Zeugen Jehovas (1969)
Siehe auch:
Sekte, die in Mitteldeutschland im August 1950 durch den Minister des Innern, Dr. Steinhoff, verboten wurde. Zur Begründung führte Steinhoff an, daß die Sekte „illegales Schriftenmaterial“ verbreite, „systematische Hetze gegen die bestehende demokratische Ordnung und deren Gesetze unter dem Deckmantel einer religiösen Veranstaltung“ treibe und „dem Spionagedienst einer imperialistischen Macht dienstbar“ sei (Boykotthetze, Spionage). Einen Tag vor Erlaß des Verbotes waren bereits die ersten Verhaftungen von Angehörigen der Sekte erfolgt. Diese wurden am 4. 10. 1950 durch das Oberste Gericht verurteilt, das zweimal lebenslänglich Zuchthaus, zweimal je 15, 12, 10 und 8 Jahre Zuchthaus verhängte. Seitdem wurden mehr als 2.200 Mitgl. der Sekte wegen Boykott- und Kriegshetze, Spionage und anderen Tatbeständen aus dem Bereich der Staatsverbrechen zu hohen Zuchthausstrafen verurteilt.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 747
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