Bernhard Steinberger kommt aus einem assimilierten jüdischen Elternhaus. Sein Vater, Dr. Max Steinberger, war Staatsanwalt am Landesgericht in München; er stirbt zwei Wochen nach der Geburt des Sohnes. Die Mutter heiratet nach dem Ersten Weltkrieg ein zweites Mal, läßt sich aber nach zehnjähriger unglücklicher Ehe in den dreißiger Jahren scheiden.
Der Sohn besucht die Volksschule (1924–1928) und das Neue Realgymnasium (1928–1934) und geht – nach einem halbjährigen Volontariat in einer Autoreparaturwerkstatt – im Ertelwerk München in die Lehre als Feinmechaniker. Der Lehrling denkt an ein Ingenieurstudium; er ist ein begeisterter und geschickter Modellflugzeugbauer und möchte am liebsten Luftfahrttechniker oder Flugzeugkonstrukteur werden. Solch ein Berufswunsch erweist sich in Hitler-Deutschland rasch als Illusion: Als das Werk, das geodätische Instrumente herstellt, in die Regie der Wehrmacht übergeht und die Belegschaft vereidigt wird, muß Steinberger als Jude den Betrieb verlassen; immerhin erhält er ein gutes Abschlußzeugnis.
So emigriert der Achtzehnjährige im Juli 1936 nach Mailand; die Mutter und die fünf Jahre jüngere Schwester folgen nach. Im November findet er eine illegale, schlecht bezahlte Anstellung als Zeichner, dann als Konstrukteur in einer Fabrik für Hausbaumaschinen; zum Oktober 1937 wechselt er in eine behördlich genehmigte Stellung als Konstrukteur bei einer Firma für Straßenbaumaschinen und Traktoren, die den Unterhalt der kleinen Familie sichert. Als jedoch am 1. September 1938 auch in Italien antisemitische Gesetze erlassen werden, emigriert Steinberger in die Schweiz, die noch keinen Visumzwang eingeführt hat.
Am 2. September 1938 langt er in Zürich an, Mitte des Monats kommen Mutter und Schwester nach. Sie werden von der Jüdischen Flüchtlingshilfe unterstützt, als »tolerierten Emigranten« ist ihnen aber Arbeitssuche und -aufnahme untersagt.
Steinberger nutzt die Zeit, um sich weiterzubilden, hört und experimentiert 1938/39 zwei Semester am Photographischen Institut der Eidgenössischen Technischen Hochschule, nimmt 1939/40 an einem Metallarbeiterkurs der Stadt Zürich teil und ist häufiger Besucher der Zentralstelle für soziale Literatur (Sozialarchiv). Hier lernt er seine spätere erste Frau kennen, eine Bibliothekarin, die der illegalen schweizerischen KP angehört. (Die Ehe scheitert allerdings bereits nach einem halben Jahr.) Hier liest er auch die Wochenzeitschrift »Aufbau« der schweizerischen Religiösen Sozialisten, bei denen er sich etwa ein Jahr engagiert. Ihr Leiter, der Theologe Prof. Dr. Leonhard Ragaz, ein überzeugter Pazifist, setzt sich energisch für die Belange der Emigranten ein.
Nach Kriegsausbruch treffen harte Zwangsmaßnahmen der Bundesregierung die Emigranten: Sie werden in Arbeitslagern interniert, in denen vor allem in den ersten Jahren krude Verhältnisse herrschen. Steinberger wird im Juli 1940 in das Emigrantenlager Tamius (Graubünden) eingewiesen – es ist das erste von sechs, die er bis Kriegsende durchläuft. Zweimal erhält er Arbeitsbewilligungen als Konstrukteur für insgesamt 18 Monate. In den Lagerjahren gewinnt er engen Kontakt zu deutschen Kommunisten und betätigt sich engagiert an den diversen Aktivitäten der KPD: so bei Bemühungen, die Situation der Emigrées in den Lagern zu verbessern, bei der Gründung der sehr erfolgreichen Kulturgemeinschaft der Emigranten in Zürich e.V., aber auch bei der Organisation von Parteizellen und später von Gruppen der Bewegung Freies Deutschland in den Lagern. Für diese vielseitige politische und kulturelle Arbeit wird er auf der Zürcher Delegiertenkonferenz der KPD im Februar 1945 rückwirkend (seit 1940) in die Partei aufgenommen.
Im September 1945 wird Steinberger nach München repatriiert und übernimmt im Auftrag der KP Bayern bald die Leitung des Wirtschaftsamtes »B« im Landkreis Wasserburg/Inn, später (ca. Mai 1946) wird er Kreissekretär der KP Wasserburg/Inn und leitet außerdem die Abteilung Wirtschaft und Kommunales in der Landesleitung der KP Bayern. Im darauffolgenden Jahr delegiert die Landesleitung ihn zum Studium der Wirtschaftswissenschaften an die Gesellschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Leipzig mit dem Ziel, daß er nach Studienabschluß im Vorstand der KPD als Wirtschaftsfachmann tätig wird.
Im Mai 1947 zieht Steinberger mit seiner zweiten Frau Ibolya Steinberger (Heirat 1946) und seinem kleinen Sohn nach Leipzig. Er studiert bei Prof. Dr. Fritz Behrens, der ihn schätzt und fördert. Über die Leipziger Jahre schrieb Steinberger später: »Meine Zeit in Leipzig [...] war zweifellos die schönste meines Lebens, so schwer auch hier die materielle Lage (Ernährung und Heizung) war.«[1] Er bereitet sich zügig auf das Staatsexamen vor und arbeitet bereits an der Dissertation, als beide, Mann und Frau, als unschuldige Opfer in den Sog der Noel-H.-Field/ László-Rajk-Affäre geraten.
Ibolya Steinberger trifft es zuerst. Sie war 1940 in die Schweiz gegangen, zwar nicht als Emigrantin, aber um sich den zunehmend faschistoider werdenden Verhältnissen ihrer Heimat zu entziehen, hatte in einem Mangelberuf, als Haus- und Kindermädchen, ein Unterkommen gefunden und war 1943 Mitglied der KPU geworden.
Im Jahre 1949 wird sie (nach einem dreimonatigen Aufenthalt bei ihrer Mutter in Felsönána, die ihren knapp zweieinhalb Jahre alten Enkel kennenlernt und ihn dann quasi als Vollwaise weitere sechs Jahre betreut) am 28. Mai 1949 vor der Ausreise in Budapest verhaftet und der Spionage verdächtigt. Ein Artikel von Georg Markos, den für sein Institut zu besorgen sie ihr Mann telegrafisch gebeten hatte (»Über die Wirkung der verstaatlichten Industrie im ungarischen Dreijahresplan«) und den sie in ihrem Ausweis mit sich führt, wird ihr zum Verhängnis: Sie sei Kurier ihres Mannes, der seinerseits im Dienste der Amerikaner (Noel H. Field) stehe. Wie sich später erweist, ist der Artikel öffentlich zugänglich und enthält kein geheimes Datenmaterial. Aber das Konstrukt einer Spionageverbindung Ungarn – SBZ – Schweiz paßt den ungarischen Vernehmern sehr gut ins vorgegebene politische Konzept. In einem »Zustand verminderter Zurechnungsfähigkeit«[2] unterschreibt I. Steinberger ein falsches Geständnis, das sie zwei Wochen später vor sowjetischen Sicherheitsoffizieren widerruft. Das hat keinerlei Folgen. Im Gegenteil: Ende Oktober präsentieren ihr die Ungarn drei falsche Zeugen, unter ihnen István Stolte, den der MWD aus Westdeutschland in die SBZ gelockt, verhaftet und dann nach Ungarn überstellt hat (dieser widerruft 1954 seine Falschaussage). Man preßt Frau Steinberger durch massive Drohungen – »Ob sie Mann und Kind jemals lebend wiedersehen wolle?« – ein zweites falsches Geständnis ab, das sie in dem Bewußtsein unterschreibt, niemanden außer sich selbst zu belasten, und »interniert« sie im April 1950 »für kurze Zeit«.[3] Tatsächlich verbringt sie in Kistarcsa dreidreiviertel Jahre, davon über ein Jahr in Einzelhaft. Erst am 21. August 1953 wird ihr die – drei oder vier Zeilen umfassende – Anklageschrift verlesen. Die Beschuldigung lautet: Spionage für die Amerikaner. Acht Tage später wird I. Steinberger zu acht Jahren Zuchthaus unter Anrechnung der bereits verbüßten viereinviertel Jahre U-Haft und Internierung verurteilt. Im Frauengefängnis Kalocsa verbringt sie ein weiteres Jahr. Bei Geheimverhören im Juli/ August 1954 sagt man ihr, daß sie unschuldig sei und demnächst freikomme. Noch im August wird sie nach Budapest übergeführt, aber die Revision läßt auf sich warten: Ende Oktober verlegt man sie ins Budapester Sammelgefängnis, wo sie »ohne Verhör ein halbes Jahr in Einzelhaft unter beispiellos unwürdigen Bedingungen« zubringt: »Keine Schreiberlaubnis, ungeheizte Zelle, erfrorene Hände und Füße, offene schwärende Wunden und [...] überdies magenkrank.«[4]
Am 4. Mai 1955 wird I. Steinberger per Amnestie (!) nach Felsönána zu ihrer Mutter und ihrem inzwischen achteinhalb Jahre alten Sohn entlassen; ihr Gewicht beträgt 35 kg. Bis zum Jahresende 1955 erfährt sie von amtlichen ungarischen Stellen, daß eine Revision ihrer Verurteilung vorbereitet wird – aber bis zu ihrer Abreise nach Berlin (2./3. März 1956) tut sich nichts. Erst am 4. Oktober 1956 spricht das Oberste Gericht der VR Ungarn sie per Beschluß Nr. B. Eln. Tan. 001353/1956/2 von der Anklage »wegen Fehlens eines Straftatbestandes« (»wegen Mangels an Delikt«) frei und rehabilitiert sie. Dieser Beschluß wird ihr schriftlich aber erst im Jahre 1960 in der Ungarischen Botschaft unter der Hand ausgehändigt.
Ihr Mann wird wenige Tage nach ihr am 9. Juni 1949 von Angehörigen des MWD in Leipzig verhaftet und noch in der Nacht nach Berlin-Hohenschönhausen in die zentrale sowjetische Untersuchungshaftanstalt (das sog. U-Boot) gebracht. Über die Behandlung, die er dort erfährt, schrieb er im April 1989: »Nach meiner Einlieferung [...] wurde ich ohne Pause verhört: ich solle meine Verbrechen gestehen, meine Frau habe schon gestanden. Ich wurde körperlich mißhandelt, einige Male geschlagen und getreten, aber selten und immer unterhalb der Widerstandsschwelle. Wesentlich schwerer wogen Schlafmangel und das Gezwungensein, Schreie Geschlagener in Nebenräumen mit anhören zu müssen.«[5]
Steinberger lernt begreifen, daß seine Verhaftung kein Versehen, kein Irrtum untergeordneter Chargen ist, sondern eiskalt berechnetes und geplantes Teilstück einer politischen Prozeßmaschinerie, der Hunderte von Existenzen zum Opfer fielen. Die Anklageschrift von einer knappen halben Seite beschuldigt ihn, »Spionage und Sabotage zugunsten einer imperialistischen Macht, gerichtet gegen die Sowjetunion, die Volksdemokratien und die Sowjetische Besatzungszone«, begangen zu haben. Der ebenso groteske wie absurde Vorwurf wird konstruiert aus der Bekanntschaft Steinbergers mit der ungarischen KP-Gruppe in Zürich (so mit Tibor Szönyi, für den Steinberger noch eine Ehrenerklärung abgibt, als dieser zusammen mit László Rajk in Budapest schon längst verurteilt und gehängt worden ist) und aus seinen Kontakten zum Unitarian Service Committee (Leiter: Noel H. Field). Das USC hatte Steinberger die Übernahme der Kosten eines Ingenieurstudiums zugesichert, aber die Berner Regierung erteilte ihm keine Studienbewilligung, so daß sich die Unterstützung durch das USC auf drei bescheidene Zuschüsse beschränkte (für die Reise nach Bern 1943, für den Besuch eines Nachkriegskurses für ausländische Akademiker im Sommer 1945 und für die Ausreise nach Deutschland). Das USC aber gilt den Sowjets als getarnte amerikanische Spionagezentrale, und damit ist der »Fall« Steinberger für die Untersuchungsführer erledigt. So sehr sich Steinberger bemüht, durch genaue Darstellung seines Lebenslaufs und seiner Schweizer Kontakte die Unwahrheit der Anschuldigungen zu erweisen, und obwohl er nie ein Geständnis ablegt, kann er den Gang der Untersuchung nicht beeinflussen.
Im November 1950 – nach anderthalb Jahren U-Haft – wird er aus der Zelle geholt, und ein sowjetischer Offizier teilt ihm mit, daß das Ferntribunal Moskau auf 15 Jahre Arbeitslager erkannt habe – es ist ein Administrativbescheid wie viele: ohne Gerichtsverfahren, ohne Zeugen, ohne Beweise, ohne Verteidiger.
Während Frau Steinberger im »Internierungslager« Kistarcsa vergeblich auf eine Entscheidung wartet, tritt ihr Mann am 25. Dezember 1950 von Berlin aus die Fahrt in die SU an; der Transport trifft am 1. Februar 1951 in Workuta, ASSR der Komi, ein. Steinberger wird dem Lager 9, Schacht Nr. 8, zugeteilt, für die Arbeit über Tage.
»Entkräftung infolge Zellenhaft und Sprachunkenntnis ließen mich die erste Zeit nur unter Aufbietung aller Kräfte ertragen, dies um so mehr, als die objektiven Verhältnisse im Lager damals noch wenig gut waren. Seelisch kam der ideologische und rassische Gegensatz (meine jüdische Herkunft) hinzu, ein Gegensatz, der allmählich an Schärfe verlor, ohne je zu verschwinden. Ich akklimatisierte mich, begann Russisch zu verstehen und lernte die physische Arbeit meistern. Mit Ausnahme des letzten halben Jahres (infolge Unfalls) habe ich immer schwerere körperliche Arbeiten bei jedem Wetter verrichtet und bin durch sie physisch und moralisch intakt geblieben.«[6]
Im Lager gewinnt Steinberger ein realistisches Bild vom inneren Zustand der Sowjetgesellschaft unter Stalin; um so mehr Hoffnung setzt er nach Stalins Tod auf eine grundlegende Erneuerung aller Lebensbereiche unter Chruschtschow, Bulganin und Malenkow. Am 1. April 1954 reicht er ein Gesuch um Neuaufnahme seines Verfahrens beim ZK der KPdSU ein, das die Lagerleitung unterschlägt. Im Mai 1955 schreibt er eine Beschwerde an Nikita S. Chruschtschow persönlich und an die ZPKK der KPdSU, aber noch ehe die von dort beauftragte Militärstaatsanwaltschaft ihre Tätigkeit aufnimmt, wird Steinberger Ende September 1955 im Gefolge der Adenauer-Initiative als »amnestierter Kriegsverbrecher« (!) entlassen und trifft am 10. Oktober in Fürstenwalde ein.
Bereits am 31. Oktober beantragt er bei der ZPKK der SED seine vollständige parteiliche Rehabilitierung, erreicht aber zunächst nur die berufliche Absicherung. Sein Antrag auf Aufnahme in die planmäßige Aspirantur beim Staatssekretär für das Hochschulwesen Prof. Dr. Gerhard Harig wird unterstützt, und mit Wirkung vom 1. April 1956 ist Steinberger Aspirant am Institut für Wirtschaftswissenschaften an der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Sein Betreuer: Prof. Dr. Fritz Behrens, stellv. Direktor des Instituts; sein Thema: »Planung und Arbeitsproduktivität« – ein zentraler, politökonomisch höchst brisanter (und bis zum Ende der DDR unbewältigter) Forschungsgegenstand.
Steinberger stürzt sich in die Arbeit, betreibt bald Fallstudien in volkseigenen Betrieben und entdeckt dabei gravierende Probleme in der Produktionssphäre wie im Exporthandel.
Die politische Rehabilitierung indes zieht sich hin, man begegnet dem Ehepaar mit kränkender Zurückhaltung, und erst am 14. Juli 1956 bestätigt ein Beschluß der ZPKK die Mitgliedschaft der Eheleute seit 1945, was sie wiederum als Demütigung empfinden. Noch am 7. Oktober protestieren sie gemeinsam bei der ZPKK gegen diese Festlegung; aber wenige Monate später werden sie aus der SED ausgeschlossen.
Am 29. November 1956, gut ein Jahr nach seiner Heimkehr, wird Steinberger als Angehöriger der sogenannten »Harich-Gruppe« (Dr. Wolfgang Harich, Manfred Hertwig, Steinberger und Irene Giersch) von der Staatssicherheit verhaftet und zum zweiten Mal in die Untersuchungshaftanstalt in Berlin-Hohenschönhausen eingeliefert. Das »Einverständnis« dazu hatte das Politbüro bereits am 27. November erteilt.
Harichs gefährlich dilettantische Aktivitäten sind schon länger von der Staatssicherheit observiert worden, spätestens seit seinem Vortrag beim sowjetischen Botschafter Puschkin (24. 10.). Auch Steinberger geriet dabei ins Blickfeld. Ein Auskunftsbericht der Hauptabteilung (HA) V über ihn vom 28. November enthält Berichte eines Geheimen Informators (GI) »Walter« (vermutlich ein Teilnehmer des Aspirantenseminars) vom 31. 10. und 16. 11., aber auch den Hinweis, daß ihn »die Gruppe Harich« (d.i. also Hertwig und Harich) für geeignet halte, »das wirtschaftswissenschaftliche Programm auszuarbeiten«. Auch das Telefonat Steinbergers mit seiner Frau aus Harichs Wohnung (am 22. 11.), in dem er sie bittet, »an einer Besprechung teilzunehmen«, ist dokumentiert (Abhörmaßnahme der Abteilung »O«).[7]
Steinberger ist Harich vor der Verhaftung nur zweimal begegnet. Hertwig, Redaktionssekretär der »Deutschen Zeitschrift für Philosophie«, hatte Harich auf den Politökonomen Steinberger aufmerksam gemacht und diesen zum 22. November zu Harich eingeladen. Im Verlauf des Nachmittags und Abends entwikkelt Harich den beiden das Konzept seines politischen Reformprogramms und spricht auch über die Varianten, es in die Öffentlichkeit zu bringen, falls das ZK (als erster Adressat) es ablehne, zu ihm Stellung zu nehmen. Steinberger erklärt sich auf die Bitte Harichs bereit, den Entwurf des Grundsatzprogramms, den Harich in den nächsten Tagen fertigstellen wolle, »kritisch durchzuarbeiten und speziell den wirtschaftlichen Teil, soweit erforderlich, auszuarbeiten«. Steinberger besteht an diesem Abend auch auf Geheimhaltung gegenüber Dritten, besonders am Telefon, da Harich glaubt, sein Telefon werde abgehört.
Am 25. November kommt Harich in die Wohnung Steinbergers und übergibt ihm den Entwurf des Reformprogramms zur Kritik und Überarbeitung. Tatsächlich hat Steinberger den Entwurf nicht überarbeitet und in den Tagen bis zur Verhaftung wahrscheinlich nicht einmal gelesen. Er war, beeinflußt durch seinen Freund Richard Wolf, auch schwankend geworden, ob er sich an Harichs »Abenteurerei« (so Wolf) überhaupt beteiligen solle. Für den Prozeß und das Urteil gegen Steinberger hat das alles keinerlei Bedeutung: Er wird am 9. März 1957 vom Obersten Gericht der DDR nach Artikel 6 der Verfassung wegen »Boykotthetze« zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt.
Dem Prozeß gehen zwischen dem 29. 11. 1956 und dem 14. 2. 1957 41 protokollierte Vernehmungen voraus (die erste dauert in der Nacht der Verhaftung von 20.30 Uhr bis 4 morgens); außerdem muß Steinberger nicht nur wie Hertwig einen Lebenslauf verfassen (1. 1. 1957), sondern auch eine »Rechenschaftslegung über meine geistige Entwicklung bis heute« (4.–9. 1. 1957); sie umfaßt 43 1,5zeilige Maschinenseiten. Der psychische Druck, unter dem Steinberger die ganze Zeit steht, bewirkt, daß auch er die verlangte »Reue« zeigt – sie gehört seit Bucharin zum Ritual der Terrorprozesse –, aber sie bleibt sehr ambivalent:
»Ich bin mir darüber im klaren, daß mich die Verhaftung davor bewahrt hat, durch politische Aktionen gegen die DDR zu handeln. Es steht fest, daß ich – auch wenn ich mit Harich gebrochen hätte, was eben nicht feststand – meine oppositionelle Haltung deshalb nicht aufgegeben hätte.«[8]
Diese Aussage kann man auch gegen den Strich lesen, und dann besagt sie: Ich habe nicht gegen die DDR gehandelt, und ich kann meine kritische Haltung gegenüber Partei und Staat nicht aufgeben.
Diese Ambivalenz hat Steinbergers weiteres Leben bestimmt: Er blieb der Sache des Sozialismus verbunden, auch wenn seine kritische Haltung gegenüber dem »realen Sozialismus« sich in den späteren Jahren immer stärker ausprägte, bis er endgültig begriff, daß eine Partei, die einen Reformer als Revisionisten verketzerte, nichts von ihm wissen wollte.
In der Vernehmung vom 8. Dezember 1956 und in der ihm abgezwungenen »Rechenschaftslegung...« legt Steinberger im übrigen auch die Grundgedanken seiner Vorstellungen von einer Reform der Planwirtschaft dar – mit der Kritik am bürokratisch-administrativen Planungssystem, dem Konzept einer Selbstverwaltung der Betriebe und der Orientierung auf das Wertgesetz stimmen sie weitgehend mit den Theorien seines Chefs Prof. Dr. Fritz Behrens überein, der 1957 ihretwegen als »wirtschaftstheoretischer Revisionist« gemaßregelt und aller seiner Ämter enthoben wird. Man könnte meinen, daß mit der Verurteilung des Schülers auch der Lehrer getroffen werden soll.
Steinberger wird in das Strafarbeitslager Berlin-Hohenschönhausen übergeführt (4. April 1957). Sein Strafvollzugs-Überwachungsheft enthält die Verfügung des Staatsanwalts Jahnke vom gleichen Tage: »Strafe muß verbüßt werden.«[9] Eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung nach zwei Jahren, wie sonst üblich, wird also von vornherein ausgeschlossen.
Wenig später erhält Steinberger jedoch die Genehmigung zu wissenschaftlicher Tätigkeit und arbeitet Lektionen und Studien zur politischen Ökonomie für die Abt. Wissenschaft beim ZK und das Institut für Wirtschaftswissenschaften (DAW) aus. Steinberger möchte auch sein Forschungs- und Dissertationsthema weiter bearbeiten und beantragt deshalb einen wissenschaftlichen Konsultanten (Erich Mielke handschriftlich am 4. 7. 1957: »einverstanden«[10]). Der Betreuer, Dr. Herbert Neumann aus der Abt. Wissenschaft, lenkt Steinberger auf ein strikt theoretisches Thema (»Wachstumsgesetze der sozialistischen erweiterten Reproduktion«), das keinen Kontakt mit Betrieben erfordert.
Aber diese Sonderbedingungen erhält Steinberger nicht umsonst: Er wird von Dezember 1957 an bis Oktober 1960 als Kammeragent (KA) tätig, d.h., er verfaßt als Kontaktperson unter seinem Namen insgesamt 24 Berichte für die Anstaltsleitung, in denen er vorwiegend über Diskussionen, Auseinandersetzungen, Streitigkeiten und Unzufriedenheiten unter den Mithäftlingen informiert; er entwickelt auch gerechtere Arbeitsnormen für die Lagerinsassen.
Damit gibt sich die Staatssicherheit aber nicht zufrieden. Die HA I/7/II (Spionageabwehr in der NVA) gewinnt ihn für eine spezielle Aktion: Er soll einen bereits als Spion verurteilten NVA-Offizier »aufklären« und »entlarven« helfen. Steinberger gibt am 3. Januar 1958 eine Verpflichtungserklärung[11] ab und wählt den Decknamen »Fritz Schwarz«. Aber bereits am 14. Januar teilt er dem Führungsoffizier mit, daß er nicht bereit sei, die »Rolle eines Achtgroschenjungen zu spielen«[12] und seine (sozialistische) Überzeugung zu verleugnen. Trotzdem wird er noch am 1. April zum Geheimen Informator (GI) umregistriert. Da er aber die »gestellten Forderungen« nicht erfüllt, beschließt die HA I am 23. Juli 1958 das »Abbrechen der Verbindung«.[13]
Am 26. November 1960, zwei Tage vor Haftende, wird Steinberger per Gnadenerweis des Staatsrates der DDR aus der Haft entlassen. Für diese besondere »Gnade« muß Steinberger eine vorgedruckte »Verpflichtung« unterschreiben: »Ich werde mich des Gnadenerweises des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik durch ehrliche Arbeit würdig erweisen und verpflichte mich, die Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik einzuhalten.«[14]
Vier Wochen zuvor, am 24. Oktober 1960, gibt Steinberger eine zweite Verpflichtungserklärung ab; sie lautet: »Es erscheint mir als staatsbürgerliche Selbstverständlichkeit, mit dem Ministerium für Staatssicherheit zusammenzuarbeiten, und dies um so mehr, als ich mich gegen den Staat vergangen habe und dies, solange ich leben werde, bereuen werde. Die mit dieser Tätigkeit verbundene Pflicht, über alles und gegen Jedermann zu schweigen, werde ich unverbrüchlich wahren. Ich wähle den Decknamen Fritz. Bernhard Steinberger«[15]
Der Werbung gehen vier lange Gespräche voraus, in denen der künftige Führungsoffizier (FO), ein Leutnant Enderlein von der HA V/2/II, Steinberger informiert, er müsse nach seiner Entlassung damit rechnen, daß ihn Vertreter des oppositionellen Zentrums »Der dritte Weg« aufsuchen, um ihn zur Mitarbeit zu gewinnen oder zur Republikflucht zu bewegen. Solche Annäherungen habe er zu melden. (Um sicherzugehen, läßt die Staatssicherheit im Januar/Februar 1961 Steinbergers Telefon abhören.) Aber die erwarteten direkten Kontakte, etwa von Manfred Hertwig, bleiben aus, und Steinberger kann in der Folgezeit nur unverfängliche private Grußpost von Hertwig vorweisen. Im Jahre 1965 berichtet Steinberger zweimal über politische Gespräche mit einem Hamburger Journalisten, der Grüße von Hertwig bestellt. Im übrigen verhält er sich gegenüber dem Interesse des MfS an Personen sehr zurückhaltend: Er betont in den zahlreichen Treffs immer wieder, daß er seine Überzeugungen nicht verraten wolle noch könne (damit ist er für operative Aufgaben unbrauchbar) und daß er keine Charakteristiken über Personen abgebe, die er von früher kenne, weil er sie womöglich »in ein falsches Licht« setze, da sie ja »inzwischen ihre Meinung geändert haben könnten«.[16] Oder er gibt an, daß er selbst zu viele ideologische Unklarheiten habe, um über die anderer zu berichten.
Wenn Steinberger sich – in Ausnahmefällen – zu Personen seines Umfeldes äußert, dann nicht negativ oder gar denunziatorisch. So stellt er (1960) dem ihm gut bekannten (von der SED gemaßregelten und abgesetzten) Werkleiter des VEB Motorenwerk Zschopau ein hervorragendes charakterliches, berufliches und politisches Zeugnis aus; 1961 nimmt er in einem Bericht den Kaderleiter der Hochschule für Ökonomie vor ungerechtfertigten Vorwürfen seiner ZPO in Schutz.
Im übrigen benutzt Steinberger die Treffs mit dem FO mehr und mehr dazu, seine persönlichen Probleme darzulegen und zu debattieren und in größter Offenheit über politische und ideologische Probleme zu sprechen, die ihn beschäftigen und beunruhigen. Natürlich kann der FO keine überzeugenden Antworten geben. Das führt dazu, daß Steinberger in den regelmäßig angefertigten Auskunftsberichten und Einschätzungen sowie in den Berichten anderer GI als hartnäckiger und unverbesserlicher »Revisionist« und Abweichler erscheint, der es freilich nach seinen harten Erfahrungen vermeiden wird, über eine oppositionelle Grundhaltung hinauszugehen.
Da der Einsatz in Richtung »Dritter Weg« keine Ergebnisse zeitigt, wird der GI »Fritz« vermutlich 1963 an die Abteilung XX/6 der Bezirksverwaltung (BV) Groß-Berlin (damals noch innerhalb des MfS) überstellt, als Sicherungs-GI an der Hochschule für Ökonomie; aber auch hier funktioniert er nicht, da er personenbezogene Aufträge ablehnt. Am 3. April 1964 attestiert ihm sein Führungsoffizier: »Der GI vertritt in vielen Positionen die Plattform von Havemann. In seiner Ideologie nähert er sich immer mehr dem Klassengegner. Er erkennt viele Dinge nicht. [...] Mit dem GI müssen ständig ideologische Auseinandersetzungen geführt werden.«[17] Seit 1967 besteht nur noch ein »loser Kontakt«; er dient dazu, zu erfahren, wie Steinberger über bestimmte politische Ereignisse denkt. So erfährt das MfS 1968 auch Steinbergers ablehnende Haltung zur Invasion des Warschauer Paktes in der ČSSR. Am 17. Februar 1969 verfügt die Abteilung XX die Einstellung und Archivierung des »IM-Vorganges«.
Nach der Entlassung aus der Haft ist Steinberger interimistisch im VEB Elektro-Mechanik Berlin als TAN-Bearbeiter, bald als TAN-Gruppenleiter tätig, bis über seine Berufswünsche entschieden worden ist.
Seine Arbeit über »Wachstumsgesetze der sozialistischen erweiterten Reproduktion« wird von seinem Konsultanten wie vom Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen als Nachweis der Eignung für wissenschaftliche Tätigkeit anerkannt, und ihm wird geraten, sich an der Hochschule für Ökonomie Berlin-Karlshorst zu bewerben. Mit Zustimmung der Abt. Wissenschaft und des Staatssekretariats wird er zum 16. Juni 1961 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Volkswirtschaftsplanung eingestellt. Einer beruflichen Normalität steht allerdings das Urteil vom 9. März 1957 im Wege, nach dem Steinberger »weder im öffentlichen Dienst noch in leitenden Stellungen im wirtschaftlichen und kulturellen Leben tätig sein« darf.
Daher bittet er am 2. September 1961 die Generalstaatsanwaltschaft der DDR um »Erlaß der Sühnemaßnahmen«, den ihm die Gnadenkommission von Groß-Berlin am 13. September gewährt, das aktive und passive Wahlrecht eingeschlossen.
Zwei Jahre später, am 20. Januar 1963, wendet sich Steinberger an die Generalstaatsanwaltschaft mit der Bitte um Straftilgung. In einer ausführlichen Begründung geht er auch darauf ein, daß er im Zentralorgan der SED, im »Neuen Deutschland«, am 1. Dezember 1957 öffentlich verleumdet worden ist (er sei wegen Vergehens gegen den Frieden bereits vorbestraft) – eine Demütigung, die er wohl nie ganz verwunden hat. Erst am 16. Mai teilt ihm die Oberste Staatsanwaltschaft mit, daß die Verurteilung »am 9. Mai 1963 im Strafregister getilgt worden ist« – aber dazu muß erst die HA IX (Untersuchungsorgan) ihr Einverständnis erteilen, und Mielke zeichnet deren Stellungnahme vom 2. Februar 1963 mit seinem »einverstanden« am 4. Februar persönlich ab.[18]
Am gleichen Tag, an dem Steinberger um Straftilgung ersucht, richtet er auch ein Gesuch an den Staatsrat der DDR um »Wiedergutmachung wegen 6 1/3 Jahren unschuldig verbüßter Haft und Verlust sämtlicher Habe in Zusammenhang mit der Affäre Rajk in der VR Ungarn 1949«. Im März 1958 hatte Frau Steinberger durch ihren Rechtsanwalt den Bescheid der Stadt Leipzig erhalten, daß ihre per Leihvertrag überlassenen Möbel wieder zurückgenommen worden seien, über den Verbleib weiterer vorhandener Gegenstände jedoch »nichts festzustellen« sei. Mit anderen Worten: Hausrat, Bücher, Kleidung, alle persönlichen Dokumente sind unauffindbar geworden – als hätte es eine Familie Steinberger in Leipzig nie gegeben.
Das Gesuch reicht Steinberger übrigens ein, obwohl ihm der FO davon abrät: er habe jeden Anspruch auf Rehabilitierung und Wiedergutmachung für die 1949–1955 unschuldig erlittene Haft durch seine »feindlichen Handlungen gegen die DDR«[19] verwirkt.
Als ihn am 18. April 1963 die Mitteilung des Staatssekretariats erreicht, daß es mit seinem »Einsatz in der Lehrtätigkeit einverstanden« ist, zieht Steinberger – nach einer Debatte in der Hochschule – am 24. April den Antrag definitiv zurück: »Ich will nicht verhehlen, daß mir der Entschluß, den Schlußstrich unter die Geschehnisse 1949–1955 auf diese Weise zu ziehen, schwer gefallen ist. Das Verlangen, mit der Partei, der ich mich zugehörig fühle, in Übereinstimmung zu stehen, gab jedoch den Ausschlag.«
Eine solche Übereinstimmung erweist sich als doppelte Illusion: Steinbergers kritische Vorbehalte gegenüber der Parteiführung unter Ulbricht und Honecker erhalten in den Folgejahren grundsätzlichen Charakter; zum anderen läßt ihn die ZPKK Ende der 60er Jahre wissen, daß sein Ausschluß endgültig ist.
Weitere Demütigungen bleiben nicht aus: Steinberger stellt 1963 den ersten Antrag auf Wiederanerkennung als Verfolgter des Naziregimes, aber erst im Dezember 1967 wird sie ihm gewährt. Im Februar 1964 muß er eine Forschungsarbeit für die Staatliche Plankommission abbrechen; nach einer Beschwerde beim Staatsrat der DDR wird ihm eine zweijährige Vertragsforschung für das Ökonomische Forschungsinstitut der Staatlichen Plankommission zugewiesen: »Volkswirtschaftliche Bilanzierung und langfristige Planung der Arbeitskräfte«. Daraus entsteht zunächst ein Studienmaterial für das Fernstudium (1966), später gemeinsam mit Rolf Naumann die Dissertation »Grundlagen der prognostischen und perspektivischen zentralen Arbeitskräfte- und Bildungsplanung«, mit der Steinberger am 19. September 1967 summa cum laude zum Dr. rer. oec. promoviert, mit fünfzig Jahren. Unter dem Titel »Arbeitskräfte- und Bildungsplanung« erscheint die überarbeitete Gemeinschaftsarbeit 1969 im Verlag Die Wirtschaft.
Zum 1. Juni 1970 zum Hochschuldozenten für Sozialistische Volkswirtschaft berufen, konzentriert sich Steinberger in den Jahren bis zur Rente (1977) ganz auf die Lehrtätigkeit; dem Thema einer geplanten Habilschrift (1974) wird nicht zugestimmt. In der Zeit der politischen Wende unterstützt Steinberger als Berater das Neue Forum Berlin.
Am 15. Januar 1990 beantragt er beim Obersten Gericht der DDR die »Revision der Urteile gegen Harich, Steinberger und Hertwig« und faßt noch einmal seine Reformvorstellungen des Jahres 1956 zusammen, deren Ziel eine entstalinisierte sozialistische Partei und ein demokratischer Staat waren:
»Ablösung derjenigen Mitglieder der Parteiführungen und des Staatsapparates, die für die Übertragung des Stalinkurses auf die DDR hauptverantwortlich waren; Herstellung der innerparteilichen Demokratie; Umwandlung der Volkskammer in ein demokratisches Parlament; Wiederherstellung der Rechtssicherheit; Demokratisierung des kulturellen Lebens; Dezentralisierung der Wirtschaftsleitung, Auflösung überflüssiger Ministerien, Übergang zu einer allgemeinen Perspektivplanung; Neuorientierung der Mittelstandspolitik; Einstellung jeder Zwangskollektivierung.«
Das Oberste Gericht der DDR kassiert am 28. März 1990 das Urteil von 1957. Eine späte Genugtuung, die freilich nichts an den Verletzungen und Demütigungen ändern kann, die Bernhard und Ibolya Steinberger im Laufe ihres Lebens erfahren und erdulden mußten.
Alle im einzelnen nicht per Anmerkung belegten Fakten, Daten und Zitate entstammen Unterlagen und Dokumenten, die mir Frau Ibolya Steinberger und ihr Sohn Bernhard zur Verfügung stellten, denen ich dafür besonderen Dank schulde.
[1] Steinberger, Bernhard: Rechenschaftslegung über meine geistige Entwicklung bis heute (4.–9. 1. 1957). In: BStU/ZA, MfS AU 89/57, BA Bd. 5, S.292 [Seitenangaben stets nach BStU-Zählung].
[2] Ibolya Steinberger an die Zentrale Parteikontrollkommission, 27. 6. 1956, S. 3.
[3] Ebenda, S. 5.
[4] Ebenda, S. 8.
[5] Bernhard Steinberger an den Verlag Neue Züricher Zeitung, 19. 4. 1989, S. 3.
[6] Bernhard Steinberger, Darstellung meines Falles, 31. 10. 1955, S. 8.
[7] HA V, Auskunftsbericht über Steinberger, Bernhard, 28. 11. 1956. In: BStU/ZA, MfS AU 89/57, BA Bd. 5, S. 2-3.
[8] Steinberger, Rechenschaftslegung... In: BStU/ZA, MfS AU 89/57, BA Bd. 5, S. 324.
[9] Verfügung des Staatsanwalts Jahnke vom 4. 4. 1957. In: BStU/ZA, MfS AU 89/57, HA/GA Bd. 10 (Strafvollzugs-Überwachungsheft), S. 1.
[10] HA V/6 an HA IX, 4. 6. 1957. In: BStU/ZA, MfS AU 89/57, BA Bd. 5, S. 488.
[11] BStU/ZA, MfS AIM 1172/65, Teil I (Personalakte), Bd. 1, S. 14.
[12] HA I/7/II, Bericht vom 15. 1. 1958. In: MfS AIM 1172/65, Teil I, Bd. 1, S. 24.
[13] HA I/7/II, Abschlußbericht vom 23. 7. 1958. In: MfS AIM 1172/65, Teil I, Bd. 1, S. 29 und 30.
[14] Bernhard Steinberger, Verpflichtung zum Gnadenerlaß, 26. 11. 1960. In: BStU/ZA, MfS AU 89/57, HA/GA Bd. 10, S. 22.
[15] BStU/ZA, MfS AIM 1172/65, Teil I, Bd. 1, S. 166.
[16] HA V/2/II, Treffbericht vom 2. 11. 1960. In: BStU/ZA, MfS AIM 1172/65, Teil II (Arbeits- und Berichtsakte), Bd. 1, S. 79.
[17] Abt. XX/6, Treffbericht vom 3. 4. 1964. In: BStU/ZA, MfS AIM 1172/65, Teil II, Bd. 2, S. 33.
[18] BStU/ZA, MfS AU 523/90 (Effekten), S. 66 und 65.
[19] HA V/2, Treffbericht vom 21.7.1961. In: BStU/ZA, AIM 1172/65, Teil II, Bd. 1, S. 236.