Währungsgebiet (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966
In den technischen Vereinbarungen zwischen Institutionen der BRD und den Behörden in Mitteldeutschland wird zur Bezeichnung der geographischen Geltungsbereiche dieser Abkommen zur Vermeidung von politischen Begriffen der neutrale Terminus W. gebraucht. Dabei werden die BRD (einschließlich West-Berlin) als „W. der DM West“ und die andere Seite und der Sowjetsektor Berlins als „W. der Mark der Deutschen Notenbank“ bezeichnet. Besondere Bedeutung haben diese Begriffe im Interzonenhandel, der im Interzonenhandelsabkommen als Handel zwischen den beiden genannten W. bezeichnet wird, und im Rahmen des innerdeutschen Zahlungsverkehrs. Die finanziellen Transaktionen zwischen den beiden W. obliegen der Deutschen Bundesbank und der Staatsbank.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 696