DDR A-Z 1954

Währungspolitik (1954)

Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Die jahrelangen Reparationsentnahmen der SU und das dadurch verursachte Minderangebot an Gebrauchsgütern sind die Ursachen eines hohen Kaufkraftüberhanges, der die Währung ständig gefährdet. Eine Reihe von Maßnahmen der Sowjetzonenregierung soll den Geldumlauf so niedrig wie möglich halten. Hierher gehören die verschiedenen Verordnungen zur Regelung des Zahlungsmittelumlaufes, die Anordnungen zur bargeldlosen Zahlung und Erhöhung der Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes in der „volkseigenen“ Wirtschaft, die Zentralisierung der Kassenbestände öffentlicher Kassen bei der Deutschen ➝Notenbank, die allgemeine Kreditpolitik mit dem Ziel möglichst geringer Kreditvolumen und — nicht zuletzt — die hohe Besteuerung des Verbrauchs durch Verbrauchsteuern und Haushaltsaufschläge, insbesondere aber durch die Akzise der staatlichen Handelsorganisation (HO) Laut Beschluß der SBZ-Regierung vom 29. 10. 1953 wurde die Ostmark auf „Goldbasis“ gestellt und der „Goldgehalt“ auf 0,399902 g je DM Ost festgesetzt. Das Verhältnis der Ostmark zum US-Dollar wurde auf 2,22 DM Ost, zum Rubel auf 1,80 Rubel für eine DM Ost festgelegt. Die Deutsche Notenbank wurde ermächtigt, auf Grund dieser „Goldbasis“ die Wechselkurse für andere ausländische Währungen festzulegen. Die Umstellung verändert den bis dahin gültigen Rubelkurs von DM Ost –,833 auf DM Ost –,555. Diese Höherbewertung der DM Ost zum Rubel dürfte, da die Preise im Ostblockraum durch die SU diktiert werden, kaum eine Verbesserung der östlichen Außenhandelssituation der SBZ bewirken. Die im Verhältnis zur Westmark niedriger angesetzte Relation zum Dollar birgt die Gefahr des Dumpings gegenüber Exporten der Bundesrepublik. Die Auswirkungen der Umstellung waren bei Redaktionsschluß noch nicht übersehbar. Sicher ist, daß die Umstellung eine Verschärfung der wirtschaftlichen Kontrolle der SU über die Sowjetzone zur Folge haben wird. Literaturangaben Abeken, Gerhard: Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone seit der Währungsreform. (BB) 1951. 36 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 192 Wahlen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Währungsreform

Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Die jahrelangen Reparationsentnahmen der SU und das dadurch verursachte Minderangebot an Gebrauchsgütern sind die Ursachen eines hohen Kaufkraftüberhanges, der die Währung ständig gefährdet. Eine Reihe von Maßnahmen der Sowjetzonenregierung soll den Geldumlauf so…

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Beamtenversorgung (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Versorgung der ehemaligen Beamten des Reiches, der Länder und Gemeinden, der Reichspost und Reichsbahn, der Körperschaften des öffentlichen Rechts und der ehemaligen Wehrmachtbeamten sowie ihrer Hinterbliebenen liegt nach der Anordnung über Zahlung von Renten an ehemalige Beamte usw. vom 15. 9. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 467) in den Händen der Sozialversicherung. Nach deren Grundsätzen erhalten die Betroffenen daher nur Bruchteile der Pensionen, auf die sie Anspruch hätten und die in der Bundesrepublik nicht nur den einheimischen, sondern auch den verdrängten Beamten gezahlt werden. Voraussetzung für den Versorgungsanspruch ist, daß der Betroffene mindestens 5 Jahre lang als Beamter tätig war und arbeitsunfähig ist oder die Altersgrenze (bei Männern 65 Jahre, bei Frauen 60 Jahre) überschritten hat. Als arbeitsunfähig wird nur angesehen, wer nach den Grundsätzen der Sozialversicherung mehr als ⅔ erwerbsgemindert ist; bei Frauen, wenn 1 Kind im Alter bis zu 3 Jahren oder 2 Kinder im Alter bis zu 8 Jahren zu versorgen sind, falls diese nachweislich nicht anderweitig betreut werden können. Waisenrente gibt es wie in der Sozialversicherung grundsätzlich bis zum vollendeten 15. Lebensjahr; wenn das Kind eine Schule oder Berufsschule besucht und keine eigenen Einkünfte hat, wird Rente bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Die Renten werden nach dem Gesamtlebensverdienst des Beamten berechnet wie in der Sozialversicherung. (Renten) Bis zum 15. 9. 1948, für ehemalige Offiziere, Wehrmachtangehörige und deren Hinterbliebene bis 16. 3. 1950, war die Rente auf 90 DM Ost monatlich begrenzt. [S. 26]Diese Begrenzung ist jetzt aufgehoben. Die Mindestrenten sind gleich denen in der Sozialversicherung. Die Witwenrente beträgt 50 v. H., die Vollwaisenrente 35 v. H. und die Halbwaisenrente 25 v. H. der Rente, die für den verstorbenen Beamten zu berechnen gewesen wäre. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Faber, Dorothea, und Alfred Leutwein: Das Versicherungswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 26 Tab. u. 2 Schautafeln. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 25–26 Bausparkassen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z B-Betriebe

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Versorgung der ehemaligen Beamten des Reiches, der Länder und Gemeinden, der Reichspost und Reichsbahn, der Körperschaften des öffentlichen Rechts und der ehemaligen Wehrmachtbeamten sowie ihrer Hinterbliebenen liegt nach der Anordnung über Zahlung von Renten an ehemalige Beamte usw. vom 15. 9. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 467) in den Händen der Sozialversicherung. Nach deren Grundsätzen…

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Ausbeutung (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Als „A. des Menschen durch den Menschen“ gilt in der marxistischen Theorie das Mißverhältnis von Arbeitslohn und Arbeitsleistung, die zu geringe Entlohnung des Proletariers durch den Kapitalisten, der sich den „Mehrwert“ ausbeuterisch aneignet; A. wird von Marx allein auf das „Privateigentum an den Produktionsmitteln“ zurückgeführt. Die Abschaffung des Privateigentums an den Produktionsmitteln, die das Proletariat automatisch von der Ausbeutung befreien und eine gerechte Entlohnung ermöglichen soll, gehört zu den Kernforderungen des Marxismus und ist in der SU seit 1917 theoretisch verwirklicht. Dabei hat sich ergeben, daß zwar alles Privateigentum in Volkseigentum verwandelt und der durch Planung wirtschaftende Sowjetstaat praktisch zum alleinigen Besitzer aller Produktionsmittel werden konnte, daß aber der gleiche Staat als einziger Kapitalist oder Unternehmer ein neues System der Ausbeutung durch den Sozialistischen ➝Wettbewerb und durch das System der Zwangsarbeit entwickelt hat. Der Glaube, daß die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft durch die Abschaffung des Privateigentums an den Produktionsmitteln überwunden worden sei, ist ein Irrtum, weil die Erfahrung in der SU gezeigt hat, daß dieses Problem kein [S. 22]wirtschaftsrechtliches und organisatorisches, sondern ein psychologisches und sittliches ist. An Stelle der Einzelunternehmer verfügen im Bolschewismus die vom Staat eingesetzten Funktionäre (Manager der Kombinate und Fabriken oder Kolchose, Brigadiers und Parteikontrolleure usw.) über Machtvollkommenheiten, die kein Privatunternehmer in irgendeinem kapitalistischen Land besitzt. Ihnen obliegt es, ohne vom Staat gesetzte sittliche Schranken die Übererfüllung der staatlich festgesetzten hohen Leistungsnormen bei jedem Arbeiter zu erzwingen und damit ein neues System der A. des Menschen durch den Staat und seine Funktionäre zu verwirklichen. (Arbeitspolitik, Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Literaturangaben Becker, O. E. H.: Der perfekte Sklavenstaat. Die Ausbeutung des Arbeiters im staatskapitalistischen System der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 4). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 172 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 21–22 Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausschuß für deutsche Einheit

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Als „A. des Menschen durch den Menschen“ gilt in der marxistischen Theorie das Mißverhältnis von Arbeitslohn und Arbeitsleistung, die zu geringe Entlohnung des Proletariers durch den Kapitalisten, der sich den „Mehrwert“ ausbeuterisch aneignet; A. wird von Marx allein auf das „Privateigentum an den Produktionsmitteln“ zurückgeführt. Die Abschaffung des Privateigentums an den Produktionsmitteln, die das Proletariat…

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Freiwillige Gerichtsbarkeit (1954)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch die „Verordnung über die Übertragung der Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ vom 15. 10. 1952 wird der größte Teil der FG. aus der Justiz herausgelöst. Fast alle der unter o. a. Bezeichnung zusammengefaßten Geschäfte werden an Verwaltungsbehörden übertragen. Das gesamte Grundbuchwesen geht auf die Abteilungen Kataster bei den Räten der Kreise über. Durch eine am 1. 5. 1953 in Kraft getretene Verordnung wird bestimmt, daß die Grundbücher in der bisherigen Form nicht weiterzuführen sind, sondern daß für jedes Grundstück ein Grundbuchheft zu führen ist. Damit wird unter Umständen der Nachweis für früheres Eigentum am Grundstück und für ehemalige Belastungen bei enteigneten Grundstücken erschwert. Die Vormundschaftssachen sind zum Teil an die Abt. Volksbildung (Jugendhilfe — Heimerziehung —) und die Abt. Gesundheitswesen (Mutter und Kind) bei den Räten der Kreise übertragen worden. Entschieden wird hier in erster Linie nach politischen Gesichtspunkten. Sorgerechtsentscheidungen wegen politischer Unzuverlässigkeit der Eltern oder eines Elternteils sind nach Inkrafttreten der Verordnung wiederholt vorgekommen. Auch die Heimerziehung kann schon dann von der Abteilung Volksbildung angeordnet werden, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher sich den kommunistischen Ideen gegenüber widerspenstig zeigt. Die Führung des Vereinsregisters ist auf die Volkspolizei-Kreisämter übertragen worden, die ihre Entscheidungen vor allem nach politischen Gesichtspunkten treffen. Das Handelsregister wird künftig bei den Räten der Kreise, Abt. örtliche Industrie und Handwerk, das Genossenschaftsregister bei den Abteilungen Handel und Versorgung, Land- und Forstwirtschaft, örtliche Industrie und Handwerk, das Geschmacksmusterregister beim Amt für Erfindungs- und Patentwesen, das Binnenschiffsregister bei den Wasserstraßendirektionen Berlin und Magdeburg und das Seeschiffsregister beim Wasserstraßenhauptamt Rostock geführt. (Notariat) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 57 Freie Spitzen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freundschaftsvertrag

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch die „Verordnung über die Übertragung der Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ vom 15. 10. 1952 wird der größte Teil der FG. aus der Justiz herausgelöst. Fast alle der unter o. a. Bezeichnung zusammengefaßten Geschäfte werden an Verwaltungsbehörden übertragen. Das gesamte Grundbuchwesen geht auf die Abteilungen Kataster bei den Räten der Kreise über. Durch eine am 1. 5. 1953 in Kraft…

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FDJ (1954)

Siehe auch: FDJ: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Abk. für Freie Deutsche Jugend. Hervorgegangen aus den am 20. 6. 1945 durch SMAD-Befehl genehmigten antifaschistischen Jugendausschüssen. Gründungsversammlungen am 7. 3. 1946. Die FDJ war anfangs überparteilich, doch waren die Schlüsselstellungen von Anfang an mit KP/SED-Mitgliedern besetzt. Seit Beginn des 1. FDJ-Schuljahres 1951 ist die FDJ auf den Stalinismus ausgerichtet; heute wird sie ausschließlich von der SED angeleitet und gelenkt. Die Mitgliederzahl betrug 1953 mit Jungen Pionieren über 3 Mill. Vorsitzender: Erich ➝Honecker; oberstes Führungsorgan ist der Zentralrat der FDJ. Die FDJ erfaßt die Jugendlichen über 14 Jahre und übernimmt sie von den Jungen Pionieren. Die Altersgrenze ist nach oben nicht deutlich festgelegt. Seit Beginn des Aufbaus der militärischen Volkspolizei stellt die FDJ das wichtigste Rekrutierungsarsenal für diese dar. Das gleiche gilt für den Dienst für Deutschland und die Gesellschaft für ➝Sport und Technik. Über die Betriebs-, Verwaltungs-, Schul- und Hochschulgruppen usw. der FDJ kontrolliert die SED zuverlässig das Verhalten der Jugend in diesen Institutionen. Die FDJ besitzt eine eigene Tageszeitung, die „Junge Welt“, ferner die Halbmonatsschrift „Junge Generation“. Seit Beginn der offenen Remilitarisierung dienen beide Organe in starkem Maße der vormilitärischen Erziehung, ebenso der FDJ-Dienst selbst. — Seit der Ausschaltung der konfessionellen Jugendverbände ist die FDJ die alleinige Organisation der Jugend in der SBZ. In der Bundesrepublik ist die FDJ als verfassungsfeindlich verboten. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. (Wesentlich überarbeitete Neuaufl. in Vorbereitung.) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 53 FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-Schuljahr

Siehe auch: FDJ: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Abk. für Freie Deutsche Jugend. Hervorgegangen aus den am 20. 6. 1945 durch SMAD-Befehl genehmigten antifaschistischen Jugendausschüssen. Gründungsversammlungen am 7. 3. 1946. Die FDJ war anfangs überparteilich, doch waren die…

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Richter, Unabhängigkeit der (1954)

Siehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1956 1958 1959 „Ein Richter muß nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß er sein Amt gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt und sich vorbehaltlos für die Ziele der Deutschen Demokratischen Republik einsetzt“ (§ 11 des Gerichtsverfassungsgesetzes). Die Richter beim Obersten Gericht werden für fünf Jahre gewählt, die übrigen Richter auf drei Jahre vom Justizminister ernannt. Alle Richter können vorzeitig abberufen werden, wenn sie „gegen die Verfassung oder andere Gesetze verstoßen oder sonst ihre Pflichten als Richter gröblich verletzen“ (§§ 16, 17 GVG). Art. 127 der Verfassung und § 5 GVG lauten: „Die Richter sind in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen.“ Entgegen diesem Grundsatz werden laufend und planmäßig Weisungen an die Richter der SBZ erlassen. Haftentlassungen von sogenannten Wirtschaftsverbrechern werden für unzulässig erklärt und bedürfen der Genehmigung des Ministeriums (Rundverfügung Nr. 98/50 des sächsischen Justizministeriums, Rundverfügung Nr. 355/VI/1947 des brandenburgischen Justizministeriums). Richter, die sich diesen Rundverfügungen nicht fügten, sind entlassen oder gar selbst inhaftiert worden. Die Kontrollkommission ist berechtigt, von den Gerichten den Erlaß von Haftbefehlen zu verlangen. Haftentlassungen solcher Personen sind ohne Anhörung der Kontrollkommission verboten (Rundverfügung Nr. 11/51 der Hauptabteilung Justiz des Landes Brandenburg). Damit wird der Richter zu einem weisungsgebundenen Organ der Kontrollkommission. Mit der Rundverfügung Nr. 105/50 des sowjetzonalen Justizministeriums vom 10. 8. 1950 wird in die Urteilsfindung der Gerichte selbst eingegriffen Danach wird verlangt, daß die Richter mehr als bisher in ihren Entscheidungen den Anträgen der Staatsanwaltschaft entsprechen. In Sachsen müssen die Richter nach der dortigen Rundverfügung Nr. 141/50 berichten, inwieweit sie sich an diese Anordnung gehalten haben. In wichtigen Strafprozessen wird den Richtern seitens der SED, der Justizverwaltung, der Polizei oder des SSD vor der Verhandlung mitgeteilt, welche Strafe verhängt werden muß. Von diesen Weisungen abweichende Erkenntnisse werden als Begünstigung der Angeklagten angesehen und strafrechtlich verfolgt. (Rechtswesen, Gerichtsverfassung, Volksrichter) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 139 Revolution A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rote Ecke

Siehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1956 1958 1959 „Ein Richter muß nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß er sein Amt gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt und sich vorbehaltlos für die Ziele der Deutschen Demokratischen Republik einsetzt“ (§ 11 des Gerichtsverfassungsgesetzes). Die Richter beim Obersten Gericht werden für fünf Jahre gewählt, die übrigen Richter auf drei Jahre…

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Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus) (1954)

Siehe auch: Historischer Materialismus: 1958 1959 1960 1962 1963 1969 1975 1979 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung): 1965 1966 Materialistische Geschichtsauffassung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus): 1953 Die Anwendung des Dialektischen Materialismus auf die Geschichte. Danach hat die Entwicklung der Gesellschaft durch die Entstehung des Privateigentums an den Produktionsmitteln mit dialektischer Gesetzmäßigkeit von einer kommunistischen Urgemeinschaft zur Klassenspaltung in Ausbeuter und Ausgebeutete, Unterdrücker und Unterdrückte, und damit zur Klassengesellschaft und zum Klassenkampf als dem bewegenden Moment der geschichtlichen Entwicklung, unabhängig von Landschaft und Volkstum, geführt. Die in der Produktionsweise jeder Entwicklungsstufe (Sklavenhaltergesellschaft, Feudalismus, Kapitalismus) entstehenden inneren Widersprüche hätten sich im Klassenkampf durch dialektische „Sprünge“ in revolutionärer Entwicklung zur jeweils höheren und fortschrittlicheren Produktionsweise entwickelt, ohne jedoch die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zu beseitigen. Auf Grund dieser Gesetzmäßigkeit glaubte Marx den zukünftigen Verlauf der Geschichte vorausbestimmen und mit seinen politischen Umsturzplänen verbinden zu können. Er erklärte, auch der Kapitalismus müsse an seinen inneren Widersprüchen, auf der einen Seite an der zwangsläufigen Konzentration des Kapitals in den Händen weniger Ausbeuter, auf der anderen Seite an der Entstehung immer größerer Proletariermassen zugrunde gehen und durch die proletarische Weltrevolution zur klassenlosen Gesellschaft und zur kommunistischen Produktionsweise, zur Abschaffung aller Unterdrückung und Ausbeutung und zur Freiheit der neuen Gesellschaft führen. Im Widerspruch zu seiner eigenen Philosophie und dem Prinzip der unaufhörlichen dialektischen Bewegung in Natur und Geschichte verkündete er den Kommunismus als einen paradiesischen „Endzustand“, als Ziel der Geschichte, nach dessen Erreichung das bisher wirksame Bewegungsgesetz der gesellschaftlichen Entwicklung keine Gültigkeit mehr haben könnte. Während Marx jedoch diese Weltrevolution nur im Zustand höchstmöglicher Industrialisierung aller bedeutenden Länder für möglich und gerechtfertigt hielt, glaubte Lenin vor und im ersten Weltkrieg, im Stadium des Imperialismus die höchste und letzte Entwicklungsstufe des Kapitalismus erkannt zu haben und versuchte, dem Herannahen der Weltrevolution während des ersten Weltkrieges einen Termin zu setzen. Er versuchte vergeblich, durch die Oktoberrevolution in Rußland 1917 und in den folgenden Jahren (Komintern-Propaganda, sowjetischer Feldzug gegen Polen) die allgemeine Weltrevolution auszulösen, in der Auffassung, daß sonst die russische Revolution zusammenbrechen müsse. Da die Weltrevolution jedoch ausblieb, zog Stalin nach Lenins Tod (1924) die Folgerungen und proklamierte — im Widerspruch zu Marx — die These, der Aufbau des Sozialismus sei auch in einem einzelnen Lande möglich, und die Durchführung der Weltrevolution erfolge nicht überall gleichzeitig, sondern erstrecke sich über eine lange historische Epoche, in der die SU das Proletariat der anderen Länder im Kampf gegen ihre Regierungen unterstützen müsse. Stalins Politik mußte zwangsläufig bis in die jüngste Gegenwart zu erheblichen Korrekturen am Marxismus-Leninismus führen. Auf dem XIX. Parteikongreß in Moskau (Okt. 1952) nannte er Voraussetzungen für den Übergang zum Kommunismus, von denen es fraglich ist, ob sie überhaupt je verwirklicht werden können. (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus, Bolschewismus) Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Gurian, Waldemar: Der Bolschewismus. Einführung in Geschichte und Lehre. Freiburg 1931, Herder. 337 S. Hippel, Ernst von: Die Überwindung des Bolschewismus. Köln 1953, Deutsch-Europäische Verlagsgesellschaft. 48 S. Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre des Stalinismus. 2. Aufl., Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Monnerot, Jules: Soziologie des Kommunismus. Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 429 S. Rauch, Georg von: Grundlinien der sowjetischen Geschichtsforschung im Zeichen des Stalinismus. (Europa-Archiv V, 19–21) Sieger, Karl: Im Banne des Kommunismus … Idee und Gefahr des Kommunismus. Luzern 1952, Rex-Verlag. 360 S. Theimer, Walter: Der Marxismus. Lehre — Wirkung — Kritik (Sammlung Dalp, Bd. 73). Bern 1950, A. Francke. 253 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 107 Materialbilanzen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Materialverbrauchsnormen

Siehe auch: Historischer Materialismus: 1958 1959 1960 1962 1963 1969 1975 1979 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung): 1965 1966 Materialistische Geschichtsauffassung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus): 1953 Die Anwendung des Dialektischen Materialismus auf die Geschichte. Danach hat die Entwicklung der Gesellschaft durch die Entstehung des Privateigentums…

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Oder-Neiße-Linie (1954)

Siehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 1985 Oder-Neiße-Linie: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Demarkationslinie zwischen der SBZ und den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten. Verläuft von der Ostsee unmittelbar westlich Swinemünde an der Oder entlang bis zur Mündung der Lausitzer Neiße und folgt dem Lauf der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze. Im Februar 1945 wurde auf der Krim-Konferenz von Roosevelt, Churchill und Stalin eine Entschädigung Polens für die von der SU annektierten polnischen Ostgebiete auf Kosten Deutschlands anerkannt, ohne daß Vereinbarungen über den Umfang des Gebietes getroffen worden wären. Nach Abschnitt IX des Potsdamer Abkommens wurde in Potsdam die diesbezügliche Meinung der Provisorischen Polnischen Regierung lediglich „geprüft“, doch bekräftigten „die Häupter der drei Regierungen die Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zur Friedenskonferenz zurückgestellt werden solle“. Ferner ergab die Potsdamer Konferenz darin Übereinstimmung, daß die in Frage stehenden deutschen Gebiete „unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen“. In der Folgezeit wurde von seiten der Westmächte bei jedem diplomatischen Anlaß der vorläufige Charakter der O.-N.-Linie betont, während Polen und die SU die Vereinbarungen des Potsdamer Abkommens als endgültige Regelung betrachteten. Polen paßte den Verwaltungs- und Wirtschaftsaufbau den polnischen Verhältnissen an und begann mit einer (bis heute allerdings erst teilweise durchgeführten) polnischen Besiedlung der deutschen Gebiete. Die Haltung der SED wandelte sich gegenüber der O.-N.-Linie im Laufe der Zeit nach den sowjetischen Wünschen bis zu ihrer Anerkennung als endgültige Staatsgrenze. Am 16. 10. 1946 erklärte z. B. Pieck: „Wir werden alles tun, damit bei den Alliierten die Grenzfragen nachgeprüft und eine ernste Korrektur an der jetzt bestehenden Ostgrenze vorgenommen wird“ („Berliner Zeitung“ Nr. 243 vom 17. 10. 1946). Dagegen heißt [S. 118]es in der Regierungserklärung Grotewohls vom 12. 10. 1949 „Die O.-N.-Linie ist für uns eine Friedensgrenze …“ Im „Abkommen der DDR mit der Republik Polen“ vom 6. 7. 1950 wird die O.-N.-Linie als „unantastbare Friedens- und Freundschaftsgrenze“ bezeichnet und damit der Versuch unternommen, die O.-N.-Linie völkerrechtlich festzulegen. Durch Erklärung des Bundeskabinetts vom 9. 6. 1950 wird der Sowjetzonenregierung jedes Recht bestritten, für das deutsche Volk zu sprechen, und alle ihre Abreden und Vereinbarungen werden für null und nichtig erklärt. Literaturangaben Hoffmann, Friedrich: Die Oder-Neiße-Linie, Politische Entwicklung und völkerrechtliche Lage. Kitzingen 1949, Holzner. 55 S. Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg 1953, Nölke. 375 S. Ostdeutschland. Ein Hand- und Nachschlagebuch über alle Gebiete ostwärts von Oder und Neiße. 3. Aufl., Kitzingen 1953, Holzner. 198 S. Die vormilitärische Ausbildung in der Sowjetzone. Materialien über die „Gesellschaft für Sport und Technik“. (BMG) 1952. 12 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 117–118 ODD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Oelßner, Fred

Siehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 1985 Oder-Neiße-Linie: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Demarkationslinie zwischen der SBZ und den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten. Verläuft von der Ostsee unmittelbar westlich Swinemünde an der Oder entlang bis zur Mündung der Lausitzer Neiße und folgt dem Lauf der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze. Im Februar 1945 wurde auf der Krim-Konferenz von Roosevelt, Churchill und Stalin eine…

DDR A-Z 1954

Wahlen (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 W. haben in der SBZ wie in der SU lediglich den Charakter von Abstimmungen, da, vor allem seit der letzten Volkskammer-W. vom Okt. 1950 mit ihrer Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen ist. W. sollen nach Art. 51 und 109 der Verfassung im allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Verfahren erfolgen. Wahlberechtigt ist laut W.-Gesetz vom 9. 8. 1950 jeder Einwohner der „DDR“, der am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet hat, wählbar ist jeder nach Vollendung des 21. Jahres. Die Wahlmündigkeit wurde so weit herabgesetzt, um eine größere Zahl der leichter zu beeinflussenden Jugendlichen zu erfassen. Neben den Parteien haben laut W.-Gesetz „Vereinigungen, die die Gestaltung des öffentlichen Lebens auf der Grundlage der Verfassung satzungsgemäß erstreben und deren Organe durch ihre Mitglieder bestimmt werden“, das Recht, W.-Vorschläge einzureichen. „Diese Vereinigungen haben also auch das verfassungsmäßige Recht, ihre Wahlvorschläge gemeinsam aufzustellen.“ D. h. also, daß die von der SED beherrschten Massenorganisationen mit dieser gemeinsam die Kandidatenlisten und damit die Volkskammer beherrschen, wogegen die restlichen Parteien, sofern bei ihnen überhaupt noch Wille und Möglichkeit zur Opposition vorhanden ist, auf Grund der Bestimmungen der Blockpolitik sich nicht zu Koalitionen zusammenschließen dürfen. Die letzte in der SBZ durchge[S. 192]führte W. vom 15. 10. 1950 war ein ausgesprochener W.-Betrug. W.-Kabinen und Stimmzettelumschläge fehlten vielfach. In den neuen Bestimmungen für die W.-Handlung (§ 36 des W -Gesetzes) fehlt der Hinweis auf die Geheimhaltung. Eine Ablehnung der Einheitsliste war technisch unmöglich, da der Stimmzettel keinen Raum dafür enthielt. Jedes weitere Risiko schaltete die SED durch W.-Terror aus. Es wurde lange vorher eine „spontane Volksbewegung“ für die offene Stimmabgabe inszeniert. Wer auf geheimer Abstimmung bestand, machte sich dringend verdächtig. Betriebe und Einzelpersonen mußten durch Selbstverpflichtungen ihre 100prozentige und offene Stimmabgabe beschließen. Weiterer W.-Betrug wird, falls noch erforderlich, bei der Stimmauszählung begangen und ist dokumentarisch belegt. W. in der SBZ kommen unter den gegebenen Voraussetzungen einem Verfassungsbruch gleich; jedes W.-Ergebnis ist gefälscht und daher tür die Beurteilung der Einstellung der Bevölkerung nicht maßgebende (Verfassung und Verwaltung) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 191–192 Wachsamkeit, Revolutionäre A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Währungspolitik

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 W. haben in der SBZ wie in der SU lediglich den Charakter von Abstimmungen, da, vor allem seit der letzten Volkskammer-W. vom Okt. 1950 mit ihrer Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen ist. W. sollen nach Art. 51 und 109 der Verfassung im allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Verfahren erfolgen. Wahlberechtigt ist…

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Versicherungsanstalt, Deutsche (1954)

Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1952 die staatlichen (volkseigenen) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den Befehl Nr. 01 der SMAD vom 23./25. 7. 1945 sämtlichen in der SBZ bestehenden privaten und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen die Weiterarbeit verboten worden war. Die fünf V. wurden Monopolunternehmen unter Staatsgarantie. Ihre Gewinne flossen dem Staatshaushalt zu. Die Aktivvermögen der nicht zugelassenen Versicherungsunternehmen im Werte von etwa 450 Mill. RM wurden durch den Befehl 247 der SMAD vom 14. 8. 1946 den V. ohne Entschädigung übertragen. Deren Verpflichtungen wurden nicht übernommen. Die Versicherungsverträge galten durch Beitragszahlung an die neuen Anstalten als mit diesen fortgesetzt. Für die Lebensversicherung galt eine Sonderregelung (Lebensversicherung). Durch die „Verordnung über die Errichtung der Deutschen ➝Versicherungsanstalt vom 6. 11. 1952 (GBl. S. 1185) wurden die Landesversicherungsanstalten zur DV. mit Sitz in Berlin vereinigt. Gleichzeitig wurde das Deutsche Aufsichtsamt für das Versicherungswesen zur, Hauptverwaltung der DV. umgebildet. Als Untergliederungen bestehen Bezirks- und Kreisdirektionen. Die Verwaltung ist weitgehend dezentralisiert. Die Kreisdirektionen haben bis zu gewissen Grenzen Vollmacht, Versicherungsfälle selbständig zu regulieren. Die DV. ist ein Instrument der Finanzpolitik der SBZ, da die Versicherungsbeiträge der Finanzierung des Fünfjahrplanes dienen: „Die von den volkseigenen V. für die Durchführung und die Erfüllung ihrer Arbeiten nicht jeweils sofort restlos benötigten Geldmittel werden unserer Wirtschaft für die Akkumulation zur Verfügung gestellt“ („Deutsche Finanzwirtschaft“, S. 44/52). 1951 wurden bei einem Beitragsaufkommen von 393,8 Mill. DM Ost 100,1 Mill. DM Ost als Gewinn an den Staatshaushalt abgeführt und außerdem noch 44,4 Mill. DM Ost an Steuern gezahlt. Literaturangaben Faber, Dorothea, und Alfred Leutwein: Das Versicherungswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 26 Tab. u. 2 Schautafeln. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 181 Verner, Waldemar A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Versöhnlertum

Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1952 die staatlichen (volkseigenen) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den…

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Außenpolitik (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Von einer A. der SBZ kann erst seit Errichtung der „DDR“ (7. 10. 1949) gesprochen werden. Innerhalb der Richtlinien der Verfassung soll der Außenminister die auswärtige Politik „selbständig unter eigener Verantwortung“ gegenüber der Volkskammer (Art. 98, 2 der Verfass.) leiten. Die A. der SBZ ist jedoch völlig nach der sowjetischen A. ausgerichtet und vollkommen von ihr abhängig. Die SBZ unterhält diplomatische Beziehungen nur zu den Staaten des Ostblocks, und ihre Botschafter und Gesandten haben im wesentlichen nur repräsentative Pflichten. Wie im gesamten Ostblock, besteht auch in der SBZ eine Zweigleisigkeit der A., da unabhängig vom Außenministerium und über dieses hinweg die SED (Abt. Internationale Verbindungen im ZK der SED) mit den kommun. Parteien der Oststaaten auch über außenpolitische Fragen verhandelt. Die enge außenpolitische Bindung an den Ostblock hat ihren Niederschlag in einer Reihe von Verträgen mit der SU und den Volksdemokratien gefunden. Die wichtigsten dieser Verträge sind: 1. die Abkommen mit Polen vom 6. 6. und 6. 7. 1950; sie gliedern sich in einen Vertrag über technisch-wissenschaftliche und über kulturelle Zusammenarbeit sowie das Grenzabkommen (Oder-Neiße-Linie), 2. der Vertrag mit der Tschechoslowakei vom 23. 6. 1950, der bestätigte, „daß es zwischen beiden Staaten keine Streitigkeiten und offene Fragen gibt“, und daß die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei „unabänderlich, gerecht und endgültig“ sei. Sämtliche Abkommen wurden durch Wirtschaftsverträge ergänzt (Außenhandel). Mit der Teilnahme der Regierung der SBZ an der Prager Konferenz der Ostblockstaaten, deren Ergebnisse in den sog. „Prager Beschlüssen“ vom 21. 10. 1950 niedergelegt sind, ist die außenpolitische Einbeziehung der SBZ in den Ostblock auch formell beendet (wichtigster Inhalt der Prager Beschlüsse: Die Deutschland-Beschlüsse der New-Yorker Außenministerkonferenz der drei Westmächte vom 19. 9. 1950 werden für rechtswidrig und international ungültig erklärt). Praktisch sind alle außenpolitischen Beziehungen der SBZ nur im Rahmen der sowjetischen Besatzungspolitik zu werten, insbesondere auch die Ergebnisse der Moskauer Verhandlungen vom 23. 8. 1953. Literaturangaben Hoffmann, Friedrich: Die Oder-Neiße-Linie, Politische Entwicklung und völkerrechtliche Lage. Kitzingen 1949, Holzner. 55 S. Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg 1953, Nölke. 375 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 23 Außenhandel, Kammer für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Austauschnormen

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Von einer A. der SBZ kann erst seit Errichtung der „DDR“ (7. 10. 1949) gesprochen werden. Innerhalb der Richtlinien der Verfassung soll der Außenminister die auswärtige Politik „selbständig unter eigener Verantwortung“ gegenüber der Volkskammer (Art. 98, 2 der Verfass.) leiten. Die A. der SBZ ist jedoch völlig nach der sowjetischen A. ausgerichtet und vollkommen von ihr abhängig. Die SBZ unterhält…

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Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG) (1954)

Siehe auch: Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche: 1953 1969 Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Pj. für Organisationsform zusammengeschlossener Bauernwirtschaf[S. 125]ten; ein Stadium auf dem Weg zur Kollektivierung. Zunächst „freiwilliger“ Zusammenschluß einzelner landwirtschaftl. Betriebe (Größenklasse nur bis 20 ha) zur gemeinsamen Bodenbearbeitung, Bestellung, Ernte und Viehhaltung unter Benutzung der bereits geschaffenen Einrichtungen (MTS, VdgB). Es treten 3 Typen in Erscheinung: 1. Nur das Ackerland wird in die P. eingebracht 2. Neben dem Ackerland werden auch tierische und motorische Zugkräfte sowie Maschinen eingebracht. Der 3. Typ stellt praktisch schon das Kolchos dar, da hier auch die Nutzviehhaltung, das Grünland und der Wald in die P. mit einbezogen werden. „Mitglied der P. können werden: werktätige Bauern und Landarbeiter sowie alle Dorfbewohner ohne Rücksicht auf das Geschlecht, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet hoben …“ „In die Genossenschaft können nicht aufgenommen werden: Schieber, frühere Großhändler, Spekulanten, Großbauern, große Grundbesitzer sowie Kaufleute und Gastwirte. welche Lohnarbeitskräfte beschäftigen. Die Kinder der genannten Personen können in die Genossenschaft aufgenommen werden, wenn sie sich mit Ihrem Vermögen und Boden von den Eltern getrennt haben, gesellschaftlich nützliche Arbeit verrichten und gewissenhaft arbeiten“ („Der Freie Bauer“, 20. 7. 1952). Die Bildung von P. wurde eingeleitet durch die Verlautbarung Ulbrichts anläßlich der II. Parteikonferenz der SED (9. bis 12. 7. 1952), daß „in der Deutschen Demokratischen Republik der Sozialismus planmäßig aufgebaut wird“. „In allen Fällen, wo werktätige Bauern sich in freiwilliger Entscheidung entschließen, eine P. zu bilden, wird ihnen jede Unterstützung zuteil werden“ („Die Wirtschaft“ vom 11. 7. 1952) Diese Unterstützungen sollen nach einem Kommuniqué der „Ministerratssitzung“ vom 24. 7. 1952 in folgendem bestehen: Die MTS sollen in erster Linie für die P. arbeiten? Bezahlung erfolgt nach Gruppe I (niedrigster Tarif), und zwar erst nach der Ernte 1953. — Die P. sind mit Düngemitteln (besonders Phosphor) und Qualitätssaatgut für die Aussaat zur Ernte 1953 gegen Kredite der Bauernbank vollauf zu versorgen. — Für Mitglieder der P. ist die Ablieferungspflicht an Getreide, Kartoffeln und Ölfrüchten für 1952 im Vergleich zu den ausgehändigten Ablieferungsbescheiden um 10 v. H. zu senken. — Die P. sind für die Dauer von zwei Jahren von der Genossenschaftssteuer befreit. — Den Mitgliedern der P. werden die Steuern für 1952 um 25 v H. ermäßigt. In der Belieferung mit Betriebsmitteln, bei der Abnahme ihrer Erzeugnisse und bei der Kreditgewährung sind sie zu bevorzugen; die weitere Zahlung der Kaufpreisrate für das aus der Bodenreform erhaltene Land wird ihnen erlassen. — Durch die offizielle politische und staatsbürokratische Förderung der P. werden alle außerhalb dieser stehenden Privatbetriebe so benachteiligt, daß auf sie ein zunächst indirekter, aber nachhaltiger Druck zur Aufgabe der Individualbewirtschaftung ausgeübt wird. (Kollektivierung) Am 21. 9. 1953 bestanden bereits 4.800 P., die eine Fläche von 739.000 ha bearbeiteten. Seit dem Juni-Aufstand haben sich 270 LPG wieder aufgelöst (Ulbricht am 21. 9. 1953). Unter dem Neuen Kurs wurde die Benachteiligung der selbständigen Bauern gegenüber den P. zunächst erheblich eingeschränkt, ohne daß damit die grundsätzlichen Absichten aufgegeben worden wären. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., überarb. u. erw. Ausgabe. Januar 1953. 176 S. m. 31 Tab., 17 Anlagen, 15 Dok. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 124–125 Pressewesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsindex, Industrieller

Siehe auch: Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche: 1953 1969 Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Pj. für Organisationsform zusammengeschlossener Bauernwirtschaf[S. 125]ten; ein Stadium auf dem Weg zur Kollektivierung. Zunächst „freiwilliger“ Zusammenschluß einzelner landwirtschaftl. Betriebe (Größenklasse nur bis 20 ha) zur gemeinsamen Bodenbearbeitung, Bestellung, Ernte und Viehhaltung unter Benutzung der…

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KPdSU (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Abk. für Kommunistische Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Leiter des russischen Büros des Zentralkomitees war ab 1912 Stalin. Bis zur Februarrevolution 1917 arbeitete die Partei illegal. Nach dem Sturz des Zarentums durch die bürgerliche Revolution war bei der Oberleitung von der bürgerlichen in die proletarische Revolution die KPdSU als straff organisierte „Vorhut der Arbeiterklasse“ maßgebend beteiligt. Die revolutionäre Machtübernahme mit dem Ziel der Diktatur des Proletariats erfolgte im Oktober 1917. Nach Lenins Tod 1924 riß Stalin die Parteiführung an sich und beseitigte mit Hilfe der Geheimpolizei seine Gegner (Trotzki, Bucharin, Sinowjew, Kamenjew usw.). Seit dem XIV. Parteitag 1925 trug die bolschew. Partei den Namen KPdSU (B). Der jetzige Mitgliederstand beträgt rund 6 Mill. Die Politik der KPdSU — und damit der SU — bestimmte bis zum XIX. Parteitag im Okt. 1952 das Politbüro der Partei, dem als wichtigste Mitglieder zuletzt angehörten: Stalin (Generalsekretär), Molotow, Berija, Malenkow, Woroschilow, Mikojan, Adrejew, Kaganowitsch, Schwernik, Bulganin. Beschlüsse des XIX. Parteitages: Umänderung des Namens KPdSU (B) in KPdSU, Änderung des Parteistatuts, Beschluß über die Überarbeitung des Parteiprogramms (dafür Einsetzung einer 11köpfigen Kommission unter dem Vorsitz Stalins). Auf Beschluß des Parteitages trat an Stelle des bisherigen Politbüros und des Org.-Büros das Präsidium (25 Mitglieder, 11 Kandidaten). Nach Stalins Tod wurde die Zusammensetzung des Präsidiums wieder geändert. Dem jetzigen Präsidium gehören nur 14 Mitglieder (davon 4 Kandidaten) an, von denen 8 ehemalige Politbüromitglieder sind. Damit ist praktisch das alte Politbüro in seine früheren Rechte neu eingesetzt worden. Leiter des Sekretariats des ZK der KPdSU: Chrustschew. Der Parteiapparat kontrolliert das gesamte staatliche und wirtschaftliche Leben der SU und die kommun. Parteien der anderen Länder (Kominform). Zu den wichtigsten Forderungen an jedes Parteimitglied gehören: aktive Arbeit in der Organisation, bedingungslose Parteidisziplin, Kampf gegen jede Abweichung von der Generallinie, revolutionäre ➝Wachsamkeit, Kritik und Selbstkritik, Aneignung der bolschewistischen Theorie. (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Literaturangaben Deutscher, Isaac: Stalin — die Geschichte des modernen Rußland. Stuttgart 1953, Kohlhammer. 606 S. Gurian, Waldemar: Der Bolschewismus. Einführung in Geschichte und Lehre. Freiburg 1931, Herder. 337 S. Hanisch, Erdmann: Geschichte Sowjetrußlands 1917–1941. Freiburg 1951, Herder. 305 S. Meissner, Boris: Rußland im Umbruch. Der Wandel in der Herrschaftsordnung und sozialen Struktur der Sowjetunion. Frankfurt a. M. 1951, Verlag für Geschichte und Politik. 91 S. Rosenberg, Arthur: Geschichte des Bolschewismus. Berlin 1932, Rowohlt. 239 S. Shub, David: Lenin. Eine Biographie (a. d. Amerik.). Wiesbaden 1952, Limes-Verlag. 452 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 86 Kowaljow-Methode A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPdSU, Geschichte der

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Abk. für Kommunistische Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Leiter des russischen…

DDR A-Z 1954

VEB (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk.für „Volkseigener“ Betrieb. Ehemalige Industriebetriebe sog. „Monopolisten und anderer Kriegs- und Naziverbrecher“, die durch SMAD-Befehl 64 vom 17. 4. 1948 in „Volkseigentum übergeführt“, also verstaatlicht wurden. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD nach drei Gruppen gegliedert wurden Einer „Liste A“ wurden solche Betriebe zugeteilt, die einem Volksentscheid über eine Enteignung unterworfen werden sollten. Ein solcher Volksentscheid fand jedoch nur im Lande Sachsen (Juli 1947) statt. — In einer „Liste B“ waren solche Betriebe aufgenommen worden, die für die Enteignung kein großes Interesse boten (vornehmlich gewerbliche Unternehmen). Sie wurden unter großem propagandistischem Aufwand den Inhabern zurückgegeben. — Die „Liste C“ enthielt schließlich diejenigen Betriebe, die für den Übergang in sowjetisches Eigentum als SAG-Betriebe vorgesehen waren und durch den Befehl 167 vom 5. Juni 1946 „auf Grund der Reparationsansprüche der SU in sowjetisches Eigentum“ übergingen. Als Rechtsträger der VE-Betriebe waren „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ (VVB), Kreis- und Kommunalbehörden, Genossenschaften und die VdgB vorgesehen. Inzwischen sind organisatorische Veränderungen vorgenommen worden (örtliche Industrie, Direktbetriebe). Nach Aussage des damaligen stellvertretenden Vorsitzenden der DWK, Selbmann, in einer Rede vom 4. 7. 1948, wurden insgesamt 9.281 gewerbliche Unternehmungen, darunter zahlreiche kleine und mittlere Handwerks-, Transport- und Handelsunternehmen enteignet. Nach der gleichen Quelle sind von den 40.000 industriellen Zensusbetrieben der Zone, also solchen Betrieben, die mehr als 10 Beschäftigte hatten, „etwas mehr als 3.000“ verstaatlicht worden. Der Zahl nach waren das 8 v. H der Industriebetriebe, dem Produktionsanteil nach aber „etwa 40 v. H.“ Die SAG-Betriebe sind hierbei nicht mitgerechnet. Am 26. 11. 1949 erklärte Selbmann, daß die „volkseigene“ Industrie nach dem Stand vom 30. 9. 1949 einen Beschäftigtenstand von 949.475 Personen hatte, d. h. etwa 48 v. H. von der Gesamtbeschäftigtenzahl in der Industrie der SBZ. Nach einer Zusammenstellung der sowjetzonalen Staatlichen ➝Plankommission gab es Ende 1950 insgesamt 4.066 VEB. Die ursprüngliche Angabe von Selbmann „mit etwas mehr als 3.000“ war zweifellos unzutreffend, da seitdem nur noch wenige Betriebe enteignet worden sind. Bis 1951 waren die VEB unselbständige Filialbetriebe der ihnen vorgeordneten VVB. Die Bilanzen der VEB waren Teilbilanzen der VVB; Produktions- und Finanzpläne der VEB waren Teilpläne der VVB. Die Hauptverantwortung lag bei den Hauptdirektoren der VVB. Zum 1. 1. 1952 wurden die „Volkseigenen Betriebe“, die bis dahin den „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ auch finanziell unterstellt waren, in selbständig wirtschaftende Einheiten umgewandelt. Sie erhielten eigene finanzielle Grundausstattung und einen eigenen Umlaufmittelfonds; sie sind seitdem auch selbständige Steuerzahler. Die VVB wurden zu diesem Zeitpunkt in „Verwaltungen Volkseigener Betriebe“ — ebenfalls VVB abgekürzt — umgewandelt, die gegenüber den ihnen zugeordne[S. 174]ten Betrieben nur noch hinsichtlich des Produktionsablaufs Weisungs- und Aufsichtsrecht haben. Nach der Reorganisation der ➝„volkseigenen“ Industrie gibt es in den VEB folgende verantwortliche Funktionäre: Werkdirektor (für den gesamten Betrieb voll verantwortlich), Hauptbuchhalter (übt die Funktion der staatlichen Finanzkontrolle dem Betriebe gegenüber aus und ist voll verantwortlich für die Finanzwirtschaft des Betriebes), Planungsleiter (verantwortlich für die Aufstellung des VEB-Planes), Personalleiter (verantwortlich für Personalpolitik und Nachwuchspläne), Technischer Direktor oder Hauptingenieur (erster Stellvertreter des Werkdirektors), Produktionsleiter (zuständig für Produktionsvorbereitung und -lenkung), Chefkonstrukteur, Haupttechnologe (technologische Vorbereitung der Produktionsvorgänge), Hauptmechaniker (zuständig für Ausrüstung, Instandhaltung und Energiewirtschaft), Kaufmännischer Direktor (Stellvertreter des Werkdirektors in kaufmännischen Angelegenheiten), Kulturdirektor; zu den Zuständigkeiten des Kulturdirektors gehören die Abt. Arbeitsproduktivität zur Förderung der Aktivistenbewegung und neuen ➝Arbeitsmethoden, die Entwicklung und Kontrolle „Technisch begründeter Arbeitsnormen“ (TAN), die Abteilung Schulung und Berufsausbildung und die Abt. Kultur- und Sozialfragen. (Wirtschaftssystem, Arbeitspolitik) Literaturangaben Krömer, Eckart: Die Sozialisierung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands als Rechtsproblem. Göttingen 1952, Otto Schwartz. 184 S. Samson, Benvenuto: Planungsrecht und Recht der volkseigenen Betriebe in der sowjetischen Besatzungszone. Frankfurt a. M. 1953, Alfred Metzner. 121 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 173–174 VEAB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VEB-Plan

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk.für „Volkseigener“ Betrieb. Ehemalige Industriebetriebe sog. „Monopolisten und anderer Kriegs- und Naziverbrecher“, die durch SMAD-Befehl 64 vom 17. 4. 1948 in „Volkseigentum übergeführt“, also verstaatlicht wurden. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen…

DDR A-Z 1954

Imperialismus (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im allgemeinen Sprachgebrauch das Bestreben eines Staates, seine Herrschaft über die eigenen Grenzen auszudehnen und fremde Völker auf Kosten ihrer Selbständigkeit und Eigenart mit militärischen, wirtschaftlichen oder kulturpolitischen Mitteln dem eigenen staatlichen Machtbereich einzugliedern; eine seit dem Altertum feststellbare geschichtliche Erscheinung, die aber besonders für die Bestrebungen der Großmächte in der Zeit etwa von 1870 bis 1914 bezeichnend ist. Lenin hat den Begriff I. durch seine 1917 verfaßte Schrift „Der I. als höchstes Stadium des Kapitalismus“ eingeengt und nur zur Charakterisierung eines Teilabschnitts der kapitalistischen Entwicklung verwendet. Nach ihm ist I. „der Kapitalismus auf einer Entwicklungsstufe, auf der die Herrschaft der Monopole und des Finanzkapitals sich herausgebildet, der Kapitalexport eine hervorragende Bedeutung gewonnen, die Verteilung der Welt durch die internationalen Truste begonnen hat und die Aufteilung des gesamten Territoriums der Erde durch die größten kapitalistischen Länder abgeschlossen ist“. Als solcher sei er „Übergangskapitalismus“ oder „sterbender Kapitalismus“, weil das Monopol den Übergang vom Kapitalismus zu einer höheren Ordnung darstelle. Diese Analyse des Monopolkapitalismus führt Lenin zu dem Glauben, die allgemeine „weltrevolutionäre Situation“ bahne sich an, und die Weltrevolution, wie sie als gesetzmäßige Entwicklung durch die Materialistische Geschichtsauffassung von Marx vorausgesagt war, stehe unmittelbar vor der Tür. Durch die russische Oktoberrevolution 1917 gedachte er die Weltrevolution auslösen zu können. Als diese Annahme keine geschichtliche Wirklichkeit wurde, mußte sie im Stalinismus dahin revidiert werden, daß die „Epoche der Weltrevolution“ sich über Jahre oder selbst Jahrzehnte mit einem ständigen Wechsel von Ebbe und Flut in den revolutionären Gezeiten erstrecken werde. In seinen Erklärungen zum XIX. Parteikongreß der KPdSU 1952 behauptete Stalin neuerdings im Gegensatz zu Lenin die allgemeine Krise des Weltkapitalismus habe nicht im ersten Weltkrieg, sondern erst durch das Ausscheiden der SU aus dem kapitalistischen System begonnen, sei also erst durch die russische Revolution ausgelöst worden; die zweite Etappe dieser allgemeinen Krise habe sich nach dem Ausscheiden der volksdemokratischen Länder in Europa und Asien aus dem kapitalistischen System entfaltet. Während also Lenin den krisenhaften Entwicklungsstand des Monopolkapitalismus als Voraussetzung der Revolution betrachtet hatte, bezeichnet Stalin heute umgekehrt die Errichtung des bolschewistischen Systems in Rußland, Osteuropa und Asien und den seit 1939 in Erscheinung getretenen I. Moskaus als die Ursache für die Krise und Zersetzung des Weltkapitalismus. (Bolschewismus, Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 71 IHK A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrie, Private

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im allgemeinen Sprachgebrauch das Bestreben eines Staates, seine Herrschaft über die eigenen Grenzen auszudehnen und fremde Völker auf Kosten ihrer Selbständigkeit und Eigenart mit militärischen, wirtschaftlichen oder kulturpolitischen Mitteln dem eigenen staatlichen Machtbereich einzugliedern; eine seit dem Altertum feststellbare geschichtliche Erscheinung, die aber besonders für die Bestrebungen der…

DDR A-Z 1954

Handwerkssteuer (1954)

Siehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1975 1979 1985 Handwerksteuer: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Durch die ab 1. 1. 1950 in der SBZ eingeführte H. trat bei allen Gewerbetreibenden, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, an die Stelle der Einzelveranlagungen zur Einkommen-, Vermögens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer eine Pauschalbesteuerung mit gestaffelten Steuersätzen je nach Art des Betriebes, der Zahl der Beschäftigten und der Ortsklasse. Nach dem Gesetz über [S. 66]die H. sind die Handwerke in 18 Gruppen eingeteilt, die unterschiedliche Zuschläge zu einem Grundbetrag je nach dem Materialanteil der Fertigwaren zahlen müssen. Die höchsten Zuschläge zahlen die Handwerke mit geringem Lohnanteil, also u. a. Bäcker, Fleischer und Müller. Die Zuschlagsteuer wächst progressiv mit der Zahl der im Lohn Beschäftigten und wird nach der Lohnsumme errechnet. Die Zuschlagsteuer wirkt sich z. B. bei Betrieben mit 10 Beschäftigten etwa zweieinhalbmal so hoch aus als bei Betrieben mit nur einem Beschäftigten. Zur Produktionssteuer (Grund- und Zuschlagsteuer) kommt als weiterer Teil der H. die sog. Handelssteuer. Sie wird aus der Summe der Verkaufspreise derjenigen Waren errechnet, die der Handwerker eingekauft hat, abzüglich der im Betrieb verarbeiteten Waren. Es handelt sich praktisch um eine Ablösung der Umsatzsteuer für nicht verarbeitete Waren, also reine Handelsartikel. Der politische Zweck der H. ist unverkennbar. Bestimmte Kategorien von Kleinbetrieben werden so stark belastet, daß sie nicht mehr leben können. Sie müssen daher schließen, ihre Inhaber Lohnempfänger bei einem volkseigenen oder kommunalen Betrieb werden. Die staatlichen Handwerks- und Industriebetriebe haben einen ausgesprochenen Mangel an Facharbeitern; er wird auf diesem Umwege gemildert. Durch die progressive Besteuerung fremder Arbeitskräfte wird praktisch jede Entfaltung des Handwerks unterbunden. (Gesetz über die Steuer des Handwerks vom 6. 9. 1950, Gesetz über die Steuertarife des Handwerks vom 13. 4. 1951.) (Handwerk) Literaturangaben Plönies, Bartho: Die Sowjetisierung des mitteldeutschen Handwerks. Ein Bericht über die Lage des Handwerks in der sowjetischen Zone. 2., erg. Aufl. (BB) 1953. 136 S. m. 19 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 65–66 Handwerk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hausgeld

Siehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1975 1979 1985 Handwerksteuer: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Durch die ab 1. 1. 1950 in der SBZ eingeführte H. trat bei allen Gewerbetreibenden, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, an die Stelle der Einzelveranlagungen zur Einkommen-, Vermögens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer eine Pauschalbesteuerung mit gestaffelten Steuersätzen je nach Art des Betriebes, der Zahl der Beschäftigten und der Ortsklasse. Nach dem Gesetz über [S.…

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Arbeit, Gesetz der (1954)

Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Eines der wichtigsten neuen Gesetze der SBZ, „zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter und Angestellten“, erlassen am 19. 4. 1950 (GBl. S. 349/50). Teil~I behandelt das „Recht auf Arbeit“, wonach jedem Bürger ein „zumutbarer“ Arbeitsplatz nachgewiesen werden muß (§ 1). Auch bei Erreichen der Altersgrenze ist die Fortführung der Berufstätigkeit „gesichert“ (§ 2). In beiden Fällen ist der eigene Entschluß des Arbeitnehmers nicht erwähnt und somit die Zwangsverpflichtung möglich. Teil II hebt praktisch das Mitbestimmungsrecht der Arbeiter und Angestellten auf, Teil III verpflichtet die Belegschaft und Betriebsleitung gegenseitig zur Einhaltung der Betriebspläne. Zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität wird Steigerung der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung verlangt (Teil IV). Teil V und VI fordern die planmäßige Verwendung der Arbeitskräfte, deren Bereitstellung für die Schwerpunkte der Wirtschaft (Bergbau) und hierzu Werbung und Einsatz von Frauen (Frauenarbeit). Teil VII behandelt Urlaubsfragen, Teil VIII das Kündigungsrecht, Teil IX den Arbeitsschutz und Teil X die materielle und kulturelle Lage der Arbeitnehmer (Betriebskultur). Das GdA. steht vielfach im Gegensatz zur Verfassung der „DDR“. So wird durch § 6 der Betriebsrat ausgeschaltet und an seine Stelle die BGL gesetzt. Das Mitbestimmungsrecht wird auf Beratungen in VEB beschränkt (§ 7) und gilt nicht mehr für Lohnfragen. In den §§ 10–17 wird die Einführung der Kollektivverträge (Betriebskollektivvertrag) bestimmt. Ergeben sich Rechtsstreitigkeiten aus den Betriebsverträgen, bedarf die BGL einer Ermächtigung durch die Industriegewerkschaft. Im Verlauf des Streites kann die Genehmigung zurückgezogen werden, und es gilt dann die zuständige Industriegewerkschaft als Prozeßpartei. Damit kann der Arbeitnehmer seine Interessen auch gerichtlich nicht mehr wahrnehmen. Das GdA. geht davon aus, daß der Betrieb ein Kollektiv mit bestimmtem Plansoll im jeweiligen Wirtschaftsplan ist. Krasse Ausbeutung ohne entsprechende Entlohnung wird damit gerechtfertigt, daß jede Arbeit für den „sozialistischen Aufbau“ und damit für den „Fortschritt“ getan werde. (Arbeitspolitik) Literaturangaben *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 13 Arbeit, Abteilungen für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiterkind

Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Eines der wichtigsten neuen Gesetze der SBZ, „zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage…

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Hochschulen (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die H. der SBZ unterstanden bis 1951 einer Abt. des Volksbildungsministeriums. Durch Verfügung vom 22. 2. 1951 wurde ein besonderes Staatsekretariat für das Hochschulwesen geschaffen, dem die zentrale Leitung und Koordinierung der wissenschaftlichen Arbeit untersteht. In den Jahren 1951/52 wurde von dem Staatssekretariat eine Hochschulreform durchgeführt, die das Hochschulwesen so stark umformte, daß es heute dem sowjetischen ähnlicher ist als dem deutschen. Nach sowjetischem Vorbild wurden gleichzeitig Fachministerien an der Leitung und Unterhaltung von einzelnen Hochschulen (ausgenommen die 6 Universitäten: Ostberlin, Leipzig, Halle, Jena, Rostock, Greifswald, Technische Hochschule Dresden) beteiligt, und zwar bei der Bergakademie Freiberg das Ministerium für Schwerindustrie; bei der Hochschule für Architektur in Weimar das Ministerium für Aufbau; bei den Musikhochschulen in Berlin, Leipzig, Halle, Dresden und bei der neugegründeten Pädagogischen H. in Potsdam das Volksbildungsministerium; bei den Kunst-H. seit Herbst 1951 statt dessen die neugegründete Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten. Die Gleichschaltung der H. mit der „neuen Ordnung“ wurde durch folgende Maßnahmen erzielt: 1. Die seit 1947/48 zunehmende Monopolisierung des Marxismus-Leninismus für das philosophische und gesellschaftswissenschaftliche Studium. Seit dem Wintersemester 1950/51 müssen alle Studenten der Universitäten und wissenschaftlichen H. ein gesellschaftswissenschaftliches „Grundstudium“ absolvieren. 2. Die Manipulierung der Wahlen der akademischen Körperschaften: nur „zuverlässige“ Rektoren und Dekane werden bestätigt; die Senate werden so zusammengesetzt, daß möglichst eine „fortschrittliche“ Mehrheit entsteht; mehr oder minder erzwungene Berufung von SED-Dozenten und ihre schnelle Beförderung; die Schaffung von Stellen, deren Inhaber von der Regierung ernannt werden. Seit 1951 sind die Rektoren einer Kontrolle durch vier Prorektoren mit bestimmten Sachgebieten unterstellt worden. Prorektoren gibt es: a) für das gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium; b) für Forschungsangelegenheiten; c) für die wissenschaftliche Aspirantur; d) für die studentischen Angelegenheiten, die Studienordnung und die Berufspraktika. Die Prorektoren werden nicht gewählt, sondern vom Staatssekretariat ernannt. 3. Die Entwicklung eines sog. fortschrittlichen Lebens an den H., das von den SED-Betriebsgruppen und von der FDJ gesteuert wird und Professoren und Studenten überwacht. 4. Die einseitige Auslese der Studenten und die Benutzung des Stipendienfonds für die Prämiierung aller anpassungsbereiten Studenten. Dazu gehört die bevorzugte Behandlung von Arbeiter- und Kleinbauernkindern, später auch von Kindern der gleichgeschalteten Intelligenz. Voraussetzung für Vergünstigungen ist in jedem Falle aktive Betätigung in der FDJ. 5. Bürokratische Regelung des Studiengangs durch Studienpläne und durch die Organisation der kollektiven „Lernarbeit“ in übersehbaren Gruppen sowie Einführung von Zwischenprüfungen, die eine kontinuierliche Kontrolle der Leistungen des Studenten ermöglichen. Mehr als 100 Studienpläne legen die möglichen Ausbildungsgänge fest. Erstrebt wird die Verbindung der Parteigängerausbildung mit einer engen Spezialistenausbildung. Die Studienpläne schreiben vor, welche Vorlesungen, Seminare, Übungen und Praktika jeder Student in einer bestimmten Reihenfolge und in einer bestimmten Zeit zu absolvieren hat. Die Seminare dienen vorzugsweise der „Aneignung“ des in den Vorlesungen vorgetragenen Stoffes. Die Studenten werden in kleinere „Seminargruppen“ (etwa 30 Mitglieder) aufgeteilt, die geschlossen nach einem bestimmten Stundenplan alle Veranstaltungen zu besuchen haben. Jede Seminargruppe hat einen „Seminargruppensekretär“. Er wacht über die Innehaltung der Studiendisziplin. Verstöße gegen sie werden zunehmend stärker geahndet. An die Stelle der alten Semestereinteilung ist die nach Studienjahren (10-Monate-Studium) getreten. Jedes Studienjahr schließt mit einer Zwischenprüfung und einem Berufspraktikum. Die für das Studium festgelegte Zeit muß eingehalten werden. Nach Abschluß der Studien weisen Kommissionen für Berufslenkung die Studenten in Stellungen. Geplant ist eine noch weitergehende Reglementierung des Studiums durch Vorschriften über den Aufbau jeder einzelnen Vorlesung. [S. 70]6. Neugründung von Fakultäten. Die 1946/47 geschaffenen pädagogischen und gesellschaftswissenschaftlichen Fakultäten sind inzwischen wieder aufgelöst worden. Seit 1953 erfolgt die Ausbildung der Fachlehrer für die Mittelstufe nicht mehr an den Universitäten, sondern an besonderen Instituten für Lehrerbildung. Nach sowjetischem Vorbild hat die SBZ besondere Fachhochschulen gegründet und plant weitere Gründungen dieser Art: die Hochschule für Planökonomie Berlin, die Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, eine Hochschule für Verkehrswesen. Da in Zukunft auch die Oberschullehrer nicht nur von den Universitäten vorgebildet werden sollen, ist die Gründung neuer pädagogischer Hochschulen angekündigt worden. 7. Die zentralisierte und systematisierte Förderung der „Aspiranten“ (Dozenten-Nachwuchs; unterschieden wird die Doktor-Aspirantur und die Aspirantur mit dem Ziel der Habilitation). 8. Große Aufstiegschancen für alle anpassungsbereiten Studenten und Dozenten; materielle Besserstellung der Wissenschaftler, die einer Privilegierung gleichkommt. 9. Die Kontrolle der gesamten Arbeit der H. durch den SED-Apparat mit Hilfe der SED-Betriebsgruppen. (Erziehungswesen) Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 69–70 HO A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hoffmann, Karl-Heinz

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die H. der SBZ unterstanden bis 1951 einer Abt. des Volksbildungsministeriums. Durch Verfügung vom 22. 2. 1951 wurde ein besonderes Staatsekretariat für das Hochschulwesen geschaffen, dem die zentrale Leitung und Koordinierung der wissenschaftlichen Arbeit untersteht. In den Jahren 1951/52 wurde von dem Staatssekretariat eine Hochschulreform durchgeführt, die das Hochschulwesen so stark umformte, daß es…

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Strafverfahren (1954)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. ist durch die Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 neu geregelt worden. Neue Begriffe und Institutionen wurden eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In den Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte auf Anordnung eines staatlichen Organs untergebracht ist (§ 14). Hierdurch wird es dem SSD möglich, jeden Verhafteten irgendwohin zu schaffen und dort aburteilen zu lassen. Ehegatten und nächste Angehörige der Angeklagten dürfen die Aussage nicht mehr verweigern, wenn sie eine Pflicht zur Anzeige hätten, z. B. nach dem Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums. Dasselbe gilt für Geistliche, Rechtsanwälte und Ärzte. Sachverständige können vom Angeklagten nicht abgelehnt werden. Private Sachverständige sollen nicht mehr hinzugezogen werden (§ 60). Das in der Verfassung und im § 74 StPO garantierte Recht auf Verteidigung wird dadurch illusorisch gemacht, daß der Verteidiger in die Gerichtsakten erst nach Zustellung der Anklageschrift Einsicht nehmen und auch dann erst mit dem in Haft befindlichen Beschuldigten sprechen darf. Eine Haftbeschwerde ist nur einmal, und zwar binnen einer Woche nach Erlaß des Haftbefehls, möglich. Die Anklageschrift braucht „bei Vorliegen wichtiger Gründe“ dem Beschuldigten nicht zugestellt, sondern nur zur Kenntnis gebracht zu werden (§ 180). Damit soll verhindert werden, daß Angeklagte oder Verteidiger in den Besitz politischer Anklageschriften kommen. Das gleiche gilt für die Zustellung von Strafurteilen. Die Beweisaufnahme soll an sich unmittelbar sein. Es dürfen aber Protokolle der Volkspolizei, des SSD, der Staatsanwaltschaft oder eines Richters über frühere Vernehmungen eines Zeugen oder Mitbeschuldigten schon dann als vollgültige Beweismittel in der Hauptverhandlung verlesen werden, „wenn das Erscheinen des Zeugen in der Hauptverhandlung wegen des damit verbundenen Zeitverlustes unzweckmäßig ist“ (§ 107). „Erklärungen des Angeklagten, insbesondere ein Geständnis, die in einem Protokoll über eine frühere Vernehmung enthalten sind, [S. 161]können zum Zwecke des Beweises verlesen werden, soweit es erforderlich ist“ (§ 209). Auf diese Weise erhalten die vom SSD erpreßten Geständnisprotokolle volle Beweiskraft. Das Urteil ist während der Beratung schriftlich zu begründen und von allen Richtern zu unterschreiben (§ 225). Der Angeklagte hat gegen ein Urteil nur noch ein Rechtsmittel, die Berufung. Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft heißt Protest. Die Berufung des Angeklagten kann durch das Berufungsgericht im Beschlußwege als offensichtlich unbegründet verworfen werden, während das bei dem Protest der Staatsanwaltschaft nicht möglich ist. Ein Wiederaufnahmeverfahren, auch zugunsten des Angeklagten, kann nur durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet werden. Die Strafvollstreckung ist Angelegenheit der Volkspolizei. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 160–161 Strafrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafvollstreckung

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. ist durch die Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 neu geregelt worden. Neue Begriffe und Institutionen wurden eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In den Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte auf Anordnung…

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Volksdemokratie (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Pj. das nach 1945 in den Ländern Polen, Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Albanien und anfangs auch in Jugoslawien errichtete Regime, mit dessen Hilfe diese Länder allmählich dem Moskauer Herrschaftsbereich ganz unterworfen wurden. Voraussetzung für die Errichtung der V. war in allen Fällen die Anwesenheit sowjetrussischer Besatzungstruppen, die moralische, diplomatische und wirtschaftliche Unterstützung der kommun. Parteien durch Moskau und das Versagen der durch Hitlerdeutschland korrumpierten früher herrschenden Parteien und Klassen. Unter Bruch der Yaltaer „Deklaration über das befreite Europa“, nach der sich die SU 1945 zur Errichtung selbständiger, nationaler Staaten mit vom Volk demokratisch gewählten Regierungen verpflichtet hatte, erzwang Moskau durch die Methode des „trojanischen Pferdes“ über die Blockpolitik der „Nationalen“ oder „Vaterländischen Fronten“ die Vorherrschaft der kommun. Parteien, die meist durch in Moskau geschulte Emigranten geführt wurden. „Reinigungen“ vereitelten jede Opposition und auch den Versuch dieser Länder, sich durch regionale Freundschaftsabkommen unabhängig vom Kreml zu halten. Die Länder der V., anfangs als „nicht mehr kapitalistisch und noch nicht sozialistisch“ gekennzeichnet, wurden nach der Bildung des Kominform im Sept. 1947 zu ihrer nächsten Entwicklungsphase, zum „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“ veranlaßt und in eine der marxistischen Staatslehre entsprechenden Klassenherrschaft verwandelt, die die Funktionen einer Diktatur des Proletariats, wenn auch nicht in Räteform, erfüllen sollte. Jeder Versuch, die Zusammenarbeit mit der SU abzuschwächen, gilt als „Attentat auf die Existenzgrundlage der V.“. Alle V. sind untereinander durch zweiseitige militärische Bündnispakte verbunden; jede V. hat außerdem einen zweiseitigen Militärpakt mit der SU schließen müssen. (Antifaschistisch-demokratische Ordnung, Demokratie) Literaturangaben Borkenau, Franz: Der europäische Kommunismus. Seine Geschichte von 1917 bis zur Gegenwart. München 1952, Lehnen. 540 S. Calvez, Jean-Yves: Droit International et Souveraineté en U. R. S. S. — L'évolution de l'idéologie juridique soviétique depuis la Révolution d'Octobre. Paris 1953, Armand Colin. 299 S. Lemberg, Eugen: Osteuropa und die Sowjetunion. Stuttgart 1950, Curt E. Schwab. 240 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 183 Volk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigenen Betriebe, Versicherung der

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Pj. das nach 1945 in den Ländern Polen, Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Albanien und anfangs auch in Jugoslawien errichtete Regime, mit dessen Hilfe diese Länder allmählich dem Moskauer Herrschaftsbereich ganz unterworfen wurden. Voraussetzung für die Errichtung der V. war in allen Fällen die Anwesenheit sowjetrussischer Besatzungstruppen, die moralische, diplomatische und wirtschaftliche…

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Aktivistenbewegung (1954)

Siehe auch: Aktivist: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Aktivistenbewegung: 1975 1979 Aktivistenbewegung: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Verdienter: 1956 1958 1959 1960 1962 Pj.; entstand zu Beginn des 1. Fünfjahrplanes der SU, als Stalin in seiner Rede über „das Jahr des großen Umschwunges“ (1929) von der „Entfaltung der schöpferischen Initiative und des machtvollen Aufschwunges der Millionenmasse der Arbeiterschaft“ sprach. 1935 hielt er seine Rede über Stachanow und dessen Neuerungen. Die Stachanow-Bewegung ist gleichbedeutend mit der A. — Morenow („Tägliche Rundschau“ vom 28. 12. 1948) definiert die A. als „richtige Organisation der Arbeit“, also richtige Verteilung der Arbeitskräfte, Verwendung von fachlich qualifizierten Arbeitern, Vorbereitung des Arbeitsplatzes, Versorgung mit guten Werkzeugen u. a. Auch fördert sie die Arbeitsproduktivität und schafft die Grundlage zur Weiterentwicklung der „technisch begründeten Arbeitsnormen“ (TAN). In der SBZ wurde A. ausgelöst durch den Befehl Nr. 234 der SMAD der eine Verbesserung der Ernährung mit Richtlinien zur Steigerung der Arbeitsproduktivität verband. Die A. differenzierte sich schnell nach den Produktionszweigen und nach den Formen: die „Qualitätsbewegung“, die „Tausenderbewegung“ der Traktoristen, „Normbrecher-Brigaden“ usw. Das Gesetz der ➝Arbeit bezeichnet die A. „als die wichtigste gesellschaftliche Kraft bei der Erfüllung der Wirtschaftspläne zur Festigung der demokratischen Ordnung“ und wid[S. 11]met ihr einen besonderen Abschnitt. (Aktivist, Arbeitspolitik) Literaturangaben *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 10–11 Aktivist A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aktivistenbrigade

Siehe auch: Aktivist: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Aktivistenbewegung: 1975 1979 Aktivistenbewegung: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Verdienter: 1956 1958 1959 1960 1962 Pj.; entstand zu Beginn des 1. Fünfjahrplanes der SU, als Stalin in seiner Rede über „das Jahr des großen Umschwunges“ (1929) von der „Entfaltung der schöpferischen Initiative und des machtvollen Aufschwunges der Millionenmasse der Arbeiterschaft“…

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Kriegsverbrecherprozesse (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der sog. Auflösung der sowjetischen Konzentrationslager wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein zweiter großer Teil offensichtlich in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der deutschen Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine Strafkammern statt. Als Richter amtierten besonders ausgewählte und linientreue SED-Volksrichter aus der ganzen Zone. Das gleiche war bei den Staatsanwälten und dem sonstigen Personal der Fall Grundlage zur Verurteilung bildete in der Regel die Übersetzung eines in russischer Sprache abgefaßten Protokolls, welches meist nicht ganz eine Seite füllte und die angeblich von dem Beschuldigten begangenen Straftaten erwähnte. Im sog. Ermittlungsverfahren in Waldheim wurden die Beschuldigten durch besonders geschulte Polizeikräfte noch einmal vernommen und mußten einen Lebenslauf und eine Vermögenserklärung abgeben Auf diese Unterlagen stützte sich die Anklage der Staatsanwaltschaft. Die Anklageschrift durfte von den Angeklagten durchgelesen, mußte dann wieder abgegeben werden. Verteidiger wurden nicht zugelassen, desgleichen keine Zeugen. Am Schluß der gesamten Aktion, die unter Leitung von Frau Dr. Hildegard Heinze und vier anderen SED-Funktionären stand, wurden etwa 10 öffentliche Prozesse gegen Angeklagte durchgeführt, denen wirklich Straftaten vorgeworfen werden konnten. In allen anderen Verfahren in Waldheim war die Öffentlichkeit ausgeschlossen (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Von 38 Todesurteilen wurden in der Nacht zum 4. 11. 1950 32 vollstreckt. Im übrigen wurden Strafen zwischen 6 Jahren Gefängnis und lebenslänglichem Zuchthaus verhängt. Die Angehörigen der Verurteilten erhielten nach teilweise über 5 Jahren das erste Lebenszeichen von den Inhaftierten nach der Verurteilung Seitdem ist es den Verurteilten gestattet, monatlich einen Brief von 15 Zeilen zu schreiben und zu empfangen sowie in längeren unregelmäßigen Abständen ein Lebensmittelpaket mit genau vorgeschriebenem Inhalt zu erhalten. Erst im Herbst 1952 wurde, hauptsächlich unter dem Druck der öffentlichen Meinung der freien Welt, ein Teil der Verurteilten vor Ablauf der Strafen entlassen. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 88 Kriegsopferversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kritik und Selbstkritik

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der sog. Auflösung der sowjetischen Konzentrationslager wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein zweiter großer Teil offensichtlich in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der deutschen Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine…

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Flüchtlinge (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Ostflüchtlinge. Im Pj. werden in der SBZ Heimatvertriebene aus den deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und aus den osteuropäischen Ländern als Umsiedler bezeichnet. Die Umsiedlerämter hatten nach offiziellen Angaben am 31. 3. 1949 insgesamt 4.442.318 F. erfaßt, davon 1.874.736 männliche und 2.567.582 weibliche F. Der Flüchtlingsanteil an der Gesamtbevölkerung betrug 1950 25 v. H. (Vergleich: Bundesgebiet am 1. 4. 1950 7,7 Mill. F., d. h. 16,1 v. H. der Bevölkerung). Diese Zahl umfaßt nicht die Gesamtzahl der nach der SBZ eingeströmten F., da in den Jahren 1945–1949 viele von ihnen nach der Bundesrepublik weiterwanderten (etwa 500.000 bis 600.000). über die Verteilung der F. auf die Länder der SBZ und ihre berufliche Eingliederung existieren keinerlei amtliche Veröffentlichungen. Lediglich in Verbindung mit den Veröffentlichungen zur Bodenreform wurde bekannt, daß der Anteil der „Umsiedler“ an den vergebenen Neubauernstellen (insgesamt 209.000) beachtlich sei. Rückschlüsse aus der für „Umsiedler“ unter den Neubauern im Jahre 1951 zur Verfügung gestellten Kreditsumme von 25 Mill. DM Ost (je Stelle bis zu 5.000 DM Ost Kredit) lassen die Annahme zu, daß mindestens 50.000 Neubauernstellen an Flüchtlingsfamilien aus den Ostgebieten vergeben worden sind. Angaben über die Eingliederung der F. aus nichtlandwirtschaftlichen Berufen sind nirgends erhältlich. Den F. ist jeder Zusammenschluß und jede Betätigung mit dem Ziele der Rückkehr in die Heimat verboten. Die F. gehören daher im allgemeinen zu den schärfsten Gegnern des SED-Regimes. b) Sowjetzonenflüchtlinge. Seit 1946/47 haben unter dem Druck der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der SBZ hunderttausende Deutsche, meist unter Zurücklassung ihrer Habe, in Westdeutschland und in Westberlin Zuflucht gesucht. Solchen F. wurde seit 1947, nachdem ihre Fluchtgründe auf Stichhaltigkeit geprüft worden waren, nach den zwischen Beauftragten der westdeutschen Länder abgeschlossenen „Segeberger Beschlüssen“ (1947) und den „Uelzener Vereinbarungen“ (1949) das Asylrecht in Westdeutschland gewährt. Die Aufteilung der F. auf die einzelnen Länder geschah nach vereinbartem Schlüssel. Die Aufenthaltserlaubnis in Westdeutschland bzw. der Bundesrepublik wurde an Flüchtlinge erteilt, die wegen ihrer politischen Einstellung verfolgt wurden (sog. A-Fälle) und solche, denen aus Gründen der Menschlichkeit Asylrecht zuerkannt wurde (B-Fälle). Seit dem Inkrafttreten des Bundesnotaufnahmegesetzes vom 22. 8. 1950 wurde denjenigen Flüchtlingen. die die SBZ wegen einer drohenden Gefahr für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit oder „aus sonstigen zwingenden Gründen“ verlassen mußten, die Aufenthaltserlaubnis erteilt. Das Bundesvertriebenengesetz vom 19. 5. 1953 formulierte erstmalig den Begriff Sowjetzonen-F.; danach gilt als Sowjetzonen-F. „ein deutscher Staatsangehöriger, der seinen Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hat oder gehabt hat, von dort flüchten mußte, um sich einer von ihm nicht zu vertretenden und durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen, und dort nicht durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat“, über die Gesamtzahl der in das Gebiet der Bundesrepublik oder nach Westberlin eingewanderten Sowjetzonen-F. liegen keine vollständigen Unterlagen vor, da die systematische Erfassung erst 1948 einsetzte und außerdem der weitaus größte Teil derjenigen Zuwanderer, denen das Asyl recht oder die Notaufnahme verweigert wurde, im Bundesgebiet blieb, ohne daß eine Erfassung möglich war. Ferner sind in großer Zahl Menschen aus der SBZ nach Westdeutschland und Westberlin eingeströmt, ohne die amtlichen Flüchtlingsstellen zu passieren. Für die Zeit von 1945 bis Ende 1951 wird die Zahl der Zuwanderer aller dieser Gruppen amtlich mit 1,8 Mill. angenommen, davon etwa 300.000, bei denen die Voraussetzungen des Bundesnotaufnahmeverfahrens vorliegen. Nach diesem Zeitpunkt meldeten sich bei den Flüchtlingsdienststellen in Berlin, Gießen und Uelzen: Das erhebliche Ansteigen der Flüchtlingszahlen seit dem 2. Halbjahr 1952, insbesondere aber die Verdoppelung des Flüchtlings[S. 56]stromes im 1. Halbjahr 1953 gegenüber dem vorangegangenen Halbjahr sind Ausdruck der zunehmenden Terrorisierung der Bevölkerung durch das SED-System. Durch das Bundesvertriebenengesetz sind die anerkannten S. hinsichtlich der allgemeinen Hilfsmaßnahmen den Flüchtlingen aus den deutschen Ostgebieten gleichgestellt worden. Der Entscheid über die Aufenthaltserlaubnis in Westdeutschland bzw. im Bundesgebiet gilt nicht als Entscheid über die Zuerkennung der Eigenschaft als Sowjetzonen-F. Darüber entscheiden die Flüchtlingsbehörden der Länder, die seit Mitte 1953 rückwirkend für alle Zuwanderer aus der SBZ Erhebungen eingeleitet haben. Literaturangaben Seraphim, Peter Heinz: Das Vertriebenenproblem in der Sowjetzone. Berlin 1953, Duncker und Humblot. 202 S. : Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost- und Mitteleuropa (hrsg. vom Bundesministerium für Vertriebene). Bonn 1953. Bd. I, 1: 654 S., Bd. I, 2: 896 S. (Weitere Bände folgen.) Tatsachen zum deutschen Vertriebenenproblem (hrsg. vom Bundesministerium für Vertriebene). Bonn 1952. 15 Karten- und Zahlentafeln. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 55–56 Fischer, Kurt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Formalismus

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Ostflüchtlinge. Im Pj. werden in der SBZ Heimatvertriebene aus den deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und aus den osteuropäischen Ländern als Umsiedler bezeichnet. Die Umsiedlerämter hatten nach offiziellen Angaben am 31. 3. 1949 insgesamt 4.442.318 F. erfaßt, davon 1.874.736 männliche und 2.567.582 weibliche F. Der Flüchtlingsanteil an der Gesamtbevölkerung betrug 1950 25 v. H.…

DDR A-Z 1954

Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 152]Der Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und sonstigen Wechselfällen des Lebens soll nach Art. 16,3 der Sowjetzonenverfassung ein einheitliches umfassendes Sozialversicherungswesen auf der Grundlage der Selbstverwaltung der Versicherten dienen. Grenzen und Gestaltung dieser Vorsorge bestimmen die Aufgaben, welche die Sozialversicherung innerhalb der Planwirtschaft hat. Denn: „Die Sozialversicherung muß in den Fünfjahrplan eingeordnet werden und seiner Verwirklichung dienen. Zu seiner Durchführung ist die Pflege der Arbeitskraft und die Gesunderhaltung unserer Werktätigen notwendig“ (Grete Groh-Kummerlöw, „Die Übernahme der vollen Verantwortung für den weiteren Ausbau der Sozialversicherung durch die Gewerkschaften“, Berlin 1951, S. 19). Organisation und Leistungen der Sozialversicherung sind darauf gerichtet, die Bevölkerung ausnahmslos möglichst zur Arbeit zu zwingen, damit die Arbeitsproduktivität allgemein gesteigert wird. Mittel dazu sind: möglichst kleine Alters- und Invalidenrenten, strengster Maßstab bei ärztlichen Untersuchungen auf Erwerbsminderung oder zeitweilige Arbeitsbefreiung, keine Versorgung für arbeitsfähige Witwen bis zu 60 Jahren. Außerdem soll durch eine geplante Staffelung der Leistungen der Sozialversicherung nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Betriebes, in dem der Versicherte arbeitet, die Fluktuation der Arbeitskräfte eingeschränkt werden. „Die Erfüllung des Fünfjahrplans muß seitens der Sozialversicherung unterstützt werden durch Zahlung höherer Renten in diesen Industriezweigen, um den Zustrom von Arbeitern dahin zu verstärken“ (Paul Peschke, „Sozialversicherung — Sache des FDGB und seiner Industriegewerkschaften“, in „Die Arbeit“, S. 218/51). Die Sozialversicherung der SBZ ist eine zentral gelenkte Einheitsversicherung, in der alle früheren Versicherungsträger aufgegangen sind (Unfall-, Invaliden-, Alters-, Angestelltenversicherung, Knappschaftsversicherung sowie die Orts-, Innungs-, Betriebs- und Ersatzkrankenkassen). Durch die Verordnung über die Sozialpflichtversicherung vom 28. 1. 1947, erlassen auf Grund des Befehls Nr. 28 der SMAD (vgl. „Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 92/47), wurde das Sozialversicherungswesen auf eine einheitliche Grundlage gestellt, nachdem bereits ab Herbst 1945 in jedem Lande der SBZ durch Gründung einer Sozialversicherungsanstalt die Voraussetzung hierfür geschaffen worden war. Durch die Verordnung über die Sozialversicherung vom 26. 4. 1951 (GBl. S. 325) wurde die Verantwortung für die Leitung und die Kontrolle der Sozialversicherung dem FDGB übergeben. Die fünf Sozialversicherungsanstalten der Länder wurden zu einer einheitlichen „Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechts“ mit dem Sitz in Berlin vereinigt, die vom Zentralrat der Sozialversicherung geleitet und verwaltet wird. Dem Ministerium der Arbeit obliegt lediglich noch die Aufsicht über die Sozialversicherung. Für die weitere Entwicklung ist die Resolution des Bundesvorstandes vom 5. 7. 1951 maßgebend, in der es u. a. heißt: „Die Sozialversicherung muß den neuen sozialökonomischen Veränderungen, die durch den Übergang der ökonomischen und politischen Machtpositionen der Monopolkapitalisten in die Hände des Volkes und die Arbeit der Aktivisten entstanden sind, angepaßt werden. Die Schaffung einer den Werktätigen ehrlich dienenden Verwaltung ist eine Voraussetzung für die sinnvolle Einordnung der Sozialversicherung in den Fünfjahrplan“ („Die Arbeit“, S. 425/51). [S. 153]Der Zentralrat der Sozialversicherung ist gesetzlicher Vertreter der Sozialversicherung und ihr oberstes Organ. Er hat unter anderem die Aufgabe, die nachgeordneten Organe und die Verwaltung zu leiten und zu kontrollieren, die leitenden Angestellten zu bestellen, den Haushaltsplan aufzustellen und dem Bundesvorstand des FDGB vorzulegen und über den Geschäftsbericht unter Bestätigung der Rechnungsergebnisse Beschluß zu fassen (§ 9 des Statuts der Sozialversicherung, GBl. S. 1154/51). In den Bezirken, Kreisen, „volkseigenen“ Betrieben (VEB) und Verwaltungen bestehen Räte, in den Privatbetrieben Kommissionen für Sozialversicherung. Diese Räte und Kommissionen haben die Beschlüsse und Weisungen des Zentralrates (die Räte der Kreise und VEB auch die der Räte der Bezirke) durchzuführen und Bezirks- und Kreisverwaltungen der Sozialversicherung zu kontrollieren. Die Räte in den VEB und in den Verwaltungen haben die Bevollmächtigten für die Sozialversicherung anzuleiten und zu kontrollieren. Die Bevollmächtigten für die Sozialversicherung in den VEB und Verwaltungen sowie auch in den Privatbetrieben haben nach ihren Richtlinien („Der Bevollmächtigte für die Sozialversicherung“, hrsgg. vom Bundesvorstand des FDGB, Nr. 1) unter anderem die Aufgabe, Kranke, die auffallend häufig ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, durch den Betriebsarzt besonders sorgfältig untersuchen zu lassen und angeblich „unzulässige“ Inanspruchnahme der Sozialversicherung zu melden. Zu diesem Zweck sollen sie arbeitsunfähige Kranke schon am ersten Tag der Abwesenheit von der Arbeitsstätte in der Wohnung besuchen und diese Besuche regelmäßig wiederholen. Der Zentralrat sowie die Räte in den Ländern und Kreisen umfassen außer einem Beauftragten der VdgB (BHG) nur FDGB-Funktionäre, die von dem zuständigen FDGB-Vorstand bestellt werden. In den VEB und den Verwaltungen wählen die Bevollmächtigten für die Sozialversicherung die Räte, in den Privatbetrieben bestehen die Kommissionen aus den Bevollmächtigten. Die Bevollmächtigten werden auf Vorschlag der jeweiligen Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) von den Betriebsangehörigen gewählt. Das System der Räte und der Bevollmächtigten soll angeblich die Selbstverwaltung der Sozialversicherung durch die Versicherten verwirklichen, in Wahrheit bedeutet es jedoch, daß die Versicherten keinerlei Einfluß haben. Die FDGB-Vorstände, die die Mitglieder des Zentralrates und der Räte in den Bezirken und Kreisen bestellen, sind nicht die Vertreter aller Versicherten, sondern bestenfalls der FDGB-Mitglieder, wobei schon dies bei der Fragwürdigkeit der Wahlen zu den Vorständen bezweifelt werden muß. In den übergeordneten Räten ist deshalb die Vertretung aller Versicherter, die nicht Mitglied des FDGB sind oder sein können, wie z. B. der selbständigen Erwerbstätigen, von vornherein ausgeschlossen. Da die Räte in den VEB und Verwaltungen sowie die Kommissionen in den Privatbetrieben von den BGL angeleitet werden oder ihnen sogar, wie in den Privatbetrieben, unterstehen, ist auch hier der Einfluß der Versicherten praktisch ausgeschaltet. Die Verwaltung besteht aus einer Zentralverwaltung in Berlin, Bezirksgeschäftsstellen in den Bezirksstädten und Kreisgeschäftsstellen in den Kreisstädten. Die Auszahlung der Barleistungen ist weitgehend in die Betriebe verlagert (Anordnung vom 8. 2. 1951, GBl. S. 113). Die Räte in den VEB und Verwaltungen sind befugt, über [S. 154]Leistungen zu entscheiden. Das gleiche gilt für die Kommissionen, wenn dem Privatbetrieb die Auszahlung der Leistungen übertragen ist. Der Haushaltsplan der Sozialversicherung ist Bestandteil des Haushaltsplanes der SBZ (§ 8 der Verordnung vom 26. 4. 1951). Die Pflichtbeiträge werden von den Finanzämtern eingezogen (Verordnung vom 14. 12. 1950, GBl. S. 1195). Gesetzliche Grundlage der Sozialpflichtversicherung sind z. Z. noch die Verordnung über die Sozialpflichtversicherung vom 28. 1. 1947 und zahlreiche Einzelverordnungen. Eine neue Sozialversicherungsordnung sollte bis zum 1. 10. 1951 erlassen werden, ist jedoch bisher nicht erschienen. Sie soll nach Grotewohl (Rede auf der Sozialversicherungstagung in Leipzig am 3. 12. 1951, „Neues Deutschland“ vom 5. 12. 1951) angeblich kein neues Recht schaffen. Der Sozialversicherungspflicht unterliegen ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens alle Arbeiter und Angestellten (auch die Angestellten der öffentlichen Verwaltung, die in der SBZ an die Stelle der Beamten getreten sind); Bauern, die bis zu 5 Arbeitern beschäftigen; Handwerker und Inhaber industrieller Kleinbetriebe, die zur Handwerkskammer gehören; die Angehörigen der freischaffenden Intelligenz, also z. B. Ärzte, Anwälte und Künstler; alle anderen selbständigen Erwerbstätigen, die bis zu 5 Arbeitern und Angestellten beschäftigen; die ständig mitarbeitenden Ehefrauen und Kinder sowie Studenten, Hoch- und Fachschüler. Die Leistungen der Sozialversicherung bestehen a) im Krankheitsfalle in freier ➝Heilbehandlung, Krankengeld und Hausgeld für die Zeit der Behandlung in einem Krankenhaus oder Sanatorium; b) in Schwangerschafts- und Wochenhilfe; c) in Sterbegeld; d) in Renten bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten und für Hinterbliebene. Die ehemaligen Beamten und Berufssoldaten sowie deren Witwen und Hinterbliebenen werden aus Mitteln der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen versorgt (Beamtenversorgung). Das gleiche gilt für die Kriegsinvaliden und Kriegshinterbliebenen (Kriegsopferversorgung). Nach § 8,4 der Verordnung über die Sozialversicherung vom 26. 4. 1951 ist eine Staffelung der Leistungen für die Versicherten in den VEB nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Industriezweige ungeordnet, jedoch noch nicht durchgeführt. Im Augenblick erhalten lediglich Bergleute auf Grund der Verordnung über die Sozialversicherung der Bergleute vom 19. 12. 1946 („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 416/46) sowie der Verordnung über die Verbesserung der Renten der Bergleute vom 28. 6. 1951 (GBl. S. 645) erhöhte Leistungen (Bergmannsrenten). Für die technische Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben ist durch Verordnung vom 17. 8. 1950 (GBl. S. 844) eine zusätzliche Altersversorgung geschaffen worden. Entsprechende Regelung gilt durch Verordnung vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 675) für die Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen. Die anerkannten, d. h. die heute im Sinne des Sowjetzonensystems tätigen Verfolgten des Naziregimes erhalten Zuschläge von 50 v. H. bei laufenden Barleistungen (§ 67 der Verordnung vom 28. 1. 1947). Die Höhe der Pflichtversicherungsbeiträge wird durch die erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Zahlung der Pflicht[S. 155]beiträge zur Sozialversicherung an die Finanzämter vom 25. 1. 1951 (GBl. S. 81) bestimmt. Sie betragen für Arbeiter und Angestellte 20 v. H. — im Bergbau bis 30 v. H. — des lohnsteuerpflichtigen Arbeitsverdienstes bis zu 600 DM Ost monatlich. Die Beiträge sind je zur Hälfte von den Versicherten und den Betrieben zu tragen. Im Bergbau tragen die Betriebe zwei Drittel. Selbständig Erwerbstätige zahlen 14 v. H. des steuerpflichtigen Einkommens bis zu 600 DM Ost. Der Mindestbeitrag für diese beträgt 8 DM Ost. Handwerker zahlen 1/12 des Grundbetrages der Handwerkssteuer. Außerdem wird für Arbeiter und Angestellte von den Betrieben eine besondere Unfallumlage eingezogen, deren Höhe sich nach den Unfallgefahren des jeweiligen Betriebes richtet und zwischen 0, 3 und 3 v. H. des monatlichen Verdienstes des Beschäftigten bis zu 600 DM Ost liegt. Gegen Entscheidungen über Leistungen ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Über die Beschwerde entscheidet die Beschwerdekommission beim Rat für Sozialversicherung des Kreises. Gegen dessen Entscheidung kann entweder das Bezirksarbeitsgericht durch Anfechtungsklage angerufen werden oder die Beschwerdekommission des Bezirkes. Der Beschluß der Bezirksbeschwerdekommission oder das Urteil über die Anfechtungsklage sind endgültig. Von den Leistungen der Sozialversicherung sind Kriegsverbrecher und sogenannte Nazi-Aktivisten ausgeschlossen. Eine Verurteilung auf Grund des Art. 6 der Verfassung in Verbindung mit der Kontrollratsdirektive 38 führt zum Verlust aller Ansprüche an die Sozialversicherung. Die Sozialversicherung ist Träger der Arbeitslosenversicherung nach der Verordnung über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 103/47) (Arbeitslosenversicherung). Die Möglichkeit, eine freiwillige oder eine zusätzliche Versicherung bei der Sozialversicherung abzuschließen, besteht seit Erlaß der „Verordnung über die Herausnahme der freiwilligen Versicherungen aus der Sozialversicherung“ vom 19. 3. 1953 (GBl. S. 463) nicht mehr. Alleiniger Träger der freiwilligen Versicherungen ist jetzt die Deutsche ➝Versicherungsanstalt. Literaturangaben Faber, Dorothea, und Alfred Leutwein: Das Versicherungswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 26 Tab. u. 2 Schautafeln. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 152–155 Sozialdemokratismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sparkassen

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 152]Der Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und sonstigen Wechselfällen des Lebens soll nach Art. 16,3 der Sowjetzonenverfassung ein einheitliches umfassendes Sozialversicherungswesen auf der Grundlage der Selbstverwaltung der Versicherten dienen. Grenzen und Gestaltung dieser Vorsorge bestimmen die Aufgaben, welche die Sozialversicherung innerhalb der…

DDR A-Z 1954

Gesundheitswesen (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Gesundheitspolitik des Sowjetzonen-Regimes ist einzig und allein auf die Erhaltung bzw Wiederherstellung des Produktionsfaktors „menschliche Arbeitskraft“ gerichtet; der kranke, leidende Mensch erhält die Hilfe des Staates nur insoweit, als er noch zur Erfüllung der Wirtschaftspläne gebraucht werden kann Diese Zielsetzung des öffentlichen G. kommt vor allem in der Entwicklung des Krankenversicherungswesens (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) und in der fortschreitenden Vergesellschaftung des Arztberufes zum Ausdruck. Krankschreibungen werden im Interesse der Planerfüllung auf ein Mindestmaß beschränkt, Ärzte und Patienten unter Mitwirkung der Betriebsgewerkschaftsleitungen überwacht; Abweichungen von der strengen Norm können als Wirtschaftsvergehen verfolgt werden Heilbehandlungen sollen nach Möglichkeit im Betrieb erfolgen, der auch vielfach bereits die Krankengelder bzw Lohnausgleichsbeträge auszahlt; nach sowjetischem Muster sind ferner Nachtsanatorien zur Behandlung in der arbeitsfreien Zeit geplant. Mit der Abnahme aller freien und selbständigen Berufstätigkeit war in der SBZ eine beträchtliche Erweiterung der Versicherungspflicht verbunden; die freiwillige und zusätzliche Krankenversicherung ging erheblich zurück und wird, do es ein privates Versicherungsgewerbe nicht mehr gibt, von den staatlichen Versicherungsanstalten wahrgenommen. Der Privatpatient spielt kaum noch eine Rolle. Die ärztliche Versorgung verlagert sich auf die öffentlichen Polikliniken und Landambulatorien. Die individuelle Beziehung zwischen Patient und Arzt, auch im nichttotalitären Bereich in der Auflösung begriffen, wird in der SBZ aus doktrinär-politischen Gründen systematisch beseitigt und durch einen Fürsorgeapparat ersetzt. Die Krankenziffer in der SBZ betrug Mitte 1952 6,7 v. H der Versicherten (gegenüber 3,72 v. H. in der Bundesrepublik); die Gründe für diesen alarmierenden Gesundheitszustand sind in den schlechten Lebensverhältnissen, der rigorosen Ausbeutung der Arbeitskraft, dem unzulänglichen Arbeits[S. 62]schutz, aber auch im passiven Widerstand gegen das Terror-Regime zu suchen. Verhängnisvoller als organisatorische Eingriffe sind für die Versorgung der Kranken der empfindliche Mangel an Ärzten und Hilfspersonal, die unzulängliche Ausstattung der Krankenhäuser und Polikliniken und die bedenklichen Lücken im Arzneimittelbedarf (Arzneiversorgung). Der Fehlbedarf der Zone an Ärzten wird amtlich auf 10.000 geschätzt. Die frei praktizierenden Ärzte sind aus den o. a. Gründen durch steuerliche Beanspruchung und andere Maßnahmen in ihren Existenzmöglichkeiten so beengt, daß sie in großer Zahl die Zone verlassen mußten; bevorzugte Behandlung der Polikliniker verminderte diese Verluste nicht, sondern zog Ärzte von den übrigen Krankenanstalten ab; die Bemühungen, Ersatz aus der Bundesrepublik zu gewinnen, blieben erfolglos, da im Widerspruch zu verlockenden Versprechungen politische Anpassung verlangt wird und die allgemeinen Arbeitsverhältnisse überaus schwierig sind. Um dem immer stärker werdenden Ärztemangel abzuhelfen, wurde nunmehr nach jahrelangem Zögern die Ausbildung von Arzthelfern beschlossen. Beim ärztlichen Hilfspersonal liegen die Dinge ähnlich. Eine „Schule für leitende Schwestern“ in Dresden erzieht in Kurzkursen mit stark politischem Ausbildungsprogramm künftige Oberinnen; die Beteiligung kirchlicher Organisationen an der Krankenpflege wird durch Reform und Kontrolle des Krankenpflegeschulwesens mehr und mehr zurückgedrängt. Der immer noch erhebliche Fehlbedarf an unentbehrlichen Verbrauchsgütern (z. B. Wäsche, Geschirr, Glühlampen, im besonderen ferner an Instrumenten und Verbandmitteln) beeinträchtigt ebenfalls die Krankenversorgung; viele Polikliniken und Ambulatorien sind daher schlechter ausgestattet als die primitivste Landpraxis. Die Einfuhr von Medikamenten und Grundstoffen für die nicht sehr bedeutende und in „Volkseigentum“ übergeführte Heilmittelindustrie der Zone wird den Bedürfnissen der Grund- und Rüstungsindustrien nachgeordnet; Medikamente westlicher Herkunft dürfen von den Ärzten daher im allgemeinen nicht verordnet werden und werden vielfach durch minderwertige Erzeugnisse ersetzt. Die Verstaatlichung der Apotheken wurde durch die Verordnung der Deutschen Wirtschaftskommission über die Neuregelung des Apothekenwesens vom 22. 7. 1949 eingeleitet (Apothekenreform). Die Heilmittel der Bäder und Kurorte sind in erster Linie der Kaste der Aktivisten und Funktionäre Vorbehalten; die Plätze werden unter Mitwirkung der Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL, Feriendienst des FDGB) verteilt; andere Kranke haben wenig Aussicht, in Heilbäder zu gelangen. Oberste Behörde für das sowjetzonale G. ist das Gesundheitsministerium (Minister Luitpold Steidle, Staatssekretärin Jenny Matern, die Ehefrau von Hermann ➝Matern). Das Ministerium leitet und überwacht auch die Tätigkeit der medizinischen Gesellschaften und Verlage (Verlagswesen), während es keinen Einfluß auf die medizinischen Fakultäten (Hochschulen) und die Ausbildung des ärztlichen Nachwuchses hat. Exekutivorgane der Gesundheitsverwaltung sind die kommunalisierten Gesundheitsämter. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. 1952. 130 S. m. 14 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 61–62 Gesetzgebung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gleichberechtigung der Frau

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Gesundheitspolitik des Sowjetzonen-Regimes ist einzig und allein auf die Erhaltung bzw Wiederherstellung des Produktionsfaktors „menschliche Arbeitskraft“ gerichtet; der kranke, leidende Mensch erhält die Hilfe des Staates nur insoweit, als er noch zur Erfüllung der Wirtschaftspläne gebraucht werden kann Diese Zielsetzung des öffentlichen G. kommt vor allem in der Entwicklung des…

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Bibliothekswesen (1954)

Siehe auch: Bibliotheken: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bibliothekswesen: 1953 1956 1958 Im B. der Zone stehen die allgemeinen öffentlichen Büchereien offensichtlich an erster Stelle, da sie unmittelbarer als die wissenschaftlichen der Sowjetisierung dienstbar gemacht werden können. Die bisher als „wissenschaftliche bezeichneten Bibliotheken dienten der Wissenschaft und Forschung, die in Dienst und Sold der bürgerlichen Klassengesellschaft standen“ (Erkl. des Volksbildungsministeriums von Juni 1950); sie sind des Objektivismus verdächtig und werden daher bewußt vernachlässigt Mangel an qualifizierten Fachkräften und wachsende Anforderungen der „gesellschaftlichen Arbeit“ beeinträchtigen die Erfüllung der eigentlichen Aufgaben; die Buchbestände sind durch Kriegsverluste, Säuberungen und Sekretierungen gelichtet; Anschaffungen westdeutscher und ausländischer Literatur werden (gemäß Verordnung vom 16. 3. 1950) durch die „Zentralstelle für die Beschaffung wissenschaftlicher Literatur“ kontrolliert, die in erster Linie die Bedürfnisse des Fünfjahrplans zu berücksichtigen hat; die Bibliotheken können also im allgemeinen nicht jedes für Forschungszwecke benötigte Buch besorgen. Das allgemeine öffentliche B. wird demgegenüber theoretisch gefördert, aber durch staatliche Reglementierung, Säuberung der Bestände „Auswahllisten“, Kontrolle der Nachwuchsausbildung, Schulung der allen Bibliothekare und privaten Leihbüchereibesitzer scharf auf die „gesellschaftlichen Aufgaben“ des Parteistaates ausgerichtet. Die Unterhaltungs- und echten Bildungsbedürfnisse der Leserschaft sind daneben unbeachtlich. Büchereien der Betriebe und „demokratischen Massenorganisationen“ genießen besondere Förderung, während die privaten Leihbüchereien zu langsamem Absterben verurteilt sind, da sie die von den Lesern gewünschte Literatur nicht führen dürfen oder nicht erhalten können. Die Kontrolle der allgemeinen öffentlichen Büchereien und die Umschulung der Bibliothekare erfolgt durch die „Staatlichen Landesstellen für Buch- und Bibliothekswesen“; die Ausbildung des Nachwuchses (auch der wissenschaftlichen Bibliotheken) ist lt. Verordnung vom 16. 3. 1950 beim „Zentralinstitut für Bibliothekswesen“ in Ostberlin zentralisiert. Die Deutsche Bücherei in Leipzig bemüht sich, ihrer alten Aufgabe als allgemeines deutsches Verlagsarchiv weiterhin nachzukommen, wird aber aus der Bundesrepublik nicht mehr mit Pflichtexemplaren beliefert. Die „Deutsche Nationalbibliographie“ erscheint nur für einen begrenzten Bezieherkreis; für die Allgemeinheit wird eine Sonderausgabe veröffentlicht, die nur die Neuerscheinungen Her Zone registriert. Literaturangaben *: Bibliotheken als Opfer und Werkzeug der Sowjetisierung. Zur Lage des Büchereiwesens in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 71 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 32 Bibliothek fortschrittlicher Schriftsteller A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bildender Künstler, Verband

Siehe auch: Bibliotheken: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bibliothekswesen: 1953 1956 1958 Im B. der Zone stehen die allgemeinen öffentlichen Büchereien offensichtlich an erster Stelle, da sie unmittelbarer als die wissenschaftlichen der Sowjetisierung dienstbar gemacht werden können. Die bisher als „wissenschaftliche bezeichneten Bibliotheken dienten der Wissenschaft und Forschung, die in Dienst und Sold der bürgerlichen Klassengesellschaft standen“ (Erkl. des…

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Besatzungspolitik (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die B. begann nach der militärischen Besetzung Deutschlands und der deutschen Kapitulation vom 8. 5. 1945 formell am 5. 6. 1945 mit der Erklärung über die Übernahme der Regierungsgewalt durch die vier Alliierten. Die Regierungsgewalt sollte vom Kontrollrat ausgeübt werden, innerhalb dessen jeder der Oberbefehlshaber der 4 Besatzungsarmeen die Verantwortung für seine Zone übernahm. Die Behandlung der deutschen Bevölkerung sollte nach dem Potsdamer Abkommen vom 2. 8. 1945, „soweit dieses praktisch durchführbar ist“, in ganz Deutschland gleich sein. Die sowjetische Verwaltungsspitze wurde die Sowjetische Militär-Administration in Deutschland (SMAD) mit Sitz in Berlin-Karlshorst Unmittelbar nach Arbeitsbeginn des Kontrollrats begann die SMAD mit der willkürlichen Auslegung der Kontrollratsdirektiven und dem Erlaß von selbständigen Verordnungen („Befehle“), die Gesetzeskraft erhielten und durchweg heute noch besitzen. Die schädlichsten Folgen hatte die einseitige Auslegung der Direktiven auf dem Gebiete der Bodenreform, der Enteignung von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“, der Entnazifizierung, der Reparationen und Demontagen sowie der zum Schutze der Besatzungsarmeen erlassenen Rahmenbestimmungen. Der SMAD nicht genehme Kontrollratsbeschlüsse wurden durch Veto des sowjetischen Vertreters verhindert, so daß der Kontrollrat schon sehr bald seine Funktionen praktisch nicht ausüben und von einer gemeinsamen B. nicht mehr die Rede sein konnte. Mit dem Aufbau eines neuen, bald rein kommun. deutschen Verwaltungsapparates (DWK, Verfassung und Verwaltung) entstand neben der SMAD ein Parallelapparat, der jedoch schon in den untersten Instanzen den sowjetischen Weisungen unterworfen war. Die B. konzentrierte sich auf zwei verschiedene Ziele: 1. die wirtschaftliche Ausbeutung der Zone (Wirtschaftssystem, Gosplan) und 2. die politische Bolschewisierung. Das rücksichtslose Vorgehen der SMAD in wirtschaftlicher, politischer und rechtlicher Hinsicht wandelte die anfangs auf deut[S. 29]scher Seite vielfach vorhandene Bereitschaft zur Zusammenarbeit in nahezu absolute Ablehnung (Juni-Aufstand). Nachdem die Versuche, eine Vereinigung der Westzonen und der SBZ auf kommun. Grundlage herbeizuführen, an der Haltung der westdeutschen und Westberliner Bevölkerung sowie der Festigkeit der westlichen Besatzungsmächte gescheitert waren ist seit etwa Anfang 1948 die Einbeziehung der SBZ in den Ostblock das wichtigste Ziel der sowjetischen B. (Außenpolitik) Neben den Enteignungen war die gesonderte Währungsreform das wichtigste Hilfsmittel der B. zur Umgestaltung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur in der SBZ Einseitige Begünstigungen der sowjetischen und deutschen kommun. Finanzinteressen kamen in dem gestaffelten Abwertungsverhältnis der Reichsmark im Vergleich zu den Einzelpersonen der SBZ zum Ausdruck Nach Bildung der „DDR“ wurde die SMAD am 11. 11. 1949 aufgelöst, ihre Funktionen wurden formell den deutschen Verwaltungsorganen übertragen. An Stelle der SMAD wurde die Sowjetische Kontrollkommission (SKK) mit Sitz wiederum in Berlin-Karlshorst gebildet. Die Aufgabe der SKK besteht nach der Erklärung Tschuikows vom gleichen Tage in der „Kontrolle der Durchführung der Potsdamer Beschlüsse und der anderen von den 4 Mächten gemeinsam getroffenen Entscheidungen über Deutschland“ Die SKK behält sich ferner den diplomatischen Verkehr mit den anderen Besatzungsmächten vor. Im weiteren Verlauf der Erklärung werden alle anderen wesentlichen Kontrollen als zu den Aufgaben der SKK gehörend bezeichnet. Es besteht also praktisch ein Unterschied zu den früheren Zuständen nur insoweit, als der nunmehr durchorganisierte Apparat der SED mit größeren Aufgaben in das sowjetische Kontrollsystem eingebaut werden konnte Wegen der absoluten Hörigkeit der SED gegenüber den sowjetischen Kontrollorganen kann im weiteren Sinne jede Regierungs- und Parteimaßnahme als A. bezeichnet werden. Als im Zusammenhang mit den Ereignissen nach Stalins Tod auch in der sowjetischen Deutschland-Politik gewisse Ansätze zu einer Viermächteverständigung erkennbar wurden, wandelte man die inzwischen von Semjonow geleitete SKK entsprechend der Praxis der westlichen Besatzungsmächte in eine Hohe Kommission um. Änderungen in der Kontrollpraxis haben sich dadurch in nennenswertem Umfang nicht ergeben. Die mit dem Kommuniqué vom 23. 8. 1953 abgeschlossenen Moskauer Verhandlungen zwischen Grotewohl und Molotow sind im wesentlichen auch als B. anzusehen. In dem Kommuniqué, das der Beeinflussung der westdeutschen Bundestagswahlen diente, wurde von der SU folgendes versprochen: Beendigung der Reparationen und Rückgabe aller SAG-Betriebe zum 31. 12. 1953; Senkung der Besatzungskosten; Freigabe einer nicht genannten Zahl von Kriegsgefangenen; Befreiung der „DDR“ von Schulden. Ob und wieweit sich diese Versprechungen praktisch auswirken, bleibt abzuwarten. In jedem Falle stellen sie nur ein Mindestmaß dessen dar, was erforderlich geworden war, um das SED-Regime vor dem völligen wirtschaftlichen Zusammenbruch zu bewahren. (Neuer Kurs) Literaturangaben Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg 1953, Nölke. 375 S. Nettl, J. Peter: Die deutsche Sowjetzone bis heute — Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. Frankfurt a. M. 1953, Verlag Frankfurter Hefte. 464 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 28–29 Berufslenkung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Beschlagnahme

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die B. begann nach der militärischen Besetzung Deutschlands und der deutschen Kapitulation vom 8. 5. 1945 formell am 5. 6. 1945 mit der Erklärung über die Übernahme der Regierungsgewalt durch die vier Alliierten. Die Regierungsgewalt sollte vom Kontrollrat ausgeübt werden, innerhalb dessen jeder der Oberbefehlshaber der 4 Besatzungsarmeen die Verantwortung für seine Zone übernahm. Die Behandlung der…

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Notenbank, Deutsche (DNB) (1954)

Siehe auch: Deutsche Notenbank: 1975 1979 Deutsche Notenbank (DN): 1969 Notenbank, Deutsche (DNB): 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Das zentrale staatliche Bankinstitut der SBZ errichtet auf Anordnung der DWK vom 20. 7. 1948; durch Gesetz vom 31. 10. 1951 zur Staatsbank der „DDR“ erklärt. Hat das alleinige Recht zur Herausgabe von Banknoten und führt die Kassengeschäfte des Staatshaushalts Nach der Satzung hat die DNB „die Aufgabe, die Wirtschaftsplanung mit den Mitteln der Geld- und Kreditpolitik aktiv zu unterstützen. Der Bank obliegt die Regelung des Geldumlaufes, die Organisation des Zahlungsverkehrs und der Zahlungsausgleich mit anderen Besatzungszonen und dem Auslande. Die DNB unterhält in der Zone und Ostberlin rund 300 Filialen und Kassenstellen und ist im Rahmen der von der Staatlichen ➝Plankommission vorgesehenen Pläne neben der Deutschen ➝Bauernbank und den Sparkassen das Hauptinstitut für kurzfristige Kreditgewährung. Die DNB übernahm mit ihrem Apparat ab 1. 1. 1951 die zu diesem Zeitpunkt aufgelösten Haushalts- und Steuerkassen der ganzen SBZ und schloß damit den Prozeß der Zentralisierung des Haushalts- und Finanzwesens ab. Ähnlich der SU, wo der Präsident der Staatsbank gleichzeitig stellvertretender Finanzminister ist, wurde der Präsident der DNB zum Mitglied des Ministerrates ernannt. Mit der Einführung der Wirtschaftlichen Rechnungsführung wurde der DNB mit ihrem Filialsystem der Rechnungseinzug für sämtliche VEB übertragen. Ab 1. 1. [S. 117]1952 ist die DNB als Generalkontrollinstanz für den gesamten Wirtschaftsablauf tätig; in dieser Eigenschaft unterliegen ihr die Kontrolle der Produktion, des Umsatzes und der Einhaltung der Volkswirtschaftspläne Man hofft, hierdurch die bisherigen zahlreichen Planungsfehler zu verhindern. Präsident Greta ➝Kuckhoff. (Planwirtschaftsergebnisse) Literaturangaben Abeken, Gerhard: Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone seit der Währungsreform. (BB) 1951. 36 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 116–117 Notariat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nuschke, Otto

Siehe auch: Deutsche Notenbank: 1975 1979 Deutsche Notenbank (DN): 1969 Notenbank, Deutsche (DNB): 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Das zentrale staatliche Bankinstitut der SBZ errichtet auf Anordnung der DWK vom 20. 7. 1948; durch Gesetz vom 31. 10. 1951 zur Staatsbank der „DDR“ erklärt. Hat das alleinige Recht zur Herausgabe von Banknoten und führt die Kassengeschäfte des Staatshaushalts Nach der Satzung hat die DNB „die Aufgabe, die Wirtschaftsplanung mit den…

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1954: A, Ä

ABF Abgabenverwaltung Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Abschreibungen Abweichungen Ackermann, Anton ADN AFI Agitation Agitprop Agrarökonomik Agrartechnische Organisationen Agrobiologie Agronom Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW) Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Aktiv Aktivist Aktivistenbewegung Aktivistenbrigade Aktivistenplan Aktivistenschule Akzise (der HO) Allgemeines Vertragssystem Altersversorgung der technischen Intelligenz Anbauplan Antifaschistisch-demokratische Ordnung Apothekenreform Appelt, Rudolf Arbeit, Abteilungen für Arbeiterkind Arbeiterkontrollkommissionen Arbeiter- und Bauern-Fakultät (ABF) Arbeit, Gesetz der Arbeitsamt Arbeitsdisziplin Arbeitsgemeinschaft Medizinischer Verlage Arbeitskräftelenkung Arbeitskräfteplan Arbeitslosenversicherung Arbeitslosigkeit Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmoral Arbeitspolitik Arbeitsproduktivität Arbeitsrecht Arbeitsschutz Arbeitsverpflichtung Architektur Arzneimittelversorgung Arzthelfer ATG Aufbau des Sozialismus Aufbauprogramm, Nationales Aufklärungslokal Aufsatzwettbewerbe Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches Ausbeutung Ausschuß für deutsche Einheit Außenhandel Außenhandel, Kammer für Außenpolitik Austauschnormen Auszeichnungen Autotransportgemeinschaften (ATG) AWA Axen, Hermann AZKW

ABF Abgabenverwaltung Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Abschreibungen Abweichungen Ackermann, Anton ADN AFI Agitation Agitprop Agrarökonomik Agrartechnische Organisationen Agrobiologie Agronom Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW) Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Aktiv Aktivist Aktivistenbewegung Aktivistenbrigade …

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Pressewesen (1954)

Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1956 1958 1959 Die Presse ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte Presse ist Lizenzpresse (Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später [S. 124]durch das Amt für ➝Information, seit Januar 1953 durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten der „DDR“). Zeitungslizenzen erhalten ausschließlich die SED, die Massenorganisationen und die in der Blockpolitik gleichgeschalteten Parteien. (Einzige Ausnahmen: „Berliner Zeitung“ und „BZ am Abend“ — Herausgeber: Hermann Leupold, SED.) Presseerzeugnisse unterliegen einer Nachzensur, die zum Verbot der Auslieferung führen kann. Da zudem die gesamte Presse streng an die vom ZK der SED und vom Presseamt beim Ministerpräsidenten herausgegebenen politischen Richtlinien gebunden ist, kann von der in der Verfassung der „DDR“ (Art. 9) proklamierten freien öffentlichen Meinungsäußerung keine Rede sein. In der SBZ erscheinen 40 Tageszeitungen und 2 Montagsausgaben, davon 9 Tageszeitungen im Sowjetsektor Berlins. Bis 1952 war die Lizenzvergebung so gehandhabt, daß neben Zentralorganen in Berlin jeweils ein Blatt jeder Partei in den fünf Landeshauptstädten erschien. Seit der sog. Verwaltungsreform im Juli 1952 erscheinen in allen 14 Bezirken SED-Blätter, mit Lokalteilen für fast alle Kreise. Die Höhe der Auflagen wird seit langem nicht mehr veröffentlicht, sie wird vor allem von der SED geheimgehalten. Der weitaus größte Teil der Gesamtauflage entfällt auf die SED-Blätter. Das Zentralorgan „Neues Deutschland“ wird in 500.000 Exemplaren gedruckt, das Sprachrohr der Sowjets, „Tägliche Rundschau“, hat 500.000 Auflage. Andere SED-Blätter: „BZ am Abend“, Berlin (180.000); „Märkische Volksstimme“, Potsdam (110.000). Demgegenüber fällt die P. der Blockparteien nicht ins Gewicht: Die 6 Blätter der CDU werden in 194.000 Stück gedruckt (davon die „Neue Zeit“, Berlin, mit 65.000 und die „Union“, Dresden, mit 42.000). Die 5 Zeitungen der LDP haben eine Auflage von 193.000 (davon „Der Morgen“, Berlin, 60.000 und das „Sächsische Tageblatt“, Dresden, 50.000). Die 5 Organe der NDP erreichen zusammen 174.000 Exemplare (davon „National-Zeitung“, Berlin, 68.000). Das Organ der FDJ, „Junge Welt“, soll eine Auflage von 1 Mill. haben. Bei den Auflagen der SED-Presse ist zu berücksichtigen, daß ganze Berufsstände zum Abonnieren von SED-Blättern verpflichtet sind und daß der Abonnentenkreis der bürgerlichen Presse durch Papierzuteilung begrenzt wird. Inhaltlich unterscheiden sich die Zeitungen kaum (bindende Richtlinien von Regierung und ZK, Sprachregelung durch das „Presseamt“ und ausschließliche Nachrichtenversorgung durch ADN). Der Nachrichtenteil unterliegt in gleicher Weise wie die redaktionellen Meinungsäußerungen der zentralen Lenkung. Lediglich „Neues Deutschland“, „Tägliche Rundschau“ und „Berliner Zeitung“ dürfen andere als mit „ADN“ gezeichnete Meldungen bringen. Auslandsmeldungen werden von der sowjetamtlichen Agentur TASS und von den Agenturen der Ostblockstaaten übernommen. Gekennzeichnet ist das P. in der SBZ durch die Einförmigkeit des Inhalts. Neben den tendenziösen Nachrichten nehmen umfangreiche Leitartikel, mehrseitige Wiedergaben von Reden der Funktionäre und von Parteibeschlüssen, Kritik und Selbstkritik im Rahmen des kommun. Überwachungssystems, Anprangerungen nicht erfüllter Normen, Aufrufe zu Wettbewerben und Selbstverpflichtungen und gelenkte Leserzuschriften den Hauptraum der Zeitungen ein. Auch der kulturelle Teil wird von den Maximen der Partei her bestimmt. Eine Auflockerung durch Kurzgeschichten und Humor hat Walter Ulbricht am 26. 7. 1953 auf der 15. Tagung des ZK der SED im Rahmen des Neuen Kurses angekündigt. Ebenso wie die Tagespresse sind die Wochen- und Monatszeitschriften der Massenorganisationen gelenkt. Sogar die Fach- und Sportpresse usw. besitzt einen umfangreichen politischen und ideologischen Teil. Das Fehlen von objektiven Nachrichten und der eintönige Stil und Inhalt der sowjetzonalen Presse begründen ein starkes Bedürfnis nach westlicher Publizistik. Bezug und Besitz westlicher Presse werden als Boykotthetze und „Hetze gegen die antifaschistisch-demokratische Ordnung“ aufgefaßt und unter Anwendung des sog. Friedensschutzgesetzes mit hohen Zuchthausstrafen bedroht. Der journalistische Nachwuchs — soweit er nicht in die Kategorie der Volkskorrespondenten fällt — wird an der Leipziger Journalistenschule, dem ehemaligen Institut für Publizistik der Universität, ausgebildet. Das Institut erhält seine Richtlinien vom „Presseamt beim Ministerpräsidenten“. ADN und große Zeitungen haben eigene Schulen für journalistischen Nachwuchs. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 123–124 Presseamt beim Ministerpräsidenten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG)

Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1956 1958 1959 Die Presse ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte Presse ist Lizenzpresse (Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später [S. 124]durch das Amt für ➝Information, seit Januar 1953 durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten der „DDR“).…

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Literatur-Hinweise (1954)

 Die folgende Übersicht verzeichnet nur solche Veröffentlichungen, die zur Einführung vornehmlich geeignet erscheinen. Spezialuntersuchungen oder Schriften, die sich überwiegend tagespolitische Aufgaben setzen, sind nicht aufgenommen worden. Die Auswahl stellt daher, vor allem bei der Fülle der Literatur über den Bolschewismus, keine Wertung dar. Einzeldarstellungen zu den verschiedensten Gebieten des geistigen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Lebens in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands bringen zwei Schriftenreihen, die das „Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen“ herausgibt: „Bonner Berichte aus Mittel- und Ostdeutschland“, seit 1950. „Materialien zur Wirtschaftslage der sowjetischen Zone“, seit 1951. Eine Übersicht über die bisher erschienenen Berichte findet sich in Gruppe IV und V. I. Schriften zur Vorgeschichte und zu den Auswirkungen der sowjetischen Deutschlandpolitik seit 1945 <html><a name=“ref001”> 1</a></html>: Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. <html><a name=“ref002”> 2</a></html>: Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. <html><a name=“ref003”> 3</a></html>: Becker, O. E. H.: Der perfekte Sklavenstaat. Die Ausbeutung des Arbeiters im staatskapitalistischen System der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 4). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 172 S. <html><a name=“ref004”> 4</a></html>: Die Bemühungen der Bundesrepublik um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch gesamtdeutsche Wahlen. Dokumente und Akten (hrsg. vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen), 4., erw. Aufl., Bonn 1953. 168 S. <html><a name=“ref005”> 5</a></html>: Friedensburg, Ferdinand: Berlin — Schicksal und Aufgabe. Berlin 1953, Berthold Schulz. 99 S. <html><a name=“ref006”> 6</a></html>: Friedrich, Gerd: Der Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands (Rote Weißbücher 8). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 143 S. <html><a name=“ref007”> 7</a></html>: Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. (Wesentlich überarbeitete Neuaufl. in Vorbereitung.) <html><a name=“ref007a”> 7a</a></html>: Gleitze, Bruno: Die Wirtschaftsstruktur der Sowjetzone und ihre gegenwärtigen Tendenzen. 1951. 27 S. m. Tab. <html><a name=“ref007b”> 7b</a></html>: Grieneisen, W.: Die Sowjetdeutsche Nationalarmee, Aufbau und Entwicklung von 1948 bis 1952 (Hefte der „Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit“). Berlin Mai 1952. 88 S. (Eine völlige Neubearbeitung dieser Schrift wird „,Freiheit, Aktion der Jugend“ (Bonn) Anfang 1954 herausgeben.) <html><a name=“ref008”> 8</a></html>: Hoffmann, Friedrich: Die Oder-Neiße-Linie, Politische Entwicklung und völkerrechtliche Lage. Kitzingen 1949, Holzner. 55 S. <html><a name=“ref009”> 9</a></html>: Krömer, Eckart: Die Sozialisierung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands als Rechtsproblem. Göttingen 1952, Otto Schwartz. 184 S. <html><a name=“ref010”> 10</a></html>: Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg 1953, Nölke. 375 S. <html><a name=“ref011”> 11</a></html>: Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. <html><a name=“ref012”> 12</a></html>: Nettl, J. Peter: Die deutsche Sowjetzone bis heute — Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. Frankfurt a. M. 1953, Verlag Frankfurter Hefte. 464 S. <html><a name=“ref013”> 13</a></html>: Ostdeutschland. Ein Hand- und Nachschlagebuch über alle Gebiete ostwärts von Oder und Neiße. 3. Aufl., Kitzingen 1953, Holzner. 198 S. <html><a name=“ref014”> 14</a></html>: Bericht über die Rüstungsproduktion in der sowjetischen Besatzungszone … bis Herbst 1952. (BMG) 1953. 32 S. <html><a name=“ref015”> 15</a></html>: Samson, Benvenuto: Planungsrecht und Recht der volkseigenen Betriebe in der sowjetischen Besatzungszone. Frankfurt a. M. 1953, Alfred Metzner. 121 S. <html><a name=“ref016”> 16</a></html>: Seraphim, P. H., R. Maurach, G. Wolfram: Ostwärts der Oder und Neiße … Geschichte, Wirtschaft, Recht. Hannover 1949, Wissenschaftliche Verlagsanstalt. 136 S. <html><a name=“ref017”> 17</a></html>: Seraphim, Peter Heinz: Das Vertriebenenproblem in der Sowjetzone. Berlin 1953, Duncker und Humblot. 202 S. <html><a name=“ref018”> 18</a></html>: Die Situation der Entscheidung. Eine Diskussion über die Lage der „Intelligenz“ in der Sowjetzone (hrsg. vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen). Bonn 1952. 48 S. <html><a name=“ref019”> 19</a></html>: Die Sperrmaßnahmen der Sowjetzonenregierung an der Zonengrenze und um West-Berlin. (BMG) 1953. 147 S. <html><a name=“ref020”> 20</a></html>: : Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost- und Mitteleuropa (hrsg. vom Bundesministerium für Vertriebene). Bonn 1953. Bd. I, 1: 654 S., Bd. I, 2: 896 S. (Weitere Bände folgen.) <html><a name=“ref020a”> 20a: Tatsachen zum deutschen Vertriebenenproblem (hrsg. vom Bundesministerium für Vertriebene). Bonn 1952. 15 Karten- und Zahlentafeln. <html><a name=“ref021”> 21</a></html>: Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953. Denkschrift über den Juni-Aufstand in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. (BMG) 1953. 88 S. <html><a name=“ref022”> 22</a></html>: Bericht über den Aufbau der Volkspolizei in der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) Frühjahr 1951. 27 S. <html><a name=“ref023”> 23</a></html>: Die vormilitärische Ausbildung in der Sowjetzone. Materialien über die „Gesellschaft für Sport und Technik“. (BMG) 1952. 12 S. <html><a name=“ref024”> 24</a></html>: Wagner, Wolfgang: Die Oder-Neiße-Linie in den diplomatischen Verhandlungen während des Zweiten Weltkrieges (Die deutschen Ostgebiete, Bd. 2). Stuttgart 1953, Brentano-Verlag. 168 S. <html><a name=“ref025”> 25</a></html>: Weber, Werner: Die Frage der gesamtdeutschen Verfassung. München 1950, C. H. Beck. 28 S. II. SCHRIFTEN ZUR ENTSTEHUNG, ZUR GESCHICHTE UND ZUM WESEN DES BOLSCHEWISMUS <html><a name=“ref101”>101</a></html>: Achminow, German Feofilovič: Die Macht im Hintergrund, Totengräber des Kommunismus. Ulm 1950, Spaten-Verlag. 307 S. (Umgearbeitete Neuaufl. vorbereitet.) <html><a name=“ref102”>102</a></html>: Ackermann, Klaus: Das Land der stummen Millionen. Tübingen 1950, Katzmann. 173 S. <html><a name=“ref103”>103</a></html>: Berdiajew, Nikolai: Wahrheit und Lüge des Kommunismus. Darmstadt 1953, Holle-Verlag. 128 S. <html><a name=“ref104”>104</a></html>: Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. <html><a name=“ref105”>105</a></html>: Borkenau, Franz: The Communist International. London 1938, Faber und Faber. 442 S. <html><a name=“ref106”>106</a></html>: Borkenau, Franz: Der europäische Kommunismus. Seine Geschichte von 1917 bis zur Gegenwart. München 1952, Lehnen. 540 S. <html><a name=“ref106a”>106a: Calvez, Jean-Yves: Droit International et Souveraineté en U. R. S. S. — L'évolution de l'idéologie juridique soviétique depuis la Révolution d'Octobre. Paris 1953, Armand Colin. 299 S. <html><a name=“ref107”>107</a></html>: Brill, Hermann L.: Das sowjetische Herrschaftssystem (Rote Weißbücher 2). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. <html><a name=“ref108”>108</a></html>: Deutscher, Isaac: Stalin — die Geschichte des modernen Rußland. Stuttgart 1953, Kohlhammer. 606 S. <html><a name=“ref108a”>108a: Fejtö, François: Histoire des Démocraties Populaires. Paris 1952, Du Seuil. 447 S. <html><a name=“ref109”>109</a></html>: Gitermann, Valentin: Geschichte Rußlands. Hamburg 1949, Europäische Verlagsanstalt. Bd. 1: 516 S., Bd. 2: 540 S., Bd. 3: 679 S. <html><a name=“ref110”>110</a></html>: Gitermann, Valentin: Die historische Tragik der sozialistischen Idee. Zürich 1939, Oprecht. 375 S. (Ergänzungsband zu dem vorhergehenden Titel.) <html><a name=“ref111”>111</a></html>: Gurian, Waldemar: Der Bolschewismus. Einführung in Geschichte und Lehre. Freiburg 1931, Herder. 337 S. <html><a name=“ref112”>112</a></html>: Hanisch, Erdmann: Geschichte Sowjetrußlands 1917–1941. Freiburg 1951, Herder. 305 S. <html><a name=“ref113”>113</a></html>: Hippel, Ernst von: Die Überwindung des Bolschewismus. Köln 1953, Deutsch-Europäische Verlagsgesellschaft. 48 S. <html><a name=“ref114”>114</a></html>: Kliutschewski, V.: Geschichte Rußlands. Stuttgart 1925/26, Deutsche Verlagsanstalt. Bd. 1: 382 S., Bd. 2: 421 S., Bd. 3: 400 S., Bd. 4: 423 S. <html><a name=“ref115”>115</a></html>: Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. <html><a name=“ref116”>116</a></html>: Lemberg, Eugen: Osteuropa und die Sowjetunion. Stuttgart 1950, Curt E. Schwab. 240 S. <html><a name=“ref117”>117</a></html>: Leonhard, Wolfgang: Schein und Wirklichkeit in der Sowjetunion. Berlin 1952, Verlag Freies Wort. 148 S. <html><a name=“ref118”>118</a></html>: Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre des Stalinismus. 2. Aufl., Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. <html><a name=“ref119”>119</a></html>: Meissner, Boris: Rußland im Umbruch. Der Wandel in der Herrschaftsordnung und sozialen Struktur der Sowjetunion. Frankfurt a. M. 1951, Verlag für Geschichte und Politik. 91 S. <html><a name=“ref120”>120</a></html>: Monnerot, Jules: Soziologie des Kommunismus. Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 429 S. <html><a name=“ref121”>121</a></html>: Rauch, Georg von: Grundlinien der sowjetischen Geschichtsforschung im Zeichen des Stalinismus. (Europa-Archiv V, 19–21) <html><a name=“ref122”>122</a></html>: Rosenberg, Arthur: Geschichte des Bolschewismus. Berlin 1932, Rowohlt. 239 S. <html><a name=“ref123”>123</a></html>: Saitschick, Robert: Aufstieg und Niedergang des Bolschewismus. Zürich und Darmstadt 1952, Montana-Verlag. 256 S. (Enthält ein umfangreiches Literaturverzeichnis.) <html><a name=“ref124”>124</a></html>: Schwartz, Salomon M.: Arbeiterklasse und Arbeitspolitik in der Sowjetunion. Hamburg 1953, Verlag für Wirtschaft und Sozialpolitik. 367 S. <html><a name=“ref125”>125</a></html>: Sethe, Paul: Kleine Geschichte Rußlands. Frankfurt a. M. 1953, Scheffler. 160 S. <html><a name=“ref126”>126</a></html>: Stählin, Karl: Geschichte Rußlands. Stuttgart u. Königsberg. Bd. 1 (1923): 438 S., Bd. 2 (1930): 752 S., Bd. 3 (1935): 550 S., Bd. 4,1 und 4,2 (1939): 1136 S. <html><a name=“ref127”>127</a></html>: Shub, David: Lenin. Eine Biographie (a. d. Amerik.). Wiesbaden 1952, Limes-Verlag. 452 S. <html><a name=“ref128”>128</a></html>: Sieger, Karl: Im Banne des Kommunismus … Idee und Gefahr des Kommunismus. Luzern 1952, Rex-Verlag. 360 S. <html><a name=“ref129”>129</a></html>: Stepun, Fedor: Das Antlitz Rußlands und das Gesicht der Revolution. Bern 1933, Gotthelf-Verlag. 104 S. <html><a name=“ref130”>130</a></html>: Theimer, Walter: Der Marxismus. Lehre — Wirkung — Kritik (Sammlung Dalp, Bd. 73). Bern 1950, A. Francke. 253 S. <html><a name=“ref131”>131</a></html>: Thimm, Gerhard: Das Rätsel Rußland. Stuttgart 1952, Scherz und Goverts. 502 S. <html><a name=“ref131a”>131a: Weber, Adolf: Marktwirtschaft und Sowjetwirtschaft. München 1951, Pflaum. 499 S. <html><a name=“ref132”>132</a></html>: Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. III. ZEITSCHRIFTEN <html><a name=“ref201”>201</a></html>: : „Osteuropa — Zeitschrift für Gegenwartsfragen des Ostens“, hrsg. von der „Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde“, Stuttgart, Deutsche Verlagsanstalt. Erscheint zweimonatlich nunmehr im 3. Jg. — seit 1951. (Sie setzt in vieler Beziehung die erste Zeitschrift dieses Namens fort: „Ost-Europa — Zeitschrift für die gesamten Fragen des europäischen Ostens“, die 1925–1939 erschien.) <html><a name=“ref202”>202</a></html>: : „Ost-Probleme“ (Ein Informationsblatt über Fragen des Weltkommunismus). Hrsg. von Hicog, Bonn-Mehlem, erscheint wöchentlich — nunmehr im 5. Jg. — seit 1949. <html><a name=“ref203”>203</a></html>: : „SBZ-Archiv — Dokumente — Berichte — Kommentare zu Gesamtdeutschen Fragen.“ Köln, Verlag für Politik und Wirtschaft. Erscheint (nachdem es bis 1952 unter dem Namen „PZ-Archiv“ herausgekommen war) halbmonatlich — nunmehr im 4. Jg. — seit 1950. IV. BONNER BERICHTE AUS MITTEL- UND OSTDEUTSCHLAND <html><a name=“ref301”>301</a></html>: Abeken, Gerhard: Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone seit der Währungsreform. (BB) 1951. 36 S. <html><a name=“ref302”>302</a></html>: *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. <html><a name=“ref303”>303</a></html>: Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. <html><a name=“ref304”>304</a></html>: Balluseck, Lothar von: Volks- und Laienkunst in der sowjetischen Besatzungszone. (Einführung von Hans Köhler) (BB) 1953. 92 S. m. 17 Anlagen. <html><a name=“ref305”>305</a></html>: *: Die Bevölkerungsbilanz der sowjetischen Besatzungszone 1939 bis 1949. (Mit Nachtrag: Die Volkszählung 1950 bis 1951.) (BB) 29 + 4 S. m. 12 Tab. <html><a name=“ref306”>306</a></html>: *: Bibliotheken als Opfer und Werkzeug der Sowjetisierung. Zur Lage des Büchereiwesens in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 71 S. <html><a name=“ref307”>307</a></html>: *: Die chemische Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 89 S. m. 13 Tab. <html><a name=“ref308”>308</a></html>: Dübel, Siegfried: Deutsche Jugend im Wirkungsfeld sowjetischer Pädagogik. (BB) 1953. 88 S. <html><a name=“ref309”>309</a></html>: Faber, Dorothea, und Alfred Leutwein: Das Versicherungswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 26 Tab. u. 2 Schautafeln. <html><a name=“ref310”>310</a></html>: Faber, Dorothea: Einkommenstruktur und Lebenshaltung in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 96 S. m. 32 Tab. <html><a name=“ref310a”>310a: Faber, Dorothea: Die Wohnungswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 12 Anlagen. <html><a name=“ref311”>311</a></html>: Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 96 S. <html><a name=“ref312”>312</a></html>: Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. <html><a name=“ref313”>313</a></html>: Köhler, Hans: Zur geistigen und seelischen Situation der Menschen in der Sowjetzone. (BB) 1952. 48 S. <html><a name=“ref314”>314</a></html>: *: Die Kohlenindustrie in der sowjetischen Zone. (BB) 1951. 39 S. m. 11 Tab. u. 1 Beilage. <html><a name=“ref315”>315</a></html>: Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., überarb. u. erw. Ausgabe. Januar 1953. 176 S. m. 31 Tab., 17 Anlagen, 15 Dok. <html><a name=“ref316”>316</a></html>: Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. <html><a name=“ref317”>317</a></html>: Meimberg, Rudolf, und Franz Rupp: Die öffentlichen Finanzen in der sowjetischen Zone und im Ostsektor von Berlin. (BB) 1951. 84 S., 38 Tab. <html><a name=“ref318”>318</a></html>: Möbus, Gerhard: Bolschewistische Parteilichkeit als Leitmotiv der sowjetischen Kulturpolitik. Dokumente der Diktatur. (BB) 1951. 32 S. <html><a name=“ref319”>319</a></html>: Neide, K. v. d.: Raiffeisens Ende in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 55 S. m. 8 Anlagen. <html><a name=“ref320”>320</a></html>: Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. (BB) 1953. 127 S. m. 16 Anlagen. <html><a name=“ref321”>321</a></html>: Plönies, Bartho: Die Sowjetisierung des mitteldeutschen Handwerks. Ein Bericht über die Lage des Handwerks in der sowjetischen Zone. 2., erg. Aufl. (BB) 1953. 136 S. m. 19 Anlagen. <html><a name=“ref322”>322</a></html>: Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. <html><a name=“ref323”>323</a></html>: Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 88 S. m. 15 Anlagen. <html><a name=“ref323a”>323a: *: Die Reparationen der Sowjetzone in den Jahren 1945 bis Ende 1953. (BB) 1954. 28 S. <html><a name=“ref324”>324</a></html>: Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. <html><a name=“ref325”>325</a></html>: Rupp, Franz: Die Reparationsleistungen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1951. 96 S. <html><a name=“ref326”>326</a></html>: Silesius alter: Jenseits von Oder und Neiße. Eine Bilanz von sechs Jahren. 2. Aufl. (BB) 1953. 63 S. m. Anhang. <html><a name=“ref327”>327</a></html>: Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des 1952-Berichtes „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“. <html><a name=“ref328”>328</a></html>: Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. 1952. 130 S. m. 14 Anlagen. <html><a name=“ref329”>329</a></html>: *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. V. MATERIALIEN ZUR WIRTSCHAFTSLAGE IN DER SOWJETISCHEN ZONE <html><a name=“ref401”>401</a></html>: *: Der Außenhandel der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (Mat.) 1952. 87 S. m. 16 Anlagen. <html><a name=“ref402”>402</a></html>: *: Der Außenhandel der Sowjetzone im 1. Halbjahr 1952 unter besonderer Berücksichtigung des Handels mit dem Ostblock. (Mat.) 1953. 96 S. m. 33 Anlagen. <html><a name=“ref403”>403</a></html>: *: Der Außenhandel der sowjetischen Besatzungszone im Jahre 1952 und Planziffern für 1953. (Mat.) 1953. 36 S. m. 10 Anlagen. <html><a name=“ref404”>404</a></html>: *: Bilanz der Arbeitskräfte und Arbeitsmarktlage in der sowjetischen Besatzungszone, insbesondere in den Jahren 1949 und 1950. (Mat.) 1952. 40 S. m. 12 Tab. <html><a name=“ref405”>405</a></html>: *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. <html><a name=“ref406”>406</a></html>: *: Die eisenschaffende Industrie der sowjetischen Zone. 1. Aufl. (Mat.) 1952. 40 S. m. 9 Tab. <html><a name=“ref407”>407</a></html>: *: Die sowjetischen Entnahmen aus dem Produktionsaufkommen der Sowjetzone im Jahre 1951. (Mat.) 1952. 16 S. m. 3 Anlagen. <html><a name=“ref408”>408</a></html>: *: Die eisenschaffende Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 2., erw. Fassung. 47 S. m. 9 Anlagen. <html><a name=“ref409”>409</a></html>: *: Die elektrotechnische Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1952. 60 S. m. zahlr. Anlagen. <html><a name=“ref410”>410</a></html>: *: Der Fahrzeugbau in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (Mat.) 1952. 36 S. m. 8 Anlagen. <html><a name=“ref411”>411</a></html>: *: Feinmechanik und Optik in der sowjetischen Zone. (Mat.) 1952. 30 S. m. 11 Anlagen. <html><a name=“ref412”>412</a></html>: *: Die Entwicklung der Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im ersten Halbjahr 1951. (Mat.) 1951. 24 S. m. 13 Tab. <html><a name=“ref413”>413</a></html>: *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Zone — Produktion im Jahre 1951 und Planziffern für 1952. (Mat.) 1952. 12 S. u. 10 Tab. <html><a name=“ref414”>414</a></html>: *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im ersten Quartal 1952. (Mat.) 1952. 24 S. m. 9 Tab. <html><a name=“ref415”>415</a></html>: *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im ersten Halbjahr 1952. (Mat.) 1952. 24 S. m. 9 Tab. <html><a name=“ref416”>416</a></html>: *: Die Industrieproduktion in der sowjetischen Besatzungszone nach Abschluß des dritten Quartals 1952. (Mat.) 1953. 27 S. m. 9 Tab. <html><a name=“ref417”>417</a></html>: *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im Jahre 1952 und Planziffern für 1953. (Mat.) 1953. 22 S. m. 10 Anlagen. <html><a name=“ref418”>418</a></html>: *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im ersten Quartal 1953. (Mat.) 1953. 22 S. m. 10 Anlagen. <html><a name=“ref419”>419</a></html>: *: Die Kraftwirtschaft in der Sowjetzone, ihre Quellen und Reserven. (Mat.) 1953. 52 S. m. 15 Anlagen. <html><a name=“ref420”>420</a></html>: Luv, Gustav: Die Pharmazeutische Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 48 S. <html><a name=“ref422”>422</a></html>: *: Der Schwermaschinenbau in der sowjetischen Besatzungszone. 1. Aufl. (Mat.) 1952. 60 S. u. 13 Anlagen. <html><a name=“ref423”>423</a></html>: *: Der Schwermaschinenbau in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (Mat.) 1953. 60 S. m. 16 Anlagen. <html><a name=“ref424”>424</a></html>: *: Die Stellung der SAG in der Wirtschaft der Sowjetzone im Jahre 1951. (Mat.) 1952. 46 S. m. 22 Anlagen. <html><a name=“ref425”>425</a></html>: *: Der Uranbergbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1952. 26 S. <html><a name=“ref426”>426</a></html>: Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern.

 Die folgende Übersicht verzeichnet nur solche Veröffentlichungen, die zur Einführung vornehmlich geeignet erscheinen. Spezialuntersuchungen oder Schriften, die sich überwiegend tagespolitische Aufgaben setzen, sind nicht aufgenommen worden. Die Auswahl stellt daher, vor allem bei der Fülle der Literatur über den Bolschewismus, keine Wertung dar. Einzeldarstellungen zu den verschiedensten Gebieten des geistigen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Lebens in der sowjetischen…

DDR A-Z 1954

Wissenschaft (1954)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die W. gilt in der SBZ als „ein gewaltiger Hebel“ beim Aufbau des Staates, der Wirtschaft und Kultur „im Interesse der Werktätigen“. Alle Aktionen der Regierung, insbesondere der sog. Aufbau des Sozialismus sind angeblich bestimmt von der Erkenntnis der Gesetze der Natur, der Gesellschaft und des Denkens. Diese gefeierte und angebetete W. ist nicht identisch mit der traditionellen abendländischen W. An die Stelle der verschiedenen wissenschaftlichen Richtungen, die miteinander frei konkurrieren, ist in der SBZ ein einheitliches, vom Marxismus-Leninismus bestimmtes Wissenschaftsgebiet getreten. Aus der Verbindung von kommunistischer Parteiideologie und traditionellen Wissenschaften entstand eine W. „neuen Typus“. Sie besitzt in Forschung und Lehre das Monopol und dient primär nicht der Wahrheitsfindung, sondern der Aufrechterhaltung des von der SU gestützten Herrschaftssystems in der SBZ. Die W. ist, wie in allen Ländern des Sowjetblocks, in ein bewußt gehandhabtes Herrschaftsinstrument verwandelt worden. Die philosophische Grundlage der W. ist der dialektische Materialismus, der das gesamte Wissenschaftssystem auf eine einzige Weltanschauung, auf eine einheitliche wissenschaftliche Methodik, Erkenntnistheorie und Logik festlegt. Durch diese Grundlagen werden alle Fachwissenschaften an aufeinander abgestimmte Aspekte, Probleme und Kategorien gebunden. Weiterhin verpflichtet das für jede W. obligatorische Prinzip der Parteilichkeit die wissenschaftliche Arbeit auf die offiziellen Sowjetmythen und die „Generallinie“ der Partei. Das Ergebnis ist eine Manipulierung der wissenschaftlichen Forschung im Interesse des totalitären Regimes. Ein komplizierter Kontrollapparat, an dessen Spitze die obersten politischen Machthaber selbst stehen, sorgt dafür, daß die künstliche Einheitlichkeit der Weltorientierung ohne Rücksicht auf die empirischen Tatsachen gewahrt wird. Die W. gliedert sich nach stalinistischer Terminologie in Naturwissenschaften, die die „sich entwickelnde Materie“ und „Gesellschaftswissenschaften“, die das „gesellschaftliche Sein“ abzubilden haben. Die Manipulierung der W. erstreckt sich vornehmlich auf die „Gesellschaftswissenschaften“, zu denen Geschichts-, Geistes- und Sozialwissenschaften gerechnet werden. In den Naturwissenschaften wird der Zusammenhang mit der internationalen Forschung noch gewahrt. (In der Biologie deuten sich eigene Wege an.) Nur ihre philosophische Grundlage und die Problemstellungen werden vom Marxismus-Leninismus beeinflußt. Die erzwungene Anpassung an den aus der SU importierten Marxismus-Leninismus erfolgte in der SBZ zuerst in der Philosophie, der Ökonomie, der Rechts- und Staatswissenschaft, der Pädagogik und der neueren Geschichte. In den anderen Fächern und Fachgebieten ist der Prozeß der ideologischen Gleichschaltung noch nicht abgeschlossen. Durch eine Unzahl von Übersetzungen aus dem Russischen soll der Einfluß der Sowjetwissenschaft immer weiter erhöht werden. (Hochschulen, Kulturpolitik) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 195 Wismut-AG. A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftlicher Sozialismus

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die W. gilt in der SBZ als „ein gewaltiger Hebel“ beim Aufbau des Staates, der Wirtschaft und Kultur „im Interesse der Werktätigen“. Alle Aktionen der Regierung, insbesondere der sog. Aufbau des Sozialismus sind angeblich bestimmt von der Erkenntnis der Gesetze der Natur, der Gesellschaft und des Denkens. Diese gefeierte und angebetete W. ist nicht identisch mit der traditionellen abendländischen W. An die…

DDR A-Z 1954

Reparationen (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in der SBZ umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Sowjets die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben haben. Eine Abrechnung über die Entnahmen ist bis heute noch nicht veröffentlicht worden. Es ist fraglich, ob eine solche überhaupt jemals erfolgen wird, da die Sowjets im Widerspruch zum Potsdamer Abkommen ohne Zustimmung der Westalliierten ungeheure Entnahmen aus der laufenden Produktion forderten und noch immer fordern. Nach Unterlagen aus dem sowjetzonalen Amt für R. und nach Schätzungen verschiedener westlicher Experten wurden von den Sowjets seit 1945 bis 1952 Werte in folgender Form und Höhe entnommen: a) Beuteaktionen: Die Besetzung Ost- und Mitteldeutschlands durch die Rote Armee war mit einem rücksichtslosen Beutezug verbunden. Ohne irgendwelche Registrierung wurden riesige Sach- und Kunstwerte aus öffentlichem und Privatbesitz beschlagnahmt und ostwärts verfrachtet. Ferner erbeuteten die Sowjets Milliardenbeträge an Reichsbanknoten, mit denen sie später deutsche Lieferungen und sonstige Leistungen „bezahlten“. Der Wert der bei den Beuteaktionen entnommenen Gegenstände wird auf etwa fünf Milliarden Mark geschätzt; die Menge der erbeuteten Banknoten muß mit ebenfalls mindestens fünf Milliarden Mark angenommen werden. b) Demontagen. Die Sowjets hielten sich nicht daran, kriegswichtige Industrien zu entfernen, sondern demontierten oder beschlagnahmten auch für die Friedenswirtschaft unentbehrliche industrielle Kapazitäten. Im zeitlichen Ablauf der Demontagen sind folgende Abschnitte erkennbar: 1. Welle vom Mai bis Anfang Juli 1945. Bis zum Beginn der Besetzung Berlins durch alle vier Alliierten räumten die Sowjets hier alle in dieser kurzen Zeit nur irgend demontierbaren Fabriken, vor allem in Westberlin, aus. Etwa 460 Berliner Betriebe wurden von den Sowjets voll demontiert und abtransportiert, davon 149 Betriebe des Maschinen- und Apparatebaues, 51 Metallurgiebetriebe, 46 Betriebe der Feinmechanik und Optik und 44 Betriebe der Elektroindustrie. Etwa 75 v. H. der bei der Kapitulation noch vorhandenen Kapazitäten wurden davon betroffen. 2. Welle vom Anfang Juli bis Herbst 1945. Hiervon wurden industrielle Großbetriebe der ganzen Zone ebenso wie mittlere und kleinere Werke betroffen. Zu dieser Zeit begann auch der Abbau der zweiten Gleise auf sämtlichen Eisenbahnstrecken der Zone. Wieder wurden Produktionskapazitäten von Friedensindustrien abgebaut: Braunkohlenindustrie, Ziegeleien, Textil- und Papierfabriken, Zuckerfabriken usw. 3. Welle vom Frühjahr bis Spätsommer 1946. Nach einer vorbereiteten Liste wurden weit mehr als 200 große Industriebetriebe der chemischen Industrie, der Papierindustrie, Schuhfabriken, Textilwerke usw. demontiert. [S. 137]4. Welle Oktober 1946 bis Frühjahr 1947. Obwohl Marschall Sokolowski bereits am 21. 5. 1946 die Demontagen für abgeschlossen erklärt hatte, setzte einige Monate später eine vierte Welle ein, von der z. B. die Zeiss-Werke Jena, Kraftwerke, Druckereien und einige Rüstungsbetriebe, die bis dahin für die Sowjets weitergearbeitet hatten, betroffen wurden. 5. Welle Herbst 1947. Nach einem weiteren halben Jahr wurden nochmals wichtige Betriebe der Friedensindustrie abgebaut: Braunkohlenwerke, Brikettfabriken, Kraftwerke und weitere 1.100 km Eisenbahngleise. 6. Welle Frühjahr 1948. Bei dieser vorläufig letzten Welle wurden 3 Betriebe, die vorher zu SAG-Betrieben erklärt worden waren, voll oder zum Teil demontiert, darunter Anlagen des Buna-Werkes in Schkopau. Von den Demontagen wurden oft auch solche Betriebe betroffen, die inzwischen durch die deutschen Arbeiter wieder in Gang gebracht worden waren. Der „Bremer Ausschuß für Wirtschaftsforschung“ ibt in seiner 1951 veröffentlichten Schrift „Am Abend der Demontagen“ u. a. folgende Demontageverluste der SBZ im Vergleich zum Jahre 1936 an: Walzwerke 82 v. H., eisenschaffende Industrie 80 v. H., Hohlziegelerzeugung 75 v. H., Zementindustrie 45 v. H., Papiererzeugung 45 v. H., Energieerzeugung 35 v. H., Schuhindustrie 30 v. H., Textilindustrie 25 v. H., Zuckererzeugung 25 v. H., Braunkohlenbergbau 20 v. H., Brikettfabriken 19 v. H. Als gewogenen Durchschnitt für alle Industriezweige gibt die Quelle etwa 50 v. H. Verluste an, wobei Kriegsschäden einbezogen sind. Der Gesamtwert der Demontagen wird auf 5 Milliarden Mark geschätzt. c) Ausgabe von Besatzungsgeld. Die Summe des verausgabten sowjetischen Besatzungsgeldes wird auf 12 Milliarden Mark geschätzt. Nur ein Teil davon wurde für eigentlichen Besatzungsunterhalt verwendet. Der weitaus größte Teil des Geldes wurde für den „Kauf“ solcher Güter verwendet, die die Sowjets außer den offiziellen Reparationen zu erhalten wünschten. Mit diesem Gelde wurden die zahlreichen in der SBZ tätigen sowjetischen Handelsgesellschaften und wahrscheinlich auch der Milliardenbeträge verschlingende Uranerzbergbau für die Sowjets in der Zone finanziert. Als das Besatzungsgeld mit der Währungsreform eingezogen wurde, hatten die Sowjets damit völlig gegenwertlos für schätzungsweise 9 Milliarden Mark deutsche Waren und Leistungen „bezahlt“. d) Beschlagnahme von Betrieben als SAG-Betriebe. 213 Betriebe der SBZ wurden 1946 von der SU beschlagnahmt und als SAG-Betriebe fortgeführt, über den Wert dieser Betriebe und die Höhe der von den Sowjets dafür auf Reparationskonto gutgeschriebenen Beträge liegen keine amtlichen Unterlagen vor. Als Mindestwert wird von Fachleuten die Summe von 2,5 Milliarden Mark geschätzt. Sie dürfte tatsächlich jedoch wesentlich höher liegen und möglicherweise das Zwei- bis Dreifache davon ausmachen. e) Lieferungen aus der laufenden Produktion. Seit Wiederingangsetzung der Betriebe muß die SBZ an die Sowjets erhebliche Teile der laufenden Produktion abliefern, und zwar in Form direkter Reparationslieferungen nach der SU, Zulieferungen deutscher Betriebe an SAG-Betriebe, Lieferungen an die Sowjet-Armee (GSOW), Lieferungen an Sowjetische Handelsgesellschaften in der SBZ und Direktexporte für sowjetischen Nutzen. Nur die direkten R.-Lieferungen nach der SU werden von den Sowjets als R. anerkannt. Alle anderen hier erwähnten Lieferungsformen sind jedoch ebenfalls als R anzusehen. Da die Sowjets dafür nur die unzureichenden Stopppreise des Jahres 1944 bezahlen, müssen den deutschen Lieferwerken umfangreiche Subventionen aus Steuermitteln geleistet werden. Nach Unterlagen aus dem Amt für R. haben die Sowjets von 1945–1952 für 24 Milliarden Mark zu Stopppreisen aus der laufenden Produktion entnommen. f) Subventionen. Die an deutsche Betriebe und SAG-Betriebe 1946 bis 1952 gezahlten Preissubventionen für direkte und indirekte R.-Lieferungen machen etwa 3,2 Milliarden Mark aus. g) Reparationsnebenkosten, d. h. die Kosten für Verpackung, den Versand frei Verwendungsort in der SU und für Versicherungen werden mit 2,5 Milliarden Mark geschätzt. h) Zahlungen an die oberste Besatzungsbehörde (SMAD und SKK) wurden zwischen 1945 und 1952 zusätzlich in Höhe von 5,75 Milliarden Mark geleistet. i) Zahlungen an die Verwaltung der SAG-Betriebe mußten in diesem Zeitraum aus deutschem Steueraufkommen in Höhe von [S. 138]3 Milliarden Mark aufgebracht werden. k) Aus den SAG-Betrieben entnahmen die Sowjets an Gewinnen und fingierten Gebühren bis 1952 etwa 3,30 Milliarden Mark. Diese Aufzählung enthält nicht eine Reihe sonstiger R.-Leistungen der SBZ, die zahlenmäßig überhaupt nicht zu erfassen sind, z. B. den Nutzen der Sowjets aus dem Uranbergbau, aus der Tätigkeit der sowjetischen Handelsgesellschaften, aus der Beschlagnahme deutscher Patente und der Nutznießung neuer deutscher Patente usw. Eine Gesamtrechnung der R. seit Kriegsende bis 1952 ergibt nach kritischer Auswertung aller verfügbaren Unterlagen die nachstehenden Mindestsummen: Legt man den von den Sowjets selbst angewandten Kurs von DM Ost 2,50 je Dollar zugrunde, so ergibt das Leistungen und Entnahmen in Höhe von 28 Milliarden Dollar. Damit haben die Sowjets bis 1952 allein an erfaßbaren Werten annähernd das Dreifache ihrer ursprünglichen Forderung in Höhe von 10 Milliarden Dollar entnommen. — Eine Rechnungslegung für die sowjetischen Entnahmen liegt weder seitens der Regierung der SU noch der Sowjetzonenregierung vor. Die R. gehen weiter. Für 1953 sind von den Sowjets aus der laufenden Produktion für 2,038 Milliarden DM Ost, für die Versorgung der Besatzungstruppen aus der laufenden Produktion weitere 997 Mill. DM Ost gefordert worden. In den Moskauer Verhandlungen vom 23. 8. 1953 kündigten die Sowjets das Ende der R. für Ende 1953 an. Die vorstehenden Zahlen beweisen, daß es sich dabei keineswegs um ein großzügiges Entgegenkommen der SU, sondern, falls das Versprechen überhaupt eingehalten wird, um die Beendigung eines längst unhaltbar gewordenen Zustandes handelt. (Das Amt für R. wurde am 7. 1. 1954 aufgelöst.) Literaturangaben *: Die Reparationen der Sowjetzone in den Jahren 1945 bis Ende 1953. (BB) 1954. 28 S. Rupp, Franz: Die Reparationsleistungen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1951. 96 S. *: Die sowjetischen Entnahmen aus dem Produktionsaufkommen der Sowjetzone im Jahre 1951. (Mat.) 1952. 16 S. m. 3 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 136–138 Renten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Republikflucht

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in der SBZ umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Sowjets die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben haben. Eine Abrechnung über die Entnahmen ist bis heute noch…

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Chemische Industrie (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bereits vor der Teilung Deutschlands hatte die Ch. I. in der heutigen SBZ bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, während bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen Industrie bestand. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei IG-Farbenwerke in Bitterfeld und andere waren Lieferanten Westdeutschlands und der ganzen Welt. 1936 hatte das Sowjetzonengebiet an der gesamtdeutschen Erzeugung z. B. folgende Anteile: Methanol 78,9 v. H., Stickstoffdüngemittel 61,1, Kali 58,7, Schwefelkohlenstoff 57,5, synthetischer Ammoniak 55,5, Benzin 55, Chlor (für Absatz) 48,5, kalzinierte Soda 47,1 und Dieselkraftstoffe 29,6 v. H. Diese Anteile erhöhten sich während der Kriegsjahre zum Teil nicht unerheblich. Bei verhältnismäßig geringen Kriegsschäden mußte die Ch. I. der SBZ 1945/46 außerordentlich empfindliche Demontagen hinnehmen. Nach sowjetzonalen Unterlagen wurden u. a. folgende Kapazitäten durch die Sowjets demontiert: Gipsschwefelsäure 100 v. H., sonstige Schwefelsäure 30 v. H., kalzinierte Soda 85 v. H., Ätznatron 60 v. H., Stickstoffdüngemittel 40 v. H. In anderen Zweigen waren die Demontagen geringer, da die wichtigsten Chemie-Großbetriebe von den Sowjets beschlagnahmt wurden (SAG-Betriebe) Nach dem Wiederaufbau verfügten die Sowjets (Stand von Anfang 1952) über mehr als 52 v. H aller Kapazitäten in der Ch. I. Bei einer großen Anzahl chemischer Erzeugnisse besaßen die Sowjets sogar Monopolstellungen, bei anderen lag der Anteil wesentlich über dem Durchschnitt. Durch die sowjetische Verfügungsgewalt über die wichtigsten chemischen Grundstoffe sind der deutsch verbliebene Teil der Ch. I. und viele andere Industriezweige (Textilindustrie, Lack- und Farbenindustrie, Metallindustrie, Papierindustrie, Elektro- und Glasindustrie usw.) von der Belieferung durch SAG-Betriebe abhängig. Von der deutsch verbliebenen Ch. I. sind rund ⅘ verstaatlicht worden. Nur etwa ⅕ der Produktion entfällt noch auf Privatbetriebe, fast durchweg kleine und kleinste Betriebe, in denen vorwiegend chemisch-technische und kosmetische Erzeugnisse hergestellt werden. Sie unterliegen der Kontrolle der staatlichen Organe und erhalten Produktionsgenehmigungen und Rohstoffzuteilungen über die Staatlichen ➝Vertragskontore nur insoweit, als es sich um Planproduktion oder um solche Produktion handelt, für die unwichtige Rohstoffe verwendet werden können. Der Fünfjahrplan sieht für die Ch. I. die Oberwindung der Abhängigkeit von westlichen Bezugsquellen [S. 37]bei den wichtigsten Erzeugnissen vor. Die Produktion soll z. B. wie folgt gesteigert werden: Die Ergebnisse der ersten beiden Planjahre (1950 und 1951) gestatten kein endgültiges Urteil über die Erreichung der Planziele. Bei Schwefelsäure wurde 1952 bereits die Hälfte des Zieles überschritten; bei Ätznatron wurde nur ein Drittel erreicht. Literaturangaben *: Die chemische Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 89 S. m. 13 Tab. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 36–37 CDU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Chrustschew, N. S.

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bereits vor der Teilung Deutschlands hatte die Ch. I. in der heutigen SBZ bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, während bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen Industrie bestand. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei IG-Farbenwerke in Bitterfeld und andere waren…

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Volkseigenen Industrie, Reorganisation der (1954)

Siehe auch das Jahr 1953 Zur Verkürzung des Instanzenweges und zur strafferen Zusammenfassung der wichtigsten Betriebe durch Verordnung vom 22. 12. 1950 vorgenommene Umorganisation der „volkseigenen“ Industrie. Danach ergibt sich jetzt folgendes Bild: An Stelle des früheren Industrieministeriums gibt es die Fachministerien und die Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich. Jedes Ministerium ist untergliedert in eine Anzahl „Hauptverwaltungen“ für die verschiedenen Produktionsgruppen. Jeder Hauptverwaltung unterstehen sog. Direktbetriebe und „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ (VVB). Die wichtigste und strukturell bedeutsamste Maßnahme bei der R. ist die unmittelbare Unterstellung aller großen und volkswirtschaftlich wichtigen Betriebe, der Direktbetriebe, unter die Leitung und Verwaltung der fachlichen Produktionsverwaltungen, also Hauptverwaltungen der zuständigen Ministerien bzw. Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich. Im einzelnen veränderte sich: 1. Zunächst etwa 80, später insgesamt 160 VEB (Z) wurden aus der Verwaltung der VVB (L) herausgenommen und als Direktbetriebe den Hauptverwaltungen bei den Fachministerien bzw. Staatssekretariaten der SBZ unterstellt. 2. Eine Anzahl neuer VVB (Z) wurde errichtet. 3. Die Unterstellung zahlreicher VEB (Z) unter die VVB (Z) wurde neu geregelt. 4. Die VVB (L) wurden aufgelöst. [S. 184]Die wichtigsten der ihnen angeschlossenen Betriebe wurden den VVB (Z) angegliedert, die weniger bedeutsamen Betriebe in die neu errichtete Gruppe Örtliche Industrie übernommen. Diese Betriebe firmieren als „VEB (K)“ = kommunale Betriebe. 5. Die Kommunalwirtschaftlichen Unternehmen (KWU) wurden aufgelöst, die Betriebe der neuen Gruppe örtliche Industrie angegliedert. Diese Reorganisation bedeutet einen weiteren Schritt auf dem Wege der Angleichung der SBZ an die Verhältnisse in der SU, wo die Zentralisation noch straffer durchgeführt ist und die Produktionszweige durch eine noch größere Anzahl von Fachministerien geleitet werden. (Z bedeutet zentral, L durch die ehem. Länder geleitet oder auf Zonenebene bzw Länderebene gesteuert.) Literaturangaben Samson, Benvenuto: Planungsrecht und Recht der volkseigenen Betriebe in der sowjetischen Besatzungszone. Frankfurt a. M. 1953, Alfred Metzner. 121 S. Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des 1952-Berichtes „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 183–184 Volkseigenen Betriebe, Versicherung der A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigentum

Siehe auch das Jahr 1953 Zur Verkürzung des Instanzenweges und zur strafferen Zusammenfassung der wichtigsten Betriebe durch Verordnung vom 22. 12. 1950 vorgenommene Umorganisation der „volkseigenen“ Industrie. Danach ergibt sich jetzt folgendes Bild: An Stelle des früheren Industrieministeriums gibt es die Fachministerien und die Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich. Jedes Ministerium ist untergliedert in eine Anzahl „Hauptverwaltungen“ für die verschiedenen…

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Sowjetische Handelsgesellschaften (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende Filialen der Moskauer „Allrussischen Handelsgesellschaften“. Einige von ihnen sind inzwischen aufgelöst, ihre Aufgaben jedoch den weiter bestehenden SH. übertragen worden. Z. Z. sind bekannt: 1. Rasnoexport: Ex- und Import von Medikamenten, medizinischen Ausrüstungen, Lebensmitteln und Lebensmittelrohstoffen, Tabak, Tabakwaren, Lederwaren, Baumaterialien und anderen Waren Ex- und Import von Buntmetallen, Kautschuk, technischen Gummiwaren und anderen Waren. 2. Technoexport: Ex- und Import von Maschinen der Automobilindustrie, des landwirtschaftlichen Maschinenbaus. Traktorenbaus, der Elektroindustrie, Metallverarbeitungsmaschinen und anderen Waren. Ex- und Import von Ausrüstungen für die chemische Industrie, Bau-, Nahrungs- und Genußmittel-, Papier-, Gummi-, Textil-, Polygraphische, Trikotagen-, Lederwaren-, Schuhwaren- und andere Industrien, von Telegrafen- und Telefonausrüstungen, Kontroll- und Präzisionsmaschinen, von Laboratoriumsausrüstungen, optischen und Röntgenausrüstungen. 3. Maschinoimport: Ex- und Import von Bergwerksausrüstungen, metallurgischen Maschinen, E-Werkausrüstungen, Aufzügen, Transportausrüstungen aller Art, rollendem Eisenbahnmaterial und anderen Waren. 4. Sojuspuschtschina: Ex- und Import von Pelz- und Fellrohwaren, lebenden Tieren und anderen Waren. Weitere privilegierte SH. in der SBZ sind: Deutsch-Russische Naphthagesellschaft (DERUNAPHT); Deutsch-Russische Transportgesellschaft (DERUTRA); Sowjet, staatliche Schiffahrt auf der Oder (Gosporochodstwo); Wirtschaftsverwaltung der sowjetischen Besatzungstruppen (GSOW); Sowexportfilm-Gesellschaft. Die Herstellbetriebe in der Zone haben Aufträge der SH. mit Vorrang vor dem deutschen Bedarf auszuführen. Die SH. sind auch im Veredelungsverkehr eingeschaltet; sie führen aus dem Ausland oder aus der Bundesrepublik Rohstoffe ein, welche nach der Verarbeitung die SBZ wieder verlassen. Als Veredelungsentgelt verbleiben den Betrieben in der Zone gewisse Prozentsätze des eingeführten Rohstoffes, die jedoch meistens ebenfalls nach Anweisungen der SH. zur Fertigung von Waren für sowjetische Rechnung verwendet werden müssen. Die Devisenabrechnung solcher Geschäfte erfolgt durch die sowjetische Garantie- und Kreditbank in Berlin. Die Lieferwerke in der sowjetisch besetzten Zone erfahren in keinem Falle, welche Erlöse mit ihren Gütern erzielt werden. Sie erhalten lediglich Gutschriften nach den 1944er Stopppreisen in DM Ost. Der Export von Erzeugnissen der SBZ stellt für die Sowjets eine der ergiebigsten Quellen der Bereicherung dar. (Außenhandel) Literaturangaben *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 149 Sowjetische Aktiengesellschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische Kontrollkommission

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende Filialen der Moskauer „Allrussischen Handelsgesellschaften“. Einige von ihnen sind inzwischen aufgelöst, ihre Aufgaben jedoch den weiter bestehenden SH. übertragen worden. Z. Z. sind bekannt: 1. Rasnoexport: Ex- und Import von Medikamenten, medizinischen Ausrüstungen, Lebensmitteln und Lebensmittelrohstoffen, Tabak, Tabakwaren, Lederwaren, Baumaterialien und anderen Waren Ex-…

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Verwaltungsreform (1954)

Siehe auch: Verwaltungsneugliederung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verwaltungsreform: 1953 1956 1958 1959 1960 Begriff, der im herkömmlichen Sinne auf den neuartigen Sachverhalt in der SBZ nicht zutrifft, da sich dort nicht eine V., sondern unter bewußter Verneinung der Prinzipien des Rechtsstaates eine, totalitärer Gesetzmäßigkeit unterliegende, Umformung des Staatsapparates nach dem Vorbild der SU vollzog. Der Ausdruck V. wird offiziell auch nur selten gebraucht, man spricht vielmehr von „Demokratisierung der Verwaltung“ und meint damit die Umgestaltung des Verwaltungsapparates zu einem Instrument der volksdemokratischen Herrschaft. Die entscheidende Phase der V. wurde eingeleitet durch das auf den Beschlüssen der II. Parteikonferenz der SED (9./12. 7. 1952) beruhende Gesetz vom 23. 7. 1952 über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der „DDR“ (GBl. Nr. 99/1952, S. 613), das die Länder anwies, eine Neugliederung ihrer Gebiete vorzunehmen (§ 1), und das die Überleitung der bisher von den Landesregierungen wahrgenommenen Aufgaben auf die Organe der zu bildenden Bezirke (§ 4) einleitete. Bereits Anfang August war die Errichtung der Bezirke mit der Konstituierung der Bezirkstage und der „Wahl“ der Räte der Bezirke abgeschlossen. Die geplante Verfassungsänderung unterblieb jedoch mit Rücksicht auf den „Kampf um die Einheit Deutschlands“. Trotz Auflösung der Regierungen und der Landtage der Länder (Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) existieren die Länder daher de jure noch, zumal auch die Länderkammer nicht aufgelöst wurde. (Verfassung und Verwaltung) Organe der Staatsgewalt sind a) in den 14 Bezirken (Chemnitz, Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt an der Oder, Gera, Halle, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin, Suhl): Bezirkstag und Rat des Bezirkes: in den 194 Kreisen: Kreistag und Rat des Kreises. Bezirks- und Kreistage sind Scheinparlamente ohne Gesetzgebungsbefugnis. Wahlen haben nicht stattgefunden; die Bezirks- und Kreistage setzen sich vielmehr aus bisherigen Abgeordneten der Land- bzw. Kreistage und aus von der Nationalen Front benannten Abgeordneten zusammen. Die Räte sind zentralstaatliche Behörden der Republik auf Bezirks- bzw. Kreisebene, die sich in Abteilungen gliedern und sich in ihrer Spitze zusammensetzen aus einem Vorsitzenden, fünf (bei den Kreisräten nur drei) Stellvertretern des Vorsitzenden, einem Sekretär und fünf bis acht weiteren Mitgliedern. Die politische Schlüsselposition hat der Sekretär inne, der weitgehende Kontrollbefugnisse besitzt und nach den Direktiven des Ministerrates die Arbeit der Organisations-Instrukteur-Abteilung leitet. Die gesetzliche Grundlage für die an sich verfassungswidrige Tätigkeit der Organe der Staatsgewalt in den Bezirken und Kreisen bilden die am 24. 7. 1952 erlassenen Ordnungen für den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Bezirke und Kreise (GBl. Nr. 101/52 S. 621/623). Durch diese V. im Zuge des Aufbaus des Sozialismus ist das zentralstaatliche Verwaltungsmonopol durchgesetzt worden. Die „DDR“ stellt sich seither als zentralisierter Einheitsstaat dar. (Regierung) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 182 Vertragskontore, Staatliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Viehvermehrungsplan

Siehe auch: Verwaltungsneugliederung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verwaltungsreform: 1953 1956 1958 1959 1960 Begriff, der im herkömmlichen Sinne auf den neuartigen Sachverhalt in der SBZ nicht zutrifft, da sich dort nicht eine V., sondern unter bewußter Verneinung der Prinzipien des Rechtsstaates eine, totalitärer Gesetzmäßigkeit unterliegende, Umformung des Staatsapparates nach dem Vorbild der SU vollzog. Der Ausdruck V. wird offiziell auch nur selten…

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Bolschewismus (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Während der von Marx und Engels im vorigen Jahrhundert gemeinsam entwickelte sog. Wissenschaftliche Sozialismus (Utopie), der als höchstentwickelten Endzustand der Gesellschaft den Kommunismus fordert, als Marxismus bezeichnet wird, ist der B. die von Lenin und Stalin in den letzten 50 Jahren neu ausgelegte und weiterentwickelte Lehre des Marxismus. B. umfaßt also sowohl den Leninismus wie den Stalinismus und beansprucht außerdem, der Erbe und Fortführer des unverfälschten Marxismus zu sein. Der Leninismus wird parteioffiziell als „der Marxismus der Epoche des Imperialismus und der proletarischen Revolution“ bezeichnet. Er unterscheidet sich vom ursprünglichen Marxismus dadurch, daß er angesichts der „monopolkapitalistischen“ Entwicklung seiner Zeit die Weltrevolution für unmittelbar bevorstehend hielt, die Durchführung der Revolution theoretisch genau festzulegen versuchte (Diktatur des Proletariats), die Parteiorganisation in straffster Disziplin zusammenfaßte und angesichts des Fehlens eines großen Industrieproletariats in Rußland das „Klassenbündnis“ mit den werktätigen Bauern forderte. Der Stalinismus befaßt sich vor allem mit den Bedingungen, die zum Aufbau des Sozialismus in einem einzelnen Lande führen. Er wird dadurch gekennzeichnet, daß die Praxis des bolschewistischen Staatsaufbaus nach der Revolution bewies, daß die menschlichen und [S. 34]gesellschaftlichen Triebkräfte zur Gestaltung des Lebens doch ganz andere waren, als sie vor der Revolution theoretisch von Marx und Lenin interpretiert worden waren. Der Stalinismus ist daher eine ununterbrochene theoretische Anpassung an die wirklichen Gegebenheiten des menschlichen und politischen Daseins unter allmählich fortschreitender, teils grundlegender Abänderung der Theorien von Marx und Lenin. (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus, KPdSU) Literaturangaben Berdiajew, Nikolai: Wahrheit und Lüge des Kommunismus. Darmstadt 1953, Holle-Verlag. 128 S. Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Gurian, Waldemar: Der Bolschewismus. Einführung in Geschichte und Lehre. Freiburg 1931, Herder. 337 S. Hippel, Ernst von: Die Überwindung des Bolschewismus. Köln 1953, Deutsch-Europäische Verlagsgesellschaft. 48 S. Monnerot, Jules: Soziologie des Kommunismus. Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 429 S. Rosenberg, Arthur: Geschichte des Bolschewismus. Berlin 1932, Rowohlt. 239 S. Sieger, Karl: Im Banne des Kommunismus … Idee und Gefahr des Kommunismus. Luzern 1952, Rex-Verlag. 360 S. Theimer, Walter: Der Marxismus. Lehre — Wirkung — Kritik (Sammlung Dalp, Bd. 73). Bern 1950, A. Francke. 253 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 33–34 Bodenreform-Bauprogramm A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bolz, Lothar

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Während der von Marx und Engels im vorigen Jahrhundert gemeinsam entwickelte sog. Wissenschaftliche Sozialismus (Utopie), der als höchstentwickelten Endzustand der Gesellschaft den Kommunismus fordert, als Marxismus bezeichnet wird, ist der B. die von Lenin und Stalin in den letzten 50 Jahren neu ausgelegte und weiterentwickelte Lehre des Marxismus. B. umfaßt also sowohl den Leninismus wie den Stalinismus und…

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Frauenarbeit (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Alle gesetzlichen Bestimmungen über F. gehen zurück auf Art. 7 der Verfassung der „DDR“: „Mann und Frau sind gleichberechtigt Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung entgegenstehen, sind aufgehoben.“ Daher bestimmt das Gesetz der ➝Arbeit (§ 1, 4), daß die staatlichen Organe Bedingungen zu schaffen haben, die es den Frauen ermöglichen, in größerem Maße von ihrem „Recht auf Arbeit in allen Zweigen der Volkswirtschaft“ Gebrauch zu machen Ferner werden alle Betriebe und Verwaltungen verpflichtet, Arbeitsplätze mit weiblichen Arbeitskräften zu besetzen (§ 27). Die verstärkte F. erwies sich vor allem zur Durchführung des Fünfjahrplanes als notwendig. 2,8 Mill. Frauen, die 1950 bei den Arbeitsämtern als nicht erwerbsfähig registriert waren, bezeichnete Grotewohl als die „einzige große, noch unerschlossene Arbeitskraftreserve“. Der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der Arbeitskräfte betrug 1952 bereits 37,3 v. H. und soll 1955 auf 40,8 v. H. gesteigert werden. Auch in typischen Männerberufen wird die F. verwirklicht (Untertagearbeit, besonders im Uranerzbergbau). Nachtarbeit ist zulässig. Der Ehemann hat kein Einspruchsrecht, auch nicht, wenn die Berufsarbeit der Frau eine zeitweilige örtliche Trennung der Eheleute mit sich bringt. Über das politische Ziel der F. sagte Stalin: „Aus der Arbeitsreserve der Frauen eine Armee der Arbeiterinnen und Bäuerinnen zu schmieden, die an der Seite der großen Armee des Proletariats kämpft — darin besteht die entscheidende Aufgabe der Arbeiterklasse“ (Stalin, „Kurze Lebensbeschreibung“, S. 128). (Arbeitsrecht, Gleichberechtigung der Frau) Literaturangaben Becker, O. E. H.: Der perfekte Sklavenstaat. Die Ausbeutung des Arbeiters im staatskapitalistischen System der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 4). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 172 S. *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 57 Franik-Bewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freie Spitzen

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Alle gesetzlichen Bestimmungen über F. gehen zurück auf Art. 7 der Verfassung der „DDR“: „Mann und Frau sind gleichberechtigt Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung entgegenstehen, sind aufgehoben.“ Daher bestimmt das Gesetz der ➝Arbeit (§ 1, 4), daß die staatlichen Organe Bedingungen zu schaffen haben, die es den Frauen ermöglichen, in größerem Maße von ihrem „Recht auf Arbeit in allen Zweigen der…

DDR A-Z 1954

Gerichtsverfassung (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch die am 2. 9. 1952 in Kraft getretene „Verordnung über die Neugliederung der Gerichte“ vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) ist an Stelle der bisherigen Amtsgerichte in jedem Kreis ein Kreisgericht, an Stelle der bisherigen Landgerichte und Oberlandesgerichte in jedem Bezirk ein Bezirksgericht getreten. Die Verordnung bestimmt weiter, daß das Rechtsmittel der Revision entfällt. Das am 15. 10. 1952 in Kraft getretene G.-Gesetz vom 2. 10. 1952 bestimmt, daß in jedem Kreis ein Kreisgericht unter einem Direktor als Leiter und der erforderlichen Anzahl von Richtern gebildet wird. Es wird in Straf- und Zivilkammern gegliedert, während in jedem Bezirk ein Bezirksgericht mit Straf- und Zivilsenaten besteht. In Strafsachen ist das Kreisgericht in erster Instanz für alle Sachen zuständig außer „Verbrechen gegen die Republik“, Mord und besonders schweren Wirtschaftsverbrechen. In diesen Sachen entscheidet das Bezirksgericht in erster Instanz. Wichtig ist, daß die Staatsanwaltschaft auch andere Sachen vor dem Bezirksgericht anklagen kann, wenn sie dies „wegen der Bedeutung, Folgen oder Zusammenhänge“ der Straftat für erforderlich hält Ebenso kann bei der sog. schweren Kriminalität, in der das Bezirksgericht an sich zuständig wäre, die Staatsanwaltschaft die Anklage vor dem Kreisgericht erheben, wenn sie die Sache für weniger bedeutungsvoll hält. Der Angeklagte ist insoweit also völlig der Willkür der Staatsanwaltschaft ausgeliefert. Die Kreisgerichte sind für die Entscheidung aller Zivilsachen zuständig mit Ausnahme der Fälle, in denen eine Partei „Träger gesellschaftlichen Eigentums“ ist und der Streitwert den Betrag von 3.000 DM Ost übersteigt. Nur in letzterem Fall ist das Bezirksgericht zuständig. Das Oberste Gericht hat neben seinen beiden bisherigen Funktionen noch [S. 61]die Befugnis erhalten, als Rechtsmittelgericht gegen erstinstanzliche Entscheidungen des Bezirksgerichts tätig zu werden. Es gibt also in der Sowjetzone nur noch ein Rechtsmittel; die zweite Instanz ist völlig weggefallen. Dieses Rechtsmittel heißt, wenn es von einer Partei im Zivilprozeß oder vom Angeklagten im Strafprozeß eingelegt wird, „Berufung“ oder „Beschwerde“, wenn es vom Staatsanwalt eingelegt wird, „Protest“. „Ein Grundsatz unseres neuen sozialistischen Strafprozeßrechts ist der Grundsatz der breiten Heranziehung der Werktätigen zur Rechtsprechung. Deshalb sind jetzt alle erstinstanzlichen Straf- und Zivilsachen … mit einem Amtsrichter und zwei Schöffen zu verhandeln“ (Böhme in „Neue Justiz“ 1952, S. 498). Diesem Grundsatz steht entgegen, daß gerade dann, wenn ein Urteil rechtskräftig wird — also beim Obersten Gericht und in den Berufungssenaten der Bezirksgerichte —, keine Schöffen beteiligt sind. Die Schöffen brauchen nicht mehr nach der ausgelosten Reihenfolge zu den Sitzungen hinzugezogen zu werden, sondern können vom Vorsitzenden beliebig ausgesucht werden Infolgedessen wirken bei politischen Verfahren und großen Wirtschaftsprozessen nur parteiergebene SED Mitglieder als Schöffen mit. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 60–61 Gerichtskritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesetzgebung

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch die am 2. 9. 1952 in Kraft getretene „Verordnung über die Neugliederung der Gerichte“ vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) ist an Stelle der bisherigen Amtsgerichte in jedem Kreis ein Kreisgericht, an Stelle der bisherigen Landgerichte und Oberlandesgerichte in jedem Bezirk ein Bezirksgericht getreten. Die Verordnung bestimmt weiter, daß das Rechtsmittel der Revision entfällt. Das am 15. 10. 1952 in…

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Fünfjahrplan (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Erster langfristiger Plan in der SBZ für die Jahre 1951–1955 nach dem Muster der SU. Der F. richtet sich zwar im Sinne der marxistischen Lehre vom Primat des ökonomischen in erster Linie auf die Wirtschaft, schließt jedoch als Versuch einer sozialen Gesamtplanung alle anderen Gebiete des öffentlichen Lebens ein, also z. B. auch Verwaltung, Schulen, Sport, Gesundheitswesen, Kulturpolitik usw. Vorläufer waren Planungen für die Zeiträume Juli bis Dezember 1948: Halbjahrplan und 1949–1950: Zweijahrplan. Hauptziel des F. ist die Erhöhung der Industrieproduktion auf durchschnittlich 192,3 v. H. im Verhältnis zu 1950. Schwerpunkte sind dabei der Aus- und Neubau von Energieerzeugungsanlagen, Brennstoffbetrieben, Hütten-, Stahl- und Walzwerken, Betrieben der Großchemie und des Maschinenbaus. Die Energieerzeugung soll auf 182,7 v. H., die Metallerzeugung auf 253,6 v. H., der Maschinenbau auf 214,8 v. H. und die chemische Industrie auf 204,4 v. H. gesteigert werden, „um weitgehende Unabhängigkeit der Volkswirtschaft von dem kapitalistischen Ausland sicherzustellen“ (Gesetz über den Fünfjahrplan vom 1. 11. 1951). Der F. sieht die Steigerung der Arbeitsproduktivität in den Volkseigenen Betrieben (VEB) und den SAG-Betrieben auf 172 v. H. vor; daher Forcierung der Aktivistenbewegung und Einführung sowjetischer Arbeitsmethoden (Neuererbewegung). Der F. ist in seinen wesentlichen Positionen durch die sowjetische staatliche Plankommission GOSPLAN diktiert und ein Teilstück der industriellen Arbeitsteilung innerhalb der Ostblockländer. Durch seine Ausrichtung auf außerdeutsche Bedürfnisse gefährdet der F. die arbeitsteilige Wirtschaftsstruktur Gesamtdeutschlands. Der Aus- und Aufbau großer Kapazitäten in Metallurgie und Maschinenbau z. B. führt zu Fehlinvestitionen, da in Westdeutschland ausreichend entsprechende Werke vorhanden sind. Die Durchführung des F. setzt große Materialinvestitionen voraus, die — besonders im Hinblick auf die laufenden Reparationsentnahmen der SU — aus der eigenen Erzeugung der SBZ nicht aufgebracht werden können. Da die Ostblockstaaten bei ihren eigenen Industrialisierungsplänen bei den wichtigsten Positionen ebenfalls auf Einfuhren angewiesen sind, sind Westimporte zur Erfüllung des F. weiter unentbehrlich. Nach dem Bericht der sowjetzonalen Staatlichen ➝Plankommission (zitiert nach „Die Wirtschaft“ Nr. 8 vom 22. 2. 1952), wurden die Planziffern „nicht erreicht bei Rohstahl in Blöcken, Walzwerkerzeugnissen aus Nichteisenmetallen, Schmiede- und Preßausrüstungen, Metallurgie-Ausrüstungen, Wechselstrommotoren über 10 kW, kalzinierter Soda, Phosphordünger, feuerfesten Erzeugnissen“. Der Plan wurde also im ersten Jahr in den für den Aufbau wichtigsten Positionen nicht erfüllt. Auch im 2. Planjahr 1952 wurden in den entscheidenden Industriezweigen die Planziffern nicht erreicht. Ursache für die Nichterfüllung waren vor allem die Reparationsentnahmen und die von der SU geforderten Zwangsexporte, die den geplanten Kapazitätszuwachs in den Grundstoffindustrien verhinderten. Als Folge verschärfte sich die Materialversorgung in den weiterverarbeitenden Industrien in der ersten Hälfte des Jahres 1953 derart, daß ein Zusammenbruch der gesamten Planung vorauszusehen war. In dieser Situation wurde im Juni 1953 der Neue Kurs verkündet, mit dem eine Verlangsamung des Wachstumstempos in einigen Zweigen der Industrie eingeführt wurde. Offiziell wurde der Kurswechsel mit der Notwendigkeit erklärt, die Herstellung von Massenbedarfsgütern zu steigern. Tatsächlich aber wurde der „Neue Kurs“ durch die erwähnten Schwierigkeiten erzwungen, und der Stopp in einigen Fertigungszweigen sollte die Voraussetzung für die Aufholung des Rückstandes in der Kohleförderung und der Energieerzeugung schaffen. Diejenigen Zweige des Schwermaschinenbaus, die Einrichtungen und Maschinen für die Grundstofferzeugung herstellen, erhielten erhöhte Produktionsauflagen und werden bevorzugt mit Material versorgt. (Wirtschaftssystem) Literaturangaben Gleitze, Bruno: Die Wirtschaftsstruktur der Sowjetzone und ihre gegenwärtigen Tendenzen. 1951. 27 S. m. Tab. Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des 1952-Berichtes „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“. *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Zone — Produktion im Jahre 1951 und Planziffern für 1952. (Mat.) 1952. 12 S. u. 10 Tab. *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im ersten Quartal 1952. (Mat.) 1952. 24 S. m. 9 Tab. *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im ersten Halbjahr 1952. (Mat.) 1952. 24 S. m. 9 Tab. *: Die Industrieproduktion in der sowjetischen Besatzungszone nach Abschluß des dritten Quartals 1952. (Mat.) 1953. 27 S. m. 9 Tab. *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im Jahre 1952 und Planziffern für 1953. (Mat.) 1953. 22 S. m. 10 Anlagen. *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im ersten Quartal 1953. (Mat.) 1953. 22 S. m. 10 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 59 Fünfhunderttausender-Bewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Funktionalismus

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Erster langfristiger Plan in der SBZ für die Jahre 1951–1955 nach dem Muster der SU. Der F. richtet sich zwar im Sinne der marxistischen Lehre vom Primat des ökonomischen in erster Linie auf die Wirtschaft, schließt jedoch als Versuch einer sozialen Gesamtplanung alle anderen Gebiete des öffentlichen Lebens ein, also z. B. auch Verwaltung, Schulen, Sport, Gesundheitswesen, Kulturpolitik usw. Vorläufer waren…

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Betriebskollektivvertrag (1954)

Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 [S. 30]Wird abgeschlossen zwischen den Betriebsleitungen und den BGL und wird formuliert nach dem vom jeweiligen Fachministerium veröffentlichten Mustervertrag, der alle wesentlichen Bestimmungen bereits festlegt. Der B. regelt die arbeitsrechtlichen Verhältnisse und die betrieblichen Arbeitsbedingungen und enthält gegenseitige Verpflichtungen zwischen Werksleitung und Belegschaft zur Planerfüllung, Steigerung der Arbeitsproduktivität, Produktionsqualität, Material - und Rohstoffersparnis, Entwicklung technisch begründeter Arbeitsnormen (TAN) u. a. Die „Erfolgsverpflichtungen“ hat meist nicht der einzelne Arbeiter zu erfüllen, sondern ein Belegschaftskollektiv; das bedeutet, daß die Schwächeren innerhalb der Belegschaft ständig von den Stärkeren angetrieben werden, weil auch die Stärkeren haftbar gemacht werden, wenn das Kollektiv die vorgesehene Leistung nicht erreicht. Arbeiter und Angestellte werden verpflichtet, bei Betriebsstörungen jede andere Arbeit zu verrichten, wobei z. B. Rohstoff- oder Energiemangel als Betriebsstörung gelten. Damit wird dem Arbeiter praktisch die freie Arbeitsplatzwahl genommen. Die Entlohnung erfolgt nach Lohngruppen, entsprechend den von den Fachministerien zu erarbeitenden Lohngruppenkatalogen. Insgesamt ergibt sich dabei eine allgemeine Verschlechterung der materiellen Bedingungen für die Belegschaft. Auch die Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit sowie die Krankengeldsätze werden durch den B. gegen früher z. T. um mehr als 50 v. H. gekürzt. „In den neuen B. kommt das neue arbeitsrechtliche Verhältnis zum Ausdruck, das aus der Pflicht der Arbeiter besteht, die Arbeitsnormen innerhalb einer bestimmten Arbeitszeit zu erfüllen, während der volkseigene Betrieb die Pflichten der Bezahlung nach Menge und Qualität der geleisteten Arbeit und der Befriedigung der materiellen, gesundheitlichen und kulturellen Bedürfnisse der Arbeiter und Angestellten im Rahmen des Planes zu erfüllen hat.“ (Ulbricht: „Rededisposition zum Einführungsreferat zu den Seminaren über die Frage der Kollektivverträge“, hrsg. vom ZK der SED). (Gesetz der ➝Arbeit, Rahmenkollektivvertrag) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 30 Bestarbeiter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebskultur

Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 [S. 30]Wird abgeschlossen zwischen den Betriebsleitungen und den BGL und wird formuliert nach dem vom jeweiligen Fachministerium veröffentlichten Mustervertrag, der alle wesentlichen Bestimmungen bereits festlegt. Der B. regelt die arbeitsrechtlichen Verhältnisse und die betrieblichen Arbeitsbedingungen…

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Eigentum (1954)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Entgegen den Bestimmungen der Verfassung zum Schutze des E. (Art. 22 und 23) konnten in der SBZ verschiedene Enteignungswellen festgestellt werden. Den Anfang bildete der Befehl 124 der SMAD über die Enteignung von „Kriegsverbrechern und Nazi-Aktivisten“. Die Durchführung dieses Befehls sollte eine politische Reinigungsaktion darstellen und konnte nur als solche gerechtfertigt sein. In Wirklichkeit wurde die erste Sozialisierungsaktion in großem Stil durchgeführt. Der Befehl Nr. 64 der SMAD vom 17. 4. 1948 erklärte die Enteignung auf Grund des Befehls Nr. 124 für beendet. Etwa 40 v. H. der gesamten Industrieproduktion der SBZ war durch diesen Befehl in Volkseigentum übergeführt worden. Rechtsmittel gegen Enteignungen und sonstige Maßnahmen zur Wiederaufnahme von Sequesterverfahren waren nach dem Befehl Nr. 64 nicht mehr zulässig. Da bei Erlaß dieses Befehls über die meisten Einsprüche noch nicht verhandelt war, hatte diese Bestimmung zur Folge, daß in nahezu allen Enteignungsfällen die Einwendungen der enteigneten Eigentümer unbeachtet blieben. Die nächste Enteignungswelle wurde durch den Befehl Nr. 201 der SMAD eingeleitet, wonach Strafverfahren gegen angebliche Naziverbrecher durchgeführt werden konnten. Hier war es in jedem Fall möglich, durch Strafurteil auf Vermögensurteil zu erkennen. Mit der ab 23. 9. 1948 in Kraft getretenen Wirtschaftsstrafverordnung war eine weitere Möglichkeit zur Enteignung durch Strafurteile geschaffen. Nach § 16 dieser VO können auch „Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Rücksicht auf Eigentumsverhältnisse oder sonstige Rechte Dritter eingezogen werden“. Eine weitere Möglichkeit zur Enteignung wurde durch den Erlaß des Gesetzes zum Schutze des ➝innerdeutschen Handels geschaffen. Zwei weitere Methoden sind die des Steuerfestsetzungsverfahrens oder des Preisstrafverfahrens. Das für die Eintreibung einer angeblich festgestellten Steuerschuld und -strafe zuständige Finanzamt beantragte die Eröffnung des Konkursverfahrens, wenn die „volkseigene“ Industrie an einer Überführung des Betriebes in das „Volkseigentum“ interessiert war (Konkursrecht). Der gleiche Weg wurde im Preisstrafverfahren beschritten. Die skizzierten Methoden haben bis heute zu folgendem Stand der Kollektivierung in der Wirtschaft geführt: Völlig verstaatlicht sind das Banken- und Versicherungswesen, auch die Grundstoffindustrien müssen als völlig enteignet gelten. Die verbliebene Privatindustrie setzt sich überwiegend aus kleineren und einer nur beschränkten Zahl mittlerer Betriebe zusammen. Eine nennenswerte Rolle spielt sie nur noch in einzelnen Zweigen der Konsumgüterindustrie. Das noch verbliebene Privateigentum genießt einen bedeutend schwächeren Schutz als das „Volkseigentum“ (Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums). Die Verfügungsmöglichkeit über Gegenstände aus Privateigentum ist stark eingeschränkt (Gesetz zum Schutze des ➝innerdeutschen Handels). Als dritte Form des E. gibt es in der SBZ außer dem „Volkseigentum“ und dem Privateigentum das genossenschaftliche E. (Konsumgenossenschaften, landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften usw.). Es gilt als Übergangsform zwischen dem Privateigentum und dem „Volkseigentum“ und genießt dementsprechend höheren Schutz und größere Förderung als das Privat-E., jedoch kann kein Zweifel daran bestehen, daß es nach dem Willen der Machthaber [S. 45]auf die Dauer zugunsten des Volks-E. verschwinden soll. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 44–45 Eherecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einheitsschule

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Entgegen den Bestimmungen der Verfassung zum Schutze des E. (Art. 22 und 23) konnten in der SBZ verschiedene Enteignungswellen festgestellt werden. Den Anfang bildete der Befehl 124 der SMAD über die Enteignung von „Kriegsverbrechern und Nazi-Aktivisten“. Die Durchführung dieses Befehls sollte eine politische Reinigungsaktion darstellen und konnte nur als solche gerechtfertigt sein. In Wirklichkeit wurde die…

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Forstwirtschaft (1954)

Siehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Im Zuge der Bodenreform unterlag auch Wald im Privatbesitz der Enteignung und wurde aufgeteilt Obwohl Wald ungeeignet ist, im Kleinbesitz bewirtschaftet zu werden, wurde der politische Charakter der Verteilung der Wirtschaftlichkeit vorangestellt. Der Bauer durfte frei wirtschaften, eine Einmischung durch staatliche Forstangestellte war untersagt. Die Folge war weitgehender Raubbau, bedingt durch Armut der Neubauern und die allgemeine Notlage (keine oder nur geringe Zuteilung an Brennmaterial und Nutzholz aller Art), die überdies auch zu Schwarzmarktpreisen führten. Die „Sorge um den Bauernwald“ veranlaßte die Behörden der SBZ, „Waldgemeinschaften“ zu organisieren, um damit die Nutzung dem Eigentümer zu entziehen und mit Hilfe von Verordnungen eine gelenkte Nutzung durchzusetzen. Die Verordnung über die Bildung von Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben vom 14. 2. 1952 (GBl. Nr. 26/52) stellt fest, „daß die Festigung und Entwicklung der Forstwirtschaft der Verbesserung des Verwaltungs- und Wirtschaftsapparates bedarf. … Der jetzige Verwaltungscharakter und die noch bestehende Haushaltsrechnung sind ein Hemmschuh in der Weiterentwicklung der staatlichen Forstwirtschaft“. Zur „Verbesserung“ wird deshalb die Zerteilung in „Staatliche Forstwirtschaftsbetriebe“ verordnet. Der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb arbeitet nach einem Betriebsplan, der auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplans aufgestellt wird. In diesem Sinne ist der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb eine selbständig planende, wirtschaftende und in eigener Verantwortung abrechnende Einheit der staatlichen Forstwirtschaft. Er arbeitet nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Die Holzverwertung durch die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe wird bewußt undurchsichtig gehalten. Nur ein geringer Anteil kommt der Wirtschaft der SBZ zugute, der Hauptteil geht als Reparationen an die Besatzungsmacht und dient der Devisenbeschaffung zur Erfüllung des Fünfjahrplanes. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., überarb. u. erw. Ausgabe. Januar 1953. 176 S. m. 31 Tab., 17 Anlagen, 15 Dok. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 56 Formalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fortschritt

Siehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Im Zuge der Bodenreform unterlag auch Wald im Privatbesitz der Enteignung und wurde aufgeteilt Obwohl Wald ungeeignet ist, im Kleinbesitz bewirtschaftet zu werden, wurde der politische Charakter der Verteilung der Wirtschaftlichkeit vorangestellt. Der Bauer durfte frei wirtschaften, eine Einmischung durch staatliche Forstangestellte war untersagt. Die Folge war…

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Kulturpolitik (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 91]Hauptaufgabe der K. ist lt. Entschließung des III. Parteitages der SED (1950) „ … der Kampf um den Frieden, um die demokratische Einheit Deutschlands und um die Festigung unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ … (Die kulturelle) „Erziehung kann nur in unerbittlichem Kampf gegen die kannibalischen Lehren der imperialistischen Kriegshetzer erfolgen. Jeder Versuch, diese feindlichen Ideologien objektivistisch (Objektivismus) darzustellen, bedeutet eine … Hilfe für diese Ideologien. Darum ist es die entscheidende kulturpolitische Aufgabe, einen radikalen Umschwung auf allen Gebieten des kulturellen Lebens zu erzielen und mit der Lauheit und dem Versöhnlertum unerbittlich Schluß zu machen“ (Protokoll des III. Parteitags, Dietz-Verlag, Berlin 1951, Bd. II, S. 265). Damit wird Kultur in ihrem ganzen Bereich zum Instrument der Politik. Seit Mitte 1950 war eine Verschärfung des kulturpolitischen Kurses in der SBZ festzustellen. Von 1945 bis etwa Mitte 1947 hatte eine „antifaschistisch-demokratische“ Linie vorgeherrscht; die Kommunisten hatten sich zwar, wie auf allen anderen Gebieten, die Schlüsselstellungen (vor allem die Volksbildungsministerien und die Kulturdezernate der Kreise und Städte) gesichert; es wurden aber zunächst auch „bürgerliche“ Ideologien, „Kulturschaffende“ und Werke, soweit sie nur entschieden „antifaschistisch“ waren, geduldet, die Benutzung westlicher Nachrichtenquellen und die Diskussion westlicher Ideologien gestattet usw. Seit 1947 wurde die K. zu einem mehr und mehr von Staat und SED gehandhabten Machtinstrument. Erst seit Mitte 1950 kann man indessen von einer nahezu totalen Anleitung und Kontrolle durch die SED sprechen. Diese Entwicklung verlief im Sinne eines zielbewußten Aufbaus auf dem Marxismus-Leninismus als der „fortgeschrittensten Wissenschaft“ bzw. dem „sozialistischen Realismus“ als der Grundlage der „fortgeschrittensten Kunst“, sowie dementsprechend als Kampf gegen den „Objektivismus“ (d. h. die objektive, unvoreingenommene Wahrheitsforschung) in der Wissenschaft und den Formalismus in der Kunst. Geleitet wird diese K. vom ZK der SED, die als „Partei neuen Typs“ die zuständigen Behörden (s. unten) über die in ihnen führenden SED-Genossen durch Parteiaufträge „anleitet“. Praktisch liegt die gesamte K. der SBZ damit in der Hand von rund einem halben Dutzend SED-Spitzenfunktionären im Politbüro und im Sekretariat des ZK. Die totalitär-kommunistische K. konnte sich nur in einem mehrjährigen Kampf mit den Vertretern nichtkommunistischer Kulturanschauungen durchsetzen: vor allem durch die zwangsweise Gleichschaltung der nichtkommunistischen Parteien, durch die allmähliche Beseitigung der Hochschulautonomie, durch die bis zum Beginn des Neuen Kurses schrittweise verschärfte Kirchenpolitik (Religion), durch die seit 1948 erfolgte hermetische Absperrung von der westlichen Literatur und den westlichen Nachrichtenquellen, durch die Zerschlagung der größeren privaten Buchverlage (Verlagswesen) u. a. m. Gleichzeitig wurde ein Stamm von Kulturfunktionären bzw. „Kulturarbeitern“ gebildet, die als Organe des ZK-Willens an allen führenden Stellen des kulturellen Lebens tätig sind und es nach genauen Anweisungen im Sinne der obersten Parteigrundsätze steuern; sie haben größtenteils keinerlei oder nur unzureichende fachliche Vorbildung und werden auf den Parteischulen der SED für ihre Tätigkeit geschult. Dieser Apparat beherrscht die K. durch folgende Funktionen: 1. Bildung [S. 92]einer neuen Schicht von „Kulturschaffenden“; 2. deren ideologische Gleichschaltung; 3. organisatorische Beherrschung des Kulturapparates; 4. materielle Bindung der Kulturschaffenden; 5. durchgreifende Einflußnahme auf die Schicht der „Kulturkonsumenten“. Der Schaffung einer neuen kulturtragenden Schicht dienen u. a. folgende Maßnahmen: Lösung des Zugangs zur Oberschule von der Wirtschaftslage der Eltern durch ein die sog. Proletarierkinder begünstigendes Stipendiensystem (Einheitsschule) bei gleichzeitiger Kontrolle der „gesellschaftlichen Aktivität“ der Bewerber, die vor allem im Rahmen der FDJ zu beweisen ist. Ebenso wird verfahren bei der Zulassung und Förderung der Hochschüler unter quotenmäßig festgelegtem Vorrang von Arbeiterkindern. Weitere Maßnahmen für die Bildung einer neuen kulturellen Elite: Zugang zu den Hochschulen ohne Abitur (Arbeiter- und Bauernfakultät); Sonderausbildung von „Werktätigen“ zu Neulehrern, Volksrichtern, Volksstaatsanwälten, Arzthelfern u. a.; Förderung von „Talenten aus dem Volk“ durch Kulturfonds, FDGB-Mittel und Direktorfonds (Kulturdirektor) in den Betrieben, ferner mittels der Laienspielbewegung als eines gedachten Reservoirs für den Nachwuchs an Musikern und Bühnenkünstlern; Förderung der größtenteils kommunistischen Volkskorrespondenten. Das Kulturschaffen wird weiterhin durch Methoden und Maßnahmen ideologischer wie organisatorischer Art gelenkt. An ideologischen Maßnahmen sind folgende besonders wichtig: schon im Schulunterricht bilden den Schwerpunkt die „gesellschaftswissenschaftlichen“ Fächer (Deutsch, Geschichte, Gegenwartskunde, Geographie) mit ausnahmslos kommunistischem Lehrplan; gesellschaftswissenschaftliches Studium ist grundlegendes Pflichtfach (zumeist auch Prüfungsfach) an allen Hochschulen und Fachschulen (einschließlich der Kunstschulen). Seit etwa 1948 ist die Diskussion weltanschaulicher Fragen in Presse (Pressewesen), Rundfunk und Zeitschriften ausschließlich auf kommunistischer oder allenfalls kommunismusfreundlicher Grundlage möglich. Der Kulturbund wurde aus einem Diskussionsforum der „Intelligenz“ zur Tribüne der SED. Von westlicher Literatur und Publizistik ist nur noch „planwichtige“ Fachliteratur zugelassen und ausschließlich über die „Zentralstelle zur Beschaffung wissenschaftlicher Literatur“ erhältlich; geisteswissenschaftliche Literatur in den wissenschaftlichen Bibliotheken wird, soweit sie „bürgerliches“ Ideengut enthält, vielfach nur mit Sondererlaubnis ausgeliehen. Das „nationale Erbe“ wird zwar, vor allem auf den Bühnen, gepflegt, aber in mehr und mehr kommunistisch verfälschter Sicht (Goethe, Bach, Dichter der Freiheitskriege usw.). An organisatorischen Maßnahmen sind folgende entscheidend: Die gesamte K. ist durch Zonenbehörden straff zentralisiert; entsprechend den Verhältnissen in der SU wurde seit 1951 das Ministerium für Volksbildung der „DDR“ in mehrere selbständige Behörden aufgespalten (Ministerium für Volksbildung, das praktisch nur noch ein Erziehungsministerium ist, selbständiges Staatssekretariat für Hochschulwesen, Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten [Kunstkommission], Amt für ➝Literatur und Verlagswesen). Mitte 1952 wurden zusätzlich beim Ministerrat ein Staatliches Rundfunkkomitee und ein Staatliches Komitee für Filmwesen errichtet, während gleichzeitig zur Koordination dieses administrativen Mammutapparates eine „Koordinierungs- und Kontrollstelle für Unterricht, Wissenschaft und Kunst“ über[S. 93]geordnet wurde. Das bedeutet die totale zentrale Kontrolle über das Schul- und Hochschulwesen (unter tatsächlicher Aufhebung der Hochschulautonomie), über Bühne und Musik und alle sonstigen künstlerischen und unterhaltenden Veranstaltungen sowie über alle Druckerzeugnisse. (Die Presse wird über eine Pressestelle beim Ministerpräsidenten, das frühere Amt für ➝Information, und die verbindliche Nachrichtenmonopolstelle des ADN kontrolliert.) Am 7. 1. 1954 wurde das Ministerium für Kultur gebildet (Minister: Joh. R. ➝Becher). Für alle Schulen, Fachschulen und die meisten Hochschulstudienfächer (auch Kunstschulen) wurden bis ins einzelne verbindliche, häufig Stunde für Stunde festlegende zoneneinheitliche Lehrpläne geschaffen. Die Grundlagenforschung wurde in einer Reihe von Instituten zentralisiert. Dabei wurden die Akademien der Wissenschaften in erheblichem Maß auf planwirtschaftlich bestimmte und (wenn schon zögernder) auf „gesellschaftswissenschaftliche“ Aufgaben im Sinn der SED umgestellt; es erstanden zahlreiche neue Institute (wie die Hochschule für ➝Planökonomie, die Akademie der Landwirtschaftswissenschaft, das Deutsche Institut für Rechtswissenschaft, das Deutsche Institut für Zeitgeschichte, das Museum für Deutsche Geschichte, das Deutsche ➝Pädagogische Zentralinstitut, die Deutsche ➝Akademie der Künste und die SED-Zentralschulen, Schulung), durchweg von der SED kontrolliert und dazu bestimmt, den von der SED geforderten „radikalen Umschwung“ auf allen Gebieten der Kultur durchzuführen. Oberste Anleitungs- und Kontrollinstanz ist die 1952/53 aus der Abt. Propaganda des ZK herausgelöste selbständige ZK-Abt. Wissenschaft und Hochschulen, die besonders durch ihre 4 Fachsektoren Philosophie, Geschichte, Politökonomie und Geschichte der ➝KPdSU Wissenschaft und Forschung auf bolschewistische Grundlage zu stellen sucht. Im gleichen Sinne wurde (seit 1950) pseudoproletarisch-kommunistischer Dozenten- und Forschernachwuchs gefördert, der Nachwuchs der Intelligenzberufe seit 1951 durch besondere Stellen bei den wissenschaftlichen Hochschulen gelenkt. Für die nachschaffenden Künste wurde 1951 ein zentraler SED-kontrollierter Bühnennachweis errichtet; die privaten künstlerischen Institute und Agenturen sind fast oder völlig ausgeschaltet; die Liquidation der privaten Buchverlage (Verlagswesen) wurde beschleunigt; angestrebt ist ferner völlige Ausschaltung der privaten Konzertagenturen. Der in der herkömmlichen Kunstpolitik wichtige „private Auftraggeber“ ist durch Enteignung nahezu völlig ausgefallen, so daß auch die Freischaffenden (freie Schriftsteller, freie Wissenschaftler, bildende Künstler, Musiker, Architekten) auf den sog. „neuen Auftraggeber“ „werktätiges Volk“ angewiesen sind. Damit ist die materielle Existenz der Freischaffenden an ihre Bereitwilligkeit gebunden, öffentliche Aufträge im gewünschten Sinn zu erfüllen. Die angestellten „Kulturschaffenden“ werden noch dadurch kontrolliert, daß bei Stellenbesetzungen die Kaderabteilung der SED den Ausschlag gibt. Tatsächlich hat der „Auftraggeber Volk“ gar nichts zu entscheiden, es sei denn, daß er ihm zugemutete kulturelle Darbietungen — Theaterstücke, Filme usw. — durch Fernbleiben von den Veranstaltungen ablehnt. Diesem System der Reglementierung stehen erhebliche Anreize für solche „Kulturschaffenden“ gegenüber, die im Sinne der Partei arbeiten: neben den Leistungsstipendien gibt es zahlreiche Sondervergünstigungen, die diese Schicht materiell weit über den Bevölke[S. 94]rungsdurchschnitt hinausheben. Zu erwähnen wären Steuerermäßigungen, Intelligenzpakete und IN-Karten, bevorzugte Wohnraumbeschaffung, Kredite für Eigenheime, Vergünstigungen beim Bezug bewirtschafteter Artikel, Vorteile bei der Ausbildung der Kinder, großzügige Altersversorgung; für Spitzenkräfte ferner Ehrentitel (Verdienter Lehrer des Volkes, Verdienter Arzt des Volkes), zum Teil verbunden mit erheblichen einmaligen Geldzuwendungen (Nationalpreis) und Renten (Intelligenz). Außerdem wird die „progressive kulturelle Elite“ durch häufige Erwähnung in Presse und Rundfunk „popularisiert“; zudem werden ihr — ebenso wie das für die „technische Intelligenz“ gilt — hinsichtlich ihres persönlichen Lebenszuschnitts und etwaiger individualistischer Neigungen gewisse Zugeständnisse gemacht: der Druck zur Teilnahme an Schulung und anderer „gesellschaftlicher“ Tätigkeit ist geringer; persönlichen „bürgerlichen“ Restbeständen wird, soweit sie nicht in den Werken zum Ausdruck kommen, eine gewisse Nachsicht entgegengebracht. Das gilt ganz besonders für die aus „plantechnischen“ Gründen benötigten wissenschaftlichen Spezialisten — etwa Naturwissenschaftler, Volkswirte — und Lehrer (Einzelvertrag). Wie überall in der Politik der SBZ, so ist auch im Bereich der völlig „eingeplanten“ Kultur ein gewisser Zwiespalt insofern festzustellen, als dem Planziel totaler Durchdringung mit der stalinistischen Ideologie das Bestreben entgegensteht, ein Höchstmaß an materiell-wertmäßig ausweisbarer Produktivität zu erzielen — und dazu wird zunächst fachliches Können und erst in zweiter Linie „gesellschaftliches Bewußtsein“ verlangt. Neben den geschilderten Maßnahmen steht dann die Lenkung des „Kulturkonsums“ durch die „Letztverbraucher“. Der Kulturkonsum geht in den Formen eines in die Betriebe verlagerten und eines „freien“, außerhalb der Betriebe sich abspielenden Angebots an Kulturgütern (also Presse, Rundfunk, Vorträge, Theater-, Musik- und Filmveranstaltungen, Literatur) vor sich. Das besondere Interesse des Regimes gilt dem Kulturkonsum am Arbeitsplatz. Die kulturelle Massenarbeit wird vor allem vom FDGB und von der FDJ getragen und wendet sich an die Betriebsbelegschaften, besonders der volkseigenen Schwerpunktbetriebe, der MTS und an die werktätige Jugend. Die kulturelle Massenarbeit wird besonders stark gefördert. Sie ist weitgehend Agitation; ihre Hauptformen sind: 1. direkte Aufklärung (Schulung, laufende Agitationseinsätze zu aktuellen staats- und wirtschaftspolitischen Fragen, kollektive organisierte Presselektüre, Wandzeitung, Betriebsfunk); 2. ein ausgebreitetes Vortrags- und Unterrichtswesen zur „fachlichen Weiterqualifikation“, das vom FDGB und den SED-Betriebsgruppen getragen wird und seit Anlaufen des Fünfjahrplans außerordentlich ausgeweitet worden ist; 3. künstlerische Programme mit gemischt agitatorisch-unterhaltendem Charakter; 4. Laienspieltätigkeit der Belegschaften (Chorgruppen, Theaterspielgruppen, Musikgruppen, Literaturgruppen usw.). Dabei werden Programm, Texte und Regiepersonal sowohl innerbetrieblich durch Kulturdirektor, SED-Betriebsgruppe und Gewerkschaftsleitung wie auch durch außerbetriebliche Stellen von Partei und Staat scharf überwacht, so daß der echte Spielwille der Laien immer weniger zu seinem Recht kommt; die volle Zentralisierung des „Laienspielwesens“ (Texte wie Regiepersonal) wird von der Kommission für Kunstangelegenheiten betrieben. „Reine Kunst“ wird selten, allenfalls noch in Form klassischer Musik, geboten. Zur Durchdringung der Werktätigen mit politischer Gebrauchskunst [S. 95]wurde der Deutsche ➝Veranstaltungsdienst als zentrale Programmorganisation geschaffen, der mit fertigen Programmen (zu zwei Dritteln ausgesprochen politischen Charakters) Betriebe, MTS, Erholungsorte, Kleinstädte bespielt. Weiterhin gehört hierher der organisierte Besuch „fortschrittlicher“, vor allem sowjetischer Theater- und Filmstücke. In den Rahmen der kulturellen Massenarbeit fallen aber auch anziehendere Einrichtungen, so in den Schwerpunktbetrieben Kulturhäuser und Klubräume mit Spielecken (Schach, Ping-Pong usw.), Betriebsbüchereien (Büchereiwesen) sowie der in der SBZ „auf Betriebsbasis“ durchgeführte Sport. „Freie“ kulturelle Veranstaltungen haben größeren Zuspruch nur, wenn sie unpolitisch sind, obwohl die „Verplanung“ des Kulturkonsums einen ausgesprochenen Hunger nach kulturellen Gütern zur Folge hat. So haben Theater- und Filmbesucher erreicht, daß um der Rentabilität willen auch heute noch fast zwei Drittel aller Theateraufführungen (Klassiker, Lustspiele, Operetten, Opern) und rund ein Drittel der Filme (Unterhaltungsfilme der Monopolgesellschaft DEFA, Spielfilme aus der Zeit vor 1945 und in kleinem Maße westliche Filme) unpolitische Stoffe bieten. Ebenso werden an den Volkshochschulen unpolitische Bildungsvorträge, die aber nur noch rund 20 v. H. des gebotenen Stoffes einnehmen dürfen, eindeutig bevorzugt. Lenkungsversuche des freien Kulturmarktes haben im allgemeinen wenig Erfolg gehabt. Als Mittel solcher Lenkung sind zu nennen die Volksbühne (seit 1950 reine Besucherorganisation, März 1953 aufgelöst), die Subventionierung volkstümlicher Buchreihen von gemäßigt „antifaschistisch-demokratischem“ Charakter wie die Bibliothek fortschrittlicher Schriftsteller, ferner ein bis in die Dörfer verzweigtes Netz von Volksbibliotheken und Bücherstuben mit meist gut eingerichteten Leseräumen (Bibliothekswesen). Allgemein werden Veranstaltungen und dargebotene Werke jedoch nur dann von weiteren Kreisen aufgenommen, wenn sie unpolitisch sind. Das am 7. 1. 1954 neugegründete Ministerium für Kultur unter Joh. R. ➝Becher übernahm auch die Arbeiten der Staatlichen Kommission für Kunstangelegenheiten, des Staatlichen Komitees für Filmwesen, der Abteilung Erwachsenenbildung beim Ministerium für Volksbildung mit den Aufgaben der Abteilung für Kunst und kulturelle Massenarbeit; das Amt für Literatur und Verlagswesen wurde dem neuen Ministerium eingegliedert. Sein bisheriger Leiter, Fritz Apelt (SED), wurde Staatssekretär und 1. Stellvertreter Bechers, 2. Stellvertreter wurde Alexander Abusch (SED). Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Friedrich, Gerd: Der Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands (Rote Weißbücher 8). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 143 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Balluseck, Lothar von: Volks- und Laienkunst in der sowjetischen Besatzungszone. (Einführung von Hans Köhler) (BB) 1953. 92 S. m. 17 Anlagen. *: Bibliotheken als Opfer und Werkzeug der Sowjetisierung. Zur Lage des Büchereiwesens in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 71 S. Köhler, Hans: Zur geistigen und seelischen Situation der Menschen in der Sowjetzone. (BB) 1952. 48 S. Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. Möbus, Gerhard: Bolschewistische Parteilichkeit als Leitmotiv der sowjetischen Kulturpolitik. Dokumente der Diktatur. (BB) 1951. 32 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 91–95 Kulturplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturverordnung

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 91]Hauptaufgabe der K. ist lt. Entschließung des III. Parteitages der SED (1950) „ … der Kampf um den Frieden, um die demokratische Einheit Deutschlands und um die Festigung unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ … (Die kulturelle) „Erziehung kann nur in unerbittlichem Kampf gegen die kannibalischen Lehren der imperialistischen Kriegshetzer erfolgen. Jeder Versuch, diese feindlichen…

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Religion und Kirchen (1954)

Siehe auch: Kirchen: 1953 1979 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 Das Verhältnis des Kommunismus zur Religion ergibt sich aus der Doktrin der marxistisch-leninistischen Partei (Dialektischer Materialismus). Danach gibt es weder eine göttliche Offenbarung noch ein transzendentales Verhältnis des Menschen zu Gott, noch eine aus göttlicher Offenbarung abgeleitete Sittlichkeit (kommunistische ➝Moral). Religion ist für Marx „Das Opium des Volkes“, ein unter dem Einfluß des materiellen Elends von den Menschen erfundenes „verkehrtes Weltbewußtsein“, das durch die ursprüngliche „Wahrheit des Diesseits“ ersetzt werden müsse. Unter dem Einfluß von Engels und Lenin ist Religion im Bolschewismus vor allem die ideelle Widerspiegelung der Produktionsverhältnisse aus der Sicht der herrschenden und ausbeutenden Gesellschaftsklasse und dient als Mittel zur Vernebelung der antagonistischen Klassengegensätze und zur Unterdrückung des Proletariats. Im Bolschewismus Lenins und Stalins ist die Verheißung eines irdisch-kommun. Paradieses in ferner Zukunft und der Glaube an die Auserwähltheit des Proletariats und heute des Sowjetvolks zur Herbeiführung der Weltrevolution zu einer stark gefühlsbetonten messianischen Lehre entwickelt worden, beeinflußt auch durch Vorstellungen orthodoxer großrussischer Strömungen aus den vergangenen Jahrhunderten. Das sowjetische Gesetz vom 23. 1. 1918 bestimmt, daß religiöse und kirchliche Verbände unter die allgemeinen Richtlinien für private Gesellschaften und Vereine fallen und kein Recht auf Eigentum haben. Die Schule wird von der Kirche getrennt. Religionslehre ist in allen staatlich geführten, allgemeinkulturellen schulischen Einrichtungen verboten. Die Anwendung dieses und der Erlaß weiterer noch gültiger Gesetze, die die Rede- und Pressefreiheit und die Freizügigkeit der Person unterbinden, haben öffentliches Bekennen der religiösen Überzeugung unmöglich gemacht. — Die systematische antireligiöse Propaganda und Verfolgung von Gläubigen wurde während des zweiten Weltkrieges aus taktischen Gründen eingeschränkt, jedoch in indirekter Form durch Verherrlichung der Wissenschaft als einzig wahrer Erkenntnisquelle weitergeführt. Die Wiedereinsetzung eines Patriarchen der russisch-orthodoxen Kirche 1943 hat an der strengen Trennung von Kirche und Staat und von Schule und Kirche nichts geändert. Die Würdenträger der orthodoxen Kirche müssen sich außerdem verpflichten, die Außen- und Innenpolitik der Sowjetregierung zu unterstützen. Im staatlichen Komsomol wird die junge Generation unverändert angehalten, den Widerspruch zwischen Religion und Wissenschaft zu betonen und der Aktivität der Kirche entgegenzutreten. Wie in den osteuropäischen Satellitenstaaten empfand der Bolschewismus nach 1945 auch die Kirchen der SBZ als unbequemstes und stärkstes Hindernis einer planmäßigen Sowjetisierung. Die Einstellung der Machthaber der „DDR“ zu den Kirchen beider Konfessionen ist grundsätzlich feindlich und gekennzeichnet durch die Verfassungsbestimmungen, die die Religionsgemeinschaften anderen „Vereinigungen gleichstellen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen“, und durch die hier gleichfalls gültigen Gesetze, die echte Freiheit der Meinungsäußerung durch Wort oder Druck und Freizügigkeit der Person unmöglich [S. 135]machen. Vor allem die willkürlich auslegbare Bestimmung, daß Einrichtungen der Religionsgemeinschaften, religiöse Handlungen und der Religionsunterricht „nicht für verfassungswidrige oder parteipolitische Zwecke mißbraucht werden“ dürften, lieferte der Regierung und SED immer wieder Vorwände zur Behinderung der Religionsausübung. Seit 1945 ist das ganze öffentliche Leben durch die latente Spannung zwischen den christlich-ethischen Auffassungen der Kirchen und der revolutionär-klassenkämpferischen Haltung der SED gekennzeichnet. Das innere Gefüge der Kirchen beider Konfessionen und die Festigkeit der Gläubigen ist durch die erzwungene Abwehrbereitschaft eher gestärkt als geschwächt. Die Versuche der SED, die gesamtdeutschen kirchlichen Institutionen zu zerreißen, die Geistlichkeit politisch zu spalten und über die Ost-CDU einen sog. „christlichen Realismus“ zu proklamieren, der sich mit den sozialen Zielen des Bolschewismus identifizierte, waren vergeblich. Die Verantwortlichen beider Konfessionen, vor allem Bischof Dibelius und Kardinal Preysing, aber auch viele Geistliche in den Gemeinden, haben immer wieder mit Mut und Offenheit gegen alle Versuche der SED Stellung genommen, durch kleine Schikanen und Behinderung der kirchlichen Tätigkeit den Einfluß christlichen Gedankenguts auf die Bevölkerung einzuschränken. Das Schwergewicht der von der SED gegen die religiöse Tradition und Haltung der Gläubigen eingeleiteten Maßnahmen lag jedoch auf dem Versuch, die Jugend der Religion zu entfremden und zum Atheismus zu erziehen. Die Konfessionsschulen wurden abgeschafft, die Erteilung des Religionsunterrichts aus der allgemeinen Schulerziehung der ordentlichen Lehrpläne verbannt und den Beauftragten der Kirchen nur außerplanmäßig mit Einwilligung der Eltern gestattet. Neue Schulbücher und die Propaganda der FDJ verkündeten atheistische, die Religion verächtlich machende Ideen. Die Verkündung eines „verschärften Klassenkampfs“ auf der II. Parteikonferenz der SED (1952) führte in steigendem Maße zu Willkürmaßnahmen gegen kirchliche Einrichtungen, Geistliche und vor allem gegen jugendliche Gläubige. In erster Linie wurden davon die Leiter und Mitglieder der evangelischen Jungen Gemeinde betroffen, von denen viele unter willkürlicher Auslegung des Friedensschutzgesetzes als „Saboteure“ und „amerikanische Agenten“ beschuldigt, von Schulen und Universitäten verwiesen und zum Teil zu hohen Zuchthausstrafen verurteilt wurden. Der dadurch ausgelöste scharfe Konflikt konnte zwar durch die Vereinbarungen vom 9. 6. 1953 (Neuer Kurs) beigelegt werden; Erklärungen der SED in der Folgezeit ließen aber keinen Zweifel daran, daß nur an eine vorübergehende taktisch bedingte Milderung des Kirchenkampfes, nicht aber an eine grundsätzlich gewandelte Einstellung der Partei gegenüber Religion und Kirchen zu denken ist. Literaturangaben Berdiajew, Nikolai: Wahrheit und Lüge des Kommunismus. Darmstadt 1953, Holle-Verlag. 128 S. Sieger, Karl: Im Banne des Kommunismus … Idee und Gefahr des Kommunismus. Luzern 1952, Rex-Verlag. 360 S. Stepun, Fedor: Das Antlitz Rußlands und das Gesicht der Revolution. Bern 1933, Gotthelf-Verlag. 104 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 134–135 Rekonstruktionsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Renten

Siehe auch: Kirchen: 1953 1979 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 Das Verhältnis des Kommunismus zur Religion ergibt sich aus der Doktrin der marxistisch-leninistischen Partei (Dialektischer Materialismus). Danach gibt…

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Arbeitslosenversicherung (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der A. ist die Verordnung über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, Berlin Ost, S. 103/1949). Träger der A. ist die Sozialversicherung, Körperschaft des öffentlichen Rechts (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Versichert sind alle Personen, die in einem entgeltlichen Arbeitsverhältnis stehen. ⅕ der Sozialversicherungsbeiträge dieser Personen soll dem Zwecke der A. zugute kommen (§~6 der Verordnung vom 28. 1. 1947). Voraussetzung für eine Leistung ist eine Beitragszahlung zur Sozialversicherung für 26 Wochen in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Sie wird gewährt vom 8.~Tage der registrierten Arbeitslosigkeit ab für die Dauer von 26 Wochen. Sie wird u. a. nicht gezahlt, wenn der Versicherte eine Arbeit ablehnt, die ihm zugewiesen wird, oder wenn er eine Arbeit „eigenmächtig“ aufgegeben hat, wenn er ein eigenes Einkommen hat, das nicht niedriger als die Unterstützung ist, oder wenn der Arbeitslose im Haushalt seiner Verwandten wohnt, die in der Lage und verpflichtet sind, ihn zu unterstützen. Wegen der Vielzahl der Ausschließungsgründe erhalten nur sehr wenige Arbeitslose eine Unterstützung. Die Höhe der Unterstützung beträgt bei einem täglichen Einkommen bis zu 6,54 DM Ost 1,20 DM Ost täglich und steigt bei einem täglichen Verdienst über 9,49 DM Ost auf höchstens 2 DM Ost täglich. Familienzuschläge werden für Kinder bis zu 15 Jahren oder bis zu 18 Jahren, wenn sie eine Schule besuchen, für Ehefrauen und Lebenskameraden mit 1 Kind bis zu 3 Jahren oder 2 Kindern bis zu 8 Jahren, oder im Alter über 60 Jahre und für unterhaltsberechtigte Verwandte, die vom Arbeitslosen unterhalten werden, in Höhe von 0,35 DM Ost täglich gezahlt. Wohnungsgeld wird in Städten über 100.000 Einwohner in Höhe von 12 DM Ost, in den Städten über 10.000 Einwohner in Höhe von 10 DM Ost und in den übrigen Städten in Höhe von 8 DM Ost monatlich gezahlt, wenn der Arbeitslose eine eigene, von ihm bezahlte Wohnung hat. Das Einkommen des Ehegatten wird auf die Unterstützung eines Arbeitslosen angerechnet, soweit es 35 DM Ost wöchentlich übersteigt. Literaturangaben Faber, Dorothea, und Alfred Leutwein: Das Versicherungswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 26 Tab. u. 2 Schautafeln. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 15 Arbeitskräfteplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitslosigkeit

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der A. ist die Verordnung über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, Berlin Ost, S. 103/1949). Träger der A. ist die Sozialversicherung, Körperschaft des öffentlichen Rechts (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Versichert sind alle Personen, die in einem entgeltlichen Arbeitsverhältnis stehen. ⅕ der…

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Dialektischer Materialismus (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 „Die Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei“ be[S. 40]trachtet — im Gegensatz zum Idealismus — nicht den Geist und im Gegensatz zum Realismus nicht das gegenseitige Abhängigkeitsverhältnis von Geist und Materie, sondern allein die Materie als die „objektive Realität“, als den Ursprung aller Erscheinungen, wobei alle Dinge, alle Erscheinungen der Natur miteinander organisch verbunden sind, voneinander abhängen und einander bedingen. Auch der Geist ist nur „das höchste Produkt der Materie“ (Engels). Jede beliebige Erscheinung könne nur dann verstanden und begründet werden, wenn sie in ihrem unlösbaren Zusammenhang mit den sie umgebenden Erscheinungen, in ihrer Bedingtheit durch die sie umgebenden Erscheinungen, betrachtet wird. — Dabei befindet sich die Natur in einem Zustand unaufhörlicher Bewegung und Veränderung, unaufhörlicher Erneuerung und Entwicklung, in welchem immer irgend etwas entsteht und sich entwickelt, irgend etwas zugrunde geht und sich überlebt. — Dieser Entwicklungsprozeß führe gesetzmäßig von quantitativen Veränderungen durch sprunghaften Übergang (dialektischer Sprung) zu qualitativen Veränderungen, erweise sich also als aufsteigende, ständig fortschrittliche Bewegung. — Da allen Dingen und Naturerscheinungen innere Widersprüche eigen sind, denn sie alle haben ihr Ablebendes, Negatives und sich Entwickelndes, Positives in sich, ergibt sich aus der dialektischen Methode, daß die Entwicklung nicht harmonisch, sondern durch das Hervorbrechen der Widersprüche in Form eines Kampfes gegensätzlicher Tendenzen (antagonistischer Widersprüche) verläuft. „Im eigentlichen Sinn ist die Dialektik (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) die Erforschung der Widersprüche im Wesen der Dinge selbst“ (Lenin). Die Verneinung des unabhängigen menschlichen Geistes als schöpferisch gestaltender Kraft führt den Marxismus zur Übertragung der dialektischen Methode von der Naturwissenschaft auf die Erforschung des gesellschaftlichen Lebens und der Geschichte der Gesellschaft durch den Historischen Materialismus oder die Materialistische Geschichtsauffassung. Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Gurian, Waldemar: Der Bolschewismus. Einführung in Geschichte und Lehre. Freiburg 1931, Herder. 337 S. Hippel, Ernst von: Die Überwindung des Bolschewismus. Köln 1953, Deutsch-Europäische Verlagsgesellschaft. 48 S. Monnerot, Jules: Soziologie des Kommunismus. Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 429 S. Sieger, Karl: Im Banne des Kommunismus … Idee und Gefahr des Kommunismus. Luzern 1952, Rex-Verlag. 360 S. Theimer, Walter: Der Marxismus. Lehre — Wirkung — Kritik (Sammlung Dalp, Bd. 73). Bern 1950, A. Francke. 253 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 39–40 DIA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Diamat

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 „Die Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei“ be[S. 40]trachtet — im Gegensatz zum Idealismus — nicht den Geist und im Gegensatz zum Realismus nicht das gegenseitige Abhängigkeitsverhältnis von Geist und Materie, sondern allein die Materie als die „objektive Realität“, als den Ursprung aller Erscheinungen, wobei alle Dinge, alle Erscheinungen der Natur miteinander organisch verbunden sind,…