Wenn es in sozialistischen Gesellschaften um die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ging, lag der Schwerpunkt vor allem auf der weiblichen Erwerbstätigkeit.[2] Die im Zitat der Überschrift angesprochene Frau Schmidt war eine Mitarbeiterin mittleren Alters und seit 1976 Leiterin des Walzstahllagers im Automobilwerk Eisenach (AWE), einer der zwei Pkw-Produzenten in der DDR und größter Arbeitgeber der Grenzregion Eisenach. In der Betriebszeitschrift des AWE, Der Motor, wird sie in einem Artikel als verantwortungsvolle und leistungsstarke Mitarbeiterin ihres Arbeitsbereiches porträtiert. Sie war demnach Vertrauensfrau, Mitglied der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) und sehr aktiv im »Neuererwesen«. Ihre Arbeitsleistung und das gesellschaftliche Engagement ließen die Autorin oder den Autor des Artikels zu der Auffassung kommen, dass sie damit dem sozialistischen Idealtyp einer werktätigen Frau entspreche.[3] Ähnliche Einschätzungen lassen sich auch in anderen zeitgenössischen Dokumenten in großer Zahl finden, womit auf die Tradition der Arbeiterbewegung verwiesen wird, in der die Arbeit der Frau als Emanzipierung galt.[4] Gleichzeitig tradierten solche Einschätzungen aber (alte) Rollenbilder, die in der DDR öffentlich als überwunden galten.
Frauen galten in der DDR formal als den Männern gleichgestellt und im Vergleich zur Bundesrepublik als viel stärker in das Erwerbsleben integriert. Im Jahr 1989 lag die Frauenerwerbsquote in der DDR bei etwa 91 Prozent, in der Bundesrepublik zeitgleich nur bei etwa 70 Prozent.[5] Die hohe Erwerbsquote in der DDR insgesamt ließ sich dabei vor allem auf das seit 1968 bestehende Recht auf Arbeit zurückführen, aber auch auf die Rolle der Erwerbsarbeit in der Tradition des »Arbeiter-und-Bauern-Staates«. Erwerbsarbeit sollte im SED-Staat nicht nur zur Existenzsicherung beitragen, sondern auch zur Entwicklung »sozialistischer Persönlichkeiten«.[6]
Der zu allen Zeiten bestehende Arbeitskräftemangel sowie die verdeckte Arbeitslosigkeit in der DDR führten zur verstärkten Werbung von Frauen für die Arbeit in Industrie und Verwaltung.[7] Die Erwerbstätigkeit wirkte somit zwar emanzipatorisch, war aber tatsächlich auf die wirtschaftliche Notwendigkeit zurückzuführen.
Um nicht nur die Frauenerwerbsquote, sondern gleichzeitig auch die Geburtenrate zu steigern, musste die SED-Regierung (sozialpolitische) Maßnahmen ergreifen, die eine Gleichheit beruflicher Entwicklungschancen versprachen. Doch in der Praxis waren Frauen gegenüber ihren männlichen Kollegen weiterhin stark benachteiligt.
Dieser Beitrag legt den Fokus auf eben jenes Verhältnis zwischen sozialpolitischen Maßnahmen und der Berufstätigkeit von Frauen, um die bestehenden Ungleichheiten in staatssozialistischen Betrieben zwischen den Geschlechtern deutlich zu machen. Der Blick richtet sich dabei insbesondere auf die Veränderungen nach der politischen Wende 1989 und der Zeit nach der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion. Auf diese Weise soll überprüft werden, warum sich gerade für Frauen die bereits existierenden Ungleichheiten im Prozess der Einigung weiter verschärften, sodass Arbeitnehmerinnen zu den sozialen Verliererinnen des Einigungsprozesses gezählt werden können.[8]
I. Die Rolle der Erwerbsarbeit und der Betriebe in der DDR
Ausgangspunkt und einen wichtigen Erklärungsfaktor der Betrachtungen bilden die sozialistischen Betriebe in der DDR, die im Unterschied zu kapitalistischen Gesellschaften eine weitaus größere gesellschaftliche Funktion übernahmen. Zudem war der Umfang der betrieblichen Sozialpolitik beispielsweise in der Bundesrepublik vom Wohlwollen der Unternehmen abhängig, aufgrund entsprechender Gesetzgebung in der DDR jedoch ein Teil der Gesamtpolitik.[9] Die Arbeitsorte im SED-Staat waren »Vergesellschaftungskerne« und Drehscheiben für soziale Teilhabe, womit sie die außerbetriebliche Lebenswelt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachhaltig beeinflussten.[10]
Die DDR verstand sich ihrem ideologischen Selbstverständnis nach und im Rahmen der Überwindung kapitalistischer Verhältnisse als sozial homogene Gesellschaft ohne soziale Differenzierung.[11] Die Erwerbsarbeit im SED-Staat markierte einen zentralen Bereich für gesellschaftliche Inklusion- und Exklusion. Vor allem diejenigen, die aktiv im Erwerbsleben standen, profitierten von den verschiedenen Versorgungs- und Betreuungsangeboten der volkseigenen Betriebe. Aufgrund dieses Selbstverständnisses kam der Sozialpolitik eine besondere Bedeutung zu.[12] Ihre Sonderstellung wurde schon unter Walter Ulbricht erkannt, damals mussten jedoch noch viele Bereiche der Sozialpolitik zugunsten der wirtschaftlichen Entwicklung zurückgestellt werden.[13]
Mit Erich Honecker erfuhr die Sozialpolitik ab dem Jahr 1971 eine deutliche Aufwertung. Er verfolgte damit mehrere Ziele.[14] Auf die Beschäftigten in den Betrieben sollte erzieherisch und disziplinierend, vor allem aber belohnend eingewirkt werden, um damit größere Mitwirkung und Leistungsbereitschaft zu erreichen. Daneben wollte die SED mit den sozialpolitischen Maßnahmen nicht nur die Parteiherrschaft legitimieren, sondern ihre Herrschaft auch nach außen im Lichte der Systemkonkurrenz sicherstellen.[15] Mit dem Ausbau der sozialen Leistungen sollten nicht zuletzt auch wirtschaftliche Entwicklungen abgefedert werden, wie beispielsweise die Ölpreiskrisen.[16] Die sozialpolitischen Maßnahmen der Honecker-Zeit konzentrierten sich dabei vor allem auf einzelne Großprojekte, wie den Wohnungsbau, das Bevölkerungswachstum durch Förderung familienpolitischer und geschlechtsspezifischer Maßnahmen sowie den damit einhergehenden Ausbau der betrieblichen Sozialpolitik.[17] Priorität besaßen daneben die Deckelung der Mieten und Strompreise sowie der Preise für den Personennahverkehr und die Subventionierung der Mittel des täglichen Bedarfs.[18] Aber auch in anderen Bereichen sollte es Verbesserungen geben, wie zum Beispiel bei den Renten, der medizinischen Versorgung oder dem Angebot von Dienstleistungen, Ersatzteilen oder Konsumgütern.[19]
II. Betriebliche Sozialpolitik
Die betriebliche Sozialpolitik war ein Schwerpunkt der Ära Honecker und sollte zum »Hebel« für die ökonomische Entwicklung des Landes werden.[20] Im Zentrum standen die Arbeits- und Lebensbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, durch deren Verbesserung sich die SED für die forcierte Produktionssteigerung nicht nur größeren Zuspruch und Mitwirkung erhoffte, sondern auch anstrebte, weitere Arbeitskraftreserven auszuschöpfen. Dazu zählte beispielsweise die Beschäftigung von sogenannten ausländischen Vertragsarbeiterinnen und Vertragsarbeitern, aber auch eine verstärkte Werbung um einheimische Kräfte. In Zeitungsannoncen wurde explizit mit dem vielfältigen sozialen Angebot des Betriebes geworben, etwa mit der »vorbildliche[n] Arbeiterversorgung in allen Schichten« oder der »hervorragende[n] kulturelle[n], sportliche[n] und soziale[n] Betreuung«.[21] Da dem Arbeitsort und der Erwerbsarbeit in der DDR seit jeher eine besondere Bedeutung zukam, war die Rückkopplung der sozialpolitischen Maßnahmen an und in die Betriebe eine logische Konsequenz.[22]
Zu den Feldern der betrieblichen Sozialpolitik zählten u. a. die Gesundheits- und Arbeiterversorgung, das betriebliche Wohnungs- und Erholungswesen oder die Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche; daneben der Betriebssport, betriebliche Kulturarbeit sowie die Betreuung ausgeschiedener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.[23] Im Betrieb fungierte primär der »Freie Deutsche Gewerkschaftsbund« (FDGB) als Träger der Sozialpolitik und agierte als »Transmissionsriemen« zwischen den Parteibeschlüssen und der jeweiligen betrieblichen Umsetzung.[24] Für jeden einzelnen Aufgabenbereich, wie beispielsweise den Feriendienst, existierten in den Betrieben entsprechende Kommissionen, die mit Gewerkschaftsmitgliedern besetzt waren und über Teilhabe und Ausschluss beziehungsweise Vergabe- und Wartelisten entschieden. Wer kein Mitglied der Einheitsgewerkschaft war, für den sanken die Aussichten auf einen betriebseigenen Ferienplatz oder verkürzte Wartezeiten auf einen eigenen PKW.[25]
In diesem Sinne war der Betrieb nicht nur für das Einkommen verantwortlich, er übernahm auch die Vergabe von Wohnraum, Urlaubs- und Betreuungsplätzen. Darüber hinaus wurden durch den Arbeitsort vielfältige Versorgungsaufgaben und die Verteilung knapper Konsumgüter, von Fahrzeugen oder Kühlschränken sowie von Dienstleistungen übernommen. Im Leben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nahmen die Betriebe daher einen bedeutenden Platz ein und prägten auch das außerbetriebliche Leben stark. Doch der sozialistische Staat schuf auf diese Weise »eigene« soziale Differenzen und Ungleichheiten. Denn entgegen dem Egalitätsanspruch der DDR konnte zu keiner Zeit jeder gleichermaßen auf diese betrieblichen Sozialleistungen und Versorgungsangebote zurückgreifen. Soziale Ungleichheiten existierten in der DDR aufgrund vielfältiger Faktoren, zum Beispiel aufgrund ethnischer oder religiöser Herkunft, aufgrund der Position in der Gesellschaft, aufgrund des Alters, der körperlichen Verfasstheit, der politischen Loyalität gegenüber der Staatspartei sowie des Geschlechts.[26]
Mit der Ausweitung der sozialpolitischen Maßnahmen seit 1971 unter Erich Honecker verfestigten sich die bestehenden sozialen Unterschiede. Dies lag auch an der Fokussierung auf bestimmte Bevölkerungs- und Beschäftigungsgruppen, wie die (männlichen) Produktionsarbeiter und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Schichten arbeiteten, die durch diese Maßnahmen begünstigt wurden.[27] Gleichzeitig etablierten sich in den 1970er- und 1980er-Jahren neue soziale Ungleichheiten, zum Beispiel gegenüber neuen Beschäftigungsgruppen (z. B. Vertragsarbeiterinnen und Vertragsarbeiter) und aufgrund der politischen Zielstellungen, die wirtschaftliches Wachstum forcierten.
III. Geschlechtsspezifische Ungleichheiten im DDR-Betriebsalltag
Die betriebliche Sozialpolitik umfasste, wie bereits benannt, mehrere Aufgabenbereiche, von denen nicht wenige auf die weiblichen Mitarbeiterinnen abgestimmt waren.[28] Dazu zählten die Arbeiterversorgung, die berufliche Weiterbildung in sogenannten Externatslehrgängen, ein Frauensonderstudium oder die Kinderbetreuung in betriebseigenen Betreuungseinrichtungen.[29]
Sozialpolitische Maßnahmen sahen unter Honecker vor allem die Schaffung neuer Betreuungsangebote für die Kinder der Betriebsangehörigen vor, um die Frauen weiter in die Erwerbstätigkeit zu »drängen«. Die betriebseigenen Kapazitäten wurden ausgebaut und die Betreuungs- an die Arbeitszeiten angepasst. Doch damit konnten nicht alle Schwierigkeiten hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen beseitigt werden. Nicht selten entstanden durch die geschaffenen Betreuungsangebote neue Probleme und Diskrepanzen sowie Druck und soziale Nachteile, wenn die Kinder nicht nach »Plan« betreut wurden. Mitarbeiterinnen, die beispielsweise in entfernteren Betriebsteilen arbeiteten, konnten nicht den betriebseigenen Fahrdienst zu den Betreuungseinrichtungen der Kinder beanspruchen und waren für das Holen und Bringen selbst verantwortlich.[30] Zudem reichten die Betreuungsplätze der Betriebe selten aus, sodass die Kinder häufig in anderen Einrichtungen nahe des eigenen Wohnortes oder doch von den Müttern selbst betreut werden mussten. Um die Geburtenrate zu steigern, unternahm die SED-Regierung weitere Anstrengungen, etwa indem der Schwangerschafts- und Wochenbetturlaub verlängert wurde oder Frauen sich seit 1986 regulär bis zu einem Jahr nach der Geburt des ersten Kindes bei gleichzeitiger Lohnfortzahlung freistellen lassen konnten.[31]
Trotz der sozialpolitischen Verbesserungen, insbesondere für Frauen und Familien, bestand bis zuletzt auch in der DDR eine große Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Durch betriebliche Angebote, wie Einkaufsmöglichkeiten und Kantinen, sollten berufstätige Frauen und Mütter in ihren familiären Aufgaben entlastet werden. Damit wurden jedoch überkommene Rollenvorstellungen weiter verfestigt, wenn etwa in Sonderverkäufen gerade alltägliche Dinge angeboten wurden, die die Frauen im Haushalt entlasten sollten. Frauen bemängelten im Automobilwerk zudem, dass nicht an allen Standorten des Betriebes auf diese Angebote zurückgegriffen werden konnte, denn ein Kantinenessen wurde nicht an allen Produktionsstandorten angeboten. Außerdem existierte die Möglichkeit nach Dienstende einkaufen zu gehen mancherorts gar nicht.[32] In anderen Betriebsteilen waren Verkaufsstellen nicht ausreichend besetzt.[33] Deutlich wurde die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit auch daran, dass etwa die Hälfte der Frauen im Automobilwerk nach dem Babyjahr nicht an den alten Arbeitsplatz zurückkehren wollten und eine Fluktuation in Richtung anderer Betriebe mit anderen Arbeitszeitmodellen zu beobachten war.[34]
In vielen Maßnahmen spiegelt sich die sozialpolitische Sonderstellung des Betriebes: Die männlich dominierte Betriebsleitung und Leitungsebene insgesamt sowie verschiedene Kommissionen entschieden nicht nur individuell, sondern auch willkürlich zum Beispiel darüber, wer bevorzugt einen Betreuungsplatz oder eine Neubauwohnung erhielt, welche Kuren und Ferienreisen von Frauen beansprucht werden konnten, wie die Versorgung im Betrieb beziehungsweise den Betriebsteilen geregelt wurde und letztlich auch, wie die Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen aussah. Die betriebseigenen Betreuungsplätze wurden beispielsweise von Betrieben und Kommunen gemeinsam nach einem Bedarfskatalog vergeben, demzufolge alleinerziehende Frauen und Mütter, die in Schichten arbeiteten, sowie Mütter mit mehreren Kindern bei der Vergabe der Betreuungsplätze bevorzugt berücksichtigt wurden.[35] Die Betriebsleitungen beziehungsweise die Vorgesetzten entschieden zudem darüber, wer ein Studium aufnehmen konnte, wer an einer Weiterbildung teilnehmen durfte oder den Haushaltstag erhielt.[36] Der Haushaltstag konnte seit 1952 und bis 1976 für vollbeschäftigte Mütter und verheiratete Frauen (mit und ohne Kinder) von den Betrieben gewährt werden – die je nach volkswirtschaftlichen Bedingungen einen großen Ermessensspielraum bei der Vergabe besaßen.[37] Seit 1977 konnten auch vollzeitbeschäftigte alleinerziehende Männer mit Kindern bis zum 18. Lebensjahr sowie Frauen ab einem Alter von 40 Jahren unabhängig von ihrem beruflichen beziehungsweise familiären Status einen Haushaltstag beantragen.[38] In der Betriebszeitschrift wurde diese Vergabepraxis des zusätzlichen freien Tages für ältere Frauen, nicht aber für ältere Männer, folgendermaßen begründet: Er sei eine »spezielle Anerkennung der hohen Leistungen von Frauen in allen Bereichen der Volkswirtschaft, mit der zugleich ihrer physischen und psychischen Besonderheiten Rechnung getragen werden soll«.[39] Der Haushaltstag sollte Frauen entlasten, verfestigte aber ebenso die Sichtweise auf das weibliche Geschlecht und überkommene Rollenvorstellungen.[40] Der Kreis der Anspruchsberechtigten für den freien Tag wurde unterdessen bis 1986 immer weiter ausgeweitet. Innerhalb der Betriebe kam es bis zum Ende der DDR entsprechend immer wieder zu Konflikten und Beschwerden diesbezüglich.[41]
Trotz der propagierten Gleichstellung der Geschlechter, der hohen Erwerbsbeteiligung von Frauen und der sozialpolitischen Maßnahmen für Frauen und Familien existierten auch zwischen 1970 und dem Ende der DDR geschlechtsspezifische soziale Ungleichheiten. Die Gleichstellung beruhte auf der vollen Erwerbsbeteiligung der Frauen, wofür männliche Arbeit der Referenzpunkt war. Für die Gleichberechtigung sollten Frauen ebenso wie ihre männlichen Kollegen in Vollzeit und im Schichtregime arbeiten, Teilzeitarbeit war unerwünscht und musste von den Vorgesetzten genehmigt werden.[42] Dennoch wurde es auch in der DDR ein gängiges Arbeitszeitmodell vor allem für Frauen mit Kindern, um sie langfristig an den Betrieb zu binden und den Übergang in ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis zu ebnen.
Überkommene Rollenmodelle hatten auch deshalb weiter Bestand, weil Frauen weiterhin die Hauptverantwortlichen für die – aus heutiger Sicht – Care-Arbeit waren.[43] Im Automobilwerk waren von etwa 10 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gut ein Drittel Frauen. Ihre Meinung artikulierten sie in den verschiedenen Gesprächsformen und Aussprachen sowie in Brigadebüchern und Eingaben. In der Öffentlichkeit und der Betriebszeitschrift wurde stets das Bild der emanzipierten und völlig gleichberechtigten Mitarbeiterin gezeichnet. Nur selten kritisierten Frauen in diesen Medien betriebliche Missstände oder Ungleichheiten. Öffentliche Kritik war insgesamt nicht oder nur in sehr geringem Maße vorgesehen.
Soziale Ungleichheiten und Benachteiligungen bestanden aber weiterhin im Betriebsalltag: vor allem in der tendenziell schlechteren Bezahlung von Frauen gegenüber den männlichen Kollegen oder dem schlechteren Angebot an Aufstiegsmöglichkeiten in der Betriebshierarchie.[44] Der ungleiche Verdienst war vor allem auf die unterschiedliche Qualifikation und die fortbestehende Besetzung von Leitungspositionen mit männlichen Kollegen zurückzuführen, obwohl sich das Bildungsniveau am Ende der Honecker-Ära angeglichen hatte.[45] Dies zeigte sich beispielsweise auch an der Art der Ausschreibung von Lehrstellen oder Leitungspositionen, die Frauen von vornherein von manchen Positionen ausschloss.[46] Unabhängig vom Geschlecht waren gesellschaftliches Engagement und politisches Wohlverhalten maßgeblich für das Erreichen höherer Berufsebenen. Die Doppelbelastung der Frauen führte jedoch nicht selten dazu, dass sie neben den beruflichen und familiären Verpflichtungen nicht bereit waren, sich auch noch politisch und/oder gesellschaftlich zu engagieren. Hinzu kam, dass Frauen häufiger als Männer im Betrieb unter ihren Möglichkeiten eingesetzt wurden, beispielsweise nach der Rückkehr aus dem Babyjahr. Dies hatte nicht nur Auswirkungen auf das Arbeitszeitmodell und damit verbundene finanzielle Zuschläge, sondern wirkte bis in den Ruhestand nach und beeinflusste die Höhe der monatlichen Rente. Frauen hatten ein deutlich höheres Armutsrisiko, das bis in ihre Rentenbiografien im vereinigten Deutschland fortwirkt.[47] Da Frauen insgesamt meistens weniger Erwerbsjahre, u. a. aufgrund von Kindererziehungszeiten, aufwiesen als Männer, weniger verdienten und die Renten nach den letzten 20 Verdienstjahren berechnet wurden, stand einigen Frauen im Ruhestand oft nicht mehr als die Mindestrente zur Verfügung.[48] Dies betraf besonders Frauen, die Kinder hatten und – gewollt oder ungewollt – weniger flexibel auf die Arbeitsaufgaben und -anforderungen reagieren konnten. Besonders schwierig war der Arbeitsalltag für Alleinerziehende, die trotz der sozialpolitischen Maßnahmen unter enormer Belastung standen.
Gegenüber den männlichen Kollegen waren Frauen folglich in vielerlei Hinsicht sozial benachteiligt. Dies zeigte sich neben den genannten Beispielen auch bei der Vergabe von Konsumgütern wie Pkw, denn hier entschieden nicht nur die Arbeitsleistung und der Bedarf. Sie hing vor allem auch vom politischen Wohlwollen und der Übernahme von bestimmten Tätigkeiten jenseits des Arbeitsplatzes ab. Klar im Vorteil waren hier insgesamt männliche, in Schichten arbeitende Produktionsarbeiter, die darüber hinaus auch bereit waren, gesellschaftspolitische Funktionen zu übernehmen.[49]
In den Genuss ebensolcher Vorteile kamen allenfalls Frauen, die in Vollzeit und im Mehrschichtsystem arbeiteten und politisches sowie gesellschaftliches Engagement zeigten. Damit waren sie Frauen, die in Teilzeit- und Normalschichtregimen arbeiteten, in puncto Prämien, Urlaub oder Rentenzahlungen überlegen. Geschlechtsspezifische Ungleichheiten existierten nicht nur auf finanzieller und sozialer Ebene, sondern auch symbolisch: Darauf verweist zum Beispiel die wiederholte Darstellung von Frauen als sexualisierte Objekte im Betriebsalltag des Automobilwerks. Nicht nur auf Postern innerhalb der Arbeitsbereiche, sondern auch in der Betriebszeitschrift wurden Frauen auf der letzten Seite oft nahezu unbekleidet und mit zweideutigen Bildunterschriften abgelichtet.[50] Neben diesen Darstellungen existierten in der Betriebszeitschrift außerdem Extraseiten »für die Frau«, auf denen vermeintlich nützliche Tipps zum Kochen oder Nähen gegeben wurden und die im Sinne der Rollenverteilung ausschließlich die Frauen ansprachen.[51]
Trotz allem gab es auch einige Männer, die sich gegenüber jenen den Frauen zugestandenen Möglichkeiten im Betrieb benachteiligt fühlten.[52] Frauen erhielten gesonderte Lerntage und -stunden für das Studium und Weiterbildungen, dazu Prämien für den Abschluss der Facharbeiterausbildung oder zum Frauentag. Die Mitarbeiterinnen erhielten auch die Möglichkeit, während der Arbeitszeit an frauenspezifischen Lehrgängen teilzunehmen und einkaufen zu gehen.[53] Diese Angebote richteten sich ausschließlich an Frauen, weil ihnen aufgrund ihrer Mehrbelastung durch die Care-Arbeit auf diese Weise Erleichterung verschafft werden sollte. Zwar lässt sich nachweisen, dass auf verschiedenen Ebenen im Betrieb und vonseiten der Politik versucht wurde, geschlechtsbezogene Ungleichheiten zu reduzieren und Chancengleichheit herzustellen. Gleichzeitig führten diese Bemühungen aber zu anderen Benachteiligungen oder verstärkten bestehende.
Dass sich an den geschlechtsspezifischen Ungleichheiten bis zum Ende der DDR nur wenig änderte, belegen auch zahlreiche Eingaben und Beschwerden in den Betrieben. Wiederholt wurden darin ebenjene Probleme thematisiert und damit die Hoffnung auf eine Lösung durch den Betrieb verbunden.[54] Trotz der bis zuletzt existierenden immanenten Ungleichheiten wurden gerade die sozialpolitischen Maßnahmen, die durch die Betriebe bereitgestellt wurden, für Frauen aus der DDR nach 1989 zu einem wesentlichen Faktor für weitere berufliche Chancen.[55] Der Verlust der betriebszentrierten Versorgung beeinflusste die Möglichkeiten der Weiter- oder Wiederbeschäftigung von Frauen aus der DDR nach 1989 wesentlich.
IV. Transformation sozialer Ungleichheiten seit 1989
Der politische Wandel 1989 und mit ihm die wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen seit 1990 veränderten und beeinflussten auch die sozialpolitische Stellung des Betriebes, dem bis zuletzt wichtigsten sozialen Ort und »zentralen Vergesellschaftungskern« der DDR-Gesellschaft.[56] Im Prozess der deutschen Einheit wurden soziale Ungleichheitsverhältnisse transformiert. DDR-spezifische Ungleichheiten verschwanden zum Teil, jedoch entstanden auch eine Reihe neuer Benachteiligungen. Die hier umrissenen sozialpolitischen Leistungen, die über die Betriebe bereitgestellt wurden, hatten bis zuletzt und nicht nur für weibliche Betriebsangehörige einen hohen Stellenwert, der auch nach 1989 für Identifikation mit dem und Zugehörigkeit zum Arbeitsplatz sorgte.[57]
Mit der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom 1. Juli 1990 wurde beschlossen, dass die sozialstaatlichen Institutionen der Bundesrepublik auf die ehemalige DDR übertragen werden sollten, was bedeutete, dass die betriebszentrierte Sozialpolitik in der DDR schrittweise abgelöst würde.[58] Unklar war jedoch, ob und welche Bereiche der DDR-Sozialpolitik in das vereinte Deutschland übernommen werden sollten oder könnten. Viele Einrichtungen, die der Betrieb betreut hatte, gingen infolgedessen in kommunale oder private Trägerschaft über. Durch die Sozialunion und letztlich durch Betriebsschließungen ging die betriebszentrierte soziale Versorgung quasi über Nacht verloren, was zu einer weitreichenden Verlusterfahrung vieler Ostdeutscher führte. Die Jahre 1990 und 1991 waren für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch eine Unübersichtlichkeit unterschiedlicher Erfahrungswelten und eine nur schwer überschaubare Parallelität sozialer, lebensweltlicher und politischer Veränderungen geprägt.
Grundsätzlich lassen sich für bestimmte Beschäftigungsgruppen, insbesondere im Betrieb aber auch allgemein in der Gesellschaft, nicht nur Brüche oder Verbesserungen, sondern auch Kontinuitäten feststellen.[59] Teilweise erhebliche Verbesserungen ihrer sozialen Lage erfuhren im Prozess der Einigung vor allem Rentnerinnen und Rentner, »Rehabilitande« sowie Opfer des SED-Regimes.[60] Berufstätige Frauen sahen sich hingegen häufig mit Verschlechterungen und teilweise neuen (Armuts-)Risiken konfrontiert. Infolge des Mauerfalls und in der Transformationsphase verschlechterten sich ihre Erwerbschancen teilweise drastisch; schnell wurden sie zu »Wendeverliererinnen«.[61] Dies traf auch für einen Großteil der Arbeiterinnen im AWE zu. Nachdem die Produktion des »Wartburgs« im Automobilwerk Eisenach im April 1991 eingestellt wurde, stieg die Arbeitslosenquote in der Stadt auf über 20 Prozent, über 70 Prozent davon waren Frauen.[62]
Alleinerziehende, ältere Frauen sowie Frauen mit betreuungspflichtigen Kindern waren von den Folgen der »Wiedervereinigung« stärker betroffen als Frauen ohne Kinder und solche im mittleren Alter. Der Verlust betriebseigener Betreuungs- und Versorgungsangebote stellte sich besonders für weibliche Beschäftigte als Nachteil dar, weil diese die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bisher deutlich vereinfacht hatten, wenngleich bis 1989 auch auf diesem Gebiet immer eine Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage bestanden hatte. Nun beschleunigte sich dieser Umstand jedoch und nahm bisher unbekannte Ausmaße mit weitreichenden Folgen an. Mitarbeiterinnen des Betriebes fürchteten sich vor dem Verlust des Arbeitsplatzes, wenn die Betreuung der Kinder nicht mehr gesichert werden könnte, wie eine Mitarbeiterin des AWE-Lagers im Dezember 1990 in der Betriebszeitschrift berichtete: »Ich möchte unbedingt meinen Arbeitsplatz behalten, mein Mann ist zurzeit arbeitslos [...]. Weiterhin wünsche ich mir, dass meine Kinder auch 1991 in die Krippe bzw. Kindergarten gehen können.«[63] Nicht zu vernachlässigen erscheint auch in diesem Kontext, dass die Kosten für die Kinderbetreuung bisher vom Betrieb übernommen wurden und die Eltern nur einen kleinen Beitrag für die Verpflegung entrichten mussten. Hinzu kam, dass nicht wenige Frauen des Betriebes selbst in den sozialen und Versorgungseinrichtungen beschäftigt waren, die nun überall zuerst aus den Betrieben ausgegliedert oder ganz geschlossen wurden.[64]
Der Rückgang von sozialer Absicherung durch die Betriebe beeinflusste auch die Chancen des beruflichen Wiedereinstieges auf dem gesamtdeutschen Arbeitsmarkt in negativer Weise, denn Frauen wurden so zu einer unsicheren betriebswirtschaftlichen Komponente. Männer hatten deshalb bedeutend bessere Chancen, nach dem Verlust des Arbeitsplatzes auch ohne Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen eine Neuanstellung zu finden.[65] Frauen sahen sich dagegen häufiger von den Begleiterscheinungen des marktwirtschaftlichen »Aufbau Ost« betroffen, sie nahmen öfter Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in Anspruch und wurden nolens volens häufiger in die Rolle der Hausfrau und Mutter zurückgedrängt, um den Arbeitsmarkt zu entlasten.[66]
[1] Zitat in der Überschrift aus: Der Motor vom 19. März 1984, S. 10.
[2] Siehe Dieter Dowe/Karlheiz Kuba/Manfred Wilke: FDGB-Lexikon, Berlin 2009, Eintrag von Peter Hübner: Frauenförderung, 28. Januar 2010, library.fes.de/FDGB-Lexikon/texte/sachteil/f/Frauenf%F6rderung.html (ges. am 21. Januar 2021).
[3] Der Motor vom 19. März 1984, S. 10.
[4] Siehe Rainer Gries/Silke Satjukow: Von Menschen und Übermenschen, in: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ), Beilage zur Zeitung »Das Parlament« (2002), H. 17, S. 39–46.
[5] Siehe Jessica Lindner-Elsner/Ronny Grundig: Arbeitsbeziehungen und soziale Ungleichheit – Die Arbeitsgesellschaft der DDR, bpb.de/themen/deutsche-einheit/lange-wege-der-deutschen-einheit/504568/arbeitsbeziehungen-und-soziale-ungleichheit-die-arbeitsgesellschaft-der-ddr/#node-content-title-0 (ges. am 16. Mai 2023).
[6] Ebd.
[7] Siehe Christoph Kleßmann: Arbeiter im »Arbeiterstaat« DDR, Erfurt 2014, S. 63.
[8] Siehe Beatrix Bouvier: Die DDR – ein Sozialstaat? Sozialpolitik in der Ära Honecker. Veröffentlichungen des Instituts für Sozialgeschichte e.V., Braunschweig, Bonn 2002, S. 297.
[9] Siehe Rüdiger Gerlach: Betriebliche Sozialpolitik im historischen Systemvergleich. Das Volkswagenwerk und der VEB Sachsenring von den 1950er bis in die 1980er Jahre, Stuttgart 2014, S. 11–13.
[10] Siehe Martin Kohli: Die DDR als Arbeitsgesellschaft? Arbeit, Lebenslauf und soziale Differenzierung, in: Hartmut Kaelble/Jürgen Kocka/Hartmut Zwahr (Hg.): Sozialgeschichte der DDR, Stuttgart 1994, S. 31–61, hier S. 43 f.
[11] Siehe Christoph Lorke: »Soziale Ungleichheit und soziale Ungerechtigkeit«: Kinderreiche Familien in der DDR, bpb.de/geschichte/zeitgeschichte/deutschlandarchiv/206153/soziale-ungleichheit-und-soziale-ungerechtigkeit-kinderreiche-familien-in-der-ddr (ges. am 26. Mai 2021).
[12] Siehe Hans Günter Hockerts: Einführung, in: ders. (Hg.): Drei Wege deutscher Sozialstaatlichkeit. NS-Diktatur, Bundesrepublik und DDR im Vergleich, München 1998, S. 17.
[13] Siehe Peter Skyba/Christoph Boyer: Gesellschaftliche Strukturen und sozialpolitische Denk- und Handlungsfelder, in: Christoph Boyer/Klaus-Dietmar Henke/Peter Skyba (Hg.): Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland seit 1945. 1971–1989 Deutsche Demokratische Republik – Bewegung in der Sozialpolitik, Erstarrung und Niedergang, Baden-Baden 2008, S. 67–115.
[14] Ebd., hier S. 70.
[15] Siehe Christoph Boyer: Das Wirtschafts- und Sozialrecht im Steuerungs- und Stabilisierungskonzept der SED. Die Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik in den achtziger Jahren, in: Deutschland Archiv 36 (2003), H. 4, S. 626–639.
[16] Siehe André Steiner: Bundesrepublik und DDR in der Doppelkrise europäischer Industriegesellschaften; zum sozialökonomischen Wandel in den 1970er-Jahren, in: Zeithistorische Forschung/Studies in Contemporary History 3 (2006), H. 3, S. 342–362.
[17] Siehe Peter Hübner: Betriebe als Träger der Sozialpolitik, Betriebliche Sozialpolitik, in: Boyer/Henke/Skyba (Hg.): Geschichte der Sozialpolitik (Anm. 13), S. 705–738, hier S. 705 f.
[18] Siehe Kohli: Die DDR (Anm. 10), S. 46.
[19] Siehe Boyer: Das Wirtschafts- und Sozialrecht (Anm. 15), S. 633.
[20] Siehe Bouvier: Die DDR (Anm. 8), hier S. 69.
[21] Das Volk vom 30. April 1976.
[22] Siehe Bouvier: Die DDR (Anm. 8), S. 69.
[23] Siehe Gerlach: Betriebliche Sozialpolitik (Anm. 9), S. 16–18.
[24] Boyer: Das Wirtschafts- und Sozialrecht (Anm. 15), S. 633.
[25] Siehe Abteilung Justitiar: Arbeitsrechtsverfahren gegen VEB AWE wegen Ausgleichszahlungen, 10.06.1982, Archiv der Stiftung Automobile Welt Eisenach (im Folgenden: Aawe), 30.8.2 1726.
[26] Siehe Lindner-Elsner/Grundig: Arbeitsbeziehungen (Anm. 5).
[27] Siehe Jens Gieseke: Die egalitäre DDR? Staatssozialistische Intersektionalität und der lange Schatten des Intershops, in: Eva Maria Gajek/Christoph Lorke (Hg.): Soziale Ungleichheit im Visier. Wahrnehmung und Deutung von Armut und Reichtum seit 1945, Frankfurt a. M., New York 2016, S. 163–180, hier S. 163–166.
[28] Siehe Boyer: Das Wirtschafts- und Sozialrecht (Anm. 15), S. 634.
[29] Siehe VEB Automobilwerk Eisenach: Betriebskollektivvertrag 1985, Aawe, hier S. 31.
[30] Siehe Brigadebuch der Hauptabteilung Forschung und Entwicklung – Abteilung Neukonstruktion: Aussprache der Frauen mit der Abteilungsleitung TKE, 1977, Aawe.
[31] Siehe Giesela Helwig/Babara Hille: Familien-, Jugend- und Altenpolitik. Familienpolitik, in: Boyer/Henke/Skyba: Geschichte der Sozialpolitik (Anm. 13), S. 474–507, hier S. 493 f.
[32] Siehe Brigadebuch der Hauptabteilung Forschung und Entwicklung – Abteilung Neukonstruktion: Aussprache mit den Frauen, 7. März 1973, Aawe.
[33] Siehe VEB Automobilwerk Eisenach: Betriebskollektivvertrag 1973, Aawe, hier S. 49.
[34] Siehe Rat des Bezirks Erfurt: Maßnahmenplan zur Sicherung des Arbeitskräftebedarfs für die Betriebe Automobilwerk Eisenach und Kraftfahrzeugwerk »Theo Neubauer« Gotha für 1985 einschließlich der Organisation der sozialistischen Hilfe gegenüber dem Automobilwerk Eisenach bis 31.12.1984, 8.10.1984, Landesarchiv Thüringen – Hauptstaatsarchiv Weimar (im Folgenden: LATh – HStA Weimar), Bezirkstag und Rat des Kreises Erfurt Nr. 038002, hier S. 199r.
[35] Siehe Rat der der Wartburgstadt Eisenach: Ratgeber für den Bürger, 1.5.1975, Aawe.
[36] Siehe Hans Günter Hockerts: Grundlinien und soziale Folgen der Sozialpolitik in der DDR, in: Kaelble/Kocka/Zwahr: Sozialgeschichte der DDR (Anm. 10), S. 519–544, hier S. 533.
[37] Siehe Bouvier: Die DDR (Anm. 8), S. 272 f.
[38] Siehe Der Motor vom 4. Juli 1978, S. 6.
[39] Ebd., S. 6.
[40] Siehe Annegret Schüle: Industriearbeit als Emanzipationschance? Arbeiterinnen im Büromaschinenwerk Sömmerda und in der Baumwollspinnerei Leipzig, in: Gunilla-Friederike Budde (Hg.): Frauen arbeiten. Weibliche Erwerbstätigkeit in Ost- und Westdeutschland nach 1945, Göttingen 1997, S. 100–120, hier S. 109.
[41] Siehe ZGBL: Antrag auf Gewährung eines Hausarbeitstages, 19.9.1984, Aawe, 30.8.2 1390.
[42] Siehe Christine von Oertzen/Almut Rietzschel: Das »Kuckucksei« Teilzeitarbeit. Die Politik der Gewerkschaften im deutsch-deutschen Vergleich, in: Budde: Frauen arbeiten (Anm. 40), S. 212 und 241.
[43] Unter Care-Arbeit wird das Sich-sorgen-und-kümmern als Tätigkeit summiert, wozu auch die Kinderpflege- und Erziehung zählen. Ein Wesensmerkmal der Care-Arbeit ist, dass sie in der Regel unentgeltlich erbracht wird. Siehe dazu: Care-Arbeit, Bundeszentrale für politische Bildung, 15.11.2018, bpb.de/themen/familie/care-arbeit/ (ges. am 16. Mai 2023); Christiane Kuller: Who cares? Gender, poverty and welfare in West Germany, in: Lutz Raphael (Hg.): Poverty and welfare in modern German History, New York 2017, S. 172–196.
[44] Siehe Winfried Süß: Soziale Sicherheit und soziale Ungleichheit in wohlfahrtsstaatlich formierten Gesellschaften, in: Frank Bösch (Hg.): Geteilte Geschichte. Ost- und Westdeutschland 1970–2000, Bonn 2015, S. 153–193, S. 172.
[45] Siehe Ina Merkel: Leitbilder und Lebensweisen von Frauen in der DDR, in: Kaelble/Kocka/Zwahr: Sozialgeschichte der DDR (Anm. 10), S. 359–383, S. 372.
[46] Siehe Anna Kaminsky: Frauen in der DDR, Erfurt 2014, S. 43.
[47] Siehe Michael Schwartz: Frauen und Reformen im doppelten Deutschland. Zusammenhänge zwischen Frauenerwerbsarbeit, Abtreibungsrecht und Bevölkerungspolitik um 1970, in: Konrad Jarausch (Hg.): Das Ende der Zuversicht? Die siebziger Jahre als Geschichte, Göttingen 2008, S. 196–213, S. 199.
[48] Siehe Christoph Lorke: Von Anstand und Liederlichkeit. Armut und ihre Wahrnehmung in der DDR (1961–1989), in: Zeithistorische Forschung/Studies in Contemporary History 10 (2013), H. 10, S. 199–218.
[49] Siehe Jens Gieseke: Soziale Ungleichheit im Staatssozialismus. Eine Skizze, in: Zeithistorische Forschung/Studies in Contemporary History 10 (2013), H. 2, S. 171–198.
[50] Siehe Der Motor vom 25. August 1986, S. 16 oder Der Motor vom 12. Juli 1987, S. 16.
[51] Siehe Der Motor vom 19. März 1984, S. 10 oder Der Motor vom 23. Mai 1978, S. 6.
[52] Siehe Henrike Voigtländer: »Ist der Mann denn plötzlich eine Null?« – Frauenrechte und Männergefühle in Betrieben der DDR, in: Ingrid Artus u. a. (Hg.): Arbeitskonflikte sind Geschlechterkämpfe. Sozialwissenschaftliche und historische Perspektiven, Münster 2020, S. 199–212.
[53] Siehe Helwig/Hille: Familien-, Jugend- und Altenpolitik (Anm. 31), S. 497.
[54] Siehe Brigadebuch des Büros für Neuererwesen, 1990, Aawe.
[55] Siehe Bouvier: Die DDR (Anm. 8), S. 297.
[56] Kohli: Die DDR (Anm. 10), S. 43.
[57] Gunilla-Friederike Budde: Einleitung: Zwei Welten? Frauenerwerbsarbeit im deutsch-deutschen Vergleich, in: dies.: Frauen arbeiten (Anm. 40), S. 7–17, hier S. 11.
[58] Siehe Winfried Süß: Was bleibt vom »Modell Deutschland«? Sozialpolitik und soziale Ungleichheit in der vereinigten Bundesrepublik, in: Martin Sabrow (Hg.): Die schwierige Einheit, Leipzig 2016, S. 63–79, S. 66.
[59] Siehe Christoph Lorke: Von alten und neuen Ungleichheiten. »Armut« in der Vereinigungsgesellschaft, in: Thomas Großbölting/Christoph Lorke (Hg.): Deutschland seit 1990. Wege in die Vereinigungsgesellschaft, Stuttgart 2017, S. 271–294, S. 279.
[60] Siehe Süß: Modell Deutschland (Anm. 58), S. 76 f.
[61] Lorke: Von alten und neuen Ungleichheiten (Anm. 59), S. 281.
[62] Siehe Thüringer Allgemeine vom 14. August 1991, S. 5.
[63] Der Neue Motor vom 17. Dezember 1990, S. 3.
[64] Siehe Automobilwerk Eisenach GmbH: Sozialplan 2. Halbjahr ʼ90, Eisenach, 18. Juli 1990, S. 11.
[65] Siehe Thüringer Allgemeine vom 27. August 1992, S. 15.
[66] Siehe Karl Ulrich Mayer/Heike Solga: Lebensverläufe im deutsch-deutschen Vereinigungsprozess, in: Peter Krause/Illona Ostner (Hg.): Leben in Ost- und Westdeutschland. Eine sozialwissenschaftliche Bilanz der deutschen Einheit 1990–2010, Frankfurt a. M. 2010, S. 39–56, S. 46 f.