DDR A-Z 1954
Verwaltungsreform (1954)
Siehe auch: Verwaltungsneugliederung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verwaltungsreform: 1953 1956 1958 1959 1960 Begriff, der im herkömmlichen Sinne auf den neuartigen Sachverhalt in der SBZ nicht zutrifft, da sich dort nicht eine V., sondern unter bewußter Verneinung der Prinzipien des Rechtsstaates eine, totalitärer Gesetzmäßigkeit unterliegende, Umformung des Staatsapparates nach dem Vorbild der SU vollzog. Der Ausdruck V. wird offiziell auch nur selten gebraucht, man spricht vielmehr von „Demokratisierung der Verwaltung“ und meint damit die Umgestaltung des Verwaltungsapparates zu einem Instrument der volksdemokratischen Herrschaft. Die entscheidende Phase der V. wurde eingeleitet durch das auf den Beschlüssen der II. Parteikonferenz der SED (9./12. 7. 1952) beruhende Gesetz vom 23. 7. 1952 über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der „DDR“ (GBl. Nr. 99/1952, S. 613), das die Länder anwies, eine Neugliederung ihrer Gebiete vorzunehmen (§ 1), und das die Überleitung der bisher von den Landesregierungen wahrgenommenen Aufgaben auf die Organe der zu bildenden Bezirke (§ 4) einleitete. Bereits Anfang August war die Errichtung der Bezirke mit der Konstituierung der Bezirkstage und der „Wahl“ der Räte der Bezirke abgeschlossen. Die geplante Verfassungsänderung unterblieb jedoch mit Rücksicht auf den „Kampf um die Einheit Deutschlands“. Trotz Auflösung der Regierungen und der Landtage der Länder (Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) existieren die Länder daher de jure noch, zumal auch die Länderkammer nicht aufgelöst wurde. (Verfassung und Verwaltung) Organe der Staatsgewalt sind a) in den 14 Bezirken (Chemnitz, Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt an der Oder, Gera, Halle, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin, Suhl): Bezirkstag und Rat des Bezirkes: in den 194 Kreisen: Kreistag und Rat des Kreises. Bezirks- und Kreistage sind Scheinparlamente ohne Gesetzgebungsbefugnis. Wahlen haben nicht stattgefunden; die Bezirks- und Kreistage setzen sich vielmehr aus bisherigen Abgeordneten der Land- bzw. Kreistage und aus von der Nationalen Front benannten Abgeordneten zusammen. Die Räte sind zentralstaatliche Behörden der Republik auf Bezirks- bzw. Kreisebene, die sich in Abteilungen gliedern und sich in ihrer Spitze zusammensetzen aus einem Vorsitzenden, fünf (bei den Kreisräten nur drei) Stellvertretern des Vorsitzenden, einem Sekretär und fünf bis acht weiteren Mitgliedern. Die politische Schlüsselposition hat der Sekretär inne, der weitgehende Kontrollbefugnisse besitzt und nach den Direktiven des Ministerrates die Arbeit der Organisations-Instrukteur-Abteilung leitet. Die gesetzliche Grundlage für die an sich verfassungswidrige Tätigkeit der Organe der Staatsgewalt in den Bezirken und Kreisen bilden die am 24. 7. 1952 erlassenen Ordnungen für den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Bezirke und Kreise (GBl. Nr. 101/52 S. 621/623). Durch diese V. im Zuge des Aufbaus des Sozialismus ist das zentralstaatliche Verwaltungsmonopol durchgesetzt worden. Die „DDR“ stellt sich seither als zentralisierter Einheitsstaat dar. (Regierung) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 182 Vertragskontore, Staatliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ViehvermehrungsplanSiehe auch: Verwaltungsneugliederung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verwaltungsreform: 1953 1956 1958 1959 1960 Begriff, der im herkömmlichen Sinne auf den neuartigen Sachverhalt in der SBZ nicht zutrifft, da sich dort nicht eine V., sondern unter bewußter Verneinung der Prinzipien des Rechtsstaates eine, totalitärer Gesetzmäßigkeit unterliegende, Umformung des Staatsapparates nach dem Vorbild der SU vollzog. Der Ausdruck V. wird offiziell auch nur selten…
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Chemische Industrie (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bereits vor der Teilung Deutschlands hatte die Ch. I. in der heutigen SBZ bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, während bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen Industrie bestand. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei IG-Farbenwerke in Bitterfeld und andere waren Lieferanten Westdeutschlands und der ganzen Welt. 1936 hatte das Sowjetzonengebiet an der gesamtdeutschen Erzeugung z. B. folgende Anteile: Methanol 78,9 v. H., Stickstoffdüngemittel 61,1, Kali 58,7, Schwefelkohlenstoff 57,5, synthetischer Ammoniak 55,5, Benzin 55, Chlor (für Absatz) 48,5, kalzinierte Soda 47,1 und Dieselkraftstoffe 29,6 v. H. Diese Anteile erhöhten sich während der Kriegsjahre zum Teil nicht unerheblich. Bei verhältnismäßig geringen Kriegsschäden mußte die Ch. I. der SBZ 1945/46 außerordentlich empfindliche Demontagen hinnehmen. Nach sowjetzonalen Unterlagen wurden u. a. folgende Kapazitäten durch die Sowjets demontiert: Gipsschwefelsäure 100 v. H., sonstige Schwefelsäure 30 v. H., kalzinierte Soda 85 v. H., Ätznatron 60 v. H., Stickstoffdüngemittel 40 v. H. In anderen Zweigen waren die Demontagen geringer, da die wichtigsten Chemie-Großbetriebe von den Sowjets beschlagnahmt wurden (SAG-Betriebe) Nach dem Wiederaufbau verfügten die Sowjets (Stand von Anfang 1952) über mehr als 52 v. H aller Kapazitäten in der Ch. I. Bei einer großen Anzahl chemischer Erzeugnisse besaßen die Sowjets sogar Monopolstellungen, bei anderen lag der Anteil wesentlich über dem Durchschnitt. Durch die sowjetische Verfügungsgewalt über die wichtigsten chemischen Grundstoffe sind der deutsch verbliebene Teil der Ch. I. und viele andere Industriezweige (Textilindustrie, Lack- und Farbenindustrie, Metallindustrie, Papierindustrie, Elektro- und Glasindustrie usw.) von der Belieferung durch SAG-Betriebe abhängig. Von der deutsch verbliebenen Ch. I. sind rund ⅘ verstaatlicht worden. Nur etwa ⅕ der Produktion entfällt noch auf Privatbetriebe, fast durchweg kleine und kleinste Betriebe, in denen vorwiegend chemisch-technische und kosmetische Erzeugnisse hergestellt werden. Sie unterliegen der Kontrolle der staatlichen Organe und erhalten Produktionsgenehmigungen und Rohstoffzuteilungen über die Staatlichen ➝Vertragskontore nur insoweit, als es sich um Planproduktion oder um solche Produktion handelt, für die unwichtige Rohstoffe verwendet werden können. Der Fünfjahrplan sieht für die Ch. I. die Oberwindung der Abhängigkeit von westlichen Bezugsquellen [S. 37]bei den wichtigsten Erzeugnissen vor. Die Produktion soll z. B. wie folgt gesteigert werden: Die Ergebnisse der ersten beiden Planjahre (1950 und 1951) gestatten kein endgültiges Urteil über die Erreichung der Planziele. Bei Schwefelsäure wurde 1952 bereits die Hälfte des Zieles überschritten; bei Ätznatron wurde nur ein Drittel erreicht. Literaturangaben *: Die chemische Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 89 S. m. 13 Tab. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 36–37 CDU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Chrustschew, N. S.Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bereits vor der Teilung Deutschlands hatte die Ch. I. in der heutigen SBZ bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, während bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen Industrie bestand. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei IG-Farbenwerke in Bitterfeld und andere waren…
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Sozialfürsorge (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach der „Verordnung über S. für die Bevölkerung der SBZ Deutschlands vom 21. 4. 1947“ („Arbeit und Sozialfürsorge“ S. 220/47), erlassen auf Grund des Befehls 92 der SMAD, wird S. für alle hilfsbedürftigen Personen, einschließlich der Personen, die keine Zahlungen aus der Sozialversicherung erhalten, gewährt. Als hilfsbedürftig im Sinne [S. 151]der S. wird angesehen, wer den notwendigen Lebensbedarf für sich und seine arbeitsunfähigen Familienangehörigen nicht verdienen kann, und wer keine ausreichenden Mittel von anderer Seite erhält oder erhalten kann. Hilfeleistung aus den Mitteln der S. wird nicht gewährt in den Fällen, in denen der Hilfsbedürftige Einnahmen aus seinem Vermögen hat oder ihm eine Hilfeleistung in Höhe des für den betreffenden Ort festgesetzten Existenzminimums durch Dritte gewährt wird, die zum Unterhalt des Hilfsbedürftigen gesetzlich verpflichtet sind. Die S. wird durch die Abteilungen Sozialwesen in den Dezernaten für Wirtschaft und Arbeit der Kreis- und Stadtverwaltungen gewährt. Die Aufsicht führt das Sowjetzonen-Ministerium für Arbeit — Hauptabt. Sozialwesen. Die Abteilungen Sozialwesen entscheiden über die Hilfsbedürftigkeit. Sie sollen dabei von Sozialkommissionen unterstützt werden, die aus Vertretern von Verwaltungsstellen und Organisationen sowie aus Vertretern aus dem Kreis der Hilfsbedürftigen bestehen. Gegen die Ablehnung eines Antrags auf S. ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben, das innerhalb von zwei Wochen bei der Abt. Sozialwesen des Bezirks eingelegt werden muß. Diese hat über die Beschwerde innerhalb zweier Wochen zu entscheiden. Die S. gliedert sich in den allgemeinen Rahmen der Arbeits- und Sozialpolitik ein, das heißt: auch sie wird dem Fünfjahrplan dienstbar gemacht: „Fünfjahrplan und S. stehen in engster Wechselbeziehung. Die erforderlichen Maßnahmen der S. werden bestimmt und weitestgehend beeinflußt vom Stand unserer demokratischen Wirtschaft. Wir können nicht einen Plan aufstellen, der die Zahl der Hilfsbedürftigen in der S. für die Plandauer um einen bestimmten Prozentsatz reduziert, aber wir müssen den Personenkreis der Hilfsbedürftigen in seiner Zusammensetzung dauernd nach Arbeitsfähigen und Arbeitsunfähigen überprüfen und kontrollieren, um sie den Organen für Arbeitskraftreserven in der Staatlichen Planung zur Kenntnis zu bringen“ („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 328/1951). Die S. ist daher nicht karitativ, sondern „produktiv“: „Sie unterscheidet sich grundsätzlich von dem Begriff der bisherigen Wohlfahrtspflege, indem sie sich zu einer produktiven Fürsorge entwickelt hat, deren erste Maßnahmen im Arbeitsamt beginnen. So stehen Berufsausbildung, Umschulung und der Arbeitsplatznachweis an vorderster Stelle fürsorgerischer Maßnahmen, die durch die Organe der Kreisverwaltungen angestrebt und durchgeführt wurden“ („Arbeit und Sozialfürsorge“, Berlin Ost, S. 327/1951). Die Barunterstützungen sind deshalb sehr gering und betragen für Hauptunterstützungsempfänger 45 DM Ost, für ihre erwachsenen Angehörigen 30 DM Ost, für ein Kind 32,50 DM Ost monatlich. Eine Mietbeihilfe kann je nach Ortsklasse und Zahl der Familienangehörigen im Betrag von 12 bis 30 DM Ost gewährt werden. Die Möglichkeit einer einmaligen Beihilfe in besonderen Notfällen besteht nicht mehr. Die Abt. Sozialwesen betreut außer den Unterstützungsempfängern die Insassen von Alters-, Pflege- und Siechen- sowie Blindenheimen, für die ganz oder teilweise die Kosten der Heimaufnahme von den Angehörigen nicht getragen werden können. Die Bewohner der Heime erhalten in Brandenburg neben Unterkunft, Bekleidung und Verpflegung ein Taschengeld von 18 DM Ost monatlich. Die Betreuung der Haftentlassenen gehört ebenfalls zum Aufgabengebiet der Abt. Sozialwesen. Praktisch geschieht in dieser Beziehung sehr wenig. Für 1953 sind die Mittel für die S. um 40 v. H. gekürzt worden. Arbeitsfähige Personen erhalten keine S.-Unterstützung mehr. An die Begriffe „hilfsbedürftig“ und „arbeitsunfähig“ werden strengste Maßstäbe angelegt. Literaturangaben Faber, Dorothea, und Alfred Leutwein: Das Versicherungswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 26 Tab. u. 2 Schautafeln. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 150–151 Sowjetnik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SozialismusSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach der „Verordnung über S. für die Bevölkerung der SBZ Deutschlands vom 21. 4. 1947“ („Arbeit und Sozialfürsorge“ S. 220/47), erlassen auf Grund des Befehls 92 der SMAD, wird S. für alle hilfsbedürftigen Personen, einschließlich der Personen, die keine Zahlungen aus der Sozialversicherung erhalten, gewährt. Als hilfsbedürftig im Sinne [S. 151]der S. wird angesehen, wer den notwendigen Lebensbedarf für…
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DWK (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Deutsche Wirtschaftskommission, durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Justiz, Inneres, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Gesundheitswesen, Interzonen- und Außenhandel und Statistik. Die Vollmachten der Zentralverwaltungen waren zunächst beschränkt. Ihre Präsidenten bildeten ein Sekretariat; einen Vorsitzenden hatte die DWK nicht. Erst durch SMAD-Befehl Nr. 32 vom 12. 2. 1948 wurden die Zuständigkeiten erweitert, „um die deutschen demokratischen Organe zu einer aktiven Teilnahme am Wiederaufbau und an der Entwicklung der Friedenswirtschaft in [S. 43]der sowjetischen Besatzungszone heranzuziehen“. Die DWK erhielt einen ständigen Vorsitzenden (Rau) und zwei stellvertretende Vorsitzende (Leuschner und Selbmann). Als Kommissionsmitglieder wurden Vertreter des FDGB, der VdgB und die Präsidenten der Zentralverwaltungen der DWK bestimmt. Das Sekretariat der DWK wurde zum Vollzugsorgan erklärt. Die SMAD verfügte, daß Entscheidungen der Plenarsitzungen und des Sekretariats der DWK als für die SBZ verpflichtende Verordnungen, Anweisungen des Vorsitzenden der DWK und seiner Siellvertreter als für den Apparat der DWK verpflichtende Anordnungen zu gelten hatten. Die Hauptaufgabe der DWK war zunächst die Sicherstellung der Reparationen aus der laufenden Produktion. Im Befehl 32 (Abs. 3) hieß es: „Die Wirtschaftskommission wird verpflichtet, die termingemäße Durchführung der als Reparationen bestimmten Warenlieferungen sowie die Befriedigung der Bedürfnisse der sowjetischen Besatzungsstreitkräfte in Deutschland entsprechend dem festgesetzten Plan zu überwachen.“ Ausdrücklich wird betont: „Die Wirtschaftskommission wird ihre Tätigkeit unter der Kontrolle der SMAD ausüben. Durch SMAD-Befehl 183 vom 27. 11. 1948 wurde die Mitgliederzahl der DWK von 36 auf 101 Mitgl. erweitert, und zwar durch 48 „Vertreter der Bevölkerung“, wobei auf je 360.000 Einwohner ein Vertreter kam, ferner 15 Vertreter der Parteien und 10 Vertreter der Massenorganisationen. Das Sekretariat der DWK war praktisch die erste deutsche Zentralregierung der SBZ. Mit der Proklamation der SBZ zur sog. „Deutschen Demokratischen Republik“ (DDR) vom 7. 10. 1949 wurde die DWK umbenannt in „Provisorische Regierung der DDR“; die leitenden Persönlichkeiten der DWK wurden ihre Minister und Staatssekretäre. (Verfassung und Verwaltung, Besatzungspolitik) Literaturangaben Nettl, J. Peter: Die deutsche Sowjetzone bis heute — Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. Frankfurt a. M. 1953, Verlag Frankfurter Hefte. 464 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 42–43 DVD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ebert, FriedrichSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Deutsche Wirtschaftskommission, durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Justiz, Inneres, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Gesundheitswesen, Interzonen- und Außenhandel und Statistik. Die Vollmachten der…
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Frauenarbeit (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Alle gesetzlichen Bestimmungen über F. gehen zurück auf Art. 7 der Verfassung der „DDR“: „Mann und Frau sind gleichberechtigt Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung entgegenstehen, sind aufgehoben.“ Daher bestimmt das Gesetz der ➝Arbeit (§ 1, 4), daß die staatlichen Organe Bedingungen zu schaffen haben, die es den Frauen ermöglichen, in größerem Maße von ihrem „Recht auf Arbeit in allen Zweigen der Volkswirtschaft“ Gebrauch zu machen Ferner werden alle Betriebe und Verwaltungen verpflichtet, Arbeitsplätze mit weiblichen Arbeitskräften zu besetzen (§ 27). Die verstärkte F. erwies sich vor allem zur Durchführung des Fünfjahrplanes als notwendig. 2,8 Mill. Frauen, die 1950 bei den Arbeitsämtern als nicht erwerbsfähig registriert waren, bezeichnete Grotewohl als die „einzige große, noch unerschlossene Arbeitskraftreserve“. Der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der Arbeitskräfte betrug 1952 bereits 37,3 v. H. und soll 1955 auf 40,8 v. H. gesteigert werden. Auch in typischen Männerberufen wird die F. verwirklicht (Untertagearbeit, besonders im Uranerzbergbau). Nachtarbeit ist zulässig. Der Ehemann hat kein Einspruchsrecht, auch nicht, wenn die Berufsarbeit der Frau eine zeitweilige örtliche Trennung der Eheleute mit sich bringt. Über das politische Ziel der F. sagte Stalin: „Aus der Arbeitsreserve der Frauen eine Armee der Arbeiterinnen und Bäuerinnen zu schmieden, die an der Seite der großen Armee des Proletariats kämpft — darin besteht die entscheidende Aufgabe der Arbeiterklasse“ (Stalin, „Kurze Lebensbeschreibung“, S. 128). (Arbeitsrecht, Gleichberechtigung der Frau) Literaturangaben Becker, O. E. H.: Der perfekte Sklavenstaat. Die Ausbeutung des Arbeiters im staatskapitalistischen System der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 4). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 172 S. *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 57 Franik-Bewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freie SpitzenSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Alle gesetzlichen Bestimmungen über F. gehen zurück auf Art. 7 der Verfassung der „DDR“: „Mann und Frau sind gleichberechtigt Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung entgegenstehen, sind aufgehoben.“ Daher bestimmt das Gesetz der ➝Arbeit (§ 1, 4), daß die staatlichen Organe Bedingungen zu schaffen haben, die es den Frauen ermöglichen, in größerem Maße von ihrem „Recht auf Arbeit in allen Zweigen der…
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Volksdemokratie (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Pj. das nach 1945 in den Ländern Polen, Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Albanien und anfangs auch in Jugoslawien errichtete Regime, mit dessen Hilfe diese Länder allmählich dem Moskauer Herrschaftsbereich ganz unterworfen wurden. Voraussetzung für die Errichtung der V. war in allen Fällen die Anwesenheit sowjetrussischer Besatzungstruppen, die moralische, diplomatische und wirtschaftliche Unterstützung der kommun. Parteien durch Moskau und das Versagen der durch Hitlerdeutschland korrumpierten früher herrschenden Parteien und Klassen. Unter Bruch der Yaltaer „Deklaration über das befreite Europa“, nach der sich die SU 1945 zur Errichtung selbständiger, nationaler Staaten mit vom Volk demokratisch gewählten Regierungen verpflichtet hatte, erzwang Moskau durch die Methode des „trojanischen Pferdes“ über die Blockpolitik der „Nationalen“ oder „Vaterländischen Fronten“ die Vorherrschaft der kommun. Parteien, die meist durch in Moskau geschulte Emigranten geführt wurden. „Reinigungen“ vereitelten jede Opposition und auch den Versuch dieser Länder, sich durch regionale Freundschaftsabkommen unabhängig vom Kreml zu halten. Die Länder der V., anfangs als „nicht mehr kapitalistisch und noch nicht sozialistisch“ gekennzeichnet, wurden nach der Bildung des Kominform im Sept. 1947 zu ihrer nächsten Entwicklungsphase, zum „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“ veranlaßt und in eine der marxistischen Staatslehre entsprechenden Klassenherrschaft verwandelt, die die Funktionen einer Diktatur des Proletariats, wenn auch nicht in Räteform, erfüllen sollte. Jeder Versuch, die Zusammenarbeit mit der SU abzuschwächen, gilt als „Attentat auf die Existenzgrundlage der V.“. Alle V. sind untereinander durch zweiseitige militärische Bündnispakte verbunden; jede V. hat außerdem einen zweiseitigen Militärpakt mit der SU schließen müssen. (Antifaschistisch-demokratische Ordnung, Demokratie) Literaturangaben Borkenau, Franz: Der europäische Kommunismus. Seine Geschichte von 1917 bis zur Gegenwart. München 1952, Lehnen. 540 S. Calvez, Jean-Yves: Droit International et Souveraineté en U. R. S. S. — L'évolution de l'idéologie juridique soviétique depuis la Révolution d'Octobre. Paris 1953, Armand Colin. 299 S. Lemberg, Eugen: Osteuropa und die Sowjetunion. Stuttgart 1950, Curt E. Schwab. 240 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 183 Volk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigenen Betriebe, Versicherung derSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Pj. das nach 1945 in den Ländern Polen, Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Albanien und anfangs auch in Jugoslawien errichtete Regime, mit dessen Hilfe diese Länder allmählich dem Moskauer Herrschaftsbereich ganz unterworfen wurden. Voraussetzung für die Errichtung der V. war in allen Fällen die Anwesenheit sowjetrussischer Besatzungstruppen, die moralische, diplomatische und wirtschaftliche…
DDR A-Z 1954
Außenhandel (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der A. kam auf das Betreiben der sowjetischen Besatzungsmacht, die damit die Leistungsfähigkeit der SBZ für die Reparationslieferungen zu steigern beabsichtigte, bereits Ende 1946 wieder in Gang. Die SMAD behielt sich die vollständige Kontrolle vor. Abwicklungen liefen nur über die sowjetische Garantie- und Kreditbank in Deutschland bzw. deren „Außenhandelsabrechnungskontor GmbH“. Erst seit 1. 9. 1949 wurden die Deutsche ➝Notenbank, später auch das Ministerium für Außen- und Innerdeutschen Handel eingeschaltet. Im Jahre 1946 waren die Außenhandelsumsätze noch bescheiden, nahmen aber seit 1946 und 1948 beträchtlich zu. Seit 1949 ist der A. der SBZ bewußt in die Wirtschaftsplanung der Ostblockländer einbezogen. Da die vorher mit westlichen Ländern abgeschlossenen Handelsabkommen als Folge der Nichtanerkennung der „DDR“ durch die westlichen Staaten nicht erneuert werden konnten, liefen diese Verträge ab. Ziel der Wirtschaftsplanung der SBZ und der Ostblockstaaten (Rat für ➝gegenseitige Wirtschaftshilfe) wurde die Errichtung einer weitgehenden wirtschaftlichen Autarkie des Ostblocks. Mitte 1949 wurde durch die DWK als Außenhandelsorgan die Anstalt öffentlichen Rechts „Deutscher Außenhandel“ (abgekürzt DAHA), Sitz Berlin, gegründet, die bis Ende 1950 12 Fachanstalten errichtete. Der private A. hatte keine Möglichkeit, sich wieder zu entfalten. Zwar bestanden und bestehen zum Teil jetzt noch einige Ex- und Importunternehmen in Form von GmbH; es handelt sich dabei jedoch um staatlich kontrollierte Unternehmen, die lediglich zum Zwecke der Tarnung als Privatfirmen auftreten, um ausländische Interessenten zu täuschen. Auch illegale Geschäfte werden durch diese Firmen getätigt (staatliche ➝Tarnfirmen). Ab 1. 9. 1951 wurde die DAHA als selbständige Außenhandelsorganisation aufgelöst und mit allen ihren Fachanstalten in die neue Organisation Deutscher ➝Innen- und Außenhandel (DIA) eingegliedert. Die bisherigen 17 Fachanstalten sind in „volkseigene Handelsunternehmen Deutscher Innen- und Außenhandel“ (VEH-DIA) umgewandelt worden. Der DIA ist ein Organ des Ministeriums für Außen- und Innerdeutschen Handel (MAI). Der Export der SBZ stieg von 1,64 Milliarden Rubel 1950 auf 3,36 Milliarden Rubel 1952. Auf die Exporte mit der SU entfielen 1952 1,5 Milliarden Rubel; für 1,2 Milliarden Rubel Waren wurden nach den Satellitenstaaten exportiert. Damit entfielen auf die Exporte nach den Ostblockstaaten 1952 rd. 83 v. H. aller Exporte. Der Exportanteil der westlichen Länder einschließlich der Bundesrepublik betrug nur 17 v. H. Der tatsächliche Anteil der Oststaaten lag noch höher. Es ist zu berücksichtigen, daß die Exportpreise für die Lieferungen nach der SU von den Sowjets diktiert werden und oftmals niedriger liegen als die Gestehungskosten. 1947 betrug der Anteil der westlichen Länder am Export der SBZ noch 70 v. H., am Import 38 v. H. Die SBZ ist weitgehend Verarbeitungsland eingeführter Rohstoffe, wie aus der Zusammensetzung des Warenaustausches mit der UdSSR 1949 hervorgeht. Es entfielen auf: Die offiziell bekanntgegebenen Zahlen vermitteln kein vollständiges Bild der Außenhandelsleistungen der SBZ, da ein großer Anteil der Produktion als gegenwertlose Reparationsleistungen (Reparationen) von der UdSSR abgezogen wird und deshalb nicht in der Außenhandelsstatistik erscheint. Auch die Aufkäufe der Sowjeti[S. 23]schen Handelsgesellschaften in der SBZ erscheinen nicht als Außenhandelsumsätze. Ferner erscheinen in den Statistiken nicht die sog. „Befehlsexporte“, die außerhalb der Exportpläne in sowjetischem Interesse durchgeführt werden und 1950 z. B. mindestens 100–120 Mill. DM Ost ausmachten. Auch die Außenhandelsumsätze der staatl. Tarnfirmen sind nicht miterfaßt. Die beträchtliche Steigerung des Exports und des Abflusses von Waren unter anderen Bezeichnungen läßt Rückschlüsse auf die außerordentliche wirtschaftliche Belastung der Bevölkerung zu. Die nach den Westländern vorgesehenen Exporte konnten durch die DIA-Fachanstalten 1952 nur zu 90 v. H. realisiert werden. Literaturangaben *: Der Außenhandel der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (Mat.) 1952. 87 S. m. 16 Anlagen. *: Der Außenhandel der Sowjetzone im 1. Halbjahr 1952 unter besonderer Berücksichtigung des Handels mit dem Ostblock. (Mat.) 1953. 96 S. m. 33 Anlagen. *: Der Außenhandel der sowjetischen Besatzungszone im Jahre 1952 und Planziffern für 1953. (Mat.) 1953. 36 S. m. 10 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 22–23 Ausschuß für deutsche Einheit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Außenhandel, Kammer fürSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der A. kam auf das Betreiben der sowjetischen Besatzungsmacht, die damit die Leistungsfähigkeit der SBZ für die Reparationslieferungen zu steigern beabsichtigte, bereits Ende 1946 wieder in Gang. Die SMAD behielt sich die vollständige Kontrolle vor. Abwicklungen liefen nur über die sowjetische Garantie- und Kreditbank in Deutschland bzw. deren „Außenhandelsabrechnungskontor GmbH“. Erst seit 1. 9. 1949 wurden…
DDR A-Z 1954
Interzonenhandel (1954)
Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für den deutschen Binnenhandel nach 1945, soweit er über die Grenzen einer Besatzungszone hinausging. Während die drei Westzonen bald wieder zu einem einheitlichen Handelsgebiet zusammenwuchsen, konnte der Warenaustausch zwischen Westdeutschland und der SBZ nur zu einem Bruchteil des früher üblichen Umfanges entwickelt werden. Ursache waren vor allem die ständigen Erschwerungen des I. durch die „DDR“, die insbesondere das Vertrauen und die Sicherheit des Handels gefährdeten. Von sowjetzonaler Seite waren in der Hauptsache strategisch wichtige Güter begehrt. Als Gegenlieferungen ins Bundesgebiet waren z. B. Holz, Eisen- und Stahlwaren, Maschinenersatzteile, Zellstoff, Mineralöl, Lebensmittel, Chemikalien vorgesehen. Im vertraglichen I. entsprechend dem Mindener Abkommen (1946), dem Berliner Abkommen (1948) und dem Frankfurter Abkommen (1949) und seiner Verlängerung im Frühjahr 1951 wurden etwa folgende Umsätze in beiderseitigem Verkehr erzielt: Durch das Auslaufen des Frankfurter Abkommens Ende 1951 beschränkte sich der Warenaustausch in der ersten Hälfte des Jahres 1952 fast nur auf Kompensationsgeschäfte. Erst im Mai und August 1952 wurden neue Vereinbarungen getroffen, obwohl die SBZ hinsichtlich der Frage des störungsfreien Warenwegs zwischen der Bundesrepublik und Berlin keine befriedigenden Zusicherungen gab. Obwohl gegen Jahresende die Umsätze erheblich anstiegen, sank 1952 der Monatsdurchschnitt der beiderseitigen Bezüge von rd. 22,5 Mill. im Janre 1951 auf 18,7 Mill. ab. Technisch wird der vertragliche I. in der SBZ durch das Ministerium für Außen- und innerdeutschen Handel (MAI), Hauptabt. I., abgewickelt, während in der Bundesrepublik seit Frühjahr 1951 die „Bundesstelle für den Warenverkehr“ als Abteilung des Bundeswirtschaftsministeriums zuständig Ist. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 75 Internationale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InterzonenverkehrSiehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für den deutschen Binnenhandel nach 1945, soweit er über die Grenzen einer Besatzungszone hinausging. Während die drei Westzonen bald wieder zu einem einheitlichen Handelsgebiet zusammenwuchsen, konnte der Warenaustausch zwischen Westdeutschland und der SBZ nur zu einem Bruchteil des früher üblichen Umfanges…
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Betriebskollektivvertrag (1954)
Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 [S. 30]Wird abgeschlossen zwischen den Betriebsleitungen und den BGL und wird formuliert nach dem vom jeweiligen Fachministerium veröffentlichten Mustervertrag, der alle wesentlichen Bestimmungen bereits festlegt. Der B. regelt die arbeitsrechtlichen Verhältnisse und die betrieblichen Arbeitsbedingungen und enthält gegenseitige Verpflichtungen zwischen Werksleitung und Belegschaft zur Planerfüllung, Steigerung der Arbeitsproduktivität, Produktionsqualität, Material - und Rohstoffersparnis, Entwicklung technisch begründeter Arbeitsnormen (TAN) u. a. Die „Erfolgsverpflichtungen“ hat meist nicht der einzelne Arbeiter zu erfüllen, sondern ein Belegschaftskollektiv; das bedeutet, daß die Schwächeren innerhalb der Belegschaft ständig von den Stärkeren angetrieben werden, weil auch die Stärkeren haftbar gemacht werden, wenn das Kollektiv die vorgesehene Leistung nicht erreicht. Arbeiter und Angestellte werden verpflichtet, bei Betriebsstörungen jede andere Arbeit zu verrichten, wobei z. B. Rohstoff- oder Energiemangel als Betriebsstörung gelten. Damit wird dem Arbeiter praktisch die freie Arbeitsplatzwahl genommen. Die Entlohnung erfolgt nach Lohngruppen, entsprechend den von den Fachministerien zu erarbeitenden Lohngruppenkatalogen. Insgesamt ergibt sich dabei eine allgemeine Verschlechterung der materiellen Bedingungen für die Belegschaft. Auch die Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit sowie die Krankengeldsätze werden durch den B. gegen früher z. T. um mehr als 50 v. H. gekürzt. „In den neuen B. kommt das neue arbeitsrechtliche Verhältnis zum Ausdruck, das aus der Pflicht der Arbeiter besteht, die Arbeitsnormen innerhalb einer bestimmten Arbeitszeit zu erfüllen, während der volkseigene Betrieb die Pflichten der Bezahlung nach Menge und Qualität der geleisteten Arbeit und der Befriedigung der materiellen, gesundheitlichen und kulturellen Bedürfnisse der Arbeiter und Angestellten im Rahmen des Planes zu erfüllen hat.“ (Ulbricht: „Rededisposition zum Einführungsreferat zu den Seminaren über die Frage der Kollektivverträge“, hrsg. vom ZK der SED). (Gesetz der ➝Arbeit, Rahmenkollektivvertrag) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 30 Bestarbeiter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BetriebskulturSiehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 [S. 30]Wird abgeschlossen zwischen den Betriebsleitungen und den BGL und wird formuliert nach dem vom jeweiligen Fachministerium veröffentlichten Mustervertrag, der alle wesentlichen Bestimmungen bereits festlegt. Der B. regelt die arbeitsrechtlichen Verhältnisse und die betrieblichen Arbeitsbedingungen…
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Verkehrswesen (1954)
Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Verkehrswesen: 1953 1956 1958 1959 1975 1979 1985 [S. 175]Das Verkehrs- und Transportwesen der SBZ ist überwiegend verstaatlicht, also nach sowjetzonaler Terminologie „Volkseigentum“. Der große „volkseigene“ Anteil ergibt sich daraus, daß die Eisenbahn als Hauptverkehrsmittel zu 100 v. H. „Volkseigentum“ ist. Die nachstehende Tabelle zeigt für das Jahr 1950 Verkehrsanteil und Eigentumsformen der verschiedenen Verkehrsmittel. Demnach entfallen 89 v. H. der Gesamtleistungen des Gütertransportes auf „volkseigene“ Verkehrsbetriebe, die restlichen 11 v. H. auf Privatbetriebe. Der privatgewerbliche Kraftverkehr wird ausschließlich durch die Autotransportgemeinschaften (ATG) eingesetzt, die die Aufträge auf die privaten Fuhrunternehmer verteilen und auch mit diesen abrechnen. Am 1. 7. 1951 gab es 65.609 LKW in der SBZ (zum Vergleich: in der Bundesrepublik 414.343). Verkehrswirtschaftliche Bedeutung haben auch die etwa 840 Maschinen-Traktoren-Stationen MTS, die mit ihren insgesamt 15.700 Rad- und Raupenschleppern - Traktoren außer der Ackerarbeit erhebliche Transportleistungen ausführen. Der gesamte Gütertransport untersteht der staatlichen Planung. Die Spitze des Planungssystems bildet die Abteilung Verkehr bei der Staatlichen ➝Plankommission, die von der Koordinierung- und Kontrollstelle für Industrie und Verkehr angeleitet und kontrolliert wird. Die Jahresplanungen beruhen auf der vorgesehenen Produktion der Industrie, auf den Erfassungs- u. Anbauplänen der Landwirtschaft und auf den Verteilungsplänen. Die Verkehrsmittel der SBZ sind durchweg überaltert. Die im Fünfjahrplan vorgesehenen Maßnahmen zur Erweiterung und Verbesserung des Verkehrsnetzes genügen in keiner Weise den realen Bedürfnissen. Allein zum Ausgleich der demontierten Gleisanlagen wären etwa 800.000 t Schienen notwendig; für 1952 waren jedoch nur 72.000 t vorgesehen, die überdies nach strategischen und nicht nach verkehrspolitischen Gesichtspunkten verwendet wurden. Den Mangel an rollendem Material sucht man durch übermäßige Ausnutzung der vorhandenen Fahrzeuge auszugleichen. Literaturangaben Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 175 Verfassung und Verwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerlagswesenSiehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Verkehrswesen: 1953 1956 1958 1959 1975 1979 1985 [S. 175]Das Verkehrs- und Transportwesen der SBZ ist überwiegend verstaatlicht, also nach sowjetzonaler Terminologie „Volkseigentum“. Der große „volkseigene“ Anteil ergibt sich daraus, daß die Eisenbahn als Hauptverkehrsmittel zu 100 v. H. „Volkseigentum“ ist. Die nachstehende Tabelle zeigt für das Jahr 1950 Verkehrsanteil und Eigentumsformen der verschiedenen Verkehrsmittel. …
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KPdSU (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Abk. für Kommunistische Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Leiter des russischen Büros des Zentralkomitees war ab 1912 Stalin. Bis zur Februarrevolution 1917 arbeitete die Partei illegal. Nach dem Sturz des Zarentums durch die bürgerliche Revolution war bei der Oberleitung von der bürgerlichen in die proletarische Revolution die KPdSU als straff organisierte „Vorhut der Arbeiterklasse“ maßgebend beteiligt. Die revolutionäre Machtübernahme mit dem Ziel der Diktatur des Proletariats erfolgte im Oktober 1917. Nach Lenins Tod 1924 riß Stalin die Parteiführung an sich und beseitigte mit Hilfe der Geheimpolizei seine Gegner (Trotzki, Bucharin, Sinowjew, Kamenjew usw.). Seit dem XIV. Parteitag 1925 trug die bolschew. Partei den Namen KPdSU (B). Der jetzige Mitgliederstand beträgt rund 6 Mill. Die Politik der KPdSU — und damit der SU — bestimmte bis zum XIX. Parteitag im Okt. 1952 das Politbüro der Partei, dem als wichtigste Mitglieder zuletzt angehörten: Stalin (Generalsekretär), Molotow, Berija, Malenkow, Woroschilow, Mikojan, Adrejew, Kaganowitsch, Schwernik, Bulganin. Beschlüsse des XIX. Parteitages: Umänderung des Namens KPdSU (B) in KPdSU, Änderung des Parteistatuts, Beschluß über die Überarbeitung des Parteiprogramms (dafür Einsetzung einer 11köpfigen Kommission unter dem Vorsitz Stalins). Auf Beschluß des Parteitages trat an Stelle des bisherigen Politbüros und des Org.-Büros das Präsidium (25 Mitglieder, 11 Kandidaten). Nach Stalins Tod wurde die Zusammensetzung des Präsidiums wieder geändert. Dem jetzigen Präsidium gehören nur 14 Mitglieder (davon 4 Kandidaten) an, von denen 8 ehemalige Politbüromitglieder sind. Damit ist praktisch das alte Politbüro in seine früheren Rechte neu eingesetzt worden. Leiter des Sekretariats des ZK der KPdSU: Chrustschew. Der Parteiapparat kontrolliert das gesamte staatliche und wirtschaftliche Leben der SU und die kommun. Parteien der anderen Länder (Kominform). Zu den wichtigsten Forderungen an jedes Parteimitglied gehören: aktive Arbeit in der Organisation, bedingungslose Parteidisziplin, Kampf gegen jede Abweichung von der Generallinie, revolutionäre ➝Wachsamkeit, Kritik und Selbstkritik, Aneignung der bolschewistischen Theorie. (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Literaturangaben Deutscher, Isaac: Stalin — die Geschichte des modernen Rußland. Stuttgart 1953, Kohlhammer. 606 S. Gurian, Waldemar: Der Bolschewismus. Einführung in Geschichte und Lehre. Freiburg 1931, Herder. 337 S. Hanisch, Erdmann: Geschichte Sowjetrußlands 1917–1941. Freiburg 1951, Herder. 305 S. Meissner, Boris: Rußland im Umbruch. Der Wandel in der Herrschaftsordnung und sozialen Struktur der Sowjetunion. Frankfurt a. M. 1951, Verlag für Geschichte und Politik. 91 S. Rosenberg, Arthur: Geschichte des Bolschewismus. Berlin 1932, Rowohlt. 239 S. Shub, David: Lenin. Eine Biographie (a. d. Amerik.). Wiesbaden 1952, Limes-Verlag. 452 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 86 Kowaljow-Methode A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPdSU, Geschichte derSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Abk. für Kommunistische Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Leiter des russischen…
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Wirtschaftliche Rechnungsführung (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit dem 1. 1. 1952 eingeführte Methode in der Bilanzierung der VEB, durch die wieder ein gesunder Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben des einzelnen Betriebs erreicht werden soll. Die Bilanzen sind daher nicht mehr Teile der Bilanz der VVB. Die Bilanzierung bei den Vereinigungen und der Ausgleich von Betriebsverlusten durch die VVB aus den Gewinnen anderer Betriebe der gleichen VVB führten zu Nachlässigkeiten bei den einzelnen Betriebsleitungen. In der Verordnung über die Reorganisation der ➝Volkseigenen Industrie ist das Prinzip der individuellen Leitung der Betriebe und der persönlichen Verantwortung jedes leitenden Mitarbeiters der VEB verpflichtend festgestellt worden. Jeder Betriebsleiter ist für die Rentabilität des von ihm geleiteten Betriebes voll verantwortlich. Die Leistungen der Betriebe sollen nur noch vom Standpunkt der Einnahmen und Ausgaben beurteilt werden. Grundsätzlich soll jeder Betrieb seine Ausgaben durch Einnahmen decken und darüber hinaus mit Gewinn arbeiten. Die Neuregelung führt zu einer gewissen Selbständigkeit der Betriebe bei der Verwendung der ihnen zugeteilten Mittel, was zu einer Stärkung der Initiative und der Eigenverantwortlichkeit der Betriebsleitung beitragen soll. Der erzielte Gewinn verbleibt z. T. im Betrieb und soll im Rahmen des Betriebsplanes zur Auffüllung der Umlaufmittel und für Investitionen und Generalreparaturen verwendet werden. Mit der Einführung der WR. wird ab 1. 1. 1952 das neue Rechnungseinzugsverfahren angewandt, das das Rechnungsinkasso in der volkseigenen Wirtschaft durch den Apparat der Deutschen ➝Notenbank vorsieht, nämlich für: 1. Rechnungseinzug für VEB untereinander (d. h. Gläubiger und Schuldner sind VEB), 2. Rechnungseinzug für VEB bei Schuldnern der Privatwirtschaft, 3. Rechnungseinzug für Privatbetriebe bei Schuldnern der volkseigenen Wirtschaft. Das neue Rechnungseinzugsverfahren ermöglicht eine weitgehende Kontrolle des Wirtschaftsablaufes und ist damit ein wirksames Instrument der Planung. (Allgemeines Vertragssystem) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 194 WGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WirtschaftsstrafverordnungSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit dem 1. 1. 1952 eingeführte Methode in der Bilanzierung der VEB, durch die wieder ein gesunder Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben des einzelnen Betriebs erreicht werden soll. Die Bilanzen sind daher nicht mehr Teile der Bilanz der VVB. Die Bilanzierung bei den Vereinigungen und der Ausgleich von Betriebsverlusten durch die VVB aus den Gewinnen anderer Betriebe der gleichen VVB führten zu…
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Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus) (1954)
Siehe auch: Historischer Materialismus: 1958 1959 1960 1962 1963 1969 1975 1979 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung): 1965 1966 Materialistische Geschichtsauffassung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus): 1953 Die Anwendung des Dialektischen Materialismus auf die Geschichte. Danach hat die Entwicklung der Gesellschaft durch die Entstehung des Privateigentums an den Produktionsmitteln mit dialektischer Gesetzmäßigkeit von einer kommunistischen Urgemeinschaft zur Klassenspaltung in Ausbeuter und Ausgebeutete, Unterdrücker und Unterdrückte, und damit zur Klassengesellschaft und zum Klassenkampf als dem bewegenden Moment der geschichtlichen Entwicklung, unabhängig von Landschaft und Volkstum, geführt. Die in der Produktionsweise jeder Entwicklungsstufe (Sklavenhaltergesellschaft, Feudalismus, Kapitalismus) entstehenden inneren Widersprüche hätten sich im Klassenkampf durch dialektische „Sprünge“ in revolutionärer Entwicklung zur jeweils höheren und fortschrittlicheren Produktionsweise entwickelt, ohne jedoch die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zu beseitigen. Auf Grund dieser Gesetzmäßigkeit glaubte Marx den zukünftigen Verlauf der Geschichte vorausbestimmen und mit seinen politischen Umsturzplänen verbinden zu können. Er erklärte, auch der Kapitalismus müsse an seinen inneren Widersprüchen, auf der einen Seite an der zwangsläufigen Konzentration des Kapitals in den Händen weniger Ausbeuter, auf der anderen Seite an der Entstehung immer größerer Proletariermassen zugrunde gehen und durch die proletarische Weltrevolution zur klassenlosen Gesellschaft und zur kommunistischen Produktionsweise, zur Abschaffung aller Unterdrückung und Ausbeutung und zur Freiheit der neuen Gesellschaft führen. Im Widerspruch zu seiner eigenen Philosophie und dem Prinzip der unaufhörlichen dialektischen Bewegung in Natur und Geschichte verkündete er den Kommunismus als einen paradiesischen „Endzustand“, als Ziel der Geschichte, nach dessen Erreichung das bisher wirksame Bewegungsgesetz der gesellschaftlichen Entwicklung keine Gültigkeit mehr haben könnte. Während Marx jedoch diese Weltrevolution nur im Zustand höchstmöglicher Industrialisierung aller bedeutenden Länder für möglich und gerechtfertigt hielt, glaubte Lenin vor und im ersten Weltkrieg, im Stadium des Imperialismus die höchste und letzte Entwicklungsstufe des Kapitalismus erkannt zu haben und versuchte, dem Herannahen der Weltrevolution während des ersten Weltkrieges einen Termin zu setzen. Er versuchte vergeblich, durch die Oktoberrevolution in Rußland 1917 und in den folgenden Jahren (Komintern-Propaganda, sowjetischer Feldzug gegen Polen) die allgemeine Weltrevolution auszulösen, in der Auffassung, daß sonst die russische Revolution zusammenbrechen müsse. Da die Weltrevolution jedoch ausblieb, zog Stalin nach Lenins Tod (1924) die Folgerungen und proklamierte — im Widerspruch zu Marx — die These, der Aufbau des Sozialismus sei auch in einem einzelnen Lande möglich, und die Durchführung der Weltrevolution erfolge nicht überall gleichzeitig, sondern erstrecke sich über eine lange historische Epoche, in der die SU das Proletariat der anderen Länder im Kampf gegen ihre Regierungen unterstützen müsse. Stalins Politik mußte zwangsläufig bis in die jüngste Gegenwart zu erheblichen Korrekturen am Marxismus-Leninismus führen. Auf dem XIX. Parteikongreß in Moskau (Okt. 1952) nannte er Voraussetzungen für den Übergang zum Kommunismus, von denen es fraglich ist, ob sie überhaupt je verwirklicht werden können. (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus, Bolschewismus) Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Gurian, Waldemar: Der Bolschewismus. Einführung in Geschichte und Lehre. Freiburg 1931, Herder. 337 S. Hippel, Ernst von: Die Überwindung des Bolschewismus. Köln 1953, Deutsch-Europäische Verlagsgesellschaft. 48 S. Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre des Stalinismus. 2. Aufl., Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Monnerot, Jules: Soziologie des Kommunismus. Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 429 S. Rauch, Georg von: Grundlinien der sowjetischen Geschichtsforschung im Zeichen des Stalinismus. (Europa-Archiv V, 19–21) Sieger, Karl: Im Banne des Kommunismus … Idee und Gefahr des Kommunismus. Luzern 1952, Rex-Verlag. 360 S. Theimer, Walter: Der Marxismus. Lehre — Wirkung — Kritik (Sammlung Dalp, Bd. 73). Bern 1950, A. Francke. 253 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 107 Materialbilanzen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MaterialverbrauchsnormenSiehe auch: Historischer Materialismus: 1958 1959 1960 1962 1963 1969 1975 1979 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung): 1965 1966 Materialistische Geschichtsauffassung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus): 1953 Die Anwendung des Dialektischen Materialismus auf die Geschichte. Danach hat die Entwicklung der Gesellschaft durch die Entstehung des Privateigentums…
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Dialektischer Materialismus (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 „Die Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei“ be[S. 40]trachtet — im Gegensatz zum Idealismus — nicht den Geist und im Gegensatz zum Realismus nicht das gegenseitige Abhängigkeitsverhältnis von Geist und Materie, sondern allein die Materie als die „objektive Realität“, als den Ursprung aller Erscheinungen, wobei alle Dinge, alle Erscheinungen der Natur miteinander organisch verbunden sind, voneinander abhängen und einander bedingen. Auch der Geist ist nur „das höchste Produkt der Materie“ (Engels). Jede beliebige Erscheinung könne nur dann verstanden und begründet werden, wenn sie in ihrem unlösbaren Zusammenhang mit den sie umgebenden Erscheinungen, in ihrer Bedingtheit durch die sie umgebenden Erscheinungen, betrachtet wird. — Dabei befindet sich die Natur in einem Zustand unaufhörlicher Bewegung und Veränderung, unaufhörlicher Erneuerung und Entwicklung, in welchem immer irgend etwas entsteht und sich entwickelt, irgend etwas zugrunde geht und sich überlebt. — Dieser Entwicklungsprozeß führe gesetzmäßig von quantitativen Veränderungen durch sprunghaften Übergang (dialektischer Sprung) zu qualitativen Veränderungen, erweise sich also als aufsteigende, ständig fortschrittliche Bewegung. — Da allen Dingen und Naturerscheinungen innere Widersprüche eigen sind, denn sie alle haben ihr Ablebendes, Negatives und sich Entwickelndes, Positives in sich, ergibt sich aus der dialektischen Methode, daß die Entwicklung nicht harmonisch, sondern durch das Hervorbrechen der Widersprüche in Form eines Kampfes gegensätzlicher Tendenzen (antagonistischer Widersprüche) verläuft. „Im eigentlichen Sinn ist die Dialektik (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) die Erforschung der Widersprüche im Wesen der Dinge selbst“ (Lenin). Die Verneinung des unabhängigen menschlichen Geistes als schöpferisch gestaltender Kraft führt den Marxismus zur Übertragung der dialektischen Methode von der Naturwissenschaft auf die Erforschung des gesellschaftlichen Lebens und der Geschichte der Gesellschaft durch den Historischen Materialismus oder die Materialistische Geschichtsauffassung. Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Gurian, Waldemar: Der Bolschewismus. Einführung in Geschichte und Lehre. Freiburg 1931, Herder. 337 S. Hippel, Ernst von: Die Überwindung des Bolschewismus. Köln 1953, Deutsch-Europäische Verlagsgesellschaft. 48 S. Monnerot, Jules: Soziologie des Kommunismus. Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 429 S. Sieger, Karl: Im Banne des Kommunismus … Idee und Gefahr des Kommunismus. Luzern 1952, Rex-Verlag. 360 S. Theimer, Walter: Der Marxismus. Lehre — Wirkung — Kritik (Sammlung Dalp, Bd. 73). Bern 1950, A. Francke. 253 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 39–40 DIA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DiamatSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 „Die Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei“ be[S. 40]trachtet — im Gegensatz zum Idealismus — nicht den Geist und im Gegensatz zum Realismus nicht das gegenseitige Abhängigkeitsverhältnis von Geist und Materie, sondern allein die Materie als die „objektive Realität“, als den Ursprung aller Erscheinungen, wobei alle Dinge, alle Erscheinungen der Natur miteinander organisch verbunden sind,…
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Interzonenverkehr (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Seit der Kapitulation mußten laut Beschluß des Kontrollrats alle Personen, die aus einer Besatzungszone in eine andere reisen, einen durch die Besatzungsmacht ausgestellten Interzonenpaß besitzen. Während mit der Vereinigung der westlichen Besatzungszonen der Interzonenpaß dort wegfiel, kamen im I. mit der SBZ, vornehmlich seit der Währungstrennung und der Berliner Blockade, erhebliche Schwierigkeiten hinzu. Besucher aus Westdeutschland benötigten zum Grenzübertritt außer dem Interzonenpaß eine Aufenthaltsgenehmigung der sowjetzonalen Behörden. Beim Grenzübertritt ist der Besitz von DM Ost verboten, DM West müssen zum Zwangskurs 1:1 eingewechselt werden. Während bis zum Juni 1953 Interzonenpässe in der SBZ nur in seltenen Ausnahmefällen ausgegeben wurden, hat sich seit der Verkündung [S. 76]des Neuen Kurses ein reger I. entwickelt. Auch Reisende zwischen Westberlin und Westdeutschland benötigten auf Grund von Viermächteabmachungen in beiden Richtungen einen Interzonenpaß. Neben dem legalen I. besteht ein ausgedehnter illegaler I. von Flüchtlingen, Schmugglern, aber auch von solchen Personen, die im Auftrag sowjetzonaler Stellen zwischen der Bundesrepublik und der SBZ zur Beförderung von Nachrichten, Waren, Propagandamaterial usw. hin- und herreisen. Der Interzonenpostverkehr unterliegt Beschränkungen, die sich vornehmlich auf das Verbot von Geldsendungen beziehen sowie alle Warengattungen und -mengen ausschließen, die als Handelsware gelten können (Interzonenhandel). Der Interzonenpaßzwang wurde durch die westlichen Besatzungsmächte am 16. 11. 1953 aufgehoben. Die Regierung der „DDR“ schloß sich diesem Schritt an mit der Einschränkung, daß bei Einreisen in die SBZ weiterhin eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich ist, während Ausreisende aus der SBZ für die Dauer ihrer Reise ihren Personalausweis gegen eine Personal bescheinigung polizeilich Umtauschen müssen. Vor Antritt einer Reise bzw. im Zweifelsfalle beim Postverkehr ist das Einholen genauer Auskünfte dringend anzuraten, da die einschlägigen Bestimmungen häufig geändert werden. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 75–76 Interzonenhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InvestitionenSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Seit der Kapitulation mußten laut Beschluß des Kontrollrats alle Personen, die aus einer Besatzungszone in eine andere reisen, einen durch die Besatzungsmacht ausgestellten Interzonenpaß besitzen. Während mit der Vereinigung der westlichen Besatzungszonen der Interzonenpaß dort wegfiel, kamen im I. mit der SBZ, vornehmlich seit der Währungstrennung und der Berliner Blockade, erhebliche Schwierigkeiten hinzu.…
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Literatur-Hinweise (1954)
Die folgende Übersicht verzeichnet nur solche Veröffentlichungen, die zur Einführung vornehmlich geeignet erscheinen. Spezialuntersuchungen oder Schriften, die sich überwiegend tagespolitische Aufgaben setzen, sind nicht aufgenommen worden. Die Auswahl stellt daher, vor allem bei der Fülle der Literatur über den Bolschewismus, keine Wertung dar. Einzeldarstellungen zu den verschiedensten Gebieten des geistigen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Lebens in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands bringen zwei Schriftenreihen, die das „Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen“ herausgibt: „Bonner Berichte aus Mittel- und Ostdeutschland“, seit 1950. „Materialien zur Wirtschaftslage der sowjetischen Zone“, seit 1951. Eine Übersicht über die bisher erschienenen Berichte findet sich in Gruppe IV und V. I. Schriften zur Vorgeschichte und zu den Auswirkungen der sowjetischen Deutschlandpolitik seit 1945 <html><a name=“ref001”> 1</a></html>: Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. <html><a name=“ref002”> 2</a></html>: Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. <html><a name=“ref003”> 3</a></html>: Becker, O. E. H.: Der perfekte Sklavenstaat. Die Ausbeutung des Arbeiters im staatskapitalistischen System der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 4). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 172 S. <html><a name=“ref004”> 4</a></html>: Die Bemühungen der Bundesrepublik um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch gesamtdeutsche Wahlen. Dokumente und Akten (hrsg. vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen), 4., erw. Aufl., Bonn 1953. 168 S. <html><a name=“ref005”> 5</a></html>: Friedensburg, Ferdinand: Berlin — Schicksal und Aufgabe. Berlin 1953, Berthold Schulz. 99 S. <html><a name=“ref006”> 6</a></html>: Friedrich, Gerd: Der Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands (Rote Weißbücher 8). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 143 S. <html><a name=“ref007”> 7</a></html>: Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. (Wesentlich überarbeitete Neuaufl. in Vorbereitung.) <html><a name=“ref007a”> 7a</a></html>: Gleitze, Bruno: Die Wirtschaftsstruktur der Sowjetzone und ihre gegenwärtigen Tendenzen. 1951. 27 S. m. Tab. <html><a name=“ref007b”> 7b</a></html>: Grieneisen, W.: Die Sowjetdeutsche Nationalarmee, Aufbau und Entwicklung von 1948 bis 1952 (Hefte der „Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit“). Berlin Mai 1952. 88 S. (Eine völlige Neubearbeitung dieser Schrift wird „,Freiheit, Aktion der Jugend“ (Bonn) Anfang 1954 herausgeben.) <html><a name=“ref008”> 8</a></html>: Hoffmann, Friedrich: Die Oder-Neiße-Linie, Politische Entwicklung und völkerrechtliche Lage. Kitzingen 1949, Holzner. 55 S. <html><a name=“ref009”> 9</a></html>: Krömer, Eckart: Die Sozialisierung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands als Rechtsproblem. Göttingen 1952, Otto Schwartz. 184 S. <html><a name=“ref010”> 10</a></html>: Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg 1953, Nölke. 375 S. <html><a name=“ref011”> 11</a></html>: Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. <html><a name=“ref012”> 12</a></html>: Nettl, J. Peter: Die deutsche Sowjetzone bis heute — Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. Frankfurt a. M. 1953, Verlag Frankfurter Hefte. 464 S. <html><a name=“ref013”> 13</a></html>: Ostdeutschland. Ein Hand- und Nachschlagebuch über alle Gebiete ostwärts von Oder und Neiße. 3. Aufl., Kitzingen 1953, Holzner. 198 S. <html><a name=“ref014”> 14</a></html>: Bericht über die Rüstungsproduktion in der sowjetischen Besatzungszone … bis Herbst 1952. (BMG) 1953. 32 S. <html><a name=“ref015”> 15</a></html>: Samson, Benvenuto: Planungsrecht und Recht der volkseigenen Betriebe in der sowjetischen Besatzungszone. Frankfurt a. M. 1953, Alfred Metzner. 121 S. <html><a name=“ref016”> 16</a></html>: Seraphim, P. H., R. Maurach, G. Wolfram: Ostwärts der Oder und Neiße … Geschichte, Wirtschaft, Recht. Hannover 1949, Wissenschaftliche Verlagsanstalt. 136 S. <html><a name=“ref017”> 17</a></html>: Seraphim, Peter Heinz: Das Vertriebenenproblem in der Sowjetzone. Berlin 1953, Duncker und Humblot. 202 S. <html><a name=“ref018”> 18</a></html>: Die Situation der Entscheidung. Eine Diskussion über die Lage der „Intelligenz“ in der Sowjetzone (hrsg. vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen). Bonn 1952. 48 S. <html><a name=“ref019”> 19</a></html>: Die Sperrmaßnahmen der Sowjetzonenregierung an der Zonengrenze und um West-Berlin. (BMG) 1953. 147 S. <html><a name=“ref020”> 20</a></html>: : Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost- und Mitteleuropa (hrsg. vom Bundesministerium für Vertriebene). Bonn 1953. Bd. I, 1: 654 S., Bd. I, 2: 896 S. (Weitere Bände folgen.) <html><a name=“ref020a”> 20a: Tatsachen zum deutschen Vertriebenenproblem (hrsg. vom Bundesministerium für Vertriebene). Bonn 1952. 15 Karten- und Zahlentafeln. <html><a name=“ref021”> 21</a></html>: Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953. Denkschrift über den Juni-Aufstand in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. (BMG) 1953. 88 S. <html><a name=“ref022”> 22</a></html>: Bericht über den Aufbau der Volkspolizei in der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) Frühjahr 1951. 27 S. <html><a name=“ref023”> 23</a></html>: Die vormilitärische Ausbildung in der Sowjetzone. Materialien über die „Gesellschaft für Sport und Technik“. (BMG) 1952. 12 S. <html><a name=“ref024”> 24</a></html>: Wagner, Wolfgang: Die Oder-Neiße-Linie in den diplomatischen Verhandlungen während des Zweiten Weltkrieges (Die deutschen Ostgebiete, Bd. 2). Stuttgart 1953, Brentano-Verlag. 168 S. <html><a name=“ref025”> 25</a></html>: Weber, Werner: Die Frage der gesamtdeutschen Verfassung. München 1950, C. H. Beck. 28 S. II. SCHRIFTEN ZUR ENTSTEHUNG, ZUR GESCHICHTE UND ZUM WESEN DES BOLSCHEWISMUS <html><a name=“ref101”>101</a></html>: Achminow, German Feofilovič: Die Macht im Hintergrund, Totengräber des Kommunismus. Ulm 1950, Spaten-Verlag. 307 S. (Umgearbeitete Neuaufl. vorbereitet.) <html><a name=“ref102”>102</a></html>: Ackermann, Klaus: Das Land der stummen Millionen. Tübingen 1950, Katzmann. 173 S. <html><a name=“ref103”>103</a></html>: Berdiajew, Nikolai: Wahrheit und Lüge des Kommunismus. Darmstadt 1953, Holle-Verlag. 128 S. <html><a name=“ref104”>104</a></html>: Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. <html><a name=“ref105”>105</a></html>: Borkenau, Franz: The Communist International. London 1938, Faber und Faber. 442 S. <html><a name=“ref106”>106</a></html>: Borkenau, Franz: Der europäische Kommunismus. Seine Geschichte von 1917 bis zur Gegenwart. München 1952, Lehnen. 540 S. <html><a name=“ref106a”>106a: Calvez, Jean-Yves: Droit International et Souveraineté en U. R. S. S. — L'évolution de l'idéologie juridique soviétique depuis la Révolution d'Octobre. Paris 1953, Armand Colin. 299 S. <html><a name=“ref107”>107</a></html>: Brill, Hermann L.: Das sowjetische Herrschaftssystem (Rote Weißbücher 2). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. <html><a name=“ref108”>108</a></html>: Deutscher, Isaac: Stalin — die Geschichte des modernen Rußland. Stuttgart 1953, Kohlhammer. 606 S. <html><a name=“ref108a”>108a: Fejtö, François: Histoire des Démocraties Populaires. Paris 1952, Du Seuil. 447 S. <html><a name=“ref109”>109</a></html>: Gitermann, Valentin: Geschichte Rußlands. Hamburg 1949, Europäische Verlagsanstalt. Bd. 1: 516 S., Bd. 2: 540 S., Bd. 3: 679 S. <html><a name=“ref110”>110</a></html>: Gitermann, Valentin: Die historische Tragik der sozialistischen Idee. Zürich 1939, Oprecht. 375 S. (Ergänzungsband zu dem vorhergehenden Titel.) <html><a name=“ref111”>111</a></html>: Gurian, Waldemar: Der Bolschewismus. Einführung in Geschichte und Lehre. Freiburg 1931, Herder. 337 S. <html><a name=“ref112”>112</a></html>: Hanisch, Erdmann: Geschichte Sowjetrußlands 1917–1941. Freiburg 1951, Herder. 305 S. <html><a name=“ref113”>113</a></html>: Hippel, Ernst von: Die Überwindung des Bolschewismus. Köln 1953, Deutsch-Europäische Verlagsgesellschaft. 48 S. <html><a name=“ref114”>114</a></html>: Kliutschewski, V.: Geschichte Rußlands. Stuttgart 1925/26, Deutsche Verlagsanstalt. Bd. 1: 382 S., Bd. 2: 421 S., Bd. 3: 400 S., Bd. 4: 423 S. <html><a name=“ref115”>115</a></html>: Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. <html><a name=“ref116”>116</a></html>: Lemberg, Eugen: Osteuropa und die Sowjetunion. Stuttgart 1950, Curt E. Schwab. 240 S. <html><a name=“ref117”>117</a></html>: Leonhard, Wolfgang: Schein und Wirklichkeit in der Sowjetunion. Berlin 1952, Verlag Freies Wort. 148 S. <html><a name=“ref118”>118</a></html>: Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre des Stalinismus. 2. Aufl., Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. <html><a name=“ref119”>119</a></html>: Meissner, Boris: Rußland im Umbruch. Der Wandel in der Herrschaftsordnung und sozialen Struktur der Sowjetunion. Frankfurt a. M. 1951, Verlag für Geschichte und Politik. 91 S. <html><a name=“ref120”>120</a></html>: Monnerot, Jules: Soziologie des Kommunismus. Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 429 S. <html><a name=“ref121”>121</a></html>: Rauch, Georg von: Grundlinien der sowjetischen Geschichtsforschung im Zeichen des Stalinismus. (Europa-Archiv V, 19–21) <html><a name=“ref122”>122</a></html>: Rosenberg, Arthur: Geschichte des Bolschewismus. Berlin 1932, Rowohlt. 239 S. <html><a name=“ref123”>123</a></html>: Saitschick, Robert: Aufstieg und Niedergang des Bolschewismus. Zürich und Darmstadt 1952, Montana-Verlag. 256 S. (Enthält ein umfangreiches Literaturverzeichnis.) <html><a name=“ref124”>124</a></html>: Schwartz, Salomon M.: Arbeiterklasse und Arbeitspolitik in der Sowjetunion. Hamburg 1953, Verlag für Wirtschaft und Sozialpolitik. 367 S. <html><a name=“ref125”>125</a></html>: Sethe, Paul: Kleine Geschichte Rußlands. Frankfurt a. M. 1953, Scheffler. 160 S. <html><a name=“ref126”>126</a></html>: Stählin, Karl: Geschichte Rußlands. Stuttgart u. Königsberg. Bd. 1 (1923): 438 S., Bd. 2 (1930): 752 S., Bd. 3 (1935): 550 S., Bd. 4,1 und 4,2 (1939): 1136 S. <html><a name=“ref127”>127</a></html>: Shub, David: Lenin. Eine Biographie (a. d. Amerik.). Wiesbaden 1952, Limes-Verlag. 452 S. <html><a name=“ref128”>128</a></html>: Sieger, Karl: Im Banne des Kommunismus … Idee und Gefahr des Kommunismus. Luzern 1952, Rex-Verlag. 360 S. <html><a name=“ref129”>129</a></html>: Stepun, Fedor: Das Antlitz Rußlands und das Gesicht der Revolution. Bern 1933, Gotthelf-Verlag. 104 S. <html><a name=“ref130”>130</a></html>: Theimer, Walter: Der Marxismus. Lehre — Wirkung — Kritik (Sammlung Dalp, Bd. 73). Bern 1950, A. Francke. 253 S. <html><a name=“ref131”>131</a></html>: Thimm, Gerhard: Das Rätsel Rußland. Stuttgart 1952, Scherz und Goverts. 502 S. <html><a name=“ref131a”>131a: Weber, Adolf: Marktwirtschaft und Sowjetwirtschaft. München 1951, Pflaum. 499 S. <html><a name=“ref132”>132</a></html>: Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. III. ZEITSCHRIFTEN <html><a name=“ref201”>201</a></html>: : „Osteuropa — Zeitschrift für Gegenwartsfragen des Ostens“, hrsg. von der „Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde“, Stuttgart, Deutsche Verlagsanstalt. Erscheint zweimonatlich nunmehr im 3. Jg. — seit 1951. (Sie setzt in vieler Beziehung die erste Zeitschrift dieses Namens fort: „Ost-Europa — Zeitschrift für die gesamten Fragen des europäischen Ostens“, die 1925–1939 erschien.) <html><a name=“ref202”>202</a></html>: : „Ost-Probleme“ (Ein Informationsblatt über Fragen des Weltkommunismus). Hrsg. von Hicog, Bonn-Mehlem, erscheint wöchentlich — nunmehr im 5. Jg. — seit 1949. <html><a name=“ref203”>203</a></html>: : „SBZ-Archiv — Dokumente — Berichte — Kommentare zu Gesamtdeutschen Fragen.“ Köln, Verlag für Politik und Wirtschaft. Erscheint (nachdem es bis 1952 unter dem Namen „PZ-Archiv“ herausgekommen war) halbmonatlich — nunmehr im 4. Jg. — seit 1950. IV. BONNER BERICHTE AUS MITTEL- UND OSTDEUTSCHLAND <html><a name=“ref301”>301</a></html>: Abeken, Gerhard: Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone seit der Währungsreform. (BB) 1951. 36 S. <html><a name=“ref302”>302</a></html>: *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. <html><a name=“ref303”>303</a></html>: Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. <html><a name=“ref304”>304</a></html>: Balluseck, Lothar von: Volks- und Laienkunst in der sowjetischen Besatzungszone. (Einführung von Hans Köhler) (BB) 1953. 92 S. m. 17 Anlagen. <html><a name=“ref305”>305</a></html>: *: Die Bevölkerungsbilanz der sowjetischen Besatzungszone 1939 bis 1949. (Mit Nachtrag: Die Volkszählung 1950 bis 1951.) (BB) 29 + 4 S. m. 12 Tab. <html><a name=“ref306”>306</a></html>: *: Bibliotheken als Opfer und Werkzeug der Sowjetisierung. Zur Lage des Büchereiwesens in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 71 S. <html><a name=“ref307”>307</a></html>: *: Die chemische Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 89 S. m. 13 Tab. <html><a name=“ref308”>308</a></html>: Dübel, Siegfried: Deutsche Jugend im Wirkungsfeld sowjetischer Pädagogik. (BB) 1953. 88 S. <html><a name=“ref309”>309</a></html>: Faber, Dorothea, und Alfred Leutwein: Das Versicherungswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 26 Tab. u. 2 Schautafeln. <html><a name=“ref310”>310</a></html>: Faber, Dorothea: Einkommenstruktur und Lebenshaltung in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 96 S. m. 32 Tab. <html><a name=“ref310a”>310a: Faber, Dorothea: Die Wohnungswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 12 Anlagen. <html><a name=“ref311”>311</a></html>: Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 96 S. <html><a name=“ref312”>312</a></html>: Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. <html><a name=“ref313”>313</a></html>: Köhler, Hans: Zur geistigen und seelischen Situation der Menschen in der Sowjetzone. (BB) 1952. 48 S. <html><a name=“ref314”>314</a></html>: *: Die Kohlenindustrie in der sowjetischen Zone. (BB) 1951. 39 S. m. 11 Tab. u. 1 Beilage. <html><a name=“ref315”>315</a></html>: Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., überarb. u. erw. Ausgabe. Januar 1953. 176 S. m. 31 Tab., 17 Anlagen, 15 Dok. <html><a name=“ref316”>316</a></html>: Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. <html><a name=“ref317”>317</a></html>: Meimberg, Rudolf, und Franz Rupp: Die öffentlichen Finanzen in der sowjetischen Zone und im Ostsektor von Berlin. (BB) 1951. 84 S., 38 Tab. <html><a name=“ref318”>318</a></html>: Möbus, Gerhard: Bolschewistische Parteilichkeit als Leitmotiv der sowjetischen Kulturpolitik. Dokumente der Diktatur. (BB) 1951. 32 S. <html><a name=“ref319”>319</a></html>: Neide, K. v. d.: Raiffeisens Ende in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 55 S. m. 8 Anlagen. <html><a name=“ref320”>320</a></html>: Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. (BB) 1953. 127 S. m. 16 Anlagen. <html><a name=“ref321”>321</a></html>: Plönies, Bartho: Die Sowjetisierung des mitteldeutschen Handwerks. Ein Bericht über die Lage des Handwerks in der sowjetischen Zone. 2., erg. Aufl. (BB) 1953. 136 S. m. 19 Anlagen. <html><a name=“ref322”>322</a></html>: Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. <html><a name=“ref323”>323</a></html>: Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 88 S. m. 15 Anlagen. <html><a name=“ref323a”>323a: *: Die Reparationen der Sowjetzone in den Jahren 1945 bis Ende 1953. (BB) 1954. 28 S. <html><a name=“ref324”>324</a></html>: Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. <html><a name=“ref325”>325</a></html>: Rupp, Franz: Die Reparationsleistungen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1951. 96 S. <html><a name=“ref326”>326</a></html>: Silesius alter: Jenseits von Oder und Neiße. Eine Bilanz von sechs Jahren. 2. Aufl. (BB) 1953. 63 S. m. Anhang. <html><a name=“ref327”>327</a></html>: Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des 1952-Berichtes „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“. <html><a name=“ref328”>328</a></html>: Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. 1952. 130 S. m. 14 Anlagen. <html><a name=“ref329”>329</a></html>: *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. V. MATERIALIEN ZUR WIRTSCHAFTSLAGE IN DER SOWJETISCHEN ZONE <html><a name=“ref401”>401</a></html>: *: Der Außenhandel der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (Mat.) 1952. 87 S. m. 16 Anlagen. <html><a name=“ref402”>402</a></html>: *: Der Außenhandel der Sowjetzone im 1. Halbjahr 1952 unter besonderer Berücksichtigung des Handels mit dem Ostblock. (Mat.) 1953. 96 S. m. 33 Anlagen. <html><a name=“ref403”>403</a></html>: *: Der Außenhandel der sowjetischen Besatzungszone im Jahre 1952 und Planziffern für 1953. (Mat.) 1953. 36 S. m. 10 Anlagen. <html><a name=“ref404”>404</a></html>: *: Bilanz der Arbeitskräfte und Arbeitsmarktlage in der sowjetischen Besatzungszone, insbesondere in den Jahren 1949 und 1950. (Mat.) 1952. 40 S. m. 12 Tab. <html><a name=“ref405”>405</a></html>: *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. <html><a name=“ref406”>406</a></html>: *: Die eisenschaffende Industrie der sowjetischen Zone. 1. Aufl. (Mat.) 1952. 40 S. m. 9 Tab. <html><a name=“ref407”>407</a></html>: *: Die sowjetischen Entnahmen aus dem Produktionsaufkommen der Sowjetzone im Jahre 1951. (Mat.) 1952. 16 S. m. 3 Anlagen. <html><a name=“ref408”>408</a></html>: *: Die eisenschaffende Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 2., erw. Fassung. 47 S. m. 9 Anlagen. <html><a name=“ref409”>409</a></html>: *: Die elektrotechnische Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1952. 60 S. m. zahlr. Anlagen. <html><a name=“ref410”>410</a></html>: *: Der Fahrzeugbau in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (Mat.) 1952. 36 S. m. 8 Anlagen. <html><a name=“ref411”>411</a></html>: *: Feinmechanik und Optik in der sowjetischen Zone. (Mat.) 1952. 30 S. m. 11 Anlagen. <html><a name=“ref412”>412</a></html>: *: Die Entwicklung der Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im ersten Halbjahr 1951. (Mat.) 1951. 24 S. m. 13 Tab. <html><a name=“ref413”>413</a></html>: *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Zone — Produktion im Jahre 1951 und Planziffern für 1952. (Mat.) 1952. 12 S. u. 10 Tab. <html><a name=“ref414”>414</a></html>: *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im ersten Quartal 1952. (Mat.) 1952. 24 S. m. 9 Tab. <html><a name=“ref415”>415</a></html>: *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im ersten Halbjahr 1952. (Mat.) 1952. 24 S. m. 9 Tab. <html><a name=“ref416”>416</a></html>: *: Die Industrieproduktion in der sowjetischen Besatzungszone nach Abschluß des dritten Quartals 1952. (Mat.) 1953. 27 S. m. 9 Tab. <html><a name=“ref417”>417</a></html>: *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im Jahre 1952 und Planziffern für 1953. (Mat.) 1953. 22 S. m. 10 Anlagen. <html><a name=“ref418”>418</a></html>: *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im ersten Quartal 1953. (Mat.) 1953. 22 S. m. 10 Anlagen. <html><a name=“ref419”>419</a></html>: *: Die Kraftwirtschaft in der Sowjetzone, ihre Quellen und Reserven. (Mat.) 1953. 52 S. m. 15 Anlagen. <html><a name=“ref420”>420</a></html>: Luv, Gustav: Die Pharmazeutische Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 48 S. <html><a name=“ref422”>422</a></html>: *: Der Schwermaschinenbau in der sowjetischen Besatzungszone. 1. Aufl. (Mat.) 1952. 60 S. u. 13 Anlagen. <html><a name=“ref423”>423</a></html>: *: Der Schwermaschinenbau in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (Mat.) 1953. 60 S. m. 16 Anlagen. <html><a name=“ref424”>424</a></html>: *: Die Stellung der SAG in der Wirtschaft der Sowjetzone im Jahre 1951. (Mat.) 1952. 46 S. m. 22 Anlagen. <html><a name=“ref425”>425</a></html>: *: Der Uranbergbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1952. 26 S. <html><a name=“ref426”>426</a></html>: Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern. Die folgende Übersicht verzeichnet nur solche Veröffentlichungen, die zur Einführung vornehmlich geeignet erscheinen. Spezialuntersuchungen oder Schriften, die sich überwiegend tagespolitische Aufgaben setzen, sind nicht aufgenommen worden. Die Auswahl stellt daher, vor allem bei der Fülle der Literatur über den Bolschewismus, keine Wertung dar. Einzeldarstellungen zu den verschiedensten Gebieten des geistigen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Lebens in der sowjetischen…
DDR A-Z 1954
VEB (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk.für „Volkseigener“ Betrieb. Ehemalige Industriebetriebe sog. „Monopolisten und anderer Kriegs- und Naziverbrecher“, die durch SMAD-Befehl 64 vom 17. 4. 1948 in „Volkseigentum übergeführt“, also verstaatlicht wurden. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD nach drei Gruppen gegliedert wurden Einer „Liste A“ wurden solche Betriebe zugeteilt, die einem Volksentscheid über eine Enteignung unterworfen werden sollten. Ein solcher Volksentscheid fand jedoch nur im Lande Sachsen (Juli 1947) statt. — In einer „Liste B“ waren solche Betriebe aufgenommen worden, die für die Enteignung kein großes Interesse boten (vornehmlich gewerbliche Unternehmen). Sie wurden unter großem propagandistischem Aufwand den Inhabern zurückgegeben. — Die „Liste C“ enthielt schließlich diejenigen Betriebe, die für den Übergang in sowjetisches Eigentum als SAG-Betriebe vorgesehen waren und durch den Befehl 167 vom 5. Juni 1946 „auf Grund der Reparationsansprüche der SU in sowjetisches Eigentum“ übergingen. Als Rechtsträger der VE-Betriebe waren „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ (VVB), Kreis- und Kommunalbehörden, Genossenschaften und die VdgB vorgesehen. Inzwischen sind organisatorische Veränderungen vorgenommen worden (örtliche Industrie, Direktbetriebe). Nach Aussage des damaligen stellvertretenden Vorsitzenden der DWK, Selbmann, in einer Rede vom 4. 7. 1948, wurden insgesamt 9.281 gewerbliche Unternehmungen, darunter zahlreiche kleine und mittlere Handwerks-, Transport- und Handelsunternehmen enteignet. Nach der gleichen Quelle sind von den 40.000 industriellen Zensusbetrieben der Zone, also solchen Betrieben, die mehr als 10 Beschäftigte hatten, „etwas mehr als 3.000“ verstaatlicht worden. Der Zahl nach waren das 8 v. H der Industriebetriebe, dem Produktionsanteil nach aber „etwa 40 v. H.“ Die SAG-Betriebe sind hierbei nicht mitgerechnet. Am 26. 11. 1949 erklärte Selbmann, daß die „volkseigene“ Industrie nach dem Stand vom 30. 9. 1949 einen Beschäftigtenstand von 949.475 Personen hatte, d. h. etwa 48 v. H. von der Gesamtbeschäftigtenzahl in der Industrie der SBZ. Nach einer Zusammenstellung der sowjetzonalen Staatlichen ➝Plankommission gab es Ende 1950 insgesamt 4.066 VEB. Die ursprüngliche Angabe von Selbmann „mit etwas mehr als 3.000“ war zweifellos unzutreffend, da seitdem nur noch wenige Betriebe enteignet worden sind. Bis 1951 waren die VEB unselbständige Filialbetriebe der ihnen vorgeordneten VVB. Die Bilanzen der VEB waren Teilbilanzen der VVB; Produktions- und Finanzpläne der VEB waren Teilpläne der VVB. Die Hauptverantwortung lag bei den Hauptdirektoren der VVB. Zum 1. 1. 1952 wurden die „Volkseigenen Betriebe“, die bis dahin den „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ auch finanziell unterstellt waren, in selbständig wirtschaftende Einheiten umgewandelt. Sie erhielten eigene finanzielle Grundausstattung und einen eigenen Umlaufmittelfonds; sie sind seitdem auch selbständige Steuerzahler. Die VVB wurden zu diesem Zeitpunkt in „Verwaltungen Volkseigener Betriebe“ — ebenfalls VVB abgekürzt — umgewandelt, die gegenüber den ihnen zugeordne[S. 174]ten Betrieben nur noch hinsichtlich des Produktionsablaufs Weisungs- und Aufsichtsrecht haben. Nach der Reorganisation der ➝„volkseigenen“ Industrie gibt es in den VEB folgende verantwortliche Funktionäre: Werkdirektor (für den gesamten Betrieb voll verantwortlich), Hauptbuchhalter (übt die Funktion der staatlichen Finanzkontrolle dem Betriebe gegenüber aus und ist voll verantwortlich für die Finanzwirtschaft des Betriebes), Planungsleiter (verantwortlich für die Aufstellung des VEB-Planes), Personalleiter (verantwortlich für Personalpolitik und Nachwuchspläne), Technischer Direktor oder Hauptingenieur (erster Stellvertreter des Werkdirektors), Produktionsleiter (zuständig für Produktionsvorbereitung und -lenkung), Chefkonstrukteur, Haupttechnologe (technologische Vorbereitung der Produktionsvorgänge), Hauptmechaniker (zuständig für Ausrüstung, Instandhaltung und Energiewirtschaft), Kaufmännischer Direktor (Stellvertreter des Werkdirektors in kaufmännischen Angelegenheiten), Kulturdirektor; zu den Zuständigkeiten des Kulturdirektors gehören die Abt. Arbeitsproduktivität zur Förderung der Aktivistenbewegung und neuen ➝Arbeitsmethoden, die Entwicklung und Kontrolle „Technisch begründeter Arbeitsnormen“ (TAN), die Abteilung Schulung und Berufsausbildung und die Abt. Kultur- und Sozialfragen. (Wirtschaftssystem, Arbeitspolitik) Literaturangaben Krömer, Eckart: Die Sozialisierung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands als Rechtsproblem. Göttingen 1952, Otto Schwartz. 184 S. Samson, Benvenuto: Planungsrecht und Recht der volkseigenen Betriebe in der sowjetischen Besatzungszone. Frankfurt a. M. 1953, Alfred Metzner. 121 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 173–174 VEAB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VEB-PlanSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk.für „Volkseigener“ Betrieb. Ehemalige Industriebetriebe sog. „Monopolisten und anderer Kriegs- und Naziverbrecher“, die durch SMAD-Befehl 64 vom 17. 4. 1948 in „Volkseigentum übergeführt“, also verstaatlicht wurden. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen…
DDR A-Z 1954
Wirtschaftssystem (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 196]Die Wirtschaft der SBZ hat den Charakter einer unter dem Gesichtspunkt wirtschaftlich-strategischer Machtanhäufung ferngesteuerten, total geplanten Staatswirtschaft. 1. Fernsteuerung: Das W. der SBZ ist kein in sich geschlossenes Ganzes; es ist aus seinen gesamtdeutschen Wirtschaftsbindungen herausgelöst und zu einem Bestandteil der Gesamtwirtschaft des sowjetisch kontrollierten Ostblocks gemacht worden. Unter der irreführenden Bezeichnung Rat für ➝gegenseitige Wirtschaftshilfe, dem auch die SBZ angehört, wird das Wirtschaftsgefüge der kommun. beherrschten Staaten tatsächlich vom Planministerium der SU kontrolliert (GOSPLAN), und zwar durch ein System von drei zusammenhängenden langfristigen Wirtschaftsplänen, deren einer die Wirtschaft der osteuropäischen Länder einschließlich der SBZ bestimmt. Die von Gosplan festgelegten verbindlichen Planziffern betreffen sämtliche Schlüsselproduktionen (wie Kohle, Energie, Metallurgie, Schwermaschinenbau, Elektroindustrie, Chemie), über die planökonomische Verwaltung der SKK ergeht der Plan als Auflage an die Wirtschaftsverwaltung der SBZ, der auch in ihren Spitzen, der Staatlichen ➝Plankommission und der neuerdings allen Wirtschafts- und Verkehrsbehörden übergeordneten Koordinierungsstelle (Regierung) für Industrie und Verkehr beim „Ministerrat der DDR“, lediglich exekutive Funktionen zukommen. Die Plankommission und die ihr nachgeordneten Fachministerien und die Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich, in denen wiederum die Abteilung Planung allen Fachabteilungen gegenüber weisungsberechtigt ist, haben also vornehmlich die Aufgabe, die auf die SBZ entfallenden Produktionsauflagen mittels eines Systems von Branchen- und Betriebsplänen, Jahres- und Quartalsplänen, Investitions-, Material- und Warenumsatzplänen zu verteilen und zu lenken; hierzu gehören auch die Überwachung der Kapazität, die Sicherstellung des Arbeitskräftebedarfs, die Regelung der Vorlaufsarbeiten. Von einer deutschen Initiative (etwa echt gesetzgeberischer Art) kann seit 1949 kaum mehr die Rede sein, zumal alle Schlüsselstellungen ausnahmslos von der SED besetzt sind, die überdies für den Planernachwuchs eine eigene Hochschule für ➝Planökonomie hat errichten lassen. Soweit — von Jahr zu Jahr in verstärktem Maß — ausländische Rohstoffe für die Erfüllung der Auflagen erforderlich sind, werden sie durch ebenfalls von der SU gelenkte, größtenteils für die Dauer des Fünfjahrplans laufende Außenhandelsabkommen (Außenhandel) sichergestellt. Diese Abkommen sind ganz auf die Stärkung der Schwerindustrie abgestellt und dienen vor allem zur Kompensation des Ausfalls an westdeutscher und oberschlesischer Steinkohle und Roheisen, während die SBZ selbst vor allem als Veredler tätig ist und — bei gleichzeitigem Ausbau der eigenen Grundstoffindustrien (neue Eisen- und Stahl-Kombinate in Brandenburg und Fürstenberg; Ausbau der Energieerzeugung, geplante Verzehnfachung der Roheisenerzeugung bis 1955) — zur Hälfte ihres Exports Maschinen, elektrotechnische, feinmechanische und optische Geräte liefert. Der Konsumentengesichtspunkt steht bei diesen Abkommen wie bei der Wirtschaftsplanung überhaupt ganz im Hintergrund (Lebensmitteleinfuhr nur ein Zehntel der Einfuhr der Bundesrepublik). 2. Totalplanung: Der „Plan“ ist das „oberste Gesetz der DDR“. Obwohl die Steigerung des strategischen Industriepotentials eindeutig in seinem [S. 197]Mittelpunkt steht, umfaßt die Gesamtplanung doch praktisch alle, auch die außerwirtschaftlichen Bereiche: Arbeitskraft, Forschung, Lebensstandard, Kultur, ja sogar Gesundheit sind in insgesamt 12 fachlichen Unterplänen miterfaßt; das gesamte öffentliche Leben der Zone steht unter dem Leitgedanken der Steigerung der schwerindustriellen Produktion in den „Planschwerpunkten“ und damit unter der Kontrolle der SU als der Vormacht des Ostblocks, die auch die „Planschwerpunkte“ bestimmt. Diese Entwicklung zur zentralen und totalen Lebensplanung war 1945 noch nicht abzusehen. Die SBZ-Wirtschaft wurde erst Mitte 1948 mit der Errichtung der DWK, dem Anlaufen des Halbjahrplans und der Errichtung zentraler Kontrollstellen (ZKK) eindeutig auf Zonengrundlage gestellt; die Vorläufer der DWK, die Deutschen Zentralverwaltungen, hatten auf wirtschaftlichem Gebiet nur beschränkte Befugnisse, und eine zentrale Lenkung fand nur durch SMAD-Befehle statt, die der regionalen Initiative breiteren Spielraum ließen, wenn es auch bereits seit 1945 SMAD-Produktionsauflagen für die Grundindustrie gab. Im ersten Abschnitt standen im Vordergrund der Wirtschaftspolitik in der SBZ die Zerschlagung des SBZ-Industriepotentials durch dreifache Demontagen (1945–1947, Reparationen) und die Enteignung der verbleibenden Restkapazitäten der privaten Großindustrie, die Beitreibung der direkten und indirekten Reparationen, die Vorbereitung einer zentralen Wirtschaftsverwaltung (eben der späteren DWK), die für den Fall einer Viermächteeinigung gesamtdeutsche Aufgaben übernehmen sollte und deshalb, solange die SMAD noch auf eine gesamtdeutsche Lösung setzte, in Reserve gehalten wurde. Nachdem unter Preisgabe der gesamtdeutschen Lösung (Mitte 1947 bis Mitte 1948) die Einschmelzung der „DDR“ in das Satellitenpotential beschlossen worden war, erforderte die Wiederherstellung der schwer angeschlagenen Wirtschaft der Zone sehr einschneidende Maßnahmen. Der riesenhafte Investitionsbedarf bedingte einen neuen Finanzierungstyp, eine Art Finanzierung aus dem Elend nach dem Muster der SU. Diesem Bedürfnis wurde vor allem durch die Methode der indirekten Besteuerung in Form von enormen Akzisen bzw. Haushaltsaufschlägen entsprochen (HO); die totale Lenkung der Investierungen geschah durch ein eigenes für langfristige Kredite zuständiges Finanzorgan (Investitionsbank), das die gesamte Kapitalbildung unter die Kontrolle des Staates brachte. Hemmend wirkt sich dabei aus, daß neben der Aufstellung neuer Schwerindustrien nach wie vor die Reparationen und Besatzungskosten in enormer Höhe zu leisten sind und daß außerdem Polizei und Rüstung mit ihrer Wirtschaftszentrale, dem im Haushalt nicht ausgewiesenen Büro für Wirtschaftsfragen beim Ministerpräsidenten, dem etwa 20 rüstungstechnische Großbetriebe unmittelbar unterstellt sind, finanziert werden müssen. Es ergab sich ferner die Notwendigkeit einer rücksichtslosen Ausschöpfung der Arbeitskraft. Hier waren bereits SMAD-Anordnungen, die Zwangsverpflichtungen im Bedarfsfall zur Sicherung der Arbeit der Schlüsselindustrien vorsahen, vorangegangen (Arbeitspolitik, Leistungslohn, Aktivistenbewegung, TAN, Betriebskollektivvertrag, Arbeitsverpflichtung, Besatzungspolitik). Zur Hebung der Arbeitsproduktivität dienen ferner Methoden der Rationalisierung, der echten Arbeitsintensivierung und der sog. [S. 198]Qualifikation. Hauptgesichtspunkte: Senkung der Selbstkosten, vor allem durch Vollausnutzung der Kapazitäten, Materialeinsparung, innerbetriebliche Koordination (Dispatcher) und rationellere Abrechnungsmethoden (Wirtschaftliche Rechnungsführung), ferner zweckmäßig gestaltete Teamarbeit sowie Verallgemeinerung und publizistische Auswertung aller erfolgreichen Rationalisierungsmaßnahmen. Praktisch hat das zu einer wilden Neuererbewegung mit großenteils sinnlosen Wettbewerben geführt, die im Prinzip die in der total geplanten und total bürokratisierten Wirtschaft fehlende Konkurrenz ersetzen sollen, aber in der Regel auf Kosten der Qualität oder der menschlichen Arbeitskraft gehen. Ferner gehören hierhin die Maßnahmen der Förderung von Spezialisten und Spitzenkräften (Einzelvertrag, Prämienwesen, Intelligenz) sowie die fachliche Fortbildung (Qualifikation) begabter, vor allem proletarischer Kräfte; hierbei geht jedoch die Praxis der Bildungsmaßnahmen vielfach im ideologischen Schulungsbetrieb unter. Man stützt sich dabei auf die Grundanschauung von der beliebigen Bildbarkeit aller gutwilligen Kräfte. Schließlich werden alle Machtbefugnisse der Leitungshierarchie von den Ministerien hinab über die Betriebsleiter bis zu den Meistern und Brigadiers konzentriert. Der Leiter trägt, dem sowjetischen „Direktorenprinzip“ gemäß, für die Erfüllung und Übererfüllung des ihm aufgegebenen Planabschnitts die Verantwortung — was wiederum einschließt, daß er entsprechenden Druck auf die Untergebenen ausüben muß. Durch die Koppelung all dieser Methoden wurde bewirkt, daß die Industrieproduktion trotz den enormen Demontagen und dem Reparationsaderlaß 1951 einen Stand von annähernd 90 v. H. des Vorkriegsvolumens erreicht hat. Allerdings ergibt sich aus der Starrheit des Plansystems eine Reihe strukturtypischer Mängel: fiktive Kapazitäten, Mängel der Zulieferung (die Planstarrheit läßt nicht einmal den Ministerien Raum für sinnvolle Umdispositionen); Mängel auf Grund zu spät angeordneter bzw. nicht ins Gefüge passender Umdispositionen mitten im Planjahr; ausfallender Vorlauf für den jeweils nächsten Planabschnitt, Fehlinvestierungen von Arbeitskräften (man scheut hier einstweilen noch allzu scharfe Eingriffe); vor allem verspätete Auflagemitteilungen, durch die kostbare Arbeitszeit verlorengeht. 3. Staatswirtschaft: Das Funktionieren einer solchen total geplanten Wirtschaft hängt von zwei Punkten ab: einmal von der unumschränkten Exekutivvollmacht für die verantwortungtragende Hierarchie, d. h. also jenes Instanzengefüges, das sich mit der Plankommission an der Spitze in den Ministerien und Staatssekretariaten, den ihnen unmittelbar unterstellten Schlüsselbetrieben, den zonalen Verwaltungen volkseigener Betriebe (VVB), den Zentralen des Handels und des Kreditwesens sowie der Landwirtschaft (VVEAB, MTS) fortsetzt, um dann über die seit 1950 unbedeutend gewordenen Länder- bzw. ab 1952 Bezirkswirtschaftsbehörden in regionalen und lokalen Betriebsgruppen des Typs der VEB, der Genossenschaften des Handwerks, der Landwirtschaftlichen ➝Produktionsgenossenschaften usw. und schließlich in den Einzelbetrieben zu münden. — Zweitens muß der Produktionsapparat für zweckmäßige Dispositionen übersichtlich genug gegliedert sein. Die Enteignungs- und Verstaatlichungsmaßnahmen kamen dem Regime hier sehr entgegen (Sequesterbefehl), anfangs unter der irreführen[S. 199]den Losung der „Enteignung der Kriegs- und Naziverbrecher“, später vor allem unter dem Vorwand von Verstößen gegen die Wirtschaftsmaßnahmen; bis heute sind rund 77 v. H. der Industriekapazität verstaatlicht (VEB) oder in sowjetisches Eigentum übergeführt (SAG). Die Schlüsselbranchen (Metallurgie, Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik) kamen zu 75 bis 95 v. H. in staatliche Hand; außerdem wurden sämtliche Kreditinstitute, Versicherungen, Energieunternehmen und die gesamte Grundstoffindustrie verstaatlicht, während aus dem zerschlagenen Grundbesitz neben Staatsgütern etwa 200.000 Neubauernstellen gebildet wurden. In der Folgezeit wurde dann durch ein Ablieferungsmonopol für alle Agrarprodukte (VVEAB), durch die 1949 mit der Errichtung der Deutschen ➝Handelszentralen bewerkstelligte Liquidation des Groß- und Zwischenhandels und die Ausdehnung der staatlichen Handelsorganisationen (HO) und der Konsumgenossenschaften die Bewegungsfreiheit für den Rest der Privatwirtschaft ständig eingeengt. Das Handwerk hat sich zwar zahlenmäßig annähernd gehalten; direkte Methoden der Besteuerung und indirekte politischen Druckes lähmen es jedoch wirtschaftlich ebenso wie die restlichen Betriebe der kleinen und mittleren privaten ➝Industrie. Unternehmerorganisationen waren von Anfang an streng verboten. Ansätze in dieser Richtung, wie die 1945/46 gebildeten Handelsgenossenschaften, wurden rücksichtslos zerschlagen; die Industrie- und Handelskammern sind lediglich politisch bevormundete Organe der Verwaltungsbehörden mit nur beratenden Funktionen. Damit hat sich als erwünschtes Nebenprodukt eine soziale Umschichtung ergeben, derzufolge nur noch ein Fünftel der Bevölkerung (vor 1936: über ein Viertel) dem Namen nach wirtschaftlich selbständig ist, und zwar in der Mehrheit Bauern (rund 57 v. H.), die neuerdings durch die Produktionsgenossenschaften entselbständigt werden sollen, in zweiter Linie kleine Handwerksbetriebe. — Dem steht gegenüber ein Prozentsatz von rund 55 v. H. aller Erwerbstätigen, die in „volkseigenen“ oder diesen gleichgestellten Betrieben tätig sind. Dagegen gab es 1936 im Raum der heutigen SBZ nur 18 v. H. Angestellte und Beamte (einschließlich der Privatangestellten, aber ausschließlich der Arbeiter der öffentlichen Hand). Die soziale Abhängigkeit ist nahezu total. Das nominelle Eigentum an Produktionsmitteln ist angesichts des Staatsmonopols in Kapitalbildung, Materialzuteilung und Produktionslenkung ökonomisch belanglos, die Unternehmerfunktion, auch wo nicht enteignet wurde, praktisch annulliert. Der wirksamste Widerstand, mit dem die total geplante, total staatskontrollierte Wirtschaft zu rechnen hat, kommt von der Arbeitnehmerschaft. Die Lähmung ihrer Vertretung (Zerschlagung der Betriebsräte und ihre Ersetzung durch die BGL als Organe des kommunistisch geleiteten FDGB seit 1948) hat die Arbeitnehmermassen ebensosehr dem Regime verfeindet wie der Versuch, sie durch die verschiedenen Reiz- und Druckmittel aufzuspalten. Es ist nicht gelungen, eine Art neue „Elite“ als Stütze des Systems in den Betrieben zu gewinnen. Ein Einbruch schien nur vorübergehend dort gelungen zu sein, wo an neuen Standorten begünstigter Industrien keine Traditionen gegenwirksam waren. Die Überspannung des einseitig auf Rüstungs- und Investitionsgüterproduktion abgestellten Wirtschaftsplans hatte bereits seit 1952 zu einer permanenten Wirtschaftskrise geführt. Im Zusammenhang mit [S. 200]den seit Stalins Tod einsetzenden Manövern politischer Mäßigung der SU setzte Anfang Juni 1953 eine Lockerung der dem „Aufbau des Sozialismus“ dienenden Maßnahmen ein: Enteignungsstopp in Handel, Handwerk und Kleinindustrie; Kollektivierungsstopp in der Landwirtschaft; Verlagerung von Investitionsmitteln von der Schwerindustrie in die Konsumgüterindustrie (Näheres über diese Maßnahmen Neuer Kurs). Der Juni-Aufstand hat der Weltöffentlichkeit klar gezeigt, daß das W. der totalen bolschewistischen Planung von der Arbeiterschaft, in deren Namen es vorgeblich durchgeführt wird, entschieden abgelehnt wird. Literaturangaben Krömer, Eckart: Die Sozialisierung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands als Rechtsproblem. Göttingen 1952, Otto Schwartz. 184 S. Nettl, J. Peter: Die deutsche Sowjetzone bis heute — Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. Frankfurt a. M. 1953, Verlag Frankfurter Hefte. 464 S. Faber, Dorothea: Einkommenstruktur und Lebenshaltung in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 96 S. m. 32 Tab. Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. (BB) 1953. 127 S. m. 16 Anlagen. Plönies, Bartho: Die Sowjetisierung des mitteldeutschen Handwerks. Ein Bericht über die Lage des Handwerks in der sowjetischen Zone. 2., erg. Aufl. (BB) 1953. 136 S. m. 19 Anlagen. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 88 S. m. 15 Anlagen. Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des 1952-Berichtes „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“. *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 196–200 Wirtschaftsstrafverordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wismut-AG.Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 196]Die Wirtschaft der SBZ hat den Charakter einer unter dem Gesichtspunkt wirtschaftlich-strategischer Machtanhäufung ferngesteuerten, total geplanten Staatswirtschaft. 1. Fernsteuerung: Das W. der SBZ ist kein in sich geschlossenes Ganzes; es ist aus seinen gesamtdeutschen Wirtschaftsbindungen herausgelöst und zu einem Bestandteil der Gesamtwirtschaft des sowjetisch kontrollierten Ostblocks gemacht…
DDR A-Z 1954
Steuerwesen (1954)
Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1956 1958 1959 Steuerpolitik, Steuerrecht und Steuerverwaltung haben in der SBZ neben der Beschaffung von Haushaltsmitteln für den Staat noch eine zweite Aufgabe zu erfüllen; sie sollen das volumenmäßige Verhältnis zwischen dem „privatkapitalistischen“ und dem „sozialistischen“ Sektor der Volkswirtschaft „neu abstimmen“; mit anderen Worten: zum Zwecke der allmählichen, aber systematischen Beseitigung des Privatunternehmertums und seiner Ersetzung durch die kommunistische Plan- und Zwangswirtschaft wird das St. unter Mißachtung des traditionellen Grundsatzes der steuerlichen Gerechtigkeit zu einem Instrument des Klassenkampfes gemacht. Der Aufbau des Sozialismus hätte, zumal auch die Finanzpläne der „volkseigenen“ Wirtschaft in den Staatshaushalt der „DDR“ einbezogen sind, eigentlich längst die Einführung eines vorzugsweise auf Erwerbseinnahmen beruhenden Finanzsystems verlangt. Das St. der SBZ stützt sich jedoch nach wie vor hauptsächlich auf Steuern. Die immer wieder kolportierte Behauptung, deren Anteil an den Gesamteinnahmen der „DDR“ falle unablässig, so daß er 1953 nur noch etwa 50 v. H. betragen werde, ist eine Irreführung, denn dabei sind nicht nur die von der volkseigenen Wirtschaft aufzubringenden Steuern, sondern auch alle Verbrauchssteuern und die — praktisch auf eine zusätzliche Besteuerung hinauslaufenden — Haushaltsaufschläge einschließlich der Akzise der HO außer Betracht geblieben. Über die Steuereinnahmen lassen sich im übrigen keine zuverlässigen Angaben machen, da in der „DDR“ weder die Einzelheiten des Staatshaushalts noch die Entwicklung des Aufkommens bekanntgegeben werden. Sicher ist jedoch, daß der Verbrauch immer stärker belastet wird. Die Bedeutung der Besitz- und Verkehrssteuern tritt dabei mehr und mehr zurück. Seit 1950 machen allein die Haushaltsaufschläge jeweils etwa 20 bis 25 v. H. der gesamten Haushaltseinnahmen der „DDR“ aus (1952 rund 7 Milliarden DM Ost). Der Klassenkampfcharakter des sowjetzonalen Steuerrechts tritt am deutlichsten bei der Einkommenbesteuerung in Erscheinung. Die früher im wesentlichen gleichmäßige Belastung von Lohneinkünften und anderen Einkünften ist einer „Differenzierung nach sozialökonomischen Formationen“ gewichen. Lohnempfänger und Angehörige der freischaffenden Intelligenz (mit Ausnahme der Rechtsanwälte, Steuerberater und dergleichen) werden steuerlich begünstigt. Für die übrigen einkommensteuerpflichtigen Personen (also insbesondere für die Inhaber landwirtschaftlicher und gewerblicher Betriebe) gilt ein „Kapitalisten“-Tarif, dessen Progression in hohen Tarifstufen über 90 v. H. des Einkommens verschlingt. Ähnlich werden im Körperschaftsteuerrecht staatliche und „volkseigene“ Betriebe, gewerbliche Betriebe von Körperschaften des öffentlichen Rechts und Genossenschaften steuerlich privilegiert; bei ihnen beträgt die Körperschaftsteuer äußerstenfalls 65 v. H. des Einkommens. Die übrigen Körperschaften haben ihr Einkommen nach dem „Kapitalisten“-Tarif, also unter Umständen mit über 90 v. H. zu versteuern. Viele Betriebsausgaben sind steuerlich entweder überhaupt nicht mehr oder nur noch teilweise abzugsfähig. Zur Begünstigung der Umwandlung von Kapitalgesellschaften hat der Neue Kurs Sonderbestimmungen geschaffen, [S. 160]die dazu beitragen werden, daß es in absehbarer Zeit in der SBZ keine Aktiengesellschaften usw. mehr gibt. Für Handwerker gilt seit 1950 eine die tatsächliche Ertragslage nicht berücksichtigende, sondern an objektive Merkmale anknüpfende „normative Einheitssteuer“ (Handwerksteuer). Die rückwirkend ab 1. 1. 1953 geplante Normativ-Besteuerung der Landwirtschaft ist dagegen anscheinend aufgegeben worden. Der „Neue Kurs“ hat durch teilweisen Erlaß von Steuerrückständen Erleichterungen gebracht, doch sind die allgemeinen Tendenzen des sowjetzonalen St. unberührt geblieben. Die durch das Abgabengesetz vom 9. 2. 1950 errichtete Steuerverwaltung der „DDR“ hatte keine lange Lebensdauer. Die Deutsche Zentralfinanzdirektion wurde bereits 1951 als „Abgabenverwaltung“ in das Finanzministerium der „DDR“ eingegliedert; die Landesfinanzdirektionen und die Finanzämter sind seit der 1952 vorgenommenen sogenannten Demokratisierung der Verwaltung (Verwaltungsreform) nur noch unselbständige Abteilungen im Rahmen der allgemeinen Verwaltung („Unterabteilungen Abgaben“ bei den Räten der Kreise und der 14 Bezirke). Durch die systematische Ausmerzung der Fachkräfte hat die Verwaltungsarbeit auf dem Gebiet des St. einen nie dagewesenen Tiefstand erreicht. Die Verwaltungsangestellten rekrutieren sich jetzt hauptsächlich aus Industrie-Aktivisten, Funktionären der kommunistischen Massenorganisationen usw. Als besonderes Lockmittel für die Tätigkeit in der Abgabenverwaltung dient ein demoralisierend wirkendes System von „Leistungsprämien“ und Wettbewerben, das die Verwaltungsangestellten an bestimmten Arbeitserfolgen, insbesondere an Mehrsteuerergebnissen und Beitreibungsmaßnahmen finanziell beteiligt. Den Übergriffen der „Prämienjäger“ sind die Steuerpflichtigen um so wehrloser ausgesetzt, als es in der SBZ — im Widerspruch zu der Garantie des Artikels 138 der Verfassung — keinen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gibt. (Wirtschaftssystem) Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 96 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 159–160 Sterbegeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stoph, WilliSiehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1956 1958 1959 Steuerpolitik, Steuerrecht und Steuerverwaltung haben in der SBZ neben der Beschaffung von Haushaltsmitteln für den Staat noch eine zweite Aufgabe zu erfüllen; sie sollen das volumenmäßige Verhältnis zwischen dem „privatkapitalistischen“ und dem „sozialistischen“ Sektor der Volkswirtschaft „neu abstimmen“; mit anderen Worten: zum Zwecke der allmählichen, aber systematischen…
DDR A-Z 1954
Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus (1954)
Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1956 1958 [S. 163] 1. Theorie und Praxis. Parteimäßigkeit der Theorie. Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern. Marx und Engels haben ihre Analyse des Kapitalismus zugleich mit der Zielsetzung unternommen, die Aufstellung sozialer Gesetzmäßigkeiten dem revolutionären Handeln dienstbar zu machen. Auf dieser Linie hat sich der Marxismus zum Leninismus und Stalinismus weiterentwickelt. Alle theoretischen Streitigkeiten der Bolschewisten werden stets in dem Sinne entschieden, daß die Theorie mit der jeweils gebotenen revolutionären Praxis in Übereinstimmung sein muß. Ebenso gilt aber auch das Gegenteil: Weil die Theorie revolutionär ist, kann die revolutionäre Praxis auf die Theorie begründet werden. „Ohne revolutionäre Theorie kann es keine revolutionäre Bewegung geben“ (Lenin). Die Theorie des Marxismus stützt sich auf die Hegelsche Dialektik. Hegel erklärte das Weltgeschehen als eine Entwicklung, die durch Widersprüche in den Dingen selbst vorwärtsgetrieben wird; der Gegensatz, das plötzliche Umschlagen, der „Sprung“ sei die Form der Weltentwicklung. In dieser Entwicklung und durch diese gelange der Geist zum Bewußtsein seiner selbst. Marx übernimmt von Hegel die dialektische Methode der Widersprüche und des revolutionären Sprunges, setzt aber an die Stelle des Geistes die Materie. Er betrachtet die Bewegung der Dinge nicht „von oben“, vom Bewußtsein, sondern „von unten“, vom Materiellen her. Seine Theorie ist also zugleich dialektisch und materialistisch. Stalin sagt von der Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei, sie sei dialektisch der Methode nach und materialistisch der Deutung nach. — Sehr oft wird das Wort „dialektisch“ freilich nur in dem Sinne gebraucht, daß man die Theorie und die Praxis, die eine Seite und die entgegengesetzte, berücksichtigen müsse. Auf diese Weise wird die Dialektik zu einer bloß formalen Technik des Denkens. Was wahr und falsch, richtig und unrichtig ist, wird nicht durch das Denken (das Bewußtsein), sondern durch die Partei entschieden. Die Partei steuert den theoretischen wie den praktischen Kurs zwischen den möglichen Abweichungen hindurch. Wer sich z. B. der Kolchospolitik widersetzt, weil er den Bauern erhalten will, macht sich einer „Rechtsabweichung“ schuldig. Wer sich zuviel mit Begriffen wie Dialektik, Revolution, Entwicklung usw. beschäftigt, kann der „Linksabweichung“, d. h. eines „phrasenhaften Revolutionarismus“, beschuldigt werden. Was jeweils richtig ist, kann nur von der obersten Stelle bestimmt werden. Wer bestrebt ist, die „Wahrheit zu erkennen“, stellt sich damit außerhalb des Kampfes, der von der kommunistischen Partei geführt wird. Die „Wahrheit“ ist für den Kommunisten nicht zeitlos, sondern zeitgebunden, sie fällt mit seinem zukünftigen Siege zusammen. In der klassenlosen Gesellschaft sollen Theorie und Praxis eins sein. Bis dahin, wird erklärt, ist der Objektivismus (Abweichungen) bürgerlich und reaktionär; bis dahin würden wir um so objektiver erkennen, je entschiedener wir uns auf den Standpunkt des kämpfenden Proletariats stellen. 2. Bourgeoisie und Proletariat. Klassenkampf. Unter dem Kapitalismus versteht Marx die auf dem Privateigentum an Produktionsmitteln beruhende Wirtschaftsweise. Erst im Zeitalter der „großen Industrie“ (d. h. der Maschinenindustrie) habe der Kapitalismus [S. 164]seine moderne Form erreicht. Diese höchste Erscheinungsform des Kapitalismus sei zugleich seine letzte. Denn der Zustand der Gesellschaft sei unter dem Kapitalismus derartig unversöhnlich gegensätzlich (antagonistisch), daß er sich notwendig auflösen und in einen anderen Zustand übergehen müsse. Die Klasse derer, die keinen Anteil an den Produktionsmitteln besitzen und nur ihre Arbeitskraft zu Markte tragen, und die Klasse derer, die über alle Produktionsmittel einschließlich dieser Arbeitskraft verfügen, also einerseits Proletariat und andererseits Bourgeoisie, stehen sich, sagte Marx, in unversöhnlichem Kampf gegenüber. In der industriellen Gesellschaft gelange dieser Klassenkampf (Materialistische Geschichtsauffassung) auf seinen Höhepunkt. An sich sei die Bourgeoisie positiv und notwendig, denn sie sei fortschrittlich (progressiv), ja revolutionär in der Geschichte der Menschheit gewesen: „Die Bourgeoisie hat in ihrer kaum hundertjährigen Klassenherrschaft massenhaftere und kolossalere Produktionskräfte geschaffen als alle vergangenen Generationen zusammen. Unterjochung der Naturkräfte, Maschinerie, Anwendung der Chemie auf Industrie und Ackerbau, Dampfschiffahrt, Eisenbahnen, elektrische Telegraphen Urbarmachung ganzer Weltteile, Schiffbarmachung der Flüsse, ganze aus dem Boden hervorgestampfte Bevölkerungen — welches frühere Jahrhundert ahnte, daß solche Produktionskräfte im Schoße der gesellschaftlichen Arbeit schlummerten“ (Kommunistisches Manifest). Der Kapitalismus sei ein durchdachtes System der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen. Indem sich aber der Kapitalismus entwickele, bringe er nicht nur Maschinen und Waren in immer größeren Mengen hervor, sondern er erzeuge auch das Heer der Proletarier, die er um ihren Lohn betrüge, indem er ihnen zugleich die letzte Reserve an Arbeitskraft auspresse. „Mit der Entwicklung der großen Industrie wird also unter den Füßen der Bourgeoisie die Grundlage selbst hinweggezogen, worauf sie produziert und die Produkte sich aneignet. Sie produziert vor allem ihren eigenen Totengräber. Ihr Untergang und der Sieg des Proletariats sind gleich unvermeidlich“ (Kommunistisches Manifest). Zunächst sahen Marx und Engels nur den von Krisen geschüttelten Konkurrenz-Kapitalismus des 19. Jahrhunderts vor sich und warteten von Jahr zu Jahr auf die endgültig letzte „Handelskrise“, die das Proletariat in den Besitz der Produktionsmittel bringen sollte. Aus dem Schicksal der Kommune von Paris (d. h. der Herrschaft des sozialistischen Gemeinderats in Paris von März bis Mai 1871) und deren blutigem Ende zogen sie die Lehre, daß die Bourgeoisie nur durch Gewalt enteignet werden könne. „Die Arbeiterklasse kann nicht die fertige Staatsmaschinerie einfach in Besitz nehmen und diese für ihre eigenen Zwecke in Bewegung setzen“ (Adresse des Generalrats) Da der Staat nur eine Maschine zur Unterdrückung einer Klasse durch die andere sei, müsse zuvor die alte Staatsmaschine zerschlagen werden, wenn eine neue Gesellschaft entstehen soll. Im „Kapital“ hatte Marx geschrieben: „Die Gewalt ist der Geburtshelfer jeder alten Gesellschaft, die mit einer neuen schwanger geht. Sie selbst ist eine ökonomische Potenz“ (I. Bd., Volksausg., S. 680). 3. Materialistische Geschichtsauffassung. Die auf den Begriffen Kapitalismus, Bourgeoisie, Proletariat und Klassenkampf aufgebaute Theorie wurde von Marx und Engels den vorhandenen sozialistischen Theorien als „kommunistisch“ (Bolsche[S. 165]wismus) entgegengesetzt. Sie nannten die älteren, aus einer unklaren Sehnsucht nach einer allgemeinen Umgestaltung der Gesellschaft hervorgegangenen Theorien, die nur unzulängliche ökonomische Vorschläge und moralische Forderungen brachten, utopistisch (Utopie) Die eigene Theorie dagegen, die auf eine ökonomische Analyse der kapitalistischen Gesellschaft gegründet war, nannten sie wissenschaftlich. Die Formel für ihre Zielsetzung haben Marx und Engels jedoch dem älteren Sozialismus entnommen: Jeder solle nach seinen Fähigkeiten produzieren und nach seinen Bedürfnissen genießen. Die Wirkung der marxistischen Theorie beruht darauf, daß sie aus einer einheitlichen „materialistischen“ Geschichtsauffassung hervorgeht, die den Anschein erweckt, daß jedem politischen und geistigen Ereignis sein Platz in einem allumfassenden notwendigen Geschehen angewiesen werden könne. Rechtsverhältnisse und Staatsformen, Wissenschaft, Philosophie und Kunst, so wird von Marx gelehrt, seien nicht aus der „sogenannten allgemeinen Entwicklung des menschlichen Geistes“ zu begreifen, sondern wurzelten in den „materiellen Lebensverhältnissen“. Der Mensch müsse wohnen, sich ernähren und kleiden, bevor er denken könne. Die tägliche Produktion und Reproduktion seines materiellen Daseins, seiner Basis, sei nicht ein nebensächliches Geschäft, sondern in der Tat die Grundlage seiner ganzen Existenz. Um diese Existenz materiell produzieren zu können, müsse sich der Mensch in Verhältnisse der Abhängigkeit begeben. „Die Gesamtheit dieser Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Struktur der Gesellschaft, die reale Basis, worauf sich ein juristischer und politischer Überbau erhebt und welcher bestimmte gesellschaftliche Bewußtseinsformen entsprechen. Die Produktionsweise des materiellen Lebens bedingt den sozialen, politischen und geistigen Lebensprozeß überhaupt. Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt“ (Einl. z. Kritik d. pol. Ökonomie). Die Revolution, die zur klassenlosen Gesellschaft führen soll, könne weder durch den bloßen guten Willen der Proletarier herbeigeführt noch durch den bösen Willen der Bourgeoisie verhindert werden. In den Verhältnissen selber stecke die Dialektik, die den Untergang der alten Klasse und den Aufstieg des Proletariats herbeiführe. Nicht um die Verwirklichung von „Idealen“ oder von wirtschaftlichen „Programmen“ handele es sich, sondern um die Vollstreckung dessen, was in der antagonistischen Struktur der kapitalistischen Gesellschaft angelegt sei. 4. Staat und Revolution. Im Jahre 1864 haben Marx und Engels in London die „Internationale Arbeiterassoziation“ gegründet, die später den Namen der I. Internationale erhielt. Die nach deren Auflösung gegründete II. Internationale suchte das revolutionäre Element aus dem Marxismus zu entfernen und aus der Lehre von Marx und Engels ein evolutionäres, rein „ökonomisches“ System zu machen. Ihre Politik bestand darin, die Lage der Arbeiter zu verbessern und sich für demokratische Regierungsformen einzusetzen. Die Formel für diesen Revisionismus (Abweichungen) gab der deutsche Sozialdemokrat Eduard Bernstein mit den Worten: „Der Weg ist alles, das Ziel ist nichts.“ In die Theorie strömten idealistische, vor allem Kantische Elemente ein. Man zog es mehr und mehr vor, nicht mehr von der materialistischen, sondern von der ökonomischen Geschichtsauffassung zu reden. [S. 166]Gegen diese staatspolitisch verantwortungsbewußten Bemühungen der II. Internationale kämpfte mit Erfolg Lenin, der spätere Begründer der III. Internationale (Kommunistische Internationale = Komintern). Seine für die Entwicklung des Marxismus entscheidende Abrechnung mit dem Revisionismus gab Lenin in seiner Abhandlung „Staat und Revolution“, die er unmittelbar vor der Oktoberrevolution im Jahre 1917 verfaßte. Darin wird unter einseitiger Auslegung von Marx und Engels gezeigt, daß der Prozeß, der zur klassenlosen Gesellschaft (Materialistische Geschichtsauffassung) führt, den revolutionären Terror als notwendiges Moment in sich einschließt. Die Lehre von der Dialektik, von dem in „Sprüngen“ sich vorwärts bewegenden geschichtlichen Prozeß, wird von Lenin wieder in den Mittelpunkt der revolutionären Theorie gerückt, nachdem sie vom Revisionismus als eine hegelianisierende Schwäche Marx' abgetan worden war. Alle opportunistischen oder demokratischen Auffassungen wurden von Lenin rücksichtslos ausgemerzt. Die Philosophie fand dabei besondere Berücksichtigung. Im Jahre 1908 befaßte sich Lenin in seinem Buch „Materialismus und Empiriokritizismus“ in aggressiver Weise mit den philosophischen Theorien russischer Marxisten, die sich dem westlichen Positivismus zuneigten. Nach Lenins Tode wurden Auszüge und Randglossen zu Hegels „Logik“ aus seinem Nachlaß veröffentlicht (Lenin, „Aus dem philosophischen Nachlaß“, 2. Aufl., Berlin 1949). In der materialistisch aufgefaßten Dialektik Hegels sah Lenin den Schlüssel zur Lösung aller wissenschaftlichen Probleme. Die marxistische Lehre vom Staat, so behauptet Lenin, sei durch den Revisionismus entstellt worden. Erst nach der sozialistischen Revolution „stirbt der Staat ab“. Der bürgerliche Staat schläft nicht von selber ein, wie der Opportunismus der Sozialdemokraten gelehrt habe, er müsse von den Proletariern beseitigt werden. „Die Ablösung des bürgerlichen Staates durch den proletarischen ist ohne gewaltsame Revolution unmöglich“ (Lenin, Ausg. Werke, Moskau 1947, Bd. II, S. 173). Da jeder Staat nach der sozialistischen Auffassung, die von Marx und Engels geteilt wird, eine Diktatur ist, so bedeutet Diktatur des Proletariats nichts anderes als den Staat des Proletariats, der dazu bestimmt ist, den Staat der Bourgeoisie abzulösen. Der Ausdruck „Diktatur des Proletariats“ ist zuerst von Marx in seiner „Kritik des Gothaer Programms“ (1875) gebraucht worden. Aber schon im „18. Brumaire“ hat Marx den Gedanken von der notwendigen Zerstörung der alten Staatsmaschinerie angedeutet, was von Lenin als ein gewaltiger Schritt über das Kommunistische Manifest hinaus ausgelegt wird („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 177). Die Diktatur des Proletariats wird von Lenin lediglich als erste Phase der kommunistischen Gesellschaft aufgefaßt. In dieser Phase, „die gewöhnlich Sozialismus genannt wird“, bestehe zwar schon das Gemeineigentum in bezug auf die Produktionsmittel, das bürgerliche Recht sei aber noch nicht ganz abgeschafft. Kommunismus sei das nicht. „Solange es einen Staat gibt, gibt es keine Freiheit. Wenn es Freiheit geben wird, wird es keinen Staat geben“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 230 u. 231). Die klassenlose Gesellschaft ist die Gesellschaft der Freiheit. Wenn die Arbeiter selber die Großproduktion organisieren, dann entsteht — mit dem Absterben jedes Vorgesetztenwesens und Beamtentums — eine neue Ordnung, eine „Ordnung ohne Gänsefüßchen“, als deren Vorbild von Lenin nach dem Vorgang eines deutschen Sozialdemokraten die Postverwaltung [S. 167]angeführt wird („Staat u. Revolution“, Ausg. W. II, S. 195). Die Funktionen der Aufsichts- und Rechenschaftsablegung, meint Lenin, würden mit der Zeit von selbst fortfallen. „In unserem Streben zum Sozialismus sind wir überzeugt, daß er in den Kommunismus hinüberwachsen wird, und im Zusammenhang damit jede Notwendigkeit der Gewaltanwendung gegen Menschen überhaupt … verschwinden wird, denn die Menschen werden sich gewöhnen, die elementaren Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens ohne Gewalt und ohne Unterordnung einzuhalten“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 220). Ist die erste Phase vorüber, dann soll die sozialistische Gesellschaft klassenlos und damit staatenlos werden. Es wird hier deutlich, daß die Utopie von einer staatsfreien Gesellschaft von Lenin ebenso festgehalten wird wie von Marx und Engels. Auch nach der Oktoberrevolution hat sich bei Lenin in dieser Hinsicht nichts geändert. Auch nachdem zwei Jahre des Aufbaus „auf sozialistischer Grundlage“ vorüber waren, sprach Lenin immer noch von der neuen Ordnung, in der alles auf Freiwilligkeit aufgebaut sein würde. Kommunistische Arbeit wurde von ihm als freiwillige Arbeit ohne Norm und ohne Entlohnung bezeichnet, als Arbeit, die aus Gewohnheit und aus der zur Gewohnheit gewordenen Erkenntnis ihrer Notwendigkeit für das Gesamtwohl geleistet würde (Ausg. W. II, S. 667). Zu gleicher Zeit begründete Lenin aber in seiner Schrift über den Linksradikalismus die Notwendigkeit einer „eisernen und kampfgestählten Partei“, weil er voraussah, daß die Klassen noch „jahrelang“ bestehenbleiben würden (Ausg. W. II, S. 691). Als Stalin die Herrschaft antrat, war das Problem, das Lenin ungelöst liegenlassen mußte, in der Praxis dasselbe wie in der Theorie. Es war das Problem des Staates. Ein anderer Gedankengang konnte durch Stalin unverändert von Lenin übernommen werden. Marx und Engels hatten der unter ihren Augen sich vollziehenden Umbildung des Kapitalismus aus dem Konkurrenz-Kapitalismus in den Monopol-Kapitalismus (Imperialismus) nicht genügend Beachtung geschenkt. Lenin nahm die durch Kartelle, Syndikate und Trusts geschaffene neue Gestalt des Kapitalismus in die Theorie auf und bestimmte sie als „höchste Form des Kapitalismus“. „Der Imperialismus ist das monopolistische Stadium des Kapitalismus“ (Ausg. W. II, S. 839). 5. Die Umgestaltung der Theorie. Die Probleme, denen Stalin sich gegenübersah, ergaben sich aus der Situation: Sozialismus in einem Lande, und zwar in einem überwiegenden Agrarlande, dessen erste Anfänge einer Industrieproduktion über das Stadium des Frühkapitalismus kaum hinausgewachsen waren. In diesem Lande fehlten also die wichtigsten, von Marx und Engels geforderten Voraussetzungen für die Einführung des Sozialismus: der Hochstand der Industrialisierung und die Masse des Proletariats. Praxis und Theorie mußten daher einer neuen Lage angepaßt werden. Die marxistisch-leninistische Theorie bedurfte also einer radikalen Umgestaltung, wenn sie einigermaßen mit der von Stalin befolgten Machtpolitik, einer in kürzester Zeit mit Gewalt und Terror zu erzwingenden Umgestaltung der Wirtschaft, Gesellschaft und der Einzelmenschen, übereinstimmen sollte. Diese Umgestaltung der Theorie ist in zwei Schüben (1934 und 1950) durchgeführt worden. Indem Stalin, an zaristische Traditionen anknüpfend, den großen russischen Staat schuf, mußte er den letzten Rest von allgemeiner sog. „humanistischer“ Zielsetzung aus dem Kommunismus entfernen. Sein [S. 168]gigantischer, sich sozialistisch nennender neuer Staat gab restlos den Gedanken preis, daß das Ziel eine auf Freiwilligkeit beruhende neue Gesellschaftsordnung sei. Damit kam der auf dem Grunde der marxistisch-leninistischen Theorie lauernde Widerspruch zu offenem Ausbruch: um die Staatlosigkeit zu erreichen, muß der ungeheuerste Staatsapparat konstruiert werden, den die Welt je gesehen hat. Daß die gigantische Sowjetmacht sich jemals wieder von selber auflösen würde, glaubt natürlich niemand, obwohl es von der offiziellen Theorie auch weiterhin unterstellt wird. Damit ist die Theorie zynisch geworden. Die philosophische Wendung im Jahre 1950 bedeutet die theoretische Rechtfertigung des Sowjetstaates und damit des Staates überhaupt, der „Repressivgewalt“, wie ihn Engels unter dem Beifall von Lenin definiert hatte. Im Jahre 1934 wurde die Geschichtsschreibung (Materialistische Geschichtsauffassung) und der Geschichtsunterricht in der Sowjetunion von einem Tag zum andern unter Verfemung der internationalen, marxistischen Auffassung auf die nationale, russische Auffassung umgestellt. Der dem Marxismus unbekannte Begriff Rodina (Heimat) wurde Ausgangspunkt einer „neuen“ Ideologie, die uralte Vorstellungen von dem führenden Volk der Russen wiederbelebte. Von Klassen war hier nicht mehr die Rede. Im Jahre 1950 entzog Stalin durch einige Briefe, die er an die „Prawda“ über das Problem der Sprache schrieb (Linguistik-Briefe), der marxistisch-leninistischen Auffassung von der „Basis“ und vom „Überbau“ den Boden. Er widerlegte damit zugleich den wesentlichen Inhalt seiner früheren Schrift „über dialektischen und historischen Materialismus“. Marx darf in der Sowjetunion heute nicht mehr unzensiert gelesen werden. Die verworrene Lage, die gegenwärtig auf dem Gebiet der Theorie herrscht, kann nur durch den Ausdruck „unmarxistischer Marxismus“ charakterisiert werden. In einigen entscheidenden Sätzen des ersten Linguistik-Briefes hat Stalin den Begriff des Staates als einer „aktiven Macht“ wiederhergestellt und damit die sozialistische Lehre von der Überführung der Zwangsordnung in eine neue Ordnung der Freiheit zu den Akten geschrieben. Der Revisionismus, den Lenin erledigt zu haben meinte, kehrt bei seinem Nachfolger als ein Über-Revisionismus wieder zurück. „Der Überbau wird von der Basis hervorgebracht, aber das bedeutet keineswegs, daß er die Basis lediglich widerspiegelt, daß er passiv, neutral ist, daß ihm das Schicksal seiner Basis, das Schicksal der Klassen, der Charakter der Gesellschaftsordnung gleichgültig sind. Im Gegenteil, einmal entstanden, wird er zu einer ganz gewaltigen aktiven Macht, hilft er aktiv seiner Basis, feste Formen anzunehmen und sich zu konsolidieren, trifft er alle Maßnahmen, um der neuen Gesellschaftsordnung zu helfen, der alten Basis und den alten Klassen den Rest zu geben und sie zu beseitigen“ (Stalin, „Zum Marxismus in der Sprachwissenschaft“). Mit der Wiederherstellung des Staates ist die Aufhebung der revolutionären, dialektisch-materialistischen Geschichtsauffassung notwendig verbunden. Ironisch macht Stalin jenen Genossen, „die für Explosionen begeistert sind“, klar, daß das Gesetz des Umschlagens aus einer Qualität in eine neue vermittels einer Explosion nicht immer gültig ist. „Es ist unbedingt gültig für eine in feindliche Klassen geteilte Gesellschaft. Aber es ist durchaus nicht unbedingt gültig für eine Gesellschaft, die keine feindlichen Klassen kennt“ („Zum Marxismus in der Sprachwissenschaft“). [S. 169]Marx, Engels und Lenin hatten gelehrt: Wenn es keine Klassen mehr gibt, dann gibt es auch keinen Staat mehr. Stalin erklärt heute: Wir haben zwar einen Staat, einen sehr starken Staat, aber dieser Staat hat keine in antagonistische Klassen geteilte Gesellschaft mehr zur Voraussetzung. In Wirklichkeit jedoch kann kein Marxist heute dem Satz widersprechen: Das Vorhandensein des heutigen Sowjetstaates, sein Aufbau und seine Herrschaftsmethoden beweisen das Vorhandensein von Klassen innerhalb der Sowjetgesellschaft — von Klassen, die ihrer Entstehung und ihrer Entwicklung nach alle Möglichkeiten zu neuen antagonistischen Klassengegensätzen in sich bergen. Die Entstehung und die Entwicklung des Sowjetstaates in der Epoche des Stalinismus beweisen ferner, daß die von Marx und Engels als „Wissenschaft“ entwickelte Theorie des zwangsläufigen Ablaufs der Geschichte zu einem weltumfassenden Kommunismus auf irrtümlichen Voraussetzungen beruht hat. Durch das sowjetische planwirtschaftliche System des „Sozialismus in einem Lande“ ist zwar das Privateigentum an den Produktionsmitteln abgeschafft worden, dagegen ist die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen und die Unfreiheit der Einzelmenschen in einer Schärfe und in einem Umfang in Erscheinung getreten wie in keinem anderen kapitalistischen und demokratischen Land der Erde. Literaturangaben Berdiajew, Nikolai: Wahrheit und Lüge des Kommunismus. Darmstadt 1953, Holle-Verlag. 128 S. Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Brill, Hermann L.: Das sowjetische Herrschaftssystem (Rote Weißbücher 2). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Gurian, Waldemar: Der Bolschewismus. Einführung in Geschichte und Lehre. Freiburg 1931, Herder. 337 S. Hippel, Ernst von: Die Überwindung des Bolschewismus. Köln 1953, Deutsch-Europäische Verlagsgesellschaft. 48 S. Leonhard, Wolfgang: Schein und Wirklichkeit in der Sowjetunion. Berlin 1952, Verlag Freies Wort. 148 S. Saitschick, Robert: Aufstieg und Niedergang des Bolschewismus. Zürich und Darmstadt 1952, Montana-Verlag. 256 S. (Enthält ein umfangreiches Literaturverzeichnis.) Shub, David: Lenin. Eine Biographie (a. d. Amerik.). Wiesbaden 1952, Limes-Verlag. 452 S. Sieger, Karl: Im Banne des Kommunismus … Idee und Gefahr des Kommunismus. Luzern 1952, Rex-Verlag. 360 S. Stepun, Fedor: Das Antlitz Rußlands und das Gesicht der Revolution. Bern 1933, Gotthelf-Verlag. 104 S. Theimer, Walter: Der Marxismus. Lehre — Wirkung — Kritik (Sammlung Dalp, Bd. 73). Bern 1950, A. Francke. 253 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 163–169 Thälmann, Ernst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Thiele, IlseSiehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1956 1958 [S. 163] 1. Theorie und Praxis. Parteimäßigkeit der Theorie. Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern. Marx und Engels haben ihre Analyse…
DDR A-Z 1954
Besatzungspolitik (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die B. begann nach der militärischen Besetzung Deutschlands und der deutschen Kapitulation vom 8. 5. 1945 formell am 5. 6. 1945 mit der Erklärung über die Übernahme der Regierungsgewalt durch die vier Alliierten. Die Regierungsgewalt sollte vom Kontrollrat ausgeübt werden, innerhalb dessen jeder der Oberbefehlshaber der 4 Besatzungsarmeen die Verantwortung für seine Zone übernahm. Die Behandlung der deutschen Bevölkerung sollte nach dem Potsdamer Abkommen vom 2. 8. 1945, „soweit dieses praktisch durchführbar ist“, in ganz Deutschland gleich sein. Die sowjetische Verwaltungsspitze wurde die Sowjetische Militär-Administration in Deutschland (SMAD) mit Sitz in Berlin-Karlshorst Unmittelbar nach Arbeitsbeginn des Kontrollrats begann die SMAD mit der willkürlichen Auslegung der Kontrollratsdirektiven und dem Erlaß von selbständigen Verordnungen („Befehle“), die Gesetzeskraft erhielten und durchweg heute noch besitzen. Die schädlichsten Folgen hatte die einseitige Auslegung der Direktiven auf dem Gebiete der Bodenreform, der Enteignung von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“, der Entnazifizierung, der Reparationen und Demontagen sowie der zum Schutze der Besatzungsarmeen erlassenen Rahmenbestimmungen. Der SMAD nicht genehme Kontrollratsbeschlüsse wurden durch Veto des sowjetischen Vertreters verhindert, so daß der Kontrollrat schon sehr bald seine Funktionen praktisch nicht ausüben und von einer gemeinsamen B. nicht mehr die Rede sein konnte. Mit dem Aufbau eines neuen, bald rein kommun. deutschen Verwaltungsapparates (DWK, Verfassung und Verwaltung) entstand neben der SMAD ein Parallelapparat, der jedoch schon in den untersten Instanzen den sowjetischen Weisungen unterworfen war. Die B. konzentrierte sich auf zwei verschiedene Ziele: 1. die wirtschaftliche Ausbeutung der Zone (Wirtschaftssystem, Gosplan) und 2. die politische Bolschewisierung. Das rücksichtslose Vorgehen der SMAD in wirtschaftlicher, politischer und rechtlicher Hinsicht wandelte die anfangs auf deut[S. 29]scher Seite vielfach vorhandene Bereitschaft zur Zusammenarbeit in nahezu absolute Ablehnung (Juni-Aufstand). Nachdem die Versuche, eine Vereinigung der Westzonen und der SBZ auf kommun. Grundlage herbeizuführen, an der Haltung der westdeutschen und Westberliner Bevölkerung sowie der Festigkeit der westlichen Besatzungsmächte gescheitert waren ist seit etwa Anfang 1948 die Einbeziehung der SBZ in den Ostblock das wichtigste Ziel der sowjetischen B. (Außenpolitik) Neben den Enteignungen war die gesonderte Währungsreform das wichtigste Hilfsmittel der B. zur Umgestaltung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur in der SBZ Einseitige Begünstigungen der sowjetischen und deutschen kommun. Finanzinteressen kamen in dem gestaffelten Abwertungsverhältnis der Reichsmark im Vergleich zu den Einzelpersonen der SBZ zum Ausdruck Nach Bildung der „DDR“ wurde die SMAD am 11. 11. 1949 aufgelöst, ihre Funktionen wurden formell den deutschen Verwaltungsorganen übertragen. An Stelle der SMAD wurde die Sowjetische Kontrollkommission (SKK) mit Sitz wiederum in Berlin-Karlshorst gebildet. Die Aufgabe der SKK besteht nach der Erklärung Tschuikows vom gleichen Tage in der „Kontrolle der Durchführung der Potsdamer Beschlüsse und der anderen von den 4 Mächten gemeinsam getroffenen Entscheidungen über Deutschland“ Die SKK behält sich ferner den diplomatischen Verkehr mit den anderen Besatzungsmächten vor. Im weiteren Verlauf der Erklärung werden alle anderen wesentlichen Kontrollen als zu den Aufgaben der SKK gehörend bezeichnet. Es besteht also praktisch ein Unterschied zu den früheren Zuständen nur insoweit, als der nunmehr durchorganisierte Apparat der SED mit größeren Aufgaben in das sowjetische Kontrollsystem eingebaut werden konnte Wegen der absoluten Hörigkeit der SED gegenüber den sowjetischen Kontrollorganen kann im weiteren Sinne jede Regierungs- und Parteimaßnahme als A. bezeichnet werden. Als im Zusammenhang mit den Ereignissen nach Stalins Tod auch in der sowjetischen Deutschland-Politik gewisse Ansätze zu einer Viermächteverständigung erkennbar wurden, wandelte man die inzwischen von Semjonow geleitete SKK entsprechend der Praxis der westlichen Besatzungsmächte in eine Hohe Kommission um. Änderungen in der Kontrollpraxis haben sich dadurch in nennenswertem Umfang nicht ergeben. Die mit dem Kommuniqué vom 23. 8. 1953 abgeschlossenen Moskauer Verhandlungen zwischen Grotewohl und Molotow sind im wesentlichen auch als B. anzusehen. In dem Kommuniqué, das der Beeinflussung der westdeutschen Bundestagswahlen diente, wurde von der SU folgendes versprochen: Beendigung der Reparationen und Rückgabe aller SAG-Betriebe zum 31. 12. 1953; Senkung der Besatzungskosten; Freigabe einer nicht genannten Zahl von Kriegsgefangenen; Befreiung der „DDR“ von Schulden. Ob und wieweit sich diese Versprechungen praktisch auswirken, bleibt abzuwarten. In jedem Falle stellen sie nur ein Mindestmaß dessen dar, was erforderlich geworden war, um das SED-Regime vor dem völligen wirtschaftlichen Zusammenbruch zu bewahren. (Neuer Kurs) Literaturangaben Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg 1953, Nölke. 375 S. Nettl, J. Peter: Die deutsche Sowjetzone bis heute — Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. Frankfurt a. M. 1953, Verlag Frankfurter Hefte. 464 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 28–29 Berufslenkung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BeschlagnahmeSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die B. begann nach der militärischen Besetzung Deutschlands und der deutschen Kapitulation vom 8. 5. 1945 formell am 5. 6. 1945 mit der Erklärung über die Übernahme der Regierungsgewalt durch die vier Alliierten. Die Regierungsgewalt sollte vom Kontrollrat ausgeübt werden, innerhalb dessen jeder der Oberbefehlshaber der 4 Besatzungsarmeen die Verantwortung für seine Zone übernahm. Die Behandlung der…
DDR A-Z 1954
Kritik und Selbstkritik (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 K. und S. sind ein stehender Begriff des Pj. und Elemente des bolschewistischen Überwachungssystems und der revolutionären ➝Wachsamkeit in den eigenen Reihen: „Die Kritik von unten ist der starke Hebel im Kampf um die Verbesserung der Arbeit der Parteiorgane, des Staatsapparates und der Organe der demokratischen Massenorganisationen“ (Ulbricht auf der 8. Tagung des ZK der SED, zitiert nach „Neues Deutschland“ vom 27. 2. 1952). Die überraschende Betonung, die die SED (wie die KPdSU) auf die K. legt, wird jedoch entwertet durch die Einschränkung, daß K. immer nur an Auswüchsen des Systems, nie aber am System selbst geübt werden darf Außerdem ist die K. „eingeplant“ Nicht planmäßige K. wird unterbunden und hat für den Kritisierenden gefährliche Folgen. Jede K. findet ihren Sinn erst durch die dazugehörige S. Diese hat in einer möglichst schonungslosen und selbstentwürdigenden Bloßstellung des sich selbst Kritisierenden zu erfolgen. Die S. erfolgt immer öffentlich: in Versammlungen auf Grund von gesteuerten Angriffen aus der Zuhörerschaft, auf Parteischulen und -lehrgängen, wobei jeder Teilnehmer jede Phase auch seiner privaten Entwicklung darstellen und zur Diskussion stellen muß. Bei prominenten Personen wird die K. und S. mit Vorliebe in der Presse geführt, mit dem Zweck, [S. 89]nicht nur den Betroffenen öffentlich zu diffamieren, sondern auch unter den anderen Funktionären eine permanente Angst- und Schreckenspsychose zu erzeugen. Eine weitere Funktion der K. und S. ist, für offensichtliche Mißerfolge einzelne Personen verantwortlich zu machen und die Unzufriedenheit der Bevölkerung mit dem Regime auf diese abzulenken. Im ideologischen System des Bolschewismus kommt der K. und S. die Rolle eines künstlich konstruierten Elements der Dialektik zu, da eine „natürliche“ Dialektik in der Starrheit des Sowjetsystems nicht mehr existiert. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 88–89 Kriegsverbrecherprozesse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kuckhoff, Greta, geb. LorkeSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 K. und S. sind ein stehender Begriff des Pj. und Elemente des bolschewistischen Überwachungssystems und der revolutionären ➝Wachsamkeit in den eigenen Reihen: „Die Kritik von unten ist der starke Hebel im Kampf um die Verbesserung der Arbeit der Parteiorgane, des Staatsapparates und der Organe der demokratischen Massenorganisationen“ (Ulbricht auf der 8. Tagung des ZK der SED, zitiert nach „Neues…
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Volksrichter (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Begriff des Pj. Die Forderung nach einer umfassenden „Demokratisierung der Justiz“ führte 1945 zu den ersten V.-Lehrgängen. Der Mangel der fehlenden akademisch-wissenschaftlichen Ausbildung sollte durch „große Lebenserfahrung“ dieser neuen Richter ausgeglichen werden. Das Mindestalter beträgt 23 Jahre. Das notwendige juristische Grundwissen sollte den Schülern während des Lehrganges beigebracht werden. Der erste Lehrgang dauerte 6 Monate, der zweite 8 Monate, die nächsten drei dann jeweils ein Jahr. Lehrgänge zunächst in allen Ländern der Zone; seit Juni 1950 Zentrale Richterschule in Potsdam-Babelsberg. Diese wurde durch Verordnung vom 2. 5. 1952 (GBl. S. 361) [S. 190]zur „Deutschen Hochschule der Justiz“ umgewandelt. Durch Beschluß des Ministerrats der SBZ wurden die „Deutsche Hochschule der Justiz“ und die „Verwaltungsakademie Walter Ulbricht“ am 11. 12. 1952 als „Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft ‚Walter Ulbricht‘“ zusammengefaßt. Lehrgangsdauer jetzt zwei Jahre. Internatsbetrieb. Vorschlagsrecht zur Teilnahme am Lehrgang haben die politischen Parteien und „Massenorganisationen“. Seit 1948 sind die Teilnehmer fast ausschließlich SED-Mitglieder. Entscheidend ist die soziale Herkunft, ehemalige Studenten und Abiturienten werden zurückgewiesen. Werbeveranstaltungen für Ergreifung der V.-Laufbahn werden durch die Justizverwaltung in den VEB durchgeführt. Das Schwergewicht der Ausbildung liegt auf der Gesellschaftswissenschaft, d. h. der Lehre vom leninistisch-stalinistischen Marxismus. „Die Formung nach den Bedürfnissen der Gesellschaft setzt voraus, daß sich die Schüler in den zwei Jahren nicht vom politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kampf der werktätigen Menschen isolieren, sondern daß sie politische Menschen bleiben oder werden, die mit dem Kampf ihres Volkes für ein demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland zutiefst verbunden sind, die stets Partei ergreifen für den gerechten Kampf um die Sache des Friedens an der Seite der stärksten Friedensmacht der Welt, der großen Sowjetunion“ (Scheele in „Neue Justiz“ 1950, S. 185). Der V., der seine Erkenntnisse nicht juristisch-wissenschaftlich untermauert, sondern diese mit politisch-gesellschaftswissenschaftlichen Ausführungen begründet, ist der ideale „Richter neuen Typus“. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 185, 190 Volksrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkssolidaritätSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Begriff des Pj. Die Forderung nach einer umfassenden „Demokratisierung der Justiz“ führte 1945 zu den ersten V.-Lehrgängen. Der Mangel der fehlenden akademisch-wissenschaftlichen Ausbildung sollte durch „große Lebenserfahrung“ dieser neuen Richter ausgeglichen werden. Das Mindestalter beträgt 23 Jahre. Das notwendige juristische Grundwissen sollte den Schülern während des Lehrganges beigebracht werden. Der…
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Versicherungsanstalt, Deutsche (1954)
Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1952 die staatlichen (volkseigenen) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den Befehl Nr. 01 der SMAD vom 23./25. 7. 1945 sämtlichen in der SBZ bestehenden privaten und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen die Weiterarbeit verboten worden war. Die fünf V. wurden Monopolunternehmen unter Staatsgarantie. Ihre Gewinne flossen dem Staatshaushalt zu. Die Aktivvermögen der nicht zugelassenen Versicherungsunternehmen im Werte von etwa 450 Mill. RM wurden durch den Befehl 247 der SMAD vom 14. 8. 1946 den V. ohne Entschädigung übertragen. Deren Verpflichtungen wurden nicht übernommen. Die Versicherungsverträge galten durch Beitragszahlung an die neuen Anstalten als mit diesen fortgesetzt. Für die Lebensversicherung galt eine Sonderregelung (Lebensversicherung). Durch die „Verordnung über die Errichtung der Deutschen ➝Versicherungsanstalt vom 6. 11. 1952 (GBl. S. 1185) wurden die Landesversicherungsanstalten zur DV. mit Sitz in Berlin vereinigt. Gleichzeitig wurde das Deutsche Aufsichtsamt für das Versicherungswesen zur, Hauptverwaltung der DV. umgebildet. Als Untergliederungen bestehen Bezirks- und Kreisdirektionen. Die Verwaltung ist weitgehend dezentralisiert. Die Kreisdirektionen haben bis zu gewissen Grenzen Vollmacht, Versicherungsfälle selbständig zu regulieren. Die DV. ist ein Instrument der Finanzpolitik der SBZ, da die Versicherungsbeiträge der Finanzierung des Fünfjahrplanes dienen: „Die von den volkseigenen V. für die Durchführung und die Erfüllung ihrer Arbeiten nicht jeweils sofort restlos benötigten Geldmittel werden unserer Wirtschaft für die Akkumulation zur Verfügung gestellt“ („Deutsche Finanzwirtschaft“, S. 44/52). 1951 wurden bei einem Beitragsaufkommen von 393,8 Mill. DM Ost 100,1 Mill. DM Ost als Gewinn an den Staatshaushalt abgeführt und außerdem noch 44,4 Mill. DM Ost an Steuern gezahlt. Literaturangaben Faber, Dorothea, und Alfred Leutwein: Das Versicherungswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 26 Tab. u. 2 Schautafeln. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 181 Verner, Waldemar A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VersöhnlertumSiehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1952 die staatlichen (volkseigenen) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den…
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VVB (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Ursprünglich Abk. für „Vereinigung volkseigener Betriebe“, durch SMAD-Befehl Nr. 76 vom 23. 4. 1948 verfügte Organisationsform für „volkseigene“ Betriebe (VEB). Vom Zeitpunkt ihrer Sequestrierung (Sequesterbefehl) bis zur endgültigen Enteignung zufolge SMAD-Befehl 64 vom 17. 8. 1949 waren die Betriebe der „Kriegs- und Naziverbrecher und Monopolisten“ durch die Länderregierungen verwaltet worden. Mit der Erweiterung der Vollmachten der DWK wurden sie zunächst dem Sekretariat der DWK direkt unterstellt. Die DWK faßte die für die Wirtschaftsplanung wesentlichen Betriebe in 75 zentral von ihr verwalteten VVB (Z) zusammen. Die weniger bedeutsamen der enteigneten Betriebe wurden in der Verwaltung der Länder belassen, die jedoch ebenfalls den Weisungen der DWK folgen mußten. Ende 1950 gab es 92 durch die Länder verwaltete VVB (L) mit etwa 1 800 angeschlossenen Betrieben. Die VVB (Z) und die VVB (L) nahmen ihre Arbeit am 1. 7. 1948 auf. Die angeschlossenen Betriebe, also die VEB (Z) und die VEB (L), hatten Ende 1950 einen Beschäftigtenstand von annähernd einer Million oder fast der Hälfte aller in der Industrie Beschäftigten. Die VVB (Z) erzeugten 1950 51 v. H. des industriellen Produktionswertes der Zone. Die VVB, Anstalten des öffentlichen Rechts, sind die Rechtsträger des „Volkseigentums“ in Form der ihnen in Verwaltung gegebenen Betriebe. Sie bilanzierten für alle angeschlossenen Betriebe zusammengefaßt, wobei bis 1951 Gewinne und Verluste der einzelnen Betriebe gegeneinander aufgerechnet wurden. Erst 1952 wurde die Eigenwirtschaftlichkeit der Betriebe hergestellt (Allgemeines Vertragssystem, Wirtschaftliche Rechnungsführung). Die Struktur einer VVB entspricht im wesentlichen der eines großen VEB. Unterschiedliche Merkmale sind: An der Spitze der VVB steht der Hauptdirektor; der Kulturdirektor fällt weg, dessen Aufgaben von der Abteilung „Arbeitskraft“ mit übernommen werden. Die Produktionsabteilungen fehlen ebenfalls, dafür besteht eine Rechtsabteilung, die dem Hauptdirektor untersteht. Bei jeder VVB besteht ein Verwaltungsrat, dessen Funktionen etwa denen des Aufsichtsrates einer Kapitalgesellschaft entsprechen. Er besteht in der Regel aus 11 bis 15 [S. 191]Mitgliedern, darunter etwa zwei Drittel Gewerkschaftsmitglieder. Vorsitzender des Verwaltungsrates ist der Hauptdirektor. Die VVB sind als Staatskonzerne, die ihnen vorgeordneten Fachministerien und Staatssekretariate als Staatstrusts anzusehen (Wirtschaftssystem). Seil Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung heißen VVB nicht mehr „Vereinigungen“, sondern „Verwaltungen volkseigener Betriebe“, abgekürzt wie bisher; sie üben gegenüber den VEB nur noch anleitende und beaufsichtigende Funktionen aus. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 190–191 Volkswirtschaftsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VVEABSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Ursprünglich Abk. für „Vereinigung volkseigener Betriebe“, durch SMAD-Befehl Nr. 76 vom 23. 4. 1948 verfügte Organisationsform für „volkseigene“ Betriebe (VEB). Vom Zeitpunkt ihrer Sequestrierung (Sequesterbefehl) bis zur endgültigen Enteignung zufolge SMAD-Befehl 64 vom 17. 8. 1949 waren die Betriebe der „Kriegs- und Naziverbrecher und Monopolisten“ durch die Länderregierungen verwaltet worden. Mit der…
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Rahmenkollektivvertrag (1954)
Siehe auch: Rahmenkollektivvertrag: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Rahmenkollektivvertrag (RKV): 1975 1979 1985 Wird abgeschlossen zwischen den Fachministerien oder Betriebsbehörden und den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften. Notwendig ist die Zustimmung des FDGB-Bundesvorstandes, des Ministeriums der Finanzen sowie die Bestätigung des Arbeitsministeriums. Seit 1. 1. 1953 sind R. durch Musterkollektivverträge abgelöst, die als Richtlinie für die jeweiligen Betriebskollektivverträge gelten. Lt. Ausführungsbestimmung vom 15. 12. 1951 ist der Kollektivvertrag ein Mittel zur Planerfüllung. Der Gesamtplan wird vom Industrieministerium aufgestellt und für die Fachministerien aufgegliedert. Diese schließen mit den jeweiligen Industriegewerkschaften einen R. zur Erfüllung des Planes für ihren Industriezweig ab. Die [S. 128]Betriebe des jeweiligen Wirtschaftsgebietes erhalten vom Fachministerium die Auflage ihres Plansolls und schließen mit der BGL den Betriebskollektivvertrag ab. Dem Industrieministerium wird vom Ministerium der Finanzen die Summe der geplanten Löhne übermittelt, die in den Plan einzuarbeiten ist. Die Fachministerien müssen hierzu Lohngruppenkataloge herausgeben, damit die geplante Lohnsumme eingehalten wird, so daß die Gewerkschaft bei der Lohngestaltung völlig ausgeschaltet ist. Am 20. 3. 1951 wurde im Gesetzblatt der „DDR“ das Muster eines R. bekanntgegeben, der von der Regierung Für verbindlich erklärt wurde und den bis dahin geltenden Bestimmungen gegenüber wesentliche Verschlechterungen enthält. Er verpflichtet die Betriebsleitung, alle Arbeiten nach dem amtlichen Normenkatalog zu normieren und im Leistungslohn ausführen zu lassen (Ziff. 15a). Arbeiter, die ihre Qualifizierung erhöht haben, sind erst, nachdem sie drei Monate hintereinander Arbeiten einer höheren Lohngruppe ausführten, in diese höhere Lohngruppe überzuführen, und zwar erst nach Ablegung der dafür vorgesehenen „Probearbeit“ (Ziff 12 b). Hingegen kann jeder Arbeiter in den Lohngruppen 1–4 jederzeit eine Tätigkeit der niedrigsten Lohngruppe zugewiesen bekommen und erhält dann auch sofort den niedrigeren Lohn; in den Gruppen 4–8 kann jederzeit Herabsetzung um eine Gruppe erfolgen. Damit gibt es für die Arbeitnehmer überhaupt keine Lohngruppengarantie mehr. Nach Ziff. 20 e hat leitendes und technisches Personal mit verantwortlicher Tätigkeit keinen Anspruch auf Bezahlung von Überstunden, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Vergünstigungen für den Arbeitnehmer (z. B. Prämiensystem für Zeitlohner, die nicht im Leistungslohn stehen, Haushaltstag für berufstätige Frauen u. a.) werden im R. lediglich als Kann-Bestimmungen aufgeführt. Der Kollektivvertrag ist ein sozialer Rückschritt auf einen Zustand, wie er in Deutschland schon seit 1890 überwunden ist. Er bedeutet eine Ausbeutung der Arbeitnehmer, wie sie heute in keinem der sog. kapitalistischen Länder denkbar wäre. Die Kollektivverträge sind dem sowjetischen Vorbild nachgeahmt und lehnen sich auch im Wortlaut eng an dieses Vorbild an. (Arbeitspolitik) Literaturangaben *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 127–128 Qualifizierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RasnoexportSiehe auch: Rahmenkollektivvertrag: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Rahmenkollektivvertrag (RKV): 1975 1979 1985 Wird abgeschlossen zwischen den Fachministerien oder Betriebsbehörden und den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften. Notwendig ist die Zustimmung des FDGB-Bundesvorstandes, des Ministeriums der Finanzen sowie die Bestätigung des Arbeitsministeriums. Seit 1. 1. 1953 sind R. durch Musterkollektivverträge abgelöst, die als Richtlinie für die…
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Beamtenversorgung (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Versorgung der ehemaligen Beamten des Reiches, der Länder und Gemeinden, der Reichspost und Reichsbahn, der Körperschaften des öffentlichen Rechts und der ehemaligen Wehrmachtbeamten sowie ihrer Hinterbliebenen liegt nach der Anordnung über Zahlung von Renten an ehemalige Beamte usw. vom 15. 9. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 467) in den Händen der Sozialversicherung. Nach deren Grundsätzen erhalten die Betroffenen daher nur Bruchteile der Pensionen, auf die sie Anspruch hätten und die in der Bundesrepublik nicht nur den einheimischen, sondern auch den verdrängten Beamten gezahlt werden. Voraussetzung für den Versorgungsanspruch ist, daß der Betroffene mindestens 5 Jahre lang als Beamter tätig war und arbeitsunfähig ist oder die Altersgrenze (bei Männern 65 Jahre, bei Frauen 60 Jahre) überschritten hat. Als arbeitsunfähig wird nur angesehen, wer nach den Grundsätzen der Sozialversicherung mehr als ⅔ erwerbsgemindert ist; bei Frauen, wenn 1 Kind im Alter bis zu 3 Jahren oder 2 Kinder im Alter bis zu 8 Jahren zu versorgen sind, falls diese nachweislich nicht anderweitig betreut werden können. Waisenrente gibt es wie in der Sozialversicherung grundsätzlich bis zum vollendeten 15. Lebensjahr; wenn das Kind eine Schule oder Berufsschule besucht und keine eigenen Einkünfte hat, wird Rente bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Die Renten werden nach dem Gesamtlebensverdienst des Beamten berechnet wie in der Sozialversicherung. (Renten) Bis zum 15. 9. 1948, für ehemalige Offiziere, Wehrmachtangehörige und deren Hinterbliebene bis 16. 3. 1950, war die Rente auf 90 DM Ost monatlich begrenzt. [S. 26]Diese Begrenzung ist jetzt aufgehoben. Die Mindestrenten sind gleich denen in der Sozialversicherung. Die Witwenrente beträgt 50 v. H., die Vollwaisenrente 35 v. H. und die Halbwaisenrente 25 v. H. der Rente, die für den verstorbenen Beamten zu berechnen gewesen wäre. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Faber, Dorothea, und Alfred Leutwein: Das Versicherungswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 26 Tab. u. 2 Schautafeln. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 25–26 Bausparkassen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z B-BetriebeSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Versorgung der ehemaligen Beamten des Reiches, der Länder und Gemeinden, der Reichspost und Reichsbahn, der Körperschaften des öffentlichen Rechts und der ehemaligen Wehrmachtbeamten sowie ihrer Hinterbliebenen liegt nach der Anordnung über Zahlung von Renten an ehemalige Beamte usw. vom 15. 9. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 467) in den Händen der Sozialversicherung. Nach deren Grundsätzen…
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Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG) (1954)
Siehe auch: Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche: 1953 1969 Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Pj. für Organisationsform zusammengeschlossener Bauernwirtschaf[S. 125]ten; ein Stadium auf dem Weg zur Kollektivierung. Zunächst „freiwilliger“ Zusammenschluß einzelner landwirtschaftl. Betriebe (Größenklasse nur bis 20 ha) zur gemeinsamen Bodenbearbeitung, Bestellung, Ernte und Viehhaltung unter Benutzung der bereits geschaffenen Einrichtungen (MTS, VdgB). Es treten 3 Typen in Erscheinung: 1. Nur das Ackerland wird in die P. eingebracht 2. Neben dem Ackerland werden auch tierische und motorische Zugkräfte sowie Maschinen eingebracht. Der 3. Typ stellt praktisch schon das Kolchos dar, da hier auch die Nutzviehhaltung, das Grünland und der Wald in die P. mit einbezogen werden. „Mitglied der P. können werden: werktätige Bauern und Landarbeiter sowie alle Dorfbewohner ohne Rücksicht auf das Geschlecht, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet hoben …“ „In die Genossenschaft können nicht aufgenommen werden: Schieber, frühere Großhändler, Spekulanten, Großbauern, große Grundbesitzer sowie Kaufleute und Gastwirte. welche Lohnarbeitskräfte beschäftigen. Die Kinder der genannten Personen können in die Genossenschaft aufgenommen werden, wenn sie sich mit Ihrem Vermögen und Boden von den Eltern getrennt haben, gesellschaftlich nützliche Arbeit verrichten und gewissenhaft arbeiten“ („Der Freie Bauer“, 20. 7. 1952). Die Bildung von P. wurde eingeleitet durch die Verlautbarung Ulbrichts anläßlich der II. Parteikonferenz der SED (9. bis 12. 7. 1952), daß „in der Deutschen Demokratischen Republik der Sozialismus planmäßig aufgebaut wird“. „In allen Fällen, wo werktätige Bauern sich in freiwilliger Entscheidung entschließen, eine P. zu bilden, wird ihnen jede Unterstützung zuteil werden“ („Die Wirtschaft“ vom 11. 7. 1952) Diese Unterstützungen sollen nach einem Kommuniqué der „Ministerratssitzung“ vom 24. 7. 1952 in folgendem bestehen: Die MTS sollen in erster Linie für die P. arbeiten? Bezahlung erfolgt nach Gruppe I (niedrigster Tarif), und zwar erst nach der Ernte 1953. — Die P. sind mit Düngemitteln (besonders Phosphor) und Qualitätssaatgut für die Aussaat zur Ernte 1953 gegen Kredite der Bauernbank vollauf zu versorgen. — Für Mitglieder der P. ist die Ablieferungspflicht an Getreide, Kartoffeln und Ölfrüchten für 1952 im Vergleich zu den ausgehändigten Ablieferungsbescheiden um 10 v. H. zu senken. — Die P. sind für die Dauer von zwei Jahren von der Genossenschaftssteuer befreit. — Den Mitgliedern der P. werden die Steuern für 1952 um 25 v H. ermäßigt. In der Belieferung mit Betriebsmitteln, bei der Abnahme ihrer Erzeugnisse und bei der Kreditgewährung sind sie zu bevorzugen; die weitere Zahlung der Kaufpreisrate für das aus der Bodenreform erhaltene Land wird ihnen erlassen. — Durch die offizielle politische und staatsbürokratische Förderung der P. werden alle außerhalb dieser stehenden Privatbetriebe so benachteiligt, daß auf sie ein zunächst indirekter, aber nachhaltiger Druck zur Aufgabe der Individualbewirtschaftung ausgeübt wird. (Kollektivierung) Am 21. 9. 1953 bestanden bereits 4.800 P., die eine Fläche von 739.000 ha bearbeiteten. Seit dem Juni-Aufstand haben sich 270 LPG wieder aufgelöst (Ulbricht am 21. 9. 1953). Unter dem Neuen Kurs wurde die Benachteiligung der selbständigen Bauern gegenüber den P. zunächst erheblich eingeschränkt, ohne daß damit die grundsätzlichen Absichten aufgegeben worden wären. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., überarb. u. erw. Ausgabe. Januar 1953. 176 S. m. 31 Tab., 17 Anlagen, 15 Dok. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 124–125 Pressewesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsindex, IndustriellerSiehe auch: Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche: 1953 1969 Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Pj. für Organisationsform zusammengeschlossener Bauernwirtschaf[S. 125]ten; ein Stadium auf dem Weg zur Kollektivierung. Zunächst „freiwilliger“ Zusammenschluß einzelner landwirtschaftl. Betriebe (Größenklasse nur bis 20 ha) zur gemeinsamen Bodenbearbeitung, Bestellung, Ernte und Viehhaltung unter Benutzung der…
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Diktatur des Proletariats (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wurde als Herrschaftssystem im Gefolge der proletarischen Revolution von Marx nur in einem einzelnen Satz seiner „Kritik des Gothaer Programms“ 1875 ohne nähere Erläuterung erwähnt, erst von Lenin zum „wichtigsten Problem“ und „Hauptinhalt“ der bolschewistischen Revolution erhoben und durch seine 1917 erschienene Schrift „Staat und Revolution“ zu einer geschlossenen Revolutionstheorie entwickelt, die später von Stalin ausgebaut wurde. Die DdP. soll den alten Staatsapparat, seine Gesetzgebung und seine Moral gewaltsam und vollständig zertrümmern, den völligen Sturz des Kapitals herbeiführen, jeden Widerstand der Gegner und alle Restaurationsversuche mit allen Mitteln unterdrücken und die Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Kommunismus durch die Errichtung der klassenlosen Gesellschaft und der vom Staat als einzigem Unternehmer gelenkten sozialistischen Produktionsweise in die Wege leiten. Lenin betrachtete dabei die kommunistische Parteileitung als Avantgarde (Vorhut) der Parteianhänger, die in straffster Disziplin ohne Mitbestimmungsrecht alle Anordnungen zu befolgen haben; er betrachtete die Partei als Avantgarde des Proletariats, die Proletarier als Avantgarde aller übrigen für die Revolution brauchbaren Werktätigen (unzufriedene Kleinbürger, Kleineigentümer, Intelligenz usw.), die ihrerseits ein „Klassenbündnis“ mit den werktätigen Bauern eingehen müßten, ohne daß die kommun. Parteileitung ihre „führende Rolle“ in dieser künstlich konstruierten Pyramide verlieren dürfe. Das bedeutet in der Praxis, daß weder die Bauern noch die Werktätigen noch das Proletariat oder die kommun. Parteimitglieder, sondern allein die Parteileitung, verkörpert durch das ZK, die unumschränkte Diktatur über das ganze Volk ausüben, und daß alle, die der Partei beitreten oder mit ihr paktieren, sich auf Gnade und Ungnade dieser DdP. ausliefern, die, wie Stalin sagt, nicht als eine flüchtige Periode zu gelten hat, sondern als eine ganze historische Ära, von der bis jetzt niemand sagen kann, wann sie endet. (Materialistische Geschichtsauffassung, Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Gurian, Waldemar: Der Bolschewismus. Einführung in Geschichte und Lehre. Freiburg 1931, Herder. 337 S. Hippel, Ernst von: Die Überwindung des Bolschewismus. Köln 1953, Deutsch-Europäische Verlagsgesellschaft. 48 S. Monnerot, Jules: Soziologie des Kommunismus. Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 429 S. Sieger, Karl: Im Banne des Kommunismus … Idee und Gefahr des Kommunismus. Luzern 1952, Rex-Verlag. 360 S. Theimer, Walter: Der Marxismus. Lehre — Wirkung — Kritik (Sammlung Dalp, Bd. 73). Bern 1950, A. Francke. 253 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 41 Differenzierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DirektbetriebeSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wurde als Herrschaftssystem im Gefolge der proletarischen Revolution von Marx nur in einem einzelnen Satz seiner „Kritik des Gothaer Programms“ 1875 ohne nähere Erläuterung erwähnt, erst von Lenin zum „wichtigsten Problem“ und „Hauptinhalt“ der bolschewistischen Revolution erhoben und durch seine 1917 erschienene Schrift „Staat und Revolution“ zu einer geschlossenen Revolutionstheorie entwickelt, die später…
DDR A-Z 1954
HO (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Handelsorganisation; staatliches Einzelhandelsunternehmen, das zu überhöhten Preisen Mangelwaren verkauft. Die HO wurde durch Verordnung der DWK im Nov. 1948 gegründet. Als Begründung für die Errichtung der HO gab die DWK „Bekämpfung des Schwarzmarktes“ an. In Wirklichkeit nutzte sie nach dem Vorbild der SU die Mangellage in der Versorgung und die Existenz eines schwarzen Marktes zur Besteuerung des Verbrauchs in bis dahin in Deutschland nicht gekanntem Umfange aus. Hauptzweck der HO-Gründung war, währungsgefährdende „überschüssige Kaufkraft“ abzuschöpfen (Akzise) und zur Finanzierung der Staatsausgaben heranzuziehen. Trotz Verbesserung der Versorgungslage und des Verschwindens des Schwarzmarkts in den letzten Jahren wurde die HO nicht aufgelöst, sondern sie wird sogar noch wesentlich ausgebaut. Der vom Staat als Anreiz für die verlangten Leistungssteigerungen in der „volkseigenen“ Wirtschaft gezahlte Leistungslohn und die Prämien für Normerfüllung fließen auf diese Weise in den Staatshaushalt zurück. Preissenkungen, veranlaßt durch Produktionssteigerung bei Lebensmitteln und Verbrauchsgütern, führten bislang nicht zu einer Verminderung der Staatseinnahmen aus der HO, da zum Ausgleich dafür immer mehr HO-Verkaufsstellen, -Kaufhäuser, -Gaststätten errichtet und immer mehr Warengattungen bevorzugt der HO für den Verkauf zur Verfügung gestellt werden. Am 30. 6. 1952 betrieb die HO 10.952 Lebensmittelgeschäfte, 3.803 Industriewarenläden, 1.230 Gaststätten und 13 Warenhäuser. Die Umsätze der HO entwickelten sich wie folgt: Der mengenmäßige Umsatz steigerte sich noch weitaus mehr, als in diesen Zahlen zum Ausdruck kommt, da die HO-Preise seit 1948 wesentlich gesenkt worden sind. Die Akzise der HO zugunsten des Staatshaushalts betrug 1952 rund 4 Milliarden Mark, d. h. das Dreifache des Lohnsteueraufkommens. Ursprünglich hauptsächlich auf den Verkauf von Lebensmitteln und Industriemangelwaren eingestellt, erweitert die HO ihr Verkaufsnetz ständig durch Übernahme privater Ladengeschäfte. Ladeninhaber, die durch absichtlich ungenügende Warenzuteilungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, werden veranlaßt, ihre Geschäfte zu Spottpreisen an die HO zu verkaufen. Man gibt ihnen die Möglichkeit, als HO-Angestellte in ihren eigenen Läden tätig zu werden. Auf diese Weise übernimmt die HO seit 1951 u. a. Drogerien, Fleischerläden, Friseurgeschäfte, Blumenläden, Modesalons, Juwelierläden usw. Die HO ist somit nicht nur Instrument der staatlichen Währungspolitik, sondern gleichzeitig Werkzeug des Staates zur systematischen weiteren Vernichtung des privaten Einzelhandels. Die Umsatz- u. Finanzpläne der HO müssen der Sowjetischen Kontrollkommission zur Bestätigung vorgelegt werden, woraus hervorgeht, daß die Preis[S. 69]politik der HO ein Teilstück sowjetischer Besatzungspolitik in Deutschland ist. Literaturangaben Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 88 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 68–69 Herrnstadt, Rudolf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HochschulenSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Handelsorganisation; staatliches Einzelhandelsunternehmen, das zu überhöhten Preisen Mangelwaren verkauft. Die HO wurde durch Verordnung der DWK im Nov. 1948 gegründet. Als Begründung für die Errichtung der HO gab die DWK „Bekämpfung des Schwarzmarktes“ an. In Wirklichkeit nutzte sie nach dem Vorbild der SU die Mangellage in der Versorgung und die Existenz eines schwarzen Marktes zur Besteuerung des…
DDR A-Z 1954
Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 152]Der Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und sonstigen Wechselfällen des Lebens soll nach Art. 16,3 der Sowjetzonenverfassung ein einheitliches umfassendes Sozialversicherungswesen auf der Grundlage der Selbstverwaltung der Versicherten dienen. Grenzen und Gestaltung dieser Vorsorge bestimmen die Aufgaben, welche die Sozialversicherung innerhalb der Planwirtschaft hat. Denn: „Die Sozialversicherung muß in den Fünfjahrplan eingeordnet werden und seiner Verwirklichung dienen. Zu seiner Durchführung ist die Pflege der Arbeitskraft und die Gesunderhaltung unserer Werktätigen notwendig“ (Grete Groh-Kummerlöw, „Die Übernahme der vollen Verantwortung für den weiteren Ausbau der Sozialversicherung durch die Gewerkschaften“, Berlin 1951, S. 19). Organisation und Leistungen der Sozialversicherung sind darauf gerichtet, die Bevölkerung ausnahmslos möglichst zur Arbeit zu zwingen, damit die Arbeitsproduktivität allgemein gesteigert wird. Mittel dazu sind: möglichst kleine Alters- und Invalidenrenten, strengster Maßstab bei ärztlichen Untersuchungen auf Erwerbsminderung oder zeitweilige Arbeitsbefreiung, keine Versorgung für arbeitsfähige Witwen bis zu 60 Jahren. Außerdem soll durch eine geplante Staffelung der Leistungen der Sozialversicherung nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Betriebes, in dem der Versicherte arbeitet, die Fluktuation der Arbeitskräfte eingeschränkt werden. „Die Erfüllung des Fünfjahrplans muß seitens der Sozialversicherung unterstützt werden durch Zahlung höherer Renten in diesen Industriezweigen, um den Zustrom von Arbeitern dahin zu verstärken“ (Paul Peschke, „Sozialversicherung — Sache des FDGB und seiner Industriegewerkschaften“, in „Die Arbeit“, S. 218/51). Die Sozialversicherung der SBZ ist eine zentral gelenkte Einheitsversicherung, in der alle früheren Versicherungsträger aufgegangen sind (Unfall-, Invaliden-, Alters-, Angestelltenversicherung, Knappschaftsversicherung sowie die Orts-, Innungs-, Betriebs- und Ersatzkrankenkassen). Durch die Verordnung über die Sozialpflichtversicherung vom 28. 1. 1947, erlassen auf Grund des Befehls Nr. 28 der SMAD (vgl. „Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 92/47), wurde das Sozialversicherungswesen auf eine einheitliche Grundlage gestellt, nachdem bereits ab Herbst 1945 in jedem Lande der SBZ durch Gründung einer Sozialversicherungsanstalt die Voraussetzung hierfür geschaffen worden war. Durch die Verordnung über die Sozialversicherung vom 26. 4. 1951 (GBl. S. 325) wurde die Verantwortung für die Leitung und die Kontrolle der Sozialversicherung dem FDGB übergeben. Die fünf Sozialversicherungsanstalten der Länder wurden zu einer einheitlichen „Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechts“ mit dem Sitz in Berlin vereinigt, die vom Zentralrat der Sozialversicherung geleitet und verwaltet wird. Dem Ministerium der Arbeit obliegt lediglich noch die Aufsicht über die Sozialversicherung. Für die weitere Entwicklung ist die Resolution des Bundesvorstandes vom 5. 7. 1951 maßgebend, in der es u. a. heißt: „Die Sozialversicherung muß den neuen sozialökonomischen Veränderungen, die durch den Übergang der ökonomischen und politischen Machtpositionen der Monopolkapitalisten in die Hände des Volkes und die Arbeit der Aktivisten entstanden sind, angepaßt werden. Die Schaffung einer den Werktätigen ehrlich dienenden Verwaltung ist eine Voraussetzung für die sinnvolle Einordnung der Sozialversicherung in den Fünfjahrplan“ („Die Arbeit“, S. 425/51). [S. 153]Der Zentralrat der Sozialversicherung ist gesetzlicher Vertreter der Sozialversicherung und ihr oberstes Organ. Er hat unter anderem die Aufgabe, die nachgeordneten Organe und die Verwaltung zu leiten und zu kontrollieren, die leitenden Angestellten zu bestellen, den Haushaltsplan aufzustellen und dem Bundesvorstand des FDGB vorzulegen und über den Geschäftsbericht unter Bestätigung der Rechnungsergebnisse Beschluß zu fassen (§ 9 des Statuts der Sozialversicherung, GBl. S. 1154/51). In den Bezirken, Kreisen, „volkseigenen“ Betrieben (VEB) und Verwaltungen bestehen Räte, in den Privatbetrieben Kommissionen für Sozialversicherung. Diese Räte und Kommissionen haben die Beschlüsse und Weisungen des Zentralrates (die Räte der Kreise und VEB auch die der Räte der Bezirke) durchzuführen und Bezirks- und Kreisverwaltungen der Sozialversicherung zu kontrollieren. Die Räte in den VEB und in den Verwaltungen haben die Bevollmächtigten für die Sozialversicherung anzuleiten und zu kontrollieren. Die Bevollmächtigten für die Sozialversicherung in den VEB und Verwaltungen sowie auch in den Privatbetrieben haben nach ihren Richtlinien („Der Bevollmächtigte für die Sozialversicherung“, hrsgg. vom Bundesvorstand des FDGB, Nr. 1) unter anderem die Aufgabe, Kranke, die auffallend häufig ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, durch den Betriebsarzt besonders sorgfältig untersuchen zu lassen und angeblich „unzulässige“ Inanspruchnahme der Sozialversicherung zu melden. Zu diesem Zweck sollen sie arbeitsunfähige Kranke schon am ersten Tag der Abwesenheit von der Arbeitsstätte in der Wohnung besuchen und diese Besuche regelmäßig wiederholen. Der Zentralrat sowie die Räte in den Ländern und Kreisen umfassen außer einem Beauftragten der VdgB (BHG) nur FDGB-Funktionäre, die von dem zuständigen FDGB-Vorstand bestellt werden. In den VEB und den Verwaltungen wählen die Bevollmächtigten für die Sozialversicherung die Räte, in den Privatbetrieben bestehen die Kommissionen aus den Bevollmächtigten. Die Bevollmächtigten werden auf Vorschlag der jeweiligen Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) von den Betriebsangehörigen gewählt. Das System der Räte und der Bevollmächtigten soll angeblich die Selbstverwaltung der Sozialversicherung durch die Versicherten verwirklichen, in Wahrheit bedeutet es jedoch, daß die Versicherten keinerlei Einfluß haben. Die FDGB-Vorstände, die die Mitglieder des Zentralrates und der Räte in den Bezirken und Kreisen bestellen, sind nicht die Vertreter aller Versicherten, sondern bestenfalls der FDGB-Mitglieder, wobei schon dies bei der Fragwürdigkeit der Wahlen zu den Vorständen bezweifelt werden muß. In den übergeordneten Räten ist deshalb die Vertretung aller Versicherter, die nicht Mitglied des FDGB sind oder sein können, wie z. B. der selbständigen Erwerbstätigen, von vornherein ausgeschlossen. Da die Räte in den VEB und Verwaltungen sowie die Kommissionen in den Privatbetrieben von den BGL angeleitet werden oder ihnen sogar, wie in den Privatbetrieben, unterstehen, ist auch hier der Einfluß der Versicherten praktisch ausgeschaltet. Die Verwaltung besteht aus einer Zentralverwaltung in Berlin, Bezirksgeschäftsstellen in den Bezirksstädten und Kreisgeschäftsstellen in den Kreisstädten. Die Auszahlung der Barleistungen ist weitgehend in die Betriebe verlagert (Anordnung vom 8. 2. 1951, GBl. S. 113). Die Räte in den VEB und Verwaltungen sind befugt, über [S. 154]Leistungen zu entscheiden. Das gleiche gilt für die Kommissionen, wenn dem Privatbetrieb die Auszahlung der Leistungen übertragen ist. Der Haushaltsplan der Sozialversicherung ist Bestandteil des Haushaltsplanes der SBZ (§ 8 der Verordnung vom 26. 4. 1951). Die Pflichtbeiträge werden von den Finanzämtern eingezogen (Verordnung vom 14. 12. 1950, GBl. S. 1195). Gesetzliche Grundlage der Sozialpflichtversicherung sind z. Z. noch die Verordnung über die Sozialpflichtversicherung vom 28. 1. 1947 und zahlreiche Einzelverordnungen. Eine neue Sozialversicherungsordnung sollte bis zum 1. 10. 1951 erlassen werden, ist jedoch bisher nicht erschienen. Sie soll nach Grotewohl (Rede auf der Sozialversicherungstagung in Leipzig am 3. 12. 1951, „Neues Deutschland“ vom 5. 12. 1951) angeblich kein neues Recht schaffen. Der Sozialversicherungspflicht unterliegen ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens alle Arbeiter und Angestellten (auch die Angestellten der öffentlichen Verwaltung, die in der SBZ an die Stelle der Beamten getreten sind); Bauern, die bis zu 5 Arbeitern beschäftigen; Handwerker und Inhaber industrieller Kleinbetriebe, die zur Handwerkskammer gehören; die Angehörigen der freischaffenden Intelligenz, also z. B. Ärzte, Anwälte und Künstler; alle anderen selbständigen Erwerbstätigen, die bis zu 5 Arbeitern und Angestellten beschäftigen; die ständig mitarbeitenden Ehefrauen und Kinder sowie Studenten, Hoch- und Fachschüler. Die Leistungen der Sozialversicherung bestehen a) im Krankheitsfalle in freier ➝Heilbehandlung, Krankengeld und Hausgeld für die Zeit der Behandlung in einem Krankenhaus oder Sanatorium; b) in Schwangerschafts- und Wochenhilfe; c) in Sterbegeld; d) in Renten bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten und für Hinterbliebene. Die ehemaligen Beamten und Berufssoldaten sowie deren Witwen und Hinterbliebenen werden aus Mitteln der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen versorgt (Beamtenversorgung). Das gleiche gilt für die Kriegsinvaliden und Kriegshinterbliebenen (Kriegsopferversorgung). Nach § 8,4 der Verordnung über die Sozialversicherung vom 26. 4. 1951 ist eine Staffelung der Leistungen für die Versicherten in den VEB nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Industriezweige ungeordnet, jedoch noch nicht durchgeführt. Im Augenblick erhalten lediglich Bergleute auf Grund der Verordnung über die Sozialversicherung der Bergleute vom 19. 12. 1946 („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 416/46) sowie der Verordnung über die Verbesserung der Renten der Bergleute vom 28. 6. 1951 (GBl. S. 645) erhöhte Leistungen (Bergmannsrenten). Für die technische Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben ist durch Verordnung vom 17. 8. 1950 (GBl. S. 844) eine zusätzliche Altersversorgung geschaffen worden. Entsprechende Regelung gilt durch Verordnung vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 675) für die Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen. Die anerkannten, d. h. die heute im Sinne des Sowjetzonensystems tätigen Verfolgten des Naziregimes erhalten Zuschläge von 50 v. H. bei laufenden Barleistungen (§ 67 der Verordnung vom 28. 1. 1947). Die Höhe der Pflichtversicherungsbeiträge wird durch die erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Zahlung der Pflicht[S. 155]beiträge zur Sozialversicherung an die Finanzämter vom 25. 1. 1951 (GBl. S. 81) bestimmt. Sie betragen für Arbeiter und Angestellte 20 v. H. — im Bergbau bis 30 v. H. — des lohnsteuerpflichtigen Arbeitsverdienstes bis zu 600 DM Ost monatlich. Die Beiträge sind je zur Hälfte von den Versicherten und den Betrieben zu tragen. Im Bergbau tragen die Betriebe zwei Drittel. Selbständig Erwerbstätige zahlen 14 v. H. des steuerpflichtigen Einkommens bis zu 600 DM Ost. Der Mindestbeitrag für diese beträgt 8 DM Ost. Handwerker zahlen 1/12 des Grundbetrages der Handwerkssteuer. Außerdem wird für Arbeiter und Angestellte von den Betrieben eine besondere Unfallumlage eingezogen, deren Höhe sich nach den Unfallgefahren des jeweiligen Betriebes richtet und zwischen 0, 3 und 3 v. H. des monatlichen Verdienstes des Beschäftigten bis zu 600 DM Ost liegt. Gegen Entscheidungen über Leistungen ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Über die Beschwerde entscheidet die Beschwerdekommission beim Rat für Sozialversicherung des Kreises. Gegen dessen Entscheidung kann entweder das Bezirksarbeitsgericht durch Anfechtungsklage angerufen werden oder die Beschwerdekommission des Bezirkes. Der Beschluß der Bezirksbeschwerdekommission oder das Urteil über die Anfechtungsklage sind endgültig. Von den Leistungen der Sozialversicherung sind Kriegsverbrecher und sogenannte Nazi-Aktivisten ausgeschlossen. Eine Verurteilung auf Grund des Art. 6 der Verfassung in Verbindung mit der Kontrollratsdirektive 38 führt zum Verlust aller Ansprüche an die Sozialversicherung. Die Sozialversicherung ist Träger der Arbeitslosenversicherung nach der Verordnung über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 103/47) (Arbeitslosenversicherung). Die Möglichkeit, eine freiwillige oder eine zusätzliche Versicherung bei der Sozialversicherung abzuschließen, besteht seit Erlaß der „Verordnung über die Herausnahme der freiwilligen Versicherungen aus der Sozialversicherung“ vom 19. 3. 1953 (GBl. S. 463) nicht mehr. Alleiniger Träger der freiwilligen Versicherungen ist jetzt die Deutsche ➝Versicherungsanstalt. Literaturangaben Faber, Dorothea, und Alfred Leutwein: Das Versicherungswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 26 Tab. u. 2 Schautafeln. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 152–155 Sozialdemokratismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SparkassenSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 152]Der Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und sonstigen Wechselfällen des Lebens soll nach Art. 16,3 der Sowjetzonenverfassung ein einheitliches umfassendes Sozialversicherungswesen auf der Grundlage der Selbstverwaltung der Versicherten dienen. Grenzen und Gestaltung dieser Vorsorge bestimmen die Aufgaben, welche die Sozialversicherung innerhalb der…
DDR A-Z 1954
Landwirtschaft (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 97]In der Landwirtschaft der SBZ hat sich nach 1945 in jeder Hinsicht ein grundlegender Wandel vollzogen. Den ersten Anstoß dazu gab die sogenannte Bodenreform Während man vor dem Zusammenbruch neben den Ostgebieten vor allem Mecklenburg, Pommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt als die Länder des Großgrundbesitzes ansprechen konnte — die SBZ hat sich dadurch in ihrer Struktur ganz wesentlich von den Ländern des Bundesgebietes unterschieden —, kann man heute die SBZ als ein Gebiet mit vorherrschendem Kleinbesitz bezeichnen, wie nachstehender Vergleich der Besitzverteilung zwischen SBZ und Bundesgebiet in den Jahren 1939 und 1951 zeigt. Der Anteil der einzelnen Betriebsgrößen an der landwirtschaftlichen Nutzfläche, in v. H. ausgedrückt, beträgt in den Betriebsgrößenklassen Während der Vergleich des Jahres 1939 mit dem Jahre 1949 für das Bundesgebiet keine nennenswerten Veränderungen ausweist, ist der Wandel, der sich in der SBZ vollzogen hat, um so stärker. Die Bewegung ist noch nicht abgeschlossen. Seit 1946 haben die Zahl und die dazugehörige landwirtschaftliche Nutzfläche der von der Bodenreform nicht eigentlich betroffenen Betriebsgrößen 20–50 und 50–100 ha (Mittel- und Großbauern), ganz erheblich abgenommen: Die oben angedeutete Tendenz hat sich seit Juli 1952 durch die Republikflucht dieser Bauern auffallend verschärft. Gründe dafür sind: die Maßnahmen gegen die Großbauern — in der SU: Kulaken —, die hohe Ablieferungspflicht, Verhaftungen und Verurteilungen zu Zuchthaus und damit verbundene Vermögenseinziehungen. Der oft gehörte Hinweis, daß in der SBZ die Zahl und die Fläche der verschiedenen Betriebsgrößen sich weitgehend den Verhältnissen in der Bundesrepublik angenähert habe, ist, rein zahlenmäßig gesehen, richtig, geht aber an der Tatsache vorüber, daß das Kulturartenverhältnis, die Boden- und Klimaverhältnisse und damit die Produktionsgrundlagen und die sich daraus wieder ergebende Produktionsrichtung in der SBZ ganz andere sind als in der Bundesrepublik. Die nachstehende Übersicht zeigt den erheblichen Unterschied im Kulturartenverhältnis. Es entfallen von der landwirtschaftlichen Nutzfläche im Jahre 1951 [S. 98] Während der Bauer in der Bundesrepublik auf dem ihm gehörenden Land den Anbau der einzelnen Kulturpflanzen in dem ihm richtig erscheinenden Verhältnis selbst bestimmen und dabei u. a. die Anforderungen des Bodens, des Klimas, die besonderen Bedürfnisse seiner Wirtschaft, die Preisverhältnisse berücksichtigen kann, unterliegt der Bauer der SBZ dem Zwang eines streng vorgeschriebenen Anbauplanes, der durch die Einführung des sogenannten Wunschanbauplanes keineswegs beseitigt wird. Die Einhaltung der Anbauvorschriften wird durch laufende Meldungen und örtliche Kontrollen überwacht. Nach dem Anbauplan richtet sich wiederum das Ablieferungssoll, dessen 100prozentige Erfüllung mit schwersten Strafen erzwungen wird ohne Rücksicht darauf, ob bei voller Ablieferung dem Bauern noch genügende Mengen für den Eigenbedarf der Wirtschaft, also für Saat, Haushalt und Futter, übrigbleiben. Die Höhe des Ablieferungssolls hat sich bis zum Jahre 1949 noch in erträglichen Grenzen gehalten. Die Eintreibung erfolgte noch nicht mit den heute üblichen, oft unmenschlichen Methoden, so daß bei guter Wirtschaftsweise der Bauer noch bestimmte Mengen als sogenannte freie Spitzen zu erhöhten Preisen verkaufen konnte. Das ist mit dem im Herbst 1949 erfolgten radikalen Kurswechsel anders geworden. Das Soll, das ohne Rücksicht auf den Ausfall der Ernte im voraus festgelegt wird, wurde vor allem bei den Altbauern so hochgeschraubt, daß seine volle Erfüllung nur bei sehr guter Ernte, unter stärkster Einschränkung des Eigenbedarfs, möglich ist. Im Lande Sachsen beträgt z. B. das Getreidesoll 1952 für die Größenklasse 5–10 ha 9,5 dz/ha gegen 9 dz/ha im Jahre 1949; für die Größenklasse 35–50 ha 20 dz/ha gegen 13 dz/ha im Jahre 1949; für die Größenklasse über 50 ha 21 dz/ha gegen 14,5 dz/ha im Jahre 1949. Ähnlich groß sind die Unterschiede bei Kartoffeln, wo die kleineren Betriebe 45–60 dz/ha, die großbäuerlichen Betriebe über 100 dz/ha abliefern müssen. Die genannten Zahlen vermitteln aber noch nicht das richtige Bild, weil durch die sogenannte Differenzierung im Einzelfall noch eine ganz erhebliche Erhöhung möglich ist. Nicht selten müssen Großbauern 26–28 dz/ha Getreide und bis zu 150 dz/ha Kartoffeln abliefern. Unter diesen Umständen bleibt für „freie Spitzen“ sehr selten etwas übrig. — Die Hektarerträge sind nach den amtlichen Angaben der SBZ an die Friedensgrenze herangekommen, bleiben aber in Wirklichkeit — und dies allein ist für den Bauer entscheidend — hinter den Erträgen der letzten Vorkriegsjahre zurück. Ungenügende Bodenbearbeitung infolge ungenügender Anspannung und nicht ausreichend vorhandener Geräte oder infolge des für die Landwirtschaft unbrauchbaren Hetztempos der Traktoristen und Aktivisten, der MTS, Mangel an einwandfreiem Saatgut [S. 99]und Handelsdüngemitteln sind die natürliche Erklärung für das Zurückbleiben der Erträge. Bei den Handelsdüngemitteln besteht ein starker Mangel an phosphorsäurehaltigen Düngemitteln. Dazu kommt, daß die Düngemittel oft zu spät ausgeliefert werden. Den beachtlichen Unterschied in der Anspannung zeigen folgende Zahlen. Es entfielen im Dezember 1951 bei der üblichen Berechnung und Bewertung auf 100 ha Ackerfläche Außerdem ist infolge des chronischen Mangels an Ersatzteilen und an Reparaturmaterial ein hoher Prozentsatz der vorhandenen Trecker nicht einsatzfähig. Auch in der Viehwirtschaft bleiben die Leistungen an Fett, Fleisch und Milch erheblich hinter denen der Vorkriegszeit zurück. Nach dem gewaltigen Aderlaß durch die sowjet. Plünderungen während und in den ersten Monaten nach dem Zusammenbruch, der der SBZ den Verlust von fast 50 v. H. der Kuh- und 75 v. H. der Schweinebestände in den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Pommern gebracht hat, haben die Viehbestände den Vorkriegsstand bei Rindern wieder erreicht, bei Schweinen ähnlich wie im Westen, vor allem aber bei Ziegen, erheblich überschritten. Durch die Zerschlagung der Großbetriebe ist naturgemäß der Schafbestand stark zurückgegangen. Setzen wir die Bestände in den Jahren 1935/38 = 100, dann sind nach der Dezemberzählung 1951 vorhanden: Diese unter schärfstem Zwang und größten persönlichen Einschränkungen erzielte Leistung der Bauern der SBZ muß hervorgehoben werden. Die Zahl der Tiere besagt natürlich noch nicht, daß damit der Viehbesatz je 100 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche der völlig veränderten Struktur der Landwirtschaft angepaßt ist, sie gibt vor allem keine Auskunft über die Leistungen. Der katastrophale Mangel an Futtermitteln aller Art, der Mangel an Futtergetreide infolge des überhöhten Ablieferungssolls, die durch die Anbauplanung übermäßig eingeschränkte Hauptfutterfläche und der fast völlige Mangel an Eiweißfuttermitteln geben die natürliche Erklärung für das Zurückbleiben der heutigen Leistungen an Milch, Fett und Fleisch je Tier und je ha landwirtschaftlicher Nutzfläche. Infolge des Mangels an Eiweißfuttermitteln dauert die Erzeugung von 1 dz Schweinefleisch 3–5 Monate länger als in der Vorkriegszeit oder in Westdeutschland. Die im Mai 1952 verordnete Schließung aller Kartoffelbrennereien ist ein Beweis dafür, daß die zu erwartende Kartoffelernte hinter den amtlichen Angaben zurückbleibt, sowie ein Eingeständ[S. 100]nis der Futternot. Dennoch wird die Schließung der Kartoffelbrennereien und die verfügte ausschließliche Herstellung von Branntwein aus Melasse die Futternot nicht beheben können. Die noch vorhandenen Brennereien mit einem Brennrecht von etwa 750.000 hl waren nicht ausgelastet. Es wurden höchstens 200.000 t Kartoffeln für Brennereizwecke freigegeben. Diese Menge spielt aber bei über 7 Mill. Schweinen eine sehr geringe Rolle. Infolge des Futtermangels bereitet die Erfüllung des Ablieferungssolls tierischer Produkte, zumal nach der neuerlichen Erhöhung, für das Jahr 1952 die allergrößten Schwierigkeiten, vor allem für die Mittel- und Großbauern. Bis 1949 wurde das Ablieferungssoll tierischer Produkte nach der Zahl der vorhandenen Tiere festgesetzt. In den letzten Jahren richten sich die Normen nach der Größe der vorhandenen Nutzfläche. Sie betrugen 1952 im Durchschnitt des Landes Sachsen in kg bzw. Stück je ha landwirtschaftlicher Nutzfläche für Betriebe in der Größe Auch hierbei können sich durch die Differenzierung unter Umständen erhebliche Zuschläge für den Einzelbetrieb ergeben. Die Lage der Landwirtschaft wird neben der Höhe der Ernten und der Leistungen der Veredelungswirtschaft weitgehend bestimmt einmal durch die Preise, die der Bauer für seine Produkte erhält, und auf der anderen Seite durch die Preise, die er für die laufenden Betriebsmittel zu zahlen hat. Auch hier ergeben sich ganz erhebliche Unterschiede zwischen West und Ost, die aus nachstehender Zusammenstellung zu erkennen sind. Es beträgt der Preis für [S. 101]Was aber der Bauer des Bundesgebietes und der SBZ an eigenen Produkten aufbringen muß, um Betriebsmittel kaufen zu können, geht, in dz Roggen ausgedrückt, aus nachstehender Übersicht hervor: Die Unterschiede sind beachtlich. Die notwendigen Betriebsmittel sind aber auch nicht jederzeit zu erhalten. Bei der Verteilung werden zunächst die volkseigenen Güter (VEG), die MTS und erst zuletzt der Bauer berücksichtigt, und die Qualität reicht längst nicht an die im Westen übliche heran. Die Ausgaben für Löhne, Steuern, Lasten und Abgaben sind nominell zwar nicht höher als im Bundesgebiet, die oben geschilderte Tauschkraft der landwirtschaftlichen Produkte macht sie aber sehr viel drückender. Geldnot und Verschuldung haben ein bedenkliches Ausmaß erreicht. Die „volkseigenen“ MTS, ebenso die „volkseigenen“ Güter verlangen Jahr für Jahr außerordentliche Zuschüsse, zumal dort der Bürokratismus, die Überbetonung der politischen Tätigkeit und die Unfähigkeit der meisten nach politischen Gesichtspunkten ausgesuchten Betriebsleiter ganz unwahrscheinliche Formen angenommen haben. Der Geldmangel nimmt den Bauern die Kaufmöglichkeit für Betriebsmittel und persönlichen Bedarf. Willkürliche Versetzungen an andere Arbeitsplätze oder Kommandierungen zu Industrie, Uranbergbau und Volkspolizei verschärfen den Mangel an Lohnarbeitskräften. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, politische Bedrängung, Verhaftungen und Verurteilungen lassen immer mehr Bauern den Mut zum Weiterwirtschaften verlieren und ihre Höfe fluchtartig verlassen (Herrenlose Flächen). Der im Juli 1952 verkündete Aufbau des Sozialismus bedeutet für die Landwirtschaft das letzte Stadium des Vernichtungskampfes gegen jedes selbständige Bauerntum. Es beginnt mit der Gründung von Produktionsgenossenschaften und enden in der Zwangskollektivierung, ohne Rücksicht auf Menschenleben und Wirtschaftstrümmer. Wieweit durch den Neuen Kurs eine Änderung oder wenigstens eine Verzögerung in diesem Kollektivierungsprozeß zu erwarten ist, ist fraglich. Eine grundsätzliche Aufgabe der bisherigen Absichten jedoch steht überhaupt nicht zur Diskussion. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., überarb. u. erw. Ausgabe. Januar 1953. 176 S. m. 31 Tab., 17 Anlagen, 15 Dok. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 97–101 Landambulatorium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LandwirtschaftssteuergesetzSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 97]In der Landwirtschaft der SBZ hat sich nach 1945 in jeder Hinsicht ein grundlegender Wandel vollzogen. Den ersten Anstoß dazu gab die sogenannte Bodenreform Während man vor dem Zusammenbruch neben den Ostgebieten vor allem Mecklenburg, Pommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt als die Länder des Großgrundbesitzes ansprechen konnte — die SBZ hat sich dadurch in ihrer Struktur ganz wesentlich von den…
DDR A-Z 1954
1954: K
Kader Kandidat Kapitalismus Karl-Marx-Stadt Karrierist Kassation Kastner, Hermann KdT Kernbau Keßler, Heinz Kindergarten Kindertheater Kirchen Klassenjustiz Klassenkampf Klassenkampf auf dem Dorfe Koenen, Bernhard Koenen, Wilhelm Kohlenbergbau Kolchos Kollektiv Kollektivierung Kombinat Kominform Komintern Kommunalwirtschaftliche Unternehmen Komplexbrigade Komponisten und Musikwissenschaftler, Verband Deutscher Komsomol Konkursrecht Konstruktivismus Konsumgenossenschaften Kontrollkommission Kontrollrat Kontrollziffer Konzert- und Gastspieldirektion, Deutsche Körperkultur und Sport, Staatliches Komitee für Kowaljow-Methode KPdSU KPdSU, Geschichte der KPKK Kraftstoff- und Mineralölzentrale, Deutsche (DKMZ) Kraftwagenerzeugung Krankengeld Krankenhäuser Krankenversicherung, Freiwillige Kreiskontore für Landwirtschaftsbedarf, Staatliche Krieg Kriegsopferversorgung Kriegsverbrecherprozesse Kritik und Selbstkritik Kuckhoff, Greta, geb. Lorke Kulturbolschewismus Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands Kulturdirektor Kulturelle Massenarbeit Kulturelle Verbindungen mit dem Ausland, Gesellschaft für Kulturfonds Kulturhaus Kulturplan Kulturpolitik Kulturverordnung Kündigungsrecht Kunstkommission Kunstpolitik KVP KWUKader Kandidat Kapitalismus Karl-Marx-Stadt Karrierist Kassation Kastner, Hermann KdT Kernbau Keßler, Heinz Kindergarten Kindertheater Kirchen Klassenjustiz Klassenkampf Klassenkampf auf dem Dorfe Koenen, Bernhard Koenen, Wilhelm Kohlenbergbau Kolchos Kollektiv Kollektivierung Kombinat Kominform Komintern Kommunalwirtschaftliche Unternehmen Komplexbrigade Komponisten und Musikwissenschaftler, Verband Deutscher Komsomol …
DDR A-Z 1954
Eigentum (1954)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Entgegen den Bestimmungen der Verfassung zum Schutze des E. (Art. 22 und 23) konnten in der SBZ verschiedene Enteignungswellen festgestellt werden. Den Anfang bildete der Befehl 124 der SMAD über die Enteignung von „Kriegsverbrechern und Nazi-Aktivisten“. Die Durchführung dieses Befehls sollte eine politische Reinigungsaktion darstellen und konnte nur als solche gerechtfertigt sein. In Wirklichkeit wurde die erste Sozialisierungsaktion in großem Stil durchgeführt. Der Befehl Nr. 64 der SMAD vom 17. 4. 1948 erklärte die Enteignung auf Grund des Befehls Nr. 124 für beendet. Etwa 40 v. H. der gesamten Industrieproduktion der SBZ war durch diesen Befehl in Volkseigentum übergeführt worden. Rechtsmittel gegen Enteignungen und sonstige Maßnahmen zur Wiederaufnahme von Sequesterverfahren waren nach dem Befehl Nr. 64 nicht mehr zulässig. Da bei Erlaß dieses Befehls über die meisten Einsprüche noch nicht verhandelt war, hatte diese Bestimmung zur Folge, daß in nahezu allen Enteignungsfällen die Einwendungen der enteigneten Eigentümer unbeachtet blieben. Die nächste Enteignungswelle wurde durch den Befehl Nr. 201 der SMAD eingeleitet, wonach Strafverfahren gegen angebliche Naziverbrecher durchgeführt werden konnten. Hier war es in jedem Fall möglich, durch Strafurteil auf Vermögensurteil zu erkennen. Mit der ab 23. 9. 1948 in Kraft getretenen Wirtschaftsstrafverordnung war eine weitere Möglichkeit zur Enteignung durch Strafurteile geschaffen. Nach § 16 dieser VO können auch „Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Rücksicht auf Eigentumsverhältnisse oder sonstige Rechte Dritter eingezogen werden“. Eine weitere Möglichkeit zur Enteignung wurde durch den Erlaß des Gesetzes zum Schutze des ➝innerdeutschen Handels geschaffen. Zwei weitere Methoden sind die des Steuerfestsetzungsverfahrens oder des Preisstrafverfahrens. Das für die Eintreibung einer angeblich festgestellten Steuerschuld und -strafe zuständige Finanzamt beantragte die Eröffnung des Konkursverfahrens, wenn die „volkseigene“ Industrie an einer Überführung des Betriebes in das „Volkseigentum“ interessiert war (Konkursrecht). Der gleiche Weg wurde im Preisstrafverfahren beschritten. Die skizzierten Methoden haben bis heute zu folgendem Stand der Kollektivierung in der Wirtschaft geführt: Völlig verstaatlicht sind das Banken- und Versicherungswesen, auch die Grundstoffindustrien müssen als völlig enteignet gelten. Die verbliebene Privatindustrie setzt sich überwiegend aus kleineren und einer nur beschränkten Zahl mittlerer Betriebe zusammen. Eine nennenswerte Rolle spielt sie nur noch in einzelnen Zweigen der Konsumgüterindustrie. Das noch verbliebene Privateigentum genießt einen bedeutend schwächeren Schutz als das „Volkseigentum“ (Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums). Die Verfügungsmöglichkeit über Gegenstände aus Privateigentum ist stark eingeschränkt (Gesetz zum Schutze des ➝innerdeutschen Handels). Als dritte Form des E. gibt es in der SBZ außer dem „Volkseigentum“ und dem Privateigentum das genossenschaftliche E. (Konsumgenossenschaften, landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften usw.). Es gilt als Übergangsform zwischen dem Privateigentum und dem „Volkseigentum“ und genießt dementsprechend höheren Schutz und größere Förderung als das Privat-E., jedoch kann kein Zweifel daran bestehen, daß es nach dem Willen der Machthaber [S. 45]auf die Dauer zugunsten des Volks-E. verschwinden soll. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 44–45 Eherecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EinheitsschuleSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Entgegen den Bestimmungen der Verfassung zum Schutze des E. (Art. 22 und 23) konnten in der SBZ verschiedene Enteignungswellen festgestellt werden. Den Anfang bildete der Befehl 124 der SMAD über die Enteignung von „Kriegsverbrechern und Nazi-Aktivisten“. Die Durchführung dieses Befehls sollte eine politische Reinigungsaktion darstellen und konnte nur als solche gerechtfertigt sein. In Wirklichkeit wurde die…
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Sowjetische Handelsgesellschaften (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende Filialen der Moskauer „Allrussischen Handelsgesellschaften“. Einige von ihnen sind inzwischen aufgelöst, ihre Aufgaben jedoch den weiter bestehenden SH. übertragen worden. Z. Z. sind bekannt: 1. Rasnoexport: Ex- und Import von Medikamenten, medizinischen Ausrüstungen, Lebensmitteln und Lebensmittelrohstoffen, Tabak, Tabakwaren, Lederwaren, Baumaterialien und anderen Waren Ex- und Import von Buntmetallen, Kautschuk, technischen Gummiwaren und anderen Waren. 2. Technoexport: Ex- und Import von Maschinen der Automobilindustrie, des landwirtschaftlichen Maschinenbaus. Traktorenbaus, der Elektroindustrie, Metallverarbeitungsmaschinen und anderen Waren. Ex- und Import von Ausrüstungen für die chemische Industrie, Bau-, Nahrungs- und Genußmittel-, Papier-, Gummi-, Textil-, Polygraphische, Trikotagen-, Lederwaren-, Schuhwaren- und andere Industrien, von Telegrafen- und Telefonausrüstungen, Kontroll- und Präzisionsmaschinen, von Laboratoriumsausrüstungen, optischen und Röntgenausrüstungen. 3. Maschinoimport: Ex- und Import von Bergwerksausrüstungen, metallurgischen Maschinen, E-Werkausrüstungen, Aufzügen, Transportausrüstungen aller Art, rollendem Eisenbahnmaterial und anderen Waren. 4. Sojuspuschtschina: Ex- und Import von Pelz- und Fellrohwaren, lebenden Tieren und anderen Waren. Weitere privilegierte SH. in der SBZ sind: Deutsch-Russische Naphthagesellschaft (DERUNAPHT); Deutsch-Russische Transportgesellschaft (DERUTRA); Sowjet, staatliche Schiffahrt auf der Oder (Gosporochodstwo); Wirtschaftsverwaltung der sowjetischen Besatzungstruppen (GSOW); Sowexportfilm-Gesellschaft. Die Herstellbetriebe in der Zone haben Aufträge der SH. mit Vorrang vor dem deutschen Bedarf auszuführen. Die SH. sind auch im Veredelungsverkehr eingeschaltet; sie führen aus dem Ausland oder aus der Bundesrepublik Rohstoffe ein, welche nach der Verarbeitung die SBZ wieder verlassen. Als Veredelungsentgelt verbleiben den Betrieben in der Zone gewisse Prozentsätze des eingeführten Rohstoffes, die jedoch meistens ebenfalls nach Anweisungen der SH. zur Fertigung von Waren für sowjetische Rechnung verwendet werden müssen. Die Devisenabrechnung solcher Geschäfte erfolgt durch die sowjetische Garantie- und Kreditbank in Berlin. Die Lieferwerke in der sowjetisch besetzten Zone erfahren in keinem Falle, welche Erlöse mit ihren Gütern erzielt werden. Sie erhalten lediglich Gutschriften nach den 1944er Stopppreisen in DM Ost. Der Export von Erzeugnissen der SBZ stellt für die Sowjets eine der ergiebigsten Quellen der Bereicherung dar. (Außenhandel) Literaturangaben *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 149 Sowjetische Aktiengesellschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische KontrollkommissionSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende Filialen der Moskauer „Allrussischen Handelsgesellschaften“. Einige von ihnen sind inzwischen aufgelöst, ihre Aufgaben jedoch den weiter bestehenden SH. übertragen worden. Z. Z. sind bekannt: 1. Rasnoexport: Ex- und Import von Medikamenten, medizinischen Ausrüstungen, Lebensmitteln und Lebensmittelrohstoffen, Tabak, Tabakwaren, Lederwaren, Baumaterialien und anderen Waren Ex-…
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Republikflucht (1954)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bezeichnung für das fluchtartige Verlassen der „Deutschen Demokratischen Republik“, zunächst nur Ausdruck des Pj., seit 11. 6. 1953 amtlicher Ausdruck in Gesetzen und Verordnungen. Um irgendwie an das zurückgelassene Vermögen der Sowjetzonenflüchtlinge (Flüchtlinge) heranzukommen, wurden in der SBZ verschiedene Verordnungen erlassen. Nach der „Verordnung über die Rückgabe deutscher Personalausweise bei Übersiedlung nach Westdeutschland oder Westberlin“ vom 25. 1. 1951 mußte jeder Bewohner der SBZ, der nach Westdeutschland oder Westberlin übersiedelt, seinen Personalausweis an die Volkspolizei zurückgeben. Nichtbeachtung dieser Vorschrift war mit Gefängnis bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe bedroht. Diese Geldstrafen wurden nach der Flucht in einer solchen Höhe gegen den Flüchtling festgesetzt, daß zu ihrer Vollstreckung gerade eben das zurückgelassene Vermögen ausreichte. Immerhin verlangte dieses Verfahren noch ein Tätigwerden der Gerichte. Deshalb erging am 17. 7. 1952 die „Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten“. § 1: „Das Vermögen von Personen, die das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik verlassen, ohne die polizeilichen Meldevorschriften zu beachten, oder hierzu Vorbereitungen treffen, ist zu beschlagnahmen.“ In Entscheidungen des Obersten Gerichts wurde zum Ausdruck gebracht, daß hier „Beschlagnahme“ gleich „Enteignung“ zu setzen sei. Jeder, der also Vermögensstücke eines Sowjetzonenflüchtlings nach dem Westen verbringt oder in der SBZ verbirgt, machte sich nach dieser Rechtsprechung eines Verbrechens gegen das Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums schuldig. Zahllose Zuchthausurteile waren die Folge. Mit dem Neuen Kurs wurde durch eine weitere Verordnung vom 11. 6. 1953 die Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten aufgehoben: „Alle republikflüchtigen Personen, die in das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik und den demokratischen Sektor von Groß-Berlin zurückkehren, erhalten das auf Grund der Verordnung vom 17. 7. 1952 zur Sicherung von Ver[S. 139]mögenswerten beschlagnahmte Eigentum zurück. Die Verordnung vom 17. 7. 1952 wird aufgehoben.“ In verschiedenen Geheimerlassen des Staatssekretariats für innere Angelegenheiten kommt entgegen diesem klaren Wortlaut zum Ausdruck, daß es praktisch bei der „bisherigen Handhabung bleibt“, daß also nach einer R. das Vermögen des Flüchtlings beschlagnahmt wird. Die Rückgabe von beschlagnahmten Vermögenswerten an bevollmächtigte Personen oder andere Vertreter ist ausdrücklich verboten worden. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 138–139 Reparationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RevisionismusSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bezeichnung für das fluchtartige Verlassen der „Deutschen Demokratischen Republik“, zunächst nur Ausdruck des Pj., seit 11. 6. 1953 amtlicher Ausdruck in Gesetzen und Verordnungen. Um irgendwie an das zurückgelassene Vermögen der Sowjetzonenflüchtlinge (Flüchtlinge) heranzukommen, wurden in der SBZ verschiedene Verordnungen erlassen. Nach der „Verordnung über die Rückgabe deutscher Personalausweise bei…
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1954: T, U, Ü, V
Taeschner, Herbert Tag der Bereitschaft TAN Tarnfirmen, Staatliche Tarnorganisationen Tausenderbewegung Technik, Kammer der Technische Gütekontrollorganisation Technische Intelligenz Technischer Rat Technisches Kabinett Technoexport Thälmann, Ernst Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus Thiele, Ilse Titoismus TKO Trawopolnajasystem Tschuikow, Wassilij Iwanowitsch Überbau Ulbricht, Walter Unfallversicherung Universitäten Untersuchungshaft Uranbergbau Utopie, Sozialistische VdgB (BHG) VEAB VEB VEB-Plan VEG Veranstaltungsdienst, Deutscher (DVD) Verbandsauftrag Verdienter Arzt des Volkes Verdienter Lehrer des Volkes Verfassung Verfassung und Verwaltung Verkehrswesen Verlagswesen Verner, Waldemar Versicherungsanstalt, Deutsche Versöhnlertum Vertragsgericht, Staatliches Vertragskontore, Staatliche Verwaltungsreform Viehvermehrungsplan Viermächtekonferenz Vieweg, Kurt VOB Volk Volksdemokratie Volkseigenen Betriebe, Versicherung der Volkseigenen Industrie, Reorganisation der Volkseigentum Volkseigentums, Amt zum Schutze des Volkseigentums, Gesetz zum Schutze des Volkskammer Volkskongreß Volkskorrespondent Volkskunst Volkspolizei Volksrat Volksrichter Volkssolidarität Volkswirtschaftsplan VVB VVEAB VVN VVVTaeschner, Herbert Tag der Bereitschaft TAN Tarnfirmen, Staatliche Tarnorganisationen Tausenderbewegung Technik, Kammer der Technische Gütekontrollorganisation Technische Intelligenz Technischer Rat Technisches Kabinett Technoexport Thälmann, Ernst Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus Thiele, Ilse Titoismus TKO Trawopolnajasystem Tschuikow, Wassilij Iwanowitsch Überbau Ulbricht, Walter Unfallversicherung Universitäten …
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Notenbank, Deutsche (DNB) (1954)
Siehe auch: Deutsche Notenbank: 1975 1979 Deutsche Notenbank (DN): 1969 Notenbank, Deutsche (DNB): 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Das zentrale staatliche Bankinstitut der SBZ errichtet auf Anordnung der DWK vom 20. 7. 1948; durch Gesetz vom 31. 10. 1951 zur Staatsbank der „DDR“ erklärt. Hat das alleinige Recht zur Herausgabe von Banknoten und führt die Kassengeschäfte des Staatshaushalts Nach der Satzung hat die DNB „die Aufgabe, die Wirtschaftsplanung mit den Mitteln der Geld- und Kreditpolitik aktiv zu unterstützen. Der Bank obliegt die Regelung des Geldumlaufes, die Organisation des Zahlungsverkehrs und der Zahlungsausgleich mit anderen Besatzungszonen und dem Auslande. Die DNB unterhält in der Zone und Ostberlin rund 300 Filialen und Kassenstellen und ist im Rahmen der von der Staatlichen ➝Plankommission vorgesehenen Pläne neben der Deutschen ➝Bauernbank und den Sparkassen das Hauptinstitut für kurzfristige Kreditgewährung. Die DNB übernahm mit ihrem Apparat ab 1. 1. 1951 die zu diesem Zeitpunkt aufgelösten Haushalts- und Steuerkassen der ganzen SBZ und schloß damit den Prozeß der Zentralisierung des Haushalts- und Finanzwesens ab. Ähnlich der SU, wo der Präsident der Staatsbank gleichzeitig stellvertretender Finanzminister ist, wurde der Präsident der DNB zum Mitglied des Ministerrates ernannt. Mit der Einführung der Wirtschaftlichen Rechnungsführung wurde der DNB mit ihrem Filialsystem der Rechnungseinzug für sämtliche VEB übertragen. Ab 1. 1. [S. 117]1952 ist die DNB als Generalkontrollinstanz für den gesamten Wirtschaftsablauf tätig; in dieser Eigenschaft unterliegen ihr die Kontrolle der Produktion, des Umsatzes und der Einhaltung der Volkswirtschaftspläne Man hofft, hierdurch die bisherigen zahlreichen Planungsfehler zu verhindern. Präsident Greta ➝Kuckhoff. (Planwirtschaftsergebnisse) Literaturangaben Abeken, Gerhard: Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone seit der Währungsreform. (BB) 1951. 36 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 116–117 Notariat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nuschke, OttoSiehe auch: Deutsche Notenbank: 1975 1979 Deutsche Notenbank (DN): 1969 Notenbank, Deutsche (DNB): 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Das zentrale staatliche Bankinstitut der SBZ errichtet auf Anordnung der DWK vom 20. 7. 1948; durch Gesetz vom 31. 10. 1951 zur Staatsbank der „DDR“ erklärt. Hat das alleinige Recht zur Herausgabe von Banknoten und führt die Kassengeschäfte des Staatshaushalts Nach der Satzung hat die DNB „die Aufgabe, die Wirtschaftsplanung mit den…
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Plankommission, Staatliche (1954)
Siehe auch: Plankommission, Staatliche: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Staatliche Plankommission: 1969 1975 1979 Oberste Planungsinstanz der SBZ, von amtlicher Seite als „oberstes gesetzgebendes Organ“ bezeichnet; ihre Verordnungen, Anordnungen und Weisungen haben Gesetzeskraft und sind verbindlich für alle Ministerien, Fachministerien und Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich. Vorläufer der jetzigen StP war die Hauptverwaltg. Wirtschaftsplanung der DWK, die in Zusammenarbeit mit der damaligen Zentralfinanzverwaltung den Halbjahrplan 1948 und den Zweijahrplan aufstellte. Mit der Proklamation der DWK zur „Provisorischen Regierung der DDR“ wurde die Planungsabteilung der DWK in ein selbständiges Ministerium für Planung umgewandelt. Minister wurde der 1.~Vorsitzende der DWK, Rau. Das Planungsministerium war gegliedert in „Zentrales Planungsamt“, „Statistisches Zentralamt“ und die Abteilung „Wissenschaft und Forschung“. In dieser Form bestand es nur etwa ein Jahr. Im Zusammenhang mit der Umbildung der Sowjetzonenregierung nach den Volkskammerwahlen vom 15. 10. 1950 wurde das Ministerium aufgelöst und in die jetzige StP. umgebildet. Die Umbildung geschah in Angleichung an die SU: auch dort gibt es kein Planungsministerium, sondern die GOSPLAN-Kommission. Der StP. unterstehen: Staatl. Zentralverwaltung für Statistik, Deutsches Amt für Maße und Gewichte, für Material- und Normenprüfung, für Erfindungs- und Patentwesen, Zentralamt für Forschung und Technik, Deutsches Wirtschaftsinstitut und Hochschule für ➝Planökonomie. Die Hauptabt. Materialversorgung wurde im August 1952 ausgegliedert und als selbständige Behörde mit der Bezeichnung Staatliches Komitee für ➝Materialversorgung unter Leitung eines Vorsitzenden im Range eines Staatssekretärs neu gebildet. Die StP. trifft ihre Entscheidungen unbeeinflußt von nachgeordneten Regierungs- oder Verwaltungsstellen. Sie steht außerhalb jeder Kritik durch sowjetzonale Stellen. Arbeitsweise und Arbeitsunterlagen werden durch ein Geheimhaltungssystem geschützt. Die Fachministerien usw. erhalten stets nur Einzelanweisungen, die keine Möglichkeit geben, den Zusammenhang zu erkennen. Die StP gibt ihrerseits lediglich Befehle der GOSPLAN-Kommission, vertreten durch die Planökonomische Abteilung bei der Hohen Kommission der SU, weiter. Ihre Abhängigkeit von diesen Befehlen ist vollständig. Die Pläne der StP. bedürfen vor der Veröffentlichung der Zustimmung der Sowjets. Damit sichert sich die SU den entscheidenden Einfluß auf die gesamte wirtschaftliche Entwicklung der SBZ. Leiter der StP. ist seit 1952 Leuschner. Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des 1952-Berichtes „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 122 Pionierpalast A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Planökonomie, Hochschule fürSiehe auch: Plankommission, Staatliche: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Staatliche Plankommission: 1969 1975 1979 Oberste Planungsinstanz der SBZ, von amtlicher Seite als „oberstes gesetzgebendes Organ“ bezeichnet; ihre Verordnungen, Anordnungen und Weisungen haben Gesetzeskraft und sind verbindlich für alle Ministerien, Fachministerien und Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich. Vorläufer der jetzigen StP war die Hauptverwaltg. Wirtschaftsplanung der…
DDR A-Z 1954
Gerichtsverfassung (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch die am 2. 9. 1952 in Kraft getretene „Verordnung über die Neugliederung der Gerichte“ vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) ist an Stelle der bisherigen Amtsgerichte in jedem Kreis ein Kreisgericht, an Stelle der bisherigen Landgerichte und Oberlandesgerichte in jedem Bezirk ein Bezirksgericht getreten. Die Verordnung bestimmt weiter, daß das Rechtsmittel der Revision entfällt. Das am 15. 10. 1952 in Kraft getretene G.-Gesetz vom 2. 10. 1952 bestimmt, daß in jedem Kreis ein Kreisgericht unter einem Direktor als Leiter und der erforderlichen Anzahl von Richtern gebildet wird. Es wird in Straf- und Zivilkammern gegliedert, während in jedem Bezirk ein Bezirksgericht mit Straf- und Zivilsenaten besteht. In Strafsachen ist das Kreisgericht in erster Instanz für alle Sachen zuständig außer „Verbrechen gegen die Republik“, Mord und besonders schweren Wirtschaftsverbrechen. In diesen Sachen entscheidet das Bezirksgericht in erster Instanz. Wichtig ist, daß die Staatsanwaltschaft auch andere Sachen vor dem Bezirksgericht anklagen kann, wenn sie dies „wegen der Bedeutung, Folgen oder Zusammenhänge“ der Straftat für erforderlich hält Ebenso kann bei der sog. schweren Kriminalität, in der das Bezirksgericht an sich zuständig wäre, die Staatsanwaltschaft die Anklage vor dem Kreisgericht erheben, wenn sie die Sache für weniger bedeutungsvoll hält. Der Angeklagte ist insoweit also völlig der Willkür der Staatsanwaltschaft ausgeliefert. Die Kreisgerichte sind für die Entscheidung aller Zivilsachen zuständig mit Ausnahme der Fälle, in denen eine Partei „Träger gesellschaftlichen Eigentums“ ist und der Streitwert den Betrag von 3.000 DM Ost übersteigt. Nur in letzterem Fall ist das Bezirksgericht zuständig. Das Oberste Gericht hat neben seinen beiden bisherigen Funktionen noch [S. 61]die Befugnis erhalten, als Rechtsmittelgericht gegen erstinstanzliche Entscheidungen des Bezirksgerichts tätig zu werden. Es gibt also in der Sowjetzone nur noch ein Rechtsmittel; die zweite Instanz ist völlig weggefallen. Dieses Rechtsmittel heißt, wenn es von einer Partei im Zivilprozeß oder vom Angeklagten im Strafprozeß eingelegt wird, „Berufung“ oder „Beschwerde“, wenn es vom Staatsanwalt eingelegt wird, „Protest“. „Ein Grundsatz unseres neuen sozialistischen Strafprozeßrechts ist der Grundsatz der breiten Heranziehung der Werktätigen zur Rechtsprechung. Deshalb sind jetzt alle erstinstanzlichen Straf- und Zivilsachen … mit einem Amtsrichter und zwei Schöffen zu verhandeln“ (Böhme in „Neue Justiz“ 1952, S. 498). Diesem Grundsatz steht entgegen, daß gerade dann, wenn ein Urteil rechtskräftig wird — also beim Obersten Gericht und in den Berufungssenaten der Bezirksgerichte —, keine Schöffen beteiligt sind. Die Schöffen brauchen nicht mehr nach der ausgelosten Reihenfolge zu den Sitzungen hinzugezogen zu werden, sondern können vom Vorsitzenden beliebig ausgesucht werden Infolgedessen wirken bei politischen Verfahren und großen Wirtschaftsprozessen nur parteiergebene SED Mitglieder als Schöffen mit. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 60–61 Gerichtskritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesetzgebungSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch die am 2. 9. 1952 in Kraft getretene „Verordnung über die Neugliederung der Gerichte“ vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) ist an Stelle der bisherigen Amtsgerichte in jedem Kreis ein Kreisgericht, an Stelle der bisherigen Landgerichte und Oberlandesgerichte in jedem Bezirk ein Bezirksgericht getreten. Die Verordnung bestimmt weiter, daß das Rechtsmittel der Revision entfällt. Das am 15. 10. 1952 in…
DDR A-Z 1954
Kriegsopferversorgung (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die K. obliegt nach der Verordnung vom 21. 7. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 363/48) der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen, d.h. Kriegsinvalidenrente wird nur gezahlt, wenn der Kriegsteilnehmer mindestens 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist, oder als Mann das 65. und als Frau das 60. Lebensjahr vollendet hat. Versorgung erhalten nur die Witwen, die über 60 Jahre alt oder zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert sind, oder die ein Kind im Alter bis zu 3 Jahren oder zwei Kinder im Alter bis zu 8 Jahren zu versorgen haben. Waisenrente erhalten nur die Kinder des Verstorbenen bis zum 15. Lebensjahr; nur wenn sie eine Schule oder Berufsschule besuchen und keine eigenen Einkünfte haben, bis zum 18. Lebensjahr. Die Renten werden wie die Renten der Sozialversicherung berechnet, also nach dem Gesamtarbeitsverdienst des [S. 88]Kriegsteilnehmers (Renten). Die Witwenrente beträgt nach der Verordnung über die Anpassung der Versorgungsbestimmungen für die Kriegsinvaliden usw an die Vorschriften der Sozialversicherung vom 16. 3. 1950 (GBl. S. 191) 50 v. H., für Vollwaisen 35 v. H., für Halbwaisen 25 v. H der Rente, die für den Verstorbenen festzusetzen wäre Bis dahin betrug die Witwen- und Vollwaisenrente einheitlich 40 DM Ost und die Halbwaisenrente 20 DM Ost. Die Mindestrenten sind die gleichen wie in der Sozialversicherung. Bei Nebeneinkünften des Kriegsopfers aus Arbeit, Vermögen oder sonstigen Einnahmequellen ermäßigt sich die Rente auf 3/10, wenn Rente und Nebeneinkünfte den Betrag von 140 DM Ost übersteigen. Die K. in der SBZ ist also wesentlich schlechter als die Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz, nach dem zum Beispiel ein Kriegsinvalide schon Anspruch auf Rente hat, wenn er nur zu 25 v. H. beschädigt ist. Elternrente gibt es im Gegensatz zur Regelung in der Bundesrepublik in der SBZ überhaupt nicht. Literaturangaben Faber, Dorothea, und Alfred Leutwein: Das Versicherungswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 26 Tab. u. 2 Schautafeln. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 87–88 Krieg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KriegsverbrecherprozesseSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die K. obliegt nach der Verordnung vom 21. 7. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 363/48) der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen, d.h. Kriegsinvalidenrente wird nur gezahlt, wenn der Kriegsteilnehmer mindestens 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist, oder als Mann das 65. und als Frau das 60. Lebensjahr vollendet hat. Versorgung erhalten nur die Witwen, die über 60 Jahre alt oder zu 66⅔ v. H.…
DDR A-Z 1954
Handelszentralen, Deutsche (DHZ) (1954)
Siehe auch: Deutsche Handelszentralen: 1975 1979 Deutsche Handelszentralen (DHZ): 1969 Handelszentralen: 1969 1975 Handelszentralen, Deutsche (DHZ): 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1949–1950 gegründete staatliche Großhandelsorgane mit dem Zweck, „das Wachstum der volkseigenen Industrie nicht von den Zufälligkeiten einer nach kapitalistischen Grundsätzen organisierten Handelssphäre abhängig zu machen“ („Die Materialversorgung“ Verlag „Die Wirtschaft“, Berlin 1952). Aufgabe der DHZ war zunächst die Versorgung der volkseigenen Wirtschaft mit Roh- und Hilfsstoffen und Fertigfabrikaten und der Absatz, d h. die planmäßige Verteilung der Erzeugnisse der volkseigenen Wirtschaft. Die DHZ übernahmen 1950 z T auch den Ankauf und den Absatz von Erzeugnissen der SAG-Betriebe und der privaten Industrie, soweit sie für die Durchführung des Fünfjahrplanes von Bedeutung sind. Z. Z. sind folgende DHZ bekannt: [S. 65]Altstoffe, Baustoffe, Chemie, Elektrotechnik, Feinmechanik, Glas und Keramik, Gummi und Asbest, Haushaltchemie, Industriebedarf, Industrietextilien, Innere Reserven, Kohle, Kraftstoffe und Mineralöle, Kulturwaren und Bürobedarf, Kurzwaren, Lebensmittel, Leder, Maschinen- und Fahrzeugbau, Metallurgie, Möbel und Holzwaren, Pharmazie und Krankenhausbedarf, Roh- und Schnittholz, Textilwaren, Saatgut, Schrott, Zellstoff und Papier, und die Berliner Handelszentrale (BHZ). Die bisherige Praxis der DHZ zeigt viele Mängel und große Schwerfälligkeit im Vergleich mit dem privaten Handel. Die DHZ versagten insbesondere bei der Bedarfsermittlung. In der oben erwähnten Schrift „Die Materialversorgung“ wird festgestellt: „Den DHZ haften noch viele Mängel und Schwächen an, so daß wohl mit Recht davon gesprochen werden kann, daß bei weitem noch nicht die Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeit berücksichtigt oder gar ausgeschöpft sind. Das laufende Studium der Tagespresse gibt schon eine Unmenge von Beispielen für noch unzureichende Arbeit.“ Das ZK der SED befaßte sich in einer Sitzung vom 6. 12. 1951 mit der unzulänglichen Arbeit der DHZ und verlangte „kurzfristige Qualifizierung“. Ab 1. 1. 1952 wurden die DHZ den zuständigen Fachministerien und Staatssekretariaten mit eigenem Geschäftsbereich unterstellt, wodurch insbesondere die Sortimentsproduktion dem tatsächlichen Bedarf angepaßt werden soll. Gleichzeitig mit der Einführung des Allgemeinen Vertragssystems wurde die Zuständigkeit der DHZ für einen Großteil der Warenbewegungen vermindert. Die Tätigkeit der DHZ beginnt sich mehr und mehr auf die Versorgung des staatlichen, genossenschaftlichen und privaten Einzelhandels zu beschränken. Literaturangaben Gleitze, Bruno: Die Wirtschaftsstruktur der Sowjetzone und ihre gegenwärtigen Tendenzen. 1951. 27 S. m. Tab. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 64–65 Handel, Privater A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handke, GeorgSiehe auch: Deutsche Handelszentralen: 1975 1979 Deutsche Handelszentralen (DHZ): 1969 Handelszentralen: 1969 1975 Handelszentralen, Deutsche (DHZ): 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1949–1950 gegründete staatliche Großhandelsorgane mit dem Zweck, „das Wachstum der volkseigenen Industrie nicht von den Zufälligkeiten einer nach kapitalistischen Grundsätzen organisierten Handelssphäre abhängig zu machen“ („Die Materialversorgung“ Verlag „Die Wirtschaft“, Berlin…
DDR A-Z 1954
Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche (1954)
Siehe auch: Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR: 1975 1979 1985 Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“: 1969 1975 1979 Seit 1952 in Potsdam-Babelsberg Nachfolgeinstitut der 1948 gegründeten Deutschen Verwaltungsakademie „Walter Ulbricht“ in Forst-Zinna, hochschulartiges Institut, das, vor allem in Zwei-(künftig Drei-) Jahres-Kursen Spitzenfunktionäre für Verwaltung und Justiz ausbildet. Fakultäten für Staats-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Daneben Lehrstuhl für Außenpolitik. Früher auch Lehrstühle für Landwirtschaft und Finanzen. Außerdem ständig Lehrstühle für Geschichte u. a. Die A. hat Promotionsrecht. Die Lehrpläne sehen etwa zu gleichen Teilen Vorlesungen und Übungen über die Grundlagen des Marxismus-Leninismus und über konkrete staatspolitische und verwaltungstechnische Fragen der „DDR“ vor. Auswahl der Teilnehmer durch Kaderabteilung des Ministeriums des Innern in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachministerien und der personalpolitischen Abteilung des ZK der SED. Durchschnittlich etwa 80 v. H. der Teilnehmer SED-Mitglieder. Bevorzugt werden bewährte Verwaltungsangestellte der unteren Laufbahnen und Aktivisten. Lehrstoff weitgehend von der Parteihochschule „Karl Marx“ erstellt. Neben den laufenden Kursen auch Fernunterricht. (Schulung) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 9 Akademie der Landwirtschaftswissenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW)Siehe auch: Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR: 1975 1979 1985 Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“: 1969 1975 1979 Seit 1952 in Potsdam-Babelsberg Nachfolgeinstitut der 1948 gegründeten Deutschen Verwaltungsakademie „Walter Ulbricht“ in Forst-Zinna, hochschulartiges Institut, das, vor allem in Zwei-(künftig Drei-)…
DDR A-Z 1954
Pressewesen (1954)
Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1956 1958 1959 Die Presse ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte Presse ist Lizenzpresse (Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später [S. 124]durch das Amt für ➝Information, seit Januar 1953 durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten der „DDR“). Zeitungslizenzen erhalten ausschließlich die SED, die Massenorganisationen und die in der Blockpolitik gleichgeschalteten Parteien. (Einzige Ausnahmen: „Berliner Zeitung“ und „BZ am Abend“ — Herausgeber: Hermann Leupold, SED.) Presseerzeugnisse unterliegen einer Nachzensur, die zum Verbot der Auslieferung führen kann. Da zudem die gesamte Presse streng an die vom ZK der SED und vom Presseamt beim Ministerpräsidenten herausgegebenen politischen Richtlinien gebunden ist, kann von der in der Verfassung der „DDR“ (Art. 9) proklamierten freien öffentlichen Meinungsäußerung keine Rede sein. In der SBZ erscheinen 40 Tageszeitungen und 2 Montagsausgaben, davon 9 Tageszeitungen im Sowjetsektor Berlins. Bis 1952 war die Lizenzvergebung so gehandhabt, daß neben Zentralorganen in Berlin jeweils ein Blatt jeder Partei in den fünf Landeshauptstädten erschien. Seit der sog. Verwaltungsreform im Juli 1952 erscheinen in allen 14 Bezirken SED-Blätter, mit Lokalteilen für fast alle Kreise. Die Höhe der Auflagen wird seit langem nicht mehr veröffentlicht, sie wird vor allem von der SED geheimgehalten. Der weitaus größte Teil der Gesamtauflage entfällt auf die SED-Blätter. Das Zentralorgan „Neues Deutschland“ wird in 500.000 Exemplaren gedruckt, das Sprachrohr der Sowjets, „Tägliche Rundschau“, hat 500.000 Auflage. Andere SED-Blätter: „BZ am Abend“, Berlin (180.000); „Märkische Volksstimme“, Potsdam (110.000). Demgegenüber fällt die P. der Blockparteien nicht ins Gewicht: Die 6 Blätter der CDU werden in 194.000 Stück gedruckt (davon die „Neue Zeit“, Berlin, mit 65.000 und die „Union“, Dresden, mit 42.000). Die 5 Zeitungen der LDP haben eine Auflage von 193.000 (davon „Der Morgen“, Berlin, 60.000 und das „Sächsische Tageblatt“, Dresden, 50.000). Die 5 Organe der NDP erreichen zusammen 174.000 Exemplare (davon „National-Zeitung“, Berlin, 68.000). Das Organ der FDJ, „Junge Welt“, soll eine Auflage von 1 Mill. haben. Bei den Auflagen der SED-Presse ist zu berücksichtigen, daß ganze Berufsstände zum Abonnieren von SED-Blättern verpflichtet sind und daß der Abonnentenkreis der bürgerlichen Presse durch Papierzuteilung begrenzt wird. Inhaltlich unterscheiden sich die Zeitungen kaum (bindende Richtlinien von Regierung und ZK, Sprachregelung durch das „Presseamt“ und ausschließliche Nachrichtenversorgung durch ADN). Der Nachrichtenteil unterliegt in gleicher Weise wie die redaktionellen Meinungsäußerungen der zentralen Lenkung. Lediglich „Neues Deutschland“, „Tägliche Rundschau“ und „Berliner Zeitung“ dürfen andere als mit „ADN“ gezeichnete Meldungen bringen. Auslandsmeldungen werden von der sowjetamtlichen Agentur TASS und von den Agenturen der Ostblockstaaten übernommen. Gekennzeichnet ist das P. in der SBZ durch die Einförmigkeit des Inhalts. Neben den tendenziösen Nachrichten nehmen umfangreiche Leitartikel, mehrseitige Wiedergaben von Reden der Funktionäre und von Parteibeschlüssen, Kritik und Selbstkritik im Rahmen des kommun. Überwachungssystems, Anprangerungen nicht erfüllter Normen, Aufrufe zu Wettbewerben und Selbstverpflichtungen und gelenkte Leserzuschriften den Hauptraum der Zeitungen ein. Auch der kulturelle Teil wird von den Maximen der Partei her bestimmt. Eine Auflockerung durch Kurzgeschichten und Humor hat Walter Ulbricht am 26. 7. 1953 auf der 15. Tagung des ZK der SED im Rahmen des Neuen Kurses angekündigt. Ebenso wie die Tagespresse sind die Wochen- und Monatszeitschriften der Massenorganisationen gelenkt. Sogar die Fach- und Sportpresse usw. besitzt einen umfangreichen politischen und ideologischen Teil. Das Fehlen von objektiven Nachrichten und der eintönige Stil und Inhalt der sowjetzonalen Presse begründen ein starkes Bedürfnis nach westlicher Publizistik. Bezug und Besitz westlicher Presse werden als Boykotthetze und „Hetze gegen die antifaschistisch-demokratische Ordnung“ aufgefaßt und unter Anwendung des sog. Friedensschutzgesetzes mit hohen Zuchthausstrafen bedroht. Der journalistische Nachwuchs — soweit er nicht in die Kategorie der Volkskorrespondenten fällt — wird an der Leipziger Journalistenschule, dem ehemaligen Institut für Publizistik der Universität, ausgebildet. Das Institut erhält seine Richtlinien vom „Presseamt beim Ministerpräsidenten“. ADN und große Zeitungen haben eigene Schulen für journalistischen Nachwuchs. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 123–124 Presseamt beim Ministerpräsidenten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG)Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1956 1958 1959 Die Presse ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte Presse ist Lizenzpresse (Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später [S. 124]durch das Amt für ➝Information, seit Januar 1953 durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten der „DDR“).…
DDR A-Z 1954
Strafverfahren (1954)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. ist durch die Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 neu geregelt worden. Neue Begriffe und Institutionen wurden eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In den Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte auf Anordnung eines staatlichen Organs untergebracht ist (§ 14). Hierdurch wird es dem SSD möglich, jeden Verhafteten irgendwohin zu schaffen und dort aburteilen zu lassen. Ehegatten und nächste Angehörige der Angeklagten dürfen die Aussage nicht mehr verweigern, wenn sie eine Pflicht zur Anzeige hätten, z. B. nach dem Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums. Dasselbe gilt für Geistliche, Rechtsanwälte und Ärzte. Sachverständige können vom Angeklagten nicht abgelehnt werden. Private Sachverständige sollen nicht mehr hinzugezogen werden (§ 60). Das in der Verfassung und im § 74 StPO garantierte Recht auf Verteidigung wird dadurch illusorisch gemacht, daß der Verteidiger in die Gerichtsakten erst nach Zustellung der Anklageschrift Einsicht nehmen und auch dann erst mit dem in Haft befindlichen Beschuldigten sprechen darf. Eine Haftbeschwerde ist nur einmal, und zwar binnen einer Woche nach Erlaß des Haftbefehls, möglich. Die Anklageschrift braucht „bei Vorliegen wichtiger Gründe“ dem Beschuldigten nicht zugestellt, sondern nur zur Kenntnis gebracht zu werden (§ 180). Damit soll verhindert werden, daß Angeklagte oder Verteidiger in den Besitz politischer Anklageschriften kommen. Das gleiche gilt für die Zustellung von Strafurteilen. Die Beweisaufnahme soll an sich unmittelbar sein. Es dürfen aber Protokolle der Volkspolizei, des SSD, der Staatsanwaltschaft oder eines Richters über frühere Vernehmungen eines Zeugen oder Mitbeschuldigten schon dann als vollgültige Beweismittel in der Hauptverhandlung verlesen werden, „wenn das Erscheinen des Zeugen in der Hauptverhandlung wegen des damit verbundenen Zeitverlustes unzweckmäßig ist“ (§ 107). „Erklärungen des Angeklagten, insbesondere ein Geständnis, die in einem Protokoll über eine frühere Vernehmung enthalten sind, [S. 161]können zum Zwecke des Beweises verlesen werden, soweit es erforderlich ist“ (§ 209). Auf diese Weise erhalten die vom SSD erpreßten Geständnisprotokolle volle Beweiskraft. Das Urteil ist während der Beratung schriftlich zu begründen und von allen Richtern zu unterschreiben (§ 225). Der Angeklagte hat gegen ein Urteil nur noch ein Rechtsmittel, die Berufung. Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft heißt Protest. Die Berufung des Angeklagten kann durch das Berufungsgericht im Beschlußwege als offensichtlich unbegründet verworfen werden, während das bei dem Protest der Staatsanwaltschaft nicht möglich ist. Ein Wiederaufnahmeverfahren, auch zugunsten des Angeklagten, kann nur durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet werden. Die Strafvollstreckung ist Angelegenheit der Volkspolizei. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 160–161 Strafrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafvollstreckungSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. ist durch die Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 neu geregelt worden. Neue Begriffe und Institutionen wurden eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In den Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte auf Anordnung…
DDR A-Z 1954
Arbeitslosenversicherung (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der A. ist die Verordnung über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, Berlin Ost, S. 103/1949). Träger der A. ist die Sozialversicherung, Körperschaft des öffentlichen Rechts (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Versichert sind alle Personen, die in einem entgeltlichen Arbeitsverhältnis stehen. ⅕ der Sozialversicherungsbeiträge dieser Personen soll dem Zwecke der A. zugute kommen (§~6 der Verordnung vom 28. 1. 1947). Voraussetzung für eine Leistung ist eine Beitragszahlung zur Sozialversicherung für 26 Wochen in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Sie wird gewährt vom 8.~Tage der registrierten Arbeitslosigkeit ab für die Dauer von 26 Wochen. Sie wird u. a. nicht gezahlt, wenn der Versicherte eine Arbeit ablehnt, die ihm zugewiesen wird, oder wenn er eine Arbeit „eigenmächtig“ aufgegeben hat, wenn er ein eigenes Einkommen hat, das nicht niedriger als die Unterstützung ist, oder wenn der Arbeitslose im Haushalt seiner Verwandten wohnt, die in der Lage und verpflichtet sind, ihn zu unterstützen. Wegen der Vielzahl der Ausschließungsgründe erhalten nur sehr wenige Arbeitslose eine Unterstützung. Die Höhe der Unterstützung beträgt bei einem täglichen Einkommen bis zu 6,54 DM Ost 1,20 DM Ost täglich und steigt bei einem täglichen Verdienst über 9,49 DM Ost auf höchstens 2 DM Ost täglich. Familienzuschläge werden für Kinder bis zu 15 Jahren oder bis zu 18 Jahren, wenn sie eine Schule besuchen, für Ehefrauen und Lebenskameraden mit 1 Kind bis zu 3 Jahren oder 2 Kindern bis zu 8 Jahren, oder im Alter über 60 Jahre und für unterhaltsberechtigte Verwandte, die vom Arbeitslosen unterhalten werden, in Höhe von 0,35 DM Ost täglich gezahlt. Wohnungsgeld wird in Städten über 100.000 Einwohner in Höhe von 12 DM Ost, in den Städten über 10.000 Einwohner in Höhe von 10 DM Ost und in den übrigen Städten in Höhe von 8 DM Ost monatlich gezahlt, wenn der Arbeitslose eine eigene, von ihm bezahlte Wohnung hat. Das Einkommen des Ehegatten wird auf die Unterstützung eines Arbeitslosen angerechnet, soweit es 35 DM Ost wöchentlich übersteigt. Literaturangaben Faber, Dorothea, und Alfred Leutwein: Das Versicherungswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 26 Tab. u. 2 Schautafeln. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 15 Arbeitskräfteplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitslosigkeitSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der A. ist die Verordnung über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, Berlin Ost, S. 103/1949). Träger der A. ist die Sozialversicherung, Körperschaft des öffentlichen Rechts (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Versichert sind alle Personen, die in einem entgeltlichen Arbeitsverhältnis stehen. ⅕ der…
DDR A-Z 1954
Oder-Neiße-Linie (1954)
Siehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 1985 Oder-Neiße-Linie: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Demarkationslinie zwischen der SBZ und den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten. Verläuft von der Ostsee unmittelbar westlich Swinemünde an der Oder entlang bis zur Mündung der Lausitzer Neiße und folgt dem Lauf der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze. Im Februar 1945 wurde auf der Krim-Konferenz von Roosevelt, Churchill und Stalin eine Entschädigung Polens für die von der SU annektierten polnischen Ostgebiete auf Kosten Deutschlands anerkannt, ohne daß Vereinbarungen über den Umfang des Gebietes getroffen worden wären. Nach Abschnitt IX des Potsdamer Abkommens wurde in Potsdam die diesbezügliche Meinung der Provisorischen Polnischen Regierung lediglich „geprüft“, doch bekräftigten „die Häupter der drei Regierungen die Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zur Friedenskonferenz zurückgestellt werden solle“. Ferner ergab die Potsdamer Konferenz darin Übereinstimmung, daß die in Frage stehenden deutschen Gebiete „unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen“. In der Folgezeit wurde von seiten der Westmächte bei jedem diplomatischen Anlaß der vorläufige Charakter der O.-N.-Linie betont, während Polen und die SU die Vereinbarungen des Potsdamer Abkommens als endgültige Regelung betrachteten. Polen paßte den Verwaltungs- und Wirtschaftsaufbau den polnischen Verhältnissen an und begann mit einer (bis heute allerdings erst teilweise durchgeführten) polnischen Besiedlung der deutschen Gebiete. Die Haltung der SED wandelte sich gegenüber der O.-N.-Linie im Laufe der Zeit nach den sowjetischen Wünschen bis zu ihrer Anerkennung als endgültige Staatsgrenze. Am 16. 10. 1946 erklärte z. B. Pieck: „Wir werden alles tun, damit bei den Alliierten die Grenzfragen nachgeprüft und eine ernste Korrektur an der jetzt bestehenden Ostgrenze vorgenommen wird“ („Berliner Zeitung“ Nr. 243 vom 17. 10. 1946). Dagegen heißt [S. 118]es in der Regierungserklärung Grotewohls vom 12. 10. 1949 „Die O.-N.-Linie ist für uns eine Friedensgrenze …“ Im „Abkommen der DDR mit der Republik Polen“ vom 6. 7. 1950 wird die O.-N.-Linie als „unantastbare Friedens- und Freundschaftsgrenze“ bezeichnet und damit der Versuch unternommen, die O.-N.-Linie völkerrechtlich festzulegen. Durch Erklärung des Bundeskabinetts vom 9. 6. 1950 wird der Sowjetzonenregierung jedes Recht bestritten, für das deutsche Volk zu sprechen, und alle ihre Abreden und Vereinbarungen werden für null und nichtig erklärt. Literaturangaben Hoffmann, Friedrich: Die Oder-Neiße-Linie, Politische Entwicklung und völkerrechtliche Lage. Kitzingen 1949, Holzner. 55 S. Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg 1953, Nölke. 375 S. Ostdeutschland. Ein Hand- und Nachschlagebuch über alle Gebiete ostwärts von Oder und Neiße. 3. Aufl., Kitzingen 1953, Holzner. 198 S. Die vormilitärische Ausbildung in der Sowjetzone. Materialien über die „Gesellschaft für Sport und Technik“. (BMG) 1952. 12 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 117–118 ODD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Oelßner, FredSiehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 1985 Oder-Neiße-Linie: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Demarkationslinie zwischen der SBZ und den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten. Verläuft von der Ostsee unmittelbar westlich Swinemünde an der Oder entlang bis zur Mündung der Lausitzer Neiße und folgt dem Lauf der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze. Im Februar 1945 wurde auf der Krim-Konferenz von Roosevelt, Churchill und Stalin eine…
DDR A-Z 1954
Lebensstandard (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der L. in der SBZ ist in erster Linie bestimmt durch eine Wirtschafts- und Handelspolitik, die die Lebensbedürfnisse der Bevölkerung vernachlässigt zugunsten der Reparationsleistungen an die SU, überstürzter Industrieinvestitionen zu über[S. 101]wiegend rüstungswirtschaftlichen Zwecken und verschleierter Steuereinnahmen (Akzise der HO), die zugleich der Kaufkraftabschöpfung dienen. Ferner ist für den L der SBZ kennzeichnend eine außerordentlich weitgehende „planmäßige“ Differenzierung, die einerseits durch die Staffelung des Lebensmittelkartensystems und den Vertrieb von Mangelwaren zu stark überhöhten Preisen in den Staatsläden der HO, andererseits durch überaus stark differenzierte Lohn- und Gehaltstarife bewirkt wird. [S. 102]Ein Vergleich der allgemeinen Lebenshaltungskosten in der „DDR“ und in der Bundesrepublik ist kaum zu führen, da die Preise der rationierten Lebensmittel und vieler Gebrauchsgüter in der „DDR“ gestoppt sind und für die Währung ein Zwangskurs gilt Für den L des sowjetzonalen ..„Normalverbrauchers“ sind folgende Voraussetzungen ausschlaggebend: 1. Viele für den Ernährungshaushalt unentbehrliche Lebensmittel (z. B. Butter, Zucker, Feingemüse, neuerdings auch Kartoffeln) sind entweder gar nicht oder nur in unzureichenden Mengen bzw. zu überhöhten Preisen erhältlich; 2. auch wichtige Gebrauchsgüter, zumal solche, deren Herstellung Wolle. Nichteisenmetalle und andere knappe Rohstoffe erfordert, sind nicht oder nur zu überhöhten Preisen und in mangelhaften Qualitäten erhältlich; ob die mit der Verkündung des Neuen Kurses im Frühjahr 1953 in Aussicht gestellte Verbesserung der Versorgung mit Gebrauchsgütern realisiert wird, bleibt abzuwarten; auf dem Gebiete des Wohnungsbaus (Wohnungswesen) ist in der „DDR“ so gut wie nichts geschehen, unzählige berufstätige Männer und Frauen leben aus Gründen der allgemeinen Arbeitspolitik getrennt von ihren Familien und vielfach in Barackenlagern von kaum menschenwürdigem Zustand; 3. Kulturgüter sind erschwinglich, werden den breiten Massen auch durch Besucherorganisationen und Verlagerung des „Kulturkonsums“ in die Betriebe (Kulturhaus) nahegebracht, stehen aber weithin im Dienste politischer Propaganda und werden daher von der Masse der Verbraucher abgelehnt; 4. eine dünne Schicht von Funktionären, Angehörigen der technischen Intelligenz und anderer Mangelberufe, Spezialisten und Aktivisten bezieht Löhne und Gehälter, die ein Vielfaches der Grundtarife ausmachen, höhere Lebensmittelrationen, Intelligenzpakete und sonstige Vergünstigungen, die sie weit über den L. der „Normalverbraucher“ hinausheben; die Masse der letzteren kann einen höheren L. auch nicht durch größere Leistung erreichen, da die höheren Stufen des Leistungslohnes auf einen bestimmten Prozentsatz der Arbeiterschaft begrenzt sind und bei allgemeiner Verbesserung der Leistungen die Normen heraufgesetzt werden. Aus all diesen Gründen gleicht sich der L. der SBZ mehr und mehr dem der SU und ihrer Satellitenstaaten an. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 96–102 LDPD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LebensversicherungSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der L. in der SBZ ist in erster Linie bestimmt durch eine Wirtschafts- und Handelspolitik, die die Lebensbedürfnisse der Bevölkerung vernachlässigt zugunsten der Reparationsleistungen an die SU, überstürzter Industrieinvestitionen zu über[S. 101]wiegend rüstungswirtschaftlichen Zwecken und verschleierter Steuereinnahmen (Akzise der HO), die zugleich der Kaufkraftabschöpfung dienen. Ferner ist für den L…