Radiofeature

Tod an der Grenze: Der Fall Hartmut Tautz und die Ahndung kommunistischer Verbrechen

| vom 08.08.2015

Annette Kraus

Screenshot von Radio Praha

Der 18-jährige DDR-Bürger Hartmut Tautz wollte Musik studieren, was ihm auf Grund seiner bürgerlichen Herkunft verwehrt wurde. Um sich seinen Traum trotzdem erfüllen zu können, verließ er sein Land und reiste im August 1986 nach Prag und von dort aus weiter nach Bratislava. Kurz bevor er die Grenze nach Österreich überwinden konnte berührte er einen Signaldraht bei der Grenzwachbrigade Bratislava. In der Nacht vom 9. August 1968 erlag Hartmut Tautz im Militärkrankenhaus Bratislava seinen schweren Verletzungen, die ihm die Hunde der Grenzsoldaten zugefügt hatten. Der Fall Hartmut Tautz ist nur ein Beispiel von hunderten Flüchtlingen, die bis 1989 an der tschechoslowakischen Grenze ihr Leben ließen. An ihr Schicksal erinnert nun die Plattform „Gedenken und Gewissen“, die eine strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen für den Tod von hunderten Flüchtlingen vor einem internationalen Gerichtshof fordert. Das Radiofeature „Tod an der Grenze: Der Fall Hartmut Tautz und die Ahndung kommunistischer Verbrechen“ von Annette Kraus macht auf den Fall Hartmut Tautz und die Notwendigkeit, dass solche Verbrechen geahndet werden müssen aufmerksam. Zu diesem Zweck gründete sich 2011 die Plattform „Gedenken und Gewissen“, die eine gesamteuropäische Aufarbeitung dieser kommunistischen Verbrechen verfolgt. Insgesamt 48 Regierungsinstitutionen, NGOs und Opferverbände aus 18 Ländern haben sich der Plattform angeschlossen und betreiben eine Aufarbeitung der kommunistischen Verbrechen. Bis heute blieben die Verantwortlichen größtenteils unbestraft, vor allem, weil nach 1989 fast alle Richter des alten Regimes in die neue Justiz übernommen wurden. Neben den Todesfällen an der Grenze beschäftigt sich die Plattform mit einem weiteren bisher wenig beachteten Kapitel: Der Vertreibung der türkischen Minderheit aus Bulgarien im Sommer 1989.

Spieldauer

9:30 Min.

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