Zahnärzte (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966
Die Ausbildung der Z. ist nach sowjet. Muster neu geordnet worden (Hochschulen); jetzt steht wieder eine Studienreform bevor. Ausbildungsdauer 5 Studienjahre, danach (ab 1967 fortfallend) 1 Pflichtjahr an einer Poliklinik oder Klinik. Allen Dentisten wurde 1949 die Erlangung der Approbation als Z. ermöglicht; die Ausbildung von Dentisten ist ausgelaufen. Im Rahmen der Facharzt-Ordnung wurde neben dem Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (mit doppelter Approbation) der Fach-Z. für Kieferorthopädie geschaffen. Seit Febr. 1960 gilt auch der „Praktische Zahnarzt“ als Facharzt (Ärzte).
Die Niederlassung in freier Praxis ist seit 1949 praktisch unmöglich, der weitaus größte Teil der Z. ist allmählich in haupt- oder nebenamtliche Anstellung in Ambulatorien, Polikliniken und ins Betriebsgesundheitswesen gezogen worden, schließlich seit 1958 in die Staatliche Praxis. Die Zahl der hauptberuflich in eigener Praxis (also frei niedergelassen) tätigen Z. ist geringfügig. Auch in allen anderen Punkten gleicht die Stellung und die Lage der Z. der der Ärzte.
Gesamtzahl der Z. Anfang 1968: 6.165, das ist 1 Zahnarzt auf rd. 2.600 Einw. (Gesundheitswesen, Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, freie ➝Heilbehandlung)
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 743
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