DDR A-Z 1954
Kohlenbergbau (1954)
Siehe auch: Kohleindustrie: 1979 Kohlenbergbau: 1953 Kohlenindustrie: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 a) Steinkohle. Die SBZ verfügt im Verhältnis zur Bundesrepublik nur über geringe Steinkohlenvorkommen. Im Jahre 1952 betrug die Forderung in der Sowjetzone rd. 2,85 Millionen Tonnen. (Bundesrepublik: 1952 = 125 Millionen Tonnen.) Die Steinkohlenförderung in der Sowjetzone lag 1952 um 0,25 Million Tonnen unter der Förderungsleistung des Jahres 1936. Der Fünfjahrplan sieht eine Steigerung auf 3,8 Millionen Tonnen vor; was nur nach wesentlichen Investitionen für Neuaufschlüsse und technischen Verbesserungen in den bisherigen Schächten realisierbar scheint. Bei jetzigem Förderungsumfang reichen die Vorkommen noch etwa 8 Jahre aus. Die Steinkohlenförderung der SBZ deckt nicht den Eigenbedarf der Zone an Steinkohle und Steinkohlenkoks. Für 1952 waren folgende Einfuhren vorgesehen: [S. 82]Zur Verminderung der Einfuhrabhängigkeit von Steinkohlenkoks für die Metallurgie, den größten und wichtigsten Verbraucher, werden Großbetriebe zur Herstellung von Braunkohlenhartkoks nach einem neuen Verfahren errichtet, z. B. die Großkokerei in Lauchhammer, die u. a. das neu errichtete Eisenhüttenwerk in Calbe (Saale) versorgen soll. b) Braunkohle. An Braunkohlenvorkommen ist das Gebiet der SBZ reich. Die Vorräte werden auf 20 Milliarden Tonnen geschätzt, wovon 16 Milliarden Tonnen im Tagebau abgebaut werden können. 1938 wurden hier 122,7 Millionen Tonnen, das sind 63,6 v. H. der deutschen Produktion, gefördert. Nach dem Einmarsch der Sowjetarmee begannen umfangreiche Demontagen in den Braunkohlenbergwerken, die bis Ende 1947 andauerten. Neben Kriegsschäden (etwa 3 v. H.) büßte der Braunkohlenbergbau der SBZ durch sowjetische Demontagen rund 36–40 v. H. der Erzeugungskapazitäten ein. Die Demontagen bei den Brikettfabriken wirkten sich als eine Minderung um rund 37 v. H. aus. Zahlreiche große Werke der Braunkohlenindustrie entgingen dem Schicksal der Demontage durch Überführung in sowjetischen Besitz (SAG-Betriebe). Der Wiederaufbau ging trotz größten Materialschwierigkeiten durch die Einsatzbereitschaft der Betriebsbelegschaften verhältnismäßig rasch vonstatten: Die Förderung des Jahres 1938 wurde bereits 1950 überschritten. Die Höchstförderung der Kriegsjahre (1943 = 164,3 Millionen t) wurde im Jahre 1951 erreicht. 1955 sollen laut Plan 225 Millionen t Braunkohle gefördert werden. Die Briketterzeugung hatte 1952 den Höchststand von 1938 (rd. 30 Millionen t) um 70% überholt. Trotz der beträchtlichen Braunkohlenförderung war das Gebiet der SBZ stets Kohlenzuschußgebiet: In den Jahren nach 1945 wurde der Zufuhrbedarf besonders deutlich. Die Industrie und die Reichsbahn mußten sich auf die Verwendung von Braunkohlenbriketts umstellen, was zur unwirtschaftlichen Heizausnutzung führte. Nach dem Ausbau und der Neuerrichtung von Industriewerken im Rahmen der Wirtschaftspläne und als Folge der Reparationen und Exporte ist Kohle in der SBZ noch für längere Jahre Engpaß erster Ordnung. Die Kohlenzuteilung ist streng kontingentiert. Schwerpunktvorhaben, SAG- und Verkehrsbetriebe werden bevorzugt beliefert. An letzter Stelle steht der zivile Bedarf, der größtenteils mit Braunkohlenabfällen, Torf und Naßpreßsteinen abgedeckt wird. Von den insgesamt 99 Braunkohlenbergwerken waren Ende April 1952 noch 12 der größten in sowjetischem Besitz. Von den 88 Brikettfabriken hat sich die SU 17 der größten Betriebe übereignet. Nach der Übergabe von SAG-Betrieben in deutsche Verwaltung im Jahre 1952 blieb nur das Werk Espenhain bei Leipzig mit 1 Braunkohlengrube und 1 Brikettfabrik im sowjetischen Besitz. Literaturangaben *: Die Kohlenindustrie in der sowjetischen Zone. (BB) 1951. 39 S. m. 11 Tab. u. 1 Beilage. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 81–82 Koenen, Wilhelm A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KolchosSiehe auch: Kohleindustrie: 1979 Kohlenbergbau: 1953 Kohlenindustrie: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 a) Steinkohle. Die SBZ verfügt im Verhältnis zur Bundesrepublik nur über geringe Steinkohlenvorkommen. Im Jahre 1952 betrug die Forderung in der Sowjetzone rd. 2,85 Millionen Tonnen. (Bundesrepublik: 1952 = 125 Millionen Tonnen.) Die Steinkohlenförderung in der Sowjetzone lag 1952 um 0,25 Million Tonnen unter der Förderungsleistung des Jahres 1936. Der…
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Wahlen (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 W. haben in der SBZ wie in der SU lediglich den Charakter von Abstimmungen, da, vor allem seit der letzten Volkskammer-W. vom Okt. 1950 mit ihrer Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen ist. W. sollen nach Art. 51 und 109 der Verfassung im allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Verfahren erfolgen. Wahlberechtigt ist laut W.-Gesetz vom 9. 8. 1950 jeder Einwohner der „DDR“, der am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet hat, wählbar ist jeder nach Vollendung des 21. Jahres. Die Wahlmündigkeit wurde so weit herabgesetzt, um eine größere Zahl der leichter zu beeinflussenden Jugendlichen zu erfassen. Neben den Parteien haben laut W.-Gesetz „Vereinigungen, die die Gestaltung des öffentlichen Lebens auf der Grundlage der Verfassung satzungsgemäß erstreben und deren Organe durch ihre Mitglieder bestimmt werden“, das Recht, W.-Vorschläge einzureichen. „Diese Vereinigungen haben also auch das verfassungsmäßige Recht, ihre Wahlvorschläge gemeinsam aufzustellen.“ D. h. also, daß die von der SED beherrschten Massenorganisationen mit dieser gemeinsam die Kandidatenlisten und damit die Volkskammer beherrschen, wogegen die restlichen Parteien, sofern bei ihnen überhaupt noch Wille und Möglichkeit zur Opposition vorhanden ist, auf Grund der Bestimmungen der Blockpolitik sich nicht zu Koalitionen zusammenschließen dürfen. Die letzte in der SBZ durchge[S. 192]führte W. vom 15. 10. 1950 war ein ausgesprochener W.-Betrug. W.-Kabinen und Stimmzettelumschläge fehlten vielfach. In den neuen Bestimmungen für die W.-Handlung (§ 36 des W -Gesetzes) fehlt der Hinweis auf die Geheimhaltung. Eine Ablehnung der Einheitsliste war technisch unmöglich, da der Stimmzettel keinen Raum dafür enthielt. Jedes weitere Risiko schaltete die SED durch W.-Terror aus. Es wurde lange vorher eine „spontane Volksbewegung“ für die offene Stimmabgabe inszeniert. Wer auf geheimer Abstimmung bestand, machte sich dringend verdächtig. Betriebe und Einzelpersonen mußten durch Selbstverpflichtungen ihre 100prozentige und offene Stimmabgabe beschließen. Weiterer W.-Betrug wird, falls noch erforderlich, bei der Stimmauszählung begangen und ist dokumentarisch belegt. W. in der SBZ kommen unter den gegebenen Voraussetzungen einem Verfassungsbruch gleich; jedes W.-Ergebnis ist gefälscht und daher tür die Beurteilung der Einstellung der Bevölkerung nicht maßgebende (Verfassung und Verwaltung) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 191–192 Wachsamkeit, Revolutionäre A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WährungspolitikSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 W. haben in der SBZ wie in der SU lediglich den Charakter von Abstimmungen, da, vor allem seit der letzten Volkskammer-W. vom Okt. 1950 mit ihrer Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen ist. W. sollen nach Art. 51 und 109 der Verfassung im allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Verfahren erfolgen. Wahlberechtigt ist…
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Flüchtlinge (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Ostflüchtlinge. Im Pj. werden in der SBZ Heimatvertriebene aus den deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und aus den osteuropäischen Ländern als Umsiedler bezeichnet. Die Umsiedlerämter hatten nach offiziellen Angaben am 31. 3. 1949 insgesamt 4.442.318 F. erfaßt, davon 1.874.736 männliche und 2.567.582 weibliche F. Der Flüchtlingsanteil an der Gesamtbevölkerung betrug 1950 25 v. H. (Vergleich: Bundesgebiet am 1. 4. 1950 7,7 Mill. F., d. h. 16,1 v. H. der Bevölkerung). Diese Zahl umfaßt nicht die Gesamtzahl der nach der SBZ eingeströmten F., da in den Jahren 1945–1949 viele von ihnen nach der Bundesrepublik weiterwanderten (etwa 500.000 bis 600.000). über die Verteilung der F. auf die Länder der SBZ und ihre berufliche Eingliederung existieren keinerlei amtliche Veröffentlichungen. Lediglich in Verbindung mit den Veröffentlichungen zur Bodenreform wurde bekannt, daß der Anteil der „Umsiedler“ an den vergebenen Neubauernstellen (insgesamt 209.000) beachtlich sei. Rückschlüsse aus der für „Umsiedler“ unter den Neubauern im Jahre 1951 zur Verfügung gestellten Kreditsumme von 25 Mill. DM Ost (je Stelle bis zu 5.000 DM Ost Kredit) lassen die Annahme zu, daß mindestens 50.000 Neubauernstellen an Flüchtlingsfamilien aus den Ostgebieten vergeben worden sind. Angaben über die Eingliederung der F. aus nichtlandwirtschaftlichen Berufen sind nirgends erhältlich. Den F. ist jeder Zusammenschluß und jede Betätigung mit dem Ziele der Rückkehr in die Heimat verboten. Die F. gehören daher im allgemeinen zu den schärfsten Gegnern des SED-Regimes. b) Sowjetzonenflüchtlinge. Seit 1946/47 haben unter dem Druck der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der SBZ hunderttausende Deutsche, meist unter Zurücklassung ihrer Habe, in Westdeutschland und in Westberlin Zuflucht gesucht. Solchen F. wurde seit 1947, nachdem ihre Fluchtgründe auf Stichhaltigkeit geprüft worden waren, nach den zwischen Beauftragten der westdeutschen Länder abgeschlossenen „Segeberger Beschlüssen“ (1947) und den „Uelzener Vereinbarungen“ (1949) das Asylrecht in Westdeutschland gewährt. Die Aufteilung der F. auf die einzelnen Länder geschah nach vereinbartem Schlüssel. Die Aufenthaltserlaubnis in Westdeutschland bzw. der Bundesrepublik wurde an Flüchtlinge erteilt, die wegen ihrer politischen Einstellung verfolgt wurden (sog. A-Fälle) und solche, denen aus Gründen der Menschlichkeit Asylrecht zuerkannt wurde (B-Fälle). Seit dem Inkrafttreten des Bundesnotaufnahmegesetzes vom 22. 8. 1950 wurde denjenigen Flüchtlingen. die die SBZ wegen einer drohenden Gefahr für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit oder „aus sonstigen zwingenden Gründen“ verlassen mußten, die Aufenthaltserlaubnis erteilt. Das Bundesvertriebenengesetz vom 19. 5. 1953 formulierte erstmalig den Begriff Sowjetzonen-F.; danach gilt als Sowjetzonen-F. „ein deutscher Staatsangehöriger, der seinen Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hat oder gehabt hat, von dort flüchten mußte, um sich einer von ihm nicht zu vertretenden und durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen, und dort nicht durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat“, über die Gesamtzahl der in das Gebiet der Bundesrepublik oder nach Westberlin eingewanderten Sowjetzonen-F. liegen keine vollständigen Unterlagen vor, da die systematische Erfassung erst 1948 einsetzte und außerdem der weitaus größte Teil derjenigen Zuwanderer, denen das Asyl recht oder die Notaufnahme verweigert wurde, im Bundesgebiet blieb, ohne daß eine Erfassung möglich war. Ferner sind in großer Zahl Menschen aus der SBZ nach Westdeutschland und Westberlin eingeströmt, ohne die amtlichen Flüchtlingsstellen zu passieren. Für die Zeit von 1945 bis Ende 1951 wird die Zahl der Zuwanderer aller dieser Gruppen amtlich mit 1,8 Mill. angenommen, davon etwa 300.000, bei denen die Voraussetzungen des Bundesnotaufnahmeverfahrens vorliegen. Nach diesem Zeitpunkt meldeten sich bei den Flüchtlingsdienststellen in Berlin, Gießen und Uelzen: Das erhebliche Ansteigen der Flüchtlingszahlen seit dem 2. Halbjahr 1952, insbesondere aber die Verdoppelung des Flüchtlings[S. 56]stromes im 1. Halbjahr 1953 gegenüber dem vorangegangenen Halbjahr sind Ausdruck der zunehmenden Terrorisierung der Bevölkerung durch das SED-System. Durch das Bundesvertriebenengesetz sind die anerkannten S. hinsichtlich der allgemeinen Hilfsmaßnahmen den Flüchtlingen aus den deutschen Ostgebieten gleichgestellt worden. Der Entscheid über die Aufenthaltserlaubnis in Westdeutschland bzw. im Bundesgebiet gilt nicht als Entscheid über die Zuerkennung der Eigenschaft als Sowjetzonen-F. Darüber entscheiden die Flüchtlingsbehörden der Länder, die seit Mitte 1953 rückwirkend für alle Zuwanderer aus der SBZ Erhebungen eingeleitet haben. Literaturangaben Seraphim, Peter Heinz: Das Vertriebenenproblem in der Sowjetzone. Berlin 1953, Duncker und Humblot. 202 S. : Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost- und Mitteleuropa (hrsg. vom Bundesministerium für Vertriebene). Bonn 1953. Bd. I, 1: 654 S., Bd. I, 2: 896 S. (Weitere Bände folgen.) Tatsachen zum deutschen Vertriebenenproblem (hrsg. vom Bundesministerium für Vertriebene). Bonn 1952. 15 Karten- und Zahlentafeln. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 55–56 Fischer, Kurt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FormalismusSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Ostflüchtlinge. Im Pj. werden in der SBZ Heimatvertriebene aus den deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und aus den osteuropäischen Ländern als Umsiedler bezeichnet. Die Umsiedlerämter hatten nach offiziellen Angaben am 31. 3. 1949 insgesamt 4.442.318 F. erfaßt, davon 1.874.736 männliche und 2.567.582 weibliche F. Der Flüchtlingsanteil an der Gesamtbevölkerung betrug 1950 25 v. H.…
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VVB (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Ursprünglich Abk. für „Vereinigung volkseigener Betriebe“, durch SMAD-Befehl Nr. 76 vom 23. 4. 1948 verfügte Organisationsform für „volkseigene“ Betriebe (VEB). Vom Zeitpunkt ihrer Sequestrierung (Sequesterbefehl) bis zur endgültigen Enteignung zufolge SMAD-Befehl 64 vom 17. 8. 1949 waren die Betriebe der „Kriegs- und Naziverbrecher und Monopolisten“ durch die Länderregierungen verwaltet worden. Mit der Erweiterung der Vollmachten der DWK wurden sie zunächst dem Sekretariat der DWK direkt unterstellt. Die DWK faßte die für die Wirtschaftsplanung wesentlichen Betriebe in 75 zentral von ihr verwalteten VVB (Z) zusammen. Die weniger bedeutsamen der enteigneten Betriebe wurden in der Verwaltung der Länder belassen, die jedoch ebenfalls den Weisungen der DWK folgen mußten. Ende 1950 gab es 92 durch die Länder verwaltete VVB (L) mit etwa 1 800 angeschlossenen Betrieben. Die VVB (Z) und die VVB (L) nahmen ihre Arbeit am 1. 7. 1948 auf. Die angeschlossenen Betriebe, also die VEB (Z) und die VEB (L), hatten Ende 1950 einen Beschäftigtenstand von annähernd einer Million oder fast der Hälfte aller in der Industrie Beschäftigten. Die VVB (Z) erzeugten 1950 51 v. H. des industriellen Produktionswertes der Zone. Die VVB, Anstalten des öffentlichen Rechts, sind die Rechtsträger des „Volkseigentums“ in Form der ihnen in Verwaltung gegebenen Betriebe. Sie bilanzierten für alle angeschlossenen Betriebe zusammengefaßt, wobei bis 1951 Gewinne und Verluste der einzelnen Betriebe gegeneinander aufgerechnet wurden. Erst 1952 wurde die Eigenwirtschaftlichkeit der Betriebe hergestellt (Allgemeines Vertragssystem, Wirtschaftliche Rechnungsführung). Die Struktur einer VVB entspricht im wesentlichen der eines großen VEB. Unterschiedliche Merkmale sind: An der Spitze der VVB steht der Hauptdirektor; der Kulturdirektor fällt weg, dessen Aufgaben von der Abteilung „Arbeitskraft“ mit übernommen werden. Die Produktionsabteilungen fehlen ebenfalls, dafür besteht eine Rechtsabteilung, die dem Hauptdirektor untersteht. Bei jeder VVB besteht ein Verwaltungsrat, dessen Funktionen etwa denen des Aufsichtsrates einer Kapitalgesellschaft entsprechen. Er besteht in der Regel aus 11 bis 15 [S. 191]Mitgliedern, darunter etwa zwei Drittel Gewerkschaftsmitglieder. Vorsitzender des Verwaltungsrates ist der Hauptdirektor. Die VVB sind als Staatskonzerne, die ihnen vorgeordneten Fachministerien und Staatssekretariate als Staatstrusts anzusehen (Wirtschaftssystem). Seil Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung heißen VVB nicht mehr „Vereinigungen“, sondern „Verwaltungen volkseigener Betriebe“, abgekürzt wie bisher; sie üben gegenüber den VEB nur noch anleitende und beaufsichtigende Funktionen aus. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 190–191 Volkswirtschaftsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VVEABSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Ursprünglich Abk. für „Vereinigung volkseigener Betriebe“, durch SMAD-Befehl Nr. 76 vom 23. 4. 1948 verfügte Organisationsform für „volkseigene“ Betriebe (VEB). Vom Zeitpunkt ihrer Sequestrierung (Sequesterbefehl) bis zur endgültigen Enteignung zufolge SMAD-Befehl 64 vom 17. 8. 1949 waren die Betriebe der „Kriegs- und Naziverbrecher und Monopolisten“ durch die Länderregierungen verwaltet worden. Mit der…
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Gerichtsverfassung (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch die am 2. 9. 1952 in Kraft getretene „Verordnung über die Neugliederung der Gerichte“ vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) ist an Stelle der bisherigen Amtsgerichte in jedem Kreis ein Kreisgericht, an Stelle der bisherigen Landgerichte und Oberlandesgerichte in jedem Bezirk ein Bezirksgericht getreten. Die Verordnung bestimmt weiter, daß das Rechtsmittel der Revision entfällt. Das am 15. 10. 1952 in Kraft getretene G.-Gesetz vom 2. 10. 1952 bestimmt, daß in jedem Kreis ein Kreisgericht unter einem Direktor als Leiter und der erforderlichen Anzahl von Richtern gebildet wird. Es wird in Straf- und Zivilkammern gegliedert, während in jedem Bezirk ein Bezirksgericht mit Straf- und Zivilsenaten besteht. In Strafsachen ist das Kreisgericht in erster Instanz für alle Sachen zuständig außer „Verbrechen gegen die Republik“, Mord und besonders schweren Wirtschaftsverbrechen. In diesen Sachen entscheidet das Bezirksgericht in erster Instanz. Wichtig ist, daß die Staatsanwaltschaft auch andere Sachen vor dem Bezirksgericht anklagen kann, wenn sie dies „wegen der Bedeutung, Folgen oder Zusammenhänge“ der Straftat für erforderlich hält Ebenso kann bei der sog. schweren Kriminalität, in der das Bezirksgericht an sich zuständig wäre, die Staatsanwaltschaft die Anklage vor dem Kreisgericht erheben, wenn sie die Sache für weniger bedeutungsvoll hält. Der Angeklagte ist insoweit also völlig der Willkür der Staatsanwaltschaft ausgeliefert. Die Kreisgerichte sind für die Entscheidung aller Zivilsachen zuständig mit Ausnahme der Fälle, in denen eine Partei „Träger gesellschaftlichen Eigentums“ ist und der Streitwert den Betrag von 3.000 DM Ost übersteigt. Nur in letzterem Fall ist das Bezirksgericht zuständig. Das Oberste Gericht hat neben seinen beiden bisherigen Funktionen noch [S. 61]die Befugnis erhalten, als Rechtsmittelgericht gegen erstinstanzliche Entscheidungen des Bezirksgerichts tätig zu werden. Es gibt also in der Sowjetzone nur noch ein Rechtsmittel; die zweite Instanz ist völlig weggefallen. Dieses Rechtsmittel heißt, wenn es von einer Partei im Zivilprozeß oder vom Angeklagten im Strafprozeß eingelegt wird, „Berufung“ oder „Beschwerde“, wenn es vom Staatsanwalt eingelegt wird, „Protest“. „Ein Grundsatz unseres neuen sozialistischen Strafprozeßrechts ist der Grundsatz der breiten Heranziehung der Werktätigen zur Rechtsprechung. Deshalb sind jetzt alle erstinstanzlichen Straf- und Zivilsachen … mit einem Amtsrichter und zwei Schöffen zu verhandeln“ (Böhme in „Neue Justiz“ 1952, S. 498). Diesem Grundsatz steht entgegen, daß gerade dann, wenn ein Urteil rechtskräftig wird — also beim Obersten Gericht und in den Berufungssenaten der Bezirksgerichte —, keine Schöffen beteiligt sind. Die Schöffen brauchen nicht mehr nach der ausgelosten Reihenfolge zu den Sitzungen hinzugezogen zu werden, sondern können vom Vorsitzenden beliebig ausgesucht werden Infolgedessen wirken bei politischen Verfahren und großen Wirtschaftsprozessen nur parteiergebene SED Mitglieder als Schöffen mit. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 60–61 Gerichtskritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesetzgebungSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch die am 2. 9. 1952 in Kraft getretene „Verordnung über die Neugliederung der Gerichte“ vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) ist an Stelle der bisherigen Amtsgerichte in jedem Kreis ein Kreisgericht, an Stelle der bisherigen Landgerichte und Oberlandesgerichte in jedem Bezirk ein Bezirksgericht getreten. Die Verordnung bestimmt weiter, daß das Rechtsmittel der Revision entfällt. Das am 15. 10. 1952 in…
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Forstwirtschaft (1954)
Siehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Im Zuge der Bodenreform unterlag auch Wald im Privatbesitz der Enteignung und wurde aufgeteilt Obwohl Wald ungeeignet ist, im Kleinbesitz bewirtschaftet zu werden, wurde der politische Charakter der Verteilung der Wirtschaftlichkeit vorangestellt. Der Bauer durfte frei wirtschaften, eine Einmischung durch staatliche Forstangestellte war untersagt. Die Folge war weitgehender Raubbau, bedingt durch Armut der Neubauern und die allgemeine Notlage (keine oder nur geringe Zuteilung an Brennmaterial und Nutzholz aller Art), die überdies auch zu Schwarzmarktpreisen führten. Die „Sorge um den Bauernwald“ veranlaßte die Behörden der SBZ, „Waldgemeinschaften“ zu organisieren, um damit die Nutzung dem Eigentümer zu entziehen und mit Hilfe von Verordnungen eine gelenkte Nutzung durchzusetzen. Die Verordnung über die Bildung von Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben vom 14. 2. 1952 (GBl. Nr. 26/52) stellt fest, „daß die Festigung und Entwicklung der Forstwirtschaft der Verbesserung des Verwaltungs- und Wirtschaftsapparates bedarf. … Der jetzige Verwaltungscharakter und die noch bestehende Haushaltsrechnung sind ein Hemmschuh in der Weiterentwicklung der staatlichen Forstwirtschaft“. Zur „Verbesserung“ wird deshalb die Zerteilung in „Staatliche Forstwirtschaftsbetriebe“ verordnet. Der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb arbeitet nach einem Betriebsplan, der auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplans aufgestellt wird. In diesem Sinne ist der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb eine selbständig planende, wirtschaftende und in eigener Verantwortung abrechnende Einheit der staatlichen Forstwirtschaft. Er arbeitet nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Die Holzverwertung durch die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe wird bewußt undurchsichtig gehalten. Nur ein geringer Anteil kommt der Wirtschaft der SBZ zugute, der Hauptteil geht als Reparationen an die Besatzungsmacht und dient der Devisenbeschaffung zur Erfüllung des Fünfjahrplanes. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., überarb. u. erw. Ausgabe. Januar 1953. 176 S. m. 31 Tab., 17 Anlagen, 15 Dok. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 56 Formalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FortschrittSiehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Im Zuge der Bodenreform unterlag auch Wald im Privatbesitz der Enteignung und wurde aufgeteilt Obwohl Wald ungeeignet ist, im Kleinbesitz bewirtschaftet zu werden, wurde der politische Charakter der Verteilung der Wirtschaftlichkeit vorangestellt. Der Bauer durfte frei wirtschaften, eine Einmischung durch staatliche Forstangestellte war untersagt. Die Folge war…
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Parteipresse (1954)
Siehe auch: Parteipresse: 1953 Parteipresse der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach Lenins Worten „die schärfste Waffe unserer Partei“, gilt als „operatives Organ der Parteileitung“ (Resolution der Pressekonferenz des Parteivorstandes der SED vom 9. und 10. 2. 1950). Als „Presse neuen Typus“ lehnt sie den „verfluchten Nur-Journalismus“ (d. h. Berufsjournalismus) ab, will vielmehr „die werktätigen Massen erziehen, ihr politisches Bewußtsein heben, sie zum revolutionären Handeln führen“ („Neuer Weg“, 3/51, S. 19). Form und Inhalt der P. sind ausschließlich nach diesen Gesichtspunkten gestaltet. Ihre Organisation ist der Organisation der SED nachgebildet. Die Redaktionen sind alle nach dem gleichen Schema zusammengesetzt und werden von der Parteileitung scharf überwacht. Die redaktionelle Gestaltung richtet sich nach dem Zentralorgan „Neues Deutschland“ und der deutschsprachigen Sowjetzeitung „Tägliche Rundschau“. Jede Veröffentlichung in der P., gleichgültig, wer als Verfasser zeichnet, gilt als offizielle Verlautbarung. Die Berichterstattung liegt vornehmlich bei den Volkskorrespondenten. Die Auflagen werden geheimgehalten. Der Bezug der P. ist für Parteimitglieder Pflicht, sie muß jedoch als amtliches Mitteilungsblatt und aus Mangel an anderen Zeitungen von weiten Kreisen der übrigen Bevölkerung ebenfalls bezogen werden. Den Klagen über die Eintönigkeit der P. wird mit dem Hinweis begegnet: „Nichts ist interessanter, kühner, lebendiger, kritischer und schärfer als die konsequente Anwendung der marxistisch-leninistischen Publizistik“ (Hermann Axen auf der Pressekonferenz des Parteivorstandes der SED am 9. und 10. 2. 1950). Das Vorbild der P. ist demnach die sowjetische Presse. [S. 121]Außer den Tageszeitungen rechnen zur P. zahlreiche Wochen- und Monatszeitungen der SED und ihrer Gliederungen, die alle nach dem gleichen Prinzip gesteuert werden Auch die kommun. Presse in der Bundesrepublik empfängt ihre Weisungen von der SED-Leitung. Neben der SED-P. besteht noch die P der übrigen zugelassenen Parteien. Sie ist völlig gleichgeschaltet und wird durch zusätzliche Überwachungsmaßnahmen (Kontrolle und Bespitzelung der Redaktionen und der Mitarbeiter, ferner durch den Zwang, in SED-Druckereien zu drucken) und die kümmerliche Papierzuteilung an jeder selbständigen Regung gehindert. (Pressewesen, Amt für ➝Information, Propaganda) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 120–121 Parteilichkeit, Bolschewistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ParteischulenSiehe auch: Parteipresse: 1953 Parteipresse der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach Lenins Worten „die schärfste Waffe unserer Partei“, gilt als „operatives Organ der Parteileitung“ (Resolution der Pressekonferenz des Parteivorstandes der SED vom 9. und 10. 2. 1950). Als „Presse neuen Typus“ lehnt sie den „verfluchten Nur-Journalismus“ (d. h. Berufsjournalismus) ab, will vielmehr „die werktätigen Massen erziehen, ihr politisches Bewußtsein heben, sie…
DDR A-Z 1954
Ausbeutung (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Als „A. des Menschen durch den Menschen“ gilt in der marxistischen Theorie das Mißverhältnis von Arbeitslohn und Arbeitsleistung, die zu geringe Entlohnung des Proletariers durch den Kapitalisten, der sich den „Mehrwert“ ausbeuterisch aneignet; A. wird von Marx allein auf das „Privateigentum an den Produktionsmitteln“ zurückgeführt. Die Abschaffung des Privateigentums an den Produktionsmitteln, die das Proletariat automatisch von der Ausbeutung befreien und eine gerechte Entlohnung ermöglichen soll, gehört zu den Kernforderungen des Marxismus und ist in der SU seit 1917 theoretisch verwirklicht. Dabei hat sich ergeben, daß zwar alles Privateigentum in Volkseigentum verwandelt und der durch Planung wirtschaftende Sowjetstaat praktisch zum alleinigen Besitzer aller Produktionsmittel werden konnte, daß aber der gleiche Staat als einziger Kapitalist oder Unternehmer ein neues System der Ausbeutung durch den Sozialistischen ➝Wettbewerb und durch das System der Zwangsarbeit entwickelt hat. Der Glaube, daß die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft durch die Abschaffung des Privateigentums an den Produktionsmitteln überwunden worden sei, ist ein Irrtum, weil die Erfahrung in der SU gezeigt hat, daß dieses Problem kein [S. 22]wirtschaftsrechtliches und organisatorisches, sondern ein psychologisches und sittliches ist. An Stelle der Einzelunternehmer verfügen im Bolschewismus die vom Staat eingesetzten Funktionäre (Manager der Kombinate und Fabriken oder Kolchose, Brigadiers und Parteikontrolleure usw.) über Machtvollkommenheiten, die kein Privatunternehmer in irgendeinem kapitalistischen Land besitzt. Ihnen obliegt es, ohne vom Staat gesetzte sittliche Schranken die Übererfüllung der staatlich festgesetzten hohen Leistungsnormen bei jedem Arbeiter zu erzwingen und damit ein neues System der A. des Menschen durch den Staat und seine Funktionäre zu verwirklichen. (Arbeitspolitik, Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Literaturangaben Becker, O. E. H.: Der perfekte Sklavenstaat. Die Ausbeutung des Arbeiters im staatskapitalistischen System der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 4). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 172 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 21–22 Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausschuß für deutsche EinheitSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Als „A. des Menschen durch den Menschen“ gilt in der marxistischen Theorie das Mißverhältnis von Arbeitslohn und Arbeitsleistung, die zu geringe Entlohnung des Proletariers durch den Kapitalisten, der sich den „Mehrwert“ ausbeuterisch aneignet; A. wird von Marx allein auf das „Privateigentum an den Produktionsmitteln“ zurückgeführt. Die Abschaffung des Privateigentums an den Produktionsmitteln, die das Proletariat…
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Freiwillige Gerichtsbarkeit (1954)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch die „Verordnung über die Übertragung der Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ vom 15. 10. 1952 wird der größte Teil der FG. aus der Justiz herausgelöst. Fast alle der unter o. a. Bezeichnung zusammengefaßten Geschäfte werden an Verwaltungsbehörden übertragen. Das gesamte Grundbuchwesen geht auf die Abteilungen Kataster bei den Räten der Kreise über. Durch eine am 1. 5. 1953 in Kraft getretene Verordnung wird bestimmt, daß die Grundbücher in der bisherigen Form nicht weiterzuführen sind, sondern daß für jedes Grundstück ein Grundbuchheft zu führen ist. Damit wird unter Umständen der Nachweis für früheres Eigentum am Grundstück und für ehemalige Belastungen bei enteigneten Grundstücken erschwert. Die Vormundschaftssachen sind zum Teil an die Abt. Volksbildung (Jugendhilfe — Heimerziehung —) und die Abt. Gesundheitswesen (Mutter und Kind) bei den Räten der Kreise übertragen worden. Entschieden wird hier in erster Linie nach politischen Gesichtspunkten. Sorgerechtsentscheidungen wegen politischer Unzuverlässigkeit der Eltern oder eines Elternteils sind nach Inkrafttreten der Verordnung wiederholt vorgekommen. Auch die Heimerziehung kann schon dann von der Abteilung Volksbildung angeordnet werden, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher sich den kommunistischen Ideen gegenüber widerspenstig zeigt. Die Führung des Vereinsregisters ist auf die Volkspolizei-Kreisämter übertragen worden, die ihre Entscheidungen vor allem nach politischen Gesichtspunkten treffen. Das Handelsregister wird künftig bei den Räten der Kreise, Abt. örtliche Industrie und Handwerk, das Genossenschaftsregister bei den Abteilungen Handel und Versorgung, Land- und Forstwirtschaft, örtliche Industrie und Handwerk, das Geschmacksmusterregister beim Amt für Erfindungs- und Patentwesen, das Binnenschiffsregister bei den Wasserstraßendirektionen Berlin und Magdeburg und das Seeschiffsregister beim Wasserstraßenhauptamt Rostock geführt. (Notariat) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 57 Freie Spitzen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FreundschaftsvertragSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch die „Verordnung über die Übertragung der Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ vom 15. 10. 1952 wird der größte Teil der FG. aus der Justiz herausgelöst. Fast alle der unter o. a. Bezeichnung zusammengefaßten Geschäfte werden an Verwaltungsbehörden übertragen. Das gesamte Grundbuchwesen geht auf die Abteilungen Kataster bei den Räten der Kreise über. Durch eine am 1. 5. 1953 in Kraft…
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Währungsreform (1954)
Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Nach SMAD-Befehl in der SBZ und Ostberlin vom 24. 6. bis 28. 6. 1948 durchgeführt. Umwertung durch Aufkleben von Spezialkupons auf Reichsmark- und Rentenmarkscheine, 25. 7. 1948 wurden neue Geldscheine eingeführt. Scheidemünzen behielten ihren Nominalwert. Einzelheiten: Vorzugsumtausch von Beträgen bis zu 70,– DM Ost im Verhältnis 1:1, bis 1 000,– DM Ost im Verhältnis 5:1, bei Versicherungspolicen im Verhältnis 3:1; Vorzugsumwertung von laufenden Konten von staatlichen, kreisbehördlichen, gemeindlichen und anderen „volkseigenen“ Betrieben im Verhältnis 1:1; Vorzugsumwertung laufender Konten anderer Industriebetriebe in Höhe eines wöchentlichen Umsatzes und des Lohnrückstandes im Verhältnis 1:1, bei Handels- und anderen Wirtschaftsunternehmen in Höhe einer wöchentlichen Lohnsumme; Umwertung der im Zuge der Bodenreform gewährten Kredite im Verhältnis 5:1; Umwertung der vor dem 9. Mai 1945 entstandenen laufenden Konten und Spareinlagen im Verhältnis 10:1, bei Salden über 3.000,– DM Ost zunächst Überprüfung des rechtmäßigen Erwerbs; Festlegung besonderer Vergünstigungen für Angehörige der sowjetischen Besatzungsmacht bezüglich des Umtauschverhältnisses. — Kurz vor der Währungsreform betrug der Bargeldumlauf rd. 28 Milliarden, davon befanden sich etwa 15–16 Milliarden in den Kassen der Kreditinstitute: die Emissions- und Girobanken hatten etwa 1,1 Milliarden Kundschaftseinlagen, die Landeskreditbanken etwa 7 und die Sparkassen 4,6 Milliarden, Genossenschaftsbanken einige 100 Millionen; dazu hohe Kontenstände bei den Postscheckämtern. [S. 193]Neu verausgabt wurden 3.615 Mill. „Mark der Deutschen Notenbank“. Am 10. 9. 1953 waren laut Ausweis der Deutschen Notenbank 4.169 Millionen Mark in Betrieb gegeben. (Währungspolitik) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 192–193 Währungspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wandel, PaulSiehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Nach SMAD-Befehl in der SBZ und Ostberlin vom 24. 6. bis 28. 6. 1948 durchgeführt. Umwertung durch Aufkleben von Spezialkupons auf Reichsmark- und Rentenmarkscheine, 25. 7. 1948 wurden neue Geldscheine eingeführt. Scheidemünzen behielten ihren Nominalwert.…
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Republikflucht (1954)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bezeichnung für das fluchtartige Verlassen der „Deutschen Demokratischen Republik“, zunächst nur Ausdruck des Pj., seit 11. 6. 1953 amtlicher Ausdruck in Gesetzen und Verordnungen. Um irgendwie an das zurückgelassene Vermögen der Sowjetzonenflüchtlinge (Flüchtlinge) heranzukommen, wurden in der SBZ verschiedene Verordnungen erlassen. Nach der „Verordnung über die Rückgabe deutscher Personalausweise bei Übersiedlung nach Westdeutschland oder Westberlin“ vom 25. 1. 1951 mußte jeder Bewohner der SBZ, der nach Westdeutschland oder Westberlin übersiedelt, seinen Personalausweis an die Volkspolizei zurückgeben. Nichtbeachtung dieser Vorschrift war mit Gefängnis bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe bedroht. Diese Geldstrafen wurden nach der Flucht in einer solchen Höhe gegen den Flüchtling festgesetzt, daß zu ihrer Vollstreckung gerade eben das zurückgelassene Vermögen ausreichte. Immerhin verlangte dieses Verfahren noch ein Tätigwerden der Gerichte. Deshalb erging am 17. 7. 1952 die „Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten“. § 1: „Das Vermögen von Personen, die das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik verlassen, ohne die polizeilichen Meldevorschriften zu beachten, oder hierzu Vorbereitungen treffen, ist zu beschlagnahmen.“ In Entscheidungen des Obersten Gerichts wurde zum Ausdruck gebracht, daß hier „Beschlagnahme“ gleich „Enteignung“ zu setzen sei. Jeder, der also Vermögensstücke eines Sowjetzonenflüchtlings nach dem Westen verbringt oder in der SBZ verbirgt, machte sich nach dieser Rechtsprechung eines Verbrechens gegen das Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums schuldig. Zahllose Zuchthausurteile waren die Folge. Mit dem Neuen Kurs wurde durch eine weitere Verordnung vom 11. 6. 1953 die Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten aufgehoben: „Alle republikflüchtigen Personen, die in das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik und den demokratischen Sektor von Groß-Berlin zurückkehren, erhalten das auf Grund der Verordnung vom 17. 7. 1952 zur Sicherung von Ver[S. 139]mögenswerten beschlagnahmte Eigentum zurück. Die Verordnung vom 17. 7. 1952 wird aufgehoben.“ In verschiedenen Geheimerlassen des Staatssekretariats für innere Angelegenheiten kommt entgegen diesem klaren Wortlaut zum Ausdruck, daß es praktisch bei der „bisherigen Handhabung bleibt“, daß also nach einer R. das Vermögen des Flüchtlings beschlagnahmt wird. Die Rückgabe von beschlagnahmten Vermögenswerten an bevollmächtigte Personen oder andere Vertreter ist ausdrücklich verboten worden. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 138–139 Reparationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RevisionismusSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bezeichnung für das fluchtartige Verlassen der „Deutschen Demokratischen Republik“, zunächst nur Ausdruck des Pj., seit 11. 6. 1953 amtlicher Ausdruck in Gesetzen und Verordnungen. Um irgendwie an das zurückgelassene Vermögen der Sowjetzonenflüchtlinge (Flüchtlinge) heranzukommen, wurden in der SBZ verschiedene Verordnungen erlassen. Nach der „Verordnung über die Rückgabe deutscher Personalausweise bei…
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Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus (1954)
Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1956 1958 [S. 163] 1. Theorie und Praxis. Parteimäßigkeit der Theorie. Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern. Marx und Engels haben ihre Analyse des Kapitalismus zugleich mit der Zielsetzung unternommen, die Aufstellung sozialer Gesetzmäßigkeiten dem revolutionären Handeln dienstbar zu machen. Auf dieser Linie hat sich der Marxismus zum Leninismus und Stalinismus weiterentwickelt. Alle theoretischen Streitigkeiten der Bolschewisten werden stets in dem Sinne entschieden, daß die Theorie mit der jeweils gebotenen revolutionären Praxis in Übereinstimmung sein muß. Ebenso gilt aber auch das Gegenteil: Weil die Theorie revolutionär ist, kann die revolutionäre Praxis auf die Theorie begründet werden. „Ohne revolutionäre Theorie kann es keine revolutionäre Bewegung geben“ (Lenin). Die Theorie des Marxismus stützt sich auf die Hegelsche Dialektik. Hegel erklärte das Weltgeschehen als eine Entwicklung, die durch Widersprüche in den Dingen selbst vorwärtsgetrieben wird; der Gegensatz, das plötzliche Umschlagen, der „Sprung“ sei die Form der Weltentwicklung. In dieser Entwicklung und durch diese gelange der Geist zum Bewußtsein seiner selbst. Marx übernimmt von Hegel die dialektische Methode der Widersprüche und des revolutionären Sprunges, setzt aber an die Stelle des Geistes die Materie. Er betrachtet die Bewegung der Dinge nicht „von oben“, vom Bewußtsein, sondern „von unten“, vom Materiellen her. Seine Theorie ist also zugleich dialektisch und materialistisch. Stalin sagt von der Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei, sie sei dialektisch der Methode nach und materialistisch der Deutung nach. — Sehr oft wird das Wort „dialektisch“ freilich nur in dem Sinne gebraucht, daß man die Theorie und die Praxis, die eine Seite und die entgegengesetzte, berücksichtigen müsse. Auf diese Weise wird die Dialektik zu einer bloß formalen Technik des Denkens. Was wahr und falsch, richtig und unrichtig ist, wird nicht durch das Denken (das Bewußtsein), sondern durch die Partei entschieden. Die Partei steuert den theoretischen wie den praktischen Kurs zwischen den möglichen Abweichungen hindurch. Wer sich z. B. der Kolchospolitik widersetzt, weil er den Bauern erhalten will, macht sich einer „Rechtsabweichung“ schuldig. Wer sich zuviel mit Begriffen wie Dialektik, Revolution, Entwicklung usw. beschäftigt, kann der „Linksabweichung“, d. h. eines „phrasenhaften Revolutionarismus“, beschuldigt werden. Was jeweils richtig ist, kann nur von der obersten Stelle bestimmt werden. Wer bestrebt ist, die „Wahrheit zu erkennen“, stellt sich damit außerhalb des Kampfes, der von der kommunistischen Partei geführt wird. Die „Wahrheit“ ist für den Kommunisten nicht zeitlos, sondern zeitgebunden, sie fällt mit seinem zukünftigen Siege zusammen. In der klassenlosen Gesellschaft sollen Theorie und Praxis eins sein. Bis dahin, wird erklärt, ist der Objektivismus (Abweichungen) bürgerlich und reaktionär; bis dahin würden wir um so objektiver erkennen, je entschiedener wir uns auf den Standpunkt des kämpfenden Proletariats stellen. 2. Bourgeoisie und Proletariat. Klassenkampf. Unter dem Kapitalismus versteht Marx die auf dem Privateigentum an Produktionsmitteln beruhende Wirtschaftsweise. Erst im Zeitalter der „großen Industrie“ (d. h. der Maschinenindustrie) habe der Kapitalismus [S. 164]seine moderne Form erreicht. Diese höchste Erscheinungsform des Kapitalismus sei zugleich seine letzte. Denn der Zustand der Gesellschaft sei unter dem Kapitalismus derartig unversöhnlich gegensätzlich (antagonistisch), daß er sich notwendig auflösen und in einen anderen Zustand übergehen müsse. Die Klasse derer, die keinen Anteil an den Produktionsmitteln besitzen und nur ihre Arbeitskraft zu Markte tragen, und die Klasse derer, die über alle Produktionsmittel einschließlich dieser Arbeitskraft verfügen, also einerseits Proletariat und andererseits Bourgeoisie, stehen sich, sagte Marx, in unversöhnlichem Kampf gegenüber. In der industriellen Gesellschaft gelange dieser Klassenkampf (Materialistische Geschichtsauffassung) auf seinen Höhepunkt. An sich sei die Bourgeoisie positiv und notwendig, denn sie sei fortschrittlich (progressiv), ja revolutionär in der Geschichte der Menschheit gewesen: „Die Bourgeoisie hat in ihrer kaum hundertjährigen Klassenherrschaft massenhaftere und kolossalere Produktionskräfte geschaffen als alle vergangenen Generationen zusammen. Unterjochung der Naturkräfte, Maschinerie, Anwendung der Chemie auf Industrie und Ackerbau, Dampfschiffahrt, Eisenbahnen, elektrische Telegraphen Urbarmachung ganzer Weltteile, Schiffbarmachung der Flüsse, ganze aus dem Boden hervorgestampfte Bevölkerungen — welches frühere Jahrhundert ahnte, daß solche Produktionskräfte im Schoße der gesellschaftlichen Arbeit schlummerten“ (Kommunistisches Manifest). Der Kapitalismus sei ein durchdachtes System der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen. Indem sich aber der Kapitalismus entwickele, bringe er nicht nur Maschinen und Waren in immer größeren Mengen hervor, sondern er erzeuge auch das Heer der Proletarier, die er um ihren Lohn betrüge, indem er ihnen zugleich die letzte Reserve an Arbeitskraft auspresse. „Mit der Entwicklung der großen Industrie wird also unter den Füßen der Bourgeoisie die Grundlage selbst hinweggezogen, worauf sie produziert und die Produkte sich aneignet. Sie produziert vor allem ihren eigenen Totengräber. Ihr Untergang und der Sieg des Proletariats sind gleich unvermeidlich“ (Kommunistisches Manifest). Zunächst sahen Marx und Engels nur den von Krisen geschüttelten Konkurrenz-Kapitalismus des 19. Jahrhunderts vor sich und warteten von Jahr zu Jahr auf die endgültig letzte „Handelskrise“, die das Proletariat in den Besitz der Produktionsmittel bringen sollte. Aus dem Schicksal der Kommune von Paris (d. h. der Herrschaft des sozialistischen Gemeinderats in Paris von März bis Mai 1871) und deren blutigem Ende zogen sie die Lehre, daß die Bourgeoisie nur durch Gewalt enteignet werden könne. „Die Arbeiterklasse kann nicht die fertige Staatsmaschinerie einfach in Besitz nehmen und diese für ihre eigenen Zwecke in Bewegung setzen“ (Adresse des Generalrats) Da der Staat nur eine Maschine zur Unterdrückung einer Klasse durch die andere sei, müsse zuvor die alte Staatsmaschine zerschlagen werden, wenn eine neue Gesellschaft entstehen soll. Im „Kapital“ hatte Marx geschrieben: „Die Gewalt ist der Geburtshelfer jeder alten Gesellschaft, die mit einer neuen schwanger geht. Sie selbst ist eine ökonomische Potenz“ (I. Bd., Volksausg., S. 680). 3. Materialistische Geschichtsauffassung. Die auf den Begriffen Kapitalismus, Bourgeoisie, Proletariat und Klassenkampf aufgebaute Theorie wurde von Marx und Engels den vorhandenen sozialistischen Theorien als „kommunistisch“ (Bolsche[S. 165]wismus) entgegengesetzt. Sie nannten die älteren, aus einer unklaren Sehnsucht nach einer allgemeinen Umgestaltung der Gesellschaft hervorgegangenen Theorien, die nur unzulängliche ökonomische Vorschläge und moralische Forderungen brachten, utopistisch (Utopie) Die eigene Theorie dagegen, die auf eine ökonomische Analyse der kapitalistischen Gesellschaft gegründet war, nannten sie wissenschaftlich. Die Formel für ihre Zielsetzung haben Marx und Engels jedoch dem älteren Sozialismus entnommen: Jeder solle nach seinen Fähigkeiten produzieren und nach seinen Bedürfnissen genießen. Die Wirkung der marxistischen Theorie beruht darauf, daß sie aus einer einheitlichen „materialistischen“ Geschichtsauffassung hervorgeht, die den Anschein erweckt, daß jedem politischen und geistigen Ereignis sein Platz in einem allumfassenden notwendigen Geschehen angewiesen werden könne. Rechtsverhältnisse und Staatsformen, Wissenschaft, Philosophie und Kunst, so wird von Marx gelehrt, seien nicht aus der „sogenannten allgemeinen Entwicklung des menschlichen Geistes“ zu begreifen, sondern wurzelten in den „materiellen Lebensverhältnissen“. Der Mensch müsse wohnen, sich ernähren und kleiden, bevor er denken könne. Die tägliche Produktion und Reproduktion seines materiellen Daseins, seiner Basis, sei nicht ein nebensächliches Geschäft, sondern in der Tat die Grundlage seiner ganzen Existenz. Um diese Existenz materiell produzieren zu können, müsse sich der Mensch in Verhältnisse der Abhängigkeit begeben. „Die Gesamtheit dieser Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Struktur der Gesellschaft, die reale Basis, worauf sich ein juristischer und politischer Überbau erhebt und welcher bestimmte gesellschaftliche Bewußtseinsformen entsprechen. Die Produktionsweise des materiellen Lebens bedingt den sozialen, politischen und geistigen Lebensprozeß überhaupt. Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt“ (Einl. z. Kritik d. pol. Ökonomie). Die Revolution, die zur klassenlosen Gesellschaft führen soll, könne weder durch den bloßen guten Willen der Proletarier herbeigeführt noch durch den bösen Willen der Bourgeoisie verhindert werden. In den Verhältnissen selber stecke die Dialektik, die den Untergang der alten Klasse und den Aufstieg des Proletariats herbeiführe. Nicht um die Verwirklichung von „Idealen“ oder von wirtschaftlichen „Programmen“ handele es sich, sondern um die Vollstreckung dessen, was in der antagonistischen Struktur der kapitalistischen Gesellschaft angelegt sei. 4. Staat und Revolution. Im Jahre 1864 haben Marx und Engels in London die „Internationale Arbeiterassoziation“ gegründet, die später den Namen der I. Internationale erhielt. Die nach deren Auflösung gegründete II. Internationale suchte das revolutionäre Element aus dem Marxismus zu entfernen und aus der Lehre von Marx und Engels ein evolutionäres, rein „ökonomisches“ System zu machen. Ihre Politik bestand darin, die Lage der Arbeiter zu verbessern und sich für demokratische Regierungsformen einzusetzen. Die Formel für diesen Revisionismus (Abweichungen) gab der deutsche Sozialdemokrat Eduard Bernstein mit den Worten: „Der Weg ist alles, das Ziel ist nichts.“ In die Theorie strömten idealistische, vor allem Kantische Elemente ein. Man zog es mehr und mehr vor, nicht mehr von der materialistischen, sondern von der ökonomischen Geschichtsauffassung zu reden. [S. 166]Gegen diese staatspolitisch verantwortungsbewußten Bemühungen der II. Internationale kämpfte mit Erfolg Lenin, der spätere Begründer der III. Internationale (Kommunistische Internationale = Komintern). Seine für die Entwicklung des Marxismus entscheidende Abrechnung mit dem Revisionismus gab Lenin in seiner Abhandlung „Staat und Revolution“, die er unmittelbar vor der Oktoberrevolution im Jahre 1917 verfaßte. Darin wird unter einseitiger Auslegung von Marx und Engels gezeigt, daß der Prozeß, der zur klassenlosen Gesellschaft (Materialistische Geschichtsauffassung) führt, den revolutionären Terror als notwendiges Moment in sich einschließt. Die Lehre von der Dialektik, von dem in „Sprüngen“ sich vorwärts bewegenden geschichtlichen Prozeß, wird von Lenin wieder in den Mittelpunkt der revolutionären Theorie gerückt, nachdem sie vom Revisionismus als eine hegelianisierende Schwäche Marx' abgetan worden war. Alle opportunistischen oder demokratischen Auffassungen wurden von Lenin rücksichtslos ausgemerzt. Die Philosophie fand dabei besondere Berücksichtigung. Im Jahre 1908 befaßte sich Lenin in seinem Buch „Materialismus und Empiriokritizismus“ in aggressiver Weise mit den philosophischen Theorien russischer Marxisten, die sich dem westlichen Positivismus zuneigten. Nach Lenins Tode wurden Auszüge und Randglossen zu Hegels „Logik“ aus seinem Nachlaß veröffentlicht (Lenin, „Aus dem philosophischen Nachlaß“, 2. Aufl., Berlin 1949). In der materialistisch aufgefaßten Dialektik Hegels sah Lenin den Schlüssel zur Lösung aller wissenschaftlichen Probleme. Die marxistische Lehre vom Staat, so behauptet Lenin, sei durch den Revisionismus entstellt worden. Erst nach der sozialistischen Revolution „stirbt der Staat ab“. Der bürgerliche Staat schläft nicht von selber ein, wie der Opportunismus der Sozialdemokraten gelehrt habe, er müsse von den Proletariern beseitigt werden. „Die Ablösung des bürgerlichen Staates durch den proletarischen ist ohne gewaltsame Revolution unmöglich“ (Lenin, Ausg. Werke, Moskau 1947, Bd. II, S. 173). Da jeder Staat nach der sozialistischen Auffassung, die von Marx und Engels geteilt wird, eine Diktatur ist, so bedeutet Diktatur des Proletariats nichts anderes als den Staat des Proletariats, der dazu bestimmt ist, den Staat der Bourgeoisie abzulösen. Der Ausdruck „Diktatur des Proletariats“ ist zuerst von Marx in seiner „Kritik des Gothaer Programms“ (1875) gebraucht worden. Aber schon im „18. Brumaire“ hat Marx den Gedanken von der notwendigen Zerstörung der alten Staatsmaschinerie angedeutet, was von Lenin als ein gewaltiger Schritt über das Kommunistische Manifest hinaus ausgelegt wird („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 177). Die Diktatur des Proletariats wird von Lenin lediglich als erste Phase der kommunistischen Gesellschaft aufgefaßt. In dieser Phase, „die gewöhnlich Sozialismus genannt wird“, bestehe zwar schon das Gemeineigentum in bezug auf die Produktionsmittel, das bürgerliche Recht sei aber noch nicht ganz abgeschafft. Kommunismus sei das nicht. „Solange es einen Staat gibt, gibt es keine Freiheit. Wenn es Freiheit geben wird, wird es keinen Staat geben“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 230 u. 231). Die klassenlose Gesellschaft ist die Gesellschaft der Freiheit. Wenn die Arbeiter selber die Großproduktion organisieren, dann entsteht — mit dem Absterben jedes Vorgesetztenwesens und Beamtentums — eine neue Ordnung, eine „Ordnung ohne Gänsefüßchen“, als deren Vorbild von Lenin nach dem Vorgang eines deutschen Sozialdemokraten die Postverwaltung [S. 167]angeführt wird („Staat u. Revolution“, Ausg. W. II, S. 195). Die Funktionen der Aufsichts- und Rechenschaftsablegung, meint Lenin, würden mit der Zeit von selbst fortfallen. „In unserem Streben zum Sozialismus sind wir überzeugt, daß er in den Kommunismus hinüberwachsen wird, und im Zusammenhang damit jede Notwendigkeit der Gewaltanwendung gegen Menschen überhaupt … verschwinden wird, denn die Menschen werden sich gewöhnen, die elementaren Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens ohne Gewalt und ohne Unterordnung einzuhalten“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 220). Ist die erste Phase vorüber, dann soll die sozialistische Gesellschaft klassenlos und damit staatenlos werden. Es wird hier deutlich, daß die Utopie von einer staatsfreien Gesellschaft von Lenin ebenso festgehalten wird wie von Marx und Engels. Auch nach der Oktoberrevolution hat sich bei Lenin in dieser Hinsicht nichts geändert. Auch nachdem zwei Jahre des Aufbaus „auf sozialistischer Grundlage“ vorüber waren, sprach Lenin immer noch von der neuen Ordnung, in der alles auf Freiwilligkeit aufgebaut sein würde. Kommunistische Arbeit wurde von ihm als freiwillige Arbeit ohne Norm und ohne Entlohnung bezeichnet, als Arbeit, die aus Gewohnheit und aus der zur Gewohnheit gewordenen Erkenntnis ihrer Notwendigkeit für das Gesamtwohl geleistet würde (Ausg. W. II, S. 667). Zu gleicher Zeit begründete Lenin aber in seiner Schrift über den Linksradikalismus die Notwendigkeit einer „eisernen und kampfgestählten Partei“, weil er voraussah, daß die Klassen noch „jahrelang“ bestehenbleiben würden (Ausg. W. II, S. 691). Als Stalin die Herrschaft antrat, war das Problem, das Lenin ungelöst liegenlassen mußte, in der Praxis dasselbe wie in der Theorie. Es war das Problem des Staates. Ein anderer Gedankengang konnte durch Stalin unverändert von Lenin übernommen werden. Marx und Engels hatten der unter ihren Augen sich vollziehenden Umbildung des Kapitalismus aus dem Konkurrenz-Kapitalismus in den Monopol-Kapitalismus (Imperialismus) nicht genügend Beachtung geschenkt. Lenin nahm die durch Kartelle, Syndikate und Trusts geschaffene neue Gestalt des Kapitalismus in die Theorie auf und bestimmte sie als „höchste Form des Kapitalismus“. „Der Imperialismus ist das monopolistische Stadium des Kapitalismus“ (Ausg. W. II, S. 839). 5. Die Umgestaltung der Theorie. Die Probleme, denen Stalin sich gegenübersah, ergaben sich aus der Situation: Sozialismus in einem Lande, und zwar in einem überwiegenden Agrarlande, dessen erste Anfänge einer Industrieproduktion über das Stadium des Frühkapitalismus kaum hinausgewachsen waren. In diesem Lande fehlten also die wichtigsten, von Marx und Engels geforderten Voraussetzungen für die Einführung des Sozialismus: der Hochstand der Industrialisierung und die Masse des Proletariats. Praxis und Theorie mußten daher einer neuen Lage angepaßt werden. Die marxistisch-leninistische Theorie bedurfte also einer radikalen Umgestaltung, wenn sie einigermaßen mit der von Stalin befolgten Machtpolitik, einer in kürzester Zeit mit Gewalt und Terror zu erzwingenden Umgestaltung der Wirtschaft, Gesellschaft und der Einzelmenschen, übereinstimmen sollte. Diese Umgestaltung der Theorie ist in zwei Schüben (1934 und 1950) durchgeführt worden. Indem Stalin, an zaristische Traditionen anknüpfend, den großen russischen Staat schuf, mußte er den letzten Rest von allgemeiner sog. „humanistischer“ Zielsetzung aus dem Kommunismus entfernen. Sein [S. 168]gigantischer, sich sozialistisch nennender neuer Staat gab restlos den Gedanken preis, daß das Ziel eine auf Freiwilligkeit beruhende neue Gesellschaftsordnung sei. Damit kam der auf dem Grunde der marxistisch-leninistischen Theorie lauernde Widerspruch zu offenem Ausbruch: um die Staatlosigkeit zu erreichen, muß der ungeheuerste Staatsapparat konstruiert werden, den die Welt je gesehen hat. Daß die gigantische Sowjetmacht sich jemals wieder von selber auflösen würde, glaubt natürlich niemand, obwohl es von der offiziellen Theorie auch weiterhin unterstellt wird. Damit ist die Theorie zynisch geworden. Die philosophische Wendung im Jahre 1950 bedeutet die theoretische Rechtfertigung des Sowjetstaates und damit des Staates überhaupt, der „Repressivgewalt“, wie ihn Engels unter dem Beifall von Lenin definiert hatte. Im Jahre 1934 wurde die Geschichtsschreibung (Materialistische Geschichtsauffassung) und der Geschichtsunterricht in der Sowjetunion von einem Tag zum andern unter Verfemung der internationalen, marxistischen Auffassung auf die nationale, russische Auffassung umgestellt. Der dem Marxismus unbekannte Begriff Rodina (Heimat) wurde Ausgangspunkt einer „neuen“ Ideologie, die uralte Vorstellungen von dem führenden Volk der Russen wiederbelebte. Von Klassen war hier nicht mehr die Rede. Im Jahre 1950 entzog Stalin durch einige Briefe, die er an die „Prawda“ über das Problem der Sprache schrieb (Linguistik-Briefe), der marxistisch-leninistischen Auffassung von der „Basis“ und vom „Überbau“ den Boden. Er widerlegte damit zugleich den wesentlichen Inhalt seiner früheren Schrift „über dialektischen und historischen Materialismus“. Marx darf in der Sowjetunion heute nicht mehr unzensiert gelesen werden. Die verworrene Lage, die gegenwärtig auf dem Gebiet der Theorie herrscht, kann nur durch den Ausdruck „unmarxistischer Marxismus“ charakterisiert werden. In einigen entscheidenden Sätzen des ersten Linguistik-Briefes hat Stalin den Begriff des Staates als einer „aktiven Macht“ wiederhergestellt und damit die sozialistische Lehre von der Überführung der Zwangsordnung in eine neue Ordnung der Freiheit zu den Akten geschrieben. Der Revisionismus, den Lenin erledigt zu haben meinte, kehrt bei seinem Nachfolger als ein Über-Revisionismus wieder zurück. „Der Überbau wird von der Basis hervorgebracht, aber das bedeutet keineswegs, daß er die Basis lediglich widerspiegelt, daß er passiv, neutral ist, daß ihm das Schicksal seiner Basis, das Schicksal der Klassen, der Charakter der Gesellschaftsordnung gleichgültig sind. Im Gegenteil, einmal entstanden, wird er zu einer ganz gewaltigen aktiven Macht, hilft er aktiv seiner Basis, feste Formen anzunehmen und sich zu konsolidieren, trifft er alle Maßnahmen, um der neuen Gesellschaftsordnung zu helfen, der alten Basis und den alten Klassen den Rest zu geben und sie zu beseitigen“ (Stalin, „Zum Marxismus in der Sprachwissenschaft“). Mit der Wiederherstellung des Staates ist die Aufhebung der revolutionären, dialektisch-materialistischen Geschichtsauffassung notwendig verbunden. Ironisch macht Stalin jenen Genossen, „die für Explosionen begeistert sind“, klar, daß das Gesetz des Umschlagens aus einer Qualität in eine neue vermittels einer Explosion nicht immer gültig ist. „Es ist unbedingt gültig für eine in feindliche Klassen geteilte Gesellschaft. Aber es ist durchaus nicht unbedingt gültig für eine Gesellschaft, die keine feindlichen Klassen kennt“ („Zum Marxismus in der Sprachwissenschaft“). [S. 169]Marx, Engels und Lenin hatten gelehrt: Wenn es keine Klassen mehr gibt, dann gibt es auch keinen Staat mehr. Stalin erklärt heute: Wir haben zwar einen Staat, einen sehr starken Staat, aber dieser Staat hat keine in antagonistische Klassen geteilte Gesellschaft mehr zur Voraussetzung. In Wirklichkeit jedoch kann kein Marxist heute dem Satz widersprechen: Das Vorhandensein des heutigen Sowjetstaates, sein Aufbau und seine Herrschaftsmethoden beweisen das Vorhandensein von Klassen innerhalb der Sowjetgesellschaft — von Klassen, die ihrer Entstehung und ihrer Entwicklung nach alle Möglichkeiten zu neuen antagonistischen Klassengegensätzen in sich bergen. Die Entstehung und die Entwicklung des Sowjetstaates in der Epoche des Stalinismus beweisen ferner, daß die von Marx und Engels als „Wissenschaft“ entwickelte Theorie des zwangsläufigen Ablaufs der Geschichte zu einem weltumfassenden Kommunismus auf irrtümlichen Voraussetzungen beruht hat. Durch das sowjetische planwirtschaftliche System des „Sozialismus in einem Lande“ ist zwar das Privateigentum an den Produktionsmitteln abgeschafft worden, dagegen ist die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen und die Unfreiheit der Einzelmenschen in einer Schärfe und in einem Umfang in Erscheinung getreten wie in keinem anderen kapitalistischen und demokratischen Land der Erde. Literaturangaben Berdiajew, Nikolai: Wahrheit und Lüge des Kommunismus. Darmstadt 1953, Holle-Verlag. 128 S. Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Brill, Hermann L.: Das sowjetische Herrschaftssystem (Rote Weißbücher 2). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Gurian, Waldemar: Der Bolschewismus. Einführung in Geschichte und Lehre. Freiburg 1931, Herder. 337 S. Hippel, Ernst von: Die Überwindung des Bolschewismus. Köln 1953, Deutsch-Europäische Verlagsgesellschaft. 48 S. Leonhard, Wolfgang: Schein und Wirklichkeit in der Sowjetunion. Berlin 1952, Verlag Freies Wort. 148 S. Saitschick, Robert: Aufstieg und Niedergang des Bolschewismus. Zürich und Darmstadt 1952, Montana-Verlag. 256 S. (Enthält ein umfangreiches Literaturverzeichnis.) Shub, David: Lenin. Eine Biographie (a. d. Amerik.). Wiesbaden 1952, Limes-Verlag. 452 S. Sieger, Karl: Im Banne des Kommunismus … Idee und Gefahr des Kommunismus. Luzern 1952, Rex-Verlag. 360 S. Stepun, Fedor: Das Antlitz Rußlands und das Gesicht der Revolution. Bern 1933, Gotthelf-Verlag. 104 S. Theimer, Walter: Der Marxismus. Lehre — Wirkung — Kritik (Sammlung Dalp, Bd. 73). Bern 1950, A. Francke. 253 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 163–169 Thälmann, Ernst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Thiele, IlseSiehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1956 1958 [S. 163] 1. Theorie und Praxis. Parteimäßigkeit der Theorie. Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern. Marx und Engels haben ihre Analyse…
DDR A-Z 1954
Sport (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der Sp. ist in der SBZ zweckgebunden. Er dient der Erfüllung des Fünfjahrplanes und vor allem der vormilitärischen Erziehung. Nach dem Zusammenbruch war zunächst jede sportliche Betätigung verboten. Die Sp.-Vereine wurden aufgelöst. Mit fortschreitender Übernahme der Regierungsfunktionen durch die SED wurde der Sp. unter Kontrolle der Partei und ihrer Gliederungen wieder erlaubt. Am 1. 10. 1948 wurde durch FDGB und FDJ der Deutsche Sportausschuß gebildet. Im „Gesetz über die Teilnahme der Jugend in Schule und Beruf bei Sp. und Erholung“ wurde jede sportliche Betätigung ausschließlich auf Betriebs- und Parteibasis (Betriebssportvereine) verlegt. Das in 3 Stufen (Stufe 1 für 10 bis 12jährige, Stufe 2 für 12- bis 14jährige, Stufe 3 für 14- bis 15-jährige) zu verleihende Sp.-Leistungsabzeichen steht unter dem Motto: „Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung des Friedens“ und schreibt als Prüfungsaufgaben in erster Linie die Beantwortung „gesellschaftswissenschaftlicher“ Fragen vor. Es überträgt jedem Inhaber „die Pflicht, wachsam und unerbittlich zu sein gegen Agenten, Saboteure, Schädlinge und Feinde unseres Volkes“. Am 24. 7. 1952 wurde das Staatliche Komitee für Körperkultur und Sp. als „oberste Instanz auf allen Gebieten der Körperkultur und des Sp.“ gebildet Seine Aufgabe: „Die wissenschaftliche Grundlage für die Körperkultur und Sp.-Arbeit so zu entwickeln, daß diese Mittel der demokratischen Erziehung und der Stärkung der Gesundheit der Werktätigen sowie deren Vorbereitung zur Arbeit und zur Verteidigung der DDR bilden“ (§ 7 der Regierungsverordnung vom gleichen Tage). „Die Bezirks-, Kreis- und Stadtkomitees für Körperkultur und Sp. sind staatliche Organe …“ (§ 11 a. a. O.). Noch deutlicher ist die militärische Aufgabe des Sp. bei der am 7. 8. 1952 gegründeten Gesellschaft für ➝Sport und Technik. Sportler, die sich der Politisierung des Sp. zu entziehen versuchen, sind damit vom Vereinsleben, von der Zuteilung von Sp.-Bekleidung und -Geräten und somit praktisch von jeder Ausübung des Sp. ausgeschlossen. Die SED bemüht sich ständig um Austragung von gesamtdeutschen Sp.-Wettkämpfen, verhinderte aber zugleich die Aufstellung einer gesamtdeutschen Olympia-Mannschaft. Sie betont die „Einheit des deutschen Sp.“ und spekuliert auf politisches Unverständnis der westdeutschen Sportler. Seit Sommer 1952 verlangt der Sportausschuß der SBZ von westdeutschen Sp.-Mannschaften vor deren Start in der SBZ oder in Ostberlin die Ausfüllung von Fragebogen mit scheinbar unverfänglichen Fragen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 156 Sperrzone A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sport und Technik, Gesellschaft fürSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der Sp. ist in der SBZ zweckgebunden. Er dient der Erfüllung des Fünfjahrplanes und vor allem der vormilitärischen Erziehung. Nach dem Zusammenbruch war zunächst jede sportliche Betätigung verboten. Die Sp.-Vereine wurden aufgelöst. Mit fortschreitender Übernahme der Regierungsfunktionen durch die SED wurde der Sp. unter Kontrolle der Partei und ihrer Gliederungen wieder erlaubt. Am 1. 10. 1948 wurde…
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Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut) (1954)
Siehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1979 1985 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1956 1958 1959 1960 1962 MELS-Institut: 1958 1959 1960 1962 MELSTI: 1956 Hieß vor Stalins Tod nur MEL-Institut. Gründung wurde schon am 29. 12. 1947 beschlossen, aber erst im Januar 1949 in Ostberlin verwirklicht. Soll sinngemäß die Tätigkeit des Moskauer MEL-Instituts im Hinblick auf Deutschland ergänzen. Laut Plan vom 9. 3. 1949 sind die Aufgaben des MELST-I.: „Die selbständige Weiterentwicklung des Marxismus-Leninismus und seine Anwendung besonders auf die durch die deutsche Entwicklung gestellten Probleme … Die Übermittlung der Erfahrungen und Errungenschaften der neuen marxistisch-leninistischen Erkenntnisse aus anderen Ländern, insbesondere der SU.“ Die Editionsabteilung soll die Lehrschriften des Bolschewismus, zweckgemäß ausgewählt und erläutert, herausgeben, während die Forschungsabteilung die Parteilehre unmittelbar klären und „von allen Verfälschungen reinhalten“ soll. — Außer Ackermann, der von April bis Ende August 1953 Direktor des MELST-I. war, standen keine profilierten Persönlichkeiten an der Spitze dieses Instituts. Es erlangte kein entscheidendes Gewicht im politischen Leben der SBZ. Kommissarischer Nachfolger Ackermanns ist Ludwig Einicke. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 106 Marx, Karl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MarxismusSiehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1979 1985 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1956 1958 1959 1960 1962 MELS-Institut: 1958 1959 1960 1962 MELSTI: 1956 Hieß vor Stalins Tod nur MEL-Institut. Gründung wurde schon am 29. 12. 1947 beschlossen, aber erst im Januar 1949 in Ostberlin verwirklicht. Soll sinngemäß die Tätigkeit des Moskauer…
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Kulturpolitik (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 91]Hauptaufgabe der K. ist lt. Entschließung des III. Parteitages der SED (1950) „ … der Kampf um den Frieden, um die demokratische Einheit Deutschlands und um die Festigung unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ … (Die kulturelle) „Erziehung kann nur in unerbittlichem Kampf gegen die kannibalischen Lehren der imperialistischen Kriegshetzer erfolgen. Jeder Versuch, diese feindlichen Ideologien objektivistisch (Objektivismus) darzustellen, bedeutet eine … Hilfe für diese Ideologien. Darum ist es die entscheidende kulturpolitische Aufgabe, einen radikalen Umschwung auf allen Gebieten des kulturellen Lebens zu erzielen und mit der Lauheit und dem Versöhnlertum unerbittlich Schluß zu machen“ (Protokoll des III. Parteitags, Dietz-Verlag, Berlin 1951, Bd. II, S. 265). Damit wird Kultur in ihrem ganzen Bereich zum Instrument der Politik. Seit Mitte 1950 war eine Verschärfung des kulturpolitischen Kurses in der SBZ festzustellen. Von 1945 bis etwa Mitte 1947 hatte eine „antifaschistisch-demokratische“ Linie vorgeherrscht; die Kommunisten hatten sich zwar, wie auf allen anderen Gebieten, die Schlüsselstellungen (vor allem die Volksbildungsministerien und die Kulturdezernate der Kreise und Städte) gesichert; es wurden aber zunächst auch „bürgerliche“ Ideologien, „Kulturschaffende“ und Werke, soweit sie nur entschieden „antifaschistisch“ waren, geduldet, die Benutzung westlicher Nachrichtenquellen und die Diskussion westlicher Ideologien gestattet usw. Seit 1947 wurde die K. zu einem mehr und mehr von Staat und SED gehandhabten Machtinstrument. Erst seit Mitte 1950 kann man indessen von einer nahezu totalen Anleitung und Kontrolle durch die SED sprechen. Diese Entwicklung verlief im Sinne eines zielbewußten Aufbaus auf dem Marxismus-Leninismus als der „fortgeschrittensten Wissenschaft“ bzw. dem „sozialistischen Realismus“ als der Grundlage der „fortgeschrittensten Kunst“, sowie dementsprechend als Kampf gegen den „Objektivismus“ (d. h. die objektive, unvoreingenommene Wahrheitsforschung) in der Wissenschaft und den Formalismus in der Kunst. Geleitet wird diese K. vom ZK der SED, die als „Partei neuen Typs“ die zuständigen Behörden (s. unten) über die in ihnen führenden SED-Genossen durch Parteiaufträge „anleitet“. Praktisch liegt die gesamte K. der SBZ damit in der Hand von rund einem halben Dutzend SED-Spitzenfunktionären im Politbüro und im Sekretariat des ZK. Die totalitär-kommunistische K. konnte sich nur in einem mehrjährigen Kampf mit den Vertretern nichtkommunistischer Kulturanschauungen durchsetzen: vor allem durch die zwangsweise Gleichschaltung der nichtkommunistischen Parteien, durch die allmähliche Beseitigung der Hochschulautonomie, durch die bis zum Beginn des Neuen Kurses schrittweise verschärfte Kirchenpolitik (Religion), durch die seit 1948 erfolgte hermetische Absperrung von der westlichen Literatur und den westlichen Nachrichtenquellen, durch die Zerschlagung der größeren privaten Buchverlage (Verlagswesen) u. a. m. Gleichzeitig wurde ein Stamm von Kulturfunktionären bzw. „Kulturarbeitern“ gebildet, die als Organe des ZK-Willens an allen führenden Stellen des kulturellen Lebens tätig sind und es nach genauen Anweisungen im Sinne der obersten Parteigrundsätze steuern; sie haben größtenteils keinerlei oder nur unzureichende fachliche Vorbildung und werden auf den Parteischulen der SED für ihre Tätigkeit geschult. Dieser Apparat beherrscht die K. durch folgende Funktionen: 1. Bildung [S. 92]einer neuen Schicht von „Kulturschaffenden“; 2. deren ideologische Gleichschaltung; 3. organisatorische Beherrschung des Kulturapparates; 4. materielle Bindung der Kulturschaffenden; 5. durchgreifende Einflußnahme auf die Schicht der „Kulturkonsumenten“. Der Schaffung einer neuen kulturtragenden Schicht dienen u. a. folgende Maßnahmen: Lösung des Zugangs zur Oberschule von der Wirtschaftslage der Eltern durch ein die sog. Proletarierkinder begünstigendes Stipendiensystem (Einheitsschule) bei gleichzeitiger Kontrolle der „gesellschaftlichen Aktivität“ der Bewerber, die vor allem im Rahmen der FDJ zu beweisen ist. Ebenso wird verfahren bei der Zulassung und Förderung der Hochschüler unter quotenmäßig festgelegtem Vorrang von Arbeiterkindern. Weitere Maßnahmen für die Bildung einer neuen kulturellen Elite: Zugang zu den Hochschulen ohne Abitur (Arbeiter- und Bauernfakultät); Sonderausbildung von „Werktätigen“ zu Neulehrern, Volksrichtern, Volksstaatsanwälten, Arzthelfern u. a.; Förderung von „Talenten aus dem Volk“ durch Kulturfonds, FDGB-Mittel und Direktorfonds (Kulturdirektor) in den Betrieben, ferner mittels der Laienspielbewegung als eines gedachten Reservoirs für den Nachwuchs an Musikern und Bühnenkünstlern; Förderung der größtenteils kommunistischen Volkskorrespondenten. Das Kulturschaffen wird weiterhin durch Methoden und Maßnahmen ideologischer wie organisatorischer Art gelenkt. An ideologischen Maßnahmen sind folgende besonders wichtig: schon im Schulunterricht bilden den Schwerpunkt die „gesellschaftswissenschaftlichen“ Fächer (Deutsch, Geschichte, Gegenwartskunde, Geographie) mit ausnahmslos kommunistischem Lehrplan; gesellschaftswissenschaftliches Studium ist grundlegendes Pflichtfach (zumeist auch Prüfungsfach) an allen Hochschulen und Fachschulen (einschließlich der Kunstschulen). Seit etwa 1948 ist die Diskussion weltanschaulicher Fragen in Presse (Pressewesen), Rundfunk und Zeitschriften ausschließlich auf kommunistischer oder allenfalls kommunismusfreundlicher Grundlage möglich. Der Kulturbund wurde aus einem Diskussionsforum der „Intelligenz“ zur Tribüne der SED. Von westlicher Literatur und Publizistik ist nur noch „planwichtige“ Fachliteratur zugelassen und ausschließlich über die „Zentralstelle zur Beschaffung wissenschaftlicher Literatur“ erhältlich; geisteswissenschaftliche Literatur in den wissenschaftlichen Bibliotheken wird, soweit sie „bürgerliches“ Ideengut enthält, vielfach nur mit Sondererlaubnis ausgeliehen. Das „nationale Erbe“ wird zwar, vor allem auf den Bühnen, gepflegt, aber in mehr und mehr kommunistisch verfälschter Sicht (Goethe, Bach, Dichter der Freiheitskriege usw.). An organisatorischen Maßnahmen sind folgende entscheidend: Die gesamte K. ist durch Zonenbehörden straff zentralisiert; entsprechend den Verhältnissen in der SU wurde seit 1951 das Ministerium für Volksbildung der „DDR“ in mehrere selbständige Behörden aufgespalten (Ministerium für Volksbildung, das praktisch nur noch ein Erziehungsministerium ist, selbständiges Staatssekretariat für Hochschulwesen, Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten [Kunstkommission], Amt für ➝Literatur und Verlagswesen). Mitte 1952 wurden zusätzlich beim Ministerrat ein Staatliches Rundfunkkomitee und ein Staatliches Komitee für Filmwesen errichtet, während gleichzeitig zur Koordination dieses administrativen Mammutapparates eine „Koordinierungs- und Kontrollstelle für Unterricht, Wissenschaft und Kunst“ über[S. 93]geordnet wurde. Das bedeutet die totale zentrale Kontrolle über das Schul- und Hochschulwesen (unter tatsächlicher Aufhebung der Hochschulautonomie), über Bühne und Musik und alle sonstigen künstlerischen und unterhaltenden Veranstaltungen sowie über alle Druckerzeugnisse. (Die Presse wird über eine Pressestelle beim Ministerpräsidenten, das frühere Amt für ➝Information, und die verbindliche Nachrichtenmonopolstelle des ADN kontrolliert.) Am 7. 1. 1954 wurde das Ministerium für Kultur gebildet (Minister: Joh. R. ➝Becher). Für alle Schulen, Fachschulen und die meisten Hochschulstudienfächer (auch Kunstschulen) wurden bis ins einzelne verbindliche, häufig Stunde für Stunde festlegende zoneneinheitliche Lehrpläne geschaffen. Die Grundlagenforschung wurde in einer Reihe von Instituten zentralisiert. Dabei wurden die Akademien der Wissenschaften in erheblichem Maß auf planwirtschaftlich bestimmte und (wenn schon zögernder) auf „gesellschaftswissenschaftliche“ Aufgaben im Sinn der SED umgestellt; es erstanden zahlreiche neue Institute (wie die Hochschule für ➝Planökonomie, die Akademie der Landwirtschaftswissenschaft, das Deutsche Institut für Rechtswissenschaft, das Deutsche Institut für Zeitgeschichte, das Museum für Deutsche Geschichte, das Deutsche ➝Pädagogische Zentralinstitut, die Deutsche ➝Akademie der Künste und die SED-Zentralschulen, Schulung), durchweg von der SED kontrolliert und dazu bestimmt, den von der SED geforderten „radikalen Umschwung“ auf allen Gebieten der Kultur durchzuführen. Oberste Anleitungs- und Kontrollinstanz ist die 1952/53 aus der Abt. Propaganda des ZK herausgelöste selbständige ZK-Abt. Wissenschaft und Hochschulen, die besonders durch ihre 4 Fachsektoren Philosophie, Geschichte, Politökonomie und Geschichte der ➝KPdSU Wissenschaft und Forschung auf bolschewistische Grundlage zu stellen sucht. Im gleichen Sinne wurde (seit 1950) pseudoproletarisch-kommunistischer Dozenten- und Forschernachwuchs gefördert, der Nachwuchs der Intelligenzberufe seit 1951 durch besondere Stellen bei den wissenschaftlichen Hochschulen gelenkt. Für die nachschaffenden Künste wurde 1951 ein zentraler SED-kontrollierter Bühnennachweis errichtet; die privaten künstlerischen Institute und Agenturen sind fast oder völlig ausgeschaltet; die Liquidation der privaten Buchverlage (Verlagswesen) wurde beschleunigt; angestrebt ist ferner völlige Ausschaltung der privaten Konzertagenturen. Der in der herkömmlichen Kunstpolitik wichtige „private Auftraggeber“ ist durch Enteignung nahezu völlig ausgefallen, so daß auch die Freischaffenden (freie Schriftsteller, freie Wissenschaftler, bildende Künstler, Musiker, Architekten) auf den sog. „neuen Auftraggeber“ „werktätiges Volk“ angewiesen sind. Damit ist die materielle Existenz der Freischaffenden an ihre Bereitwilligkeit gebunden, öffentliche Aufträge im gewünschten Sinn zu erfüllen. Die angestellten „Kulturschaffenden“ werden noch dadurch kontrolliert, daß bei Stellenbesetzungen die Kaderabteilung der SED den Ausschlag gibt. Tatsächlich hat der „Auftraggeber Volk“ gar nichts zu entscheiden, es sei denn, daß er ihm zugemutete kulturelle Darbietungen — Theaterstücke, Filme usw. — durch Fernbleiben von den Veranstaltungen ablehnt. Diesem System der Reglementierung stehen erhebliche Anreize für solche „Kulturschaffenden“ gegenüber, die im Sinne der Partei arbeiten: neben den Leistungsstipendien gibt es zahlreiche Sondervergünstigungen, die diese Schicht materiell weit über den Bevölke[S. 94]rungsdurchschnitt hinausheben. Zu erwähnen wären Steuerermäßigungen, Intelligenzpakete und IN-Karten, bevorzugte Wohnraumbeschaffung, Kredite für Eigenheime, Vergünstigungen beim Bezug bewirtschafteter Artikel, Vorteile bei der Ausbildung der Kinder, großzügige Altersversorgung; für Spitzenkräfte ferner Ehrentitel (Verdienter Lehrer des Volkes, Verdienter Arzt des Volkes), zum Teil verbunden mit erheblichen einmaligen Geldzuwendungen (Nationalpreis) und Renten (Intelligenz). Außerdem wird die „progressive kulturelle Elite“ durch häufige Erwähnung in Presse und Rundfunk „popularisiert“; zudem werden ihr — ebenso wie das für die „technische Intelligenz“ gilt — hinsichtlich ihres persönlichen Lebenszuschnitts und etwaiger individualistischer Neigungen gewisse Zugeständnisse gemacht: der Druck zur Teilnahme an Schulung und anderer „gesellschaftlicher“ Tätigkeit ist geringer; persönlichen „bürgerlichen“ Restbeständen wird, soweit sie nicht in den Werken zum Ausdruck kommen, eine gewisse Nachsicht entgegengebracht. Das gilt ganz besonders für die aus „plantechnischen“ Gründen benötigten wissenschaftlichen Spezialisten — etwa Naturwissenschaftler, Volkswirte — und Lehrer (Einzelvertrag). Wie überall in der Politik der SBZ, so ist auch im Bereich der völlig „eingeplanten“ Kultur ein gewisser Zwiespalt insofern festzustellen, als dem Planziel totaler Durchdringung mit der stalinistischen Ideologie das Bestreben entgegensteht, ein Höchstmaß an materiell-wertmäßig ausweisbarer Produktivität zu erzielen — und dazu wird zunächst fachliches Können und erst in zweiter Linie „gesellschaftliches Bewußtsein“ verlangt. Neben den geschilderten Maßnahmen steht dann die Lenkung des „Kulturkonsums“ durch die „Letztverbraucher“. Der Kulturkonsum geht in den Formen eines in die Betriebe verlagerten und eines „freien“, außerhalb der Betriebe sich abspielenden Angebots an Kulturgütern (also Presse, Rundfunk, Vorträge, Theater-, Musik- und Filmveranstaltungen, Literatur) vor sich. Das besondere Interesse des Regimes gilt dem Kulturkonsum am Arbeitsplatz. Die kulturelle Massenarbeit wird vor allem vom FDGB und von der FDJ getragen und wendet sich an die Betriebsbelegschaften, besonders der volkseigenen Schwerpunktbetriebe, der MTS und an die werktätige Jugend. Die kulturelle Massenarbeit wird besonders stark gefördert. Sie ist weitgehend Agitation; ihre Hauptformen sind: 1. direkte Aufklärung (Schulung, laufende Agitationseinsätze zu aktuellen staats- und wirtschaftspolitischen Fragen, kollektive organisierte Presselektüre, Wandzeitung, Betriebsfunk); 2. ein ausgebreitetes Vortrags- und Unterrichtswesen zur „fachlichen Weiterqualifikation“, das vom FDGB und den SED-Betriebsgruppen getragen wird und seit Anlaufen des Fünfjahrplans außerordentlich ausgeweitet worden ist; 3. künstlerische Programme mit gemischt agitatorisch-unterhaltendem Charakter; 4. Laienspieltätigkeit der Belegschaften (Chorgruppen, Theaterspielgruppen, Musikgruppen, Literaturgruppen usw.). Dabei werden Programm, Texte und Regiepersonal sowohl innerbetrieblich durch Kulturdirektor, SED-Betriebsgruppe und Gewerkschaftsleitung wie auch durch außerbetriebliche Stellen von Partei und Staat scharf überwacht, so daß der echte Spielwille der Laien immer weniger zu seinem Recht kommt; die volle Zentralisierung des „Laienspielwesens“ (Texte wie Regiepersonal) wird von der Kommission für Kunstangelegenheiten betrieben. „Reine Kunst“ wird selten, allenfalls noch in Form klassischer Musik, geboten. Zur Durchdringung der Werktätigen mit politischer Gebrauchskunst [S. 95]wurde der Deutsche ➝Veranstaltungsdienst als zentrale Programmorganisation geschaffen, der mit fertigen Programmen (zu zwei Dritteln ausgesprochen politischen Charakters) Betriebe, MTS, Erholungsorte, Kleinstädte bespielt. Weiterhin gehört hierher der organisierte Besuch „fortschrittlicher“, vor allem sowjetischer Theater- und Filmstücke. In den Rahmen der kulturellen Massenarbeit fallen aber auch anziehendere Einrichtungen, so in den Schwerpunktbetrieben Kulturhäuser und Klubräume mit Spielecken (Schach, Ping-Pong usw.), Betriebsbüchereien (Büchereiwesen) sowie der in der SBZ „auf Betriebsbasis“ durchgeführte Sport. „Freie“ kulturelle Veranstaltungen haben größeren Zuspruch nur, wenn sie unpolitisch sind, obwohl die „Verplanung“ des Kulturkonsums einen ausgesprochenen Hunger nach kulturellen Gütern zur Folge hat. So haben Theater- und Filmbesucher erreicht, daß um der Rentabilität willen auch heute noch fast zwei Drittel aller Theateraufführungen (Klassiker, Lustspiele, Operetten, Opern) und rund ein Drittel der Filme (Unterhaltungsfilme der Monopolgesellschaft DEFA, Spielfilme aus der Zeit vor 1945 und in kleinem Maße westliche Filme) unpolitische Stoffe bieten. Ebenso werden an den Volkshochschulen unpolitische Bildungsvorträge, die aber nur noch rund 20 v. H. des gebotenen Stoffes einnehmen dürfen, eindeutig bevorzugt. Lenkungsversuche des freien Kulturmarktes haben im allgemeinen wenig Erfolg gehabt. Als Mittel solcher Lenkung sind zu nennen die Volksbühne (seit 1950 reine Besucherorganisation, März 1953 aufgelöst), die Subventionierung volkstümlicher Buchreihen von gemäßigt „antifaschistisch-demokratischem“ Charakter wie die Bibliothek fortschrittlicher Schriftsteller, ferner ein bis in die Dörfer verzweigtes Netz von Volksbibliotheken und Bücherstuben mit meist gut eingerichteten Leseräumen (Bibliothekswesen). Allgemein werden Veranstaltungen und dargebotene Werke jedoch nur dann von weiteren Kreisen aufgenommen, wenn sie unpolitisch sind. Das am 7. 1. 1954 neugegründete Ministerium für Kultur unter Joh. R. ➝Becher übernahm auch die Arbeiten der Staatlichen Kommission für Kunstangelegenheiten, des Staatlichen Komitees für Filmwesen, der Abteilung Erwachsenenbildung beim Ministerium für Volksbildung mit den Aufgaben der Abteilung für Kunst und kulturelle Massenarbeit; das Amt für Literatur und Verlagswesen wurde dem neuen Ministerium eingegliedert. Sein bisheriger Leiter, Fritz Apelt (SED), wurde Staatssekretär und 1. Stellvertreter Bechers, 2. Stellvertreter wurde Alexander Abusch (SED). Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Friedrich, Gerd: Der Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands (Rote Weißbücher 8). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 143 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Balluseck, Lothar von: Volks- und Laienkunst in der sowjetischen Besatzungszone. (Einführung von Hans Köhler) (BB) 1953. 92 S. m. 17 Anlagen. *: Bibliotheken als Opfer und Werkzeug der Sowjetisierung. Zur Lage des Büchereiwesens in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 71 S. Köhler, Hans: Zur geistigen und seelischen Situation der Menschen in der Sowjetzone. (BB) 1952. 48 S. Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. Möbus, Gerhard: Bolschewistische Parteilichkeit als Leitmotiv der sowjetischen Kulturpolitik. Dokumente der Diktatur. (BB) 1951. 32 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 91–95 Kulturplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KulturverordnungSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 91]Hauptaufgabe der K. ist lt. Entschließung des III. Parteitages der SED (1950) „ … der Kampf um den Frieden, um die demokratische Einheit Deutschlands und um die Festigung unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ … (Die kulturelle) „Erziehung kann nur in unerbittlichem Kampf gegen die kannibalischen Lehren der imperialistischen Kriegshetzer erfolgen. Jeder Versuch, diese feindlichen…
DDR A-Z 1954
Strafverfahren (1954)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. ist durch die Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 neu geregelt worden. Neue Begriffe und Institutionen wurden eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In den Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte auf Anordnung eines staatlichen Organs untergebracht ist (§ 14). Hierdurch wird es dem SSD möglich, jeden Verhafteten irgendwohin zu schaffen und dort aburteilen zu lassen. Ehegatten und nächste Angehörige der Angeklagten dürfen die Aussage nicht mehr verweigern, wenn sie eine Pflicht zur Anzeige hätten, z. B. nach dem Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums. Dasselbe gilt für Geistliche, Rechtsanwälte und Ärzte. Sachverständige können vom Angeklagten nicht abgelehnt werden. Private Sachverständige sollen nicht mehr hinzugezogen werden (§ 60). Das in der Verfassung und im § 74 StPO garantierte Recht auf Verteidigung wird dadurch illusorisch gemacht, daß der Verteidiger in die Gerichtsakten erst nach Zustellung der Anklageschrift Einsicht nehmen und auch dann erst mit dem in Haft befindlichen Beschuldigten sprechen darf. Eine Haftbeschwerde ist nur einmal, und zwar binnen einer Woche nach Erlaß des Haftbefehls, möglich. Die Anklageschrift braucht „bei Vorliegen wichtiger Gründe“ dem Beschuldigten nicht zugestellt, sondern nur zur Kenntnis gebracht zu werden (§ 180). Damit soll verhindert werden, daß Angeklagte oder Verteidiger in den Besitz politischer Anklageschriften kommen. Das gleiche gilt für die Zustellung von Strafurteilen. Die Beweisaufnahme soll an sich unmittelbar sein. Es dürfen aber Protokolle der Volkspolizei, des SSD, der Staatsanwaltschaft oder eines Richters über frühere Vernehmungen eines Zeugen oder Mitbeschuldigten schon dann als vollgültige Beweismittel in der Hauptverhandlung verlesen werden, „wenn das Erscheinen des Zeugen in der Hauptverhandlung wegen des damit verbundenen Zeitverlustes unzweckmäßig ist“ (§ 107). „Erklärungen des Angeklagten, insbesondere ein Geständnis, die in einem Protokoll über eine frühere Vernehmung enthalten sind, [S. 161]können zum Zwecke des Beweises verlesen werden, soweit es erforderlich ist“ (§ 209). Auf diese Weise erhalten die vom SSD erpreßten Geständnisprotokolle volle Beweiskraft. Das Urteil ist während der Beratung schriftlich zu begründen und von allen Richtern zu unterschreiben (§ 225). Der Angeklagte hat gegen ein Urteil nur noch ein Rechtsmittel, die Berufung. Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft heißt Protest. Die Berufung des Angeklagten kann durch das Berufungsgericht im Beschlußwege als offensichtlich unbegründet verworfen werden, während das bei dem Protest der Staatsanwaltschaft nicht möglich ist. Ein Wiederaufnahmeverfahren, auch zugunsten des Angeklagten, kann nur durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet werden. Die Strafvollstreckung ist Angelegenheit der Volkspolizei. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 160–161 Strafrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafvollstreckungSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. ist durch die Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 neu geregelt worden. Neue Begriffe und Institutionen wurden eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In den Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte auf Anordnung…
DDR A-Z 1954
Rationalisierungs-Bewegung (1954)
Siehe auch: Rationalisatorenbewegung: 1956 1958 1959 1960 1962 Rationalisierung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Rationalisierungs-Bewegung: 1953 Nach dem Vorbild der sowjetrussischen und polnischen „Rationalisatoren“ riefen die beiden mehrfach ausgezeichneten Aktivisten Rudi Rubbel und Siegfried Neumann am 19. 4. 1952 die deutsche R. ins Leben, die am 5. 6. 1952 in Ostberlin in Zusammenarbeit mit „Wissenschaftlern“ ihre erste Konferenz abhielt. Die Rationalisatoren „sind Menschen, die durch meist einfache technische Hilfsmittel die Leistung der Anlagen erhöhen und dadurch die Dauer der einzelnen Produktionsvorgänge verkürzen“ („Berliner Zeitung“ vom 11. 5. 1952) Die zu lösende Aufgabe liegt darin, die Arbeiter zu veranlassen, ihre Arbeit hinsichtlich der Werkzeuge und deren Anwendung und der einzelnen Handgriffe bis zum äußerst möglichen Grade „produktiv“ zu gestalten, d. h. zu mechanisieren. Z. B. werden zwei Brigaden mit ähnlichem Arbeitsbereich dergestalt einander gegenübergestellt, daß sie sich gegenseitig „überprüfen“ können; Rationalisatoren- und Erfinder-Aktivs werden zur Überprüfung der verschiedenen Abteilungen eingesetzt, deren vorherige „ideologische Vorbereitung“ als besonders wichtig bezeichnet wird. „Rationalisierungs-Pläne“ sehen die systematische „Durchkämmung“ der Betriebe vor mit dem Ziel, bestimmte Summen einzusparen. — Der Rationalisierungsplan unterscheidet sich vom Aktivistenplan dadurch, daß jener „nicht die Störungen in der Produktion beseitigen, sondern die Maschinen und Werkzeuge verändern“ wolle, also eine „höhere Technologie“ anstrebe Während die westlichen Rationalisierungsbestrebungen höhere Produktivität — neben der Verbesserung der Arbeitsmethoden und -Organisation — durch die Verminderung der sozialen Spannungen und Konfliktsmöglichkeiten innerhalb der Betriebe erzielen wollen, offenbart sich die sowjetisch orientierte R. als Mittel zur Ausbeutung der Arbeiter. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 128 Rasnoexport A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rau, HeinrichSiehe auch: Rationalisatorenbewegung: 1956 1958 1959 1960 1962 Rationalisierung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Rationalisierungs-Bewegung: 1953 Nach dem Vorbild der sowjetrussischen und polnischen „Rationalisatoren“ riefen die beiden mehrfach ausgezeichneten Aktivisten Rudi Rubbel und Siegfried Neumann am 19. 4. 1952 die deutsche R. ins Leben, die am 5. 6. 1952 in Ostberlin in Zusammenarbeit mit „Wissenschaftlern“ ihre erste Konferenz abhielt. Die…
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Interzonenverkehr (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Seit der Kapitulation mußten laut Beschluß des Kontrollrats alle Personen, die aus einer Besatzungszone in eine andere reisen, einen durch die Besatzungsmacht ausgestellten Interzonenpaß besitzen. Während mit der Vereinigung der westlichen Besatzungszonen der Interzonenpaß dort wegfiel, kamen im I. mit der SBZ, vornehmlich seit der Währungstrennung und der Berliner Blockade, erhebliche Schwierigkeiten hinzu. Besucher aus Westdeutschland benötigten zum Grenzübertritt außer dem Interzonenpaß eine Aufenthaltsgenehmigung der sowjetzonalen Behörden. Beim Grenzübertritt ist der Besitz von DM Ost verboten, DM West müssen zum Zwangskurs 1:1 eingewechselt werden. Während bis zum Juni 1953 Interzonenpässe in der SBZ nur in seltenen Ausnahmefällen ausgegeben wurden, hat sich seit der Verkündung [S. 76]des Neuen Kurses ein reger I. entwickelt. Auch Reisende zwischen Westberlin und Westdeutschland benötigten auf Grund von Viermächteabmachungen in beiden Richtungen einen Interzonenpaß. Neben dem legalen I. besteht ein ausgedehnter illegaler I. von Flüchtlingen, Schmugglern, aber auch von solchen Personen, die im Auftrag sowjetzonaler Stellen zwischen der Bundesrepublik und der SBZ zur Beförderung von Nachrichten, Waren, Propagandamaterial usw. hin- und herreisen. Der Interzonenpostverkehr unterliegt Beschränkungen, die sich vornehmlich auf das Verbot von Geldsendungen beziehen sowie alle Warengattungen und -mengen ausschließen, die als Handelsware gelten können (Interzonenhandel). Der Interzonenpaßzwang wurde durch die westlichen Besatzungsmächte am 16. 11. 1953 aufgehoben. Die Regierung der „DDR“ schloß sich diesem Schritt an mit der Einschränkung, daß bei Einreisen in die SBZ weiterhin eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich ist, während Ausreisende aus der SBZ für die Dauer ihrer Reise ihren Personalausweis gegen eine Personal bescheinigung polizeilich Umtauschen müssen. Vor Antritt einer Reise bzw. im Zweifelsfalle beim Postverkehr ist das Einholen genauer Auskünfte dringend anzuraten, da die einschlägigen Bestimmungen häufig geändert werden. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 75–76 Interzonenhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InvestitionenSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Seit der Kapitulation mußten laut Beschluß des Kontrollrats alle Personen, die aus einer Besatzungszone in eine andere reisen, einen durch die Besatzungsmacht ausgestellten Interzonenpaß besitzen. Während mit der Vereinigung der westlichen Besatzungszonen der Interzonenpaß dort wegfiel, kamen im I. mit der SBZ, vornehmlich seit der Währungstrennung und der Berliner Blockade, erhebliche Schwierigkeiten hinzu.…
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Berlin (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Als Sitz des Kontrollrates auch nach der Kapitulation noch Regierungssitz für ganz Deutschland, wurde B. durch eine dem Kontrollrat nachgebildete Viermächteverwaltung einer Sonderbehandlung unterworfen. Die Stadt wurde anfangs in drei und bald danach, durch Ausgliederung eines französischen Sektors aus den englisch und amerikanisch besetzten Teilen, in vier Sektoren geteilt. Ganz B. sollte durch den „Magistrat von Groß-Berlin“ unter Kontrolle der Alliierten Kommandantur einheitlich verwaltet werden. Vor Arbeitsbeginn der Kommandantur (11. 7. 1945) hatten die Sowjets alle in ihrem Interesse erforderlichen Maßnahmen bereits durchgeführt oder vorbereitet. Über 80 v. H. aller noch brauchbaren industriellen Einrichtungen wurden demontiert. Die Stadt erhielt eine rein kommunistische Verwaltungsspitze. Verwaltung und Gesetzgebung wurden weitgehend den Verhältnissen in der SBZ angeglichen (Finanzen, Schulen, Sozialversicherung, Verkehrswesen usw.). Durch ihren Vertreter in der Kommandantur verhinderten die Sowjets jede konstruktive Politik. Der 1946 mit großer Mehrheit gewählte Bürgermeister Prof. Reuter konnte infolge sowjetischen Vetos sein Amt nicht ausüben. Um die Position der Westmächte in B. unmöglich zu machen, sollten diese und die Westberliner Bevölkerung durch die Blockade vom 16. 6. 1948 (Beendigung der gemeinsamen Arbeit der Kommandantur durch Auszug des sowjetischen Kommandanten) bis zum 12. 5. 1949 (Aufhebung der Blockade durch Viermächteabkommen vom 4. 5. 1949) von allen Nachrichten-, Verkehrs- und Handelsverbindungen abgeschnitten werden. Die SMAD und die SED vertraten plötzlich die Auffassung B. sei ein Teil der SBZ. Die Blockade wurde durch die Luftbrücke, die zuletzt ca. 8.000 t Güter pro Tag einflog, praktisch unwirksam und politisch zu einer kommun. Niederlage. Die inzwischen durchgeführte Währungsreform verschärfte die Krise, da B. zwei verschiedene Währungen (DM West und DM Ost) erhielt. Die Westmächte hätten der DM Ost für ganz Berlin zugestimmt, falls ihre Forderungen nach Mitkontrolle der Berliner Währung von den Sowjets angenommen worden wäre. Während heute im Sowjetsektor nur die DM Ost gültig und der Besitz von DM West strafbar ist, kann die DM Ost in Westberlin bei privaten Wechselstuben frei konvertiert werden. Der Kurs richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Die Spaltung der Stadt durch die Sowjets und die SED wurde durch die kommun. Sprengung der im Sowjetsektor tagenden Stadtverordneten-Versammlung am 23. 6. 1948 vollendet. Der amtierende Bürgermeister Dr. Friedensburg wurde mit Gewalt am Betreten seiner Diensträume gehindert. Seitdem bestehen in Berlin getrennte Verwaltungen. Westberlin gehört nicht zur Bundesrepublik, durch Übernahme von Bundesgesetzen wird jedoch [S. 28]die weitgehende Rechtsgleichheit angestrebt, seine Vertreter nehmen an den Bundestag- und Bundesratsitzungen zwar teil, besitzen jedoch kein Stimmrecht Westberlin wird finanziell und wirtschaftlich von der Bundesrepublik unterstützt (Notopfer Berlin) und ist in den Marshallplan einbezogen. Als Ausgangspunkt und Zentrum des Juni-Aufstandes 1953 hat B. neuerdings wieder die Aufmerksamkeit der Welt auf sich gezogen. (Besatzungspolitik, Verfassung und Verwaltung) Literaturangaben Friedensburg, Ferdinand: Berlin — Schicksal und Aufgabe. Berlin 1953, Berthold Schulz. 99 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 27–28 Berija, Lawrenti Pawlowitsch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BerufsausbildungSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Als Sitz des Kontrollrates auch nach der Kapitulation noch Regierungssitz für ganz Deutschland, wurde B. durch eine dem Kontrollrat nachgebildete Viermächteverwaltung einer Sonderbehandlung unterworfen. Die Stadt wurde anfangs in drei und bald danach, durch Ausgliederung eines französischen Sektors aus den englisch und amerikanisch besetzten Teilen, in vier Sektoren geteilt. Ganz B. sollte durch den…
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Kriegsopferversorgung (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die K. obliegt nach der Verordnung vom 21. 7. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 363/48) der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen, d.h. Kriegsinvalidenrente wird nur gezahlt, wenn der Kriegsteilnehmer mindestens 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist, oder als Mann das 65. und als Frau das 60. Lebensjahr vollendet hat. Versorgung erhalten nur die Witwen, die über 60 Jahre alt oder zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert sind, oder die ein Kind im Alter bis zu 3 Jahren oder zwei Kinder im Alter bis zu 8 Jahren zu versorgen haben. Waisenrente erhalten nur die Kinder des Verstorbenen bis zum 15. Lebensjahr; nur wenn sie eine Schule oder Berufsschule besuchen und keine eigenen Einkünfte haben, bis zum 18. Lebensjahr. Die Renten werden wie die Renten der Sozialversicherung berechnet, also nach dem Gesamtarbeitsverdienst des [S. 88]Kriegsteilnehmers (Renten). Die Witwenrente beträgt nach der Verordnung über die Anpassung der Versorgungsbestimmungen für die Kriegsinvaliden usw an die Vorschriften der Sozialversicherung vom 16. 3. 1950 (GBl. S. 191) 50 v. H., für Vollwaisen 35 v. H., für Halbwaisen 25 v. H der Rente, die für den Verstorbenen festzusetzen wäre Bis dahin betrug die Witwen- und Vollwaisenrente einheitlich 40 DM Ost und die Halbwaisenrente 20 DM Ost. Die Mindestrenten sind die gleichen wie in der Sozialversicherung. Bei Nebeneinkünften des Kriegsopfers aus Arbeit, Vermögen oder sonstigen Einnahmequellen ermäßigt sich die Rente auf 3/10, wenn Rente und Nebeneinkünfte den Betrag von 140 DM Ost übersteigen. Die K. in der SBZ ist also wesentlich schlechter als die Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz, nach dem zum Beispiel ein Kriegsinvalide schon Anspruch auf Rente hat, wenn er nur zu 25 v. H. beschädigt ist. Elternrente gibt es im Gegensatz zur Regelung in der Bundesrepublik in der SBZ überhaupt nicht. Literaturangaben Faber, Dorothea, und Alfred Leutwein: Das Versicherungswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 26 Tab. u. 2 Schautafeln. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 87–88 Krieg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KriegsverbrecherprozesseSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die K. obliegt nach der Verordnung vom 21. 7. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 363/48) der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen, d.h. Kriegsinvalidenrente wird nur gezahlt, wenn der Kriegsteilnehmer mindestens 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist, oder als Mann das 65. und als Frau das 60. Lebensjahr vollendet hat. Versorgung erhalten nur die Witwen, die über 60 Jahre alt oder zu 66⅔ v. H.…
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FDGB (1954)
Siehe auch: FDGB: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Abk. für Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, aus den 1945 gebildeten provisorischen Gewerkschaftskomitees hervorgegangen, heute Zwangsorganisation der Arbeitnehmer Zwar soll der FDGB narh der Satzung „eine gesellschaftliche Massenorganisation ohne parteipolitische Bindung“ sein, jedoch wird dann weiter festgestellt: „Der FDGB erblickt in der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands die Partei der Arbeiterklasse.“ Der FDGB ist Mitglied des WGB, tritt für die Freundschaft mit der SU und den Volksdemokratien ein und „kämpft für ein einheitliches, unabhängiges, friedliebendes und demokratisches Deutschland, gerechten Friedensvertrag und Abzug der Besatzungstruppen“ (Satzung). Es handelt sich also vornehmlich um parteipolitische Aufgaben, denn „das Neue in der DDR ist, daß der Staat die Rechte der Werktätigen verteidigt“ (Satzung) Der FDGB hat als verlängerter Arm der Partei die Maßnahmen des von der SED gesteuerten Staates bei der Arbeiterschaft populär zu machen und die Durchführung in den Betrieben zu überwachen. Er wird von der Arbeiterschaft daher auch keineswegs als Vertreter ihrer Interessen angesehen; eine deutliche Opposition gegen ihn trat während des Juni-Aufstandes 1953 zutage. Höchstes Organ ist der FDGB-Kongreß, der alle vier Jahre stattfindet und jeweils den Bundesvorstand wählt. 1. Vorsitzender des Bundesvorstandes Herbert ➝Warnke. Zur Durchführung allgemeiner Aufgaben sind Bezirks-, Kreis- und Ortsvorstände vorhanden Daneben Gliederungen in Gewerkschaften nach Industriezweigen, Handel. Verkehr, Verwaltung und Landwirtschaft mit betrieblicher Organisation (BGL). Tageszeitung des FDGB ist die „Tribüne“, Zeitschriften sind „Die Arbeit“ und „Das Gewerkschaftsaktiv“. (Arbeitspolitik) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 53 Familienrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJSiehe auch: FDGB: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Abk. für Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, aus den 1945 gebildeten provisorischen Gewerkschaftskomitees hervorgegangen, heute Zwangsorganisation der Arbeitnehmer Zwar soll der FDGB narh der Satzung…
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VdgB (BHG) (1954)
Siehe auch: VdgB: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 VdgB (BHG): 1953 1956 1958 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1965 1966 1969 1985 Abk. für Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (Bäuerliche Handelsgenossenschaft) Die Zentralvereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (ZVdgB) wurde am 23. 11. 1947 auf dem Deutschen Bauerntag in Berlin gegründet, aber schon seit 1946 gab es Provinzial- (Landes-)Verbände der VdgB. Ein in Deutschland neuartiger Organisationstypus, theoretisch auf gegenseitiger Hilfe der Bauernschaft basierend. Die örtlichen VdgB wurden auf Kreis- und Landesebene zu Einheiten zusammengefaßt Ihre Gliederungen sind Körperschaften öffentlichen Rechts und grundverschieden von Bauernverbänden, Landwirtschaftskammern und Genossenschaften westdeutscher Prägung. Ursprünglich [S. 173]durch die Übertragung enteigneter Betriebseinrichtungen zum Aufbau von MTS und Deckstationen mit weitgehenden betriebswirtschaftlichen Aufgaben betraut, wurde die VdgB im Laufe der Zeit als „Massenorganisation der werktätigen Bauern“ rasch zum stärksten politischen Machtinstrument der SED auf dem Lande. Sie wurde an allen Staats- und Verwaltungsgeschäften mitbestimmend beteiligt; u. a. wurde der VdgB die gesamte Wirtschaftsberatung übertragen. Das bis 1950 selbständige landwirtschaftliche Genossenschaftswesen wurde ihr eingegliedert und gleichgeschaltet Daher seit 20. 11. 1950 die Bezeichnung VdgB (BHG). Ihre Ziele sind rein politisch. Ihr zugewiesene wirtschaftliche Aufgaben dienen nur als Mittel zum Zweck; obwohl die Mitgliedschaft nach außenhin freiwillig ist, ist der Bauer durch die Monopolstellung der VdgB (BHG) praktisch gezwungen, seine Betriebsmittel und Bedarfsgüter bei ihr zu beziehen und seine Geld- und Kreditgeschäfte mit ihr abzuwickeln. Als Nichtmitglied unterliegt er beträchtlichen finanziellen Benachteiligungen, für jedes Geschäft werden von ihm besondere Verwaltungskostenzuschläge erhoben. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., überarb. u. erw. Ausgabe. Januar 1953. 176 S. m. 31 Tab., 17 Anlagen, 15 Dok. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 172–173 Utopie, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VEABSiehe auch: VdgB: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 VdgB (BHG): 1953 1956 1958 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1965 1966 1969 1985 Abk. für Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (Bäuerliche Handelsgenossenschaft) Die Zentralvereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (ZVdgB) wurde am…
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Interzonenhandel (1954)
Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für den deutschen Binnenhandel nach 1945, soweit er über die Grenzen einer Besatzungszone hinausging. Während die drei Westzonen bald wieder zu einem einheitlichen Handelsgebiet zusammenwuchsen, konnte der Warenaustausch zwischen Westdeutschland und der SBZ nur zu einem Bruchteil des früher üblichen Umfanges entwickelt werden. Ursache waren vor allem die ständigen Erschwerungen des I. durch die „DDR“, die insbesondere das Vertrauen und die Sicherheit des Handels gefährdeten. Von sowjetzonaler Seite waren in der Hauptsache strategisch wichtige Güter begehrt. Als Gegenlieferungen ins Bundesgebiet waren z. B. Holz, Eisen- und Stahlwaren, Maschinenersatzteile, Zellstoff, Mineralöl, Lebensmittel, Chemikalien vorgesehen. Im vertraglichen I. entsprechend dem Mindener Abkommen (1946), dem Berliner Abkommen (1948) und dem Frankfurter Abkommen (1949) und seiner Verlängerung im Frühjahr 1951 wurden etwa folgende Umsätze in beiderseitigem Verkehr erzielt: Durch das Auslaufen des Frankfurter Abkommens Ende 1951 beschränkte sich der Warenaustausch in der ersten Hälfte des Jahres 1952 fast nur auf Kompensationsgeschäfte. Erst im Mai und August 1952 wurden neue Vereinbarungen getroffen, obwohl die SBZ hinsichtlich der Frage des störungsfreien Warenwegs zwischen der Bundesrepublik und Berlin keine befriedigenden Zusicherungen gab. Obwohl gegen Jahresende die Umsätze erheblich anstiegen, sank 1952 der Monatsdurchschnitt der beiderseitigen Bezüge von rd. 22,5 Mill. im Janre 1951 auf 18,7 Mill. ab. Technisch wird der vertragliche I. in der SBZ durch das Ministerium für Außen- und innerdeutschen Handel (MAI), Hauptabt. I., abgewickelt, während in der Bundesrepublik seit Frühjahr 1951 die „Bundesstelle für den Warenverkehr“ als Abteilung des Bundeswirtschaftsministeriums zuständig Ist. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 75 Internationale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InterzonenverkehrSiehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für den deutschen Binnenhandel nach 1945, soweit er über die Grenzen einer Besatzungszone hinausging. Während die drei Westzonen bald wieder zu einem einheitlichen Handelsgebiet zusammenwuchsen, konnte der Warenaustausch zwischen Westdeutschland und der SBZ nur zu einem Bruchteil des früher üblichen Umfanges…
DDR A-Z 1954
Handelszentralen, Deutsche (DHZ) (1954)
Siehe auch: Deutsche Handelszentralen: 1975 1979 Deutsche Handelszentralen (DHZ): 1969 Handelszentralen: 1969 1975 Handelszentralen, Deutsche (DHZ): 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1949–1950 gegründete staatliche Großhandelsorgane mit dem Zweck, „das Wachstum der volkseigenen Industrie nicht von den Zufälligkeiten einer nach kapitalistischen Grundsätzen organisierten Handelssphäre abhängig zu machen“ („Die Materialversorgung“ Verlag „Die Wirtschaft“, Berlin 1952). Aufgabe der DHZ war zunächst die Versorgung der volkseigenen Wirtschaft mit Roh- und Hilfsstoffen und Fertigfabrikaten und der Absatz, d h. die planmäßige Verteilung der Erzeugnisse der volkseigenen Wirtschaft. Die DHZ übernahmen 1950 z T auch den Ankauf und den Absatz von Erzeugnissen der SAG-Betriebe und der privaten Industrie, soweit sie für die Durchführung des Fünfjahrplanes von Bedeutung sind. Z. Z. sind folgende DHZ bekannt: [S. 65]Altstoffe, Baustoffe, Chemie, Elektrotechnik, Feinmechanik, Glas und Keramik, Gummi und Asbest, Haushaltchemie, Industriebedarf, Industrietextilien, Innere Reserven, Kohle, Kraftstoffe und Mineralöle, Kulturwaren und Bürobedarf, Kurzwaren, Lebensmittel, Leder, Maschinen- und Fahrzeugbau, Metallurgie, Möbel und Holzwaren, Pharmazie und Krankenhausbedarf, Roh- und Schnittholz, Textilwaren, Saatgut, Schrott, Zellstoff und Papier, und die Berliner Handelszentrale (BHZ). Die bisherige Praxis der DHZ zeigt viele Mängel und große Schwerfälligkeit im Vergleich mit dem privaten Handel. Die DHZ versagten insbesondere bei der Bedarfsermittlung. In der oben erwähnten Schrift „Die Materialversorgung“ wird festgestellt: „Den DHZ haften noch viele Mängel und Schwächen an, so daß wohl mit Recht davon gesprochen werden kann, daß bei weitem noch nicht die Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeit berücksichtigt oder gar ausgeschöpft sind. Das laufende Studium der Tagespresse gibt schon eine Unmenge von Beispielen für noch unzureichende Arbeit.“ Das ZK der SED befaßte sich in einer Sitzung vom 6. 12. 1951 mit der unzulänglichen Arbeit der DHZ und verlangte „kurzfristige Qualifizierung“. Ab 1. 1. 1952 wurden die DHZ den zuständigen Fachministerien und Staatssekretariaten mit eigenem Geschäftsbereich unterstellt, wodurch insbesondere die Sortimentsproduktion dem tatsächlichen Bedarf angepaßt werden soll. Gleichzeitig mit der Einführung des Allgemeinen Vertragssystems wurde die Zuständigkeit der DHZ für einen Großteil der Warenbewegungen vermindert. Die Tätigkeit der DHZ beginnt sich mehr und mehr auf die Versorgung des staatlichen, genossenschaftlichen und privaten Einzelhandels zu beschränken. Literaturangaben Gleitze, Bruno: Die Wirtschaftsstruktur der Sowjetzone und ihre gegenwärtigen Tendenzen. 1951. 27 S. m. Tab. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 64–65 Handel, Privater A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handke, GeorgSiehe auch: Deutsche Handelszentralen: 1975 1979 Deutsche Handelszentralen (DHZ): 1969 Handelszentralen: 1969 1975 Handelszentralen, Deutsche (DHZ): 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1949–1950 gegründete staatliche Großhandelsorgane mit dem Zweck, „das Wachstum der volkseigenen Industrie nicht von den Zufälligkeiten einer nach kapitalistischen Grundsätzen organisierten Handelssphäre abhängig zu machen“ („Die Materialversorgung“ Verlag „Die Wirtschaft“, Berlin…
DDR A-Z 1954
Bolschewismus (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Während der von Marx und Engels im vorigen Jahrhundert gemeinsam entwickelte sog. Wissenschaftliche Sozialismus (Utopie), der als höchstentwickelten Endzustand der Gesellschaft den Kommunismus fordert, als Marxismus bezeichnet wird, ist der B. die von Lenin und Stalin in den letzten 50 Jahren neu ausgelegte und weiterentwickelte Lehre des Marxismus. B. umfaßt also sowohl den Leninismus wie den Stalinismus und beansprucht außerdem, der Erbe und Fortführer des unverfälschten Marxismus zu sein. Der Leninismus wird parteioffiziell als „der Marxismus der Epoche des Imperialismus und der proletarischen Revolution“ bezeichnet. Er unterscheidet sich vom ursprünglichen Marxismus dadurch, daß er angesichts der „monopolkapitalistischen“ Entwicklung seiner Zeit die Weltrevolution für unmittelbar bevorstehend hielt, die Durchführung der Revolution theoretisch genau festzulegen versuchte (Diktatur des Proletariats), die Parteiorganisation in straffster Disziplin zusammenfaßte und angesichts des Fehlens eines großen Industrieproletariats in Rußland das „Klassenbündnis“ mit den werktätigen Bauern forderte. Der Stalinismus befaßt sich vor allem mit den Bedingungen, die zum Aufbau des Sozialismus in einem einzelnen Lande führen. Er wird dadurch gekennzeichnet, daß die Praxis des bolschewistischen Staatsaufbaus nach der Revolution bewies, daß die menschlichen und [S. 34]gesellschaftlichen Triebkräfte zur Gestaltung des Lebens doch ganz andere waren, als sie vor der Revolution theoretisch von Marx und Lenin interpretiert worden waren. Der Stalinismus ist daher eine ununterbrochene theoretische Anpassung an die wirklichen Gegebenheiten des menschlichen und politischen Daseins unter allmählich fortschreitender, teils grundlegender Abänderung der Theorien von Marx und Lenin. (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus, KPdSU) Literaturangaben Berdiajew, Nikolai: Wahrheit und Lüge des Kommunismus. Darmstadt 1953, Holle-Verlag. 128 S. Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Gurian, Waldemar: Der Bolschewismus. Einführung in Geschichte und Lehre. Freiburg 1931, Herder. 337 S. Hippel, Ernst von: Die Überwindung des Bolschewismus. Köln 1953, Deutsch-Europäische Verlagsgesellschaft. 48 S. Monnerot, Jules: Soziologie des Kommunismus. Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 429 S. Rosenberg, Arthur: Geschichte des Bolschewismus. Berlin 1932, Rowohlt. 239 S. Sieger, Karl: Im Banne des Kommunismus … Idee und Gefahr des Kommunismus. Luzern 1952, Rex-Verlag. 360 S. Theimer, Walter: Der Marxismus. Lehre — Wirkung — Kritik (Sammlung Dalp, Bd. 73). Bern 1950, A. Francke. 253 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 33–34 Bodenreform-Bauprogramm A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bolz, LotharSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Während der von Marx und Engels im vorigen Jahrhundert gemeinsam entwickelte sog. Wissenschaftliche Sozialismus (Utopie), der als höchstentwickelten Endzustand der Gesellschaft den Kommunismus fordert, als Marxismus bezeichnet wird, ist der B. die von Lenin und Stalin in den letzten 50 Jahren neu ausgelegte und weiterentwickelte Lehre des Marxismus. B. umfaßt also sowohl den Leninismus wie den Stalinismus und…
DDR A-Z 1954
Rechtswesen (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 130]Die Hauptaufgabe der Justiz besteht nach den Ausführungen ihrer maßgebenden Funktionäre (Fechner, Hilde ➝Benjamin, Melsheimer) darin, „die antifaschistisch-demokratische Ordnung zu sichern, die Wirtschaftspläne vor Angriffen feindlicher Agenten und Saboteure zu schützen und damit das Vertrauen der fortschrittlichen und friedliebenden Kräfte der Welt zum deutschen Volke zu stärken“. Besonders herausgestellt wird weiter bei allen Gelegenheiten die Forderung nach einer wahrhaft demokratischen Gesetzlichkeit, d. h. nach strenger Einhaltung der in der SBZ geltenden Verfassung und der Gesetze mit dem Ziel, die errungene Machtstellung mit Hilfe der Justiz unter allen Umständen zu festigen und weiter auszubauen. Als oberste Gerichtsinstanz besteht seit dem 8. 12. 1949 das „Oberste Gericht der DDR“. Es entscheidet entweder über die vom Generalstaatsanwalt der Sowjetzone eingelegten Kassationsanträge (Kassation) oder in solchen Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen der besonderen Bedeutung des Falles die Anklage unmittelbar vor dem Obersten Gericht erhebt. Meist werden diese Prozesse dann als Schauprozesse durchgeführt. Ein Rechtsmittel steht dem Angeklagten in diesen Fällen der erstinstanzlichen Verhandlung vor dem Obersten Gericht nicht zu. Der Angeklagte ist also der Willkür des Generalstaatsanwalts unterworfen, wenn dieser das Verfahren vor das Oberste Gericht in erster und gleichzeitig letzter Instanz bringen will. Seit dem 15. 10. 1952 ist das Oberste Gericht schließlich noch Rechtsmittelinstanz gegen erstinstanzliche Entscheidungen der Bezirksgerichte. Die sonstige Gerichtsorganisation entsprach bis zum 15. 10. 1952 noch dem alten Gerichtsverfassungsgesetz, ist dann zunächst durch die „Verordnung über die Neugliederung der Gerichte“ vom 28. 8. 1952 der neuen Verwaltungsstruktur der Sowjetzone angepaßt und durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. 10. 1952 endgültig neu geregelt worden (Gerichtsverfassung). Das zweite Gesetz im Rahmen der Justizreform ist die neue Strafprozeßordnung (Strafverfahren), die zusammen mit dem GVG am 15. 10. 1952 in Kraft getreten ist. Die sowjetzonale Staatsanwaltschaft ist durch die „Verordnung über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz“ vom 27. 9. 1951 aus der Justizverwaltung herausgelöst und selbständig geworden. Der Generalstaatsanwalt Dr. Melsheimer ist befugt, alle Staatsanwälte einzustellen und zu entlassen. Die Verordnung, mit Unterschriften Grotewohls und des damaligen Justizministers Fechner, hebt teilweise den Art. 132 der Verfassung der „DDR“ auf. Dies hätte nach Art. 83 der Verfassung nur im Wege der Gesetzgebung geschehen können und auch dann nur, wenn zwei Drittel der Volkskammerabgeordneten bei der fraglichen Sitzung anwesend sind und wenigstens zwei Drittel der anwesenden Abgeordneten der Verfassungsänderung zustimmen. Am 27. 3. 1952 beschloß der sowjetzonale Ministerrat „Maßnahmen zur weiteren Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit“ (Ministerialblatt der „DDR“ 1952, S. 35). Dem Generalstaatsanwalt wird durch diesen Beschluß die Aufsicht über alle Untersuchungen übertragen, die in Strafsachen von den einzelnen Untersuchungsorganen — also auch der Kontrollkommission und dem Staatssicherheitsdienst (SSD) — durchgeführt werden. Gleichzeitig erhält der Generalstaatsanwalt die Aufsicht über alle Haft- und Strafvollzugsanstalten der Zone, ist jetzt also aufsichtführende und anweisende Stelle gegenüber der Polizei in den Angelegenheiten des Strafvollzuges. Dieser Ministerratsbeschluß hatte zur [S. 131]Folge, daß die Volkskammer am 23. 5. 1952 das seit längerer Zeit im Entwurf fertiggestellte „Gesetz über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik“ einstimmig annahm. In der Präambel wird betont, daß es die besondere Aufgabe der Staatsanwaltschaft sei, die Einhaltung der Gesetze sicherzustellen. Die Staatsanwaltschaft ist nach diesem Gesetz „ein von anderen Staatsorganen unabhängiges Organ der Staatsgewalt. Sie untersteht dem Ministerrat“. Mit den §§ 10 und 11 erhält der Generalstaatsanwalt „die höchste Aufsicht über die strikte Einhaltung der Gesetze und der Verordnungen der Deutschen Demokratischen Republik. Diese Aufsicht erstreckt sich auf alle Ministerien, Ämter und ihnen unterstellten Dienststellen und Einrichtungen, auf Betriebe und ebenso auf alle Funktionäre des Staatsapparates und Bürger.“ Der Generalstaatsanwalt hat durch das Gesetz alle erforderlichen Vollmachten zur Durchführung dieser Aufgaben in die Hand bekommen. Damit ist eine Entwicklung abgeschlossen, die seit langem angestrebt und mit der „Verordnung über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz“ vom 27. 9. 1951 offiziell eingeleitet wurde. Der so geschaffene Zustand entspricht der in der SU geltenden Regelung. Im Art. 113 der sowjetischen Verfassung heißt es: „Die oberste Aufsicht über die genaue Durchführung der Gesetze durch alle Ministerien und die ihnen unterstellten Institutionen, ebenso durch die einzelnen Amtspersonen sowie durch die Bürger der UdSSR obliegt dem Generalstaatsanwalt der UdSSR.“ Mit dem 1. 6. 1952, dem Tage des Inkrafttretens des „Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR“ ist die Sowjetisierung des Strafrechts auf dem Gebiet der Strafverfolgung, der Strafvollstreckung und des Strafvollzuges vollendet. Die Justizverwaltung hat nunmehr also ihre Aufsichtsbefugnisse über die Staatsanwaltschaft eingebüßt und beschränkt sich in ihrer Tätigkeit auf die Kontrolle der Rechtsprechung und die Personalpolitik. Letztere vollzieht sich seit 1945 unter dem Gesichtspunkt der Demokratisierung der Justiz. Diese Personalpolitik hatte zur Folge, daß die akademischen Juristen mehr und mehr aus den Richter- und Staatsanwaltsstellen verdrängt wurden und durch Volksrichter ersetzt wurden. Am 1. 4. 1953 waren 91 v. H. aller Richter Volksrichter, während in der Staatsanwaltschaft nur noch 1,2 v. H. Volljuristen beschäftigt waren. Sämtliche wichtigen Positionen sind mit Angehörigen der SED besetzt. Es gibt keinen Leiter einer Bezirksstaatsanwaltschaft, der nicht der SED angehört; bei der Obersten Staatsanwaltschaft der Zone sind ausschließlich SED-Mitglieder als Staatsanwälte tätig. Da den Volksrichtern und den Volksstaatsanwälten, die der SED angehören, von Beginn ihrer Ausbildung an eingehämmert wird, daß sie auch als Richter und Staatsanwälte Funktionäre ihrer Partei bleiben und die Richtlinien der Partei zu befolgen haben, ist es für die SED und die von ihr gesteuerte Justizverwaltung nicht schwer, durch Anordnungen und Rundverfügungen unmittelbar in die Rechtsprechung einzugreifen. Der „Richter neuen Typus“ darf nicht dem Objektivismus erliegen, sondern muß in seiner Rechtsprechung „Parteilichkeit“ wahren (so die Vizepräsidentin des Obersten Gerichts, Hilde Benjamin, in verschiedenen Vorträgen vor Richtern und Staatsanwälten) und beweisen, daß er als Funktionär des neuen Staates die alte Klassenjustiz überwunden hat. Der Richter muß stets von dem Gedanken ausgehen, daß seine Urteile in erster Linie der „Gesell[S. 132]schaft“, also dem Staat, nützen müssen. Es kommt dabei nicht auf eine nur „formelle“ Anwendung der Gesetze an, sondern auf deren Auslegung im Sinne der SED. Der Schwerpunkt der gesamten Rechtsprechung liegt auf dem Gebiet des Strafrechts. Hier können drei Gruppen strafbarer Handlungen unterschieden werden: die politischen Strafsachen, die Wirtschaftsstrafsachen und alle übrigen Delikte. Dieser Unterscheidung entspricht die Dezernatseinteilung bei den Staatsanwaltschaften und den Gerichten. Die Abteilungen I bearbeiten die rein politischen Sachen, die Abteilungen II die Wirtschaftsdelikte und die Abteilungen III alles andere. Auf dem Gebiet des politischen Strafrechts gelangen drei Gesetze zur Anwendung. Der Art. 6 der Verfassung erklärt die sogenannte Boykott-, Kriegs- und Mordhetze für strafbar. Der Art. III A III der Kontrollrats-Direktive 38 wird zur Urteilsfindung wegen „Erfindung oder Verbreitung tendenziöser friedensgefährdender Gerüchte“ (Friedensgefährdung) herangezogen. Am 14. 5. 1952 hat das Oberste Gericht zum erstenmal das „Gesetz zum Schutz des Friedens“ vom 16. 12. 1950 (Friedensschutzgesetz) angewandt und vier Angeklagte, die weder in der SBZ wohnhaft waren noch dort irgendwelche Handlungen begangen hatten, zu zweimal lebenslänglicher Zuchthausstrafe, 15 und 10 Jahren Zuchthaus verurteilt. Hohe Zuchthausstrafen werden in politischen Prozessen auch gegen Jugendliche verhängt (Jugendstrafrecht). Auf wirtschaftsstrafrechtlichem Gebiet gelangen vor allem vier Gesetze zur Anwendung. Sie haben im Regelfall neben einer hohen Zuchthausstrafe die Einziehung des gesamten Vermögens des Angeklagten zur Folge. Es handelt sich um den Befehl 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 (Sabotage), die Wirtschaftsstrafverordnung vom 23. 9. 1948, das Gesetz zum Schutz des ➝innerdeutschen Handels vom 21. 4. 1950 und das Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums vom 2. 10. 1952. Das „Gesetz zum Schutz des innerdeutschen Handels“ ist von der Volkskammer beschlossen worden, wie dies nach Art. 81 der Verfassung vorgeschrieben ist. Im Wege einer Ministerratsverordnung hat die sowjetzonale Regierung die Anwendungsmöglichkeit dieses Gesetzes dann erweitert. Während nach dem Gesetz der nicht genehmigte Warentransport aus der SBZ nach Berlin oder aus Westberlin in die SBZ unter Strafe gestellt war, wird durch die Regierungsverordnung zum Schutz des innerdeutschen Warenverkehrs vom 26. 7. 1951 (GBl. S. 705/51) das Gesetz zum Schutz des innerdeutschen Handels auf den gesamten Warenverkehr zwischen der SBZ und dem übrigen Deutschland ausgedehnt. Mit dieser Verordnung sollte die schon vor der Verordnung entwickelte Praxis der Strafgerichte sanktioniert werden. Wirtschaftsprozesse werden vornehmlich gegen solche Angeklagte durchgeführt, die sich entweder gerade noch rechtzeitig aus der SBZ in die Bundesrepublik oder nach Westberlin begeben konnten, oder die ihren Wohnsitz niemals in der SBZ hatten, wohl aber irgendwelche Vermögenswerte oder Betriebe. Diese sog. Abwesenheitsverfahren waren nach der bis zum 15. 10. 1952 geltenden Strafprozeßordnung nur zulässig, wenn sich der Angeschuldigte im Ausland aufhielt oder im Inland verbarg. Da in fast allen Fällen die Angeschuldigten den sowjetzonalen Behörden eine ladungsfähige Anschrift in der Bundesrepublik mitteilten, entfielen beide Voraussetzungen. Dennoch wandten die sowjetzonalen Gerichte die §§ 276 ff. StPO analog an, um das Vermögen oder den Betrieb des Angeklagten enteignen zu können. [S. 133]Die neue Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 hat diese bisherige Praxis der sowjetzonalen Strafgerichte sanktioniert. Die erwähnten Wirtschaftsstrafgesetze finden auch Anwendung bei den Strafverfahren gegen Landwirte wegen Nichterfüllung des Ablieferungssolls. Diese wurden vornehmlich als Schauprozesse durchgeführt. Aus der Statistik der sowjetzonalen Strafjustiz ergeben sich über die Verurteilungen in den Jahren 1950 und 1951 folgende Zahlen: 1950 wurden gegen insgesamt 78.293 Angeklagte 15.712 Jahre Zuchthaus und 42.461 Jahre Gefängnis verhängt, 1951 gegen 51.596 Angeklagte über 50.000 Jahre Gefängnis und gegen 10.114 Angeklagte über 30.000 Jahre Zuchthaus. Insgesamt wurden 1951 112.382 Personen durch sowietzonale Strafgerichte verurteilt. Die Vermögenseinziehungen sind 1951 im Verhältnis zu 1950 um das Zweieinhalbfache erhöht worden. In diesen Zahlen sind die Verurteilungen aus den sogenannten Kriegsverbrecherprozessen in Waldheim nicht enthalten. Auf zivilrechtlichem Gebiet muß teilweise von einem Stillstand der Rechtspflege gesprochen werden. Die Volksrichter sind nicht in der Lage, schwierigere zivilrechtliche Fragen zu entscheiden. Wenn sie doch einmal ein Urteil fällen, dauert es durchschnittlich 100 bis 130 Tage, bis das Urteil schriftlich abgesetzt wird (nach Fechner in seinem Rechenschaftsbericht vom 1. 4. 1952). Auch in Zivilsachen muß festgestellt werden, daß die gerichtlichen Erkenntnisse von politischen Erwägungen bestimmt werden. Dies gilt auch auf dem Gebiet des Familienrechts sowie vor allem bei Klagen, an denen „volkseigene“ Betriebe (VEB), Verwaltungen oder sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) beteiligt sind. Die Zwangsvollstreckung aus einem obsiegenden Urteil gegen einen „volkseigenen“ Betrieb darf erst dann durchgeführt werden, wenn das Innenministerium der „DDR“ — Hauptabteilung „Amt zum Schutz des Volkseigentums“ — dazu seine Zustimmung gegeben hat. Die gleiche Regelung gilt auch bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (vgl. Rundverfügung Nr. 5 des Ministeriums für Arbeit und Gesundheitswesen der „DDR“ vom 31. 8. 1950). Wenn also die Hauptabteilung „Amt zum Schutz des Volkseigentums“ als oberste Verwaltungsbehörde über alle „volkseigenen“ Betriebe mit einem Gerichtsurteil nicht einverstanden ist, wird dieses Urteil für die gewinnende Partei wertlos. In der Regel wird dann das Urteil im Wege der Kassation durch das Oberste Gericht beseitigt, und der Rechtsstreit wird im Sinne des „volkseigenen“ Betriebes entschieden. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 130–133 Rechtsanwaltschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtswissenschaft, Studium derSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 130]Die Hauptaufgabe der Justiz besteht nach den Ausführungen ihrer maßgebenden Funktionäre (Fechner, Hilde ➝Benjamin, Melsheimer) darin, „die antifaschistisch-demokratische Ordnung zu sichern, die Wirtschaftspläne vor Angriffen feindlicher Agenten und Saboteure zu schützen und damit das Vertrauen der fortschrittlichen und friedliebenden Kräfte der Welt zum deutschen Volke zu stärken“. Besonders…
DDR A-Z 1954
Reparationen (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in der SBZ umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Sowjets die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben haben. Eine Abrechnung über die Entnahmen ist bis heute noch nicht veröffentlicht worden. Es ist fraglich, ob eine solche überhaupt jemals erfolgen wird, da die Sowjets im Widerspruch zum Potsdamer Abkommen ohne Zustimmung der Westalliierten ungeheure Entnahmen aus der laufenden Produktion forderten und noch immer fordern. Nach Unterlagen aus dem sowjetzonalen Amt für R. und nach Schätzungen verschiedener westlicher Experten wurden von den Sowjets seit 1945 bis 1952 Werte in folgender Form und Höhe entnommen: a) Beuteaktionen: Die Besetzung Ost- und Mitteldeutschlands durch die Rote Armee war mit einem rücksichtslosen Beutezug verbunden. Ohne irgendwelche Registrierung wurden riesige Sach- und Kunstwerte aus öffentlichem und Privatbesitz beschlagnahmt und ostwärts verfrachtet. Ferner erbeuteten die Sowjets Milliardenbeträge an Reichsbanknoten, mit denen sie später deutsche Lieferungen und sonstige Leistungen „bezahlten“. Der Wert der bei den Beuteaktionen entnommenen Gegenstände wird auf etwa fünf Milliarden Mark geschätzt; die Menge der erbeuteten Banknoten muß mit ebenfalls mindestens fünf Milliarden Mark angenommen werden. b) Demontagen. Die Sowjets hielten sich nicht daran, kriegswichtige Industrien zu entfernen, sondern demontierten oder beschlagnahmten auch für die Friedenswirtschaft unentbehrliche industrielle Kapazitäten. Im zeitlichen Ablauf der Demontagen sind folgende Abschnitte erkennbar: 1. Welle vom Mai bis Anfang Juli 1945. Bis zum Beginn der Besetzung Berlins durch alle vier Alliierten räumten die Sowjets hier alle in dieser kurzen Zeit nur irgend demontierbaren Fabriken, vor allem in Westberlin, aus. Etwa 460 Berliner Betriebe wurden von den Sowjets voll demontiert und abtransportiert, davon 149 Betriebe des Maschinen- und Apparatebaues, 51 Metallurgiebetriebe, 46 Betriebe der Feinmechanik und Optik und 44 Betriebe der Elektroindustrie. Etwa 75 v. H. der bei der Kapitulation noch vorhandenen Kapazitäten wurden davon betroffen. 2. Welle vom Anfang Juli bis Herbst 1945. Hiervon wurden industrielle Großbetriebe der ganzen Zone ebenso wie mittlere und kleinere Werke betroffen. Zu dieser Zeit begann auch der Abbau der zweiten Gleise auf sämtlichen Eisenbahnstrecken der Zone. Wieder wurden Produktionskapazitäten von Friedensindustrien abgebaut: Braunkohlenindustrie, Ziegeleien, Textil- und Papierfabriken, Zuckerfabriken usw. 3. Welle vom Frühjahr bis Spätsommer 1946. Nach einer vorbereiteten Liste wurden weit mehr als 200 große Industriebetriebe der chemischen Industrie, der Papierindustrie, Schuhfabriken, Textilwerke usw. demontiert. [S. 137]4. Welle Oktober 1946 bis Frühjahr 1947. Obwohl Marschall Sokolowski bereits am 21. 5. 1946 die Demontagen für abgeschlossen erklärt hatte, setzte einige Monate später eine vierte Welle ein, von der z. B. die Zeiss-Werke Jena, Kraftwerke, Druckereien und einige Rüstungsbetriebe, die bis dahin für die Sowjets weitergearbeitet hatten, betroffen wurden. 5. Welle Herbst 1947. Nach einem weiteren halben Jahr wurden nochmals wichtige Betriebe der Friedensindustrie abgebaut: Braunkohlenwerke, Brikettfabriken, Kraftwerke und weitere 1.100 km Eisenbahngleise. 6. Welle Frühjahr 1948. Bei dieser vorläufig letzten Welle wurden 3 Betriebe, die vorher zu SAG-Betrieben erklärt worden waren, voll oder zum Teil demontiert, darunter Anlagen des Buna-Werkes in Schkopau. Von den Demontagen wurden oft auch solche Betriebe betroffen, die inzwischen durch die deutschen Arbeiter wieder in Gang gebracht worden waren. Der „Bremer Ausschuß für Wirtschaftsforschung“ ibt in seiner 1951 veröffentlichten Schrift „Am Abend der Demontagen“ u. a. folgende Demontageverluste der SBZ im Vergleich zum Jahre 1936 an: Walzwerke 82 v. H., eisenschaffende Industrie 80 v. H., Hohlziegelerzeugung 75 v. H., Zementindustrie 45 v. H., Papiererzeugung 45 v. H., Energieerzeugung 35 v. H., Schuhindustrie 30 v. H., Textilindustrie 25 v. H., Zuckererzeugung 25 v. H., Braunkohlenbergbau 20 v. H., Brikettfabriken 19 v. H. Als gewogenen Durchschnitt für alle Industriezweige gibt die Quelle etwa 50 v. H. Verluste an, wobei Kriegsschäden einbezogen sind. Der Gesamtwert der Demontagen wird auf 5 Milliarden Mark geschätzt. c) Ausgabe von Besatzungsgeld. Die Summe des verausgabten sowjetischen Besatzungsgeldes wird auf 12 Milliarden Mark geschätzt. Nur ein Teil davon wurde für eigentlichen Besatzungsunterhalt verwendet. Der weitaus größte Teil des Geldes wurde für den „Kauf“ solcher Güter verwendet, die die Sowjets außer den offiziellen Reparationen zu erhalten wünschten. Mit diesem Gelde wurden die zahlreichen in der SBZ tätigen sowjetischen Handelsgesellschaften und wahrscheinlich auch der Milliardenbeträge verschlingende Uranerzbergbau für die Sowjets in der Zone finanziert. Als das Besatzungsgeld mit der Währungsreform eingezogen wurde, hatten die Sowjets damit völlig gegenwertlos für schätzungsweise 9 Milliarden Mark deutsche Waren und Leistungen „bezahlt“. d) Beschlagnahme von Betrieben als SAG-Betriebe. 213 Betriebe der SBZ wurden 1946 von der SU beschlagnahmt und als SAG-Betriebe fortgeführt, über den Wert dieser Betriebe und die Höhe der von den Sowjets dafür auf Reparationskonto gutgeschriebenen Beträge liegen keine amtlichen Unterlagen vor. Als Mindestwert wird von Fachleuten die Summe von 2,5 Milliarden Mark geschätzt. Sie dürfte tatsächlich jedoch wesentlich höher liegen und möglicherweise das Zwei- bis Dreifache davon ausmachen. e) Lieferungen aus der laufenden Produktion. Seit Wiederingangsetzung der Betriebe muß die SBZ an die Sowjets erhebliche Teile der laufenden Produktion abliefern, und zwar in Form direkter Reparationslieferungen nach der SU, Zulieferungen deutscher Betriebe an SAG-Betriebe, Lieferungen an die Sowjet-Armee (GSOW), Lieferungen an Sowjetische Handelsgesellschaften in der SBZ und Direktexporte für sowjetischen Nutzen. Nur die direkten R.-Lieferungen nach der SU werden von den Sowjets als R. anerkannt. Alle anderen hier erwähnten Lieferungsformen sind jedoch ebenfalls als R anzusehen. Da die Sowjets dafür nur die unzureichenden Stopppreise des Jahres 1944 bezahlen, müssen den deutschen Lieferwerken umfangreiche Subventionen aus Steuermitteln geleistet werden. Nach Unterlagen aus dem Amt für R. haben die Sowjets von 1945–1952 für 24 Milliarden Mark zu Stopppreisen aus der laufenden Produktion entnommen. f) Subventionen. Die an deutsche Betriebe und SAG-Betriebe 1946 bis 1952 gezahlten Preissubventionen für direkte und indirekte R.-Lieferungen machen etwa 3,2 Milliarden Mark aus. g) Reparationsnebenkosten, d. h. die Kosten für Verpackung, den Versand frei Verwendungsort in der SU und für Versicherungen werden mit 2,5 Milliarden Mark geschätzt. h) Zahlungen an die oberste Besatzungsbehörde (SMAD und SKK) wurden zwischen 1945 und 1952 zusätzlich in Höhe von 5,75 Milliarden Mark geleistet. i) Zahlungen an die Verwaltung der SAG-Betriebe mußten in diesem Zeitraum aus deutschem Steueraufkommen in Höhe von [S. 138]3 Milliarden Mark aufgebracht werden. k) Aus den SAG-Betrieben entnahmen die Sowjets an Gewinnen und fingierten Gebühren bis 1952 etwa 3,30 Milliarden Mark. Diese Aufzählung enthält nicht eine Reihe sonstiger R.-Leistungen der SBZ, die zahlenmäßig überhaupt nicht zu erfassen sind, z. B. den Nutzen der Sowjets aus dem Uranbergbau, aus der Tätigkeit der sowjetischen Handelsgesellschaften, aus der Beschlagnahme deutscher Patente und der Nutznießung neuer deutscher Patente usw. Eine Gesamtrechnung der R. seit Kriegsende bis 1952 ergibt nach kritischer Auswertung aller verfügbaren Unterlagen die nachstehenden Mindestsummen: Legt man den von den Sowjets selbst angewandten Kurs von DM Ost 2,50 je Dollar zugrunde, so ergibt das Leistungen und Entnahmen in Höhe von 28 Milliarden Dollar. Damit haben die Sowjets bis 1952 allein an erfaßbaren Werten annähernd das Dreifache ihrer ursprünglichen Forderung in Höhe von 10 Milliarden Dollar entnommen. — Eine Rechnungslegung für die sowjetischen Entnahmen liegt weder seitens der Regierung der SU noch der Sowjetzonenregierung vor. Die R. gehen weiter. Für 1953 sind von den Sowjets aus der laufenden Produktion für 2,038 Milliarden DM Ost, für die Versorgung der Besatzungstruppen aus der laufenden Produktion weitere 997 Mill. DM Ost gefordert worden. In den Moskauer Verhandlungen vom 23. 8. 1953 kündigten die Sowjets das Ende der R. für Ende 1953 an. Die vorstehenden Zahlen beweisen, daß es sich dabei keineswegs um ein großzügiges Entgegenkommen der SU, sondern, falls das Versprechen überhaupt eingehalten wird, um die Beendigung eines längst unhaltbar gewordenen Zustandes handelt. (Das Amt für R. wurde am 7. 1. 1954 aufgelöst.) Literaturangaben *: Die Reparationen der Sowjetzone in den Jahren 1945 bis Ende 1953. (BB) 1954. 28 S. Rupp, Franz: Die Reparationsleistungen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1951. 96 S. *: Die sowjetischen Entnahmen aus dem Produktionsaufkommen der Sowjetzone im Jahre 1951. (Mat.) 1952. 16 S. m. 3 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 136–138 Renten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RepublikfluchtSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in der SBZ umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Sowjets die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben haben. Eine Abrechnung über die Entnahmen ist bis heute noch…
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Juni-Aufstand (1954)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im engeren Sinne die Streiks und Demonstrationen des 16. 6. und der Massenaufstand des 17. 6. 1953 in Ostberlin und in der SBZ; im weiteren Sinne die Reaktion der Bevölkerung der Zone auf die jüngste Phase der Sowjetisierung im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus. Lief zeitlich annähernd parallel mit der am 9. bzw. 11. 6. erfolgten Verkündung des Neuen Kurses, die mit Recht als ein Zeichen der inneren Schwäche des SED-Regimes verstanden wurde; den Anlaß gab eine „administrative“ Erhöhung der Normen. Am 28. 5. 1953 war durch Ministerratsbeschluß eine allgemeine Erhöhung der Normen um durchschnittlich 10 v. H. befohlen worden, die einer Lohnsenkung um 30 bis zu 42 v. H. gleichkam. Der Widerstand gegen diese Maßnahme kam schon vor dem 16. 6. in Protesten und Einzelstreiks zum Ausdruck und führte zur Zurücknahme der Anordnung (Kommuniqué des Ministerrats vom 9. bzw. 11. 6.). Ausgelöst wurde der J. jedoch durch einen Artikel im Gewerkschaftsorgan „Tribüne“ vom 16. 6., der im Gegensatz zu dem letzten Ministerratsbeschluß feststellte: „ … die Beschlüsse über die Erhöhung der Normen sind in vollem Umfange richtig.“ Am gleichen Tage um 7 Uhr beschlossen die Arbeiter vom VEB Bau-Union in der Stalin-Allee den Streik und marschierten, bald durch andere Arbeiter verstärkt, zu dem in der Leipziger Straße gelegenen [S. 78]„Haus der Ministerien“ (ehem. Reichsluftfahrtministerium). Hier entwickelte sich der Streik zur Volkserhebung mit der Forderung nach freien Wahlen, besseren materiellen Lebensbedingungen und Rücktritt der SED-Regierung. Die Streikbewegung dehnte sich inzwischen auch auf die Randgebiete Berlins aus. Volkspolizei stand bereit, griff aber nicht ein. Die SED-Gegenpropaganda versagte völlig, sie verstärkte im Gegenteil den Ausbruch der jahrelang unterdrückten Volkswut. Am 17. 6. wurde das Ziel der Demonstrationen klar: der Volksaufstand wollte das SED-Regime hinwegfegen. Mit dem Marsch von 12.000 Arbeitern des Stahl- und Walzwerks Hennigsdorf griff die Zone in den Aufstand ein. Brennpunkte der nun erfolgenden Zusammenstöße mit der Volkspolizei waren die Leipziger Straße, der Potsdamer Platz, der Lustgarten, das Brandenburger Tor. Inzwischen waren sowjetische Truppen in Stärke von mindestens 2 Divisionen mit zahlreichen Panzern und Panzerspähwagen nach Berlin geworfen worden. Vom Brandenburger Tor wurde um 11 Uhr 10 die rote Fahne heruntergeholt. Gegen 12 Uhr fielen die ersten Schüsse. Ab 13 Uhr wurde vom sowjetischen Stadtkommandanten, Generalmajor Dibrowa, für den Sowjet-Sektor der Ausnahmezustand verhängt. Während die sowjetischen Truppen den Sturm auf das „Haus der Ministerien“ verhindern konnten, wurden u. a. das Columbus-Haus, das Haus „Vaterland“, Aufklärungslokale, Zeitungskioske und Parteibüros in Brand gesteckt oder demoliert. Die Haltung der Volkspolizei war vielfach zweideutig. Zahlreiche Volkspolizisten gingen zu den Streikenden über. Infolgedessen wurden bald Volkspolizisten nur zusammen mit Rotarmisten eingesetzt. Aber auch Teile der Besatzungsarmee sympathisierten vereinzelt offensichtlich mit den Demonstranten. Um 18 Uhr teilte das Presseamt beim Ministerpräsidenten mit, daß der Regierungsbeschluß über die Normenerhöhung aufgehoben sei. Ab 21 Uhr herrschte in Ostberlin die durch den Ausnahmezustand erzwungene Ruhe. Die Sektorengrenzen waren völlig abgeschlossen. Die Nachricht von den Berliner Ereignissen verbreitete sich wie ein Lauffeuer in der Zone, und in fast allen größeren Städten machte sich der Volkszorn in ähnlicher Weise Luft. Wo sowjetische Truppen nicht sofort zur Verfügung standen, erzielten die Demonstranten teilweise beträchtliche Erfolge. Industriewerke, Verwaltungszentren und Gerichtsgebäude befanden sich vielfach völlig in ihrer Hand, Gefängnisse und Zuchthäuser wurden gestürmt, politische Gefangene befreit. Nach Verhängung des Ausnahmezustandes wurde der Aufstand meist durch sowjetische Truppen niedergeschlagen. Der J. hat der SU und dem westlichen Ausland den moralischen Zusammenbruch des SED-Regimes und die Unmöglichkeit, die SBZ zu bolschewisieren, unwiderleglich bewiesen. Er hat ferner die weit verbreitete Auffassung widerlegt, daß Volkserhebungen in totalitären Systemen unmöglich seien. Ohne das Eingreifen der Besatzungsmacht hätte der Aufstand, obschon er in keiner Weise vorbereitet war und ihm jede zentrale Führung fehlte, wahrscheinlich zum Sturz des SED-Regimes geführt. Während des Aufstandes zeigte das Regime sich entschlußlos, erschrocken und konzessionsbereit. Viele Funktionäre gingen zu den Aufständischen über. Nach Festigung der Lage jedoch versuchte man die katastrophale moralische Schlappe des Regimes durch die Sprachregelung zu vertuschen, der Aufstand sei von „westlichen Provokateuren und Agenten“ inszeniert worden. Die Verluste des J. sind noch nicht genau bekannt. Der damalige Staatssicherheitsminister Zaisser gab am 25. 6. folgende Zahlen bekannt: 4 Volkspolizisten und 21 Zivilisten getötet, 191 Volkspolizisten und 187 Zivilisten verletzt. Die tatsächlichen Verluste liegen jedoch erheblich höher. Zu ihnen sind noch die standrechtlich Erschossenen, darunter auch völlig Unbeteiligte, und die wegen Gehorsamsverweigerung hingerichteten Volkspolizisten und Rotarmisten zu zählen. Seit dem J. befindet sich das SED-Regime in einem Zustand dauernder Unsicherheit und Nervosität, der auch in der Verfolgung und harten Bestrafung von Demonstranten Ausdruck findet. Literaturangaben Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953. Denkschrift über den Juni-Aufstand in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. (BMG) 1953. 88 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 77–78 Junge Pioniere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JustizreformSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im engeren Sinne die Streiks und Demonstrationen des 16. 6. und der Massenaufstand des 17. 6. 1953 in Ostberlin und in der SBZ; im weiteren Sinne die Reaktion der Bevölkerung der Zone auf die jüngste Phase der Sowjetisierung im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus. Lief zeitlich annähernd parallel mit der am 9. bzw. 11. 6. erfolgten Verkündung des Neuen Kurses, die mit Recht als ein Zeichen der inneren…
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Wohnungswesen (1954)
Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1956 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der Wohnungsbestand der SBZ hat durch Kriegszerstörungen relativ geringe Verluste (11,5 v. H.) gegenüber dem deutschen Durchschnitt von 33,3 v. H. erlitten. Die 1950 vorhandenen etwa 4,15 Mill. Wohnungen mußten eine um 14,4 v. H. gewachsene Bevölkerung aufnehmen, so daß die Wohndichte um 27,3 v. H. zugenommen hat. Es fehlten etwa 1 Mill. Wohnungen. Diesem Wohnungsmangel soll bis heute im wesentlichen durch Bewirtschaftung des Vorhandenen abgeholfen werden (Kontrollrats-Ges. Nr. 18, Wohnungs-Ges.). Grundlage der „gerechten“ Verteilung ist die Bedeutung des Wohnungsuchenden bzw. -inhabers für die Hebung der Produktion, „für den Fortschritt“. Aktivisten, Angehörige der Intelligenz, Helden der Arbeit und andere Ausgezeichnete erhalten höchste Dringlichkeitsstufen (maßgebend dafür ist das Urteil der Betriebswohnungskommissionen). Auf der anderen Seite werden Nichtarbeitende aus den neuen Industrieschwerpunkten zwangsweise ausgesiedelt („operative Wohnraumlenkung“), um Wohnraum für die Arbeitskräfte zu gewinnen. Durch Neubauten konnte 1946–1948 nicht einmal der Abgang an Wohnraum durch Verfall, Zweckentfremdung usw. gedeckt werden. Die verfügbare Wohnfläche je Person sank von 8,4 auf 7,6 qm. Die für 1949–1952 geplanten geringen Vorhaben (ca. 20.000 jährlich) wurden nicht erfüllt. Der Fünf[S. 200]jahrplan sieht insgesamt nur den Bau von ca. 240.000 Wohnungen mit 10,1 Mill. qm vor. Für 1954/55 stehen davon noch mindestens 186.000 mit 5,6 Mill. qm offen. Selbst bei Planerfüllung ist damit keine spürbare Entlastung zu erwarten. Das geringe Wachstum der Bevölkerung seit 1946 (2,3 v. H.; Bevölkerung) und der Rückgang der Zahl der Haushaltungen erleichtern zwar die allgemeine Situation, jedoch sind insbesondere die neuen Industriegebiete überfüllt (Wohnfläche je Person 4–6 qm). Der geplante Aufbau von 10,1 Mill. qm Wohnfläche erstreckt sich auf 53 Städte, ausgewählt nach ihrer wirtschaftlichen und politischen Bedeutung (Aufbau-Gesetz vom 6. 9. 1950; Ges. über den Fünfjahrplan, 1. 11. 1951). Außer Ostberlin (Nationales ➝Aufbauprogramm) ist für 1952 Leipzig, Dresden, Magdeburg und Rostock der Vorrang gegeben worden. Projektierung und Bau werden vorwiegend von volkseigenen Entwurfbüros bzw. Baubetrieben im Auftrag der öffentlichen Hand durchgeführt. Private Bauherren halten sich wegen der Unsicherheit der Eigentumsverhältnisse zurück. Obwohl eine generelle Änderung der Eigentumsverhältnisse nicht proklamiert wurde, sind in vielen Einzelfällen auch im W. Enteignungen bzw. Verfügungsbeschränkungen unter Oberführung in Treuhandverwaltung vorgenommen worden. Die Mieten sind nach wie vor gestoppt. Bei Arbeitern und Angestellten der unteren bzw mittl. Einkommenschichten werden 6–7 v. H. des Einkommens für Miete ausgegeben. (Architektur) Literaturangaben Faber, Dorothea: Die Wohnungswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 12 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 195, 200 Wissenschaftlicher Sozialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wollweber, ErnstSiehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1956 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der Wohnungsbestand der SBZ hat durch Kriegszerstörungen relativ geringe Verluste (11,5 v. H.) gegenüber dem deutschen Durchschnitt von 33,3 v. H. erlitten. Die 1950 vorhandenen etwa 4,15 Mill. Wohnungen mußten eine um 14,4 v. H. gewachsene Bevölkerung aufnehmen, so daß die Wohndichte um 27,3 v. H. zugenommen…
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Besatzungspolitik (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die B. begann nach der militärischen Besetzung Deutschlands und der deutschen Kapitulation vom 8. 5. 1945 formell am 5. 6. 1945 mit der Erklärung über die Übernahme der Regierungsgewalt durch die vier Alliierten. Die Regierungsgewalt sollte vom Kontrollrat ausgeübt werden, innerhalb dessen jeder der Oberbefehlshaber der 4 Besatzungsarmeen die Verantwortung für seine Zone übernahm. Die Behandlung der deutschen Bevölkerung sollte nach dem Potsdamer Abkommen vom 2. 8. 1945, „soweit dieses praktisch durchführbar ist“, in ganz Deutschland gleich sein. Die sowjetische Verwaltungsspitze wurde die Sowjetische Militär-Administration in Deutschland (SMAD) mit Sitz in Berlin-Karlshorst Unmittelbar nach Arbeitsbeginn des Kontrollrats begann die SMAD mit der willkürlichen Auslegung der Kontrollratsdirektiven und dem Erlaß von selbständigen Verordnungen („Befehle“), die Gesetzeskraft erhielten und durchweg heute noch besitzen. Die schädlichsten Folgen hatte die einseitige Auslegung der Direktiven auf dem Gebiete der Bodenreform, der Enteignung von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“, der Entnazifizierung, der Reparationen und Demontagen sowie der zum Schutze der Besatzungsarmeen erlassenen Rahmenbestimmungen. Der SMAD nicht genehme Kontrollratsbeschlüsse wurden durch Veto des sowjetischen Vertreters verhindert, so daß der Kontrollrat schon sehr bald seine Funktionen praktisch nicht ausüben und von einer gemeinsamen B. nicht mehr die Rede sein konnte. Mit dem Aufbau eines neuen, bald rein kommun. deutschen Verwaltungsapparates (DWK, Verfassung und Verwaltung) entstand neben der SMAD ein Parallelapparat, der jedoch schon in den untersten Instanzen den sowjetischen Weisungen unterworfen war. Die B. konzentrierte sich auf zwei verschiedene Ziele: 1. die wirtschaftliche Ausbeutung der Zone (Wirtschaftssystem, Gosplan) und 2. die politische Bolschewisierung. Das rücksichtslose Vorgehen der SMAD in wirtschaftlicher, politischer und rechtlicher Hinsicht wandelte die anfangs auf deut[S. 29]scher Seite vielfach vorhandene Bereitschaft zur Zusammenarbeit in nahezu absolute Ablehnung (Juni-Aufstand). Nachdem die Versuche, eine Vereinigung der Westzonen und der SBZ auf kommun. Grundlage herbeizuführen, an der Haltung der westdeutschen und Westberliner Bevölkerung sowie der Festigkeit der westlichen Besatzungsmächte gescheitert waren ist seit etwa Anfang 1948 die Einbeziehung der SBZ in den Ostblock das wichtigste Ziel der sowjetischen B. (Außenpolitik) Neben den Enteignungen war die gesonderte Währungsreform das wichtigste Hilfsmittel der B. zur Umgestaltung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur in der SBZ Einseitige Begünstigungen der sowjetischen und deutschen kommun. Finanzinteressen kamen in dem gestaffelten Abwertungsverhältnis der Reichsmark im Vergleich zu den Einzelpersonen der SBZ zum Ausdruck Nach Bildung der „DDR“ wurde die SMAD am 11. 11. 1949 aufgelöst, ihre Funktionen wurden formell den deutschen Verwaltungsorganen übertragen. An Stelle der SMAD wurde die Sowjetische Kontrollkommission (SKK) mit Sitz wiederum in Berlin-Karlshorst gebildet. Die Aufgabe der SKK besteht nach der Erklärung Tschuikows vom gleichen Tage in der „Kontrolle der Durchführung der Potsdamer Beschlüsse und der anderen von den 4 Mächten gemeinsam getroffenen Entscheidungen über Deutschland“ Die SKK behält sich ferner den diplomatischen Verkehr mit den anderen Besatzungsmächten vor. Im weiteren Verlauf der Erklärung werden alle anderen wesentlichen Kontrollen als zu den Aufgaben der SKK gehörend bezeichnet. Es besteht also praktisch ein Unterschied zu den früheren Zuständen nur insoweit, als der nunmehr durchorganisierte Apparat der SED mit größeren Aufgaben in das sowjetische Kontrollsystem eingebaut werden konnte Wegen der absoluten Hörigkeit der SED gegenüber den sowjetischen Kontrollorganen kann im weiteren Sinne jede Regierungs- und Parteimaßnahme als A. bezeichnet werden. Als im Zusammenhang mit den Ereignissen nach Stalins Tod auch in der sowjetischen Deutschland-Politik gewisse Ansätze zu einer Viermächteverständigung erkennbar wurden, wandelte man die inzwischen von Semjonow geleitete SKK entsprechend der Praxis der westlichen Besatzungsmächte in eine Hohe Kommission um. Änderungen in der Kontrollpraxis haben sich dadurch in nennenswertem Umfang nicht ergeben. Die mit dem Kommuniqué vom 23. 8. 1953 abgeschlossenen Moskauer Verhandlungen zwischen Grotewohl und Molotow sind im wesentlichen auch als B. anzusehen. In dem Kommuniqué, das der Beeinflussung der westdeutschen Bundestagswahlen diente, wurde von der SU folgendes versprochen: Beendigung der Reparationen und Rückgabe aller SAG-Betriebe zum 31. 12. 1953; Senkung der Besatzungskosten; Freigabe einer nicht genannten Zahl von Kriegsgefangenen; Befreiung der „DDR“ von Schulden. Ob und wieweit sich diese Versprechungen praktisch auswirken, bleibt abzuwarten. In jedem Falle stellen sie nur ein Mindestmaß dessen dar, was erforderlich geworden war, um das SED-Regime vor dem völligen wirtschaftlichen Zusammenbruch zu bewahren. (Neuer Kurs) Literaturangaben Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg 1953, Nölke. 375 S. Nettl, J. Peter: Die deutsche Sowjetzone bis heute — Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. Frankfurt a. M. 1953, Verlag Frankfurter Hefte. 464 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 28–29 Berufslenkung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BeschlagnahmeSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die B. begann nach der militärischen Besetzung Deutschlands und der deutschen Kapitulation vom 8. 5. 1945 formell am 5. 6. 1945 mit der Erklärung über die Übernahme der Regierungsgewalt durch die vier Alliierten. Die Regierungsgewalt sollte vom Kontrollrat ausgeübt werden, innerhalb dessen jeder der Oberbefehlshaber der 4 Besatzungsarmeen die Verantwortung für seine Zone übernahm. Die Behandlung der…
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Richter, Unabhängigkeit der (1954)
Siehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1956 1958 1959 „Ein Richter muß nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß er sein Amt gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt und sich vorbehaltlos für die Ziele der Deutschen Demokratischen Republik einsetzt“ (§ 11 des Gerichtsverfassungsgesetzes). Die Richter beim Obersten Gericht werden für fünf Jahre gewählt, die übrigen Richter auf drei Jahre vom Justizminister ernannt. Alle Richter können vorzeitig abberufen werden, wenn sie „gegen die Verfassung oder andere Gesetze verstoßen oder sonst ihre Pflichten als Richter gröblich verletzen“ (§§ 16, 17 GVG). Art. 127 der Verfassung und § 5 GVG lauten: „Die Richter sind in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen.“ Entgegen diesem Grundsatz werden laufend und planmäßig Weisungen an die Richter der SBZ erlassen. Haftentlassungen von sogenannten Wirtschaftsverbrechern werden für unzulässig erklärt und bedürfen der Genehmigung des Ministeriums (Rundverfügung Nr. 98/50 des sächsischen Justizministeriums, Rundverfügung Nr. 355/VI/1947 des brandenburgischen Justizministeriums). Richter, die sich diesen Rundverfügungen nicht fügten, sind entlassen oder gar selbst inhaftiert worden. Die Kontrollkommission ist berechtigt, von den Gerichten den Erlaß von Haftbefehlen zu verlangen. Haftentlassungen solcher Personen sind ohne Anhörung der Kontrollkommission verboten (Rundverfügung Nr. 11/51 der Hauptabteilung Justiz des Landes Brandenburg). Damit wird der Richter zu einem weisungsgebundenen Organ der Kontrollkommission. Mit der Rundverfügung Nr. 105/50 des sowjetzonalen Justizministeriums vom 10. 8. 1950 wird in die Urteilsfindung der Gerichte selbst eingegriffen Danach wird verlangt, daß die Richter mehr als bisher in ihren Entscheidungen den Anträgen der Staatsanwaltschaft entsprechen. In Sachsen müssen die Richter nach der dortigen Rundverfügung Nr. 141/50 berichten, inwieweit sie sich an diese Anordnung gehalten haben. In wichtigen Strafprozessen wird den Richtern seitens der SED, der Justizverwaltung, der Polizei oder des SSD vor der Verhandlung mitgeteilt, welche Strafe verhängt werden muß. Von diesen Weisungen abweichende Erkenntnisse werden als Begünstigung der Angeklagten angesehen und strafrechtlich verfolgt. (Rechtswesen, Gerichtsverfassung, Volksrichter) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 139 Revolution A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rote EckeSiehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1956 1958 1959 „Ein Richter muß nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß er sein Amt gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt und sich vorbehaltlos für die Ziele der Deutschen Demokratischen Republik einsetzt“ (§ 11 des Gerichtsverfassungsgesetzes). Die Richter beim Obersten Gericht werden für fünf Jahre gewählt, die übrigen Richter auf drei Jahre…
DDR A-Z 1954
1954: K
Kader Kandidat Kapitalismus Karl-Marx-Stadt Karrierist Kassation Kastner, Hermann KdT Kernbau Keßler, Heinz Kindergarten Kindertheater Kirchen Klassenjustiz Klassenkampf Klassenkampf auf dem Dorfe Koenen, Bernhard Koenen, Wilhelm Kohlenbergbau Kolchos Kollektiv Kollektivierung Kombinat Kominform Komintern Kommunalwirtschaftliche Unternehmen Komplexbrigade Komponisten und Musikwissenschaftler, Verband Deutscher Komsomol Konkursrecht Konstruktivismus Konsumgenossenschaften Kontrollkommission Kontrollrat Kontrollziffer Konzert- und Gastspieldirektion, Deutsche Körperkultur und Sport, Staatliches Komitee für Kowaljow-Methode KPdSU KPdSU, Geschichte der KPKK Kraftstoff- und Mineralölzentrale, Deutsche (DKMZ) Kraftwagenerzeugung Krankengeld Krankenhäuser Krankenversicherung, Freiwillige Kreiskontore für Landwirtschaftsbedarf, Staatliche Krieg Kriegsopferversorgung Kriegsverbrecherprozesse Kritik und Selbstkritik Kuckhoff, Greta, geb. Lorke Kulturbolschewismus Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands Kulturdirektor Kulturelle Massenarbeit Kulturelle Verbindungen mit dem Ausland, Gesellschaft für Kulturfonds Kulturhaus Kulturplan Kulturpolitik Kulturverordnung Kündigungsrecht Kunstkommission Kunstpolitik KVP KWUKader Kandidat Kapitalismus Karl-Marx-Stadt Karrierist Kassation Kastner, Hermann KdT Kernbau Keßler, Heinz Kindergarten Kindertheater Kirchen Klassenjustiz Klassenkampf Klassenkampf auf dem Dorfe Koenen, Bernhard Koenen, Wilhelm Kohlenbergbau Kolchos Kollektiv Kollektivierung Kombinat Kominform Komintern Kommunalwirtschaftliche Unternehmen Komplexbrigade Komponisten und Musikwissenschaftler, Verband Deutscher Komsomol …
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Sowjetische Handelsgesellschaften (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende Filialen der Moskauer „Allrussischen Handelsgesellschaften“. Einige von ihnen sind inzwischen aufgelöst, ihre Aufgaben jedoch den weiter bestehenden SH. übertragen worden. Z. Z. sind bekannt: 1. Rasnoexport: Ex- und Import von Medikamenten, medizinischen Ausrüstungen, Lebensmitteln und Lebensmittelrohstoffen, Tabak, Tabakwaren, Lederwaren, Baumaterialien und anderen Waren Ex- und Import von Buntmetallen, Kautschuk, technischen Gummiwaren und anderen Waren. 2. Technoexport: Ex- und Import von Maschinen der Automobilindustrie, des landwirtschaftlichen Maschinenbaus. Traktorenbaus, der Elektroindustrie, Metallverarbeitungsmaschinen und anderen Waren. Ex- und Import von Ausrüstungen für die chemische Industrie, Bau-, Nahrungs- und Genußmittel-, Papier-, Gummi-, Textil-, Polygraphische, Trikotagen-, Lederwaren-, Schuhwaren- und andere Industrien, von Telegrafen- und Telefonausrüstungen, Kontroll- und Präzisionsmaschinen, von Laboratoriumsausrüstungen, optischen und Röntgenausrüstungen. 3. Maschinoimport: Ex- und Import von Bergwerksausrüstungen, metallurgischen Maschinen, E-Werkausrüstungen, Aufzügen, Transportausrüstungen aller Art, rollendem Eisenbahnmaterial und anderen Waren. 4. Sojuspuschtschina: Ex- und Import von Pelz- und Fellrohwaren, lebenden Tieren und anderen Waren. Weitere privilegierte SH. in der SBZ sind: Deutsch-Russische Naphthagesellschaft (DERUNAPHT); Deutsch-Russische Transportgesellschaft (DERUTRA); Sowjet, staatliche Schiffahrt auf der Oder (Gosporochodstwo); Wirtschaftsverwaltung der sowjetischen Besatzungstruppen (GSOW); Sowexportfilm-Gesellschaft. Die Herstellbetriebe in der Zone haben Aufträge der SH. mit Vorrang vor dem deutschen Bedarf auszuführen. Die SH. sind auch im Veredelungsverkehr eingeschaltet; sie führen aus dem Ausland oder aus der Bundesrepublik Rohstoffe ein, welche nach der Verarbeitung die SBZ wieder verlassen. Als Veredelungsentgelt verbleiben den Betrieben in der Zone gewisse Prozentsätze des eingeführten Rohstoffes, die jedoch meistens ebenfalls nach Anweisungen der SH. zur Fertigung von Waren für sowjetische Rechnung verwendet werden müssen. Die Devisenabrechnung solcher Geschäfte erfolgt durch die sowjetische Garantie- und Kreditbank in Berlin. Die Lieferwerke in der sowjetisch besetzten Zone erfahren in keinem Falle, welche Erlöse mit ihren Gütern erzielt werden. Sie erhalten lediglich Gutschriften nach den 1944er Stopppreisen in DM Ost. Der Export von Erzeugnissen der SBZ stellt für die Sowjets eine der ergiebigsten Quellen der Bereicherung dar. (Außenhandel) Literaturangaben *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 149 Sowjetische Aktiengesellschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische KontrollkommissionSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende Filialen der Moskauer „Allrussischen Handelsgesellschaften“. Einige von ihnen sind inzwischen aufgelöst, ihre Aufgaben jedoch den weiter bestehenden SH. übertragen worden. Z. Z. sind bekannt: 1. Rasnoexport: Ex- und Import von Medikamenten, medizinischen Ausrüstungen, Lebensmitteln und Lebensmittelrohstoffen, Tabak, Tabakwaren, Lederwaren, Baumaterialien und anderen Waren Ex-…
DDR A-Z 1954
Gesundheitswesen (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Gesundheitspolitik des Sowjetzonen-Regimes ist einzig und allein auf die Erhaltung bzw Wiederherstellung des Produktionsfaktors „menschliche Arbeitskraft“ gerichtet; der kranke, leidende Mensch erhält die Hilfe des Staates nur insoweit, als er noch zur Erfüllung der Wirtschaftspläne gebraucht werden kann Diese Zielsetzung des öffentlichen G. kommt vor allem in der Entwicklung des Krankenversicherungswesens (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) und in der fortschreitenden Vergesellschaftung des Arztberufes zum Ausdruck. Krankschreibungen werden im Interesse der Planerfüllung auf ein Mindestmaß beschränkt, Ärzte und Patienten unter Mitwirkung der Betriebsgewerkschaftsleitungen überwacht; Abweichungen von der strengen Norm können als Wirtschaftsvergehen verfolgt werden Heilbehandlungen sollen nach Möglichkeit im Betrieb erfolgen, der auch vielfach bereits die Krankengelder bzw Lohnausgleichsbeträge auszahlt; nach sowjetischem Muster sind ferner Nachtsanatorien zur Behandlung in der arbeitsfreien Zeit geplant. Mit der Abnahme aller freien und selbständigen Berufstätigkeit war in der SBZ eine beträchtliche Erweiterung der Versicherungspflicht verbunden; die freiwillige und zusätzliche Krankenversicherung ging erheblich zurück und wird, do es ein privates Versicherungsgewerbe nicht mehr gibt, von den staatlichen Versicherungsanstalten wahrgenommen. Der Privatpatient spielt kaum noch eine Rolle. Die ärztliche Versorgung verlagert sich auf die öffentlichen Polikliniken und Landambulatorien. Die individuelle Beziehung zwischen Patient und Arzt, auch im nichttotalitären Bereich in der Auflösung begriffen, wird in der SBZ aus doktrinär-politischen Gründen systematisch beseitigt und durch einen Fürsorgeapparat ersetzt. Die Krankenziffer in der SBZ betrug Mitte 1952 6,7 v. H der Versicherten (gegenüber 3,72 v. H. in der Bundesrepublik); die Gründe für diesen alarmierenden Gesundheitszustand sind in den schlechten Lebensverhältnissen, der rigorosen Ausbeutung der Arbeitskraft, dem unzulänglichen Arbeits[S. 62]schutz, aber auch im passiven Widerstand gegen das Terror-Regime zu suchen. Verhängnisvoller als organisatorische Eingriffe sind für die Versorgung der Kranken der empfindliche Mangel an Ärzten und Hilfspersonal, die unzulängliche Ausstattung der Krankenhäuser und Polikliniken und die bedenklichen Lücken im Arzneimittelbedarf (Arzneiversorgung). Der Fehlbedarf der Zone an Ärzten wird amtlich auf 10.000 geschätzt. Die frei praktizierenden Ärzte sind aus den o. a. Gründen durch steuerliche Beanspruchung und andere Maßnahmen in ihren Existenzmöglichkeiten so beengt, daß sie in großer Zahl die Zone verlassen mußten; bevorzugte Behandlung der Polikliniker verminderte diese Verluste nicht, sondern zog Ärzte von den übrigen Krankenanstalten ab; die Bemühungen, Ersatz aus der Bundesrepublik zu gewinnen, blieben erfolglos, da im Widerspruch zu verlockenden Versprechungen politische Anpassung verlangt wird und die allgemeinen Arbeitsverhältnisse überaus schwierig sind. Um dem immer stärker werdenden Ärztemangel abzuhelfen, wurde nunmehr nach jahrelangem Zögern die Ausbildung von Arzthelfern beschlossen. Beim ärztlichen Hilfspersonal liegen die Dinge ähnlich. Eine „Schule für leitende Schwestern“ in Dresden erzieht in Kurzkursen mit stark politischem Ausbildungsprogramm künftige Oberinnen; die Beteiligung kirchlicher Organisationen an der Krankenpflege wird durch Reform und Kontrolle des Krankenpflegeschulwesens mehr und mehr zurückgedrängt. Der immer noch erhebliche Fehlbedarf an unentbehrlichen Verbrauchsgütern (z. B. Wäsche, Geschirr, Glühlampen, im besonderen ferner an Instrumenten und Verbandmitteln) beeinträchtigt ebenfalls die Krankenversorgung; viele Polikliniken und Ambulatorien sind daher schlechter ausgestattet als die primitivste Landpraxis. Die Einfuhr von Medikamenten und Grundstoffen für die nicht sehr bedeutende und in „Volkseigentum“ übergeführte Heilmittelindustrie der Zone wird den Bedürfnissen der Grund- und Rüstungsindustrien nachgeordnet; Medikamente westlicher Herkunft dürfen von den Ärzten daher im allgemeinen nicht verordnet werden und werden vielfach durch minderwertige Erzeugnisse ersetzt. Die Verstaatlichung der Apotheken wurde durch die Verordnung der Deutschen Wirtschaftskommission über die Neuregelung des Apothekenwesens vom 22. 7. 1949 eingeleitet (Apothekenreform). Die Heilmittel der Bäder und Kurorte sind in erster Linie der Kaste der Aktivisten und Funktionäre Vorbehalten; die Plätze werden unter Mitwirkung der Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL, Feriendienst des FDGB) verteilt; andere Kranke haben wenig Aussicht, in Heilbäder zu gelangen. Oberste Behörde für das sowjetzonale G. ist das Gesundheitsministerium (Minister Luitpold Steidle, Staatssekretärin Jenny Matern, die Ehefrau von Hermann ➝Matern). Das Ministerium leitet und überwacht auch die Tätigkeit der medizinischen Gesellschaften und Verlage (Verlagswesen), während es keinen Einfluß auf die medizinischen Fakultäten (Hochschulen) und die Ausbildung des ärztlichen Nachwuchses hat. Exekutivorgane der Gesundheitsverwaltung sind die kommunalisierten Gesundheitsämter. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. 1952. 130 S. m. 14 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 61–62 Gesetzgebung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gleichberechtigung der FrauSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Gesundheitspolitik des Sowjetzonen-Regimes ist einzig und allein auf die Erhaltung bzw Wiederherstellung des Produktionsfaktors „menschliche Arbeitskraft“ gerichtet; der kranke, leidende Mensch erhält die Hilfe des Staates nur insoweit, als er noch zur Erfüllung der Wirtschaftspläne gebraucht werden kann Diese Zielsetzung des öffentlichen G. kommt vor allem in der Entwicklung des…
DDR A-Z 1954
Chemische Industrie (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bereits vor der Teilung Deutschlands hatte die Ch. I. in der heutigen SBZ bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, während bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen Industrie bestand. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei IG-Farbenwerke in Bitterfeld und andere waren Lieferanten Westdeutschlands und der ganzen Welt. 1936 hatte das Sowjetzonengebiet an der gesamtdeutschen Erzeugung z. B. folgende Anteile: Methanol 78,9 v. H., Stickstoffdüngemittel 61,1, Kali 58,7, Schwefelkohlenstoff 57,5, synthetischer Ammoniak 55,5, Benzin 55, Chlor (für Absatz) 48,5, kalzinierte Soda 47,1 und Dieselkraftstoffe 29,6 v. H. Diese Anteile erhöhten sich während der Kriegsjahre zum Teil nicht unerheblich. Bei verhältnismäßig geringen Kriegsschäden mußte die Ch. I. der SBZ 1945/46 außerordentlich empfindliche Demontagen hinnehmen. Nach sowjetzonalen Unterlagen wurden u. a. folgende Kapazitäten durch die Sowjets demontiert: Gipsschwefelsäure 100 v. H., sonstige Schwefelsäure 30 v. H., kalzinierte Soda 85 v. H., Ätznatron 60 v. H., Stickstoffdüngemittel 40 v. H. In anderen Zweigen waren die Demontagen geringer, da die wichtigsten Chemie-Großbetriebe von den Sowjets beschlagnahmt wurden (SAG-Betriebe) Nach dem Wiederaufbau verfügten die Sowjets (Stand von Anfang 1952) über mehr als 52 v. H aller Kapazitäten in der Ch. I. Bei einer großen Anzahl chemischer Erzeugnisse besaßen die Sowjets sogar Monopolstellungen, bei anderen lag der Anteil wesentlich über dem Durchschnitt. Durch die sowjetische Verfügungsgewalt über die wichtigsten chemischen Grundstoffe sind der deutsch verbliebene Teil der Ch. I. und viele andere Industriezweige (Textilindustrie, Lack- und Farbenindustrie, Metallindustrie, Papierindustrie, Elektro- und Glasindustrie usw.) von der Belieferung durch SAG-Betriebe abhängig. Von der deutsch verbliebenen Ch. I. sind rund ⅘ verstaatlicht worden. Nur etwa ⅕ der Produktion entfällt noch auf Privatbetriebe, fast durchweg kleine und kleinste Betriebe, in denen vorwiegend chemisch-technische und kosmetische Erzeugnisse hergestellt werden. Sie unterliegen der Kontrolle der staatlichen Organe und erhalten Produktionsgenehmigungen und Rohstoffzuteilungen über die Staatlichen ➝Vertragskontore nur insoweit, als es sich um Planproduktion oder um solche Produktion handelt, für die unwichtige Rohstoffe verwendet werden können. Der Fünfjahrplan sieht für die Ch. I. die Oberwindung der Abhängigkeit von westlichen Bezugsquellen [S. 37]bei den wichtigsten Erzeugnissen vor. Die Produktion soll z. B. wie folgt gesteigert werden: Die Ergebnisse der ersten beiden Planjahre (1950 und 1951) gestatten kein endgültiges Urteil über die Erreichung der Planziele. Bei Schwefelsäure wurde 1952 bereits die Hälfte des Zieles überschritten; bei Ätznatron wurde nur ein Drittel erreicht. Literaturangaben *: Die chemische Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 89 S. m. 13 Tab. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 36–37 CDU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Chrustschew, N. S.Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bereits vor der Teilung Deutschlands hatte die Ch. I. in der heutigen SBZ bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, während bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen Industrie bestand. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei IG-Farbenwerke in Bitterfeld und andere waren…
DDR A-Z 1954
HO (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Handelsorganisation; staatliches Einzelhandelsunternehmen, das zu überhöhten Preisen Mangelwaren verkauft. Die HO wurde durch Verordnung der DWK im Nov. 1948 gegründet. Als Begründung für die Errichtung der HO gab die DWK „Bekämpfung des Schwarzmarktes“ an. In Wirklichkeit nutzte sie nach dem Vorbild der SU die Mangellage in der Versorgung und die Existenz eines schwarzen Marktes zur Besteuerung des Verbrauchs in bis dahin in Deutschland nicht gekanntem Umfange aus. Hauptzweck der HO-Gründung war, währungsgefährdende „überschüssige Kaufkraft“ abzuschöpfen (Akzise) und zur Finanzierung der Staatsausgaben heranzuziehen. Trotz Verbesserung der Versorgungslage und des Verschwindens des Schwarzmarkts in den letzten Jahren wurde die HO nicht aufgelöst, sondern sie wird sogar noch wesentlich ausgebaut. Der vom Staat als Anreiz für die verlangten Leistungssteigerungen in der „volkseigenen“ Wirtschaft gezahlte Leistungslohn und die Prämien für Normerfüllung fließen auf diese Weise in den Staatshaushalt zurück. Preissenkungen, veranlaßt durch Produktionssteigerung bei Lebensmitteln und Verbrauchsgütern, führten bislang nicht zu einer Verminderung der Staatseinnahmen aus der HO, da zum Ausgleich dafür immer mehr HO-Verkaufsstellen, -Kaufhäuser, -Gaststätten errichtet und immer mehr Warengattungen bevorzugt der HO für den Verkauf zur Verfügung gestellt werden. Am 30. 6. 1952 betrieb die HO 10.952 Lebensmittelgeschäfte, 3.803 Industriewarenläden, 1.230 Gaststätten und 13 Warenhäuser. Die Umsätze der HO entwickelten sich wie folgt: Der mengenmäßige Umsatz steigerte sich noch weitaus mehr, als in diesen Zahlen zum Ausdruck kommt, da die HO-Preise seit 1948 wesentlich gesenkt worden sind. Die Akzise der HO zugunsten des Staatshaushalts betrug 1952 rund 4 Milliarden Mark, d. h. das Dreifache des Lohnsteueraufkommens. Ursprünglich hauptsächlich auf den Verkauf von Lebensmitteln und Industriemangelwaren eingestellt, erweitert die HO ihr Verkaufsnetz ständig durch Übernahme privater Ladengeschäfte. Ladeninhaber, die durch absichtlich ungenügende Warenzuteilungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, werden veranlaßt, ihre Geschäfte zu Spottpreisen an die HO zu verkaufen. Man gibt ihnen die Möglichkeit, als HO-Angestellte in ihren eigenen Läden tätig zu werden. Auf diese Weise übernimmt die HO seit 1951 u. a. Drogerien, Fleischerläden, Friseurgeschäfte, Blumenläden, Modesalons, Juwelierläden usw. Die HO ist somit nicht nur Instrument der staatlichen Währungspolitik, sondern gleichzeitig Werkzeug des Staates zur systematischen weiteren Vernichtung des privaten Einzelhandels. Die Umsatz- u. Finanzpläne der HO müssen der Sowjetischen Kontrollkommission zur Bestätigung vorgelegt werden, woraus hervorgeht, daß die Preis[S. 69]politik der HO ein Teilstück sowjetischer Besatzungspolitik in Deutschland ist. Literaturangaben Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 88 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 68–69 Herrnstadt, Rudolf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HochschulenSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Handelsorganisation; staatliches Einzelhandelsunternehmen, das zu überhöhten Preisen Mangelwaren verkauft. Die HO wurde durch Verordnung der DWK im Nov. 1948 gegründet. Als Begründung für die Errichtung der HO gab die DWK „Bekämpfung des Schwarzmarktes“ an. In Wirklichkeit nutzte sie nach dem Vorbild der SU die Mangellage in der Versorgung und die Existenz eines schwarzen Marktes zur Besteuerung des…
DDR A-Z 1954
Wirtschaftssystem (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 196]Die Wirtschaft der SBZ hat den Charakter einer unter dem Gesichtspunkt wirtschaftlich-strategischer Machtanhäufung ferngesteuerten, total geplanten Staatswirtschaft. 1. Fernsteuerung: Das W. der SBZ ist kein in sich geschlossenes Ganzes; es ist aus seinen gesamtdeutschen Wirtschaftsbindungen herausgelöst und zu einem Bestandteil der Gesamtwirtschaft des sowjetisch kontrollierten Ostblocks gemacht worden. Unter der irreführenden Bezeichnung Rat für ➝gegenseitige Wirtschaftshilfe, dem auch die SBZ angehört, wird das Wirtschaftsgefüge der kommun. beherrschten Staaten tatsächlich vom Planministerium der SU kontrolliert (GOSPLAN), und zwar durch ein System von drei zusammenhängenden langfristigen Wirtschaftsplänen, deren einer die Wirtschaft der osteuropäischen Länder einschließlich der SBZ bestimmt. Die von Gosplan festgelegten verbindlichen Planziffern betreffen sämtliche Schlüsselproduktionen (wie Kohle, Energie, Metallurgie, Schwermaschinenbau, Elektroindustrie, Chemie), über die planökonomische Verwaltung der SKK ergeht der Plan als Auflage an die Wirtschaftsverwaltung der SBZ, der auch in ihren Spitzen, der Staatlichen ➝Plankommission und der neuerdings allen Wirtschafts- und Verkehrsbehörden übergeordneten Koordinierungsstelle (Regierung) für Industrie und Verkehr beim „Ministerrat der DDR“, lediglich exekutive Funktionen zukommen. Die Plankommission und die ihr nachgeordneten Fachministerien und die Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich, in denen wiederum die Abteilung Planung allen Fachabteilungen gegenüber weisungsberechtigt ist, haben also vornehmlich die Aufgabe, die auf die SBZ entfallenden Produktionsauflagen mittels eines Systems von Branchen- und Betriebsplänen, Jahres- und Quartalsplänen, Investitions-, Material- und Warenumsatzplänen zu verteilen und zu lenken; hierzu gehören auch die Überwachung der Kapazität, die Sicherstellung des Arbeitskräftebedarfs, die Regelung der Vorlaufsarbeiten. Von einer deutschen Initiative (etwa echt gesetzgeberischer Art) kann seit 1949 kaum mehr die Rede sein, zumal alle Schlüsselstellungen ausnahmslos von der SED besetzt sind, die überdies für den Planernachwuchs eine eigene Hochschule für ➝Planökonomie hat errichten lassen. Soweit — von Jahr zu Jahr in verstärktem Maß — ausländische Rohstoffe für die Erfüllung der Auflagen erforderlich sind, werden sie durch ebenfalls von der SU gelenkte, größtenteils für die Dauer des Fünfjahrplans laufende Außenhandelsabkommen (Außenhandel) sichergestellt. Diese Abkommen sind ganz auf die Stärkung der Schwerindustrie abgestellt und dienen vor allem zur Kompensation des Ausfalls an westdeutscher und oberschlesischer Steinkohle und Roheisen, während die SBZ selbst vor allem als Veredler tätig ist und — bei gleichzeitigem Ausbau der eigenen Grundstoffindustrien (neue Eisen- und Stahl-Kombinate in Brandenburg und Fürstenberg; Ausbau der Energieerzeugung, geplante Verzehnfachung der Roheisenerzeugung bis 1955) — zur Hälfte ihres Exports Maschinen, elektrotechnische, feinmechanische und optische Geräte liefert. Der Konsumentengesichtspunkt steht bei diesen Abkommen wie bei der Wirtschaftsplanung überhaupt ganz im Hintergrund (Lebensmitteleinfuhr nur ein Zehntel der Einfuhr der Bundesrepublik). 2. Totalplanung: Der „Plan“ ist das „oberste Gesetz der DDR“. Obwohl die Steigerung des strategischen Industriepotentials eindeutig in seinem [S. 197]Mittelpunkt steht, umfaßt die Gesamtplanung doch praktisch alle, auch die außerwirtschaftlichen Bereiche: Arbeitskraft, Forschung, Lebensstandard, Kultur, ja sogar Gesundheit sind in insgesamt 12 fachlichen Unterplänen miterfaßt; das gesamte öffentliche Leben der Zone steht unter dem Leitgedanken der Steigerung der schwerindustriellen Produktion in den „Planschwerpunkten“ und damit unter der Kontrolle der SU als der Vormacht des Ostblocks, die auch die „Planschwerpunkte“ bestimmt. Diese Entwicklung zur zentralen und totalen Lebensplanung war 1945 noch nicht abzusehen. Die SBZ-Wirtschaft wurde erst Mitte 1948 mit der Errichtung der DWK, dem Anlaufen des Halbjahrplans und der Errichtung zentraler Kontrollstellen (ZKK) eindeutig auf Zonengrundlage gestellt; die Vorläufer der DWK, die Deutschen Zentralverwaltungen, hatten auf wirtschaftlichem Gebiet nur beschränkte Befugnisse, und eine zentrale Lenkung fand nur durch SMAD-Befehle statt, die der regionalen Initiative breiteren Spielraum ließen, wenn es auch bereits seit 1945 SMAD-Produktionsauflagen für die Grundindustrie gab. Im ersten Abschnitt standen im Vordergrund der Wirtschaftspolitik in der SBZ die Zerschlagung des SBZ-Industriepotentials durch dreifache Demontagen (1945–1947, Reparationen) und die Enteignung der verbleibenden Restkapazitäten der privaten Großindustrie, die Beitreibung der direkten und indirekten Reparationen, die Vorbereitung einer zentralen Wirtschaftsverwaltung (eben der späteren DWK), die für den Fall einer Viermächteeinigung gesamtdeutsche Aufgaben übernehmen sollte und deshalb, solange die SMAD noch auf eine gesamtdeutsche Lösung setzte, in Reserve gehalten wurde. Nachdem unter Preisgabe der gesamtdeutschen Lösung (Mitte 1947 bis Mitte 1948) die Einschmelzung der „DDR“ in das Satellitenpotential beschlossen worden war, erforderte die Wiederherstellung der schwer angeschlagenen Wirtschaft der Zone sehr einschneidende Maßnahmen. Der riesenhafte Investitionsbedarf bedingte einen neuen Finanzierungstyp, eine Art Finanzierung aus dem Elend nach dem Muster der SU. Diesem Bedürfnis wurde vor allem durch die Methode der indirekten Besteuerung in Form von enormen Akzisen bzw. Haushaltsaufschlägen entsprochen (HO); die totale Lenkung der Investierungen geschah durch ein eigenes für langfristige Kredite zuständiges Finanzorgan (Investitionsbank), das die gesamte Kapitalbildung unter die Kontrolle des Staates brachte. Hemmend wirkt sich dabei aus, daß neben der Aufstellung neuer Schwerindustrien nach wie vor die Reparationen und Besatzungskosten in enormer Höhe zu leisten sind und daß außerdem Polizei und Rüstung mit ihrer Wirtschaftszentrale, dem im Haushalt nicht ausgewiesenen Büro für Wirtschaftsfragen beim Ministerpräsidenten, dem etwa 20 rüstungstechnische Großbetriebe unmittelbar unterstellt sind, finanziert werden müssen. Es ergab sich ferner die Notwendigkeit einer rücksichtslosen Ausschöpfung der Arbeitskraft. Hier waren bereits SMAD-Anordnungen, die Zwangsverpflichtungen im Bedarfsfall zur Sicherung der Arbeit der Schlüsselindustrien vorsahen, vorangegangen (Arbeitspolitik, Leistungslohn, Aktivistenbewegung, TAN, Betriebskollektivvertrag, Arbeitsverpflichtung, Besatzungspolitik). Zur Hebung der Arbeitsproduktivität dienen ferner Methoden der Rationalisierung, der echten Arbeitsintensivierung und der sog. [S. 198]Qualifikation. Hauptgesichtspunkte: Senkung der Selbstkosten, vor allem durch Vollausnutzung der Kapazitäten, Materialeinsparung, innerbetriebliche Koordination (Dispatcher) und rationellere Abrechnungsmethoden (Wirtschaftliche Rechnungsführung), ferner zweckmäßig gestaltete Teamarbeit sowie Verallgemeinerung und publizistische Auswertung aller erfolgreichen Rationalisierungsmaßnahmen. Praktisch hat das zu einer wilden Neuererbewegung mit großenteils sinnlosen Wettbewerben geführt, die im Prinzip die in der total geplanten und total bürokratisierten Wirtschaft fehlende Konkurrenz ersetzen sollen, aber in der Regel auf Kosten der Qualität oder der menschlichen Arbeitskraft gehen. Ferner gehören hierhin die Maßnahmen der Förderung von Spezialisten und Spitzenkräften (Einzelvertrag, Prämienwesen, Intelligenz) sowie die fachliche Fortbildung (Qualifikation) begabter, vor allem proletarischer Kräfte; hierbei geht jedoch die Praxis der Bildungsmaßnahmen vielfach im ideologischen Schulungsbetrieb unter. Man stützt sich dabei auf die Grundanschauung von der beliebigen Bildbarkeit aller gutwilligen Kräfte. Schließlich werden alle Machtbefugnisse der Leitungshierarchie von den Ministerien hinab über die Betriebsleiter bis zu den Meistern und Brigadiers konzentriert. Der Leiter trägt, dem sowjetischen „Direktorenprinzip“ gemäß, für die Erfüllung und Übererfüllung des ihm aufgegebenen Planabschnitts die Verantwortung — was wiederum einschließt, daß er entsprechenden Druck auf die Untergebenen ausüben muß. Durch die Koppelung all dieser Methoden wurde bewirkt, daß die Industrieproduktion trotz den enormen Demontagen und dem Reparationsaderlaß 1951 einen Stand von annähernd 90 v. H. des Vorkriegsvolumens erreicht hat. Allerdings ergibt sich aus der Starrheit des Plansystems eine Reihe strukturtypischer Mängel: fiktive Kapazitäten, Mängel der Zulieferung (die Planstarrheit läßt nicht einmal den Ministerien Raum für sinnvolle Umdispositionen); Mängel auf Grund zu spät angeordneter bzw. nicht ins Gefüge passender Umdispositionen mitten im Planjahr; ausfallender Vorlauf für den jeweils nächsten Planabschnitt, Fehlinvestierungen von Arbeitskräften (man scheut hier einstweilen noch allzu scharfe Eingriffe); vor allem verspätete Auflagemitteilungen, durch die kostbare Arbeitszeit verlorengeht. 3. Staatswirtschaft: Das Funktionieren einer solchen total geplanten Wirtschaft hängt von zwei Punkten ab: einmal von der unumschränkten Exekutivvollmacht für die verantwortungtragende Hierarchie, d. h. also jenes Instanzengefüges, das sich mit der Plankommission an der Spitze in den Ministerien und Staatssekretariaten, den ihnen unmittelbar unterstellten Schlüsselbetrieben, den zonalen Verwaltungen volkseigener Betriebe (VVB), den Zentralen des Handels und des Kreditwesens sowie der Landwirtschaft (VVEAB, MTS) fortsetzt, um dann über die seit 1950 unbedeutend gewordenen Länder- bzw. ab 1952 Bezirkswirtschaftsbehörden in regionalen und lokalen Betriebsgruppen des Typs der VEB, der Genossenschaften des Handwerks, der Landwirtschaftlichen ➝Produktionsgenossenschaften usw. und schließlich in den Einzelbetrieben zu münden. — Zweitens muß der Produktionsapparat für zweckmäßige Dispositionen übersichtlich genug gegliedert sein. Die Enteignungs- und Verstaatlichungsmaßnahmen kamen dem Regime hier sehr entgegen (Sequesterbefehl), anfangs unter der irreführen[S. 199]den Losung der „Enteignung der Kriegs- und Naziverbrecher“, später vor allem unter dem Vorwand von Verstößen gegen die Wirtschaftsmaßnahmen; bis heute sind rund 77 v. H. der Industriekapazität verstaatlicht (VEB) oder in sowjetisches Eigentum übergeführt (SAG). Die Schlüsselbranchen (Metallurgie, Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik) kamen zu 75 bis 95 v. H. in staatliche Hand; außerdem wurden sämtliche Kreditinstitute, Versicherungen, Energieunternehmen und die gesamte Grundstoffindustrie verstaatlicht, während aus dem zerschlagenen Grundbesitz neben Staatsgütern etwa 200.000 Neubauernstellen gebildet wurden. In der Folgezeit wurde dann durch ein Ablieferungsmonopol für alle Agrarprodukte (VVEAB), durch die 1949 mit der Errichtung der Deutschen ➝Handelszentralen bewerkstelligte Liquidation des Groß- und Zwischenhandels und die Ausdehnung der staatlichen Handelsorganisationen (HO) und der Konsumgenossenschaften die Bewegungsfreiheit für den Rest der Privatwirtschaft ständig eingeengt. Das Handwerk hat sich zwar zahlenmäßig annähernd gehalten; direkte Methoden der Besteuerung und indirekte politischen Druckes lähmen es jedoch wirtschaftlich ebenso wie die restlichen Betriebe der kleinen und mittleren privaten ➝Industrie. Unternehmerorganisationen waren von Anfang an streng verboten. Ansätze in dieser Richtung, wie die 1945/46 gebildeten Handelsgenossenschaften, wurden rücksichtslos zerschlagen; die Industrie- und Handelskammern sind lediglich politisch bevormundete Organe der Verwaltungsbehörden mit nur beratenden Funktionen. Damit hat sich als erwünschtes Nebenprodukt eine soziale Umschichtung ergeben, derzufolge nur noch ein Fünftel der Bevölkerung (vor 1936: über ein Viertel) dem Namen nach wirtschaftlich selbständig ist, und zwar in der Mehrheit Bauern (rund 57 v. H.), die neuerdings durch die Produktionsgenossenschaften entselbständigt werden sollen, in zweiter Linie kleine Handwerksbetriebe. — Dem steht gegenüber ein Prozentsatz von rund 55 v. H. aller Erwerbstätigen, die in „volkseigenen“ oder diesen gleichgestellten Betrieben tätig sind. Dagegen gab es 1936 im Raum der heutigen SBZ nur 18 v. H. Angestellte und Beamte (einschließlich der Privatangestellten, aber ausschließlich der Arbeiter der öffentlichen Hand). Die soziale Abhängigkeit ist nahezu total. Das nominelle Eigentum an Produktionsmitteln ist angesichts des Staatsmonopols in Kapitalbildung, Materialzuteilung und Produktionslenkung ökonomisch belanglos, die Unternehmerfunktion, auch wo nicht enteignet wurde, praktisch annulliert. Der wirksamste Widerstand, mit dem die total geplante, total staatskontrollierte Wirtschaft zu rechnen hat, kommt von der Arbeitnehmerschaft. Die Lähmung ihrer Vertretung (Zerschlagung der Betriebsräte und ihre Ersetzung durch die BGL als Organe des kommunistisch geleiteten FDGB seit 1948) hat die Arbeitnehmermassen ebensosehr dem Regime verfeindet wie der Versuch, sie durch die verschiedenen Reiz- und Druckmittel aufzuspalten. Es ist nicht gelungen, eine Art neue „Elite“ als Stütze des Systems in den Betrieben zu gewinnen. Ein Einbruch schien nur vorübergehend dort gelungen zu sein, wo an neuen Standorten begünstigter Industrien keine Traditionen gegenwirksam waren. Die Überspannung des einseitig auf Rüstungs- und Investitionsgüterproduktion abgestellten Wirtschaftsplans hatte bereits seit 1952 zu einer permanenten Wirtschaftskrise geführt. Im Zusammenhang mit [S. 200]den seit Stalins Tod einsetzenden Manövern politischer Mäßigung der SU setzte Anfang Juni 1953 eine Lockerung der dem „Aufbau des Sozialismus“ dienenden Maßnahmen ein: Enteignungsstopp in Handel, Handwerk und Kleinindustrie; Kollektivierungsstopp in der Landwirtschaft; Verlagerung von Investitionsmitteln von der Schwerindustrie in die Konsumgüterindustrie (Näheres über diese Maßnahmen Neuer Kurs). Der Juni-Aufstand hat der Weltöffentlichkeit klar gezeigt, daß das W. der totalen bolschewistischen Planung von der Arbeiterschaft, in deren Namen es vorgeblich durchgeführt wird, entschieden abgelehnt wird. Literaturangaben Krömer, Eckart: Die Sozialisierung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands als Rechtsproblem. Göttingen 1952, Otto Schwartz. 184 S. Nettl, J. Peter: Die deutsche Sowjetzone bis heute — Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. Frankfurt a. M. 1953, Verlag Frankfurter Hefte. 464 S. Faber, Dorothea: Einkommenstruktur und Lebenshaltung in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 96 S. m. 32 Tab. Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. (BB) 1953. 127 S. m. 16 Anlagen. Plönies, Bartho: Die Sowjetisierung des mitteldeutschen Handwerks. Ein Bericht über die Lage des Handwerks in der sowjetischen Zone. 2., erg. Aufl. (BB) 1953. 136 S. m. 19 Anlagen. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 88 S. m. 15 Anlagen. Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des 1952-Berichtes „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“. *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 196–200 Wirtschaftsstrafverordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wismut-AG.Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 196]Die Wirtschaft der SBZ hat den Charakter einer unter dem Gesichtspunkt wirtschaftlich-strategischer Machtanhäufung ferngesteuerten, total geplanten Staatswirtschaft. 1. Fernsteuerung: Das W. der SBZ ist kein in sich geschlossenes Ganzes; es ist aus seinen gesamtdeutschen Wirtschaftsbindungen herausgelöst und zu einem Bestandteil der Gesamtwirtschaft des sowjetisch kontrollierten Ostblocks gemacht…
DDR A-Z 1954
Arbeitspolitik (1954)
Siehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1953 1956 1958 1959 1960 1975 1979 Arbeitspolitik: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 17]Die ersten, 1945 in der SBZ von der sowjetischen Besatzungsmacht eingesetzten deutschen Arbeitsbehörden hießen „Ämter für Arbeitseinsatz“. Die für alle Arbeitsfragen zuständige Abteilung der sowjetischen Militär-Administration (SMAD), nannte sich anfangs „Abteilung Arbeitskraft“. Diese Bezeichnungen sind typisch für die gesamte, von der Besatzungsmacht eingeführte und von der SED und dem FDGB fortgesetzte A.: Von den traditionellen Aufgaben der A. demokratischer Staaten, nämlich sorgfältige Pflege, größtmöglicher Schutz, gerechte Entlohnung und zweckmäßige Verwendung der Lohnarbeit, hat sie der letzteren alle anderen als dienende Bestandteile untergeordnet. Sie geht aus von dem in der Verfassung der SU ausgesprochenen, angeblich sozialistischen Grundsatz: „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen!“ und verschärft ihn zum uneingeschränkten Leistungsprinzip, bei dem die einzelne menschliche Arbeitskraft in allen Beziehungen nur noch nach ihrem jeweiligen Nutzwert für die staatliche Wirtschaft und den politischen Bestand der „DDR“ behandelt wird. Im Gegensatz zu freien Ländern, in denen die A. der Regierungen und Parlamente und die der Gewerkschaften gerade darauf gerichtet ist, den Arbeitnehmer vor der sozialen Übermacht des Arbeitgebers zu schützen, ist in der SBZ der Staat grundsätzlich selbst der Arbeitgeber und treibt eine A., die einer unkontrollierten und ungehemmten Arbeitgeber-Interessenpolitik gleichkommt. Der Arbeitgeber „DDR“ verschaffte sich zunächst durch inflationistische Währungspolitik die Möglichkeit den größten Teil der arbeitsfähigen Bevölkerung für dieselbe Reallohnsumme für sich arbeiten zu lassen, die bei angemessener Entlohnung nur für einen Teil der Werktätigen ausgereicht hätte. Damit vermied er zwar größere Arbeitslosigkeit, jedoch auf Kosten des Lebensstandards des Arbeitnehmers. Die Vorschriften über die Arbeitslosenunterstützung sind so scharf gehalten, daß ein Arbeitnehmer auch Arbeit, die ihm nach unseren Begriffen nicht zuzumuten ist, an anderem Ort der SBZ annehmen muß. Die Zahlung einer Unterstützung setzt Bedürftigkeit voraus, obgleich Versicherungsbeiträge erhoben werden. Außerdem erreichen die Unterstützungssätze nur die vergleichbare Höhe der Sozialfürsorge. Die Lohnsteuer gibt dem verheirateten Arbeiter keine Erleichterung in der üblichen Form, wenn die Ehefrau arbeitsfähig ist. Die früher in allen vier Besatzungszonen gegebene gesetzliche Möglichkeit zur zwangsweisen Arbeitsverpflichtung besteht in der SBZ fort. Die A. der SBZ ist also darauf gerichtet, einen möglichst großen Teil der Bevölkerung ohne Rücksicht auf Person, Geschlecht und Familie auch gegen den eigenen Willen zu verwenden, und zwar jeweils dort, wo es der staatliche Arbeitgeber will. Weiterhin bestimmt die A. die Art der Verwendung der Arbeitskraft (Berufslenkung, Arbeitskräfteplan). Die Schulentlassenen können nur behördlich vorgeplante Berufe ergreifen. Die „Umsetzung“ von Arbeitskräften aus einem Beruf bzw. Betrieb in ein neues Arbeitsvorhaben der Regierung geschieht durch Regierungsanweisung an den Staatsbetrieb, der den benötigten Arbeitnehmern zu kündigen hat, und an das Arbeitsamt, das die Entlassenen an den befohlenen Platz vermittelt Wo dieses System versagt, hilft die Arbeitseinweisung (Arbeitsverpflichtung). Damit die Absichten der A. schnell und billig verwirklicht werden können, wurden die Kündigungsfristen für Ange[S. 18]stellte und Arbeiter einheitlich auf 14 Tage verkürzt. Es ist sogar geplant, dem Arbeitnehmer das Kündigungsrecht überhaupt zu entziehen. Ein weiteres Instrument dieser Form von A. ist das durch Regierungsdekret geschaffene Lohngefälle zugunsten der jeweils wichtigsten Arbeitsvorhaben. Dieses Lohngefälle wird durch Zusatzurlaub und „Treueprämien“ verstärkt (Prämienwesen). Da bei solcher A. Gewerkschaften und Betriebsräte „stören“ könnten, ist der FDGB durch seine eigene Satzung verpflichtet worden, die staatliche A. nicht nur zu unterstützen, sondern ihre Durchführung als seine eigentliche Hauptaufgabe anzusehen. Ferner ist der FDGB nicht nur durch Personalunion aller leitenden Funktionäre mit Ämtern der SED, sondern auch durch förmliche Beschlüsse auf die Durchführung der Parteianweisungen festgelegt. Der FDGB hat also den Charakter eines „Amtes für psychologische und technische Arbeitsanspornung und Produktionspropaganda“, während er gleichzeitig der SED als deren „politischer Transmissionsriemen in die Massen“ dient. Die Betriebsräte wurden 1943 abgeschafft. Sie sind formell durch die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) und Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL) ersetzt worden, die aber tatsächlich und laut Satzung nur ausführende und jederzeit absetzbare Organe der Staatsgewerkschaft sind. Der staatliche Arbeitgeber ist zugleich Arbeitsgesetzgeber. Während im demokratischen Deutschland der wesentliche Teil der Arbeitsbedingungen nicht durch Gesetz, sondern durch Tarifverträge geregelt wird, hat die SBZ in die staatliche Gesetzgebung auch die Lohnsätze, den Urlaub und die Kündigungsfristen (als Mindest- und Höchstbestimmungen zugleich), die Eingruppierung in die Lohngruppen (mit Zuchthausstrafen für zu hohe Eingruppierung) und die einzelnen Akkordpreise, Vorgabezeiten und Gedingelöhne einbezogen. An Stelle der Tarifverträge werden zwar Betriebskollektivverträge abgeschlossen, doch haben diese keinen arbeitsrechtlichen, die Löhne und Arbeitsbedingungen gestaltenden Inhalt mehr, sondern zitieren nur noch die von der Regierung dekretierten Lohnsätze in der „Anlage“. Die Betriebskollektivverträge sind vielmehr in Vertragsform gebrachte staatliche Produktions- und Investitionspläne für die Betriebe. Die Vertragsform schafft die juristische Grundlage zur Maßregelung von Arbeitern und Belegschaften, die die vom Staat (= Arbeitgeber) gewollten Arbeitserfolge nicht erzielen. Im Zuge dieser Arbeitgeber-Interessenpolitik sind unzählige bisher tariflich gesicherte Rechte der Arbeitnehmer durch Regierungsverordnungen beseitigt worden. Als unkostenfreien Ausgleich hierfür und zugleich zur Ausnutzung des natürlichen Strebens der deutschen Arbeiter nach Anerkennung ihrer Leistungen bietet ihnen der Arbeitgeber „DDR“ Orden, Titel und Prämien. Die „kapitalistische Konkurrenz“ der Betriebe untereinander wird durch Wettbewerbe ersetzt. Die Sieger erhalten mehr „ideelle Werte“ als materielle Anerkennung; Ersparnisse durch höhere Leistung kommen dem Arbeitgeber allein zugute. Während es Ziel und Aufgabe jeder demokratischen A. ist, die Arbeitnehmerschaft in ihrer Gesamtheit sozial besserzustellen, wurde in der SBZ die Arbeitnehmerschaft bewußt sozial aufgespalten. Zwar bestehen rechtlich keine Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten mehr, weil letztere den ersteren — statt umgekehrt — angeglichen wurden. Aber statt dessen wurden der Intelligenz unter der [S. 19]Arbeitnehmerschaft Sonderrechte eingeräumt, wie sie die Angestellten nie hatten und die die Intelligenz zu einer — selbst durch besondere Speiseräume — bevorzugten Kaste machen. Das übrige Aufsichtspersonal — Meister und Brigadiers — ist durch Lohnerhöhungen und durch Abhängigkeit des Verdienstes von der Soll-Erfüllung bzw. -Übererfüllung der ihnen unterstellten Arbeitnehmer zum Antreiben verlockt und teilweise gezwungen. Um echte materielle Gegenleistungen des staatlichen Arbeitgebers für Arbeitsanstrengungen des Arbeitnehmers vermeiden zu können, werden neben der individuellen Verleihung von Titeln, Orden und Prämien auch Massen-„Bewegungen“ organisiert. Das sind dem FDGB vom Staat aufgetragene Propagandawellen in den Betrieben für bestimmte — meist unbezahlte — Sonderleistungen der Arbeitnehmer. Im Vordergrund aller dieser „Bewegungen“ steht die Forderung nach mehr Arbeit in der gleichen Zeit für den gleichen Lohn (TAN). Der Arbeitsschutz hindert den staatlichen Arbeitgeber an der vollen Ausnutzung der ihm ausgelieferten Arbeitskraft. Die SBZ legt daher beim Arbeitsschutz das Hauptgewicht auf den Schutz der Maschinen und Betriebsgebäude vor technischen Schäden und hat den Menschenschutz sogar verringert, insbesondere den für Frauen, Mütter und Jugendliche. Der Unfallschutz für die Arbeiter bedurfte kaum eines Abbaus auf rechtlichem Gebiet. Hohe Arbeitsnormen sorgen im Verein mit dem Fehlen von Sicherheitsvorrichtungen für seine völlige Vernachlässigung. Die A. erfaßt auch den kranken und arbeitsunfähigen Menschen. „Arbeitsbefreiungszeugnisse“, die zum Fernbleiben von der Arbeit berechtigen, sind staatlich kontingentiert. Es ist geplant, die Höhe von Sozialversicherungsrenten in Zukunft nicht mehr nach den gezahlten Beiträgen, sondern nach der „volkswirtschaftlichen Bedeutung“ des Versicherten zu bemessen. Zur Verschleierung der wahren Tendenzen dieser A. behauptet das Regime, die Betriebe seien „volkseigen“. Da aber durch das Gesetz der ➝Arbeit sogar die bisherige Mitbestimmung der Arbeitnehmer von „Staatsorganen ausgeübt“ wird und der Staat als tatsächlicher Herr über die Betriebe selbst nur eine unkontrollierte Verschwörerclique ist, kann man mit Recht davon sprechen, daß die A. der SBZ in Wahrheit eine Arbeitgeberpolitik derjenigen Funktionäre ist, die sowohl den Staat als auch die Betriebe diktatorisch beherrschen, zu ihrem persönlichen Wohlleben und um ihre Diktatur zu verewigen. Literaturangaben Becker, O. E. H.: Der perfekte Sklavenstaat. Die Ausbeutung des Arbeiters im staatskapitalistischen System der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 4). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 172 S. *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. *: Bilanz der Arbeitskräfte und Arbeitsmarktlage in der sowjetischen Besatzungszone, insbesondere in den Jahren 1949 und 1950. (Mat.) 1952. 40 S. m. 12 Tab. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 17–19 Arbeitsmoral A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsproduktivitätSiehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1953 1956 1958 1959 1960 1975 1979 Arbeitspolitik: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 17]Die ersten, 1945 in der SBZ von der sowjetischen Besatzungsmacht eingesetzten deutschen Arbeitsbehörden hießen „Ämter für Arbeitseinsatz“. Die für alle Arbeitsfragen zuständige Abteilung der sowjetischen Militär-Administration (SMAD), nannte sich anfangs „Abteilung Arbeitskraft“. Diese Bezeichnungen sind typisch für die gesamte, von der…
DDR A-Z 1954
Oder-Neiße-Linie (1954)
Siehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 1985 Oder-Neiße-Linie: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Demarkationslinie zwischen der SBZ und den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten. Verläuft von der Ostsee unmittelbar westlich Swinemünde an der Oder entlang bis zur Mündung der Lausitzer Neiße und folgt dem Lauf der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze. Im Februar 1945 wurde auf der Krim-Konferenz von Roosevelt, Churchill und Stalin eine Entschädigung Polens für die von der SU annektierten polnischen Ostgebiete auf Kosten Deutschlands anerkannt, ohne daß Vereinbarungen über den Umfang des Gebietes getroffen worden wären. Nach Abschnitt IX des Potsdamer Abkommens wurde in Potsdam die diesbezügliche Meinung der Provisorischen Polnischen Regierung lediglich „geprüft“, doch bekräftigten „die Häupter der drei Regierungen die Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zur Friedenskonferenz zurückgestellt werden solle“. Ferner ergab die Potsdamer Konferenz darin Übereinstimmung, daß die in Frage stehenden deutschen Gebiete „unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen“. In der Folgezeit wurde von seiten der Westmächte bei jedem diplomatischen Anlaß der vorläufige Charakter der O.-N.-Linie betont, während Polen und die SU die Vereinbarungen des Potsdamer Abkommens als endgültige Regelung betrachteten. Polen paßte den Verwaltungs- und Wirtschaftsaufbau den polnischen Verhältnissen an und begann mit einer (bis heute allerdings erst teilweise durchgeführten) polnischen Besiedlung der deutschen Gebiete. Die Haltung der SED wandelte sich gegenüber der O.-N.-Linie im Laufe der Zeit nach den sowjetischen Wünschen bis zu ihrer Anerkennung als endgültige Staatsgrenze. Am 16. 10. 1946 erklärte z. B. Pieck: „Wir werden alles tun, damit bei den Alliierten die Grenzfragen nachgeprüft und eine ernste Korrektur an der jetzt bestehenden Ostgrenze vorgenommen wird“ („Berliner Zeitung“ Nr. 243 vom 17. 10. 1946). Dagegen heißt [S. 118]es in der Regierungserklärung Grotewohls vom 12. 10. 1949 „Die O.-N.-Linie ist für uns eine Friedensgrenze …“ Im „Abkommen der DDR mit der Republik Polen“ vom 6. 7. 1950 wird die O.-N.-Linie als „unantastbare Friedens- und Freundschaftsgrenze“ bezeichnet und damit der Versuch unternommen, die O.-N.-Linie völkerrechtlich festzulegen. Durch Erklärung des Bundeskabinetts vom 9. 6. 1950 wird der Sowjetzonenregierung jedes Recht bestritten, für das deutsche Volk zu sprechen, und alle ihre Abreden und Vereinbarungen werden für null und nichtig erklärt. Literaturangaben Hoffmann, Friedrich: Die Oder-Neiße-Linie, Politische Entwicklung und völkerrechtliche Lage. Kitzingen 1949, Holzner. 55 S. Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg 1953, Nölke. 375 S. Ostdeutschland. Ein Hand- und Nachschlagebuch über alle Gebiete ostwärts von Oder und Neiße. 3. Aufl., Kitzingen 1953, Holzner. 198 S. Die vormilitärische Ausbildung in der Sowjetzone. Materialien über die „Gesellschaft für Sport und Technik“. (BMG) 1952. 12 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 117–118 ODD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Oelßner, FredSiehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 1985 Oder-Neiße-Linie: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Demarkationslinie zwischen der SBZ und den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten. Verläuft von der Ostsee unmittelbar westlich Swinemünde an der Oder entlang bis zur Mündung der Lausitzer Neiße und folgt dem Lauf der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze. Im Februar 1945 wurde auf der Krim-Konferenz von Roosevelt, Churchill und Stalin eine…
DDR A-Z 1954
Volkspolizei (1954)
Siehe auch: Volkspolizei: 1953 1956 1969 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 186]Sammelbegriff für Polizei, Grenz- und Transportpolizei und für die bewaffneten Streitkräfte Heer, Marine, Luftwaffe der SBZ, volkstümlich VP oder Vopo genannt. Die Bezeichnung V. für alle bewaffneten Organe wurde bisher aufrechterhalten, um den militärischen Charakter der kasernierten Verbände zu tarnen. Es sind zu unterscheiden: 1. Hauptverwaltung Deutsche V. (HVDVP): Spitzenbehörde der Ordnungspolizei, umfassend Schutz-, Kriminal-, Verwaltungs- und Verkehrspolizei. Sitz: Berlin W 8, Glinkastraße. Chef der DVP: Generalinspekteur Karl ➝Maron. Die HVDVP gliedert sich seit der Verwaltungsreform im August 1952 in 14 Bezirksbehörden der Volkspolizei (BdVP), denen 217 Volkspolizeikreisämter (VPKA) bzw. Volkspolizeipräsidien (VPP) unterstehen. In den Städten untergliedern sich die VPP in VP-Inspektionen und VP-Reviere mit „Abschnitten“. Auf dem Lande gliedern sich die VPKA in „Abschnitte“, denen ein Abschnittsbevollmächtigter (ABV) vorsteht. Dieser stützt sich auf sog. Freiwillige Helfer der VP, d. h. Zivilpersonen mit Hilfspolizeivollmachten. Der ABV ist für die Durchsetzung der SED-Politik in seinem „Abschnitt“ verantwortlich, nimmt Anzeigen und Denunziationen entgegen und veranlaßt die ersten polizeilichen Maßnahmen. Seit der Reorganisation der sowjetzonalen Kriminalpolizei am 1. 3. 1953 werden Straftaten nicht mehr nach den Bestimmungen des StGB verfolgt, sondern in „Verbrechen gegen Sozialistisches Eigentum“ und „Allgemeine Kriminalität“ klassifiziert. Die V. führt ihr Entstehen offiziell auf den 1. 6. 1945 zurück und feiert diesen Tag als „Tag der V.“. Die Umbenennung der Polizei der SBZ in V. erfolgte erst nach der Spaltung der Großberliner Polizei im Mai 1949. 2. Kasernierte Volkspolizei (KVP): Früher auch Bereitschaftspolizei, Tarnbezeichnung für die Heeresverbände der SBZ. Spitzeninstitution: Ministerium des Innern (MdI)/ Sitz Berlin-Niederschöneweide, Schnellerstraße. Chef der KVP: Generalleutnant Karl-Heinz Hoffmann (Mitglied des ZK der SED), gleichzeitig Oberbefehlshaber von Heer, Marine und Luftwaffe. Die KVP ist die militärische Grundorganisation, aus der die Waffengattungen See und Luft entwickelt wurden. Am 3. 6. 1948 wurden auf Befehl der SMAD im Bereich der damaligen Deutschen Verwaltung des Innern eine „Hauptabteilung Grenzpolizei-Bereitschaften“ eingerichtet, die die Ausbildungskader für die künftigen „Nationalen Streitkräfte“ aufstellte. Im Oktober 1949 wurde die „Bereitschaftspolizei“ umbenannt und eine selbständige „Hauptverwaltung für (militärische) Schulung“ (HVS) aufgestellt; im Frühjahr 1950 wurde diese in „Hauptverwaltung für Ausbildung“ (HVA) geändert. Diese Bezeichnung galt bis zum 1. 9. 1952. Seitdem wird die Bezeichnung KVP benutzt. Bereits vor Spaltung des Kontrollrats wurden in deutschen Kriegsgefangenenlagern in der SU Berufsoffiziere für die VP angeworben und als Ausbilder eingesetzt. 1949 wurden 12 V.-Schulen für Offizieranwärter (VPS) und 39 VP-Bereitschaften (VPB) für Unterführer und Mannschaften der Waffengattungen Infanterie, Artillerie, Panzer, Pionier- und Nachrichtenwesen aufgebaut. Bis Januar 1952 wurde nach den Dienstvorschriften der ehemaligen Deutschen Wehrmacht ausgebildet. Im Januar 1951 wurden die VPS und VPB reorganisiert und gemischte Verbände, sog. Volkspolizeidienststellen (VPD) zusam[S. 187]mengestellt mit drei Infanterie-Kommandos (Kommando = Bataillon), einem Artillerie-Kommando und sieben Sonderabteilungen (Kompanien) für Aufklärer, Nachrichtenwesen, Pioniere, Pak, Flak, schwere Granatwerfer und Panzer. Januar 1952 erfolgte eine neue Reorganisation der VPD nach dem Muster sowjetischer Brigaden; es handelt sich dabei praktisch um eine Weiterentwicklung und Verstärkung der bisherigen VPD. Die deutschen Ausbildungsvorschriften wurden abgeschafft, die Dienstvorschriften der Sowjetarmee eingeführt. Im Mai 1952 wurden die Verbände der KVP von deutschen auf sowjetische Waffen umgerüstet: Karabiner 38 (Tarnbezeichnung K 100), MP 43 und 44, IMG Deterow, sMG 08 Maxim, Pak 4,5, Pak 5,7, Pak/Feldkanone 7,62 cm, FK/Haubitze 12,2 cm, lGrW 5 cm, mGrW 8 cm, sGrW 12,2 cm, Panzer T 34, T 43/76 und T 43/85 (Panzer „Stalin I“ seit Frühjahr 1953), Flak 2 cm, Flak 3,7 cm. — Im September 1952 war die KVP 104.000 Mann stark, davon etwa 15.000 Offiziere. Es bestehen 20 Waffenschulen für Infanterie (z. B. in Döbeln i. Sa.), Artillerie (z. B. in Torgau), Panzer (z. B. in Großenhain), Nachrichtenwesen (z. B. in Pirna/Sa.) und Pionierwesen (z. B. in Dessau-Alten). Außerdem besteht eine PK-Hochschule in Berlin-Treptow und eine Regimentskommandeur-Schule in Dresden. Im nordöstlichen Teil der SBZ wurde die Heeresgruppe Nord unter Generalmajor Hermann Rentsch aufgebaut, mit Sitz des Stabes in Pasewalk. Die HG Nord umfaßt die Divisionen Schwerin, Eggesin und Prenzlau. Die nicht in der HG Nord organisierten 23 Verbände sollen zu drei weiteren Heeresgruppen Ost, Mitte und Süd zusammengefaßt werden. Als Aufbaustäbe werden sog. Territoriale Verwaltungen (TVW) eingerichtet (Tarnbezeichnung für Heeresgruppen). Am 7. 10. 1952 wurden die bisher verwendeten blauen Uniformen — die noch heute von der HVDVP getragen werden — abgeschafft und olivgrüne Felduniformen eingeführt, die der sowjetischen Uniform ähneln. Die aus Tarnungsgründen verwendeten Polizeidienstgrade, wie z. B. VP-Wachtmeister, VP-Kommissar und VP-Rat wurden in Soldat, Leutnant und Hauptmann umbenannt. Wirklicher Chef der KVP ist der Leiter der Militärabteilung der SKK, Generalleutnant Makarow. Alle Einheiten und Schulen der KVP werden durch ein kompliziertes Sicherheitssystem überwacht und geleitet: Im Stab jeder Einheit sind sog. Sowjetniks vertreten, jedem Truppenoffizier der KVP ist ein Polit-Stellvertreter (Polit-Kultur-Offizier = politischer Kommissar) beigegeben, mit gleichen Vollmachten wie der Truppenoffizier. Die sowjetzonalen bewaffneten Verbände werden vom Staatssekretariat für Staatssicherheit (StfS) überwacht, dessen Vertreter, als sogenannte Verbindungsoffiziere getarnt, nicht dem Einheitsführer, sondern dem StfS unterstehen. Die SED und die FDJ unterhalten in den bewaffneten Verbänden eigene „Grundorganisationen“. Der Leiter der „Verwaltung für Politarbeit“, Generalmajor Rudolf Dölling, ist gleichzeitig Bezirksverbandsvorsitzender der SED-Organisation im Bereich der KVP. Seit 1951 ist jedem Angehörigen der KVP der Kontakt mit dem Westen, der Betrieb privater Rundfunkgeräte und das Lesen westlicher Literatur, seit März 1953 sogar das Betreten des sowjetischen Sektors von Berlin, verboten. Im Mai 1951 wurden die zivilen Personalausweise eingezogen, um Desertionen zu beschränken. Jeder Volkspolizist verpflichtet sich, „nicht weniger als drei Jahre in der KVP zu dienen“. Nach Ablauf der Frist kann freiwillige Weiterverpflichtung erfolgen, [S. 188]„solange die Regierung der DDR mich braucht“. Offiziere: mindestens 7 Jahre. Höhere Offiziere werden seit 1949 in Privolsk bei Saratow (SU) ausgebildet. Bis zum 1. 10. 1952 wurden Rekruten durch Werbekommissionen angeworben. Nach diesem Zeitpunkt wurden „Registrierverwaltungen“ — auf Bezirksebene — und „Registrierabteilungen“ — auf Kreisbasis — eingerichtet, die praktisch die Rolle von Wehrbezirkskommandos usw. spielen. Der Beitritt zur KVP ist de jure noch freiwillig, die von den Reg.-Verwaltungen erfaßten Jahrgänge 1930 bis 1935 wurden jedoch bei Weigerung, der KVP beizutreten, von ihren Arbeitsstellen entlassen. Wegen des starken politischen Druckes, wegen geringer Urlaubs- und Ausgangserteilung steigen die monatlichen Desertionen ständig — trotz der über dem Durchschnitt der Zivilbevölkerung liegenden Verpflegung und hoher Entlohnung. Seit 1949 gibt es etwa 7.000 Deserteure, darunter auch Offiziere im Range eines Obersten. Im Monatsdurchschnitt des letzten Quartals 1953 flohen zwischen 350 und 500 Mann allein nach Westberlin. Im Januar 1954 werden Militärgerichte aufgebaut, die für Desertionen von Offizieren auch die Todesstrafe verhängen können. Die Militärrichter der KVP werden in Sonderlehrgängen in Dresden ausgebildet. Die politische Schulung verläuft nach dem Programm einer SED-Kreisparteischule. Ein Großteil der PK-(Polit-Kultur-) Schulung fällt in die Freizeit. Die militärische Ausbildung hat ausgesprochen aggressiven Charakter und wird durch den PK-Unterricht ideologisch begründet. Seit September 1952 ist laut PK-Anweisung „jeder Volkspolizist verpflichtet, überall dort seinen Dienst zu tun, wo es die Interessen der DDR erfordern“. 3. Seepolizei: Seit 1. 9. 1952 offiziell „VP-See“, volkstümlich auch „Seepo“ genannt. Wurde 1949 als „Referat z. b. V.“ im Rahmen der HVA vorbereitet und im Mai 1950 offiziell aufgestellt. Sie ist keine Polizei, sondern eine Marine. (Nicht zu verwechseln mit der der HVDVP unterstehenden Wasserschutzpolizei, die auf Binnengewässern eingesetzt ist, oder der See-Grenzpolizei, die dem StfS untersteht und mit der Sicherung der Ostseeküste betraut ist.) Sitz der VP-See: Parow/Mecklenburg, eine Verlegung nach Rostock nach Abschluß des Neubaus ist geplant. Chef: Vizeadmiral Waldemar ➝Verner. Stärke: etwa 9.000 Mann. Die S. gliedert sich in folgende Verbände: 1. Schiffsstammabteilung Kühlungsborn, dort Grundausbildung aller neueingestellten Rekruten der VP-See. 2. Seepolizeischule Parow (SPS), Schule für alle Marinelaufbahnen für Unterführer und Mannschaften. 3. Seepolizei-Offiziersschule (SPOS) Stralsund-Schwedenschanze. 4. Nachrichtenschule Stubbenkammer. 5. U-Boot-Schule Saßnitz-Dwasieden (am 15. 12. 1952 eingerichtet). 6. Pionierkompanie Saßnitz (Vorausbildung für Landungstruppen). 7. Räum- und Bergungskommando Saßnitz. 8. Schiffsingenieurschule Rostock. 9. Baubelehrungskommando Wolgast, dort werden ausgebildete Mannschaften mit der praktischen Bedienung schwimmender Einheiten vertraut gemacht. 10. Wirtschaftsabteilung Wolgast (Tarnbezeichnung für Material- und Munitionslager). 11. Flottenbasis Peenemünde. Stabsquartier aller operativen schwimmenden Einheiten. Der Flottenbasis unterstehen a) die „R-Abteilung“ (Räumboote); bisher sind dort 6 R-Boote vorhanden, die mit 2-cm-Flak bestückt sind, b) Das Flakschiff „Ernst Thälmann“; gilt als selbständige Einheit und ist mit 2-cm- und 3,7-cm-Flak bestückt, c) Hilfs[S. 189]schiffsabteilung mit Tank- und Versorgungsschiffen. d) Minenlege- und Räumdivision (MIR), soll 1953 mit noch im Bau befindlichen M-Booten ausgerüstet werden, die den M-Booten der ehemaligen deutschen Kriegsmarine, Typ 40, nachgebaut sind, e) Küstensicherungsdivision (KS), verfügt gegenwärtig über 20 KS-Boote, die 21 bis 22 Seemeilen laufen und mit Zwillings- sowie Soloflak bestückt sind. Eine Räumpinassen-Division ist geplant. Der S. unterstehen etwa 10 Küstenfunk- und Signalstellen. Offiziere werden seit Juli 1952 an einer sowjetischen Marineakademie in Leningrad ausgebildet. 1953 ist der Bau einer Reihe von Küstenbefestigungen durch die Sowjets begonnen worden, die 1954 der S. übergeben werden sollen. Chefsowjetnik und praktisch Oberbefehlshaber der sowjetdeutschen Marine: Kapitän z. S. 1. Ranges Abramow. 4. Luftpolizei: Offiziell „VP-Luft“, wurde 1950 im Rahmen der HVA vorbereitet und im Januar 1951 offiziell aufgestellt. Sitz des Stabes der VP-Luft: Cottbus. Chef: Generalmajor der Flieger Heinz ➝Keßler. Die VP-Luft ist gegenwärtig etwa 6.000 Mann stark und wird weiter ausgebaut. Stab der 1. Fliegerdivision in Cottbus. 1. Flieger-Regiment in Cottbus, 2. Flieger-Regiment in Drewitz, 3. Flieger-Regiment in Bautzen. Außerdem in Kamenz ein Luftwaffentechnikum, in Pirna-Sonnenstein Sonderlehrgänge für Radar, Navigation und Lufttaktik. Seit September 1952 werden die Flieger an dem sowjetischen Jäger Yak 18 ausgebildet. Gegenwärtig sind etwa 60 Yak 18 vorhanden. Die Flugschüler fliegen im allgemeinen in Begleitung eines sowjetischen Offiziers oder mit Benzinvorräten, die ein Entkommen aus der SBZ nicht zulassen. Seit Januar 1953 gibt es jedoch auch Alleinflüge sowjetzonaler Piloten. Der Aufbau einer 2. Fliegerdivision im Raume Mecklenburg ist für 1953 geplant, ebenfalls die Aufstellung einer Fallschirmjägereinheit in Bautzen. Seit Februar 1952 Offiziersausbildung für Piloten in der Sowjetunion. 5. Grenzpolizei: Operative Truppe des StfS, trägt seit 7. 10. 1952 olivgrüne Felduniform und führt militärische Dienstgrade. Sitz der Hauptverwaltung Deutsche Grenzpolizei (HVDGP): Berlin-Niederschönhausen, Heinrich-Mann-Straße. Chef: Generalleutnant Hermann Gartmann 1), gleichzeitig Stellvertreter des Staatssekretärs für Staatssicherheit. Stärke der GP: etwa 20.000 Mann, die sich in 20 Grenzpolizeibereitschaften, GP-Kommandanturen, GP-Kommandos, Kontrollpassierpunkte (KPP) (z. B. Marienborn, Oebisfelde usw.) und Kontrollpunkte (KP) untergliedern. Die GP-Bereitschaften sind in sog. operative Abschnitte Grenze Nord, „Staatsgrenze“ (Oder-Neiße-Linie) und Demarkationslinie (Westgrenze) eingeteilt. 6. Transportpolizei: Seit 1. 1. 1953 Hauptabteilung Transportpolizei des StfS, wird auf Bahnhöfen, Eisenbahnobjekten und Eisenbahnstrecken eingesetzt. Stärke etwa 5.000 Mann, Chef: Generalinspekteur Auerswald. Sitz: Berlin-Niederschönhausen. Heinrich-Mann-Straße. Das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit (MfS) ist seit Juli 1953 als Staatssekretariat (StfS) dem Innenministerium eingegliedert, SSD. Rüstungsaufträge an die Industrie, u. a. für die Ausrüstung der KVP, erteilt und überwacht die „Staatliche Verwaltung für Auftragserteilung“ im Ministerium des Innern; Leiter: Koppatsch (SED). Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 186–189 Volkskunst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksrat 1) Originalschreibung: GarthmannSiehe auch: Volkspolizei: 1953 1956 1969 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 186]Sammelbegriff für Polizei, Grenz- und Transportpolizei und für die bewaffneten Streitkräfte Heer, Marine, Luftwaffe der SBZ, volkstümlich VP oder Vopo genannt. Die Bezeichnung V. für alle bewaffneten Organe wurde bisher aufrechterhalten, um den militärischen Charakter der kasernierten Verbände zu tarnen. Es sind zu unterscheiden: 1. Hauptverwaltung Deutsche V.…
DDR A-Z 1954
Verkehrswesen (1954)
Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Verkehrswesen: 1953 1956 1958 1959 1975 1979 1985 [S. 175]Das Verkehrs- und Transportwesen der SBZ ist überwiegend verstaatlicht, also nach sowjetzonaler Terminologie „Volkseigentum“. Der große „volkseigene“ Anteil ergibt sich daraus, daß die Eisenbahn als Hauptverkehrsmittel zu 100 v. H. „Volkseigentum“ ist. Die nachstehende Tabelle zeigt für das Jahr 1950 Verkehrsanteil und Eigentumsformen der verschiedenen Verkehrsmittel. Demnach entfallen 89 v. H. der Gesamtleistungen des Gütertransportes auf „volkseigene“ Verkehrsbetriebe, die restlichen 11 v. H. auf Privatbetriebe. Der privatgewerbliche Kraftverkehr wird ausschließlich durch die Autotransportgemeinschaften (ATG) eingesetzt, die die Aufträge auf die privaten Fuhrunternehmer verteilen und auch mit diesen abrechnen. Am 1. 7. 1951 gab es 65.609 LKW in der SBZ (zum Vergleich: in der Bundesrepublik 414.343). Verkehrswirtschaftliche Bedeutung haben auch die etwa 840 Maschinen-Traktoren-Stationen MTS, die mit ihren insgesamt 15.700 Rad- und Raupenschleppern - Traktoren außer der Ackerarbeit erhebliche Transportleistungen ausführen. Der gesamte Gütertransport untersteht der staatlichen Planung. Die Spitze des Planungssystems bildet die Abteilung Verkehr bei der Staatlichen ➝Plankommission, die von der Koordinierung- und Kontrollstelle für Industrie und Verkehr angeleitet und kontrolliert wird. Die Jahresplanungen beruhen auf der vorgesehenen Produktion der Industrie, auf den Erfassungs- u. Anbauplänen der Landwirtschaft und auf den Verteilungsplänen. Die Verkehrsmittel der SBZ sind durchweg überaltert. Die im Fünfjahrplan vorgesehenen Maßnahmen zur Erweiterung und Verbesserung des Verkehrsnetzes genügen in keiner Weise den realen Bedürfnissen. Allein zum Ausgleich der demontierten Gleisanlagen wären etwa 800.000 t Schienen notwendig; für 1952 waren jedoch nur 72.000 t vorgesehen, die überdies nach strategischen und nicht nach verkehrspolitischen Gesichtspunkten verwendet wurden. Den Mangel an rollendem Material sucht man durch übermäßige Ausnutzung der vorhandenen Fahrzeuge auszugleichen. Literaturangaben Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 175 Verfassung und Verwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerlagswesenSiehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Verkehrswesen: 1953 1956 1958 1959 1975 1979 1985 [S. 175]Das Verkehrs- und Transportwesen der SBZ ist überwiegend verstaatlicht, also nach sowjetzonaler Terminologie „Volkseigentum“. Der große „volkseigene“ Anteil ergibt sich daraus, daß die Eisenbahn als Hauptverkehrsmittel zu 100 v. H. „Volkseigentum“ ist. Die nachstehende Tabelle zeigt für das Jahr 1950 Verkehrsanteil und Eigentumsformen der verschiedenen Verkehrsmittel. …
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Aktivistenbewegung (1954)
Siehe auch: Aktivist: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Aktivistenbewegung: 1975 1979 Aktivistenbewegung: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Verdienter: 1956 1958 1959 1960 1962 Pj.; entstand zu Beginn des 1. Fünfjahrplanes der SU, als Stalin in seiner Rede über „das Jahr des großen Umschwunges“ (1929) von der „Entfaltung der schöpferischen Initiative und des machtvollen Aufschwunges der Millionenmasse der Arbeiterschaft“ sprach. 1935 hielt er seine Rede über Stachanow und dessen Neuerungen. Die Stachanow-Bewegung ist gleichbedeutend mit der A. — Morenow („Tägliche Rundschau“ vom 28. 12. 1948) definiert die A. als „richtige Organisation der Arbeit“, also richtige Verteilung der Arbeitskräfte, Verwendung von fachlich qualifizierten Arbeitern, Vorbereitung des Arbeitsplatzes, Versorgung mit guten Werkzeugen u. a. Auch fördert sie die Arbeitsproduktivität und schafft die Grundlage zur Weiterentwicklung der „technisch begründeten Arbeitsnormen“ (TAN). In der SBZ wurde A. ausgelöst durch den Befehl Nr. 234 der SMAD der eine Verbesserung der Ernährung mit Richtlinien zur Steigerung der Arbeitsproduktivität verband. Die A. differenzierte sich schnell nach den Produktionszweigen und nach den Formen: die „Qualitätsbewegung“, die „Tausenderbewegung“ der Traktoristen, „Normbrecher-Brigaden“ usw. Das Gesetz der ➝Arbeit bezeichnet die A. „als die wichtigste gesellschaftliche Kraft bei der Erfüllung der Wirtschaftspläne zur Festigung der demokratischen Ordnung“ und wid[S. 11]met ihr einen besonderen Abschnitt. (Aktivist, Arbeitspolitik) Literaturangaben *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 10–11 Aktivist A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AktivistenbrigadeSiehe auch: Aktivist: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Aktivistenbewegung: 1975 1979 Aktivistenbewegung: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Verdienter: 1956 1958 1959 1960 1962 Pj.; entstand zu Beginn des 1. Fünfjahrplanes der SU, als Stalin in seiner Rede über „das Jahr des großen Umschwunges“ (1929) von der „Entfaltung der schöpferischen Initiative und des machtvollen Aufschwunges der Millionenmasse der Arbeiterschaft“…
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Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche (1954)
Siehe auch: Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR: 1975 1979 1985 Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“: 1969 1975 1979 Seit 1952 in Potsdam-Babelsberg Nachfolgeinstitut der 1948 gegründeten Deutschen Verwaltungsakademie „Walter Ulbricht“ in Forst-Zinna, hochschulartiges Institut, das, vor allem in Zwei-(künftig Drei-) Jahres-Kursen Spitzenfunktionäre für Verwaltung und Justiz ausbildet. Fakultäten für Staats-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Daneben Lehrstuhl für Außenpolitik. Früher auch Lehrstühle für Landwirtschaft und Finanzen. Außerdem ständig Lehrstühle für Geschichte u. a. Die A. hat Promotionsrecht. Die Lehrpläne sehen etwa zu gleichen Teilen Vorlesungen und Übungen über die Grundlagen des Marxismus-Leninismus und über konkrete staatspolitische und verwaltungstechnische Fragen der „DDR“ vor. Auswahl der Teilnehmer durch Kaderabteilung des Ministeriums des Innern in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachministerien und der personalpolitischen Abteilung des ZK der SED. Durchschnittlich etwa 80 v. H. der Teilnehmer SED-Mitglieder. Bevorzugt werden bewährte Verwaltungsangestellte der unteren Laufbahnen und Aktivisten. Lehrstoff weitgehend von der Parteihochschule „Karl Marx“ erstellt. Neben den laufenden Kursen auch Fernunterricht. (Schulung) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 9 Akademie der Landwirtschaftswissenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW)Siehe auch: Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR: 1975 1979 1985 Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“: 1969 1975 1979 Seit 1952 in Potsdam-Babelsberg Nachfolgeinstitut der 1948 gegründeten Deutschen Verwaltungsakademie „Walter Ulbricht“ in Forst-Zinna, hochschulartiges Institut, das, vor allem in Zwei-(künftig Drei-)…
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Erziehungswesen (1954)
Siehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1966 1969 Erziehungswesen: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 [S. 48]Ausgehend von dem Grundsatz, daß Erziehung Sache des Staates ist, sucht das Sowjetzonen-Regime alle Faktoren, die neben der Schule die Entwicklung der Jugend bestimmen, aus- oder gleichzuschalten und die Staatsschule gegenüber dem Elternhaus zum entscheidenden Erziehungsfaktor zu machen. Da Staat und SED identisch sind, bedeutet Staatserziehung nichts anderes als Erziehung zum Kommunismus. Zielsetzung und organisatorischer Aufbau des sowjetzonalen Schulwesens einerseits, seine Lehrerbildung, Lehrpläne, Lehrbücher und Unterrichtsmethoden — kurz seine Unterrichts- und Erziehungspraxis — andererseits zeigen die für alle Verhältnisse der SBZ typische Zweigesichtigkeit. 1945 wurde von dem inzwischen verstorbenen Schulrat Kreutziger die Erziehung zum „kämpferischen demokratisch-antifaschistischen Humanismus“ als Bildungsziel aufgestellt und auf den pädagogischen Landes- und Zonenkongressen 1946 verbindlich gemacht. Theoretisch wurde an Goethe und Humboldt angeknüpft, aber in Reden von Kreutziger und Wandel zur Erläuterung dieses Zieles trat klar zutage, daß die neue Schule vor allem vom Klassenkampfgedanken beherrscht sein sollte. Immer wieder wurde betont, daß die Schule ein „Politikon sei. Man verwies auf Lenins Rede auf dem II. Allrussischen Lehrerkongreß 1919 (Lenin, Werke Bd. XXII, S. 474): „Eine dieser bürgerlichen Heucheleien ist die Ansicht, daß die Schule außerhalb der Politik stehen kann. Gerade das Bürgertum war immer bemüht, in seinen Schulen gehorsame und getreue Lakaien zu drillen, ja überhaupt den ganzen Unterricht auf den Drill gehorsamer und geschickter Diener, von Willensobjekten und Sklaven des Kapitals abzustellen. Niemals war es darauf bedacht, die Schule zu einem Instrument der Menschlichkeit jenseits seiner Klasseninteressen zu machen. Jetzt ist es uns allen klar, daß dies nur die sozialistische Schule tun kann, die in unlösbarer Verbindung mit den Werktätigen und Ausgebeuteten steht.“ Und das auch in der Sowjetzone eingeführte Pädagogik-Lehrbuch von Jessipow-Gontscharow sagt auf S. 14: „Es gibt keine von der Politik getrennte Erziehung, da die Schule ein organischer Teil des öffentlichen Lebens ist, und Erziehung und Unterricht die Weltanschauung des Menschen formen.“ Diese Grundsätze fanden in den Organisationsformen der sowjetzonalen Einheitsschule unverhüllten Ausdruck. Man hob den Parallelismus der „Volksschule“ und der „Höheren Schule“ des bürgerlichen „Klassenstaates“ auf, um „jedem Kinde ohne Unterschied des Besitzes, des Glaubens oder seiner Abstammung die seinen Neigungen und Fähigkeiten entsprechende vollwertige Ausbildung zu ermöglichen“. Auf der sogenannten „Vorschulischen Erziehung“ baut sich die allgemeine 8stufige „Grundschule“ auf, seit 1950 mit in der ganzen Zone einheitlichen Abschlußprüfungen. Die Grundschule gabelt sich dann in die 4stufige Oberschule und die 3stufige Pflichtberufsschule. An die Oberschule schließen sich die Universität, an die Berufsschule die viersemestrigen Fachschulen an, die ebenfalls den Übergang auf die Universität ermöglichen (Schulen). Die Hilfsschulen wurden von sowjetischer Seite als „pädagogische Entartungen“ gebrandmarkt und auf Anordnung der SMAD aufgelöst, 1950 aber wieder zugelassen. Die Zulassung zu den Oberschulen wird im Widerspruch zur Verfassung willkürlich begrenzt. Nach den Richtlinien (Anweisung 83/11) werden mit Vorrang zugelassen: 1. Kinder von Arbeitern und Kleinbauern (bis [S. 49]zu 16 ha Landbesitz), wobei zu beachten ist, daß als Arbeiter im Sinne der Gesetze und Verordnungen nur anzusehen ist, wer als solcher am 1. 1. 1942 tätig war (Arbeiterkind). 2. Kinder von Helden der Arbeit, Nationalpreisträgern und Verdienten Ärzten und Verdienten Lehrern des Volkes. 3. Kinder der fortschrittlichen Intelligenz. Die Auswahl erfolgt nach klassenkämpferischen Gesichtspunkten durch politische Kommissionen. Durch Zwischenprüfungen, die schon beim Übergang von der 7. zur 8. Grundschulklasse beginnen und in der Oberschule namentlich beim Übergang von Kl. 10 nach 11 in verschärfter Form wiederholt werden, wird der Kreis der für die Universität geeigneten, d. h. der im kommun. Sinne zuverlässigen Schüler noch weiter eingeengt. Ausschlaggebend ist neben der Erfüllung des „Wissenssolls“ in erster Linie das gute Abschneiden in der Gegenwartskunde, die als für alle verbindliches Hauptfach nur der kommunistischen Propaganda dient. Um Fehlleistungen der Auslese auszugleichen, wurden an den Universitäten Vorstudienanstalten, die heutigen Arbeiter- und Bauern-Fakultäten eröffnet, die zunächst in 4, seit 1950 in 6 Semestern Kinder von Arbeitern und Kleinbauern, die sich politisch genügend „qualifiziert“ haben, zur Universitätsreife führen. Sie werden im Gegensatz zu den Abiturienten der Oberschulen ohne Ausnahme zum Studium zugelassen. Die Kontingentierung der Studenten für die einzelnen Fakultäten war anfangs sehr streng und vor allem je nach ihrer „staatspolitischen Bedeutung“ unterschiedlich. In den ersten Jahren wurden für die gesamte Zone nur 2.000 bis 2.500 neue Studenten zugelassen; bevorzugt wurden die neuen gesellschaftswissenschaftlichen Fakultäten, teilweise oder ganz gesperrt waren die Juristische, Philosophische und Theologische Fakultät (Hochschulen). Über die Zulassung des Abiturienten zum Studium entscheiden nicht sein Reifezeugnis, sondern sein soziales Herkommen und seine „gesellschaftliche Arbeit“ in der FDJ-Schulgruppe. So wurden 1950 in Rostock von 116 Abiturienten nur 38 zugelassen, hauptsächlich Kinder von Arbeitern, kleinen Angestellten und Kleinbauern. Von den Abgelehnten waren 16 später als Hilfs- und Gelegenheitsarbeiter beschäftigt, darunter 2 Professorensöhne und eine Arzttochter. Im Sinne des Erziehungsmonopols des Staates bemüht man sich, die Kinder des Bürgertums gegen ihr Elternhaus umzustimmen und zu proletarischen Klassenkämpfern zu erziehen. In kleinen Kollektivgruppen der Jungen Pioniere und der „Freien Deutschen Jugend“ (FDJ) müssen diese Kinder den geistig schwächeren, aber politisch aktiven Mitschülern nach bestimmten Plänen das für die Abschlußprüfungen notwendige Wissen einpauken und ihnen bei den Schularbeiten helfen; jeder bezahlte Nachhilfeunterricht ist andererseits verboten (Lernkollektiv). 1950 setzte mit der Pflichtschulung aller Lehrer im Marxismus-Leninismus, mit neuen Lehrplänen und Lehrbüchern, mit der Zunahme der gesellschaftlichen Arbeit der Schulen, d. h. in ihrer Teilnahme an Demonstrationen und Staatsfeiern, Aufsatzwettbewerben u. a. (z. B. „Warum bin ich ein Freund der Sowjetunion?“ — „Die SU, das stärkste Bollwerk des Weltfriedens“) eine Epoche verschärfter Sowjetisierung des Schulwesens ein. Sie war durch zermürbende Betriebsamkeit bei tatsäch[S. 50]licher Planlosigkeit aller Arbeit gekennzeichnet. Daran konnte auch die Verkündung der „Heiligkeit der Unterrichtsstunde“ durch den damaligen Volksbildungsminister Wandel nichts ändern (Lehrerbildung). 1951 wurden nach langer kollektiver Vorarbeit neue Lehrpläne vom Deutschen ➝Pädagogischen Zentralinstitut (DPZI) herausgegeben. Ihr Inhalt ist bis in die einzelne Stunde aufgegliedert, und sie sollten mit dem „Stoffchaos“ aufräumen, beseitigten aber in Wirklichkeit die Freiheit, die verantwortungsbewußte Lehrer sich noch immer bei der Stoffauswahl hatten nehmen können. Die Lehrpläne sind keine Rahmenpläne, sondern enthalten den gesamten Stoff in Merksätzen mit methodischen Anweisungen, den Angaben des Merkstoffes und der zu erarbeitenden Begriffe in streng kommun. Auswahl und Betrachtungsweise. Alle Lehrer sind verpflichtet, sich genau an die Lehrpläne zu halten. Bei Revisionen hat der Lehrer unaufgefordert seine schriftliche Präparation und den Lehrbericht vorzulegen, die der Revisor miteinander und mit dem Soll des Lehrplanes zu vergleichen hat. Die Lehrbücher werden durch Verfasserkollektive bearbeitet, die laufend an den Lehrplankonferenzen beim DPZI mitgearbeitet haben, so daß Lehrpläne und Lehrbücher genauestens gleichgeschaltet sind. Lehrbuchmanuskripte des Monopol-Verlages „Volk und Wissen“ müssen den Referenten des DPZI vor Drucklegung zur Kontrolle vorgelegt werden. Alle älteren Lehrbücher gelten als ideologisch überholt. Für den Schüler steht somit die Erarbeitung eines umfangreichen, einseitig politisch, d. h. kommunistisch ausgerichteten Wissens im Vordergründe. Selbsttätigkeit und Selbstdenken sind weitgehend ausgeschaltet. Da die „neue Gesellschaft“ aber auch echte Begeisterung und praktisches Können braucht, diskutiert man verzweifelt über die Beseitigung des Formalismus in der Schule. Die Tatsachen, die auch den Machthabern nicht verborgen sind, sprechen eine deutliche Sprache: Bei den Reifeprüfungen an den Oberschulen z. B. beherrschen die Prüflinge zwar den gesamten ideologischen Ballast des Marxismus-Leninismus, sind aber innerlich ganz anders eingestellt, diskutieren privat mit Lehrern ihres Vertrauens, hören den RIAS und den NWDR und stellen ihren Lehrern im Gegenwartskundeunterricht in gespielter Einfalt verfängliche Fragen. Auch auf dem Gebiet der Schule wurde nach sowjetischem Muster ein bis ins Letzte durchorganisiertes Überwachungssystem eingeführt. Die Schüler werden durch Mitschüler, die Leiter der JP- und FDJ-Schulgruppen und die Lehrer kontrolliert, die Lehrer durch die FDJ-Funktionäre, durch Spitzel unter den Kollegen, durch den Schulleiter und seinen Stellvertreter sowie durch Behördenvertreter. Der Schulleiter ist verpflichtet, zweimonatlich einmal bei jedem Lehrer zu hospitieren, und wird seinerseits durch seinen Stellvertreter kontrolliert, der meist ein jugendlicher Aktivist ist und von der Kreisleitung eingesetzt wird, der Schulrat ebenfalls durch seinen Stellvertreter, der sich politisch qualifiziert hat und die Personalangelegenheiten des Kreises erledigt. Die ideologische Zentrale jeder Schule ist die „Parteibetriebsgruppe“. Dazu kommt eine breit angelegte Kontrolle durch die Öffentlichkeit, d. h. durch Betriebsabgeordnete bei allen Prüfungen, und die „Freunde der neuen Schule“. Eine Schlüsselstellung [S. 51]nimmt schließlich das „Deutsche Pädagogische Zentralinstitut“ in Berlin ein, dessen erster Leiter Frau Else ➝Zaisser war, die Frau des ehemaligen Ministers für Staatssicherheit. Beide sind in der SU geschult. Frau Zaisser ist 1952 Nachfolgerin des Volksbildungsministers Wandel geworden, wurde jedoch im Oktober 1953 amtsenthoben. Der Wandel der Erziehungsziele in der SBZ wird am sinnfälligsten dokumentiert in Formulierungen des Hauptabteilungsleiters im Volksbildungsministerium Wolfgang Groth, die auch den Gedanken der bewaffneten Verteidigung der „proletarischen Errungenschaften“ einbeziehen. Die „Erziehung zum demokratischen Patriotismus“ umfaßt 6 Punkte: 1. Liebe zum eigenen Volke als Quelle echten Nationalstolzes. 2. Freundschaft mit allen Völkern, insbesondere mit der Sowjetunion. 3. Haß gegen Reaktion und Imperialismus. 4. Aktivität bei der friedlichen Aufbauarbeit und Bereitschaft, die demokratischen Grundlagen und die Erfolge dieser Arbeit gegen alle störenden Einflüsse oder Angriffe zu verteidigen. 5. Bewußtsein, daß die Interessen des Volkes mit den Interessen seiner Staatsführung untrennbar verknüpft sind, als Quelle der Liebe zum Präsidenten der „DDR“ und des Vertrauens zu den Vertretern des werktätigen Volkes in seiner Regierung. 6. Einsicht in die geschichtlich begründete Führungsrolle der Arbeiterklasse. Ausdrücklich wird betont, daß keiner von diesen Punkten vernachlässigt werden darf. Diese Sätze machen, obschon sie an Diesterweg anzuknüpfen vorgeben, den Umsturz aller bisher gültigen pädagogischen Ziele deutlich: Christentum und Humanismus werden durch „fortschrittliche“ Sowjetpädagogik und die „bolschewistische Parteilichkeit“ ersetzt, die heute wie überall im öffentlichen Leben auch im Erziehungswesen regiert. Frau Zaisser erläuterte diese neue Zielsetzung bei der Eröffnung eines Lehrganges für Dozenten und Assistenten an pädagogischen Fakultäten mit folgenden Worten: „Erfüllt von dem Prinzip der bolschewistischen Parteilichkeit gilt es, endgültig Schluß zu machen mit der objektivistischen Betrachtung der Geschichte der Pädagogik und das reaktionäre Wesen der modernen bürgerlichen Pädagogik zu enthüllen“ („die neue schule“, 1951, S. 365). Durch Verordnung vom 15. 5. 1953 wurde die Schulzeit in der Sowjetzone von bisher 12 auf maximal 11 Jahre (8 Jahre Grundschule und 3 Jahre Oberschule) verkürzt. Diese Verkürzung der Schulzeit, die auch eine entsprechende Kürzung des Lernstoffs zur Folge hatte, wurde jedoch im Rahmen des Neuen Kurses wieder aufgehoben. Es werden nur noch zwei Fremdsprachen unterrichtet, und erste, allgemeinverbindliche Fremdsprache ist Russisch. Da bei der zweiten Sprache die Volksdemokratien den Vorrang haben — 9 Oberschulen lehren schon jetzt neben Russisch nur noch Polnisch und Tschechisch —, werden Englisch, Französisch und Latein kaum noch gelehrt. Auch in der Mathematik und in den Naturwissenschaften wird der Lehrstoff gekürzt. Dafür sollen die Gesellschaftswissenschaften, d. h. der Unterricht im Marxismus-Leninismus und die „fortschrittliche Literaturkunde“ noch stärker als bisher gepflegt werden. Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Dübel, Siegfried: Deutsche Jugend im Wirkungsfeld sowjetischer Pädagogik. (BB) 1953. 88 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 48–51 Ermächtigungsverordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FachministerienSiehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1966 1969 Erziehungswesen: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 [S. 48]Ausgehend von dem Grundsatz, daß Erziehung Sache des Staates ist, sucht das Sowjetzonen-Regime alle Faktoren, die neben der Schule die Entwicklung der Jugend bestimmen, aus- oder gleichzuschalten und die Staatsschule gegenüber dem Elternhaus zum entscheidenden Erziehungsfaktor zu machen. Da Staat und SED identisch sind, bedeutet Staatserziehung nichts anderes als…
DDR A-Z 1954
Wirtschaftliche Rechnungsführung (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit dem 1. 1. 1952 eingeführte Methode in der Bilanzierung der VEB, durch die wieder ein gesunder Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben des einzelnen Betriebs erreicht werden soll. Die Bilanzen sind daher nicht mehr Teile der Bilanz der VVB. Die Bilanzierung bei den Vereinigungen und der Ausgleich von Betriebsverlusten durch die VVB aus den Gewinnen anderer Betriebe der gleichen VVB führten zu Nachlässigkeiten bei den einzelnen Betriebsleitungen. In der Verordnung über die Reorganisation der ➝Volkseigenen Industrie ist das Prinzip der individuellen Leitung der Betriebe und der persönlichen Verantwortung jedes leitenden Mitarbeiters der VEB verpflichtend festgestellt worden. Jeder Betriebsleiter ist für die Rentabilität des von ihm geleiteten Betriebes voll verantwortlich. Die Leistungen der Betriebe sollen nur noch vom Standpunkt der Einnahmen und Ausgaben beurteilt werden. Grundsätzlich soll jeder Betrieb seine Ausgaben durch Einnahmen decken und darüber hinaus mit Gewinn arbeiten. Die Neuregelung führt zu einer gewissen Selbständigkeit der Betriebe bei der Verwendung der ihnen zugeteilten Mittel, was zu einer Stärkung der Initiative und der Eigenverantwortlichkeit der Betriebsleitung beitragen soll. Der erzielte Gewinn verbleibt z. T. im Betrieb und soll im Rahmen des Betriebsplanes zur Auffüllung der Umlaufmittel und für Investitionen und Generalreparaturen verwendet werden. Mit der Einführung der WR. wird ab 1. 1. 1952 das neue Rechnungseinzugsverfahren angewandt, das das Rechnungsinkasso in der volkseigenen Wirtschaft durch den Apparat der Deutschen ➝Notenbank vorsieht, nämlich für: 1. Rechnungseinzug für VEB untereinander (d. h. Gläubiger und Schuldner sind VEB), 2. Rechnungseinzug für VEB bei Schuldnern der Privatwirtschaft, 3. Rechnungseinzug für Privatbetriebe bei Schuldnern der volkseigenen Wirtschaft. Das neue Rechnungseinzugsverfahren ermöglicht eine weitgehende Kontrolle des Wirtschaftsablaufes und ist damit ein wirksames Instrument der Planung. (Allgemeines Vertragssystem) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 194 WGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WirtschaftsstrafverordnungSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit dem 1. 1. 1952 eingeführte Methode in der Bilanzierung der VEB, durch die wieder ein gesunder Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben des einzelnen Betriebs erreicht werden soll. Die Bilanzen sind daher nicht mehr Teile der Bilanz der VVB. Die Bilanzierung bei den Vereinigungen und der Ausgleich von Betriebsverlusten durch die VVB aus den Gewinnen anderer Betriebe der gleichen VVB führten zu…
DDR A-Z 1954
Uranbergbau (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der U. in der SBZ wird von der sowjetischen Wismut-AG. betrieben. Mit ihr haben sich die Sowjets ein einzigartiges Monopol geschaffen. Sie schufen außerdem ein völkerrechtliches Novum, da erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten nach eigenem Ermessen in dem von ihr besetzten Gebiete die Bodenschätze als Reparationsleistungen ausbeutet. Die Wismut-AG. nimmt innerhalb der SAG insofern eine Sonderstellung ein, als sie nicht zur Verwaltung der sowjetischen Vermögen in Deutschland gehört. Die Hauptverwaltung Wismut-AG. in Siegmar-Schönau bei Chemnitz (Sachsen) untersteht direkt sowjetischen Ministerien in Moskau. Nach dem Protokoll der Moskauer Verhandlungen vom 23. 8. 1953 (Besatzungspolitik) soll die Wismut-AG. ab 1. 1. 1954 in eine paritätische deutsch-sowjetische Gesellschaft umgewandelt werden. Die Gründer, welche alle Aktien übernommen haben, sind: 1. die Hauptverwaltung des Sowjetischen Vermögens im Auslande des Ministerrates der SU; 2. die Staatliche Aktiengesellschaft der Buntmetallindustrie „Medj“ in der SU. Die Wismut-AG. hat seit 1946 systematisch allen Boden der SBZ, der irgend Uranvorkommen vermuten ließ, durch sog. „Geologenbrigaden“ nach Uranvorkommen untersucht. Selbst ganz unsichere Vermutungen veranlaßten Probebohrungen und Schürfungen. Nach vergeblichen Schürfungen im Harz und im Zittauer Gebirge, welche 1951/52 wieder eingestellt wurden, konzentriert sich der U. gegenwärtig auf folgende Gebiete: [S. 172]1. Erzgebirge und Vogtland mit Hauptzentren in und um Aue, Johanngeorgenstadt, Oberschlema, Auerbach und Schneeberg; 2. Thüringen mit Hauptzentren um Saalfeld, Blankenburg, Ilmenau, Greiz, Werdau und Schleusingen. Die Zahl der im U. beschäftigten Deutschen wird von der Wismut-AG. streng geheimgehalten. Nach zuverlässigen Schätzungen betrug der Beschäftigtenstand bei der Wismut-AG. im Herbst 1951 rund 225.000. Diese Zahl entspricht rund 10 v. H. aller Beschäftigten in Industrie und Bergbau der SBZ. Auch die Ausbeuteergebnisse des U. werden streng geheimgehalten. Die Werbeaktionen für Arbeitskräfte sind jetzt unmittelbar in die Betriebe und Verwaltungen gelegt. SED und FDGB unterstützen die Anwerbung deutscher Arbeitskräfte für den sowjetischen U. Äußerlich geschieht alles auf freiwilliger Basis. Tatsächlich aber werden die Arbeitskräfte dadurch gewonnen, daß man sie aus ihren bisherigen Arbeitsstellen entläßt und den Arbeitsverwaltungen zur Verfügung stellt. Die Betriebe erhalten regelmäßig „Auflagen“, wieviel Arbeitskräfte sie auf diese Weise freistellen müssen. Die Arbeitslosen werden sodann unter der Drohung, ihnen im Weigerungsfalle jede Unterstützung zu entziehen, zum Abschluß von Arbeitsverträgen für den U. gezwungen. Trotz den Lohnkürzungen seit Mitte 1950 werden im U. noch relativ hohe Löhne gezahlt. Sie stehen jedoch in keinem Verhältnis zu den geforderten Leistungen und den durch mangelhaften Arbeitsschutz bestehenden Gefahren. Der Durchschnittslohn liegt zur Zeit bei 460 DM Ost monatlich. Hauer erhalten einschließlich Leistungsprämien jetzt 600 bis 650 DM Ost, andere Arbeiterkategorien entsprechend weniger. Ende 1949 konnten Hauer bei gleicher Leistung das Doppelte verdienen. Die außerordentlich hohen Kosten des U. wurden bis 1951 ausschließlich aus dem Finanzaufkommen der SBZ aufgebracht. Von 1946 bis Anfang 1949 hatte die Regierung des Landes Sachsen den Hauptanteil zu tragen. Die damalige DWK und die übrigen Länder gaben nach Weisung der Sowjets Zuschüsse. Seitdem wird der U. von den Zentralstellen der SBZ finanziert. Art und Höhe der Finanzierung liegen völlig im Dunkel, da weder aus dem Staatshaushalt noch aus Unterlagen der Planungsstellen offene Angaben ersichtlich sind. Rückschlüsse aus der wechselnden Zahl der Beschäftigten und den im Erzbergbau allgemein üblichen Kosten ergeben von 1946 bis 1952 einen Gesamtaufwand von etwa 6,5 Milliarden Mark. Diese Summe dürfte in den unter Reparationen angegebenen Zahlen mit enthalten sein. Literaturangaben *: Der Uranbergbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1952. 26 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 171–172 Untersuchungshaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Utopie, SozialistischeSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der U. in der SBZ wird von der sowjetischen Wismut-AG. betrieben. Mit ihr haben sich die Sowjets ein einzigartiges Monopol geschaffen. Sie schufen außerdem ein völkerrechtliches Novum, da erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten nach eigenem Ermessen in dem von ihr besetzten Gebiete die Bodenschätze als Reparationsleistungen ausbeutet. Die Wismut-AG. nimmt…
DDR A-Z 1954
Verfassung und Verwaltung (1954)
Siehe auch: Verfassung: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1956 [S. 176]Wie das deutsche Volk aus seinen Erfahrungen unter dem Hitler-Regime weiß, bietet das geschriebene Wort einer Verfassung allein noch nicht die Gewähr dafür, daß nicht ihr Geist verfälscht und ihr Inhalt ausgehöhlt wird. So blieb die Weimarer Verfassung während der 12 Jahre der Hitler-Regierung theoretisch in Geltung, ohne die Diktatur bei ihren innerpolitischen Gewaltmaßnahmen oder bei ihrer abenteuerlichen Außenpolitik zu behindern. Die staatsrechtliche Entwicklung in der SBZ von 1945 bis heute ist nicht zu verstehen, wenn man sich nicht die Möglichkeit eines solchen Widerspruchs zwischen äußerem Wortlaut und tatsächlichem Geschehen vor Augen hält. Durch die militärische Eroberung des östlichen Teiles Deutschlands und durch die Bestimmungen der dem Potsdamer Abkommen vorangegangenen Feststellung der vier Mächte über das Kontrollverfahren in Deutschland vom 5. Juni 1945, die die höchste Regierungsgewalt für das betreffende Besatzungsgebiet dem Oberbefehlshaber der Besatzungsstreitkräfte übertrug, ist die SU in die tatsächliche unbeschränkte Verfügungsgewalt über ein Gebiet gelangt, dessen Bewohner, durch Hunger, Not und Entbehrungen und die seelische Erschütterung des politischen und militärischen Zusammenbruchs gelähmt, zu einer selbständigen Neuorganisation nur schwer in der Lage gewesen wären und jedenfalls bereit waren, sich an den von der Besatzungsmacht dargebotenen Richtlinien und Hilfen zu orientieren. Daß die SU von vornherein die Absicht hatte, das von ihr besetzte Gebiet politisch, wirtschaftlich und kulturell im Sinne des Bolschewismus umzuformen, läßt sich aus dem heute — nach siebenjähriger Besetzungsdauer — erreichten hohen Grad der Anpassung an sowjetrussische Verhältnisse feststellen. Diese Absicht ist aber in der ersten Zeit der Besetzung von der Besatzungsmacht offenbar planmäßig verborgen worden. (Besatzungspolitik) Als Richtschnur für die staatsrechtliche Entwicklung in der SBZ wie in Deutschland überhaupt sind von der Potsdamer Konferenz die Begriffe Demokratisierung und „Entmilitarisierung“ verkündet worden (Potsdamer Abkommen Abschn. III, Einleitung). Das Wort Demokratie hat in der sowjetrussischen amtlichen Vorstellungswelt jedoch einen ganz anderen Inhalt als im Westen. Nach Stalin ist „die Demokratie in der SU … eine Demokratie für die Werktätigen“, und er glaubt daher, „daß die Verfassung der UdSSR die einzige bis zum letzten demokratische Verfassung der Welt ist“ (Rede Stalins über die Verfassung der UdSSR am 25. 11. 1936, abgedr. in „Die Stalinsche Verfassung“, Ostberlin, 1950, S. 34 f.). In derselben Rede hatte Stalin wörtlich gesagt: „Ich muß zugeben, daß der Entwurf der neuen Verfassung tatsächlich das Regime der Diktatur der Arbeiterklasse aufrechterhält, ebenso wie er die jetzige führende Stellung der Kommunistischen Partei der UdSSR unverändert beibehält“ (a. a. O., S. 33 f.). Nach sowjetrussischer Auffassung sind also vollendete „Demokratie“ und bolschewistische Diktatur gleichbedeutende Begriffe. Für die deutsche Bevölkerung, die nach den schmerzlichen Erfahrungen unter der Hitler-Diktatur eine echte Demokratie, nämlich freiheitliche und rechtsstaatliche Verhältnisse, ersehnte, hielt die sowjetische Besatzungsmacht 1945 jedoch politische Formen bereit, die eine solche echte Demokratie nur zu bedeuten schienen. Im Sommer 1945 sind von der SMAD nicht nur die KPD, sondern auch drei im westlichen Sinne [S. 177]demokratische Parteien gestattet worden: die SPD, die CDU und die LDPD. Das schien auf eine annähernde Wiederherstellung des Weimarer Parteiensystems hinauszulaufen. Diese Wiedererweckung der deutschen Demokratie der Vor-Hitler-Zeit war aber in der SBZ nur eine scheinbare. In der SBZ haben die vier Parteien niemals die Gelegenheit erhalten, sich in der ursprünglichen Aufstellung miteinander zu messen. Bevor nämlich — im Oktober 1946 — die ersten Wahlen (und zwar Gemeinde- und Landtagswahlen) erfolgten, war der erste entscheidende Schritt zur Durchlöcherung dieses Parteiensystems getan worden. Das war der im Frühjahr 1946 unter sowjetischem Druck vorgenommene Zusammenschluß der KPD und SPD zur sog. „Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands“, der SED. Nach den Wahlen im Okt. 1946, bei denen die SED nicht ganz die Hälfte aller Stimmen erzielte, hat sich die SED nie wieder zu einer echten Wahl gestellt, d. h. einer solchen, wo der Wähler zwischen mehreren Listen auswählen kann, und zwar weder in der Sowjetzone noch in Ostberlin. Vielmehr wurde jetzt der Weg der sog. Blockpolitik beschriften. In diese wurden nicht nur die drei übrigbleibenden politischen Parteien SED, CDU und LDPD sowie zwei im Sommer 1948 neugegründete Parteien, die sogenannte „National-Demokratische Partei Deutschlands“ (NDPD) und die „Demokratische Bauernpartei Deutschlands“ (DBD), einbezogen, sondern auch die sog. demokratischen Massenorganisationen. Ohne ordnungsgemäße Wahlhandlung, lediglich auf dem Wege der Delegierung, wurden von den Blockparteien und Massenorganisationen Vertreter nominiert, die am 6. und 7. 12. 1947 als erster sog. Volkskongreß zusammentraten. In derselben Weise wurde der am 17. und 18. 3. 1948 (gleichzeitig mit der Hundertjahrfeier der deutschen Revolution von 1848) tagende „Zweite Volkskongreß“ berufen, der sich selbst zu einem „Deutschen Volksrat“ erklärte. Dieser nicht aus Wahlen, sondern durch willkürliche Berufungen entstandene „Deutsche Volksrat“ ließ durch einen Verfassungsausschuß den „Entwurf einer Verfassung für die Deutsche Demokratische Republik“ ausarbeiten, der am 22. 10. 1948 veröffentlicht wurde. Am 19. 3. 1949 wurde diese Verfassung vom „Volksrat“ nach geringen Änderungen angenommen. Am 15. und 16. 5. 1949 wurde in der SBZ eine Abstimmung über eine willkürlich zusammengesetzte Einheitsliste der Blockparteien und „Massenorganisationen“ in der Weise durchgeführt, daß der Wähler entweder mit Ja oder mit Nein stimmen oder einen ungültigen Stimmzettel abgeben konnte. Trotz der sehr intensiven und mit national gefärbten Losungen unterbauten Propaganda wurden im ganzen nur 61,8 v. H. Ja-Stimmen, in Ostberlin sogar nur 51,7 v. H. Ja-Stimmen erzielt (Wahlen). Dies reichte aber aus, um die „Einheitsliste“ als gewählt zu erklären. So kam der „Dritte Deutsche Volkskongreß“ in Stärke von 1 523 Delegierten zustande, die am 30. 5. 1949 die Verfassung bestätigten und die Ernennung der 330 Abgeordneten des neuen „Deutschen Volksrats“ vornahmen. Wieder ohne parlamentarische Wahlen entstand dann am 7. 10. 1949 die „Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik“, indem der „Deutsche Volksrat“ sich diese Bezeichnung beilegte („Gesetz über die Konstituierung der Provisorischen Volkskammer [S. 178]der Deutschen Demokratischen Republik“ [DDR] vom 7. 10. 1949, GBl. S. 1/49). Gleichzeitig wurde eine „Provisorische Regierung der Deutschen Demokratischen Republik“ eingesetzt, eine „Provisorische Länderkammer der Deutschen Demokratischen Republik“ gebildet und die „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ in Kraft gesetzt (GBl. S. 2ff./49). Diese Verfassung der „DDR“ orientiert sich in ihrem Wortlaut weitgehend an dem Vorbild der Weimarer Verfassung. So erscheint Art. 1 Abs. 2 der Weimarer Verfassung: „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus“ ebenso wie im „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ (Art. 20 Abs. 2 Satz 1) auch in der „Verfassung der DDR“ in der Fassung: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 3 Abs. 1). Das Bekenntnis zu dem Grundsatz demokratischer Wahlen ist in der Verfassung (Art. 51 Abs. 2) in fast die gleichen Worte gekleidet wie in der Weimarer Verfassung (Art. 22): „Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl …. gewählt“, während das Bonner Grundgesetz auf Grund der unter der Hitler-Diktatur gemachten Erfahrungen darüber hinaus noch freie Wahlen fordert: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt“ (Art. 38 Abs. 1 Satz 1). Im einzelnen bestehen naturgemäß zahlreiche Abweichungen von der Weimarer und der Bonner Verfassung. Von diesen sei das in der Verfassung der „DDR“ auffallend niedrig angesetzte Alter der Wahlmündigkeit (aktiv mit 18 Jahren, passiv mit 21 Jahren, Art. 52) erwähnt. Entscheidend ist aber überhaupt nicht der Wortlaut einer Verfassung, sondern der tatsächliche Machtgehalt, der sich hinter ihr verbirgt. Am 15. 10. 1950 wurde in der SBZ unter Aufhebung der an sich fälligen Gemeinde-, Kreis- und Landtagswahlen eine neue Abstimmung durchgeführt, aus der eine neue (nun nicht mehr provisorische) Volkskammer hervorging. Hierbei wurde das System der Einheitsliste in nunmehr „vollendeter“ Form angewendet; auf dem Einheitsstimmzettel war die Möglichkeit, mit „Nein“ zu stimmen, nicht mehr vorgesehen. Nichterscheinen zur „Wahl“ wurde als staatsfeindliches Verhalten angesehen, und in zahlreichen Fällen erfolgte überhaupt offene Stimmabgabe. Das ist dasselbe Wahlsystem, das in Deutschland während des Hitler-Regimes bestanden hat und heute in der SU besteht. Soweit eine solche „Wahl“ bei der betroffenen Bevölkerung überhaupt ein echtes Interesse erwecken kann, verlagert es sich daher von der „Wahlhandlung“, die keine mehr ist, auf die vorangehende Aufstellung der Kandidaten. In dieser Hinsicht kommt dem Beispiel der SU eine große Bedeutung zu. Dort spielt die Aufstellung der Kandidaten — und zwar solcher, die den Machthabern genehm sind — eine große Rolle. Die Stalinsche Verfassung besagt hierüber: „Das Recht, Kandidaten aufzustellen, wird den gesellschaftlichen Organisationen und den Vereinigungen der Werktätigen gewährleistet: den kommunistischen Parteiorganisationen, den Gewerkschaften, Genossenschaften, Jugendorganisationen, Kulturvereinigungen“ (Art. 141 Abs. 2). Eine praktische Anschauung von dem bolschewistischen System der Kandidatenaufstellung vermittelt das in der SBZ in der „Wahlordnung für die Handwerkskammern“ (vom 20. 2. 1951, GBl. S. 180/51) festgelegte Verfahren: „Die Kandidaten haben sich ihren Wählern vorzustellen. Die Wähler haben das Recht, den Kandidaten Fragen zu stellen und ihnen Aufträge zu geben“ (§ 7, Abs. 3). Durch verfäng[S. 179]liche Fragen, persönliche Stimmungsmache und Einschüchterung ist es natürlich stets möglich, nicht genehme Kandidaten auszuschalten. Wie kurz in der sowjetischen „Rechts“auffassung der Weg von geheimer zu öffentlicher Stimmabgabe ist, zeigt der folgende Absatz aus derselben „Wahlordnung für die Landeshandwerkskammern“: „Die Wahl ist geheim und muß durch Stimmzettel erfolgen. Auf Beschluß der Mehrheit der Versammelten ist die Wahl öffentlich durchzuführen“ (a. a. O. § 7, Abs. 4). Seit 1945 gibt es im sowjetischen Besatzungsgebiet einen zweifachen Verwaltungsapparat, einen sowjetischen und einen deutschen. Der sowjetische trug von 1945 bis zur Konstituierung der „DDR“ die Bezeichnung „Sowjetische Militär-Administration in Deutschland“ (SMAD). Der deutsche Verwaltungsapparat bestand zunächst aus zwölf „Deutschen Zentralverwaltungen für die SBZ“, die schon am 1. 8. 1945 durch Dekret des sowjetischen Militärbefehlshabers ins Leben gerufen und am 12. 2. 1948 in einer als „Deutsche Wirtschaftskommission“ (DWK) bezeichneten Spitze organisatorisch zusammengefaßt wurden. Durch das „Gesetz zur Überleitung der Verwaltung“ vom 12. 10. 1949 (GBl. S. 17/49) gingen deren Verwaltungsaufgaben auf die „Provisorische Regierung der DDR“ über. Gleichzeitig trat die „Sowjetische Kontrollkommission“ (SKK) an die Stelle der SMAD (Erklärung des Obersten Chefs der SMAD, „Tägliche Rundschau“, vom 11. 10. 1949). Ein wesentliches Kennzeichen der sowjetzonalen Verwaltungspraxis ist — trotz der in Art. 1 Abs. 2 der Verfassung garantierten Selbständigkeit der Länder — ein Zentralismus, der noch über das während des Hitler-Regimes erreichte Maß hinausgeht, (über den Abschluß des Zentralisierungsprozesses Verwaltungsreform). So ist mit dem „Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens“ vom 15. 12. 1950 (GBl. S. 1201/50) das gesamte Finanzwesen dadurch zentralisiert worden, daß die Haushalte der Zone, der Länder, der Kreise, der Gemeinden und der Sozialversicherungsanstalten in einen einzigen Staatshaushalt einbezogen werden. Entsprechend sind durch die Verordnung über die Sozialversicherung vom 26. 4. 1951 (GBl. S. 325/51) die Sozialversicherungsanstalten der Länder „zu einer einheitlichen zentralgelenkten Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechts“, vereinigt worden. Ein weiteres Beispiel für die fortschreitende Zentralisierung ist die trotz ihres verfassungändernden Charakters lediglich durch Regierungsverordnung (Verordnung über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz vom 27. 9. 1951, GBl. S. 877/51) verfügte Verselbständigung der Staatsanwaltschaft unter Leitung des „Generalstaatsanwaltes der Republik“ (in Anlehnung an die in Art. 113–117 der Stalinschen Verfassung verankerte Vorzugsstellung des „Generalstaatsanwaltes der UdSSR“) (Rechtswesen). Es gibt zahlreiche weitere Fälle, in denen schon der Wortlaut der Gesetzgebung mit der Verfassung in Widerspruch steht. So heißt es in Art. 34 Abs. 1 der Verfassung der „DDR“ in wörtlicher Anlehnung an Art. 142 der Weimarer Verfassung: „Die Kunst, die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei“. Dagegen heißt es in der Verordnung über die Errichtung der Staatl. Kommission für ➝Kunstangelegenheiten vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 683/51): „Die Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten … arbeitet konkrete Pläne für die Entwicklung des künstlerischen Schaffens auf der Grundlage der Aufgaben des Fünfjahrplans aus …“ (§ 2, Abs. 1, Satz 1), und [S. 180]in der ebenfalls vom 12. 7. 1951 datierten „Verordnung über die Aufgaben der Staatl. Kommission für Kunstangelegenheiten“ (GBl. S. 684/51) wird gefordert: „Die Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten hat dafür zu sorgen, daß … die bedeutendsten Werke aus der SU …. zur Aufführung gebracht werden“ (§ 1, Abs. 1). Ferner wird bestimmt: „Die Staatl. Kommission für Kunstangelegenheiten ist verantwortlich für die Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes auf dem Gebiete der Kunst“ (§ 9). Mit der in der Verfassung in Art. 20, Abs. 1 („Bauern, Handel- und Gewerbetreibende sind in der Entfaltung ihrer privaten Initiative zu unterstützen“) und Art. 24, Abs. 6 („Nach Durchführung dieser Bodenreform wird den Bauern das Privateigentum an ihrem Boden gewährleistet“) ausgesprochenen Gewährleistung des bäuerlichen Privateigentums steht dessen tatsächliche Aushöhlung durch das mit der Betriebsgröße steil ansteigende Ablieferungssoll (Ablieferungspflicht) und durch die das Mittel- und Großbauerntum benachteiligenden unterschiedlichen Tarifsätze für Leistungen der MTS in Widerspruch (Landwirtschaft). Eine noch größere Bedeutung als diese bereits am Wortlaut der Gesetzgebung erkennbaren Widersprüche zur Verfassung sind die Verletzungen von Verfassungsbestimmungen durch die laufende Verwaltungspraxis. Hierzu gehören beispielsweise die willkürlichen, oft nicht einmal mit irgendwelchen Vorwänden begründeten Beschlagnahmungen von privaten Firmen. Es muß abschließend betont werden, daß alle erkennbaren Verwaltungsmaßnahmen — ob sie im Widerspruch zur Verfassung stehen oder nicht — lediglich Vordergrundserscheinungen sind. Die tatsächliche Macht in der SBZ liegt nicht bei der Verwaltung, sondern bei den Funktionären der hier als „Sozialistische Einheitspartei“ (SED) bezeichneten Kommunistischen Partei. In zahlreichen wichtigen Fällen üben die kommun. Spitzenfunktionäre ihre Macht durch in Personalunion wahrgenommene hohe Verwaltungsfunktionen aus. Alle wesentlichen Entscheidungen werden von der SED gefällt und dann an die Verwaltung herangetragen. Das zeigt besonders deutlich das Beispiel der Einführung des Fünfjahrplanes. Die Leitung der SED aber erfolgt wie die aller kommunistischen Parteien von Moskau aus (Über die seit Sommer 1952 vorgenommenen Veränderungen im Verwaltungsaufbau der SBZ Verwaltungsreform.) Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des 1952-Berichtes „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 176–180 Verfassung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerkehrswesenSiehe auch: Verfassung: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1956 [S. 176]Wie das deutsche Volk aus seinen Erfahrungen unter dem Hitler-Regime weiß, bietet das geschriebene Wort einer Verfassung allein noch nicht die Gewähr dafür, daß nicht ihr Geist verfälscht und ihr Inhalt ausgehöhlt wird. So blieb die Weimarer Verfassung während der 12 Jahre der Hitler-Regierung theoretisch in Geltung, ohne die Diktatur bei ihren…
DDR A-Z 1954
Religion und Kirchen (1954)
Siehe auch: Kirchen: 1953 1979 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 Das Verhältnis des Kommunismus zur Religion ergibt sich aus der Doktrin der marxistisch-leninistischen Partei (Dialektischer Materialismus). Danach gibt es weder eine göttliche Offenbarung noch ein transzendentales Verhältnis des Menschen zu Gott, noch eine aus göttlicher Offenbarung abgeleitete Sittlichkeit (kommunistische ➝Moral). Religion ist für Marx „Das Opium des Volkes“, ein unter dem Einfluß des materiellen Elends von den Menschen erfundenes „verkehrtes Weltbewußtsein“, das durch die ursprüngliche „Wahrheit des Diesseits“ ersetzt werden müsse. Unter dem Einfluß von Engels und Lenin ist Religion im Bolschewismus vor allem die ideelle Widerspiegelung der Produktionsverhältnisse aus der Sicht der herrschenden und ausbeutenden Gesellschaftsklasse und dient als Mittel zur Vernebelung der antagonistischen Klassengegensätze und zur Unterdrückung des Proletariats. Im Bolschewismus Lenins und Stalins ist die Verheißung eines irdisch-kommun. Paradieses in ferner Zukunft und der Glaube an die Auserwähltheit des Proletariats und heute des Sowjetvolks zur Herbeiführung der Weltrevolution zu einer stark gefühlsbetonten messianischen Lehre entwickelt worden, beeinflußt auch durch Vorstellungen orthodoxer großrussischer Strömungen aus den vergangenen Jahrhunderten. Das sowjetische Gesetz vom 23. 1. 1918 bestimmt, daß religiöse und kirchliche Verbände unter die allgemeinen Richtlinien für private Gesellschaften und Vereine fallen und kein Recht auf Eigentum haben. Die Schule wird von der Kirche getrennt. Religionslehre ist in allen staatlich geführten, allgemeinkulturellen schulischen Einrichtungen verboten. Die Anwendung dieses und der Erlaß weiterer noch gültiger Gesetze, die die Rede- und Pressefreiheit und die Freizügigkeit der Person unterbinden, haben öffentliches Bekennen der religiösen Überzeugung unmöglich gemacht. — Die systematische antireligiöse Propaganda und Verfolgung von Gläubigen wurde während des zweiten Weltkrieges aus taktischen Gründen eingeschränkt, jedoch in indirekter Form durch Verherrlichung der Wissenschaft als einzig wahrer Erkenntnisquelle weitergeführt. Die Wiedereinsetzung eines Patriarchen der russisch-orthodoxen Kirche 1943 hat an der strengen Trennung von Kirche und Staat und von Schule und Kirche nichts geändert. Die Würdenträger der orthodoxen Kirche müssen sich außerdem verpflichten, die Außen- und Innenpolitik der Sowjetregierung zu unterstützen. Im staatlichen Komsomol wird die junge Generation unverändert angehalten, den Widerspruch zwischen Religion und Wissenschaft zu betonen und der Aktivität der Kirche entgegenzutreten. Wie in den osteuropäischen Satellitenstaaten empfand der Bolschewismus nach 1945 auch die Kirchen der SBZ als unbequemstes und stärkstes Hindernis einer planmäßigen Sowjetisierung. Die Einstellung der Machthaber der „DDR“ zu den Kirchen beider Konfessionen ist grundsätzlich feindlich und gekennzeichnet durch die Verfassungsbestimmungen, die die Religionsgemeinschaften anderen „Vereinigungen gleichstellen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen“, und durch die hier gleichfalls gültigen Gesetze, die echte Freiheit der Meinungsäußerung durch Wort oder Druck und Freizügigkeit der Person unmöglich [S. 135]machen. Vor allem die willkürlich auslegbare Bestimmung, daß Einrichtungen der Religionsgemeinschaften, religiöse Handlungen und der Religionsunterricht „nicht für verfassungswidrige oder parteipolitische Zwecke mißbraucht werden“ dürften, lieferte der Regierung und SED immer wieder Vorwände zur Behinderung der Religionsausübung. Seit 1945 ist das ganze öffentliche Leben durch die latente Spannung zwischen den christlich-ethischen Auffassungen der Kirchen und der revolutionär-klassenkämpferischen Haltung der SED gekennzeichnet. Das innere Gefüge der Kirchen beider Konfessionen und die Festigkeit der Gläubigen ist durch die erzwungene Abwehrbereitschaft eher gestärkt als geschwächt. Die Versuche der SED, die gesamtdeutschen kirchlichen Institutionen zu zerreißen, die Geistlichkeit politisch zu spalten und über die Ost-CDU einen sog. „christlichen Realismus“ zu proklamieren, der sich mit den sozialen Zielen des Bolschewismus identifizierte, waren vergeblich. Die Verantwortlichen beider Konfessionen, vor allem Bischof Dibelius und Kardinal Preysing, aber auch viele Geistliche in den Gemeinden, haben immer wieder mit Mut und Offenheit gegen alle Versuche der SED Stellung genommen, durch kleine Schikanen und Behinderung der kirchlichen Tätigkeit den Einfluß christlichen Gedankenguts auf die Bevölkerung einzuschränken. Das Schwergewicht der von der SED gegen die religiöse Tradition und Haltung der Gläubigen eingeleiteten Maßnahmen lag jedoch auf dem Versuch, die Jugend der Religion zu entfremden und zum Atheismus zu erziehen. Die Konfessionsschulen wurden abgeschafft, die Erteilung des Religionsunterrichts aus der allgemeinen Schulerziehung der ordentlichen Lehrpläne verbannt und den Beauftragten der Kirchen nur außerplanmäßig mit Einwilligung der Eltern gestattet. Neue Schulbücher und die Propaganda der FDJ verkündeten atheistische, die Religion verächtlich machende Ideen. Die Verkündung eines „verschärften Klassenkampfs“ auf der II. Parteikonferenz der SED (1952) führte in steigendem Maße zu Willkürmaßnahmen gegen kirchliche Einrichtungen, Geistliche und vor allem gegen jugendliche Gläubige. In erster Linie wurden davon die Leiter und Mitglieder der evangelischen Jungen Gemeinde betroffen, von denen viele unter willkürlicher Auslegung des Friedensschutzgesetzes als „Saboteure“ und „amerikanische Agenten“ beschuldigt, von Schulen und Universitäten verwiesen und zum Teil zu hohen Zuchthausstrafen verurteilt wurden. Der dadurch ausgelöste scharfe Konflikt konnte zwar durch die Vereinbarungen vom 9. 6. 1953 (Neuer Kurs) beigelegt werden; Erklärungen der SED in der Folgezeit ließen aber keinen Zweifel daran, daß nur an eine vorübergehende taktisch bedingte Milderung des Kirchenkampfes, nicht aber an eine grundsätzlich gewandelte Einstellung der Partei gegenüber Religion und Kirchen zu denken ist. Literaturangaben Berdiajew, Nikolai: Wahrheit und Lüge des Kommunismus. Darmstadt 1953, Holle-Verlag. 128 S. Sieger, Karl: Im Banne des Kommunismus … Idee und Gefahr des Kommunismus. Luzern 1952, Rex-Verlag. 360 S. Stepun, Fedor: Das Antlitz Rußlands und das Gesicht der Revolution. Bern 1933, Gotthelf-Verlag. 104 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 134–135 Rekonstruktionsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RentenSiehe auch: Kirchen: 1953 1979 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 Das Verhältnis des Kommunismus zur Religion ergibt sich aus der Doktrin der marxistisch-leninistischen Partei (Dialektischer Materialismus). Danach gibt…