DDR A-Z 1953
Gesundheitswesen (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Gesundheitspolitik des Sowjetzonen-Regimes ist einzig und allein auf die Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Produktionsfaktors „menschliche Arbeitskraft“ gerichtet; der kranke, leidende Mensch erhält die Hilfe des Staates nur insoweit, als er noch zur Erfüllung der Wirtschaftspläne gebraucht werden kann. Diese Zielsetzung des öffentlichen G. kommt vor allem in der Entwicklung des Krankenversicherungswesens (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) und in der fortschreitenden Vergesellschaftung des Arztberufes zum Ausdruck. Krankschreibungen werden im Interesse der Planerfüllung auf ein Mindestmaß beschränkt, Ärzte und Patienten unter Mitwirkung der Betriebsgewerkschaftsleitungen überwacht; Abweichungen von der strengen Norm können als Wirtschaftsvergehen verfolgt werden. Heilbehandlungen sollen nach Möglichkeit im Betrieb erfolgen, der auch vielfach bereits die Krankengelder bzw. Lohnausgleichsbeträge auszahlt; nach sowjetischem Muster sind ferner Nachtsanatorien zur Behandlung in der arbeitsfreien Zeit geplant. Mit der Abnahme aller freien und selbständigen Berufstätigkeit war in der SBZ eine beträchtliche Erweiterung der Versicherungspflicht verbunden; die freiwillige und zusätzliche Krankenversicherung ging erheblich zurück und wird, da es ein privates Versicherungsgewerbe nicht mehr gibt, von den staatlichen Versicherungsanstalten wahrgenommen. Der Privat[S. 53]patient spielt kaum noch eine Rolle. Die ärztliche Versorgung verlagert sich auf die öffentlichen Polikliniken und Landambulatorien. Die individuelle Beziehung zwischen Patient und Arzt, auch im nichttotalitären Bereich in der Auflösung begriffen, wird in der SBZ aus doktrinär-politischen Gründen systematisch beseitigt und durch einen Fürsorgeapparat ersetzt. Die Krankenziffer in der SBZ betrug Mitte 1952 6,7 v. H. der Versicherten (gegenüber 3,72 v. H. in der Bundesrepublik); die Gründe für diesen alarmierenden Gesundheitszustand sind in den schlechten Lebensverhältnissen, der rigorosen Ausbeutung der Arbeitskraft, dem unzulänglichen Arbeitsschutz, aber auch im passiven Widerstand gegen das Terror-Regime zu suchen. Verhängnisvoller als organisatorische Eingriffe sind für die Versorgung der Kranken der empfindliche Mangel an Ärzten und Hilfspersonal, die unzulängliche Ausstattung der Krankenhäuser und Polikliniken und die bedenklichen Lücken jm Arzneimittelbedarf (Arzneiversorgung). Der Fehlbedarf der Zone an Ärzten wird amtlich auf 10.000 geschätzt. Die frei praktizierenden Ärzte sind aus den o. a. Gründen, durch steuerliche Beanspruchung und andere Maßnahmen in ihren Existenzmöglichkeiten so beengt, daß sie in großer Zahl die Zone verlassen mußten; bevorzugte Behandlung der Polikliniker verminderte diese Verluste nicht, sondern zog Ärzte von den übrigen Krankenanstalten ab; die Bemühungen, Ersatz aus der Bundesrepublik zu gewinnen, blieben erfolglos, da im Widerspruch zu verlockenden Versprechungen politische Anpassung verlangt wird und die allgemeinen Arbeitsverhältnisse überaus schwierig sind. Beim ärztlichen Hilfspersonal liegen die Dinge ähnlich. Eine „Schule für leitende Schwestern“ in Dresden erzieht in Kurzkursen mit stark politischem Ausbildungsprogramm künftige Oberinnen; die Beteiligung kirchlicher Organisationen an der Krankenpflege wird durch Reform und Kontrolle des Krankenpflegeschulwesens mehr und mehr zurückgedrängt. Der immer noch erhebliche Fehlbedarf an unentbehrlichen Verbrauchsgütern (z. B. Wäsche, Geschirr, Glühlampen, im besonderen ferner an Instrumenten und Verbandmitteln) beeinträchtigt ebenfalls die Krankenversorgung; viele Polikliniken und Ambulatorien sind daher schlechter ausgestattet als die primitivste Landpraxis. Die Einfuhr von Medikamenten und Grundstoffen für die nicht sehr bedeutende und in „Volkseigentum“ übergeführte Heilmittelindustrie der Zone wird den Bedürfnissen der Grund- und Rüstungsindustrien nachgeordnet; Medikamente westlicher Herkunft dürfen von den Ärzten daher im allgemeinen nicht verordnet werden und werden durch vielfach minderwertige Erzeugnisse ersetzt. Die Verstaatlichung der Apotheken wurde durch die Verordnung der Deutschen Wirtschaftskommission über die Neuregelung des Apothekenwesens vom 22. 7. 1949 eingeleitet (Apothekenreform). Die Heilmittel der Bäder und Kurorte sind in erster Linie der Kaste der Aktivisten und Funktionäre Vorbehalten; die Plätze werden unter Mitwirkung der Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL, Feriendienst des FDGB) verteilt; andere Kranke haben wenig Aussicht, in Heilbäder zu gelangen. Oberste Behörde für das sowjetzonale G. ist das Gesundheitsministerium (Minister Luitpold Steidle, Staatssekretärin Jenny Matern, die Ehefrau von Hermann Matern). Das Ministerium leitet und überwacht auch die Tätigkeit der medizinischen Gesellschaften und Verlage (Verlagswesen), während es nur geringen Einfluß auf die medizinischen Fakultäten (Hochschulen) und die Ausbildung des ärztlichen Nachwuchses hat. Exekutivorgane der Gesundheitsverwaltung sind die kommunalisierten Gesundheitsämter. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 52–53 Gesetzgebung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gleichberechtigung der FrauSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Gesundheitspolitik des Sowjetzonen-Regimes ist einzig und allein auf die Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Produktionsfaktors „menschliche Arbeitskraft“ gerichtet; der kranke, leidende Mensch erhält die Hilfe des Staates nur insoweit, als er noch zur Erfüllung der Wirtschaftspläne gebraucht werden kann. Diese Zielsetzung des öffentlichen G. kommt vor allem in der Entwicklung des…
DDR A-Z 1953
Verfassung (1953)
Siehe auch: Verfassung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1954 1956 Am 19. 3. 1949 vom Deutschen Volksrat, der wiederum vom Dritten Deutschen Volkskongreß gewählt war, beschlossen und vom Volkskongreß am 30. 5. 1949 bestätigt, besitzt die V. der „DDR“ keine echte Legitimität, da [S. 151]der Volkskongreß nicht aus allgemeinen und geheimen Wahlen hervorgegangen war. Der Form nach widerspricht die V. im allgemeinen nicht den Anforderungen an ein demokratisches Staatsgrundgesetz. Sie sichert allen Deutschen die bürgerlichen Rechte und Freiheiten zu: Gleichberechtigung, Presse-, Rede-, Versammlungs- und Vereinsfreiheit und das Streikrecht, Schutz vor willkürlicher Verhaftung, ordentliche Gerichtsbarkeit und Unabhängigkeit der Richter, Freizügigkeit, Recht auf Arbeit, Freiheit der Religionsausübung und des Wahlrechts, Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung, Unverletzlichkeit der Wohnung usw. Die Einparteien-Herrschaft ist durch die starke Stellung der von der SED beherrschten Volkskammer bereits in der V. weitgehend festgelegt. Diese hebt außerdem die in ihr garantierten Bürgerrechte in Art. 144, 2, dem letzten Artikel der V., praktisch wieder auf: „Die verfassungsmäßigen Freiheiten und Rechte können nicht den Bestimmungen entgegengehalten werden, die ergangen sind und noch ergehen werden, um den Nationalsozialismus und Militarismus zu überwinden und das von ihm verschuldete Unrecht wiedergutzumachen.“ Die V. wird ständig praktisch, jedoch auch formell verletzt (z. B. durch das Gesetz der ➝Arbeit, in dem das durch die V. garantierte Mitbestimmungsrecht wieder aufgehoben wird). Bestimmungen über ihre vorläufige Begrenzung auf die SBZ und eine etwaige Ausdehnung auf ganz Deutschland enthält die V. nicht. In der Präambel wird als verfassunggebend „das deutsche Volk genannt. Aus Art. 1 geht jedoch hervor, daß die V. Anspruch auf alleinige Gültigkeit in ganz Deutschland erhebt: „Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik …“ (Abs. 1) und „Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit“ (Abs 4). Die V. und damit die „DDR“ sind von der Bundesrepublik und völkerrechtlich, mit Ausnahme der Ostblockstaaten, nicht anerkannt. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 150–151 Verdienter Lehrer des Volkes A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verfassung und VerwaltungSiehe auch: Verfassung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1954 1956 Am 19. 3. 1949 vom Deutschen Volksrat, der wiederum vom Dritten Deutschen Volkskongreß gewählt war, beschlossen und vom Volkskongreß am 30. 5. 1949 bestätigt, besitzt die V. der „DDR“ keine echte Legitimität, da [S. 151]der Volkskongreß nicht aus allgemeinen und geheimen Wahlen hervorgegangen war. Der Form nach widerspricht die V. im allgemeinen nicht…
DDR A-Z 1953
Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 131]Der Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und sonstigen Wechselfällen des Lebens soll nach Art. 16,3 der Sowjetzonenverfassung ein einheitliches umfassendes Sozialversicherungswesen auf der Grundlage der Selbstverwaltung der Versicherten dienen. Grenzen und Gestaltung dieser Vorsorge bestimmen die Aufgaben, welche die Sozialversicherung innerhalb der Planwirtschaft hat. Denn: „Die Sozialversicherung muß in den Fünfjahrplan eingeordnet werden und seiner Verwirklichung dienen. Zu seiner Durchführung ist die Pflege der Arbeitskraft und die Gesunderhaltung unserer Werktätigen notwendig“ (Grete Groh-Kummerlöw, „Die Übernahme der vollen Verantwortung für den weiteren Ausbau der Sozialversicherung durch die Gewerkschaften“, Berlin 1951, S. 19). Organisation und Leistungen der Sozialversicherung sind darauf gerichtet, die Bevölkerung ausnahmslos möglichst zur Arbeit zu zwingen, damit die Arbeitsproduktivität allgemein gesteigert wird. Mittel dazu sind: möglichst kleine Alters- und Invalidenrenten, strengster Maßstab bei ärztlichen Untersuchungen auf Erwerbsminderung oder zeitweilige Arbeitsbefreiung, keine Versorgung für arbeitsfähige Witwen bis zu 60 Jahren. Außerdem soll durch eine geplante Staffelung der Leistungen der Sozialversicherung nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Betriebes, in dem der Versicherte arbeitet, die Fluktuation der Arbeitskräfte eingeschränkt werden. „Die Erfüllung des Fünfjahrplans muß seitens der Sozialversicherung unterstützt werden durch Zahlung höherer Renten in diesen Industriezweigen, um den Zustrom von Arbeitern dahin zu verstärken“ (Paul Peschke, „Sozialversicherung — Sache des FDGB und seiner Industriegewerkschaften“, in „Die Arbeit“, S. 218/51). Die Sozialversicherung der SBZ ist eine zentral gelenkte Einheitsversicherung, in der alle früheren Versicherungsträger aufgegangen sind (Unfall-, Invaliden-, Alters-, Angestelltenversicherung, Knappschaftsversicherung sowie die Orts-, Innungs-, Betriebs- und Ersatzkrankenkassen). Durch die Verordnung über die Sozialpflichtversicherung vom 28. 1. 1947, erlassen auf Grund des Befehls Nr. 28 der SMAD (vgl. „Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 92/47), wurde das Sozialversicherungswesen auf eine einheitliche Grundlage gestellt, nachdem bereits ab Herbst 1945 in jedem Lande der SBZ durch Gründung einer Sozialversicherungsanstalt die Voraussetzung hierfür geschaffen worden war. Durch die Verordnung über die Sozialversicherung vom 26. 4. 1952 (GBl. S. 325) wurde die Verantwortung für die Leitung und die Kontrolle der Sozialversicherung dem FDGB übergeben. Die fünf Sozialversicherungsanstalten der Länder wurden zu einer einheitlichen „Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechts“ mit dem Sitz in Berlin vereinigt, die vom Zentralrat der Sozialversicherung geleitet und verwaltet wird. Dem Ministerium der Arbeit obliegt lediglich noch die Aufsicht über die Sozialversicherung. Für die weitere Entwicklung ist die Resolution des Bundesvorstandes vom 5. 7. 1951 maßgebend, in der es u. a. heißt: „Die Sozialversicherung muß den neuen sozialökonomischen Veränderungen, die durch den Übergang der ökonomischen und politischen Machtpositionen der Monopolkapitalisten in die Hände des Volkes und die Arbeit der Aktivisten entstanden sind, angepaßt werden. Die Schaffung einer den Werktätigen ehrlich dienenden Verwaltung ist eine Voraussetzung für die sinnvolle Einordnung der Sozialversicherung in den Fünfjahrplan“ („Die Arbeit“, S. 425/51). [S. 132]Der Zentralrat der Sozialversicherung ist gesetzlicher Vertreter der Sozialversicherung und ihr oberstes Organ. Er hat unter anderem die Aufgabe, die nachgeordneten Organe und die Verwaltung zu leiten und zu kontrollieren, die leitenden Angestellten zu bestellen, den Haushaltplan aufzustellen und dem Bundesvorstand des FDGB vorzulegen und über den Geschäftsbericht unter Bestätigung der Rechnungsergebnisse Beschluß zu fassen (§~9 des Statuts der Sozialversicherung, GBl. S. 1154/51). In den Bezirken, Kreisen, volkseigenen Betrieben (VEB) und Verwaltungen bestehen Räte, in den Privatbetrieben Kommissionen für Sozialversicherung. Diese Räte und Kommissionen haben die Beschlüsse und Weisungen des Zentralrates (die Räte der Kreise und VEB auch die der Räte der Bezirke) durchzuführen und Bezirks- und Kreisverwaltungen der Sozialversicherung zu kontrollieren. Die Räte in den VEB und in den Verwaltungen haben die Bevollmächtigten für die Sozialversicherung anzuleiten und zu kontrollieren. Die Bevollmächtigten für die Sozialversicherung in den VEB und Verwaltungen sowie auch in den Privatbetrieben haben nach ihren Richtlinien („Der Bevollmächtigte für die Sozialversicherung“, hrsgg. vom Bundesvorstand des FDGB, Nr. 1) unter anderem die Aufgabe, Kranke, die auffallend häufig ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, durch den Betriebsarzt besonders sorgfältig untersuchen zu lassen und angeblich „unzulässige“ Inanspruchnahme der Sozialversicherung zu melden. Zu diesem Zweck sollen sie arbeitsunfähige Kranke schon am ersten Tag der Abwesenheit von der Arbeitsstätte in der Wohnung besuchen und diese Besuche regelmäßig wiederholen. Der Zentralrat sowie die Räte in den Ländern und Kreisen umfassen außer einem Beauftragten der VdgB (BHG) nur FDGB-Funktionäre, die von dem zuständigen FDGB-Vorstand bestellt werden. In den VEB und den Verwaltungen wählen die Bevollmächtigten für die Sozialversicherung die Räte, in den Privatbetrieben bestehen die Kommissionen aus den Bevollmächtigten. Die Bevollmächtigten werden auf Vorschlag der jeweiligen Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) von den Betriebsangehörigen gewählt. Das System der Räte und der Bevollmächtigten soll angeblich die Selbstverwaltung der Sozialversicherung durch die Versicherten verwirklichen, in Wahrheit bedeutet es jedoch, daß die Versicherten keinerlei Einfluß haben. Die FDGB-Vorstände, die die Mitglieder des Zentralrates und der Räte in den Bezirken und Kreisen bestellen, sind nicht die Vertreter aller Versicherten, sondern bestenfalls der FDGB-Mitglieder, wobei schon dies bei der Fragwürdigkeit der Wahlen zu den Vorständen bezweifelt werden muß. In den übergeordneten Räten ist deshalb die Vertretung aller Versicherter, die nicht Mitglied des FDGB sind oder sein können, wie z. B. der selbständigen Erwerbstätigen, von vornherein ausgeschlossen. Da die Räte in den VEB und Verwaltungen sowie die Kommissionen in den Privatbetrieben von den BGL angeleitet werden oder ihnen sogar, wie in den Privatbetrieben, unterstehen, ist auch hier der Einfluß der Versicherten praktisch ausgeschaltet. Die Verwaltung besteht aus einer Zentralverwaltung in Berlin, Bezirksgeschäftsstellen in den Bezirksstädten und Kreisgeschäftsstellen in den Kreisstädten. Die Auszahlung der Barleistungen ist weitgehend in die Betriebe verlagert (Anordnung vom 8. 2. 1951, GBl. S. 113). Die Räte in den VEB und Verwaltungen sind befugt, über [S. 133]Leistungen zu entscheiden. Das gleiche gilt für die Kommissionen, wenn dem Privatbetrieb die Auszahlung der Leistungen übertragen ist. Der Haushaltsplan der Sozialversicherung ist Bestandteil des Haushaltsplanes der SBZ (§~8 der Verordnung vom 26. 4. 1951). Die Pflichtbeiträge werden von den Finanzämtern eingezogen (Verordnung vom 14. 12. 1950, GBl. S. 1195). Gesetzliche Grundlage der Sozialpflichtversicherung sind z. Z. noch die Verordnung über die Sozialpflichtversicherung vom 28. 1. 1947 und zahlreiche Einzelverordnungen. Eine neue Sozialversicherungsordnung sollte bis zum 1. 10. 1951 erlassen werden, ist jedoch bisher nicht erschienen. Sie soll nach Grotewohl (Rede auf der Sozialversicherungstagung in Leipzig am 3. 12. 1951, „Neues Deutschland“ vom 5. 12. 1951) angeblich kein neues Recht schaffen. Der Sozialversicherungspflicht unterliegen ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens alle Arbeiter und Angestellten (auch die Angestellten der öffentlichen Verwaltung, die in der SBZ an die Stelle der Beamten getreten sind); Bauern, die bis zu 5 Arbeitern beschäftigen; Handwerker und Inhaber industrieller Kleinbetriebe, die zur Handwerkskammer gehören; die Angehörigen der freischaffenden Intelligenz, also z. B. Ärzte, Anwälte und Künstler; alle anderen selbständigen Erwerbstätigen, die bis zu 5 Arbeitern und Angestellten beschäftigen; die ständig mitarbeitenden Ehefrauen und Kinder sowie Studenten, Hoch- und Fachschüler. Die Leistungen der Sozialversicherung bestehen a) im Krankheitsfalle in freier ➝Heilbehandlung, Krankengeld und Hausgeld für die Zeit der Behandlung in einem Krankenhaus oder Sanatorium; b) in Schwangerschafts- und Wochenhilfe; c) in Sterbegeld; d) in Renten bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten und für Hinterbliebene. Die ehemaligen Beamten und Berufssoldaten sowie deren Witwen und Hinterbliebenen werden aus Mitteln der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen versorgt (Beamtenversorgung). Das gleiche gilt für die Kriegsinvaliden und Kriegshinterbliebenen (Kriegsopferversorgung). Nach §~8,4 der Verordnung über die Sozialversicherung vom 26. 4. 1951 ist eine Staffelung der Leistungen für die Versicherten in den VEB nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Industriezweige ungeordnet, jedoch noch nicht durchgeführt. Im Augenblick erhalten lediglich Bergleute auf Grund der Verordnung über die Sozialversicherung der Bergleute vom 19. 12. 1946 („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 416/46) sowie der Verordnung über die Verbesserung der Renten der Bergleute vom 28. 6. 1951 (GBl. S. 645) erhöhte Leistungen (Bergmannsrenten). Für die technische Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben ist durch Verordnung vom 17. 8. 1950 (GBl. S. 844) eine zusätzliche Altersversorgung geschaffen worden. Entsprechende Regelung gilt durch Verordnung vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 675) für die Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen. Die anerkannten, d. h. die heute im Sinne des Sowjetzonensystems tätigen Verfolgten des Naziregimes erhalten Zuschläge von 50 v. H. bei laufenden Barleistungen (§~67 der Verordnung vom 28. 1. 1947). Die Höhe der Pflichtversicherungsbeiträge wird durch die erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Zahlung der Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung an die Finanzämter vom 25. 1. 1951 [S. 134](GBl. S. 81) bestimmt. Sie betragen für Arbeiter und Angestellte 20 v. H. — im Bergbau bis 30 v. H. — des lohnsteuerpflichtigen Arbeitsverdienstes bis zu 600 DM Ost monatlich. Die Beiträge sind je zur Hälfte von den Versicherten und den Betrieben zu tragen. Im Bergbau tragen die Betriebe zwei Drittel. Selbständig Erwerbstätige zahlen 14 v. H. des steuerpflichtigen Einkommens bis zu 600 DM Ost. Der Mindestbeitrag für diese beträgt 8 DM Ost. Handwerker zahlen 1/12 des Grundbetrages der Handwerkssteuer. Außerdem wird für Arbeiter und Angestellte von den Betrieben eine besondere Unfallumlage eingezogen, deren Höhe sich nach den Unfallgefahren des jeweiligen Betriebes richtet und zwischen 0, 3 und 3 v. H. des monatlichen Verdienstes des Beschäftigten bis zu 600 DM Ost liegt. Gegen Entscheidungen über Leistungen ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Über die Beschwerde entscheidet die Beschwerdekommission beim Rat für Sozialversicherung des Kreises. Gegen dessen Entscheidung kann entweder das Arbeitsgericht angerufen werden, das durch eine besondere Kammer urteilt, oder die Beschwerdekommission des Bezirkes. Berufung gegen die Urteile der Arbeitsgerichte oder weitere Beschwerden beim Zentralrat der Sozialversicherung sind möglich. Von den Leistungen der Sozialversicherung sind Kriegsverbrecher und sogenannte Nazi-Aktivisten ausgeschlossen. Eine Verurteilung auf Grund des Art. 6 der Verfassung in Verbindung mit der Kontrollratsdirektive 38 führt zum Verlust aller Ansprüche an die Sozialversicherung. Die Sozialversicherung ist Träger der Arbeitslosenversicherung nach der Verordnung über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 103/47) (Arbeitslosenversicherung). Außerdem besteht für Personen, die der Sozialversicherungspflicht nicht unterliegen, die Möglichkeit, sich nach der Verordnung über die freiwillige und zusätzliche Versicherung in der Sozialversicherung vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 102/47) freiwillig versichern zu lassen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 131–134 Sozialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SPDSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 131]Der Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und sonstigen Wechselfällen des Lebens soll nach Art. 16,3 der Sowjetzonenverfassung ein einheitliches umfassendes Sozialversicherungswesen auf der Grundlage der Selbstverwaltung der Versicherten dienen. Grenzen und Gestaltung dieser Vorsorge bestimmen die Aufgaben, welche die Sozialversicherung innerhalb der…
DDR A-Z 1953
Landwirtschaft (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 83]In der Landwirtschaft der SBZ hat sich nach 1945 in jeder Hinsicht ein grundlegender Wandel vollzogen. Den ersten Anstoß dazu gab die sogenannte Bodenreform. Während man vor dem Zusammenbruch neben den Ostgebieten vor allem Mecklenburg, Pommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt als die Länder des Großgrundbesitzes ansprechen konnte — die SBZ hat sich dadurch in ihrer Struktur ganz wesentlich von den Ländern des Bundesgebietes unterschieden —, kann man heute die SBZ als ein Gebiet mit vorherrschendem Kleinbesitz bezeichnen, wie nachstehender Vergleich der Besitzverteilung zwischen SBZ und Bundesgebiet in den Jahren 1939 und 1951 zeigt. Der Anteil der einzelnen Betriebsgrößen an der landwirtschaftlichen Nutzfläche, in v. H. ausgedrückt, beträgt in den Betriebsgrößenklassen Während der Vergleich des Jahres 1939 mit dem Jahre 1949 für das Bundesgebiet keine nennenswerten Veränderungen ausweist, ist der Wandel, der sich in der SBZ vollzogen hat, um so stärker. Die Bewegung ist noch nicht abgeschlossen. Seit 1946 haben die Zahl und die dazugehörige landwirtschaftliche Nutzfläche der von der Bodenreform nicht eigentlich betroffenen Betriebsgrößen 20–50 und 50–100 ha (Mittel- und Großbauern), ganz erheblich abgenommen: Von den Großbauern sind, verglichen mit 1946, nur 57,9 v. H., von den Mittelbauern nur 85,2 v. H. übriggeblieben. Gründe dafür sind: die Maßnahmen gegen die Großbauern — in der SU: Kulaken —, die hohe Ablieferungspflicht, Verhaftungen und Verurteilungen zu Zuchthaus und damit verbundene Vermögensentziehungen. Der oft gehörte Hinweis, daß in der SBZ die Zahl und die Fläche der verschiedenen Betriebsgrößen sich weitgehend den Verhältnissen in der Bundesrepublik angenähert habe, ist, rein zahlenmäßig gesehen, richtig, geht aber an der Tatsache vorüber, daß das Kulturartenverhältnis, die Boden- und Klimaverhältnisse und damit die Produktionsgrundlagen und die sich daraus wieder ergebende Produktionsrichtung in der SBZ ganz andere sind als in der Bundesrepublik. Die nachstehende Übersicht zeigt den erheblichen Unterschied im Kulturartenverhältnis. Es entfallen von der landwirtschaftlichen Nutzfläche im Jahre 1951 [S. 84] Während der Bauer in der Bundesrepublik auf dem ihm gehörenden Land den Anbau der einzelnen Kulturpflanzen in dem ihm richtig erscheinenden Verhältnis selbst bestimmen und dabei u. a. die Anforderungen des Bodens, des Klimas, die besonderen Bedürfnisse seiner Wirtschaft, die Preisverhältnisse berücksichtigen kann, unterliegt der Bauer der SBZ dem Zwang eines streng vorgeschriebenen Anbauplanes, der durch die Einführung des sogenannten Wunschanbauplanes keineswegs beseitigt wird. Die Einhaltung der Anbauvorschriften wird durch laufende Meldungen und örtliche Kontrollen überwacht. Nach dem Anbauplan richtet sich wiederum das Ablieferungssoll, dessen 100prozentige Erfüllung mit schwersten Strafen erzwungen wird ohne Rücksicht darauf, ob bei voller Ablieferung dem Bauern noch genügende Mengen für den Eigenbedarf der Wirtschaft, also für Saat, Haushalt und Futter, übrigbleiben. Die Höhe des Ablieferungssolls hat sich bis zum Jahre 1949 noch in erträglichen Grenzen gehalten. Die Eintreibung erfolgte noch nicht mit den heute üblichen, oft unmenschlichen Methoden, so daß bei guter Wirtschaftsweise der Bauer noch bestimmte Mengen als sogenannte freie Spitzen zu erhöhten Preisen verkaufen konnte. Das ist mit dem im Herbst 1949 erfolgten radikalen Kurswechsel anders geworden. Das Soll, das ohne Rücksicht auf den Ausfall der Ernte im voraus festgelegt wird, wurde vor allem bei den Altbauern so hochgeschraubt, daß seine volle Erfüllung nur bei sehr guter Ernte, unter stärkster Einschränkung des Eigenbedarfs, möglich ist. Im Lande Sachsen beträgt z. B. das Getreidesoll 1952 für die Größenklasse 5–10 ha 9,5 dz/ha gegen 9 dz/ha im Jahre 1949; für die Größenklasse 35–50 ha 20 dz/ha gegen 13 dz/ha im Jahre 1949; für die Größenklasse über 50 ha 21 dz/ha gegen 14,5 dz/ha im Jahre 1949. Ähnlich groß sind die Unterschiede bei Kartoffeln, wo die kleineren Betriebe 45–60 dz/ha, die großbäuerlichen Betriebe über 100 dz/ha abliefern müssen. Die genannten Zahlen vermitteln aber noch nicht das richtige Bild, weil durch die sogenannte Differenzierung im Einzelfall noch eine ganz erhebliche Erhöhung möglich ist. Nicht selten müssen Großbauern 26–28 dz/ha Getreide und bis zu 150 dz/ha Kartoffeln abliefern. Die früheren Austauschnormen, die die Erfüllung des Solls erleichterten, sind weggefallen. Unter diesen Umständen bleibt für „freie Spitzen“ nichts mehr übrig. — Die Hektarerträge sind nach den amtlichen Angaben der SBZ an die Friedensgrenze herangekommen, bleiben aber in Wirklichkeit — und dies allein ist für den Bauer entscheidend — hinter den Erträgen der letzten Vorkriegsjahre zurück. Ungenügende Bodenbearbeitung infolge ungenügender Anspannung und nicht ausreichend vorhandener Geräte oder infolge des für die Landwirtschaft unbrauchbaren Hetztempos der Traktoristen und Aktivisten, der MAS, Mangel an einwandfreiem Saatgut und Handelsdüngemitteln sind die natürliche Erklärung für das Zurück[S. 85]bleiben der Erträge. Bei den Handelsdüngemitteln besteht ein starker Mangel an phosphorsäurehaltigen Düngemitteln. Dazu kommt, daß die Düngemittel oft zu spät ausgeliefert werden. Den beachtlichen Unterschied in der Anspannung zeigen folgende Zahlen. Es entfallen bei der üblichen Berechnung und Bewertung auf 100 ha Ackerfläche Außerdem ist infolge des chronischen Mangels an Ersatzteilen und an Reparaturmaterial ein hoher Prozentsatz der vorhandenen Trecker nicht einsatzfähig. Auch in der Viehwirtschaft bleiben die Leistungen an Fett, Fleisch und Milch erheblich hinter denen der Vorkriegszeit zurück. Nach dem gewaltigen Aderlaß durch die sowjet. Plünderungen während und in den ersten Monaten nach dem Zusammenbruch, der der SBZ den Verlust von fast 50 v. H. der Kuh- und 75 v. H. der Schweinebestände in den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Pommern gebracht hat, haben die Viehbestände den Vorkriegsstand bei Rindern wieder erreicht, bei Schweinen ähnlich wie im Westen, vor allem aber bei Ziegen, erheblich überschritten. Durch die Zerschlagung der Großbetriebe ist naturgemäß der Schafbestand stark zurückgegangen. Setzen wir die Bestände in den Jahren 1935/38 = 100, dann sind nach der Dezemberzählung 1951 vorhanden: Diese unter schärfstem Zwang und größten persönlichen Einschränkungen erzielte Leistung der Bauern der SBZ muß hervorgehoben werden. Die Zahl der Tiere besagt natürlich noch nicht, daß damit der Viehbesatz je 100 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche der völlig veränderten Struktur der Landwirtschaft angepaßt ist, sie gibt vor allem keine Auskunft über die Leistungen. Der katastrophale Mangel an Futtermitteln aller Art, der Mangel an Futtergetreide infolge des überhöhten Ablieferungssolls, die durch die Anbauplanung übermäßig eingeschränkte Hauptfutterfläche und der fast völlige Mangel an Eiweißfuttermitteln geben die natürliche Erklärung für das Zurückbleiben der heutigen Leistungen an Milch, Fett und Fleisch je Tier und je ha landwirtschaftlicher Nutzfläche. Infolge des Mangels an Eiweißfuttermitteln dauert die Erzeugung von 1 dz Schweinefleisch 3–5 Monate länger als in der Vorkriegszeit oder in Westdeutschland. Die im Mai 1952 verordnete Schließung aller Kartoffelbrennereien ist ein Beweis dafür, daß die zu erwartende Kartoffelernte hinter den amtlichen Angaben zurückbleibt, sowie ein Eingeständ[S. 86]nis der Futternot. Dennoch wird die Schließung der Kartoffelbrennereien und die verfügte ausschließliche Herstellung von Branntwein aus Melasse die Futternot nicht beheben können. Die noch vorhandenen Brennereien mit einem Brennrecht von etwa 750.000 hl waren nicht ausgelastet. Es wurden höchstens 200.000 t Kartoffeln für Brennereizwecke freigegeben. Diese Menge spielt aber bei über 7 Mill. Schweinen eine sehr geringe Rolle. Infolge des Futtermangels bereitet die Erfüllung des Ablieferungssolls tierischer Produkte, zumal nach der neuerlichen Erhöhung, für das Jahr 1952 die allergrößten Schwierigkeiten, vor allem für die Mittel- und Großbauern. Bis 1949 wurde das Ablieferungssoll tierischer Produkte nach der Zahl der vorhandenen Tiere festgesetzt. In den letzten Jahren richten sich die Normen nach der Größe der vorhandenen Nutzfläche. Sie betragen im Durchschnitt des Landes Sachsen in kg bzw. Stück je ha landwirtschaftlicher Nutzfläche für Betriebe in der Größe Auch hierbei können sich durch die Differenzierung unter Umständen erhebliche Zuschläge für den Einzelbetrieb ergeben. Die Lage der Landwirtschaft wird neben der Höhe der Ernten und der Leistungen der Veredelungswirtschaft weitgehend bestimmt einmal durch die Preise, die der Bauer für seine Produkte erhält, und auf der anderen Seite durch die Preise, die er für die laufenden Betriebsmittel zu zahlen hat. Auch hier ergeben sich ganz erhebliche Unterschiede zwischen West und Ost, die aus nachstehender Zusammenstellung zu erkennen sind. Es beträgt der Preis für: [S. 87]Was aber der Bauer des Bundesgebietes und der SBZ an eigenen Produkten aufbringen muß, um Betriebsmittel kaufen zu können, geht, in dz Roggen ausgedrückt, aus nachstehender Übersicht hervor: Die Unterschiede sind beachtlich. Die notwendigen Betriebsmittel sind aber auch nicht jederzeit zu erhalten. Bei der Verteilung werden zunächst die volkseigenen Güter (VEG), die MAS und erst zuletzt der Bauer berücksichtigt, und die Qualität reicht längst nicht an die im Westen übliche heran. Die Ausgaben für Löhne, Steuern, Lasten und Abgaben sind nominell zwar nicht höher als im Bundesgebiet, die oben geschilderte Tauschkraft der landwirtschaftlichen Produkte macht sie aber sehr viel drückender. Geldnot und Verschuldung haben ein bedenkliches Ausmaß erreicht. Die volkseigenen MAS, ebenso die volkseigenen Güter verlangen Jahr für Jahr außerordentliche Zuschüsse, zumal dort der Bürokratismus, die Überbetonung der politischen Tätigkeit und die Unfähigkeit der meisten nach politischen Gesichtspunkten ausgesuchten Betriebsleiter ganz unwahrscheinliche Formen angenommen haben. Der Geldmangel nimmt den Bauern die Kaufmöglichkeit für Betriebsmittel und persönlichen Bedarf. Willkürliche Versetzungen an andere Arbeitsplätze oder Kommandierungen zu Industrie, Uranbergbau und Volkspolizei verschärfen den Mangel an Lohnarbeitskräften. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, politische Bedrängung, Verhaftungen und Verurteilungen lassen immer mehr Bauern den Mut zum Weiterwirtschaften verlieren und ihre Höfe fluchtartig verlassen (Herrenlose Flächen). Der im Juli 1952 verkündete „Aufbau des Sozialismus“ bedeutet für die Landwirtschaft das letzte Stadium des Vernichtungskampfes gegen jedes selbständige Bauerntum. Es beginnt mit der Gründung von Produktionsgenossenschaften und endet in der Zwangskollektivierung, ohne Rücksicht auf Menschenleben und Wirtschaftstrümmer. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 83–87 Landambulatorium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LandwirtschaftsprozesseSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 83]In der Landwirtschaft der SBZ hat sich nach 1945 in jeder Hinsicht ein grundlegender Wandel vollzogen. Den ersten Anstoß dazu gab die sogenannte Bodenreform. Während man vor dem Zusammenbruch neben den Ostgebieten vor allem Mecklenburg, Pommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt als die Länder des Großgrundbesitzes ansprechen konnte — die SBZ hat sich dadurch in ihrer Struktur ganz wesentlich von…
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Forstwirtschaft (1953)
Siehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Im Zuge der Bodenreform unterlag auch Wald im Privatbesitz der Enteignung und wurde aufgeteilt. Obwohl Wald ungeeignet ist, im Kleinbesitz bewirtschaftet zu werden, wurde der politische Charakter der Verteilung der Wirtschaftlichkeit vorangestellt. Der Bauer durfte frei wirtschaften, eine Einmischung durch staatliche Forstangestellte war untersagt. Die Folge war weitgehender Raubbau, bedingt durch Armut der Neubauern und die allgemeine Notlage (keine oder nur geringe Zuteilung an Brennmaterial und Nutzholz aller Art), die überdies auch zu Schwarzmarktpreisen führten. Die „Sorge um den Bauernwald“ veranlaßte die Behörden der SBZ, „Waldgemeinschaften“ zu organisieren, um damit die Nutzung dem Eigentümer zu entziehen und mit Hilfe von Verordnungen eine gelenkte Nutzung durchzusetzen. Die Verordnung über die Bildung von Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben vom 14. 2. 1952 (GBl. Nr. 26/52) stellt fest, „daß die Festigung und Entwicklung der [S. 49]Forstwirtschaft der Verbesserung des Verwaltungs- und Wirtschaftsapparates bedarf … Der jetzige Verwaltungscharakter und die noch bestehende Haushaltsrechnung sind ein Hemmschuh in der Weiterentwicklung der staatlichen Forstwirtschaft“. Zur „Verbesserung“ wird deshalb die Zerteilung in „Staatliche Forstwirtschaftsbetriebe“ verordnet: Der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb arbeitet nach einem Betriebsplan, der auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplans aufgestellt wird. In diesem Sinne ist der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb eine selbständig planende, wirtschaftende und in eigener Verantwortung abrechnende Einheit der staatlichen Forstwirtschaft. Er arbeitet nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Die Holzverwertung durch die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe wird bewußt undurchsichtig gehalten. Nur ein geringer Anteil kommt der Wirtschaft der SBZ zugute, der Hauptteil geht als Reparationen an die Besatzungsmacht und dient der Devisenbeschaffung zur Erfüllung des Fünfjahrplanes. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 48–49 Formalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FortschrittSiehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Im Zuge der Bodenreform unterlag auch Wald im Privatbesitz der Enteignung und wurde aufgeteilt. Obwohl Wald ungeeignet ist, im Kleinbesitz bewirtschaftet zu werden, wurde der politische Charakter der Verteilung der Wirtschaftlichkeit vorangestellt. Der Bauer durfte frei wirtschaften, eine Einmischung durch staatliche Forstangestellte war untersagt. Die Folge…
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Gerichtsverfassung (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch die am 2. 9. 1952 in Kraft getretene „Verordnung über die Neugliederung der Gerichte“ vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) ist an Stelle der [S. 52]bisherigen Amtsgerichte in jedem Kreis ein Kreisgericht, an Stelle der bisherigen Landgerichte und Oberlandesgerichte in jedem Bezirk ein Bezirksgericht getreten. Die Verordnung bestimmt weiter, daß das Rechtsmittel der Revision entfällt. Das neue G.-Gesetz der SBZ sieht vor, daß in jedem Kreis ein Kreisgericht unter einem Direktor als Leiter und der erforderlichen Anzahl von Richtern gebildet wird. Es wird in Straf- und Zivilkammern gegliedert, während ein Bezirksgericht aus Straf- und Zivilsenaten bestehen wird. In Strafsachen ist das Kreisgericht in erster Instanz für alle Sachen zuständig außer „Verbrechen gegen die Republik“, Mord und besonders schwere Wirtschaftsverbrechen. In diesen Sachen entscheidet das Bezirksgericht in erster Instanz. Wichtig ist, daß die Staatsanwaltschaft auch andere Sachen vor dem Bezirksgericht anklagen kann, wenn sie dies „wegen der Bedeutung, Folgen oder Zusammenhänge“ der Straftat für erforderlich hält. Ebenso kann bei der sog. schweren Kriminalität, in der das Bezirksgericht an sich zuständig wäre, die Staatsanwaltschaft die Anklage vor dem Kreisgericht erheben, wenn sie die Sache für weniger bedeutungsvoll hält. Der Angeklagte ist insoweit also völlig der Willkür der Staatsanwaltschaft ausgeliefert. Die Kreisgerichte sind für die Entscheidung aller Zivilsachen zuständig mit Ausnahme der Fälle, in denen eine Partei „Träger gesellschaftlichen Eigentums“ ist und der Streitwert den Betrag von 3.000 DM Ost übersteigt. Nur in letzterem Fall ist das Bezirksgericht zuständig. Das Oberste Gericht hat neben seinen beiden bisherigen Funktionen noch die Befugnis erhalten, als Rechtsmittelgericht gegen erstinstanzliche Entscheidungen des Bezirksgerichts tätig zu werden. Es gibt also in der Sowjetzone nur noch ein Rechtsmittel; die zweite Instanz ist völlig weggefallen. Dieses Rechtsmittel heißt, wenn es von einer Partei im Zivilprozeß oder vom Angeklagten im Strafprozeß eingelegt wird, „Berufung“ oder „Beschwerde“, wenn es vom Staatsanwalt eingelegt wird, „Protest“. (Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 51–52 Gegenwartskunde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesetzgebungSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch die am 2. 9. 1952 in Kraft getretene „Verordnung über die Neugliederung der Gerichte“ vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) ist an Stelle der [S. 52]bisherigen Amtsgerichte in jedem Kreis ein Kreisgericht, an Stelle der bisherigen Landgerichte und Oberlandesgerichte in jedem Bezirk ein Bezirksgericht getreten. Die Verordnung bestimmt weiter, daß das Rechtsmittel der Revision entfällt. Das neue G.-Gesetz…
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Arbeitspolitik (1953)
Siehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1954 1956 1958 1959 1960 1975 1979 Arbeitspolitik: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 16]Die ersten, 1945 in der SBZ von der sowjetischen Besatzungsmacht eingesetzten deutschen Arbeitsbehörden hießen „Ämter für Arbeitseinsatz“. Die für alle Arbeitsfragen zuständige Abteilung der sowjetischen Militär-Administration (SMAD, jetzt SKK) nannte sich „Abteilung Arbeitskraft“. Diese Bezeichnungen sind typisch für die gesamte, von der Besatzungsmacht eingeführte und von der SED und dem FDGB fortgesetzte A.: Von den traditionellen Aufgaben der A. demokratischer Staaten, nämlich sorgfältige Pflege, größtmöglicher Schutz, gerechte Entlohnung und zweckmäßige Verwendung der Lohnarbeit, hat sie der letzteren alle anderen als dienende Bestandteile untergeordnet. Sie geht aus von dem in der Verfassung der SU ausgesprochenen, angeblich sozialistischen Grundsatz: „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen!“ und verschärft ihn zum uneingeschränkten Leistungsprinzip, bei dem die einzelne menschliche Arbeitskraft in allen Beziehungen nur noch nach ihrem jeweiligen Nutzwert für die staatliche Wirtschaft und den politischen Bestand der „DDR“ behandelt wird. Im Gegensatz zu freien Ländern, in denen die A. der Regierungen und Parlamente und die der Gewerkschaften gerade darauf gerichtet ist, den Arbeitnehmer vor der sozialen Übermacht des Arbeitgebers zu schützen, ist in der SBZ der Staat grundsätzlich selbst der Arbeitgeber und treibt eine A., die einer unkontrollierten und ungehemmten Arbeitgeber-Interessenpolitik gleichkommt. Der Arbeitgeber „DDR“ verschaffte sich zunächst durch inflationistische Währungspolitik die Möglichkeit, den größten Teil der arbeitsfähigen Bevölkerung für dieselbe Reallohnsumme für sich arbeiten zu lassen, die bei angemessener Entlohnung nur für einen Teil der Werktätigen ausgereicht hätte. Damit vermied er zwar größere Arbeitslosigkeit, jedoch auf Kosten des Lebensstandards des Arbeitnehmers. Die Vorschriften über die Arbeitslosenunterstützung sind so scharf gehalten, daß ein Arbeitnehmer auch Arbeit, die ihm nach unseren Begriffen nicht zuzumuten ist, an anderem Ort der SBZ annehmen muß. Die Zahlung einer Unterstützung setzt Bedürftigkeit voraus, obgleich Versicherungsbeiträge erhoben werden. Außerdem erreichen die Unterstützungssätze nur die vergleichbare Höhe der Sozialfürsorge. Die Lohnsteuer gibt dem verheirateten Arbeiter keine Erleichterung in der üblichen Form, wenn die Ehefrau arbeitsfähig ist. Die früher in allen vier Besatzungszonen gegebene gesetzliche Möglichkeit zur zwangsweisen Arbeitsverpflichtung besteht in der SBZ fort. Die A. der SBZ ist also darauf gerichtet, einen möglichst großen Teil der Bevölkerung ohne Rücksicht auf Person und Familie auch gegen den eigenen Willen zu verwenden, und zwar jeweils dort, wo es der staatliche Arbeitgeber will. Weiterhin bestimmt die A. die Art der Verwendung der Arbeitskraft (Berufslenkung, Arbeitskräfteplan). Die Schulentlassenen können nur behördlich vorgeplante Berufe ergreifen. Die „Umsetzung“ von Arbeitskräften aus einem Beruf bzw. Betrieb in ein neues Arbeitsvorhaben der Regierung geschieht durch Regierungsanweisung an den Staatsbetrieb, der den benötigten Arbeitnehmern zu kündigen hat, und an das Arbeitsamt, das die Entlassenen an den befohlenen Platz vermittelt. Wo dieses System versagt, hilft die Arbeitseinweisung (Arbeitsverpflichtung). Damit die Absichten der A. schnell und billig verwirklicht werden können, wurden die Kündigungsfristen für An[S. 17]gestellte und Arbeiter einheitlich auf 14~Tage verkürzt. Es ist sogar geplant, dem Arbeitnehmer das Kündigungsrecht überhaupt zu entziehen. Ein weiteres Instrument dieser Form von A. ist das durch Regierungsdekret geschaffene Lohngefälle zugunsten der jeweils wichtigsten Arbeitsvorhaben. Dieses Lohngefälle wird durch Zusatzurlaub und „Treueprämien“ verstärkt (Prämienwesen). Da bei solcher A. Gewerkschaften und Betriebsräte „stören“ könnten, ist der FDGB durch seine eigene Satzung verpflichtet worden, die staatliche A. nicht nur zu unterstützen, sondern ihre Durchführung als seine eigentliche Hauptaufgabe anzusehen. Ferner ist der FDGB nicht nur durch Personalunion aller leitenden Funktionäre mit Ämtern der SED, sondern auch durch förmliche Beschlüsse auf die Durchführung der Parteianweisungen festgelegt. Die Betriebsräte wurden 1948 abgeschafft. Sie sind formell durch die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) ersetzt worden, die aber tatsächlich und laut Satzung nur ausführende und jederzeit absetzbare Organe der Staatsgewerkschaft sind. Der staatliche Arbeitgeber ist zugleich Arbeitsgesetzgeber. Während im demokratischen Deutschland der wesentliche Teil der Arbeitsbedingungen nicht durch Gesetz, sondern durch Tarifverträge geregelt wird, hat die SBZ in die staatliche Gesetzgebung auch die Lohnsätze, den Urlaub und die Kündigungsfristen (als Mindest- und Höchstbestimmungen zugleich), die Eingruppierung in die Lohngruppen (mit Zuchthausstrafen für zu hohe Eingruppierung) und die einzelnen Akkordpreise, Vorgabezeiten und Gedingelöhne einbezogen. Ein Teil dieser durch Regierungsverordnungen getroffenen Regelungen, die in der Hauptsache die Überbezahlung verhindern sollen, kehrt äußerlich noch einmal in Form von Rahmen- und Betriebskollektivverträgen wieder. Diese „Verträge“ sind also insoweit nur wörtliche Zitate aus den vorher erlassenen Verordnungen, ohne Änderungen um Pfennig oder Komma. Im Zuge dieser Arbeitgeber-Interessenpolitik sind unzählige bisher tariflich gesicherte Rechte der Arbeitnehmer durch Regierungsverordnungen oder — was das gleiche ist — staatliche „Muster“-Verträge beseitigt worden. Als unkostenfreien Ausgleich hierfür und zugleich zur Ausnutzung des natürlichen Strebens der deutschen Arbeiter nach Anerkennung ihrer Leistungen bietet ihnen der Arbeitgeber „DDR“ Orden, Titel und Prämien. Die „kapitalistische Konkurrenz“ der Betriebe untereinander wird durch Wettbewerbe ersetzt. Die Sieger erhalten mehr „ideelle Werte“ als materielle Anerkennung; Ersparnisse durch höhere Leistung kommen dem Arbeitgeber allein zugute. Während es Ziel und Aufgabe jeder demokratischen A. ist, die Arbeitnehmerschaft in ihrer Gesamtheit sozial besser zu stellen, wurde in der SBZ die Arbeitnehmerschaft bewußt sozial aufgespalten. Zwar bestehen rechtlich keine Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten mehr, weil letztere den ersteren — statt umgekehrt — angeglichen wurden. Aber stattdessen wurden der Intelligenz unter der Arbeitnehmerschaft Sonderrechte eingeräumt, wie sie die Angestellten nie hatten und die die Intelligenz zu einer — selbst durch besondere Speiseräume — bevorzugten Kaste machen. Das übrige Aufsichtspersonal — Meister und Brigadiers — ist durch Lohnerhöhungen und durch Abhängigkeit des Verdienstes von der Soll-Erfüllung bzw. -Übererfüllung der ihnen unterstellten Arbeitnehmer zum Antreiben verlockt und teilweise gezwungen. Um echte materielle Gegenleistungen des staatlichen Arbeitgebers für Arbeitsanstrengungen des Arbeitnehmers vermeiden zu können, werden [S. 18]neben der individuellen Verleihung von Titeln, Orden und Prämien auch Massen-„Bewegungen“ organisiert. Das sind dem FDGB vom Staat aufgetragene Propagandawellen in den Betrieben für bestimmte — meist unbezahlte — Sonderleistungen der Arbeitnehmer. Im Vordergrund aller dieser „Bewegungen“ steht die Forderung nach mehr Arbeit in der gleichen Zeit für den gleichen Lohn (TAN). Der Arbeitsschutz hindert den staatlichen Arbeitgeber an der vollen Ausnutzung der ihm ausgelieferten Arbeitskraft. Die SBZ legt daher beim Arbeitsschutz das Hauptgewicht auf den Schutz der Maschinen und Betriebsgebäude vor technischen Schäden und hat den Menschenschutz sogar verringert, insbesondere den für Frauen, Mütter und Jugendliche. Der Unfallschutz für die Arbeiter bedurfte kaum eines Abbaus auf rechtlichem Gebiet. Hohe Arbeitsnormen sorgen im Verein mit dem Fehlen von Sicherheitsvorrichtungen für seine völlige Vernachlässigung. Die A. erfaßt auch den kranken und arbeitsunfähigen Menschen. „Arbeitsbefreiungszeugnisse“, die zum Fernbleiben von der Arbeit berechtigen, sind staatlich kontingentiert. Es ist geplant, die Höhe von Sozialversicherungsrenten in Zukunft nicht mehr nach den gezahlten Beiträgen, sondern nach der „volkswirtschaftlichen Bedeutung“ des Versicherten zu bemessen. Zur Verschleierung der wahren Tendenzen dieser A. behauptet das Regime, die Betriebe seien „volkseigen“. Da aber durch das Gesetz der ➝Arbeit sogar die bisherige Mitbestimmung der Arbeitnehmer von „Staatsorganen ausgeübt“ wird und der Staat als tatsächlicher Herr über die Betriebe selbst nur eine unkontrollierte Verschwörerclique ist, kann man mit Recht davon sprechen, daß die A. der SBZ in Wahrheit eine Arbeitgeberpolitik derjenigen Funktionäre ist, die sowohl den Staat als auch die Betriebe diktatorisch beherrschen, zu ihrem persönlichen Wohlleben und um ihre Diktatur zu verewigen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 16–18 Arbeitsmoral A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsproduktivitätSiehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1954 1956 1958 1959 1960 1975 1979 Arbeitspolitik: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 16]Die ersten, 1945 in der SBZ von der sowjetischen Besatzungsmacht eingesetzten deutschen Arbeitsbehörden hießen „Ämter für Arbeitseinsatz“. Die für alle Arbeitsfragen zuständige Abteilung der sowjetischen Militär-Administration (SMAD, jetzt SKK) nannte sich „Abteilung Arbeitskraft“. Diese Bezeichnungen sind typisch für die gesamte, von der…
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Diktatur des Proletariats (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wurde als Herrschaftssystem im Gefolge der proletarischen Revolution von Marx nur in einem einzelnen Satz seiner „Kritik des Gothaer Programms“ 1875 ohne nähere Erläuterung erwähnt, erst von Lenin zum „wichtigsten Problem“ und „Hauptinhalt“ der bolschewistischen Revolutionen erhoben und durch seine 1917 erschienene Schrift „Staat und Revolution“ zu einer geschlossenen Revolutionstheorie entwickelt, die später von Stalin ausgebaut wurde. Die DdP. soll den alten Staatsapparat, seine Gesetzgebung und seine Moral gewaltsam und vollständig zertrümmern, den völligen Sturz des Kapitals herbeiführen, jeden Widerstand der Gegner und alle Restaurationsversuche mit allen Mitteln unterdrücken und die Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Kommunismus durch die Errichtung der klassenlosen Gesellschaft und der vom Staat als einzigem Unternehmer gelenkten sozialistischen Produktionsweise in die Wege leiten. Lenin betrachtete dabei die kommunistische Parteileitung als Avantgarde (Vorhut) der Parteianhänger, die in straffster Disziplin ohne Mitbestimmungsrecht alle Anordnungen zu befolgen haben; er betrachtete die Partei als Avantgarde des Proletariats, die Proletarier als Avantgarde aller übrigen für die Revolution brauchbaren Werktätigen (unzufriedene Kleinbürger, Kleineigentümer, Intelligenz usw.), die ihrerseits ein „Klassenbündnis“ mit den werktätigen Bauern eingehen müßten, ohne daß die kommun. Parteileitung ihre „führende Rolle“ in dieser künstlich konstruierten Pyramide verlieren dürfe. Das bedeutet in der Praxis, daß weder die Bauern noch die Werktätigen noch das Proletariat oder die kommun. Parteimitglieder, sondern allein die Parteileitung, verkörpert durch das ZK (Politbüro), die unumschränkte Diktatur über das ganze Volk ausüben, und daß alle, die der Partei beitreten oder mit ihr paktieren, sich auf Gnade und Ungnade dieser DdP. ausliefern, die, wie Stalin sagt, nicht als eine flüchtige Periode zu gelten hat, sondern als eine ganze historische Ära, von der bis jetzt niemand sagen kann, wann sie endet. (Materialistische Geschichtsauffassung, Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 36 Differenzierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DirektbetriebeSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wurde als Herrschaftssystem im Gefolge der proletarischen Revolution von Marx nur in einem einzelnen Satz seiner „Kritik des Gothaer Programms“ 1875 ohne nähere Erläuterung erwähnt, erst von Lenin zum „wichtigsten Problem“ und „Hauptinhalt“ der bolschewistischen Revolutionen erhoben und durch seine 1917 erschienene Schrift „Staat und Revolution“ zu einer geschlossenen Revolutionstheorie entwickelt, die…
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SED (1953)
Siehe auch: SED: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 1985 Abk. für Sozialistische Einheitspartei Deutschlands. Unter dem Druck der sowjetischen Be[S. 126]satzungsmacht am 21. 4. 1946 gegründet durch Zusammenschluß von KPD und SPD. Auf dem Vereinigungsparteitag waren 47 v. H. der Mitgl. Kommunisten, 53 v. H. Sozialdemokraten. Die zunächst paritätische Besetzung aller Funktionen wurde Anfang 1949 auch formell aufgehoben, alle nicht gleichgeschalteten sozialdemokratischen Funktionäre wurden nach und nach verdrängt. Mitgliederstand 1946 1.298.000, 1951 nach halbjähriger „Parteiüberprüfung“ annähernd der gleiche. 1. Vorsitzende: Pieck und Grotewohl; Generalsekretär: Ulbricht. Theoretische Grundlage: Lehren von Lenin und Stalin sowie von Marx und Engels in Lenin-Stalinscher Interpretation (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus). Seit 1948 schnelle Bolschewisierung der Partei unter der Parole: Entwicklung der SED zu einer „Partei neuen Tvpus“. Alleiniges Vorbild: KPdSU. — Anerkennung der führenden Rolle der SU und der KPdSU werden für Mitgliedschaft vorausgesetzt: „Die Partei Lenins und Stalins, die KPdSU (B), genießt bei den Mitgliedern und besonders bei den Funktionären der Partei unbestrittene Autorität als das große Vorbild bei der Schaffung einer Partei neuen Typus“ (Entschließung des III. Parteitages im „Protokoll des III. Parteitages“, Dietz-Verlag Berlin 1951, S. 266). — Etappenziel der SED: Einheit Deutschlands — d. h. Übertragung der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ der SBZ auf Westdeutschland (vgl. a. a. O., S. 242). Endziel: Errichtung der Diktatur des Proletariats und des sowjetischen Sozialismus in ganz Deutschland (vgl. a. a. O., S. 307). Parteiführung und Funktionäre der SED beherrschen sämtliche Massenorganisationen und den gesamten Staats- und Wirtschaftsapparat der Sowjetzone mit der Begründung, die Partei sei der Vortrupp der Arbeiterklasse und vertrete die Interessen aller Werktätigen. Die SED-Parteiführung leitet und kontrolliert die westdeutsche KPD. Organisatorischer Aufbau: Parteitagdelegierte wählen (praktisch durch Akklamation) das Zentralkomitee (ZK), dessen höchste Instanzen das Politbüro und das Sekretariat sind. Nachgeordnet Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Ortsleitungen; Grundorganisationen: Betriebs- und Wohngruppen. Zwischen den Parteitagen finden bei politisch gegebenem Anlaß Parteikonferenzen statt, deren Einberufung das ZK beschließt. Eintritt in die SED seit 1. 3. 1949 nur als Kandidat möglich. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 125–126 Schwerpunktbetriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SeepolizeiSiehe auch: SED: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 1985 Abk. für Sozialistische Einheitspartei Deutschlands. Unter dem Druck der sowjetischen Be[S. 126]satzungsmacht am 21. 4. 1946 gegründet durch Zusammenschluß von KPD und SPD. Auf dem Vereinigungsparteitag waren 47 v. H. der Mitgl. Kommunisten, 53 v. H. Sozialdemokraten. Die zunächst…
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Flüchtlinge (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Ostflüchtlinge. Im Pj. werden in der SBZ Heimatvertriebene aus den deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und aus den osteuropäischen Ländern als Umsiedler bezeichnet. Die Umsiedlerämter hatten nach offiziellen Angaben am 31. 3. 1949 insgesamt 4.442.318 F. erfaßt, davon 1.874.736 männliche und 2.567.582 weibliche F. Der Flüchtlingsanteil an der Gesamtbevölkerung betrug 1950 25 v. H. (Vergleich: Bundesgebiet am 1. 4. 1950 7,7 Mill. F., d. h. 16,1 v. H. der Bevölkerung). Diese Zahl umfaßt nicht die Gesamtzahl der nach der SBZ eingeströmten F., da in den Jahren 1945–1949 viele von ihnen nach der Bundesrepublik weiterwanderten (etwa 5- bis 600.000). Über die Verteilung der F. auf die Länder der SBZ und ihre berufliche Eingliederung existieren keinerlei amtliche Veröffentlichungen. Lediglich im Zusammenhang mit den Veröffentlichungen zur Bodenreform wurde bekannt, daß der Anteil [S. 48]der „Umsiedler“ an den vergebenen Neubauernstellen (insgesamt 209.000) beachtlich sei. Rückschlüsse aus der für „Umsiedler“ unter den Neubauern im Jahre 1951 zur Verfügung gestellten Kreditsumme von 25 Mill. DM Ost (je Stelle bis zu 5.000 DM Ost Kredit) lassen die Annahme zu, daß mindestens 50.000 Neubauernstellen an Flüchtlingsfamilien aus den Ostgebieten vergeben worden sind. Angaben über die Eingliederung der F. aus nichtlandwirtschaftlichen Berufen sind nirgends erhältlich. Den F. ist jeder Zusammenschluß und jede Betätigung mit dem Ziele der Rückkehr in die Heimat verboten. Die F. gehören daher im allgemeinen zu den schärfsten Gegnern des SED-Regimes; viele von ihnen sind bereits nach der Bundesrepublik ausgewandert. b) Sowjetzonenflüchtlinge: Als Sowjetzonen-F. sind solche Personen und deren Familienangehörige anzusehen, die unter dem Druck der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse seit 1946/47 — meist unter Zurücklassung ihrer Habe — ihre Heimat verlassen und in Westdeutschland und in Westberlin Zuflucht gesucht haben. Solchen F. wurde, nachdem ihre Fluchtgründe auf Stichhaltigkeit geprüft worden waren, nach den zwischen Beauftragten der westdeutschen Länder abgeschlossenen „Segeberger Beschlüssen“ (1947) und den „Uelzener Vereinbarungen“ (1949) das Asylrecht in Westdeutschland gewährt. Die Aufteilung der F. auf die einzelnen Länder geschah nach vereinbartem Schlüssel. Auch das z. Zt. gültige „Bundesnotaufnahmegesetz“ vom 22. 8. 1950 gewährt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, Notaufnahme in den Bundesländern. Voraussetzung sind „Gefährdung für Leib und Leben“ oder „sonstige zwingende Gründe“. Nach dem in Kürze zu erwartenden „Bundesflüchtlingsgesetz“ sollen anerkannte politische Sowjetzonen-F. rechtlich den Ost-F. gleichgestellt, d. h. in den Lastenausgleich einbezogen werden. Das Gesetz sieht als Voraussetzung vor, daß die Abwanderung nach dem Bundesgebiet oder nach Westberlin „zur Abwendung einer unverschuldet drohenden unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit“ notwendig war. über die Gesamtzahl der in das Gebiet der Bundesrepublik oder nach Westberlin eingewanderten Sowjetzonen-F. liegen keine vollständigen Unterlagen vor, da die systematische Erfassung erst 1948 einsetzte und außerdem der weitaus größte Teil derjenigen Zuwanderer, denen das Asylrecht oder die Notaufnahme verweigert wurde, im Bundesgebiet blieb, ohne daß eine Erfassung möglich war. Ferner sind in großer Zahl Menschen aus der SBZ nach Westdeutschland und Westberlin eingeströmt, ohne die amtlichen Flüchtlingsstellen zu passieren. Alle diese Gruppen machen etwa 1,2 Mill. Menschen aus, davon etwa 250.000, bei denen die Voraussetzungen des Bundesnotaufnahmegesetzes vorliegen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 47–48 Finanzämter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FormalismusSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Ostflüchtlinge. Im Pj. werden in der SBZ Heimatvertriebene aus den deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und aus den osteuropäischen Ländern als Umsiedler bezeichnet. Die Umsiedlerämter hatten nach offiziellen Angaben am 31. 3. 1949 insgesamt 4.442.318 F. erfaßt, davon 1.874.736 männliche und 2.567.582 weibliche F. Der Flüchtlingsanteil an der Gesamtbevölkerung betrug 1950 25 v. H.…
DDR A-Z 1953
Sozialfürsorge (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach der „Verordnung über S. für die Bevölkerung der SBZ Deutschlands vom 22. 4. 1947“ („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 220/47), erlassen auf Grund des Befehls 92 der SMAD, wird S. für alle hilfsbedürftigen Personen, einschließlich der Personen die keine Zahlungen aus der Sozialversicherung erhalten, gewährt. Als hilfsbedürftig im Sinne der S. wird angesehen, wer den notwendigen Lebensbedarf für sich und seine arbeitsunfähigen Familienangehörigen nicht verdienen kann, und wer keine ausreichenden Mittel von anderer Seite erhält oder erhalten kann. Hilfeleistung aus den Mitteln der S. wird nicht gewährt in den Fällen, in denen der Hilfsbedürftige Einnahmen aus seinem Vermögen hat oder ihm eine Hilfeleistung in Höhe des für den betreffenden Ort festgesetzten Existenzminimums durch Dritte gewährt wird, die zum Unterhalt des Hilfsbedürftigen gesetzlich verpflichtet sind. Die S wird durch die Abteilungen Sozialwesen in den Dezernaten für Wirtschaft und Arbeit der Kreis- und Stadtverwaltungen gewährt. Die Aufsicht führt das Sowjetzonen-Ministerium für Arbeit — Hauptabt. Sozialwesen. Die Abteilungen Sozialwesen entscheiden über die Hilfsbedürftigkeit. Sie sollen dabei von Sozialkommissionen unterstützt werden, die aus Vertretern von Verwaltungsstellen und Organisationen sowie aus Vertretern aus dem Kreis der Hilfsbedürftigen bestehen. Gegen die Ablehnung eines Antrags auf S. ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben, das innerhalb von zwei Wochen bei der Abt. Sozialwesen des Landesministeriums für Wirtschaft und Arbeit eingelegt werden muß. Diese hat über die Beschwerde innerhalb zweier Wochen zu entscheiden. Die Abt. Sozialwesen des Ministeriums soll dabei von einem Landesberatungsausschuß für Sozialfürsorge unterstützt werden, der jedoch nicht überall konstituiert ist. Die S. gliedert sich in den allgemeinen Rahmen der Arbeits- und Sozialpolitik ein, das heißt: auch sie wird dem Fünfjahrplan dienstbar gemacht: „Fünfjahrplan und S. stehen in engster Wechselbeziehung. Die erforderlichen Maßnahmen der S. werden bestimmt und weitestgehend beeinflußt vom Stand unserer demokratischen Wirtschaft. Wir können nicht einen Plan aufstellen, der die Zahl der Hilfsbedürftigen in der S. für die Plandauer um einen bestimmten Prozentsatz reduziert, aber wir müssen den Personenkreis der Hilfsbedürftigen in seiner Zusammensetzung dauernd nach Arbeitsfähigen und Arbeitsunfähigen überprüfen und kontrollieren, um sie den Organen für Arbeitskraftreserven in der Staatlichen Planung zur Kenntnis zu bringen“ („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 328/1951). Die S. ist daher nicht karitativ, sondern „produktiv“: „Sie unterscheidet sich grundsätzlich von dem Begriff der bisherigen Wohlfahrtspflege, indem sie sich zu einer produktiven Fürsorge entwickelt hat, deren erste Maßnahmen im Arbeitsamt beginnen. So stehen Berufsausbildung, Umschulung und der Arbeitsplatznachweis an vorderster Stelle fürsorgerischer Maßnahmen, die durch die Organe der Kreisverwaltungen angestrebt und durchgeführt wurden“ („Arbeit und Sozialfürsorge“, Berlin Ost, S. 327/1951). Die Barunterstützungen sind deshalb sehr gering und betragen z. B. in Brandenburg für Hauptunterstützungsempfänger 45 DM Ost, für ihre erwachsenen Angehörigen 30 DM Ost, für ein Kind 22,50 DM Ost monatlich. Eine Mietbeihilfe kann je nach Ortsklasse und Zahl der Familienangehörigen im Betrag von 12–30 DM Ost gewährt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit einer einmaligen Beihilfe in besonderen Notfällen. Die Abt. Sozialwesen betreut außer den Unterstützungsempfängern die Insassen von Alters-, Pflege- und Siechen- sowie Blindenheimen, für die ganz oder teilweise die Kosten der Heimaufnahme von den Angehörigen nicht getragen werden können. Die Bewohner der Heime erhalten in Brandenburg neben Unterkunft, Bekleidung und Verpflegung ein Taschengeld von 18 DM Ost monatlich. Die Betreuung der Haftentlassenen gehört ebenfalls zum Aufgabengebiet der Abt. Sozialwesen. Praktisch geschieht in dieser Beziehung sehr wenig. Die Mittel für die S. werden von der Sozialversicherung bereitgestellt. Ziel ist, die gesamte S. der Sozialversicherung und damit dem FDGB zu übergeben. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 130 Sowjetnik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SozialismusSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach der „Verordnung über S. für die Bevölkerung der SBZ Deutschlands vom 22. 4. 1947“ („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 220/47), erlassen auf Grund des Befehls 92 der SMAD, wird S. für alle hilfsbedürftigen Personen, einschließlich der Personen die keine Zahlungen aus der Sozialversicherung erhalten, gewährt. Als hilfsbedürftig im Sinne der S. wird angesehen, wer den notwendigen Lebensbedarf für sich…
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Dialektischer Materialismus (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 „Die Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei“ betrachtet — im Gegensatz zum Idealismus — nicht den Geist und im Gegensatz zum Realismus nicht das gegenseitige Abhängigkeitsverhältnis von Geist und Materie —, sondern allein die Materie als die „objektive Realität“, als den Ursprung aller Erscheinungen, wobei alle Dinge, alle Erscheinungen der Natur miteinander organisch verbunden sind, voneinander abhängen und einander bedingen. Auch der Geist ist nur „das höchste Produkt der Materie“ (Engels). Jede beliebige Erscheinung könne nur dann verstanden und begründet werden, wenn sie in ihrem unlösbaren Zusammenhang mit den sie umgebenden Erscheinungen, in ihrer Bedingtheit durch die sie umgebenden Erscheinungen, betrachtet wird. — Dabei befindet sich die Natur in einem Zustand unaufhörlicher Bewegung und Veränderung, unaufhörlicher Erneuerung und Entwicklung, in welchem immer irgend etwas entsteht und sich entwickelt, irgend etwas zugrunde geht und sich überlebt. — Dieser Entwicklungsprozeß führe gesetzmäßig von quantitativen Veränderungen durch sprunghaften Übergang (dialektischer Sprung) zu qualitativen Veränderungen, erweise sich also als aufsteigende, ständig fortschrittliche Bewegung. — Da allen Dingen und Naturerscheinungen innere Widersprüche eigen sind, denn sie alle haben ihr Ablebendes, Negatives und sich Entwickelndes, Positives in sich, ergibt sich aus der dialektischen Methode, daß die Entwicklung nicht harmonisch, sondern durch das Hervorbrechen der Widersprüche in Form eines Kampfes gegensätzlicher Tendenzen (antagonistischer Widersprüche) verläuft. „Im eigentlichen Sinn ist die Dialektik (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) die Erforschung der Widersprüche im Wesen der Dinge selbst“ (Lenin). Auf eine Formel gebracht: das Ganze der nur aus Materie entwickelten Natur bewegt sich ständig durch Widersprüche in Sprüngen aufwärts. Die Verneinung des unabhängigen menschlichen Geistes als schöpferisch gestaltender Kraft führt Marx zur Übertragung der dialektischen Methode von der Naturwissenschaft auf die Erforschung des gesellschaftlichen Lebens und der Geschichte der Gesellschaft durch den Historischen Materialismus oder die Materialistische Geschichtsauffassung. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 35 DIA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Dieckmann, JohannesSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 „Die Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei“ betrachtet — im Gegensatz zum Idealismus — nicht den Geist und im Gegensatz zum Realismus nicht das gegenseitige Abhängigkeitsverhältnis von Geist und Materie —, sondern allein die Materie als die „objektive Realität“, als den Ursprung aller Erscheinungen, wobei alle Dinge, alle Erscheinungen der Natur miteinander organisch verbunden sind,…
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Kriegsverbrecherprozesse (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der sog. Auflösung der sowjetischen Konzentrationslager wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein zweiter großer Teil offensichtlich in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der deutschen Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine Strafkammern statt. Als Richter amtierten besonders ausgewählte und linientreue SED-Volksrichter aus der ganzen Zone. Das gleiche war bei den Staatsanwälten und dem sonstigen Personal der Fall. Grundlage zur Verurteilung bildete in der Regel die Übersetzung eines in russischer Sprache abgefaßten Protokolls, welches meist nicht ganz eine Seite füllte und die angeblich von dem Beschuldigten begangenen Straftaten erwähnte. Im sog. Ermittlungsverfahren in Waldheim wurden die Beschuldigten durch besonders geschulte Polizeikräfte noch einmal vernommen und mußten einen Lebenslauf und eine Vermögenserklärung abgeben. Auf diese Unterlagen stützte sich die Anklage der Staatsanwaltschaft. Die Anklageschrift durfte von den Angeklagten durchgelesen, mußte dann wieder abgegeben werden. Verteidiger wurden nicht zugelassen, desgleichen keine Zeugen. Am Schluß der gesamten Aktion, die unter Leitung von Frau Dr. Hildegard Heinze und vier anderen SED-Funktionären stand, wurden etwa 10 öffentliche Prozesse gegen Angeklagte durchgeführt, denen wirklich Straftaten vorgeworfen werden konnten. In allen anderen Verfahren in Waldheim war die Öffentlichkeit ausgeschlossen (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Von 38 Todesurteilen wurden in der Nacht zum 4. 11. 1950 32 vollstreckt. Im übrigen wurden Strafen zwischen 6 Jahren Gefängnis und lebenslänglichem Zuchthaus verhängt. Die Angehörigen der Verurteilten erhielten nach teilweise über 5 Jahren das erste Lebenszeichen von den Inhaftierten nach der Verurteilung. Seitdem ist es den Verurteilten gestattet, monatlich einen Brief von 15 Zeilen zu schreiben und zu empfangen sowie in längeren unregelmäßigen Abständen ein Lebensmittelpaket mit genau vorgeschriebenem Inhalt zu erhalten. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 76 Kriegsopferversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kritik und SelbstkritikSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der sog. Auflösung der sowjetischen Konzentrationslager wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein zweiter großer Teil offensichtlich in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der deutschen Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine…
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Betriebskollektivvertrag (1953)
Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Wird abgeschlossen zwischen den Betriebsleitungen und den BGL und wird formuliert nach dem vom jeweiligen Fachministerium veröffentlichten Mustervertrag, der alle wesentlichen Bestimmungen bereits festlegt. Der B. regelt die arbeitsrechtlichen Verhältnisse und die betrieblichen Arbeitsbedingungen und enthält gegenseitige Verpflichtungen zwischen Werksleitung und Belegschaft zur Planerfüllung, Steigerung der ➝Arbeitsproduk[S. 26]tivität, Produktionsqualität, Material- und Rohstoffersparnis, Entwicklung technisch begründeter Arbeitsnormen (TAN) u. a. Die „Erfolgsverpflichtungen“ hat meist nicht der einzelne Arbeiter zu erfüllen, sondern ein Belegschaftskollektiv; das bedeutet, daß die Schwächeren innerhalb der Belegschaft ständig von den Stärkeren angetrieben werden, weil auch die Stärkeren haftbar gemacht werden, wenn das Kollektiv die vorgesehene Leistung nicht erreicht. Arbeiter und Angestellte werden verpflichtet, bei Betriebsstörungen jede andere Arbeit zu verrichten, wobei z. B. Rohstoff- oder Energiemangel als Betriebsstörung gelten. Damit wird dem Arbeiter praktisch die freie Arbeitsplatzwahl genommen. Die Entlohnung erfolgt nach Lohngruppen, entsprechend den von den Fachministerien zu erarbeitenden Lohngruppenkatalogen. Insgesamt ergibt sich dabei eine allgemeine Verschlechterung der materiellen Bedingungen für die Belegschaft. Auch die Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit sowie die Krankengeldsätze werden durch den B. gegen früher z. T. um mehr als 50 v. H. gekürzt. „In den neuen B. kommt das neue arbeitsrechtliche Verhältnis zum Ausdruck, das aus der Pflicht der Arbeiter besteht, die Arbeitsnormen innerhalb einer bestimmten Arbeitszeit zu erfüllen, während der volkseigene Betrieb die Pflicht der Bezahlung nach der Menge und der Qualität der materiellen, gesundheitlichen und kulturellen Bedürfnisse der Arbeiter und Angestellten im Rahmen des Planes zu erfüllen hat.“ (Ulbricht: „Rededisposition zum Einführungsreferat zu den Seminaren über die Frage der Kollektivverträge“, hrsg. vom ZK der SED). (Gesetz der ➝Arbeit, Rahmenkollektivvertrag) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 25–26 Betriebsdirektionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BetriebskulturSiehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Wird abgeschlossen zwischen den Betriebsleitungen und den BGL und wird formuliert nach dem vom jeweiligen Fachministerium veröffentlichten Mustervertrag, der alle wesentlichen Bestimmungen bereits festlegt. Der B. regelt die arbeitsrechtlichen Verhältnisse und die…
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VEB (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Volkseigener Betrieb. Ehemalige Industriebetriebe sog. „Monopolisten und anderer Kriegs- und Naziverbrecher“, die durch SMAD-Befehl 64 vom 17. 4. 1948 in „Volkseigentum übergeführt“, also verstaatlicht wurden. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD nach drei Gruppen gegliedert wurden. Einer „Liste A“ wurden solche Betriebe zugeteilt, die einem Volksentscheid über eine Enteignung unterworfen werden sollten. Ein solcher Volksentscheid fand jedoch nur im Lande Sachsen (Juli 1947) statt. — In einer „Liste B“ waren solche Betriebe aufgenommen worden, die für die Enteignung kein großes Interesse boten (vornehmlich gewerbliche Unternehmen). Sie wurden unter großem propagandistischem Aufwand den Inhabern zurückgegeben. — Die „Liste C“ enthielt schließlich diejenigen Betriebe, die für den Übergang in sowjetisches Eigentum als SAG-Betriebe vorgesehen waren und durch den Befehl 167 vom 5. Juni 1946 „auf Grund der Reparationsansprüche der SU in sowjetisches Eigentum“ übergingen. Als Rechtsträger der VE-Betriebe waren „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ (VVB), Kreis- und Kommunalbehörden, Genossenschaften und die VdgB vorgesehen. Inzwischen sind organisatorische Veränderungen vorgenommen worden (Kommunalwirtschaftliche Unternehmen, S-5-Betriebe). Nach Aussage des damaligen stellvertretenden Vorsitzenden der DWK, Selbmann, in einer Rede vom 4. 7. 1948 wurden insgesamt 9.281 gewerbliche Unternehmungen, darunter zahlreiche kleine und mittlere Handwerks-, Transport- u. Handelsunternehmen enteignet. Nach der gleichen Quelle sind von den 40.000 industriellen Zensusbetrieben der Zone, also solchen Betrieben, die mehr als 10 Beschäftigte hatten, „etwas mehr als 3.000“ verstaatlicht worden. Der Zahl nach waren das 8 v. H. der Industriebetriebe, dem Produktionsanteil nach aber „etwa 40 v. H.“ Die SAG-Betriebe sind hierbei nicht mitgerechnet. Am 26. 11. 1949 erklärte Selbmann, daß die volkseigene Industrie nach dem Stand vom 30. 9. 1949 einen Beschäftigtenstand von 949.475 Personen hatte, d. h. „etwa 48 v. H. von der Gesamtbeschäftigtenzahl in der Industrie der SBZ. Nach einer Zusammenstellung der sowjetzonalen Staatlichen ➝Plankommission gab es Ende 1950 insgesamt 4.066 VEB. Die ursprüngliche Angabe von Selbmann „mit etwas mehr als 3.000“ war zweifellos unzutreffend, da seitdem nur noch wenige Betriebe enteignet worden sind. Bis Anfang 1951 waren die VEB unselbständige Filialbetriebe der ihnen vorgeordneten VVB. Die Bilanzen der VEB waren Teilbilanzen der VVB; Produktions- und Finanzpläne der VEB waren Teilpläne der VVB. Die Hauptverantwortung lag bei den Hauptdirektoren der VVB. Nach der Reorganisation der ➝volkseigenen Industrie gibt es in den VEB folgende verantwortliche Funktionäre: Werkdirektor (für den gesamten Betrieb voll verantwortlich), Hauptbuchhalter (übt die Funktion der staatlichen Finanzkontrolle dem Betriebe gegenüber aus und ist voll verantwortlich für die Finanzwirtschaft des Betriebes), Planungsleiter (verantwortlich für [S. 150]die Erstellung des VEB-Planes), Personalleiter (verantwortlich für Personalpolitik und Nachwuchspläne), Technischer Direktor oder Hauptingenieur (erster Siellvertreter des Werkdirektors), Produktionsleiter (zuständig für Produktionsvorbereitung und -lenkung), Chefkonstrukteur, Haupttechnologe (technologische Vorbereitung der Produktionsvorgänge), Hauptmechaniker (zuständig für Ausrüstung, Instandhaltung und Energiewirtschaft), Kaufmännischer Direktor (Stellvertreter des Werkdirektors in kaufmännischen Angelegenheiten), Kulturdirektor; zu den Zuständigkeiten des Kulturdirektors gehören die Abt. Arbeitsproduktivität zur Förderung der Aktivistenbewegung und neuen ➝Arbeitsmethoden, die Entwicklung und Kontrolle „Technisch begründeter Arbeitsnormen“ (TAN), die Abteilung Schulung und Berufsausbildung und die Abt. Kultur- und Sozialfragen. (Wirtschaftssystem, Arbeitspolitik) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 149–150 VEAB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VEB-PlanSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Volkseigener Betrieb. Ehemalige Industriebetriebe sog. „Monopolisten und anderer Kriegs- und Naziverbrecher“, die durch SMAD-Befehl 64 vom 17. 4. 1948 in „Volkseigentum übergeführt“, also verstaatlicht wurden. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen…
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Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (1953)
Siehe auch: Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche: 1969 Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG): 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Pj. für Organisationsform zusammengeschlossener Bauernwirtschaften; ein Stadium auf dem Weg zur Kollektivierung. Zunächst „freiwilliger“ Zusammenschluß einzelner landwirtschaftl. Betriebe (Größenklasse nur bis 20 ha) zur gemeinsamen Bodenbearbeitung, Bestellung, Ernte und Viehhaltung unter Benutzung der bereits geschaffenen Einrichtungen (MAS, VdgB). Es treten 3 Typen in Erscheinung: 1. Nur das Ackerland wird in die P. eingebracht. 2. Neben dem Ackerland werden auch tierische und motorische Zugkräfte sowie Maschinen eingebracht. Der 3. Typ stellt praktisch schon die Kolchose dar, da hier auch die Nutzviehhaltung, das Grünland und der Wald in die P. miteinbezogen werden. „Mitglied der P. können werden: werktätige Bauern und Landarbeiter sowie alle Dorfbewohner ohne Rücksicht auf das Geschlecht, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben …“ „In die Genossenschaft können nicht aufgenommen werden: Schieber, frühere Großhändler, Spekulanten, Großbauern, große Grundbesitzer sowie Kaufleute und Gastwirte, welche Lohnarbeitskräfte beschäftigen. Die Kinder der genannten Personen können in die Genossenschaft aufgenommen werden, wenn sie sich mit ihrem Vermögen und Boden von den Eltern getrennt haben, gesellschaftlich nützliche Arbeit verrichten Und gewissenhaft arbeiten“ („Der Freie Bauer“, 20. 7. 1952). Die Bildung von P. wurde eingeleitet durch die Verlautbarung Ulbrichts anläßlich der II. Parteikonferenz der SED (9.–12. 7. 1952), daß „in der Deutschen Demokratischen Republik der Sozialismus planmäßig aufgebaut wird“. „In allen Fällen, wo werktätige Bauern sich in freiwilliger Entscheidung entschließen, eine P. zu bilden, wird ihnen jede Unterstützung zuteil werden“ („Die Wirtschaft“ vom 11. 7. 1952). Diese Unterstützungen sollen nach einem Kommuniqué der „Ministerratssitzung“ vom 24. 7. 1952 in folgendem bestehen: Die MAS sollen in erster Linie für die P. arbeiten; Bezahlung erfolgt nach Gruppe I (niedrigster Tarif), und zwar erst nach der Ernte 1953. — Die P. sind mit Düngemitteln (besonders Phosphor) und Qualitätssaatgut für die Aussaat zur Ernte 1953 gegen Kredite der Bauernbank vollauf zu versorgen. — Für Mitglieder der P. ist die Ablieferungspflicht an Getreide, Kartoffeln und Ölfrüchten für 1952 im Vergleich zu den ausgehängten Ablieferungsbescheiden um 10 v. H. zu senken. — Die P. sind für die Dauer von zwei Jahren von der Genossenschaftssteuer befreit. — Den Mitgliedern der P. werden die Steuern für 1952 um 25 v. H. ermäßigt. In der Belieferung mit Betriebsmitteln, bei der Abnahme ihrer Erzeugnisse und bei der Kreditgewährung sind sie zu bevorzugen; die weitere Zahlung der Kaufpreisrate für das aus der Bodenreform erhaltene Land wird ihnen erlassen. — Durch die offizielle politische und staatsbürokratische Förderung der P. werden alle außerhalb dieser stehenden Privatbetriebe so benachteiligt, daß auf sie ein zunächst indirekter, aber nachhaltiger Druck zur Aufgabe der Individualbewirtschaftung ausgeübt wird. (Kollektivierung) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 106 Pressewesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionsmittelSiehe auch: Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche: 1969 Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG): 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Pj. für Organisationsform zusammengeschlossener Bauernwirtschaften; ein Stadium auf dem Weg zur Kollektivierung. Zunächst „freiwilliger“ Zusammenschluß einzelner landwirtschaftl. Betriebe (Größenklasse nur bis 20 ha) zur gemeinsamen Bodenbearbeitung, Bestellung, Ernte und Viehhaltung unter Benutzung der bereits…
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Rundfunk (1953)
Siehe auch: Rundfunk: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 Rundfunkordnung: 1979 1985 Staatliches Rundfunkkomitee: 1969 1975 1979 [S. 119]Seit 14. 8. 1952 untersteht der R. einem „Staatlichen R.-Komitee“. Dessen Vorsitzender, Kurt Heiß, zentralisierte das gesamte Sendewesen in dem neuen Funkhaus Köpenick im sowjetischen Sektor Berlins. Die Landessender Weimar, Leipzig, Dresden, Halle, Potsdam, Schwerin, die bisher den Schein und die Reste einer gewissen landschaftlichen Eigentümlichkeit aufrechterhalten hatten, wurden der Berliner Zentrale völlig untergeordnet. Heiß bezeichnete den R. der SBZ trotz gewissen Verdiensten in den Jahren 1945–52 als überholt: Denn angesichts des beginnenden Kampfes der SED für den Sozialismus und die Einheit Deutschlands „erwies es sich, daß die Mitarbeiter des demokratischen Rundfunks auf Schranken der bisherigen, viel zu dezentralisierten Struktur stießen. Auch andere Erscheinungen im Rundfunk entsprachen nicht mehr den heutigen Erfordernissen. Und so, wie unsere Regierung daran ging, unseren Staatsapparat … umzustellen, so mußten auch im Rundfunk die entsprechenden Schlüsse gezogen“ werden („Neues Deutschland“ vom 16. 9. 1952). Vor allem will Heiß „eingedenk sein der großen Hilfe durch unsere Freunde des Rundfunks in der SU“. Es werden nur noch drei Programme gesendet. Berlin I wendet sich „an alle Deutschen, um sie für Frieden und Einheit zu gewinnen. Besonders wird sich dieser Sender der Patrioten in Westdeutschland annehmen und sie in ihrem Kampf anleiten“ („Nationalzeitung“ vom 4. 10. 1952). Berlin II soll allgemeine, wirtschaftliche und populärwissenschaftliche Sendungen bringen. Berlin III hat in besonders abgestimmten Sendungen und mit Musik- und Kunstdarbietungen die einzelnen Berufe und Bevölkerungsschichten mittelbar für die sowjetdeutschen Ziele anzusprechen und zu bearbeiten. Die Programmgestaltung des gesamten R. der SBZ ist somit praktisch der Propaganda und den sonstigen politischen Erfordernissen des Regimes angepaßt. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 119 Rückversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RussifizierungSiehe auch: Rundfunk: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 Rundfunkordnung: 1979 1985 Staatliches Rundfunkkomitee: 1969 1975 1979 [S. 119]Seit 14. 8. 1952 untersteht der R. einem „Staatlichen R.-Komitee“. Dessen Vorsitzender, Kurt Heiß, zentralisierte das gesamte Sendewesen in dem neuen Funkhaus Köpenick im sowjetischen Sektor Berlins. Die Landessender Weimar, Leipzig, Dresden, Halle,…
DDR A-Z 1953
Außenhandel (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der A. kam auf das Betreiben der sowjetischen Besatzungsmacht, die damit die Leistungsfähigkeit der SBZ für die Reparationslieferungen zu steigern beabsichtigte, bereits Ende 1946 wieder in Gang. Die SMAD behielt sich die vollständige Kontrolle vor. Abwicklungen liefen nur über die sowjetische Garantie- und Kreditbank in Deutschland bzw. deren „Außenhandelsabrechnungskontor GmbH“. Erst seit 1. 9. 1949 wurden das Ministerium für Innerdeutschen und Außenhandel und die Deutsche ➝Notenbank eingeschaltet. Im Jahre 1946 waren die Außenhandelsumsätze noch bescheiden, nahmen aber seit 1947 und 1948 beträchtlich zu. Seit 1949 ist der A. der SBZ bewußt in die Wirtschaftsplanung der Ostblockländer einbezogen. Da die vorher mit westlichen Ländern abgeschlossenen Handelsabkommen als Folge der Nichtanerkennung der „DDR“ durch die westlichen Staaten nicht erneuert werden konnten, liefen diese Verträge ab. Ziel der Wirtschaftsplanung der SBZ und der Ostblockstaaten (Rat für ➝gegenseitige Hilfe) wurde die Errichtung einer weitgehenden wirtschaftlichen Autarkie des Ostblocks. Mitte 1949 wurde durch die DWK als Außenhandelsorgan die Anstalt öffentlichen Rechts „Deutscher Außenhandel“ (abgekürzt DAHA), Sitz Berlin, gegründet, die bis Ende 1950 12~Fachanstalten errichtete. Der private A. hatte keine Möglichkeit, sich wieder zu entfalten. Zwar bestanden und bestehen zum Teil jetzt noch einige Ex- und Importunternehmen in Form von GmbH; es handelt sich dabei jedoch um staatlich kontrollierte Unternehmen, die lediglich zum Zwecke der Tarnung als Privatfirmen auftreten, um ausländische Interessenten zu täuschen. Auch illegale Geschäfte werden durch diese Firmen getätigt (staatliche ➝Tarnfirmen). Ab 1. 9. 1951 wurde die DAHA als selbständige Außenhandelsorganisation aufgelöst und mit allen ihren Fachanstalten in die neue Organisation Deutscher [S. 20]➝Innen- und Außenhandel (DIA) eingegliedert. Die DIA ist ein Organ des Ministeriums für Innerdeutschen und Außenhandel (MIA). Das Außenhandelsvolumen der SBZ stieg von rund 663 Mill. Dollar 1949 auf rund 947 Mill. Dollar 1950. Auf die Umsätze mit der SU entfielen 1950 davon fast 50 v. H., die anderen Ostblockstaaten waren mit 30 v. H. beteiligt. Insgesamt vollzog sich 1950 der Warenaustausch der SBZ zu ⅘ mit den Ländern des Ostblocks. Nur ⅕ entfiel auf die westlichen Länder einschließlich der Bundesrepublik. (Interzonenhandel) 1947 betrug der Anteil der westlichen Länder am Export der SBZ noch 70 v. H., am Import 38 v. H. Die SBZ ist weitgehend Verarbeitungsland eingeführter Rohstoffe, wie aus der Zusammensetzung des Warenaustausches mit der UdSSR 1949 hervorgeht. Es entfielen auf: Die offiziell bekanntgegebenen Zahlen vermitteln kein vollständiges Bild der Außenhandelsleistungen der SBZ, da ein großer Anteil der Produktion als gegenwertlose Reparationsleistungen (Reparationen) von der UdSSR abgezogen Wird und deshalb nicht in der Außenhandelsstatistik erscheint. Auch die Aufkäufe der Sowjetischen Handelsgesellschaften in der SBZ erscheinen nicht als Außenhandelsumsätze. Ferner erscheinen in den Statistiken nicht die sog. „Befehlsexporte“, die außerhalb der Exportpläne in sowjetischem Interesse durchgeführt werden und 1951 z. B. mindestens 100–120 Mill. DM Ost ausmachten. Auch die Außenhandelsumsätze der staatl. Tarnfirmen sind nicht miterfaßt. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 19–20 Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AußenpolitikSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der A. kam auf das Betreiben der sowjetischen Besatzungsmacht, die damit die Leistungsfähigkeit der SBZ für die Reparationslieferungen zu steigern beabsichtigte, bereits Ende 1946 wieder in Gang. Die SMAD behielt sich die vollständige Kontrolle vor. Abwicklungen liefen nur über die sowjetische Garantie- und Kreditbank in Deutschland bzw. deren „Außenhandelsabrechnungskontor GmbH“. Erst seit 1. 9. 1949 wurden…
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Aktivist (1953)
Siehe auch: Aktivist: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Aktivistenbewegung: 1975 1979 Aktivistenbewegung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Verdienter: 1956 1958 1959 1960 1962 Pj., nach Stalin Arbeiter, „die die Zeit nicht nur nach Minuten, sondern sogar nach Sekunden messen; sie brechen mit veralteten Normen und schaffen neue, höhere Normen.“ Stachanow, dem ersten A., folgten schnell zahlreiche Kollegen wie Pawel Bykow, Nikolaj Rossijski u. a. Erster A. in der SBZ war der Hauer Adolf Hennecke, der am 13. 10. 1948 die Norm mit 380 v. H. übererfüllte. Die bereits einen Monat später einberufene „Konferenz der Hennecke-A.“ forderte die Verbreitung der A.-Bewegung, weitere Leistungssteigerungen und die Organisation von Wettbewerben. Luise Ermisch, Paul Striemann, Erich Wirth u. a. trieben die Entwicklung voran. Es wurden sowjetische Arbeitsmethoden eingeführt: die Kowaljow-Methode, Persönliche Konten, Komplex-Brigaden, ferner zahlreiche Schnellarbeitsmethoden. Innerhalb ihrer Betriebe stellten die Nationalpreisträger Wolf und Opitz besondere Aktivistenpläne „zum Kampf gegen alle Produktionsverluste“ auf. Das Gesetz der ➝Arbeit bestimmte zum alljährlich gefeierten „Tag der A.“ den 13. 10., an dem die mit der Verleihung von Silber- bzw. Bronze-Abzeichen und Geldprämien verbundenen Titel Held der Arbeit, „Verdienter A.“, „Verdienter Erfinder“ sowie „Brigade der besten Qualität“ und für Wettbewerbe eine Wanderfahne verliehen werden. Zur Ausbildung der A. werden besondere Anweisungen erlassen, man begründete A.-Schulen, gibt Stipendien und weist die Wohnungsämter zu bevorzugter Wohnraumzuteilung an. Die zunächst verblüffenden Norm-Übererfüllungen der A. werden nach sorgfältiger Vorbereitung sämtlicher Arbeitsbedingungen erzielt, [S. 10]sind also eher artistische, nicht aber echte Arbeitsleistungen. (Arbeitspolitik) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 9–10 Aktiv A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AktivistenbewegungSiehe auch: Aktivist: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Aktivistenbewegung: 1975 1979 Aktivistenbewegung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Verdienter: 1956 1958 1959 1960 1962 Pj., nach Stalin Arbeiter, „die die Zeit nicht nur nach Minuten, sondern sogar nach Sekunden messen; sie brechen mit veralteten Normen und schaffen neue, höhere Normen.“ Stachanow, dem ersten A., folgten schnell zahlreiche Kollegen wie Pawel Bykow,…
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Volkspolizei (1953)
Siehe auch: Volkspolizei: 1954 1956 1969 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die V. wurde am 28. 11. 1946 als Grenzpolizei und Schutzpolizei begründet und hat seitdem erhebliche Wandlungen durchgemacht. Im Sommer 1948 wurde eine Bereitschaftspolizei gebildet, die sich aus parteipolitisch zuverlässigen Polizisten mit militärischen Kenntnissen rekrutierte. Ihre Stärke belief sich zunächst auf 7.500 Mann. Nach Errichtung der „DDR“ wurde die Bereitschaftspolizei als „Hauptverwaltung Deutsche V.“ dem Innenministerium angegliedert; seit 1950 ist diese HVDVP die oberste Spitze eines zentralistisch ausgerichteten Polizeiapparates mit überwiegend militärischem Charakter. [S. 161]Verwaltungsmäßig selbständig ist die politische Geheimpolizei, der Staatssicherheitsdienst (SSD), dessen Verbindungsoffiziere sowohl in den V.-Dienststellen als auch bei den ausgesprochen militärischen Verbänden als Abwehrbeauftragte fungieren. Die Hauptverwaltung für Ausbildung (HVA) wurde Ende 1950 einer „Säuberung“ unterzogen und war nach der Umstellung oberste Kommandobehörde der Heereseinheiten mit etwa 60.000 Mann und (später) der Marineeinheiten mit etwa 6.000 Mann. Fliegende Verbände werden auch heute noch grundsätzlich von der sowjetischen Besatzungsmacht gestellt, während der HVA die Ausbildung von technischem und Bodenpersonal inzwischen zugestanden worden ist. Seit Ende 1951 gibt es für die drei Formationen Heer, Marine, Luftwaffe V.-Schulen mit systematischem militärischem Ausbildungsbetrieb, so in Naumburg eine Pionierschule und in Dessau-Kochstedt eine Höhere Offizierschule, deren Absolventen zum Generalstabskursus auf die Kriegsakademie Saratow (SU) abkommandiert werden. Im Frühjahr 1952 erfolgte die Umrüstung der V. auf sowjetische Waffen. Es stehen u. a. zur Verfügung: Karabiner 38, MP mit Trommeln (72 Schuß), LMG „Deterow“, SMG „Maxim“, Pak 4,5 cm, Pak/LFK 7,62 cm, Granatwerfer 5, 8,8 und 12,2 cm. Die Artillerieeinheiten werden ebenfalls an sowjetischen Waffen verschiedener Art ausgebildet, von der leichten Flak, 2 cm, an bis zur Feldhaubitze mit Kaliber 15,2 cm. Auch Panzerwagen und Panzerspähwagen modernster Typen, neuerdings fast ausschließlich sowjetischer Bauart, fehlen nicht. Die Erprobung der Truppe erfolgt in kombinierten Manövern, in Verbindung mit Heereseinheiten der Satellitenstaaten und auf Truppenübungsplätzen, wie z. B. Kummersdorf, oder in der Tschechoslowakei. Die Seepolizei ist in Schulen, Bataillone und Flottillen gegliedert. In den Ostseebädern Ahlbeck und Heringsdorf liegen heute je 2–3 Seebataillone, während im benachbarten Zinnowitz eine SP-Flottille stationiert ist, die über 5 Schnellboote mit je 18 Mann (Marschgeschwindigkeit 23–25 Knoten) verfügt. Die gesamte SP besitzt 31 Fahrzeuge mit schwerer Bewaffnung, darunter 20 Küstenschutzboote, 6 Räumboote, 1 Vorpostenboot, 1 Flakkreuzer, 1 U-Boot-Mutterschiff, 1 Aufklärungsschiff und 1 Navigationsfahrzeug. Der Hauptverwaltung Luftpolizei (HVL, seit 1951) unterstehen in Zerbst, Rechlin, Perleberg, Dessau, Burg bei Magdeburg. Brandenburg (Havel) und Erfurt-Bindersleben Fliegerschulen zur Grundausbildung des fliegenden Personals. Erfurt-Bindersleben bildete 1951 130 Flugschüler und 350 Kursusteilnehmer als technisches und Bodenpersonal aus. Spezialausbildungen wie Blindflug usw. erfolgen grundsätzlich nur in der SU. Die Ausbildung der Langstreckenflieger erfolgte in der Mandschurei. In Wittstock (Dosse) ist eine Fallschirmspringerschule stationiert, die je Kursus 1.800 Schüler ausbildet. Im Jahre 1952 machte die Entwicklung von der militärischen Volkspolizei zur „Nationalarmee“ unter sowjetischem Kommando erhebliche Fortschritte. Die militärischen Verbände, die im Nov. 1952 eine Stärke von über 100.000 Mann erreichten, wurden in Divisionen nach sowjetischem Muster gegliedert; ihre Zusammenfassung zu Armeekorps ist im Gange. Anläßlich des 3. Jahrestages der Gründung der „DDR“ traten Anfang Okt. 1952 Formationen der militärischen V. zum erstenmal in neuen Uniformen auf, die in Schnitt und Farbe den sowjetischen angepaßt sind. Gleichzeitig wurde die Durchsetzung der V. mit sowjetischen Offizieren so verstärkt, daß jedem deutschen Offizier ein gleichrangiger Offizier der Sowjetarmee vorgesetzt ist. Die Methoden der Rekrutierung kommen einer verschleierten Dienstpflicht nahe. Die Generalinspekteure der drei Waffengattungen, Heinz Keßler (Luftwaffe), Heinz Hoffmann (Heer), Waldemar Verner (Marine), und der „Chef des Generalstabs“, Vincenz Müller, wurden zu stellvertretenden Innenministern der„DDR“ ernannt, womit die Bedeutung ihrer Funktion für das „friedliebende“ Staatswesen der „DDR“ besonders betont wurde. Fast täglich setzen sich Volkspolizisten nach dem Westen ab; sie werden begreiflicherweise bei der Aufnahme besonders sorgfältig überprüft. Relativ selten sind unter den Überläufern höhere Polizeioffiziere, zahlreich dagegen weibliche Volkspolizisten, die aber vorwiegend in der Verwaltungspolizei tätig sind und im allgemeinen über den Majorsrang nicht hinauskommen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 160–161 Volkskorrespondent A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolksratSiehe auch: Volkspolizei: 1954 1956 1969 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die V. wurde am 28. 11. 1946 als Grenzpolizei und Schutzpolizei begründet und hat seitdem erhebliche Wandlungen durchgemacht. Im Sommer 1948 wurde eine Bereitschaftspolizei gebildet, die sich aus parteipolitisch zuverlässigen Polizisten mit militärischen Kenntnissen rekrutierte. Ihre Stärke belief sich zunächst auf 7.500 Mann. Nach Errichtung der „DDR“ wurde die…
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Fünfjahrplan (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Erster langfristiger Plan in der SBZ für die Jahre 1951–1955 nach dem Muster der SU. Der F. richtet sich zwar im Sinne der marxistischen Lehre vom Primat des ökonomischen in erster Linie auf die Wirtschaft, schließt jedoch als Versuch einer sozialen Gesamtplanung alle anderen Gebiete des öffentlichen Lebens ein, also z. B. auch Verwaltung, Schulen, Sport, Gesundheitswesen, Kulturpolitik usw. Vorläufer waren Planungen für die Zeiträume Juli bis Dezember 1948: Halbjahrplan und 1949–1950: Zweijahrplan. Hauptziel des F. ist die Erhöhung der Industrieproduktion auf durchschnittlich 192,3 v. H. im Verhältnis zu 1950. Schwerpunkte sind dabei der Aus- und Neubau von Energieerzeugungsanlagen, Brennstoffbetrieben, Hütten-, Stahl- und Walzwerken, Betrieben der Großchemie und des Maschinenbaus. Die Energieerzeugung soll auf 182,7 v. H., die Metallerzeugung auf 253,6 v. H., der Maschinenbau auf 214,8 v. H. und die chemische Industrie auf 204,4 v. H. gesteigert werden, „um weitgehende Unabhängigkeit der Volkswirtschaft von dem kapitalistischen Ausland sicherzustellen“ (Gesetz über den Fünfjahrplan vom 1. 11. 1951). Der F. sieht die Steigerung der Arbeitsproduktivität in den Volkseigenen Betrieben (VEB) und den SAG-Betrieben auf 172 v. H. vor; daher Forcierung der Aktivistenbewegung und Einführung sowjetischer Arbeitsmethoden (Neuererbewegung). Der F. ist in seinen wesentlichen Positionen durch die sowjetische staatliche Plankommission GOSPLAN diktiert und ein Teilstück der industriellen Arbeitsteilung innerhalb der Ostblockländer. [S. 51]Durch seine Ausrichtung auf außerdeutsche Bedürfnisse gefährdet der F. die arbeitsteilige Wirtschaftsstruktur Gesamtdeutschlands. Der Aus- und Aufbau großer Kapazitäten in Metallurgie und Maschinenbau z. B. führt zu Fehlinvestitionen, da in Westdeutschland ausreichend entsprechende Werke vorhanden sind. Die Durchführung des F. setzt große Material Investitionen voraus, die — besonders im Hinblick auf die laufenden Reparationsentnahmen der SU — aus der eigenen Erzeugung der SBZ nicht aufgebracht werden können. Da die Ostblockstaaten bei ihren eigenen Industrialisierungsplänen bei den wichtigsten Positionen ebenfalls auf Einfuhren angewiesen sind, sind Westimporte zur Erfüllung des F. weiter unentbehrlich. Bereits die Ergebnisse des ersten Planjahres 1951 deckten die Schwierigkeiten bei der Materialversorgung auf. Nach dem Bericht der sowjetzonalen Staatlichen ➝Plankommission (zitiert nach „Die Wirtschaft“ Nr. 8 vom 22. 2. 1952), wurden die Planziffern „nicht erreicht bei Rohstahl in Blöcken, Walzwerkerzeugnissen aus Nichteisenmetallen, Schmiede- und Preßausrüstungen, Metallurgie-Ausrüstungen, Wechselstrommotoren über 10 kW, kalzinierter Soda, Phosphordünger, feuerfesten Erzeugnissen“. Der Plan wurde also im ersten Jahr in den für den Aufbau wichtigsten Positionen nicht erfüllt. Die weiteren Aussichten für die Erfüllung des F. sind abhängig vor allem von dem Verhalten der SU in ihrer Repararationspolitik (Reparationen) gegenüber der SBZ und von der Aufrechterhaltung von Wirtschaftsbeziehungen zum Westen. (Wirtschaftssystem) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 50–51 Fünfhunderttausender-Bewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FunktionalismusSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Erster langfristiger Plan in der SBZ für die Jahre 1951–1955 nach dem Muster der SU. Der F. richtet sich zwar im Sinne der marxistischen Lehre vom Primat des ökonomischen in erster Linie auf die Wirtschaft, schließt jedoch als Versuch einer sozialen Gesamtplanung alle anderen Gebiete des öffentlichen Lebens ein, also z. B. auch Verwaltung, Schulen, Sport, Gesundheitswesen, Kulturpolitik usw. Vorläufer waren…
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Hochschulen (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die H. der SBZ unterstanden bis 1951 einer Abt. des Volksbildungsministeriums. Durch Verfügung vom 22. 2. 1951 wurde ein besonderes Staatssekretariat für das Hochschulwesen geschaffen, dem die zentrale Leitung und Koordinierung der wissenschaftlichen Arbeit untersteht. Nach sowjetischem Vorbild wurden gleichzeitig Fachministerien an der Leitung und Unterhaltung von einzelnen Hochschulen (ausgenommen, die 6 Universitäten: Berlin-Ost, Leipzig, Halle, Jena, Rostock, Greifswald) beteiligt, und zwar bei der Technischen Hochschule Dresden und der Bergakademie Freiberg das Ministerium für Schwerindustrie; bei der Hochschule für Architektur in Weimar das Ministerium für Aufbau; bei den Musikhochschulen in Berlin, Leipzig, Halle, Dresden und bei der neugegründeten Pädagogischen H. in Potsdam das Volksbildungsministerium; bei den Kunst-H. seit Herbst 1951 statt dessen die neugegründete Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten. Die Gleichschaltung der H. mit der „neuen Ordnung“ wurde durch folgende Maßnahmen erzielt: 1. Die seit 1947/48 zunehmende Monopolisierung des Marxismus-Leninismus für das philosophische und gesellschaftswissenschaftliche Studium. Seit dem Wintersemester 1950/51 müssen alle Studenten der Universitäten und wissenschaftlichen H. ein gesellschaftswissenschaftliches „Grundstudium“ absolvieren. 2. Die Manipulierung der Wahlen der akademischen Körperschaften: nur „zuverlässige“ Rektoren und Dekane werden bestätigt; die Senate werden so zusammengesetzt, daß möglichst eine „fortschrittliche“ Mehrheit entsteht; mehr oder minder erzwungene Berufung von SED-Dozenten und ihre schnelle Beförderung; die Schaffung von Stellen, deren Inhaber von der Regierung ernannt werden. Seit 1951 sind die Rektoren einer Kontrolle durch vier ernannte Prorektoren mit bestimmten Sachgebieten unterstellt worden. 3. Die Entwicklung eines sog. fortschrittlichen Lebens an den H., das von den SED-Betriebsgruppen und von der FDJ gesteuert wird und Professoren und Studenten überwacht. 4. Die einseitige Auslese der Studenten und die Benutzung des Stipendienfonds für die Prämiierung aller anpassungsbereiten Studenten. Dazu gehört die bevorzugte Behandlung von Arbeiter- und Kleinbauernkindern, später auch von Kindern der gleichgeschalteten Intelligenz. Voraussetzung für Vergünstigungen ist in jedem Falle aktive Betätigung in der FDJ. 5. Bürokratische Regelung des Studiengangs durch Studienpläne und durch die Organisation der kollektiven „Lernarbeit“ in übersehbaren Gruppen sowie Einführung von Zwischenprüfungen, die [S. 60]eine kontinuierliche Kontrolle der Leistungen des Studenten ermöglichen. 6. Neugründung von Fakultäten. Neu geschaffen wurden: Pädagogische, Gesellschaftswissenschaftliche (inzwischen vereinigt mit Wirtschaftswissenschaftlichen) und Arbeiter- und Bauernfakultäten. 7. Die zentralisierte und systematisierte Förderung der „Aspiranten“ (Dozenten-Nachwuchs). 8. Große Aufstiegschancen für alle anpassungsbereiten Studenten und Dozenten; materielle Besserstellung der Wissenschaftler, die einer Privilegierung gleichkommt. 9. Die Kontrolle der gesamten Arbeit der H. durch den SED-Apparat mit Hilfe der SED-Betriebsgruppen. (Erziehungswesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 59–60 HO A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hoffmann, HeinzSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die H. der SBZ unterstanden bis 1951 einer Abt. des Volksbildungsministeriums. Durch Verfügung vom 22. 2. 1951 wurde ein besonderes Staatssekretariat für das Hochschulwesen geschaffen, dem die zentrale Leitung und Koordinierung der wissenschaftlichen Arbeit untersteht. Nach sowjetischem Vorbild wurden gleichzeitig Fachministerien an der Leitung und Unterhaltung von einzelnen Hochschulen (ausgenommen, die 6…
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Verwaltungsreform (1953)
Siehe auch: Verwaltungsneugliederung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verwaltungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 Begriff, der im herkömmlichen Sinne auf den neuartigen Sachverhalt in der SBZ nicht zutrifft, da sich dort nicht eine V., sondern unter bewußter Verneinung der Prinzipien des Rechtsstaates eine totalitärer Gesetzmäßigkeit unterliegende Umformung des Staatsapparates nach dem Vorbild der SU vollzieht. Der Ausdruck V. wird offiziell auch nur selten gebraucht, man spricht vielmehr von „Demokratisierung der Verwaltung“ und meint damit die Umgestaltung des Verwaltungsapparates zu einem Instrument der volksdemokratischen Herrschaft. Die entscheidende Phase der V. wurde eingeleitet durch das auf den Beschlüssen der II. Parteikonferenz der SED (9./12. 7. 1952) beruhende Gesetz vom 23. 7. 1952 über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der „DDR“ (GBl. Nr. 99/1952, S. 613), das die Länder anwies, eine Neugliederung ihrer Gebiete vorzunehmen (§~1), und das die Überleitung der bisher von den Landesregierungen wahrgenommenen Aufgaben auf die Organe der zu bildenden Bezirke (§~4) einleitete. Bereits Anfang August war die Errichtung der Bezirke mit der Konstituierung der Bezirkstage und der „Wahl“ der Räte der Bezirke abgeschlossen. Die geplante Verfassungsänderung unterblieb jedoch mit Rücksicht auf den „Kampf um die Einheit Deutschlands“. Trotz Auflösung der Regierungen und der Landtage der Länder (Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) existieren die Länder daher de jure noch, zumal auch die Länderkammer nicht aufgelöst wurde. (Verfassung und Verwaltung) [S. 158]Organe der Staatsgewalt sind a) in den 14 Bezirken (Chemnitz, Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt an der Oder, Gera, Halle, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin, Suhl): Bezirkstag und Rat des Bezirkes; in den 194 Kreisen: Kreistag und Rat des Kreises. Bezirks- und Kreistage sind Scheinparlamente ohne Gesetzgebungsbefugnis. Wahlen haben nicht stattgefunden; die Bezirks- und Kreistage setzen sich vielmehr aus bisherigen Abgeordneten der Land- bzw. Kreistage und aus von der Nationalen Front benannten Abgeordneten zusammen. Die Räte sind zentralstaatliche Behörden der Republik auf Bezirks- bzw. Kreisebene, die sich in Abteilungen gliedern und sich in ihrer Spitze zusammensetzen aus einem Vorsitzenden, fünf (bei den Kreisräten nur drei) Stellvertretern des Vorsitzenden, einem Sekretär und fünf bis acht weiteren Mitgliedern. Die Funktionen der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter haben weitgehend repräsentativen Charakter. Die politische Schlüsselposition hat der Sekretär inne, der den Arbeitsplan des Rates ausarbeitet, weitgehende Kontrollbefugnisse besitzt und nach den Direktiven des Ministerrates die Arbeit der Organisations-Instrukteur-Abteilung leitet. Die gesetzliche Grundlage für die an sich verfassungswidrige Tätigkeit der Organe der Staatsgewalt in den Bezirken und Kreisen bilden die am 24. 7. 1952 erlassene Ordnung für den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Bezirke (GBl. Nr. 101/52, S. 621) und die am gleichen Tage in Kraft getretene Ordnung für den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Kreise (GBl. Nr. 101/1952, S. 623). Durch diese V. im Zuge des „Aufbaus des Sozialismus“ ist das zentralstaatliche Verwaltungsmonopol durchgesetzt worden. Die „DDR“ stellt sich seither als zentralisierter Einheitsstaat dar. (Regierung) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 157–158 Vertragskontore, Staatliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ViehvermehrungsplanSiehe auch: Verwaltungsneugliederung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verwaltungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 Begriff, der im herkömmlichen Sinne auf den neuartigen Sachverhalt in der SBZ nicht zutrifft, da sich dort nicht eine V., sondern unter bewußter Verneinung der Prinzipien des Rechtsstaates eine totalitärer Gesetzmäßigkeit unterliegende Umformung des Staatsapparates nach dem Vorbild der SU vollzieht. Der Ausdruck V. wird offiziell auch nur selten…
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Bevölkerung (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 1946 zählte die SBZ 17.180.407 Einwohner, hinzu kamen 1.174.582 Personen, die im sowjetischen Sektor Berlins wohnten: zusammen also 18,3 Mill. Davon waren in der SBZ damals 3,65 Mill. Heimatvertriebene aus den deutschen Gebieten ostwärts der Oder und Neiße. Die Ergebnisse der Volkszählung am 31. 8. 1950 sind noch immer nicht veröffentlicht worden, da das SED-System die sehr ungünstige B.-Entwicklung verheimlichen will. Die Zahlen der Wahlberechtigten und die Angaben des Arbeitsministeriums über die Arbeitsmarktlage ermöglichen es jedoch, die tatsächliche Bevölkerungszahl der SBZ und des sowjetischen Sektors von Berlin ziemlich zuverlässig festzustellen. Während Anfang 1949 SBZ und Ostberlin zusammen fast 20 Mill. [S. 27]Einwohner hatten, waren es am 31. 8. 1950 nur noch 18,8 Mill. Wenn die Zahl sich seit 1946 gehoben hatte, so nur deshalb, weil bis 1950 Kriegsgefangene heimkehrten und weitere Heimatvertriebene ans den polnisch verwalteten Gebieten Deutschlands hinausströmten. Dabei ist der Zuzugsgewinn im Vergleich zur Bundesrepublik gering, Während er dort von 1946 bis Aug. 1950 8,8 v. H. betrug, machte er in der SBZ nur 9,4 v. H. aus. Und während dort die Zahl der männlichen Bevölkerung um 13,9 vH zunahm. stieg sie in der SBZ nur um 7,1 v. H. an. Im Okt. 1952 betrug die Bevölkerung der SBZ und Ostberlins etwa 18,85 Mill., davon nur 8,37 Mill. männlich. In der SBZ beträgt demnach der Anteil der männlichen Bevölkerung nur 44,5 v. H., in der Bundesrepublik dagegen etwa 46,8 v. H. Die ungünstige Entwicklung mit ihrer Überalterung und der Abwanderung aus politischen Gründen hält also weiter an. Die Sterbefälle haben bis 1948 die Geburten beträchtlich überwogen. Auch nach 1948 ist der Geburtenüberschuß durch die Abwanderung nach der Bundesrepublik und nach Westberlin aufgewogen worden. Demgegenüber hatte die Bundesrepublik nach 1946 neben einem sehr großen Wanderungsgewinn einen gewissen Geburtenüberschuß, der bis 1952 insgesamt weit über eine Mill. betrug. Von 1947 bis Ende 1949 sind zusammen mindestens etwa 460.000 Personen aus der SBZ nach Westberlin und in die Bundesrepublik abgewandert, um dem politischen Druck der SED-Diktatur oder den schlechten materiellen Lebensverhältnissen (Lebensstandard) zu entgehen. Von Anfang 1950 bis Okt. 1952 sind mindestens rund 340.000 Menschen trotz den Erschwerungen doch geflohen. Die Abwanderung und Flucht so vieler Menschen, vor allem aus den arbeitsfähigsten männlichen Jahrgängen, bedeutet zweifellos eine Behinderung für die Erfüllung der Wirtschaftspläne in der SBZ. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 26–27 Betriebspresse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BezirkSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 1946 zählte die SBZ 17.180.407 Einwohner, hinzu kamen 1.174.582 Personen, die im sowjetischen Sektor Berlins wohnten: zusammen also 18,3 Mill. Davon waren in der SBZ damals 3,65 Mill. Heimatvertriebene aus den deutschen Gebieten ostwärts der Oder und Neiße. Die Ergebnisse der Volkszählung am 31. 8. 1950 sind noch immer nicht veröffentlicht worden, da das SED-System die sehr ungünstige B.-Entwicklung…
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Imperialismus (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im allgemeinen Sprachgebrauch das Bestreben eines Staates, seine Herrschaft über die eigenen Grenzen auszudehnen und fremde Völker auf Kosten ihrer Selbständigkeit und Eigenart mit militärischen, wirtschaftlichen oder kulturpolitischen Mitteln dem eigenen staatlichen Machtbereich einzugliedern; eine seit dem Altertum feststellbare geschichtliche Erscheinung, die [S. 61]aber besonders für die Bestrebungen der Großmächte in der Zeit etwa seit 1870 bis 1914 bezeichnend ist. Lenin hat den Begriff I. durch seine 1917 verfaßte Schrift „Der I. als höchstes Stadium des Kapitalismus“ eingeengt und nur zur Charakterisierung eines Teilabschnitts der kapitalistischen Entwicklung verwendet. Nach ihm ist I. „der Kapitalismus auf einer Entwicklungsstufe, auf der die Herrschaft der Monopole und des Finanzkapitals sich herausgebildet, der Kapitalexport eine hervorragende Bedeutung gewonnen, die Verteilung der Welt durch die internationalen Truste begonnen hat und die Aufteilung des gesamten Territoriums der Erde durch die größten kapitalistischen Länder abgeschlossen ist“. Als solcher sei er „Übergangskapitalismus“ oder „sterbender Kapitalismus“, weil das Monopol den Übergang vom Kapitalismus zu einer höheren Ordnung darstelle. Diese Analyse des Monopolkapitalismus führt Lenin zu dem Glauben, die allgemeine „weltrevolutionäre Situation“ bahne sich an, und die Weltrevolution, wie sie als gesetzmäßige Entwicklung durch die Materialistische Geschichtsauffassung von Marx vorausgesagt war, stehe unmittelbar vor der Tür. Durch die russische Oktoberrevolution 1917 gedachte er die Weltrevolution auslösen zu können. Als diese Annahme keine geschichtliche Wirklichkeit wurde, mußte sie im Stalinismus dahin revidiert werden, daß die „Epoche der Weltrevolution“ sich über Jahre oder selbst Jahrzehnte mit einem ständigen Wechsel von Ebbe und Flut in den revolutionären Gezeiten erstrecken werde. In seinen Erklärungen zum XIX. Parteikongreß der KPdSU 1952 behauptete Stalin neuerdings im Gegensatz zu Lenin, die allgemeine Krise des Weltkapitalismus habe nicht im ersten Weltkrieg, sondern erst durch das Ausscheiden der SU aus dem kapitalistischen System begonnen, sei also erst durch die russische Revolution ausgelöst worden; die zweite Etappe dieser allgemeinen Krise habe sich nach dem Ausscheiden der volksdemokratischen Länder in Europa und Asien aus dem kapitalistischen System entfaltet. Während also Lenin den krisenhaften Entwicklungsstand des Monopolkapitalismus als Voraussetzung der Revolution betrachtet hatte, bezeichnet Stalin heute umgekehrt die Errichtung des bolschewistischen Systems in Rußland, Osteuropa und Asien und den seit 1939 in Erscheinung getretenen I. Moskaus als die Ursache für die Krise und Zersetzung des Weltkapitalismus. (Bolschewismus, Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 60–61 IHK A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrie, PrivateSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im allgemeinen Sprachgebrauch das Bestreben eines Staates, seine Herrschaft über die eigenen Grenzen auszudehnen und fremde Völker auf Kosten ihrer Selbständigkeit und Eigenart mit militärischen, wirtschaftlichen oder kulturpolitischen Mitteln dem eigenen staatlichen Machtbereich einzugliedern; eine seit dem Altertum feststellbare geschichtliche Erscheinung, die [S. 61]aber besonders für die…
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Schulen (1953)
Siehe auch: Schule: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schulen: 1954 Die Sch. der SBZ sollen nach den „Schulpolitischen Richtlinien für die deutsche demokratische Schule“ (1949) das Bildungsniveau in Stadt und Land durch Vermittlung einer wissenschaftlichen Allgemeinbildung heben. Die Berufsschule hat die Arbeitskräfte zu „qualifizieren“; die Oberschule hat eine „neue demokratische Intelligenz“ heranzubilden. Neue Schulformen sind: 1. Zentralschulen zur Beseitigung der wenigstufigen Landschulen. 2. Zehnjahresschulen zur Sicherung des Technikernachwuchses. Die durch propagandistische Absichten bestimmten Aufgaben der Sch. werden durch ein Schulsystem realisiert, dessen Aufgabe die Erziehung „aktiver Erbauer“ der „neuen demokratischen Gesellschaft“ sein soll. Dem entspricht eine radikale Politisierung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit, als deren oberstes Ziel seit 1950 der „glühende Patriot“ erscheint, der Liebe zur sowjetisierten „DDR“ mit Haß gegen ihre Feinde und Freundschaft für die SU und die Volksdemokratien verbinden soll. Jede Unterrichtsstunde steht unter der Forderung der „Gegenwartsbezogenheit“ (Gegenwartskunde), die die Parteinahme für die totalitäre Ordnung einschließt. Der Unterricht in den einzelnen Fächern wird durch Lehrpläne, die den Stoff fast jeder Stunde verbindlich festlegen, auf das politische Ziel ausgerichtet. Die Sch. haben sich außerdem ständig an den politischen Aktionen in der SBZ zu beteiligen. Die Politisierung wird durch eine geistige und weltanschauliche Erziehung verstärkt, die seit 1950/51 eindeutig vom Marxismus-Leninismus bestimmt wird, nachdem die Entwicklung schon seit 1946 stark auf dieses Ziel hinwies. Der Kern des verzerrten Weltbildes, das der Jugend vermittelt wird, ist das Geschichts- und Gesellschaftsbild des Stalinismus, das der SU den höchsten Platz einräumt und die nichtsowjetische Welt mit allen Prädikaten des Rückschritts und der Verdorbenheit belegt. Den Anforderungen der Wirtschaft versucht man durch eine Verbesserung des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts gegenüber der alten Volksschule zu entsprechen. Die Bindung der Schüler an die bestehende Machtordnung und die Mobilisierung für die „DDR“ wird durch ein System von Zwängen und Chancen erstrebt. Durch ein Kontrollsystem wird der Lehrer zur Gleichschaltung gezwungen; durch die Unterrichtsmethode wird die systematische Aneignung der genormten Kenntnisse in den Mittelpunkt der Schularbeit gestellt und die autoritäre Führung des Unterrichts durch den Lehrer erzwungen. Weitere Kennzeichen sind: alljährliche Zwischenprüfungen, die den Leistungsstand kontrollieren; Abschlußprüfungen für Grund- und Oberschulen; eine strenge Ordnung des Zensierens und des Eintragens in das Klassenbuch; strenge Disziplin und besonders die Erziehung zum Kollektivismus. Gleichzeitig wird versucht, durch Diplome und Medaillen für gute Leistungen den individuellen Wetteifer anzukurbeln und durch Einsatz aller Propagandamittel mit Hilfe der Jugendorganisationen den Vorrang des Lernens zu behaupten. Der Aktivierung dienen die Aufstiegschancen, die allen anpassungsbereiten Kindern gegeben werden, wenn auch Arbeiter- und Kleinbauernkinder bevorzugt werden. (Arbeiterkind) Gutes „Lernen“ in Verbindung mit „gesellschaftlicher Betätigung“ bei den Jungen Pionieren oder bei der FDJ aber ermöglichen auch den Kindern des Mittelstands den Übergang zur Oberschule und zur Universität. Die „neue demokratische Intelligenz“ ist eine sorgfältig nach SED-Gesichtspunkten ausgelesene Intelligenz. [S. 124]Im Zuge der zunehmenden Sowjetisierung der Sch. werden die leitenden Posten ausschließlich von aktiven Mitgliedern der SED oder der FDJ besetzt. Besonders stark ist der Einfluß der mobilisierten Jugend. 35 aktive Jugendliche sind Schulräte und 6.500 Schulleiter (an etwa 50 v. H. der Sch.). Etwa 35.000 Grundschullehrer gehören der FDJ an (mehr als 50 v. H.; Zahl der Lehrer aller Schulen im Jahre 1948/49: 72.506). Als Jugendliche konnten auch die 1922 geborenen Volksbildungsminister von Mecklenburg (Laabs) und Brandenburg (Brasch) gelten. Die Sowjetisierung der Sch. stieß in den Oberschulen auf den stärksten Widerstand. Erst im Zuge der Entwicklung der FDJ-Arbeit scheint die SED eine kleine aktive Minderheit gewonnen zu haben. (Erziehungswesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 123–124 Schön, Otto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchulungSiehe auch: Schule: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schulen: 1954 Die Sch. der SBZ sollen nach den „Schulpolitischen Richtlinien für die deutsche demokratische Schule“ (1949) das Bildungsniveau in Stadt und Land durch Vermittlung einer wissenschaftlichen Allgemeinbildung heben. Die Berufsschule hat die Arbeitskräfte zu „qualifizieren“; die Oberschule hat eine „neue demokratische Intelligenz“ heranzubilden. Neue Schulformen sind: 1. Zentralschulen zur Beseitigung der…
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Außenpolitik (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Von einer A. der SBZ kann erst seit Errichtung der „DDR“ (7. 10. 1949) gesprochen werden. Innerhalb der Richtlinien der Verfassung soll der Außenminister (Dertinger) die auswärtige Politik „selbständig unter eigener Verantwortung gegenüber der Volkskammer“ (Art. 98, 2 der Verfass.) leiten. Die maßgebende Persönlichkeit im Außenministerium ist jedoch nicht der Minister, sondern der Staatssekretär Ackermann (SED). Die A. der SBZ ist jedoch völlig nach der sowjetischen A. ausgerichtet und vollkommen von ihr abhängig. Die SBZ unterhält diplomatische Beziehungen nur zu den Staaten des Ostblocks, und ihre Botschafter und Gesandten haben im wesentlichen nur repräsentative Pflichten. Wie im gesamten Ostblock, besteht auch in der SBZ eine Zweigleisigkeit der A., da unabhängig vom Außenministerium und über dieses hinweg die SED mit den kommun. Parteien der Oststaaten auch über außenpolitische Fragen verhandelt. Die enge außenpolitische Bindung an den Ostblock hat ihren Niederschlag in einer Reihe von Verträgen mit der SU und den Volksdemokratien gefunden. Die wichtigsten dieser Verträge sind: 1. die Abkommen mit Polen vom 6. 6. und 6. 7. 1950; sie gliedern sich in einen Vertrag über technisch-wissenschaftliche und über kulturelle Zusammenarbeit sowie das Grenzabkommen (Oder-Neiße-Linie), 2. der Vertrag mit der Tschechoslowakei vom 23. 6. 1950, der bestätigte, „daß es zwischen beiden Staaten keine Streitigkeiten und offene Fragen gibt“, und daß die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei „unabänderlich, gerecht und endgültig“ sei. Sämtliche Abkommen wurden durch Wirtschaftsverträge ergänzt (Außenhandel). Mit der Teilnahme der Regierung der SBZ an der Prager Konferenz der Ostblockstaaten, deren Ergebnisse in den sog. „Prager Beschlüssen“ vom 21. 10. 1950 niedergelegt sind, ist die außenpolitische Einbeziehung der SBZ in den Ostblock auch formell beendet (wichtigster Inhalt der Prager Beschlüsse: Die Deutschland-Beschlüsse der New-Yorker Außenministerkonferenz der drei Westmächte vom 19. 9. 1950 Werden für rechtswidrig und international ungültig erklärt. Am 15. 1. 1953 wurden Dertinger und mehrere leitende Mitarbeiter als „Verräter“ verhaftet. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 20 Außenhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AustauschnormenSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Von einer A. der SBZ kann erst seit Errichtung der „DDR“ (7. 10. 1949) gesprochen werden. Innerhalb der Richtlinien der Verfassung soll der Außenminister (Dertinger) die auswärtige Politik „selbständig unter eigener Verantwortung gegenüber der Volkskammer“ (Art. 98, 2 der Verfass.) leiten. Die maßgebende Persönlichkeit im Außenministerium ist jedoch nicht der Minister, sondern der Staatssekretär…
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Wohnungswesen (1953)
Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1954 1956 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der Wohnungsbestand der SBZ hat durch Kriegszerstörungen relativ geringe Verluste (11,5 v. H.) gegenüber dem deutschen Durchschnitt von 33,3 v. H. erlitten. Die 1946 noch vorhandenen 4,06 Mill. Wohnungen mußten eine um 14,4 v. H. gewachsene Bevölkerung aufnehmen, so daß die Wohndichte um 30,3 v. H. zugenommen hat. Es fehlten etwa 1 Mill. Wohnungen. Diesem Wohnungsmangel soll bis heute im wesentlichen durch Bewirtschaftung des Vorhandenen abgeholfen werden (Kontrollrats-Ges. Nr. 18, Wohnungs-Ges.). Grundlage der „gerechten“ Verteilung ist die Bedeutung des Wohnungsuchenden bzw. -inhabers für die Hebung der Produktion, „für den Fortschritt“. Aktivisten, Angehörige der Intelligenz, Helden der Arbeit und andere Ausgezeichnete erhalten höchste Dringlichkeitsstufen. Auf der anderen Seite werden Nichtarbeitende aus den neuen Industrieschwerpunkten zwangsweise ausgesiedelt („operative Wohnraumlenkung“), um Wohnraum für die Arbeitskräfte zu gewinnen. Durch Neubauten konnte 1946–1948 nicht einmal der Abgang an Wohnraum durch Verfall, Zweckentfremdung usw. gedeckt werden. Die verfügbare Wohnfläche je Person sank von 8,4 auf 7,6 qm. Die für 1949–1951 geplanten geringen Vorhaben (ca. 20.000 jährlich) wurden nicht erfüllt. Der Fünfjahrplan sieht insgesamt nur den Bau von ca. 240.000 Wohnungen vor, mit Schwergewicht auf den letzten Jahren. Selbst bei Planerfüllung ist damit keine spürbare Entlastung zu erwarten. Das geringe Wachstum der Bevölkerung seit 1946 (2,3 v. H.; Bevölkerung) und der Rückgang der Zahl der Haushaltungen erleichtern zwar die allgemeine Situation, jedoch sind insbesondere die neuen Industriegebiete überfüllt (Wohnfläche je Person 4–6 qm). Der geplante Aufbau von 10,1 Mill. qm Wohnfläche erstreckt sich auf 53 Städte, ausgewählt nach ihrer wirtschaftlichen und politischen Bedeutung (Aufbau-Gesetz vom 6. 9. 1950; Ges. über den Fünfjahrplan, 1. 11. 1951). Außer Ostberlin (Nationales ➝Aufbauprogramm) ist für 1952 Leipzig, Dresden, Magdeburg und Rostock der Vorrang gegeben worden. Projektierung und Bau werden vorwiegend von volkseigenen Entwurfbüros bzw. Baubetrieben im Auftrag der öffentlichen Hand durchgeführt. Private Bauherren halten sich wegen der Unsicherheit der Eigentumsverhältnisse zurück. Obwohl eine generelle Änderung der Eigentumsverhältnisse nicht proklamiert wurde, sind in vielen Einzelfällen auch im W. Enteignungen bzw. Verfügungsbeschränkungen unter Überführung in Treuhandverwaltung vorgenommen worden. Die Mieten sind nach wie vor gestoppt. Bei Arbeitern und Angestellten der unteren bzw. mittleren Einkommenschichten werden 6–7 v. H. des Einkommens für Miete ausgegeben. (Architektur) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 167 Wissenschaftlicher Sozialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wollweber, ErnstSiehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1954 1956 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der Wohnungsbestand der SBZ hat durch Kriegszerstörungen relativ geringe Verluste (11,5 v. H.) gegenüber dem deutschen Durchschnitt von 33,3 v. H. erlitten. Die 1946 noch vorhandenen 4,06 Mill. Wohnungen mußten eine um 14,4 v. H. gewachsene Bevölkerung aufnehmen, so daß die Wohndichte um 30,3 v. H. zugenommen…
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1953
1953 1954 Anmerkungen ABF Abgabenverwaltung, Zentrale Ablieferungspflicht Abschreibungen Abweichungen Ackermann, Anton ADN AFI Agitprop Agrarökonomik Agrarplan, Gesamtdeutscher Agrartechnische Organisationen Agrobiologie Agronom Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften Aktiv Aktivist Aktivistenbewegung Aktivistenbrigade Aktivistenplan Aktivistenschule AKW Akzise (der HO) Allgemeines Vertragssystem Altersversorgung der technischen Intelligenz Anbauplan Antifaschistisch-demokratische Ordnung Apothekenreform Arbeit, Abteilungen für Arbeiterkind Arbeiter- und Bauern-Fakultät (ABF) Arbeit, Gesetz der Arbeitsamt Arbeitsdisziplin Arbeitsgemeinschaft Medizinischer Verlage Arbeitskräftelenkung Arbeitskräfteplan Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher Arbeitslosenversicherung Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmoral Arbeitspolitik (Haupteintrag) Arbeitsproduktivität Arbeitsrecht Arbeitsschutz Arbeitsverpflichtung Arzneiversorgung ATG Aufbauprogramm, Nationales Aufklärungslokal Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches Ausbeutung Außenhandel Außenpolitik Austauschnormen Auszeichnungen Autotransportgemeinschaften (ATG) AWA Axen, Hermann Basis Bauakademie, Deutsche Bauernbank, Deutsche Bauernmarkt Bauernstube Bauer, Werktätiger B-Betriebe Beamtenversorgung Becher, Johannes R. Benjamin, Hilde, geb. Lange Bergmannsrenten Berlin Berufsausbildung Berufslenkung Besatzungspolitik Beschlagnahme Betriebsdirektionen Betriebskollektivvertrag Betriebskultur Betriebspolikliniken Betriebspresse Bevölkerung Bezirk BGL BHG BHZ Bibliothek fortschrittlicher Schriftsteller Bibliothekswesen Bildender Künstler, Verband Blockpolitik Bodenreform Bodenreform-Bauprogramm Bolschewismus Bolz, Lothar Bourgeoisie Boykott-, Kriegs- und Mordhetze Brecht, Bert (Berthold) Brigade Brigade der ausgezeichneten Qualität Brigadier Bruttoproduktionswerte BSG Bykow-Methode CDU Chemische Industrie Chwalek, Roman Correns, Erich DAHA Dahlem, Franz DBD DDR DEFA Demokratie Demokratie, Neue Demokratische Gesetzlichkeit Demokratisierung Demontagen Dertinger, Georg DERUNAPHT DERUTRA Deutsche Demokratische Republik Deutsch-Polnische Gesellschaft für Frieden und gute Nachbarschaft (auch Ges. für Dt.-Poln. Freundschaft) Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF) DFD DHZ DIA Dialektischer Materialismus Dieckmann, Johannes Dienst für Deutschland (ODD, Abk. für Organisation DFD) Differenzierung Diktatur des Proletariats Direktbetriebe Direktorfonds Diversant Domowina Dorfgenossenschaft, Landwirtschaftliche Dorfwirtschaftsplan DPZI Dreiermethode DSA DSF DVD DWK Ebert, Friedrich Eherecht Einheitsschule Einzelhandel Einzelvertrag Eisen- und Stahlerzeugung Eisler, Gerhart Elternbeiräte Energieerzeugung Engels, Friedrich Ermächtigungsverordnung Erziehungswesen (Haupteintrag) Fachministerien Fachschulen Familienrecht FDGB FDJ FDJ-Schuljahr Fechner, Max Feldscher Feriendienst des FDGB Film Finanzämter Flüchtlinge Formalismus Forstwirtschaft Fortschritt Franik-Bewegung Frauenarbeit Freie Spitzen Frieden Friedensgefährdung Friedenskampf Friedensschutzgesetz Fünfhunderttausender-Bewegung Fünfjahrplan Funktionalismus Garantie- und Kreditbank (GARKREBA) Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für Gegenwartskunde Gerichtsverfassung Gesetzgebung Gesundheitswesen Gleichberechtigung der Frau Glückauf, Erich Goldenbaum, Ernst Gosplan Gosporochodstwo Großbauer Großhandel Grotewohl, Otto Grundkommission GSOW GST GVVG Halbjahrplan 1948 Hamann, Karl Handel, Privater Handelszentralen, Deutsche (DHZ) Handwerk Handwerkssteuer Hausgeld Haushaltsaufschlag Hausvertrauensleute Heilbehandlung, Freie Heinrich-Greif-Preis Held der Arbeit Hennecke, Adolf Herrenlose Flächen1953 1954 Anmerkungen ABF Abgabenverwaltung, Zentrale Ablieferungspflicht Abschreibungen Abweichungen Ackermann, Anton ADN AFI Agitprop Agrarökonomik Agrarplan, Gesamtdeutscher Agrartechnische Organisationen Agrobiologie Agronom Akademie der Künste, Deutsche Akademie der…
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Arbeit, Gesetz der (1953)
Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Eines der wichtigsten neuen Gesetze der SBZ, „zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter und Angestellten“, erlassen am 19. 4. 1950 (GBl. S. 349/50). Teil I behandelt das „Recht auf Arbeit“, wonach jedem Bürger ein „zumutbarer“ Arbeitsplatz nachgewiesen werden muß (§~1). Auch bei Erreichen der Altersgrenze ist die Fortführung der Berufstätigkeit „gesichert“ (§~2). In beiden Fällen ist der eigene Entschluß des Arbeitnehmers nicht erwähnt und somit die Zwangsverpflichtung möglich. Teil II hebt praktisch das Mitbestimmungsrecht der Arbeiter und Angestellten auf, Teil III verpflichtet die Belegschaft und Betriebsleitung gegenseitig zur Einhaltung der Betriebspläne. Zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität wird Steigerung der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung verlangt (Teil IV). Teil V und VI fordern die planmäßige Verwendung der Arbeitskräfte, deren Bereitstellung für die Schwerpunkte der Wirtschaft (Bergbau) und hierzu Werbung und Einsatz von Frauen (Frauenarbeit). Teil VII behandelt Urlaubsfragen, Teil VIII das Kündigungsrecht, Teil IX den Arbeitsschutz und Teil X die materielle und kulturelle Lage der Arbeitnehmer (Betriebskultur). Das GdA. steht vielfach im Gegensatz zur Verfassung der „DDR“. So wird durch §~6 der Betriebsrat ausgeschaltet und an seine Stelle die BGL gesetzt. Das Mitbestimmungsrecht wird auf Beratungen in VEB beschränkt (§~7) und gilt nicht mehr für Lohnfragen. In den §§~10–17 wird die Einführung der Kollektivverträge (Betriebskollektivvertrag) bestimmt. Ergeben sich Rechtsstreitigkeiten aus den Betriebsverträgen, bedarf die BGL einer Ermächtigung durch die Industriegewerkschaft. Im Verlauf des Streites kann die Genehmigung zurückgezogen werden, und es gilt dann die zuständige Industriegewerkschaft als Prozeßpartei. Damit kann der Arbeitnehmer seine Interessen auch gerichtlich nicht mehr wahrnehmen. Das GdA. geht davon aus, daß der Betrieb ein Kollektiv mit bestimmtem Plansoll im jeweiligen Wirtschaftsplan ist. Krasse Ausbeutung ohne entsprechende Entlohnung wird damit gerechtfertigt, daß jede Arbeit für den „sozialistischen Aufbau“ und damit für den „Fortschritt“ getan werde. (Arbeitspolitik) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 12 Arbeit, Abteilungen für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeiterkindSiehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Eines der wichtigsten neuen Gesetze der SBZ, „zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage…
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Berlin (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Als Sitz des Kontrollrates auch nach der Kapitulation noch Regierungssitz für ganz Deutschland, wurde B. durch eine dem Kontrollrat nachgebildete Viermächteverwaltung einer Sonderbehandlung unterworfen. Die Stadt wurde anfangs in drei und bald danach, durch Ausgliederung eines französischen Sektors aus den englisch und amerikanisch besetzten Teilen, in vier Sektoren geteilt. Ganz B. sollte durch den „Magistrat von Groß-Berlin“ unter Kontrolle der Alliierten Kommandantur einheitlich verwaltet werden. Vor Arbeitsbeginn der Kommandantur (11. 7. 1945) hatten die Sowjets alle in ihrem Interesse erforderlichen Maßnahmen bereits durchgeführt oder vorbereitet, über 80 v. H. aller noch brauchbaren industriellen Einrichtungen wurden demontiert. Die Stadt erhielt eine rein kommunistische Verwaltungsspitze. Verwaltung und Gesetzgebung wurden weitgehend den Verhältnissen in der SBZ angeglichen (Finanzen, Schulen, Sozialversicherung, Verkehrswesen usw.). Durch ihren Vertreter in der Kommandantur verhinderten die Sowjets jede konstruktive Politik. Der 1946 mit großer Mehrheit gewählte Bürgermeister Prof. Reuter konnte infolge des sowjetischen Vetos sein Amt nicht ausüben. Um die Position der Westmächte in B. unmöglich zu machen, sollten diese und die Westberliner Bevölkerung durch die Blockade vom 16. 6. 1948 (Beendigung der gemeinsamen Arbeit der Kommandantur durch Auszug des sowjetischen Kommandanten) bis zum 12. 5. 1949 (Aufhebung der Blockade durch Viermächteabkommen vom 4. 5. 1949) von allen Nachrichten-, Verkehrs- und Handelsverbindun[S. 24]gen abgeschnitten werden. Die SMAD und die SED vertraten plötzlich die Auffassung, B. sei ein Teil der SBZ. Die Blockade wurde durch die Luftbrücke, die zuletzt ca. 8.000 t Güter pro Tag einflog, praktisch unwirksam und politisch zu einer kommun. Niederlage. Die inzwischen durchgeführte Währungsreform verschärfte die Krise, da B. zwei verschiedene Währungen (DM West und DM Ost) erhielt. Die Westmächte hätten der DM Ost für ganz Berlin zugestimmt, falls ihre Forderungen nach Mitkontrolle der Berliner Währung von den Sowjets angenommen worden wäre. Während heute im Sowjetsektor nur die DM Ost gültig und der Besitz von DM West strafbar ist, kann die DM Ost in Westberlin bei privaten Wechselstuben frei konvertiert werden. Der Kurs richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Die Spaltung der Stadt durch die Sowjets und die SED wurde durch die kommun. Sprengung der im Sowjetsektor tagenden Stadtverordneten-Versammlung am 23. 6. 1948 vollendet. Der amtierende Bürgermeister Dr. Friedensburg wurde mit Gewalt am Betreten seiner Diensträume gehindert. Seitdem bestehen in Berlin getrennte Verwaltungen. Westberlin gehört nicht zur Bundesrepublik; seine Vertreter nehmen an den Bundestag- und Bundesratsitzungen zwar teil, besitzen jedoch kein Stimmrecht. Westberlin wird finanziell und wirtschaftlich von der Bundesrepublik unterstützt (Notopfer Berlin) und ist in den Marshallplan einbezogen. (Besatzungspolitik, Verfassung und Verwaltung) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 23–24 Bergmannsrenten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BerufsausbildungSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Als Sitz des Kontrollrates auch nach der Kapitulation noch Regierungssitz für ganz Deutschland, wurde B. durch eine dem Kontrollrat nachgebildete Viermächteverwaltung einer Sonderbehandlung unterworfen. Die Stadt wurde anfangs in drei und bald danach, durch Ausgliederung eines französischen Sektors aus den englisch und amerikanisch besetzten Teilen, in vier Sektoren geteilt. Ganz B. sollte durch den…
DDR A-Z 1953
Steuerwesen (1953)
Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1954 1956 1958 1959 Der Abgabenplan der SBZ ist ein Teil des Volkswirtschaftsplanes und muß wie dieser pünktlich erfüllt werden. Wesentliches Merkmal des Steuersystems ist eine hohe Belastung des Verbrauchs durch Verbrauchsteuern, Haushaltsaufschläge und Akzisen. Die Besitz- und Verkehrssteuern treten dagegen in den Hintergrund (Aufkommen 1951 286 DM Ost je Kopf und 36,7 v. H. aller Steuern). Daher wirkt sich z. B. eine Senkung der Lohnbesteuerung, wie sie 1949 erfolgte und im Fünfjahrplan erneut angekündigt wird, nicht wesentlich auf den Haushalt aus. Die „Einheitsbesteuerung“ dient angeblich der Vereinfachung, tatsächlich aber dem Kampf gegen Privatbesitz. Sie wurde ab 1. 1. 1950 zunächst für Handwerksbetriebe eingeführt und löste Einkommen-, Umsatz-, Gewerbe- und Vermögensteuer ab. Die Festsetzung erfolgt nicht mehr nach Vermögens- und Ertragsverhältnissen, sondern nach „objektiven Merkmalen“ (Handwerkssteuer). 1953 ist die Einführung einer landwirtschaftlichen Einheitssteuer zu erwarten. — Steuerberechtigt sind, seit am 1. 1. 1950 den Ländern die Steuerhoheit entzogen wurde, nur noch die „DDR“, die seit 1. 1. 1951 auch die Gewerbesteuer erhebt, und die Gemeinden. Eine „Gleichmäßigkeit der Besteuerung“ besteht nicht mehr; die Steuerpolitik wird als Waffe gegen die noch verbliebene private Wirtschaft benutzt, öffentlich-rechtliche Unternehmen werden im Gegensatz zu den Privatbetrieben nicht nach dem Einkommensteuertarif, sondern nach den bedeutend niedrigeren Sätzen der Körperschaftsteuer veranlagt. Der Einkommensteuertarif belastet Pflichtige mit mehr als 6.000 DM Ost Jahreseinkommen höher als solche, die Lohnsteuer zu entrichten haben, begünstigt aber bestimmte Berufsgruppen von „gesellschaftlicher Bedeutung“ wie Ärzte, Erfinder, Ingenieure (nicht dagegen z. B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer; Intelligenz, Einzelvertrag). Landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften sind für zwei Jahre von Körperschaft-, Umsatz-, Gewerbe-, Grund- und Vermögensteuer befreit; für Bauern, die ihnen angehören, werden die Steuern 1952 um 25 v. H. gesenkt. Bei privaten Schuldnern werden Steuerschulden rücksichtslos eingetrieben und Stundungen praktisch nicht mehr gewährt, um weitere Enteignungen zu rechtfertigen. Das Kontrollsystem wurde erweitert; die behördlichen Prüfer sind durch Prämien (einen prozentualen Anteil an dem eingetriebenen Betrag) an den Ermittlungen beteiligt. (Wirtschaftssystem) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 137 Sterbegeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stoph, WillySiehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1954 1956 1958 1959 Der Abgabenplan der SBZ ist ein Teil des Volkswirtschaftsplanes und muß wie dieser pünktlich erfüllt werden. Wesentliches Merkmal des Steuersystems ist eine hohe Belastung des Verbrauchs durch Verbrauchsteuern, Haushaltsaufschläge und Akzisen. Die Besitz- und Verkehrssteuern treten dagegen in den Hintergrund (Aufkommen 1951 286 DM Ost je Kopf und 36,7 v. H. aller Steuern). Daher…
DDR A-Z 1953
Sowjetisches Militärtribunal (1953)
Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 129]Die in der SBZ tätigen SMT sind nicht nur für die Aburteilung sowjetischer Soldaten zuständig, auch deutsche Staatsbürger wurden und werden vor diesen Gerichten angeklagt und nach sowjetischem Recht verurteilt. Eine Zuständigkeitsabgrenzung gegenüber den SBZ-Gerichten besteht nicht. Soweit feststellbar, handelt es sich stets um politische Fälle, die die sowjetischen Gerichte nach ihrem Ermessen an sich ziehen. Das Verfahren ist dem Einfluß und jeglicher Kenntnisnahme der SBZ-Justiz entzogen. Der Untersuchungshäftling hat keine Verbindung mit der Außenwelt. Er wird meist in sehr strenger Einzelhaft gehalten und kommt nur mit sowjetischem Wachpersonal in Berührung. Die Verhöre erfolgen fast stets nachts. Mit allen Mitteln versuchen die Kommissare, ein Geständnis zu erlisten oder zu erpressen. Die Protokolle werden in russischer Sprache abgefaßt; oft hat ein Mißverständnis des Dolmetschers der Aussage eine verhängnisvolle Wendung gegeben, und sehr oft sind „Geständnisse“ abgelegt worden, weil der Häftling die Qualen der Folterung nicht mehr aushalten konnte und irrtümlich gehofft hatte, das Geständnis vor Gericht widerrufen zu können. Die Akten der Voruntersuchung haben aber in der Gerichtsverhandlung absolute Beweiskraft (§~396 StPO der RSFSR). Eine Beweisaufnahme erfolgt nur, wenn die Anklage noch nicht „genügend geklärt“ erscheint (§~394 StPO). Für diese ausreichende „Klärung“ aber sorgt die Voruntersuchung mit ihren Methoden. In geklärten Fällen wirkt der Militärstaatsanwalt nicht mit, und damit ist auch die Hinzuziehung eines Verteidigers ausgeschlossen (§~381 StPO) Dem Angeklagten kann das Recht auf mündliche Selbstverteidigung genommen werden (§~397 StPO). Das Gericht darf auch Beweisstücke verwenden, die dem Angeklagten unbekannt bleiben (§~396 StPO), kann also Spitzelmeldungen heranziehen, ohne daß der Angeklagte etwas dagegen Vorbringen kann. Die Verfahren werden oft in fünf bis zehn Minuten abgewickelt. Die Anklage stützt sich fast ausschließlich auf eines der „gegenrevolutionären Verbrechen“ (§~58 StGB der RSFSR, gelegentlich auch §~59): „Als gegenrevolutionär gilt jede Handlung, die auf den Sturz, die Unterhöhlung oder die Schwächung der Sowjetherrschaft … oder auf die Unterhöhlung der äußeren Sicherheit der UdSSR und der grundlegenden wirtschaftlichen, politischen und nationalen Errungenschaften der proletarischen Revolution gerichtet sind“. Der 2. Absatz des §~58 dehnt den Anwendungsbereich u. a. auch auf die SBZ aus: „Kraft der internationalen Solidarität der Interessen aller Werktätigen gelten Handlungen gleicher Art als gegenrevolutionär auch dann, wenn sie gegen einen anderen der UdSSR nicht angehörenden Staat der Werktätigen gerichtet sind“. Zu den 18 verschiedenen und verschwommen definierten Tatbeständen des §~58 gehören z. B. „das Unterhalten von Beziehungen zu einem ausländischen Staat“ (58, III), „Unterstützung der ausländischen Bourgeoisie“ (58, IV), „Propaganda, die zur Schwächung der Sowjetherrschaft führen kann“ (58, X), „Nichtanzeigen eines vorbereiteten Verbrechens“ (58, XII). Zwei Umstände gelten als „erschwerend“ (§~57 StGB): „Das Ziel, die Macht der Bourgeoisie wiederherzustellen“, und die „Möglichkeit, daß durch die Begehung des Verbrechens den Interessen des Staates oder der Werktätigen ein Schaden zugefügt wird, mag auch das Verbrechen nicht unmittelbar gegen die Interessen des Staates oder der Werktätigen gerichtet sein“. Die Strafen lauten im Regelfalle auf 25 Jahre Zwangsarbeit. Die Urteilsverkündung erfolgt oft in Abwesenheit des Angeklagten durch Zustellung einer Urteilsabschrift. Anfechtung des Urteils ist bei den wichtigsten gegenrevolutionären Verbrechen ausgeschlossen, in den übrigen Fällen ist sie praktisch aussichtslos, weil sie nur Formfehler und „offensichtliche Ungerechtigkeit“ angreifen darf. Fehler im Sachverhalt, im Protokoll der Voruntersuchung können nicht zur Begründung herangezogen werden. Die Verurteilten werden zur Vollstreckung meist den Zuchthäusern in der SBZ zugewiesen; „gefährliche politische Verbrecher“ werden in sowjetische Besserungsarbeitslager (ITL) in der SU übergeführt Dort bleiben sie für ihre Angehörigen verschollen, während den Insassen der Zuchthäuser ein beschränkter Briefverkehr gestattet ist. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 129 Sowjetische Kontrollkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SowjetnikSiehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 129]Die in der SBZ tätigen SMT sind nicht nur für die Aburteilung sowjetischer Soldaten zuständig, auch deutsche Staatsbürger wurden und werden vor diesen Gerichten angeklagt und nach sowjetischem Recht verurteilt. Eine Zuständigkeitsabgrenzung gegenüber den SBZ-Gerichten besteht nicht. Soweit feststellbar, handelt es sich stets um…
DDR A-Z 1953
Ermächtigungsverordnung (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Am 26. 5. 1952 erlassene „Verordnung über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der DDR und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands“, ergänzt durch am 9. 6. 1952 folgende „Verordnung über weitere Maßnahmen zum Schutze der DDR“. Danach ist der SSD zu sämtlichen Maßnahmen ermächtigt, die mit dem Zweck getarnt werden können, ein Eindringen von „Spionen, Terroristen und Diversanten“ in die Sowjetzone zu verhindern (§~1 der Verordnung vom 26. 5. 1952): „Das Ministerium für Staatssicherheit wird beauftragt, unverzüglich strenge Maßnahmen zu treffen für die Verstärkung der Bewachung der Demarkationslinie zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und den westlichen Besatzungszonen, um ein weiteres Eindringen von Diversanten, Spionen, Terroristen und Schädlingen in das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik zu verhindern.“ (§~1 der Verordnung vom 9. 6. 1952:) „Der dem Ministerium für Staatssicherheit durch die Verordnung vom 26. Mai 1952 erteilte Auftrag wird dahingehend erweitert, daß die von diesem Ministerium zu ergreifenden Maßnahmen sich generell auf die Verhinderung des Eindringens von Diversanten, Spionen und Terroristen in das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik zu erstrecken haben.“ Mit der 2. Verordnung erhält der SSD also das Recht, Maßnahmen nicht nur an der Zonengrenze, sondern im gesamten Gebiet der Sowjetzone zu ergreifen. Die praktische Folge der Verordnung war zunächst die Schaffung einer im allgemeinen 5 km betragenden Sperrzone entlang der Zonengrenze, die wiederum in zwei besondere Zonen unterteilt ist: Ein Streifen von 10 m unmittelbar an der Zonengrenze wurde abgeholzt und umgepflügt. In diesem Geländestreifen kann jeder ohne Warnung beschossen werden. An diesen Grenzstreifen schließt sich eine 500-m-Zone an, in welcher nur politisch besonders zuverlässig erscheinende Personen bleiben dürfen. Diese Zone kann von der „DDR“ aus nicht betreten werden. In ihr liegende Betriebe mußten ihre Tätigkeit einstellen. Die Bewohner der restlichen 5-km-Sperrzone erhielten, soweit sie nicht zwangsweise evakuiert wurden, einen zweiten Stempel in ihren Personalausweis. Ohne diesen Stempel darf das Gebiet der Sperrzone nur mit einer besonderen, sehr selten gewährten Genehmigung betreten werden. Die aus der gesamten Sperrzone zwangsweise evakuierten Bewohner wurden zum Teil mit Gewalt unter Verlust des größten Teils ihres Hausrats in weiter zurückliegende Kreise transportiert. Diese Maßnahme löste eine neue Fluchtwelle aus der SBZ in die Bundesrepublik aus. Der politische Vorwand für den lange vorbereiteten Erlaß der Verordnungen war die Unterzeichnung des Deutschlandvertrages durch die Außenminister der Bundesrepublik, Frankreichs, Großbritanniens und der USA in Bonn am 26. 5. 1952. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 41 Engels, Friedrich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ErziehungswesenSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Am 26. 5. 1952 erlassene „Verordnung über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der DDR und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands“, ergänzt durch am 9. 6. 1952 folgende „Verordnung über weitere Maßnahmen zum Schutze der DDR“. Danach ist der SSD zu sämtlichen Maßnahmen ermächtigt, die mit dem Zweck getarnt werden können, ein Eindringen von „Spionen, Terroristen und Diversanten“ in die Sowjetzone zu verhindern (§~1 der…
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VdgB (BHG) (1953)
Siehe auch: VdgB: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 VdgB (BHG): 1954 1956 1958 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1965 1966 1969 1985 Abk. des Pj. für Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (Bäuerliche Handelsgenossenschaft). Die Zentralvereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (ZVdgB) wurde am 23. 11. 1947 auf dem Deutschen Bauerntag in Berlin gegründet, aber schon seit 1946 gab es Provinzial-(Landes-)Verbände der VdgB. Ein in Deutschland neuartiger Organisationstypus, theoretisch auf gegenseitiger Hilfe der Bauernschaft basierend. Die örtlichen VdgB wurden auf Kreis- und Landesebene zu Einheiten zusammengefaßt. Ihre Gliederungen sind Körperschaften öffentlichen Rechts [S. 149]und grundverschieden von Bauernverbänden, Landwirtschaftskammern und Genossenschaften westdeutscher Prägung. Ursprünglich durch die Übertragung enteigneter Betriebseinrichtungen zum Aufbau von MAS und Deckstationen mit weitgehenden betriebswirtschaftlichen Aufgaben betraut, wurde die VdgB im Laufe der Zeit als „Massenorganisation der werktätigen Bauern“ rasch zum stärksten politischen Machtinstrument der SED auf dem Lande. Sie wurde an allen Staats- und Verwaltungsgeschäften mitbestimmend beteiligt; u. a. wurde der VdgB die gesamte Wirtschaftsberatung übertragen. Das bis 1950 selbständige landwirtschaftliche Genossenschaftswesen wurde ihr eingegliedert und gleichgeschaltet. Daher seit 20. 11. 1950 die Bezeichnung VdgB (BHG). Ihre Ziele sind rein politisch. Ihr zugewiesene wirtschaftliche Aufgaben dienen nur als Mittel zum Zweck; obwohl die Mitgliedschaft nach außenhin freiwillig ist, ist der Bauer durch die Monopolstellung der VdgB (BHG) praktisch gezwungen, seine Betriebsmittel und Bedarfsgüter bei ihr zu beziehen und seine Geld- und Kreditgeschäfte mit ihr abzuwickeln. Als Nichtmitglied unterliegt er beträchtlichen finanziellen Benachteiligungen, für jedes Geschäft werden von ihm besondere Verwaltungskostenzuschläge erhoben. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 148–149 Utopie, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VEABSiehe auch: VdgB: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 VdgB (BHG): 1954 1956 1958 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1965 1966 1969 1985 Abk. des Pj. für Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (Bäuerliche Handelsgenossenschaft). Die Zentralvereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (ZVdgB)…
DDR A-Z 1953
Religion und Kirchen (1953)
Siehe auch: Kirchen: 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Religion und Kirchen: 1954 Das Verhältnis des Kommunismus zur Religion ergibt sich zwangsläufig aus der Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei (Dialektischer Materialismus). Danach gibt es für die Weltanschauung des Kommunismus weder eine göttliche Offenbarung noch ein transzendentales Verhältnis des Menschen zu Gott, noch eine aus göttlicher Offenbarung abgeleitete Sittlichkeit (kommunistische ➝Moral). Religion ist vielmehr die ideelle Widerspiegelung der Produktionsverhältnisse aus der Sicht der herrschenden und ausbeutenden Gesellschaftsklasse, dient als Mittel zur Vernebelung der antagonistischen Klassengegensätze und zur Unterdrückung des Proletariats. Daher das Schlagwort von Marx: „Religion ist Opium für das Volk.“ Im Bolschewismus Lenins und Stalins ist die Verheißung eines irdisch-kommun. Paradieses in ferner Zukunft und der Glaube an die Auserwähltheit des Proletariats und heute des Sowjetvolks zur Herbeiführung der Weltrevolution zu einer stark gefühlsbetonten messianischen Lehre entwickelt worden, stark beeinflußt durch Vorstellungen orthodoxer großrussischer Strömungen aus den vergangenen Jahrhunderten. Das sowjetische Gesetz vom 23. 1. 1918 bestimmt, daß religiöse und kirchliche Verbände unter die allgemeinen Richtlinien für private Gesellschaften und Vereine fallen und kein Recht auf Eigentum haben. Die Schule wird von der Kirche getrennt, Religionslehre ist in allen staatlich geführten, allgemeinkulturellen schulischen Einrichtungen verboten. Die Anwendung dieses und der Erlaß weiterer noch gültiger Gesetze, die die Rede- und Pressefreiheit und die Freizügigkeit der Person unterbinden, haben öffentliches Bekennen der religiösen Überzeugung unmöglich gemacht. — Die systematische antireligiöse Propaganda und Verfolgung von Gläubigen wurde während des zweiten Weltkrieges aus taktischen Gründen eingeschränkt, jedoch in indirekter Form durch Verherrlichung der Wissenschaft als einzig wahrer Erkenntnisquelle weitergeführt. Die Wiedereinsetzung eines Patriarchen der russisch-orthodoxen Kirche 1943 hat an der strengen Trennung von Kirche und Staat und von Schule und Kirche nichts geändert. Die Würdenträger der orthodoxen Kirche müssen sich außerdem verpflichten, die Außen- und Innenpolitik der Sowjetregierung zu unterstützen. Im staatlichen Komsomol wird die junge Generation unverändert angehalten, den Widerspruch zwischen Religion und Wissenschaft zu betonen und der Aktivität der Kirche entgegenzutreten. Wie in den osteuropäischen Satellitenstaaten empfand der Bolschewismus nach 1945 auch die Kirchen der SBZ als unbequemstes und stärkstes Hindernis einer planmäßigen Sowjetisierung. Die Einstellung der Machthaber der „DDR“ zu den Kirchen beider Konfessionen ist grundsätzlich feindlich und gekennzeichnet durch die Verfassungsbestimmungen, die die Religionsgemeinschaften anderen „Vereinigungen gleichstellen die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen“, und durch die hier gleichfalls gültigen Gesetze die echte Freiheit der Meinungsäußerung durch Wort oder Druck und Freizügigkeit der Person unmöglich machen. Über die zahlreichen Schikanen, denen die Kirchen in der SBZ seit 1945 ausgesetzt waren, und über die jüngste Kampfansage der SED auf ihrem II. Parteikongreß 1952 gegen die aufrechte Haltung der Gläubigen, die der reaktionären Gesinnung verdächtigt werden, ist in der Presse der Bundesrepublik häufig berichtet worden. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 115 Reimann, Max A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RentenSiehe auch: Kirchen: 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Religion und Kirchen: 1954 Das Verhältnis des Kommunismus zur Religion ergibt sich zwangsläufig aus der Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei (Dialektischer…
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Eisen- und Stahlerzeugung (1953)
Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1954 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die eisenschaffende Industrie der SBZ hatte nur geringe Einbußen durch Kriegsschäden zu verzeichnen. Um so umfangreicher waren die Demontageverluste; sie betrugen: Die Gießereiindustrie erlitt geringere Verluste, weil die größten und modernsten Betriebe von den Sowjets als SAG-Betriebe beschlagnahmt wurden. Der Wiederaufbau gelang überraschend kurzfristig, z. T. gefördert durch legale und illegale Lieferungen von Stahl- und Walzwerkseinrichtungen aus der Bundesrepublik. Das Gebiet der SBZ besitzt keine ausreichenden Grundstoffvorkommen für die Eisen- und Stahlerzeugung. Die Eisenerzvorkommen in Thüringen und Sachsen-Anhalt sind zwar verhältnismäßig groß, decken jedoch wegen ihres Eisengehaltes von nur 30 v. H. nicht den Bedarf der verarbeitenden Industrien der Zone. 1951 wurden in der SBZ rund 590.000 t Eisenerz gefördert. Zur Auslastung der Hüttenwerke war die Einfuhr von weiteren 200.000 t erforderlich. Die Rohstahlerzeugung der SBZ ist von der Einfuhr von Stahleisen fast völlig abhängig, das z. Z. nur in einem Werk, der Maxhütte in Unterwellenborn, hergestellt wird. Der Jahresproduktion (1951) von etwa 30.000 t steht ein Gesamtbedarf von rd. 550.000 t gegenüber. 1951 mußten 275.000 t Stahleisen eingeführt werden; davon lieferte die SU 170.000 t, Schweden 60.000 t, die Bundesrepublik 45.000 t. Schrott als weiterer Grundstoff für die Stahlerzeugung steht seit 1950 nicht mehr ausreichend zur Verfügung. Die Mobilisierung innerer Reserven erbrachte 1951 nicht das geplante Schrottaufkommen. Trotz den Schwierigkeiten in der Grundstoffversorgung konnte die Roheisen-, Rohstahl- und Walzstahlerzeugung der SBZ seit Kriegs[S. 40]ende durch Wiederaufbau und Erstellung neuer Anlagen in einzelnen Zweigen bereits über den Vorkriegsstand hinaus gesteigert werden. Der weitere Aus- und Aufbau von Hütten- und Walzwerken gehört zu den Schwerpunktvorhaben des Fünfjahrplanes. Die Planziffern dafür werden von der sowjetischen Staatlichen Plankommission (GOSPLAN) festgelegt. Wesentliche Zahlen: Die SU besitzt in Form der SAG-Betriebe beträchtliche Anteile an der eisenschaffenden Industrie. Stand 1951: Stahlformguß 47 v. H., Walzwerkserzeugnisse 20 v. H., Temperguß 20 v. H., Grauguß 16 v. H., Rohstahl 12 v. H. — Der Verbrauch der metallverarbeitenden SAG-Betriebe liegt beträchtlich über der sowjeteigenen Erzeugung in der Zone. Nach vorsichtiger Schätzung werden von der SU etwa 60 v. H. der gesamten Walzmaterialproduktion der SBZ für Reparations- und Rüstungszwecke der Sowjets entnommen. Stahllieferungen aus der Bundesrepublik nach der SBZ kommen fast restlos der SU zugute. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 39–40 Einzelvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eisler, GerhartSiehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1954 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die eisenschaffende Industrie der SBZ hatte nur geringe Einbußen durch Kriegsschäden zu verzeichnen. Um so umfangreicher waren die Demontageverluste; sie betrugen: Die Gießereiindustrie erlitt geringere Verluste, weil die größten und modernsten Betriebe von den Sowjets als SAG-Betriebe beschlagnahmt wurden. Der Wiederaufbau gelang überraschend…
DDR A-Z 1953
Sport (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der Sp. ist in der SBZ zweckgebunden. Er dient der Erfüllung des Fünfjahrplanes und vor allem der vormilitärischen Erziehung. [S. 135]Nach dem Zusammenbruch war zunächst jede sportliche Betätigung verboten. Die Sp.-Vereine wurden aufgelöst. Mit fortschreitender Übernahme der Regierungsfunktionen durch die SED wurde der Sp. unter Kontrolle der Partei und ihrer Gliederungen wieder erlaubt. Am 1. 10. 1948 wurde durch FDGB und FDJ der Deutsche Sportausschuß gebildet. Im „Gesetz über die Teilnahme der Jugend in Schule und Beruf bei Sp. und Erholung“ wurde jede sportliche Betätigung ausschließlich auf Betriebs- und Parteibasis (Betriebssportvereine) verlegt. Das in 3 Stufen (Stufe 1 für 10- bis 12jährige, Stufe 2 für 12- bis 14jährige, Stufe 3 für 14- bis 15-jährige) zu verleihende Sp.-Leistungsabzeichen steht unter dem Motto: „Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung des Friedens“ und schreibt als Prüfungsaufgaben in erster Linie die Beantwortung „gesellschaftswissenschaftlicher“ Fragen vor. Es überträgt jedem Inhaber „die Pflicht, wachsam und unerbittlich zu sein gegen Agenten, Saboteure, Schädlinge und Feinde unseres Volkes“. Am 24. 7. 1952 wurde das Staatliche Komitee für Körperkultur und Sp. als „oberste Instanz auf allen Gebieten der Körperkultur und des Sp.“ gebildet. Seine Aufgabe: „Die wissenschaftliche Grundlage für die Körperkultur und Sp.-Arbeit so zu entwickeln, daß diese Mittel der demokratischen Erziehung und der Stärkung der Gesundheit der Werktätigen sowie deren Vorbereitung zur Arbeit und zur Verteidigung der DDR bilden.“ (§~7 der Regierungsverordnung vom gleichen Tage ) „Die Bezirks-, Kreis- und Stadtkomitees für Körperkultur und Sp. sind staatliche Organe …“ (§~11 a. a. O). Noch deutlicher ist die militärische Aufgabe des Sp. bei der am 7. 8. 1952 gegründeten Gesellschaft für ➝Sport und Technik. Sportler, die sich der Politisierung des Sp. zu entziehen versuchen, sind damit vom Vereinsleben, von der Zuteilung von Sp.-Bekleidung und -Geräten und somit praktisch von jeder Ausübung des Sp. ausgeschlossen. Die SED bemüht sich ständig um Austragung von gesamtdeutschen Sp.-Wettkämpfen, verhinderte aber zugleich die Aufstellung einer gesamtdeutschen Olympia-Mannschaft. Sie betont die „Einheit des deutschen Sp.“ und spekuliert auf politisches Unverständnis der westdeutschen Sportler. Seit Sommer 1952 verlangt der Sportausschuß der SBZ von westdeutschen Sp.-Mannschaften vor deren Start in der SBZ oder in Ostberlin die Ausfüllung von Fragebogen mit scheinbar unverfänglichen Fragen. In diesem Zusammenhang werden jedoch Erkundigungen über die politische Einstellung der Teilnehmer eingezogen und insbesondere wird nach Teilnehmern geforscht, die Flüchtlinge aus der SBZ sind. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 134–135 Sperrzone A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sport und Technik, Gesellschaft fürSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der Sp. ist in der SBZ zweckgebunden. Er dient der Erfüllung des Fünfjahrplanes und vor allem der vormilitärischen Erziehung. [S. 135]Nach dem Zusammenbruch war zunächst jede sportliche Betätigung verboten. Die Sp.-Vereine wurden aufgelöst. Mit fortschreitender Übernahme der Regierungsfunktionen durch die SED wurde der Sp. unter Kontrolle der Partei und ihrer Gliederungen wieder erlaubt. Am 1. 10.…
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KPdSU (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Abk. für Kommunistische Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Leiter des russischen Büros des Zentralkomitees war ab 1912 [S. 74]Stalin. Bis zur Februarrevolution 1917 arbeitete die Partei illegal. Nach dem Sturz des Zarentums durch die bürgerliche Revolution war bei der Überleitung von der bürgerlichen in die proletarische Revolution die KPdSU als straff organisierte „Vorhut der Arbeiterklasse“ maßgebend beteiligt. Die revolutionäre Machtübernahme mit dem Ziel der Diktatur des Proletariats erfolgte im Oktober 1917. Nach Lenins Tod 1924 riß Stalin die Parteiführung an sich und beseitigte mit Hilfe der Geheimpolizei seine Gegner (Trotzki, Bucharin, Sinowjew, Kamenjew usw.). Seit dem XIV. Parteitag 1925 trug die bolschew. Partei den Namen KPdSU (B). Der jetzige Mitgliederstand beträgt rund 6 Mill. Die Politik der KPdSU — und damit der SU — bestimmte bis zum XIX. Parteitag im Okt. 1952 das Politbüro der Partei, dem als wichtigste Mitglieder zuletzt angehörten: Stalin (Generalsekretär), Molotow, Berija, Malenkow, Woroschilow, Mikojan, Adrejew, Kaganowitsch, Schwernik, Bulganin. Beschlüsse des XIX. Parteitages: Umänderung des Namens KPdSU (B) in KPdSU, Änderung des Parteistatuts, Beschluß über die Überarbeitung des Parteiprogramms (dafür Einsetzung einer 11köpfigen Kommission unter dem Vorsitz Stalins). Auf Beschluß des Parteitages trat an Stelle des bisherigen Politbüros das Präsidium (25 Mitglieder, 11 Kandidaten). — Der Parteiapparat kontrolliert das gesamte staatliche und wirtschaftliche Leben der SU und die kommun. Parteien der anderen Länder (Kominform). Zu den wichtigsten Forderungen an jedes Parteimitglied gehören: aktive Arbeit in der Organisation, bedingungslose Parteidisziplin, Kampf gegen jede Abweichung von der Generallinie, revolutionäre ➝Wachsamkeit, Selbstkritik, Aneignung der bolschewistischen Theorie. (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 73–74 Kowaljow-Methode A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPdSU (B), Geschichte derSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Abk. für Kommunistische Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Leiter des russischen…
DDR A-Z 1953
Uranbergbau (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der U. in der SBZ wird von der sowjetischen Wismut-AG. betrieben. Mit ihr haben sich die Sowjets ein einzigartiges Monopol geschaffen. Sie schufen außerdem ein völkerrechtliches Novum, da erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten nach eigenem Ermessen in dem von ihr besetzten Gebiete die Bodenschätze als Reparationsleistungen ausbeutet. Die Wismut-AG nimmt innerhalb der SAG insofern eine Sonderstellung ein, als sie nicht zur Verwaltung der sowjetischen Vermögen in Deutschland gehört. Die Hauptverwaltung Wismut-AG. in Siegmar-Schönau bei Chemnitz (Sachsen) untersteht direkt sowjetischen Ministerien in Moskau. Die Gründer, welche alle Aktien übernommen haben, sind: 1. die Hauptverwaltung des Sowjetischen Vermögens im Auslande des Ministerrates der SU; 2. die Staatliche Aktiengesellschaft der Buntmetallindustrie „Medj“ in der SU. Die Wismut-AG. hat seit 1946 systematisch allen Boden der SBZ, der irgend Uranvorkommen vermuten ließ, durch sog. „Geologenbrigaden“ nach Uranvorkommen untersucht. Selbst ganz unsichere Vermutungen veranlaßten Probebohrungen und Schürfungen. Nach vergeblichen Schürfungen im Harz und im Zittauer Gebirge, welche [S. 148]1951/52 wieder eingestellt wurden, konzentriert sich der U. gegenwärtig auf folgende Gebiete: 1. Erzgebirge und Vogtland mit Hauptzentren in und um Aue, Johanngeorgenstadt, Oberschlema, Auerbach und Schneeberg; 2. Thüringen mit Hauptzentren um Saalfeld, Blankenburg, Ilmenau, Greiz, Werdau und Schleusingen. Die Zahl der im U. beschäftigten Deutschen wird von der Wismut-AG. streng geheimgehalten. Nach zuverlässigen Schätzungen betrug der Beschäftigtenstand bei der Wismut-AG. im Herbst 1951 rund 225.000. Diese Zahl entspricht rund 10 v. H. aller Beschäftigten in Industrie und Bergbau der SBZ. Auch die Ausbeuteergebnisse des U. werden streng geheimgehalten. Die Werbeaktionen für Arbeitskräfte sind jetzt unmittelbar in die Betriebe und Verwaltungen gelegt. SED und FDGB unterstützen die Anwerbung deutscher Arbeitskräfte für den sowjetischen U. Äußerlich geschieht alles auf freiwilliger Basis. Tatsächlich aber werden die Arbeitskräfte dadurch gewonnen, daß man sie aus ihren bisherigen Arbeitsstellen entläßt und den Arbeitsverwaltungen zur Verfügung stellt. Die Betriebe erhalten regelmäßig „Auflagen“, wieviel Arbeitskräfte sie auf diese Weise freistellen müssen. Die Arbeitslosen werden sodann unter der Drohung, ihnen im Weigerungsfälle jede Unterstützung zu entziehen, zum Abschluß von Arbeitsverträgen für den U. gezwungen. Trotz den Lohnkürzungen seit Mitte 1950 werden im U. noch relativ hohe Löhne gezahlt. Sie stehen jedoch in keinem Verhältnis zu den geforderten Leistungen und den durch mangelhaften Arbeitsschutz bestehenden Gefahren. Der Durchschnittslohn liegt zur Zeit bei 460 DM Ost monatlich. Hauer erhalten einschließlich Leistungsprämien jetzt 600 bis 650 DM Ost, andere Arbeiterkategorien entsprechend weniger. Ende 1949 konnten Hauer bei gleicher Leistung das Doppelte verdienen. Die außerordentlich hohen Kosten des U. wurden bis 1951 ausschließlich aus dem Finanzaufkommen der SBZ aufgebracht. Von 1946 bis Anfang 1949 hatte die Regierung des Landes Sachsen den Hauptanteil zu tragen. Die damalige DWK und die übrigen Länder gaben nach Weisung der DWK Zuschüsse. Nachdem die Wismut-AG. einen gigantischen Umfang angenommen hat, wird wahrscheinlich der Finanzbedarf gemeinsam aus deutschen und sowjetischen Quellen der Zone gespeist. Es verlautet, daß man dafür einen Teil der Gewinne der SAG-Betriebe und der Sowjetischen Handelsgesellschaften verwendet. Sinngemäß soll angeblich der zum Zeitpunkt der Währungsreform durch die bevorzugte Behandlung der Sowjets gebildete Sonderfonds dazu mit herangezogen werden. Seit 1947 bis jetzt sind etwa 20.000 Bergarbeiter aus der Zwangsarbeit in den U.-Gebieten der SBZ nach der Bundesrepublik geflohen und haben hier Notaufnahme gefunden. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 147–148 Untersuchungshaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Utopie, SozialistischeSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der U. in der SBZ wird von der sowjetischen Wismut-AG. betrieben. Mit ihr haben sich die Sowjets ein einzigartiges Monopol geschaffen. Sie schufen außerdem ein völkerrechtliches Novum, da erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten nach eigenem Ermessen in dem von ihr besetzten Gebiete die Bodenschätze als Reparationsleistungen ausbeutet. Die Wismut-AG nimmt…
DDR A-Z 1953
Wahlen (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 W. haben in der SBZ wie in der SU lediglich den Charakter von Abstimmungen, da, vor allem seit der letzten Volkskammer-W. vom Okt. 1950 mit ihrer Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen ist. W. sollen nach Art. 51 und 109 der Verfassung im allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Verfahren erfolgen. Wahlberechtigt ist laut W.-Gesetz vom 9. 8. [S. 164]1950 jeder Einwohner der „DDR“, der am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet hat, wählbar ist jeder nach Vollendung des 21. Jahres. Die Wahlmündigkeit wurde so weit herabgesetzt, um eine größere Zahl der leichter zu beeinflussenden Jugendlichen zu erfassen. Neben den Parteien haben laut W.-Gesetz „Vereinigungen, die die Gestaltung des öffentlichen Lebens auf der Grundlage der Verfassung satzungsgemäß erstreben und deren Organe durch ihre Mitglieder bestimmt werden“, das Recht, W.-Vorschläge einzureichen. „Diese Vereinigungen haben also auch das verfassungsmäßige Recht, ihre Wahlvorschläge gemeinsam aufzustellen.“ D. h. also, daß die von der SED beherrschten Massenorganisationen mit dieser gemeinsam die Kandidatenlisten und damit die Volkskammer beherrschen, wogegen die restlichen Parteien, sofern bei ihnen überhaupt noch Wille und Möglichkeit zur Opposition vorhanden ist, auf Grund der Bestimmungen der Blockpolitik sich nicht zu Koalitionen zusammenschließen dürfen. Die letzte in der SBZ durchgeführte W. vom 15. 10. 1950 war ein ausgesprochener W.-Betrug. W.-Kabinen und Umschläge für die Stimmzettel fehlten. In den neuen Bestimmungen für die W.-Handlung (§~36 des W -Gesetzes) fehlt der Hinweis auf die Geheimhaltung. Eine Ablehnung der Einheitsliste war technisch unmöglich, da der Stimmzettel keinen Raum dafür enthielt. Jedes weitere Risiko schaltete die SED durch W.-Terror aus. Es wurde lange vorher eine „spontane Volksbewegung“ für die offene Stimmabgabe inszeniert. Wer auf geheimer Abstimmung bestand, machte sich dringend verdächtig. Betriebe und Einzelpersonen mußten durch Selbstverpflichtungen ihre 100prozentige und offene Stimmabgabe beschließen. Weiterer W.-Betrug wird, falls noch erforderlich, bei der Stimmauszählung begangen und ist dokumentarisch belegt. Jede W. in der SBZ ist ein Verfassungsbruch, jedes W.-Ergebnis gefälscht und daher für die Beurteilung der Einstellung der Bevölkerung nicht maßgebend. (Verfassung und Verwaltung) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 163–164 Wachsamkeit, Revolutionäre A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WährungspolitikSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 W. haben in der SBZ wie in der SU lediglich den Charakter von Abstimmungen, da, vor allem seit der letzten Volkskammer-W. vom Okt. 1950 mit ihrer Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen ist. W. sollen nach Art. 51 und 109 der Verfassung im allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Verfahren erfolgen. Wahlberechtigt ist…
DDR A-Z 1953
Kohlenbergbau (1953)
Siehe auch: Kohleindustrie: 1979 Kohlenbergbau: 1954 Kohlenindustrie: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Die SBZ verfügt im Verhältnis zu Westdeutschland nur über geringe Steinkohlenvorkommen. Die Jahresförderung betrug mit rund 2,8 Mill. t 1950 nur etwa 2,5 v. H. der Förderung in der Bundesrepublik (113,6 Mill. t). Sie lag damit um 0,8 Mill. t unter der Förderungsleistung des Jahres 1936. Der Fünfjahrplan sieht eine Steigerung auf 4 Mill. t vor, was nur nach wesentlichen Investitionen für Neuaufschlüsse und technische Verbesserungen in den bisherigen Schächten realisierbar scheint. Die Steinkohlenförderung der SBZ deckt nicht den Eigenbedarf der Zone an Steinkohle und Steinkohlenkoks. Für 1952 waren folgende Einfuhren vorgesehen: Zur Verminderung der Einfuhrabhängigkeit von Steinkohlenkoks für die Metallurgie, den größten und wichtigsten Verbraucher, werden Großbetriebe zur Herstellung von Braunkohlenhartkoks nach einem neuen Verfahren errichtet, z. B. die Großkokerei in Hirschfelde, die u. a. das neu errichtete Eisenwerk in Calbe/Saale versorgen soll. Das Gebiet der SBZ ist reich an Braunkohlenvorkommen. 1938 wurden hier 122,7 Mill. t, das sind 63,6 v. H. der deutschen Produktion, gefördert. Nach dem Einmarsch der Sowjetarmee begannen umfangreiche Demontagen in den Braunkohlenbergwerken, die bis Ende 1947 andauerten. Neben Kriegsschäden (etwa 3 v. H.) büßte der Braunkohlenbergbau der SBZ durch sowjetische Demontagen rund 36–40 V. H. der Erzeugungskapazitäten ein. Die Demontagen bei den Brikettfabriken wirkten sich als eine Minderung um rund 37 v. H. aus. Zahlreiche große Werke der Braunkohlenindustrie entgingen dem Schicksal der Demontage durch Überführung in sowjetischen Besitz (SAG-Betriebe). Der Wiederaufbau ging trotz größten Materialschwierigkeiten durch die Einsatzbereitschaft der Betriebsbelegschaften verhältnismäßig rasch vonstatten: Die Förderung des Jahres 1938 (122,7 Mill. t) wurde 1950 bereits überschritten. Die Höchstförderung der Kriegsjahre (1943 = 164,3 Mill. t) wurde noch nicht erreicht. 1955 sollen lt. Plan 205 Mill. t Braunkohle gefördert werden. Die Briketterzeugung hatte 1950 den Höchststand von 1938 (rund 30 Mill. Tonnen) bereits um etwa ein Viertel überholt. [S. 70]Trotz der beträchtlichen Braunkohlenförderung war das Gebiet der SBZ stets Kohlenzuschußgebiet: In den Jahren nach 1945 wurde der Zufuhrbedarf besonders deutlich. Die Industrie und die Reichsbahn mußten sich auf die Verwendung von Braunkohlenbriketts umstellen, was zur unwirtschaftlichen Heizausnutzung führte. Nach dem Ausbau und der Neuerrichtung von Industriewerken im Rahmen der Wirtschaftspläne und als Folge der Reparationen und Exporte ist Kohle in der SBZ noch für längere Jahre Engpaß erster Ordnung. Die Kohlenzuteilung ist streng kontingentiert. Schwerpunktvorhaben, SAG- und Verkehrsbetriebe werden bevorzugt beliefert. An letzter Stelle steht der zivile Bedarf, der größtenteils mit Braunkohlenabfällen, Torf und Naßpreßsteinen abgedeckt wird. Von den insgesamt 99 Braunkohlenwerken der SBZ waren Ende April 1952 noch 12 der größten in sowjetischem Besitz. Von den 88 Brikettfabriken hat sich die SU 17 der größten Betriebe übereignet. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 69–70 Koenen, Wilhelm A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KolchoseSiehe auch: Kohleindustrie: 1979 Kohlenbergbau: 1954 Kohlenindustrie: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Die SBZ verfügt im Verhältnis zu Westdeutschland nur über geringe Steinkohlenvorkommen. Die Jahresförderung betrug mit rund 2,8 Mill. t 1950 nur etwa 2,5 v. H. der Förderung in der Bundesrepublik (113,6 Mill. t). Sie lag damit um 0,8 Mill. t unter der Förderungsleistung des Jahres 1936. Der Fünfjahrplan sieht eine Steigerung auf 4 Mill. t vor, was nur nach…
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Chemische Industrie (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bereits vor der Teilung Deutschlands hatte die ChI. in der heutigen SBZ bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, während bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen Industrie bestand. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei IG-Farbenwerke in Bitterfeld und andere waren Lieferanten Westdeutschlands und der ganzen Welt. 1936 hatte das Sowjetzonengebiet an der gesamtdeutschen Erzeugung z. B. folgende Anteile: Methanol 78,9 v. H., Stickstoffdüngemittel 61,1, Kali 58,7, Schwefelkohlenstoff 57,5, synthetischer Ammoniak 55,5, Benzin 55, Chlor (für Absatz) 48,5, kalzinierte Soda 47,1 und Dieselkraftstoffe 29,6 v. H. Diese Anteile erhöhten sich während der Kriegsjahre zum Teil nicht unerheblich. Bei verhältnismäßig geringen Kriegsschäden mußte die ChI. der SBZ 1945/46 außerordentlich empfindliche Demontagen hinnehmen. Nach sowjetzonalen Unterlagen wurden u. a. folgende Kapazitäten durch die Sowjets demontiert: Gipsschwefelsäure 100 v. H., sonstige Schwefelsäure 30 v. H., kalzinierte Soda 85 v. H., Ätznatron 60 v. H., Stickstoffdüngemittel 40 v. H. In anderen Zweigen waren die Demontagen geringer, da die wichtigsten [S. 32]Chemie-Großbetriebe von den Sowjets beschlagnahmt wurden (SAG-Betriebe). Nach dem Wiederaufbau verfügten die Sowjets (Stand von Anfang 1952) über mehr als 52 v. H. aller Kapazitäten in der ChI. Bei einer großen Anzahl chemischer Erzeugnisse besaßen die Sowjets sogar Monopolstellungen, bei anderen lag der Anteil wesentlich über dem Durchschnitt. Durch die sowjetische Verfügungsgewalt über die wichtigsten chemischen Grundstoffe sind der deutsch verbliebene Teil der ChI. und viele andere Industriezweige (Textilindustrie, Lack- und Farbenindustrie, Metallindustrie, Papierindustrie, Elektro- und Glasindustrie usw.) von der Belieferung durch SAG-Betriebe abhängig. Von der deutsch verbliebenen ChI. sind rund ⅘ verstaatlicht worden. Nur etwa ⅕ der Produktion entfällt noch auf Privatbetriebe, fast durchweg kleine und kleinste Betriebe, in denen vorwiegend chemisch-technische und kosmetische Erzeugnisse hergestellt werden. Sie unterliegen der Kontrolle der staatlichen Organe und erhalten Produktionsgenehmigungen und Rohstoffzuteilungen über die Staatlichen ➝Vertragskontore nur insoweit, als es sich um Planproduktion oder um solche Produktion handelt, für die unwichtige Rohstoffe verwendet werden können. Die Kontrollziffern des Fünfjahrplans sehen bis 1955 einen weiteren Rückgang des privaten Produktionsanteils in der ChI. vor: Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 31–32 CDU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Chwalek, RomanSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bereits vor der Teilung Deutschlands hatte die ChI. in der heutigen SBZ bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, während bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen Industrie bestand. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei IG-Farbenwerke in Bitterfeld und andere waren…
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Lebensstandard (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der L. in der SBZ ist in erster Linie bestimmt durch eine Wirtschafts- und Handelspolitik, die die Lebensbedürfnisse der Bevölkerung vernachlässigt zugunsten der Reparationsleistungen an die SU, überstürzter Industrieinvestitionen zu überwiegend rüstungswirtschaftlichen Zwecken und verschleierter Steuereinnahmen (Akzise der HO), die zugleich der Kaufkraftabschöpfung dienen. Ferner ist für den L. der SBZ kennzeichnend eine außerordentlich weitgehende „planmäßige“ Differenzierung, die einerseits durch die Staffelung des Lebensmittelkartensystems und den Vertrieb von Mangelwaren zu stark überhöhten Preisen in den Staatsläden der HO, andererseits durch überaus stark differenzierte Lohn- und Gehaltstarife bewirkt wird. Ein Vergleich der allgemeinen Lebenshaltungskosten in der „DDR“ und in der Bundesrepublik ist kaum zu führen, da die Preise der rationierten Lebensmittel und vieler Gebrauchsgüter in der „DDR“ gestoppt sind und für die Währung ein Zwangskurs gilt. Für den L. des sowjetzonalen „Normalverbrauchers“ sind folgende Voraussetzungen ausschlaggebend: 1. Viele für den Ernährungshaushalt unentbehrliche Lebensmittel (z. B. Butter, Zucker, Feingemüse, neuerdings auch Kartoffeln) sind entweder gar nicht oder nur in unzureichenden Mengen bzw. zu überhöhten Preisen erhältlich; 2. auch wichtige Gebrauchsgüter, zumal solche, deren Herstellung Wolle. Nichteisenmetalle und andere knappe Rohstoffe erfordert, sind nicht oder nur zu überhöhten Preisen und in mangelhaften Qualitäten erhältlich; auf dem Gebiete des Wohnungsbaus (Wohnungswesen) ist in der „DDR“ so gut wie nichts geschehen, unzählige berufstätige Männer und Frauen leben aus Gründen der allgemeinen Arbeitspolitik getrennt von ihren Familien und vielfach in Barackenlagern von kaum menschenwürdigem Zustand; 3. Kulturgüter sind erschwinglich, werden den breiten Massen auch durch Besucherorganisationen und Verlagerung des „Kulturkonsums“ in die Betriebe (Kulturhaus) nahegebracht, stehen aber weithin im Dienste politischer Propaganda und werden daher von der Masse der Verbraucher abgelehnt; 4. eine dünne Schicht von Funktionären, Angehörigen der technischen Intelligenz und anderer Mangelberufe, Spezialisten und Aktivisten bezieht Löhne und Gehälter, die ein Vielfaches der Grundtarife ausmachen, höhere Lebensmittelrationen, Intelligenzpakete und sonstige Vergünstigungen, die sie weit über den L. der „Normalverbraucher“ hinausheben; die Masse der letzteren kann einen höheren L. auch nicht durch größere Leistung erreichen, da die höheren Stufen des Leistungslohnes auf einen bestimmten Prozentsatz der Arbeiterschaft begrenzt sind und bei allgemeiner Verbesserung der Leistungen die Normen heraufgesetzt werden. Aus all diesen Gründen gleicht sich der L. der SBZ mehr und mehr dem der SU und ihrer Satellitenstaaten an und entspricht im äußeren Bild etwa dem Zustand in der Bundesrepublik kurz vor der Währungsreform. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 88 Lauter, Hans A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LebensversicherungSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der L. in der SBZ ist in erster Linie bestimmt durch eine Wirtschafts- und Handelspolitik, die die Lebensbedürfnisse der Bevölkerung vernachlässigt zugunsten der Reparationsleistungen an die SU, überstürzter Industrieinvestitionen zu überwiegend rüstungswirtschaftlichen Zwecken und verschleierter Steuereinnahmen (Akzise der HO), die zugleich der Kaufkraftabschöpfung dienen. Ferner ist für den L. der SBZ…
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Oder-Neiße-Linie (1953)
Siehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 1985 Oder-Neiße-Linie: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Demarkationslinie zwischen der SBZ und den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten. Verläuft von der Ostsee unmittelbar westlich Swinemünde an der Oder entlang bis zur Mündung der Lausitzer Neiße und folgt dem Lauf der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze. Im Februar 1945 wurde auf der Krim-Konferenz von Roosevelt, Churchill und Stalin eine Entschädigung Polens für die von der SU annektierten polnischen Ostgebiete auf Kosten Deutschlands anerkannt, ohne daß Vereinbarungen über den Umfang des Gebietes getroffen worden wären. Nach Abschnitt IX des Potsdamer Abkommens wurde in Potsdam die diesbezügliche Meinung der Provisorischen Polnischen Regierung lediglich „geprüft“, doch bekräftigten „die Häupter der drei Regierungen die Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zur Friedenskonferenz zurückgestellt werden solle“. Ferner ergab die Potsdamer Konferenz darin Übereinstimmung, daß die in Frage stehenden deutschen Gebiete „unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen. In der Folgezeit wurde von seiten der Westmächte bei jedem diplomatischen Anlaß der vorläufige Charakter der O.-N -Linie betont, während Polen und die SU die Vereinbarungen des Potsdamer Abkommens als endgültige Regelung betrachteten. Polen paßte den Verwaltungs- und Wirtschaftsaufbau den polnischen Verhältnissen an und begann mit einer (bis heute allerdings erst teilweise durchgeführten) polnischen Besiedlung der deutschen Gebiete. Die Haltung der SED wandelte sich gegenüber der O.-N.-Linie im Laufe der Zeit nach den sowjetischen Wünschen bis zu ihrer Anerkennung als endgültige Staatsgrenze. Am 16. 10. 1946 erklärte z. B. Pieck: „Wir werden alles tun, damit bei den Alliierten die Grenzfragen nachgeprüft und eine ernste Korrektur an der jetzt bestehenden Ostgrenze vorgenommen wird“ („Berliner Zeitung“ Nr. 243 vom 17. 10. 1946). Dagegen heißt es in der Regierungserklärung Grotewohls vom 12. 10. 1949 „Die O.-N -Linie ist für uns eine Friedensgrenze … Im „Abkommen der DDR mit der Republik Polen“ vom 6. 7. 1950 wird die O.-N.-Linie als „unantastbare Friedens- und Freundschaftsgrenze“ bezeichnet und damit der Versuch unternommen, die O.-N.-[S. 101]Linie völkerrechtlich festzulegen. Durch Erklärung des Bundeskabinetts vom 9. 6. 1950 wird der Sowjetzonenregierung jedes Recht bestritten, für das deutsche Volk zu sprechen, und alle ihre Abreden und Vereinbarungen werden für null und nichtig erklärt. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 100–101 ODD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Oelßner, FredSiehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 1985 Oder-Neiße-Linie: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Demarkationslinie zwischen der SBZ und den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten. Verläuft von der Ostsee unmittelbar westlich Swinemünde an der Oder entlang bis zur Mündung der Lausitzer Neiße und folgt dem Lauf der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze. Im Februar 1945 wurde auf der Krim-Konferenz von Roosevelt, Churchill und Stalin eine…
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Sowjetische Handelsgesellschaften (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende Filialen der Moskauer „Allrussischen Handelsgesellschaften“. Einige von ihnen sind inzwischen aufgelöst, ihre Aufgaben jedoch den weiter bestehenden SH. übertragen worden. Z. Z. sind bekannt: 1. Rasnoexport: Ex- und Import von Medikamenten, medizinischen Ausrüstungen, Lebensmitteln und Lebensmittelrohstoffen, Tabak, Tabakwaren, Lederwaren, Baumaterialien und anderen Waren. Ex- und Import von Buntmetallen, Kautschuk, technischen Gummiwaren und anderen Waren. 2. Technoexport: Ex- und Import von Maschinen der Automobilindustrie, des landwirtschaftlichen Maschinenbaus, Traktorenbaus, der Elektroindustrie, Metallverarbeitungsmaschinen und anderen Waren. Ex- und Import von Ausrüstungen für die chemische Industrie, Bau-, Nahrungs- und Genußmittel-, Papier-, Gummi-, Textil-, Polygraphische, Trikotagen-, Lederwaren-, Schuhwaren- und andere Industrien, von Telegrafen- und Telefonausrüstungen, Kontroll- und Präzisionsmaschinen, von Laboratoriumsausrüstungen, optischen und Röntgenausrüstungen. 3. Maschinoimport: Ex- und Import von Bergwerksausrüstungen, metallurgischen Maschinen, E-Werkausrüstungen, Aufzügen, Transportausrüstungen aller Art, rollendem Eisenbahnmaterial und anderen Waren. 4. Sojuspuschtschina: Ex- und Import von Pelz- und Fellrohwaren, lebenden Tieren und anderen Waren. Weitere privilegierte SH. in der SBZ sind: Deutsch-Russische Naphthagesellschaft (DERUNAPHT); Deutsch-Russische Transportgesellschaft (DERUTRA); Sowjet, staatliche Schiffahrt auf der Oder (Gosporochodstwo); Wirtschaftsverwaltung der sowjetischen Besatzungstruppen (GSOW); Sowexportfilm-Gesellschaft und Progressfilmverleih. Die Herstellbetriebe in der Zone haben Aufträge der SH. mit Vorrang vor dem deutschen Bedarf auszuführen. Die SH. sind auch im Veredelungsverkehr eingeschaltet; sie führen aus dem Ausland oder aus der Bundesrepublik Rohstoffe ein, welche nach der Verarbeitung die SBZ wieder verlassen. Als Veredelungsentgelt verbleiben den Betrieben in der Zone gewisse Prozentsätze des eingeführten Rohstoffes, die jedoch meistens ebenfalls nach Anweisungen der SH. zur Fertigung von Waren für sowjetische Rechnung verwendet werden müssen. Die Devisenabrechnung solcher Geschäfte erfolgt durch die sowjetische Garantie- und Kreditbank in Berlin. Die Lieferwerke in der sowjetisch besetzten Zone erfahren in keinem Falle, welche Erlöse mit ihren Gütern erzielt werden. Sie erhalten lediglich Gutschriften nach den 1944er Stopppreisen in DM Ost. Der Export von Erzeugnissen der SBZ stellt für die Sowjets eine der ergiebigsten Quellen der Bereicherung dar. (Außenhandel) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 128 Sowexportfilm A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische KontrollkommissionSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende Filialen der Moskauer „Allrussischen Handelsgesellschaften“. Einige von ihnen sind inzwischen aufgelöst, ihre Aufgaben jedoch den weiter bestehenden SH. übertragen worden. Z. Z. sind bekannt: 1. Rasnoexport: Ex- und Import von Medikamenten, medizinischen Ausrüstungen, Lebensmitteln und Lebensmittelrohstoffen, Tabak, Tabakwaren, Lederwaren, Baumaterialien und anderen Waren.…
DDR A-Z 1953
Renten (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jeder Sozialversicherte hat Anspruch auf R. bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von [S. 116]Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem die Hinterbliebenen eines Sozialversicherten. Invaliden-R. wird gezahlt, wenn der Versicherte zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist (im Bundesgebiet schon bei 50 v. H.), nach einer Versicherungszeit von mindestens 60 Monaten. Alters-R. wird gezahlt für Männer nach Vollendung des 65. Lebensjahres, für Frauen nach Vollendung des 60. Lebensjahres nach einer Versicherungszeit von mindestens 180 Monaten. Unfall-R. wird gezahlt, wenn ein Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit eine Erwerbsminderung von wenigstens 20 v. H. zur Folge hatte, wobei der Nachweis einer Mindestversicherungszeit nicht erforderlich ist. Hinterbliebenen-R. erhalten arbeitsunfähige Familienangehörige eines verstorbenen Versicherten, wenn dieser Anspruch auf R. hatte. Dabei gelten als arbeitsunfähige Familienangehörige nur Witwen, die selbst Invaliden sind oder das 60. Lebensjahr vollendet haben oder ein Kind bis zu drei Jahren oder zwei Kinder bis zu 8 Jahren erziehen. Waisen gelten als arbeitsunfähige Familienangehörige grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 15 Lebensjahres, bis zum 18. Lebensjahr, solange sie infolge Schulbesuchs kein eigenes Einkommen haben. Die Voraussetzungen für die Rentenzahlung sind somit viel enger als in der Bundesrepublik. Man will so in der SBZ einen möglichst großen Teil der Versicherten zur Arbeit zwingen, damit die Arbeitsproduktivität auch auf diese Weise gesteigert wird. Invaliden- und Alters-R. setzen sich aus einer Grundrente von jährlich 360 DM Ost, aus dem Steigerungsbetrag und aus einem besonderen Zuschlag von 10 DM Ost zusammen. Der Steigerungsbetrag beträgt 1 v. H. des gesamten Lebensverdienstes des Versicherten, für den Beiträge an einen früheren Träger der Sozialversicherung oder an die jetzige Sozialversicherung gezahlt wurden. Der Monatsverdienst wird jedoch nur bis zu 600 DM Ost berücksichtigt. Für die Ehefrau gibt es einen monatlichen Zuschlag von 10 DM Ost, für jedes waisenberechtigte Kind einen Zuschlag von 22,50 DM Ost monatlich. Unfall-R. werden nach dem letzten beitragspflichtigen Jahresarbeitsverdienst vor dem Unfall berechnet. Sie betragen bei völliger Erwerbsminderung ⅔ dieses Verdienstes (Unfallvoll-R.), Unfallteil-R. werden in Höhe des Teiles der Unfallvoll-R. gezahlt, der dem Grad des Körperschadens entspricht. Bei Unfall-R. mit einer Erwerbsminderung über 50 v. H. werden Kinderzuschläge in Höhe von 10 v. H. der R. gezahlt. Die Höhe der Hinterbliebenen-R. beträgt für eine Witwe 50 v. H., für eine Vollwaise 35 v. H., für eine Halbwaise 25 v. H. Die Mindestalters- und Invaliden-R. beträgt 65 DM Ost, die Mindest-R. für Witwen und Waisen 55 DM Ost, für Halbwaisen 35 DM Ost. Bei einem Vergleich der nominellen Höhen der R in der SBZ mit denen des Bundesgebiets ist zu berücksichtigen, daß die Kaufkraft der Ostmark erheblich unter der der Westmark liegt. Eine Sonderregelung gilt für die R. der Bergleute. (Bergmannsrenten, Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 115–116 Religion und Kirchen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ReparationenSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jeder Sozialversicherte hat Anspruch auf R. bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von [S. 116]Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem die Hinterbliebenen eines Sozialversicherten. Invaliden-R. wird gezahlt, wenn der Versicherte zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist (im Bundesgebiet schon bei 50 v. H.), nach einer Versicherungszeit von mindestens 60…
DDR A-Z 1953
Erziehungswesen (1953)
Siehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1966 1969 Erziehungswesen: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 [S. 42]Ausgehend von dem Grundsatz, daß Erziehung Sache des Staates ist, sucht das Sowjetzonen-Regime alle Faktoren, die neben der Schule die Entwicklung der Jugend bestimmen, auszuschalten und die Staatsschule zum ausschließlichen Träger der Erziehung zu machen. Da Staat und Sozialistische Einheitspartei identisch sind, bedeutet Staatserziehung nichts anderes als Erziehung zum Kommunismus. Zielsetzung und organisatorischer Aufbau des sowjetzonalen Schulwesens einerseits, seine Lehrerbildung, Lehrpläne, Lehrbücher und Unterrichtsmethoden — kurz seine Unterrichts- und Erziehungspraxis andererseits — zeigen die für alle Verhältnisse der SBZ typische Zweigesichtigkeit. 1945 wurde von dem inzwischen verstorbenen Schulrat Kreutziger die Erziehung zum „kämpferischen demokratisch-antifaschistischen Humanismus“ als Bildungsziel aufgestellt und auf den pädagogischen Landes- und Zonenkongressen 1946 verbindlich gemacht. Theoretisch wurde an Goethe und Humboldt angeknüpft, aber in Reden von Kreutziger und Wandel zur Erläuterung dieses Zieles trat klar zutage, daß die neue Schule vor allem vom Klassenkampfgedanken beherrscht sein sollte. Immer wieder wurde betont, daß die Schule ein „Politikon“ sei. Man verwies auf Lenins Rede auf dem II. Allrussischen Lehrerkongreß 1919 (Lenin, Werke Bd. XXII, S. 474): „Eine dieser bürgerlichen Heucheleien ist die Ansicht, daß die Schule außerhalb der Politik stehen kann. Gerade das Bürgertum war immer bemüht, in seinen Schulen gehorsame und getreue Lakaien zu drillen, ja überhaupt den ganzen Unterricht auf den Drill gehorsamer und geschickter Diener, von Willensobjekten und Sklaven des Kapitals abzustellen. Niemals war es darauf bedacht, die Schule zu einem Instrument der Menschlichkeit jenseits seiner Klasseninteressen zu machen. Jetzt ist es uns allen klar, daß dies nur die sozialistische Schule tun kann, die in unlösbarer Verbindung mit den Werktätigen und Ausgebeuteten steht.“ Und das auch in der Sowjetzone eingeführte Pädagogik-Lehrbuch von Jessipow-Gontscharow sagt auf S. 14: „Es gibt keine von der Politik getrennte Erziehung, da die Schule ein organischer Teil des öffentlichen Lebens ist, und Erziehung und Unterricht die Weltanschauung des Menschen formen.“ Diese Grundsätze fanden in den Organisationsformen der sowjetzonalen Einheitsschule unverhüllten Ausdruck. Man hob den Parallelismus der „Volksschule“ und der „Höheren Schule“ des bürgerlichen „Klassenstaates“ auf, um „jedem Kinde ohne Unterschied des Besitzes, des Glaubens oder seiner Abstammung die seinen Neigungen und Fähigkeiten entsprechende vollwertige Ausbildung zu ermöglichen“. Auf der „Vorschulischen Erziehung“ (sie wurde aus organisatorischen Gründen erst später für allgemein verbindlich erklärt) baut sich die allgemeine 8stufige „Grundschule“ auf, seit 1950 mit einheitlicher Abschlußprüfung in der ganzen Zone. Die Grundschule gabelt sich in die 4stufige Oberschule und die 3stufige Pflichtberufsschule. An die Oberschule schließen sich die Universität, an die Berufsschule die Fachschulen an, die ebenfalls den Übergang auf die Universität ermöglichen sollen (Schulen). Die Hilfsschulen wurden von sowjetischer Seite als „pädagogische Entartungen“ gebrandmarkt und auf Anordnung der SMAD aufgelöst, 1950 aber wieder zugelassen. Die Zulassung zu den Oberschulen wird im Widerspruch zur Verfassung willkürlich begrenzt. Nach den Richtlinien (Anweisung 83/11) werden mit Vorrang zugelassen: 1. Kinder von Arbeitern und Kleinbauern (bis [S. 43]zu 16 ha Landbesitz), wobei zu beachten ist, daß als Arbeiter im Sinne der Gesetze und Verordnungen nur anzusehen ist, wer als solcher am 1. 1. 1942 tätig war (Arbeiterkind). 2. Kinder von anerkannten Mitgliedern der VVN. 3. Kinder von Helden der Arbeit, Nationalpreisträgern und Verdienten Ärzten und Verdienten Lehrern des Volkes. 4. Kinder der fortschrittlichen Intelligenz. Die Auswahl erfolgt nach klassenkämpferischen Gesichtspunkten durch politische Kommissionen. Durch Zwischenprüfungen, die schon beim Übergang von der 7. zur 8. Grundschulklasse beginnen und in der Oberschule namentlich beim Übergang von Kl. 10 nach 11 in verschärfter Form wiederholt werden, wird der Kreis der für die Universität geeigneten, d. h. der im kommun. Sinne zuverlässigen Schüler, noch weiter eingeengt. Ausschlaggebend ist neben der Erfüllung des „Wissenssolls“ in erster Linie das gute Abschneiden in der Gegenwartskunde, die als Hauptfach nur der kommunistischen Propaganda dient. Um Fehlleistungen der Auslese auszugleichen, wurden an den Universitäten Vorstudienanstalten, die heutigen Arbeiter- und Bauern-Fakultäten eröffnet, die zunächst in 4, seit 1950 in 6 Semestern Kinder von Arbeitern und Kleinbauern, die sich politisch genügend „qualifiziert“ haben, zur Universitätsreife führen. Sie werden im Gegensatz zu den Abiturienten der Oberschulen ohne Ausnahme zum Studium zugelassen. Die Kontingentierung der Studenten für die einzelnen Fakultäten war anfangs sehr streng und vor allem je nach ihrer „staatspolitischen Bedeutung“ unterschiedlich. In den ersten Jahren wurden für die gesamte Zone nur 2.000 bis 2.500 neue Studenten zugelassen; bevorzugt wurden die neuen gesellschaftswissenschaftlichen Fakultäten, teilweise oder ganz gesperrt waren die Juristische, Philosophische und Theologische Fakultät (Hochschulen). Über die Zulassung des Abiturienten zum Studium entscheiden nicht sein Reifezeugnis, sondern sein soziales Herkommen und seine gesellschaftliche Arbeit in der FDJ-Schulgruppe. So wurden 1950 in Rostock von 116 Abiturienten nur 38 zugelassen, hauptsächlich Kinder von Arbeitern, kleinen Angestellten und Kleinbauern. Von den Abgelehnten waren 16 später als Hilfs- und Gelegenheitsarbeiter beschäftigt, darunter 2 Professorensöhne und eine Arzttochter. Im Sinne des Erziehungsmonopols des Staates bemüht man sich, die Kinder des Bürgertums gegen ihr Elternhaus umzustimmen und zu proletarischen Klassenkämpfern zu erziehen. In kleinen Kollektivgruppen der Jungen Pioniere und der „Freien Deutschen Jugend“ (FDJ) müssen diese Kinder den geistig schwächeren, aber politisch aktiven Mitschülern nach bestimmten Plänen das für die Abschlußprüfungen notwendige Wissen einpauken und ihnen bei den Schularbeiten helfen; jeder bezahlte Nachhilfeunterricht ist andererseits verboten. 1950 setzte mit der Pflichtschulung aller Lehrer im Marxismus-Leninismus, mit neuen Lehrplänen und Lehrbüchern, mit der Zunahme der gesellschaftlichen Arbeit der Schulen, d. h. in ihrer Teilnahme an Demonstrationen und Staatsfeiern, Aufsatzwettbewerben u. a. (z. B. „Warum bin ich ein Freund der Sowjetunion?“ — „Die SU, das stärkste Bollwerk des Weltfriedens“) eine Epoche verschärfter Sowjetisierung des Schulwesens ein. Sie war durch zermürbende Betriebsamkeit bei tatsächlicher Planlosigkeit aller Arbeit gekennzeichnet. Daran konnte auch die Verkündung der „Heiligkeit der Unterrichtsstunde“ durch den damaligen Volksbildungsminister Wandel nichts ändern (Lehrerbildung). [S. 44]1951 wurden nach langer kollektiver Vorarbeit neue Lehrpläne vom Deutschen ➝Pädagogischen Zentralinstitut (DPZI) herausgegeben. Ihr Inhalt ist bis in die einzelne Stunde aufgegliedert, und sie sollten mit dem „Stoffchaos“ aufräumen, beseitigten aber in Wirklichkeit die Freiheit, die verantwortungsbewußte Lehrer sich noch immer bei der Stoffauswahl hatten nehmen können. Die Lehrpläne sind keine Rahmenpläne, sondern enthalten den gesamten Stoff in Merksätzen mit methodischen Anweisungen, den Angaben des Merkstoffes und der zu erarbeitenden Begriffe in streng kommun. Auswahl und Betrachtungsweise. Alle Lehrer sind verpflichtet, sich streng an die Lehrpläne zu halten. Bei Revisionen hat der Lehrer unaufgefordert seine schriftliche Präparation und den Lehrbericht vorzulegen, die der Revisor miteinander und mit dem Soll des Lehrplanes zu vergleichen hat. Die Lehrbücher werden durch Verfasserkollektive bearbeitet, die laufend an den Lehrplankonferenzen beim DPZI mitgearbeitet haben, so daß Lehrpläne und Lehrbücher genauestens gleichgeschaltet sind. Lehrbuchmanuskripte des Monopol-Verlages „Volk und Wissen“ müssen den Referenten des DPZI vor Drucklegung zur Kontrolle vorgelegt werden. Alle älteren Lehrbücher gelten als ideologisch überholt. Für den Schüler steht somit die Erarbeitung eines umfangreichen, einseitig politisch, d. h. kommunistisch ausgerichteten Wissens im Vordergründe. Selbsttätigkeit und Selbstdenken sind weitgehend ausgeschaltet. Da die „neue Gesellschaft“ aber auch echte Begeisterung und praktisches Können braucht, diskutiert man verzweifelt über die Beseitigung des Formalismus in der Schule. Die Tatsachen, die auch den Machthabern nicht verborgen sind, sprechen eine deutliche Sprache: Bei den Reifeprüfungen an den Oberschulen z. B. beherrschen die Prüflinge zwar den gesamten ideologischen Ballast des Marxismus-Leninismus, sind aber innerlich ganz anders eingestellt, diskutieren privat mit Lehrern ihres Vertrauens, hören den RIAS und den NWDR und stellen ihren Lehrern im Gegenwartskundeunterricht in gespielter Einfalt verfängliche Fragen. Auch auf dem Gebiet der Schule wurde nach sowjetischem Muster ein bis ins Letzte durchorganisiertes Überwachungssystem eingeführt. Die Schüler werden durch Mitschüler, die Leiter der JP- und FDJ-Schulgruppen und die Lehrer kontrolliert, die Lehrer durch die FDJ-Funktionäre, durch Spitzel unter den Kollegen, durch den Schulleiter und seinen Stellvertreter sowie durch Behördenvertreter. Der Schulleiter ist verpflichtet, zweimonatlich einmal bei jedem Lehrer zu hospitieren, und wird seinerseits durch seinen Stellvertreter kontrolliert, der meist ein jugendlicher Aktivist ist und von der Kreisleitung eingesetzt wird, der Schulrat ebenfalls durch seinen Stellvertreter, der sich politisch qualifiziert hat und die Personalangelegenheiten des Kreises erledigt. Die ideologische Zentrale jeder Schule ist die „Parteibetriebsgruppe“. Dazu kommt eine breit angelegte Kontrolle durch die Öffentlichkeit, d. h. durch Betriebsabgeordnete bei allen Prüfungen, und die „Freunde der neuen Schule“. Eine Schlüsselstellung nimmt schließlich das „Deutsche Pädagogische Zentralinstitut“ in Berlin ein, dessen erster Leiter Frau Zaisser war, die Frau des Ministers für Staatssicherheit. Beide sind in der SU geschult. Frau Zaisser ist 1952 Nachfolgerin des Volksbildungsministers Wandel geworden. Der Wandel der Erziehungsziele in der SBZ wird am sinnfälligsten dokumentiert in Formulierungen des Hauptabteilungsleiters im Volksbildungsministerium Wolfgang Groth, die auch den Gedanken der bewaffneten Verteidigung der „proletarischen Errungenschaften“ einbe[S. 45]ziehen. Die „Erziehung zum demokratischen Patriotismus“ umfaßt 6 Punkte: 1. Die Liebe zum eigenen Volke als Quelle echten Nationalstolzes. 2. Die Freundschaft mit allen Völkern, insbesondere mit der Sowjetunion. 3. Haß gegen Reaktion und Imperialismus. 4. Aktivität bei der friedlichen Aufbauarbeit und die Bereitschaft, die demokratischen Grundlagen und die Erfolge dieser Arbeit gegen alle störenden Einflüsse oder Angriffe zu verteidigen. 5. Bewußtsein, daß die Interessen des Volkes mit den Interessen seiner Staatsführung untrennbar verknüpft sind, als Quelle der Liebe zum Präsidenten der „DDR“ und des Vertrauens zu den Vertretern des werktätigen Volkes in seiner Regierung. 6. Einsicht in die geschichtlich begründete Führungsrolle der Arbeiterklasse. Ausdrücklich wird betont, daß keiner von diesen Punkten vernachlässigt werden darf. Diese Sätze machen, obschon sie an Diesterweg anzuknüpfen vorgeben, den Umsturz aller bisher gültigen pädagogischen Ziele deutlich: Christentum und Humanismus werden durch „fortschrittliche“ Sowjetpädagogik und die „bolschewistische Parteilichkeit“ ersetzt, die heute wie überall im öffentlichen Leben auch im Erziehungswesen regiert. Frau Zaisser erläuterte diese neue Zielsetzung bei der Eröffnung eines Lehrganges für Dozenten und Assistenten an pädagogischen Fakultäten mit folgenden Worten: „Erfüllt von dem Prinzip der bolschewistischen Parteilichkeit gilt es, endgültig Schluß zu machen mit der objektivistischen Betrachtung der Geschichte der Pädagogik und das reaktionäre Wesen der modernen bürgerlichen Pädagogik zu enthüllen.“ („die neue schule“, 1951, S. 365.) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 42–45 Ermächtigungsverordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FachministerienSiehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1966 1969 Erziehungswesen: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 [S. 42]Ausgehend von dem Grundsatz, daß Erziehung Sache des Staates ist, sucht das Sowjetzonen-Regime alle Faktoren, die neben der Schule die Entwicklung der Jugend bestimmen, auszuschalten und die Staatsschule zum ausschließlichen Träger der Erziehung zu machen. Da Staat und Sozialistische Einheitspartei identisch sind, bedeutet Staatserziehung nichts anderes als…