JHK 2017

Die Oktoberrevolution in der Peripherie: Das Beispiel Ukraine

Jahrbuch für Historische Kommunismusforschung | Seite 87-103 | Metropol Verlag

Autor/in: Tanja Penter

Historische Entwicklungen lassen sich oft sehr viel besser ausgehend von ihren Rändern erklären als von den Zentren. So kann der Blick auf die Peripherie unser Verständnis davon, was die Oktoberrevolution war, verändern und uns die Komplexität der überlappenden sozialen und nationalen Revolutionen im Oktober 1917 vor Augen führen. In der historischen Forschung ist die Bedeutung der Peripherie und verschiedener lokaler Faktoren im Zusammenhang mit der Revolution von 1917 bisher erst in Ansätzen wahrgenommen worden. Die westliche Historiografie zum Revolutionsjahr 1917 war lange Zeit von einer zentralistischen Tradition geprägt und hat ihren Blick nahezu ausschließlich auf die Hauptstädte St. Petersburg und Moskau gerichtet. Dahinter stand die stillschweigende Annahme, dass sich 1917 überall im Russischen Reich die gleiche Revolution ereignete. In gewissem Sinne folgten die westlichen Historiker damit den Deutungen der Sowjethistoriografie, die die lokalen und regionalen Revolutionsgeschichten in einen engen ideologischen Deutungsrahmen pressten, der keinerlei Platz für Sonderentwicklungen ließ.

Seit dem Ende der Sowjetunion sind die einschlägigen Aktenbestände in den Staats- und Regionalarchiven zur Revolution von 1917 für die Forschung weitgehend zugänglich. Erste Regional- und Lokalstudien zur Revolution, die inzwischen erschienen sind, betonen die Vielschichtigkeit der Prozesse.[1] Der Blick der Forscher richtete sich auf die komplexen Zentrum-Peripherie-Beziehungen, auf lokale Akteure, verschiedene soziale, ethnische und politische Gruppen, auf Aspekte von Gender, Generation und Religion und auf die Bedeutung der vielfältigen Gewalterfahrungen. Trotzdem hat die verbesserte Archivlage bisher nicht zu einer umfassenden Erforschung der regionalen Revolutionsgeschichten geführt, sodass nach wie vor große Forschungslücken bestehen.

Die Erforschung des Revolutionsjahres 1917 in der Ukraine leidet bis heute unter einer starken Politisierung und ist für viele Ukrainer mit der traumatischen Erfahrung einer gescheiterten Staatsgründung verbunden. In der Historiografie ist das Bild der Revolution in der Ukraine vor allem durch zwei gegensätzliche Sichtweisen geprägt worden: Ukrainische Historiker (zunächst vor allem in der nordamerikanischen Diaspora) verstanden die Ereignisse des Revolutionsjahres 1917 oft als spezifisch Ukrainische Revolution, die hauptsächlich auf die Erzielung der nationalen Unabhängigkeit ausgerichtet war. Im Zentrum ihrer Arbeiten stand die Beschäftigung mit der politischen Geschichte der nationalen Institutionen und der Staatsgründung. Diese nationale Sichtweise beinhaltete häufig eine Konzentration auf die Ereignisse in der ukrainischen Hauptstadt Kiew oder die Beschäftigung mit bestimmten Territorien nur für die Zeitspanne, in der diese unter der Herrschaft einer nationalen ukrainischen Regierung standen.[2]

Demgegenüber verstand die Sowjethistoriografie die Revolution in der Ukraine ausschließlich als Kampf sozialer Klassen und damit als Teil der »Großen Sozialistischen Oktoberrevolution« Gesamtrusslands.[3] Den »bourgeoisen ukrainischen Nationalisten« und den von ihnen gegründeten kurzlebigen ukrainischen Nationalstaaten der Jahre 1917 bis 1920 wurde nur marginale Bedeutung zugemessen. Sie besaßen im russischen Narrativ, das die russische Historiografie bis heute prägt, keinen Rückhalt in der Bevölkerung und waren daher zum Scheitern verurteilt. [4]

In dem seit 1991 unabhängigen ukrainischen Staat haben die Beschäftigung mit der Geschichte des Revolutionsjahres 1917 und die Zeit des Bürgerkriegs eine neue Bedeutung erlangt. Zugleich haben die politischen Veränderungen in der Ukraine zu einem fundamentalen Richtungswechsel in der Geschichtswissenschaft geführt, der insbesondere bei der Beschäftigung mit dem Revolutionsjahr deutlich wurde. Um die »weißen Flecken«, die die Sowjethistoriografie hinterlassen hatte, zu füllen, wurden die ehemals verbotenen Erinnerungen und Arbeiten führender Aktivisten der ukrainischen Nationalbewegung neu aufgelegt und Quelleneditionen herausgegeben. Es entstanden zahlreiche Arbeiten, die sich jedoch vor allem in den ersten Jahren nach der ukrainischen Unabhängigkeit durch eine einfache Umorientierung vom sowjetischen zum nationalen Paradigma auszeichneten. Einige dieser Studien werten immerhin neues Archivmaterial aus und beziehen die ukrainischen Regionen in die Untersuchung ein.[5] Daneben beschäftigen sich westliche Historiker mit Teilaspekten der Ukrainischen Revolution, wie beispielsweise der Ukrainepolitik der Mittelmächte und der Entente[6] oder den ukrainisch-polnischen und den ukrainisch-jüdischen Beziehungen.[7] Zunehmende Aufmerksamkeit erfährt aktuell die Gruppe der sogenannten Atamanščina, militante Bauernverbände, die von verschiedenen Warlords angeführt wurden und – wie die Forschung inzwischen konstatiert hat – eigenständige Akteure im Bürgerkrieg in der Ukraine darstellten.[8]

Im Folgenden werden im Rahmen einer integrierenden Sichtweise sowohl die nationalen und sozialen Faktoren als auch die Entwicklungen des Revolutionsjahres in ihrer wechselseitigen Abhängigkeit und Verflechtung betrachtet. Vor allem soll die von der ukrainischen Historiografie aufgeworfene Frage diskutiert werden, inwieweit sich im Revolutionsjahr 1917 in der Ukraine alternative Möglichkeiten demokratischer politischer Entwicklung boten.[9] Dabei werden die Rolle und Bedeutung der Herrschaft der nach der Februarrevolution in der Ukraine gebildeten Zentralrada, ihre Zusammensetzung, ihr politisches Programm und ihr Konflikt mit der Provisorischen Regierung in Petrograd näher analysiert.

 

Die Zentralrada

Nachdem die Nachricht vom Sturz der Zarenregierung Kiew erreicht hatte, riefen Vertreter unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen unter Führung der bürgerlich-liberalen Gesell­schaft der Ukrainischen Progressisten (Tovarystvo Ukraïns’kych Postupovciv, TUP) am 4. März 1917 eine Art ukrainisches Vorparlament, die Zentralrada, ins Leben. Der ukrainische Begriff »Rada« (Rat) entspricht dem russischen Wort »Sowjet«, besaß in der ukrainischen Nationalbewegung jedoch eine viel weiter zurückliegende Tradition als die während der Revolution von 1905 ins Leben gerufenen russischen Sowjets.[10] Am 6. April wurde die Zentralrada offiziell durch einen Nationalkongress legitimiert, an dem 1500 Menschen teilnahmen, darunter 900 stimmberechtigte Vertreter von Parteien, Bauernorganisationen, ländlichen und städtischen Selbstverwaltungen, Militärorganisationen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen. Der Nationalkongress wählte 150 Deputierte, die die Zentralrada bilden sollten. Zudem bestätigte der Kongress die Rada als »höchste nationale Gewalt« und beauftragte sie, die Rechte und Freiheiten des ukrainischen Volkes zu schützen.[11] Die Zentralrada und deren Generalsekretariat stellten die ersten autonomen politischen Vertretungsorgane der modernen Ukraine dar. Ihre Bewertung fiel in der ukrainischen und der sowjetischen Historiografie allerdings sehr unterschiedlich aus.[12] Die postsowjetische ukrainische Historiografie ist bisher zurückhaltend mit einer eindeutigen Bewertung der Zentralrada und verweist sowohl auf ihre Führungsrolle für eine sich entfaltende nationale Befreiungsbewegung in der Ukraine und die ukrainische Staatsgründung als auch auf die Widersprüche im Handeln der Akteure. Während sich die meisten älteren Studien zur Zentralrada nahezu ausschließlich auf die Erinnerungen und Darstellungen ihrer führenden Akteure stützen mussten, können heute dank der Öffnung der ukrainischen Archive sowie der Verfügbarkeit neuer Quellensammlungen zentrale Archivdokumente in die Untersuchung einbezogen werden.[13]

 

Die Zusammensetzung der Zentralrada

Ursprünglich bestand die Zentralrada nur aus 150 Mitgliedern.[14] Der Nationalkongress erteilte ihr jedoch das Recht, weitere Mitglieder zu kooptieren, wovon sie in den folgenden Monaten ausgiebig Gebrauch machte. So nahm die Rada die Vertreter der gesamtukrainischen Sowjets der Bauern-, Soldaten- und Arbeiterdeputierten, die sich bis Juli 1917 auf allgemeinen Kongressen gebildet hatten, in ihre Reihen auf und erweiterte dadurch ihre politische und soziale Basis, aber auch ihre eigene soziale Physiognomie. Stammten anfänglich mindestens zwei Drittel aus der kleinen Schicht der akademisch Gebildeten, so nahm durch die neuen Mitglieder das Gewicht der ländlichen und städtischen Unterschichten bedeutend zu. Zusätzlich gestand die Zentralrada im Sommer 1917 den Vertretern der nicht-ukrainischen Minderheiten 202 Plätze in der Rada zu. Insgesamt stieg die Zahl der Rada-Mitglieder bis zum Sommer des Revolutionsjahres auf 789.[15]

Der größte Teil (212) der Radavertreter kam aus dem Gesamtukrainischen Sowjet der Bauerndeputierten, der sich überwiegend aus der armen Bauernschaft rekrutierte. Weitere 132 Deputierte gehörten dem Gesamtukrainischen Sowjet der Militärdeputierten an (davon waren ca. 60 Prozent Soldaten und 40 Prozent Offiziere) und 100 dem Gesamtukrainischen Sowjet der Arbeiterdeputierten. Damit kamen weit über die Hälfte (56,3 Prozent) der Radavertreter aus den Sowjets. 81 Mandate besaßen Vertreter der ukrainischen Regionen.[16]

Die Zentralrada war hinsichtlich ihrer parteilichen Zusammensetzung alles andere als »bourgeois«, sondern bestand im Gegenteil fast ausschließlich aus sozialistischen Parteien. So gehörten ihr in den verschiedenen Zeitphasen insgesamt 19 unterschiedliche politische Parteien an, von denen sich 17 selbst als sozialistisch bezeichneten. Es war ein spezifisches Phänomen des politischen Lebens in der Ukraine, dass sich Parteien nicht nur unter ideologischen und sozialen, sondern auch unter nationalen Vorzeichen bildeten. So gab es einige Parteien mit ähnlichen Programmen, die sich hauptsächlich durch den Faktor der Nationalität unterschieden.

Die Vertreter der bürgerlich-liberalen Gesellschaft der Ukrainischen Progressisten,[17] die sich im März 1917 zur Partei der Ukrainischen Sozialisten-Föderalisten organisierten und die anfänglich den politischen Kurs der Rada bestimmt hatten, verloren sich allmählich in den Massen neuer Radamitglieder aus sozialistischen Parteien. Die Führung in der Zentralrada ging zunächst an die ukrainischen Sozialdemokraten über, die in ihrem sozialen Programm den russischen Menschewiki nahestanden, jedoch soziale mit nationalen Forderungen verbanden. Erster Vorsitzender des Generalsekretariates der Zentralrada wurde der populäre ukrainische Sozialdemokrat Volodymyr Vynnyčenko, vier weitere Mitglieder der neunköpfigen ersten ukrainischen Regierung , B. Martos, S. Petljura, V. Sadovsʼkyj und I. Stešenko, waren ebenfalls Sozialdemokraten.[18] Obgleich keine populäre Massenpartei und hauptsächlich durch das kleine ukrainische Proletariat und die radikale Intelligenzija gestützt, bestimmten die ukrainischen Sozialdemokraten aufgrund ihrer größeren Erfahrungen in der politischen Arbeit und der größeren Popularität einzelner ihrer Vertreter nun den politischen Kurs der Zentralrada.

Ab Spätsommer 1917 wurde die Ukrainische Sozialrevolutionäre Partei mehr und mehr zur führenden Kraft innerhalb der ukrainischen Nationalbewegung. Die erst im April gegründete Partei vertrat wie ihr russisches Pendant einen radikalen Populismus, verband die agrarrevolutionären Forderungen jedoch mit nationalen Zielen. Die soziale Basis bestand vor allem aus armen und mittelständischen ukrainischen Bauern. Lange mangelte es der Partei an prominenten Aushängeschildern, woran auch die Tatsache nichts änderte, dass sich der zunächst parteilose Radavorsitzende Hruševsʼkyj letztendlich zu den Sozialrevolutionären bekannte. Im Januar 1918 nahmen die Sozialrevolutionäre, die zu diesem Zeitpunkt in der Zentralrada die zahlenmäßig größte Fraktion stellten, das politische Ruder in die Hand und bildeten die erste sozialrevolutionäre Regierung unter Vsevolod Holubovyč.[19]

Schnell zeigte sich, dass die Vollversammlung der Rada mit ihrer beachtlichen Teilnehmerzahl für die praktische politische Arbeit ungeeignet war. Daher gewannen das Generalsekretariat als höchstes Exekutivorgan in der Ukraine[20] und das »Komitee der Zentralrada«, das später in »Mala Rada« (Kleine Rada) umbenannt wurde, an Bedeutung. Mit der Zeit entwickelte die Kleine Rada bei politischen Entscheidungen zunehmend Eigeninitiative. So erinnerte sich das jüdische Radamitglied Gol’denvejzer: »Nur die Kleine Rada war von Bedeutung, da das Plenum der Zentralrada sich nur einmal alle paar Monate versammelte, gewissermaßen zwar das gleiche Kräfteverhältnis in größerem Maßstab repräsentierte, aber nichts Neues einbrachte.«[21] Das I., III. und IV. Universal, die die ukrainische Autonomie bzw. Unabhängigkeit proklamierten, sowie die Verfassung der Ukrainischen Volksrepublik und das Statut des Generalsekretariates waren maßgeblich das Werk der Kleinen Rada.[22] Im Gegensatz zum Plenum der Zentralrada, in dem Vertreter der ukrainischen Bauern, Soldaten und Arbeiter über die Hälfte der Mitglieder stellten, waren die ukrainischen Unterschichten in der Kleinen Rada kaum vertreten. Ihre Vertreter kamen nahezu ausschließlich aus den Reihen der akademisch Gebildeten,[23] weshalb, wie Rudolf A. Mark zu Recht bemerkt hat, die Führungsschicht in der Kleinen Rada und im Generalsekretariat in der überwiegend ländlichen ukrainischen Bevölkerung nicht ausreichend verankert war, was dazu führte, dass ihr die nötige Unterstützung für ein erfolgreiches Regieren fehlte.[24]

 

Das politische Programm der Zentralrada: Ukrainische Autonomie, soziale Reformen und Integration der Minderheiten

Der wichtigste und ihre Existenz legitimierende Auftrag der Zentralrada bestand in ihrem Eintreten für eine national-territoriale Autonomie der Ukraine innerhalb Russlands. In diesem Anliegen waren sich die drei führenden Parteien der Zentralrada, die ukrainischen Sozialdemokraten, die ukrainischen Sozialrevolutionäre und die Sozialisten-Föderalisten, vollkommen einig. Alle drei Parteien setzten auf ein föderales Konzept, das die Ukraine als autonomes Mitglied einer Föderativen Russischen Republik anstrebte, war doch der Föderalismus traditionell in der Ideologie der ukrainischen Nationalbewegung verankert.[25] Im Verlauf des Jahres 1917 entwickelte sich die Zentralrada zum stärksten Kontrahenten der Provisorischen Regierung in der Peripherie.

Bei ihren Autonomieforderungen genoss die Zentralrada die Unterstützung breiter Bevölke­rungsschichten. Dies zeigte sich etwa auf dem ersten Ukrainischen Soldatenkongress, der vom 5. bis 8. Mai 1917 tagte. Die 1000 Delegierten vertraten etwa eine Million ukrainische Soldaten in der russischen Armee.[26] Zu den wichtigsten Forderungen der Delegierten an die Provisorische Regierung zählte die Einrichtung einer ukrainischen Nationalarmee. Bis zum Sommer 1917 griff die Ukrainisierung von Armeeeinheiten weithin um sich. Außerdem forderte der Soldatenkongress die Provisorische Regierung auf, die nationale und territoriale Autonomie der Ukraine offiziell anzuerkennen, und bestätigte die Zentralrada als Organ, das für alle Fragen, die die Ukraine und ihre Beziehungen zu Russland betrafen, zuständig sein sollte. Gestärkt durch den Rückhalt unter den Soldaten legte die Zentralrada der Provisorischen Regierung und dem Petrograder Sowjet ein Neun-Punkte-Programm mit den wichtigsten Forderungen der Ukrainer vor. Dazu zählten die Anerkennung der ukrainischen Autonomie, die Teilnahme eines ukrainischen Vertreters an möglichen Friedensverhandlungen, die Berufung eines Kommissars für ukrainische Angelegenheiten bei der Provisorischen Regierung, die Einsetzung von ukrainischen Regierungskommissaren in allen Gouvernements mit ukrainischer Bevölkerung, die Bildung separater ukrainischer Armeeteile, die Ausweitung der Ukrainisierung auf Mittel- und Hochschulen, die Besetzung von Schlüsselpositionen der zivilen und kirchlichen Verwaltung mit Personen, denen die ukrainische Sprache und Lebensweise vertraut waren, und die Bereitstellung notwendiger Mittel für die Zentralrada aus der Staatskasse der Provisorischen Regierung. In Petrograd stießen diese Forderungen parteiübergreifend auf massive Ablehnung. Die »Einheit des Russischen Staates« galt allen gleichermaßen als unantastbar. So antwortete die Provisorische Regierung der Zentralrada am 14. Juni, dass die Frage der ukrainischen Autonomie nur durch die Allrussische Konstituierende Versammlung entschieden werden könne und man zudem die Zentralrada nicht als Vertretung des gesamten ukrainischen Volkes anerkenne, da sie nicht aus allgemeinen Wahlen hervorgegangen sei. Die Haltung der im Übrigen selbst nicht aus Wahlen hervorgegangenen Provisorischen Regierung entsprach der allgemeinen Stimmung in der russischen Bevölkerung. Zugleich führten jedoch die großen Bauern- und Soldatenkongresse, die Ende Mai und Anfang Juni in der Ukraine einberufen wurden, der Provisorischen Regierung die Popularität der Zentralrada in der ukrainischen Bevölkerung vor Augen.[27]

Am 10. Juni veröffentlichte die Zentralrada ihr I. Universal, das sich an das gesamte ukrainische Volk innerhalb und außerhalb der Grenzen der Ukraine richtete. Schon der Name »Universal« beinhaltete ein politisches Programm, denn so hatten vor der Angliederung an Russland im 17. Jahrhundert die Kosaken-Hetmane ihre Gesetze und Proklamationen bezeichnet. »Lasst die Ukraine frei sein! Ohne sich von ganz Russland zu lösen und ohne mit dem Russischen Staat zu brechen, möge das ukrainische Volk das Recht haben, auf seinem Land sein Leben selbst zu bestimmen«,[28] hieß es in dem Manifest, das außerdem von der Einbe­rufung einer demokratisch gewählten ukrainischen Nationalversammlung sprach, die eine Regierung einsetzen sollte.[29] Wenige Tage später setzte die Zentralrada ein Generalsekretariat unter Leitung des Sozialdemokraten Volodymyr Vynnyčenko als neues oberstes Exekutivorgan der Ukraine ein.

Die Provisorische Regierung nannte das Universal »einen Akt der offenen Revolte«. Die russische Presse sprach von einem »Dolchstoß in den Rücken der Revolution«.[30] In der Furcht, dass sich die Ereignisse in der Ukraine weiter verselbständigten und außer Kontrolle gerieten, entschloss sich die Provisorische Regierung jedoch zum Einlenken. Eine Delegation aus den drei Regierungsmitgliedern Cereteli, Tereščenko und Kerenskij reiste nach Kiew und handelte mit der Zentralrada einen Kompromiss aus. Sie erkannte das Generalsekretariat als Regionalverwaltung an und zeigte auch in der Frage der separaten Militäreinheiten Entgegenkommen. Die Provisorische Regierung behielt sich allerdings vor, die Mitglieder des Generalsekretariates in Abstimmung mit der Zentralrada zu bestellen. Die Zentralrada veröffentlichte die erzielten Ergebnisse am 3. Juli in ihrem II. Universal.

In Petrograd führte dieses Abgehen vom Prinzip des »ungeteilten Russlands« zu einer ernsthaften Regierungskrise, in deren Folge die Mehrheit der liberalen Regierungsmitglieder der Kadettenpartei zurücktrat. Die neue Regierungskoalition mit Kerenskij an der Spitze versuchte, die Zugeständnisse an die Zentralrada wieder zurückzunehmen und zum alten zentralistischen Kurs zurückzukehren. Sie verabschiedete eine »vorläufige Instruktion«,[31] in der sie die Kompetenzen der Zentralrada auf die einer Auftragsverwaltung reduzierte und territorial zudem auf fünf anstatt neun Gouvernements beschränkte. Sollte nach Ansicht der Zentralrada vom Mai 1917 das Territorium der Ukraine die Gouvernements Kiew, Podolien, Wolhynien, Černigov, Poltawa, Charkiw, Jekaterinoslaw, Cherson und Taurien (mit der heutigen Halbinsel Krim) umfassen,[32] in denen die Ukrainer gemäß der Volkszählung von 1897 die Mehrheit der Bevölkerung stellten,[33] beschränkte die »Instruktion« die Kompetenzen des ukrainischen Generalsekretariates auf die fünf Gouvernements Kiew, Wolhynien, Podolien, Poltawa und Černigov. Die drei südlichen Gouvernements Cherson, Charkiw und Jekaterinoslaw hätten sich noch nicht explizit für einen Anschluss an die Ukraine ausgesprochen und verfolgten der Provisorischen Regierung zufolge wirtschaftliche Bestrebungen zur Bildung eigenständiger Gebietseinheiten.[34] Die Zentralrada wiederum begründete ihren Machtanspruch damit, dass die dort ansässigen Bauern sich auf ihren Konferenzen für die ukrainische Autonomie und die Zentralrada ausgesprochen hätten.[35]

Der Kopf der ukrainischen Regierung Vynnyčenko beschrieb die politische Lage später in seinen Erinnerungen wie folgt: »Jeder wusste, dass es kein Frieden war, sondern ein vorläufiger Waffenstillstand und dass ein Kampf folgen würde und musste.«[36] Andererseits war die »Instruktion« nicht in jeder Hinsicht ein Rückschritt, denn erstmalig hatte damit eine russische Regierung das nationale Prinzip als Basis für eine Aufteilung der staatlichen Verwaltung anerkannt und einen Teil ihrer Autorität an ein nationales Organ abgegeben.[37]

In den folgenden Monaten spitzte sich der Konflikt zu. Die Rufe nach einer Umwandlung Russlands in eine föderative Republik wurden nicht nur bei den Ukrainern, sondern auch bei Vertretern der anderen ethnischen Minderheiten immer lauter.[38] Ein von der Rada Anfang September organisierter Nationalitätenkongress forderte, dass Russland auf dem national-territorialen Prinzip basieren solle, wobei Nationalitäten ohne Gebietseinheiten, wie den Juden, eine extraterritoriale Personalautonomie gewährt werden solle. Außerdem forderte der Kongress die Einrichtung eines »Nationalitätenrates« bei der Provisorischen Regierung. Auf diesem Kongress versicherte der Radavorsitzende Hruševs’kyj erneut, dass die Zentralrada keinerlei separatistische Bestrebungen hege, und begrüßte die Delegierten mit den Worten: »Es ist ganz offensichtlich kein Zufall, dass der Kongress der Völker in Kiew zusammenkommt. Kiew ist seit Langem ein Herd der Föderativen Idee.«[39]

Zunehmend diskutierte man in der Zentralrada nun auch die Einberufung einer ukrainischen Nationalversammlung, woraufhin die Provisorische Regierung Vynnyčenko und zwei weitere Vertreter des Generalsekretariats zu kritischen Gesprächen nach Petrograd beorderte. Die Radadelegation, die am 22. Oktober zu Verhandlungen mit der Provisorischen Regierung nach Petrograd gereist war, wurde dort jedoch Zeuge der Oktoberereignisse. Zu den geplanten Gesprächen kam es deshalb nicht mehr. Nach dem Fall der Provisorischen Regierung vertrieb die Zentralrada gemeinsam mit den Bolschewiki die Truppen der Provisorischen Regierung aus Kiew und gründete ein »Landeskomitee zum Schutz der Revolution in der Ukraine«, dem sich auch die Kiewer Bolschewiki anschlossen.[40] Am 3. November erklärte die Zentralrada das Generalsekretariat zur Staatsregierung der Ukraine und proklamierte am 7. November in ihrem III. Universal[41] die »Ukrainische Volksrepublik« in den Grenzen von neun Gouvernements als Teil einer Russischen Föderativen Republik.[42] Bei der Abstimmung in der Kleinen Rada hatten nicht nur alle ukrainischen, sondern auch die meisten nicht-ukrainischen Parteien, einschließlich der Bolschewiki, für das III. Universal gestimmt, das den föderalistischen Grundsätzen der Zentralrada treu blieb.[43] Indem sie die neue Petrograder Sowjetregierung zwar offiziell nicht als rechtmäßige Vertretung ganz Russlands anerkannte, aber gleichzeitig an einem föderativen Aufbau Russlands festhielt und in Aussicht stellte, sich einer demokratisch gewählten gesamtrussischen Konstituante unterzuordnen, verfolgte die Zentralrada nach der Oktoberrevolution in Petrograd vorerst die Politik der Vermeidung eines militärischen Konflikts.[44] Schon bald brach die kurze Allianz der Zentralrada mit der Petrograder Sowjetregierung, die in erster Linie auf der gemeinsamen Frontstellung gegen die Provisorische Regierung beruht hatte, jedoch wieder auseinander. Die Politik der Bolschewiki in der »ukrainischen Frage« hatte einen starken Kurswechsel vollzogen. Waren Lenin und die bolschewistische Partei als Verfechter des Rechts der Völker auf Selbstbestimmung in Opposition zur Provisorischen Regierung aufgetreten, so wurde die ukrainische Regierung nach der Oktoberrevolution zum bedeutendsten Opponenten der Sowjetmacht. Die Hauptstrategie für die Haltung der Petrograder Sowjetregierung in der »ukrainischen Frage« stammte aus der Feder Stalins, des Volkskommissars für Nationalitätenfragen. Ziel der Bolschewiki war es letztlich, in der Ukraine eine Sowjetregierung einzusetzen, um auf diesem Weg von dort Getreide, Kohle und Eisen für Sowjetrussland bereitstellen zu können. Anfang Dezember begann der Sowjet der Volkskommissare, Vorbereitungen für die militärische Invasion der Ukraine zu treffen. Am 25. Dezember 1917 hatten die Bolschewiki beim Kongress der Sowjets in Charkiw die Ukraine zur Sowjetrepublik erklärt.[45] Im Zuge der sich verschärfenden Konfrontation mit der Petrograder Sowjetregierung erklärte die Zentralrada in ihrem IV. Universal am 12. Januar 1918 die Unabhängigkeit der Ukraine und bildete eine neue Regierung, den Rat der Volksminister, der erstmals von den ukrainischen Sozialrevolutionären dominiert wurde. Damit war die ukrainische Unabhängigkeit zwar nach völkerrechtlichen Gesichtspunkten erreicht, aber »nur formal, aus der Not geboren und keineswegs als Ausdruck eines nationalen Konsenses oder gar als Emanation eines revolutionären nationalen Volkswillens«, wie Rudolf A. Mark betont hat.[46] Es war vor allem die aggressive Politik der Petrograder Sowjetregierung, die ein Festhalten der Zentralrada an ihrem traditionellen föderalen Konzept unmöglich machte. So kommt Rudnytsky sogar zu dem Schluss, dass die Unabhängigkeitserklärung einen Bruch im traditionellen politischen Denken der ukrainischen Politiker bedeutete. Bis zum IV. Universal war seiner Ansicht nach die Idee des Föderalismus als ein fester Bestandteil in der Ideologie der ukrainischen Nationalbewegung verankert gewesen.[47]

Die Phase der ukrainischen Unabhängigkeit währte nur wenige Tage, denn schon am 26. Januar 1918 wurde Kiew von Truppen der Petrograder Sowjetregierung eingenommen und die neue Regierung der unabhängigen Ukraine musste nach Schytomyr fliehen. Erst nachdem die ukrainische Regierung einen Separatfrieden mit den Mittelmächten unterzeichnet hatte, der ihr im Gegenzug für Lebensmittellieferungen militärische Hilfe gegen die Bolschewiki zusicherte, konnte sie mit Unterstützung deutsch-österreichischer Truppen im Februar 1918 nach Kiew zurückkehren. Im Friedensvertrag von Brest-Litowsk musste Sowjetrussland am 3. März 1918 die Unabhängigkeit der Ukraine anerkennen.[48]

 

Das soziale Reformprogramm der Zentralrada

Neben nationalen waren seit Sommer 1917 in der ukrainischen Bevölkerung zunehmend soziale Forderungen laut geworden. Vielen reichten die Zugeständnisse der Provisorischen Regierung im Sommer schon nicht mehr aus, denn sie boten keine Lösungen für die dringenden sozialen Probleme, insbesondere die Landfrage. Wie in Russland kam es auch in der Ukraine im Verlauf des Jahres 1917 zu einer spontanen Agrarrevolution; ukrainische Bauern nahmen die Ländereien des polnischen und russischen Adels in ihren Besitz. Zudem zeichnete sich die zunehmende Radikalisierung der Soldaten ab, die immer zahlreicher desertierten. Unter den gewaltsamen Übergriffen marodierender Soldaten litt vor allem die Zivilbevölkerung.

Durch ihr Paktieren mit der Provisorischen Regierung hatte sich die Zentralrada in den Augen der ukrainischen Unterschichten zunehmend diskreditiert. Hinzu kam, dass in den Reihen der politisch unerfahrenen ukrainischen Führungsschicht interne Konflikte über das soziale Reformprogramm aufbrachen. Selbst die Ukrainische Sozialrevolutionäre Partei, die die radikalsten agrarrevolutionären Forderungen stellte und als Vertreterin der Bauernschaft primär die Lösung der Landfrage verlangte,[49] besaß kein ausgearbeitetes Agrarprogramm. Innerhalb der Partei schwankten die Mitglieder zwischen zwei sehr unterschiedlichen Ansätzen: zum einen Verstaatlichung und zum anderen Sozialisierung des Landes.[50] In ihrem III. Universal signalisierte die Zentralrada, dass sie die Landfrage radikaler angehen wolle, und proklamierte die Enteignung des Landbesitzes von Adeligen, Klöstern und Kirchen, Staatsbesitz und allen privaten Haushalten, die nicht eigenhändig bearbeitet wurden. Das Land sollte ohne Entschädi­gung an das arbeitende Volk übergehen, wobei aber die konkrete Verteilung des Grund und Bodens der Ukrainischen Konstituante vorbehalten bleiben sollte.[51]

Die sozialrevolutionäre Losung von einer »Sozialisierung des Landes« war unter den ukrainischen Bauern sehr populär, die darunter in der Regel eine gesetzliche Rechtfertigung für ihre spontanen Enteignungen verstanden. Um dem Einhalt zu gebieten, verurteilte das Generalsekretariat die eigenmächtige Verteilung von Land, Vieh und landwirtschaftlichem Inventar kurz darauf in einer »Erläuterung« zum III. Universal. Das enteignete Land sollte bis zur Einberufung der Ukrainischen Konstituante an die von der Bevölkerung gewählten Landkomitees übergeben werden.[52]

Das Dilemma der Zentralrada bestand darin, dass sie einerseits mit Lenins Landdekret mithalten musste, um die Bedürfnisse der Bauern zu befriedigen, es ihr aber andererseits an dem für eine geordnete Verteilung des Landes erforderlichen Apparat fehlte. Die Politik der Zentralrada bestand im Weiteren darin, ihre Erklärungen in der Landfrage radikal genug zu formulieren, um die Bauern zufriedenzustellen, gleichzeitig aber auch vage genug, um die Einführung späterer Kontrolle nicht auszuschließen.[53] Letztlich blieben alle Versuche der Zentralrada, die ukrainischen Bauern zu führen und zu kontrollieren, erfolglos, und sie musste ihr soziales Reformprogramm den Forderungen der Bauern immer mehr angleichen.[54] Um sich die Unterstützung der ukrainischen Bauern zu sichern, unterstrich die Zentralrada in ihrem IV. Universal noch einmal die entschädigungslose Enteignung und Verteilung des Landes an das arbeitende Volk. Tatsächlich wich das von der Partei der ukrainischen Sozialrevolutionäre bestimmte soziale Reformprogramm der Zentralrada Ende des Jahres 1917 kaum von dem der Petrograder Sowjetregierung ab, mit der die Rada um die Gunst der Bauernmassen konkurrieren musste. Beide Regierungen hatten die zentralen Anliegen der Bauernschaft »Bodenreform« und »Beendigung des Krieges« in ihre Programme übernommen, ebenso wie die Forderung nach einer »Arbeiterkontrolle über die Produktion«.[55] So hatte der jüdische Rechtsanwalt Gol’denvejzer aus Kiew vermutlich gar nicht so unrecht, wenn er in seinen Erinnerungen konstatierte: »Allgemein bestand die Position der herrschenden ukrainischen Parteien darin, dass sie von ihrem Wesen her keineswegs rechter waren als die Bolschewiki – die einen waren für schnellen Frieden und die anderen waren für schnellen Frieden, die einen waren für den unmittelbaren Übergang zum Sozialismus und die anderen waren für den unmittelbaren Übergang zum Sozialismus. Bei den einen war die Macht in den Händen der Sowjets und bei den anderen in den Händen der Zentralrada, die genauso die Vertretung des Proletariats und der ärmsten Bauernschaft darstellte. Aber alle Anstrengungen der Ukrainer, zu zeigen, dass sie genau wie die Bolschewiki waren – dieser Wettkampf im Linksradikalismus endete nicht zu ihren Gunsten.«[56]

 

Die Minderheitenpolitik der Zentralrada

Das I. Universal der Zentralrada hatte sich noch ausschließlich an das »ukrainische Volk, Volk der Bauern, Arbeiter und arbeitenden Menschen« gerichtet, während die in der Ukraine lebenden Minderheiten in dem Manifest nur am Rande Erwähnung fanden.[57] Im Gegensatz dazu sprach das II. Universal bereits alle »Bürger der Ukraine« an, was nicht nur eine rhetorische Floskel war, sondern mit der Aufnahme von Vertretern der Minderheiten in die Zentralrada und das Generalsekretariat einherging.[58] Außerdem entstand innerhalb des Generalsekretariates ein spezielles »Sekretariat zum Schutz der Rechte der nationalen Minderheiten«, geleitet von dem Sozialisten-Föderalisten Oleksandr Šul’hyn und seinen drei Stellvertretern, dem Juden Mojsej Zil’berfarb (Vereinigte Jüdische Sozialistische Arbeiterpartei), dem Polen Mečislav Mickevič (Polnisches National-Demokratisches Zentrum) und einem noch zu benennenden russischen Vertreter.[59] Auch in ihrer Sprachenpolitik gab sich die Zentralrada sehr liberal, wenn sie bestimmte, dass alle Gesetze und Anordnungen in der Ukraine zukünftig sowohl in ukrainischer als auch in russischer, jiddischer und polnischer Sprache veröffentlicht werden sollten.[60] Die erste ukrainische Währung wurde in allen vier Sprachen beschriftet.[61]

Mit der Aufnahme der nicht-ukrainischen Minderheiten in ihre Reihen und dem Versprechen kultureller Autonomie versuchte die Rada nicht nur die Unterstützung der Nicht-Ukrainer zu gewinnen, sie vollzog auch einen Wandel von einer nationalen Interessenvertretung zu einem territorialen Vorparlament. Insofern stellte dieser Schritt einen beachtlichen politischen Erfolg dar.[62] Anfang November 1917 wurden die Stellvertreter des Generalsekretärs für Nationalitätenfragen dann zu Kommissaren für jüdische, polnische und russische Angelegenheiten mit vollem Stimmrecht im Generalsekretariat aufgewertet.[63] Nach der ukrainischen Unabhängigkeitserklärung im Januar 1918 richtete man innerhalb der neuen Regierung sogar drei eigenständige Ministerien für jüdische, russische und polnische Angelegenheiten ein.[64]

Die Nationalitätenpolitik der Zentralrada basierte auf dem Konzept der »national-personalen Autonomie«, das auf die österreichischen Sozialisten Otto Bauer und Karl Renner zurückgeht. Es sah eine kulturelle Autonomie für ethnische Minderheiten in polyethnischen Staaten vor. Mithilfe von Nationalversammlungen und gewählten nationalen Vertretungsorganen sollte das Konzept nicht nur die kulturellen Interessen von Minderheiten, die ein bestimmtes Territorium kompakt besiedelten, sondern auch von Nationalitäten, die verstreut lebten, wie beispielsweise die Juden, schützen. Die ukrainische Volksrepublik war der erste Staat in der Moderne, der dieses Prinzip umsetzte und Vertreter der Minderheitenparteien in Parlament und Regierung aufnahm.[65] Im III. Universal hieß es dazu: »Das ukrainische Volk, das lange Jahre für seine nationale Freiheit gekämpft hat und sie heute gewonnen hat, wird fest für die freie nationale Entwicklung aller Nationalitäten, die in der Ukraine leben, eintreten. Daher verkünden wir, dass dem großrussischen, jüdischen, polnischen und anderen Völkern in der Ukraine national-personale Autonomie gewährt wird, um ihnen das Recht und die Freiheit der Selbstbestimmung in Fragen ihres nationalen Lebens zu garantieren.« [66]

Am 9. Januar 1918 verabschiedete die Zentralrada dann ein Gesetz zur konkreten Umsetzung der national-personalen Autonomie. Es sollte zuerst einmal nur für die drei größten in der Ukraine lebenden ethnischen Minderheiten, Großrussen, Juden und Polen, gelten. Andere ethnische Minderheiten sollten jedoch ebenfalls eingeschlossen werden, wenn sie einen offiziellen Antrag beim Obersten Gerichtshof einreichten, der die Unterschrift von mindestens 10 000 Personen trug. Das Gesetz sah vor, dass sich die Vertreter ethnischer Minderheiten in nationalen Vereinigungen zusammenschließen, ein nationales Register anlegen und ihre Vertreter in allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen bestimmen sollten. Die ethnischen Selbstverwaltungsorgane sollten das Recht erhalten, ihre Mitglieder zu besteuern und eigene Gesetze zu verabschieden. Außerdem gewährte der Staat ihnen proportional zu ihrem Bevölkerungsanteil Gelder aus dem Staatshaushalt.[67]

Die liberale Minderheitenpolitik der Zentralrada stand im Widerspruch zu interethnischen Spannungen, die innerhalb der Bevölkerung der Ukraine aufbrachen und sich vor allem in Form von Terror und Gewalt gegen die Juden entluden. Als es im Herbst 1917 in der Ukraine an verschiedenen Orten zu jüdischen Pogromen und Raub jüdischen Eigentums kam, richtete der Generalsekretär für Nationalitätenfragen Šul’hyn am 18. Oktober einen Aufruf an die ukrainische Bevölkerung, in dem er anmahnte: »Möge jeder Ukrainer wissen und sich daran erinnern: Es ist die Ehrensache unseres Volkes, Recht, Leben und Wohlstand aller Völker zu verteidigen, die in der Ukraine leben. Uns hat man unterdrückt, aber wir dürfen niemanden unterdrücken, denn wir wissen, wie schwer es ist, unter dem Joch zu leben. [...] Die wieder­geborene Ukraine darf keine Pogrome kennen.«[68]

Die Zahl antijüdischer Ausschreitungen in der Ukraine blieb 1917 im Vergleich zu den Bürgerkriegsjahren noch gering. Zum Massenphänomen wurden Pogrome erst im Bürgerkriegsjahr 1919.[69]

 

Fazit

Die Zentralrada stützte sich auf das Prinzip einer möglichst breiten Repräsentation der unter­schiedlichsten Bevölkerungsgruppen ohne Diskriminierung auf der Grundlage sozialer, ethnischer oder religiöser Kriterien. Anders als die Provisorische Regierung hatte die Zentral­rada die Vertreter der Sowjets schon sehr früh eingeladen, in ihren Reihen an der Gestaltung der Politik teilzuhaben und erweiterte damit ihre eigene soziale Basis auf die Unterschichten, wenngleich die ukrainische Regierung selbst von Intellektuellen dominiert wurde. Zwar waren sozialistische Parteien in der Zentralrada klar in der Überzahl, dennoch repräsentierte sie eine breite Parteienvielfalt und verfolgte zudem eine liberale Minderheitenpolitik. Obwohl ihr soziales Reformprogramm Ende des Jahres 1917 ähnlich radikal war wie das der Petrograder Bolschewiki, stand die Zentralrada für liberal-demokratische Prinzipien und stellte insofern tatsächlich eine demokratischere Alternative zur Sowjetmacht dar. Es gelang der Zentralrada zwar zunächst, die Unterstützung breiter Bevölkerungsschichten zu gewinnen und die gesamtrussische Politik maßgeblich zu beeinflussen, letztlich scheiterte sie aber an der mangelnden Unterstützung sowohl bei den Bauern als auch in den ukrainischen Städten.[70]

Das Konzept der Zentralrada zur national-personalen Autonomie für Minderheiten wurde nicht nur 1919 in Litauen und Lettland erneut aufgegriffen, sondern auch Anfang der 1920er-Jahre in der sogenannten Russischen Fernost-Republik diskutiert.[71] Autonome regionale und lokale Herrschaftsformationen wie die Fernost-Republik, die im Zuge des Bürgerkriegs entstehen konnten, verfolgten unterschiedliche Vorstellungen von Föderalismus sowie Strategien der Integration von Minderheiten und wiesen manchmal auch demokratische Ansätze auf.[72] Die spannende transregionale Verflechtungsgeschichte dieser unterschiedlichen Ideen und Ansätze in Revolution und Bürgerkrieg bedarf noch einer genauen Erforschung. Sie eröffnet nicht zuletzt den Blick auf die eigenständige Beziehungsgeschichte der Peripherien des zerfallenden Russischen Imperiums jenseits des Zentrums.

 

Der Vortrag wurde am 10. Februar 2016 im Rahmen der Reihe »Talking about a revolution! Die Oktoberrevolution: Geschichte – Instrumentalisierung – Rezeption« gehalten und ist nachzuhören unter:

http://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/oktoberrevolution-penter

 

 


[1] Siehe D. Raleigh: Revolution on the Volga: 1917 in Saratov, New York 1986; O. Figes: Peasant Russia, Civil War: The Volga Countryside in the Revolution, 1917–1921, Oxford 1989; S. Karsch: Die bolschewistische Machtergreifung im Gouvernement Voronež, 1917–1919, Stuttgart 2006; S. Badcock: Politics and the People in Revolutionary Russia: A Provincial History, Cambridge 2011; T. Penter: Odessa 1917. Revolution an der Peripherie, Köln/Wien 2000; K. Brüggemann: Die Gründung der Republik Estland und das Ende des »Einen und Unteilbaren Russland«: Die Petrograder Front des Russischen Bürgerkriegs 1918–1920, Wiesbaden 2002; M. Hickey: Paper, memory, and a good story. How Smolensk got its’ october, in: Revolutionary Russia 13 (2000), H. 1, S. 1–19; I. Narskij: Žizn’ v katastrofe: Budni naselenija Urala v 1917–1922 gg [Leben in der Katastrophe: Das Alltagsleben der Bevölkerung im Ural in den Jahren 1917–1922], Moskau 2001; A. Retish: Russia’s Peasants in Revolution and Civil War: Citizenship, Identity, and the Creation oft he Soviet State, 1914–1922, Cambridge 2008; G. Tan: Peasant Action and Village Social Organization: The Peasantry of Right-Bank Ukraine during the Revolution, 1917–1923 (Diss.), University of London 1999; L. G. Novikova: Provincial’naja kontrrevoljucija: Beloe dviženie i Graždanskaja vojna na Russkom Severe, 1917–1920 [Provinzielle Konterrevolution: Die Weiße Bewegung und der Bürgerkrieg im russischen Norden, 1917–1920], Moskau 2011; S. Badcock/L. G. Novikova/A. B. Retish (Hg.): Russian Home Front In War And Revolution, 1914–22, Bd. 1: Russiaʼs Revolution In Regional Perspective, Bloomington 2015.

[2] Zu den Standardwerken dieser nationalen Sichtweise gehören: J. S. Reshetar: The Ukrainian Revolution, 19171920: A Study in Nationalism, Princeton, New York 1952; O. S. Pidhainy: The Formation of the Ukrainian Republic, Toronto 1966; J. Borys: The Sovietization of Ukraine 19171923. The Communist Doctrine and Practice of National Self-Determination, Edmonton 1980 sowie T. Hunczak (Hg.): The Ukraine, 19171921: A Study in Revolution, Cambridge/MA 1977. Für weitere Literaturhinweise siehe R. A. Mark: Die Ukrainische Revolution 19171921. Ein Quellen- und Literaturbericht, in: Jahrbücher für Geschichte Osteuropas 34 (1986), H. 3, S. 403419.

[3] Zu den wichtigen sowjetischen Arbeiten zählen: A. V. Licholat: Razgrom nacionalističeskoj kontrrevoljucii na Ukraine (19171922 gg) [Die Zerschlagung der nationalistischen Konterrevolution in der Ukraine (19171922)], Moskau 1954; M. A. Rubač: Očerki po istorii revoljucionnogo preobrazovanija agrarnych otnošenij na Ukraine v period provedenija Oktjabr’skoj revoljucii [Beiträge zur Geschichte der revolutionären Umgestaltung der Agrarverhältnisse in der Ukraine während der Oktoberrevolution], Kiev 1957; N.I. Suprunenko: Ukraïins’ka RSR v period hromadjans’koïi viïny 19171920rr. [Die ukrainische RSR in der Periode des Bürgerkrieges 19171920], 3 Bde., Kiev 19671970; Velikaja Oktjabr’skaja socialističeskaja revoljucija i pobeda sovetskoj vlasti na Ukraine: Chronika važnejšich istoriko-partijnych i revoljucionnych sobytij [Die Große Sozialistische Oktoberrevolution und der Sieg der Sowjetmacht in der Ukraine: Chronik der wichtigsten parteigeschichtlichen und revolutionären Ereignisse], 2 Bde., Kiev 19771982. Für weitere Literaturhinweise siehe Mark: Die Ukrainische Revolution (Anm. 2), S. 415418 und J.-P. Himka: The National and the Social in the Ukrainian Revolution of 191720. The Historiographical Agenda, in: Archiv für Sozialgeschichte 34 (1994), S. 95110. Zur Entwicklung der sowjetukrainischen Historiografie siehe E. Lüdemann: Zur »Lösung der Nationalen Frage« in der sowjetukrainischen Geschichtsschreibung nach 1956, in: Forschungen zur osteuropäischen Geschichte 40 (1988), S. 229395.

[4] Koncepcija novogo učebno-metodičeskogo kompleksa po otečestvennoj istorii [Konzeption eines neuen Lehr- und Methodenkomplexes zur vaterländischen Geschichte], Moskau 2015, S. 50.

[5] Siehe dazu die zahlreichen Beiträge in der Zeitschrift Ukraïns’kyj Istoryčnyj žurnal [Ukrainisches Historisches Journal] seit 1991. Für eine genauere Betrachtung der in der Ukraine erschienenen Arbeiten siehe Penter: Odessa 1917 (Anm. 1).

[6] Unter anderen F. Golczewski: Deutsche und Ukrainer 19141939, Paderborn u.a. 2009; O. Fedyshyn: Germany’s Drive to the East and the Ukrainian Revolution 1917/18, New Brunswick/New York 1971; F. Fischer: Deutsche Kriegsziele, Revolutionierung und Separatfrieden im Osten 19141918, in: ders.: Der Erste Weltkrieg und das deutsche Geschichtsbild. Beiträge zur Bewältigung eines historischen Tabus. Aufsätze und Vorträge aus drei Jahrzehnten, Düsseldorf 1977, S. 151 ff.; F. T. Epstein: The Ukrainian Question in 19171918, in: Russian Review 31 (1972), H. 3, S. 286293; D. Saunders: Britain and the Ukrainian Question (19121920), in: English Historical Review 103 (1988), H. 406, S. 4068; W. Bihl: Österreich-Ungarn und die Friedensschlüsse von Brest-Litovsk, Wien 1970; P. Borowsky: Deutsche Ukrainepolitik 1918 unter besonderer Berücksichtigung der Wirtschaftsfragen, Lübeck 1970; M. Stachiv u.a.: Ukraine and the European Turmoil, 19171919, 2 Bde., New York 1973; W. Dornik u. a. (Hg.): Die Ukraine zwischen Selbstbestimmung und Fremdherrschaft 19171922, Graz 2011.

[7] Siehe zu den ukrainisch-jüdischen Beziehungen H. M. Abramson: Jewish Representation in the Independent Ukrainian Governments of 19171920, in: Slavic Review (1991), H. 3, S. 542549; ders.: A prayer for the governments. Jews and Ukrainians in revolutionary times, Cambridge 1999; P. J. Potichnyj/H. Aster: Ukrainian-Jewish Relations in Historical Perspective, Edmonton 1988. Für weitere Literaturhinweise siehe H. Abramson: Historiography on the Jews and the Ukrainian Revolution, in: Journal of Ukrainian Studies 15 (1990), H. 2, S. 3345. Zu den polnisch-ukrainischen Beziehungen siehe O. S. Pidhaini: The Ukrainian-Polish Problem in the Dissolution of the Russian Empire 19141917, Toronto/New York 1962. Zu den Pogromen des Bürgerkriegs siehe O. V. Budnickij: Rossijskie evrei meždu krasnymi i belymi 1917–1920 [Die russischen Juden zwischen den Roten und den Weißen, 19171920], Moskau 2006.

[8] Siehe D. Dahlmann: Land und Freiheit. Machnovščina und Zapatismo als Beispiele agrarrevolutionärer Bewegungen, Wiesbaden 1986; Ch. Gilley: The Ukrainian anti-Bolshevik risings of spring and summer 1919. Intellectual history in a space of violence, in: Revolutionary Russia 27 (2014), H. 2, S. 109131; F. Schnell: Räume des Schreckens. Gewalträume und Gruppenmilitanz in der Ukraine, 19051933, Hamburg 2012; S. Yekelchyk: Freischärler als Baumeister der Nation? Rebellion und Ideologie im ukrainischen Bürgerkrieg, in: R. Gerwarth/J. Horne (Hg.): Krieg im Frieden. Paramilitärische Gewalt in Europa nach dem Ersten Weltkrieg, Göttingen 2013, S. 177200. Auch in der ukrainischen Historiografie erfährt das Thema große Aufmerksamkeit. Siehe u.a.: Ju. V. Kotljar: Povstanstvo. Seljansʼkyj ruch na Pivdni Ukraïny (1917–1925) [Aufstand. Die Bauernbewegung in der Südukraine (1917–1925)], Mykolaїv/Odesa 2003; P. P. Zacharčenko/N. I. Zemzjulina/O. V. Nesterov: U pochodi za voleju. Seljansʼko-povstansʼkyj ruch na Pravoberežnij Ukraïni u 1919 r. [Für die Freiheit. Die bäuerliche Aufstandsbewegung in der rechtsufrigen Ukraine im Jahr 1919], Kyїv 2000.

[9] Siehe die innovative Untersuchung von Ivan Sablin: Governing Post-Imperial Siberia and Mongolia, 1911–1924: Buddhism, Socialism and Nationalism in State and Autonomy Building, London 2016.

[10] Unter dem Hetmanat des 17. Jahrhundert gab es bereits allgemeine Kosaken-Räte sowie Offiziersräte (rada staršyn). Siehe dazu A. Kappeler: Die Kosaken. Geschichte und Legenden, München 2013. Im Zuge der Revolution von 1848/49 wurde dann in Galizien eine »Holovna Rus’ka Rada« (Ruthenischer Hauptrat) ins Leben gerufen, die als erste politische Vereinigung der Ruthenen gilt. Später wurde die Bezeichnung »Rada« immer wieder aufgegriffen, auch von der ukrainischen Nationalbewegung in Russland. Siehe dazu A. Kappeler: Kleine Geschichte der Ukraine, München 1994, S. 124144.

[11] Siehe Kappeler: Kleine Geschichte (Anm. 10), S. 165186 und H. Altrichter: Rußland 1917. Ein Land auf der Suche nach sich selbst, Paderborn u.a. 1997, S. 462479.

[12] Siehe dazu ausführlich Penter: Odessa 1917 (Anm. 1), S. 254258.

[13] Siehe die von der ukrainischen Akademie der Wissenschaften herausgegebene erste umfassende Quellensammlung zu den Dokumenten der Zentralrada in zwei Bänden: Ukraïns’ka Central’na Rada. Dokumenty i materialy u dvoch tomach [Die ukrainische Zentralrada. Dokumente und Materialien in zwei Bänden], Kyïv 1996/97.

[14] Von den 118 auf dem Nationalkongress gewählten Vertretern kamen 60 aus den verschiedenen Gouvernements der Ukraine, 20 waren Vertreter aus gesellschaftlichen, militärischen oder professionellen Organisationen Kiews, je zwei Sitze erhielten die Städte Jekaterinoslaw, Odessa, Charkiw, Moskau und Petrograd, und je fünf Plätze gingen an die gesamtukrainischen Bauern-, Arbeiter- und Studentenorganisationen sowie die Kooperativen. Die restlichen Plätze füllten einzelne Parteiorganisationen aus. Siehe dazu Ukraïns’ka Central’na Rada, Bd. 1 (Anm. 13), S. 6466.

[15] Es wurde aber nicht von allen Mandaten Gebrauch gemacht, sodass die reale Mitgliederzahl der Zentralrada nur bei 639 Deputierten lag. Ebd., S. 12.

[16] Ebd., S. 232 f. Weitere 62 Radamitglieder kamen aus militärischen und wirtschaftlichen Organisationen, Berufsverbänden oder ukrainischen politischen Parteien, und die restlichen 202 Plätze (25 Prozent) gehörten den Vertretern der nicht-ukrainischen Minderheiten. Durch die verschiedenen jüdischen und polnischen Parteien waren die Juden mit 50 Sitzen und die Polen mit 20 Sitzen vertreten. Die Russen als größte ethnische Minderheit in der Ukraine besaßen hingegen keine russischen nationalen Parteien. Sie wurden nur indirekt durch die lokalen Parteikomitees der gesamtrussischen Parteiorganisationen der Sozialdemokraten, Sozialrevolutionäre, Kadetten und Volkssozialisten sowie durch die Delegierten aus den Sowjets der Arbeiter- und Soldatendeputierten repräsentiert.

[17] Das politische Spektrum der Partei entsprach allerdings ungefähr dem der Russischen Kadetten, womit sie laut des ukrainischen Sozialdemokraten Vynnyčenko »sozialistisch nur dem Namen nach« war. Siehe V. Vynnyčenko: Vidrodžennja naciï. Istorija ukraïns’koï revoljuciï (marec’ 1917 r. hruden’ 1919 r.) [Wiedergeburt der Nation. Die Geschichte der ukrainischen Revolution (März 1917 November 1919)], Častyna I, Kyïv/ Viden’ 1920, S. 250.

[18] Siehe Ukraïns’ka Central’na Rada, Bd. 1 (Anm. 13), S. 18 f.

[19] Ebd., S. 14; A. A. Gol’denvejzer: Iz Kievskich vospominanij (19171920) [Aus den Kiewer Erinnerungen (19171920)], in: S. A. Alekseev (Hg.): Revoljucija na Ukraine po memuaram belych [Die Revolution in der Ukraine in den Memoiren der Weißen], Moskau 1930, S. 163, hier S. 31 ff. und J. Borys: Political Parties in the Ukraine, in: Hunczak: The Ukraine (Anm. 2), S. 128158, hier S. 140 f.

[20] Siehe Ukraïns’ka Central’na Rada, Bd. 1 (Anm. 13), S. 1820.

[21] Gol’denvejzer: Iz Kievskich vospominanij (Anm. 19), S. 30.

[22] Siehe Ukraïns’ka Central’na Rada, Bd. 1 (Anm. 13), S. 1820.

[23] Die Kleine Rada setzte sich im Juli 1917 wie folgt zusammen: 14 ukrainische Sozialrevolutionäre, 14 ukrainische Sozialdemokraten, 5 ukrainische Sozialisten-Föderalisten, 6 Mitglieder der Sozialistischen Jüdischen Arbeiterpartei, 4 Vertreter des Bundes, 4 russische Sozialrevolutionäre, 3 Menschewiki, 3 Zionisten, 2 Vertreter der zionistischen Bewegung Poale Zion, 2 Mitglieder des Polnischen Demokratischen Zentrums, 3 polnische Sozialisten, ein russischer Volkssozialist, ein Kadett und ein Mitglied der ukrainischen Bauernassoziation »Spilka«. Siehe D. Dorošenko: Istorija Ukraïny 19171923 gg. [Die Geschichte der Ukraine 19171923], Bd. I, Užhorod 1932, S. 119 f.

[24] Siehe R. Mark: Die gescheiterten Staatsversuche, in: F. Golczewski (Hg.): Geschichte der Ukraine, Göttingen 1993, S. 172–201, hier S. 181.

[25] Siehe I. L. Rudnytsky: The Fourth Universal and Its Ideological Antecedents, in: Hunczak: The Ukraine (Anm. 2), S. 186219.

[26] Allerdings waren sich die Akteure der Zentralrada bereits schmerzlich bewusst, dass die Unterstützung der Soldaten sehr wechselhaft war und sie vor allem Parolen folgten, die ihnen ihren baldigen Abzug von der Front in Aussicht stellten. Siehe Yekelchyk: Freischärler als Baumeister (Anm. 8), S. 182185.

[27] Siehe Altrichter: Rußland 1917 (Anm. 11), S. 469471.

[28] Ukraïns’ka Central’na Rada, Bd. 1 (Anm. 13), S. 101105; eine englische Übersetzung des I. Universals ist abgedruckt in: Hunczak: The Ukraine (Anm. 2), S. 382385.

[29] Siehe Ukraïns’ka Central’na Rada, Bd. 1 (Anm. 13), S. 104 f.

[30] Zit. nach W. Stojko: Ukrainian National Aspirations and the Russian Provisional Government, in: Hunczak: The Ukraine (Anm. 2), S. 432, hier S. 16.

[31] Der Originalwortlaut der »Instruktion« der Provisorischen Regierung ist nachzulesen in: Ukraïns’ka Central’na Rada, Bd. 1 (Anm. 13), S. 213 f.

[32] Ebd., S. 86.

[33] Nach Angaben der Volkszählung von 1897 stellten die Ukrainer in den Gouvernements Kiew, Podolien, Wolhynien, Černigov, Poltawa, Charkiw, Jekaterinoslaw und Cherson die absolute Bevölkerungsmehrheit. Zudem waren sie im Gouvernement Taurien mit einem Bevölkerungsanteil von 42 Prozent und im Kuban-Gebiet mit einem Anteil von 47 Prozent die größte ethnische Gruppe, verteilten sich jedoch sehr unterschiedlich auf die einzelnen Kreise. So war der ukrainische Bevölkerungsanteil auf der Krim sehr niedrig, während er in anderen Teilen des Gouvernements Taurien bis zu 74 Prozent erreichte. Siehe dazu A. Bilimovič: Očerki chozjajstvennoj geografii južnoj Rusi [Studien zur wirtschaftlichen Geografie der südlichen Rus’], in: Malaja Rus’ [Kleinrussland], Kiev 1918, S. 4454, sowie B. Krawchenko: The social structure of the Ukraine in 1917, in: Harvard Ukrainian Studies 14 (1990), S. 97112. Zum Problem der territorialen Konstituierung der Ukraine 1917 siehe auch den Aufsatz von I.L. Hošuljak: Problema sobornosti ukraïns’kych zemelʼ u dobu Centralʼnoï Rady [Das Problem des Sammelns der ukrainischen Länder in der Zeit der Zentralrada], in: Ukraïns’kyj Istoryčnyj Žurnal (1997), H. 3, S. 2641.

[34] Siehe Ukraïns’ka Central’na Rada, Bd. 1 (Anm. 13), S. 213 f.

[35] Ebd., S. 215.

[36] Vynnyčenko: Vidrodžennja naciï, Častyna II (Anm. 17), S. 37.

[37] Siehe R. Pipes: The Formation of the Soviet Union. Communism and Nationalism 19171923, Cambridge/MA 1964, S. 65.

[38] Alle politischen Fraktionen innerhalb der Zentralrada, einschließlich der russischen, jüdischen und polnischen, unterstützten diese Forderung. Siehe Ukraïns’ka Central’na Rada, Bd. 1 (Anm. 13), S. 232 f.

[39] Ebd., S. 288.

[40] Die Zuständigkeit des Komitees sollte sich nun über alle neun Gouvernements erstrecken, in denen mehrheitlich Ukrainer lebten. Ebd., S. 364 f.

[41] Der Originalwortlaut des III. Universals ist abgedruckt ebd., S. 398401. Für die englische Übersetzung siehe Hunczak: The Ukraine (Anm. 2), S. 387391.

[42] Ukraïns’ka Central’na Rada, Bd. 1 (Anm. 13), S. 400.

[43] Ebd., S. 396398.

[44] Am 9. November waren die Mitglieder des Generalsekretariats auf einer Sitzung übereingekommen, dass die Petrograder Regierung der Volkskommissare keine Regierung sei, die von der Mehrheit des Volkes getragen werde, und hatten die Einrichtung einer »einheitlichen sozialistischen Regierung« aus Vertretern aller sozialistischen Parteien gefordert. Siehe dazu ebd., S. 404.

[45] Siehe zum Konflikt zwischen der Zentralrada und dem Petrograder Sowjet der Volkskommissare ausführlich Penter: Odessa 1917 (Anm. 1), S. 343360.

[46] Mark: Die gescheiterten Staatsversuche (Anm. 24), S. 179.

[47] Siehe Rudnytsky: The Fourth Universal (Anm. 25), S. 186219.

[48] Siehe Mark: Die gescheiterten Staatsversuche (Anm. 24), S. 178 f.

[49] Siehe Borys: Political Parties (Anm. 19), S. 128158 sowie Kappeler: Kleine Geschichte der Ukraine (Anm. 10), S. 170 ff.

[50] Siehe Mark: Die gescheiterten Staatsversuche (Anm. 24), S. 176.

[51] Siehe Ukraïns’ka Central’na Rada, Bd. 1 (Anm. 13), S. 400 f.

[52] Ebd., S. 450.

[53] Siehe I. Kamenetsky: Hrushevsky and the Central Rada, in: Hunczak: The Ukraine (Anm. 2), S. 33–60, hier S. 40, 48.

[54] Siehe Kappeler: Kleine Geschichte der Ukraine (Anm. 10), S. 180 f.

[55] Alle drei Forderungen proklamierte die Zentralrada in ihrem III. Universal. Die »Arbeiterkontrolle« definierte sie jedoch klar als »staatliche Kontrolle über die Produktion«, während Lenins Dekret in Bezug auf die konkrete Gestalt der Kontrolle vage blieb. Siehe Ukraïns’ka Central’na Rada, Bd. 1 (Anm. 13), S. 398401.

[56] Golʼdenvejzer: Iz Kievskich vospominanij (Anm. 19), S. 24.

[57] Siehe Ukraïns’ka Central’na Rada, Bd. 1 (Anm. 13), S. 104 f.; eine englische Übersetzung des I. Universals ist abgedruckt in: Hunczak: The Ukraine (Anm. 2), S. 384 f.

[58] Siehe Ukraïns’ka Central’na Rada, Bd. 1 (Anm. 13), S. 171.

[59] Ebd., S. 179.

[60] Ebd., S. 182.

[61] Ebd., S. 493 sowie die Abbildung eines ukrainischen Geldscheins in: Encyclopedia of Ukraine, Bd. 1, Toronto 1984, S. 632.

[62] Die Aufnahme der Minderheiten in die Zentralrada und das Generalsekretariat gehörte allerdings auch zu den Auflagen der Provisorischen Regierung für die Anerkennung der ukrainischen Autonomie. Siehe Ukraïns’ka Central’na Rada, Bd. 1 (Anm. 13), S. 214.

[63] Ebd., S. 381.

[64] Ebd., S. 20.

[65] Zum Konzept der national-personalen Autonomie siehe Borys: Political Parties (Anm. 19), S. 152.

[66] Ukraïns’ka Central’na Rada, Bd. 1 (Anm. 13), S. 400 f.

[67] Siehe zum genauen Wortlaut des Gesetzes ebd., Bd. 2, S. 99101.

[68] Ebd., Bd. 1, S. 354 f.

[69] Siehe zu den Pogromen: O. V. Budnickij: Rossijskie evrei meždu krasnymi i belymi 1917–1920 (Anm. 7); H. M. Abramson: A prayer for the governments. Jews and Ukrainians in revolutionary times, Cambridge 1999; ders.: Jewish Representation in the Independent Ukrainian Governments of 19171920, in: Slavic Review 50 (1991), H. 3, S. 542550; Schnell: Räume des Schreckens (Anm. 8).

[70] Siehe dazu ausführlich am Beispiel Odessas: Penter: Odessa 1917 (Anm. 1).

[71] Siehe Rossiiskii gosudarstvennyi istoricheskii arkhiv Dalʼnego Vostoka/Russländisches historisches Staatsarchiv für den Fernen Osten, (RGIA DV), f. R-1468, op. 1, d. 41, l. 52. Für den wertvollen Hinweis danke ich Ivan Sablin.

[72] Siehe für die Region Sibirien: Sablin: Governing Post-Imperial Siberia and Mongolia (Anm. 9).

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