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SED (1956)
Siehe auch: SED: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 1985 Abk. für Sozialistische Einheitspartei Deutschlands. Unter dem Druck der sowjetischen Besatzungsmacht am 21. 4. 1946 gegründet durch Zusammenschluß von KPD und SPD in der SBZ. Auf dem Vereinigungsparteitag waren [S. 230]47 v. H. der Mitgl. Kommunisten, 53 v. H. Sozialdemokraten. Die zunächst paritätische Besetzung aller Funktionen wurde Anfang 1949 auch formell aufgehoben, alle nicht gleichgeschalteten sozialdemokratischen Funktionäre wurden nach und nach verdrängt. Mitgliederstand: April 1946: 1.298.000, April 1950: 1.750.000, April 1954: 1.413.000, das sind 10,8 v. H. der Einwohner der SBZ über 18 Jahre. Theoretische Grundlage: Lehren von Lenin und Stalin sowie von Marx und Engels in Lenin-Stalinscher Interpretation (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus). Seit 1948 schnelle Bolschewisierung der Partei unter der Parole: Entwicklung der SED zu einer „Partei neuen Typus“. Alleiniges Vorbild: KPdSU. Anerkennung der führenden Rolle der SU und der KPdSU werden für die Mitgliedschaft vorausgesetzt: „Die Partei Lenins und Stalins, die KPdSU, genießt bei den Mitgliedern und besonders bei den Funktionären der Partei unbestrittene Autorität als das große Vorbild bei der Schaffung einer Partei neuen Typus.“ (Entschließung des III. Parteitages im: „Protokoll des III. Parteitages“, Dietz-Verlag, Berlin 1951, S. 266) — Etappenziel der SED; Einheit Deutschlands unter Beibehaltung der sog. „Errungenschaften der DDR“ und ihrer Ausdehnung auf die Bundesrepublik. (vgl. Grotewohl-Rede am 12. 8. 1955 in: „Neues Deutschland“, 13. 8. 1955). Endziel: Errichtung der Diktatur des Proletariats und des sowj. Sozialismus in ganz Deutschland. — Parteiführung und Funktionäre der SED beherrschen sämtliche Massenorganisationen und den gesamten Staats- und Wirtschaftsapparat der SBZ mit der Begründung, die Partei sei der Vortrupp der Arbeiterklasse und vertrete die Interessen aller Werktätigen. Die SED-Parteiführung leitet und kontrolliert die westdeutsche KPD, auch nach deren Verbot. Organisatorischer Aufbau: Parteitagsdelegierte wählen das Zentralkomitee (ZK), von dem das Politbüro und das Sekretariat gewählt werden. Nachgeordnet sind Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Ortsleitungen; Grundorganisationen: Betriebs- und Wohngruppen. Zwischen den Parteitagen finden bei politisch gegebenem Anlaß Parteikonferenzen statt, deren Einberufung das ZK beschließt. Eintritt in die SED seit 1. 3. 1949 nur als Kandidat möglich. 1. Sekretär des ZK der SED: Walter ➝Ulbricht. Literaturangaben Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. DIN A4, 640 S. Stern, Carola: Die SED — Handbuch über Aufbau [\dots] des Parteiapparates (Rote Weißbücher 14). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 256 S. m. 1 Plan. (Neuauflage in Vorbereitung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 229–230 Schwerpunktbetriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Seefrachten, Deutsches Kontor für (Deutfracht)Siehe auch: SED: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 1985 Abk. für Sozialistische Einheitspartei Deutschlands. Unter dem Druck der sowjetischen Besatzungsmacht am 21. 4. 1946 gegründet durch Zusammenschluß von KPD und SPD in der SBZ. Auf dem Vereinigungsparteitag waren [S. 230]47 v. H. der Mitgl. Kommunisten, 53 v. H. Sozialdemokraten. Die zunächst…
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Altersversorgung der Intelligenz (1956)
Siehe auch: Altersversorgung der Intelligenz: 1958 Altersversorgung der technischen Intelligenz: 1953 1954 Für die Angehörigen der technischen ➝Intelligenz in den VEB ist durch VO. vom 17. 8. 1950 (GBl. S. 844) eine zusätzliche A. eingeführt worden, die durch eine Versorgungsversicherung bei der Deutschen ➝Versicherungsanstalt gewährleistet wird. Die Beiträge für diese Versicherung sind von den VEB aufzubringen. Zum Kreise der Versorgungsberechtigten gehören Ingenieure, Konstrukteure, Architekten, Techniker sowie Personen, die auf Grund eines Einzelvertrages Anspruch auf die A. haben. Auch auf andere leitende Angestellte kann die A. ausgedehnt werden. Durch die zusätzliche A. wird ab [S. 16]65. Lebensjahr eine monatliche Rente in Höhe von 60 bis 80 v. H. des im letzten Jahre bezogenen Bruttogehalts gezahlt. Die gleiche Rente wird gewährt beim Eintritt vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit. Der überlebende Ehepartner erhält 50 v. H. der Rente; Waisen, Halbwaisen und Personen, für die der Versicherte unterhaltspflichtig war, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, oder, sofern sie sich in der Ausbildung befinden, 25 v. H. der Rente. Durch VO. vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 675) ist für die Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen eine A. mit den gleichen Leistungen eingeführt worden. Dazu gehören auch Lehrer, die 20 Dienstjahre abgeleistet haben, sofern sie bei Inkrafttreten der VO. noch im Dienst waren. Selbständige Ärzte gehören nicht dazu. Die A. wird ebenfalls von der Deutschen Versicherungsanstalt gezahlt, die die Mittel hierfür aus dem Staatshaushalt ersetzt bekommt. Die zusätzliche A. ist steuerfrei. Renten aus der Sozialversicherung werden der technischen Intelligenz nicht angerechnet. Durch die Schaffung der zusätzlichen A. für eine Reihe von Berufen will das Sowjetzonenregime die Abwanderung von Kräften verhindern, die ihm entweder für die Steigerung der Produktion oder für die Wahrung eines gewissen Kulturniveaus wichtig erscheinen. Außerdem hat das Regime es in der Hand, mit der zusätzlichen A. verdiente Funktionäre zu belohnen. Das Entstehen einer neuen privilegierten Schicht wird so gefördert. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 296 S. m. 65 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 15–16 Altenburg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AnbauplanSiehe auch: Altersversorgung der Intelligenz: 1958 Altersversorgung der technischen Intelligenz: 1953 1954 Für die Angehörigen der technischen ➝Intelligenz in den VEB ist durch VO. vom 17. 8. 1950 (GBl. S. 844) eine zusätzliche A. eingeführt worden, die durch eine Versorgungsversicherung bei der Deutschen ➝Versicherungsanstalt gewährleistet wird. Die Beiträge für diese Versicherung sind von den VEB aufzubringen. Zum Kreise der Versorgungsberechtigten gehören Ingenieure,…
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Konsumgenossenschaften (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach den Satzungen des am 27. 8. 1948 gegründeten „Verbandes Deutscher Konsumgenossenschaften“ sind die K. eine „demokratische Massenorganisation“: „Ihre Hauptaufgabe besteht in der aktiven Unterstützung der Politik unserer Regierung im Kampf um ein einheitliches, demokratisches Deutschland sowie im Kampf zur Erhaltung des Weltfriedens an der Seite der großen sozialistischen SU. Das zweite Jahr unseres großen Friedensplans stellt den K. die Aufgabe, durch Verbesserung der massenpolitischen Arbeit und der Handelstätigkeit die Produkte unserer Aktivisten und Arbeiter schneller, billiger und als gute Qualitäten und Sortimente an die Bevölkerung heranzubringen.“ (Aus „Das Wirtschaftsjahr 1952“, Verlag „Die Wirtschaft“, Berlin.) Die K. der SBZ sind also nicht mehr Einrichtungen der organisierten Verbraucherschaft mit dem Zwecke der verbilligten Versorgung mit Lebensmitteln und Verbrauchsgütern. Ihre Spitzenorganisation ist der „Verband Deutscher K. e. G. m. b. H.“, Berlin W 8. Die K. unterhalten zur Zeit für ihre rund 3 Mill. Mitglieder 27.000 Verkaufsstellen. Die Verkaufsstellenzahl ist in den letzten Jahren insbesondere durch die Errichtung sogen. Dorfkonsumgenossenschaften, in denen hauptsächlich Industrieerzeugnisse angeboten werden sollen, angestiegen. Im VdK sind z. Z. etwa 225.000 Personen beschäftigt, davon 110.000 im Verkauf. Die K. werden bevorzugt mit Mangelwaren beliefert und halten zum Teil auch Waren zu HO-Preisen feil. Im Jahre 1950 übernahmen sie die Warenbeschaffung, die Lagerung und zum Teil auch den Verkauf für die „Wirtschaftsabteilung der Besatzungsmacht“ (GSOW, Konsum-Spezialhandel). In den letzten Jahren ist eine gewisse Konkurrenz zwischen HO und K. entstanden. Literaturangaben Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 88 S. m. 15 Anlagen. *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 139 Konstruktivismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KonsumgüterversorgungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach den Satzungen des am 27. 8. 1948 gegründeten „Verbandes Deutscher Konsumgenossenschaften“ sind die K. eine „demokratische Massenorganisation“: „Ihre Hauptaufgabe besteht in der aktiven Unterstützung der Politik unserer Regierung im Kampf um ein einheitliches, demokratisches Deutschland sowie im Kampf zur Erhaltung des Weltfriedens an der Seite der großen sozialistischen SU. Das zweite Jahr unseres…
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Bibliothekswesen (1956)
Siehe auch: Bibliotheken: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bibliothekswesen: 1953 1954 1958 Im B. der Zone haben die allgemeinen öffentlichen Büchereien den Vorrang, da sie unmittelbarer als die wissenschaftlichen der Sowjetisierung dienstbar gemacht werden können. Die bisher als „wissenschaftliche bezeichneten Bibliotheken dienten der Wissenschaft und Forschung, die in Dienst und Sold der bürgerlichen Klassengesellschaft standen“ (Erkl. des Volksbildungsministeriums von Juni 1950); sie waren des Objektivismus verdächtig und wurden daher bewußt vernachlässigt. Mangel an qualifizierten Fachkräften und wachsende Anforderungen der „gesellschaftlichen Arbeit“ beeinträchtigten die Erfüllung der eigentlichen Aufgaben; die Buchbestände waren durch Kriegsverluste, Säuberungen und Sekretierungen gelichtet; Anschaffungen westdeutscher und ausländischer Literatur werden (gemäß Verordnung vom 16. 3. 1950) durch die „Zentralstelle für die Beschaffung wissenschaftlicher Literatur“ kontrolliert, die die vom Staat für vordringlich erachteten Bedürfnisse vor anderen zu berücksichtigen hat; die Bibliotheken können also nicht jedem Benutzer jedes für Forschungszwecke benötigte Buch besorgen. Das allgemeine öffentliche B. wird stärker gefördert, aber durch staatliche Reglementierung, Säuberung der Bestände, „Auswahllisten“, Kontrolle der Nachwuchsausbildung, Schulung der alten Bibliothekare und privaten Leihbüchereibesitzer scharf auf die „gesellschaftlichen Aufgaben“ des Parteistaates ausgerichtet. Die Unterhaltungs- und echten Bildungsbedürfnisse der Leserschaft gelten als weniger beachtlich. Büchereien der Betriebe und „demokratischen Massenorganisationen“ genießen besondere Förderung, während die privaten Leihbüchereien zu langsamem Absterben verurteilt sind, da sie die von den Lesern gewünschte Literatur nicht führen, dürfen oder nicht erhalten können. Die Kontrolle der allgemeinen öffentlichen Büchereien und die Umschulung der Bibliothekare erfolgt durch die „Staatlichen Landesstellen für Buch- und Bibliothekswesen“; die Ausbildung des Nachwuchses (auch der wissenschaftlichen Bibliotheken) ist lt. Verordnung vom 16. 3. 1950 beim „Zentralinstitut für Bibliothekswesen“ in Ostberlin zentralisiert. Die Deutsche Bücherei in Leipzig bemüht sich, ihrer alten Aufgabe als allgemeines deutsches Verlagsarchiv weiterhin nachzukommen, [S. 48]wird aber aus der Bundesrepublik nicht mehr mit Pflichtexemplaren beliefert. Literaturangaben *: Bibliotheken als Opfer und Werkzeug der Sowjetisierung. Zur Lage des Büchereiwesens in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 71 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 47–48 Bibliothek fortschrittlicher Schriftsteller A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bildender Künstler, VerbandSiehe auch: Bibliotheken: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bibliothekswesen: 1953 1954 1958 Im B. der Zone haben die allgemeinen öffentlichen Büchereien den Vorrang, da sie unmittelbarer als die wissenschaftlichen der Sowjetisierung dienstbar gemacht werden können. Die bisher als „wissenschaftliche bezeichneten Bibliotheken dienten der Wissenschaft und Forschung, die in Dienst und Sold der bürgerlichen Klassengesellschaft standen“ (Erkl. des…
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Fünfjahrplan (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem Muster der Sowjetunion in der SBZ eingeführte langfristige Planung. Im Sinne der marxistischen Lehre vom Primat des Ökonomischen richtet sich der F. jeweils besonders auf die Wirtschaft, schließt jedoch eine Gesamtplanung aller anderen Gebiete des öffentlichen Lebens ein, z. B. Verwaltung, Kulturpolitik, Schulwesen, Gesundheitswesen, Sport usw. — Vorläufer des ersten F. der SBZ waren Planungen für die Zeiträume Juli bis Dezember 1948 (Halbjahrplan) und 1949–1950 (Zweijahrplan). Hauptziel des ersten Fünfjahrplanes (1951–1955) war die Erhöhung der Industrieproduktion auf durchschnittlich 192 v. H. im Verhältnis zu 1950. Schwerpunkte dabei waren der Aus- und Neubau von Energieversorgungsanlagen, Brennstoffbetrieben, Hütten-, Stahl- und Walzwerken. Betrieben der Großchemie und des Maschinenbaus. Zur Erreichung dieser Ziele sah der erste F. die Steigerung der Arbeitsproduktivität durch Förderung der Wettbewerbe und der Aktivistenbewegung vor. (Neuererbewegung) Der Bericht der Staatl. Plankommission über die Ergebnisse des ersten F. spricht von einer „allgemeinen Erfüllung der Planziele“, vermeidet jedoch eine Gegenüberstellung der ursprünglichen Planzahlen mit den tatsächlichen Ergebnissen. Eine solche Gegenüberstellung zeigt die Nichterfüllung der Planziele bei wichtigsten Positionen, z. B.: Da es sich bei den nicht erfüllten Positionen durchweg um solche Grundstoffe handelt, deren ausreichendes Vorhandensein die Voraussetzung für die Planerfüllung in den verarbeitenden Industrien ist, müssen die Angaben der Plankommission, wonach in den Leichtindustrien die Pläne sämtlich übererfüllt worden seien, mit Skepsis entgegengenommen werden. Die Nichterfüllung bei wichtigen Positionen darf aber nicht zu dem Fehlschluß verleiten, als sei der erste F. als Ganzes gescheitert. Die Ergebnisse sind vielmehr als eine erhebliche Steigerung der industriellen Leistungsfähigkeit der SBZ zu registrieren. Eine Steigerung in dem bisherigen Umfange ist jedoch für die Zukunft nicht wiederholbar. Auch ist zu beachten, daß die Entwicklung in der SBZ in den letzten Jahren hinter der Ausweitung der Industrie in der Bundesrepublik zurückgeblieben ist. Nach den Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung in Westberlin betrug der Industrie-Index der SBZ im ersten Halbjahr 1955, bezogen auf 1950, nur etwa 80 v. H. des Index der Bundesrepublik. [S. 91]Der zweite F. (1955–1960) der SBZ, für den bei Redaktionsschluß nur die sogen. Direktive der SED vorlag, soll 1960 eine Steigerung der Industrieproduktion auf 155 v. H. des Standes von 1955 bringen. Der erste F. steigerte nach amtlichen sowjetzonalen Angaben die Industrieproduktion auf 189,9 v. H. Das Wachstumstempo verringert sich künftig also erheblich. Gleichzeitig tritt eine Spezialisierung der Produktion der SBZ im Zusammenhang mit der verstärkten Koordinierung der Wirtschaft der SBZ mit der Wirtschaft der Sowjetunion und der Länder des Sowjetblocks in Erscheinung. Die F. der SBZ werden in ihren wesentlichen Positionen durch den sowjetischen GOSPLAN diktiert und sind Teilstücke der industriellen Arbeitsteilung innerhalb der Sowjetblockländer. (Rat für ➝Gegenseitige Wirtschaftshilfe) Durch ihre Ausrichtung auf außerdeutsche Bedürfnisse gefährden die F. die arbeitsteilige Struktur Gesamtdeutschlands. Der Auf- und Ausbau großer Kapazitäten in Metallurgie und Maschinenbau führt z. B. zu Fehlinvestitionen, da in der Bundesrepublik ausreichend entsprechende Werke vorhanden sind. Die Durchführung der F. setzt große Materialinvestitionen voraus, die aus eigener Erzeugung von der SBZ nicht aufgebracht werden können. Da auch die Sowjetblockländer für ihre eigenen Industrialisierungspläne auf Einfuhren angewiesen sind, ist die SBZ weiterhin von Westimporten abhängig. (Wirtschaftssystem) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 90–91 Fünfhunderttausender-Bewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FunktionalismusSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem Muster der Sowjetunion in der SBZ eingeführte langfristige Planung. Im Sinne der marxistischen Lehre vom Primat des Ökonomischen richtet sich der F. jeweils besonders auf die Wirtschaft, schließt jedoch eine Gesamtplanung aller anderen Gebiete des öffentlichen Lebens ein, z. B. Verwaltung, Kulturpolitik, Schulwesen, Gesundheitswesen, Sport usw. — Vorläufer des ersten F. der SBZ waren Planungen für…
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Familienpolitik (1956)
Siehe auch: Familie: 1969 1975 1979 1985 Familienpolitik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die F. in der SBZ orientiert sich seit 1949/50 ganz am sowjetischen Modell. Der Wert der F. soll durch ihren Wert für die „Arbeiter-und-Bauern-Macht“ bestimmt werden. Von diesem Standpunkt aus weist die staatliche F. der Familie eine dreifache Funktion zu: 1. Die Familie hat Sorge zu tragen für die Sicherung eines ausreichenden Kadernachwuchses für alle Gebiete des staatlichen Lebens. Kinderreiche erhalten finanzielle Zuwendungen durch den Staat. Schwangerschaftsunterbrechungen sind nur aus gesundheitlichen Gründen statthaft. 2. Die Familie soll ihre Interessen mit den Interessen der staatlichen Planwirtschaft identifizieren. In diesem Zusammenhang erstrebt die F. vor allem die Einbeziehung der Ehefrau und Mutter in den Produktionsprozeß. Der Bau von Heimen und Horten für Kinder berufstätiger Mütter wird forciert vorangetrieben. Eine berufliche und politische Tätigkeit kann die Ehefrau gegebenenfalls auch ohne das Einverständnis des Mannes ausüben. Auch eine damit verbundene längere Abwesenheit vom gemeinsamen Wohnsitz soll kein Scheidungsgrund sein. Grundsätzlich soll alle Arbeit zur Erfüllung der Wirtschaftspläne als Arbeit für das Wohlergehen der Familie verstanden werden. — 3. Die Familie soll in engster Zusammenarbeit vor allem mit Schule und FDJ Erziehungsstätte des „sozialistischen Menschen“ sein. Der 1954 veröffentlichte Entwurf eines Familiengesetzbuches betont den Anspruch des Staates auf maßgeblichen Einfluß in der Kindererziehung und macht den Eltern u.a. zur Pflicht, ihre Kinder im Sinne der „Arbeiter-und-Bauern-Macht“ zu erziehen. Anderenfalls ist die zuständige staatliche Dienststelle berechtigt, „die erforderlichen Anordnungen zu treffen“, d. h. die Kindererziehung völlig in staatliche Regie zu nehmen. — Durch diese dreifache Zielsetzung wird der Eigenwert der Familie völlig aufgehoben. Die Familie wird zum Werkzeug politischer Zielsetzung. Innerhalb dieser Absichten erstrebt die staatliche F. allerdings eine Festigung der Familie und keineswegs ihre Auflösung. (Familienrecht) Literaturangaben Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 2., überarb. Aufl., Bonn 1956. 71 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 81 Falkensee A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FamilienrechtSiehe auch: Familie: 1969 1975 1979 1985 Familienpolitik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die F. in der SBZ orientiert sich seit 1949/50 ganz am sowjetischen Modell. Der Wert der F. soll durch ihren Wert für die „Arbeiter-und-Bauern-Macht“ bestimmt werden. Von diesem Standpunkt aus weist die staatliche F. der Familie eine dreifache Funktion zu: 1. Die Familie hat Sorge zu tragen für die Sicherung eines ausreichenden Kadernachwuchses für alle Gebiete des staatlichen Lebens.…
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Arzneimittelversorgung (1956)
Siehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arzneiversorgung: 1953 Da die pharmazeutisch-chemische Grundstoffproduktion ihren Sitz von jeher ganz überwiegend in Westdeutschland hatte, hätte nur eine rasche Umstellung der chemischen Industrie Mitteldeutschlands nach dem Kriege die A. der SBZ sichern können. Verhindert wurde das durch die Überführung der großen chemischen Werke in SAG und durch die Demontage der vorhandenen Arzneimittelfabriken. Zunächst konnte die A. aus älteren (Wehrmachts-) Beständen und (bis 1948) durch Interzonenkompensationen aufrechterhalten werden. Dann trat ein katastrophenhafter Notstand ein. Erst um 1950 begann der Versuch eines planmäßigen Aufbaus eigener Produktion. Er wurde durch Mangel an qualifizierten Wissenschaftlern und Fehlen ausreichender Erfahrungen mit schwersten Fehlern belastet. Das (aus einem Entwurf der Reichsregierung entwickelte) 1948 länderweise erlassene Arzneimittelgesetz wurde benutzt, um VEB gegenüber privaten Betrieben zu begünstigen, ohne Rücksicht auf folgenschwere Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit. Starre und aus langfristiger Planung bedingte Schwerfälligkeit der zentralen Kommandowirtschaft haben kaum irgendwo so verhängnisvoll sich ausgewirkt wie auf dem subtilen Gebiet der A. Hinzu kamen die anhaltenden Versuche einer Verstaatlichung und Zentralisierung des Arneimittelgroßhandels (zunächst DHZ Chemie, ab 1952 DHZ Pharmazie und Krankenhausbedarf, dem Gesundheitsministerium unterstellt), die die ständigen Reibungen mit dem um seine Existenz kämpfenden privaten Großhandel nicht zu überwinden vermochten. Die Mängel in der A. sind auch heute noch sehr schwer bei neuen Spezialpräparaten, aber auch bei wichtigen Reinmaterialien, Drogen usw. Die Lücken werden durch Interzonenhandel und Import nur zum kleinen Teil gedeckt. Für medizinische Geräte gilt in allen wesentlichen Punkten das gleiche. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 130 S. m. 15 Anlagen. (Neuauflage in Vorb.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 28 Arnstadt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArzthelferSiehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arzneiversorgung: 1953 Da die pharmazeutisch-chemische Grundstoffproduktion ihren Sitz von jeher ganz überwiegend in Westdeutschland hatte, hätte nur eine rasche Umstellung der chemischen Industrie Mitteldeutschlands nach dem Kriege die A. der SBZ sichern können. Verhindert wurde das durch die Überführung der großen chemischen Werke in SAG und durch die Demontage der vorhandenen…
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Pädagogisches Zentralinstitut, Deutsches (DPZI) (1956)
Siehe auch: Deutsches Pädagogisches Zentralinstitut (DPZI): 1969 1975 1979 Pädagogisches Zentralinstitut, Deutsches (DPZI): 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Institution zur Heranbildung „pädagogischer Kader für Lehre und Forschung“ und zur Intensivierung der Forschungsarbeit auf dem Gebiet der „fortschrittlichen“, d. h. marxistisch-leninistischen Pädagogik. Das seit dem 1. 9. 1949 bestehende Institut wird seit Ende 1950 von dem in der sowjetischen Kriegsgefangenschaft umgeschulten Dr. Werner Dorst geleitet. Die Gründung wurde durch die 1. Kulturverordnung vom 31. 3. 1949 verfügt. Sie übertrug dem DPZI auch die Aufgabe der Lehrerfort- und Weiterbildung und verpflichtete es, Lehrer bei ihrer Vorbereitung auf die 1. und 2. Lehrerprüfung zu unterstützen. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe hat das DPZI — insbesondere durch die Errichtung eines Fernstudiums — die Verbreitung der marxistisch-leninistischen Pädagogik erheblich gefördert. Die Aufgaben der Lehrerweiterbildung sind inzwischen von dem 1955 gegründeten „Zentralinstitut für Lehrerweiterbildung“ übernommen worden. Die ersten konsequent marxistisch-leninistischen Lehrpläne (1951) sind vom DPZI ausgearbeitet worden, ebenso hat es bei den folgenden Neubearbeitungen mitgewirkt. In den letzten Jahren hat sich das DPZI immer stärker um die Koordinierung und planmäßige Gestaltung der pädagogischen Forschungsarbeit bemüht. Die bisher von ihm herausgegebenen Bücher dienen jedoch vornehmlich der direkten Anleitung der Lehrer. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 189 Pädagogisches Kabinett A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PapierindustrieSiehe auch: Deutsches Pädagogisches Zentralinstitut (DPZI): 1969 1975 1979 Pädagogisches Zentralinstitut, Deutsches (DPZI): 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Institution zur Heranbildung „pädagogischer Kader für Lehre und Forschung“ und zur Intensivierung der Forschungsarbeit auf dem Gebiet der „fortschrittlichen“, d. h. marxistisch-leninistischen Pädagogik. Das seit dem 1. 9. 1949 bestehende Institut wird seit Ende 1950 von dem in der sowjetischen Kriegsgefangenschaft…
DDR A-Z 1956
Chemische Industrie (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bereits vor der Teilung Deutschlands hatte die Ch. I. in der heutigen SBZ bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, während bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen Industrie bestand. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei IG-Farbenwerke in Bitterfeld und andere waren Lieferanten Westdeutschlands und der ganzen Welt. 1936 hatte das Sowjetzonengebiet an der gesamtdeutschen Erzeugung z. B. folgende Anteile: Methanol 78,9 v. H., Stickstoffdüngemittel 61,1, Kali 58,7, Schwefelkohlenstoff 57,5, synthetischer Ammoniak 55,5, Benzin 55, Chlor 48,5, kalzinierte Soda 47,1 und Dieselkraftstoffe 29,6 v. H. Diese Anteile erhöhten sich während der Kriegsjahre zum Teil nicht unerheblich. Bei verhältnismäßig geringen Kriegsschäden mußte die Ch. I. der SBZ 1945/46 außerordentlich empfindliche Demontagen hinnehmen. Nach sowjetzonalen Unterlagen wurden u. a. folgende Kapazitäten durch die Sowjets demontiert: Gipsschwefelsäure 100 v. H., sonstige Schwefelsäure 30 v. H., kalzinierte Soda 85 v. H., Ätznatron 60 v. H., Stickstoffdüngemittel 40 v. H. In anderen Zweigen waren die Demontagen geringer, da die wichtigsten Chemie-Großbetriebe von den Sowjets beschlagnahmt wurden (SAG) Nach dem Wiederaufbau verfügten die Sowjets (Stand von Anfang 1952) über mehr als 52 v. H aller Kapazitäten in der Ch. I. Bei einer großen Anzahl chemischer Erzeugnisse besaßen die Sowjets sogar Monopolstellungen, bei anderen lag der Anteil wesentlich über dem Durchschnitt. Durch die sowjetische Verfügungsgewalt über die wichtigsten chemischen Grundstoffe sind der deutsch verbliebene Teil der Ch. I. und viele andere Industriezweige (Textilindustrie, Lack- und Farbenindustrie, Metallindustrie, Papierindustrie, Elektro- und Glasindustrie usw.) von der Belieferung durch SAG-Betriebe abhängig. Die SAG-Betriebe der Ch. I. gingen am 1. Jan. 1954 in deutsche Verwaltung über. Etwa 95 v. H. der Produktion sind verstaatlicht. Der Rest besteht aus kleinen und kleinsten Betrieben, in denen vorwiegend chemisch-technische und kosmetische Erzeugnisse hergestellt werden. Sie unterliegen der Kontrolle der staatlichen Organe und Rohstoffzuteilungen über die Staat[S. 56]lichen Vertragskontore nur insoweit, als es sich um Planproduktion oder um solche Produktion handelt, für die unwichtige Rohstoffe verwendet werden können. Der Fünfjahrplan sah für die Ch. I. die Überwindung der Abhängigkeit von westlichen Bezugsquellen bei den wichtigsten Erzeugnissen vor. Die Produktion soll z. B. wie folgt gesteigert werden: Die Ergebnisse der ersten vier Planjahre deuten darauf hin, daß die geplanten Steigerungen im allgemeinen erfüllt, z. T. sogar übererfüllt werden. Bei kalzin. Soda, Ätznatron und Phosphordünger wurde das Planziel nicht erreicht. Literaturangaben *: Die chemische Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1955. 64 S. m. 14 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 55–56 CDU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ChemnitzSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bereits vor der Teilung Deutschlands hatte die Ch. I. in der heutigen SBZ bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, während bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen Industrie bestand. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei IG-Farbenwerke in Bitterfeld und andere waren…
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Sowjetisches Militärtribunal (SMT) (1956)
Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die in der SBZ tätigen SMT sind nicht nur für die Aburteilung sowjetischer Soldaten zuständig; auch deutsche Staatsbürger wurden und werden vor diesen Gerichten angeklagt und nach sowjetischem Recht verurteilt. Eine Zuständigkeitsabgrenzung gegenüber den SBZ-Gerichten besteht nicht. Soweit feststellbar, handelt es sich stets um politische Fälle, die die sowjetischen Gerichte nach ihrem Ermessen an sich [S. 236]ziehen. Das Verfahren ist dem Einfluß und jeglicher Kenntnisnahme der SBZ-Justiz entzogen. Der Untersuchungshäftling hat keine Verbindung mit der Außenwelt. Er wird meist in sehr strenger Einzelhaft gehalten und kommt nur mit sowjetischem Wachpersonal in Berührung. Die Verhöre erfolgen fast stets nachts. Mit allen Mitteln versuchen die Kommissare, ein Geständnis zu erlisten oder zu erpressen. Die Protokolle werden in russischer Sprache abgefaßt. Die Akten der Voruntersuchung haben in der Gerichtsverhandlung absolute Beweiskraft. Eine Beweisaufnahme erfolgt nur, wenn die Anklage noch nicht „genügend geklärt“ erscheint (§ 394 StPO). In geklärten Fällen wirkt der Militärstaatsanwalt nicht mit, und damit ist auch die Hinzuziehung eines Verteidigers ausgeschlossen. Dem Angeklagten kann das Recht auf mündliche Selbstverteidigung genommen werden. Das Gericht darf auch Beweisstücke verwenden, die dem Angeklagten unbekannt bleiben, kann also Spitzelmeldungen heranziehen, ohne daß der Angeklagte etwas dagegen Vorbringen kann. Die Verfanren werden oft in fünf bis zehn Minuten abgewickelt. Die Anklage stützt sich fast ausschließlich auf eines der „gegenrevolutionären Verbrechen“ (§ 58 StGB der RSFSR, gelegentlich auch § 59): „Als gegenrevolutionär gilt jede Handlung, die auf den Sturz, die Unterhöhlung oder die Schwächung der Sowjetherrschaft … oder auf die Unterhöhlung der äußeren Sicherheit der UdSSR und der grundlegenden wirtschaftlichen, politischen und nationalen Errungenschaften der proletarischen Revolution gerichtet sind“. Der 2. Absatz des 9 58 dehnt den Anwendungsbereich u. a. auch auf die SBZ aus: „Kraft der internationalen Solidarität der Interessen aller Werktätigen gelten Handlungen gleicher Art als gegenrevolutionär auch dann, wenn sie gegen einen anderen der UdSSR nicht angehörenden Staat der Werktätigen gerichtet sind“. Zu den 18 verschwommen definierten Tatbeständen des § 58 gehören z. B. „das Unterhalten von Beziehungen zu einem ausländischen Staat“ (58, III), „Unterstützung der ausländischen Bourgeoisie“ (58, IV), „Propaganda, die zur Schwächung der Sowjetherrschaft führen kann“ (58, X), „Nichtanzeigen eines vorbereiteten Verbrechens“ (58, XII). Die Strafe lautet im Regelfälle auf 25 Jahre Zwangsarbeit. Die Urteilsverkündung erfolgt oft in Abwesenheit des Angeklagten durch Zustellung einer Urteilsabschrift. Anfechtung des Urteils ist bei den wichtigsten gegenrevolutionären Verbrechen ausgeschlossen, in den übrigen Fällen ist sie praktisch aussichtslos, weil sie nur Formfehler und „offensichtliche Ungerechtigkeit“ angreifen darf. Fehler im Sachverhalt, im Protokoll der Voruntersuchung können nicht zur Begründung herangezogen werden. Die Verurteilten werden zur Vollstreckung meist den Zuchthäusern in der SBZ zugewiesen; „gefährliche politische Verbrecher“ werden in sowjetische „Besserungsarbeitslager“ (ITL) in der SU übergeführt. Dort bleiben sie für ihre Angehörigen verschollen, während den Insassen der Zuchthäuser ein beschränkter Briefverkehr gestattet ist. Im Oktober 1954 teilte der sowjetische Hohe Kommissar dem sowjetzonalen Ministerrat mit, daß alle seit 1945 von SMT verurteilten Deutschen, die zur Zeit ihre Strafe in einer in der SBZ gelegenen Strafanstalt verbüßen, in die Zuständigkeit der deutschen Behörden übergeben würden. Damit war die Entscheidungsbefugnis über Begnadigung und Haftentlassung dieser Verurteilten auf die hierfür zuständigen Organe der SBZ übertragen worden (Gnadenrecht). Mitte 1955 setzte Staatspräsident Pieck erstmalig einen Teil der unmenschlich hohen Freiheitsstrafen herab. Diese Strafherabsetzungen hatten keine Haftentlassungen zur Folge. Auch nach dem „Gnadenerlaß“ blieben in der Regel noch Reststrafen von 2–5 Jahren Zuchthaus zu verbüßen. Weihnachten 1955 erfolgten die ersten vorzeitigen Haftentlassungen von 2.616 Verurteilten. Weitere Begnadigungen wurden 1956 ausgesprochen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 235–236 Sowjetische Kontrollkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SowjetnikSiehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die in der SBZ tätigen SMT sind nicht nur für die Aburteilung sowjetischer Soldaten zuständig; auch deutsche Staatsbürger wurden und werden vor diesen Gerichten angeklagt und nach sowjetischem Recht verurteilt. Eine Zuständigkeitsabgrenzung gegenüber den SBZ-Gerichten besteht nicht. Soweit feststellbar, handelt es sich stets um politische…
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Verfassung (1956)
Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 Am 19. 3. 1949 vom Deutschen Volksrat, der wiederum vom Dritten Deutschen Volkskongreß gewählt war, beschlossen und vom Volkskongreß am 30. 5. 1949 bestätigt, am 7. 10. 1949 von der „Provisorischen Volkskammer“ durch Gesetz in Kraft gesetzt, besitzt die V. der „DDR“ keine echte Legitimität, da der Volkskongreß nicht aus allgemeinen und geheimen Wahlen hervorgegangen war. Der Form nach widerspricht die V. nicht unbedingt allen Anforderungen an ein demokratisches Staatsgrundgesetz. Sie sichert allen Deutschen die bürgerlichen Rechte und Freiheiten zu: Gleichberechtigung, Presse-, Rede-, Versammlungs- und Vereinsfreiheit und das Streikrecht, Schutz vor willkürlicher Verhaftung, ordentliche Gerichtsbarkeit und Unabhängigkeit der Richter, Freizügigkeit, Recht auf Arbeit, Freiheit der Religionsausübung und des Wahlrechts, Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung, Unverletzlichkeit der Wohnung usw. Es fehlt jedoch eine Grundrechtsgarantie. Die Einparteien-Herrschaft wird durch die starke Stellung der von der SED beherrschten Volkskammer bereits in der V. stark begünstigt. Diese hebt außerdem die in ihr garantierten Bürgerrechte in Art. 144, 2, dem letzten Artikel der V., praktisch wieder auf: „Die verfassungsmäßigen Freiheiten und Rechte können nicht den Bestimmungen entgegengehalten werden, die ergangen sind und noch ergehen werden, um den Nationalsozialismus und Militarismus zu überwinden und das von ihm verschuldete Unrecht wiedergutzumachen.“ Die V. wird ständig praktisch, jedoch auch formell verletzt (z. B. durch das Gesetz der ➝Arbeit, in dem das durch die V. garantierte Mitbestimmungsrecht wieder aufgehoben wird). Bestimmungen über ihre vorläufige Begrenzung auf die SBZ und eine etwaige Ausdehnung auf ganz Deutschland enthält die V. nicht. In der Präambel wird als verfassunggebend „das deutsche Volk“ genannt. Aus Art. 1 geht jedoch hervor, daß die V. Anspruch auf alleinige Gültigkeit in ganz [S. 273]Deutschland erhebt: „Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik …“ (Abs. 1) und „Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit“ (Abs. 4). Die V. und damit die „DDR“ sind von der Bundesrepublik und völkerrechtlich, mit Ausnahme der Ostblockstaaten, nicht anerkannt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 272–273 Verdienter Züchter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verfassung und VerwaltungSiehe auch: Verfassung: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 Am 19. 3. 1949 vom Deutschen Volksrat, der wiederum vom Dritten Deutschen Volkskongreß gewählt war, beschlossen und vom Volkskongreß am 30. 5. 1949 bestätigt, am 7. 10. 1949 von der „Provisorischen Volkskammer“ durch Gesetz in Kraft gesetzt, besitzt die V. der „DDR“ keine echte Legitimität, da der Volkskongreß nicht aus allgemeinen und geheimen Wahlen…
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Verlagswesen (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Wie jeder andere Wirtschaftszweig, so unterliegt auch das V. der zentralen Wirtschaftsplanung (Wirtschaftssystem). Während die Hauptabt. Polygraphische Industrie im Ministerium für Leichtindustrie das V. von der Seite der Produktion (z. B. der Papierkontingentierung) lenkt, sorgt das Ministerium für ➝Kultur bei der schöngeistigen Literatur, das Amt für ➝Literatur und Verlagswesen in allen anderen Literaturbereichen dafür, „daß die veröffentlichte Literatur in hohem Maße beiträgt zur Lösung unserer politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufgaben“ (Apelt, 1953). Genau wie im „Dritten Reich“ geschieht diese Steuerung der Buchproduktion nicht durch [S. 279]eine Vorzensur, sondern durch Ausschaltung und Behinderung unerwünschter Verlage, durch die Handhabung des Papierzuteilungsverfahrens und andere administrative Maßnahmen, durch die Kontrolle und Beeinflussung der Produktions-(„Perspektiv“-)Pläne der Verlage und durch ideologisch bestimmte Buchkritik. Zuverlässige Zahlen über die Besitzverhältnisse und die Produktion der Verlage werden in der SBZ nicht veröffentlicht. 1953 mußten alle Verlage neu lizensiert werden. Von 142 Verlagen waren 1954 nur noch 15 unzweifelhaft in privatem Besitz; bei 40 Verlagen (z. B. unter Treuhänderschaft) waren die Besitzverhältnisse unklar; der Produktionsanteil dieser Verlage nach Zahl der Titel betrug nur 6,3 v. H. für die privaten Verlage, 6,1 v. H. für die Verlage mit unklaren Besitzverhältnissen. Alle übrigen Verlage sind entweder Eigentum von Parteien und Massenorganisationen, wie der sowjetzonale Dietz-Verlag (SED), der Aufbau-Verlag (Kulturbund), der Verlag Neues Leben (FDJ) oder sog. VEB, also Staatseigentum; zu den letzteren gehören neben dem Verlag Volk und Wissen, der das Monopol für die gesamte Schulbuchproduktion hat, viele altangesehene Verlage (wie Bibliographisches Institut, Breitkopf und Härtel, Brockhaus, Reclam, Teubner), die mitsamt ihren Verlagsrechten widerrechtlich enteignet wurden und unter gleichem Namen wie in der Bundesrepublik drüben unter kommunistischer Leitung produzieren. 1954 wurden 5.410 Titel veröffentlicht, wovon 18,3 v. H. auf schöngeistige Literatur, 16,8 v. H. (also ungewöhnlich viele) auf Technik und Handwerk entfielen. Von 1.200 Übersetzungen (also 22 v. H. der Gesamtproduktion) gehörten 1954 394 zur schönen Literatur; 863 Titel waren aus dem Russischen, 103 aus anderen slawischen Sprachen übersetzt. (Kulturpolitik, Buchhandel, Bibliothekswesen, Bibliothek Fortschrittlicher Schriftsteller) Literaturangaben Taubert, Sigfred: Buchproduktion und Verlagswesen der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands im Jahre 1955. (BMG) 1956. 34 S. m. 17 Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 273, 279 Verkehrswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VermittlungskontoreSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Wie jeder andere Wirtschaftszweig, so unterliegt auch das V. der zentralen Wirtschaftsplanung (Wirtschaftssystem). Während die Hauptabt. Polygraphische Industrie im Ministerium für Leichtindustrie das V. von der Seite der Produktion (z. B. der Papierkontingentierung) lenkt, sorgt das Ministerium für ➝Kultur bei der schöngeistigen Literatur, das Amt für ➝Literatur und Verlagswesen in allen anderen…
DDR A-Z 1956
Wissenschaft (1956)
Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die herrschenden Gremien der SU und aller kommun. Staaten behaupten, daß der Marxismus-Leninismus und die mit ihm verbundene Wissenschaft die höchste Stufe wissenschaftlicher Entwicklung repräsentieren. Die kommun. Wissenschaft bedeutet tatsächlich einen Bruch in der abendländischen Entwicklung, insofern sie die Anpassung der traditionellen Wissenschaft an die kommun. Parteiideologie (Marxismus-Leninismus) erzwungen hat. Die marxistisch-leninistische Wissenschaft ist ein wichtiges Herr[S. 299]schaftsmittel des kommun.-totalitären Staates. Kontrolliert von den politischen Machthabern, dient die W. der Rechtfertigung der totalitären Ordnung, der Mobilisierung und „Anleitung“ der Machtunterworfenen und der Bekämpfung der „Klassenfeinde“. Die theoretische Grundlage der kommun. W. ist der in der Sowjetunion umgeformte dialektische und historische Materialismus (Diamat, Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus). Alle Fachwissenschaften sind verpflichtet, ihre Gegenstände unter dem von den grundlegenden „Theorien“ gebildeten Aspekt zu betrachten. Die dialektische Methode gilt als die Universalmethode aller Fachwissenschaften. Verpflichtet auf das Prinzip der Parteilichkeit des Denkens, sind die Wissenschaftler gezwungen, die kommunistische Machtordnung und ihre Ideologie bedingungslos zu bejahen. Jede Abweichung von diesem Prinzip unter Berufung auf die Objektivität der Wissenschaft wird als bürgerlicher Objektivismus bekämpft. Das ebenfalls verbindliche Prinzip der Einheit von Theorie und Praxis zielt auf den bewußten Einsatz der W. für die Erhaltung des kommun. totalitären Staates. Die marxistisch-leninistische Wissenschaftstheorie unterscheidet zwischen Natur- und Gesellschaftswissenschaften. Während die sowjetischen Naturwissenschaften den Zusammenhang mit der internationalen Forschung zu wahren versuchen, haben sich die sowjetischen Gesellschaftswissenschaften weitgehend von ihr getrennt. Zu den Gesellschaftswissenschaften gehören — nach einer Definition von Friedrich Engels — alle Wissenschaften, die die Lebensbedingungen der Menschen, die gesellschaftlichen Verhältnisse, die Rechts- und Staatsformen mit ihrem ideologischen Überbau von Philosophie, Religion, Kunst usw. in ihrer geschichtlichen Folge und ihrem gegenwärtigen Ergebnis erforschen. Als das Gemeinsame der Gesellschaftswissenschaften gilt — im Unterschied zu den Naturwissenschaften — ihr historisch sich verändernder Gegenstand. Alle Gesellschaftswissenschaften spiegeln nach der offiziellen Lehre den Klassenkampf auf allen Gebieten des materiellen und geistigen Lebens wider. Den Naturwissenschaften dagegen werden nur indirekte Beziehungen zum Klassenkampf zugestanden. Sie seien wohl von ihm beeinflußt, jedoch keine ausgesprochenen Klassen Wissenschaften wie die Gesellschaftswissenschaften. Die Institutionen des kommun.-totalitären Wissenschaftsbetriebes sollen die Verwandlung der W. in ein Werkzeug der kommun. Herrschaft sicherstellen. Träger der Kontrolle der W. sind in der SBZ in erster Linie die Organisationen und Kader der regierenden Partei zwischen dem Politbüro und den SED-Betriebsgruppen an Universitäten, Hochschulen und Forschungsinstituten. Die Kompetenz, grundlegende Leitsätze und Theorien zu ändern, besitzen in letzter Instanz nicht die Gelehrten, sondern die führenden politischen Gremien der SED. Ein weiteres wichtiges Merkmal der marxistisch-leninistischen W. ist das Streben, ihre Arbeit auf allen Gebieten, insbesondere die Forschung, durch Pläne zu regulieren. In der SBZ sind die Maßnahmen und Einrichtungen zur Erzielung der Koordination und Planmäßigkeit wissenschaftlicher Arbeit noch mit manchen „Mängeln“ behaftet. Die selbst gesetzte Aufgabe, den wissenschaftlichen Fortschritt planmäßig zu lenken, hat der kommunistische Staat bisher noch nicht lösen können. Das gilt weniger für die Naturwissenschaften als für die Gesellschaftswissenschaften. Die wesentlichen Träger der Planung sind in der SBZ das Staatssekretariat für Hochschulwesen, der Zentralrat für [S. 300]Forschung und Technik bei der Staatlichen Plankommission und die Deutsche ➝Akademie der Wissenschaften. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 294–300 Wismut-AG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftlicher SozialismusSiehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die herrschenden Gremien der SU und aller kommun. Staaten behaupten, daß der Marxismus-Leninismus und die mit ihm verbundene Wissenschaft die höchste Stufe wissenschaftlicher Entwicklung repräsentieren. Die kommun. Wissenschaft bedeutet tatsächlich einen Bruch in der abendländischen Entwicklung, insofern sie die Anpassung der traditionellen Wissenschaft an die kommun. Parteiideologie (Marxismus-Leninismus)…
DDR A-Z 1956
Pressewesen (1956)
Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1958 1959 [S. 200]Die Presse ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte Presse ist Lizenzpresse (Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für ➝Information, seit Jan. 1953 durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten der „DDR“). Zeitungslizenzen erhalten ausschließlich die SED, die Massenorganisationen und die in der Blockpolitik gleichgeschalteten Parteien. (Einzige Ausnahmen: „Berliner Zeitung“ und „BZ am Abend“ — Herausgeber: Hermann Leupold, SED. Der „Berliner Verlag“, in dem beide Zeitungen erscheinen, befindet sich im Besitz der Holdinggesellschaft der SED „Zentrag“). Sprachregelung erfolgt mit Hilfe langfristiger „Perspektivpläne“, aus denen Quartals-, Monats- und Wochenpläne abgeleitet werden, und täglicher „Argumentationsanweisungen“. Zentrale Lenkungsinstanz ist die Abt. Agitation-Presse-Rundfunk des ZK der SED, nachgeordnete Instanzen sind das Presseamt beim Ministerpräsidenten die Pressabteilungen der zentralen Leitungen der Blockparteien und der Massenorganisationen und die entsprechenden Instanzen in den Bezirken. Die Einheit der Nachrichtenpolitik wird durch den ADN gewährleistet. Von der in der Verfassung der „DDR“ (Art. 9) proklamierten freien öffentlichen Meinungsäußerung kann keine Rede sein. In der SBZ erscheinen 39 Tageszeitungen und eine Montagsausgabe, davon 9 Tageszeitungen im Sowjetsektor Berlins. Bis 1952 war die Lizenzvergebung so gehandhabt, daß neben Zentralorganen in Berlin jeweils ein Blatt jeder Partei in den fünf Landeshauptstädten erschien. Die Höhe der Auflagen wird geheimgehalten. Die Gesamtauflage (ohne die Montagsausgabe des „Neuen Deutschland“, den „Vorwärts“ mit 500.000) aller Zeitungen liegt zwischen 3 und 3,5 Mill. Etwa 60 v. H. entfallen auf die Parteipresse der SED, 20 v. H. auf die Zeitungen der DBD, CDU, LDPD und NDPD, die restlichen 20 v. H. auf die Zeitungen des FDGB und der FDJ sowie die „Berliner Zeitung“ und die „BZ am Abend“. Bei den Auflagen der SED-Presse ist zu berücksichtigen, daß ganze Berufsstände zum Abonnieren von SED-Blättern verpflichtet sind und daß der Abonnentenkreis der bürgerlichen Presse durch Papierzuteilung begrenzt wird. Inhaltlich unterscheiden sich die Zeitungen kaum. Der Nachrichtenteil unterliegt in gleicher Weise wie die redaktionellen Meinungsäußerungen der zentralen Lenkung. Auslandsmeldungen dürfen nur vom ADN übernommen werden. Gekennzeichnet ist das P. in der SBZ durch die Einförmigkeit des Inhalts. Neben den tendenziösen Nachrichten nehmen umfangreiche Leitartikel, mehrseitige Wiedergaben von Reden der Funktionäre und von Parteibeschlüssen, Kritik und Selbstkritik im Rahmen des kommun. Überwachungssystems, Anprangerungen nicht erfüllter Normen, Aufrufe zu Wettbewerben und Selbstverpflichtungen und gelenkte Leserzuschriften den Hauptraum der Zeitungen ein. Auch der kulturelle Teil wird von den Maximen der Partei her bestimmt. Eine Auflockerung durch Kurzgeschichten und Humor hat Walter Ulbricht am 26. 7. 1953 auf der 15. Tagung des ZK der SED im Rahmen des Neuen Kurses angekündigt. Ebenso wie die Tagespresse sind die Wochen- und Monatszeitschriften der Massenorganisationen gelenkt. Sogar die Fach- und Sportpresse usw. besitzt einen umfangreichen politischen und ideologischen Teil. Das Fehlen von objektiven Nachrichten und der eintönige Stil und Inhalt der sowjetzonalen Presse begründen ein starkes Bedürfnis nach westlicher Publizistik. Bezug und Besitz westlicher Presse werden als Boykotthetze und „Hetze gegen die antifaschistisch-demokratische Ordnung“ aufgefaßt und unter Anwendung des sog. Friedensschutzgesetzes mit hohen Zuchthausstrafen bedroht. Der journalistische Nachwuchs — soweit er nicht in die Kategorie der Volkskorrespondenten fällt, wird an der Fakultät für Journalistik der Universität Leipzig (Dekan: Prof. Dr. Hermann Budzislawski, SED) ausgebildet. Volontäre dürfen nicht mehr eingestellt werden. „Politisch bewährte“ Kräfte, die von Redaktionen eingestellt werden, müssen ihre Qualifikation in Prüfungen, die der Verband der deutschen Presse durchführt, nachweisen. (Nachrichtenpolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 200 Presseamt beim Ministerpräsidenten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionsberatungSiehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1958 1959 [S. 200]Die Presse ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte Presse ist Lizenzpresse (Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für ➝Information, seit Jan. 1953 durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten der „DDR“).…
DDR A-Z 1956
Lebensversicherung (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 L. können nur bei der Deutschen ➝Versicherungsanstalt abgeschlossen werden. Ab 1. 1. 1951 besteht eine einheitliche Tarifgestaltung. Die Lebensversicherungssumme wird entweder beim Tode, spätestens bei Erleben eines bestimmten Tages (Tarif I), nur beim Tode, bei Beitragszahlung entweder für eine vereinbarte Anzahl von Jahren (mindestens 10) oder bis zum 85. Lebensjahr (Tarif II) oder an einem festen Auszahlungstag (Tarif III) fällig. Ferner gibt es: Die Töchterversorgungsversicherung (Tarif IV), die Ehegattenversicherung für den Todes- und Erlebensfall (2 verbundene Leben, Tarif V), die Leibrentenversicherung gegen Einmalbeitrag (Tarif VI), die Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit Beitragsbefreiung bei Invalidität (Tarif VII), die Invaliden- und Altersrentenversicherung (Tarif VIII). Der Mindestbeitrag beträgt für alle L. 2 DM Ost monatlich, die Mindestversicherungssumme 240 DM Ost. Für Gruppen-Versicherungsverträge wird besonders in den VEB geworben. Die Versicherungssteuer ist in den Beiträgen enthalten. Ein Deckungsstock, wie er in der Bundesrepublik für jedes Versicherungsunternehmen zur Sicherung der Ansprüche aus L. vorgeschrieben ist, besteht nicht. Ein Teil der Beiträge wird zwar als „Sparguthaben“ der Versicherungsnehmer verbucht, von den Sparguthaben wird jedoch der größte Teil an den Staatshaushalt abgeführt (1951: Zuführung an Sparguthaben 55,8, Entnahmen 46,7 Mill. DM Ost). L.-Verträge, die vor 1945 bei den heute geschlossenen privaten oder öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen abgeschlossen waren, konnten nach dem Befehl Nr. 247 der SMAD vom 14. 8. 1946 bis zu 10.000 RM unter Anrechnung der früheren Beitragszahlung „erneuert“ werden. Auf Ansprüche, die in der Zeit vom 9. 5. 1945 bis 13. 8. 1946 fällig geworden waren, wurden nach dem Befehl Nr. 11 der SMAD vom 29. 1. 1948 einmalige Zahlungen von 300 bis 400 RM geleistet. Ansprüche, die vor dem 9. 5. 1945 fällig waren, wurden trotz Übernahme der Aktivvermögen der geschlossenen Versicherungsunternehmen nicht befriedigt. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. (BB) 1956. 316 S. m. 53 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 161 Lebensstandard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LehrerbildungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 L. können nur bei der Deutschen ➝Versicherungsanstalt abgeschlossen werden. Ab 1. 1. 1951 besteht eine einheitliche Tarifgestaltung. Die Lebensversicherungssumme wird entweder beim Tode, spätestens bei Erleben eines bestimmten Tages (Tarif I), nur beim Tode, bei Beitragszahlung entweder für eine vereinbarte Anzahl von Jahren (mindestens 10) oder bis zum 85. Lebensjahr (Tarif II) oder an einem festen…
DDR A-Z 1956
Nationale Geschichtsbetrachtung (1956)
Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In Reden und Aufsätzen, in Broschüren und Büchern werden seit Mitte 1952 die nationalen Seiten der deutschen Geschichte in grob entstellter Form hervorgehoben, die seit 1945 meist sehr stark verurteilt worden waren: „Die vornehmste Aufgabe aller wahrhaft patriotischen deutschen Historiker besteht darin, das Nationalbewußtsein des deutschen Volkes, vor allem der deutschen Arbeiterklasse als der führenden Kraft der deutschen Nation, zu wecken und zu entwickeln“ (Leo Stern in der „Täglichen Rundschau“ vom 14. 12. 1953). Als nationale Geschichtsleistungen stellt man vor allem dar: Reformation und Bauernkrieg, die Stein-Hardenbergschen Reformen, die Befreiungskriege und gewisse Züge der Reichseinigungsbewegung, insbesondere zwischen 1848 und 1871. Neben Ulbricht sind dabei besonders hervorgetreten die Universitätsprofessoren Stern (Halle), Meusel (Ostberlin), Kamnitzer (Ostberlin) und die SED-Politiker Norden und Lange. Durch Erweckung der nationalen Gefühle und des deutschen Selbstbewußtseins sucht die SED bei der Bevölkerung der SBZ und der Bundesrepublik den Eindruck hervorzurufen, als ob der Bolschewismus einem gesunden Nationalbewußtsein Raum ließe. Außerdem ist sie sich bewußt, daß für die Aufstellung einer sog. „Nationalarmee“ der Boden durch ein nationales Geschichtsbild, und sei es ein stark verfälschtes, vorbereitet werden muß. — Wenngleich in dieser NG. die Klassengegensätze eine bedeutsame Rolle spielen, steht eine derartige Betrachtungsweise in unversöhnlichem Widerspruch zum Historischen Materialismus. (Materialistische Geschichtsauffassung) Literaturangaben Bohn, Helmut: Die patriotische Karte in der sowjetischen Deutschland-Politik. (Aus: „Ostprobleme“ 1955, H. 38, 40, 42) Bad Godesberg. 32 S. Hehn, Jürgen von: Die Sowjetisierung des Geschichtsbildes in Mitteldeutschland (aus: Europa-Archiv 1954, H. 19 u. 20). Frankfurt a. M. 16 S. Kopp, Fritz: Die Wendung zur „nationalen“ Geschichtsbetrachtung in der Sowjetzone. München 1955, Isar Verlag. 111 S. Rauch, Georg von: Das Geschichtsbild der Sowjetzone (aus: Jahrb. d. Ranke-Gesellschaft 1954). Frankfurt a. M., Moritz Diesterweg. 19 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 179 Nationale Front A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NationalismusSiehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In Reden und Aufsätzen, in Broschüren und Büchern werden seit Mitte 1952 die nationalen Seiten der deutschen Geschichte in grob entstellter Form hervorgehoben, die seit 1945 meist sehr stark verurteilt worden waren: „Die vornehmste Aufgabe aller wahrhaft patriotischen deutschen Historiker besteht darin, das Nationalbewußtsein des deutschen Volkes, vor allem der deutschen Arbeiterklasse als der führenden…
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Demokratisierung (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schlagwort des Pj. zur Tarnung der zunehmenden Willkürmethoden im öffentlichen Leben der SBZ. Außer in der Verwaltung, den Schulen, den Betrieben usw. hat sich die D. besonders verhängnisvoll in der Justiz erwiesen und dort die Erhebung des Unrechts zum System ermöglicht. Auf der Forderung nach einer „D. der Justiz“ beruht die Einrichtung der Volksrichterlehrgänge. Es bestand angeblich die Notwendigkeit, „den wiedereingestellten akademisch gebildeten Richtern und Staatsanwälten, die wegen ihres Alters und ihrer Traditionsgebundenheit auch nicht immer das richtige Verhältnis zu den neuen Aufgaben finden können, neue Kräfte zur Seite zu stellen, die auf Grund ihrer Lebenserfahrung und ihrer politischen Tätigkeit diesen Aufgaben gewachsen sind“ (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1947, S. 15). „Die Einrichtung der Volksrichter in der Sowjetzone ist der Weg, um die deutsche Richterschaft möglichst schnell zu demokratisieren, d. h. sie aus Menschen aus allen Schichten des Volkes zusammenzusetzen und dadurch die Grundlagen für eine demokratische Justiz zu schaffen“ (Hilde Benjamin in „Neue Justiz“ 1948, S. 194). Folgeerscheinung dieser „Demokratisierung der Justiz“ ist die Ausmerzung der „bürgerlichen Juristen“. (Rechtswesen) Unter dem irreführenden Leitwort „Demokratisierung der Verwaltung“ wurden im Juli 1952 die altbewährten, bodenständigen Länder der SBZ in vierzehn Bezirke zerschlagen, wurden neue Verwaltungsordnungen 1. für die Räte und Bezirkstage dieser Bezirke, 2. für die Räte und Kreistage der großenteils veränderten [S. 60]und aufgespaltenen Kreise erlassen. Die verfälschende Parole „Demokratisierung“ wurde seit März 1956, seit der 3. Parteikonferenz der SED, auch für die beiden Volkskammergesetze über die örtlichen Volksvertretungen, Staatsorgane und kommunalen Verwaltungen angewandt. (Kommunale ➝Selbstverwaltung) Literaturangaben Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. DIN A4, 640 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 59–60 Demokratischer Zentralismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DemontagenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schlagwort des Pj. zur Tarnung der zunehmenden Willkürmethoden im öffentlichen Leben der SBZ. Außer in der Verwaltung, den Schulen, den Betrieben usw. hat sich die D. besonders verhängnisvoll in der Justiz erwiesen und dort die Erhebung des Unrechts zum System ermöglicht. Auf der Forderung nach einer „D. der Justiz“ beruht die Einrichtung der Volksrichterlehrgänge. Es bestand angeblich die Notwendigkeit,…
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Industrie- und Handelskammer (IHK) (1956)
Siehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1975 1979 1985 Nach vorübergehender Auflösung als eine Folge des Neuen Kurses wiedererrichtet mit VO. vom 6. August 1953 (GBl. 91/1953, S. 917). Schon seit 1946 nicht mehr Interessenvertretung der privaten Wirtschaft, sondern staatliches Organ zur Kontrolle über die private Wirtschaft. Die IHK ist juristische Person und hat ihren Sitz in Berlin. Untersteht unmittelbar der Aufsicht des Staatssekretariats für örtliche Wirtschaft. Ihr gehören an alle selbständig gewerblich tätigen natürlichen und juristischen Personen und Personenvereinigungen mit ihren gewerblichen Betrieben. Ausgenommen sind solche privaten Betriebe, deren Zugehörigkeit zur Handwerkskammer begründet ist, und landwirtschaftliche Hauptbetriebe. Leitende Organe sind Vorstand und Präsidium. Vorstand besteht aus 45 Mitgliedern (davon 15 Vertreter der privaten Wirtschaft, 15 von staatlichen Organen benannte [S. 118]Vertreter und 15 Vertreter der in Betrieben der privaten Wirtschaft beschäftigten Arbeiter und Angestellten, von denen 5 Vertreter durch den FDGB unmittelbar benannt werden). Präsidium gibt grundlegende Weisungen für Tätigkeit der IHK heraus. Bezirksdirektionen der IHK wurden in allen Bezirken am Sitz des Rates des Bezirkes geschaffen mit der Aufgabe, Kreisgeschäftsstellen ihres Bezirks anzuleiten und zu betreuen. Die Beiräte der Bezirksdirektionen setzen sich zusammen aus 3 Vertretern der privaten Wirtschaft, 3 Vertretern, die von den Räten der Bezirke benannt werden, und 3 Vertretern der in Betrieben der privaten Wirtschaft beschäftigten Arbeiter und Angestellten; davon wird 1 Vertreter vom FDGB direkt benannt. Zahl und Struktur der Kreisgeschäftsstellen richten sich nach den örtlichen Bedingungen. Sämtliche Vertreter müssen „fortschrittliche“ Kräfte, im überwiegenden Maße SED-Funktionäre sein. Der IHK wurden im Frühjahr 1954 das gesamte Vertragswesen und die Materialversorgung der Betriebe übertragen (VO. über die Regelung der vertraglichen Verpflichtungen der privaten Industriebetriebe als Lieferer vom 22. Dezember 1955, GBl. 1/1956, S. 7 ff.). Weitere Aufgaben sind: Mitwirkung bei der Bearbeitung von Kreditanträgen und bei der Organisierung der Lehrlingsausbildung, Durchführung von Fachlehrgängen, Mitwirkung bei der Preisgestaltung und beim Abschluß von Betriebsvereinbarungen, Verstärkung vorhandener Verbindungen und Herstellung neuer Verbindungen zu den Handelskammern und anderen wirtschaftlichen Organisationen Westdeutschlands, Entsendung von Delegationen zu Auslandsmessen und zu Ausstellungen nach Westdeutschland zur Pflege der Außenhandelsbeziehungen und des Interzonenhandels. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 117–118 Industrieproduktion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrie und Verkehr, Kommission fürSiehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1975 1979 1985 Nach vorübergehender Auflösung als eine Folge des Neuen Kurses wiedererrichtet mit VO. vom 6. August 1953 (GBl. 91/1953, S. 917). Schon seit 1946 nicht mehr Interessenvertretung der privaten Wirtschaft, sondern staatliches Organ zur Kontrolle über die private Wirtschaft. Die IHK ist…
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Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche (1956)
Siehe auch: Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR: 1975 1979 1985 Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche: 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“: 1969 1975 1979 Seit 1952 in Potsdam-Babelsberg Nachfolgeinstitut der 1948 gegründeten Deutschen Verwaltungsakademie [S. 14]„Walter Ulbricht“ in Forst-Zinna, hochschulartiges Institut, das, vor allem in Zwei- (künftig Drei-) Jahres-Kursen Spitzenfunktionäre für Verwaltung und Justiz ausbildet. Fakultäten für Staats-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Daneben Lehrstuhl für Außenpolitik. Früher auch Lehrstühle für Landwirtschaft und Finanzen. Außerdem ständig Lehrstühle für Geschichte u. a. Die A. hat Promotionsrecht. Die Lehrpläne sehen etwa zu gleichen Teilen Vorlesungen und Übungen über die Grundlagen des Marxismus-Leninismus und über konkrete staatspolitische und verwaltungstechnische Fragen der „DDR“ vor. Auswahl der Teilnehmer durch Kaderabteilung des Ministeriums des Innern in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachministerien und der personalpolitischen Abteilung des ZK der SED. Durchschnittlich etwa 80 v. H. der Teilnehmer SED-Mitglieder. Bevorzugt werden bewährte Verwaltungsangestellte der unteren Laufbahnen und Aktivisten. Lehrstoff weitgehend von der Parteihochschule „Karl Marx“ erstellt. Neben den laufenden Kursen auch Fernunterricht. (Schulung) Präsident der A. ist Prof. Dr. Baumgarten (SED). Er betonte im Febr. 1953 bei Übernahme seines Amtes, „daß die marxistische-leninistische Methode die einzige wissenschaftliche Methode“ sei. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 13–14 Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aktionseinheit der ArbeiterklasseSiehe auch: Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR: 1975 1979 1985 Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche: 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“: 1969 1975 1979 Seit 1952 in Potsdam-Babelsberg Nachfolgeinstitut der 1948 gegründeten Deutschen Verwaltungsakademie [S. 14]„Walter Ulbricht“ in Forst-Zinna, hochschulartiges Institut, das, vor allem in Zwei- (künftig…
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Propaganda (1956)
Siehe auch: Agitation: 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Agitation und Propaganda: 1969 1975 1979 1985 Propaganda: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der moderne Kommunismus versteht unter P. abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch eine auf die „Aneignung und Verbreitung der Grundsätze und Lehren des Marxismus-Leninismus“ gerichtete Tätigkeit, die sich „zum Unterschied von der Agitation in erster Linie an die Mitglieder der Partei und die Mitglieder der Massenorganisati[S. 204]onen wendet“ („Einheit“, Ostberlin, 1951, S. 670). Nach herkömmlicher Auffassung hingegen wird unter politischer P. eine Form der Aufklärung begriffen, die nicht so sehr den Verstand als die emotionalen Kräfte im Menschen anspricht und sich dazu weniger des überzeugenden Wortes in Rede und Schrift, als vielmehr der massiveren und vielfach gleichzeitigen Wirkung von Bild und Ton bedient. Die Wirkung der P. ist unter rechtsstaatlichen Verhältnissen dadurch begrenzt, daß mißbräuchliche Anwendung ihrer Mittel leicht zurückschlägt, also der Absicht des Propagandisten entgegenwirkt, sei es, daß er durch allzu plumpe Methoden das Mißtrauen der Angesprochenen erregt, sei es, daß er durch Verstöße gegen die Wahrheit den Gegner auf den Plan ruft, der unter Umständen sogar Rechtsmittel gegen ihn in Anspruch nehmen kann. Im totalitären Staatswesen (wie im Dritten Reich oder in der SU und ihren Satellitenstaaten einschließlich der „DDR“) fehlt es der politischen P. an einer derartigen Kontrolle; infolgedessen beherrscht sie dort die staatsbürgerliche Aufklärung und das gesamte öffentliche Leben derart hemmungslos, daß schließlich die Bevölkerung jede amtliche Äußerung als P. und damit als Schwindel ansieht. Während in der Bundesrepublik diese kritische Einstellung des Staatsbürgers die Formen der staatsbürgerlichen Aufklärung weitgehend bestimmt, stellen die P.-Methoden der SBZ eher noch eine Vergröberung des nationalsozialistischen P.-Stils dar. Unter dem Einfluß und nach dem Muster der SU steuern Partei und Staat eine P.-Maschinerie, die sich nicht nur der traditionellen Formen der Volksrede, der Plakate und Transparente (im Pj. Sichtwerbung) bedient, sondern die vom Staat gegängelte Presse, den Staatsrundfunk, den Film, das Theater, das Kabarett mit Beschlag belegt, vor allem aber die Staatsbürger zu persönlicher Mitwirkung in den Aufklärungslokalen und in den von der Partei diktierten Briefaktionen beansprucht. Obschon diese Häufung der Mittel die propagierten Lehren bei den Opfern der P. nicht glaubwürdiger macht, darf man den einschüchternden Eindruck der Massierung nicht unterschätzen, dem vor allem die Jugend und leicht beeinflußbare Menschen ausgeliefert sind; er wird nur teilweise durch die Offensichtlichkeit der Schwindelparolen neutralisiert; dagegen hat sich gezeigt, daß die Bevölkerung der SBZ allzu kühnen ideologischen Schwenkungen der P. (wie z. B. im Sommer 1952 von der Friedenspropaganda zur nationalistischen Verherrlichung des „Verteidigungskrieges oder im Frühjahr 1953 vom Aufbau des Sozialismus zum Neuen Kurs) Widerstand entgegensetzt und damit die Grenzen der P. überhaupt sichtbar zu machen vermag. Die Ausstrahlungen der sowjetzonalen P. in die Bundesrepublik sind nur insoweit ernst zu nehmen, als sie mit falschen Friedens- und Wiedervereinigungsparolen arbeiten; sie können aber mit Aussicht auf Erfolg nicht durch ähnliche Mittel, sondern nur durch eine möglichst breite, durch Tatsachen belegte und gemeinverständliche Aufklärung über die wahren Tendenzen der bolschewistischen Machtpolitik und die Verhältnisse in ihrem Herrschaftsbereich unschädlich gemacht werden. (Parteipresse, Pressewesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 203–204 Proletarier A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProtestSiehe auch: Agitation: 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Agitation und Propaganda: 1969 1975 1979 1985 Propaganda: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der moderne Kommunismus versteht unter P. abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch eine auf die „Aneignung und Verbreitung der Grundsätze und Lehren des Marxismus-Leninismus“ gerichtete Tätigkeit, die sich „zum Unterschied von der Agitation in erster Linie an die Mitglieder der Partei und die…
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Gesundheitswesen (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 96]Im Umbau des G. wurden in der SBZ die Entwicklungsphasen der SU zusammengedrängt wiederholt: 1946 brachte die Bekämpfung von Tuberkulose und Geschlechtskrankheiten die Zusammenfassung von Vorsorge und Behandlung (entgegen der deutschen Tradition) in „Beratungsstellen“ (russ. „Dispensaire“); 1947 wurde den Stadt- und Landkreisen die Errichtung von Polikliniken und Landambulatorien, der Industrie die von Betriebspolikliniken und -➝ambulatorien aufgegeben, ab 1949 die Vorbeugung in die Arbeit dieser staatlichen Behandlungsstellen einbezogen und ihre Verbindung mit Krankenhäusern eingeleitet. Ab 1950 folgte der Ausbau der fachlich gegliederten Vorsorgearbeit (Beratungsstellen für Schwangerschaft, Krebs u. a.). Die zunächst sich überschneidenden 2 Systeme der regional (nach Wohnbezirken oder Betrieben) abgegrenzten Behandlungsstellen, die auch Vorbeugung treiben (Polikliniken), und der fachlich gegliederten Beratungsstellen, die auch behandeln, wurden 1952 unter der Führung der Poliklinik als Leitorgan jedes Kreises koordiniert. Stärkste Förderung haben die Einrichtungen für Mütter und Kinder erfahren: Frauenberatungsstellen (Schwangerschaftsverhütung, Schulung in der Säuglingspflege, Rechtsberatung usf.), Schwangerenberatung, systematische Förderung der Anstaltsentbindung (1954: ⅔ aller Entbindungen in Krankenhäusern und Heimen; Soll der Bettenkapazität 1960 ausreichend für ausschließliche Anstaltsentbindung), Frühgeburtendienst, Frauenmilchsammelstellen und Milchküchen zur Minderung der Säuglingssterblichkeit, dazu ein ansehnliches Netz von Krippen und Kindertagesstätten unter ärztlicher Aufsicht für die Kinder der zahlreichen erwerbstätigen Frauen, Hauspflege für den Fall ihrer Erkrankung. Alles dies entsteht (wie in der SU) auch auf dem Lande (bei den MTS). Es folgen: Ausbau der Schulgesundheitspflege bis zum Ende des Berufsschulalters mit ausgedehnten Maßnahmen der Erholungsfürsorge (besonders durch die Betriebe) und der ärztlichen Überwachung des Sports, Krebsbetreuungsstellen in allen Kreisen mit obligatorischen Reihenuntersuchungen von Frauen und Meldepflicht jeder Erkennung und Behandlung; ähnliches ist für weitere Krankheiten (Rheumatismus, Kreislauf) in Vorbereitung. Den Betriebspolikliniken ist neben Behandlung und Betriebshygiene die Verhütung und Früherfassung von Berufskrankheiten und Arbeitsschäden aufgetragen. (Akademie für Sozialhygiene) Das alles entspricht Punkt für Punkt dem G. der SU: ein umfassendes und rationelles System von Vorbeugung und Behandlung unter Betonung der ersten, zugunsten der Entwicklung und Erhaltung gegenwärtiger und zukünftiger Arbeitskraft — eine Konzeption von bemerkenswerter Geschlossenheit. Aber dem Ziel, der Verhütung von Erkrankungen, steht entgegen, daß Leerlauf und Fehlleitung von Arbeitskräften, vor allem durch Aufblähung der (fast ausschließlich von Männern besetzten) Bürokratie, die Einspannung aller erreichbaren Arbeitskräfte fordern, und insbesondere (angesichts des ohnehin erschwerenden Frauenüberschusses) durch Überspannung der Frauenarbeit unter Mißachtung der elementaren Grundsätze des Arbeitsschutzes (Nacht-, Schwer-, Untertagearbeit von Frauen aller Altersstufen, auch jungen Mädchen) kaum abschätzbare Gesundheitsschäden [S. 97]gesetzt werden, verstärkt durch ständige nervliche Belastung (Mißbrauch der Akkordsysteme, politischer Druck), durch Mangelernährung und das Fehlen ausreichender Entspannungsmöglichkeit (ungenügende Freizeit durch Überstunden, politische Schulung, Sorge um den alltäglichen Lebensbedarf usf.). Der „Gesundheitsschutz“ bleibt praktisch auf die Früherfassung von Krankheiten beschränkt. Eine wertvolle, neuen psychosomatischen Erkenntnissen entsprechende Einrichtung wie das Nachtsanatorium entartet unter der alles beherrschenden Ausbeutung der Arbeitskraft. Der Krankenstand läßt sich auch mit ständigem Druck nicht unter 5 v. H. senken, liegt also (unter Berücksichtigung der Zählung vom 1. Fehltage an) über dem Stand in der BRD. Die Kontrolle der Arbeitsbefreiung, seit 1953 den (kommunalen und Betriebs-) Polikliniken übertragen, gehört zu deren schwierigsten Aufgaben. Sie verhindert sehr oft die zulängliche Behandlung. Die auffallend hohe durchschnittliche Dauer der Krankheitsfälle macht wahrscheinlich, daß weniger ein (psychologisch verständliches) Ausweichen der Arbeitnehmer als ernste Gesundheitsschäden zugrunde liegen; hinzukommt die Wirkung der mangelhaften Arzneimittelversorgung und die unzulängliche Ausstattung der (der Bettenzahl nach ausreichenden) Krankenhäuser mit qualifizierten Pflegekräften und mit Material. Die Verstaatlichung des Gesundheitsdienstes ist bisher durch den Abgang sehr vieler Ärzte und den Zwang zu relativer Schonung der verbliebenen behindert worden. Die Arztdichte ist nur etwa 40 v. H. derjenigen in der BRD. Doch wird dadurch auch vieles erleichtert, so die Durchsetzung der Polikliniken in der Bevölkerung, die starke Einschränkung der freien Arztwahl, die Einführung des Arzthelfers. Die Zahl der in Ausbildung Begriffenen liegt bei Ärzten und anderem medizinischem Personal sehr hoch. In naher Zukunft mag jede Rücksicht entfallen und die Verstaatlichung des G. zum Abschluß gebracht werden können. „Private“ Tätigkeit von Ärzten und anderen Heilberufen wird, wie in der SU, nicht verboten sein. Aber bei der Berufszulassung kommt schon jetzt der Verpflichtung in die Einrichtungen des staatlichen G. der absolute Vorrang zu. Die mit der Apothekenreform eingeleitete Verstaatlichung ist fast abgeschlossen. Die zentrale Leitung des G. liegt, nach Zeiten starker Einwirkung der Sozialversicherung, ausschließlich bei dem Gesundheitsministerium. Beide Verwaltungsstufen sind „demokratisiert“, d. h. der örtlichen politischen Kontrolle unterworfen: „Bezirksarzt“ und „Kreisarzt“, als Leiter der „Abt. G.“ bei den Räten von Bezirk und Kreis für das gesamte F. ihres Bereiches verantwortlich, sind weniger fachliche als politische Exponenten. Dagegen ist die Seuchenbekämpfung auf dem Weg über die Hygiene-Inspektion ausschließlich zentral gesteuert. Die Ausbildung in allen Heilberufen ist nach dem Muster des sowjetischen Ausbildungssystems umgestaltet und stark politisiert. Auch die wissenschaftliche Arbeit unterliegt wirksamer politischer Einwirkung, erkennbar an dem Vordringen der materialistischen Theorie der Physiologie und Psychologie nach Pawlow. Die Kontrolle setzt an vor allem bei den Veröffentlichungen (Arbeitsgemeinschaft medizin. Verlage). Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 130 S. m. 15 Anlagen. (Neuauflage in Vorb.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 96–97 Gesetzgebung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GewerkschaftsaktivSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 96]Im Umbau des G. wurden in der SBZ die Entwicklungsphasen der SU zusammengedrängt wiederholt: 1946 brachte die Bekämpfung von Tuberkulose und Geschlechtskrankheiten die Zusammenfassung von Vorsorge und Behandlung (entgegen der deutschen Tradition) in „Beratungsstellen“ (russ. „Dispensaire“); 1947 wurde den Stadt- und Landkreisen die Errichtung von Polikliniken und Landambulatorien, der Industrie…
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Wettbewerb, Sozialistischer (1956)
Siehe auch: Sozialistischer Wettbewerb: 1975 1979 1985 Wettbewerb, Sozialistischer: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der s. W. ist sowjetischen Ursprungs. „Der sozialistische Wettbewerb entstand in Form der kommunistischen Subbotniks. Der erste kommunistische Subbotnik fand am 10. 5. 1919 an der Eisenbahnlinie Moskau–Kasan statt.“ (N. S. Maslowa, „Die Arbeitsproduktivität in der UdSSR“, Übersetzung aus dem Russischen 1953, „Tribüne“ Verlag und Druckerei des FDGB, Ostberlin, S. 218) Mit dem Aufruf der KPdSU vom 29. 4. 1929 zum ersten Fünfjahrplan gewann er seine heutige Bedeutung. In der SBZ wurden 1950 nach Erlaß des Gesetzes der ➝Arbeit die ersten W. durchgeführt. „Ziele des s. W. sind die Beschleunigung des Tempos der sozialistischen Produktion, die weitere Steigerung der Arbeitsproduktivität und die vorfristige Erfüllung und Übererfüllung der staatlichen Pläne. Er organisiert die Werktätigen zum Kampf um die Einführung fortgeschrittener Arbeitsnormen in der Produktion und für die Erfüllung neuer fortgeschrittener Arbeitsnormen.“ (A. Ljapin, „Die Arbeit im Sozialismus“, Übersetzung aus dem Russischen, „Tribüne“ Verlag und Druckerei des FDGB, 1952, Ostberlin, S. 47) Nach der Ordnung der Auszeichnungen vom 1. 11. 1953 (GBl. S. 1133) ist Hauptinhalt des s. W. „der kollektive Kampf der Werktätigen um die Erfüllung und Übererfüllung der Produktionspläne, und die Steigerung der Arbeitsproduktivität und die Senkung der Selbstkosten bei einer dauernden Verbesserung der Qualität der Produktion“. Der s. W. wird durchgeführt von Mann zu Mann, von Brigade zu Brigade, von Abt. zu Abt. (Voraussetzung hierfür ist die Aufschlüsselung des Betriebsplanes) oder von Betrieb zu Betrieb. [S. 293]Die Träger des Wettbewerbs sind die Aktivisten und Neuerer. Hieraus ergibt sich ein enger Zusammenhang mit der Aktivistenbewegung. Am s. W. sollen sich alle Betriebsangehörigen beteiligen. Er wird vom FDGB organisiert. Die Verpflichtung zum s. W. wird meist in Gestalt der Selbstverpflichtung eingegangen. Die Bedingungen im s. W. werden durch die Fachministerien und Staatssekretariate gemeinsam mit den Zentralvorständen der Gewerkschaften festgelegt. Den Siegern im s. W. winken materielle Vorteile (Prämienwesen) und Auszeichnungen. Die Folge von s. W. ist sehr oft die Erhöhung der TAN. Die s. W. führen zu einer ständigen Überbeanspruchung der Arbeiterschaft. Wettbewerbe werden auch in der Verwaltung und der Justiz durchgeführt. (Arbeitspolitik) Literaturangaben Schwartz, Salomon M.: Arbeiterklasse und Arbeitspolitik in der Sowjetunion. Hamburg 1953, Verlag für Wirtschaft und Sozialpolitik. 367 S. *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 4., erw. Aufl. (BB) 1957. 312 S. m. 24 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 292–293 Westkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WettbewerbsbewegungSiehe auch: Sozialistischer Wettbewerb: 1975 1979 1985 Wettbewerb, Sozialistischer: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der s. W. ist sowjetischen Ursprungs. „Der sozialistische Wettbewerb entstand in Form der kommunistischen Subbotniks. Der erste kommunistische Subbotnik fand am 10. 5. 1919 an der Eisenbahnlinie Moskau–Kasan statt.“ (N. S. Maslowa, „Die Arbeitsproduktivität in der UdSSR“, Übersetzung aus dem Russischen 1953, „Tribüne“ Verlag und Druckerei…
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Rechtswesen (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 210]Die Hauptaufgabe der Justiz besteht nach den Ausführungen ihrer maßgebenden Funktionäre (Fechner, Benjamin, Melsheimer) darin, „die antifaschistisch-demokratische Ordnung zu sichern, die Wirtschaftspläne vor Angriffen feindlicher Agenten und Saboteure zu schützen und damit das Vertrauen der fortschrittlichen und friedliebenden Kräfte der Welt zum deutschen Volke zu stärken“. „Die Rechtsprechung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik dient dem Aufbau des Sozialismus, der Einheit Deutschlands und dem Frieden. … Die Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik erziehen durch ihre Rechtsprechung alle Bürger in ihrem beruflichen und persönlichen Leben zu einem verantwortungsbewußten Verhalten und zur gewissenhaften Befolgung der Gesetze“ (§ 2 Abs. 1 Satz 1, Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes, Gerichtsverfassung). Besonders herausgestellt wird weiter bei allen Gelegenheiten die Forderung nach einer wahrhaft demokratischen Gesetzlichkeit, d. h. nach strenger Einhaltung der in der SBZ geltenden Verfassung und der Gesetze mit dem Ziel, die errungene Machtstellung mit Hilfe der Justiz unter allen Umständen zu festigen und weiter auszubauen. Als höchste Gerichtsinstanz besteht seit Dezember 1949 das Oberste Gericht der „DDR“. Es entscheidet über die vom Generalstaatsanwalt eingelegten Kassationsanträge (Kassation) oder als Rechtsmittelgericht bei erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte sowie in solchen Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen der besonderen Bedeutung des Falles die Anklage unmittelbar vor dem Obersten Gericht erhebt. Oft werden die erstinstanzlichen Verhandlungen dann als Schauprozesse durchgeführt. Ein Rechtsmittel steht dem Angeklagten in diesen Fällen nicht zu. Der Angeklagte ist also der Willkür des Generalstaatsanwalts unterworfen, wenn dieser das Verfahren vor das Oberste Gericht in erster und gleichzeitig letzter Instanz bringen will. Im übrigen entsprach die Gerichtsorganisation bis August 1952 noch dem alten deutschen Gerichtsverfassungsgesetz. Sie ist dann zunächst durch die „VO. über die Neugliederung der Gerichte“ vom 28. 8. 1952 der neuen Verwaltungsstruktur der Sowjetzone angepaßt und durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 20. 10. 1952 endgültig geregelt worden. Mit großem Nachdruck wird von den maßgebenden Justizfunktionären auf den „demokratischen“ Charakter der neuen Gerichtsverfassung hingewiesen, der insbesondere dadurch zum Ausdruck komme, daß an der Rechtsprechung in Zivil- und Strafsachen in größtem Umfange die Bevölkerung beteiligt sei (Schöffen). Das zweite Gesetz im Rahmen der Justizreform ist die neue Strafprozeßordnung (Strafverfahren), die zusammen mit dem GVG am 15. 10. 1952 in Kraft getreten ist. Die Staatsanwaltschaft ist aus dem Justizapparat herausgelöst und in eine selbständige und unmittelbar dem Ministerrat unterstehende Behörde umgewandelt worden. Mit dem 1. 6. 1952, dem Tage des Inkrafttretens des „Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR“ war die Sowjetisierung des Strafrechts auf dem Gebiet der Strafverfolgung, der Strafvollstreckung und des Strafvollzuges vollendet. Die Justizverwaltung hat ihre Aufsichtsbefugnisse über die Staatsanwaltschaft eingebüßt und beschränkt sich auf die Kontrolle der Rechtsprechung und die Personalpolitik. Letztere vollzieht sich seit 1945 unter dem Gesichtspunkt der Demokratisierung der Justiz und hatte zur Folge, daß die akademischen Juristen mehr und mehr aus den Richter- und [S. 211]Staatsanwaltsstellen, verdrängt und durch Volksrichter ersetzt wurden. 96 v. H. aller Richter sind Volksrichter, während in der Staatsanwaltschaft nur noch 0,8 v. H. Volljuristen beschäftigt sind. Sämtliche wichtigen Positionen sind mit Angehörigen der SED besetzt. Es gibt keinen Leiter einer Bezirksstaatsanwaltschaft, der nicht der SED angehört; bei dem Generalstaatsanwalt der Zone sind ausschließlich SED-Mitglieder als Staatsanwälte tätig. Da den Volksrichtern und Volksstaatsanwälten, die der SED angehören, von Beginn ihrer Ausbildung an eingehämmert wird, daß sie auch als Richter und Staatsanwälte Funktionäre ihrer Partei bleiben und die Richtlinien der Partei zu befolgen haben, ist es der SED und der von ihr gesteuerten Justizverwaltung möglich, unmittelbar in die Rechtsprechung einzugreifen. Der „Richter neuen Typus“ darf nicht dem Objektivismus erliegen, sondern muß in seiner Rechtsprechung Parteilichkeit wahren und beweisen, daß er die alte Klassenjustiz überwunden hat. Der Richter muß stets von dem Gedanken ausgehen, daß seine Urteile in erster Linie der „Gesellschaft“, also dem Staat, nützen müssen. Es kommt dabei nicht auf eine nur „formelle“ Anwendung des Gesetzes an, sondern auf deren Auslegung im Sinne der SED. Der Verfassungsgrundsatz von der Unabhängigkeit der ➝Richter ist in besonderem Maße seit Einführung des Instrukteurwesens faktisch beseitigt. Mit der Justizreform des Jahres 1952 wurden große Gebiete der Freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Verwaltungsstellen übertragen und das Staatliche Notariat eingerichtet. Auch in der Rechtsanwaltschaft wurde durch die Bildung der Anwaltskollegien eine grundsätzliche Neuordnung in Angriff genommen. Damit soll dem Entstehen eines Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant vorgebeugt werden. Der Schwerpunkt der gesamten Rechtsprechung liegt auf dem Gebiet des Strafrechts. Hier können drei Gruppen unterschieden werden: die politischen Strafsachen, die Wirtschaftsstrafsachen und alle übrigen Delikte. Dem entspricht auch die Dezernatseinteilung bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten. Die Abteilungen I bearbeiten die rein politischen Sachen, die Abteilungen II die Wirtschaftsdelikte und die Abteilungen III alle anderen Strafsachen. Auf dem Gebiet des politischen Strafrechts wird, nachdem durch Beschluß der Sowjetregierung vom 20. 9. 1955 alle „Gesetze, Direktiven und Befehle des Alliierten Kontrollrats als überflüssig erachtet werden und auf dem Gebiet der DDR ihre Gültigkeit verlieren“, jetzt fast ausschließlich Art. 6 der Verfassung angewandt, der die sog. Boykott-, Kriegs- und Mordhetze für strafbar erklärt. Der Artikel III A III der Kontrollratsdirektive 38, der bis zum 20. 9. 1955 zur Verurteilung wegen „Erfindung oder Verbreitung tendenziöser, friedensgefährdender Gerüchte“ (Friedensgefährdung) herangezogen wurde, kann nicht mehr zur Grundlage politischer Strafverfahren gemacht werden. Das Friedensschutzgesetz vom 16. 12. 1950 wurde vom Obersten Gericht erst einmal angewandt. Hohe Zuchthausstrafen werden in politischen Prozessen auch gegen Jugendliche verhängt (Jugendstrafrecht). Auf wirtschaftsstrafrechtlichem Gebiet gelangten bis 1955 vor allem vier Gesetze zur Anwendung, und zwar der Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 (Sabotage), die Wirtschaftsstrafverordnung vom 23. 9. 1948, das Gesetz zum Schutze des ➝innerdeutschen Handels vom 21. 4. 1950 und das Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums [S. 212]vom 2. 10. 1952. Mit der Außerkraftsetzung des Besatzungsrechts ist auch der Befehl Nr. 160 aufgehoben worden. Nunmehr soll Sabotage gemäß Art. 6 der Verfassung bestraft werden, wenn nicht eine der anderen wirtschaftsstrafrechtlichen Normen zum Zuge kommt. Die Anwendung dieser Gesetze hat im Regelfall neben einer hohen Zuchthausstrafe die Einziehung des gesamten Vermögens des Angeklagten zur Folge. Sie erfolgt auch in den Strafverfahren gegen Landwirte wegen Nichterfüllung des Ablieferungssolls. Wirtschaftsstrafprozesse werden oft als Schauprozesse und auch gegen solche Angeklagten durchgeführt, die entweder gerade noch rechtzeitig aus der SBZ flüchten konnten oder die ihren Wohnsitz niemals in der SBZ hatten, wohl aber irgendwelche Vermögenswerte oder Betriebe. Diese sog. Abwesenheitsverfahren waren nach der bis zum 15. 10. 1952 geltenden Strafprozeßordnung nur zulässig, wenn sich der Angeschuldigte im Ausland aufhielt oder im Inland verbarg. Da in vielen Fällen die Angeschuldigten den sowjetzonalen Behörden eine ladungsfähige Anschrift in der Bundesrepublik mitteilten, entfielen beide Voraussetzungen. Dennoch wandten die sowjetzonalen Gerichte die §§ 276 ff StPO analog an, um das Vermögen oder den Betrieb des Angeklagten enteignen zu können. Nach der neuen Strafprozeßordnung sind Verfahren in Abwesenheit des Angeklagten zulässig, wenn sich dieser „außerhalb des Gebietes der DDR aufhält oder sich verbirgt“ (§ 236 StPO der SBZ). Für die übrigen Strafverfahren dient als materielle Grundlage noch das deutsche Strafgesetzbuch von 1871, das aber entsprechend den „Erfordernissen der gesellschaftlichen Interessen“ und unter „Überwindung der überholten Klassenjustiz“ anzuwenden ist. Entscheidendes Element für die Strafwürdigkeit einer Handlung oder Unterlassung ist die Gesellschaftsgefährlichkeit. Damit ist eine unmittelbare Anlehnung an das sowjetische Strafrecht gegeben. Der Entwurf für ein neues Strafgesetzbuch der SBZ ist schon lange fertiggestellt, aus politischen Zweckmäßigkeitserwägungen bisher aber nicht als neues Gesetz erlassen worden. Es bleibt daher weiter bei der Anwendung der „sanktionierten“ Bestimmungen des StGB. „Aufgabe der demokratischen Rechtsprechung ist es, die gesellschaftlichen Verhältnisse der DDR mit den uns zur Verfügung gestellten Gesetzen, seien sie sanktioniert oder neu geschaffen, zu schützen. Dabei ist der Hinweis notwendig, daß mit der Sanktionierung gewisser alter Gesetze keineswegs die Übernahme der von den bürgerlichen Gerichten angewandten Auslegungsregeln verbunden ist.“ („Neue Justiz“ 1956, Beilage S. 10). Ein neues materielles Strafgesetz ist aber für das Gebiet des politischen Strafrechts angekündigt. Ferner sollen in das Strafen-System neue Strafen — öffentlicher Tadel und bedingte Verurteilung — eingeführt und das Strafregisterwesen (Strafregister) neu ausgestaltet werden. Strafvollstreckung und Strafvollzug sind der Volkspolizei übertragen worden; die Staatsanwaltschaft hat lediglich theoretische Aufsichtsbefugnisse. Das Gnadenrecht liegt in der Hand des Präsidenten der Republik. Trotz verschiedener Entwürfe steht eine Gnadenordnung bisher noch aus. Auf zivilrechtlichem Gebiet gelten noch das Bürgerliche Gesetzbuch und die Zivilprozeßordnung (Zivilprozeß), beide allerdings mit Ausnahmen und Einschränkungen. Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung wurden der neuen Gerichtsverfassung durch die „VO. zur [S. 213]Angleichung von Verfahrensvorschriften auf dem Gebiet des Zivilrechts an das Gerichtsverfassungsgesetz (Angleichungsverordnung)“ vom 4. 10. 1952 angepaßt. In familienrechtlichen Streitigkeiten (Eherecht) sind seit 1948 die untersten Gerichtsinstanzen, die Kreisgerichte, zuständig. Das gesamte Familienrecht soll durch das im Entwurf seit 1954 fertiggestellte Familiengesetzbuch neu gestaltet werden. Vorerst ist jedoch lediglich das Kontrollratsgesetz Nr. 16 (Ehegesetz v. 20. 2. 1946) durch die „VO. über Eheschließung und Eheauflösung“ vom 24. 11. 1955 ersetzt worden. Eine Neuregelung hat schließlich das Patentrecht erfahren. Auch hier ist in erster Linie das „Interesse der Gesellschaft“ maßgebend. Zur Entscheidung schwieriger zivilrechtlicher Fragen sind die Volksrichter nicht in der Lage. Auch in Zivilsachen werden die gerichtlichen Erkenntnisse von politischen Erwägungen bestimmt. Dies gilt besonders für das Gebiet des Familienrechts und vor allem bei Klagen, an denen VEB, Verwaltungen, Parteien oder gesellschaftliche Organisationen beteiligt sind. Die Zwangsvollstreckung aus einem obsiegenden Urteil gegen einen VEB bedarf einer besonderen Genehmigung. Alle Anträge auf Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen müssen zunächst dem übergeordneten Organ des VEB vorgelegt werden. Die gleiche Regelung gilt bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (Arbeitsrecht). Die Gerichte der SBZ haben neben der Rechtsprechung noch eine andere besonders wichtige Aufgabe: „Besonderer Ausdruck der Erziehungsfunktion des Gerichts ist auch die massenpolitische Arbeit der Gerichte, vor allem der Kreisgerichte. Jede Justizverwaltung muß unter dem klaren Ziel der Erziehungswirkung, insbesondere in der Richtung auf Festigung des Vertrauens zur Gesetzlichkeit und zur Ordnung unseres Staates stehen“ (Arbeitsprogramm des Kollegiums des Ministeriums der Justiz in „Neue Justiz“ 1954, S. 322). Vorbild in allem ist die SU, über deren „sozialistische Gesetzlichkeit“ der Leiter des Rechtsinstituts der Akademie der Wissenschaften der UdSSR, Prof. P. E. Orlowski, sagt: „Die sozialistische Gesetzlichkeit ist ein Mittel zur Festigung des sozialistischen Staates, zur Verwirklichung seiner Funktionen und Aufgaben, und sie gewährleistet zur gleichen Zeit die Verwirklichung der Rechte der Sowjetbürger … Dank der weisen Führung durch die kommunistische Partei dient die sowjetische sozialistische Gesetzlichkeit der großen Sache des Aufbaus des Kommunismus in unserem Lande“ („Neue Justiz“ 1954, S. 613 ff). Literaturangaben Dirnecker, Bert: Recht in West und Ost. Pfaffenhofen/Ilm 1956, Ilmgau-Verlag. 176 S. Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 2., überarb. Aufl., Bonn 1956. 71 S. Hellbeck, Hanspeter: Die Staatsanwaltschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BMG) 1955. 104 S. m. 7 Anlagen. Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd.~I zusammengestellten Dokumente. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Maurach, Reinhart: Das Rechtssystem der UdSSR. Allg. Rechtslehre, Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht. (Forschungsb. und Unters. zur Zeitgesch. Nr. 18) Göttingen 1953, Arbeitsgemeinschaft für Osteuropaforschung. 54 S., 4 Skizzen. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 210–213 Rechtsgutachten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtswissenschaft, Studium derSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 210]Die Hauptaufgabe der Justiz besteht nach den Ausführungen ihrer maßgebenden Funktionäre (Fechner, Benjamin, Melsheimer) darin, „die antifaschistisch-demokratische Ordnung zu sichern, die Wirtschaftspläne vor Angriffen feindlicher Agenten und Saboteure zu schützen und damit das Vertrauen der fortschrittlichen und friedliebenden Kräfte der Welt zum deutschen Volke zu stärken“. „Die Rechtsprechung…
DDR A-Z 1956
Becher, Johannes R. (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 22. 5. 1891 in München als Sohn eines Oberl.-Ger.-Präsidenten, Gymnasium, Studium der Medizin und Philosophie in Jena und Berlin. Begann als expressionistischer Dichter. Im 1. Weltkrieg Pazifist. 1917 USPD, 1918 Spartakusbund, Vorsitzender des „Bundes revolutionärer Schriftsteller“ in Jena, seit 1923 KPD. 1927 erstmalig in der SU, 1929 Mitgl. der Redaktion des KPD-Zentralorgans „Die Rote Fahne“. 1933 emigriert, 1934 ausgebürgert. Lebte in Österreich, der Schweiz und Frankreich, ab 1935 in der SU, wo er die „Internationale Literatur Deutsche Blätter“ herausgab. Ab 1943 Mitgl. des Nationalkomitees Freies Deutschland. 1945 Rückkehr nach Deutschland. Seit Juli 1945 Präsident des Kulturbundes, März 1950 Vizepräsident, Dez. 1952 bis April 1956 Präs. der Deutschen ➝Akademie der Künste Berlin. Mitgl. des sowjetzonalen PEN-Clubs, zweifacher Nationalpreisträger und Dr. h. c., Textdichter der von Hanns ➝Eisler komponierten „Nationalhymne der DDR“ sowie zahlreicher weiterer kommun. Parteidichtungen. Apr. 1946 bis Sept. 1947 Mitgl. des SED-Parteivorstandes, seit 24. 7. 1950 Mitgl. des ZK der SED. Seit 7. 10. 1949 Abgeordneter der Volkskammer. Am 7. 1. 1954 zum Minister für Kultur ernannt. 20. 12. 1952 Stalin-„Friedenspreis“, 6. 10. 1954 „Vaterländischer Verdienstorden“ in Silber. Veröffentlichungen: „Abschied“, Drama „Winterschlacht“, Tagebuch „Auf andere Art so große Hoffnung“, „Poetische Konfession“ u. a. Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. Wiesbaden 1956, Limes-Verlag. 161 S. m. 8 Tafeln. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 39 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/becher-johannes-robert verwiesen. Beamtenversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bechler, BernhardSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 22. 5. 1891 in München als Sohn eines Oberl.-Ger.-Präsidenten, Gymnasium, Studium der Medizin und Philosophie in Jena und Berlin. Begann als expressionistischer Dichter. Im 1. Weltkrieg Pazifist. 1917 USPD, 1918 Spartakusbund, Vorsitzender des „Bundes revolutionärer Schriftsteller“ in Jena, seit 1923 KPD. 1927 erstmalig in der SU, 1929 Mitgl. der Redaktion des KPD-Zentralorgans „Die Rote Fahne“. 1933 emigriert, 1934…
DDR A-Z 1956
Thüringen (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land der SBZ, wegen seiner Lage inmitten des Deutschen Reiches „das grüne Herz Deutschlands“ genannt, umfaßt seit 1944 auch den Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen und den Kreis Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau; 15.598 qkm, 2,8 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 20. 12. 1946, Hauptstadt: Erfurt (bis 1948 Weimar), Landesfarben: Weiß-Rot. — Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der sog. Verwaltungsreform unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Erfurt, Gera und Suhl aufgehoben; staatsrechtliche Stellung des Landes seither unklar. Anfang des 10. Jh. kam der thüringische Raum unter die Herrschaft der sächsischen Herzöge. Im 11. Jh. gelangte das Grafengeschlecht der Ludowinger zur führenden Stellung im Land; erhielt 1130 die Landgrafenwürde. Nach deren Aussterben mit Heinrich Raspe 1247 kam Th. an die wettinischen Markgrafen von Meißen und späteren Kurfürsten von Sachsen. Bei der Landesteilung 1485 fiel der größere südliche Teil von Th. an die Ernestinische Linie der Wettiner, während die Albertiner das nördliche Th. erhielten, das sie 1814 an Preußen verloren. Der Ernestinische Besitz war seit dem 16. Jh. mehrfach Teilungen und Vereinigungen unterworfen und zerfiel schließlich (seit 1826) in das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach und die Herzogtümer Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-[S. 266]Altenburg und Sachsen-Meiningen, neben denen die Fürstentümer Reuß ältere und jüngere Linie sowie Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen bestanden. Der 1843/49 unternommene Versuch eines Zusammenschlusses der thüringischen Staaten scheiterte. 1866 traten die Staaten dem Norddeutschen Bund bei; seit 1871 gehörten sie zum Deutschen Reich. 1918 wurden sämtliche thüringischen Länder Freistaaten, die sich 1920 zum Land Th. zusammenschlossen (mit Ausnahme des Coburger Gebietes, das an Bayern kam). Nach 1933 verlor das Land im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit; 1944 wurde der Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen (unter Einbeziehung des Kreises Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau) dem Reichsstatthalter in Th. unterstellt. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde das Land von amerikanischen Truppen besetzt; die US-Militärregierung errichtete die „Provinzialverwaltung für das Land Th.“ unter Regierungspräsident Dr. Hermann Brill (SPD), die sich auch auf die westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegenen sächsischen Gebietsteile erstreckte. Am 1. 7. 1945 fiel Th. auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Errichtung der „Landesverwaltung Th.“ unter Präsident Dr. Rudolf Paul (LDP), der sie im Oktober 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 49,3 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dezember 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Dr. Rudolf Paul (SED) und beschloß die „Verfassung des Landes Th. vom 20. 12. 1946“, die am 23. 1. 1947 in Kraft trat. An Stelle des in die Westzonen geflüchteten Dr. Paul wurde im Oktober 1947 Eggerath (SED) Ministerpräsident. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 ist Th. Land der „DDR“. Das dem Landtag am 24. 7. 1952 aufgezwungene „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Land Th.“ beraubte das Land seiner staatsrechtlichen Handlungsfähigkeit (Verwaltungsreform). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 256, 266 Thiele, Ilse, geb. Neukrantz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TitoismusSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land der SBZ, wegen seiner Lage inmitten des Deutschen Reiches „das grüne Herz Deutschlands“ genannt, umfaßt seit 1944 auch den Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen und den Kreis Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau; 15.598 qkm, 2,8 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 20. 12. 1946, Hauptstadt: Erfurt (bis 1948 Weimar), Landesfarben: Weiß-Rot. — Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der…
DDR A-Z 1956
Volkseigene Industrie (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zur VEI gehören die nach 1945 enteigneten Betriebe. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD nach drei Gruppen gegliedert wurden. Einer „Liste A“ wurden solche Betriebe zugeteilt, die einem Volksentscheid über eine Enteignung unterworfen werden sollten. Ein solcher Volksentscheid fand jedoch nur im Lande Sachsen (Juli 1947) statt. — In einer „Liste B“ waren solche Betriebe aufgenommen worden, die für die Enteignung kein großes Interesse boten (vornehmlich gewerbliche Unternehmen). Sie wurden unter großem propagandistischem Aufwand den Inhabern zurückgegeben. — Die „Liste C“ enthielt schließlich diejenigen Betriebe, die für den Übergang in sowjetisches Eigentum als SAG-Betriebe vorgesehen waren und durch den Befehl 167 vom 5. Juni 1946 „auf Grund der Reparationsansprüche der SU in sowjetisches Eigentum“ übergingen. Als Rechtsträger der VE-Betriebe waren „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ (VVB), Kreis- und Kommunalbehörden, Genossenschaften und die VdgB vorgesehen. Inzwischen sind organisatorische Veränderungen vorgenommen worden (örtliche Industrie, Direktbetriebe). Nach Aussage des damaligen stellvertretenden Vorsitzenden der DWK, Selbmann, in einer Rede vom 4. 7. 1948, wurden insgesamt 9.281 gewerbliche Unternehmungen, darunter zahlreiche kleine und mittlere Handwerks-, Transport- und Handelsunternehmen enteignet. Nach der gleichen Quelle sind von den 40.000 industriellen Zensus, betrieben der Zone, also solchen Betrieben, die mehr als 10 Beschäftigte hatten, „etwas mehr als 3.000“ verstaatlicht worden. Der Zahl nach waren das 8 v. H. der Industriebetriebe, dem Produktionsanteil nach aber „etwa 40 v. H.“ Die SAG-Betriebe sind hierbei nicht mitgerechnet. Nach einer Zusammenstellung der sowjetzonalen Staatlichen ➝Plankommission gab es Ende 1950 insgesamt 4.056 VEB. Die ursprüngliche Angabe von Selbmann „mit etwas mehr als 3.000“ war zweifellos unzutreffend, da seitdem nur noch wenige Betriebe enteignet worden sind. Bis 1951 waren die VEB unselbständige Filialbetriebe der ihnen vorgeordneten VVB. Die Bilanzen der VEB waren Teilbilanzen der VVB; Produktions- und Finanzpläne der VEB waren Teilpläne der VVB. Die Hauptverantwortung lag bei den Hauptdirektoren der VVB. Zum 1. 1. 1952 wurden die „volkseigenen“ Betriebe, die bis dahin den „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ auch finanziell unterstellt waren, in selbständig wirtschaftende Einheiten umgewandelt. Sie erhielten eigene finanzielle Grundausstattung und einen eigenen Umlaufmittelfonds; sie sind seitdem auch selbständige Steuerzahler. Die VVB wurden im März 1952 in „Verwaltungen Volkseigener Betriebe“ — ebenfalls VVB abgekürzt — umgewandelt, die gegenüber den ihnen zugeordneten Betrieben nur noch hinsichtlich des Produktionsablaufs Weisungs- und Aufsichtsrecht haben. An Stelle des früheren Industrieministeriums gibt es seit 1952 die Produktionsministerien (auch Fachministerien genannt). Jedes Ministerium ist untergliedert in eine Anzahl „Hauptverwaltungen“ für die verschiedenen Produktionsgruppen. Jeder Hauptverwaltung unterstehen sog. Direktbetriebe und Verwaltungen „Volkseigener Betriebe“ (VVB). Am 26. 11. 1949 erklärte Selbmann, daß die „volkseigene“ Industrie nach dem Stand vom 30. 9. 1949 einen Beschäftigungsstand von 949.475 Personen hatte, d. h. etwa 48 v. H. von der Gesamtbeschäftigtenzahl in der Industrie der SBZ. über die gegenwärtig in der VEI Beschäftigten liegen keine genauen Angaben vor. Einschließlich Bergbau und Bauwirtschaft dürften 1953 in der VEI etwa 1,7 Mill. Menschen tätig gewesen sein bei einer Gesamtzahl der Unselbständigen von ca. 6,2 Mill. Literaturangaben Krömer, Eckart: Die Sozialisierung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands als Rechtsproblem. Göttingen 1952, Otto Schwartz. 184 S. Samson, Benvenuto: Planungsrecht und Recht der volkseigenen Betriebe in der sowjetischen Besatzungszone. Frankfurt a. M. 1953, Alfred Metzner. 121 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 282 Volkseigenen Betriebe, Versicherung der A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkseigentumSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zur VEI gehören die nach 1945 enteigneten Betriebe. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD nach drei Gruppen gegliedert wurden. Einer „Liste A“ wurden solche Betriebe zugeteilt, die einem…
DDR A-Z 1956
Strafverfahren (1956)
Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. ist durch die sowjetzonale StPO vom 2. 10. 1949 (GBl. S. 996) neu geregelt worden. Neue Begriffe und Institutionen wurden eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In den Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte auf Anordnung eines staatlichen Organs untergebracht ist (§ 14 Abs. 3). Hierdurch wird es dem SSD möglich, jeden Verhafteten an beliebigem Ort aburteilen zu lassen. Ehegatten und nächste Angehörige der Angeklagten dürfen die [S. 253]Aussage nicht mehr verweigern, wenn sie eine Pflicht zur Anzeige hätten, z. B. nach dem Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums. Dasselbe gilt für Geistliche, Rechtsanwälte und Ärzte. Sachverständige können vom Angeklagten nicht abgelehnt werden. Private Sachverständige sollen nicht mehr hinzugezogen werden. Das in der Verfassung und im § 74 StPO garantierte Recht auf Verteidigung wird dadurch illusorisch gemacht, daß der Verteidiger in die Gerichtsakten erst nach Zustellung der Anklageschrift Einsicht nehmen und auch dann erst mit dem in Haft befindlichen Beschuldigten sprechen darf. Eine Haftbeschwerde ist nur einmal, und zwar binnen einer Woche nach Erlaß des Haftbefehls, möglich. Die Anklageschrift braucht „bei Vorliegen wichtiger Gründe“ dem Beschuldigten nicht zugestellt, sondern nur zur Kenntnis gebracht zu werden (§ 180 Abs. 2). Damit soll verhindert werden, daß Angeklagte oder Verteidiger in den Besitz politischer Anklageschriften kommen. Das gleiche gilt für die Zustellung von Strafurteilen. Die Beweisaufnahme soll an sich unmittelbar sein. Es dürfen aber Protokolle der Volkspolizei, des SSD, der Staatsanwaltschaft oder eines Richters über frühere Vernehmungen eines Zeugen oder Mitbeschuldigten schon dann als vollgültige Beweismittel in der Hauptverhandlung verlesen werden, „wenn das Erscheinen des Zeugen in der Hauptverhandlung wegen des damit verbundenen Zeitverlustes unzweckmäßig ist“ (§ 207). „Erklärungen des Angeklagten, insbesondere ein Geständnis, die in einem Protokoll über eine frühere Vernehmung enthalten sind, können zum Zwecke des Beweises verlesen werden, soweit es erforderlich ist“ (§ 209). Auf diese Weise erhalten vom SSD erpreßte Geständnisprotokolle volle Beweiskraft. Das Urteil ist während der Beratung schriftlich zu begründen und von allen Richtern zu unterschreiben. Der Angeklagte hat gegen ein Urteil nur noch ein Rechtsmittel, die Berufung. Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft heißt Protest. Die Berufung des Angeklagten kann durch das Berufungsgericht im Beschlußwege als offensichtlich unbegründet verworfen werden, während das bei dem Protest der Staatsanwaltschaft nicht möglich ist. Ein Wiederaufnahmeverfahren, auch zugunsten des Angeklagten kann nur durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet werden. Gegen rechtskräftige Urteile kann der Generalstaatsanwalt oder der Präsident des Obersten Gerichts mit der Kassation vorgehen, der Verurteilte kann dagegen ein Kassationsverfahren nicht einleiten. Die Strafvollstreckung ist Angelegenheit der Volkspolizei. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 252–253 Strafregister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafvollstreckungSiehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. ist durch die sowjetzonale StPO vom 2. 10. 1949 (GBl. S. 996) neu geregelt worden. Neue Begriffe und Institutionen wurden eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In den Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte auf…
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Kunstpolitik (1956)
Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die K. des Sowjetzonen-Regimes steht im Zeichen des sozialistischen Realismus, der nach einem Worte Shdanows von 1934 und dem Beschluß des ZK der SED „gegen den Formalismus“ (März 1951) „die wahrheitsgetreue, historisch konkrete künstlerische Darstellung“ mit der Aufgabe verbindet, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die Erfüllung des Fünfjahrplanes, zum Kampf für den Frieden zu erziehen“. Dieses Programm stellt alle Kunstgattungen mittelbar oder unmittelbar in den Dienst der Agitation und Propaganda für die Ausweitung der sowjetischen Einflußsphäre und den Aufbau des Sozialismus. Kunstrichtungen, die für diesen „gesellschaftlichen“ Zweck nicht brauchbar erscheinen (wie der Formalismus in der Dichtung und bildenden Kunst, der Funktionalismus in der Architektur), wurden von Partei und Staat mit zunehmender Schärfe bekämpft. Die „Großen Deutschen Kunstausstellungen“ in Dresden 1946, 1949 und 1953, an denen, zuletzt allerdings sorgfältig gesiebt, auch westdeutsche Künstler beteiligt waren, enthüllten die fortschreitende Ausschaltung aller schöpferischen Kräfte und die öde Monotonie der herrschenden Kunstrichtung, die sich von der nationalsozialistischen Ara nur durch den beträchtlichen Anteil von Dilettanten und Künstlerkollektiven an der Produktion unterscheidet. Als Instrument der K. diente von 1949 bis 1954 die Kunstkommission; dann ging diese Aufgabe an das Ministerium für ➝Kultur über. Seit der kurzen Periode des Neuen Kurses scheint die K. etwas elastischer geworden zu sein; vor allem bei der Gewinnung westdeutscher Künstler für Ausstellungen und dgl. läßt man gewisse Abweichungen von der Norm des sozialistischen Realismus zu, ohne daß diese jedoch prinzipiell preisgegeben worden wäre. Im übrigen fördert man die linientreuen Künstler, vor allem auch unter dem Nachwuchs, mit beträchtlichen Mitteln, läßt die „Werktätigen“ im Rahmen der kulturellen Massenarbeit [S. 154]am Kunstbetrieb teilnehmen und hält unter ihnen Diskussion und Kritik der Kunstproduktion in Gang. Trotzdem wird in den Verlautbarungen des ZK immer wieder geklagt, daß die bildende Kunst in allen ihren Gattungen hinter den Anforderungen, die der Aufbau der neuen Gesellschaftsordnung ihr stelle, weit zurückgeblieben sei. Es ist begreiflich, daß unter den geschilderten Umständen nur wenige Künstler von Rang in der SBZ ausgehalten haben. (Kulturpolitik, Volkskunst) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. Wiesbaden 1956, Limes-Verlag. 161 S. m. 8 Tafeln. Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Balluseck, Lothar von: Volks- und Laienkunst in der sowjetischen Besatzungszone. (Einführung von Hans Köhler) (BB) 1953. 92 S. m. 17 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 149, 154 Kunstkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KupferbergbauSiehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die K. des Sowjetzonen-Regimes steht im Zeichen des sozialistischen Realismus, der nach einem Worte Shdanows von 1934 und dem Beschluß des ZK der SED „gegen den Formalismus“ (März 1951) „die wahrheitsgetreue, historisch konkrete künstlerische Darstellung“ mit der Aufgabe verbindet, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die…
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Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für (1956)
Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 COMECON = Counsil for Mutual Economic Aid, gegründet am 25. 1. 1949 auf einer Konferenz von Vertretern Bulgariens, Ungarns, Polens, Rumäniens, der SU und der Tschechoslowakei. Er soll wirtschaftliche Erfahrungen austauschen, gegenseitige technische Hilfe sowie Lieferungen von Rohmaterial, Nahrungsmitteln, Maschinen und industriellen Ausrüstungen organisieren. Als 7. Land trat 1949 Albanien und als 8. Land im Sommer 1950 China dem Rat bei. Im September 1950 wurde die „DDR“ in den Rat aufgenommen. In den ersten 3 Jahren seines Bestehens waren dem Rat folgende Aufgaben gestellt: 1. Vorbereitungen zum Abschluß von Handelsverträgen zwischen den dem Rat angeschlossenen Ländern, 2. Vorbereitung und Organisierung der technischen Hilfe zwischen den dem Rat angeschlossenen Ländern, 3. Organisierung der Kreditgewährung, 4. Organisierung des Aufbaus gemischter Gesellschaften zwischen den Partnern des Rates. Durch die Proklamierung des „Neuen Kurses“ wurde die Organisierung der internationalen Arbeitsteilung auf den „sozialistischen Weltmarkt“ als Hauptaufgabe dem Rat übertragen. Dazu gehören: 1. Der Abschluß von Industrieabsprachen zwischen einzelnen Partnern des Rates über die Entwicklung gewisser Industriezweige; 2. Standardisierung der Industrieproduktion des „sozialistischen Weltmarktes“; 3. Abstimmung der Volkswirtschaftspläne. Die künftige Hauptaufgabe liegt in der Koordinierung der Fünfjahrpläne. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 92 GARKREBA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GegenwartskundeSiehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 COMECON = Counsil for Mutual Economic Aid, gegründet am 25. 1. 1949 auf einer Konferenz von Vertretern Bulgariens, Ungarns, Polens, Rumäniens, der SU und der Tschechoslowakei. Er soll wirtschaftliche Erfahrungen austauschen, gegenseitige technische…
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Blockpolitik (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Taktische Methode zur Durchführung einer „Revolution von oben“. Form der interfraktionellen Zusammenarbeit in den Volksvertretungen der SBZ im Gegensatz zur Koalitionspolitik in parlamentarischen Demokratien. Von kommun. Seite (z. B. in der Entschließung des II. SED-Parteitages vom 12. 9. 1947) als „neue Art der Zusammenarbeit“ bezeichnet. Innerhalb des „Blocks der antifaschistisch-demokratischen Parteien“ (gegründet am 14. 7. 1945, kurz: Antifa-Block) sind Koalitionen einzelner Blockpartner nicht erlaubt. Beschlüsse werden nur durch Zustimmung aller Fraktionen gefaßt. Mittels der B. machte die SED die von ihr in freier parlamentarischer Abstimmung nicht erreichbaren Mehrheitsbeschlüsse überflüssig. Unter Beibehaltung parlamentarisch-demokratischer Formen erhält so der Block die Funktion einer einzigen Partei und B. wird zum Einparteiensystem. Die B. diente u. a. auch als Begründung für die Einheitsliste bei den Volkskammerwahlen im Okt. 1950. Seit durch Zulassung der kommun. beherrschten NDPD, DBD und der Massenorganisationen zu den Volksvertretungen die Herrschaft der SED eindeutig gesichert ist, hat die B. stark an Bedeutung verloren. Die B. war seit 1945 das wichtigste Mittel zur Umwandlung der osteuropäischen Satellitenländer in Volksdemokratien durch „Revolutionen von oben“. Historisch gesehen, geht sie auf die 1935 durch Dimitroff auf dem VII. Kongreß der Komintern verkündete, auf dem Brüsseler Exilparteitag von der KPD übernommene und schon vorher in Frankreich und Spanien als „Volksfrontpolitik“ versuchte Taktik zurück. Angesichts der Unmöglichkeit einer direkten, allein von der KP getragenen Revolutionierung entwickelte man nämlich die Methode des „trojanischen Pferdes“, um über eine Aktionseinheit der Arbeiterklasse und durch jeweilige Anwendung des Koalitions- oder Blockprinzips zu Macht und Einfluß zu kommen. In der SBZ seit 1950 mehr und mehr durch das Operieren mit der noch stärker SED-kontrollierten Nationalen Front besetzt. (Antifaschistisch-demokratische Ordnung, SED, Verfassung) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 48 Bitterfeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bockmann, LotharSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Taktische Methode zur Durchführung einer „Revolution von oben“. Form der interfraktionellen Zusammenarbeit in den Volksvertretungen der SBZ im Gegensatz zur Koalitionspolitik in parlamentarischen Demokratien. Von kommun. Seite (z. B. in der Entschließung des II. SED-Parteitages vom 12. 9. 1947) als „neue Art der Zusammenarbeit“ bezeichnet. Innerhalb des „Blocks der antifaschistisch-demokratischen Parteien“…
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1956: T, U, Ü, V
Taeschner, Herbert Tag der Aktivisten Tag der Bereitschaft Talmudismus TAN Tarnfirmen, Staatliche Tarnorganisationen Tausenderbewegung Technik, Kammer der (KdT) Technische Intelligenz Technische Normen Technischer Rat Technisches Kabinett Territoriale Verwaltung (TVW) TGL Thälmann, Ernst Theaterwesen Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus Thiele, Ilse, geb. Neukrantz Thüringen Titoismus Transportpolizei Trapo Trawopolnajasystem Treue Dienste, Medaille für Tschuikow, Wassilij Iwanowitsch Überbau Überplanbestände Überstunden Ulbricht, Walter Unfallversicherung Universitäten Untersuchungshaft Uranbergbau Urlaub Utopie, Sozialistische Vaterländischer Verdienstorden VdgB (BHG) VDP VEAB VEB VEB-Plan VEG Veranstaltungsdienst, Deutscher (DVD) Verbandsauftrag Verbesserungsvorschlag Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur Verdienter Arzt des Volkes Verdienter Eisenbahner der „DDR“ Verdienter Erfinder Verdienter Lehrer des Volkes Verdienter Techniker des Volkes Verdienter Tierarzt Verdienter Züchter Verfassung Verfassung und Verwaltung Verkaufsnormen Verkehrsgerichte Verkehrswesen Verlagswesen Vermittlungskontore Verner, Paul Verner, Waldemar Versandhandel Versicherungsanstalt, Deutsche Versöhnlertum Vertragsgericht, Staatliches Verwaltungsreform Viehhalteplan VOB Volk Volksarmee, Nationale Volksdemokratie Volkseigene Betriebe Volkseigene Industrie Volkseigenen Betriebe, Versicherung der Volkseigentum Volkseigentums, Amt zum Schutze des Volkseigentums, Gesetz zum Schutze des Volkshochschulen Volkskammer Volkskongreß Volkskorrespondent Volkskunst Volkspolizei Volkspolizeihelfer Volksrat Volksrichter Volkssolidarität Volkswirtschaftsplan Volljährigkeit Vopo Vorratsnormen VP VPH VPKA Vpp VP-See VVB VVEAB VVG VVN VVVTaeschner, Herbert Tag der Aktivisten Tag der Bereitschaft Talmudismus TAN Tarnfirmen, Staatliche Tarnorganisationen Tausenderbewegung Technik, Kammer der (KdT) Technische Intelligenz Technische Normen Technischer Rat Technisches Kabinett Territoriale Verwaltung (TVW) TGL Thälmann, Ernst Theaterwesen Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus Thiele, Ilse, geb. Neukrantz Thüringen Titoismus Transportpolizei Trapo Trawopolnajasystem Treue…
DDR A-Z 1956
Wirtschaftssystem (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 295]Das W. der SBZ bildet keine in sich geschlossene Einheit, sondern stellt vielmehr einen Teil des gesamten Wirtschaftsgefüges des Ostblocks dar. Nominell der die UdSSR und sämtliche Satelliten umfassende Rat für ➝gegenseitige Wirtschaftshilfe, tatsächlich weitgehend das sowjetische Planungsministerium, legt in den aufeinander abgestimmten Fünfjahrplänen aller Volksdemokratien die Schwerpunkte der einzelnen Länderwirtschaften sowie rahmenmäßig die Ausmaße der Produktion in den wesentlichen Sektoren der Volkswirtschaften fest (GOSPLAN). Ein ständiger Verbindungsmann zwischen der Moskauer Planungszentrale und der Staatlichen ➝Plankommission der SBZ, der obersten Behörde in allen Angelegenheiten der wirtschaftlichen Produktion, fungiert als Übermittler der Befehlen gleichkommenden Wünsche der Sowjetregierung an die Wirtschaftsbehörden der Zone. Außerdem kontrollieren in sämtliche Produktionsministerien der SBZ eingebaute „sowjetische Berater“ industrielle und landwirtschaftliche Produktion, Außen- und Innenhandel. Die obersten Wirtschaftsfunktionäre der Zone, Minister wie Staatssekretäre und leitende Funktionäre der Plankommission ebenso wie die Wirtschaftsfunktionäre des ZK der SED, werden regelmäßig zu Beratungen und zur Berichterstattung nach Moskau beordert. Im Gesamtgefüge der Ostblock-Wirtschaft kommen der SBZ ganz bestimmte Funktionen zu. Schwerpunkte der Produktion sind insbesondere die chemische Industrie (einschließlich der Kunststoffproduktion), Werkzeugmaschinenbau, Feinmechanik und Optik sowie der Bau elektrischer Geräte, da hier auf die Traditionen mitteldeutscher Qualitätsarbeit zurückgegriffen werden kann, denen die übrigen Ostblockstaaten, z. T. mit Ausnahme der CSR und auf einigen Gebieten der Sowjetunion, nichts Gleichwertiges entgegenzusetzen vermögen. Doch ist zu berücksichtigen, daß, großenteils politisch motiviert (Stärkung des Elements der „Produktionsarbeiter“ als vermeintliche Voraussetzung für die Festigung der kommunistischen Staatsparteien), auch die übrigen Satellitenstaaten in den letzten zehn Jahren umfassende eigene Industrien entwickeln mußten. Grundsätzlich ist die gesamte Volkswirtschaft nicht auf den Konsumenten hin geplant; für die Planung und Schwerpunktgestaltung sind vielmehr drei miteinander gekoppelte, machtpolitische Gesichtspunkte bestimmend: 1. die für alle bolschewistischen Staaten geltende Vorrangstellung der Grundstoff- und Schwerindustrie auf Kosten der Konsumgüterindustrie zur „Festigung der Staatsmacht“ sowie des — nicht zuletzt rüstungswirtschaftlichen — Gesamtpotentials des Ostblocks (Hauptgesichtspunkt: der Produktionsvorsprung der „kapitalistischen“ Länder, vor allem der USA, muß aufgeholt werden); 2. die stetige Ausweitung des sog. „sozialistischen Sektors“ der Wirtschaften dieser Länder, d. h. des Ausbaus der unmittelbaren Staatswirtschaft („volkseigene“ Industrien, die in der SBZ 1955 bereits 85 v. H. der gesamten industriellen Produktion gegenüber 77 v. H. 1951 umfaßten und in den wesentlichsten Branchen der Schwerindustrie und des Schwermaschinenbaus die einzige noch vorhandene Produktionsform darstellen); ferner gehören hierhin die 4 v. H. der landwirtschaftliche Nutzfläche umfassenden VEG und der „volkseigene“ Handel (HO). Daneben steht als zweite bevorzugte Form des Wirtschaftens die „genossenschaftliche“ (landwirtschaftliches ➝Genossenschaftswesen), die außer im Handel (Konsumgenossenschaf[S. 296]ten) vor allem in der Landwirtschaft (LPG sowie gewisse Übergangsformen) forciert wird und bereits rd. 26 v. H. des bearbeiteten Bodens umfaßt. Außerdem werden auch im Handwerk seit einigen Jahren genossenschaftliche Produktionsweisen favorisiert (steuerliche Begünstigungen; bessere Aufstiegschancen für die Kinder; bevorzugte Belieferung mit Materialien). Ziel der Entwicklung ist die völlige Liquidation der Privatwirtschaft, die auf dem Gebiet der Banken (Bankwesen) und Versicherungen bereits in den ersten Jahren des Bestehens der Zone, im Groß- und Zwischenhandel sowie im Handel mit dem Ausland um 1950 verwirklicht wurde (privater ➝Handel, Handelszentralen), während der privatwirtschaftliche Sektor in einigen Industriezweigen (Textilindustrie, Feinmechanik, Optik, holzbearbeitende Industrie, Bauwesen u. a.) und insbesondere in der Landwirtschaft, wo immer noch 70 v. H. des Bodens von Einzelbauern bearbeitet werden, nach wie vor eine beträchtliche Rolle spielt; früher genannte Termine, zu denen die „Sozialisierung“ bzw. Vergenossenschaftlichung abgeschlossen sein sollte (so das Jahr 1960 für den Agrarsektor), sind aus Gründen des Produktionsinteresses zurückgestellt worden; eine Anfang 1956 neugeschaffene Unternehmensform für die Industrie, die die Beteiligung des Staates an in Schwierigkeiten geratenen Privatbetrieben vorsieht, soll zur weiteren Zurückdrängung der privatwirtschaftlichen Initiative in denjenigen wesentlichen Branchen führen, in denen vorerst die private Hand noch — wenigstens was die Rechtsform des Unternehmens anbetrifft — dominiert. Dem gleichen Zweck dient ein gleichfalls mit Beginn des zweiten Fünfjahrplans (1956) eingeführtes kompliziertes System der Umgestaltung der agrarischen Erzeugerpreise, das den wirtschaftlich schwächeren Klein- und Mittelbauern den Beitritt in die Kolchosen (LPG) schmackhaft machen soll. Beide Beispiele erweisen die seit der 2. SED-Parteikonferenz (1952) feststellbare Tendenz, den „Klassenkampf“ gegen das Privateigentum weniger durch terroristische Maßnahmen gegen die starken Privatbetriebe als vielmehr durch weitere Schwächung der Kleinbourgeoisie und der Klein- und Mittelbauern zu führen, um diese dadurch für die sozialistische bzw. genossenschaftliche Wirtschaftsform „reif“ zu machen; 3. der mit erheblichen politischen Implikationen behaftete Vorrang des Außenhandels. Hier kommt insbesondere aus den obenerwähnten Gründen der SBZ-Wirtschaft eine gewichtige Rolle in der Entwicklung von Handelsbeziehungen zu den „kapitalistischen“ und den dem Kolonialstatus entwachsenen orientalischen Ländern zu. Schwerpunkte sind dabei die sog. „neutralen“ Länder, die Länder mit „troisieme-force-Tendenzen“, wie Indien, Ägypten, die arabische Welt, aber auch die skandinavischen Länder einschließlich Finnlands und die Staaten Südamerikas. Der Export in diese Länder wird grundsätzlich ohne Rücksicht auf finanzielle Verluste durchgeführt (Dumping mittels staatlicher Subventionen); angestrebt wird die Errichtung ständiger Handelsvertretungen (in Indien, Ägypten schon vorhanden) als Vorform für diplomatische Vertretungen (Entwicklung am weitesten in Finnland gediehen). Der unverkennbare politische Zweck dieser Maßnahmen, die großenteils nicht durch die offiziellen Organe der „DDR“ (Ministerium für Außen- und innerdeutschen Handel, DIA), sondern durch scheinbar halb private Institutionen, wie die tatsächlich dem Ministerialapparat angeschlossene Kammer für ➝Außenhandel, und in Zukunft auch durch Direktvertretungen der Größtbetriebe betrieben werden, besteht in dem Bestreben, auf diese Weise die „DDR“ in den Rang eines zumindest de facto anzuerken[S. 297]nenden selbständigen Staatsgebildes zu erheben; die Exportorientierung der Zonenwirtschaft bedeutet damit einen der wesentlichsten Hebel des Ostblocks in seinem gegen die NATO geführten Kampf um die Form der künftigen Gestaltung Deutschlands. Die somit von vornherein auf die drei Grundgesichtspunkte des Primats der Schwerindustrie, der Orientierung auf den „volkseigenen“ („sozialistischen“) Sektor und des Primats der Exportgesichtspunkte — vor allem gegenüber dem „kapitalistischen“ Ausland — festgelegte Zonenwirtschaft hat auf Grund dieser Aufgabenstellungen mit zwei außerordentlichen Schwierigkeiten zu kämpfen: einmal reicht die Ausgangsbasis insbesondere hinsichtlich zahlreicher Rohstoffe für ein solches Programm nicht aus; und zum andern gefährdet der Primat der politischen Gesichtspunkte (Verstaatlichung und damit Verbürokratisierung von Industrie und Landwirtschaft; Subventionierungszwänge zur Kompensation der durch die politischen Implikationen bedingten Verlustwirtschaft) die wirtschaftliche Rentabilität. Durch die Kriegsverluste und die die ersten vier Jahre des Bestehens der SBZ kennzeichnende Demontage-Politik der Besatzungsmacht hat die SBZ einen erheblichen Mangel an Steinkohle und für die Stahlhärtung nötigen Edelmetallen zu verzeichnen (Eisen- und Stahlerzeugung); ebenso fehlt es an wesentlichen Ausgangsstoffen (Phosphor, Bauxit u. a.) für die an sich sehr leistungsfähige Schwerchemie (chemische Industrie), an Holz, an Baumaterialien u. a. Die Forcierung der gesamten Ostblockwirtschaft hat im Lauf der Jahre die anfangs bestehenden Möglichkeiten, diese Materialien aus der UdSSR, aus Polen und anderen Ostblockländern zu erhalten, wesentlich reduziert. Der Ausbau eigener Produktions- und Aufbereitungsstätten (wie die Eisenhüttenkombinate Ost/Stalinstadt b. Fürstenberg und West/Calbe und das Mansfelder Kupferkombinat) bedeutet ebenso wie die forcierte Erschließung neuer, vor allem für die Erweiterung der Energiewirtschaft (Energieerzeugung) bitter benötigter Braunkohlevorkommen (Schwarze Pumpe/Hoyerswerda), nationalökonomisch gesehen, eine „Organisierung des Mangels“; all diese Produktionsstätten sind unrentabel, aber nach Ansicht der wirtschaftspolitischen Führung unumgänglich, um den Import aus dem Westen nicht zu sehr mit rüstungs- und machtpolitisch wichtigen Materialien zu belasten, und um jene Einfuhr von Lebensmitteln sicherzustellen, deren die Zone dringend bedarf, will die Führung ihr Programm der „Sozialisierung“ der Landwirtschaft fortführen, das volkspolitisch eine ganz erhebliche Restriktion der Ernährungsgrundlage bedeutet. Über die Hälfte des Staatshaushalts (nach den Voranschlägen für 1953 mehr als 51 v. H.) geht unter diesen Gesichtspunkten des Vorrangs der politischen Motive für unrentable Ausgaben weg: 29 v. H. für die Sicherung der Herrschaft der bolschewistischen Minderheitenparteien (KVP, Staatssicherheit u. ä.), 13 v. H. zur Subventionierung des Außenhandels, um auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig zu sein, 9 v. H. zur Stützung an sich unrentabler Produktionen der Volkseigenen Industrie. Hinzu kommen noch die erheblichen Mittel zur Stützung des „volkseigenen“ Sektors der Landwirtschaft (LPG, VEG, MTS), die großenteils unter der Rubrik „Preisausgleiche VEAB“ laufen. Die Folge ist auf der einen Seite, daß nur 16 v. H. des Haushalts für Sozialausgaben einschließlich kultureller und gesundheitlicher Mittel und nur 10 v. H. für Neuinvestitionen zur Verfügung stehen; auf der anderen Seite muß ein manipuliertes Lohn- und vor allem Preissystem (Prinzip der Akzisen und Haushaltsaufschläge) dafür aufkommen, daß die Bevölkerung in der Lage ist, die Lasten dieser [S. 298]Fehlwirtschaft zu tragen, über 40 v. H. des Staatshaushalts kommen allein durch die künstliche Überteuerung der Verbrauchsgüter in den Staatsetat. Das Hauptproblem für die politische Führung besteht unter diesen Umständen seit Jahren im Ausprobieren von Maßnahmen aller Art zur Hebung der wirtschaftlichen Rentabilität. Hierhin gehören insbesondere Maßnahmen wie die Errichtung eines höchstspezialisierten Netzes von Hoch- und Fachschulen zur Heranbildung einer qualifizierten technischen ➝Intelligenz, ferner ein dem westlichen REFA-System ähnliches, trotz jahrelanger Bemühungen immer noch in den Anfängen befindliches System sog. „technisch begründeter Arbeitsnormen“ (TAN) und ein dem analoges System exakt zu berechnender Materialverbrauchsnormen. Um der Bürokratisierung und dem mangelnden Interesse der Arbeitskräfte an ihrer Tätigkeit entgegenzuwirken und eine Art Äquivalent für den natürlichen Konkurrenzkampf der Betriebe in Ländern mit Privatwirtschaft zu schaffen, ist eine künstliche Atmosphäre von sozialistischen Wettbewerben, ein System von Anreizen (Prämien, Leistungsprinzip, Ehrentitel und Orden), die Einführung kollektiver Arbeitsformen (Brigade), der Versuch der Bildung staatswirtschaftspositiver Beispiele (Aktivistenbewegung), aber auch ein rigoroses System von Androhungen und Abschreckungen (Wirtschaftsstrafrecht) entwickelt worden. Betriebsparteiorganisation der SED (BPO) und Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) fungieren ebenso wie neuerdings (verstärkt nach dem 17. 6. 1953) geheime Zuträger des SSD und der Kriminalpolizei als zur „Wachsamkeit“ verpflichtete verlängerte Arme der Staatsmacht, um alle Mittel zu maximaler Produktionsanstrengung auszunutzen. Doch zeichnet sich seit 1955 ein pragmatischerer Zug in der SBZ-Wirtschaftspolitik ab. Im letzten Jahr des ersten Fünfjahrplans und vor allem mit dem 1956 einsetzenden zweiten Fünfjahrplan ist der Gesichtspunkt der verstärkten „Modernisierung, Mechanisierung und Automatisierung“ der Industrie (zunächst für Schwerindustrie und Maschinenbau) in den Mittelpunkt gerückt. Das heißt, die wichtigsten Betriebe (sog. Z-Betriebe, d. h. unmittelbar den Hauptverwaltungen der Produktionsministerien — im Gegensatz zu den Betrieben der örtlichen Wirtschaft — unterstellte „volkseigene“ Unternehmen) sollen nunmehr beschleunigt mit modernen, erweiterte Serienproduktion und verstärkte Standardisierung ermöglichenden Maschinen ausgerüstet werden, um den seit 1955 auch von den Bolschewisten zugegebenen neuerlichen produktionstechnischen Vorsprung des Westens aufzuholen. Die bis zu diesem Zeitpunkt für die Zonenwirtschaft typische Totalplanung, die, über Plankommission, Ministerrat und industrielle Fachministerien laufend, die Betriebe in allen Einzelheiten band und damit infolge der unvermeidlichen Koordinierungsmängel, Fehldispositionen, Materialengpässe, Maschinenausfall usw. automatisch zum Produktionsstopp führen ließ, wird jetzt (analog der entsprechenden Umstellung in der UdSSR-Wirtschaft) wesentlich aufgelockert; die Werksleitungen erhalten produktionstechnische und finanzielle Ermessens-Spielräume, während sich die Ministerien (über ihre Hauptverwaltungen) weitgehend darauf beschränken, die Rahmenplanung gemäß den Anweisungen der obersten Ostblock-Planungszentrale zu spezifizieren und die Erfüllung der Rahmenpläne zu kontrollieren sowie (durch die „wissenschaftlich-technischen Räte“, die den Hauptverwaltungen beigeordnet sind) Konstruktion und Entwicklung neuer Techniken systematisch zu fördern. Eine unmittelbar im Präsidium des Ministerrats, der Spitzenkörperschaft der Staats[S. 299]hierarchie, verankerte, Fritz ➝Selbmann unterstellte koordinierende Kommission für Industrie und Verkehr soll als neugeschaffene Spitzeninstanz Disproportionen im Wirtschaftsgefüge abstellen. So stellt sich die Zonenwirtschaft bei Eintritt in den zweiten Fünfjahrplan im wesentlichen als ein Gefüge dar, das zwar die entscheidenden Akzente und Belastungen aus hochpolitischen Motiven (Wirtschaftsoffensive gegenüber dem Westen, Aufbau des Sozialismus erhält, das aber noch, um die ihm von der Sowjetregierung gestellten Aufgaben einigermaßen lösen zu können, im Stil des Wirtschaftens mehr als in den ersten zehn Jahren einen produktionstechnischen Pragmatismus erkennen läßt. Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. Bonn 1955. 240 S. m. 57 Anlagen. Förster, Wolfgang: Das Außenhandelssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Bonn 1955. 130 S. m. 2 Anlagen u. 1 Karte. Gleitze, Bruno: Die Wirtschaftsstruktur der Sowjetzone und ihre gegenwärtigen sozial- und wirtschaftsrechtlichen Tendenzen. (BMG) 1951. 27 S. m. Tab. Gleitze, Bruno: Ostdeutsche Wirtschaft, Berlin 1956, Duncker und Humblot. 256 S. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Krömer, Eckart: Die Sozialisierung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands als Rechtsproblem. Göttingen 1952, Otto Schwartz. 184 S. Weißbuch über die „Demokratische Bodenreform“ — Dokumente und Berichte zur Vertreibung und Vernichtung des bodenständigen Landvolkes in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (bearb. v. Joachim v. Kruse). Hannover 1955, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Landwirte und Bauern. 124 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Samson, Benvenuto: Planungsrecht und Recht der volkseigenen Betriebe in der sowjetischen Besatzungszone. Frankfurt a. M. 1953, Alfred Metzner. 121 S. Schiller, Otto: Die Landwirtschaft der Sowjetunion 1917 bis 1953. Agrarverfassung und Agrarproduktion. (Arbeitsgemeinschaft für Osteuropaforschung … hrsg. v. Werner Markert, Nr. 19) Tübingen 1954, durch Böhlau-Verlag. 108 S. m. Tab. Weber, Adolf: Marktwirtschaft und Sowjetwirtschaft. München 1951, Pflaum. 499 S. Faber, Dorothea: Einkommenstruktur und Lebenshaltung in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 96 S. m. 32 Tab. Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 320 S. m. 36 Tab. u. 34 Anlagen. Meimberg, Rudolf, und Franz Rupp: Die öffentlichen Finanzen in der sowjetischen Zone und im Ostsektor von Berlin. (BB) 1951. 84 S., 38 Tab. Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 295–299 Wirtschaftsstrafverordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WismarSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 295]Das W. der SBZ bildet keine in sich geschlossene Einheit, sondern stellt vielmehr einen Teil des gesamten Wirtschaftsgefüges des Ostblocks dar. Nominell der die UdSSR und sämtliche Satelliten umfassende Rat für ➝gegenseitige Wirtschaftshilfe, tatsächlich weitgehend das sowjetische Planungsministerium, legt in den aufeinander abgestimmten Fünfjahrplänen aller Volksdemokratien die Schwerpunkte der…
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Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) (1956)
Siehe auch: Sowjetische Aktiengesellschaften: 1954 Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Jahre 1946 in der SBZ gegründete sowjetische Staatskonzerne, denen die nach dem SMAD-Befehl Nr. 167 beschlagnahmten deutschen Industriebetriebe angegliedert wurden. Ursprünglich gab es in der SBZ etwa 25 SAG mit 213 Einzelbetrieben. Durch die Konzentration nach Produktionsgruppen wurden bis Ende 1951 etwa die Hälfte der SAG als selbständige Organisationen aufgelöst, die SAG-Betriebe den noch verbleibenden SAG angeschlossen. Nach dem Stande von Ende April 1952 gab es folgende SAG in der Sowjetzone: Die SAG hatten mit ihren Betrieben in den Jahren 1946–1953 in der Wirtschaft der SBZ den beherrschenden Einfluß. In einer Anzahl von Industriezweigen hatten die SAG sogar Monopolstellungen. In den Jahren seit der Übernahme der deutschen Werke als SAG-Betriebe waren die Produktionswerte der Betriebe stetig gewachsen. Sie betrugen: Nach den Planzahlen des Jahres 1948 betrug der Produktionswert aller SAG-B. 32 v. H. der gesamten Industrieproduktion in der SBZ. Für 1952 bis Ende 1953, dem Zeitpunkt der „Rückgabe“ der SAG-Betriebe in deutsche Verwaltung, lie[S. 235]gen keine genauen Zahlen vor. Es darf als sicher angenommen werden, daß die Produktionswerte dieser 2 Jahre trotz der vorher bereits durchgeführten teilweisen Betriebsrückgaben nur wenig unter den Zahlen von 1951 liegen. Als die Sowjets in den Jahren 1946/47 die Produktion in den beschlagnahmten Betrieben aufnahmen, mußten die deutschen Verwaltungsstellen dafür die Umlaufmittel zur Verfügung stellen. Sie dürften die Milliardengrenze bei den Industriebetrieben weit überschritten haben. Der Uranbergbau mußte von Anfang an voll durch deutsche Stellen finanziert werden. Aus deutschem Steueraufkommen sind dafür 1946–1953 etwa 7.314 Mrd. Mark verwendet worden. Die Nettogewinne der SAG-Betriebe (außer Uranbergbau) in den Jahren 1946–1953 werden auf etwa 3½ Mrd. Mark geschätzt. Die „Rückgabe“ in deutsche Verwaltung am 31. 12. 1953 war praktisch ein Rückkauf durch die Sowjetzonenregierung; der Kaufpreis hat mindestens 3,5 Mrd. Mark betragen. — Über alle diese Entnahmen der SU aus den SAG-Betrieben liegen weder von sowjetischer noch von sowjetzonaler Seite irgendwelche Abrechnungen vor. Die Beschlagnahme und Nutzung der deutschen Betriebe durch die Sowjets ist eines der trübsten Kapitel der sowjetischen Reparations- und Besatzungspolitik. Literaturangaben *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 234–235 Sowchose A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische HandelsgesellschaftenSiehe auch: Sowjetische Aktiengesellschaften: 1954 Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Jahre 1946 in der SBZ gegründete sowjetische Staatskonzerne, denen die nach dem SMAD-Befehl Nr. 167 beschlagnahmten deutschen Industriebetriebe angegliedert wurden. Ursprünglich gab es in der SBZ etwa 25 SAG mit 213 Einzelbetrieben. Durch die Konzentration nach Produktionsgruppen wurden bis Ende 1951 etwa die Hälfte der SAG als…
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Herrenloses Gut (1956)
Siehe auch das Jahr 1954 Begriff wird nicht im Sinne der Legaldefinition des BGB gebraucht, sondern nach der Vorstellung, die im sowjetischen Recht maßgebend ist. Die Voraussetzungen liegen besonders dann vor, wenn Eigentümer, Inhaber, Besitzer, Verwalter, Organ (Vorstand) eines Vermögens nicht in der SBZ wohnt, gleichgültig ob er sich um die ordnungsgemäße Verwendung seines Vermögens kümmert, bekümmern kann bzw. will oder nicht. Ursprünglich wurden „Schutz und Verwaltung“ ausländischen Vermögens durch Kontrollratsdeklaration Nr. 2 und sowjetische Instruktionen und Befehle, dann durch Regierungsverordnung lt. GBl. 111/51 geregelt. Verantwortlich waren damals die Wirtschaftsministerien der Länder, welche Treuhänder bestellten. Jetzt wird „Schutz und Verwaltung“ durch Rechtsträger von Volkseigentum durchgeführt. (Eigentum) Das Vermögen Deutscher, die nicht in der SBZ wohnen (gleichgültig ob sie nicht dort gewohnt haben, oder die Zone legal oder illegal verlassen haben), wird nach einer Verordnung vom 17. 7. 1952 und den hierzu ergangenen Richtlinien und Anweisungen beschagnahmt und unter „Schutz und Verwaltung“ gestellt. Bank- und Sparkonten und Zahlungen gehen auf ein sog. Westzonensperrkonto bei der Deutschen ➝Notenbank. Bestimmte Verpflichtungen innerhalb der SBZ werden aus diesen Konten erfüllt. Das Privatvermögen (Hausrat usw.) verwalten „Abwesenheitspfleger“ (nicht im Sinne der Legaldefinition des BGB zu verstehen). Ihre wichtigste Aufgabe ist der Verkauf des zu Schleuderpreisen taxierten Hausrats an Funktionäre und sowjetzonale Institutionen. Der Erlös geht nach Abzug der Verwaltungsgebühren auf Westzonensperrkonten. — Grundstücke verwalten grundsätzlich die „volkseigenen“ Grundstücksunternehmen, während die Betriebe von den Verwaltungen der „volkseigenen“ Wirtschaft in „Schutz und Verwaltung“ genommen werden. Mit der Verordnung vom 17. Juli 1952 sind alle Hypotheken und sonstigen grundbuchlich gesicherten Ansprüche an Flüchtlingsvermögen untergegangen. In einer Geheimanweisung wird festgelegt, daß auch Rechte aus Sicherungsübereignungsverträgen, aus Pfändungen, Miet- und Pachtverträgen und sonstigen entsprechenden Vereinbarungen erlöschen. Selbst ein bereits eröffnetes Konkursverfahren ist kein Hindernis für den Übergang des Vermögens in „Volkseigentum“. Alle Ansprüche der Gläubiger auf die zurückgelassenen Werte sind aufgehoben, und die Verfügungsgewalt des Konkursverwalters gilt als zurückgenommen. Ansprüche von Ausländern sind von dieser Regelung ausgenommen. Auf Grund zahlreicher Beschwerden und Proteste dürfen nach einer sogen. Billigkeitsregelung kleinere Zahlungen für Forderungen an Personen, die vor dem 10. Juni 1953 die SBZ verlassen haben (wie Handwerkerrechnungen, Hypothekenzinsen, Lohn- und Gehaltsforderungen) an sozial schwache Berechtigte geleistet werden. Bei Beteiligungen gehen die Vermögensanteile republikflüchtiger Personen einer Gesellschaft in „Volkseigentum“ über, wobei die Deutsche ➝Investitionsbank als Gesellschafter auftritt. Im Zuge des Neuen Kurses wurde zwischen dem 11. Juni 1953 und dem 7. Juli 1953 ein Teil der Betriebe usw. an Bevollmächtigte herausgegeben, gleichgültig ob der Eigentümer flüchtig war oder schon immer seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik oder in Westberlin hatte. Diese Vermögen wurden jedoch durch steuerpolitische Maßnahmen, durch Einsetzung „vertrauenswürdiger Treuhänder“ usw. allmählich liquidiert. Geheime Anweisungen des Staatssekretariats für Innere Angelegenheiten schränkten bereits kurz nach den Ministerratsbeschlüssen die Vermögensrückgabe ein. Die Freigabe an Bevollmächtigte wurde völlig unterbunden und gewährte Erleichterungen widerrufen, so daß die „Raubverordnung“ vom 17. Juli 1951 und die hierzu ergangenen Geheimbestimmungen überwiegend wieder in Kraft gesetzt wurden. Solche Personen, die auf Grund des „Neuen Kurses“ ihren Wohnsitz im Westen aufgeben und in die SBZ übersiedeln, sollen nach politischer Überprüfung ihr Eigentum zurückerhalten, und zwar den Teil des Vermögens, der noch zu ermitteln ist, während für den anderen Teil Wertersatz geliefert [S. 111]werden soll, der aber bei weitem nicht dem wirklichen Wert entspricht. Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. Bonn 1955. 240 S. m. 57 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 110–111 Herrenlose Flächen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Herrnstadt, RudolfSiehe auch das Jahr 1954 Begriff wird nicht im Sinne der Legaldefinition des BGB gebraucht, sondern nach der Vorstellung, die im sowjetischen Recht maßgebend ist. Die Voraussetzungen liegen besonders dann vor, wenn Eigentümer, Inhaber, Besitzer, Verwalter, Organ (Vorstand) eines Vermögens nicht in der SBZ wohnt, gleichgültig ob er sich um die ordnungsgemäße Verwendung seines Vermögens kümmert, bekümmern kann bzw. will oder nicht. Ursprünglich wurden „Schutz und Verwaltung“…
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Oder-Neiße-Linie (1956)
Siehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 1985 Oder-Neiße-Linie: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Demarkationslinie zwischen der SBZ und den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten. Verläuft von der Ostsee unmittelbar westlich Swinemünde an der Oder entlang bis zur Mündung der Lausitzer Neiße und folgt dem Lauf der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze. Im Februar 1942 wurde auf der Krim-Konferenz von Roosevelt, Churchill und Stalin eine Entschädigung Polens für die von der SU annektierten polnischen Ostgebiete auf Kosten Deutschlands anerkannt, ohne daß Vereinbarungen über den Umfang des Gebietes getroffen worden wären. Nach Abschnitt IX des Potsdamer Abkommens wurde in Potsdam die diesbezügliche Meinung der Provisorischen Polnischen Regierung lediglich „geprüft“, doch bekräftigten „die Häupter der drei Regierungen die Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zur Friedenskonferenz zurückgestellt werden solle“. Ferner ergab die Potsdamer Konferenz darin Übereinstimmung, daß die in Frage stehenden deutschen Gebiete „unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen“. In der Folgezeit wurde von seiten der Westmächte bei jedem diplomatischen Anlaß der vorläufige Charakter der O.-N.-Linie betont, während Polen und die SU die Vereinbarungen des Potsdamer Abkommens als endgültige Regelung betrachteten. Polen paßte den Verwaltungs- und Wirtschaftsaufbau den polnischen Verhältnissen an und begann mit einer (bis heute allerdings erst teilweise durchgeführten) polnischen Besiedlung der deutschen Gebiete. Die Haltung der SED wandelte sich gegenüber der O.-N.-Linie im Laufe der Zeit nach den sowjetischen Wünschen bis zu ihrer Anerkennung als endgültige Staatsgrenze. Am 16. 10. 1946 erklärte z. B. Pieck: „Wir werden alles tun, damit bei den Alliierten die Grenzfragen nachgeprüft und eine ernste Korrektur an der jetzt bestehenden Ostgrenze vorgenommen wird“ („Berliner Zeitung“ Nr. 243 vom 17. 10. 1946). Dagegen heißt es in der Regierungserklärung Grotewohls vom 12. 10. 1949 „Die O.-N.-Linie ist für uns eine Friedensgrenze …“ Im „Abkommen der DDR mit der Republik Polen“ vom 6. 7. 1950 wird die O.-N.-Linie als unantastbare „Friedens- und Freundschaftsgrenze“ bezeichnet und damit der Versuch unternommen, die O.-N.-Linie völkerrechtlich festzulegen. Durch Erklärung des Bundeskabinetts vom 9. 6. 1950 wird der SBZ-Regierung jedes Recht bestritten, für das deutsche Volk zu sprechen, und alle ihre Vereinbarungen werden für null und nichtig erklärt. Literaturangaben Quellen zur Entstehung der Oder-Neiße-Linie — ges. und hrsg. von Gotthold Rhode und Wolfgang Wagner (Die Deutschen Ostgebiete, ein Handbuch Bd. III). Stuttgart 1956, Brentano-Verlag. 292 S. m. 1 Karte. Ostdeutschland. Ein Hand- und Nachschlagebuch über alle Gebiete ostwärts von Oder und Neiße. 3. Aufl., Kitzingen 1953, Holzner. 198 S. Die Ostgebiete des Deutschen Reiches. (Ein Taschenbuch, hrsg. von Gotthold Rhode.) 2. Aufl., Würzburg 1955, Holzner. 288 S. m. 19 Karten. Wagner, Wolfgang: Die Entstehung der Oder-Neiße-Linie in den diplomatischen Verhandlungen während des Zweiten Weltkrieges (Die Deutschen Ostgebiete, ein Handbuch … Bd. 2). Stuttgart 1953, Brentano-Verlag. 168 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 186 Objektivismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Öffentlichkeit der GerichtsverhandlungenSiehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 1985 Oder-Neiße-Linie: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Demarkationslinie zwischen der SBZ und den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten. Verläuft von der Ostsee unmittelbar westlich Swinemünde an der Oder entlang bis zur Mündung der Lausitzer Neiße und folgt dem Lauf der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze. Im Februar 1942 wurde auf der Krim-Konferenz von Roosevelt, Churchill und Stalin eine…
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VVB (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Verwaltung „Volkseigener“ Betriebe. Ursprünglich verstand man darunter Vereinigung Volkseigener Betriebe, eine durch SMAD-Befehl Nr. 76 vom 23. 4. 1948 verfügte Organisationsform für „volkseigene“ Betriebe. Vom Zeitpunkt ihrer Sequestrierung (Sequesterbefehl) bis zur endgültigen Enteignung zufolge SMAD-Befehl 64 vom 17. 8. 1949 waren die Betriebe der „Kriegs- und Naziverbrecher und Monopolisten“ durch die Länderregierungen verwaltet worden. Mit der Erweiterung der Vollmachten der DWK wurden sie zunächst dem Sekretariat der DWK direkt unterstellt. Die DWK faßte die für die Wirtschaftsplanung wesentlichen Betriebe in 75 zentral von ihr verwalteten VVB (Z) zusammen. Die weniger bedeutsamen der enteigneten Betriebe wurden in der Verwaltung der Länder belassen, die jedoch ebenfalls den Weisungen der DWK folgen mußten. Ende 1949 gab es, 92 durch die Länder verwaltete VVB (L) mit etwa 1.800 angeschlossenen Betrieben. Die VVB (Z) und die VVB (L) nahmen ihre Arbeit am 1. 7. 1948 auf. Die angeschlossenen Betriebe, also die VEB (ZJ und die VEB (L), hatten Ende 1950 einen Beschäftigtenstand von annähernd einer Million, d. h. fast der Hälfte aller in der Industrie Beschäftigten. Die VVB (Z) erzeugten 1950 51 v. H. des industriellen Produktionswertes der Zone. Die VVB, Anstalten des öffentlichen Rechts, waren Rechtsträger des Volkseigentums in Form der ihnen in Verwaltung gegebenen Betriebe. Sie bilanzierten für alle angeschlossenen Betriebe zusammengefaßt, wobei bis 1951 Gewinne und Verluste der einzelnen Betriebe gegeneinander aufgerechnet wurden. 1952 wurde die Eigenwirtschaftlichkeit der Betriebe hergestellt (Allgemeines Vertragssystem, Wirtschaftliche Rechnungsführung). Seit Anfang 1952 heißen die VVB nicht mehr „Vereinigungen“, sondern „Verwaltungen volkseigener Betriebe“, abgekürzt wie bisher; sie üben gegenüber den VEB nur noch anleitende und beaufsichtigende Funktionen aus. [S. 287]Zahlreiche VVB wurden inzwischen aufgelöst oder neu gegliedert. Die größten Betriebe (Direktbetriebe) unterstehen jetzt den Hauptverwaltungen der Produktionsministerien unmittelbar. (Industriezweigleitungen) Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 286–287 VP-See A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VVEABSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Verwaltung „Volkseigener“ Betriebe. Ursprünglich verstand man darunter Vereinigung Volkseigener Betriebe, eine durch SMAD-Befehl Nr. 76 vom 23. 4. 1948 verfügte Organisationsform für „volkseigene“ Betriebe. Vom Zeitpunkt ihrer Sequestrierung (Sequesterbefehl) bis zur endgültigen Enteignung zufolge SMAD-Befehl 64 vom 17. 8. 1949 waren die Betriebe der „Kriegs- und Naziverbrecher und Monopolisten“ durch…
DDR A-Z 1956
Lebensstandard (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das allgemeine Niveau der Lebenshaltung in der SBZ hat sich in den letzten Jahren, insbesondere für die Schichten mit höherem oder mittlerem Familieneinkommen, gehoben; nach Untersuchungen des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung lag der Preisindex der Zone 1955 um 12,5 v. H. über dem der Bundesrepublik, das Nominaleinkommen der unselbständig Beschäftigten um mindestens 10 v. H. unter dem entsprechenden westdeutschen Wert, das allgemeine West-Ostgefälle ist also, wie auch der Augenschein bestätigt, immer noch beträchtlich, und es tritt noch deutlicher hervor, wenn man die Reallöhne vergleicht und die z. T. erheblichen Qualitätsunterschiede bei Lebensmitteln und Konsumgütern berücksichtigt; gleichwohl verliert diese Divergenz allmählich an Bedeutung, auch für die Fluchtgründe. Die von der SU neuerdings unterstützten Bemühungen des Zonenregimes, den Konkurrenzkampf mit der westlichen Welt auch in dieser Hinsicht aufzunehmen, werden vielleicht eine weitere Annäherung des L. in quantitativer Hinsicht herbeiführen, und das ist der Bevölkerung der SBZ, deren Arbeitsleistung dafür ausschlaggebend ist, gewiß zu wünschen. Die Eingliederung der Zone in das Wirtschaftssystem des Sowjetblocks und die Tendenz zur Zentralverwaltungswirtschaft (Wirtschaftssystem) hatten jedoch zur Folge, daß sich der L. in der SBZ strukturell oder qualitativ mehr und mehr dem der SU und ihrer Satelliten annähert, also die für diese Wirtschaftsordnung typischen Disproportionen und zeitlichen oder örtlichen Zerrungen aufweist. Diese Merkmale des L. in der SBZ werden also nicht verschwinden, sondern sich möglicherweise auf manchen Gebieten noch stärker ausprägen. Sie sind etwa folgendermaßen zu kennzeichnen: 1. Das ideologisch bestimmte System der Planökonomie bedingt seinem Wesen nach, aber auch infolge von Fehlleistungen des überforderten Planungsapparates immer wiederkehrende Versorgungslücken, die den L. der Zonenbevölkerung wesentlich beeinflussen. So führt die kommunistische Agrarpolitik (Landwirtschaft) dazu, daß gewisse Grundnahrungsmittel, und zwar auch solche, die das Gebiet der heutigen SBZ früher im Überfluß erzeugte, häufig entweder gar nicht oder nur in unzureichenden Mengen bzw. zu überhöhten Preisen (HO) erhältlich sind (z. B. Butter, Zucker, Fleisch). Die Konsumgüterversorgung wird aus allgemeinen wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten immer noch quantitativ und qualitativ zugunsten industrieller Investitionen und der Produktionsgütererzeugung vernachlässigt. 2. Eine dünne Schicht von Parteifunktionären, Angehörigen der technischen ➝Intelligenz und anderer Mangelberufe, Spezialisten und Aktivisten bezieht Löhne und Gehälter, die ein Vielfaches der Durchschnittseinkommen ausmachen, und Vergünstigungen verschiedenster Art, die sie weit über den L. der „Normalverbraucher“ hinausheben; die Masse der letzteren kann einen höheren L. auch nicht durch größere Leistungen erreichen, da die höheren Stufen des Leistungslohnes auf einen bestimmten Prozentsatz der Arbeiterschaft begrenzt sind und bei allgemeiner Verbesserung der Leistungen die Normen heraufgesetzt werden. 3. Planmäßige Bevorzugung gewisser Versorgungsgebiete (Ostberlin, Leipzig während der Messe, Schwerpunkte des industri[S. 161]ellen Aufbaues, Kurorte, Ferienlager usw.) bedingt ständige und oft beträchtliche regionale Differenzen in der Versorgung mit Lebensmitteln und Gebrauchsgütern und im allgemeinen L. 4. Das „Bildungsprivileg der Besitzenden“ ist mit Hilfe des Zulassungsverfahrens, eines reich dotierten Stipendien-Wesens und der allgemeinen Gesinnungskontrolle an die Abkömmlinge der Arbeiter, „werktätigen Bauern“ und „schaffenden Intelligenz“ übergegangen, die dafür Beschränkungen in der Berufswahl und im Berufsweg in Kauf nehmen müssen. Kulturgüter sind erschwinglich, werden den breiten Massen auch durch Besucherorganisationen und Verlagerung des „Kulturkonsums“ in die Betriebe (Erwachsenenbildung, Kulturpolitik, kulturelle Massenarbeit, Volkskunst) nahegebracht, stehen aber weithin im Dienst der politischen Agitation und der Produktionssteigerung und werden daher von der Masse der „Verbraucher“ abgelehnt. 5. Das System der sozialen Leistungen (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) wird ebenfalls vorwiegend unter dem Gesichtsunkt der Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Ausschöpfung aller Arbeitskräftereserven gehandhabt. Aus all diesen Gründen erfordert ein Vergleich des L. der SBZ mit demjenigen der Bundesrepublik oder der westlichen Welt eine gründliche Vertiefung in die Motive und Methoden der sowjetzonalen Arbeits-, Wirtschafts- und Sozialpolitik. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 160–161 LDPD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LebensversicherungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das allgemeine Niveau der Lebenshaltung in der SBZ hat sich in den letzten Jahren, insbesondere für die Schichten mit höherem oder mittlerem Familieneinkommen, gehoben; nach Untersuchungen des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung lag der Preisindex der Zone 1955 um 12,5 v. H. über dem der Bundesrepublik, das Nominaleinkommen der unselbständig Beschäftigten um mindestens 10 v. H. unter dem…
DDR A-Z 1956
Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA) (1956)
Siehe auch: Produktions- und Dienstleistungsabgaben: 1975 1979 Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Als Nachahmung der „differenzierten Umsatzsteuer“ der SU im Rahmen des „Zwei-Kanäle-Systems“ in der SBZ erstmalig in einigen Zweigen der „volkseigenen“ Genußmittelindustrie mit Wirkung vom 1. 1. 1954 zunächst versuchsweise und durch „VO. über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Industrie und der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe (PDAVO)“ vom 6. 1. 1955 (GBl. S. 37 ff) und den hierzu ergangenen 4 ergänzenden Durchführungsbestimmungen vom 7. 1. 1955 in der gesamten „volkseigenen“ Wirtschaft eingeführt. In der Präambel zu dieser Verordnung wird zum Ausdruck gebracht, daß das bisherige Abgabesystem nicht die „einfache, schnelle und konstante Abführung der staatlichen Einnahmen an den Staatshaushalt“ gewährleistete und nicht zur Festigung des „Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung“ beigetragen hafte. Die Produktionsabgabe als Bestandteil des Industrieabgabepreises eines Produktes wird in der „volkseigenen“ Industrie grundsätzlich für ein Produkt nur einmal erhoben. Ist durch Bearbeitung oder Verarbeitung eines erworbenen Produktes ein neues Produkt mit anderen Eigenschaften entstanden, dann wird diese erneut berechnet. Zahlungspflichtige der Produktionsabgabe sind die Betriebe der „volkseigenen“ Industrie. Die Zahlungspflicht ist an den Umsatz von Produkten gebunden; die Zahlungspflicht entsteht im Zeitpunkt des Umsatzes des Produktes. Die Produktionsabgabe wird erhoben a) in einem Vomhundertsatz des Industrieabgabepreises oder des sonstigen gesetzlich festgelegten Abgabepreises oder b) in einem festen Betrag vom Industrieabgabepreis je Mengeneinheit des Produktes oder c) in Form des Unterschiedbetrages zwischen den Selbstkosten zuzüglich Gewinnanteil und dem Industrieabgabepreis. Die Form der Erhebung der Produktionsabgabe wird vom Ministerium der Finanzen bestimmt. Die Sätze der Produktionsabgabe können differenziert werden a) nach einzelnen Produkten oder Produktengruppen. b) nach der Zweckbestimmung der Produkte, c) nach betrieblichen Merkmalen. Wenn vom Ministerium der Finanzen die Zuständigkeit nicht anderweitig geregelt wurde, ist für die Ermittlung, Festsetzung, Erhebung, Kontrolle und Vollstreckung der Produktionsabgabe der Rat der Stadt oder des Kreises — Abt. Finanzen — zuständig, in dessen Bereich sich der Sitz der Leitung des zur Zahlung der Produktionsabgabe verpflichteten Betriebes befindet. Für die Kontrolle der Produktionsabgabe wird weiterhin der Rat des Bezirkes — Abt. Finanzen — eingeschaltet. Zur Zahlung der Dienstleistungsabgabe sind die „volkseigenen Dienstleistungsbetriebe“ und die Betriebe der „volkseigenen“ Industrie, soweit sie Dienstleistungen ausführen, verpflichtet. Mit der Einführung der PDA entfällt die Erhebung der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Beförderungsteuer und der Verbrauchsabgaben. Das „Zwei-Kanäle-System“ besagt, daß die sogenannte „Geldakkumulation“ der „volkseigenen“ Wirtschaft künftig durch die PDA und durch die Nettogewinnabführung dem Staatshaushalt zugeleitet wird. Durch diese „Zweigleisigkeit“ hat der Staat die Möglichkeit einer besseren Kontrolle erhalten. Er kann 1. durch die Erfüllung des Produktionsabgabeplanes gleichzeitig die Erfüllung der Produktions- und Absatzpläne (nach Umfang und Sortiment der Ware) und 2. durch die Gewinnabführung die Qualität der Arbeit der Betriebe und deren Auswirkung auf die Erfüllung der Selbstkostensenkungsauflage und des Gewinnplanes kontrollieren. (Kontrollfunktion und Erziehungsfunktion der PDA.) Neben der reinen Kontrollfunktion hat die Produktionsabgabe die Aufgaben, produktionslenkend und konsumtionsregulierend zu wirken. (Regulativfunktion der PDA.) [S. 203]Durch die Kurzfristigkeit und Stetigkeit der Abführungen soll die Haushaltsstabilität gesichert werden, d. h., der Staat soll eine gleichmäßig und schnell fließende Quelle an Geldmitteln laufend zur Verfügung haben. Die Entwicklung vom Mehrsteuersystem zum Zwei-Kanäle-System hat die rein „operative Abgabenkontrolle“ (Kontroll- und Prüfungsmethode zur Sicherung des Aufkommens der Produktionsabgabe) schlagkräftiger gestaltet, wobei eine Koordinierung der wert- mit der mengenmäßigen Kontrolle erreicht werden soll. Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 202–203 Produktionspropaganda A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionsverhältnisseSiehe auch: Produktions- und Dienstleistungsabgaben: 1975 1979 Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Als Nachahmung der „differenzierten Umsatzsteuer“ der SU im Rahmen des „Zwei-Kanäle-Systems“ in der SBZ erstmalig in einigen Zweigen der „volkseigenen“ Genußmittelindustrie mit Wirkung vom 1. 1. 1954 zunächst versuchsweise und durch „VO. über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Industrie und der…
DDR A-Z 1956
Selbstverwaltung, Kommunale (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 Grundlage des gemeindlichen Verfassungsrechts blieb auch nach dem Zusammenbruch die Deutsche Gemeindeordnung. In einem Erlaß des Präsidenten der Provinz Sachsen vom 9. Aug. 1945 z. B. wird sie als geltendes Recht bezeichnet. Vom 1. bis 15. 9. 1946 fanden in den Ländern der SBZ zunächst Gemeindewahlen statt. Am 20. 6. 1946 folgten die Landtags- und Kreistagswahlen. Ende 1946 und Anfang 1946 traten sodann in den einzelnen Ländern Verfassungen, Kreisordnungen und Gemeindeordnungen mit übereinstimmendem Inhalt in Kraft. In allem ist die Selbstverwaltung der Kreise und Gemeinden ausdrücklich festgelegt. An dieser Rechtslage wurde in der Verfassung der „DDR“ nichts geändert (Art. 139, 142). Inzwischen waren aber ohne eine ausdrückliche Änderung der gesetzlichen Grundlagen bereits Maßnahmen zur Einschränkung des Rechtes der Selbstverwaltung getroffen worden. Die KWU-Verordnung vom 24. 11. 1948 und die Energiewirtschaftsverordnung vom 22. 6. 1949 (ZVOBl. 49, S. 472) entzogen den Gemeinden bereits weitgehend die wirtschaftlichen Grundlagen. Immerhin konnte bis zum Gesetz über die „Reform des öffentlichen Haushaltswesens“ vom 15. 12. 1950 Staatshaushalt) noch von einer ormalen S. gesprochen werden. Mit diesem Gesetz wurde der einheitliche Staatshaushalt der „DDR“ eingeführt. Das Gesetz über die „Staatshaushaltsordnung der DDR“ vom 17. 2. 1954 (GBl. 54/207) legt das neuerdings noch eindeutig fest [S. 232](§ 1). Nachdem auch noch die für die gemeindliche Finanzwirtschaft auschlaggebende Gewerbesteuer und Lohnsummensteuer durch § 13 des Gesetzes über den Staatshaushaltsplan 1951 vom 13. 4. 1951 (GBl. 51/283) auf die Republik übertragen worden waren, stand fest, daß die Gemeinden nicht mehr in der Lage waren, die ihnen als Selbstverwaltungsaufgaben übertragenen Angelegenheiten zu erfüllen. Der Schlußstrich unter diese Entwicklung wurde durch die sog. Verwaltungsreform gezogen. Durch die Ordnungen für den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Bezirke und der Kreise vom 24. 7. 1952 (GBl. 52/621 und 623) wurden praktisch die Landesverfassungen, die Kreis- und Gemeindeordnungen außer Kraft gesetzt, ohne daß dies ausdrücklich erwähnt wurde. Die in diesen Ordnungen festgelegten Aufgaben der Organe der Staatsgewalt sind in Wirklichkeit solche, die vorher den Kreisen und Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgaben gesetzlich garantiert waren. Durch die Ende Aug. 1956 von der „Volkskammer“ in 1. Lesung angenommenen zwei Gesetze zur „Entfaltung der Demokratie“ („Ges. über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen“ und „Ges. über die örtlichen Organe der Staatsmacht“) wird die Gemeindeordnung der SBZ abgelöst und die seit dem 24. 7. 1952 geltende Kreisordnung und die am 8. 1. 1953 eingeführte „Ordnung über … Stadtverordnetenversammlungen“ schärfer herausgearbeitet. Hierdurch wird eine straffere Leitung und Überwachung der örtlichen Scheinparlamente gewährleistet sein, was das Ende der S. in der SBZ bedeutet. Matern (SED), der Präsident der „Volkskammer“, sagte in der Volkskammersitzung vom 29. bis 30. 8. 1956: „Der demokratische Zentralismus erfordert, daß alle Grundfragen, unter umfassender Auswertung der örtlichen Erfahrungen, zentral entschieden werden. Dabei kommt es darauf an, diese zentrale Aufgabenstellung unter breitester Mitwirkung der Bevölkerung, entsprechend der örtlichen Besonderheiten, zu konkretisieren und zu verwirklichen… Im § 5, Abschnitt 2, wird auch ausdrücklich festgelegt, daß die Beschlüsse der höheren Volksvertretungen für die unteren Volksvertretungen und deren Organe verbindlich sind. Ebenso haben die höheren Volksvertretungen das Recht und die Pflicht, Beschlüsse unterer Volksvertretungen, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen und die Beschlüsse der oberen Volksvertretung verstoßen, aufzuheben.“ (ND v. 31. 8. 1956) (Verfassung und Verwaltung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 231–232 Selbstverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Semjonow, Wladimir SemjonowitschSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 Grundlage des gemeindlichen Verfassungsrechts blieb auch nach dem Zusammenbruch die Deutsche Gemeindeordnung. In einem Erlaß des Präsidenten der Provinz Sachsen vom 9. Aug. 1945 z. B. wird sie als geltendes Recht bezeichnet. Vom 1. bis 15. 9. 1946 fanden in den Ländern der SBZ zunächst Gemeindewahlen statt. Am 20. 6. 1946 folgten die Landtags- und Kreistagswahlen. Ende 1946 und Anfang 1946 traten sodann in den einzelnen Ländern Verfassungen,…
DDR A-Z 1956
HO (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Handelsorganisation; staatliches Einzelhandelsunternehmen, das zu überhöhten Preisen Mangelwaren verkauft. Die HO wurde durch Verordnung der DWK im Nov. 1948 gegründet. Als Begründung für die Errichtung der HO gab die DWK „Bekämpfung des Schwarzmarktes“ an. In Wirklichkeit nutzte sie nach dem Vorbild der SU die Mangellage in der Versorgung und die Existenz eines schwarzen Marktes zur Besteuerung des Verbrauchs in bis dahin in Deutschland nicht gekanntem Umfange aus. Hauptzweck der HO-Gründung war, währungsgefährdende „überschüssige Kaufkraft“ abzuschöpfen (Akzise) und zur Finanzierung der Staatsausgaben heranzuziehen. Trotz Verbesserung der Versorgungslage und des Verschwindens des Schwarzmarkts in den letzten Jahren wurde die HO nicht aufgelöst, sondern sie wird sogar noch wesentlich ausgebaut. Der vom Staat als Anreiz für die verlangten Leistungssteigerungen in der „volkseigenen“ Wirtschaft gezahlte Leistungslohn und die Prämien für Normerfüllung fließen auf diese Weise in den Staatshaushalt zurück. Preissenkungen, veranlaßt durch Produktionssteigerung bei Lebensmitteln und Verbrauchsgütern, führten bislang nicht zu einer Verminderung der Staatseinnahmen aus der HO, da zum Ausgleich dafür immer mehr HO-Verkaufsstellen, -Kaufhäuser, -Gaststätten errichtet und immer mehr Warengattungen bevorzugt der HO für den Verkauf zur Verfügung gestellt werden. Am 30. 6. 1952 betrieb die HO 10.952 Lebensmittelgeschäfte, 3.803 Industriewarenläden, 1.230 Gaststätten und 13 Warenhäuser. Die Umsätze der HO entwickelten sich wie folgt (in Mill. DM Ost): Der mengenmäßige Umsatz steigerte sich noch weitaus mehr, als in diesen Zahlen zum Ausdruck kommt, da die HO-Preise seit 1948 wesentlich gesenkt worden sind. Die Akzise der HO zugunsten des Staatshaushalts betrug 1952 rund 4 Mrd. Mark, d. h. das Dreifache des Lohnsteueraufkommens. Ursprünglich hauptsächlich auf den Verkauf von Lebensmitteln und Industriemangelwaren eingestellt, erweitert die HO ihr Verkaufsnetz ständig durch Übernahme privater Ladengeschäfte. Ladeninhaber, die durch absichtlich ungenügende Warenzuteilungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, werden veranlaßt, ihre Geschäfte zu Spottpreisen an die HO zu verkaufen. Man gibt ihnen die Möglichkeit, als HO-Angestellte in [S. 112]ihren eigenen Läden tätig zu werden. Auf diese Weise übernimmt die HO seit 1951 u. a. Drogerien, Fleischerläden, Friseurgeschäfte, Blumenläden, Modesalons, Juwelierläden usw. Die HO ist somit nicht nur Instrument der staatlichen Währungspolitik, sondern gleichzeitig Werkzeug des Staates zur systematischen weiteren Vernichtung des privaten Einzelhandels. Die Umsatz- u. Finanzpläne der HO mußten der Sowjetischen Kontrollkommission zur Bestätigung vorgelegt werden, woraus hervorgeht, daß die Preispolitik der HO ein Teilstück sowjetischer Besatzungspolitik in Deutschland war. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 296 S. m. 65 Anlagen. Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. (BB) 1956. 316 S. m. 53 Anlagen. Seit 1952 konnten keine absoluten Zahlen über die Umsatz- und Akziseentwicklung ermittelt werden. Die wenigen bekanntgegebenen Zahlen sind in v. H.-Sätzen ausgedrückt. Sie gestatten keine Fortschreibung, da die Bezugsgrößen entweder unbekannt oder unsicher sind. Als zutreffend darf angenommen werden, daß der Umsatzanteil der HO am Gesamteinzelhandel seit 1952 weiter erheblich angewachsen ist. Die Staatseinnahmen aus dem Sonderaufschlag (Akzise) sind mit Sicherheit trotz Senkung der HO-Preise nicht zurückgegangen. Die Einführung der Produktions- und Dienstleistungsabgabe d. h. die Erhebung aller Haushaltsaufschläge u. sonstigen Verbrauchsteuern direkt bei den Produktionsbetrieben macht es immer schwieriger, die Höhe der Aufschläge im einzelnen und als Gesamtheit zu erkennen. Literaturangaben Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 111–112 Hervorragender Wissenschaftler des Volkes A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HochschulenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Handelsorganisation; staatliches Einzelhandelsunternehmen, das zu überhöhten Preisen Mangelwaren verkauft. Die HO wurde durch Verordnung der DWK im Nov. 1948 gegründet. Als Begründung für die Errichtung der HO gab die DWK „Bekämpfung des Schwarzmarktes“ an. In Wirklichkeit nutzte sie nach dem Vorbild der SU die Mangellage in der Versorgung und die Existenz eines schwarzen Marktes zur Besteuerung des…
DDR A-Z 1956
Erziehungswesen (1956)
Siehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1966 1969 Erziehungswesen: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 [S. 76]Die marxistisch-leninistische Pädagogik unterscheidet drei Institutionen der „Erziehung“ der Heranwachsenden Jugend: Familie, Schule und Jugendorganisation. Die Schule — insbesondere die „allgemeinbildende“ im Unterschied zur „berufsbildenden“ — gilt jedoch als die „Hauptkraft“ der Erziehung. Die FDJ, die Jungen Pioniere und die Familie sind verpflichtet, ihr „Hilfe“ zu leisten. Die „Schulreform“ und der Aufbau einer privilegierten Jugendorganisation waren in der Praxis tatsächlich die entscheidenden Mittel, mit denen die kommunistischen Machthaber der SBZ ihre Autorität in der Jugend zu verankern versuchten. Der Einfluß der Familie ist — soweit er sich nicht gleichschalten ließ — trotz gegenteiliger Beteuerungen ständig zurückgedrängt worden. Die wesentlichsten Grundlagen des Schulwesens sollen nach der offiziellen Doktrin in dem Klassencharakter der Schule und in ihrer Unterstellung unter die staatliche Leitung gegeben sein. Geleitet und verwaltet vom Staat, dient die sowjetzonale Schule — so heißt es — den Interessen der Arbeiterklasse, die im Bündnis mit der werktätigen Bauernschaft und der Intelligenz die Herrschaft ausübt und seit 1952 den „Sozialismus“ aufbaut. Dieses angeblich „offene“ Bekenntnis zum Klassencharakter der Schule ist nur als Propagandaformel zu werten. Das öffentliche E. der SBZ ist vielmehr das Produkt einer unter dem Schutz der Sowjetmacht vollzogenen „Revolution von oben“ und dient tatsächlich der Erhaltung und Entwicklung der kommunistisch-totalitären Autokratie. Zielsetzung, organisatorischer Aufbau und pädagogischer Inhalt des Schulwesens sind seit 1945 von der kleinen kommunistischen Minderheit, die das Monopol politischer Machtausübung besitzt, im Einklang mit der Entwicklung des kommunistisch-totalitären Staates fortlaufend verändert worden. Dabei sollen — nach der offiziellen Doktrin — drei „Grundsätze“ der „Erziehung und Bildung“ als Regeln der gesamten pädagogischen Arbeit verwirklicht worden sein: 1. der Grundsatz der Demokratisierung, 2. der der Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit, 3. der des demokratischen Humanismus der „Erziehung und Bildung“. Der erste Grundsatz rechtfertigt die totale Politisierung des Schulwesens, d. h. seine Anpassung an die totalitäre Machtordnung und seine Verwandlung in ein Werkzeug der herrschenden politischen Gruppe. Ausdrücklich wird die Einheit von Schule und Politik gefordert. Der zweite Grundsatz zielt auf die Durchdringung von Schule und Marxismus-Leninismus. Sie ist nach 1945 schrittweise verwirklicht worden. Die Verbindlichkeit des Marxismus-Leninismus für jeden Lehrer ist erstmalig offen von der Entschließung des ZK der SED von 19. 1. 1950 gefordert worden. Der dritte Grundsatz verherrlicht die sowjetzonale Schule als Verkörperung der dem Humanismus adäquaten Werte (z. B. Achtung des anderen Menschen, Liebe zum werktätigen Volk), obwohl die sowjetzonale Schule wesentlich mit dazu beiträgt, den Menschen auf seine Rolle als Funktionär des totalitären Staates zu reduzieren. Die „bürgerliche“ Schule wird als „antihumanitär“ kritisiert, weil sie angeblich den Kindern des werktätigen Volkes nicht die Chancen zu einer allseitigen Entwicklung gibt. Die „Schulreform“ begann mit der Zerschlagung der überlieferten Schulorganisation und mit deren Neugestaltung durch das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (Sommer 1946). Es schuf die [S. 77]Einheitsschule und beseitigte den Parallelismus von Volksschule und höherer Schule. Das wird als Liquidierung des Bildungsprivilegs der alten besitzenden Klassen gefeiert. Dazu kommt die in der Verfassung der „DDR“ verankerte Trennung von Schule und Kirche. Auf den Kindergarten (Vorstufe) baut sich die allgemeine, für alle Kinder obligatorische achtstufige Grundschule auf. „Nach Beendigung der Grundschule erfolgt die systematische Weiterbildung in der Berufsschule und Fachschule, in der Oberschule und in anderen Bildungseinrichtungen.“ („Gesetz zur Demokratisierung …“) An die vierstufige Oberschule schließen sich Universitäten und Hochschulen an, an die dreistufige Berufsschule die viersemestrigen Fachschulen, die ebenfalls den Übergang zur Universität ermöglichen. Den Hilfsschulen begegnete die SMAD mit großem Mißtrauen, sie sind erst seit 1950 wieder zugelassen. Eine neue, 1946 nicht vorgesehene Schulform ist die Zehnjahresschule, jetzt Mittelschule (Oberschule). Die Zulassung zur Oberschule ist im Widerspruch zur Verfassung willkürlich beschränkt worden. Alljährliche Verfügungen setzten eine Rangordnung fest, nach der Kinder von Arbeitern und „werktätigen“ Bauern in erster Linie zu berücksichtigen sind. Im Laufe der Jahre sind ihnen die Kinder der „Helden der Arbeit“, Nationalpreisträger u. dgl. sowie die Kinder der „neuen“ Intelligenz gleichgestellt worden. Der Anteil der Arbeiter- und Bauernkinder an den Oberschulen soll nach offiziellen Angaben 1954 48 v. H. betragen haben. Die weiteren Auslesekriterien — neben dem sozialen Herkommen — sind die Schulleistungen und die politische Zuverlässigkeit. Diese drei Gesichtspunkte bestimmen auch die Auslese der Studierenden der Hoch- und Fachschulen. Durch die Arbeiter- und Bauernfakultät und die Sonderreifeprüfung sind besondere Wege zur Hochschule geschaffen worden. Die strenge Kontingentierung der Oberschüler und Studierenden in den ersten Jahren ist mit wachsendem Nachwuchsmangel der riesigen Apparate der Wirtschaft, der Parteien und Verbände und der staatlichen Verwaltung gelockert worden. Die Zahl der Oberschüler und Studierenden ist nach 1949 ständig gewachsen. Das offizielle pädagogische Ziel des sowjetzonalen E. ist wiederholt umformuliert worden und im Laufe der Jahre immer stärker mit der Deutschland-Politik der SBZ in Übereinstimmung gebracht worden. So forderte die 4. Tagung des ZK der SED vom 19. 1. 1951, die Jugend zu „aktiven Erbauern“ eines „einigen, demokratischen und friedliebenden Deutschland“ zu erziehen. Dem entspricht die seit 1949 immer stärkere Betonung des Patriotismus. Die „Verordnung zur Arbeit der allgemeinbildenden Schulen vom 4. 3. 1954“ fordert an erster Stelle die Erziehung „aufrechter Patrioten“. Diese Zielsetzung impliziert die Mobilisierung der Jugend für den kommunistisch-totalitären Staat. Die speziellen Forderungen für die körperliche, intellektuelle, polytechnische, sittliche und ästhetische Erziehung (die 5 „Bestandteile“ des Bildungs- und Erziehungsprozesses) stehen in festem Zusammenhang mit der patriotischen Erziehung. Die der Schule und der FDJ gesetzten Ziele decken sich in bezug auf die patriotische Erziehung. Der intellektuellen Erziehung, d. h. der Vermittlung „eines hohen Maßes“ „wissenschaftlicher Kenntnisse“ wird nach sowjetischem Vorbild „die führende Rolle“ zuerkannt. Sie zielt in der Praxis auf die Vermittlung einer kommunistischen Weltorientierung und Weltanschauung. Wenn diese Zielsetzung auch eine besondere Pflege des Geschichts-, Deutsch- und Russisch-Unterrichts erfordert, so sind die mathematischnaturwissenschaftlichen Fächer in den Schulen und Hochschulen nicht [S. 78]vernachlässigt worden. Die durch sie vermittelten Kenntnisse gelten als Grundlage der Berufsausbildung. Der Unterricht zielt vor allem auf die „Aneignung“ „fester“ und „systematischer“ Kenntnisse bzw. eines „aktiven“ Wissens. Dem verstärkten Lernzwang entsprechen verstärkte Disziplinarforderungen. „Regeln für die Schüler“ und bestimmte Hausordnungen formulieren die Pflichten des Schülers. Verstöße gegen sie lösen bestimmte Sanktionen aus, die um so nachhaltiger wirken, als das Verhalten des Schülers in der Schule eine immer größere Bedeutung für seine Berufsaussichten erhält. Die Körpererziehung dient zugestandenermaßen auch der vormilitärischen Erziehung. Die Arbeit der FDJ ist in entsprechender Abwandlung ebenfalls auf diese gekennzeichneten Zielsetzungen und Wertungen verpflichtet. Alle fünf „Bestandteile“ des E. sind dem Grundsatz der „Parteilichkeit“ der Erziehung unterworfen — auch die ästhetische Erziehung. Der Realisierung der politischen und pädagogischen Zielsetzung dient ein Schul- und Jugendverbandsleben, das modellartig die Anforderungen des Erwachsenenlebens im totalitären Staat vorwegnimmt. Die Arbeit der Schule — ebenso wie die der FDJ — wird durch eine Fülle von Plänen reguliert. So hat beispielsweise jede allgemeinbildende Schule folgende Pläne aufzustellen: 1. Jahresarbeitsplan der Schule, 2. Plan des Leiters der Schule und seines Stellvertreters, 3. Plan des Klassenleiters, 4. Plan des Lehrers. Dazu kommen dann die Pläne aller in der Schule vorhandenen Organisationen: der SED-Betriebsgruppe, der Gewerkschaftsgruppe, des Pädagogischen Rates, des Elternbeirates, der Pionier- bzw. FDJ-Gruppen, der Arbeitsgemeinschaften der Lehrer usw. Diese Pläne haben sich, soweit sie den Unterricht betreffen, strikt an die für die Zone verbindlichen Lehrpläne zu halten, die den Rang staatlicher Verfügungen besitzen. Die Lehrpläne formulieren das zu leistende „Soll“ der Schule. Die Erfüllung des Solls wird gefordert und kontrolliert. Die ersten Lehrpläne kamen 1946/47 heraus. Erst die 1951 erschienenen Lehrpläne trugen einen konsequenten marxistisch-leninistischen Charakter. Sie sind seitdem wiederholt geändert worden. Die Lehrpläne sind keine Rahmenpläne, sondern geben eine eingehende Aufgliederung des Stoffes, setzen die Stundenzahl für die Behandlung der Themen, für Wiederholungen, Exkursionen usw. fest. Einzelne Lehrpläne (z. B. Geschichte, Erdkunde) reglementieren sogar die verbindliche Auffassung der einzelnen Gegenstände. Den Lehrplänen der Schule entsprechen die Studienpläne der Hochschulen. Die für Schüler und Lehrer bestimmten Schul- und Lehrbücher orientieren sich an den Lehrplänen. Das Monopol der Schulbuchherstellung besitzt der „volkseigene Verlag Volk und Wissen“. Er trägt die Verantwortung dafür, daß die herausgegebenen Bücher in jeder Einzelheit der Erziehung von aktiven Parteigängern des Kommunismus dienen. Der Kontrolle der Lehrplanerfüllung dient ein System von Zwischen- und Abschlußprüfungen für alle Schulen und Hochschulen. Auch die FDJ hat ein Prüfungssystem geschaffen. Der durch die Lehrpläne und Prüfungen vermittelte Druck wird, soweit es sich um die Schüler handelt, durch die Registrierung der Ergebnisse der kontinuierlichen „Leistungskontrolle“ in Klassen- und Schülertagebüchern verschärft. Die Elternbeiräte, die Schulgruppen der Jungen Pioniere und der FDJ, die mit der Schule besonders verbundenen Betriebe (Patenschaftsbetriebe) werden ebenso wie die staatlichen Behörden und die gelenkte Presse eingeschaltet, um die Schüler zur Intensivierung der „Lernarbeit“ und Lerndisziplin zu zwingen. Die Lehrer werden nicht nur von der Schul[S. 79]aufsichtsbehörde kontrolliert, sondern unterliegen auch dem vornehmlich von den SED-Betriebsgruppen verkörperten Zwang. Als Anreize zur Erzielung eines konformistischen Verhaltens von Schülern und Lehrern dienen Stipendien, Orden und Medaillen, Titel, Prämien, höhere Gehaltseinstufungen und große Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs für verschiedene Parteigänger. Obwohl die SBZ behauptet, erstmalig in Deutschland eine „demokratische“ Schule geschaffen zu haben und den pädagogischen Fortschritt zu verkörpern, haben ihre führenden Funktionäre fortlaufend „Mängel“ der Schularbeit festgestellt. Jahre hindurch sind die nicht ausreichende Lehrplanerfüllung, der nicht ausreichende Stand der Kenntnisse kritisiert worden. Wenn auch eine Verbesserung anerkannt wird, so wird immer noch der „Formalismus“ der Kenntnisse beanstandet, d. h. das Auswendiglernen, das bis heute den Unterrichtsbetrieb beherrscht. 1953 sind jedoch die Anforderungen der Lehrpläne im Interesse einer vertieften „Aneignung“ des Stoffes gesenkt worden. Ein ständiger Punkt auf der Liste der „Mängel“ ist die Kritik der politischen Haltung und des „ideologisch-politischen Bewußtseins“ einer nicht angegebenen Zahl von Lehrern. Es wird ihnen vorgeworfen, daß sie sich noch nicht wie „Funktionäre des Arbeiter- und Bauernstaates“ verhielten. Dem entspricht die Tatsache, daß nur eine kleine Minderheit von Lehrern als entschiedene Parteigänger der kommunistischen Führung gelten kann. Sie ist jedoch groß genug, um die Mehrheit im Rahmen der staatlichen Machtordnung zur Anpassung zu zwingen. In den letzten Jahren kritisierten die Behörden der SBZ vornehmlich den nicht ausreichenden Stand der patriotischen Erziehung und der Beteiligung der Schule an der Arbeit der Jugendorganisationen. Seit 1955 ist wiederholt der „Intellektualismus“ der Schule bemängelt und eine stärkere Berücksichtigung der musischen Fächer und des Werkunterrichts (polytechnische Erziehung) gefordert worden. Schulen und Hochschulen sind aufgefordert worden, die Verbindung mit der Praxis, insbesondere mit der Produktion, enger zu gestalten. Diese Kritik spiegelt das Streben der kommunistischen Machthaber wider, das E. als Werkzeug zur Formung einer Jugend zu benutzen, die sich aktiv für den Aufbau und die Verteidigung der kommunistischen Interessen einsetzt. Es ist nicht zu bestreiten, daß die SBZ relativ große Mittel für die öffentliche Erziehung aufwendet. Das ist nicht auf ihre Liebe zur Kultur, sondern auf politische Motive zurückzuführen. Die kleine herrschende Minderheit kann sich angesichts der Umwälzung der bestehenden Verhältnisse nur dann behaupten, wenn sie Schule und Jugendverband dazu benutzt, ihre autokratische Herrschaft zu sichern. (Erziehungswissenschaft) Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. Bonn 1956. 78 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Möbus, Gerhard: Das Menschenbild des Ostens und die Menschen im Westen. Bonn 1955. 90 S. Möbus, Gerhard: Klassenkampf im Kindergarten — Das Kindesalter in der Sicht der kommunistischen Pädagogik. Berlin 1956, Morus-Verlag. 110 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Froese, Leonhard: Die ideengeschichtlichen Triebkräfte in der russischen und sowjetischen Pädagogik. Heidelberg 1956, Quelle und Meyer. 198 S. Dübel, Siegfried: Deutsche Jugend im Wirkungsfeld sowjetischer Pädagogik. (BB) 1953. 88 S. Möbus, Gerhard: Bolschewistische Parteilichkeit als Leitmotiv der sowjetischen Kulturpolitik. Dokumente der Diktatur. (BB) 1951. 32 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 76–79 Erwachsenenbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ErziehungswissenschaftSiehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1966 1969 Erziehungswesen: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 [S. 76]Die marxistisch-leninistische Pädagogik unterscheidet drei Institutionen der „Erziehung“ der Heranwachsenden Jugend: Familie, Schule und Jugendorganisation. Die Schule — insbesondere die „allgemeinbildende“ im Unterschied zur „berufsbildenden“ — gilt jedoch als die „Hauptkraft“ der Erziehung. Die FDJ, die Jungen Pioniere und die Familie sind verpflichtet, ihr…
DDR A-Z 1956
Staatssicherheitsdienst (SSD) (1956)
Siehe auch: Staatssicherheitsdienst: 1969 Staatssicherheitsdienst (SSD): 1965 1966 Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi): 1958 1959 1960 1962 1963 Politische Geheimpolizei der Sowjetzone. Bereits Ende 1946 wurde mit dem Aufbau eines geheim arbeitenden Polizeiapparates zur Verfolgung politischer Gegner des SED-Regimes begonnen. Organisatorisch wurde dieser Apparat in die Kommissariate „K 5“ der Kriminalpolizei eingebaut, die für die Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere Naziverbrechen zuständig waren. Nach Gründung der „DDR“ durch Gesetz vom 8. 2. 1950 (GBl. 1950, S. 95) offiziell als Ministerium für Staatssicherheit bezeichnet. Erster SSD-Minister: Wilhelm ➝Zaisser. Nach dem Juni-Aufstand in das „Staatssekretariat für Staatsicherheit“ umgewandelt und dem Ministerium des Innern (MdI) unterstellt. Seit Nov. 1955 wieder MfS. Minister: Wollweber, Stellvertreter und Generalleutnant: Mielke; militärischer Berater: Generalmajor Hermann Gartmann. Dem MfS unterstehen neben. Wacheinheiten des SSD noch Grenzpolizei, Transportpolizei und die Inneren Truppen. Hauptquartier: Berlin-Lichtenberg, Bezirksbehörden in allen Hauptstädten der Bezirke, Kreisbehörden in den Kreisen. Außerdem Sonderabt. für Großbetriebe und für die Volkspolizei. Bis Ende 1954 waren allen Einheiten des SSD „Instrukteure“ des sowjetischen MGB zugeteilt. Arbeitsweise: Ermittlungs-, Untersuchungs- und Vernehmungsmethoden nach dem Vorbild des MGB. Der SSD stützt sich in erster Linie auf die Berichte seiner Geheimen Mitarbeiter und Geheimen Informanten (GM und GI, Spitzelwesen). Der SSD unterliegt keiner Kontrolle durch die „Volkskammer“ oder die Regie[S. 248]rung der „DDR“. Er unterhält enge Beziehungen zu den Richtern, die für die vom SSD bearbeiteten Fälle zuständig sind und oft unter Ausschluß der Öffentlichkeit verhandeln. Der SSD ist offiziell an die demokratische Gesetzlichkeit gebunden, jedoch gehören Stehenlassen, Kaltwasserzellen, Lichtzellen, und Verpflegungsentzug zu den erlaubten „Hilfsmitteln“ bei Vernehmungen. Geständniserpressungen, Menschenraub, Giftbeibringung, medikamentöse „Vorbehandlung“ von Untersuchungshäftlingen gehören zur Arbeitspraxis des SSD. Der SSD verfügt über fast unbeschränkte Machtbefugnisse: Eingriff in die Strafvollstreckung und Verwendung Krimineller für besondere Aufgaben (Menschenraub, usw.) ist möglich. SSD-Angehörige führen militärische Dienstgrade und sind neben SSD-Ausweis mit Kripo-Ausweis und getarnten Papieren ausgestattet. Stärke: Etwa 6.000 ziviltragende Funktionäre und etwa 14.500 uniformierte Soldaten zur Bewachung von SSD-Haftanstalten, Dienststellen, Parteigebäuden und als „Personenschutzkommandos.“ Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 247–248 Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stachanow, AlexeijSiehe auch: Staatssicherheitsdienst: 1969 Staatssicherheitsdienst (SSD): 1965 1966 Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi): 1958 1959 1960 1962 1963 Politische Geheimpolizei der Sowjetzone. Bereits Ende 1946 wurde mit dem Aufbau eines geheim arbeitenden Polizeiapparates zur Verfolgung politischer Gegner des SED-Regimes begonnen. Organisatorisch wurde dieser Apparat in die Kommissariate „K 5“ der Kriminalpolizei eingebaut, die für die Verfolgung von Verbrechen gegen die…
DDR A-Z 1956
FDGB (1956)
Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Abk. für Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, eine pseudogewerkschaftliche Einheits-Organisation, die sich in voller Abhängigkeit von der SED als Staatspartei und damit auch vom Staate als dem weitaus wichtigsten Arbeitgeber befindet. Schon in der Satzung vom 3. 9. 1950 kam diese Abhängigkeit klar zum Ausdruck. In der auf dem 4. Bundeskongreß am 18. 6. 1955 beschlossenen neuen Satzung heißt es in der Präambel: „Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund ist die Klassenorganisation der in der Deutschen Demokratischen Republik herrschenden Arbeiterklasse, die in festem Bündnis mit den werktätigen Bauern steht“, und „der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund bekennt sich zur Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Partei der deutschen Arbeiterklasse“. Als eine der wichtigsten Aufgaben des FDGB wird die Organisation von sozialistischen ➝Wettbewerben genannt: „Die Gewerkschaften organisieren im Interesse der Verbesserung der Lebenslage der Werktätigen den sozialistischen Wettbewerb der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der technischen Intelligenz in den volkseigenen Betrieben für die Erfüllung und Übererfüllung der Volkswirtschaftspläne, die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die strengste Anwendung des Sparsamkeitsregimes, die Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse und die Senkung der Selbstkosten.“ Beim Juni-Aufstand 1953 stellte sich die FDGB-Führung gegen die freiheitlichen Arbeiter. (Streik) Höchstes Organ des FDGB ist der Kongreß, der mindestens einmal in 4 Jahren einberufen werden soll und der den Bundesvorstand wählt. Der Bundesvorstand wählt den Vorsitzenden (zur Zeit Warnke) und die Sekretäre, die zusammen, das Präsidium bilden und den FDGB leiten. In den Bezirken bestehen Bezirksvorstände. Der FDGB umfaßt folgende Gewerkschaften: Die Industriegewerkschaften (IG) Bau u. Holz, Bergbau, Chemie, Eisenbahn, Energie, Druck und Papier, Metall, Metallurgie, Post- und Fernmeldewesen, Transport, Textil-Bekleidung-Leder, Wismut, örtliche Wirtschaft sowie die Gewerkschaften Gesundheitswesen, Handel und Versorgung, Land- und Forstwirtschaft, Nahrung und Genuß, Unterricht und Erziehung, Verwaltung, Banken Versicherungen (VBV), Wissenschaft. Jede Gewerkschaft hat eine Zentraldelegiertenkonferenz, einen Zentralvorstand und ein Sekretariat, bestehend aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und den Sekretären. Territorial sind die Organe der Gewerkschaften in Bezirks-, Gebiets- bzw. Kreis- und Ortsvorstände gegliedert. Als „Fundamente“ der Gewerkschaften werden in der Satzung die gewerkschaftlichen Organisationen bezeichnet. Diese sind a) die Betriebsorganisationen (BGL), b) die Ortsgewerkschaftsorganisationen und c) die Dorfgewerkschaftsorganisationen. Es gilt der Grundsatz: ein Betrieb — eine Gewerkschaft. Die kleinste Einheit einer Gewerkschaft ist die Gewerkschaftsgruppe. Der FDGB ist Mitglied des WGB. Tageszeitung ist die „Tribüne“, Zeitschriften sind „Die Arbeit“ und „Das Gewerkschaftsaktiv“. (Arbeitspolitik) Literaturangaben Haas, Gerhard: Der FDGB 1954. (BMG) 1954. 48 S. m. 1 Plan. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 4., erw. Aufl. (BB) 1957. 312 S. m. 24 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 82 Familienrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJSiehe auch: FDGB: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Abk. für Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, eine pseudogewerkschaftliche Einheits-Organisation, die sich in voller Abhängigkeit von der SED als Staatspartei und damit auch vom Staate als dem weitaus…
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Dialektischer Materialismus (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 „Die Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei“ betrachtet — im Gegensatz zum Idealismus — nicht den Geist und im Gegensatz zum Realismus nicht das gegenseitige Abhängigkeitsverhältnis von Geist und Materie, sondern allein die Materie als die „objektive Realität“, als den Ursprung aller Erscheinungen, wobei alle Dinge, alle Erscheinungen der Natur miteinander organisch verbunden sind, voneinander abhängen und einander bedingen. Auch der Geist ist nur „das höchste Produkt der Materie“ (Engels). Jede beliebige Erscheinung könne nur dann verstanden und begründet werden, wenn sie in ihrem unlösbaren Zusammenhang mit den sie umgebenden Erscheinungen, in ihrer Bedingtheit durch die sie umgebenden Erscheinungen, betrachtet wird. — Dabei befindet sich die Natur in einem Zustand unaufhörlicher Bewegung und Veränderung, unaufhörlicher Erneuerung und Entwicklung, in welchem immer irgend etwas entsteht und sich entwickelt, irgend etwas zugrunde geht und sich überlebt. — Dieser Entwicklungsprozeß führe gesetzmäßig von quantitativen Veränderungen durch sprunghaften Übergang (dialektischer Sprung) zu qualitativen Veränderungen, erweise sich also als aufsteigende, ständig fortschrittliche Bewegung. — Da allen Dingen und Naturerscheinungen innere Widersprüche eigen sind, denn sie alle haben ihr Ablebendes, Negatives und sich Entwickelndes, Positives in sich, ergibt sich aus der dialektischen Methode, daß die Entwicklung nicht harmonisch, sondern durch das Hervorbrechen der Widersprüche in Form eines Kampfes gegensätzlicher Tendenzen (antagonistischer Widersprüche) verläuft. „Im eigentlichen Sinn ist die Dialektik (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) die Erforschung der Widersprüche jm Wesen der Dinge selbst“ (Lenin). Die Verneinung des unabhängigen menschlichen Geistes als schöpferisch gestaltender Kraft führt den Marxismus zur Übertragung der dialektischen Methode von der Naturwissenschaft auf die Erforschung des gesellschaftlichen Lebens und der Geschichte der Gesellschaft durch den Historischen Materialismus oder die Materialistische Geschichtsauffassung. Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Fetscher, Iring: Von Marx zur Sowjetideologie (Sozialkundebriefe … hrsg. v. d. Hessischen Landeszentrale für Heimatdienst, April–Juni 1956) 20 S. Gollwitzer, Helmut, und Gerhard Lehmbruch: Kleiner Wegweiser zum Studium des Marxismus-Leninismus. 2., erw. Aufl., Bonn 1957. 24 S.; 3. Aufl. 1958. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 62 DIA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DiamatSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 „Die Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei“ betrachtet — im Gegensatz zum Idealismus — nicht den Geist und im Gegensatz zum Realismus nicht das gegenseitige Abhängigkeitsverhältnis von Geist und Materie, sondern allein die Materie als die „objektive Realität“, als den Ursprung aller Erscheinungen, wobei alle Dinge, alle Erscheinungen der Natur miteinander organisch verbunden sind, voneinander…
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Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des (1956)
Siehe auch: Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutz des: 1953 1954 Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das „Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels“ vom 21. 4. 1950 (GBl. S. 327) ist von besonderer Bedeutung auf wirtschaftsstrafrechtlichem Gebiet. Es stellt den ohne besondere Genehmigung erfolgten Transport von Waren nach und von Westberlin unter Strafe von mindestens 3 Jahren Gefängnis, in schweren Fällen mindestens 5 Jahren Zuchthaus und Vermögenseinziehung. Ein schwerer Fall liegt u. a. immer dann vor, wenn Wertpapiere, Briefmarken mit Sammlerwert, Kunstgegenstände oder Schmucksachen ohne Warenbegleitschein nach Westberlin gebracht werden. Durch die „Verordnung zum Schutze des innerdeutschen Warenverkehrs“ vom 26. 7. 1951 (GBl. S. 705) wurde dieses Gesetz auf den gesamten Warenverkehr zwischen der SBZ und der Bundesrepublik ausgedehnt. Durch dieses Gesetz wird die Möglichkeit, über privates Eigentum frei zu verfügen (Kunstgegenstände, Schmucksachen usw.), stark eingeschränkt und teilweise verhindert (Eigentum). In einer nach der Verkündung des Neuen Kurses erlassenen Richtlinie hat das Oberste Gericht die zu „formale“ Anwendung des Handelsschutzgesetzes gerügt und zur Gewährleistung seiner „richtigen“ Anwendung u. a. angeordnet, daß ein schwerer Fall im Sinne des Gesetzes (5 Jahre Zuchthaus Mindeststrafe) nur dann anzunehmen sei, wenn es sich bei dem unerlaubten Transport von Geld, Wertsachen und dgl. „um hohe Geldbeträge oder Gegenstände von erheblichem Wert handelt“ (Richtlinie Nr. 4 vom 31. 10. 1953; ZBl. S. 546). Die Ausdrücke „hoch“ und „erheblicher Wert“ sind bewußt unklar gehalten, so daß praktisch jede gewünschte Auslegung möglich ist. Das AZKW verfügt Beschlagnahme und Einziehung von Gegenständen selbständig ohne Beteiligung der Gerichte (Beschlagnahme). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 119 Innen- und Außenhandel, Deutscher (DIA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Innere ReservenSiehe auch: Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutz des: 1953 1954 Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das „Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels“ vom 21. 4. 1950 (GBl. S. 327) ist von besonderer Bedeutung auf wirtschaftsstrafrechtlichem Gebiet. Es stellt den ohne besondere Genehmigung erfolgten Transport von Waren nach und von Westberlin unter Strafe von mindestens 3 Jahren Gefängnis, in schweren Fällen mindestens 5…
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Kritik und Selbstkritik (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 K. und S. sind stehende Begriffe des Pj. und Elemente des bolschewisti[S. 146]schen Überwachungssystems und der revolutionären ➝Wachsamkeit in den eigenen Reihen: „Die Kritik von unten ist der starke Hebel im Kampf um die Verbesserung der Arbeit der Parteiorgane, des Staatsapparates und der Organe der demokratischen Massenorganisationen“ (Ulbricht auf der 8. Tagung des ZK der SED, zitiert nach „Neues Deutschland“ vom 26. 2. 1952). Die überraschende Betonung, die die SED (wie die KPdSU) auf die K. legt, wird jedoch entwertet durch die Einschränkung, daß K. immer nur an Auswüchsen des Systems, nie aber am System selbst geübt werden darf (Demokratischer Zentralismus). Außerdem ist die K. „eingeplant“. Nicht planmäßige K. wird unterbunden und hat für den Kritisierenden gefährliche Folgen. Jede K. findet ihren Sinn erst durch die dazugehörende S. Diese hat in einer möglichst schonungslosen und selbstentwürdigenden Bloßstellung des sich selbst Kritisierenden zu erfolgen. Die S. erfolgt immer öffentlich: in Versammlungen auf Grund von gesteuerten Angriffen aus der Zuhörerschaft, auf Parteischulen und -lehrgängen. wobei jeder Teilnehmer jede Phase auch seiner privaten Entwicklung darstellen und zur Diskussion stellen muß. Bei prominenten Personen wird die K. und S. mit Vorliebe in der Presse geführt, mit dem Zweck, nicht nur den Betroffenen öffentlich zu diffamieren, sondern auch unter den anderen Funktionären eine permanente Angst- und Schreckenspsychose zu erzeugen. Eine weitere Funktion der K. und S. ist, für offensichtliche Mißerfolge einzelne Personen verantwortlich zu machen und die Unzufriedenheit der Bevölkerung mit dem Regime auf diese abzulenken. Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Leonhard, Wolfgang: Die Revolution entläßt ihre Kinder. Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 558 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 145–146 Krise des Kapitalismus, Allgemeine A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kröger, HerbertSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 K. und S. sind stehende Begriffe des Pj. und Elemente des bolschewisti[S. 146]schen Überwachungssystems und der revolutionären ➝Wachsamkeit in den eigenen Reihen: „Die Kritik von unten ist der starke Hebel im Kampf um die Verbesserung der Arbeit der Parteiorgane, des Staatsapparates und der Organe der demokratischen Massenorganisationen“ (Ulbricht auf der 8. Tagung des ZK der SED, zitiert nach „Neues…
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Eisenbahn (1956)
Siehe auch: Deutsche Reichsbahn: 1969 Deutsche Reichsbahn (DR): 1975 1979 1985 Eisenbahn: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Reichsbahn: 1969 1975 1979 Reichsbahn, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Von allen Verkehrsmitteln hatte die Reichsbahn am schwersten unter den Kriegsfolgen gelitten. Die wichtigsten Strecken und Bahnhöfe waren fast unbefahrbar, ⅔ der vorhandenen Lokomotiven, 60 v. H. der Reisezugwagen und 50 v. H. der verbliebenen Güterwagen beschädigt sowie 970 Eisenbahnbrücken zerstört und 36,6 v. H. der Gleisanlagen demontiert. Es ist bisher nicht gelungen, den Eisenbahnverkehr in der SBZ, der 95 v. H. des Gesamtverkehrs zu bewältigen hat, wieder auf den Vorkriegsstand zu bringen. Die Länge der Eisenbahnstrecken schrumpfte durch die Demontagen der Sowjets von etwa 18.500 km auf etwa 14.500 km zusammen. Ganze Strecken von Haupt-, Neben- und Kleinbahnen wurden abgebaut, wodurch die Netzdichte von rd. 17 km je 100 qkm im Jahre 1938 auf rd. 14 km nach der Demontage sank. Mehr als 5.000 km mehrgleisige Strecken mußten auf eingleisigen Betrieb umgestellt werden. Die Durchlaßfähigkeit der Strecken wurde etwa um ein Viertel gemindert. Die Unterhaltung der Strecken ist äußerst unzureichend. Es fehlt an Gleisen und Schwellen, so daß sich über 50 v. H. des Oberbaus in einem den Betrieb gefährdenden Zustand befinden. Dem Wiederaufbau der zweiten Gleise auf Hauptstrecken, der erst in den letzten Jahren etwas vorangekommen ist, sind durch den Mangel an Material Grenzen gesetzt. Ab 1956 sollen 1.200 km, also 8,3 v. H. des Streckennetzes, zweigleisig ausgebaut sein, gegenüber 41 v. H. bei der Deutschen Bundesbahn. In erster Linie dient der Ausbau dieser Strecken strategischen Zwecken; denn allein 5 zweigleisige Strecken werden dann nach Polen und 2 in die Tschechoslowakei führen. Auch die nach 1945 vorgenommenen Neubauten von Eisenbahnstrecken besitzen für den zivilen Verkehr innerhalb der Zone keinen praktischen Wert. Im letzten Jahr ist man an den Wiederaufbau der Anlagen für den elektrischen Zugbetrieb herangegangen, die nach 1945 ebenfalls restlos der Demontage zum Opfer gefallen waren. Auf der ersten Teilstrecke Halle–Köthen konnte der elektrische Betrieb im Herbst 1955 aufgenommen werden. Im Lokomotivpark ist ein Rückgang um etwa 1.500 Lokomotiven eingetreten. Am 1. 1. 1955 besaß die Sowjetzonenbahn insgesamt etwa 6.730 Lokomotiven (6.500 Vollspur- und 230 Schmalspurlok.). Betriebsfähig waren nur rd. 63 v. H. Für den Reisezugdienst stehen nur etwa 600 zur Verfügung, davon nur 95 Schnellzugmaschinen. Gün[S. 71]stiger liegen die Verhältnisse im Güterzuglokpark, wo fast 1.500 betriebsfähige Maschinen zur Verfügung stehen. Die etwa 90 auf Kohlenstaubfeuerung umgestellten Lokomotiven haben nicht erfüllt, was man sich von ihnen versprochen hatte. Bestand an Personen- und Packwagen gegenwärtig etwa 13.000, davon etwa 10.000 betriebsfähig. Seit der Aufnahme der Produktion für den Eigenbedarf im Jahre 1950 sind etwa 600 Personenwagen in den Verkehr gestellt worden. In der neueren Zeit sind vor allem Doppelstockwagen für den Arbeiterberufsverkehr, daneben auch einige Schlafwagen und Speisewagen gebaut worden. Der Bestand von etwa 180.000 Güterwagen vor dem Kriege ist auf rund 122.000 zurückgegangen. Da das Schwergewicht des Güterverkehrs in der SBZ auf der Eisenbahn lastet, reicht die Zahl der täglich zur Verfügung stehenden Waggons niemals aus. Trotz der offensichtlichen Mängel an den Anlagen der sowjetzonalen Eisenbahn sind die Verkehrsleistungen dank der Arbeitsleistungen der Eisenbahner recht beachtlich. Etwa 90 v. H. des Güterverkehrs von rd. 24 Mrd. Tonnenkilometern werden von der Eisenbahn abgewickelt. Die jährliche Tonnenkilometer-Leistung liegt gegenwärtig mit etwas über 20 Mrd. etwa auf der Vorkriegshöhe, die Menge der beförderten Güter beträgt etwa 160 Mill. Tonnen. Im Personenverkehr ist mit rd. 1 Mrd. beförderter Personen im Jahre 1953 der Vorkriegsstand bereits überschritten. Doch das Verkehrsniveau in bezug auf Ausstattung der Fahrzeuge, Zugdichte, Reisegeschwindigkeit und Pünktlichkeit ist erheblich gesunken. (Verkehrswesen) Im November 1954 wurde das gesamte Verkehrswesen unter der Leitung von Erwin Kramer zu einem Ministerium zusammengefaßt. Im April 1955 wurde bei der „Reichsbahn“ eine neue „Struktur“ eingeführt, bei der 11 Reichsbahnämter aufgelöst und die Grenzen der Direktionsbezirke verlegt wurden. Ein Ausweg aus der angespannten Verkehrslage wäre die Durchführung eines umfassenden Investitionsprogramms, doch ist die SBZ infolge anderweitiger Verpflichtungen hierzu nicht in der Lage. Literaturangaben Olbrich, Paul: Die Fahrzeugwirtschaft bei der „Deutschen Reichsbahn“ der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1955. 88 S. m. 14 Tab. u. 10 Anlagen. Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 70–71 Eisenach A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eisen- und StahlerzeugungSiehe auch: Deutsche Reichsbahn: 1969 Deutsche Reichsbahn (DR): 1975 1979 1985 Eisenbahn: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Reichsbahn: 1969 1975 1979 Reichsbahn, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Von allen Verkehrsmitteln hatte die Reichsbahn am schwersten unter den Kriegsfolgen gelitten. Die wichtigsten Strecken und Bahnhöfe waren fast unbefahrbar, ⅔ der vorhandenen Lokomotiven, 60 v. H. der Reisezugwagen und 50 v. H. der verbliebenen Güterwagen…
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Plankommission, Staatliche (1956)
Siehe auch: Plankommission, Staatliche: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Staatliche Plankommission: 1969 1975 1979 Oberste Planungsinstanz der SBZ, von amtlicher Seite als „oberstes gesetzgebendes Organ“ bezeichnet; ihre Verordnungen, Anordnungen und Weisungen haben Gesetzeskraft und sind verbindlich für alle Ministerien, Produktionsministerien und Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich. Vorläufer der jetzigen StP. war die Hauptverwaltg. Wirtschaftsplanung der DWK, die in Zusammenarbeit mit der damaligen Zentralfinanzverwaltung den Halbjahrplan 1948 und den Zweijahrplan aufstellte. Mit der Proklamation der DWK zur „Provisorischen Regierung der DDR“ Wurde die Planungsabteilung der DWK in ein selbständiges Ministerium für Planung umgewandelt. Minister wurde der 1. Vorsitzende der DWK Rau. Das Planungsministerium war gegliedert in „Zentrales Planungsamt“, „Statistisches Zentralamt“ und die Abteilung „Wissenschaft und Forschung“. In dieser Form bestand es nur etwa ein Jahr. Im Zusammenhang mit der Umbildung der Sowjetzonenregierung nach den Volkskammerwahlen vom 15. 10. 1950 wurde das Ministerium aufgelöst und in die jetzige StP. umgebildet. Die Umbildung geschah in Angleichung an die SU: auch dort gibt es kein Planungsministerium, sondern die GOSPLAN-Kommission. Der StP. unterstehen: Staatl. Zentralverwaltung für Statistik, Deutsches Amt für Maße und Gewichte, für Material- und Normenprüfung, für Erfindungs- und Patentwesen, Zentralamt für Forschung und Technik, Deutsches Wirtschaftsinstitut und Hochschule für ➝Planökonomie. Die Hauptabt. Materialversorgung wurde im August 1952 ausgegliedert und als selbständige Behörde mit der Bezeichnung Staatliches Komitee für ➝Materialversorgung unter Leitung eines Vorsitzenden im Range eines Staatssekretärs neu gebildet. Die StP. trifft ihre Entscheidungen unbeeinflußt von nachgeordneten Regierungs- oder Verwaltungsstellen, ie steht außerhalb jeder Kritik durch sowjetzonale Stellen. Arbeitsweise und Arbeitsunterlagen werden durch ein Geheimhaltungssystem geschützt. Die Fachministerien usw. erhalten stets nur Einzelanweisungen, die keine Möglichkeit geben, den Zusammenhang zu erkennen. Die StP. gibt ihrerseits lediglich Befehle der GOSPLAN-Kommission, vertreten durch die Planökonomische Abteilung bei der Hohen Kommission der SU, weiter. Ihre Abhängigkeit von diesen Befehlen ist vollständig. Die Pläne der StP. bedürfen vor der Veröffentlichung der Zustimmung der Sowjets. Damit sichert sich die SU den entscheidenden Einfluß auf die gesamte wirtschaftliche Entwicklung der SBZ. Leiter der StP. ist seit 1952 Leuschner. Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 195 Pirna A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Planökonomie, Hochschule fürSiehe auch: Plankommission, Staatliche: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Staatliche Plankommission: 1969 1975 1979 Oberste Planungsinstanz der SBZ, von amtlicher Seite als „oberstes gesetzgebendes Organ“ bezeichnet; ihre Verordnungen, Anordnungen und Weisungen haben Gesetzeskraft und sind verbindlich für alle Ministerien, Produktionsministerien und Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich. Vorläufer der jetzigen StP. war die Hauptverwaltg. Wirtschaftsplanung…