DDR von A-Z, Band 1969

Währungsgebiet (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1965 1966


 

In den technischen Vereinbarungen zwischen Institutionen der BRD und den Behörden in Mitteldeutschland wird zur Bezeichnung der geographischen Geltungsbereiche dieser Abkommen zur Vermeidung von politischen Begriffen der neutrale Terminus W. gebraucht. Dabei werden die BRD (einschließlich West-Berlin) als „W. der DM West“ und die andere Seite und der Sowjetsektor Berlins als „W. der Mark der Deutschen Notenbank“ bezeichnet. Besondere Bedeutung haben diese Begriffe im Interzonenhandel, der im Interzonenhandelsabkommen als Handel zwischen den beiden genannten W. bezeichnet wird, und im Rahmen des innerdeutschen Zahlungsverkehrs. Die finanziellen Transaktionen zwischen den beiden W. obliegen der Deutschen Bundesbank und der Staatsbank.


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 696


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.