Wehrdienstverweigerung (1969)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979
Da die SED bis 1952 den Einsatz für den Pazifismus (Frieden) zuließ, duldete sie damals auch die Propagierung der W. Seitdem sie jedoch ihre Militärpolitik offen führt, gestattet sie einen Anspruch auf W. nur so weit, wie er dem Kommunismus nutzt. Deshalb unterstützt die SED den Gedanken der W. nur in der BRD und den westlichen Staa[S. 703]ten. — In der „DDR“ wechseln Zeiten der heftigen, lauten Propaganda gegen W. (so 1955–1956 vor und kurz nach Umbenennung der KVP in NVA, so im Spätsommer 1961 und beim Bau der Mauer und im Frühjahr 1962, nach Einführung der Wehrpflicht) mit Zeiten, in denen die SED die W. völlig totzuschweigen versucht.
Das Wehrpflichtgesetz gewährt keine W. aus Gewissensgründen. Der § 25 des Wehrpflichtgesetzes vom 24. 1. 1962 (der dem „Wehrersatzdienst“ gilt), erwähnt sie nicht einmal, während das Grundgesetz der BRD sie anerkennt und die Bundeswehr sie berücksichtigt. — Die SED lehnt W., die sich gegen die NVA richtet, scharf ab. Dem folgten im allgemeinen sämtliche Behörden. Nur aus Propaganda-Erwägungen wurden vielleicht Anhänger der W. ab und zu einmal vom Waffendienst freigestellt. Erich ➝Mückenberger erklärte am 7. 2. 1962: „Derjenige, der bei uns das Werk der Arbeiter und Bauern nicht schützen will, fällt seiner Klasse, seiner Nation in den Rücken“ („BZ am Abend“ 27. 2. 1962). Das Blatt „Die Sozialistische Universität“ (Jena) betonte am 20. 2. 1962, „daß es mit Demokratie nichts zu tun hat, den bewaffneten Dienst dem sozialistischen Staat zu verweigern, der die Interessen des deutschen Volkes vertritt“. Eine Abordnung der „Internationale der Kriegsdienstgegner“ wurde am 29. 11. 1960 in Ostberlin daran gehindert, Spruchtafeln auf der Straße zu zeigen.
Der Geschäftsführende Ausschuß des „Bundes evangelischer Pfarrer in der DDR e.V.“, dem etwa rund 200 Pfarrer angehören, veröffentlichte im Sept. 1966 eine Entschließung gegen die W. (s. „Evangelisches Pfarrerblatt“ [Schwerin] 1966, Nr. 9). Darin hieß es u.a.: „Wer in der gegenwärtigen Situation die W. in der DDR propagiert, untergräbt faktisch das mit dem Status quo gegebene Minimum an Sicherheit und Frieden in Mitteleuropa und macht damit zugleich größere Schritte auf eine gerechte Friedensordnung hin schon im Ansatz unmöglich oder unwirksam.“
Ein nur scheinbares Zugeständnis an Anhänger der W. ist die „Anordnung … über die Aufstellung von Baueinheiten im Bereich des Min. f. Nat. Verteid.“ vom 7. 9. 1961 (GBl. I, Nr. 11 vom 16. 9. 1964). Sie schafft „Baueinheiten“, die lt. § 1 „ohne Waffe“ dienen und lt. § 5 statt des Fahneneides ein „Gelöbnis“ (zur „Erhöhung der Verteidigungsbereitschaft“) ablegen. Die Soldaten dieser Einheiten sollen vorwiegend militärische Bauarbeiten ausführen (§ 2), den Militärgesetzen und Disziplinarbestimmungen unterliegen (§ 3), von Offizieren und Unteroffizieren befehligt werden (§ 9), Militärsport, Pionierausbildung und Politschulung erhalten (§ 6). Damit sind sie weitgehend für Armeezwecke einsetzbar. Ihr „Wehrersatzdienst“ ist kein Ersatzdienst, sondern täuscht nur Rücksichtnahme auf „religiöse Anschauungen“ o.ä. (s. § 4) vor.
Ein weiterer Beweis für den milit. Einsatz der Baueinheiten ist es, daß sie (s. „Volksarmee“ 1964, Nr. 40) eingefügt werden in „Bau-Pionierbataillone …, die sich aus Bau-Pioniereinheiten und Baueinheiten zusammensetzen. Diese Einheiten sind ein notwendiges und wichtiges Organ im System unserer Landesverteidigung.“ — Anhänger der W., die den an sich waffenlosen Dienst in den Baueinheiten verweigern, werden Haftstrafen in Haftanstalten der NVA unterworfen. — Auch werden Angehörige der Baueinheiten, die ihren Dienst abgeleistet haben, häufig nicht zum Hoch- oder Fachschulstudium zugelassen. — Die lebhaften Bemühungen der Evang. Kirche in Mitteldeutschland (Kirchenpolitik), die Anhänger der W. vor Unterdrückung und Benachteiligung zu bewahren, blieben bisher fast erfolglos.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 702–703
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