DDR A-Z 1956
Konsumgenossenschaften (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach den Satzungen des am 27. 8. 1948 gegründeten „Verbandes Deutscher Konsumgenossenschaften“ sind die K. eine „demokratische Massenorganisation“: „Ihre Hauptaufgabe besteht in der aktiven Unterstützung der Politik unserer Regierung im Kampf um ein einheitliches, demokratisches Deutschland sowie im Kampf zur Erhaltung des Weltfriedens an der Seite der großen sozialistischen SU. Das zweite Jahr unseres großen Friedensplans stellt den K. die Aufgabe, durch Verbesserung der massenpolitischen Arbeit und der Handelstätigkeit die Produkte unserer Aktivisten und Arbeiter schneller, billiger und als gute Qualitäten und Sortimente an die Bevölkerung heranzubringen.“ (Aus „Das Wirtschaftsjahr 1952“, Verlag „Die Wirtschaft“, Berlin.) Die K. der SBZ sind also nicht mehr Einrichtungen der organisierten Verbraucherschaft mit dem Zwecke der verbilligten Versorgung mit Lebensmitteln und Verbrauchsgütern. Ihre Spitzenorganisation ist der „Verband Deutscher K. e. G. m. b. H.“, Berlin W 8. Die K. unterhalten zur Zeit für ihre rund 3 Mill. Mitglieder 27.000 Verkaufsstellen. Die Verkaufsstellenzahl ist in den letzten Jahren insbesondere durch die Errichtung sogen. Dorfkonsumgenossenschaften, in denen hauptsächlich Industrieerzeugnisse angeboten werden sollen, angestiegen. Im VdK sind z. Z. etwa 225.000 Personen beschäftigt, davon 110.000 im Verkauf. Die K. werden bevorzugt mit Mangelwaren beliefert und halten zum Teil auch Waren zu HO-Preisen feil. Im Jahre 1950 übernahmen sie die Warenbeschaffung, die Lagerung und zum Teil auch den Verkauf für die „Wirtschaftsabteilung der Besatzungsmacht“ (GSOW, Konsum-Spezialhandel). In den letzten Jahren ist eine gewisse Konkurrenz zwischen HO und K. entstanden. Literaturangaben Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 88 S. m. 15 Anlagen. *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 139 Konstruktivismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KonsumgüterversorgungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach den Satzungen des am 27. 8. 1948 gegründeten „Verbandes Deutscher Konsumgenossenschaften“ sind die K. eine „demokratische Massenorganisation“: „Ihre Hauptaufgabe besteht in der aktiven Unterstützung der Politik unserer Regierung im Kampf um ein einheitliches, demokratisches Deutschland sowie im Kampf zur Erhaltung des Weltfriedens an der Seite der großen sozialistischen SU. Das zweite Jahr unseres…
DDR A-Z 1956
Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche (1956)
Siehe auch: Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR: 1975 1979 1985 Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche: 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“: 1969 1975 1979 Seit 1952 in Potsdam-Babelsberg Nachfolgeinstitut der 1948 gegründeten Deutschen Verwaltungsakademie [S. 14]„Walter Ulbricht“ in Forst-Zinna, hochschulartiges Institut, das, vor allem in Zwei- (künftig Drei-) Jahres-Kursen Spitzenfunktionäre für Verwaltung und Justiz ausbildet. Fakultäten für Staats-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Daneben Lehrstuhl für Außenpolitik. Früher auch Lehrstühle für Landwirtschaft und Finanzen. Außerdem ständig Lehrstühle für Geschichte u. a. Die A. hat Promotionsrecht. Die Lehrpläne sehen etwa zu gleichen Teilen Vorlesungen und Übungen über die Grundlagen des Marxismus-Leninismus und über konkrete staatspolitische und verwaltungstechnische Fragen der „DDR“ vor. Auswahl der Teilnehmer durch Kaderabteilung des Ministeriums des Innern in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachministerien und der personalpolitischen Abteilung des ZK der SED. Durchschnittlich etwa 80 v. H. der Teilnehmer SED-Mitglieder. Bevorzugt werden bewährte Verwaltungsangestellte der unteren Laufbahnen und Aktivisten. Lehrstoff weitgehend von der Parteihochschule „Karl Marx“ erstellt. Neben den laufenden Kursen auch Fernunterricht. (Schulung) Präsident der A. ist Prof. Dr. Baumgarten (SED). Er betonte im Febr. 1953 bei Übernahme seines Amtes, „daß die marxistische-leninistische Methode die einzige wissenschaftliche Methode“ sei. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 13–14 Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aktionseinheit der ArbeiterklasseSiehe auch: Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR: 1975 1979 1985 Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche: 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“: 1969 1975 1979 Seit 1952 in Potsdam-Babelsberg Nachfolgeinstitut der 1948 gegründeten Deutschen Verwaltungsakademie [S. 14]„Walter Ulbricht“ in Forst-Zinna, hochschulartiges Institut, das, vor allem in Zwei- (künftig…
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Außenhandel (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der A. kam auf Betreiben der Besatzungsmacht, die damit die Leistungsfähigkeit der SBZ für die Reparationslieferungen zu steigern beabsichtigte, bereits Ende 1946 wieder in Gang. Die SMAD behielt sich die vollständige Kontrolle vor. Abwicklungen liefen nur über die Garantie- und Kreditbank. Erst seit 1. 9. 1949 wurde die Deutsche ➝Notenbank, später auch das Ministerium für Außen- und Innerdeutschen Handel (MAI) eingeschaltet. Im Jahre 1946 waren die A.-Umsätze noch bescheiden, nahmen aber seit 1947 und 1948 beträchtlich zu. Seit 1949 ist der A. der SBZ bewußt in die Wirtschaftsplanung der Ostblockländer einbezogen. Da die vorher mit westlichen Ländern abgeschlossenen Handelsabkommen als Folge der Nichtanerkennung der „DDR“ durch die westlichen Staaten nicht erneuert werden konnten, liefen diese Verträge ab. Ziel der Wirtschaftsplanung der SBZ und der Ostblockstaaten (Rat für ➝gegenseitige Wirtschaftshilfe) wurde die Errichtung einer weitgehenden wirtschaftlichen Autarkie des Ostblocks. Mitte 1949 wurde durch die DWK als Außenhandelsorgan die Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutscher Außenhandel“ (abgekürzt DAHA), Sitz Berlin, gegründet, die bis Ende 1950 12 Fachanstalten errichtete. Der private A. hatte keine Möglichkeit, sich in der alten Form zu entfalten. Es bestanden und bestehen zwar noch einige Ex- und Importunternehmen in Form von GmbH, die jedoch lediglich zum Zwecke der Tarnung als Privatfirmen auftreten (Staatliche ➝Tarnfirmen). Ab 1. 9. 1951 wurde die DAHA als selbständige A.-Organisation aufgelöst und mit allen ihren Fachanstalten in die neue Organisation Deutscher ➝Innen- und Außenhandel (DIA) eingegliedert. Aus den bisherigen 12 DAHA-[S. 31]Fachanstalten entstanden 17 „Volkseigene Handelsunternehmen Deutscher Innen- und Außenhandel“ (VEH-DIA) als Organ des Ministeriums für ➝Außen- und Innerdeutschen Handel (MAI). Das Außenhandelsvolumen der SBZ entwickelte sich seit 1950 wie folgt: Strukturmäßig sah der A. der SBZ für Export und Import im Jahr 1954 nach Warengruppen folgende Prozentsätze vor: Der A. erfordert laufend beträchtliche Zuschüsse aus dem Staatshaushalt, die als Preisausgleich bezeichnet werden. Die vom Staatshaushalt getragenen Preisausgleichzahlungen stiegen von 1950 (960 Mill. DM Ost) bis 1954 (3.046 Mill. DM Ost) beträchtlich an. Die Export- und Importwerte sind nach den offiziellen Veröffentlichungen schwer zu kontrollieren. Die Wertangabe erfolgte bis 1951 auf Dollarbasis und von da ab in Rubelwährung, wobei 1 $ = 4 Rubel gesetzt wird. Die Umrechnung von Rubel in DM Ost wurde nach folgendem Kurs vorgenommen: Bis 1. 3. 1950 1 DM Ost = 1,59 Rbl. Ab 1. 3. 1950 bis 1. 11. 1953 1 DM Ost = 1,20 Rbl. Nach dem 1. 11. 1953 bis z. Z. 1 DM Ost = 1,85 Rbl. Die Exporte entwickelten sich wie folgt: Auf die Exporte nach der SU entfielen 1952 1,5 Mrd. Rbl., während für 1,2 Mrd. Rbl. Waren nach den Satellitenstaaten exportiert wurden. Die SBZ ist in der Hauptsache Verarbeitungsland eingeführter Rohstoffe, wie z. B. aus der Zusammensetzung des Warenaustausches mit der UdSSR 1950 hervorgeht. Es entfielen auf: Für das Jahr 1955 wurde folgender Importschlüssel festgelegt: Die offiziell bekanntgegebenen Zahlen vermitteln kein vollständiges Bild der A.-Leistungen der SBZ, da ein großer Anteil der Produktion als gegenwertlose Reparationsleistungen (Reparationen) von der SU abgezogen wird und deshalb nicht in der A.-Statistik erscheint. Auch die Aufkäufe der Sowjetischen Handelsgesellschaften erscheinen nicht als A.-Umsätze. Ferner erscheinen in den Statistiken nicht die sog. „Befehlsexporte“, die außerhalb der Exportpläne in sowjetischem Interesse durchgeführt werden und 1951 z. B. mindestens 100–120 Mill. DM Ost ausmachten. Auch die Außenhandelsumsätze der staatl. Tarnfirmen sind nicht miterfaßt. Die beträchtliche Steigerung des Exports und des Abflusses von Waren unter anderen Bezeichnungen läßt Rückschlüsse auf die außerordentliche wirtschaftliche Belastung der Bevölkerung zu. Die nach den Westländern vorgesehenen Exporte konnten durch die [S. 32]DIA-Fachanstalten 1952 nur zu 90 v. H. realisiert werden. In der SBZ wie in allen Ostblock-Staaten geht die Außenhandelsplanung stets vom Importbedarf aus. Exporte erfolgen mit dem Ziel, für die geplanten Importe die erforderlichen Devisen zum Zahlungsausgleich hereinzubekommen. (Wirtschafts-System) Literaturangaben Förster, Wolfgang: Das Außenhandelssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Bonn 1955. 130 S. m. 2 Anlagen u. 1 Karte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 30–32 Ausschuß in der Produktion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Außenhandel, Kammer für (KfA)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der A. kam auf Betreiben der Besatzungsmacht, die damit die Leistungsfähigkeit der SBZ für die Reparationslieferungen zu steigern beabsichtigte, bereits Ende 1946 wieder in Gang. Die SMAD behielt sich die vollständige Kontrolle vor. Abwicklungen liefen nur über die Garantie- und Kreditbank. Erst seit 1. 9. 1949 wurde die Deutsche ➝Notenbank, später auch das Ministerium für Außen- und Innerdeutschen Handel…
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Arzneimittelversorgung (1956)
Siehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arzneiversorgung: 1953 Da die pharmazeutisch-chemische Grundstoffproduktion ihren Sitz von jeher ganz überwiegend in Westdeutschland hatte, hätte nur eine rasche Umstellung der chemischen Industrie Mitteldeutschlands nach dem Kriege die A. der SBZ sichern können. Verhindert wurde das durch die Überführung der großen chemischen Werke in SAG und durch die Demontage der vorhandenen Arzneimittelfabriken. Zunächst konnte die A. aus älteren (Wehrmachts-) Beständen und (bis 1948) durch Interzonenkompensationen aufrechterhalten werden. Dann trat ein katastrophenhafter Notstand ein. Erst um 1950 begann der Versuch eines planmäßigen Aufbaus eigener Produktion. Er wurde durch Mangel an qualifizierten Wissenschaftlern und Fehlen ausreichender Erfahrungen mit schwersten Fehlern belastet. Das (aus einem Entwurf der Reichsregierung entwickelte) 1948 länderweise erlassene Arzneimittelgesetz wurde benutzt, um VEB gegenüber privaten Betrieben zu begünstigen, ohne Rücksicht auf folgenschwere Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit. Starre und aus langfristiger Planung bedingte Schwerfälligkeit der zentralen Kommandowirtschaft haben kaum irgendwo so verhängnisvoll sich ausgewirkt wie auf dem subtilen Gebiet der A. Hinzu kamen die anhaltenden Versuche einer Verstaatlichung und Zentralisierung des Arneimittelgroßhandels (zunächst DHZ Chemie, ab 1952 DHZ Pharmazie und Krankenhausbedarf, dem Gesundheitsministerium unterstellt), die die ständigen Reibungen mit dem um seine Existenz kämpfenden privaten Großhandel nicht zu überwinden vermochten. Die Mängel in der A. sind auch heute noch sehr schwer bei neuen Spezialpräparaten, aber auch bei wichtigen Reinmaterialien, Drogen usw. Die Lücken werden durch Interzonenhandel und Import nur zum kleinen Teil gedeckt. Für medizinische Geräte gilt in allen wesentlichen Punkten das gleiche. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 130 S. m. 15 Anlagen. (Neuauflage in Vorb.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 28 Arnstadt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArzthelferSiehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arzneiversorgung: 1953 Da die pharmazeutisch-chemische Grundstoffproduktion ihren Sitz von jeher ganz überwiegend in Westdeutschland hatte, hätte nur eine rasche Umstellung der chemischen Industrie Mitteldeutschlands nach dem Kriege die A. der SBZ sichern können. Verhindert wurde das durch die Überführung der großen chemischen Werke in SAG und durch die Demontage der vorhandenen…
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Aktivistenbewegung (1956)
Siehe auch: Aktivist: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Aktivistenbewegung: 1975 1979 Aktivistenbewegung: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Verdienter: 1958 1959 1960 1962 Pj. Die angeblich spontanen, in Wahrheit von SED und FDGB gelenkten, gemeinsamen Bemühungen von Aktivisten zur Erzielung bestimmter wirtschaftlicher Erfolge, vor allem zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, zur Senkung der Selbstkosten und zur Verbesserung der Qualität der Produktion. Die Mittel hierzu sind vor allem angeblich neue ➝Arbeitsmethoden. Eine A. wird jeweils eingeleitet durch die besondere Leistung eines einzelnen, eines sogenannten Neuerers, selten einer Gruppe (Aktivistenbrigade). Für diese meist auch vom Neuerer einmalig vollbrachte Lei[S. 15]stung werden vorher besonders günstige Arbeitsbedingungen geschaffen. Diese einmalige Leistung wird indessen stets einer neuen ➝Arbeitsmethode zugeschrieben und mit großem Propagandaaufwand (Produktionspropaganda) zum Vorbild für alle anderen Arbeiter gemacht, dem nachzueifern innerhalb von sozialistischen ➝Wettbewerben oder im Rahmen von Selbstverpflichtungen die Pflicht aller ist. A. und Wettbewerbsbewegung gehören deshalb eng zusammen. Die A. nahm in der SU ihren Ausgang mit der Leistung des Bergarbeiters Stachanow, in der SBZ mit der von Hennecke. Ihm folgten zahlreiche andere nach; Lothar ➝Bockmann, Walter ➝Chemnitz, Luise ➝Ermisch, Franz ➝Franik, Frida ➝Hockauf, Frieda ➝Hoffmann, Heinz ➝Müller, Gerhard ➝Opitz, Kurt ➝Opitz, Walter ➝Piduch, Berta ➝Schulz, Paul ➝Simon, Lotte ➝Steinbach, Erich ➝Wirth, Paul ➝Wolf. Sie ahmten indessen nur sowjetische Vorbilder nach: Pawel ➝Bykow, Andrej ➝Jakuschin, Lydia ➝Korabelnikowa, Kowaljow, Nina ➝Nasarowa, Maria ➝Schidirowa. (Hunderttausenderbewegung, Fünfhunderttausenderbewegung, Dreiermethode) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 14–15 Aktivist des Fünfjahrplans A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AktivistenbrigadeSiehe auch: Aktivist: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Aktivistenbewegung: 1975 1979 Aktivistenbewegung: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Verdienter: 1958 1959 1960 1962 Pj. Die angeblich spontanen, in Wahrheit von SED und FDGB gelenkten, gemeinsamen Bemühungen von Aktivisten zur Erzielung bestimmter wirtschaftlicher Erfolge, vor allem zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, zur Senkung der Selbstkosten und zur…
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Parteihochschule (1956)
Siehe auch: Parteihochschule: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED: 1969 1975 1979 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS): 1985 Aufgabe der P. „Karl Marx beim ZK der SED“ in Kleinmachnow: „Parteiarbeiter des neuen, des bolschewistischen Typs“ heranzubilden (W. Pieck zur Eröffnung des 2. Einjahrlehrgangs, „Neues Deutschland“ vom 26. 10. 1950). Gegründet 1946. Dauer der Lehrgänge zuerst 6 Monate. Seit 1950 gibt es Ein- und Zweijahrlehrgänge für Spitzenfunktionäre bzw. für Elitenachwuchs sowie Sonderlehrgänge für Dozenten, Pädagogen, Journalisten usw., seit 1953 in Angleichung an die P. in Moskau Dreijahrlehrgänge. Stärke der Lehrgänge: je 200 Schüler. Die Teilnehmer werden durch die Landes- bzw. jetzt Bezirksleitungen ausgewählt und theoretisch und personell durch Sonderkommissionen des ZK und der P. überprüft. Die Zulassung jedes Funktionärs ist vom Beschluß des Sekretariats des ZK abhängig, das auch die letzte Entscheidung über den Einsatz der Hochschüler hat. Wichtigste Gesichtspunkte der Auswahl sind: proletarische Herkunft, Anerkennung der „führenden Rolle der SU und der KPdSU“, Bewährung in der praktischen Parteiarbeit, Besuch einer Kreis- und Landes- bzw. Bezirksparteischule mit gutem Erfolg. Direktor der P. war bis 1950 Rudolf Lindau, dann Hanna Wolf. Lehrstühle: Geschichte der ➝KPdSU, Philosophie, Politökonomie, Geschichte. Seit 1952 weitere Unterrichtsfächer: Parteiaufbau, Politische und Ökonomische Geographie, Staatslehre, Kunst und Literatur, Russisch. Jeder Lehrstuhl hat 8 bis 10 Lehrer und Assistenten. Im Herbst 1950 wurde der Fernunterricht der P. eingeführt. Im April 1953 erhielt die P. das Promotions- und Habilitationsrecht für die akademischen Grade Dr. phil. und Dr. oec. Verantwortliches Mitgl. des Politbüros für die P. ist Oelßner. [S. 191]Bis 1952 besuchten auch Funktionäre der KPD die P. Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Stern, Carola: Die SED — Handbuch über Aufbau [\dots] des Parteiapparates (Rote Weißbücher 14). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 256 S. m. 1 Plan. (Neuauflage in Vorbereitung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 190–191 Parteigruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ParteikabinettSiehe auch: Parteihochschule: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED: 1969 1975 1979 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS): 1985 Aufgabe der P. „Karl Marx beim ZK der SED“ in Kleinmachnow: „Parteiarbeiter des neuen, des bolschewistischen Typs“ heranzubilden (W. Pieck zur Eröffnung des 2. Einjahrlehrgangs, „Neues Deutschland“ vom 26. 10. 1950). Gegründet 1946. Dauer der Lehrgänge zuerst 6 Monate. Seit 1950 gibt es…
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Ausbeutung (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Als „A. des Menschen durch den Menschen“ gilt in [S. 30]der marxistischen Theorie das Mißverhältnis von Arbeitslohn und Arbeitsleistung, die zu geringe Entlohnung des Proletariers durch den Kapitalisten, der sich den „Mehrwert“ ausbeuterisch aneignet; A. wird von Marx allein auf das „Privateigentum an den Produktionsmitteln“ zurückgeführt. Die Abschaffung des Privateigentums an den Produktionsmitteln, die das Proletariat automatisch von der Ausbeutung befreien und eine gerechte Entlohnung ermöglichen soll, ist eine der Kernforderungen des Marxismus und in der SU seit 1917 theoretisch verwirklicht. Dabei hat sich ergeben, daß zwar alles Privateigentum in Volkseigentum verwandelt und der durch Planung wirtschaftende Sowjetstaat praktisch zum alleinigen Besitzer aller Produktionsmittel werden konnte, daß aber der gleiche Staat als einziger Kapitalist oder Unternehmer ein neues System der A. durch den Sozialistischen ➝Wettbewerb und durch das System der Zwangsarbeit entwickelt hat. Der Glaube, daß die A. der menschlichen Arbeitskraft durch die Abschaffung des Privateigentums an den Produktionsmitteln überwunden worden sei, ist ein Irrtum, weil die Erfahrung in der SU gezeigt hat, daß dieses Problem kein wirtschaftsrechtliches und organisatorisches, sondern ein psychologisches und sittliches ist. An Stelle der Einzelunternehmer verfügen im Bolschewismus die vom Staat eingesetzten Funktionäre (Manager der Kombinate und Fabriken oder Kolchose, Brigadiere und Parteikontrolleure usw.) über Machtvollkommenheiten, die kein Privatunternehmer in irgendeinem kapitalistischen Land besitzt. Ihnen obliegt es, ohne vom Staat gesetzte sittliche Schranken die Übererfüllung der staatlich festgesetzten, hohen Leistungsnormen bei jedem Arbeiter zu erzwingen und damit ein neues System der A. des Menschen durch den Staat und seine Funktionäre zu verwirklichen. (Arbeitspolitik, Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Literaturangaben *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 29–30 Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausgezeichnete Leistungen, Medaille fürSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Als „A. des Menschen durch den Menschen“ gilt in [S. 30]der marxistischen Theorie das Mißverhältnis von Arbeitslohn und Arbeitsleistung, die zu geringe Entlohnung des Proletariers durch den Kapitalisten, der sich den „Mehrwert“ ausbeuterisch aneignet; A. wird von Marx allein auf das „Privateigentum an den Produktionsmitteln“ zurückgeführt. Die Abschaffung des Privateigentums an den Produktionsmitteln, die das Proletariat…
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Justizverwaltung (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Oberste J.-Behörde: Ministerium der Justiz der „DDR“. Minister: Dr. Hilde ➝Benjamin (als Nachfolgerin von Max ➝Fechner). Staatssekretär: Dr. Toeplitz (CDU). Durch Beschluß des Ministerrats vom 20. 7. 1956 (GBl. S. 597) wurde ein Statut des Justizministeriums erlassen. Danach ist das Ministerium „als Fachministerium der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik das zentrale Organ der Justizverwaltung“. Wie schon vorher andere Ministerien ist auch das Justizministerium zur „juristischen Person“ erklärt worden. Das Ministerium hat zwei Hauptabteilungen: Gesetzgebung und Rechtsprechung; ferner fünf selbständige Abteilungen: Kaderabt., Abt. Rechtsanwälte und Notariat, Abt. Allgemeine Verwaltung, Haushaltsabt., Presseabt. Schon seit Okt. 1950 bestanden in den Ländern der SBZ mit Ausnahme von Thüringen keine selbständigen Justizministerien mehr. Mit der Auflösung der Landesregierungen im Sommer 1952 sind auch die den Ministerpräsidenten der Länder unterstehenden Hauptabt. Justiz aufgelöst worden. In den Bezirken wurden Bezirks-J. [S. 129]geschaffen, deren Organisation und Tätigkeit sich nach einer internen Dienstanordnung vom 15. 2. 1954 richten. Die J.-Stellen haben einen Leiter und die Abt. Recht, Kader, Haushalt und Verwaltung. „Die Hauptaufgabe der Justizverwaltungsstelle ist die systematische Anleitung und ständige Kontrolle der Kreisgerichte in ihrer Rechtsprechung und der Tätigkeit der Staatlichen Notariate mit dem Ziele der Verbesserung der Anwendung der Gesetze“ (§ 6 der Anordnung vom 15. 2. 1954). Das Ministerium kontrolliert die J. und leitet sie an. Die J. liegt also straff zentralistisch in den Händen des Justizministeriums. Hier sind in den maßgebenden Stellen ausschließlich SED-Angehörige tätig. Mit Ausnahme des Ministers, des Staatssekretärs und des Leiters der Hauptabteilung Gesetzgebung, Dr. Ostmann, sind die meisten Abteilungsleiter und Referenten Absolventen der Volksrichter-Schulen. „Die Organe der Justizverwaltung haben Mängel der Rechtsprechung in ständigem Meinungsaustausch mit den Gerichten aufzudecken und abzustellen, grundsätzliche Rechtsfragen zu klären und den Richtern eine richtungweisende Anleitung für die Verbesserung ihrer Arbeit bei der Durchführung der Gesetze und Beschlüsse der Regierung zu geben. Kontrolle und Anleitung der Rechtsprechung sind also wesentliche Arbeitsmethoden der Justizverwaltung, wenn sie die Aufgaben der staatlichen Verwaltung auf dem Gebiet der Justiz aktiv und schöpferisch erfüllen will“ (Ostmann in „Neue Justiz“ 1954, S. 37). Zur Erfüllung dieser Aufgabe wurde in der sowjetzonalen Justiz das Instrukteurwesen eingeführt. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 128–129 Justizreform A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JustizwettbewerbSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Oberste J.-Behörde: Ministerium der Justiz der „DDR“. Minister: Dr. Hilde ➝Benjamin (als Nachfolgerin von Max ➝Fechner). Staatssekretär: Dr. Toeplitz (CDU). Durch Beschluß des Ministerrats vom 20. 7. 1956 (GBl. S. 597) wurde ein Statut des Justizministeriums erlassen. Danach ist das Ministerium „als Fachministerium der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik das zentrale Organ der Justizverwaltung“.…
DDR A-Z 1956
Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (1956)
Siehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1979 1985 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1958 1959 1960 1962 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut): 1954 MELS-Institut: 1958 1959 1960 1962 MELSTI: 1954 hieß bis zum 15. 4. 1953 nur Marx-Engels-Lenin-Institut (MEL), war dann zu Ehren des kurz vorher verstorbenen Stalin in Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut (MELSTI) umbenannt worden. Gründung wurde schon am 29. 12. 1947 beschlossen, aber erst im Januar 1949 in Ostberlin verwirklicht. Soll sinngemäß die Tätigkeit des Moskauer MEL-Instituts im Hinblick auf Deutschland ergänzen. Laut Plan vom 9. 3. 1949 sind die Aufgaben des Instituts: „Die selbständige Weiterentwicklung des Marxismus-Leninismus und seine Anwendung besonders auf die durch die deutsche Entwicklung gestellten Probleme … Die Übermittlung der Erfahrungen und Errungenschaften der neuen marxistisch-leninistischen Erkenntnisse aus anderen Ländern, insbesondere der SU.“ Die Editionsabteilung soll die Lehrschriften des Bolschewismus, zweckgemäß ausgewählt und erläutert, herausgeben, während die Forschungsabteilung die Parteilehre unmittelbar klären und „von allen Verfälschungen reinhalten“ soll. — Außer Ackermann, der von April bis Ende August 1953 Direktor des MELST-I. war, standen keine profilierten Persönlichkeiten an der Spitze dieses Instituts. Es erlangte kein entscheidendes Gewicht im politischen Leben der SBZ. Zum (anfänglich nur vorläufigen, später vollen) Nachfolger Ackermanns wurde am 14. 8. 1953 Ludwig Einicke ernannt. Sobald das ZK der KPdSU den Namen des Moskauer MELST-I. am 15. 4. 1956 in „Institut für Marxismus-Leninismus“ geändert hatte, ordnete das Sekretariat des ZK der SED eine entsprechende Umbenennung an, veröffentlichte sie jedoch nicht in der Presse. Erst am 9. 8. 1956 wurde im „Neuen Deutschland“ (S. 4) ein Beitrag ohne weiteres mit dem neuen Namen unterzeichnet. Das Institut darf die bis Band 13 gediehene Übersetzung der Werke Stalins nicht fortsetzen, ebensowenig beschäftigt es sich künftig noch mit der Auslegung und Anwendung der Gedankengänge Stalins. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 120 Institut für Deutsche Sprache und Literatur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InstrukteurSiehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1979 1985 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1958 1959 1960 1962 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut): 1954 MELS-Institut: 1958 1959 1960 1962 MELSTI: 1954 hieß bis zum 15. 4. 1953 nur Marx-Engels-Lenin-Institut (MEL), war dann zu Ehren des kurz vorher verstorbenen Stalin in…
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Rechtswissenschaft, Studium der (1956)
Siehe auch: Rechtsstudium: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Rechtswissenschaft, Studium der: 1953 1954 [S. 209]Das Studium an den noch vorhandenen juristischen Fakultäten der Universitäten Berlin, Leipzig, Halle und Jena wurde durch die Anweisung Nr. 11 des Staatssekretariats für Hochschulwesen mit Wirkung vom 1. 9. 1951 völlig umgestaltet. Nach dem vom Staatssekretariat für Hochschulwesen herausgegebenen Studienplan Nr. 63 dauert das Studium 4 Studienjahre mit 8 Semestern und enthält 3 Zwischenprüfungen, 2 sechswöchige Berufspraktika und 1 Berufspraktikum von 6 Monaten. Die Abschlußprüfung verleiht die volle Qualifikation zum Richteramt. Vorbereitungsdienst und Großes Staatsexamen sind weggefallen. Im ersten Semester dürfen ausschließlich gesellschaftswissenschaftliche Vorlesungen gehört werden; der Besuch juristischer Fachvorlesungen ist verboten. Das eigentliche Fachstudium beginnt im 3. Semester, jedoch bilden die gesellschaftswissenschaftlichen Vorlesungen auch dann noch einen großen Bestandteil des Studiums. Bis zum Ende des 7. Semesters muß jeder Student eine Abschlußprüfung in Russisch ablegen. Russisch ist während der ersten 5 Semester Pflichtfach. „Dem Studenten ist nicht nur theoretisches Wissen beizubringen, er ist zu befähigen, die ihm vermittelten Erkenntnisse auf unsere Verhältnisse anzuwenden und sie im Kampf gegen die Feinde, gegen zurückgebliebene Elemente, gegen solche Menschen, die noch mit einem kleinbürgerlichen Bewußtsein behaftet sind, durchzusetzen. Der Student muß wissen, wie sich in der Praxis unseres Staates der Kampf des Neuen gegen das Alte vollzieht, wie die Feinde unseres Staates die Sabotage des Neuen organisieren, wie die kleinbürgerlichen Vorstellungen und Gewohnheiten diesem Neuen entgegenwirken und welche Erziehungsarbeit er als Staatsfunktionär, als Richter oder Staatsanwalt zu bewältigen hat, um das Neue den Bürgern verständlich zu machen und um sie zu einer politisch-qualifizierten Tätigkeit zu führen. Das Ziel muß sein, die Studenten zu befähigen, die Massen von der Richtigkeit der Politik der Partei und Regierung zu überzeugen“ (Polak in „Staat und Recht“ 1955, S. 541 ff.). (Hochschulwesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 209 Rechtswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RegierungSiehe auch: Rechtsstudium: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Rechtswissenschaft, Studium der: 1953 1954 [S. 209]Das Studium an den noch vorhandenen juristischen Fakultäten der Universitäten Berlin, Leipzig, Halle und Jena wurde durch die Anweisung Nr. 11 des Staatssekretariats für Hochschulwesen mit Wirkung vom 1. 9. 1951 völlig umgestaltet. Nach dem vom Staatssekretariat für Hochschulwesen herausgegebenen Studienplan Nr. 63 dauert das Studium 4 Studienjahre mit 8 Semestern…
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Forstwirtschaft (1956)
Siehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Im Zuge der Bodenreform unterlag auch Wald im Privatbesitz der Enteignung und wurde aufgeteilt. Obwohl Wald ungeeignet ist, im Kleinbesitz bewirtschaftet zu werden, wurde der politische Charakter der Verteilung der Wirtschaftlichkeit vorangestellt. Der Bauer durfte frei wirtschaften, eine Einmischung durch staatliche Forstangestellte war untersagt. Die Folge war weitgehender Raubbau, bedingt durch Armut der Neubauern und die allgemeine Notlage (keine oder nur geringe Zuteilung an Brennmaterial und Nutzholz aller Art), die überdies auch zu Schwarzmarktpreisen führten. Die „Sorge um den Bauernwald“ veranlaßte die Behörden der SBZ, „Waldgemeinschaften“ zu organisieren, um damit die Nutzung dem Eigentümer zu entziehen und mit Hilfe von Verordnungen eine gelenkte Nutzung durchzusetzen. [S. 87]Die Verordnung über die Bildung von Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben vom 14. 2. 1952 (GBl. Nr. 26/52) stellt fest, „daß die Festigung und Entwicklung der Forstwirtschaft der Verbesserung des Verwaltungs- und Wirtschaftsapparates bedarf … Der jetzige Verwaltungscharakter und die noch bestehende Haushaltsrechnung sind ein Hemmschuh in der Weiterentwicklung der staatlichen Forstwirtschaft“. Zur „Verbesserung“ wird deshalb die Zerteilung in „Staatliche Forstwirtschaftsbetriebe“ verordnet: Der staatliche Forstwirtschaftsbetrieb arbeitet nach einem Betriebsplan, der auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplans aufgestellt wird. In diesem Sinne ist der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb eine selbständig planende, wirtschaftende und in eigener Verantwortung abrechnende Einheit der staatlichen Forstwirtschaft. Er arbeitet nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Die Holzverwertung durch die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe wird bewußt undurchsichtig gehalten. Nur ein geringer Anteil kommt der Wirtschaft der SBZ zugute, der Hauptteil geht als Reparationen an die Besatzungsmacht und dient der Devisenbeschaffung zur Erfüllung des Fünfjahrplanes. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 86–87 Forst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FortschrittSiehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Im Zuge der Bodenreform unterlag auch Wald im Privatbesitz der Enteignung und wurde aufgeteilt. Obwohl Wald ungeeignet ist, im Kleinbesitz bewirtschaftet zu werden, wurde der politische Charakter der Verteilung der Wirtschaftlichkeit vorangestellt. Der Bauer durfte frei wirtschaften, eine Einmischung durch staatliche Forstangestellte war untersagt. Die Folge…
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Republikflucht (1956)
Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bezeichnung für das fluchtartige Verlassen der „DDR“, zunächst nur Ausdruck des Pj., seit 11. 6. 1953 amtlicher Ausdruck in Gesetzen und VO. Um an das zurückgelassene Vermögen der Sowjetzonenflüchtlinge (Flüchtlinge) heranzukommen, wurden in der SBZ verschiedene VO. erlassen. Nach der „VO. über die Rückgabe deutscher Personalausweise bei Übersiedlung nach Westdeutschland oder Westberlin“ vom 25. 1. 1951 (GBl. S. 53) mußte jeder Bewohner der SBZ, der nach Westdeutschland oder Westberlin übersiedelt, seinen Personalausweis an die Volkspolizei zurückgeben. Nichtbeachtung dieser Vorschrift war mit Gefängnis bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe bedroht. Diese Geldstrafen wurden nach der Flucht in einer solchen Höhe gegen den Flüchtling festgesetzt, daß zu ihrer Vollstreckung gerade eben das zurückgelassene Vermögen ausreichte. Immerhin verlangte dieses Verfahren noch ein Tätigwerden der Gerichte. Deshalb erging am 17. 7. 1952 die „VO. zur Sicherung von Vermögenswerten“ (GBl. S. 615), deren § 1 Abs. 1 anordnet: „Das Vermögen von Personen, die das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik verlassen, ohne die polizeilichen Meldevorschriften zu beachten, oder hierzu Vorbereitungen treffen, ist zu beschlagnahmen.“ In Entscheidungen des Obersten Gerichts wurde zum Ausdruck gebracht, daß hier „Beschlagnahme“ gleich „Enteignung“ zu setzen sei. Jeder, der also Vermögensstücke eines Sowjetzonenflüchtlings nach dem Westen verbringt oder in der SBZ verbirgt, machte sich nach dieser Rechtsprechung eines Verbrechens gegen das Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums schuldig. Zahllose Zuchthausurteile waren die Folge. Mit dem Neuen Kurs wurde durch VO. vom 11. 6. 1953 (GBl. S. 805) die „VO. zur Sicherung von Vermögenswerten“ aufgehoben: „Alle republikflüchtigen Personen, die in das Gebiet der DDR und den demokratischen Sektor von Groß-Berlin zurückkehren, erhalten das auf Grund der VO. vom 17. 7. 1952 zur Sicherung von Vermögenswerten „beschlagnahmte Eigentum zurück“. In verschiedenen Geheimerlassen des Staatssekretariats für Innere Angelegenheiten kommt entgegen diesem klaren Wortlaut zum Ausdruck, daß es bei dem Vermögen von Personen, die die SBZ vor dem 10. 6. 1953 „illegal“ verlassen haben, praktisch bei der „bisherigen Handhabung bleibt“. Das Vermögen dieser Flüchtlinge bleibt also enteignet. Eine Rückgabe derartiger Vermögenswerte an bevollmächtigte Personen oder andere Vertreter ist ausdrücklich verboten worden. Ausgenommen sind lediglich Vermögenswerte von Personen, die im Zeitpunkt der Flucht minderjährig waren. Derartiges Vermögen kann auf Antrag des jetzt im Westen lebenden Berechtigten aus der enteigneten Vermögensmasse herausgelöst werden (Beschlagnahme). Nach der „VO. über die [S. 218]Ausgabe von Personalausweisen der Deutschen Demokratischen Republik“ v. 29. 10. 1953 (GBl. S. 1090) haben Personen, die die „DDR“ vorübergehend oder für ständig verlassen, ihren Ausweis bei der Volkspolizei abzugeben. Nichtabgabe zieht gem. § 10 der VO. Gefängnisstrafe bis zu 3 Jahren und Geldstrafe nach sich. Personen, die Bürger der „DDR“ zum Verlassen der Zone bewegen oder diesen bei der Republikflucht helfen oder eine beabsichtigte Flucht eines anderen nicht bei der Polizei anzeigen, werden seit Herbst 1955 wegen „Abwerbung“ gem. Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) zu hohen Zuchthausstrafen verurteilt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 217–218 Reparationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ResidentSiehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bezeichnung für das fluchtartige Verlassen der „DDR“, zunächst nur Ausdruck des Pj., seit 11. 6. 1953 amtlicher Ausdruck in Gesetzen und VO. Um an das zurückgelassene Vermögen der Sowjetzonenflüchtlinge (Flüchtlinge) heranzukommen, wurden in der SBZ verschiedene VO. erlassen. Nach der „VO. über die Rückgabe deutscher Personalausweise bei Übersiedlung nach Westdeutschland oder Westberlin“ vom 25. 1. 1951…
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Verwaltungsreform (1956)
Siehe auch: Verwaltungsneugliederung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verwaltungsreform: 1953 1954 1958 1959 1960 Begriff, der im herkömmlichen Sinne auf den neuartigen Sachverhalt in der SBZ nicht zutrifft, da sich dort nicht eine V., sondern unter bewußter Verneinung der Prinzipien des Rechtsstaates eine, totalitärer Gesetzmäßigkeit unterliegende, Umformung des Staatsapparates nach dem Vorbild der SU vollzog. Der Ausdruck V. wird offiziell auch nur selten gebraucht, man spricht vielmehr von „Demokratisierung der Verwaltung“ und meint damit die Umgestaltung des Verwaltungsapparates zu einem Instrument der volksdemokratischen Herrschaft. Die entscheidende Phase der, V. wurde eingeleitet durch das auf den Beschlüssen der II. Parteikonferenz der SED (9.–12. 7. 1952) beruhende „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR“ vom 23. 7. 1952 (GBl. S. 613), das die Länder anwies, eine Neugliederung ihrer Gebiete vorzunehmen, und die Überleitung der bisher von den Landesregierungen wahrgenommenen Aufgaben auf die Organe der zu bildenden Bezirke anordnete. Auf Grund dieser Weisung beschlossen die Landtage bereits am 25. 7. 1952 gleichlautende Gesetze „über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe“ in den Ländern (Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) und beraubten damit die Länder ihrer staatsrechtlichen Handlungsfähigkeit. Anfang August 1952 war die Errichtung der 14 Bezirke mit der Konstituierung der Bezirkstage und der „Wahl“ der Räte der Bezirke abgeschlossen und die Neugliederung des Gebietes der SBZ in 216 Kreise (194 Land- und 22 Stadtkreise) durchgeführt. Die ursprünglich geplante Verfassungsänderung unterblieb jedoch offenbar mit Rücksicht auf den „Kampf um die Einheit Deutschlands“; auch die Länderkammer wurde nicht aufgelöst. Trotz des Verlustes ihrer Handlungsfähigkeit durch den Wegfall ihrer Organe (Aufhebung der Landtage und der Landesregierungen) bestehen die Länder fort; ihre staatsrechtliche Stellung ist jedoch unklar. Durch diese V. im Zuge des Aufbaus des Sozialismus ist das zentralstaatliche Verwaltungsmonopol durchgesetzt worden. Die „DDR“ stellt sich seither als zentralisierter Einheitsstaat dar. (Verfassung und Verwaltung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 280 Vertragsgericht, Staatliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ViehhalteplanSiehe auch: Verwaltungsneugliederung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verwaltungsreform: 1953 1954 1958 1959 1960 Begriff, der im herkömmlichen Sinne auf den neuartigen Sachverhalt in der SBZ nicht zutrifft, da sich dort nicht eine V., sondern unter bewußter Verneinung der Prinzipien des Rechtsstaates eine, totalitärer Gesetzmäßigkeit unterliegende, Umformung des Staatsapparates nach dem Vorbild der SU vollzog. Der Ausdruck V. wird offiziell auch nur selten…
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Kritik und Selbstkritik (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 K. und S. sind stehende Begriffe des Pj. und Elemente des bolschewisti[S. 146]schen Überwachungssystems und der revolutionären ➝Wachsamkeit in den eigenen Reihen: „Die Kritik von unten ist der starke Hebel im Kampf um die Verbesserung der Arbeit der Parteiorgane, des Staatsapparates und der Organe der demokratischen Massenorganisationen“ (Ulbricht auf der 8. Tagung des ZK der SED, zitiert nach „Neues Deutschland“ vom 26. 2. 1952). Die überraschende Betonung, die die SED (wie die KPdSU) auf die K. legt, wird jedoch entwertet durch die Einschränkung, daß K. immer nur an Auswüchsen des Systems, nie aber am System selbst geübt werden darf (Demokratischer Zentralismus). Außerdem ist die K. „eingeplant“. Nicht planmäßige K. wird unterbunden und hat für den Kritisierenden gefährliche Folgen. Jede K. findet ihren Sinn erst durch die dazugehörende S. Diese hat in einer möglichst schonungslosen und selbstentwürdigenden Bloßstellung des sich selbst Kritisierenden zu erfolgen. Die S. erfolgt immer öffentlich: in Versammlungen auf Grund von gesteuerten Angriffen aus der Zuhörerschaft, auf Parteischulen und -lehrgängen. wobei jeder Teilnehmer jede Phase auch seiner privaten Entwicklung darstellen und zur Diskussion stellen muß. Bei prominenten Personen wird die K. und S. mit Vorliebe in der Presse geführt, mit dem Zweck, nicht nur den Betroffenen öffentlich zu diffamieren, sondern auch unter den anderen Funktionären eine permanente Angst- und Schreckenspsychose zu erzeugen. Eine weitere Funktion der K. und S. ist, für offensichtliche Mißerfolge einzelne Personen verantwortlich zu machen und die Unzufriedenheit der Bevölkerung mit dem Regime auf diese abzulenken. Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Leonhard, Wolfgang: Die Revolution entläßt ihre Kinder. Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 558 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 145–146 Krise des Kapitalismus, Allgemeine A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kröger, HerbertSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 K. und S. sind stehende Begriffe des Pj. und Elemente des bolschewisti[S. 146]schen Überwachungssystems und der revolutionären ➝Wachsamkeit in den eigenen Reihen: „Die Kritik von unten ist der starke Hebel im Kampf um die Verbesserung der Arbeit der Parteiorgane, des Staatsapparates und der Organe der demokratischen Massenorganisationen“ (Ulbricht auf der 8. Tagung des ZK der SED, zitiert nach „Neues…
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Eherecht (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Verfassung sind Mann und Frau gleichberechtigt. Alle entgegenstehenden Bestimmungen sind aufgehoben (Art. 7, Abs. 2; Art. 30, Abs. 2). Aufgehoben ist auch wie alle übrigen Kontrollratsgesetze das Ehegesetz vom 20. 2. 1946 (Gesetz Nr. 16) durch den der Delegation der Sowjetzonen-Regierung am 19. 9. 1955 verkündeten Beschluß der Sowjetregierung. Das bereits 1954 im Entwurf fertiggestellte neue Familiengesetzbuch ist mit Ausnahme der durch die „Verordnung über Eheschließung und Eheauflösung“ vom 24. 11. 1955 (GBl. S. 849) in Kraft gesetzten Bestimmungen über die Voraussetzungen der Eheschließung und die Auflösung der Ehe noch nicht Gesetz geworden. Die nur 21 Paragraphen umfassende VO. vom 24. 11. 1955 befaßt sich im wesentlichen mit der Ehescheidung und deren Folgen. Eine Scheidung ist nur noch möglich, wenn „ernstliche Gründe hierfür vorliegen und die Ehe ihren Sinn für die Eheleute, für die Kinder und für die Gesellschaft verloren hat“. Hierbei ist zu beachten, daß eine Ehe, die für die Gesellschaft wertlos geworden ist, auch keinen Sinn mehr für die Eheleute und und die Kinder haben kann. Weitere besondere Scheidungsgründe gibt es ebensowenig wie einen Schuldausspruch im Scheidungsurteil. Damit entfallen sämtliche an das Verschulden geknüpfte Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich des Sorgerechts für die Kinder und des Unterhalts der geschiedenen Ehegatten. Ein Unterhaltungsanspruch besteht grundsätzlich nur für eine Übergangszeit von zwei Jahren und nur dann, wenn ein Ehegatte außerstande ist, seinen Unterhalt aus seinen eigenen Arbeitseinkünften oder aus sonstigen Mit[S. 68]teln selbst zu bestreiten. Nur in Ausnahmefällen kann das Gericht in Durchbrechung des auch für die bestehende Ehe geltenden Grundsatzes, daß jeder arbeitsfähige Mensch seinen Unterhalt durch eigene Arbeit verdienen soll, eine Fortdauer der Unterhaltszahlung anordnen. Die noch nicht ausdrücklich in Kraft gesetzten sonstigen Rechtsgrundsätze des neuen Familiengesetzbuches sind in dem Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau vom 27. 9. 1950 (GBl. S. 1037) und den bereits im November 1948 von einer Kommission aus Vertretern des Justizministeriums, des Obersten Gerichts und der Obersten Staatsanwaltschaft für die Behandlung von Familienrechtsstreitigkeiten aufgestellten Richtlinien enthalten. Sie werden von den Gerichten als geltendes Recht angewendet. Sie beseitigen das Entscheidungsrechts des Ehemannes in allen die Frau oder das gemeinschaftliche Leben betreffenden Angelegenheiten. So darf eine Frau durch die Eheschließung nicht gehindert werden, einen Beruf auszuüben und ihrer gesellschaftlichen und politischen Fortbildung nachzugehen, auch wenn hierdurch eine zeitweilige örtliche Trennung der Eheleute bedingt wird. Die Behinderung der gesellschaftspolitischen Tätigkeit galt demgemäß bisher als eine schwere Eheverfehlung (Oberstes Gericht, Urteil vom 13. 1. 1953). Als Eheverfehlungen können außerdem Kriegsgefangenschaft, politische Haft oder Republikflucht des Ehegatten angesehen werden. Daran ist im Grundsatz durch die VO. vom 24. 11. 1952 nichts geändert worden. Die bisherigen „Eheverfehlungen“ heißen seitdem „ernstliche Gründe, die der Ehe den Sinn für die Gesellschaft genommen haben“. Die gesetzlichen und vertragsgemäßen Güterstände sind entsprechend den obenerwähnten Richtlinien durch die Verfassung außer Kraft gesetzt worden. Sämtliche Ehegatten leben in Gütertrennung. Nach dem Entwurf des Familiengesetzes wird das von den Ehegatten nach der Eheschließung durch Arbeit erworbene Vermögen gemeinsames Eigentum der Ehegatten. Das übrige Vermögen unterliegt der freien Verwaltung und Verfügung jedes Ehegatten. Sonstige Vereinbarungen vermögensrechtlicher Art sind zulässig. Sie sind jedoch nichtig, wenn sie gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau verstoßen. Der Güterstand der Verwaltung und Nutznießung des Vermögens der Frau durch den Ehemann ist ausdrücklich verboten. Die Zuständigkeit in Ehesachen ist durch VO. vom 21. 12. 1948 (ZVBl. S. 588) am 1. 4. 1949 den Amtsgerichten übertragen worden, an deren Stelle seit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 2. 10. 1952 die Kreisgerichte getreten sind (Gerichtsverfassung). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich unter Berücksichtigung der Gleichberechtigung von Mann und Frau nach § 606 ZPO. An die Stelle eines hiernach etwa zuständigen westdeutschen oder Westberliner Gerichts tritt jedoch nach der Rundverfügung Nr. 76/52 des Ministers der Justiz vom 9. 7. 1952 das sowjetzonale Kreisgericht, in dessen Bezirk der klagende Ehegatte seinen ständigen Aufenthalt hat. (Familienrecht) Das Verfahren in Ehesachen ist durch die Anordnung zur Anpassung der Vorschriften über das Verfahren in Ehesachen an die VO. über Eheschließung und Eheauflösung — Eheverfahrensordnung — vom 7. 2. 1956 (GBl. S. 145) unter Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen der ZPO neu geregelt worden. In allen Scheidungssachen ist eine vorbereitende Verhandlung „zur Aussöhnung und Erziehung der Parteien“ durchzuführen. Erst in einem zweiten Termin darf in das streitige Verfahren eingetreten und eine Entscheidung getroffen werden. Die Verhandlung in Ehesachen ist öffentlich. Gleichzeitig mit dem Scheidungsverfahren sind das elterliche Sorgerecht und der Unterhalt der Kinder und der Ehegatten zu regeln. Literaturangaben Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 2., überarb. Aufl., Bonn 1956. 71 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 67–68 Eggerath, Werner A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EigentumSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Verfassung sind Mann und Frau gleichberechtigt. Alle entgegenstehenden Bestimmungen sind aufgehoben (Art. 7, Abs. 2; Art. 30, Abs. 2). Aufgehoben ist auch wie alle übrigen Kontrollratsgesetze das Ehegesetz vom 20. 2. 1946 (Gesetz Nr. 16) durch den der Delegation der Sowjetzonen-Regierung am 19. 9. 1955 verkündeten Beschluß der Sowjetregierung. Das bereits 1954 im Entwurf fertiggestellte neue…
DDR A-Z 1956
Währungspolitik (1956)
Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Reparationsentnahmen der SU, Zwangsexporte, Materialmangel und das dadurch verursachte Minderangebot an Gebrauchsgütern sind die Ursachen eines hohen Kaufkraftüberhanges, der die Währung ständig gefährdet. Eine Reihe von Maßnahmen der Sowjetzonenregierung soll den Geldumlauf so niedrig wie möglich halten. Hierher gehören die verschiedenen Verordnungen zur Regelung des Zahlungsmittelumlaufes, die Anordnungen zur bargeldlosen Zahlung und Erhöhung der Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes, die intensive Werbung der Sparkassen zur Spartätigkeit, die Einrichtung neuer Sparmöglichkeiten und Gewährung von Vergünstigungen für Sparer, die Zentralisierung der Kassenbestände öffentlicher Kassen bei der Deutschen ➝Notenbank, die allgemeine Kreditpolitik mit dem Ziel möglichst geringer Kreditvolumen und — nicht zuletzt — die hohe Besteuerung des Verbrauchs durch Verbrauchsteuern und Haushaltsaufschläge, insbesondere aber durch die Akzise der HO. Laut Beschluß der SBZ-Regierung vom 29. 10. 1953 wurde die Ostmark auf „Goldbasis“ gestellt und der Goldgehalt auf 0,399902 g je DM Ost festgesetzt. Das Verhältnis der Ostmark zum US-Dollar wurde auf 2,22 DM Ost, zum Rubel auf 1,80 Rubel für eine DM Ost festgelegt. Die Deutsche Notenbank wurde ermächtigt, auf Grund dieser „Goldbasis“ die Wechselkurse für andere ausländische Währungen festzulegen. Die Umstellung verändert den bis dahin gültigen Rubelkurs von 0,833 DM Ost auf 0,555 DM Ost. Die offiziell angeordneten Devisen-Umrechnungssätze stehen in krassem Gegensatz zur tatsächlichen Bewertung der Ostmark außerhalb der Ostblock-Staaten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 288 Wachsamkeit, Revolutionäre A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WährungsreformSiehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Reparationsentnahmen der SU, Zwangsexporte, Materialmangel und das dadurch verursachte Minderangebot an Gebrauchsgütern sind die Ursachen eines hohen Kaufkraftüberhanges, der die Währung ständig gefährdet. Eine Reihe von Maßnahmen der Sowjetzonenregierung soll den…
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Erziehungswesen (1956)
Siehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1966 1969 Erziehungswesen: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 [S. 76]Die marxistisch-leninistische Pädagogik unterscheidet drei Institutionen der „Erziehung“ der Heranwachsenden Jugend: Familie, Schule und Jugendorganisation. Die Schule — insbesondere die „allgemeinbildende“ im Unterschied zur „berufsbildenden“ — gilt jedoch als die „Hauptkraft“ der Erziehung. Die FDJ, die Jungen Pioniere und die Familie sind verpflichtet, ihr „Hilfe“ zu leisten. Die „Schulreform“ und der Aufbau einer privilegierten Jugendorganisation waren in der Praxis tatsächlich die entscheidenden Mittel, mit denen die kommunistischen Machthaber der SBZ ihre Autorität in der Jugend zu verankern versuchten. Der Einfluß der Familie ist — soweit er sich nicht gleichschalten ließ — trotz gegenteiliger Beteuerungen ständig zurückgedrängt worden. Die wesentlichsten Grundlagen des Schulwesens sollen nach der offiziellen Doktrin in dem Klassencharakter der Schule und in ihrer Unterstellung unter die staatliche Leitung gegeben sein. Geleitet und verwaltet vom Staat, dient die sowjetzonale Schule — so heißt es — den Interessen der Arbeiterklasse, die im Bündnis mit der werktätigen Bauernschaft und der Intelligenz die Herrschaft ausübt und seit 1952 den „Sozialismus“ aufbaut. Dieses angeblich „offene“ Bekenntnis zum Klassencharakter der Schule ist nur als Propagandaformel zu werten. Das öffentliche E. der SBZ ist vielmehr das Produkt einer unter dem Schutz der Sowjetmacht vollzogenen „Revolution von oben“ und dient tatsächlich der Erhaltung und Entwicklung der kommunistisch-totalitären Autokratie. Zielsetzung, organisatorischer Aufbau und pädagogischer Inhalt des Schulwesens sind seit 1945 von der kleinen kommunistischen Minderheit, die das Monopol politischer Machtausübung besitzt, im Einklang mit der Entwicklung des kommunistisch-totalitären Staates fortlaufend verändert worden. Dabei sollen — nach der offiziellen Doktrin — drei „Grundsätze“ der „Erziehung und Bildung“ als Regeln der gesamten pädagogischen Arbeit verwirklicht worden sein: 1. der Grundsatz der Demokratisierung, 2. der der Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit, 3. der des demokratischen Humanismus der „Erziehung und Bildung“. Der erste Grundsatz rechtfertigt die totale Politisierung des Schulwesens, d. h. seine Anpassung an die totalitäre Machtordnung und seine Verwandlung in ein Werkzeug der herrschenden politischen Gruppe. Ausdrücklich wird die Einheit von Schule und Politik gefordert. Der zweite Grundsatz zielt auf die Durchdringung von Schule und Marxismus-Leninismus. Sie ist nach 1945 schrittweise verwirklicht worden. Die Verbindlichkeit des Marxismus-Leninismus für jeden Lehrer ist erstmalig offen von der Entschließung des ZK der SED von 19. 1. 1950 gefordert worden. Der dritte Grundsatz verherrlicht die sowjetzonale Schule als Verkörperung der dem Humanismus adäquaten Werte (z. B. Achtung des anderen Menschen, Liebe zum werktätigen Volk), obwohl die sowjetzonale Schule wesentlich mit dazu beiträgt, den Menschen auf seine Rolle als Funktionär des totalitären Staates zu reduzieren. Die „bürgerliche“ Schule wird als „antihumanitär“ kritisiert, weil sie angeblich den Kindern des werktätigen Volkes nicht die Chancen zu einer allseitigen Entwicklung gibt. Die „Schulreform“ begann mit der Zerschlagung der überlieferten Schulorganisation und mit deren Neugestaltung durch das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (Sommer 1946). Es schuf die [S. 77]Einheitsschule und beseitigte den Parallelismus von Volksschule und höherer Schule. Das wird als Liquidierung des Bildungsprivilegs der alten besitzenden Klassen gefeiert. Dazu kommt die in der Verfassung der „DDR“ verankerte Trennung von Schule und Kirche. Auf den Kindergarten (Vorstufe) baut sich die allgemeine, für alle Kinder obligatorische achtstufige Grundschule auf. „Nach Beendigung der Grundschule erfolgt die systematische Weiterbildung in der Berufsschule und Fachschule, in der Oberschule und in anderen Bildungseinrichtungen.“ („Gesetz zur Demokratisierung …“) An die vierstufige Oberschule schließen sich Universitäten und Hochschulen an, an die dreistufige Berufsschule die viersemestrigen Fachschulen, die ebenfalls den Übergang zur Universität ermöglichen. Den Hilfsschulen begegnete die SMAD mit großem Mißtrauen, sie sind erst seit 1950 wieder zugelassen. Eine neue, 1946 nicht vorgesehene Schulform ist die Zehnjahresschule, jetzt Mittelschule (Oberschule). Die Zulassung zur Oberschule ist im Widerspruch zur Verfassung willkürlich beschränkt worden. Alljährliche Verfügungen setzten eine Rangordnung fest, nach der Kinder von Arbeitern und „werktätigen“ Bauern in erster Linie zu berücksichtigen sind. Im Laufe der Jahre sind ihnen die Kinder der „Helden der Arbeit“, Nationalpreisträger u. dgl. sowie die Kinder der „neuen“ Intelligenz gleichgestellt worden. Der Anteil der Arbeiter- und Bauernkinder an den Oberschulen soll nach offiziellen Angaben 1954 48 v. H. betragen haben. Die weiteren Auslesekriterien — neben dem sozialen Herkommen — sind die Schulleistungen und die politische Zuverlässigkeit. Diese drei Gesichtspunkte bestimmen auch die Auslese der Studierenden der Hoch- und Fachschulen. Durch die Arbeiter- und Bauernfakultät und die Sonderreifeprüfung sind besondere Wege zur Hochschule geschaffen worden. Die strenge Kontingentierung der Oberschüler und Studierenden in den ersten Jahren ist mit wachsendem Nachwuchsmangel der riesigen Apparate der Wirtschaft, der Parteien und Verbände und der staatlichen Verwaltung gelockert worden. Die Zahl der Oberschüler und Studierenden ist nach 1949 ständig gewachsen. Das offizielle pädagogische Ziel des sowjetzonalen E. ist wiederholt umformuliert worden und im Laufe der Jahre immer stärker mit der Deutschland-Politik der SBZ in Übereinstimmung gebracht worden. So forderte die 4. Tagung des ZK der SED vom 19. 1. 1951, die Jugend zu „aktiven Erbauern“ eines „einigen, demokratischen und friedliebenden Deutschland“ zu erziehen. Dem entspricht die seit 1949 immer stärkere Betonung des Patriotismus. Die „Verordnung zur Arbeit der allgemeinbildenden Schulen vom 4. 3. 1954“ fordert an erster Stelle die Erziehung „aufrechter Patrioten“. Diese Zielsetzung impliziert die Mobilisierung der Jugend für den kommunistisch-totalitären Staat. Die speziellen Forderungen für die körperliche, intellektuelle, polytechnische, sittliche und ästhetische Erziehung (die 5 „Bestandteile“ des Bildungs- und Erziehungsprozesses) stehen in festem Zusammenhang mit der patriotischen Erziehung. Die der Schule und der FDJ gesetzten Ziele decken sich in bezug auf die patriotische Erziehung. Der intellektuellen Erziehung, d. h. der Vermittlung „eines hohen Maßes“ „wissenschaftlicher Kenntnisse“ wird nach sowjetischem Vorbild „die führende Rolle“ zuerkannt. Sie zielt in der Praxis auf die Vermittlung einer kommunistischen Weltorientierung und Weltanschauung. Wenn diese Zielsetzung auch eine besondere Pflege des Geschichts-, Deutsch- und Russisch-Unterrichts erfordert, so sind die mathematischnaturwissenschaftlichen Fächer in den Schulen und Hochschulen nicht [S. 78]vernachlässigt worden. Die durch sie vermittelten Kenntnisse gelten als Grundlage der Berufsausbildung. Der Unterricht zielt vor allem auf die „Aneignung“ „fester“ und „systematischer“ Kenntnisse bzw. eines „aktiven“ Wissens. Dem verstärkten Lernzwang entsprechen verstärkte Disziplinarforderungen. „Regeln für die Schüler“ und bestimmte Hausordnungen formulieren die Pflichten des Schülers. Verstöße gegen sie lösen bestimmte Sanktionen aus, die um so nachhaltiger wirken, als das Verhalten des Schülers in der Schule eine immer größere Bedeutung für seine Berufsaussichten erhält. Die Körpererziehung dient zugestandenermaßen auch der vormilitärischen Erziehung. Die Arbeit der FDJ ist in entsprechender Abwandlung ebenfalls auf diese gekennzeichneten Zielsetzungen und Wertungen verpflichtet. Alle fünf „Bestandteile“ des E. sind dem Grundsatz der „Parteilichkeit“ der Erziehung unterworfen — auch die ästhetische Erziehung. Der Realisierung der politischen und pädagogischen Zielsetzung dient ein Schul- und Jugendverbandsleben, das modellartig die Anforderungen des Erwachsenenlebens im totalitären Staat vorwegnimmt. Die Arbeit der Schule — ebenso wie die der FDJ — wird durch eine Fülle von Plänen reguliert. So hat beispielsweise jede allgemeinbildende Schule folgende Pläne aufzustellen: 1. Jahresarbeitsplan der Schule, 2. Plan des Leiters der Schule und seines Stellvertreters, 3. Plan des Klassenleiters, 4. Plan des Lehrers. Dazu kommen dann die Pläne aller in der Schule vorhandenen Organisationen: der SED-Betriebsgruppe, der Gewerkschaftsgruppe, des Pädagogischen Rates, des Elternbeirates, der Pionier- bzw. FDJ-Gruppen, der Arbeitsgemeinschaften der Lehrer usw. Diese Pläne haben sich, soweit sie den Unterricht betreffen, strikt an die für die Zone verbindlichen Lehrpläne zu halten, die den Rang staatlicher Verfügungen besitzen. Die Lehrpläne formulieren das zu leistende „Soll“ der Schule. Die Erfüllung des Solls wird gefordert und kontrolliert. Die ersten Lehrpläne kamen 1946/47 heraus. Erst die 1951 erschienenen Lehrpläne trugen einen konsequenten marxistisch-leninistischen Charakter. Sie sind seitdem wiederholt geändert worden. Die Lehrpläne sind keine Rahmenpläne, sondern geben eine eingehende Aufgliederung des Stoffes, setzen die Stundenzahl für die Behandlung der Themen, für Wiederholungen, Exkursionen usw. fest. Einzelne Lehrpläne (z. B. Geschichte, Erdkunde) reglementieren sogar die verbindliche Auffassung der einzelnen Gegenstände. Den Lehrplänen der Schule entsprechen die Studienpläne der Hochschulen. Die für Schüler und Lehrer bestimmten Schul- und Lehrbücher orientieren sich an den Lehrplänen. Das Monopol der Schulbuchherstellung besitzt der „volkseigene Verlag Volk und Wissen“. Er trägt die Verantwortung dafür, daß die herausgegebenen Bücher in jeder Einzelheit der Erziehung von aktiven Parteigängern des Kommunismus dienen. Der Kontrolle der Lehrplanerfüllung dient ein System von Zwischen- und Abschlußprüfungen für alle Schulen und Hochschulen. Auch die FDJ hat ein Prüfungssystem geschaffen. Der durch die Lehrpläne und Prüfungen vermittelte Druck wird, soweit es sich um die Schüler handelt, durch die Registrierung der Ergebnisse der kontinuierlichen „Leistungskontrolle“ in Klassen- und Schülertagebüchern verschärft. Die Elternbeiräte, die Schulgruppen der Jungen Pioniere und der FDJ, die mit der Schule besonders verbundenen Betriebe (Patenschaftsbetriebe) werden ebenso wie die staatlichen Behörden und die gelenkte Presse eingeschaltet, um die Schüler zur Intensivierung der „Lernarbeit“ und Lerndisziplin zu zwingen. Die Lehrer werden nicht nur von der Schul[S. 79]aufsichtsbehörde kontrolliert, sondern unterliegen auch dem vornehmlich von den SED-Betriebsgruppen verkörperten Zwang. Als Anreize zur Erzielung eines konformistischen Verhaltens von Schülern und Lehrern dienen Stipendien, Orden und Medaillen, Titel, Prämien, höhere Gehaltseinstufungen und große Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs für verschiedene Parteigänger. Obwohl die SBZ behauptet, erstmalig in Deutschland eine „demokratische“ Schule geschaffen zu haben und den pädagogischen Fortschritt zu verkörpern, haben ihre führenden Funktionäre fortlaufend „Mängel“ der Schularbeit festgestellt. Jahre hindurch sind die nicht ausreichende Lehrplanerfüllung, der nicht ausreichende Stand der Kenntnisse kritisiert worden. Wenn auch eine Verbesserung anerkannt wird, so wird immer noch der „Formalismus“ der Kenntnisse beanstandet, d. h. das Auswendiglernen, das bis heute den Unterrichtsbetrieb beherrscht. 1953 sind jedoch die Anforderungen der Lehrpläne im Interesse einer vertieften „Aneignung“ des Stoffes gesenkt worden. Ein ständiger Punkt auf der Liste der „Mängel“ ist die Kritik der politischen Haltung und des „ideologisch-politischen Bewußtseins“ einer nicht angegebenen Zahl von Lehrern. Es wird ihnen vorgeworfen, daß sie sich noch nicht wie „Funktionäre des Arbeiter- und Bauernstaates“ verhielten. Dem entspricht die Tatsache, daß nur eine kleine Minderheit von Lehrern als entschiedene Parteigänger der kommunistischen Führung gelten kann. Sie ist jedoch groß genug, um die Mehrheit im Rahmen der staatlichen Machtordnung zur Anpassung zu zwingen. In den letzten Jahren kritisierten die Behörden der SBZ vornehmlich den nicht ausreichenden Stand der patriotischen Erziehung und der Beteiligung der Schule an der Arbeit der Jugendorganisationen. Seit 1955 ist wiederholt der „Intellektualismus“ der Schule bemängelt und eine stärkere Berücksichtigung der musischen Fächer und des Werkunterrichts (polytechnische Erziehung) gefordert worden. Schulen und Hochschulen sind aufgefordert worden, die Verbindung mit der Praxis, insbesondere mit der Produktion, enger zu gestalten. Diese Kritik spiegelt das Streben der kommunistischen Machthaber wider, das E. als Werkzeug zur Formung einer Jugend zu benutzen, die sich aktiv für den Aufbau und die Verteidigung der kommunistischen Interessen einsetzt. Es ist nicht zu bestreiten, daß die SBZ relativ große Mittel für die öffentliche Erziehung aufwendet. Das ist nicht auf ihre Liebe zur Kultur, sondern auf politische Motive zurückzuführen. Die kleine herrschende Minderheit kann sich angesichts der Umwälzung der bestehenden Verhältnisse nur dann behaupten, wenn sie Schule und Jugendverband dazu benutzt, ihre autokratische Herrschaft zu sichern. (Erziehungswissenschaft) Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. Bonn 1956. 78 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Möbus, Gerhard: Das Menschenbild des Ostens und die Menschen im Westen. Bonn 1955. 90 S. Möbus, Gerhard: Klassenkampf im Kindergarten — Das Kindesalter in der Sicht der kommunistischen Pädagogik. Berlin 1956, Morus-Verlag. 110 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Froese, Leonhard: Die ideengeschichtlichen Triebkräfte in der russischen und sowjetischen Pädagogik. Heidelberg 1956, Quelle und Meyer. 198 S. Dübel, Siegfried: Deutsche Jugend im Wirkungsfeld sowjetischer Pädagogik. (BB) 1953. 88 S. Möbus, Gerhard: Bolschewistische Parteilichkeit als Leitmotiv der sowjetischen Kulturpolitik. Dokumente der Diktatur. (BB) 1951. 32 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 76–79 Erwachsenenbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ErziehungswissenschaftSiehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1966 1969 Erziehungswesen: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 [S. 76]Die marxistisch-leninistische Pädagogik unterscheidet drei Institutionen der „Erziehung“ der Heranwachsenden Jugend: Familie, Schule und Jugendorganisation. Die Schule — insbesondere die „allgemeinbildende“ im Unterschied zur „berufsbildenden“ — gilt jedoch als die „Hauptkraft“ der Erziehung. Die FDJ, die Jungen Pioniere und die Familie sind verpflichtet, ihr…
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Notenbank, Deutsche (DNB) (1956)
Siehe auch: Deutsche Notenbank: 1975 1979 Deutsche Notenbank (DN): 1969 Notenbank, Deutsche (DNB): 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die im Mai 1948 errichtete Deutsche Emissions- und Girobank, die zunächst nur als Geldausgleichsstelle arbeitete, erhielt auf Anordnung der DWK vom 20. 7. 1948 zugleich mit der Verleihung des Notenausgaberechtes den Namen DNB und wurde durch Gesetz vom 31. 10. 1951 zur Staatsbank der „DDR“ erklärt. Neben dem alleinigen Recht zur Herausgabe von Banknoten fuhrt sie die Kassengeschäfte des Staatshaushaltes. Nach der Satzung hat die DNB „die Aufgabe, die Wirtschaftsplanung mit den Mitteln der Geld- und Kreditpolitik aktiv zu unterstützen. Der Bank obliegt die Regelung des Geldumlaufes, die Organisation des Zahlungsverkehrs und der Zahlungsausgleich mit anderen Besatzungszonen und dem Auslande.“ Grundkapital 400 Mill. DM Ost. Die DNB unterhält Filialen in den 14 Bezirkshauptstädten und weitere Niederlassungen in 154 Kreisstädten und an 85 sonstigen größeren Plätzen. Sie ist im Rahmen der von der Staatlichen ➝Plankommission vorgesehenen Pläne neben der Deutschen ➝Bauernbank und den Sparkassen das Hauptinstitut für kurzfristige Kreditgewährung. Die DNB übernahm mit ihrem Apparat ab 1. 1. 1951 die zu diesem Zeitpunkt aufgelösten Haushalts- und Steuerkassen der SBZ und schloß damit den Prozeß der Zentralisierung des Haushalts- und Finanzwesens ab. Ihr Präsident hat Sitz und Stimme im Ministerrat. Die DNB arbeitet nach einem vom Finanzministerium bestätigten Haushaltsplan und darf allgemein verbindliche Anordnungen erlassen. Mit der Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung wurde der DNB mit ihrem Filialsystem der Rechnungseinzug für sämtliche VEB übertragen. Seit 1. 1. 1952 ist die DNB als Generalkontrollinstanz für den gesamten Wirtschaftsablauf tätig; in dieser Eigenschaft obliegt ihr die Kontrolle der Produktion, des Umsatzes und der Einhaltung der Volkswirtschaftspläne. Man hofft, hierdurch die bisherigen zahlreichen Planungsfehler verringern zu können. Präsident: Greta ➝Kuckhoff (SED). [301] Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 184 Notariat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nuschke, OttoSiehe auch: Deutsche Notenbank: 1975 1979 Deutsche Notenbank (DN): 1969 Notenbank, Deutsche (DNB): 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die im Mai 1948 errichtete Deutsche Emissions- und Girobank, die zunächst nur als Geldausgleichsstelle arbeitete, erhielt auf Anordnung der DWK vom 20. 7. 1948 zugleich mit der Verleihung des Notenausgaberechtes den Namen DNB und wurde durch Gesetz vom 31. 10. 1951 zur Staatsbank der „DDR“ erklärt. Neben dem alleinigen Recht zur…
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Militärgerichtsbarkeit (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Volkspolizei verfügte bis zum Jahre 1954 über keine eigene Gerichtsbarkeit. Verurteilungen von Volkspolizisten wegen krimineller oder politischer Delikte erfolgten durch die ordentlichen Gerichte, allerdings sehr bald unter Ausschluß der Öffentlichkeit. 1953 wurde bei der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei und bei der Kasernierten Volkspolizei die Stellung von VP-Staatsanwälten eingerichtet, die ihren Sitz bei den Bezirksbehörden der Volkspolizei oder bei den Divisionsstäben der VP hatten. Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der Volkspolizei mußten nach diesem Befehl an die VP-Staatsanwälte abgegeben werden. Die Anklageerhebung erfolgte aber noch vor den ordentlichen Gerichten. Vom 12. 7. 1954 bis zum 30. 4. 1955 fand in der Politschule der Kasernierten Volkspolizei in Ostberlin ein „Juristen-Lehrgang“ statt, welchen 71 Teilnehmer aus allen Sparten der Volkspolizei absolvierten. In diesem Lehrgang wurden die Teilnehmer zu Richtern, Staatsanwälten, Untersuchungsführern und evtl. Verteidigern für die neue Gerichtsbarkeit der Volkspolizei ausgebildet. Diese Gerichtsbarkeit untersteht jetzt dem ehemaligen Oberstaatsanwalt von Ostberlin, VP-Oberstaatsanwalt Max Berger, der in dieser Eigenschaft den Rang eines VP-Oberst bekleidet. Seitdem sind die Angehörigen der Volkspolizei einschließlich der des Ministeriums für Staatssicherheit (SSD) nicht mehr der ordentlichen Gerichtsbarkeit unterworfen, sondern ausschließlich der neuen M. der Volkspolizei. Ein Militärstrafgesetzbuch besteht noch nicht. Die Verhandlungen vollziehen sich noch auf der Grundlage des allgemeinen Strafgesetzbuchs und der Strafprozeßordnung sowie der Disziplinarvorschriften der Volkspolizei. Sämtliche Angelegenheiten dieser M. und der von ihr zur Durchführung gelangenden Verfahren gelten als streng geheim und werden mit keinem Wort in der Öffentlichkeit erwähnt. Seit Errichtung der Nationalen ➝Volksarmee ist eine grundsätzliche Änderung der M. nicht bekanntgeworden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 175 Mielke, Erich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium des Innern (MdI)Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Volkspolizei verfügte bis zum Jahre 1954 über keine eigene Gerichtsbarkeit. Verurteilungen von Volkspolizisten wegen krimineller oder politischer Delikte erfolgten durch die ordentlichen Gerichte, allerdings sehr bald unter Ausschluß der Öffentlichkeit. 1953 wurde bei der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei und bei der Kasernierten Volkspolizei die Stellung von VP-Staatsanwälten eingerichtet, die ihren Sitz bei…
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Wirtschaftliche Rechnungsführung (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit 1. 1. 1952 eingeführte Methode in der Bilanzierung der VEB, durch die wieder ein gesunder Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben des einzelnen Betriebes erreicht werden soll. Die Bilanzen sind daher nicht mehr Teile der Bilanz der VVB. Die Bilanzierung bei den Vereinigungen und der Ausgleich von Betriebsverlusten durch die VVB aus den Gewinnen anderer Betriebe der gleichen VVB führten zu Nachlässigkeiten bei den einzelnen Betriebsleitungen. In der VO. über die Reorganisation der Volkseigenen Industrie ist das Prinzip der individuellen Leitung der Betriebe und der persönlichen Verantwortung jedes leitenden Mitarbeiters der VEB verpflichtend festgestellt worden. Jeder Betriebsleiter ist für die Rentabilität des von ihm geleiteten Betriebes voll verantwortlich. Die Leistungen der Betriebe sollen nur noch vom Standpunkt der Einnahmen und Ausgaben be[S. 294]urteilt werden. Grundsätzlich soll jeder Betrieb seine Ausgaben durch Einnahmen decken und darüber hinaus mit Gewinn arbeiten. Die Neuregelung führt zu einer gewissen Selbständigkeit der Betriebe bei der Verwendung der ihnen zugeteilten Mittel, was zu einer Stärkung der Initiative und der Eigenverantwortlichkeit der Betriebsleitung beitragen soll. Gewinn und Amortisationen verbleiben z. T. im Betrieb und sollen im Rahmen des Betriebsplanes zur Auffüllung der Umlaufmittel und für Investitionen und Generalreparaturen verwendet werden. Mit der Einführung der W. R. wird ab 1. 1. 1952 das neue Rechnungseinzugsverfahren angewandt, das das Rechnungsinkasso in der volkseigenen Wirtschaft durch den Apparat der Deutschen ➝Notenbank vorsieht, nämlich für: 1. Rechnungseinzug für VEB untereinander (d. h. Gläubiger und Schuldner sind VEB), 2. Rechnungseinzug für VEB bei Schuldnern der Privatwirtschaft, 3. Rechnungseinzug für Privatbetriebe bei Schuldnern der „volkseigenen“ Wirtschaft. Folgende Verrechnungsverfahren wurden eingeführt: PV-Verfahren (Verrechnung von Geldforderungen nach Plan), SK-Verfahren (Verrechnung von Geldverbindlichkeiten über Sonderkonten), AK-Verfahren (Verrechnung von Verbindlichkeiten durch Akkreditivstellung). Diese neuen Verrechnungsverfahren ermöglichen eine weitgehende Kontrolle des Wirtschaftsablaufes und sind damit ein wirksames Instrument der Planung. (Allgemeines Vertragssystem) Literaturangaben Samson, Benvenuto: Planungsrecht und Recht der volkseigenen Betriebe in der sowjetischen Besatzungszone. Frankfurt a. M. 1953, Alfred Metzner. 121 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 293–294 Wirth, Erich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WirtschaftsstrafverordnungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit 1. 1. 1952 eingeführte Methode in der Bilanzierung der VEB, durch die wieder ein gesunder Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben des einzelnen Betriebes erreicht werden soll. Die Bilanzen sind daher nicht mehr Teile der Bilanz der VVB. Die Bilanzierung bei den Vereinigungen und der Ausgleich von Betriebsverlusten durch die VVB aus den Gewinnen anderer Betriebe der gleichen VVB führten zu…
DDR A-Z 1956
Kriegsopferversorgung (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die K. obliegt nach der VO. vom 21. 7. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 363/48) der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen, d. h. Kriegsinvalidenrente wird nur gezahlt, wenn der Kriegsteilnehmer mindestens 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist oder als Mann das 65. und als Frau das 60. Lebensjahr vollendet hat. Versorgung erhalten nur die Witwen, die über 60 Jahre alt oder zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert sind oder die ein Kind im Alter bis zu 3 Jahren oder zwei Kinder im Alter bis zu 8 Jahren zu versorgen haben. Waisenrente erhalten nur die Kinder des Verstorbenen bis zum 15. Lebensjahr; nur wenn sie eine Schule oder Berufsschule besuchen und keine eigenen Einkünfte haben, bis zum 18. Lebensjahr. Die Renten werden wie die Renten der Sozialversicherung berechnet, also nach dem Gesamtarbeitsverdienst des Kriegsteilnehmers (Renten). Die Witwenrente beträgt nach der VO. über die Anpassung der Versorgungsbe[S. 145]stimmungen für die Kriegsinvaliden usw. an die Vorschriften der Sozialversicherung vom 16. 3. 1950 (GBl. S. 191) 50 v. H., für Vollwaisen 35 v. H., für Halbwaisen 25 v. H. der Rente, die für den Verstorbenen festzusetzen wäre. Bis dahin betrug die Witwen- und Vollwaisenrente einheitlich 40 DM Ost und die Halbwaisenrente 20 DM Ost. Die Mindestrenten sind die gleichen wie in der Sozialversicherung. Bei Nebeneinkünften des Kriegsopfers aus Arbeit, Vermögen oder sonstigen Einnahmequellen ermäßigt sich die Rente auf 3/10, wenn Rente und Nebeneinkünfte den Betrag von 140 DM Ost übersteigen. Spätheimkehrer sind vom Bezug einer Kriegsbeschädigtenrente ausgeschlossen, da sie als „Kriegsverbrecher“ angesehen werden. Die K. in der SBZ ist also wesentlich schlechter als die Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz, nach dem zum Beispiel ein Kriegsinvalide schon Anspruch auf Rente hat, wenn er nur zu 25 v. H. beschädigt ist. Elternrente gibt es im Gegensatz zur Regelung in der Bundesrepublik in der SBZ überhaupt nicht. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 296 S. m. 65 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 144–145 Krieg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KriegsverbrecherprozesseSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die K. obliegt nach der VO. vom 21. 7. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 363/48) der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen, d. h. Kriegsinvalidenrente wird nur gezahlt, wenn der Kriegsteilnehmer mindestens 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist oder als Mann das 65. und als Frau das 60. Lebensjahr vollendet hat. Versorgung erhalten nur die Witwen, die über 60 Jahre alt oder zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert sind…
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FDGB (1956)
Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Abk. für Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, eine pseudogewerkschaftliche Einheits-Organisation, die sich in voller Abhängigkeit von der SED als Staatspartei und damit auch vom Staate als dem weitaus wichtigsten Arbeitgeber befindet. Schon in der Satzung vom 3. 9. 1950 kam diese Abhängigkeit klar zum Ausdruck. In der auf dem 4. Bundeskongreß am 18. 6. 1955 beschlossenen neuen Satzung heißt es in der Präambel: „Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund ist die Klassenorganisation der in der Deutschen Demokratischen Republik herrschenden Arbeiterklasse, die in festem Bündnis mit den werktätigen Bauern steht“, und „der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund bekennt sich zur Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Partei der deutschen Arbeiterklasse“. Als eine der wichtigsten Aufgaben des FDGB wird die Organisation von sozialistischen ➝Wettbewerben genannt: „Die Gewerkschaften organisieren im Interesse der Verbesserung der Lebenslage der Werktätigen den sozialistischen Wettbewerb der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der technischen Intelligenz in den volkseigenen Betrieben für die Erfüllung und Übererfüllung der Volkswirtschaftspläne, die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die strengste Anwendung des Sparsamkeitsregimes, die Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse und die Senkung der Selbstkosten.“ Beim Juni-Aufstand 1953 stellte sich die FDGB-Führung gegen die freiheitlichen Arbeiter. (Streik) Höchstes Organ des FDGB ist der Kongreß, der mindestens einmal in 4 Jahren einberufen werden soll und der den Bundesvorstand wählt. Der Bundesvorstand wählt den Vorsitzenden (zur Zeit Warnke) und die Sekretäre, die zusammen, das Präsidium bilden und den FDGB leiten. In den Bezirken bestehen Bezirksvorstände. Der FDGB umfaßt folgende Gewerkschaften: Die Industriegewerkschaften (IG) Bau u. Holz, Bergbau, Chemie, Eisenbahn, Energie, Druck und Papier, Metall, Metallurgie, Post- und Fernmeldewesen, Transport, Textil-Bekleidung-Leder, Wismut, örtliche Wirtschaft sowie die Gewerkschaften Gesundheitswesen, Handel und Versorgung, Land- und Forstwirtschaft, Nahrung und Genuß, Unterricht und Erziehung, Verwaltung, Banken Versicherungen (VBV), Wissenschaft. Jede Gewerkschaft hat eine Zentraldelegiertenkonferenz, einen Zentralvorstand und ein Sekretariat, bestehend aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und den Sekretären. Territorial sind die Organe der Gewerkschaften in Bezirks-, Gebiets- bzw. Kreis- und Ortsvorstände gegliedert. Als „Fundamente“ der Gewerkschaften werden in der Satzung die gewerkschaftlichen Organisationen bezeichnet. Diese sind a) die Betriebsorganisationen (BGL), b) die Ortsgewerkschaftsorganisationen und c) die Dorfgewerkschaftsorganisationen. Es gilt der Grundsatz: ein Betrieb — eine Gewerkschaft. Die kleinste Einheit einer Gewerkschaft ist die Gewerkschaftsgruppe. Der FDGB ist Mitglied des WGB. Tageszeitung ist die „Tribüne“, Zeitschriften sind „Die Arbeit“ und „Das Gewerkschaftsaktiv“. (Arbeitspolitik) Literaturangaben Haas, Gerhard: Der FDGB 1954. (BMG) 1954. 48 S. m. 1 Plan. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 4., erw. Aufl. (BB) 1957. 312 S. m. 24 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 82 Familienrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJSiehe auch: FDGB: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Abk. für Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, eine pseudogewerkschaftliche Einheits-Organisation, die sich in voller Abhängigkeit von der SED als Staatspartei und damit auch vom Staate als dem weitaus…
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Versicherungsanstalt, Deutsche (1956)
Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1952 die staatlichen („volkseigenen“) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den Befehl Nr. 01 der SMAD vom 23./25. 7. 1945 sämtlichen in der SBZ bestehenden privaten und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen die Weiterarbeit verboten worden war. Die fünf V. wurden Monopolunternehmen unter Staatsgarantie. Ihre Gewinne flossen dem Staatshaushalt zu. Die Aktivvermögen der nicht zugelassenen Versicherungsunternehmen im Werte von etwa 450 Mill. RM wurden durch den Befehl 247 der SMAD vom 14. 8. 1946 den V. ohne Entschädigung übertragen. Deren Verpflichtungen wurden nicht übernommen. Die Versicherungsverträge galten durch Beitragszahlung an die neuen Anstalten als mit die[S. 280]sen fortgesetzt. Für die Lebensversicherung galt eine Sonderregelung (Lebensversicherung). Durch die „VO. über die Errichtung der Deutschen Versicherungsanstalt“ vom 6. 11. 1952 (GBl. S. 1185) wurden die Landesversicherungsanstalten zur DV. mit Sitz in Berlin vereinigt. Gleichzeitig wurde das Deutsche Aufsichtsamt für das Versicherungswesen zur Hauptverwaltung der DV. umgebildet. Als Untergliederungen bestehen Bezirks- und Kreisdirektionen. Die Verwaltung ist weitgehend dezentralisiert. Die Kreisdirektionen haben bis zu gewissen Grenzen Vollmacht, Versicherungsfälle selbständig zu regulieren. Die DV. ist ein Instrument der Finanzpolitik der SBZ, da die Versicherungsbeiträge der Finanzierung des Fünfjahrplanes dienen: „Die von den volkseigenen V. für die Durchführung und die Erfüllung ihrer Arbeiten nicht jeweils sofort restlos benötigten Geldmittel werden unserer Wirtschaft für die Akkumulation zur Verfügung gestellt“ („Deutsche Finanzwirtschaft“, S. 44/52). 1951 wurden bei einem Beitragsaufkommen von 393,8 Mill. DM Ost 100,1 Mill. DM Ost als Gewinn an den Staatshaushalt abgeführt und außerdem noch 44,4 Mill. DM Ost an Steuern gezahlt. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. (BB) 1956. 316 S. m. 53 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 279–280 Versandhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VersöhnlertumSiehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1952 die staatlichen („volkseigenen“) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den…
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Kunstpolitik (1956)
Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die K. des Sowjetzonen-Regimes steht im Zeichen des sozialistischen Realismus, der nach einem Worte Shdanows von 1934 und dem Beschluß des ZK der SED „gegen den Formalismus“ (März 1951) „die wahrheitsgetreue, historisch konkrete künstlerische Darstellung“ mit der Aufgabe verbindet, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die Erfüllung des Fünfjahrplanes, zum Kampf für den Frieden zu erziehen“. Dieses Programm stellt alle Kunstgattungen mittelbar oder unmittelbar in den Dienst der Agitation und Propaganda für die Ausweitung der sowjetischen Einflußsphäre und den Aufbau des Sozialismus. Kunstrichtungen, die für diesen „gesellschaftlichen“ Zweck nicht brauchbar erscheinen (wie der Formalismus in der Dichtung und bildenden Kunst, der Funktionalismus in der Architektur), wurden von Partei und Staat mit zunehmender Schärfe bekämpft. Die „Großen Deutschen Kunstausstellungen“ in Dresden 1946, 1949 und 1953, an denen, zuletzt allerdings sorgfältig gesiebt, auch westdeutsche Künstler beteiligt waren, enthüllten die fortschreitende Ausschaltung aller schöpferischen Kräfte und die öde Monotonie der herrschenden Kunstrichtung, die sich von der nationalsozialistischen Ara nur durch den beträchtlichen Anteil von Dilettanten und Künstlerkollektiven an der Produktion unterscheidet. Als Instrument der K. diente von 1949 bis 1954 die Kunstkommission; dann ging diese Aufgabe an das Ministerium für ➝Kultur über. Seit der kurzen Periode des Neuen Kurses scheint die K. etwas elastischer geworden zu sein; vor allem bei der Gewinnung westdeutscher Künstler für Ausstellungen und dgl. läßt man gewisse Abweichungen von der Norm des sozialistischen Realismus zu, ohne daß diese jedoch prinzipiell preisgegeben worden wäre. Im übrigen fördert man die linientreuen Künstler, vor allem auch unter dem Nachwuchs, mit beträchtlichen Mitteln, läßt die „Werktätigen“ im Rahmen der kulturellen Massenarbeit [S. 154]am Kunstbetrieb teilnehmen und hält unter ihnen Diskussion und Kritik der Kunstproduktion in Gang. Trotzdem wird in den Verlautbarungen des ZK immer wieder geklagt, daß die bildende Kunst in allen ihren Gattungen hinter den Anforderungen, die der Aufbau der neuen Gesellschaftsordnung ihr stelle, weit zurückgeblieben sei. Es ist begreiflich, daß unter den geschilderten Umständen nur wenige Künstler von Rang in der SBZ ausgehalten haben. (Kulturpolitik, Volkskunst) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. Wiesbaden 1956, Limes-Verlag. 161 S. m. 8 Tafeln. Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Balluseck, Lothar von: Volks- und Laienkunst in der sowjetischen Besatzungszone. (Einführung von Hans Köhler) (BB) 1953. 92 S. m. 17 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 149, 154 Kunstkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KupferbergbauSiehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die K. des Sowjetzonen-Regimes steht im Zeichen des sozialistischen Realismus, der nach einem Worte Shdanows von 1934 und dem Beschluß des ZK der SED „gegen den Formalismus“ (März 1951) „die wahrheitsgetreue, historisch konkrete künstlerische Darstellung“ mit der Aufgabe verbindet, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die…
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Ulbricht, Walter (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 * 30. 6. 1893 in Leipzig als Sohn eines Schneiders, Volksschule, Tischler. 1908 Mitgl. der Arbeiterjugend, 1912 SPD, 1919 KPD und bald darauf Bezirkssekretär der KPD in Sachsen. 1920 Mitgl. der KP-Bezirksleitung Halle/Merseburg und KP-Redakteur in Halle, später Leipzig. 1921 Sekretär der KP-Bezirksleitung Groß-Thüringen und ab 1923 Mitgl. des ZK der KPD und Mitgl. des Militärrates der KPD. 1924 Agitationsarbeit im Auftrag der Kommunist. Internationale in Österreich. Bis 1926 Vertreter des ZK der KPD beim Exekutivkomitee der Komintern in Moskau. Nach dem Besuch der Leninschule in Moskau ab 1926 Mitgl. des sächs. Landtages, 1928 M. d. R. und ab Mai 1929 Leiter der KP-Bezirksleitung Berlin-Brandenburg. 1930 wegen Hochverrats zu 2 Jahren Festung verurteilt. Im Okt. 1933 über Prag und Paris nach Moskau emigriert. Trat während der Dauer des deutsch-sowjetischen Freundschaftspaktes 1939/40 in Zeitungsartikeln mit besonderem Nachdruck für das Bündnis der SU mit Hitler ein. Nach Ausbruch des Krieges organisierte U. die Schulungsarbeit unter den deutschen Kriegsgefangenen und war Mitbegründer des Nationalkomitees Freies Deutschland. Am 29. 4. 1945 kehrte U. nach Berlin zurück. Maßgeblich beteiligt am Aufbau der KPD und des FDGB, organisierte die erste Stadtverwaltung in Berlin. Im April 1946 zum stellv. Vorsitzenden und zum Mitgl. des Zentralsekretariats der SED gewählt. Seit dieser Zeit ununterbrochen Mitgl. des Zentralsekretariats bzw. des Politbüros der SED. Seit Juli 1950 Generalsekretär“der SED, ab Juli 1953 1. Sekretär des ZK der SED. Seit Okt. 1949 außerdem stellv. Ministerpräsident bzw. 1. Stellv. des Vorsitzenden des Ministerrates der „DDR“. Seit 7. 10. 1949 Abgeordneter der Volkskammer. Seit 8. 5. 1953 Träger des „Karl-Marx-Ordens“, seit 30. 6. 1953 „Held der Arbeit“, seit 6. 10. 1954 Träger des „Vaterländischen Verdienstordens“ in Gold. U. führte die Umwandlung der SED in eine bolschewistische „Partei neuen Typus“ durch und hat entscheidenden Anteil an der Umgestaltung der SBZ in eine „Volksdemokratie“ nach sowjetischem Muster. (Aufbau des Sozialismus, Juni-Aufstand, Neuer Kurs) Literaturangaben Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. DIN A4, 640 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 267 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/ulbricht-walter-ernst-paul verwiesen. Überstunden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z UnfallversicherungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 * 30. 6. 1893 in Leipzig als Sohn eines Schneiders, Volksschule, Tischler. 1908 Mitgl. der Arbeiterjugend, 1912 SPD, 1919 KPD und bald darauf Bezirkssekretär der KPD in Sachsen. 1920 Mitgl. der KP-Bezirksleitung Halle/Merseburg und KP-Redakteur in Halle, später Leipzig. 1921 Sekretär der KP-Bezirksleitung Groß-Thüringen und ab 1923 Mitgl. des ZK der KPD und Mitgl. des Militärrates der KPD. 1924 Agitationsarbeit im…
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Linguistik-Briefe (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Unter Stalin hatte sich eine weitgehende Umgestaltung der marxistisch-leninistischen Theorie als unumgänglich erwiesen, um den immer machtvoller werdenden Staatsapparat zu rechtfertigen und ein selbständiges folgerichtiges Weiterdenken der Theorie, d. h. der Möglichkeit eines neuen dialektischen „Sprungs“ der Entwicklung, über die angeblich jetzt klassenlose Gesellschaft hinaus, abzubiegen. Die von Marx verkündete Grundthese des Historischen Materialismus, daß die materiellen Verhältnisse das Bewußtsein der Menschen bestimmen, daß die ökonomische Struktur als Basis sich in entsprechenden Institutionen einen politischen, juristischen und kulturellen Überbau schafft, daß also die aus dem Bewußtsein entwickelten Institutionen als Sekundärerscheinungen durch das materielle Sein hervorgebracht würden, wurde in den L. von Stalin in dieser Allgemeingültigkeit aufgehoben und beschränkt auf die im „antagonistischen Klassenkampf“ stehende monopolkapitalistische Welt. In der SU, wo es keinen Klassenkampf mehr gebe sollen die vom institutionellen Überbau ausgehenden Kräfte dagegen aktiv gestaltend, führend auf die Basis zurückwirken. Es könne daher keine revolutionären, dialektischen Sprünge durch eine Rückständigkeit des Überbaus gegenüber einer fortschrittlichen Basis mehr geben. Mit dieser These schuf Stalin zugleich eine Theorie der kalten „Revolution von oben“ die die bolschewistischen Eingriffe vor allem in den Volksdemokratien rechtfertigen sollte. Diese Theorie ist von der 1956 erfolgten Verdammung Stalins zunächst nicht mitbetroffen. Diese Umgestaltung leitete Stalin 1950 dadurch ein, daß er die Theorie des gefeierten marxistischen Sprachwissenschaftlers N. J. Marr († 1934) einer scharfen Kritik unterzog (Stalin, „Marxismus in der Sprachwissenschaft“, 1950). Marr hatte die Sprache dem „Überbau“ zugerechnet und als Funktion der ökonomischen Verhältnisse aufgefaßt. Demnach hätte der Feudalismus seine eigene Sprache gehabt. Kein europäischer Sprachwissenschaftler hat diese völlig unbegründete Auffassung der Widerlegung für wert gehalten. Stalin versucht nun, an ihrem Beispiel zu zeigen, daß die Trennung von Basis und Überbau (wie er sie bisher selbst vertreten hatte) falsch sei. Die Sprache, so erklärt er jetzt, gehöre weder zur Basis noch zum Überbau, sondern sei etwas Selbständiges; sie sei also nicht Sache einer Klasse, sondern Sache des ganzen Volkes; sie sei auch nicht das Ergebnis einer Epoche, sondern langer Zeiträume. Die Erfindung einer neuen Sprache, die Aussicht hätte, Weltsprache zu werden, sei nicht möglich. Weltsprache könne nur eine der vorhandenen Sprachen werden. Die russische Sprache habe sich bisher immer als Siegerin erwiesen, wenn sie mit anderen Sprachen in Berührung kam. Die Folgerung, daß die russische Sprache vorzüglich geeignet sei Weltsprache zu werden, überläßt Stalin dem Leser. (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Literaturangaben Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre des Stalinismus. 2. Aufl. (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 1) Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 164 Limbach-Oberfrohna A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LinieSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Unter Stalin hatte sich eine weitgehende Umgestaltung der marxistisch-leninistischen Theorie als unumgänglich erwiesen, um den immer machtvoller werdenden Staatsapparat zu rechtfertigen und ein selbständiges folgerichtiges Weiterdenken der Theorie, d. h. der Möglichkeit eines neuen dialektischen „Sprungs“ der Entwicklung, über die angeblich jetzt klassenlose Gesellschaft hinaus, abzubiegen. Die von Marx verkündete…
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Handwerk (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ gelten alle Gewerbebetriebe, die nicht mehr als 10 Arbeitskräfte beschäftigen (im Baugewerbe 15–20) als H.-Betriebe. Vor dem Kriege gab es auf dem Gebiet der SBZ 322.000 H.-Betriebe mit 980.000 Beschäftigten. Bei gleichbleibender Beschäftigtenzahl zuzüglich 185.000 Lehrlingen gab es Ende 1951 nur noch 300.000 Betriebe. Bis Anfang 1950 lag das H. außerhalb des besonderen Interesses der sowjetzonalen Wirtschaftspolitik. Mit dem „Gesetz zur Förderung des H.“ vom 9. 8. 1950 begann die Einbeziehung des H. in das Planwirtschaftssystem. Das Gesetz schreibt vor: „Die Beziehungen zwischen dem H. und der übrigen Wirtschaft sind durch Verträge zu regeln.“ Dadurch wird das H. — wie die private Industrie — als Zulieferer an die volkseigene Wirtschaft gebunden. Gleichzeitig wurden Verordnungen über die Preisbildung im H., enthaltend Kalkulationsschemata und Höchstpreise, erlassen. Die Bildung von Einkaufs- und Liefergenossenschaften zur Vereinfachung der Auftragsvergebung durch die volkseigene Wirtschaft und zur wirksamen Kontrolle über die Betriebe wurde gefördert. Die Genossenschaften erhalten staatliche Vergünstigungen und vorteilhaftere Kreditbedingungen. Fast sämtliche H.-Betriebe haben sich inzwischen den Genossenschaften angeschlossen, da das die Möglichkeit gibt Aufträge und Material zu erhalten. Das Handwerk wird über Kontingente, die den H.-Genossenschaften zugeteilt werden, mit Material versorgt. Herstellkontingente gibt es nur für plangebundene Produktion; die Reparatur-Kontingente sind unzureichend. Das H.-Steuergesetz (Handwerkssteuer) vom Frühjahr 1951 verhindert durch progressive Besteuerung fremder Arbeitskräfte die weitere Entfaltung des H. Den 1950 gegründeten Landes-H.-Kammern bzw. den durch Ministerratsbeschluß vom 28. 8. 1953 neu organisierten Bezirks-H.-Kammern und ihren Kreisgeschäftsstellen müssen alle H.-Betriebe, die H.-Genossenschaften und die Kleinindustrie mit weniger als 10 Beschäftigten an[S. 107]gehören. Die H.-Kammern unterstehen seit Ende 1953 der Dienstaufsicht des Staatssekretariats für Örtliche Wirtschaft. Als Folge der Beschränkung der Betriebsgrößen in. Auswirkung des Handwerksgesetzes vom Aug. 1950 ging auch die Zahl der Handwerksbetriebe bedeutend zurück. Bereits vor dem Neuen Kurse wurde durch die SED die Einführung von H.-Produktionsgenossenschaften (HPG) angestrebt. Nach dem Juni-Aufstand ist dieses Vorhaben zunächst zurückgestellt worden. Durch VO. vom 18. 8. 1955 wurde jedoch die Bildung von H.-Produktionsgenossenschaften angeordnet. In dem vorgelegten Musterstatut wird betont, daß die Handwerker durch die gemeinschaftliche Nutzung von Maschinen und Werkzeugen rentabler arbeiten und sich durch den Abschluß langfristiger Verträge mit den VEB stetige Aufträge sichern könnten. — Ähnlich wie bei den LPG gibt es verschiedene Stufen. In der Stufe 1 wird mit eigenen Maschinen in der eigenen Werkstatt des Handwerkers produziert. Für die Benutzung der Maschinen usw., die in die HPG eingebracht wurden, zahlt der Handwerker der HPG eine Nutzungsgebühr. In der Stufe 2 findet die Produktion sowohl in der eigenen als auch in anderen Werkstätten statt. Der Handwerker verliert in dieser Stufe völlig seine Selbständigkeit. Die Leitung der HPG bestimmt, wo und an was er jeweils arbeiten muß. — Im Falle des Austritts erhält der Handwerker eine Werterstattung, und zwar in Stufe 1 innerhalb von drei Jahren, in Stufe 2 sogar erst innerhalb von 10 Jahren in Raten, aber auch nur dann, „wenn die HPG dadurch nicht in finanzielle Schwierigkeiten kommt“. Das heißt praktisch: es gibt bei Stufe 2 keine Austritts- und Erstattungsmöglichkeit. Mitglieder der HPG können nicht nur selbständige Handwerker und Inhaber von kleineren Betrieben werden, sondern auch Gesellen, Arbeiter, Ingenieure, Techniker, Angestellte, Heimarbeiter und mithelfende Familienangehörige. — Die endgültige Abschaffung des H. als selbständigen Berufsstand ist nunmehr eingeleitet. Literaturangaben Plönies, Bartho: Die Sowjetisierung des mitteldeutschen Handwerks. Ein Bericht über die Lage des Handwerks in der sowjetischen Zone. 2., erg. Aufl. (BB) 1953. 136 S. m. 19 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 106–107 Handke, Georg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HandwerksteuerSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ gelten alle Gewerbebetriebe, die nicht mehr als 10 Arbeitskräfte beschäftigen (im Baugewerbe 15–20) als H.-Betriebe. Vor dem Kriege gab es auf dem Gebiet der SBZ 322.000 H.-Betriebe mit 980.000 Beschäftigten. Bei gleichbleibender Beschäftigtenzahl zuzüglich 185.000 Lehrlingen gab es Ende 1951 nur noch 300.000 Betriebe. Bis Anfang 1950 lag das H. außerhalb des besonderen Interesses der…
DDR A-Z 1956
Schulung (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sch. dient einerseits der Kaderbildung (Kader) und andererseits der Massenbeeinflussung. — Der Kaderbildung dienen besonders folgende Schulsysteme (Internatsschulen): Parteihochschule „Karl Marx“ und etwa 100 Parteischulen; Deutsche ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und 12 weitere Verwaltungsschulen, Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“ und 25 weitere Jugendschulen, Pionierleiterschulen, Hochschule der Gewerkschaften „Fritz Heckert“ Zentralschulen der Industriegewerkschaften, Grundschulen der Industriegewerkschaften, Spezialschulen des FDGB, ferner Schulen der anderen Parteien und verschiedener Organisationen. Auf den Spitzenanstalten (Hochschulen und Deutsche Akademie) beträgt die normale Dauer der Lehrgänge 1–2 Jahre, auf den übrigen Schulen 3–12 Monate. — Der Massen Beeinflussung dienen besonders: Das Parteilehrjahr der SED, [S. 228]das FDJ-Schuljahr, die staatspolitische Sch., die Betriebsabendschulen des FDGB. Sch. wird in Form von Zirkeln regelmäßig 2–4mal im Monat durchgeführt. Lehrpläne; a) in den Internatsschulen: In den Schulen der SED und FDJ vorwiegend Probleme der stalinistischen Theorie (Geschichte der ➝KPdSU, Entwicklung der deutschen Arbeiterbewegung, dialektischer Materialismus); in den Verwaltungsschulen und in den Schulen des FDGB vorwiegend Gegenwartsprobleme, z. T. unter fachlichen Gesichtspunkten (Wirtschaftsstruktur der SBZ, Methoden der Planwirtschaft, Aufbau des Staats- und Verwaltungsapparats, Struktur und Aufgaben des FDGB usw.). — b) In den verschiedenen Zirkeln der Massenschulung: Im Parteilehrjahr der SED und in den Fortgeschrittenen-Zirkeln des FDJ-Schuljahrs überwiegend Probleme der stalinistischen Theorie, in den übrigen Lehrgängen überwiegend Gegenwartsprobleme, hier vorwiegend unter propagandistischen Gesichtspunkten. Methoden der Sch.: a) In den Internatsschulen: Darbietung des Lehrstoffes in Lektionen, Seminaren, Übungen; Vertiefung im planmäßigen „Selbststudium“; Kritik und Selbstkritik; Bildung von Schüler-Kollektivs (5–20 Personen). Sehr wenig Freizeit, sehr wenig Urlaub, also Verbindung zur Umwelt weitgehend unterbrochen. — b) In den Massen-Sch.: Lektionen durch den Zirkelleiter und Kontrolle, indem der Zirkelleiter meist vorbestimmte Fragen stellt. Einsatz der Schüler der Internatsschulen nach Beendigung der Lehrgänge: Schüler der Spitzenanstalten in zentralen Ministerien und Behörden, in hohen Funktionen der Partei, FDJ und Massenorganisationen; Schüler der anderen Anstalten in verschiedenen Funktionen im Bezirks- und Kreismaßstab. Schon 1951 wurden etwa 3 Mill. Personen in Sch.-Zirkeln erfaßt. (Propaganda) Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 227–228 Schulklub A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schulung, InnerbetrieblicheSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sch. dient einerseits der Kaderbildung (Kader) und andererseits der Massenbeeinflussung. — Der Kaderbildung dienen besonders folgende Schulsysteme (Internatsschulen): Parteihochschule „Karl Marx“ und etwa 100 Parteischulen; Deutsche ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und 12 weitere Verwaltungsschulen, Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“ und 25 weitere Jugendschulen,…
DDR A-Z 1956
Wirtschaftssystem (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 295]Das W. der SBZ bildet keine in sich geschlossene Einheit, sondern stellt vielmehr einen Teil des gesamten Wirtschaftsgefüges des Ostblocks dar. Nominell der die UdSSR und sämtliche Satelliten umfassende Rat für ➝gegenseitige Wirtschaftshilfe, tatsächlich weitgehend das sowjetische Planungsministerium, legt in den aufeinander abgestimmten Fünfjahrplänen aller Volksdemokratien die Schwerpunkte der einzelnen Länderwirtschaften sowie rahmenmäßig die Ausmaße der Produktion in den wesentlichen Sektoren der Volkswirtschaften fest (GOSPLAN). Ein ständiger Verbindungsmann zwischen der Moskauer Planungszentrale und der Staatlichen ➝Plankommission der SBZ, der obersten Behörde in allen Angelegenheiten der wirtschaftlichen Produktion, fungiert als Übermittler der Befehlen gleichkommenden Wünsche der Sowjetregierung an die Wirtschaftsbehörden der Zone. Außerdem kontrollieren in sämtliche Produktionsministerien der SBZ eingebaute „sowjetische Berater“ industrielle und landwirtschaftliche Produktion, Außen- und Innenhandel. Die obersten Wirtschaftsfunktionäre der Zone, Minister wie Staatssekretäre und leitende Funktionäre der Plankommission ebenso wie die Wirtschaftsfunktionäre des ZK der SED, werden regelmäßig zu Beratungen und zur Berichterstattung nach Moskau beordert. Im Gesamtgefüge der Ostblock-Wirtschaft kommen der SBZ ganz bestimmte Funktionen zu. Schwerpunkte der Produktion sind insbesondere die chemische Industrie (einschließlich der Kunststoffproduktion), Werkzeugmaschinenbau, Feinmechanik und Optik sowie der Bau elektrischer Geräte, da hier auf die Traditionen mitteldeutscher Qualitätsarbeit zurückgegriffen werden kann, denen die übrigen Ostblockstaaten, z. T. mit Ausnahme der CSR und auf einigen Gebieten der Sowjetunion, nichts Gleichwertiges entgegenzusetzen vermögen. Doch ist zu berücksichtigen, daß, großenteils politisch motiviert (Stärkung des Elements der „Produktionsarbeiter“ als vermeintliche Voraussetzung für die Festigung der kommunistischen Staatsparteien), auch die übrigen Satellitenstaaten in den letzten zehn Jahren umfassende eigene Industrien entwickeln mußten. Grundsätzlich ist die gesamte Volkswirtschaft nicht auf den Konsumenten hin geplant; für die Planung und Schwerpunktgestaltung sind vielmehr drei miteinander gekoppelte, machtpolitische Gesichtspunkte bestimmend: 1. die für alle bolschewistischen Staaten geltende Vorrangstellung der Grundstoff- und Schwerindustrie auf Kosten der Konsumgüterindustrie zur „Festigung der Staatsmacht“ sowie des — nicht zuletzt rüstungswirtschaftlichen — Gesamtpotentials des Ostblocks (Hauptgesichtspunkt: der Produktionsvorsprung der „kapitalistischen“ Länder, vor allem der USA, muß aufgeholt werden); 2. die stetige Ausweitung des sog. „sozialistischen Sektors“ der Wirtschaften dieser Länder, d. h. des Ausbaus der unmittelbaren Staatswirtschaft („volkseigene“ Industrien, die in der SBZ 1955 bereits 85 v. H. der gesamten industriellen Produktion gegenüber 77 v. H. 1951 umfaßten und in den wesentlichsten Branchen der Schwerindustrie und des Schwermaschinenbaus die einzige noch vorhandene Produktionsform darstellen); ferner gehören hierhin die 4 v. H. der landwirtschaftliche Nutzfläche umfassenden VEG und der „volkseigene“ Handel (HO). Daneben steht als zweite bevorzugte Form des Wirtschaftens die „genossenschaftliche“ (landwirtschaftliches ➝Genossenschaftswesen), die außer im Handel (Konsumgenossenschaf[S. 296]ten) vor allem in der Landwirtschaft (LPG sowie gewisse Übergangsformen) forciert wird und bereits rd. 26 v. H. des bearbeiteten Bodens umfaßt. Außerdem werden auch im Handwerk seit einigen Jahren genossenschaftliche Produktionsweisen favorisiert (steuerliche Begünstigungen; bessere Aufstiegschancen für die Kinder; bevorzugte Belieferung mit Materialien). Ziel der Entwicklung ist die völlige Liquidation der Privatwirtschaft, die auf dem Gebiet der Banken (Bankwesen) und Versicherungen bereits in den ersten Jahren des Bestehens der Zone, im Groß- und Zwischenhandel sowie im Handel mit dem Ausland um 1950 verwirklicht wurde (privater ➝Handel, Handelszentralen), während der privatwirtschaftliche Sektor in einigen Industriezweigen (Textilindustrie, Feinmechanik, Optik, holzbearbeitende Industrie, Bauwesen u. a.) und insbesondere in der Landwirtschaft, wo immer noch 70 v. H. des Bodens von Einzelbauern bearbeitet werden, nach wie vor eine beträchtliche Rolle spielt; früher genannte Termine, zu denen die „Sozialisierung“ bzw. Vergenossenschaftlichung abgeschlossen sein sollte (so das Jahr 1960 für den Agrarsektor), sind aus Gründen des Produktionsinteresses zurückgestellt worden; eine Anfang 1956 neugeschaffene Unternehmensform für die Industrie, die die Beteiligung des Staates an in Schwierigkeiten geratenen Privatbetrieben vorsieht, soll zur weiteren Zurückdrängung der privatwirtschaftlichen Initiative in denjenigen wesentlichen Branchen führen, in denen vorerst die private Hand noch — wenigstens was die Rechtsform des Unternehmens anbetrifft — dominiert. Dem gleichen Zweck dient ein gleichfalls mit Beginn des zweiten Fünfjahrplans (1956) eingeführtes kompliziertes System der Umgestaltung der agrarischen Erzeugerpreise, das den wirtschaftlich schwächeren Klein- und Mittelbauern den Beitritt in die Kolchosen (LPG) schmackhaft machen soll. Beide Beispiele erweisen die seit der 2. SED-Parteikonferenz (1952) feststellbare Tendenz, den „Klassenkampf“ gegen das Privateigentum weniger durch terroristische Maßnahmen gegen die starken Privatbetriebe als vielmehr durch weitere Schwächung der Kleinbourgeoisie und der Klein- und Mittelbauern zu führen, um diese dadurch für die sozialistische bzw. genossenschaftliche Wirtschaftsform „reif“ zu machen; 3. der mit erheblichen politischen Implikationen behaftete Vorrang des Außenhandels. Hier kommt insbesondere aus den obenerwähnten Gründen der SBZ-Wirtschaft eine gewichtige Rolle in der Entwicklung von Handelsbeziehungen zu den „kapitalistischen“ und den dem Kolonialstatus entwachsenen orientalischen Ländern zu. Schwerpunkte sind dabei die sog. „neutralen“ Länder, die Länder mit „troisieme-force-Tendenzen“, wie Indien, Ägypten, die arabische Welt, aber auch die skandinavischen Länder einschließlich Finnlands und die Staaten Südamerikas. Der Export in diese Länder wird grundsätzlich ohne Rücksicht auf finanzielle Verluste durchgeführt (Dumping mittels staatlicher Subventionen); angestrebt wird die Errichtung ständiger Handelsvertretungen (in Indien, Ägypten schon vorhanden) als Vorform für diplomatische Vertretungen (Entwicklung am weitesten in Finnland gediehen). Der unverkennbare politische Zweck dieser Maßnahmen, die großenteils nicht durch die offiziellen Organe der „DDR“ (Ministerium für Außen- und innerdeutschen Handel, DIA), sondern durch scheinbar halb private Institutionen, wie die tatsächlich dem Ministerialapparat angeschlossene Kammer für ➝Außenhandel, und in Zukunft auch durch Direktvertretungen der Größtbetriebe betrieben werden, besteht in dem Bestreben, auf diese Weise die „DDR“ in den Rang eines zumindest de facto anzuerken[S. 297]nenden selbständigen Staatsgebildes zu erheben; die Exportorientierung der Zonenwirtschaft bedeutet damit einen der wesentlichsten Hebel des Ostblocks in seinem gegen die NATO geführten Kampf um die Form der künftigen Gestaltung Deutschlands. Die somit von vornherein auf die drei Grundgesichtspunkte des Primats der Schwerindustrie, der Orientierung auf den „volkseigenen“ („sozialistischen“) Sektor und des Primats der Exportgesichtspunkte — vor allem gegenüber dem „kapitalistischen“ Ausland — festgelegte Zonenwirtschaft hat auf Grund dieser Aufgabenstellungen mit zwei außerordentlichen Schwierigkeiten zu kämpfen: einmal reicht die Ausgangsbasis insbesondere hinsichtlich zahlreicher Rohstoffe für ein solches Programm nicht aus; und zum andern gefährdet der Primat der politischen Gesichtspunkte (Verstaatlichung und damit Verbürokratisierung von Industrie und Landwirtschaft; Subventionierungszwänge zur Kompensation der durch die politischen Implikationen bedingten Verlustwirtschaft) die wirtschaftliche Rentabilität. Durch die Kriegsverluste und die die ersten vier Jahre des Bestehens der SBZ kennzeichnende Demontage-Politik der Besatzungsmacht hat die SBZ einen erheblichen Mangel an Steinkohle und für die Stahlhärtung nötigen Edelmetallen zu verzeichnen (Eisen- und Stahlerzeugung); ebenso fehlt es an wesentlichen Ausgangsstoffen (Phosphor, Bauxit u. a.) für die an sich sehr leistungsfähige Schwerchemie (chemische Industrie), an Holz, an Baumaterialien u. a. Die Forcierung der gesamten Ostblockwirtschaft hat im Lauf der Jahre die anfangs bestehenden Möglichkeiten, diese Materialien aus der UdSSR, aus Polen und anderen Ostblockländern zu erhalten, wesentlich reduziert. Der Ausbau eigener Produktions- und Aufbereitungsstätten (wie die Eisenhüttenkombinate Ost/Stalinstadt b. Fürstenberg und West/Calbe und das Mansfelder Kupferkombinat) bedeutet ebenso wie die forcierte Erschließung neuer, vor allem für die Erweiterung der Energiewirtschaft (Energieerzeugung) bitter benötigter Braunkohlevorkommen (Schwarze Pumpe/Hoyerswerda), nationalökonomisch gesehen, eine „Organisierung des Mangels“; all diese Produktionsstätten sind unrentabel, aber nach Ansicht der wirtschaftspolitischen Führung unumgänglich, um den Import aus dem Westen nicht zu sehr mit rüstungs- und machtpolitisch wichtigen Materialien zu belasten, und um jene Einfuhr von Lebensmitteln sicherzustellen, deren die Zone dringend bedarf, will die Führung ihr Programm der „Sozialisierung“ der Landwirtschaft fortführen, das volkspolitisch eine ganz erhebliche Restriktion der Ernährungsgrundlage bedeutet. Über die Hälfte des Staatshaushalts (nach den Voranschlägen für 1953 mehr als 51 v. H.) geht unter diesen Gesichtspunkten des Vorrangs der politischen Motive für unrentable Ausgaben weg: 29 v. H. für die Sicherung der Herrschaft der bolschewistischen Minderheitenparteien (KVP, Staatssicherheit u. ä.), 13 v. H. zur Subventionierung des Außenhandels, um auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig zu sein, 9 v. H. zur Stützung an sich unrentabler Produktionen der Volkseigenen Industrie. Hinzu kommen noch die erheblichen Mittel zur Stützung des „volkseigenen“ Sektors der Landwirtschaft (LPG, VEG, MTS), die großenteils unter der Rubrik „Preisausgleiche VEAB“ laufen. Die Folge ist auf der einen Seite, daß nur 16 v. H. des Haushalts für Sozialausgaben einschließlich kultureller und gesundheitlicher Mittel und nur 10 v. H. für Neuinvestitionen zur Verfügung stehen; auf der anderen Seite muß ein manipuliertes Lohn- und vor allem Preissystem (Prinzip der Akzisen und Haushaltsaufschläge) dafür aufkommen, daß die Bevölkerung in der Lage ist, die Lasten dieser [S. 298]Fehlwirtschaft zu tragen, über 40 v. H. des Staatshaushalts kommen allein durch die künstliche Überteuerung der Verbrauchsgüter in den Staatsetat. Das Hauptproblem für die politische Führung besteht unter diesen Umständen seit Jahren im Ausprobieren von Maßnahmen aller Art zur Hebung der wirtschaftlichen Rentabilität. Hierhin gehören insbesondere Maßnahmen wie die Errichtung eines höchstspezialisierten Netzes von Hoch- und Fachschulen zur Heranbildung einer qualifizierten technischen ➝Intelligenz, ferner ein dem westlichen REFA-System ähnliches, trotz jahrelanger Bemühungen immer noch in den Anfängen befindliches System sog. „technisch begründeter Arbeitsnormen“ (TAN) und ein dem analoges System exakt zu berechnender Materialverbrauchsnormen. Um der Bürokratisierung und dem mangelnden Interesse der Arbeitskräfte an ihrer Tätigkeit entgegenzuwirken und eine Art Äquivalent für den natürlichen Konkurrenzkampf der Betriebe in Ländern mit Privatwirtschaft zu schaffen, ist eine künstliche Atmosphäre von sozialistischen Wettbewerben, ein System von Anreizen (Prämien, Leistungsprinzip, Ehrentitel und Orden), die Einführung kollektiver Arbeitsformen (Brigade), der Versuch der Bildung staatswirtschaftspositiver Beispiele (Aktivistenbewegung), aber auch ein rigoroses System von Androhungen und Abschreckungen (Wirtschaftsstrafrecht) entwickelt worden. Betriebsparteiorganisation der SED (BPO) und Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) fungieren ebenso wie neuerdings (verstärkt nach dem 17. 6. 1953) geheime Zuträger des SSD und der Kriminalpolizei als zur „Wachsamkeit“ verpflichtete verlängerte Arme der Staatsmacht, um alle Mittel zu maximaler Produktionsanstrengung auszunutzen. Doch zeichnet sich seit 1955 ein pragmatischerer Zug in der SBZ-Wirtschaftspolitik ab. Im letzten Jahr des ersten Fünfjahrplans und vor allem mit dem 1956 einsetzenden zweiten Fünfjahrplan ist der Gesichtspunkt der verstärkten „Modernisierung, Mechanisierung und Automatisierung“ der Industrie (zunächst für Schwerindustrie und Maschinenbau) in den Mittelpunkt gerückt. Das heißt, die wichtigsten Betriebe (sog. Z-Betriebe, d. h. unmittelbar den Hauptverwaltungen der Produktionsministerien — im Gegensatz zu den Betrieben der örtlichen Wirtschaft — unterstellte „volkseigene“ Unternehmen) sollen nunmehr beschleunigt mit modernen, erweiterte Serienproduktion und verstärkte Standardisierung ermöglichenden Maschinen ausgerüstet werden, um den seit 1955 auch von den Bolschewisten zugegebenen neuerlichen produktionstechnischen Vorsprung des Westens aufzuholen. Die bis zu diesem Zeitpunkt für die Zonenwirtschaft typische Totalplanung, die, über Plankommission, Ministerrat und industrielle Fachministerien laufend, die Betriebe in allen Einzelheiten band und damit infolge der unvermeidlichen Koordinierungsmängel, Fehldispositionen, Materialengpässe, Maschinenausfall usw. automatisch zum Produktionsstopp führen ließ, wird jetzt (analog der entsprechenden Umstellung in der UdSSR-Wirtschaft) wesentlich aufgelockert; die Werksleitungen erhalten produktionstechnische und finanzielle Ermessens-Spielräume, während sich die Ministerien (über ihre Hauptverwaltungen) weitgehend darauf beschränken, die Rahmenplanung gemäß den Anweisungen der obersten Ostblock-Planungszentrale zu spezifizieren und die Erfüllung der Rahmenpläne zu kontrollieren sowie (durch die „wissenschaftlich-technischen Räte“, die den Hauptverwaltungen beigeordnet sind) Konstruktion und Entwicklung neuer Techniken systematisch zu fördern. Eine unmittelbar im Präsidium des Ministerrats, der Spitzenkörperschaft der Staats[S. 299]hierarchie, verankerte, Fritz ➝Selbmann unterstellte koordinierende Kommission für Industrie und Verkehr soll als neugeschaffene Spitzeninstanz Disproportionen im Wirtschaftsgefüge abstellen. So stellt sich die Zonenwirtschaft bei Eintritt in den zweiten Fünfjahrplan im wesentlichen als ein Gefüge dar, das zwar die entscheidenden Akzente und Belastungen aus hochpolitischen Motiven (Wirtschaftsoffensive gegenüber dem Westen, Aufbau des Sozialismus erhält, das aber noch, um die ihm von der Sowjetregierung gestellten Aufgaben einigermaßen lösen zu können, im Stil des Wirtschaftens mehr als in den ersten zehn Jahren einen produktionstechnischen Pragmatismus erkennen läßt. Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. Bonn 1955. 240 S. m. 57 Anlagen. Förster, Wolfgang: Das Außenhandelssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Bonn 1955. 130 S. m. 2 Anlagen u. 1 Karte. Gleitze, Bruno: Die Wirtschaftsstruktur der Sowjetzone und ihre gegenwärtigen sozial- und wirtschaftsrechtlichen Tendenzen. (BMG) 1951. 27 S. m. Tab. Gleitze, Bruno: Ostdeutsche Wirtschaft, Berlin 1956, Duncker und Humblot. 256 S. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Krömer, Eckart: Die Sozialisierung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands als Rechtsproblem. Göttingen 1952, Otto Schwartz. 184 S. Weißbuch über die „Demokratische Bodenreform“ — Dokumente und Berichte zur Vertreibung und Vernichtung des bodenständigen Landvolkes in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (bearb. v. Joachim v. Kruse). Hannover 1955, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Landwirte und Bauern. 124 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Samson, Benvenuto: Planungsrecht und Recht der volkseigenen Betriebe in der sowjetischen Besatzungszone. Frankfurt a. M. 1953, Alfred Metzner. 121 S. Schiller, Otto: Die Landwirtschaft der Sowjetunion 1917 bis 1953. Agrarverfassung und Agrarproduktion. (Arbeitsgemeinschaft für Osteuropaforschung … hrsg. v. Werner Markert, Nr. 19) Tübingen 1954, durch Böhlau-Verlag. 108 S. m. Tab. Weber, Adolf: Marktwirtschaft und Sowjetwirtschaft. München 1951, Pflaum. 499 S. Faber, Dorothea: Einkommenstruktur und Lebenshaltung in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 96 S. m. 32 Tab. Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 320 S. m. 36 Tab. u. 34 Anlagen. Meimberg, Rudolf, und Franz Rupp: Die öffentlichen Finanzen in der sowjetischen Zone und im Ostsektor von Berlin. (BB) 1951. 84 S., 38 Tab. Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 295–299 Wirtschaftsstrafverordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WismarSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 295]Das W. der SBZ bildet keine in sich geschlossene Einheit, sondern stellt vielmehr einen Teil des gesamten Wirtschaftsgefüges des Ostblocks dar. Nominell der die UdSSR und sämtliche Satelliten umfassende Rat für ➝gegenseitige Wirtschaftshilfe, tatsächlich weitgehend das sowjetische Planungsministerium, legt in den aufeinander abgestimmten Fünfjahrplänen aller Volksdemokratien die Schwerpunkte der…
DDR A-Z 1956
Architektur (1956)
Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Da die A. mehr als andere bildende Künste berufen erscheint, die „gesellschaftliche“ Entwicklung zugleich zu beeinflussen und zu repräsentieren, nahm sich die Kunstpolitik der SBZ nach einer kurzen Periode der Unsicherheit ihrer mit besonderem Eifer an und drückte ihr bald den Stempel der herrschenden Kunstrichtung auf (Sozialistischer Realismus). — Die Deutsche ➝Bauakademie als Organ der Kunstpolitik des Regimes, für die das monströse Bauwerk der Moskauer Lomonossow-Universität als Norm galt, diktierte einen Baustil, der in der Nachfolge Hitlers pseudo-klassizistische Elemente in bombastischer Fülle aufwies und nach Herkunft und Haltung eher als „antiquarischer Gigantismus“ bezeichnet zu werden verdiente. Der Fassade wurde überall der Vorrang vor dem Grundriß gegeben; die Auflösung der Städte in Eigenheimsiedlungen wurde als „Isolierung der Menschen und ein Hindernis für die Entwicklung“ (Ulbricht) abgelehnt; Prunkstraßen wie die Ostberliner Stalinallee, sog. Kulturhäuser und andere Bauten „gesellschaftlichen“ Charakters wurden mit großem Aufwand gefördert, während die eigentlichen städte- und vor allem wohnungsbaulichen Aufgaben aus Mangel an Mitteln und Baustoffen und infolge des sterilen Bürokratismus des Projektierungsapparates brachlagen (Wohnungswesen). Nachdem 1955 Chruschtschow die Baupolitik der SU scharf kritisiert und ihr Einfachheit, Strenge der Formen und Sparsamkeit als neue Grundsätze anempfohlen hatte, forderte die Deutsche Bauakademie für die SBZ zwar auch Berücksichtigung der Funktion des Bauwerkes, betonte aber, daß das deutsche Bauwesen in der Pflege des klassischen Kulturerbes hinter dem sowjetischen zurückstehe und sich den neuen Richtlinien der SU daher noch nicht in vollem Umfange anschließen könne. Immerhin ist damit zu rechnen, daß dem Wohnungsbau und dem ländlichen Bauen nunmehr größere Beachtung geschenkt werden wird; einer wesentlichen Steigerung des Wohnungsbaues stehen allerdings die vordringlichen Bauvorhaben des Investitionsprogramms und der Baustoffmangel im Wege. Alle größeren Bauaufgaben, unter denen militärische und schwerindustrielle Objekte den Vorrang haben, werden von den staatlichen Projektierungsbüros bearbeitet, die die große Masse der freien Architekten an sich gezogen haben. Mit den privaten Bauherren sind auch die Existenzmöglichkeiten eines selbständigen Architektenstandes dahingeschwunden. (Kunstpolitik, Funktionalismus, Konstruktivismus) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 27 Arbeit und Löhne, Kommission für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArnstadtSiehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Da die A. mehr als andere bildende Künste berufen erscheint, die „gesellschaftliche“ Entwicklung zugleich zu beeinflussen und zu repräsentieren, nahm sich die Kunstpolitik der SBZ nach einer kurzen Periode der Unsicherheit ihrer mit besonderem Eifer an und drückte ihr bald den Stempel der herrschenden Kunstrichtung auf (Sozialistischer Realismus). — Die Deutsche ➝Bauakademie als Organ der Kunstpolitik des…
DDR A-Z 1956
1956: K
Kader Kaderabteilung Kaderbearbeiter Kaderpolitik Kammerabkommen Kampfgruppen Kandidat Kapitalismus Kapitulantentum Karl-Marx-Stadt Karrierist Kasernierte Volkspolizei Kassation Kastner, Hermann Kaul, Friedrich Karl KdT Kernbau Keßler, Heinz KGB Kindergarten Kirchenpolitik Klassenjustiz Klassenkampf Klassenkampf auf dem Dorfe Koenen, Bernhard Koenen, Wilhelm Koexistenz Kohlenindustrie Kolchose Kollektiv Kollektive Führung Kollektiverziehung Kollektivierung Kombinat Kominform Komintern Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer Kommissionsverträge Kommunalwirtschaftliche Unternehmen Kommunismus Kompensationsabkommen Komplexbrigade Komponisten und Musikwissenschaftler, Verband Deutscher Komsomol Konfliktkommission König, Johannes Konkursrecht Konstruktivismus Konsumgenossenschaften Konsumgüterversorgung Konsumspezialhandel Kontrolle Kontrollkommission Kontrollpunkte Kontrollrat Kontrollziffer Konzert- und Gastspieldirektion, Deutsche Korabelnikowa, Lydia Körperkultur und Sport, Komitee für Köthen Kowaljow, F. KP KPdSU KPdSU, Geschichte der KPKK KPP Kraftstoff-Vertrieb Kraftverkehr Kraftwagenerzeugung Kramer, Erwin Krankengeld Krankenstand Krankenversicherung, Freiwillige Kreis Kreisgericht Kreiskontore für Landwirtschaftlichen Bedarf, Staatliche Kreisstaatsanwalt Kreistag KRG Krieg Kriegsopferversorgung Kriegsverbrecherprozesse Krise Krise des Kapitalismus, Allgemeine Kritik und Selbstkritik Kröger, Herbert Kuba Kuckhoff, Greta Kulturbolschewismus Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands (KB) Kulturdirektor Kulturelle Massenarbeit Kultureller Austausch Kulturelles Erbe Kulturelle Verbindungen mit dem Ausland, Gesellschaft für Kulturerbe, Deutsches Kulturerbe, Nationales Kulturfonds Kulturhaus Kultur, Ministerium für Kulturoffizier Kulturorganisator Kulturplan Kulturpolitik Kulturverordnung Kündigungsrecht Kunstkommission Künstlerisches Volksschaffen, Preis für Kunstpolitik Kupferbergbau Kuren der Sozialversicherung Kursant KVP KVPD KWUKader Kaderabteilung Kaderbearbeiter Kaderpolitik Kammerabkommen Kampfgruppen Kandidat Kapitalismus Kapitulantentum Karl-Marx-Stadt Karrierist Kasernierte Volkspolizei Kassation Kastner, Hermann Kaul, Friedrich Karl KdT Kernbau Keßler, Heinz KGB Kindergarten Kirchenpolitik Klassenjustiz Klassenkampf Klassenkampf auf dem Dorfe Koenen, Bernhard Koenen, Wilhelm Koexistenz Kohlenindustrie Kolchose Kollektiv Kollektive Führung …
DDR A-Z 1956
Handel, Privater (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 Der private Groß- und Einzelhandel wird in der SBZ systematisch ausgeschaltet (Deutsche ➝Handelszentralen, HO, Konsumgenossenschaften, VVEAB). Der Einzelhandel entwickelte sich nach sowjetzonalen Angaben wie folgt: [S. 105] Die Benachteiligung des PH. liegt hauptsächlich in unzureichender Belieferung und in der Senkung der Handelsspannen, die von den zuständigen Industrie- und Handelskammern im Einvernehmen mit den Preisstellen bei den Finanzämtern festgesetzt werden. Die zulässigen Handelsspannen für den privaten Einzelhandel liegen im Durchschnitt niedriger als die in der Bundesrepublik üblichen Spannen. Bei den unbewirtschafteten Artikeln beträgt die Handelsspanne 30 bis 35 v. H., bei den bewirtschafteten erheblich weniger. Da davon sämtliche Beschaffungskosten bezahlt werden müssen, beträgt der Nettogewinn im Durchschnitt z. Z. etwa 6 v. H. des Umsatzes. Im Großhandel ist der Rückgang des privaten Anteils noch auffälliger. Seit Errichtung der DHZ in den Jahren 1949 und 1950 sind die staatlichen Großhandelsorgane zum bestimmenden Faktor auf dem Gebiet des Handels mit Industrieerzeugnissen geworden. Zahlen über den jetzigen Anteil liegen nicht vor. Schätzungsweise beträgt der private Anteil beim Großhandel nur noch rund 5 v. H. Vom Handel mit Grundstoffen, Maschinen, Fahrzeugen, Lebensmitteln, Kohle, Metallen und Schrott ist der private Großhandel bereits ausgeschlossen. Auch für den verbliebenen Großhandel sind die zulässigen Handelsspannen völlig unzulänglich. Auf den Herstellerabgabepreis durften z. B. bisher aufgeschlagen werden: Konfektionskleidung 10 v. H., Textilien 15 v. H., Schuhwaren 6–8 v. H., sonstige Industriewaren 15 v. H. Da auch davon Frachten und sonstige Bezugskosten zu zahlen sind, kann der private Großhandel oft die Kosten nicht decken. Seine völlige Ausschaltung durch den bevorzugt mit Waren belieferten staatlichen Großhandel ist nur noch eine Frage kurzer Zeit. Literaturangaben Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 88 S. m. 15 Anlagen. *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 104–105 Hamann, Karl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh, Volkseigene (VHZN)Siehe auch die Jahre 1953 1954 Der private Groß- und Einzelhandel wird in der SBZ systematisch ausgeschaltet (Deutsche ➝Handelszentralen, HO, Konsumgenossenschaften, VVEAB). Der Einzelhandel entwickelte sich nach sowjetzonalen Angaben wie folgt: [S. 105] Die Benachteiligung des PH. liegt hauptsächlich in unzureichender Belieferung und in der Senkung der Handelsspannen, die von den zuständigen Industrie- und Handelskammern im Einvernehmen mit den Preisstellen bei den…
DDR A-Z 1956
VVB (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Verwaltung „Volkseigener“ Betriebe. Ursprünglich verstand man darunter Vereinigung Volkseigener Betriebe, eine durch SMAD-Befehl Nr. 76 vom 23. 4. 1948 verfügte Organisationsform für „volkseigene“ Betriebe. Vom Zeitpunkt ihrer Sequestrierung (Sequesterbefehl) bis zur endgültigen Enteignung zufolge SMAD-Befehl 64 vom 17. 8. 1949 waren die Betriebe der „Kriegs- und Naziverbrecher und Monopolisten“ durch die Länderregierungen verwaltet worden. Mit der Erweiterung der Vollmachten der DWK wurden sie zunächst dem Sekretariat der DWK direkt unterstellt. Die DWK faßte die für die Wirtschaftsplanung wesentlichen Betriebe in 75 zentral von ihr verwalteten VVB (Z) zusammen. Die weniger bedeutsamen der enteigneten Betriebe wurden in der Verwaltung der Länder belassen, die jedoch ebenfalls den Weisungen der DWK folgen mußten. Ende 1949 gab es, 92 durch die Länder verwaltete VVB (L) mit etwa 1.800 angeschlossenen Betrieben. Die VVB (Z) und die VVB (L) nahmen ihre Arbeit am 1. 7. 1948 auf. Die angeschlossenen Betriebe, also die VEB (ZJ und die VEB (L), hatten Ende 1950 einen Beschäftigtenstand von annähernd einer Million, d. h. fast der Hälfte aller in der Industrie Beschäftigten. Die VVB (Z) erzeugten 1950 51 v. H. des industriellen Produktionswertes der Zone. Die VVB, Anstalten des öffentlichen Rechts, waren Rechtsträger des Volkseigentums in Form der ihnen in Verwaltung gegebenen Betriebe. Sie bilanzierten für alle angeschlossenen Betriebe zusammengefaßt, wobei bis 1951 Gewinne und Verluste der einzelnen Betriebe gegeneinander aufgerechnet wurden. 1952 wurde die Eigenwirtschaftlichkeit der Betriebe hergestellt (Allgemeines Vertragssystem, Wirtschaftliche Rechnungsführung). Seit Anfang 1952 heißen die VVB nicht mehr „Vereinigungen“, sondern „Verwaltungen volkseigener Betriebe“, abgekürzt wie bisher; sie üben gegenüber den VEB nur noch anleitende und beaufsichtigende Funktionen aus. [S. 287]Zahlreiche VVB wurden inzwischen aufgelöst oder neu gegliedert. Die größten Betriebe (Direktbetriebe) unterstehen jetzt den Hauptverwaltungen der Produktionsministerien unmittelbar. (Industriezweigleitungen) Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 286–287 VP-See A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VVEABSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Verwaltung „Volkseigener“ Betriebe. Ursprünglich verstand man darunter Vereinigung Volkseigener Betriebe, eine durch SMAD-Befehl Nr. 76 vom 23. 4. 1948 verfügte Organisationsform für „volkseigene“ Betriebe. Vom Zeitpunkt ihrer Sequestrierung (Sequesterbefehl) bis zur endgültigen Enteignung zufolge SMAD-Befehl 64 vom 17. 8. 1949 waren die Betriebe der „Kriegs- und Naziverbrecher und Monopolisten“ durch…
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Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA) (1956)
Siehe auch: Produktions- und Dienstleistungsabgaben: 1975 1979 Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Als Nachahmung der „differenzierten Umsatzsteuer“ der SU im Rahmen des „Zwei-Kanäle-Systems“ in der SBZ erstmalig in einigen Zweigen der „volkseigenen“ Genußmittelindustrie mit Wirkung vom 1. 1. 1954 zunächst versuchsweise und durch „VO. über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Industrie und der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe (PDAVO)“ vom 6. 1. 1955 (GBl. S. 37 ff) und den hierzu ergangenen 4 ergänzenden Durchführungsbestimmungen vom 7. 1. 1955 in der gesamten „volkseigenen“ Wirtschaft eingeführt. In der Präambel zu dieser Verordnung wird zum Ausdruck gebracht, daß das bisherige Abgabesystem nicht die „einfache, schnelle und konstante Abführung der staatlichen Einnahmen an den Staatshaushalt“ gewährleistete und nicht zur Festigung des „Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung“ beigetragen hafte. Die Produktionsabgabe als Bestandteil des Industrieabgabepreises eines Produktes wird in der „volkseigenen“ Industrie grundsätzlich für ein Produkt nur einmal erhoben. Ist durch Bearbeitung oder Verarbeitung eines erworbenen Produktes ein neues Produkt mit anderen Eigenschaften entstanden, dann wird diese erneut berechnet. Zahlungspflichtige der Produktionsabgabe sind die Betriebe der „volkseigenen“ Industrie. Die Zahlungspflicht ist an den Umsatz von Produkten gebunden; die Zahlungspflicht entsteht im Zeitpunkt des Umsatzes des Produktes. Die Produktionsabgabe wird erhoben a) in einem Vomhundertsatz des Industrieabgabepreises oder des sonstigen gesetzlich festgelegten Abgabepreises oder b) in einem festen Betrag vom Industrieabgabepreis je Mengeneinheit des Produktes oder c) in Form des Unterschiedbetrages zwischen den Selbstkosten zuzüglich Gewinnanteil und dem Industrieabgabepreis. Die Form der Erhebung der Produktionsabgabe wird vom Ministerium der Finanzen bestimmt. Die Sätze der Produktionsabgabe können differenziert werden a) nach einzelnen Produkten oder Produktengruppen. b) nach der Zweckbestimmung der Produkte, c) nach betrieblichen Merkmalen. Wenn vom Ministerium der Finanzen die Zuständigkeit nicht anderweitig geregelt wurde, ist für die Ermittlung, Festsetzung, Erhebung, Kontrolle und Vollstreckung der Produktionsabgabe der Rat der Stadt oder des Kreises — Abt. Finanzen — zuständig, in dessen Bereich sich der Sitz der Leitung des zur Zahlung der Produktionsabgabe verpflichteten Betriebes befindet. Für die Kontrolle der Produktionsabgabe wird weiterhin der Rat des Bezirkes — Abt. Finanzen — eingeschaltet. Zur Zahlung der Dienstleistungsabgabe sind die „volkseigenen Dienstleistungsbetriebe“ und die Betriebe der „volkseigenen“ Industrie, soweit sie Dienstleistungen ausführen, verpflichtet. Mit der Einführung der PDA entfällt die Erhebung der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Beförderungsteuer und der Verbrauchsabgaben. Das „Zwei-Kanäle-System“ besagt, daß die sogenannte „Geldakkumulation“ der „volkseigenen“ Wirtschaft künftig durch die PDA und durch die Nettogewinnabführung dem Staatshaushalt zugeleitet wird. Durch diese „Zweigleisigkeit“ hat der Staat die Möglichkeit einer besseren Kontrolle erhalten. Er kann 1. durch die Erfüllung des Produktionsabgabeplanes gleichzeitig die Erfüllung der Produktions- und Absatzpläne (nach Umfang und Sortiment der Ware) und 2. durch die Gewinnabführung die Qualität der Arbeit der Betriebe und deren Auswirkung auf die Erfüllung der Selbstkostensenkungsauflage und des Gewinnplanes kontrollieren. (Kontrollfunktion und Erziehungsfunktion der PDA.) Neben der reinen Kontrollfunktion hat die Produktionsabgabe die Aufgaben, produktionslenkend und konsumtionsregulierend zu wirken. (Regulativfunktion der PDA.) [S. 203]Durch die Kurzfristigkeit und Stetigkeit der Abführungen soll die Haushaltsstabilität gesichert werden, d. h., der Staat soll eine gleichmäßig und schnell fließende Quelle an Geldmitteln laufend zur Verfügung haben. Die Entwicklung vom Mehrsteuersystem zum Zwei-Kanäle-System hat die rein „operative Abgabenkontrolle“ (Kontroll- und Prüfungsmethode zur Sicherung des Aufkommens der Produktionsabgabe) schlagkräftiger gestaltet, wobei eine Koordinierung der wert- mit der mengenmäßigen Kontrolle erreicht werden soll. Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 202–203 Produktionspropaganda A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionsverhältnisseSiehe auch: Produktions- und Dienstleistungsabgaben: 1975 1979 Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Als Nachahmung der „differenzierten Umsatzsteuer“ der SU im Rahmen des „Zwei-Kanäle-Systems“ in der SBZ erstmalig in einigen Zweigen der „volkseigenen“ Genußmittelindustrie mit Wirkung vom 1. 1. 1954 zunächst versuchsweise und durch „VO. über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Industrie und der…
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Währungsreform (1956)
Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Nach SMAD-Befehl in der SBZ und in Ost-Berlin vom 24. 6. bis 28. 6. 1948 durchgeführt. Umwertung durch Aufkleben von Spezialkupons auf Reichsmark- und Rentenmarkscheine, 25. 7. 1948 wurden neue Geldscheine eingeführt. Scheidemünzen behielten ihren Nominalwert. Einzelheiten: Vorzugsumtausch von Beträgen bis zu 70,– DM Ost im Verhältnis 1:1, bis 1.000,– DM Ost im Verhältnis 5:1, bei Versicherungspolicen im Verhältnis 3:1, Vorzugsumwertung von laufenden Konten von staatlichen, kreisbehördlichen, gemeindlichen und anderen „volkseigenen“ Betrieben im Verhältnis 1:1; Vorzugsumwertung laufender Konten anderer Industriebetriebe in Höhe eines wöchentlichen Umsatzes und des Lohnrückstandes im Verhältnis 1:1, bei Handels- und anderen Wirtschaftsunternehmen in Höhe einer wöchentlichen Lohnsumme; Umwertung der im Zuge der Bodenreform gewährten Kredite im Verhältnis 5:1; Umwertung der vor dem 9. Mai 1945 entstandenen laufenden Konten und Spareinlagen im Verhältnis 10:1, bei Salden über 3.000,– DM Ost zunächst Überprüfung des rechtmäßigen Erwerbs; Festlegung besonderer Vergünstigungen für Angehörige der sowjetischen Besatzungsmacht bezüglich des Umtauschverhältnisses. — Kurz vor der Währungsreform betrug der Bargeldumlauf rd. 28 Mra. Davon befanden sich etwa 15–16 Mrd. in den Kassen der [S. 289]Kreditinstitute: die Emissions- und Girobanken hatten etwa 1,1 Mrd. Kundschaftseinlagen, die Landeskreditbanken etwa 7 und die Sparkassen 4,6 Mrd., Genossenschaftsbanken einige 100 Mill.; dazu hohe Kontenstände bei den Postscheckämtern. Neu verausgabt wurden 3.615 Mill. „Mark der Deutschen Notenbank“. Am 30. Juni 1956 betrug laut Ausweis der Deutschen Notenbank der Gesamtumlauf 4.791 Mill. Mark, davon im Umlauf bei der Bevölkerung 4.639 Mill. Mark und in den Kassen der Kreditinstitute 152 Mill. Mark. (Währungspolitik) Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 288–289 Währungspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WahlenSiehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Nach SMAD-Befehl in der SBZ und in Ost-Berlin vom 24. 6. bis 28. 6. 1948 durchgeführt. Umwertung durch Aufkleben von Spezialkupons auf Reichsmark- und Rentenmarkscheine, 25. 7. 1948 wurden neue Geldscheine eingeführt. Scheidemünzen behielten ihren Nominalwert.…
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Investitionsbank, Deutsche (DIB) (1956)
Siehe auch: Deutsche Investitionsbank: 1975 1979 Deutsche Investitionsbank (DIB): 1969 Investitionsbank, Deutsche: 1953 1954 Investitionsbank, Deutsche (DIB): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Finanzinstitut der Staatlichen Wirtschaft für Investitionsmittel. Auf Anordnung der DWK vom 13. 10. 1948 als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Berlin ins Leben gerufen. Grundkapital 200 Mill. DM Ost. Aufsichtführend ist das Finanzministerium. Filialen bestehen in Ost-Berlin und in den 14 Bezirkshauptstädten mit weiteren 23 Außenstellen, die jeweils für mehrere Kreise zuständig sind. Nach „Anordnung zur Errichtung der Deutschen Investitionsbank vom 13. Oktober 1948“ (ZVOBl. 1948, S. 494) gewährt sie Hypotheken und Darlehen an Unternehmen und Einzelpersonen sowie Darlehen an Gebietskörperschaften und verwaltet außerdem treuhänderisch zweckgebundene Einlagen und Spezialfonds. Für Gewährung von Hypotheken und Darlehen hat die DIB gegenüber den Versicherungsanstalten und für Beträge über 10.000 DM Ost gegenüber Kreditanstalten vollständiges Monopol. Hypotheken und Darlehen an nicht „volkseigene“ landwirtschaftliche Betriebe werden durch die Deutsche ➝Bauernbank unter Aufsicht der [S. 124]DIB gewährt. Die Mittel für Hypotheken und Darlehen stammen aus der Ausgabe von Schuldverschreibungen und aus Spezialfonds der öffentlichen Haushalte. Die zu Investitionen in der „volkseigenen“ Wirtschaft bestimmten Geldmittel (Spezialfonds) erhält die DIB entweder direkt oder indirekt (Amortisationszahlungen der „volkseigenen“ Wirtschaft) aus dem Staatshaushalt. Nach Fertigstellung der Investitionen gehen diese ausgegebenen Gelder in das Eigenkapital der Betriebe über. Die DIB erhält die Investitionspläne, nach denen sie die Verteilung der Mittel vorzunehmen und ihre zweckgebundene Verwendung zu kontrollieren hat, von der Staatlichen ➝Plankommission. Präsident: Curt Lehmann (SED). Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 123–124 Investitionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jakuschin, AndrejSiehe auch: Deutsche Investitionsbank: 1975 1979 Deutsche Investitionsbank (DIB): 1969 Investitionsbank, Deutsche: 1953 1954 Investitionsbank, Deutsche (DIB): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Finanzinstitut der Staatlichen Wirtschaft für Investitionsmittel. Auf Anordnung der DWK vom 13. 10. 1948 als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Berlin ins Leben gerufen. Grundkapital 200 Mill. DM Ost. Aufsichtführend ist das Finanzministerium. Filialen bestehen…
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Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF) (1956)
Siehe auch: Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF): 1958 1959 1960 1962 1963 Arbeiter- und Bauern-Fakultät (ABF): 1953 1954 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF): 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit 1949 bestehen an allen Universitäten der SBZ und an einer Reihe weiterer Hochschulen ABF. Zum großen Teil aus Vorstudienanstalten hervorgegangen, sollen sie einen nach klassenkämpferischen Gesichtspunkten ausgesuchten Bevölkerungsteil außerhalb des normalen Schulweges zur Hochschulreife führen. Zugelassen werden Arbeiter- und Bauernkinder sowie Kinder der „werktätigen Intelligenz“, die über eine abgeschlossene Grundschul- und Berufsausbildung verfügen, sich durch hervorragende Arbeitsleistung in der Produktion und große politische Aktivität auszeichnen. Es wird angestrebt, solche Arbeiter bzw. Arbeiterinnen durch Betriebe zu delegieren. Die sorgfältig ausgelesenen und in Internaten untergebrachten Studenten werden von der ABF in drei Jahren auf die Reifeprüfung vorbereitet. Die „allgemeinbildenden ABF“ sind in Hinsicht auf das spätere Studium in drei Zweige aufgeteilt: der gesellschaftswissenschaftliche, der naturwissenschaftlich-mathematische und der medizinisch-landwirtschaftliche. Neben Russisch ist eine zweite Fremdsprache obligatorisch. An einigen Fachhochschulen gibt es „Spezialfakultäten (ABF)“ mit besonderen Lehrplänen. A.u.B.-Studenten erhielten 1954 ein Grundstipendium von 180 DM Ost (Stipendien), das durch gute Ergebnisse der Zwischenprüfungen erhöht werden kann. 1955 gab es 12.000 A.u.B.-Studenten. Nach der Abschlußprüfung werden die A.u.B.-Studenten bevorzugt zum Studium an den von ihnen gewählten Fakultäten und Fachrichtungen zugelassen. Die Studierenden der ABF sollen als Elite der Studentenschaft gelten. (Hochschulen) Literaturangaben Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 19 Arbeiterkontrollkommissionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeiterversorgungSiehe auch: Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF): 1958 1959 1960 1962 1963 Arbeiter- und Bauern-Fakultät (ABF): 1953 1954 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF): 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit 1949 bestehen an allen Universitäten der SBZ und an einer Reihe weiterer Hochschulen ABF. Zum großen Teil aus Vorstudienanstalten hervorgegangen, sollen sie einen nach klassenkämpferischen Gesichtspunkten ausgesuchten Bevölkerungsteil außerhalb des normalen Schulweges zur Hochschulreife…
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Boykott-, Kriegs- und Mordhetze (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Begriffe des Pj. aus Art. 6 Abs. 2 der Verfassung: „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Ausübung demokratischer Rechte im Sinne der Verfassung ist keine Boykotthetze.“ Obwohl dieser Verfassungsartikel keinen Strafrahmen enthält, ist er vom Obersten Gericht zum unmittelbar anwendbaren Strafgesetz erklärt worden: „Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik bringt .. „ zum Ausdruck, daß alle ihre Bestimmungen geltendes Recht sind. Es würde deshalb im Widerspruch zu diesem entscheidenden Grundsatz unserer Verfassung stehen, wenn gerade dem Artikel 6 als einem der wichtigsten Schutzgesetze unserer Ordnung unmittelbare Wirkung versagt würde. Die in ihm selbst nicht enthaltenen Strafbestimmungen sind daher dem allgemeinen Strafgesetzbuch zu entnehmen. Dieses droht für Verbrechen als Strafe an: Todesstrafe, lebenslängliche Zuchthausstrafe und zeitliche Zuchthausstrafe. Alle diese Strafen finden für Verstöße gegen den Artikel 6 der Verfassung je nach der Schwere der Tat Anwendung“ (Urteil des Obersten Gerichts gegen leitende Persönlichkeiten der Sekte „Jehovas Zeugen“ vom 4. 10. 1950 — „Neue Justiz“ 1950, S. 452 ff). Mit dieser Begründung werden aus Art. 6 ständig schwerste Strafen bis zur Todesstrafe verhängt. Die Grenze zwischen Vorbereitungshandlung, Versuch und Vollendung wird hier immer mehr aufgehoben; Unterlassungen werden dem aktiven Handeln gleichgesetzt. Diese Rechtsprechung entspricht dem Grundsatz des Obersten Gerichts, „daß die Richter einerseits an die geltenden Gesetze gebunden sind, andererseits aber diese im Sinne unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung anzuwenden haben“ („Neue Justiz“ 1951, S. 154). Nach dieser Gesetzauslegung stellt z. B. das Verbringen einiger Exemplare einer Westberliner Zeitung in die SBZ „Kriegs- und Mordhetze“ dar, weil diese Tageszeitung „in jeder ihrer Ausgaben zum Kriege und zum Mord an demokratischen Politikern hetzt“ (Urteil des Landgerichts Potsdam gegen den 17jährigen Graef: 2 Jahre Zuchthaus). Auf Grund des Art. 6 der Verfassung werden auch die als Spionage bezeichneten Handlungen bestraft. Nach der 3. Parteikonferenz der SED (24.-30. 3. 1956) kündigten Benjamin und Melsheimer den Erlaß eines neuen Gesetzes an, daß „die weite Fassung des Art. 6 auflöst und die einzelnen Tatbestände, die bisher nach Art. 6 als Kriegshetze, Boykotthetze usw. bestraft wurden, im einzelnen beschreibt als Staatsverrat, Spionage, Terrorismus, Diversion, Sabotage und antidemokratische Propaganda“ („Neue Justiz“ 1956, S. 291). (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 50 Bourgeoisie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BPKKSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Begriffe des Pj. aus Art. 6 Abs. 2 der Verfassung: „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Ausübung demokratischer Rechte im…
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Fünfjahrplan (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem Muster der Sowjetunion in der SBZ eingeführte langfristige Planung. Im Sinne der marxistischen Lehre vom Primat des Ökonomischen richtet sich der F. jeweils besonders auf die Wirtschaft, schließt jedoch eine Gesamtplanung aller anderen Gebiete des öffentlichen Lebens ein, z. B. Verwaltung, Kulturpolitik, Schulwesen, Gesundheitswesen, Sport usw. — Vorläufer des ersten F. der SBZ waren Planungen für die Zeiträume Juli bis Dezember 1948 (Halbjahrplan) und 1949–1950 (Zweijahrplan). Hauptziel des ersten Fünfjahrplanes (1951–1955) war die Erhöhung der Industrieproduktion auf durchschnittlich 192 v. H. im Verhältnis zu 1950. Schwerpunkte dabei waren der Aus- und Neubau von Energieversorgungsanlagen, Brennstoffbetrieben, Hütten-, Stahl- und Walzwerken. Betrieben der Großchemie und des Maschinenbaus. Zur Erreichung dieser Ziele sah der erste F. die Steigerung der Arbeitsproduktivität durch Förderung der Wettbewerbe und der Aktivistenbewegung vor. (Neuererbewegung) Der Bericht der Staatl. Plankommission über die Ergebnisse des ersten F. spricht von einer „allgemeinen Erfüllung der Planziele“, vermeidet jedoch eine Gegenüberstellung der ursprünglichen Planzahlen mit den tatsächlichen Ergebnissen. Eine solche Gegenüberstellung zeigt die Nichterfüllung der Planziele bei wichtigsten Positionen, z. B.: Da es sich bei den nicht erfüllten Positionen durchweg um solche Grundstoffe handelt, deren ausreichendes Vorhandensein die Voraussetzung für die Planerfüllung in den verarbeitenden Industrien ist, müssen die Angaben der Plankommission, wonach in den Leichtindustrien die Pläne sämtlich übererfüllt worden seien, mit Skepsis entgegengenommen werden. Die Nichterfüllung bei wichtigen Positionen darf aber nicht zu dem Fehlschluß verleiten, als sei der erste F. als Ganzes gescheitert. Die Ergebnisse sind vielmehr als eine erhebliche Steigerung der industriellen Leistungsfähigkeit der SBZ zu registrieren. Eine Steigerung in dem bisherigen Umfange ist jedoch für die Zukunft nicht wiederholbar. Auch ist zu beachten, daß die Entwicklung in der SBZ in den letzten Jahren hinter der Ausweitung der Industrie in der Bundesrepublik zurückgeblieben ist. Nach den Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung in Westberlin betrug der Industrie-Index der SBZ im ersten Halbjahr 1955, bezogen auf 1950, nur etwa 80 v. H. des Index der Bundesrepublik. [S. 91]Der zweite F. (1955–1960) der SBZ, für den bei Redaktionsschluß nur die sogen. Direktive der SED vorlag, soll 1960 eine Steigerung der Industrieproduktion auf 155 v. H. des Standes von 1955 bringen. Der erste F. steigerte nach amtlichen sowjetzonalen Angaben die Industrieproduktion auf 189,9 v. H. Das Wachstumstempo verringert sich künftig also erheblich. Gleichzeitig tritt eine Spezialisierung der Produktion der SBZ im Zusammenhang mit der verstärkten Koordinierung der Wirtschaft der SBZ mit der Wirtschaft der Sowjetunion und der Länder des Sowjetblocks in Erscheinung. Die F. der SBZ werden in ihren wesentlichen Positionen durch den sowjetischen GOSPLAN diktiert und sind Teilstücke der industriellen Arbeitsteilung innerhalb der Sowjetblockländer. (Rat für ➝Gegenseitige Wirtschaftshilfe) Durch ihre Ausrichtung auf außerdeutsche Bedürfnisse gefährden die F. die arbeitsteilige Struktur Gesamtdeutschlands. Der Auf- und Ausbau großer Kapazitäten in Metallurgie und Maschinenbau führt z. B. zu Fehlinvestitionen, da in der Bundesrepublik ausreichend entsprechende Werke vorhanden sind. Die Durchführung der F. setzt große Materialinvestitionen voraus, die aus eigener Erzeugung von der SBZ nicht aufgebracht werden können. Da auch die Sowjetblockländer für ihre eigenen Industrialisierungspläne auf Einfuhren angewiesen sind, ist die SBZ weiterhin von Westimporten abhängig. (Wirtschaftssystem) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 90–91 Fünfhunderttausender-Bewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FunktionalismusSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem Muster der Sowjetunion in der SBZ eingeführte langfristige Planung. Im Sinne der marxistischen Lehre vom Primat des Ökonomischen richtet sich der F. jeweils besonders auf die Wirtschaft, schließt jedoch eine Gesamtplanung aller anderen Gebiete des öffentlichen Lebens ein, z. B. Verwaltung, Kulturpolitik, Schulwesen, Gesundheitswesen, Sport usw. — Vorläufer des ersten F. der SBZ waren Planungen für…
DDR A-Z 1956
Grundschule (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die für alle Kinder obligatorische achtstufige G. soll die Schüler, orientiert am allgemeinen Erziehungsziel der sowjetzonalen Schule, mit den elementaren Erkenntnissen der „Wissenschaften“, d. h. der marxistisch-leninistischen Lehren und des praktischen Lebens ausrüsten und damit zur Hebung des allgemeinen Bildungsniveaus des Volkes beitragen. Die Grundschüler werden vom 1. bis 4. Schuljahr in der Form des Anfangsunterrichts und des fachvorbereitenden Unterrichts und vom 5. Schuljahr an in der Form des Fachunterrichts unterrichtet. Nach der offiziellen Version soll die sowjetzonale G. nach Struktur und Inhalt wesentlich verschieden von der alten Volksschule sein. Als Beweis dafür gelten die Forderungen der Lehrpläne. Sie gehen tatsächlich erheblich über die Zielsetzung der alten Volksschule vor 1945 hinaus. Der Lehrplan in Deutsch sieht z. B. im 8. Schuljahr eine literaturgeschichtliche Behandlung von Lessing, Schiller, Goethe und eine Behandlung deutscher Realisten im 19. Jahrhundert vor (Gottfried Keller, C. F. Meyer, Storm, Fontane). Von der russischen bzw. Sowjetliteratur werden Puschkin und Maxim Gorki, bei der Behandlung der Gegenwartsliteratur kommunistische Dichter bevorzugt. Der Geschichtsunterricht setzt im 5. Schuljahr mit der Epoche der „Sklavenhalter“ (Antike) ein und führt, ergänzt durch die Gegenwartskunde, bis zur Zeitgeschichte. Vom 5. Schuljahr an wird Russischunterricht erteilt; für ihn sind 4 Wochenstunden vorgesehen. (Erziehungswesen) Im Laufe der Jahre ist der mathematisch-naturwissenschaftliche Unterricht verstärkt worden. Physik wird vom 6., Chemie vom 7. Schuljahr an unterrichtet. Die Lehrgänge in diesen Fächern — einschließlich der Biologie — orientieren sich mehr an der wissenschaftlichen Systematik als an psychologischen Gesichtspunkten. Schüler und Schülerinnen haben nach Abschluß der 8. Klasse beispielsweise die chemische Formelsprache für Basen, Säuren und Salze sowie für die einfachen organischen Verbindungen zu beherrschen. Der Biologieunterricht versucht, in vergleichend anatomischen Betrachtungen das Verständnis für Abstammungslehre und Entwicklungsgeschichte zu wecken. Jedoch haben die sowjetzonalen Behörden selbst den „Formalismus“ der Kenntnisse (das [S. 102]Auswendiglernen!) bemängelt. 1955 ist wiederholt die Verbesserung des lange vernachlässigten musischen Unterrichts projektiert und Werkunterricht als besonderes Fach eingeführt worden. Zur besseren Kontrolle und als Ansporn für Lehrer und Schüler ist seit 1949 für die Klassen 4 bis 8 ein wiederholt geändertes System von Kontrollarbeiten und Zwischenprüfungen geschaffen worden. Beendet wird der Grundschulbesuch mit einer Abschlußprüfung. Schriftliche Prüfung in: Deutsch-Aufsatz, Deutsch-Grammatik, Russisch, Mathematik; mündliche Prüfung in: Deutsch, Literatur, Mathematik, Russisch, Geschichte, Gegenwartskunde, Physik, Biologie (jedes Fach 5 bis 10 Minuten). Dazu kommt die Prüfung in Körpererziehung. Ziel ist, daß möglichst alle Grundschüler die Abschlußprüfung bestehen (Fördermaßnahmen für zurückbleibende Schüler). Die SBZ ist bestrebt, die Zahl der achtstufigen Grundschulen zu erhöhen. So sind 1945 fast alle einklassigen Landschulen (nach offiziellen Angaben) „liquidiert“ worden. Das geschah mit Hilfe sog. achtstufiger Zentralschulen, die die Schüler mehrerer Dorfgemeinschaften sammeln. Seit 1955 ist die SBZ bestrebt, auch die wenig gegliederten Hilfsschulen durch Gründung von Zentralhilfsschulen abzuschaffen. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 101–102 Grünes Fließband A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GSOWSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die für alle Kinder obligatorische achtstufige G. soll die Schüler, orientiert am allgemeinen Erziehungsziel der sowjetzonalen Schule, mit den elementaren Erkenntnissen der „Wissenschaften“, d. h. der marxistisch-leninistischen Lehren und des praktischen Lebens ausrüsten und damit zur Hebung des allgemeinen Bildungsniveaus des Volkes beitragen. Die Grundschüler werden vom 1. bis 4. Schuljahr in der Form des Anfangsunterrichts und…
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Bergmannsrenten (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bergleute erhalten entsprechend dem höheren Beitragssatz von 30 v. H. zur Sozialversicherung erhöhte Leistungen. Rechtsgrundlage hierfür sind die VO. der Sozialversicherung für die Bergleute vom 19. 12. 1946 („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 416/46) sowie die VO. über die Verbesserung der Renten der Bergleute vom 28. 6. 1951 (GBl. S. 645). Danach erhält B. der Bergmann, der zur Ausübung seines Berufs dauernd oder vorübergehend berufsunfähig ist, wenn die Berufsunfähigkeit ununterbrochen 26 Wochen gedauert hat oder nach Wegfall des Krankengeldes besteht, nach fünfjähriger bergmännischer Tätigkeit. Die B. bestehen aus einem Steigerungsbetrag in Höhe von 1,5 v. H. des Entgelts und in einem Leistungszuschlag, der nach mindestens 10 Jahren Untertagearbeit für jedes weitere Jahr einer solchen Arbeit gewährt wird, und einem Kinderzuschuß. Die B. beträgt ohne Zuschläge mindestens 45 DM Ost monatlich, der Kinderzuschuß 20 DM Ost. Bergmannsvollrente erhält ein Versicherter, der zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist oder während der Ausübung bergmännischer Tätigkeit 60 Janre alt geworden ist oder bei vorheriger Aufgabe der bergmännischen Tätigkeit das 65. Lebensjahr vollendet hat, oder schließlich, wenn er nach 25 Jahren Gesamtbeschäftigung im Bergbau 50 Jahre alt geworden ist. Auch die Bergmannsvollrente besteht aus Steigerungsbetrag, Leistungszuschlag und Kinderzuschuß. Der Steigerungsbetrag beträgt 2,4 v. H. des Entgelts. Die Bergmannsvollrente beträgt mindestens 85 DM Ost monatlich ohne Zuschläge. Witwenrenten gibt es unter den [S. 40]gleichen Voraussetzungen wie für die Witwen der übrigen Versicherten (Renten), jedoch mit der Maßgabe, daß schon Witwen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, Rente erhalten, wenn der Versicherte während seiner bergmännischen Tätigkeit verstarb. Die Witwenrente beträgt 6/10 der B. oder der Bergmannsvollrente ohne Kinderzuschuß. Waisenrente wird für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bezahlt; sie beträgt 40 DM Ost monatlich. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 4., erw. Aufl. (BB) 1957. 312 S. m. 24 Anlagen. Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 296 S. m. 65 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 39–40 Berater A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berija, Lawrenti PawlowitschSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bergleute erhalten entsprechend dem höheren Beitragssatz von 30 v. H. zur Sozialversicherung erhöhte Leistungen. Rechtsgrundlage hierfür sind die VO. der Sozialversicherung für die Bergleute vom 19. 12. 1946 („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 416/46) sowie die VO. über die Verbesserung der Renten der Bergleute vom 28. 6. 1951 (GBl. S. 645). Danach erhält B. der Bergmann, der zur Ausübung seines Berufs dauernd…
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Technik, Kammer der (KdT) (1956)
Siehe auch: Kammer der Technik: 1963 1965 1966 1969 Kammer der Technik (KdT): 1975 1979 1985 Technik, Kammer der: 1953 1954 1965 1966 1969 1975 1979 Technik, Kammer der (KdT): 1958 1959 1960 1962 1963 Im Mai 1946 durch den FDGB gegründete, Febr. 1951 mit Regierungsmitteln erheblich ausgebaute Institution zur fachlichen Förderung von Technikern. Die KdT baute zunächst auf den Einrichtungen und dem Vermögen der bis 1945 bestehenden technisch-wissenschaftlichen Vereinigungen auf, weitete jedoch später ihre Aufgaben erheblich, auch in politisch-propagandistischem Sinne, aus. Die Hauptaufgaben der KdT sind: Entwicklung der technischen Zusammenarbeit der Aktivisten, Neuerer, Meister, Techniker, Ingenieure und Wissenschaftler; Förderung des sozialistischen ➝Wettbewerbs in seinen verschiedenen Formen; Popularisierung, Verbreitung und Weiterentwicklung der Erfahrungen der Neuerer; „Unterstützung der Organisierung der nationalen Verteidigung“ insbesondere bei der „Ausrüstung der nationalen Streitkräfte mit der neuesten Technik“; „Heranbildung einer neuen technischen Intelligenz aus den Reihen der Jugend und der Aktivisten“; Durchführung der Nachwuchsplanung; Förderung der Qualifizierung; Weckung des Interesses bei Frauen für technische Berufe; Mitwirkung bei der Auswertung und Verbreitung technischer Literatur, insbesondere aus der SU; Aufklärung der technischen Intelligenz über die Anwendung der Methoden der Planwirtschaft; Mitarbeit an der Entwicklung der Normung, Typisierung und der Gütevorschriften für die Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Qualität der Erzeugnisse; „Aufklärung der technischen Intelligenz Westdeutschlands“. Dieser angeblich die Entwicklung fördernde wissenschaftliche Gedankenaustausch zwischen Ost und West ist als Propaganda und Spionage zugleich gedacht. Insgesamt bestehen — entsprechend der neuen Verwaltungsgliederung — einschließlich Ostberlins 15 Bezirke der KdT. Die organisatorische Grundeinheit, auf der sich die gesamte Organisation der KdT aufbaut, ist die Betriebssektion in den VEB. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 257 Tausenderbewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Technische IntelligenzSiehe auch: Kammer der Technik: 1963 1965 1966 1969 Kammer der Technik (KdT): 1975 1979 1985 Technik, Kammer der: 1953 1954 1965 1966 1969 1975 1979 Technik, Kammer der (KdT): 1958 1959 1960 1962 1963 Im Mai 1946 durch den FDGB gegründete, Febr. 1951 mit Regierungsmitteln erheblich ausgebaute Institution zur fachlichen Förderung von Technikern. Die KdT baute zunächst auf den Einrichtungen und dem Vermögen der bis 1945 bestehenden technisch-wissenschaftlichen Vereinigungen…
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Dialektischer Materialismus (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 „Die Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei“ betrachtet — im Gegensatz zum Idealismus — nicht den Geist und im Gegensatz zum Realismus nicht das gegenseitige Abhängigkeitsverhältnis von Geist und Materie, sondern allein die Materie als die „objektive Realität“, als den Ursprung aller Erscheinungen, wobei alle Dinge, alle Erscheinungen der Natur miteinander organisch verbunden sind, voneinander abhängen und einander bedingen. Auch der Geist ist nur „das höchste Produkt der Materie“ (Engels). Jede beliebige Erscheinung könne nur dann verstanden und begründet werden, wenn sie in ihrem unlösbaren Zusammenhang mit den sie umgebenden Erscheinungen, in ihrer Bedingtheit durch die sie umgebenden Erscheinungen, betrachtet wird. — Dabei befindet sich die Natur in einem Zustand unaufhörlicher Bewegung und Veränderung, unaufhörlicher Erneuerung und Entwicklung, in welchem immer irgend etwas entsteht und sich entwickelt, irgend etwas zugrunde geht und sich überlebt. — Dieser Entwicklungsprozeß führe gesetzmäßig von quantitativen Veränderungen durch sprunghaften Übergang (dialektischer Sprung) zu qualitativen Veränderungen, erweise sich also als aufsteigende, ständig fortschrittliche Bewegung. — Da allen Dingen und Naturerscheinungen innere Widersprüche eigen sind, denn sie alle haben ihr Ablebendes, Negatives und sich Entwickelndes, Positives in sich, ergibt sich aus der dialektischen Methode, daß die Entwicklung nicht harmonisch, sondern durch das Hervorbrechen der Widersprüche in Form eines Kampfes gegensätzlicher Tendenzen (antagonistischer Widersprüche) verläuft. „Im eigentlichen Sinn ist die Dialektik (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) die Erforschung der Widersprüche jm Wesen der Dinge selbst“ (Lenin). Die Verneinung des unabhängigen menschlichen Geistes als schöpferisch gestaltender Kraft führt den Marxismus zur Übertragung der dialektischen Methode von der Naturwissenschaft auf die Erforschung des gesellschaftlichen Lebens und der Geschichte der Gesellschaft durch den Historischen Materialismus oder die Materialistische Geschichtsauffassung. Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Fetscher, Iring: Von Marx zur Sowjetideologie (Sozialkundebriefe … hrsg. v. d. Hessischen Landeszentrale für Heimatdienst, April–Juni 1956) 20 S. Gollwitzer, Helmut, und Gerhard Lehmbruch: Kleiner Wegweiser zum Studium des Marxismus-Leninismus. 2., erw. Aufl., Bonn 1957. 24 S.; 3. Aufl. 1958. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 62 DIA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DiamatSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 „Die Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei“ betrachtet — im Gegensatz zum Idealismus — nicht den Geist und im Gegensatz zum Realismus nicht das gegenseitige Abhängigkeitsverhältnis von Geist und Materie, sondern allein die Materie als die „objektive Realität“, als den Ursprung aller Erscheinungen, wobei alle Dinge, alle Erscheinungen der Natur miteinander organisch verbunden sind, voneinander…
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Becher, Johannes R. (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 22. 5. 1891 in München als Sohn eines Oberl.-Ger.-Präsidenten, Gymnasium, Studium der Medizin und Philosophie in Jena und Berlin. Begann als expressionistischer Dichter. Im 1. Weltkrieg Pazifist. 1917 USPD, 1918 Spartakusbund, Vorsitzender des „Bundes revolutionärer Schriftsteller“ in Jena, seit 1923 KPD. 1927 erstmalig in der SU, 1929 Mitgl. der Redaktion des KPD-Zentralorgans „Die Rote Fahne“. 1933 emigriert, 1934 ausgebürgert. Lebte in Österreich, der Schweiz und Frankreich, ab 1935 in der SU, wo er die „Internationale Literatur Deutsche Blätter“ herausgab. Ab 1943 Mitgl. des Nationalkomitees Freies Deutschland. 1945 Rückkehr nach Deutschland. Seit Juli 1945 Präsident des Kulturbundes, März 1950 Vizepräsident, Dez. 1952 bis April 1956 Präs. der Deutschen ➝Akademie der Künste Berlin. Mitgl. des sowjetzonalen PEN-Clubs, zweifacher Nationalpreisträger und Dr. h. c., Textdichter der von Hanns ➝Eisler komponierten „Nationalhymne der DDR“ sowie zahlreicher weiterer kommun. Parteidichtungen. Apr. 1946 bis Sept. 1947 Mitgl. des SED-Parteivorstandes, seit 24. 7. 1950 Mitgl. des ZK der SED. Seit 7. 10. 1949 Abgeordneter der Volkskammer. Am 7. 1. 1954 zum Minister für Kultur ernannt. 20. 12. 1952 Stalin-„Friedenspreis“, 6. 10. 1954 „Vaterländischer Verdienstorden“ in Silber. Veröffentlichungen: „Abschied“, Drama „Winterschlacht“, Tagebuch „Auf andere Art so große Hoffnung“, „Poetische Konfession“ u. a. Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. Wiesbaden 1956, Limes-Verlag. 161 S. m. 8 Tafeln. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 39 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/becher-johannes-robert verwiesen. Beamtenversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bechler, BernhardSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 22. 5. 1891 in München als Sohn eines Oberl.-Ger.-Präsidenten, Gymnasium, Studium der Medizin und Philosophie in Jena und Berlin. Begann als expressionistischer Dichter. Im 1. Weltkrieg Pazifist. 1917 USPD, 1918 Spartakusbund, Vorsitzender des „Bundes revolutionärer Schriftsteller“ in Jena, seit 1923 KPD. 1927 erstmalig in der SU, 1929 Mitgl. der Redaktion des KPD-Zentralorgans „Die Rote Fahne“. 1933 emigriert, 1934…
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Rundfunk (1956)
Siehe auch: Rundfunk: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1954 1958 1959 1960 1962 Rundfunkordnung: 1979 1985 Staatliches Rundfunkkomitee: 1969 1975 1979 Seit 14. 8. 1952 untersteht der R. einem Staatlichen R.-Komitee. Der Vorsitzende, Kurt Heiß (SED), zentralisierte das gesamte Sendewesen in dem neuen Funkhaus Köpenick im sowjetischen Sektor Berlins. Der „Mitteldeutsche Rundfunk“ (Leipzig) und die Landessender Weimar, Dresden, Halle, Potsdam, Schwerin, die bisher den Schein und die Reste einer gewissen landschaftlichen Eigentümlichkeit aufrechterhalten hatten, wurden aufgelöst. In den 14 Bezirkshauptstädten und in Görlitz bestehen seitdem Studios, die direkt vom Berliner Funkhaus angeleitet werden. Heiß bezeichnete den R. der SBZ trotz gewissen Verdiensten in den Jahren 1945 bis 1952 als überholt: Denn angesichts des beginnenden Kampfes der SED für den Sozialismus und die Einheit Deutschlands „erwies es sich, daß die Mitarbeiter des demokratischen Rundfunks auf Schranken der bisherigen, viel zu dezentralisierten Struktur stießen. Auch andere Erscheinungen im Rundfunk entsprachen nicht mehr den heutigen Erfordernissen. Und so, wie unsere Regierung daran ging, unseren Staatsapparat … umzustellen, so mußten auch im Rundfunk die entsprechenden Schlüsse gezogen“ werden („Neues Deutschland“ vom 16. 9. 1952). Vor allem will Heiß „eingedenk sein [S. 221]der großen Hilfe durch unsere Freunde des Rundfunks in der SU“. Nur noch drei Programme werden gesendet. Der „Deutschland-Sender“ wendet sich auf Lang-, Mittel- und Kurzwelle „an alle Deutschen, um sie für Frieden und Einheit zu gewinnen. Besonders wird sich dieser Sender der Patrioten in Westdeutschland annehmen und sie in ihrem Kampf anleiten“ („Nationalzeitung“ vom 4. 10. 1952). Berlin und „Radio DDR“ strahlen unter ebenfalls starker politischer Akzentuierung allgemeine Programme aus. Die Programmgestaltung des gesamten R. der SBZ ist somit praktisch der Propaganda und den sonstigen politischen Erfordernissen des Regimes angepaßt; sie erfolgt an Hand von detaillierten Weisungen der Abt. Agitation — Presse — Rundfunk des ZK der SED. Nachwuchskräfte werden an der Fakultät für Journalistik in Leipzig ausgebildet. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 220–221 Rumpf, Willy A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rundfunk-Komitee, StaatlichesSiehe auch: Rundfunk: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1954 1958 1959 1960 1962 Rundfunkordnung: 1979 1985 Staatliches Rundfunkkomitee: 1969 1975 1979 Seit 14. 8. 1952 untersteht der R. einem Staatlichen R.-Komitee. Der Vorsitzende, Kurt Heiß (SED), zentralisierte das gesamte Sendewesen in dem neuen Funkhaus Köpenick im sowjetischen Sektor Berlins. Der „Mitteldeutsche Rundfunk“ (Leipzig) und die Landessender…
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Plankommission, Staatliche (1956)
Siehe auch: Plankommission, Staatliche: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Staatliche Plankommission: 1969 1975 1979 Oberste Planungsinstanz der SBZ, von amtlicher Seite als „oberstes gesetzgebendes Organ“ bezeichnet; ihre Verordnungen, Anordnungen und Weisungen haben Gesetzeskraft und sind verbindlich für alle Ministerien, Produktionsministerien und Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich. Vorläufer der jetzigen StP. war die Hauptverwaltg. Wirtschaftsplanung der DWK, die in Zusammenarbeit mit der damaligen Zentralfinanzverwaltung den Halbjahrplan 1948 und den Zweijahrplan aufstellte. Mit der Proklamation der DWK zur „Provisorischen Regierung der DDR“ Wurde die Planungsabteilung der DWK in ein selbständiges Ministerium für Planung umgewandelt. Minister wurde der 1. Vorsitzende der DWK Rau. Das Planungsministerium war gegliedert in „Zentrales Planungsamt“, „Statistisches Zentralamt“ und die Abteilung „Wissenschaft und Forschung“. In dieser Form bestand es nur etwa ein Jahr. Im Zusammenhang mit der Umbildung der Sowjetzonenregierung nach den Volkskammerwahlen vom 15. 10. 1950 wurde das Ministerium aufgelöst und in die jetzige StP. umgebildet. Die Umbildung geschah in Angleichung an die SU: auch dort gibt es kein Planungsministerium, sondern die GOSPLAN-Kommission. Der StP. unterstehen: Staatl. Zentralverwaltung für Statistik, Deutsches Amt für Maße und Gewichte, für Material- und Normenprüfung, für Erfindungs- und Patentwesen, Zentralamt für Forschung und Technik, Deutsches Wirtschaftsinstitut und Hochschule für ➝Planökonomie. Die Hauptabt. Materialversorgung wurde im August 1952 ausgegliedert und als selbständige Behörde mit der Bezeichnung Staatliches Komitee für ➝Materialversorgung unter Leitung eines Vorsitzenden im Range eines Staatssekretärs neu gebildet. Die StP. trifft ihre Entscheidungen unbeeinflußt von nachgeordneten Regierungs- oder Verwaltungsstellen, ie steht außerhalb jeder Kritik durch sowjetzonale Stellen. Arbeitsweise und Arbeitsunterlagen werden durch ein Geheimhaltungssystem geschützt. Die Fachministerien usw. erhalten stets nur Einzelanweisungen, die keine Möglichkeit geben, den Zusammenhang zu erkennen. Die StP. gibt ihrerseits lediglich Befehle der GOSPLAN-Kommission, vertreten durch die Planökonomische Abteilung bei der Hohen Kommission der SU, weiter. Ihre Abhängigkeit von diesen Befehlen ist vollständig. Die Pläne der StP. bedürfen vor der Veröffentlichung der Zustimmung der Sowjets. Damit sichert sich die SU den entscheidenden Einfluß auf die gesamte wirtschaftliche Entwicklung der SBZ. Leiter der StP. ist seit 1952 Leuschner. Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 195 Pirna A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Planökonomie, Hochschule fürSiehe auch: Plankommission, Staatliche: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Staatliche Plankommission: 1969 1975 1979 Oberste Planungsinstanz der SBZ, von amtlicher Seite als „oberstes gesetzgebendes Organ“ bezeichnet; ihre Verordnungen, Anordnungen und Weisungen haben Gesetzeskraft und sind verbindlich für alle Ministerien, Produktionsministerien und Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich. Vorläufer der jetzigen StP. war die Hauptverwaltg. Wirtschaftsplanung…
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Lehrerbildung (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Verfassung der „DDR“ (Art. 36) soll die L. an Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen erfolgen. 1946 waren an allen Universitäten und an der Technischen Hochschule Dresden pädagogische Fakultäten errichtet worden, denen die Ausbildung der Lehrer für die allgemein- und berufsbildenden Schulen übertragen wurde. Die Hauptmasse der neuen Lehrer ist seit 1945 jedoch in Kursen von höchstens einjähriger Dauer, die zunächst als Notmaßnahme gedacht waren, ausgebildet worden. 1948/49 gab es 49.944 Lehrer mit Kurzausbildung neben 22.562 Altlehrern. Durch die „V. über die Neuregelung der Ausbildung der Lehrer an den allgemeinbildenden Schulen, der Pionierleiter, der Kindergärtnerinnen und der Erzieher in Heimen und Horten“ vom 15. 5. 1949 wurde die L. im Verein mit den schon seit 1950 laufenden Bestrebungen auf eine neue Basis gestellt. Die Ausbildung der Lehrer für die Unterstufe (1. bis 4. Schuljahr) erfolgt nunmehr an den Instituten für L. (keine Hochschulen, sondern Fachschulen) im Anschluß an die Grundschule (Ausbildungsdauer: 4 Jahre). Die Institute haben in besonderen Lehrgängen auch hauptamtliche Pionierleiter und Erzieher in Heimen und Horten auszubilden. Die [S. 162]Ausbildung der Fachlehrer für die Mittelstufe (5. bis 8. Schuljahr) ist Aufgabe der Pädagogischen Institute, die Hochschulcharakter besitzen. Das Studium dauert drei Jahre und setzt die Reifeprüfung voraus. Die Oberschullehrer (9. bis 12. Schuljahr) haben 5 Jahre an den Universitäten (philosophische und mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät) oder an Pädagogischen Hochschulen zu studieren. Die Fachlehrer der Mittelstufe erlangen mit dem Staatsexamen die Lehrbefähigung in einem Fach (z. B. Deutsch, Russisch, Geschichte, Erdkunde) oder in zwei Fächern (Mathematik/Physik, Biologie/Chemie), die Oberschullehrer fast ausschließlich in einem Fach. Die Diplom-Gewerbelehrer und Diplom-Handelslehrer für Berufsschulen werden von der Fakultät für Berufspädagogik und Kulturwissenschaft der Technischen Hochschule Dresden und von den Instituten für Berufspädagogik ausgebildet. Studiendauer 4 Jahre. Das Studium der Sonderschulpädagogik ist ein einjähriges Erweiterungsstudium. Ein zentrales Institut für Lehrerweiterbildung hat die Aufgabe, die Qualifizierung der amtierenden Lehrer (Pädagogisches Kabinett) zu organisieren. (Fernstudium) 1956 ist für die Lehrer wieder das Studium von zwei Fächern gefordert worden. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Wendt, Emil: Die Entwicklung der Lehrerbildung in der SBZ seit 1945. (BB) 1956. Etwa 96 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 161–162 Lebensversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LehrergewerkschaftSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Verfassung der „DDR“ (Art. 36) soll die L. an Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen erfolgen. 1946 waren an allen Universitäten und an der Technischen Hochschule Dresden pädagogische Fakultäten errichtet worden, denen die Ausbildung der Lehrer für die allgemein- und berufsbildenden Schulen übertragen wurde. Die Hauptmasse der neuen Lehrer ist seit 1945 jedoch in Kursen von höchstens…
DDR A-Z 1956
Handwerksteuer (1956)
Siehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1954 1975 1979 1985 Handwerksteuer: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Durch die ab 1. 1. 1950 in der SBZ eingeführte H. trat bei allen Gewerbetreibenden, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, an die Stelle der Einzelveranlagungen zur Einkommen-, Vermögens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer eine Pauschalbesteuerung mit gestaffelten Steuersätzen je nach Art des Betriebes, der Zahl der Beschäftigten und der Ortsklasse. Nach dem Gesetz über die H. sind die Handwerke in verschiedene Gruppen eingeteilt, die unterschiedliche Zuschläge zu einem Grundbetrag zahlen müssen. Die Zuschläge werden aus der Bruttolohnsumme bzw. dem Materialeinsatz eines Kalenderjahres abgeleitet. Die Zuschlagsteuer wächst progressiv mit der Zahl der im Lohn Beschäftigten. Die Zuschlagsteuer wirkt sich z. B. bei Betrieben mit 10 Beschäftigten etwa zweieinhalbmal so hoch aus als bei Betrieben mit nur einem Beschäftigten. Handwerksbetriebe mit mehr als 10 Beschäftigten fallen grundsätzlich nicht unter diese Normativbesteuerung. Zur Produktionssteuer (Grund- und Zuschlagsteuer) kommt als weiterer Teil der H. die sog. Handelssteuer. Sie wird aus der Summe der Verkaufspreise derjenigen Waren errechnet, die der Handwerker eingekauft hat, abzüglich der im Betrieb verarbeiteten Waren. Es handelt sich praktisch um eine Ablösung der Umsatzsteuer für nicht verarbeitete Waren, also reine Handelsartikel. Steuerschuldner der H. sind die Inhaber der steuerpflichtigen Betriebe. Die H. wird als Jahressteuer erhoben und ist in vierteljährlichen Teilbeträgen des voraussichtlichen Jahressteuerbetrages zu entrichten. Bis zum 10. 1. jedes Jahres ist die Jahreserklärung auf amtlichem Vordruck einzureichen. Der politische Zweck der H. ist unverkennbar. Bestimmte Kategorien von Kleinbetrieben werden so stark belastet, daß sie nicht mehr leben können. Sie müssen daher schließen, ihre Inhaber Lohnempfänger bei einem volkseigenen oder kommunalen Betrieb werden. Die staatlichen Handwerk- und Industriebetriebe haben einen ausgesprochenen Mangel an Facharbeitern; er wird auf diesem Umwege gemildert. Durch die progressive Besteuerung fremder Arbeitskräfte wird praktisch jede Entfaltung des Handwerks, unterbunden. (Gesetz über die Steuer des Handwerks vom 6. 9. 1950, Gesetz über die Steuertarife des Handwerks vom 13. 4. 1951.) (Handwerk) Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Plönies, Bartho: Die Sowjetisierung des mitteldeutschen Handwerks. Ein Bericht über die Lage des Handwerks in der sowjetischen Zone. 2., erg. Aufl. (BB) 1953. 136 S. m. 19 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 107 Handwerk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Harig, GerhardSiehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1954 1975 1979 1985 Handwerksteuer: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Durch die ab 1. 1. 1950 in der SBZ eingeführte H. trat bei allen Gewerbetreibenden, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, an die Stelle der Einzelveranlagungen zur Einkommen-, Vermögens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer eine Pauschalbesteuerung mit gestaffelten Steuersätzen je nach Art des Betriebes, der Zahl der Beschäftigten und der Ortsklasse. Nach dem Gesetz über die…