JHK 2008

Desinformation und selektive Wahrheit. Stasi-Geschichtsrevisionismus in der Offensive

Jahrbuch für Historische Kommunismusforschung | Seite 248-260 | Aufbau Verlag

Autor/in: Karl Wilhelm Fricke

Je weiter die Realität der DDR-Staatssicherheit der Gegenwart entrückt ist, desto unverfrorener werden die Legenden, desto dreister erscheinen die Halb- und Unwahrheiten, mit denen die Geschichte des unsäglichen Überwachungs- und Unterdrückungsapparates der zweiten deutschen Diktatur verklärt, verharmlost und verfälscht wird. Ehemalige Spitzenkader des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) melden sich immer häufiger und mit zunehmender Vehemenz öffentlich zu Wort. Sie praktizieren gleichsam, was ehedem im MfS unter »Desinformation« verstanden wurde, nämlich die »bewusste Verbreitung von den Tatsachen grundsätzlich oder teilweise widersprechenden Informationen in Wort, Schrift, Bild und Handlungen« mit dem Ziel, »feindliche Kräfte über die eigenen Pläne, Absichten und Maßnahmen zu täuschen und eigene Kräfte, Mittel und Methoden zu konspirieren«.1 Mutatis mutandis halten es die einstigen DDR-Tschekisten – wie sich die hauptamtlichen Mitarbeiter des MfS zu ihrer Zeit selber genannt haben – heute noch so.

Tatsächlich hat, wer Rang und Namen in der Staatssicherheit hatte, in den letzten Jahren Memoiren, Erlebnisberichte, Rechtfertigungsschriften und seriös aufgemachte Sachbücher aller Art sowie politische Pamphlete in kaum noch überschaubarer Zahl publiziert. Die Zeit, da ehemalige MfSler politisch irritiert und zutiefst verunsichert waren, ist längst vorbei; nun verspüren sie den Drang, aus der Anonymität herauszutreten und über die Medien die Öffentlichkeit zu suchen. Ausgestattet mit opulenten Renten einschließlich erklecklicher Nachzahlungen vom früheren »Klassenfeind« und wohl wissend, dass sie kein juristisches Risiko eingehen, wenn sie ihre Verbrechen leugnen, geben sie sich mit wieder erlangtem Selbstbewusstsein als ehemalige Generäle und Obristen der Staatssicherheit offen zu erkennen, ebenso übrigens ihre einstigen Inoffiziellen Mitarbeiter, ehemalige Spione und Agenten im Sold des MfS, die sich vorzugsweise als »Kundschafter an der unsichtbaren Front« gerieren. Sie alle sagen in provokanter Manier Ja zu ihrer Vergangenheit und haben partout nichts zu bereuen.

Wissenschaftlicher Diskurs mit Stasi-Veteranen?

Selbst wissenschaftliche Kontakte suchen ehemalige MfSler für ihre Zwecke zu nutzen. Als der dänische Historiker Thomas Wegener Friis, Leiter des Zentrums für Studien des Kalten Krieges an der Universität Odense, ausgerechnet zum 16./17. Juni vorigen Jahres, dem 54. Jahrestag des Aufstands in Ost-Berlin und der DDR, eine Konferenz zur Geschichte der MfS-Hauptverwaltung Aufklärung in Berlin vorbereitete, verweigerten sie ihre Mitwirkung nicht. Natürlich nicht. So durfte im Tagungsprogramm eine Reihe früherer Schlüsselfiguren und Spitzenagenten der Stasi-Spionage im Westen als Referenten und Zeitzeugen angekündigt werden, unter ihnen Werner Großmann, der sich gern als Generaloberst a. D. und als letzter Chef der DDR-Auslandsaufklärung in der Nachfolge von Markus Wolf präsentiert. Erst nachdem sich die Behörde der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) einer Teilnahme versagt hatte und nach öffentlichen Protesten vornehmlich von Opferverbänden wurde die Tagung kurzfristig abgeblasen. Grund zum Verzicht war das für die »Stasi-Aufklärer« von einst mitnichten, im Gegenteil, sie akzeptierten einen neuen Termin fünf Monate später, sodass die Konferenz am 17./18. November nachgeholt werden konnte – allerdings in Dänemark, auf dem Campus der Süddänischen Universität Odense auf Fünen. Unter den ca. 250 Teilnehmern waren annähernd hundert ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter der »Aufklärung«, darunter ein paar Generale sowie höhere Offiziere der HV A, einige ihrer früheren Spione und Sympathisanten, die geschlossen in zwei Bussen aus Berlin angereist waren – ausgenommen Großmann, der krankheitshalber fernbleiben musste. Sein Referat zu Geschichte und Aufgaben der HV A wurde von Horst Vogel verlesen, einst Generalmajor und Leiter des Sektors Wissenschaft und Technik im Stasi-Spionageapparat. Auch aus weiteren zehn Statements der präsenten Alt-Kader waren wesentliche Erkenntnisse oder gar grundstürzende Neuigkeiten nicht zu entnehmen. Aufklärungswille war nicht erkennbar. Angesagt war Selbstverklärung und Eigenlob. »Ich bin stolz auf unsere Arbeit mit herausragenden Ergebnissen. Ich würde heute nichts anders machen«, erklärte der frühere Oberst Ralf-Peter Devaux, der seinerzeit zuständig war für die »operative Bearbeitung« der Bonner Regierung.2

Zum Beweis dessen, dass ein Diskurs mit Stasi-Rentnern als »Zeitzeugen« wenig Erkenntnis fördernd ist, hätte es dieser Konferenz nicht bedurft. Darauf hatten schon diverse Elaborate aus dem Stasi-Milieu schließen lassen: Sie beinhalten weithin Apologetik und Legenden, allenfalls selektive Wahrheiten. Großmann hat sich im Übrigen als Zeitzeuge selber disqualifiziert. Als er sich kritisch mit einer Expertise aus der BStU-Forschungsabteilung über die sogenannten »Rosenholz-Dateien«3 auseinandersetzte, erkannte er ihr nicht nur rundheraus jede Wissenschaftlichkeit ab, sondern attestierte ihr »Scharlatanerie«, »Stückwerk«, »Mutmaßungen« und »Brunnenvergiftung« und hielt den Verfassern vor, sie hätten »keine Ahnung« von der Stasi-Aufklärung. Er fügte ausdrücklich hinzu: »Und diejenigen, die es wirklich wissen, sagen es nicht. Heute nicht und später auch nicht. Das erfordert ihr Ehrenkodex.«4 Bei einer solchen Verweigerungshaltung ist ein Dialog unmöglich.

Eine deutliche Zäsur in dieser Entwicklung markiert die Edition des zweibändigen Kompendiums Die Sicherheit im Jahre 2002, in dem elf ehemalige Generäle, fünf Obristen und vier Oberstleutnants in achtzehn Kapiteln die »Abwehrarbeit« des MfS aus der Perspektive der Staatssicherheit darstellen.5 Die Herausgeber und Verfasser waren durchweg nicht lediglich Helfershelfer und Handlanger, sondern ehemals hohe Entscheidungsträger der Staatssicherheit. Von vornherein konnte daher nur eine parteiliche, keine wissenschaftliche, geschweige denn eine kritische Aufarbeitung der Stasi-Geschichte erwartet werden. Vage Andeutungen von Kritik und Selbstkritik werden in diesem opus magnum überlagert von Schönfärberei, Verharmlosung, Verschleierung, propagandistischer Selbstverklärung und politischer Rechtfertigung. Exemplarisch dafür sind die beiden Kapitel über die Tätigkeit der Untersuchungsorgane des MfS und den Untersuchungshaftvollzug, die von Karli Coburger und Dieter Skiba bzw. von Siegfried Rataizik verfasst wurden – drei Ex-Kader mit typischen Biographien und Karriereverläufen.6

Karrieren im Dienst des Unrechtsregimes

Coburger, Jahrgang 1929, absolvierte nach dem Besuch einer Wirtschaftsoberschule die Deutsche Verwaltungsakademie »Walter Ulbricht« in Forst Zinna. Mitglied der SED seit 1949, arbeitete er als Betriebsassistent, bis er 1952 als hauptamtlicher Mitarbeiter in das MfS eintrat. Zunächst in der Bezirksverwaltung Leipzig tätig, wechselte er 1953 in die Zentrale, wo er in der Hauptabteilung IX als Vernehmungsoffizier eingesetzt wurde. Er »bewährte« sich in den 1950er-Jahren als gnadenloser Untersuchungsführer, der ausweislich entsprechender Stasi-Akten in seinen Vernehmungen mit Psycho-Folter durch Schlafentzug und Isolationshaft gegen politische Häftlinge vorging, um belastende Geständnisse aus ihnen herauszupressen und sie für politische Schau- und Geheimprozesse zu präparieren.

Zum Beispiel bearbeitete Coburger den Fall Karl-Albrecht Tiemann. Von Beruf ursprünglich Bankkaufmann, nach 1945 als Verwaltungsangestellter in Cottbus ansässig, wurde er nach seiner Flucht aus der DDR am 1. August 1954 aus West-Berlin entführt und in einem manipulierten Geheimprozess, in dem elementare Rechtsgrundsätze missachtet wurden, unter dem Vorwurf der Spionage vom Bezirksgericht Cottbus am 3. März 1955 zum Tode verurteilt. Das Urteil, das vom Politbüro der SED vor dem Gerichtstermin quasi präjudiziert wurde, ist am 26. Juli 1955 durch Enthauptung in Dresden vollstreckt worden.7 Ebenso war Coburger als Vernehmungsoffizier auf die frühere Chefsekretärin Elli Barczatis angesetzt, die nach wochenlangen Verhören am 23. September 1955 gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten Dr. Karl Laurenz vom Obersten Gericht der DDR zum Tode verurteilt wurde. Am 23. November 1955 wurden beide hingerichtet.8

Zwei Fälle, nicht die einzigen, an denen Coburger als Vernehmungsoffizier verantwortlich beteiligt war – und dieser Mann schreibt heute über die vermeintliche Respektierung von Recht und Gesetz im Untersuchungsverfahren des MfS. Zitat: »Der Verlauf der Vernehmung war objektiv und möglichst ablaufgetreu im Protokoll festzuhalten. Das Recht des Beschuldigten, das Protokoll zu lesen, Streichungen, Veränderungen oder Zusätze zu machen und eigenhändige Stellungnahmen zu verfassen, trug dazu bei, die Untersuchungsergebnisse zu präzisieren, und belegten dem Staatsanwalt, dem Verteidiger und den Richtern das ordnungsgemäße Zustandekommen der Aussagen und deren Fixierung. (…) Ein unkorrekt gefertigtes Protokoll hätte außerdem vom Beschuldigten in der im Regelfall vom Staatsanwalt nach Abschluss der Untersuchung geführten Vernehmung oder durch Zeugen und Angeklagte in der gerichtlichen Hauptverhandlung beanstandet werden können, sodass sich auch von daher ein wie immer motivierter Versuch zur Fertigung eines unrichtigen Protokolls von selbst verboten hätte. In gleicher Weise hätten übrigens beim Staatsanwalt und schließlich auch in der gerichtlichen Hauptverhandlung Beschwerden über ungesetzliche Vernehmungsmethoden, Misshandlungen usw. zur Sprache gebracht werden können.«9 Diese formalistisch spitzfindigen Auslassungen Coburgers wie auch seine Behauptung, dass »zu den grundlegenden Aufgaben des Untersuchungsführers im Ermittlungsverfahren die Beweisführung gehörte« mit dem Ziel, einen gegebenen Verdacht »allseitig und unvoreingenommen« aufzuklären, und zwar »in be- und entlastender Hinsicht«10 müssen als absolut wirklichkeitsfern, um nicht zu sagen: wahrheitswidrig qualifiziert werden.

Der Untersuchungsführer sah im Beschuldigten den Feind. Seine Vernehmungsprotokolle wurden nach einem Frage-Antwort-Schema verfasst, wobei er nicht nur die Fragen, sondern auch die Antworten, die Aussagen des Beschuldigten selber formulierte, und zwar in eine Art Stasi-Sprache umgewandelt, die in ihrer Diktion negativ und belastend gehalten war. Weigerte sich der Beschuldigte, das Protokoll zu unterzeichnen, wurde er massiv unter Druck gesetzt. Im Falle eines Widerrufs vor dem Staatsanwalt oder vor Gericht unter Verweis auf bei der Vernehmung ausgeübte Zwänge riskierte er eine Bestrafung wegen »Verleumdung des Untersuchungsorgans«. Selten fand einer der zumeist total eingeschüchterten Häftlinge den Mut zum Widerspruch.

Coburger wurde in den 1970er-Jahren zu einem Fernstudium an der Humboldt-Universität Berlin zugelassen und legte ein Examen als Diplom-Kriminalist ab. 1976 promovierte ihn die Juristische Hochschule Potsdam-Eiche, die Kaderschmiede des MfS, zusammen mit zwei anderen Stasi-Offizieren auf der Basis einer sogenannten Kollektiv-Dissertation zum Dr. jur.11 Nach seiner Versetzung aus der Untersuchungsabteilung leitete er von 1984 bis 1989 die für Beobachtungen und Ermittlungen zuständige Hauptabteilung VIII. 1990 wurde er, inzwischen Generalmajor, entlassen.

Sein Koautor Dieter Skiba, Jahrgang 1938, ursprünglich Landwirt und Agronom-Assistent von Beruf, wurde 1958 hauptamtlicher Mitarbeiter des MfS. Im selben Jahr trat er der SED bei. Er begann seine Dienstlaufbahn in der Kreisdienststelle Oranienburg, Bezirk Potsdam. Als »entwicklungsfähiger Kader« qualifizierte er sich durch Fernstudium an der Juristischen Hochschule des MfS zum »Diplom-Juristen«. Im Dezember 1968 wurde er zur Abteilung IX/11 versetzt, wo er vorwiegend mit der Fahndung nach ehemaligen Nazi-Aktivisten befasst gewesen sein will. Das schloss gelegentlich »operative Arbeit« gegen Andersdenkende durchaus nicht aus. 1984 wurde er z. B. wegen seines »vorbildlichen tschekistischen Einsatzes« gegen Bürgerrechtler ausgezeichnet. 1990 schied er als Oberstleutnant aus dem Amt für Nationale Sicherheit aus

Siegfried Rataizik schließlich, Jahrgang 1931, ursprünglich Klempner, danach Kraftfahrer, verdankt seinen sozialen Aufstieg ebenfalls dem Dienst im MfS, in das er 1950 eintrat. Ein Jahr später wurde er als Wachtmeister in das zentrale Untersuchungsgefängnis Berlin-Hohenschönhausen versetzt, das dem MfS 1951 von der Ostberliner Dependance der sowjetischen Geheimpolizei überlassen worden war. Rataizik, seit 1951 auch Mitglied der SED, absolvierte in den Sechzigerjahren ebenfalls ein Fernstudium der Kriminalistik an der Humboldt-Universität. Auch er wurde 1984 mit einer gemeinsam mit drei anderen MfS-Offizieren verfassten Kollektiv-Dissertation von der Juristischen Hochschule Potsdam zum Dr. jur.12 promoviert. Mit diesen Voraussetzungen avancierte er zum Leiter der für den Untersuchungshaftvollzug zuständigen Abteilung XIV im MfS, letzter Dienstgrad Oberst. Zugleich war er in dieser Funktion Leiter der zentralen Stasi-Untersuchungshaftanstalt I in Berlin-Hohenschönhausen. Er weiß folglich um die menschenverachtende Realität in diesem Gewahrsam, er kennt sich aus in den Schikanen und Drangsalierungen, denen die Häftlinge unter dem von ihm durchgesetzten Haftregime in den Fünfzigerjahren unterlagen. Rataizik trat auch als einer der Wortführer jener Stasi-Veteranen hervor, die sich am 14. März 2006 anlässlich einer öffentlichen Veranstaltung zur Aufstellung von Informationstafeln im früheren Sperrgebiet Hohenschönhausen im Berliner Bezirk Lichtenberg versammelt hatten, um mit provozierenden Wortmeldungen und lautstarken Zwischenrufen die Diskussion zu stören. Seine Äußerungen entsprachen dem Argumentationsmuster, das er schon anderweitig strapaziert hatte: »Politiker und Journalisten sowie Vertreter von ›Opferverbänden‹ werden nicht müde zu behaupten, das MfS habe Inhaftierte gefoltert und misshandelt. Lügen werden aber selbst durch stete Wiederholung nicht zu Wahrheiten.«13

Isolationsfolter in Hohenschönhausen

Die Realität sah anders aus. Das Gefängnis in Hohenschönhausen wurde 1946 von der sowjetischen Geheimpolizei im Keller eines zweistöckigen Gebäudes, einer früheren Großküche, errichtet. Es umfasste 60 Zellen sowie einige Arrestzellen. Außerdem existierten acht Einzelzellen im Hochparterre. 1951 übernahm das MfS das bunkerähnliche Verlies von den Russen und nutzte es als Untersuchungshaftanstalt bis 1960/61. Erst zu diesem Zeitpunkt gab die Staatssicherheit das wegen seiner engen fensterlosen Gänge von den Gefangenen »U-Boot« genannte Gewahrsam auf und wechselte in einen relativ modernen Neubau, den sie am selben Ort von Strafgefangenen hatte errichten lassen. Das neue Gefängnis verfügte über 102 Zellen und 120 Vernehmungszimmer, in denen mehrere Hundert Mitarbeiter der für Untersuchungen zuständigen Hauptabteilung IX des MfS ihrem fatalen Handwerk nachgingen.14

Von den Kellerzellen im »U-Boot« besaßen lediglich die an Außenwände grenzenden »Verwahrräume« ein kleines vergittertes Fenster mit blinden Scheiben, die Mehrzahl der Zellen war fensterlos. Sie wurden Tag und Nacht von einer vertikal über der Zellentür in die Innenwand eingebauten vergitterten Lampe ausgeleuchtet. Bei ihren Kontrollen in Abständen von wenigen Minuten machten sich die Posten jeweils an der Zellentür bemerkbar – nicht laut, aber unüberhörbar, sodass der Häftling, zumeist in Einzelhaft, den Posten unablässig wahrnahm. Er sollte sich dadurch der eigenen »ausweglosen« Situation permanent bewusst sein. Die Staatssicherheit begriff diese Schikane als »psychologische Einkreisung«. Der Häftling sollte nervlich zermürbt werden, damit er das erwünschte Geständnis ablegte.

Die repressive Wirkung wurde dadurch verstärkt, dass der Untersuchungshäftling bis hinein in die 1960er-Jahre von der Außenwelt völlig isoliert wurde – Isolationsfolter in Hohenschönhausen. Der Gefangene blieb monatelang, zum Teil jahrelang ohne persönliche oder briefliche Verbindung zu seinen Angehörigen, ohne Kontakt zu einem Anwalt. Auch bekam er, jedenfalls in den Fünfzigerjahren, in der U-Haft keinerlei Lektüre, kein Buch, keine Zeitung zu Gesicht. Beweiskräftige Erlebnisberichte ehemaliger Gefangener liegen zur Genüge vor.15 Das alles verschweigt Rataizik, ebenso übrigens den Fakt, dass in Hohenschönhausen bis in die Achtzigerjahre hinein sogenannte Nummern-Häftlinge isoliert gehalten wurden, verurteilte Gefangene, die aus konspirativen Gründen nicht in den allgemeinen Strafvollzug verbracht wurden, weil sie anderen Strafgefangenen nicht begegnen sollten. Auch Rataiziks pauschale Verunglimpfung, dass »der Hauptteil der Beschuldigten solche Straftaten begangen« hätte »wie Spionage- und Agententätigkeit, Diversion und Sabotage, Menschenhandel, Schleusertätigkeit und andere Bandenkriminalität, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, terroristische Handlungen u. a. m.«16, ist ebenso unverschämt wie wahrheitswidrig.

Die Liste der politischen Gefangenen in Hohenschönhausen reicht von Heinz Brandt bis Wolfgang Harich, von Walter Janka bis Jürgen Fuchs. Zu den Häftlingen, die dort in den Fünfzigerjahren drangsaliert wurden, zählte Dr. Dr. Helmut Brandt, einst Staatssekretär im DDR-Justizministerium. Er war vom 6. September 1950 bis 14. Juni 1954 in Untersuchungshaft, mithin über drei Jahre und neun Monate. Weitere prominente Beispiele sind Fritz Sperling, zuletzt 2. Vorsitzender der KPD, blieb in Untersuchungshaft vom 26. Februar 1951 bis 18. März 1954, Paul Merker, ehedem Mitglied des Politbüros der SED, vom 2. Dezember 1952 bis 30. März 1955, Dr. Karl Hamann, ehemals Minister für Handel und Versorgung, vom 11. Dezember 1952 bis 24. Juli 1954, Georg Dertinger, erster Außenminister der Regierung Grotewohl, vom 15. Januar 1953 bis 4. Juni 1954, Max Fechner, erster Justizminister und einst Mitbegründer der SED, vom 14. Juli 1953 bis 24. Mai 1955.17 Alles Agenten und Spione?

Es steht außer Frage, dass die Haft in Hohenschönhausen unter den gegebenen Bedingungen einer psychischen Qual gleichkamen, während physische Misshandlungen zur Geständniserpressung nach 1953 – nach dem Tod Josef Stalins und dem Sturz Lawrentij Berijas – ersetzt wurden durch die »subtile Repression« der angewandten »operativen Psychologie«.18 Dieser Wandel rechtfertigt selbstverständlich nicht, dem Haftregime in Hohenschönhausen Normalität zu bescheinigen, wie Rataizik das versucht und wie das auch in einem Buch geschieht, das der aus Österreich stammende Autor Hannes Sieberer gemeinsam mit Herbert Kierstein, Ex-Oberstleutnant in der Hauptabteilung IX, veröffentlicht hat. Sieberer, ein ehemaliger CIA-Agent, der 1982 in der DDR verhaftet, zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und nach zweieinhalb Jahren ausgetauscht wurde, lernte Kierstein in Hohenschönhausen kennen. Dieser war nach der Verhaftung sein Vernehmungsoffizier. Jahrgang 1938, Eintritt in das MfS 1958, Diplom-Jurist, war Kierstein über dreißig Jahre lang als Untersuchungsführer im MfS tätig. Ein ehemaliger Häftling und ein ehemaliger Stasi-Offizier im Schulterschluss – kein ungeschickter Coup, zumal Sieberer ihm allzeit korrektes Verhalten bescheinigt. Als individuelle Erfahrung mag das sogar zutreffen, aber in der Verallgemeinerung auf vier Jahrzehnte Stasi-Repression in der U-Haft läuft es auf eine völligen Verzerrung der Realität hinaus.

»Was wir taten, war rechtens!«

Von gleichem Zuschnitt ist, was ein Ex-Oberst namens Peter Pfütze zu Papier gebracht hat.19 Seine Stasi-Karriere begann 1953 mit 20 – sie endete im Dezember 1989. Bis 1967 war er als Vernehmungsoffizier in Rostock und Berlin in Ermittlungsverfahren gegen Menschen tätig, die er als »Spione«, »Menschenhändler«, »Grenzverletzer« und »Brandstifter« abstempelt. Danach wurde er mit der Rückführung verhafteter DDR-Bürger aus dem sozialistischen Ausland betraut. Ab 1974 nahm er im MfS die Organisation von Besuchen westlicher Diplomaten zur Betreuung von Bundesbürgern und West-Berlinern in DDR-Gefängnissen wahr. Dass die »Diplomatensprecher«, wie die Besuchstermine im Gefängnisalltag genannt wurden, illegal abgehört und für die »politisch-operative Arbeit« ausgewertet wurden – entsprechende Niederschriften finden sich bei den MfS-Akten in den Archiven –, verschweigt Pfütze geflissentlich. Ungerührt schließt er sein Buch mit einem Satz, der seine Grundtendenz auf einen Nenner bringt: »Was wir taten, war rechtens.«20 Originell ist der Satz nicht. Schon 1992 hat Mielke in einem Interview zu Protokoll gegeben: »Wir haben kein Recht gebrochen.«21 Ein Argumentationsklischee wird durch Wiederholung nicht zur Wahrheit.

In Wirklichkeit haben die DDR-Tschekisten nicht einmal die Gesetze des eigenen Staates respektiert – von internationalen Normen und Menschenrechten ganz zu schweigen. Sie haben, wofür unschwer Nachweise zu erbringen sind, ihr eigenes Recht missachtet oder gebrochen, wenn sie »Beweise« brauchten. Vernehmer der Staatssicherheit haben fragwürdige Geständnisse erpresst, Beweismittel gefälscht, Belastungszeugen »getürkt« und selbst die eigenen Gerichte durch Falschbekundungen hinters Licht geführt. Die Strafprozessordnung der DDR haben sie mit Füßen getreten, wenn dies im politischen Interesse der Herrschenden lag.

Ein letztes Zitat aus Die Sicherheit: Coburger sucht darin die Präjudizierung politischer Strafurteile durch die Staatssicherheit als »ganz normal« zu bagatellisieren. Es bezieht sich auf den Schlussbericht, zu dem der Untersuchungsführer das Ermittlungsergebnis zusammenzufassen hatte. Nach Coburgers Darstellung sollte der Schlussbericht es dem Staatsanwalt einfach erleichtern, die Anklageschrift zu fertigen: »Der Umstand, dass Formulierungen aus dem Schlussbericht in der Anklage auftauchten, nahm mancher als Beleg dafür, dass die Staatsanwaltschaft vom Untersuchungsorgan, also vom MfS, gelenkt wurde. Das ist haltlos. Warum sollte ein Staatsanwalt sachlich richtige und treffende Formulierungen des Untersuchungsorgans nicht in seine Anklage übernehmen?«22

Erfahrungsgemäß übernahm jeder DDR-Staatsanwalt in einer politischen Strafsache den Schlussbericht unkritisch in die Anklageschrift, was ermessen lässt, wie nachhaltig die Untersuchungsorgane des MfS ein Strafverfahren prägen konnten – stets allerdings mit Wissen oder auf Weisung der Politbürokratie. In politisch brisanten Verfahren war der Schlussbericht sogar mit dem Politbüro abgestimmt, ehe er der Staatsanwaltschaft zuging. Kein Geringerer als Ernst Melsheimer, weiland DDR-Generalstaatsanwalt, postulierte daher 1956 auf einer Konferenz von Richtern und Staatsanwälten in Ost-Berlin unmittelbar nach der 3. Parteikonferenz der SED, man müsse »endlich wegkommen von den üblen Angewohnheiten der Vergangenheit, dass der Staatsanwalt den Schlussbericht des Untersuchungsorgans unbesehen zur Anklage verdichtet.«23 Die Forderung hinderte denselben Melsheimer freilich nicht, in der Strafsache Wolfgang Harich und andere die Anklageschrift dem Leiter der Abteilung Staats- und Rechtsfragen im Zentralkomitee der SED, Klaus Sorgenicht, vor der Gerichtsverhandlung vorzulegen mit der Versicherung: »Sie hält sich eng an den Schlussbericht des Ministeriums für Staatssicherheit, der, wie mir Genosse Mielke mitteilte, vom Politbüro gutgeheißen wurde.«24 Nur Coburger gibt sich ahnungslos.

Das Image der »Aufklärer«

Zeitgleich mit dem Zweibänder der »Abwehr« erschien ein Sammelband, in dem frühere »Spitzenquellen« der Stasi-Spionage in Erinnerungen an ihre Geheimdienstarbeit schwelgen, zugleich aber auch in Larmoyanz verfallen, soweit sie nach 1990 strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurden: Kundschafter im Westen.25 Bewusst unterschlagen wird in diesem Band, dessen Informationsgehalt als minimal einzustufen ist, dass die sogenannte Aufklärung des MfS mit ihren Diensteinheiten auch in die geheimpolizeiliche Repression der »Abwehr« eingebunden war, wo es operativ zweckdienlich und möglich war. »Aufklärung« und »Abwehr« stellten einander ergänzende und sich gegenseitig unterstützende Kompetenzbereiche ein- und desselben Staatssicherheitsdienstes dar, sie unterstanden der Befehlsgewalt desselben Ministers, seine Richtlinien, Befehle und Dienstanweisungen hatten für »Abwehr« und »Aufklärung« grundsätzlich in gleicher Weise Geltung, wenn sie auch entsprechend deren jeweiligen Aufgaben verschiedene Bestimmungen enthielten. Zweierlei Recht gab es nicht im MfS.

Markus Wolf und Werner Großmann, die ehemaligen Chefs der »Aufklärung«, ließen ihre hauptamtlichen wie ihre Inoffiziellen Mitarbeiter gemäß der Doktrin vom »abwehrmäßigen Denken der Aufklärer« handeln, was konkret Unterstützung der »Abwehr« durch die »Aufklärung« bedeutete. Umgekehrt konnte die »Aufklärung« jederzeit der Zuarbeit durch die »Abwehr« sicher sein. Wie und in welchem Umfang sie einander ergänzten, u. a. auch in der sogenannten Westarbeit des MfS, hat in jüngster Zeit Georg Herbstritt aktengestützt untersucht.26 Stasi-Agenten im Westen haben nicht gezögert, zur politischen Verfolgung im Osten beizutragen, z. B. durch Beschaffung von Belastungsmaterial oder durch Zeugenaussagen in Strafverfahren vor DDR-Gerichten. Das konnte Gotthold Schramm, einst Oberst in der Hauptverwaltung Aufklärung, nicht hindern zu erklären: »Es gibt da, was unsere Tätigkeit betrifft, überhaupt nichts zu bereuen. Das ist ehrenhaft, was wir getan haben […] Und ich habe auch gar keinen Grund, mich zu entschuldigen dafür.«27

Imagepflege und Selbstglorifizierung der »Aufklärer«, kombiniert mit aggressiver Agitation gegen die »BRD« und ihre Geheimdienste, stellt auch der mit 639 Seiten voluminöse Sammelband Angriff und Abwehr28 dar – ein merkwürdiges Sammelsurium, zusammengestellt aus zumeist pamphletistischen Texten von Erich Buchholz, Gabriele Gast, Werner Großmann, Detlef Joseph, Doris Kachulle, Karl Marx, Kurt Pätzold, Rainer Rupp, Wolfgang Schmidt, Wolfgang Schwanitz, Dieter Skiba, Helmut Wagner und Markus Wolf. Die Edition bringt kaum Neues und kann historiographisch getrost vernachlässigt werden. Die Herausgeber selbst bekennen in ihrem Vorwort: »Eigentlich ist das meiste, was auf den nachfolgenden Seiten publiziert wird, da und dort schon einmal veröffentlicht worden. Keiner der Beiträge trägt das Etikett ›Neu‹ oder ›Enthüllt‹. Dennoch ist das Buch – ein kollektives Werk der Arbeitsgruppe Aufklärer in der »Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung« – geradezu sensationell. Es macht die Linien sichtbar, die sich durch die Geschichten ziehen.«29 So viel Selbstüberschätzung ist selten.

Nicht unerwähnt bleiben soll zuletzt eine ebenfalls Stasi-kontaminierte Publikation, die wenige Monate nach dem Tod des langjährigen MfS-Spionagechefs auf den Markt kam: ein Interview-Buch, dem sein Herausgeber Hans-Dieter Schütt den Titel Markus Wolf: Letzte Gespräche30 gab. Es ist intellektuell anspruchsvoller, gut lesbar auch, dient aber der Verklärung des Mannes, der immerhin über drei Jahrzehnte lang Stellvertreter Mielkes gewesen ist. Als Spionagechef im geheimen Krieg hatte er bereits 1997 seine Erinnerungen publiziert.31 Großmann, Wolfs Nachfolger, schob 2001 seine Memoiren Bonn im Blick32 nach, die inzwischen auch ins Russische übersetzt wurden.

Argumentation und Agitation all dieser Editionen sind in der Tendenz identisch bis zur einheitlichen Sprachregelung. Ob einstige Führungsoffiziere oder »Kundschafter« der Stasi-»Aufklärung«, ob ehemalige Vernehmungsoffiziere oder Gefängnisbüttel der »Abwehr« – immer werden die Motive der Akteure von einst grotesk idealisiert. »Sie wollten mit ihrem Einsatz persönlich zur Erhaltung des Friedens und zur Bewahrung und Festigung einer sozialistischen Entwicklung in der DDR beitragen.«33 Unrechtsbewusstsein? Verdrängt! Damit nicht genug, verhöhnen sie offen und aggressiv die einst Verfolgten. Ehemalige Widerständler, Oppositionelle und Bürgerrechtler in der DDR werden der Lüge bezichtigt, als unglaubwürdig oder als geheimdienstlich gesteuert hingestellt. Charakteristisch für diese Art von Diffamierung der Opposition ist letztlich auch der gegen Wolf Biermann und Robert Havemann gerichtete Sammelband Sänger und Souffleur,34 in dem ganz im Sinne der Stasi-üblichen Zersetzungspraktiken der Ruf der beiden Freunde untergraben werden soll.

Polemik und Propaganda gegen Gedenkstättenarbeit

Demselben Ungeist entspringt die gezielte Verunglimpfung der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, die in nachhaltiger Wiederholung als »Gruselkabinett« herabgesetzt wird – ein Schlagwort, das der emeritierte Dresdner Fachhochschulprofessor Horst Schneider in einer Schmähschrift kreiert hat. Er fordert ungeniert die Einbeziehung ehemaliger Stasi-Kader in die Gedenkstättenarbeit. »Als ›Zeitzeugen‹ gelten hier wie auch anderswo zeitgeistgemäß ausschließlich sogenannte Opfer, selbst wenn sie als kriminelle Verbrecher gegen geltendes Recht der DDR oder Völkerrecht verstoßen haben. An der Sicht der anderen Seite – der Akteure der damaligen Zeit, die ja auch Zeitzeugen sind und zur Wahrheitsfindung einen sachkundigen und wesentlichen Beitrag leisten könnten – besteht allerdings kein Interesse, weil damit der Anspruch auf alleinige Deutungshoheit aufgegeben werden müsste.«35 Sollen »Akteure der damaligen Zeit« vom Schlage Coburgers oder Rataiziks in die Gedenkstättenarbeit einbezogen werden?

Auf derselben Linie bewegen sich Polemiken z. B. gegen die Erinnerung an Matthias Domaschk, jenen jungen Bürgerrechtler aus Jena, der 24-jährig am 12. April 1981 in Stasi-Haft in Gera in den Tod gehetzt wurde. Obwohl die Umstände seines Todes im Gefängnis noch immer ungeklärt sind und keinerlei Indizien oder ein Motiv vorliegen, die eine Selbsttötung wahrscheinlich machen,36 kolportieren Ex-Stasi-Offiziere bis heute die Legende vom Suizid. Nicht nur im Fall Domaschk, sondern grundsätzlich sind Zweifel angebracht, wo MfS-amtlich einst Selbsttötung ausgewiesen wurde. Es gab zu viele rätselhafte Tode und vermeintliche Freitode in Hohenschönhausen, in Bautzen II und anderswo, als dass den Versicherungen der Täter zu glauben wäre.

Es ist offensichtlich, dass sich hinter der geschichtsklitternden Publikationspolitik eine planmäßige Strategie verbirgt, die von den Netzwerken ehemaliger MfSler und ihrer IMs unterstützt wird. Offen und legal agiert eine Reihe von Vereinen und Initiativgruppen, die sich in Zusammenarbeit mit einschlägigen Verlagen37 dem Geschichtsrevisionismus verschrieben haben. Sie tragen unverfängliche, ja irreführende Namen, sie nennen sich Insider-Komitee zur Förderung der kritischen Aneignung der Geschichte des MfS, Gesellschaft für rechtliche und humanitäre Unterstützung oder Gesellschaft für Bürgerrechte und Menschenwürde. Politische Relevanz erlangen diese Netzwerke durch ihre starke Präsenz im Internet sowie durch personelle und organisatorische Querverbindungen untereinander und zu einzelnen Politikern der Nachfolgepartei der SED – wie auch immer sie sich seit 1989 bezeichnet: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS), Links-Partei, Die Linke. Niemand sollte sie überschätzen, aber kleinreden sollte man sie auch nicht.38

Die augenscheinlich intensivierten Versuche poststalinistischer Kräfte, eine Revision der DDR-Repressions- und -Widerstandsgeschichte durchzusetzen, dürfen indes nicht widerspruchslos hingenommen werden. Nach den oft genug bestürzenden Enthüllungen über das MfS, die in den ersten Jahren nach der friedlichen Revolution in Ostdeutschland das öffentliche Meinungsbild und das politische Bewusstsein der Gesellschaft prägten, sind die Wortführer aus dem Stasi-Milieu zur ideologischen Gegenoffensive angetreten. Sie ringen um Deutungshoheit in der Geschichtspolitik und zielen darauf ab, dem früheren MfS als Schild und Schwert der Partei nostalgischen Glanz zu verleihen. Zwar ist es nicht so einfach, die Arbeit der Stasi quasi zur humanitären Erfolgsgeschichte umzuschreiben, weil sie zu viel Unrecht aufweist und zu viele Opfer gefordert hat, weil sich die bürokratische Schwerfälligkeit des »sozialistischen Sicherheitsorgans« und die Ineffizienz des hypertrophen Apparates nicht ohne Weiteres ausblenden lassen, weil zudem sein Versagen in historischen Entscheidungssituationen wie 1953 im zeitlichen Vorfeld des Aufstands vom 17. Juni39 oder 1989 im revolutionären Herbst40 das Geschichtsbild nachhaltig trüben, aber Mielkes einstige Paladine versuchen es mit verbissener Beharrlichkeit. Das Unrecht, das dem MfS anzulasten ist, soll aus dem kollektiven Gedächtnis der Gesellschaft verdrängt werden und im Vergessen versinken. Das Stichwort lautet Amnesie. Es ist Zeit, den Altkadern aus dem ehemaligen Staatssicherheitsdienst Paroli zu bieten, konkret und im Klartext. Die historische Wahrheit ist nicht auf ihrer Seite.


1 Suckut, Siegfried (Hrsg.): Das Wörterbuch der Staatssicherheit. Definitionen zur »politisch-operativen Arbeit«, Berlin 1996, S. 88.

2 Zit. nach »Ex-Kader nutzen Forschertreffen für eine ›Erfolgsbilanz‹ der Stasi«, in: Die Welt vom 19. November 2007 (ohne Autorenangabe); vgl. auch Andreas Förster: »Die Front steht«. Top-Agenten der Stasi sind an die Uni ins dänische Odense geladen, um über Auslandsspionage zu berichten – aber sie rechtfertigen nur beharrlich ihr Tun, in: Berliner Zeitung vom 19. November 2007.

3 Siehe Müller-Enbergs, Helmut unter Mitarbeit von Sabine Fiebig, Günter Finck, Georg Herbstritt und Stephan Konopatzky: »Rosenholz«. Eine Quellenkritik, Manuskript o. J. [2007], zugänglich im Internet: <http://www.bstu.bund.de/nn_712108/DE/MfS-DDR-Geschichte/Einzelthemen/Rosenholz/rosenholz__node.html__nnn=true>.

4 Großmann, Werner: Brunnenvergifter am Werk, in: Junge Welt vom 14. Juli 2007.

5 Siehe Grimmer, Reinhard / Irmler, Werner / Opitz, Willi / Schwanitz, Wolfgang (Hrsg.): Die Sicherheit. Zur Abwehrarbeit des MfS, Berlin 2002, 2 Bde., zus. 1248 Seiten.

6 Die nachstehend verzeichneten Daten wurden zusammengestellt nach: Müller-Enbergs, Helmut / Wielgohs, Jan / Hoffmann, Dieter / Herbst, Andreas (Hrsg.): Wer war wer in der DDR – Ein Lexikon ostdeutscher Biographien, 4. Ausgabe, Berlin 2006, S. 128 (Coburger) und S. 803 (Rataizik). Zu Skiba wurde seine Kaderakte BstU ZA MfS KS 13580/90 ausgewertet.

7 Siehe Engelmann, Roger: Karl-Albrecht Tiemann, in: Fricke, Karl Wilhelm / Steinbach, Peter / Tuchel, Johannes (Hrsg.): Opposition und Widerstand in der DDR. Politische Lebensbilder, München 2002, S. 305 ff.

8 Siehe Fricke, Karl Wilhelm / Engelmann, Roger: »Konzentrierte Schläge«. Staatssicherheitsaktionen und politische Prozesse in der DDR 1953–1956, Berlin 1998, S. 181 ff.

9 Grimmer / Irmler / Opitz / Schwanitz: Die Sicherheit (Anm. 5), Bd. 2, S. 448.

10 Ebenda, S. 443.

11 Das Thema: »Rechtliche und politisch-operative Voraussetzungen und Maßnahmen zur Verwirklichung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlins für die von ihnen begangenen Staatsverbrechen und sonstigen politisch-operativ bedeutsamen Straftaten sowie ihre Beachtung und offensive Durchsetzung durch das MfS«, siehe Bleek, Wilhelm / Mertens, Lothar (Hrsg.): Bibliographie der geheimen DDR-Dissertationen, München 1994, Bd. 1, S. 578.

12 Das Thema: »Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugs und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS«, siehe ebenda, S. 587.

13 Grimmer / Irmler / Opitz / Schwanitz: Die Sicherheit (Anm. 5), Bd. 2, S. 503.

14 Siehe dazu Erler, Peter / Knabe, Hubertus: Der verbotene Stadtteil. Stasi-Sperrbezirk Berlin-Hohenschönhausen, Berlin 2005, S. 55 ff.

15 Siehe Just, Gustav: Zeuge in eigener Sache. Die fünfziger Jahre in der DDR, Frankfurt a. M. 1990, S. 155 ff.; Fricke, Karl Wilhelm: Akten-Einsicht. Rekonstruktion einer politischen Verfolgung, Berlin 1995, S. 63 ff. und Knabe, Hubertus (Hrsg.): Gefangen in Hohenschönhausen. Stasi-Häftlinge berichten, Berlin 2007.

16 Grimmer / Irmler / Opitz / Schwanitz: Die Sicherheit (Anm. 5), S. 516

17 Konkret sind die Schicksale der Genannten dokumentiert bei Beckert, Rudi: Die erste und letzte Instanz. Schau- und Geheimprozesse vor dem Obersten Gericht der DDR, Goldbach 1995.

18 Siehe dazu Zahn, Hans-Eberhard: Haftbedingungen und Geständnisproduktion in den Untersuchungshaftanstalten des MfS – Psychologische Aspekte und biographische Veranschaulichung, Berlin 1997.

19 Siehe Pfütze, Peter: Besuchszeit. Westdiplomaten in besonderer Mission, Berlin 2006.

20 Ebenda, S. 221.

21 Mielke, Erich: »Ich sterbe in diesem Kasten« (Interview), in: Der Spiegel 36 (1992), S. 53.

22 Grimmer / Irmler / Opitz / Schwanitz: Die Sicherheit (Anm. 5), Bd. 2, S. 450.

23 Melsheimer, Ernst: Sozialistische Gesetzlichkeit im Strafverfahren, in: Neue Justiz 10 (1956), S. 294.

24 Zit. bei Hertwig, Manfred: Sozialistische Hoffnungen in der DDR der fünfziger Jahre, in: Utopie kreativ 12 (1991), S. 68.

25 Siehe Eichner, Klaus / Schramm, Gotthold (Hrsg.): Kundschafter im Westen. Spitzenquellen der DDR-Aufklärung erinnern sich, Berlin 2003.

26 Siehe Herbstritt, Georg: Bundesbürger im Dienst der DDR-Spionage. Eine analytische Studie, Göttingen 2007.

27 Statement in der ZDF-Sendung »Frontal 21« vom 16. Mai 2006.

28 Eichner, Klaus / Schramm, Gotthold (Hrsg.): Angriff und Abwehr. Die deutschen Geheimdienste nach 1945, Berlin 2007; ferner Heinz Geyer: Zeitzeichen. 40 Jahre in Spionageabwehr und Aufklärung, hrsg. von Peter Wolter, Berlin 2007.

29 Ebenda, S. 10.

30 Wolf, Markus: Letzte Gespräche, Berlin 2007.

31 Siehe Wolf, Markus: Spionagechef im geheimen Krieg. Erinnerungen, München 1987.

32 Siehe Großmann, Werner: Bonn im Blick. Die DDR-Aufklärung aus der Sicht ihres letzten Chefs, Berlin 2001.

33 Ebenda, S. 7 (Vorwort).

34 Siehe Allertz, Robert (Hrsg.): Sänger und Souffleur. Biermann, Havemann und die DDR, Berlin 2006.

35 Schneider, Horst: Das Gruselkabinett des Dr. Hubertus Knabe(lari), Berlin 2005, S. 34.

36 Siehe Klier, Freya: Matthias Domaschk und der Jenaer Widerstand, Berlin 2007.

37 Zu nennen wären etwa die zur Eulenspiegel-Verlagsgruppe gehörige edition ost, der Kai Homilius Verlag und der Spotless-Verlag, alle Berlin.

38 Siehe dazu Knabe, Hubertus: Die Täter sind unter uns. Über das Schönreden der SED-Diktatur, Berlin 2007, S. 253 ff. – Es ist ein unbestreitbares Verdienst des nicht unumstrittenen Autors, in seinem Buch ein ausführliches, gründlich recherchiertes Kapitel zu den »Stasi-Vereinen« vorgelegt zu haben.

39 Siehe dazu Fricke, Karl Wilhelm / Engelmann, Roger: Der ›Tag X‹ und die Staatssicherheit. 17. Juni 1953 – Reaktionen und Konsequenzen im DDR-Machtapparat, Bremen 2002; sowie Eisenfeld, Bernd / Kowalczuk, Ilko-Sascha / Neubert, Ehrhart: Die verdrängte Revolution. Der 17. Juni 1953 in der deutschen Geschichte, Bremen 2004, speziell S. 501–588.

40 Siehe dazu Süß, Walter: Staatssicherheit am Ende. Warum es den Mächtigen nicht gelang, 1989 eine Revolution zu verhindern, Berlin 1999.

Inhalt – JHK 2008

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