In der Kategorie DDR A-Z verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.
Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.
Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.
Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.
DDR A-Z 1985
DDR A-Z 1985
Innerdeutscher Handel (IDH) (1985)
Siehe auch: Innerdeutscher Handel: 1969 Innerdeutscher Handel (IDH): 1975 1979 I. Ausgangslage Nach der bedingungslosen Kapitulation des Deutschen Reiches am 8. 5. 1945 verwirklichten die Siegermächte ihre im II. Weltkrieg entwickelten Vorstellungen über die Zukunft Deutschlands. Das Deutsche Reich wurde entmilitarisiert und seiner zentralen Staatsmacht beraubt, die Ostgebiete wurden abgetrennt und Restdeutschland in Besatzungszonen aufgeteilt. Zwischen den 4 Besatzungszonen entwickelte sich nach dem Wiedererwachen des Wirtschaftslebens, nach der Beseitigung der Verkehrsschwierigkeiten und administrativen Hemmnisse seit Frühjahr 1946 langsam ein Güteraustausch. Als dann die 3 Westzonen politisch und wirtschaftlich zu einer Einheit zusammenwuchsen und sich die Ost-West-Spaltung im Zeichen des kalten Krieges vertiefte, wurde unter „Interzonenhandel“ nicht mehr der Warenaustausch zwischen [S. 644]allen 4 Besatzungszonen verstanden. Als Interzonenhandel (I.) — seit Ende der 60er Jahre Innerdeutscher Handel (IDH) — wird seitdem der Güter- und Dienstleistungsverkehr zwischen der SBZ/DDR, einschließlich Berlin (Ost), und der heutigen Bundesrepublik Deutschland, einschließlich Berlin (West), bezeichnet. Der Güteraustausch zwischen dem östlichen und westlichen Teil Deutschlands wurde von Anfang an durch zweiseitige Abkommen geregelt. In der Zusammenstellung (s. unten) sind die wichtigsten IDH-Abkommen aufgeführt. II. Institutionelle und rechtliche Grundlagen Zur Organisation des IDH ließ die Bundesregierung durch AO des Bundesministeriums für Wirtschaft beim Deutschen Industrie- und Handelstag bereits Anfang November 1949 in Frankfurt/Main die Treuhandstelle für den Interzonenhandel gründen, die seit April/Mai 1950 ihren Sitz in Berlin (West) hat. 1963 wurde die Treuhandstelle der Aufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft unterstellt. Die Treuhandstelle handelte stets auf Weisung der Bundesregierung. Sie wurde ermächtigt, mit den obersten Wirtschaftsorganen der Währungsgebiete der DM-Ost in allen Fragen, die die geschäftlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) und den Währungsgebieten der DM-Ost betreffen, Verbindung zu halten, Verhandlungen zu führen und Vereinbarungen zu treffen. Das Bundesministerium für Wirtschaft übertrug der Treuhandstelle wiederholt die Wahrnehmung von Aufgaben, die nicht direkt mit der Abwicklung des IDH zusammenhingen. Während des Treffens am Werbellinsee (11.–13. 12. 1981) zwischen Bundeskanzler Schmidt und dem Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, Honecker, vereinbarten der Bundesminister für Wirtschaft, Graf Lambsdorff, und das für Wirtschaftsfragen zuständige Politbüromitglied, Mittag, die Umbenennung der Treuhandstelle für den Interzonenhandel in Treuhandstelle für Industrie und Handel (TSI), weil die alte Bezeichnung „eigentlich keine sehr aktuelle Beschreibung des Zustandes unserer Handels- und unserer politischen Beziehungen ist“ (Lambsdorff am 13. 12. 1981). Das „Berliner Abkommen“ („Abkommen über den Handel zwischen den Währungsgebieten der Deutschen Mark [DM-West] und den Währungsgebieten der Deutschen Mark der Deutschen Notenbank [DM-Ost]“) bildet in der Fassung vom 16. 8. 1960 bis heute mit seinen Anlagen, Verordnungen, Durchführungsverordnungen, allgemeinen Ausnahmegenehmigungen zur Interzonenhandelsverordnung, Interzonenrunderlassen, Bekanntmachungen (Ausschreibungen) und anderen Bestimmungen die Rechtsgrundlage des IDH. Nach den Bestimmungen des Berliner Abkommens wird der Warenaustausch auf der Grundlage der vereinbarten Warenlisten abgewickelt, die seit 1961 unbefristet gültig sind und den Bezugs- und Liefermöglichkeiten angepaßt werden. Grundsätzlich dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder in der DDR produzierte Waren ausgetauscht werden; der Handel mit ausländischen Produkten bedarf besonderer Vereinbarungen. Das Berliner Abkommen verbietet die Kompensation von Zahlungen aus verschiedenen Geschäften. Da die alliierten Devisenbewirtschaftungsgesetze aus dem Jahre 1949 für den IDH weiterhin gelten und zwischen den Währungen der beiden deutschen Staaten keine offizielle Kursrelation besteht, sind direkte Überweisungen von einem Währungsgebiet in das andere im Rahmen des IDH nicht möglich. Der Grenzüberschreitende ➝Zahlungsverkehr erfolgt ausschließlich im Verrechnungswege über die Staatsbank der DDR und die Deutsche Bundesbank. Beide Notenbanken führen ein Verrechnungskonto der Zentralbank der anderen Seite. Die Zahlungen von Beziehern aus der DDR, die auf Leistungen aus der Bundesrepublik Deutschland oder Berlin (West) beruhen, sind bei der Staatsbank der DDR in Mark der DDR zu leisten, worauf dann ein von den Vertragspartnern vereinbarter entsprechender Betrag von der Staatsbank der DDR dem Konto der Deutschen Bundesbank in Verrechnungs[S. 645]einheiten (VE) gutgeschrieben wird. Befindet sich der Bezieher in der Bundesrepublik, gilt sinngemäß das gleiche. Durch den Verrechnungsverkehr verwandelt sich eine bei der Deutschen Bundesbank eingezahlte DM über eine Verrechnungseinheit in eine Mark der DDR für den östlichen Zahlungsempfänger und umgekehrt. Im Verrechnungswege wird eine DM einer Mark der DDR gleichgesetzt; das Verrechnungsverhältnis 1:1 ist nur ein Clearingwert, der nicht die DM der Mark der DDR währungsmäßig gleichsetzt. Die IDH-Geschäfte werden in der Regel auf der Basis der westdeutschen Marktpreise abgeschlossen. Die Notenbanken der DDR und der Bundesrepublik richteten für die finanzielle Abwicklung des IDH auf jeder Seite 3 Unterkonten ein. Über das Unterkonto 1 wurden alle Zahlungen verrechnet, die sich aus Lieferungen und Bezügen nach der Warenliste zum Unterkonto 1 ergaben. Diese Warenliste enthielt die vereinbarten Kontingente für die „harten“ Waren (Bergbau- und Mineralölerzeugnisse, forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Maschinen und Rohstoffe bei Lieferungen der DDR; Eisen- und Stahlerzeugnisse, Nicht-Eisenmetalle, Bergbauerzeugnisse, elektrotechnische Erzeugnisse und Maschinen bei Lieferungen der Bundesrepublik Deutschland). Über das Unterkonto 2 wurden alle Zahlungen nach der Warenliste, auf der die „weichen“ Waren (die übrigen Waren im IDH) verzeichnet sind, abgewickelt. Die Unterkonten 1 und 2 sind 1975 zu einem Unterkonto 1/2 zusammengelegt worden. Über das Unterkonto 3 werden bis heute alle Zahlungen abgewickelt, die für Dienstleistungen erfolgen. Die Konten können bis zu einem vereinbarten Betrag (Swing) überzogen werden. Wenn eine Seite diesen Überziehungskredit ausgeschöpft hat, kann die Notenbank der anderen Seite ihre Zahlung einstellen. In diesem Falle können weitere Lieferungen nur noch gegen Barzahlung über das Sonderkonto S erfolgen. Der Swing wurde in den 50er Jahren wiederholt an die Umsatzentwicklung angepaßt. Nach der Neufassung des Berliner Abkommens belief er sich von 1960 bis 1968 auf 200 Mill. VE. Durch eine ergänzende Vereinbarung vom 6. 12. 1968, die bis zum 31. 12. 1975 befristet war, entsprach er jeweils 25 v.H. der DDR-Lieferungen des vorausgegangenen Jahres. Im Mai 1970 wurde für den Swing ein erhöhter Mittelbetrag für 1970 und 1971 festgelegt, um der DDR mehr Liquidität zu verschaffen. Durch die im Dezember 1974 abgeschlossene Swing-Vereinbarung, die bis 31. 12. 1981 galt, wurde die Vereinbarung von 1968 weitergeführt, gleichzeitig aber der Swing-Höchstbetrag auf 850 Mill. VE begrenzt. In der Hoffnung, die DDR würde Zugeständnisse im innerdeutschen Besuchsverkehr machen, wurde beim Treffen am Werbellinsee (11–13. 12. 1981) diese Abmachung um ein halbes Jahr verlängert. Am 18. 6. 1982 vereinbarte die TSI mit dem Ministerium für Außenhandel die schrittweise Rückführung des Swing. Die Beträge werden bis 31. 12. 1985 neu festgesetzt, und zwar vom 1. 7. 1982 bis 31. 12. 1982 auf 850 Mill. VE, vom 1. 1. 1983 bis 31. 12. 1983 auf 770 Mill. VE, vom 1. 1. 1984 bis 31. 12. 1984 auf 690 Mill. VE und vom 1. 1. 1985 bis 31. 12. 1985 auf 600 Mill. VE. 1985 soll über die weitere Regelung des Swing verhandelt werden. Der Swing wurde bisher nur von der DDR in Anspruch genommen. Er wurde also zu einem zinslosen Dauerkredit für die DDR. III. Entwicklung von Volumen und Struktur Die Umsatzentwicklung des statistisch ausgewiesenen IDH zeigt, daß der Warenverkehr von 1950 bis 1982 um das 17½fache gestiegen ist. Allerdings war der Warenaustausch der ersten Nachkriegsjahre höher als in den veröffentlichten Zahlen angegeben. In den Statistiken ist nur der legale, vertragsmäßige IDH erfaßt. In den Anfangsjahren wurde jedoch ein großer Teil des Warenverkehrs außerhalb der Verträge als private Kompensationsgeschäfte, durch Dreiecksgeschäfte unter Einschaltung von ausländischen Zwischenhändlern und in Form des Schwarzhandels abgewickelt. Überdies sind in den Zahlen für die Jahre bis 1952 nicht die Angaben für Berlin enthalten. Der illegale IDH wurde 1953 auf 40 bis 200 v.H. des legalen Handels geschätzt. Der IDH entwickelte sich ungleichmäßig. Die Jahre 1951–1953, 1960–1963 und 1967/68 brachten größere Rückschläge; dazwischen lagen Phasen relativ stabilen Wachstums. In den ersten beiden Zeitabschnitten ging der Warenaustausch aus politischen Gründen zurück, während 1967/68 die bestehenden Regelungen im IDH-Verfahren die Entwicklung hemmten. Zu Beginn der 50er Jahre behinderte die westliche Embargo-Politik die Entwicklung. Anfang der 60er Jahre wirkten sich die Behinderungen des freien Zugangs nach Berlin und die daraufhin von der Bundesregierung ausgesprochene vorsorgliche Kündigung des Berliner Vertrags (30. 9. 1960), das Bestreben der DDR, von westdeutschen Lieferungen unabhängig zu werden („Störfreimachung“), die Vollkollektivierung der Landwirtschaft und der Mauerbau in Berlin handelshemmend aus. Die Entspannung des innerdeutschen Verhältnisses und die kooperationsbereitere Handelspolitik der Bundesregierung der Großen Koalition führten dann Ende der 60er Jahre zu einer Intensivierung des IDH. 1969 stiegen die Umsätze um 36,8 v.H., 1970 um 12,3 v.H., 1971 um 10,4 v.H., 1972 um 10,2 v.H. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) gab es seit 1972 nur 1976, 1980 und 1982 ein nennenswertes reales Wachstum im IDH (DIW-Wochenberichte 22/1982 u. 10/1983). In den übrigen Jahren beruhte die nominale Expansion auf Preissteigerungen. 1973/74 und 1979/80 waren die Preisschübe am stärksten. Die Lieferungen und Bezüge nahmen von 1972 bis 1981 real insgesamt nur um 6 v.H. zu. Die verlangsamte Wirtschaftsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland schränkte die Liefermöglichkeiten der DDR ein; die hohen Defizite gegenüber den anderen westlichen Ländern und der Sowjetunion zwangen die DDR, ihre Waren verstärkt in diese Länder zu exportieren. Die hohe Verschuldung gegenüber den OECD-Ländern (ohne Bundesrepublik) führte dann jedoch 1982 zu einem überraschenden Aufschwung. Die DDR mußte ihre Importe aus den westlichen Industriestaaten um rd. ein Drittel drosseln und bezog dringend benötigte Waren verstärkt aus der Bundesrepublik Deutschland; denn gegenüber der Bundesrepublik war die Verschuldungssituation günstiger als gegenüber anderen OECD-Ländern. Da es 1982 — wiederum nach Berechnungen des DIW — Preissteigerungen in geringem Umfang lediglich bei den Lieferungen der Bun[S. 647]desrepublik gab, konnte mit einer preisbereinigten Zuwachsrate von 11 v.H. der größte reale Zuwachs seit 1970 erzielt werden. 1983 nahm der IDH mit einem Umsatzwachstum von 6,2 v.H. stärker zu als der Handel der Bundesrepublik mit anderen Staaten (+ 2,3 v.H.). Die Lieferungen stiegen um 8,8 v.H., die Bezüge um 3,6 v.H. 1983 ergab sich also wieder ein Lieferüberschuß für die Bundesrepublik Deutschland, nachdem die DDR von 1980 bis 1982 die Warenbilanz positiv gestaltet hatte. Da die DDR bei den Dienstleistungen (vor allem durch die Inanspruchnahme der Leistungen des Hamburger Hafens) weiterhin ein Defizit erzielte, veränderten sich ihre gesamten Verbindlichkeiten im IDH 1982 nicht. Der kumulierte Passivsaldo betrug zum Jahresende 1982 rd. 3,8 Mrd. VE; er entstand aus der Inanspruchnahme von Lieferantenkrediten in der Bundesrepublik (4,1 Mrd. VE) und der Swing-Beanspruchung (0,5 Mrd. VE) abzüglich der Lieferantenkredite der DDR (0,8 Mrd. VE). Setzt man den kumulierten Passivsaldo zu den jeweiligen jährlichen Lieferungen der DDR ins Verhältnis, wird deutlich, daß sich die Schuldensituation der DDR in den letzten Jahren relativ verbessert hat. 1978 betrug der kumulierte Passivsaldo noch 95 v.H. der Jahreslieferungen, bis 1982 sank dieser Anteil auf 58 v.H. Ende 1983 belief sich der kumulierte Passivsaldo auf ca. 4,0 Mrd. VE, das waren wiederum 58 v.H. der Jahreslieferungen der DDR. Der Dienstleistungsverkehr hat sich seit 1970 nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft wie folgt entwickelt (Dienstleistungen in Mill. VE): Dienstleistungen in diesem Sinne sind Kosten und Vergütungen, die im Zusammenhang mit der Beförderung und dem Verkauf von Gütern stehen, also vor allem Fracht-, Hafen-, Lager-, Montage-, Gerichts- und Messekosten sowie Provisionen, Lizenzgebühren, Bankspesen, Bankzinsen, Schadensersatzzahlungen sowie die Postausgleichszahlungen. Transportkosten und Nebenleistungen des Warenverkehrs, die über die einzelnen Warengruppen direkt abgerechnet werden, sind in den Umsätzen des Unterkontos 3 nicht enthalten. Die Warenstruktur des IDH entspricht weder der Außenhandelsstruktur der beiden hochindustrialisierten Länder Bundesrepublik Deutschland und DDR, noch ist sie dem Entwicklungsstand beider Volkswirtschaften angemessen. Der Anteil von Fertigerzeugnissen am Warenaustausch zwischen beiden deutschen Staaten ist relativ gering. Der Warenstruktur nach ähnelt der IDH dem Außenhandel weniger entwickelter Länder. Bei den Bezügen und bei den Lieferungen beträgt der Anteil von Erzeugnissen der Grundstoff- und Produktionsgüterindustrien (chemische Erzeugnisse, Eisen und Stahl, Metalle, Mineralölerzeugnisse u.a.) über 50 v.H. Während der Anteil der verschiedenen Wirtschaftsgruppen bei den Lieferungen in den vergangenen Jahren bemerkenswert konstant blieb, änderte sich die Struktur der Bezüge erheblich. Am stärksten schwankten die Bezüge von Erzeugnissen der Grundstoff- und Produktionsgüterindustrien, deren Anteil sich in der ersten Hälfte der 70er Jahre gegenüber der zweiten Hälfte der 50er Jahre um die Hälfte verringerte und deren Anteil an den gesamten Bezügen 1982 mit 54 v.H. wieder fast die frühere Größenordnung erreichte. Der Anteil von Verbrauchsgütern (u.a. Textilien, Bekleidung, Holzwaren) an den Gesamtbezügen stieg von knapp 20 v.H. in der zweiten Hälfte der 50er Jahre auf knapp ein Drittel in den 70er Jahren und lag 1982 bei 24 v.H. Wie in den vergangenen Jahren hatten 1982 die Erzeugnisse der Verbrauchsgüterindustrien nach denen der Grundstoff- und Produktionsgüterindustrien den zweitgrößten Anteil an den Gesamtbezügen. Der Anteil der land- und ernährungswirtschaftlichen Produkte war mit knapp 11 v.H. noch nicht einmal halb so groß wie in der zweiten Hälfte der 60er Jahre (Fünfjahresdurchschnitt 1966–1970: 25,6 v.H.). Wie in den vergangenen Jahren bestand 1982 lediglich ein Zehntel der bezogenen Waren aus Erzeugnissen der Investitionsgüterindustrien (vor allem Maschinenbauerzeugnisse, elektrotechnische Erzeugnisse, Eisen-, Blech- u. Metallwaren). Bei den Lieferungen der Bundesrepublik hatten die Erzeugnisse der Grundstoff- und Produktionsgüterindustrien 1982 einen Anteil von 56 v.H., als zweitgrößte Warengruppe folgten die Produkte der Investitionsgüterindustrien mit 20,1 v.H. Diesen Warengruppen folgen die bergbaulichen Erzeugnisse, die Produkte der Landwirtschaft und der Ernährungsindustrie sowie der industriellen Verbrauchsgüter. Wenn auch innerhalb dieser Warengruppen erhebliche Veränderungen zu beobachten waren, so besteht doch diese Struktur fast unverändert seit den 50er Jahren. Die DDR bezieht im IDH nach wie vor in großem Umfang Waren, um akute Engpässe zu beseitigen, d.h. die Lieferungen in die DDR dienen der Sicherung der laufenden Produktion und (zumindest [S. 648]1982) auch der Beseitigung von Versorgungsengpässen. Belebend wirkte aufgrund der Preis- und Mengenerhöhungen in den letzten Jahren vor allem das „Mineralölgeschäft“. Nachdem die Bezüge von Braunkohlebriketts stark zurückgegangen waren, bezog die Bundesrepublik in zunehmendem Umfang Mineralölerzeugnisse aus der DDR. Diese Bezüge wurden mit Lieferungen von Erdöl gekoppelt. Eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Ministerium für Außenhandel regelt die Lieferungen und Bezüge bis 1985. 1982 machten die Bezüge von Dieselkraftstoff, Motorenbenzin und Heizöl 23,5 v.H. des gesamten Warenwertes aus, der Anteil des Rohöls an den Gesamtlieferungen betrug 10,9 v.H. Die Preisentwicklung auf dem Mineralölsektor hat es der DDR ermöglicht, ihre Warenverkehrsbilanz seit 1980 positiv zu gestalten. Der Anteil des IDH machte 1982 lediglich 1,6 v.H. des Außenhandelsumsatzes der Bundesrepublik Deutschland aus — 1950 hatte dieser Anteil immerhin noch bei 3,8 v.H. gelegen. Für die DDR und den gesamten Ost-West-Handel hatte der IDH ein ungleich größeres Gewicht: Der Anteil am Außenhandel der DDR betrug 1982 8,6 v.H. (1950 waren es noch 16 v.H.). Die Bundesrepublik Deutschland ist der zweitgrößte Handelspartner der DDR, die ihrerseits mit der Bundesrepublik nach der OECD-Statistik 1982 wieder einen größeren Warenaustausch als mit allen übrigen westlichen Industrieländern zusammen hatte. IV. Politische Bedeutung Wenn die Bundesregierung den IDH selbst während des kalten Krieges und oftmals gegen den Widerstand ihrer Verbündeten, die in ihm eine Gefährdung der Embargo-Politik sahen, förderte, dann geschah das fast ausschließlich aus politischen Gründen. Die Interzonenhandelspolitik der Bundesregie[S. 649]rung war immer ein Teil ihrer Deutschlandpolitik. Die wirtschaftliche Bedeutung dieses Handels wurde gering eingeschätzt. In den 50er Jahren sollte der IDH eine doppelte Funktion erfüllen: Einerseits sollte er als eine der letzten Klammern zwischen beiden Teilen Deutschlands die Versorgung der mitteldeutschen Bevölkerung verbessern helfen, zur Erhaltung der Kontakte zwischen den Menschen beitragen und die Reste der Verflechtung beider Volkswirtschaften bewahren; andererseits sollte der IDH als ökonomischer Hebel die eigenen politischen Ziele durchsetzen helfen, [S. 650]d.h. in erster Linie den freien Zugang nach und in Berlin sichern. In den 50er Jahren schuf die Bundesregierung die institutionellen und rechtlichen Grundlagen, die dem IDH bis in die Gegenwart den Charakter einer von allen Seiten anerkannten Sonderbeziehung geben. Die wichtigsten Merkmale dieser Sonderbeziehung sind: Bilateralität, Einschaltung der TSI, Zoll- und Abschöpfungsfreiheit. 1951 konnte die Bundesregierung in der Ergänzung zum Torquay-Protokoll zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) durchsetzen, daß „der Beitritt der Bundesrepublik Deutschland keine Änderung der gegenwärtigen Regelungen oder des gegenwärtigen Zustandes für den innerdeutschen Handel mit Gütern deutschen Ursprungs erfordert“. Im Protokoll über den IDH und die damit zusammenhängenden Fragen vom März 1957 ließ sich die Bundesregierung von ihren EWG-Partnerländern bestätigen, daß die DDR von der Errichtung einer Zollgrenze zur Bundesrepublik Deutschland verschont bleibt. Die DDR gehört bezüglich des IDH seitdem praktisch zum EWG-Innenmarkt. Auf Lieferungen von gewerblichen Gütern aus der DDR in die Bundesrepublik werden deswegen keine Zollabgaben erhoben und bei Agrarerzeugnissen keine Abschöpfungen vorgenommen. Die Bundesregierung betonte in den 50er Jahren wiederholt, der IDH sei ein wichtiges Instrument zur Sicherung Berlins. Bereits vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR sind Berlin (West) und Berlin (Ost) in die Vereinbarungen über den Interzonenhandel einbezogen worden. Der bestehende Zustand wurde dann zuerst im Frankfurter und später im Berliner Abkommen vertraglich geregelt. Beide Abkommen sind zwischen den Währungsgebieten geschlossen worden, diese Kompromißformel umging die staatliche Anerkennung der DDR, bestätigte aber die faktische Zugehörigkeit von Berlin (West) zur Bundesrepublik Deutschland und von Berlin (Ost) zur DDR. Zwei Anlagen zum Frankfurter Abkommen bestimmten, der Anteil von Berlin (West) an den Umsätzen des IDH solle ein Drittel betragen, während das Berliner Abkommen in Artikel I, Ziffer 3 von einem „angemessenen Teil“ spricht, der auf die Lieferungen und Bezüge der Berliner Wirtschaft entfallen soll. Aufgrund der so bestätigten Zugehörigkeit Berlins zum Bund konnten die Unterhändler der Bundesrepublik behaupten, es bestehe ein Junktim zwischen dem Handel und dem freien Zugang nach Berlin. Mit der Kündigung des Berliner Abkommens zum Jahresende 1960 wollte die Bundesregierung die DDR dazu zu bewegen, die Kontrolle des Besucherverkehrs an der Sektorengrenze, die Nichtanerkennung der Bundespässe von West-Berlinern und die Behinderungen des Lastwagenverkehrs zwischen Berlin und dem Bundesgebiet aufzuheben und formell zu widerrufen. Die DDR beugte sich jedoch diesem Druck nicht. Nach vierwöchigen Verhandlungen mußte die westliche Seite einem für sie ungünstigen Kompromiß zustimmen. Daraufhin vereinbarten die Unterhändler am 29. 12. 1960, das Berliner Abkommen mit allen Zusatzvereinbarungen in seiner Neufassung vom 16. 8. 1960 am 1. 1. 1961 in Kraft treten zu lassen. Die Kündigung des Abkommens hatte in der DDR die Aktion Störfreimachung ausgelöst, durch die die Abhängigkeit von Bezügen aus „kapitalistischen Ländern“, vor allem aber von Lieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland, verringert werden sollte. Während die Verhandlungen über die Fortsetzung des IDH noch liefen, erklärte Bruno Leuschner als Vorsitzender der Staatlichen Plankommission im Dezember 1960 vor dem Zentralkomitee (ZK) der SED, es sei die vordringlichste Aufgabe, alles so zu organisieren und umzustellen, daß es für die Betriebe von der Bundesrepublik [S. 651]Deutschland her keine Störungen mehr geben könne. Die DDR-Wirtschaft werde sich auf Lieferungen aus den sozialistischen Ländern orientieren und die Produktion umstellen. Die „Störfreimachung“ wurde 1962 aufgegeben, denn die sowjetischen Lieferungen konnten die Bedürfnisse der DDR-Industrie nur unvollkommen befriedigen, und es war zudem für die DDR ökonomisch günstiger, dringend benötigte hochwertige Industrieprodukte aus der Bundesrepublik zu beziehen, als sie in kleinen Serien und dementsprechend teuer selbst herzustellen. Die Versuche der Bundesregierung, die DDR durch Kündigung des Berliner Abkommens unter Druck zu setzen, um sie zur Änderung ihrer Berlin-Politik zu veranlassen, trugen zum Rückgang des IDH bei und führten zu einer intensiveren Integration der DDR in den RGW sowie zur engeren Kooperation mit der UdSSR. Die IDH-Umsätze sanken 1961 gegenüber dem Vorjahr um 12,9 v.H. Der Anteil der RGW-Länder am gesamten Außenhandelsumsatz der DDR stieg von 74,9 v.H. im Jahre 1960 (UdSSR: 42,8 v.H.) auf 79,0 v.H. im Jahre 1962 (UdSSR: 48,9 v.H.), umgekehrt sank der Anteil des IDH am Außenhandel der DDR von 10,3 v.H. im Jahre 1960 auf 8,3 v.H. 1962. Die Kündigung des Berliner Abkommens zeigte, daß der IDH nur in eng begrenztem Maße als Druckmittel taugt, obwohl die DDR in Schwierigkeiten gerät, wenn sie sich wirtschaftlich von der Bundesrepublik abgrenzt. Das Junktim zwischen ungehindertem Berlin-Verkehr und IDH ist im Januar 1961 durch die sog. Widerrufsklausel zum letzten Mal hergestellt worden. Sie besagte, daß Warenbegleitscheine für Lieferungen von Waren des Unterkontos 1 nur noch unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufes im Falle einer schweren politischen Störung des Berlin-Verkehrs genehmigt werden. Tatsächlich ist diese Klausel niemals angewandt worden. Trotz mehrfacher Behinderungen des freien Zugangs nach Berlin verzichtete die Bundesregierung in den folgenden Jahren darauf, den IDH als politisches Druckmittel anzuwenden. Für die DDR war und ist der IDH in weit größerem Maße als für die Bundesrepublik Deutschland eine ökonomische Notwendigkeit. Deshalb sprachen sich die Politiker der SBZ bzw. der DDR bis in die 60er Jahre immer wieder dafür aus, den IDH zu erleichtern und zu erweitern. Auf jede westdeutsche Maßnahme, die die wirtschaftliche Teilung Deutschlands vertiefte, reagierte die DDR-Führung mit propagandistischen Angriffen und ernstgemeinten Vorschlägen, die der Erschwerung des Handels entgegenwirken sollten. Sie kritisierte vor allem die westliche Embargo-Politik und die Einführung von Sperrlisten, die Kontingentierung von Einfuhr und Ausfuhr sowie das zentrale Ausschreibungs- und Genehmigungsverfahren. Die Ost-Berliner Regierung forderte mehrjährige Abkommen, die Erhöhung des Swings und das Zusammenlegen der Unterkonten. Diesen Forderungen ist die westdeutsche Seite bereits in den 50er Jahren weitgehend entgegengekommen. Mit der grundlegenden Veränderung der deutschlandpolitischen Konzeption der SED-Führung wandelte sich 1967/68 auch die Einstellung gegenüber dem IDH. Im August 1967 wurde das für die innerdeutschen Wirtschaftsbeziehungen zuständige Ministerium für Außenhandel und innerdeutschen Handel in Ministerium für Außenwirtschaft umbenannt (seit 1. 1. 1974 Ministerium für Außenhandel [MAH]). Die DDR leugnete nun immer häufiger den Sondercharakter der innerdeutschen Wirtschaftsbeziehungen. Die Interzonenhandelspolitik der Bundesrepublik hatte sich bereits zu Beginn der 60er Jahre geändert. Im IDH wurde nunmehr zunehmend ein Instrument zum Abbau der politischen Gegensätze zwischen beiden deutschen Staaten gesehen. Das Freund-Feind-Denken aus der Zeit des kalten Krieges wich langsam dem Willen, im Verhältnis zur DDR über ein „geregeltes Nebeneinander“ zum „Miteinander“ zu kommen. Im IDH sah man immer weniger ein Druckmittel und immer mehr eine Leistung, für die man etwas einhandeln kann. Statt von „Interzonenhandel“ wurde nun auch von Regierungsseite immer häufiger vom „Innerdeutschen Handel“ gesprochen. Dadurch fand der Funktionswandel seinen sprachlichen Ausdruck. Die Bundesregierung der Großen Koalition gab den Forderungen der Wirtschaft und der DDR nach und befreite den IDH weitgehend von den aus politischem Kalkül entstandenen Hemmnissen. Im März 1967 wurde die Bundesgarantie für langfristige Investitionsgüterlieferungen auf den IDH ausgedehnt. Im Mai 1967 entstand die Gesellschaft zur Finanzierung von Industrieanlagen (GEFI), durch die Lieferungen und Leistungen in die DDR durch mittelfristige Kredite finanziert werden können. Im August desselben Jahres wurde die Widerrufsklausel aufgehoben, die Swing-Beträge für die einzelnen Unterkonten wurden zu einem Gesamtswing zusammengefaßt; seitdem kann die DDR den Swing für die Waren beanspruchen, für die er benötigt wird; die Unterkonten 1 und 2 wurden „bis auf weiteres“ zusammengelegt (die endgültige Zusammenlegung erfolgte am 9. 7. 1975 mit Wirkung zum 1. 1. 1976). Die Maschinenkontingente wurden im August 1967 aufgestockt. Im September 1967 ist eine Sonderregelung zum neuen Mehrwertsteuergesetz erlassen worden. Im Dezember 1967 wurde dann durch Briefaustausch eine neue Grundlage bis 1975 geschaffen: Die Bundesregierung erklärte sich dazu bereit, die seit Jahren anhängende Mineralölfrage durch Ausgleichszahlungen zu bereinigen; beide Seiten verpflichteten sich zur kontinuierlichen Erhöhung ihrer [S. 652]Lieferkontingente für Maschinen, Fahrzeuge und elektrotechnische Erzeugnisse; zur Erleichterung des Warenverkehrs sollte der Swing von bisher 200 Mill. DM in Zukunft elastisch sein, er sollte jeweils 25 v.H. der Lieferungen der DDR des vergangenen Jahres entsprechen und jeweils im Januar für das laufende Jahr neu festgesetzt werden. Am 1. 1. 1968 trat eine neue Umsatzsteuerregelung im IDH in Kraft (nach dem heutigen Stand werden die Lieferungen im Regelfall mit 6 v.H. belastet, während die Bezieher von Waren aus der DDR einen Kürzungsanspruch ihrer Umsatzsteuerschuld von 11 v.H. des Warenwertes haben). Im Mai 1969 wurde die Einrichtung von Kommissions- und Konsignationslagern vereinbart. Im April 1969 erfolgte die Erweiterung der Bezugsmöglichkeiten durch eine Erhöhung der wertbegrenzten Abschreibungen bzw. Überführung wertbegrenzter Bezugspositionen in die offene Ausschreibung. Für einen großen Teil der Lieferungen wurde im Januar 1969 die Einzelgenehmigungspflicht durch die allgemeine Genehmigung ersetzt. Warenbegleitscheine für Lieferungen in die DDR mußten nicht mehr beantragt und genehmigt werden — für diese Waren brauchte statt der bisherigen Anträge auf Einzelgenehmigung künftig nur noch eine Bezugserklärung gegenüber dem Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft für statistische Zwecke abgegeben zu werden. Durch die Allgemeine Genehmigung Nr. 3 (B) wurde im Dezember 1969 auch der Bezug von Waren von der Einzelgenehmigungspflicht freigestellt. Voraussetzungen für den Geschäftsabschluß sind danach vor allem ein schriftlicher Kaufvertrag, die Zahlung des Kaufpreises über die Unterkonten und die Meldung der Verträge an das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft. Im gewerblichen Sektor waren 1970 von den rund 5.200 Warenpositionen 191 für den Bezug kontingentiert, 1971 waren nur noch 79, Ende 1972 103 und Ende 1977 87 Positionen kontingentiert. Diese Handelserleichterungen bewirkten nach 1968 die schnellste Umsatzausweitung in der Geschichte des IDH. Im landwirtschaftlichen Sektor ist der Kontingentierungsstand nach wie vor höher als im gewerblichen. Sowohl bei den Lieferungen wie auch bei den Bezügen ist zwischen den allgemein genehmigten und den einzelgenehmigungspflichtigen Waren zu unterscheiden. Wenn keine Einzelgenehmigungspflicht mehr nötig ist, gelten die Geschäftsabschlüsse mit ihrer Meldung bei den Behörden als genehmigt. Anfang 1983 waren von den Bezügen im gewerblichen Sektor 4.997 Positionen (95,4 v.H.) allgemein genehmigt, lediglich 168 Positionen (3,2 v.H.) waren offen ausgeschrieben und einzelgenehmigungspflichtig. Kontingentiert waren nur noch 72 Positionen (1,4 v.H.). Im Sektor Landwirtschaft und Ernährung waren 218 Positionen (36, 1 v.H.) allgemein genehmigt, 203 Positionen (33,6 v.H.) offen ausgeschrieben, 183 Positionen (30,3 v.H.) noch kontingentiert. Dem Wert nach waren Anfang 1983 im gewerblichen Bereich 66 v.H., im landwirtschaftlichen und ernährungswirtschaftlichen Bereich jedoch nur 12 v.H. der Bezüge liberalisiert. V. Ausblick Trotz Abgrenzungs-Politik und Polemik gegen die neue Ostpolitik und deren Anspruch, die bestehenden Sonderbeziehungen auszubauen, stimmte die DDR im Grundlagenvertrag der Erhaltung dieser Sonderbeziehungen zu. Nach Artikel 7 des Grundlagenvertrages sollen Abkommen geschlossen werden, „um auf der Grundlage dieses Vertrages und zum beiderseitigen Vorteil die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschaft … zu entwickeln und zu fördern“. Im Zusatzprotokoll zu Artikel 7 heißt es in Ziffer 1: „Der Handel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik wird auf der Grundlage der bestehenden Abkommen abgewickelt.“ Die Haltung der DDR bleibt jedoch auch nach dem Abschluß des Grundlagenvertrages ambivalent. Einerseits verleugnet sie weiterhin die Existenz von Sonderbeziehungen zur Bundesrepublik, andererseits gab Honecker im November 1972 zu, daß es nach dem Grundlagenvertrag „keinen Grund zu Veränderungen“ gebe und im Handel „eine der wenigen Besonderheiten … in den Beziehungen weiterbestehen“ (ND 25. 11. 1972, S. 4). Am 29. 3. 1978 verteidigte das „Neue Deutschland“ in einem redaktionellen Artikel den IDH gegen Kritiker in der Bundesrepublik Deutschland und im eigenen Lager. Die SED-Führung warnte in dieser Erklärung vor Versuchen, „den Handel mit der DDR und speziell die Swing-Regelung als Mittel des politischen Drucks zu benutzen“, und brachte ihren Willen zum Ausdruck, „den Handel mit der BRD zum gegenseitigen Vorteil weiter zu entwickeln“. Im „Gemeinsamen Kommuniqué über das Treffen von Bundeskanzler Helmut Schmidt mit dem Generalsekretär des ZK der SED und Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, Erich Honecker, vom 11. bis 13. Dezember 1981“ bekannte sich die DDR-Regierung noch einmal zu den vertraglichen Grundlagen und damit zum Sonderstatus des IDH und bekräftigte die Absicht, die innerdeutschen Wirtschaftsbeziehungen auszubauen. In dem Kommuniqué heißt es: „Beide Seiden sind bestrebt, die im gegenseitigen Interesse liegende wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit langfristig zu entwickeln, zu erleichtern und zu vertiefen. Es bestand Übereinstimmung, den Warenaustausch auf der Grundlage der bestehenden Abkommen und nach Maßgabe der Möglichkeiten beider Seiten auszubauen und seine Struktur zu verbessern. Sie unterstrichen die Bedeutung der Zusammenarbeit bei Projekten und der Unternehmenskooperation einschließlich der Zusammenarbeit auf dritten Märkten.“ [S. 653]Die aus der Koalition von CDU/CSU und FDP entstandene Bundesregierung will im Bereich des IDH die Politik früherer Bundesregierungen fortsetzen. Bundeskanzler Kohl sagte in seiner Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag am 13. 10. 1982: „Der innerdeutsche Handel bleibt ein wichtiges Element der Zusammenarbeit. Auf der Grundlage des Berliner Abkommens von 1951 und seiner Zusatzvereinbarungen ist die Bundesrepublik Deutschland — auch zum Wohl Berlins — zur Ausweitung dieses Handels bereit.“ Der IDH soll als Sonderbeziehung ausgebaut werden; er soll weiterhin dazu beitragen, die Möglichkeit einer deutschen Wiedervereinigung offenzuhalten. Gegenüber den Regierungen ihrer Partnerländer in der Europäischen Gemeinschaft vertritt Bonn die Ansicht, daß der in den Beitrittsverträgen zum GATT, zur Montanunion und zum EWG-Vertrag vereinbarte Sonderstatus für den IDH weiter gilt. Dieser Standpunkt wurde im März und September 1973 dem Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft vorgetragen und von den Partnern erneut anerkannt. Der Sonderstatus wird von den Regierungen in der EG nicht in Frage gestellt. Allerdings müssen Rat und Kommission der Gemeinschaft immer wieder Anfragen zu den innerdeutschen Wirtschaftsbeziehungen beantworten. Eine weitere Steigerung des Handelsvolumens kann auf lange Sicht nur erreicht werden, wenn sich beide Vertragspartner verstärkt auf Absatz 2 der Nr. 1 des Zusatzprotokolls zu Artikel 7 des Grundlagenvertrages besinnen, in dem „langfristige Vereinbarungen mit dem Ziel, … eine kontinuierliche Entwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen zu fördern, überholte Regelungen anzupassen und die Struktur des Handels zu verbessern“, in Aussicht gestellt worden sind. Der IDH wird nur dann kontinuierlich wachsen können, wenn zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR in größerem Umfang als bisher qualitativ höherwertige Formen der Kooperation möglich werden, wenn die Exportkraft der DDR-Wirtschaft erhalten bleibt, und wenn die beiden deutschen Staaten eine Ausweitung des IDH nicht aus politischen Gründen gefährden. Siegfried Kupper Literaturangaben Bethkenhagen, Jochen: Die Außenwirtschaftsbeziehungen der DDR vor dem Hintergrund von Kaltem Krieg und Entspannung, in: Beiträge zur Konfliktforschung, H. 4/1980, S. 39 ff. Köln: Markus 1980. Biskup, Reinhold: Deutschlands offene Handelsgrenze. Die DDR als Nutznießer des EWG-Protokolls über den innerdeutschen Handel. Frankfurt a. M.: Ullstein 1976. Ehlermann, Claus-Dieter: Handelspartner DDR — Innerdeutsche Wirtschaftsbeziehungen. Baden- Baden: Nomos 1975. Federau, Fritz: Der Interzonenhandel Deutschlands von 1946 bis 1953, in: Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung. Hrsg.: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Berlin. H. 4/1953, S. 385 ff. Berlin: Duncker & Humblot 1953. Kupper, Siegfried: Der innerdeutsche Handel. Rechtliche Grundlagen, politische und wirtschaftliche Bedeutung. Köln: Markus 1972. Lambrecht, Horst: Die Entwicklung des Interzonenhandels von seinen Anfängen bis zur Gegenwart. Hrsg.: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung. Berlin: Duncker & Humblot 1965. (Sonderhefte, NF. 72.) Lambrecht, Horst: Der innerdeutsche Handel — Ein Güteraustausch im Spannungsfeld von Politik und Wirtschaft, in: Aus Politik und Zeitgeschichte. Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament 40/1982. Hrsg.: Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn. Morawitz, Rudolf: Der innerdeutsche Handel und die EWG nach dem Grundvertrag, in: Europa-Archiv, H. 10/1973, S. 353 ff. Bonn: Europa Union 1973. Rösch, Franz: Thirty Years of the Berlin Agreement — Thirty Years of Inner-German Trade: Economic and Political Dimensions, in: Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Nr. 137/1981, S. 525 ff. Tübingen: Mohr 1981. Schlemper, Annemarie: Die Bedeutung des innerdeutschen Handels. Eine empirische Analyse unter besonderer Berücksichtigung sektoraler und betriebsgrößenspezifischer Aspekte. Göttingen: Schwartz 1978. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 543–653 Innerdeutsche Beziehungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Institut für Internationale Politik und Wirtschaft (IPW)DDR A-Z 1985
Uranbergbau (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der U. im Gebiet der DDR ist 1946 durch die Sowjetunion begründet worden (SMAD-Befehl 167). Er wird von der SDAG Wismut (Sowjetisch-deutsche Aktiengesellschaft) betrieben. Dieses Unternehmen wurde 1947 als SAG Wismut gegründet; die Umbenennung erfolgte 1954 aufgrund einer deutschen Kapitalbeteiligung in Höhe von 50 v.H. Mit der Gründung der SAG Wismut schufen die Sowjets ein völkerrechtliches Novum, weil erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten in dem von ihr besetzten Gebiet die Bodenschätze als Reparationsleistung ohne zeitliche Begrenzung ausbeutete. Innerhalb der sowjetischen Aktiengesellschaften in der DDR nahm die Wismut AG auch insofern eine Sonderstellung ein, als sie nicht zur Verwaltung der sowjetischen Vermögen in Deutschland gehörte. Die Hauptverwaltung der SAG Wismut in Siegmar-Schönau bei Karl-Marx-Stadt war direkt sowjetischen Stellen in Moskau unterstellt. Die Gründer des Unternehmens waren die Hauptverwaltung des sowjetischen Vermögens im Ausland des Ministerrats der UdSSR und die Staatliche Aktiengesellschaft der Buntmetallindustrie „Medj“ in der UdSSR. Die Wismut AG hat seit 1946 — also bereits vor ihrer offiziellen Gründung — systematisch allen Boden, der Uranvorkommen vermuten ließ, durch sog. Geologenbrigaden untersucht. Die Arbeiten erfolgen sowohl im Tage- als auch im Tiefbau. Nach vergeblichen Schürfungen im Harz und im Zittauer Gebirge konzentriert sich der U. gegenwärtig auf folgende Gebiete: 1. Sächsische Schweiz; 2. Thüringen mit Hauptzentrum Ronneburg (Gera); 3. Erzgebirge und Vogtland mit Hauptzentren um Johanngeorgenstadt. Nach zuverlässigen Schätzungen betrug der Beschäftigungsstand bei der SAG Wismut im Herbst 1951 etwa 225.000. Diese Zahl entsprach ca. 10 v.H. aller Beschäftigten in Industrie und Bergbau. Gegenwärtig dürften noch immer etwa 40.000 Arbeitnehmer im U. tätig sein. Die Ausbeuteergebnisse des U. werden streng geheimgehalten. Vermutlich entspricht die Uranerzförderung einem U-238-Gehalt von etwa 2.000 bis 2.500 t jährlich. Das geförderte Uranerz wird in der DDR lediglich [S. 1400]aufbereitet. Das dabei gewonnene granulierte Konzentrat wird von der UdSSR beansprucht und dort weiterverarbeitet. Die DDR muß den eigenen Uranbedarf für Isotope und für den Betrieb der Atomkraftwerke Rheinsberg und Lubmin von der UdSSR kaufen. Art und Höhe der Finanzierung liegen völlig im dunklen, da weder aus dem Staatshaushalt noch aus Unterlagen der Planungsstellen Angaben ersichtlich sind. Rückschlüsse aus der wechselnden Zahl der Beschäftigten und den im Erzbergbau allgemein üblichen Kosten ergeben allein für 1946–1953 einen Gesamtaufwand von etwa 7,75 Mrd. Mark. Diese Summe ist in den unter Reparationen angegebenen Zahlen enthalten. Von Fachleuten wird angenommen, daß bis jetzt mehr als die Hälfte der Uranvorräte abgebaut wurde. Energiewirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1399–1400 Unterstützung für alleinstehende Werktätige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse)DDR A-Z 1985
Verträge, zivilrechtliche (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 Die Rechtsfigur des Vertrages spielt im Zivilrecht der DDR als rechtliches Instrument zur Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger eine herausgehobene Rolle. ZV. werden zwischen Bürgern und Betrieben sowie zwischen Bürgern untereinander geschlossen. Das Zivilgesetzbuch (ZGB) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) räumt eine gewisse Typenfreiheit ein, indem es den Bürgern erlaubt, Verträge aller Art im Rahmen des Gesetzes zu schließen (§ 8 II ZGB). Das Vertragsrecht des ZGB ist als dessen Dritter Teil unter der Überschrift „Verträge zur Gestaltung des materiellen und kulturellen Lebens“ geregelt. In herkömmlicher Weise werden hier allgemeine Bestimmungen über Verträge den vom Gesetz angebotenen besonderen Vertragstypen vorangestellt. Der Typenkatalog des ZGB weicht von demjenigen des BGB nicht unerheblich ab. Im einzelnen unterscheidet das ZGB: die Wohnungsmiete (Mietrecht), den Kauf und Tausch, Dienstleistungsverträge, zu denen Verträge über hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Reparaturen, über Bauleistungen, persönliche Dienstleistungen, über Reise und Erholung, entgeltliche Gebrauchsüberlassungen („Ausleihdienst“), Aufbewahrung von Sachen sowie über Verkehrs- und Nachrichtenleistungen gezählt werden. Unter der Bezeichnung Konto-, Sparkonto-, Kredit- und Darlehensverträge werden sodann die verschiedenartigen Geldgeschäfte zwischen Bürgern einerseits und Geldinstituten, gesellschaftlichen Organisationen und Bürgern andererseits aufgegliedert. Es folgen die Verträge über die freiwillige Versicherung, über die Bildung einer bürgerlichen Gemeinschaft, die gegenseitige Hilfe, die Leihe, das Sachdarlehen und schließlich die Schenkung. ZV. sind aber nicht lediglich auf dieses eigentliche Vertragsrecht beschränkt, vielmehr werden auch in den anderen Teilen des ZGB zahlreiche Rechtsbeziehungen vertraglich begründet, so etwa einige Nutzungsrechte an Grundstücken, die Begründung der Sicherung von Forderungen, aber auch Abwicklungen von Erbschaftsangelegenheiten. Im weiteren Sinne kommt der ZV. auch in außerhalb des ZGB geregelten Materien vor, so in Verhältnissen, die zwar vom Zivilrecht, aber nicht durch das ZGB erfaßt werden (wie etwa der Arzt-Patienten-Vertrag oder der Vertrag über die Lieferung elektrischer Energie), darüber hinaus auch in Regelungsbereichen, die systematisch nicht dem Zivilrecht zugeordnet werden, in denen aber zumindest auf einer Seite Bürger beteiligt sind und auf diese Weise ihre persönlichen Verhältnisse gestalten. Dies gilt z.B. für das Familienrecht, das Arbeitsrecht, das LPG-Recht und auch für die Rechtsgebiete, die es mit dem Schutz geistiger Leistungen zu tun haben (Patentwesen; Urheberrecht). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1434 Verteidigungshaushalt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerwaltungsbeschwerdeDDR A-Z 1985
Handelsrecht (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Als Sonderrecht für die verbliebenen Reste der Privatwirtschaft findet das H. auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches (HGB) von 1897 noch Anwendung. Es soll auch in Zukunft erhalten bleiben, solange noch Reste privater Wirtschaftsformen oder nach Modellen des Privatrechts organisierte Betriebsformen in der DDR bestehen. Die Rechtsbeziehungen der sozialistischen Betriebe sind grundsätzlich in anderen Rechtsnormen geregelt (Wirtschaftsrecht). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 590 Handelsorganisation (HO) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HandelsregisterDDR A-Z 1979
DDR A-Z 1979
Banken für Handwerk und Gewerbe (1979)
Siehe auch: Banken für Handwerk und Gewerbe: 1969 1975 Genossenschaftsbanken für Handwerk und Gewerbe (GB): 1975 Handwerk und Gewerbe, Banken für: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 129 Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BankenabkommenDDR A-Z 1979
Arbeitsbefreiung (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 An die Stelle der einfachen ärztlichen Arbeitsunfähigkeitserklärung der deutschen Krankenversicherung ist bereits 1947 das Prinzip der A. gesetzt worden. Die Befugnisse der behandelnden Ärzte, Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen und damit faktisch direkt in die arbeitsvertragliche Beziehung zwischen abhängig Beschäftigten und Unternehmen einzugreifen (Arbeitsrecht, XIII) sind seitdem wiederholt tiefgreifend geändert worden, um Häufigkeit und Dauer der krankheitsbegründeten Arbeitsausfälle (Krankenstand) einzuschränken. Lange Zeit durfte der behandelnde Arzt die A. nur für jeweils 3 und insgesamt nur für 10 Tage aussprechen. Darüber hinaus war sie Sache besonderer Kommissionen. Später mußte er sie nach jeweils 7~Tagen ausdrücklich erneuern. Die Kontrolle dieser A. sollte und soll stets die Form „kollektiver Beratung“ des Versicherten wie des Arztes haben. Sie ist Aufgabe der Ärzteberatungskommissionen (ÄBK) aus nebenamtlich dazu herangezogenen Ärzten. Aufsichts- und Beschwerdeinstanz ist die Kreisstelle für ärztliche Begutachtungen bei der Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen des Rates des Kreises unter der Verantwortung des Kreisarztes, bei der alle ärztlichen Begutachtungen — für Renten- und Unfallversicherung, Sozialwesen usf. — zusammengefaßt sind. 1959 ist die A. aus Krankheitsgründen den Ärzten des Betriebsgesundheitswesens übertragen worden, und die ÄBK wurden dort verankert. Diese Regelung hat sich jedoch nicht aufrechterhalten lassen. Seit September 1974 ist die A. bei Arbeitsunfähigkeit neu geregelt. Die Vorstellung bei der ÄBK ist erstmals nach dem 35. Tag der Arbeitsunfähigkeit erforderlich, es sei denn, der behandelnde Arzt wünsche eine „kollegiale Beurteilung“ bei „häufig erkrankten Werktätigen“ u. a. Die ÄBK kann aber auch von der Betriebsleitung „nach gemeinsamer Beratung mit der Betriebsgewerkschaftsleitung, dem Rat für Sozialversicherung und dem Betriebsarzt“ und vom Beschäftigten selbst in Anspruch genommen werden. Die Zuordnung der ÄBK zum Betrieb ist entfallen. Ihre Zuständigkeit bestimmt sich nach der Behandlungsstelle des Kranken. Nur große Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens haben noch eigene ÄBK. Sie dürfen nur tätig werden, wenn keine größeren Wegebelastungen für den Kranken entstehen. Stattdessen können die Betriebsärzte „zur Klärung arbeitsmedizinischer und arbeitshygienischer Fragen“ arbeitsbefreite Beschäftigte des Betriebes „zur betriebsärztlichen Beratung und Untersuchung einladen“, also die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit an sich ziehen. Die Arbeitsbefreiungsbescheinigungen sind von den Betriebsärzten gemeinsam mit Beauftragten der Betriebsleitung und der Betriebsgewerkschaftsleitung grundsätzlich täglich, mindestens aber einmal wöchentlich auszuwerten, um „kurzfristig Schwerpunkte des Krankenstandes zu erkennen und hieraus gemeinsam entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen Betreuung der Werktätigen, wie Tauglichkeitsuntersuchung. Dispensairebetreuung, Übertragung von Schonarbeit, Arbeitsplatzwechsel, Aussprache mit dem Werktätigen oder auch eine Einladung zu einer kollektiven Beratung festzulegen“ (Verf. u. Mitt, d. Min. f. G. 15/1974). Den Krankenstand mit einem derartigen Kontrollverfahren auf einer Höhe zu halten, die der tatsächlich krankheitsbegründeten Arbeitsunfähigkeit entspricht, ist bisher nicht gelungen. Gesundheitswesen; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen; Arbeitsrecht; Betriebsgewerkschaftsorganisation. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 51 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsbereichDDR A-Z 1979
Sozialfürsorge (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Rechtsgrundlage ist seit dem 1. 7. 1974 die VO über Leistungen der Sozialfürsorge — Sozialfürsorgeverordnung — vom 4. 4. 1974 (GBl. I. S. 224). (Bis 31. 3. 1956 galten die VO vom 22. 4. 1947, erlassen aufgrund des Befehls Nr. 92 der SMAD, bis zum 30. 6. 1968 die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 [GBl. I, S. 233] und bis zum 30. 6. 1974 die VO über die Allgemeine S. vom 15. 3. 1968 [GBl. II, S. 167]; Leistungsverbesserungen wurden im Februar 1971, zum 1. 9. 1972, zum 1. 7. 1973 und zum 1. 12. 1976 vorgenommen.) Anspruch auf S.-Unterstützung (SU.) haben Personen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt durch Arbeitseinkommen zu bestreiten, die über kein sonstiges ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen und auch keinen ausreichenden Unterhalt von unterhaltspflichtigen Angehörigen erlangen können. Als ausreichend wird ein Nettoeinkommen angesehen, das die Höhe der SU. erreicht oder übersteigt. Der Gewährung von SU. geht die Geltendmachung anderer Ansprüche vor. SU.-Empfänger, die noch nicht das Rentenalter erreicht haben, sind verpflichtet, sich intensiv darum zu bemühen, daß die Notwendigkeit der SU. so bald als möglich entfällt. Durch die örtlichen Behörden sind diese Bemühungen durch Bereitstellung eines geeigneten Arbeitsplatzes, eines Kinderkrippen- oder -gartenplatzes zu unterstützen. SU. werden gewährt als a) Unterstützung für Alleinstehende, Ehepaare und unterhaltsberechtigte Kinder, b) Mietbeihilfe, c) Pflegegeld, Blindengeld und Sonderpflegegeld, d) Beihilfen für Tuberkulose-, Geschwulst- und Zuckerkranke, e) Taschengeld bei Krankenhausaufenthalt, f) Versicherungsschutz für Sachleistungen der Sozialversicherung, g) einmalige Beihilfen. Die monatlichen SU. betragen seit dem 1. 12. 1976 für a) Alleinstehende 200 Mark (vorher 175), b) Ehepaare 300 Mark (vorher 250), c) minderjährige Kinder und volljährige Kinder, die noch die erweiterte allgemeinbildende polytechnische Oberschule besuchen - wie vorher 45 Mark. Zur SU. wird eine monatliche Mietbeihilfe für 1–2 Personen von grundsätzlich bis zu 30, für 3–4 Personen von bis zu 40 und für mehr als 4 Personen von bis zu 45 Mark in Höhe der vom Empfänger zu zahlenden Miete gewährt. SU. und Mietbeihilfe dürfen einen Höchstbetrag von 360 Mark monatlich (ohne Kinderbeihilfen, Pflegegeld usw.) pro Familie nicht überschreiten. SU.-Empfänger erhalten ggf. zusätzlich monatliche Beihilfen für Tuberkulose- (22 Mark), Geschwulst- (22 Mark) und Zuckerkranke (31 Mark). Als Krankenhausbehandlung wird SU. bis zu 6 Monaten, danach Taschengeld von 30 Mark gezahlt, während der Ehegatte Hauptunterstützung und die Miete bezahlt erhält. Unbemittelte Bewohner von Feierabend- und Pflegeheimen bekommen neben Unterkunft, Bekleidung und Verpflegung ein Taschengeld von 90 Mark. Weitere Leistungen bestehen in einmaligen Beihilfen verschiedener Art (z. B. für Heizmaterial), in Pflegegeld, Blindengeld und Sonderpflegegeld (wie für SV- Rentner) und in der Übernahme der Kosten für Hauswirtschaftspflege dann, wenn das monatliche Einkommen bei Alleinstehenden 350 und bei Ehepaaren 500 Mark nicht übersteigt. Seit dem 1. 12. 1976 werden Unterhaltspflichtige mit einem Nettoeinkommen von unter 900 Mark (vorher 750) monatlich nicht mehr zur Erstattung der SU. her[S. 964]angezogen; dieser Freibetrag erhöht sich um 100 Mark für den Ehegatten und jedes unterhaltsberechtigte Kind; bezieht der andere Elternteil Einkünfte, wird nur ein Kinderfreibetrag von 50 Mark gewährt. Anträge auf Leistungen werden bei den örtlichen Behörden (Räte der Gemeinden, Städte, Stadtbezirke), z. T. auch bei den Kreisbehörden gestellt, die auch über die Leistungsgewährung entscheiden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 963–964 Soziale Revolution A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialismus, DemokratischerDDR A-Z 1979
Jugendstrafrecht (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bis 1952 galt das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. Ab 1. 6. 1952 trat an seine Stelle das Jugendgerichtsgesetz (JGG) vom 23. 5. 1952 (GBl., S. 411). Es sah Erziehungsmaßnahmen und Strafen, im Höchstfälle Freiheitsentziehung bis zu 10 Jahren, vor. Bei Mord, Vergewaltigung, Sabotage, Boykotthetze (Strafrecht) oder Verbrechen gegen das Friedensschutzgesetz (Friedensgefährdung) war jedoch gemäß § 24 JGG das allgemeine Strafrecht anzuwenden. In diesen Fällen konnten selbst lebenslängliche Zuchthausstrafen gegen Jugendliche verhängt werden. Nur die Todesstrafe war ausgeschlossen. Das gleiche galt nach dem Erlaß des StEG vom 11. 12. 1957 bei Staatsverbrechen. Gemäß § 33 Abs. 2 JGG war in diesen Fällen nicht das Jugendgericht, sondern das Erwachsenengericht zuständig. Durch das StGB vom 12. 1. 1968 ist das JGG von 1952 aufgehoben und das J. in das allgemeine Strafrecht einbezogen worden. Ein besonderes J. und ein besonderes Jugendstrafverfahrensrecht gibt es seitdem nicht mehr. StGB und StPO enthalten jeweils Bestimmungen, in denen die Besonderheiten der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Jugendlicher und des Strafverfahrens gegen Jugendliche behandelt werden (§§ 65 ff. StGB., §§ 69 ff. StPO). Jugendlicher im strafrechtlichen Sinne ist, wer über 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Den Begriff des Heranwachsenden (18–21 Jahre) kannte schon das JGG nicht. Die persönliche Voraussetzung für die strafrechtliche Verantwortlichkeit ist in jedem Fall ausdrücklich festzustellen. Diese Schuldfähigkeit liegt vor, wenn „der Jugendliche aufgrund des Entwicklungsstandes seiner Persönlichkeit fähig war, sich bei seiner Entscheidung zur Tat von den hierfür geltenden Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens leiten zu lassen“ (§ 66 StGB). Von der Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Jugendlichen kann abgesehen werden, wenn das Vergehen nicht erheblich gesellschaftswidrig ist und von den Organen der Jugendhilfe Erziehungsmaßnahmen eingeleitet werden. Als Strafmaßnahmen gegen Jugendliche sieht das Gesetz vor: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege (Gesellschaftliche Gerichte), Auferlegung besonderer Pflichten (Wiedergutmachung des Schadens durch eigene Leistung, Freizeitarbeit. Arbeitsplatzbindung für die Dauer bis zu 2 Jahren, Aufnahme eines Lehr- oder Ausbildungsverhältnisses), Strafen ohne Freiheitsentzug (Verurteilung auf Bewährung, öffentlicher Tadel, Geldstrafe bis zu 500 Mark), Jugendhaft (§ 74) von 1~Woche bis zu 6 Wochen. Eine Verbindung der verschiedenen Strafmaßnahmen ist nicht zulässig. Jugendhaft kann angeordnet werden, wenn sich die Straftat gegen die staatliche und öffentliche Ordnung richtet und ein solches soziales Fehlverhalten des Jugendlichen offenbart, daß eine kurzfristige disziplinierende Maßnahme erforderlich ist, um einer weiteren negativen Entwicklung nachhaltig entgegenzuwirken. Für die Freiheitsstrafen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Strafrechts. Ihre Dauer beträgt also 6 Monate bis 15 Jahre. Der Vollzug erfolgt in Jugendhäusern Strafvollzug). Die lebenslängliche Freiheitsstrafe gegen Jugendliche ist durch das 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I. S. 100) abgeschafft worden. Nicht zulässig war aber von jeher die Todesstrafe für Jugendliche. Von den für Erwachsene vorgesehenen Nebenstrafen dürfen gegen Jugendliche das Verbot bestimmter Tätigkeiten, die Vermögenseinziehung und die Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte nicht verhängt werden (Strafensystem). Im Strafverfahren gegen Jugendliche sind die Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten sowie die Organe der Jugendhilfe zu beteiligen. Die Erziehungsberechtigten haben grundsätzlich an der Hauptverhandlung teilzunehmen. Sie haben das Recht, gehört zu werden sowie Fragen und Anträge zu stellen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 566 Jugendsoziologie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendstundenDDR A-Z 1975
DDR A-Z 1975
Handelsspanne (1975)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Einzelhandelsverkaufspreis; Preissystem und Preispolitik; Industrieabgabepreis. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 398 Handelsschutzgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HandelszentralenDDR A-Z 1975
Energiemaschinenbau (1975)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Bis 1967 Industriegruppe des Industriezweigs Schwermaschinenbau. Mit Einführung der neuen Betriebssystematik (1968) Zweig des Maschinen- und Fahrzeugbaus. Zum E. gehören alle Betriebe zum Bau von Dampferzeugern, Turbinen, Kraftwerksgeneratoren, Dampfmaschinen, Lokomotiven, Generatoraggregaten, Apparaten für Wasseraufbereitungsanlagen sowie von Baugruppen, Zubehör und Einzelteilen für Energieausrüstungen. Ein wichtiger Betrieb dieses Zweiges ist der VEB Bergmann-Borsig, Berlin, der in erster Linie Dampfturbinen, Kraftwerksturbogeneratoren sowie Kesselzubehör produziert. Energiewirtschaft; Industrie. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 255 Elternseminare A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EnergiewirtschaftDDR A-Z 1975
Cisinski-Preis (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Für Verdienste auf dem Gebiet des sorbischen Kulturschaffens vom Minister für Kultur verliehener Kunstpreis. (2 Stufen; Jakub Bart-Cisinski, 1856–1909). Sorben; Auszeichnungen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 183 Christliche Friedenskonferenz (CFK) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Container-VerkehrDDR A-Z 1975
Raumplanung (1975)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1979 Territorialplanung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 701 Rationalisierungskredite A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechenschaftslegungDDR A-Z 1969
DDR A-Z 1969
Staatliches Amt für Arbeit und Löhne (1969)
Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1962 1963 1965 Kommission für Arbeit und Löhne: 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1975 1979 Aufgrund des Erlasses des Staatsrates vom 14. 1. 1966 (GBl. I, S. 53) wurde die bisherige Kommission für Arbeit und Löhne in ein StAfAuL. als Organ des Ministerrats umgebildet. Es übt seine Tätigkeit auf der Grundlage der beschlossenen Perspektiv- und Jahrespläne aus. Es hat Grundmaterialien auf dem Gebiet der Arbeit und Löhne, die für die Entwicklung der gesamten Volkswirtschaft von Bedeutung sind, auszuarbeiten und perspektivische Grundlagen auf diesem Gebiet vorzubereiten. Für die Lösung der Aufgaben auf dem Gebiet der Arbeit, der technisch begründeten Arbeitsnormen und Löhne in den Wirtschafts- und Industriezweigen sind die Leiter der Organe des Ministerrats, die Räte der Bezirke bzw. die Generaldirektoren der VVB verantwortlich. In der „Grundrichtung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ (Beschluß des Ministerrates vom 2. 2. 1967, GBl. II, S. 107) wurde dem StAfAuL. „die wissenschaftliche Verallgemeinerung und Weiterentwicklung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ übertragen. Es hat in enger Zusammenarbeit mit dem FDGB, der Kammer der Technik und anderen gesellschaftlichen Organisationen dazu beizutragen, daß die „lebendige Arbeit mit größtem volkswirtschaftlichem Nutzeffekt eingesetzt wird und bestmögliche Arbeitsbedingungen für die Werktätigen gesichert werden“. Die zentralen Staatsorgane (Ministerrat, Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich) sind bei der Klärung zweigspezifischer Grundfragen zu beraten. Durch koordinierte Grundlagen- und Zweckforschung sowie organisiertes Zusammenwirken der arbeitswissenschaftlichen Disziplinen soll „der wissenschaftliche Vorlauf für die optimale Gestaltung der Beziehungen Mensch-Technik-Arbeit unter den Bedingungen der technischen Revolution“ gesichert werden. Der Leiter des Amtes ist Horst ➝Rademacher. (Zentrales Forschungsinstitut für Arbeit) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 596 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliches Amt für BerufsausbildungDDR A-Z 1969
Veteranenklubs (1969)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 [S. 684]Einrichtung zur sozialen Betreuung und politischen Beeinflussung der wegen ihres hohen Alters nicht mehr berufstätigen Frauen und Männer. Nach der Losung „Arbeit ist vorbeugende Medizin gegen das Altern“ werden die Veteranen über die V. als Arbeitskräftereserven zu Dienstleistungs- und Aushilfsarbeiten herangezogen (Postzustelldienst usw.). Frauen im Rentenalter sollen Haushalts- und Kinderbetreuung in fremden Familien übernehmen, damit die so entlasteten Hausfrauen in der Produktion arbeiten können. Dieser Arbeitseinsatz wurde vor Jahren als Oma-Bewegung propagiert. In den Heimen der V. wird zumeist regelrechte Heimarbeit für die örtliche Industrie geleistet (Verpackungsarbeiten, Näharbeiten für die Textilindustrie usw.). 50 v. H. des Verdienstes wird für den Unterhalt des Heimes einbehalten. Organisatorisch und finanziell werden die Heime der V. von der Volkssolidarität betreut. Im März 1962 existierten 222, im Juli 1964 294 V. (Arbeitskräfte, Parteiveteranen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 684 Verwaltungsneugliederung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VEWDDR A-Z 1969
Hausfrauenbrigaden (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Wegen des großen Arbeitskräftemangels (Arbeitskräfte) sollen in verstärktem Umfange Hausfrauen stundenweise, halbtags oder einige Tage in der Woche in Produktionsbetrieben arbeiten. Sie werden zu H. zusammengefaßt. Durch eine Verfügung der [S. 271]Staatlichen Plankommission und der Kommission für Arbeit und Löhne vom 12. 5. 1960 wurden die tarifliche Bezahlung und Versicherungsschutz angeordnet. Größere Bedeutung haben sie nicht erlangt. (Frauen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 270–271 Hausbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HausgeldDDR A-Z 1969
Mieten (1969)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Wohnungswesen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 410 MfS A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MietermitverwaltungDDR A-Z 1966
DDR A-Z 1966
Persönlichkeitsrechte, Sozialistische (1966)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Die Grundrechte, die auch in der Verfassung enthalten sind, haben sich nach der kommun. Lehre in SP. verwandelt. Nach Aufhebung des Widerspruchs zwischen Individuum und Gesellschaft, zwischen Bürger und Staat und der Herstellung der Gemeinsamkeit der Interessen seien dem Menschen die SP. verliehen, damit er ein Mensch mit sozialistischem ➝Bewußtsein (Marxismus-Leninismus), d.h. ein Mensch werde, der immer das für richtig hält, was die Führung der kommun. Partei bestimmt. „Danach würde der neue sozialistische Mensch den engen und beschränkten bürgerlichen Rechtshorizont überschreiten und zum sozialistischen Gestalter der neuen Verhältnisse werden“ (aus der Entschließung des V. Parteitages der SED, Juli 1958). Die SP. sind stets zugleich Pflichten. Als grundlegend werden das Recht und die Pflicht zur Mitgestaltung (im Sinne der Ziele und der Politik der SED), das Recht und die Pflicht auf Arbeit (Arbeitspolitik) und das Recht und die Pflicht auf Bildung (Erziehungs- und Bildungswesen) angesehen. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S. Mampel, Siegfried: Die volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland — Texte mit einer Einleitung. Frankfurt a. M. 1963, Alfred Metzner. 155 S. Mampel, Siegfried: Die Entwicklung der Verfassungsordnung in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands von 1945 bis 1963 (Sonderdr. a. d. Jahrb. d. öffentl. Rechts, Bd. 13) Tübingen 1964. 125 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 355 Persönliches Konto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PerspektiveDDR A-Z 1966
Grundmittel (1966)
Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 1985 Sie umfassen alle Baulichkeiten und Ausrüstungen der sozialistischen Industrie, die den größten Teil der Produktion erbringt. Volle und rationelle Ausnutzung der G. ist eine der Voraussetzungen zur Durchsetzung des Sparsamkeitsregimes (Rechnungswesen). Besonders die im Enteignungswege übernommenen G. waren in den damaligen Zeitwerteröffnungsbilanzen zu den 1944er Stopppreisen bewertet worden und die Gebäude nach den Preisen von 1913 mit einem Zuschlag von 60 v. H. Mit dieser Bewertung erzielte das Regime in den ersten Jahren nach 1945 zwar einen positiven Rentabilitätsausweis, konnte aber trotz Staffelung der Abschreibungssätze den Verschleiß in keiner Weise den gestiegenen Anschaffungskosten anpassen. Die ungleiche Bewertung in den einzelnen Anschaffungszeiten führte zu unrealen Selbstkosten und störte die Preispolitik und Betriebsvergleiche. Mit einer buchmäßigen Umbewertung im G.-Bereich, die bereits 1962 angeordnet und bis Ende 1963 in der volkseigenen Wirtschaft angeschlossen wurde, hofft man für die nächsten Jahre einen Ausgleich geschaffen zu haben. Die Ergebnisse waren bei den einzelnen Betrieben in die Eröffnungsbilanzen einzubuchen, um damit exakte Planungsunterlagen zu gewinnen. Arbeitsmittel unter DM 500,– unterlagen nicht der Umbewertung. Die G. werden zu Bruttowerten aktiviert. und sollen sich nach der Umbewertung in der sozialistischen Industrie von 85 auf 150 Mrd. DM Ost erhöht haben. Mit gleichzeitiger Erhöhung der Abschreibungssätze kann der Amortisationsfonds soweit aufgewertet werden, daß aus ihm ohne zusätzliche Belastung des Staatshaushaltes die Wiederbeschaffungspreise der G. garantiert werden, zumal in VEB und VVB zur Entlastung ein Fonds für planmäßige Generalreparaturen zu Lasten der Selbstkosten geschaffen wurde. Die Veränderungen der Selbstkosten durch die G.-Umbewertung gehen in die Berechnungen der Industriepreisreform ein. Im Zuge der G.-Umbewertung stellte man in der zentralgeleiteten Industrie einen Bestand an ungenutzten G. von ca. einer Mrd. DM Ost fest, die über das Staatliche ➝Vermittlungskontor für Maschinen- und Materialreserven dem Produktionsprozeß wieder zugeführt werden sollen, sofern sie nicht zur Verschrottung kommen müssen. Um Millionenverluste zu vermeiden, die oft wegen unrentabler Auslastung der G. eintraten, sind die Maßnahmen im Neuen ökonomischen System auf einen produktionswirksameren Einsatz der G. und des gesamten Produktionsfonds ausgerichtet (Produktionsfondsabgabe). Die Erstausstattung eines Betriebes mit G. erfolgt ohne Beachtung der Wertgrenze von 500 MDN (DM Ost) und der Lebensdauer von einem Jahr aus dem Staatshaushalt, die Wiederbeschaffung jedoch aus dem Amortisationsfonds und Krediten. Zu den G. zählen nicht unbebaute Grundstücke und der Grund und Boden bebauter Grundstücke sowie Grünanlagen, Rasenflächen und Zug-, Zucht- und Nutzvieh. Augenblicklich erfahren die G. der Landwirtschaft (LPG III) eine Neubewertung; die dann höher bewerteten G. sollen in den LPG die finanzielle Basis für die Verbesserung des Maschinenparks aus eigenem Aufkommen sichern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 183 Grundeigentum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrundorganisationenDDR A-Z 1966
Planung (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die im Laufe der Jahre entwickelte P. umfaßt sämtliche Wirtschaftsbereiche; sie bezieht auch die Genossenschaften und die Reste der Privatwirtschaft ein. Man unterscheidet Perspektivpläne (Fünfjahrplan, Siebenjahrplan) und Jahrespläne (Volkswirtschaftsplan). Die Wirtschaftspläne werden nach vorangegangenen Absprachen mit den obersten sowjet. Planungsinstanzen durch das ZK der SED (genauer: die Wirtschaftskommission beim Politbüro des ZK) in ihren Grundzügen festgelegt und sodann in der Staatlichen ➝Plankommission entworfen. Die Weisungen des ZK betreffen das Entwicklungstempo der Industrie und der übrigen Wirtschaftsbereiche, das Verhältnis der Produktionsgütererzeugung zur Konsumgüterherstellung (Produktionsmittelprimat), das Verhältnis zwischen Investitionen und Verbrauch, die Bildung der Staatsreserven, die Bestimmung industrieller Schwerpunkte usw. Bis Ende 1965 war der Planungsweg folgender: Nach diesen Weisungen arbeitete die Staatliche Plankommission Plandirektiven aus, die Orientierungsziffern über die wichtigsten Planziele der Planungsperiode enthielten. Nach formeller Bestätigung durch den Ministerrat wurden die Plandirektiven in der Plankommission einerseits nach Wirtschaftsbereichen und Industriezweigen, andererseits nach Bezirken aufgegliedert. Die Direktiven gingen an den Volkswirtschaftsrat und von dort an die Mittelinstanzen (VVB, Räte der Bezirke) zur Stellungnahme. Die Mittelinstanzen gliederten die Entwürfe weiter auf die ihnen unterstellten Betriebe usw. auf und legten jedem Betrieb die für ihn vorgesehenen Produktionsaufgaben usw. in Form von Orientierungsziffern vor. Diese Orientierungsziffern waren der Rahmen für die Planvorschläge der Betriebsleitungen für ihre Betriebspläne. Diese Planvorschläge liefen dann an die Mittelinstanzen und den Volkswirtschaftsrat zurück, wo sie zusammengefaßt und als deren eigene Planvorschläge an die Staatliche Plankommission zurückgegeben wurden. Dort wurden die Vorschläge zu Gruppen zusammengefaßt und aufeinander abgestimmt. Hierbei entstand der Entwurf für das Gesetz über den Volkswirtschaftsplan und in Verbindung damit das Gesetz über den Staatshaushalt. Beide Gesetze bildeten nach der Bestätigung durch den Ministerrat und der formalen „Beschlußfassung“ der Volkskammer die Grundlage für die Produktionsauflagen, die unter der Bezeichnung Kennziffern über die Mittelinstanzen wiederum an die Produktionsbetriebe gegeben wurden. Nun hatten die Betriebe detaillierte Betriebs-; plane aufzustellen (z. B. für Material, Arbeitskräfte, Kosten, Maschinenausnutzung, Produktion, Umlaufmittel, Absatz, Finanzergebnis usw.) und den Mittelinstanzen zur Bestätigung vorzulegen. Dieser Planungs-, Vorgang wurde als „Feinplanung“ bezeichnet. Bestätigte Betriebspläne hatten Gesetzescharakter. Das P.-System beruhte nicht auf wirtschaftswissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern wurde ausschließlich nach poli[S. 359]tischen Erwägungen praktiziert. Ausdruck dafür waren die häufigen Änderungen in den Methoden der P. und der Organisation der Wirtschaft. Das Nichtfunktionieren der Plandurchführung — besonders als Folge der Unmöglichkeit, exakt funktionierende Pläne überhaupt aufzustellen —, wurde dadurch deutlich, daß die oberen Planungs- und Verwaltungsstellen immer wieder „operativ eingreifen“ mußten, um die ständig auftretenden Stockungen im Wirtschaftsablauf zu beheben. Beim obersten Leitungsorgan für die Industrie, dem Volkswirtschaftsrat, bestand zu diesem Zweck ein besonderer Dispatcherdienst, der „den kontinuierlichen Verlauf des Produktions- und Zirkulationsprozesses in der zentral- und örtlich geleiteten Industrie sicherstellen“ mußte. (Wirtschaft, Dispatchersystem) Das Mißlingen aller bisherigen Wirtschaftspläne bereits nach wenigen Jahren ihrer Laufzeit war — im Zusammenhang mit gleichartigen negativen Entwicklungen in der SU — der Anlaß für ständige Experimente des Zonenregimes. Mitte Dez. 1965 gab Ulbricht auf einer Tagung des ZK der SED bekannt, daß die Methoden der Wirtschaftsplanung, beginnend mit dem Planjahr 1967, grundlegend geändert werden sollen. Es soll künftig überhaupt keine konkret ausgearbeiteten langfristigen Pläne mit Gesetzescharakter mehr geben. Die langfristigen Pläne der Zukunft sollen vielmehr variable Rahmenpläne sein mit Richtwerten und Empfehlungen in Form globaler wertmäßiger Größen. Auch bei der Aufstellung der Jahrespläne sollen neue Grundsätze und Methoden eingeführt werden. Die Staatliche Plankommission soll künftig zur Einleitung des Planungsvorganges nicht mehr verbindliche Orientierungsziffern herausgeben, sondern „staatliche ➝Vorgaben mit nur wenigen Kennziffern“. Den Betrieben, Vereinigungen Volkseigener Betriebe und Industrieministerien soll künftig mehr Spielraum für eigene Planvorschläge gegeben werden. Die neuen Planungsmethoden sollen dazu verhelfen, unrealistische Pläne zu vermeiden, und die Effektivität der Wirtschaft erhöhen. Diese grundlegenden Änderungen der P. sind ein Eingeständnis der Unzulänglichkeit aller praktizierten Methoden der zentralen P. Ob die neuen Methoden nach ihrer Einführung die Effektivität der Wirtschaft tatsächlich zu erhöhen geeignet sind, bleibt abzuwarten. Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 358–359 Planschulden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PlanungskatasterDDR A-Z 1966
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (1966)
Siehe auch: Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung: 1975 1979 1985 Für die Besitzer von Kraftfahrzeugen einschließlich Mopeds besteht eine gesetzliche K. auf Grund der gesetzlichen Haftpflicht gemäß § 8 des Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. 5. 1909 (RGBl. S. 437). Zwischen der Deutschen ➝Versicherungs-Anstalt und der Groß-Berliner Vereinigten Versicherungs-Anstalt einerseits und dem westdeutschen Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrversicherungs-Verband besteht eine Vereinbarung, wonach Schäden wechselseitig reguliert werden. Ausländer müssen sich bei Einfahrt in die SBZ versichern lassen. (Pflichtversicherung, Straßenverkehr) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. 2., erg. Aufl. (BB) 1958, Teil I (Text) 158 S., Teil II (Anlagen) 192 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 256 Krack, Erhard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KraftfahrzeugindustrieDDR A-Z 1965
DDR A-Z 1965
Wirtschaftssystem (1965)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Wirtschaft. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 478 Wirtschaftsstrafverordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WirtschaftswissenschaftDDR A-Z 1965
Kontrollplätze (1965)
Siehe auch die Jahre 1963 1966 1969 1975 1979 Unterschieden werden muß zwischen K. der Zollverwaltung der SBZ auf den Demarkationslinien: 1. zwischen der SBZ und Polen, 2. zwischen der SBZ und der Bundesrepublik, und jenen K. entlang der Grenze zwischen der SBZ und der Tschechoslowakei und an der Ostseeküste (Grenzübergänge). Auch die Demarkationslinie, die den Westsektor Berlins umschließt und seit 13. 8. 1961 irreführend als Staatsgrenze bezeichnet wird, hat solche K. Der gesamte Personen- und Warenverkehr geht ausschließlich über die K. Für den Interzonenverkehr nach Berlin müssen Formalitäten, vor allem im Warenverkehr, beachtet werden. Lediglich der Luftverkehr von und nach Berlin unterliegt keiner Kontrolle der SBZ. (Interzonenverkehr) Bis März 1962 hießen die K. Kontrollpunkte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 229 Kontrollkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KontrollpostenDDR A-Z 1965
König, Johannes (1965)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1966 * 2. 4. 1903 in Arnstadt/Thüringen als Sohn eines Arbeiters, Volksschule, Gerber. 1919 KPD, Redakteur und Chefredakteur von KPD-Zeitungen. 1930 wegen Vorber. zum Hochverrat zu 1½ Jahren Festung, 1933 zu 2 Jahren Zuchthaus verurteilt. 1935 ins Ausland, zeitweilig in China für sowj. Agentur TASS, dann SU. 1945 in die SBZ, SED. 1947 Chefredakteur der „Sächs. Zeitung“ (Dresden, SED). Juni 1950 Botschafter in China, 1955 gleichzeitig in Nordvietnam. Sept. 1954 Botschafter in der SU und der Mongolei. Juli 1959 in SBZ zurück, einer der Stellv. des Außenministers. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 227 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1965 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/koenig-johannes verwiesen. Konföderation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KonkursrechtDDR A-Z 1965
Erwachsenenbildung (1965)
Siehe auch: Erwachsenenbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Erwachsenenqualifizierung: 1966 1969 1975 1979 Während die E. in Deutschland sich in der Zeit zwischen den Kriegen über die reine Wissensvermittlung der älteren Volksbildung erhoben hatte und heute als eine den ganzen Menschen und das ganze Volk erfassende Bildungsaufgabe verstanden wird, war der rasche Wiederaufbau des Volkshochschulwesens in der SBZ nach dem Zusammenbruch von sowjetischen Konzeptionen bestimmt, d.h. einerseits von der alten Arbeiterbildungsparole „Wissen ist Macht“, zum anderen, wenn auch für viele deutsche Mitarbeiter zunächst nicht erkennbar, von der alle Erziehungsbereiche durchdringenden ideologischen Ausrichtung auf die bolschewistische Doktrin (Marxismus-Leninismus, Stalinismus). Von vornherein wurde das Erziehungsmonopol des Regimes auch für die E. geltend gemacht und das Volkshochschulwesen damit der Lenkung durch die [S. 116]den Verwaltungsapparat mehr und mehr beherrschende kommun. Partei (SED) unterstellt. Nach einer kurzen Periode, in der — wie auf anderen Erziehungsgebieten — der Idealismus deutscher Reformpädagogen von der Besatzungsmacht zugelassen worden war, das Volkshochschulprogramm sich aber mehr oder weniger in berufsfördernden Fortbildungskursen erschöpft hatte, begann 1948 die bewußte Lenkung der E. im Sinne ideologischer Planaufgaben; dementsprechend wurde die E. auch selbst Objekt der Planpolitik („Die Hörerzahl der Volkshochschulen ist von 305.000 auf eine Million zu erhöhen“). Im Sinne der Bedeutung, die das Regime der E. für die Erfüllung der Wirtschaftspläne und für die „Qualifizierung“ der „mittleren Kader“ in Staat, Partei und Wirtschaft beimaß, wurde aber nicht nur der Apparat des Volkshochschulwesens zentralisiert, seine ideologische Ausrichtung institutionell und personalpolitisch gesichert, sondern es wurden auch erhebliche Mittel für den Ausbau des Volkshochschulnetzes, die Vermehrung der vollamtlichen Leiter und Dozenten, ihre Schulung und angemessene Honorierung aufgewendet. Die E. näherte sich allerdings in Stoff und Methode mehr und mehr der kulturellen Massenarbeit und war von 1954–1957 auch der gleichnamigen Hauptabt. des Ministeriums für Kultur unterstellt. Andererseits schrumpfte der Wirkungsbereich der E. von Jahr zu Jahr ein. Das gesamte Einzelvortragswesen war bereits 1955 an die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse abgegeben worden, andere Aufgabengebiete fielen an die Technischen ➝Betriebsschulen, die Volkskunstkabinette, die technischen Kabinette, vor allem aber auch an das Fernstudium der Fachschulen. Neuerdings hat sich das Volkshochschulwesen, das dementsprechend auch seit 1957 wieder dem Volksbildungsministerium untersteht, zu einer allgemeinbildenden Abend-Schule für Erwachsene nach sowjetischem Muster umgebildet, nach den Lehrplänen und meist in den Räumen der allgemeinbildenden Schulen sowie „mit dem Ziel, den vollen Abschluß der Grund-, Mittel- und Oberschule zu erreichen“. 1956 gab es 225 Volkshochschulen mit 2.015 Außenstellen in Gemeinden, 1836 in Betrieben und mit 478 hauptberuflichen Dozenten. Die Volkshochschulen haben auch die Aufgabe, die Dorfakademien anzuleiten und diese sowie die Betriebsakademien in ihrer pädagogischen Arbeit zu unterstützen. — Im II. Lehrabschnitt 1961/62 waren zu den „Gesamtlehrgängen“ 51.619 Hörer eingeschrieben. 19.724 bereiteten sich auf ein Fachschulstudium, 2.415 auf eine Sonderreifeprüfung vor. 23,7~Mill DM Ost wurden 1960 für die Volkshochschulen aufgewendet. (Kulturpolitik, Erziehungs- und Bildungswesen, Schule) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 115–116 Erschwerniszuschläge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ErzeugnisgruppenDDR A-Z 1963
DDR A-Z 1963
Landambulatorium (1963)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 In der sowjet. Distriktsgliederung der ärztlichen Versorgung des Landes entwickelt, wurde das L. 1947 durch SMAD-Befehl eingeführt. Es sollte den freipraktizierenden Landarzt ersetzen, unter Einrichtung von „Außenstellen“, für die [S. 276]1951 der Arzthelfer eingeführt wurde. Der Sitz der Hebamme, auch eine Bettenstation für Entbindungen u. ä. sollten angegliedert sein. Mit der Einführung der Staatlichen Praxis 1958 wurde die straffe Zentralisation aufgegeben, das L. zur Mittelstufe der ambulanten ärztlichen Versorgung. Bestand Anfang 1962: 376 L. mit 370 Außenstellen, 659 Entbindungs- und 496 „sonstigen“ Betten. Der Siebenjahrplan sieht 60 neue L. vor. Davon sind bisher 26 eingerichtet. (Ambulatorium, Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 275–276 Laienkunst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LänderDDR A-Z 1963
Sowjetnik (1963)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Offizier der Sowjetarmee, zur Überwachung der Armee der SBZ abgestellt, heißt amtlich Berater. Die S. tragen Uniform und Dienstgrade der Armee der SBZ. Sie sind heute noch bei Armeekorps, Divisionen und Schulen der Nationalen Volksarmee vertreten, doch wohl nicht mehr bei den Regimentern und selbständigen Bataillonen. (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 434 Sowjetisierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SozialdemokratismusDDR A-Z 1963
Masseninitiative (1963)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Aus der marxistisch-leninistischen Lehre von der Revolution (Marxismus-Leninismus) abgeleiteter Begriff des Pj., der die revolutionäre ➝Wachsam[S. 307]keit der organisierten Massen fordert und voraussetzt; von der SED-Führung als Hilfsmittel zur Verwirklichung der Pläne benutzt. Die Massen sollen unter Anleitung der unteren Partei- und Gewerkschaftsorgane durch ihren Einsatz, durch „Verbesserungsvorschläge“, durch sozialistischen ➝Wettbewerb, durch Massenkontrolle, u. a. dazu beitragen, daß die Planziele erreicht werden. Ferner dient die M. zur scheindemokratischen Bemäntelung autoritärer Maßnahmen. (Spontaneität, Syndikalismus, Prinzip der sozialistischen ➝Leitung). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 306–307 Maschinen-Traktoren-Station (MTS) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MassenkontrolleDDR A-Z 1963
Handwerkskammern (1963)
Siehe auch: Handwerkskammern: 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Handwerkskammern der Bezirke: 1975 1979 1985 1950 wurden Landes-H., nach der Gebietsneugliederung durch Ministerratsbeschluß vom 28. 8. 1953 Bezirks-H. errichtet. Diesen H. und ihren Kreisgeschäftsstellen müssen alle Handwerksbetriebe, die Produktionsgenossenschaften des Handwerks, die Kleinindustrie mit weniger als 10 Beschäftigten und die Einkaufs- und Liefergenossenschaften angehören. Die H. unterstehen den Räten der Bezirke. Ein Zusammenschluß der Bezirks-H. in einer Spitzenorganisation wurde nicht zugelassen. [S. 194]Von linientreuen Funktionären geleitet, beschränken sich ihre Aufgaben im wesentlichen auf die Gestaltung der Gesellen- und Meisterprüfungen und die „ideologische Aufklärung“ der noch selbständigen Handwerker. Sie sollen diese zum Eintritt in eine bestehende oder zur Bildung einer neuen PGH veranlassen. Die H. können also nicht mehr als Interessenvertretung des Handwerks angesehen werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 193–194 Handwerk und Gewerbe, Banken für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HandwerksteuerDDR A-Z 1962
DDR A-Z 1962
Planung (1962)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die in der SBZ im Laufe der Jahre entwickelte totale Planung umfaßt sämtliche Wirtschaftsbereiche; sie bezieht auch die genossenschaftlichen und die Reste von Privatwirtschaft ein. Man unterscheidet Perspektivpläne (Fünfjahrplan, Siebenjahrplan) und Jahrespläne (Volkswirtschaftsplan). Die Wirtschaftspläne werden über den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe mit den Sowjetblockstaaten abgestimmt. In der SBZ werden die Wirtschaftspläne nach den Weisungen des ZK der SED (genauer: der Wirtschaftkommission beim Politbüro des ZK) in der Staatlichen ➝Plankommission entworfen. Die Weisungen des ZK betreffen das Entwicklungstempo der Industrie und der übrigen Wirtschaftszweige, das Verhältnis der Produktionsgütererzeugung zur Konsumgüterherstellung (Produktionsmittelprimat) das Verhältnis zwischen Investitionen und Verbrauch, die Bildung der Staatsreserven, die Bestimmung industrieller Schwerpunkte usw. Nach diesen Weisungen arbeitet die Staatliche Plankommission Direktiven aus, die sog. Kontrollziffern über die wichtigsten Planziele der Planungsperiode enthalten. Nach formeller Bestätigung durch den Ministerrat werden die Direktiven in der Plankommission einerseits nach Wirtschaftsbereichen und Industriezweigen, andererseits nach Bezirken aufgegliedert. Die Direktiven mit den Kontrollziffern gehen sodann an den Volkswirtschaftsrat und von dort an die Mittelinstanzen (VVB, Räte der Bezirke, Ministerien) zur Stellungnahme. Die Mittelinstanzen gliedern die Entwürfe weiter auf die ihnen unterstellten Betriebe usw. auf und legen jedem Betrieb die für ihn vorgesehenen Produktionsaufgaben usw. in Form von Kontrollziffern vor. Diese Kontrollziffern sind der Rahmen für die Planvorschläge der Betriebsleitungen für ihre Betriebspläne. Diese Planvorschläge laufen dann an die Mittelinstanzen und den Volkswirtschaftsrat zurück, wo sie zusammengefaßt und als deren eigene Planvorschläge an die Staatliche Plankommission zurückgegeben werden. Dort werden die Vorschläge zu Gruppen zusammengefaßt und aufeinander abgestimmt. Hierbei entsteht der Entwurf für das Gesetz über den Wirtschaftsplan und — bei Jahresplänen — in Verbindung damit das Gesetz über den Staatshaushalt. Beide Gesetze bilden nach der formalen „Beschlußfassung“ der Volkskammer die Grundlage für die Produktionsauflagen, die unter der Bezeichnung Kennziffern über die Mittelinstanzen wiederum an die Produktionsbetriebe gegeben werden. Nun haben die Betriebe detaillierte Betriebspläne aufzustellen (z. B. für Material, Arbeitskräfte, Kosten, Maschinenausnutzung, Produktion, Umlaufmittel, Absatz, Finanzergebnis usw.) und den Mittelinstanzen zur Bestätigung vorzulegen. Dieser Planungsvorgang wird als „Feinplanung“ bezeichnet. Bestätigte Betriebspläne haben Gesetzescharakter. [S. 330]Diese Planungsmethodik hat sich im Laufe der Jahre aus der Praxis entwickelt; sie entbehrt jeder wissenschaftlichen Fundierung. Vergeblich haben sich bisher Wirtschaftswissenschaftler in der SBZ darum bemüht, die Wirtschaftsplanung aus der absoluten Unterstellung unter die politischen Absichten der SED-Führung herauszulösen und in der Wirtschaft — was eigentlich selbstverständlich wäre - mehr „ökonomische Prinzipien“ zur Geltung zu bringen (Wirtschaftswissenschaft). Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 329–330 Planpreise, Unveränderliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PlauenDDR A-Z 1962
Einheitsschule (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Zusammenfassender Begriff für das Schulsystem in der SBZ. Wurde neben der offiziellen Bezeichnung „deutsche demokratische Schule aus propagandistischen Gründen in Anknüpfung an die seit 1848 wirkende Einheitsschulbewegung gebraucht (Schule) Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 107 Einheitslisten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EinkaufskollektiveDDR A-Z 1962
Studenten (1962)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Es wird unterschieden zwischen Direktstudenten, Fernstudenten und Arbeiter- und Bauernstudenten. (Hochschulen, Fernstudium, Arbeiter- und Bauern-Fakultät) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 432 Stücklohn A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Studenten-Ausbildung, MilitärischeDDR A-Z 1962
Volkshochschulen (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Erwachsenenbildung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 465 Volksentscheid A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkskammerDDR A-Z 1960
DDR A-Z 1960
Klubräume, Betriebliche (1960)
Siehe auch: Klubräume: 1958 1959 Klubräume, Betriebliche: 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebliche ➝Kulturstätten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 204 Klubhäuser, Betriebliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KoexistenzDDR A-Z 1960
Müller, Vincenz (1960)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 * 5. 11. 1894 in Aichach/Obb. als Sohn eines Gerbermeisters, Klosterschule, Berufsoffizier, später im Generalstab, 1943 Generalleutnant, Ritterkreuzträger, Kommandierender General des XII. Armeekorps und stellv. Oberbefehlshaber der 4. Armee, kapitulierte mit seiner Armee im Sommer 1944 bei Minsk, aktives Mitgl. des Nationalkomitees Freies Deutschland und des Bundes Deutscher Offiziere in der SU, Besuch von Antifaschulen. Im Sept. 1948 kehrte M. nach Deutschland zurück, wurde Mitgl. der NDPD, im Febr. 1949 Pol. Geschäftsführer der NDPD, von Okt. 1949 bis Okt. 1952 1. Stellv. des Vors. der NDPD, danach Mitgl. des Hauptausschusses seiner Partei. 1952 zum Generalinspekteur der Volkspolizei ernannt, seit 1953 Generalleutnant und Chef des Stabes der KVP, Stellv. des Ministers des Innern. Seit 18. 1. 1956 in gleicher Funktion im Ministerium für Nationale Verteidigung. 1958 pensioniert. 1949 bis 1958 Abgeordneter der Volkskammer, Nov. 1950 bis Dez. 1952 Vizepräsident der Volkskammer. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 280 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1960 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/mueller-vincenz verwiesen. Mühlhausen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MultifunktionärDDR A-Z 1960
Syndikalismus (1960)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Eine Abweichung, die die „führende Rolle der Partei“ und die Notwendigkeit einer Zentralgewalt zur Durchsetzung der revolutionären Forderungen der Arbeiterschaft ablehnt und sich demgegenüber auf die spontane Kraft der Massen und ihre gewerkschaftlichen Kampfmittel beschränken zu können glaubt. Historisch vor allem Ende des 19. Jahrhunderts in den französischen Gewerkschaften (Syndikaten) von Bedeutung gewesen. Neuerdings glaubt die ZK-Führung in der SBZ, vor allem bei einem Teil der Brigaden der sozialistischen Arbeit, Ansätze zu S. zu entdecken. Tatsächlich dürften diese Erscheinungen keine große Bedeutung haben, da die Brigaden — im Unterschied zu den polnischen und ungarischen Arbeiterräten von 1956 — über geringe Massenresonanz verfügen, also die Grundvoraussetzung des S. nicht erfüllen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 410 SVK A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Tag der AktivistenDDR A-Z 1960
Wiratex (1960)
Siehe auch das Jahr 1959 Abk. für Exportgesellschaft für Wirkwaren und Raumtextilien m. b. H. (Deutscher ➝Innen- und Außenhandel) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 455 Winzer, Otto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftliche RechnungsführungDDR A-Z 1959
DDR A-Z 1959
Forstwirtschaft (1959)
Siehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Nach Angaben des Statist. Jahrbuches 1957 der SBZ umfaßt die gesamte Waldfläche 2.935.057 ha. Auf volkseigene Güter entfallen 8.180 ha; sonstige Volkseigene und öffentliche Betriebe 1.833.471 ha; LPG Typ I und II 4.304 ha genossenschaftlich genutzte, 8.924 ha individuell genutzte Fläche; LPG Typ II I 166.994 ha genossenschaftlich genutzte, 1.060 ha individuell genutzte Fläche; kirchliche Betriebe sowie deren Einrichtung in eigener Verwaltung 24.583 ha; private Betriebe 832.758 ha; Flächen außerhalb der Land- und F. 54.783 ha. Die Holzbodenfläche insgesamt 2.699.000 ha, davon Volkswald 1.652.000 ha, der übrige Wald 1.047.000 ha. In den Jahren 1950 bis 1957 wurden auf 652.729 ha Neu- und Wiederaufforstungen, Nachbesserungen und Pflegearbeiten durchgeführt. Der über dem normalen Nutzungssatz stehende Derbholzeinschlag betrug 1946 bis 1957 150.420.300 Erntefestmeter. Von 1947 bis 1957 wurden 264.841,9 t Rinde, 73.994,1 t Harz gewonnen. Die alte Deutsche Forstwirtschaftsordnung wurde beseitigt und die F. in das Wirtschaftssystem eingeführt, um auch hier die Ideen des Sozialismus zu verwirklichen. Die Aufgaben der fortgefallenen Mittelinstanzen wurden von den Landesforstämtern bis zur Verwaltungsreform (1952) ausgeführt. Das Zentralforstamt in Berlin erfuhr verschiedene Organisations- und Namensänderungen. Mit der AO zur Umordnung der F. vom Jahre 1945 wurden die Bezirksforstämter beseitigt, am 1. 4. 1946 Einheitsforstämter gebildet, die am 1. 4. 1949 durch Kreisforstämter abgelöst wurden. Mit Wirkung vom 1. 1. 1952 wurden durch VO vom 14. 2. 1952 Staatliche Forstwirtschaftsbetriebe (StFB) zur Bewirtschaftung des Staatswaldes eingerichtet. Das Sachgebiet F. beim Rat des Kreises (Kreisforstamt), das bisher die Betreuung des privaten Waldes übernommen hatte, wurde auf Beschluß des Ministerrats vom 11. 1. 1958 aufgelöst. Die Hauptverwaltung F. beim Ministerium für Land- und F. ist die oberste staatl. Verwaltungsstelle der F., hat aber die Beschlüsse des ZK der SED, Referat F., sowie die Pläne und Vorschläge der Hauptabteilung der Staatl. ➝Plankommission durchzuführen. Der Unterabteilung F. der Abt. Landwirtschaft beim Rat des Bezirks sind die StFB unterstellt, deren Richtlinie ein auf der Basis des Volkswirtschaftsplanes aufgestellter Betriebsplan ist. Sie sind verpflichtet, nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichen Rechnungsführung in eigener Verantwortung selbständig zu planen und zu wirtschaften (Rechnungswesen). Das Statut vom 10. 12. 1954 für die StFB ist durch ein „Rahmenstatut“ ersetzt, das ihnen aufträgt, die Durchführung des sozialistischen Aufbaus zu gewährleisten. Den StFB obliegt die Bewirtschaftung des Volkswaldes, die Betreuung des LPG-Waldes, ferner die Anleitung und Kontrolle der privaten Waldbesitzer sowie der juristischen Personen, die Waldflächen besitzen. Zur Zeit bestehen 100 StFB mit einer Durchschnittsgröße von etwa 20.000 ha, deren Grenzen unabhängig von den Kreisgrenzen verlaufen. Die verwaltungsmäßige innere Gliederung ist nach sachlichen Gesichtspunkten ausgerichtet. Oberförstereien und Revierförstereien sind als örtliche Vollzugsorgane der Betriebsleitung rechtlich unselbständig. Für die Rechtsstellung ist die „VO über die Bildung von Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben“ vom 14. 2. 1952 maßgebend. Der StFB ist juristische Person und Rechtsträger von Volkseigentum, d. h. aller volkseigenen forstwirtschaftlich genutzten Vermögenswerte. Volkseigentum ist der Besitz des ehemaligen Deutschen Reiches und der Länder und der durch Enteignungen von Privatpersonen an den Staat gefallene Besitz von forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Eine eigentümliche Situation ergibt sich daraus, daß der StFB nur teilweise Rechtsträger von volkseigenen Forstflächen ist. In ihrer Rechtsträgerschaft wurden übernommen sämtliche Gemeindewaldungen, Forstflächen der Bergbaubetriebe, öffentliche Stiftungen, volkseigene Wasserwirtschaftsbetriebe und sonstige Industriebetriebe, ehemalige Truppenübungsplätze, volkseigene Güter usw. Ausgenommen aus der Rechtsträgerschaft sind — obwohl zum Volkseigentum erklärt — alle ehemaligen Staatswaldungen. Die betreffenden Grundbucheintragungen sind nicht gelöscht worden und lauten weiterhin auf das ehemalige Deutsche Reich, den ehemaligen Preußischen Staat oder andere aufgelöste Gebietskörperschaften. Der StFB darf uneingeschränkt die plan- und verwaltungsgerechten Verfügungsrechte ausüben, nur bei Planverzögerung oder Planwidrigkeit darf das Ministerium für Land- [S. 114]und F. eingreifen, es darf jedoch die persönliche Verantwortlichkeit dem Betriebsleiter nicht abnehmen. Als Vorstufe für die Eingliederung des Bauernwaldes in die LPG sind Waldgemeinschaften gebildet worden, als örtliche Organisationen der VdgB mit Vorstand und Mitgliedern. Angeblich sind etwa 80 v. H. des Bauernwaldes in Waldgemeinschaften zusammengefaßt. Das Eigentumsrecht der einzelnen Waldbesitzer ist formell nicht berührt. Die Bewirtschaftung des Waldes durch eine LPG (LPG-Wald) ist eine weitere Form von einheitlicher Bewirtschaftung von privaten Waldgrundstücken. Bei Eintritt in eine LPG wird neben dem Ackerland, Wiesen und Weiden auch der Wald des Mitgliedes in die Bewirtschaftung durch die LPG einbezogen. Der Wald bleibt zwar Eigentum des Besitzers, jedoch hat er auf ihn keinen Einfluß. Die Bewertung wird getrennt für Waldboden und Bestockung vorgenommen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 113–114 Forschungsrat, Deutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Forstwirtschaftsbetriebe, StaatlicheDDR A-Z 1959
Lohnfonds (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In den Verwaltungen und in den „volkseigenen“ sowie genossenschaftlichen Betrieben bildet die im bestätigten Arbeitskräfteplan insgesamt vorgesehene Bruttolohn- und -gehaltssumme den L. Nur in seinem Rahmen dürfen Lohn- und Gehaltszahlungen vorgenommen werden (Anordnung vom 1. 12. 1954, GBl. S. 133). Der L. wird in der Praxis oft überschritten, was jedoch stets scharf kritisiert wird. Wird er genau eingehalten, so geht eine bessere Entlohnung, die infolge des Stücklohnes bei Normübererfüllung (TAN) notwendig wird, auf Kosten der anderen Arbeiter, auf die dann ein geringerer Anteil am L. entfällt. Diese werden deshalb häufig in eine niedrigere Lohngruppe eingruppiert, um Überschreitungen des L. zu vermeiden. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 217 Lohnausgleich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LohngruppeDDR A-Z 1959
VVN (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes. (Komitee der antifaschistischen Widerstandskämpfer) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 384 VVG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VVVDDR A-Z 1959
Pädagogisches Kabinett (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Institution in den Kreisen, neuerdings auch in den Bezirken, zur „Anleitung“ und „Qualifizierung“ der Lehrer in ideologischer und fachlicher Hinsicht. Institutionalisierung der Lehrerweiterbildung. (Schule, Lehrerbildung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 263 Pädagogischer Rat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pädagogisches Zentralinstitut, Deutsches (DPZI)DDR A-Z 1958
DDR A-Z 1958
Heilbehandlung, Freie (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Freie H. erhalten im Krankheitsfalle der in der Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Versicherte, sein Ehegatte oder sein mit ihm mindestens seit 6 Monaten in Hausgemeinschaft lebender Lebenskamerad, seine Kinder bis zu 15 Jahren (bis zum 17. Jahr die Kinder der Bergleute oder Kinder, die noch die Schule besuchen) und andere unterhaltsberechtigte Familienangehörige, die mit dem Versicherten in häuslicher Gemeinschaft leben. Zur FH. durch frei praktizierende Ärzte ist ein Berechtigungsschein erforderlich, der für ein Vierteljahr vom Betrieb kostenlos ausgegeben wird. Zur FH. in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens ist ein Berechtigungsschein nicht erforderlich. Die FH. umfaßt: ärztliche Behandlung, Arznei- und Heilmittel, Hauskrankenpflege, Behandlung in Krankenhäusern und Sanatorien, Ersatz von Prothesen, orthopädischen und anderen Heilmitteln, zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz. Der Verbrauch von Arznei- und Heilmitteln soll durch die Aktion „zur wirtschaftlichen Verordnungsweise“ herabgedrückt werden (Arzneimittelversorgung). Die Ärzte müssen über die verordneten Medikamente und Heilmittel Aufzeichnungen machen, die der Oberprüfung durch die Sozialversicherung unterliegen. Nach der Anordnung zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen und ausreichenden Verordnung von Arznei- und Heilmitteln vom 8. 9. 1949 (Zentralblatt S. 450) werden die Arznei- und Heilmittelverschreibungen der Ärzte durch die SVK kontrolliert. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone. 4., erw. Aufl. 1957, Teil I (Text) 157 S., Teil II (Anlagen) 168 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 131 Hausvertrauensleute A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Heimatkompanien der FDJDDR A-Z 1958
Maschinenbau (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Gebiete der SBZ war der M. bereits vor 1945 stark entwickelt. Schwerpunkt waren die Verbrauchsgüterindustrien: Textilmaschinen, Lebensmittelmaschinen, Werkzeugmaschinen, leichtere Elektromaschinen usw. Insgesamt machte der M. im Gebiet der SBZ vor dem Kriege rd. 31 v. H. des deutschen M. aus und lag damit um 6 v. H. über dem 25 v. H. betragenden Bevölkerungsanteil gegenüber dem Gebiet der jetzigen Bundesrepublik (einschl. Westberlins). — Die Kriegsschäden und Demontageverluste des M. waren sehr erheblich. G. W. Harmssen (Reparationen) beziffert die Kapazitätsverluste „im Maschinen- und Apparatebau“ mit mehr als 70 v. H. Der Wiederaufbau führte zu Strukturveränderungen, da der Lieferausfall von schweren Maschinen aus Westdeutschland den Aufbau eigener Produktionsstätten zur Folge hatte. Nicht weniger als 24 Werke wurden als Betriebe des Schwer-M. errichtet oder ausgebaut (z. B. zur Herstellung von Walzwerken, Zementfabriken, Bergbau- und Fördermaschinen, Brikettfabriken, Dampfkesseln und schweren Energie- und Elektromaschinen). Auch der Werkzeug-M. wurde wieder in Gang gebracht und macht nunmehr einen hohen Anteil am Export der SBZ aus: mehr als die Hälfte der Werkzeugmaschinenproduktion wird ausgeführt. Den quantitativen Erfolgen stehen aber erhebliche finanzielle Verluste gegenüber. Nach amtlichen sowjetzonalen Äußerungen führt insbesondere die unzulängliche Materialversorgung zu „überhöhtem finanziellem Aufwand“. Der Energiemaschinenbau, zu dem nach sowjetzonaler Industriezweiggliederung die Herstellung von Dampfkesseln, Turbinen und Generatoren gehört, zählt zu den Schwerpunktprogrammen. Die planwidrige Entwicklung in den verschiedenen Industriezweigen (Disproportionen) ist wesentlich auf die mangelnde Planerfüllung im Energie-M; zurückzuführen. Ursache sind die ungenügende Ausstattung der betreffenden Betriebe mit Einrichtungen zur Herstellung von schweren Generatoren- und Turbinenteilen, der Mangel an Spezialmaterial usw. Es fehlen auch ausgebildete und erfahrene Fachkräfte. Der Energie-M. hat bisher in keinem Planjahr die ihm gestellten Produktionsaufgaben erfüllen können. Die erforderlichen Steigerungen in der Energiedarbietung (Energieerzeugung) konnten deshalb nicht erreicht werden. Der erste Fünfjahrplan (1951–1955) sah ursprünglich eine Neuinstallation von Energieerzeugungsmaschinen in den Kraftwerken mit 3.000 MW Leistung vor. Erzielt wurde in diesem Jahrfünft jedoch eine Steigerung von nur 1.200 MW. Auch in den ersten beiden Jahren des zweiten Fünfjahrplans (1956–1960) traten Rückstände ein: 1956 waren 526 MW Zuwachs geplant, erreicht wurden nur 235 MW; 1957 betrug die Auflage 543 MW, erzielt wurden nur 360 MW neu installierter Leistung. Diese ungünstige Entwicklung war zu verzeichnen, obwohl der Energie-M. an der Spitze aller [S. 201]Ausbauvorhaben im zweiten Fünfjahrplan steht. Literaturangaben *: Der allgemeine und spezielle Maschinenbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1954. 48 S. m. 13 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 200–201 MAS A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MaschinoexportDDR A-Z 1958
KP (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 Abk. für Kontrollpunkt des Amtes für ➝Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs: Grenzübertrittsstelle für Fußgänger. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 168 Kowaljow, F. A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPDDDR A-Z 1958
DIB (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Abk. für Deutsche ➝Investitionsbank. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 75 Diamat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Dieckmann, JohannesDDR A-Z 1956
DDR A-Z 1956
Instrukteurwesen (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nachdem Justizminister Hilde ➝Benjamin zur Beobachtung und Kontrolle der wegen Beteiligung am Juni-Aufstand beteiligten Personen einen „Operativstab“ mit verschiedenen Instrukteuren eingesetzt hatte (Unabhängigkeit der ➝Richter), wurde das I. im Jahre 1954 in der sowjetzonalen Justiz allgemein eingeführt. Der Instrukteur wird als ein Helfer und politischer Berater für die Richter bezeichnet, ferner als ein unmittelbarer Gehilfe des Ministers in der Anleitung des gesamten Justizapparates (Rechtswesen). „Wir haben heute in der Justiz zwei Formen der operativen Anleitung und Kontrolle an Ort und Stelle: Die Revision, dem Namen und sicher bis heute auch noch manchen Traditionen — nach verbunden mit der Revision ‚alten Stils‘, und die Instruktion als neues Kind unserer Partei, insbesondere entwickelt nach der anleitenden Tätigkeit, die die Justizverwaltung zur Aburteilung der Verbrecher des Juni-Putsches durchführte. Träger der Revision und Instruktion ist die Abt. Recht der Justizverwaltungsstelle … Die Instruktion ist die Erteilung grundsätzlicher Hinweise für die einheitliche Anwendung und Auslegung der Gesetze und die Anleitung der Arbeitsorganisation im allgemeinen und im einzelnen“ (Hilde Benjamin in „Neue Justiz“ 1952, S. 285 ff). Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 120 Instrukteur-Brigade A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IntelligenzDDR A-Z 1956
Selbstverpflichtung (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Pj. die unterschriftlich bestätigte Zusicherung, ein bestimmtes Arbeitspensum innerhalb einer bestimmten Frist zu erfüllen. Otto Lehmann, Mitglied des FDGB-Bundesvorstandes, definierte den Begriff S. wie folgt: „Von allergrößter Bedeutung sind die freiwillig übernommenen zusätzlichen Verpflichtungen einiger Abteilungen und Kollegen, die hervorragende Beispiele eines hohen gesellschaftlichen Bewußtseins, einer hervorragenden Einstellung zur Arbeit und der patriotischen Bereitschaft zur Erfüllung und Übererfüllung der dem Betrieb gestellten Aufgaben sind.“ S. sind also ein Bestandteil der Aktivistenpläne, werden auch zusätzlich abgeschlossen bei besonderen politischen Gelegenheiten, z. B. zu Stalins oder Piecks Geburtstag, zur Maifeier, als Kundgebungen des Protestes, der Zustimmung oder Begeisterung und sind dann Mittel nicht nur der Produktions-, sondern auch der staatspolitischen Propaganda. Durch häufige öffentliche Rügen ist jedoch bekanntgeworden, daß die S. in sehr vielen Fällen nicht erfüllt werden. Sie geraten meist nach der Unterschrift bald in Vergessenheit. Literaturangaben *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 231 Selbstkritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Selbstverwaltung, KommunaleDDR A-Z 1956
Makarenko, Anton Semjonowitsch (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1880–1939, wichtigster sowjetischer Pädagoge. M. übernahm 1920 die Leitung einer Kolonie für minderjährige „Rechtsbrecher“, bekannt unter dem Namen Gorki-Kolonie. Nach Differenzen mit dem Volkskommissariat für Volksbildungswesen widmete M. sich von 1929 bis 1935 ausschließlich der Dsershinski-Kommune, deren Organisatoren und Protektoren die Tschekisten (Geheimpolizei) von Charkow waren. Die Arbeit in diesen beiden Erziehungsanstalten hat M. in den Büchern „Der Weg ins Leben, ein pädagogisches Poem“ (zuerst 1933 und 1935) und „Flaggen auf den Türmen“ (1938) dargestellt. Dazu kommen zahlreiche Aufsätze über pädagogische und politische Probleme sowie literarische Arbeiten in den letzten Lebensjahren. M. hatte große Erfolge bei der Erziehung „durch das Kollektiv“ und „für das Kollektiv“. Er versuchte, straffe Disziplin mit einem hohem Maß von Schülerselbstverwaltung und produktiver Arbeit zu verbinden. Den Kolonien waren z. B. Landwirtschafts- bzw. Fabrikbetriebe angeschlossen, die die Schüler selbst aufgebaut hatten. M. hat die Methoden der Erziehung „kollektiver Menschen“ und kommunistischer Aktivisten effektiver gestaltet. Das Studium seiner pädagogisch bedeutsamen Schriften ist auch für Studenten der Lehrerbildungsinstitute der SBZ obligatorisch. (Erziehungswesen, Lehrerbildung) Literaturangaben Froese, Leonhard: Die ideengeschichtlichen Triebkräfte in der russischen und sowjetischen Pädagogik. Heidelberg 1956, Quelle und Meyer. 198 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 167 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. MAI A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Malenkow, Georgij MaximilianowitschDDR A-Z 1956
Naumburg (1956)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 Stadt im sachsen-anhaltischen Bezirk Halle, Kreisstadt, an der Saale gegenüber der Unstrutmündung, mit 39.315 Einwohnern (1955); Altstadt mit spätromanisch-frühgotischem Dom St. Peter und Paul (12./14. Jh., Westchor mit Lettnerreliefs und Stifterfiguren des Naumburger Meisters aus dem 13. Jh.), Moritzkirche (16. Jh.), Wenzelskirche (15./16. Jh.), Marientor (1446), spätgotischem Rathaus; Textil-, Lebensmittel- und Spielzeugindustrie. N. entstand aus der Burgsiedlung Neuenburg, erhielt 1028 Stadtrecht und fiel mit der Verlegung des Bischofssitzes nach N. 1029 an die [S. 181]Bischöfe von Zeitz. Im Mittelalter entwickelte sich N. zu einer blühenden Handelsstadt und war bis 1433 Mitglied der Hanse, geriet in der Folgezeit jedoch in den Schatten von Leipzig. Die im 16. Jh. mehrfach von Bränden heimgesuchte Stadt kam mit dem säkularisierten Bistum 1565 an Kursachsen und war von 1652–1717 im Besitz der Herzöge von Sachsen-Zeitz; nach Erlöschen dieser Albertinischen Nebenlinie fiel N. 1718 an Kursachsen zurück. 1815 wurde die Stadt an Preußen abgetreten (Provinz Sachsen). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 180–181 Naturgemäße Viehhaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NDPDDDR A-Z 1954
DDR A-Z 1954
NF (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Nationale Front. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 115 Neulehrer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NKFDDDR A-Z 1954
Stalinstadt (1954)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für die um das Eisenhüttenkombinat Ost bei Fürstenberg (Oder) entstandene Wohnsiedlung. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 158 Stalinismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stanislawski-MethodeDDR A-Z 1954
Ausbeutung (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Als „A. des Menschen durch den Menschen“ gilt in der marxistischen Theorie das Mißverhältnis von Arbeitslohn und Arbeitsleistung, die zu geringe Entlohnung des Proletariers durch den Kapitalisten, der sich den „Mehrwert“ ausbeuterisch aneignet; A. wird von Marx allein auf das „Privateigentum an den Produktionsmitteln“ zurückgeführt. Die Abschaffung des Privateigentums an den Produktionsmitteln, die das Proletariat automatisch von der Ausbeutung befreien und eine gerechte Entlohnung ermöglichen soll, gehört zu den Kernforderungen des Marxismus und ist in der SU seit 1917 theoretisch verwirklicht. Dabei hat sich ergeben, daß zwar alles Privateigentum in Volkseigentum verwandelt und der durch Planung wirtschaftende Sowjetstaat praktisch zum alleinigen Besitzer aller Produktionsmittel werden konnte, daß aber der gleiche Staat als einziger Kapitalist oder Unternehmer ein neues System der Ausbeutung durch den Sozialistischen ➝Wettbewerb und durch das System der Zwangsarbeit entwickelt hat. Der Glaube, daß die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft durch die Abschaffung des Privateigentums an den Produktionsmitteln überwunden worden sei, ist ein Irrtum, weil die Erfahrung in der SU gezeigt hat, daß dieses Problem kein [S. 22]wirtschaftsrechtliches und organisatorisches, sondern ein psychologisches und sittliches ist. An Stelle der Einzelunternehmer verfügen im Bolschewismus die vom Staat eingesetzten Funktionäre (Manager der Kombinate und Fabriken oder Kolchose, Brigadiers und Parteikontrolleure usw.) über Machtvollkommenheiten, die kein Privatunternehmer in irgendeinem kapitalistischen Land besitzt. Ihnen obliegt es, ohne vom Staat gesetzte sittliche Schranken die Übererfüllung der staatlich festgesetzten hohen Leistungsnormen bei jedem Arbeiter zu erzwingen und damit ein neues System der A. des Menschen durch den Staat und seine Funktionäre zu verwirklichen. (Arbeitspolitik, Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Literaturangaben Becker, O. E. H.: Der perfekte Sklavenstaat. Die Ausbeutung des Arbeiters im staatskapitalistischen System der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 4). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 172 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 21–22 Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausschuß für deutsche EinheitDDR A-Z 1954
Produktionsverhältnisse (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Produktionsweise; die gegenseitigen Beziehungen der Menschen im Wirtschaftsleben in ihren rechtlichen, technischen und sozialen Organisationsformen, die sich mit der Entwicklung der Produktivkräfte verändern, worin der Marxismus die Ursache der geschichtlichen Dynamik erblickt. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 126 Produktionsmittel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktivkräfteDDR A-Z 1953
DDR A-Z 1953
Politbüro der SED (1953)
Siehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Politbüro des ZK der SED: 1975 1979 1985 Das auf den Parteitagen der SED gewählte ZK „wählt für die politische Arbeit das politische Büro“ (Statut der SED in: „Protokoll des III. Parteitages der SED“, Dietz-Verlag Berlin 1951, S. 316). Mitgl. des auf dem III. Parteitag der SED im Juli 1950 gewählten Politbüros: Pieck, Grotewohl, Ulbricht, Zaisser, Matern, Dahlem, Oelßner, Ebert, Rau. Kandidaten des Politbüros: Elli ➝Schmidt, Honecker, Mückenberger, Ackermann, Herrnstadt, Jendretzky. Alle außer Grotewohl, Ebert und Mückenberger waren vor 1933 Mitgl. der KPD. Das SED-P. empfängt seine Weisungen vom P. der KPdSU und ist als Organ des ZK für die gesamte politische Arbeit der SED und KPD, der Massenorganisationen und der staatlichen Organe verantwortlich. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 105 Poliklinik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PolitökonomieDDR A-Z 1953
Luftpolizei (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Volkspolizei. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 91 Lohngruppenkatalog A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Maron, KarlDDR A-Z 1953
Parteidisziplin (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Grundprinzip der bolschewistischen „Partei neuen Typus“. Verlangt widerspruchslose Unterordnung unter die Beschlüsse der vorgesetzten Parteileitungen und Funktionäre. Beschlüsse müssen auch von denen eingehalten werden, die mit ihnen nicht einverstanden sind und vor der Beschlußfassung widersprochen haben. Bei Verletzung der P. strenge Parteistrafen bis zum Ausschluß. — „Wer auch nur im geringsten die eiserne Disziplin der Partei der Proletarier … schwächt, der hilft in Wirklichkeit der Bourgeoisie gegen das Proletariat“ (Lenin: „Der ‚Radikalismus‘, die Kinderkrankheit des Kommunismus“, Dietz-Verlag, Berlin 1946, S. 27). Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 102 Parteiauftrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ParteidokumentDDR A-Z 1953
1953: I, J
IDFF IHK Imperialismus Industrie, Private Industrieproduktion Industrie- und Handelskammern Infiltration Information, Amt für Inhaltismus IN-Karten Innen- und Außenhandel, Deutscher (DIA) Innerdeutschen Handel, Gesellschaft für Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutz des Institut für Deutsche Sprache und Literatur Instrukteur Instrukteur-Brigade Intelligenz Intelligenzpaket Internationale Interzonenhandel Interzonenverkehr Investitionen Investitionsbank, Deutsche Jehovas Zeugen Jendretzky, Hans Jugendstrafrecht Junge Pioniere Justizverwaltung Justizwettbewerb