Denkmal

Nationales Denkmal für die Opfer des Mauerbaus und der deutschen Teilung, Berlin

Nationales Denkmal für die Opfer des Mauerbaus und der deutschen Teilung in der Gedenkstätte Berliner Mauer, Foto: Bundesstiftung Aufarbeitung

Im Zuge der Neugestaltung des Areals der Gedenkstätte Berliner Mauer lobte der Bund, vertreten durch das Deutsche Historische Museum, im April 1994 einen Wettbewerb für die Gestaltung des nationalen Denkmals für die Opfer des Mauerbaus und der deutschen Teilung aus, das seinen Platz am historischen Ort in der Bernauer Straße finden sollte. Realisiert wurde der Gestaltungsvorschlag von Kohlhoff&Kohlhoff. Dieser Entwurf sah die Integration überlieferter Sachspuren der originalen Grenzanlage an der Bernauer Straße vor und suchte diese durch gestalterische Mittel zu verstärken und zu überhöhen.

Dem Wettbewerb war eine mehrjährige kontroverse Debatte über die angemessene Form und Gestaltung des Gedenkens vorangegangen. Am 13. August 1998 wurde das Denkmal, dessen zwei Stahlwände ein 70 Meter langes original erhaltenes Stück der Grenzanlagen einschließen, offiziell eingeweiht. Die Inschrift am Denkmal lautet: „In Erinnerung an die Teilung der Stadt vom 13. August 1961 bis 9. November 1989 und zum Gedenken an die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft“.

Die Bernauer Straße wurde durch den Bau der Berliner Mauer zu einem der zentralen Symbole für die Teilung der Stadt. Die Grenze verlief entlang der Häuserfront der Grenzhäuser auf der Ost-Berliner Seite. Der Bürgersteig davor gehörte bereits zum Westsektor. Die Straße erlangte aufgrund der zahlreichen Fluchtversuche, der Todesopfer, dem Abriss der Grenzhäuser, der Sprengung der Versöhnungskirche 1985, der Flucht Conrad Schumanns und dem Fall der Berliner Mauer traurige Berühmtheit.

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