Volksentscheid (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979
Volksabstimmung, in der der wahlberechtigte Teil der Bevölkerung zu einer bestimmten Frage in einem wahlartigen Vorgang durch Zustimmung oder Ablehnung Stellung nimmt. V. wie das ihm voraufgehende Volksbegehren war in der alten Verfassung in den Art. 83 und 87 vorgesehen, ohne daß ein V. danach jemals stattgefunden hätte. Die neue Verfassung vom 6. April 1968 kennt keinen V. mehr, dort ist von Volksabstimmungen (Art. 21 und 53) die Rede.
Die neue Verfassung wurde jedoch der Bevölkerung zum V. vorgelegt. Zu diesem Zweck erließ die Volkskammer am 26. April 1968 ein „Gesetz zur Durchführung eines V. über die Verfassung der DDR“. Der V. wurde bereits am 6. April 1968 veranstaltet und erbrachte eine Zustimmung von 94,49 v. H. der abgegebenen Stimmen, mithin erstmals in einer wahlartigen Abstimmung in Mitteldeutschland einen nennenswerten Anteil von Ablehnungen. (Wahlen)
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 686