I. Im Zeichen der Leninschen Kirchenpolitik
Das Revolutionsjahr 1917 bereitete nicht nur dem russischen Kaiserreich und den in diesem vorherrschenden gesellschaftlichen Verhältnissen ein Ende. Auch für die Russische Orthodoxe Kirche ergab sich ein grundlegender Umbruch.
Dabei ging es einerseits um einen kirchlichen Neuanfang. Denn unter Peter d. Gr. war das Patriarchat abgeschafft und die Kirche durch einen staatlichen Oberprokuror mit Sitz und Stimme im Heiligsten Synod an den Staat gebunden. Da in dieser sogen. Synodalperiode seit etwa zweihundert Jahren kein Landeskonzil in Rußland abgehalten werden konnte, waren inzwischen kirchliche Reformbewegungen entstanden. Nach der Februarrevolution und dem Sturz des Zaren konnte endlich das Landeskonzil von 1917/18 stattfinden. Aber nur einer der gefaßten Beschlüsse wurde prägend bis zur Gegenwart, nämlich die nach kontroversen Debatten erfolgte Wiederherstellung des Moskauer Patriarchats mit der Wahl von Tichon (Belavin) zum Patriarchen von Moskau und der ganzen Rus’.[1] In seinem diesbezüglichen Vortrag hatte Bischof Mitrofan von Astrachan auf die durch Peter I. erfolgte Verletzung (narušenie) der heiligen Kanones verwiesen, die wieder rückgängig gemacht werden müsse.[2]
Die übrigen, im Zeichen des ekklesiologischen Verständnisses von der Sobornost’[3] der Kirche, gefaßten Beschlüsse, die einer Verlebendigung des kirchlichen Lebens auf fast allen Gebieten dienen sollten, ließen sich jedoch nicht mehr verwirklichen, da mit der während der Tagungen des Landeskonzils erfolgenden Oktoberrevolution unter der nunmehr bolschewistischen Regierung alles getan wurde, um der Kirche allmählich jeden Einfluß in Staat und Gesellschaft zu nehmen.
Die unter dem Einfluß Lenins[4] von der jungen Sowjetmacht verwirklichten Maßnahmen beruhten auf zwei Voraussetzungen:
1. der weltanschaulichen Unvereinbarkeit des dialektischen und historischenMaterialismus mit religiösem Glauben und
2. der Haltung gegenüber der Russischen Orthodoxen Kirche, in der man denVerbündeten des russischen Zaren und auch nach dessen Sturz einen Verfechter der zu beseitigenden Ausbeuterordnung sah.
Somit richteten sich die der Beseitigung der bisherigen gesellschaftlichen Verhältnisse dienenden Maßnahmen und Gesetze in entsprechender Weise auch gegen die Kirche. Das betraf die Enteignung der Ländereien, alle Fragen der Bildung, des Personenstandswesens, schließlich auch die Einführung des Gregorianischen Kalenders im Staate.
Grundlegende Bedeutung erhielt das die bisherigen Einzelbeschlüsse aufgreifende Grundsatzdekret »Über die Trennung der Kirche vom Staat und der Schule von der Kirche« vom 23. Januar 1918, dessen einschränkende Bestimmungen als Ausdruck der »Gewissensfreiheit« gewertet wurden. Mit der »Instruktion« zur Verwirklichung des Dekrets vom 24. August 1918 seitens des Volkskommissariats der Justiz waren die entscheidenden Rechtsbestimmungen erlassen.[5]
Es wurden nicht nur intensive antireligiöse Aktivitäten eingeleitet. Lenin kannte auch den Einsatz brutalster Gewalt. Davon zeugt sein Geheimbrief an die Mitglieder des Politbüros vom 19. März 1922 anläßlich des kirchlichen Widerstands gegen die Beschlagnahme kirchlicher Wertgegenstände während der damaligen großen Hungersnot. Darin schrieb Lenin: »Je größer die Zahl von Vertretern der reaktionären Bourgeoisie und Geistlichkeit ist, die es uns bei dieser Gelegenheit zu erschießen gelingt, desto besser. Gerade jetzt muß diesen Leuten eine solche Lektion erteilt werden, daß sie auf Jahrzehnte hinaus nicht wagen, an einen Widerstand auch nur zu denken.«[6]
Im Streit, ob der Staat die inzwischen als Volkseigentum betrachteten Wertgegenstände der Kirche requirieren könne, kam es zum bislang härtesten und folgenschwersten Konflikt zwischen Staat und Kirche. Für die Kirche erwies sich zusätzlich erschwerend, daß die der Sowjetmacht in politischer Hinsicht entgegenkommenden Vertreter der orthodoxen sogenannten »Erneuerer«, die ihrerseits die Patriarchatskirche scharf angriffen, eine gewisse staatliche Unterstützung erhielten.
II. Die Ausprägung der Leninschen Prinzipien unter Stalins Gewaltherrschaft
Nach dem Tode Lenins (24. 1. 1924) verstand es Stalin (1879–1953), sich im Kampfe um die Macht gegen seine Mitbewerber durchzusetzen, allmählich die ganze Macht in seinen Händen zu vereinigen. Der Kampf gegen die Kirche wurde weiterhin vom Staate offen unterstützt. Bereits während seiner Ausbildung im Geistlichen Seminar von Tiflis hatte sich der Georgier Stalin antikirchlichen Revolutionären zugewandt. Der Anspruch des Bolschewismus, eine »wissenschaftliche« Erklärung der Welt zu besitzen, und zwar die allein und einzig wahre, setzt ja voraus, daß alle anderen »Weltanschauungen« und natürlich auch die Religion unwahr sind. Was hinsichtlich der antireligiösen Arbeit unter Lenin zugrunde gelegt worden war, fand jetzt seine eigentliche Entfaltung.[7]
Daß der zeitweise mit Hausarrest belegte Patriarch Tichon in mehreren Erklärungen und schließlich im kurz vor seinem Tode im April 1925 geschriebenen, in seiner Echtheit häufig angezweifelten Testament[8] u.a. unter Bezug auf Röm. 13,1ff. die Sowjetmacht als Obrigkeit anerkannte, wurde staatlicherseits in keiner Weise honoriert.
Nach Tichons Tod ließ die Regierung die Neuwahl eines Patriarchen nicht zu. Die von Patriarch Tichon noch vor seinem Tode für die Zeit bis zur Wahl eines Nachfolgers designierten drei Patriarchatsverweser konnten dieses Amt kaum wahrnehmen. Einer von ihnen, Metropolit Peter (Poljanskij) von Kruticy, hatte vorsorglich für seine Person drei Stellvertreter benannt, an erster Stelle den Metropoliten Sergij (Stragorodskij) von Nižnij Novgorod. Ihm war es beschieden, mehr als achtzehn Jahre die russische Kirche zu leiten.
Im Juni 1926 richtete Sergij an das Volkskommissariat für innere Angelegenheiten ein Gesuch mit der Bitte um Legalisierung einer ihm unterstehenden Kirchenleitung und der Eparchialverwaltungen um die Genehmigung zur Herausgabe einer Zeitschrift und die Eröffnung theologischer Lehranstalten.
Es erwies sich für ihn als hilfreich, daß ebenfalls im Juni 1926 auf der Solovekkij-Kloster-Insel im Weißen Meer inhaftierte Bischöfe sich in einer umfangreichen Denkschrift mit der damaligen Lage der russischen Kirche befaßten, einschließlich einer dem Staat gegenüber geäußerten Bitte um Vertrauen in das loyale Verhalten der Kirche. Indem sie den illegitimen Synkretismus der »Erneuerer« brandmarkt, von denen manche erklärten, es gebe nur in der Methode, nicht aber im Wesen einen Unterschied zwischen kirchlicher Glaubenslehre und materialistischer Philosophie, lehnt die Denkschrift jeden weltanschaulichen Kompromiß ab. Im Gegensatz zur sowjetischen Praxis spricht sich dieses Schreiben – wenn auch vergeblich – für eine konsequente Verwirklichung der gesetzlich festgelegten Trennung von Kirche und Staat aus, »der entsprechend weder die Kirche die bürgerliche Regierung beim Schaffen des materiellen Wohl des Volkes noch der Staat die Kirche in ihrem religiös-ethischen Wirken beeinträchtigen«.[9]
Im Mai 1927 konnte Sergij eine Bischofskonferenz einberufen und einen provisorischen Heiligen Synod bilden, der im Juni die behördliche Registrierung als vom Staat anerkannte Kirchenleitung erhielt. All dies steht im Zusammenhang mit der von Sergij und den acht Mitgliedern des Synod unterzeichneten Deklaration vom 29. Juli 1927, in der die Grundposition der Kirche im Sowjetstaat dargelegt wird und die Hoffnung auf eine Konsolidierung der Kirche zum Ausdruck kommt.
Damals wie heute blieb diese Deklaration umstritten, erwies sich als eines der Grundprobleme der Vergangenheitsbewältigung. So nicht zuletzt wegen des Satzes: »Wir wollen Rechtgläubige sein und gleichzeitig die Sowjetunion als unsere bürgerliche Heimat anerkennen, deren Freuden und Erfolge unsere Freuden und Erfolge, deren Mißerfolge unsere Mißerfolge sind.«[10] Der heutige Patriarch Aleksij II. sieht darin wohl zurecht Sergijs Versuch, »den staatlichen Autoritäten, die ... Geistliche und Gläubige einkerkerten und erschossen, zu zeigen, daß die Kirche keine konterrevolutionäre Organisation ist«. Aleksij hält weiteren Vorwürfen entgegen, daß die Deklaration mit keinem Wort ein Bekenntnis zum atheistischen Staat enthält, sondern es ihr um das Mutterland geht, ein Verständnis, das 1927 fast vergessen war.[11]
Doch die Lage der Kirche verschlechterte sich weiter. Die Ende 1929 erfolgende Kollektivierung der Landwirtschaft mit dem Ziel einer völligen Ausschaltung des Kulakentums hinterließ auch im Leben der Kirche ihre Spuren. Vielfach sah man in Kirche, Religion und Geistlichkeit die Bewahrer des Alten und Hemmschuhe für die voranschreitende Entwicklung. Das wird deutlich in der antireligiösen Polemik der seit Ende 1922 erscheinenden Zeitschrift »Der Gottlose« (Bezbožnik) und einer Bewegung, die sich seit Herbst 1924 in der Gesellschaft der »Freunde der Zeitschrift Bezbožnik« organisierte. Sie hielt im April 1925 ihren ersten Kongreß ab und konstituierte sich im Juni 1925 als »Bund kämpfender Gottloser« (sojuz voinstvujuščich bezbožnikov). Für die Haltung des Bundes ist es bezeichnend, daß Lenins alter Mitkämpfer, der unter Stalin Sekretär der für Parteisäuberungen zuständigen Zentralen Parteikontrollkommission war, Jemeljan Jaroslavskij († 1943), dessen Präsident wurde.[12]
Auf dem zweiten Kongreß des Bundes, der im Juni 1929 im Bolschoj-Theater in Moskau unter Teilnahme von 2000 Personen stattfand, sprachen über die Aufgaben der atheistischen Arbeit hohe Parteifunktionäre wie das damalige Mitglied des Politbüros, Bucharin (er wurde noch 1929 als Exponent der »rechten Opposition« ausgeschaltet und 1938 erschossen), der Volkskommissar für Erziehung Lunačarskij, sowie bekannte Schriftsteller, unter ihnen Maksim Gor‘kij.
Die Beschlüsse zur umfassenden Industrialisierung von 1925 und besonders die um 1929 einen Höhepunkt erreichende Kollektivierung der Landwirtschaft und der Kampf gegen das »Kulakentum« hatten sich mit einem Kampf gegen die Religion als eines Instruments der Ausbeuterklassen verbunden, wie es aus dem Aufruf des zweiten Unionskongresses des Bundes kämpfender Gottloser von 1930 hervorgeht. Äußerst folgenschwer war die damals praktizierte Forderung, man müsse die Errichtung der Kollektivwirtschaften »mit dem Herunterholen der Glocken« beginnen, mit dem Schließen der Kirchen verbinden. Die Anzahl der antireligiösen Zeitschriften stieg beträchtlich.
Im Zusammenhang damit müssen wir die einschneidende staatliche Gesetzgebung sehen. Im Jahre 1929 erhielt Art. 4 der Verfassung der UdSSR eine Neufassung, der zufolge »die Freiheit des Bekenntnisses und der antireligiösen Propaganda allen Bürgern gewährleistet« wird. In einem Kommentar heißt es: »Die Vermehrung der Zahl der Religionsanhänger durch Anwerbung neuer Kader von Werktätigen, besonders von Kindern ..., eine Tätigkeit, die vom Standpunkt der Interessen des Proletariats und des klassenbewußten Bauerntums zweifellos schädlich ist –, kann natürlich auf keine Weise den Schutz des Gesetzes genießen und unter den Begriff ›Freiheit der religiösen Bekenntnisse‹ fallen.«[13]
Als besonders folgenreich erwies sich der die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen zusammenfassende bzw. ergänzende, vom Allrussischen Zentralexekutivkomitee und dem Rat der Volkskommissare der RSFSR am 8. April 1929 erlassene Gesetzesbeschluß »Über die religiösen Vereinigungen«, der in 68 Artikeln Fragen der Organisation, die Möglichkeiten, insbesondere aber die Grenzen der Tätigkeit religiöser Gemeinschaften regelte.[14] Erlaubt blieb eigentlich nur das Abhalten von Gottesdiensten, alle kirchlichen Lebensäußerungen wurden auf den Kultraum beschränkt. Nicht gestattet waren literarische, handwerkliche, gesellige oder karitative Tätigkeiten sowie eine entsprechende Verwendung finanzieller Mittel. Religiöse Unterweisung durfte lediglich in speziellen, behördlich genehmigten theologischen Kursen erteilt werden. Auch neu geschaffenes gottesdienstliches Inventar galt als Nationaleigentum. Einschneidende Bestimmungen regelten die Registrierung des eine Gemeinde konstituierenden Gemeindekirchenrats, der Dvacatka (Zwanziger-Gruppe), und die Existenz von Gemeinden, denen alle Rechte einer juristischen Person verweigert wurden.
Die ideologischen Zusammenhänge legt uns S. S. Savel’ev, der den Lehrstuhl für Geschichte und Religionsphilosophie an der Leningrader Universität leitete, in seinem Beitrag »Gott und die Kommissare«,[15] zur Geschichte der Kommission zur Durchführung der Trennung von Kirche und Staat beim ZK der Russischen Kommunistischen Partei (b) – der Antireligiösen Kommission – dar. Ausgehend von der Erkenntnis Lenins, daß dem Monopol des Marxismus auf geistigkulturellem Gebiet die Religion als entscheidendes Hindernis im Wege stehe, schuf man die Antireligiöse Kommission beim Politbüro des ZK (1922–1929). Offiziell hieß sie 1922–1928 »Kommission zur Durchführung der Trennung von Kirche und Staat beim ZK der RKP(b)«, und von Mitte 1928 bis Ende 1929 hieß sie »Antireligiöse Kommission« beim Politbüro des ZK der VKP(b).
Die Kommission bereitete alle diesbezüglichen Beschlüsse der Parteitage vor. Ihre Arbeit wurde unmittelbar bestimmt von Lenin und danach von Stalin. An der Arbeit der Kommission waren zeitweilig fast alle namhaften Parteiführer beteiligt, auch jene, die dann von Stalin eliminiert wurden wie Trotzkij, Kamenev oder Zinov’ev. Und natürlich zog man die ideologisch aktivsten Männer der Partei hinzu.
Als ein Beispiel aus der Arbeit der Kommission seien zwei Festlegungen erwähnt, die Savel’ev aus dem Protokoll der letzten Sitzung der Kommission vom 4. November 1929, unterschrieben von ihrem Vorsitzenden E. Jaroslavskij und vom Sekretär E.Tučkov, abdruckte. Das Gesuch von Kirchenleuten zur Herausgabe von Kirchenkalendern für das Jahr 1930 wurde abgelehnt; die entsprechenden Behörden sollten davon in Kenntnis gesetzt werden. Ausführlicher befaßt man sich mit Regeln für das Glockengeläut. Die strengen Begrenzungen von Kulthandlungen im Bezug nach außen gelten, wie es heißt, insbesondere für das Glockengeläut. Es »widerspricht in hohem Maße dem Prinzip der Trennung der Kirche vom Staat, verletzt die Lebensbedingungen und Rechte der breiten nichtreligiösen Massen der Werktätigen, besonders in der Stadt, stört die werktätige Bevölkerung bei der Arbeit und der Erholung«. Deshalb seien strenge einschränkende und auch Verbotsbestimmungen notwendig. »In Übereinstimmung mit unserer Gesetzgebung und im Interesse breiter Kreise der Werktätigen ist es unter städtischen Verhältnissen notwendig:
1. Vollständig zu verbieten ist der sogen. Trezvon[16] mit allen Glocken.
2. Zu erlauben ist nach Maßgabe der lokalen Behörden das Läuten einer kleinen Glocke von bestimmtem Gewicht und zu bestimmten Zeiten auf Bitten religiöser Organisationen, eine Bedingung, die in den Vertrag zur Nutzung eines Gebetshauses einzutragen ist.«
Weiter heißt es, Glocken, die nicht mehr geläutet werden dürfen, sind herunterzuholen und den staatlichen Behörden »zur Verwendung mit wirtschaftlicher Zielstellung zu übergeben«.[17]
Ende der 20er Jahre kam es zu Massenschließungen von Kirchen. 1928 verfügte die ROK noch über mehr als 30 000 Gemeinden (dazu kommen noch ca. 9000 Gemeinden der »Erneuerer« und weiterer abgespaltener Gruppen), also etwa zwei Drittel der vor der Revolution existierenden Gemeinden.[18] Bereits 1928 wurden 534 Kirchen geschlossen, 1929 weitere 1119, seit 1930 viele andere Kirchen. Von den ca. 500 Moskauer Kirchen der Patriarchatskirche verblieben Anfang 1930 noch 224, zwei Jahre später nur noch 87.[19] Ähnliches geschah in anderen Städten. Die letzten Klöster wurden wohl um 1929 aufgehoben; geistliche Lehranstalten gab es seit Mitte der 20er Jahre nicht mehr, auch die Höheren Theologischen Kurse in Leningrad fanden im August 1928 ihr Ende.20
Viele Kirchengebäude wurden umfunktioniert zu Lagerhallen oder Klubhäusern, nicht wenige Klöster zu Gefängnissen. Zahllose Geistliche wurden inhaftiert. Im Jahre 1931 sprengte man Moskaus größte Kirche, die nach der Niederwerfung Napoleons errichtete Christus-Heilands-Kirche. Das an dieser Stelle als Symbol für den Sieg des Sozialismus mit riesiger Leninstatue von Stalin geplante Kolossalgebäude ließ sich wegen der Bodenverhältnisse nicht errichten. Dafür konnte diese Kirche als neue Kirche des Moskauer Patriarchen in den letzten Jahren wieder aufgebaut werden.
Einen Höhepunkt erreichte das antireligiöse Wirken Anfang der 30er Jahre. Die Mitgliedschaft des »Bundes« war auf über fünf Millionen angestiegen. 1933, als den Kirchen keine einzige theologische Ausbildungsstätte mehr zur Verfügung stand, hatte der Bund der kämpfenden Gottlosen sechs höhere Ausbildungsstätten, 26 antireligiöse Arbeiteruniversitäten, eine antireligiöse Universität für Rotarmisten sowie ein antireligiöses Fernstudium.21 Neben einem vielfach primitiv-polemischen antireligiösen Schrifttum finden sich auch Ansätze des sogenannten Wissenschaftlichen Atheismus. Als eine marxistische Gesamtdarstellung erschien das Buch von N. M. Nikol’skij, »Geschichte der russischen Kirche«, 1930.[20]
Im Jahre 1932 wurde in der Kasaner Kathedrale in Leningrad ein »Museum der Geschichte der Religion und des Atheismus« untergebracht, das zur Akademie der Wissenschaften der UdSSR gehörte und über die Jahrzehnte mit unterschiedlichen Expositionen zu wirken versuchte.
1934 spitzte sich Stalins terroristische Politik weiter zu. Es kam es zu neuen Massenschließungen von Kirchen, Festnahmen, zur Verbannung von Geistlichen, Mitgliedern von Kirchengemeinderäten, aktiven Gemeindegliedern – den sogenannten »Cerkovniki«.[21]
Nicht wenige Hoffnungen verbanden sich mit der sogenannten StalinVerfassung, der Verfassung der UdSSR vom Dezember 1936. Ein in der Pravda vom 15. November 1936 erschienener Artikel, in dem sich der Vorsitzende des Komitees für die Angelegenheiten der Künste beim Rat der Volkskommissare der UdSSR, Platon M. Keržencev, mit einer Theater-Aufführung von Dem’jan Bednyj auseinandersetzte, schien zu sachlicherer Betrachtung von Geschichte und Kultur zurückzulenken. So liest man: »Die Taufe Rußlands ... eines der größten historischen Ereignisse im Kiever Rußland, führt Dem’jan Bednyj in der Gestalt eines wüsten Gelages ihrer Sinne nicht ganz mächtiger Dummköpfe vor (...) Vor allem aber bedeutet die falsche (...) Darstellung der Geschichte des Kiever Rußland durch Dem’jan Bednyj eine Verzerrung der historischen Vergangenheit.« Dem stellt Verfasser die historische Sicht von Marx, Engels, Lenin und Stalin gegenüber.[22]
Entsprechendes wurde von Stalin selbst in seinem Referat vom 25. November 1936 vor dem VIII. Sowjetkongreß zum Entwurf der Verfassung der UdSSR hervorgehoben. Er lehnte die zu Art. 124 vorgeschlagene »Verbesserung« ab, »daß die Abhaltung religiöser Kulthandlungen verboten werde«. Er wandte sich gegen den Vorschlag zum Art. 135, u. a. auch Kultdienern des Wahlrecht zu entziehen und warf die Frage auf, ob nicht die Zeit gekommen sei, jenes Sowjetgesetz, das sie vom Wahlrecht ausschloß, zu revidieren, u.a. mit dem Hinweis, es seien »nicht alle ehemaligen Kulaken, Weißgardisten oder Popen der Sowjetmacht feindlich gesinnt«.[23]
Ohne die antireligiöse Grundhaltung zu revidieren, heißt es demzufolge in der Verfassung der UdSSR vom 5. Dezember 1936 im Art. 124: »Die Freiheit der Ausübung religiöser Kulthandlungen und die Freiheit antireligiöser Propaganda werden allen Bürgern zuerkannt.« Und in Art. 135 wird das aktive und passive Wahlrecht allen Bürgern im Alter von 18 Jahren zuerkannt, »unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einer Rasse und Nationalität, von Glaubensbekenntnis, Bildungsgrad, Ansässigkeit, sozialer Herkunft, Vermögenslage und früherer
Tätigkeit (...)«[24]
Und doch sollten die folgenden Jahre eine Zeit größter Verfolgungen und Grausamkeiten werden. Tatsächlich war die Verfassung gleichsam das Vorspiel zu unerhörtem Terror, der nach dem Namen des Volkskommissariats für innere Angelegenheiten, Nikolaj Ježov, die Bezeichnung »Ežovščina« erhielt.[25] Zum Opfer fielen ihm Millionen Menschen, die den verschiedensten Schichten zugehörten: Funktionäre, Militärs, Diplomaten, Gelehrte, Literaten, einfache Bauern, Arbeiter und Angestellte, darunter zahlreiche Angehörige der Religionsgemeinschaften. Der Terror von 1937, der sich bis 1938/39 hinzog, tränkte das Land mit Blut.[26]
Da sich bei der Volkszählung von 1937, bei der auch nach der religiösen Zugehörigkeit gefragt wurde, immer noch zwei Drittel der Landbevölkerung und ein Drittel der Stadtbevölkerung als gläubig bezeichneten, griff man zur »Überwindung der Religion« zu neuen Methoden, zu verstärkten Repressionen.
In den Jahren von 1937 bis 1939 wurden zahlreiche Geistliche inhaftiert, erschossen oder kamen in Straflagern ums Leben, darunter im Lager des einstigen Klosters auf der Soloveckij-Insel der bekannte Priester und Philosoph Pavel Florenskij. Im Jahre 1939 gab es in ganz Rußland nur noch etwa 100 Kathedralund Gemeindekirchen, in der Ukraine noch drei Prozent der vorrevolutionären Kirchen.[27]
Nicht nur aus den offiziellen Quellen, sondern auch aus den erst infolge der Perestrojka möglichen Berichten Betroffener läßt sich manches neu erkennen, das bisher verschwiegen wurde oder werden mußte.[28] So verweist B. S. Bakulin,31 der ab 1923 sieben Jahre und während des Krieges nochmals fünf Jahre im GULAG verbringen mußte, darauf, daß mit Unterstützung der »Erneuerer«Bewegung die Kirche von innen zerstört, durch Spaltung in Anarchie und Chaos geführt werden sollte und dann unter der Diktatur Stalins 1936–1939 zum vernichtenden Schlag gegen die Kirche ausgeholt wurde – der später in der Periode des zastoj (Stillstand) fortgeführt wurde. Unter Stalin wurde in diesen Jahren der größte Teil der Geistlichkeit in Lager verbannt, dazu auch aktive Laien und besonders Angehörige der kirchlichen Intelligenz. Ende 1939 waren nur noch vier (1914 waren es 163!) regierende Bischöfe in Freiheit.
Erst allmählich gelingt es, Licht in diese dunklen Entwicklungen zu bringen. Noch immer gibt es nur sehr ungenaue Informationen darüber, in welchem Maße der KGB die Kirche unterwandert hat, von den Spitzen der Hierarchie bis in die einzelnen Kirchgemeinden hinein. Als ein Beispiel sei jener Erzbischof Vasilij (Ratmirov) genannt, der zeitweilig zu den »Erneuerern« gehörte, nach dem Kriege auf Stalins Anordnung mit einem Orden und einer goldenen Uhr ausgezeichnet wurde, aber letztlich innerlich zerbrach.32
Trotz aller Beschränkungen wurde auch mutige Arbeit geleistet. Erwähnt sei das sechsbändige Werk des 1968 heimgegangenen Metropoliten Manuil (Lemeševskij), eine Bio-Bibliographie der russischen orthodoxen Bischöfe von 1893 bis 1965.33 Mit erstaunlicher Energie verarbeitete er die ihm zugänglichen Materialien sowie das mündlich Erfahrene, wohl im wesentlichen, während er die Eparchien von Čkalov, Čeboksary und Kujbyšev leitete, möglicherweise auch in der dazwischenliegenden Lager- und Verbannungszeit vom 5. September 1948 bis 11. Dezember 1955 in Javas. Verständlicherweise konnte vieles nicht zur Sprache gebracht werden. Dies ermöglichte erst die in der BRD bis zur Gegenwart ergänzte deutschsprachige Ausgabe.34 Hierfür dienten im Westen erschienene Quellen wie das Werk von M. Pol’skij, Neue russische Märtyrer (russ.).35
Der Menschen, die um ihres Glaubens Willen inhaftiert oder ermordet worden sind, konnte lange Zeit nur im Ausland gedacht werden. Aber auch das blieb nicht unumstritten. Ich denke an das internationale wissenschaftliche Symposion,
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nössischer Kirchenhistoriker. Zweiter Band. Köln 2002, S. 125–170 (= Schriftenreihe des Vereins für Rheinische Kirchengeschichte, Bd. 154).
31 Bakulin, B. S.: Nesovremennoe vospominanija, in: Religija i demokratija: na puti k svobodesovesti, vyp.II, ed. A. P. Bessmertnyj/S. B. Filatov. Moskva 1993, S. 149–162.
32 Poljakov, Fedor: Kirche und Geheimdienst, in: G2W 7/8, 2002, S. 24–25.
33 M. M., Russkie pravoslavnye ierarchi perioda s 1893 po 1965 gody isključitel’no. Kujbyšev 1966.
34 Die russischen orthodoxen Bischöfe von 1893 bis 1965. Bio-Bibliographie von MetropolitManuil (Lemeševskij) bis zur Gegenwart ergänzt von P. Coelestin Patock OSA, 6 Bde. Erlangen 1979–1989 (OIKONOMIA Bde. 8, 16, 20, 23, 24, 26).
35 Pol’skij, M.: Novye mučeniki rossijskie, Jordanville 1949 und 1957. Ferner u.a. Berichte aus im Paris erscheinenden Vestnik Russkogo Christianskogo Dviženija.
das in Vorbereitung des Millenniums der Taufe der Kiever Rus’ von der EKD, der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und der Evangelischen Akademie Tutzing in deren Gebäuden vom 7. bis 10. Mai 1987 abgehalten wurde. Leidenschaftliche Auseinandersetzungen rief damals der im Plenum gehaltenen Vortrag von Dmitrij Pospelovskij von der Universität von Western Ontario, London/Ontario, Kanada über »Believer as a Witness of the Faith in an Atheistic State« hervor. Der Vortrag »wurde – da inzwischen an anderem Ort veröffentlicht – nicht mehr in« den Dokumentenband des Symposion[29] aufgenommen.
Erst rückwirkend können schrittweise die Repressionen während der Sowjetzeit, besonders unter der Herrschaft Stalins, verarbeitet werden. Als Beispiele seien nur wenige Arbeiten genannt: S. A. Golubcov widmet sich den erlittenen Verfolgungen speziell in seiner 1999 erschienenen Arbeit: »Professoren der Moskauer Geistlichen Akademie in den Fängen von Gulag und ČeKa«.[30] Golubcov hebt hier drei Perioden schlimmster Verfolgungen hervor. Nach den noch unter Lenin erfolgten Repressionen im Zusammenhang mit der Entnahme der Kirchenbesitztümer anläßlich der großen Hungersnot von 1922, betont er die unter Stalin erfolgenden Massen-Repressionen der Jahre 1928–29 und 1937–38.[31]»Besonders grausam waren letztere, als das Erschießen zu einer alltäglichen Erscheinung wurde.« Golubcov behandelt das leidvolle Schicksal von ca. 35 Opfern aus dem Lehrkörper der Moskauer Geistlichen Akademie. Diese Erkenntnisse gingen in seine biographisch orientierte Monographie ein: »Die Moskauer Geistliche Akademie im Anfang des XX. Jahrhunderts. Professoren und Mitarbeiter«, 1999.[32]
Erwähnt sei ferner das kürzlich erschienene St. Petersburger Martyrologion.[33]Neben den Kurzbiographien von 2170 orthodoxen Opfern, Geistlichen und Laien, die in den Jahrzehnten zwischen 1917 und 1950 in sehr unterschiedlicher Weise gelitten haben, werden auch Gläubige anderer Kirchen und Religionsgemeinschaften behandelt: 28 Altgläubige, 365 Katholiken, 293 Lutheraner, 41 Baptisten, 10 Adventisten, 10 Anhänger jüdischen, 17 muslimischen und 27 buddhistischen Glaubens, außerdem 80 Angehörige des russisch-orthodoxen »Erneuerertums«.
In ein Martyrologion deutscher Katholiken[34] wurden 75 rußlanddeutsche Märtyrer aus den Zeiten unter Lenin und Stalin aufgenommen, darunter der Bischof von Odessa Dr. Alexander Frison (1875–1935).
III. Stalins veränderte Haltung während des 2. Weltkriegs
Mit dem Überfall Hitlerdeutschlands auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 waren die Bürger aller in ihr vereinten Nationalitäten unabhängig von ihrem religiösen Bekenntnis zur Verteidigung der Heimat aufgerufen. Diesem Anliegen widmete sich auch die ROK vom ersten Tage an vorbehaltlos in der ihr möglichen Weise. Der Kampf gegen Napoleon wurde als Vaterländischer Krieg bezeichnet, nun begann für die Menschen in der SU der Große Vaterländische Krieg.
Man hat oft gefragt, wie es möglich war, daß die im atheistischen Staat so schwer verfolgte Kirche sich in diesem Krieg so vorbehaltlos auf die Seite der Sowjetmacht stellte. Gleichsam symbolische Bedeutung kam dem Faktum zu, daß der 22. Juni 1941 für die ROK der Gedenktag aller Heiligen der russischen Lande war.
Noch am ersten Tage des Überfalls wandte sich Metropolit Sergij mit einem Sendschreiben an alle orthodoxen Gläubigen und segnete ihr Ringen um die Verteidigung des Vaterlands. »Unsere orthodoxe Kirche«, heißt es darin unter Anführung von Beispielen aus der russischen Geschichte, »hat stets das Schicksal ihres Volkes geteilt. Mit ihm durchlitt sie seine Heimsuchungen und freute sich seiner Erfolge. Sie wird auch jetzt ihr Volk nicht im Stich lassen.«[35]
Dies erklärt auch die überraschend weitgehende Teilnahme der Kirche am Krieg. So zeigte sich die materielle Beteiligung nicht zuletzt im Sammeln von Geldern für den Bau einer Panzerkolonie, die den Namen des Großfürsten Dmitrij Donskoj erhielt, der im 14. Jh. den Kampf gegen die Tatarenherrschaft begann,[36] sowie die nach dem als Heiliger verehrten Großfürsten Alexander Nevskij aus dem 13. Jh. benannte Flugzeugstaffel. Auf leidenschaftliche Ablehnung im Westen stieß in der Nachkriegszeit immer wieder der im Jahre 1942 vom Moskauer Patriarchat herausgegebene Sammelband »Die Wahrheit über die Religion in Rußland«.[37] Wohl ist berechtigt kritisiert worden, daß Metropolit Sergij in seinem Vorwort behauptet, die Kirche sei in der Sowjetunion keiner Verfolgung ausgesetzt.[38] Allerdings war im Westen nur diese Einleitung veröffentlicht worden, ohne zu berücksichtigen, daß der mehr als 450 Seiten umfassende Sammelband eine Auswahl von Briefen und Berichten samt Photographien enthält, in denen Gemeindeglieder, Geistliche und Hierarchen über das selbst erfahrene, durch Deutsche verursachte Kriegsleid berichten.
»Im Unterschied zu 1914 stand jetzt unserem Lande nicht das HohenzollernReich gegenüber, das zum christlichen Europa gehörte, sondern das räuberische Dritte Reich, das sich über alle göttlichen und menschlichen Gesetze hinwegsetzte, den Rassismus zu seiner offiziellen Ideologie erklärte, die Vernichtung der einen und die Versklavung anderer Völker anstrebte.« Die Führer der Nazi-Partei, lesen wir weiter, verwarfen offen die christlichen sittlichen Werte und unternahmen obskure Versuche zum Wiederaufleben des altgermanischen heidnischen Kultes. In ihren propagandistischen Äußerungen gegenüber dem russischen Volk versuchten sie, sich als Verteidiger der Religion hinzustellen. Aber die Faschisten mißbrauchten für ihren Raubkrieg den Namen Gottes, bezeichneten ihn als »Kreuzzug«, tatsächlich jedoch »besudelten sie unsere Heiligtümer«.[39]
Von daher ist auch die durchaus problematische Haltung der Kirche gegenüber Stalin zu sehen, darunter die von Hierarchen an ihn gerichteten, ihm Dank und Ehrerbietigkeit bekundenden Telegramme sowie Stalins Antworten, von denen einige aus den Jahren 1942 und 1943 abgedruckt sind in dem vom Moskauer Patriarchat herausgegebenen Sammelband »Die Russische Orthodoxe Kirche und der Große Vaterländische Krieg. Sammlung kirchlicher Dokumente«.[40]
Auch dürfen wir nicht übersehen, daß die Kirche Erleichterung empfand über eine gewisse Wende in der Religionspolitik Stalins, der seit 1941 auch Vorsitzender des Rates der Volkskommissare und Oberbefehlshaber der Streitkräfte war. Sie läßt sich jedoch bereits früher erkennen. Durch das Geheime Zusatzabkommen des Hitler-Stalin-Paktes okkupierte die Sowjetunion 1939 die westlichen weißrussischen und ukrainischen Territorien mit blühendem und aktivem kirchlichen Leben in Gemeinden und Klöstern, in hohem Maße mit »Unierten« wie auch einer nicht geringen Zahl römischer Katholiken. Hier sah sich Stalin nicht nur mit einer ausgeprägten Religiosität, die dem Sowjetregime kritisch gegenüberstand, sondern auch mit weißrussischem und besonders ukrainischem Nationalismus konfrontiert. Entsprechendes galt für die 1940 der Sowjetunion angegliederten baltischen Republiken Estland, Lettland und Litauen mit lutherischer, orthodoxer und katholischer Bevölkerung.
In der sowjetischen Presse wurde die antireligiöse Polemik aufgegeben. Der »Bund der kämpfenden Gottlosen« stellte seine Tätigkeit ein, ohne sich offiziell aufzulösen. Es wurden auch einige antireligiöse Museen geschlossen. Als ein Symbolakt seitens der Regierung galt die Ernennung des damaligen Kiever Metropoliten Nikolaj (Jaruševič) zum Mitglied der Außerordentlichen Staatlichen Kommission zur Aufdeckung und Verfolgung der Untaten der deutschfaschistischen Okkupanten und ihrer Verbündeten.[41] Von besonderer Bedeutung war es, daß der Vorsitzende des Rates der Volkskommissare J. W. Stalin gemeinsam mit V. M. Molotov und schließlich unter Einbeziehung der entsprechenden Ressort-Verantwortlichen am 4. September 1943 den Patriarchatsverweser Metropolit Sergij (Stragorodskij) von Moskau und Kolomna sowie die beiden ranghöchsten Bischöfe, Metropolit Aleksij (Simanskij) von Leningrad und den Exarchen der Ukraine, Metropolit Nikolaj (Jaruševič) von Kiew und Galič zu einer mehrstündigen Aussprache empfing.[42]
Im Ergebnis dessen konnte bereits vier Tage danach eine Synode stattfinden, die den inzwischen 76jährigen Metropoliten Sergij (Stragorodskij) zum zwölften Patriarchen von Moskau und der ganzen Rus’ wählte. Staatlicherseits wurde noch im September 1943 der Rat für die Angelegenheiten der Russischen Orthodoxen Kirche und 1944 der Rat für die Angelegenheiten der religiösen Kulte beim Ministerrat der UdSSR eingerichtet. Beide wurden dann zum Rat für religiöse Angelegenheiten zusammengeschlossen. Seitens der Regierung wurde dies sowohl im Sinne einer Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen als auch zur Behandlung von Fragen im Blick auf die Verwirklichung der Gewissensfreiheit herausgestellt.[43] Ab September 1943 konnte das »Journal des Moskauer Patriarchats« in vermehrtem Umfang wieder erscheinen. Der Patriarch intensivierte seine Bemühungen um die Wiedereröffnung theologischer Lehranstalten. Gleichzeitig mit dem erneuten Ausbau der Beziehungen zu den orthodoxen Kirchen im Ausland stellte Patriarch Sergij noch im Jahre 1943 die Gemeinschaft mit der Georgischen Kirche wieder her, indem er deren nach der Februarrevolution von 1917 realisierte Eigenständigkeit und selbst proklamierte Autokephalie offiziell anerkannte. Mit dem noch im September 1943 erfolgten Besuch einer Delegation der Kirche von England unter Leitung des Erzbischofs von York, C. F. Garbett, begann eine neue Phase zwischenkirchlicher Beziehungen. Sergij (Stragorodskij) war es nur für wenige Monate beschieden, als Patriarch zu wirken. Er verstarb am 15. Mai 1944.
Das erste Landeskonzil nach der Oktoberrevolution tagte vom 31. Januar bis 4. Februar 1945 in Moskau. In einer Botschaft des Konzils wurde ausdrücklich der »in höchstem Maße wohlwollenden und zuvorkommenden Haltung der Staatsgewalt« gedankt und in der Hoffnung auf den baldigen Endsieg dafür gebetet, daß Stalin »viel Kraft, Gesundheit und ein langes Leben beschieden sei«.[44] Das Konzil beschloß ein »Statut (Položenie)« der ROK als Grundlage des Wirkens auf den verschiedenen Ebenen des kirchlichen Lebens. Und es wählte den Leningrader Aleksij (Simanskij) (1945–1970) zum neuen Patriarchen, der bewusst an den von Sergij vorgezeichneten Weg anknüpfte.[45] Dem damaligen Brauch entsprechend hat auch Aleksij in einem Schreiben vom 19. Mai 1944 seinem und aller kirchlichen Mitarbeiter »Gefühl tiefer Liebe und Dankbarkeit« gegenüber Stalin zum Ausdruck gebracht.[46]
Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges galt es nicht nur, die durch diesen geschlagenen Wunden zu heilen. Ein Empfang des Patriarchen Aleksij, Metropolit Nikolaj und Protopresbyter N. F. Kolčickij durch Stalin am 10. April 1945 ermöglichte das Besprechen »dringender Notwendigkeiten«.[47] Nunmehr konnten zahlreiche Kirchen und Klöster wieder kirchlich genutzt und restauriert werden. Schließlich wurde mit dem Aufbau des theologischen Bildungswesens und neuen publizistischen Aktivitäten begonnen.
In der Periode des Krieges sahen sich Partei und Staat gezwungen, aus politischen Motiven ein Wiederaufleben der Kirche zu ermöglichen. Aber Stalin befahl, aus den Lagern nur Bischöfe und einen Teil der Priester zurückkehren zu lassen.[48] Die aktiven Laien, die sich in der kirchlichen Reformbewegung ihre Rechte erkämpft hatten, waren großenteils in den Lagern umgekommen. Bei der Wiedererrichtung der Kirche unter Stalin spielte die damalige Intelligenz keine Rolle; sie wagte es weithin nicht einmal, die Kirchen zu besuchen, da es ein inoffizielles Verbot zum Besuch von Gottesdiensten für Angehörige von Hochschulen gab. Jene, die sich nicht daran hielten, wurden am Arbeits- oder Studienplatz »bearbeitet«. Durch diese Maßnahmen veränderte sich die Struktur des »Kirchenvolks«. Da Intelligenz fehlte, setzten sich die Gemeinden aus Hausfrauen, Invaliden und Rentnern zusammen, also vorwiegend aus alten Leuten. Von den männlichen Ruheständlern der Intelligenz nahm kaum jemand am kirchlichen Leben teil. So setzten sich die Gemeinden vorwiegend aus auch religiös Ungebildeten zusammen. Bakulin sieht darin eine Ursache dafür, daß bei der Wiedererrichtung der Kirche angesichts der in Fragen des Kirchen- und kanonischen Rechts völlig unkundigen Hausfrauen der Episkopat erneut eine eindeutig vorherrschende Rolle einnahm.
Sicher geht Bakulin zu weit, wenn er behauptet, daß Stalin zur Wiedererrichtung der Kirche »für diese Sache den Metr. Sergij Stragorodskij als den am meisten autoritären und loyalen (aus den vier noch in Freiheit befindlichen)«[49] Hierarchen auswählte. Jedenfalls wurde durch die neuen Staats-Kirchenämter und konkret durch die überall tätigen Bevollmächtigten (upolnomočennye) des Rates ein lückenloses System der Überwachung geschaffen. Und es wurde für viele Bischöfe zu einer großen Versuchung, dem Staat allzu willfährig zu werden, so daß der auch für die russische Orthodoxie zentrale Gedanke vom »königlichen Priestertum« der Gläubigen (1 Petr 2,9) und damit der gelebten Sobornost’ infrage gestellt wurde.
In den Gebieten, die unter deutscher Besatzung gestanden hatten, sah sich Stalin einer wiedererstarkten Kirchlichkeit gegenüber. Es lag u.a. in seinem Interesse, dortiger kirchlichen Eigenständigkeit ein Ende zu bereiten. Das entsprach – wenn auch unter ganz anderem Gesichtpunkt – durchaus den Absichten des Moskauer Patriarchats. Bereits am 6. März 1945 endete in Tallin das sogenannte »Estnische Schisma«, die 1941 erfolgte Loslösung vom Moskauer Patriarchat. Besondere Aufmerksamkeit wurde der Ukraine geschenkt, in der nicht nur ein Großteil der orthodoxen Gemeinden, sondern auch die mit Rom unierte Griechisch-katholische Kirche wiedererstanden war, die in Gestalt des Papstes mit einem kirchlichen Oberhaupt in einem kapitalistischen verbunden war. Als im März 1946 auf einer bis heute in ihrer Rechtmäßigkeit sehr umstrittenen Synode zu Lemberg die aus der Brester Union von 1596 hervorgegangenen Unierten ihren Anschluß an die ROK beschlossen, entsprach dies nicht nur einem traditionellen Anliegen der russischen Orthodoxie, sondern auch ganz der Stalinschen Kirchenpolitik. Entsprechendes galt für den Anschluß der Unierten des Transkarpaten-Gebietes vom August 1949.[50]
Zwei weitere Entwicklungsmomente sind mit dem Jahr 1948 verbunden. Als ein besonderer Höhepunkt erwiesen sich die Feiern zum 500. Jahrestag der Autokephalie der Russischen Orthodoxen Kirche im Juli 1948 in Moskau, an denen die Vertreter bzw. Ersthierarchen der meisten autokephalen orthodoxen Kirchen, z.T. mit viel beachteten Vorträgen, teilnahmen. In den gemeinsamen Erklärungen »Der Vatikan und die Orthodoxe Kirche«, »Die Ökumenische Bewegung und die Orthodoxe Kirche« und »Über die anglikanische Hierarchie« kam es zu scharfer Abgrenzung von der päpstlichen Unionspolitik sowie zur Ablehnung einer Teilnahme an der ersten Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Amsterdam, allerdings mit dem Bekunden des Interesses an der ökumenischen Bewegung sowie der Bitte um regelmäßige Information.[51]
Neben theologischen spielten hierbei auch politische Momente eine nicht geringe Rolle. Deutlicher wurde dies in der Beteiligung der ROK an der sich im Zusammenhang mit dem beginnenden Kalten Krieg entfaltenden Weltfriedensbewegung. Schon auf der soeben erwähnten Moskauer Konferenz vom Juli 1948 wandten sich die dort versammelten Oberhäupter und Vertreter der russischen, antiochenischen, alexandrinischen, georgischen, serbischen, bulgarischen, rumänischen, albanischen und polnischen Kirche in einem »flammenden Aufruf an alle Christen der Welt und an alle Menschen, (...) die nach Wahrheit und Frieden dürsten«.[52] Der Friedensarbeit, die zugleich der ROK eine Vielfalt neuer internationaler Beziehungen ermöglichte, widmete sich insbesondere der dem Patriarchen nahestehende, inzwischen nach Moskau transferierte Metropolit von Kruticy und Kolomna Nikolaj (Jaruševič) (†1961), erster Leiter des 1946 gegründeten Kirchlichen Außenamts beim Hl. Synod und Redakteur des »Journals des Moskauer Patriarchats«.
Immer wieder ist der ROK der Vorwurf gemacht worden, sie habe sich mit ihrem Friedenswirken in den Dienst der sowjetischen – zunächst der stalinistischen – Außenpolitik gestellt. Daß sie in einem Bezug zu dieser stand, kann nicht geleugnet werden. Aber wir sollten dabei stets im Blick haben, was schon im Vorwort des 1950 vom Verlag des Moskauer Patriarchats auch in deutscher Sprache herausgebrachten Bandes »Die Russische Orthodoxe [dt.: Rechtgläubige] Kirche im Kampf für den Frieden« steht, einer Zusammenstellung von Entschließungen, Botschaften, Appellen, Aufrufen, Reden und Aufsätzen aus den Jahren 1948–1950: »Die Russische Orthodoxe Kirche predigt und pflanzt unter den Menschen Liebe und Frieden, die unser Herr Jesus Christus auf die Erde gebracht hat.« Sie reihte sich ein in die Friedensbewegung in dem Bewußtsein, »daß die Kirche Christi ihre Erlösungsmission auf Erden in dem Maße verwirklicht, wie sie am historischen Leben der Menschheit teilnimmt, indem sie das
Reich Gottes predigt und aufbaut in seiner ganzen Herrlichkeit«.[53]
IV. Erneute Unterdrückung der Kirche durch Partei und Staat seit N. S. Chruščev
Am 6. März 1953 starb Stalin. Bald bestimmte Nikita Sergeevič Chruščev als Erster Sekretär des ZK der KPdSU die politische Entwicklung, seit 1958 auch als Vorsitzender des Ministerrats, bis er 1964 gestürzt wurde. In der sogenannten »Tauwetterperiode« ergaben sich bedeutende Veränderungen im Leben der Sowjetunion. Aus den Lagern, in denen Millionen inhaftiert waren, wurden auch viele Gläubige freigelassen. In den westlichen Ländern, damit auch in der Bundesrepublik, wurde Chruščev besonders wegen seiner Politik der »Entstalinisierung« geschätzt. Dagegen wurde in den Medien kaum berücksichtigt, daß unter ihm die schlimmste Kirchenverfolgung stattfand. In der die Sowjetunion prägenden Gesellschaftsordnung des Sozialismus war die Existenz von Kirche und Religion noch nicht auszuschließen. Wohl aber hatten Kirche und Religion bei der Verwirklichung der als abschließendes Ideal erstrebten Gesellschaftsordnung des Kommunismus keinen Platz mehr. Und da Chruščev für die Zeit um 1980 die Errichtung des Kommunismus in der Sowjetunion prophezeite, mußte bis dahin der Kampf gegen Kirche und Religion abgeschlossen sein. Die Auswirkungen der unter seinen Nachfolgern fortgesetzten Politik waren für die Kirche verheerend.[54]
Erst seit der mit Gorbačev einsetzenden Glasnost’ und Perestojka ergab sich die Möglichkeit zum umfassenden kirchlichen Wiederaufbau sowie einer sachgemäßen Erforschung und Darstellung der vorangehenden geschichtlichen Entwicklung. Und erst jetzt konnte an die vom Sobornost’-Gedanken getragenen
Beschlüsse des Landeskonzils von 1917/18 wieder angeknüpft werden.[55]
[1] Döpmann, H.-D.: Die Russische Orthodoxe Kirche in Geschichte und Gegenwart, 2., überarbeitete Aufl. Berlin 1981, S. 194-234; Schulz, G.: Das Landeskonzil der Orthodoxen Kirche in Rußland 1917/18 – ein unbekanntes Reformpotential. Göttingen 1995.
[2] Prot. Vladislav Cypin: Istorija Russkoj Pravoslavnoj Cerkvi 1917–1990. Moskau 1994, S. 13.
[3] Sobornost’: jene pneumatische, Zeit und Raum umfassende Einheit in der Vielfalt, die sich in der geistlich-organischen Gemeinschaft der Gläubigen mit Christus und untereinander sowie im Synodalprinzip der orthodoxen Kirche äußert. Döpmann, H.-D.: Die orthodoxen Kirchen, Berlin 1991, S. 268.
[4] Livšic, G. M.: Kritika V. I. Leninym idealizma i religii. Minsk 1983.
[5] Döpmann, a.a.O., S. 227ff.; Die Orthodoxe Kirche in Rußland. Dokumente ihrer Geschichte (1860–1980), hg. v. Hauptmann P./Stricker, G. Göttingen 1988, S. 648f., 658ff. [weiter zitiert als: Dokumente]
[6] Dokumente, S. 674–676.
[7] Döpmann, H.-D.: Der Atheismus in der Sowjetunion und seine Auswirkungen auf das heutige Rußland, in: Schriftenreihe des Instituts für vergleichende Staat-Kirche-Forschung, Heft 12. Berlin 2002, S.70–93.
[8] Dokumente, 1988, S. 691–711. Akty svjatejšego Patriarcha Tichona i pozdnejšie dokumenty o preemstve vysšej cerkovnoj vlasti 1917–1943, ed. M. E. Gubonin. Moskva 1994, S. 361–362.
[9] Dokumente, S. 716-722; Dpm2 S. 252f.
[10] Dokumente, S. 726-730; Dpm2 S. 253f.
[11] Antworten auf Fragen von Journalisten nach dem Treffen des Patriarchen mit dem neuen USBotschafter in Rußland vom 5. November 2001 über die Antwort der Bischofssynode der Russischen Auslandskirche auf die brüderliche Botschaft von Patriarch und Hl. Synod der ROK.
[12] Über die Tätigkeit des »Bundes« s. Döpmann, Der Atheismus in der Sowjetunion, a.a.O., S. 74ff.
[13] Döpmann, S. 258 f.; Dokumente, S. 738–739; Kommentar in: Russkaja Pravoslavnaja Cerkov’ v sovetskoe vremja (1917–1991), hg. V. G. Stricker, Bd.1. Moskau 1995, S. 311–312.
[14] Kirche und Staat in der Sowjetunion. Gesetze und Verordnungen, hg. v. R. Stupperich. Witten 1962, S. 13–28.
[15] Savel’ev, Bog i komissary, in: a.a.O., S. 164–216.
[16] Festtagsgeläute, dreimal mit allen (wenigstens mit drei) Glocken läuten.
[17] A.a.O., S. 176–177.
[18] 1914 gab es 54 174 Kirchen und 25 593 Kapellen, 1025 Klöster, 4 Geistliche Akademien, 57 Geistliche Seminare, 35 528 Pfarrschulen, 291 Krankenhäuser, 1113 Altersheime und Pflegeanstalten. Döpmann, S. 210.
[19] Kirchen siehe Cypin, Vl.: Istorija Russkoj Pravoslavnoj Cerkvi 1917–1990, Moskau 1994, S. 92. 20 Bovkalo, A. A.: Vysšie Bogoslovskie kursy v Leningrade, in: Ežegodnaja bogoslovskaja konferencija Pravoslavnogo Svjato-Tichonovskogo Bogoslovskogo instituta. Moskva 2001, S. 262–270. 21 Kolarz, a.a.O., S. 10.
[20] Nikol’skij, N. M.: Istorija russoj cerkvi. Moskau 1930.
[21] Cypin, a.a.O, S. 103.
[22] Dokumente, S. 745–746.
[23] Pravda 26. 11. 1936; Döpmann, Die orthodoxe Kirche in Rußland. Dokumente ihrer Geschichte, S. 746f.
[24] Istorija sovetskoj konstitucii, 357f.; Döpmann, Die orthodoxe Kirche in Rußland, S. 748.
[25] Nikolaj Iwanowitsch Jeschow (1895-1940): nach Jagoda Vorsitzender des NKWD, erschossen. In diesen Jahren wurde auch Genrich Gregorijewitsch Jagoda (1891-1938): Vorsitzender der Tscheka-GPU-NKWD, nach einem Schauprozeß hingerichtet.
[26] In einem Schreiben an L. P. Berija vom 15. Oktober 1938 wird angeführt: vom 1. Oktober 1936 bis 30. September 1938 wurden vom Militär-Kollegium des Obersten Gerichts der UdSSR auf Sitzungen in 60 Städten verurteilt: zum Erschießen 30 514 Personen, zu Gefängnis 5643, zusammen 36 514 Personen, Volkogonov, D.: Triumf i tragedija. I.V. Stalin, političeskij potret. Moskva 1989, I/2, S. 246.
[27] Cypin, a.a.O, S. 105–107.
[28] Bezüglich eigener Erfahrungen: Döpmann, H.-D.: Christliche Existenz als Gratwanderung, in:
Meyer, Dietrich (Hg.): Kirchengeschichte als Autobiographie. Ein Blick in die Werkstatt zeitge-
[29] Tausend Jahre Christentum in Rußland. Zum Millennium der Taufe der Kiever Rus’, hg. von K. Chr. Felmy u.a. Göttingen 1988, S. 9.
[30] Sergij Golubcov, Professura MDA v setjach Gulaga i ČeKa. Moskva 1999, S. 4.
[31] (E-mail Deutsche Welle 30. September 2002, Moskau, 25. September 2002, ORT, russ.): »Massengrab bei Sankt Petersburg gefunden – Vermutlich aus der Stalin-Zeit. Mitglieder eines russischen Freiwilligen-Suchtrupps haben in der Nähe der Stadt Toksowo bei Sankt Petersburg ein Massengrab gefunden. Bislang sind lediglich die sterblichen Überreste von 20 Menschen ausgegraben worden. Nach der Größe des Massengrabes zu urteilen, das sich über zwei Quadratkilometer erstreckt, könnte es sich jedoch um Zehntausende von Opfern handeln. Fachleute gehen davon aus, daß die Leichen, die in der Nähe von Toksowo gefunden wurden, während der Herrschaft von Josef Stalin exekutiert worden sind. Dafür sprechen die Wunden – alle hatten einen Kopfschuß erhalten.«
Das Massengrab war nach Forschungen in Archiven und Befragungen älterer Einwohner gefunden worden, die berichteten, daß in den dreißiger Jahren regelmäßig einige Lastkraftwagen hier zu sehen gewesen seien.
Die schrecklichen Funde wurden in ein gerichtsmedizinisches Labor gebracht, um das Alter und das Geschlecht der Opfer sowie deren Todeszeitpunkt festzustellen. (TS)
[32] Golubcov, Sergij: Moskovskaja duchovnaja akademija v načale XX veka. Professura i sotrudniki. Osnovnye biografičeskie svedenija. Po materialam archivov, publikacii i oficial’nych izdanij. Moskva 1999.
[33] Sankt-Peterburgskij martirolog, hg. v. Vladimir Sorokin, zusammengestellt von V. M. Škarovskij u.a. St.Petersburg 2002, 416 Seiten.
[34] Zeugen für Christus. Das deutsche Martyrologium des 20. Jahrhunderts, hg. v. H. Moll, 2 Bde. Paderborn 1999/2000.
[35] Russkaja Pravoslavnaja Cerkov’ i velikaja otečestvennaja vojna. Sbornik cerkovnych dokumentov.
[36] Dokumente, a.a.O, S. 757f.
[37] Pravda o religii v Rossii, Moskovskaja Patriarchija 1942, 455 Seiten.
[38] Dokumente, a.a.O., S.753–755.
[39] Cypin, a.a.O., S. 109.
[40] Russkaja Pravoslavnaja Cerkov’ i velikaja otečestvennaja vojna. Sbornik cerkovnych dokumentov, o.J., 100 Seiten.
[41] Die russischen Orthodoxen Bischöfe von 1893–1965. Bio-Bibliographie von Metr. Manuil (Lemeševskij), Teil V, Erlangen 1987, S. 224 (OIKONOMIA 24).
[42] Bericht von A. Ė. Krasnov-Levitin nach den Gesprächen mit Metropolit Nikolaj in Auszügen bei Cypin, a.a.O., S. 121.
[43] Kuroedov, V. A.: Religija i cerkov’ v Sovetskom gossudarstve. Moskva 1982, S. 103.
[44] Dokumente, a.a.O., S. 765.
[45] Döpmann, a.a.O., S.269–270.
[46] Dokumente, a.a.O., S.761.
[47] Dokumente, a.a.O., S.776–777.
[48] Hier fehlt bis heute ein genauer Überblick. Laut G. Stricker hatten sich »für Tausende von Geistlichen die Lagertore wieder geöffnet«, Dokumente, a.a.O., S. 622.
[49] A.a.O., S. 158.
[50] Döpmann, H.-D.: Zur Problematik des erneuerten »Uniatentums«, in: Kirchen und Gläubige im postsowjetischen Osteuropa, hg. v. W. Kasack. München 1996, S. 53–74 (= Arbeiten und Texte zur Slavistik, 63).
[51] Dokumente, a.a.O., S. 782–791. – Nicht daran beteiligten sich die zu den Feierlichkeiten nach Moskau gekommenen Vertreter der Kirchen von Zypern und Griechenland.
[52] Dokumente, a.a.O., S. 789.
[53] Die Russische Rechtgläubige Kirche im Kampf um den Frieden, Moskau 1950, S. 5–6.
[54] Döpmann, Der Atheismus in der Sowjetunion und seine Auswirkungen auf das heutige Rußland, S. 78–91
[55] Döpmann, H. D.: Duchovnye impul’sy Pomestnogo sobora Russkoj Pravoslavnoj Cerkvi 1988 g. [Geistliche Impulse des Landeskonzils der Russischen Orthodoxen Kirche von 1988], in: Ežegodnaja bogoslovskaja konferencija Pravoslavnogo Svjato-Tichonovskogo Bogoslovskogo Instituta. Materialy. Moskva 2000 [Jährliche Konferenz des Orthodoxen Sankt-Tichon-TheologieInstituts. Materialien. Moskau 2000] S. 329–335.