DDR von A-Z, Band 1969

Zentralinstitut für Arbeitsschutz, Dresden (1969)

 

 

Siehe auch:

  • Zentralinstitut für Arbeitsschutz, Dresden: 1975 1979
  • Zentralinstitut für Arbeitsschutz (ZIAS): 1985

 

Das ZfA. mit Sitz in Dresden dient zur Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts im Arbeitsschutz“. Es hat die wissenschaftlichen Grundlagen für die Lösung der Grundsatzfragen auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes einschließlich der Arbeitserleichterung zu schaffen. Es ist juristische Person und Rechtsträger des ihm übertragenen Volkseigentums und hat ein Statut (GBl. 1964, II, S. 726). Es untersteht dem Staatlichen Amt für Arbeit und Löhne.


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 745


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.