DDR A-Z 1956

Volksdemokratie (1956)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Pj. das nach 1945 in den Ländern Polen, Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Albanien und anfangs auch in Jugoslawien errichtete Regime, mit dessen Hilfe diese Länder allmählich dem Moskauer Herrschaftsbereich ganz unterworfen wurden. Voraussetzung für die Errichtung der V. war in allen Fällen die Anwesenheit sowjetrussischer Besatzungstruppen, die moralische, diplomatische und wirtschaftliche Unterstützung der kommun. Parteien durch Moskau und das Versagen der durch Hitler-Deutschland korrumpierten früher herrschenden Parteien und Klassen. Unter Bruch der Yaltaer „Deklaration über das befreite Europa“, nach der sich die SU 1945 zur Errichtung selbständiger, nationaler Staaten mit vom Volk demokratisch gewählten Regierungen verpflichtet hatte, erzwang Moskau durch die Methode des „trojanischen Pferdes“ über die Blockpolitik der „Nationalen“ oder „Vaterländischen Fronten“ die Vorherrschaft der kommun. Parteien, die meist durch in Moskau geschulte Emigranten geführt wurden. „Reinigungen“ vereitelten jede Opposition und auch den Versuch dieser Länder, sich durch regionale Freundschaftsabkommen unabhängig vom Kreml zu halten. Die Länder der V., anfangs als „nicht mehr kapitalistisch und noch nicht sozialistisch“ gekennzeichnet, wurden nach der Bildung des Kominform im Sept. 1947 zu ihrer nächsten Entwicklungsphase, zum „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“ veranlaßt und in eine der marxistischen Staatslehre entsprechenden Klassenherrschaft verwandelt, die die Funktionen einer Diktatur des Proletariats erfüllen sollte. Jeder Versuch, die Zusammenarbeit mit der SU abzuschwächen, gilt als „Attentat auf die Existenzgrundlage der V.“. Die V. sind untereinander unter Führung der SU sowohl allgemeinpolitisch wie auch wirtschaftspolitisch (durch den sog. Rat für ➝gegenseitige Wirtschaftshilfe) und militärisch (Warschau-Pakt von 1955) straff koordiniert. (Ostblock, Antifaschistisch-demokratische Ordnung, Demokratie) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 281 Volksarmee, Nationale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Betriebe

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Pj. das nach 1945 in den Ländern Polen, Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Albanien und anfangs auch in Jugoslawien errichtete Regime, mit dessen Hilfe diese Länder allmählich dem Moskauer Herrschaftsbereich ganz unterworfen wurden. Voraussetzung für die Errichtung der V. war in allen Fällen die Anwesenheit sowjetrussischer Besatzungstruppen, die moralische, diplomatische und wirtschaftliche…

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Auszeichnungen (1956)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zur Würdigung besonderer Verdienste im Sinne der Ziele der SED wurden zahlreiche A. geschaffen. Gesetzliche Grundlage für das A.-Wesen ist das Gesetz über die Würdigung hervorragender Leistungen durch Verleihung staatlicher A. vom 22. 4. 1954 (GBl. S. 445). Orden und Preise für allgemeine Verdienste sind der Nationalpreis und der Vaterländische Verdienstorden. Besonders zahlreich sind die A. für gute Arbeitsergebnisse. Höchster Orden hierfür ist das Banner der Arbeit. Für die A. in der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung gilt die Ordnung vom 1. 11. 1953 (GBl. S. 1153): I. Kollektivauszeichnungen: A. Wanderfahnen für Sieger in Wettbewerben 1) des Ministerrates für den Republiksieger, 2) der Fachministerien und Staatssekretariate für Gruppensieger, 3) der Räte der Bezirke für Siegerbetriebe in Bezirkswettbewerben der örtlich geleiteten Industrie. B. Ehrentitel für Siegerbrigaden in Wettbewerben, 1) Brigade der ausgezeichneten Qualität, 2) Brigade der besten Qualität, 3) Brigade der kollektiven Aktivistenleistung. II. Einzelauszeichnungen: 1) Held der Arbeit, 2) verdienter Aktivist, 3) verdienter Erfinder, 4) Aktivist des Fünfjahrplanes, 5) Medaille für ➝ausgezeichnete Leistungen, 6) bester ➝Meister des Betriebes, 7) bester ➝Meister der Industriegruppe, 8) verdienter ➝Meister, 9) bester Dreher, bester Schlosser, bester Traktorist usw., 10) Abzeichen für ausgezeichnete Leistungen im Wettbewerb. Weitere Auszeichnungen sind: die Clara-Zetkin-Medaille, die Medaille für ➝treue Dienste und der Preis für ➝künstlerisches Volksschaffen. Weitere Titel sind: Hervorragender Wissenschaftler des Volkes, verdienter Lehrer des Volkes, verdienter Arzt des Volkes, verdienter Techniker des Volkes, Meisterbauer, verdienter Tierarzt, verdienter Züchter, verdienter Eisenbahner der DDR, hervorragende Jugendbrigade der DDR, hervorragender Genossenschaftler, Brigade der hervorragenden Leistung (innerhalb Landwirtschaftlicher ➝Produktionsgenossenschaften). Die A. werden meist an bestimmten Tagen verliehen: am 1. Mai, Tag des Aktivisten (13. 10.), Tag des Eisenbahners (zweiter Julisonntag), Tag des Bergmannes (erster Julisonntag) usw. Literaturangaben *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 34 Ausweise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Autotransportgemeinschaften (ATG)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zur Würdigung besonderer Verdienste im Sinne der Ziele der SED wurden zahlreiche A. geschaffen. Gesetzliche Grundlage für das A.-Wesen ist das Gesetz über die Würdigung hervorragender Leistungen durch Verleihung staatlicher A. vom 22. 4. 1954 (GBl. S. 445). Orden und Preise für allgemeine Verdienste sind der Nationalpreis und der Vaterländische Verdienstorden. Besonders zahlreich sind die A. für gute…

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Boykott-, Kriegs- und Mordhetze (1956)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Begriffe des Pj. aus Art. 6 Abs. 2 der Verfassung: „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Ausübung demokratischer Rechte im Sinne der Verfassung ist keine Boykotthetze.“ Obwohl dieser Verfassungsartikel keinen Strafrahmen enthält, ist er vom Obersten Gericht zum unmittelbar anwendbaren Strafgesetz erklärt worden: „Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik bringt .. „ zum Ausdruck, daß alle ihre Bestimmungen geltendes Recht sind. Es würde deshalb im Widerspruch zu diesem entscheidenden Grundsatz unserer Verfassung stehen, wenn gerade dem Artikel 6 als einem der wichtigsten Schutzgesetze unserer Ordnung unmittelbare Wirkung versagt würde. Die in ihm selbst nicht enthaltenen Strafbestimmungen sind daher dem allgemeinen Strafgesetzbuch zu entnehmen. Dieses droht für Verbrechen als Strafe an: Todesstrafe, lebenslängliche Zuchthausstrafe und zeitliche Zuchthausstrafe. Alle diese Strafen finden für Verstöße gegen den Artikel 6 der Verfassung je nach der Schwere der Tat Anwendung“ (Urteil des Obersten Gerichts gegen leitende Persönlichkeiten der Sekte „Jehovas Zeugen“ vom 4. 10. 1950 — „Neue Justiz“ 1950, S. 452 ff). Mit dieser Begründung werden aus Art. 6 ständig schwerste Strafen bis zur Todesstrafe verhängt. Die Grenze zwischen Vorbereitungshandlung, Versuch und Vollendung wird hier immer mehr aufgehoben; Unterlassungen werden dem aktiven Handeln gleichgesetzt. Diese Rechtsprechung entspricht dem Grundsatz des Obersten Gerichts, „daß die Richter einerseits an die geltenden Gesetze gebunden sind, andererseits aber diese im Sinne unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung anzuwenden haben“ („Neue Justiz“ 1951, S. 154). Nach dieser Gesetzauslegung stellt z. B. das Verbringen einiger Exemplare einer Westberliner Zeitung in die SBZ „Kriegs- und Mordhetze“ dar, weil diese Tageszeitung „in jeder ihrer Ausgaben zum Kriege und zum Mord an demokratischen Politikern hetzt“ (Urteil des Landgerichts Potsdam gegen den 17jährigen Graef: 2 Jahre Zuchthaus). Auf Grund des Art. 6 der Verfassung werden auch die als Spionage bezeichneten Handlungen bestraft. Nach der 3. Parteikonferenz der SED (24.-30. 3. 1956) kündigten Benjamin und Melsheimer den Erlaß eines neuen Gesetzes an, daß „die weite Fassung des Art. 6 auflöst und die einzelnen Tatbestände, die bisher nach Art. 6 als Kriegshetze, Boykotthetze usw. bestraft wurden, im einzelnen beschreibt als Staatsverrat, Spionage, Terrorismus, Diversion, Sabotage und antidemokratische Propaganda“ („Neue Justiz“ 1956, S. 291). (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 50 Bourgeoisie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BPKK

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Begriffe des Pj. aus Art. 6 Abs. 2 der Verfassung: „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Ausübung demokratischer Rechte im…

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Strafvollzug (1956)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Auf Grund einer VO. vom 16. 11. 1950 (GBl. S. 1165) ist der St. auf das Ministerium des Innern, also auf die Polizei, übergegangen. Bis zum 1. Jan. 1956 wurden die Angelegenheiten des St. und der Strafvollstreckung unter Aufsicht des Präsidiums der Volkspolizei von den Bezirksbehörden der VP bearbeitet. Seitdem ist die Hauptverwaltung Strafvollzug mit den Bezirksverwaltungen unmittelbar dem Ministerium des Innern unterstellt. Leiter des gesamten St. ist der Volkspolizei-Chefinspekteur Meyer. Durch die 1. DB. vom 23. 12. 1950 (MinBl. S. 215) zur VO. v. 16. 11. 1950 wurden die größeren Strafanstalten, durch die 2. DB. vom 5. 5. 1952 (MinBl. S. 47) alle restlichen Justizhaftanstalten, Justizjugendhäuser und Haftkrankenhäuser dem Ministerium des Innern unterstellt. Damit tritt der bisher im St. vertretene Erziehungsgedanke völlig in den Hintergrund. Durch die Übertragung des St. auf die Polizei wird angestrebt, die Arbeitskraft der Gefangenen in möglichst großem Umfange auszubeuten, so vor allem in den sog. Haftlagern. Diesem Ziel diente auch die „VO. über die Beschäftigung von Strafgefangenen“ vom 3. 4. 1952 (GBl. S. 275), mit der Strafgefangene während des St. „in bestimmte Zweige der Industrie“ zur Arbeit gelockt werden sollten. Für ständige Normerfüllung und Übererfüllung wurde vorzeitiger Straferlaß in Aussicht gestellt, „wenn der Strafgefangene sich verpflichtet, das Doppelte des Strafrestes, mindestens jedoch ein Jahr, im gleichen Industriezweig zu arbeiten“ (§ 2 Abs. 3). Durch die „VO. über den Arbeitseinsatz von Strafgefangenen“ vom 10. 6. 1954 (GBl. S. 576) wurde die vorbezeichnete VO. aufgehoben und ganz allgemein „das Ministerium des Innern [S. 254]ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Generalstaatsanwalt der DDR, dem Ministerium der Justiz, dem Ministerium für Arbeit und dem Ministerium der Finanzen den Arbeitseinsatz von Strafgefangenen in eigener Zuständigkeit neu zu regeln“. Damit hat die Volkspolizei — das Referat „Produktion“ in den Bezirksverwaltungen Strafvollzug — eine Generalvollmacht zur Festsetzung der Arbeitsbedingungen für Strafgefangene und der Vergünstigungen erhalten. Seit Sommer 1955 wurde nach und nach in den großen Strafanstalten die Regelung eingeführt, daß die Gefangenen keine Lebensmittelpakete von ihren Angehörigen mehr erhalten durften. Es durfte den Gefangenen zunächst aber noch Geld geschickt werden, für das sie sich in den HO-Verkaufsstellen in den Strafanstalten die dort vorhandenen Lebens- und Genußmittel kaufen konnten. Seit Frühjahr 1956 ist auch diese zusätzliche Hilfe nicht mehr erlaubt. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 253–254 Strafvollstreckung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stralsund

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Auf Grund einer VO. vom 16. 11. 1950 (GBl. S. 1165) ist der St. auf das Ministerium des Innern, also auf die Polizei, übergegangen. Bis zum 1. Jan. 1956 wurden die Angelegenheiten des St. und der Strafvollstreckung unter Aufsicht des Präsidiums der Volkspolizei von den Bezirksbehörden der VP bearbeitet. Seitdem ist die Hauptverwaltung Strafvollzug mit den Bezirksverwaltungen unmittelbar dem Ministerium…

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Fünfjahrplan (1956)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem Muster der Sowjetunion in der SBZ eingeführte langfristige Planung. Im Sinne der marxistischen Lehre vom Primat des Ökonomischen richtet sich der F. jeweils besonders auf die Wirtschaft, schließt jedoch eine Gesamtplanung aller anderen Gebiete des öffentlichen Lebens ein, z. B. Verwaltung, Kulturpolitik, Schulwesen, Gesundheitswesen, Sport usw. — Vorläufer des ersten F. der SBZ waren Planungen für die Zeiträume Juli bis Dezember 1948 (Halbjahrplan) und 1949–1950 (Zweijahrplan). Hauptziel des ersten Fünfjahrplanes (1951–1955) war die Erhöhung der Industrieproduktion auf durchschnittlich 192 v. H. im Verhältnis zu 1950. Schwerpunkte dabei waren der Aus- und Neubau von Energieversorgungsanlagen, Brennstoffbetrieben, Hütten-, Stahl- und Walzwerken. Betrieben der Großchemie und des Maschinenbaus. Zur Erreichung dieser Ziele sah der erste F. die Steigerung der Arbeitsproduktivität durch Förderung der Wettbewerbe und der Aktivistenbewegung vor. (Neuererbewegung) Der Bericht der Staatl. Plankommission über die Ergebnisse des ersten F. spricht von einer „allgemeinen Erfüllung der Planziele“, vermeidet jedoch eine Gegenüberstellung der ursprünglichen Planzahlen mit den tatsächlichen Ergebnissen. Eine solche Gegenüberstellung zeigt die Nichterfüllung der Planziele bei wichtigsten Positionen, z. B.: Da es sich bei den nicht erfüllten Positionen durchweg um solche Grundstoffe handelt, deren ausreichendes Vorhandensein die Voraussetzung für die Planerfüllung in den verarbeitenden Industrien ist, müssen die Angaben der Plankommission, wonach in den Leichtindustrien die Pläne sämtlich übererfüllt worden seien, mit Skepsis entgegengenommen werden. Die Nichterfüllung bei wichtigen Positionen darf aber nicht zu dem Fehlschluß verleiten, als sei der erste F. als Ganzes gescheitert. Die Ergebnisse sind vielmehr als eine erhebliche Steigerung der industriellen Leistungsfähigkeit der SBZ zu registrieren. Eine Steigerung in dem bisherigen Umfange ist jedoch für die Zukunft nicht wiederholbar. Auch ist zu beachten, daß die Entwicklung in der SBZ in den letzten Jahren hinter der Ausweitung der Industrie in der Bundesrepublik zurückgeblieben ist. Nach den Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung in Westberlin betrug der Industrie-Index der SBZ im ersten Halbjahr 1955, bezogen auf 1950, nur etwa 80 v. H. des Index der Bundesrepublik. [S. 91]Der zweite F. (1955–1960) der SBZ, für den bei Redaktionsschluß nur die sogen. Direktive der SED vorlag, soll 1960 eine Steigerung der Industrieproduktion auf 155 v. H. des Standes von 1955 bringen. Der erste F. steigerte nach amtlichen sowjetzonalen Angaben die Industrieproduktion auf 189,9 v. H. Das Wachstumstempo verringert sich künftig also erheblich. Gleichzeitig tritt eine Spezialisierung der Produktion der SBZ im Zusammenhang mit der verstärkten Koordinierung der Wirtschaft der SBZ mit der Wirtschaft der Sowjetunion und der Länder des Sowjetblocks in Erscheinung. Die F. der SBZ werden in ihren wesentlichen Positionen durch den sowjetischen GOSPLAN diktiert und sind Teilstücke der industriellen Arbeitsteilung innerhalb der Sowjetblockländer. (Rat für ➝Gegenseitige Wirtschaftshilfe) Durch ihre Ausrichtung auf außerdeutsche Bedürfnisse gefährden die F. die arbeitsteilige Struktur Gesamtdeutschlands. Der Auf- und Ausbau großer Kapazitäten in Metallurgie und Maschinenbau führt z. B. zu Fehlinvestitionen, da in der Bundesrepublik ausreichend entsprechende Werke vorhanden sind. Die Durchführung der F. setzt große Materialinvestitionen voraus, die aus eigener Erzeugung von der SBZ nicht aufgebracht werden können. Da auch die Sowjetblockländer für ihre eigenen Industrialisierungspläne auf Einfuhren angewiesen sind, ist die SBZ weiterhin von Westimporten abhängig. (Wirtschaftssystem) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 90–91 Fünfhunderttausender-Bewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Funktionalismus

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem Muster der Sowjetunion in der SBZ eingeführte langfristige Planung. Im Sinne der marxistischen Lehre vom Primat des Ökonomischen richtet sich der F. jeweils besonders auf die Wirtschaft, schließt jedoch eine Gesamtplanung aller anderen Gebiete des öffentlichen Lebens ein, z. B. Verwaltung, Kulturpolitik, Schulwesen, Gesundheitswesen, Sport usw. — Vorläufer des ersten F. der SBZ waren Planungen für…

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Bergmannsrenten (1956)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bergleute erhalten entsprechend dem höheren Beitragssatz von 30 v. H. zur Sozialversicherung erhöhte Leistungen. Rechtsgrundlage hierfür sind die VO. der Sozialversicherung für die Bergleute vom 19. 12. 1946 („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 416/46) sowie die VO. über die Verbesserung der Renten der Bergleute vom 28. 6. 1951 (GBl. S. 645). Danach erhält B. der Bergmann, der zur Ausübung seines Berufs dauernd oder vorübergehend berufsunfähig ist, wenn die Berufsunfähigkeit ununterbrochen 26 Wochen gedauert hat oder nach Wegfall des Krankengeldes besteht, nach fünfjähriger bergmännischer Tätigkeit. Die B. bestehen aus einem Steigerungsbetrag in Höhe von 1,5 v. H. des Entgelts und in einem Leistungszuschlag, der nach mindestens 10 Jahren Untertagearbeit für jedes weitere Jahr einer solchen Arbeit gewährt wird, und einem Kinderzuschuß. Die B. beträgt ohne Zuschläge mindestens 45 DM Ost monatlich, der Kinderzuschuß 20 DM Ost. Bergmannsvollrente erhält ein Versicherter, der zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist oder während der Ausübung bergmännischer Tätigkeit 60 Janre alt geworden ist oder bei vorheriger Aufgabe der bergmännischen Tätigkeit das 65. Lebensjahr vollendet hat, oder schließlich, wenn er nach 25 Jahren Gesamtbeschäftigung im Bergbau 50 Jahre alt geworden ist. Auch die Bergmannsvollrente besteht aus Steigerungsbetrag, Leistungszuschlag und Kinderzuschuß. Der Steigerungsbetrag beträgt 2,4 v. H. des Entgelts. Die Bergmannsvollrente beträgt mindestens 85 DM Ost monatlich ohne Zuschläge. Witwenrenten gibt es unter den [S. 40]gleichen Voraussetzungen wie für die Witwen der übrigen Versicherten (Renten), jedoch mit der Maßgabe, daß schon Witwen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, Rente erhalten, wenn der Versicherte während seiner bergmännischen Tätigkeit verstarb. Die Witwenrente beträgt 6/10 der B. oder der Bergmannsvollrente ohne Kinderzuschuß. Waisenrente wird für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bezahlt; sie beträgt 40 DM Ost monatlich. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 4., erw. Aufl. (BB) 1957. 312 S. m. 24 Anlagen. Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 296 S. m. 65 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 39–40 Berater A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berija, Lawrenti Pawlowitsch

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bergleute erhalten entsprechend dem höheren Beitragssatz von 30 v. H. zur Sozialversicherung erhöhte Leistungen. Rechtsgrundlage hierfür sind die VO. der Sozialversicherung für die Bergleute vom 19. 12. 1946 („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 416/46) sowie die VO. über die Verbesserung der Renten der Bergleute vom 28. 6. 1951 (GBl. S. 645). Danach erhält B. der Bergmann, der zur Ausübung seines Berufs dauernd…

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Versicherungsanstalt, Deutsche (1956)

Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1952 die staatlichen („volkseigenen“) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den Befehl Nr. 01 der SMAD vom 23./25. 7. 1945 sämtlichen in der SBZ bestehenden privaten und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen die Weiterarbeit verboten worden war. Die fünf V. wurden Monopolunternehmen unter Staatsgarantie. Ihre Gewinne flossen dem Staatshaushalt zu. Die Aktivvermögen der nicht zugelassenen Versicherungsunternehmen im Werte von etwa 450 Mill. RM wurden durch den Befehl 247 der SMAD vom 14. 8. 1946 den V. ohne Entschädigung übertragen. Deren Verpflichtungen wurden nicht übernommen. Die Versicherungsverträge galten durch Beitragszahlung an die neuen Anstalten als mit die[S. 280]sen fortgesetzt. Für die Lebensversicherung galt eine Sonderregelung (Lebensversicherung). Durch die „VO. über die Errichtung der Deutschen Versicherungsanstalt“ vom 6. 11. 1952 (GBl. S. 1185) wurden die Landesversicherungsanstalten zur DV. mit Sitz in Berlin vereinigt. Gleichzeitig wurde das Deutsche Aufsichtsamt für das Versicherungswesen zur Hauptverwaltung der DV. umgebildet. Als Untergliederungen bestehen Bezirks- und Kreisdirektionen. Die Verwaltung ist weitgehend dezentralisiert. Die Kreisdirektionen haben bis zu gewissen Grenzen Vollmacht, Versicherungsfälle selbständig zu regulieren. Die DV. ist ein Instrument der Finanzpolitik der SBZ, da die Versicherungsbeiträge der Finanzierung des Fünfjahrplanes dienen: „Die von den volkseigenen V. für die Durchführung und die Erfüllung ihrer Arbeiten nicht jeweils sofort restlos benötigten Geldmittel werden unserer Wirtschaft für die Akkumulation zur Verfügung gestellt“ („Deutsche Finanzwirtschaft“, S. 44/52). 1951 wurden bei einem Beitragsaufkommen von 393,8 Mill. DM Ost 100,1 Mill. DM Ost als Gewinn an den Staatshaushalt abgeführt und außerdem noch 44,4 Mill. DM Ost an Steuern gezahlt. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. (BB) 1956. 316 S. m. 53 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 279–280 Versandhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Versöhnlertum

Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1952 die staatlichen („volkseigenen“) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den…

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Zaisser, Wilhelm (1956)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 19. 1. 1893 in Rotthausen-Gelsenkirchen, Lehrer, Reserveoffizier. 1918 USPD, 1920 KPD, Leiter der „Roten Armee“ an der Ruhr, dann Hauptkassierer der kommun. beeinflußten Bergarbeiterunion, Aug. 1923 Militäroberleiter „West“ (Ruhrgebiet, Rheinland), 1924 Lehrgang an der 1. Militärschule in Moskau, seit Mitte 1924 im Dienst der Vierten Abteilung des Stabes der Roten Arme, als Agent in China tätig, Rückkehr in die SU 1930, Kriegsakademie, militärische Auslandskommandos, 1936 Kommandeur der XIII. Internationalen Brigade, später unter dem Namen „General Gomez“ Stabschef aller Internationalen Brigaden in Spanien. 1938, nach seiner Rückkehr aus Spanien, als die gesamte alte Leitung der Vierten Abteilung des Stabes der Roten Armee mit der Gruppe Tuchatschewski/Gamarnik liquidiert wurde, blieb Z. auf freiem Fuß. Z. arbeitete dann im Kominternverlag als Übersetzer. Während des Krieges Leiter der Antifa-Schule in Krasnij-Gorsk, in der kriegsgefangene deutsche Offiziere für eine spätere Verwendung in Deutschland umgeschult wurden. 1945 Rückkehr nach Deutschland, Polizeichef von Sachsen-Anhalt, sächsischer Innenminister, Chefinstrukteur der Volkspolizei, im Febr. 1950 zum Minister für Staatssicherheit (SSD) ernannt. Seit Juli 1950 Mitgl. des ZK und des Politbüros der SED. Im Juli 1953 zusammen mit Herrnstadt seiner sämtlichen Funktionen enthoben, da er „mit einer defaitistischen, gegen die Einheit der Partei gerichteten Linie aufgetreten“ war und eine „parteifeindliche Fraktion“ gebildet hatte. Im Jan. 1954 aus der SED ausgeschlossen. Seine Frau, Else Z., seit 1952 Minister für Volksbildung in der SBZ, wurde 1953 ebenfalls ihrer Funktion enthoben. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 302 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/zaisser-wilhelm verwiesen. Zahlungsverkehr, Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zehnjahresschulen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 19. 1. 1893 in Rotthausen-Gelsenkirchen, Lehrer, Reserveoffizier. 1918 USPD, 1920 KPD, Leiter der „Roten Armee“ an der Ruhr, dann Hauptkassierer der kommun. beeinflußten Bergarbeiterunion, Aug. 1923 Militäroberleiter „West“ (Ruhrgebiet, Rheinland), 1924 Lehrgang an der 1. Militärschule in Moskau, seit Mitte 1924 im Dienst der Vierten Abteilung des Stabes der Roten Arme, als Agent in China tätig, Rückkehr in die SU 1930,…

DDR A-Z 1956

Kasernierte Volkspolizei (1956)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit Okt. 1952 Tarnbezeichnung für die militärischen Verbände der SBZ; jetzt ist die KVP die „Kadertruppe“ der Nationalen ➝Volksarmee. Durch Neuuniformierung werden die KVP-Verbände automatisch in die „Volksarmee“ übernommen, doch ist der Umwandlungsprozeß gegenwärtig noch im Gange. Es bestehen also z. Z. 2 militärische Organisationen: KVP und „Volksarmee“. Die KVP wurde — als Kern der zukünftigen Streitkräfte — im Frühjahr 1948 noch vor Spaltung des Kontrollrats auf Befehl der SMAD als „Bereitschaftspolizei“ aufgestellt und seit Jan. 1952 nach den Dienstvorschriften der Sowjetarmee ausgebildet und bewaffnet. Chef: Generalleutnant Heinz ➝Hoffmann. Die KVP gliedert sich in Armeekorps Nord (Stabsquartier: Pasewalk) und AK Süd (Stabsquartier: Leipzig). Zum AK Nord gehören: mot. Schützendivision Schwerin, mot. Schützendivision Prenzlau, mech. Division Eggesin. Zum AK Süd gehören: mot. Schützendivision Halle, mot. Schützendivision Erfurt, mech. Division Dresden. Die KVP und damit die „Volksarmee“ verfügt mit der dem Verteidigungsministerium direkt unterstellten Eingreifdivision über 6 Divisionen mit einer Gesamtstärke von ca. 100.000 Mann, einschl. Offiziers- und Unterführerschulen. Waffengattungen: Infanterie, Artillerie, Panzer, Nachrichtentruppe, Pioniere. Seit Okt. 1952 trägt die KVP den sowjetischen ähnelnde, olivgrüne Felduniformen und militärische Rangbezeichnungen. Bewaffnung: Kanonen und Haubitzen 15,2 cm; Kanonen und Haubitzen 12,2 cm; Feldkanone und Pak 7,62 cm; Pak 5,7 und 4,5 cm; Flak 3,7 und 8,5 cm; mittlere und schwere Granatwerfer — 8 cm und 12,2 cm; insgesamt ca. 2.200 Stück. Panzer und Panzerfahrzeuge: Stalin I und II, T 34/76 und T 34/85, Sturmgeschütze SU 76, SU 85 und SU 100 sowie Panzerspäh- und Schützenpanzerwagen; insgesamt ca. 1.000 Panzer und 600 Panzerfahrzeuge. Luftstreitkräfte (1950 organisiert und 1951 offiziell aufgestellt): [S. 132]Chef: Generalmajor d. Fl. Keßler. Stabsquartier: Cottbus. Stärke ca. 9.000 bis 10.000 Mann. Zeitweilig unter der Tarnbezeichnung „Aeroclub“ geführt. Gliederung: 3 Fliegerdivisionen mit Stabsquartieren in Cottbus, Bautzen und Drewitz und 5 „Technischen Basen“ (Flugplatzversorgungseinheiten); außerdem Fliegeroffiziersschule und Ausbildungseinheiten. Die Luftstreitkräfte verfügen über ca. 120 Flugzeuge vom (sowj.) Typ YAK 18 und 180 vom Typ YAK 11. Seestreitkräfte (bis 18. 1. 1956 als VP See getarnt) wurden im Mai 1950 aufgestellt. Chef: Vizeadmiral Verner. Stabsquartier Rostock. Stärke: ca. 9.000 Mann. Die Seestreitkräfte gliedern sich in: 1 Küstensicherungsdivision, 1 Minenleg- und Räumbootdivision, 1 Räumbootabt., 1 Räumpinassendivision, 1 Hilfsschiffabt., 1 Bergungs- und Rettungskommando, 1 Schiffsstammabt., 1 Pioniereinheit und einige Spezialeinheiten, 1 Marineoffiziersschule, 1 Unterführerschule, 1 Ingenieur-Offiziersschule 1 Nachrichtenoffiziersschule und einige Versorgungsstützpunkte. Insgesamt ca. 360 schwimmende Schiffseinheiten. (Volksarmee, Nationale) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 131–132 Karrierist A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kassation

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit Okt. 1952 Tarnbezeichnung für die militärischen Verbände der SBZ; jetzt ist die KVP die „Kadertruppe“ der Nationalen ➝Volksarmee. Durch Neuuniformierung werden die KVP-Verbände automatisch in die „Volksarmee“ übernommen, doch ist der Umwandlungsprozeß gegenwärtig noch im Gange. Es bestehen also z. Z. 2 militärische Organisationen: KVP und „Volksarmee“. Die KVP wurde — als Kern der zukünftigen Streitkräfte…

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Aktivistenbewegung (1956)

Siehe auch: Aktivist: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Aktivistenbewegung: 1975 1979 Aktivistenbewegung: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Verdienter: 1958 1959 1960 1962 Pj. Die angeblich spontanen, in Wahrheit von SED und FDGB gelenkten, gemeinsamen Bemühungen von Aktivisten zur Erzielung bestimmter wirtschaftlicher Erfolge, vor allem zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, zur Senkung der Selbstkosten und zur Verbesserung der Qualität der Produktion. Die Mittel hierzu sind vor allem angeblich neue ➝Arbeitsmethoden. Eine A. wird jeweils eingeleitet durch die besondere Leistung eines einzelnen, eines sogenannten Neuerers, selten einer Gruppe (Aktivistenbrigade). Für diese meist auch vom Neuerer einmalig vollbrachte Lei[S. 15]stung werden vorher besonders günstige Arbeitsbedingungen geschaffen. Diese einmalige Leistung wird indessen stets einer neuen ➝Arbeitsmethode zugeschrieben und mit großem Propagandaaufwand (Produktionspropaganda) zum Vorbild für alle anderen Arbeiter gemacht, dem nachzueifern innerhalb von sozialistischen ➝Wettbewerben oder im Rahmen von Selbstverpflichtungen die Pflicht aller ist. A. und Wettbewerbsbewegung gehören deshalb eng zusammen. Die A. nahm in der SU ihren Ausgang mit der Leistung des Bergarbeiters Stachanow, in der SBZ mit der von Hennecke. Ihm folgten zahlreiche andere nach; Lothar ➝Bockmann, Walter ➝Chemnitz, Luise ➝Ermisch, Franz ➝Franik, Frida ➝Hockauf, Frieda ➝Hoffmann, Heinz ➝Müller, Gerhard ➝Opitz, Kurt ➝Opitz, Walter ➝Piduch, Berta ➝Schulz, Paul ➝Simon, Lotte ➝Steinbach, Erich ➝Wirth, Paul ➝Wolf. Sie ahmten indessen nur sowjetische Vorbilder nach: Pawel ➝Bykow, Andrej ➝Jakuschin, Lydia ➝Korabelnikowa, Kowaljow, Nina ➝Nasarowa, Maria ➝Schidirowa. (Hunderttausenderbewegung, Fünfhunderttausenderbewegung, Dreiermethode) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 14–15 Aktivist des Fünfjahrplans A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aktivistenbrigade

Siehe auch: Aktivist: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Aktivistenbewegung: 1975 1979 Aktivistenbewegung: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Verdienter: 1958 1959 1960 1962 Pj. Die angeblich spontanen, in Wahrheit von SED und FDGB gelenkten, gemeinsamen Bemühungen von Aktivisten zur Erzielung bestimmter wirtschaftlicher Erfolge, vor allem zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, zur Senkung der Selbstkosten und zur…

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Verfassung und Verwaltung (1956)

Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 [S. 274]Wie das deutsche Volk aus seinen Erfahrungen unter dem Hitler-Regime weiß, bietet das geschriebene Wort einer Verfassung allein noch nicht die Gewähr dafür, daß nicht ihr Geist verfälscht und ihr Inhalt ausgehöhlt wird. So blieb die Weimarer Verfassung während der 12 Jahre der Hitler-Regierung theoretisch in Geltung, ohne die Diktatur bei ihren innerpolitischen Gewaltmaßnahmen oder bei ihrer abenteuerlichen Außenpolitik zu behindern. Die staatsrechtliche Entwicklung in der SBZ von 1945 bis heute ist nicht zu verstehen, wenn man sich nicht die Möglichkeit eines solchen Widerspruchs zwischen äußerem Wortlaut und tatsächlichem Geschehen vor Augen hält. Durch die militärische Eroberung des östlichen Teiles Deutschlands und durch die Bestimmungen der dem Potsdamer Abkommen vorangegangenen Feststellungen der vier Mächte über das Kontrollverfahren in Deutschland vom 5. Juni 1945, die die höchste Regierungsgewalt für das betreffende Besatzungsgebiet dem Oberbefehlshaber der Besatzungsstreitkräfte übertrug, ist die SU in die tatsächliche unbeschränkte Verfügungsgewalt über ein Gebiet gelangt, dessen Bewohner, durch Hunger, Not und Entbehrungen und die seelische Erschütterung des politischen und militärischen Zusammenbruchs gelähmt, zu einer selbständigen Neuorganisation nur schwer in der Lage gewesen wären und jedenfalls bereit waren, sich an den von der Besatzungsmacht dargebotenen Richtlinien und Hilfen zu orientieren. Daß die SU von vornherein die Absicht hatte, das von ihr besetzte Gebiet politisch, wirtschaftlich und kulturell im Sinne des Bolschewismus umzuformen, läßt sich aus dem heute — nach elfjähriger Besetzungsdauer — erreichten hohen Grad der Anpassung an sowjetrussische Verhältnisse feststellen. Diese Absicht ist aber in der ersten Zeit der Besetzung von der Besatzungsmacht offenbar planmäßig verborgen worden. (Besatzungspolitik) Als Richtschnur für die staatsrechtliche Entwicklung in der SBZ wie in Deutschland überhaupt sind von der Potsdamer Konferenz die Begriffe Demokratisierung und „Entmilitarisierung“ verkündet worden (Potsdamer Abkommen, Abschn. III, Einleitung). Das Wort Demokratie hat in der sowjetrussischen amtlichen Vorstellungswelt jedoch einen ganz anderen Inhalt als im Westen. Nach Stalin ist „die Demokratie in der SU … eine Demokratie für die Werktätigen“, und er glaubt daher, „daß die Verfassung der UdSSR die einzige bis zum letzten demokratische Verfassung der Welt ist“ (Rede Stalins über die Verfassung der UdSSR am 25. 11. 1936, abgedr. in „Die Stalinsche Verfassung“, Ostberlin, 1950, S. 34 f.). In derselben Rede hatte Stalin wörtlich gesagt: „Ich muß zugeben, daß der Entwurf der neuen Verfassung tatsächlich das Regime der Diktatur der Arbeiterklasse aufrechterhält, ebenso wie er die jetzige führende Stellung der Kommunistischen Partei der UdSSR unverändert beibehält“ (a. a. O., S. 33 f.). Nach sowjetrussischer Auffassung sind also vollendete „Demokratie“ und bolschewistische Diktatur gleichbedeutende Begriffe. Für die deutsche Bevölkerung, die nach den schmerzlichen Erfahrungen unter der Hitler-Diktatur eine echte Demokratie, nämlich freiheitliche und rechtsstaatliche Verhältnisse, ersehnte, hielt die sowjetische Besatzungsmacht 1945 jedoch politische Formen bereit, die eine solche echte Demokratie nur zu bedeuten schienen. Im Sommer 1945 sind von der SMAD nicht nur die KPD, sondern auch drei im westlichen Sinne demokratische Parteien gestattet worden: die SPD, die CDU [S. 275]und die LDPD. Das schien auf eine annähernde Wiederherstellung des Weimarer Parteiensystems hinauszulaufen. Diese Wiedererweckung der deutschen Demokratie der Vor-Hitler-Zeit war aber in der SBZ nur eine scheinbare. In der SBZ haben die vier Parteien niemals die Gelegenheit erhalten, sich in der ursprünglichen Aufstellung miteinander zu messen. Bevor nämlich — im Oktober 1945 — die ersten Wahlen (und zwar Gemeinde- und Landtagswahlen) erfolgten, war der erste entscheidende Schritt zur Durchlöcherung dieses Parteiensystems getan worden. Das war der im Frühjahr 1946 unter sowjetischem Druck vorgenommene Zusammenschluß der KPD und SPD zur sog. „Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands“, der SED. Nach den Wahlen im Okt. 1946, bei denen die SED nicht ganz die Hälfte aller Stimmen erzielte, hat sich die SED nie wieder zu einer echten Wahl gestellt, d. h. einer solchen, wo der Wähler zwischen mehreren Listen auswählen kann, und zwar weder in der Sowjetzone noch in Ostberlin. Vielmehr wurde jetzt der Weg der sog. Blockpolitik beschriften. In diese wurden nicht nur die drei übrigbleibenden politischen Parteien SED, CDU und LDP sowie zwei im Sommer 1948 neugegründeten Parteien, die sogenannte „National-Demokratische Partei Deutschlands“ (NDPD) und die „Demokratische Bauernpartei Deutschlands“ (DBD), einbezogen, sondern auch die sog. demokratischen Massenorganisationen. Ohne ordnungsgemäße Wahlhandlung, lediglich auf dem Wege der Delegierung, wurden von den Blockparteien und Massenorganisationen Vertreter nominiert, die am 6. und 7. 12. 1947 als erster sog. Volkskongreß zusammentraten. In derselben Weise wurde der am 17. und 18. 3. 1948 (gleichzeitig mit der Hundertjahrfeier der deutschen Revolution von 1848) tagende „Zweite Volkskongreß“ berufen, der sich selbst zu einem „Deutschen Volksrat“ erklärte. Dieser nicht aus Wahlen, sondern durch willkürliche Berufungen entstandene „Deutsche Volksrat“ ließ durch einen Verfassungsausschuß den „Entwurf einer Verfassung für die Deutsche Demokratische Republik“ ausarbeiten, der am 22. 10. 1948 veröffentlicht wurde. Am 19. 3. 1949 wurde diese Verfassung vom „Volksrat“ nach geringen Änderungen angenommen. Am 15. und 16. 5. 1949 wurde in der SBZ eine Abstimmung über eine willkürlich zusammengesetzte Einheitsliste der Blockparteien und „Massenorganisationen“ in der Weise durchgeführt, daß der Wähler entweder mit Ja oder mit Nein stimmen oder einen ungültigen Stimmzettel abgeben konnte. Trotz der sehr intensiven und mit national gefärbten Losungen unterbauten Propaganda wurden im ganzen nur 61,8 v. H. Ja-Stimmen, in Ostberlin sogar nur 51,7 v. H. Ja-Stimmen erzielt (Wahlen). Dies reichte aber aus, um die „Einheitsliste“ als gewählt zu erklären. So kam der „Dritte Deutsche Volkskongreß“ in Stärke von 1 523 Delegierten zustande, die am 30. 5. 1949 die Verfassung bestätigten und die Ernennung der 330 Abgeordneten des neuen „Deutschen Volksrats“ vornahmen. Wieder ohne parlamentarische Wahlen entstand dann am 7. 10. 1949 die „Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik“, indem der „Deutsche Volksrat“ sich diese Bezeichnung beilegte („Gesetz über die Konstituierung der Provisorischen Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik“ [„DDR“] vom 7. 10. 1949, GBl. S. 1/49). Gleichzeitig wurden eine „Provisorische Regierung der Deutschen Demokrati[S. 276]schen Republik“ eingesetzt, eine „Provisorische Länderkammer der Deutschen Demokratischen Republik“ gebildet und die „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ in Kraft gesetzt (GBl. S. 2 ff./49). Diese Verfassung der „DDR“ orientiert sich in ihrem Wortlaut weitgehend an dem Vorbild der Weimarer Verfassung. So erscheint Art. 1 Abs. 2 der Weimarer Verfassung: „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus“ ebenso wie im „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ (Art. 20 Abs. 2 Satz 1) auch in der „Verfassung der DDR“ in der Fassung: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 3 Abs. 1). Das Bekenntnis zu dem Grundsatz demokratischer Wahlen ist in der Verfassung (Art. 51 Abs. 2) in fast die gleichen Worte gekleidet wie in der Weimarer Verfassung (Art. 22): „Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl … gewählt“, während das Bonner Grundgesetz auf Grund der unter der Hitler-Diktatur gemachten Erfahrungen darüber hinaus noch freie Wahlen fordert: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt“ (Art. 38 Abs. 1 Satz 1). Im einzelnen bestehen naturgemäß zahlreiche Abweichungen von der Weimarer und der Bonner Verfassung. Von diesen sei das in der Verfassung der „DDR“ auffallend niedrig angesetzte Alter der Wahlmündigkeit (aktiv mit 18 Jahren, passiv mit 21 Jahren, Art. 52) erwähnt. Entscheidend ist aber überhaupt nicht der Wortlaut einer Verfassung, sondern der tatsächliche Machtgehalt, der sich hinter ihr verbirgt. Am 15. 10. 1950 wurde in der SBZ unter Aufhebung der an sich fälligen Gemeinde-, Kreis- und Landtagswahlen eine neue Abstimmung durchgeführt, aus der eine neue (nun nicht mehr provisorische) Volkskammer hervorging. Hierbei wurde das System der Einheitsliste in nunmehr „vollendeter“ Form angewendet; auf dem Einheitsstimmzettel war die Möglichkeit, mit „Nein“ zu stimmen, nicht mehr vorgesehen. Nichterscheinen zur „Wahl“ wurde als staatsfeindliches Verhalten angesehen, und in zahlreichen Fällen erfolgte überhaupt offene Stimmabgabe. Das ist dasselbe Wahlsystem, das in Deutschland während des Hitler-Regimes bestanden hat und heute in der SU besteht. Soweit eine solche „Wahl“ bei der betroffenen Bevölkerung überhaupt ein echtes Interesse erwecken kann, verlagert es sich daher von der „Wahlhandlung“, die keine mehr ist, auf die vorangehende Aufstellung der Kandidaten. In dieser Hinsicht kommt dem Beispiel der SU eine große Bedeutung zu. Dort spielt die Aufstellung der Kandidaten — und zwar solcher, die den Machthabern genehm sind — eine große Rolle. Die Stalinsche Verfassung besagt hierüber: „Das Recht, Kandidaten aufzustellen, wird den gesellschaftlichen Organisationen und den Vereinigungen der Werktätigen gewährleistet: den kommunistischen Parteiorganisationen, den Gewerkschaften, Genossenschaften, Jugendorganisationen, Kulturvereinigungen“ (Art. 141 Abs. 2). Eine praktische Anschauung von dem bolschewistischen System der Kandidatenaufstellung vermittelt das in der SBZ in der „Wahlordnung für die Handwerkskammern“ (vom 20. 2. 1951, GBl. S. 180/51) festgelegte Verfahren: „Die Kandidaten haben sich ihren Wählern vorzustellen. Die Wähler haben das Recht, den Kandidaten Fragen zu stellen und ihnen Aufträge zu geben“ (§ 7, Abs. 3). Durch verfängliche Fragen, persönliche Stimmungsmache und Einschüchterung ist es natürlich stets möglich, nicht genehme Kandidaten auszuschalten. [S. 277]Wie kurz in der sowjetischen „Rechtsauffassung der Weg von geheimer zu öffentlicher Stimmabgabe ist, zeigt der folgende Absatz aus derselben „Wahlordnung für die Landeshandwerkskammern“: „Die Wahl ist geheim und muß durch Stimmzettel erfolgen. Auf Beschluß der Mehrheit der Versammelten ist die Wahl öffentlich durchzuführen“ (a. a. O. § 7, Abs. 4). Seit 1945 gibt es im sowjetischen Besatzungsgebiet einen zweifachen Verwaltungsapparat, einen sowjetischen und einen deutschen. Der sowjetische trug von 1945 bis zur Konstituierung der „DDR“ die Bezeichnung „Sowjetische Militär-Administration in Deutschland“ (SMAD). Der deutsche Verwaltungsapparat bestand zunächst aus zwölf „Deutschen Zentralverwaltungen für die SBZ“, die schon am 1. 8. 1945 durch Dekret des sowjetischen Militärbefehlshabers ins Leben gerufen und am 12. 2. 1948 in einer als „Deutsche Wirtschaftskommission“ (DWK) bezeichneten Spitze organisatorisch zusammengefaßt wurden. Durch das „Gesetz zur Überleitung der Verwaltung“ vom 12. 10. 1949 (GBl. S. 17/49) gingen deren Verwaltungsaufgaben auf die „Provisorische Regierung der DDR“ über. Gleichzeitig trat die „Sowjetische Kontrollkommission“ (SKK) an die Stelle der SMAD (Erklärung des Obersten Chefs der SMAD, „Tägliche Rundschau“, vom 11. 10. 1949). Ein wesentliches Kennzeichen der sowjetzonalen Verwaltungspraxis ist — trotz der in Art. 1 Abs. 2 der Verfassung garantierten Selbständigkeit der Länder — ein Zentralismus, der noch über das während des Hitler-Regimes erreichte Maß hinausgeht, (über den Abschluß des Zentralisierungsprozesses Verwaltungsreform.) So ist mit dem „Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens“ vom 15. 12. 1950 (GBl. S. 1201/50) das gesamte Finanzwesen dadurch zentralisiert worden, daß die Haushalte der Zone, der Länder, der Kreise, der Gemeinden und der Sozialversicherungsanstalten in einen einzigen Staatshaushalt einbezogen werden. Entsprechend sind durch die Verordnung über die Sozialversicherung vom 26. 4. 1951 (GBl. S. 325/51) die Sozialversicherungsanstalten der Länder „zu einer einheitlichen zentralgelenkten Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechts“, vereinigt worden. Ein weiteres Beispiel für die fortschreitende Zentralisierung ist die trotz ihres verfassungändernden Charakters lediglich durch Regierungsverordnung (Verordnung über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz vom 27. 9. 1951, GBl. S. 877/51) verfügte Verselbständigung der Staatsanwaltschaft unter Leitung des „Generalstaatsanwaltes der Republik“ (in Anlehnung an die in Art. 113–117 der Stalinschen Verfassung verankerte Vorzugsstellung des „Generalstaatsanwaltes der UdSSR“) (Rechtswesen). Es gibt zahlreiche weitere Fälle, in denen schon der Wortlaut der Gesetzgebung mit der Verfassung in Widerspruch steht. So heißt es in Art. 34 Abs. 1 der Verfassung der „DDR“ in wörtlicher Anlehnung an Art. 142 der Weimarer Verfassung: „Die Kunst, die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei.“ Dagegen heißt es in der VO. über die Errichtung der Staatl. Kommission für Kunstangelegenheiten (Kunstkommission) vom 12. 7. 1951: „Die Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten … arbeitet konkrete Pläne für die Entwicklung des künstlerischen Schaffens auf der Grundlage der Aufgaben des Fünfjahrplans aus …“ (§ 2, Abs. 1, Satz 1), und in der ebenfalls vom 12. 7. 1951 datierten „Verordnung über die Aufgaben der Staatl. Kommission für Kunstangelegenheiten“ (GBl. S. 684/51) wird gefordert: „Die Staatliche Kommission für Kunst[S. 278]angelegenheiten hat dafür zu sorgen, daß … die bedeutendsten Werke aus der SU … zur Aufführung gebracht werden“ (§ 1, Abs. 1). Ferner wird bestimmt: „Die Staatl. Kommission für Kunstangelegenheiten ist verantworlich für die Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes auf dem Gebiete der Kunst“ (§ 9). Mit der in der Verfassung in Art. 20, Abs. 1 („Bauern, Handel- und Gewerbetreibende sind in der Entfaltung ihrer privaten Initiative zu unterstützen“) und Art. 24, Abs. 6 („Nach Durchführung dieser Bodenreform wird den Bauern das Privateigentum an ihrem Boden gewährleistet“) ausgesprochenen Gewährleistung des bäuerlichen Privateigentums steht dessen tatsächliche Aushöhlung durch das mit der Betriebsgröße steil ansteigende Ablieferungssoll (Ablieferungspflicht) und durch die das Mittel- und Großbauerntum benachteiligenden unterschiedlichen Tarifsätze für Leistungen der MTS in Widerspruch (Landwirtschaft). Eine noch größere Bedeutung als diese bereits am Wortlaut der Gesetzgebung erkennbaren Widersprüche zur Verfassung sind die Verletzungen von Verfassungsbestimmungen durch die laufende Verwaltungspraxis. Hierzu gehören beispielsweise die willkürlichen, oft nicht einmal mit irgendwelchen Vorwänden begründeten Beschlagnahmungen von privaten Firmen. Obwohl die Verwaltung unter Ausschaltung der nach der Verfassung gesetzgebenden Körperschaft (Volkskammer) durch Verwaltungsanordnungen entscheidend in das öffentliche Leben eingreift, ist auch sie total abhängig von der SED, deren oberste Parteiinstanz die gleiche fachliche Gliederung aufweist wie die Regierung der SBZ. Der Staatspräsident, der Ministerpräsident und seine drei ersten Stellvertreter gehören in Personalunion auch zur obersten Parteiführung der SED, die ihre Weisungen aus Moskau erhält. Nach russischem Vorbild wurde durch die sog. Verwaltungsreform im Juli 1952 in der SBZ ein zentralistischer Einheitsstaat geschaffen. Die bis dahin nur scheinbar noch bestehende demokratische Selbstverwaltung der verschiedenen Gebietskörperschaften wurde nun auch offiziell beseitigt. Ost-Berlin erhielt die gleiche Verwaltungsstruktur wie die 14 Bezirke der Zone und wurde haushaltmäßig mit der Zone vereinigt. Am 27. 5. 1953 wurde die Sowjetische Kontrollkommission aufgelöst und Semjonow zum Hohen Kommissar und am 27. 9. 1953 außerdem noch zum Botschafter der UdSSR bei der Zonenregierung ernannt. Seit dem 17. 7. 1954 bekleidet Puschkin diesen Posten. Am 7. 10. 1953 wählten Volks- und Länderkammer Wilhelm Pieck auf weitere vier Jahre erneut zum Staatspräsidenten. Die im Oktober 1954 fällige Volkskammer-Wahl, die weder frei noch geheim war, hatte das übliche Ergebnis. Angeblich als Antwort auf die Unterzeichnung der Pariser Verträge faßte die Volkskammer am 26. 9. 1953 den Beschluß, Artikel 5 der Verfassung um folgenden Satz: „Der Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen ist eine ehrenvolle nationale Pflicht der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik“ und den Artikel 112 der Verfassung wie folgt zu ergänzen: „Der Republik obliegt die Gesetzgebung über den militärischen Schutz der Heimat und über den Schutz der Zivilbevölkerung. Die Organisierung des Dienstes zum militärischen Schutze der Heimat und zum Schutze der Zivilbevölkerung wird durch Beschluß des Ministerrates geregelt.“ Literaturangaben Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Scheuner, Ulrich: Voraussetzungen und Verfahren der Wiedervereinigung Deutschlands (aus: Europa-Archiv 1955, H. 16). Frankfurt a. M. 10 S. Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. DIN A4, 640 S. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. Bonn 1956. 102 S. Wahlen zwischen Ost und West. Beiträge zur Problematik gesamtdeutscher Wahlen (Sonderdruck aus „Der Wähler“, Okt. 1954). Frankfurt a. M. 1954, Bollwerk-Verlagsgesellschaft. 70 S. Weber, Werner: Die Frage der gesamtdeutschen Verfassung. München 1950, C. H. Beck. 28 S. Meimberg, Rudolf, und Franz Rupp: Die öffentlichen Finanzen in der sowjetischen Zone und im Ostsektor von Berlin. (BB) 1951. 84 S., 38 Tab. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 274–278 Verfassung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verkaufsnormen

Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 [S. 274]Wie das deutsche Volk aus seinen Erfahrungen unter dem Hitler-Regime weiß, bietet das geschriebene Wort einer Verfassung allein noch nicht die Gewähr dafür, daß nicht ihr Geist verfälscht und ihr Inhalt ausgehöhlt wird. So blieb die Weimarer Verfassung während der 12 Jahre der Hitler-Regierung theoretisch in Geltung, ohne die Diktatur bei ihren…

DDR A-Z 1956

Ackermann, Anton (1956)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 25. 12. 1905 in Thalheim (Erzgeb.), richtiger Name: Eugen Hanisch, Beruf: Strumpfwirker. Trat 1919 der Freien Sozialistischen Jugend bei, seit 1926 Mitgl. der KPD und ihr Bezirksleiter für Erzgebirge-Vogtland. 1928–1932 Lenin-Schule in Moskau, 1932/33 Mitarbeiter der Deutschland-Abteilung der Komintern. 1933 Leiter der illegalen KP-Organisation für Groß-Berlin; seit Okt. 1935 Mitgl. des ZK und des Politbüros der KPD. 1936/37 nahm A. am spanischen Bürgerkrieg teil und kehrte anschließend in die SU zurück. Leitete im Kriege als Mitgl. des Nationalkomitees Freies Deutschland den Moskauer Sender „Freies Deutschland“. 1945 kam A. wieder nach Deutschland, forcierte die Fusion der SPD mit der KPD zur SED, wurde im April 1946 Mitgl. des Zentralsekretariats der SED, am 24. 7. 1950 Mitgl. des ZK der SED sowie Kandidat des Politbüros. Seit 15. 10. 1950 Abgeordneter der Volkskammer. A. war außerdem Mitbegründer des Kulturbundes und Mitgl. seines Präsidialrates. Von 1946 bis zu seiner „Selbstkritik“ 1948 vertrat A. die Theorie vom „besonderen deutschen Weg zum Sozialismus“. Im Okt. 1949 wurde er Staatssekretär im sowjetzonalen Außenministerium, im April 1953 außerdem Direktor des Marx-Engels-Lenin-Stalin-Instituts. A. war verheiratet mit Elli ➝Schmidt. Wegen Unterstützung der „parteifeindlichen Fraktion“ Zaisser-Herrnstadt wurde A. im Sommer 1953 nach und nach seiner Parteiämter enthoben und im Okt. 1953 als Staatssekretär durch Georg ➝Handke ersetzt. Am 23. 1. 1954 erhielt A. vom ZK der SED eine „strenge Rüge“ und wurde aus diesem Gremium ausgeschlossen. Seit 1954 Leiter der Hauptverwaltung Film im Ministerium für Kultur. Durch Beschluß des ZK der SED vom 29. 7. 1956 im Zuge der Entstalinisierung rehabilitiert. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 11 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/ackermann-anton verwiesen. Abwerbung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ADN

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 25. 12. 1905 in Thalheim (Erzgeb.), richtiger Name: Eugen Hanisch, Beruf: Strumpfwirker. Trat 1919 der Freien Sozialistischen Jugend bei, seit 1926 Mitgl. der KPD und ihr Bezirksleiter für Erzgebirge-Vogtland. 1928–1932 Lenin-Schule in Moskau, 1932/33 Mitarbeiter der Deutschland-Abteilung der Komintern. 1933 Leiter der illegalen KP-Organisation für Groß-Berlin; seit Okt. 1935 Mitgl. des ZK und des Politbüros der KPD.…

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Handel, Privater (1956)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 Der private Groß- und Einzelhandel wird in der SBZ systematisch ausgeschaltet (Deutsche ➝Handelszentralen, HO, Konsumgenossenschaften, VVEAB). Der Einzelhandel entwickelte sich nach sowjetzonalen Angaben wie folgt: [S. 105] Die Benachteiligung des PH. liegt hauptsächlich in unzureichender Belieferung und in der Senkung der Handelsspannen, die von den zuständigen Industrie- und Handelskammern im Einvernehmen mit den Preisstellen bei den Finanzämtern festgesetzt werden. Die zulässigen Handelsspannen für den privaten Einzelhandel liegen im Durchschnitt niedriger als die in der Bundesrepublik üblichen Spannen. Bei den unbewirtschafteten Artikeln beträgt die Handelsspanne 30 bis 35 v. H., bei den bewirtschafteten erheblich weniger. Da davon sämtliche Beschaffungskosten bezahlt werden müssen, beträgt der Nettogewinn im Durchschnitt z. Z. etwa 6 v. H. des Umsatzes. Im Großhandel ist der Rückgang des privaten Anteils noch auffälliger. Seit Errichtung der DHZ in den Jahren 1949 und 1950 sind die staatlichen Großhandelsorgane zum bestimmenden Faktor auf dem Gebiet des Handels mit Industrieerzeugnissen geworden. Zahlen über den jetzigen Anteil liegen nicht vor. Schätzungsweise beträgt der private Anteil beim Großhandel nur noch rund 5 v. H. Vom Handel mit Grundstoffen, Maschinen, Fahrzeugen, Lebensmitteln, Kohle, Metallen und Schrott ist der private Großhandel bereits ausgeschlossen. Auch für den verbliebenen Großhandel sind die zulässigen Handelsspannen völlig unzulänglich. Auf den Herstellerabgabepreis durften z. B. bisher aufgeschlagen werden: Konfektionskleidung 10 v. H., Textilien 15 v. H., Schuhwaren 6–8 v. H., sonstige Industriewaren 15 v. H. Da auch davon Frachten und sonstige Bezugskosten zu zahlen sind, kann der private Großhandel oft die Kosten nicht decken. Seine völlige Ausschaltung durch den bevorzugt mit Waren belieferten staatlichen Großhandel ist nur noch eine Frage kurzer Zeit. Literaturangaben Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 88 S. m. 15 Anlagen. *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 104–105 Hamann, Karl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh, Volkseigene (VHZN)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 Der private Groß- und Einzelhandel wird in der SBZ systematisch ausgeschaltet (Deutsche ➝Handelszentralen, HO, Konsumgenossenschaften, VVEAB). Der Einzelhandel entwickelte sich nach sowjetzonalen Angaben wie folgt: [S. 105] Die Benachteiligung des PH. liegt hauptsächlich in unzureichender Belieferung und in der Senkung der Handelsspannen, die von den zuständigen Industrie- und Handelskammern im Einvernehmen mit den Preisstellen bei den…

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Materialistische Geschichtsauffassung (1956)

Siehe auch: Historischer Materialismus: 1958 1959 1960 1962 1963 1969 1975 1979 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung): 1965 1966 Materialistische Geschichtsauffassung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus): 1953 1954 (Historischer Materialismus) Die Anwendung des Dialektischen Materialismus auf die Geschichte. Danach hat die Entwicklung der Gesellschaft durch die Entstehung des Privateigentums an den Produktionsmitteln mit dialektischer Gesetzmäßigkeit von einer kommunistischen Urgemeinschaft zur Klassenspaltung in Ausbeuter und Ausgebeutete, Unterdrücker und Unterdrückte, und damit zur Klassengesellschaft und zum Klassenkampf als dem bewegenden Moment der geschichtlichen Entwicklung, unabhängig von Landschaft und Volkstum, geführt. Die in der Produktionsweise jeder Entwicklungsstufe (Sklavenhaltergesellschaft, Feudalismus, Kapitalismus) entstehenden inneren Widersprüche hätten sich im Klassenkampf durch dialektische „Sprünge“ in revolutionärer Entwicklung zur jeweils höheren und fortschrittlicheren Produktionsweise entwickelt, ohne iedoch die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zu beseitigen. Auf Grund dieser Gesetzmäßigkeit glaubte Marx den zukünftigen Verlauf der Geschichte vorauszubestimmen und mit seinen politischen Umsturzplänen verbinden zu können. Er erklärte, auch der Kapitalismus müsse an seinen inneren Widersprüchen, auf der einen Seite an der zwangsläufigen Konzentration des Kapitals in den Händen weniger Ausbeuter, auf der anderen Seite an der Entstehung immer größerer Proletariermassen zugrunde gehen und durch die proletarische Weltrevolution zur klassenlosen Gesellschaft und zur kommunistischen Produktionsweise, zur Abschaffung aller Unterdrückung und Ausbeutung und zur Freiheit der neuen Gesellschaft führen. Im Widerspruch zu seiner eigenen Philosophie und dem Prinzip der unaufhörlichen dialektischen Bewegung in Natur und Geschichte verkündete er den Kommunismus als einen paradiesischen „Endzustand“, als Ziel der Geschichte, nach dessen Erreichung das bisher wirksame Bewegungsgesetz der gesellschaftlichen Entwicklung keine Gültigkeit mehr haben könnte. Während Marx jedoch diese Weltrevolution nur im Zustand höchstmöglicher Industralisierung aller bedeutenden Länder für möglich und gerechtfertigt hielt, glaubte Lenin vor und in dem ersten Welt[S. 170]krieg, im Stadium des Imperialismus die höchste und letzte Entwicklungsstufe des Kapitalismus erkannt zu haben, und versuchte, dem Herannahen der Weltrevolution während des ersten Weltkrieges einen Termin zu setzen. Er versuchte vergeblich, durch die Oktoberrevolution in Rußland 1917 und in den folgenden Jahren (Komintern-Propaganda, sowjetischer Feldzug gegen Polen) die allgemeine Weltrevolution auszulösen, in der Auffassung, daß sonst die russische Revolution zusammenbrechen müsse. Da die Weltrevolution jedoch ausblieb, zog Stalin nach Lenins Tod (1924) die Folgerungen und proklamierte — im Widerspruch zu Marx — die These, der Aufbau des Sozialismus und Obergang zum Kommunismus sei auch in einem einzelnen Lande möglich, und die Durchführung der Weltrevolution erfolge nicht überall gleichzeitig, sondern erstrecke sich über eine lange historische Epoche, in der die SU das Proletariat der anderen Länder im Kampf gegen ihre Regierungen unterstützen müsse. Stalins Politik mußte zwangsläufig zu erheblichen Korrekturen am Marxismus-Leninismus führen. Auf dem 19. Parteitag (Okt. 1952) nannte er Voraussetzungen für den Übergang zum Kommunismus, die vermutlich nie verwirklicht werden können. Der 20. Parteitag (Febr. 1956) hat an diesen Auffassungen nichts geändert. (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus, Bolschewismus, Krise) Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Bochenski, Joseph M.: Die kommunistische Ideologie … Bonn 1956, Bundeszentrale für Heimatdienst. 75 S. Buchholz, Arnold: Ideologie und Forschung in der sowjetischen Naturwissenschaft (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 1). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. Gollwitzer, Helmut, und Gerhard Lehmbruch: Kleiner Wegweiser zum Studium des Marxismus-Leninismus. 2., erw. Aufl., Bonn 1957. 24 S.; 3. Aufl. 1958. Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Lieber, Hans-Joachim: Die Philosophie des Bolschewismus in den Grundzügen ihrer Entwicklung (Staat u. Gesellschaft, Bd. 3) Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. Etwa 107 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. E. Metzke. Tübingen 1954, Mohr. 243 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Theimer, Walter: Der Marxismus. Lehre — Wirkung — Kritik (Sammlung Dalp, Bd. 73). Bern 1950, A. Francke. 253 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 169–170 Massenorganisationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Materialverbrauchsnormen

Siehe auch: Historischer Materialismus: 1958 1959 1960 1962 1963 1969 1975 1979 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung): 1965 1966 Materialistische Geschichtsauffassung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus): 1953 1954 (Historischer Materialismus) Die Anwendung des Dialektischen Materialismus auf die Geschichte. Danach hat die Entwicklung der Gesellschaft durch die…

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Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Ministerium für (MAI) (1956)

Siehe auch: Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Ministerium für (MAI): 1958 Ministerium für Außenhandel: 1975 Ministerium für Außenhandel (MAH): 1979 1985 Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ministerium für Außenwirtschaft (MfA): 1969 Nachahmung des sowjetischen Außenhandelsministeriums. Das MAI wird verantwortlich vom Minister geleitet, dem ein Kollegium zur Seite steht. Ihm unterstehen Staatssekretäre, die zusammengefaßte Gruppen von Hauptabt. (HA) leiten. Im wesentlichen ist das MAI in die drei handelspolitischen Hauptabteilungen gegliedert: HA Handel mit den demokratischen Ländern, HA Handel mit dem kapitalistischen Ausland, HA Innerdeutscher Handel; in die Hauptabt. Export, Import, Finanzen, und Valuta, Planung und Statistik sowie in die allgemeinen Hauptabt. Das MAI stent bei der etappenweisen Aufstellung des Außennandelsplanes im Instanzenzug zwischen der Staatlichen ➝Plankommission und den „volkseigenen“ Handelsunternehmungen Deutscher ➝Innen- und Außenhandel (DIA). Zur Hebung des Niveaus der Außenhandelsplanung und der Realisierung der Pläne stehen dem MAI verschiedene Institutionen wie Kammer für ➝Außenhandel, Deutsches Institut für ➝Marktforschung, Amt für ➝Exportkontrolle, Exportausschüsse zur Verfügung. Neben der Leitungsposition des MAI stehen Lenkungs- und Kontrollaufgaben im Hinblick auf die untergeordneten Außenhandelsplanträger. Literaturangaben Förster, Wolfgang: Das Außenhandelssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Bonn 1955. 130 S. m. 2 Anlagen u. 1 Karte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 32 Außenhandel, Kammer für (KfA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Außenpolitik

Siehe auch: Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Ministerium für (MAI): 1958 Ministerium für Außenhandel: 1975 Ministerium für Außenhandel (MAH): 1979 1985 Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ministerium für Außenwirtschaft (MfA): 1969 Nachahmung des sowjetischen Außenhandelsministeriums. Das MAI wird verantwortlich vom Minister geleitet, dem ein Kollegium zur Seite steht. Ihm unterstehen Staatssekretäre, die…

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Besatzungspolitik (1956)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die B. begann nach der militärischen Besetzung Deutschlands und der deutschen Kapitulation vom 8. 5. 1945 formell am 5. 6. 1945 mit der Erklärung über die Übernahme der Regierungsgewalt durch die vier Alliierten. Die Regierungsgewalt sollte vom Kontrollrat ausgeübt werden, innerhalb dessen jeder der Oberbefehlshaber der 4 Besatzungsarmeen die Verantwortung für seine Zone übernahm. Die Behandlung der deutschen Bevölkerung sollte nach dem Potsdamer Abkommen vom 2. 8. 1945, „soweit dieses praktisch durchführbar ist“, in ganz Deutschland gleich sein. Die sowjetische Verwaltungsspitze wurde die Sowjetische Militär-Administration in Deutschland (SMAD) mit Sitz in Berlin-Karlshorst. Unmittelbar nach Arbeitsbeginn des Kontrollrats begann die SMAD mit der willkürlichen Auslegung der Kontrollratsdirektiven und dem Erlaß von selbständigen Verordnungen („Befehle“), die Gesetzeskraft erhielten. Die schädlichsten Folgen hatte die einseitige Auslegung der Direktiven auf dem Gebiete der Bodenreform, der Enteignung von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“, der Entnazifizierung, der Reparationen und Demontagen sowie der zum Schutze der Besatzungsarmeen erlassenen Rahmenbestimmungen. Der SMAD nicht genehme Kontrollratsbeschlüsse wurden durch Veto des sowjetischen Vertreters verhindert, so daß der Kontrollrat schon sehr bald seine Funktionen praktisch nicht ausüben und von einer gemeinsamen B. nicht mehr die Rede sein konnte. Mit dem Aufbau eines neuen, bald rein kommun. deutschen Verwaltungsapparates (DWK, Verfassung und Verwaltung) entstand neben der SMAD ein Parallelapparat, der jedoch schon in den untersten Instanzen den sowjetischen Weisungen unterworfen war. Die B. konzentrierte sich auf zwei verschiedene Ziele: 1. die wirtschaftliche Ausbeutung der Zone (Wirtschaftssystem, Gosplan) und 2. die politische Bolschewisierung. Das rücksichtslose Vorgehen der SMAD in wirtschaftlicher, politischer und rechtlicher Hinsicht wandelte die anfangs auf deutscher Seite vielfach vorhandene Bereitschaft zur Zusammenarbeit in nahezu absolute Ablehnung (Juni-Aufstand). Nachdem die Versuche, eine Vereinigung der Westzonen und der SBZ auf kommun. Grundlage herbeizuführen, an der Haltung der westdeutschen und Westberliner Bevölkerung sowie der Festigkeit der westlichen Besatzungsmächte gescheitert waren, ist seit etwa Anfang 1948 die Einbeziehung der SBZ in den Ostblock das wichtigste Ziel der sowjetischen B. (Außenpolitik). Neben den Enteignungen war die gesonderte Währungsreform das wichtigste Hilfsmittel der B. zur Umgestaltung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur in der SBZ. Einseitige Begünstigungen der sowjetischen und deutschen kommun. Finanzinteressen kamen in dem gestaffelten Abwertungsverhältnis der Reichsmark im Vergleich zu den Einzelpersonen der SBZ zum Ausdruck. Nach Bildung der „DDR“ wurde die SMAD am 11. 11. 1949 aufgelöst, ihre Funktionen wurden formell den deutschen Verwaltungsorganen übertragen. An Stelle der SMAD wurde die Sowjetische Kontrollkommission (SKK) mit Sitz wiederum in Berlin-Karlshorst gebildet. Die Aufgabe der SKK bestand nach der Erklärung Tschuikows vom gleichen Tage in der „Kontrolle der Durchführung der Potsdamer Beschlüsse und der anderen von den 4 Mächten gemeinsam getroffenen Entscheidungen über Deutschland“. Die SKK behielt sich ferner den diplomatischen Verkehr mit den anderen Besatzungsmächten vor. Im weiteren Verlauf der Erklärung werden alle anderen wesentlichen Kontrollen als zu den Aufgaben der SKK gehörend bezeichnet. Es bestand also praktisch ein Unterschied zu den früheren Zuständen nur insoweit, als der straffer durchorganisierte Apparat der SED mit größeren Aufgaben in das sowjetische Kontrollsystem eingebaut werden konnte. In den Jahren nach 1949 ist die SED den sowjetischen Organen in der SBZ, mehr noch dem ZK der KPdSU immer höriger geworden — ihre Verehrung für das sowjetische Vorbild hat immer noch zugenommen. So muß bis heute im weiteren Sinne jede Regierungs- und Parteimaßnahme als B. bezeichnet werden. An dieser Abhängigkeit der „DDR“ von der SU änderte nichts die Umwandlung der SKK in eine Hohe Kommission, [S. 43]unter Ernennung Semjonows zum Hohen Kommissar (28. 5. 1953), und deren Verkleinerung auf ⅓ ihres vorhergehenden Umfanges (19. 6. 1954). Das gleiche gilt von den Zugeständnissen, welche die SU der „DDR“ im Moskauer Abkommen vom August 1953 gewährte (Verzicht auf offene Reparationen, Rückgabe der SAG-Betriebe, Senkung der Besatzungskosten). Abhängig von der SU blieb und bleibt die „DDR“ auch, seitdem die SU sie dem Namen nach als „souveränen Staat“ (25. 3. 1954) behandelt. — Als Nachfolger Semjonows wurde G. M. ➝Puschkin zum Hohen Kommissar der SU in der SBZ ernannt. Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 42–43 Berufsschulwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Beschlagnahme

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die B. begann nach der militärischen Besetzung Deutschlands und der deutschen Kapitulation vom 8. 5. 1945 formell am 5. 6. 1945 mit der Erklärung über die Übernahme der Regierungsgewalt durch die vier Alliierten. Die Regierungsgewalt sollte vom Kontrollrat ausgeübt werden, innerhalb dessen jeder der Oberbefehlshaber der 4 Besatzungsarmeen die Verantwortung für seine Zone übernahm. Die Behandlung der…

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SED (1956)

Siehe auch: SED: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 1985 Abk. für Sozialistische Einheitspartei Deutschlands. Unter dem Druck der sowjetischen Besatzungsmacht am 21. 4. 1946 gegründet durch Zusammenschluß von KPD und SPD in der SBZ. Auf dem Vereinigungsparteitag waren [S. 230]47 v. H. der Mitgl. Kommunisten, 53 v. H. Sozialdemokraten. Die zunächst paritätische Besetzung aller Funktionen wurde Anfang 1949 auch formell aufgehoben, alle nicht gleichgeschalteten sozialdemokratischen Funktionäre wurden nach und nach verdrängt. Mitgliederstand: April 1946: 1.298.000, April 1950: 1.750.000, April 1954: 1.413.000, das sind 10,8 v. H. der Einwohner der SBZ über 18 Jahre. Theoretische Grundlage: Lehren von Lenin und Stalin sowie von Marx und Engels in Lenin-Stalinscher Interpretation (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus). Seit 1948 schnelle Bolschewisierung der Partei unter der Parole: Entwicklung der SED zu einer „Partei neuen Typus“. Alleiniges Vorbild: KPdSU. Anerkennung der führenden Rolle der SU und der KPdSU werden für die Mitgliedschaft vorausgesetzt: „Die Partei Lenins und Stalins, die KPdSU, genießt bei den Mitgliedern und besonders bei den Funktionären der Partei unbestrittene Autorität als das große Vorbild bei der Schaffung einer Partei neuen Typus.“ (Entschließung des III. Parteitages im: „Protokoll des III. Parteitages“, Dietz-Verlag, Berlin 1951, S. 266) — Etappenziel der SED; Einheit Deutschlands unter Beibehaltung der sog. „Errungenschaften der DDR“ und ihrer Ausdehnung auf die Bundesrepublik. (vgl. Grotewohl-Rede am 12. 8. 1955 in: „Neues Deutschland“, 13. 8. 1955). Endziel: Errichtung der Diktatur des Proletariats und des sowj. Sozialismus in ganz Deutschland. — Parteiführung und Funktionäre der SED beherrschen sämtliche Massenorganisationen und den gesamten Staats- und Wirtschaftsapparat der SBZ mit der Begründung, die Partei sei der Vortrupp der Arbeiterklasse und vertrete die Interessen aller Werktätigen. Die SED-Parteiführung leitet und kontrolliert die westdeutsche KPD, auch nach deren Verbot. Organisatorischer Aufbau: Parteitagsdelegierte wählen das Zentralkomitee (ZK), von dem das Politbüro und das Sekretariat gewählt werden. Nachgeordnet sind Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Ortsleitungen; Grundorganisationen: Betriebs- und Wohngruppen. Zwischen den Parteitagen finden bei politisch gegebenem Anlaß Parteikonferenzen statt, deren Einberufung das ZK beschließt. Eintritt in die SED seit 1. 3. 1949 nur als Kandidat möglich. 1. Sekretär des ZK der SED: Walter ➝Ulbricht. Literaturangaben Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. DIN A4, 640 S. Stern, Carola: Die SED — Handbuch über Aufbau [\dots] des Parteiapparates (Rote Weißbücher 14). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 256 S. m. 1 Plan. (Neuauflage in Vorbereitung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 229–230 Schwerpunktbetriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Seefrachten, Deutsches Kontor für (Deutfracht)

Siehe auch: SED: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 1985 Abk. für Sozialistische Einheitspartei Deutschlands. Unter dem Druck der sowjetischen Besatzungsmacht am 21. 4. 1946 gegründet durch Zusammenschluß von KPD und SPD in der SBZ. Auf dem Vereinigungsparteitag waren [S. 230]47 v. H. der Mitgl. Kommunisten, 53 v. H. Sozialdemokraten. Die zunächst…

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Architektur (1956)

Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Da die A. mehr als andere bildende Künste berufen erscheint, die „gesellschaftliche“ Entwicklung zugleich zu beeinflussen und zu repräsentieren, nahm sich die Kunstpolitik der SBZ nach einer kurzen Periode der Unsicherheit ihrer mit besonderem Eifer an und drückte ihr bald den Stempel der herrschenden Kunstrichtung auf (Sozialistischer Realismus). — Die Deutsche ➝Bauakademie als Organ der Kunstpolitik des Regimes, für die das monströse Bauwerk der Moskauer Lomonossow-Universität als Norm galt, diktierte einen Baustil, der in der Nachfolge Hitlers pseudo-klassizistische Elemente in bombastischer Fülle aufwies und nach Herkunft und Haltung eher als „antiquarischer Gigantismus“ bezeichnet zu werden verdiente. Der Fassade wurde überall der Vorrang vor dem Grundriß gegeben; die Auflösung der Städte in Eigenheimsiedlungen wurde als „Isolierung der Menschen und ein Hindernis für die Entwicklung“ (Ulbricht) abgelehnt; Prunkstraßen wie die Ostberliner Stalinallee, sog. Kulturhäuser und andere Bauten „gesellschaftlichen“ Charakters wurden mit großem Aufwand gefördert, während die eigentlichen städte- und vor allem wohnungsbaulichen Aufgaben aus Mangel an Mitteln und Baustoffen und infolge des sterilen Bürokratismus des Projektierungsapparates brachlagen (Wohnungswesen). Nachdem 1955 Chruschtschow die Baupolitik der SU scharf kritisiert und ihr Einfachheit, Strenge der Formen und Sparsamkeit als neue Grundsätze anempfohlen hatte, forderte die Deutsche Bauakademie für die SBZ zwar auch Berücksichtigung der Funktion des Bauwerkes, betonte aber, daß das deutsche Bauwesen in der Pflege des klassischen Kulturerbes hinter dem sowjetischen zurückstehe und sich den neuen Richtlinien der SU daher noch nicht in vollem Umfange anschließen könne. Immerhin ist damit zu rechnen, daß dem Wohnungsbau und dem ländlichen Bauen nunmehr größere Beachtung geschenkt werden wird; einer wesentlichen Steigerung des Wohnungsbaues stehen allerdings die vordringlichen Bauvorhaben des Investitionsprogramms und der Baustoffmangel im Wege. Alle größeren Bauaufgaben, unter denen militärische und schwerindustrielle Objekte den Vorrang haben, werden von den staatlichen Projektierungsbüros bearbeitet, die die große Masse der freien Architekten an sich gezogen haben. Mit den privaten Bauherren sind auch die Existenzmöglichkeiten eines selbständigen Architektenstandes dahingeschwunden. (Kunstpolitik, Funktionalismus, Konstruktivismus) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 27 Arbeit und Löhne, Kommission für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arnstadt

Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Da die A. mehr als andere bildende Künste berufen erscheint, die „gesellschaftliche“ Entwicklung zugleich zu beeinflussen und zu repräsentieren, nahm sich die Kunstpolitik der SBZ nach einer kurzen Periode der Unsicherheit ihrer mit besonderem Eifer an und drückte ihr bald den Stempel der herrschenden Kunstrichtung auf (Sozialistischer Realismus). — Die Deutsche ➝Bauakademie als Organ der Kunstpolitik des…

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1956: S

Saalfeld Saatgut-Handelszentrale, Deutsche, DSG (HZ) Sabotage Sachsen Sachsen-Anhalt Sachversicherung SAG SBZ Schauprozesse Schichtfahrer Schidirowa, Maria Schiedsmann Schiffahrt Schirdewan, Karl Schmidt, Elli Schneeberg Schöffen Scholz, Paul Schönebeck Schönfärberei Schön, Otto Schulen, Allgemeinbildende Schulklub Schulung Schulung, Innerbetriebliche Schulungskommission Schulz, Berta Schumann, Kurt Schwangerenberatung Schwangerschafts- und Wochenhilfe Schwarzmeer und Ostsee Allgemeine Versicherungs-AG Schweinemastaktion Schwerin Schwerindustrie Schwerpunktbetriebe SED Seefrachten, Deutsches Kontor für (Deutfracht) Seepolizei Seghers, Anna Seigewasser, Hans Sekretariat des ZK der SED Sektierer Selbmann, Fritz Selbstkosten Selbstkritik Selbstverpflichtung Selbstverwaltung, Kommunale Semjonow, Wladimir Semjonowitsch Sequesterbefehl SfS Shukow, Grigorij Konstantinowitsch Sichtwerbung Simon, Paul SKK SMAD SMT Sojuspuschtschina Sonderwege zum Sozialismus Sonneberg Sorben Sorgerecht Sovexportfilm Sowchose Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) Sowjetische Handelsgesellschaften Sowjetische Kontrollkommission Sowjetisches Militärtribunal (SMT) Sowjetnik Sozialdemokratismus Sozialfürsorge Sozialismus Sozialversicherungsausweis Sozialversicherungs- und Versorgungswesen Sparkassen Sparkaufbrief SPD Spedition, Internationale (deutrans) Speditionswesen Sperrgebiet Sperrzone Spionage Spitzelwesen Sport Sporttoto Sport und Technik, Gesellschaft für (GST) SSD Staatsanwaltschaft Staatsbeteiligung Staatsgrenze West Staatshaushalt Staatspräsident Staatsreserven Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich Staatssicherheitsdienst (SSD) Stachanow, Alexeij Stadtbezirk Stadtkontor, Berliner Stadtkreis Stahlmann, Richard Staimer, Richard Stalinismus Stalin, Josef Wissarionowitsch Dschugaschwili Stalinstadt Standards, Staatliche Ständige Kommissionen Stanislawski-Methode Staßfurt Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für Steidle, Luitpold Steinbach, Lotte Stendal Sterbegeld Steuerwesen Stibi, Georg Stipendien Stoph, Willy Strafgesetzbuch Strafregister Strafverfahren Strafvollstreckung Strafvollzug Stralsund Straßenwesen Streik Submissionen Suhl Sühnestellen SVK

Saalfeld Saatgut-Handelszentrale, Deutsche, DSG (HZ) Sabotage Sachsen Sachsen-Anhalt Sachversicherung SAG SBZ Schauprozesse Schichtfahrer Schidirowa, Maria Schiedsmann Schiffahrt Schirdewan, Karl Schmidt, Elli Schneeberg Schöffen Scholz, Paul Schönebeck Schönfärberei Schön, Otto Schulen, Allgemeinbildende Schulklub Schulung Schulung, Innerbetriebliche Schulungskommission Schulz, Berta Schumann, Kurt Schwangerenberatung …

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Grundschule (1956)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die für alle Kinder obligatorische achtstufige G. soll die Schüler, orientiert am allgemeinen Erziehungsziel der sowjetzonalen Schule, mit den elementaren Erkenntnissen der „Wissenschaften“, d. h. der marxistisch-leninistischen Lehren und des praktischen Lebens ausrüsten und damit zur Hebung des allgemeinen Bildungsniveaus des Volkes beitragen. Die Grundschüler werden vom 1. bis 4. Schuljahr in der Form des Anfangsunterrichts und des fachvorbereitenden Unterrichts und vom 5. Schuljahr an in der Form des Fachunterrichts unterrichtet. Nach der offiziellen Version soll die sowjetzonale G. nach Struktur und Inhalt wesentlich verschieden von der alten Volksschule sein. Als Beweis dafür gelten die Forderungen der Lehrpläne. Sie gehen tatsächlich erheblich über die Zielsetzung der alten Volksschule vor 1945 hinaus. Der Lehrplan in Deutsch sieht z. B. im 8. Schuljahr eine literaturgeschichtliche Behandlung von Lessing, Schiller, Goethe und eine Behandlung deutscher Realisten im 19. Jahrhundert vor (Gottfried Keller, C. F. Meyer, Storm, Fontane). Von der russischen bzw. Sowjetliteratur werden Puschkin und Maxim Gorki, bei der Behandlung der Gegenwartsliteratur kommunistische Dichter bevorzugt. Der Geschichtsunterricht setzt im 5. Schuljahr mit der Epoche der „Sklavenhalter“ (Antike) ein und führt, ergänzt durch die Gegenwartskunde, bis zur Zeitgeschichte. Vom 5. Schuljahr an wird Russischunterricht erteilt; für ihn sind 4 Wochenstunden vorgesehen. (Erziehungswesen) Im Laufe der Jahre ist der mathematisch-naturwissenschaftliche Unterricht verstärkt worden. Physik wird vom 6., Chemie vom 7. Schuljahr an unterrichtet. Die Lehrgänge in diesen Fächern — einschließlich der Biologie — orientieren sich mehr an der wissenschaftlichen Systematik als an psychologischen Gesichtspunkten. Schüler und Schülerinnen haben nach Abschluß der 8. Klasse beispielsweise die chemische Formelsprache für Basen, Säuren und Salze sowie für die einfachen organischen Verbindungen zu beherrschen. Der Biologieunterricht versucht, in vergleichend anatomischen Betrachtungen das Verständnis für Abstammungslehre und Entwicklungsgeschichte zu wecken. Jedoch haben die sowjetzonalen Behörden selbst den „Formalismus“ der Kenntnisse (das [S. 102]Auswendiglernen!) bemängelt. 1955 ist wiederholt die Verbesserung des lange vernachlässigten musischen Unterrichts projektiert und Werkunterricht als besonderes Fach eingeführt worden. Zur besseren Kontrolle und als Ansporn für Lehrer und Schüler ist seit 1949 für die Klassen 4 bis 8 ein wiederholt geändertes System von Kontrollarbeiten und Zwischenprüfungen geschaffen worden. Beendet wird der Grundschulbesuch mit einer Abschlußprüfung. Schriftliche Prüfung in: Deutsch-Aufsatz, Deutsch-Grammatik, Russisch, Mathematik; mündliche Prüfung in: Deutsch, Literatur, Mathematik, Russisch, Geschichte, Gegenwartskunde, Physik, Biologie (jedes Fach 5 bis 10 Minuten). Dazu kommt die Prüfung in Körpererziehung. Ziel ist, daß möglichst alle Grundschüler die Abschlußprüfung bestehen (Fördermaßnahmen für zurückbleibende Schüler). Die SBZ ist bestrebt, die Zahl der achtstufigen Grundschulen zu erhöhen. So sind 1945 fast alle einklassigen Landschulen (nach offiziellen Angaben) „liquidiert“ worden. Das geschah mit Hilfe sog. achtstufiger Zentralschulen, die die Schüler mehrerer Dorfgemeinschaften sammeln. Seit 1955 ist die SBZ bestrebt, auch die wenig gegliederten Hilfsschulen durch Gründung von Zentralhilfsschulen abzuschaffen. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 101–102 Grünes Fließband A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GSOW

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die für alle Kinder obligatorische achtstufige G. soll die Schüler, orientiert am allgemeinen Erziehungsziel der sowjetzonalen Schule, mit den elementaren Erkenntnissen der „Wissenschaften“, d. h. der marxistisch-leninistischen Lehren und des praktischen Lebens ausrüsten und damit zur Hebung des allgemeinen Bildungsniveaus des Volkes beitragen. Die Grundschüler werden vom 1. bis 4. Schuljahr in der Form des Anfangsunterrichts und…

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Berufsschulwesen (1956)

Siehe auch: Berufsschulen: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Berufsschulwesen: 1958 Die Berufsschulen (Erziehungswesen) unterstanden zunächst der Deutschen Verwaltung für Volksbildung, wurden 1950 einem Staatssekretariat für Berufsausbildung (Staatssekretär Rudolf Wiessner) unterstellt, das im November 1954 dem Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung eingegliedert wurde. Die drei Jahrgänge umfassende Berufsschule soll die Jugend unter dem Vorzeichen des Patriotismus zu politisch bewußten Facharbeitern erziehen, die ihre „staatsbewußte Gesinnung“ primär durch die ständige Steigerung ihrer Arbeitsleistung zu beweisen haben. Es gibt gewerbliche, landwirtschaftliche, kaufmännische und allgemeine Berufsschulen sowie Berufsschulen für „Splitterberufe“. Dazu kommen an VEB besondere Betriebsberufsschulen, oft verbunden mit Lehrlingswohnheimen und Lehrwerkstätten. Der Unterricht wird durch Lehrpläne, die die Erfordernisse der Berufsgruppen berücksichtigen, geregelt. Für Schüler aus VEB und aus der privaten Wirtschaft gibt es je besondere Klassen. Der Unterricht erstreckt sich auf fachtheoretische, natur- und gesellschaftswissenschaftliche Fächer (Geschichte, Deutsch). Seit 1952 ist auch das Fach „Körpererziehung“ vorgesehen (2 Stunden). Die Anzahl der Wochenstunden, deren Erhöhung angestrebt wird, beträgt 12 bis 14. Durch die Prüfungsordnung vom 1. 11. 1954 wurden auch für die Berufsschulen Zwischen- und Abschlußprüfungen als Bestandteile der gesamten Berufsausbildung eingeführt. Das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Facharbeiterprüfung. Die schriftliche und mündliche Berufsschul-Abschlußprüfung gilt als theoretischer Teil der Facharbeiterprüfung. Die amtierenden Berufsschullehrer haben, was die Lehrplanerfüllung stark beeinträchtigt hat, eine recht mannigfaltige Ausbildung absolviert. Die laufende Ausbildung der [S. 42]Berufsschullehrer an Hochschulen hat bisher nicht den großen Bedarf an Berufsschullehrern decken können. (Lehrerbildung). Unzufrieden mit dem Ausbildungsstand der Berufsschullehrer, hat das Staatssekretariat für Berufsausbildung Ende 1954 die bestehenden Einrichtungen für die Weiterbildung der Lehrer zu verbessern versucht. Das seit dem 26. 1. 1950 bestehende Zentralinstitut für Berufsausbildung hat vornehmlich die Aufgabe, eine marxistisch-leninistische Berufsschulpädagogik zu entwickeln (Fachschulen). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 41–42 Berufslenkung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Besatzungspolitik

Siehe auch: Berufsschulen: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Berufsschulwesen: 1958 Die Berufsschulen (Erziehungswesen) unterstanden zunächst der Deutschen Verwaltung für Volksbildung, wurden 1950 einem Staatssekretariat für Berufsausbildung (Staatssekretär Rudolf Wiessner) unterstellt, das im November 1954 dem Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung eingegliedert wurde. Die drei Jahrgänge umfassende Berufsschule soll die Jugend unter dem Vorzeichen des…

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FDJ (1956)

Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Abk. für Freie Deutsche Jugend. Hervorgegangen aus den am 20. 6. 1945 durch SMAD-Befehl genehmigten antifaschistischen Jugendausschüssen. Gründungsversammlungen am 7. 3. 1946. Die FDJ war anfangs überparteilich, doch waren die Schlüsselstellungen von Anfang an mit KP/SED-Mitgliedern besetzt. Seit Beginn des 1. FDJ-Schuljahres 1951 ist die FDJ auf den Stalinismus ausgerichtet; heute wird sie ausschließlich von der SED angeleitet und gelenkt. Die Mitgliederzahl betrug 1953 mit Jungen Pionieren über 3 Mill. Vorsitzender: Karl ➝Namokel, oberstes Führungsorgan ist der Zentralrat der FDJ. Die FDJ erfaßt die Jugendlichen über 14 Jahre und übernimmt sie von den Jungen Pionieren. Die Altersgrenze ist nach oben nicht deutlich festgelegt. Seit Beginn des Aufbaus der Kasernierten Volkspolizei stellt die FDJ das wichtigste Rekrutierungsarsenal für diese dar. Das gleiche gilt für die Gesellschaft für ➝Sport und Technik, über die Betriebs-, Verwaltungs-, Schul- und [S. 83]Hochschulgruppen usw. der FDJ kontrolliert die SED die Jugend in diesen Institutionen. Die FDJ besitzt eine eigene Tageszeitung. die „Junge Welt“, ferner die Halbmonatsschrift „Junge Generation“. Seit Beginn der offenen Remilitarisierung dienen beide Organe in starkem Maße der vormilitärischen Erziehung, ebenso der FDJ-Dienst selbst. — Seit der Ausschaltung der konfessionellen Jugendverbände ist die FDJ die alleinige Organisation der Jugend in der SBZ. In der Bundesrepublik ist die FDJ als verfassungsfeindlich verboten. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. München 1956, Juventa-Verlag. 128 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 82–83 FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-Schuljahr

Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Abk. für Freie Deutsche Jugend. Hervorgegangen aus den am 20. 6. 1945 durch SMAD-Befehl genehmigten antifaschistischen Jugendausschüssen. Gründungsversammlungen am 7. 3. 1946. Die FDJ war anfangs überparteilich, doch waren die…

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Kirchenpolitik (1956)

Siehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 Die Lage der Kirchen in der SBZ wird entscheidend mitbestimmt durch die kirchenpolitische Entwicklung von 39 Jahren in der SU und durch die unterschiedliche Religionspolitik in den Satellitenländern. In den ersten Etappen der rücksichtslosen Kirchenverfolgung von 1917–1939 trat der Bolschewismus als Antikirche mit dem Ausschließlichkeitsanspruch des dialektischen Materialismus auf. Gottlosigkeit wurde aus Grundsatz gefordert. Auslöschung der Kirche war das Ziel. Es kam zwischen 1925 (Gründung des Bundes der Gottlosen) und 1931 zu Massenaustritten. Aber die orthodoxe Kirche überlebte und blieb. Die Sowjetregierung erkannte schon beim Tode des Patriarchen Tychon (25. 3. 1925), daß ihre Bemünungen um die völlige Ausmerzung des Christentums vergeblich waren. Sie änderte die Methode, ohne das Ziel aufzugeben, indem sie die Kirche zwang, die Tatsache der Verfolgung formell abzuleugnen und das „Martyrium der Lüge“ dem Leben der Kirche zuliebe auf sich zu nehmen; die Anzahl der Gläubigen jedoch, die ohne Anklage gegen die Kirche das Martyrium der Wahrheit auf sich nahmen, blieb groß genug zur Wachhaltung des Gewissens. Während des Krieges schließlich wurde die Kirche „anerkannt“ und gleichgeschaltet. In der SBZ war die Ausgangssituation eine wesentlich andere. Es gab im Deutschland von 1945 nicht wie im Rußland von 1917 ein Staatsoberhaupt, dem (laut § 64 der alten russischen Verfassung) der Titel „Beschützer der Dogmen des … Glaubens und Aufseher der Rechtgläubigkeit“ zuerkannt war. Die Kirchen in Deutschland hatten schon während des „Dritten Reiches“ unter einer christentumsfeindlichen Diktatur leiden müssen. Die SED zog darum für die Bekämpfung der Kirchen ihre Nutzanwendungen aus den veränderten Methoden in der SU und aus den Erfahrungen in den Satellitenländern, wo Schauprozesse und Liquidierungen das System selber diskreditiert hatten. Die SED-Regierung hoffte, ohne Verzicht auf gelegentliche Schockaktionen, das Kirchenvolk langsam der Kirche entfremden zu können. Erfahrungen in nationalkirchlichen und paltungsexperimenten wurden mit Prag und Warschau ausgetauscht. Immer, wenn eine Verschärfung des politischen Kurses in der Zone vorbereitet wurde, ging eine osteuropäische Konferenz „fortschrittlicher Christen“ oder eine „Friedenstagung“ mit christlichen Sprechern voraus. Chruschtschows Mahnung vom 1. 11. 1954, die Gefühle der Gläubigen zu schonen, die [S. 134]Dilettanten auszuschalten und nur noch einen ideologischen Kampf gegen die „unwissenschaftliche religiöse Weltanschauung“ zu führen, brachte für die Zone keine Erleichterung, denn hier vollzog sich ja der Hauptkampf in den Schulen, Parteischulen, in Presse und Rundfunk. Die Gesellschaft zur ➝Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse übernahm von der fast gleichnamigen sowjetischen Organisation Kampfschriften von niedrigem Niveau (z. B. Pawjolkin, „Der religiöse Aberglaube und seine Schädlichkeit“), die in großen Auflagen verbreitet wurden. Vortragszyklen an Hand des Buches „Weltall, Erde, Mensch“ wurden mit der Tendenz der Verächtlichmachung des Glaubens zur Vorbereitung der Jugendweihe veranstaltet. Auch die Volkshochschule wurde in diese „populärwissenschaftlichen“ Aufklärungsaktionen einbezogen bei Verminderung der Anzahl der christlichen Dozenten. Der wachsende Widerstand gegen die Jugendweihe wurde mit öffentlicher Beschimpfung der Pfarrer und mit Gesinnungsterror gegenüber den Eltern beantwortet. In einem Schreiben des Evangelischen Bischofs von Berlin an die Eltern der Konfirmanden (vom 17. 10. 1955) hieß es: „Wer sich konfirmieren lassen will, kann nicht zur Jugendweihe gehen. Hier können Sie keine Kompromisse schließen mit dem Atheismus!“ Im Katholischen Amtsblatt (Bischöfl. Ordinariat Berlin) vom 1. 2. 1955 wurde gesagt: „Hier gibt es nur ein Entweder-Oder. Katholischer Glaube und Jugendweihe stehen sich unversöhnlich gegenüber.“ Die scharfen Maßnahmen gegen kirchliche Jugendorganisationen (Junge Gemeinde) und die am 15. 2. 1956 verfügte Behinderung des Religionsunterrichts an den Schulen Ostberlins (Verbot des Religionsunterrichts an den Oberschulen) zeigten erneut, wo die Hauptangriffe gegen die Kirchen geführt werden. Weitere Beispiele für die mit verschiedenen Mitteln durchgeführte Absicht, der Kirchenarbeit den Boden zu entziehen, sind: Die Schließung der ev. Bahnhofsmissionen und die Verhaftung zahlreicher Helfer dieser Missionen unter der Anschuldigung der Sabotage und Republikfluchtbegünstigung, die Kürzung der staatlichen Zuschüsse an die Kirchen, die Beschränkung der kirchlichen karitativen Tätigkeit „auf den kirchlichen Raum“, die Verächtlichmachung führender Geistlicher in der Öffentlichkeit. Die Kampfmilderung nach dem Juni-Aufstand ist vergessen. Literaturangaben Adolph, Walter: Atheismus am Steuer. Berlin 1956, Morus-Verlag. 103 S. Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. Bonn 1956. 78 S. Shuster, George N.: Religion hinter dem Eisernen Vorhang (übers. a. d. Amerik.). Würzburg 1954, Marienburg Verlag. 288 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 133–134 Kindergarten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Klassenjustiz

Siehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 Die Lage der Kirchen in der SBZ wird entscheidend mitbestimmt durch die kirchenpolitische Entwicklung von 39 Jahren in der SU und durch die…

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Eherecht (1956)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Verfassung sind Mann und Frau gleichberechtigt. Alle entgegenstehenden Bestimmungen sind aufgehoben (Art. 7, Abs. 2; Art. 30, Abs. 2). Aufgehoben ist auch wie alle übrigen Kontrollratsgesetze das Ehegesetz vom 20. 2. 1946 (Gesetz Nr. 16) durch den der Delegation der Sowjetzonen-Regierung am 19. 9. 1955 verkündeten Beschluß der Sowjetregierung. Das bereits 1954 im Entwurf fertiggestellte neue Familiengesetzbuch ist mit Ausnahme der durch die „Verordnung über Eheschließung und Eheauflösung“ vom 24. 11. 1955 (GBl. S. 849) in Kraft gesetzten Bestimmungen über die Voraussetzungen der Eheschließung und die Auflösung der Ehe noch nicht Gesetz geworden. Die nur 21 Paragraphen umfassende VO. vom 24. 11. 1955 befaßt sich im wesentlichen mit der Ehescheidung und deren Folgen. Eine Scheidung ist nur noch möglich, wenn „ernstliche Gründe hierfür vorliegen und die Ehe ihren Sinn für die Eheleute, für die Kinder und für die Gesellschaft verloren hat“. Hierbei ist zu beachten, daß eine Ehe, die für die Gesellschaft wertlos geworden ist, auch keinen Sinn mehr für die Eheleute und und die Kinder haben kann. Weitere besondere Scheidungsgründe gibt es ebensowenig wie einen Schuldausspruch im Scheidungsurteil. Damit entfallen sämtliche an das Verschulden geknüpfte Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich des Sorgerechts für die Kinder und des Unterhalts der geschiedenen Ehegatten. Ein Unterhaltungsanspruch besteht grundsätzlich nur für eine Übergangszeit von zwei Jahren und nur dann, wenn ein Ehegatte außerstande ist, seinen Unterhalt aus seinen eigenen Arbeitseinkünften oder aus sonstigen Mit[S. 68]teln selbst zu bestreiten. Nur in Ausnahmefällen kann das Gericht in Durchbrechung des auch für die bestehende Ehe geltenden Grundsatzes, daß jeder arbeitsfähige Mensch seinen Unterhalt durch eigene Arbeit verdienen soll, eine Fortdauer der Unterhaltszahlung anordnen. Die noch nicht ausdrücklich in Kraft gesetzten sonstigen Rechtsgrundsätze des neuen Familiengesetzbuches sind in dem Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau vom 27. 9. 1950 (GBl. S. 1037) und den bereits im November 1948 von einer Kommission aus Vertretern des Justizministeriums, des Obersten Gerichts und der Obersten Staatsanwaltschaft für die Behandlung von Familienrechtsstreitigkeiten aufgestellten Richtlinien enthalten. Sie werden von den Gerichten als geltendes Recht angewendet. Sie beseitigen das Entscheidungsrechts des Ehemannes in allen die Frau oder das gemeinschaftliche Leben betreffenden Angelegenheiten. So darf eine Frau durch die Eheschließung nicht gehindert werden, einen Beruf auszuüben und ihrer gesellschaftlichen und politischen Fortbildung nachzugehen, auch wenn hierdurch eine zeitweilige örtliche Trennung der Eheleute bedingt wird. Die Behinderung der gesellschaftspolitischen Tätigkeit galt demgemäß bisher als eine schwere Eheverfehlung (Oberstes Gericht, Urteil vom 13. 1. 1953). Als Eheverfehlungen können außerdem Kriegsgefangenschaft, politische Haft oder Republikflucht des Ehegatten angesehen werden. Daran ist im Grundsatz durch die VO. vom 24. 11. 1952 nichts geändert worden. Die bisherigen „Eheverfehlungen“ heißen seitdem „ernstliche Gründe, die der Ehe den Sinn für die Gesellschaft genommen haben“. Die gesetzlichen und vertragsgemäßen Güterstände sind entsprechend den obenerwähnten Richtlinien durch die Verfassung außer Kraft gesetzt worden. Sämtliche Ehegatten leben in Gütertrennung. Nach dem Entwurf des Familiengesetzes wird das von den Ehegatten nach der Eheschließung durch Arbeit erworbene Vermögen gemeinsames Eigentum der Ehegatten. Das übrige Vermögen unterliegt der freien Verwaltung und Verfügung jedes Ehegatten. Sonstige Vereinbarungen vermögensrechtlicher Art sind zulässig. Sie sind jedoch nichtig, wenn sie gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau verstoßen. Der Güterstand der Verwaltung und Nutznießung des Vermögens der Frau durch den Ehemann ist ausdrücklich verboten. Die Zuständigkeit in Ehesachen ist durch VO. vom 21. 12. 1948 (ZVBl. S. 588) am 1. 4. 1949 den Amtsgerichten übertragen worden, an deren Stelle seit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 2. 10. 1952 die Kreisgerichte getreten sind (Gerichtsverfassung). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich unter Berücksichtigung der Gleichberechtigung von Mann und Frau nach § 606 ZPO. An die Stelle eines hiernach etwa zuständigen westdeutschen oder Westberliner Gerichts tritt jedoch nach der Rundverfügung Nr. 76/52 des Ministers der Justiz vom 9. 7. 1952 das sowjetzonale Kreisgericht, in dessen Bezirk der klagende Ehegatte seinen ständigen Aufenthalt hat. (Familienrecht) Das Verfahren in Ehesachen ist durch die Anordnung zur Anpassung der Vorschriften über das Verfahren in Ehesachen an die VO. über Eheschließung und Eheauflösung — Eheverfahrensordnung — vom 7. 2. 1956 (GBl. S. 145) unter Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen der ZPO neu geregelt worden. In allen Scheidungssachen ist eine vorbereitende Verhandlung „zur Aussöhnung und Erziehung der Parteien“ durchzuführen. Erst in einem zweiten Termin darf in das streitige Verfahren eingetreten und eine Entscheidung getroffen werden. Die Verhandlung in Ehesachen ist öffentlich. Gleichzeitig mit dem Scheidungsverfahren sind das elterliche Sorgerecht und der Unterhalt der Kinder und der Ehegatten zu regeln. Literaturangaben Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 2., überarb. Aufl., Bonn 1956. 71 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 67–68 Eggerath, Werner A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eigentum

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Verfassung sind Mann und Frau gleichberechtigt. Alle entgegenstehenden Bestimmungen sind aufgehoben (Art. 7, Abs. 2; Art. 30, Abs. 2). Aufgehoben ist auch wie alle übrigen Kontrollratsgesetze das Ehegesetz vom 20. 2. 1946 (Gesetz Nr. 16) durch den der Delegation der Sowjetzonen-Regierung am 19. 9. 1955 verkündeten Beschluß der Sowjetregierung. Das bereits 1954 im Entwurf fertiggestellte neue…

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Diktatur des Proletariats (1956)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wurde als Herrschaftssystem im Gefolge der proletarischen Revolution von Marx nur in einem einzelnen Satz seiner „Kritik des Gothaer Programms“ 1875 ohne nähere Erläuterung erwähnt, erst von Lenin zum „wichtigsten Problem“ und „Hauptinhalt“ der bolschewistischen Revolution erhoben und durch seine 1917 erschienene Schrift „Staat und Revolution“zu einer geschlossenen Revolutionstheorie entwickelt, die später von Stalin ausgebaut wurde. Die DdP. soll den alten Staatsapparat, seine Gesetzgebung und seine Moral gewaltsam und vollständig zertrümmern, den völligen Sturz des Kapitals herbeiführen, jeden Widerstand der Gegner und alle Restaurationsversuche mit allen Mitteln unterdrücken und die Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Kommunismus durch die Errichtung der klassenlosen Gesellschaft und der vom Staat als einzigem Unternehmer gelenkten sozialistischen Produktionsweise in die Wege leiten. Lenin betrachtete dabei die kommunistische Parteileitung als Avantgarde (Vorhut) der Parteianhänger, die in straffster Disziplin ohne Mitbestimmungsrecht alle Anordnungen zu befolgen haben; er betrachtete die Partei als Avantgarde des Proletariats, die Proletarier als Avantgarde aller übrigen für die Revolution brauchbaren Werktätigen (unzufriedene Kleinbürger, Kleineigentümer, Intelligenz usw.), die ihrerseits ein „Klassenbündnis“ mit den werktätigen Bauern eingehen müßten, ohne daß die kommun. Parteileitung ihre „führende Rolle“ in dieser künstlich konstruierten Pyramide verlieren dürfe. Das bedeutet in der Praxis, daß weder die Bauern noch die Werktätigen noch das Proletariat oder die kommun. Parteimitglieder, sondern allein die Parteileitung, verkörpert durch das ZK, die unumschränkte Diktatur über das ganze Volk ausüben, und daß alle, die der Partei beitreten oder mit ihr paktieren, sich auf Gnade und Ungnade dieser DdP. ausliefern, die, wie Stalin sagt, nicht als eine flüchtige Periode zu gelten hat, sondern als eine ganze historische Ära, von der bis jetzt niemand sagen kann, wann sie endet. (Materialistische Geschichtsauffassung, Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 63 Differenzierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DIM

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wurde als Herrschaftssystem im Gefolge der proletarischen Revolution von Marx nur in einem einzelnen Satz seiner „Kritik des Gothaer Programms“ 1875 ohne nähere Erläuterung erwähnt, erst von Lenin zum „wichtigsten Problem“ und „Hauptinhalt“ der bolschewistischen Revolution erhoben und durch seine 1917 erschienene Schrift „Staat und Revolution“zu einer geschlossenen Revolutionstheorie entwickelt, die später…

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Industrie- und Handelskammer (IHK) (1956)

Siehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1975 1979 1985 Nach vorübergehender Auflösung als eine Folge des Neuen Kurses wiedererrichtet mit VO. vom 6. August 1953 (GBl. 91/1953, S. 917). Schon seit 1946 nicht mehr Interessenvertretung der privaten Wirtschaft, sondern staatliches Organ zur Kontrolle über die private Wirtschaft. Die IHK ist juristische Person und hat ihren Sitz in Berlin. Untersteht unmittelbar der Aufsicht des Staatssekretariats für örtliche Wirtschaft. Ihr gehören an alle selbständig gewerblich tätigen natürlichen und juristischen Personen und Personenvereinigungen mit ihren gewerblichen Betrieben. Ausgenommen sind solche privaten Betriebe, deren Zugehörigkeit zur Handwerkskammer begründet ist, und landwirtschaftliche Hauptbetriebe. Leitende Organe sind Vorstand und Präsidium. Vorstand besteht aus 45 Mitgliedern (davon 15 Vertreter der privaten Wirtschaft, 15 von staatlichen Organen benannte [S. 118]Vertreter und 15 Vertreter der in Betrieben der privaten Wirtschaft beschäftigten Arbeiter und Angestellten, von denen 5 Vertreter durch den FDGB unmittelbar benannt werden). Präsidium gibt grundlegende Weisungen für Tätigkeit der IHK heraus. Bezirksdirektionen der IHK wurden in allen Bezirken am Sitz des Rates des Bezirkes geschaffen mit der Aufgabe, Kreisgeschäftsstellen ihres Bezirks anzuleiten und zu betreuen. Die Beiräte der Bezirksdirektionen setzen sich zusammen aus 3 Vertretern der privaten Wirtschaft, 3 Vertretern, die von den Räten der Bezirke benannt werden, und 3 Vertretern der in Betrieben der privaten Wirtschaft beschäftigten Arbeiter und Angestellten; davon wird 1 Vertreter vom FDGB direkt benannt. Zahl und Struktur der Kreisgeschäftsstellen richten sich nach den örtlichen Bedingungen. Sämtliche Vertreter müssen „fortschrittliche“ Kräfte, im überwiegenden Maße SED-Funktionäre sein. Der IHK wurden im Frühjahr 1954 das gesamte Vertragswesen und die Materialversorgung der Betriebe übertragen (VO. über die Regelung der vertraglichen Verpflichtungen der privaten Industriebetriebe als Lieferer vom 22. Dezember 1955, GBl. 1/1956, S. 7 ff.). Weitere Aufgaben sind: Mitwirkung bei der Bearbeitung von Kreditanträgen und bei der Organisierung der Lehrlingsausbildung, Durchführung von Fachlehrgängen, Mitwirkung bei der Preisgestaltung und beim Abschluß von Betriebsvereinbarungen, Verstärkung vorhandener Verbindungen und Herstellung neuer Verbindungen zu den Handelskammern und anderen wirtschaftlichen Organisationen Westdeutschlands, Entsendung von Delegationen zu Auslandsmessen und zu Ausstellungen nach Westdeutschland zur Pflege der Außenhandelsbeziehungen und des Interzonenhandels. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 117–118 Industrieproduktion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrie und Verkehr, Kommission für

Siehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1975 1979 1985 Nach vorübergehender Auflösung als eine Folge des Neuen Kurses wiedererrichtet mit VO. vom 6. August 1953 (GBl. 91/1953, S. 917). Schon seit 1946 nicht mehr Interessenvertretung der privaten Wirtschaft, sondern staatliches Organ zur Kontrolle über die private Wirtschaft. Die IHK ist…

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Volkskammer (1956)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 „Volksvertretung“ der „DDR“, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der Verneinung des Gewaltentrennungsgrundsatzes und der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung außerordentlich stark ausgestaltet ist („höchstes Organ der Republik“, Art. 50 der Verfassung; die Länderkammer ist der V. als Verfassungsorgan nicht gleicheordnet, es besteht mithin kein Zweikammersystem im herkömmlichen Sinne, Art. 50–70 der Verfassung). Infolge der tatsächlichen politischen Machtverhältnisse stellt sich die V. jedoch als Scheinparlament dar, das lediglich der Tarnung der von den Sowjets aufgezwungenen Staatsform dient. Die verfassungsmäßigen Rechte der V. sind (Art. 63 der Verfassung): die Bestimmung der Grundsätze der Regierungspolitik und ihrer Durchführung; die Bestätigung, Überwachung und Abberufung der Regierung; die Bestimmung der [S. 284]Grundsätze der Verwaltung und die Überwachung der gesamten Tätigkeit des Staates; das Recht zur Gesetzgebung, soweit nicht ein Volksentscheid stattfindet; die Beschlußfassung über den Staatshaushalt, die Wirtschaftspläne (Fünfjahrplan), Anleihen und Staatskredite und die Zustimmung zu Staatsverträgen; der Erlaß von Amnestien; die „Wahl“ des Präsidenten der Republik (gemeinsam mit der Länderkammer); die „Wahl“ der Mitglieder des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) und des obersten Staatsanwaltes (Staatsanwaltschaft). Das Verfahrensrecht der V. hat die Verfassung in herkömmlich parlamentarisch-demokratischer Weise geregelt und im einzelnen in die Geschäftsordnung verwiesen. Organe der V. sind das Präsidium (Präsident, Vizepräsidenten, Beisitzer) und 16 Ausschüsse, in denen jedoch keine parlamentarische Arbeit geleistet wird und von denen mehrere bisher noch zu keiner Arbeitssitzung zusammengetreten sind. Die V. besteht aus 400 Abgeordneten, die nach Art. 51 Abs. 2 der Verfassung „in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes auf die Dauer von vier Jahren gewählt“ werden sollten; hinzu kommen 66 Ostberliner Vertreter. Die zur Bildung der V. vorgeschriebenen Wahlen haben jedoch nicht stattgefunden. Die am 6. 10. 1949 auf Grund des LDP und CDU aufgezwungenen verfassungsändernden Gesetzes vom 7. 10. 1949 (GBl. S. 1) gebildete Provisorische V. hat sich vielmehr „in der Zusammensetzung des vom Dritten Deutschen Volkskongreß am 30. Mai 1949 gewählten Deutschen Volksrates“ (Art. 1 des Gesetzes) konstituiert, nachdem der Volksrat zuvor die Verschiebung der Wahlen um ein Jahr angeordnet hatte. Aber auch die für Oktober 1950 versprochenen Wahlen fanden nicht statt. Die V. konstituierte sich vielmehr nach der am 15. 10. 1950 auf Grund des verfassungsändernden Gesetzes vom 9. 8. 1950 (GBl. S. 743) durchgeführten Abstimmung über die Einheitsliste der Nationalen Front (Wahlen) endgültig. Angeblich sollen 99,7 v. H. der Stimmberechtigten für die Einheitsliste gestimmt haben. Von den 400 Abgeordneten stellten auf Grund einer bereits im Juli 1950 auf der Basis der Blockpolitik getroffenen Vereinbarung 280 die ED und die von ihr gelenkten Organisationen (70 v. H.) und nur je 60 die LDP und die CDU (je 15 v. H.). Nach Ablauf der ersten Legislaturperiode wiederholte sich am 17. 10. 1954 auf Grund des verfassungsändernden Gesetzes vom 4. 8. 1954 (GBl. S. 667) die Abstimmung über die von der Nationalen Front aufgestellte Einheitsliste, die diesmal in noch stärkerem Maße als 1954 von der SED beherrscht war. Präsident der V. ist seit deren Konstituierung 1949 Johannes ➝Dieckmann (LDP). Literaturangaben Handbuch der Sowjetzonen-Volkskammer. 2. Legislaturperiode. Berlin o. J., Informationsbüro West. 386 S. u. Nachträge. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 283–284 Volkshochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkskongreß

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 „Volksvertretung“ der „DDR“, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der Verneinung des Gewaltentrennungsgrundsatzes und der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung außerordentlich stark ausgestaltet ist („höchstes Organ der Republik“, Art. 50 der Verfassung; die Länderkammer ist der V. als Verfassungsorgan nicht gleicheordnet, es besteht mithin kein Zweikammersystem im herkömmlichen Sinne,…

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Arbeitslosenversicherung (1956)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der A. ist die Verordnung über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, Berlin Ost, S. 103/1949). Träger der A. ist die Sozialversicherung, Körperschaft des öffentlichen Rechts. Versichert sind alle Personen, die in einem entgeltlichen Arbeitsverhältnis stehen. ⅕ der Sozialversicherungsbeiträge dieser Personen soll dem Zwecke der A. zugute kommen (§ 6 der Verordnung vom 28. 1. 1947). Voraussetzung für eine Leistung ist eine Beitragszahlung zur Sozialversicherung für 26 Wochen in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Sie wird gewährt vom 8. Tage der registrierten Arbeitslosigkeit ab für die Dauer von 26 Wochen. Sie wird u. ä. nicht gezahlt, wenn der Versicherte eine Arbeit ablehnt, die ihm zugewiesen wird, oder wenn er eine Arbeit „eigenmächtig“ aufgegeben hat, wenn er ein eigenes Einkommen hat, das nicht niedriger als die Unterstützung ist, oder wenn der Arbeitslose im Haushalt seiner Verwandten wohnt, die in der Lage und verpflichtet sind, ihn zu unterstützen. Wegen der Vielzahl der Ausschließungsgründe erhalten nur sehr wenige Arbeitslose eine Unterstützung. Die Höhe der Unterstützung beträgt bei einem täglichen Einkommen bis zu 6,53 DM Ost 1,20 DM Ost täglich und steigt bei einem täglichen Verdienst über 9,49 DM Ost auf höchstens 2 DM Ost täglich. Familienzuschläge werden für Kinder bis zu 15 Jahren oder bis zu 18 Jahren, wenn sie eine Schule besuchen, für Ehefrauen und Lebenskameraden mit 1 Kind bis zu 3~Jahren oder 2 Kindern bis zu 8 Jahren, oder im Alter über 60 Jahre und für unterhaltsberechtigte Verwandte, die vom Arbeitslosen unterhalten werden, in Höhe von 0,35 DM Ost täglich gezahlt. Wohnungsgeld wird in Städten über 100.000 Einwohner in Höhe von 12 DM Ost, in den Städten über 10.000 Einwohner in Höhe von 10 DM Ost und in den übrigen Städten in Höhe von 8 DM Ost monatlich gezahlt, wenn der Arbeitslose eine eigene, von ihm bezahlte Wohnung hat. Das Einkommen des Ehegatten wird auf die Unterstützung eines Arbeitslosen angerechnet, soweit es 35 DM Ost wöchentlich übersteigt. Die Unterstützung wird seit Auflösung der Arbeitsämter von den Kreisgeschäftsstellen der Sozialversicherung (SVK, Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) ausgezahlt. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 296 S. m. 65 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 22 Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitslosigkeit

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der A. ist die Verordnung über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, Berlin Ost, S. 103/1949). Träger der A. ist die Sozialversicherung, Körperschaft des öffentlichen Rechts. Versichert sind alle Personen, die in einem entgeltlichen Arbeitsverhältnis stehen. ⅕ der Sozialversicherungsbeiträge dieser Personen soll dem Zwecke der A.…

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Volkseigentums, Gesetz zum Schutze des (1956)

Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Mit dem „Gesetz zum Schutze des Volkseigentums und anderen gesellschaftlichen Eigentums“ vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 982) folgt die Gesetzgebung der SBZ dem sowjetischen Vorbild, wonach „Volkseigentum, genossenschaftliches Eigentum oder Eigentum gesellschaftlicher Organisationen“ — unter letzteres fällt auch das Eigentum politischer Parteien — einen größeren Schutz genießt als das sonstige Privateigentum (Eigentum). Diebstahl, Unterschlagung und Betrug an „Volkseigentum“ usw. wird mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren, Urkundenfälschung oder Untreue mit Zuchthaus von 3 bis 15 Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen Zuchthaus von 10 bis 25 Jahren und Vermögenseinziehung. Jeder hat die Pflicht, ein ihm „glaubwürdig bekanntgewordenes, in Vorbereitung befindliches oder begangenes Verbrechen“ anzuzeigen, selbst wenn sich die Anzeige gegen einen nächsten Angehörigen richtet. Bei Unterlassung der Anzeige wird er mit Gefängnis von 6 Monaten bis zu 3 Jahren bestraft (§ 4). In der nach Verkündung des Neuen Kurses erlassenen Richtlinie Nr. 3 (ZBl. S. 543) kritisiert das Oberste Gericht die bisherige Anwendung des Gesetzes als „zu formal. Ob die Anwendung des Gesetzes zum Schutze des Volkseigentums geboten ist, beurteilt sich nach den gesamten objektiven und subjektiven Umständen der Tat und ihrem gesellschaftlichen Zusammenhang.“ Wenn kein „schwerer Angriff gegen gesellschaftliches Eigentum“ vorliegt, sollen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches Anwendung finden. Auch in dieser Richtlinie fehlt — genau wie in der Richtlinie zur Anwendung des Gesetzes zum Schutze des ➝innerdeutschen Handels — eine klare Abgrenzung des „schweren Angriffs“, diese bleibt der Staatsanwaltschaft und den Gerichten überlassen. In einem Urteil v. 30. 9. 1954 sagt das Oberste Gericht, daß nicht nur deutsches, sondern auch sowjetisches oder volksdemokratisches Eigentum unter dem Schutz des VESchG steht („Neue Justiz“ 1955, S. 733). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 283 Volkseigentums, Amt zum Schutze des A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkshochschulen

Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Mit dem „Gesetz zum Schutze des Volkseigentums und anderen gesellschaftlichen Eigentums“ vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 982) folgt die Gesetzgebung der SBZ dem sowjetischen Vorbild, wonach „Volkseigentum, genossenschaftliches Eigentum oder Eigentum gesellschaftlicher Organisationen“ — unter letzteres fällt auch das Eigentum politischer Parteien — einen größeren Schutz genießt als das sonstige Privateigentum (Eigentum). Diebstahl,…

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Sowjetische Handelsgesellschaften (1956)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende Filialen der Moskauer „Altrussischen Handelsgesellschaften“. Einige von ihnen sind inzwischen aufgelöst, ihre Aufgaben jedoch den weiter bestehenden SH. übertragen worden. Z. Z. sind bekannt: 1. Rasnoexport: Ex- und Import von Medikamenten, medizinischen Ausrüstungen, Lebensmitteln und Lebensmittelrohstoffen, Tabak, Tabakwaren, Lederwaren, Baumaterialien und anderen Waren. Ex- und Import von Buntmetallen, Kautschuk, technischen Gummiwaren und anderen Waren. 2. Technoexport: Ex- und Import von Maschinen der Automobilindustrie, des landwirtschaftlichen Maschinenbaus, Traktorenbaus, der Elektroindustrie, Metallverarbeitungsmaschinen und anderen Waren. Ex- und Import von Ausrüstungen für die chemische Industrie, Bau-, Nahrungs- und Genußmittel-, Papier-, Gummi-, Textil-, polygraphische, Trikotagen-, Lederwaren-, Schuhwaren- und andere Industrien, von Telegrafen- und Telefonausrüstungen, Kontroll- und Präzisionsmaschinen, von Laboratoriumsausrüstungen, optischen und Röntgenausrüstungen. 3. Maschinoimport: Ex- und Import von Bergwerksausrüstungen, metallurgischen Maschinen, E-Werk-Ausrüstungen, Aufzügen, Transportausrüstungen aller Art, rollendem Eisenbahnmaterial und anderen Waren. 4. Sojuspuschtschina: Ex- und Import von Pelz- und Fellrohwaren, lebenden Tieren und anderen Waren. Weitere privilegierte SH. sind bzw. waren: Deutsch-Russische Naphthagesellschaft (DERUNAPHT); Deutsch-Russische Transportgesellschaft (DERUTRA); Sowjet, staatliche Schiffahrt auf der Oder (Gosporochodstwo); Wirtschaftsverwaltung der sowjetischen Besatzungstruppen (GSOW); Sowexportfilm-Gesellschaft. Die Herstellbetriebe in der Zone mußten bis Ende 1953 Aufträge der SH. mit Vorrang vor dem deutschen Bedarf ausführen. Die SH. waren bis Ende 1953 auch im Veredelungsverkehr eingeschaltet; sie führten aus dem Ausland oder aus der Bundesrepublik Rohstoffe ein, welche nach der Verarbeitung die SBZ wieder verließen. Als Veredelungsentgelt verblieben den Betrieben in der Zone gewisse Prozentsätze des eingeführten Rohstoffes, die jedoch meistens ebenfalls nach Anweisungen der SH. zur Fertigung von Waren für sowjetische Rechnung verwendet werden mußten. Die Lieferwerke in der sowjetisch besetzten Zone erfuhren in keinem Falle, welche Erlöse mit ihren Gütern erzielt wurden. Sie erhielten lediglich Gutschriften nach den 1944er Stopppreisen in DM Ost. Der Export von Erzeugnissen der SBZ stellte für die Sowjets eine der ergiebigsten Quellen der Bereicherung dar. (Außenhandel). Seit Anfang 1952 wickeln die SH. ihre Geschäfte nicht mehr direkt mit den Herstellbetrieben, sondern über die sowjetzonalen Außenhandelsorgane ab. (DIA) Literaturangaben *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 235 Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische Kontrollkommission

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende Filialen der Moskauer „Altrussischen Handelsgesellschaften“. Einige von ihnen sind inzwischen aufgelöst, ihre Aufgaben jedoch den weiter bestehenden SH. übertragen worden. Z. Z. sind bekannt: 1. Rasnoexport: Ex- und Import von Medikamenten, medizinischen Ausrüstungen, Lebensmitteln und Lebensmittelrohstoffen, Tabak, Tabakwaren, Lederwaren, Baumaterialien und anderen Waren.…

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Herrenloses Gut (1956)

Siehe auch das Jahr 1954 Begriff wird nicht im Sinne der Legaldefinition des BGB gebraucht, sondern nach der Vorstellung, die im sowjetischen Recht maßgebend ist. Die Voraussetzungen liegen besonders dann vor, wenn Eigentümer, Inhaber, Besitzer, Verwalter, Organ (Vorstand) eines Vermögens nicht in der SBZ wohnt, gleichgültig ob er sich um die ordnungsgemäße Verwendung seines Vermögens kümmert, bekümmern kann bzw. will oder nicht. Ursprünglich wurden „Schutz und Verwaltung“ ausländischen Vermögens durch Kontrollratsdeklaration Nr. 2 und sowjetische Instruktionen und Befehle, dann durch Regierungsverordnung lt. GBl. 111/51 geregelt. Verantwortlich waren damals die Wirtschaftsministerien der Länder, welche Treuhänder bestellten. Jetzt wird „Schutz und Verwaltung“ durch Rechtsträger von Volkseigentum durchgeführt. (Eigentum) Das Vermögen Deutscher, die nicht in der SBZ wohnen (gleichgültig ob sie nicht dort gewohnt haben, oder die Zone legal oder illegal verlassen haben), wird nach einer Verordnung vom 17. 7. 1952 und den hierzu ergangenen Richtlinien und Anweisungen beschagnahmt und unter „Schutz und Verwaltung“ gestellt. Bank- und Sparkonten und Zahlungen gehen auf ein sog. Westzonensperrkonto bei der Deutschen ➝Notenbank. Bestimmte Verpflichtungen innerhalb der SBZ werden aus diesen Konten erfüllt. Das Privatvermögen (Hausrat usw.) verwalten „Abwesenheitspfleger“ (nicht im Sinne der Legaldefinition des BGB zu verstehen). Ihre wichtigste Aufgabe ist der Verkauf des zu Schleuderpreisen taxierten Hausrats an Funktionäre und sowjetzonale Institutionen. Der Erlös geht nach Abzug der Verwaltungsgebühren auf Westzonensperrkonten. — Grundstücke verwalten grundsätzlich die „volkseigenen“ Grundstücksunternehmen, während die Betriebe von den Verwaltungen der „volkseigenen“ Wirtschaft in „Schutz und Verwaltung“ genommen werden. Mit der Verordnung vom 17. Juli 1952 sind alle Hypotheken und sonstigen grundbuchlich gesicherten Ansprüche an Flüchtlingsvermögen untergegangen. In einer Geheimanweisung wird festgelegt, daß auch Rechte aus Sicherungsübereignungsverträgen, aus Pfändungen, Miet- und Pachtverträgen und sonstigen entsprechenden Vereinbarungen erlöschen. Selbst ein bereits eröffnetes Konkursverfahren ist kein Hindernis für den Übergang des Vermögens in „Volkseigentum“. Alle Ansprüche der Gläubiger auf die zurückgelassenen Werte sind aufgehoben, und die Verfügungsgewalt des Konkursverwalters gilt als zurückgenommen. Ansprüche von Ausländern sind von dieser Regelung ausgenommen. Auf Grund zahlreicher Beschwerden und Proteste dürfen nach einer sogen. Billigkeitsregelung kleinere Zahlungen für Forderungen an Personen, die vor dem 10. Juni 1953 die SBZ verlassen haben (wie Handwerkerrechnungen, Hypothekenzinsen, Lohn- und Gehaltsforderungen) an sozial schwache Berechtigte geleistet werden. Bei Beteiligungen gehen die Vermögensanteile republikflüchtiger Personen einer Gesellschaft in „Volkseigentum“ über, wobei die Deutsche ➝Investitionsbank als Gesellschafter auftritt. Im Zuge des Neuen Kurses wurde zwischen dem 11. Juni 1953 und dem 7. Juli 1953 ein Teil der Betriebe usw. an Bevollmächtigte herausgegeben, gleichgültig ob der Eigentümer flüchtig war oder schon immer seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik oder in Westberlin hatte. Diese Vermögen wurden jedoch durch steuerpolitische Maßnahmen, durch Einsetzung „vertrauenswürdiger Treuhänder“ usw. allmählich liquidiert. Geheime Anweisungen des Staatssekretariats für Innere Angelegenheiten schränkten bereits kurz nach den Ministerratsbeschlüssen die Vermögensrückgabe ein. Die Freigabe an Bevollmächtigte wurde völlig unterbunden und gewährte Erleichterungen widerrufen, so daß die „Raubverordnung“ vom 17. Juli 1951 und die hierzu ergangenen Geheimbestimmungen überwiegend wieder in Kraft gesetzt wurden. Solche Personen, die auf Grund des „Neuen Kurses“ ihren Wohnsitz im Westen aufgeben und in die SBZ übersiedeln, sollen nach politischer Überprüfung ihr Eigentum zurückerhalten, und zwar den Teil des Vermögens, der noch zu ermitteln ist, während für den anderen Teil Wertersatz geliefert [S. 111]werden soll, der aber bei weitem nicht dem wirklichen Wert entspricht. Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. Bonn 1955. 240 S. m. 57 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 110–111 Herrenlose Flächen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Herrnstadt, Rudolf

Siehe auch das Jahr 1954 Begriff wird nicht im Sinne der Legaldefinition des BGB gebraucht, sondern nach der Vorstellung, die im sowjetischen Recht maßgebend ist. Die Voraussetzungen liegen besonders dann vor, wenn Eigentümer, Inhaber, Besitzer, Verwalter, Organ (Vorstand) eines Vermögens nicht in der SBZ wohnt, gleichgültig ob er sich um die ordnungsgemäße Verwendung seines Vermögens kümmert, bekümmern kann bzw. will oder nicht. Ursprünglich wurden „Schutz und Verwaltung“…

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Lukács, Georg (György) (1956)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ungar, * 13. 4. 1885 in Budapest, Studium der Philosophie, Soziologie und Literaturgeschichte in Budapest und Berlin, Literaturgeschichtler und Kulturphilosoph. Gründete verschiedene Zeitschriften, trat mit Vorträgen und Veröffentlichungen in Ungarn hervor. 1912 in Heidelberg, Freundschaft mit Max Weber. Ende des ersten Weltkriegs Hinwendung zum Sozialismus, später Kommunismus. 1918 Mitgl. der KP Ungarns, in der Rätezeit Volkskommissar für Volksbildung und polit. Kommissar der 5. Roten Division. Nach dem Zusammenbruch der Revolution nach Wien emigriert, leitender Funktionär der KPÖ, 1930 bis 1931 Mitarbeiter im Marx-Engels-Lenin-Institut in Moskau, anschließend bis 1933 in Berlin als Vizepräs. der Berliner Gruppe des Schriftstellerverbandes, nach 1933 als philos. Mitarbeiter an der Akademie der Wissenschaften der SU. 1945 nach Ungarn zurückgekehrt, Abgeordneter des ungar. Parlaments, Professor für Ästhetik und Kulturphilosophie an der Univers. Budapest, korrespond. Mitglied der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften, Mitarbeiter verschiedener literarischer und philosophischer Zeitschriften der SBZ. Bedeutendster Kulturphilosoph und Literaturgeschichtler des Ostens, der sich nach von Simmel und Max Weber beeinflußten Anfängen und längerem Schwanken seit 1923 unter dem Einfluß der Leninschen Schriften dem dialektischen Materialismus verschrieb. Veröffentlichungen: „Geschichte und Klassenbewußtsein“, „Fortschritt und Reaktion in der deutschen Literatur“, „Der junge Hegel und die Probleme der kapitalistischen Gesellschaft“, „Die Zerstörung der Vernunft“ u. a. L. war während des Volksaufstandes in Ungarn (Okt./Nov. 1956) Erziehungsminister im Kabinett Imre Nagy, nahm mit Nagy und anderen Kabinettsmitgliedern beim gewaltsamen Sturz der Regierung durch die sowjetischen Truppen Asyl in der jugoslaw. Botschaft in Budapest und wurde mit Nagy und anderen beim Verlassen der jugoslaw. Botschaft am 22. 11. 1956, unter Bruch der Zusicherung freien Geleits, durch sowjet. Truppen verschleppt; April 1957 freigelassen und nach Budapest zurückgekehrt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 166 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Luftverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lyssenko, Trofim D.

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ungar, * 13. 4. 1885 in Budapest, Studium der Philosophie, Soziologie und Literaturgeschichte in Budapest und Berlin, Literaturgeschichtler und Kulturphilosoph. Gründete verschiedene Zeitschriften, trat mit Vorträgen und Veröffentlichungen in Ungarn hervor. 1912 in Heidelberg, Freundschaft mit Max Weber. Ende des ersten Weltkriegs Hinwendung zum Sozialismus, später Kommunismus. 1918 Mitgl. der KP Ungarns, in der Rätezeit…

DDR A-Z 1956

Thüringen (1956)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land der SBZ, wegen seiner Lage inmitten des Deutschen Reiches „das grüne Herz Deutschlands“ genannt, umfaßt seit 1944 auch den Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen und den Kreis Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau; 15.598 qkm, 2,8 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 20. 12. 1946, Hauptstadt: Erfurt (bis 1948 Weimar), Landesfarben: Weiß-Rot. — Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der sog. Verwaltungsreform unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Erfurt, Gera und Suhl aufgehoben; staatsrechtliche Stellung des Landes seither unklar. Anfang des 10. Jh. kam der thüringische Raum unter die Herrschaft der sächsischen Herzöge. Im 11. Jh. gelangte das Grafengeschlecht der Ludowinger zur führenden Stellung im Land; erhielt 1130 die Landgrafenwürde. Nach deren Aussterben mit Heinrich Raspe 1247 kam Th. an die wettinischen Markgrafen von Meißen und späteren Kurfürsten von Sachsen. Bei der Landesteilung 1485 fiel der größere südliche Teil von Th. an die Ernestinische Linie der Wettiner, während die Albertiner das nördliche Th. erhielten, das sie 1814 an Preußen verloren. Der Ernestinische Besitz war seit dem 16. Jh. mehrfach Teilungen und Vereinigungen unterworfen und zerfiel schließlich (seit 1826) in das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach und die Herzogtümer Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-[S. 266]Altenburg und Sachsen-Meiningen, neben denen die Fürstentümer Reuß ältere und jüngere Linie sowie Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen bestanden. Der 1843/49 unternommene Versuch eines Zusammenschlusses der thüringischen Staaten scheiterte. 1866 traten die Staaten dem Norddeutschen Bund bei; seit 1871 gehörten sie zum Deutschen Reich. 1918 wurden sämtliche thüringischen Länder Freistaaten, die sich 1920 zum Land Th. zusammenschlossen (mit Ausnahme des Coburger Gebietes, das an Bayern kam). Nach 1933 verlor das Land im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit; 1944 wurde der Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen (unter Einbeziehung des Kreises Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau) dem Reichsstatthalter in Th. unterstellt. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde das Land von amerikanischen Truppen besetzt; die US-Militärregierung errichtete die „Provinzialverwaltung für das Land Th.“ unter Regierungspräsident Dr. Hermann Brill (SPD), die sich auch auf die westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegenen sächsischen Gebietsteile erstreckte. Am 1. 7. 1945 fiel Th. auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Errichtung der „Landesverwaltung Th.“ unter Präsident Dr. Rudolf Paul (LDP), der sie im Oktober 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 49,3 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dezember 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Dr. Rudolf Paul (SED) und beschloß die „Verfassung des Landes Th. vom 20. 12. 1946“, die am 23. 1. 1947 in Kraft trat. An Stelle des in die Westzonen geflüchteten Dr. Paul wurde im Oktober 1947 Eggerath (SED) Ministerpräsident. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 ist Th. Land der „DDR“. Das dem Landtag am 24. 7. 1952 aufgezwungene „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Land Th.“ beraubte das Land seiner staatsrechtlichen Handlungsfähigkeit (Verwaltungsreform). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 256, 266 Thiele, Ilse, geb. Neukrantz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Titoismus

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land der SBZ, wegen seiner Lage inmitten des Deutschen Reiches „das grüne Herz Deutschlands“ genannt, umfaßt seit 1944 auch den Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen und den Kreis Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau; 15.598 qkm, 2,8 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 20. 12. 1946, Hauptstadt: Erfurt (bis 1948 Weimar), Landesfarben: Weiß-Rot. — Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der…

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Gnadenrecht (1956)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit Ausnahme von Art. 107 der Verfassung, wonach der Präsident der Republik das Begnadigungsrecht ausübt, fehlt es in der SBZ an einer gesetzlichen Regelung über das Recht zur Begnadigung und das Gnadenverfahren. Verschiedene Entwürfe einer Gnadenordnung wurden ausgearbeitet, fanden aber nicht die Billigung aller beteiligten Stellen. Im Okt. 1954 gab der Staatssekretär im Ministerium der Justiz, Dr. Toeplitz, den Vorsitzenden der Anwaltskollegien (Rechtsanwaltschaft) mündlich bekannt, daß eine Gnadenordnung erlassen sei, daß diese aber nicht veröffentlicht werde, und teilte den wesentlichen Inhalt mit der Bitte um Unterrichtung der anderen Kollegiums-Anwälte mit. Danach ist Gnadeninstanz bei Todesstrafen und allen Freiheitsstrafen der Staatspräsident, für Geldstrafen und Nebenstrafen ein für jeden Bezirk gebildeter besonderer Gnadenausschuß, dem der Leiter der Bezirks justizverwaltungsstelle, der Bezirksgerichtsdirektor und der Bezirksstaatsanwalt angehören. Die Gnadenentscheidung des Staatspräsidenten wird in jedem Einzelfall durch eine Stellungnahme dieses Gnadenausschusses vorbereitet. Gnadengesuche werden nur dann bearbeitet, wenn sie von Ehegatten, Geschwistern oder Personen eingereicht werden, die in gerader Linie mit dem Verurteilten verwandt sind. Gnadengesuche von Rechtsanwälten werden zurückgewiesen. Derartige anwaltliche Gnadengesuche finden nur bei Verurteilungen zu Todesstrafe Beachtung und Bearbeitung. In nicht genau zu erkennendem Umfange scheint der Staatspräsident sein G. auf den Generalstaatsanwalt delegiert zu haben, z. B. hinsichtlich der Waldheim-Verurteilten (Kriegsverbrecherprozesse). Die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung aus der Strafhaft bietet § 346 der sowjetzonalen StPO. Danach kann die Vollstreckung der Freiheitsentziehung mit dem Ziel des Straferlasses ausgesetzt werden, wenn „a) das Vorleben und die Persönlichkeit des Täters sowie die Umstände des Verbrechens dies rechtfertigen und b) zu erwarten ist, daß der Verurteilte während einer Bewährungszeit sich so verantwortungsbewußt verhält, daß auch für die Zukunft mit einer gewissenhaften Erfüllung seiner Pflichten als Bürger der Deutschen Demokratischen Republik gerechnet werden kann.“ Bedingte Strafaussetzung bei einer mehr als 6 Jahre Freiheitsentziehung betragenden Strafe darf allerdings erst dann erfolgen, wenn mindestens die Hälfte der Strafe verbüßt ist. Hinsichtlich der Anwendung des § 346 hat das Oberste Gericht eine besondere Richtlinie (Nr. 1 vom 29. 4. 1953; ZBl. S. 220) erlassen. Diese Richtlinie wurde nach der Abkehr vom Stalinismus als „nicht mehr den Erfordernissen unserer gesellschaftlichen Entwicklung“ bezeichnet und durch Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts v. 30. 4. 1956 aufgehoben („Neue Justiz“ 1956, S. 263). Hilde ➝Benjamin bemängelt, daß z. Z. noch in überwiegendem Maße Eingaben von Angehörigen des Verurteilten oder des Verurteilten selbst die Gerichte mit Erwägungen gemäß § 346 StPO, beschäftigen. „Erreicht werden muß in immer zunehmendem Maße, daß die Entscheidung, ob einem Verurteilten bedingte Strafaussetzung gewährt werden soll, auf der systematischen Hand[S. 99]habung des § 346 Abs. 6 beruht, wonach nämlich nach Antritt der Strafe der Staatsanwalt und der Leiter der Vollzugsanstalt laufend zu überprüfen haben, ob die Voraussetzungen für eine Strafaussetzung eingetreten sind, und gegebenenfalls entsprechende Anträge stellen müssen.“ („Neue Justiz“ 1954, 5. 681.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 98–99 GM A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Görlitz

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit Ausnahme von Art. 107 der Verfassung, wonach der Präsident der Republik das Begnadigungsrecht ausübt, fehlt es in der SBZ an einer gesetzlichen Regelung über das Recht zur Begnadigung und das Gnadenverfahren. Verschiedene Entwürfe einer Gnadenordnung wurden ausgearbeitet, fanden aber nicht die Billigung aller beteiligten Stellen. Im Okt. 1954 gab der Staatssekretär im Ministerium der Justiz, Dr. Toeplitz, den…

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Sabotage (1956)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Durch Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 sind sog. Diversions- und Sabotage-Akte unter Strafe gestellt worden. Dieser Befehl hatte in jedem Land der SBZ eine eigene Übersetzung erfahren, wodurch fünf sprachlich verschiedene Fassungen dieses Strafgesetzes bestanden. Die Anwendung in der Praxis war aber überall gleich. Im entscheidenden Teil lautete der Befehl: „Zwecks Unterbindung der gegen den von den deutschen Selbstverwaltungsorganen durchgeführten wirtschaftlichen Aufbau gerichteten verbrecherischen Tätigkeit einzelner Personen befehle ich: 1. Personen, die der Ausübung von Diversionsakten, welche den Zweck haben, die Durchführung wirtschaftlicher Maßnahmen der deutschen Selbstverwaltungsorgane oder deutschen Verwaltungen zu unterbinden, überführt sind, sind mit Gefängnis bis zu 15 Jahren, in besonders schweren Fällen mit dem Tode zu bestrafen. 2. Denselben Strafen unterliegen auch Personen, welche der S. mit dem Zwecke der Einstellung der Arbeit von Betrieben, ihrer Beschädigung oder Vernichtung schuldig sind.“ Die unklare Fassung der Ziffer 1 dieses Befehls machte es den linientreuen und parteigebundenen Volksrichtern leicht, im Bedarfsfall jeden Tatbestand unter dieses Strafgesetz fallen zu lassen. Es wurden nicht nur Gefängnisstrafen verhängt, vielmehr überwogen die auf Zuchthaus lautenden Urteile; verschiedentlich ergingen sogar Todesurteile. Bloßer Ungehorsam aegen eine Verwaltungsanordnung konnte als „Diversion“ oder „S. schwer bestraft werden. Bis zur Aufhebung des Besatzungsrechts im Herbst 1955 wurde in der Rechtsprechung zwischen der Anwendungsmöglichkeit des Befehls Nr. 160 und des Art. 6 der Verfassung scharf unterschieden. Entgegen dieser Übung wird seitdem Art. 6 der Verfassung auf die bisher von dem Befehl Nr. 160 erfaßten Tatbestände angewendet: „Mit seiner (Befehl Nr. 160) Aufhebung im Zuge der Beseitigung des Besatzungsrechts entstand keine Lücke im Gesetz. Die Funktion des Befehls 160 erfüllt nunmehr der Art. 6 in vollem Umfange.“ (Ziegler, Vizepräsident des Obersten Gerichts, in „Neue Justiz“ 1955 S. 585). Der Entwurf des neuen Strafgesetzbuches, durch das der Art. 6 der Verfassung in einzelne Tatbestände aufgelöst werden soll, sieht auch einen „Sabotage“-Tatbestand vor. (Boykotthetze, Diversant) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 222 Saatgut-Handelszentrale, Deutsche, DSG (HZ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sachsen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Durch Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 sind sog. Diversions- und Sabotage-Akte unter Strafe gestellt worden. Dieser Befehl hatte in jedem Land der SBZ eine eigene Übersetzung erfahren, wodurch fünf sprachlich verschiedene Fassungen dieses Strafgesetzes bestanden. Die Anwendung in der Praxis war aber überall gleich. Im entscheidenden Teil lautete der Befehl: „Zwecks Unterbindung der gegen den von…

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Interzonenhandel (1956)

Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für den deutschen Binnenhandel nach 1945, soweit er über die Grenzen der Besatzungszone hinausging. Während die drei Westzonen wieder zu einem einheitlichen Handelsgebiet zusammenwuchsen, konnte der Warenaustausch zwischen Westdeutschland und der SBZ nur zu einem Bruchteil des früher üblichen Umfanges entwickelt werden (1938 = 8,3 Mrd. RM). Von sowjetzonaler Seite sind in der Hauptsache strategisch wichtige Güter, wie Eisen, Stahl, hochwertige chemische Erzeugnisse (Stickstoffdünger). Maschinenbau-, Eisen- und Metallwaren und Qualitätslebensmittel aller Art einschl. Wein und Hopfen begehrt. Als Gegenlieferung ins Bundesgebiet sind Holz, Eisen- und Stahlwaren, Maschinenersatzteile, Zellstoff, Textilien, Lebensmittel (Zucker), Chemikalien, Mineralöl und vor allem Braunkohlenbriketts vorgesehen. Im vertraglichen I. entsprechend dem Mindener Abkommen (1946), dem Berliner Abkommen (1948), dem Frankfurter Abkommen (8. 10. 1949), seiner Verlängerung im Frühjahr 1951 (3. 2. 1951), dem Berliner Abkommen vom 20. 9. 1951 und den jeweils jährlich folgenden Vereinbarungen entwickelte sich der I. wie folgt (in Mill. RM/DM, bzw. VE) einschl. Dienstleistungen: Ab 1. 10. 1949 sind auch Ost- und West-Berlin in die I.-Vereinbarungen eingeschlossen. Nach dem Frankfurter Abkommen vom 8. 10. 1949 werden die Interzonengeschäfte über die Deutsche Notenbank und die Bank deutscher Länder abgewickelt, die Verrechnung von DM West zu DM Ost erfolgt im Verhältnis 1:1, d. h. 1 Deutsche Mark — 1 VE (Verrechnungseinheit). Der vertragliche I. wird in der SBZ durch das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) Hauptabt. gelenkt. Im Bundesgebiet ist die Bundesstelle für den Warenverkehr als Abteilung des Bundeswirtschaftsministeriums zuständig. Obwohl von seiten der Bundesrepublik entsprechende Bezugsgenehmigungen Vorlagen, erhöhten sich die Lieferrückstände der SBZ von Jahr zu Jahr. Ende 1953 waren es 90 Mill. VE, 1954 beinahe 120 Mill. VE und im 1. Halbjahr 1954 fast 200 Mill. VE, für die auf [S. 122]Grund abgeschlossener Lieferverträge entsprechende Bezugsgenehmigungen Vorlagen und die von den Handelspartnern in der SBZ nicht erfüllt werden konnten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 121–122 Internationale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Interzonenverkehr

Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für den deutschen Binnenhandel nach 1945, soweit er über die Grenzen der Besatzungszone hinausging. Während die drei Westzonen wieder zu einem einheitlichen Handelsgebiet zusammenwuchsen, konnte der Warenaustausch zwischen Westdeutschland und der SBZ nur zu einem Bruchteil des früher üblichen Umfanges entwickelt…

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Verwaltungsreform (1956)

Siehe auch: Verwaltungsneugliederung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verwaltungsreform: 1953 1954 1958 1959 1960 Begriff, der im herkömmlichen Sinne auf den neuartigen Sachverhalt in der SBZ nicht zutrifft, da sich dort nicht eine V., sondern unter bewußter Verneinung der Prinzipien des Rechtsstaates eine, totalitärer Gesetzmäßigkeit unterliegende, Umformung des Staatsapparates nach dem Vorbild der SU vollzog. Der Ausdruck V. wird offiziell auch nur selten gebraucht, man spricht vielmehr von „Demokratisierung der Verwaltung“ und meint damit die Umgestaltung des Verwaltungsapparates zu einem Instrument der volksdemokratischen Herrschaft. Die entscheidende Phase der, V. wurde eingeleitet durch das auf den Beschlüssen der II. Parteikonferenz der SED (9.–12. 7. 1952) beruhende „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR“ vom 23. 7. 1952 (GBl. S. 613), das die Länder anwies, eine Neugliederung ihrer Gebiete vorzunehmen, und die Überleitung der bisher von den Landesregierungen wahrgenommenen Aufgaben auf die Organe der zu bildenden Bezirke anordnete. Auf Grund dieser Weisung beschlossen die Landtage bereits am 25. 7. 1952 gleichlautende Gesetze „über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe“ in den Ländern (Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) und beraubten damit die Länder ihrer staatsrechtlichen Handlungsfähigkeit. Anfang August 1952 war die Errichtung der 14 Bezirke mit der Konstituierung der Bezirkstage und der „Wahl“ der Räte der Bezirke abgeschlossen und die Neugliederung des Gebietes der SBZ in 216 Kreise (194 Land- und 22 Stadtkreise) durchgeführt. Die ursprünglich geplante Verfassungsänderung unterblieb jedoch offenbar mit Rücksicht auf den „Kampf um die Einheit Deutschlands“; auch die Länderkammer wurde nicht aufgelöst. Trotz des Verlustes ihrer Handlungsfähigkeit durch den Wegfall ihrer Organe (Aufhebung der Landtage und der Landesregierungen) bestehen die Länder fort; ihre staatsrechtliche Stellung ist jedoch unklar. Durch diese V. im Zuge des Aufbaus des Sozialismus ist das zentralstaatliche Verwaltungsmonopol durchgesetzt worden. Die „DDR“ stellt sich seither als zentralisierter Einheitsstaat dar. (Verfassung und Verwaltung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 280 Vertragsgericht, Staatliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Viehhalteplan

Siehe auch: Verwaltungsneugliederung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verwaltungsreform: 1953 1954 1958 1959 1960 Begriff, der im herkömmlichen Sinne auf den neuartigen Sachverhalt in der SBZ nicht zutrifft, da sich dort nicht eine V., sondern unter bewußter Verneinung der Prinzipien des Rechtsstaates eine, totalitärer Gesetzmäßigkeit unterliegende, Umformung des Staatsapparates nach dem Vorbild der SU vollzog. Der Ausdruck V. wird offiziell auch nur selten…

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Kontrollkommission (1956)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 „Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle“ (ZKK), hervorgegangen aus der „Zentralen Kontrollkommission der DWK“, die insbesondere zur Aufdeckung von Wirtschaftsverbrechen gebildet worden war und laut Richtlinien der DWK vom 8. 9. 1948 zur Aufgabe hatte: „Sicherung der Durchführung der Wirtschaftspläne, Beseitigung des Bürokratismus in Wirtschaft und Verwaltung und Aufdeckung wirtschaftsschädigender ungesetzlicher Handlungen, insbesondere wirtschaftlicher Sabotage, Spekulation, Schiebertum und unzulässiger Kompensationsgeschäfte“. Die Organe der Justiz waren „verpflichtet, jedem Ersuchen der K. mit besonderer Beschleunigung nachzukommen … Die K. haben das Recht, falls begründeter Verdacht strafbarer Handlungen vorliegt, die Polizei bzw. die Justiz verpflichtend zu beauftragen, Personen festzunehmen und Sachen sicherstellen zu lassen“ (Rundverfügung des Chefs der Deutschen Justizverwaltung der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland vom 22. 9. 1948). Haftentlassungen von Beschuldigten, die auf Weisung der K. in Haft genommen worden sind, sind ohne vorherige Anhörung der K. unzulässig (Rundverfügung Nr. 11/51 der Hauptabteilung Justiz in der Landesregierung Brandenburg). Im Jahre 1953 wurden die weitreichenden Vollmachten der K. eingeschränkt. Gleichzeitig erfolgten eine Organisations- und Strukturänderung und die Umbenennung in „Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle“. Ihr Vorsitzender ist Mitglied des Ministerrates (bis zur Regierungsneubildung am 19. 11. 1954: Fritz ➝Lange; seitdem ist der Posten noch nicht wieder besetzt, komm. Vorsitzender ist Ernst Wabra). In den Bezirken üben Bevollmächtigte der K. deren Funktionen aus. „In volkswirtschaftlichen Schwerpunkten und staatspolitisch wichtigen Einrichtungen setzt die Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle Beauftragte ein“ (§ 5 des „Statuts der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle und ihrer Organe“ vom 30. 4. 1953, GBl. S. 685). Die K. und ihre Beauftragten haben jetzt die Aufgabe, die Durchführung der Gesetze hinsichtlich der Einhaltung der festgelegten Wirtschaftspläne zu kontrollieren. Bei festgestellten Verstößen haben die Angehörigen der K. nicht mehr das Recht, selbst Ermittlungen durchzuführen oder Festnahmen vorzunehmen, sondern die Staatsanwaltschaft muß eingeschaltet werden. Diese verfährt allerdings grundsätzlich nach den Wünschen der K. (Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 140 Kontrolle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kontrollpunkte

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 „Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle“ (ZKK), hervorgegangen aus der „Zentralen Kontrollkommission der DWK“, die insbesondere zur Aufdeckung von Wirtschaftsverbrechen gebildet worden war und laut Richtlinien der DWK vom 8. 9. 1948 zur Aufgabe hatte: „Sicherung der Durchführung der Wirtschaftspläne, Beseitigung des Bürokratismus in Wirtschaft und Verwaltung und Aufdeckung wirtschaftsschädigender…

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Bolschewismus (1956)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Während der von Marx und Engels im vorigen Jahrhundert gemeinsam entwickelte sog. Wissenschaftliche Sozialismus (Utopie), der als höchstentwickelten Endzustand der Gesellschaft den Kommunismus fordert, als Marxismus bezeichnet wird, ist der B. die von Lenin und Stalin in den letzten 50 Jahren neu ausgelegte und weiterentwickelte Lehre des Marxismus. B. umfaßt also sowohl den Leninismus wie den Stalinismus und beansprucht außerdem, der Erbe und Fortführer des unverfälschten Marxismus zu sein. Der Leninismus wird parteioffiziell als „der Marxismus der Epoche des Imperialismus und der proletarischen Revolution“ bezeichnet. Er unterscheidet sich vom ursprünglichen Marxismus dadurch, daß er angesichts der „monopolkapitalistischen“ Entwicklung seiner Zeit die Weltrevolution für unmittelbar bevorstehend hielt, die Durchführung der Revolution theoretisch genau festzulegen versuchte (Diktatur des Proletariats), die Parteiorganisation in straffster Disziplin zusammenfaßte und angesichts des Fehlens eines großen Industrieproletariats in Rußland das „Klassenbündnis“ mit den werktätigen Bauern forderte. Der Stalinismus befaßt sich vor allem mit den Bedingungen, die zum Aufbau des Sozialismus in einem einzelnen Lande führen. Er wird dadurch gekennzeichnet, daß die Praxis des bolschewistischen Staatsaufbaus nach der Revolution bewies, daß die menschlichen und gesellschaftlichen Triebkräfte zur Gestaltung des Lebens doch ganz andere waren, als sie vor der Revolution theoretisch von Marx und Lenin interpretiert worden waren. Der Stalinismus ist daher eine ununterbrochene theoretische Anpassung an die wirklichen Gegebenheiten des menschlichen und politischen Daseins unter allmählich fortschreitender, teils grundlegender Abänderung der Theorien von Marx und Lenin. Die 1956 auf dem 20. Parteitag der KPdSU proklamierte Abkehr vom Stalinismus und Rückwendung zur „reinen Lehre“ Lenins hat an dieser Entwicklungsrichtung nichts geändert, auch nichts an der von Stalin hervorgehobenen, dem Marxismus widersprechenden „Aktivität des Überbaus“ (überragende Rolle des Partei- und Staatsapparats bei der Weiterführung der kalten Revolution im bolschewistischen Machtbereich). (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Literaturangaben Gollwitzer, Helmut, und Gerhard Lehmbruch: Kleiner Wegweiser zum Studium des Marxismus-Leninismus. 2., erw. Aufl., Bonn 1957. 24 S.; 3. Aufl. 1958. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 49 Bodenreform-Bauprogramm A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bolz, Lothar

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Während der von Marx und Engels im vorigen Jahrhundert gemeinsam entwickelte sog. Wissenschaftliche Sozialismus (Utopie), der als höchstentwickelten Endzustand der Gesellschaft den Kommunismus fordert, als Marxismus bezeichnet wird, ist der B. die von Lenin und Stalin in den letzten 50 Jahren neu ausgelegte und weiterentwickelte Lehre des Marxismus. B. umfaßt also sowohl den Leninismus wie den Stalinismus und…

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Eisenbahn (1956)

Siehe auch: Deutsche Reichsbahn: 1969 Deutsche Reichsbahn (DR): 1975 1979 1985 Eisenbahn: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Reichsbahn: 1969 1975 1979 Reichsbahn, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Von allen Verkehrsmitteln hatte die Reichsbahn am schwersten unter den Kriegsfolgen gelitten. Die wichtigsten Strecken und Bahnhöfe waren fast unbefahrbar, ⅔ der vorhandenen Lokomotiven, 60 v. H. der Reisezugwagen und 50 v. H. der verbliebenen Güterwagen beschädigt sowie 970 Eisenbahnbrücken zerstört und 36,6 v. H. der Gleisanlagen demontiert. Es ist bisher nicht gelungen, den Eisenbahnverkehr in der SBZ, der 95 v. H. des Gesamtverkehrs zu bewältigen hat, wieder auf den Vorkriegsstand zu bringen. Die Länge der Eisenbahnstrecken schrumpfte durch die Demontagen der Sowjets von etwa 18.500 km auf etwa 14.500 km zusammen. Ganze Strecken von Haupt-, Neben- und Kleinbahnen wurden abgebaut, wodurch die Netzdichte von rd. 17 km je 100 qkm im Jahre 1938 auf rd. 14 km nach der Demontage sank. Mehr als 5.000 km mehrgleisige Strecken mußten auf eingleisigen Betrieb umgestellt werden. Die Durchlaßfähigkeit der Strecken wurde etwa um ein Viertel gemindert. Die Unterhaltung der Strecken ist äußerst unzureichend. Es fehlt an Gleisen und Schwellen, so daß sich über 50 v. H. des Oberbaus in einem den Betrieb gefährdenden Zustand befinden. Dem Wiederaufbau der zweiten Gleise auf Hauptstrecken, der erst in den letzten Jahren etwas vorangekommen ist, sind durch den Mangel an Material Grenzen gesetzt. Ab 1956 sollen 1.200 km, also 8,3 v. H. des Streckennetzes, zweigleisig ausgebaut sein, gegenüber 41 v. H. bei der Deutschen Bundesbahn. In erster Linie dient der Ausbau dieser Strecken strategischen Zwecken; denn allein 5 zweigleisige Strecken werden dann nach Polen und 2 in die Tschechoslowakei führen. Auch die nach 1945 vorgenommenen Neubauten von Eisenbahnstrecken besitzen für den zivilen Verkehr innerhalb der Zone keinen praktischen Wert. Im letzten Jahr ist man an den Wiederaufbau der Anlagen für den elektrischen Zugbetrieb herangegangen, die nach 1945 ebenfalls restlos der Demontage zum Opfer gefallen waren. Auf der ersten Teilstrecke Halle–Köthen konnte der elektrische Betrieb im Herbst 1955 aufgenommen werden. Im Lokomotivpark ist ein Rückgang um etwa 1.500 Lokomotiven eingetreten. Am 1. 1. 1955 besaß die Sowjetzonenbahn insgesamt etwa 6.730 Lokomotiven (6.500 Vollspur- und 230 Schmalspurlok.). Betriebsfähig waren nur rd. 63 v. H. Für den Reisezugdienst stehen nur etwa 600 zur Verfügung, davon nur 95 Schnellzugmaschinen. Gün[S. 71]stiger liegen die Verhältnisse im Güterzuglokpark, wo fast 1.500 betriebsfähige Maschinen zur Verfügung stehen. Die etwa 90 auf Kohlenstaubfeuerung umgestellten Lokomotiven haben nicht erfüllt, was man sich von ihnen versprochen hatte. Bestand an Personen- und Packwagen gegenwärtig etwa 13.000, davon etwa 10.000 betriebsfähig. Seit der Aufnahme der Produktion für den Eigenbedarf im Jahre 1950 sind etwa 600 Personenwagen in den Verkehr gestellt worden. In der neueren Zeit sind vor allem Doppelstockwagen für den Arbeiterberufsverkehr, daneben auch einige Schlafwagen und Speisewagen gebaut worden. Der Bestand von etwa 180.000 Güterwagen vor dem Kriege ist auf rund 122.000 zurückgegangen. Da das Schwergewicht des Güterverkehrs in der SBZ auf der Eisenbahn lastet, reicht die Zahl der täglich zur Verfügung stehenden Waggons niemals aus. Trotz der offensichtlichen Mängel an den Anlagen der sowjetzonalen Eisenbahn sind die Verkehrsleistungen dank der Arbeitsleistungen der Eisenbahner recht beachtlich. Etwa 90 v. H. des Güterverkehrs von rd. 24 Mrd. Tonnenkilometern werden von der Eisenbahn abgewickelt. Die jährliche Tonnenkilometer-Leistung liegt gegenwärtig mit etwas über 20 Mrd. etwa auf der Vorkriegshöhe, die Menge der beförderten Güter beträgt etwa 160 Mill. Tonnen. Im Personenverkehr ist mit rd. 1 Mrd. beförderter Personen im Jahre 1953 der Vorkriegsstand bereits überschritten. Doch das Verkehrsniveau in bezug auf Ausstattung der Fahrzeuge, Zugdichte, Reisegeschwindigkeit und Pünktlichkeit ist erheblich gesunken. (Verkehrswesen) Im November 1954 wurde das gesamte Verkehrswesen unter der Leitung von Erwin Kramer zu einem Ministerium zusammengefaßt. Im April 1955 wurde bei der „Reichsbahn“ eine neue „Struktur“ eingeführt, bei der 11 Reichsbahnämter aufgelöst und die Grenzen der Direktionsbezirke verlegt wurden. Ein Ausweg aus der angespannten Verkehrslage wäre die Durchführung eines umfassenden Investitionsprogramms, doch ist die SBZ infolge anderweitiger Verpflichtungen hierzu nicht in der Lage. Literaturangaben Olbrich, Paul: Die Fahrzeugwirtschaft bei der „Deutschen Reichsbahn“ der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1955. 88 S. m. 14 Tab. u. 10 Anlagen. Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 70–71 Eisenach A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eisen- und Stahlerzeugung

Siehe auch: Deutsche Reichsbahn: 1969 Deutsche Reichsbahn (DR): 1975 1979 1985 Eisenbahn: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Reichsbahn: 1969 1975 1979 Reichsbahn, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Von allen Verkehrsmitteln hatte die Reichsbahn am schwersten unter den Kriegsfolgen gelitten. Die wichtigsten Strecken und Bahnhöfe waren fast unbefahrbar, ⅔ der vorhandenen Lokomotiven, 60 v. H. der Reisezugwagen und 50 v. H. der verbliebenen Güterwagen…

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Oder-Neiße-Linie (1956)

Siehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 1985 Oder-Neiße-Linie: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Demarkationslinie zwischen der SBZ und den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten. Verläuft von der Ostsee unmittelbar westlich Swinemünde an der Oder entlang bis zur Mündung der Lausitzer Neiße und folgt dem Lauf der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze. Im Februar 1942 wurde auf der Krim-Konferenz von Roosevelt, Churchill und Stalin eine Entschädigung Polens für die von der SU annektierten polnischen Ostgebiete auf Kosten Deutschlands anerkannt, ohne daß Vereinbarungen über den Umfang des Gebietes getroffen worden wären. Nach Abschnitt IX des Potsdamer Abkommens wurde in Potsdam die diesbezügliche Meinung der Provisorischen Polnischen Regierung lediglich „geprüft“, doch bekräftigten „die Häupter der drei Regierungen die Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zur Friedenskonferenz zurückgestellt werden solle“. Ferner ergab die Potsdamer Konferenz darin Übereinstimmung, daß die in Frage stehenden deutschen Gebiete „unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen“. In der Folgezeit wurde von seiten der Westmächte bei jedem diplomatischen Anlaß der vorläufige Charakter der O.-N.-Linie betont, während Polen und die SU die Vereinbarungen des Potsdamer Abkommens als endgültige Regelung betrachteten. Polen paßte den Verwaltungs- und Wirtschaftsaufbau den polnischen Verhältnissen an und begann mit einer (bis heute allerdings erst teilweise durchgeführten) polnischen Besiedlung der deutschen Gebiete. Die Haltung der SED wandelte sich gegenüber der O.-N.-Linie im Laufe der Zeit nach den sowjetischen Wünschen bis zu ihrer Anerkennung als endgültige Staatsgrenze. Am 16. 10. 1946 erklärte z. B. Pieck: „Wir werden alles tun, damit bei den Alliierten die Grenzfragen nachgeprüft und eine ernste Korrektur an der jetzt bestehenden Ostgrenze vorgenommen wird“ („Berliner Zeitung“ Nr. 243 vom 17. 10. 1946). Dagegen heißt es in der Regierungserklärung Grotewohls vom 12. 10. 1949 „Die O.-N.-Linie ist für uns eine Friedensgrenze …“ Im „Abkommen der DDR mit der Republik Polen“ vom 6. 7. 1950 wird die O.-N.-Linie als unantastbare „Friedens- und Freundschaftsgrenze“ bezeichnet und damit der Versuch unternommen, die O.-N.-Linie völkerrechtlich festzulegen. Durch Erklärung des Bundeskabinetts vom 9. 6. 1950 wird der SBZ-Regierung jedes Recht bestritten, für das deutsche Volk zu sprechen, und alle ihre Vereinbarungen werden für null und nichtig erklärt. Literaturangaben Quellen zur Entstehung der Oder-Neiße-Linie — ges. und hrsg. von Gotthold Rhode und Wolfgang Wagner (Die Deutschen Ostgebiete, ein Handbuch Bd. III). Stuttgart 1956, Brentano-Verlag. 292 S. m. 1 Karte. Ostdeutschland. Ein Hand- und Nachschlagebuch über alle Gebiete ostwärts von Oder und Neiße. 3. Aufl., Kitzingen 1953, Holzner. 198 S. Die Ostgebiete des Deutschen Reiches. (Ein Taschenbuch, hrsg. von Gotthold Rhode.) 2. Aufl., Würzburg 1955, Holzner. 288 S. m. 19 Karten. Wagner, Wolfgang: Die Entstehung der Oder-Neiße-Linie in den diplomatischen Verhandlungen während des Zweiten Weltkrieges (Die Deutschen Ostgebiete, ein Handbuch … Bd. 2). Stuttgart 1953, Brentano-Verlag. 168 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 186 Objektivismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen

Siehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 1985 Oder-Neiße-Linie: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Demarkationslinie zwischen der SBZ und den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten. Verläuft von der Ostsee unmittelbar westlich Swinemünde an der Oder entlang bis zur Mündung der Lausitzer Neiße und folgt dem Lauf der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze. Im Februar 1942 wurde auf der Krim-Konferenz von Roosevelt, Churchill und Stalin eine…

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Arbeit und Löhne, Kommission für (1956)

Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Kommission für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 In den VEB bildet die BGL die KfAuL. Nach der Richtlinie des FDGB sind ihre Aufgaben vor allem: Kontrolle der im Betriebskollektivvertrag eingegangenen Verpflichtungen auf dem Gebiete der Entlohnung, der Ausbildung und Qualifizierung der Arbeitskräfte sowie der Heranbildung von fachlichem Nachwuchs und der richtigen Eingruppierung der Arbeiter und Angestellten in die Lohn- und Gehaltsgruppen. Sie hat weiter Vorschläge für die Erhöhung des Anteils der Leistungslohnarbeiter auf der Grundlage von TAN zur Verbesserung der bestehenden und zur Entwicklung neuer Prämiensysteme (Prämienwesen) zu machen. Ferner hat sie die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Einhaltung des Lohnfonds und des Arbeitskräfte- und Stellenplans zu überwachen und für die sozialistische Arbeitsdisziplin zu „kämpfen“. Die KfAuL. nimmt demnach nicht die Interessen der Arbeitnehmer wahr, sondern ist ein Instrument zur Durchsetzung der wirtschaftlichen Planziele des sowjetzonalen Regimes. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 27 Arbeit und Berufsausbildung, Abteilung für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Architektur

Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Kommission für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 In den VEB bildet die BGL die KfAuL. Nach der Richtlinie des FDGB sind ihre Aufgaben vor allem: Kontrolle der im…

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FDGB (1956)

Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Abk. für Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, eine pseudogewerkschaftliche Einheits-Organisation, die sich in voller Abhängigkeit von der SED als Staatspartei und damit auch vom Staate als dem weitaus wichtigsten Arbeitgeber befindet. Schon in der Satzung vom 3. 9. 1950 kam diese Abhängigkeit klar zum Ausdruck. In der auf dem 4. Bundeskongreß am 18. 6. 1955 beschlossenen neuen Satzung heißt es in der Präambel: „Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund ist die Klassenorganisation der in der Deutschen Demokratischen Republik herrschenden Arbeiterklasse, die in festem Bündnis mit den werktätigen Bauern steht“, und „der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund bekennt sich zur Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Partei der deutschen Arbeiterklasse“. Als eine der wichtigsten Aufgaben des FDGB wird die Organisation von sozialistischen ➝Wettbewerben genannt: „Die Gewerkschaften organisieren im Interesse der Verbesserung der Lebenslage der Werktätigen den sozialistischen Wettbewerb der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der technischen Intelligenz in den volkseigenen Betrieben für die Erfüllung und Übererfüllung der Volkswirtschaftspläne, die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die strengste Anwendung des Sparsamkeitsregimes, die Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse und die Senkung der Selbstkosten.“ Beim Juni-Aufstand 1953 stellte sich die FDGB-Führung gegen die freiheitlichen Arbeiter. (Streik) Höchstes Organ des FDGB ist der Kongreß, der mindestens einmal in 4 Jahren einberufen werden soll und der den Bundesvorstand wählt. Der Bundesvorstand wählt den Vorsitzenden (zur Zeit Warnke) und die Sekretäre, die zusammen, das Präsidium bilden und den FDGB leiten. In den Bezirken bestehen Bezirksvorstände. Der FDGB umfaßt folgende Gewerkschaften: Die Industriegewerkschaften (IG) Bau u. Holz, Bergbau, Chemie, Eisenbahn, Energie, Druck und Papier, Metall, Metallurgie, Post- und Fernmeldewesen, Transport, Textil-Bekleidung-Leder, Wismut, örtliche Wirtschaft sowie die Gewerkschaften Gesundheitswesen, Handel und Versorgung, Land- und Forstwirtschaft, Nahrung und Genuß, Unterricht und Erziehung, Verwaltung, Banken Versicherungen (VBV), Wissenschaft. Jede Gewerkschaft hat eine Zentraldelegiertenkonferenz, einen Zentralvorstand und ein Sekretariat, bestehend aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und den Sekretären. Territorial sind die Organe der Gewerkschaften in Bezirks-, Gebiets- bzw. Kreis- und Ortsvorstände gegliedert. Als „Fundamente“ der Gewerkschaften werden in der Satzung die gewerkschaftlichen Organisationen bezeichnet. Diese sind a) die Betriebsorganisationen (BGL), b) die Ortsgewerkschaftsorganisationen und c) die Dorfgewerkschaftsorganisationen. Es gilt der Grundsatz: ein Betrieb — eine Gewerkschaft. Die kleinste Einheit einer Gewerkschaft ist die Gewerkschaftsgruppe. Der FDGB ist Mitglied des WGB. Tageszeitung ist die „Tribüne“, Zeitschriften sind „Die Arbeit“ und „Das Gewerkschaftsaktiv“. (Arbeitspolitik) Literaturangaben Haas, Gerhard: Der FDGB 1954. (BMG) 1954. 48 S. m. 1 Plan. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 4., erw. Aufl. (BB) 1957. 312 S. m. 24 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 82 Familienrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ

Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Abk. für Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, eine pseudogewerkschaftliche Einheits-Organisation, die sich in voller Abhängigkeit von der SED als Staatspartei und damit auch vom Staate als dem weitaus…

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Regierung (1956)

Siehe auch: Regierung: 1953 1954 1969 1975 1979 Regierung und Verwaltung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Verwaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die R. der „DDR“ setzte sich Mitte 1956 zusammen aus dem Ministerpräsidenten, 10 Stellvertretern des Ministerpräsidenten, 23 Fachministern und 4 Staatssekretären mit eigenem Geschäftsbereich, die dem Ministerrat unmittelbar verantwortlich sind. Der R. gehören ferner an: 1 Kommissionsvorsitzender mit Ministerrang 6 Amts-, Kommissions- oder Komiteevorsitzende im Range eines Staatssekretärs, 24 Staatssekretäre in den Ministerien, die nicht mit jenen Stellvertretern der Minister verwechselt werden dürfen, die nicht Staatssekretäre sind. Die Spitze der R. ist das 14köpfige Präsidium des Ministerrates. Ihnen untersteht direkt das Büro des Präsidiums des Ministerrates, das vordem „Büro des Ministerpräsidenten“ hieß. Dem Präsidium sind die „Staatliche Plankommission“ und der „Generalstaatsanwalt der DDR“ (über seine Sonderstellung Rechtswesen) unmittelbar verantwortlich. Dem Präsidium zugeordnet sind die „Kommission für Fragen der Landwirtschaft“, die „Kommission für Industrie und Verkehr“ und die „Kommission für Fragen der Konsumgüterindustrie“. Der umfangreiche und verwickelte Aufbau des R.-Apparates erklärt sich aus dem allumfassenden zentralistischen Planungssystem, das keine entscheidungsfähigen Zwischeninstanzen zuläßt. Innerhalb der R. sind Entscheidungen von größerer Bedeutung dem Präsidium des Minister[S. 213]rates in Übereinstimmung mit dem Politbüro der SED und der Regierung der SU vorbehalten, während die eigentlichen Produktionsministerien nur ausführende Organe sind. Eine parlamentarische Kontrolle der R. besteht praktisch nicht (Verfassung). Die R., in der Partei- und Staatsgewalt institutionell kombiniert sind, führt ausschließlich die Weisungen des Politbüros der SED aus. (Verfassung und Verwaltung, Verwaltungsreform.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 209, 213 Rechtswissenschaft, Studium der A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Regierungsaufträge

Siehe auch: Regierung: 1953 1954 1969 1975 1979 Regierung und Verwaltung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Verwaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die R. der „DDR“ setzte sich Mitte 1956 zusammen aus dem Ministerpräsidenten, 10 Stellvertretern des Ministerpräsidenten, 23 Fachministern und 4 Staatssekretären mit eigenem Geschäftsbereich, die dem Ministerrat unmittelbar verantwortlich sind. Der R. gehören ferner an: 1 Kommissionsvorsitzender mit Ministerrang 6 Amts-,…

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Eigentum (1956)

Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Einen einheitlichen Eigentumsbegriff gibt es nicht mehr. Man unterscheidet zwischen drei Eigentumsformen: Volkseigentum, genossenschaftliches E. und privates E. Das „Volkseigentum“ und seine Übergangsform, das genossenschaftliche E., genießen als gesellschaftliches E. besondere Förderung und erhöhten Schutz. Das Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums droht für Delikte, die gegen das staatliche und genossenschaftliche E. gerichtet sind, Zuchthausstrafen von 1–25 Jahren an. Nach Art. 28 der Verfassung bedarf die Veräußerung und Belastung von Grundbesitz, Produktionsstätten und Beteiligungen, die sich im E. des Volkes befinden, der Zustimmung der für ihren Rechtsträger zuständigen Volksvertretung. Eine derartige generelle Genehmigung für den Verkauf „volkseigener“ Eigenheime und Siedlungshäuser ist durch ein entsprechendes Gesetz vom 15. 9. 1954 (GBl. S. 784) erteilt worden. [S. 69]Das private E. war mehreren Enteignungsaktionen ausgesetzt. Den Anfang bildete der Befehl Nr. 124 der SMAD über die Enteignung von „Kriegsverbrechern und Nazi-Aktivisten“ (Sequesterbefehl). Die Durchführung dieses Befehls sollte eine politische Reinigungsaktion darstellen und konnte nur als solche gerechtfertigt sein. In Wirklichkeit wurde die erste Sozialisierungsaktion in großem Stil durchgeführt. Der Befehl Nr. 64 der SMAD vom 17. 4. 1948 erklärte die Enteignung auf Grund des Befehls Nr. 124 für beendet. Etwa 40 v. H. der gesamten Industrieproduktion der SBZ war durch diesen Befehl in „Volkseigentum“ übergeführt worden. Rechtsmittel gegen Enteignungen und sonstige Maßnahmen zur Wiederaufnahme von Sequesterverfahren waren nach dem Befehl Nr. 64 nicht mehr zulässig. Da bei Erlaß dieses Befehls über die meisten Einsprüche noch nicht verhandelt war, hatte diese Bestimmung zur Folge, daß in nahezu allen Enteignungsfällen die Einwendungen der enteigneten Eigentümer unbeachtet blieben. Die nächste Enteignungswelle wurde durch den Befehl Nr. 201 der SMAD eingeleitet, wonach Strafverfahren gegen angebliche Naziverbrecher durchgeführt werden konnten. Hier war es in jedem Fall möglich, durch Strafurteil auf Vermögensentzug zu erkennen. Durch die bereits 1945 eingeleitete Bodenreform wurden alle landwirtschaftlichen Betriebe über 100 ha enteignet. Die Verfassung garantiert zwar in Art. 22, Abs. 1, das E., höhlt jedoch den Eigentumsbegriff in den folgenden Bestimmungen aus. So sind Beschränkungen des E. und Enteignungen nach Art. 23 „zum Wohle der Allgemeinheit“ zulässig. Sie sollen gegen angemessene Entschädigung erfolgen, soweit nicht anderes bestimmt ist. Der Mißbrauch des E. hat nach Art. 24 grundsätzlich entschädigungslose Enteignung und Überführung in das E. des Volkes zur Folge. Private wirtschaftliche Unternehmen, „die für die Vergesellschaftung geeignet sind“, können enteignet werden. Alle Bodenschätze, Naturkräfte, Bergwerke sowie die Betriebe der Eisen- und Stahlerzeugung und der Energiewirtschaft sind in „Volkseigentum“ zu übernehmen (Art. 27 und 25). Die entschädigungslose Enteignung im Strafverfahren — Vermögenseinziehung — kann praktisch in allen politischen und Wirtschaftsstrafverfahren ausgesprochen werden. Neben dem Friedensschutzgesetz lassen die Wirtschaftsstrafverordnung, das Gesetz zum Schutz des ➝innerdeutschen Handels und das Gesetz zum Schutz des „Volkseigentums“ die Vermögenseinziehung als Strafe zu. Nach § 16 der Wirtschaftsstrafverordnung können auch „Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht“, ohne Rücksicht auf Eigentumsverhältnisse oder sonstige Rechte Dritter eingezogen werden. Von dieser Möglichkeit wird weitgehend Gebrauch gemacht. Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. Bonn 1955. 240 S. m. 57 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 68–69 Eherecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eingreifdivision

Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Einen einheitlichen Eigentumsbegriff gibt es nicht mehr. Man unterscheidet zwischen drei Eigentumsformen: Volkseigentum, genossenschaftliches E. und privates E. Das „Volkseigentum“ und seine Übergangsform, das genossenschaftliche E., genießen als gesellschaftliches E. besondere Förderung und erhöhten Schutz. Das Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums droht für Delikte, die gegen das staatliche und…

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Republikflucht (1956)

Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bezeichnung für das fluchtartige Verlassen der „DDR“, zunächst nur Ausdruck des Pj., seit 11. 6. 1953 amtlicher Ausdruck in Gesetzen und VO. Um an das zurückgelassene Vermögen der Sowjetzonenflüchtlinge (Flüchtlinge) heranzukommen, wurden in der SBZ verschiedene VO. erlassen. Nach der „VO. über die Rückgabe deutscher Personalausweise bei Übersiedlung nach Westdeutschland oder Westberlin“ vom 25. 1. 1951 (GBl. S. 53) mußte jeder Bewohner der SBZ, der nach Westdeutschland oder Westberlin übersiedelt, seinen Personalausweis an die Volkspolizei zurückgeben. Nichtbeachtung dieser Vorschrift war mit Gefängnis bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe bedroht. Diese Geldstrafen wurden nach der Flucht in einer solchen Höhe gegen den Flüchtling festgesetzt, daß zu ihrer Vollstreckung gerade eben das zurückgelassene Vermögen ausreichte. Immerhin verlangte dieses Verfahren noch ein Tätigwerden der Gerichte. Deshalb erging am 17. 7. 1952 die „VO. zur Sicherung von Vermögenswerten“ (GBl. S. 615), deren § 1 Abs. 1 anordnet: „Das Vermögen von Personen, die das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik verlassen, ohne die polizeilichen Meldevorschriften zu beachten, oder hierzu Vorbereitungen treffen, ist zu beschlagnahmen.“ In Entscheidungen des Obersten Gerichts wurde zum Ausdruck gebracht, daß hier „Beschlagnahme“ gleich „Enteignung“ zu setzen sei. Jeder, der also Vermögensstücke eines Sowjetzonenflüchtlings nach dem Westen verbringt oder in der SBZ verbirgt, machte sich nach dieser Rechtsprechung eines Verbrechens gegen das Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums schuldig. Zahllose Zuchthausurteile waren die Folge. Mit dem Neuen Kurs wurde durch VO. vom 11. 6. 1953 (GBl. S. 805) die „VO. zur Sicherung von Vermögenswerten“ aufgehoben: „Alle republikflüchtigen Personen, die in das Gebiet der DDR und den demokratischen Sektor von Groß-Berlin zurückkehren, erhalten das auf Grund der VO. vom 17. 7. 1952 zur Sicherung von Vermögenswerten „beschlagnahmte Eigentum zurück“. In verschiedenen Geheimerlassen des Staatssekretariats für Innere Angelegenheiten kommt entgegen diesem klaren Wortlaut zum Ausdruck, daß es bei dem Vermögen von Personen, die die SBZ vor dem 10. 6. 1953 „illegal“ verlassen haben, praktisch bei der „bisherigen Handhabung bleibt“. Das Vermögen dieser Flüchtlinge bleibt also enteignet. Eine Rückgabe derartiger Vermögenswerte an bevollmächtigte Personen oder andere Vertreter ist ausdrücklich verboten worden. Ausgenommen sind lediglich Vermögenswerte von Personen, die im Zeitpunkt der Flucht minderjährig waren. Derartiges Vermögen kann auf Antrag des jetzt im Westen lebenden Berechtigten aus der enteigneten Vermögensmasse herausgelöst werden (Beschlagnahme). Nach der „VO. über die [S. 218]Ausgabe von Personalausweisen der Deutschen Demokratischen Republik“ v. 29. 10. 1953 (GBl. S. 1090) haben Personen, die die „DDR“ vorübergehend oder für ständig verlassen, ihren Ausweis bei der Volkspolizei abzugeben. Nichtabgabe zieht gem. § 10 der VO. Gefängnisstrafe bis zu 3 Jahren und Geldstrafe nach sich. Personen, die Bürger der „DDR“ zum Verlassen der Zone bewegen oder diesen bei der Republikflucht helfen oder eine beabsichtigte Flucht eines anderen nicht bei der Polizei anzeigen, werden seit Herbst 1955 wegen „Abwerbung“ gem. Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) zu hohen Zuchthausstrafen verurteilt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 217–218 Reparationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Resident

Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bezeichnung für das fluchtartige Verlassen der „DDR“, zunächst nur Ausdruck des Pj., seit 11. 6. 1953 amtlicher Ausdruck in Gesetzen und VO. Um an das zurückgelassene Vermögen der Sowjetzonenflüchtlinge (Flüchtlinge) heranzukommen, wurden in der SBZ verschiedene VO. erlassen. Nach der „VO. über die Rückgabe deutscher Personalausweise bei Übersiedlung nach Westdeutschland oder Westberlin“ vom 25. 1. 1951…

DDR A-Z 1956

Brandenburg (1956)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1. Land der SBZ; gebildet 1945/1947 aus dem westlich der Oder und der Görlitzer Neiße gelegenen Teil der preußischen Provinz B.; 27.061 qkm, 2,6 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 6. 2. 1947, Hauptstadt: Potsdam, Landesfarben: Rot-Weiß-Rot. — Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der sog. Verwaltungsreform unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam aufgehoben; staatsrechtliche Stellung des Landes seither unklar. Von der Altmark aus erwarb der Askanier Albrecht der Bär ab 1134 die westliche Prignitz, Zauche und Havelland; seit 1157 nannte er sich Markgraf von B. Seine Nachfolger dehnten die Mark im 13. Jh. durch den Erwerb von Barnim, Teltow, der Uckermark, Lebus, der Neumark und der Lausitz weiter nach Osten aus und erlangten die Kurwürde. Nach dem Aussterben der brandenburgischen Askanier 1320 fiel B. 1323 an die Wittelsbacher. Von 1373–1411 war A. im Besitz der Luxemburger. Unter den Herrschern beider Häuser erlitt das Land erhebliche Gebietsverluste. 1411 wurde der hohenzollernsche Burggraf Friedrich VI. von Nürnberg als Reichsverweser der Mark B. eingesetzt, 1415 bekam er als Friedrich I. auch die Kurwürde; er beugte den Adel und gewann 1427 die Uckermark und die Prignitz zurück. Sein Nachfolger, Kurfürst Friedrich II., zwang die Städte unter die landesherrliche Gewalt und konnte 1455 die Neumark und 1467 Teile der Lausitz zurückgewinnen. 1525 [S. 51]kam die Grafschaft Ruppin an B. Kurfürst Joachim II. führte 1539 die Reformation ein. 1618 erhielt Kurfürst Johann Sigismund durch Erbschaft das aus dem Ordensland hervorgegangene Herzogtum Preußen. Friedrich Wilhelm (der Große Kurfürst, 1640–1688), erreichte 1660 im Frieden von Oliva die Befreiung Preußens von der polnischen Lehnshoheit und verschaffte B. europäische Bedeutung. Sein Sohn, Friedrich III., krönte sich 1701 in Königsberg als Friedrich I. zum König in Preußen. In der Folgezeit teilte B. das Schicksal Preußens. Seit 1815 bildeten die brandenburgischen Landschaften (mit Ausnahme der Altmark, die in die Provinz Sachsen einbezogen wurde), um die 1814 von Sachsen abgetretenen Gebiete der Niederlausitz erweitert, die preußische Provinz B., aus deren Verband bald nach der Reichsgründung 1871 die Reichshauptstadt Berlin ausschied. In den letzten Monaten des 2. Weltkrieges wurde B. von sowjetischen Truppen besetzt; das Gebiet ostwärts der Oder und der Görlitzer Neiße überließen die Sowjets den Polen, es steht seither unter polnischer Verwaltung (Oder-Neiße-Linie). Im Juli 1945 befahl die SMAD die Errichtung der „Provinzialverwaltung Mark B.“ unter Präsident Dr. Karl Steinhoff (SPD), der sie im Oktober 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 43,9 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dezember 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Provinzialregierung unter Ministerpräsident Dr. Karl Steinhoff (SED) und beschloß im Februar 1947 die „Verfassung für die Mark B. vom 1. 2. 1947“, die am gleichen Tag in Kraft trat. Nach der Auflösung Preußens durch den Alliierten Kontrollrat wurde die Provinz im Juli 1945 als B. auch staatsrechtlich Land. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 ist B. Land der „DDR“; an Stelle des zum sowjetzonalen Innenminister berufenen Dr. Steinhoff wurde Rudi Jahn (SED) Ministerpräsident. Das dem Landtag am 25. 7. 1952 aufgezwungene „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Lande B.“ beraubte das Land seiner staatsrechtlichen Handlungsfähigkeit (Verwaltungsreform). 2. Stadtkreis im brandenburgischen Bezirk Potsdam, Kreisstadt, Hauptort der Mark B., an der Havel, mit 87.143 Einwohnern (1955) zweitgrößte Stadt Brandenburgs; reich an mittelalterlichen Bauten: spätromanischer Dom (12. Jh.), spätgotische Katharinenkirche (15. Jh.), Altstädter Rathaus (15. Jh.), Neustädter Rathaus; bedeutende Industrie: Stahl- und Walzwerke, Stahlbau, Fahrzeuge, Kinderwagen, Maschinen, Traktoren, Metall-, Leder- und Textilwaren, Schiffbau. Die Hevellerburg Brennaburg (Brennabor) wurde 928 von Heinrich I. erobert. Das 948 gegründete Bistum ging durch den Wendenaufstand 983 wieder verloren und konnte erst im 12. Jh. erneuert werden. Die Altstadt entstand um 1170 aus dem wendischen Dorf Parduin, die 1196 erstmals erwähnte Neustadt aus einer deutschen Siedlung; in der Folgezeit war B. bis 1488 Residenz der brandenburgischen Markgrafen und Kurfürsten. 1715 wurden beide Städte vereinigt. Im 2. Weltkrieg erlitt die Stadt erhebliche Zerstörungen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 50–51 BPO A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Brecht, Bert (Berthold)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1. Land der SBZ; gebildet 1945/1947 aus dem westlich der Oder und der Görlitzer Neiße gelegenen Teil der preußischen Provinz B.; 27.061 qkm, 2,6 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 6. 2. 1947, Hauptstadt: Potsdam, Landesfarben: Rot-Weiß-Rot. — Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der sog. Verwaltungsreform unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam aufgehoben;…

DDR A-Z 1956

Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des (1956)

Siehe auch: Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutz des: 1953 1954 Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das „Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels“ vom 21. 4. 1950 (GBl. S. 327) ist von besonderer Bedeutung auf wirtschaftsstrafrechtlichem Gebiet. Es stellt den ohne besondere Genehmigung erfolgten Transport von Waren nach und von Westberlin unter Strafe von mindestens 3 Jahren Gefängnis, in schweren Fällen mindestens 5 Jahren Zuchthaus und Vermögenseinziehung. Ein schwerer Fall liegt u. a. immer dann vor, wenn Wertpapiere, Briefmarken mit Sammlerwert, Kunstgegenstände oder Schmucksachen ohne Warenbegleitschein nach Westberlin gebracht werden. Durch die „Verordnung zum Schutze des innerdeutschen Warenverkehrs“ vom 26. 7. 1951 (GBl. S. 705) wurde dieses Gesetz auf den gesamten Warenverkehr zwischen der SBZ und der Bundesrepublik ausgedehnt. Durch dieses Gesetz wird die Möglichkeit, über privates Eigentum frei zu verfügen (Kunstgegenstände, Schmucksachen usw.), stark eingeschränkt und teilweise verhindert (Eigentum). In einer nach der Verkündung des Neuen Kurses erlassenen Richtlinie hat das Oberste Gericht die zu „formale“ Anwendung des Handelsschutzgesetzes gerügt und zur Gewährleistung seiner „richtigen“ Anwendung u. a. angeordnet, daß ein schwerer Fall im Sinne des Gesetzes (5 Jahre Zuchthaus Mindeststrafe) nur dann anzunehmen sei, wenn es sich bei dem unerlaubten Transport von Geld, Wertsachen und dgl. „um hohe Geldbeträge oder Gegenstände von erheblichem Wert handelt“ (Richtlinie Nr. 4 vom 31. 10. 1953; ZBl. S. 546). Die Ausdrücke „hoch“ und „erheblicher Wert“ sind bewußt unklar gehalten, so daß praktisch jede gewünschte Auslegung möglich ist. Das AZKW verfügt Beschlagnahme und Einziehung von Gegenständen selbständig ohne Beteiligung der Gerichte (Beschlagnahme). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 119 Innen- und Außenhandel, Deutscher (DIA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Innere Reserven

Siehe auch: Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutz des: 1953 1954 Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das „Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels“ vom 21. 4. 1950 (GBl. S. 327) ist von besonderer Bedeutung auf wirtschaftsstrafrechtlichem Gebiet. Es stellt den ohne besondere Genehmigung erfolgten Transport von Waren nach und von Westberlin unter Strafe von mindestens 3 Jahren Gefängnis, in schweren Fällen mindestens 5…