DDR A-Z 1954
Außenhandel (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der A. kam auf das Betreiben der sowjetischen Besatzungsmacht, die damit die Leistungsfähigkeit der SBZ für die Reparationslieferungen zu steigern beabsichtigte, bereits Ende 1946 wieder in Gang. Die SMAD behielt sich die vollständige Kontrolle vor. Abwicklungen liefen nur über die sowjetische Garantie- und Kreditbank in Deutschland bzw. deren „Außenhandelsabrechnungskontor GmbH“. Erst seit 1. 9. 1949 wurden die Deutsche ➝Notenbank, später auch das Ministerium für Außen- und Innerdeutschen Handel eingeschaltet. Im Jahre 1946 waren die Außenhandelsumsätze noch bescheiden, nahmen aber seit 1946 und 1948 beträchtlich zu. Seit 1949 ist der A. der SBZ bewußt in die Wirtschaftsplanung der Ostblockländer einbezogen. Da die vorher mit westlichen Ländern abgeschlossenen Handelsabkommen als Folge der Nichtanerkennung der „DDR“ durch die westlichen Staaten nicht erneuert werden konnten, liefen diese Verträge ab. Ziel der Wirtschaftsplanung der SBZ und der Ostblockstaaten (Rat für ➝gegenseitige Wirtschaftshilfe) wurde die Errichtung einer weitgehenden wirtschaftlichen Autarkie des Ostblocks. Mitte 1949 wurde durch die DWK als Außenhandelsorgan die Anstalt öffentlichen Rechts „Deutscher Außenhandel“ (abgekürzt DAHA), Sitz Berlin, gegründet, die bis Ende 1950 12 Fachanstalten errichtete. Der private A. hatte keine Möglichkeit, sich wieder zu entfalten. Zwar bestanden und bestehen zum Teil jetzt noch einige Ex- und Importunternehmen in Form von GmbH; es handelt sich dabei jedoch um staatlich kontrollierte Unternehmen, die lediglich zum Zwecke der Tarnung als Privatfirmen auftreten, um ausländische Interessenten zu täuschen. Auch illegale Geschäfte werden durch diese Firmen getätigt (staatliche ➝Tarnfirmen). Ab 1. 9. 1951 wurde die DAHA als selbständige Außenhandelsorganisation aufgelöst und mit allen ihren Fachanstalten in die neue Organisation Deutscher ➝Innen- und Außenhandel (DIA) eingegliedert. Die bisherigen 17 Fachanstalten sind in „volkseigene Handelsunternehmen Deutscher Innen- und Außenhandel“ (VEH-DIA) umgewandelt worden. Der DIA ist ein Organ des Ministeriums für Außen- und Innerdeutschen Handel (MAI). Der Export der SBZ stieg von 1,64 Milliarden Rubel 1950 auf 3,36 Milliarden Rubel 1952. Auf die Exporte mit der SU entfielen 1952 1,5 Milliarden Rubel; für 1,2 Milliarden Rubel Waren wurden nach den Satellitenstaaten exportiert. Damit entfielen auf die Exporte nach den Ostblockstaaten 1952 rd. 83 v. H. aller Exporte. Der Exportanteil der westlichen Länder einschließlich der Bundesrepublik betrug nur 17 v. H. Der tatsächliche Anteil der Oststaaten lag noch höher. Es ist zu berücksichtigen, daß die Exportpreise für die Lieferungen nach der SU von den Sowjets diktiert werden und oftmals niedriger liegen als die Gestehungskosten. 1947 betrug der Anteil der westlichen Länder am Export der SBZ noch 70 v. H., am Import 38 v. H. Die SBZ ist weitgehend Verarbeitungsland eingeführter Rohstoffe, wie aus der Zusammensetzung des Warenaustausches mit der UdSSR 1949 hervorgeht. Es entfielen auf: Die offiziell bekanntgegebenen Zahlen vermitteln kein vollständiges Bild der Außenhandelsleistungen der SBZ, da ein großer Anteil der Produktion als gegenwertlose Reparationsleistungen (Reparationen) von der UdSSR abgezogen wird und deshalb nicht in der Außenhandelsstatistik erscheint. Auch die Aufkäufe der Sowjeti[S. 23]schen Handelsgesellschaften in der SBZ erscheinen nicht als Außenhandelsumsätze. Ferner erscheinen in den Statistiken nicht die sog. „Befehlsexporte“, die außerhalb der Exportpläne in sowjetischem Interesse durchgeführt werden und 1950 z. B. mindestens 100–120 Mill. DM Ost ausmachten. Auch die Außenhandelsumsätze der staatl. Tarnfirmen sind nicht miterfaßt. Die beträchtliche Steigerung des Exports und des Abflusses von Waren unter anderen Bezeichnungen läßt Rückschlüsse auf die außerordentliche wirtschaftliche Belastung der Bevölkerung zu. Die nach den Westländern vorgesehenen Exporte konnten durch die DIA-Fachanstalten 1952 nur zu 90 v. H. realisiert werden. Literaturangaben *: Der Außenhandel der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (Mat.) 1952. 87 S. m. 16 Anlagen. *: Der Außenhandel der Sowjetzone im 1. Halbjahr 1952 unter besonderer Berücksichtigung des Handels mit dem Ostblock. (Mat.) 1953. 96 S. m. 33 Anlagen. *: Der Außenhandel der sowjetischen Besatzungszone im Jahre 1952 und Planziffern für 1953. (Mat.) 1953. 36 S. m. 10 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 22–23 Ausschuß für deutsche Einheit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Außenhandel, Kammer fürSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der A. kam auf das Betreiben der sowjetischen Besatzungsmacht, die damit die Leistungsfähigkeit der SBZ für die Reparationslieferungen zu steigern beabsichtigte, bereits Ende 1946 wieder in Gang. Die SMAD behielt sich die vollständige Kontrolle vor. Abwicklungen liefen nur über die sowjetische Garantie- und Kreditbank in Deutschland bzw. deren „Außenhandelsabrechnungskontor GmbH“. Erst seit 1. 9. 1949 wurden…
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Währungspolitik (1954)
Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Die jahrelangen Reparationsentnahmen der SU und das dadurch verursachte Minderangebot an Gebrauchsgütern sind die Ursachen eines hohen Kaufkraftüberhanges, der die Währung ständig gefährdet. Eine Reihe von Maßnahmen der Sowjetzonenregierung soll den Geldumlauf so niedrig wie möglich halten. Hierher gehören die verschiedenen Verordnungen zur Regelung des Zahlungsmittelumlaufes, die Anordnungen zur bargeldlosen Zahlung und Erhöhung der Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes in der „volkseigenen“ Wirtschaft, die Zentralisierung der Kassenbestände öffentlicher Kassen bei der Deutschen ➝Notenbank, die allgemeine Kreditpolitik mit dem Ziel möglichst geringer Kreditvolumen und — nicht zuletzt — die hohe Besteuerung des Verbrauchs durch Verbrauchsteuern und Haushaltsaufschläge, insbesondere aber durch die Akzise der staatlichen Handelsorganisation (HO) Laut Beschluß der SBZ-Regierung vom 29. 10. 1953 wurde die Ostmark auf „Goldbasis“ gestellt und der „Goldgehalt“ auf 0,399902 g je DM Ost festgesetzt. Das Verhältnis der Ostmark zum US-Dollar wurde auf 2,22 DM Ost, zum Rubel auf 1,80 Rubel für eine DM Ost festgelegt. Die Deutsche Notenbank wurde ermächtigt, auf Grund dieser „Goldbasis“ die Wechselkurse für andere ausländische Währungen festzulegen. Die Umstellung verändert den bis dahin gültigen Rubelkurs von DM Ost –,833 auf DM Ost –,555. Diese Höherbewertung der DM Ost zum Rubel dürfte, da die Preise im Ostblockraum durch die SU diktiert werden, kaum eine Verbesserung der östlichen Außenhandelssituation der SBZ bewirken. Die im Verhältnis zur Westmark niedriger angesetzte Relation zum Dollar birgt die Gefahr des Dumpings gegenüber Exporten der Bundesrepublik. Die Auswirkungen der Umstellung waren bei Redaktionsschluß noch nicht übersehbar. Sicher ist, daß die Umstellung eine Verschärfung der wirtschaftlichen Kontrolle der SU über die Sowjetzone zur Folge haben wird. Literaturangaben Abeken, Gerhard: Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone seit der Währungsreform. (BB) 1951. 36 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 192 Wahlen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WährungsreformSiehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Die jahrelangen Reparationsentnahmen der SU und das dadurch verursachte Minderangebot an Gebrauchsgütern sind die Ursachen eines hohen Kaufkraftüberhanges, der die Währung ständig gefährdet. Eine Reihe von Maßnahmen der Sowjetzonenregierung soll den Geldumlauf so…
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Beamtenversorgung (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Versorgung der ehemaligen Beamten des Reiches, der Länder und Gemeinden, der Reichspost und Reichsbahn, der Körperschaften des öffentlichen Rechts und der ehemaligen Wehrmachtbeamten sowie ihrer Hinterbliebenen liegt nach der Anordnung über Zahlung von Renten an ehemalige Beamte usw. vom 15. 9. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 467) in den Händen der Sozialversicherung. Nach deren Grundsätzen erhalten die Betroffenen daher nur Bruchteile der Pensionen, auf die sie Anspruch hätten und die in der Bundesrepublik nicht nur den einheimischen, sondern auch den verdrängten Beamten gezahlt werden. Voraussetzung für den Versorgungsanspruch ist, daß der Betroffene mindestens 5 Jahre lang als Beamter tätig war und arbeitsunfähig ist oder die Altersgrenze (bei Männern 65 Jahre, bei Frauen 60 Jahre) überschritten hat. Als arbeitsunfähig wird nur angesehen, wer nach den Grundsätzen der Sozialversicherung mehr als ⅔ erwerbsgemindert ist; bei Frauen, wenn 1 Kind im Alter bis zu 3 Jahren oder 2 Kinder im Alter bis zu 8 Jahren zu versorgen sind, falls diese nachweislich nicht anderweitig betreut werden können. Waisenrente gibt es wie in der Sozialversicherung grundsätzlich bis zum vollendeten 15. Lebensjahr; wenn das Kind eine Schule oder Berufsschule besucht und keine eigenen Einkünfte hat, wird Rente bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Die Renten werden nach dem Gesamtlebensverdienst des Beamten berechnet wie in der Sozialversicherung. (Renten) Bis zum 15. 9. 1948, für ehemalige Offiziere, Wehrmachtangehörige und deren Hinterbliebene bis 16. 3. 1950, war die Rente auf 90 DM Ost monatlich begrenzt. [S. 26]Diese Begrenzung ist jetzt aufgehoben. Die Mindestrenten sind gleich denen in der Sozialversicherung. Die Witwenrente beträgt 50 v. H., die Vollwaisenrente 35 v. H. und die Halbwaisenrente 25 v. H. der Rente, die für den verstorbenen Beamten zu berechnen gewesen wäre. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Faber, Dorothea, und Alfred Leutwein: Das Versicherungswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 26 Tab. u. 2 Schautafeln. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 25–26 Bausparkassen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z B-BetriebeSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Versorgung der ehemaligen Beamten des Reiches, der Länder und Gemeinden, der Reichspost und Reichsbahn, der Körperschaften des öffentlichen Rechts und der ehemaligen Wehrmachtbeamten sowie ihrer Hinterbliebenen liegt nach der Anordnung über Zahlung von Renten an ehemalige Beamte usw. vom 15. 9. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 467) in den Händen der Sozialversicherung. Nach deren Grundsätzen…
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Strafverfahren (1954)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. ist durch die Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 neu geregelt worden. Neue Begriffe und Institutionen wurden eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In den Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte auf Anordnung eines staatlichen Organs untergebracht ist (§ 14). Hierdurch wird es dem SSD möglich, jeden Verhafteten irgendwohin zu schaffen und dort aburteilen zu lassen. Ehegatten und nächste Angehörige der Angeklagten dürfen die Aussage nicht mehr verweigern, wenn sie eine Pflicht zur Anzeige hätten, z. B. nach dem Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums. Dasselbe gilt für Geistliche, Rechtsanwälte und Ärzte. Sachverständige können vom Angeklagten nicht abgelehnt werden. Private Sachverständige sollen nicht mehr hinzugezogen werden (§ 60). Das in der Verfassung und im § 74 StPO garantierte Recht auf Verteidigung wird dadurch illusorisch gemacht, daß der Verteidiger in die Gerichtsakten erst nach Zustellung der Anklageschrift Einsicht nehmen und auch dann erst mit dem in Haft befindlichen Beschuldigten sprechen darf. Eine Haftbeschwerde ist nur einmal, und zwar binnen einer Woche nach Erlaß des Haftbefehls, möglich. Die Anklageschrift braucht „bei Vorliegen wichtiger Gründe“ dem Beschuldigten nicht zugestellt, sondern nur zur Kenntnis gebracht zu werden (§ 180). Damit soll verhindert werden, daß Angeklagte oder Verteidiger in den Besitz politischer Anklageschriften kommen. Das gleiche gilt für die Zustellung von Strafurteilen. Die Beweisaufnahme soll an sich unmittelbar sein. Es dürfen aber Protokolle der Volkspolizei, des SSD, der Staatsanwaltschaft oder eines Richters über frühere Vernehmungen eines Zeugen oder Mitbeschuldigten schon dann als vollgültige Beweismittel in der Hauptverhandlung verlesen werden, „wenn das Erscheinen des Zeugen in der Hauptverhandlung wegen des damit verbundenen Zeitverlustes unzweckmäßig ist“ (§ 107). „Erklärungen des Angeklagten, insbesondere ein Geständnis, die in einem Protokoll über eine frühere Vernehmung enthalten sind, [S. 161]können zum Zwecke des Beweises verlesen werden, soweit es erforderlich ist“ (§ 209). Auf diese Weise erhalten die vom SSD erpreßten Geständnisprotokolle volle Beweiskraft. Das Urteil ist während der Beratung schriftlich zu begründen und von allen Richtern zu unterschreiben (§ 225). Der Angeklagte hat gegen ein Urteil nur noch ein Rechtsmittel, die Berufung. Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft heißt Protest. Die Berufung des Angeklagten kann durch das Berufungsgericht im Beschlußwege als offensichtlich unbegründet verworfen werden, während das bei dem Protest der Staatsanwaltschaft nicht möglich ist. Ein Wiederaufnahmeverfahren, auch zugunsten des Angeklagten, kann nur durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet werden. Die Strafvollstreckung ist Angelegenheit der Volkspolizei. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 160–161 Strafrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafvollstreckungSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. ist durch die Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 neu geregelt worden. Neue Begriffe und Institutionen wurden eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In den Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte auf Anordnung…
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Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus (1954)
Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1956 1958 [S. 163] 1. Theorie und Praxis. Parteimäßigkeit der Theorie. Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern. Marx und Engels haben ihre Analyse des Kapitalismus zugleich mit der Zielsetzung unternommen, die Aufstellung sozialer Gesetzmäßigkeiten dem revolutionären Handeln dienstbar zu machen. Auf dieser Linie hat sich der Marxismus zum Leninismus und Stalinismus weiterentwickelt. Alle theoretischen Streitigkeiten der Bolschewisten werden stets in dem Sinne entschieden, daß die Theorie mit der jeweils gebotenen revolutionären Praxis in Übereinstimmung sein muß. Ebenso gilt aber auch das Gegenteil: Weil die Theorie revolutionär ist, kann die revolutionäre Praxis auf die Theorie begründet werden. „Ohne revolutionäre Theorie kann es keine revolutionäre Bewegung geben“ (Lenin). Die Theorie des Marxismus stützt sich auf die Hegelsche Dialektik. Hegel erklärte das Weltgeschehen als eine Entwicklung, die durch Widersprüche in den Dingen selbst vorwärtsgetrieben wird; der Gegensatz, das plötzliche Umschlagen, der „Sprung“ sei die Form der Weltentwicklung. In dieser Entwicklung und durch diese gelange der Geist zum Bewußtsein seiner selbst. Marx übernimmt von Hegel die dialektische Methode der Widersprüche und des revolutionären Sprunges, setzt aber an die Stelle des Geistes die Materie. Er betrachtet die Bewegung der Dinge nicht „von oben“, vom Bewußtsein, sondern „von unten“, vom Materiellen her. Seine Theorie ist also zugleich dialektisch und materialistisch. Stalin sagt von der Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei, sie sei dialektisch der Methode nach und materialistisch der Deutung nach. — Sehr oft wird das Wort „dialektisch“ freilich nur in dem Sinne gebraucht, daß man die Theorie und die Praxis, die eine Seite und die entgegengesetzte, berücksichtigen müsse. Auf diese Weise wird die Dialektik zu einer bloß formalen Technik des Denkens. Was wahr und falsch, richtig und unrichtig ist, wird nicht durch das Denken (das Bewußtsein), sondern durch die Partei entschieden. Die Partei steuert den theoretischen wie den praktischen Kurs zwischen den möglichen Abweichungen hindurch. Wer sich z. B. der Kolchospolitik widersetzt, weil er den Bauern erhalten will, macht sich einer „Rechtsabweichung“ schuldig. Wer sich zuviel mit Begriffen wie Dialektik, Revolution, Entwicklung usw. beschäftigt, kann der „Linksabweichung“, d. h. eines „phrasenhaften Revolutionarismus“, beschuldigt werden. Was jeweils richtig ist, kann nur von der obersten Stelle bestimmt werden. Wer bestrebt ist, die „Wahrheit zu erkennen“, stellt sich damit außerhalb des Kampfes, der von der kommunistischen Partei geführt wird. Die „Wahrheit“ ist für den Kommunisten nicht zeitlos, sondern zeitgebunden, sie fällt mit seinem zukünftigen Siege zusammen. In der klassenlosen Gesellschaft sollen Theorie und Praxis eins sein. Bis dahin, wird erklärt, ist der Objektivismus (Abweichungen) bürgerlich und reaktionär; bis dahin würden wir um so objektiver erkennen, je entschiedener wir uns auf den Standpunkt des kämpfenden Proletariats stellen. 2. Bourgeoisie und Proletariat. Klassenkampf. Unter dem Kapitalismus versteht Marx die auf dem Privateigentum an Produktionsmitteln beruhende Wirtschaftsweise. Erst im Zeitalter der „großen Industrie“ (d. h. der Maschinenindustrie) habe der Kapitalismus [S. 164]seine moderne Form erreicht. Diese höchste Erscheinungsform des Kapitalismus sei zugleich seine letzte. Denn der Zustand der Gesellschaft sei unter dem Kapitalismus derartig unversöhnlich gegensätzlich (antagonistisch), daß er sich notwendig auflösen und in einen anderen Zustand übergehen müsse. Die Klasse derer, die keinen Anteil an den Produktionsmitteln besitzen und nur ihre Arbeitskraft zu Markte tragen, und die Klasse derer, die über alle Produktionsmittel einschließlich dieser Arbeitskraft verfügen, also einerseits Proletariat und andererseits Bourgeoisie, stehen sich, sagte Marx, in unversöhnlichem Kampf gegenüber. In der industriellen Gesellschaft gelange dieser Klassenkampf (Materialistische Geschichtsauffassung) auf seinen Höhepunkt. An sich sei die Bourgeoisie positiv und notwendig, denn sie sei fortschrittlich (progressiv), ja revolutionär in der Geschichte der Menschheit gewesen: „Die Bourgeoisie hat in ihrer kaum hundertjährigen Klassenherrschaft massenhaftere und kolossalere Produktionskräfte geschaffen als alle vergangenen Generationen zusammen. Unterjochung der Naturkräfte, Maschinerie, Anwendung der Chemie auf Industrie und Ackerbau, Dampfschiffahrt, Eisenbahnen, elektrische Telegraphen Urbarmachung ganzer Weltteile, Schiffbarmachung der Flüsse, ganze aus dem Boden hervorgestampfte Bevölkerungen — welches frühere Jahrhundert ahnte, daß solche Produktionskräfte im Schoße der gesellschaftlichen Arbeit schlummerten“ (Kommunistisches Manifest). Der Kapitalismus sei ein durchdachtes System der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen. Indem sich aber der Kapitalismus entwickele, bringe er nicht nur Maschinen und Waren in immer größeren Mengen hervor, sondern er erzeuge auch das Heer der Proletarier, die er um ihren Lohn betrüge, indem er ihnen zugleich die letzte Reserve an Arbeitskraft auspresse. „Mit der Entwicklung der großen Industrie wird also unter den Füßen der Bourgeoisie die Grundlage selbst hinweggezogen, worauf sie produziert und die Produkte sich aneignet. Sie produziert vor allem ihren eigenen Totengräber. Ihr Untergang und der Sieg des Proletariats sind gleich unvermeidlich“ (Kommunistisches Manifest). Zunächst sahen Marx und Engels nur den von Krisen geschüttelten Konkurrenz-Kapitalismus des 19. Jahrhunderts vor sich und warteten von Jahr zu Jahr auf die endgültig letzte „Handelskrise“, die das Proletariat in den Besitz der Produktionsmittel bringen sollte. Aus dem Schicksal der Kommune von Paris (d. h. der Herrschaft des sozialistischen Gemeinderats in Paris von März bis Mai 1871) und deren blutigem Ende zogen sie die Lehre, daß die Bourgeoisie nur durch Gewalt enteignet werden könne. „Die Arbeiterklasse kann nicht die fertige Staatsmaschinerie einfach in Besitz nehmen und diese für ihre eigenen Zwecke in Bewegung setzen“ (Adresse des Generalrats) Da der Staat nur eine Maschine zur Unterdrückung einer Klasse durch die andere sei, müsse zuvor die alte Staatsmaschine zerschlagen werden, wenn eine neue Gesellschaft entstehen soll. Im „Kapital“ hatte Marx geschrieben: „Die Gewalt ist der Geburtshelfer jeder alten Gesellschaft, die mit einer neuen schwanger geht. Sie selbst ist eine ökonomische Potenz“ (I. Bd., Volksausg., S. 680). 3. Materialistische Geschichtsauffassung. Die auf den Begriffen Kapitalismus, Bourgeoisie, Proletariat und Klassenkampf aufgebaute Theorie wurde von Marx und Engels den vorhandenen sozialistischen Theorien als „kommunistisch“ (Bolsche[S. 165]wismus) entgegengesetzt. Sie nannten die älteren, aus einer unklaren Sehnsucht nach einer allgemeinen Umgestaltung der Gesellschaft hervorgegangenen Theorien, die nur unzulängliche ökonomische Vorschläge und moralische Forderungen brachten, utopistisch (Utopie) Die eigene Theorie dagegen, die auf eine ökonomische Analyse der kapitalistischen Gesellschaft gegründet war, nannten sie wissenschaftlich. Die Formel für ihre Zielsetzung haben Marx und Engels jedoch dem älteren Sozialismus entnommen: Jeder solle nach seinen Fähigkeiten produzieren und nach seinen Bedürfnissen genießen. Die Wirkung der marxistischen Theorie beruht darauf, daß sie aus einer einheitlichen „materialistischen“ Geschichtsauffassung hervorgeht, die den Anschein erweckt, daß jedem politischen und geistigen Ereignis sein Platz in einem allumfassenden notwendigen Geschehen angewiesen werden könne. Rechtsverhältnisse und Staatsformen, Wissenschaft, Philosophie und Kunst, so wird von Marx gelehrt, seien nicht aus der „sogenannten allgemeinen Entwicklung des menschlichen Geistes“ zu begreifen, sondern wurzelten in den „materiellen Lebensverhältnissen“. Der Mensch müsse wohnen, sich ernähren und kleiden, bevor er denken könne. Die tägliche Produktion und Reproduktion seines materiellen Daseins, seiner Basis, sei nicht ein nebensächliches Geschäft, sondern in der Tat die Grundlage seiner ganzen Existenz. Um diese Existenz materiell produzieren zu können, müsse sich der Mensch in Verhältnisse der Abhängigkeit begeben. „Die Gesamtheit dieser Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Struktur der Gesellschaft, die reale Basis, worauf sich ein juristischer und politischer Überbau erhebt und welcher bestimmte gesellschaftliche Bewußtseinsformen entsprechen. Die Produktionsweise des materiellen Lebens bedingt den sozialen, politischen und geistigen Lebensprozeß überhaupt. Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt“ (Einl. z. Kritik d. pol. Ökonomie). Die Revolution, die zur klassenlosen Gesellschaft führen soll, könne weder durch den bloßen guten Willen der Proletarier herbeigeführt noch durch den bösen Willen der Bourgeoisie verhindert werden. In den Verhältnissen selber stecke die Dialektik, die den Untergang der alten Klasse und den Aufstieg des Proletariats herbeiführe. Nicht um die Verwirklichung von „Idealen“ oder von wirtschaftlichen „Programmen“ handele es sich, sondern um die Vollstreckung dessen, was in der antagonistischen Struktur der kapitalistischen Gesellschaft angelegt sei. 4. Staat und Revolution. Im Jahre 1864 haben Marx und Engels in London die „Internationale Arbeiterassoziation“ gegründet, die später den Namen der I. Internationale erhielt. Die nach deren Auflösung gegründete II. Internationale suchte das revolutionäre Element aus dem Marxismus zu entfernen und aus der Lehre von Marx und Engels ein evolutionäres, rein „ökonomisches“ System zu machen. Ihre Politik bestand darin, die Lage der Arbeiter zu verbessern und sich für demokratische Regierungsformen einzusetzen. Die Formel für diesen Revisionismus (Abweichungen) gab der deutsche Sozialdemokrat Eduard Bernstein mit den Worten: „Der Weg ist alles, das Ziel ist nichts.“ In die Theorie strömten idealistische, vor allem Kantische Elemente ein. Man zog es mehr und mehr vor, nicht mehr von der materialistischen, sondern von der ökonomischen Geschichtsauffassung zu reden. [S. 166]Gegen diese staatspolitisch verantwortungsbewußten Bemühungen der II. Internationale kämpfte mit Erfolg Lenin, der spätere Begründer der III. Internationale (Kommunistische Internationale = Komintern). Seine für die Entwicklung des Marxismus entscheidende Abrechnung mit dem Revisionismus gab Lenin in seiner Abhandlung „Staat und Revolution“, die er unmittelbar vor der Oktoberrevolution im Jahre 1917 verfaßte. Darin wird unter einseitiger Auslegung von Marx und Engels gezeigt, daß der Prozeß, der zur klassenlosen Gesellschaft (Materialistische Geschichtsauffassung) führt, den revolutionären Terror als notwendiges Moment in sich einschließt. Die Lehre von der Dialektik, von dem in „Sprüngen“ sich vorwärts bewegenden geschichtlichen Prozeß, wird von Lenin wieder in den Mittelpunkt der revolutionären Theorie gerückt, nachdem sie vom Revisionismus als eine hegelianisierende Schwäche Marx' abgetan worden war. Alle opportunistischen oder demokratischen Auffassungen wurden von Lenin rücksichtslos ausgemerzt. Die Philosophie fand dabei besondere Berücksichtigung. Im Jahre 1908 befaßte sich Lenin in seinem Buch „Materialismus und Empiriokritizismus“ in aggressiver Weise mit den philosophischen Theorien russischer Marxisten, die sich dem westlichen Positivismus zuneigten. Nach Lenins Tode wurden Auszüge und Randglossen zu Hegels „Logik“ aus seinem Nachlaß veröffentlicht (Lenin, „Aus dem philosophischen Nachlaß“, 2. Aufl., Berlin 1949). In der materialistisch aufgefaßten Dialektik Hegels sah Lenin den Schlüssel zur Lösung aller wissenschaftlichen Probleme. Die marxistische Lehre vom Staat, so behauptet Lenin, sei durch den Revisionismus entstellt worden. Erst nach der sozialistischen Revolution „stirbt der Staat ab“. Der bürgerliche Staat schläft nicht von selber ein, wie der Opportunismus der Sozialdemokraten gelehrt habe, er müsse von den Proletariern beseitigt werden. „Die Ablösung des bürgerlichen Staates durch den proletarischen ist ohne gewaltsame Revolution unmöglich“ (Lenin, Ausg. Werke, Moskau 1947, Bd. II, S. 173). Da jeder Staat nach der sozialistischen Auffassung, die von Marx und Engels geteilt wird, eine Diktatur ist, so bedeutet Diktatur des Proletariats nichts anderes als den Staat des Proletariats, der dazu bestimmt ist, den Staat der Bourgeoisie abzulösen. Der Ausdruck „Diktatur des Proletariats“ ist zuerst von Marx in seiner „Kritik des Gothaer Programms“ (1875) gebraucht worden. Aber schon im „18. Brumaire“ hat Marx den Gedanken von der notwendigen Zerstörung der alten Staatsmaschinerie angedeutet, was von Lenin als ein gewaltiger Schritt über das Kommunistische Manifest hinaus ausgelegt wird („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 177). Die Diktatur des Proletariats wird von Lenin lediglich als erste Phase der kommunistischen Gesellschaft aufgefaßt. In dieser Phase, „die gewöhnlich Sozialismus genannt wird“, bestehe zwar schon das Gemeineigentum in bezug auf die Produktionsmittel, das bürgerliche Recht sei aber noch nicht ganz abgeschafft. Kommunismus sei das nicht. „Solange es einen Staat gibt, gibt es keine Freiheit. Wenn es Freiheit geben wird, wird es keinen Staat geben“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 230 u. 231). Die klassenlose Gesellschaft ist die Gesellschaft der Freiheit. Wenn die Arbeiter selber die Großproduktion organisieren, dann entsteht — mit dem Absterben jedes Vorgesetztenwesens und Beamtentums — eine neue Ordnung, eine „Ordnung ohne Gänsefüßchen“, als deren Vorbild von Lenin nach dem Vorgang eines deutschen Sozialdemokraten die Postverwaltung [S. 167]angeführt wird („Staat u. Revolution“, Ausg. W. II, S. 195). Die Funktionen der Aufsichts- und Rechenschaftsablegung, meint Lenin, würden mit der Zeit von selbst fortfallen. „In unserem Streben zum Sozialismus sind wir überzeugt, daß er in den Kommunismus hinüberwachsen wird, und im Zusammenhang damit jede Notwendigkeit der Gewaltanwendung gegen Menschen überhaupt … verschwinden wird, denn die Menschen werden sich gewöhnen, die elementaren Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens ohne Gewalt und ohne Unterordnung einzuhalten“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 220). Ist die erste Phase vorüber, dann soll die sozialistische Gesellschaft klassenlos und damit staatenlos werden. Es wird hier deutlich, daß die Utopie von einer staatsfreien Gesellschaft von Lenin ebenso festgehalten wird wie von Marx und Engels. Auch nach der Oktoberrevolution hat sich bei Lenin in dieser Hinsicht nichts geändert. Auch nachdem zwei Jahre des Aufbaus „auf sozialistischer Grundlage“ vorüber waren, sprach Lenin immer noch von der neuen Ordnung, in der alles auf Freiwilligkeit aufgebaut sein würde. Kommunistische Arbeit wurde von ihm als freiwillige Arbeit ohne Norm und ohne Entlohnung bezeichnet, als Arbeit, die aus Gewohnheit und aus der zur Gewohnheit gewordenen Erkenntnis ihrer Notwendigkeit für das Gesamtwohl geleistet würde (Ausg. W. II, S. 667). Zu gleicher Zeit begründete Lenin aber in seiner Schrift über den Linksradikalismus die Notwendigkeit einer „eisernen und kampfgestählten Partei“, weil er voraussah, daß die Klassen noch „jahrelang“ bestehenbleiben würden (Ausg. W. II, S. 691). Als Stalin die Herrschaft antrat, war das Problem, das Lenin ungelöst liegenlassen mußte, in der Praxis dasselbe wie in der Theorie. Es war das Problem des Staates. Ein anderer Gedankengang konnte durch Stalin unverändert von Lenin übernommen werden. Marx und Engels hatten der unter ihren Augen sich vollziehenden Umbildung des Kapitalismus aus dem Konkurrenz-Kapitalismus in den Monopol-Kapitalismus (Imperialismus) nicht genügend Beachtung geschenkt. Lenin nahm die durch Kartelle, Syndikate und Trusts geschaffene neue Gestalt des Kapitalismus in die Theorie auf und bestimmte sie als „höchste Form des Kapitalismus“. „Der Imperialismus ist das monopolistische Stadium des Kapitalismus“ (Ausg. W. II, S. 839). 5. Die Umgestaltung der Theorie. Die Probleme, denen Stalin sich gegenübersah, ergaben sich aus der Situation: Sozialismus in einem Lande, und zwar in einem überwiegenden Agrarlande, dessen erste Anfänge einer Industrieproduktion über das Stadium des Frühkapitalismus kaum hinausgewachsen waren. In diesem Lande fehlten also die wichtigsten, von Marx und Engels geforderten Voraussetzungen für die Einführung des Sozialismus: der Hochstand der Industrialisierung und die Masse des Proletariats. Praxis und Theorie mußten daher einer neuen Lage angepaßt werden. Die marxistisch-leninistische Theorie bedurfte also einer radikalen Umgestaltung, wenn sie einigermaßen mit der von Stalin befolgten Machtpolitik, einer in kürzester Zeit mit Gewalt und Terror zu erzwingenden Umgestaltung der Wirtschaft, Gesellschaft und der Einzelmenschen, übereinstimmen sollte. Diese Umgestaltung der Theorie ist in zwei Schüben (1934 und 1950) durchgeführt worden. Indem Stalin, an zaristische Traditionen anknüpfend, den großen russischen Staat schuf, mußte er den letzten Rest von allgemeiner sog. „humanistischer“ Zielsetzung aus dem Kommunismus entfernen. Sein [S. 168]gigantischer, sich sozialistisch nennender neuer Staat gab restlos den Gedanken preis, daß das Ziel eine auf Freiwilligkeit beruhende neue Gesellschaftsordnung sei. Damit kam der auf dem Grunde der marxistisch-leninistischen Theorie lauernde Widerspruch zu offenem Ausbruch: um die Staatlosigkeit zu erreichen, muß der ungeheuerste Staatsapparat konstruiert werden, den die Welt je gesehen hat. Daß die gigantische Sowjetmacht sich jemals wieder von selber auflösen würde, glaubt natürlich niemand, obwohl es von der offiziellen Theorie auch weiterhin unterstellt wird. Damit ist die Theorie zynisch geworden. Die philosophische Wendung im Jahre 1950 bedeutet die theoretische Rechtfertigung des Sowjetstaates und damit des Staates überhaupt, der „Repressivgewalt“, wie ihn Engels unter dem Beifall von Lenin definiert hatte. Im Jahre 1934 wurde die Geschichtsschreibung (Materialistische Geschichtsauffassung) und der Geschichtsunterricht in der Sowjetunion von einem Tag zum andern unter Verfemung der internationalen, marxistischen Auffassung auf die nationale, russische Auffassung umgestellt. Der dem Marxismus unbekannte Begriff Rodina (Heimat) wurde Ausgangspunkt einer „neuen“ Ideologie, die uralte Vorstellungen von dem führenden Volk der Russen wiederbelebte. Von Klassen war hier nicht mehr die Rede. Im Jahre 1950 entzog Stalin durch einige Briefe, die er an die „Prawda“ über das Problem der Sprache schrieb (Linguistik-Briefe), der marxistisch-leninistischen Auffassung von der „Basis“ und vom „Überbau“ den Boden. Er widerlegte damit zugleich den wesentlichen Inhalt seiner früheren Schrift „über dialektischen und historischen Materialismus“. Marx darf in der Sowjetunion heute nicht mehr unzensiert gelesen werden. Die verworrene Lage, die gegenwärtig auf dem Gebiet der Theorie herrscht, kann nur durch den Ausdruck „unmarxistischer Marxismus“ charakterisiert werden. In einigen entscheidenden Sätzen des ersten Linguistik-Briefes hat Stalin den Begriff des Staates als einer „aktiven Macht“ wiederhergestellt und damit die sozialistische Lehre von der Überführung der Zwangsordnung in eine neue Ordnung der Freiheit zu den Akten geschrieben. Der Revisionismus, den Lenin erledigt zu haben meinte, kehrt bei seinem Nachfolger als ein Über-Revisionismus wieder zurück. „Der Überbau wird von der Basis hervorgebracht, aber das bedeutet keineswegs, daß er die Basis lediglich widerspiegelt, daß er passiv, neutral ist, daß ihm das Schicksal seiner Basis, das Schicksal der Klassen, der Charakter der Gesellschaftsordnung gleichgültig sind. Im Gegenteil, einmal entstanden, wird er zu einer ganz gewaltigen aktiven Macht, hilft er aktiv seiner Basis, feste Formen anzunehmen und sich zu konsolidieren, trifft er alle Maßnahmen, um der neuen Gesellschaftsordnung zu helfen, der alten Basis und den alten Klassen den Rest zu geben und sie zu beseitigen“ (Stalin, „Zum Marxismus in der Sprachwissenschaft“). Mit der Wiederherstellung des Staates ist die Aufhebung der revolutionären, dialektisch-materialistischen Geschichtsauffassung notwendig verbunden. Ironisch macht Stalin jenen Genossen, „die für Explosionen begeistert sind“, klar, daß das Gesetz des Umschlagens aus einer Qualität in eine neue vermittels einer Explosion nicht immer gültig ist. „Es ist unbedingt gültig für eine in feindliche Klassen geteilte Gesellschaft. Aber es ist durchaus nicht unbedingt gültig für eine Gesellschaft, die keine feindlichen Klassen kennt“ („Zum Marxismus in der Sprachwissenschaft“). [S. 169]Marx, Engels und Lenin hatten gelehrt: Wenn es keine Klassen mehr gibt, dann gibt es auch keinen Staat mehr. Stalin erklärt heute: Wir haben zwar einen Staat, einen sehr starken Staat, aber dieser Staat hat keine in antagonistische Klassen geteilte Gesellschaft mehr zur Voraussetzung. In Wirklichkeit jedoch kann kein Marxist heute dem Satz widersprechen: Das Vorhandensein des heutigen Sowjetstaates, sein Aufbau und seine Herrschaftsmethoden beweisen das Vorhandensein von Klassen innerhalb der Sowjetgesellschaft — von Klassen, die ihrer Entstehung und ihrer Entwicklung nach alle Möglichkeiten zu neuen antagonistischen Klassengegensätzen in sich bergen. Die Entstehung und die Entwicklung des Sowjetstaates in der Epoche des Stalinismus beweisen ferner, daß die von Marx und Engels als „Wissenschaft“ entwickelte Theorie des zwangsläufigen Ablaufs der Geschichte zu einem weltumfassenden Kommunismus auf irrtümlichen Voraussetzungen beruht hat. Durch das sowjetische planwirtschaftliche System des „Sozialismus in einem Lande“ ist zwar das Privateigentum an den Produktionsmitteln abgeschafft worden, dagegen ist die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen und die Unfreiheit der Einzelmenschen in einer Schärfe und in einem Umfang in Erscheinung getreten wie in keinem anderen kapitalistischen und demokratischen Land der Erde. Literaturangaben Berdiajew, Nikolai: Wahrheit und Lüge des Kommunismus. Darmstadt 1953, Holle-Verlag. 128 S. Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Brill, Hermann L.: Das sowjetische Herrschaftssystem (Rote Weißbücher 2). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Gurian, Waldemar: Der Bolschewismus. Einführung in Geschichte und Lehre. Freiburg 1931, Herder. 337 S. Hippel, Ernst von: Die Überwindung des Bolschewismus. Köln 1953, Deutsch-Europäische Verlagsgesellschaft. 48 S. Leonhard, Wolfgang: Schein und Wirklichkeit in der Sowjetunion. Berlin 1952, Verlag Freies Wort. 148 S. Saitschick, Robert: Aufstieg und Niedergang des Bolschewismus. Zürich und Darmstadt 1952, Montana-Verlag. 256 S. (Enthält ein umfangreiches Literaturverzeichnis.) Shub, David: Lenin. Eine Biographie (a. d. Amerik.). Wiesbaden 1952, Limes-Verlag. 452 S. Sieger, Karl: Im Banne des Kommunismus … Idee und Gefahr des Kommunismus. Luzern 1952, Rex-Verlag. 360 S. Stepun, Fedor: Das Antlitz Rußlands und das Gesicht der Revolution. Bern 1933, Gotthelf-Verlag. 104 S. Theimer, Walter: Der Marxismus. Lehre — Wirkung — Kritik (Sammlung Dalp, Bd. 73). Bern 1950, A. Francke. 253 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 163–169 Thälmann, Ernst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Thiele, IlseSiehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1956 1958 [S. 163] 1. Theorie und Praxis. Parteimäßigkeit der Theorie. Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern. Marx und Engels haben ihre Analyse…
DDR A-Z 1954
Landwirtschaft (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 97]In der Landwirtschaft der SBZ hat sich nach 1945 in jeder Hinsicht ein grundlegender Wandel vollzogen. Den ersten Anstoß dazu gab die sogenannte Bodenreform Während man vor dem Zusammenbruch neben den Ostgebieten vor allem Mecklenburg, Pommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt als die Länder des Großgrundbesitzes ansprechen konnte — die SBZ hat sich dadurch in ihrer Struktur ganz wesentlich von den Ländern des Bundesgebietes unterschieden —, kann man heute die SBZ als ein Gebiet mit vorherrschendem Kleinbesitz bezeichnen, wie nachstehender Vergleich der Besitzverteilung zwischen SBZ und Bundesgebiet in den Jahren 1939 und 1951 zeigt. Der Anteil der einzelnen Betriebsgrößen an der landwirtschaftlichen Nutzfläche, in v. H. ausgedrückt, beträgt in den Betriebsgrößenklassen Während der Vergleich des Jahres 1939 mit dem Jahre 1949 für das Bundesgebiet keine nennenswerten Veränderungen ausweist, ist der Wandel, der sich in der SBZ vollzogen hat, um so stärker. Die Bewegung ist noch nicht abgeschlossen. Seit 1946 haben die Zahl und die dazugehörige landwirtschaftliche Nutzfläche der von der Bodenreform nicht eigentlich betroffenen Betriebsgrößen 20–50 und 50–100 ha (Mittel- und Großbauern), ganz erheblich abgenommen: Die oben angedeutete Tendenz hat sich seit Juli 1952 durch die Republikflucht dieser Bauern auffallend verschärft. Gründe dafür sind: die Maßnahmen gegen die Großbauern — in der SU: Kulaken —, die hohe Ablieferungspflicht, Verhaftungen und Verurteilungen zu Zuchthaus und damit verbundene Vermögenseinziehungen. Der oft gehörte Hinweis, daß in der SBZ die Zahl und die Fläche der verschiedenen Betriebsgrößen sich weitgehend den Verhältnissen in der Bundesrepublik angenähert habe, ist, rein zahlenmäßig gesehen, richtig, geht aber an der Tatsache vorüber, daß das Kulturartenverhältnis, die Boden- und Klimaverhältnisse und damit die Produktionsgrundlagen und die sich daraus wieder ergebende Produktionsrichtung in der SBZ ganz andere sind als in der Bundesrepublik. Die nachstehende Übersicht zeigt den erheblichen Unterschied im Kulturartenverhältnis. Es entfallen von der landwirtschaftlichen Nutzfläche im Jahre 1951 [S. 98] Während der Bauer in der Bundesrepublik auf dem ihm gehörenden Land den Anbau der einzelnen Kulturpflanzen in dem ihm richtig erscheinenden Verhältnis selbst bestimmen und dabei u. a. die Anforderungen des Bodens, des Klimas, die besonderen Bedürfnisse seiner Wirtschaft, die Preisverhältnisse berücksichtigen kann, unterliegt der Bauer der SBZ dem Zwang eines streng vorgeschriebenen Anbauplanes, der durch die Einführung des sogenannten Wunschanbauplanes keineswegs beseitigt wird. Die Einhaltung der Anbauvorschriften wird durch laufende Meldungen und örtliche Kontrollen überwacht. Nach dem Anbauplan richtet sich wiederum das Ablieferungssoll, dessen 100prozentige Erfüllung mit schwersten Strafen erzwungen wird ohne Rücksicht darauf, ob bei voller Ablieferung dem Bauern noch genügende Mengen für den Eigenbedarf der Wirtschaft, also für Saat, Haushalt und Futter, übrigbleiben. Die Höhe des Ablieferungssolls hat sich bis zum Jahre 1949 noch in erträglichen Grenzen gehalten. Die Eintreibung erfolgte noch nicht mit den heute üblichen, oft unmenschlichen Methoden, so daß bei guter Wirtschaftsweise der Bauer noch bestimmte Mengen als sogenannte freie Spitzen zu erhöhten Preisen verkaufen konnte. Das ist mit dem im Herbst 1949 erfolgten radikalen Kurswechsel anders geworden. Das Soll, das ohne Rücksicht auf den Ausfall der Ernte im voraus festgelegt wird, wurde vor allem bei den Altbauern so hochgeschraubt, daß seine volle Erfüllung nur bei sehr guter Ernte, unter stärkster Einschränkung des Eigenbedarfs, möglich ist. Im Lande Sachsen beträgt z. B. das Getreidesoll 1952 für die Größenklasse 5–10 ha 9,5 dz/ha gegen 9 dz/ha im Jahre 1949; für die Größenklasse 35–50 ha 20 dz/ha gegen 13 dz/ha im Jahre 1949; für die Größenklasse über 50 ha 21 dz/ha gegen 14,5 dz/ha im Jahre 1949. Ähnlich groß sind die Unterschiede bei Kartoffeln, wo die kleineren Betriebe 45–60 dz/ha, die großbäuerlichen Betriebe über 100 dz/ha abliefern müssen. Die genannten Zahlen vermitteln aber noch nicht das richtige Bild, weil durch die sogenannte Differenzierung im Einzelfall noch eine ganz erhebliche Erhöhung möglich ist. Nicht selten müssen Großbauern 26–28 dz/ha Getreide und bis zu 150 dz/ha Kartoffeln abliefern. Unter diesen Umständen bleibt für „freie Spitzen“ sehr selten etwas übrig. — Die Hektarerträge sind nach den amtlichen Angaben der SBZ an die Friedensgrenze herangekommen, bleiben aber in Wirklichkeit — und dies allein ist für den Bauer entscheidend — hinter den Erträgen der letzten Vorkriegsjahre zurück. Ungenügende Bodenbearbeitung infolge ungenügender Anspannung und nicht ausreichend vorhandener Geräte oder infolge des für die Landwirtschaft unbrauchbaren Hetztempos der Traktoristen und Aktivisten, der MTS, Mangel an einwandfreiem Saatgut [S. 99]und Handelsdüngemitteln sind die natürliche Erklärung für das Zurückbleiben der Erträge. Bei den Handelsdüngemitteln besteht ein starker Mangel an phosphorsäurehaltigen Düngemitteln. Dazu kommt, daß die Düngemittel oft zu spät ausgeliefert werden. Den beachtlichen Unterschied in der Anspannung zeigen folgende Zahlen. Es entfielen im Dezember 1951 bei der üblichen Berechnung und Bewertung auf 100 ha Ackerfläche Außerdem ist infolge des chronischen Mangels an Ersatzteilen und an Reparaturmaterial ein hoher Prozentsatz der vorhandenen Trecker nicht einsatzfähig. Auch in der Viehwirtschaft bleiben die Leistungen an Fett, Fleisch und Milch erheblich hinter denen der Vorkriegszeit zurück. Nach dem gewaltigen Aderlaß durch die sowjet. Plünderungen während und in den ersten Monaten nach dem Zusammenbruch, der der SBZ den Verlust von fast 50 v. H. der Kuh- und 75 v. H. der Schweinebestände in den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Pommern gebracht hat, haben die Viehbestände den Vorkriegsstand bei Rindern wieder erreicht, bei Schweinen ähnlich wie im Westen, vor allem aber bei Ziegen, erheblich überschritten. Durch die Zerschlagung der Großbetriebe ist naturgemäß der Schafbestand stark zurückgegangen. Setzen wir die Bestände in den Jahren 1935/38 = 100, dann sind nach der Dezemberzählung 1951 vorhanden: Diese unter schärfstem Zwang und größten persönlichen Einschränkungen erzielte Leistung der Bauern der SBZ muß hervorgehoben werden. Die Zahl der Tiere besagt natürlich noch nicht, daß damit der Viehbesatz je 100 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche der völlig veränderten Struktur der Landwirtschaft angepaßt ist, sie gibt vor allem keine Auskunft über die Leistungen. Der katastrophale Mangel an Futtermitteln aller Art, der Mangel an Futtergetreide infolge des überhöhten Ablieferungssolls, die durch die Anbauplanung übermäßig eingeschränkte Hauptfutterfläche und der fast völlige Mangel an Eiweißfuttermitteln geben die natürliche Erklärung für das Zurückbleiben der heutigen Leistungen an Milch, Fett und Fleisch je Tier und je ha landwirtschaftlicher Nutzfläche. Infolge des Mangels an Eiweißfuttermitteln dauert die Erzeugung von 1 dz Schweinefleisch 3–5 Monate länger als in der Vorkriegszeit oder in Westdeutschland. Die im Mai 1952 verordnete Schließung aller Kartoffelbrennereien ist ein Beweis dafür, daß die zu erwartende Kartoffelernte hinter den amtlichen Angaben zurückbleibt, sowie ein Eingeständ[S. 100]nis der Futternot. Dennoch wird die Schließung der Kartoffelbrennereien und die verfügte ausschließliche Herstellung von Branntwein aus Melasse die Futternot nicht beheben können. Die noch vorhandenen Brennereien mit einem Brennrecht von etwa 750.000 hl waren nicht ausgelastet. Es wurden höchstens 200.000 t Kartoffeln für Brennereizwecke freigegeben. Diese Menge spielt aber bei über 7 Mill. Schweinen eine sehr geringe Rolle. Infolge des Futtermangels bereitet die Erfüllung des Ablieferungssolls tierischer Produkte, zumal nach der neuerlichen Erhöhung, für das Jahr 1952 die allergrößten Schwierigkeiten, vor allem für die Mittel- und Großbauern. Bis 1949 wurde das Ablieferungssoll tierischer Produkte nach der Zahl der vorhandenen Tiere festgesetzt. In den letzten Jahren richten sich die Normen nach der Größe der vorhandenen Nutzfläche. Sie betrugen 1952 im Durchschnitt des Landes Sachsen in kg bzw. Stück je ha landwirtschaftlicher Nutzfläche für Betriebe in der Größe Auch hierbei können sich durch die Differenzierung unter Umständen erhebliche Zuschläge für den Einzelbetrieb ergeben. Die Lage der Landwirtschaft wird neben der Höhe der Ernten und der Leistungen der Veredelungswirtschaft weitgehend bestimmt einmal durch die Preise, die der Bauer für seine Produkte erhält, und auf der anderen Seite durch die Preise, die er für die laufenden Betriebsmittel zu zahlen hat. Auch hier ergeben sich ganz erhebliche Unterschiede zwischen West und Ost, die aus nachstehender Zusammenstellung zu erkennen sind. Es beträgt der Preis für [S. 101]Was aber der Bauer des Bundesgebietes und der SBZ an eigenen Produkten aufbringen muß, um Betriebsmittel kaufen zu können, geht, in dz Roggen ausgedrückt, aus nachstehender Übersicht hervor: Die Unterschiede sind beachtlich. Die notwendigen Betriebsmittel sind aber auch nicht jederzeit zu erhalten. Bei der Verteilung werden zunächst die volkseigenen Güter (VEG), die MTS und erst zuletzt der Bauer berücksichtigt, und die Qualität reicht längst nicht an die im Westen übliche heran. Die Ausgaben für Löhne, Steuern, Lasten und Abgaben sind nominell zwar nicht höher als im Bundesgebiet, die oben geschilderte Tauschkraft der landwirtschaftlichen Produkte macht sie aber sehr viel drückender. Geldnot und Verschuldung haben ein bedenkliches Ausmaß erreicht. Die „volkseigenen“ MTS, ebenso die „volkseigenen“ Güter verlangen Jahr für Jahr außerordentliche Zuschüsse, zumal dort der Bürokratismus, die Überbetonung der politischen Tätigkeit und die Unfähigkeit der meisten nach politischen Gesichtspunkten ausgesuchten Betriebsleiter ganz unwahrscheinliche Formen angenommen haben. Der Geldmangel nimmt den Bauern die Kaufmöglichkeit für Betriebsmittel und persönlichen Bedarf. Willkürliche Versetzungen an andere Arbeitsplätze oder Kommandierungen zu Industrie, Uranbergbau und Volkspolizei verschärfen den Mangel an Lohnarbeitskräften. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, politische Bedrängung, Verhaftungen und Verurteilungen lassen immer mehr Bauern den Mut zum Weiterwirtschaften verlieren und ihre Höfe fluchtartig verlassen (Herrenlose Flächen). Der im Juli 1952 verkündete Aufbau des Sozialismus bedeutet für die Landwirtschaft das letzte Stadium des Vernichtungskampfes gegen jedes selbständige Bauerntum. Es beginnt mit der Gründung von Produktionsgenossenschaften und enden in der Zwangskollektivierung, ohne Rücksicht auf Menschenleben und Wirtschaftstrümmer. Wieweit durch den Neuen Kurs eine Änderung oder wenigstens eine Verzögerung in diesem Kollektivierungsprozeß zu erwarten ist, ist fraglich. Eine grundsätzliche Aufgabe der bisherigen Absichten jedoch steht überhaupt nicht zur Diskussion. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., überarb. u. erw. Ausgabe. Januar 1953. 176 S. m. 31 Tab., 17 Anlagen, 15 Dok. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 97–101 Landambulatorium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LandwirtschaftssteuergesetzSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 97]In der Landwirtschaft der SBZ hat sich nach 1945 in jeder Hinsicht ein grundlegender Wandel vollzogen. Den ersten Anstoß dazu gab die sogenannte Bodenreform Während man vor dem Zusammenbruch neben den Ostgebieten vor allem Mecklenburg, Pommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt als die Länder des Großgrundbesitzes ansprechen konnte — die SBZ hat sich dadurch in ihrer Struktur ganz wesentlich von den…
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Bolschewismus (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Während der von Marx und Engels im vorigen Jahrhundert gemeinsam entwickelte sog. Wissenschaftliche Sozialismus (Utopie), der als höchstentwickelten Endzustand der Gesellschaft den Kommunismus fordert, als Marxismus bezeichnet wird, ist der B. die von Lenin und Stalin in den letzten 50 Jahren neu ausgelegte und weiterentwickelte Lehre des Marxismus. B. umfaßt also sowohl den Leninismus wie den Stalinismus und beansprucht außerdem, der Erbe und Fortführer des unverfälschten Marxismus zu sein. Der Leninismus wird parteioffiziell als „der Marxismus der Epoche des Imperialismus und der proletarischen Revolution“ bezeichnet. Er unterscheidet sich vom ursprünglichen Marxismus dadurch, daß er angesichts der „monopolkapitalistischen“ Entwicklung seiner Zeit die Weltrevolution für unmittelbar bevorstehend hielt, die Durchführung der Revolution theoretisch genau festzulegen versuchte (Diktatur des Proletariats), die Parteiorganisation in straffster Disziplin zusammenfaßte und angesichts des Fehlens eines großen Industrieproletariats in Rußland das „Klassenbündnis“ mit den werktätigen Bauern forderte. Der Stalinismus befaßt sich vor allem mit den Bedingungen, die zum Aufbau des Sozialismus in einem einzelnen Lande führen. Er wird dadurch gekennzeichnet, daß die Praxis des bolschewistischen Staatsaufbaus nach der Revolution bewies, daß die menschlichen und [S. 34]gesellschaftlichen Triebkräfte zur Gestaltung des Lebens doch ganz andere waren, als sie vor der Revolution theoretisch von Marx und Lenin interpretiert worden waren. Der Stalinismus ist daher eine ununterbrochene theoretische Anpassung an die wirklichen Gegebenheiten des menschlichen und politischen Daseins unter allmählich fortschreitender, teils grundlegender Abänderung der Theorien von Marx und Lenin. (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus, KPdSU) Literaturangaben Berdiajew, Nikolai: Wahrheit und Lüge des Kommunismus. Darmstadt 1953, Holle-Verlag. 128 S. Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Gurian, Waldemar: Der Bolschewismus. Einführung in Geschichte und Lehre. Freiburg 1931, Herder. 337 S. Hippel, Ernst von: Die Überwindung des Bolschewismus. Köln 1953, Deutsch-Europäische Verlagsgesellschaft. 48 S. Monnerot, Jules: Soziologie des Kommunismus. Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 429 S. Rosenberg, Arthur: Geschichte des Bolschewismus. Berlin 1932, Rowohlt. 239 S. Sieger, Karl: Im Banne des Kommunismus … Idee und Gefahr des Kommunismus. Luzern 1952, Rex-Verlag. 360 S. Theimer, Walter: Der Marxismus. Lehre — Wirkung — Kritik (Sammlung Dalp, Bd. 73). Bern 1950, A. Francke. 253 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 33–34 Bodenreform-Bauprogramm A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bolz, LotharSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Während der von Marx und Engels im vorigen Jahrhundert gemeinsam entwickelte sog. Wissenschaftliche Sozialismus (Utopie), der als höchstentwickelten Endzustand der Gesellschaft den Kommunismus fordert, als Marxismus bezeichnet wird, ist der B. die von Lenin und Stalin in den letzten 50 Jahren neu ausgelegte und weiterentwickelte Lehre des Marxismus. B. umfaßt also sowohl den Leninismus wie den Stalinismus und…
DDR A-Z 1954
Gerichtsverfassung (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch die am 2. 9. 1952 in Kraft getretene „Verordnung über die Neugliederung der Gerichte“ vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) ist an Stelle der bisherigen Amtsgerichte in jedem Kreis ein Kreisgericht, an Stelle der bisherigen Landgerichte und Oberlandesgerichte in jedem Bezirk ein Bezirksgericht getreten. Die Verordnung bestimmt weiter, daß das Rechtsmittel der Revision entfällt. Das am 15. 10. 1952 in Kraft getretene G.-Gesetz vom 2. 10. 1952 bestimmt, daß in jedem Kreis ein Kreisgericht unter einem Direktor als Leiter und der erforderlichen Anzahl von Richtern gebildet wird. Es wird in Straf- und Zivilkammern gegliedert, während in jedem Bezirk ein Bezirksgericht mit Straf- und Zivilsenaten besteht. In Strafsachen ist das Kreisgericht in erster Instanz für alle Sachen zuständig außer „Verbrechen gegen die Republik“, Mord und besonders schweren Wirtschaftsverbrechen. In diesen Sachen entscheidet das Bezirksgericht in erster Instanz. Wichtig ist, daß die Staatsanwaltschaft auch andere Sachen vor dem Bezirksgericht anklagen kann, wenn sie dies „wegen der Bedeutung, Folgen oder Zusammenhänge“ der Straftat für erforderlich hält Ebenso kann bei der sog. schweren Kriminalität, in der das Bezirksgericht an sich zuständig wäre, die Staatsanwaltschaft die Anklage vor dem Kreisgericht erheben, wenn sie die Sache für weniger bedeutungsvoll hält. Der Angeklagte ist insoweit also völlig der Willkür der Staatsanwaltschaft ausgeliefert. Die Kreisgerichte sind für die Entscheidung aller Zivilsachen zuständig mit Ausnahme der Fälle, in denen eine Partei „Träger gesellschaftlichen Eigentums“ ist und der Streitwert den Betrag von 3.000 DM Ost übersteigt. Nur in letzterem Fall ist das Bezirksgericht zuständig. Das Oberste Gericht hat neben seinen beiden bisherigen Funktionen noch [S. 61]die Befugnis erhalten, als Rechtsmittelgericht gegen erstinstanzliche Entscheidungen des Bezirksgerichts tätig zu werden. Es gibt also in der Sowjetzone nur noch ein Rechtsmittel; die zweite Instanz ist völlig weggefallen. Dieses Rechtsmittel heißt, wenn es von einer Partei im Zivilprozeß oder vom Angeklagten im Strafprozeß eingelegt wird, „Berufung“ oder „Beschwerde“, wenn es vom Staatsanwalt eingelegt wird, „Protest“. „Ein Grundsatz unseres neuen sozialistischen Strafprozeßrechts ist der Grundsatz der breiten Heranziehung der Werktätigen zur Rechtsprechung. Deshalb sind jetzt alle erstinstanzlichen Straf- und Zivilsachen … mit einem Amtsrichter und zwei Schöffen zu verhandeln“ (Böhme in „Neue Justiz“ 1952, S. 498). Diesem Grundsatz steht entgegen, daß gerade dann, wenn ein Urteil rechtskräftig wird — also beim Obersten Gericht und in den Berufungssenaten der Bezirksgerichte —, keine Schöffen beteiligt sind. Die Schöffen brauchen nicht mehr nach der ausgelosten Reihenfolge zu den Sitzungen hinzugezogen zu werden, sondern können vom Vorsitzenden beliebig ausgesucht werden Infolgedessen wirken bei politischen Verfahren und großen Wirtschaftsprozessen nur parteiergebene SED Mitglieder als Schöffen mit. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 60–61 Gerichtskritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesetzgebungSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch die am 2. 9. 1952 in Kraft getretene „Verordnung über die Neugliederung der Gerichte“ vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) ist an Stelle der bisherigen Amtsgerichte in jedem Kreis ein Kreisgericht, an Stelle der bisherigen Landgerichte und Oberlandesgerichte in jedem Bezirk ein Bezirksgericht getreten. Die Verordnung bestimmt weiter, daß das Rechtsmittel der Revision entfällt. Das am 15. 10. 1952 in…
DDR A-Z 1954
Republikflucht (1954)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bezeichnung für das fluchtartige Verlassen der „Deutschen Demokratischen Republik“, zunächst nur Ausdruck des Pj., seit 11. 6. 1953 amtlicher Ausdruck in Gesetzen und Verordnungen. Um irgendwie an das zurückgelassene Vermögen der Sowjetzonenflüchtlinge (Flüchtlinge) heranzukommen, wurden in der SBZ verschiedene Verordnungen erlassen. Nach der „Verordnung über die Rückgabe deutscher Personalausweise bei Übersiedlung nach Westdeutschland oder Westberlin“ vom 25. 1. 1951 mußte jeder Bewohner der SBZ, der nach Westdeutschland oder Westberlin übersiedelt, seinen Personalausweis an die Volkspolizei zurückgeben. Nichtbeachtung dieser Vorschrift war mit Gefängnis bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe bedroht. Diese Geldstrafen wurden nach der Flucht in einer solchen Höhe gegen den Flüchtling festgesetzt, daß zu ihrer Vollstreckung gerade eben das zurückgelassene Vermögen ausreichte. Immerhin verlangte dieses Verfahren noch ein Tätigwerden der Gerichte. Deshalb erging am 17. 7. 1952 die „Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten“. § 1: „Das Vermögen von Personen, die das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik verlassen, ohne die polizeilichen Meldevorschriften zu beachten, oder hierzu Vorbereitungen treffen, ist zu beschlagnahmen.“ In Entscheidungen des Obersten Gerichts wurde zum Ausdruck gebracht, daß hier „Beschlagnahme“ gleich „Enteignung“ zu setzen sei. Jeder, der also Vermögensstücke eines Sowjetzonenflüchtlings nach dem Westen verbringt oder in der SBZ verbirgt, machte sich nach dieser Rechtsprechung eines Verbrechens gegen das Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums schuldig. Zahllose Zuchthausurteile waren die Folge. Mit dem Neuen Kurs wurde durch eine weitere Verordnung vom 11. 6. 1953 die Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten aufgehoben: „Alle republikflüchtigen Personen, die in das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik und den demokratischen Sektor von Groß-Berlin zurückkehren, erhalten das auf Grund der Verordnung vom 17. 7. 1952 zur Sicherung von Ver[S. 139]mögenswerten beschlagnahmte Eigentum zurück. Die Verordnung vom 17. 7. 1952 wird aufgehoben.“ In verschiedenen Geheimerlassen des Staatssekretariats für innere Angelegenheiten kommt entgegen diesem klaren Wortlaut zum Ausdruck, daß es praktisch bei der „bisherigen Handhabung bleibt“, daß also nach einer R. das Vermögen des Flüchtlings beschlagnahmt wird. Die Rückgabe von beschlagnahmten Vermögenswerten an bevollmächtigte Personen oder andere Vertreter ist ausdrücklich verboten worden. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 138–139 Reparationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RevisionismusSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bezeichnung für das fluchtartige Verlassen der „Deutschen Demokratischen Republik“, zunächst nur Ausdruck des Pj., seit 11. 6. 1953 amtlicher Ausdruck in Gesetzen und Verordnungen. Um irgendwie an das zurückgelassene Vermögen der Sowjetzonenflüchtlinge (Flüchtlinge) heranzukommen, wurden in der SBZ verschiedene Verordnungen erlassen. Nach der „Verordnung über die Rückgabe deutscher Personalausweise bei…
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Bibliothekswesen (1954)
Siehe auch: Bibliotheken: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bibliothekswesen: 1953 1956 1958 Im B. der Zone stehen die allgemeinen öffentlichen Büchereien offensichtlich an erster Stelle, da sie unmittelbarer als die wissenschaftlichen der Sowjetisierung dienstbar gemacht werden können. Die bisher als „wissenschaftliche bezeichneten Bibliotheken dienten der Wissenschaft und Forschung, die in Dienst und Sold der bürgerlichen Klassengesellschaft standen“ (Erkl. des Volksbildungsministeriums von Juni 1950); sie sind des Objektivismus verdächtig und werden daher bewußt vernachlässigt Mangel an qualifizierten Fachkräften und wachsende Anforderungen der „gesellschaftlichen Arbeit“ beeinträchtigen die Erfüllung der eigentlichen Aufgaben; die Buchbestände sind durch Kriegsverluste, Säuberungen und Sekretierungen gelichtet; Anschaffungen westdeutscher und ausländischer Literatur werden (gemäß Verordnung vom 16. 3. 1950) durch die „Zentralstelle für die Beschaffung wissenschaftlicher Literatur“ kontrolliert, die in erster Linie die Bedürfnisse des Fünfjahrplans zu berücksichtigen hat; die Bibliotheken können also im allgemeinen nicht jedes für Forschungszwecke benötigte Buch besorgen. Das allgemeine öffentliche B. wird demgegenüber theoretisch gefördert, aber durch staatliche Reglementierung, Säuberung der Bestände „Auswahllisten“, Kontrolle der Nachwuchsausbildung, Schulung der allen Bibliothekare und privaten Leihbüchereibesitzer scharf auf die „gesellschaftlichen Aufgaben“ des Parteistaates ausgerichtet. Die Unterhaltungs- und echten Bildungsbedürfnisse der Leserschaft sind daneben unbeachtlich. Büchereien der Betriebe und „demokratischen Massenorganisationen“ genießen besondere Förderung, während die privaten Leihbüchereien zu langsamem Absterben verurteilt sind, da sie die von den Lesern gewünschte Literatur nicht führen dürfen oder nicht erhalten können. Die Kontrolle der allgemeinen öffentlichen Büchereien und die Umschulung der Bibliothekare erfolgt durch die „Staatlichen Landesstellen für Buch- und Bibliothekswesen“; die Ausbildung des Nachwuchses (auch der wissenschaftlichen Bibliotheken) ist lt. Verordnung vom 16. 3. 1950 beim „Zentralinstitut für Bibliothekswesen“ in Ostberlin zentralisiert. Die Deutsche Bücherei in Leipzig bemüht sich, ihrer alten Aufgabe als allgemeines deutsches Verlagsarchiv weiterhin nachzukommen, wird aber aus der Bundesrepublik nicht mehr mit Pflichtexemplaren beliefert. Die „Deutsche Nationalbibliographie“ erscheint nur für einen begrenzten Bezieherkreis; für die Allgemeinheit wird eine Sonderausgabe veröffentlicht, die nur die Neuerscheinungen Her Zone registriert. Literaturangaben *: Bibliotheken als Opfer und Werkzeug der Sowjetisierung. Zur Lage des Büchereiwesens in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 71 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 32 Bibliothek fortschrittlicher Schriftsteller A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bildender Künstler, VerbandSiehe auch: Bibliotheken: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bibliothekswesen: 1953 1956 1958 Im B. der Zone stehen die allgemeinen öffentlichen Büchereien offensichtlich an erster Stelle, da sie unmittelbarer als die wissenschaftlichen der Sowjetisierung dienstbar gemacht werden können. Die bisher als „wissenschaftliche bezeichneten Bibliotheken dienten der Wissenschaft und Forschung, die in Dienst und Sold der bürgerlichen Klassengesellschaft standen“ (Erkl. des…
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Volksdemokratie (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Pj. das nach 1945 in den Ländern Polen, Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Albanien und anfangs auch in Jugoslawien errichtete Regime, mit dessen Hilfe diese Länder allmählich dem Moskauer Herrschaftsbereich ganz unterworfen wurden. Voraussetzung für die Errichtung der V. war in allen Fällen die Anwesenheit sowjetrussischer Besatzungstruppen, die moralische, diplomatische und wirtschaftliche Unterstützung der kommun. Parteien durch Moskau und das Versagen der durch Hitlerdeutschland korrumpierten früher herrschenden Parteien und Klassen. Unter Bruch der Yaltaer „Deklaration über das befreite Europa“, nach der sich die SU 1945 zur Errichtung selbständiger, nationaler Staaten mit vom Volk demokratisch gewählten Regierungen verpflichtet hatte, erzwang Moskau durch die Methode des „trojanischen Pferdes“ über die Blockpolitik der „Nationalen“ oder „Vaterländischen Fronten“ die Vorherrschaft der kommun. Parteien, die meist durch in Moskau geschulte Emigranten geführt wurden. „Reinigungen“ vereitelten jede Opposition und auch den Versuch dieser Länder, sich durch regionale Freundschaftsabkommen unabhängig vom Kreml zu halten. Die Länder der V., anfangs als „nicht mehr kapitalistisch und noch nicht sozialistisch“ gekennzeichnet, wurden nach der Bildung des Kominform im Sept. 1947 zu ihrer nächsten Entwicklungsphase, zum „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“ veranlaßt und in eine der marxistischen Staatslehre entsprechenden Klassenherrschaft verwandelt, die die Funktionen einer Diktatur des Proletariats, wenn auch nicht in Räteform, erfüllen sollte. Jeder Versuch, die Zusammenarbeit mit der SU abzuschwächen, gilt als „Attentat auf die Existenzgrundlage der V.“. Alle V. sind untereinander durch zweiseitige militärische Bündnispakte verbunden; jede V. hat außerdem einen zweiseitigen Militärpakt mit der SU schließen müssen. (Antifaschistisch-demokratische Ordnung, Demokratie) Literaturangaben Borkenau, Franz: Der europäische Kommunismus. Seine Geschichte von 1917 bis zur Gegenwart. München 1952, Lehnen. 540 S. Calvez, Jean-Yves: Droit International et Souveraineté en U. R. S. S. — L'évolution de l'idéologie juridique soviétique depuis la Révolution d'Octobre. Paris 1953, Armand Colin. 299 S. Lemberg, Eugen: Osteuropa und die Sowjetunion. Stuttgart 1950, Curt E. Schwab. 240 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 183 Volk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigenen Betriebe, Versicherung derSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Pj. das nach 1945 in den Ländern Polen, Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Albanien und anfangs auch in Jugoslawien errichtete Regime, mit dessen Hilfe diese Länder allmählich dem Moskauer Herrschaftsbereich ganz unterworfen wurden. Voraussetzung für die Errichtung der V. war in allen Fällen die Anwesenheit sowjetrussischer Besatzungstruppen, die moralische, diplomatische und wirtschaftliche…
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Imperialismus (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im allgemeinen Sprachgebrauch das Bestreben eines Staates, seine Herrschaft über die eigenen Grenzen auszudehnen und fremde Völker auf Kosten ihrer Selbständigkeit und Eigenart mit militärischen, wirtschaftlichen oder kulturpolitischen Mitteln dem eigenen staatlichen Machtbereich einzugliedern; eine seit dem Altertum feststellbare geschichtliche Erscheinung, die aber besonders für die Bestrebungen der Großmächte in der Zeit etwa von 1870 bis 1914 bezeichnend ist. Lenin hat den Begriff I. durch seine 1917 verfaßte Schrift „Der I. als höchstes Stadium des Kapitalismus“ eingeengt und nur zur Charakterisierung eines Teilabschnitts der kapitalistischen Entwicklung verwendet. Nach ihm ist I. „der Kapitalismus auf einer Entwicklungsstufe, auf der die Herrschaft der Monopole und des Finanzkapitals sich herausgebildet, der Kapitalexport eine hervorragende Bedeutung gewonnen, die Verteilung der Welt durch die internationalen Truste begonnen hat und die Aufteilung des gesamten Territoriums der Erde durch die größten kapitalistischen Länder abgeschlossen ist“. Als solcher sei er „Übergangskapitalismus“ oder „sterbender Kapitalismus“, weil das Monopol den Übergang vom Kapitalismus zu einer höheren Ordnung darstelle. Diese Analyse des Monopolkapitalismus führt Lenin zu dem Glauben, die allgemeine „weltrevolutionäre Situation“ bahne sich an, und die Weltrevolution, wie sie als gesetzmäßige Entwicklung durch die Materialistische Geschichtsauffassung von Marx vorausgesagt war, stehe unmittelbar vor der Tür. Durch die russische Oktoberrevolution 1917 gedachte er die Weltrevolution auslösen zu können. Als diese Annahme keine geschichtliche Wirklichkeit wurde, mußte sie im Stalinismus dahin revidiert werden, daß die „Epoche der Weltrevolution“ sich über Jahre oder selbst Jahrzehnte mit einem ständigen Wechsel von Ebbe und Flut in den revolutionären Gezeiten erstrecken werde. In seinen Erklärungen zum XIX. Parteikongreß der KPdSU 1952 behauptete Stalin neuerdings im Gegensatz zu Lenin die allgemeine Krise des Weltkapitalismus habe nicht im ersten Weltkrieg, sondern erst durch das Ausscheiden der SU aus dem kapitalistischen System begonnen, sei also erst durch die russische Revolution ausgelöst worden; die zweite Etappe dieser allgemeinen Krise habe sich nach dem Ausscheiden der volksdemokratischen Länder in Europa und Asien aus dem kapitalistischen System entfaltet. Während also Lenin den krisenhaften Entwicklungsstand des Monopolkapitalismus als Voraussetzung der Revolution betrachtet hatte, bezeichnet Stalin heute umgekehrt die Errichtung des bolschewistischen Systems in Rußland, Osteuropa und Asien und den seit 1939 in Erscheinung getretenen I. Moskaus als die Ursache für die Krise und Zersetzung des Weltkapitalismus. (Bolschewismus, Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 71 IHK A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrie, PrivateSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im allgemeinen Sprachgebrauch das Bestreben eines Staates, seine Herrschaft über die eigenen Grenzen auszudehnen und fremde Völker auf Kosten ihrer Selbständigkeit und Eigenart mit militärischen, wirtschaftlichen oder kulturpolitischen Mitteln dem eigenen staatlichen Machtbereich einzugliedern; eine seit dem Altertum feststellbare geschichtliche Erscheinung, die aber besonders für die Bestrebungen der…
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Wirtschaftssystem (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 196]Die Wirtschaft der SBZ hat den Charakter einer unter dem Gesichtspunkt wirtschaftlich-strategischer Machtanhäufung ferngesteuerten, total geplanten Staatswirtschaft. 1. Fernsteuerung: Das W. der SBZ ist kein in sich geschlossenes Ganzes; es ist aus seinen gesamtdeutschen Wirtschaftsbindungen herausgelöst und zu einem Bestandteil der Gesamtwirtschaft des sowjetisch kontrollierten Ostblocks gemacht worden. Unter der irreführenden Bezeichnung Rat für ➝gegenseitige Wirtschaftshilfe, dem auch die SBZ angehört, wird das Wirtschaftsgefüge der kommun. beherrschten Staaten tatsächlich vom Planministerium der SU kontrolliert (GOSPLAN), und zwar durch ein System von drei zusammenhängenden langfristigen Wirtschaftsplänen, deren einer die Wirtschaft der osteuropäischen Länder einschließlich der SBZ bestimmt. Die von Gosplan festgelegten verbindlichen Planziffern betreffen sämtliche Schlüsselproduktionen (wie Kohle, Energie, Metallurgie, Schwermaschinenbau, Elektroindustrie, Chemie), über die planökonomische Verwaltung der SKK ergeht der Plan als Auflage an die Wirtschaftsverwaltung der SBZ, der auch in ihren Spitzen, der Staatlichen ➝Plankommission und der neuerdings allen Wirtschafts- und Verkehrsbehörden übergeordneten Koordinierungsstelle (Regierung) für Industrie und Verkehr beim „Ministerrat der DDR“, lediglich exekutive Funktionen zukommen. Die Plankommission und die ihr nachgeordneten Fachministerien und die Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich, in denen wiederum die Abteilung Planung allen Fachabteilungen gegenüber weisungsberechtigt ist, haben also vornehmlich die Aufgabe, die auf die SBZ entfallenden Produktionsauflagen mittels eines Systems von Branchen- und Betriebsplänen, Jahres- und Quartalsplänen, Investitions-, Material- und Warenumsatzplänen zu verteilen und zu lenken; hierzu gehören auch die Überwachung der Kapazität, die Sicherstellung des Arbeitskräftebedarfs, die Regelung der Vorlaufsarbeiten. Von einer deutschen Initiative (etwa echt gesetzgeberischer Art) kann seit 1949 kaum mehr die Rede sein, zumal alle Schlüsselstellungen ausnahmslos von der SED besetzt sind, die überdies für den Planernachwuchs eine eigene Hochschule für ➝Planökonomie hat errichten lassen. Soweit — von Jahr zu Jahr in verstärktem Maß — ausländische Rohstoffe für die Erfüllung der Auflagen erforderlich sind, werden sie durch ebenfalls von der SU gelenkte, größtenteils für die Dauer des Fünfjahrplans laufende Außenhandelsabkommen (Außenhandel) sichergestellt. Diese Abkommen sind ganz auf die Stärkung der Schwerindustrie abgestellt und dienen vor allem zur Kompensation des Ausfalls an westdeutscher und oberschlesischer Steinkohle und Roheisen, während die SBZ selbst vor allem als Veredler tätig ist und — bei gleichzeitigem Ausbau der eigenen Grundstoffindustrien (neue Eisen- und Stahl-Kombinate in Brandenburg und Fürstenberg; Ausbau der Energieerzeugung, geplante Verzehnfachung der Roheisenerzeugung bis 1955) — zur Hälfte ihres Exports Maschinen, elektrotechnische, feinmechanische und optische Geräte liefert. Der Konsumentengesichtspunkt steht bei diesen Abkommen wie bei der Wirtschaftsplanung überhaupt ganz im Hintergrund (Lebensmitteleinfuhr nur ein Zehntel der Einfuhr der Bundesrepublik). 2. Totalplanung: Der „Plan“ ist das „oberste Gesetz der DDR“. Obwohl die Steigerung des strategischen Industriepotentials eindeutig in seinem [S. 197]Mittelpunkt steht, umfaßt die Gesamtplanung doch praktisch alle, auch die außerwirtschaftlichen Bereiche: Arbeitskraft, Forschung, Lebensstandard, Kultur, ja sogar Gesundheit sind in insgesamt 12 fachlichen Unterplänen miterfaßt; das gesamte öffentliche Leben der Zone steht unter dem Leitgedanken der Steigerung der schwerindustriellen Produktion in den „Planschwerpunkten“ und damit unter der Kontrolle der SU als der Vormacht des Ostblocks, die auch die „Planschwerpunkte“ bestimmt. Diese Entwicklung zur zentralen und totalen Lebensplanung war 1945 noch nicht abzusehen. Die SBZ-Wirtschaft wurde erst Mitte 1948 mit der Errichtung der DWK, dem Anlaufen des Halbjahrplans und der Errichtung zentraler Kontrollstellen (ZKK) eindeutig auf Zonengrundlage gestellt; die Vorläufer der DWK, die Deutschen Zentralverwaltungen, hatten auf wirtschaftlichem Gebiet nur beschränkte Befugnisse, und eine zentrale Lenkung fand nur durch SMAD-Befehle statt, die der regionalen Initiative breiteren Spielraum ließen, wenn es auch bereits seit 1945 SMAD-Produktionsauflagen für die Grundindustrie gab. Im ersten Abschnitt standen im Vordergrund der Wirtschaftspolitik in der SBZ die Zerschlagung des SBZ-Industriepotentials durch dreifache Demontagen (1945–1947, Reparationen) und die Enteignung der verbleibenden Restkapazitäten der privaten Großindustrie, die Beitreibung der direkten und indirekten Reparationen, die Vorbereitung einer zentralen Wirtschaftsverwaltung (eben der späteren DWK), die für den Fall einer Viermächteeinigung gesamtdeutsche Aufgaben übernehmen sollte und deshalb, solange die SMAD noch auf eine gesamtdeutsche Lösung setzte, in Reserve gehalten wurde. Nachdem unter Preisgabe der gesamtdeutschen Lösung (Mitte 1947 bis Mitte 1948) die Einschmelzung der „DDR“ in das Satellitenpotential beschlossen worden war, erforderte die Wiederherstellung der schwer angeschlagenen Wirtschaft der Zone sehr einschneidende Maßnahmen. Der riesenhafte Investitionsbedarf bedingte einen neuen Finanzierungstyp, eine Art Finanzierung aus dem Elend nach dem Muster der SU. Diesem Bedürfnis wurde vor allem durch die Methode der indirekten Besteuerung in Form von enormen Akzisen bzw. Haushaltsaufschlägen entsprochen (HO); die totale Lenkung der Investierungen geschah durch ein eigenes für langfristige Kredite zuständiges Finanzorgan (Investitionsbank), das die gesamte Kapitalbildung unter die Kontrolle des Staates brachte. Hemmend wirkt sich dabei aus, daß neben der Aufstellung neuer Schwerindustrien nach wie vor die Reparationen und Besatzungskosten in enormer Höhe zu leisten sind und daß außerdem Polizei und Rüstung mit ihrer Wirtschaftszentrale, dem im Haushalt nicht ausgewiesenen Büro für Wirtschaftsfragen beim Ministerpräsidenten, dem etwa 20 rüstungstechnische Großbetriebe unmittelbar unterstellt sind, finanziert werden müssen. Es ergab sich ferner die Notwendigkeit einer rücksichtslosen Ausschöpfung der Arbeitskraft. Hier waren bereits SMAD-Anordnungen, die Zwangsverpflichtungen im Bedarfsfall zur Sicherung der Arbeit der Schlüsselindustrien vorsahen, vorangegangen (Arbeitspolitik, Leistungslohn, Aktivistenbewegung, TAN, Betriebskollektivvertrag, Arbeitsverpflichtung, Besatzungspolitik). Zur Hebung der Arbeitsproduktivität dienen ferner Methoden der Rationalisierung, der echten Arbeitsintensivierung und der sog. [S. 198]Qualifikation. Hauptgesichtspunkte: Senkung der Selbstkosten, vor allem durch Vollausnutzung der Kapazitäten, Materialeinsparung, innerbetriebliche Koordination (Dispatcher) und rationellere Abrechnungsmethoden (Wirtschaftliche Rechnungsführung), ferner zweckmäßig gestaltete Teamarbeit sowie Verallgemeinerung und publizistische Auswertung aller erfolgreichen Rationalisierungsmaßnahmen. Praktisch hat das zu einer wilden Neuererbewegung mit großenteils sinnlosen Wettbewerben geführt, die im Prinzip die in der total geplanten und total bürokratisierten Wirtschaft fehlende Konkurrenz ersetzen sollen, aber in der Regel auf Kosten der Qualität oder der menschlichen Arbeitskraft gehen. Ferner gehören hierhin die Maßnahmen der Förderung von Spezialisten und Spitzenkräften (Einzelvertrag, Prämienwesen, Intelligenz) sowie die fachliche Fortbildung (Qualifikation) begabter, vor allem proletarischer Kräfte; hierbei geht jedoch die Praxis der Bildungsmaßnahmen vielfach im ideologischen Schulungsbetrieb unter. Man stützt sich dabei auf die Grundanschauung von der beliebigen Bildbarkeit aller gutwilligen Kräfte. Schließlich werden alle Machtbefugnisse der Leitungshierarchie von den Ministerien hinab über die Betriebsleiter bis zu den Meistern und Brigadiers konzentriert. Der Leiter trägt, dem sowjetischen „Direktorenprinzip“ gemäß, für die Erfüllung und Übererfüllung des ihm aufgegebenen Planabschnitts die Verantwortung — was wiederum einschließt, daß er entsprechenden Druck auf die Untergebenen ausüben muß. Durch die Koppelung all dieser Methoden wurde bewirkt, daß die Industrieproduktion trotz den enormen Demontagen und dem Reparationsaderlaß 1951 einen Stand von annähernd 90 v. H. des Vorkriegsvolumens erreicht hat. Allerdings ergibt sich aus der Starrheit des Plansystems eine Reihe strukturtypischer Mängel: fiktive Kapazitäten, Mängel der Zulieferung (die Planstarrheit läßt nicht einmal den Ministerien Raum für sinnvolle Umdispositionen); Mängel auf Grund zu spät angeordneter bzw. nicht ins Gefüge passender Umdispositionen mitten im Planjahr; ausfallender Vorlauf für den jeweils nächsten Planabschnitt, Fehlinvestierungen von Arbeitskräften (man scheut hier einstweilen noch allzu scharfe Eingriffe); vor allem verspätete Auflagemitteilungen, durch die kostbare Arbeitszeit verlorengeht. 3. Staatswirtschaft: Das Funktionieren einer solchen total geplanten Wirtschaft hängt von zwei Punkten ab: einmal von der unumschränkten Exekutivvollmacht für die verantwortungtragende Hierarchie, d. h. also jenes Instanzengefüges, das sich mit der Plankommission an der Spitze in den Ministerien und Staatssekretariaten, den ihnen unmittelbar unterstellten Schlüsselbetrieben, den zonalen Verwaltungen volkseigener Betriebe (VVB), den Zentralen des Handels und des Kreditwesens sowie der Landwirtschaft (VVEAB, MTS) fortsetzt, um dann über die seit 1950 unbedeutend gewordenen Länder- bzw. ab 1952 Bezirkswirtschaftsbehörden in regionalen und lokalen Betriebsgruppen des Typs der VEB, der Genossenschaften des Handwerks, der Landwirtschaftlichen ➝Produktionsgenossenschaften usw. und schließlich in den Einzelbetrieben zu münden. — Zweitens muß der Produktionsapparat für zweckmäßige Dispositionen übersichtlich genug gegliedert sein. Die Enteignungs- und Verstaatlichungsmaßnahmen kamen dem Regime hier sehr entgegen (Sequesterbefehl), anfangs unter der irreführen[S. 199]den Losung der „Enteignung der Kriegs- und Naziverbrecher“, später vor allem unter dem Vorwand von Verstößen gegen die Wirtschaftsmaßnahmen; bis heute sind rund 77 v. H. der Industriekapazität verstaatlicht (VEB) oder in sowjetisches Eigentum übergeführt (SAG). Die Schlüsselbranchen (Metallurgie, Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik) kamen zu 75 bis 95 v. H. in staatliche Hand; außerdem wurden sämtliche Kreditinstitute, Versicherungen, Energieunternehmen und die gesamte Grundstoffindustrie verstaatlicht, während aus dem zerschlagenen Grundbesitz neben Staatsgütern etwa 200.000 Neubauernstellen gebildet wurden. In der Folgezeit wurde dann durch ein Ablieferungsmonopol für alle Agrarprodukte (VVEAB), durch die 1949 mit der Errichtung der Deutschen ➝Handelszentralen bewerkstelligte Liquidation des Groß- und Zwischenhandels und die Ausdehnung der staatlichen Handelsorganisationen (HO) und der Konsumgenossenschaften die Bewegungsfreiheit für den Rest der Privatwirtschaft ständig eingeengt. Das Handwerk hat sich zwar zahlenmäßig annähernd gehalten; direkte Methoden der Besteuerung und indirekte politischen Druckes lähmen es jedoch wirtschaftlich ebenso wie die restlichen Betriebe der kleinen und mittleren privaten ➝Industrie. Unternehmerorganisationen waren von Anfang an streng verboten. Ansätze in dieser Richtung, wie die 1945/46 gebildeten Handelsgenossenschaften, wurden rücksichtslos zerschlagen; die Industrie- und Handelskammern sind lediglich politisch bevormundete Organe der Verwaltungsbehörden mit nur beratenden Funktionen. Damit hat sich als erwünschtes Nebenprodukt eine soziale Umschichtung ergeben, derzufolge nur noch ein Fünftel der Bevölkerung (vor 1936: über ein Viertel) dem Namen nach wirtschaftlich selbständig ist, und zwar in der Mehrheit Bauern (rund 57 v. H.), die neuerdings durch die Produktionsgenossenschaften entselbständigt werden sollen, in zweiter Linie kleine Handwerksbetriebe. — Dem steht gegenüber ein Prozentsatz von rund 55 v. H. aller Erwerbstätigen, die in „volkseigenen“ oder diesen gleichgestellten Betrieben tätig sind. Dagegen gab es 1936 im Raum der heutigen SBZ nur 18 v. H. Angestellte und Beamte (einschließlich der Privatangestellten, aber ausschließlich der Arbeiter der öffentlichen Hand). Die soziale Abhängigkeit ist nahezu total. Das nominelle Eigentum an Produktionsmitteln ist angesichts des Staatsmonopols in Kapitalbildung, Materialzuteilung und Produktionslenkung ökonomisch belanglos, die Unternehmerfunktion, auch wo nicht enteignet wurde, praktisch annulliert. Der wirksamste Widerstand, mit dem die total geplante, total staatskontrollierte Wirtschaft zu rechnen hat, kommt von der Arbeitnehmerschaft. Die Lähmung ihrer Vertretung (Zerschlagung der Betriebsräte und ihre Ersetzung durch die BGL als Organe des kommunistisch geleiteten FDGB seit 1948) hat die Arbeitnehmermassen ebensosehr dem Regime verfeindet wie der Versuch, sie durch die verschiedenen Reiz- und Druckmittel aufzuspalten. Es ist nicht gelungen, eine Art neue „Elite“ als Stütze des Systems in den Betrieben zu gewinnen. Ein Einbruch schien nur vorübergehend dort gelungen zu sein, wo an neuen Standorten begünstigter Industrien keine Traditionen gegenwirksam waren. Die Überspannung des einseitig auf Rüstungs- und Investitionsgüterproduktion abgestellten Wirtschaftsplans hatte bereits seit 1952 zu einer permanenten Wirtschaftskrise geführt. Im Zusammenhang mit [S. 200]den seit Stalins Tod einsetzenden Manövern politischer Mäßigung der SU setzte Anfang Juni 1953 eine Lockerung der dem „Aufbau des Sozialismus“ dienenden Maßnahmen ein: Enteignungsstopp in Handel, Handwerk und Kleinindustrie; Kollektivierungsstopp in der Landwirtschaft; Verlagerung von Investitionsmitteln von der Schwerindustrie in die Konsumgüterindustrie (Näheres über diese Maßnahmen Neuer Kurs). Der Juni-Aufstand hat der Weltöffentlichkeit klar gezeigt, daß das W. der totalen bolschewistischen Planung von der Arbeiterschaft, in deren Namen es vorgeblich durchgeführt wird, entschieden abgelehnt wird. Literaturangaben Krömer, Eckart: Die Sozialisierung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands als Rechtsproblem. Göttingen 1952, Otto Schwartz. 184 S. Nettl, J. Peter: Die deutsche Sowjetzone bis heute — Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. Frankfurt a. M. 1953, Verlag Frankfurter Hefte. 464 S. Faber, Dorothea: Einkommenstruktur und Lebenshaltung in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 96 S. m. 32 Tab. Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. (BB) 1953. 127 S. m. 16 Anlagen. Plönies, Bartho: Die Sowjetisierung des mitteldeutschen Handwerks. Ein Bericht über die Lage des Handwerks in der sowjetischen Zone. 2., erg. Aufl. (BB) 1953. 136 S. m. 19 Anlagen. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 88 S. m. 15 Anlagen. Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des 1952-Berichtes „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“. *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 196–200 Wirtschaftsstrafverordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wismut-AG.Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 196]Die Wirtschaft der SBZ hat den Charakter einer unter dem Gesichtspunkt wirtschaftlich-strategischer Machtanhäufung ferngesteuerten, total geplanten Staatswirtschaft. 1. Fernsteuerung: Das W. der SBZ ist kein in sich geschlossenes Ganzes; es ist aus seinen gesamtdeutschen Wirtschaftsbindungen herausgelöst und zu einem Bestandteil der Gesamtwirtschaft des sowjetisch kontrollierten Ostblocks gemacht…
DDR A-Z 1954
Eigentum (1954)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Entgegen den Bestimmungen der Verfassung zum Schutze des E. (Art. 22 und 23) konnten in der SBZ verschiedene Enteignungswellen festgestellt werden. Den Anfang bildete der Befehl 124 der SMAD über die Enteignung von „Kriegsverbrechern und Nazi-Aktivisten“. Die Durchführung dieses Befehls sollte eine politische Reinigungsaktion darstellen und konnte nur als solche gerechtfertigt sein. In Wirklichkeit wurde die erste Sozialisierungsaktion in großem Stil durchgeführt. Der Befehl Nr. 64 der SMAD vom 17. 4. 1948 erklärte die Enteignung auf Grund des Befehls Nr. 124 für beendet. Etwa 40 v. H. der gesamten Industrieproduktion der SBZ war durch diesen Befehl in Volkseigentum übergeführt worden. Rechtsmittel gegen Enteignungen und sonstige Maßnahmen zur Wiederaufnahme von Sequesterverfahren waren nach dem Befehl Nr. 64 nicht mehr zulässig. Da bei Erlaß dieses Befehls über die meisten Einsprüche noch nicht verhandelt war, hatte diese Bestimmung zur Folge, daß in nahezu allen Enteignungsfällen die Einwendungen der enteigneten Eigentümer unbeachtet blieben. Die nächste Enteignungswelle wurde durch den Befehl Nr. 201 der SMAD eingeleitet, wonach Strafverfahren gegen angebliche Naziverbrecher durchgeführt werden konnten. Hier war es in jedem Fall möglich, durch Strafurteil auf Vermögensurteil zu erkennen. Mit der ab 23. 9. 1948 in Kraft getretenen Wirtschaftsstrafverordnung war eine weitere Möglichkeit zur Enteignung durch Strafurteile geschaffen. Nach § 16 dieser VO können auch „Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Rücksicht auf Eigentumsverhältnisse oder sonstige Rechte Dritter eingezogen werden“. Eine weitere Möglichkeit zur Enteignung wurde durch den Erlaß des Gesetzes zum Schutze des ➝innerdeutschen Handels geschaffen. Zwei weitere Methoden sind die des Steuerfestsetzungsverfahrens oder des Preisstrafverfahrens. Das für die Eintreibung einer angeblich festgestellten Steuerschuld und -strafe zuständige Finanzamt beantragte die Eröffnung des Konkursverfahrens, wenn die „volkseigene“ Industrie an einer Überführung des Betriebes in das „Volkseigentum“ interessiert war (Konkursrecht). Der gleiche Weg wurde im Preisstrafverfahren beschritten. Die skizzierten Methoden haben bis heute zu folgendem Stand der Kollektivierung in der Wirtschaft geführt: Völlig verstaatlicht sind das Banken- und Versicherungswesen, auch die Grundstoffindustrien müssen als völlig enteignet gelten. Die verbliebene Privatindustrie setzt sich überwiegend aus kleineren und einer nur beschränkten Zahl mittlerer Betriebe zusammen. Eine nennenswerte Rolle spielt sie nur noch in einzelnen Zweigen der Konsumgüterindustrie. Das noch verbliebene Privateigentum genießt einen bedeutend schwächeren Schutz als das „Volkseigentum“ (Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums). Die Verfügungsmöglichkeit über Gegenstände aus Privateigentum ist stark eingeschränkt (Gesetz zum Schutze des ➝innerdeutschen Handels). Als dritte Form des E. gibt es in der SBZ außer dem „Volkseigentum“ und dem Privateigentum das genossenschaftliche E. (Konsumgenossenschaften, landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften usw.). Es gilt als Übergangsform zwischen dem Privateigentum und dem „Volkseigentum“ und genießt dementsprechend höheren Schutz und größere Förderung als das Privat-E., jedoch kann kein Zweifel daran bestehen, daß es nach dem Willen der Machthaber [S. 45]auf die Dauer zugunsten des Volks-E. verschwinden soll. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 44–45 Eherecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EinheitsschuleSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Entgegen den Bestimmungen der Verfassung zum Schutze des E. (Art. 22 und 23) konnten in der SBZ verschiedene Enteignungswellen festgestellt werden. Den Anfang bildete der Befehl 124 der SMAD über die Enteignung von „Kriegsverbrechern und Nazi-Aktivisten“. Die Durchführung dieses Befehls sollte eine politische Reinigungsaktion darstellen und konnte nur als solche gerechtfertigt sein. In Wirklichkeit wurde die…
DDR A-Z 1954
FDJ (1954)
Siehe auch: FDJ: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Abk. für Freie Deutsche Jugend. Hervorgegangen aus den am 20. 6. 1945 durch SMAD-Befehl genehmigten antifaschistischen Jugendausschüssen. Gründungsversammlungen am 7. 3. 1946. Die FDJ war anfangs überparteilich, doch waren die Schlüsselstellungen von Anfang an mit KP/SED-Mitgliedern besetzt. Seit Beginn des 1. FDJ-Schuljahres 1951 ist die FDJ auf den Stalinismus ausgerichtet; heute wird sie ausschließlich von der SED angeleitet und gelenkt. Die Mitgliederzahl betrug 1953 mit Jungen Pionieren über 3 Mill. Vorsitzender: Erich ➝Honecker; oberstes Führungsorgan ist der Zentralrat der FDJ. Die FDJ erfaßt die Jugendlichen über 14 Jahre und übernimmt sie von den Jungen Pionieren. Die Altersgrenze ist nach oben nicht deutlich festgelegt. Seit Beginn des Aufbaus der militärischen Volkspolizei stellt die FDJ das wichtigste Rekrutierungsarsenal für diese dar. Das gleiche gilt für den Dienst für Deutschland und die Gesellschaft für ➝Sport und Technik. Über die Betriebs-, Verwaltungs-, Schul- und Hochschulgruppen usw. der FDJ kontrolliert die SED zuverlässig das Verhalten der Jugend in diesen Institutionen. Die FDJ besitzt eine eigene Tageszeitung, die „Junge Welt“, ferner die Halbmonatsschrift „Junge Generation“. Seit Beginn der offenen Remilitarisierung dienen beide Organe in starkem Maße der vormilitärischen Erziehung, ebenso der FDJ-Dienst selbst. — Seit der Ausschaltung der konfessionellen Jugendverbände ist die FDJ die alleinige Organisation der Jugend in der SBZ. In der Bundesrepublik ist die FDJ als verfassungsfeindlich verboten. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. (Wesentlich überarbeitete Neuaufl. in Vorbereitung.) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 53 FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-SchuljahrSiehe auch: FDJ: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Abk. für Freie Deutsche Jugend. Hervorgegangen aus den am 20. 6. 1945 durch SMAD-Befehl genehmigten antifaschistischen Jugendausschüssen. Gründungsversammlungen am 7. 3. 1946. Die FDJ war anfangs überparteilich, doch waren die…
DDR A-Z 1954
Erziehungswesen (1954)
Siehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1966 1969 Erziehungswesen: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 [S. 48]Ausgehend von dem Grundsatz, daß Erziehung Sache des Staates ist, sucht das Sowjetzonen-Regime alle Faktoren, die neben der Schule die Entwicklung der Jugend bestimmen, aus- oder gleichzuschalten und die Staatsschule gegenüber dem Elternhaus zum entscheidenden Erziehungsfaktor zu machen. Da Staat und SED identisch sind, bedeutet Staatserziehung nichts anderes als Erziehung zum Kommunismus. Zielsetzung und organisatorischer Aufbau des sowjetzonalen Schulwesens einerseits, seine Lehrerbildung, Lehrpläne, Lehrbücher und Unterrichtsmethoden — kurz seine Unterrichts- und Erziehungspraxis — andererseits zeigen die für alle Verhältnisse der SBZ typische Zweigesichtigkeit. 1945 wurde von dem inzwischen verstorbenen Schulrat Kreutziger die Erziehung zum „kämpferischen demokratisch-antifaschistischen Humanismus“ als Bildungsziel aufgestellt und auf den pädagogischen Landes- und Zonenkongressen 1946 verbindlich gemacht. Theoretisch wurde an Goethe und Humboldt angeknüpft, aber in Reden von Kreutziger und Wandel zur Erläuterung dieses Zieles trat klar zutage, daß die neue Schule vor allem vom Klassenkampfgedanken beherrscht sein sollte. Immer wieder wurde betont, daß die Schule ein „Politikon sei. Man verwies auf Lenins Rede auf dem II. Allrussischen Lehrerkongreß 1919 (Lenin, Werke Bd. XXII, S. 474): „Eine dieser bürgerlichen Heucheleien ist die Ansicht, daß die Schule außerhalb der Politik stehen kann. Gerade das Bürgertum war immer bemüht, in seinen Schulen gehorsame und getreue Lakaien zu drillen, ja überhaupt den ganzen Unterricht auf den Drill gehorsamer und geschickter Diener, von Willensobjekten und Sklaven des Kapitals abzustellen. Niemals war es darauf bedacht, die Schule zu einem Instrument der Menschlichkeit jenseits seiner Klasseninteressen zu machen. Jetzt ist es uns allen klar, daß dies nur die sozialistische Schule tun kann, die in unlösbarer Verbindung mit den Werktätigen und Ausgebeuteten steht.“ Und das auch in der Sowjetzone eingeführte Pädagogik-Lehrbuch von Jessipow-Gontscharow sagt auf S. 14: „Es gibt keine von der Politik getrennte Erziehung, da die Schule ein organischer Teil des öffentlichen Lebens ist, und Erziehung und Unterricht die Weltanschauung des Menschen formen.“ Diese Grundsätze fanden in den Organisationsformen der sowjetzonalen Einheitsschule unverhüllten Ausdruck. Man hob den Parallelismus der „Volksschule“ und der „Höheren Schule“ des bürgerlichen „Klassenstaates“ auf, um „jedem Kinde ohne Unterschied des Besitzes, des Glaubens oder seiner Abstammung die seinen Neigungen und Fähigkeiten entsprechende vollwertige Ausbildung zu ermöglichen“. Auf der sogenannten „Vorschulischen Erziehung“ baut sich die allgemeine 8stufige „Grundschule“ auf, seit 1950 mit in der ganzen Zone einheitlichen Abschlußprüfungen. Die Grundschule gabelt sich dann in die 4stufige Oberschule und die 3stufige Pflichtberufsschule. An die Oberschule schließen sich die Universität, an die Berufsschule die viersemestrigen Fachschulen an, die ebenfalls den Übergang auf die Universität ermöglichen (Schulen). Die Hilfsschulen wurden von sowjetischer Seite als „pädagogische Entartungen“ gebrandmarkt und auf Anordnung der SMAD aufgelöst, 1950 aber wieder zugelassen. Die Zulassung zu den Oberschulen wird im Widerspruch zur Verfassung willkürlich begrenzt. Nach den Richtlinien (Anweisung 83/11) werden mit Vorrang zugelassen: 1. Kinder von Arbeitern und Kleinbauern (bis [S. 49]zu 16 ha Landbesitz), wobei zu beachten ist, daß als Arbeiter im Sinne der Gesetze und Verordnungen nur anzusehen ist, wer als solcher am 1. 1. 1942 tätig war (Arbeiterkind). 2. Kinder von Helden der Arbeit, Nationalpreisträgern und Verdienten Ärzten und Verdienten Lehrern des Volkes. 3. Kinder der fortschrittlichen Intelligenz. Die Auswahl erfolgt nach klassenkämpferischen Gesichtspunkten durch politische Kommissionen. Durch Zwischenprüfungen, die schon beim Übergang von der 7. zur 8. Grundschulklasse beginnen und in der Oberschule namentlich beim Übergang von Kl. 10 nach 11 in verschärfter Form wiederholt werden, wird der Kreis der für die Universität geeigneten, d. h. der im kommun. Sinne zuverlässigen Schüler noch weiter eingeengt. Ausschlaggebend ist neben der Erfüllung des „Wissenssolls“ in erster Linie das gute Abschneiden in der Gegenwartskunde, die als für alle verbindliches Hauptfach nur der kommunistischen Propaganda dient. Um Fehlleistungen der Auslese auszugleichen, wurden an den Universitäten Vorstudienanstalten, die heutigen Arbeiter- und Bauern-Fakultäten eröffnet, die zunächst in 4, seit 1950 in 6 Semestern Kinder von Arbeitern und Kleinbauern, die sich politisch genügend „qualifiziert“ haben, zur Universitätsreife führen. Sie werden im Gegensatz zu den Abiturienten der Oberschulen ohne Ausnahme zum Studium zugelassen. Die Kontingentierung der Studenten für die einzelnen Fakultäten war anfangs sehr streng und vor allem je nach ihrer „staatspolitischen Bedeutung“ unterschiedlich. In den ersten Jahren wurden für die gesamte Zone nur 2.000 bis 2.500 neue Studenten zugelassen; bevorzugt wurden die neuen gesellschaftswissenschaftlichen Fakultäten, teilweise oder ganz gesperrt waren die Juristische, Philosophische und Theologische Fakultät (Hochschulen). Über die Zulassung des Abiturienten zum Studium entscheiden nicht sein Reifezeugnis, sondern sein soziales Herkommen und seine „gesellschaftliche Arbeit“ in der FDJ-Schulgruppe. So wurden 1950 in Rostock von 116 Abiturienten nur 38 zugelassen, hauptsächlich Kinder von Arbeitern, kleinen Angestellten und Kleinbauern. Von den Abgelehnten waren 16 später als Hilfs- und Gelegenheitsarbeiter beschäftigt, darunter 2 Professorensöhne und eine Arzttochter. Im Sinne des Erziehungsmonopols des Staates bemüht man sich, die Kinder des Bürgertums gegen ihr Elternhaus umzustimmen und zu proletarischen Klassenkämpfern zu erziehen. In kleinen Kollektivgruppen der Jungen Pioniere und der „Freien Deutschen Jugend“ (FDJ) müssen diese Kinder den geistig schwächeren, aber politisch aktiven Mitschülern nach bestimmten Plänen das für die Abschlußprüfungen notwendige Wissen einpauken und ihnen bei den Schularbeiten helfen; jeder bezahlte Nachhilfeunterricht ist andererseits verboten (Lernkollektiv). 1950 setzte mit der Pflichtschulung aller Lehrer im Marxismus-Leninismus, mit neuen Lehrplänen und Lehrbüchern, mit der Zunahme der gesellschaftlichen Arbeit der Schulen, d. h. in ihrer Teilnahme an Demonstrationen und Staatsfeiern, Aufsatzwettbewerben u. a. (z. B. „Warum bin ich ein Freund der Sowjetunion?“ — „Die SU, das stärkste Bollwerk des Weltfriedens“) eine Epoche verschärfter Sowjetisierung des Schulwesens ein. Sie war durch zermürbende Betriebsamkeit bei tatsäch[S. 50]licher Planlosigkeit aller Arbeit gekennzeichnet. Daran konnte auch die Verkündung der „Heiligkeit der Unterrichtsstunde“ durch den damaligen Volksbildungsminister Wandel nichts ändern (Lehrerbildung). 1951 wurden nach langer kollektiver Vorarbeit neue Lehrpläne vom Deutschen ➝Pädagogischen Zentralinstitut (DPZI) herausgegeben. Ihr Inhalt ist bis in die einzelne Stunde aufgegliedert, und sie sollten mit dem „Stoffchaos“ aufräumen, beseitigten aber in Wirklichkeit die Freiheit, die verantwortungsbewußte Lehrer sich noch immer bei der Stoffauswahl hatten nehmen können. Die Lehrpläne sind keine Rahmenpläne, sondern enthalten den gesamten Stoff in Merksätzen mit methodischen Anweisungen, den Angaben des Merkstoffes und der zu erarbeitenden Begriffe in streng kommun. Auswahl und Betrachtungsweise. Alle Lehrer sind verpflichtet, sich genau an die Lehrpläne zu halten. Bei Revisionen hat der Lehrer unaufgefordert seine schriftliche Präparation und den Lehrbericht vorzulegen, die der Revisor miteinander und mit dem Soll des Lehrplanes zu vergleichen hat. Die Lehrbücher werden durch Verfasserkollektive bearbeitet, die laufend an den Lehrplankonferenzen beim DPZI mitgearbeitet haben, so daß Lehrpläne und Lehrbücher genauestens gleichgeschaltet sind. Lehrbuchmanuskripte des Monopol-Verlages „Volk und Wissen“ müssen den Referenten des DPZI vor Drucklegung zur Kontrolle vorgelegt werden. Alle älteren Lehrbücher gelten als ideologisch überholt. Für den Schüler steht somit die Erarbeitung eines umfangreichen, einseitig politisch, d. h. kommunistisch ausgerichteten Wissens im Vordergründe. Selbsttätigkeit und Selbstdenken sind weitgehend ausgeschaltet. Da die „neue Gesellschaft“ aber auch echte Begeisterung und praktisches Können braucht, diskutiert man verzweifelt über die Beseitigung des Formalismus in der Schule. Die Tatsachen, die auch den Machthabern nicht verborgen sind, sprechen eine deutliche Sprache: Bei den Reifeprüfungen an den Oberschulen z. B. beherrschen die Prüflinge zwar den gesamten ideologischen Ballast des Marxismus-Leninismus, sind aber innerlich ganz anders eingestellt, diskutieren privat mit Lehrern ihres Vertrauens, hören den RIAS und den NWDR und stellen ihren Lehrern im Gegenwartskundeunterricht in gespielter Einfalt verfängliche Fragen. Auch auf dem Gebiet der Schule wurde nach sowjetischem Muster ein bis ins Letzte durchorganisiertes Überwachungssystem eingeführt. Die Schüler werden durch Mitschüler, die Leiter der JP- und FDJ-Schulgruppen und die Lehrer kontrolliert, die Lehrer durch die FDJ-Funktionäre, durch Spitzel unter den Kollegen, durch den Schulleiter und seinen Stellvertreter sowie durch Behördenvertreter. Der Schulleiter ist verpflichtet, zweimonatlich einmal bei jedem Lehrer zu hospitieren, und wird seinerseits durch seinen Stellvertreter kontrolliert, der meist ein jugendlicher Aktivist ist und von der Kreisleitung eingesetzt wird, der Schulrat ebenfalls durch seinen Stellvertreter, der sich politisch qualifiziert hat und die Personalangelegenheiten des Kreises erledigt. Die ideologische Zentrale jeder Schule ist die „Parteibetriebsgruppe“. Dazu kommt eine breit angelegte Kontrolle durch die Öffentlichkeit, d. h. durch Betriebsabgeordnete bei allen Prüfungen, und die „Freunde der neuen Schule“. Eine Schlüsselstellung [S. 51]nimmt schließlich das „Deutsche Pädagogische Zentralinstitut“ in Berlin ein, dessen erster Leiter Frau Else ➝Zaisser war, die Frau des ehemaligen Ministers für Staatssicherheit. Beide sind in der SU geschult. Frau Zaisser ist 1952 Nachfolgerin des Volksbildungsministers Wandel geworden, wurde jedoch im Oktober 1953 amtsenthoben. Der Wandel der Erziehungsziele in der SBZ wird am sinnfälligsten dokumentiert in Formulierungen des Hauptabteilungsleiters im Volksbildungsministerium Wolfgang Groth, die auch den Gedanken der bewaffneten Verteidigung der „proletarischen Errungenschaften“ einbeziehen. Die „Erziehung zum demokratischen Patriotismus“ umfaßt 6 Punkte: 1. Liebe zum eigenen Volke als Quelle echten Nationalstolzes. 2. Freundschaft mit allen Völkern, insbesondere mit der Sowjetunion. 3. Haß gegen Reaktion und Imperialismus. 4. Aktivität bei der friedlichen Aufbauarbeit und Bereitschaft, die demokratischen Grundlagen und die Erfolge dieser Arbeit gegen alle störenden Einflüsse oder Angriffe zu verteidigen. 5. Bewußtsein, daß die Interessen des Volkes mit den Interessen seiner Staatsführung untrennbar verknüpft sind, als Quelle der Liebe zum Präsidenten der „DDR“ und des Vertrauens zu den Vertretern des werktätigen Volkes in seiner Regierung. 6. Einsicht in die geschichtlich begründete Führungsrolle der Arbeiterklasse. Ausdrücklich wird betont, daß keiner von diesen Punkten vernachlässigt werden darf. Diese Sätze machen, obschon sie an Diesterweg anzuknüpfen vorgeben, den Umsturz aller bisher gültigen pädagogischen Ziele deutlich: Christentum und Humanismus werden durch „fortschrittliche“ Sowjetpädagogik und die „bolschewistische Parteilichkeit“ ersetzt, die heute wie überall im öffentlichen Leben auch im Erziehungswesen regiert. Frau Zaisser erläuterte diese neue Zielsetzung bei der Eröffnung eines Lehrganges für Dozenten und Assistenten an pädagogischen Fakultäten mit folgenden Worten: „Erfüllt von dem Prinzip der bolschewistischen Parteilichkeit gilt es, endgültig Schluß zu machen mit der objektivistischen Betrachtung der Geschichte der Pädagogik und das reaktionäre Wesen der modernen bürgerlichen Pädagogik zu enthüllen“ („die neue schule“, 1951, S. 365). Durch Verordnung vom 15. 5. 1953 wurde die Schulzeit in der Sowjetzone von bisher 12 auf maximal 11 Jahre (8 Jahre Grundschule und 3 Jahre Oberschule) verkürzt. Diese Verkürzung der Schulzeit, die auch eine entsprechende Kürzung des Lernstoffs zur Folge hatte, wurde jedoch im Rahmen des Neuen Kurses wieder aufgehoben. Es werden nur noch zwei Fremdsprachen unterrichtet, und erste, allgemeinverbindliche Fremdsprache ist Russisch. Da bei der zweiten Sprache die Volksdemokratien den Vorrang haben — 9 Oberschulen lehren schon jetzt neben Russisch nur noch Polnisch und Tschechisch —, werden Englisch, Französisch und Latein kaum noch gelehrt. Auch in der Mathematik und in den Naturwissenschaften wird der Lehrstoff gekürzt. Dafür sollen die Gesellschaftswissenschaften, d. h. der Unterricht im Marxismus-Leninismus und die „fortschrittliche Literaturkunde“ noch stärker als bisher gepflegt werden. Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Dübel, Siegfried: Deutsche Jugend im Wirkungsfeld sowjetischer Pädagogik. (BB) 1953. 88 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 48–51 Ermächtigungsverordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FachministerienSiehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1966 1969 Erziehungswesen: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 [S. 48]Ausgehend von dem Grundsatz, daß Erziehung Sache des Staates ist, sucht das Sowjetzonen-Regime alle Faktoren, die neben der Schule die Entwicklung der Jugend bestimmen, aus- oder gleichzuschalten und die Staatsschule gegenüber dem Elternhaus zum entscheidenden Erziehungsfaktor zu machen. Da Staat und SED identisch sind, bedeutet Staatserziehung nichts anderes als…
DDR A-Z 1954
Volkspolizei (1954)
Siehe auch: Volkspolizei: 1953 1956 1969 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 186]Sammelbegriff für Polizei, Grenz- und Transportpolizei und für die bewaffneten Streitkräfte Heer, Marine, Luftwaffe der SBZ, volkstümlich VP oder Vopo genannt. Die Bezeichnung V. für alle bewaffneten Organe wurde bisher aufrechterhalten, um den militärischen Charakter der kasernierten Verbände zu tarnen. Es sind zu unterscheiden: 1. Hauptverwaltung Deutsche V. (HVDVP): Spitzenbehörde der Ordnungspolizei, umfassend Schutz-, Kriminal-, Verwaltungs- und Verkehrspolizei. Sitz: Berlin W 8, Glinkastraße. Chef der DVP: Generalinspekteur Karl ➝Maron. Die HVDVP gliedert sich seit der Verwaltungsreform im August 1952 in 14 Bezirksbehörden der Volkspolizei (BdVP), denen 217 Volkspolizeikreisämter (VPKA) bzw. Volkspolizeipräsidien (VPP) unterstehen. In den Städten untergliedern sich die VPP in VP-Inspektionen und VP-Reviere mit „Abschnitten“. Auf dem Lande gliedern sich die VPKA in „Abschnitte“, denen ein Abschnittsbevollmächtigter (ABV) vorsteht. Dieser stützt sich auf sog. Freiwillige Helfer der VP, d. h. Zivilpersonen mit Hilfspolizeivollmachten. Der ABV ist für die Durchsetzung der SED-Politik in seinem „Abschnitt“ verantwortlich, nimmt Anzeigen und Denunziationen entgegen und veranlaßt die ersten polizeilichen Maßnahmen. Seit der Reorganisation der sowjetzonalen Kriminalpolizei am 1. 3. 1953 werden Straftaten nicht mehr nach den Bestimmungen des StGB verfolgt, sondern in „Verbrechen gegen Sozialistisches Eigentum“ und „Allgemeine Kriminalität“ klassifiziert. Die V. führt ihr Entstehen offiziell auf den 1. 6. 1945 zurück und feiert diesen Tag als „Tag der V.“. Die Umbenennung der Polizei der SBZ in V. erfolgte erst nach der Spaltung der Großberliner Polizei im Mai 1949. 2. Kasernierte Volkspolizei (KVP): Früher auch Bereitschaftspolizei, Tarnbezeichnung für die Heeresverbände der SBZ. Spitzeninstitution: Ministerium des Innern (MdI)/ Sitz Berlin-Niederschöneweide, Schnellerstraße. Chef der KVP: Generalleutnant Karl-Heinz Hoffmann (Mitglied des ZK der SED), gleichzeitig Oberbefehlshaber von Heer, Marine und Luftwaffe. Die KVP ist die militärische Grundorganisation, aus der die Waffengattungen See und Luft entwickelt wurden. Am 3. 6. 1948 wurden auf Befehl der SMAD im Bereich der damaligen Deutschen Verwaltung des Innern eine „Hauptabteilung Grenzpolizei-Bereitschaften“ eingerichtet, die die Ausbildungskader für die künftigen „Nationalen Streitkräfte“ aufstellte. Im Oktober 1949 wurde die „Bereitschaftspolizei“ umbenannt und eine selbständige „Hauptverwaltung für (militärische) Schulung“ (HVS) aufgestellt; im Frühjahr 1950 wurde diese in „Hauptverwaltung für Ausbildung“ (HVA) geändert. Diese Bezeichnung galt bis zum 1. 9. 1952. Seitdem wird die Bezeichnung KVP benutzt. Bereits vor Spaltung des Kontrollrats wurden in deutschen Kriegsgefangenenlagern in der SU Berufsoffiziere für die VP angeworben und als Ausbilder eingesetzt. 1949 wurden 12 V.-Schulen für Offizieranwärter (VPS) und 39 VP-Bereitschaften (VPB) für Unterführer und Mannschaften der Waffengattungen Infanterie, Artillerie, Panzer, Pionier- und Nachrichtenwesen aufgebaut. Bis Januar 1952 wurde nach den Dienstvorschriften der ehemaligen Deutschen Wehrmacht ausgebildet. Im Januar 1951 wurden die VPS und VPB reorganisiert und gemischte Verbände, sog. Volkspolizeidienststellen (VPD) zusam[S. 187]mengestellt mit drei Infanterie-Kommandos (Kommando = Bataillon), einem Artillerie-Kommando und sieben Sonderabteilungen (Kompanien) für Aufklärer, Nachrichtenwesen, Pioniere, Pak, Flak, schwere Granatwerfer und Panzer. Januar 1952 erfolgte eine neue Reorganisation der VPD nach dem Muster sowjetischer Brigaden; es handelt sich dabei praktisch um eine Weiterentwicklung und Verstärkung der bisherigen VPD. Die deutschen Ausbildungsvorschriften wurden abgeschafft, die Dienstvorschriften der Sowjetarmee eingeführt. Im Mai 1952 wurden die Verbände der KVP von deutschen auf sowjetische Waffen umgerüstet: Karabiner 38 (Tarnbezeichnung K 100), MP 43 und 44, IMG Deterow, sMG 08 Maxim, Pak 4,5, Pak 5,7, Pak/Feldkanone 7,62 cm, FK/Haubitze 12,2 cm, lGrW 5 cm, mGrW 8 cm, sGrW 12,2 cm, Panzer T 34, T 43/76 und T 43/85 (Panzer „Stalin I“ seit Frühjahr 1953), Flak 2 cm, Flak 3,7 cm. — Im September 1952 war die KVP 104.000 Mann stark, davon etwa 15.000 Offiziere. Es bestehen 20 Waffenschulen für Infanterie (z. B. in Döbeln i. Sa.), Artillerie (z. B. in Torgau), Panzer (z. B. in Großenhain), Nachrichtenwesen (z. B. in Pirna/Sa.) und Pionierwesen (z. B. in Dessau-Alten). Außerdem besteht eine PK-Hochschule in Berlin-Treptow und eine Regimentskommandeur-Schule in Dresden. Im nordöstlichen Teil der SBZ wurde die Heeresgruppe Nord unter Generalmajor Hermann Rentsch aufgebaut, mit Sitz des Stabes in Pasewalk. Die HG Nord umfaßt die Divisionen Schwerin, Eggesin und Prenzlau. Die nicht in der HG Nord organisierten 23 Verbände sollen zu drei weiteren Heeresgruppen Ost, Mitte und Süd zusammengefaßt werden. Als Aufbaustäbe werden sog. Territoriale Verwaltungen (TVW) eingerichtet (Tarnbezeichnung für Heeresgruppen). Am 7. 10. 1952 wurden die bisher verwendeten blauen Uniformen — die noch heute von der HVDVP getragen werden — abgeschafft und olivgrüne Felduniformen eingeführt, die der sowjetischen Uniform ähneln. Die aus Tarnungsgründen verwendeten Polizeidienstgrade, wie z. B. VP-Wachtmeister, VP-Kommissar und VP-Rat wurden in Soldat, Leutnant und Hauptmann umbenannt. Wirklicher Chef der KVP ist der Leiter der Militärabteilung der SKK, Generalleutnant Makarow. Alle Einheiten und Schulen der KVP werden durch ein kompliziertes Sicherheitssystem überwacht und geleitet: Im Stab jeder Einheit sind sog. Sowjetniks vertreten, jedem Truppenoffizier der KVP ist ein Polit-Stellvertreter (Polit-Kultur-Offizier = politischer Kommissar) beigegeben, mit gleichen Vollmachten wie der Truppenoffizier. Die sowjetzonalen bewaffneten Verbände werden vom Staatssekretariat für Staatssicherheit (StfS) überwacht, dessen Vertreter, als sogenannte Verbindungsoffiziere getarnt, nicht dem Einheitsführer, sondern dem StfS unterstehen. Die SED und die FDJ unterhalten in den bewaffneten Verbänden eigene „Grundorganisationen“. Der Leiter der „Verwaltung für Politarbeit“, Generalmajor Rudolf Dölling, ist gleichzeitig Bezirksverbandsvorsitzender der SED-Organisation im Bereich der KVP. Seit 1951 ist jedem Angehörigen der KVP der Kontakt mit dem Westen, der Betrieb privater Rundfunkgeräte und das Lesen westlicher Literatur, seit März 1953 sogar das Betreten des sowjetischen Sektors von Berlin, verboten. Im Mai 1951 wurden die zivilen Personalausweise eingezogen, um Desertionen zu beschränken. Jeder Volkspolizist verpflichtet sich, „nicht weniger als drei Jahre in der KVP zu dienen“. Nach Ablauf der Frist kann freiwillige Weiterverpflichtung erfolgen, [S. 188]„solange die Regierung der DDR mich braucht“. Offiziere: mindestens 7 Jahre. Höhere Offiziere werden seit 1949 in Privolsk bei Saratow (SU) ausgebildet. Bis zum 1. 10. 1952 wurden Rekruten durch Werbekommissionen angeworben. Nach diesem Zeitpunkt wurden „Registrierverwaltungen“ — auf Bezirksebene — und „Registrierabteilungen“ — auf Kreisbasis — eingerichtet, die praktisch die Rolle von Wehrbezirkskommandos usw. spielen. Der Beitritt zur KVP ist de jure noch freiwillig, die von den Reg.-Verwaltungen erfaßten Jahrgänge 1930 bis 1935 wurden jedoch bei Weigerung, der KVP beizutreten, von ihren Arbeitsstellen entlassen. Wegen des starken politischen Druckes, wegen geringer Urlaubs- und Ausgangserteilung steigen die monatlichen Desertionen ständig — trotz der über dem Durchschnitt der Zivilbevölkerung liegenden Verpflegung und hoher Entlohnung. Seit 1949 gibt es etwa 7.000 Deserteure, darunter auch Offiziere im Range eines Obersten. Im Monatsdurchschnitt des letzten Quartals 1953 flohen zwischen 350 und 500 Mann allein nach Westberlin. Im Januar 1954 werden Militärgerichte aufgebaut, die für Desertionen von Offizieren auch die Todesstrafe verhängen können. Die Militärrichter der KVP werden in Sonderlehrgängen in Dresden ausgebildet. Die politische Schulung verläuft nach dem Programm einer SED-Kreisparteischule. Ein Großteil der PK-(Polit-Kultur-) Schulung fällt in die Freizeit. Die militärische Ausbildung hat ausgesprochen aggressiven Charakter und wird durch den PK-Unterricht ideologisch begründet. Seit September 1952 ist laut PK-Anweisung „jeder Volkspolizist verpflichtet, überall dort seinen Dienst zu tun, wo es die Interessen der DDR erfordern“. 3. Seepolizei: Seit 1. 9. 1952 offiziell „VP-See“, volkstümlich auch „Seepo“ genannt. Wurde 1949 als „Referat z. b. V.“ im Rahmen der HVA vorbereitet und im Mai 1950 offiziell aufgestellt. Sie ist keine Polizei, sondern eine Marine. (Nicht zu verwechseln mit der der HVDVP unterstehenden Wasserschutzpolizei, die auf Binnengewässern eingesetzt ist, oder der See-Grenzpolizei, die dem StfS untersteht und mit der Sicherung der Ostseeküste betraut ist.) Sitz der VP-See: Parow/Mecklenburg, eine Verlegung nach Rostock nach Abschluß des Neubaus ist geplant. Chef: Vizeadmiral Waldemar ➝Verner. Stärke: etwa 9.000 Mann. Die S. gliedert sich in folgende Verbände: 1. Schiffsstammabteilung Kühlungsborn, dort Grundausbildung aller neueingestellten Rekruten der VP-See. 2. Seepolizeischule Parow (SPS), Schule für alle Marinelaufbahnen für Unterführer und Mannschaften. 3. Seepolizei-Offiziersschule (SPOS) Stralsund-Schwedenschanze. 4. Nachrichtenschule Stubbenkammer. 5. U-Boot-Schule Saßnitz-Dwasieden (am 15. 12. 1952 eingerichtet). 6. Pionierkompanie Saßnitz (Vorausbildung für Landungstruppen). 7. Räum- und Bergungskommando Saßnitz. 8. Schiffsingenieurschule Rostock. 9. Baubelehrungskommando Wolgast, dort werden ausgebildete Mannschaften mit der praktischen Bedienung schwimmender Einheiten vertraut gemacht. 10. Wirtschaftsabteilung Wolgast (Tarnbezeichnung für Material- und Munitionslager). 11. Flottenbasis Peenemünde. Stabsquartier aller operativen schwimmenden Einheiten. Der Flottenbasis unterstehen a) die „R-Abteilung“ (Räumboote); bisher sind dort 6 R-Boote vorhanden, die mit 2-cm-Flak bestückt sind, b) Das Flakschiff „Ernst Thälmann“; gilt als selbständige Einheit und ist mit 2-cm- und 3,7-cm-Flak bestückt, c) Hilfs[S. 189]schiffsabteilung mit Tank- und Versorgungsschiffen. d) Minenlege- und Räumdivision (MIR), soll 1953 mit noch im Bau befindlichen M-Booten ausgerüstet werden, die den M-Booten der ehemaligen deutschen Kriegsmarine, Typ 40, nachgebaut sind, e) Küstensicherungsdivision (KS), verfügt gegenwärtig über 20 KS-Boote, die 21 bis 22 Seemeilen laufen und mit Zwillings- sowie Soloflak bestückt sind. Eine Räumpinassen-Division ist geplant. Der S. unterstehen etwa 10 Küstenfunk- und Signalstellen. Offiziere werden seit Juli 1952 an einer sowjetischen Marineakademie in Leningrad ausgebildet. 1953 ist der Bau einer Reihe von Küstenbefestigungen durch die Sowjets begonnen worden, die 1954 der S. übergeben werden sollen. Chefsowjetnik und praktisch Oberbefehlshaber der sowjetdeutschen Marine: Kapitän z. S. 1. Ranges Abramow. 4. Luftpolizei: Offiziell „VP-Luft“, wurde 1950 im Rahmen der HVA vorbereitet und im Januar 1951 offiziell aufgestellt. Sitz des Stabes der VP-Luft: Cottbus. Chef: Generalmajor der Flieger Heinz ➝Keßler. Die VP-Luft ist gegenwärtig etwa 6.000 Mann stark und wird weiter ausgebaut. Stab der 1. Fliegerdivision in Cottbus. 1. Flieger-Regiment in Cottbus, 2. Flieger-Regiment in Drewitz, 3. Flieger-Regiment in Bautzen. Außerdem in Kamenz ein Luftwaffentechnikum, in Pirna-Sonnenstein Sonderlehrgänge für Radar, Navigation und Lufttaktik. Seit September 1952 werden die Flieger an dem sowjetischen Jäger Yak 18 ausgebildet. Gegenwärtig sind etwa 60 Yak 18 vorhanden. Die Flugschüler fliegen im allgemeinen in Begleitung eines sowjetischen Offiziers oder mit Benzinvorräten, die ein Entkommen aus der SBZ nicht zulassen. Seit Januar 1953 gibt es jedoch auch Alleinflüge sowjetzonaler Piloten. Der Aufbau einer 2. Fliegerdivision im Raume Mecklenburg ist für 1953 geplant, ebenfalls die Aufstellung einer Fallschirmjägereinheit in Bautzen. Seit Februar 1952 Offiziersausbildung für Piloten in der Sowjetunion. 5. Grenzpolizei: Operative Truppe des StfS, trägt seit 7. 10. 1952 olivgrüne Felduniform und führt militärische Dienstgrade. Sitz der Hauptverwaltung Deutsche Grenzpolizei (HVDGP): Berlin-Niederschönhausen, Heinrich-Mann-Straße. Chef: Generalleutnant Hermann Gartmann 1), gleichzeitig Stellvertreter des Staatssekretärs für Staatssicherheit. Stärke der GP: etwa 20.000 Mann, die sich in 20 Grenzpolizeibereitschaften, GP-Kommandanturen, GP-Kommandos, Kontrollpassierpunkte (KPP) (z. B. Marienborn, Oebisfelde usw.) und Kontrollpunkte (KP) untergliedern. Die GP-Bereitschaften sind in sog. operative Abschnitte Grenze Nord, „Staatsgrenze“ (Oder-Neiße-Linie) und Demarkationslinie (Westgrenze) eingeteilt. 6. Transportpolizei: Seit 1. 1. 1953 Hauptabteilung Transportpolizei des StfS, wird auf Bahnhöfen, Eisenbahnobjekten und Eisenbahnstrecken eingesetzt. Stärke etwa 5.000 Mann, Chef: Generalinspekteur Auerswald. Sitz: Berlin-Niederschönhausen. Heinrich-Mann-Straße. Das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit (MfS) ist seit Juli 1953 als Staatssekretariat (StfS) dem Innenministerium eingegliedert, SSD. Rüstungsaufträge an die Industrie, u. a. für die Ausrüstung der KVP, erteilt und überwacht die „Staatliche Verwaltung für Auftragserteilung“ im Ministerium des Innern; Leiter: Koppatsch (SED). Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 186–189 Volkskunst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksrat 1) Originalschreibung: GarthmannSiehe auch: Volkspolizei: 1953 1956 1969 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 186]Sammelbegriff für Polizei, Grenz- und Transportpolizei und für die bewaffneten Streitkräfte Heer, Marine, Luftwaffe der SBZ, volkstümlich VP oder Vopo genannt. Die Bezeichnung V. für alle bewaffneten Organe wurde bisher aufrechterhalten, um den militärischen Charakter der kasernierten Verbände zu tarnen. Es sind zu unterscheiden: 1. Hauptverwaltung Deutsche V.…
DDR A-Z 1954
1954: S
S-5-Betriebe Sabotage Sachversicherung SAG SAG-Betriebe SBZ Schauprozesse Schiffahrt Schirdewan, Karl Schmidt, Elli Schnellarbeitsmethode Scholz, Paul Schön, Otto Schulen Schulung Schulung, Innerbetriebliche Schutz der Kinder, Deutsche Gemeinschaft zum (DG) Schwangerschafts- und Wochenhilfe Schwarzmeer und Ostsee Allgemeine Versicherungs-AG Schweinemastaktion Schwerpunktbetriebe SED Seepolizei Sekretariat des ZK der SED Selbmann, Fritz Selbstabschaltung Selbstverpflichtung Semjonow, Wladimir Semjonowitsch Sequesterbefehl Sichtwerbung SKK SMAD SMT Sojuspuschtschina Sorben Sovexportfilm Sowchos Sowjetische Aktiengesellschaften Sowjetische Handelsgesellschaften Sowjetische Kontrollkommission Sowjetisches Militärtribunal Sowjetnik Sozialdemokratismus Sozialfürsorge Sozialismus Sozialversicherungs- und Versorgungswesen Sparkassen SPD Sperrzone Sport Sport und Technik, Gesellschaft für SSD Staatshaushalt Staatsreserven Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich Stachanow, Alexeij Stahlmann, Richard Stalin-Aufgebot Stalinismus Stalin, Josef Wissarionowitsch Dschugaschwili Stalinstadt Stanislawski-Methode Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für Steidle, Luitpold Sterbegeld Steuerwesen Stoph, Willi Strafrecht Strafverfahren Strafvollstreckung Strafvollzug Strampfer, Herbert Streik Stroux, JohannesS-5-Betriebe Sabotage Sachversicherung SAG SAG-Betriebe SBZ Schauprozesse Schiffahrt Schirdewan, Karl Schmidt, Elli Schnellarbeitsmethode Scholz, Paul Schön, Otto Schulen Schulung Schulung, Innerbetriebliche Schutz der Kinder, Deutsche Gemeinschaft zum (DG) Schwangerschafts- und Wochenhilfe Schwarzmeer und Ostsee Allgemeine Versicherungs-AG Schweinemastaktion Schwerpunktbetriebe SED Seepolizei Sekretariat des ZK der SED Selbmann, Fritz …
DDR A-Z 1954
Kritik und Selbstkritik (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 K. und S. sind ein stehender Begriff des Pj. und Elemente des bolschewistischen Überwachungssystems und der revolutionären ➝Wachsamkeit in den eigenen Reihen: „Die Kritik von unten ist der starke Hebel im Kampf um die Verbesserung der Arbeit der Parteiorgane, des Staatsapparates und der Organe der demokratischen Massenorganisationen“ (Ulbricht auf der 8. Tagung des ZK der SED, zitiert nach „Neues Deutschland“ vom 27. 2. 1952). Die überraschende Betonung, die die SED (wie die KPdSU) auf die K. legt, wird jedoch entwertet durch die Einschränkung, daß K. immer nur an Auswüchsen des Systems, nie aber am System selbst geübt werden darf Außerdem ist die K. „eingeplant“ Nicht planmäßige K. wird unterbunden und hat für den Kritisierenden gefährliche Folgen. Jede K. findet ihren Sinn erst durch die dazugehörige S. Diese hat in einer möglichst schonungslosen und selbstentwürdigenden Bloßstellung des sich selbst Kritisierenden zu erfolgen. Die S. erfolgt immer öffentlich: in Versammlungen auf Grund von gesteuerten Angriffen aus der Zuhörerschaft, auf Parteischulen und -lehrgängen, wobei jeder Teilnehmer jede Phase auch seiner privaten Entwicklung darstellen und zur Diskussion stellen muß. Bei prominenten Personen wird die K. und S. mit Vorliebe in der Presse geführt, mit dem Zweck, [S. 89]nicht nur den Betroffenen öffentlich zu diffamieren, sondern auch unter den anderen Funktionären eine permanente Angst- und Schreckenspsychose zu erzeugen. Eine weitere Funktion der K. und S. ist, für offensichtliche Mißerfolge einzelne Personen verantwortlich zu machen und die Unzufriedenheit der Bevölkerung mit dem Regime auf diese abzulenken. Im ideologischen System des Bolschewismus kommt der K. und S. die Rolle eines künstlich konstruierten Elements der Dialektik zu, da eine „natürliche“ Dialektik in der Starrheit des Sowjetsystems nicht mehr existiert. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 88–89 Kriegsverbrecherprozesse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kuckhoff, Greta, geb. LorkeSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 K. und S. sind ein stehender Begriff des Pj. und Elemente des bolschewistischen Überwachungssystems und der revolutionären ➝Wachsamkeit in den eigenen Reihen: „Die Kritik von unten ist der starke Hebel im Kampf um die Verbesserung der Arbeit der Parteiorgane, des Staatsapparates und der Organe der demokratischen Massenorganisationen“ (Ulbricht auf der 8. Tagung des ZK der SED, zitiert nach „Neues…
DDR A-Z 1954
Diktatur des Proletariats (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wurde als Herrschaftssystem im Gefolge der proletarischen Revolution von Marx nur in einem einzelnen Satz seiner „Kritik des Gothaer Programms“ 1875 ohne nähere Erläuterung erwähnt, erst von Lenin zum „wichtigsten Problem“ und „Hauptinhalt“ der bolschewistischen Revolution erhoben und durch seine 1917 erschienene Schrift „Staat und Revolution“ zu einer geschlossenen Revolutionstheorie entwickelt, die später von Stalin ausgebaut wurde. Die DdP. soll den alten Staatsapparat, seine Gesetzgebung und seine Moral gewaltsam und vollständig zertrümmern, den völligen Sturz des Kapitals herbeiführen, jeden Widerstand der Gegner und alle Restaurationsversuche mit allen Mitteln unterdrücken und die Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Kommunismus durch die Errichtung der klassenlosen Gesellschaft und der vom Staat als einzigem Unternehmer gelenkten sozialistischen Produktionsweise in die Wege leiten. Lenin betrachtete dabei die kommunistische Parteileitung als Avantgarde (Vorhut) der Parteianhänger, die in straffster Disziplin ohne Mitbestimmungsrecht alle Anordnungen zu befolgen haben; er betrachtete die Partei als Avantgarde des Proletariats, die Proletarier als Avantgarde aller übrigen für die Revolution brauchbaren Werktätigen (unzufriedene Kleinbürger, Kleineigentümer, Intelligenz usw.), die ihrerseits ein „Klassenbündnis“ mit den werktätigen Bauern eingehen müßten, ohne daß die kommun. Parteileitung ihre „führende Rolle“ in dieser künstlich konstruierten Pyramide verlieren dürfe. Das bedeutet in der Praxis, daß weder die Bauern noch die Werktätigen noch das Proletariat oder die kommun. Parteimitglieder, sondern allein die Parteileitung, verkörpert durch das ZK, die unumschränkte Diktatur über das ganze Volk ausüben, und daß alle, die der Partei beitreten oder mit ihr paktieren, sich auf Gnade und Ungnade dieser DdP. ausliefern, die, wie Stalin sagt, nicht als eine flüchtige Periode zu gelten hat, sondern als eine ganze historische Ära, von der bis jetzt niemand sagen kann, wann sie endet. (Materialistische Geschichtsauffassung, Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Gurian, Waldemar: Der Bolschewismus. Einführung in Geschichte und Lehre. Freiburg 1931, Herder. 337 S. Hippel, Ernst von: Die Überwindung des Bolschewismus. Köln 1953, Deutsch-Europäische Verlagsgesellschaft. 48 S. Monnerot, Jules: Soziologie des Kommunismus. Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 429 S. Sieger, Karl: Im Banne des Kommunismus … Idee und Gefahr des Kommunismus. Luzern 1952, Rex-Verlag. 360 S. Theimer, Walter: Der Marxismus. Lehre — Wirkung — Kritik (Sammlung Dalp, Bd. 73). Bern 1950, A. Francke. 253 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 41 Differenzierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DirektbetriebeSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wurde als Herrschaftssystem im Gefolge der proletarischen Revolution von Marx nur in einem einzelnen Satz seiner „Kritik des Gothaer Programms“ 1875 ohne nähere Erläuterung erwähnt, erst von Lenin zum „wichtigsten Problem“ und „Hauptinhalt“ der bolschewistischen Revolution erhoben und durch seine 1917 erschienene Schrift „Staat und Revolution“ zu einer geschlossenen Revolutionstheorie entwickelt, die später…
DDR A-Z 1954
1954
1953 1954 Anmerkungen ABF ABF Abgabenverwaltung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Abgabenverwaltung, Zentrale Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Ablieferungspflicht Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Abschreibungen Abschreibungen Stichwort erscheint durchgängig. Abweichungen Abweichungen Ackermann, Anton Ackermann, Anton ADN ADN AFI AFI Agitation Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Agitprop Agitprop Agrarökonomik Agrarökonomik Agrarplan, Gesamtdeutscher Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Agrartechnische Organisationen Agrartechnische Organisationen Agrobiologie Agrobiologie Agronom Agronom Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften Akademie der Landwirtschaftswissenschaften Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW) Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Aktiv Aktiv Stichwort erscheint durchgängig. Aktivist Aktivist Aktivistenbewegung Aktivistenbewegung Aktivistenbrigade Aktivistenbrigade Aktivistenplan Aktivistenplan Aktivistenschule Aktivistenschule AKW Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Akzise (der HO) Akzise (der HO) Allgemeines Vertragssystem Allgemeines Vertragssystem Altersversorgung der technischen Intelligenz Altersversorgung der technischen Intelligenz Anbauplan Anbauplan Antifaschistisch-demokratische Ordnung Antifaschistisch-demokratische Ordnung Stichwort erscheint durchgängig. Apothekenreform Apothekenreform Appelt, Rudolf Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeit, Abteilungen für Arbeit, Abteilungen für Arbeiterkind Arbeiterkind Arbeiterkontrollkommissionen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiter- und Bauern-Fakultät (ABF) Arbeiter- und Bauern-Fakultät (ABF) Arbeit, Gesetz der Arbeit, Gesetz der Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitsamt Arbeitsamt Arbeitsdisziplin Arbeitsdisziplin Arbeitsgemeinschaft Medizinischer Verlage Arbeitsgemeinschaft Medizinischer Verlage Arbeitskräftelenkung Arbeitskräftelenkung Arbeitskräfteplan Arbeitskräfteplan Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher Arbeitslosenversicherung Arbeitslosenversicherung Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitslosigkeit Erstes Vorkommen dieses Stichworts. (T) Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmoral Arbeitsmoral Arbeitspolitik Arbeitspolitik (Haupteintrag) Arbeitsproduktivität Arbeitsproduktivität Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitsrecht Arbeitsrecht Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitsschutz Arbeitsschutz Arbeitsverpflichtung Arbeitsverpflichtung Stichwort erscheint durchgängig. Architektur Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arzneimittelversorgung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arzneiversorgung Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Arzthelfer Erstes Vorkommen dieses Stichworts. ATG ATG Aufbau des Sozialismus Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Aufbauprogramm, Nationales Aufbauprogramm, Nationales Aufklärungslokal Aufklärungslokal Aufsatzwettbewerbe Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches Ausbeutung Ausbeutung Ausschuß für deutsche Einheit Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Außenhandel Außenhandel (T) Außenhandel, Kammer für Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Außenpolitik Außenpolitik Stichwort erscheint durchgängig. Austauschnormen Austauschnormen Auszeichnungen Auszeichnungen Stichwort erscheint durchgängig. Autotransportgemeinschaften (ATG) Autotransportgemeinschaften (ATG) AWA AWA Axen, Hermann Axen, Hermann AZKW Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Bankwesen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Basis Basis Bauakademie, Deutsche Bauakademie, Deutsche Bauernbank, Deutsche Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Bauernbank, Deutsche (DBB) Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Bauernkind Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Bauernmarkt Bauernmarkt Bauernstube Bauernstube Bauer, Werktätiger Bauer, Werktätiger Bausparkassen Einziges Vorkommen dieses Stichworts. B-Betriebe B-Betriebe Beamtenversorgung Beamtenversorgung Stichwort erscheint durchgängig. Becher, Johannes R. Becher, Johannes R. Benjamin, Hilde, geb. Lange Benjamin, Hilde, geb. Lange Bergmannsrenten Bergmannsrenten Berija, Lawrenti Pawlowitsch Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Berlin Berlin Stichwort erscheint durchgängig. Berufsausbildung Berufsausbildung Berufslenkung Berufslenkung Besatzungspolitik Besatzungspolitik Stichwort erscheint durchgängig. Beschlagnahme Beschlagnahme Bestarbeiter Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Betriebsdirektionen Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Betriebskollektivvertrag Betriebskollektivvertrag Betriebskultur Betriebskultur Betriebsparteiorganisation (BPO) Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Betriebspolikliniken Betriebspolikliniken Betriebspresse Betriebspresse Bevölkerung Bevölkerung Stichwort erscheint durchgängig. Bezirk Bezirk Stichwort erscheint durchgängig. BGL BGL BHG BHG BHZ BHZ Bibliothek fortschrittlicher Schriftsteller Bibliothek fortschrittlicher Schriftsteller Bibliothekswesen Bibliothekswesen Bildender Künstler, Verband Bildender Künstler, Verband Blockpolitik Blockpolitik Bodenreform Bodenreform Bodenreform-Bauprogramm Bodenreform-Bauprogramm Bolschewismus Bolschewismus Bolz, Lothar Bolz, Lothar Bourgeoisie Bourgeoisie Boykott-, Kriegs- und Mordhetze Boykott-, Kriegs- und Mordhetze BPKK Erstes Vorkommen dieses Stichworts. BPO Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Brecht, Bert (Berthold) Brecht, Bert (Berthold) Brigade Brigade Stichwort erscheint durchgängig. Brigade der ausgezeichneten Qualität Brigade der ausgezeichneten Qualität Brigadier Brigadier Bruttoproduktionswerte Bruttoproduktionswerte BSG BSG Buchhandel Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Bykow-Methode Bykow-Methode CDU CDU Chemische Industrie Chemische Industrie Stichwort erscheint durchgängig. (T) Chrustschew, N. S. Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Chwalek, Roman Chwalek, Roman Correns, Erich Correns, Erich DAHA DAHA Dahlem, Franz Dahlem, Franz DBD DBD DDR DDR DEFA DEFA Demokratie Demokratie Demokratie, Neue Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Demokratische Gesetzlichkeit Demokratische Gesetzlichkeit Demokratisierung Demokratisierung Demontagen Demontagen1953 1954 Anmerkungen ABF ABF Abgabenverwaltung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Abgabenverwaltung, Zentrale Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Ablieferungspflicht Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Abschreibungen Abschreibungen Stichwort erscheint durchgängig. Abweichungen Abweichungen Ackermann, Anton Ackermann, Anton ADN ADN …
DDR A-Z 1954
Arbeit, Gesetz der (1954)
Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Eines der wichtigsten neuen Gesetze der SBZ, „zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter und Angestellten“, erlassen am 19. 4. 1950 (GBl. S. 349/50). Teil~I behandelt das „Recht auf Arbeit“, wonach jedem Bürger ein „zumutbarer“ Arbeitsplatz nachgewiesen werden muß (§ 1). Auch bei Erreichen der Altersgrenze ist die Fortführung der Berufstätigkeit „gesichert“ (§ 2). In beiden Fällen ist der eigene Entschluß des Arbeitnehmers nicht erwähnt und somit die Zwangsverpflichtung möglich. Teil II hebt praktisch das Mitbestimmungsrecht der Arbeiter und Angestellten auf, Teil III verpflichtet die Belegschaft und Betriebsleitung gegenseitig zur Einhaltung der Betriebspläne. Zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität wird Steigerung der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung verlangt (Teil IV). Teil V und VI fordern die planmäßige Verwendung der Arbeitskräfte, deren Bereitstellung für die Schwerpunkte der Wirtschaft (Bergbau) und hierzu Werbung und Einsatz von Frauen (Frauenarbeit). Teil VII behandelt Urlaubsfragen, Teil VIII das Kündigungsrecht, Teil IX den Arbeitsschutz und Teil X die materielle und kulturelle Lage der Arbeitnehmer (Betriebskultur). Das GdA. steht vielfach im Gegensatz zur Verfassung der „DDR“. So wird durch § 6 der Betriebsrat ausgeschaltet und an seine Stelle die BGL gesetzt. Das Mitbestimmungsrecht wird auf Beratungen in VEB beschränkt (§ 7) und gilt nicht mehr für Lohnfragen. In den §§ 10–17 wird die Einführung der Kollektivverträge (Betriebskollektivvertrag) bestimmt. Ergeben sich Rechtsstreitigkeiten aus den Betriebsverträgen, bedarf die BGL einer Ermächtigung durch die Industriegewerkschaft. Im Verlauf des Streites kann die Genehmigung zurückgezogen werden, und es gilt dann die zuständige Industriegewerkschaft als Prozeßpartei. Damit kann der Arbeitnehmer seine Interessen auch gerichtlich nicht mehr wahrnehmen. Das GdA. geht davon aus, daß der Betrieb ein Kollektiv mit bestimmtem Plansoll im jeweiligen Wirtschaftsplan ist. Krasse Ausbeutung ohne entsprechende Entlohnung wird damit gerechtfertigt, daß jede Arbeit für den „sozialistischen Aufbau“ und damit für den „Fortschritt“ getan werde. (Arbeitspolitik) Literaturangaben *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 13 Arbeit, Abteilungen für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeiterkindSiehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Eines der wichtigsten neuen Gesetze der SBZ, „zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage…
DDR A-Z 1954
Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 152]Der Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und sonstigen Wechselfällen des Lebens soll nach Art. 16,3 der Sowjetzonenverfassung ein einheitliches umfassendes Sozialversicherungswesen auf der Grundlage der Selbstverwaltung der Versicherten dienen. Grenzen und Gestaltung dieser Vorsorge bestimmen die Aufgaben, welche die Sozialversicherung innerhalb der Planwirtschaft hat. Denn: „Die Sozialversicherung muß in den Fünfjahrplan eingeordnet werden und seiner Verwirklichung dienen. Zu seiner Durchführung ist die Pflege der Arbeitskraft und die Gesunderhaltung unserer Werktätigen notwendig“ (Grete Groh-Kummerlöw, „Die Übernahme der vollen Verantwortung für den weiteren Ausbau der Sozialversicherung durch die Gewerkschaften“, Berlin 1951, S. 19). Organisation und Leistungen der Sozialversicherung sind darauf gerichtet, die Bevölkerung ausnahmslos möglichst zur Arbeit zu zwingen, damit die Arbeitsproduktivität allgemein gesteigert wird. Mittel dazu sind: möglichst kleine Alters- und Invalidenrenten, strengster Maßstab bei ärztlichen Untersuchungen auf Erwerbsminderung oder zeitweilige Arbeitsbefreiung, keine Versorgung für arbeitsfähige Witwen bis zu 60 Jahren. Außerdem soll durch eine geplante Staffelung der Leistungen der Sozialversicherung nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Betriebes, in dem der Versicherte arbeitet, die Fluktuation der Arbeitskräfte eingeschränkt werden. „Die Erfüllung des Fünfjahrplans muß seitens der Sozialversicherung unterstützt werden durch Zahlung höherer Renten in diesen Industriezweigen, um den Zustrom von Arbeitern dahin zu verstärken“ (Paul Peschke, „Sozialversicherung — Sache des FDGB und seiner Industriegewerkschaften“, in „Die Arbeit“, S. 218/51). Die Sozialversicherung der SBZ ist eine zentral gelenkte Einheitsversicherung, in der alle früheren Versicherungsträger aufgegangen sind (Unfall-, Invaliden-, Alters-, Angestelltenversicherung, Knappschaftsversicherung sowie die Orts-, Innungs-, Betriebs- und Ersatzkrankenkassen). Durch die Verordnung über die Sozialpflichtversicherung vom 28. 1. 1947, erlassen auf Grund des Befehls Nr. 28 der SMAD (vgl. „Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 92/47), wurde das Sozialversicherungswesen auf eine einheitliche Grundlage gestellt, nachdem bereits ab Herbst 1945 in jedem Lande der SBZ durch Gründung einer Sozialversicherungsanstalt die Voraussetzung hierfür geschaffen worden war. Durch die Verordnung über die Sozialversicherung vom 26. 4. 1951 (GBl. S. 325) wurde die Verantwortung für die Leitung und die Kontrolle der Sozialversicherung dem FDGB übergeben. Die fünf Sozialversicherungsanstalten der Länder wurden zu einer einheitlichen „Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechts“ mit dem Sitz in Berlin vereinigt, die vom Zentralrat der Sozialversicherung geleitet und verwaltet wird. Dem Ministerium der Arbeit obliegt lediglich noch die Aufsicht über die Sozialversicherung. Für die weitere Entwicklung ist die Resolution des Bundesvorstandes vom 5. 7. 1951 maßgebend, in der es u. a. heißt: „Die Sozialversicherung muß den neuen sozialökonomischen Veränderungen, die durch den Übergang der ökonomischen und politischen Machtpositionen der Monopolkapitalisten in die Hände des Volkes und die Arbeit der Aktivisten entstanden sind, angepaßt werden. Die Schaffung einer den Werktätigen ehrlich dienenden Verwaltung ist eine Voraussetzung für die sinnvolle Einordnung der Sozialversicherung in den Fünfjahrplan“ („Die Arbeit“, S. 425/51). [S. 153]Der Zentralrat der Sozialversicherung ist gesetzlicher Vertreter der Sozialversicherung und ihr oberstes Organ. Er hat unter anderem die Aufgabe, die nachgeordneten Organe und die Verwaltung zu leiten und zu kontrollieren, die leitenden Angestellten zu bestellen, den Haushaltsplan aufzustellen und dem Bundesvorstand des FDGB vorzulegen und über den Geschäftsbericht unter Bestätigung der Rechnungsergebnisse Beschluß zu fassen (§ 9 des Statuts der Sozialversicherung, GBl. S. 1154/51). In den Bezirken, Kreisen, „volkseigenen“ Betrieben (VEB) und Verwaltungen bestehen Räte, in den Privatbetrieben Kommissionen für Sozialversicherung. Diese Räte und Kommissionen haben die Beschlüsse und Weisungen des Zentralrates (die Räte der Kreise und VEB auch die der Räte der Bezirke) durchzuführen und Bezirks- und Kreisverwaltungen der Sozialversicherung zu kontrollieren. Die Räte in den VEB und in den Verwaltungen haben die Bevollmächtigten für die Sozialversicherung anzuleiten und zu kontrollieren. Die Bevollmächtigten für die Sozialversicherung in den VEB und Verwaltungen sowie auch in den Privatbetrieben haben nach ihren Richtlinien („Der Bevollmächtigte für die Sozialversicherung“, hrsgg. vom Bundesvorstand des FDGB, Nr. 1) unter anderem die Aufgabe, Kranke, die auffallend häufig ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, durch den Betriebsarzt besonders sorgfältig untersuchen zu lassen und angeblich „unzulässige“ Inanspruchnahme der Sozialversicherung zu melden. Zu diesem Zweck sollen sie arbeitsunfähige Kranke schon am ersten Tag der Abwesenheit von der Arbeitsstätte in der Wohnung besuchen und diese Besuche regelmäßig wiederholen. Der Zentralrat sowie die Räte in den Ländern und Kreisen umfassen außer einem Beauftragten der VdgB (BHG) nur FDGB-Funktionäre, die von dem zuständigen FDGB-Vorstand bestellt werden. In den VEB und den Verwaltungen wählen die Bevollmächtigten für die Sozialversicherung die Räte, in den Privatbetrieben bestehen die Kommissionen aus den Bevollmächtigten. Die Bevollmächtigten werden auf Vorschlag der jeweiligen Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) von den Betriebsangehörigen gewählt. Das System der Räte und der Bevollmächtigten soll angeblich die Selbstverwaltung der Sozialversicherung durch die Versicherten verwirklichen, in Wahrheit bedeutet es jedoch, daß die Versicherten keinerlei Einfluß haben. Die FDGB-Vorstände, die die Mitglieder des Zentralrates und der Räte in den Bezirken und Kreisen bestellen, sind nicht die Vertreter aller Versicherten, sondern bestenfalls der FDGB-Mitglieder, wobei schon dies bei der Fragwürdigkeit der Wahlen zu den Vorständen bezweifelt werden muß. In den übergeordneten Räten ist deshalb die Vertretung aller Versicherter, die nicht Mitglied des FDGB sind oder sein können, wie z. B. der selbständigen Erwerbstätigen, von vornherein ausgeschlossen. Da die Räte in den VEB und Verwaltungen sowie die Kommissionen in den Privatbetrieben von den BGL angeleitet werden oder ihnen sogar, wie in den Privatbetrieben, unterstehen, ist auch hier der Einfluß der Versicherten praktisch ausgeschaltet. Die Verwaltung besteht aus einer Zentralverwaltung in Berlin, Bezirksgeschäftsstellen in den Bezirksstädten und Kreisgeschäftsstellen in den Kreisstädten. Die Auszahlung der Barleistungen ist weitgehend in die Betriebe verlagert (Anordnung vom 8. 2. 1951, GBl. S. 113). Die Räte in den VEB und Verwaltungen sind befugt, über [S. 154]Leistungen zu entscheiden. Das gleiche gilt für die Kommissionen, wenn dem Privatbetrieb die Auszahlung der Leistungen übertragen ist. Der Haushaltsplan der Sozialversicherung ist Bestandteil des Haushaltsplanes der SBZ (§ 8 der Verordnung vom 26. 4. 1951). Die Pflichtbeiträge werden von den Finanzämtern eingezogen (Verordnung vom 14. 12. 1950, GBl. S. 1195). Gesetzliche Grundlage der Sozialpflichtversicherung sind z. Z. noch die Verordnung über die Sozialpflichtversicherung vom 28. 1. 1947 und zahlreiche Einzelverordnungen. Eine neue Sozialversicherungsordnung sollte bis zum 1. 10. 1951 erlassen werden, ist jedoch bisher nicht erschienen. Sie soll nach Grotewohl (Rede auf der Sozialversicherungstagung in Leipzig am 3. 12. 1951, „Neues Deutschland“ vom 5. 12. 1951) angeblich kein neues Recht schaffen. Der Sozialversicherungspflicht unterliegen ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens alle Arbeiter und Angestellten (auch die Angestellten der öffentlichen Verwaltung, die in der SBZ an die Stelle der Beamten getreten sind); Bauern, die bis zu 5 Arbeitern beschäftigen; Handwerker und Inhaber industrieller Kleinbetriebe, die zur Handwerkskammer gehören; die Angehörigen der freischaffenden Intelligenz, also z. B. Ärzte, Anwälte und Künstler; alle anderen selbständigen Erwerbstätigen, die bis zu 5 Arbeitern und Angestellten beschäftigen; die ständig mitarbeitenden Ehefrauen und Kinder sowie Studenten, Hoch- und Fachschüler. Die Leistungen der Sozialversicherung bestehen a) im Krankheitsfalle in freier ➝Heilbehandlung, Krankengeld und Hausgeld für die Zeit der Behandlung in einem Krankenhaus oder Sanatorium; b) in Schwangerschafts- und Wochenhilfe; c) in Sterbegeld; d) in Renten bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten und für Hinterbliebene. Die ehemaligen Beamten und Berufssoldaten sowie deren Witwen und Hinterbliebenen werden aus Mitteln der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen versorgt (Beamtenversorgung). Das gleiche gilt für die Kriegsinvaliden und Kriegshinterbliebenen (Kriegsopferversorgung). Nach § 8,4 der Verordnung über die Sozialversicherung vom 26. 4. 1951 ist eine Staffelung der Leistungen für die Versicherten in den VEB nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Industriezweige ungeordnet, jedoch noch nicht durchgeführt. Im Augenblick erhalten lediglich Bergleute auf Grund der Verordnung über die Sozialversicherung der Bergleute vom 19. 12. 1946 („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 416/46) sowie der Verordnung über die Verbesserung der Renten der Bergleute vom 28. 6. 1951 (GBl. S. 645) erhöhte Leistungen (Bergmannsrenten). Für die technische Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben ist durch Verordnung vom 17. 8. 1950 (GBl. S. 844) eine zusätzliche Altersversorgung geschaffen worden. Entsprechende Regelung gilt durch Verordnung vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 675) für die Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen. Die anerkannten, d. h. die heute im Sinne des Sowjetzonensystems tätigen Verfolgten des Naziregimes erhalten Zuschläge von 50 v. H. bei laufenden Barleistungen (§ 67 der Verordnung vom 28. 1. 1947). Die Höhe der Pflichtversicherungsbeiträge wird durch die erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Zahlung der Pflicht[S. 155]beiträge zur Sozialversicherung an die Finanzämter vom 25. 1. 1951 (GBl. S. 81) bestimmt. Sie betragen für Arbeiter und Angestellte 20 v. H. — im Bergbau bis 30 v. H. — des lohnsteuerpflichtigen Arbeitsverdienstes bis zu 600 DM Ost monatlich. Die Beiträge sind je zur Hälfte von den Versicherten und den Betrieben zu tragen. Im Bergbau tragen die Betriebe zwei Drittel. Selbständig Erwerbstätige zahlen 14 v. H. des steuerpflichtigen Einkommens bis zu 600 DM Ost. Der Mindestbeitrag für diese beträgt 8 DM Ost. Handwerker zahlen 1/12 des Grundbetrages der Handwerkssteuer. Außerdem wird für Arbeiter und Angestellte von den Betrieben eine besondere Unfallumlage eingezogen, deren Höhe sich nach den Unfallgefahren des jeweiligen Betriebes richtet und zwischen 0, 3 und 3 v. H. des monatlichen Verdienstes des Beschäftigten bis zu 600 DM Ost liegt. Gegen Entscheidungen über Leistungen ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Über die Beschwerde entscheidet die Beschwerdekommission beim Rat für Sozialversicherung des Kreises. Gegen dessen Entscheidung kann entweder das Bezirksarbeitsgericht durch Anfechtungsklage angerufen werden oder die Beschwerdekommission des Bezirkes. Der Beschluß der Bezirksbeschwerdekommission oder das Urteil über die Anfechtungsklage sind endgültig. Von den Leistungen der Sozialversicherung sind Kriegsverbrecher und sogenannte Nazi-Aktivisten ausgeschlossen. Eine Verurteilung auf Grund des Art. 6 der Verfassung in Verbindung mit der Kontrollratsdirektive 38 führt zum Verlust aller Ansprüche an die Sozialversicherung. Die Sozialversicherung ist Träger der Arbeitslosenversicherung nach der Verordnung über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 103/47) (Arbeitslosenversicherung). Die Möglichkeit, eine freiwillige oder eine zusätzliche Versicherung bei der Sozialversicherung abzuschließen, besteht seit Erlaß der „Verordnung über die Herausnahme der freiwilligen Versicherungen aus der Sozialversicherung“ vom 19. 3. 1953 (GBl. S. 463) nicht mehr. Alleiniger Träger der freiwilligen Versicherungen ist jetzt die Deutsche ➝Versicherungsanstalt. Literaturangaben Faber, Dorothea, und Alfred Leutwein: Das Versicherungswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 26 Tab. u. 2 Schautafeln. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 152–155 Sozialdemokratismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SparkassenSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 152]Der Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und sonstigen Wechselfällen des Lebens soll nach Art. 16,3 der Sowjetzonenverfassung ein einheitliches umfassendes Sozialversicherungswesen auf der Grundlage der Selbstverwaltung der Versicherten dienen. Grenzen und Gestaltung dieser Vorsorge bestimmen die Aufgaben, welche die Sozialversicherung innerhalb der…
DDR A-Z 1954
Außenpolitik (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Von einer A. der SBZ kann erst seit Errichtung der „DDR“ (7. 10. 1949) gesprochen werden. Innerhalb der Richtlinien der Verfassung soll der Außenminister die auswärtige Politik „selbständig unter eigener Verantwortung“ gegenüber der Volkskammer (Art. 98, 2 der Verfass.) leiten. Die A. der SBZ ist jedoch völlig nach der sowjetischen A. ausgerichtet und vollkommen von ihr abhängig. Die SBZ unterhält diplomatische Beziehungen nur zu den Staaten des Ostblocks, und ihre Botschafter und Gesandten haben im wesentlichen nur repräsentative Pflichten. Wie im gesamten Ostblock, besteht auch in der SBZ eine Zweigleisigkeit der A., da unabhängig vom Außenministerium und über dieses hinweg die SED (Abt. Internationale Verbindungen im ZK der SED) mit den kommun. Parteien der Oststaaten auch über außenpolitische Fragen verhandelt. Die enge außenpolitische Bindung an den Ostblock hat ihren Niederschlag in einer Reihe von Verträgen mit der SU und den Volksdemokratien gefunden. Die wichtigsten dieser Verträge sind: 1. die Abkommen mit Polen vom 6. 6. und 6. 7. 1950; sie gliedern sich in einen Vertrag über technisch-wissenschaftliche und über kulturelle Zusammenarbeit sowie das Grenzabkommen (Oder-Neiße-Linie), 2. der Vertrag mit der Tschechoslowakei vom 23. 6. 1950, der bestätigte, „daß es zwischen beiden Staaten keine Streitigkeiten und offene Fragen gibt“, und daß die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei „unabänderlich, gerecht und endgültig“ sei. Sämtliche Abkommen wurden durch Wirtschaftsverträge ergänzt (Außenhandel). Mit der Teilnahme der Regierung der SBZ an der Prager Konferenz der Ostblockstaaten, deren Ergebnisse in den sog. „Prager Beschlüssen“ vom 21. 10. 1950 niedergelegt sind, ist die außenpolitische Einbeziehung der SBZ in den Ostblock auch formell beendet (wichtigster Inhalt der Prager Beschlüsse: Die Deutschland-Beschlüsse der New-Yorker Außenministerkonferenz der drei Westmächte vom 19. 9. 1950 werden für rechtswidrig und international ungültig erklärt). Praktisch sind alle außenpolitischen Beziehungen der SBZ nur im Rahmen der sowjetischen Besatzungspolitik zu werten, insbesondere auch die Ergebnisse der Moskauer Verhandlungen vom 23. 8. 1953. Literaturangaben Hoffmann, Friedrich: Die Oder-Neiße-Linie, Politische Entwicklung und völkerrechtliche Lage. Kitzingen 1949, Holzner. 55 S. Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg 1953, Nölke. 375 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 23 Außenhandel, Kammer für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AustauschnormenSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Von einer A. der SBZ kann erst seit Errichtung der „DDR“ (7. 10. 1949) gesprochen werden. Innerhalb der Richtlinien der Verfassung soll der Außenminister die auswärtige Politik „selbständig unter eigener Verantwortung“ gegenüber der Volkskammer (Art. 98, 2 der Verfass.) leiten. Die A. der SBZ ist jedoch völlig nach der sowjetischen A. ausgerichtet und vollkommen von ihr abhängig. Die SBZ unterhält…
DDR A-Z 1954
Rechtswesen (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 130]Die Hauptaufgabe der Justiz besteht nach den Ausführungen ihrer maßgebenden Funktionäre (Fechner, Hilde ➝Benjamin, Melsheimer) darin, „die antifaschistisch-demokratische Ordnung zu sichern, die Wirtschaftspläne vor Angriffen feindlicher Agenten und Saboteure zu schützen und damit das Vertrauen der fortschrittlichen und friedliebenden Kräfte der Welt zum deutschen Volke zu stärken“. Besonders herausgestellt wird weiter bei allen Gelegenheiten die Forderung nach einer wahrhaft demokratischen Gesetzlichkeit, d. h. nach strenger Einhaltung der in der SBZ geltenden Verfassung und der Gesetze mit dem Ziel, die errungene Machtstellung mit Hilfe der Justiz unter allen Umständen zu festigen und weiter auszubauen. Als oberste Gerichtsinstanz besteht seit dem 8. 12. 1949 das „Oberste Gericht der DDR“. Es entscheidet entweder über die vom Generalstaatsanwalt der Sowjetzone eingelegten Kassationsanträge (Kassation) oder in solchen Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen der besonderen Bedeutung des Falles die Anklage unmittelbar vor dem Obersten Gericht erhebt. Meist werden diese Prozesse dann als Schauprozesse durchgeführt. Ein Rechtsmittel steht dem Angeklagten in diesen Fällen der erstinstanzlichen Verhandlung vor dem Obersten Gericht nicht zu. Der Angeklagte ist also der Willkür des Generalstaatsanwalts unterworfen, wenn dieser das Verfahren vor das Oberste Gericht in erster und gleichzeitig letzter Instanz bringen will. Seit dem 15. 10. 1952 ist das Oberste Gericht schließlich noch Rechtsmittelinstanz gegen erstinstanzliche Entscheidungen der Bezirksgerichte. Die sonstige Gerichtsorganisation entsprach bis zum 15. 10. 1952 noch dem alten Gerichtsverfassungsgesetz, ist dann zunächst durch die „Verordnung über die Neugliederung der Gerichte“ vom 28. 8. 1952 der neuen Verwaltungsstruktur der Sowjetzone angepaßt und durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. 10. 1952 endgültig neu geregelt worden (Gerichtsverfassung). Das zweite Gesetz im Rahmen der Justizreform ist die neue Strafprozeßordnung (Strafverfahren), die zusammen mit dem GVG am 15. 10. 1952 in Kraft getreten ist. Die sowjetzonale Staatsanwaltschaft ist durch die „Verordnung über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz“ vom 27. 9. 1951 aus der Justizverwaltung herausgelöst und selbständig geworden. Der Generalstaatsanwalt Dr. Melsheimer ist befugt, alle Staatsanwälte einzustellen und zu entlassen. Die Verordnung, mit Unterschriften Grotewohls und des damaligen Justizministers Fechner, hebt teilweise den Art. 132 der Verfassung der „DDR“ auf. Dies hätte nach Art. 83 der Verfassung nur im Wege der Gesetzgebung geschehen können und auch dann nur, wenn zwei Drittel der Volkskammerabgeordneten bei der fraglichen Sitzung anwesend sind und wenigstens zwei Drittel der anwesenden Abgeordneten der Verfassungsänderung zustimmen. Am 27. 3. 1952 beschloß der sowjetzonale Ministerrat „Maßnahmen zur weiteren Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit“ (Ministerialblatt der „DDR“ 1952, S. 35). Dem Generalstaatsanwalt wird durch diesen Beschluß die Aufsicht über alle Untersuchungen übertragen, die in Strafsachen von den einzelnen Untersuchungsorganen — also auch der Kontrollkommission und dem Staatssicherheitsdienst (SSD) — durchgeführt werden. Gleichzeitig erhält der Generalstaatsanwalt die Aufsicht über alle Haft- und Strafvollzugsanstalten der Zone, ist jetzt also aufsichtführende und anweisende Stelle gegenüber der Polizei in den Angelegenheiten des Strafvollzuges. Dieser Ministerratsbeschluß hatte zur [S. 131]Folge, daß die Volkskammer am 23. 5. 1952 das seit längerer Zeit im Entwurf fertiggestellte „Gesetz über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik“ einstimmig annahm. In der Präambel wird betont, daß es die besondere Aufgabe der Staatsanwaltschaft sei, die Einhaltung der Gesetze sicherzustellen. Die Staatsanwaltschaft ist nach diesem Gesetz „ein von anderen Staatsorganen unabhängiges Organ der Staatsgewalt. Sie untersteht dem Ministerrat“. Mit den §§ 10 und 11 erhält der Generalstaatsanwalt „die höchste Aufsicht über die strikte Einhaltung der Gesetze und der Verordnungen der Deutschen Demokratischen Republik. Diese Aufsicht erstreckt sich auf alle Ministerien, Ämter und ihnen unterstellten Dienststellen und Einrichtungen, auf Betriebe und ebenso auf alle Funktionäre des Staatsapparates und Bürger.“ Der Generalstaatsanwalt hat durch das Gesetz alle erforderlichen Vollmachten zur Durchführung dieser Aufgaben in die Hand bekommen. Damit ist eine Entwicklung abgeschlossen, die seit langem angestrebt und mit der „Verordnung über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz“ vom 27. 9. 1951 offiziell eingeleitet wurde. Der so geschaffene Zustand entspricht der in der SU geltenden Regelung. Im Art. 113 der sowjetischen Verfassung heißt es: „Die oberste Aufsicht über die genaue Durchführung der Gesetze durch alle Ministerien und die ihnen unterstellten Institutionen, ebenso durch die einzelnen Amtspersonen sowie durch die Bürger der UdSSR obliegt dem Generalstaatsanwalt der UdSSR.“ Mit dem 1. 6. 1952, dem Tage des Inkrafttretens des „Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR“ ist die Sowjetisierung des Strafrechts auf dem Gebiet der Strafverfolgung, der Strafvollstreckung und des Strafvollzuges vollendet. Die Justizverwaltung hat nunmehr also ihre Aufsichtsbefugnisse über die Staatsanwaltschaft eingebüßt und beschränkt sich in ihrer Tätigkeit auf die Kontrolle der Rechtsprechung und die Personalpolitik. Letztere vollzieht sich seit 1945 unter dem Gesichtspunkt der Demokratisierung der Justiz. Diese Personalpolitik hatte zur Folge, daß die akademischen Juristen mehr und mehr aus den Richter- und Staatsanwaltsstellen verdrängt wurden und durch Volksrichter ersetzt wurden. Am 1. 4. 1953 waren 91 v. H. aller Richter Volksrichter, während in der Staatsanwaltschaft nur noch 1,2 v. H. Volljuristen beschäftigt waren. Sämtliche wichtigen Positionen sind mit Angehörigen der SED besetzt. Es gibt keinen Leiter einer Bezirksstaatsanwaltschaft, der nicht der SED angehört; bei der Obersten Staatsanwaltschaft der Zone sind ausschließlich SED-Mitglieder als Staatsanwälte tätig. Da den Volksrichtern und den Volksstaatsanwälten, die der SED angehören, von Beginn ihrer Ausbildung an eingehämmert wird, daß sie auch als Richter und Staatsanwälte Funktionäre ihrer Partei bleiben und die Richtlinien der Partei zu befolgen haben, ist es für die SED und die von ihr gesteuerte Justizverwaltung nicht schwer, durch Anordnungen und Rundverfügungen unmittelbar in die Rechtsprechung einzugreifen. Der „Richter neuen Typus“ darf nicht dem Objektivismus erliegen, sondern muß in seiner Rechtsprechung „Parteilichkeit“ wahren (so die Vizepräsidentin des Obersten Gerichts, Hilde Benjamin, in verschiedenen Vorträgen vor Richtern und Staatsanwälten) und beweisen, daß er als Funktionär des neuen Staates die alte Klassenjustiz überwunden hat. Der Richter muß stets von dem Gedanken ausgehen, daß seine Urteile in erster Linie der „Gesell[S. 132]schaft“, also dem Staat, nützen müssen. Es kommt dabei nicht auf eine nur „formelle“ Anwendung der Gesetze an, sondern auf deren Auslegung im Sinne der SED. Der Schwerpunkt der gesamten Rechtsprechung liegt auf dem Gebiet des Strafrechts. Hier können drei Gruppen strafbarer Handlungen unterschieden werden: die politischen Strafsachen, die Wirtschaftsstrafsachen und alle übrigen Delikte. Dieser Unterscheidung entspricht die Dezernatseinteilung bei den Staatsanwaltschaften und den Gerichten. Die Abteilungen I bearbeiten die rein politischen Sachen, die Abteilungen II die Wirtschaftsdelikte und die Abteilungen III alles andere. Auf dem Gebiet des politischen Strafrechts gelangen drei Gesetze zur Anwendung. Der Art. 6 der Verfassung erklärt die sogenannte Boykott-, Kriegs- und Mordhetze für strafbar. Der Art. III A III der Kontrollrats-Direktive 38 wird zur Urteilsfindung wegen „Erfindung oder Verbreitung tendenziöser friedensgefährdender Gerüchte“ (Friedensgefährdung) herangezogen. Am 14. 5. 1952 hat das Oberste Gericht zum erstenmal das „Gesetz zum Schutz des Friedens“ vom 16. 12. 1950 (Friedensschutzgesetz) angewandt und vier Angeklagte, die weder in der SBZ wohnhaft waren noch dort irgendwelche Handlungen begangen hatten, zu zweimal lebenslänglicher Zuchthausstrafe, 15 und 10 Jahren Zuchthaus verurteilt. Hohe Zuchthausstrafen werden in politischen Prozessen auch gegen Jugendliche verhängt (Jugendstrafrecht). Auf wirtschaftsstrafrechtlichem Gebiet gelangen vor allem vier Gesetze zur Anwendung. Sie haben im Regelfall neben einer hohen Zuchthausstrafe die Einziehung des gesamten Vermögens des Angeklagten zur Folge. Es handelt sich um den Befehl 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 (Sabotage), die Wirtschaftsstrafverordnung vom 23. 9. 1948, das Gesetz zum Schutz des ➝innerdeutschen Handels vom 21. 4. 1950 und das Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums vom 2. 10. 1952. Das „Gesetz zum Schutz des innerdeutschen Handels“ ist von der Volkskammer beschlossen worden, wie dies nach Art. 81 der Verfassung vorgeschrieben ist. Im Wege einer Ministerratsverordnung hat die sowjetzonale Regierung die Anwendungsmöglichkeit dieses Gesetzes dann erweitert. Während nach dem Gesetz der nicht genehmigte Warentransport aus der SBZ nach Berlin oder aus Westberlin in die SBZ unter Strafe gestellt war, wird durch die Regierungsverordnung zum Schutz des innerdeutschen Warenverkehrs vom 26. 7. 1951 (GBl. S. 705/51) das Gesetz zum Schutz des innerdeutschen Handels auf den gesamten Warenverkehr zwischen der SBZ und dem übrigen Deutschland ausgedehnt. Mit dieser Verordnung sollte die schon vor der Verordnung entwickelte Praxis der Strafgerichte sanktioniert werden. Wirtschaftsprozesse werden vornehmlich gegen solche Angeklagte durchgeführt, die sich entweder gerade noch rechtzeitig aus der SBZ in die Bundesrepublik oder nach Westberlin begeben konnten, oder die ihren Wohnsitz niemals in der SBZ hatten, wohl aber irgendwelche Vermögenswerte oder Betriebe. Diese sog. Abwesenheitsverfahren waren nach der bis zum 15. 10. 1952 geltenden Strafprozeßordnung nur zulässig, wenn sich der Angeschuldigte im Ausland aufhielt oder im Inland verbarg. Da in fast allen Fällen die Angeschuldigten den sowjetzonalen Behörden eine ladungsfähige Anschrift in der Bundesrepublik mitteilten, entfielen beide Voraussetzungen. Dennoch wandten die sowjetzonalen Gerichte die §§ 276 ff. StPO analog an, um das Vermögen oder den Betrieb des Angeklagten enteignen zu können. [S. 133]Die neue Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 hat diese bisherige Praxis der sowjetzonalen Strafgerichte sanktioniert. Die erwähnten Wirtschaftsstrafgesetze finden auch Anwendung bei den Strafverfahren gegen Landwirte wegen Nichterfüllung des Ablieferungssolls. Diese wurden vornehmlich als Schauprozesse durchgeführt. Aus der Statistik der sowjetzonalen Strafjustiz ergeben sich über die Verurteilungen in den Jahren 1950 und 1951 folgende Zahlen: 1950 wurden gegen insgesamt 78.293 Angeklagte 15.712 Jahre Zuchthaus und 42.461 Jahre Gefängnis verhängt, 1951 gegen 51.596 Angeklagte über 50.000 Jahre Gefängnis und gegen 10.114 Angeklagte über 30.000 Jahre Zuchthaus. Insgesamt wurden 1951 112.382 Personen durch sowietzonale Strafgerichte verurteilt. Die Vermögenseinziehungen sind 1951 im Verhältnis zu 1950 um das Zweieinhalbfache erhöht worden. In diesen Zahlen sind die Verurteilungen aus den sogenannten Kriegsverbrecherprozessen in Waldheim nicht enthalten. Auf zivilrechtlichem Gebiet muß teilweise von einem Stillstand der Rechtspflege gesprochen werden. Die Volksrichter sind nicht in der Lage, schwierigere zivilrechtliche Fragen zu entscheiden. Wenn sie doch einmal ein Urteil fällen, dauert es durchschnittlich 100 bis 130 Tage, bis das Urteil schriftlich abgesetzt wird (nach Fechner in seinem Rechenschaftsbericht vom 1. 4. 1952). Auch in Zivilsachen muß festgestellt werden, daß die gerichtlichen Erkenntnisse von politischen Erwägungen bestimmt werden. Dies gilt auch auf dem Gebiet des Familienrechts sowie vor allem bei Klagen, an denen „volkseigene“ Betriebe (VEB), Verwaltungen oder sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) beteiligt sind. Die Zwangsvollstreckung aus einem obsiegenden Urteil gegen einen „volkseigenen“ Betrieb darf erst dann durchgeführt werden, wenn das Innenministerium der „DDR“ — Hauptabteilung „Amt zum Schutz des Volkseigentums“ — dazu seine Zustimmung gegeben hat. Die gleiche Regelung gilt auch bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (vgl. Rundverfügung Nr. 5 des Ministeriums für Arbeit und Gesundheitswesen der „DDR“ vom 31. 8. 1950). Wenn also die Hauptabteilung „Amt zum Schutz des Volkseigentums“ als oberste Verwaltungsbehörde über alle „volkseigenen“ Betriebe mit einem Gerichtsurteil nicht einverstanden ist, wird dieses Urteil für die gewinnende Partei wertlos. In der Regel wird dann das Urteil im Wege der Kassation durch das Oberste Gericht beseitigt, und der Rechtsstreit wird im Sinne des „volkseigenen“ Betriebes entschieden. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 130–133 Rechtsanwaltschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtswissenschaft, Studium derSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 130]Die Hauptaufgabe der Justiz besteht nach den Ausführungen ihrer maßgebenden Funktionäre (Fechner, Hilde ➝Benjamin, Melsheimer) darin, „die antifaschistisch-demokratische Ordnung zu sichern, die Wirtschaftspläne vor Angriffen feindlicher Agenten und Saboteure zu schützen und damit das Vertrauen der fortschrittlichen und friedliebenden Kräfte der Welt zum deutschen Volke zu stärken“. Besonders…
DDR A-Z 1954
Rationalisierungs-Bewegung (1954)
Siehe auch: Rationalisatorenbewegung: 1956 1958 1959 1960 1962 Rationalisierung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Rationalisierungs-Bewegung: 1953 Nach dem Vorbild der sowjetrussischen und polnischen „Rationalisatoren“ riefen die beiden mehrfach ausgezeichneten Aktivisten Rudi Rubbel und Siegfried Neumann am 19. 4. 1952 die deutsche R. ins Leben, die am 5. 6. 1952 in Ostberlin in Zusammenarbeit mit „Wissenschaftlern“ ihre erste Konferenz abhielt. Die Rationalisatoren „sind Menschen, die durch meist einfache technische Hilfsmittel die Leistung der Anlagen erhöhen und dadurch die Dauer der einzelnen Produktionsvorgänge verkürzen“ („Berliner Zeitung“ vom 11. 5. 1952) Die zu lösende Aufgabe liegt darin, die Arbeiter zu veranlassen, ihre Arbeit hinsichtlich der Werkzeuge und deren Anwendung und der einzelnen Handgriffe bis zum äußerst möglichen Grade „produktiv“ zu gestalten, d. h. zu mechanisieren. Z. B. werden zwei Brigaden mit ähnlichem Arbeitsbereich dergestalt einander gegenübergestellt, daß sie sich gegenseitig „überprüfen“ können; Rationalisatoren- und Erfinder-Aktivs werden zur Überprüfung der verschiedenen Abteilungen eingesetzt, deren vorherige „ideologische Vorbereitung“ als besonders wichtig bezeichnet wird. „Rationalisierungs-Pläne“ sehen die systematische „Durchkämmung“ der Betriebe vor mit dem Ziel, bestimmte Summen einzusparen. — Der Rationalisierungsplan unterscheidet sich vom Aktivistenplan dadurch, daß jener „nicht die Störungen in der Produktion beseitigen, sondern die Maschinen und Werkzeuge verändern“ wolle, also eine „höhere Technologie“ anstrebe Während die westlichen Rationalisierungsbestrebungen höhere Produktivität — neben der Verbesserung der Arbeitsmethoden und -Organisation — durch die Verminderung der sozialen Spannungen und Konfliktsmöglichkeiten innerhalb der Betriebe erzielen wollen, offenbart sich die sowjetisch orientierte R. als Mittel zur Ausbeutung der Arbeiter. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 128 Rasnoexport A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rau, HeinrichSiehe auch: Rationalisatorenbewegung: 1956 1958 1959 1960 1962 Rationalisierung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Rationalisierungs-Bewegung: 1953 Nach dem Vorbild der sowjetrussischen und polnischen „Rationalisatoren“ riefen die beiden mehrfach ausgezeichneten Aktivisten Rudi Rubbel und Siegfried Neumann am 19. 4. 1952 die deutsche R. ins Leben, die am 5. 6. 1952 in Ostberlin in Zusammenarbeit mit „Wissenschaftlern“ ihre erste Konferenz abhielt. Die…
DDR A-Z 1954
Bodenreform (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die B. erfolgte auf Betreiben der sowjetischen Besatzungsmacht. Ihre Grundlage sind Verordnungen der damaligen 5 Länder- bzw. Provinzialverwaltungen. (3. 9. 1945 Provinz Sachsen, 6. 9. 1945 Provinz Mark Brandenburg, 7. 9. 1945 Land Mecklenburg-Vorpommern, 11. 9. 1945 Land Sachsen, 12. 9. 1945 Land Thüringen.) Sie wurde offiziell begründet als „unaufschiebbare, nationale, wirtschaftliche und soziale Notwendigkeit“. Entschädigungslos enteignet wurden alle Privatbetriebe über 100 ha Betriebsfläche sowie — unabhängig von der Betriebsgröße — Betriebe von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“. Mit der Enteignung war die Vertreibung der ehemaligen Besitzer und ihrer Familien verbunden. Die Gutshäuser wurden zum großen Teil als „Wahrzeichen des Feudalismus“ abgerissen. Bis 1. 1. 1949 wurden aus Privatbesitz über 100 ha 7.112 Güter mit 2,5 Mill ha, aus Privatbesitz unter 100 ha 4.278 Betriebe mit 124.000 ha enteignet. Zusammen mit dem Landbesitz des Staates, der Länder, Provinzen, Städte und Gemeinden ergaben sie den Bodenfonds mit rund 3,22 Mill. ha land- und forstwirtschaftlicher Fläche. Dieser Bodenfonds wurde verteilt: an 119.530 landlose Bauern und Landarbeiter 924.365 ha; an 80.404 landarme Bauern 270.949 ha; an 89.529 Vertriebene 754.976 ha; an 45.403 Kleinpächter 43.969 ha; an 169.427 Arbeiter und Handwerker 111.203 ha; an 39.786 Altbauern (Waldzulagen) 62.140 ha. Rund 550 landwirtschaftliche Betriebe wurden als Spezialbetriebe für Saatzucht-, Tierzucht- und Forschungszwecke in „Volkseigentum“ übergeführt (VVG). Das den Bodenempfängern durch die B. zugeteilte Land war von ihnen zu bezahlen; der Preis je ha betrug den Gegenwert von etwa 1 000 bis 1 500 kg Roggen; der Preis für Waldstücke wurde den örtlichen Verhältnissen entsprechend von der Bodenkommission festgesetzt. Bezahlung konnte in bar oder natura in Raten bis zu 20 Jahren erfolgen. B.-Land darf weder ganz noch teilweise verkauft werden, es ist auch nicht teil- oder verpfändbar. Über die Landzuteilung wurde eine Urkunde ausgehändigt. Die neuen Besitzverhältnisse wurden grundbuchamtlich festgelegt, die Grundbuchblätter über die früheren Eigentumsverhältnisse amtlich verbrannt. (Landwirtschaft) Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., überarb. u. erw. Ausgabe. Januar 1953. 176 S. m. 31 Tab., 17 Anlagen, 15 Dok. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 33 Blockpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bodenreform-BauprogrammSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die B. erfolgte auf Betreiben der sowjetischen Besatzungsmacht. Ihre Grundlage sind Verordnungen der damaligen 5 Länder- bzw. Provinzialverwaltungen. (3. 9. 1945 Provinz Sachsen, 6. 9. 1945 Provinz Mark Brandenburg, 7. 9. 1945 Land Mecklenburg-Vorpommern, 11. 9. 1945 Land Sachsen, 12. 9. 1945 Land Thüringen.) Sie wurde offiziell begründet als „unaufschiebbare, nationale, wirtschaftliche und soziale…
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Gesundheitswesen (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Gesundheitspolitik des Sowjetzonen-Regimes ist einzig und allein auf die Erhaltung bzw Wiederherstellung des Produktionsfaktors „menschliche Arbeitskraft“ gerichtet; der kranke, leidende Mensch erhält die Hilfe des Staates nur insoweit, als er noch zur Erfüllung der Wirtschaftspläne gebraucht werden kann Diese Zielsetzung des öffentlichen G. kommt vor allem in der Entwicklung des Krankenversicherungswesens (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) und in der fortschreitenden Vergesellschaftung des Arztberufes zum Ausdruck. Krankschreibungen werden im Interesse der Planerfüllung auf ein Mindestmaß beschränkt, Ärzte und Patienten unter Mitwirkung der Betriebsgewerkschaftsleitungen überwacht; Abweichungen von der strengen Norm können als Wirtschaftsvergehen verfolgt werden Heilbehandlungen sollen nach Möglichkeit im Betrieb erfolgen, der auch vielfach bereits die Krankengelder bzw Lohnausgleichsbeträge auszahlt; nach sowjetischem Muster sind ferner Nachtsanatorien zur Behandlung in der arbeitsfreien Zeit geplant. Mit der Abnahme aller freien und selbständigen Berufstätigkeit war in der SBZ eine beträchtliche Erweiterung der Versicherungspflicht verbunden; die freiwillige und zusätzliche Krankenversicherung ging erheblich zurück und wird, do es ein privates Versicherungsgewerbe nicht mehr gibt, von den staatlichen Versicherungsanstalten wahrgenommen. Der Privatpatient spielt kaum noch eine Rolle. Die ärztliche Versorgung verlagert sich auf die öffentlichen Polikliniken und Landambulatorien. Die individuelle Beziehung zwischen Patient und Arzt, auch im nichttotalitären Bereich in der Auflösung begriffen, wird in der SBZ aus doktrinär-politischen Gründen systematisch beseitigt und durch einen Fürsorgeapparat ersetzt. Die Krankenziffer in der SBZ betrug Mitte 1952 6,7 v. H der Versicherten (gegenüber 3,72 v. H. in der Bundesrepublik); die Gründe für diesen alarmierenden Gesundheitszustand sind in den schlechten Lebensverhältnissen, der rigorosen Ausbeutung der Arbeitskraft, dem unzulänglichen Arbeits[S. 62]schutz, aber auch im passiven Widerstand gegen das Terror-Regime zu suchen. Verhängnisvoller als organisatorische Eingriffe sind für die Versorgung der Kranken der empfindliche Mangel an Ärzten und Hilfspersonal, die unzulängliche Ausstattung der Krankenhäuser und Polikliniken und die bedenklichen Lücken im Arzneimittelbedarf (Arzneiversorgung). Der Fehlbedarf der Zone an Ärzten wird amtlich auf 10.000 geschätzt. Die frei praktizierenden Ärzte sind aus den o. a. Gründen durch steuerliche Beanspruchung und andere Maßnahmen in ihren Existenzmöglichkeiten so beengt, daß sie in großer Zahl die Zone verlassen mußten; bevorzugte Behandlung der Polikliniker verminderte diese Verluste nicht, sondern zog Ärzte von den übrigen Krankenanstalten ab; die Bemühungen, Ersatz aus der Bundesrepublik zu gewinnen, blieben erfolglos, da im Widerspruch zu verlockenden Versprechungen politische Anpassung verlangt wird und die allgemeinen Arbeitsverhältnisse überaus schwierig sind. Um dem immer stärker werdenden Ärztemangel abzuhelfen, wurde nunmehr nach jahrelangem Zögern die Ausbildung von Arzthelfern beschlossen. Beim ärztlichen Hilfspersonal liegen die Dinge ähnlich. Eine „Schule für leitende Schwestern“ in Dresden erzieht in Kurzkursen mit stark politischem Ausbildungsprogramm künftige Oberinnen; die Beteiligung kirchlicher Organisationen an der Krankenpflege wird durch Reform und Kontrolle des Krankenpflegeschulwesens mehr und mehr zurückgedrängt. Der immer noch erhebliche Fehlbedarf an unentbehrlichen Verbrauchsgütern (z. B. Wäsche, Geschirr, Glühlampen, im besonderen ferner an Instrumenten und Verbandmitteln) beeinträchtigt ebenfalls die Krankenversorgung; viele Polikliniken und Ambulatorien sind daher schlechter ausgestattet als die primitivste Landpraxis. Die Einfuhr von Medikamenten und Grundstoffen für die nicht sehr bedeutende und in „Volkseigentum“ übergeführte Heilmittelindustrie der Zone wird den Bedürfnissen der Grund- und Rüstungsindustrien nachgeordnet; Medikamente westlicher Herkunft dürfen von den Ärzten daher im allgemeinen nicht verordnet werden und werden vielfach durch minderwertige Erzeugnisse ersetzt. Die Verstaatlichung der Apotheken wurde durch die Verordnung der Deutschen Wirtschaftskommission über die Neuregelung des Apothekenwesens vom 22. 7. 1949 eingeleitet (Apothekenreform). Die Heilmittel der Bäder und Kurorte sind in erster Linie der Kaste der Aktivisten und Funktionäre Vorbehalten; die Plätze werden unter Mitwirkung der Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL, Feriendienst des FDGB) verteilt; andere Kranke haben wenig Aussicht, in Heilbäder zu gelangen. Oberste Behörde für das sowjetzonale G. ist das Gesundheitsministerium (Minister Luitpold Steidle, Staatssekretärin Jenny Matern, die Ehefrau von Hermann ➝Matern). Das Ministerium leitet und überwacht auch die Tätigkeit der medizinischen Gesellschaften und Verlage (Verlagswesen), während es keinen Einfluß auf die medizinischen Fakultäten (Hochschulen) und die Ausbildung des ärztlichen Nachwuchses hat. Exekutivorgane der Gesundheitsverwaltung sind die kommunalisierten Gesundheitsämter. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. 1952. 130 S. m. 14 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 61–62 Gesetzgebung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gleichberechtigung der FrauSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Gesundheitspolitik des Sowjetzonen-Regimes ist einzig und allein auf die Erhaltung bzw Wiederherstellung des Produktionsfaktors „menschliche Arbeitskraft“ gerichtet; der kranke, leidende Mensch erhält die Hilfe des Staates nur insoweit, als er noch zur Erfüllung der Wirtschaftspläne gebraucht werden kann Diese Zielsetzung des öffentlichen G. kommt vor allem in der Entwicklung des…
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Parteipresse (1954)
Siehe auch: Parteipresse: 1953 Parteipresse der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach Lenins Worten „die schärfste Waffe unserer Partei“, gilt als „operatives Organ der Parteileitung“ (Resolution der Pressekonferenz des Parteivorstandes der SED vom 9. und 10. 2. 1950). Als „Presse neuen Typus“ lehnt sie den „verfluchten Nur-Journalismus“ (d. h. Berufsjournalismus) ab, will vielmehr „die werktätigen Massen erziehen, ihr politisches Bewußtsein heben, sie zum revolutionären Handeln führen“ („Neuer Weg“, 3/51, S. 19). Form und Inhalt der P. sind ausschließlich nach diesen Gesichtspunkten gestaltet. Ihre Organisation ist der Organisation der SED nachgebildet. Die Redaktionen sind alle nach dem gleichen Schema zusammengesetzt und werden von der Parteileitung scharf überwacht. Die redaktionelle Gestaltung richtet sich nach dem Zentralorgan „Neues Deutschland“ und der deutschsprachigen Sowjetzeitung „Tägliche Rundschau“. Jede Veröffentlichung in der P., gleichgültig, wer als Verfasser zeichnet, gilt als offizielle Verlautbarung. Die Berichterstattung liegt vornehmlich bei den Volkskorrespondenten. Die Auflagen werden geheimgehalten. Der Bezug der P. ist für Parteimitglieder Pflicht, sie muß jedoch als amtliches Mitteilungsblatt und aus Mangel an anderen Zeitungen von weiten Kreisen der übrigen Bevölkerung ebenfalls bezogen werden. Den Klagen über die Eintönigkeit der P. wird mit dem Hinweis begegnet: „Nichts ist interessanter, kühner, lebendiger, kritischer und schärfer als die konsequente Anwendung der marxistisch-leninistischen Publizistik“ (Hermann Axen auf der Pressekonferenz des Parteivorstandes der SED am 9. und 10. 2. 1950). Das Vorbild der P. ist demnach die sowjetische Presse. [S. 121]Außer den Tageszeitungen rechnen zur P. zahlreiche Wochen- und Monatszeitungen der SED und ihrer Gliederungen, die alle nach dem gleichen Prinzip gesteuert werden Auch die kommun. Presse in der Bundesrepublik empfängt ihre Weisungen von der SED-Leitung. Neben der SED-P. besteht noch die P der übrigen zugelassenen Parteien. Sie ist völlig gleichgeschaltet und wird durch zusätzliche Überwachungsmaßnahmen (Kontrolle und Bespitzelung der Redaktionen und der Mitarbeiter, ferner durch den Zwang, in SED-Druckereien zu drucken) und die kümmerliche Papierzuteilung an jeder selbständigen Regung gehindert. (Pressewesen, Amt für ➝Information, Propaganda) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 120–121 Parteilichkeit, Bolschewistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ParteischulenSiehe auch: Parteipresse: 1953 Parteipresse der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach Lenins Worten „die schärfste Waffe unserer Partei“, gilt als „operatives Organ der Parteileitung“ (Resolution der Pressekonferenz des Parteivorstandes der SED vom 9. und 10. 2. 1950). Als „Presse neuen Typus“ lehnt sie den „verfluchten Nur-Journalismus“ (d. h. Berufsjournalismus) ab, will vielmehr „die werktätigen Massen erziehen, ihr politisches Bewußtsein heben, sie…
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Plankommission, Staatliche (1954)
Siehe auch: Plankommission, Staatliche: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Staatliche Plankommission: 1969 1975 1979 Oberste Planungsinstanz der SBZ, von amtlicher Seite als „oberstes gesetzgebendes Organ“ bezeichnet; ihre Verordnungen, Anordnungen und Weisungen haben Gesetzeskraft und sind verbindlich für alle Ministerien, Fachministerien und Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich. Vorläufer der jetzigen StP war die Hauptverwaltg. Wirtschaftsplanung der DWK, die in Zusammenarbeit mit der damaligen Zentralfinanzverwaltung den Halbjahrplan 1948 und den Zweijahrplan aufstellte. Mit der Proklamation der DWK zur „Provisorischen Regierung der DDR“ wurde die Planungsabteilung der DWK in ein selbständiges Ministerium für Planung umgewandelt. Minister wurde der 1.~Vorsitzende der DWK, Rau. Das Planungsministerium war gegliedert in „Zentrales Planungsamt“, „Statistisches Zentralamt“ und die Abteilung „Wissenschaft und Forschung“. In dieser Form bestand es nur etwa ein Jahr. Im Zusammenhang mit der Umbildung der Sowjetzonenregierung nach den Volkskammerwahlen vom 15. 10. 1950 wurde das Ministerium aufgelöst und in die jetzige StP. umgebildet. Die Umbildung geschah in Angleichung an die SU: auch dort gibt es kein Planungsministerium, sondern die GOSPLAN-Kommission. Der StP. unterstehen: Staatl. Zentralverwaltung für Statistik, Deutsches Amt für Maße und Gewichte, für Material- und Normenprüfung, für Erfindungs- und Patentwesen, Zentralamt für Forschung und Technik, Deutsches Wirtschaftsinstitut und Hochschule für ➝Planökonomie. Die Hauptabt. Materialversorgung wurde im August 1952 ausgegliedert und als selbständige Behörde mit der Bezeichnung Staatliches Komitee für ➝Materialversorgung unter Leitung eines Vorsitzenden im Range eines Staatssekretärs neu gebildet. Die StP. trifft ihre Entscheidungen unbeeinflußt von nachgeordneten Regierungs- oder Verwaltungsstellen. Sie steht außerhalb jeder Kritik durch sowjetzonale Stellen. Arbeitsweise und Arbeitsunterlagen werden durch ein Geheimhaltungssystem geschützt. Die Fachministerien usw. erhalten stets nur Einzelanweisungen, die keine Möglichkeit geben, den Zusammenhang zu erkennen. Die StP gibt ihrerseits lediglich Befehle der GOSPLAN-Kommission, vertreten durch die Planökonomische Abteilung bei der Hohen Kommission der SU, weiter. Ihre Abhängigkeit von diesen Befehlen ist vollständig. Die Pläne der StP. bedürfen vor der Veröffentlichung der Zustimmung der Sowjets. Damit sichert sich die SU den entscheidenden Einfluß auf die gesamte wirtschaftliche Entwicklung der SBZ. Leiter der StP. ist seit 1952 Leuschner. Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des 1952-Berichtes „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 122 Pionierpalast A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Planökonomie, Hochschule fürSiehe auch: Plankommission, Staatliche: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Staatliche Plankommission: 1969 1975 1979 Oberste Planungsinstanz der SBZ, von amtlicher Seite als „oberstes gesetzgebendes Organ“ bezeichnet; ihre Verordnungen, Anordnungen und Weisungen haben Gesetzeskraft und sind verbindlich für alle Ministerien, Fachministerien und Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich. Vorläufer der jetzigen StP war die Hauptverwaltg. Wirtschaftsplanung der…
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Bergmannsrenten (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bergleute erhalten entsprechend dem höheren Beitragssatz von 30 v. H. zur Sozialversicherung erhöhte Leistungen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Verordnung der Sozialversicherung für die Bergleute vom 19. 12. 1946 („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 416/46) sowie die Verordnung über die Verbesserung der Renten der Bergleute vom 28. 6. 1951 (GBl. S. 645). Danach erhält B. der Bergmann, der zur Ausübung seines Berufs dauernd oder vorübergehend berufsunfähig ist, wenn die Berufsunfähigkeit ununterbrochen 26 Wochen gedauert hat oder nach Wegfall des Krankengeldes besteht, nach fünfjähriger bergmännischer Tätigkeit. Die B. bestehen aus einem Steigerungsbetrag in Höhe von 1,5 v. H. des Entgelts und in einem Leistungszuschlag, der nach mindestens 10 Jahren Untertagearbeit für jedes weitere Jahr einer solchen Arbeit gewährt wird, und einem Kinderzuschuß. Die B. beträgt ohne Zuschläge mindestens 45 DM Ost monatlich, der Kinderzuschuß 20 DM Ost. Bergmannsvollrente erhält ein Versicherter, der zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist oder während der Ausübung bergmännischer Tätigkeit 60 Jahre alt geworden ist oder bei vorheriger Aufgabe der bergmännischen Tätigkeit das 65. Lebensjahr vollendet hat, oder schließlich, wenn er nach 25 Jahren Gesamtbeschäftigung im Bergbau 50 Jahre alt geworden ist. [S. 27]Auch die Bergmannsvollrente besteht aus Steigerungsbetrag, Leistungszuschlag und Kinderzuschuß. Der Steigerungsbetrag beträgt 2,4 v. H. des Entgelts. Die Bergmannsvollrente beträgt mindestens 65 DM Ost monatlich ohne Zuschläge. Witwenrenten gibt es unter den gleichen Voraussetzungen wie für die Witwen der übrigen Versicherten (Renten), jedoch mit der Maßgabe, daß schon Witwen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, Rente erhalten, wenn der Versicherte während seiner bergmännischen Tätigkeit verstarb. Die Witwenrente beträgt 6/10 der B. oder der Bergmannsvollrente ohne Kinderzuschuß. Waisenrente wird für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bezahlt; sie beträgt 40 DM Ost monatlich. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 26–27 Benjamin, Hilde, geb. Lange A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berija, Lawrenti PawlowitschSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bergleute erhalten entsprechend dem höheren Beitragssatz von 30 v. H. zur Sozialversicherung erhöhte Leistungen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Verordnung der Sozialversicherung für die Bergleute vom 19. 12. 1946 („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 416/46) sowie die Verordnung über die Verbesserung der Renten der Bergleute vom 28. 6. 1951 (GBl. S. 645). Danach erhält B. der Bergmann, der zur Ausübung seines…
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Wissenschaft (1954)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die W. gilt in der SBZ als „ein gewaltiger Hebel“ beim Aufbau des Staates, der Wirtschaft und Kultur „im Interesse der Werktätigen“. Alle Aktionen der Regierung, insbesondere der sog. Aufbau des Sozialismus sind angeblich bestimmt von der Erkenntnis der Gesetze der Natur, der Gesellschaft und des Denkens. Diese gefeierte und angebetete W. ist nicht identisch mit der traditionellen abendländischen W. An die Stelle der verschiedenen wissenschaftlichen Richtungen, die miteinander frei konkurrieren, ist in der SBZ ein einheitliches, vom Marxismus-Leninismus bestimmtes Wissenschaftsgebiet getreten. Aus der Verbindung von kommunistischer Parteiideologie und traditionellen Wissenschaften entstand eine W. „neuen Typus“. Sie besitzt in Forschung und Lehre das Monopol und dient primär nicht der Wahrheitsfindung, sondern der Aufrechterhaltung des von der SU gestützten Herrschaftssystems in der SBZ. Die W. ist, wie in allen Ländern des Sowjetblocks, in ein bewußt gehandhabtes Herrschaftsinstrument verwandelt worden. Die philosophische Grundlage der W. ist der dialektische Materialismus, der das gesamte Wissenschaftssystem auf eine einzige Weltanschauung, auf eine einheitliche wissenschaftliche Methodik, Erkenntnistheorie und Logik festlegt. Durch diese Grundlagen werden alle Fachwissenschaften an aufeinander abgestimmte Aspekte, Probleme und Kategorien gebunden. Weiterhin verpflichtet das für jede W. obligatorische Prinzip der Parteilichkeit die wissenschaftliche Arbeit auf die offiziellen Sowjetmythen und die „Generallinie“ der Partei. Das Ergebnis ist eine Manipulierung der wissenschaftlichen Forschung im Interesse des totalitären Regimes. Ein komplizierter Kontrollapparat, an dessen Spitze die obersten politischen Machthaber selbst stehen, sorgt dafür, daß die künstliche Einheitlichkeit der Weltorientierung ohne Rücksicht auf die empirischen Tatsachen gewahrt wird. Die W. gliedert sich nach stalinistischer Terminologie in Naturwissenschaften, die die „sich entwickelnde Materie“ und „Gesellschaftswissenschaften“, die das „gesellschaftliche Sein“ abzubilden haben. Die Manipulierung der W. erstreckt sich vornehmlich auf die „Gesellschaftswissenschaften“, zu denen Geschichts-, Geistes- und Sozialwissenschaften gerechnet werden. In den Naturwissenschaften wird der Zusammenhang mit der internationalen Forschung noch gewahrt. (In der Biologie deuten sich eigene Wege an.) Nur ihre philosophische Grundlage und die Problemstellungen werden vom Marxismus-Leninismus beeinflußt. Die erzwungene Anpassung an den aus der SU importierten Marxismus-Leninismus erfolgte in der SBZ zuerst in der Philosophie, der Ökonomie, der Rechts- und Staatswissenschaft, der Pädagogik und der neueren Geschichte. In den anderen Fächern und Fachgebieten ist der Prozeß der ideologischen Gleichschaltung noch nicht abgeschlossen. Durch eine Unzahl von Übersetzungen aus dem Russischen soll der Einfluß der Sowjetwissenschaft immer weiter erhöht werden. (Hochschulen, Kulturpolitik) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 195 Wismut-AG. A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftlicher SozialismusSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die W. gilt in der SBZ als „ein gewaltiger Hebel“ beim Aufbau des Staates, der Wirtschaft und Kultur „im Interesse der Werktätigen“. Alle Aktionen der Regierung, insbesondere der sog. Aufbau des Sozialismus sind angeblich bestimmt von der Erkenntnis der Gesetze der Natur, der Gesellschaft und des Denkens. Diese gefeierte und angebetete W. ist nicht identisch mit der traditionellen abendländischen W. An die…
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Architektur (1954)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Da die A. mehr als andere bildende Künste berufen erscheint, die „gesellschaftliche“ Entwicklung zugleich zu beeinflussen und zu repräsentieren, nahm sich die Kunstpolitik der SBZ nach einer kurzen Periode der Unsicherheit ihrer mit besonderem Eifer an und drückte ihr bald den Stempel der herrschenden Kunstrichtung auf (Sozialistischer Realismus). — Die Deutsche ➝Bauakademie als Organ der Kunstpolitik des Regimes, für die das monströse Bauwerk der Moskauer Lomonossow-Universität als Norm gilt, diktiert einen Baustil, der in der Nachfolge Hitlers pseudo-klassizistische Elemente in bombastischer Fülle aufweist und nach Herkunft und Haltung eher als „antiquarischer Gigantismus“ bezeichnet zu werden verdiente. Abweichungen von dieser Norm werden durch eine gelenkte öffentliche Diskussion und mit anderen Druckmitteln korrigiert; einzelne beachtenswerte Bauwerke der ersten Jahre (wie das Regierungsgebäude in Erfurt) verfielen wegen ihres „Funktionalismus“ der Verdammung. Der Fassade wird überall der Vorrang vor dem Grundriß gegeben; die Auflösung der Städte in Eigenheimsiedlungen wird als „Isolierung der Menschen und ein Hindernis für die Entwicklung“ (Ulbricht) abgelehnt; Prunkstraßen wie die Ostberliner Stalinallee, sog. Kulturhäuser und andere Bauten „gesellschaftlichen“ Charakters werden mit großem Aufwand gefördert, während die eigentlichen städte- und vor allem wohnungsbaulichen Aufgaben aus Mangel an Mitteln und Baustoffen und infolge des sterilen Bürokratismus des Projektierungsapparates brachliegen (Wohnungswesen). Alle größeren Bauaufgaben, unter denen militärische und schwerindustrielle Objekte den Vorrang haben, werden von den staatlichen Projektierungsbüros bearbeitet, die die große Masse der freien Architekten an sich gezogen haben. Mit den privaten Bauherren sind auch die Existenzmöglichkeiten eines selbständigen Architektenstandes dahingeschwunden. (Kunstpolitik, Funktionalismus, Konstruktivismus) Literaturangaben Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. (BB) 1953. 127 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 20 Arbeitsverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArzneimittelversorgungSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Da die A. mehr als andere bildende Künste berufen erscheint, die „gesellschaftliche“ Entwicklung zugleich zu beeinflussen und zu repräsentieren, nahm sich die Kunstpolitik der SBZ nach einer kurzen Periode der Unsicherheit ihrer mit besonderem Eifer an und drückte ihr bald den Stempel der herrschenden Kunstrichtung auf (Sozialistischer Realismus). — Die Deutsche ➝Bauakademie als Organ der Kunstpolitik des…
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Handwerkssteuer (1954)
Siehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1975 1979 1985 Handwerksteuer: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Durch die ab 1. 1. 1950 in der SBZ eingeführte H. trat bei allen Gewerbetreibenden, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, an die Stelle der Einzelveranlagungen zur Einkommen-, Vermögens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer eine Pauschalbesteuerung mit gestaffelten Steuersätzen je nach Art des Betriebes, der Zahl der Beschäftigten und der Ortsklasse. Nach dem Gesetz über [S. 66]die H. sind die Handwerke in 18 Gruppen eingeteilt, die unterschiedliche Zuschläge zu einem Grundbetrag je nach dem Materialanteil der Fertigwaren zahlen müssen. Die höchsten Zuschläge zahlen die Handwerke mit geringem Lohnanteil, also u. a. Bäcker, Fleischer und Müller. Die Zuschlagsteuer wächst progressiv mit der Zahl der im Lohn Beschäftigten und wird nach der Lohnsumme errechnet. Die Zuschlagsteuer wirkt sich z. B. bei Betrieben mit 10 Beschäftigten etwa zweieinhalbmal so hoch aus als bei Betrieben mit nur einem Beschäftigten. Zur Produktionssteuer (Grund- und Zuschlagsteuer) kommt als weiterer Teil der H. die sog. Handelssteuer. Sie wird aus der Summe der Verkaufspreise derjenigen Waren errechnet, die der Handwerker eingekauft hat, abzüglich der im Betrieb verarbeiteten Waren. Es handelt sich praktisch um eine Ablösung der Umsatzsteuer für nicht verarbeitete Waren, also reine Handelsartikel. Der politische Zweck der H. ist unverkennbar. Bestimmte Kategorien von Kleinbetrieben werden so stark belastet, daß sie nicht mehr leben können. Sie müssen daher schließen, ihre Inhaber Lohnempfänger bei einem volkseigenen oder kommunalen Betrieb werden. Die staatlichen Handwerks- und Industriebetriebe haben einen ausgesprochenen Mangel an Facharbeitern; er wird auf diesem Umwege gemildert. Durch die progressive Besteuerung fremder Arbeitskräfte wird praktisch jede Entfaltung des Handwerks unterbunden. (Gesetz über die Steuer des Handwerks vom 6. 9. 1950, Gesetz über die Steuertarife des Handwerks vom 13. 4. 1951.) (Handwerk) Literaturangaben Plönies, Bartho: Die Sowjetisierung des mitteldeutschen Handwerks. Ein Bericht über die Lage des Handwerks in der sowjetischen Zone. 2., erg. Aufl. (BB) 1953. 136 S. m. 19 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 65–66 Handwerk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HausgeldSiehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1975 1979 1985 Handwerksteuer: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Durch die ab 1. 1. 1950 in der SBZ eingeführte H. trat bei allen Gewerbetreibenden, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, an die Stelle der Einzelveranlagungen zur Einkommen-, Vermögens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer eine Pauschalbesteuerung mit gestaffelten Steuersätzen je nach Art des Betriebes, der Zahl der Beschäftigten und der Ortsklasse. Nach dem Gesetz über [S.…
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Renten (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jeder Sozialversicherte hat Anspruch auf R. bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem die Hinterbliebenen eines Sozialversicherten. Invaliden-R. wird gezahlt, wenn der Versicherte zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist (im Bundesgebiet schon bei 50 v. H.), nach einer Versicherungszeit von mindestens 60 Monaten. Alters-R. wird gezahlt für Männer nach Vollendung des 65. Lebensjahres, für Frauen nach Vollendung des 60. Lebensjahres nach einer Versicherungszeit von mindestens 180 Monaten. Unfall-R. wird gezahlt, wenn ein Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit eine Erwerbsminderung von wenigstens 20 v. H. zur Folge hatte, wobei der Nachweis einer Mindestversicherungszeit nicht erforderlich ist. Hinterbliebenen-R. erhalten arbeitsunfähige Familienangehörige eines verstorbenen Versicherten, wenn dieser Anspruch auf R. hatte. Dabei gelten als arbeitsunfähige Familienangehörige nur Witwen, die selbst Invaliden sind oder das 60. Lebensjahr vollendet haben oder ein Kind bis zu drei Jahren oder zwei Kinder bis zu 8 Jahren erziehen. Waisen gelten als arbeitsunfähige Familienangehörige grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 15 Lebensjahres, bis zum 18. Lebensjahr, solange sie infolge Schulbesuchs kein eigenes Einkommen haben. Die Voraussetzungen für die Rentenzahlung sind somit viel enger als in der Bundesrepublik. Man will so in der SBZ einen möglichst großen Teil der Versicherten zur Arbeit zwingen, damit die Arbeitsproduktivität auch auf diese Weise gesteigert wird. Invaliden- und Alters-R. setzen sich aus einer Grundrente von jährlich 360 DM Ost, aus dem Steigerungsbetrag und aus einem beson[S. 136]deren Zuschlag von 10 DM Ost zusammen. Der Steigerungsbetrag beträgt 1 v. H. des gesamten Lebensverdienstes des Versicherten, für den Beiträge an einen früheren Träger der Sozialversicherung oder an die jetzige Sozialversicherung gezahlt wurden. Der Monatsverdienst wird jedoch nur bis zu 600 DM Ost berücksichtigt Für die Ehefrau gibt es einen monatlichen Zuschlag von 10 DM Ost, für jedes waisenberechtigte Kind einen Zuschlag von 22,50 DM Ost monatlich. Unfall-R. werden nach dem letzten beitragspflichtigen Jahresarbeitsverdienst vor dem Unfall berechnet. Sie betragen bei völliger Erwerbsminderung ⅔ dieses Verdienstes (Unfallvoll-R.), Unfallteil-R. werden in Höhe des Teiles der Unfallvoll-R. gezahlt, der dem Grad des Körperschadens entspricht. Bei Unfall-R. mit einer Erwerbsminderung über 50 v. H. werden Kinderzuschläge in Höhe von 10 v. H. der R. gezahlt. Die Höhe der Hinterbliebenen-R. beträgt für eine Witwe 50 v. H., für eine Vollwaise 35 v. H., für eine Halbwaise 25 v. H. Die Mindestalters- und Invaliden-R. beträgt 65 DM Ost, die Mindest-R. für Witwen und Waisen 55 DM Ost, für Halbwaisen 35 DM Ost. Bei einem Vergleich der nominellen Höhen der R in der SBZ mit denen des Bundesgebiets ist zu berücksichtigen, daß die Kaufkraft der Ostmark erheblich unter der der Westmark liegt. Eine Sonderregelung gilt für die R. der Bergleute. (Bergmannsrenten, Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Faber, Dorothea, und Alfred Leutwein: Das Versicherungswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 26 Tab. u. 2 Schautafeln. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 135–136 Religion und Kirchen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ReparationenSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jeder Sozialversicherte hat Anspruch auf R. bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem die Hinterbliebenen eines Sozialversicherten. Invaliden-R. wird gezahlt, wenn der Versicherte zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist (im Bundesgebiet schon bei 50 v. H.), nach einer Versicherungszeit von mindestens 60 Monaten. …
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Forstwirtschaft (1954)
Siehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Im Zuge der Bodenreform unterlag auch Wald im Privatbesitz der Enteignung und wurde aufgeteilt Obwohl Wald ungeeignet ist, im Kleinbesitz bewirtschaftet zu werden, wurde der politische Charakter der Verteilung der Wirtschaftlichkeit vorangestellt. Der Bauer durfte frei wirtschaften, eine Einmischung durch staatliche Forstangestellte war untersagt. Die Folge war weitgehender Raubbau, bedingt durch Armut der Neubauern und die allgemeine Notlage (keine oder nur geringe Zuteilung an Brennmaterial und Nutzholz aller Art), die überdies auch zu Schwarzmarktpreisen führten. Die „Sorge um den Bauernwald“ veranlaßte die Behörden der SBZ, „Waldgemeinschaften“ zu organisieren, um damit die Nutzung dem Eigentümer zu entziehen und mit Hilfe von Verordnungen eine gelenkte Nutzung durchzusetzen. Die Verordnung über die Bildung von Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben vom 14. 2. 1952 (GBl. Nr. 26/52) stellt fest, „daß die Festigung und Entwicklung der Forstwirtschaft der Verbesserung des Verwaltungs- und Wirtschaftsapparates bedarf. … Der jetzige Verwaltungscharakter und die noch bestehende Haushaltsrechnung sind ein Hemmschuh in der Weiterentwicklung der staatlichen Forstwirtschaft“. Zur „Verbesserung“ wird deshalb die Zerteilung in „Staatliche Forstwirtschaftsbetriebe“ verordnet. Der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb arbeitet nach einem Betriebsplan, der auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplans aufgestellt wird. In diesem Sinne ist der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb eine selbständig planende, wirtschaftende und in eigener Verantwortung abrechnende Einheit der staatlichen Forstwirtschaft. Er arbeitet nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Die Holzverwertung durch die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe wird bewußt undurchsichtig gehalten. Nur ein geringer Anteil kommt der Wirtschaft der SBZ zugute, der Hauptteil geht als Reparationen an die Besatzungsmacht und dient der Devisenbeschaffung zur Erfüllung des Fünfjahrplanes. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., überarb. u. erw. Ausgabe. Januar 1953. 176 S. m. 31 Tab., 17 Anlagen, 15 Dok. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 56 Formalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FortschrittSiehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Im Zuge der Bodenreform unterlag auch Wald im Privatbesitz der Enteignung und wurde aufgeteilt Obwohl Wald ungeeignet ist, im Kleinbesitz bewirtschaftet zu werden, wurde der politische Charakter der Verteilung der Wirtschaftlichkeit vorangestellt. Der Bauer durfte frei wirtschaften, eine Einmischung durch staatliche Forstangestellte war untersagt. Die Folge war…
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1954: K
Kader Kandidat Kapitalismus Karl-Marx-Stadt Karrierist Kassation Kastner, Hermann KdT Kernbau Keßler, Heinz Kindergarten Kindertheater Kirchen Klassenjustiz Klassenkampf Klassenkampf auf dem Dorfe Koenen, Bernhard Koenen, Wilhelm Kohlenbergbau Kolchos Kollektiv Kollektivierung Kombinat Kominform Komintern Kommunalwirtschaftliche Unternehmen Komplexbrigade Komponisten und Musikwissenschaftler, Verband Deutscher Komsomol Konkursrecht Konstruktivismus Konsumgenossenschaften Kontrollkommission Kontrollrat Kontrollziffer Konzert- und Gastspieldirektion, Deutsche Körperkultur und Sport, Staatliches Komitee für Kowaljow-Methode KPdSU KPdSU, Geschichte der KPKK Kraftstoff- und Mineralölzentrale, Deutsche (DKMZ) Kraftwagenerzeugung Krankengeld Krankenhäuser Krankenversicherung, Freiwillige Kreiskontore für Landwirtschaftsbedarf, Staatliche Krieg Kriegsopferversorgung Kriegsverbrecherprozesse Kritik und Selbstkritik Kuckhoff, Greta, geb. Lorke Kulturbolschewismus Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands Kulturdirektor Kulturelle Massenarbeit Kulturelle Verbindungen mit dem Ausland, Gesellschaft für Kulturfonds Kulturhaus Kulturplan Kulturpolitik Kulturverordnung Kündigungsrecht Kunstkommission Kunstpolitik KVP KWUKader Kandidat Kapitalismus Karl-Marx-Stadt Karrierist Kassation Kastner, Hermann KdT Kernbau Keßler, Heinz Kindergarten Kindertheater Kirchen Klassenjustiz Klassenkampf Klassenkampf auf dem Dorfe Koenen, Bernhard Koenen, Wilhelm Kohlenbergbau Kolchos Kollektiv Kollektivierung Kombinat Kominform Komintern Kommunalwirtschaftliche Unternehmen Komplexbrigade Komponisten und Musikwissenschaftler, Verband Deutscher Komsomol …
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Kriegsopferversorgung (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die K. obliegt nach der Verordnung vom 21. 7. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 363/48) der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen, d.h. Kriegsinvalidenrente wird nur gezahlt, wenn der Kriegsteilnehmer mindestens 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist, oder als Mann das 65. und als Frau das 60. Lebensjahr vollendet hat. Versorgung erhalten nur die Witwen, die über 60 Jahre alt oder zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert sind, oder die ein Kind im Alter bis zu 3 Jahren oder zwei Kinder im Alter bis zu 8 Jahren zu versorgen haben. Waisenrente erhalten nur die Kinder des Verstorbenen bis zum 15. Lebensjahr; nur wenn sie eine Schule oder Berufsschule besuchen und keine eigenen Einkünfte haben, bis zum 18. Lebensjahr. Die Renten werden wie die Renten der Sozialversicherung berechnet, also nach dem Gesamtarbeitsverdienst des [S. 88]Kriegsteilnehmers (Renten). Die Witwenrente beträgt nach der Verordnung über die Anpassung der Versorgungsbestimmungen für die Kriegsinvaliden usw an die Vorschriften der Sozialversicherung vom 16. 3. 1950 (GBl. S. 191) 50 v. H., für Vollwaisen 35 v. H., für Halbwaisen 25 v. H der Rente, die für den Verstorbenen festzusetzen wäre Bis dahin betrug die Witwen- und Vollwaisenrente einheitlich 40 DM Ost und die Halbwaisenrente 20 DM Ost. Die Mindestrenten sind die gleichen wie in der Sozialversicherung. Bei Nebeneinkünften des Kriegsopfers aus Arbeit, Vermögen oder sonstigen Einnahmequellen ermäßigt sich die Rente auf 3/10, wenn Rente und Nebeneinkünfte den Betrag von 140 DM Ost übersteigen. Die K. in der SBZ ist also wesentlich schlechter als die Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz, nach dem zum Beispiel ein Kriegsinvalide schon Anspruch auf Rente hat, wenn er nur zu 25 v. H. beschädigt ist. Elternrente gibt es im Gegensatz zur Regelung in der Bundesrepublik in der SBZ überhaupt nicht. Literaturangaben Faber, Dorothea, und Alfred Leutwein: Das Versicherungswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 26 Tab. u. 2 Schautafeln. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 87–88 Krieg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KriegsverbrecherprozesseSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die K. obliegt nach der Verordnung vom 21. 7. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 363/48) der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen, d.h. Kriegsinvalidenrente wird nur gezahlt, wenn der Kriegsteilnehmer mindestens 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist, oder als Mann das 65. und als Frau das 60. Lebensjahr vollendet hat. Versorgung erhalten nur die Witwen, die über 60 Jahre alt oder zu 66⅔ v. H.…
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Sowjetisches Militärtribunal (1954)
Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die in der SBZ tätigen SMT sind nicht nur für die Aburteilung sowjetischer Soldaten zuständig, auch deutsche Staatsbürger wurden und werden vor diesen Gerichten an[S. 150]geklagt und nach sowjetischem Recht verurteilt. Eine Zuständigkeitsabgrenzung gegenüber den SBZ-Gerichten besteht nicht. Soweit feststellbar, handelt es sich stets um politische Fälle, die die sowjetischen Gerichte nach ihrem Ermessen an sich ziehen. Das Verfahren ist dem Einfluß und jeglicher Kenntnisnahme der SBZ-Justiz entzogen. Der Untersuchungshäftling hat keine Verbindung mit der Außenwelt. Er wird meist in sehr strenger Einzelhaft gehalten und kommt nur mit sowjetischem Wachpersonal in Berührung. Die Verhöre erfolgen fast stets nachts. Mit allen Mitteln versuchen die Kommissare, ein Geständnis zu erlisten oder zu erpressen. Die Protokolle werden in russischer Sprache abgefaßt; oft hat ein Mißverständnis des Dolmetschers der Aussage eine verhängnisvolle Wendung gegeben, und sehr oft sind „Geständnisse“ abgelegt worden, weil der Häftling die Qualen der Folterung nicht mehr aushalten konnte und irrtümlich gehofft hatte, das Geständnis vor Gericht widerrufen zu können. Die Akten der Voruntersuchung haben aber in der Gerichtsverhandlung absolute Beweiskraft (§ 396 StPO der RSFSR). Eine Beweisaufnahme erfolgt nur, wenn die Anklage noch nicht „genügend geklärt“ erscheint (§ 394 StPO). Für diese ausreichende „Klärung“ aber sorgt die Voruntersuchung mit ihren Methoden. In geklärten Fällen wirkt der Militärstaatsanwalt nicht mit, und damit ist auch die Hinzuziehung eines Verteidigers ausgeschlossen (§ 381 StPO). Dem Angeklagten kann das Recht auf mündliche Selbstverteidigung genommen werden (§ 397 StPO). Das Gericht darf auch Beweisstücke verwenden, die dem Angeklagten unbekannt bleiben (§ 396 StPO), kann also Spitzelmeldungen heranziehen, ohne daß der Angeklagte etwas dagegen Vorbringen kann. Die Verfahren werden oft in fünf bis zehn Minuten abgewickelt. Die Anklage stützt sich fast ausschließlich auf eines der „gegenrevolutionären Verbrechen“ (§ 58 StGB der RSFSR, gelegentlich auch § 59): „Als gegenrevolutionär gilt jede Handlung, die auf den Sturz, die Unterhöhlung oder die Schwächung der Sowjetherrschaft … oder auf die Unterhöhlung der äußeren Sicherheit der UdSSR und der grundlegenden wirtschaftlichen, politischen und nationalen Errungenschaften der proletarischen Revolution gerichtet sind“. Der 2. Absatz des § 58 dehnt den Anwendungsbereich u. a. auch auf die SBZ aus: „Kraft der internationalen Solidarität der Interessen aller Werktätigen gelten Handlungen gleicher Art als gegenrevolutionär auch dann, wenn sie gegen einen anderen der UdSSR nicht angehörenden Staat der Werktätigen gerichtet sind“. Zu den 18 verschiedenen und verschwommen definierten Tatbeständen des § 58 gehören z. B. „das Unterhalten von Beziehungen zu einem ausländischen Staat“ (58, III), „Unterstützung der ausländischen Bourgeoisie“ (58, IV), „Propaganda, die zur Schwächung der Sowjetherrschaft führen kann“ (58, X), „Nichtanzeigen eines vorbereiteten Verbrechens“ (58, XII). Zwei Umstände gelten als „erschwerend“ (§ 57 StGB): „Das Ziel, die Macht der Bourgeoisie wiederherzustellen“, und die „Möglichkeit, daß durch die Begehung des Verbrechens den Interessen des Staates oder der Werktätigen ein Schaden zugefügt wird, mag auch das Verbrechen nicht unmittelbar gegen die Interessen des Staates oder der Werktätigen gerichtet sein“. Die Strafen lauten im Regelfälle auf 25 Jahre Zwangsarbeit. Die Urteilsverkündung erfolgt oft in Abwesenheit des Angeklagten durch Zustellung einer Urteilsabschrift. Anfechtung des Urteils ist bei den wichtigsten gegenrevolutionären Verbrechen ausgeschlossen, in den übrigen Fällen ist sie praktisch aussichtslos, weil sie nur Formfehler und „offensichtliche Ungerechtigkeit“ angreifen darf. Fehler im Sachverhalt, im Protokoll der Voruntersuchung können nicht zur Begründung herangezogen werden. Die Verurteilten werden zur Vollstreckung meist den Zuchthäusern in der SBZ zugewiesen; „gefährliche politische Verbrecher“ werden in sowjetische Besserungsarbeitslager (ITL) in der SU übergeführt. Dort bleiben sie für ihre Angehörigen verschollen, während den Insassen der Zuchthäuser ein beschränkter Briefverkehr gestattet ist. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 149–150 Sowjetische Kontrollkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SowjetnikSiehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die in der SBZ tätigen SMT sind nicht nur für die Aburteilung sowjetischer Soldaten zuständig, auch deutsche Staatsbürger wurden und werden vor diesen Gerichten an[S. 150]geklagt und nach sowjetischem Recht verurteilt. Eine Zuständigkeitsabgrenzung gegenüber den SBZ-Gerichten besteht nicht. Soweit feststellbar, handelt es sich stets um…
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Sport (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der Sp. ist in der SBZ zweckgebunden. Er dient der Erfüllung des Fünfjahrplanes und vor allem der vormilitärischen Erziehung. Nach dem Zusammenbruch war zunächst jede sportliche Betätigung verboten. Die Sp.-Vereine wurden aufgelöst. Mit fortschreitender Übernahme der Regierungsfunktionen durch die SED wurde der Sp. unter Kontrolle der Partei und ihrer Gliederungen wieder erlaubt. Am 1. 10. 1948 wurde durch FDGB und FDJ der Deutsche Sportausschuß gebildet. Im „Gesetz über die Teilnahme der Jugend in Schule und Beruf bei Sp. und Erholung“ wurde jede sportliche Betätigung ausschließlich auf Betriebs- und Parteibasis (Betriebssportvereine) verlegt. Das in 3 Stufen (Stufe 1 für 10 bis 12jährige, Stufe 2 für 12- bis 14jährige, Stufe 3 für 14- bis 15-jährige) zu verleihende Sp.-Leistungsabzeichen steht unter dem Motto: „Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung des Friedens“ und schreibt als Prüfungsaufgaben in erster Linie die Beantwortung „gesellschaftswissenschaftlicher“ Fragen vor. Es überträgt jedem Inhaber „die Pflicht, wachsam und unerbittlich zu sein gegen Agenten, Saboteure, Schädlinge und Feinde unseres Volkes“. Am 24. 7. 1952 wurde das Staatliche Komitee für Körperkultur und Sp. als „oberste Instanz auf allen Gebieten der Körperkultur und des Sp.“ gebildet Seine Aufgabe: „Die wissenschaftliche Grundlage für die Körperkultur und Sp.-Arbeit so zu entwickeln, daß diese Mittel der demokratischen Erziehung und der Stärkung der Gesundheit der Werktätigen sowie deren Vorbereitung zur Arbeit und zur Verteidigung der DDR bilden“ (§ 7 der Regierungsverordnung vom gleichen Tage). „Die Bezirks-, Kreis- und Stadtkomitees für Körperkultur und Sp. sind staatliche Organe …“ (§ 11 a. a. O.). Noch deutlicher ist die militärische Aufgabe des Sp. bei der am 7. 8. 1952 gegründeten Gesellschaft für ➝Sport und Technik. Sportler, die sich der Politisierung des Sp. zu entziehen versuchen, sind damit vom Vereinsleben, von der Zuteilung von Sp.-Bekleidung und -Geräten und somit praktisch von jeder Ausübung des Sp. ausgeschlossen. Die SED bemüht sich ständig um Austragung von gesamtdeutschen Sp.-Wettkämpfen, verhinderte aber zugleich die Aufstellung einer gesamtdeutschen Olympia-Mannschaft. Sie betont die „Einheit des deutschen Sp.“ und spekuliert auf politisches Unverständnis der westdeutschen Sportler. Seit Sommer 1952 verlangt der Sportausschuß der SBZ von westdeutschen Sp.-Mannschaften vor deren Start in der SBZ oder in Ostberlin die Ausfüllung von Fragebogen mit scheinbar unverfänglichen Fragen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 156 Sperrzone A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sport und Technik, Gesellschaft fürSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der Sp. ist in der SBZ zweckgebunden. Er dient der Erfüllung des Fünfjahrplanes und vor allem der vormilitärischen Erziehung. Nach dem Zusammenbruch war zunächst jede sportliche Betätigung verboten. Die Sp.-Vereine wurden aufgelöst. Mit fortschreitender Übernahme der Regierungsfunktionen durch die SED wurde der Sp. unter Kontrolle der Partei und ihrer Gliederungen wieder erlaubt. Am 1. 10. 1948 wurde…
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Verkehrswesen (1954)
Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Verkehrswesen: 1953 1956 1958 1959 1975 1979 1985 [S. 175]Das Verkehrs- und Transportwesen der SBZ ist überwiegend verstaatlicht, also nach sowjetzonaler Terminologie „Volkseigentum“. Der große „volkseigene“ Anteil ergibt sich daraus, daß die Eisenbahn als Hauptverkehrsmittel zu 100 v. H. „Volkseigentum“ ist. Die nachstehende Tabelle zeigt für das Jahr 1950 Verkehrsanteil und Eigentumsformen der verschiedenen Verkehrsmittel. Demnach entfallen 89 v. H. der Gesamtleistungen des Gütertransportes auf „volkseigene“ Verkehrsbetriebe, die restlichen 11 v. H. auf Privatbetriebe. Der privatgewerbliche Kraftverkehr wird ausschließlich durch die Autotransportgemeinschaften (ATG) eingesetzt, die die Aufträge auf die privaten Fuhrunternehmer verteilen und auch mit diesen abrechnen. Am 1. 7. 1951 gab es 65.609 LKW in der SBZ (zum Vergleich: in der Bundesrepublik 414.343). Verkehrswirtschaftliche Bedeutung haben auch die etwa 840 Maschinen-Traktoren-Stationen MTS, die mit ihren insgesamt 15.700 Rad- und Raupenschleppern - Traktoren außer der Ackerarbeit erhebliche Transportleistungen ausführen. Der gesamte Gütertransport untersteht der staatlichen Planung. Die Spitze des Planungssystems bildet die Abteilung Verkehr bei der Staatlichen ➝Plankommission, die von der Koordinierung- und Kontrollstelle für Industrie und Verkehr angeleitet und kontrolliert wird. Die Jahresplanungen beruhen auf der vorgesehenen Produktion der Industrie, auf den Erfassungs- u. Anbauplänen der Landwirtschaft und auf den Verteilungsplänen. Die Verkehrsmittel der SBZ sind durchweg überaltert. Die im Fünfjahrplan vorgesehenen Maßnahmen zur Erweiterung und Verbesserung des Verkehrsnetzes genügen in keiner Weise den realen Bedürfnissen. Allein zum Ausgleich der demontierten Gleisanlagen wären etwa 800.000 t Schienen notwendig; für 1952 waren jedoch nur 72.000 t vorgesehen, die überdies nach strategischen und nicht nach verkehrspolitischen Gesichtspunkten verwendet wurden. Den Mangel an rollendem Material sucht man durch übermäßige Ausnutzung der vorhandenen Fahrzeuge auszugleichen. Literaturangaben Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 175 Verfassung und Verwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerlagswesenSiehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Verkehrswesen: 1953 1956 1958 1959 1975 1979 1985 [S. 175]Das Verkehrs- und Transportwesen der SBZ ist überwiegend verstaatlicht, also nach sowjetzonaler Terminologie „Volkseigentum“. Der große „volkseigene“ Anteil ergibt sich daraus, daß die Eisenbahn als Hauptverkehrsmittel zu 100 v. H. „Volkseigentum“ ist. Die nachstehende Tabelle zeigt für das Jahr 1950 Verkehrsanteil und Eigentumsformen der verschiedenen Verkehrsmittel. …
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DWK (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Deutsche Wirtschaftskommission, durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Justiz, Inneres, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Gesundheitswesen, Interzonen- und Außenhandel und Statistik. Die Vollmachten der Zentralverwaltungen waren zunächst beschränkt. Ihre Präsidenten bildeten ein Sekretariat; einen Vorsitzenden hatte die DWK nicht. Erst durch SMAD-Befehl Nr. 32 vom 12. 2. 1948 wurden die Zuständigkeiten erweitert, „um die deutschen demokratischen Organe zu einer aktiven Teilnahme am Wiederaufbau und an der Entwicklung der Friedenswirtschaft in [S. 43]der sowjetischen Besatzungszone heranzuziehen“. Die DWK erhielt einen ständigen Vorsitzenden (Rau) und zwei stellvertretende Vorsitzende (Leuschner und Selbmann). Als Kommissionsmitglieder wurden Vertreter des FDGB, der VdgB und die Präsidenten der Zentralverwaltungen der DWK bestimmt. Das Sekretariat der DWK wurde zum Vollzugsorgan erklärt. Die SMAD verfügte, daß Entscheidungen der Plenarsitzungen und des Sekretariats der DWK als für die SBZ verpflichtende Verordnungen, Anweisungen des Vorsitzenden der DWK und seiner Siellvertreter als für den Apparat der DWK verpflichtende Anordnungen zu gelten hatten. Die Hauptaufgabe der DWK war zunächst die Sicherstellung der Reparationen aus der laufenden Produktion. Im Befehl 32 (Abs. 3) hieß es: „Die Wirtschaftskommission wird verpflichtet, die termingemäße Durchführung der als Reparationen bestimmten Warenlieferungen sowie die Befriedigung der Bedürfnisse der sowjetischen Besatzungsstreitkräfte in Deutschland entsprechend dem festgesetzten Plan zu überwachen.“ Ausdrücklich wird betont: „Die Wirtschaftskommission wird ihre Tätigkeit unter der Kontrolle der SMAD ausüben. Durch SMAD-Befehl 183 vom 27. 11. 1948 wurde die Mitgliederzahl der DWK von 36 auf 101 Mitgl. erweitert, und zwar durch 48 „Vertreter der Bevölkerung“, wobei auf je 360.000 Einwohner ein Vertreter kam, ferner 15 Vertreter der Parteien und 10 Vertreter der Massenorganisationen. Das Sekretariat der DWK war praktisch die erste deutsche Zentralregierung der SBZ. Mit der Proklamation der SBZ zur sog. „Deutschen Demokratischen Republik“ (DDR) vom 7. 10. 1949 wurde die DWK umbenannt in „Provisorische Regierung der DDR“; die leitenden Persönlichkeiten der DWK wurden ihre Minister und Staatssekretäre. (Verfassung und Verwaltung, Besatzungspolitik) Literaturangaben Nettl, J. Peter: Die deutsche Sowjetzone bis heute — Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. Frankfurt a. M. 1953, Verlag Frankfurter Hefte. 464 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 42–43 DVD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ebert, FriedrichSiehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Deutsche Wirtschaftskommission, durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Justiz, Inneres, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Gesundheitswesen, Interzonen- und Außenhandel und Statistik. Die Vollmachten der…
DDR A-Z 1954
Notenbank, Deutsche (DNB) (1954)
Siehe auch: Deutsche Notenbank: 1975 1979 Deutsche Notenbank (DN): 1969 Notenbank, Deutsche (DNB): 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Das zentrale staatliche Bankinstitut der SBZ errichtet auf Anordnung der DWK vom 20. 7. 1948; durch Gesetz vom 31. 10. 1951 zur Staatsbank der „DDR“ erklärt. Hat das alleinige Recht zur Herausgabe von Banknoten und führt die Kassengeschäfte des Staatshaushalts Nach der Satzung hat die DNB „die Aufgabe, die Wirtschaftsplanung mit den Mitteln der Geld- und Kreditpolitik aktiv zu unterstützen. Der Bank obliegt die Regelung des Geldumlaufes, die Organisation des Zahlungsverkehrs und der Zahlungsausgleich mit anderen Besatzungszonen und dem Auslande. Die DNB unterhält in der Zone und Ostberlin rund 300 Filialen und Kassenstellen und ist im Rahmen der von der Staatlichen ➝Plankommission vorgesehenen Pläne neben der Deutschen ➝Bauernbank und den Sparkassen das Hauptinstitut für kurzfristige Kreditgewährung. Die DNB übernahm mit ihrem Apparat ab 1. 1. 1951 die zu diesem Zeitpunkt aufgelösten Haushalts- und Steuerkassen der ganzen SBZ und schloß damit den Prozeß der Zentralisierung des Haushalts- und Finanzwesens ab. Ähnlich der SU, wo der Präsident der Staatsbank gleichzeitig stellvertretender Finanzminister ist, wurde der Präsident der DNB zum Mitglied des Ministerrates ernannt. Mit der Einführung der Wirtschaftlichen Rechnungsführung wurde der DNB mit ihrem Filialsystem der Rechnungseinzug für sämtliche VEB übertragen. Ab 1. 1. [S. 117]1952 ist die DNB als Generalkontrollinstanz für den gesamten Wirtschaftsablauf tätig; in dieser Eigenschaft unterliegen ihr die Kontrolle der Produktion, des Umsatzes und der Einhaltung der Volkswirtschaftspläne Man hofft, hierdurch die bisherigen zahlreichen Planungsfehler zu verhindern. Präsident Greta ➝Kuckhoff. (Planwirtschaftsergebnisse) Literaturangaben Abeken, Gerhard: Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone seit der Währungsreform. (BB) 1951. 36 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 116–117 Notariat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nuschke, OttoSiehe auch: Deutsche Notenbank: 1975 1979 Deutsche Notenbank (DN): 1969 Notenbank, Deutsche (DNB): 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Das zentrale staatliche Bankinstitut der SBZ errichtet auf Anordnung der DWK vom 20. 7. 1948; durch Gesetz vom 31. 10. 1951 zur Staatsbank der „DDR“ erklärt. Hat das alleinige Recht zur Herausgabe von Banknoten und führt die Kassengeschäfte des Staatshaushalts Nach der Satzung hat die DNB „die Aufgabe, die Wirtschaftsplanung mit den…
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Wohnungswesen (1954)
Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1956 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der Wohnungsbestand der SBZ hat durch Kriegszerstörungen relativ geringe Verluste (11,5 v. H.) gegenüber dem deutschen Durchschnitt von 33,3 v. H. erlitten. Die 1950 vorhandenen etwa 4,15 Mill. Wohnungen mußten eine um 14,4 v. H. gewachsene Bevölkerung aufnehmen, so daß die Wohndichte um 27,3 v. H. zugenommen hat. Es fehlten etwa 1 Mill. Wohnungen. Diesem Wohnungsmangel soll bis heute im wesentlichen durch Bewirtschaftung des Vorhandenen abgeholfen werden (Kontrollrats-Ges. Nr. 18, Wohnungs-Ges.). Grundlage der „gerechten“ Verteilung ist die Bedeutung des Wohnungsuchenden bzw. -inhabers für die Hebung der Produktion, „für den Fortschritt“. Aktivisten, Angehörige der Intelligenz, Helden der Arbeit und andere Ausgezeichnete erhalten höchste Dringlichkeitsstufen (maßgebend dafür ist das Urteil der Betriebswohnungskommissionen). Auf der anderen Seite werden Nichtarbeitende aus den neuen Industrieschwerpunkten zwangsweise ausgesiedelt („operative Wohnraumlenkung“), um Wohnraum für die Arbeitskräfte zu gewinnen. Durch Neubauten konnte 1946–1948 nicht einmal der Abgang an Wohnraum durch Verfall, Zweckentfremdung usw. gedeckt werden. Die verfügbare Wohnfläche je Person sank von 8,4 auf 7,6 qm. Die für 1949–1952 geplanten geringen Vorhaben (ca. 20.000 jährlich) wurden nicht erfüllt. Der Fünf[S. 200]jahrplan sieht insgesamt nur den Bau von ca. 240.000 Wohnungen mit 10,1 Mill. qm vor. Für 1954/55 stehen davon noch mindestens 186.000 mit 5,6 Mill. qm offen. Selbst bei Planerfüllung ist damit keine spürbare Entlastung zu erwarten. Das geringe Wachstum der Bevölkerung seit 1946 (2,3 v. H.; Bevölkerung) und der Rückgang der Zahl der Haushaltungen erleichtern zwar die allgemeine Situation, jedoch sind insbesondere die neuen Industriegebiete überfüllt (Wohnfläche je Person 4–6 qm). Der geplante Aufbau von 10,1 Mill. qm Wohnfläche erstreckt sich auf 53 Städte, ausgewählt nach ihrer wirtschaftlichen und politischen Bedeutung (Aufbau-Gesetz vom 6. 9. 1950; Ges. über den Fünfjahrplan, 1. 11. 1951). Außer Ostberlin (Nationales ➝Aufbauprogramm) ist für 1952 Leipzig, Dresden, Magdeburg und Rostock der Vorrang gegeben worden. Projektierung und Bau werden vorwiegend von volkseigenen Entwurfbüros bzw. Baubetrieben im Auftrag der öffentlichen Hand durchgeführt. Private Bauherren halten sich wegen der Unsicherheit der Eigentumsverhältnisse zurück. Obwohl eine generelle Änderung der Eigentumsverhältnisse nicht proklamiert wurde, sind in vielen Einzelfällen auch im W. Enteignungen bzw. Verfügungsbeschränkungen unter Oberführung in Treuhandverwaltung vorgenommen worden. Die Mieten sind nach wie vor gestoppt. Bei Arbeitern und Angestellten der unteren bzw mittl. Einkommenschichten werden 6–7 v. H. des Einkommens für Miete ausgegeben. (Architektur) Literaturangaben Faber, Dorothea: Die Wohnungswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 12 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 195, 200 Wissenschaftlicher Sozialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wollweber, ErnstSiehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1956 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der Wohnungsbestand der SBZ hat durch Kriegszerstörungen relativ geringe Verluste (11,5 v. H.) gegenüber dem deutschen Durchschnitt von 33,3 v. H. erlitten. Die 1950 vorhandenen etwa 4,15 Mill. Wohnungen mußten eine um 14,4 v. H. gewachsene Bevölkerung aufnehmen, so daß die Wohndichte um 27,3 v. H. zugenommen…
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Pressewesen (1954)
Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1956 1958 1959 Die Presse ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte Presse ist Lizenzpresse (Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später [S. 124]durch das Amt für ➝Information, seit Januar 1953 durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten der „DDR“). Zeitungslizenzen erhalten ausschließlich die SED, die Massenorganisationen und die in der Blockpolitik gleichgeschalteten Parteien. (Einzige Ausnahmen: „Berliner Zeitung“ und „BZ am Abend“ — Herausgeber: Hermann Leupold, SED.) Presseerzeugnisse unterliegen einer Nachzensur, die zum Verbot der Auslieferung führen kann. Da zudem die gesamte Presse streng an die vom ZK der SED und vom Presseamt beim Ministerpräsidenten herausgegebenen politischen Richtlinien gebunden ist, kann von der in der Verfassung der „DDR“ (Art. 9) proklamierten freien öffentlichen Meinungsäußerung keine Rede sein. In der SBZ erscheinen 40 Tageszeitungen und 2 Montagsausgaben, davon 9 Tageszeitungen im Sowjetsektor Berlins. Bis 1952 war die Lizenzvergebung so gehandhabt, daß neben Zentralorganen in Berlin jeweils ein Blatt jeder Partei in den fünf Landeshauptstädten erschien. Seit der sog. Verwaltungsreform im Juli 1952 erscheinen in allen 14 Bezirken SED-Blätter, mit Lokalteilen für fast alle Kreise. Die Höhe der Auflagen wird seit langem nicht mehr veröffentlicht, sie wird vor allem von der SED geheimgehalten. Der weitaus größte Teil der Gesamtauflage entfällt auf die SED-Blätter. Das Zentralorgan „Neues Deutschland“ wird in 500.000 Exemplaren gedruckt, das Sprachrohr der Sowjets, „Tägliche Rundschau“, hat 500.000 Auflage. Andere SED-Blätter: „BZ am Abend“, Berlin (180.000); „Märkische Volksstimme“, Potsdam (110.000). Demgegenüber fällt die P. der Blockparteien nicht ins Gewicht: Die 6 Blätter der CDU werden in 194.000 Stück gedruckt (davon die „Neue Zeit“, Berlin, mit 65.000 und die „Union“, Dresden, mit 42.000). Die 5 Zeitungen der LDP haben eine Auflage von 193.000 (davon „Der Morgen“, Berlin, 60.000 und das „Sächsische Tageblatt“, Dresden, 50.000). Die 5 Organe der NDP erreichen zusammen 174.000 Exemplare (davon „National-Zeitung“, Berlin, 68.000). Das Organ der FDJ, „Junge Welt“, soll eine Auflage von 1 Mill. haben. Bei den Auflagen der SED-Presse ist zu berücksichtigen, daß ganze Berufsstände zum Abonnieren von SED-Blättern verpflichtet sind und daß der Abonnentenkreis der bürgerlichen Presse durch Papierzuteilung begrenzt wird. Inhaltlich unterscheiden sich die Zeitungen kaum (bindende Richtlinien von Regierung und ZK, Sprachregelung durch das „Presseamt“ und ausschließliche Nachrichtenversorgung durch ADN). Der Nachrichtenteil unterliegt in gleicher Weise wie die redaktionellen Meinungsäußerungen der zentralen Lenkung. Lediglich „Neues Deutschland“, „Tägliche Rundschau“ und „Berliner Zeitung“ dürfen andere als mit „ADN“ gezeichnete Meldungen bringen. Auslandsmeldungen werden von der sowjetamtlichen Agentur TASS und von den Agenturen der Ostblockstaaten übernommen. Gekennzeichnet ist das P. in der SBZ durch die Einförmigkeit des Inhalts. Neben den tendenziösen Nachrichten nehmen umfangreiche Leitartikel, mehrseitige Wiedergaben von Reden der Funktionäre und von Parteibeschlüssen, Kritik und Selbstkritik im Rahmen des kommun. Überwachungssystems, Anprangerungen nicht erfüllter Normen, Aufrufe zu Wettbewerben und Selbstverpflichtungen und gelenkte Leserzuschriften den Hauptraum der Zeitungen ein. Auch der kulturelle Teil wird von den Maximen der Partei her bestimmt. Eine Auflockerung durch Kurzgeschichten und Humor hat Walter Ulbricht am 26. 7. 1953 auf der 15. Tagung des ZK der SED im Rahmen des Neuen Kurses angekündigt. Ebenso wie die Tagespresse sind die Wochen- und Monatszeitschriften der Massenorganisationen gelenkt. Sogar die Fach- und Sportpresse usw. besitzt einen umfangreichen politischen und ideologischen Teil. Das Fehlen von objektiven Nachrichten und der eintönige Stil und Inhalt der sowjetzonalen Presse begründen ein starkes Bedürfnis nach westlicher Publizistik. Bezug und Besitz westlicher Presse werden als Boykotthetze und „Hetze gegen die antifaschistisch-demokratische Ordnung“ aufgefaßt und unter Anwendung des sog. Friedensschutzgesetzes mit hohen Zuchthausstrafen bedroht. Der journalistische Nachwuchs — soweit er nicht in die Kategorie der Volkskorrespondenten fällt — wird an der Leipziger Journalistenschule, dem ehemaligen Institut für Publizistik der Universität, ausgebildet. Das Institut erhält seine Richtlinien vom „Presseamt beim Ministerpräsidenten“. ADN und große Zeitungen haben eigene Schulen für journalistischen Nachwuchs. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 123–124 Presseamt beim Ministerpräsidenten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG)Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1956 1958 1959 Die Presse ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte Presse ist Lizenzpresse (Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später [S. 124]durch das Amt für ➝Information, seit Januar 1953 durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten der „DDR“).…
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Neuer Kurs (1954)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die auf der 2. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 beschlossenen revolutionären Richtlinien, nach denen die bisherige antifaschistisch-demokratische Ordnung in der SBZ durch die Diktatur des Proletariats und den beschleunigten Aufbau des Sozialismus abgelöst werden sollte, mußten bereits nach elf Monaten durch den vom Politbüro am 9. 6. 1953 verkündeten NK. revidiert werden. Die Revision, die keine grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Generallinie, sondern nur eine Verlangsamung des Tempos in der Sowjetisierungspolitik vorsieht, wurde notwendig, um einer durch die Verschärfung des Klassenkampfregimes, durch Fehlplanung und Versagen der Parteibürokratie drohenden Wirtschaftskatastrophe und einem Verzweiflungsausbruch der Bevölkerung (Juni-Aufstand) im letzten Augenblick vorzubeugen. Da die Verkündung des NK. zeitlich mit einer Reihe vergleichbarer Maßnahmen in den übrigen Satellitenstaaten zusammenfällt, kann angenommen werden, daß diese Vorgänge im Einklang mit zeitbedingten taktischen Absichten der Moskauer Außenpolitik stehen. Der NK. kündigte an: 1. Abänderung der Methoden zur Erreichung des Fünfjahrplans, dessen Schwergewicht bisher auf der Entwicklung einer vom „kapitalistischen Westen“ möglichst unabhängigen Schwerindustrie und dem Aufbau einer auch rüstungswirtschaftlich fundierten Volkspolizei lag, zugunsten einer verbesserten Versorgung der Bevölkerung mit Verbrauchsgütern und eines vermehrten Wohnungsbaus; 2. Vorübergehender Verzicht auf die fortschreitende Ausschaltung der noch vorhandenen privatwirtschaftlichen Unternehmen (kleine und mittlere Privatbetriebe in Industrie und Landwirtschaft, Handwerker, Einzelhändler) und Anregung der Privatinitiative des bisher „vernachlässigten“ Mittelstandes in Produktion und Handel durch kurzfristige Kredite und vermehrte Rohstoffzuteilung; 3. Milderung des bisher durch verschärfte Zwangseintreibung von Ablieferungsrückständen und Steuern geführten Klassenkampfs in Dorf und Stadt, Aussetzung der bisherigen Rückstände und Herabsetzung des landwirtschaftlichen Ablieferungssolls zur Steigerung der privaten Produktion; 4. Milderung bzw. Aufhebung des zur Abwendung der drohenden Wirtschaftskrise notwendig gewordenen Sparsamkeitsregimes auf dem Gebiet der Lebensmittelverteilung, der HO-Preispolitik, der Arbeitsnormen und Löhne sowie der Tarife für Arbeiterrückfahrkarten; 5. Erleichterung der Rückkehr republikflüchtiger Personen, denen Rückgabe ihres beschlagnahmten Eigentums in Aussicht gestellt wird; 6. Erleichterung des Interzonen-Reiseverkehrs; 7. Aufhebung verschiedener während des verschärften Kampfs gegen die Kirchen (Religion und Kirche) getroffenen Maßnahmen. Außer vorwiegend wirtschaftlichen Maßnahmen wurde eine gewisse Milderung des politischen Terrors durch Erhöhung der Rechtssicherheit, eine beschränkte Amnestie, Zulassung offener Kritik und wahrhaftigerer Presseberichterstattung angekündigt. Die entsprechenden Maßnahmen blieben jedoch in der Folgezeit aus oder wurden nur unvollständig durchgeführt. Die bisherige Praxis rechtfertigt auf keinen Fall die Behauptung des ZK, der NK. solle die Vorbereitung einer Wiedervereinigung Deutschlands und die Herbeiführung freier Wahlen erleichtern. Bestenfalls kann der NK. als eine durch die kritische wirtschaftliche und politische Lage der SBZ erzwungene Vertagung der verschärften Sowjetisierungspolitik betrachtet und in seiner politischen Bedeutung mit der „Neuen ökonomischen Politik“ in der SU verglichen werden. Literaturangaben : „Ost-Probleme“ (Ein Informationsblatt über Fragen des Weltkommunismus). Hrsg. von Hicog, Bonn-Mehlem, erscheint wöchentlich — nunmehr im 5. Jg. — seit 1949. : „SBZ-Archiv — Dokumente — Berichte — Kommentare zu Gesamtdeutschen Fragen.“ Köln, Verlag für Politik und Wirtschaft. Erscheint (nachdem es bis 1952 unter dem Namen „PZ-Archiv“ herausgekommen war) halbmonatlich — nunmehr im 4. Jg. — seit 1950. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 115 Neuererbewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NeulehrerSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die auf der 2. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 beschlossenen revolutionären Richtlinien, nach denen die bisherige antifaschistisch-demokratische Ordnung in der SBZ durch die Diktatur des Proletariats und den beschleunigten Aufbau des Sozialismus abgelöst werden sollte, mußten bereits nach elf Monaten durch den vom Politbüro am 9. 6. 1953 verkündeten NK. revidiert werden. Die Revision, die keine…
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Handelszentralen, Deutsche (DHZ) (1954)
Siehe auch: Deutsche Handelszentralen: 1975 1979 Deutsche Handelszentralen (DHZ): 1969 Handelszentralen: 1969 1975 Handelszentralen, Deutsche (DHZ): 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1949–1950 gegründete staatliche Großhandelsorgane mit dem Zweck, „das Wachstum der volkseigenen Industrie nicht von den Zufälligkeiten einer nach kapitalistischen Grundsätzen organisierten Handelssphäre abhängig zu machen“ („Die Materialversorgung“ Verlag „Die Wirtschaft“, Berlin 1952). Aufgabe der DHZ war zunächst die Versorgung der volkseigenen Wirtschaft mit Roh- und Hilfsstoffen und Fertigfabrikaten und der Absatz, d h. die planmäßige Verteilung der Erzeugnisse der volkseigenen Wirtschaft. Die DHZ übernahmen 1950 z T auch den Ankauf und den Absatz von Erzeugnissen der SAG-Betriebe und der privaten Industrie, soweit sie für die Durchführung des Fünfjahrplanes von Bedeutung sind. Z. Z. sind folgende DHZ bekannt: [S. 65]Altstoffe, Baustoffe, Chemie, Elektrotechnik, Feinmechanik, Glas und Keramik, Gummi und Asbest, Haushaltchemie, Industriebedarf, Industrietextilien, Innere Reserven, Kohle, Kraftstoffe und Mineralöle, Kulturwaren und Bürobedarf, Kurzwaren, Lebensmittel, Leder, Maschinen- und Fahrzeugbau, Metallurgie, Möbel und Holzwaren, Pharmazie und Krankenhausbedarf, Roh- und Schnittholz, Textilwaren, Saatgut, Schrott, Zellstoff und Papier, und die Berliner Handelszentrale (BHZ). Die bisherige Praxis der DHZ zeigt viele Mängel und große Schwerfälligkeit im Vergleich mit dem privaten Handel. Die DHZ versagten insbesondere bei der Bedarfsermittlung. In der oben erwähnten Schrift „Die Materialversorgung“ wird festgestellt: „Den DHZ haften noch viele Mängel und Schwächen an, so daß wohl mit Recht davon gesprochen werden kann, daß bei weitem noch nicht die Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeit berücksichtigt oder gar ausgeschöpft sind. Das laufende Studium der Tagespresse gibt schon eine Unmenge von Beispielen für noch unzureichende Arbeit.“ Das ZK der SED befaßte sich in einer Sitzung vom 6. 12. 1951 mit der unzulänglichen Arbeit der DHZ und verlangte „kurzfristige Qualifizierung“. Ab 1. 1. 1952 wurden die DHZ den zuständigen Fachministerien und Staatssekretariaten mit eigenem Geschäftsbereich unterstellt, wodurch insbesondere die Sortimentsproduktion dem tatsächlichen Bedarf angepaßt werden soll. Gleichzeitig mit der Einführung des Allgemeinen Vertragssystems wurde die Zuständigkeit der DHZ für einen Großteil der Warenbewegungen vermindert. Die Tätigkeit der DHZ beginnt sich mehr und mehr auf die Versorgung des staatlichen, genossenschaftlichen und privaten Einzelhandels zu beschränken. Literaturangaben Gleitze, Bruno: Die Wirtschaftsstruktur der Sowjetzone und ihre gegenwärtigen Tendenzen. 1951. 27 S. m. Tab. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 64–65 Handel, Privater A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handke, GeorgSiehe auch: Deutsche Handelszentralen: 1975 1979 Deutsche Handelszentralen (DHZ): 1969 Handelszentralen: 1969 1975 Handelszentralen, Deutsche (DHZ): 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1949–1950 gegründete staatliche Großhandelsorgane mit dem Zweck, „das Wachstum der volkseigenen Industrie nicht von den Zufälligkeiten einer nach kapitalistischen Grundsätzen organisierten Handelssphäre abhängig zu machen“ („Die Materialversorgung“ Verlag „Die Wirtschaft“, Berlin…
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FDGB (1954)
Siehe auch: FDGB: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Abk. für Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, aus den 1945 gebildeten provisorischen Gewerkschaftskomitees hervorgegangen, heute Zwangsorganisation der Arbeitnehmer Zwar soll der FDGB narh der Satzung „eine gesellschaftliche Massenorganisation ohne parteipolitische Bindung“ sein, jedoch wird dann weiter festgestellt: „Der FDGB erblickt in der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands die Partei der Arbeiterklasse.“ Der FDGB ist Mitglied des WGB, tritt für die Freundschaft mit der SU und den Volksdemokratien ein und „kämpft für ein einheitliches, unabhängiges, friedliebendes und demokratisches Deutschland, gerechten Friedensvertrag und Abzug der Besatzungstruppen“ (Satzung). Es handelt sich also vornehmlich um parteipolitische Aufgaben, denn „das Neue in der DDR ist, daß der Staat die Rechte der Werktätigen verteidigt“ (Satzung) Der FDGB hat als verlängerter Arm der Partei die Maßnahmen des von der SED gesteuerten Staates bei der Arbeiterschaft populär zu machen und die Durchführung in den Betrieben zu überwachen. Er wird von der Arbeiterschaft daher auch keineswegs als Vertreter ihrer Interessen angesehen; eine deutliche Opposition gegen ihn trat während des Juni-Aufstandes 1953 zutage. Höchstes Organ ist der FDGB-Kongreß, der alle vier Jahre stattfindet und jeweils den Bundesvorstand wählt. 1. Vorsitzender des Bundesvorstandes Herbert ➝Warnke. Zur Durchführung allgemeiner Aufgaben sind Bezirks-, Kreis- und Ortsvorstände vorhanden Daneben Gliederungen in Gewerkschaften nach Industriezweigen, Handel. Verkehr, Verwaltung und Landwirtschaft mit betrieblicher Organisation (BGL). Tageszeitung des FDGB ist die „Tribüne“, Zeitschriften sind „Die Arbeit“ und „Das Gewerkschaftsaktiv“. (Arbeitspolitik) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 53 Familienrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJSiehe auch: FDGB: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Abk. für Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, aus den 1945 gebildeten provisorischen Gewerkschaftskomitees hervorgegangen, heute Zwangsorganisation der Arbeitnehmer Zwar soll der FDGB narh der Satzung…