DDR A-Z 1953

Regierung (1953)

Siehe auch: Regierung: 1954 1956 1969 1975 1979 Regierung und Verwaltung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Verwaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 114]Die R. der „DDR“ — der „Ministerrat“ — setzt sich zusammen aus dem Ministerpräsidenten, 6 Stellvertretern des Ministerpräsidenten, den Leitern der 5 Koordinierungsstellen, 17 Ministern, den Staatssekretären mit eigenem Geschäftsbereich, dem Vorsitzenden der ZKK und dem Vorsitzenden der Staatlichen ➝Plankommission. Der Ministerpräsident, seine Stellvertreter und die Leiter der Koordinierungsstellen bilden das „Präsidium des Ministerrates“. Der „Generalstaatsanwalt der DDR“ ist berechtigt, an den Sitzungen des Ministerrats teilzunehmen. Der umfangreiche und komplizierte R.-Apparat erklärt sich aus dem allumfassenden Planungssystem in Verbindung mit der straffen Zentralisierung und damit aus dem Fehlen entscheidungsfähiger Zwischeninstanzen. Innerhalb der R. sind Entscheidungen von größerer Bedeutung wiederum einem engeren Kreis Vorbehalten, während die eigentlichen Fachministerien lediglich ausführende Organe sind. Besonders wichtige Stellen der R. sind daher die dem Ministerpräsidenten direkt unterstehende ZKK, das Amt für Reparationen, die Staatliche ➝Plankommission, das Ulbricht unterstehende „Amt für Jugendfragen und Leibeserziehung“ und die als „Präsidium des Ministerrats“ herausgehobenen 5 Koordinierungsstellen der einzelnen Fachministerien. In Fällen, in denen noch Angehörige anderer Parteien Ministerposten bekleiden, ist dem Minister eine der SED treu ergebene Person als Staatssekretär zugeteilt. Über die Sonderstellung des Generalstaatsanwaltes der „DDR“ Rechtswesen. [S. 115]Eine parlamentarische Kontrolle der R. besteht praktisch nicht (Verfassung). Die R., in der Partei- und Staatsgewalt institutionell kombiniert sind, führt ausschließlich die Weisungen des Politbüros aus (dem viele ihrer Mitglieder angehören), das seinerseits wieder restlos abhängig ist vom Politbüro der KPdSU. (Verfassung und Verwaltung, Verwaltungsreform) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 114–115 Rechtswissenschaft, Studium der A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Reimann, Max

Siehe auch: Regierung: 1954 1956 1969 1975 1979 Regierung und Verwaltung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Verwaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 114]Die R. der „DDR“ — der „Ministerrat“ — setzt sich zusammen aus dem Ministerpräsidenten, 6 Stellvertretern des Ministerpräsidenten, den Leitern der 5 Koordinierungsstellen, 17 Ministern, den Staatssekretären mit eigenem Geschäftsbereich, dem Vorsitzenden der ZKK und dem Vorsitzenden der Staatlichen ➝Plankommission. …

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Verwaltungsreform (1953)

Siehe auch: Verwaltungsneugliederung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verwaltungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 Begriff, der im herkömmlichen Sinne auf den neuartigen Sachverhalt in der SBZ nicht zutrifft, da sich dort nicht eine V., sondern unter bewußter Verneinung der Prinzipien des Rechtsstaates eine totalitärer Gesetzmäßigkeit unterliegende Umformung des Staatsapparates nach dem Vorbild der SU vollzieht. Der Ausdruck V. wird offiziell auch nur selten gebraucht, man spricht vielmehr von „Demokratisierung der Verwaltung“ und meint damit die Umgestaltung des Verwaltungsapparates zu einem Instrument der volksdemokratischen Herrschaft. Die entscheidende Phase der V. wurde eingeleitet durch das auf den Beschlüssen der II. Parteikonferenz der SED (9./12. 7. 1952) beruhende Gesetz vom 23. 7. 1952 über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der „DDR“ (GBl. Nr. 99/1952, S. 613), das die Länder anwies, eine Neugliederung ihrer Gebiete vorzunehmen (§~1), und das die Überleitung der bisher von den Landesregierungen wahrgenommenen Aufgaben auf die Organe der zu bildenden Bezirke (§~4) einleitete. Bereits Anfang August war die Errichtung der Bezirke mit der Konstituierung der Bezirkstage und der „Wahl“ der Räte der Bezirke abgeschlossen. Die geplante Verfassungsänderung unterblieb jedoch mit Rücksicht auf den „Kampf um die Einheit Deutschlands“. Trotz Auflösung der Regierungen und der Landtage der Länder (Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) existieren die Länder daher de jure noch, zumal auch die Länderkammer nicht aufgelöst wurde. (Verfassung und Verwaltung) [S. 158]Organe der Staatsgewalt sind a) in den 14 Bezirken (Chemnitz, Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt an der Oder, Gera, Halle, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin, Suhl): Bezirkstag und Rat des Bezirkes; in den 194 Kreisen: Kreistag und Rat des Kreises. Bezirks- und Kreistage sind Scheinparlamente ohne Gesetzgebungsbefugnis. Wahlen haben nicht stattgefunden; die Bezirks- und Kreistage setzen sich vielmehr aus bisherigen Abgeordneten der Land- bzw. Kreistage und aus von der Nationalen Front benannten Abgeordneten zusammen. Die Räte sind zentralstaatliche Behörden der Republik auf Bezirks- bzw. Kreisebene, die sich in Abteilungen gliedern und sich in ihrer Spitze zusammensetzen aus einem Vorsitzenden, fünf (bei den Kreisräten nur drei) Stellvertretern des Vorsitzenden, einem Sekretär und fünf bis acht weiteren Mitgliedern. Die Funktionen der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter haben weitgehend repräsentativen Charakter. Die politische Schlüsselposition hat der Sekretär inne, der den Arbeitsplan des Rates ausarbeitet, weitgehende Kontrollbefugnisse besitzt und nach den Direktiven des Ministerrates die Arbeit der Organisations-Instrukteur-Abteilung leitet. Die gesetzliche Grundlage für die an sich verfassungswidrige Tätigkeit der Organe der Staatsgewalt in den Bezirken und Kreisen bilden die am 24. 7. 1952 erlassene Ordnung für den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Bezirke (GBl. Nr. 101/52, S. 621) und die am gleichen Tage in Kraft getretene Ordnung für den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Kreise (GBl. Nr. 101/1952, S. 623). Durch diese V. im Zuge des „Aufbaus des Sozialismus“ ist das zentralstaatliche Verwaltungsmonopol durchgesetzt worden. Die „DDR“ stellt sich seither als zentralisierter Einheitsstaat dar. (Regierung) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 157–158 Vertragskontore, Staatliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Viehvermehrungsplan

Siehe auch: Verwaltungsneugliederung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verwaltungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 Begriff, der im herkömmlichen Sinne auf den neuartigen Sachverhalt in der SBZ nicht zutrifft, da sich dort nicht eine V., sondern unter bewußter Verneinung der Prinzipien des Rechtsstaates eine totalitärer Gesetzmäßigkeit unterliegende Umformung des Staatsapparates nach dem Vorbild der SU vollzieht. Der Ausdruck V. wird offiziell auch nur selten…

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Arbeitslosenversicherung (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der A. ist die Verordnung über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, Berlin Ost, S. 103/1949). Träger der A. ist die Sozialversicherung, Körperschaft des öffentlichen Rechts (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Versichert sind alle Personen, die in einem entgeltlichen Arbeitsverhältnis stehen. ⅕ der Sozialversicherungsbeiträge dieser Personen soll dem Zwecke der A. zugute kommen (§~6 der Verordnung vom 28. 1. 1947). Voraussetzung für eine Leistung ist eine Beitragszahlung zur Sozialversicherung für 26 Wochen in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Sie wird gewährt vom 8. Tage der registrierten Arbeitslosigkeit ab für die Dauer von 26 Wochen. Sie wird u. a. nicht gezahlt, wenn der Versicherte eine Arbeit ablehnt, die ihm zugewiesen wird, oder wenn er eine Arbeit „eigenmächtig“ aufgegeben hat, wenn er ein eigenes Einkommen hat, das nicht niedriger als die Unterstützung ist, oder wenn der Arbeitslose im Haushalt seiner Verwandten wohnt, die in der Lage und verpflichtet sind, ihn zu unterstützen. Wegen der Vielzahl der Ausschließungsgründe erhalten nur sehr wenige Arbeitslose eine Unterstützung. Die Höhe der Unterstützung beträgt bei einem täglichen Einkommen bis zu 6,54 DM Ost 1,20 DM Ost täglich und steigt bei einem täglichen Verdienst über 9,49 DM Ost auf höchstens 2 DM Ost täglich. Familienzuschläge werden für Kinder bis zu 15 Jahren oder bis zu 18 Jahren, wenn sie eine Schule besuchen, für Ehefrauen und Lebenskameraden mit 1 Kind bis zu 3 Jahren oder 2 Kindern bis zu 8 Jahren, oder im Alter über 60 Jahre und für unterhaltsberechtigte Verwandte, die vom Arbeitslosen unterhalten werden, in Höhe von 0,35 DM Ost täglich gezahlt. Wohnungsgeld wird in Städten über 100.000 Einwohner in Höhe von 12 DM Ost, in den Städten über 10.000 Einwohner in Höhe von 10 DM Ost und in den übrigen Städten in Höhe von 8 DM Ost monatlich gezahlt, wenn der Arbeitslose eine eigene, von ihm bezahlte Wohnung hat. Das Einkommen des Ehegatten wird auf die Unterstützung eines Arbeitslosen angerechnet, soweit es 35 DM Ost wöchentlich übersteigt. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 14 Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsmethoden, Neue

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der A. ist die Verordnung über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, Berlin Ost, S. 103/1949). Träger der A. ist die Sozialversicherung, Körperschaft des öffentlichen Rechts (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Versichert sind alle Personen, die in einem entgeltlichen Arbeitsverhältnis stehen. ⅕ der…

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Verfassung (1953)

Siehe auch: Verfassung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1954 1956 Am 19. 3. 1949 vom Deutschen Volksrat, der wiederum vom Dritten Deutschen Volkskongreß gewählt war, beschlossen und vom Volkskongreß am 30. 5. 1949 bestätigt, besitzt die V. der „DDR“ keine echte Legitimität, da [S. 151]der Volkskongreß nicht aus allgemeinen und geheimen Wahlen hervorgegangen war. Der Form nach widerspricht die V. im allgemeinen nicht den Anforderungen an ein demokratisches Staatsgrundgesetz. Sie sichert allen Deutschen die bürgerlichen Rechte und Freiheiten zu: Gleichberechtigung, Presse-, Rede-, Versammlungs- und Vereinsfreiheit und das Streikrecht, Schutz vor willkürlicher Verhaftung, ordentliche Gerichtsbarkeit und Unabhängigkeit der Richter, Freizügigkeit, Recht auf Arbeit, Freiheit der Religionsausübung und des Wahlrechts, Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung, Unverletzlichkeit der Wohnung usw. Die Einparteien-Herrschaft ist durch die starke Stellung der von der SED beherrschten Volkskammer bereits in der V. weitgehend festgelegt. Diese hebt außerdem die in ihr garantierten Bürgerrechte in Art. 144, 2, dem letzten Artikel der V., praktisch wieder auf: „Die verfassungsmäßigen Freiheiten und Rechte können nicht den Bestimmungen entgegengehalten werden, die ergangen sind und noch ergehen werden, um den Nationalsozialismus und Militarismus zu überwinden und das von ihm verschuldete Unrecht wiedergutzumachen.“ Die V. wird ständig praktisch, jedoch auch formell verletzt (z. B. durch das Gesetz der ➝Arbeit, in dem das durch die V. garantierte Mitbestimmungsrecht wieder aufgehoben wird). Bestimmungen über ihre vorläufige Begrenzung auf die SBZ und eine etwaige Ausdehnung auf ganz Deutschland enthält die V. nicht. In der Präambel wird als verfassunggebend „das deutsche Volk genannt. Aus Art. 1 geht jedoch hervor, daß die V. Anspruch auf alleinige Gültigkeit in ganz Deutschland erhebt: „Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik …“ (Abs. 1) und „Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit“ (Abs 4). Die V. und damit die „DDR“ sind von der Bundesrepublik und völkerrechtlich, mit Ausnahme der Ostblockstaaten, nicht anerkannt. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 150–151 Verdienter Lehrer des Volkes A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verfassung und Verwaltung

Siehe auch: Verfassung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1954 1956 Am 19. 3. 1949 vom Deutschen Volksrat, der wiederum vom Dritten Deutschen Volkskongreß gewählt war, beschlossen und vom Volkskongreß am 30. 5. 1949 bestätigt, besitzt die V. der „DDR“ keine echte Legitimität, da [S. 151]der Volkskongreß nicht aus allgemeinen und geheimen Wahlen hervorgegangen war. Der Form nach widerspricht die V. im allgemeinen nicht…

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Außenhandel (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der A. kam auf das Betreiben der sowjetischen Besatzungsmacht, die damit die Leistungsfähigkeit der SBZ für die Reparationslieferungen zu steigern beabsichtigte, bereits Ende 1946 wieder in Gang. Die SMAD behielt sich die vollständige Kontrolle vor. Abwicklungen liefen nur über die sowjetische Garantie- und Kreditbank in Deutschland bzw. deren „Außenhandelsabrechnungskontor GmbH“. Erst seit 1. 9. 1949 wurden das Ministerium für Innerdeutschen und Außenhandel und die Deutsche ➝Notenbank eingeschaltet. Im Jahre 1946 waren die Außenhandelsumsätze noch bescheiden, nahmen aber seit 1947 und 1948 beträchtlich zu. Seit 1949 ist der A. der SBZ bewußt in die Wirtschaftsplanung der Ostblockländer einbezogen. Da die vorher mit westlichen Ländern abgeschlossenen Handelsabkommen als Folge der Nichtanerkennung der „DDR“ durch die westlichen Staaten nicht erneuert werden konnten, liefen diese Verträge ab. Ziel der Wirtschaftsplanung der SBZ und der Ostblockstaaten (Rat für ➝gegenseitige Hilfe) wurde die Errichtung einer weitgehenden wirtschaftlichen Autarkie des Ostblocks. Mitte 1949 wurde durch die DWK als Außenhandelsorgan die Anstalt öffentlichen Rechts „Deutscher Außenhandel“ (abgekürzt DAHA), Sitz Berlin, gegründet, die bis Ende 1950 12~Fachanstalten errichtete. Der private A. hatte keine Möglichkeit, sich wieder zu entfalten. Zwar bestanden und bestehen zum Teil jetzt noch einige Ex- und Importunternehmen in Form von GmbH; es handelt sich dabei jedoch um staatlich kontrollierte Unternehmen, die lediglich zum Zwecke der Tarnung als Privatfirmen auftreten, um ausländische Interessenten zu täuschen. Auch illegale Geschäfte werden durch diese Firmen getätigt (staatliche ➝Tarnfirmen). Ab 1. 9. 1951 wurde die DAHA als selbständige Außenhandelsorganisation aufgelöst und mit allen ihren Fachanstalten in die neue Organisation Deutscher [S. 20]➝Innen- und Außenhandel (DIA) eingegliedert. Die DIA ist ein Organ des Ministeriums für Innerdeutschen und Außenhandel (MIA). Das Außenhandelsvolumen der SBZ stieg von rund 663 Mill. Dollar 1949 auf rund 947 Mill. Dollar 1950. Auf die Umsätze mit der SU entfielen 1950 davon fast 50 v. H., die anderen Ostblockstaaten waren mit 30 v. H. beteiligt. Insgesamt vollzog sich 1950 der Warenaustausch der SBZ zu ⅘ mit den Ländern des Ostblocks. Nur ⅕ entfiel auf die westlichen Länder einschließlich der Bundesrepublik. (Interzonenhandel) 1947 betrug der Anteil der westlichen Länder am Export der SBZ noch 70 v. H., am Import 38 v. H. Die SBZ ist weitgehend Verarbeitungsland eingeführter Rohstoffe, wie aus der Zusammensetzung des Warenaustausches mit der UdSSR 1949 hervorgeht. Es entfielen auf: Die offiziell bekanntgegebenen Zahlen vermitteln kein vollständiges Bild der Außenhandelsleistungen der SBZ, da ein großer Anteil der Produktion als gegenwertlose Reparationsleistungen (Reparationen) von der UdSSR abgezogen Wird und deshalb nicht in der Außenhandelsstatistik erscheint. Auch die Aufkäufe der Sowjetischen Handelsgesellschaften in der SBZ erscheinen nicht als Außenhandelsumsätze. Ferner erscheinen in den Statistiken nicht die sog. „Befehlsexporte“, die außerhalb der Exportpläne in sowjetischem Interesse durchgeführt werden und 1951 z. B. mindestens 100–120 Mill. DM Ost ausmachten. Auch die Außenhandelsumsätze der staatl. Tarnfirmen sind nicht miterfaßt. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 19–20 Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Außenpolitik

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der A. kam auf das Betreiben der sowjetischen Besatzungsmacht, die damit die Leistungsfähigkeit der SBZ für die Reparationslieferungen zu steigern beabsichtigte, bereits Ende 1946 wieder in Gang. Die SMAD behielt sich die vollständige Kontrolle vor. Abwicklungen liefen nur über die sowjetische Garantie- und Kreditbank in Deutschland bzw. deren „Außenhandelsabrechnungskontor GmbH“. Erst seit 1. 9. 1949 wurden…

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Reparationen (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in der SBZ umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Sowjets die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben haben. Eine Abrechnung über die Entnahmen ist bis heute noch nicht veröffentlicht worden. Es ist fraglich, ob eine solche überhaupt jemals erfolgen wird, da die Sowjets im Widerspruch zum Potsdamer Abkommen ohne Zustimmung der Westalliierten ungeheure Entnahmen aus der laufenden Produktion forderten und noch immer fordern. a) Demontagen. Die Sowjets hielten sich nicht daran, kriegswichtige Industrien zu entfernen, sondern demontierten oder beschlagnahmten auch für die Friedenswirtschaft unentbehrliche industrielle Kapazitäten. Im zeitlichen Ablauf der Demontagen sind folgende Abschnitte erkennbar: 1. Welle vom Mai bis Anfang Juli 1945. Bis zum Beginn der Besetzung Berlins durch alle vier Alliierten räumten die Sowjets hier alle in dieser kurzen Zeit nur irgend demontierbaren Fabriken, vor allem in Westberlin, aus. Etwa 460 Berliner Betriebe wurden von den Sowjets voll demontiert und abtransportiert, davon 149 Betriebe [S. 117]des Maschinen- und Apparatebaues, 51 Metallurgiebetriebe, 46 Betriebe der Feinmechanik und Optik und 44 Betriebe der Elektroindustrie. Etwa 75 v. H. der bei der Kapitulation noch vorhandenen Kapazitäten wurden davon betroffen. 2. Welle vom Anfang Juli bis Herbst 1945. Hiervon wurden industrielle Großbetriebe der ganzen Zone ebenso wie mittlere und kleinere Werke betroffen. Zu dieser Zeit begann auch der Abbau der zweiten Gleise auf sämtlichen Eisenbahnstrecken der Zone. Wieder wurden Produktionskapazitäten von Friedensindustrien abgebaut: Braunkohlenindustrie, Ziegeleien, Textil- und Papierfabriken, Zuckerfabriken usw. 3. Welle vom Frühjahr bis Spätsommer 1946. Nach einer vorbereiteten Liste wurden weit mehr als 200 große Industriebetriebe der chemischen Industrie, der Papierindustrie, Schuhfabriken, Textilwerke usw. demontiert. 4. Welle Oktober 1946 bis Frühjahr 1947. Obwohl Marschall Sokolowski bereits am 21. 5. 1946 die Demontagen für abgeschlossen erklärt hatte, setzte einige Monate später eine vierte Welle ein, von der z. B. die Zeiss-Werke Jena, Kraftwerke, Druckereien und einige Rüstungsbetriebe, die bis dahin für die Sowjets weitergearbeitet hatten, betroffen wurden. 5. Welle Herbst 1947. Nach einem weiteren halben Jahr wurden nochmals wichtige Betriebe der Friedensindustrie abgebaut: Braunkohlenwerke, Brikettfabriken, Kraftwerke und weitere 1.100 km Eisenbahngleise. 6. Welle Frühjahr 1948. Bei dieser vorläufig letzten Welle wurden 3~Betriebe, die vorher zu SAG-Betrieben erklärt worden waren, voll oder zum Teil demontiert, darunter Anlagen des Buna-Werkes in Schkopau. Von den Demontagen wurden oft auch solche Betriebe betroffen, die inzwischen durch die deutschen Arbeiter wieder in Gang gebracht worden waren. Der „Bremer Ausschuß für Wirtschaftsforschung“ ibt in seiner 1951 veröffentlichten Schrift „Am Abend der Demontagen“ u. a. folgende Demontageverluste der SBZ im Vergleich zum Jahre 1936 an: Walzwerke 82 v. H., eisenschaffende Industrie 80 v. H., Hohlziegelerzeugung 75 v. H., Zementindustrie 45 v. H., Papiererzeugung 45 v. H., Energieerzeugung 35 v. H., Schuhindustrie 30 v. H., Textilindustrie 25 v. H., Zuckererzeugung 25 v. H., Braunkohlenbergbau 20 v. H., Brikettfabriken 19 v. H. Als gewogenen Durchschnitt für alle Industriezweige gibt die Quelle etwa 50 v. H. Verluste an, wobei Kriegsschäden einbezogen sind. Der Gesamtwert der Demontagen wird auf 5 Milliarden Mark geschätzt. b) Beschlagnahme von Betrieben als SAG-Betriebe. 213 Betriebe der SBZ wurden 1946 von der SU beschlagnahmt und als SAG-Betriebe fortgeführt. Über den Wert dieser Betriebe und die Höhe der von den Sowjets dafür auf Reparationskonto gutgeschriebenen Beträge liegen keine amtlichen Unterlagen vor. Als Mindestwert wird von Fachleuten die Summe von 2,5 Milliarden Mark geschätzt. Sie dürfte tatsächlich jedoch wesentlich höher liegen und möglicherweise das Zwei- bis Dreifache davon ausmachen. c) Lieferungen aus der laufenden Produktion. Seit Wiederingangsetzung der Betriebe muß die SBZ an die Sowjets erhebliche Teile der laufenden Produktion abliefern, und zwar in Form direkter Reparationslieferungen nach der SU, Zulieferungen deutscher Betriebe an SAG-Betriebe, Lieferungen an die Sowjet-Armee (GSOW), Lieferungen an Sowjetische Handelsgesellschaften in der SBZ und Direktexporte für sowjetischen Nutzen. Nur die direkten R.-Lieferungen nach der SU werden von den Sowjets als R. anerkannt. Alle anderen hier erwähnten Lieferungsformen sind jedoch ebenfalls als R. anzusehen. Da die Sowjets dafür nur die unzureichenden Stopppreise des Jahres 1944 bezahlen, müssen den deutschen Lieferwerken umfangreiche Subventionen aus Steuermitteln geleistet werden. d) Subventionen. Die an deutsche Betriebe und SAG-Betriebe 1946 bis 1950 gezahlten Preissubventionen für direkte und indirekte R.-Lieferungen machen etwa 2,85 Milliarden Mark aus. e) Zahlungen der Reichsbahn und der Post. Außer der Beanspruchung der öffentlichen Haushalte der SBZ für R. mußten Reichsbahn und Post an die SU bis 1950 rund 1,625 Milliarden Mark abführen. Eine Gesamtrechnung der R. seit Kriegsende bis 1950 ergibt nach einer Zusammenstellung in der erwähnten Schrift „Am Abend der Demontagen“ folgende Mindestzahlen: [S. 118] Legt man im Hinblick auf die Stopppreise von 1944 gerechtfertigten Kurs von 2,50 Mark je Dollar zugrunde, dann haben die Sowjets bis 1950 10,7 Milliarden Dollar aus der SBZ entnommen. Die SU hatte ursprünglich einen R.-Anspruch von 10 Milliarden Dollar geltend gemacht. Selbst bei niedrigster Bewertung gemäß obenstehender Tabelle müßte die SU tatsächlich inzwischen ihren Anspruch voll befriedigt haben. Es ist darum erstaunlich, daß die Sowjetzonen-Regierung im Mai 1950 von der SU die Mitteilung erhielt, daß sämtliche Entnahmen bis Ende 1950 nur mit 3,658 Milliarden Dollar bewertet würden. Die Sowjetzonen-Regierung hat hiergegen nicht protestiert. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 116–118 Renten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Revisionismus

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in der SBZ umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Sowjets die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben haben. Eine Abrechnung über die Entnahmen ist bis heute noch…

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Fünfjahrplan (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Erster langfristiger Plan in der SBZ für die Jahre 1951–1955 nach dem Muster der SU. Der F. richtet sich zwar im Sinne der marxistischen Lehre vom Primat des ökonomischen in erster Linie auf die Wirtschaft, schließt jedoch als Versuch einer sozialen Gesamtplanung alle anderen Gebiete des öffentlichen Lebens ein, also z. B. auch Verwaltung, Schulen, Sport, Gesundheitswesen, Kulturpolitik usw. Vorläufer waren Planungen für die Zeiträume Juli bis Dezember 1948: Halbjahrplan und 1949–1950: Zweijahrplan. Hauptziel des F. ist die Erhöhung der Industrieproduktion auf durchschnittlich 192,3 v. H. im Verhältnis zu 1950. Schwerpunkte sind dabei der Aus- und Neubau von Energieerzeugungsanlagen, Brennstoffbetrieben, Hütten-, Stahl- und Walzwerken, Betrieben der Großchemie und des Maschinenbaus. Die Energieerzeugung soll auf 182,7 v. H., die Metallerzeugung auf 253,6 v. H., der Maschinenbau auf 214,8 v. H. und die chemische Industrie auf 204,4 v. H. gesteigert werden, „um weitgehende Unabhängigkeit der Volkswirtschaft von dem kapitalistischen Ausland sicherzustellen“ (Gesetz über den Fünfjahrplan vom 1. 11. 1951). Der F. sieht die Steigerung der Arbeitsproduktivität in den Volkseigenen Betrieben (VEB) und den SAG-Betrieben auf 172 v. H. vor; daher Forcierung der Aktivistenbewegung und Einführung sowjetischer Arbeitsmethoden (Neuererbewegung). Der F. ist in seinen wesentlichen Positionen durch die sowjetische staatliche Plankommission GOSPLAN diktiert und ein Teilstück der industriellen Arbeitsteilung innerhalb der Ostblockländer. [S. 51]Durch seine Ausrichtung auf außerdeutsche Bedürfnisse gefährdet der F. die arbeitsteilige Wirtschaftsstruktur Gesamtdeutschlands. Der Aus- und Aufbau großer Kapazitäten in Metallurgie und Maschinenbau z. B. führt zu Fehlinvestitionen, da in Westdeutschland ausreichend entsprechende Werke vorhanden sind. Die Durchführung des F. setzt große Material Investitionen voraus, die — besonders im Hinblick auf die laufenden Reparationsentnahmen der SU — aus der eigenen Erzeugung der SBZ nicht aufgebracht werden können. Da die Ostblockstaaten bei ihren eigenen Industrialisierungsplänen bei den wichtigsten Positionen ebenfalls auf Einfuhren angewiesen sind, sind Westimporte zur Erfüllung des F. weiter unentbehrlich. Bereits die Ergebnisse des ersten Planjahres 1951 deckten die Schwierigkeiten bei der Materialversorgung auf. Nach dem Bericht der sowjetzonalen Staatlichen ➝Plankommission (zitiert nach „Die Wirtschaft“ Nr. 8 vom 22. 2. 1952), wurden die Planziffern „nicht erreicht bei Rohstahl in Blöcken, Walzwerkerzeugnissen aus Nichteisenmetallen, Schmiede- und Preßausrüstungen, Metallurgie-Ausrüstungen, Wechselstrommotoren über 10 kW, kalzinierter Soda, Phosphordünger, feuerfesten Erzeugnissen“. Der Plan wurde also im ersten Jahr in den für den Aufbau wichtigsten Positionen nicht erfüllt. Die weiteren Aussichten für die Erfüllung des F. sind abhängig vor allem von dem Verhalten der SU in ihrer Repararationspolitik (Reparationen) gegenüber der SBZ und von der Aufrechterhaltung von Wirtschaftsbeziehungen zum Westen. (Wirtschaftssystem) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 50–51 Fünfhunderttausender-Bewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Funktionalismus

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Erster langfristiger Plan in der SBZ für die Jahre 1951–1955 nach dem Muster der SU. Der F. richtet sich zwar im Sinne der marxistischen Lehre vom Primat des ökonomischen in erster Linie auf die Wirtschaft, schließt jedoch als Versuch einer sozialen Gesamtplanung alle anderen Gebiete des öffentlichen Lebens ein, also z. B. auch Verwaltung, Schulen, Sport, Gesundheitswesen, Kulturpolitik usw. Vorläufer waren…

DDR A-Z 1953

Aktivist (1953)

Siehe auch: Aktivist: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Aktivistenbewegung: 1975 1979 Aktivistenbewegung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Verdienter: 1956 1958 1959 1960 1962 Pj., nach Stalin Arbeiter, „die die Zeit nicht nur nach Minuten, sondern sogar nach Sekunden messen; sie brechen mit veralteten Normen und schaffen neue, höhere Normen.“ Stachanow, dem ersten A., folgten schnell zahlreiche Kollegen wie Pawel Bykow, Nikolaj Rossijski u. a. Erster A. in der SBZ war der Hauer Adolf Hennecke, der am 13. 10. 1948 die Norm mit 380 v. H. übererfüllte. Die bereits einen Monat später einberufene „Konferenz der Hennecke-A.“ forderte die Verbreitung der A.-Bewegung, weitere Leistungssteigerungen und die Organisation von Wettbewerben. Luise Ermisch, Paul Striemann, Erich Wirth u. a. trieben die Entwicklung voran. Es wurden sowjetische Arbeitsmethoden eingeführt: die Kowaljow-Methode, Persönliche Konten, Komplex-Brigaden, ferner zahlreiche Schnellarbeitsmethoden. Innerhalb ihrer Betriebe stellten die Nationalpreisträger Wolf und Opitz besondere Aktivistenpläne „zum Kampf gegen alle Produktionsverluste“ auf. Das Gesetz der ➝Arbeit bestimmte zum alljährlich gefeierten „Tag der A.“ den 13. 10., an dem die mit der Verleihung von Silber- bzw. Bronze-Abzeichen und Geldprämien verbundenen Titel Held der Arbeit, „Verdienter A.“, „Verdienter Erfinder“ sowie „Brigade der besten Qualität“ und für Wettbewerbe eine Wanderfahne verliehen werden. Zur Ausbildung der A. werden besondere Anweisungen erlassen, man begründete A.-Schulen, gibt Stipendien und weist die Wohnungsämter zu bevorzugter Wohnraumzuteilung an. Die zunächst verblüffenden Norm-Übererfüllungen der A. werden nach sorgfältiger Vorbereitung sämtlicher Arbeitsbedingungen erzielt, [S. 10]sind also eher artistische, nicht aber echte Arbeitsleistungen. (Arbeitspolitik) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 9–10 Aktiv A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aktivistenbewegung

Siehe auch: Aktivist: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Aktivistenbewegung: 1975 1979 Aktivistenbewegung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Verdienter: 1956 1958 1959 1960 1962 Pj., nach Stalin Arbeiter, „die die Zeit nicht nur nach Minuten, sondern sogar nach Sekunden messen; sie brechen mit veralteten Normen und schaffen neue, höhere Normen.“ Stachanow, dem ersten A., folgten schnell zahlreiche Kollegen wie Pawel Bykow,…

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SAG-Betriebe (1953)

Siehe auch: SAG-Betriebe: 1954 Sowjetische Aktiengesellschaften: 1954 Den Sowjetischen Aktiengesellschaften (SAG) gehörende, durch SMAD-Befehl Nr. 167 vom 5. 6. 1946 „für Rechnung einer teilweisen Kompensationszahlung Deutschlands“ in den Besitz der SU übergegangene Industriebetriebe. Einschl. einer Anzahl Filialbetriebe beschlagnahmten die Sowjets 213 deutsche Betriebe, darunter die bedeutendsten Werke der Metallurgie, der Großchemie, des Schwermaschinen- und Waggonbaues, der Elektroindustrie und des allgemeinen Maschinenbaues. Inzwischen haben die Sowjets etwa die Hälfte der Betriebe in deutsche Verwaltung zurückverkauft, ohne indes auf große Teile der Erzeugung dieser Betriebe als Reparationen zu verzichten. Nach dem Stand von Ende April 1952 besaßen die Sowjets in der SBZ — den Uranbergbau ausgenommen — 116 Produktionsbetriebe mit etwa 325.000 deutschen Arbeitnehmern. Am 29. 4. 1952 kündigte die Sowjetzonenregierung an, daß der Ministerrat der SU beschlossen habe, weitere 66 SAG-B. an die Regierung der SBZ zu übergeben. Der Ankündigung war eine Liste der betreffenden Betriebe beigefügt. Nach den Erfahrungen bei früheren Betriebsrückgaben ist mit Sicherheit anzunehmen, daß die Betriebe zurückgekauft werden müssen. Dabei wird wesentlich sein, welche Summen die Sowjets dafür fordern werden. Bei der Übernahme durch die Sowjets sind für die Betriebe gewisse Beträge dem Reparationskonto gutgeschrieben worden. Die Gutschriften betrugen im allgemeinen die Hälfte bis ein Drittel der tatsächlichen Werte zum Zeitpunkt der Übernahme. Es ist anzunehmen, daß die Produktion der jetzt zur Rückgabe vorgesehenen Betriebe so lange weiter für die Interessen der Sowjets abgezogen wird, bis durch die Entnahmen der Rückkaufpreis abgedeckt ist. Daraus ergibt sich, daß sich auch nach der Rückgabe der Betriebe auf sehr lange Zeit nichts ändern wird: die Produktion wird weiter von den Sowjets entnommen und die Betriebe werden weiter bevorzugt mit Material und Arbeitskräften versorgt werden müssen. Auch nach den angekündigten Rückgaben werden einschl. Uranbergbau noch immer 385.000 deutsche Arbeiter und Angestellte unmittelbar für die Sowjets arbeiten. Nach den Planzahlen des Jahres 1951 betrug der Produktionswert aller SAG-B. 7,2 Milliarden Mark oder 32 v. H. der gesamten Industrieproduktion in der SBZ. Nach den Rückgaben werden 20 v. H. der Industrieproduktion der SBZ weiter in sowjetischer Hand sein. Auch nach den Betriebsrückgaben würden die Sowjets mit den verbleibenden 35 SAG-B. in wesentlichen Produktionszweigen noch [S. 122]die beherrschenden Kapazitäten besitzen. Insbesondere bleiben in sowjetischem Besitz: Beschäftigte Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 121–122 SAG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SBZ

Siehe auch: SAG-Betriebe: 1954 Sowjetische Aktiengesellschaften: 1954 Den Sowjetischen Aktiengesellschaften (SAG) gehörende, durch SMAD-Befehl Nr. 167 vom 5. 6. 1946 „für Rechnung einer teilweisen Kompensationszahlung Deutschlands“ in den Besitz der SU übergegangene Industriebetriebe. Einschl. einer Anzahl Filialbetriebe beschlagnahmten die Sowjets 213 deutsche Betriebe, darunter die bedeutendsten Werke der Metallurgie, der Großchemie, des Schwermaschinen- und Waggonbaues, der…

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SED (1953)

Siehe auch: SED: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 1985 Abk. für Sozialistische Einheitspartei Deutschlands. Unter dem Druck der sowjetischen Be[S. 126]satzungsmacht am 21. 4. 1946 gegründet durch Zusammenschluß von KPD und SPD. Auf dem Vereinigungsparteitag waren 47 v. H. der Mitgl. Kommunisten, 53 v. H. Sozialdemokraten. Die zunächst paritätische Besetzung aller Funktionen wurde Anfang 1949 auch formell aufgehoben, alle nicht gleichgeschalteten sozialdemokratischen Funktionäre wurden nach und nach verdrängt. Mitgliederstand 1946 1.298.000, 1951 nach halbjähriger „Parteiüberprüfung“ annähernd der gleiche. 1. Vorsitzende: Pieck und Grotewohl; Generalsekretär: Ulbricht. Theoretische Grundlage: Lehren von Lenin und Stalin sowie von Marx und Engels in Lenin-Stalinscher Interpretation (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus). Seit 1948 schnelle Bolschewisierung der Partei unter der Parole: Entwicklung der SED zu einer „Partei neuen Tvpus“. Alleiniges Vorbild: KPdSU. — Anerkennung der führenden Rolle der SU und der KPdSU werden für Mitgliedschaft vorausgesetzt: „Die Partei Lenins und Stalins, die KPdSU (B), genießt bei den Mitgliedern und besonders bei den Funktionären der Partei unbestrittene Autorität als das große Vorbild bei der Schaffung einer Partei neuen Typus“ (Entschließung des III. Parteitages im „Protokoll des III. Parteitages“, Dietz-Verlag Berlin 1951, S. 266). — Etappenziel der SED: Einheit Deutschlands — d. h. Übertragung der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ der SBZ auf Westdeutschland (vgl. a. a. O., S. 242). Endziel: Errichtung der Diktatur des Proletariats und des sowjetischen Sozialismus in ganz Deutschland (vgl. a. a. O., S. 307). Parteiführung und Funktionäre der SED beherrschen sämtliche Massenorganisationen und den gesamten Staats- und Wirtschaftsapparat der Sowjetzone mit der Begründung, die Partei sei der Vortrupp der Arbeiterklasse und vertrete die Interessen aller Werktätigen. Die SED-Parteiführung leitet und kontrolliert die westdeutsche KPD. Organisatorischer Aufbau: Parteitagdelegierte wählen (praktisch durch Akklamation) das Zentralkomitee (ZK), dessen höchste Instanzen das Politbüro und das Sekretariat sind. Nachgeordnet Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Ortsleitungen; Grundorganisationen: Betriebs- und Wohngruppen. Zwischen den Parteitagen finden bei politisch gegebenem Anlaß Parteikonferenzen statt, deren Einberufung das ZK beschließt. Eintritt in die SED seit 1. 3. 1949 nur als Kandidat möglich. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 125–126 Schwerpunktbetriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Seepolizei

Siehe auch: SED: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 1985 Abk. für Sozialistische Einheitspartei Deutschlands. Unter dem Druck der sowjetischen Be[S. 126]satzungsmacht am 21. 4. 1946 gegründet durch Zusammenschluß von KPD und SPD. Auf dem Vereinigungsparteitag waren 47 v. H. der Mitgl. Kommunisten, 53 v. H. Sozialdemokraten. Die zunächst…

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VVB (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Vereinigung volkseigener Betriebe, durch SMAD-Befehl Nr. 76 vom 23. 4. 1948 verfügte Organisationsform für „volkseigene“ Betriebe (VEB) Vom Zeitpunkt ihrer Sequestrierung (Sequesterbefehl) bis zur endgültigen Enteignung zufolge SMAD-Befehl 64 vom 17. 8. 1948 waren die Betriebe der „Kriegs- und Naziverbrecher und Monopolisten“ durch die Länderregierungen verwaltet worden. Mit der Erweiterung der Vollmachten der DWK wurden sie zunächst dem Sekretariat der DWK direkt unterstellt. Die DWK faßte die für die Wirtschaftsplanung wesentlichen Betriebe in 75 zentral von ihr verwalteten VVB (Z) zusammen. Die weniger bedeutsamen der enteigneten Betriebe wurden in der Verwaltung der Länder belassen, die jedoch ebenfalls den Weisungen der DWK folgen mußten. Ende 1950 gab es 92 durch die Länder verwaltete VVB (L) mit etwa 1.800 angeschlossenen Betrieben. Die VVB (Z) und die VVB (L) nahmen ihre Arbeit am 1. 7. 1948 auf. Die angeschlossenen Betriebe, also die VEB (Z) und die VEB (L), hatten Ende 1950 einen Beschäftigtenstand von annähernd einer Million oder fast der Hälfte aller in der Industrie Beschäftigten. Die VVB (Z) erzeugten 1950 51 v. H. des industriellen Produktionswertes der Zone. Die VVB, Anstalten des öffentlichen Rechts, sind die Rechtsträger des Volkseigentums in Form der ihnen in Verwaltung gegebenen Betriebe. Sie bilanzieren für alle angeschlossenen Betriebe zusammengefaßt, wobei bis 1951 Gewinne und Verluste der einzelnen Betriebe gegeneinander aufgerechnet wurden. Erst 1952 wurde die Eigenwirtschaftlichkeit der Betriebe hergestellt (Allgemeines Vertragssystem, Wirtschaftliche Rechnungsführung). Die Produktions- und Finanzpläne der VVB werden einheitlich nach Kontrollziffern aufgestellt, die von dem zuständigen Fachministerium oder dem Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich vorgegeben wurden. Die Struktur einer VVB entspricht im wesentlichen der eines großen VEB. Unterschiedliche Merkmale sind: An der Spitze der VVB steht der Hauptdirektor; der Kulturdirektor [S. 163]fällt weg, dessen Aufgaben von der Abteilung „Arbeitskraft“ mit übernommen werden. Die Produktionsabteilungen fehlen ebenfalls, dafür besteht eine Rechtsabteilung, die dem Hauptdirektor untersteht. Bei jeder VVB besteht ein Verwaltungsrat, dessen Funktionen etwa denen des Aufsichtsrates einer Kapitalgesellschaft entsprechen. Er besteht in der Regel aus 11 bis 15 Mitgliedern, darunter etwa zwei Drittel Gewerkschaftsmitglieder. Vorsitzender des Verwaltungsrates ist der Hauptdirektor. Die VVB sind als Staatskonzerne, die ihnen vorgeordneten Fachministerien und Staatssekretariate als Staatstrusts anzusehen. (Wirtschaftssystem) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 162–163 Volkssolidarität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VVEAB

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Vereinigung volkseigener Betriebe, durch SMAD-Befehl Nr. 76 vom 23. 4. 1948 verfügte Organisationsform für „volkseigene“ Betriebe (VEB) Vom Zeitpunkt ihrer Sequestrierung (Sequesterbefehl) bis zur endgültigen Enteignung zufolge SMAD-Befehl 64 vom 17. 8. 1948 waren die Betriebe der „Kriegs- und Naziverbrecher und Monopolisten“ durch die Länderregierungen verwaltet worden. Mit der Erweiterung der…

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Eisen- und Stahlerzeugung (1953)

Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1954 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die eisenschaffende Industrie der SBZ hatte nur geringe Einbußen durch Kriegsschäden zu verzeichnen. Um so umfangreicher waren die Demontageverluste; sie betrugen: Die Gießereiindustrie erlitt geringere Verluste, weil die größten und modernsten Betriebe von den Sowjets als SAG-Betriebe beschlagnahmt wurden. Der Wiederaufbau gelang überraschend kurzfristig, z. T. gefördert durch legale und illegale Lieferungen von Stahl- und Walzwerkseinrichtungen aus der Bundesrepublik. Das Gebiet der SBZ besitzt keine ausreichenden Grundstoffvorkommen für die Eisen- und Stahlerzeugung. Die Eisenerzvorkommen in Thüringen und Sachsen-Anhalt sind zwar verhältnismäßig groß, decken jedoch wegen ihres Eisengehaltes von nur 30 v. H. nicht den Bedarf der verarbeitenden Industrien der Zone. 1951 wurden in der SBZ rund 590.000 t Eisenerz gefördert. Zur Auslastung der Hüttenwerke war die Einfuhr von weiteren 200.000 t erforderlich. Die Rohstahlerzeugung der SBZ ist von der Einfuhr von Stahleisen fast völlig abhängig, das z. Z. nur in einem Werk, der Maxhütte in Unterwellenborn, hergestellt wird. Der Jahresproduktion (1951) von etwa 30.000 t steht ein Gesamtbedarf von rd. 550.000 t gegenüber. 1951 mußten 275.000 t Stahleisen eingeführt werden; davon lieferte die SU 170.000 t, Schweden 60.000 t, die Bundesrepublik 45.000 t. Schrott als weiterer Grundstoff für die Stahlerzeugung steht seit 1950 nicht mehr ausreichend zur Verfügung. Die Mobilisierung innerer Reserven erbrachte 1951 nicht das geplante Schrottaufkommen. Trotz den Schwierigkeiten in der Grundstoffversorgung konnte die Roheisen-, Rohstahl- und Walzstahlerzeugung der SBZ seit Kriegs[S. 40]ende durch Wiederaufbau und Erstellung neuer Anlagen in einzelnen Zweigen bereits über den Vorkriegsstand hinaus gesteigert werden. Der weitere Aus- und Aufbau von Hütten- und Walzwerken gehört zu den Schwerpunktvorhaben des Fünfjahrplanes. Die Planziffern dafür werden von der sowjetischen Staatlichen Plankommission (GOSPLAN) festgelegt. Wesentliche Zahlen: Die SU besitzt in Form der SAG-Betriebe beträchtliche Anteile an der eisenschaffenden Industrie. Stand 1951: Stahlformguß 47 v. H., Walzwerkserzeugnisse 20 v. H., Temperguß 20 v. H., Grauguß 16 v. H., Rohstahl 12 v. H. — Der Verbrauch der metallverarbeitenden SAG-Betriebe liegt beträchtlich über der sowjeteigenen Erzeugung in der Zone. Nach vorsichtiger Schätzung werden von der SU etwa 60 v. H. der gesamten Walzmaterialproduktion der SBZ für Reparations- und Rüstungszwecke der Sowjets entnommen. Stahllieferungen aus der Bundesrepublik nach der SBZ kommen fast restlos der SU zugute. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 39–40 Einzelvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eisler, Gerhart

Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1954 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die eisenschaffende Industrie der SBZ hatte nur geringe Einbußen durch Kriegsschäden zu verzeichnen. Um so umfangreicher waren die Demontageverluste; sie betrugen: Die Gießereiindustrie erlitt geringere Verluste, weil die größten und modernsten Betriebe von den Sowjets als SAG-Betriebe beschlagnahmt wurden. Der Wiederaufbau gelang überraschend…

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Rahmenkollektivvertrag (1953)

Siehe auch: Rahmenkollektivvertrag: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Rahmenkollektivvertrag (RKV): 1975 1979 1985 Wird abgeschlossen zwischen den Fachministerien oder Betriebsbehörden und den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften. Notwendig ist die Zustimmung des FDGB-Bundesvorstandes, des Ministeriums der Finanzen sowie die Bestätigung des Arbeitsministeriums. Lt. Ausführungsbestimmung vom 15. 12. 1951 ist der Kollektivvertrag ein Mittel zur Planerfüllung. Der Gesamtplan wird vom Industrieministerium aufgestellt und für die Fachministerien aufgegliedert. Diese schließen mit den jeweiligen Industriegewerkschaften einen R. zur Erfüllung des Planes für ihren Industriezweig ab. Die Betriebe des jeweiligen Wirtschaftsgebietes erhalten vom Fachministerium die Auflage ihres Plansolls und schließen mit der BGL den Betriebskollektiv[S. 109]vertrag ab. Dem Industrieministerium wird vom Ministerium der Finanzen die Summe der geplanten Löhne übermittelt, die in den Plan einzuarbeiten ist. Die Fachministerien müssen hierzu Lohngruppenkataloge herausgeben, damit die geplante Lohnsumme eingehalten wird, so daß die Gewerkschaft bei der Lohngestaltung völlig ausgeschaltet ist. Am 20. 3. 1951 wurde im Gesetzblatt der „DDR“ das Muster eines R. bekanntgegeben, der von der Regierung für verbindlich erklärt wurde und den bis dahin geltenden Bestimmungen gegenüber wesentliche Verschlechterungen enthält. Er verpflichtet die Betriebsleitung, alle Arbeiten nach dem amtlichen Normenkatalog zu normieren und im Leistungslohn ausführen zu lassen (Ziff. 15 a) und Arbeiter, die ihre Qualifikation erhöht haben, erst nachdem sie drei Monate hintereinander Arbeiten einer höheren Lohngruppe ausführen, in diese höhere Lohngruppe überzuführen, und zwar erst nach Ablegung der dafür vorgesehenen „Probearbeit“ (Ziff. 12 b). Hingegen kann jeder Arbeiter in den Lohngruppen 1–4 jederzeit eine Tätigkeit der niedrigsten Lohngruppe zugewiesen bekommen und erhält dann auch sofort den niedrigeren Lohn; in den Gruppen 4–8 kann jederzeit Herabsetzung um eine Gruppe erfolgen Damit gibt es für die Arbeitnehmer überhaupt keine Lohngruppengarantie mehr. Nach Ziff. 20 e hat leitendes und technisches Personal mit verantwortlicher Tätigkeit keinen Anspruch auf Bezahlung von Überstunden, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Vergünstigungen für den Arbeitnehmer (z. B. Prämiensystem für Zeitlohner, die nicht im Leistungslohn stehen, Haushaltstag für berufstätige Frauen u. a.) werden im R. lediglich als Kann-Bestimmungen aufgeführt. Der Kollektivvertrag ist ein sozialer Rückschritt auf einen Zustand, wie er in Deutschland schon seit 1890 überwunden ist. Er bedeutet eine Ausbeutung der Arbeitnehmer, wie sie heute in keinem der sog. kapitalistischen Länder denkbar wäre. Die Kollektivverträge sind dem sowjetischen Vorbild nachgeahmt und lehnen sich auch im Wortlaut eng an dieses Vorbild an. (Arbeitspolitik) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 108–109 Qualifikation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rasnoexport

Siehe auch: Rahmenkollektivvertrag: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Rahmenkollektivvertrag (RKV): 1975 1979 1985 Wird abgeschlossen zwischen den Fachministerien oder Betriebsbehörden und den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften. Notwendig ist die Zustimmung des FDGB-Bundesvorstandes, des Ministeriums der Finanzen sowie die Bestätigung des Arbeitsministeriums. Lt. Ausführungsbestimmung vom 15. 12. 1951 ist der Kollektivvertrag ein Mittel zur…

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Betriebskollektivvertrag (1953)

Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Wird abgeschlossen zwischen den Betriebsleitungen und den BGL und wird formuliert nach dem vom jeweiligen Fachministerium veröffentlichten Mustervertrag, der alle wesentlichen Bestimmungen bereits festlegt. Der B. regelt die arbeitsrechtlichen Verhältnisse und die betrieblichen Arbeitsbedingungen und enthält gegenseitige Verpflichtungen zwischen Werksleitung und Belegschaft zur Planerfüllung, Steigerung der ➝Arbeitsproduk[S. 26]tivität, Produktionsqualität, Material- und Rohstoffersparnis, Entwicklung technisch begründeter Arbeitsnormen (TAN) u. a. Die „Erfolgsverpflichtungen“ hat meist nicht der einzelne Arbeiter zu erfüllen, sondern ein Belegschaftskollektiv; das bedeutet, daß die Schwächeren innerhalb der Belegschaft ständig von den Stärkeren angetrieben werden, weil auch die Stärkeren haftbar gemacht werden, wenn das Kollektiv die vorgesehene Leistung nicht erreicht. Arbeiter und Angestellte werden verpflichtet, bei Betriebsstörungen jede andere Arbeit zu verrichten, wobei z. B. Rohstoff- oder Energiemangel als Betriebsstörung gelten. Damit wird dem Arbeiter praktisch die freie Arbeitsplatzwahl genommen. Die Entlohnung erfolgt nach Lohngruppen, entsprechend den von den Fachministerien zu erarbeitenden Lohngruppenkatalogen. Insgesamt ergibt sich dabei eine allgemeine Verschlechterung der materiellen Bedingungen für die Belegschaft. Auch die Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit sowie die Krankengeldsätze werden durch den B. gegen früher z. T. um mehr als 50 v. H. gekürzt. „In den neuen B. kommt das neue arbeitsrechtliche Verhältnis zum Ausdruck, das aus der Pflicht der Arbeiter besteht, die Arbeitsnormen innerhalb einer bestimmten Arbeitszeit zu erfüllen, während der volkseigene Betrieb die Pflicht der Bezahlung nach der Menge und der Qualität der materiellen, gesundheitlichen und kulturellen Bedürfnisse der Arbeiter und Angestellten im Rahmen des Planes zu erfüllen hat.“ (Ulbricht: „Rededisposition zum Einführungsreferat zu den Seminaren über die Frage der Kollektivverträge“, hrsg. vom ZK der SED). (Gesetz der ➝Arbeit, Rahmenkollektivvertrag) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 25–26 Betriebsdirektionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebskultur

Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Wird abgeschlossen zwischen den Betriebsleitungen und den BGL und wird formuliert nach dem vom jeweiligen Fachministerium veröffentlichten Mustervertrag, der alle wesentlichen Bestimmungen bereits festlegt. Der B. regelt die arbeitsrechtlichen Verhältnisse und die…

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Versicherungsanstalten (1953)

Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung sind die staatlichen (volkseigenen) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den Befehl Nr. 1 der SMAD vom 23./25. 7. 1945 sämtlichen in der SBZ bestehenden privaten und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen die Weiterarbeit ver[S. 157]boten worden war. Die fünf V. wurden Monopolunternehmen unter Staatsgarantie. Ihre Gewinne flossen dem Staatshaushalt zu. Die Aktivvermögen der nicht zugelassenen Versicherungsunternehmen im Werte von etwa 450 Mill. RM wurden durch den Befehl 247 der SMAD vom 14. 8. 1946 den V. ohne Entschädigung übertragen. Deren Verpflichtungen wurden nicht übernommen. Die Versicherungsverträge galten durch Beitragszahlung an die neuen Anstalten als mit diesen fortgesetzt. Für die Lebensversicherung galt eine Sonderregelung (Lebensversicherung). Die Hypotheken und Grundschulden der V. werden von der Deutschen ➝Investitionsbank treuhänderisch verwaltet. Die Hauptverwaltungen der V. befinden sich in Dresden, Halle/Saale, Potsdam, Gotha und Rostock. An ihrer Spitze steht jeweils ein Hauptdirektor. Als Untergliederungen bestehen Bezirksdirektionen. Die Verwaltung ist weitgehend dezentralisiert. Die Bezirksdirektionen haben bis zu gewissen Grenzen Vollmacht, Versicherungsfälle selbständig zu regulieren. Die V. unterstehen seit dem 9. 8. 1950 dem Deutschen ➝Aufsichtsamt für das Versicherungswesen und haben damit ihre Selbständigkeit verloren. Die V. sind Instrumente der Finanzpolitik der SBZ, da die Versicherungsbeiträge der Finanzierung des Fünfjahrplanes dienen: „Die von den volkseigenen V. für die Durchführung und die Erfüllung ihrer Arbeiten nicht jeweils sofort restlos benötigten Geldmittel werden unserer Wirtschaft für die Akkumulation zur Verfügung gestellt“ („Deutsche Finanzwirtschaft“, S. 44/52). 1951 wurden bei einem Beitragsaufkommen von 393,8 Mill. DM Ost 100,1 Mill. DM Ost als Gewinn an den Staatshaushalt abgeführt und außerdem noch 44,4 Mill. DM Ost an Steuern gezahlt. — Durch Verordnung des Ministerrats der „DDR“ vom 6. 11. 1952 wurden die V. unter dem Namen „Deutsche V.“ vereinigt. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 156–157 Verlagswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Versöhnlertum

Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung sind die staatlichen (volkseigenen) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den Befehl Nr. 1 der SMAD vom 23./25. 7. 1945…

DDR A-Z 1953

Steuerwesen (1953)

Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1954 1956 1958 1959 Der Abgabenplan der SBZ ist ein Teil des Volkswirtschaftsplanes und muß wie dieser pünktlich erfüllt werden. Wesentliches Merkmal des Steuersystems ist eine hohe Belastung des Verbrauchs durch Verbrauchsteuern, Haushaltsaufschläge und Akzisen. Die Besitz- und Verkehrssteuern treten dagegen in den Hintergrund (Aufkommen 1951 286 DM Ost je Kopf und 36,7 v. H. aller Steuern). Daher wirkt sich z. B. eine Senkung der Lohnbesteuerung, wie sie 1949 erfolgte und im Fünfjahrplan erneut angekündigt wird, nicht wesentlich auf den Haushalt aus. Die „Einheitsbesteuerung“ dient angeblich der Vereinfachung, tatsächlich aber dem Kampf gegen Privatbesitz. Sie wurde ab 1. 1. 1950 zunächst für Handwerksbetriebe eingeführt und löste Einkommen-, Umsatz-, Gewerbe- und Vermögensteuer ab. Die Festsetzung erfolgt nicht mehr nach Vermögens- und Ertragsverhältnissen, sondern nach „objektiven Merkmalen“ (Handwerkssteuer). 1953 ist die Einführung einer landwirtschaftlichen Einheitssteuer zu erwarten. — Steuerberechtigt sind, seit am 1. 1. 1950 den Ländern die Steuerhoheit entzogen wurde, nur noch die „DDR“, die seit 1. 1. 1951 auch die Gewerbesteuer erhebt, und die Gemeinden. Eine „Gleichmäßigkeit der Besteuerung“ besteht nicht mehr; die Steuerpolitik wird als Waffe gegen die noch verbliebene private Wirtschaft benutzt, öffentlich-rechtliche Unternehmen werden im Gegensatz zu den Privatbetrieben nicht nach dem Einkommensteuertarif, sondern nach den bedeutend niedrigeren Sätzen der Körperschaftsteuer veranlagt. Der Einkommensteuertarif belastet Pflichtige mit mehr als 6.000 DM Ost Jahreseinkommen höher als solche, die Lohnsteuer zu entrichten haben, begünstigt aber bestimmte Berufsgruppen von „gesellschaftlicher Bedeutung“ wie Ärzte, Erfinder, Ingenieure (nicht dagegen z. B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer; Intelligenz, Einzelvertrag). Landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften sind für zwei Jahre von Körperschaft-, Umsatz-, Gewerbe-, Grund- und Vermögensteuer befreit; für Bauern, die ihnen angehören, werden die Steuern 1952 um 25 v. H. gesenkt. Bei privaten Schuldnern werden Steuerschulden rücksichtslos eingetrieben und Stundungen praktisch nicht mehr gewährt, um weitere Enteignungen zu rechtfertigen. Das Kontrollsystem wurde erweitert; die behördlichen Prüfer sind durch Prämien (einen prozentualen Anteil an dem eingetriebenen Betrag) an den Ermittlungen beteiligt. (Wirtschaftssystem) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 137 Sterbegeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stoph, Willy

Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1954 1956 1958 1959 Der Abgabenplan der SBZ ist ein Teil des Volkswirtschaftsplanes und muß wie dieser pünktlich erfüllt werden. Wesentliches Merkmal des Steuersystems ist eine hohe Belastung des Verbrauchs durch Verbrauchsteuern, Haushaltsaufschläge und Akzisen. Die Besitz- und Verkehrssteuern treten dagegen in den Hintergrund (Aufkommen 1951 286 DM Ost je Kopf und 36,7 v. H. aller Steuern). Daher…

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Außenpolitik (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Von einer A. der SBZ kann erst seit Errichtung der „DDR“ (7. 10. 1949) gesprochen werden. Innerhalb der Richtlinien der Verfassung soll der Außenminister (Dertinger) die auswärtige Politik „selbständig unter eigener Verantwortung gegenüber der Volkskammer“ (Art. 98, 2 der Verfass.) leiten. Die maßgebende Persönlichkeit im Außenministerium ist jedoch nicht der Minister, sondern der Staatssekretär Ackermann (SED). Die A. der SBZ ist jedoch völlig nach der sowjetischen A. ausgerichtet und vollkommen von ihr abhängig. Die SBZ unterhält diplomatische Beziehungen nur zu den Staaten des Ostblocks, und ihre Botschafter und Gesandten haben im wesentlichen nur repräsentative Pflichten. Wie im gesamten Ostblock, besteht auch in der SBZ eine Zweigleisigkeit der A., da unabhängig vom Außenministerium und über dieses hinweg die SED mit den kommun. Parteien der Oststaaten auch über außenpolitische Fragen verhandelt. Die enge außenpolitische Bindung an den Ostblock hat ihren Niederschlag in einer Reihe von Verträgen mit der SU und den Volksdemokratien gefunden. Die wichtigsten dieser Verträge sind: 1. die Abkommen mit Polen vom 6. 6. und 6. 7. 1950; sie gliedern sich in einen Vertrag über technisch-wissenschaftliche und über kulturelle Zusammenarbeit sowie das Grenzabkommen (Oder-Neiße-Linie), 2. der Vertrag mit der Tschechoslowakei vom 23. 6. 1950, der bestätigte, „daß es zwischen beiden Staaten keine Streitigkeiten und offene Fragen gibt“, und daß die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei „unabänderlich, gerecht und endgültig“ sei. Sämtliche Abkommen wurden durch Wirtschaftsverträge ergänzt (Außenhandel). Mit der Teilnahme der Regierung der SBZ an der Prager Konferenz der Ostblockstaaten, deren Ergebnisse in den sog. „Prager Beschlüssen“ vom 21. 10. 1950 niedergelegt sind, ist die außenpolitische Einbeziehung der SBZ in den Ostblock auch formell beendet (wichtigster Inhalt der Prager Beschlüsse: Die Deutschland-Beschlüsse der New-Yorker Außenministerkonferenz der drei Westmächte vom 19. 9. 1950 Werden für rechtswidrig und international ungültig erklärt. Am 15. 1. 1953 wurden Dertinger und mehrere leitende Mitarbeiter als „Verräter“ verhaftet. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 20 Außenhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Austauschnormen

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Von einer A. der SBZ kann erst seit Errichtung der „DDR“ (7. 10. 1949) gesprochen werden. Innerhalb der Richtlinien der Verfassung soll der Außenminister (Dertinger) die auswärtige Politik „selbständig unter eigener Verantwortung gegenüber der Volkskammer“ (Art. 98, 2 der Verfass.) leiten. Die maßgebende Persönlichkeit im Außenministerium ist jedoch nicht der Minister, sondern der Staatssekretär…

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Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 131]Der Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und sonstigen Wechselfällen des Lebens soll nach Art. 16,3 der Sowjetzonenverfassung ein einheitliches umfassendes Sozialversicherungswesen auf der Grundlage der Selbstverwaltung der Versicherten dienen. Grenzen und Gestaltung dieser Vorsorge bestimmen die Aufgaben, welche die Sozialversicherung innerhalb der Planwirtschaft hat. Denn: „Die Sozialversicherung muß in den Fünfjahrplan eingeordnet werden und seiner Verwirklichung dienen. Zu seiner Durchführung ist die Pflege der Arbeitskraft und die Gesunderhaltung unserer Werktätigen notwendig“ (Grete Groh-Kummerlöw, „Die Übernahme der vollen Verantwortung für den weiteren Ausbau der Sozialversicherung durch die Gewerkschaften“, Berlin 1951, S. 19). Organisation und Leistungen der Sozialversicherung sind darauf gerichtet, die Bevölkerung ausnahmslos möglichst zur Arbeit zu zwingen, damit die Arbeitsproduktivität allgemein gesteigert wird. Mittel dazu sind: möglichst kleine Alters- und Invalidenrenten, strengster Maßstab bei ärztlichen Untersuchungen auf Erwerbsminderung oder zeitweilige Arbeitsbefreiung, keine Versorgung für arbeitsfähige Witwen bis zu 60 Jahren. Außerdem soll durch eine geplante Staffelung der Leistungen der Sozialversicherung nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Betriebes, in dem der Versicherte arbeitet, die Fluktuation der Arbeitskräfte eingeschränkt werden. „Die Erfüllung des Fünfjahrplans muß seitens der Sozialversicherung unterstützt werden durch Zahlung höherer Renten in diesen Industriezweigen, um den Zustrom von Arbeitern dahin zu verstärken“ (Paul Peschke, „Sozialversicherung — Sache des FDGB und seiner Industriegewerkschaften“, in „Die Arbeit“, S. 218/51). Die Sozialversicherung der SBZ ist eine zentral gelenkte Einheitsversicherung, in der alle früheren Versicherungsträger aufgegangen sind (Unfall-, Invaliden-, Alters-, Angestelltenversicherung, Knappschaftsversicherung sowie die Orts-, Innungs-, Betriebs- und Ersatzkrankenkassen). Durch die Verordnung über die Sozialpflichtversicherung vom 28. 1. 1947, erlassen auf Grund des Befehls Nr. 28 der SMAD (vgl. „Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 92/47), wurde das Sozialversicherungswesen auf eine einheitliche Grundlage gestellt, nachdem bereits ab Herbst 1945 in jedem Lande der SBZ durch Gründung einer Sozialversicherungsanstalt die Voraussetzung hierfür geschaffen worden war. Durch die Verordnung über die Sozialversicherung vom 26. 4. 1952 (GBl. S. 325) wurde die Verantwortung für die Leitung und die Kontrolle der Sozialversicherung dem FDGB übergeben. Die fünf Sozialversicherungsanstalten der Länder wurden zu einer einheitlichen „Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechts“ mit dem Sitz in Berlin vereinigt, die vom Zentralrat der Sozialversicherung geleitet und verwaltet wird. Dem Ministerium der Arbeit obliegt lediglich noch die Aufsicht über die Sozialversicherung. Für die weitere Entwicklung ist die Resolution des Bundesvorstandes vom 5. 7. 1951 maßgebend, in der es u. a. heißt: „Die Sozialversicherung muß den neuen sozialökonomischen Veränderungen, die durch den Übergang der ökonomischen und politischen Machtpositionen der Monopolkapitalisten in die Hände des Volkes und die Arbeit der Aktivisten entstanden sind, angepaßt werden. Die Schaffung einer den Werktätigen ehrlich dienenden Verwaltung ist eine Voraussetzung für die sinnvolle Einordnung der Sozialversicherung in den Fünfjahrplan“ („Die Arbeit“, S. 425/51). [S. 132]Der Zentralrat der Sozialversicherung ist gesetzlicher Vertreter der Sozialversicherung und ihr oberstes Organ. Er hat unter anderem die Aufgabe, die nachgeordneten Organe und die Verwaltung zu leiten und zu kontrollieren, die leitenden Angestellten zu bestellen, den Haushaltplan aufzustellen und dem Bundesvorstand des FDGB vorzulegen und über den Geschäftsbericht unter Bestätigung der Rechnungsergebnisse Beschluß zu fassen (§~9 des Statuts der Sozialversicherung, GBl. S. 1154/51). In den Bezirken, Kreisen, volkseigenen Betrieben (VEB) und Verwaltungen bestehen Räte, in den Privatbetrieben Kommissionen für Sozialversicherung. Diese Räte und Kommissionen haben die Beschlüsse und Weisungen des Zentralrates (die Räte der Kreise und VEB auch die der Räte der Bezirke) durchzuführen und Bezirks- und Kreisverwaltungen der Sozialversicherung zu kontrollieren. Die Räte in den VEB und in den Verwaltungen haben die Bevollmächtigten für die Sozialversicherung anzuleiten und zu kontrollieren. Die Bevollmächtigten für die Sozialversicherung in den VEB und Verwaltungen sowie auch in den Privatbetrieben haben nach ihren Richtlinien („Der Bevollmächtigte für die Sozialversicherung“, hrsgg. vom Bundesvorstand des FDGB, Nr. 1) unter anderem die Aufgabe, Kranke, die auffallend häufig ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, durch den Betriebsarzt besonders sorgfältig untersuchen zu lassen und angeblich „unzulässige“ Inanspruchnahme der Sozialversicherung zu melden. Zu diesem Zweck sollen sie arbeitsunfähige Kranke schon am ersten Tag der Abwesenheit von der Arbeitsstätte in der Wohnung besuchen und diese Besuche regelmäßig wiederholen. Der Zentralrat sowie die Räte in den Ländern und Kreisen umfassen außer einem Beauftragten der VdgB (BHG) nur FDGB-Funktionäre, die von dem zuständigen FDGB-Vorstand bestellt werden. In den VEB und den Verwaltungen wählen die Bevollmächtigten für die Sozialversicherung die Räte, in den Privatbetrieben bestehen die Kommissionen aus den Bevollmächtigten. Die Bevollmächtigten werden auf Vorschlag der jeweiligen Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) von den Betriebsangehörigen gewählt. Das System der Räte und der Bevollmächtigten soll angeblich die Selbstverwaltung der Sozialversicherung durch die Versicherten verwirklichen, in Wahrheit bedeutet es jedoch, daß die Versicherten keinerlei Einfluß haben. Die FDGB-Vorstände, die die Mitglieder des Zentralrates und der Räte in den Bezirken und Kreisen bestellen, sind nicht die Vertreter aller Versicherten, sondern bestenfalls der FDGB-Mitglieder, wobei schon dies bei der Fragwürdigkeit der Wahlen zu den Vorständen bezweifelt werden muß. In den übergeordneten Räten ist deshalb die Vertretung aller Versicherter, die nicht Mitglied des FDGB sind oder sein können, wie z. B. der selbständigen Erwerbstätigen, von vornherein ausgeschlossen. Da die Räte in den VEB und Verwaltungen sowie die Kommissionen in den Privatbetrieben von den BGL angeleitet werden oder ihnen sogar, wie in den Privatbetrieben, unterstehen, ist auch hier der Einfluß der Versicherten praktisch ausgeschaltet. Die Verwaltung besteht aus einer Zentralverwaltung in Berlin, Bezirksgeschäftsstellen in den Bezirksstädten und Kreisgeschäftsstellen in den Kreisstädten. Die Auszahlung der Barleistungen ist weitgehend in die Betriebe verlagert (Anordnung vom 8. 2. 1951, GBl. S. 113). Die Räte in den VEB und Verwaltungen sind befugt, über [S. 133]Leistungen zu entscheiden. Das gleiche gilt für die Kommissionen, wenn dem Privatbetrieb die Auszahlung der Leistungen übertragen ist. Der Haushaltsplan der Sozialversicherung ist Bestandteil des Haushaltsplanes der SBZ (§~8 der Verordnung vom 26. 4. 1951). Die Pflichtbeiträge werden von den Finanzämtern eingezogen (Verordnung vom 14. 12. 1950, GBl. S. 1195). Gesetzliche Grundlage der Sozialpflichtversicherung sind z. Z. noch die Verordnung über die Sozialpflichtversicherung vom 28. 1. 1947 und zahlreiche Einzelverordnungen. Eine neue Sozialversicherungsordnung sollte bis zum 1. 10. 1951 erlassen werden, ist jedoch bisher nicht erschienen. Sie soll nach Grotewohl (Rede auf der Sozialversicherungstagung in Leipzig am 3. 12. 1951, „Neues Deutschland“ vom 5. 12. 1951) angeblich kein neues Recht schaffen. Der Sozialversicherungspflicht unterliegen ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens alle Arbeiter und Angestellten (auch die Angestellten der öffentlichen Verwaltung, die in der SBZ an die Stelle der Beamten getreten sind); Bauern, die bis zu 5 Arbeitern beschäftigen; Handwerker und Inhaber industrieller Kleinbetriebe, die zur Handwerkskammer gehören; die Angehörigen der freischaffenden Intelligenz, also z. B. Ärzte, Anwälte und Künstler; alle anderen selbständigen Erwerbstätigen, die bis zu 5 Arbeitern und Angestellten beschäftigen; die ständig mitarbeitenden Ehefrauen und Kinder sowie Studenten, Hoch- und Fachschüler. Die Leistungen der Sozialversicherung bestehen a) im Krankheitsfalle in freier ➝Heilbehandlung, Krankengeld und Hausgeld für die Zeit der Behandlung in einem Krankenhaus oder Sanatorium; b) in Schwangerschafts- und Wochenhilfe; c) in Sterbegeld; d) in Renten bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten und für Hinterbliebene. Die ehemaligen Beamten und Berufssoldaten sowie deren Witwen und Hinterbliebenen werden aus Mitteln der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen versorgt (Beamtenversorgung). Das gleiche gilt für die Kriegsinvaliden und Kriegshinterbliebenen (Kriegsopferversorgung). Nach §~8,4 der Verordnung über die Sozialversicherung vom 26. 4. 1951 ist eine Staffelung der Leistungen für die Versicherten in den VEB nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Industriezweige ungeordnet, jedoch noch nicht durchgeführt. Im Augenblick erhalten lediglich Bergleute auf Grund der Verordnung über die Sozialversicherung der Bergleute vom 19. 12. 1946 („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 416/46) sowie der Verordnung über die Verbesserung der Renten der Bergleute vom 28. 6. 1951 (GBl. S. 645) erhöhte Leistungen (Bergmannsrenten). Für die technische Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben ist durch Verordnung vom 17. 8. 1950 (GBl. S. 844) eine zusätzliche Altersversorgung geschaffen worden. Entsprechende Regelung gilt durch Verordnung vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 675) für die Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen. Die anerkannten, d. h. die heute im Sinne des Sowjetzonensystems tätigen Verfolgten des Naziregimes erhalten Zuschläge von 50 v. H. bei laufenden Barleistungen (§~67 der Verordnung vom 28. 1. 1947). Die Höhe der Pflichtversicherungsbeiträge wird durch die erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Zahlung der Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung an die Finanzämter vom 25. 1. 1951 [S. 134](GBl. S. 81) bestimmt. Sie betragen für Arbeiter und Angestellte 20 v. H. — im Bergbau bis 30 v. H. — des lohnsteuerpflichtigen Arbeitsverdienstes bis zu 600 DM Ost monatlich. Die Beiträge sind je zur Hälfte von den Versicherten und den Betrieben zu tragen. Im Bergbau tragen die Betriebe zwei Drittel. Selbständig Erwerbstätige zahlen 14 v. H. des steuerpflichtigen Einkommens bis zu 600 DM Ost. Der Mindestbeitrag für diese beträgt 8 DM Ost. Handwerker zahlen 1/12 des Grundbetrages der Handwerkssteuer. Außerdem wird für Arbeiter und Angestellte von den Betrieben eine besondere Unfallumlage eingezogen, deren Höhe sich nach den Unfallgefahren des jeweiligen Betriebes richtet und zwischen 0, 3 und 3 v. H. des monatlichen Verdienstes des Beschäftigten bis zu 600 DM Ost liegt. Gegen Entscheidungen über Leistungen ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Über die Beschwerde entscheidet die Beschwerdekommission beim Rat für Sozialversicherung des Kreises. Gegen dessen Entscheidung kann entweder das Arbeitsgericht angerufen werden, das durch eine besondere Kammer urteilt, oder die Beschwerdekommission des Bezirkes. Berufung gegen die Urteile der Arbeitsgerichte oder weitere Beschwerden beim Zentralrat der Sozialversicherung sind möglich. Von den Leistungen der Sozialversicherung sind Kriegsverbrecher und sogenannte Nazi-Aktivisten ausgeschlossen. Eine Verurteilung auf Grund des Art. 6 der Verfassung in Verbindung mit der Kontrollratsdirektive 38 führt zum Verlust aller Ansprüche an die Sozialversicherung. Die Sozialversicherung ist Träger der Arbeitslosenversicherung nach der Verordnung über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 103/47) (Arbeitslosenversicherung). Außerdem besteht für Personen, die der Sozialversicherungspflicht nicht unterliegen, die Möglichkeit, sich nach der Verordnung über die freiwillige und zusätzliche Versicherung in der Sozialversicherung vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 102/47) freiwillig versichern zu lassen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 131–134 Sozialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SPD

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 131]Der Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und sonstigen Wechselfällen des Lebens soll nach Art. 16,3 der Sowjetzonenverfassung ein einheitliches umfassendes Sozialversicherungswesen auf der Grundlage der Selbstverwaltung der Versicherten dienen. Grenzen und Gestaltung dieser Vorsorge bestimmen die Aufgaben, welche die Sozialversicherung innerhalb der…

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Sport (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der Sp. ist in der SBZ zweckgebunden. Er dient der Erfüllung des Fünfjahrplanes und vor allem der vormilitärischen Erziehung. [S. 135]Nach dem Zusammenbruch war zunächst jede sportliche Betätigung verboten. Die Sp.-Vereine wurden aufgelöst. Mit fortschreitender Übernahme der Regierungsfunktionen durch die SED wurde der Sp. unter Kontrolle der Partei und ihrer Gliederungen wieder erlaubt. Am 1. 10. 1948 wurde durch FDGB und FDJ der Deutsche Sportausschuß gebildet. Im „Gesetz über die Teilnahme der Jugend in Schule und Beruf bei Sp. und Erholung“ wurde jede sportliche Betätigung ausschließlich auf Betriebs- und Parteibasis (Betriebssportvereine) verlegt. Das in 3 Stufen (Stufe 1 für 10- bis 12jährige, Stufe 2 für 12- bis 14jährige, Stufe 3 für 14- bis 15-jährige) zu verleihende Sp.-Leistungsabzeichen steht unter dem Motto: „Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung des Friedens“ und schreibt als Prüfungsaufgaben in erster Linie die Beantwortung „gesellschaftswissenschaftlicher“ Fragen vor. Es überträgt jedem Inhaber „die Pflicht, wachsam und unerbittlich zu sein gegen Agenten, Saboteure, Schädlinge und Feinde unseres Volkes“. Am 24. 7. 1952 wurde das Staatliche Komitee für Körperkultur und Sp. als „oberste Instanz auf allen Gebieten der Körperkultur und des Sp.“ gebildet. Seine Aufgabe: „Die wissenschaftliche Grundlage für die Körperkultur und Sp.-Arbeit so zu entwickeln, daß diese Mittel der demokratischen Erziehung und der Stärkung der Gesundheit der Werktätigen sowie deren Vorbereitung zur Arbeit und zur Verteidigung der DDR bilden.“ (§~7 der Regierungsverordnung vom gleichen Tage ) „Die Bezirks-, Kreis- und Stadtkomitees für Körperkultur und Sp. sind staatliche Organe …“ (§~11 a. a. O). Noch deutlicher ist die militärische Aufgabe des Sp. bei der am 7. 8. 1952 gegründeten Gesellschaft für ➝Sport und Technik. Sportler, die sich der Politisierung des Sp. zu entziehen versuchen, sind damit vom Vereinsleben, von der Zuteilung von Sp.-Bekleidung und -Geräten und somit praktisch von jeder Ausübung des Sp. ausgeschlossen. Die SED bemüht sich ständig um Austragung von gesamtdeutschen Sp.-Wettkämpfen, verhinderte aber zugleich die Aufstellung einer gesamtdeutschen Olympia-Mannschaft. Sie betont die „Einheit des deutschen Sp.“ und spekuliert auf politisches Unverständnis der westdeutschen Sportler. Seit Sommer 1952 verlangt der Sportausschuß der SBZ von westdeutschen Sp.-Mannschaften vor deren Start in der SBZ oder in Ostberlin die Ausfüllung von Fragebogen mit scheinbar unverfänglichen Fragen. In diesem Zusammenhang werden jedoch Erkundigungen über die politische Einstellung der Teilnehmer eingezogen und insbesondere wird nach Teilnehmern geforscht, die Flüchtlinge aus der SBZ sind. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 134–135 Sperrzone A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sport und Technik, Gesellschaft für

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der Sp. ist in der SBZ zweckgebunden. Er dient der Erfüllung des Fünfjahrplanes und vor allem der vormilitärischen Erziehung. [S. 135]Nach dem Zusammenbruch war zunächst jede sportliche Betätigung verboten. Die Sp.-Vereine wurden aufgelöst. Mit fortschreitender Übernahme der Regierungsfunktionen durch die SED wurde der Sp. unter Kontrolle der Partei und ihrer Gliederungen wieder erlaubt. Am 1. 10.…

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Wirtschaftssystem (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 168]Die Wirtschaft der SBZ hat den Charakter einer unter dem Gesichtspunkt wirtschaftlich-strategischer Machtanhäufung ferngesteuerten, total geplanten Staatswirtschaft. 1. Fernsteuerung: Das W. der SBZ ist kein in sich geschlossenes Ganzes; es ist aus seinen gesamtdeutschen Wirtschaftsbindungen herausgelöst und zu einem Bestandteil der Gesamtwirtschaft des sowjetisch kontrollierten Ostblocks gemacht worden. Unter der irreführenden Bezeichnung eines Rates für ➝gegenseitige Hilfe, dem auch die SBZ angehört, wird das Wirtschaftsgefüge der kommun. beherrschten Staaten tatsächlich vom Planministerium der SU kontrolliert (GOSPLAN), und zwar durch ein System von drei zusammenhängenden langfristigen Wirtschaftsplänen, deren einer die Wirtschaft der osteuropäischen Länder einschließlich der SBZ bestimmt. Die von Gosplan festgelegten verbindlichen Planziffern betreffen sämtliche Schlüsselproduktionen (wie Kohle, Energie, Metallurgie, Schwermaschinenbau, Elektroindustrie, Chemie), über die planökonomische Verwaltung der SKK ergeht der Plan als Auflage an die Wirtschaftsverwaltung der SBZ, der auch in ihren Spitzen, der Staatlichen ➝Plankommission und der neuerdings allen Wirtschafts- und Verkehrsbehörden übergeordneten Koordinierungsstelle (Regierung) für Industrie und Verkehr beim „Ministerrat der DDR“, lediglich exekutive Funktionen zukommen. Die Plankommission und die ihr nachgeordneten Fachministerien und die Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich, in denen wiederum die Abteilung Planung allen Fachabteilungen gegenüber weisungsberechtigt ist, haben also vornehmlich die Aufgabe, die auf die SBZ entfallenden Produktionsauflagen mittels eines Systems von Branchen- und Betriebsplänen, Jahres- und Quartalsplänen, Investitions-, Material- und Warenumsatzplänen zu verteilen und zu lenken; hierzu gehören auch die Überwachung der Kapazität, die Sicherstellung des Arbeitskräftebedarfs, die Regelung der Vorlaufsarbeiten. Von einer deutschen Initiative (etwa echt gesetzgeberischer Art) kann seit 1949 kaum mehr die Rede sein, zumal alle Schlüsselstellungen ausnahmslos von der SED besetzt sind, die überdies für den Planernachwuchs eine eigene Hochschule für ➝Planökonomie hat errichten lassen. Soweit — von Jahr zu Jahr in verstärktem Maß — ausländische Rohstoffe für die Erfüllung der Auflagen erforderlich sind, werden sie durch ebenfalls von der SU gelenkte, größtenteils für die Dauer des Fünfjahrplans laufende Außenhandelsabkommen (Außenhandel) sichergestellt. Diese Abkommen sind ganz auf die Stärkung der Schwerindustrie abgestellt und dienen vor allem zur Kompensation des Ausfalls an westdeutscher und oberschlesischer Steinkohle und Roheisen, während die SBZ selbst vor allem als Veredler tätig ist und — bei gleichzeitigem Ausbau der eigenen Grundstoffindustrien (neue Eisen- und Stahl-Kombinate in Brandenburg und Fürstenberg; Ausbau der Energieerzeugung, geplante Verzehnfachung der Roheisenerzeugung bis 1955) — zur Hälfte ihres Exports Maschinen, elektrotechnische, feinmechanische und optische Geräte liefert. Der Konsumentengesichtspunkt steht bei diesen Abkommen wie bei der Wirtschaftsplanung überhaupt ganz im Hintergrund (Lebensmitteleinfuhr nur ein Zehntel der Einfuhr der Bundesrepublik). 2. Totalplanung: Der „Plan“ ist das „oberste Gesetz der DDR“. Obwohl die Steigerung des strategischen Industriepotentials eindeutig in seinem [S. 169]Mittelpunkt steht, umfaßt die Gesamtplanung doch praktisch alle, auch die außerwirtschaftlichen Bereiche: Arbeitskraft, Forschung, Lebensstandard, Kultur, ja sogar Gesundheit sind in insgesamt 12 fachlichen Unterplänen miterfaßt; das gesamte öffentliche Leben der Zone steht unter dem Leitgedanken der Steigerung der schwerindustriellen Produktion in den „Planschwerpunkten“ und damit unter der Kontrolle der SU als der Vormacht des Ostblocks, die auch die „Planschwerpunkte“ bestimmt. Diese Entwicklung zur zentralen und totalen Lebensplanung war 1945 noch nicht abzusehen. Die SBZ-Wirtschaft wurde erst Mitte 1948 mit der Errichtung der DWK, dem Anlaufen des Halbjahrplans und der Errichtung zentraler Kontrollstellen (ZKK) eindeutig auf Zonengrundlage gestellt; die Vorläufer der DWK, die Deutschen Zentralverwaltungen, hatten auf wirtschaftlichem Gebiet nur beschränkte Befugnisse, und eine zentrale Lenkung fand nur durch SMAD-Befehle statt, die der regionalen Initiative breiteren Spielraum ließen, wenn es auch bereits seit 1945 SMAD-Produktionsauflagen für die Grundindustrie gab. Im ersten Abschnitt standen im Vordergrund der Wirtschaftspolitik in der SBZ die Zerschlagung des SBZ-Industriepotentials durch dreifache Demontagen (1945–1947, Reparationen) und die Enteignung der verbleibenden Restkapazitäten der privaten Großindustrie, die Beitreibung der direkten und indirekten Reparationen, die Vorbereitung einer zentralen Wirtschaftsverwaltung (eben der späteren DWK), die für den Fall einer Viermächteeinigung gesamtdeutsche Aufgaben übernehmen sollte und deshalb, solange die SMAD noch auf eine gesamtdeutsche Lösung setzte, in Reserve gehalten wurde. Nachdem unter Preisgabe der gesamtdeutschen Lösung (Mitte 1947 bis Mitte 1948) die Einschmelzung der „DDR“ in das Satellitenpotential beschlossen worden war, erforderte die Wiederherstellung der schwer angeschlagenen Wirtschaft der Zone sehr einschneidende Maßnahmen. Der riesenhafte Investitionsbedarf bedingte einen neuen Finanzierungstyp, eine Art Finanzierung aus dem Elend nach dem Muster der SU. Diesem Bedürfnis wurde vor allem durch die Methode der indirekten Besteuerung in Form von enormen Haushaltsaufschlägen entsprochen (HO); die totale Lenkung der Investierungen geschah durch ein eigenes für langfristige Kredite zuständiges Finanzorgan (Investbank), das die gesamte Kapitalbildung unter die Kontrolle des Staates brachte. Hemmend wirkt sich dabei aus, daß neben der Erstellung neuer Schwerindustrien nach wie vor die Reparationen und Besatzungskosten in enormer Höhe zu leisten sind und daß außerdem Polizei und Rüstung mit ihrer Wirtschaftszentrale, dem im Haushalt nicht ausgewiesenen Büro für Wirtschaftsfragen beim Ministerpräsidenten, dem etwa 20 rüstungstechnische Großbetriebe unmittelbar unterstellt sind, finanziert werden müssen. Es ergab sich ferner die Notwendigkeit einer rücksichtslosen Ausschöpfung der Arbeitskraft. Hier waren bereits SMAD-Anordnungen, die Zwangsverpflichtungen im Bedarfsfall zur Sicherung der Arbeit der Schlüsselindustrien vorsahen, vorangegangen. (Arbeitspolitik, Leistungslohn, Aktivistenbewegung, TAN, Betriebskollektivvertrag, Arbeitsverpflichtung, Besatzungspolitik) Zur Hebung der Arbeitsproduktivität dienen ferner Methoden der Rationalisierung, der echten Arbeitsintensivierung und der sog. Qualifizierung. Hauptgesichtspunkte: Senkung der Selbstkosten, vor [S. 170]allem durch Vollausnutzung der Kapazitäten, Materialeinsparung und rationellere Abrechnungsmethoden (Wirtschaftliche Rechnungsführung), ferner zweckmäßig gestaltete Teamarbeit sowie Verallgemeinerung und publizistische Auswertung aller erfolgreichen Rationalisierungsmaßnahmen. Praktisch hat das zu einer wilden Neuererbewegung mit großenteils sinnlosen Wettbewerben geführt, die im Prinzip die in der total geplanten und total bürokratisierten Wirtschaft fehlende Konkurrenz ersetzen sollen, aber in der Regel auf Kosten der Qualität oder der menschlichen Arbeitskraft gehen. Ferner gehören hierhin die Maßnahmen der Förderung von Spezialisten und Spitzenkräften (Einzelvertrag, Prämienwesen, Intelligenz) sowie die fachliche Fortbildung (Qualifikation) begabter, vor allem proletarischer Kräfte; hierbei geht jedoch die Praxis der Bildungsmaßnahmen vielfach im ideologischen Schulungsbetrieb unter. Man stützt sich dabei auf die Grundanschauung von der beliebigen Bildbarkeit aller gutwilligen Kräfte. Schließlich werden alle Machtbefugnisse der Leitungshierarchie von den Ministerien hinab über die Betriebsleiter bis zu den Meistern und Brigadiers konzentriert. Der Leiter trägt, dem sowjetischen „Direktorenprinzip“ gemäß, für die Erfüllung und Übererfüllung des ihm aufgegebenen Planabschnitts die Verantwortung — was wiederum einschließt, daß er entsprechenden Druck auf die Untergebenen ausüben muß. Durch die Koppelung dieser vier Methoden wurde bewirkt, daß die Industrieproduktion trotz den enormen Demontagen und dem Reparationsaderlaß 1951 einen Stand von annähernd 90 v. H. des Vorkriegsvolumens erreicht hat. Allerdings ergibt sich aus der Starrheit des Plansystems eine Reihe strukturtypischer Mängel: fiktive Kapazitäten, Mängel der Zulieferung (die Planstarrheit läßt nicht einmal den Ministerien Raum für sinnvolle Umdispositionen); Mängel auf Grund zu spät angeordneter bzw. nicht ins Gefüge passender Umdispositionen mitten im Planjahr; ausfallender Vorlauf für den jeweils nächsten Planabschnitt, Fehlinvestierungen von Arbeitskräften (man scheut hier einstweilen noch allzu scharfe Eingriffe); vor allem verspätete Auflagemitteilungen, durch die kostbare Arbeitszeit verlorengeht. 3. Staatswirtschaft: Das Funktionieren einer solchen total geplanten Wirtschaft hängt von zwei Punkten ab: einmal von der unumschränkten Exekutivvollmacht für die verantwortungtragende Hierarchie, d. h. also jenes Instanzengefüges, das sich mit der Plankommission an der Spitze in den Ministerien und Staatssekretariaten, den ihnen unmittelbar unterstellten Schlüsselbetrieben, den zonalen Vereinigungen volkseigener Betriebe (VVB), den Zentralen des Handels und des Kreditwesens sowie der Landwirtschaft (VVEAB, MAS) fortsetzt, um dann über die seit 1950 unbedeutend gewordenen Länder- bzw. ab 1952 Bezirkswirtschaftsbehörden in regionalen und lokalen Betriebsgruppen des Typs der VEB, der Genossenschaften des Handwerks usw. und schließlich in den Einzelbetrieben zu münden. — Zweitens muß der Produktionsapparat für zweckmäßige Dispositionen übersichtlich genug gegliedert sein. Die Enteignungs- und Verstaatlichungsmaßnahmen kamen dem Regime hier sehr entgegen (Sequesterbefehl), anfangs unter der irreführenden Losung der „Enteignung der Kriegs- und Naziverbrecher“, später vor allem unter dem Vorwand von Verstößen gegen die Wirtschaftsmaßnahmen; bis heute sind rund 77 v. H. der Industriekapazität ver[S. 171]staatlicht (VEB) oder in sowjetisches Eigentum übergeführt (SAG). Die Schlüsselbranchen (Metallurgie, Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik) kamen zu 75 bis 95 v. H. in staatliche Hand; außerdem wurden sämtliche Kreditinstitute, Versicherungen, Energieunternehmen und die gesamte Grundstoffindustrie verstaatlicht, während aus dem zerschlagenen Grundbesitz neben Staatsgütern etwa 200.000 Neubauernstellen gebildet wurden. In der Folgezeit wurde dann durch ein Ablieferungsmonopol für alle Agrarprodukte (VVEAB), durch die 1949 mit der Errichtung der Deutschen ➝Handelszentralen bewerkstelligte Liquidation des Groß- und Zwischenhandels und die Ausdehnung der staatlichen Handelsorganisationen (HO) und der Konsumgenossenschaften die Bewegungsfreiheit für den Rest der Privatwirtschaft ständig eingeengt. Das Handwerk hat sich zwar zahlenmäßig annähernd gehalten; direkte Methoden der Besteuerung und indirekte politischen Druckes lähmen es jedoch wirtschaftlich ebenso wie die restlichen Betriebe der kleinen und mittleren privaten ➝Industrie. Unternehmerorganisationen waren von Anfang an streng verboten. Ansätze in dieser Richtung, wie die 1945/46 gebildeten Handelsgenossenschaften, wurden rücksichtslos zerschlagen; die gleichzeitig gebildeten Industrie- und Handelskammern sind politisch bevormundete Organe der Verwaltungsbehörden mit nur beratenden Funktionen. Damit hat sich als erwünschtes Nebenprodukt eine soziale Umschichtung ergeben, derzufolge nur noch ein Fünftel der Bevölkerung (vor 1936: über ein Viertel) dem Namen nach wirtschaftlich selbständig ist, und zwar in der Mehrheit Bauern (rund 57 v. H.), die neuerdings durch die Produktionsgenossenschaften entselbständigt werden sollen, in zweiter Linie kleine Handwerksbetriebe. — Dem steht gegenüber ein Prozentsatz von rund 55 v. H. aller Erwerbstätigen, die in volkseigenen oder diesen gleichgestellten Betrieben tätig sind. Dagegen gab es 1936 im Raum der heutigen SBZ nur 18 v. H. Angestellte und Beamte (einschließlich der Privatangestellten, aber ausschließlich der Arbeiter der öffentlichen Hand). Die soziale Abhängigkeit ist nahezu total. Das nominelle Eigentum an Produktionsmitteln ist angesichts des Staatsmonopols in Kapitalbildung, Materialzuteilung und Produktionslenkung ökonomisch belanglos, die Unternehmerfunktion, auch wo nicht enteignet wurde, praktisch annulliert. Die einzigen nennenswerten Widerstände, mit denen die total geplante, total staatskontrollierte Wirtschaft noch zu rechnen hat, liegen bei der Arbeitnehmerschaft. Die Lähmung ihrer Vertretung (Zerschlagung der Betriebsräte und ihre Ersetzung durch die BGL als Organe des kommunistisch geleiteten FDGB seit 1948) hat die Arbeitnehmermassen ebensosehr dem Regime verfeindet wie der Versuch, sie durch die verschiedenen Reiz- und Druckmittel aufzuspalten. Es ist nicht gelungen, eine Art neuer „Elite“ als Stütze des Systems in den Betrieben zu gewinnen. Ein Einbruch scheint nur vereinzelt dort gelungen zu sein, wo an neuen Standorten begünstigter Industrien keine Traditionen gegenwirksam waren. Im großen und ganzen aber hat die ferngesteuerte Staatswirtschaft kriegswirtschaftlichen Typs dem Regime (und zwar gerade von der Wirtschaft als dem Wertmesser des kleinen Mannes aus) allen moralischen Kredit genommen. Diese moralische Unterbilanz darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß sich das System dank der von Besatzungsmacht und SED garantierten Machtanhäufung in seinen Produktionsschwerpunkten gut eingespielt hat und daß es seine eigentliche Aufgabe: die Stärkung der Partei des Kreml mit weit mehr Erfolg löst, als ihn die SED in ihrer ideologischen Arbeit erzielt hat. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 168–171 Wirtschaftsstrafverordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wismut-AG.

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 168]Die Wirtschaft der SBZ hat den Charakter einer unter dem Gesichtspunkt wirtschaftlich-strategischer Machtanhäufung ferngesteuerten, total geplanten Staatswirtschaft. 1. Fernsteuerung: Das W. der SBZ ist kein in sich geschlossenes Ganzes; es ist aus seinen gesamtdeutschen Wirtschaftsbindungen herausgelöst und zu einem Bestandteil der Gesamtwirtschaft des sowjetisch kontrollierten Ostblocks gemacht…

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Kriegsverbrecherprozesse (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der sog. Auflösung der sowjetischen Konzentrationslager wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein zweiter großer Teil offensichtlich in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der deutschen Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine Strafkammern statt. Als Richter amtierten besonders ausgewählte und linientreue SED-Volksrichter aus der ganzen Zone. Das gleiche war bei den Staatsanwälten und dem sonstigen Personal der Fall. Grundlage zur Verurteilung bildete in der Regel die Übersetzung eines in russischer Sprache abgefaßten Protokolls, welches meist nicht ganz eine Seite füllte und die angeblich von dem Beschuldigten begangenen Straftaten erwähnte. Im sog. Ermittlungsverfahren in Waldheim wurden die Beschuldigten durch besonders geschulte Polizeikräfte noch einmal vernommen und mußten einen Lebenslauf und eine Vermögenserklärung abgeben. Auf diese Unterlagen stützte sich die Anklage der Staatsanwaltschaft. Die Anklageschrift durfte von den Angeklagten durchgelesen, mußte dann wieder abgegeben werden. Verteidiger wurden nicht zugelassen, desgleichen keine Zeugen. Am Schluß der gesamten Aktion, die unter Leitung von Frau Dr. Hildegard Heinze und vier anderen SED-Funktionären stand, wurden etwa 10 öffentliche Prozesse gegen Angeklagte durchgeführt, denen wirklich Straftaten vorgeworfen werden konnten. In allen anderen Verfahren in Waldheim war die Öffentlichkeit ausgeschlossen (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Von 38 Todesurteilen wurden in der Nacht zum 4. 11. 1950 32 vollstreckt. Im übrigen wurden Strafen zwischen 6 Jahren Gefängnis und lebenslänglichem Zuchthaus verhängt. Die Angehörigen der Verurteilten erhielten nach teilweise über 5 Jahren das erste Lebenszeichen von den Inhaftierten nach der Verurteilung. Seitdem ist es den Verurteilten gestattet, monatlich einen Brief von 15 Zeilen zu schreiben und zu empfangen sowie in längeren unregelmäßigen Abständen ein Lebensmittelpaket mit genau vorgeschriebenem Inhalt zu erhalten. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 76 Kriegsopferversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kritik und Selbstkritik

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der sog. Auflösung der sowjetischen Konzentrationslager wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein zweiter großer Teil offensichtlich in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der deutschen Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine…

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Sowjetisches Militärtribunal (1953)

Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 129]Die in der SBZ tätigen SMT sind nicht nur für die Aburteilung sowjetischer Soldaten zuständig, auch deutsche Staatsbürger wurden und werden vor diesen Gerichten angeklagt und nach sowjetischem Recht verurteilt. Eine Zuständigkeitsabgrenzung gegenüber den SBZ-Gerichten besteht nicht. Soweit feststellbar, handelt es sich stets um politische Fälle, die die sowjetischen Gerichte nach ihrem Ermessen an sich ziehen. Das Verfahren ist dem Einfluß und jeglicher Kenntnisnahme der SBZ-Justiz entzogen. Der Untersuchungshäftling hat keine Verbindung mit der Außenwelt. Er wird meist in sehr strenger Einzelhaft gehalten und kommt nur mit sowjetischem Wachpersonal in Berührung. Die Verhöre erfolgen fast stets nachts. Mit allen Mitteln versuchen die Kommissare, ein Geständnis zu erlisten oder zu erpressen. Die Protokolle werden in russischer Sprache abgefaßt; oft hat ein Mißverständnis des Dolmetschers der Aussage eine verhängnisvolle Wendung gegeben, und sehr oft sind „Geständnisse“ abgelegt worden, weil der Häftling die Qualen der Folterung nicht mehr aushalten konnte und irrtümlich gehofft hatte, das Geständnis vor Gericht widerrufen zu können. Die Akten der Voruntersuchung haben aber in der Gerichtsverhandlung absolute Beweiskraft (§~396 StPO der RSFSR). Eine Beweisaufnahme erfolgt nur, wenn die Anklage noch nicht „genügend geklärt“ erscheint (§~394 StPO). Für diese ausreichende „Klärung“ aber sorgt die Voruntersuchung mit ihren Methoden. In geklärten Fällen wirkt der Militärstaatsanwalt nicht mit, und damit ist auch die Hinzuziehung eines Verteidigers ausgeschlossen (§~381 StPO) Dem Angeklagten kann das Recht auf mündliche Selbstverteidigung genommen werden (§~397 StPO). Das Gericht darf auch Beweisstücke verwenden, die dem Angeklagten unbekannt bleiben (§~396 StPO), kann also Spitzelmeldungen heranziehen, ohne daß der Angeklagte etwas dagegen Vorbringen kann. Die Verfahren werden oft in fünf bis zehn Minuten abgewickelt. Die Anklage stützt sich fast ausschließlich auf eines der „gegenrevolutionären Verbrechen“ (§~58 StGB der RSFSR, gelegentlich auch §~59): „Als gegenrevolutionär gilt jede Handlung, die auf den Sturz, die Unterhöhlung oder die Schwächung der Sowjetherrschaft … oder auf die Unterhöhlung der äußeren Sicherheit der UdSSR und der grundlegenden wirtschaftlichen, politischen und nationalen Errungenschaften der proletarischen Revolution gerichtet sind“. Der 2. Absatz des §~58 dehnt den Anwendungsbereich u. a. auch auf die SBZ aus: „Kraft der internationalen Solidarität der Interessen aller Werktätigen gelten Handlungen gleicher Art als gegenrevolutionär auch dann, wenn sie gegen einen anderen der UdSSR nicht angehörenden Staat der Werktätigen gerichtet sind“. Zu den 18 verschiedenen und verschwommen definierten Tatbeständen des §~58 gehören z. B. „das Unterhalten von Beziehungen zu einem ausländischen Staat“ (58, III), „Unterstützung der ausländischen Bourgeoisie“ (58, IV), „Propaganda, die zur Schwächung der Sowjetherrschaft führen kann“ (58, X), „Nichtanzeigen eines vorbereiteten Verbrechens“ (58, XII). Zwei Umstände gelten als „erschwerend“ (§~57 StGB): „Das Ziel, die Macht der Bourgeoisie wiederherzustellen“, und die „Möglichkeit, daß durch die Begehung des Verbrechens den Interessen des Staates oder der Werktätigen ein Schaden zugefügt wird, mag auch das Verbrechen nicht unmittelbar gegen die Interessen des Staates oder der Werktätigen gerichtet sein“. Die Strafen lauten im Regelfalle auf 25 Jahre Zwangsarbeit. Die Urteilsverkündung erfolgt oft in Abwesenheit des Angeklagten durch Zustellung einer Urteilsabschrift. Anfechtung des Urteils ist bei den wichtigsten gegenrevolutionären Verbrechen ausgeschlossen, in den übrigen Fällen ist sie praktisch aussichtslos, weil sie nur Formfehler und „offensichtliche Ungerechtigkeit“ angreifen darf. Fehler im Sachverhalt, im Protokoll der Voruntersuchung können nicht zur Begründung herangezogen werden. Die Verurteilten werden zur Vollstreckung meist den Zuchthäusern in der SBZ zugewiesen; „gefährliche politische Verbrecher“ werden in sowjetische Besserungsarbeitslager (ITL) in der SU übergeführt Dort bleiben sie für ihre Angehörigen verschollen, während den Insassen der Zuchthäuser ein beschränkter Briefverkehr gestattet ist. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 129 Sowjetische Kontrollkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetnik

Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 129]Die in der SBZ tätigen SMT sind nicht nur für die Aburteilung sowjetischer Soldaten zuständig, auch deutsche Staatsbürger wurden und werden vor diesen Gerichten angeklagt und nach sowjetischem Recht verurteilt. Eine Zuständigkeitsabgrenzung gegenüber den SBZ-Gerichten besteht nicht. Soweit feststellbar, handelt es sich stets um…

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Erziehungswesen (1953)

Siehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1966 1969 Erziehungswesen: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 [S. 42]Ausgehend von dem Grundsatz, daß Erziehung Sache des Staates ist, sucht das Sowjetzonen-Regime alle Faktoren, die neben der Schule die Entwicklung der Jugend bestimmen, auszuschalten und die Staatsschule zum ausschließlichen Träger der Erziehung zu machen. Da Staat und Sozialistische Einheitspartei identisch sind, bedeutet Staatserziehung nichts anderes als Erziehung zum Kommunismus. Zielsetzung und organisatorischer Aufbau des sowjetzonalen Schulwesens einerseits, seine Lehrerbildung, Lehrpläne, Lehrbücher und Unterrichtsmethoden — kurz seine Unterrichts- und Erziehungspraxis andererseits — zeigen die für alle Verhältnisse der SBZ typische Zweigesichtigkeit. 1945 wurde von dem inzwischen verstorbenen Schulrat Kreutziger die Erziehung zum „kämpferischen demokratisch-antifaschistischen Humanismus“ als Bildungsziel aufgestellt und auf den pädagogischen Landes- und Zonenkongressen 1946 verbindlich gemacht. Theoretisch wurde an Goethe und Humboldt angeknüpft, aber in Reden von Kreutziger und Wandel zur Erläuterung dieses Zieles trat klar zutage, daß die neue Schule vor allem vom Klassenkampfgedanken beherrscht sein sollte. Immer wieder wurde betont, daß die Schule ein „Politikon“ sei. Man verwies auf Lenins Rede auf dem II. Allrussischen Lehrerkongreß 1919 (Lenin, Werke Bd. XXII, S. 474): „Eine dieser bürgerlichen Heucheleien ist die Ansicht, daß die Schule außerhalb der Politik stehen kann. Gerade das Bürgertum war immer bemüht, in seinen Schulen gehorsame und getreue Lakaien zu drillen, ja überhaupt den ganzen Unterricht auf den Drill gehorsamer und geschickter Diener, von Willensobjekten und Sklaven des Kapitals abzustellen. Niemals war es darauf bedacht, die Schule zu einem Instrument der Menschlichkeit jenseits seiner Klasseninteressen zu machen. Jetzt ist es uns allen klar, daß dies nur die sozialistische Schule tun kann, die in unlösbarer Verbindung mit den Werktätigen und Ausgebeuteten steht.“ Und das auch in der Sowjetzone eingeführte Pädagogik-Lehrbuch von Jessipow-Gontscharow sagt auf S. 14: „Es gibt keine von der Politik getrennte Erziehung, da die Schule ein organischer Teil des öffentlichen Lebens ist, und Erziehung und Unterricht die Weltanschauung des Menschen formen.“ Diese Grundsätze fanden in den Organisationsformen der sowjetzonalen Einheitsschule unverhüllten Ausdruck. Man hob den Parallelismus der „Volksschule“ und der „Höheren Schule“ des bürgerlichen „Klassenstaates“ auf, um „jedem Kinde ohne Unterschied des Besitzes, des Glaubens oder seiner Abstammung die seinen Neigungen und Fähigkeiten entsprechende vollwertige Ausbildung zu ermöglichen“. Auf der „Vorschulischen Erziehung“ (sie wurde aus organisatorischen Gründen erst später für allgemein verbindlich erklärt) baut sich die allgemeine 8stufige „Grundschule“ auf, seit 1950 mit einheitlicher Abschlußprüfung in der ganzen Zone. Die Grundschule gabelt sich in die 4stufige Oberschule und die 3stufige Pflichtberufsschule. An die Oberschule schließen sich die Universität, an die Berufsschule die Fachschulen an, die ebenfalls den Übergang auf die Universität ermöglichen sollen (Schulen). Die Hilfsschulen wurden von sowjetischer Seite als „pädagogische Entartungen“ gebrandmarkt und auf Anordnung der SMAD aufgelöst, 1950 aber wieder zugelassen. Die Zulassung zu den Oberschulen wird im Widerspruch zur Verfassung willkürlich begrenzt. Nach den Richtlinien (Anweisung 83/11) werden mit Vorrang zugelassen: 1. Kinder von Arbeitern und Kleinbauern (bis [S. 43]zu 16 ha Landbesitz), wobei zu beachten ist, daß als Arbeiter im Sinne der Gesetze und Verordnungen nur anzusehen ist, wer als solcher am 1. 1. 1942 tätig war (Arbeiterkind). 2. Kinder von anerkannten Mitgliedern der VVN. 3. Kinder von Helden der Arbeit, Nationalpreisträgern und Verdienten Ärzten und Verdienten Lehrern des Volkes. 4. Kinder der fortschrittlichen Intelligenz. Die Auswahl erfolgt nach klassenkämpferischen Gesichtspunkten durch politische Kommissionen. Durch Zwischenprüfungen, die schon beim Übergang von der 7. zur 8. Grundschulklasse beginnen und in der Oberschule namentlich beim Übergang von Kl. 10 nach 11 in verschärfter Form wiederholt werden, wird der Kreis der für die Universität geeigneten, d. h. der im kommun. Sinne zuverlässigen Schüler, noch weiter eingeengt. Ausschlaggebend ist neben der Erfüllung des „Wissenssolls“ in erster Linie das gute Abschneiden in der Gegenwartskunde, die als Hauptfach nur der kommunistischen Propaganda dient. Um Fehlleistungen der Auslese auszugleichen, wurden an den Universitäten Vorstudienanstalten, die heutigen Arbeiter- und Bauern-Fakultäten eröffnet, die zunächst in 4, seit 1950 in 6 Semestern Kinder von Arbeitern und Kleinbauern, die sich politisch genügend „qualifiziert“ haben, zur Universitätsreife führen. Sie werden im Gegensatz zu den Abiturienten der Oberschulen ohne Ausnahme zum Studium zugelassen. Die Kontingentierung der Studenten für die einzelnen Fakultäten war anfangs sehr streng und vor allem je nach ihrer „staatspolitischen Bedeutung“ unterschiedlich. In den ersten Jahren wurden für die gesamte Zone nur 2.000 bis 2.500 neue Studenten zugelassen; bevorzugt wurden die neuen gesellschaftswissenschaftlichen Fakultäten, teilweise oder ganz gesperrt waren die Juristische, Philosophische und Theologische Fakultät (Hochschulen). Über die Zulassung des Abiturienten zum Studium entscheiden nicht sein Reifezeugnis, sondern sein soziales Herkommen und seine gesellschaftliche Arbeit in der FDJ-Schulgruppe. So wurden 1950 in Rostock von 116 Abiturienten nur 38 zugelassen, hauptsächlich Kinder von Arbeitern, kleinen Angestellten und Kleinbauern. Von den Abgelehnten waren 16 später als Hilfs- und Gelegenheitsarbeiter beschäftigt, darunter 2 Professorensöhne und eine Arzttochter. Im Sinne des Erziehungsmonopols des Staates bemüht man sich, die Kinder des Bürgertums gegen ihr Elternhaus umzustimmen und zu proletarischen Klassenkämpfern zu erziehen. In kleinen Kollektivgruppen der Jungen Pioniere und der „Freien Deutschen Jugend“ (FDJ) müssen diese Kinder den geistig schwächeren, aber politisch aktiven Mitschülern nach bestimmten Plänen das für die Abschlußprüfungen notwendige Wissen einpauken und ihnen bei den Schularbeiten helfen; jeder bezahlte Nachhilfeunterricht ist andererseits verboten. 1950 setzte mit der Pflichtschulung aller Lehrer im Marxismus-Leninismus, mit neuen Lehrplänen und Lehrbüchern, mit der Zunahme der gesellschaftlichen Arbeit der Schulen, d. h. in ihrer Teilnahme an Demonstrationen und Staatsfeiern, Aufsatzwettbewerben u. a. (z. B. „Warum bin ich ein Freund der Sowjetunion?“ — „Die SU, das stärkste Bollwerk des Weltfriedens“) eine Epoche verschärfter Sowjetisierung des Schulwesens ein. Sie war durch zermürbende Betriebsamkeit bei tatsächlicher Planlosigkeit aller Arbeit gekennzeichnet. Daran konnte auch die Verkündung der „Heiligkeit der Unterrichtsstunde“ durch den damaligen Volksbildungsminister Wandel nichts ändern (Lehrerbildung). [S. 44]1951 wurden nach langer kollektiver Vorarbeit neue Lehrpläne vom Deutschen ➝Pädagogischen Zentralinstitut (DPZI) herausgegeben. Ihr Inhalt ist bis in die einzelne Stunde aufgegliedert, und sie sollten mit dem „Stoffchaos“ aufräumen, beseitigten aber in Wirklichkeit die Freiheit, die verantwortungsbewußte Lehrer sich noch immer bei der Stoffauswahl hatten nehmen können. Die Lehrpläne sind keine Rahmenpläne, sondern enthalten den gesamten Stoff in Merksätzen mit methodischen Anweisungen, den Angaben des Merkstoffes und der zu erarbeitenden Begriffe in streng kommun. Auswahl und Betrachtungsweise. Alle Lehrer sind verpflichtet, sich streng an die Lehrpläne zu halten. Bei Revisionen hat der Lehrer unaufgefordert seine schriftliche Präparation und den Lehrbericht vorzulegen, die der Revisor miteinander und mit dem Soll des Lehrplanes zu vergleichen hat. Die Lehrbücher werden durch Verfasserkollektive bearbeitet, die laufend an den Lehrplankonferenzen beim DPZI mitgearbeitet haben, so daß Lehrpläne und Lehrbücher genauestens gleichgeschaltet sind. Lehrbuchmanuskripte des Monopol-Verlages „Volk und Wissen“ müssen den Referenten des DPZI vor Drucklegung zur Kontrolle vorgelegt werden. Alle älteren Lehrbücher gelten als ideologisch überholt. Für den Schüler steht somit die Erarbeitung eines umfangreichen, einseitig politisch, d. h. kommunistisch ausgerichteten Wissens im Vordergründe. Selbsttätigkeit und Selbstdenken sind weitgehend ausgeschaltet. Da die „neue Gesellschaft“ aber auch echte Begeisterung und praktisches Können braucht, diskutiert man verzweifelt über die Beseitigung des Formalismus in der Schule. Die Tatsachen, die auch den Machthabern nicht verborgen sind, sprechen eine deutliche Sprache: Bei den Reifeprüfungen an den Oberschulen z. B. beherrschen die Prüflinge zwar den gesamten ideologischen Ballast des Marxismus-Leninismus, sind aber innerlich ganz anders eingestellt, diskutieren privat mit Lehrern ihres Vertrauens, hören den RIAS und den NWDR und stellen ihren Lehrern im Gegenwartskundeunterricht in gespielter Einfalt verfängliche Fragen. Auch auf dem Gebiet der Schule wurde nach sowjetischem Muster ein bis ins Letzte durchorganisiertes Überwachungssystem eingeführt. Die Schüler werden durch Mitschüler, die Leiter der JP- und FDJ-Schulgruppen und die Lehrer kontrolliert, die Lehrer durch die FDJ-Funktionäre, durch Spitzel unter den Kollegen, durch den Schulleiter und seinen Stellvertreter sowie durch Behördenvertreter. Der Schulleiter ist verpflichtet, zweimonatlich einmal bei jedem Lehrer zu hospitieren, und wird seinerseits durch seinen Stellvertreter kontrolliert, der meist ein jugendlicher Aktivist ist und von der Kreisleitung eingesetzt wird, der Schulrat ebenfalls durch seinen Stellvertreter, der sich politisch qualifiziert hat und die Personalangelegenheiten des Kreises erledigt. Die ideologische Zentrale jeder Schule ist die „Parteibetriebsgruppe“. Dazu kommt eine breit angelegte Kontrolle durch die Öffentlichkeit, d. h. durch Betriebsabgeordnete bei allen Prüfungen, und die „Freunde der neuen Schule“. Eine Schlüsselstellung nimmt schließlich das „Deutsche Pädagogische Zentralinstitut“ in Berlin ein, dessen erster Leiter Frau Zaisser war, die Frau des Ministers für Staatssicherheit. Beide sind in der SU geschult. Frau Zaisser ist 1952 Nachfolgerin des Volksbildungsministers Wandel geworden. Der Wandel der Erziehungsziele in der SBZ wird am sinnfälligsten dokumentiert in Formulierungen des Hauptabteilungsleiters im Volksbildungsministerium Wolfgang Groth, die auch den Gedanken der bewaffneten Verteidigung der „proletarischen Errungenschaften“ einbe[S. 45]ziehen. Die „Erziehung zum demokratischen Patriotismus“ umfaßt 6 Punkte: 1. Die Liebe zum eigenen Volke als Quelle echten Nationalstolzes. 2. Die Freundschaft mit allen Völkern, insbesondere mit der Sowjetunion. 3. Haß gegen Reaktion und Imperialismus. 4. Aktivität bei der friedlichen Aufbauarbeit und die Bereitschaft, die demokratischen Grundlagen und die Erfolge dieser Arbeit gegen alle störenden Einflüsse oder Angriffe zu verteidigen. 5. Bewußtsein, daß die Interessen des Volkes mit den Interessen seiner Staatsführung untrennbar verknüpft sind, als Quelle der Liebe zum Präsidenten der „DDR“ und des Vertrauens zu den Vertretern des werktätigen Volkes in seiner Regierung. 6. Einsicht in die geschichtlich begründete Führungsrolle der Arbeiterklasse. Ausdrücklich wird betont, daß keiner von diesen Punkten vernachlässigt werden darf. Diese Sätze machen, obschon sie an Diesterweg anzuknüpfen vorgeben, den Umsturz aller bisher gültigen pädagogischen Ziele deutlich: Christentum und Humanismus werden durch „fortschrittliche“ Sowjetpädagogik und die „bolschewistische Parteilichkeit“ ersetzt, die heute wie überall im öffentlichen Leben auch im Erziehungswesen regiert. Frau Zaisser erläuterte diese neue Zielsetzung bei der Eröffnung eines Lehrganges für Dozenten und Assistenten an pädagogischen Fakultäten mit folgenden Worten: „Erfüllt von dem Prinzip der bolschewistischen Parteilichkeit gilt es, endgültig Schluß zu machen mit der objektivistischen Betrachtung der Geschichte der Pädagogik und das reaktionäre Wesen der modernen bürgerlichen Pädagogik zu enthüllen.“ („die neue schule“, 1951, S. 365.) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 42–45 Ermächtigungsverordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fachministerien

Siehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1966 1969 Erziehungswesen: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 [S. 42]Ausgehend von dem Grundsatz, daß Erziehung Sache des Staates ist, sucht das Sowjetzonen-Regime alle Faktoren, die neben der Schule die Entwicklung der Jugend bestimmen, auszuschalten und die Staatsschule zum ausschließlichen Träger der Erziehung zu machen. Da Staat und Sozialistische Einheitspartei identisch sind, bedeutet Staatserziehung nichts anderes als…

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Propaganda (1953)

Siehe auch: Agitation: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Agitation und Propaganda: 1969 1975 1979 1985 Propaganda: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach herkömmlicher Vorstellung ist unter P. auf politischem Gebiet eine Form der Aufklärung zu verstehen, die sich nicht so sehr an den Verstand als an die emotionalen Kräfte im Menschen wendet und sich dazu weniger des überzeugenden Wortes in Rede und Schrift, als vielmehr der massiveren und vielfach gleichzeitigen Wirkung von Bild und Ton bedient. Die Wirkung der P. ist unter rechtsstaatlichen Verhältnissen dadurch begrenzt, daß mißbräuchliche Anwendung ihrer Mittel leicht zurückschlägt, also der Absicht des Propagandisten entgegenwirkt, sei es, daß er durch allzu plumpe Methoden das Mißfallen der Angesprochenen erregt, sei es, daß er durch Verstöße gegen die Wahrheit den Gegner auf den Plan ruft, der unter Umständen sogar Rechtsmittel gegen ihn in Anspruch nehmen kann. Im totalitären Staatswesen (wie im Dritten Reich oder in der SU und ihren Satellitenstaaten einschließlich der „DDR“) fehlt es der politi[S. 108]schen P. an einer derartigen Kontrolle; infolgedessen beherrscht sie dort die staatsbürgerliche Aufklärung und das gesamte öffentliche Leben derart hemmungslos, daß schließlich die Bevölkerung jede amtliche Äußerung als P. und damit als Schwindel ansieht. Während in der Bundesrepublik diese kritische Einstellung des Staatsbürgers die Formen der staatsbürgerlichen Aufklärung weitgehend bestimmt, stellen die P.-Methoden der SBZ eher noch eine Vergröberung des nationalsozialistischen P.-Stils dar. Unter dem Einfluß und nach dem Muster der SU steuerte das Amt für ➝Information unter Leitung von Gerhart ➝Eisler eine P.-Maschinerie, die sich nicht nur der traditionellen Formen der Volksrede, der Plakate und Transparente (im Pj. Sichtwerbung) bedient, sondern die vom Staat gegängelte Presse, den Staatsrundfunk, den Film, das Theater, das Kabarett mit Beschlag belegt, vor allem aber die Staatsbürger zu persönlicher Mitwirkung in den Aufklärungslokalen und in den von der Partei gesteuerten Briefaktionen beansprucht. Obschon diese Häufung der Mittel die propagierten Lehren bei den Opfern der P. nicht glaubwürdiger macht, darf man den einschüchternden Eindruck der Massierung nicht unterschätzen, dem vor allem die Jugend und leicht beeinflußbare Menschen ausgeliefert sind; er wird nur teilweise durch die Offensichtlichkeit der Schwindelparolen oder allzu kühne ideologische Schwenkungen (wie z. B. im Sommer 1952 von der Friedenspropaganda zur nationalistischen Verherrlichung des „Verteidigungs“krieges) neutralisiert. Die Ausstrahlungen der sowjetzonalen P. in die Bundesrepublik sind nur insoweit ernst zu nehmen, als sie mit falschen Friedens- und Wiedervereinigungsparolen arbeiten; sie können aber mit Aussicht auf Erfolg nicht durch ähnliche Mittel, sondern nur durch eine möglichst breite, durch Tatsachen belegte und gemeinverständliche Aufklärung über die wahren Tendenzen der stalinistischen Machtpolitik und die Verhältnisse in ihrem Herrschaftsbereich unschädlich gemacht werden. (Parteipresse, Pressewesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 107–108 Proletkult A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Qualifikation

Siehe auch: Agitation: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Agitation und Propaganda: 1969 1975 1979 1985 Propaganda: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach herkömmlicher Vorstellung ist unter P. auf politischem Gebiet eine Form der Aufklärung zu verstehen, die sich nicht so sehr an den Verstand als an die emotionalen Kräfte im Menschen wendet und sich dazu weniger des überzeugenden Wortes in Rede und Schrift, als vielmehr der massiveren und…

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Handelszentralen, Deutsche (DHZ) (1953)

Siehe auch: Deutsche Handelszentralen: 1975 1979 Deutsche Handelszentralen (DHZ): 1969 Handelszentralen: 1969 1975 Handelszentralen, Deutsche (DHZ): 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 56]1949–1950 gegründete staatliche Großhandelsorgane mit dem Zweck, „das Wachstum der volkseigenen Industrie nicht von den Zufälligkeiten einer nach kapitalistischen Grundsätzen organisierten Handelssphäre abhängig zu machen.“ („Die Materialversorgung“, Verlag „Die Wirtschaft“, Berlin 1952.) Aufgabe der DHZ war zunächst die Versorgung der volkseigenen Wirtschaft mit Roh- und Hilfsstoffen und Fertigfabrikaten und der Absatz, d. h. die planmäßige Verteilung der Erzeugnisse der volkseigenen Wirtschaft. Die DHZ übernahmen 1950 z. T. auch den Ankauf und den Absatz von Erzeugnissen der SAG-Betriebe und der privaten Industrie, soweit sie für die Durchführung des Fünfjahrplanes von Bedeutung sind. Z. Zt. gibt es folgende DHZ: Deutsche ➝Kraftstoff- und Mineralölzentrale, ferner DHZ für: - Holz, - Textil, - Leder, - Steine und Erden, - Metallurgie, - Maschinen- und Fahrzeugbau, - Elektrotechnik und Feinmechanik, - Kohle, - Chemie, - Lebensmittel, - Innere Reserven, - Schrott, - Zellstoff und Papier. Die bisherige Praxis der DHZ zeigt viele Mängel und große Schwerfälligkeit im Vergleich mit dem privaten Handel. Die DHZ versagten insbesondere bei der Bedarfsermittlung. In der oben erwähnten Schrift „Die Materialversorgung“ wird festgestellt: „Den DHZ haften noch viele Mängel und Schwächen an, so daß wohl mit Recht davon gesprochen werden kann, daß bei weitem noch nicht die Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeit berücksichtigt oder gar ausgeschöpft sind. Das laufende Studium der Tagespresse gibt schon eine Unmenge von Beispielen für noch unzureichende Arbeit.“ Das ZK der SED befaßte sich in einer Sitzung vom 6. 12. 1951 mit der unzulänglichen Arbeit der DHZ und verlangte „kurzfristige Qualifizierung“. Ab 1. 1. 1952 wurden die DHZ den zuständigen Fachministerien und Staatssekretariaten mit eigenem Geschäftsbereich unterstellt, wodurch insbesondere die Sortimentsproduktion dem tatsächlichen Bedarf angepaßt werden soll. Gleichzeitig mit der Einführung des Allgemeinen Vertragssystems wurde die Zuständigkeit der DHZ für einen Großteil der Warenbewegungen vermindert. Die Tätigkeit der DHZ beginnt sich mehr und mehr auf die Versorgung des staatlichen, genossenschaftlichen und privaten Einzelhandels zu beschränken. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 56 Handel, Privater A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handwerk

Siehe auch: Deutsche Handelszentralen: 1975 1979 Deutsche Handelszentralen (DHZ): 1969 Handelszentralen: 1969 1975 Handelszentralen, Deutsche (DHZ): 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 56]1949–1950 gegründete staatliche Großhandelsorgane mit dem Zweck, „das Wachstum der volkseigenen Industrie nicht von den Zufälligkeiten einer nach kapitalistischen Grundsätzen organisierten Handelssphäre abhängig zu machen.“ („Die Materialversorgung“, Verlag „Die Wirtschaft“,…

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Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus (1953)

Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1954 1956 1958 [S. 140] 1. Theorie und Praxis. Parteimäßigkeit der Theorie. Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern. Marx und Engels haben ihre Analyse des Kapitalismus zugleich mit der Zielsetzung unternommen, die Aufstellung sozialer Gesetzmäßigkeiten dem revolutionären Handeln dienstbar zu machen. Auf dieser Linie hat sich der Marxismus zum Leninismus und Stalinismus weiterentwickelt. Alle theoretischen Streitigkeiten der Bolschewisten werden stets in dem Sinne entschieden, daß die Theorie mit der jeweils gebotenen revolutionären Praxis in Übereinstimmung sein muß. Ebenso gilt aber auch das Gegenteil: Weil die Theorie revolutionär ist, kann die revolutionäre Praxis auf die Theorie begründet werden. „Ohne revolutionäre Theorie kann es keine revolutionäre Bewegung geben.“ (Lenin) Die Theorie des Marxismus stützt sich auf die Hegelsche Dialektik. Hegel erklärte das Weltgeschehen als eine Entwicklung, die durch Widersprüche in den Dingen selbst vorwärtsgetrieben wird; der Gegensatz, das plötzliche Umschlagen, der „Sprung“ sei die Form der Weltentwicklung. In dieser Entwicklung und durch diese gelange der Geist zum Bewußtsein seiner selbst. Marx übernimmt von Hegel die dialektische Methode der Widersprüche und des revolutionären Sprunges, setzt aber an die Stelle des Geistes die Materie. Er betrachtet die Bewegung der Dinge nicht „von oben“, vom Bewußtsein, sondern „von unten“, vom Materiellen her. Seine Theorie ist also zugleich dialektisch und materialistisch. Stalin sagt von der Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei, sie sei dialektisch der Methode nach und materialistisch der Deutung nach. — Sehr oft wird das Wort „dialektisch“ freilich nur in dem Sinne gebraucht, daß man die Theorie und die Praxis, die eine Seite und die entgegengesetzte, berücksichtigen müsse. Auf diese Weise wird die Dialektik zu einer bloß formalen Technik des Denkens. Was wahr und falsch, richtig und unrichtig ist, wird nicht durch das Denken (das Bewußtsein), sondern durch die Partei entschieden. Die Partei steuert den theoretischen wie den praktischen Kurs zwischen den möglichen Abweichungen hindurch. Wer sich z. B. der Kolchospolitik widersetzt, weil er den Bauern erhalten will, macht sich einer „Rechtsabweichung“ schuldig. Wer sich zuviel mit Begriffen wie Dialektik, Revolution, Entwicklung usw. beschäftigt, kann der „Linksabweichung“, d. h. eines „phrasenhaften Revolutionarismus“, beschuldigt werden. Was jeweils richtig ist, kann nur von der obersten Stelle bestimmt werden. Wer bestrebt ist, die „Wahrheit zu erkennen“, stellt sich damit außerhalb des Kampfes, der von der kommunistischen Partei geführt wird. Die „Wahrheit“ ist für den Kommunisten nicht zeitlos, sondern zeitgebunden, sie fällt mit seinem zukünftigen Siege zusammen. In der klassenlosen Gesellschaft sollen Theorie und Praxis eins sein. Bis dahin, wird erklärt, ist der Objektivismus (Abweichungen) bürgerlich und reaktionär; bis dahin würden wir um so objektiver erkennen, je entschiedener wir uns auf den Standpunkt des kämpfenden Proletariats stellen. 2. Bourgeoisie und Proletariat. Klassenkampf. Unter dem Kapitalismus versteht Marx die auf dem Privateigentum an Produktionsmitteln beruhende Wirtschaftsweise. Erst im Zeitalter der „großen Industrie“ (d. h. der Maschinenindustrie) hat der Kapitalismus [S. 141]seine moderne Form erreicht. Diese höchste Erscheinungsform des Kapitalismus ist zugleich seine letzte. Denn der Zustand der Gesellschaft sei unter dem Kapitalismus derartig unversöhnlich gegensätzlich (antagonistisch), daß er sich notwendig auflösen und in einen anderen Zustand übergehen müsse. Die Klasse derer, die keinen Anteil an den Produktionsmitteln besitzen und nur ihre Arbeitskraft zu Markte tragen, und die Klasse derer, die über alle Produktionsmittel einschließlich dieser Arbeitskraft verfügen, also einerseits Proletariat und andererseits Bourgeoisie, stehen sich, sagte Marx, in unversöhnlichem Kampf gegenüber. In der industriellen Gesellschaft gelange dieser Klassenkampf (Materialistische Geschichtsauffassung) auf seinen Höhepunkt. An sich sei die Bourgeoisie positiv und notwendig, denn sie sei fortschrittlich (progressiv), ja revolutionär in der Geschichte der Menschheit gewesen: „Die Bourgeoisie hat in ihrer kaum hundertjährigen Klassenherrschaft massenhaftere und kolossalere Produktionskräfte geschaffen als alle vergangenen Generationen zusammen. Unterjochung der Naturkräfte, Maschinerie, Anwendung der Chemie auf Industrie und Ackerbau, Dampfschiffahrt, Eisenbahnen, elektrische Telegraphen, Urbarmachung ganzer Weltteile, Schiffbarmachung der Flüsse, ganze aus dem Boden hervorgestampfte Bevölkerungen — welches frühere Jahrhundert ahnte, daß solche Produktionskräfte im Schoße der gesellschaftlichen Arbeit schlummerten.“ (Kommunistisches Manifest.) Der Kapitalismus sei ein durchdachtes System der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen. Indem sich aber der Kapitalismus entwickele, bringe er nicht nur Maschinen und Waren in immer größeren Mengen hervor, sondern er erzeuge auch das Heer der Proletarier, die er um ihren Lohn betrüge, indem er ihnen zugleich die letzte Reserve an Arbeitskraft auspresse. „Mit der Entwicklung der großen Industrie wird also unter den Füßen der Bourgeoisie die Grundlage selbst hinweggezogen, worauf sie produziert und die Produkte sich aneignet. Sie produziert vor allem ihren eigenen Totengräber. Ihr Untergang und der Sieg des Proletariats sind gleich unvermeidlich.“ (Kommunistisches Manifest.) Zunächst sahen Marx und Engels nur den von Krisen geschüttelten Konkurrenz-Kapitalismus des 19. Jahrhunderts vor sich und warteten von Jahr zu Jahr auf die endgültig letzte „Handelskrise“, die das Proletariat in den Besitz der Produktionsmittel bringen sollte. Aus dem Schicksal der Kommune von Paris (d. h. der Herrschaft des sozialistischen Gemeinderats in Paris von März bis Mai 1871) und deren blutigem Ende zogen sie die Lehre, daß die Bourgeoisie nur durch Gewalt enteignet werden könne. „Die Arbeiterklasse kann nicht die fertige Staatsmaschinerie einfach in Besitz nehmen und diese für ihre eigenen Zwecke in Bewegung setzen“ (Adresse des Generalrats). Da der Staat nur eine Maschine zur Unterdrückung einer Klasse durch die andere sei, müsse zuvor die alte Staatsmaschine zerschlagen werden, wenn eine neue Gesellschaft entstehen soll. Im „Kapital“ hatte Marx geschrieben: „Die Gewalt ist der Geburtshelfer jeder alten Gesellschaft, die mit einer neuen schwanger geht. Sie selbst ist eine ökonomische Potenz.“ (I. Bd., Volksausg., S. 680.) 3. Materialistische Geschichtsauffassung. Die auf den Begriffen Kapitalismus, Bourgeoisie, Proletariat und Klassenkampf aufgebaute Theorie wurde von Marx und Engels den vorhandenen sozialistischen Theorien als „kommunistisch“ (➝Bolsche[S. 142]wismus) entgegengesetzt. Sie nannten die älteren, aus einer unklaren Sehnsucht nach einer allgemeinen Umgestaltung der Gesellschaft hervorgegangenen Theorien, die nur unzulängliche ökonomische Vorschläge und moralische Forderungen brachten, utopistisch (Utopie) Die eigene Theorie dagegen, die auf eine ökonomische Analyse der kapitalistischen Gesellschaft gegründet war, nannten sie wissenschaftlich. Die Formel für ihre Zielsetzung haben Marx und Engels jedoch dem älteren Sozialismus entnommen: Jeder solle nach seinen Fähigkeiten produzieren und nach seinen Bedürfnissen genießen. Die Wirkung der marxistischen Theorie beruht darauf, daß sie aus einer einheitlichen „materialistischen“ Geschichtsauffassung hervorgeht, die den Anschein erweckt, daß jedem politischen und geistigen Ereignis sein Platz in einem allumfassenden notwendigen Geschehen angewiesen werden könne. Rechtsverhältnisse und Staatsformen, Wissenschaft, Philosophie und Kunst, so wird von Marx gelehrt, seien nicht aus der „sogenannten allgemeinen Entwicklung des menschlichen Geistes“ zu begreifen, sondern wurzelten in den „materiellen Lebensverhältnissen“. Der Mensch müsse wohnen, sich ernähren und kleiden, bevor er denken könne. Die tägliche Produktion und Reproduktion seines materiellen Daseins, seiner Basis, ist nicht ein nebensächliches Geschäft, sondern in der Tat die Grundlage seiner ganzen Existenz. Um diese Existenz materiell produzieren zu können, muß sich der Mensch in Verhältnisse der Abhängigkeit begeben. „Die Gesamtheit dieser Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Struktur der Gesellschaft, die reale Basis, worauf sich ein juristischer und politischer Überbau erhebt und welcher bestimmte gesellschaftliche Bewußtseinsformen entsprechen. Die Produktionsweise des materiellen Lebens bedingt den sozialen, politischen und geistigen Lebensprozeß überhaupt. Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt.“ (Einl. z. Kritik d. pol. Ökonomie.) Die Revolution, die zur klassenlosen Gesellschaft führen soll, könne weder durch den bloßen guten Willen der Proletarier herbeigeführt noch durch den bösen Willen der Bourgeoisie verhindert werden. In den Verhältnissen selber stecke die Dialektik, die den Untergang der alten Klasse und den Aufstieg des Proletariats herbeiführe. Nicht um die Verwirklichung von „Idealen“ oder von wirtschaftlichen „Programmen“ handele es sich, sondern um die Vollstreckung dessen, was in der antagonistischen Struktur der kapitalistischen Gesellschaft angelegt sei. 4. Staat und Revolution. Im Jahre 1864 haben Marx und Engels in London die „Internationale Arbeiterassoziation“ gegründet, die später den Namen der I. Internationale erhielt. Die nach deren Auflösung gegründete II. Internationale suchte das revolutionäre Element aus dem Marxismus zu entfernen und aus der Lehre von Marx und Engels ein evolutionäres, rein „ökonomisches“ System zu machen. Ihre Politik bestand darin, die Lage der Arbeiter zu verbessern und sich für demokratische Regierungsformen einzusetzen. Die Formel für diesen Revisionismus (Abweichungen) gab der deutsche Sozialdemokrat Eduard Bernstein mit den Worten: „Der Weg ist alles, das Ziel ist nichts.“ In die Theorie strömten idealistische, vor allem Kantische Elemente ein. Man zog es mehr und mehr vor, nicht mehr von der materialistischen, sondern von der ökonomischen Geschichtsauffassung zu reden. [S. 143]Gegen diese staatspolitisch verantwortungsbewußten Bemühungen der II. Internationale kämpfte mit Erfolg Lenin, der spätere Begründer der III. Internationale (Kommunistische Internationale = Komintern). Seine für die Entwicklung des Marxismus entscheidende Abrechnung mit dem Revisionismus gab Lenin in seiner Abhandlung „Staat und Revolution“, die er unmittelbar vor der Oktoberrevolution im Jahre 1917 verfaßte. Darin wird unter einseitiger Auslegung von Marx und Engels gezeigt, das der Prozeß, der zur klassenlosen Gesellschaft (Materialistische Geschichtsauffassung) führt, den revolutionären Terror als notwendiges Moment in sich einschließt. Die Lehre von der Dialektik, von dem in „Sprüngen“ sich vorwärts bewegenden geschichtlichen Prozeß, wird von Lenin wieder in den Mittelpunkt der revolutionären Theorie gerückt, nachdem sie vom Revisionismus als eine hegelianisierende Schwäche Marx' abgetan worden war. Alle opportunistischen oder demokratischen Auffassungen wurden von Lenin rücksichtslos ausgemerzt. Die Philosophie fand dabei besondere Berücksichtigung. Im Jahre 1908 befaßte sich Lenin in seinem Buch „Materialismus und Empiriokritizismus“ in aggressiver Weise mit den philosophischen Theorien russischer Marxisten, die sich dem westlichen Positivismus zuneigten. Nach Lenins Tode wurden Auszüge und Randglossen zu Hegels „Logik“ aus seinem Nachlaß veröffentlicht (Lenin, „Aus dem philosophischen Nachlaß“, 2. Aufl., Berlin 1949). In der materialistisch aufgefaßten Dialektik Hegels sah Lenin den Schlüssel zur Lösung aller wissenschaftlichen Probleme. Die marxistische Lehre vom Staat, so behauptet Lenin, sei durch den Revisionismus entstellt worden. Erst nach der sozialistischen Revolution „stirbt der Staat ab“. Der bürgerliche Staat schläft nicht von selber ein, wie der Opportunismus der Sozialdemokraten gelehrt habe, er müsse von den Proletariern beseitigt werden. „Die Ablösung des bürgerlichen Staates durch den proletarischen ist ohne gewaltsame Revolution unmöglich.“ (Lenin, Ausg. Werke, Moskau 1947, Bd. II, S. 173.) Da jeder Staat nach der sozialistischen Auffassung, die von Marx und Engels geteilt wird, eine Diktatur ist, so bedeutet Diktatur des Proletariats nichts anderes als den Staat des Proletariats, der dazu bestimmt ist, den Staat der Bourgeoisie abzulösen. Der Ausdruck „Diktatur des Proletariats“ ist zuerst von Marx in seiner „Kritik des Gothaer Programms“ (1875) gebraucht worden. Aber schon im „18. Brumaire“ hat Marx den Gedanken von der notwendigen Zerstörung der alten Staatsmaschinerie angedeutet, was von Lenin als ein gewaltiger Schritt über das Kommunistische Manifest hinaus ausgelegt wird. („Staat u. Revolution“, Ausg. W. II, S. 177.) Die Diktatur des Proletariats wird von Lenin lediglich als erste Phase der kommunistischen Gesellschaft aufgefaßt. In dieser Phase, „die gewöhnlich Sozialismus genannt wird“, bestehe zwar schon das Gemeineigentum in bezug auf die Produktionsmittel, das bürgerliche Recht sei aber noch nicht ganz abgeschafft. Kommunismus sei das nicht. „Solange es einen Staat gibt, gibt es keine Freiheit. Wenn es Freiheit geben wird, wird es keinen Staat geben.“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 230 u. 231.) Die klassenlose Gesellschaft ist die Gesellschaft der Freiheit. Wenn die Arbeiter selber die Großproduktion organisieren, dann entsteht — mit dem Absterben jedes Vorgesetztenwesens und Beamtentums — eine neue Ordnung, eine „Ordnung ohne Gänsefüßchen“, als deren Vorbild von Lenin nach dem Vorgang eines deutschen Sozialdemokraten die Postverwaltung [S. 144]angeführt wird. („Staat u. Religion“, Ausg. W. II, S. 195.) Die Funktionen der Aufsichts- und Rechenschaftsablegung, meint Lenin, würden mit der Zeit von selbst fortfallen. „In unserem Streben zum Sozialismus sind wir überzeugt, daß er in den Kommunismus hinüberwachsen wird, und im Zusammenhang damit jede Notwendigkeit der Gewaltanwendung gegen Menschen überhaupt … verschwinden wird, denn die Menschen werden sich gewöhnen, die elementaren Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens ohne Gewalt und ohne Unterordnung einzuhalten.“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 220.) Ist die erste Phase vorüber, dann soll die sozialistische Gesellschaft klassenlos und damit staatenlos werden. Es wird hier deutlich, daß die Utopie von einer staatsfreien Gesellschaft von Lenin ebenso festgehalten wird wie von Marx und Engels. Auch nach der Oktoberrevolution hat sich bei Lenin in dieser Hinsicht nichts geändert. Auch nachdem zwei Jahre des Aufbaus „auf sozialistischer Grundlage“ vorüber waren, sprach Lenin immer noch von der neuen Ordnung, in der alles auf Freiwilligkeit aufgebaut sein würde. Kommunistische Arbeit wurde von ihm als freiwillige Arbeit ohne Norm und ohne Entlohnung bezeichnet, als Arbeit, die aus Gewohnheit und aus der zur Gewohnheit gewordenen Erkenntnis ihrer Notwendigkeit für das Gesamtwohl geleistet würde. (Ausg. W. II, S. 667.) Zu gleicher Zeit begründete Lenin aber in seiner Schrift über den Linksradikalismus die Notwendigkeit einer „eisernen und kampfgestählten Partei“, weil er voraussah, daß die Klassen noch „jahrelang“ bestehenbleiben würden. (Ausg. W. II, S. 191.) Als Stalin die Herrschaft antrat, war das Problem, das Lenin ungelöst liegenlassen mußte, in der Praxis dasselbe wie in der Theorie. Es war das Problem des Staates. Ein anderer Gedankengang konnte durch Stalin unverändert von Lenin übernommen werden. Marx und Engels hatten der unter ihren Augen sich vollziehenden Umbildung des Kapitalismus aus dem Konkurrenz-Kapitalismus in den Monopol-Kapitalismus (Imperialismus) nicht genügend Beachtung geschenkt. Lenin nahm die durch Kartelle, Syndikate und Trusts geschaffene neue Gestalt des Kapitalismus in die Theorie auf und bestimmte sie als „höchste Form des Kapitalismus“. „Der Imperialismus ist das monopolistische Stadium des Kapitalismus.“ (Ausg. W. II, S. 839.) 5. Die Umgestaltung der Theorie. Die Probleme, denen Stalin sich gegenübersah, ergaben sich aus der Situation: Sozialismus in einem Lande, und zwar in einem überwiegenden Agrarlande, dessen erste Anfänge einer Industrieproduktion über das Stadium des Frühkapitalismus kaum hinausgewachsen waren. In diesem Lande fehlten also die wichtigsten, von Marx und Engels geforderten Voraussetzungen für die Einführung des Sozialismus: der Hochstand der Industrialisierung und die Masse des Proletariats. Praxis und Theorie mußten daher einer neuen Lage angepaßt werden. Die marxistisch-leninistische Theorie bedurfte also einer radikalen Umgestaltung, wenn sie einigermaßen mit der von Stalin befolgten Machtpolitik, einer in kürzester Zeit mit Gewalt und Terror zu erzwingenden Umgestaltung der Wirtschaft, Gesellschaft und der Einzelmenschen, übereinstimmen sollte. Diese Umgestaltung der Theorie ist in zwei Schüben (1934 und 1950) durchgeführt worden. Indem Stalin, an zaristische Traditionen anknüpfend, den großen russischen Staat schuf, mußte er den letzten Rest von allgemeiner sog. „humanistischer“ Zielsetzung aus dem Kommunismus entfernen. Sein [S. 145]gigantischer, sich sozialistisch nennender neuer Staat gab restlos den Gedanken preis, daß das Ziel eine auf Freiwilligkeit beruhende neue Gesellschaftsordnung sei. Damit kam der auf dem Grunde der marxistisch-leninistischen Theorie lauernde Widerspruch zu offenem Ausbruch: um die Staatlosigkeit zu erreichen, muß der ungeheuerste Staatsapparat konstruiert werden, den die Welt je gesehen hat. Daß die gigantische Sowjetmacht sich jemals wieder von selber auflösen würde, glaubt natürlich niemand, obwohl es von der offiziellen Theorie auch weiterhin unterstellt wird. Damit ist die Theorie zynisch geworden. Die philosophische Wendung im Jahre 1950 bedeutet die theoretische Rechtfertigung des Sowjetstaates und damit des Staates überhaupt, der „Repressivgewalt“, wie ihn Engels unter dem Beifall von Lenin definiert hatte. Im Jahre 1934 wurde die Geschichtsschreibung (Materialistische Geschichtsauffassung) und der Geschichtsunterricht in der Sowjetunion von einem Tag zum andern unter Verfemung der internationalen, marxistischen Auffassung auf die nationale, russische Auffassung umgestellt. Der dem Marxismus unbekannte Begriff Rodina (Heimat) wurde Ausgangspunkt einer „neuen“ Ideologie, die uralte Vorstellungen von dem führenden Volk der Russen wiederbelebte. Von Klassen war hier nicht mehr die Rede. Im Jahre 1950 entzog Stalin durch einige Briefe, die er an die „Prawda“ über das Problem der Sprache schrieb (Linguistik-Briefe), der marxistisch-leninistischen Auffassung von der „Basis“ und vom „Überbau“ den Boden. Er widerlegte damit zugleich den wesentlichen Inhalt seiner früheren Schrift „Über dialektischen und historischen Materialismus“. Marx darf in der Sowjetunion heute nicht mehr unzensiert gelesen werden. Die verworrene Lage, die gegenwärtig auf dem Gebiet der Theorie herrscht, kann nur durch den Ausdruck „unmarxistischer Marxismus“ charakterisiert werden. In einigen entscheidenden Sätzen des ersten Linguistik-Briefes hat Stalin den Begriff des Staates als einer „aktiven Macht“ wiederhergestellt und damit die sozialistische Lehre von der Überführung der Zwangsordnung in eine neue Ordnung der Freiheit zu den Akten geschrieben. Der Revisionismus, den Lenin erledigt zu haben meinte, kehrt bei seinem Nachfolger als ein Über-Revisionismus wieder zurück. „Der Überbau wird von der Basis hervorgebracht, aber das bedeutet keineswegs, daß er die Basis lediglich widerspiegelt, daß er passiv, neutral ist, daß ihm das Schicksal seiner Basis, das Schicksal der Klassen, der Charakter der Gesellschaftsordnung gleichgültig sind. Im Gegenteil, einmal entstanden, wird er zu einer ganz gewaltigen aktiven Macht, hilft er aktiv seiner Basis, feste Formen anzunehmen und sich zu konsolidieren, trifft er alle Maßnahmen, um der neuen Gesellschaftsordnung zu helfen, der alten Basis und den alten Klassen den Rest zu geben und sie zu beseitigen.“ (Stalin, „Zum Marxismus in der Sprachwissenschaft“.) Mit der Wiederherstellung des Staates ist die Aufhebung der revolutionären, dialektisch-materialistischen Geschichtsauffassung notwendig verbunden. Ironisch macht Stalin jenen Genossen, „die für Explosionen begeistert sind“, klar, daß das Gesetz des Umschlagens aus einer Qualität in eine neue vermittels einer Explosion nicht immer gültig ist. „Es ist unbedingt gültig für eine in feindliche Klassen geteilte Gesellschaft. Aber es ist durchaus nicht unbedingt gültig für eine Gesellschaft, die keine feindlichen Klassen kennt.“ („Zum Marxismus in der Sprachwissenschaft“.) [S. 146]Marx, Engels und Lenin hatten gelehrt: Wenn es keine Klassen mehr gibt, dann gibt es auch keinen Staat mehr. Stalin erklärt heute: Wir haben zwar einen Staat, einen sehr starken Staat, aber dieser Staat hat keine in antagonistische Klassen geteilte Gesellschaft mehr zur Voraussetzung. In Wirklichkeit jedoch kann kein Marxist heute dem Satz widersprechen: Das Vorhandensein des heutigen Sowjetstaates, sein Aufbau und seine Herrschaftsmethoden beweisen das Vorhandensein von Klassen innerhalb der Sowjetgesellschaft — von Klassen, die ihrer Entstehung und ihrer Entwicklung nach alle Möglichkeiten zu neuen antagonistischen Klassengegensätzen in sich bergen. Die Entstehung und die Entwicklung des Sowjetstaates in der Epoche des Stalinismus beweisen ferner, daß die von Marx und Engels als „Wissenschaft“ entwickelte Theorie des zwangsläufigen Ablaufs der Geschichte zu einem weltumfassenden Kommunismus auf irrtümlichen Voraussetzungen beruht hat. Durch das sowjetische planwirtschaftliche System des „Sozialismus in einem Lande“ ist zwar das Privateigentum an den Produktionsmitteln abgeschafft worden, dagegen ist die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen und die Unfreiheit der Einzelmenschen in einer Schärfe und in einem Umfang in Erscheinung getreten wie in keinem anderen kapitalistischen und demokratischen Land der Erde. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 140–146 Thälmann, Ernst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Trawopolnajasystem

Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1954 1956 1958 [S. 140] 1. Theorie und Praxis. Parteimäßigkeit der Theorie. Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern. Marx und Engels haben ihre Analyse…

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Wohnungswesen (1953)

Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1954 1956 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der Wohnungsbestand der SBZ hat durch Kriegszerstörungen relativ geringe Verluste (11,5 v. H.) gegenüber dem deutschen Durchschnitt von 33,3 v. H. erlitten. Die 1946 noch vorhandenen 4,06 Mill. Wohnungen mußten eine um 14,4 v. H. gewachsene Bevölkerung aufnehmen, so daß die Wohndichte um 30,3 v. H. zugenommen hat. Es fehlten etwa 1 Mill. Wohnungen. Diesem Wohnungsmangel soll bis heute im wesentlichen durch Bewirtschaftung des Vorhandenen abgeholfen werden (Kontrollrats-Ges. Nr. 18, Wohnungs-Ges.). Grundlage der „gerechten“ Verteilung ist die Bedeutung des Wohnungsuchenden bzw. -inhabers für die Hebung der Produktion, „für den Fortschritt“. Aktivisten, Angehörige der Intelligenz, Helden der Arbeit und andere Ausgezeichnete erhalten höchste Dringlichkeitsstufen. Auf der anderen Seite werden Nichtarbeitende aus den neuen Industrieschwerpunkten zwangsweise ausgesiedelt („operative Wohnraumlenkung“), um Wohnraum für die Arbeitskräfte zu gewinnen. Durch Neubauten konnte 1946–1948 nicht einmal der Abgang an Wohnraum durch Verfall, Zweckentfremdung usw. gedeckt werden. Die verfügbare Wohnfläche je Person sank von 8,4 auf 7,6 qm. Die für 1949–1951 geplanten geringen Vorhaben (ca. 20.000 jährlich) wurden nicht erfüllt. Der Fünfjahrplan sieht insgesamt nur den Bau von ca. 240.000 Wohnungen vor, mit Schwergewicht auf den letzten Jahren. Selbst bei Planerfüllung ist damit keine spürbare Entlastung zu erwarten. Das geringe Wachstum der Bevölkerung seit 1946 (2,3 v. H.; Bevölkerung) und der Rückgang der Zahl der Haushaltungen erleichtern zwar die allgemeine Situation, jedoch sind insbesondere die neuen Industriegebiete überfüllt (Wohnfläche je Person 4–6 qm). Der geplante Aufbau von 10,1 Mill. qm Wohnfläche erstreckt sich auf 53 Städte, ausgewählt nach ihrer wirtschaftlichen und politischen Bedeutung (Aufbau-Gesetz vom 6. 9. 1950; Ges. über den Fünfjahrplan, 1. 11. 1951). Außer Ostberlin (Nationales ➝Aufbauprogramm) ist für 1952 Leipzig, Dresden, Magdeburg und Rostock der Vorrang gegeben worden. Projektierung und Bau werden vorwiegend von volkseigenen Entwurfbüros bzw. Baubetrieben im Auftrag der öffentlichen Hand durchgeführt. Private Bauherren halten sich wegen der Unsicherheit der Eigentumsverhältnisse zurück. Obwohl eine generelle Änderung der Eigentumsverhältnisse nicht proklamiert wurde, sind in vielen Einzelfällen auch im W. Enteignungen bzw. Verfügungsbeschränkungen unter Überführung in Treuhandverwaltung vorgenommen worden. Die Mieten sind nach wie vor gestoppt. Bei Arbeitern und Angestellten der unteren bzw. mittleren Einkommenschichten werden 6–7 v. H. des Einkommens für Miete ausgegeben. (Architektur) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 167 Wissenschaftlicher Sozialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wollweber, Ernst

Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1954 1956 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der Wohnungsbestand der SBZ hat durch Kriegszerstörungen relativ geringe Verluste (11,5 v. H.) gegenüber dem deutschen Durchschnitt von 33,3 v. H. erlitten. Die 1946 noch vorhandenen 4,06 Mill. Wohnungen mußten eine um 14,4 v. H. gewachsene Bevölkerung aufnehmen, so daß die Wohndichte um 30,3 v. H. zugenommen…

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Oder-Neiße-Linie (1953)

Siehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 1985 Oder-Neiße-Linie: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Demarkationslinie zwischen der SBZ und den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten. Verläuft von der Ostsee unmittelbar westlich Swinemünde an der Oder entlang bis zur Mündung der Lausitzer Neiße und folgt dem Lauf der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze. Im Februar 1945 wurde auf der Krim-Konferenz von Roosevelt, Churchill und Stalin eine Entschädigung Polens für die von der SU annektierten polnischen Ostgebiete auf Kosten Deutschlands anerkannt, ohne daß Vereinbarungen über den Umfang des Gebietes getroffen worden wären. Nach Abschnitt IX des Potsdamer Abkommens wurde in Potsdam die diesbezügliche Meinung der Provisorischen Polnischen Regierung lediglich „geprüft“, doch bekräftigten „die Häupter der drei Regierungen die Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zur Friedenskonferenz zurückgestellt werden solle“. Ferner ergab die Potsdamer Konferenz darin Übereinstimmung, daß die in Frage stehenden deutschen Gebiete „unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen. In der Folgezeit wurde von seiten der Westmächte bei jedem diplomatischen Anlaß der vorläufige Charakter der O.-N -Linie betont, während Polen und die SU die Vereinbarungen des Potsdamer Abkommens als endgültige Regelung betrachteten. Polen paßte den Verwaltungs- und Wirtschaftsaufbau den polnischen Verhältnissen an und begann mit einer (bis heute allerdings erst teilweise durchgeführten) polnischen Besiedlung der deutschen Gebiete. Die Haltung der SED wandelte sich gegenüber der O.-N.-Linie im Laufe der Zeit nach den sowjetischen Wünschen bis zu ihrer Anerkennung als endgültige Staatsgrenze. Am 16. 10. 1946 erklärte z. B. Pieck: „Wir werden alles tun, damit bei den Alliierten die Grenzfragen nachgeprüft und eine ernste Korrektur an der jetzt bestehenden Ostgrenze vorgenommen wird“ („Berliner Zeitung“ Nr. 243 vom 17. 10. 1946). Dagegen heißt es in der Regierungserklärung Grotewohls vom 12. 10. 1949 „Die O.-N -Linie ist für uns eine Friedensgrenze … Im „Abkommen der DDR mit der Republik Polen“ vom 6. 7. 1950 wird die O.-N.-Linie als „unantastbare Friedens- und Freundschaftsgrenze“ bezeichnet und damit der Versuch unternommen, die O.-N.-[S. 101]Linie völkerrechtlich festzulegen. Durch Erklärung des Bundeskabinetts vom 9. 6. 1950 wird der Sowjetzonenregierung jedes Recht bestritten, für das deutsche Volk zu sprechen, und alle ihre Abreden und Vereinbarungen werden für null und nichtig erklärt. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 100–101 ODD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Oelßner, Fred

Siehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 1985 Oder-Neiße-Linie: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Demarkationslinie zwischen der SBZ und den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten. Verläuft von der Ostsee unmittelbar westlich Swinemünde an der Oder entlang bis zur Mündung der Lausitzer Neiße und folgt dem Lauf der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze. Im Februar 1945 wurde auf der Krim-Konferenz von Roosevelt, Churchill und Stalin eine…

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Flüchtlinge (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Ostflüchtlinge. Im Pj. werden in der SBZ Heimatvertriebene aus den deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und aus den osteuropäischen Ländern als Umsiedler bezeichnet. Die Umsiedlerämter hatten nach offiziellen Angaben am 31. 3. 1949 insgesamt 4.442.318 F. erfaßt, davon 1.874.736 männliche und 2.567.582 weibliche F. Der Flüchtlingsanteil an der Gesamtbevölkerung betrug 1950 25 v. H. (Vergleich: Bundesgebiet am 1. 4. 1950 7,7 Mill. F., d. h. 16,1 v. H. der Bevölkerung). Diese Zahl umfaßt nicht die Gesamtzahl der nach der SBZ eingeströmten F., da in den Jahren 1945–1949 viele von ihnen nach der Bundesrepublik weiterwanderten (etwa 5- bis 600.000). Über die Verteilung der F. auf die Länder der SBZ und ihre berufliche Eingliederung existieren keinerlei amtliche Veröffentlichungen. Lediglich im Zusammenhang mit den Veröffentlichungen zur Bodenreform wurde bekannt, daß der Anteil [S. 48]der „Umsiedler“ an den vergebenen Neubauernstellen (insgesamt 209.000) beachtlich sei. Rückschlüsse aus der für „Umsiedler“ unter den Neubauern im Jahre 1951 zur Verfügung gestellten Kreditsumme von 25 Mill. DM Ost (je Stelle bis zu 5.000 DM Ost Kredit) lassen die Annahme zu, daß mindestens 50.000 Neubauernstellen an Flüchtlingsfamilien aus den Ostgebieten vergeben worden sind. Angaben über die Eingliederung der F. aus nichtlandwirtschaftlichen Berufen sind nirgends erhältlich. Den F. ist jeder Zusammenschluß und jede Betätigung mit dem Ziele der Rückkehr in die Heimat verboten. Die F. gehören daher im allgemeinen zu den schärfsten Gegnern des SED-Regimes; viele von ihnen sind bereits nach der Bundesrepublik ausgewandert. b) Sowjetzonenflüchtlinge: Als Sowjetzonen-F. sind solche Personen und deren Familienangehörige anzusehen, die unter dem Druck der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse seit 1946/47 — meist unter Zurücklassung ihrer Habe — ihre Heimat verlassen und in Westdeutschland und in Westberlin Zuflucht gesucht haben. Solchen F. wurde, nachdem ihre Fluchtgründe auf Stichhaltigkeit geprüft worden waren, nach den zwischen Beauftragten der westdeutschen Länder abgeschlossenen „Segeberger Beschlüssen“ (1947) und den „Uelzener Vereinbarungen“ (1949) das Asylrecht in Westdeutschland gewährt. Die Aufteilung der F. auf die einzelnen Länder geschah nach vereinbartem Schlüssel. Auch das z. Zt. gültige „Bundesnotaufnahmegesetz“ vom 22. 8. 1950 gewährt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, Notaufnahme in den Bundesländern. Voraussetzung sind „Gefährdung für Leib und Leben“ oder „sonstige zwingende Gründe“. Nach dem in Kürze zu erwartenden „Bundesflüchtlingsgesetz“ sollen anerkannte politische Sowjetzonen-F. rechtlich den Ost-F. gleichgestellt, d. h. in den Lastenausgleich einbezogen werden. Das Gesetz sieht als Voraussetzung vor, daß die Abwanderung nach dem Bundesgebiet oder nach Westberlin „zur Abwendung einer unverschuldet drohenden unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit“ notwendig war. über die Gesamtzahl der in das Gebiet der Bundesrepublik oder nach Westberlin eingewanderten Sowjetzonen-F. liegen keine vollständigen Unterlagen vor, da die systematische Erfassung erst 1948 einsetzte und außerdem der weitaus größte Teil derjenigen Zuwanderer, denen das Asylrecht oder die Notaufnahme verweigert wurde, im Bundesgebiet blieb, ohne daß eine Erfassung möglich war. Ferner sind in großer Zahl Menschen aus der SBZ nach Westdeutschland und Westberlin eingeströmt, ohne die amtlichen Flüchtlingsstellen zu passieren. Alle diese Gruppen machen etwa 1,2 Mill. Menschen aus, davon etwa 250.000, bei denen die Voraussetzungen des Bundesnotaufnahmegesetzes vorliegen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 47–48 Finanzämter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Formalismus

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Ostflüchtlinge. Im Pj. werden in der SBZ Heimatvertriebene aus den deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und aus den osteuropäischen Ländern als Umsiedler bezeichnet. Die Umsiedlerämter hatten nach offiziellen Angaben am 31. 3. 1949 insgesamt 4.442.318 F. erfaßt, davon 1.874.736 männliche und 2.567.582 weibliche F. Der Flüchtlingsanteil an der Gesamtbevölkerung betrug 1950 25 v. H.…

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Imperialismus (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im allgemeinen Sprachgebrauch das Bestreben eines Staates, seine Herrschaft über die eigenen Grenzen auszudehnen und fremde Völker auf Kosten ihrer Selbständigkeit und Eigenart mit militärischen, wirtschaftlichen oder kulturpolitischen Mitteln dem eigenen staatlichen Machtbereich einzugliedern; eine seit dem Altertum feststellbare geschichtliche Erscheinung, die [S. 61]aber besonders für die Bestrebungen der Großmächte in der Zeit etwa seit 1870 bis 1914 bezeichnend ist. Lenin hat den Begriff I. durch seine 1917 verfaßte Schrift „Der I. als höchstes Stadium des Kapitalismus“ eingeengt und nur zur Charakterisierung eines Teilabschnitts der kapitalistischen Entwicklung verwendet. Nach ihm ist I. „der Kapitalismus auf einer Entwicklungsstufe, auf der die Herrschaft der Monopole und des Finanzkapitals sich herausgebildet, der Kapitalexport eine hervorragende Bedeutung gewonnen, die Verteilung der Welt durch die internationalen Truste begonnen hat und die Aufteilung des gesamten Territoriums der Erde durch die größten kapitalistischen Länder abgeschlossen ist“. Als solcher sei er „Übergangskapitalismus“ oder „sterbender Kapitalismus“, weil das Monopol den Übergang vom Kapitalismus zu einer höheren Ordnung darstelle. Diese Analyse des Monopolkapitalismus führt Lenin zu dem Glauben, die allgemeine „weltrevolutionäre Situation“ bahne sich an, und die Weltrevolution, wie sie als gesetzmäßige Entwicklung durch die Materialistische Geschichtsauffassung von Marx vorausgesagt war, stehe unmittelbar vor der Tür. Durch die russische Oktoberrevolution 1917 gedachte er die Weltrevolution auslösen zu können. Als diese Annahme keine geschichtliche Wirklichkeit wurde, mußte sie im Stalinismus dahin revidiert werden, daß die „Epoche der Weltrevolution“ sich über Jahre oder selbst Jahrzehnte mit einem ständigen Wechsel von Ebbe und Flut in den revolutionären Gezeiten erstrecken werde. In seinen Erklärungen zum XIX. Parteikongreß der KPdSU 1952 behauptete Stalin neuerdings im Gegensatz zu Lenin, die allgemeine Krise des Weltkapitalismus habe nicht im ersten Weltkrieg, sondern erst durch das Ausscheiden der SU aus dem kapitalistischen System begonnen, sei also erst durch die russische Revolution ausgelöst worden; die zweite Etappe dieser allgemeinen Krise habe sich nach dem Ausscheiden der volksdemokratischen Länder in Europa und Asien aus dem kapitalistischen System entfaltet. Während also Lenin den krisenhaften Entwicklungsstand des Monopolkapitalismus als Voraussetzung der Revolution betrachtet hatte, bezeichnet Stalin heute umgekehrt die Errichtung des bolschewistischen Systems in Rußland, Osteuropa und Asien und den seit 1939 in Erscheinung getretenen I. Moskaus als die Ursache für die Krise und Zersetzung des Weltkapitalismus. (Bolschewismus, Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 60–61 IHK A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrie, Private

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im allgemeinen Sprachgebrauch das Bestreben eines Staates, seine Herrschaft über die eigenen Grenzen auszudehnen und fremde Völker auf Kosten ihrer Selbständigkeit und Eigenart mit militärischen, wirtschaftlichen oder kulturpolitischen Mitteln dem eigenen staatlichen Machtbereich einzugliedern; eine seit dem Altertum feststellbare geschichtliche Erscheinung, die [S. 61]aber besonders für die…

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Parteipresse (1953)

Siehe auch: Parteipresse: 1954 Parteipresse der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach Lenins Worten „die schärfste Waffe unserer Partei“, gilt als „operatives Organ der Parteileitung“ (Resolution der Pressekonferenz des Parteivorstandes der SED vom 9. und 10. 2. 1950). Als „Presse neuen Typus“ lehnt sie den „verfluchten Nur-Journalismus“ (d. h. Berufsjournalismus) ab, will vielmehr „die werktätigen Massen erziehen, ihr politisches Bewußtsein heben, sie zum revolutionären Handeln führen“ („Neuer Weg“, 3/51, S. 19). Form und Inhalt der P. sind ausschließlich nach diesen Gesichtspunkten gestaltet. Ihre Organisation ist der Organisation der SED nachgebildet. Die Redaktionen sind alle nach dem gleichen Schema zusammengesetzt und werden von der Parteileitung scharf überwacht. Die redaktionelle Gestaltung richtet sich nach dem Zentralorgan „Neues Deutschland“ und der deutschsprachigen Sowjetzeitung „Tägliche Rundschau“. Jede Veröffentlichung in der P., gleichgültig wer als Verfasser zeichnet, gilt als offizielle Verlautbarung. Die Lokalberichterstattung liegt vornehmlich bei den Volkskorrespondenten. Die Auflagenhöhe wird geheimgehalten. Der Bezug der P. ist für Parteimitglieder Pflicht, sie muß jedoch als amtliches Mitteilungsblatt und aus Mangel an anderen Zeitungen von weiten Kreisen der übrigen Bevölkerung ebenfalls bezogen werden. Den Klagen über die Eintönigkeit der P. wird mit dem Hinweis begegnet: „Nichts ist interessanter, kühner, lebendiger, kritischer und schärfer als die konsequente Anwendung der marxistisch-leninistischen Publizistik“ (Hermann Axen auf der Pressekonferenz des Parteivorstandes der SED am 9. und 10. 2. 1950). Das Vorbild der P. ist demnach die sowjetische Presse. Außer den Tageszeitungen rechnen zur P. zahlreiche Wochen- und Monatszeitungen der SED und ihrer Gliederungen, die alle nach dem gleichen Prinzip gesteuert werden. Auch die kommun. Presse in der Bundesrepublik empfängt ihre Weisungen von der SED-Leitung. Neben der SED-P. besteht noch die P. der übrigen zugelassenen Parteien. Sie ist restlos gleichgeschaltet und wird durch zusätzliche Überwachungsmaßnahmen (Kontrolle und Bespitzelung der Redaktionen und der Mitarbeiter, ferner durch den Zwang, in SED-Druckereien zu drucken) und die kümmerliche Papierzuteilung an jeder selbständigen Regung gehindert. (Pressewesen, Amt für ➝Information, Propaganda) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 103 Parteilehrjahr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteischulen

Siehe auch: Parteipresse: 1954 Parteipresse der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach Lenins Worten „die schärfste Waffe unserer Partei“, gilt als „operatives Organ der Parteileitung“ (Resolution der Pressekonferenz des Parteivorstandes der SED vom 9. und 10. 2. 1950). Als „Presse neuen Typus“ lehnt sie den „verfluchten Nur-Journalismus“ (d. h. Berufsjournalismus) ab, will vielmehr „die werktätigen Massen erziehen, ihr politisches Bewußtsein heben, sie…

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Lehrerbildung (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schulen“ (1946) verlangt, daß die L. an Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen zu erfolgen hat. Diese Bestimmung wurde jedoch nur formal durchgeführt. Da etwa 70 v. H. der 1945 amtierenden Lehrer entlassen wurden, mußten die Lücken durch in Kurzkursen ausgebildete Neulehrer ausgefüllt werden. Daneben gibt es die Ausbildung der Lehrer für Oberschulen an den philosophischen und mathematischnaturwissenschaftlichen Fakultäten (8 Semester), für Grundschulen an den pädagogischen Fakultäten (6 Semester). Bei einer Gesamtzahl von 72.506 Lehrern im Jahre 1949/50 betrug der Anteil der Neulehrer 68,9 v. H. und ist seitdem nach Angaben des Ministers Wandel auf 80 v. H. gesteigert worden. Die Neulehrer werden seit 1949 in großem Umfange bei der Besetzung der leitenden Stellen herangezogen und dringen auch in die Berufs- und Oberschulen ein. Seit 1950 sind die Behörden der SBZ bestrebt, die Kurzausbildung durch die Ausbildung an „Instituten für Lehrerbildung“ zu ersetzen. Geplant ist eine dreijährige Ausbildung von Lehrern für die unteren vier Schuljahre. Die Universitäten behalten die Ausbildung für die Fachlehrer (vom 5. Schuljahr an). Mit Einrichtung der Institute erfolgte straffe Ausrichtung des Studiums der Lehrer im Sinne des Marxismus-Leninismus und der Sowjet-Pädagogik. Voraussetzung für die Zulassung zu den Instituten und Universitäten ist der Nachweis aktiver Betätigung in der FDJ (für die Universität im allgemeinen auch die Reifeprüfung). In der Studienzeit steht der Student unter den von der FDJ- und SED-Betriebsgruppe geschaffenen Kontrollen. — Die Qualifikation der schon amtierenden Neu[S. 90]lehrer (Lehramtsbewerber und -anwärter) wird durch die vom Deutschen ➝Pädagogischen Zentralinstitut gelenkte Lehrerweiterbildung vornehmlich als Fernstudium besorgt. Ihre Zulassung zur 1. und 2. Lehrerprüfung ist von der Stellungnahme der FDJ und Lehrergewerkschaft abhängig. Die Prüfung schließt eine gesellschaftswissenschaftliche Teilprüfung ein („Grundlagen des Marxismus-Leninismus“); wer hier versagt, hat die Prüfung nicht bestanden. (Erziehungswesen, Schulen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 89–90 LDPD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leistungslohn

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schulen“ (1946) verlangt, daß die L. an Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen zu erfolgen hat. Diese Bestimmung wurde jedoch nur formal durchgeführt. Da etwa 70 v. H. der 1945 amtierenden Lehrer entlassen wurden, mußten die Lücken durch in Kurzkursen ausgebildete Neulehrer ausgefüllt werden. Daneben gibt es die Ausbildung der Lehrer für…

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Arbeitspolitik (1953)

Siehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1954 1956 1958 1959 1960 1975 1979 Arbeitspolitik: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 16]Die ersten, 1945 in der SBZ von der sowjetischen Besatzungsmacht eingesetzten deutschen Arbeitsbehörden hießen „Ämter für Arbeitseinsatz“. Die für alle Arbeitsfragen zuständige Abteilung der sowjetischen Militär-Administration (SMAD, jetzt SKK) nannte sich „Abteilung Arbeitskraft“. Diese Bezeichnungen sind typisch für die gesamte, von der Besatzungsmacht eingeführte und von der SED und dem FDGB fortgesetzte A.: Von den traditionellen Aufgaben der A. demokratischer Staaten, nämlich sorgfältige Pflege, größtmöglicher Schutz, gerechte Entlohnung und zweckmäßige Verwendung der Lohnarbeit, hat sie der letzteren alle anderen als dienende Bestandteile untergeordnet. Sie geht aus von dem in der Verfassung der SU ausgesprochenen, angeblich sozialistischen Grundsatz: „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen!“ und verschärft ihn zum uneingeschränkten Leistungsprinzip, bei dem die einzelne menschliche Arbeitskraft in allen Beziehungen nur noch nach ihrem jeweiligen Nutzwert für die staatliche Wirtschaft und den politischen Bestand der „DDR“ behandelt wird. Im Gegensatz zu freien Ländern, in denen die A. der Regierungen und Parlamente und die der Gewerkschaften gerade darauf gerichtet ist, den Arbeitnehmer vor der sozialen Übermacht des Arbeitgebers zu schützen, ist in der SBZ der Staat grundsätzlich selbst der Arbeitgeber und treibt eine A., die einer unkontrollierten und ungehemmten Arbeitgeber-Interessenpolitik gleichkommt. Der Arbeitgeber „DDR“ verschaffte sich zunächst durch inflationistische Währungspolitik die Möglichkeit, den größten Teil der arbeitsfähigen Bevölkerung für dieselbe Reallohnsumme für sich arbeiten zu lassen, die bei angemessener Entlohnung nur für einen Teil der Werktätigen ausgereicht hätte. Damit vermied er zwar größere Arbeitslosigkeit, jedoch auf Kosten des Lebensstandards des Arbeitnehmers. Die Vorschriften über die Arbeitslosenunterstützung sind so scharf gehalten, daß ein Arbeitnehmer auch Arbeit, die ihm nach unseren Begriffen nicht zuzumuten ist, an anderem Ort der SBZ annehmen muß. Die Zahlung einer Unterstützung setzt Bedürftigkeit voraus, obgleich Versicherungsbeiträge erhoben werden. Außerdem erreichen die Unterstützungssätze nur die vergleichbare Höhe der Sozialfürsorge. Die Lohnsteuer gibt dem verheirateten Arbeiter keine Erleichterung in der üblichen Form, wenn die Ehefrau arbeitsfähig ist. Die früher in allen vier Besatzungszonen gegebene gesetzliche Möglichkeit zur zwangsweisen Arbeitsverpflichtung besteht in der SBZ fort. Die A. der SBZ ist also darauf gerichtet, einen möglichst großen Teil der Bevölkerung ohne Rücksicht auf Person und Familie auch gegen den eigenen Willen zu verwenden, und zwar jeweils dort, wo es der staatliche Arbeitgeber will. Weiterhin bestimmt die A. die Art der Verwendung der Arbeitskraft (Berufslenkung, Arbeitskräfteplan). Die Schulentlassenen können nur behördlich vorgeplante Berufe ergreifen. Die „Umsetzung“ von Arbeitskräften aus einem Beruf bzw. Betrieb in ein neues Arbeitsvorhaben der Regierung geschieht durch Regierungsanweisung an den Staatsbetrieb, der den benötigten Arbeitnehmern zu kündigen hat, und an das Arbeitsamt, das die Entlassenen an den befohlenen Platz vermittelt. Wo dieses System versagt, hilft die Arbeitseinweisung (Arbeitsverpflichtung). Damit die Absichten der A. schnell und billig verwirklicht werden können, wurden die Kündigungsfristen für An[S. 17]gestellte und Arbeiter einheitlich auf 14~Tage verkürzt. Es ist sogar geplant, dem Arbeitnehmer das Kündigungsrecht überhaupt zu entziehen. Ein weiteres Instrument dieser Form von A. ist das durch Regierungsdekret geschaffene Lohngefälle zugunsten der jeweils wichtigsten Arbeitsvorhaben. Dieses Lohngefälle wird durch Zusatzurlaub und „Treueprämien“ verstärkt (Prämienwesen). Da bei solcher A. Gewerkschaften und Betriebsräte „stören“ könnten, ist der FDGB durch seine eigene Satzung verpflichtet worden, die staatliche A. nicht nur zu unterstützen, sondern ihre Durchführung als seine eigentliche Hauptaufgabe anzusehen. Ferner ist der FDGB nicht nur durch Personalunion aller leitenden Funktionäre mit Ämtern der SED, sondern auch durch förmliche Beschlüsse auf die Durchführung der Parteianweisungen festgelegt. Die Betriebsräte wurden 1948 abgeschafft. Sie sind formell durch die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) ersetzt worden, die aber tatsächlich und laut Satzung nur ausführende und jederzeit absetzbare Organe der Staatsgewerkschaft sind. Der staatliche Arbeitgeber ist zugleich Arbeitsgesetzgeber. Während im demokratischen Deutschland der wesentliche Teil der Arbeitsbedingungen nicht durch Gesetz, sondern durch Tarifverträge geregelt wird, hat die SBZ in die staatliche Gesetzgebung auch die Lohnsätze, den Urlaub und die Kündigungsfristen (als Mindest- und Höchstbestimmungen zugleich), die Eingruppierung in die Lohngruppen (mit Zuchthausstrafen für zu hohe Eingruppierung) und die einzelnen Akkordpreise, Vorgabezeiten und Gedingelöhne einbezogen. Ein Teil dieser durch Regierungsverordnungen getroffenen Regelungen, die in der Hauptsache die Überbezahlung verhindern sollen, kehrt äußerlich noch einmal in Form von Rahmen- und Betriebskollektivverträgen wieder. Diese „Verträge“ sind also insoweit nur wörtliche Zitate aus den vorher erlassenen Verordnungen, ohne Änderungen um Pfennig oder Komma. Im Zuge dieser Arbeitgeber-Interessenpolitik sind unzählige bisher tariflich gesicherte Rechte der Arbeitnehmer durch Regierungsverordnungen oder — was das gleiche ist — staatliche „Muster“-Verträge beseitigt worden. Als unkostenfreien Ausgleich hierfür und zugleich zur Ausnutzung des natürlichen Strebens der deutschen Arbeiter nach Anerkennung ihrer Leistungen bietet ihnen der Arbeitgeber „DDR“ Orden, Titel und Prämien. Die „kapitalistische Konkurrenz“ der Betriebe untereinander wird durch Wettbewerbe ersetzt. Die Sieger erhalten mehr „ideelle Werte“ als materielle Anerkennung; Ersparnisse durch höhere Leistung kommen dem Arbeitgeber allein zugute. Während es Ziel und Aufgabe jeder demokratischen A. ist, die Arbeitnehmerschaft in ihrer Gesamtheit sozial besser zu stellen, wurde in der SBZ die Arbeitnehmerschaft bewußt sozial aufgespalten. Zwar bestehen rechtlich keine Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten mehr, weil letztere den ersteren — statt umgekehrt — angeglichen wurden. Aber stattdessen wurden der Intelligenz unter der Arbeitnehmerschaft Sonderrechte eingeräumt, wie sie die Angestellten nie hatten und die die Intelligenz zu einer — selbst durch besondere Speiseräume — bevorzugten Kaste machen. Das übrige Aufsichtspersonal — Meister und Brigadiers — ist durch Lohnerhöhungen und durch Abhängigkeit des Verdienstes von der Soll-Erfüllung bzw. -Übererfüllung der ihnen unterstellten Arbeitnehmer zum Antreiben verlockt und teilweise gezwungen. Um echte materielle Gegenleistungen des staatlichen Arbeitgebers für Arbeitsanstrengungen des Arbeitnehmers vermeiden zu können, werden [S. 18]neben der individuellen Verleihung von Titeln, Orden und Prämien auch Massen-„Bewegungen“ organisiert. Das sind dem FDGB vom Staat aufgetragene Propagandawellen in den Betrieben für bestimmte — meist unbezahlte — Sonderleistungen der Arbeitnehmer. Im Vordergrund aller dieser „Bewegungen“ steht die Forderung nach mehr Arbeit in der gleichen Zeit für den gleichen Lohn (TAN). Der Arbeitsschutz hindert den staatlichen Arbeitgeber an der vollen Ausnutzung der ihm ausgelieferten Arbeitskraft. Die SBZ legt daher beim Arbeitsschutz das Hauptgewicht auf den Schutz der Maschinen und Betriebsgebäude vor technischen Schäden und hat den Menschenschutz sogar verringert, insbesondere den für Frauen, Mütter und Jugendliche. Der Unfallschutz für die Arbeiter bedurfte kaum eines Abbaus auf rechtlichem Gebiet. Hohe Arbeitsnormen sorgen im Verein mit dem Fehlen von Sicherheitsvorrichtungen für seine völlige Vernachlässigung. Die A. erfaßt auch den kranken und arbeitsunfähigen Menschen. „Arbeitsbefreiungszeugnisse“, die zum Fernbleiben von der Arbeit berechtigen, sind staatlich kontingentiert. Es ist geplant, die Höhe von Sozialversicherungsrenten in Zukunft nicht mehr nach den gezahlten Beiträgen, sondern nach der „volkswirtschaftlichen Bedeutung“ des Versicherten zu bemessen. Zur Verschleierung der wahren Tendenzen dieser A. behauptet das Regime, die Betriebe seien „volkseigen“. Da aber durch das Gesetz der ➝Arbeit sogar die bisherige Mitbestimmung der Arbeitnehmer von „Staatsorganen ausgeübt“ wird und der Staat als tatsächlicher Herr über die Betriebe selbst nur eine unkontrollierte Verschwörerclique ist, kann man mit Recht davon sprechen, daß die A. der SBZ in Wahrheit eine Arbeitgeberpolitik derjenigen Funktionäre ist, die sowohl den Staat als auch die Betriebe diktatorisch beherrschen, zu ihrem persönlichen Wohlleben und um ihre Diktatur zu verewigen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 16–18 Arbeitsmoral A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsproduktivität

Siehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1954 1956 1958 1959 1960 1975 1979 Arbeitspolitik: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 16]Die ersten, 1945 in der SBZ von der sowjetischen Besatzungsmacht eingesetzten deutschen Arbeitsbehörden hießen „Ämter für Arbeitseinsatz“. Die für alle Arbeitsfragen zuständige Abteilung der sowjetischen Militär-Administration (SMAD, jetzt SKK) nannte sich „Abteilung Arbeitskraft“. Diese Bezeichnungen sind typisch für die gesamte, von der…

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1953

1953 1954 Anmerkungen ABF Abgabenverwaltung, Zentrale Ablieferungspflicht Abschreibungen Abweichungen Ackermann, Anton ADN AFI Agitprop Agrarökonomik Agrarplan, Gesamtdeutscher Agrartechnische Organisationen Agrobiologie Agronom Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften Aktiv Aktivist Aktivistenbewegung Aktivistenbrigade Aktivistenplan Aktivistenschule AKW Akzise (der HO) Allgemeines Vertragssystem Altersversorgung der technischen Intelligenz Anbauplan Antifaschistisch-demokratische Ordnung Apothekenreform Arbeit, Abteilungen für Arbeiterkind Arbeiter- und Bauern-Fakultät (ABF) Arbeit, Gesetz der Arbeitsamt Arbeitsdisziplin Arbeitsgemeinschaft Medizinischer Verlage Arbeitskräftelenkung Arbeitskräfteplan Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher Arbeitslosenversicherung Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmoral Arbeitspolitik (Haupteintrag) Arbeitsproduktivität Arbeitsrecht Arbeitsschutz Arbeitsverpflichtung Arzneiversorgung ATG Aufbauprogramm, Nationales Aufklärungslokal Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches Ausbeutung Außenhandel Außenpolitik Austauschnormen Auszeichnungen Autotransportgemeinschaften (ATG) AWA Axen, Hermann Basis Bauakademie, Deutsche Bauernbank, Deutsche Bauernmarkt Bauernstube Bauer, Werktätiger B-Betriebe Beamtenversorgung Becher, Johannes R. Benjamin, Hilde, geb. Lange Bergmannsrenten Berlin Berufsausbildung Berufslenkung Besatzungspolitik Beschlagnahme Betriebsdirektionen Betriebskollektivvertrag Betriebskultur Betriebspolikliniken Betriebspresse Bevölkerung Bezirk BGL BHG BHZ Bibliothek fortschrittlicher Schriftsteller Bibliothekswesen Bildender Künstler, Verband Blockpolitik Bodenreform Bodenreform-Bauprogramm Bolschewismus Bolz, Lothar Bourgeoisie Boykott-, Kriegs- und Mordhetze Brecht, Bert (Berthold) Brigade Brigade der ausgezeichneten Qualität Brigadier Bruttoproduktionswerte BSG Bykow-Methode CDU Chemische Industrie Chwalek, Roman Correns, Erich DAHA Dahlem, Franz DBD DDR DEFA Demokratie Demokratie, Neue Demokratische Gesetzlichkeit Demokratisierung Demontagen Dertinger, Georg DERUNAPHT DERUTRA Deutsche Demokratische Republik Deutsch-Polnische Gesellschaft für Frieden und gute Nachbarschaft (auch Ges. für Dt.-Poln. Freundschaft) Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF) DFD DHZ DIA Dialektischer Materialismus Dieckmann, Johannes Dienst für Deutschland (ODD, Abk. für Organisation DFD) Differenzierung Diktatur des Proletariats Direktbetriebe Direktorfonds Diversant Domowina Dorfgenossenschaft, Landwirtschaftliche Dorfwirtschaftsplan DPZI Dreiermethode DSA DSF DVD DWK Ebert, Friedrich Eherecht Einheitsschule Einzelhandel Einzelvertrag Eisen- und Stahlerzeugung Eisler, Gerhart Elternbeiräte Energieerzeugung Engels, Friedrich Ermächtigungsverordnung Erziehungswesen (Haupteintrag) Fachministerien Fachschulen Familienrecht FDGB FDJ FDJ-Schuljahr Fechner, Max Feldscher Feriendienst des FDGB Film Finanzämter Flüchtlinge Formalismus Forstwirtschaft Fortschritt Franik-Bewegung Frauenarbeit Freie Spitzen Frieden Friedensgefährdung Friedenskampf Friedensschutzgesetz Fünfhunderttausender-Bewegung Fünfjahrplan Funktionalismus Garantie- und Kreditbank (GARKREBA) Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für Gegenwartskunde Gerichtsverfassung Gesetzgebung Gesundheitswesen Gleichberechtigung der Frau Glückauf, Erich Goldenbaum, Ernst Gosplan Gosporochodstwo Großbauer Großhandel Grotewohl, Otto Grundkommission GSOW GST GVVG Halbjahrplan 1948 Hamann, Karl Handel, Privater Handelszentralen, Deutsche (DHZ) Handwerk Handwerkssteuer Hausgeld Haushaltsaufschlag Hausvertrauensleute Heilbehandlung, Freie Heinrich-Greif-Preis Held der Arbeit Hennecke, Adolf Herrenlose Flächen

1953 1954 Anmerkungen ABF Abgabenverwaltung, Zentrale Ablieferungspflicht Abschreibungen Abweichungen Ackermann, Anton ADN AFI Agitprop Agrarökonomik Agrarplan, Gesamtdeutscher Agrartechnische Organisationen Agrobiologie Agronom Akademie der Künste, Deutsche Akademie der…

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Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (1953)

Siehe auch: Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche: 1969 Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG): 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Pj. für Organisationsform zusammengeschlossener Bauernwirtschaften; ein Stadium auf dem Weg zur Kollektivierung. Zunächst „freiwilliger“ Zusammenschluß einzelner landwirtschaftl. Betriebe (Größenklasse nur bis 20 ha) zur gemeinsamen Bodenbearbeitung, Bestellung, Ernte und Viehhaltung unter Benutzung der bereits geschaffenen Einrichtungen (MAS, VdgB). Es treten 3 Typen in Erscheinung: 1. Nur das Ackerland wird in die P. eingebracht. 2. Neben dem Ackerland werden auch tierische und motorische Zugkräfte sowie Maschinen eingebracht. Der 3. Typ stellt praktisch schon die Kolchose dar, da hier auch die Nutzviehhaltung, das Grünland und der Wald in die P. miteinbezogen werden. „Mitglied der P. können werden: werktätige Bauern und Landarbeiter sowie alle Dorfbewohner ohne Rücksicht auf das Geschlecht, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben …“ „In die Genossenschaft können nicht aufgenommen werden: Schieber, frühere Großhändler, Spekulanten, Großbauern, große Grundbesitzer sowie Kaufleute und Gastwirte, welche Lohnarbeitskräfte beschäftigen. Die Kinder der genannten Personen können in die Genossenschaft aufgenommen werden, wenn sie sich mit ihrem Vermögen und Boden von den Eltern getrennt haben, gesellschaftlich nützliche Arbeit verrichten Und gewissenhaft arbeiten“ („Der Freie Bauer“, 20. 7. 1952). Die Bildung von P. wurde eingeleitet durch die Verlautbarung Ulbrichts anläßlich der II. Parteikonferenz der SED (9.–12. 7. 1952), daß „in der Deutschen Demokratischen Republik der Sozialismus planmäßig aufgebaut wird“. „In allen Fällen, wo werktätige Bauern sich in freiwilliger Entscheidung entschließen, eine P. zu bilden, wird ihnen jede Unterstützung zuteil werden“ („Die Wirtschaft“ vom 11. 7. 1952). Diese Unterstützungen sollen nach einem Kommuniqué der „Ministerratssitzung“ vom 24. 7. 1952 in folgendem bestehen: Die MAS sollen in erster Linie für die P. arbeiten; Bezahlung erfolgt nach Gruppe I (niedrigster Tarif), und zwar erst nach der Ernte 1953. — Die P. sind mit Düngemitteln (besonders Phosphor) und Qualitätssaatgut für die Aussaat zur Ernte 1953 gegen Kredite der Bauernbank vollauf zu versorgen. — Für Mitglieder der P. ist die Ablieferungspflicht an Getreide, Kartoffeln und Ölfrüchten für 1952 im Vergleich zu den ausgehängten Ablieferungsbescheiden um 10 v. H. zu senken. — Die P. sind für die Dauer von zwei Jahren von der Genossenschaftssteuer befreit. — Den Mitgliedern der P. werden die Steuern für 1952 um 25 v. H. ermäßigt. In der Belieferung mit Betriebsmitteln, bei der Abnahme ihrer Erzeugnisse und bei der Kreditgewährung sind sie zu bevorzugen; die weitere Zahlung der Kaufpreisrate für das aus der Bodenreform erhaltene Land wird ihnen erlassen. — Durch die offizielle politische und staatsbürokratische Förderung der P. werden alle außerhalb dieser stehenden Privatbetriebe so benachteiligt, daß auf sie ein zunächst indirekter, aber nachhaltiger Druck zur Aufgabe der Individualbewirtschaftung ausgeübt wird. (Kollektivierung) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 106 Pressewesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsmittel

Siehe auch: Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche: 1969 Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG): 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Pj. für Organisationsform zusammengeschlossener Bauernwirtschaften; ein Stadium auf dem Weg zur Kollektivierung. Zunächst „freiwilliger“ Zusammenschluß einzelner landwirtschaftl. Betriebe (Größenklasse nur bis 20 ha) zur gemeinsamen Bodenbearbeitung, Bestellung, Ernte und Viehhaltung unter Benutzung der bereits…

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Sowjetische Handelsgesellschaften (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende Filialen der Moskauer „Allrussischen Handelsgesellschaften“. Einige von ihnen sind inzwischen aufgelöst, ihre Aufgaben jedoch den weiter bestehenden SH. übertragen worden. Z. Z. sind bekannt: 1. Rasnoexport: Ex- und Import von Medikamenten, medizinischen Ausrüstungen, Lebensmitteln und Lebensmittelrohstoffen, Tabak, Tabakwaren, Lederwaren, Baumaterialien und anderen Waren. Ex- und Import von Buntmetallen, Kautschuk, technischen Gummiwaren und anderen Waren. 2. Technoexport: Ex- und Import von Maschinen der Automobilindustrie, des landwirtschaftlichen Maschinenbaus, Traktorenbaus, der Elektroindustrie, Metallverarbeitungsmaschinen und anderen Waren. Ex- und Import von Ausrüstungen für die chemische Industrie, Bau-, Nahrungs- und Genußmittel-, Papier-, Gummi-, Textil-, Polygraphische, Trikotagen-, Lederwaren-, Schuhwaren- und andere Industrien, von Telegrafen- und Telefonausrüstungen, Kontroll- und Präzisionsmaschinen, von Laboratoriumsausrüstungen, optischen und Röntgenausrüstungen. 3. Maschinoimport: Ex- und Import von Bergwerksausrüstungen, metallurgischen Maschinen, E-Werkausrüstungen, Aufzügen, Transportausrüstungen aller Art, rollendem Eisenbahnmaterial und anderen Waren. 4. Sojuspuschtschina: Ex- und Import von Pelz- und Fellrohwaren, lebenden Tieren und anderen Waren. Weitere privilegierte SH. in der SBZ sind: Deutsch-Russische Naphthagesellschaft (DERUNAPHT); Deutsch-Russische Transportgesellschaft (DERUTRA); Sowjet, staatliche Schiffahrt auf der Oder (Gosporochodstwo); Wirtschaftsverwaltung der sowjetischen Besatzungstruppen (GSOW); Sowexportfilm-Gesellschaft und Progressfilmverleih. Die Herstellbetriebe in der Zone haben Aufträge der SH. mit Vorrang vor dem deutschen Bedarf auszuführen. Die SH. sind auch im Veredelungsverkehr eingeschaltet; sie führen aus dem Ausland oder aus der Bundesrepublik Rohstoffe ein, welche nach der Verarbeitung die SBZ wieder verlassen. Als Veredelungsentgelt verbleiben den Betrieben in der Zone gewisse Prozentsätze des eingeführten Rohstoffes, die jedoch meistens ebenfalls nach Anweisungen der SH. zur Fertigung von Waren für sowjetische Rechnung verwendet werden müssen. Die Devisenabrechnung solcher Geschäfte erfolgt durch die sowjetische Garantie- und Kreditbank in Berlin. Die Lieferwerke in der sowjetisch besetzten Zone erfahren in keinem Falle, welche Erlöse mit ihren Gütern erzielt werden. Sie erhalten lediglich Gutschriften nach den 1944er Stopppreisen in DM Ost. Der Export von Erzeugnissen der SBZ stellt für die Sowjets eine der ergiebigsten Quellen der Bereicherung dar. (Außenhandel) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 128 Sowexportfilm A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische Kontrollkommission

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende Filialen der Moskauer „Allrussischen Handelsgesellschaften“. Einige von ihnen sind inzwischen aufgelöst, ihre Aufgaben jedoch den weiter bestehenden SH. übertragen worden. Z. Z. sind bekannt: 1. Rasnoexport: Ex- und Import von Medikamenten, medizinischen Ausrüstungen, Lebensmitteln und Lebensmittelrohstoffen, Tabak, Tabakwaren, Lederwaren, Baumaterialien und anderen Waren.…

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Schulung (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sch. dient einerseits der Kaderbildung (Kader) und andererseits der Massenbeeinflussung. — Der Kaderbildung dienen besonders folgende Schulsysteme (Internatsschulen): Parteihochschule „Karl Marx“ und Parteischulen; Deutsche Verwaltungsakademie „Walter Ulbricht“, Landesverwaltungsschulen, Verwaltungsgrundschulen; Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“, Landesjugendschulen, Bezirksjugendschulen, Pionierleiterschulen, Hochschule der Gewerkschaften „Fritz Heckert“, Landesschulen des FDGB, Zentralschulen der Industriegewerkschaften, Grundschulen der Industriegewerkschaften, Spezialschulen des FDGB, ferner Schulen der anderen Parteien und verschiedener Organisationen. Auf den Spitzenanstalten (Hochschulen und Deutsche Verwaltungsakademie) beträgt die normale Dauer der Lehrgänge 1–2 Jahre, auf den übrigen Schulen 3–12 Monate. — Der Massenbeeinflussung dienen besonders: Das Parteilehrjahr der SED, das FDJ-Schuljahr, die innerbetriebliche Schulung, die Betriebsabendschulen des FDGB. Sch. wird in Form von Zirkeln regelmäßig 2–4mal im Monat durchgefünrt. Lehrpläne: a) in den Internatsschulen: In den Schulen der SED und FDJ vorwiegend Probleme der stalinistischen Theorie (Geschichte der ➝KPdSU (B), Entwicklung der deutschen Arbeiterbewegung, dialektischer Materialismus); in den Verwaltungsschulen und in den Schulen des FDGB vorwiegend Gegenwartsprobleme, z. T. unter fachlichen Gesichtspunkten (Wirtschaftsstruktur der SBZ, Methoden der Planwirtschaft, Aufbau des Staats- und Verwaltungsapparats, Struktur und Aufgaben des FDGB usw.). — b) In den verschiedenen Zirkeln der Massenschulung: Im Parteilehrjahr der SED und in den Fortgeschrittenen-Zirkeln des FDJ-Schuljahrs überwiegend Probleme der stalinistischen Theorie, in den übrigen Lehrgängen überwiegend Gegenwartsprobleme, hier vorwiegend unter propagandistischen Gesichtspunkten. Methoden der Sch.: a) In den Internatsschulen: Darbietung des Lehrstoffes in Lektionen, Seminaren, Übungen; Vertiefung im planmäßigen „Selbststudium“; Kritik und Selbstkritik; Bildung von Schüler-Kollektivs (5–20 Personen). Sehr wenig Freizeit, sehr wenig Urlaub, also Verbindung zur Umwelt weitgehend unterbrochen. — b) In der Massen-Sch.: Lektionen durch den Zirkelleiter und Kontrolle, indem der Zirkelleiter meist vorbestimmte Fragen stellt. Einsatz der Schüler der Internatsschulen nach Beendigung der Lehrgänge: Schüler der Spitzenanstalten in zentralen Ministerien und Behörden, in hohen Funktionen der Partei, FDJ und Massenorganisationen; Schüler der anderen Anstalten in verschiedenen Funktionen im Bezirks- und Kreismaßstab. — 1951 wurden etwa 4 Mill. Personen in Sch.-Zirkeln erfaßt. (Propaganda) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 124 Schulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schulung, Innerbetriebliche

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sch. dient einerseits der Kaderbildung (Kader) und andererseits der Massenbeeinflussung. — Der Kaderbildung dienen besonders folgende Schulsysteme (Internatsschulen): Parteihochschule „Karl Marx“ und Parteischulen; Deutsche Verwaltungsakademie „Walter Ulbricht“, Landesverwaltungsschulen, Verwaltungsgrundschulen; Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“, Landesjugendschulen, Bezirksjugendschulen,…

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Rundfunk (1953)

Siehe auch: Rundfunk: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 Rundfunkordnung: 1979 1985 Staatliches Rundfunkkomitee: 1969 1975 1979 [S. 119]Seit 14. 8. 1952 untersteht der R. einem „Staatlichen R.-Komitee“. Dessen Vorsitzender, Kurt Heiß, zentralisierte das gesamte Sendewesen in dem neuen Funkhaus Köpenick im sowjetischen Sektor Berlins. Die Landessender Weimar, Leipzig, Dresden, Halle, Potsdam, Schwerin, die bisher den Schein und die Reste einer gewissen landschaftlichen Eigentümlichkeit aufrechterhalten hatten, wurden der Berliner Zentrale völlig untergeordnet. Heiß bezeichnete den R. der SBZ trotz gewissen Verdiensten in den Jahren 1945–52 als überholt: Denn angesichts des beginnenden Kampfes der SED für den Sozialismus und die Einheit Deutschlands „erwies es sich, daß die Mitarbeiter des demokratischen Rundfunks auf Schranken der bisherigen, viel zu dezentralisierten Struktur stießen. Auch andere Erscheinungen im Rundfunk entsprachen nicht mehr den heutigen Erfordernissen. Und so, wie unsere Regierung daran ging, unseren Staatsapparat … umzustellen, so mußten auch im Rundfunk die entsprechenden Schlüsse gezogen“ werden („Neues Deutschland“ vom 16. 9. 1952). Vor allem will Heiß „eingedenk sein der großen Hilfe durch unsere Freunde des Rundfunks in der SU“. Es werden nur noch drei Programme gesendet. Berlin I wendet sich „an alle Deutschen, um sie für Frieden und Einheit zu gewinnen. Besonders wird sich dieser Sender der Patrioten in Westdeutschland annehmen und sie in ihrem Kampf anleiten“ („Nationalzeitung“ vom 4. 10. 1952). Berlin II soll allgemeine, wirtschaftliche und populärwissenschaftliche Sendungen bringen. Berlin III hat in besonders abgestimmten Sendungen und mit Musik- und Kunstdarbietungen die einzelnen Berufe und Bevölkerungsschichten mittelbar für die sowjetdeutschen Ziele anzusprechen und zu bearbeiten. Die Programmgestaltung des gesamten R. der SBZ ist somit praktisch der Propaganda und den sonstigen politischen Erfordernissen des Regimes angepaßt. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 119 Rückversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Russifizierung

Siehe auch: Rundfunk: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 Rundfunkordnung: 1979 1985 Staatliches Rundfunkkomitee: 1969 1975 1979 [S. 119]Seit 14. 8. 1952 untersteht der R. einem „Staatlichen R.-Komitee“. Dessen Vorsitzender, Kurt Heiß, zentralisierte das gesamte Sendewesen in dem neuen Funkhaus Köpenick im sowjetischen Sektor Berlins. Die Landessender Weimar, Leipzig, Dresden, Halle,…

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Volkspolizei (1953)

Siehe auch: Volkspolizei: 1954 1956 1969 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die V. wurde am 28. 11. 1946 als Grenzpolizei und Schutzpolizei begründet und hat seitdem erhebliche Wandlungen durchgemacht. Im Sommer 1948 wurde eine Bereitschaftspolizei gebildet, die sich aus parteipolitisch zuverlässigen Polizisten mit militärischen Kenntnissen rekrutierte. Ihre Stärke belief sich zunächst auf 7.500 Mann. Nach Errichtung der „DDR“ wurde die Bereitschaftspolizei als „Hauptverwaltung Deutsche V.“ dem Innenministerium angegliedert; seit 1950 ist diese HVDVP die oberste Spitze eines zentralistisch ausgerichteten Polizeiapparates mit überwiegend militärischem Charakter. [S. 161]Verwaltungsmäßig selbständig ist die politische Geheimpolizei, der Staatssicherheitsdienst (SSD), dessen Verbindungsoffiziere sowohl in den V.-Dienststellen als auch bei den ausgesprochen militärischen Verbänden als Abwehrbeauftragte fungieren. Die Hauptverwaltung für Ausbildung (HVA) wurde Ende 1950 einer „Säuberung“ unterzogen und war nach der Umstellung oberste Kommandobehörde der Heereseinheiten mit etwa 60.000 Mann und (später) der Marineeinheiten mit etwa 6.000 Mann. Fliegende Verbände werden auch heute noch grundsätzlich von der sowjetischen Besatzungsmacht gestellt, während der HVA die Ausbildung von technischem und Bodenpersonal inzwischen zugestanden worden ist. Seit Ende 1951 gibt es für die drei Formationen Heer, Marine, Luftwaffe V.-Schulen mit systematischem militärischem Ausbildungsbetrieb, so in Naumburg eine Pionierschule und in Dessau-Kochstedt eine Höhere Offizierschule, deren Absolventen zum Generalstabskursus auf die Kriegsakademie Saratow (SU) abkommandiert werden. Im Frühjahr 1952 erfolgte die Umrüstung der V. auf sowjetische Waffen. Es stehen u. a. zur Verfügung: Karabiner 38, MP mit Trommeln (72 Schuß), LMG „Deterow“, SMG „Maxim“, Pak 4,5 cm, Pak/LFK 7,62 cm, Granatwerfer 5, 8,8 und 12,2 cm. Die Artillerieeinheiten werden ebenfalls an sowjetischen Waffen verschiedener Art ausgebildet, von der leichten Flak, 2 cm, an bis zur Feldhaubitze mit Kaliber 15,2 cm. Auch Panzerwagen und Panzerspähwagen modernster Typen, neuerdings fast ausschließlich sowjetischer Bauart, fehlen nicht. Die Erprobung der Truppe erfolgt in kombinierten Manövern, in Verbindung mit Heereseinheiten der Satellitenstaaten und auf Truppenübungsplätzen, wie z. B. Kummersdorf, oder in der Tschechoslowakei. Die Seepolizei ist in Schulen, Bataillone und Flottillen gegliedert. In den Ostseebädern Ahlbeck und Heringsdorf liegen heute je 2–3 Seebataillone, während im benachbarten Zinnowitz eine SP-Flottille stationiert ist, die über 5 Schnellboote mit je 18 Mann (Marschgeschwindigkeit 23–25 Knoten) verfügt. Die gesamte SP besitzt 31 Fahrzeuge mit schwerer Bewaffnung, darunter 20 Küstenschutzboote, 6 Räumboote, 1 Vorpostenboot, 1 Flakkreuzer, 1 U-Boot-Mutterschiff, 1 Aufklärungsschiff und 1 Navigationsfahrzeug. Der Hauptverwaltung Luftpolizei (HVL, seit 1951) unterstehen in Zerbst, Rechlin, Perleberg, Dessau, Burg bei Magdeburg. Brandenburg (Havel) und Erfurt-Bindersleben Fliegerschulen zur Grundausbildung des fliegenden Personals. Erfurt-Bindersleben bildete 1951 130 Flugschüler und 350 Kursusteilnehmer als technisches und Bodenpersonal aus. Spezialausbildungen wie Blindflug usw. erfolgen grundsätzlich nur in der SU. Die Ausbildung der Langstreckenflieger erfolgte in der Mandschurei. In Wittstock (Dosse) ist eine Fallschirmspringerschule stationiert, die je Kursus 1.800 Schüler ausbildet. Im Jahre 1952 machte die Entwicklung von der militärischen Volkspolizei zur „Nationalarmee“ unter sowjetischem Kommando erhebliche Fortschritte. Die militärischen Verbände, die im Nov. 1952 eine Stärke von über 100.000 Mann erreichten, wurden in Divisionen nach sowjetischem Muster gegliedert; ihre Zusammenfassung zu Armeekorps ist im Gange. Anläßlich des 3. Jahrestages der Gründung der „DDR“ traten Anfang Okt. 1952 Formationen der militärischen V. zum erstenmal in neuen Uniformen auf, die in Schnitt und Farbe den sowjetischen angepaßt sind. Gleichzeitig wurde die Durchsetzung der V. mit sowjetischen Offizieren so verstärkt, daß jedem deutschen Offizier ein gleichrangiger Offizier der Sowjetarmee vorgesetzt ist. Die Methoden der Rekrutierung kommen einer verschleierten Dienstpflicht nahe. Die Generalinspekteure der drei Waffengattungen, Heinz Keßler (Luftwaffe), Heinz Hoffmann (Heer), Waldemar Verner (Marine), und der „Chef des Generalstabs“, Vincenz Müller, wurden zu stellvertretenden Innenministern der„DDR“ ernannt, womit die Bedeutung ihrer Funktion für das „friedliebende“ Staatswesen der „DDR“ besonders betont wurde. Fast täglich setzen sich Volkspolizisten nach dem Westen ab; sie werden begreiflicherweise bei der Aufnahme besonders sorgfältig überprüft. Relativ selten sind unter den Überläufern höhere Polizeioffiziere, zahlreich dagegen weibliche Volkspolizisten, die aber vorwiegend in der Verwaltungspolizei tätig sind und im allgemeinen über den Majorsrang nicht hinauskommen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 160–161 Volkskorrespondent A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksrat

Siehe auch: Volkspolizei: 1954 1956 1969 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die V. wurde am 28. 11. 1946 als Grenzpolizei und Schutzpolizei begründet und hat seitdem erhebliche Wandlungen durchgemacht. Im Sommer 1948 wurde eine Bereitschaftspolizei gebildet, die sich aus parteipolitisch zuverlässigen Polizisten mit militärischen Kenntnissen rekrutierte. Ihre Stärke belief sich zunächst auf 7.500 Mann. Nach Errichtung der „DDR“ wurde die…

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HO (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Handelsorganisation; staatliches Einzelhandelsunternehmen, das zu überhöhten Preisen Mangelwaren verkauft. Die HO wurde durch Verordnung der DWK im Nov. 1948 gegründet. Als Begründung für die Errichtung der HO gab die DWK „Bekämpfung des Schwarzmarktes“ an. In Wirklichkeit nutzte sie nach dem Vorbild der SU die Mangellage in der Versorgung und die Existenz eines schwarzen Marktes zur Besteuerung des Verbrauchs in bis dahin in Deutschland nicht gekanntem Umfange aus. Hauptzweck der HO-Gründung war, währungsgefährdende „überschüssige Kaufkraft“ abzuschöpfen (Akzise) und zur Finanzierung der Staatsausgaben heranzuziehen. Trotz Verbesserung der Versorgungslage und des Verschwindens des Schwarzmarkts in den letzten Jahren wurde die HO nicht aufgelöst, sondern sie wird sogar noch wesentlich ausgebaut. Der vom Staat als Anreiz für die verlangten Leistungssteigerungen in der volks[S. 59]eigenen Wirtschaft gezahlte Leistungslohn und die Prämien für Normerfüllung fließen auf diese Weise in den Staatshaushalt zurück. Preissenkungen, veranlaßt durch Produktionssteigerung bei Lebensmitteln und Verbrauchsgütern, führten bislang nicht zu einer Verminderung der Staatseinnahmen aus der HO, da zum Ausgleich dafür immer mehr HO-Verkaufsstellen, -Kaufhäuser, -Gaststätten errichtet und immer mehr Warengattungen bevorzugt der HO für den Verkauf zur Verfügung gestellt werden. Am 30. 6. 1951 betrieb die HO sechs Warenhäuser, 2.205 Industriewaren-Verkaufsstellen und 828 HO-Gaststätten. Ende 1951 kündigte die HO-Leitung eine Verdoppelung der Verkaufsstellen für das Jahr 1952 an mit einem Gesamtumsatz von 8,7 Milliarden, wovon 5 Milliarden auf Industriewaren, 2,5 Milliarden auf Lebensmittel und 1,2 Milliarden auf Warenhäuser und Gaststätten entfallen sollen. Der Staat will lt. Plan 1952 3,4 Milliarden „Akzise“ vereinnahmen. Ursprünglich hauptsächlich auf den Verkauf von Lebensmitteln und Industriemangelwaren eingestellt, erweitert die HO ihr Verkaufsnetz ständig durch Übernahme privater Ladengeschäfte. Ladeninhaber, die durch absichtlich ungenügende Warenzuteilungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, werden veranlaßt, ihre Geschäfte zu Spottpreisen an die HO zu verkaufen. Man gibt ihnen die Möglichkeit, als HO-Angestellte in ihren eigenen Läden tätig zu werden. Auf diese Weise übernimmt die HO seit 1951 u. a. Drogerien, Fleischerläden, Friseurgeschäfte, Blumenläden, Modesalons, Juwelierläden usw. Die HO ist somit nicht nur Instrument der staatlichen Währungspolitik, sondern gleichzeitig Werkzeug des Staates zur systematischen weiteren Vernichtung des privaten Einzelhandels. Die Umsatz- u. Finanzpläne der HO müssen der Sowjetischen Kontrollkommission zur Bestätigung vorgelegt werden, woraus hervorgeht, daß die Preispolitik der HO ein Teilstück sowjetischer Besatzungspolitik in Deutschland ist. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 58–59 Herrnstadt, Rudolf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hochschulen

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Handelsorganisation; staatliches Einzelhandelsunternehmen, das zu überhöhten Preisen Mangelwaren verkauft. Die HO wurde durch Verordnung der DWK im Nov. 1948 gegründet. Als Begründung für die Errichtung der HO gab die DWK „Bekämpfung des Schwarzmarktes“ an. In Wirklichkeit nutzte sie nach dem Vorbild der SU die Mangellage in der Versorgung und die Existenz eines schwarzen Marktes zur Besteuerung des…

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Gesundheitswesen (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Gesundheitspolitik des Sowjetzonen-Regimes ist einzig und allein auf die Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Produktionsfaktors „menschliche Arbeitskraft“ gerichtet; der kranke, leidende Mensch erhält die Hilfe des Staates nur insoweit, als er noch zur Erfüllung der Wirtschaftspläne gebraucht werden kann. Diese Zielsetzung des öffentlichen G. kommt vor allem in der Entwicklung des Krankenversicherungswesens (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) und in der fortschreitenden Vergesellschaftung des Arztberufes zum Ausdruck. Krankschreibungen werden im Interesse der Planerfüllung auf ein Mindestmaß beschränkt, Ärzte und Patienten unter Mitwirkung der Betriebsgewerkschaftsleitungen überwacht; Abweichungen von der strengen Norm können als Wirtschaftsvergehen verfolgt werden. Heilbehandlungen sollen nach Möglichkeit im Betrieb erfolgen, der auch vielfach bereits die Krankengelder bzw. Lohnausgleichsbeträge auszahlt; nach sowjetischem Muster sind ferner Nachtsanatorien zur Behandlung in der arbeitsfreien Zeit geplant. Mit der Abnahme aller freien und selbständigen Berufstätigkeit war in der SBZ eine beträchtliche Erweiterung der Versicherungspflicht verbunden; die freiwillige und zusätzliche Krankenversicherung ging erheblich zurück und wird, da es ein privates Versicherungsgewerbe nicht mehr gibt, von den staatlichen Versicherungsanstalten wahrgenommen. Der Privat[S. 53]patient spielt kaum noch eine Rolle. Die ärztliche Versorgung verlagert sich auf die öffentlichen Polikliniken und Landambulatorien. Die individuelle Beziehung zwischen Patient und Arzt, auch im nichttotalitären Bereich in der Auflösung begriffen, wird in der SBZ aus doktrinär-politischen Gründen systematisch beseitigt und durch einen Fürsorgeapparat ersetzt. Die Krankenziffer in der SBZ betrug Mitte 1952 6,7 v. H. der Versicherten (gegenüber 3,72 v. H. in der Bundesrepublik); die Gründe für diesen alarmierenden Gesundheitszustand sind in den schlechten Lebensverhältnissen, der rigorosen Ausbeutung der Arbeitskraft, dem unzulänglichen Arbeitsschutz, aber auch im passiven Widerstand gegen das Terror-Regime zu suchen. Verhängnisvoller als organisatorische Eingriffe sind für die Versorgung der Kranken der empfindliche Mangel an Ärzten und Hilfspersonal, die unzulängliche Ausstattung der Krankenhäuser und Polikliniken und die bedenklichen Lücken jm Arzneimittelbedarf (Arzneiversorgung). Der Fehlbedarf der Zone an Ärzten wird amtlich auf 10.000 geschätzt. Die frei praktizierenden Ärzte sind aus den o. a. Gründen, durch steuerliche Beanspruchung und andere Maßnahmen in ihren Existenzmöglichkeiten so beengt, daß sie in großer Zahl die Zone verlassen mußten; bevorzugte Behandlung der Polikliniker verminderte diese Verluste nicht, sondern zog Ärzte von den übrigen Krankenanstalten ab; die Bemühungen, Ersatz aus der Bundesrepublik zu gewinnen, blieben erfolglos, da im Widerspruch zu verlockenden Versprechungen politische Anpassung verlangt wird und die allgemeinen Arbeitsverhältnisse überaus schwierig sind. Beim ärztlichen Hilfspersonal liegen die Dinge ähnlich. Eine „Schule für leitende Schwestern“ in Dresden erzieht in Kurzkursen mit stark politischem Ausbildungsprogramm künftige Oberinnen; die Beteiligung kirchlicher Organisationen an der Krankenpflege wird durch Reform und Kontrolle des Krankenpflegeschulwesens mehr und mehr zurückgedrängt. Der immer noch erhebliche Fehlbedarf an unentbehrlichen Verbrauchsgütern (z. B. Wäsche, Geschirr, Glühlampen, im besonderen ferner an Instrumenten und Verbandmitteln) beeinträchtigt ebenfalls die Krankenversorgung; viele Polikliniken und Ambulatorien sind daher schlechter ausgestattet als die primitivste Landpraxis. Die Einfuhr von Medikamenten und Grundstoffen für die nicht sehr bedeutende und in „Volkseigentum“ übergeführte Heilmittelindustrie der Zone wird den Bedürfnissen der Grund- und Rüstungsindustrien nachgeordnet; Medikamente westlicher Herkunft dürfen von den Ärzten daher im allgemeinen nicht verordnet werden und werden durch vielfach minderwertige Erzeugnisse ersetzt. Die Verstaatlichung der Apotheken wurde durch die Verordnung der Deutschen Wirtschaftskommission über die Neuregelung des Apothekenwesens vom 22. 7. 1949 eingeleitet (Apothekenreform). Die Heilmittel der Bäder und Kurorte sind in erster Linie der Kaste der Aktivisten und Funktionäre Vorbehalten; die Plätze werden unter Mitwirkung der Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL, Feriendienst des FDGB) verteilt; andere Kranke haben wenig Aussicht, in Heilbäder zu gelangen. Oberste Behörde für das sowjetzonale G. ist das Gesundheitsministerium (Minister Luitpold Steidle, Staatssekretärin Jenny Matern, die Ehefrau von Hermann Matern). Das Ministerium leitet und überwacht auch die Tätigkeit der medizinischen Gesellschaften und Verlage (Verlagswesen), während es nur geringen Einfluß auf die medizinischen Fakultäten (Hochschulen) und die Ausbildung des ärztlichen Nachwuchses hat. Exekutivorgane der Gesundheitsverwaltung sind die kommunalisierten Gesundheitsämter. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 52–53 Gesetzgebung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gleichberechtigung der Frau

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Gesundheitspolitik des Sowjetzonen-Regimes ist einzig und allein auf die Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Produktionsfaktors „menschliche Arbeitskraft“ gerichtet; der kranke, leidende Mensch erhält die Hilfe des Staates nur insoweit, als er noch zur Erfüllung der Wirtschaftspläne gebraucht werden kann. Diese Zielsetzung des öffentlichen G. kommt vor allem in der Entwicklung des…

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Schulen (1953)

Siehe auch: Schule: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schulen: 1954 Die Sch. der SBZ sollen nach den „Schulpolitischen Richtlinien für die deutsche demokratische Schule“ (1949) das Bildungsniveau in Stadt und Land durch Vermittlung einer wissenschaftlichen Allgemeinbildung heben. Die Berufsschule hat die Arbeitskräfte zu „qualifizieren“; die Oberschule hat eine „neue demokratische Intelligenz“ heranzubilden. Neue Schulformen sind: 1. Zentralschulen zur Beseitigung der wenigstufigen Landschulen. 2. Zehnjahresschulen zur Sicherung des Technikernachwuchses. Die durch propagandistische Absichten bestimmten Aufgaben der Sch. werden durch ein Schulsystem realisiert, dessen Aufgabe die Erziehung „aktiver Erbauer“ der „neuen demokratischen Gesellschaft“ sein soll. Dem entspricht eine radikale Politisierung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit, als deren oberstes Ziel seit 1950 der „glühende Patriot“ erscheint, der Liebe zur sowjetisierten „DDR“ mit Haß gegen ihre Feinde und Freundschaft für die SU und die Volksdemokratien verbinden soll. Jede Unterrichtsstunde steht unter der Forderung der „Gegenwartsbezogenheit“ (Gegenwartskunde), die die Parteinahme für die totalitäre Ordnung einschließt. Der Unterricht in den einzelnen Fächern wird durch Lehrpläne, die den Stoff fast jeder Stunde verbindlich festlegen, auf das politische Ziel ausgerichtet. Die Sch. haben sich außerdem ständig an den politischen Aktionen in der SBZ zu beteiligen. Die Politisierung wird durch eine geistige und weltanschauliche Erziehung verstärkt, die seit 1950/51 eindeutig vom Marxismus-Leninismus bestimmt wird, nachdem die Entwicklung schon seit 1946 stark auf dieses Ziel hinwies. Der Kern des verzerrten Weltbildes, das der Jugend vermittelt wird, ist das Geschichts- und Gesellschaftsbild des Stalinismus, das der SU den höchsten Platz einräumt und die nichtsowjetische Welt mit allen Prädikaten des Rückschritts und der Verdorbenheit belegt. Den Anforderungen der Wirtschaft versucht man durch eine Verbesserung des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts gegenüber der alten Volksschule zu entsprechen. Die Bindung der Schüler an die bestehende Machtordnung und die Mobilisierung für die „DDR“ wird durch ein System von Zwängen und Chancen erstrebt. Durch ein Kontrollsystem wird der Lehrer zur Gleichschaltung gezwungen; durch die Unterrichtsmethode wird die systematische Aneignung der genormten Kenntnisse in den Mittelpunkt der Schularbeit gestellt und die autoritäre Führung des Unterrichts durch den Lehrer erzwungen. Weitere Kennzeichen sind: alljährliche Zwischenprüfungen, die den Leistungsstand kontrollieren; Abschlußprüfungen für Grund- und Oberschulen; eine strenge Ordnung des Zensierens und des Eintragens in das Klassenbuch; strenge Disziplin und besonders die Erziehung zum Kollektivismus. Gleichzeitig wird versucht, durch Diplome und Medaillen für gute Leistungen den individuellen Wetteifer anzukurbeln und durch Einsatz aller Propagandamittel mit Hilfe der Jugendorganisationen den Vorrang des Lernens zu behaupten. Der Aktivierung dienen die Aufstiegschancen, die allen anpassungsbereiten Kindern gegeben werden, wenn auch Arbeiter- und Kleinbauernkinder bevorzugt werden. (Arbeiterkind) Gutes „Lernen“ in Verbindung mit „gesellschaftlicher Betätigung“ bei den Jungen Pionieren oder bei der FDJ aber ermöglichen auch den Kindern des Mittelstands den Übergang zur Oberschule und zur Universität. Die „neue demokratische Intelligenz“ ist eine sorgfältig nach SED-Gesichtspunkten ausgelesene Intelligenz. [S. 124]Im Zuge der zunehmenden Sowjetisierung der Sch. werden die leitenden Posten ausschließlich von aktiven Mitgliedern der SED oder der FDJ besetzt. Besonders stark ist der Einfluß der mobilisierten Jugend. 35 aktive Jugendliche sind Schulräte und 6.500 Schulleiter (an etwa 50 v. H. der Sch.). Etwa 35.000 Grundschullehrer gehören der FDJ an (mehr als 50 v. H.; Zahl der Lehrer aller Schulen im Jahre 1948/49: 72.506). Als Jugendliche konnten auch die 1922 geborenen Volksbildungsminister von Mecklenburg (Laabs) und Brandenburg (Brasch) gelten. Die Sowjetisierung der Sch. stieß in den Oberschulen auf den stärksten Widerstand. Erst im Zuge der Entwicklung der FDJ-Arbeit scheint die SED eine kleine aktive Minderheit gewonnen zu haben. (Erziehungswesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 123–124 Schön, Otto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schulung

Siehe auch: Schule: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schulen: 1954 Die Sch. der SBZ sollen nach den „Schulpolitischen Richtlinien für die deutsche demokratische Schule“ (1949) das Bildungsniveau in Stadt und Land durch Vermittlung einer wissenschaftlichen Allgemeinbildung heben. Die Berufsschule hat die Arbeitskräfte zu „qualifizieren“; die Oberschule hat eine „neue demokratische Intelligenz“ heranzubilden. Neue Schulformen sind: 1. Zentralschulen zur Beseitigung der…

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Kulturpolitik (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 78]Hauptaufgabe der K. ist lt. Entschließung des 3. Parteitags der SED (1950) „ … der Kampf um den Frieden, um die demokratische Einheit Deutschlands und um die Festigung unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ … (Die kulturelle) „Erziehung kann nur in unerbittlichem Kampf gegen die kannibalischen Lehren der imperialistischen Kriegshetzer erfolgen. Jeder Versuch, diese feindlichen Ideologien objektivistisch (Objektivismus) darzustellen, bedeutet eine … Hilfe für diese Ideologien. Darum ist es die entscheidende kulturpolitische Aufgabe, einen radikalen Umschwung auf allen Gebieten des kulturellen Lebens zu erzielen und mit der Lauheit und dem Versöhnlertum unerbittlich Schluß zu machen.“ (Protokoll des 3. Parteitags, Dietz-Verlag, Berlin 1951, Bd. II, S. 265.) Damit wird Kultur in ihrem ganzen Bereich zum Instrument der Politik. Seit Mitte 1950 war eine Verschärfung des kulturpolitischen Kurses in der SBZ festzustellen. Von 1945 bis etwa Mitte 1947 hatte eine „antifaschistisch-demokratische“ Linie vorgeherrscht; die Kommunisten hatten sich zwar, wie auf allen anderen Gebieten, die Schlüsselstellungen (vor allem die Volksbildungsministerien und die Kulturdezernate der Kreise und Städte) gesichert; es wurden aber zunächst auch „bürgerliche“ Ideologien, „Kulturschaffende“ und Werke, soweit sie nur entschieden „antifaschistisch“ waren, geduldet, die Benutzung westlicher Nachrichtenquellen und die Diskussion westlicher Ideologien gestattet usw. Seit 1947 wurde die K. zu einem mehr und mehr von Staat und SED gehandhabten Machtinstrument. Erst seit Mitte 1950 kann man indessen von einer nahezu totalen Anleitung und Kontrolle durch die SED sprechen. Diese Entwicklung verlief im Sinne eines zielbewußten Aufbaus auf dem Marxismus-Leninismus als der „fortgeschrittensten Wissenschaft“ bzw. dem „sozialistischen Realismus“ als der Grundlage der „fortgeschrittensten Kunst“, sowie dementsprechend als Kampf gegen den „Objektivismus“ (d. h. die objektive, unvoreingenommene Wahrheitsforschung) in der Wissenschaft und den Formalismus in der Kunst. Geleitet wird diese K. vom ZK der SED, die als „Partei neuen Typs“ die zuständigen Behörden (s. unten) über die in ihnen führenden SED-Genossen durch Parteiaufträge „anleitet“. Praktisch liegt die gesamte K. der SBZ damit in der Hand von rund einem halben Dutzend SED-Spitzenfunktionären im Politbüro (besonders die Moskau-Emigranten Oelßner, Herrnstadt, Ackermann) und im Sekretariat des ZK (Lauter als Sekretär für Kultur und Erziehung, Axen als Sekretär für Agitation). Die totalitär-kommunistische K. konnte sich nur in einem mehrjährigen Kampf mit den Vertretern nichtkommunistischer Kulturanschauungen durchsetzen: vor allem durch die zwangsweise Gleichschaltung der nichtkommunistischen Parteien, durch die allmähliche Beseitigung der Hochschulautonomie, zwar vorsichtige, aber betont unfreundliche Kirchenpolitik (Religion), durch die seit 1948 erfolgte hermetische Absperrung von der westlichen Literatur und den westlichen Nachrichtenquellen, durch die Zerschlagung der größeren privaten Buchverlage (Verlagswesen) u. a. m. Gleichzeitig wurde ein Stamm von Kulturfunktionären bzw. „Kulturarbeitern“ gebildet, die als Organe des ZK-Willens an allen führenden Stellen des kulturellen Lebens tätig sind und es nach genauen Anwei[S. 79]sungen im Sinne der obersten Parteigrundsätze steuern; sie haben größtenteils keinerlei oder nur unzureichende fachliche Vorbildung und werden auf den Parteischulen der SED für ihre Tätigkeit geschult. Dieser Apparat beherrscht die K. durch folgende Funktionen: 1. Bildung einer neuen Schicht von „Kulturschaffenden“; 2. deren ideologische Gleichschaltung; 3. organisatorische Beherrschung des Kulturapparates; 4. materielle Bindung der Kulturschaffenden; 5. durchgreifende Einflußnahme auf die Schicht der „Kulturkonsumenten“. Der Schaffung einer neuen kulturtragenden Schicht dienen u. a. folgende Maßnahmen: Lösung des Zugangs zur Oberschule von der Wirtschaftslage der Eltern durch ein die sog. Proletarierkinder begünstigendes Stipendiensystem (Einheitsschule) bei gleichzeitiger Kontrolle der „gesellschaftlichen Aktivität“ der Bewerber, die vor allem im Rahmen der FDJ zu beweisen ist. Ebenso wird verfahren bei der Zulassung und Förderung der Hochschüler unter quotenmäßig festgelegtem Vorrang von „Wochenlöhnerkindern“. Weitere Maßnahmen für die Bildung einer neuen kulturellen Elite: Zugang zu den Hochschulen ohne Abitur (Arbeiter- und Bauernfakultät); Sonderausbildung von „Werktätigen“ zu Neulehrern, Volksrichtern, Volksstaatsanwälten u. a.; Förderung von „Talenten aus dem Volk“ durch Kulturfonds, FDGB-Mittel und Direktorfonds (Kulturdirektor) in den Betrieben, ferner mittels der Laienspielbewegung als eines gedachten Reservoirs für den Nachwuchs an Musikern und Bühnenkünstlern; Förderung der größtenteils kommunistischen Volkskorrespondenten als Journalisten- und Schriftstellernachwuchs. Das Kulturschaffen wird weiterhin durch Methoden und Maßnahmen ideologischer wie organisatorischer Art gelenkt. An ideologischen Maßnahmen sind folgende besonders wichtig: schon im Schulunterricht bilden den Schwerpunkt die „gesellschaftswissenschaftlichen“ Fächer (Deutsch, Geschichte, Gegenwartskunde, Geographie) mit ausnahmslos kommunistischem Lehrplan; gesellschaftswissenschaftliches Studium ist grundlegendes Pflichtfach (zumeist auch Prüfungsfach) an allen Hochschulen und Fachschulen (einschließlich der Kunstschulen). Seit etwa 1948 ist die Diskussion weltanschaulicher Fragen in Presse (Pressewesen), Rundfunk und Zeitschriften ausschließlich auf kommunistischer oder allenfalls kommunismusfreundlicher Grundlage möglich. Der Kulturbund wurde aus einem Diskussionsforum der „Intelligenz“ zur Tribüne der SED. Von westlicher Literatur und Publizistik ist nur noch „planwichtige“ Fachliteratur zugelassen und ausschließlich über die „Zentralstelle zur Beschaffung wissenschaftlicher Literatur“ erhältlich; geisteswissenschaftliche Literatur in den wissenschaftlichen Bibliotheken wird, soweit sie „bürgerliches“ Ideengut enthält, vielfach nur mit Sondererlaubnis ausgeliehen. Das nationale Erbe wird zwar, vor allem auf den Bühnen, gepflegt, aber in mehr und mehr kommunistisch verfälschter Sicht (Goethe, Bach usw.). An organisatorischen Maßnahmen sind folgende entscheidend: Die gesamte K. ist durch Zonenbehörden straff zentralisiert; entsprechend den Verhältnissen in der SU wurde seit 1951 das Ministerium für Volksbildung der „DDR“ in mehrere selbständige Behörden aufgespalten (Ministerium für Volksbildung, das praktisch nur noch ein Erziehungsministerium ist, selbständiges Staatssekretariat für Hochschulwesen, Staatliche Kommission für ➝Kunstangelegenheiten, Amt für ➝Literatur und Verlagswesen). Mitte 1952 wurden zusätzlich beim Minister[S. 80]rat ein Staatliches Rundfunkkomitee und ein Staatliches Komitee für das Filmwesen errichtet, während gleichzeitig zur Koordination dieses administrativen Mammutapparats eine „Koordinierungs- und Kontrollstelle für Unterricht, Wissenschaft und Kunst“ übergeordnet wurde. Das bedeutet die totale zentrale Kontrolle über das Schul- und Hochschulwesen (unter tatsächlicher Aufhebung der Hochschulautonomie), über Bühne und Musik und alle sonstigen künstlerischen und unterhaltenden Veranstaltungen sowie über alle Druckerzeugnisse. (Die Presse wird über das Amt für ➝Information und die verbindliche Nachrichtenmonopolstelle des ADN kontrolliert.) Für alle Schulen, Fachschulen und die meisten Hochschulstudienfächer (auch Kunstschulen) wurden bis ins einzelne verbindliche, häufig Stunde für Stunde festlegende zoneneinheitliche Lehrpläne geschaffen. Die Grundlagenforschung wurde in einer Reihe von Instituten zentralisiert. Dabei wurden die Akademien der Wissenschaften in erheblichem Maß auf planwirtschaftlich bestimmte und (wenn schon zögernder) auf „gesellschaftswissenschaftliche“ Aufgaben im Sinn der SED umgestellt; es erstanden zahlreiche neue Institute (wie die Hochschule für ➝Planökonomie, die Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, das Deutsche Institut für Rechtswissenschaft, das Deutsche Institut für Zeitgeschichte, das Museum für Deutsche Geschichte, das Deutsche ➝Pädagogische Zentralinstitut, die Deutsche ➝Akademie der Künste), durchweg von der SED kontrolliert und dazu bestimmt, den von der SED geforderten „radikalen Umschwung“ auf allen Gebieten der Kultur durchzuführen. Im gleichen Sinne wurde (seit 1950) pseudoproletarisch-kommunistischer Dozenten- und Forschernachwuchs gefördert, der Nachwuchs der Intelligenzberufe seit 1951 durch besondere Stellen bei den wissenschaftlichen Hochschulen gelenkt. Für die nachschaffenden Künste wurde 1951 ein zentraler SED-kontrollierter Bühnennachweis errichtet; die privaten künstlerischen Institute und Agenturen sind fast oder völlig ausgeschaltet; die Liquidation der privaten Buchverlage (Verlagswesen) wurde beschleunigt; angestrebt ist ferner völlige Ausschaltung der privaten Konzertagenturen. Der in der herkömmlichen Kunstpolitik wichtige „private Auftraggeber“ ist durch Enteignung nahezu völlig ausgefallen, so daß auch die Freischaffenden (freie Schriftsteller, freie Wissenschaftler, bildende Künstler, Musiker, Architekten) auf den sog. „neuen Auftraggeber“ „werktätiges Volk“ angewiesen sind. Damit ist die materielle Existenz der Freischaffenden an ihre Bereitwilligkeit gebunden, öffentliche Aufträge im gewünschten Sinn zu erfüllen. Die angestellten „Kulturschaffenden“ werden noch dadurch kontrolliert, daß bei Stellenbesetzungen die Kaderabteilung der SED den Ausschlag gibt. Tatsächlich hat der „Auftraggeber Volk“ gar nichts zu entscheiden, es sei denn, daß er ihm zugemutete kulturelle Darbietungen Theaterstücke, Filme usw. durch Fernbleiben von den Veranstaltungen ablehnt. Diesem System der Reglementierung stehen erhebliche Anreize für solche „Kulturschaffenden“ gegenüber, die im Sinne der Partei arbeiten: neben den Leistungsstipendien gibt es zahlreiche Sondervergünstigungen, die diese Schicht materiell weit über den Bevölkerungsdurchschnitt hinausheben. Zu erwähnen wären Steuerermäßigungen, Intelligenzpakete und IN-Karten, bevorzugte Wohnraumbeschaffung, Kredite für Eigenheime, Vergünstigungen beim Bezug bewirtschafteter Artikel, Vorteile bei der Ausbildung der Kinder, [S. 81]großzügige Altersversorgung; für Spitzenkräfte ferner Ehrentitel (Verdienter Lehrer des Volkes, Verdienter Arzt des Volkes), zum Teil verbunden mit erheblichen einmaligen Geldzuwendungen (Nationalpreis) und Renten (Intelligenz). Außerdem wird die „progressive kulturelle Elite durch häufige Erwähnung in Presse und Rundfunk „popularisiert“; zudem werden ihr — ebenso wie das für die „technische Intelligenz“ gilt — hinsichtlich ihres persönlichen Lebenszuschnitts und etwaiger individualistischer Neigungen gewisse Zugeständnisse gemacht: der Druck zur Teilnahme an Schulung und anderer „gesellschaftlicher“ Tätigkeit ist geringer; persönlichen „bürgerlichen“ Restbeständen wird, soweit sie nicht in den Werken zum Ausdruck kommen, eine gewisse Nachsicht entgegengebracht. Das gilt ganz besonders für die aus „plantechnischen“ Gründen benötigten wissenschaftlichen Spezialisten — etwa Naturwissenschaftler, Volkswirte — und Lehrer (Einzelvertrag). Wie überall in der Politik der SBZ, so ist auch im Bereich der völlig „eingeplanten“ Kultur ein gewisser Zwiespalt insofern festzustellen, als dem Planziel totaler Durchdringung mit der stalinistischen Ideologie das Bestreben entgegensteht, ein Höchstmaß an materiell-wertmäßig ausweisbarer Produktivität zu erzielen — und dazu wird zunächst fachliches Können und erst in zweiter Linie „gesellschaftliches Bewußtsein“ verlangt. Neben den geschilderten Maßnahmen steht dann die Lenkung des „Kulturkonsums“ durch die „Letztverbraucher“. Der Kulturkonsum geht in den Formen eines in die Betriebe verlagerten und eines „freien“, außerhalb der Betriebe sich abspielenden Angebots an Kulturgütern (also Presse, Rundfunk, Vorträge, Theater-, Musik- und Filmveranstaltungen, Literatur) vor sich. Das besondere Interesse des Regimes gilt dem Kulturkonsum am Arbeitsplatz. Die kulturelle Massenarbeit wird vor allem vom FDGB und von der FDJ getragen und wendet sich an die Betriebsbelegschaften, besonders der volkseigenen Schwerpunktbetriebe, der MAS und an die werktätige Jugend. Die kulturelle Massenarbeit wird besonders stark gefördert. Sie ist weitgehend Agitation; ihre Hauptformen sind: 1. direkte Aufklärung (Schulung, laufende Agitationseinsätze zu aktuellen staats- und wirtschaftspolitischen Fragen, kollektive organisierte Presselektüre, Wandzeitung, Betriebsfunk); 2. ein ausgebreitetes Vortrags- und Unterrichtswesen zur „fachlichen Weiterqualifikation“, das von den BGL und von Betriebsgruppen getragen wird und seit Anlaufen des Fünfjahrplans außerordentlich ausgeweitet worden ist; 3. künstlerische Programme mit gemischt agitatorisch-unterhaltendem Charakter; 4. Laienspieltätigkeit der Belegschaften (Chorgruppen, Theaterspielgruppen, Musikgruppen, Literaturgruppen usw.). Dabei werden Programm, Texte und Regiepersonal sowohl innerbetrieblich durch Kulturdirektor, SED-Betriebsgruppe und Gewerkschaftsleitung wie auch durch außerbetriebliche Stellen von Partei und Staat scharf überwacht, so daß der echte Spielwille der Laien immer weniger zu seinem Recht kommt; die volle Zentralisierung des „Laienspielwesens“ (Texte wie Regiepersonal) wird von der Kommission für Kunstangelegenheiten betrieben. „Reine Kunst“ wird selten, allenfalls noch in Form klassischer Musik, geboten. Zur Durchdringung der Werktätigen mit politischer Gebrauchskunst wurde der Deutsche ➝Veranstaltungsdienst als zentrale Programmorganisation geschaffen, der, ursprünglich von FDGB und Volksbühne getragen, mit fertigen Programmen (zu zwei Dritteln ausgesprochen politischen Charakters) Betriebe, MAS, Erholungsorte, Kleinstädte bespielt. Weiterhin gehört hierher der organisierte Besuch „fortschritt[S. 82]licher“, vor allem sowjetischer Theater- und Filmstücke, der zugleich die Fehlbeträge decken muß, die sich aus dem mangelnden individuellen Besuch ergeben. In den Rahmen der kulturellen Massenarbeit fallen aber auch anziehendere Einrichtungen, so in den Schwerpunktbetrieben Kulturhäuser und Klubräume mit Spielecken (Schach, Ping-Pong usw.), Betriebsbüchereien (Büchereiwesen) sowie der in der SBZ „auf Betriebsbasis“ durchgeführte Sport. „Freie“ kulturelle Veranstaltungen haben größeren Zuspruch nur, wenn sie unpolitisch sind, obwohl die „Verplanung“ des Kulturkonsums einen ausgesprochenen Hunger nach kulturellen Gütern zur Folge hat. So haben Theater- und Filmbesucher erreicht, daß um der Rentabilität willen auch heute noch fast zwei Drittel aller Theateraufführungen (Klassiker, Lustspiele, Operetten, Opern) und rund ein Drittel der Filme (Unterhaltungsfilme der Monopolgesellschaft DEFA, Spielfilme aus der Zeit vor 1945 und in kleinem Maße westliche Filme) unpolitische Stoffe bieten. Ebenso werden an den Volkshochschulen unpolitische Bildungsvorträge, die aber nur noch rund 20 v. H. des gebotenen Stoffes einnehmen dürfen, eindeutig bevorzugt. Lenkungsversuche des freien Kulturmarktes haben im allgemeinen wenig Erfolg gehabt. Als Mittel solcher Lenkung sind zu nennen die Einrichtung der Volksbühne (die seit 1950 reine Besucherorganisation ist), die Subventionierung volkstümlicher Buchreihen von gemäßigt „antifaschistisch-demokratischem“ Charakter wie die Bibliothek fortschrittlicher Schriftsteller, ferner ein bis in die Dörfer verzweigtes Netz von Volksbibliotheken und Bücherstuben mit meist gut eingerichteten Leseräumen (Bibliothekswesen). Allgemein werden Veranstaltungen und dargebotene Werke jedoch nur dann von weiteren Kreisen aufgenommen, wenn sie unpolitisch sind. Das geht so weit, daß auch vorkommunistische russische Werke bereits deshalb abgelehnt worden sind, weil die Massen sie als „kommunistisch“ oder „von den Kommunisten protegiert“ ansehen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 78–82 Kulturplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturverordnung

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 78]Hauptaufgabe der K. ist lt. Entschließung des 3. Parteitags der SED (1950) „ … der Kampf um den Frieden, um die demokratische Einheit Deutschlands und um die Festigung unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ … (Die kulturelle) „Erziehung kann nur in unerbittlichem Kampf gegen die kannibalischen Lehren der imperialistischen Kriegshetzer erfolgen. Jeder Versuch, diese feindlichen…

DDR A-Z 1953

Bevölkerung (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 1946 zählte die SBZ 17.180.407 Einwohner, hinzu kamen 1.174.582 Personen, die im sowjetischen Sektor Berlins wohnten: zusammen also 18,3 Mill. Davon waren in der SBZ damals 3,65 Mill. Heimatvertriebene aus den deutschen Gebieten ostwärts der Oder und Neiße. Die Ergebnisse der Volkszählung am 31. 8. 1950 sind noch immer nicht veröffentlicht worden, da das SED-System die sehr ungünstige B.-Entwicklung verheimlichen will. Die Zahlen der Wahlberechtigten und die Angaben des Arbeitsministeriums über die Arbeitsmarktlage ermöglichen es jedoch, die tatsächliche Bevölkerungszahl der SBZ und des sowjetischen Sektors von Berlin ziemlich zuverlässig festzustellen. Während Anfang 1949 SBZ und Ostberlin zusammen fast 20 Mill. [S. 27]Einwohner hatten, waren es am 31. 8. 1950 nur noch 18,8 Mill. Wenn die Zahl sich seit 1946 gehoben hatte, so nur deshalb, weil bis 1950 Kriegsgefangene heimkehrten und weitere Heimatvertriebene ans den polnisch verwalteten Gebieten Deutschlands hinausströmten. Dabei ist der Zuzugsgewinn im Vergleich zur Bundesrepublik gering, Während er dort von 1946 bis Aug. 1950 8,8 v. H. betrug, machte er in der SBZ nur 9,4 v. H. aus. Und während dort die Zahl der männlichen Bevölkerung um 13,9 vH zunahm. stieg sie in der SBZ nur um 7,1 v. H. an. Im Okt. 1952 betrug die Bevölkerung der SBZ und Ostberlins etwa 18,85 Mill., davon nur 8,37 Mill. männlich. In der SBZ beträgt demnach der Anteil der männlichen Bevölkerung nur 44,5 v. H., in der Bundesrepublik dagegen etwa 46,8 v. H. Die ungünstige Entwicklung mit ihrer Überalterung und der Abwanderung aus politischen Gründen hält also weiter an. Die Sterbefälle haben bis 1948 die Geburten beträchtlich überwogen. Auch nach 1948 ist der Geburtenüberschuß durch die Abwanderung nach der Bundesrepublik und nach Westberlin aufgewogen worden. Demgegenüber hatte die Bundesrepublik nach 1946 neben einem sehr großen Wanderungsgewinn einen gewissen Geburtenüberschuß, der bis 1952 insgesamt weit über eine Mill. betrug. Von 1947 bis Ende 1949 sind zusammen mindestens etwa 460.000 Personen aus der SBZ nach Westberlin und in die Bundesrepublik abgewandert, um dem politischen Druck der SED-Diktatur oder den schlechten materiellen Lebensverhältnissen (Lebensstandard) zu entgehen. Von Anfang 1950 bis Okt. 1952 sind mindestens rund 340.000 Menschen trotz den Erschwerungen doch geflohen. Die Abwanderung und Flucht so vieler Menschen, vor allem aus den arbeitsfähigsten männlichen Jahrgängen, bedeutet zweifellos eine Behinderung für die Erfüllung der Wirtschaftspläne in der SBZ. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 26–27 Betriebspresse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirk

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 1946 zählte die SBZ 17.180.407 Einwohner, hinzu kamen 1.174.582 Personen, die im sowjetischen Sektor Berlins wohnten: zusammen also 18,3 Mill. Davon waren in der SBZ damals 3,65 Mill. Heimatvertriebene aus den deutschen Gebieten ostwärts der Oder und Neiße. Die Ergebnisse der Volkszählung am 31. 8. 1950 sind noch immer nicht veröffentlicht worden, da das SED-System die sehr ungünstige B.-Entwicklung…

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Notenbank, Deutsche (DNB) (1953)

Siehe auch: Deutsche Notenbank: 1975 1979 Deutsche Notenbank (DN): 1969 Notenbank, Deutsche (DNB): 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Das zentrale staatliche Bankinstitut der SBZ, errichtet auf Anordnung der DWK vom 20. 7. 1948; durch Gesetz vom 31. 10. 1951 zur Staatsbank der „DDR“ erklärt. Hat das alleinige Recht zur Herausgabe von Banknoten und führt die Kassengeschäfte des Staatshaushalts. Nach der Satzung hat die DNB „die Aufgabe, die Wirtschaftsplanung mit den Mitteln der Geld- und Kreditpolitik aktiv zu unterstützen. Der Bank obliegt die Regelung des Geldumlaufes, die Organisation des Zahlungsverkehrs und der Zahlungsausgleich mit anderen Besatzungszonen und dem Auslande.“ Die DNB unterhält in der Zone und Ostberlin rund 300 Filialen und Kassenstellen und ist im Rahmen der von der Staatlichen ➝Plankommission vorgesehenen Pläne neben der Deutschen ➝Bauernbank und den Sparkassen das Hauptinstitut für kurzfristige Kreditgewährung. Die DNB übernahm mit ihrem Apparat ab 1. 1. 1951 die zu diesem Zeitpunkt aufgelösten Haushalts- und Steuerkassen der ganzen SBZ und schloß damit den Prozeß der Zentralisierung des Haushalts- und Finanzwesens ab. Die DNB untersteht der Aufsicht des Ministeriums für Finanzen, Hauptabt. Währungs- und Kreditpolitik. Sie ist im Gegensatz zur früheren Reichsbank also nicht selbständig und unabhängig. In Anlehnung an das Vorbild der SU, wo der Präsident der Staatsbank gleichzeitig stellvertretender Finanzminister ist, sind in der SBZ gesetzgeberische Bestrebungen im Gange, den Präsidenten der DNB zum Mitglied des Ministerrates zu machen. Unter den maßgebenden Persönlichkeiten (Staatssekretär Rumpf/SED und Finanzminister Loch/LDP) sind in diesem Zusammenhange Machtkämpfe im Gange. Mit der Einführung der Wirtschaftlichen Rechnungsführung wurde der DNB mit ihrem Filialsystem der Rechnungseinzug für sämtliche VEB übertragen. Ab 1. 1. 1952 ist die DNB als Generalkontrollinstanz für den gesamten [S. 100]Wirtschaftsablauf tätig; in dieser Eigenschaft unterliegen ihr die Kontrolle der Produktion, des Umsatzes und der Einhaltung der Volkswirtschaftspläne. Man hofft, hierdurch die bisherigen zahlreichen Planungsfehler zu verhindern. (Planwirtschaftsergebnisse) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 99–100 Normenkatalog A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nuschke, Otto

Siehe auch: Deutsche Notenbank: 1975 1979 Deutsche Notenbank (DN): 1969 Notenbank, Deutsche (DNB): 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Das zentrale staatliche Bankinstitut der SBZ, errichtet auf Anordnung der DWK vom 20. 7. 1948; durch Gesetz vom 31. 10. 1951 zur Staatsbank der „DDR“ erklärt. Hat das alleinige Recht zur Herausgabe von Banknoten und führt die Kassengeschäfte des Staatshaushalts. Nach der Satzung hat die DNB „die Aufgabe, die Wirtschaftsplanung mit den…

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Interzonenhandel (1953)

Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für den deutschen Binnenhandel nach 1945, soweit er über die Grenzen einer Besatzungszone hinausging. Während die drei Westzonen bald wieder zu einem einheitlichen Handelsgebiet zusammenwuchsen, konnte der Warenaustausch zwischen Westdeutschland und der SBZ nur zu einem Bruchteil des früher üblichen Umfanges entwickelt werden. Ursache waren vor allem die ständigen Erschwerungen des I. durch die „DDR“, die insbesondere das Vertrauen und die Sicherheit des Handels gefährdeten. Von sowjetzonaler Seite waren in der Hauptsache strategisch wichtige Güter begehrt. Als Gegenlieferungen ins Bundesgebiet waren z. B. Holz, Eisen- und Stahlwaren, Maschinenersatzteile, Zellstoff, Mineralöl, Lebensmittel, Chemikalien vorgesehen. Im vertraglichen I. entsprechend dem Mindener Abkommen (1946), dem Berliner Abkommen (1948) und dem Frankfurter Abkommen (1949) und seiner Verlängerung im Frühjahr 1951, wurden etwa folgende Umsätze in beiderseitigem Verkehr erzielt: Technisch wird der vertragliche I. in der SBZ durch das Ministerium für Außenhandel und deutschen Innenhandel (MAI), Hauptabt. I., abgewickelt, während in der Bundesrepublik seit Frühjahr 1951 die „Bundesstelle für den Warenverkehr“ als Abteilung des Bundeswirtschaftsministeriums zuständig ist. Durch das Auslaufen des Frankfurter Abkommens im Jahre 1951 beschränkt sich der Warenaustausch nur noch auf reine Kompensationsgeschäfte. In den ersten Monaten des Jahres 1952 wurden im Vorgriff auf ein neues I.-Abkommen nur geringe Umsätze erzielt. Bei den Verhandlungen über ein neues I.-Abkommen trat seit Mitte 1951 offensichtlich ein gewisses Desinteresse der Sowjetzonenregierung in Erscheinung, vermutlich aus folgenden Ursachen: 1. Die Planwirtschaft in der SBZ erfordert Handelspartner, die für die störungsfreie Abwicklung der planmäßig vorgesehenen Einfuhren Garantie bieten. 2. In der 2.~Hälfte des Jahres 1950 ist es der SBZ gelungen, weitgehend auf Bezüge aus den Ostblockstaaten oder Umwegsbezüge aus der Bundesrepublik umzuschalten. Seitdem sind verstärkter Bezug aus Ostblockstaaten und verstärkter Bezug von Erzeugnissen der Bundesrepublik auf dem Umweg über westeuropäische Länder zu beobachten. (Staatl. ➝Tarnfirmen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 65 Internationale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Interzonenverkehr

Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für den deutschen Binnenhandel nach 1945, soweit er über die Grenzen einer Besatzungszone hinausging. Während die drei Westzonen bald wieder zu einem einheitlichen Handelsgebiet zusammenwuchsen, konnte der Warenaustausch zwischen Westdeutschland und der SBZ nur zu einem Bruchteil des früher üblichen Umfanges…

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Industrieproduktion (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1936 betrug der Anteil des Sowjetzonengebietes an der I. Deutschlands im Durchschnitt 26 v. H. Bei der Grundstoff- und Halbmaterialerzeugung lag der Anteil wesentlich niedriger, z. B. bei: Dieses und zahlreiches anderes Material mußte also zugeführt werden. Im innerdeutschen Handel waren die Gebiete der jetzigen SBZ und der Bundesrepublik Ergänzungsgrößen. In der SBZ lag 1936 z. B. die Erzeugung folgender Warengruppen über dem gesamtdeutschen Durchschnitt: Die arbeitsteilige Industriestruktur der verschiedenen Teile Deutschlands führte z. B. im Jahre 1928 zwischen der jetzigen Bundesrepublik und der jetzigen SBZ zu einem Warenaustausch in Höhe von 8,3 Milliarden RM (Interzonenhandel). Der industrielle Produktionswert des Gebietes der SBZ wurde vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung für 1936 auf 15,9 Milliarden RM geschätzt. Durch Kriegseinwirkungen und Demontagen war die I. 1946 nach der gleichen Quelle auf 42 v. H., d. h. 6,67 Milliarden RM, abgesunken. 1950 erreichte die SBZ wieder ein Produktionsniveau von etwa 84 v. H., während in der Bundesrepublik im gleichen Jahre der Stand von 1936 bereits überschritten wurde. Unter Berücksichtigung der ungleich schwerer wiegenden Kriegsfolgen in der SBZ (Zerstörungen, umfangreiche Demontagen, hohe Reparationsentnahmen der SU aus der laufenden Produktion) und im Hinblick auf die fehlenden Rohstoffgrundlagen aus eigener Erzeugung ist die erzielte Steigerung beachtlich. Die Wirtschaftsplanung der SBZ zielt darauf ab, die Grundstoffproduktion erheblich zu steigern (Fünfjahrplan), um die Bezugsabhängigkeit weitgehend zu mildern. Autarkie der SBZ wird offensichtlich nicht angestrebt, dagegen wohl ihre wirtschaftliche Einbeziehung in den Ostblock (Rat für ➝gegenseitige Wirtschaftshilfe). Die Steigerung der I. kam nicht der Bevölkerung zugute (Lebensstandard). In den letzten Jahren wurde regelmäßig rund ein Drittel der I. gegenwertlos als Reparationen entnommen. Noch jetzt sind wichtigste Gebrauchsgüter und fast alle Kulturwaren Mangelerzeugnisse und nur für eine begrenzte, gutverdienende Bevölkerungsschicht erschwinglich (HO). Nach den Betriebsenteignungen in den Jahren 1945/46 wird die I. in verschiedenen Eigentumssphären erzeugt. Für 1951 liegen folgende Schätzungen vor: (Private Industrie, SAG-Betriebe, Wirtschaftssystem) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 62 Industrie, Private A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrie- und Handelskammern

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1936 betrug der Anteil des Sowjetzonengebietes an der I. Deutschlands im Durchschnitt 26 v. H. Bei der Grundstoff- und Halbmaterialerzeugung lag der Anteil wesentlich niedriger, z. B. bei: Dieses und zahlreiches anderes Material mußte also zugeführt werden. Im innerdeutschen Handel waren die Gebiete der jetzigen SBZ und der Bundesrepublik Ergänzungsgrößen. In der SBZ lag 1936 z. B. die Erzeugung folgender Warengruppen über dem gesamtdeutschen…

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Uranbergbau (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der U. in der SBZ wird von der sowjetischen Wismut-AG. betrieben. Mit ihr haben sich die Sowjets ein einzigartiges Monopol geschaffen. Sie schufen außerdem ein völkerrechtliches Novum, da erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten nach eigenem Ermessen in dem von ihr besetzten Gebiete die Bodenschätze als Reparationsleistungen ausbeutet. Die Wismut-AG nimmt innerhalb der SAG insofern eine Sonderstellung ein, als sie nicht zur Verwaltung der sowjetischen Vermögen in Deutschland gehört. Die Hauptverwaltung Wismut-AG. in Siegmar-Schönau bei Chemnitz (Sachsen) untersteht direkt sowjetischen Ministerien in Moskau. Die Gründer, welche alle Aktien übernommen haben, sind: 1. die Hauptverwaltung des Sowjetischen Vermögens im Auslande des Ministerrates der SU; 2. die Staatliche Aktiengesellschaft der Buntmetallindustrie „Medj“ in der SU. Die Wismut-AG. hat seit 1946 systematisch allen Boden der SBZ, der irgend Uranvorkommen vermuten ließ, durch sog. „Geologenbrigaden“ nach Uranvorkommen untersucht. Selbst ganz unsichere Vermutungen veranlaßten Probebohrungen und Schürfungen. Nach vergeblichen Schürfungen im Harz und im Zittauer Gebirge, welche [S. 148]1951/52 wieder eingestellt wurden, konzentriert sich der U. gegenwärtig auf folgende Gebiete: 1. Erzgebirge und Vogtland mit Hauptzentren in und um Aue, Johanngeorgenstadt, Oberschlema, Auerbach und Schneeberg; 2. Thüringen mit Hauptzentren um Saalfeld, Blankenburg, Ilmenau, Greiz, Werdau und Schleusingen. Die Zahl der im U. beschäftigten Deutschen wird von der Wismut-AG. streng geheimgehalten. Nach zuverlässigen Schätzungen betrug der Beschäftigtenstand bei der Wismut-AG. im Herbst 1951 rund 225.000. Diese Zahl entspricht rund 10 v. H. aller Beschäftigten in Industrie und Bergbau der SBZ. Auch die Ausbeuteergebnisse des U. werden streng geheimgehalten. Die Werbeaktionen für Arbeitskräfte sind jetzt unmittelbar in die Betriebe und Verwaltungen gelegt. SED und FDGB unterstützen die Anwerbung deutscher Arbeitskräfte für den sowjetischen U. Äußerlich geschieht alles auf freiwilliger Basis. Tatsächlich aber werden die Arbeitskräfte dadurch gewonnen, daß man sie aus ihren bisherigen Arbeitsstellen entläßt und den Arbeitsverwaltungen zur Verfügung stellt. Die Betriebe erhalten regelmäßig „Auflagen“, wieviel Arbeitskräfte sie auf diese Weise freistellen müssen. Die Arbeitslosen werden sodann unter der Drohung, ihnen im Weigerungsfälle jede Unterstützung zu entziehen, zum Abschluß von Arbeitsverträgen für den U. gezwungen. Trotz den Lohnkürzungen seit Mitte 1950 werden im U. noch relativ hohe Löhne gezahlt. Sie stehen jedoch in keinem Verhältnis zu den geforderten Leistungen und den durch mangelhaften Arbeitsschutz bestehenden Gefahren. Der Durchschnittslohn liegt zur Zeit bei 460 DM Ost monatlich. Hauer erhalten einschließlich Leistungsprämien jetzt 600 bis 650 DM Ost, andere Arbeiterkategorien entsprechend weniger. Ende 1949 konnten Hauer bei gleicher Leistung das Doppelte verdienen. Die außerordentlich hohen Kosten des U. wurden bis 1951 ausschließlich aus dem Finanzaufkommen der SBZ aufgebracht. Von 1946 bis Anfang 1949 hatte die Regierung des Landes Sachsen den Hauptanteil zu tragen. Die damalige DWK und die übrigen Länder gaben nach Weisung der DWK Zuschüsse. Nachdem die Wismut-AG. einen gigantischen Umfang angenommen hat, wird wahrscheinlich der Finanzbedarf gemeinsam aus deutschen und sowjetischen Quellen der Zone gespeist. Es verlautet, daß man dafür einen Teil der Gewinne der SAG-Betriebe und der Sowjetischen Handelsgesellschaften verwendet. Sinngemäß soll angeblich der zum Zeitpunkt der Währungsreform durch die bevorzugte Behandlung der Sowjets gebildete Sonderfonds dazu mit herangezogen werden. Seit 1947 bis jetzt sind etwa 20.000 Bergarbeiter aus der Zwangsarbeit in den U.-Gebieten der SBZ nach der Bundesrepublik geflohen und haben hier Notaufnahme gefunden. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 147–148 Untersuchungshaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Utopie, Sozialistische

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der U. in der SBZ wird von der sowjetischen Wismut-AG. betrieben. Mit ihr haben sich die Sowjets ein einzigartiges Monopol geschaffen. Sie schufen außerdem ein völkerrechtliches Novum, da erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten nach eigenem Ermessen in dem von ihr besetzten Gebiete die Bodenschätze als Reparationsleistungen ausbeutet. Die Wismut-AG nimmt…