DDR von A-Z, Band 1969
Verlöbnis (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966
Das V. ist nach sozialistischer Anschauung ein rein tatsächliches, auf Brauch und Sitte beruhendes Verhältnis unter den Verlobten. Rechtliche Beziehungen werden dadurch nicht begründet.
Nur in diesem Sinne wird auch im neuen Familiengesetzbuch (Familienrecht) das V. kurz erwähnt.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 676