Seit 2017 präsentiert die Website der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Informationen und Materialien zur Kommunismusgeschichte. 2023 wurden die Inhalte der Seite erweitert und das Seitenlayout überarbeitet.
Die Besonderheit der Website:
kommunismusgeschichte.de verfügt über ein zentrales Suchfeld im oberen Bereich der Seite, das dem Nutzer auf der Startseite eine freie Suche ermöglicht, deren wichtigste Ergebnisse nach Relevanz sortiert, jeweils übersichtlich für alle Rubriken dargestellt werden. Darüber hinaus kann der Nutzer auch gezielt in den einzelnen 8 Kategorien und weiteren Unterkategorien suchen.
Die Website kommunismusgeschichte.de stellt verschiedenste Inhalte vor:
Hier finden sich News, Bücher, Websites, Ausstellungen, Gedenkorte, Opferinitiativen, Filme, Lexika, Rezensionen, Podcasts, Veranstaltungen und Quellen zur Geschichte des Kommunismus. Alle Inhalte werden in einem kurzen Text erläutert und vorgestellt. Zu den einzelnen Inhalten gibt es Fotos, Filme, Podcasts, weiterführende Links und teils eine kartografische Verortung. Der User bekommt einen ersten Eindruck vom Inhalt und kann sich dann gezielt weiter informieren.
Die Website kommunismusgeschichte.de ist Lotse in der Forschungslandschaft, sie leitet und lenkt mit ihrer Suchfunktion zu über 1000 Einzeleinträgen, die Licht in die Geschichte des Kommunismus bringen und kontinuierlich erweitert werden. Die Kategorie „Aktuelles“ bündelt News, Veranstaltungen und Onlinepresse, unter „Lesen“ finden sie nicht nur Hinweise auf Bücher und Rezensionen zum Thema, sondern seit 2023 auch vergriffene Standardwerke als E-Books, „Sehen“ bietet Filmmaterial, Spielfilme, Dokus sowie Videopodcasts der Stiftung. Unter „Hören“ verbirgt sich unser Podcast Kanal, in der Kategorie „Lernen“ finden sich Ausstellungen, Museen und Bildungsmaterialien, „Forschen“ bündelt viele Forschungseinrichtungen und Portale. In der Kategorie BioLex werden über 5500 Biografien aus drei Lexika zugänglich gemacht. Unter JHK sind die retrodigitalisierten Beiträge des Jahrbuchs für Historische Kommunismusforschung von 1993 bis 2023 zu finden. Im JHK werden jährlich unter einem thematischen Schwerpunkt Aufsätze von Experten und Expertinnen der Kommunismusforschung publiziert. Wer an der Ereignisgeschichte interessiert ist, findet unter „Chronik“ in einer illustrierten Zeitleiste Schlaglichter auf die Geschichte des Internationalen Kommunismus im 20. Jahrhundert. Die interaktive Karte bietet dem Nutzer über eine Filterfunktion die Möglichkeit, bestimmte Inhalte der Website geografisch zu verorten.
Eine Suche, acht Kategorien, zahlreiche Ergebnisse. Die Website bietet viele Anregungen für Wissenschaftler, Mittler der historisch-politischen Bildung, Studierende, Lehrer und Journalisten.
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Aktuelles
Förderprogramm
Ausschreibung von Fördermitteln zur Ausrichtung der 10. Hermann-Weber-Konferenz zur Historischen Kommunismusforschung im Jahr 2028
Gerda-und-Hermann-Weber-Stiftung und Jahrbuch für Historische KommunismusforschungNZZ
Im Exil in Mexiko überlebt Leo Trotzki einen Mordanschlag. Dann macht er einen fatalen Fehler
vom 07.06.2026 | NZZBerliner Zeitung
Als Mies van der Rohe für Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht ein Denkmal schuf
vom 01.06.2026 | Berliner Zeitungnd
Widerstand und Widerspruch - Joe Slovo prägte die ambivalente Geschichte von Befreiung und kommunistischer Partei in Südafrika
vom 21.05.2026 | ndJHK
JHK 2025
Vom Kommunismus zur wehrhaften sozialen Demokratie
Philipp KufferathJHK 2025
Die Utopie als Nicht-Ort
Lea FinkJHK 2025
Eurokommunismus und Demokratie: Fallstudie über einen kommunistischen Kader in der spanischen Transition
Pablo Gil ValeroJHK 2025
Die Portugiesische Kommunistische Partei in der Nelkenrevolution 1974/75
Raquel VarelaDDR A-Z
Rückblick
Was geschah am 15. August?
1896: Johannes (Hans) Warnke geboren. 1927: Horst Heintze geboren. 1961: Die drei westlichen Stadtkommandanten protestieren gegen die Abschnürung Ost-Berlins und gegen den Bruch der Viermächte-Vereinbarungen. Die Stacheldrahtverhaue werden durch Mauern ersetzt. Das Bewachungspersonal beschießt Flüchtlinge. (Berlin, Mauer)DDR A-Z 1956
Eherecht (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Verfassung sind Mann und Frau gleichberechtigt. Alle entgegenstehenden Bestimmungen sind aufgehoben (Art. 7, Abs. 2; Art. 30, Abs. 2). Aufgehoben ist auch wie alle übrigen Kontrollratsgesetze das Ehegesetz vom 20. 2. 1946 (Gesetz Nr. 16) durch den der Delegation der Sowjetzonen-Regierung am 19. 9. 1955 verkündeten Beschluß der Sowjetregierung. Das bereits 1954 im Entwurf fertiggestellte neue Familiengesetzbuch ist mit Ausnahme der durch die „Verordnung über Eheschließung und Eheauflösung“ vom 24. 11. 1955 (GBl. S. 849) in Kraft gesetzten Bestimmungen über die Voraussetzungen der Eheschließung und die Auflösung der Ehe noch nicht Gesetz geworden. Die nur 21 Paragraphen umfassende VO. vom 24. 11. 1955 befaßt sich im wesentlichen mit der Ehescheidung und deren Folgen. Eine Scheidung ist nur noch möglich, wenn „ernstliche Gründe hierfür vorliegen und die Ehe ihren Sinn für die Eheleute, für die Kinder und für die Gesellschaft verloren hat“. Hierbei ist zu beachten, daß eine Ehe, die für die Gesellschaft wertlos geworden ist, auch keinen Sinn mehr für die Eheleute und und die Kinder haben kann. Weitere besondere Scheidungsgründe gibt es ebensowenig wie einen Schuldausspruch im Scheidungsurteil. Damit entfallen sämtliche an das Verschulden geknüpfte Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich des Sorgerechts für die Kinder und des Unterhalts der geschiedenen Ehegatten. Ein Unterhaltungsanspruch besteht grundsätzlich nur für eine Übergangszeit von zwei Jahren und nur dann, wenn ein Ehegatte außerstande ist, seinen Unterhalt aus seinen eigenen Arbeitseinkünften oder aus sonstigen Mit[S. 68]teln selbst zu bestreiten. Nur in Ausnahmefällen kann das Gericht in Durchbrechung des auch für die bestehende Ehe geltenden Grundsatzes, daß jeder arbeitsfähige Mensch seinen Unterhalt durch eigene Arbeit verdienen soll, eine Fortdauer der Unterhaltszahlung anordnen. Die noch nicht ausdrücklich in Kraft gesetzten sonstigen Rechtsgrundsätze des neuen Familiengesetzbuches sind in dem Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau vom 27. 9. 1950 (GBl. S. 1037) und den bereits im November 1948 von einer Kommission aus Vertretern des Justizministeriums, des Obersten Gerichts und der Obersten Staatsanwaltschaft für die Behandlung von Familienrechtsstreitigkeiten aufgestellten Richtlinien enthalten. Sie werden von den Gerichten als geltendes Recht angewendet. Sie beseitigen das Entscheidungsrechts des Ehemannes in allen die Frau oder das gemeinschaftliche Leben betreffenden Angelegenheiten. So darf eine Frau durch die Eheschließung nicht gehindert werden, einen Beruf auszuüben und ihrer gesellschaftlichen und politischen Fortbildung nachzugehen, auch wenn hierdurch eine zeitweilige örtliche Trennung der Eheleute bedingt wird. Die Behinderung der gesellschaftspolitischen Tätigkeit galt demgemäß bisher als eine schwere Eheverfehlung (Oberstes Gericht, Urteil vom 13. 1. 1953). Als Eheverfehlungen können außerdem Kriegsgefangenschaft, politische Haft oder Republikflucht des Ehegatten angesehen werden. Daran ist im Grundsatz durch die VO. vom 24. 11. 1952 nichts geändert worden. Die bisherigen „Eheverfehlungen“ heißen seitdem „ernstliche Gründe, die der Ehe den Sinn für die Gesellschaft genommen haben“. Die gesetzlichen und vertragsgemäßen Güterstände sind entsprechend den obenerwähnten Richtlinien durch die Verfassung außer Kraft gesetzt worden. Sämtliche Ehegatten leben in Gütertrennung. Nach dem Entwurf des Familiengesetzes wird das von den Ehegatten nach der Eheschließung durch Arbeit erworbene Vermögen gemeinsames Eigentum der Ehegatten. Das übrige Vermögen unterliegt der freien Verwaltung und Verfügung jedes Ehegatten. Sonstige Vereinbarungen vermögensrechtlicher Art sind zulässig. Sie sind jedoch nichtig, wenn sie gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau verstoßen. Der Güterstand der Verwaltung und Nutznießung des Vermögens der Frau durch den Ehemann ist ausdrücklich verboten. Die Zuständigkeit in Ehesachen ist durch VO. vom 21. 12. 1948 (ZVBl. S. 588) am 1. 4. 1949 den Amtsgerichten übertragen worden, an deren Stelle seit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 2. 10. 1952 die Kreisgerichte getreten sind (Gerichtsverfassung). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich unter Berücksichtigung der Gleichberechtigung von Mann und Frau nach § 606 ZPO. An die Stelle eines hiernach etwa zuständigen westdeutschen oder Westberliner Gerichts tritt jedoch nach der Rundverfügung Nr. 76/52 des Ministers der Justiz vom 9. 7. 1952 das sowjetzonale Kreisgericht, in dessen Bezirk der klagende Ehegatte seinen ständigen Aufenthalt hat. (Familienrecht) Das Verfahren in Ehesachen ist durch die Anordnung zur Anpassung der Vorschriften über das Verfahren in Ehesachen an die VO. über Eheschließung und Eheauflösung — Eheverfahrensordnung — vom 7. 2. 1956 (GBl. S. 145) unter Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen der ZPO neu geregelt worden. In allen Scheidungssachen ist eine vorbereitende Verhandlung „zur Aussöhnung und Erziehung der Parteien“ durchzuführen. Erst in einem zweiten Termin darf in das streitige Verfahren eingetreten und eine Entscheidung getroffen werden. Die Verhandlung in Ehesachen ist öffentlich. Gleichzeitig mit dem Scheidungsverfahren sind das elterliche Sorgerecht und der Unterhalt der Kinder und der Ehegatten zu regeln. Literaturangaben Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 2., überarb. Aufl., Bonn 1956. 71 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 67–68 Eggerath, Werner A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EigentumDDR A-Z 1956
Abwerbung (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die Verleitung zur Republikflucht, [S. 11]im Dez. 1955 durch Hilde ➝Benjamin erstmalig in diesem Sinne gebraucht. Obwohl Art. 8 der Verfassung „das Recht, sich an einem beliebigen Ort niederzulassen“ garantiert, ist die A. ein Delikt, das mit schwersten Strafen bedroht ist. Am 27. 1. 1956 wurden der Techniker M. Heidt und der Elektriker W. Rudert vom Obersten Gericht der „DDR“ wegen A. zum Tode verurteilt. Der einmütige Protest der freien Welt veranlaßte Pieck später, die Strafe in lebenslängliches Zuchthaus umzuwandeln. Seitdem liegt das übliche Strafmaß für A. bei etwa 10 Jahren Zuchthaus. Bis zum 1. 9. 1956 wurden insgesamt 78 Personen wegen A. verurteilt. Dabei ist der Tatbestand der A. bereits als erfüllt anzusehen, wenn nur ein Gespräch stattgefunden hat, in dem westdeutsche Verhältnisse geschildert wurden, so daß beim Zuhörer der Gedanke an eine Republikflucht aufkommen kann (Urteil des Bezirksgerichts Schwerin). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 10–11 Abweichungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ackermann, AntonDDR A-Z 1953
Strafvollzug (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Auf Grund einer Verordnung vom 16. 11. 1950 (GBl. S. 1165) ist der St. auf das Ministerium des Innern, also auf die Polizei, übergegangen. Durch die Erste Durchführungsbestimmung vom 23. 12. 1950 (Min. Bl. S. 215) [S. 138]wurden die größeren Strafanstalten, durch die Zweite Durchführungsbestimmung vom 5. 5. 1952 (Min Bl. S. 47) alle restlichen Justizhaftanstalten, Justizjugendhäuser und Haftkrankenhäuser mit Wirkung vom 1. 7. 1952 dem Ministerium des Innern unterstellt. Damit tritt der bisher im St. vertretene Erziehungsgedanke völlig in den Hintergrund. Durch die Übertragung des St. auf die Polizei wird angestrebt, die Arbeitskraft der Gefangenen in möglichst großem Umfange auszubeuten, so vor allem in den sog. Haftlagern. Diesem Ziel dient auch die „Verordnung über die Beschäftigung von Strafgefangenen“ vom 3. 4. 1952 (GBl. S. 275), mit der Strafgefangene während des St. „in bestimmten Zweigen der Industrie“ zur Arbeit gelockt werden sollen. Für ständige Normerfüllung und Übererfüllung wird vorzeitiger Straferlaß in Aussicht gestellt, „wenn der Strafgefangene sich verpflichtet, das Doppelte des Strafrestes, mindestens jedoch ein Jahr, im gleichen Industriezweig zu arbeiten“ (§~2, Abs. 3 der Verordnung). (Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 137–138 Stoph, Willy A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StreikLesen
Aufsatz
Der Posener Aufstand im Juni 1956 und seine Folgen
Prof. Dr. Krzysztof Ruchniewicz / Bochum-WrocławAnalyse
Communist internationalism and North-South asymmetries
Victor StrazzeriArtikel
Im Labyrinth der Worte
Stefan WolleRezension
LiesMich! Kurzrezensionen für Kommunismusgeschichte.de
Forschen
Forschungsinstitut
Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung e.V. an der TU Dresden
Forschungsinstitut
Institut zur Erforschung des Kommunismus (Kommunizmuskutató Intézet igazgatója)
Scholarship
Visegrad Scholarship at the Open Society Archives
Tagung
CfP: Von der Internationale zur Völkerfreundschaft? Kommunismus und Transnationalität im 20. Jahrhundert
Marcel Bois, Christian Dietrich, Rhena Stürmer | vom 13.04.2023 | bis zum 14.06.2024Lernen
App | Führung
Der Matrosenaufstand 1918
Opferverband | Dachverband
Internationale Assoziation ehemaliger politischer Gefangener und Opfer des Kommunismus (Inter-Asso)
Artikel | Debatte
Russland: Kinderfreizeit im Internierungslager?
Juri ReschetoDidaktisches Material | Website
REUNIFICATION REVISITED
vom 01.12.2020 | bis zum 10.12.2020