Die Familie Ouřada emigrierte 1969 aus der Tschechoslowakei nach Australien. Zu ihr gehörten Vater, Mutter, ein Sohn, zwei Töchter und der Verlobte der ältesten Tochter – sechs von geschätzt 70 000 tschechoslowakischen Staatsbürgern, die nach dem Einmarsch der Truppen des Warschauer Pakts am 20. August 1968 aus dem Land flohen.[1] Ihr Fall führt zu einer umfangreichen Datensammlung in den Polizeiarchiven: 71 Seiten akribisch dokumentierter polizeilicher Ermittlungen, Befragungen und Gerichtsentscheidungen, die im Laufe von über 20 Jahren gesammelt wurden. Währenddessen wurde die Akte mehrfach geschlossen und wieder geöffnet.[2] Vorausgesetzt, dass jede Flucht in ähnlicher Weise dokumentiert wurde, wird klar, warum solche Akten heute 20 Kilometer Archivregale füllen.[3] Lohnte sich ein solcher bürokratischer Aufwand aus Sicht der Regierung, wenn man die große Zahl derer betrachtet, die sich für eine Emigration entschieden? Oder anders formuliert: Ist eine solche Bürokratie das Merkmal eines effizienten oder eines versagenden Staates?
Die Antwort hängt davon ab, wie Bürokratie definiert wird. Gemeinhin wird mit Bürokratie entweder »zu viel« oder »zu wenig« verbunden: zu viele Formulare, zu viele Vorschriften; zu wenig menschlicher Kontakt, zu wenig Eigeninitiative. Bürokratie steht für ein entpersonalisiertes System, in dem sich niemand wirklich um den einzelnen Bürger kümmert. Franz Kafka, geboren in Prag, beschrieb Bürokratie wortgewandt als unerbittlich und entmenschlichend.[4] Im Gegensatz dazu hat Max Weber Bürokratie in seinen grundlegenden Arbeiten als eine effiziente und rationale Form der Organisation menschlichen Wirkens skizziert, die den Aufbau des modernen Staates und der Demokratie begleite und die er als »unverzichtbar« bezeichnete.[5] Systematische Verfahren und organisierte Hierarchien sind in der Tat notwendig, um Disziplin aufrechtzuerhalten, Leistungsfähigkeit zu maximieren und Günstlingswirtschaft auszuschließen oder zumindest zu minimieren.[6]
Im Weiteren wird zunächst kurz allgemein die Geschichte der Emigration aus der Tschechoslowakei skizziert, bevor am Beispiel der Familie Ouřada soziale Praktiken von Polizei, Verwaltung und Justiz in der Tschechoslowakei der 1970er- und 1980er-Jahre in diesen größeren Rahmen eingeordnet werden. Auf dieser Grundlage werden abschließend Schlussfolgerungen hinsichtlich der Effizienz oder Ineffizienz der tschechoslowakischen Geheimpolizei, der Státní bezpečnost (StB), und des kommunistischen Staates im Allgemeinen gezogen.
I. Zur Emigration aus der Tschechoslowakei im geschichtlichen Kontext
In ihrem Buch The Great Departure [7] zeigt Tara Zahra, dass in den vergangenen 150 Jahren diejenigen Bürger am wenigsten Möglichkeiten hatten, ihre Heimatländer zu verlassen, die aus staatlicher Sicht zu den »begehrtesten« Untertanen gehörten: In der Regel traf dies auf junge und arbeitsfähige Männer zu.[8] In diesem Punkt unterschied sich das Vorgehen der tschechoslowakischen Kommunisten nicht von der demokratischen Nachkriegsregierung nach 1945. So wurde »das erste totale Auswanderungsverbot in der Tschechoslowakei« bereits 1945 erlassen.[9] Die Ausstellung von Reisepässen wurde auf »erforderliche« Reisen beschränkt und dies mit der »Notwendigkeit, Arbeitskräfte für den Wiederaufbau zu behalten«, begründet. 1946 wurden Auslandsreisen gestattet, »wenn sie ausschließlich den Interessen der Regierung dienten«, und 1947 wurde die Auswanderung schließlich »gänzlich verboten, ebenso wie alle Reisen ins Ausland zu privaten Zwecken«.[10] Das »Humankapital, das für den Wiederaufbau der vom Krieg zerstörten Gesellschaften benötigt wurde«, war einfach zu wertvoll.[11]
Nach der Machtübernahme der Kommunisten wurden ganz im Sinne der sowjetischen Praxis Grenzbefestigungen errichtet. Wie der Historiker Jan Rychlík hervorhebt, beruhte diese Vorgehensweise auf der Vorstellung, Flüchtlinge würden den Aufbau des Sozialismus sabotierten.[12] Nach dem Gesetz 231/1948 (Gesetz zum Schutz der volksdemokratischen Republik) wurde ein Bürger, der beim Versuch, nach Westdeutschland oder Österreich zu gelangen, gefasst wurde, als Verräter behandelt und daher routinemäßig nicht nur zu fünf bis zehn Jahren schwerer Arbeit (Versuch, die Republik illegal zu verlassen), sondern zu zehn bis 25 Jahren Gefängnis (Staatsverrat) verurteilt.[13]
Während des Prager Frühlings waren Reisen ins Ausland zu touristischen, beruflichen oder Studienzwecken fast uneingeschränkt gestattet, doch angesichts der wachsenden Zahl von Tschechoslowaken, die nach dem Einmarsch der Truppen des Warschauer Pakts am 20. August 1968 dauerhaft ins Ausland ausreisten, wurden die Bedingungen am 8. Oktober 1969 geändert: Private Reisen in den kapitalistischen Westen wurden erneut stark eingeschränkt.[14]
Das Ausmaß staatlicher Maßnahmen gegen tschechoslowakische Bürger, die nach 1968 versuchten, das Land ohne offizielle Genehmigung zu verlassen, war dennoch nicht vergleichbar mit jenen in den 1950er-Jahren. Die meisten Menschen wählten nun den Weg über Jugoslawien, wohin sie relativ leicht gelangen konnten. Zudem waren die jugoslawischen Grenzen vergleichsweise leicht passierbar. Außerdem sahen die Jugoslawen davon ab, die tschechoslowakischen Behörden zu informieren, wenn tschechoslowakische Staatsbürger beim Versuch, über die Grenze zu gelangen, gefasst wurden.[15]
Von der Repression zur Verhandlung
Um den Fall der Familie Ouřada richtig einordnen zu können, ist es wichtig zu wissen, dass die kommunistischen Behörden nicht nur versuchten, die Bürger generell an einer Flucht zu hindern, sondern sie seit Beginn ihres Regimes auch dazu animierten, wieder in die Heimat zurückzukehren. »Im Juni 1948 startete die tschechoslowakische Regierung das erste von vielen ›Amnestie‹-Programmen für reumütige Flüchtlinge und versprach den Rückkehrern, dass sie für ihre illegale Rückkehr nicht bestraft werden würden«, so Zahra.[16] Weiter hebt sie hervor, dass bei diesen Amnestien angeblich zwischen politischen und nichtpolitischen Emigranten unterschieden wurde: »Die Mehrheit der Emigranten, so betonten kommunistische Funktionäre, seien fehlgeleitete Abenteurer, egoistische Materialisten oder Opfer westlicher Propaganda gewesen.« Sie seien »nicht aus politischer Feindseligkeit gegenüber dem Sozialismus ausgewandert und könnten rehabilitiert werden, wenn sie nach Hause zurückkehrten«.[17] Diese Haltung ließ auch in den 1970er- und 1980er-Jahren ein gewisses Maß an Verhandlungsspielraum zwischen der Bevölkerung und der Geheimpolizei zu: Die Bürger konnten argumentieren, sie seien getäuscht worden und hätten das kommunistische Regime nie kritisieren wollen.
Die Amnestiekampagnen von 1948, 1955, 1960, 1968, 1973 und 1988 sowie die Regulierungsmaßnahmen von 1977 blieben jedoch insgesamt erfolglos:[18] Weniger als fünf Prozent derjenigen, die das Land verlassen hatten, kehrten zurück.[19] Dennoch zeugen sie von dem Willen der tschechoslowakischen Regierung, den Kontakt zu den Emigranten nicht zu verlieren. Laut Zahra begann die Regierung im Jahr 1977, »Emigranten die Möglichkeit zu geben, ihre Auswanderung in den Westen rückwirkend zu legalisieren, indem sie sich beim Konsulat registrieren ließen und hohe Gebühren in ausländischer Währung zahlten. Die Gebühren wurden als eine Art Rückzahlung an den sozialistischen Staat für die Ausbildung und das Wohlergehen der Emigranten gerechtfertigt [...]. Der Haken an der Sache war, dass diese ›legalen‹ Emigranten nun aufgefordert wurden, ein Dokument zu unterzeichnen, in dem sie sich verpflichteten, sich dem Regime gegenüber nicht ›unfreundlich‹ zu verhalten. Diejenigen, die dem nachkamen, wurden mit der Erlaubnis belohnt, die Tschechoslowakei zu besuchen (und würden, so hoffte man, Devisen mitbringen). Wer sich weigerte, wurde mit dem Verlust der Staatsbürgerschaft bestraft und durfte seine Familie nicht mehr besuchen.«[20]
Im Oktober 1988 erließ Staatspräsident Gustáv Husák anlässlich des 70. Jahrestages der Gründung des tschechoslowakischen Staates am 28. Oktober 1918 und des 20. Jahrestages der Föderalisierung des Staates im Jahr 1968 eine letzte Amnestie für die Emigranten und unternahm damit einen weiteren Versuch, sie zur Rückkehr in die Heimat zu bewegen.[21]
II. Der Fall der Familie Ouřada
Was staatliches Handeln im Kontext von Flucht, Auswanderung und den Versuchen der tschechoslowakischen Behörden, Emigranten zur Rückkehr zu motivieren, konkret bedeutete, wird am Beispiel der Fallakte Nummer 2222-S-1977 deutlich.[22] Die Akte umfasst 47 Einträge (Dokumente verschiedener Behörden, wie der StB Prag, der regionalen Behörde für Passangelegenheiten und Visa, der Anwaltskammer, der Staatsanwaltschaft) von September 1969 bis April 1989. Damit deckt sie den gesamten Zeitraum der normalizace[23] ab. Die Akte enthält eine Ermittlung (vyšetřovací spis) und eine Anklageschrift (trestní spis). Sie betrifft den Familienvater Václav Ouřada »und seine Komplizen«. Von den drei Kindern der Familie Ouřada stammten laut Akte zwei aus der ersten Ehe von Drahomíra Ouřadová mit Miroslav Piffl.
Allem Anschein nach verließ der 1936 geborene Václav Ouřada seine Familie am 9. Februar 1969. Er nutzte dazu eine offiziell genehmigte Reise nach Jugoslawien und flog nach Australien, um dort seinen Vater zu besuchen, der 1948 dorthin ausgewandert war. Seiner Frau schrieb er, er sei in den Westen geflohen und habe die Familie für immer verlassen. Das Regime hatte den Fall jedoch offenbar anders eingeschätzt und noch eine Zeit lang gehofft, ihn zur Rückkehr bewegen zu können: Václav Ouřadas Ausreisegenehmigung galt eigentlich nur bis zum 12. März, aber er konnte sie von Australien aus bis zum 30. September 1969 verlängern. Erst danach wurde er offiziell als vermisst gemeldet.
Seine 1930 geborene Ehefrau Drahomíra Ouřadová und die Kinder Miroslava (geb. 1951), Rotislav (geb. 1954) und Jana (geb. 1961) verhielten sich indessen mehrere Monate lang so, als seien sie verlassen worden. Drahomíra Ouřadová sprach in aller Öffentlichkeit über ihre Pläne, sich von ihrem nunmehr entfremdeten Ehemann scheiden zu lassen. Am 3. Juli 1969 erhielten sie und die Kinder schließlich eine Ausreisegenehmigung für einen Urlaub in Österreich und Jugoslawien, die am 3. August 1969 ablaufen sollte, also früher als die ihres Ehemannes und Vaters.[24] Die Ehefrau und die Kinder nutzten die Reise, um ebenfalls in den Westen zu emigrieren. Kaum überraschend wurden sie schon bald auch in Australien registriert.
Obwohl die Familie Ouřada nur eine von vielen war, die zwischen 1968 und 1969 aus der Tschechoslowakei emigrierten, wurde sie zum Gegenstand intensiver behördlicher Aktivitäten, die sich über mehrere Jahre hinzogen. Anhand der Einträge in der Fallakte wird hier der Verlauf der Ereignisse rekonstruiert. Er steht damit exemplarisch für zahlreiche ähnliche Konstellationen:
9. September 1969, Pass- und Visastelle Prag: »Ein gewisser Miroslav Piffl (Jahrgang 1920) kam ohne vorherige Terminvereinbarung zu uns, um sich nach dem Verbleib seiner Kinder zu erkundigen. Er hatte im Juni eine Vollmacht unterschrieben, damit sie mit ihrer Mutter ins Ausland reisen konnten, und hat seitdem keine Nachricht erhalten, obwohl sie versprochen hatten, ihm eine Postkarte aus Wien zu schicken.«[25]
Miroslav Piffl blieb in seinen Aussagen eher vage. Sein Bericht enthält einige Ungereimtheiten und wirft eine entscheidende Frage auf: Warum bemerkte er das Fehlen seiner Kinder erst im September, obwohl sie eigentlich bereits Mitte Juli zurückkehren sollten? Er gab an, seinen Kindern nahezustehen, verfügte aber offenbar nicht einmal über grundlegende Informationen: »Sie sind irgendwann Ende Juni oder Anfang Juli abgereist«. »Soweit ich weiß, hatten sie eine Ausreisegenehmigung für zwei Wochen, wie sie mir sagten, als ich ihnen meine schriftliche Genehmigung gab.« »Aber sie sind nicht zurückgekommen, und soweit ich weiß, ist auch ihre Mutter nicht zurückgekommen.« »Ich wusste nicht, dass ihr Ehemann auch im Ausland war.« Gerade die letzte Aussage überrascht, da der zweite Ehemann Drahomíra Ouřadovás mehr als sechs Monate zuvor abgereist war und seine Kinder und ihre Mutter in ernsten finanziellen Nöten zurückgelassen hatte. Miroslav Piffl bat um eine Bestätigung ihrer Auswanderung »für das Bezirksgericht Prag-Ost«. Wahrscheinlich, um seine Unterhaltszahlungen zu stoppen. Wann hätten die tschechoslowakischen Behörden bemerkt, das Piffls Ex-Frau mit den Kindern ausgereist war? Drahomíra Ouřadová war übrigens bereits Anfang Juli wegen Nichterscheinens am Arbeitsplatz entlassen worden.
11. Dezember 1969, SNB (Sbor národní bezpečnosti, Korps der nationalen Sicherheit) Prag (Polizei): Ermittlungsberichte über Václav Ouřada und Drahomíra Ouřadová.
Dieser Bericht über Václav Ouřada ist mit Fehlern gespickt und oft ungenau. Er basiert mit ziemlicher Sicherheit auf dem, was ein Informant, höchstwahrscheinlich jemand, der der Familie nahestand, einem offensichtlich nachlässigen – oder überlasteten – Ermittler mitteilte, der sich nicht die Zeit nahm, die Geschichte auf ihre Glaubwürdigkeit zu prüfen. In dem Bericht wird darauf hingewiesen, dass der Ehemann zuerst ausgewandert sei und dann seine Frau eingeladen habe, ihm zu folgen. Die Einzelheiten sind jedoch lückenhaft. Was der Bericht an Informationen vermissen lässt, wird mit Feindseligkeit gefüllt; so ähnelt der Polizeibericht eher einer Rufmordkampagne: »Der Beruf des Angeklagten konnte nicht festgestellt werden. Er arbeitete an verschiedenen Orten und in verschiedenen Bereichen, zuletzt als Fahrer in einer Reihe von Agenturen und Firmen. Er war nicht sonderlich fleißig, was seine häufigen Abwesenheiten und die allgemeine Unzufriedenheit mit ihm an seinem Arbeitsplatz erklärt.« Offensichtlich gibt der Ermittler hier wieder, was er von einem Informanten gehört hat. Der Informant wusste nicht, wo Ouřada gearbeitet hatte, behauptete aber zu wissen, dass sein Arbeitgeber mit ihm unzufrieden war. Doch wie konnte er oder sie wissen, dass Ouřadas Arbeitgeber unzufrieden mit ihm war, wenn er oder sie nicht einmal wusste, wo er gearbeitet hatte? Und wie konnte der Ermittler diese Behauptung als Tatsache wiederholen, ohne sie zu überprüfen? Sehr nachlässige Arbeit!
Weiter hieß es in dem Bericht: »Er hat sich nie wirklich für Politik interessiert. Er war in seiner Nachbarschaft als sehr passiver, apathischer Bürger bekannt. Er hatte keinen politischen Sachverstand, es gab viele Dinge, die er nicht begriff, und er versuchte es auch gar nicht. Dafür war er viel zu faul. Sein Hauptanliegen war es, ein gutes und unbeschwertes Leben zu führen, ohne Probleme und Sorgen. Er hat sich nie politisch oder öffentlich in seiner Nachbarschaft engagiert, er hat seine Meinung nicht zum Ausdruck gebracht.«[26]
Möglich wäre, dass dieser Bericht auf den Aussagen eines Nachbarn beruht. Jemand, der vorgibt, den Charakter eines Menschen so gut zu kennen, dabei jedoch gleichzeitig konkrete Details außer Acht lässt, könnte ein enger Freund sein, was aber angesichts der Feindseligkeit, die von dem Bericht ausgeht, kaum glaubhaft ist. Wahrscheinlicher ist es deshalb, dass dieser Bericht auf den Schilderungen eines Familienmitglieds beruht, zumal der Bruder von Drahomíra Ouřadová, Josef Olžbut, mit seiner Frau im selben Haus wie die Familie Ouřada wohnte. Da der Tonfall des Bruders mit späteren Aussagen jedoch nicht vergleichbar ist und viele der Äußerungen den Eindruck von Eifersucht vermitteln, liegt es nahe, dass es sich bei der Informantin um die Frau des Bruders handelte.
Hier ein weiteres Beispiel: »Ouřada war als ein eher durchschnittlicher Mann bekannt. Seine Intelligenz war nicht besonders ausgeprägt. Er war faul und hat sich nicht besonders angestrengt. Er hatte nicht einmal ein besonderes Interesse oder Hobby. Außerdem stand er sehr unter dem Einfluss seiner Frau.« Der Ermittler notierte dazu: »Seine familiäre Situation war stabil. Seine Frau war zwar viel aufbrausender als er, sie neigte dazu, sich zu streiten, aber die Besonnenheit des Angeklagten hielt sie im Zaum. [...] Das Motiv des Angeklagten für die Auswanderung war der Wunsch, materielle Vorteile zu erlangen. In der letzten Zeit stand er in Briefkontakt mit seinem Vater in Australien. Wahrscheinlich einigte er sich im Voraus über die Bedingungen seines Aufenthalts bei seinem Vater und über die materiellen Vergünstigungen, die er an seinem neuen Arbeitsplatz erhalten würde. Möglicherweise waren sie besser als diejenigen, die er hier genoss, und deshalb wollte er vielleicht auswandern. Da seine Frau ebenfalls nach ›etwas Besserem‹ strebte, folgte sie ihm.«[27]
Es scheint widersprüchlich, dass Ouřada ohne seine Frau ausreiste, obwohl er laut dem Bericht sehr unter ihrem Einfluss stand. Und wie sich später herausstellen sollte, wies er sie an, sich ihm nicht anzuschließen – die Erzählung ist ziemlich widersprüchlich. Sicher ist: Der Versuch, diesen Fall von Emigration als materiell und nicht politisch motiviert zu charakterisieren, geschah nicht ohne Grund – ich werde auf diesen Punkt zurückkommen.
Ein weiterer Bericht desselben Ermittlers betrifft Drahomíra Ouřadová und zeichnet sich durch ein ähnliches Urteil aus: »In der Vergangenheit hatte sie eine Reihe von Arbeitsstellen. Am längsten war sie bei Tesla, und bis zu ihrer Abreise ins Ausland hat sie in der Fabrik in Přemyšlení gearbeitet. Sie hat sich nie für öffentliche Belange oder das politische Leben interessiert. Zwar äußerte sie sich gelegentlich kritisch über die Situation in unserem Land, aber das entsprang in den meisten Fällen ihrem völligen Mangel an politischem Bewusstsein und Wissen. Sie war mehr an ihren persönlichen Angelegenheiten als am politischen Leben interessiert.«[28]
Als diese Berichte 1969 aufgezeichnet wurden, versuchten sich die Behörden ein Bild von der Situation während des Prager Frühlings zu machen: Die Menschen wurden unablässig bewertet, um festzustellen, ob sie zu den »Feinden des Sozialismus« gehörten oder auf der Seite des Regimes standen, was zumeist aus einem Gefühl von Apathie und Gleichgültigkeit geschah. Weiter heißt es in dem Bericht: »[Ouřadová] galt als passive Bürgerin, von der man kein aktives politisches Engagement erwartete.«[29] Aus diesen Worten lässt sich erahnen, dass es sich hier um einen konfliktträchtigen Punkt für den Ermittler handelte. Zuvor war eine passive und apathische Haltung verwerflich gewesen, in den 1950er-Jahren machte man sich damit sogar verdächtig; doch seit August 1968 war sie stattdessen eine wünschenswerte Eigenschaft, gleichbedeutend mit einer passiven Billigung des herrschenden Regimes.
Duane Huguenin hat gezeigt, dass die StB, genau wie ihr ostdeutsches Pendant, die Staatssicherheit, in den 1960er-Jahren von repressiven zu eher prophylaktischen Handlungen überging.[30] Die kommunistischen Regime wechselten von einer »Wer nicht für uns ist, ist gegen uns«-Haltung im Stalinismus auf eine Position, die sich mit »Wer nicht gegen uns ist, ist für uns« zusammenfassen lässt.[31] Dieses Zitat wird János Kádár zugeschrieben, dem ungarischen Staatschef, der nach dem Sturz von Imre Nagy und der Niederschlagung des ungarischen Volksaufstandes von 1956 die Macht übernahm, aber es beschreibt ebenso gut die Situation in anderen kommunistischen Ländern. Passive Loyalität reichte also aus, um einem Bürger im kommunistischen Regime Ruhe und Frieden zu garantieren. Natürlich war genau diese Herabsetzung der Erwartungen ein schlechtes Omen für das langfristige Überleben des Regimes, aber sie war die damals vorherrschende Praxis. Folglich äußert sich der Ermittler widersprüchlich über Drahomíra Ouřadovás Passivität. Während er sie nun als positiven Faktor wertet, kann er gleichzeitig nicht umhin, sie mit einem gewissen Maß an Verachtung darzustellen. Dies deutet darauf hin, dass er möglicherweise einer älteren Generation von Geheimdienstmitarbeitern angehörte.
Darüber hinaus war sein Bericht von Sexismus und männlicher Überheblichkeit geprägt: »Sie war eine temperamentvolle, streitsüchtige, selbstbewusste Frau. Sie kam nicht gut mit Menschen zurecht, konnte sich nicht gut auf andere einstellen. Außerdem neigte sie zu einer lockeren, anspruchslosen Lebensweise. Sie versuchte, anderen Menschen eine provokative, nahezu kleinbürgerliche Fassade vorzuspielen. Zusätzlich zum Rauchen hatte sie eine Vorliebe für gutes Essen und Trinken. Diese negativen Eigenschaften führten zu Konflikten mit ihren Mitmenschen, sei es in der Familie oder in der Nachbarschaft. […] Andererseits kann man ihr nicht absprechen, dass sie sich bemüht hat, eine richtige Familie zu gründen und ihren Haushalt in Schuss zu halten. Es war ihre zweite Ehe. Von ihrem ersten Mann hatte sie zwei Kinder, die Tochter Miroslava und den Sohn Rotislav. Mit ihrem zweiten Ehemann hatte sie die Tochter Jana. Ihre erste Ehe scheiterte an ihrer Intoleranz gegenüber der Gutherzigkeit ihres Mannes. Ihre Eltern, die damals noch lebten, trugen ebenfalls eine Mitschuld. […] Mit ihrem jetzigen Mann hat sie in relativer Harmonie und Stille gelebt. Er gehorchte ihr die meiste Zeit, widersetzte sich ihr nicht und seine Gelassenheit und Gutmütigkeit beruhigten sie. Er ist mit ihr, den Kindern und dem Verlobten der Tochter weggefahren.«[32] Praktisch stimmte diese letzte Aussage nicht: Die Eheleute waren nicht gemeinsam gereist. Bei dieser Passage handelt es sich eventuell um eine bedeutsame Fehlinformation, denn es wäre möglich, dass der Bruder Ouřadovás oder dessen Frau, wenn einer von ihnen die Informationen gegeben hat, alles über den Plan der Familie Ouřada wusste, gemeinsam auszuwandern.
»Die Angeklagte hat sich vermutlich nach einer langen Zeit des Abwägens für die Auswanderung entschieden. Als ihr Mann ihr zum ersten Mal schrieb, um ihr mitzuteilen, was er getan hatte, war ihre erste Reaktion, dass sie ihm nicht folgen würde, dass sie sich von ihm scheiden lassen würde. Danach entschied sie sich aber wohl doch dafür, sich ihm anzuschließen, denn sie hat heimlich fast alle ihre Möbel verkauft und ist ihm gefolgt.«[33] An keiner Stelle der Akte äußern die Polizisten Zweifel am Wahrheitsgehalt von Ouřadovás Aussage, sie sei von ihrem Ehemann verlassen worden, wie sie es ihrem Arbeitgeber gegenüber geäußert hatte. Das viel glaubwürdigere Szenario, dass nämlich Ehemann und Ehefrau diese Strategie gemeinsam ausgearbeitet hatten, kam den Beamten offenbar nicht in den Sinn, oder sie erwähnten es zumindest nicht.
Am 14. November 1970, d. h. mehr als ein Jahr, nachdem sie das Land verlassen hatten, gab die Polizei das Verschwinden der Eheleute Ouřada bekannt.[34] Am 19. November 1970 bestätigte die Pass- und Visastelle auch das Verschwinden der beiden älteren Kinder.[35]
Zwei Jahre später, am 10. Oktober 1972, holte die Polizei eine Beurteilung von Ouřada und Ouřadová bei deren ehemaligen Arbeitgebern ein: »Er stammt aus einer Arbeiterfamilie. [...] Nach seiner zweijährigen Wehrpflicht meldete er sich für ein Jahr zum Dienst bei einer Freiwilligenbrigade in den Bergwerken. [...] Er hat sieben Jahre lang in unserer Firma als Fahrer eines Tatra 603 gearbeitet. Man muss ihm zugutehalten, dass er die meisten Reparaturen an dem Fahrzeug selbst durchgeführt hat, was der Firma eine Menge Geld gespart hat. Er war bereit, mehrere anstrengende Fahrten pro Tag zu unternehmen, und nicht selten war er eine Woche oder zehn Tage lang nicht in Prag. Er hat auch an Samstagen und Sonntagen gearbeitet. Er war fröhlich und lustig, aufgeschlossen, viele Angestellte der Firma sind gerne mit ihm gefahren wegen dieser Eigenschaften. Aber er fuhr meist schnell, riskierte viel, er verließ sich zu sehr auf seine Fähigkeit, in Notsituationen schnell zu reagieren. Auf diesbezügliche Ermahnungen hat er nicht reagiert. Genosse Ouřada hatte drei Kinder, zwei davon aus der ersten Ehe seiner Frau. Er kümmerte sich um sie, als ob sie seine eigenen wären. Seinen eigenen Worten zufolge hatte er zeitlebens seine schwierige Jugend vor Augen und wollte nicht, dass diese beiden Kinder, die für die Scheidung ihrer Eltern ebenso wenig verantwortlich waren wie er damals, so litten wie er selbst. Er war nicht politisch engagiert.«[36] Diese Charakterisierung passt kaum zu einem Vater, der seine Kinder im Stich ließ, um nach Australien zu fliehen.
Ouřadovás ehemaliger Arbeitgeber erklärte, dass sie als Telefonistin in der Firma tätig gewesen sei, aber im Februar 1969 die Stelle gewechselt habe, um Buchhalterin zu werden: »Sie wurde durch ihre familiären Umstände in diese Position gezwungen, da ihr Mann sie verlassen hatte, um auszuwandern, und sie mit drei Kindern ohne Unterhalt zurückgelassen hatte. Politisch hat sie sich in der Firma nie geäußert und keine politische Funktion ausgeübt. Im beruflichen Bereich war ihre Arbeitsleistung aufgrund ihrer Unerfahrenheit gering. Es fiel ihr schwer, ihre Arbeit zu Ende zu bringen und ihre Stunden abzuleisten. Aufgrund ihrer unglücklichen Familienverhältnisse konnte sie sich nicht voll auf ihre Arbeit konzentrieren und machte daher viele Fehler. Ihre schwierige familiäre Situation führte dazu, dass sie sich oft freinahm, was sie dann nur schwer wieder aufholen konnte. Der durchschnittliche Verdienst, den sie erzielen konnte, reichte nicht aus, um ihren Haushalt zu finanzieren. Ende Juni 1969 beantragte sie drei Tage unbezahlten Urlaub, um sich um unvorhergesehene Familienereignisse zu kümmern. Er wurde ihr als Sozialleistung bewilligt. Am Ende ihres Urlaubs erschien sie nicht wieder am Arbeitsplatz, und es wurde später festgestellt, dass sie mit ihren Kindern zu ihrem Ehemann ins Ausland gereist war. Am 31. Juli kündigten wir ihren Arbeitsvertrag. Sie hat keine unbezahlten Gehälter hinterlassen, da sie darum gebeten hatte, ihr vor ihrer Abreise ein Monatsgehalt im Voraus zu zahlen.«[37]
Danach folgt die Bewertung der ältesten Tochter, Miroslava Pifflová, 18 Jahre alt, die bereits eine Anstellung hatte. Sie wird mit neutralen, tendenziell eher wohlwollenden Worten beschrieben: »Sie hat gewissenhaft und pflichtbewusst gearbeitet und ist auf Wunsch auch nach Feierabend bereitwillig bei der Arbeit geblieben. Sie war weder an der politischen Situation interessiert, noch hat sie Stellung zu aktuellen Themen bezogen.«[38]
Am 14. Juni 1973 reichte die StB Prag bei den zuständigen Behörden eine Anfrage ein, ob Václav Ouřada, Drahomíra Ouřadová und die älteste Tochter, Miroslava Pifflová, polizeilich erfasst oder vorbestraft seien. Die Antwort war negativ.[39]
Am 12. Juli 1977, d. h. acht Jahre nach der Ausreise der Familie, leitete die StB offiziell ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren (trestní stíhání) wegen der »Straftat des Verlassens der Republik« ein[40] und beantragte die Bestellung eines Pflichtverteidigers durch das Gericht:[41] Dieser schickte der Familie Ouřada ein Schreiben an ihre Prager Adresse, um sie darüber zu informieren, dass sie für seine Dienste bezahlen müsse.[42]
Am 23. August 1977 wird der Bruder von Drahomíra Ouřadová, Josef Olžbut, der noch im selben Haus wohnte, als Zeuge befragt.[43] Aus seiner Aussage wird deutlich, wie er – und viele andere Bürger in ähnlichen Situationen – gegenüber der Polizei sorgsam jedes Wort abwägte. Seine Einlassungen sind eine Mischung aus vorgetäuschter Ignoranz und glaubwürdiger Feindseligkeit: Er gab an, mit seiner Schwester im selben Haus gelebt zu haben, aber nicht zu wissen, wann genau sie geheiratet hatte. Olžbut schien überzeugt zu sein, dass seine ablehnende, feindliche Haltung gegenüber seinem Schwager Václav Ouřada, die er deutlich zur Schau stellte, von der Polizei geglaubt und gutgeheißen würde – sie war ein »sicheres«, schlagkräftiges Argument. Er gab vor, seinen Schwager kaum zu kennen, konnte aber zahlreiche Details über dessen Vater, der nach Australien ausgewandert war, wiedergeben. Er kannte sogar den Namen und den Mädchennamen sowie die Adresse der ersten Frau von Ouřadas Vater, die dieser 1948 verlassen hatte, als er nach Australien geflohen war.[44] Ein weiterer Widerspruch in Olžbuts Erzählung lag darin, dass er vorgab, ein schlechtes Verhältnis zu seiner Schwester zu haben, obwohl die beiden einen regen Briefwechsel führten (Beispiele sind der Akte beigefügt), in einem freundschaftlichen Ton und mit langen Briefen. Seine Behauptung, er habe sich 1969 nicht in ihre Angelegenheiten eingemischt, weil er seinen Frieden und seine Ruhe haben wollte, entsprach natürlich dem Ideal der StB für gesellschaftliches Verhalten nach 1968 in der Tschechoslowakei, sodass die Polizisten ihm anscheinend nur zu gerne glaubten – oder zumindest entschieden, nicht daran zu zweifeln. Grundsätzlich sind die Beweggründe für sein Verhalten, die er in Bezug auf sich selbst oder seine Familie beschreibt, völlig unpolitisch bzw. entpolitisiert.
Am 9. September 1977 wurden die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Familie Ouřada mit folgender Begründung eingestellt: »Der Abschluss des Verfahrens hängt von der Beurteilung der persönlichen und materiellen Verhältnisse der Angeklagten und aller Umstände ihrer Ausreise aus dem Land ab. Zum gegenwärtigen Stand der Ermittlungen könnten nur die direkten Aussagen der Angeklagten Aufschluss über die Beweislage geben. In Anbetracht der Tatsache, dass diese nicht verfügbar sind, hat der Ermittler keine andere Wahl, als das Anklageverfahren einzustellen.«[45] Der Fall wurde am 2. November 1977 in den Archiven des Innenministeriums abgelegt.[46]
Am 14. Mai 1983 wandte sich eine Notarin an die Polizei und fragte, ob die beiden Piffl-Kinder vorbestraft seien, da ihr Vater, Miroslav Piffl, verstorben sei und sie versuche, sein Erbe zu klären.[47] Daraufhin kam es zu einem Schriftwechsel zwischen der Notarin, der Staatsanwaltschaft und der StB. Letztere teilte den beiden anderen Institutionen wiederholt mit, dass die Kinder als Minderjährige mit ihrer Mutter ins Ausland verzogen und nie strafrechtlich verfolgt worden waren. Vermutlich konnten beide das Erbe antreten, obwohl dies aus der Akte nicht klar hervorgeht.
Eine letzte Wendung nahm der Fall am 18. April 1989: Das Anklageverfahren gegen das Ehepaar Ouřada wurde laut Akte wieder aufgenommen, nur um im gleichen Schritt aufgrund der von Präsident Husák im Oktober 1988 verkündeten Amnestie endgültig eingestellt zu werden.[48]
III. Was geschah wirklich?
Nach Sichtung der gesamten Fallakte lässt sich folgendes Szenario rekonstruieren: Miroslav Piffl, der Vater der beiden älteren Kinder, um die er sich bis zu ihrer Ausreise kaum gekümmert hatte und die 1969 bereits fast erwachsen waren (seine Tochter war berufstätig, sein Sohn besuchte eine höhere Schule), traf sich im Juni 1969 mit ihnen und erfuhr von ihrem Plan auszuwandern. Er gab sein Einverständnis, da er dadurch von Unterhaltszahlungen befreit würde (zu diesem Zeitpunkt wohl nur noch für den Sohn).
Die Familie Ouřada hatte ihre Flucht sorgfältig geplant. Der Vater reiste zuerst, um alles für die Ankunft der ganzen Familie in Australien zu organisieren. Um keinen Verdacht zu erregen, schrieb er seiner Frau, sie solle ihm nicht folgen, was sie pflichtbewusst gegenüber mehreren Personen wiederholte. Sie schlug sich einige Monate durch, verkaufte dann ihr Haus mit allem Hab und Gut, beantragte ein Visum für einen einwöchigen Urlaub in Österreich und Jugoslawien, erhielt einen Gehaltsvorschuss für einen Monat und nahm sich drei Tage frei. Offensichtlich kommunizierte die Passstelle nicht mit ihrem Arbeitgeber, denn niemandem schien die Diskrepanz zwischen der Dauer ihrer angeblichen Reise und den beantragten Urlaubstagen aufzufallen. Dann verschwand sie mit den Kindern und dem Verlobten der Tochter. Es kann nur darüber spekuliert werden, wie lange es gedauert hätte, bis die tschechoslowakischen Behörden das Verschwinden der ganzen Familie bemerkt hätten, wenn nicht der Vater der ersten beiden Kinder, Miroslav Piffl, vorstellig geworden wäre, um seine Unterhaltszahlungen zurückzufordern.
Die Frau des Bruders von Ouřadová gab selbstgefällig Auskunft über ihren Schwager und ihre Schwägerin, die sie eindeutig nicht mochte, während sie sich gegenüber den Kindern, die sie offensichtlich gern hatte oder zumindest nicht so sehr ablehnte wie ihre Eltern, nachsichtiger zeigte. Auch der Bruder von Ouřadová gab vor, der Familie gegenüber ablehnend, sogar feindselig eingestellt zu sein. Dennoch wusste er wohl von den Ausreiseplänen der Familie und billigte sie. Er konnte davon ausgehen, dass die StB einen Familienkonflikt als triftigen Grund anerkennen würde, um sich ihm gegenüber nachsichtig und verständnisvoll zu zeigen, womit er Recht behalten sollte.
Der Ermittler der StB von 1969, der ebenso böswillig wie urteilsfreudig war, gehörte wohl eher zur älteren Generation, stammte möglicherweise aus der ungebildeten Arbeiter- oder Bauernschicht und hatte von dem sozialen Aufstieg profitiert, den die Rekrutierung einer neuen Klasse von Geheimpolizisten in den 1950er-Jahren bot. Die Ermittler in den Jahren zwischen 1977 und 1989 erscheinen dagegen eher wie StB-Beamte aus der Zeit der normalizace, die ihre Arbeit machten und sich bereit erklärten, die Geschichte zu entpolitisieren und ihre Augen vor den Widersprüchlichkeiten der Zeugenaussagen zu verschließen.
Dieses Dossier zeigt somit, dass nach der Niederschlagung des Prager Frühlings ein gesellschaftliches Tabu in Bezug auf Politik und Emigration bestand. Emigration war verboten und wurde streng bestraft. Dennoch waren die kommunistischen Regierungen im Allgemeinen und die tschechoslowakische Regierung im Besonderen darum bemüht, mit den Emigranten ein Übereinkommen im Guten zu erzielen, um sie zur Rückkehr zu bewegen. Sowohl die Bevölkerung als auch die Polizei handelten nach der unausgesprochenen Devise, dass die Beweggründe für eine Emigration eher materieller Natur zu sein hatten, als dem Drang zu entspringen, einem repressiven politischen Klima zu entfliehen. Das schaffte Verhandlungsspielraum – auch für die Zukunft.
IV. Die tschechoslowakische Bürokratie als eine reibungslos funktionierende Maschinerie
Tara Zahra betont, dass Auswanderungsbeschränkungen ursprünglich von demokratischen Regierungen eingeführt wurden, nicht von faschistischen oder kommunistischen. Um Emigration zu verhindern, seien »demokratische Notwendigkeit« oder »humanitärer Schutz« geltend gemacht worden. Diese rhetorischen Mittel seien bereits etabliert gewesen, bevor sie vom kommunistischen Regime in der Tschechoslowakei instrumentalisiert wurden.[49] Insofern stand das kommunistische Regime durchaus in einer längeren Traditionslinie.
Es zeigt sich, dass es sich beim bürokratischen Aufwand im Fall der Familie Ouřada also um eine Praxis handelte, die von einer logischen, wenn auch moralisch fragwürdigen Regierungspolitik diktiert wurde. Die Fallakte spiegelt die staatliche Politik der Jahre 1973, 1977 und 1988 wider. Vor allem 1977 versuchte das Regime, Emigranten dazu zu bewegen, wieder eine Beziehung zum Vaterland aufzubauen. Nachdem in der Angelegenheit Ouřada viele Jahre nichts passiert war, wurde sie 1977 offiziell wieder aufgenommen und kurz darauf eingestellt, um der Familie einen Anlass zu geben, ihre Beziehungen zu ihrem Heimatland zu normalisieren. Dies geschah erneut, als der Präsident Husák 1988 eine Amnestie verkündete: Der Fall wurde wieder aufgenommen, um unmittelbar danach endgültig geschlossen zu werden.
Die Ideologie spielte in diesem Prozess nur eine untergeordnete Rolle. Zeugen und polizeiliche Ermittlungen setzten viel daran, der Familie Ouřada materielle und nicht politische Motive für die Auswanderung zu unterstellen – dies ließ stets die Tür für eine mögliche Begnadigung und Rückkehr offen. Die Familie mag vielleicht durch westliche Propaganda oder ihre Illusionen vom westlichen Wohlstand und Lebensstandard verführt worden sein, aber sie werden in ihrer Akte nicht per se zu schlechten sozialistischen Bürgern degradiert.
An diesem exemplarischen Fall lässt sich zeigen, dass die StB also weder sinnloses Material anhäufte, noch ihre Ressourcen in nutzloser Bürokratie vergeudete. Zugleich ist die Akte kein Zeugnis für sinnlose Bespitzelungstendenzen und die Anhäufung von Beweisen gegen die eigenen Bürger, sondern ein Beleg für einen gut funktionierenden, organisierten Verwaltungsapparat, der seine Bürger nie aus den Augen verlor. Und in der Tat hatte die StB bis Anfang 1989 ihre Angelegenheiten geordnet und die Gesellschaft unter Kontrolle. Erst im letzten Jahr vor dem Umsturz nahm die soziale Unzufriedenheit immer mehr zu und wurde durch die internationale Situation, insbesondere in der Sowjetunion, verstärkt. Im Zuge dessen wurde die Lage zunehmend unbeherrschbar. Duane Huguenin hat überzeugend dargelegt, dass die StB in gewisser Weise eine Art menschliche Beziehung zur tschechoslowakischen Gesellschaft unterhielt.[50] Diese Verbindung mag verworren, gefährlich, unangenehm oder erdrückend gewesen sein, aber zusammen mit den lokalen kommunistischen Parteizellen war die StB die Institution, die am engsten mit den einfachen Menschen Kontakt hielt. Das macht sie zu einer der erfolgreichsten, wenn nicht zur erfolgreichsten kommunistischen Institution, und als solche ist sie auch eine der besten soziologischen Quellen, um den Alltag im Kommunismus heute zu untersuchen.
Abschließend sei angemerkt: Wie so oft in Polizeiarchiven fällt auch diese Akte eher durch Leerstellen auf, als durch das, was sie enthält. Es fehlt die Politik. Wenn die kommunistische Propaganda darauf pochte, dass nur fehlgeleitete Bürger, die von den illusorischen Verheißungen der Konsumgesellschaft angelockt wurden, dazu gebracht werden konnten, das Land zu verlassen, so implizierte diese bevormundende Sichtweise, dass solche fehlgeleiteten Bürger, im Gegensatz zu den angeprangerten politischen Dissidenten, immer zur Vernunft gebracht werden konnten – insbesondere wenn sie mit Portemonnaies voller harter Währung ins Land zurückkehren durften. Die Behörden bewegten sich auf einem schmalen Grat zwischen Repression und sozialer Verhandlungsführung. Sie versuchten, Menschen, die emigrieren wollten, durch Repressionen zu entmutigen, während sie diejenigen, die es ins Ausland geschafft hatten, mit Nachsicht zur Rückkehr ermutigten. Erst Ende 1989 löste sich dieses Paradoxon schließlich auf: Das Regime und seine Illusionen brachen kurzerhand zusammen.
Aus dem Englischen übersetzt von Alexei Khorkov und Indra Holle-Chorkov
[1] Siehe Jan Rychlík: »Překračování hranic a emigrace v Československu a východní Evropě ve 20. století«, in: Securitas Imperii 29 (2016), H. 2, S. 10–72, https://www.ustrcr.cz/wp-content/uploads/2017/08/SI_29_s10-72.pdf (ges. am 28. Dezember 2021).
[2] Archiv bezpečnostních složek/Archiv der Sicherheitsdienste (im Folgenden: ABS), VIMV, V-25723 MV, 1 sv. Sofern nicht anders vermerkt, beziehen sich alle im Weiteren zitierten Dokumente auf diese Akte.
[3] Siehe Eintrag »Security Services Archive« im Horizon 2020 COURAGE project (Cultural Opposition: Understanding the Cultural Heritage of Dissent in the former Socialist Countries): http://cultural-opposition.eu/registry/?uri=http://courage.btk.mta.hu/courage/individual/n35345 (ges. am 17. November 2022).
[4] Siehe dazu insbesondere Kafkas Roman »Der Prozess« (1925), https://www.projekt-gutenberg.org/kafka/prozess/prozes13.html (ges. am 16. November 2022). Siehe auch Richard Heinemann: Kafka's Oath of Service: »›Der Bau‹ and the Dialectic of Bureaucratic Mind«, in: PMLA 111 (1996), H. 2, S. 256–270.
[5] Richard Swedberg/Ola Agevall: The Max Weber Dictionary. Keywords and Central Concepts, Stanford 2005, S. 19.
[6] Siehe das Kapitel »Bureaucracy, by Max Weber«, in: Tony Waters/Dagmar Waters (Hg.): Weber’s Rationalism and Modern Society. New Translations on Politics, Bureaucracy, and Social Stratification, London 2015, S. 73–128.
[7] Tara Zahra: The Great Departure. Mass Migration from Eastern Europe and the Making of the Free World, New York 2016.
[8] Ebd. S. 18.
[9] Ebd.
[10] Ebd., S. 219 f. Siehe auch Rychlík: »Překračování hranic« (Anm. 1), S. 26–36.
[11] Zahra: The Great Departure (Anm. 7), S. 224. Siehe auch Rychlík: »Překračování hranic« (Anm. 1), S. 10.
[12] Ebd., S. 21.
[13] Ebd., S. 24.
[14] Ebd., S. 36.
[15] Ebd., S. 35.
[16] Zahra: The Great Departure (Anm. 7), S. 240.
[17] Ebd., S. 240.
[18] Siehe Rychlík: »Překračování hranic« (Anm. 1), S. 42.
[19] Siehe Zahra: The Great Departure (Anm. 7), S. 242, 252.
[20] Ebd., S. 259.
[21] Rozhodnutí č. 167/1988 Sb., Rozhodnutí prezidenta Československé socialistické republiky o amnestii ze dne 27. října 1988, 27 October 1988, https://www.zakonyprolidi.cz/cs/1988-167?text=amnestie (ges. am 21. Dezember 2021).
[22] ABS, ČVS-VS-2222-S-1977.
[23] Mit »normalizace« wird die Zeit der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung nach dem Einmarsch der Truppen des Warschauer Pakts 1968 bezeichnet, die von 1969 bis zur Samtenen Revolution 1989 datiert wird.
[24] Siehe ABS, ČVS-VS-2222-S-1977, »Usnesení«, 12 July 1977, Vyšetřovatel StB npor. Dušák, StB Praha.
[25] Krajský odbor pasů a víz-Praha, »Záznam«, 9. September 1969 [Unterschrift unlesbar], ABS, VIMV, V-25723 MV, 1 sv.
[26] KS SNB Praha, »Zpráva o prošetření«, 11 December 1969, pplk. Zachlo, ABS, VIMV, V-25723 MV, 1 sv.
[27] Ebd.
[28] Ebd.
[29] Ebd.
[30] Siehe Duane Huguenin: »Mutations des pratiques répressives de la police secrète tchécoslovaque (1956–1968). Du recours à la force au contrôle social« [Die repressiven Praktiken der tschechoslowakischen Geheimpolizei im Wandel (1956–1968). Von der Gewaltanwendung zur sozialen Kontrolle], in: Vingtième Siècle. Revue d'histoire (2007), H. 96, S. 163–177.
[31] Zit. nach Jacques Rupnik: »1968 et les paradoxes du communisme tchécoslovaque« [1968 und die Paradoxien des tschechoslowakischen Kommunismus], in: François Fejtö/Jacques Rupnik (Hg.): Le Printemps tchécoslovaque 1968 [Der tschechoslowakische Frühling 1968], Brüssel 1999, S. 35.
[32] Ebd.
[33] KS SNB Praha, »Zpráva o prošetření«, 11 December 1969, pplk. Zachlo, ABS, VIMV, V-25723 MV, 1 sv.
[34] Krajská správa SNB, Odbor vyšetřování Stb, »Hlášení«, 14 November 1970 [Unterschrift unlesbar], ebd.
[35] Krajská správa SNB, Odbor pasů a víz, Praha, »Hlášení«, 19 November 1970 [Unterschrift unlesbar], ebd.
[36] S. Kimlová, »Posudek na Václava Ouřadu, nar. 5.4.1936 v Praze, bytem Praha 8-Chabry, Tř. Rudé armády 224, t.č. v zahraničí, Početnícká a organizační služba, Podnikové ředitelství, Vodičkova 34, Praha 1, 10 October 1972, ABS, VIMV, V-25723 MV, 1 sv.
[37] ved. útv. pro kádr. a pers. práci Oldříich Dvořák, »Ouřadová Drahomíra, nar. 8.12.1930«, 4 October 1972, Tesla Výzkumný ústav jaderné techniky, Přemyšlení, ebd.
[38] S. Šnajberk, vedoucí odd. 153-NHE, »Pracovně-politické hodnocení«, 4 December 1972, Závodní výbor FZO Motokov, Praha, ebd.
[39] Federální ministerstvo vnitra, Odbor vyšetřování StB Praha, VS-46/8-0/73, 14 June 1973, Výpis z resjtříku trestů: /. Federální ministerstvo vnita, Odbor vyšetřování StB Praha, VS-46/8-0/73, »Žádost o výpis z evidence VB«, 14 June 1973, followed by the answer: authority illegible, Čj. VB 1242/PS-3-73, no record, 19 June 1973, Kpt.Větrevec, ebd.
[40] Vyšetřovatel StB npor. Dušák, ČVS-VS-2222-S-1977, »Usnesení«, 12 July 1977, Správa SNB, odbor vyšetřování StB Praha, ebd.
[41] Vyšetřovatel StB npor. Dušák, ČVS-VS-2222-S-1977, »Žádost o ustanovení obhájce«, 12 July 1977, Správa SNB, odbor vyšetřování StB Praha, ebd.
[42] Advokátní poradna č. 3, JUDr. Jiří Linhart, 19 July 1977, ebd.
[43] Vyšetřovatel StB npor. Dušák, ČVS-VS-2222-S-1977, »Protokol o výslechu svědka«, 23 August 1977, Správa SNB, odbor vyšetřování StB Praha, ebd.
[44] Ebd.
[45] Vyšetřovatel StB npor. Dušák, ČVS-VS-2222-S-1977, »Usnesení«, 9 September 1977, Správa SNB, odbor vyšetřování StB Praha, ebd.
[46] Krajská správa SNB Praha, »Návrh na úlož«, 2 November 1977 [Unterschrift unleserlich], ebd.
[47] Státní notářství pro Prahu 9, Jiřína Hlúžková, 9D 802:83, »Dědictví po Miroslavu Pifflovi«, 7 September 1983, ebd.
[48] Krajská správa SNB, Odbor vyšetřování Stb, »Usnesení«, 18 April 1989, Vyšetřovatel StB ppluk. JUDr. Jaroslav Grygar, ebd.
[49] Tara Zahra: »Travel Agents on Trial: Policing Mobility in East Central Europe, 1889–1989«, in: Past & Present 223 (2014), H. 1, S. 161–193, hier S. 162.
[50] Siehe Huguenin: »Mutations des pratiques« (Anm. 30). Siehe auch Duane Huguenin: »Les jeunes, l’Ouest, et la police secrète tchécoslovaque. Immaturité ou diversion idéologique?« [Die Jugend, der Westen und die tschechoslowakische Geheimpolizei. Unreife oder ideologische Ablenkung?], in: Vingtième Siècle. Revue d'histoire 109 (2011), H. 1, S. 183–200.