JHK 2014

Im Spannungsfeld von »nationalen« und »europäischen« Ansprüchen? Eine Betrachtung des Nationalen Rates für das Studium der Securitate-Archive in Rumänien

Jahrbuch für Historische Kommunismusforschung | Seite 107-124 | Metropol Verlag

Autor/in: Carola Söller

Am 20. Oktober 1999 verabschiedeten Abgeordnetenkammer und Senat in einer gemeinsamen Sitzung das »Gesetz bezüglich des Zugangs zum eigenen Dossier und der Enthüllung der Securitate als politische Polizei« (Lege privind accesul la propriul dosar şi deconspirarea securităţii ca poliţie politică).12 Infolge dieser Regelung wurde der »Nationale Rat für das Studium der Securitate-Archive« (Consiliul Național pentru Studierea Arhivelor Securitaˇții, CNSAS) gegründet. Er sollte Privatpersonen und Forschern Zugang zu den Dokumentenbeständen der Securitate (Direcţia Securităţii Statului, Direktion für Staatssicherheit, DSS) ermöglichen und Privatpersonen, falls erwünscht, die Identität der Offiziere und Informanten der DSS, die mit ihrem Fall befasst waren, offenlegen. Darüber hinaus sollte der Rat überprüfen, ob Inhaber von und Kandidaten für Ämter in Politik, Medien, Wirtschaft und Kultur, die im Gesetz in großer Zahl aufgelistet wurden, als offizielle Mitarbeiter oder Informanten mit der Securitate kooperiert hatten. Forschungen zur Vergangenheit des rumänischen Staates zwischen 1945 und 1989 mit besonderem Schwerpunkt auf der Struktur und Tätigkeit der DSS gehörten ebenso zu den Aufgaben des Rates. Rumänien reihte sich somit neben Deutschland, Ungarn und Polen in die Gruppe der Länder Mittel-, Ostmittel- und Südosteuropas ein, in welchen sich die politischen Eliten noch in den Neunzigerjahren für eine institutionelle Lösung zur Auseinandersetzung mit der jüngsten nationalen Vergangenheit entschieden und zu diesem Zweck die Verwaltung von Unterlagen der ehemaligen kommunistischen Staatssicherheitsdienste in die Hände neu geschaffener Einrichtungen legten.3 Dieser Trend zur Institutionalisierung setzte sich in anderen Ländern Ostmittel- und Südosteuropas im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts fort. Bezugspunkt war bei der Gründung jeder neuen Einrichtung stets die älteste vergleichbare Institution: der deutsche BStU. Mit der Entstehung weiterer ostmittel- und südosteuropäischer Institutionen wurden jedoch auch diese sukzessive zum Vergleich in die Debatte um eine institutionelle Lösung im eigenen Land einbezogen. Die Institute standen somit bereits während ihres Entstehungsprozesses in einem potenziellen Spannungsverhältnis zwischen nationalem, regionalem oder gar gesamteuropäischem Anspruch. Schließlich sollten sie einerseits einen zentralen Beitrag zur Aufarbeitung der nationalen Vergangenheit ihres Landes leisten und wurden durch politische Entscheidungsträger auf nationaler Ebene gegründet. Andererseits waren bereits die Debatten um ihre Gründung von regionalen mittel-, ostmittel- bzw. südosteuropäischen Spezifika einer Auseinandersetzung mit der nationalen Vergangenheit geprägt. Europäische Zusammenhänge konnten zudem aus dem Tätigkeitsbereich der Institute, der die Beschäftigung mit den totalitären Regimen des 20. Jahrhunderts und den damit verbundenen Geschehnissen umfassen sollte, schwerlich ausgeklammert werden.

Auch im rumänischen Fall wurde mit den Größen »national« und »europäisch« argumentiert. Bei der Analyse von Entstehung und Ausgestaltung des CNSAS soll auf die mögliche Instrumentalisierung des Begriffspaars »national vs. europäisch« somit ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Bei der Entstehung des Rates wird dabei zunächst die Ausgangssituation in Rumänien nach dem Systemwechsel 1989 skizziert, die mit ihrer politischen Konstellation, gesetzlichen Regelungen zur Auseinandersetzung mit dem vergangenen System sowie dem Umgang mit der Securitate und deren Dokumentenbeständen die Handlungsspielräume für spätere institutionelle Regelungen prägte. In Bezug auf die Debatte um eine institutionelle Lösung ist außerdem von Bedeutung, welche Akteure in Rumäniens parlamentarischer und öffentlicher Auseinandersetzung um den CNSAS Stellung bezogen und welche Argumentationsstrategien und Interessen hierbei verfolgt wurden. In einem dritten Schritt wird die Frage nach Kompetenzen und Selbstverständnis des Nationalen Rates für das Studium der Securitate-Archive bei über die Jahre mehrfach auftretenden Krisen aufgeworfen.

Auf Basis dieser Ausführungen sollen Gründung und Ausgestaltung des CNSAS abschließend in den europäischen Zusammenhang eingeordnet und so die Frage nach der Vergleichbarkeit und Beispielhaftigkeit des rumänischen Falls gestellt werden: Wie »europäisch« kann eine Einrichtung zur Aufarbeitung der nationalen Vergangenheit in Rumänien sein?

Die Ausgangssituation – Verschweigen, Verschluss, Skandal

Während sich im Sommer und Herbst des Jahres 1989 die politischen Systeme in anderen Ländern des östlichen Europa bereits im Umbruch befanden, kam es in Rumänien erst gegen Ende des Jahres zum Sturz Nicolae Ceauşescus. Nach der rumänischen Dezember-Revolution4 sowie der Exekution von Staatsoberhaupt und Parteichef Ceauşescu und seiner Frau Elena wurde das Ende der Einparteienherrschaft eingeläutet, freie Wahlen wurden anberaumt und am 30. Dezember 1989 die Securitate offiziell aufgelöst.5 Die DSS hatte im Dezember 1989 über 15 300 Personen beschäftigt6 und verfügte über circa 130 000 aktive informelle Mitarbeiter.7 Rumänien wies vor 1989 unter den mittel- und osteuropäischen Ländern zudem formal die höchste Bindung der Bevölkerung an die Kommunistische Partei auf. Im Jahr 1989 waren 16 Prozent der rumänischen Staatsbürger Mitglieder der Kommunistischen Partei Rumäniens (Partidul Comunist Român, PCR), was den rumänischen Historiker Daniel Barbu zu der Schätzung veranlasste, dass mit den Familienmitgliedern der Parteiangehörigen direkt oder indirekt drei Viertel der rumänischen Gesellschaft institutionell mit dem kommunistischen Staat verbunden waren.8

Die Bewegung »Front zur nationalen Rettung« (Frontul Salvării Naţionale) unter dem Vorsitz von Ion Iliescu,9 welche in der Umbruchszeit die zentrale Position in der politischen Landschaft Rumäniens einnahm, engagierte sich kaum für eine umfassendere Auseinandersetzung mit dem vergangenen Regime. Auch die Koalitionsregierung, die unter Iliescus Führung von 1992 bis 1996 regierte, stand in Bezug auf die jüngste rumänische Vergangenheit für eine »Politik des Vergessens«.10 Prägend für ihre Amtszeit war das weitgehende Unterverschlusshalten der Dokumentenbestände von DSS und PCR sowie die Begrenzung von Verantwortlichkeit für vergangene Straftaten auf einen beschränkten Kreis ehemals führender Persönlichkeiten. So wurde die Einsichtnahme in die durch Vernichtungsaktionen und Entwendung dezimierten Materialbestände von DSS und PCR in den Neunzigerjahren für Forscher und Privatpersonen durch restriktive Zugangsregelungen erschwert.11 Es kam hinzu, dass die Materialien bereits im Jahr 1990 auf sechs unterschiedliche Einrichtungen, nämlich Rumänischen Nachrichtendienst (Serviciul Român de Informaţii, SRI), Rumänischen Auslandsgeheimdienst (Serviciul de Informaţii Externe), Verteidigungsministerium, Innenministerium, Justizministerium und Generalstaatsanwaltschaft aufgeteilt worden waren.12 Insbesondere der SRI stand in den folgenden Jahren immer wieder wegen seiner personellen und organisatorischen Kontinuitäten mit der Securitate im Fokus der Öffentlichkeit.13 Der Zugang zu den durch den SRI verwalteten Beständen der DSS war in dieser Zeit teilweise gegeben, was zu einigen Publikationen führte.14 Eine umfassende und nicht willkürlich genehmigte Einsichtnahme und somit eine strukturierte wissenschaftliche Arbeit in den Archiven war jedoch nicht möglich. Trotz der weitgehenden Unzugänglichkeit der Bestände kam es in dieser Zeit zu Skandalen um politische Persönlichkeiten, nachdem Informationen aus den Archiven der ehemaligen DSS über deren persönliche Verstrickungen mit der Securitate an die Presse gelangt waren.15

In strafrechtlicher Hinsicht wurde zwar der enge Personenkreis der tatsächlichen ehemaligen Machtelite »physisch eliminiert, strafrechtlich verfolgt oder politisch marginalisiert«,16 bei der darüber hinausgehenden Aufdeckung von Verbrechen aus der Zeit vor dem Systemwechsel auf gerichtlichem Wege waren Privatpersonen jedoch nur aufgrund größter Hartnäckigkeit erfolgreich.17 Beweismaterial wurde offenbar gezielt unter Verschluss gehalten.18 Politische Konjunkturen spielten bei der Strafverfolgung kommunistischer Verbrechen in Rumänien ebenfalls eine große Rolle, was Stagnation oder neuen Elan bei den jeweiligen Ermittlungen betraf.19

Angesichts des mangelnden Engagements eines Großteils der politischen Elite wurden Transparenz, Aktenöffnung und die Übernahme persönlicher Verantwortung für die eigene Vergangenheit zu den zentralen Zielsetzungen einer Reihe zivilgesellschaftlicher Initiativen und Organisationen. So forderten die Unterzeichner der »Proklamation von Timişoara« bereits im Frühjahr 1990 den Ausschluss »ehemaliger kommunistischer Aktivisten und Securitate-Offiziere« aus dem öffentlichen Leben.20 Die Assoziation ehemaliger politischer Gefangener Rumäniens (Asociaţia foştilor deţinuţi politici din România, AFDPR) setzte sich für einen »Kommunismusprozess« ein. Die Bukarester Gruppe für gesellschaftlichen Dialog (Grupul pentru dialog social, GDS), die Bürgerallianz (Alianţa Civica) sowie die Stiftung Bürgerakademie (Fundaţia Academia Civică), die die »Gedenkstätte – Memorial Sighet – für die Opfer des Kommunismus und des Widerstands« initiierte, riefen in Publikationen, offenen Briefen und Diskussionsrunden zur Auseinandersetzung mit der jüngsten rumänischen Vergangenheit auf. Immer wieder wurde bei diesen Forderungen auch auf die Frage nach einer Integration in Europa und einem europäischen Wertekonsens Bezug genommen, der gleichzeitig als deutliche Abgrenzung von den Gegnern eines Bruchs mit der rumänischen Vergangenheit vor 1989 diente.21

Die politische und öffentliche Debatte um Aktenöffnung und die Gründung des CNSAS

Mit dem Regierungswechsel von Iliescus Sozialdemokratischer Partei in Rumänien (Partidul Democraţiei Sociale in România) zur sogenannten Demokratischen Konvention (Convenţia Democrată din România, CDR)22 nach den Parlamentswahlen im Jahr 1996 standen die Zeichen für eine Initiative zur Aktenöffnung besser. Die CDR und der Präsidentschaftskandidat Emil Constantinescu hatten sich im Wahlkampf für das Thema ausgesprochen.23 Der AFDPR-Vorsitzende Constantin »Ticu« Dumitrescu24 widmete sich daraufhin dem Projekt mit einem derartigen Engagement, dass das Gesetz in der Öffentlichkeit bald nur noch »Ticu-Gesetz« genannt wurde. Dumitrescu suchte dabei auch Anregungen in anderen europäischen Ländern, war bereits Mitte der Neunzigerjahre zu Besuch in der deutschen BStU gewesen und hatte danach an seinem bereits zuvor existierenden Gesetzesentwurf Änderungen in Anlehnung an das deutsche Beispiel vorgenommen.25 Es sollte sich jedoch herausstellen, dass auch in den Reihen der neuen politischen Mehrheiten keine uneingeschränkte Unterstützung für seine Pläne vorhanden war.

Dies zeigte sich zum einen daran, dass Dumitrescus Entwurf einen äußerst langwierigen, von emotionalen Wortwechseln, Zwischenrufen, ständigen Verzögerungen und mangelndem Arbeitsquorum geprägten Gesetzgebungsprozess durchlief, der erst nach über zwei Jahren im Oktober 1999 zum Abschluss kam. Zudem wurde sowohl um zentrale Aspekte des Projekts als auch um Formulierungen bis hin zur Kommasetzung scheinbar endlos gerungen. Die Atmosphäre während der parlamentarischen Debatten war infolgedessen äußerst gespannt und immer wieder von dem Vorwurf geprägt, durch das lange Debattieren solle der Erlass des Gesetzes verzögert und durch das Einbringen immer neuer Änderungsanträge das Gesetz verwässert werden.26 Für November 2000 standen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen an, für deren Kandidaten im Falle des rechtzeitigen Erlasses des Gesetzes bereits eine Überprüfung auf Verbindungen zur Securitate hätte durchgeführt werden können. Diese fand trotz der Verzögerungen auch statt. Als Grund für das Verhalten der Parlamentarier lässt sich eine Mischung aus Widerwillen gegen das Projekt, schlichter Inkompetenz und anderweitigen Prioritäten vermuten.27 Deutlich wurde in jedem Fall, dass die zentralen Zielsetzungen der Initiative, nämlich das Recht des Bürgers auf seine eigene Akte, Erkenntnisgewinn über die Vergangenheit aktueller und künftiger Würdenträger und die Enttarnung von Informanten und Mitarbeitern der Securitate, bei vielen der beteiligten Akteure auf Widerstand stießen. Und dies, obwohl aus Regierung und teilweise auch aus der Opposition grundsätzliche Zustimmung für das Gesetz signalisiert wurde. Gerade die Grundlage dieser Regelungen, d. h. die Übergabe der Archivbestände der früheren Securitate aus der Verwaltung der aktuellen Nachrichtendienste in die Obhut des neu zu gründenden CNSAS, rief jedoch Gegner auf den Plan. Dumitrescu nahm als Initiator des Gesetzes in der Debatte zudem eine schwierige Position ein, da er nach zunehmender Kritik an seinen Parteifreunden wegen ihrer mangelnden Unterstützung für sein Vorhaben 1998 aus der Partei PNŢCD (Partidul Național Țărănesc Creștin Democrat, Nationale Christdemokratische Bauernpartei) ausgeschlossen worden war. Im Gegenzug versuchte er im gesamten Verlauf der Debatte, durch umfassende Medienpräsenz gerade auf die Regierungskoalition beträchtlichen Druck auszuüben.

Deutlicher Gegenwind schlug dem Projekt durch die Berufung auf die »nationale Sicherheit« Rumäniens und die Arbeitsbefähigung des SRI entgegen. Nicht alle Parlamentarier gingen so weit wie eine Vertreterin der Partei Großrumänien (Partidul România Mare, PRM), der einzigen Partei im Parlament, die sich offen gegen das Projekt stellte. Sie sprach davon, dass durch das Gesetz antinationale Kräfte versuchten, die aktuellen Nachrichtendienste in den Augen der Öffentlichkeit zu diskreditieren.28 Die Enttarnung von Mitarbeitern der aktuellen Dienste durch eine Überprüfung sah jedoch nicht nur sie als mögliche Gefahr für die Interessen Rumäniens. Die Diskussion kreiste im Folgenden immer wieder um den Unterschied von Securitate zu aktuellen, demokratisch legitimierten rumänischen Nachrichtendiensten sowie insbesondere um die Möglichkeit einer Unterscheidung zwischen der nationalen Sicherheit vor 1989 und den Sicherheitsinteressen des aktuellen rumänischen Staates. Bei letzterem Aspekt standen sich Konzepte einer in erster Linie aktualitätsbezogenen »nationalen Sicherheit« und einer »nationalen Sicherheit ohne Unterbrechung über Systemwechsel hinweg« auch innerhalb der Regierungskoalition gegenüber.29 Der Leiter des SRI, Costin Georgescu, ließ es sich überdies nicht nehmen, in der letzten Sitzung des Parlaments vor der Endabstimmung persönlich aufzutreten.30 Er führte aus, dass alle SRI-Mitarbeiter von Enttarnung bedroht seien, wenn das Gesetz, wie geplant, eine allgemeine Überprüfung der Mitarbeiter des Dienstes auf eine Zusammenarbeit mit der DSS durchsetze. In einem, wie er selbst eingestand, pathetischen Tonfall sprach er sich unter tosendem Applaus der Parlamentarier »in diesem Schlüsselmoment für den SRI« mit Erfolg gegen die allgemeine Überprüfung und gegen die »Zerstörung des Dienstes und Rumäniens aus«.31

Während die Kritiker des Gesetzes folglich mit einer meist nicht näher spezifizierten Gefährdung der »nationalen Sicherheit« argumentierten, waren auch die Ausführungen der Befürworter des Projekts von normativen Größen wie Wahrheit, Moral, Vertrauen, Verantwortung, Gerechtigkeit und Schuld geprägt. Zentrales Argument der Unterstützer des Gesetzes war jedoch auch der Nachholbedarf in Bezug auf andere postkommunistische Länder, die bereits derartige Regelungen erlassen hätten.32 Deutschland und die deutsche BStU stellten dabei für den Initiator des Gesetzes, aber auch für alle an der Debatte beteiligten Parteien die primäre Referenzgröße dar, auf welche auch in Bezug auf konkrete Regelungen verwiesen wurde. Vereinzelt wurden zudem Vergleiche zu Tschechien, Bulgarien, Ungarn oder den baltischen Staaten gezogen. Der Erlass des Gesetzes wurde in der politischen Debatte, aber auch im zivilgesellschaftlichen Diskurs von seinen Befürwortern als erster Schritt für eine erfolgreiche europäische Integration und die Entwicklung Rumäniens hin zu einer fortschrittlichen Demokratie dargestellt.33 Angesichts der vielfältigen Verweise auf die Regelungen in anderen Ländern wurden jedoch auch kritische Stimmen laut, die betonten, dass die historischen und politischen Umstände in Rumänien von anderen Ländern abwichen und das Gesetz nicht der deutschen, sondern der aktuellen rumänischen Gesellschaft entsprechen solle.34 Diese Argumentation spezifischer rumänischer Realitäten und einer spezifisch rumänischen Mentalität in Bezug auf eine Aufarbeitung der Vergangenheit machte sich auch ein Teil der Presse zu eigen.35

Auffallend ist, dass eine direkte Einschätzung der Volksrepublik Rumänien und der Sozialistischen Republik Rumänien in der sonst so ausführlichen Debatte wenig diskutiert wurde. Gerade im Konzept einer über den Systemwechsel hinweg reichenden »nationalen Sicherheit« zeigte sich aber dennoch eine implizite Einschätzung der Vergangenheit, stand sie doch auch für eine positiv gefärbte Bewertung der Tätigkeit der Securitate, indem sie dieser bewahrenswerte Ergebnisse und Methoden bescheinigte. Mit einer Entlastung des zentralen Verfolgungs- und Repressionsinstruments bis 1989 ging jedoch auch eine positivere Sicht des hinter ihr stehenden Systems und Staates einher. Schließlich wurden dem damaligen und dem aktuellen Staat, der damaligen und der aktuellen Bevölkerung gemeinsame nationale Interessen unterstellt. Die eindeutigen Äußerungen des PNŢCD-Senators Dobrescu, in denen er sowohl Securitate als auch dem kommunistischen Regime absprach, im Sinne nationaler rumänischer Interessen gehandelt zu haben, waren trotz Applaus aus der Koalition der einzige derartige Beitrag in der Parlamentsdebatte.36

In der Diskussion um eine rumänische Aktenöffnung zeigte sich somit deutlich die Verquickung einer Bewertung der Vergangenheit mit gegenwartsbezogenen Interessen im Sinne von Inklusion oder Exklusion bestimmter Bevölkerungsgruppen sowie der Frage nach Bruch oder Kontinuität mit dem alten Regime. Die Inklusion ehemaliger Mitarbeiter der Securitate in die rumänische Gesellschaft mittels des Konzepts einer »ununterbrochenen nationalen Sicherheit« dominierte die Debatte. Das Ergebnis war ein Gesetz, das trotz Regelungen zu Akteneinsichtnahme, Überprüfung und zur Gründung des CNSAS nur eingeschränkt den Vorstellungen seines Initiators Dumitrescu entsprach. Dieser hatte bereits während des Gesetzgebungsprozesses verkündet, dass er aufgrund der vielfältigen Änderungen an seinem ursprünglichen Entwurf offiziell von der Funktion des Initiators »zurücktrete«. Das Gesetz sei, so Dumitrescu, nun nur mehr ein Gesetz zur »Konspiration«, also zur Verschleierung der Tätigkeit der Securitate, und nicht zu deren Offenlegung.37

Der CNSAS – gegen »nationale Sicherheit« und »nationale Mentalität«?

Der CNSAS wurde Ende 1999 als nationale Einrichtung mit Sitz in Bukarest ohne regio-
nale Außenstellen ins Leben gerufen und der Kontrolle des rumänischen Parlaments unterstellt. Im Jahr 2011 beschäftigte er rund 230 Mitarbeiter und verfügte über ein Budget von umgerechnet rund 3 Millionen Euro.38 Der CNSAS ist in mehrere Abteilungen untergliedert. Darunter die Abteilung Archiv, mit einem kleineren Ableger am Sitz des Rates im Zentrum von Bukarest sowie dem Zentralarchiv in Popeşti-Leordeni außerhalb der rumänischen Hauptstadt, die Abteilung für Untersuchung zur Durchführung der Überprüfungen, die Abteilung für Forschung, Ausstellungen und Veröffentlichungen sowie die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit und eine Rechtsabteilung.

Die Leitung des CNSAS obliegt dem elfköpfigen »Kollegium« (Colegiul), dessen Mitglieder durch das Parlament jeweils für sechs Jahre ernannt werden.39 Das Kollegium war von Beginn an für zentrale Aufgaben und die Beschlussfassung innerhalb des CNSAS zuständig, beispielsweise für die Einschätzung, ob und inwiefern eine Person in die Tätigkeit der Securitate verstrickt war. Der Besetzung des Gremiums wurde deshalb in allen politischen Lagern große Bedeutung beigemessen, und es wurde hartnäckig versucht, Einfluss auf dessen Zusammensetzung zu nehmen. Bei der Wahl des ersten Kollegiums missachtete die regierende Koalition aus Christdemokraten, Demokraten, Liberalen und ungarischer Partei sogar wissentlich das gerade erst erlassene Gesetz: Sie berief die früheren Dissidenten und Intellektuellen Andrei Pleşu und Mircea Dinescu in das Gremium, obwohl diese als ehemalige Mitglieder einer Partei – und zwar der PCR – laut Art. 8 (8) des Gesetzes nicht Teil des Gremiums hätten sein dürfen. Ein Abgeordneter der Liberalen fühlte sich im Anschluss an die Wahl somit auch bemüßigt zu erklären, seine Fraktion habe »im Geiste und nicht nach dem Buchstaben des Gesetzes«40 abgestimmt.

Als Produkt des Gesetzgebungsprozesses positionierte sich der CNSAS nach seiner Gründung unweigerlich im Spannungsfeld zwischen seinen ihm gesetzlich zugestandenen Aufgabenbereichen und den Erwartungen von Zivilgesellschaft, Presse und Wissenschaft an eine möglichst umfassende Tätigkeit im Bereich der Öffnung der Archive sowie der Offenlegung der Vergangenheit rumänischer Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Die beteiligten zivilgesellschaftlichen Organisationen erlebten das Ergebnis der Debatte dabei als verlorene Schlacht und verpasste Gelegenheit.41

Tatsächlich zeigte sich, dass der CNSAS in den ersten Jahren seiner Tätigkeit gerade mit Blick auf die »nationale Sicherheit« Rumäniens an der Realisierung seiner gesetzlichen Aufgaben beinahe völlig gehindert wurde. Andrei Pleşu, wie bereits erwähnt Mitglied im ersten Leitungsgremium des CNSAS, äußerte sich dazu im Jahr 2001: »Mit diesem Begriff [der nationalen Sicherheit] werden wir in Schach gehalten, seit wir unser Amt angetreten haben.«42 Im Gesetz war entgegen Dumitrescus ursprünglicher Initiative keine Übergabe der kompletten Archivbestände an die neue Einrichtung vorgesehen. Der SRI und die die weiteren Bestände verwaltenden Einrichtungen sollten vielmehr solche Dokumente an den Rat übergeben, die keine Relevanz für die nationale Sicherheit Rumäniens aufwiesen.43 Eine im konkreten Fall anwendbare Definition »nationaler Sicherheit« war jedoch nicht gesetzlich festgelegt. So kam es bis ins Jahr 2005 zu keiner größeren Aktenübernahme durch den CNSAS. Der ehemalige Dissident und Politologe Gabriel Andreescu kritisierte zu dieser Zeit jedoch auch das Leitungskollegium des Rates dafür, dass es seinen vorhandenen Spielraum bewusst nicht eingesetzt habe, um sowohl eine umfassende Aktenübernahme als auch -einsichtnahme zu gewährleisten, und somit selbst zur Blockade des Gesetzes beigetragen habe.44 Erst im Jahr 2005 beendete die Intervention von Präsident Traian Băsescu die Blockade des Rates, der bis zum jetzigen Zeitpunkt über 24 Kilometer an Dokumenten verwaltet. »Man kann behaupten, dass die Institution erst ab Anfang des Jahres 2006 wirklich in der Lage war, an der Erfüllung der ihr übertragenen Aufgabe zu arbeiten […]«,45 wird somit unumwunden in einer offiziellen Stellungnahme des CNSAS resümiert. In Bezug auf eine Akteneinsicht ließ die umfangreiche Dokumentenübernahme durch den CNSAS das Interesse in der Bevölkerung ab 2006 dauerhaft leicht steigen, hält sich jedoch bis heute nur auf einem niedrigen Niveau.46

Insbesondere eine fundierte Überprüfung von Anwärtern und Inhabern öffentlicher Posten auf eine frühere Verbindung zur Securitate, ob als offizieller oder inoffizieller Mitarbeiter, musste zudem unter der zunächst beschränkten Aktengrundlage leiden.47 Dies war umso problematischer, als das CNSAS-Kollegium dabei die Rolle eines moralisch-historischen Entscheidungsgremiums über den Status einer Person als Täter bzw. Nicht-Täter im vergangenen Regime einnahm. Welche Personengruppen als Täter eingestuft werden konnten und wie eine individuelle Schuldzuweisung zu erfolgen hatte, war in der Folgezeit jedoch heftig umstritten.

Stimmen aus Medien und Zivilgesellschaft kritisierten, dass der CNSAS sein Hauptaugenmerk beinahe ausschließlich auf die Securitate richtete, während andere verantwortliche Institutionen, wie die PCR, ausgeklammert würden, sodass ein grundlegend verfälschtes Bild der kommunistischen Vergangenheit gezeichnet werde.48 Der Gesetzestext fällte in Bezug auf eine Einstufung der DSS in seiner Gesamtheit überdies kein eindeutiges Urteil, sondern sprach von den »Organen der Staatssicherheit als politische Polizei«.49 Als solche wurden die Strukturen der Securitate verstanden, welche geschaffen worden waren, um die Einsetzung und Aufrechterhaltung der totalitären kommunistischen Macht zu ermöglichen und grundsätzliche Menschenrechte und -freiheiten zu unterdrücken und einzuschränken. Logische Konsequenz dieser Formulierung war somit, dass die Securitate nicht explizit als Einheit verurteilt, sondern nur ein Teil der Institution für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht wurde. Auch die Enttarnung von Offizieren und Informanten der DSS unterlag somit Auflagen. So galt jemand als offizieller Mitarbeiter oder Informant der Securitate, wenn seine Handlungen zur Verletzung fundamentaler Menschenrechte und Freiheiten geführt hatten.50 Konnten einem Betroffenen derartige Menschenrechtsverletzungen nachgewiesen werden, sah das Gesetz jedoch keine rechtlichen Konsequenzen vor. Das Ziel bestand vielmehr darin, die Vergangenheit bestimmter Personengruppen für die Bürger transparent zu machen und diese im Falle einer belasteten Vorgeschichte moralisch zu verurteilen.

Wurde eine Person durch das Leitungsgremium des CNSAS als Informant oder offizieller Mitarbeiter der DSS eingestuft, zeigte sich häufig, dass die Grenzen zwischen Opfern und Tätern in der öffentlichen Wahrnehmung offenbar fließender waren als in der Einschätzung der CNSAS-Mitglieder. »Politicians of questionable past […] did not necessarily underst[and] the concept of shame«, resümiert die Politologin Lavinia Stan und weist darauf hin, dass belastete Persönlichkeiten, anstatt einen Rücktritt in Erwägung zu ziehen, juristische Prozesse gegen den CNSAS anstrengten.51 Auch in der Bevölkerung wurden, so die Wahrnehmung von Kollegiumsmitgliedern des CNSAS, NGO- und Medienvertretern, Informanten der Securitate als deren Opfer betrachtet, wohingegen explizit von der DSS verfolgte Persönlichkeiten oder Personen, die sich gegen Anwerbungs- oder Erpressungsversuche erfolgreich zur Wehr gesetzt hatten, im öffentlichen Bewusstsein kaum eine Rolle spielten.

Als Erklärungsmodell für die mangelnde Durchschlagskraft der Enthüllungen des CNSAS in der öffentlichen Wahrnehmung wurde die nationale Mentalität der rumänischen Bevölkerung ins Feld geführt, die eine Neigung zur Vergebung umfasse, welche auch mit einem gleichzeitigen Gefühl der Mitschuld an vergangenen Unrechtstaten in Zusammenhang stehe.52 Angesichts dessen, dass der PCR bei der Aufarbeitung kaum Bedeutung zukam, Teile der Securitate von ihrer Schuld freigesprochen wurden und darüber hinaus, wie eingangs geschildert, ein Großteil der rumänischen Bevölkerung direkt oder indirekt mit dem vergangenen System in Verbindung stand, lässt sich tatsächlich vermuten, dass der Wille zur Abrechnung mit Einzelpersonen in der Gesellschaft gering war. Auch der CNSAS sah sich zu diesem Zeitpunkt offenbar nicht in der Lage, die vielfach geforderten europäischen, demokratischen Werte in Form eines kritischeren Umgangs mit der Vergangenheit in die rumänische Bevölkerung zu tragen. Die Tatsache, dass auch innerhalb des CNSAS-Kollegiums immer wieder erbitterte Debatten über die Einstufung einzelner Personen als belastet geführt wurden und interner Zwist die Arbeit des Gremiums phasenweise völlig lahmlegte, machte eine klare Positionierung der Institution über längere Zeit unmöglich. Erst nach der erneut heiß debattierten Neubesetzung des Kollegiums im Jahr 2006 scheint eine zielgerichtete Tätigkeit im Kollegium gewährleistet.53

Der Anspruch des CNSAS, die Gesellschaft durch Wissen und Transparenz über die Vergangenheit zu prägen, kam erst mit der umfassenderen Aktenübernahme ab 2005 klar zum Ausdruck. Am Vorabend des rumänischen EU-Beitritts fiel die Übernahme in einen Zeitraum, in dem sich die europäischen Bezüge in der öffentlichen und politischen Debatte um die Aufarbeitung der jüngsten rumänischen Vergangenheit auffällig mehrten. Politiker des Regierungslagers hatten zu diesem Zeitpunkt das Thema Aufarbeitung für sich entdeckt. Während Präsident Băsescu im Jahr 2006 mit der Einberufung einer Kommission zur Analyse der kommunistischen Diktatur in Rumänien nach Jahren den Forderungen aus der Zivilgesellschaft nach einem »Kommunismusprozess« nachzukommen versuchte, gründete Premier Tăriceanu das »Institut für die Untersuchung der Verbrechen des Kommunismus in Rumänien«.54 In der Presse wurde sogar von einem Wettbewerb zwischen Präsident und Premier im Bereich Aufarbeitung gesprochen.

In dieser Zeit der Konsolidierung der CNSAS-Tätigkeit wurde der Rat dennoch von seinem Platz an »vorderster Front« in der Debatte um die individuelle Schuldeinschätzung verdrängt. Das rumänische Verfassungsgericht erklärte im Jahr 2008 das Gesetz von 1999 und die darin festgeschriebene Tätigkeit des Rates in der Einstufung von Personen als Mitarbeiter oder Informanten der DSS als »parallele rechtsprechende Gewalt« für verfassungswidrig.55 Dies stürzte den CNSAS in eine mehrmonatige Krise, die erst im November 2008 durch die Bestätigung einer Dringlichkeitsverordnung der Regierung durch das Parlament endgültig beendet wurde. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts wurde durch einige gesellschaftliche Gruppierungen deutlich kritisiert und als Zeichen des nach wie vor großen Widerstands der alten Nomenklatur gegen die Auseinandersetzung mit der kommunistischen Vergangenheit gewertet.56 Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts ist der CNSAS gegenwärtig lediglich für die Weiterleitung von Informationen an das prüfende Gericht, jedoch nicht mehr für die tatsächliche Entscheidungsfindung, ob eine Person mit der Securitate kooperierte, zuständig. Die Identifizierung und öffentliche Enttarnung hauptamtlicher Mitarbeiter der Securitate soll laut CNSAS dabei nun im Fokus seiner Verifizierungstätigkeit stehen; die inhaltlich und zeitlich aufwendigen Prüfungsverfahren begrenzen die Zahl der auf diese Weise demaskierten Mitarbeiter jedoch deutlich. Die durch das Gerichtsurteil notwendige Veränderung der Schwerpunktsetzung in der CNSAS-Tätigkeit wird von den Mitgliedern des Rates gleichwohl auch als Chance begriffen.57 Mit einem Zentrum für Oral History, das im März 2010 offiziell gegründet und nach dem im Jahr 2008 verstorbenen Constantin »Ticu« Dumitrescu benannt wurde, versucht der Rat zudem, nun offenbar andere Akzente bei der Zuweisung von Kategorien der Täter, Opfer und Helden zu setzen und so das individuelle wie kollektive Gedächtnis zu prägen.58 Als eines der zentralen Ziele wird dabei auch der Erfahrungsaustausch zwischen den Bürgern Europas mit totalitären Erfahrungen und demokratischen Länder angeführt. Die Einreihung der Auseinandersetzung mit der autokratischen Vergangenheit in eine europäische, demokratische Traditionslinie, wie es bereits im Entstehungsprozess von den Befürwortern des Gesetzes getan wurde, zeigt sich nun auch deutlich in der Außenpräsentation des CNSAS. So endet die Selbstdarstellung des Rates in der Broschüre des »Europäischen Netzwerkes der für die Geheimpolizeiakten zuständigen Behörden«, in welchem der CNSAS seit dessen Gründung im Jahr 2008 Mitglied ist, mit dem Verweis darauf, »dass der CNSAS […] von dem Teil der politischen Gesellschaft nachdrücklich unterstützt wird, der eine völlige Integration in die EU und eine Aussöhnung mit der Vergangenheit befürwortet […]«.59

Der CNSAS – Eine »europäische« Institution im nationalen und regionalen Kontext

Die Entstehung und Entwicklung des rumänischen CNSAS stellen sich über weite Strecken als Geschichte der Verzögerung und Blockade einer tatsächlich wirkmächtigen institutionellen Lösung dar. Die Problematik der umfassenden Vernichtung von Aktenbeständen der ehemaligen kommunistischen Staatssicherheitsdienste in der Umbruchzeit der Jahre 1989/1990, das anschließende Unterverschlusshalten der Materialien durch die neuen verwaltenden Institutionen bei gleichzeitiger Skandalisierung des Themas und Nutzung der Informationen für die nationale Innenpolitik sind Phänomene, die in unterschiedlicher Intensität auch in allen anderen Ländern Ostmittel-, Südost- und Osteuropas zu beobachten sind. Ebenso sind nach der Gründung neuer Akten verwaltender Einrichtungen für die Dokumentenbestände der ehemaligen Staatssicherheitsdienste auch in anderen Ländern des östlichen Europa Verzögerungstaktiken und Auseinandersetzungen bezüglich der Dokumentenübergabe an die neuen Institute zu beobachten. In Ungarn wurde dem 1996 gegründeten Historischen Amt (Történeti Hivatal) mit dem Verweis auf die »Erforderlichkeit« der Dokumente für die »Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben von Innenministerium, Verteidigungsministerium und der nationalen Sicherheitsdienste« zunächst die umfassende Übernahme von Dokumentenbeständen der ehemaligen ungarischen Staatssicherheitsdienste verwehrt. In Polen musste das 1998 gegründete Institut für Nationales Gedenken (Instytut Pamięci Narodowej, IPN) sein Recht auf Dokumentenübernahme erst in der Praxis durchsetzen. In der Slowakei verweigerte der die Akten verwaltende Slowakische Informationsdienst (Slovenská informačná služba) unter Berufung auf Geheimhaltungsklauseln und die Zugehörigkeit der Materialien zum eigenen Dokumentenbestand zunächst die Kooperation mit dem 2002 ins Leben gerufenen Institut für das nationale Gedächtnis (Ústav pamäti národa). In allen diesen Ländern war die grundsätzliche Verpflichtung zur Aktenübergabe zuvor in die gesetzlichen Regelungen zur Gründung der Institute aufgenommen worden. Die rumänische Situation vor und nach der Gründung des CNSAS stellt somit keinen Einzelfall im mittel- und osteuropäischen Kontext dar. Eine Besonderheit sind jedoch die Vehemenz und Langwierigkeit der Blockade, die in vergleichbaren Fällen in Polen oder der Slowakei durch Abkommen zwischen den alten und neuen Akten verwaltenden Einrichtungen innerhalb von ein bis zwei Jahren nach Gründung der neuen Institutionen beendet wurde. In Rumänien war dagegen ein Eingriff aus der Politik notwendig, um die Aktenübergabe durch den SRI einzuleiten und dem CNSAS ab dem Jahr 2005, beinahe sechs Jahre nach seiner Gründung, die Möglichkeit zur tatsächlichen Erfüllung seiner Aufgaben zu geben. Die Berufung auf die »nationale Sicherheit«, die bereits in der Parlamentsdebatte einen zentralen Platz einnahm, wurde somit auch in der Praxis des Institutsalltags gezielt als »letztes Wort« gegen eine Öffnung der Bestände eingesetzt.60

Auch die Tatsache, dass die praktische Arbeit des CNSAS in der Öffentlichkeit in erster Linie an seinem Umgang mit der Kategorisierung von Tätern gemessen und Kritik an seinen Urteilen geübt wurde, stellt sich im Vergleich mit anderen Ländern des östlichen Europa, die eine vergleichbare institutionelle Lösung gewählt haben, als typisch dar. Handelt es sich doch bei der Festlegung persönlicher wie gesellschaftlicher Verantwortlichkeiten durch Institute und Öffentlichkeit um eine der zentralen erinnerungskulturellen Konfliktlinien in der Auseinandersetzung mit der jüngsten nationalen Vergangenheit. Der umfassende Kompetenzverlust des CNSAS im Jahr 2008 im Bereich der Überprüfung nach neun Jahren seiner Arbeit unterstreicht jedoch noch einmal, wie wenig selbstverständlich sich die Aktivitäten des Rates in der rumänischen Gesellschaft gestalteten und wie stark der Widerstand gewisser Entscheidungsträger weiterhin war. Umso augenfälliger wird dies durch einen Blick auf das polnische IPN, welches im Jahr 2007 nach mehreren Jahren seiner Tätigkeit zusätzlich zu seinen bereits umfassenden Kompetenzbereichen die Aufgabe der polnischen Variante der Überprüfung übernahm.61 In Rumänien beruht die nun relativ ungestörte Erfüllung der Aufgaben des CNSAS offenbar vor allem auf dem Verlust seiner kontroversen Rolle als Entscheidungsinstanz bei individueller Schuldzuweisung. Und dies, obwohl weder von Initiator Dumitrescu noch von Mitarbeitern des Rates in Erwägung gezogen wurde, über eine moralische Verurteilung belasteter Personen hinaus auch auf strafrechtliche Aufarbeitung der Vergangenheit abzuzielen, wie sie vergleichbare Institutionen, beispielsweise in Polen oder der Slowakei, anstreben.

Wiederkehrende regionale Problematiken bei der Durchsetzung einer institutionellen Lösung entfalten im rumänischen Fall folglich deutlich mehr Durchschlagskraft als in vergleichbaren Fällen in anderen Ländern. Gründe für den mangelnden Willen des Großteils politischer Entscheidungsträger und die daraus folgende unsichere gesetzliche Basis für das Wirken des CNSAS können sicher auch in personellen Kontinuitäten belasteter Personenkreise in Politik und Öffentlichkeit gesucht werden. So führte das jahrelange hartnäckige Engagement einzelner Politiker sowie von Teilen der Zivilgesellschaft gemeinsam mit Druck aus den Medien nur zu einer institutionellen Lösung mit »Blockade-Vorbehalt«.

»Europa« wirkte in der Debatte um Aktenöffnung und Überprüfung als symbolische Bezugsgröße im Sinne von Fortschritt und Demokratie. Gerade die immer wiederkehrende, explizite Gegenüberstellung einer Auseinandersetzung mit der Vergangenheit im Kontext von Demokratisierung und Europäisierung im Gegensatz zu einer nationalen Komponente ist dabei in Rumänien besonders stark unter den Befürwortern einer Aufarbeitung ausgeprägt. So reiht sich auch der CNSAS gegenwärtig in diese Deutungslinie ein und positioniert sich klar auf der »pro-europäischen« Seite. Europäische Vorbilder, ob in Bezug auf Regelungen zur Aktenöffnung oder institutionelle Referenzlösungen, wurden auch in Rumänien in bestimmten Kreisen umfassend rezipiert. Nicht zuletzt die nahende EU-Integration gab der Auseinandersetzung mit der jüngsten nationalen Vergangenheit phasenweise einen weiteren Schub.

Umfassende Wirkmächtigkeit als prägende Kraft für ein nationales und dennoch in den europäischen Kontext eingegliedertes rumänisches Gedächtnis konnte der CNSAS bisher jedoch kaum erreichen. Zwar hat sich der Rat als Archiv etabliert und stellt so unterschiedlichen Akteuren mit seinen Dokumenten die Grundlage für eine Auseinandersetzung mit der Securitate und der kommunistischen Vergangenheit Rumäniens zur Verfügung. Grundsätzlich ist das Interesse in der Bevölkerung in Bezug auf eine Akteneinsichtnahme jedoch gering. Die Entscheidungen des CNSAS-Kollegiums sowie später des zuständigen Gerichts führten und führen zudem nur eingeschränkt zum Rückzug von als belastet eingestuften Persönlichkeiten aus dem öffentlichen Leben. In den Medien überwogen skandalisierende Enthüllungsgeschichten zur Tätigkeit bekannter Persönlichkeiten als Mitarbeiter und Informanten der DSS. In der gesellschaftlichen Wahrnehmung dominierte somit in allen Bereichen des öffentlichen Lebens ein Generalverdacht auf Verstrickungen mit der Securitate, der auch durch die Tätigkeit des CNSAS nicht ausgeräumt werden konnte. In den letzten Jahren bringt der Rat jedoch gerade in seiner Forschungs- und Bildungsarbeit einen gewissen Anspruch zum Ausdruck, prägend auf gesellschaftliche Erinnerungsprozesse einzuwirken, und möchte hierbei besonders die junge Generation ansprechen. Die finanziellen Mittel hierfür sind jedoch beschränkt und schließen allein durch den CNSAS getragene Großprojekte aus. Ein umfassendes, zielgerichtetes und konsequentes sowie weniger deutlich von politischen Konjunkturen geprägtes staatliches Konzept einer Auseinandersetzung mit der kommunistischen Vergangenheit scheint in Rumänien weiterhin zu fehlen.

1 Die Abhandlung basiert auf dem vergleichend angelegten Dissertationsprojekt der Autorin: »Erinnerungsverwaltung, Vergangenheitspolitik und Erinnerungskultur nach 1989 – Institute für nationales Gedenken im östlichen Europa«.

2 Lege privind accesul la propriul dosar şi deconspirarea securităţii ca poliţie politică [Gesetz bezüglich des Zugangs zum eigenen Dossier und der Enthüllung der Securitate als politische Polizei], Nr. 187, 7. Dezember 1999.

3 In Deutschland erließ der Bundestag 1991 die gesetzliche Regelung zur Einrichtung des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU). In Ungarn wurde im Jahr 1996 das Historische Amt (Törtenéti Hivatal) als erste derartige ungarische Einrichtung durch Beschluss des Parlaments gegründet. In Polen wurde 1998 das Institut für Nationales Gedenken (Instytut Pamięci Narodowej) durch den polnischen Sejm ins Leben gerufen.

4 Anneli Ute Gabanyi beschreibt die »Revolution« als Staatsstreich, der von Ceauşescu-feindlichen Eliten in Partei, Armee und Geheimdiensten provoziert und für die eigenen Ziele instrumentalisiert wurde. Anneli Ute Gabanyi: Die rumänischen Eliten in der Systemtransformation, in: Hans-Jo-
achim Veen (Hg.): Alte Eliten in jungen Demokratien? Wechsel, Wandel und Kontinuität in Mittel- und Osteuropa, Köln 2004, S. 313–331, hier S. 324.

5 Siehe Stejărel Olaru: The communist regime and its legacy in Romania, in: Stejărel Olaru/Georg Herbstritt (Hg.): Vademecum Contemporary History Romania. A Guide through Archives, Research Institutions, Libraries, Societies, Museums and Memorial Places, Berlin/Bukarest 2004, S. 11–49, hier S. 35.

6 Siehe Marius Oprea: Das Erbe der Securitate, in: Veen: Alte Eliten (Anm. 4), S. 345–361, hier S. 345.

7 Siehe Dennis Deletant: Rumänien, in: Łukasz Kamiński/Krzysztof Persak/Jens Gieseke (Hg.): Handbuch der kommunistischen Geheimdienste in Osteuropa 1944–1991, Göttingen 2009, S. 341–393, hier S. 374 f. Deletant führt aus, dass von den nach seinen Angaben rund 450 000 zum Zeitpunkt der Dezember-Revolution registrierten Informanten 130 000 aktiv waren.

8 Siehe Daniel Barbu: Die abwesende Republik, Berlin 2009, S. 73.

9 Ion Iliescu gehörte Anfang der Siebzigerjahre zu den wichtigsten jüngeren Spitzenkadern der PCR und galt als potenzieller Nachfolger Ceauşescus. In den Folgejahren wurde er jedoch, wie viele andere jüngere Technokraten der Partei, in immer unbedeutendere Positionen abgedrängt. Da er im In- und Ausland als innerparteilicher Gegner Ceauşescus wahrgenommen wurde, konnte Iliescu als »wohl geschickteste[r] ›Kommunikator‹ in Rumänien vor der Wende« seine vielfältigen Seilschaften nach 1989 erfolgreich für eine politische Karriere nutzen und hatte mehrmals das Amt des rumänischen Präsidenten inne. Für eine Analyse der rumänischen Elitenentwicklung vor und nach 1989 sowie für den Beispielfall Ion Iliescu siehe Gabanyi: Die rumänischen Eliten (Anm. 4).

10 Ruxandra Ivan: Der Stellenwert totalitärer Erfahrungen im aktuellen politischen Diskurs Rumäniens, in: Thomas Großbölting/Dirk Hofmann (Hg.): Vergangenheit in der Gegenwart. Umgang mit Diktaturerfahrungen in Ost- und Westeuropa (= Genshagener Gespräche, Bd. 12), Göttingen 2008, S. 75–82, hier S. 77.

11 Auch ein im Jahr 1996 verabschiedetes Archivgesetz enttäuschte aufgrund einer Reihe weiterhin bestehender Restriktionen viele Forscher. Siehe Marius Oprea: Ghidul Arhivelor Comunismului [Führer für die Archive des Kommunismus], in: Revista de istorie militară 66 (2001), H. 2, S. 5–12, hier S. 7.

12 Für eine detaillierte Darstellung, welche Dokumentenbestände an welche Einrichtung übergeben wurden, siehe ebd., S. 10–12.

13 Siehe Olaru: Communist regime and legacy (Anm. 5), S. 35. Im Jahr 1999 besaßen laut dem damaligen Leiter des SRI, Costin Georgescu, circa 20 Prozent der SRI-Mitarbeiter einen Securitate-Hintergrund. Georgescu betonte jedoch gleichermaßen, dass es keinerlei weitere Kontinuitäten zwischen Securitate und SRI gebe und es sich bei den Mitarbeitern primär um kompetente Mitarbeiter aus dem Bereich Gegenspionage und Terrorismusbekämpfung sowie um Techniker und Ingenieure handele. Wortbeitrag Costin Georgescu (Leiter des SRI), Debatte in der rumänischen Abgeordnetenkammer am 9. Juni 1999, in: www.cdep.ro/pls/steno/steno.stenograma, ges. am 16. Juli 2013.

14 Im Umfeld des SRI entstand so beispielsweise 1996 das »Weißbuch der Securitate. Literarische und künstlerische Geschichten (1969–1989)« (Cartea albă a securităţii. Istorii literare şi artistice [1969–1989]) des Publizisten Mihai Pelin, in dem er die rumänische Kulturszene ab Ende der Sechzigerjahre und ihre Verbindungen zur Securitate beleuchtet.

15 Siehe Lavinia Stan: Spies, files and lies. Explaining the failure of access to Securitate files, in: Communist and Post-Communist Studies 37 (2004), S. 341–359, hier S. 350.

16 Gabanyi: Die rumänischen Eliten (Anm. 4), S. 326 f.

17 Der Fall des Ingenieurs Gheorghe Ursu, der 1985 aufgrund von Misshandlungen in Securitate-Haft starb, zeigt dies beispielhaft. Das Engagement seiner Verwandten, insbesondere seines Sohnes Andrei, führte erst 14 Jahre nach dem Systemwechsel im Juli 2003 zur Verurteilung zweier Securitate-Offiziere für die Tat. Andrei Ursu erhielt im Jahr 2000 den Preis der Gruppe für sozialen Dialog (GDS), der jährlich für die Verbreitung von Werten der Zivilgesellschaft und des Rechtsstaates verliehen wird. Siehe Premiul GDS [Der GDS-Preis], in: www.gds.ong.ro, ges. am 11. September 2013.

18 Siehe Olaru: Communist regime and legacy (Anm. 5), S. 42. Der Historiker Olaru zieht im Jahr 2004 aufgrund der Langwierigkeit des Falles Ursu das Fazit, dass der Versuch einer Abrechnung mit den Verbrechen des Kommunismus in Rumänien vergeblich sei.

19 Siehe Julie Trappe: Rumäniens Umgang mit der kommunistischen Vergangenheit. Eine Untersuchung aus strafrechtlicher Perspektive, Göttingen 2009, S. 67 und S. 231.

20 Revista 22, Nr. 10 vom 23. März 1990, S. 22 f. Die Proklamation wurde in den kommenden Jahren der Ausgangs- und Bezugspunkt für Forderungen nach einer Lustration in Rumänien, konnte sich jedoch nie durchsetzen.

21 Siehe Julie Trappe: Kollektive Unschuld und die Rückkehr nach Europa. Rumäniens Umgang mit dem Unrecht der kommunistischen Vergangenheit, in: Carola Sachse/Edgar Wolfrum/Regina Fritz (Hg.): Nationen und ihre Selbstbilder. Postdiktatorische Gesellschaften in Europa, Göttingen 2008, S. 193–210, hier S. 204 f.

22 Die CDR war ein Parteienbündnis um die Christdemokratische Nationale Bauernpartei (Partidul Naţional Ţărănesc Cresţin Democrat, PNŢCD), welche in der Legislaturperiode zwischen 1996 und 2000 mit der Demokratischen Partei (Partidul Democrat, PD), der Nationalliberalen Partei (Partidul Naţional Liberal) und dem Demokratischen Verband der Ungarn Rumäniens (Uniuni Democrate Maghiare din România) eine Koalition bildete.

23 Siehe Lavinia Stan: Access to Securitate Files: the Trials and Tribulations of a Romanian Law, in: East European Politics and Societies 16 (2002), H. 1, S. 145–181, hier S. 153.

24 Dumitrescu, geboren 1928, wurde als Jurastudent in den frühen Fünfzigerjahren als politischer Gefangener inhaftiert und Mitte der Sechzigerjahre aus der Haft entlassen. Nach 1989 wurde er Senator der PNŢCD. In den frühen Neunzigerjahren war Dumitrescu überdies Mitbegründer des AFDPR und im Anschluss, bis zu seinem Tod im Dezember 2008, dessen langjähriger Vorsitzender. Er sorgte bereits in den frühen Neunzigerjahren immer wieder mit Gesetzesinitiativen zur Aktenöffnung und Überprüfung politischer Amtsträger für Aufmerksamkeit.

25 Siehe BStU/Goethe Institut Inter Nationes (Hg.): Împovăraţi de moştenirea Securităţii şi Stasi. Răspunsuri germane, române şi maghiare la o provocare istorică/Die Erblast von Stasi und Securitate. Eine Debatte mit deutschen, rumänischen und ungarischen Antworten. Simpozion/Symposium 6.–8. Juni 2001, Bukarest 2002, S. 190.

26 Wortbeitrag Constantin Ticu Dumitrescu (parteilos), Debatte in der rumänischen Abgeordnetenkammer am 11. Mai 1999, in: www.cdep.ro/pls/steno/steno.stenograma, ges. am 16. Juli 2013.

27 So die Politologin Lavinia Stan: Access to Securitate Files (Anm. 23), S. 153.

28 Wortbeitrag Daniela Buruiană (PRM), Debatte in der rumänischen Abgeordnetenkammer am 11. Mai 1999, in: www.cdep.ro/pls/steno/steno.stenograma, ges. am 16. Juli 2013.

29 Siehe Wortbeiträge Mihai Grigoriu (PNŢCD) und George Şerban (PD), Debatte in der rumänischen Abgeordnetenkammer am 25. Mai 1999, in: www.cdep.ro/pls/steno/steno.stenograma, ges. am 16. Juli 2013.

30 Siehe Wortbeitrag Costin Georgescu, Leiter des SRI, Debatte in der rumänischen Abgeordnetenkammer am 9. Juni 1999, in: www.cdep.ro/pls/steno/steno.stenograma, ges. am 16. Juli 2013.

31 Ebd.: »[...] nu distrugeţi un serciviu, nu distrugeţi România! (Aplauze puternice.) [...] Poate sunt puţin patetic, dar nu găsesc alt ton pentru momentul crucial, pentru momentul crucial care este pentru Serviciul Român de Informaţii.« [»[…] zerstört nicht einen Dienst, zerstört nicht Rumänien! (Tosender Applaus) […] Vielleicht bin ich ein wenig pathetisch, aber ich finde keinen anderen Ton in diesem Schlüsselmoment, diesem Schlüsselmoment für den Rumänischen Nachrichtendienst.«]

32 So führte Dumitrescu neben Rumänien als Ausnahmen Russland, Belarus und Jugoslawien an, und der PNŢCD-Vertreter Lepşa nannte Rumänien das letzte Land in Südosteuropa, das noch kein entsprechendes Gesetz besitze. Wortbeiträge Constantin Ticu Dumitrescu (parteilos) und Sorin Victor Lepşa (PNŢCD), Debatte in der rumänischen Abgeordnetenkammer am 11. Mai 1999, in: www.cdep.ro/pls/steno/steno.stenograma, ges. am 11. September 2013.

33 Wortbeitrag Mihai Drecin (Partei der Rumänischen Nationalen Einheit; Partidul Unităţii Naţionale Române, PUNR), Debatte in der rumänischen Abgeordnetenkammer am 11. Mai 1999, in: www.cdep.ro/pls/steno/steno.stenograma, ges. am 16. Juli 2013 und Wortbeitrag Gheorghe Dan Nicolae Ceauşescu (PNŢCD), Debatte in der rumänischen Abgeordnetenkammer am 20. Oktober 1999, in: www.cdep.ro/pls/steno/steno.stenograma, ges. am 11. September 2013. Revista 22 plus Nr. 74 vom 17. November 1998, S. 1 u. 3. In der Zeitschrift Revista 22 der GDS erschien im November 1998 die »Revista 22 plus« als Sondernummer zur Regelung von Archiven und Archivzugang in Europa mit mannigfaltigen Verweisen auf mögliche Referenzfälle für Rumänien. Die Autoren des genannten Artikels waren Dragoş Petres-
cu, aktueller Präsident des CNSAS-Leitungsgremiums, sowie Cristina Petrescu.

34 Wortbeiträge George Şerban (PD) und Vasile Matei (unabhängig, bis Februar 1998 PUNR), Parlamentsdebatte am 18. Mai 1999, in: www.cdep.ro/pls/steno/steno.stenograma, ges. am 16. Juli 2013.

35 Siehe Adevărul vom 17. September 1997, S. 2 sowie vom 11. November 1997, S. 1.

36 Siehe Wortbeitrag Răzvan Dobrescu (PNŢCD), Debatte in der rumänischen Abgeordnetenkammer am 20. Oktober 1999, in: www.cdep.ro/pls/steno/steno.stenograma, ges. am 11. September 2013.

37 »Ofiţerii acoperiţi ai fostei Securităţi fac şi desfac jocurile politice şi economice« [Verdeckte Offiziere der ehemaligen Securitate treiben politische und ökonomische Spiele], Constantin Ticu Dumitrescu, interviewt von Ileana Lucaciu, România liberă vom 28. Oktober 1999, S. 2.

38 Siehe CNSAS: Raport de activitate privind anul 2011 [Tätigkeitsbericht für das Jahr 2011], Bukarest 2012, S. 47 u. 49. Im ersten Jahr der CNSAS-Tätigkeit umfasste das Budget des Rates umgerechnet knapp 2 Millionen Euro und erreichte in den Folgejahren bis zu umgerechnet beinahe 3,7 Millionen Euro. Seit 2009 verringerte sich das jährliche Budget, was der CNSAS scharf kritisiert. Alle jährlichen Tätigkeitsberichte des CNSAS sind einsehbar auf der Homepage des Rates, in: www.cnsas.ro/rapoarte.html, ges. am 16. Juli 2013.

39 Neun dieser elf Mitglieder werden dabei von den Fraktionen im Parlament gemäß deren Mehrheiten gewählt, je ein weiteres Mitglied wird durch Premier und Präsident ernannt.

40 »[...] în spiritul, şi nu în litera legii«, Revista 22 vom 4.–10. Januar 2000, S. 3 f., hier S. 3. Im Jahr 2006 wurde bei einer der mehrfachen Überarbeitungen des Gesetzes der Text schließlich dem angeblichen »Geiste des Gesetzes« angeglichen und für Mitglieder des Kollegiums nur noch während ihrer Amtszeit eine Parteimitgliedschaft ausgeschlossen.

41 So die Einschätzung von Gabriela Adameşteanu, GDS-Mitglied und Herausgeberin von Revista 22. Siehe BStU: Împovăraţi de moştenirea (Anm. 25), S. 93.

42 Ebd., S. 167.

43 Siehe Lege privind accesul la propriul dosar (Anm. 2), Art. 20 (1).

44 Gabriel Andreescu: Landesrat erweist sich als Mittel zur Verschleierung und nicht zur Enttarnung der Securitate. Das Gesetz 187/1999 und das erste Tätigkeitsjahr des Landesrats für die Einsichtnahme in die Unterlagen der ehemaligen Securitate (CNSAS), in: Halbjahresschrift für südosteuropä-
ische Geschichte, Literatur und Politik 14 (2002), H. 1, S. 5–26, hier S. 15.

45 Der Nationale Rat zur Aufarbeitung der Securitate-Akten. Rumänien, in: BStU (Hg.): Das »Europäische Netzwerk der für die Geheimpolizeiakten zuständigen Behörden«. Ein Reader zu ihren gesetzlichen Grundlagen, Strukturen und Aufgaben, Berlin 2010, S. 62–73, hier S. 73.

46 Insgesamt kann aus den CNSAS-Jahresberichten geschlossen werden, dass im Zeitraum zwischen den Jahren 2000 und 2011 mindestens 28 530 Anträge auf Einsichtnahme in die Archivbestände des Rates gestellt wurden. Im Jahr 2010 erreichte die Antragszahl mit über 5180 Anträgen ihren bisherigen Höhepunkt. CNSAS: Raport de activitate privind anul 2010 [Tätigkeitsbericht für das Jahr 2010], Bukarest 2011, S. 37.

47 Eine äußerst kritische Bestandsaufnahme der damaligen Überprüfungsverfahren bietet Stan: Spies, files and lies (Anm. 15), S. 346–349. Die Autorin listet bezüglich der mangelhaften Verifizierungen in Zusammenhang mit den Wahlen der Jahre 2000 und 2004 auch konkrete Vorwürfe gegen den Rat auf, die nicht allein auf die ungünstige Dokumentenlage zurückzuführen waren.

48 So Cristian Tudor Popescu, der Chefredakteur der Zeitung »Adevărul« im Jahr 2001, siehe BStU: Împovăraţi de moştenirea (Anm. 25), S. 45.

49 So beispielsweise in der Präambel des Gesetzes von 1999: »organele securităţii statului, ca poliţie politica«.

50 Siehe Lege privind accesul la propriul dosar (Anm. 2), Art. 5.

51 Stan: Spies, files and lies (Anm. 15), S. 344.

52 So Gabriela Adameşteanu sowie die Mitglieder im ersten CNSAS-Leitungsgremium Mircea Dinescu und Andrei Pleşu, BStU: Împovăraţi de moştenirea (Anm. 25), S. 147, 154 f. u. 196.

53 Dagegen verliefen die Wahlen des gegenwärtigen CNSAS-Kollegiums im März 2012 offenbar ohne Skandale und Eskapaden. Das neue Leitungsgremium nahm umgehend seine Tätigkeit auf.

54 Die Mitglieder der präsidentiellen Kommission nahmen für die Erstellung ihres Abschlussberichts in die durch den CNSAS verwalteten Aktenbestände Einsicht. Mitarbeiter des Rates wirkten an der Arbeit der Kommission mit.

55 Decizia Nr. 51 din 31 ianuarie 2008 referitoare la excepţia de neconstituţionalitate a dispoziţiilor Legii nr.187/1999 privind accesul la propriul dosar şi deconspirarea poliţiei politice comuniste [Entscheidung Nr. 51 vom 31. Januar 2008 bezüglich der Verfassungswidrigkeit der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 187/1999 bezüglich des Zugangs zum eigenen Dossier und der Enthüllung der kommunistischen politischen Polizei].

56 Siehe Ziua vom 2.–3. Februar 2008, S. 5.

57 Siehe Interview der Verfasserin mit Virgiliu Ţârău, stellvertretender Vorsitzender des CNSAS-Kollegiums, 23. November 2011, Bukarest.

58 Siehe Centrul de Istorie Orală – C. N. S. A. S. [Zentrum für Oral History – CNSAS], in: www.cnsas.ro/documente/Centrul%20de%20istorie%20orala%20FINAL.pdf, ges. am 16. Juli 2013.

59 Der Nationale Rat (Anm. 45), S. 73.

60 Auch in Ungarn gestaltete sich der Prozess des Aktenzugangs vergleichsweise langwierig. Erst im Jahr 2003 wurde mit einem neuen Gesetz und der Gründung des Historischen Archivs der Staatssicherheitsdienste (Állambiztonsági Szolgálatok Történeti Levéltára, ÁBTL) als Nachfolgeeinrichtung des Historischen Amtes der Großteil der Akten zur Einsichtnahme freigegeben. Im Anschluss verzögerte sich jedoch auch die Aktenübergabe an das ÁBTL.

61 Dieser Kompetenzzuwachs des IPN rief in der politischen und öffentlichen Debatte in Polen gleichwohl auch deutliche Kritik hervor.

Inhalt – JHK 2014

Copyright:

Eventuell enthaltenes Bildmaterial kann aus urheberrechtlichen Gründen in der Online-Ausgabe des JHK nicht angezeigt werden. Ob dieser Beitrag Bilder enthält, entnehmen Sie bitte dem PDF-Dokument.