DDR A-Z 1954

Uranbergbau (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der U. in der SBZ wird von der sowjetischen Wismut-AG. betrieben. Mit ihr haben sich die Sowjets ein einzigartiges Monopol geschaffen. Sie schufen außerdem ein völkerrechtliches Novum, da erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten nach eigenem Ermessen in dem von ihr besetzten Gebiete die Bodenschätze als Reparationsleistungen ausbeutet. Die Wismut-AG. nimmt innerhalb der SAG insofern eine Sonderstellung ein, als sie nicht zur Verwaltung der sowjetischen Vermögen in Deutschland gehört. Die Hauptverwaltung Wismut-AG. in Siegmar-Schönau bei Chemnitz (Sachsen) untersteht direkt sowjetischen Ministerien in Moskau. Nach dem Protokoll der Moskauer Verhandlungen vom 23. 8. 1953 (Besatzungspolitik) soll die Wismut-AG. ab 1. 1. 1954 in eine paritätische deutsch-sowjetische Gesellschaft umgewandelt werden. Die Gründer, welche alle Aktien übernommen haben, sind: 1. die Hauptverwaltung des Sowjetischen Vermögens im Auslande des Ministerrates der SU; 2. die Staatliche Aktiengesellschaft der Buntmetallindustrie „Medj“ in der SU. Die Wismut-AG. hat seit 1946 systematisch allen Boden der SBZ, der irgend Uranvorkommen vermuten ließ, durch sog. „Geologenbrigaden“ nach Uranvorkommen untersucht. Selbst ganz unsichere Vermutungen veranlaßten Probebohrungen und Schürfungen. Nach vergeblichen Schürfungen im Harz und im Zittauer Gebirge, welche 1951/52 wieder eingestellt wurden, konzentriert sich der U. gegenwärtig auf folgende Gebiete: [S. 172]1. Erzgebirge und Vogtland mit Hauptzentren in und um Aue, Johanngeorgenstadt, Oberschlema, Auerbach und Schneeberg; 2. Thüringen mit Hauptzentren um Saalfeld, Blankenburg, Ilmenau, Greiz, Werdau und Schleusingen. Die Zahl der im U. beschäftigten Deutschen wird von der Wismut-AG. streng geheimgehalten. Nach zuverlässigen Schätzungen betrug der Beschäftigtenstand bei der Wismut-AG. im Herbst 1951 rund 225.000. Diese Zahl entspricht rund 10 v. H. aller Beschäftigten in Industrie und Bergbau der SBZ. Auch die Ausbeuteergebnisse des U. werden streng geheimgehalten. Die Werbeaktionen für Arbeitskräfte sind jetzt unmittelbar in die Betriebe und Verwaltungen gelegt. SED und FDGB unterstützen die Anwerbung deutscher Arbeitskräfte für den sowjetischen U. Äußerlich geschieht alles auf freiwilliger Basis. Tatsächlich aber werden die Arbeitskräfte dadurch gewonnen, daß man sie aus ihren bisherigen Arbeitsstellen entläßt und den Arbeitsverwaltungen zur Verfügung stellt. Die Betriebe erhalten regelmäßig „Auflagen“, wieviel Arbeitskräfte sie auf diese Weise freistellen müssen. Die Arbeitslosen werden sodann unter der Drohung, ihnen im Weigerungsfalle jede Unterstützung zu entziehen, zum Abschluß von Arbeitsverträgen für den U. gezwungen. Trotz den Lohnkürzungen seit Mitte 1950 werden im U. noch relativ hohe Löhne gezahlt. Sie stehen jedoch in keinem Verhältnis zu den geforderten Leistungen und den durch mangelhaften Arbeitsschutz bestehenden Gefahren. Der Durchschnittslohn liegt zur Zeit bei 460 DM Ost monatlich. Hauer erhalten einschließlich Leistungsprämien jetzt 600 bis 650 DM Ost, andere Arbeiterkategorien entsprechend weniger. Ende 1949 konnten Hauer bei gleicher Leistung das Doppelte verdienen. Die außerordentlich hohen Kosten des U. wurden bis 1951 ausschließlich aus dem Finanzaufkommen der SBZ aufgebracht. Von 1946 bis Anfang 1949 hatte die Regierung des Landes Sachsen den Hauptanteil zu tragen. Die damalige DWK und die übrigen Länder gaben nach Weisung der Sowjets Zuschüsse. Seitdem wird der U. von den Zentralstellen der SBZ finanziert. Art und Höhe der Finanzierung liegen völlig im Dunkel, da weder aus dem Staatshaushalt noch aus Unterlagen der Planungsstellen offene Angaben ersichtlich sind. Rückschlüsse aus der wechselnden Zahl der Beschäftigten und den im Erzbergbau allgemein üblichen Kosten ergeben von 1946 bis 1952 einen Gesamtaufwand von etwa 6,5 Milliarden Mark. Diese Summe dürfte in den unter Reparationen angegebenen Zahlen mit enthalten sein. Literaturangaben *: Der Uranbergbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1952. 26 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 171–172 Untersuchungshaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Utopie, Sozialistische

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der U. in der SBZ wird von der sowjetischen Wismut-AG. betrieben. Mit ihr haben sich die Sowjets ein einzigartiges Monopol geschaffen. Sie schufen außerdem ein völkerrechtliches Novum, da erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten nach eigenem Ermessen in dem von ihr besetzten Gebiete die Bodenschätze als Reparationsleistungen ausbeutet. Die Wismut-AG. nimmt…

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Verkehrswesen (1954)

Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Verkehrswesen: 1953 1956 1958 1959 1975 1979 1985 [S. 175]Das Verkehrs- und Transportwesen der SBZ ist überwiegend verstaatlicht, also nach sowjetzonaler Terminologie „Volkseigentum“. Der große „volkseigene“ Anteil ergibt sich daraus, daß die Eisenbahn als Hauptverkehrsmittel zu 100 v. H. „Volkseigentum“ ist. Die nachstehende Tabelle zeigt für das Jahr 1950 Verkehrsanteil und Eigentumsformen der verschiedenen Verkehrsmittel. Demnach entfallen 89 v. H. der Gesamtleistungen des Gütertransportes auf „volkseigene“ Verkehrsbetriebe, die restlichen 11 v. H. auf Privatbetriebe. Der privatgewerbliche Kraftverkehr wird ausschließlich durch die Autotransportgemeinschaften (ATG) eingesetzt, die die Aufträge auf die privaten Fuhrunternehmer verteilen und auch mit diesen abrechnen. Am 1. 7. 1951 gab es 65.609 LKW in der SBZ (zum Vergleich: in der Bundesrepublik 414.343). Verkehrswirtschaftliche Bedeutung haben auch die etwa 840 Maschinen-Traktoren-Stationen MTS, die mit ihren insgesamt 15.700 Rad- und Raupenschleppern - Traktoren außer der Ackerarbeit erhebliche Transportleistungen ausführen. Der gesamte Gütertransport untersteht der staatlichen Planung. Die Spitze des Planungssystems bildet die Abteilung Verkehr bei der Staatlichen ➝Plankommission, die von der Koordinierung- und Kontrollstelle für Industrie und Verkehr angeleitet und kontrolliert wird. Die Jahresplanungen beruhen auf der vorgesehenen Produktion der Industrie, auf den Erfassungs- u. Anbauplänen der Landwirtschaft und auf den Verteilungsplänen. Die Verkehrsmittel der SBZ sind durchweg überaltert. Die im Fünfjahrplan vorgesehenen Maßnahmen zur Erweiterung und Verbesserung des Verkehrsnetzes genügen in keiner Weise den realen Bedürfnissen. Allein zum Ausgleich der demontierten Gleisanlagen wären etwa 800.000 t Schienen notwendig; für 1952 waren jedoch nur 72.000 t vorgesehen, die überdies nach strategischen und nicht nach verkehrspolitischen Gesichtspunkten verwendet wurden. Den Mangel an rollendem Material sucht man durch übermäßige Ausnutzung der vorhandenen Fahrzeuge auszugleichen. Literaturangaben Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 175 Verfassung und Verwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verlagswesen

Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Verkehrswesen: 1953 1956 1958 1959 1975 1979 1985 [S. 175]Das Verkehrs- und Transportwesen der SBZ ist überwiegend verstaatlicht, also nach sowjetzonaler Terminologie „Volkseigentum“. Der große „volkseigene“ Anteil ergibt sich daraus, daß die Eisenbahn als Hauptverkehrsmittel zu 100 v. H. „Volkseigentum“ ist. Die nachstehende Tabelle zeigt für das Jahr 1950 Verkehrsanteil und Eigentumsformen der verschiedenen Verkehrsmittel. …

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Volksdemokratie (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Pj. das nach 1945 in den Ländern Polen, Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Albanien und anfangs auch in Jugoslawien errichtete Regime, mit dessen Hilfe diese Länder allmählich dem Moskauer Herrschaftsbereich ganz unterworfen wurden. Voraussetzung für die Errichtung der V. war in allen Fällen die Anwesenheit sowjetrussischer Besatzungstruppen, die moralische, diplomatische und wirtschaftliche Unterstützung der kommun. Parteien durch Moskau und das Versagen der durch Hitlerdeutschland korrumpierten früher herrschenden Parteien und Klassen. Unter Bruch der Yaltaer „Deklaration über das befreite Europa“, nach der sich die SU 1945 zur Errichtung selbständiger, nationaler Staaten mit vom Volk demokratisch gewählten Regierungen verpflichtet hatte, erzwang Moskau durch die Methode des „trojanischen Pferdes“ über die Blockpolitik der „Nationalen“ oder „Vaterländischen Fronten“ die Vorherrschaft der kommun. Parteien, die meist durch in Moskau geschulte Emigranten geführt wurden. „Reinigungen“ vereitelten jede Opposition und auch den Versuch dieser Länder, sich durch regionale Freundschaftsabkommen unabhängig vom Kreml zu halten. Die Länder der V., anfangs als „nicht mehr kapitalistisch und noch nicht sozialistisch“ gekennzeichnet, wurden nach der Bildung des Kominform im Sept. 1947 zu ihrer nächsten Entwicklungsphase, zum „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“ veranlaßt und in eine der marxistischen Staatslehre entsprechenden Klassenherrschaft verwandelt, die die Funktionen einer Diktatur des Proletariats, wenn auch nicht in Räteform, erfüllen sollte. Jeder Versuch, die Zusammenarbeit mit der SU abzuschwächen, gilt als „Attentat auf die Existenzgrundlage der V.“. Alle V. sind untereinander durch zweiseitige militärische Bündnispakte verbunden; jede V. hat außerdem einen zweiseitigen Militärpakt mit der SU schließen müssen. (Antifaschistisch-demokratische Ordnung, Demokratie) Literaturangaben Borkenau, Franz: Der europäische Kommunismus. Seine Geschichte von 1917 bis zur Gegenwart. München 1952, Lehnen. 540 S. Calvez, Jean-Yves: Droit International et Souveraineté en U. R. S. S. — L'évolution de l'idéologie juridique soviétique depuis la Révolution d'Octobre. Paris 1953, Armand Colin. 299 S. Lemberg, Eugen: Osteuropa und die Sowjetunion. Stuttgart 1950, Curt E. Schwab. 240 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 183 Volk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigenen Betriebe, Versicherung der

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Pj. das nach 1945 in den Ländern Polen, Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Albanien und anfangs auch in Jugoslawien errichtete Regime, mit dessen Hilfe diese Länder allmählich dem Moskauer Herrschaftsbereich ganz unterworfen wurden. Voraussetzung für die Errichtung der V. war in allen Fällen die Anwesenheit sowjetrussischer Besatzungstruppen, die moralische, diplomatische und wirtschaftliche…

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Parteipresse (1954)

Siehe auch: Parteipresse: 1953 Parteipresse der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach Lenins Worten „die schärfste Waffe unserer Partei“, gilt als „operatives Organ der Parteileitung“ (Resolution der Pressekonferenz des Parteivorstandes der SED vom 9. und 10. 2. 1950). Als „Presse neuen Typus“ lehnt sie den „verfluchten Nur-Journalismus“ (d. h. Berufsjournalismus) ab, will vielmehr „die werktätigen Massen erziehen, ihr politisches Bewußtsein heben, sie zum revolutionären Handeln führen“ („Neuer Weg“, 3/51, S. 19). Form und Inhalt der P. sind ausschließlich nach diesen Gesichtspunkten gestaltet. Ihre Organisation ist der Organisation der SED nachgebildet. Die Redaktionen sind alle nach dem gleichen Schema zusammengesetzt und werden von der Parteileitung scharf überwacht. Die redaktionelle Gestaltung richtet sich nach dem Zentralorgan „Neues Deutschland“ und der deutschsprachigen Sowjetzeitung „Tägliche Rundschau“. Jede Veröffentlichung in der P., gleichgültig, wer als Verfasser zeichnet, gilt als offizielle Verlautbarung. Die Berichterstattung liegt vornehmlich bei den Volkskorrespondenten. Die Auflagen werden geheimgehalten. Der Bezug der P. ist für Parteimitglieder Pflicht, sie muß jedoch als amtliches Mitteilungsblatt und aus Mangel an anderen Zeitungen von weiten Kreisen der übrigen Bevölkerung ebenfalls bezogen werden. Den Klagen über die Eintönigkeit der P. wird mit dem Hinweis begegnet: „Nichts ist interessanter, kühner, lebendiger, kritischer und schärfer als die konsequente Anwendung der marxistisch-leninistischen Publizistik“ (Hermann Axen auf der Pressekonferenz des Parteivorstandes der SED am 9. und 10. 2. 1950). Das Vorbild der P. ist demnach die sowjetische Presse. [S. 121]Außer den Tageszeitungen rechnen zur P. zahlreiche Wochen- und Monatszeitungen der SED und ihrer Gliederungen, die alle nach dem gleichen Prinzip gesteuert werden Auch die kommun. Presse in der Bundesrepublik empfängt ihre Weisungen von der SED-Leitung. Neben der SED-P. besteht noch die P der übrigen zugelassenen Parteien. Sie ist völlig gleichgeschaltet und wird durch zusätzliche Überwachungsmaßnahmen (Kontrolle und Bespitzelung der Redaktionen und der Mitarbeiter, ferner durch den Zwang, in SED-Druckereien zu drucken) und die kümmerliche Papierzuteilung an jeder selbständigen Regung gehindert. (Pressewesen, Amt für ➝Information, Propaganda) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 120–121 Parteilichkeit, Bolschewistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteischulen

Siehe auch: Parteipresse: 1953 Parteipresse der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach Lenins Worten „die schärfste Waffe unserer Partei“, gilt als „operatives Organ der Parteileitung“ (Resolution der Pressekonferenz des Parteivorstandes der SED vom 9. und 10. 2. 1950). Als „Presse neuen Typus“ lehnt sie den „verfluchten Nur-Journalismus“ (d. h. Berufsjournalismus) ab, will vielmehr „die werktätigen Massen erziehen, ihr politisches Bewußtsein heben, sie…

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Eisen- und Stahlerzeugung (1954)

Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die eisenschaffende Industrie der SBZ hatte nur geringe Einbußen durch Kriegsschäden zu verzeichnen. Um so umfangreicher waren die Demontageverluste; sie betrugen: Die Gießereiindustrie erlitt geringere Verluste, weil die größten und modernsten Betriebe von den Sowjets als SAG-Betriebe beschlagnahmt wurden. Der Wiederaufbau gelang überraschend kurzfristig, z. T. gefördert durch legale und illegale Lieferungen von Stahl- und Walzwerkseinrichtungen aus der Bundesrepublik. Das Gebiet der SBZ besitzt keine ausreichenden Grundstoffvorkommen für die Eisen- und Stahlerzeugung. Die Eisenerzvorkommen in Thüringen und Sachsen-Anhalt sind zwar verhältnismäßig groß, decken jedoch wegen ihres Eisengehaltes von nur 30 v. H. nicht den Bedarf der verarbeitenden Industrien der Zone. Die Eisenerzförderung stieg in den letzten Jahren beträchtlich an, konnte aber trotzdem nicht Schritt halten mit dem wachsenden Bedarf. 1951 wurden rd. 590.000 t, 1952 sogar 892.000 t gefördert. 1952 war die Einfuhr von 1 Mill. t Eisenerz aus der SU erforderlich. 1953 sollen 1,8 Mill. t importiert werden. Schrott für die Stahlerzeugung steht seit 1950 nicht mehr aus[S. 46]reichend zur Verfügung. Die Mobilisierung innerer Reserven brachte 1951 und 1952 nicht das geplante Schrottaufkommen. Trotz den Schwierigkeiten in der Grundstoffversorgung konnte die Roheisen-, Rohstahl- und Walzstahlerzeugung der SBZ seit Kriegsende durch Wiederaufbau und Erstellung neuer Anlagen in einzelnen Zweigen bereits über den Vorkriegsstand hinaus gesteigert werden. Der weitere Aus- und Aufbau von Hütten- und Walzwerken gehört zu den Schwerpunktvorhaben des Fünfjahrplanes. Die Planziffern dafür werden von der sowjetischen Staatlichen Plankommission (GOSPLAN) festgelegt. Wesentliche Zahlen: Die Produktionsergebnisse der eisenschaffenden Industrie überstiegen 1952 den Höchststand während des zweiten Weltkrieges. Sie wurden ermöglicht durch den Aufbau neuer Produktionsanlagen, z. B. im Eisenhüttenkombinat Ost bei Fürstenberg (Oder), im Eisenhüttenwerk West in Calbe (Saale), im Edelstahlwerk Döhlen und im Stahlwerk Brandenburg. Die Kapazitäten der Hütten- und Walzwerke liegen weit unter dem Bedarf der metallverarbeitenden Industrien der SBZ. Der Eigenerzeugung von rd. 1,8 Mill. Tonnen (1952) Rohstahl stand ein geschätzter Bedarf von etwa 3,2 bis 3,5 Mill. Tonnen gegenüber. Der größte Teil der Importe kam aus der SU. Nach vorsichtiger Schätzung wird von der SU etwa 65 v. H. der gesamten Eisen- und Stahlproduktion der SBZ für Reparations- und Rüstungszwecke entnommen. Stahllieferungen aus der Bundesrepublik nach der SBZ kommen also praktisch fast ausnahmslos der SU zugute. Literaturangaben *: Die eisenschaffende Industrie der sowjetischen Zone. 1. Aufl. (Mat.) 1952. 40 S. m. 9 Tab. *: Die eisenschaffende Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 2., erw. Fassung. 47 S. m. 9 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 45–46 Einzelvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eisler, Gerhart

Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die eisenschaffende Industrie der SBZ hatte nur geringe Einbußen durch Kriegsschäden zu verzeichnen. Um so umfangreicher waren die Demontageverluste; sie betrugen: Die Gießereiindustrie erlitt geringere Verluste, weil die größten und modernsten Betriebe von den Sowjets als SAG-Betriebe beschlagnahmt wurden. Der Wiederaufbau gelang überraschend…

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Gerichtsverfassung (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch die am 2. 9. 1952 in Kraft getretene „Verordnung über die Neugliederung der Gerichte“ vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) ist an Stelle der bisherigen Amtsgerichte in jedem Kreis ein Kreisgericht, an Stelle der bisherigen Landgerichte und Oberlandesgerichte in jedem Bezirk ein Bezirksgericht getreten. Die Verordnung bestimmt weiter, daß das Rechtsmittel der Revision entfällt. Das am 15. 10. 1952 in Kraft getretene G.-Gesetz vom 2. 10. 1952 bestimmt, daß in jedem Kreis ein Kreisgericht unter einem Direktor als Leiter und der erforderlichen Anzahl von Richtern gebildet wird. Es wird in Straf- und Zivilkammern gegliedert, während in jedem Bezirk ein Bezirksgericht mit Straf- und Zivilsenaten besteht. In Strafsachen ist das Kreisgericht in erster Instanz für alle Sachen zuständig außer „Verbrechen gegen die Republik“, Mord und besonders schweren Wirtschaftsverbrechen. In diesen Sachen entscheidet das Bezirksgericht in erster Instanz. Wichtig ist, daß die Staatsanwaltschaft auch andere Sachen vor dem Bezirksgericht anklagen kann, wenn sie dies „wegen der Bedeutung, Folgen oder Zusammenhänge“ der Straftat für erforderlich hält Ebenso kann bei der sog. schweren Kriminalität, in der das Bezirksgericht an sich zuständig wäre, die Staatsanwaltschaft die Anklage vor dem Kreisgericht erheben, wenn sie die Sache für weniger bedeutungsvoll hält. Der Angeklagte ist insoweit also völlig der Willkür der Staatsanwaltschaft ausgeliefert. Die Kreisgerichte sind für die Entscheidung aller Zivilsachen zuständig mit Ausnahme der Fälle, in denen eine Partei „Träger gesellschaftlichen Eigentums“ ist und der Streitwert den Betrag von 3.000 DM Ost übersteigt. Nur in letzterem Fall ist das Bezirksgericht zuständig. Das Oberste Gericht hat neben seinen beiden bisherigen Funktionen noch [S. 61]die Befugnis erhalten, als Rechtsmittelgericht gegen erstinstanzliche Entscheidungen des Bezirksgerichts tätig zu werden. Es gibt also in der Sowjetzone nur noch ein Rechtsmittel; die zweite Instanz ist völlig weggefallen. Dieses Rechtsmittel heißt, wenn es von einer Partei im Zivilprozeß oder vom Angeklagten im Strafprozeß eingelegt wird, „Berufung“ oder „Beschwerde“, wenn es vom Staatsanwalt eingelegt wird, „Protest“. „Ein Grundsatz unseres neuen sozialistischen Strafprozeßrechts ist der Grundsatz der breiten Heranziehung der Werktätigen zur Rechtsprechung. Deshalb sind jetzt alle erstinstanzlichen Straf- und Zivilsachen … mit einem Amtsrichter und zwei Schöffen zu verhandeln“ (Böhme in „Neue Justiz“ 1952, S. 498). Diesem Grundsatz steht entgegen, daß gerade dann, wenn ein Urteil rechtskräftig wird — also beim Obersten Gericht und in den Berufungssenaten der Bezirksgerichte —, keine Schöffen beteiligt sind. Die Schöffen brauchen nicht mehr nach der ausgelosten Reihenfolge zu den Sitzungen hinzugezogen zu werden, sondern können vom Vorsitzenden beliebig ausgesucht werden Infolgedessen wirken bei politischen Verfahren und großen Wirtschaftsprozessen nur parteiergebene SED Mitglieder als Schöffen mit. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 60–61 Gerichtskritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesetzgebung

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch die am 2. 9. 1952 in Kraft getretene „Verordnung über die Neugliederung der Gerichte“ vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) ist an Stelle der bisherigen Amtsgerichte in jedem Kreis ein Kreisgericht, an Stelle der bisherigen Landgerichte und Oberlandesgerichte in jedem Bezirk ein Bezirksgericht getreten. Die Verordnung bestimmt weiter, daß das Rechtsmittel der Revision entfällt. Das am 15. 10. 1952 in…

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Beamtenversorgung (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Versorgung der ehemaligen Beamten des Reiches, der Länder und Gemeinden, der Reichspost und Reichsbahn, der Körperschaften des öffentlichen Rechts und der ehemaligen Wehrmachtbeamten sowie ihrer Hinterbliebenen liegt nach der Anordnung über Zahlung von Renten an ehemalige Beamte usw. vom 15. 9. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 467) in den Händen der Sozialversicherung. Nach deren Grundsätzen erhalten die Betroffenen daher nur Bruchteile der Pensionen, auf die sie Anspruch hätten und die in der Bundesrepublik nicht nur den einheimischen, sondern auch den verdrängten Beamten gezahlt werden. Voraussetzung für den Versorgungsanspruch ist, daß der Betroffene mindestens 5 Jahre lang als Beamter tätig war und arbeitsunfähig ist oder die Altersgrenze (bei Männern 65 Jahre, bei Frauen 60 Jahre) überschritten hat. Als arbeitsunfähig wird nur angesehen, wer nach den Grundsätzen der Sozialversicherung mehr als ⅔ erwerbsgemindert ist; bei Frauen, wenn 1 Kind im Alter bis zu 3 Jahren oder 2 Kinder im Alter bis zu 8 Jahren zu versorgen sind, falls diese nachweislich nicht anderweitig betreut werden können. Waisenrente gibt es wie in der Sozialversicherung grundsätzlich bis zum vollendeten 15. Lebensjahr; wenn das Kind eine Schule oder Berufsschule besucht und keine eigenen Einkünfte hat, wird Rente bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Die Renten werden nach dem Gesamtlebensverdienst des Beamten berechnet wie in der Sozialversicherung. (Renten) Bis zum 15. 9. 1948, für ehemalige Offiziere, Wehrmachtangehörige und deren Hinterbliebene bis 16. 3. 1950, war die Rente auf 90 DM Ost monatlich begrenzt. [S. 26]Diese Begrenzung ist jetzt aufgehoben. Die Mindestrenten sind gleich denen in der Sozialversicherung. Die Witwenrente beträgt 50 v. H., die Vollwaisenrente 35 v. H. und die Halbwaisenrente 25 v. H. der Rente, die für den verstorbenen Beamten zu berechnen gewesen wäre. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Faber, Dorothea, und Alfred Leutwein: Das Versicherungswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 26 Tab. u. 2 Schautafeln. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 25–26 Bausparkassen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z B-Betriebe

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Versorgung der ehemaligen Beamten des Reiches, der Länder und Gemeinden, der Reichspost und Reichsbahn, der Körperschaften des öffentlichen Rechts und der ehemaligen Wehrmachtbeamten sowie ihrer Hinterbliebenen liegt nach der Anordnung über Zahlung von Renten an ehemalige Beamte usw. vom 15. 9. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 467) in den Händen der Sozialversicherung. Nach deren Grundsätzen…

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Plankommission, Staatliche (1954)

Siehe auch: Plankommission, Staatliche: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Staatliche Plankommission: 1969 1975 1979 Oberste Planungsinstanz der SBZ, von amtlicher Seite als „oberstes gesetzgebendes Organ“ bezeichnet; ihre Verordnungen, Anordnungen und Weisungen haben Gesetzeskraft und sind verbindlich für alle Ministerien, Fachministerien und Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich. Vorläufer der jetzigen StP war die Hauptverwaltg. Wirtschaftsplanung der DWK, die in Zusammenarbeit mit der damaligen Zentralfinanzverwaltung den Halbjahrplan 1948 und den Zweijahrplan aufstellte. Mit der Proklamation der DWK zur „Provisorischen Regierung der DDR“ wurde die Planungsabteilung der DWK in ein selbständiges Ministerium für Planung umgewandelt. Minister wurde der 1.~Vorsitzende der DWK, Rau. Das Planungsministerium war gegliedert in „Zentrales Planungsamt“, „Statistisches Zentralamt“ und die Abteilung „Wissenschaft und Forschung“. In dieser Form bestand es nur etwa ein Jahr. Im Zusammenhang mit der Umbildung der Sowjetzonenregierung nach den Volkskammerwahlen vom 15. 10. 1950 wurde das Ministerium aufgelöst und in die jetzige StP. umgebildet. Die Umbildung geschah in Angleichung an die SU: auch dort gibt es kein Planungsministerium, sondern die GOSPLAN-Kommission. Der StP. unterstehen: Staatl. Zentralverwaltung für Statistik, Deutsches Amt für Maße und Gewichte, für Material- und Normenprüfung, für Erfindungs- und Patentwesen, Zentralamt für Forschung und Technik, Deutsches Wirtschaftsinstitut und Hochschule für ➝Planökonomie. Die Hauptabt. Materialversorgung wurde im August 1952 ausgegliedert und als selbständige Behörde mit der Bezeichnung Staatliches Komitee für ➝Materialversorgung unter Leitung eines Vorsitzenden im Range eines Staatssekretärs neu gebildet. Die StP. trifft ihre Entscheidungen unbeeinflußt von nachgeordneten Regierungs- oder Verwaltungsstellen. Sie steht außerhalb jeder Kritik durch sowjetzonale Stellen. Arbeitsweise und Arbeitsunterlagen werden durch ein Geheimhaltungssystem geschützt. Die Fachministerien usw. erhalten stets nur Einzelanweisungen, die keine Möglichkeit geben, den Zusammenhang zu erkennen. Die StP gibt ihrerseits lediglich Befehle der GOSPLAN-Kommission, vertreten durch die Planökonomische Abteilung bei der Hohen Kommission der SU, weiter. Ihre Abhängigkeit von diesen Befehlen ist vollständig. Die Pläne der StP. bedürfen vor der Veröffentlichung der Zustimmung der Sowjets. Damit sichert sich die SU den entscheidenden Einfluß auf die gesamte wirtschaftliche Entwicklung der SBZ. Leiter der StP. ist seit 1952 Leuschner. Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des 1952-Berichtes „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 122 Pionierpalast A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Planökonomie, Hochschule für

Siehe auch: Plankommission, Staatliche: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Staatliche Plankommission: 1969 1975 1979 Oberste Planungsinstanz der SBZ, von amtlicher Seite als „oberstes gesetzgebendes Organ“ bezeichnet; ihre Verordnungen, Anordnungen und Weisungen haben Gesetzeskraft und sind verbindlich für alle Ministerien, Fachministerien und Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich. Vorläufer der jetzigen StP war die Hauptverwaltg. Wirtschaftsplanung der…

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SED (1954)

Siehe auch: SED: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 1985 Abk. für Sozialistische Einheitspartei Deutschlands. Unter dem Druck der sowjetischen Besatzungsmacht am 21. 4. 1946 gegründet durch Zusammenschluß von KPD und SPD. Auf dem Vereinigungsparteitag waren 47 v. H. der Mitgl. Kommunisten, 53 v. H. Sozialdemokraten. Die zunächst paritätische Besetzung aller Funktionen wurde Anfang 1949 auch formell aufgehoben, alle nicht gleichgeschalteten sozialdemokratischen Funktionäre wurden nach und nach verdrängt. Mitgliederstand im Herbst 1951 nach halbjähriger „Parteiüberprüfung“ 1.298.000. 390.000 Mitgl. waren bei der Überprüfung ausgeschlossen oder gestrichen worden. Mitgliederstand am 17. 9. 1953: 1.230.000 (Ulbricht auf der 16. Tagung des ZK) Vorsitzende: Pieck und Grotewohl; Generalsekretär: Ulbricht. Theoretische Grundlage: Lehren von Lenin und Stalin sowie von Marx und Engels in Lenin-Stalinscher Interpretation (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus). Seit 1948 schnelle Bolschewisierung der [S. 147]Partei unter der Parole: Entwicklung der SED zu einer „Partei neuen Typus“. Alleiniges Vorbild: KPdSU. — Anerkennung der führenden Rolle der SU und der KPdSU werden für Mitgliedschaft vorausgesetzt: „Die Partei Lenins und Stalins, die PKdSU (B), genießt bei den Mitgliedern und besonders bei den Funktionären der Partei unbestrittene Autorität als das große Vorbild bei der Schaffung einer Partei neuen Typus“ (Entschließung des III. Parteitages im „Protokoll des III. Parteitages“, Dietz-Verlag Berlin 1951, S. 266). — Etappenziel der SED: Einheit Deutschlands — d. h. Übertragung der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ der SBZ auf Westdeutschland (vgl. a. a. O., S. 242). Endziel: Errichtung der Diktatur des Proletariats und des sowjetischen Sozialismus in ganz Deutschland (vgl. a. a. O., S. 307). Parteiführung und Funktionäre der SED beherrschen sämtliche Massenorganisationen und den gesamten Staats- und Wirtschaftsapparat der Sowjetzone mit der Begründung, die Partei sei der Vortrupp der Arbeiterklasse und vertrete die Interessen aller Werktätigen. Die SED-Parteiführung leitet und kontrolliert die westdeutsche KPD. Organisatorischer Aufbau: Parteitagdelegierte wählen das Zentralkomitee (ZK), das das Politbüro und das Sekretariat wählt. Nachgeordnet Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Ortsleitungen; Grundorganisationen: Betriebs- und Wohngruppen. Zwischen den Parteitagen finden bei politisch gegebenem Anlaß Parteikonferenzen statt, deren Einberufung das ZK beschließt. Eintritt in die SED seit 1. 3. 1949 nur als Kandidat möglich. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 146–147 Schwerpunktbetriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Seepolizei

Siehe auch: SED: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 1985 Abk. für Sozialistische Einheitspartei Deutschlands. Unter dem Druck der sowjetischen Besatzungsmacht am 21. 4. 1946 gegründet durch Zusammenschluß von KPD und SPD. Auf dem Vereinigungsparteitag waren 47 v. H. der Mitgl. Kommunisten, 53 v. H. Sozialdemokraten. Die zunächst paritätische…

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Sozialfürsorge (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach der „Verordnung über S. für die Bevölkerung der SBZ Deutschlands vom 21. 4. 1947“ („Arbeit und Sozialfürsorge“ S. 220/47), erlassen auf Grund des Befehls 92 der SMAD, wird S. für alle hilfsbedürftigen Personen, einschließlich der Personen, die keine Zahlungen aus der Sozialversicherung erhalten, gewährt. Als hilfsbedürftig im Sinne [S. 151]der S. wird angesehen, wer den notwendigen Lebensbedarf für sich und seine arbeitsunfähigen Familienangehörigen nicht verdienen kann, und wer keine ausreichenden Mittel von anderer Seite erhält oder erhalten kann. Hilfeleistung aus den Mitteln der S. wird nicht gewährt in den Fällen, in denen der Hilfsbedürftige Einnahmen aus seinem Vermögen hat oder ihm eine Hilfeleistung in Höhe des für den betreffenden Ort festgesetzten Existenzminimums durch Dritte gewährt wird, die zum Unterhalt des Hilfsbedürftigen gesetzlich verpflichtet sind. Die S. wird durch die Abteilungen Sozialwesen in den Dezernaten für Wirtschaft und Arbeit der Kreis- und Stadtverwaltungen gewährt. Die Aufsicht führt das Sowjetzonen-Ministerium für Arbeit — Hauptabt. Sozialwesen. Die Abteilungen Sozialwesen entscheiden über die Hilfsbedürftigkeit. Sie sollen dabei von Sozialkommissionen unterstützt werden, die aus Vertretern von Verwaltungsstellen und Organisationen sowie aus Vertretern aus dem Kreis der Hilfsbedürftigen bestehen. Gegen die Ablehnung eines Antrags auf S. ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben, das innerhalb von zwei Wochen bei der Abt. Sozialwesen des Bezirks eingelegt werden muß. Diese hat über die Beschwerde innerhalb zweier Wochen zu entscheiden. Die S. gliedert sich in den allgemeinen Rahmen der Arbeits- und Sozialpolitik ein, das heißt: auch sie wird dem Fünfjahrplan dienstbar gemacht: „Fünfjahrplan und S. stehen in engster Wechselbeziehung. Die erforderlichen Maßnahmen der S. werden bestimmt und weitestgehend beeinflußt vom Stand unserer demokratischen Wirtschaft. Wir können nicht einen Plan aufstellen, der die Zahl der Hilfsbedürftigen in der S. für die Plandauer um einen bestimmten Prozentsatz reduziert, aber wir müssen den Personenkreis der Hilfsbedürftigen in seiner Zusammensetzung dauernd nach Arbeitsfähigen und Arbeitsunfähigen überprüfen und kontrollieren, um sie den Organen für Arbeitskraftreserven in der Staatlichen Planung zur Kenntnis zu bringen“ („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 328/1951). Die S. ist daher nicht karitativ, sondern „produktiv“: „Sie unterscheidet sich grundsätzlich von dem Begriff der bisherigen Wohlfahrtspflege, indem sie sich zu einer produktiven Fürsorge entwickelt hat, deren erste Maßnahmen im Arbeitsamt beginnen. So stehen Berufsausbildung, Umschulung und der Arbeitsplatznachweis an vorderster Stelle fürsorgerischer Maßnahmen, die durch die Organe der Kreisverwaltungen angestrebt und durchgeführt wurden“ („Arbeit und Sozialfürsorge“, Berlin Ost, S. 327/1951). Die Barunterstützungen sind deshalb sehr gering und betragen für Hauptunterstützungsempfänger 45 DM Ost, für ihre erwachsenen Angehörigen 30 DM Ost, für ein Kind 32,50 DM Ost monatlich. Eine Mietbeihilfe kann je nach Ortsklasse und Zahl der Familienangehörigen im Betrag von 12 bis 30 DM Ost gewährt werden. Die Möglichkeit einer einmaligen Beihilfe in besonderen Notfällen besteht nicht mehr. Die Abt. Sozialwesen betreut außer den Unterstützungsempfängern die Insassen von Alters-, Pflege- und Siechen- sowie Blindenheimen, für die ganz oder teilweise die Kosten der Heimaufnahme von den Angehörigen nicht getragen werden können. Die Bewohner der Heime erhalten in Brandenburg neben Unterkunft, Bekleidung und Verpflegung ein Taschengeld von 18 DM Ost monatlich. Die Betreuung der Haftentlassenen gehört ebenfalls zum Aufgabengebiet der Abt. Sozialwesen. Praktisch geschieht in dieser Beziehung sehr wenig. Für 1953 sind die Mittel für die S. um 40 v. H. gekürzt worden. Arbeitsfähige Personen erhalten keine S.-Unterstützung mehr. An die Begriffe „hilfsbedürftig“ und „arbeitsunfähig“ werden strengste Maßstäbe angelegt. Literaturangaben Faber, Dorothea, und Alfred Leutwein: Das Versicherungswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 26 Tab. u. 2 Schautafeln. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 150–151 Sowjetnik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialismus

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach der „Verordnung über S. für die Bevölkerung der SBZ Deutschlands vom 21. 4. 1947“ („Arbeit und Sozialfürsorge“ S. 220/47), erlassen auf Grund des Befehls 92 der SMAD, wird S. für alle hilfsbedürftigen Personen, einschließlich der Personen, die keine Zahlungen aus der Sozialversicherung erhalten, gewährt. Als hilfsbedürftig im Sinne [S. 151]der S. wird angesehen, wer den notwendigen Lebensbedarf für…

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Oder-Neiße-Linie (1954)

Siehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 1985 Oder-Neiße-Linie: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Demarkationslinie zwischen der SBZ und den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten. Verläuft von der Ostsee unmittelbar westlich Swinemünde an der Oder entlang bis zur Mündung der Lausitzer Neiße und folgt dem Lauf der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze. Im Februar 1945 wurde auf der Krim-Konferenz von Roosevelt, Churchill und Stalin eine Entschädigung Polens für die von der SU annektierten polnischen Ostgebiete auf Kosten Deutschlands anerkannt, ohne daß Vereinbarungen über den Umfang des Gebietes getroffen worden wären. Nach Abschnitt IX des Potsdamer Abkommens wurde in Potsdam die diesbezügliche Meinung der Provisorischen Polnischen Regierung lediglich „geprüft“, doch bekräftigten „die Häupter der drei Regierungen die Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zur Friedenskonferenz zurückgestellt werden solle“. Ferner ergab die Potsdamer Konferenz darin Übereinstimmung, daß die in Frage stehenden deutschen Gebiete „unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen“. In der Folgezeit wurde von seiten der Westmächte bei jedem diplomatischen Anlaß der vorläufige Charakter der O.-N.-Linie betont, während Polen und die SU die Vereinbarungen des Potsdamer Abkommens als endgültige Regelung betrachteten. Polen paßte den Verwaltungs- und Wirtschaftsaufbau den polnischen Verhältnissen an und begann mit einer (bis heute allerdings erst teilweise durchgeführten) polnischen Besiedlung der deutschen Gebiete. Die Haltung der SED wandelte sich gegenüber der O.-N.-Linie im Laufe der Zeit nach den sowjetischen Wünschen bis zu ihrer Anerkennung als endgültige Staatsgrenze. Am 16. 10. 1946 erklärte z. B. Pieck: „Wir werden alles tun, damit bei den Alliierten die Grenzfragen nachgeprüft und eine ernste Korrektur an der jetzt bestehenden Ostgrenze vorgenommen wird“ („Berliner Zeitung“ Nr. 243 vom 17. 10. 1946). Dagegen heißt [S. 118]es in der Regierungserklärung Grotewohls vom 12. 10. 1949 „Die O.-N.-Linie ist für uns eine Friedensgrenze …“ Im „Abkommen der DDR mit der Republik Polen“ vom 6. 7. 1950 wird die O.-N.-Linie als „unantastbare Friedens- und Freundschaftsgrenze“ bezeichnet und damit der Versuch unternommen, die O.-N.-Linie völkerrechtlich festzulegen. Durch Erklärung des Bundeskabinetts vom 9. 6. 1950 wird der Sowjetzonenregierung jedes Recht bestritten, für das deutsche Volk zu sprechen, und alle ihre Abreden und Vereinbarungen werden für null und nichtig erklärt. Literaturangaben Hoffmann, Friedrich: Die Oder-Neiße-Linie, Politische Entwicklung und völkerrechtliche Lage. Kitzingen 1949, Holzner. 55 S. Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg 1953, Nölke. 375 S. Ostdeutschland. Ein Hand- und Nachschlagebuch über alle Gebiete ostwärts von Oder und Neiße. 3. Aufl., Kitzingen 1953, Holzner. 198 S. Die vormilitärische Ausbildung in der Sowjetzone. Materialien über die „Gesellschaft für Sport und Technik“. (BMG) 1952. 12 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 117–118 ODD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Oelßner, Fred

Siehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 1985 Oder-Neiße-Linie: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Demarkationslinie zwischen der SBZ und den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten. Verläuft von der Ostsee unmittelbar westlich Swinemünde an der Oder entlang bis zur Mündung der Lausitzer Neiße und folgt dem Lauf der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze. Im Februar 1945 wurde auf der Krim-Konferenz von Roosevelt, Churchill und Stalin eine…

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Bevölkerung (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 1946 zählte die SBZ 17.180.407 Einwohner, hinzu kamen 1.174.582 Personen, die im sowjetischen Sektor Berlins wohnten: [S. 31]zusammen also 18,3 Mill. Davon waren in der SBZ damals 3,65 Mill. Heimatvertriebene aus den deutschen Gebieten ostwärts der Oder und Neiße. Die Ergebnisse der Volkszählung am 31. 8. 1950 sind noch immer nicht veröffentlicht worden, da das SED-System die sehr ungünstige B.-Entwicklung verheimlichen will. Die Zahlen der Wahlberechtigten und die Angaben des Arbeitsministeriums über die Arbeitsmarktlage ermöglichen es jedoch, die tatsächliche Bevölkerungszahl der SBZ und des sowjetischen Sektors von Berlin ziemlich zuverlässig festzustellen. Während Anfang 1949 SBZ und Ostberlin zusammen fast 20 Mill. Einwohner hatten, waren es am 31. 8. 1950 nur noch 18,8 Mill. Wenn die Zahl sich seit 1946 gehoben hatte, so nur deshalb, weil bis 1950 Kriegsgefangene heimkehrten und weitere Heimatvertriebene aus den polnisch verwalteten Gebieten Deutschlands hinzuströmten. Dabei ist der Zuzugsgewinn im Vergleich zur Bundesrepublik gering. Während er dort von 1946 bis Aug. 1950 8,8 v. H. betrug, machte er in der SBZ nur 2,4 v. H. aus. Und während dort die Zahl der männlichen Bevölkerung um 13,9 v. H. zunahm, stieg sie in der SBZ nur um 7,1 v. H. an. Ende 1952 zählte die Bevölkerung der SBZ und Ostberlins nach Fortschreibungsergebnissen der sowjetzonalen Zentralverwaltung für Statistik etwa 18,54 Mill., davon nur 8,17 Mill. männlich. In der SBZ beträgt demnach der Anteil der männlichen Bevölkerung nur 44,1 v. H., in der Bundesrepublik dagegen etwa 46,8 v. H. Die ungünstige Entwicklung mit ihrer Überalterung und der Abwanderung aus politischen Gründen hält also weiter an. Die Sterbefälle haben bis 1948 die Geburten beträchtlich überwogen. Auch nach 1948 ist der Geburtenüberschuß durch die Abwanderung nach der Bundesrepublik und nach Westberlin aufgewogen worden. Demgegenüber hatte die Bundesrepublik nach 1946 neben einem sehr großen Wanderungsgewinn einen gewissen Geburtenüberschuß, der bis 1952 insgesamt weit über eine Mill. betrug. Von 1947 bis Ende 1949 sind zusammen mindestens etwa 460.000 Personen aus der SBZ nach Westberlin und in die Bundesrepublik abgewandert, um dem politischen Druck der SED-Diktatur oder den schlechten materiellen Lebensverhältnissen (Lebensstandard) zu entgehen. Von Anfang 1950 bis Okt. 1952 sind mindestens rund 340.000 Menschen trotz den Erschwerungen doch geflohen. Die Abwanderung und Flucht so vieler Menschen, vor allem aus den arbeitsfähigsten männlichen Jahrgängen, bedeutet zweifellos eine Behinderung für die Erfüllung der Wirtschaftspläne in der SBZ. Vom 1. 1. bis 31. 12. 1953 flohen weitere über 300.000 Personen aus der SBZ. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 30–31 Betriebspresse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirk

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 1946 zählte die SBZ 17.180.407 Einwohner, hinzu kamen 1.174.582 Personen, die im sowjetischen Sektor Berlins wohnten: [S. 31]zusammen also 18,3 Mill. Davon waren in der SBZ damals 3,65 Mill. Heimatvertriebene aus den deutschen Gebieten ostwärts der Oder und Neiße. Die Ergebnisse der Volkszählung am 31. 8. 1950 sind noch immer nicht veröffentlicht worden, da das SED-System die sehr ungünstige…

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Sowjetische Handelsgesellschaften (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende Filialen der Moskauer „Allrussischen Handelsgesellschaften“. Einige von ihnen sind inzwischen aufgelöst, ihre Aufgaben jedoch den weiter bestehenden SH. übertragen worden. Z. Z. sind bekannt: 1. Rasnoexport: Ex- und Import von Medikamenten, medizinischen Ausrüstungen, Lebensmitteln und Lebensmittelrohstoffen, Tabak, Tabakwaren, Lederwaren, Baumaterialien und anderen Waren Ex- und Import von Buntmetallen, Kautschuk, technischen Gummiwaren und anderen Waren. 2. Technoexport: Ex- und Import von Maschinen der Automobilindustrie, des landwirtschaftlichen Maschinenbaus. Traktorenbaus, der Elektroindustrie, Metallverarbeitungsmaschinen und anderen Waren. Ex- und Import von Ausrüstungen für die chemische Industrie, Bau-, Nahrungs- und Genußmittel-, Papier-, Gummi-, Textil-, Polygraphische, Trikotagen-, Lederwaren-, Schuhwaren- und andere Industrien, von Telegrafen- und Telefonausrüstungen, Kontroll- und Präzisionsmaschinen, von Laboratoriumsausrüstungen, optischen und Röntgenausrüstungen. 3. Maschinoimport: Ex- und Import von Bergwerksausrüstungen, metallurgischen Maschinen, E-Werkausrüstungen, Aufzügen, Transportausrüstungen aller Art, rollendem Eisenbahnmaterial und anderen Waren. 4. Sojuspuschtschina: Ex- und Import von Pelz- und Fellrohwaren, lebenden Tieren und anderen Waren. Weitere privilegierte SH. in der SBZ sind: Deutsch-Russische Naphthagesellschaft (DERUNAPHT); Deutsch-Russische Transportgesellschaft (DERUTRA); Sowjet, staatliche Schiffahrt auf der Oder (Gosporochodstwo); Wirtschaftsverwaltung der sowjetischen Besatzungstruppen (GSOW); Sowexportfilm-Gesellschaft. Die Herstellbetriebe in der Zone haben Aufträge der SH. mit Vorrang vor dem deutschen Bedarf auszuführen. Die SH. sind auch im Veredelungsverkehr eingeschaltet; sie führen aus dem Ausland oder aus der Bundesrepublik Rohstoffe ein, welche nach der Verarbeitung die SBZ wieder verlassen. Als Veredelungsentgelt verbleiben den Betrieben in der Zone gewisse Prozentsätze des eingeführten Rohstoffes, die jedoch meistens ebenfalls nach Anweisungen der SH. zur Fertigung von Waren für sowjetische Rechnung verwendet werden müssen. Die Devisenabrechnung solcher Geschäfte erfolgt durch die sowjetische Garantie- und Kreditbank in Berlin. Die Lieferwerke in der sowjetisch besetzten Zone erfahren in keinem Falle, welche Erlöse mit ihren Gütern erzielt werden. Sie erhalten lediglich Gutschriften nach den 1944er Stopppreisen in DM Ost. Der Export von Erzeugnissen der SBZ stellt für die Sowjets eine der ergiebigsten Quellen der Bereicherung dar. (Außenhandel) Literaturangaben *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 149 Sowjetische Aktiengesellschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische Kontrollkommission

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende Filialen der Moskauer „Allrussischen Handelsgesellschaften“. Einige von ihnen sind inzwischen aufgelöst, ihre Aufgaben jedoch den weiter bestehenden SH. übertragen worden. Z. Z. sind bekannt: 1. Rasnoexport: Ex- und Import von Medikamenten, medizinischen Ausrüstungen, Lebensmitteln und Lebensmittelrohstoffen, Tabak, Tabakwaren, Lederwaren, Baumaterialien und anderen Waren Ex-…

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DWK (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Deutsche Wirtschaftskommission, durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Justiz, Inneres, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Gesundheitswesen, Interzonen- und Außenhandel und Statistik. Die Vollmachten der Zentralverwaltungen waren zunächst beschränkt. Ihre Präsidenten bildeten ein Sekretariat; einen Vorsitzenden hatte die DWK nicht. Erst durch SMAD-Befehl Nr. 32 vom 12. 2. 1948 wurden die Zuständigkeiten erweitert, „um die deutschen demokratischen Organe zu einer aktiven Teilnahme am Wiederaufbau und an der Entwicklung der Friedenswirtschaft in [S. 43]der sowjetischen Besatzungszone heranzuziehen“. Die DWK erhielt einen ständigen Vorsitzenden (Rau) und zwei stellvertretende Vorsitzende (Leuschner und Selbmann). Als Kommissionsmitglieder wurden Vertreter des FDGB, der VdgB und die Präsidenten der Zentralverwaltungen der DWK bestimmt. Das Sekretariat der DWK wurde zum Vollzugsorgan erklärt. Die SMAD verfügte, daß Entscheidungen der Plenarsitzungen und des Sekretariats der DWK als für die SBZ verpflichtende Verordnungen, Anweisungen des Vorsitzenden der DWK und seiner Siellvertreter als für den Apparat der DWK verpflichtende Anordnungen zu gelten hatten. Die Hauptaufgabe der DWK war zunächst die Sicherstellung der Reparationen aus der laufenden Produktion. Im Befehl 32 (Abs. 3) hieß es: „Die Wirtschaftskommission wird verpflichtet, die termingemäße Durchführung der als Reparationen bestimmten Warenlieferungen sowie die Befriedigung der Bedürfnisse der sowjetischen Besatzungsstreitkräfte in Deutschland entsprechend dem festgesetzten Plan zu überwachen.“ Ausdrücklich wird betont: „Die Wirtschaftskommission wird ihre Tätigkeit unter der Kontrolle der SMAD ausüben. Durch SMAD-Befehl 183 vom 27. 11. 1948 wurde die Mitgliederzahl der DWK von 36 auf 101 Mitgl. erweitert, und zwar durch 48 „Vertreter der Bevölkerung“, wobei auf je 360.000 Einwohner ein Vertreter kam, ferner 15 Vertreter der Parteien und 10 Vertreter der Massenorganisationen. Das Sekretariat der DWK war praktisch die erste deutsche Zentralregierung der SBZ. Mit der Proklamation der SBZ zur sog. „Deutschen Demokratischen Republik“ (DDR) vom 7. 10. 1949 wurde die DWK umbenannt in „Provisorische Regierung der DDR“; die leitenden Persönlichkeiten der DWK wurden ihre Minister und Staatssekretäre. (Verfassung und Verwaltung, Besatzungspolitik) Literaturangaben Nettl, J. Peter: Die deutsche Sowjetzone bis heute — Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. Frankfurt a. M. 1953, Verlag Frankfurter Hefte. 464 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 42–43 DVD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ebert, Friedrich

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Deutsche Wirtschaftskommission, durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Justiz, Inneres, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Gesundheitswesen, Interzonen- und Außenhandel und Statistik. Die Vollmachten der…

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Erziehungswesen (1954)

Siehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1966 1969 Erziehungswesen: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 [S. 48]Ausgehend von dem Grundsatz, daß Erziehung Sache des Staates ist, sucht das Sowjetzonen-Regime alle Faktoren, die neben der Schule die Entwicklung der Jugend bestimmen, aus- oder gleichzuschalten und die Staatsschule gegenüber dem Elternhaus zum entscheidenden Erziehungsfaktor zu machen. Da Staat und SED identisch sind, bedeutet Staatserziehung nichts anderes als Erziehung zum Kommunismus. Zielsetzung und organisatorischer Aufbau des sowjetzonalen Schulwesens einerseits, seine Lehrerbildung, Lehrpläne, Lehrbücher und Unterrichtsmethoden — kurz seine Unterrichts- und Erziehungspraxis — andererseits zeigen die für alle Verhältnisse der SBZ typische Zweigesichtigkeit. 1945 wurde von dem inzwischen verstorbenen Schulrat Kreutziger die Erziehung zum „kämpferischen demokratisch-antifaschistischen Humanismus“ als Bildungsziel aufgestellt und auf den pädagogischen Landes- und Zonenkongressen 1946 verbindlich gemacht. Theoretisch wurde an Goethe und Humboldt angeknüpft, aber in Reden von Kreutziger und Wandel zur Erläuterung dieses Zieles trat klar zutage, daß die neue Schule vor allem vom Klassenkampfgedanken beherrscht sein sollte. Immer wieder wurde betont, daß die Schule ein „Politikon sei. Man verwies auf Lenins Rede auf dem II. Allrussischen Lehrerkongreß 1919 (Lenin, Werke Bd. XXII, S. 474): „Eine dieser bürgerlichen Heucheleien ist die Ansicht, daß die Schule außerhalb der Politik stehen kann. Gerade das Bürgertum war immer bemüht, in seinen Schulen gehorsame und getreue Lakaien zu drillen, ja überhaupt den ganzen Unterricht auf den Drill gehorsamer und geschickter Diener, von Willensobjekten und Sklaven des Kapitals abzustellen. Niemals war es darauf bedacht, die Schule zu einem Instrument der Menschlichkeit jenseits seiner Klasseninteressen zu machen. Jetzt ist es uns allen klar, daß dies nur die sozialistische Schule tun kann, die in unlösbarer Verbindung mit den Werktätigen und Ausgebeuteten steht.“ Und das auch in der Sowjetzone eingeführte Pädagogik-Lehrbuch von Jessipow-Gontscharow sagt auf S. 14: „Es gibt keine von der Politik getrennte Erziehung, da die Schule ein organischer Teil des öffentlichen Lebens ist, und Erziehung und Unterricht die Weltanschauung des Menschen formen.“ Diese Grundsätze fanden in den Organisationsformen der sowjetzonalen Einheitsschule unverhüllten Ausdruck. Man hob den Parallelismus der „Volksschule“ und der „Höheren Schule“ des bürgerlichen „Klassenstaates“ auf, um „jedem Kinde ohne Unterschied des Besitzes, des Glaubens oder seiner Abstammung die seinen Neigungen und Fähigkeiten entsprechende vollwertige Ausbildung zu ermöglichen“. Auf der sogenannten „Vorschulischen Erziehung“ baut sich die allgemeine 8stufige „Grundschule“ auf, seit 1950 mit in der ganzen Zone einheitlichen Abschlußprüfungen. Die Grundschule gabelt sich dann in die 4stufige Oberschule und die 3stufige Pflichtberufsschule. An die Oberschule schließen sich die Universität, an die Berufsschule die viersemestrigen Fachschulen an, die ebenfalls den Übergang auf die Universität ermöglichen (Schulen). Die Hilfsschulen wurden von sowjetischer Seite als „pädagogische Entartungen“ gebrandmarkt und auf Anordnung der SMAD aufgelöst, 1950 aber wieder zugelassen. Die Zulassung zu den Oberschulen wird im Widerspruch zur Verfassung willkürlich begrenzt. Nach den Richtlinien (Anweisung 83/11) werden mit Vorrang zugelassen: 1. Kinder von Arbeitern und Kleinbauern (bis [S. 49]zu 16 ha Landbesitz), wobei zu beachten ist, daß als Arbeiter im Sinne der Gesetze und Verordnungen nur anzusehen ist, wer als solcher am 1. 1. 1942 tätig war (Arbeiterkind). 2. Kinder von Helden der Arbeit, Nationalpreisträgern und Verdienten Ärzten und Verdienten Lehrern des Volkes. 3. Kinder der fortschrittlichen Intelligenz. Die Auswahl erfolgt nach klassenkämpferischen Gesichtspunkten durch politische Kommissionen. Durch Zwischenprüfungen, die schon beim Übergang von der 7. zur 8. Grundschulklasse beginnen und in der Oberschule namentlich beim Übergang von Kl. 10 nach 11 in verschärfter Form wiederholt werden, wird der Kreis der für die Universität geeigneten, d. h. der im kommun. Sinne zuverlässigen Schüler noch weiter eingeengt. Ausschlaggebend ist neben der Erfüllung des „Wissenssolls“ in erster Linie das gute Abschneiden in der Gegenwartskunde, die als für alle verbindliches Hauptfach nur der kommunistischen Propaganda dient. Um Fehlleistungen der Auslese auszugleichen, wurden an den Universitäten Vorstudienanstalten, die heutigen Arbeiter- und Bauern-Fakultäten eröffnet, die zunächst in 4, seit 1950 in 6 Semestern Kinder von Arbeitern und Kleinbauern, die sich politisch genügend „qualifiziert“ haben, zur Universitätsreife führen. Sie werden im Gegensatz zu den Abiturienten der Oberschulen ohne Ausnahme zum Studium zugelassen. Die Kontingentierung der Studenten für die einzelnen Fakultäten war anfangs sehr streng und vor allem je nach ihrer „staatspolitischen Bedeutung“ unterschiedlich. In den ersten Jahren wurden für die gesamte Zone nur 2.000 bis 2.500 neue Studenten zugelassen; bevorzugt wurden die neuen gesellschaftswissenschaftlichen Fakultäten, teilweise oder ganz gesperrt waren die Juristische, Philosophische und Theologische Fakultät (Hochschulen). Über die Zulassung des Abiturienten zum Studium entscheiden nicht sein Reifezeugnis, sondern sein soziales Herkommen und seine „gesellschaftliche Arbeit“ in der FDJ-Schulgruppe. So wurden 1950 in Rostock von 116 Abiturienten nur 38 zugelassen, hauptsächlich Kinder von Arbeitern, kleinen Angestellten und Kleinbauern. Von den Abgelehnten waren 16 später als Hilfs- und Gelegenheitsarbeiter beschäftigt, darunter 2 Professorensöhne und eine Arzttochter. Im Sinne des Erziehungsmonopols des Staates bemüht man sich, die Kinder des Bürgertums gegen ihr Elternhaus umzustimmen und zu proletarischen Klassenkämpfern zu erziehen. In kleinen Kollektivgruppen der Jungen Pioniere und der „Freien Deutschen Jugend“ (FDJ) müssen diese Kinder den geistig schwächeren, aber politisch aktiven Mitschülern nach bestimmten Plänen das für die Abschlußprüfungen notwendige Wissen einpauken und ihnen bei den Schularbeiten helfen; jeder bezahlte Nachhilfeunterricht ist andererseits verboten (Lernkollektiv). 1950 setzte mit der Pflichtschulung aller Lehrer im Marxismus-Leninismus, mit neuen Lehrplänen und Lehrbüchern, mit der Zunahme der gesellschaftlichen Arbeit der Schulen, d. h. in ihrer Teilnahme an Demonstrationen und Staatsfeiern, Aufsatzwettbewerben u. a. (z. B. „Warum bin ich ein Freund der Sowjetunion?“ — „Die SU, das stärkste Bollwerk des Weltfriedens“) eine Epoche verschärfter Sowjetisierung des Schulwesens ein. Sie war durch zermürbende Betriebsamkeit bei tatsäch[S. 50]licher Planlosigkeit aller Arbeit gekennzeichnet. Daran konnte auch die Verkündung der „Heiligkeit der Unterrichtsstunde“ durch den damaligen Volksbildungsminister Wandel nichts ändern (Lehrerbildung). 1951 wurden nach langer kollektiver Vorarbeit neue Lehrpläne vom Deutschen ➝Pädagogischen Zentralinstitut (DPZI) herausgegeben. Ihr Inhalt ist bis in die einzelne Stunde aufgegliedert, und sie sollten mit dem „Stoffchaos“ aufräumen, beseitigten aber in Wirklichkeit die Freiheit, die verantwortungsbewußte Lehrer sich noch immer bei der Stoffauswahl hatten nehmen können. Die Lehrpläne sind keine Rahmenpläne, sondern enthalten den gesamten Stoff in Merksätzen mit methodischen Anweisungen, den Angaben des Merkstoffes und der zu erarbeitenden Begriffe in streng kommun. Auswahl und Betrachtungsweise. Alle Lehrer sind verpflichtet, sich genau an die Lehrpläne zu halten. Bei Revisionen hat der Lehrer unaufgefordert seine schriftliche Präparation und den Lehrbericht vorzulegen, die der Revisor miteinander und mit dem Soll des Lehrplanes zu vergleichen hat. Die Lehrbücher werden durch Verfasserkollektive bearbeitet, die laufend an den Lehrplankonferenzen beim DPZI mitgearbeitet haben, so daß Lehrpläne und Lehrbücher genauestens gleichgeschaltet sind. Lehrbuchmanuskripte des Monopol-Verlages „Volk und Wissen“ müssen den Referenten des DPZI vor Drucklegung zur Kontrolle vorgelegt werden. Alle älteren Lehrbücher gelten als ideologisch überholt. Für den Schüler steht somit die Erarbeitung eines umfangreichen, einseitig politisch, d. h. kommunistisch ausgerichteten Wissens im Vordergründe. Selbsttätigkeit und Selbstdenken sind weitgehend ausgeschaltet. Da die „neue Gesellschaft“ aber auch echte Begeisterung und praktisches Können braucht, diskutiert man verzweifelt über die Beseitigung des Formalismus in der Schule. Die Tatsachen, die auch den Machthabern nicht verborgen sind, sprechen eine deutliche Sprache: Bei den Reifeprüfungen an den Oberschulen z. B. beherrschen die Prüflinge zwar den gesamten ideologischen Ballast des Marxismus-Leninismus, sind aber innerlich ganz anders eingestellt, diskutieren privat mit Lehrern ihres Vertrauens, hören den RIAS und den NWDR und stellen ihren Lehrern im Gegenwartskundeunterricht in gespielter Einfalt verfängliche Fragen. Auch auf dem Gebiet der Schule wurde nach sowjetischem Muster ein bis ins Letzte durchorganisiertes Überwachungssystem eingeführt. Die Schüler werden durch Mitschüler, die Leiter der JP- und FDJ-Schulgruppen und die Lehrer kontrolliert, die Lehrer durch die FDJ-Funktionäre, durch Spitzel unter den Kollegen, durch den Schulleiter und seinen Stellvertreter sowie durch Behördenvertreter. Der Schulleiter ist verpflichtet, zweimonatlich einmal bei jedem Lehrer zu hospitieren, und wird seinerseits durch seinen Stellvertreter kontrolliert, der meist ein jugendlicher Aktivist ist und von der Kreisleitung eingesetzt wird, der Schulrat ebenfalls durch seinen Stellvertreter, der sich politisch qualifiziert hat und die Personalangelegenheiten des Kreises erledigt. Die ideologische Zentrale jeder Schule ist die „Parteibetriebsgruppe“. Dazu kommt eine breit angelegte Kontrolle durch die Öffentlichkeit, d. h. durch Betriebsabgeordnete bei allen Prüfungen, und die „Freunde der neuen Schule“. Eine Schlüsselstellung [S. 51]nimmt schließlich das „Deutsche Pädagogische Zentralinstitut“ in Berlin ein, dessen erster Leiter Frau Else ➝Zaisser war, die Frau des ehemaligen Ministers für Staatssicherheit. Beide sind in der SU geschult. Frau Zaisser ist 1952 Nachfolgerin des Volksbildungsministers Wandel geworden, wurde jedoch im Oktober 1953 amtsenthoben. Der Wandel der Erziehungsziele in der SBZ wird am sinnfälligsten dokumentiert in Formulierungen des Hauptabteilungsleiters im Volksbildungsministerium Wolfgang Groth, die auch den Gedanken der bewaffneten Verteidigung der „proletarischen Errungenschaften“ einbeziehen. Die „Erziehung zum demokratischen Patriotismus“ umfaßt 6 Punkte: 1. Liebe zum eigenen Volke als Quelle echten Nationalstolzes. 2. Freundschaft mit allen Völkern, insbesondere mit der Sowjetunion. 3. Haß gegen Reaktion und Imperialismus. 4. Aktivität bei der friedlichen Aufbauarbeit und Bereitschaft, die demokratischen Grundlagen und die Erfolge dieser Arbeit gegen alle störenden Einflüsse oder Angriffe zu verteidigen. 5. Bewußtsein, daß die Interessen des Volkes mit den Interessen seiner Staatsführung untrennbar verknüpft sind, als Quelle der Liebe zum Präsidenten der „DDR“ und des Vertrauens zu den Vertretern des werktätigen Volkes in seiner Regierung. 6. Einsicht in die geschichtlich begründete Führungsrolle der Arbeiterklasse. Ausdrücklich wird betont, daß keiner von diesen Punkten vernachlässigt werden darf. Diese Sätze machen, obschon sie an Diesterweg anzuknüpfen vorgeben, den Umsturz aller bisher gültigen pädagogischen Ziele deutlich: Christentum und Humanismus werden durch „fortschrittliche“ Sowjetpädagogik und die „bolschewistische Parteilichkeit“ ersetzt, die heute wie überall im öffentlichen Leben auch im Erziehungswesen regiert. Frau Zaisser erläuterte diese neue Zielsetzung bei der Eröffnung eines Lehrganges für Dozenten und Assistenten an pädagogischen Fakultäten mit folgenden Worten: „Erfüllt von dem Prinzip der bolschewistischen Parteilichkeit gilt es, endgültig Schluß zu machen mit der objektivistischen Betrachtung der Geschichte der Pädagogik und das reaktionäre Wesen der modernen bürgerlichen Pädagogik zu enthüllen“ („die neue schule“, 1951, S. 365). Durch Verordnung vom 15. 5. 1953 wurde die Schulzeit in der Sowjetzone von bisher 12 auf maximal 11 Jahre (8 Jahre Grundschule und 3 Jahre Oberschule) verkürzt. Diese Verkürzung der Schulzeit, die auch eine entsprechende Kürzung des Lernstoffs zur Folge hatte, wurde jedoch im Rahmen des Neuen Kurses wieder aufgehoben. Es werden nur noch zwei Fremdsprachen unterrichtet, und erste, allgemeinverbindliche Fremdsprache ist Russisch. Da bei der zweiten Sprache die Volksdemokratien den Vorrang haben — 9 Oberschulen lehren schon jetzt neben Russisch nur noch Polnisch und Tschechisch —, werden Englisch, Französisch und Latein kaum noch gelehrt. Auch in der Mathematik und in den Naturwissenschaften wird der Lehrstoff gekürzt. Dafür sollen die Gesellschaftswissenschaften, d. h. der Unterricht im Marxismus-Leninismus und die „fortschrittliche Literaturkunde“ noch stärker als bisher gepflegt werden. Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Dübel, Siegfried: Deutsche Jugend im Wirkungsfeld sowjetischer Pädagogik. (BB) 1953. 88 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 48–51 Ermächtigungsverordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fachministerien

Siehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1966 1969 Erziehungswesen: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 [S. 48]Ausgehend von dem Grundsatz, daß Erziehung Sache des Staates ist, sucht das Sowjetzonen-Regime alle Faktoren, die neben der Schule die Entwicklung der Jugend bestimmen, aus- oder gleichzuschalten und die Staatsschule gegenüber dem Elternhaus zum entscheidenden Erziehungsfaktor zu machen. Da Staat und SED identisch sind, bedeutet Staatserziehung nichts anderes als…

DDR A-Z 1954

Rechtswesen (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 130]Die Hauptaufgabe der Justiz besteht nach den Ausführungen ihrer maßgebenden Funktionäre (Fechner, Hilde ➝Benjamin, Melsheimer) darin, „die antifaschistisch-demokratische Ordnung zu sichern, die Wirtschaftspläne vor Angriffen feindlicher Agenten und Saboteure zu schützen und damit das Vertrauen der fortschrittlichen und friedliebenden Kräfte der Welt zum deutschen Volke zu stärken“. Besonders herausgestellt wird weiter bei allen Gelegenheiten die Forderung nach einer wahrhaft demokratischen Gesetzlichkeit, d. h. nach strenger Einhaltung der in der SBZ geltenden Verfassung und der Gesetze mit dem Ziel, die errungene Machtstellung mit Hilfe der Justiz unter allen Umständen zu festigen und weiter auszubauen. Als oberste Gerichtsinstanz besteht seit dem 8. 12. 1949 das „Oberste Gericht der DDR“. Es entscheidet entweder über die vom Generalstaatsanwalt der Sowjetzone eingelegten Kassationsanträge (Kassation) oder in solchen Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen der besonderen Bedeutung des Falles die Anklage unmittelbar vor dem Obersten Gericht erhebt. Meist werden diese Prozesse dann als Schauprozesse durchgeführt. Ein Rechtsmittel steht dem Angeklagten in diesen Fällen der erstinstanzlichen Verhandlung vor dem Obersten Gericht nicht zu. Der Angeklagte ist also der Willkür des Generalstaatsanwalts unterworfen, wenn dieser das Verfahren vor das Oberste Gericht in erster und gleichzeitig letzter Instanz bringen will. Seit dem 15. 10. 1952 ist das Oberste Gericht schließlich noch Rechtsmittelinstanz gegen erstinstanzliche Entscheidungen der Bezirksgerichte. Die sonstige Gerichtsorganisation entsprach bis zum 15. 10. 1952 noch dem alten Gerichtsverfassungsgesetz, ist dann zunächst durch die „Verordnung über die Neugliederung der Gerichte“ vom 28. 8. 1952 der neuen Verwaltungsstruktur der Sowjetzone angepaßt und durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. 10. 1952 endgültig neu geregelt worden (Gerichtsverfassung). Das zweite Gesetz im Rahmen der Justizreform ist die neue Strafprozeßordnung (Strafverfahren), die zusammen mit dem GVG am 15. 10. 1952 in Kraft getreten ist. Die sowjetzonale Staatsanwaltschaft ist durch die „Verordnung über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz“ vom 27. 9. 1951 aus der Justizverwaltung herausgelöst und selbständig geworden. Der Generalstaatsanwalt Dr. Melsheimer ist befugt, alle Staatsanwälte einzustellen und zu entlassen. Die Verordnung, mit Unterschriften Grotewohls und des damaligen Justizministers Fechner, hebt teilweise den Art. 132 der Verfassung der „DDR“ auf. Dies hätte nach Art. 83 der Verfassung nur im Wege der Gesetzgebung geschehen können und auch dann nur, wenn zwei Drittel der Volkskammerabgeordneten bei der fraglichen Sitzung anwesend sind und wenigstens zwei Drittel der anwesenden Abgeordneten der Verfassungsänderung zustimmen. Am 27. 3. 1952 beschloß der sowjetzonale Ministerrat „Maßnahmen zur weiteren Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit“ (Ministerialblatt der „DDR“ 1952, S. 35). Dem Generalstaatsanwalt wird durch diesen Beschluß die Aufsicht über alle Untersuchungen übertragen, die in Strafsachen von den einzelnen Untersuchungsorganen — also auch der Kontrollkommission und dem Staatssicherheitsdienst (SSD) — durchgeführt werden. Gleichzeitig erhält der Generalstaatsanwalt die Aufsicht über alle Haft- und Strafvollzugsanstalten der Zone, ist jetzt also aufsichtführende und anweisende Stelle gegenüber der Polizei in den Angelegenheiten des Strafvollzuges. Dieser Ministerratsbeschluß hatte zur [S. 131]Folge, daß die Volkskammer am 23. 5. 1952 das seit längerer Zeit im Entwurf fertiggestellte „Gesetz über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik“ einstimmig annahm. In der Präambel wird betont, daß es die besondere Aufgabe der Staatsanwaltschaft sei, die Einhaltung der Gesetze sicherzustellen. Die Staatsanwaltschaft ist nach diesem Gesetz „ein von anderen Staatsorganen unabhängiges Organ der Staatsgewalt. Sie untersteht dem Ministerrat“. Mit den §§ 10 und 11 erhält der Generalstaatsanwalt „die höchste Aufsicht über die strikte Einhaltung der Gesetze und der Verordnungen der Deutschen Demokratischen Republik. Diese Aufsicht erstreckt sich auf alle Ministerien, Ämter und ihnen unterstellten Dienststellen und Einrichtungen, auf Betriebe und ebenso auf alle Funktionäre des Staatsapparates und Bürger.“ Der Generalstaatsanwalt hat durch das Gesetz alle erforderlichen Vollmachten zur Durchführung dieser Aufgaben in die Hand bekommen. Damit ist eine Entwicklung abgeschlossen, die seit langem angestrebt und mit der „Verordnung über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz“ vom 27. 9. 1951 offiziell eingeleitet wurde. Der so geschaffene Zustand entspricht der in der SU geltenden Regelung. Im Art. 113 der sowjetischen Verfassung heißt es: „Die oberste Aufsicht über die genaue Durchführung der Gesetze durch alle Ministerien und die ihnen unterstellten Institutionen, ebenso durch die einzelnen Amtspersonen sowie durch die Bürger der UdSSR obliegt dem Generalstaatsanwalt der UdSSR.“ Mit dem 1. 6. 1952, dem Tage des Inkrafttretens des „Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR“ ist die Sowjetisierung des Strafrechts auf dem Gebiet der Strafverfolgung, der Strafvollstreckung und des Strafvollzuges vollendet. Die Justizverwaltung hat nunmehr also ihre Aufsichtsbefugnisse über die Staatsanwaltschaft eingebüßt und beschränkt sich in ihrer Tätigkeit auf die Kontrolle der Rechtsprechung und die Personalpolitik. Letztere vollzieht sich seit 1945 unter dem Gesichtspunkt der Demokratisierung der Justiz. Diese Personalpolitik hatte zur Folge, daß die akademischen Juristen mehr und mehr aus den Richter- und Staatsanwaltsstellen verdrängt wurden und durch Volksrichter ersetzt wurden. Am 1. 4. 1953 waren 91 v. H. aller Richter Volksrichter, während in der Staatsanwaltschaft nur noch 1,2 v. H. Volljuristen beschäftigt waren. Sämtliche wichtigen Positionen sind mit Angehörigen der SED besetzt. Es gibt keinen Leiter einer Bezirksstaatsanwaltschaft, der nicht der SED angehört; bei der Obersten Staatsanwaltschaft der Zone sind ausschließlich SED-Mitglieder als Staatsanwälte tätig. Da den Volksrichtern und den Volksstaatsanwälten, die der SED angehören, von Beginn ihrer Ausbildung an eingehämmert wird, daß sie auch als Richter und Staatsanwälte Funktionäre ihrer Partei bleiben und die Richtlinien der Partei zu befolgen haben, ist es für die SED und die von ihr gesteuerte Justizverwaltung nicht schwer, durch Anordnungen und Rundverfügungen unmittelbar in die Rechtsprechung einzugreifen. Der „Richter neuen Typus“ darf nicht dem Objektivismus erliegen, sondern muß in seiner Rechtsprechung „Parteilichkeit“ wahren (so die Vizepräsidentin des Obersten Gerichts, Hilde Benjamin, in verschiedenen Vorträgen vor Richtern und Staatsanwälten) und beweisen, daß er als Funktionär des neuen Staates die alte Klassenjustiz überwunden hat. Der Richter muß stets von dem Gedanken ausgehen, daß seine Urteile in erster Linie der „Gesell[S. 132]schaft“, also dem Staat, nützen müssen. Es kommt dabei nicht auf eine nur „formelle“ Anwendung der Gesetze an, sondern auf deren Auslegung im Sinne der SED. Der Schwerpunkt der gesamten Rechtsprechung liegt auf dem Gebiet des Strafrechts. Hier können drei Gruppen strafbarer Handlungen unterschieden werden: die politischen Strafsachen, die Wirtschaftsstrafsachen und alle übrigen Delikte. Dieser Unterscheidung entspricht die Dezernatseinteilung bei den Staatsanwaltschaften und den Gerichten. Die Abteilungen I bearbeiten die rein politischen Sachen, die Abteilungen II die Wirtschaftsdelikte und die Abteilungen III alles andere. Auf dem Gebiet des politischen Strafrechts gelangen drei Gesetze zur Anwendung. Der Art. 6 der Verfassung erklärt die sogenannte Boykott-, Kriegs- und Mordhetze für strafbar. Der Art. III A III der Kontrollrats-Direktive 38 wird zur Urteilsfindung wegen „Erfindung oder Verbreitung tendenziöser friedensgefährdender Gerüchte“ (Friedensgefährdung) herangezogen. Am 14. 5. 1952 hat das Oberste Gericht zum erstenmal das „Gesetz zum Schutz des Friedens“ vom 16. 12. 1950 (Friedensschutzgesetz) angewandt und vier Angeklagte, die weder in der SBZ wohnhaft waren noch dort irgendwelche Handlungen begangen hatten, zu zweimal lebenslänglicher Zuchthausstrafe, 15 und 10 Jahren Zuchthaus verurteilt. Hohe Zuchthausstrafen werden in politischen Prozessen auch gegen Jugendliche verhängt (Jugendstrafrecht). Auf wirtschaftsstrafrechtlichem Gebiet gelangen vor allem vier Gesetze zur Anwendung. Sie haben im Regelfall neben einer hohen Zuchthausstrafe die Einziehung des gesamten Vermögens des Angeklagten zur Folge. Es handelt sich um den Befehl 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 (Sabotage), die Wirtschaftsstrafverordnung vom 23. 9. 1948, das Gesetz zum Schutz des ➝innerdeutschen Handels vom 21. 4. 1950 und das Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums vom 2. 10. 1952. Das „Gesetz zum Schutz des innerdeutschen Handels“ ist von der Volkskammer beschlossen worden, wie dies nach Art. 81 der Verfassung vorgeschrieben ist. Im Wege einer Ministerratsverordnung hat die sowjetzonale Regierung die Anwendungsmöglichkeit dieses Gesetzes dann erweitert. Während nach dem Gesetz der nicht genehmigte Warentransport aus der SBZ nach Berlin oder aus Westberlin in die SBZ unter Strafe gestellt war, wird durch die Regierungsverordnung zum Schutz des innerdeutschen Warenverkehrs vom 26. 7. 1951 (GBl. S. 705/51) das Gesetz zum Schutz des innerdeutschen Handels auf den gesamten Warenverkehr zwischen der SBZ und dem übrigen Deutschland ausgedehnt. Mit dieser Verordnung sollte die schon vor der Verordnung entwickelte Praxis der Strafgerichte sanktioniert werden. Wirtschaftsprozesse werden vornehmlich gegen solche Angeklagte durchgeführt, die sich entweder gerade noch rechtzeitig aus der SBZ in die Bundesrepublik oder nach Westberlin begeben konnten, oder die ihren Wohnsitz niemals in der SBZ hatten, wohl aber irgendwelche Vermögenswerte oder Betriebe. Diese sog. Abwesenheitsverfahren waren nach der bis zum 15. 10. 1952 geltenden Strafprozeßordnung nur zulässig, wenn sich der Angeschuldigte im Ausland aufhielt oder im Inland verbarg. Da in fast allen Fällen die Angeschuldigten den sowjetzonalen Behörden eine ladungsfähige Anschrift in der Bundesrepublik mitteilten, entfielen beide Voraussetzungen. Dennoch wandten die sowjetzonalen Gerichte die §§ 276 ff. StPO analog an, um das Vermögen oder den Betrieb des Angeklagten enteignen zu können. [S. 133]Die neue Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 hat diese bisherige Praxis der sowjetzonalen Strafgerichte sanktioniert. Die erwähnten Wirtschaftsstrafgesetze finden auch Anwendung bei den Strafverfahren gegen Landwirte wegen Nichterfüllung des Ablieferungssolls. Diese wurden vornehmlich als Schauprozesse durchgeführt. Aus der Statistik der sowjetzonalen Strafjustiz ergeben sich über die Verurteilungen in den Jahren 1950 und 1951 folgende Zahlen: 1950 wurden gegen insgesamt 78.293 Angeklagte 15.712 Jahre Zuchthaus und 42.461 Jahre Gefängnis verhängt, 1951 gegen 51.596 Angeklagte über 50.000 Jahre Gefängnis und gegen 10.114 Angeklagte über 30.000 Jahre Zuchthaus. Insgesamt wurden 1951 112.382 Personen durch sowietzonale Strafgerichte verurteilt. Die Vermögenseinziehungen sind 1951 im Verhältnis zu 1950 um das Zweieinhalbfache erhöht worden. In diesen Zahlen sind die Verurteilungen aus den sogenannten Kriegsverbrecherprozessen in Waldheim nicht enthalten. Auf zivilrechtlichem Gebiet muß teilweise von einem Stillstand der Rechtspflege gesprochen werden. Die Volksrichter sind nicht in der Lage, schwierigere zivilrechtliche Fragen zu entscheiden. Wenn sie doch einmal ein Urteil fällen, dauert es durchschnittlich 100 bis 130 Tage, bis das Urteil schriftlich abgesetzt wird (nach Fechner in seinem Rechenschaftsbericht vom 1. 4. 1952). Auch in Zivilsachen muß festgestellt werden, daß die gerichtlichen Erkenntnisse von politischen Erwägungen bestimmt werden. Dies gilt auch auf dem Gebiet des Familienrechts sowie vor allem bei Klagen, an denen „volkseigene“ Betriebe (VEB), Verwaltungen oder sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) beteiligt sind. Die Zwangsvollstreckung aus einem obsiegenden Urteil gegen einen „volkseigenen“ Betrieb darf erst dann durchgeführt werden, wenn das Innenministerium der „DDR“ — Hauptabteilung „Amt zum Schutz des Volkseigentums“ — dazu seine Zustimmung gegeben hat. Die gleiche Regelung gilt auch bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (vgl. Rundverfügung Nr. 5 des Ministeriums für Arbeit und Gesundheitswesen der „DDR“ vom 31. 8. 1950). Wenn also die Hauptabteilung „Amt zum Schutz des Volkseigentums“ als oberste Verwaltungsbehörde über alle „volkseigenen“ Betriebe mit einem Gerichtsurteil nicht einverstanden ist, wird dieses Urteil für die gewinnende Partei wertlos. In der Regel wird dann das Urteil im Wege der Kassation durch das Oberste Gericht beseitigt, und der Rechtsstreit wird im Sinne des „volkseigenen“ Betriebes entschieden. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 130–133 Rechtsanwaltschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtswissenschaft, Studium der

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 130]Die Hauptaufgabe der Justiz besteht nach den Ausführungen ihrer maßgebenden Funktionäre (Fechner, Hilde ➝Benjamin, Melsheimer) darin, „die antifaschistisch-demokratische Ordnung zu sichern, die Wirtschaftspläne vor Angriffen feindlicher Agenten und Saboteure zu schützen und damit das Vertrauen der fortschrittlichen und friedliebenden Kräfte der Welt zum deutschen Volke zu stärken“. Besonders…

DDR A-Z 1954

Juni-Aufstand (1954)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im engeren Sinne die Streiks und Demonstrationen des 16. 6. und der Massenaufstand des 17. 6. 1953 in Ostberlin und in der SBZ; im weiteren Sinne die Reaktion der Bevölkerung der Zone auf die jüngste Phase der Sowjetisierung im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus. Lief zeitlich annähernd parallel mit der am 9. bzw. 11. 6. erfolgten Verkündung des Neuen Kurses, die mit Recht als ein Zeichen der inneren Schwäche des SED-Regimes verstanden wurde; den Anlaß gab eine „administrative“ Erhöhung der Normen. Am 28. 5. 1953 war durch Ministerratsbeschluß eine allgemeine Erhöhung der Normen um durchschnittlich 10 v. H. befohlen worden, die einer Lohnsenkung um 30 bis zu 42 v. H. gleichkam. Der Widerstand gegen diese Maßnahme kam schon vor dem 16. 6. in Protesten und Einzelstreiks zum Ausdruck und führte zur Zurücknahme der Anordnung (Kommuniqué des Ministerrats vom 9. bzw. 11. 6.). Ausgelöst wurde der J. jedoch durch einen Artikel im Gewerkschaftsorgan „Tribüne“ vom 16. 6., der im Gegensatz zu dem letzten Ministerratsbeschluß feststellte: „ … die Beschlüsse über die Erhöhung der Normen sind in vollem Umfange richtig.“ Am gleichen Tage um 7 Uhr beschlossen die Arbeiter vom VEB Bau-Union in der Stalin-Allee den Streik und marschierten, bald durch andere Arbeiter verstärkt, zu dem in der Leipziger Straße gelegenen [S. 78]„Haus der Ministerien“ (ehem. Reichsluftfahrtministerium). Hier entwickelte sich der Streik zur Volkserhebung mit der Forderung nach freien Wahlen, besseren materiellen Lebensbedingungen und Rücktritt der SED-Regierung. Die Streikbewegung dehnte sich inzwischen auch auf die Randgebiete Berlins aus. Volkspolizei stand bereit, griff aber nicht ein. Die SED-Gegenpropaganda versagte völlig, sie verstärkte im Gegenteil den Ausbruch der jahrelang unterdrückten Volkswut. Am 17. 6. wurde das Ziel der Demonstrationen klar: der Volksaufstand wollte das SED-Regime hinwegfegen. Mit dem Marsch von 12.000 Arbeitern des Stahl- und Walzwerks Hennigsdorf griff die Zone in den Aufstand ein. Brennpunkte der nun erfolgenden Zusammenstöße mit der Volkspolizei waren die Leipziger Straße, der Potsdamer Platz, der Lustgarten, das Brandenburger Tor. Inzwischen waren sowjetische Truppen in Stärke von mindestens 2 Divisionen mit zahlreichen Panzern und Panzerspähwagen nach Berlin geworfen worden. Vom Brandenburger Tor wurde um 11 Uhr 10 die rote Fahne heruntergeholt. Gegen 12 Uhr fielen die ersten Schüsse. Ab 13 Uhr wurde vom sowjetischen Stadtkommandanten, Generalmajor Dibrowa, für den Sowjet-Sektor der Ausnahmezustand verhängt. Während die sowjetischen Truppen den Sturm auf das „Haus der Ministerien“ verhindern konnten, wurden u. a. das Columbus-Haus, das Haus „Vaterland“, Aufklärungslokale, Zeitungskioske und Parteibüros in Brand gesteckt oder demoliert. Die Haltung der Volkspolizei war vielfach zweideutig. Zahlreiche Volkspolizisten gingen zu den Streikenden über. Infolgedessen wurden bald Volkspolizisten nur zusammen mit Rotarmisten eingesetzt. Aber auch Teile der Besatzungsarmee sympathisierten vereinzelt offensichtlich mit den Demonstranten. Um 18 Uhr teilte das Presseamt beim Ministerpräsidenten mit, daß der Regierungsbeschluß über die Normenerhöhung aufgehoben sei. Ab 21 Uhr herrschte in Ostberlin die durch den Ausnahmezustand erzwungene Ruhe. Die Sektorengrenzen waren völlig abgeschlossen. Die Nachricht von den Berliner Ereignissen verbreitete sich wie ein Lauffeuer in der Zone, und in fast allen größeren Städten machte sich der Volkszorn in ähnlicher Weise Luft. Wo sowjetische Truppen nicht sofort zur Verfügung standen, erzielten die Demonstranten teilweise beträchtliche Erfolge. Industriewerke, Verwaltungszentren und Gerichtsgebäude befanden sich vielfach völlig in ihrer Hand, Gefängnisse und Zuchthäuser wurden gestürmt, politische Gefangene befreit. Nach Verhängung des Ausnahmezustandes wurde der Aufstand meist durch sowjetische Truppen niedergeschlagen. Der J. hat der SU und dem westlichen Ausland den moralischen Zusammenbruch des SED-Regimes und die Unmöglichkeit, die SBZ zu bolschewisieren, unwiderleglich bewiesen. Er hat ferner die weit verbreitete Auffassung widerlegt, daß Volkserhebungen in totalitären Systemen unmöglich seien. Ohne das Eingreifen der Besatzungsmacht hätte der Aufstand, obschon er in keiner Weise vorbereitet war und ihm jede zentrale Führung fehlte, wahrscheinlich zum Sturz des SED-Regimes geführt. Während des Aufstandes zeigte das Regime sich entschlußlos, erschrocken und konzessionsbereit. Viele Funktionäre gingen zu den Aufständischen über. Nach Festigung der Lage jedoch versuchte man die katastrophale moralische Schlappe des Regimes durch die Sprachregelung zu vertuschen, der Aufstand sei von „westlichen Provokateuren und Agenten“ inszeniert worden. Die Verluste des J. sind noch nicht genau bekannt. Der damalige Staatssicherheitsminister Zaisser gab am 25. 6. folgende Zahlen bekannt: 4 Volkspolizisten und 21 Zivilisten getötet, 191 Volkspolizisten und 187 Zivilisten verletzt. Die tatsächlichen Verluste liegen jedoch erheblich höher. Zu ihnen sind noch die standrechtlich Erschossenen, darunter auch völlig Unbeteiligte, und die wegen Gehorsamsverweigerung hingerichteten Volkspolizisten und Rotarmisten zu zählen. Seit dem J. befindet sich das SED-Regime in einem Zustand dauernder Unsicherheit und Nervosität, der auch in der Verfolgung und harten Bestrafung von Demonstranten Ausdruck findet. Literaturangaben Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953. Denkschrift über den Juni-Aufstand in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. (BMG) 1953. 88 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 77–78 Junge Pioniere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Justizreform

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im engeren Sinne die Streiks und Demonstrationen des 16. 6. und der Massenaufstand des 17. 6. 1953 in Ostberlin und in der SBZ; im weiteren Sinne die Reaktion der Bevölkerung der Zone auf die jüngste Phase der Sowjetisierung im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus. Lief zeitlich annähernd parallel mit der am 9. bzw. 11. 6. erfolgten Verkündung des Neuen Kurses, die mit Recht als ein Zeichen der inneren…

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Richter, Unabhängigkeit der (1954)

Siehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1956 1958 1959 „Ein Richter muß nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß er sein Amt gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt und sich vorbehaltlos für die Ziele der Deutschen Demokratischen Republik einsetzt“ (§ 11 des Gerichtsverfassungsgesetzes). Die Richter beim Obersten Gericht werden für fünf Jahre gewählt, die übrigen Richter auf drei Jahre vom Justizminister ernannt. Alle Richter können vorzeitig abberufen werden, wenn sie „gegen die Verfassung oder andere Gesetze verstoßen oder sonst ihre Pflichten als Richter gröblich verletzen“ (§§ 16, 17 GVG). Art. 127 der Verfassung und § 5 GVG lauten: „Die Richter sind in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen.“ Entgegen diesem Grundsatz werden laufend und planmäßig Weisungen an die Richter der SBZ erlassen. Haftentlassungen von sogenannten Wirtschaftsverbrechern werden für unzulässig erklärt und bedürfen der Genehmigung des Ministeriums (Rundverfügung Nr. 98/50 des sächsischen Justizministeriums, Rundverfügung Nr. 355/VI/1947 des brandenburgischen Justizministeriums). Richter, die sich diesen Rundverfügungen nicht fügten, sind entlassen oder gar selbst inhaftiert worden. Die Kontrollkommission ist berechtigt, von den Gerichten den Erlaß von Haftbefehlen zu verlangen. Haftentlassungen solcher Personen sind ohne Anhörung der Kontrollkommission verboten (Rundverfügung Nr. 11/51 der Hauptabteilung Justiz des Landes Brandenburg). Damit wird der Richter zu einem weisungsgebundenen Organ der Kontrollkommission. Mit der Rundverfügung Nr. 105/50 des sowjetzonalen Justizministeriums vom 10. 8. 1950 wird in die Urteilsfindung der Gerichte selbst eingegriffen Danach wird verlangt, daß die Richter mehr als bisher in ihren Entscheidungen den Anträgen der Staatsanwaltschaft entsprechen. In Sachsen müssen die Richter nach der dortigen Rundverfügung Nr. 141/50 berichten, inwieweit sie sich an diese Anordnung gehalten haben. In wichtigen Strafprozessen wird den Richtern seitens der SED, der Justizverwaltung, der Polizei oder des SSD vor der Verhandlung mitgeteilt, welche Strafe verhängt werden muß. Von diesen Weisungen abweichende Erkenntnisse werden als Begünstigung der Angeklagten angesehen und strafrechtlich verfolgt. (Rechtswesen, Gerichtsverfassung, Volksrichter) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 139 Revolution A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rote Ecke

Siehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1956 1958 1959 „Ein Richter muß nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß er sein Amt gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt und sich vorbehaltlos für die Ziele der Deutschen Demokratischen Republik einsetzt“ (§ 11 des Gerichtsverfassungsgesetzes). Die Richter beim Obersten Gericht werden für fünf Jahre gewählt, die übrigen Richter auf drei Jahre…

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Neuer Kurs (1954)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die auf der 2. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 beschlossenen revolutionären Richtlinien, nach denen die bisherige antifaschistisch-demokratische Ordnung in der SBZ durch die Diktatur des Proletariats und den beschleunigten Aufbau des Sozialismus abgelöst werden sollte, mußten bereits nach elf Monaten durch den vom Politbüro am 9. 6. 1953 verkündeten NK. revidiert werden. Die Revision, die keine grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Generallinie, sondern nur eine Verlangsamung des Tempos in der Sowjetisierungspolitik vorsieht, wurde notwendig, um einer durch die Verschärfung des Klassenkampfregimes, durch Fehlplanung und Versagen der Parteibürokratie drohenden Wirtschaftskatastrophe und einem Verzweiflungsausbruch der Bevölkerung (Juni-Aufstand) im letzten Augenblick vorzubeugen. Da die Verkündung des NK. zeitlich mit einer Reihe vergleichbarer Maßnahmen in den übrigen Satellitenstaaten zusammenfällt, kann angenommen werden, daß diese Vorgänge im Einklang mit zeitbedingten taktischen Absichten der Moskauer Außenpolitik stehen. Der NK. kündigte an: 1. Abänderung der Methoden zur Erreichung des Fünfjahrplans, dessen Schwergewicht bisher auf der Entwicklung einer vom „kapitalistischen Westen“ möglichst unabhängigen Schwerindustrie und dem Aufbau einer auch rüstungswirtschaftlich fundierten Volkspolizei lag, zugunsten einer verbesserten Versorgung der Bevölkerung mit Verbrauchsgütern und eines vermehrten Wohnungsbaus; 2. Vorübergehender Verzicht auf die fortschreitende Ausschaltung der noch vorhandenen privatwirtschaftlichen Unternehmen (kleine und mittlere Privatbetriebe in Industrie und Landwirtschaft, Handwerker, Einzelhändler) und Anregung der Privatinitiative des bisher „vernachlässigten“ Mittelstandes in Produktion und Handel durch kurzfristige Kredite und vermehrte Rohstoffzuteilung; 3. Milderung des bisher durch verschärfte Zwangseintreibung von Ablieferungsrückständen und Steuern geführten Klassenkampfs in Dorf und Stadt, Aussetzung der bisherigen Rückstände und Herabsetzung des landwirtschaftlichen Ablieferungssolls zur Steigerung der privaten Produktion; 4. Milderung bzw. Aufhebung des zur Abwendung der drohenden Wirtschaftskrise notwendig gewordenen Sparsamkeitsregimes auf dem Gebiet der Lebensmittelverteilung, der HO-Preispolitik, der Arbeitsnormen und Löhne sowie der Tarife für Arbeiterrückfahrkarten; 5. Erleichterung der Rückkehr republikflüchtiger Personen, denen Rückgabe ihres beschlagnahmten Eigentums in Aussicht gestellt wird; 6. Erleichterung des Interzonen-Reiseverkehrs; 7. Aufhebung verschiedener während des verschärften Kampfs gegen die Kirchen (Religion und Kirche) getroffenen Maßnahmen. Außer vorwiegend wirtschaftlichen Maßnahmen wurde eine gewisse Milderung des politischen Terrors durch Erhöhung der Rechtssicherheit, eine beschränkte Amnestie, Zulassung offener Kritik und wahrhaftigerer Presseberichterstattung angekündigt. Die entsprechenden Maßnahmen blieben jedoch in der Folgezeit aus oder wurden nur unvollständig durchgeführt. Die bisherige Praxis rechtfertigt auf keinen Fall die Behauptung des ZK, der NK. solle die Vorbereitung einer Wiedervereinigung Deutschlands und die Herbeiführung freier Wahlen erleichtern. Bestenfalls kann der NK. als eine durch die kritische wirtschaftliche und politische Lage der SBZ erzwungene Vertagung der verschärften Sowjetisierungspolitik betrachtet und in seiner politischen Bedeutung mit der „Neuen ökonomischen Politik“ in der SU verglichen werden. Literaturangaben : „Ost-Probleme“ (Ein Informationsblatt über Fragen des Weltkommunismus). Hrsg. von Hicog, Bonn-Mehlem, erscheint wöchentlich — nunmehr im 5. Jg. — seit 1949. : „SBZ-Archiv — Dokumente — Berichte — Kommentare zu Gesamtdeutschen Fragen.“ Köln, Verlag für Politik und Wirtschaft. Erscheint (nachdem es bis 1952 unter dem Namen „PZ-Archiv“ herausgekommen war) halbmonatlich — nunmehr im 4. Jg. — seit 1950. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 115 Neuererbewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Neulehrer

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die auf der 2. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 beschlossenen revolutionären Richtlinien, nach denen die bisherige antifaschistisch-demokratische Ordnung in der SBZ durch die Diktatur des Proletariats und den beschleunigten Aufbau des Sozialismus abgelöst werden sollte, mußten bereits nach elf Monaten durch den vom Politbüro am 9. 6. 1953 verkündeten NK. revidiert werden. Die Revision, die keine…

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Betriebskollektivvertrag (1954)

Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 [S. 30]Wird abgeschlossen zwischen den Betriebsleitungen und den BGL und wird formuliert nach dem vom jeweiligen Fachministerium veröffentlichten Mustervertrag, der alle wesentlichen Bestimmungen bereits festlegt. Der B. regelt die arbeitsrechtlichen Verhältnisse und die betrieblichen Arbeitsbedingungen und enthält gegenseitige Verpflichtungen zwischen Werksleitung und Belegschaft zur Planerfüllung, Steigerung der Arbeitsproduktivität, Produktionsqualität, Material - und Rohstoffersparnis, Entwicklung technisch begründeter Arbeitsnormen (TAN) u. a. Die „Erfolgsverpflichtungen“ hat meist nicht der einzelne Arbeiter zu erfüllen, sondern ein Belegschaftskollektiv; das bedeutet, daß die Schwächeren innerhalb der Belegschaft ständig von den Stärkeren angetrieben werden, weil auch die Stärkeren haftbar gemacht werden, wenn das Kollektiv die vorgesehene Leistung nicht erreicht. Arbeiter und Angestellte werden verpflichtet, bei Betriebsstörungen jede andere Arbeit zu verrichten, wobei z. B. Rohstoff- oder Energiemangel als Betriebsstörung gelten. Damit wird dem Arbeiter praktisch die freie Arbeitsplatzwahl genommen. Die Entlohnung erfolgt nach Lohngruppen, entsprechend den von den Fachministerien zu erarbeitenden Lohngruppenkatalogen. Insgesamt ergibt sich dabei eine allgemeine Verschlechterung der materiellen Bedingungen für die Belegschaft. Auch die Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit sowie die Krankengeldsätze werden durch den B. gegen früher z. T. um mehr als 50 v. H. gekürzt. „In den neuen B. kommt das neue arbeitsrechtliche Verhältnis zum Ausdruck, das aus der Pflicht der Arbeiter besteht, die Arbeitsnormen innerhalb einer bestimmten Arbeitszeit zu erfüllen, während der volkseigene Betrieb die Pflichten der Bezahlung nach Menge und Qualität der geleisteten Arbeit und der Befriedigung der materiellen, gesundheitlichen und kulturellen Bedürfnisse der Arbeiter und Angestellten im Rahmen des Planes zu erfüllen hat.“ (Ulbricht: „Rededisposition zum Einführungsreferat zu den Seminaren über die Frage der Kollektivverträge“, hrsg. vom ZK der SED). (Gesetz der ➝Arbeit, Rahmenkollektivvertrag) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 30 Bestarbeiter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebskultur

Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 [S. 30]Wird abgeschlossen zwischen den Betriebsleitungen und den BGL und wird formuliert nach dem vom jeweiligen Fachministerium veröffentlichten Mustervertrag, der alle wesentlichen Bestimmungen bereits festlegt. Der B. regelt die arbeitsrechtlichen Verhältnisse und die betrieblichen Arbeitsbedingungen…

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Aktivist (1954)

Siehe auch: Aktivist: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Aktivistenbewegung: 1975 1979 Aktivistenbewegung: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Verdienter: 1956 1958 1959 1960 1962 Pj., nach Stalin Arbeiter, „die die Zeit nicht nur nach Minuten, sondern sogar nach Sekunden messen; sie brechen mit veralteten Normen und schaffen neue, höhere Normen.“ Stachanow, dem ersten A., folgten schnell zahlreiche Kollegen wie Pawel Bykow, Nikolaj Rossijski u. a. Erster A. in der SBZ war der Hauer Adolf ➝Hennecke, der am 13. 10. 1948 die Norm mit 380 v. H. übererfüllte. Die bereits einen Monat später einberufene „Konferenz der Hennecke-A.“ forderte die Verbreitung der A.-Bewegung, weitere Leistungssteigerungen und die Organisation von Wettbewerben. Luise Ermisch, Paul Striemann, Erich Wirth u. a. trieben die Entwicklung voran. Es wurden sowjetische Arbeitsmethoden eingeführt: die Kowaljow-Methode, Persönliche Konten, Komplex-Brigaden, ferner zahlreiche Schnellarbeitsmethoden. Innerhalb ihrer Betriebe stellten die Nationalpreisträger Wolf und Opitz besondere Aktivistenpläne „zum Kampf gegen alle Produktionsverluste“ auf. Das Gesetz der ➝Arbeit bestimmte zum alljährlich gefeierten „Tag der A.“ den 13. 10., an dem die mit der Verleihung von Silber- bzw. Bronze-Abzeichen und Geldprämien verbundenen Titel Held der Arbeit, „Verdienter A.“, „Verdienter Erfinder“ sowie „Brigade der besten Qualität“ und für Wettbewerbe eine Wanderfahne verliehen werden. Zur Ausbildung der A. werden besondere Anweisungen erlassen, man begründete A.-Schulen, gibt Stipendien und weist die Wohnungsämter zu bevorzugter Wohnraumzuteilung an. Die zunächst verblüffenden Norm-Übererfüllungen der A. werden nach sorgfältiger Vorbereitung sämtlicher Arbeitsbedingungen erzielt, sind also eher artistische, nicht aber echte Arbeitsleistungen. (Arbeitspolitik) Literaturangaben *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 10 Aktiv A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aktivistenbewegung

Siehe auch: Aktivist: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Aktivistenbewegung: 1975 1979 Aktivistenbewegung: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Verdienter: 1956 1958 1959 1960 1962 Pj., nach Stalin Arbeiter, „die die Zeit nicht nur nach Minuten, sondern sogar nach Sekunden messen; sie brechen mit veralteten Normen und schaffen neue, höhere Normen.“ Stachanow, dem ersten A., folgten schnell zahlreiche Kollegen wie Pawel Bykow,…

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Chemische Industrie (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bereits vor der Teilung Deutschlands hatte die Ch. I. in der heutigen SBZ bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, während bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen Industrie bestand. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei IG-Farbenwerke in Bitterfeld und andere waren Lieferanten Westdeutschlands und der ganzen Welt. 1936 hatte das Sowjetzonengebiet an der gesamtdeutschen Erzeugung z. B. folgende Anteile: Methanol 78,9 v. H., Stickstoffdüngemittel 61,1, Kali 58,7, Schwefelkohlenstoff 57,5, synthetischer Ammoniak 55,5, Benzin 55, Chlor (für Absatz) 48,5, kalzinierte Soda 47,1 und Dieselkraftstoffe 29,6 v. H. Diese Anteile erhöhten sich während der Kriegsjahre zum Teil nicht unerheblich. Bei verhältnismäßig geringen Kriegsschäden mußte die Ch. I. der SBZ 1945/46 außerordentlich empfindliche Demontagen hinnehmen. Nach sowjetzonalen Unterlagen wurden u. a. folgende Kapazitäten durch die Sowjets demontiert: Gipsschwefelsäure 100 v. H., sonstige Schwefelsäure 30 v. H., kalzinierte Soda 85 v. H., Ätznatron 60 v. H., Stickstoffdüngemittel 40 v. H. In anderen Zweigen waren die Demontagen geringer, da die wichtigsten Chemie-Großbetriebe von den Sowjets beschlagnahmt wurden (SAG-Betriebe) Nach dem Wiederaufbau verfügten die Sowjets (Stand von Anfang 1952) über mehr als 52 v. H aller Kapazitäten in der Ch. I. Bei einer großen Anzahl chemischer Erzeugnisse besaßen die Sowjets sogar Monopolstellungen, bei anderen lag der Anteil wesentlich über dem Durchschnitt. Durch die sowjetische Verfügungsgewalt über die wichtigsten chemischen Grundstoffe sind der deutsch verbliebene Teil der Ch. I. und viele andere Industriezweige (Textilindustrie, Lack- und Farbenindustrie, Metallindustrie, Papierindustrie, Elektro- und Glasindustrie usw.) von der Belieferung durch SAG-Betriebe abhängig. Von der deutsch verbliebenen Ch. I. sind rund ⅘ verstaatlicht worden. Nur etwa ⅕ der Produktion entfällt noch auf Privatbetriebe, fast durchweg kleine und kleinste Betriebe, in denen vorwiegend chemisch-technische und kosmetische Erzeugnisse hergestellt werden. Sie unterliegen der Kontrolle der staatlichen Organe und erhalten Produktionsgenehmigungen und Rohstoffzuteilungen über die Staatlichen ➝Vertragskontore nur insoweit, als es sich um Planproduktion oder um solche Produktion handelt, für die unwichtige Rohstoffe verwendet werden können. Der Fünfjahrplan sieht für die Ch. I. die Oberwindung der Abhängigkeit von westlichen Bezugsquellen [S. 37]bei den wichtigsten Erzeugnissen vor. Die Produktion soll z. B. wie folgt gesteigert werden: Die Ergebnisse der ersten beiden Planjahre (1950 und 1951) gestatten kein endgültiges Urteil über die Erreichung der Planziele. Bei Schwefelsäure wurde 1952 bereits die Hälfte des Zieles überschritten; bei Ätznatron wurde nur ein Drittel erreicht. Literaturangaben *: Die chemische Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 89 S. m. 13 Tab. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 36–37 CDU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Chrustschew, N. S.

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bereits vor der Teilung Deutschlands hatte die Ch. I. in der heutigen SBZ bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, während bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen Industrie bestand. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei IG-Farbenwerke in Bitterfeld und andere waren…

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Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus (1954)

Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1956 1958 [S. 163] 1. Theorie und Praxis. Parteimäßigkeit der Theorie. Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern. Marx und Engels haben ihre Analyse des Kapitalismus zugleich mit der Zielsetzung unternommen, die Aufstellung sozialer Gesetzmäßigkeiten dem revolutionären Handeln dienstbar zu machen. Auf dieser Linie hat sich der Marxismus zum Leninismus und Stalinismus weiterentwickelt. Alle theoretischen Streitigkeiten der Bolschewisten werden stets in dem Sinne entschieden, daß die Theorie mit der jeweils gebotenen revolutionären Praxis in Übereinstimmung sein muß. Ebenso gilt aber auch das Gegenteil: Weil die Theorie revolutionär ist, kann die revolutionäre Praxis auf die Theorie begründet werden. „Ohne revolutionäre Theorie kann es keine revolutionäre Bewegung geben“ (Lenin). Die Theorie des Marxismus stützt sich auf die Hegelsche Dialektik. Hegel erklärte das Weltgeschehen als eine Entwicklung, die durch Widersprüche in den Dingen selbst vorwärtsgetrieben wird; der Gegensatz, das plötzliche Umschlagen, der „Sprung“ sei die Form der Weltentwicklung. In dieser Entwicklung und durch diese gelange der Geist zum Bewußtsein seiner selbst. Marx übernimmt von Hegel die dialektische Methode der Widersprüche und des revolutionären Sprunges, setzt aber an die Stelle des Geistes die Materie. Er betrachtet die Bewegung der Dinge nicht „von oben“, vom Bewußtsein, sondern „von unten“, vom Materiellen her. Seine Theorie ist also zugleich dialektisch und materialistisch. Stalin sagt von der Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei, sie sei dialektisch der Methode nach und materialistisch der Deutung nach. — Sehr oft wird das Wort „dialektisch“ freilich nur in dem Sinne gebraucht, daß man die Theorie und die Praxis, die eine Seite und die entgegengesetzte, berücksichtigen müsse. Auf diese Weise wird die Dialektik zu einer bloß formalen Technik des Denkens. Was wahr und falsch, richtig und unrichtig ist, wird nicht durch das Denken (das Bewußtsein), sondern durch die Partei entschieden. Die Partei steuert den theoretischen wie den praktischen Kurs zwischen den möglichen Abweichungen hindurch. Wer sich z. B. der Kolchospolitik widersetzt, weil er den Bauern erhalten will, macht sich einer „Rechtsabweichung“ schuldig. Wer sich zuviel mit Begriffen wie Dialektik, Revolution, Entwicklung usw. beschäftigt, kann der „Linksabweichung“, d. h. eines „phrasenhaften Revolutionarismus“, beschuldigt werden. Was jeweils richtig ist, kann nur von der obersten Stelle bestimmt werden. Wer bestrebt ist, die „Wahrheit zu erkennen“, stellt sich damit außerhalb des Kampfes, der von der kommunistischen Partei geführt wird. Die „Wahrheit“ ist für den Kommunisten nicht zeitlos, sondern zeitgebunden, sie fällt mit seinem zukünftigen Siege zusammen. In der klassenlosen Gesellschaft sollen Theorie und Praxis eins sein. Bis dahin, wird erklärt, ist der Objektivismus (Abweichungen) bürgerlich und reaktionär; bis dahin würden wir um so objektiver erkennen, je entschiedener wir uns auf den Standpunkt des kämpfenden Proletariats stellen. 2. Bourgeoisie und Proletariat. Klassenkampf. Unter dem Kapitalismus versteht Marx die auf dem Privateigentum an Produktionsmitteln beruhende Wirtschaftsweise. Erst im Zeitalter der „großen Industrie“ (d. h. der Maschinenindustrie) habe der Kapitalismus [S. 164]seine moderne Form erreicht. Diese höchste Erscheinungsform des Kapitalismus sei zugleich seine letzte. Denn der Zustand der Gesellschaft sei unter dem Kapitalismus derartig unversöhnlich gegensätzlich (antagonistisch), daß er sich notwendig auflösen und in einen anderen Zustand übergehen müsse. Die Klasse derer, die keinen Anteil an den Produktionsmitteln besitzen und nur ihre Arbeitskraft zu Markte tragen, und die Klasse derer, die über alle Produktionsmittel einschließlich dieser Arbeitskraft verfügen, also einerseits Proletariat und andererseits Bourgeoisie, stehen sich, sagte Marx, in unversöhnlichem Kampf gegenüber. In der industriellen Gesellschaft gelange dieser Klassenkampf (Materialistische Geschichtsauffassung) auf seinen Höhepunkt. An sich sei die Bourgeoisie positiv und notwendig, denn sie sei fortschrittlich (progressiv), ja revolutionär in der Geschichte der Menschheit gewesen: „Die Bourgeoisie hat in ihrer kaum hundertjährigen Klassenherrschaft massenhaftere und kolossalere Produktionskräfte geschaffen als alle vergangenen Generationen zusammen. Unterjochung der Naturkräfte, Maschinerie, Anwendung der Chemie auf Industrie und Ackerbau, Dampfschiffahrt, Eisenbahnen, elektrische Telegraphen Urbarmachung ganzer Weltteile, Schiffbarmachung der Flüsse, ganze aus dem Boden hervorgestampfte Bevölkerungen — welches frühere Jahrhundert ahnte, daß solche Produktionskräfte im Schoße der gesellschaftlichen Arbeit schlummerten“ (Kommunistisches Manifest). Der Kapitalismus sei ein durchdachtes System der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen. Indem sich aber der Kapitalismus entwickele, bringe er nicht nur Maschinen und Waren in immer größeren Mengen hervor, sondern er erzeuge auch das Heer der Proletarier, die er um ihren Lohn betrüge, indem er ihnen zugleich die letzte Reserve an Arbeitskraft auspresse. „Mit der Entwicklung der großen Industrie wird also unter den Füßen der Bourgeoisie die Grundlage selbst hinweggezogen, worauf sie produziert und die Produkte sich aneignet. Sie produziert vor allem ihren eigenen Totengräber. Ihr Untergang und der Sieg des Proletariats sind gleich unvermeidlich“ (Kommunistisches Manifest). Zunächst sahen Marx und Engels nur den von Krisen geschüttelten Konkurrenz-Kapitalismus des 19. Jahrhunderts vor sich und warteten von Jahr zu Jahr auf die endgültig letzte „Handelskrise“, die das Proletariat in den Besitz der Produktionsmittel bringen sollte. Aus dem Schicksal der Kommune von Paris (d. h. der Herrschaft des sozialistischen Gemeinderats in Paris von März bis Mai 1871) und deren blutigem Ende zogen sie die Lehre, daß die Bourgeoisie nur durch Gewalt enteignet werden könne. „Die Arbeiterklasse kann nicht die fertige Staatsmaschinerie einfach in Besitz nehmen und diese für ihre eigenen Zwecke in Bewegung setzen“ (Adresse des Generalrats) Da der Staat nur eine Maschine zur Unterdrückung einer Klasse durch die andere sei, müsse zuvor die alte Staatsmaschine zerschlagen werden, wenn eine neue Gesellschaft entstehen soll. Im „Kapital“ hatte Marx geschrieben: „Die Gewalt ist der Geburtshelfer jeder alten Gesellschaft, die mit einer neuen schwanger geht. Sie selbst ist eine ökonomische Potenz“ (I. Bd., Volksausg., S. 680). 3. Materialistische Geschichtsauffassung. Die auf den Begriffen Kapitalismus, Bourgeoisie, Proletariat und Klassenkampf aufgebaute Theorie wurde von Marx und Engels den vorhandenen sozialistischen Theorien als „kommunistisch“ (Bolsche[S. 165]wismus) entgegengesetzt. Sie nannten die älteren, aus einer unklaren Sehnsucht nach einer allgemeinen Umgestaltung der Gesellschaft hervorgegangenen Theorien, die nur unzulängliche ökonomische Vorschläge und moralische Forderungen brachten, utopistisch (Utopie) Die eigene Theorie dagegen, die auf eine ökonomische Analyse der kapitalistischen Gesellschaft gegründet war, nannten sie wissenschaftlich. Die Formel für ihre Zielsetzung haben Marx und Engels jedoch dem älteren Sozialismus entnommen: Jeder solle nach seinen Fähigkeiten produzieren und nach seinen Bedürfnissen genießen. Die Wirkung der marxistischen Theorie beruht darauf, daß sie aus einer einheitlichen „materialistischen“ Geschichtsauffassung hervorgeht, die den Anschein erweckt, daß jedem politischen und geistigen Ereignis sein Platz in einem allumfassenden notwendigen Geschehen angewiesen werden könne. Rechtsverhältnisse und Staatsformen, Wissenschaft, Philosophie und Kunst, so wird von Marx gelehrt, seien nicht aus der „sogenannten allgemeinen Entwicklung des menschlichen Geistes“ zu begreifen, sondern wurzelten in den „materiellen Lebensverhältnissen“. Der Mensch müsse wohnen, sich ernähren und kleiden, bevor er denken könne. Die tägliche Produktion und Reproduktion seines materiellen Daseins, seiner Basis, sei nicht ein nebensächliches Geschäft, sondern in der Tat die Grundlage seiner ganzen Existenz. Um diese Existenz materiell produzieren zu können, müsse sich der Mensch in Verhältnisse der Abhängigkeit begeben. „Die Gesamtheit dieser Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Struktur der Gesellschaft, die reale Basis, worauf sich ein juristischer und politischer Überbau erhebt und welcher bestimmte gesellschaftliche Bewußtseinsformen entsprechen. Die Produktionsweise des materiellen Lebens bedingt den sozialen, politischen und geistigen Lebensprozeß überhaupt. Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt“ (Einl. z. Kritik d. pol. Ökonomie). Die Revolution, die zur klassenlosen Gesellschaft führen soll, könne weder durch den bloßen guten Willen der Proletarier herbeigeführt noch durch den bösen Willen der Bourgeoisie verhindert werden. In den Verhältnissen selber stecke die Dialektik, die den Untergang der alten Klasse und den Aufstieg des Proletariats herbeiführe. Nicht um die Verwirklichung von „Idealen“ oder von wirtschaftlichen „Programmen“ handele es sich, sondern um die Vollstreckung dessen, was in der antagonistischen Struktur der kapitalistischen Gesellschaft angelegt sei. 4. Staat und Revolution. Im Jahre 1864 haben Marx und Engels in London die „Internationale Arbeiterassoziation“ gegründet, die später den Namen der I. Internationale erhielt. Die nach deren Auflösung gegründete II. Internationale suchte das revolutionäre Element aus dem Marxismus zu entfernen und aus der Lehre von Marx und Engels ein evolutionäres, rein „ökonomisches“ System zu machen. Ihre Politik bestand darin, die Lage der Arbeiter zu verbessern und sich für demokratische Regierungsformen einzusetzen. Die Formel für diesen Revisionismus (Abweichungen) gab der deutsche Sozialdemokrat Eduard Bernstein mit den Worten: „Der Weg ist alles, das Ziel ist nichts.“ In die Theorie strömten idealistische, vor allem Kantische Elemente ein. Man zog es mehr und mehr vor, nicht mehr von der materialistischen, sondern von der ökonomischen Geschichtsauffassung zu reden. [S. 166]Gegen diese staatspolitisch verantwortungsbewußten Bemühungen der II. Internationale kämpfte mit Erfolg Lenin, der spätere Begründer der III. Internationale (Kommunistische Internationale = Komintern). Seine für die Entwicklung des Marxismus entscheidende Abrechnung mit dem Revisionismus gab Lenin in seiner Abhandlung „Staat und Revolution“, die er unmittelbar vor der Oktoberrevolution im Jahre 1917 verfaßte. Darin wird unter einseitiger Auslegung von Marx und Engels gezeigt, daß der Prozeß, der zur klassenlosen Gesellschaft (Materialistische Geschichtsauffassung) führt, den revolutionären Terror als notwendiges Moment in sich einschließt. Die Lehre von der Dialektik, von dem in „Sprüngen“ sich vorwärts bewegenden geschichtlichen Prozeß, wird von Lenin wieder in den Mittelpunkt der revolutionären Theorie gerückt, nachdem sie vom Revisionismus als eine hegelianisierende Schwäche Marx' abgetan worden war. Alle opportunistischen oder demokratischen Auffassungen wurden von Lenin rücksichtslos ausgemerzt. Die Philosophie fand dabei besondere Berücksichtigung. Im Jahre 1908 befaßte sich Lenin in seinem Buch „Materialismus und Empiriokritizismus“ in aggressiver Weise mit den philosophischen Theorien russischer Marxisten, die sich dem westlichen Positivismus zuneigten. Nach Lenins Tode wurden Auszüge und Randglossen zu Hegels „Logik“ aus seinem Nachlaß veröffentlicht (Lenin, „Aus dem philosophischen Nachlaß“, 2. Aufl., Berlin 1949). In der materialistisch aufgefaßten Dialektik Hegels sah Lenin den Schlüssel zur Lösung aller wissenschaftlichen Probleme. Die marxistische Lehre vom Staat, so behauptet Lenin, sei durch den Revisionismus entstellt worden. Erst nach der sozialistischen Revolution „stirbt der Staat ab“. Der bürgerliche Staat schläft nicht von selber ein, wie der Opportunismus der Sozialdemokraten gelehrt habe, er müsse von den Proletariern beseitigt werden. „Die Ablösung des bürgerlichen Staates durch den proletarischen ist ohne gewaltsame Revolution unmöglich“ (Lenin, Ausg. Werke, Moskau 1947, Bd. II, S. 173). Da jeder Staat nach der sozialistischen Auffassung, die von Marx und Engels geteilt wird, eine Diktatur ist, so bedeutet Diktatur des Proletariats nichts anderes als den Staat des Proletariats, der dazu bestimmt ist, den Staat der Bourgeoisie abzulösen. Der Ausdruck „Diktatur des Proletariats“ ist zuerst von Marx in seiner „Kritik des Gothaer Programms“ (1875) gebraucht worden. Aber schon im „18. Brumaire“ hat Marx den Gedanken von der notwendigen Zerstörung der alten Staatsmaschinerie angedeutet, was von Lenin als ein gewaltiger Schritt über das Kommunistische Manifest hinaus ausgelegt wird („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 177). Die Diktatur des Proletariats wird von Lenin lediglich als erste Phase der kommunistischen Gesellschaft aufgefaßt. In dieser Phase, „die gewöhnlich Sozialismus genannt wird“, bestehe zwar schon das Gemeineigentum in bezug auf die Produktionsmittel, das bürgerliche Recht sei aber noch nicht ganz abgeschafft. Kommunismus sei das nicht. „Solange es einen Staat gibt, gibt es keine Freiheit. Wenn es Freiheit geben wird, wird es keinen Staat geben“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 230 u. 231). Die klassenlose Gesellschaft ist die Gesellschaft der Freiheit. Wenn die Arbeiter selber die Großproduktion organisieren, dann entsteht — mit dem Absterben jedes Vorgesetztenwesens und Beamtentums — eine neue Ordnung, eine „Ordnung ohne Gänsefüßchen“, als deren Vorbild von Lenin nach dem Vorgang eines deutschen Sozialdemokraten die Postverwaltung [S. 167]angeführt wird („Staat u. Revolution“, Ausg. W. II, S. 195). Die Funktionen der Aufsichts- und Rechenschaftsablegung, meint Lenin, würden mit der Zeit von selbst fortfallen. „In unserem Streben zum Sozialismus sind wir überzeugt, daß er in den Kommunismus hinüberwachsen wird, und im Zusammenhang damit jede Notwendigkeit der Gewaltanwendung gegen Menschen überhaupt … verschwinden wird, denn die Menschen werden sich gewöhnen, die elementaren Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens ohne Gewalt und ohne Unterordnung einzuhalten“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 220). Ist die erste Phase vorüber, dann soll die sozialistische Gesellschaft klassenlos und damit staatenlos werden. Es wird hier deutlich, daß die Utopie von einer staatsfreien Gesellschaft von Lenin ebenso festgehalten wird wie von Marx und Engels. Auch nach der Oktoberrevolution hat sich bei Lenin in dieser Hinsicht nichts geändert. Auch nachdem zwei Jahre des Aufbaus „auf sozialistischer Grundlage“ vorüber waren, sprach Lenin immer noch von der neuen Ordnung, in der alles auf Freiwilligkeit aufgebaut sein würde. Kommunistische Arbeit wurde von ihm als freiwillige Arbeit ohne Norm und ohne Entlohnung bezeichnet, als Arbeit, die aus Gewohnheit und aus der zur Gewohnheit gewordenen Erkenntnis ihrer Notwendigkeit für das Gesamtwohl geleistet würde (Ausg. W. II, S. 667). Zu gleicher Zeit begründete Lenin aber in seiner Schrift über den Linksradikalismus die Notwendigkeit einer „eisernen und kampfgestählten Partei“, weil er voraussah, daß die Klassen noch „jahrelang“ bestehenbleiben würden (Ausg. W. II, S. 691). Als Stalin die Herrschaft antrat, war das Problem, das Lenin ungelöst liegenlassen mußte, in der Praxis dasselbe wie in der Theorie. Es war das Problem des Staates. Ein anderer Gedankengang konnte durch Stalin unverändert von Lenin übernommen werden. Marx und Engels hatten der unter ihren Augen sich vollziehenden Umbildung des Kapitalismus aus dem Konkurrenz-Kapitalismus in den Monopol-Kapitalismus (Imperialismus) nicht genügend Beachtung geschenkt. Lenin nahm die durch Kartelle, Syndikate und Trusts geschaffene neue Gestalt des Kapitalismus in die Theorie auf und bestimmte sie als „höchste Form des Kapitalismus“. „Der Imperialismus ist das monopolistische Stadium des Kapitalismus“ (Ausg. W. II, S. 839). 5. Die Umgestaltung der Theorie. Die Probleme, denen Stalin sich gegenübersah, ergaben sich aus der Situation: Sozialismus in einem Lande, und zwar in einem überwiegenden Agrarlande, dessen erste Anfänge einer Industrieproduktion über das Stadium des Frühkapitalismus kaum hinausgewachsen waren. In diesem Lande fehlten also die wichtigsten, von Marx und Engels geforderten Voraussetzungen für die Einführung des Sozialismus: der Hochstand der Industrialisierung und die Masse des Proletariats. Praxis und Theorie mußten daher einer neuen Lage angepaßt werden. Die marxistisch-leninistische Theorie bedurfte also einer radikalen Umgestaltung, wenn sie einigermaßen mit der von Stalin befolgten Machtpolitik, einer in kürzester Zeit mit Gewalt und Terror zu erzwingenden Umgestaltung der Wirtschaft, Gesellschaft und der Einzelmenschen, übereinstimmen sollte. Diese Umgestaltung der Theorie ist in zwei Schüben (1934 und 1950) durchgeführt worden. Indem Stalin, an zaristische Traditionen anknüpfend, den großen russischen Staat schuf, mußte er den letzten Rest von allgemeiner sog. „humanistischer“ Zielsetzung aus dem Kommunismus entfernen. Sein [S. 168]gigantischer, sich sozialistisch nennender neuer Staat gab restlos den Gedanken preis, daß das Ziel eine auf Freiwilligkeit beruhende neue Gesellschaftsordnung sei. Damit kam der auf dem Grunde der marxistisch-leninistischen Theorie lauernde Widerspruch zu offenem Ausbruch: um die Staatlosigkeit zu erreichen, muß der ungeheuerste Staatsapparat konstruiert werden, den die Welt je gesehen hat. Daß die gigantische Sowjetmacht sich jemals wieder von selber auflösen würde, glaubt natürlich niemand, obwohl es von der offiziellen Theorie auch weiterhin unterstellt wird. Damit ist die Theorie zynisch geworden. Die philosophische Wendung im Jahre 1950 bedeutet die theoretische Rechtfertigung des Sowjetstaates und damit des Staates überhaupt, der „Repressivgewalt“, wie ihn Engels unter dem Beifall von Lenin definiert hatte. Im Jahre 1934 wurde die Geschichtsschreibung (Materialistische Geschichtsauffassung) und der Geschichtsunterricht in der Sowjetunion von einem Tag zum andern unter Verfemung der internationalen, marxistischen Auffassung auf die nationale, russische Auffassung umgestellt. Der dem Marxismus unbekannte Begriff Rodina (Heimat) wurde Ausgangspunkt einer „neuen“ Ideologie, die uralte Vorstellungen von dem führenden Volk der Russen wiederbelebte. Von Klassen war hier nicht mehr die Rede. Im Jahre 1950 entzog Stalin durch einige Briefe, die er an die „Prawda“ über das Problem der Sprache schrieb (Linguistik-Briefe), der marxistisch-leninistischen Auffassung von der „Basis“ und vom „Überbau“ den Boden. Er widerlegte damit zugleich den wesentlichen Inhalt seiner früheren Schrift „über dialektischen und historischen Materialismus“. Marx darf in der Sowjetunion heute nicht mehr unzensiert gelesen werden. Die verworrene Lage, die gegenwärtig auf dem Gebiet der Theorie herrscht, kann nur durch den Ausdruck „unmarxistischer Marxismus“ charakterisiert werden. In einigen entscheidenden Sätzen des ersten Linguistik-Briefes hat Stalin den Begriff des Staates als einer „aktiven Macht“ wiederhergestellt und damit die sozialistische Lehre von der Überführung der Zwangsordnung in eine neue Ordnung der Freiheit zu den Akten geschrieben. Der Revisionismus, den Lenin erledigt zu haben meinte, kehrt bei seinem Nachfolger als ein Über-Revisionismus wieder zurück. „Der Überbau wird von der Basis hervorgebracht, aber das bedeutet keineswegs, daß er die Basis lediglich widerspiegelt, daß er passiv, neutral ist, daß ihm das Schicksal seiner Basis, das Schicksal der Klassen, der Charakter der Gesellschaftsordnung gleichgültig sind. Im Gegenteil, einmal entstanden, wird er zu einer ganz gewaltigen aktiven Macht, hilft er aktiv seiner Basis, feste Formen anzunehmen und sich zu konsolidieren, trifft er alle Maßnahmen, um der neuen Gesellschaftsordnung zu helfen, der alten Basis und den alten Klassen den Rest zu geben und sie zu beseitigen“ (Stalin, „Zum Marxismus in der Sprachwissenschaft“). Mit der Wiederherstellung des Staates ist die Aufhebung der revolutionären, dialektisch-materialistischen Geschichtsauffassung notwendig verbunden. Ironisch macht Stalin jenen Genossen, „die für Explosionen begeistert sind“, klar, daß das Gesetz des Umschlagens aus einer Qualität in eine neue vermittels einer Explosion nicht immer gültig ist. „Es ist unbedingt gültig für eine in feindliche Klassen geteilte Gesellschaft. Aber es ist durchaus nicht unbedingt gültig für eine Gesellschaft, die keine feindlichen Klassen kennt“ („Zum Marxismus in der Sprachwissenschaft“). [S. 169]Marx, Engels und Lenin hatten gelehrt: Wenn es keine Klassen mehr gibt, dann gibt es auch keinen Staat mehr. Stalin erklärt heute: Wir haben zwar einen Staat, einen sehr starken Staat, aber dieser Staat hat keine in antagonistische Klassen geteilte Gesellschaft mehr zur Voraussetzung. In Wirklichkeit jedoch kann kein Marxist heute dem Satz widersprechen: Das Vorhandensein des heutigen Sowjetstaates, sein Aufbau und seine Herrschaftsmethoden beweisen das Vorhandensein von Klassen innerhalb der Sowjetgesellschaft — von Klassen, die ihrer Entstehung und ihrer Entwicklung nach alle Möglichkeiten zu neuen antagonistischen Klassengegensätzen in sich bergen. Die Entstehung und die Entwicklung des Sowjetstaates in der Epoche des Stalinismus beweisen ferner, daß die von Marx und Engels als „Wissenschaft“ entwickelte Theorie des zwangsläufigen Ablaufs der Geschichte zu einem weltumfassenden Kommunismus auf irrtümlichen Voraussetzungen beruht hat. Durch das sowjetische planwirtschaftliche System des „Sozialismus in einem Lande“ ist zwar das Privateigentum an den Produktionsmitteln abgeschafft worden, dagegen ist die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen und die Unfreiheit der Einzelmenschen in einer Schärfe und in einem Umfang in Erscheinung getreten wie in keinem anderen kapitalistischen und demokratischen Land der Erde. Literaturangaben Berdiajew, Nikolai: Wahrheit und Lüge des Kommunismus. Darmstadt 1953, Holle-Verlag. 128 S. Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Brill, Hermann L.: Das sowjetische Herrschaftssystem (Rote Weißbücher 2). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Gurian, Waldemar: Der Bolschewismus. Einführung in Geschichte und Lehre. Freiburg 1931, Herder. 337 S. Hippel, Ernst von: Die Überwindung des Bolschewismus. Köln 1953, Deutsch-Europäische Verlagsgesellschaft. 48 S. Leonhard, Wolfgang: Schein und Wirklichkeit in der Sowjetunion. Berlin 1952, Verlag Freies Wort. 148 S. Saitschick, Robert: Aufstieg und Niedergang des Bolschewismus. Zürich und Darmstadt 1952, Montana-Verlag. 256 S. (Enthält ein umfangreiches Literaturverzeichnis.) Shub, David: Lenin. Eine Biographie (a. d. Amerik.). Wiesbaden 1952, Limes-Verlag. 452 S. Sieger, Karl: Im Banne des Kommunismus … Idee und Gefahr des Kommunismus. Luzern 1952, Rex-Verlag. 360 S. Stepun, Fedor: Das Antlitz Rußlands und das Gesicht der Revolution. Bern 1933, Gotthelf-Verlag. 104 S. Theimer, Walter: Der Marxismus. Lehre — Wirkung — Kritik (Sammlung Dalp, Bd. 73). Bern 1950, A. Francke. 253 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 163–169 Thälmann, Ernst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Thiele, Ilse

Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1956 1958 [S. 163] 1. Theorie und Praxis. Parteimäßigkeit der Theorie. Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern. Marx und Engels haben ihre Analyse…

DDR A-Z 1954

Industrieproduktion (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1936 betrug der Anteil des Sowjetzonengebietes an der I. Deutschlands im Durchschnitt 26 v. H. Bei der Grundstoff- und Halbmaterialerzeugung lag der Anteil wesentlich niedriger, z. B. bei: Dieses und zahlreiches anderes Material mußte also zugeführt werden. Im innerdeutschen Handel waren die Gebiete der jetzigen SBZ und der Bundesrepublik Ergänzungsgrößen. In der SBZ lag 1936 z. B. die Erzeugung folgender Warengruppen über dem gesamtdeutschen Durchschnitt: Die arbeitsteilige Industriestruktur der verschiedenen Teile Deutschlands führte z. B. im Jahre 1938 zwischen der jetzigen Bundesrepublik und der jetzigen SBZ zu einem Warenaustausch in Höhe von 8,3 Milliarden RM (Interzonenhandel). Der industrielle Produktionswert des Gebietes der SBZ wurde vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung für 1936 auf 15,9 Milliarden RM geschätzt. Durch Kriegseinwirkungen und Demontagen war die I. 1946 nach der gleichen Quelle auf 42 v. H., d. h. 6,67 Milliarden RM, abgesunken. 1950 erreichte die SBZ wieder ein Produktionsniveau von etwa 84 v. H., während in der Bundesrepublik im gleichen Jahre der Stand von 1936 bereits überschritten wurde. Unter Berücksichtigung der ungleich schwerer wiegenden Kriegsfolgen in der SBZ (Zerstörungen, umfangreiche Demontagen, hohe Reparationsentnahmen der SU aus der laufenden Produktion) und im Hinblick auf die fehlenden Rohstoffgrundlagen aus eigener Erzeugung ist die erzielte Steigerung beachtlich. Die Wirtschaftsplanung der SBZ zielt darauf ab, die Grundstoffproduktion erheblich zu steigern (Fünfjahrplan), um die Bezugsabhängigkeit weitgehend zu mildern. Autarkie der SBZ wird offensichtlich nicht angestrebt, dagegen wohl ihre wirtschaftliche Einbeziehung in den Ostblock (Rat für ➝gegenseitige Wirtschaftshilfe). Die Steigerung der I. kam nicht der Bevölkerung zugute (Lebensstandard). In den letzten Jahren wurde regelmäßig rund ein Drittel der I. gegenwertlos als Reparationen entnommen. Noch jetzt sind wichtigste Gebrauchsgüter und fast alle Kulturwaren Mangelerzeugnisse und nur für eine begrenzte, gutverdienende Bevölkerungsschicht erschwinglich (HO). Nach den Betriebsenteignungen in den Jahren 1945/46 wird die I. in verschiedenen Eigentumssphären erzeugt. Für Mitte 1952 liegen folgende Zahlen vor: [S. 73] (Private Industrie, SAG-Betriebe, Wirtschaftssystem) Literaturangaben *: Die Entwicklung der Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im ersten Halbjahr 1951. (Mat.) 1951. 24 S. m. 13 Tab. *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Zone — Produktion im Jahre 1951 und Planziffern für 1952. (Mat.) 1952. 12 S. u. 10 Tab. *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im ersten Quartal 1952. (Mat.) 1952. 24 S. m. 9 Tab. *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im ersten Halbjahr 1952. (Mat.) 1952. 24 S. m. 9 Tab. *: Die Industrieproduktion in der sowjetischen Besatzungszone nach Abschluß des dritten Quartals 1952. (Mat.) 1953. 27 S. m. 9 Tab. *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im Jahre 1952 und Planziffern für 1953. (Mat.) 1953. 22 S. m. 10 Anlagen. *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im ersten Quartal 1953. (Mat.) 1953. 22 S. m. 10 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 72–73 Industrieläden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrie- und Handelskammern

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1936 betrug der Anteil des Sowjetzonengebietes an der I. Deutschlands im Durchschnitt 26 v. H. Bei der Grundstoff- und Halbmaterialerzeugung lag der Anteil wesentlich niedriger, z. B. bei: Dieses und zahlreiches anderes Material mußte also zugeführt werden. Im innerdeutschen Handel waren die Gebiete der jetzigen SBZ und der Bundesrepublik Ergänzungsgrößen. In der SBZ lag 1936 z. B. die Erzeugung folgender Warengruppen über dem gesamtdeutschen…

DDR A-Z 1954

Literatur-Hinweise (1954)

 Die folgende Übersicht verzeichnet nur solche Veröffentlichungen, die zur Einführung vornehmlich geeignet erscheinen. Spezialuntersuchungen oder Schriften, die sich überwiegend tagespolitische Aufgaben setzen, sind nicht aufgenommen worden. Die Auswahl stellt daher, vor allem bei der Fülle der Literatur über den Bolschewismus, keine Wertung dar. Einzeldarstellungen zu den verschiedensten Gebieten des geistigen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Lebens in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands bringen zwei Schriftenreihen, die das „Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen“ herausgibt: „Bonner Berichte aus Mittel- und Ostdeutschland“, seit 1950. „Materialien zur Wirtschaftslage der sowjetischen Zone“, seit 1951. Eine Übersicht über die bisher erschienenen Berichte findet sich in Gruppe IV und V. I. Schriften zur Vorgeschichte und zu den Auswirkungen der sowjetischen Deutschlandpolitik seit 1945 <html><a name=“ref001”> 1</a></html>: Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. <html><a name=“ref002”> 2</a></html>: Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. <html><a name=“ref003”> 3</a></html>: Becker, O. E. H.: Der perfekte Sklavenstaat. Die Ausbeutung des Arbeiters im staatskapitalistischen System der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 4). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 172 S. <html><a name=“ref004”> 4</a></html>: Die Bemühungen der Bundesrepublik um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch gesamtdeutsche Wahlen. Dokumente und Akten (hrsg. vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen), 4., erw. Aufl., Bonn 1953. 168 S. <html><a name=“ref005”> 5</a></html>: Friedensburg, Ferdinand: Berlin — Schicksal und Aufgabe. Berlin 1953, Berthold Schulz. 99 S. <html><a name=“ref006”> 6</a></html>: Friedrich, Gerd: Der Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands (Rote Weißbücher 8). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 143 S. <html><a name=“ref007”> 7</a></html>: Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. (Wesentlich überarbeitete Neuaufl. in Vorbereitung.) <html><a name=“ref007a”> 7a</a></html>: Gleitze, Bruno: Die Wirtschaftsstruktur der Sowjetzone und ihre gegenwärtigen Tendenzen. 1951. 27 S. m. Tab. <html><a name=“ref007b”> 7b</a></html>: Grieneisen, W.: Die Sowjetdeutsche Nationalarmee, Aufbau und Entwicklung von 1948 bis 1952 (Hefte der „Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit“). Berlin Mai 1952. 88 S. (Eine völlige Neubearbeitung dieser Schrift wird „,Freiheit, Aktion der Jugend“ (Bonn) Anfang 1954 herausgeben.) <html><a name=“ref008”> 8</a></html>: Hoffmann, Friedrich: Die Oder-Neiße-Linie, Politische Entwicklung und völkerrechtliche Lage. Kitzingen 1949, Holzner. 55 S. <html><a name=“ref009”> 9</a></html>: Krömer, Eckart: Die Sozialisierung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands als Rechtsproblem. Göttingen 1952, Otto Schwartz. 184 S. <html><a name=“ref010”> 10</a></html>: Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg 1953, Nölke. 375 S. <html><a name=“ref011”> 11</a></html>: Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. <html><a name=“ref012”> 12</a></html>: Nettl, J. Peter: Die deutsche Sowjetzone bis heute — Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. Frankfurt a. M. 1953, Verlag Frankfurter Hefte. 464 S. <html><a name=“ref013”> 13</a></html>: Ostdeutschland. Ein Hand- und Nachschlagebuch über alle Gebiete ostwärts von Oder und Neiße. 3. Aufl., Kitzingen 1953, Holzner. 198 S. <html><a name=“ref014”> 14</a></html>: Bericht über die Rüstungsproduktion in der sowjetischen Besatzungszone … bis Herbst 1952. (BMG) 1953. 32 S. <html><a name=“ref015”> 15</a></html>: Samson, Benvenuto: Planungsrecht und Recht der volkseigenen Betriebe in der sowjetischen Besatzungszone. Frankfurt a. M. 1953, Alfred Metzner. 121 S. <html><a name=“ref016”> 16</a></html>: Seraphim, P. H., R. Maurach, G. Wolfram: Ostwärts der Oder und Neiße … Geschichte, Wirtschaft, Recht. Hannover 1949, Wissenschaftliche Verlagsanstalt. 136 S. <html><a name=“ref017”> 17</a></html>: Seraphim, Peter Heinz: Das Vertriebenenproblem in der Sowjetzone. Berlin 1953, Duncker und Humblot. 202 S. <html><a name=“ref018”> 18</a></html>: Die Situation der Entscheidung. Eine Diskussion über die Lage der „Intelligenz“ in der Sowjetzone (hrsg. vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen). Bonn 1952. 48 S. <html><a name=“ref019”> 19</a></html>: Die Sperrmaßnahmen der Sowjetzonenregierung an der Zonengrenze und um West-Berlin. (BMG) 1953. 147 S. <html><a name=“ref020”> 20</a></html>: : Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost- und Mitteleuropa (hrsg. vom Bundesministerium für Vertriebene). Bonn 1953. Bd. I, 1: 654 S., Bd. I, 2: 896 S. (Weitere Bände folgen.) <html><a name=“ref020a”> 20a: Tatsachen zum deutschen Vertriebenenproblem (hrsg. vom Bundesministerium für Vertriebene). Bonn 1952. 15 Karten- und Zahlentafeln. <html><a name=“ref021”> 21</a></html>: Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953. Denkschrift über den Juni-Aufstand in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. (BMG) 1953. 88 S. <html><a name=“ref022”> 22</a></html>: Bericht über den Aufbau der Volkspolizei in der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) Frühjahr 1951. 27 S. <html><a name=“ref023”> 23</a></html>: Die vormilitärische Ausbildung in der Sowjetzone. Materialien über die „Gesellschaft für Sport und Technik“. (BMG) 1952. 12 S. <html><a name=“ref024”> 24</a></html>: Wagner, Wolfgang: Die Oder-Neiße-Linie in den diplomatischen Verhandlungen während des Zweiten Weltkrieges (Die deutschen Ostgebiete, Bd. 2). Stuttgart 1953, Brentano-Verlag. 168 S. <html><a name=“ref025”> 25</a></html>: Weber, Werner: Die Frage der gesamtdeutschen Verfassung. München 1950, C. H. Beck. 28 S. II. SCHRIFTEN ZUR ENTSTEHUNG, ZUR GESCHICHTE UND ZUM WESEN DES BOLSCHEWISMUS <html><a name=“ref101”>101</a></html>: Achminow, German Feofilovič: Die Macht im Hintergrund, Totengräber des Kommunismus. Ulm 1950, Spaten-Verlag. 307 S. (Umgearbeitete Neuaufl. vorbereitet.) <html><a name=“ref102”>102</a></html>: Ackermann, Klaus: Das Land der stummen Millionen. Tübingen 1950, Katzmann. 173 S. <html><a name=“ref103”>103</a></html>: Berdiajew, Nikolai: Wahrheit und Lüge des Kommunismus. Darmstadt 1953, Holle-Verlag. 128 S. <html><a name=“ref104”>104</a></html>: Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. <html><a name=“ref105”>105</a></html>: Borkenau, Franz: The Communist International. London 1938, Faber und Faber. 442 S. <html><a name=“ref106”>106</a></html>: Borkenau, Franz: Der europäische Kommunismus. Seine Geschichte von 1917 bis zur Gegenwart. München 1952, Lehnen. 540 S. <html><a name=“ref106a”>106a: Calvez, Jean-Yves: Droit International et Souveraineté en U. R. S. S. — L'évolution de l'idéologie juridique soviétique depuis la Révolution d'Octobre. Paris 1953, Armand Colin. 299 S. <html><a name=“ref107”>107</a></html>: Brill, Hermann L.: Das sowjetische Herrschaftssystem (Rote Weißbücher 2). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. <html><a name=“ref108”>108</a></html>: Deutscher, Isaac: Stalin — die Geschichte des modernen Rußland. Stuttgart 1953, Kohlhammer. 606 S. <html><a name=“ref108a”>108a: Fejtö, François: Histoire des Démocraties Populaires. Paris 1952, Du Seuil. 447 S. <html><a name=“ref109”>109</a></html>: Gitermann, Valentin: Geschichte Rußlands. Hamburg 1949, Europäische Verlagsanstalt. Bd. 1: 516 S., Bd. 2: 540 S., Bd. 3: 679 S. <html><a name=“ref110”>110</a></html>: Gitermann, Valentin: Die historische Tragik der sozialistischen Idee. Zürich 1939, Oprecht. 375 S. (Ergänzungsband zu dem vorhergehenden Titel.) <html><a name=“ref111”>111</a></html>: Gurian, Waldemar: Der Bolschewismus. Einführung in Geschichte und Lehre. Freiburg 1931, Herder. 337 S. <html><a name=“ref112”>112</a></html>: Hanisch, Erdmann: Geschichte Sowjetrußlands 1917–1941. Freiburg 1951, Herder. 305 S. <html><a name=“ref113”>113</a></html>: Hippel, Ernst von: Die Überwindung des Bolschewismus. Köln 1953, Deutsch-Europäische Verlagsgesellschaft. 48 S. <html><a name=“ref114”>114</a></html>: Kliutschewski, V.: Geschichte Rußlands. Stuttgart 1925/26, Deutsche Verlagsanstalt. Bd. 1: 382 S., Bd. 2: 421 S., Bd. 3: 400 S., Bd. 4: 423 S. <html><a name=“ref115”>115</a></html>: Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. <html><a name=“ref116”>116</a></html>: Lemberg, Eugen: Osteuropa und die Sowjetunion. Stuttgart 1950, Curt E. Schwab. 240 S. <html><a name=“ref117”>117</a></html>: Leonhard, Wolfgang: Schein und Wirklichkeit in der Sowjetunion. Berlin 1952, Verlag Freies Wort. 148 S. <html><a name=“ref118”>118</a></html>: Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre des Stalinismus. 2. Aufl., Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. <html><a name=“ref119”>119</a></html>: Meissner, Boris: Rußland im Umbruch. Der Wandel in der Herrschaftsordnung und sozialen Struktur der Sowjetunion. Frankfurt a. M. 1951, Verlag für Geschichte und Politik. 91 S. <html><a name=“ref120”>120</a></html>: Monnerot, Jules: Soziologie des Kommunismus. Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 429 S. <html><a name=“ref121”>121</a></html>: Rauch, Georg von: Grundlinien der sowjetischen Geschichtsforschung im Zeichen des Stalinismus. (Europa-Archiv V, 19–21) <html><a name=“ref122”>122</a></html>: Rosenberg, Arthur: Geschichte des Bolschewismus. Berlin 1932, Rowohlt. 239 S. <html><a name=“ref123”>123</a></html>: Saitschick, Robert: Aufstieg und Niedergang des Bolschewismus. Zürich und Darmstadt 1952, Montana-Verlag. 256 S. (Enthält ein umfangreiches Literaturverzeichnis.) <html><a name=“ref124”>124</a></html>: Schwartz, Salomon M.: Arbeiterklasse und Arbeitspolitik in der Sowjetunion. Hamburg 1953, Verlag für Wirtschaft und Sozialpolitik. 367 S. <html><a name=“ref125”>125</a></html>: Sethe, Paul: Kleine Geschichte Rußlands. Frankfurt a. M. 1953, Scheffler. 160 S. <html><a name=“ref126”>126</a></html>: Stählin, Karl: Geschichte Rußlands. Stuttgart u. Königsberg. Bd. 1 (1923): 438 S., Bd. 2 (1930): 752 S., Bd. 3 (1935): 550 S., Bd. 4,1 und 4,2 (1939): 1136 S. <html><a name=“ref127”>127</a></html>: Shub, David: Lenin. Eine Biographie (a. d. Amerik.). Wiesbaden 1952, Limes-Verlag. 452 S. <html><a name=“ref128”>128</a></html>: Sieger, Karl: Im Banne des Kommunismus … Idee und Gefahr des Kommunismus. Luzern 1952, Rex-Verlag. 360 S. <html><a name=“ref129”>129</a></html>: Stepun, Fedor: Das Antlitz Rußlands und das Gesicht der Revolution. Bern 1933, Gotthelf-Verlag. 104 S. <html><a name=“ref130”>130</a></html>: Theimer, Walter: Der Marxismus. Lehre — Wirkung — Kritik (Sammlung Dalp, Bd. 73). Bern 1950, A. Francke. 253 S. <html><a name=“ref131”>131</a></html>: Thimm, Gerhard: Das Rätsel Rußland. Stuttgart 1952, Scherz und Goverts. 502 S. <html><a name=“ref131a”>131a: Weber, Adolf: Marktwirtschaft und Sowjetwirtschaft. München 1951, Pflaum. 499 S. <html><a name=“ref132”>132</a></html>: Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. III. ZEITSCHRIFTEN <html><a name=“ref201”>201</a></html>: : „Osteuropa — Zeitschrift für Gegenwartsfragen des Ostens“, hrsg. von der „Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde“, Stuttgart, Deutsche Verlagsanstalt. Erscheint zweimonatlich nunmehr im 3. Jg. — seit 1951. (Sie setzt in vieler Beziehung die erste Zeitschrift dieses Namens fort: „Ost-Europa — Zeitschrift für die gesamten Fragen des europäischen Ostens“, die 1925–1939 erschien.) <html><a name=“ref202”>202</a></html>: : „Ost-Probleme“ (Ein Informationsblatt über Fragen des Weltkommunismus). Hrsg. von Hicog, Bonn-Mehlem, erscheint wöchentlich — nunmehr im 5. Jg. — seit 1949. <html><a name=“ref203”>203</a></html>: : „SBZ-Archiv — Dokumente — Berichte — Kommentare zu Gesamtdeutschen Fragen.“ Köln, Verlag für Politik und Wirtschaft. Erscheint (nachdem es bis 1952 unter dem Namen „PZ-Archiv“ herausgekommen war) halbmonatlich — nunmehr im 4. Jg. — seit 1950. IV. BONNER BERICHTE AUS MITTEL- UND OSTDEUTSCHLAND <html><a name=“ref301”>301</a></html>: Abeken, Gerhard: Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone seit der Währungsreform. (BB) 1951. 36 S. <html><a name=“ref302”>302</a></html>: *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. <html><a name=“ref303”>303</a></html>: Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. <html><a name=“ref304”>304</a></html>: Balluseck, Lothar von: Volks- und Laienkunst in der sowjetischen Besatzungszone. (Einführung von Hans Köhler) (BB) 1953. 92 S. m. 17 Anlagen. <html><a name=“ref305”>305</a></html>: *: Die Bevölkerungsbilanz der sowjetischen Besatzungszone 1939 bis 1949. (Mit Nachtrag: Die Volkszählung 1950 bis 1951.) (BB) 29 + 4 S. m. 12 Tab. <html><a name=“ref306”>306</a></html>: *: Bibliotheken als Opfer und Werkzeug der Sowjetisierung. Zur Lage des Büchereiwesens in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 71 S. <html><a name=“ref307”>307</a></html>: *: Die chemische Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 89 S. m. 13 Tab. <html><a name=“ref308”>308</a></html>: Dübel, Siegfried: Deutsche Jugend im Wirkungsfeld sowjetischer Pädagogik. (BB) 1953. 88 S. <html><a name=“ref309”>309</a></html>: Faber, Dorothea, und Alfred Leutwein: Das Versicherungswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 26 Tab. u. 2 Schautafeln. <html><a name=“ref310”>310</a></html>: Faber, Dorothea: Einkommenstruktur und Lebenshaltung in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 96 S. m. 32 Tab. <html><a name=“ref310a”>310a: Faber, Dorothea: Die Wohnungswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 12 Anlagen. <html><a name=“ref311”>311</a></html>: Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 96 S. <html><a name=“ref312”>312</a></html>: Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. <html><a name=“ref313”>313</a></html>: Köhler, Hans: Zur geistigen und seelischen Situation der Menschen in der Sowjetzone. (BB) 1952. 48 S. <html><a name=“ref314”>314</a></html>: *: Die Kohlenindustrie in der sowjetischen Zone. (BB) 1951. 39 S. m. 11 Tab. u. 1 Beilage. <html><a name=“ref315”>315</a></html>: Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., überarb. u. erw. Ausgabe. Januar 1953. 176 S. m. 31 Tab., 17 Anlagen, 15 Dok. <html><a name=“ref316”>316</a></html>: Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. <html><a name=“ref317”>317</a></html>: Meimberg, Rudolf, und Franz Rupp: Die öffentlichen Finanzen in der sowjetischen Zone und im Ostsektor von Berlin. (BB) 1951. 84 S., 38 Tab. <html><a name=“ref318”>318</a></html>: Möbus, Gerhard: Bolschewistische Parteilichkeit als Leitmotiv der sowjetischen Kulturpolitik. Dokumente der Diktatur. (BB) 1951. 32 S. <html><a name=“ref319”>319</a></html>: Neide, K. v. d.: Raiffeisens Ende in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 55 S. m. 8 Anlagen. <html><a name=“ref320”>320</a></html>: Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. (BB) 1953. 127 S. m. 16 Anlagen. <html><a name=“ref321”>321</a></html>: Plönies, Bartho: Die Sowjetisierung des mitteldeutschen Handwerks. Ein Bericht über die Lage des Handwerks in der sowjetischen Zone. 2., erg. Aufl. (BB) 1953. 136 S. m. 19 Anlagen. <html><a name=“ref322”>322</a></html>: Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. <html><a name=“ref323”>323</a></html>: Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 88 S. m. 15 Anlagen. <html><a name=“ref323a”>323a: *: Die Reparationen der Sowjetzone in den Jahren 1945 bis Ende 1953. (BB) 1954. 28 S. <html><a name=“ref324”>324</a></html>: Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. <html><a name=“ref325”>325</a></html>: Rupp, Franz: Die Reparationsleistungen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1951. 96 S. <html><a name=“ref326”>326</a></html>: Silesius alter: Jenseits von Oder und Neiße. Eine Bilanz von sechs Jahren. 2. Aufl. (BB) 1953. 63 S. m. Anhang. <html><a name=“ref327”>327</a></html>: Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des 1952-Berichtes „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“. <html><a name=“ref328”>328</a></html>: Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. 1952. 130 S. m. 14 Anlagen. <html><a name=“ref329”>329</a></html>: *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. V. MATERIALIEN ZUR WIRTSCHAFTSLAGE IN DER SOWJETISCHEN ZONE <html><a name=“ref401”>401</a></html>: *: Der Außenhandel der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (Mat.) 1952. 87 S. m. 16 Anlagen. <html><a name=“ref402”>402</a></html>: *: Der Außenhandel der Sowjetzone im 1. Halbjahr 1952 unter besonderer Berücksichtigung des Handels mit dem Ostblock. (Mat.) 1953. 96 S. m. 33 Anlagen. <html><a name=“ref403”>403</a></html>: *: Der Außenhandel der sowjetischen Besatzungszone im Jahre 1952 und Planziffern für 1953. (Mat.) 1953. 36 S. m. 10 Anlagen. <html><a name=“ref404”>404</a></html>: *: Bilanz der Arbeitskräfte und Arbeitsmarktlage in der sowjetischen Besatzungszone, insbesondere in den Jahren 1949 und 1950. (Mat.) 1952. 40 S. m. 12 Tab. <html><a name=“ref405”>405</a></html>: *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. <html><a name=“ref406”>406</a></html>: *: Die eisenschaffende Industrie der sowjetischen Zone. 1. Aufl. (Mat.) 1952. 40 S. m. 9 Tab. <html><a name=“ref407”>407</a></html>: *: Die sowjetischen Entnahmen aus dem Produktionsaufkommen der Sowjetzone im Jahre 1951. (Mat.) 1952. 16 S. m. 3 Anlagen. <html><a name=“ref408”>408</a></html>: *: Die eisenschaffende Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 2., erw. Fassung. 47 S. m. 9 Anlagen. <html><a name=“ref409”>409</a></html>: *: Die elektrotechnische Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1952. 60 S. m. zahlr. Anlagen. <html><a name=“ref410”>410</a></html>: *: Der Fahrzeugbau in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (Mat.) 1952. 36 S. m. 8 Anlagen. <html><a name=“ref411”>411</a></html>: *: Feinmechanik und Optik in der sowjetischen Zone. (Mat.) 1952. 30 S. m. 11 Anlagen. <html><a name=“ref412”>412</a></html>: *: Die Entwicklung der Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im ersten Halbjahr 1951. (Mat.) 1951. 24 S. m. 13 Tab. <html><a name=“ref413”>413</a></html>: *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Zone — Produktion im Jahre 1951 und Planziffern für 1952. (Mat.) 1952. 12 S. u. 10 Tab. <html><a name=“ref414”>414</a></html>: *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im ersten Quartal 1952. (Mat.) 1952. 24 S. m. 9 Tab. <html><a name=“ref415”>415</a></html>: *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im ersten Halbjahr 1952. (Mat.) 1952. 24 S. m. 9 Tab. <html><a name=“ref416”>416</a></html>: *: Die Industrieproduktion in der sowjetischen Besatzungszone nach Abschluß des dritten Quartals 1952. (Mat.) 1953. 27 S. m. 9 Tab. <html><a name=“ref417”>417</a></html>: *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im Jahre 1952 und Planziffern für 1953. (Mat.) 1953. 22 S. m. 10 Anlagen. <html><a name=“ref418”>418</a></html>: *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im ersten Quartal 1953. (Mat.) 1953. 22 S. m. 10 Anlagen. <html><a name=“ref419”>419</a></html>: *: Die Kraftwirtschaft in der Sowjetzone, ihre Quellen und Reserven. (Mat.) 1953. 52 S. m. 15 Anlagen. <html><a name=“ref420”>420</a></html>: Luv, Gustav: Die Pharmazeutische Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 48 S. <html><a name=“ref422”>422</a></html>: *: Der Schwermaschinenbau in der sowjetischen Besatzungszone. 1. Aufl. (Mat.) 1952. 60 S. u. 13 Anlagen. <html><a name=“ref423”>423</a></html>: *: Der Schwermaschinenbau in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (Mat.) 1953. 60 S. m. 16 Anlagen. <html><a name=“ref424”>424</a></html>: *: Die Stellung der SAG in der Wirtschaft der Sowjetzone im Jahre 1951. (Mat.) 1952. 46 S. m. 22 Anlagen. <html><a name=“ref425”>425</a></html>: *: Der Uranbergbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1952. 26 S. <html><a name=“ref426”>426</a></html>: Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern.

 Die folgende Übersicht verzeichnet nur solche Veröffentlichungen, die zur Einführung vornehmlich geeignet erscheinen. Spezialuntersuchungen oder Schriften, die sich überwiegend tagespolitische Aufgaben setzen, sind nicht aufgenommen worden. Die Auswahl stellt daher, vor allem bei der Fülle der Literatur über den Bolschewismus, keine Wertung dar. Einzeldarstellungen zu den verschiedensten Gebieten des geistigen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Lebens in der sowjetischen…

DDR A-Z 1954

HO (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Handelsorganisation; staatliches Einzelhandelsunternehmen, das zu überhöhten Preisen Mangelwaren verkauft. Die HO wurde durch Verordnung der DWK im Nov. 1948 gegründet. Als Begründung für die Errichtung der HO gab die DWK „Bekämpfung des Schwarzmarktes“ an. In Wirklichkeit nutzte sie nach dem Vorbild der SU die Mangellage in der Versorgung und die Existenz eines schwarzen Marktes zur Besteuerung des Verbrauchs in bis dahin in Deutschland nicht gekanntem Umfange aus. Hauptzweck der HO-Gründung war, währungsgefährdende „überschüssige Kaufkraft“ abzuschöpfen (Akzise) und zur Finanzierung der Staatsausgaben heranzuziehen. Trotz Verbesserung der Versorgungslage und des Verschwindens des Schwarzmarkts in den letzten Jahren wurde die HO nicht aufgelöst, sondern sie wird sogar noch wesentlich ausgebaut. Der vom Staat als Anreiz für die verlangten Leistungssteigerungen in der „volkseigenen“ Wirtschaft gezahlte Leistungslohn und die Prämien für Normerfüllung fließen auf diese Weise in den Staatshaushalt zurück. Preissenkungen, veranlaßt durch Produktionssteigerung bei Lebensmitteln und Verbrauchsgütern, führten bislang nicht zu einer Verminderung der Staatseinnahmen aus der HO, da zum Ausgleich dafür immer mehr HO-Verkaufsstellen, -Kaufhäuser, -Gaststätten errichtet und immer mehr Warengattungen bevorzugt der HO für den Verkauf zur Verfügung gestellt werden. Am 30. 6. 1952 betrieb die HO 10.952 Lebensmittelgeschäfte, 3.803 Industriewarenläden, 1.230 Gaststätten und 13 Warenhäuser. Die Umsätze der HO entwickelten sich wie folgt: Der mengenmäßige Umsatz steigerte sich noch weitaus mehr, als in diesen Zahlen zum Ausdruck kommt, da die HO-Preise seit 1948 wesentlich gesenkt worden sind. Die Akzise der HO zugunsten des Staatshaushalts betrug 1952 rund 4 Milliarden Mark, d. h. das Dreifache des Lohnsteueraufkommens. Ursprünglich hauptsächlich auf den Verkauf von Lebensmitteln und Industriemangelwaren eingestellt, erweitert die HO ihr Verkaufsnetz ständig durch Übernahme privater Ladengeschäfte. Ladeninhaber, die durch absichtlich ungenügende Warenzuteilungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, werden veranlaßt, ihre Geschäfte zu Spottpreisen an die HO zu verkaufen. Man gibt ihnen die Möglichkeit, als HO-Angestellte in ihren eigenen Läden tätig zu werden. Auf diese Weise übernimmt die HO seit 1951 u. a. Drogerien, Fleischerläden, Friseurgeschäfte, Blumenläden, Modesalons, Juwelierläden usw. Die HO ist somit nicht nur Instrument der staatlichen Währungspolitik, sondern gleichzeitig Werkzeug des Staates zur systematischen weiteren Vernichtung des privaten Einzelhandels. Die Umsatz- u. Finanzpläne der HO müssen der Sowjetischen Kontrollkommission zur Bestätigung vorgelegt werden, woraus hervorgeht, daß die Preis[S. 69]politik der HO ein Teilstück sowjetischer Besatzungspolitik in Deutschland ist. Literaturangaben Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 88 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 68–69 Herrnstadt, Rudolf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hochschulen

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Handelsorganisation; staatliches Einzelhandelsunternehmen, das zu überhöhten Preisen Mangelwaren verkauft. Die HO wurde durch Verordnung der DWK im Nov. 1948 gegründet. Als Begründung für die Errichtung der HO gab die DWK „Bekämpfung des Schwarzmarktes“ an. In Wirklichkeit nutzte sie nach dem Vorbild der SU die Mangellage in der Versorgung und die Existenz eines schwarzen Marktes zur Besteuerung des…

DDR A-Z 1954

Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut) (1954)

Siehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1979 1985 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1956 1958 1959 1960 1962 MELS-Institut: 1958 1959 1960 1962 MELSTI: 1956 Hieß vor Stalins Tod nur MEL-Institut. Gründung wurde schon am 29. 12. 1947 beschlossen, aber erst im Januar 1949 in Ostberlin verwirklicht. Soll sinngemäß die Tätigkeit des Moskauer MEL-Instituts im Hinblick auf Deutschland ergänzen. Laut Plan vom 9. 3. 1949 sind die Aufgaben des MELST-I.: „Die selbständige Weiterentwicklung des Marxismus-Leninismus und seine Anwendung besonders auf die durch die deutsche Entwicklung gestellten Probleme … Die Übermittlung der Erfahrungen und Errungenschaften der neuen marxistisch-leninistischen Erkenntnisse aus anderen Ländern, insbesondere der SU.“ Die Editionsabteilung soll die Lehrschriften des Bolschewismus, zweckgemäß ausgewählt und erläutert, herausgeben, während die Forschungsabteilung die Parteilehre unmittelbar klären und „von allen Verfälschungen reinhalten“ soll. — Außer Ackermann, der von April bis Ende August 1953 Direktor des MELST-I. war, standen keine profilierten Persönlichkeiten an der Spitze dieses Instituts. Es erlangte kein entscheidendes Gewicht im politischen Leben der SBZ. Kommissarischer Nachfolger Ackermanns ist Ludwig Einicke. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 106 Marx, Karl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Marxismus

Siehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1979 1985 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1956 1958 1959 1960 1962 MELS-Institut: 1958 1959 1960 1962 MELSTI: 1956 Hieß vor Stalins Tod nur MEL-Institut. Gründung wurde schon am 29. 12. 1947 beschlossen, aber erst im Januar 1949 in Ostberlin verwirklicht. Soll sinngemäß die Tätigkeit des Moskauer…

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Sowjetisches Militärtribunal (1954)

Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die in der SBZ tätigen SMT sind nicht nur für die Aburteilung sowjetischer Soldaten zuständig, auch deutsche Staatsbürger wurden und werden vor diesen Gerichten an[S. 150]geklagt und nach sowjetischem Recht verurteilt. Eine Zuständigkeitsabgrenzung gegenüber den SBZ-Gerichten besteht nicht. Soweit feststellbar, handelt es sich stets um politische Fälle, die die sowjetischen Gerichte nach ihrem Ermessen an sich ziehen. Das Verfahren ist dem Einfluß und jeglicher Kenntnisnahme der SBZ-Justiz entzogen. Der Untersuchungshäftling hat keine Verbindung mit der Außenwelt. Er wird meist in sehr strenger Einzelhaft gehalten und kommt nur mit sowjetischem Wachpersonal in Berührung. Die Verhöre erfolgen fast stets nachts. Mit allen Mitteln versuchen die Kommissare, ein Geständnis zu erlisten oder zu erpressen. Die Protokolle werden in russischer Sprache abgefaßt; oft hat ein Mißverständnis des Dolmetschers der Aussage eine verhängnisvolle Wendung gegeben, und sehr oft sind „Geständnisse“ abgelegt worden, weil der Häftling die Qualen der Folterung nicht mehr aushalten konnte und irrtümlich gehofft hatte, das Geständnis vor Gericht widerrufen zu können. Die Akten der Voruntersuchung haben aber in der Gerichtsverhandlung absolute Beweiskraft (§ 396 StPO der RSFSR). Eine Beweisaufnahme erfolgt nur, wenn die Anklage noch nicht „genügend geklärt“ erscheint (§ 394 StPO). Für diese ausreichende „Klärung“ aber sorgt die Voruntersuchung mit ihren Methoden. In geklärten Fällen wirkt der Militärstaatsanwalt nicht mit, und damit ist auch die Hinzuziehung eines Verteidigers ausgeschlossen (§ 381 StPO). Dem Angeklagten kann das Recht auf mündliche Selbstverteidigung genommen werden (§ 397 StPO). Das Gericht darf auch Beweisstücke verwenden, die dem Angeklagten unbekannt bleiben (§ 396 StPO), kann also Spitzelmeldungen heranziehen, ohne daß der Angeklagte etwas dagegen Vorbringen kann. Die Verfahren werden oft in fünf bis zehn Minuten abgewickelt. Die Anklage stützt sich fast ausschließlich auf eines der „gegenrevolutionären Verbrechen“ (§ 58 StGB der RSFSR, gelegentlich auch § 59): „Als gegenrevolutionär gilt jede Handlung, die auf den Sturz, die Unterhöhlung oder die Schwächung der Sowjetherrschaft … oder auf die Unterhöhlung der äußeren Sicherheit der UdSSR und der grundlegenden wirtschaftlichen, politischen und nationalen Errungenschaften der proletarischen Revolution gerichtet sind“. Der 2. Absatz des § 58 dehnt den Anwendungsbereich u. a. auch auf die SBZ aus: „Kraft der internationalen Solidarität der Interessen aller Werktätigen gelten Handlungen gleicher Art als gegenrevolutionär auch dann, wenn sie gegen einen anderen der UdSSR nicht angehörenden Staat der Werktätigen gerichtet sind“. Zu den 18 verschiedenen und verschwommen definierten Tatbeständen des § 58 gehören z. B. „das Unterhalten von Beziehungen zu einem ausländischen Staat“ (58, III), „Unterstützung der ausländischen Bourgeoisie“ (58, IV), „Propaganda, die zur Schwächung der Sowjetherrschaft führen kann“ (58, X), „Nichtanzeigen eines vorbereiteten Verbrechens“ (58, XII). Zwei Umstände gelten als „erschwerend“ (§ 57 StGB): „Das Ziel, die Macht der Bourgeoisie wiederherzustellen“, und die „Möglichkeit, daß durch die Begehung des Verbrechens den Interessen des Staates oder der Werktätigen ein Schaden zugefügt wird, mag auch das Verbrechen nicht unmittelbar gegen die Interessen des Staates oder der Werktätigen gerichtet sein“. Die Strafen lauten im Regelfälle auf 25 Jahre Zwangsarbeit. Die Urteilsverkündung erfolgt oft in Abwesenheit des Angeklagten durch Zustellung einer Urteilsabschrift. Anfechtung des Urteils ist bei den wichtigsten gegenrevolutionären Verbrechen ausgeschlossen, in den übrigen Fällen ist sie praktisch aussichtslos, weil sie nur Formfehler und „offensichtliche Ungerechtigkeit“ angreifen darf. Fehler im Sachverhalt, im Protokoll der Voruntersuchung können nicht zur Begründung herangezogen werden. Die Verurteilten werden zur Vollstreckung meist den Zuchthäusern in der SBZ zugewiesen; „gefährliche politische Verbrecher“ werden in sowjetische Besserungsarbeitslager (ITL) in der SU übergeführt. Dort bleiben sie für ihre Angehörigen verschollen, während den Insassen der Zuchthäuser ein beschränkter Briefverkehr gestattet ist. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 149–150 Sowjetische Kontrollkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetnik

Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die in der SBZ tätigen SMT sind nicht nur für die Aburteilung sowjetischer Soldaten zuständig, auch deutsche Staatsbürger wurden und werden vor diesen Gerichten an[S. 150]geklagt und nach sowjetischem Recht verurteilt. Eine Zuständigkeitsabgrenzung gegenüber den SBZ-Gerichten besteht nicht. Soweit feststellbar, handelt es sich stets um…

DDR A-Z 1954

Kulturpolitik (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 91]Hauptaufgabe der K. ist lt. Entschließung des III. Parteitages der SED (1950) „ … der Kampf um den Frieden, um die demokratische Einheit Deutschlands und um die Festigung unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ … (Die kulturelle) „Erziehung kann nur in unerbittlichem Kampf gegen die kannibalischen Lehren der imperialistischen Kriegshetzer erfolgen. Jeder Versuch, diese feindlichen Ideologien objektivistisch (Objektivismus) darzustellen, bedeutet eine … Hilfe für diese Ideologien. Darum ist es die entscheidende kulturpolitische Aufgabe, einen radikalen Umschwung auf allen Gebieten des kulturellen Lebens zu erzielen und mit der Lauheit und dem Versöhnlertum unerbittlich Schluß zu machen“ (Protokoll des III. Parteitags, Dietz-Verlag, Berlin 1951, Bd. II, S. 265). Damit wird Kultur in ihrem ganzen Bereich zum Instrument der Politik. Seit Mitte 1950 war eine Verschärfung des kulturpolitischen Kurses in der SBZ festzustellen. Von 1945 bis etwa Mitte 1947 hatte eine „antifaschistisch-demokratische“ Linie vorgeherrscht; die Kommunisten hatten sich zwar, wie auf allen anderen Gebieten, die Schlüsselstellungen (vor allem die Volksbildungsministerien und die Kulturdezernate der Kreise und Städte) gesichert; es wurden aber zunächst auch „bürgerliche“ Ideologien, „Kulturschaffende“ und Werke, soweit sie nur entschieden „antifaschistisch“ waren, geduldet, die Benutzung westlicher Nachrichtenquellen und die Diskussion westlicher Ideologien gestattet usw. Seit 1947 wurde die K. zu einem mehr und mehr von Staat und SED gehandhabten Machtinstrument. Erst seit Mitte 1950 kann man indessen von einer nahezu totalen Anleitung und Kontrolle durch die SED sprechen. Diese Entwicklung verlief im Sinne eines zielbewußten Aufbaus auf dem Marxismus-Leninismus als der „fortgeschrittensten Wissenschaft“ bzw. dem „sozialistischen Realismus“ als der Grundlage der „fortgeschrittensten Kunst“, sowie dementsprechend als Kampf gegen den „Objektivismus“ (d. h. die objektive, unvoreingenommene Wahrheitsforschung) in der Wissenschaft und den Formalismus in der Kunst. Geleitet wird diese K. vom ZK der SED, die als „Partei neuen Typs“ die zuständigen Behörden (s. unten) über die in ihnen führenden SED-Genossen durch Parteiaufträge „anleitet“. Praktisch liegt die gesamte K. der SBZ damit in der Hand von rund einem halben Dutzend SED-Spitzenfunktionären im Politbüro und im Sekretariat des ZK. Die totalitär-kommunistische K. konnte sich nur in einem mehrjährigen Kampf mit den Vertretern nichtkommunistischer Kulturanschauungen durchsetzen: vor allem durch die zwangsweise Gleichschaltung der nichtkommunistischen Parteien, durch die allmähliche Beseitigung der Hochschulautonomie, durch die bis zum Beginn des Neuen Kurses schrittweise verschärfte Kirchenpolitik (Religion), durch die seit 1948 erfolgte hermetische Absperrung von der westlichen Literatur und den westlichen Nachrichtenquellen, durch die Zerschlagung der größeren privaten Buchverlage (Verlagswesen) u. a. m. Gleichzeitig wurde ein Stamm von Kulturfunktionären bzw. „Kulturarbeitern“ gebildet, die als Organe des ZK-Willens an allen führenden Stellen des kulturellen Lebens tätig sind und es nach genauen Anweisungen im Sinne der obersten Parteigrundsätze steuern; sie haben größtenteils keinerlei oder nur unzureichende fachliche Vorbildung und werden auf den Parteischulen der SED für ihre Tätigkeit geschult. Dieser Apparat beherrscht die K. durch folgende Funktionen: 1. Bildung [S. 92]einer neuen Schicht von „Kulturschaffenden“; 2. deren ideologische Gleichschaltung; 3. organisatorische Beherrschung des Kulturapparates; 4. materielle Bindung der Kulturschaffenden; 5. durchgreifende Einflußnahme auf die Schicht der „Kulturkonsumenten“. Der Schaffung einer neuen kulturtragenden Schicht dienen u. a. folgende Maßnahmen: Lösung des Zugangs zur Oberschule von der Wirtschaftslage der Eltern durch ein die sog. Proletarierkinder begünstigendes Stipendiensystem (Einheitsschule) bei gleichzeitiger Kontrolle der „gesellschaftlichen Aktivität“ der Bewerber, die vor allem im Rahmen der FDJ zu beweisen ist. Ebenso wird verfahren bei der Zulassung und Förderung der Hochschüler unter quotenmäßig festgelegtem Vorrang von Arbeiterkindern. Weitere Maßnahmen für die Bildung einer neuen kulturellen Elite: Zugang zu den Hochschulen ohne Abitur (Arbeiter- und Bauernfakultät); Sonderausbildung von „Werktätigen“ zu Neulehrern, Volksrichtern, Volksstaatsanwälten, Arzthelfern u. a.; Förderung von „Talenten aus dem Volk“ durch Kulturfonds, FDGB-Mittel und Direktorfonds (Kulturdirektor) in den Betrieben, ferner mittels der Laienspielbewegung als eines gedachten Reservoirs für den Nachwuchs an Musikern und Bühnenkünstlern; Förderung der größtenteils kommunistischen Volkskorrespondenten. Das Kulturschaffen wird weiterhin durch Methoden und Maßnahmen ideologischer wie organisatorischer Art gelenkt. An ideologischen Maßnahmen sind folgende besonders wichtig: schon im Schulunterricht bilden den Schwerpunkt die „gesellschaftswissenschaftlichen“ Fächer (Deutsch, Geschichte, Gegenwartskunde, Geographie) mit ausnahmslos kommunistischem Lehrplan; gesellschaftswissenschaftliches Studium ist grundlegendes Pflichtfach (zumeist auch Prüfungsfach) an allen Hochschulen und Fachschulen (einschließlich der Kunstschulen). Seit etwa 1948 ist die Diskussion weltanschaulicher Fragen in Presse (Pressewesen), Rundfunk und Zeitschriften ausschließlich auf kommunistischer oder allenfalls kommunismusfreundlicher Grundlage möglich. Der Kulturbund wurde aus einem Diskussionsforum der „Intelligenz“ zur Tribüne der SED. Von westlicher Literatur und Publizistik ist nur noch „planwichtige“ Fachliteratur zugelassen und ausschließlich über die „Zentralstelle zur Beschaffung wissenschaftlicher Literatur“ erhältlich; geisteswissenschaftliche Literatur in den wissenschaftlichen Bibliotheken wird, soweit sie „bürgerliches“ Ideengut enthält, vielfach nur mit Sondererlaubnis ausgeliehen. Das „nationale Erbe“ wird zwar, vor allem auf den Bühnen, gepflegt, aber in mehr und mehr kommunistisch verfälschter Sicht (Goethe, Bach, Dichter der Freiheitskriege usw.). An organisatorischen Maßnahmen sind folgende entscheidend: Die gesamte K. ist durch Zonenbehörden straff zentralisiert; entsprechend den Verhältnissen in der SU wurde seit 1951 das Ministerium für Volksbildung der „DDR“ in mehrere selbständige Behörden aufgespalten (Ministerium für Volksbildung, das praktisch nur noch ein Erziehungsministerium ist, selbständiges Staatssekretariat für Hochschulwesen, Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten [Kunstkommission], Amt für ➝Literatur und Verlagswesen). Mitte 1952 wurden zusätzlich beim Ministerrat ein Staatliches Rundfunkkomitee und ein Staatliches Komitee für Filmwesen errichtet, während gleichzeitig zur Koordination dieses administrativen Mammutapparates eine „Koordinierungs- und Kontrollstelle für Unterricht, Wissenschaft und Kunst“ über[S. 93]geordnet wurde. Das bedeutet die totale zentrale Kontrolle über das Schul- und Hochschulwesen (unter tatsächlicher Aufhebung der Hochschulautonomie), über Bühne und Musik und alle sonstigen künstlerischen und unterhaltenden Veranstaltungen sowie über alle Druckerzeugnisse. (Die Presse wird über eine Pressestelle beim Ministerpräsidenten, das frühere Amt für ➝Information, und die verbindliche Nachrichtenmonopolstelle des ADN kontrolliert.) Am 7. 1. 1954 wurde das Ministerium für Kultur gebildet (Minister: Joh. R. ➝Becher). Für alle Schulen, Fachschulen und die meisten Hochschulstudienfächer (auch Kunstschulen) wurden bis ins einzelne verbindliche, häufig Stunde für Stunde festlegende zoneneinheitliche Lehrpläne geschaffen. Die Grundlagenforschung wurde in einer Reihe von Instituten zentralisiert. Dabei wurden die Akademien der Wissenschaften in erheblichem Maß auf planwirtschaftlich bestimmte und (wenn schon zögernder) auf „gesellschaftswissenschaftliche“ Aufgaben im Sinn der SED umgestellt; es erstanden zahlreiche neue Institute (wie die Hochschule für ➝Planökonomie, die Akademie der Landwirtschaftswissenschaft, das Deutsche Institut für Rechtswissenschaft, das Deutsche Institut für Zeitgeschichte, das Museum für Deutsche Geschichte, das Deutsche ➝Pädagogische Zentralinstitut, die Deutsche ➝Akademie der Künste und die SED-Zentralschulen, Schulung), durchweg von der SED kontrolliert und dazu bestimmt, den von der SED geforderten „radikalen Umschwung“ auf allen Gebieten der Kultur durchzuführen. Oberste Anleitungs- und Kontrollinstanz ist die 1952/53 aus der Abt. Propaganda des ZK herausgelöste selbständige ZK-Abt. Wissenschaft und Hochschulen, die besonders durch ihre 4 Fachsektoren Philosophie, Geschichte, Politökonomie und Geschichte der ➝KPdSU Wissenschaft und Forschung auf bolschewistische Grundlage zu stellen sucht. Im gleichen Sinne wurde (seit 1950) pseudoproletarisch-kommunistischer Dozenten- und Forschernachwuchs gefördert, der Nachwuchs der Intelligenzberufe seit 1951 durch besondere Stellen bei den wissenschaftlichen Hochschulen gelenkt. Für die nachschaffenden Künste wurde 1951 ein zentraler SED-kontrollierter Bühnennachweis errichtet; die privaten künstlerischen Institute und Agenturen sind fast oder völlig ausgeschaltet; die Liquidation der privaten Buchverlage (Verlagswesen) wurde beschleunigt; angestrebt ist ferner völlige Ausschaltung der privaten Konzertagenturen. Der in der herkömmlichen Kunstpolitik wichtige „private Auftraggeber“ ist durch Enteignung nahezu völlig ausgefallen, so daß auch die Freischaffenden (freie Schriftsteller, freie Wissenschaftler, bildende Künstler, Musiker, Architekten) auf den sog. „neuen Auftraggeber“ „werktätiges Volk“ angewiesen sind. Damit ist die materielle Existenz der Freischaffenden an ihre Bereitwilligkeit gebunden, öffentliche Aufträge im gewünschten Sinn zu erfüllen. Die angestellten „Kulturschaffenden“ werden noch dadurch kontrolliert, daß bei Stellenbesetzungen die Kaderabteilung der SED den Ausschlag gibt. Tatsächlich hat der „Auftraggeber Volk“ gar nichts zu entscheiden, es sei denn, daß er ihm zugemutete kulturelle Darbietungen — Theaterstücke, Filme usw. — durch Fernbleiben von den Veranstaltungen ablehnt. Diesem System der Reglementierung stehen erhebliche Anreize für solche „Kulturschaffenden“ gegenüber, die im Sinne der Partei arbeiten: neben den Leistungsstipendien gibt es zahlreiche Sondervergünstigungen, die diese Schicht materiell weit über den Bevölke[S. 94]rungsdurchschnitt hinausheben. Zu erwähnen wären Steuerermäßigungen, Intelligenzpakete und IN-Karten, bevorzugte Wohnraumbeschaffung, Kredite für Eigenheime, Vergünstigungen beim Bezug bewirtschafteter Artikel, Vorteile bei der Ausbildung der Kinder, großzügige Altersversorgung; für Spitzenkräfte ferner Ehrentitel (Verdienter Lehrer des Volkes, Verdienter Arzt des Volkes), zum Teil verbunden mit erheblichen einmaligen Geldzuwendungen (Nationalpreis) und Renten (Intelligenz). Außerdem wird die „progressive kulturelle Elite“ durch häufige Erwähnung in Presse und Rundfunk „popularisiert“; zudem werden ihr — ebenso wie das für die „technische Intelligenz“ gilt — hinsichtlich ihres persönlichen Lebenszuschnitts und etwaiger individualistischer Neigungen gewisse Zugeständnisse gemacht: der Druck zur Teilnahme an Schulung und anderer „gesellschaftlicher“ Tätigkeit ist geringer; persönlichen „bürgerlichen“ Restbeständen wird, soweit sie nicht in den Werken zum Ausdruck kommen, eine gewisse Nachsicht entgegengebracht. Das gilt ganz besonders für die aus „plantechnischen“ Gründen benötigten wissenschaftlichen Spezialisten — etwa Naturwissenschaftler, Volkswirte — und Lehrer (Einzelvertrag). Wie überall in der Politik der SBZ, so ist auch im Bereich der völlig „eingeplanten“ Kultur ein gewisser Zwiespalt insofern festzustellen, als dem Planziel totaler Durchdringung mit der stalinistischen Ideologie das Bestreben entgegensteht, ein Höchstmaß an materiell-wertmäßig ausweisbarer Produktivität zu erzielen — und dazu wird zunächst fachliches Können und erst in zweiter Linie „gesellschaftliches Bewußtsein“ verlangt. Neben den geschilderten Maßnahmen steht dann die Lenkung des „Kulturkonsums“ durch die „Letztverbraucher“. Der Kulturkonsum geht in den Formen eines in die Betriebe verlagerten und eines „freien“, außerhalb der Betriebe sich abspielenden Angebots an Kulturgütern (also Presse, Rundfunk, Vorträge, Theater-, Musik- und Filmveranstaltungen, Literatur) vor sich. Das besondere Interesse des Regimes gilt dem Kulturkonsum am Arbeitsplatz. Die kulturelle Massenarbeit wird vor allem vom FDGB und von der FDJ getragen und wendet sich an die Betriebsbelegschaften, besonders der volkseigenen Schwerpunktbetriebe, der MTS und an die werktätige Jugend. Die kulturelle Massenarbeit wird besonders stark gefördert. Sie ist weitgehend Agitation; ihre Hauptformen sind: 1. direkte Aufklärung (Schulung, laufende Agitationseinsätze zu aktuellen staats- und wirtschaftspolitischen Fragen, kollektive organisierte Presselektüre, Wandzeitung, Betriebsfunk); 2. ein ausgebreitetes Vortrags- und Unterrichtswesen zur „fachlichen Weiterqualifikation“, das vom FDGB und den SED-Betriebsgruppen getragen wird und seit Anlaufen des Fünfjahrplans außerordentlich ausgeweitet worden ist; 3. künstlerische Programme mit gemischt agitatorisch-unterhaltendem Charakter; 4. Laienspieltätigkeit der Belegschaften (Chorgruppen, Theaterspielgruppen, Musikgruppen, Literaturgruppen usw.). Dabei werden Programm, Texte und Regiepersonal sowohl innerbetrieblich durch Kulturdirektor, SED-Betriebsgruppe und Gewerkschaftsleitung wie auch durch außerbetriebliche Stellen von Partei und Staat scharf überwacht, so daß der echte Spielwille der Laien immer weniger zu seinem Recht kommt; die volle Zentralisierung des „Laienspielwesens“ (Texte wie Regiepersonal) wird von der Kommission für Kunstangelegenheiten betrieben. „Reine Kunst“ wird selten, allenfalls noch in Form klassischer Musik, geboten. Zur Durchdringung der Werktätigen mit politischer Gebrauchskunst [S. 95]wurde der Deutsche ➝Veranstaltungsdienst als zentrale Programmorganisation geschaffen, der mit fertigen Programmen (zu zwei Dritteln ausgesprochen politischen Charakters) Betriebe, MTS, Erholungsorte, Kleinstädte bespielt. Weiterhin gehört hierher der organisierte Besuch „fortschrittlicher“, vor allem sowjetischer Theater- und Filmstücke. In den Rahmen der kulturellen Massenarbeit fallen aber auch anziehendere Einrichtungen, so in den Schwerpunktbetrieben Kulturhäuser und Klubräume mit Spielecken (Schach, Ping-Pong usw.), Betriebsbüchereien (Büchereiwesen) sowie der in der SBZ „auf Betriebsbasis“ durchgeführte Sport. „Freie“ kulturelle Veranstaltungen haben größeren Zuspruch nur, wenn sie unpolitisch sind, obwohl die „Verplanung“ des Kulturkonsums einen ausgesprochenen Hunger nach kulturellen Gütern zur Folge hat. So haben Theater- und Filmbesucher erreicht, daß um der Rentabilität willen auch heute noch fast zwei Drittel aller Theateraufführungen (Klassiker, Lustspiele, Operetten, Opern) und rund ein Drittel der Filme (Unterhaltungsfilme der Monopolgesellschaft DEFA, Spielfilme aus der Zeit vor 1945 und in kleinem Maße westliche Filme) unpolitische Stoffe bieten. Ebenso werden an den Volkshochschulen unpolitische Bildungsvorträge, die aber nur noch rund 20 v. H. des gebotenen Stoffes einnehmen dürfen, eindeutig bevorzugt. Lenkungsversuche des freien Kulturmarktes haben im allgemeinen wenig Erfolg gehabt. Als Mittel solcher Lenkung sind zu nennen die Volksbühne (seit 1950 reine Besucherorganisation, März 1953 aufgelöst), die Subventionierung volkstümlicher Buchreihen von gemäßigt „antifaschistisch-demokratischem“ Charakter wie die Bibliothek fortschrittlicher Schriftsteller, ferner ein bis in die Dörfer verzweigtes Netz von Volksbibliotheken und Bücherstuben mit meist gut eingerichteten Leseräumen (Bibliothekswesen). Allgemein werden Veranstaltungen und dargebotene Werke jedoch nur dann von weiteren Kreisen aufgenommen, wenn sie unpolitisch sind. Das am 7. 1. 1954 neugegründete Ministerium für Kultur unter Joh. R. ➝Becher übernahm auch die Arbeiten der Staatlichen Kommission für Kunstangelegenheiten, des Staatlichen Komitees für Filmwesen, der Abteilung Erwachsenenbildung beim Ministerium für Volksbildung mit den Aufgaben der Abteilung für Kunst und kulturelle Massenarbeit; das Amt für Literatur und Verlagswesen wurde dem neuen Ministerium eingegliedert. Sein bisheriger Leiter, Fritz Apelt (SED), wurde Staatssekretär und 1. Stellvertreter Bechers, 2. Stellvertreter wurde Alexander Abusch (SED). Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Friedrich, Gerd: Der Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands (Rote Weißbücher 8). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 143 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Balluseck, Lothar von: Volks- und Laienkunst in der sowjetischen Besatzungszone. (Einführung von Hans Köhler) (BB) 1953. 92 S. m. 17 Anlagen. *: Bibliotheken als Opfer und Werkzeug der Sowjetisierung. Zur Lage des Büchereiwesens in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 71 S. Köhler, Hans: Zur geistigen und seelischen Situation der Menschen in der Sowjetzone. (BB) 1952. 48 S. Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. Möbus, Gerhard: Bolschewistische Parteilichkeit als Leitmotiv der sowjetischen Kulturpolitik. Dokumente der Diktatur. (BB) 1951. 32 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 91–95 Kulturplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturverordnung

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 91]Hauptaufgabe der K. ist lt. Entschließung des III. Parteitages der SED (1950) „ … der Kampf um den Frieden, um die demokratische Einheit Deutschlands und um die Festigung unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ … (Die kulturelle) „Erziehung kann nur in unerbittlichem Kampf gegen die kannibalischen Lehren der imperialistischen Kriegshetzer erfolgen. Jeder Versuch, diese feindlichen…

DDR A-Z 1954

Frauenarbeit (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Alle gesetzlichen Bestimmungen über F. gehen zurück auf Art. 7 der Verfassung der „DDR“: „Mann und Frau sind gleichberechtigt Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung entgegenstehen, sind aufgehoben.“ Daher bestimmt das Gesetz der ➝Arbeit (§ 1, 4), daß die staatlichen Organe Bedingungen zu schaffen haben, die es den Frauen ermöglichen, in größerem Maße von ihrem „Recht auf Arbeit in allen Zweigen der Volkswirtschaft“ Gebrauch zu machen Ferner werden alle Betriebe und Verwaltungen verpflichtet, Arbeitsplätze mit weiblichen Arbeitskräften zu besetzen (§ 27). Die verstärkte F. erwies sich vor allem zur Durchführung des Fünfjahrplanes als notwendig. 2,8 Mill. Frauen, die 1950 bei den Arbeitsämtern als nicht erwerbsfähig registriert waren, bezeichnete Grotewohl als die „einzige große, noch unerschlossene Arbeitskraftreserve“. Der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der Arbeitskräfte betrug 1952 bereits 37,3 v. H. und soll 1955 auf 40,8 v. H. gesteigert werden. Auch in typischen Männerberufen wird die F. verwirklicht (Untertagearbeit, besonders im Uranerzbergbau). Nachtarbeit ist zulässig. Der Ehemann hat kein Einspruchsrecht, auch nicht, wenn die Berufsarbeit der Frau eine zeitweilige örtliche Trennung der Eheleute mit sich bringt. Über das politische Ziel der F. sagte Stalin: „Aus der Arbeitsreserve der Frauen eine Armee der Arbeiterinnen und Bäuerinnen zu schmieden, die an der Seite der großen Armee des Proletariats kämpft — darin besteht die entscheidende Aufgabe der Arbeiterklasse“ (Stalin, „Kurze Lebensbeschreibung“, S. 128). (Arbeitsrecht, Gleichberechtigung der Frau) Literaturangaben Becker, O. E. H.: Der perfekte Sklavenstaat. Die Ausbeutung des Arbeiters im staatskapitalistischen System der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 4). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 172 S. *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 57 Franik-Bewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freie Spitzen

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Alle gesetzlichen Bestimmungen über F. gehen zurück auf Art. 7 der Verfassung der „DDR“: „Mann und Frau sind gleichberechtigt Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung entgegenstehen, sind aufgehoben.“ Daher bestimmt das Gesetz der ➝Arbeit (§ 1, 4), daß die staatlichen Organe Bedingungen zu schaffen haben, die es den Frauen ermöglichen, in größerem Maße von ihrem „Recht auf Arbeit in allen Zweigen der…

DDR A-Z 1954

Volkseigenen Industrie, Reorganisation der (1954)

Siehe auch das Jahr 1953 Zur Verkürzung des Instanzenweges und zur strafferen Zusammenfassung der wichtigsten Betriebe durch Verordnung vom 22. 12. 1950 vorgenommene Umorganisation der „volkseigenen“ Industrie. Danach ergibt sich jetzt folgendes Bild: An Stelle des früheren Industrieministeriums gibt es die Fachministerien und die Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich. Jedes Ministerium ist untergliedert in eine Anzahl „Hauptverwaltungen“ für die verschiedenen Produktionsgruppen. Jeder Hauptverwaltung unterstehen sog. Direktbetriebe und „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ (VVB). Die wichtigste und strukturell bedeutsamste Maßnahme bei der R. ist die unmittelbare Unterstellung aller großen und volkswirtschaftlich wichtigen Betriebe, der Direktbetriebe, unter die Leitung und Verwaltung der fachlichen Produktionsverwaltungen, also Hauptverwaltungen der zuständigen Ministerien bzw. Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich. Im einzelnen veränderte sich: 1. Zunächst etwa 80, später insgesamt 160 VEB (Z) wurden aus der Verwaltung der VVB (L) herausgenommen und als Direktbetriebe den Hauptverwaltungen bei den Fachministerien bzw. Staatssekretariaten der SBZ unterstellt. 2. Eine Anzahl neuer VVB (Z) wurde errichtet. 3. Die Unterstellung zahlreicher VEB (Z) unter die VVB (Z) wurde neu geregelt. 4. Die VVB (L) wurden aufgelöst. [S. 184]Die wichtigsten der ihnen angeschlossenen Betriebe wurden den VVB (Z) angegliedert, die weniger bedeutsamen Betriebe in die neu errichtete Gruppe Örtliche Industrie übernommen. Diese Betriebe firmieren als „VEB (K)“ = kommunale Betriebe. 5. Die Kommunalwirtschaftlichen Unternehmen (KWU) wurden aufgelöst, die Betriebe der neuen Gruppe örtliche Industrie angegliedert. Diese Reorganisation bedeutet einen weiteren Schritt auf dem Wege der Angleichung der SBZ an die Verhältnisse in der SU, wo die Zentralisation noch straffer durchgeführt ist und die Produktionszweige durch eine noch größere Anzahl von Fachministerien geleitet werden. (Z bedeutet zentral, L durch die ehem. Länder geleitet oder auf Zonenebene bzw Länderebene gesteuert.) Literaturangaben Samson, Benvenuto: Planungsrecht und Recht der volkseigenen Betriebe in der sowjetischen Besatzungszone. Frankfurt a. M. 1953, Alfred Metzner. 121 S. Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des 1952-Berichtes „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 183–184 Volkseigenen Betriebe, Versicherung der A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigentum

Siehe auch das Jahr 1953 Zur Verkürzung des Instanzenweges und zur strafferen Zusammenfassung der wichtigsten Betriebe durch Verordnung vom 22. 12. 1950 vorgenommene Umorganisation der „volkseigenen“ Industrie. Danach ergibt sich jetzt folgendes Bild: An Stelle des früheren Industrieministeriums gibt es die Fachministerien und die Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich. Jedes Ministerium ist untergliedert in eine Anzahl „Hauptverwaltungen“ für die verschiedenen…

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Diktatur des Proletariats (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wurde als Herrschaftssystem im Gefolge der proletarischen Revolution von Marx nur in einem einzelnen Satz seiner „Kritik des Gothaer Programms“ 1875 ohne nähere Erläuterung erwähnt, erst von Lenin zum „wichtigsten Problem“ und „Hauptinhalt“ der bolschewistischen Revolution erhoben und durch seine 1917 erschienene Schrift „Staat und Revolution“ zu einer geschlossenen Revolutionstheorie entwickelt, die später von Stalin ausgebaut wurde. Die DdP. soll den alten Staatsapparat, seine Gesetzgebung und seine Moral gewaltsam und vollständig zertrümmern, den völligen Sturz des Kapitals herbeiführen, jeden Widerstand der Gegner und alle Restaurationsversuche mit allen Mitteln unterdrücken und die Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Kommunismus durch die Errichtung der klassenlosen Gesellschaft und der vom Staat als einzigem Unternehmer gelenkten sozialistischen Produktionsweise in die Wege leiten. Lenin betrachtete dabei die kommunistische Parteileitung als Avantgarde (Vorhut) der Parteianhänger, die in straffster Disziplin ohne Mitbestimmungsrecht alle Anordnungen zu befolgen haben; er betrachtete die Partei als Avantgarde des Proletariats, die Proletarier als Avantgarde aller übrigen für die Revolution brauchbaren Werktätigen (unzufriedene Kleinbürger, Kleineigentümer, Intelligenz usw.), die ihrerseits ein „Klassenbündnis“ mit den werktätigen Bauern eingehen müßten, ohne daß die kommun. Parteileitung ihre „führende Rolle“ in dieser künstlich konstruierten Pyramide verlieren dürfe. Das bedeutet in der Praxis, daß weder die Bauern noch die Werktätigen noch das Proletariat oder die kommun. Parteimitglieder, sondern allein die Parteileitung, verkörpert durch das ZK, die unumschränkte Diktatur über das ganze Volk ausüben, und daß alle, die der Partei beitreten oder mit ihr paktieren, sich auf Gnade und Ungnade dieser DdP. ausliefern, die, wie Stalin sagt, nicht als eine flüchtige Periode zu gelten hat, sondern als eine ganze historische Ära, von der bis jetzt niemand sagen kann, wann sie endet. (Materialistische Geschichtsauffassung, Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Gurian, Waldemar: Der Bolschewismus. Einführung in Geschichte und Lehre. Freiburg 1931, Herder. 337 S. Hippel, Ernst von: Die Überwindung des Bolschewismus. Köln 1953, Deutsch-Europäische Verlagsgesellschaft. 48 S. Monnerot, Jules: Soziologie des Kommunismus. Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 429 S. Sieger, Karl: Im Banne des Kommunismus … Idee und Gefahr des Kommunismus. Luzern 1952, Rex-Verlag. 360 S. Theimer, Walter: Der Marxismus. Lehre — Wirkung — Kritik (Sammlung Dalp, Bd. 73). Bern 1950, A. Francke. 253 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 41 Differenzierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Direktbetriebe

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wurde als Herrschaftssystem im Gefolge der proletarischen Revolution von Marx nur in einem einzelnen Satz seiner „Kritik des Gothaer Programms“ 1875 ohne nähere Erläuterung erwähnt, erst von Lenin zum „wichtigsten Problem“ und „Hauptinhalt“ der bolschewistischen Revolution erhoben und durch seine 1917 erschienene Schrift „Staat und Revolution“ zu einer geschlossenen Revolutionstheorie entwickelt, die später…

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KPdSU (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Abk. für Kommunistische Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Leiter des russischen Büros des Zentralkomitees war ab 1912 Stalin. Bis zur Februarrevolution 1917 arbeitete die Partei illegal. Nach dem Sturz des Zarentums durch die bürgerliche Revolution war bei der Oberleitung von der bürgerlichen in die proletarische Revolution die KPdSU als straff organisierte „Vorhut der Arbeiterklasse“ maßgebend beteiligt. Die revolutionäre Machtübernahme mit dem Ziel der Diktatur des Proletariats erfolgte im Oktober 1917. Nach Lenins Tod 1924 riß Stalin die Parteiführung an sich und beseitigte mit Hilfe der Geheimpolizei seine Gegner (Trotzki, Bucharin, Sinowjew, Kamenjew usw.). Seit dem XIV. Parteitag 1925 trug die bolschew. Partei den Namen KPdSU (B). Der jetzige Mitgliederstand beträgt rund 6 Mill. Die Politik der KPdSU — und damit der SU — bestimmte bis zum XIX. Parteitag im Okt. 1952 das Politbüro der Partei, dem als wichtigste Mitglieder zuletzt angehörten: Stalin (Generalsekretär), Molotow, Berija, Malenkow, Woroschilow, Mikojan, Adrejew, Kaganowitsch, Schwernik, Bulganin. Beschlüsse des XIX. Parteitages: Umänderung des Namens KPdSU (B) in KPdSU, Änderung des Parteistatuts, Beschluß über die Überarbeitung des Parteiprogramms (dafür Einsetzung einer 11köpfigen Kommission unter dem Vorsitz Stalins). Auf Beschluß des Parteitages trat an Stelle des bisherigen Politbüros und des Org.-Büros das Präsidium (25 Mitglieder, 11 Kandidaten). Nach Stalins Tod wurde die Zusammensetzung des Präsidiums wieder geändert. Dem jetzigen Präsidium gehören nur 14 Mitglieder (davon 4 Kandidaten) an, von denen 8 ehemalige Politbüromitglieder sind. Damit ist praktisch das alte Politbüro in seine früheren Rechte neu eingesetzt worden. Leiter des Sekretariats des ZK der KPdSU: Chrustschew. Der Parteiapparat kontrolliert das gesamte staatliche und wirtschaftliche Leben der SU und die kommun. Parteien der anderen Länder (Kominform). Zu den wichtigsten Forderungen an jedes Parteimitglied gehören: aktive Arbeit in der Organisation, bedingungslose Parteidisziplin, Kampf gegen jede Abweichung von der Generallinie, revolutionäre ➝Wachsamkeit, Kritik und Selbstkritik, Aneignung der bolschewistischen Theorie. (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Literaturangaben Deutscher, Isaac: Stalin — die Geschichte des modernen Rußland. Stuttgart 1953, Kohlhammer. 606 S. Gurian, Waldemar: Der Bolschewismus. Einführung in Geschichte und Lehre. Freiburg 1931, Herder. 337 S. Hanisch, Erdmann: Geschichte Sowjetrußlands 1917–1941. Freiburg 1951, Herder. 305 S. Meissner, Boris: Rußland im Umbruch. Der Wandel in der Herrschaftsordnung und sozialen Struktur der Sowjetunion. Frankfurt a. M. 1951, Verlag für Geschichte und Politik. 91 S. Rosenberg, Arthur: Geschichte des Bolschewismus. Berlin 1932, Rowohlt. 239 S. Shub, David: Lenin. Eine Biographie (a. d. Amerik.). Wiesbaden 1952, Limes-Verlag. 452 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 86 Kowaljow-Methode A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPdSU, Geschichte der

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Abk. für Kommunistische Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Leiter des russischen…

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Flüchtlinge (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Ostflüchtlinge. Im Pj. werden in der SBZ Heimatvertriebene aus den deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und aus den osteuropäischen Ländern als Umsiedler bezeichnet. Die Umsiedlerämter hatten nach offiziellen Angaben am 31. 3. 1949 insgesamt 4.442.318 F. erfaßt, davon 1.874.736 männliche und 2.567.582 weibliche F. Der Flüchtlingsanteil an der Gesamtbevölkerung betrug 1950 25 v. H. (Vergleich: Bundesgebiet am 1. 4. 1950 7,7 Mill. F., d. h. 16,1 v. H. der Bevölkerung). Diese Zahl umfaßt nicht die Gesamtzahl der nach der SBZ eingeströmten F., da in den Jahren 1945–1949 viele von ihnen nach der Bundesrepublik weiterwanderten (etwa 500.000 bis 600.000). über die Verteilung der F. auf die Länder der SBZ und ihre berufliche Eingliederung existieren keinerlei amtliche Veröffentlichungen. Lediglich in Verbindung mit den Veröffentlichungen zur Bodenreform wurde bekannt, daß der Anteil der „Umsiedler“ an den vergebenen Neubauernstellen (insgesamt 209.000) beachtlich sei. Rückschlüsse aus der für „Umsiedler“ unter den Neubauern im Jahre 1951 zur Verfügung gestellten Kreditsumme von 25 Mill. DM Ost (je Stelle bis zu 5.000 DM Ost Kredit) lassen die Annahme zu, daß mindestens 50.000 Neubauernstellen an Flüchtlingsfamilien aus den Ostgebieten vergeben worden sind. Angaben über die Eingliederung der F. aus nichtlandwirtschaftlichen Berufen sind nirgends erhältlich. Den F. ist jeder Zusammenschluß und jede Betätigung mit dem Ziele der Rückkehr in die Heimat verboten. Die F. gehören daher im allgemeinen zu den schärfsten Gegnern des SED-Regimes. b) Sowjetzonenflüchtlinge. Seit 1946/47 haben unter dem Druck der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der SBZ hunderttausende Deutsche, meist unter Zurücklassung ihrer Habe, in Westdeutschland und in Westberlin Zuflucht gesucht. Solchen F. wurde seit 1947, nachdem ihre Fluchtgründe auf Stichhaltigkeit geprüft worden waren, nach den zwischen Beauftragten der westdeutschen Länder abgeschlossenen „Segeberger Beschlüssen“ (1947) und den „Uelzener Vereinbarungen“ (1949) das Asylrecht in Westdeutschland gewährt. Die Aufteilung der F. auf die einzelnen Länder geschah nach vereinbartem Schlüssel. Die Aufenthaltserlaubnis in Westdeutschland bzw. der Bundesrepublik wurde an Flüchtlinge erteilt, die wegen ihrer politischen Einstellung verfolgt wurden (sog. A-Fälle) und solche, denen aus Gründen der Menschlichkeit Asylrecht zuerkannt wurde (B-Fälle). Seit dem Inkrafttreten des Bundesnotaufnahmegesetzes vom 22. 8. 1950 wurde denjenigen Flüchtlingen. die die SBZ wegen einer drohenden Gefahr für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit oder „aus sonstigen zwingenden Gründen“ verlassen mußten, die Aufenthaltserlaubnis erteilt. Das Bundesvertriebenengesetz vom 19. 5. 1953 formulierte erstmalig den Begriff Sowjetzonen-F.; danach gilt als Sowjetzonen-F. „ein deutscher Staatsangehöriger, der seinen Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hat oder gehabt hat, von dort flüchten mußte, um sich einer von ihm nicht zu vertretenden und durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen, und dort nicht durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat“, über die Gesamtzahl der in das Gebiet der Bundesrepublik oder nach Westberlin eingewanderten Sowjetzonen-F. liegen keine vollständigen Unterlagen vor, da die systematische Erfassung erst 1948 einsetzte und außerdem der weitaus größte Teil derjenigen Zuwanderer, denen das Asyl recht oder die Notaufnahme verweigert wurde, im Bundesgebiet blieb, ohne daß eine Erfassung möglich war. Ferner sind in großer Zahl Menschen aus der SBZ nach Westdeutschland und Westberlin eingeströmt, ohne die amtlichen Flüchtlingsstellen zu passieren. Für die Zeit von 1945 bis Ende 1951 wird die Zahl der Zuwanderer aller dieser Gruppen amtlich mit 1,8 Mill. angenommen, davon etwa 300.000, bei denen die Voraussetzungen des Bundesnotaufnahmeverfahrens vorliegen. Nach diesem Zeitpunkt meldeten sich bei den Flüchtlingsdienststellen in Berlin, Gießen und Uelzen: Das erhebliche Ansteigen der Flüchtlingszahlen seit dem 2. Halbjahr 1952, insbesondere aber die Verdoppelung des Flüchtlings[S. 56]stromes im 1. Halbjahr 1953 gegenüber dem vorangegangenen Halbjahr sind Ausdruck der zunehmenden Terrorisierung der Bevölkerung durch das SED-System. Durch das Bundesvertriebenengesetz sind die anerkannten S. hinsichtlich der allgemeinen Hilfsmaßnahmen den Flüchtlingen aus den deutschen Ostgebieten gleichgestellt worden. Der Entscheid über die Aufenthaltserlaubnis in Westdeutschland bzw. im Bundesgebiet gilt nicht als Entscheid über die Zuerkennung der Eigenschaft als Sowjetzonen-F. Darüber entscheiden die Flüchtlingsbehörden der Länder, die seit Mitte 1953 rückwirkend für alle Zuwanderer aus der SBZ Erhebungen eingeleitet haben. Literaturangaben Seraphim, Peter Heinz: Das Vertriebenenproblem in der Sowjetzone. Berlin 1953, Duncker und Humblot. 202 S. : Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost- und Mitteleuropa (hrsg. vom Bundesministerium für Vertriebene). Bonn 1953. Bd. I, 1: 654 S., Bd. I, 2: 896 S. (Weitere Bände folgen.) Tatsachen zum deutschen Vertriebenenproblem (hrsg. vom Bundesministerium für Vertriebene). Bonn 1952. 15 Karten- und Zahlentafeln. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 55–56 Fischer, Kurt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Formalismus

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Ostflüchtlinge. Im Pj. werden in der SBZ Heimatvertriebene aus den deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und aus den osteuropäischen Ländern als Umsiedler bezeichnet. Die Umsiedlerämter hatten nach offiziellen Angaben am 31. 3. 1949 insgesamt 4.442.318 F. erfaßt, davon 1.874.736 männliche und 2.567.582 weibliche F. Der Flüchtlingsanteil an der Gesamtbevölkerung betrug 1950 25 v. H.…

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Notenbank, Deutsche (DNB) (1954)

Siehe auch: Deutsche Notenbank: 1975 1979 Deutsche Notenbank (DN): 1969 Notenbank, Deutsche (DNB): 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Das zentrale staatliche Bankinstitut der SBZ errichtet auf Anordnung der DWK vom 20. 7. 1948; durch Gesetz vom 31. 10. 1951 zur Staatsbank der „DDR“ erklärt. Hat das alleinige Recht zur Herausgabe von Banknoten und führt die Kassengeschäfte des Staatshaushalts Nach der Satzung hat die DNB „die Aufgabe, die Wirtschaftsplanung mit den Mitteln der Geld- und Kreditpolitik aktiv zu unterstützen. Der Bank obliegt die Regelung des Geldumlaufes, die Organisation des Zahlungsverkehrs und der Zahlungsausgleich mit anderen Besatzungszonen und dem Auslande. Die DNB unterhält in der Zone und Ostberlin rund 300 Filialen und Kassenstellen und ist im Rahmen der von der Staatlichen ➝Plankommission vorgesehenen Pläne neben der Deutschen ➝Bauernbank und den Sparkassen das Hauptinstitut für kurzfristige Kreditgewährung. Die DNB übernahm mit ihrem Apparat ab 1. 1. 1951 die zu diesem Zeitpunkt aufgelösten Haushalts- und Steuerkassen der ganzen SBZ und schloß damit den Prozeß der Zentralisierung des Haushalts- und Finanzwesens ab. Ähnlich der SU, wo der Präsident der Staatsbank gleichzeitig stellvertretender Finanzminister ist, wurde der Präsident der DNB zum Mitglied des Ministerrates ernannt. Mit der Einführung der Wirtschaftlichen Rechnungsführung wurde der DNB mit ihrem Filialsystem der Rechnungseinzug für sämtliche VEB übertragen. Ab 1. 1. [S. 117]1952 ist die DNB als Generalkontrollinstanz für den gesamten Wirtschaftsablauf tätig; in dieser Eigenschaft unterliegen ihr die Kontrolle der Produktion, des Umsatzes und der Einhaltung der Volkswirtschaftspläne Man hofft, hierdurch die bisherigen zahlreichen Planungsfehler zu verhindern. Präsident Greta ➝Kuckhoff. (Planwirtschaftsergebnisse) Literaturangaben Abeken, Gerhard: Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone seit der Währungsreform. (BB) 1951. 36 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 116–117 Notariat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nuschke, Otto

Siehe auch: Deutsche Notenbank: 1975 1979 Deutsche Notenbank (DN): 1969 Notenbank, Deutsche (DNB): 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Das zentrale staatliche Bankinstitut der SBZ errichtet auf Anordnung der DWK vom 20. 7. 1948; durch Gesetz vom 31. 10. 1951 zur Staatsbank der „DDR“ erklärt. Hat das alleinige Recht zur Herausgabe von Banknoten und führt die Kassengeschäfte des Staatshaushalts Nach der Satzung hat die DNB „die Aufgabe, die Wirtschaftsplanung mit den…

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Bolschewismus (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Während der von Marx und Engels im vorigen Jahrhundert gemeinsam entwickelte sog. Wissenschaftliche Sozialismus (Utopie), der als höchstentwickelten Endzustand der Gesellschaft den Kommunismus fordert, als Marxismus bezeichnet wird, ist der B. die von Lenin und Stalin in den letzten 50 Jahren neu ausgelegte und weiterentwickelte Lehre des Marxismus. B. umfaßt also sowohl den Leninismus wie den Stalinismus und beansprucht außerdem, der Erbe und Fortführer des unverfälschten Marxismus zu sein. Der Leninismus wird parteioffiziell als „der Marxismus der Epoche des Imperialismus und der proletarischen Revolution“ bezeichnet. Er unterscheidet sich vom ursprünglichen Marxismus dadurch, daß er angesichts der „monopolkapitalistischen“ Entwicklung seiner Zeit die Weltrevolution für unmittelbar bevorstehend hielt, die Durchführung der Revolution theoretisch genau festzulegen versuchte (Diktatur des Proletariats), die Parteiorganisation in straffster Disziplin zusammenfaßte und angesichts des Fehlens eines großen Industrieproletariats in Rußland das „Klassenbündnis“ mit den werktätigen Bauern forderte. Der Stalinismus befaßt sich vor allem mit den Bedingungen, die zum Aufbau des Sozialismus in einem einzelnen Lande führen. Er wird dadurch gekennzeichnet, daß die Praxis des bolschewistischen Staatsaufbaus nach der Revolution bewies, daß die menschlichen und [S. 34]gesellschaftlichen Triebkräfte zur Gestaltung des Lebens doch ganz andere waren, als sie vor der Revolution theoretisch von Marx und Lenin interpretiert worden waren. Der Stalinismus ist daher eine ununterbrochene theoretische Anpassung an die wirklichen Gegebenheiten des menschlichen und politischen Daseins unter allmählich fortschreitender, teils grundlegender Abänderung der Theorien von Marx und Lenin. (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus, KPdSU) Literaturangaben Berdiajew, Nikolai: Wahrheit und Lüge des Kommunismus. Darmstadt 1953, Holle-Verlag. 128 S. Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Gurian, Waldemar: Der Bolschewismus. Einführung in Geschichte und Lehre. Freiburg 1931, Herder. 337 S. Hippel, Ernst von: Die Überwindung des Bolschewismus. Köln 1953, Deutsch-Europäische Verlagsgesellschaft. 48 S. Monnerot, Jules: Soziologie des Kommunismus. Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 429 S. Rosenberg, Arthur: Geschichte des Bolschewismus. Berlin 1932, Rowohlt. 239 S. Sieger, Karl: Im Banne des Kommunismus … Idee und Gefahr des Kommunismus. Luzern 1952, Rex-Verlag. 360 S. Theimer, Walter: Der Marxismus. Lehre — Wirkung — Kritik (Sammlung Dalp, Bd. 73). Bern 1950, A. Francke. 253 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 33–34 Bodenreform-Bauprogramm A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bolz, Lothar

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Während der von Marx und Engels im vorigen Jahrhundert gemeinsam entwickelte sog. Wissenschaftliche Sozialismus (Utopie), der als höchstentwickelten Endzustand der Gesellschaft den Kommunismus fordert, als Marxismus bezeichnet wird, ist der B. die von Lenin und Stalin in den letzten 50 Jahren neu ausgelegte und weiterentwickelte Lehre des Marxismus. B. umfaßt also sowohl den Leninismus wie den Stalinismus und…

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Hochschulen (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die H. der SBZ unterstanden bis 1951 einer Abt. des Volksbildungsministeriums. Durch Verfügung vom 22. 2. 1951 wurde ein besonderes Staatsekretariat für das Hochschulwesen geschaffen, dem die zentrale Leitung und Koordinierung der wissenschaftlichen Arbeit untersteht. In den Jahren 1951/52 wurde von dem Staatssekretariat eine Hochschulreform durchgeführt, die das Hochschulwesen so stark umformte, daß es heute dem sowjetischen ähnlicher ist als dem deutschen. Nach sowjetischem Vorbild wurden gleichzeitig Fachministerien an der Leitung und Unterhaltung von einzelnen Hochschulen (ausgenommen die 6 Universitäten: Ostberlin, Leipzig, Halle, Jena, Rostock, Greifswald, Technische Hochschule Dresden) beteiligt, und zwar bei der Bergakademie Freiberg das Ministerium für Schwerindustrie; bei der Hochschule für Architektur in Weimar das Ministerium für Aufbau; bei den Musikhochschulen in Berlin, Leipzig, Halle, Dresden und bei der neugegründeten Pädagogischen H. in Potsdam das Volksbildungsministerium; bei den Kunst-H. seit Herbst 1951 statt dessen die neugegründete Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten. Die Gleichschaltung der H. mit der „neuen Ordnung“ wurde durch folgende Maßnahmen erzielt: 1. Die seit 1947/48 zunehmende Monopolisierung des Marxismus-Leninismus für das philosophische und gesellschaftswissenschaftliche Studium. Seit dem Wintersemester 1950/51 müssen alle Studenten der Universitäten und wissenschaftlichen H. ein gesellschaftswissenschaftliches „Grundstudium“ absolvieren. 2. Die Manipulierung der Wahlen der akademischen Körperschaften: nur „zuverlässige“ Rektoren und Dekane werden bestätigt; die Senate werden so zusammengesetzt, daß möglichst eine „fortschrittliche“ Mehrheit entsteht; mehr oder minder erzwungene Berufung von SED-Dozenten und ihre schnelle Beförderung; die Schaffung von Stellen, deren Inhaber von der Regierung ernannt werden. Seit 1951 sind die Rektoren einer Kontrolle durch vier Prorektoren mit bestimmten Sachgebieten unterstellt worden. Prorektoren gibt es: a) für das gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium; b) für Forschungsangelegenheiten; c) für die wissenschaftliche Aspirantur; d) für die studentischen Angelegenheiten, die Studienordnung und die Berufspraktika. Die Prorektoren werden nicht gewählt, sondern vom Staatssekretariat ernannt. 3. Die Entwicklung eines sog. fortschrittlichen Lebens an den H., das von den SED-Betriebsgruppen und von der FDJ gesteuert wird und Professoren und Studenten überwacht. 4. Die einseitige Auslese der Studenten und die Benutzung des Stipendienfonds für die Prämiierung aller anpassungsbereiten Studenten. Dazu gehört die bevorzugte Behandlung von Arbeiter- und Kleinbauernkindern, später auch von Kindern der gleichgeschalteten Intelligenz. Voraussetzung für Vergünstigungen ist in jedem Falle aktive Betätigung in der FDJ. 5. Bürokratische Regelung des Studiengangs durch Studienpläne und durch die Organisation der kollektiven „Lernarbeit“ in übersehbaren Gruppen sowie Einführung von Zwischenprüfungen, die eine kontinuierliche Kontrolle der Leistungen des Studenten ermöglichen. Mehr als 100 Studienpläne legen die möglichen Ausbildungsgänge fest. Erstrebt wird die Verbindung der Parteigängerausbildung mit einer engen Spezialistenausbildung. Die Studienpläne schreiben vor, welche Vorlesungen, Seminare, Übungen und Praktika jeder Student in einer bestimmten Reihenfolge und in einer bestimmten Zeit zu absolvieren hat. Die Seminare dienen vorzugsweise der „Aneignung“ des in den Vorlesungen vorgetragenen Stoffes. Die Studenten werden in kleinere „Seminargruppen“ (etwa 30 Mitglieder) aufgeteilt, die geschlossen nach einem bestimmten Stundenplan alle Veranstaltungen zu besuchen haben. Jede Seminargruppe hat einen „Seminargruppensekretär“. Er wacht über die Innehaltung der Studiendisziplin. Verstöße gegen sie werden zunehmend stärker geahndet. An die Stelle der alten Semestereinteilung ist die nach Studienjahren (10-Monate-Studium) getreten. Jedes Studienjahr schließt mit einer Zwischenprüfung und einem Berufspraktikum. Die für das Studium festgelegte Zeit muß eingehalten werden. Nach Abschluß der Studien weisen Kommissionen für Berufslenkung die Studenten in Stellungen. Geplant ist eine noch weitergehende Reglementierung des Studiums durch Vorschriften über den Aufbau jeder einzelnen Vorlesung. [S. 70]6. Neugründung von Fakultäten. Die 1946/47 geschaffenen pädagogischen und gesellschaftswissenschaftlichen Fakultäten sind inzwischen wieder aufgelöst worden. Seit 1953 erfolgt die Ausbildung der Fachlehrer für die Mittelstufe nicht mehr an den Universitäten, sondern an besonderen Instituten für Lehrerbildung. Nach sowjetischem Vorbild hat die SBZ besondere Fachhochschulen gegründet und plant weitere Gründungen dieser Art: die Hochschule für Planökonomie Berlin, die Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, eine Hochschule für Verkehrswesen. Da in Zukunft auch die Oberschullehrer nicht nur von den Universitäten vorgebildet werden sollen, ist die Gründung neuer pädagogischer Hochschulen angekündigt worden. 7. Die zentralisierte und systematisierte Förderung der „Aspiranten“ (Dozenten-Nachwuchs; unterschieden wird die Doktor-Aspirantur und die Aspirantur mit dem Ziel der Habilitation). 8. Große Aufstiegschancen für alle anpassungsbereiten Studenten und Dozenten; materielle Besserstellung der Wissenschaftler, die einer Privilegierung gleichkommt. 9. Die Kontrolle der gesamten Arbeit der H. durch den SED-Apparat mit Hilfe der SED-Betriebsgruppen. (Erziehungswesen) Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 69–70 HO A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hoffmann, Karl-Heinz

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die H. der SBZ unterstanden bis 1951 einer Abt. des Volksbildungsministeriums. Durch Verfügung vom 22. 2. 1951 wurde ein besonderes Staatsekretariat für das Hochschulwesen geschaffen, dem die zentrale Leitung und Koordinierung der wissenschaftlichen Arbeit untersteht. In den Jahren 1951/52 wurde von dem Staatssekretariat eine Hochschulreform durchgeführt, die das Hochschulwesen so stark umformte, daß es…

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Versicherungsanstalt, Deutsche (1954)

Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1952 die staatlichen (volkseigenen) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den Befehl Nr. 01 der SMAD vom 23./25. 7. 1945 sämtlichen in der SBZ bestehenden privaten und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen die Weiterarbeit verboten worden war. Die fünf V. wurden Monopolunternehmen unter Staatsgarantie. Ihre Gewinne flossen dem Staatshaushalt zu. Die Aktivvermögen der nicht zugelassenen Versicherungsunternehmen im Werte von etwa 450 Mill. RM wurden durch den Befehl 247 der SMAD vom 14. 8. 1946 den V. ohne Entschädigung übertragen. Deren Verpflichtungen wurden nicht übernommen. Die Versicherungsverträge galten durch Beitragszahlung an die neuen Anstalten als mit diesen fortgesetzt. Für die Lebensversicherung galt eine Sonderregelung (Lebensversicherung). Durch die „Verordnung über die Errichtung der Deutschen ➝Versicherungsanstalt vom 6. 11. 1952 (GBl. S. 1185) wurden die Landesversicherungsanstalten zur DV. mit Sitz in Berlin vereinigt. Gleichzeitig wurde das Deutsche Aufsichtsamt für das Versicherungswesen zur, Hauptverwaltung der DV. umgebildet. Als Untergliederungen bestehen Bezirks- und Kreisdirektionen. Die Verwaltung ist weitgehend dezentralisiert. Die Kreisdirektionen haben bis zu gewissen Grenzen Vollmacht, Versicherungsfälle selbständig zu regulieren. Die DV. ist ein Instrument der Finanzpolitik der SBZ, da die Versicherungsbeiträge der Finanzierung des Fünfjahrplanes dienen: „Die von den volkseigenen V. für die Durchführung und die Erfüllung ihrer Arbeiten nicht jeweils sofort restlos benötigten Geldmittel werden unserer Wirtschaft für die Akkumulation zur Verfügung gestellt“ („Deutsche Finanzwirtschaft“, S. 44/52). 1951 wurden bei einem Beitragsaufkommen von 393,8 Mill. DM Ost 100,1 Mill. DM Ost als Gewinn an den Staatshaushalt abgeführt und außerdem noch 44,4 Mill. DM Ost an Steuern gezahlt. Literaturangaben Faber, Dorothea, und Alfred Leutwein: Das Versicherungswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 26 Tab. u. 2 Schautafeln. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 181 Verner, Waldemar A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Versöhnlertum

Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1952 die staatlichen (volkseigenen) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den…

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Eigentum (1954)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Entgegen den Bestimmungen der Verfassung zum Schutze des E. (Art. 22 und 23) konnten in der SBZ verschiedene Enteignungswellen festgestellt werden. Den Anfang bildete der Befehl 124 der SMAD über die Enteignung von „Kriegsverbrechern und Nazi-Aktivisten“. Die Durchführung dieses Befehls sollte eine politische Reinigungsaktion darstellen und konnte nur als solche gerechtfertigt sein. In Wirklichkeit wurde die erste Sozialisierungsaktion in großem Stil durchgeführt. Der Befehl Nr. 64 der SMAD vom 17. 4. 1948 erklärte die Enteignung auf Grund des Befehls Nr. 124 für beendet. Etwa 40 v. H. der gesamten Industrieproduktion der SBZ war durch diesen Befehl in Volkseigentum übergeführt worden. Rechtsmittel gegen Enteignungen und sonstige Maßnahmen zur Wiederaufnahme von Sequesterverfahren waren nach dem Befehl Nr. 64 nicht mehr zulässig. Da bei Erlaß dieses Befehls über die meisten Einsprüche noch nicht verhandelt war, hatte diese Bestimmung zur Folge, daß in nahezu allen Enteignungsfällen die Einwendungen der enteigneten Eigentümer unbeachtet blieben. Die nächste Enteignungswelle wurde durch den Befehl Nr. 201 der SMAD eingeleitet, wonach Strafverfahren gegen angebliche Naziverbrecher durchgeführt werden konnten. Hier war es in jedem Fall möglich, durch Strafurteil auf Vermögensurteil zu erkennen. Mit der ab 23. 9. 1948 in Kraft getretenen Wirtschaftsstrafverordnung war eine weitere Möglichkeit zur Enteignung durch Strafurteile geschaffen. Nach § 16 dieser VO können auch „Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Rücksicht auf Eigentumsverhältnisse oder sonstige Rechte Dritter eingezogen werden“. Eine weitere Möglichkeit zur Enteignung wurde durch den Erlaß des Gesetzes zum Schutze des ➝innerdeutschen Handels geschaffen. Zwei weitere Methoden sind die des Steuerfestsetzungsverfahrens oder des Preisstrafverfahrens. Das für die Eintreibung einer angeblich festgestellten Steuerschuld und -strafe zuständige Finanzamt beantragte die Eröffnung des Konkursverfahrens, wenn die „volkseigene“ Industrie an einer Überführung des Betriebes in das „Volkseigentum“ interessiert war (Konkursrecht). Der gleiche Weg wurde im Preisstrafverfahren beschritten. Die skizzierten Methoden haben bis heute zu folgendem Stand der Kollektivierung in der Wirtschaft geführt: Völlig verstaatlicht sind das Banken- und Versicherungswesen, auch die Grundstoffindustrien müssen als völlig enteignet gelten. Die verbliebene Privatindustrie setzt sich überwiegend aus kleineren und einer nur beschränkten Zahl mittlerer Betriebe zusammen. Eine nennenswerte Rolle spielt sie nur noch in einzelnen Zweigen der Konsumgüterindustrie. Das noch verbliebene Privateigentum genießt einen bedeutend schwächeren Schutz als das „Volkseigentum“ (Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums). Die Verfügungsmöglichkeit über Gegenstände aus Privateigentum ist stark eingeschränkt (Gesetz zum Schutze des ➝innerdeutschen Handels). Als dritte Form des E. gibt es in der SBZ außer dem „Volkseigentum“ und dem Privateigentum das genossenschaftliche E. (Konsumgenossenschaften, landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften usw.). Es gilt als Übergangsform zwischen dem Privateigentum und dem „Volkseigentum“ und genießt dementsprechend höheren Schutz und größere Förderung als das Privat-E., jedoch kann kein Zweifel daran bestehen, daß es nach dem Willen der Machthaber [S. 45]auf die Dauer zugunsten des Volks-E. verschwinden soll. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 44–45 Eherecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einheitsschule

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Entgegen den Bestimmungen der Verfassung zum Schutze des E. (Art. 22 und 23) konnten in der SBZ verschiedene Enteignungswellen festgestellt werden. Den Anfang bildete der Befehl 124 der SMAD über die Enteignung von „Kriegsverbrechern und Nazi-Aktivisten“. Die Durchführung dieses Befehls sollte eine politische Reinigungsaktion darstellen und konnte nur als solche gerechtfertigt sein. In Wirklichkeit wurde die…

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Architektur (1954)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Da die A. mehr als andere bildende Künste berufen erscheint, die „gesellschaftliche“ Entwicklung zugleich zu beeinflussen und zu repräsentieren, nahm sich die Kunstpolitik der SBZ nach einer kurzen Periode der Unsicherheit ihrer mit besonderem Eifer an und drückte ihr bald den Stempel der herrschenden Kunstrichtung auf (Sozialistischer Realismus). — Die Deutsche ➝Bauakademie als Organ der Kunstpolitik des Regimes, für die das monströse Bauwerk der Moskauer Lomonossow-Universität als Norm gilt, diktiert einen Baustil, der in der Nachfolge Hitlers pseudo-klassizistische Elemente in bombastischer Fülle aufweist und nach Herkunft und Haltung eher als „antiquarischer Gigantismus“ bezeichnet zu werden verdiente. Abweichungen von dieser Norm werden durch eine gelenkte öffentliche Diskussion und mit anderen Druckmitteln korrigiert; einzelne beachtenswerte Bauwerke der ersten Jahre (wie das Regierungsgebäude in Erfurt) verfielen wegen ihres „Funktionalismus“ der Verdammung. Der Fassade wird überall der Vorrang vor dem Grundriß gegeben; die Auflösung der Städte in Eigenheimsiedlungen wird als „Isolierung der Menschen und ein Hindernis für die Entwicklung“ (Ulbricht) abgelehnt; Prunkstraßen wie die Ostberliner Stalinallee, sog. Kulturhäuser und andere Bauten „gesellschaftlichen“ Charakters werden mit großem Aufwand gefördert, während die eigentlichen städte- und vor allem wohnungsbaulichen Aufgaben aus Mangel an Mitteln und Baustoffen und infolge des sterilen Bürokratismus des Projektierungsapparates brachliegen (Wohnungswesen). Alle größeren Bauaufgaben, unter denen militärische und schwerindustrielle Objekte den Vorrang haben, werden von den staatlichen Projektierungsbüros bearbeitet, die die große Masse der freien Architekten an sich gezogen haben. Mit den privaten Bauherren sind auch die Existenzmöglichkeiten eines selbständigen Architektenstandes dahingeschwunden. (Kunstpolitik, Funktionalismus, Konstruktivismus) Literaturangaben Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. (BB) 1953. 127 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 20 Arbeitsverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arzneimittelversorgung

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Da die A. mehr als andere bildende Künste berufen erscheint, die „gesellschaftliche“ Entwicklung zugleich zu beeinflussen und zu repräsentieren, nahm sich die Kunstpolitik der SBZ nach einer kurzen Periode der Unsicherheit ihrer mit besonderem Eifer an und drückte ihr bald den Stempel der herrschenden Kunstrichtung auf (Sozialistischer Realismus). — Die Deutsche ➝Bauakademie als Organ der Kunstpolitik des…

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Dialektischer Materialismus (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 „Die Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei“ be[S. 40]trachtet — im Gegensatz zum Idealismus — nicht den Geist und im Gegensatz zum Realismus nicht das gegenseitige Abhängigkeitsverhältnis von Geist und Materie, sondern allein die Materie als die „objektive Realität“, als den Ursprung aller Erscheinungen, wobei alle Dinge, alle Erscheinungen der Natur miteinander organisch verbunden sind, voneinander abhängen und einander bedingen. Auch der Geist ist nur „das höchste Produkt der Materie“ (Engels). Jede beliebige Erscheinung könne nur dann verstanden und begründet werden, wenn sie in ihrem unlösbaren Zusammenhang mit den sie umgebenden Erscheinungen, in ihrer Bedingtheit durch die sie umgebenden Erscheinungen, betrachtet wird. — Dabei befindet sich die Natur in einem Zustand unaufhörlicher Bewegung und Veränderung, unaufhörlicher Erneuerung und Entwicklung, in welchem immer irgend etwas entsteht und sich entwickelt, irgend etwas zugrunde geht und sich überlebt. — Dieser Entwicklungsprozeß führe gesetzmäßig von quantitativen Veränderungen durch sprunghaften Übergang (dialektischer Sprung) zu qualitativen Veränderungen, erweise sich also als aufsteigende, ständig fortschrittliche Bewegung. — Da allen Dingen und Naturerscheinungen innere Widersprüche eigen sind, denn sie alle haben ihr Ablebendes, Negatives und sich Entwickelndes, Positives in sich, ergibt sich aus der dialektischen Methode, daß die Entwicklung nicht harmonisch, sondern durch das Hervorbrechen der Widersprüche in Form eines Kampfes gegensätzlicher Tendenzen (antagonistischer Widersprüche) verläuft. „Im eigentlichen Sinn ist die Dialektik (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) die Erforschung der Widersprüche im Wesen der Dinge selbst“ (Lenin). Die Verneinung des unabhängigen menschlichen Geistes als schöpferisch gestaltender Kraft führt den Marxismus zur Übertragung der dialektischen Methode von der Naturwissenschaft auf die Erforschung des gesellschaftlichen Lebens und der Geschichte der Gesellschaft durch den Historischen Materialismus oder die Materialistische Geschichtsauffassung. Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Gurian, Waldemar: Der Bolschewismus. Einführung in Geschichte und Lehre. Freiburg 1931, Herder. 337 S. Hippel, Ernst von: Die Überwindung des Bolschewismus. Köln 1953, Deutsch-Europäische Verlagsgesellschaft. 48 S. Monnerot, Jules: Soziologie des Kommunismus. Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 429 S. Sieger, Karl: Im Banne des Kommunismus … Idee und Gefahr des Kommunismus. Luzern 1952, Rex-Verlag. 360 S. Theimer, Walter: Der Marxismus. Lehre — Wirkung — Kritik (Sammlung Dalp, Bd. 73). Bern 1950, A. Francke. 253 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 39–40 DIA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Diamat

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 „Die Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei“ be[S. 40]trachtet — im Gegensatz zum Idealismus — nicht den Geist und im Gegensatz zum Realismus nicht das gegenseitige Abhängigkeitsverhältnis von Geist und Materie, sondern allein die Materie als die „objektive Realität“, als den Ursprung aller Erscheinungen, wobei alle Dinge, alle Erscheinungen der Natur miteinander organisch verbunden sind,…

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Forstwirtschaft (1954)

Siehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Im Zuge der Bodenreform unterlag auch Wald im Privatbesitz der Enteignung und wurde aufgeteilt Obwohl Wald ungeeignet ist, im Kleinbesitz bewirtschaftet zu werden, wurde der politische Charakter der Verteilung der Wirtschaftlichkeit vorangestellt. Der Bauer durfte frei wirtschaften, eine Einmischung durch staatliche Forstangestellte war untersagt. Die Folge war weitgehender Raubbau, bedingt durch Armut der Neubauern und die allgemeine Notlage (keine oder nur geringe Zuteilung an Brennmaterial und Nutzholz aller Art), die überdies auch zu Schwarzmarktpreisen führten. Die „Sorge um den Bauernwald“ veranlaßte die Behörden der SBZ, „Waldgemeinschaften“ zu organisieren, um damit die Nutzung dem Eigentümer zu entziehen und mit Hilfe von Verordnungen eine gelenkte Nutzung durchzusetzen. Die Verordnung über die Bildung von Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben vom 14. 2. 1952 (GBl. Nr. 26/52) stellt fest, „daß die Festigung und Entwicklung der Forstwirtschaft der Verbesserung des Verwaltungs- und Wirtschaftsapparates bedarf. … Der jetzige Verwaltungscharakter und die noch bestehende Haushaltsrechnung sind ein Hemmschuh in der Weiterentwicklung der staatlichen Forstwirtschaft“. Zur „Verbesserung“ wird deshalb die Zerteilung in „Staatliche Forstwirtschaftsbetriebe“ verordnet. Der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb arbeitet nach einem Betriebsplan, der auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplans aufgestellt wird. In diesem Sinne ist der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb eine selbständig planende, wirtschaftende und in eigener Verantwortung abrechnende Einheit der staatlichen Forstwirtschaft. Er arbeitet nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Die Holzverwertung durch die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe wird bewußt undurchsichtig gehalten. Nur ein geringer Anteil kommt der Wirtschaft der SBZ zugute, der Hauptteil geht als Reparationen an die Besatzungsmacht und dient der Devisenbeschaffung zur Erfüllung des Fünfjahrplanes. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., überarb. u. erw. Ausgabe. Januar 1953. 176 S. m. 31 Tab., 17 Anlagen, 15 Dok. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 56 Formalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fortschritt

Siehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Im Zuge der Bodenreform unterlag auch Wald im Privatbesitz der Enteignung und wurde aufgeteilt Obwohl Wald ungeeignet ist, im Kleinbesitz bewirtschaftet zu werden, wurde der politische Charakter der Verteilung der Wirtschaftlichkeit vorangestellt. Der Bauer durfte frei wirtschaften, eine Einmischung durch staatliche Forstangestellte war untersagt. Die Folge war…

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Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche (1954)

Siehe auch: Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR: 1975 1979 1985 Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“: 1969 1975 1979 Seit 1952 in Potsdam-Babelsberg Nachfolgeinstitut der 1948 gegründeten Deutschen Verwaltungsakademie „Walter Ulbricht“ in Forst-Zinna, hochschulartiges Institut, das, vor allem in Zwei-(künftig Drei-) Jahres-Kursen Spitzenfunktionäre für Verwaltung und Justiz ausbildet. Fakultäten für Staats-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Daneben Lehrstuhl für Außenpolitik. Früher auch Lehrstühle für Landwirtschaft und Finanzen. Außerdem ständig Lehrstühle für Geschichte u. a. Die A. hat Promotionsrecht. Die Lehrpläne sehen etwa zu gleichen Teilen Vorlesungen und Übungen über die Grundlagen des Marxismus-Leninismus und über konkrete staatspolitische und verwaltungstechnische Fragen der „DDR“ vor. Auswahl der Teilnehmer durch Kaderabteilung des Ministeriums des Innern in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachministerien und der personalpolitischen Abteilung des ZK der SED. Durchschnittlich etwa 80 v. H. der Teilnehmer SED-Mitglieder. Bevorzugt werden bewährte Verwaltungsangestellte der unteren Laufbahnen und Aktivisten. Lehrstoff weitgehend von der Parteihochschule „Karl Marx“ erstellt. Neben den laufenden Kursen auch Fernunterricht. (Schulung) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 9 Akademie der Landwirtschaftswissenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW)

Siehe auch: Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR: 1975 1979 1985 Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“: 1969 1975 1979 Seit 1952 in Potsdam-Babelsberg Nachfolgeinstitut der 1948 gegründeten Deutschen Verwaltungsakademie „Walter Ulbricht“ in Forst-Zinna, hochschulartiges Institut, das, vor allem in Zwei-(künftig Drei-)…

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1954: K

Kader Kandidat Kapitalismus Karl-Marx-Stadt Karrierist Kassation Kastner, Hermann KdT Kernbau Keßler, Heinz Kindergarten Kindertheater Kirchen Klassenjustiz Klassenkampf Klassenkampf auf dem Dorfe Koenen, Bernhard Koenen, Wilhelm Kohlenbergbau Kolchos Kollektiv Kollektivierung Kombinat Kominform Komintern Kommunalwirtschaftliche Unternehmen Komplexbrigade Komponisten und Musikwissenschaftler, Verband Deutscher Komsomol Konkursrecht Konstruktivismus Konsumgenossenschaften Kontrollkommission Kontrollrat Kontrollziffer Konzert- und Gastspieldirektion, Deutsche Körperkultur und Sport, Staatliches Komitee für Kowaljow-Methode KPdSU KPdSU, Geschichte der KPKK Kraftstoff- und Mineralölzentrale, Deutsche (DKMZ) Kraftwagenerzeugung Krankengeld Krankenhäuser Krankenversicherung, Freiwillige Kreiskontore für Landwirtschaftsbedarf, Staatliche Krieg Kriegsopferversorgung Kriegsverbrecherprozesse Kritik und Selbstkritik Kuckhoff, Greta, geb. Lorke Kulturbolschewismus Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands Kulturdirektor Kulturelle Massenarbeit Kulturelle Verbindungen mit dem Ausland, Gesellschaft für Kulturfonds Kulturhaus Kulturplan Kulturpolitik Kulturverordnung Kündigungsrecht Kunstkommission Kunstpolitik KVP KWU

Kader Kandidat Kapitalismus Karl-Marx-Stadt Karrierist Kassation Kastner, Hermann KdT Kernbau Keßler, Heinz Kindergarten Kindertheater Kirchen Klassenjustiz Klassenkampf Klassenkampf auf dem Dorfe Koenen, Bernhard Koenen, Wilhelm Kohlenbergbau Kolchos Kollektiv Kollektivierung Kombinat Kominform Komintern Kommunalwirtschaftliche Unternehmen Komplexbrigade Komponisten und Musikwissenschaftler, Verband Deutscher Komsomol …

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Steuerwesen (1954)

Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1956 1958 1959 Steuerpolitik, Steuerrecht und Steuerverwaltung haben in der SBZ neben der Beschaffung von Haushaltsmitteln für den Staat noch eine zweite Aufgabe zu erfüllen; sie sollen das volumenmäßige Verhältnis zwischen dem „privatkapitalistischen“ und dem „sozialistischen“ Sektor der Volkswirtschaft „neu abstimmen“; mit anderen Worten: zum Zwecke der allmählichen, aber systematischen Beseitigung des Privatunternehmertums und seiner Ersetzung durch die kommunistische Plan- und Zwangswirtschaft wird das St. unter Mißachtung des traditionellen Grundsatzes der steuerlichen Gerechtigkeit zu einem Instrument des Klassenkampfes gemacht. Der Aufbau des Sozialismus hätte, zumal auch die Finanzpläne der „volkseigenen“ Wirtschaft in den Staatshaushalt der „DDR“ einbezogen sind, eigentlich längst die Einführung eines vorzugsweise auf Erwerbseinnahmen beruhenden Finanzsystems verlangt. Das St. der SBZ stützt sich jedoch nach wie vor hauptsächlich auf Steuern. Die immer wieder kolportierte Behauptung, deren Anteil an den Gesamteinnahmen der „DDR“ falle unablässig, so daß er 1953 nur noch etwa 50 v. H. betragen werde, ist eine Irreführung, denn dabei sind nicht nur die von der volkseigenen Wirtschaft aufzubringenden Steuern, sondern auch alle Verbrauchssteuern und die — praktisch auf eine zusätzliche Besteuerung hinauslaufenden — Haushaltsaufschläge einschließlich der Akzise der HO außer Betracht geblieben. Über die Steuereinnahmen lassen sich im übrigen keine zuverlässigen Angaben machen, da in der „DDR“ weder die Einzelheiten des Staatshaushalts noch die Entwicklung des Aufkommens bekanntgegeben werden. Sicher ist jedoch, daß der Verbrauch immer stärker belastet wird. Die Bedeutung der Besitz- und Verkehrssteuern tritt dabei mehr und mehr zurück. Seit 1950 machen allein die Haushaltsaufschläge jeweils etwa 20 bis 25 v. H. der gesamten Haushaltseinnahmen der „DDR“ aus (1952 rund 7 Milliarden DM Ost). Der Klassenkampfcharakter des sowjetzonalen Steuerrechts tritt am deutlichsten bei der Einkommenbesteuerung in Erscheinung. Die früher im wesentlichen gleichmäßige Belastung von Lohneinkünften und anderen Einkünften ist einer „Differenzierung nach sozialökonomischen Formationen“ gewichen. Lohnempfänger und Angehörige der freischaffenden Intelligenz (mit Ausnahme der Rechtsanwälte, Steuerberater und dergleichen) werden steuerlich begünstigt. Für die übrigen einkommensteuerpflichtigen Personen (also insbesondere für die Inhaber landwirtschaftlicher und gewerblicher Betriebe) gilt ein „Kapitalisten“-Tarif, dessen Progression in hohen Tarifstufen über 90 v. H. des Einkommens verschlingt. Ähnlich werden im Körperschaftsteuerrecht staatliche und „volkseigene“ Betriebe, gewerbliche Betriebe von Körperschaften des öffentlichen Rechts und Genossenschaften steuerlich privilegiert; bei ihnen beträgt die Körperschaftsteuer äußerstenfalls 65 v. H. des Einkommens. Die übrigen Körperschaften haben ihr Einkommen nach dem „Kapitalisten“-Tarif, also unter Umständen mit über 90 v. H. zu versteuern. Viele Betriebsausgaben sind steuerlich entweder überhaupt nicht mehr oder nur noch teilweise abzugsfähig. Zur Begünstigung der Umwandlung von Kapitalgesellschaften hat der Neue Kurs Sonderbestimmungen geschaffen, [S. 160]die dazu beitragen werden, daß es in absehbarer Zeit in der SBZ keine Aktiengesellschaften usw. mehr gibt. Für Handwerker gilt seit 1950 eine die tatsächliche Ertragslage nicht berücksichtigende, sondern an objektive Merkmale anknüpfende „normative Einheitssteuer“ (Handwerksteuer). Die rückwirkend ab 1. 1. 1953 geplante Normativ-Besteuerung der Landwirtschaft ist dagegen anscheinend aufgegeben worden. Der „Neue Kurs“ hat durch teilweisen Erlaß von Steuerrückständen Erleichterungen gebracht, doch sind die allgemeinen Tendenzen des sowjetzonalen St. unberührt geblieben. Die durch das Abgabengesetz vom 9. 2. 1950 errichtete Steuerverwaltung der „DDR“ hatte keine lange Lebensdauer. Die Deutsche Zentralfinanzdirektion wurde bereits 1951 als „Abgabenverwaltung“ in das Finanzministerium der „DDR“ eingegliedert; die Landesfinanzdirektionen und die Finanzämter sind seit der 1952 vorgenommenen sogenannten Demokratisierung der Verwaltung (Verwaltungsreform) nur noch unselbständige Abteilungen im Rahmen der allgemeinen Verwaltung („Unterabteilungen Abgaben“ bei den Räten der Kreise und der 14 Bezirke). Durch die systematische Ausmerzung der Fachkräfte hat die Verwaltungsarbeit auf dem Gebiet des St. einen nie dagewesenen Tiefstand erreicht. Die Verwaltungsangestellten rekrutieren sich jetzt hauptsächlich aus Industrie-Aktivisten, Funktionären der kommunistischen Massenorganisationen usw. Als besonderes Lockmittel für die Tätigkeit in der Abgabenverwaltung dient ein demoralisierend wirkendes System von „Leistungsprämien“ und Wettbewerben, das die Verwaltungsangestellten an bestimmten Arbeitserfolgen, insbesondere an Mehrsteuerergebnissen und Beitreibungsmaßnahmen finanziell beteiligt. Den Übergriffen der „Prämienjäger“ sind die Steuerpflichtigen um so wehrloser ausgesetzt, als es in der SBZ — im Widerspruch zu der Garantie des Artikels 138 der Verfassung — keinen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gibt. (Wirtschaftssystem) Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 96 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 159–160 Sterbegeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stoph, Willi

Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1956 1958 1959 Steuerpolitik, Steuerrecht und Steuerverwaltung haben in der SBZ neben der Beschaffung von Haushaltsmitteln für den Staat noch eine zweite Aufgabe zu erfüllen; sie sollen das volumenmäßige Verhältnis zwischen dem „privatkapitalistischen“ und dem „sozialistischen“ Sektor der Volkswirtschaft „neu abstimmen“; mit anderen Worten: zum Zwecke der allmählichen, aber systematischen…

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Kriegsopferversorgung (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die K. obliegt nach der Verordnung vom 21. 7. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 363/48) der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen, d.h. Kriegsinvalidenrente wird nur gezahlt, wenn der Kriegsteilnehmer mindestens 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist, oder als Mann das 65. und als Frau das 60. Lebensjahr vollendet hat. Versorgung erhalten nur die Witwen, die über 60 Jahre alt oder zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert sind, oder die ein Kind im Alter bis zu 3 Jahren oder zwei Kinder im Alter bis zu 8 Jahren zu versorgen haben. Waisenrente erhalten nur die Kinder des Verstorbenen bis zum 15. Lebensjahr; nur wenn sie eine Schule oder Berufsschule besuchen und keine eigenen Einkünfte haben, bis zum 18. Lebensjahr. Die Renten werden wie die Renten der Sozialversicherung berechnet, also nach dem Gesamtarbeitsverdienst des [S. 88]Kriegsteilnehmers (Renten). Die Witwenrente beträgt nach der Verordnung über die Anpassung der Versorgungsbestimmungen für die Kriegsinvaliden usw an die Vorschriften der Sozialversicherung vom 16. 3. 1950 (GBl. S. 191) 50 v. H., für Vollwaisen 35 v. H., für Halbwaisen 25 v. H der Rente, die für den Verstorbenen festzusetzen wäre Bis dahin betrug die Witwen- und Vollwaisenrente einheitlich 40 DM Ost und die Halbwaisenrente 20 DM Ost. Die Mindestrenten sind die gleichen wie in der Sozialversicherung. Bei Nebeneinkünften des Kriegsopfers aus Arbeit, Vermögen oder sonstigen Einnahmequellen ermäßigt sich die Rente auf 3/10, wenn Rente und Nebeneinkünfte den Betrag von 140 DM Ost übersteigen. Die K. in der SBZ ist also wesentlich schlechter als die Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz, nach dem zum Beispiel ein Kriegsinvalide schon Anspruch auf Rente hat, wenn er nur zu 25 v. H. beschädigt ist. Elternrente gibt es im Gegensatz zur Regelung in der Bundesrepublik in der SBZ überhaupt nicht. Literaturangaben Faber, Dorothea, und Alfred Leutwein: Das Versicherungswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 26 Tab. u. 2 Schautafeln. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 87–88 Krieg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kriegsverbrecherprozesse

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die K. obliegt nach der Verordnung vom 21. 7. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 363/48) der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen, d.h. Kriegsinvalidenrente wird nur gezahlt, wenn der Kriegsteilnehmer mindestens 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist, oder als Mann das 65. und als Frau das 60. Lebensjahr vollendet hat. Versorgung erhalten nur die Witwen, die über 60 Jahre alt oder zu 66⅔ v. H.…

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Rundfunk (1954)

Siehe auch: Rundfunk: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1956 1958 1959 1960 1962 Rundfunkordnung: 1979 1985 Staatliches Rundfunkkomitee: 1969 1975 1979 Seit 14. 8. 1952 untersteht der R. einem Staatlichen R.-Komitee. Der Vorsitzende, Kurt Heiß (SED), zentralisierte das gesamte Sendewesen in dem neuen Funkhaus Köpenick im sowjetischen Sektor Berlins. Die Landessender Weimar, Leipzig, Dresden, Halle, Potsdam, Schwerin, die bisher den Schein und die Reste einer gewissen landschaftlichen Eigentümlichkeit aufrechterhalten hatten, wurden der Berliner Zentrale völlig untergeordnet. Heiß bezeichnete den R. der SBZ trotz gewissen Verdiensten in den Jahren 1945–52 als überholt: Denn angesichts des beginnenden Kampfes der SED für den Sozialismus und die Einheit Deutschlands „erwies es sich, daß die Mitarbeiter des demokratischen Rundfunks auf Schranken der bisherigen, viel zu dezentralisierten Struktur stießen. Auch andere Erscheinungen im Rundfunk entsprachen nicht mehr den heutigen Erfordernissen. Und so, wie unsere Regierung daran ging, unseren Staatsapparat umzustellen, so mußten auch im Rundfunk die entsprechenden Schlüsse gezogen“ werden („Neues Deutschland“ vom 16. 9. 1952). Vor allem will Heiß „eingedenk sein der großen Hilfe durch unsere Freunde des Rundfunks in der SU“. Es werden nur noch drei Programme gesendet. Der „Deutschland-Sender“ wendet sich auf Lang-, Mittel- und Kurzwelle „an alle Deutschen, um sie für Frieden und Einheit zu gewinnen. Besonders wird sich dieser Sender der Patrioten in Westdeutschland annehmen und sie in ihrem Kampf anleiten“ („Nationalzeitung“ vom 4. 10. 1952). Berlin I und III strahlen unter ebenfalls starker politischer Akzentuierung allgemeine Programme aus. Die Programmgestaltung des gesamten R. der SBZ ist somit praktisch der Propaganda und den sonstigen politischen Erfordernissen des Regimes angepaßt. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 140 Rumpf, Willy A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rundfunk-Komitee, Staatliches

Siehe auch: Rundfunk: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1956 1958 1959 1960 1962 Rundfunkordnung: 1979 1985 Staatliches Rundfunkkomitee: 1969 1975 1979 Seit 14. 8. 1952 untersteht der R. einem Staatlichen R.-Komitee. Der Vorsitzende, Kurt Heiß (SED), zentralisierte das gesamte Sendewesen in dem neuen Funkhaus Köpenick im sowjetischen Sektor Berlins. Die Landessender Weimar, Leipzig, Dresden, Halle, Potsdam,…

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Handwerkssteuer (1954)

Siehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1975 1979 1985 Handwerksteuer: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Durch die ab 1. 1. 1950 in der SBZ eingeführte H. trat bei allen Gewerbetreibenden, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, an die Stelle der Einzelveranlagungen zur Einkommen-, Vermögens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer eine Pauschalbesteuerung mit gestaffelten Steuersätzen je nach Art des Betriebes, der Zahl der Beschäftigten und der Ortsklasse. Nach dem Gesetz über [S. 66]die H. sind die Handwerke in 18 Gruppen eingeteilt, die unterschiedliche Zuschläge zu einem Grundbetrag je nach dem Materialanteil der Fertigwaren zahlen müssen. Die höchsten Zuschläge zahlen die Handwerke mit geringem Lohnanteil, also u. a. Bäcker, Fleischer und Müller. Die Zuschlagsteuer wächst progressiv mit der Zahl der im Lohn Beschäftigten und wird nach der Lohnsumme errechnet. Die Zuschlagsteuer wirkt sich z. B. bei Betrieben mit 10 Beschäftigten etwa zweieinhalbmal so hoch aus als bei Betrieben mit nur einem Beschäftigten. Zur Produktionssteuer (Grund- und Zuschlagsteuer) kommt als weiterer Teil der H. die sog. Handelssteuer. Sie wird aus der Summe der Verkaufspreise derjenigen Waren errechnet, die der Handwerker eingekauft hat, abzüglich der im Betrieb verarbeiteten Waren. Es handelt sich praktisch um eine Ablösung der Umsatzsteuer für nicht verarbeitete Waren, also reine Handelsartikel. Der politische Zweck der H. ist unverkennbar. Bestimmte Kategorien von Kleinbetrieben werden so stark belastet, daß sie nicht mehr leben können. Sie müssen daher schließen, ihre Inhaber Lohnempfänger bei einem volkseigenen oder kommunalen Betrieb werden. Die staatlichen Handwerks- und Industriebetriebe haben einen ausgesprochenen Mangel an Facharbeitern; er wird auf diesem Umwege gemildert. Durch die progressive Besteuerung fremder Arbeitskräfte wird praktisch jede Entfaltung des Handwerks unterbunden. (Gesetz über die Steuer des Handwerks vom 6. 9. 1950, Gesetz über die Steuertarife des Handwerks vom 13. 4. 1951.) (Handwerk) Literaturangaben Plönies, Bartho: Die Sowjetisierung des mitteldeutschen Handwerks. Ein Bericht über die Lage des Handwerks in der sowjetischen Zone. 2., erg. Aufl. (BB) 1953. 136 S. m. 19 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 65–66 Handwerk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hausgeld

Siehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1975 1979 1985 Handwerksteuer: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Durch die ab 1. 1. 1950 in der SBZ eingeführte H. trat bei allen Gewerbetreibenden, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, an die Stelle der Einzelveranlagungen zur Einkommen-, Vermögens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer eine Pauschalbesteuerung mit gestaffelten Steuersätzen je nach Art des Betriebes, der Zahl der Beschäftigten und der Ortsklasse. Nach dem Gesetz über [S.…