JHK 2024

Zwischen Frauenemanzipation, Friedenssicherung und wirtschaftlichen Zwängen

Die propagandistische Legitimation des Mutter- und Kinderschutzgesetzes von 1950 in der DDR

Jahrbuch für Historische Kommunismusforschung | Seite 37-58 | Metropol Verlag

Autor/in: Lukas Grawe

Als die Deutsche Demokratische Republik im Jahr 1949 gegründet wurde, hatten zwei verheerende Weltkriege tiefe Narben innerhalb der Gesellschaft des jungen sozialistischen Staates hinterlassen. Vor allem die Auswirkungen der erst vier Jahre zurückliegenden weltweiten kriegerischen Auseinandersetzungen waren zu dieser Zeit noch omnipräsent. Neben den psychischen und physischen Wunden bei Kriegsteilnehmern und Zivilbevölkerung hatte der Zweite Weltkrieg nachhaltige wirtschaftliche, soziale und nicht zuletzt auch bevölkerungspolitische Folgen, welche die Zusammensetzung der ostdeutschen Bevölkerung nachhaltig veränderten. In der DDR standen »Millionen von gefallenen Soldaten und zivilen Opfern des (Bomben-)Krieges« einer »massenhaften Zuwanderung von Flüchtlingen und Vertriebenen, mehrheitlich Frauen und ältere Menschen, gegenüber«. Folglich war die Gesellschaft der SBZ und der frühen DDR »von Überalterung, einem weiblichen Übergewicht in der Generation der Kriegsteilnehmer, einem niedrigen Geburtenniveau und hoher Säuglingssterblichkeit« geprägt.[1]

Angesichts dieser Problemlage bemühte sich die DDR-Führung, Wirtschafts-, Bevölkerungs- und Familienpolitik miteinander zu verbinden, um eine klassenlose Gesellschaft zu formen, in der die Unterschiede zwischen Mann und Frau eingeebnet waren. Frauen sollten demnach gleichzeitig Arbeiterinnen und Mütter sein,[2] denn auf beides war der junge sozialistische Staat dringend angewiesen. Die Angst vor den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der millionenfachen Kriegsverluste war allgegenwärtig, zumal die Sowjetische Militäradministration eine schnelle Produktionssteigerung forderte.[3] Um diese Quadratur des Kreises zu vollbringen und die ehrgeizigen Produktionsziele des Fünfjahresplans zu erfüllen, verabschiedete die provisorische Volkskammer der DDR Ende September 1950 das »Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau«.[4] Während finanzielle Unterstützungsleistungen gewissermaßen als Anreiz für Gebärleistungen fungierten, sollte der Ausbau von Kinderkrippen und -gärten Frauen die Aufnahme der Erwerbsarbeit ermöglichen. Familie und Beruf sollten fortan miteinander vereinbar sein und weibliche Lebensläufe an jene der Männer angeglichen werden.[5]

Das Gesetz setzte damit nicht nur die Vorgaben der Verfassung um, die von der Gleichberechtigung von Mann und Frau sprach, sondern knüpfte hinsichtlich einiger seiner Beweggründe – Vereinbarkeit von Mutterschaft und Erwerbstätigkeit, um Produktionsziele erfüllen zu können – auch an Motive des NS-Mutterschutzgesetzes aus dem Jahr 1942 an.[6] Pronatalistisch-bevölkerungspolitische, sozialhygienische und frauenemanzipatorische Elemente wurden somit gebündelt,[7] um die beiden Leitlinien des frühen SED-Staates – Produktion und Reproduktion – in die Tat umsetzen zu können.[8] Zugleich reihte sich das Mutter- und Kinderschutzgesetz der DDR in einen langfristigen Trend ein, wonach sich der Stellenwert der Sozialpolitik von »bloßer Fürsorge und Risikoabsicherung zur Daseinsvorsorge und zur Gestaltung gesamtgesellschaftlicher Lebensverhältnisse« verschob.[9] Auch sollte das Gesetz den Anspruch der DDR auf eine neue Gesellschaftsordnung unterstreichen, die sich von der kapitalistischen Bundesrepublik abhob.[10] Gerade auf sozialpolitischem Gebiet war seit Gründung der beiden deutschen Staaten eine regelrechte Systemkonkurrenz entbrannt, die sich in den Kampf der beiden antagonistischen Blöcke im beginnenden Kalten Krieg einfügte.[11]

Die historische Forschung hat sich bereits mehrfach mit der Verbindung von Wirtschafts- und Familienpolitik in der DDR auseinandergesetzt, allerdings lediglich am Rande mit dem Mutter- und Kinderschutzgesetz von 1950.[12] Häufig wurden dabei eine bloße Aufzählung der umgesetzten Maßnahmen und ihre ideologische Einordnung vorgenommen. Weniger beachtet wurde bislang die Frage, wie die politische Führung der DDR das Gesetz propagandistisch legitimierte, um es der eigenen Bevölkerung nahezubringen und sich gegenüber der kapitalistischen Bundesrepublik als überlegenes System zu präsentieren. Dieser Frage nimmt sich der vorliegende Beitrag an, wobei zunächst die Entstehung und die Bestimmungen des Gesetzes erläutert werden sollen, ehe in einem zweiten Schritt die öffentlichkeitswirksame Legitimation sowie die darauffolgende Propagandakampagne analysiert werden, die das Gesetz begleiteten. Im Mittelpunkt steht dabei die Phase der »Popularisierung«, d. h. der Bekanntmachung und Propagierung des Gesetzes.

I. Genese und Inhalte des Gesetzes

Ein ausgedehnterer Schutz von Frauen und werdenden Müttern sowie die Gleichberechtigung von Mann und Frau waren Forderungen, die aus den Reihen der organisierten Arbeiterschaft und von Feministinnen bereits um die Jahrhundertwende gestellt worden waren. Auch in der SBZ keimten unmittelbar nach Kriegsende derartige Hoffnungen auf weitergehende gesetzliche Bestimmungen zugunsten von Frauen auf, zumal bis auf Weiteres das NS-Mutterschutzgesetz aus dem Jahr 1942 in Kraft blieb – freilich ohne den NS-ideologischen Wortlaut.[13] Funktionärinnen konnten sich dabei die Ängste aufgrund der massiven Kriegsverluste zunutze machen, war ein wirtschaftlicher Wiederaufbau doch nur mit einer ausreichenden Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter machbar.[14] Doch erst Ende 1949, nach der Gründung der DDR, begannen erste Vorarbeiten, um einen Nachfolger für das NS-Mutterschutzgesetz zu erlassen, dessen Inhalte sich mit den Zielen der DDR-Sozialpolitik deckten.[15]

Anfang 1950 übernahm der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD) die Federführung bei der Entwicklung eines Frauengesetzes.[16] Die 1947 gegründete Massenorganisation umfasste 1950 etwa eine halbe Million Mitglieder und hatte es sich zur Aufgabe gemacht, die Gleichberechtigung der Frauen zu erkämpfen, den Frieden zu sichern und für eine fortschrittliche Entwicklung in Kultur und Erziehung sowie für soziale Lebensbedingungen einzutreten.[17] War der Bund in den Jahren nach der Gründung zunächst noch unabhängig und um die Einbeziehung sämtlicher politischer Strömungen in der SBZ bemüht, fungierte er ab 1950 als willfähriges Organ und Vehikel der SED. Unter seiner Bundesvorsitzenden, der SED-Abgeordneten und ehemaligen Widerstandskämpferin Elli Schmidt,[18] war es fortan die Daseinsbestimmung des DFD, »die Politik der führenden Staatspartei SED in die bei ihr organisierten Frauenkreise zu übertragen und dort umzusetzen«.[19]

Nachdem das Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen erste Gesetzesentwürfe vorgelegt hatte,[20] und ein Beschluss des SED-Politbüros im Februar 1950 ein neues Gesetz ankündigte, das die in der Verfassung verankerte Gleichberechtigung und die gesellschaftliche Stellung der Frau absichern würde,[21] überreichte der DFD dem Ministerpräsidenten der DDR, Otto Grotewohl, öffentlichkeitswirksam zum Internationalen Weltfrauentag am 8. März einige grundlegende Forderungen, welche Bestimmungen ein Frauenschutzgesetz umfassen solle.[22] Der DFD-Entwurf betonte wesentlich stärker als bisherige Entwürfe das vorrangige Ziel, Frauen in die Arbeitswelt einzubeziehen.[23] Auf der Grundlage dieser Vorschläge arbeiteten die Frauenabteilung des Politbüros der SED, der DFD-Vorstand und das Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen einen neuen Entwurf aus, der am 20. Mai 1950 vorlag.[24] Die Sowjetische Kontrollkommission (SKK) lehnte diesen jedoch mit der Begründung ab, es handele sich bei dem Entwurf nicht um ein Gesetz, das konkrete Bestimmungen enthält, sondern lediglich um eine Deklaration.[25] Nach mehrmaliger Überarbeitung billigte die SKK Ende Juni einen aktualisierten Entwurf, sodass Ende August der endgültige Text fertiggestellt werden konnte.[26]

Das »Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau« wurde am 27. September 1950 einstimmig durch die provisorische Volkskammer der DDR angenommen und verabschiedet. Es reihte sich dabei in ein ganzes sozialpolitisches Maßnahmenbündel ein, das die DDR-Führung im Jahr 1950 auf den Weg brachte.[27] Seine Präambel legte bereits die Kernpunkte öffentlichkeitswirksam fest. Die Verfassung habe zwar schon die Gleichberechtigung propagiert, doch um diese auch zu verwirklichen und die antifaschistisch-demokratische Ordnung weiter zu festigen, sei »eine noch größere und aktivere Teilnahme der Frau am gesellschaftlichen Leben erforderlich. Daher müssen weitere Maßnahmen getroffen werden, die nicht nur die rechtlichen, sondern auch die tatsächlich noch bestehenden Ungleichheiten beseitigen.«[28] Ausführlich thematisierte die Einleitung auch die pronatalistischen Bestimmungen des Gesetzes. Kinder seien schließlich »die Zukunft der Nation, und deshalb ist die Sorge um die Kinder, die Festigung der Familie und die Förderung des Kinderreichtums eine der vornehmsten Aufgaben unseres demokratischen Staates. Kinderreichen Familien und alleinstehenden Müttern, die durch den Krieg oder aus anderen Gründen an einer Eheschließung gehindert wurden, ist durch geldliche Unterstützung und durch Schaffung sozialer Einrichtungen eine weitgehende Hilfe zu gewähren.«[29]

Das Gesetz zerfiel in vier Hauptteile. Der erste, bevölkerungspolitische Teil (§§ 1–11) legte staatliche Hilfen für Mütter fest und versprach den Ausbau von Kindergärten. Die Förderung des Kinderreichtums geschah durch finanzielle Geburts- und Kinderbeihilfen, während die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen, Schwangerenberatungsstellen und Müttererholungsheimen die Mütter entlasten sollte.[30] Umstritten war dabei die in § 11 vorgesehene Wiedereinführung des Abtreibungsverbots. Konnten Frauen bis dahin auch anhand einer sozialen Indikation eine Abtreibung vornehmen lassen, war dies fortan nur noch aus medizinischen Gründen möglich.[31] Teil zwei (§§ 12–18) befasste sich mit der Neuregelung des Ehe- und Familienrechts und sollte in erster Linie die Gleichberechtigung von Mann und Frau innerhalb der Familie fördern. Allerdings beschränkte sich das Gesetz auf das Postulat, dass »die Eheschließung die übrigen Rechte der Frau, und zwar insbesondere das auf eigene Berufstätigkeit nicht schmälern dürfe«.[32] Die Gleichberechtigung von Frauen innerhalb der wirtschaftlichen Produktion und ihre berufliche Förderung waren Gegenstand des dritten Gesetzesabschnitts (§§ 19–25), wobei den »physischen Besonderheiten der Frau« mehr Rechnung getragen werden sollte. Neben hygienischen Einrichtungen sollten mehr Kinderbetreuungsplätze dafür sorgen, dass Frauen von ihrem Wunsch, einen Beruf zu ergreifen, nicht durch erzieherische Pflichten abgehalten wurden.[33] Zuletzt proklamierte das Gesetz in seinem vierten Abschnitt (§§ 26–29) die Beteiligung von Frauen am staatlichen, politischen und gesellschaftlichen Leben, berief sich dafür aber nur auf sehr vage gehaltene Bestimmungen.[34]

II. Propagandistische Legitimation

Die Behandlung des Gesetzes in der Volkskammer

Nach dem vorangegangenen »Genehmigungsverfahren«, bei dem sowohl SED als auch Sowjetische Militäradministration ihr Plazet zum Gesetzesentwurf erteilt hatten, war die Zustimmung durch die provisorische Volkskammer lediglich eine Formsache. Ministerpräsident Otto Grotewohl, der bereits seit der Übergabe des DFD-Memorandums in die Arbeiten am Gesetz involviert war,[35] nutzte das Parlament nun als propagandistisches Forum, um die Grundzüge und Intentionen des Entwurfs zu erläutern und eine ideologische Einordnung vorzunehmen. Da anzunehmen ist, dass Grotewohl bereits zuvor eine spätere Veröffentlichung seiner Rede durch die Presse abgesegnet hatte, waren seine Worte nicht nur an die Abgeordneten der Volkskammer gerichtet, sondern an die gesamte Bevölkerung der DDR. Der DFD verteilte bei seinen in den folgenden Monaten abgehaltenen Propagandaversammlungen unter dem Titel »Gesunde Familie – Glückliche Zukunft« sogar eine knapp 50-seitige Broschüre, in der die komplette Rede abgedruckt war.[36]

Grotewohl eröffnete seine Ausführungen mit einem Auszug aus der Präambel des Gesetzesentwurfs und wies darauf hin, dass dieser dazu gedacht sei, die in der Verfassung verankerte Gleichberechtigung von Mann und Frau zu verwirklichen. Der Staat müsse alles dafür tun, »damit die Frau ihre Aufgabe als Bürgerin und Schaffende mit ihren Pflichten als Frau und Mutter vereinbaren kann«.[37] Nahtlos ging Grotewohl damit zu den Auswirkungen der hohen Kriegsverluste über. Zahlreiche Männer im besten Alter seien gefallen, sodass diese für den Wiederaufbau des Landes ausfielen und die DDR nun einen Frauenüberschuss verwalten müsse. Allein deshalb sei es »von grundsätzlicher Bedeutung, was der Staat an besonderer Hilfe für Mütter und Kinder leistet, wobei der Förderung des Kinderreichtums besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muß«.[38] Gegen den kapitalistischen Westen ging Grotewohl dabei in die Offensive: Während man in den USA »jede zusätzliche Geburt als zusätzliches Kanonenfutter« betrachte, bewerte die Staatsführung der DDR »jede zusätzliche Geburt als eine neue Kraft des Volkes auf dem Wege zum friedlichen Wohlstande«.[39] Den Thesen von Thomas Robert Malthus, der im 18. Jahrhundert auf die Gefahr einer Überbevölkerung hingewiesen hatte,[40] erteilte Grotewohl hingegen eine Abfuhr. Für die DDR gebe es nur eine Gefahr, »nämlich daß wir mit den Möglichkeiten nicht mitkommen! Darum müssen wir unsere Bevölkerung quantitativ steigern und qualitativ verbessern.«[41]

Grotewohl ließ es sich auch nicht nehmen, die optimale Größe einer sozialistischen Familie festzulegen. Zwei Kinder pro Familie seien nicht mehr ausreichend, es müssten mindestens drei sein. Ausdrücklich wandte sich der Ministerpräsident im Anschluss gegen naheliegende Vergleiche mit der NS-Zeit: »Die faschistische Bevölkerungspolitik diente dem Kriege und dem Untergang, unsere Bevölkerungspolitik dient dem Frieden und dem Wohlstand.«[42] Um möglichst viele gesunde Kinder heranwachsen zu sehen, verbessere das Gesetz den Arbeitsschutz für Frauen. Zugleich schränke es Schwangerschaftsabbrüche ein, indem die soziale Indikation fortan verboten werde. Grotewohl betonte, die wirtschaftliche Lage habe sich im Sozialismus derart gebessert, »daß wir die Frauen von der grausamen Notwendigkeit befreien können, Verzweiflungsschritte zu tun. Das Problem der sozialen Indikation löst sich selbst auf in einer Gesellschaft, deren Sorge den Menschen von der Wiege bis zur Bahre umfaßt.«[43] Hier fanden sich somit bereits erste Hinweise auf die kommende »Fürsorgediktatur«.[44]

Im Hinblick auf die Vorgaben des Fünfjahresplans sei es zudem erforderlich, mehr Frauen für die Arbeit in der Produktion zu gewinnen. Ziel des Gesetzes sei es, Frauen besser auszubilden, damit diese nicht nur subalterne Tätigkeiten ausführen müssten, sondern schon bald auch als Facharbeiterinnen fungieren könnten. Dabei müsse »alles getan werden, um das Leben der werktätigen Frauen zu erleichtern, sie von den zermürbenden Nebenbelastungen, wie Waschen, Flicken und Sorge um die Beaufsichtigung der Kinder, freizumachen, damit sie ihrer beruflichen und gesellschaftlichen Weiterbildung mehr Zeit widmen« könnten. Hier setze das Gesetz mit neuen Regelungen und Maßnahmen an.[45]

In der folgenden Aussprache äußerten sich alle in der Volkskammer vertretenen Parteien zum Gesetz und stimmten dabei in die Lobeshymnen Grotewohls ein. Die Vorsitzende des DFD, Elli Schmidt, verwies auf die Leistungen der deutschen Frauen in der Nachkriegszeit, als diese ohne ihre gefallenen oder in Kriegsgefangenschaft weilenden Männer die Trümmer des Krieges beseitigen und den Staat wieder aufbauen mussten. Lobend äußerte sich Schmidt auch über die Maßnahmen für Kinderreiche und grenzte sich dabei – ähnlich wie zuvor Grotewohl – von den geburtenfördernden Verordnungen des NS-Regimes ab.[46] Die SED-Abgeordnete Edith Baumann sah in dem Gesetz sogar »mehr als ein Gesetz der Hilfe, des Schutzes und der Wahrung der Rechte der Frau. Es wird zur Grundlage, in Deutschland eine neue Frauengeneration zu entwickeln.« Auch die Vertreterinnen und Vertreter der anderen Parteien äußerten sich zustimmend, ebenso der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB). Folglich wurde der Entwurf einstimmig angenommen, ehe unter großem Beifall eine Delegation des DFD den Saal betrat und einige Frauen aus der Bevölkerung öffentlichkeitswirksam der Regierung ihren Dank überbrachten.[47] Insgesamt hatte die Behandlung des Gesetzes in der provisorischen Volkskammer somit bereits den Rahmen für die folgende Propagandakampagne vorgegeben, da sie die dort vorgebrachten Argumentationsmuster aufgriff und ausbaute.

Die Kampagne in der Presse

Schon im April 1950 hatte Ministerpräsident Grotewohl im Rahmen der Kampagne zur Popularisierung des Gesetzes der Arbeit auf dem 3. Bundeskongress des DFD ein Gesetz über die gesellschaftliche Stellung der Frau angekündigt und dieses als kommende »Magna Charta der Frauen« bezeichnet.[48] Auch der DFD hatte dem SED-Parteiorgan Neues Deutschland, der »schärfsten Waffe der Partei«,[49] vorab wiederholt Informationen über die baldige Verabschiedung gesetzlicher Maßnahmen zugunsten von Frauen geliefert.[50] Nun, im September 1950 konnte die Presse endlich Vollzug melden. Noch während die Volkskammer am 27. September 1950 über den Gesetzesentwurf abstimmte, konnten die Bürgerinnen und Bürger der DDR bereits in der Zeitung von der bevorstehenden Verwirklichung des Gesetzes lesen. Die stellvertretende Vorsitzende des DFD, Käthe Kern,[51] die maßgeblich an der Gesetzesgenese beteiligt war, schilderte in der Zeitung Neues Deutschland ausführlich die neuen Regelungen, zählte die kommenden staatlichen Unterstützungsleistungen auf und verwies einmal mehr auf die Überlegenheit des sozialistischen Staates gegenüber der Bundesrepublik. Kern betonte: »Das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau wird der Frau nicht nur ihre volle Entfaltung im politischen und wirtschaftlichen Leben ermöglichen. Es sichert ihr auch eine glückliche Mutterschaft und staatliche Hilfe bei der Erziehung ihrer Kinder im Geiste des Friedens, des Fortschritts und der Demokratie.«[52]

Einen Tag später zitierte die Zeitung in großem Umfang aus den Reden Grotewohls und Schmidts in der Volkskammer und reservierte dafür die komplette dritte Seite.[53] Der Ministerpräsident, so hob der Artikel auf der Titelseite ausdrücklich hervor, sei bei seiner Rede immer wieder vom »brausenden Applaus« der anwesenden Parlamentarier und der eigens eingeladenen Frauendelegation unterbrochen worden. Zugleich druckte die Zeitung auf dem Titelblatt ein Bild ab, das eine freudestrahlende Mutter mit ihrem Kind zeigte und mit »Mutter und Kind in Glück und Frieden« unterschrieben war.[54] Auch die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes wurden unter Angabe der betreffenden Paragrafen in der Ausgabe wiedergegeben.[55] An den folgenden Tagen konnte die Zeitung sogar bereits mit den ersten Stimmen aus der Bevölkerung aufwarten, die sich natürlich nur lobend zu den neuen Regelungen äußerten.[56] Andere Tageszeitungen der DDR stimmten in den Lobgesang des SED-Parteiorgans mit ein. »Nun wird auch die Bäuerin Zeit finden, alle wichtigen politischen und kulturellen Veranstaltungen zu besuchen, gute Bücher zu lesen und sich mehr als bisher um die Erziehung ihrer Kinder zu kümmern«, hieß es am 28. September im Leitartikel des Bauern-Echos,[57] während der Nacht-Express von einer »der großartigsten gesetzgeberischen Maßnahmen in der Deutschen Demokratischen Republik« sprach.[58]

Zurückhaltender als der Großteil der Presse agierte zunächst die Die Frau von heute, das offizielle Organ des DFD. Die ab April 1950 wöchentlich erscheinende Zeitschrift sollte im Wesentlichen den Willen der SED unter der weiblichen Bevölkerung popularisieren und musste dabei den Spagat bewältigen, zugleich den Interessen ihrer Leserinnen zu entsprechen.[59] Unter der Überschrift »Was wir uns wünschten, wurde Gesetz!« erläuterte die Ausgabe vom 13. Oktober 1950 reportageartig die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes und begann dabei mit einem fiktiven Dialog zweier Frauen. Diese bedauerten, dass sie keine berufliche Tätigkeit aufnehmen könnten, da sie nicht wüssten, wie sie dann ihre Kinder betreut und den Haushalt organisiert bekämen. »Das waren Gespräche von vorgestern«, betonte die Zeitschrift, denn mithilfe des neuen Mutter- und Kinderschutzgesetzes sei es allen Frauen möglich, Kindererziehung und Berufstätigkeit zu vereinen.[60]

Dass die wichtigste ostdeutsche Frauenzeitschrift sich bislang nur spärlich mit dem Gesetz auseinandergesetzt hatte, erregte unter den führenden DFD-Funktionärinnen Missmut. Anlässlich einer Kommissionssitzung Anfang November 1950 erhob Elli Schmidt den Vorwurf, dass die Die Frau von heute das »Gesetz bisher nur in einer Nummer behandelt hätte. Künftig muss jede Nummer das Gesetz enthalten.«[61] Jenny Matern, Präsidiumsmitglied des DFD sowie einflussreiche Staatssekretärin und stellvertretende Ministerin für Gesundheitswesen,[62] gab der Zeitschrift den Rat, bei weiteren Artikeln zum Gesetz »Tatsachen zu bringen und nicht durch die rosarote Brille zu schauen«. Es müsse unbedingt vermieden werden, Versprechungen zu machen, die später nicht eingehalten werden könnten. Auch Käthe Kern sprach sich für Verbesserungen aus und forderte von der Die Frau von heute vermehrte »ideologische Aufbauarbeit«. In den folgenden Wochen bemühte sich die Redaktion der Frauenzeitschrift, die kritischen Forderungen des DFD-Präsidiums zeitnah umzusetzen. Immer wieder nahmen Artikel auf unterhaltsame Weise Stellung zum Gesetz und beantworteten die in der Bevölkerung auftretenden häufigsten Fragen. Nicht selten übernahmen hochrangige Funktionärinnen die Antworten, wie beispielsweise Jenny Matern oder Käthe Kern.[63]

Die Pressekampagne zugunsten des Mutter- und Kinderschutzgesetzes wurde auch zu Beginn des Jahres 1951 mit beinahe ungeminderter Intensität fortgesetzt, ehe sich ab dem zweiten Quartal des Jahres der Fokus auf die Berichterstattung über die Umsetzung der Maßnahmen verschob. Die Phase der Propagierung des Gesetzes schloss gewissermaßen ein neuerlicher Leitartikel im Neues Deutschland ab, der vor allem die Angriffe abwehren sollte, die aus der Bundesrepublik gegen das Mutter- und Kinderschutzgesetz vorgebracht worden waren. Westdeutsche Zeitungen hatten der Regierung der DDR »kühles, militärisches Zweckdenken«, bei dem die Frau »in erster Linie Produktions-Faktor« sei, und ein Anknüpfen an die »hitlersche Bevölkerungspolitik« attestiert.[64] Die Zeitung Neues Deutschland griff diese Artikel auf und betonte: »Vielleicht gibt es aber Menschen, die gedankenlos nachplappern, was gerade die USA-Barbaren, die in Korea Mütter und Kinder bestialisch ermorden, an schmutzigen Verleumdungen gegen unsere Bevölkerungspolitik durch ihre deutschen Sprachrohre verbreiten, indem sie verlogene ›Vergleiche‹ mit der Nazizeit anstellen.« Diese seien vollkommen unzutreffend. Jede Mutter, »der man ihren Sohn im faschistischen Krieg entrissen hat, die ihr von Bomben zerfetztes oder von Trümmern erschlagenes Kind beweinte, weiß, was das faschistische Regime von den deutschen Müttern forderte: Kanonenfutter für Raub, Mord und Überfall auf friedliche Völker.« In der DDR bedeute Bevölkerungspolitik hingegen Frieden und Wohlstand.[65] Noch seien nicht alle Forderungen des neuen Gesetzes erfüllt, doch »wenn alle Frauen in der Deutschen Demokratischen Republik aktiv mitarbeiten, und wenn sie das schon Erreichte gegen die größten Feinde ihrer Kinder, die USA-Imperialisten und ihre deutschen Handlanger, die Brandstifter eines neuen Krieges, verteidigen, dann gehen sie und ihre Kinder einer hellen und glücklichen Zukunft entgegen«.[66]

Das Engagement des DFD

Flankiert wurde die Kampagne in der Presse durch eine Flut an Versammlungen, die vom DFD organisiert wurden. Schon 24 Stunden nach der öffentlichen Verkündung des Gesetzes hielten die DFD-Kreisverbände erste Veranstaltungen ab,[67] in deren Rahmen das Gesetz und seine wichtigsten Bestimmungen erläutert wurden. Derartige Versammlungen gaben dem DFD die Möglichkeit, das Gesetz in die ideologischen Ansichten der SED einzubetten und die Maßnahmen als soziales Geschenk der Regierung an die Bevölkerung zu verkaufen. Öffentlichkeitswirksam vertrat die Massenorganisation dabei den Standpunkt, dass die Verwirklichung des Gesetzes nur möglich sei, »wenn sein Inhalt zum Allgemeingut und Impuls für die tägliche Arbeit« werde. Deshalb sei »die Kenntnis dieses großzügigen Gesetzes Vorbedingung«.[68] Die Funktionärinnen des DFD wandten sich ausdrücklich nicht nur an ihre Mitglieder, sondern besprachen das Gesetz auch im Rahmen von eigens einberufenen Versammlungen oder Wahlversammlungen, in Versammlungslokalen der Nationalen Front, auf Betriebsversammlungen (häufig in Verbindung mit dem FDGB), Elternversammlungen, Elternseminaren und Hausfrauen-Nachmittagen. Bis Februar 1951 erreichten die DFD-Funktionärinnen auf diese Weise mehr als 600 000 Frauen (und auch einige Männer).[69] Besonders viele Veranstaltungen wurden dabei bereits im Oktober 1950 abgehalten, um bei dieser Gelegenheit nicht nur das Gesetz vorzustellen, sondern um zugleich Werbung für die Blockparteien bei der anschließenden ersten Volkskammerwahl am 15. Oktober zu machen.[70] Diese war weder frei noch demokratisch, wurde aber von einer regelrechten Propagandakampagne begleitet.[71]

Die Propagandaveranstaltungen liefen in der Regel stets nach dem gleichen Schema ab: Die örtliche DFD-Kreisvorsitzende moderierte den Abend, übergab das Wort zunächst an die lokalen Würdenträger von Partei und Staat und leitete im Anschluss zum Ehrengast des Abends über – in größeren Städten oder industriellen Zentren zumeist ein Mitglied des DFD-Bundesvorstands.[72] Ehe die Bestimmungen des Gesetzes unter die Lupe genommen wurden, eröffneten alle Rednerinnen und Redner ihre Ausführungen mit ideologischen Abschnitten. Es leuchtet ein, dass sich diese im Falle der Popularisierung des Mutter- und Kinderschutzgesetzes vor allem um die Rolle der Frau in der Vergangenheit und im neuen sozialistischen Staat drehten.

Nicht nur der Ablauf der Versammlungen, sondern auch der Aufbau der programmatischen Reden blieb dabei weitgehend gleich. In einem ersten Schritt wurde ein Blick in die Vergangenheit gewagt und der Kampf der Frauen für mehr Rechte und für einen besseren Arbeitsschutz geschildert, wobei die Rednerinnen die Entbehrungen der Frauen in der Kaiserzeit und in der Zeit des Nationalsozialismus besonders pointiert hervorhoben. Elli Schmidt eröffnete ihre Rede am 6. Oktober 1950 beispielsweise mit einer rhetorischen Frage: »Nun, hat es schon einmal in der Geschichte Deutschlands so etwas gegeben, dass die Frauen Wünsche und Forderungen an ihre Regierung richten konnten, dass ihre Wünsche erfüllt werden und dass aus diesen Wünschen und Forderungen ein Gesetz gemacht wird?« Die Antwort gab sie gleich selbst: »So etwas hat es in der Vergangenheit noch nicht gegeben. Bisher war es so, dass die Frauen gerade gut genug waren, billige und willige Arbeitskräfte zu sein. Die Frauen durften Kinder gebären, die dann später auf den Schlachtfeldern für imperialistische Interessen verbluten mussten. Forderungen und Wünsche der Frauen wurden niemals erhört.«[73] Erst die Befreiung vom Hitler-Faschismus durch die »ruhmreiche Rote Armee« habe einem Teil Deutschlands neue Möglichkeiten eröffnet. Die Annahme des Gesetzes über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau schaffe nun Abhilfe gegen die Entrechtung der Frauen und sei als eine sozialistische Tat von historisch einmaliger Größe zu bewerten.[74] »Mit diesem Gesetz«, so formulierte es auch Bundessekretärin Erna Schäfer im Rahmen einer anderen Versammlung, »hat ein seit über 40 Jahren geführter Kampf der deutschen Frauen um ihre Gleichberechtigung seine Erfüllung gefunden«.[75]

Daran anschließend ordneten die Rednerinnen die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes ideologisch ein. Bei dem Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau handele es sich um ein Gesetz, das nicht »vom grünen Tisch aus geschaffen […], sondern mit der Bevölkerung erarbeitet, mit der Bevölkerung zum Beschluss geführt und mit der Bevölkerung auch zusammen durchgeführt« worden sei.[76] Schmidt zitierte gerne einen Ausspruch Grotewohls, der in Anlehnung an die Übergabe der DFD-Forderungen häufig betonte: »Das Gesetz ist eigentlich kein Gesetz der Regierung, das ist ein Gesetz, das ihr Frauen selbstgemacht habt!«[77] Durch die Schaffung von Kindergartenplätzen, Frauenberatungsstellen sowie weiteren Erleichterungen sei der Frau erstmals die Möglichkeit gegeben, »voll verantwortlich an der Mitgestaltung unseres wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Lebens teilzunehmen,« so Schäfer.[78] Nur wenn die Frau sich mehr Mitspracherechte sichere, sei ein weiterer Krieg zu vermeiden. Schließlich – so warnten alle Rednerinnen wiederholt – bereite die »Bonner Marionettenregierung«[79] bereits einen neuerlichen Waffengang vor, dieses Mal sogar mit Atomwaffen. Derart hochstilisiert, erschienen die Frauen als Subjekte mit historischer Verantwortung, sodass sie sich dieser friedenssichernden Botschaft kaum entziehen konnten.[80] Ihnen waren nicht nur die Aufgaben der Friedenssicherung zugedacht, sondern auch eine aktive Rolle als »Mitgestalterinnen des Sozialismus«.[81] Die Kampagne fungierte somit auch als Katalysator zur beschleunigten sozialistischen Bewusstseinsbildung.[82]

Der Vergleich mit der Bundesrepublik spielte dabei eine zentrale Rolle und durfte in keiner öffentlichen Verlautbarung fehlen. Im Systemwettbewerb wähnte sich das SED-Regime zu diesem frühen Zeitpunkt auf der Siegerstraße, schließlich befand sich der westdeutsche Sozialstaat noch im Aufbau. Auch entfaltete die Bundesrepublik bis dahin nur eine geringe wirtschaftliche Anziehungskraft. Das Mutter- und Kinderschutzgesetz fügte sich in ein umfangreiches Maßnahmenbündel ein, das in dichter Folge während des Jahres 1950 verabschiedet wurde und der DDR zunächst einen sozialpolitischen Vorsprung gegenüber der Bundesrepublik verschaffte.[83] Der Historiker Michael Lemke spricht in diesem Zusammenhang von der SED-»Illusionsphase«, da sich die DDR-Führung in den Jahren zwischen 1949 und 1951 durchaus deutschlandpolitische Chancen ausrechnete.[84]

Häufig spielten DFD-Funktionärinnen auf das Grundgesetz an, das auch einen Gleichberechtigungspassus enthielt. Anders als der Staatsführung der DDR fehle es der Adenauer-Regierung jedoch am Willen, diese Gleichberechtigung auch in reale Gesetze einfließen zu lassen. Beliebtes Stilmittel war zudem die Thematisierung der vermeintlichen Amerikahörigkeit, der Remilitarisierung und der unzureichenden Bewältigung der NS-Vergangenheit in Westdeutschland. So griff Schmidt in ihrer Rede die Vorbereitungen der bundesdeutschen Entscheidungsträger zur Verabschiedung eines eigenen Mutterschutzgesetzes auf. »Die Bonner Marionettenregierung befasst sich zur Zeit nach Berichten ebenfalls mit einem sogenannten Mutterschutzgesetz«, betonte die DFD-Vorsitzende. »In diesem Gesetz – es klingt fast wie ein Hohn – wird vorgeschlagen, einen Kündigungsschutz für Männer auszusprechen, deren Frauen schwanger sind.«[85] Angesichts des Koreakrieges und der Pläne zu einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft gehe es Adenauer lediglich darum, »die Söhne der westdeutschen Mütter in die imperialistischen Söldnerheere zu pressen. Das ist also der Mutterschutz in Westdeutschland: Massengräber für die Söhne.«[86] Insofern ließ sich das DDR-Mutter- und Kinderschutzgesetz wirkungsvoll als Gesetz für den Frieden verkaufen, zumal die Menschen nach dem bisher erfolgten Wiederaufbau wieder etwas zu verlieren hatten.

Eine letzte zentrale Rolle spielte in den Reden stets die Begründung der finanziellen Unterstützungsmaßnahmen für kinderreiche Mütter und Familien. Hier ging es den Rednerinnen und damit dem SED-Regime in erster Linie darum, sich von der nationalsozialistischen Rassen- und Bevölkerungspolitik abzugrenzen,[87] auch wenn sich die DFD-Denkschriften nicht selten eines Vokabulars bedienten, das an die NS-Zeit erinnerte.[88] »Das Wort ›kinderreich‹ hat für uns alle einen bitteren Nachklang«, betonte daher auch Schmidt. »Wir wissen, dass gerade Hitler es war, der den Kinderreichtum verordnet hat, weil er Soldaten brauchte.« Doch während der von Hitler propagierte Kinderreichtum zur Vernichtung der deutschen Nation geführt habe, wollen die Frauen in der DDR nun »Kinder gebären, die in Demokratie und Frieden leben. Die Zukunft unserer Kinder wird gesichert sein, wenn unser Volk mit aller Kraft in der Nationalen Front des demokratischen Deutschland für die Einheit unseres Vaterlandes und für den Frieden kämpft.«[89]

Auch wenn das Gesetz im Rahmen der Versammlungen größtenteils zufrieden und begeistert aufgenommen wurde, musste sich der DFD stellenweise auch mit Kritik auseinandersetzen. Diese entzündete sich vor allem an der Verschärfung des Abtreibungsrechts, die das Mutter- und Kinderschutzgesetz in § 11 einführte. Hier galt es aus Sicht der SED-Führung, rasch eine Antwort zu finden, zumal die Kreisvorstände des DFD die Bundesleitung frühzeitig um Rat fragten, was auf kritische Nachfragen zur Abschaffung der sozialen Indikation entgegnet werden sollte.[90] Angesichts der Unterstützungssätze für kinderreiche Mütter wurden Vorwürfe von Frauen laut, man werde zum Gebären gezwungen, das sei vergleichbar mit den Umständen im »Dritten Reich«.[91] In Wildau in Brandenburg kam es anlässlich einer Veranstaltung gar zu Tumulten, da sich die anwesenden Frauen vehement gegen den § 218 aussprachen und unter dem Motto »Wir sind Arbeitstiere aber keine Frauen […] Für ein monatliches Kindergeld von 20,- DM können wir kein Kind ernähren« ihrem Ärger Luft machten.[92]

Funktionärinnen vom DFD und von der SED reagierten auf kritische Stimmen mit einer intensivierten »Aufklärungsarbeit« und verwiesen auf die positiven Maßnahmen, die das Gesetz enthalte. Sie versuchten die enttäuschten Frauen davon zu überzeugen, »daß wir staatlicherseits jetzt doch alles Mögliche schon getan haben, um eine Geburt zu erleichtern«. Und sie beharrten darauf, »daß unser Volk erneuert werden muß, nicht – wie Hitler es damals gesagt hat – um Soldaten für den Krieg zu schaffen, sondern um wirklich eine natürliche Erneuerung unseres Volkes zu einem Weiterbestand in der Zukunft zu schaffen«.[93] Auch der Vorstand des DFD-Landesverbands Mecklenburg entgegnete auf derartige Vorbehalte, »dass ein grosser Unterschied bestände, wenn ein Hitler sich Kanonenfutter heranziehen wollte, und wenn wir jetzt den Kindernachwuchs für einen friedlichen Aufbau und zur Hebung des Lebensniveaus brauchen und dass wir durch den Krieg sehr viel Ausfälle hätten und einen gesunden Nachwuchs brauchen«.[94]

Um die zahlreichen Funktionärinnen zu schulen, verteilte der DFD-Bundesvorstand Schriften, die zu den häufigsten Nachfragen die passenden Antworten vorgaben.[95] Dazu zählten nicht nur Fragen nach den einzelnen Leistungen des Gesetzes, sondern auch solche ideologischer Natur. Hier legten SED und DFD besonderen Wert darauf, dass ihre Funktionärinnen auf dem Boden der vorgegebenen Linie blieben und überzeugend den Standpunkt der Partei vertreten konnten. Immer wieder wurden dabei die Gegensätze zur Vergangenheit beschworen. Misstrauen, ob die Regierung der DDR die Maßnahmen auch umsetzen könne, sei nicht angebracht, habe sie doch bewiesen, »daß Gesetze, Verordnungen und Pläne nicht nur auf dem Papier stehen, sondern ihre Durchführung durch den Willen und die Mitarbeit aller demokratischen Kräfte auch gewährleistet ist«.[96]

Um die wichtigsten Fragen auch in schriftlicher Form aufzugreifen, veröffentlichte der DFD schließlich noch die Broschüre Frauen fragen – der DFD antwortet, die nicht nur für die interessierte Bevölkerung gedacht war, sondern zugleich als Schulungsmaterial für Funktionärinnen diente.[97] Abseits der Propagandareden bemühte sich die Massenorganisation aber auch, neue Medien in die Propagandakampagne miteinfließen zu lassen. Während das Verteilen von Broschüren und Merkblättern bereits ein gängiges Mittel war, um der Bevölkerung Informationen zu vermitteln, führten einige Kreisverbände Propagandafilme auf, welche die wichtigsten Fragen rund um die Bestimmungen des Gesetzes beantworten sollten.[98]

Laufend wurde die Kampagne und ihre Wirkung evaluiert. Am 7. November 1950 erließ das DFD-Bundessekretariat eine detaillierte Arbeitsanleitung zur weiteren »Popularisierung« des Gesetzes. Dieses sei »[n]iemals losgelöst von der gesamtpolitischen Aufgabe« zu behandeln.[99] Die bisherigen Maßnahmen wurden ausdrücklich gelobt, zugleich aber auch noch weiter formalisiert. So sei stets auf die große gesellschaftspolitische Bedeutung des Gesetzes hinzuweisen, um von der »bisher ziemlich einseitigen Betrachtung der materiellen Punkte fortzuführen«. Der DFD-Führung kam es somit vor allem darauf an, der Bevölkerung die ideologischen Gesichtspunkte der Reform näherzubringen, während die finanziellen Leistungen gewissermaßen für sich sprachen. Dabei sei vor allem eine Gegenüberstellung der Entwicklung des Mutterschutzes in Westdeutschland und anderen kapitalistischen Ländern auf der einen Seite mit der Entwicklung in der DDR und der Sowjetunion auf der anderen Seiten vorzunehmen.[100] Die Kampagne sei unter allen Umständen auf allen verfügbaren Kanälen fortzusetzen, schwerpunktmäßig in Betrieben mit hoher weiblicher Belegschaftszahl. Zudem seien Mütter- und Kinderberatungsstellen zu popularisieren und erreichte Erfolge bei der Umsetzung des Gesetzes sofort propagandistisch auszunutzen. Zugleich wies der Bundesvorstand seine unterstellten DFD-Stellen an, im Rahmen der Versammlungen neu aufgekommene Diskussionsfragen nach Berlin zu senden, damit sich die Zentrale mit diesen auseinandersetzen könne.[101]

Elli Schmidt brachte als erste Vorsitzende des DFD die bevorstehenden Aufgaben im Rahmen einer Strategiebesprechung mit weiteren Funktionärinnen Ende Oktober 1950 noch einmal prägnant auf den Punkt: »Starke Popularisierung des Gesetzes in jedem Dorf, in jeder Stadt. Kontrolle muss sein, ob auch durchgeführt [sic]. Eigene Initiative zum Gesetz entwickeln – starke Zusammenarbeit mit FDGB und Abt. Mutter und Kind. Daher wichtig, schnelle Herausgabe einer Arbeitsanleitung.«[102] Der DFD stellte zu diesem Zweck weiteres Referentenmaterial zur Verfügung und richtete eine zentrale Kommission ein, welche die Umsetzung des Gesetzes überwachen sollte. Intensiviert werden sollte darüber hinaus die Zusammenarbeit mit dem FDGB, um mehr Frauen zur Arbeit in Fabriken animieren zu können.[103] Zuletzt schweifte der Blick des DFD auch nach Westdeutschland. »Alle Voraussetzungen für die Gleichberechtigung der Frau sind erst in einem Drittel Deutschlands geschaffen worden«, betonte der DFD-Rechenschaftsbericht und sah damit die selbst gesteckte Aufgabe noch nicht als erfüllt an. »Wir kämpfen dafür, dass auch unsere Schwestern in Westdeutschland die gleichen Möglichkeiten für ihre Entwicklung erhalten. Das ist nur in einem einheitlichen, friedliebenden, demokratischen Deutschland möglich. […] Die gesellschaftliche Stellung der Frau und Mutter in der Deutschen Demokratischen Republik ist wegweisend für die Zukunft aller deutschen Frauen. Sie verleiht den westdeutschen Frauen Kraft und Stärke in ihrem Kampf gegen die Remilitarisierung Westdeutschlands, in ihrem Kampf um die Einheit unseres Vaterlandes.«[104] Der Schwerpunkt der DFD-Propaganda verschob sich somit im Laufe des Jahres 1951 von der Popularisierung des Gesetzes hin zur Kontrolle der Umsetzung. Im Fokus stand dabei zwar die Umsetzung innerhalb der DDR, doch der DFD intensivierte auch seine Kontakte zur Bundesrepublik,[105] schließlich befand sich die »Illusionsphase« des SED-Regimes im Wettkampf der Systeme auf ihrem Höhepunkt.

Die Jubiläen des Gesetzes

»Es kommt darauf an, die Gesetze nicht in Vergessenheit geraten zu lassen«, betonte die für Agitation und Propaganda zuständige Bundessekretärin des DFD, Inge Meyer,[106] anlässlich einer Kundgebung zum 5. Jahrestag des Gesetzes. »Man darf nicht annehmen, daß sie ja jeder kennen muß, sondern man muß ständig den Frauen darüber Aufklärung geben, Vorträge über ihren Sinn, ihren Inhalt und ihre Erfüllung halten.«[107] SED und DFD nutzen somit die wichtigen Jahrestage, um die Inhalte des Gesetzes noch einmal ins Gedächtnis zu rufen. Bereits das fünfjährige Bestehen des Gesetzes im Jahr 1955 nahm die DDR-Führung zum Anlass, um eine erste Bilanz zu ziehen und das Erreichte zu evaluieren. Während interne Berichte durchaus noch Verbesserungspotenzial erkannten und dies auch deutlich ansprachen,[108] lesen sich die für die Öffentlichkeit bestimmten Artikel und Denkschriften als einzige Erfolgsgeschichte. Die Frau von heute begann ihren ebenfalls von Meyer geschriebenen Beitrag mit der Aussage einer Arbeiterin aus der Bundesrepublik: »Ich bin eine Mutter von fünf Kindern. Sie sind im Alter von 19, 16, 15, 13 und 12 Jahren. Ich will nicht, daß Blank meine Söhne bekommt. Wir westdeutschen Kollegen haben es drüben sehr schwer. Ich bin Stanzerin und arbeite 54 Stunden in der Woche. Mein Verdienst beträgt 298 Mark im Monat. Ich muß am Tag zweitausendmal ein Gewicht von 32 Pfund heben. Ist das nicht Ausbeuterei? Es ist auch unverschämt, daß wir als Stanzerinnen bei gleicher Leistung 69 Pfennig weniger Akkordstundenlohn bekommen als die Männer.«[109]

Der Vergleich mit Westdeutschland war somit auch anlässlich der Gesetzesjubiläen allgegenwärtig, zumal die DDR-Führung nach den Ereignissen des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 und einer zunehmenden Republikflucht dringend auf Erfolgsmeldungen angewiesen war.[110] Zugleich sollte der Bevölkerung vor Augen geführt werden, was die Regierung alles leistete und welche Fortschritte beim Aufbau des Sozialismus erzielt worden waren. Das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau, aber auch die Sozialpolitik allgemein, fungierten auf diese Weise nicht nur als Gegenmodell zur Bundesrepublik, sondern auch als wichtiges Propagandainstrument, um politische Legitimation herzustellen und sich der Loyalität der Bevölkerung zu versichern.[111] Allein mit Repression war die SED-Diktatur auf Dauer nicht zu erhalten, dies war den Entscheidungsträgern bewusst. Output-Legitimität in Form sozialpolitischer Leistungen und Errungenschaften sollte auf diese Weise zum Erhalt der SED-Herrschaft beitragen.[112] Im Kalten Krieg ging es zudem darum, den sozialistischen Staat als Gegenmodell zum kapitalistischen Westen präsentieren zu können.

Ansetzen konnte die DDR dabei auch an den (vermeintlichen) Schwachstellen des westdeutschen Mutterschutzgesetzes, das im Januar 1952 veröffentlicht worden war und in Teilen am NS-Mutterschutzgesetz von 1942 anknüpfte.[113] Geschildert wurden die Zustände im Westen dabei in den dunkelsten Farben. Aufgrund des erlassenen Mutterschutzgesetzes würden viele westdeutsche Unternehmer keine Frauen mehr einstellen, aus Furcht, sie könnten schwanger werden. In den Betrieben gebe es kaum soziale Einrichtungen, eine berufliche Förderung der Frauen finde kaum statt. Die Löhne der Männer seien ungleich höher als diejenigen gleichrangig beschäftigter Frauen. Auch in den westdeutschen Familien hätten die Männer noch das Sagen, während Frauen völlig rechtlos seien. »An diesen paar Beispielen, bei denen ich nicht noch einmal die allgemein bekannten Tatsachen der Lage in Westdeutschland wiederholen wollte, wird schon eindeutig, daß die Adenauer-Regierung nicht nur kein Interesse an der Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau hat, sondern daß es zu ihrer Kriegsvorbereitung gehört, die Frauen noch stärker zu unterdrücken, auszubeuten und auch mit der doppelten Ausbeutung ihrer Arbeitskraft einen neuen Krieg vorzubereiten«, betonte Meyer.[114] Derartige Argumentationsmuster und Vergleiche wurden auch bei den folgenden Jubiläen des Gesetzes vorgenommen.[115] In Westdeutschland wurde das DDR-Mutterschutzgesetz im Gegenzug als Instrument wahrgenommen, die Doppelbelastung der Frauen durch Arbeit und Haushalt noch zu verstärken.[116]

Den Leistungen des westdeutschen Mutterschutzgesetzes stellten die Parteipresse und die Veröffentlichungen des DFD die Leistungen des Mutter- und Kinderschutzgesetzes in der DDR gegenüber. Der Staat habe allein in den ersten fünf Jahren seit Bestehen des Gesetzes 350 Millionen DM für Schwangerschafts- und Wochenbeihilfen, 95 Millionen DM für einmalige Geburtsbeihilfen und 262 Millionen DM für laufende Kinderbeihilfen ausgegeben. Zudem seien 45 815 Plätze in Kinderkrippen geschaffen worden, wie das SED-Parteiorgan Neues Deutschland stolz verkündete.[117] »Die bisherige Erfüllung des Gesetzes der Frau«, betonte Meyer im Rahmen einer später veröffentlichten Rede, »ist zu einem deutlichen Ausdruck der Entwicklung in unserem Arbeiter-und-Bauernstaat, der Verbesserung der Lage der Werktätigen und der Sicherung des Lebens der Frauen und ihrer Kinder geworden«.[118]

Anlässlich des 10. Jahrestags der Gesetzesverabschiedung bemühte sich der DFD, einheitliche Richtlinien zur propagandistischen Auswertung des Jubiläums herauszugeben. Demzufolge wurden die Funktionärinnen der Massenorganisation angewiesen, in allen Bezirken Veranstaltungen abzuhalten, um über die Leistungen und über die Umsetzung des Mutter- und Kinderschutzgesetzes zu sprechen. Eine Woche vor dem Jahrestag sollten in allen Städten und Gemeinden Veranstaltungen in Frauentreffpunkten, in den Dorfklubs, in Frauenforen, in Müttererholungsheimen usw. durchgeführt werden, die durch ein Kulturprogramm flankiert werden sollten. Das Bundessekretariat legte Wert darauf, Besucherinnen aus Westdeutschland einzuladen,[119] um auch hier wieder die sozialpolitischen Programme und die Lebensumstände in beiden deutschen Staaten miteinander kontrastieren zu können.

Bewusst ausgewählt wurden die Rednerinnen und Redner, die im Rahmen der Veranstaltungen von den Leistungen des Gesetzes berichten sollten. Während Leiterinnen von Kindergärten, Müttererholungsheimen und Schwangerenberatungsstellen über die Betreuungsmöglichkeiten sprechen sollten, waren Frauen, die beruflich aufgestiegen waren und nun als Facharbeiterinnen fungierten, die leuchtenden Beispiele für die Wirksamkeit der gesetzlichen Bestimmungen. Auch weibliche Abgeordnete der Volkskammer waren dazu aufgerufen, auf den Jubiläumsfeiern das Wort zu ergreifen, da sich auf diese Weise wirkungsvoll herausstreichen ließ, wie viele Frauen sich dank des Mutterschutzgesetzes politisch betätigen konnten. Gerade hierdurch sollte der Bruch mit der Vergangenheit illustriert werden, attestierte das SED-Regime doch den Frauen, den zurückliegenden Krieg nicht gewollt, ihn aber aufgrund fehlender Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen passiv ertragen zu haben.[120] Derartige Zustände sollten sich nicht wiederholen.

Die DFD-Richtlinien schlussfolgerten daher auch: »Diese Veranstaltungen sollen mit aller Deutlichkeit unterstreichen, daß die bewußte und aktive Teilnahme der Frauen an der Lenkung und Leitung unseres Staates und an der Erfüllung des Siebenjahrplanes von großer Bedeutung für den Sieg des Sozialismus, für die Lösung der nationalen Frage und damit für ihre Zukunft und die Zukunft ihrer Kinder ist. Die Frauen sollen erkennen, daß der Sozialismus für sie und ihre Familie das größte Glück ist und daß es darauf ankommt, auf sozialistische Art zu arbeiten, zu lernen und zu leben.«[121] Auch durfte der Blick in den Westen nicht fehlen. Mit dem Gesetz »zeigen wir den westdeutschen Frauen, daß in unserem Staat die Frau eine geachtete Stellung auf allen Gebieten des Lebens einnimmt und beweisen auch die Überlegenheit unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates gegenüber dem reaktionären, klerikal-militaristischen System der Adenauer-Regierung«.[122] Angesichts dieser Überlegenheitspropaganda und Leistungsschau blieben kritische Töne in der Minderheit. Sofern sie aufkamen, wurden sie intern gehalten und nicht nach außen kommuniziert.[123]

III. Fazit

Die Propaganda rund um das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau legt einige Grundprinzipien der sozialpolitischen Aufklärungsarbeit der DDR offen. Zum einen sollte der ostdeutschen Bevölkerung verdeutlicht werden, wie viel die SED-Führung für das Land tat und warum es nötig war, den sozialistischen Aufbau des Staates zu unterstützen. Die Menschen, beim Mutterschutzgesetz speziell die Frauen, sollten auf diese Weise in die Politik des Regimes eingebunden werden. Zum anderen sollte die Propaganda die Überlegenheit des eigenen Systems gegenüber dem kapitalistischen Westen illustrieren. Der DDR bot sich im Bereich des Mutterschutzes eine günstige Ausgangslage, da das eigene Gesetz bereits zwei Jahre vor dem westdeutschen Pendant veröffentlicht wurde. Im Systemwettbewerb des Kalten Krieges galt es, nicht nur die eigene Bevölkerung von den Stärken des Sozialismus zu überzeugen, sondern auch die des Klassenfeindes. Nicht umsonst bemühten sich die hochrangigen DFD-Funktionärinnen um Elli Schmidt in den Anfangsjahren der DDR mehrfach, Kongresse in Westdeutschland oder im kapitalistischen Ausland zu besuchen, um dort von den Erfolgen beim Aufbau des real existierenden Sozialismus zu berichten. Die DDR sah sich auf diese Weise gewissermaßen als Vorposten zum kapitalistischen Westen. Zuletzt hatte die Propaganda der DDR vielfach die Aufgabe, sich von der deutschen Vergangenheit und hier speziell vom NS-Regime abzugrenzen – eine Aufgabe, die sie auch im Rahmen der Popularisierung des Mutter- und Kinderschutzgesetzes umfangreich wahrnahm. Der Bruch mit der Vergangenheit symbolisierte zugleich den vollkommenen Neuanfang beim Aufbau eines sozialistischen Staates.

Eine wichtige Funktion kam dabei auch der Motivierung der Frauen zu mehr politischer Mitarbeit zu. Schließlich brandmarkte die DDR-Führung die passive Rolle des Großteils der Frauen und ihren Ausschluss aus den politischen Entscheidungsprozessen während der Zeit des Nationalsozialismus als Umstände, die den Krieg mitverursacht hätten. Fortan sollte die Frau neben ihrer Rolle in der Familie und neben einer beruflichen Tätigkeit auch noch die Zeit finden, sich politisch zu engagieren und am gesellschaftlichen Leben des Staates mitzuwirken. Das Mutter- und Kinderschutzgesetz sollte die dafür notwendigen Instrumente in Form von Kinderkrippen, Kindergärten und Mütterberatungsstellen bereitstellen. Die 1961 angestoßene Kampagne »Die Frau, der Frieden und der Sozialismus«, die erneut für mehr berufliches und politisches Engagement der Frauen warb, konnte demnach bereits an Erfahrungen aus den 1950er-Jahren anknüpfen.[124]

Die Führung bei der Propagierung des neuen Gesetzes übernahm eindeutig der DFD. Mithilfe einer ausgedehnten Pressekampagne in den wichtigsten Tageszeitungen des Landes, vor allem aber durch mehrere hundert öffentliche Veranstaltungen bemühte sich die Massenorganisation, das Wissen um die Bestimmungen des Gesetzes zu verbreiten und dieses zugleich ideologisch einzubetten. Die Hochphase der Gesetzespopularisierung dauerte dabei etwa ein halbes Jahr, ehe sich der Schwerpunkt der Propagandaberichterstattung auf die Verwirklichung der Maßnahmen verlagerte. Weit über die eigentliche Kernphase dieser Bekanntmachungsmaßnahmen hinaus wirkten jedoch die Jubiläen des Gesetzes, die der DFD ebenfalls für mediale und veranstaltungsbasierte Kampagnen nutzte. Im Mittelpunkt standen dabei – wie bereits während der gesamten Propagandaaktionen – die Friedensliebe der DDR und die vermeintliche Remilitarisierung und Kriegslüsternheit Westdeutschlands. Nur die Emanzipation der Frau, so der Tenor der Propagandakampagne, könne dafür sorgen, den Frieden zu erhalten.

 


[1] Annette Leo/Christian König: Die »Wunschkindpille«. Weibliche Erfahrung und staatliche Geburtenpolitik in der DDR, Göttingen 2015, S. 48.

[2] Siehe Michael Schwartz: Emanzipation zur sozialen Nützlichkeit: Bedingungen und Grenzen von Frauenpolitik in der DDR, in: Dierk Hoffmann/Michael Schwartz (Hg.): Sozialstaatlichkeit in der DDR. Sozialpolitische Entwicklungen im Spannungsfeld von Diktatur und Gesellschaft 1945/49–1989, München 2005, S.  47–87, hier S. 48.

[3] Siehe Atina Grossmann: »Sich auf ihr Kindchen freuen«. Frauen und Behörden in Auseinandersetzungen um Abtreibungen, Mitte der 1960er Jahre, in: Alf Lüdtke (Hg.): Akten. Eingaben. Schaufenster. Die DDR und ihre Texte. Erkundungen zu Herrschaft und Alltag, Berlin, Boston 2015, S. 241–257, hier S. 245.

[4] Siehe Gesetzblatt der DDR 1950, S. 1037–1041.

[5] Siehe Yasemin Niephaus: Der Geburteneinbruch in Ostdeutschland nach 1990. Staatliche Regulierung generativen Handelns, Wiesbaden 2003, S. 35.

[6] Günther Schulz: Soziale Sicherung von Frauen und Familien, in: Hans Günter Hockerts (Hg.): Drei Wege deutscher Staatlichkeit. NS-Diktatur, Bundesrepublik und DDR im Vergleich, München 1998, S. 117–149, hier S. 127. Zum NS-Mutterschutzgesetz siehe Carola Sachse: Das nationalsozialistische Mutterschutzgesetz. Eine Strategie zur Rationalisierung des weiblichen Arbeitsvermögens im Zweiten Weltkrieg, in: Dagmar Reese/Eve Rosenhaft/Carola Sachse/Tilla Siegel (Hg.): Rationale Beziehungen? Geschlechterverhältnisse im Rationalisierungsprozeß, Frankfurt a. M. 1993, S. 270–292.

[7] Siehe Schwartz: Emanzipation zur sozialen Nützlichkeit (Anm. 2), S. 71.

[8] Siehe Leo/König: Die »Wunschkindpille« (Anm. 1), S. 48.

[9] Wolfgang Rüfner/Michael Schwartz/Dierk Hoffmann: Ausgleich von Kriegs- und Diktaturfolgen, soziales Entschädigungsrecht, in: Udo Wengst (Hg.): Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland, Bd. 2/1: 1945–1949. Die Zeit der Besatzungszonen, Baden-Baden 2001, S. 733–810, hier S. 789.

[10] Konrad Jarausch hat die DDR in diesem Zusammenhang als »gescheiterte Gegengesellschaft« charakterisiert. Siehe Konrad Jarausch: Die gescheiterte Gegengesellschaft. Überlegungen zu einer Sozialgeschichte der DDR, in: Archiv für Sozialgeschichte 39 (1999), S. 1–18.

[11] Siehe Hans Günter Hockerts: Der deutsche Sozialstaat. Entfaltung und Gefährdung seit 1945, Göttingen 2011, S. 267–284; Udo Wengst/Hermann Wentker (Hg.): Das doppelte Deutschland. 40 Jahre Systemkonkurrenz, Berlin 2013; Bernd Stöver: Der Kalte Krieg 1947–1991. Geschichte eines radikalen Zeitalters, München 2007, S. 305–314.

[12] Zuletzt Leo/König: Die »Wunschkindpille« (Anm. 1), S. 48–53 und Matthias David/Andreas D. Ebert: »Mutterschutz Ost« – das DDR-Mutterschutzgesetz (1950) und die Mütter- und Stillkarte (1958), in: Geburtshilfe Frauenheilkunde 82 (2022), H. 1, S. 22–24. In den Standardwerken zur Sozialpolitik der DDR wird das Gesetz lediglich kurz abgehandelt oder gar nicht erwähnt. Siehe Gesine Obertreis: Familienpolitik in der DDR 1945–1980, Opladen 1986, S. 51–62; Johannes Frerich/Martin Frey: Handbuch der Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland, Bd. 2: Sozialpolitik in der Deutschen Demokratischen Republik, München 1996, S. 113 f., 304 f. und 401–405; Gisela Helwig/Barbara Hille: Familien-, Jugend- und Altenpolitik, in: Dierk Hoffmann/Michael Schwartz (Hg.): Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland, Band 8: 1949–1961. Deutsche Demokratische Republik. Im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus, Baden-Baden 2004, S. 495–552, hier S. 515–517, und Manfred G. Schmidt: Sozialpolitik der DDR, Wiesbaden 2004, in dem das Gesetz nicht aufgegriffen wird.

[13] Siehe Deutsche Zentralverwaltung für das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone an die Deutsche Verwaltung für Arbeit und Sozialfürsorge, 5. Juli 1947, Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde (im Folgenden BArch), DY 34/21669.

[14] Siehe Grossmann: »Sich auf ihr Kindchen freuen« (Anm. 3), S. 243.

[15] Siehe Kern an Grotewohl, 23. Februar 1950, BArch, NY 4090/563, Bl. 3–5.

[16] Siehe Gerda Weber: Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD), in: Martin Broszat/Hermann Weber (Hg.): SBZ-Handbuch. Staatliche Verwaltungen, Parteien, gesellschaftliche Organisationen und ihre Führungskräfte in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1945–1949, München 1990, S. 691–713, hier S. 702.

[17] Ebd., S. 698. Zum DFD siehe Barbara Koelges: Der Demokratische Frauenbund. Von der DDR-Massenorganisation zum modernen politischen Frauenverband, Wiesbaden 2001, und Petra Scheidt: Karriere im Stillstand? Der Demokratische Frauenbund Deutschlands im Spiegel seiner Kaderarbeit und der Kaderstrukturen seines hauptamtlichen Funktionärskorps, Stuttgart 2011, vor allem S. 36–71.

[18] Siehe Stephan Stracke: Elli Schmidt (1908–1980), in: Siegfried Mielke (Hg.): Gewerkschafterinnen im NS-Staat. Biografisches Handbuch, Bd. 2, Berlin 2022, S. 427–442.

[19] Weber: Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) (Anm. 16), S. 698 f.

[20] Siehe Kern (Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen) an den DFD, 31. Dezember 1949, anbei der zweite Gesetzentwurf, BArch, DY 30/96262, Bl. 5–10 sowie Kern an Grotewohl, 23. Februar 1950, BArch, NY 4090/563, Bl. 3–5.

[21] Siehe Leo/König: Die »Wunschkindpille« (Anm. 1), S. 48.

[22] Siehe Vorschläge des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands zur Förderung der Frauen, 7. März 1950, BArch, DY 30/96262, Bl. 22–25. Siehe auch Elli Schmidt: Gute Mütter unserer Kinder. 5 Jahre Demokratischer Frauenbund Deutschlands, Berlin 1952, S. 52 f.

[23] Siehe Dierk Hoffmann: Aufbau und Krise der Planwirtschaft. Die Arbeitskräftelenkung in der SBZ/DDR 1945 bis 1963, München 2002, S. 301.

[24] Siehe Entwurf für das Gesetz zur Förderung der Frau, April 1950, BArch, DY 30/96262, Bl. 62–71.

[25] Hoffmann: Aufbau und Krise der Planwirtschaft (Anm. 23), S. 302. Dazu auch die Aktennotiz über die Besprechung beim Ministerpräsidenten Otto Grotewohl am 9.6.1950, 12. Juni 1950, BArch, DY 30/96262, Bl. 98–100.

[26] Siehe Anonyme Notiz vom 23. Juni 1950, BArch, NY 4090/563, Bl. 124.

[27] Siehe Michael Lemke: Einheit oder Sozialismus? Die Deutschlandpolitik der SED 1949–1961, Köln, Weimar, Wien 2001, S. 166.

[28] Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau, 27. September 1950, Gesetzblatt der DDR 1950, S. 1037–1041, hier S. 1037.

[29] Ebd.

[30] Siehe Carola Sachse: Der Hausarbeitstag. Gerechtigkeit und Gleichberechtigung in Ost und West 1939–1994, Göttingen 2002, S. 95.

[31] Die Forschung erklärt die vergleichsweise lockere Abtreibungsgesetzgebung der Nachkriegszeit überwiegend mit den Massenvergewaltigungen deutscher Frauen durch Angehörige der sowjetischen Armee. Siehe Kirsten Poutrus: Von den Massenvergewaltigungen zum Mutterschutzgesetz. Abtreibungspolitik und Abtreibungspraxis in Ostdeutschland, 1945–1950, in: Richard Bessel/Ralph Jessen (Hg.): Die Grenzen der Diktatur. Staat und Gesellschaft in der DDR, Göttingen 1996, S. 170–198.

[32] Sachse: Der Hausarbeitstag (Anm. 30), S. 95.

[33] Ebd., S. 95 f.

[34] Siehe Hoffmann: Aufbau und Krise der Planwirtschaft (Anm. 23), S. 303. Einen Überblick über die Bestimmungen liefern auch Helwig/Hille: Familien-, Jugend- und Altenpolitik (Anm. 12), S. 515–517.

[35] Zu Grotewohl siehe Dierk Hoffmann: Otto Grotewohl (1894–1964). Eine politische Biographie (= Veröffentlichungen zur SBZ-/DDR-Forschung im Institut für Zeitgeschichte), München 2012. Zum Mutter- und Kinderschutzgesetz ebd., S. 452–509.

[36] Siehe Gesunde Familie – Glückliche Zukunft. Ministerpräsident Otto Grotewohl zur Begründung des Gesetzes über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau vor der Provisorischen Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am 27. September 1950. Herausgegeben vom Amt für Information der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1950.

[37] Rede Grotewohls in der Volkskammer zum Entwurf des »Gesetzes über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau«, 21. Tagung der provisorischen Volkskammer am 27. September 1950, BArch, DA 1/978. Die Rede wurde später auch als Teil eines Sammelbandes veröffentlicht: Otto Grotewohl: Im Kampf um die einige Deutsche Demokratische Republik. Reden und Aufsätze. Auswahl aus den Jahren 1945–1953, Bd. 2: 1950 und 1951, Berlin 1954, S. 188–212.

[38] Rede Grotewohls, 27. September 1950, BArch, DA 1/978.

[39] Ebd.

[40] Siehe dazu Alison Bashford/Joyce E. Chaplin: The New Worlds of Thomas Robert Malthus. Rereading the Principle of Population, Princeton 2016.

[41] Rede Grotewohls, 27. September 1950, BArch, DA 1/978.

[42] Ebd.

[43] Ebd.

[44] Konrad Jarausch: Realer Sozialismus als Fürsorgediktatur. Zur begrifflichen Einordnung der DDR, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 48 (1998), B 20, S. 33–46.

[45] Rede Grotewohls, 27. September 1950, BArch, DA 1/978.

[46] Siehe Rede Schmidts, 27. September 1950, BArch, DA 1/978. Auszüge aus den Reden der Abgeordneten sind abgedruckt in: Gesunde Familie – Glückliche Zukunft (Anm. 36), S. 34–42.

[47] Siehe die Sitzung vom 27. September 1950, BArch, DA 1/978.

[48] »Die Magna Charta der Frauen«, in: Neues Deutschland vom 22. April 1950, S. 2.

[49] Zur Rolle der Zeitung siehe Burghard Ciesla/Dirk Külow: Zwischen den Zeilen. Geschichte der Zeitung »Neues Deutschland«, Berlin 2009, vor allem S. 51–103.

[50] Siehe »Gleichberechtigung gesetzlich verankert«, in: Neues Deutschland vom 6. Mai 1950, S. 2.

[51] Zu Kern siehe Siegfried Mielke/Peter Rütters: Kern, Käthe (Katharina) (1900–1985). Von der sozialdemokratischen Gewerkschafterin zur SED-Aktivistin, in: Siegfried Mielke (Hg.): Gewerkschafterinnen im NS-Staat. Verfolgung, Widerstand, Emigration, Essen 2008, S. 209–218.

[52] Käthe Kern: »Gleichberechtigung der Frau wird verwirklicht«, in: Neues Deutschland vom 27. September 1950, S. 2.

[53] Siehe »Für das Glück unserer Mütter und Kinder!«, in: Neues Deutschland vom 28. September 1950, S. 3.

[54] »Gesetz über die Rechte der Frau«, in: Neues Deutschland vom 28. September 1950, S. 1.

[55] Siehe »Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau«, in: Neues Deutschland vom 28. September 1950, S. 4.

[56] Siehe »Frauen begrüßen ihr neues Gesetz« und »Freude über das neue Frauengesetz«, in: Neues Deutschland vom 29. und 30. September 1950, S. 1 und S. 2.

[57] »Gesetz über den Mütter-[sic] und Kinderschutz und die Rechte der Frauen«, in: Bauern-Echo vom 28. September 1950, BArch, DY 31/1117, Bl. 84.

[58] »Mutter und Kind«, in: Nacht-Express vom 28. September 1950, BArch, DY 31/1117, Bl. 87.

[59] Siehe Monica Fioravanzo: Die »neue Frau«, Frauenbilder der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und der Partito Comunista Italiano (PCI) 1944–1950 im Spiegel von Frauenzeitschriften, in: Deutschland Archiv Online, 30.09.2013, www.bpb.de/169913 (ges. am 23. Dezember 2022).

[60] »Was wir uns wünschten, wurde Gesetz«, in: Die Frau von heute vom 13. Oktober 1950, BArch, DY 31/1117, Bl. 120–123.

[61] Protokoll über die Kommissionssitzung für das Frauengesetz am 28.10.1950, 8. November 1950, BArch, DY 31/1118. Dort auch alle folgenden Zitate des Absatzes.

[62] Biografische Skizzen zu Jenny Matern sind bislang ein Desiderat.

[63] Siehe »Besondere Fürsorge für die berufstätigen Mütter!«; »Das Recht der Frau«, beide in: Die Frau von heute vom 24. November 1950, BArch, DY 31/1117, Bl. 125 f. Käthe Kern: »Fürsorge der Deutschen Demokratischen Republik für unsere Kinder«, in: Die Frau von heute vom 16. März 1951, ebd., Bl. 150 f.

[64] Gegnerische Stimmen zum Gesetz der Frau, ohne Datum, BArch, DY 30/96262, Bl. 114.

[65] »Eine helle Zukunft für unsere Kinder«, in: Neues Deutschland vom 20. Februar 1951, S. 4.

[66] Ebd.

[67] Siehe Stellungnahme des DFD-Kreisverbands Ludwigslust, 13. Oktober 1950, BArch, DY 31/1118. Zur Organisation der DFD-Gliederungen siehe Weber: Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) (Anm. 16).

[68] »Frauen fragen – der DFD antwortet. Zum Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau«, BArch, DY 31/1118.

[69] Siehe Rechenschaftsbericht des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands über die von ihm zur Verwirklichung des Gesetzes über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau geleistete Arbeit, 2. Februar 1951, BArch, DY 31/1118.

[70] Siehe Kundgebung des DFD-Kreisvorstandes Leipzig in der Kongresshalle, 6. Oktober 1950, BArch, DY 31/1119, Bl. 1–47.

[71] Siehe Ilko-Sascha Kowalczuk: Stasi konkret. Überwachung und Repression in der DDR, München 2013, S. 282–286.

[72] Siehe für den Ablauf einer Kundgebung exemplarisch jene des DFD-Kreisvorstandes Leipzig in der Kongresshalle, 6. Oktober 1950, BArch, DY 31/1119, Bl. 1–47.

[73] Rede Elli Schmidts auf der Kundgebung des DFD-Kreisvorstandes Leipzig in der Kongresshalle, 6. Oktober 1950, BArch, DY 31/1119, Bl. 1–47, hier Bl. 19. Ähnlich auch in ihrem später veröffentlichten Buch: Schmidt: Gute Mütter unserer Kinder (Anm. 22), S. 52 f.

[74] Ein gleicher Redeablauf findet sich beispielsweise auch bei Erna Schäfer, Mitglied im Bundessekretariat des DFD, ohne Datum, BArch, DY 31/1118.

[75] Ebd.

[76] Ebd.

[77] Rede Elli Schmidts auf der Kundgebung des DFD-Kreisvorstandes Leipzig in der Kongresshalle, 6. Oktober 1950, BArch, DY 31/1119, Bl. 1–47, hier Bl. 19.

[78] Erna Schäfer, Mitglied im Bundessekretariat des DFD, ohne Datum, BArch, DY 31/1118.

[79] Rede Elli Schmidts auf der Kundgebung des DFD-Kreisvorstandes Leipzig in der Kongresshalle, 6. Oktober 1950, BArch, DY 31/1119, Bl. 1–47, hier Bl. 27 f.

[80] Diese Feststellung trifft Monika Gibas für die 1961 beginnende Kampagne »Die Frau, der Frieden und der Sozialismus«. Sie trifft aber auch für die Kampagne von 1950 zu. Siehe Monika Gibas: »Die Frau, der Frieden und der Sozialismus«. Erziehungspropaganda oder Emanzipationskampagne?, in: Gerald Diesener/Rainer Gries (Hg.): Propaganda in Deutschland. Zur Geschichte der politischen Massenbeeinflussung im 20. Jahrhundert, Darmstadt 1996, S. 158–175, hier S. 161.

[81] Hildegard Maria Nickel: »Mitgestalterinnen des Sozialismus«. Frauenarbeit in der DDR, in: Gisela Helwig/Hildegard Maria Nickel (Hg.): Frauen in Deutschland 1945–1992, Berlin 1993, S. 233–256.

[82] Siehe Gibas: »Die Frau, der Frieden und der Sozialismus« (Anm. 80), S. 162.

[83] Siehe Hermann Wentker: Die gesamtdeutsche Systemkonkurrenz und die durchlässige innerdeutsche Grenze. Herausforderung und Aktionsrahmen für die DDR in den fünfziger Jahren, in: Dierk Hoffmann (Hg.): Vor dem Mauerbau. Politik und Gesellschaft in der DDR der fünfziger Jahre, München 2009, S. 59–76, hier S. 67 und Lemke: Einheit oder Sozialismus? (Anm. 27), S. 166 f.

[84] Ebd.

[85] Rede Elli Schmidts auf der Kundgebung des DFD-Kreisvorstandes Leipzig in der Kongresshalle, 6. Oktober 1950, BArch, DY 31/1119, Bl. 1–47, hier Bl. 27 f.

[86] Ebd. Zum Bild Adenauers in der DDR siehe Gunter Holzweißig: Konrad Adenauer in den Medien der DDR: Kampagnen der SED-Agitationsbürokratie, in: Hans Günter Hockerts (Hg.): Das Adenauer-Bild in der DDR. Aktuelle Ergebnisse der Adenauer-Forschung zu einem besonders brisanten Thema der deutsch-deutschen Nachkriegsgeschichte, Bonn 1996, S. 75–93.

[87] Siehe Lothar Mertens: Die SED und die NS-Vergangenheit, in: Werner Bergmann/Rainer Erb/Albert Lichtblau (Hg.): Schwieriges Erbe. Der Umgang mit dem Nationalsozialismus und Antisemitismus in Österreich, der DDR und der Bundesrepublik Deutschland, Frankfurt a. M., New York 1995, S. 194–211; Jürgen Danyel: Der vergangenheitspolitische Diskurs in der SBZ/DDR 1945–1989, in: Christoph Cornelißen/Roman Holec/Jiří Pešek (Hg.): Diktatur – Krieg – Vertreibung. Erinnerungskulturen in Tschechien, der Slowakei und Deutschland seit 1945, Essen 2005, S. 173–196 und Michael Lemke: Instrumentalisierter Antifaschismus und SED-Kampagnepolitik im deutschen Sonderkonflikt 1960–1968, in: Jürgen Danyel (Hg.): Die geteilte Vergangenheit. Zum Umgang mit Nationalsozialismus und Widerstand in beiden deutschen Staaten, Berlin/Boston 1995, S. 61–86.

[88] Der Rechenschaftsbericht sprach beispielsweise von »Arbeitseinsatz«. Siehe Rechenschaftsbericht des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands über die von ihm zur Verwirklichung des Gesetzes über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau geleistete Arbeit, 2. Februar 1951, BArch, DY 31/1118.

[89] Rede Elli Schmidts auf der Kundgebung des DFD-Kreisvorstandes Leipzig in der Kongresshalle, 6. Oktober 1950, BArch, DY 31/1119, Bl. 1–47, hier Bl. 21.

[90] Siehe Hanke, Kreissekretärin des Kreisvorstands Zerbst des DFD an die DFD-Bundesleitung, 2. Oktober 1950, BArch, DY 31/1118.

[91] Meldung über Versammlungen zum Gesetz »Mutter und Kind«, DFD-Landesverband Mecklenburg, 17. Oktober 1950, BArch, DY 31/1118. Siehe dazu auch Helwig/Hille: Familien-, Jugend- und Altenpolitik (Anm. 12), S. 517.

[92] Aktennotiz Familienabteilung des ZK der SED, 28. Oktober 1950, BArch, DY 30/96262, Bl. 138.

[93] Jenny Matern, Bundesvorstandssitzung des DFD, 11./12. Juni 1951, zit. nach: Grossmann: »Sich auf ihr Kindchen freuen« (Anm. 3), S. 246.

[94] Meldung über Versammlungen zum Gesetz »Mutter und Kind«, DFD-Landesverband Mecklenburg, 17. Oktober 1950, BArch, DY 31/1118.

[95] Siehe Diskussionsfragen zum Gesetz der Frau, die auf den verschiedenen Versammlungen des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands gestellt wurden, 23. Oktober 1950, BArch, DY 31/1118.

[96] Antwort auf die ideologischen Diskussionsfragen zum Gesetz der Frau, 24. Oktober 1950, BArch, DY 31/1118.

[97] Siehe »Frauen fragen – der DFD antwortet. Zum Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau«, BArch, DY 31/1118.

[98] Siehe DFD, Organisations-Abteilung, 1. Zwischenbericht über die Versammlungs-Kampagne zur Popularisierung des Frauengesetzes, 25. Oktober 1950, BArch, DY 31/1118.

[99] Bundessekretariat des DFD, Arbeitsanleitung zum Gesetz für den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau, 7. November 1950, BArch, DY 31/1118.

[100] Ebd.

[101] Ebd.

[102] Protokoll über die Kommissionssitzung für das Frauengesetz am 28.10.1950, 8. November 1950, BArch, DY 31/1118.

[103] Siehe Rechenschaftsbericht des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands über die von ihm zur Verwirklichung des Gesetzes über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau geleistete Arbeit, 2. Februar 1951, BArch, DY 31/1118.

[104] Ebd.

[105] Weber: Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) (Anm. 16), S. 699.

[106] Auch zu Inge Meyer existieren bislang keine wissenschaftlichen biografischen Skizzen.

[107] Inge Meyer, Lektion »Das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau«, 1955, BArch, DY 31/1121.

[108] Siehe Bericht an den Ministerrat der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über die Verwirklichung des Gesetzes über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau zum 5. Jahrestag, ohne Datum, BArch, DY 31/1120.

[109] Inge Meyer, »Fünf Jahre Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau«, in: Die Frau von heute vom 23. September 1955, BArch, DY 31/1117, Bl. 182.

[110] In aller Kürze dazu Hermann Weber: Die DDR 1945–1990, München 2006, S. 51–59. Umfassend bei Bernd Eisenfeld/Ilko-Sascha Kowalczuk/Ehrhart Neubert: Die verdrängte Revolution. Der Platz des 17. Juni 1953 in der deutschen Geschichte, Bremen 2004 und Ilko-Sascha Kowalczuk: Die gescheiterte Revolution – Der »17. Juni 1953«. Forschungsstand, Forschungskontroversen und Forschungsperspektiven, in: Archiv für Sozialgeschichte 44 (2004), S. 606–664.

[111] Dies ist vor allem für die spätere Phase der DDR-Sozialpolitik untersucht worden. Siehe Beatrix Bouvier: Sozialpolitik als Legitimationsfaktor? Die DDR seit den Siebzigerjahren, in: Archiv für Sozialgeschichte 47 (2007), S. 127–161 und Hans Günter Hockerts: Soziale Errungenschaften? Zum sozialpolitischen Legitimitätsanspruch der zweiten deutschen Diktatur, in: Jürgen Kocka (Hg.): Von der Arbeiterbewegung zum modernen Sozialstaat. Festschrift für Gerhard A. Ritter zum 65. Geburtstag, München 1994, S. 790–804.

[112] Siehe Manfred G. Schmidt: Legitimation durch Performanz? Zur Output-Legitimität in Autokratien, in: Totalitarismus und Demokratie 9 (2012), H. 1, S. 83–100, hier S. 94–97.

[113] Siehe Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter, 24. Januar 1952, BGBl. 1952, Teil 1, S. 69–74. Siehe dazu Robert G. Moeller: Protecting Motherʼs Work: From Production to Reproduction in Postwar West Germany, in: Journal of Social History 22 (1989), H. 3, S. 413–437 und Robert G. Moeller: Geschützte Mütter. Frauen und Familien in der westdeutschen Nachkriegspolitik, München 1997, vor allem S. 227–287.

[114] Inge Meyer, Lektion »Das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau«, 1955, BArch, DY 31/1121.

[115] So betonte ein Leitartikel im Jahr 1965 zum 15. Jahrestag: »Das seit 1952 in Westdeutschland bestehende Mutterschutzgesetz ist keine Hilfe für die Mütter. Es gibt zum Beispiel keine ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, keine kostenlosen Klinikentbindungen, keine ausreichenden Schonfristen vor und nach der Geburt. Täglich werden in der Bundesrepublik 62,2 Millionen Mark für militärische Zwecke ausgegeben. Pro Kopf der Bevölkerung wirkt sich das so aus, daß von jeder Frau und Mutter jährlich 415 Mark an Rüstungslasten aufzubringen sind, aber für ihre gesamte gesundheitliche Betreuung erhält sie aus dem Bundeshaushalt 1,15 Mark.« Else Merke: »An alle Mütter«, in: Bauern-Echo vom 26. September 1965, BArch, DY 31/1117, Bl. 189.

[116] Siehe Moeller: Geschützte Mütter (Anm. 113), S. 256. Die westdeutsche Regierung war darum bemüht, sich nicht nur von der NS-, sondern auch von der DDR-Familienpolitik abzugrenzen. So priesen die öffentlichen Verlautbarungen der Entscheidungsträger die Rolle der Hausfrau und bezeichneten es als Segen, dass die Frau im Westen – anders als im Osten – nicht zur Arbeit gezwungen werde. Christopher Neumaier: Familie im 20. Jahrhundert. Konflikte um Ideale, Politiken und Praktiken, München, Wien 2019, S. 285–299.

[117] »Sorge für Mutter und Kind in der DDR«, in: Neues Deutschland vom 28. September 1955.

[118] Inge Meyer, Lektion »Das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau«, 1955, BArch, DY 31/1121.

[119] Siehe Bundessekretariat des DFD, Richtlinie zur Vorbereitung des 10. Jahrestages des Gesetzes über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau vom 27. September 1950, 9. August 1960, BArch, DY 31/1120.

[120] Siehe Fioravanzo: Die »neue Frau« (Anm. 59).

[121] Bundessekretariat des DFD, Richtlinie zur Vorbereitung des 10. Jahrestages des Gesetzes über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau vom 27. September 1950, 9. August 1960, BArch, DY 31/1120.

[122] Ebd.

[123] So übte Ministerpräsident Grotewohl recht umfassende Kritik am offiziellen Bericht der zentralen Regierungskommission anlässlich des 10. Jahrestages des Mutter- und Kindschutzgesetzes, da dieser den Erwartungen nicht entspreche und überarbeitet werden müsse. Protokoll der 29. Sitzung des Ministerrates am 29. September 1960, BArch, DC 20-I/3/332, Bl. 12.

[124] Siehe Gibas: »Die Frau, der Frieden und der Sozialismus« (Anm. 80).

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