DDR von A-Z, Band 1969

Volksentscheid (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979


 

Volksabstimmung, in der der wahlberechtigte Teil der Bevölkerung zu einer bestimmten Frage in einem wahlartigen Vorgang durch Zustimmung oder Ablehnung Stellung nimmt. V. wie das ihm voraufgehende Volksbegehren war in der alten Verfassung in den Art. 83 und 87 vorgesehen, ohne daß ein V. danach jemals stattgefunden hätte. Die neue Verfassung vom 6. April 1968 kennt keinen V. mehr, dort ist von Volksabstimmungen (Art. 21 und 53) die Rede.

 

Die neue Verfassung wurde jedoch der Bevölkerung zum V. vorgelegt. Zu diesem Zweck erließ die Volkskammer am 26. April 1968 ein „Gesetz zur Durchführung eines V. über die Verfassung der DDR“. Der V. wurde bereits am 6. April 1968 veranstaltet und erbrachte eine Zustimmung von 94,49 v. H. der abgegebenen Stimmen, mithin erstmals in einer wahlartigen Abstimmung in Mitteldeutschland einen nennenswerten Anteil von Ablehnungen. (Wahlen)


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 686


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.