DDR A-Z 1956
Bibliothekswesen (1956)
Siehe auch: Bibliotheken: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bibliothekswesen: 1953 1954 1958 Im B. der Zone haben die allgemeinen öffentlichen Büchereien den Vorrang, da sie unmittelbarer als die wissenschaftlichen der Sowjetisierung dienstbar gemacht werden können. Die bisher als „wissenschaftliche bezeichneten Bibliotheken dienten der Wissenschaft und Forschung, die in Dienst und Sold der bürgerlichen Klassengesellschaft standen“ (Erkl. des Volksbildungsministeriums von Juni 1950); sie waren des Objektivismus verdächtig und wurden daher bewußt vernachlässigt. Mangel an qualifizierten Fachkräften und wachsende Anforderungen der „gesellschaftlichen Arbeit“ beeinträchtigten die Erfüllung der eigentlichen Aufgaben; die Buchbestände waren durch Kriegsverluste, Säuberungen und Sekretierungen gelichtet; Anschaffungen westdeutscher und ausländischer Literatur werden (gemäß Verordnung vom 16. 3. 1950) durch die „Zentralstelle für die Beschaffung wissenschaftlicher Literatur“ kontrolliert, die die vom Staat für vordringlich erachteten Bedürfnisse vor anderen zu berücksichtigen hat; die Bibliotheken können also nicht jedem Benutzer jedes für Forschungszwecke benötigte Buch besorgen. Das allgemeine öffentliche B. wird stärker gefördert, aber durch staatliche Reglementierung, Säuberung der Bestände, „Auswahllisten“, Kontrolle der Nachwuchsausbildung, Schulung der alten Bibliothekare und privaten Leihbüchereibesitzer scharf auf die „gesellschaftlichen Aufgaben“ des Parteistaates ausgerichtet. Die Unterhaltungs- und echten Bildungsbedürfnisse der Leserschaft gelten als weniger beachtlich. Büchereien der Betriebe und „demokratischen Massenorganisationen“ genießen besondere Förderung, während die privaten Leihbüchereien zu langsamem Absterben verurteilt sind, da sie die von den Lesern gewünschte Literatur nicht führen, dürfen oder nicht erhalten können. Die Kontrolle der allgemeinen öffentlichen Büchereien und die Umschulung der Bibliothekare erfolgt durch die „Staatlichen Landesstellen für Buch- und Bibliothekswesen“; die Ausbildung des Nachwuchses (auch der wissenschaftlichen Bibliotheken) ist lt. Verordnung vom 16. 3. 1950 beim „Zentralinstitut für Bibliothekswesen“ in Ostberlin zentralisiert. Die Deutsche Bücherei in Leipzig bemüht sich, ihrer alten Aufgabe als allgemeines deutsches Verlagsarchiv weiterhin nachzukommen, [S. 48]wird aber aus der Bundesrepublik nicht mehr mit Pflichtexemplaren beliefert. Literaturangaben *: Bibliotheken als Opfer und Werkzeug der Sowjetisierung. Zur Lage des Büchereiwesens in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 71 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 47–48 Bibliothek fortschrittlicher Schriftsteller A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bildender Künstler, VerbandSiehe auch: Bibliotheken: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bibliothekswesen: 1953 1954 1958 Im B. der Zone haben die allgemeinen öffentlichen Büchereien den Vorrang, da sie unmittelbarer als die wissenschaftlichen der Sowjetisierung dienstbar gemacht werden können. Die bisher als „wissenschaftliche bezeichneten Bibliotheken dienten der Wissenschaft und Forschung, die in Dienst und Sold der bürgerlichen Klassengesellschaft standen“ (Erkl. des…
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Volksarmee, Nationale (1956)
Siehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Volksarmee, Nationale: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die aus der KVP hervorgegangenen Streitkräfte der „DDR“. Am 18. 1. 1956 wurde in der 10. Vollsitzung der Volkskammer das „Gesetz über die Schaffung der N. V. und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“ verabschiedet: Die Armee sei „für die Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit und die Sicherheit der DDR“ notwendig. Sie besteht aus Land-, Luft- und Seestreitkräften. „Die zahlenmäßige Stärke wird begrenzt entsprechend den Aufgaben zum Schutze des Territoriums der DDR, der Verteidigung ihrer Grenzen und der Luftverteidigung.“ Für den Aufbau der V. sind im Haushaltsplan 1956 974,8 Mill. DM Ost vorgesehen; tatsächlich liegen die Kosten der Remilitarisierung der SBZ aber höher: von 1948–1955 sind — ohne daß sie im Staatshaushalt erschienen — mehr als 30 Milliarden DM Ost ausgegeben worden. Verteidigungsminister: Generaloberst Stoph. Die „rechtlichen“ Voraussetzungen für den Aufbau einer Armee in der SBZ wurden am 26. 9. 1955 durch eine Verfassungsergänzung geschaffen, derzufolge der „Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen“ zur „nationalen Ehrenpflicht der Bürger der DDR“ gemacht wird. Die V. wird gegenwärtig aus den Einheiten der KVP entwickelt, die nach Neuuniformierung automatisch zur V. gehören. Die von der SBZ-Regierung „beschlossenen“ Uniformen — die im Widerspruch zu der sonst betriebenen Hetze denen der ehem. Wehrmacht in Farbe, Schnitt und Waffenfarben sowie den Dienstrangabzeichen angepaßt sind — wurden von der Volkskammer am 18. 1. 1956 „bestätigt“. Literaturangaben Bohn, Helmut: Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone — Dokumente und Materialien (eingel. und zusammengest. von Helmut Bohn). Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Die Kasernierte Volkspolizei in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (Denkschrift). (BMG) 1954. 44 S. m. 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 281 Volk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolksdemokratieSiehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Volksarmee, Nationale: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die aus der KVP hervorgegangenen Streitkräfte der „DDR“. Am 18. 1. 1956 wurde in der 10. Vollsitzung der Volkskammer das „Gesetz über die Schaffung der N. V. und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“ verabschiedet: Die Armee sei „für die Erhöhung der…
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1956: A, Ä
ABF Abgabenverwaltung Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Absatzabteilungen Absatzkontore Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter Abschreibungen ABV Abweichungen Abwerbung Ackermann, Anton ADN AE Aeroclub AFI Agenturverträge Agitation Agitprop AGL Agrarökonomik Agrarpreissystem Agrartechnische Organisationen Agrobiologie Agronom Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften Akademie der Wissenschaften, Deutsche Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktiv Aktivist Aktivist des Fünfjahrplans Aktivistenbewegung Aktivistenbrigade Aktivistenplan Aktivistenschule Aktivist, Verdienter Akzise (der HO) Allgemeines Vertragssystem Altenburg Altersversorgung der Intelligenz Anbauplan Angestellte Anhalt Anleitung Annaberg-Buchholz Antifaschistisch-demokratische Ordnung Apolda Apothekenreform Appelt, Rudolf Arbeit, Abteilung für Arbeiterkind Arbeiterkontrollkommissionen Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF) Arbeiterversorgung Arbeiterwohnungsbau Arbeit, Gesetz der Arbeitsamt Arbeitsbefreiung Arbeitsbuch Arbeitsdisziplin Arbeitseinheit Arbeitsgemeinschaften, Ständige Arbeitsgemeinschaft Medizinischer Verlage Arbeitsgericht Arbeitskräftebilanz Arbeitskräftelenkung Arbeitskräfteplan Arbeitskräftereserve Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher Arbeitslosenversicherung Arbeitslosigkeit Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmoral Arbeitsnorm Arbeitsökonomik Arbeitspolitik Arbeitsproduktivität Arbeitsrecht Arbeitsschutz Arbeitsschutz, Bevollmächtigter für Arbeitsschutzobmann Arbeitsschutzvereinbarung Arbeitsstudie Arbeitsverpflichtung Arbeitszeit Arbeit und Berufsausbildung, Abteilung für Arbeit und Löhne, Kommission für Architektur Arnstadt Arzneimittelversorgung Arzthelfer Aschersleben Aspirantur, Wissenschaftliche ATG Aue Aufbau des Sozialismus Aufbaugrundschuld Aufkaufpreis Aufklärungslokal Aufsatzwettbewerbe Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches Ausbeutung Ausgezeichnete Leistungen, Medaille für Ausschuß in der Produktion Außenhandel Außenhandel, Kammer für (KfA) Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Ministerium für (MAI) Außenpolitik Austauschnormen Ausweise Auszeichnungen Autotransportgemeinschaften (ATG) AWA Axen, Hermann AZKWABF Abgabenverwaltung Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Absatzabteilungen Absatzkontore Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter Abschreibungen ABV Abweichungen Abwerbung Ackermann, Anton ADN AE Aeroclub AFI Agenturverträge Agitation Agitprop AGL Agrarökonomik Agrarpreissystem Agrartechnische Organisationen Agrobiologie Agronom Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften Akademie der…
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Beschlagnahme (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 B. werden durch viele Dienststellen vorgenommen. Volkspolizei, SSD, Amt für ➝Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (AZKW) und andere Staatsorgane beschlagnahmen im Zuge von Strafverfahren und durch einfache Verwaltungsmaßmahmen oft, ohne daß gesetzliche Voraussetzungen vorliegen. Obwohl § 140 der sowjetzonalen StPO vorschreibt, daß jede B. der richterlichen Bestätigung bedarf, erfolgt diese in der Mehrzahl der Fälle nicht, vor allem dann nicht, wenn die B. vom AZKW vorgenommen worden ist. Das AZKW darf vielmehr Gegenstände beschlagnahmen und sogar durch einfachen Bescheid einziehen. Gegen diesen Bescheid steht der Rechtsweg nicht offen, es gibt lediglich die Beschwerdemöglichkeit an das Ministerium für ➝Außenhandel und Innerdeutschen Handel (§§ 21, 23 der 4. DB. vom 25. 8. 1954 zum Gesetz zum Schutze des ➝innerdeutschen Handels; GBl. S. 757). Schon seit längerer Zeit wurde das zurückgelassene Eigentum von Personen, die nach West-Berlin oder in die Bundesrepublik geflüchtet waren, erfaßt und sichergestellt. Die „VO. zur Sicherung von Vermögenswerten“ vom 17. 7. 1952 (GBl. S. 615) ordnete im § 1 an: „Das Vermögen von Personen, die das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik verlassen, ohne die polizeilichen Meldevorschriften zu beachten, oder hierzu Vorbereitungen treffen, ist zu beschlagnahmen.“ In hierzu ergangenen Geheimanweisungen des Innenministeriums wurde bestimmt, daß diese Verordnung rückwirkend bis 1945 anzuwenden und daß unter B. die „Überführung in Volkseigentum“ zu verstehen war. Praktisch handelte es sich also um eine Enteignung (Eigentum). Jede Verfügung, die vor der sog. Republikflucht seitens des Berechtigten getroffen worden war, galt als nichtig. Die im Zuge des Neuen Kurses erfolgte Aufhebung der „VO. zur Sicherung von Vermögenswerten“ bedeutet praktisch nur gewisse Einschränkungen ihrer Bestimmungen. Das Vermögen von Flüchtlingen, die vor dem 10. 6. 1953 die SBZ verließen, wird — sofern der Tatbestand der Flucht oder das Vorhandensein derartiger Vermögenswerte erst jetzt bekannt wird — weiterhin nach der genannten VO. vom 17. 7. 1952 beschlagnahmt. Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. Bonn 1955. 240 S. m. 57 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 43 Besatzungspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BestarbeiterSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 B. werden durch viele Dienststellen vorgenommen. Volkspolizei, SSD, Amt für ➝Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (AZKW) und andere Staatsorgane beschlagnahmen im Zuge von Strafverfahren und durch einfache Verwaltungsmaßmahmen oft, ohne daß gesetzliche Voraussetzungen vorliegen. Obwohl § 140 der sowjetzonalen StPO vorschreibt, daß jede B. der richterlichen Bestätigung bedarf, erfolgt diese in der Mehrzahl…
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Handwerksteuer (1956)
Siehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1954 1975 1979 1985 Handwerksteuer: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Durch die ab 1. 1. 1950 in der SBZ eingeführte H. trat bei allen Gewerbetreibenden, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, an die Stelle der Einzelveranlagungen zur Einkommen-, Vermögens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer eine Pauschalbesteuerung mit gestaffelten Steuersätzen je nach Art des Betriebes, der Zahl der Beschäftigten und der Ortsklasse. Nach dem Gesetz über die H. sind die Handwerke in verschiedene Gruppen eingeteilt, die unterschiedliche Zuschläge zu einem Grundbetrag zahlen müssen. Die Zuschläge werden aus der Bruttolohnsumme bzw. dem Materialeinsatz eines Kalenderjahres abgeleitet. Die Zuschlagsteuer wächst progressiv mit der Zahl der im Lohn Beschäftigten. Die Zuschlagsteuer wirkt sich z. B. bei Betrieben mit 10 Beschäftigten etwa zweieinhalbmal so hoch aus als bei Betrieben mit nur einem Beschäftigten. Handwerksbetriebe mit mehr als 10 Beschäftigten fallen grundsätzlich nicht unter diese Normativbesteuerung. Zur Produktionssteuer (Grund- und Zuschlagsteuer) kommt als weiterer Teil der H. die sog. Handelssteuer. Sie wird aus der Summe der Verkaufspreise derjenigen Waren errechnet, die der Handwerker eingekauft hat, abzüglich der im Betrieb verarbeiteten Waren. Es handelt sich praktisch um eine Ablösung der Umsatzsteuer für nicht verarbeitete Waren, also reine Handelsartikel. Steuerschuldner der H. sind die Inhaber der steuerpflichtigen Betriebe. Die H. wird als Jahressteuer erhoben und ist in vierteljährlichen Teilbeträgen des voraussichtlichen Jahressteuerbetrages zu entrichten. Bis zum 10. 1. jedes Jahres ist die Jahreserklärung auf amtlichem Vordruck einzureichen. Der politische Zweck der H. ist unverkennbar. Bestimmte Kategorien von Kleinbetrieben werden so stark belastet, daß sie nicht mehr leben können. Sie müssen daher schließen, ihre Inhaber Lohnempfänger bei einem volkseigenen oder kommunalen Betrieb werden. Die staatlichen Handwerk- und Industriebetriebe haben einen ausgesprochenen Mangel an Facharbeitern; er wird auf diesem Umwege gemildert. Durch die progressive Besteuerung fremder Arbeitskräfte wird praktisch jede Entfaltung des Handwerks, unterbunden. (Gesetz über die Steuer des Handwerks vom 6. 9. 1950, Gesetz über die Steuertarife des Handwerks vom 13. 4. 1951.) (Handwerk) Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Plönies, Bartho: Die Sowjetisierung des mitteldeutschen Handwerks. Ein Bericht über die Lage des Handwerks in der sowjetischen Zone. 2., erg. Aufl. (BB) 1953. 136 S. m. 19 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 107 Handwerk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Harig, GerhardSiehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1954 1975 1979 1985 Handwerksteuer: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Durch die ab 1. 1. 1950 in der SBZ eingeführte H. trat bei allen Gewerbetreibenden, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, an die Stelle der Einzelveranlagungen zur Einkommen-, Vermögens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer eine Pauschalbesteuerung mit gestaffelten Steuersätzen je nach Art des Betriebes, der Zahl der Beschäftigten und der Ortsklasse. Nach dem Gesetz über die…
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Schulung (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sch. dient einerseits der Kaderbildung (Kader) und andererseits der Massenbeeinflussung. — Der Kaderbildung dienen besonders folgende Schulsysteme (Internatsschulen): Parteihochschule „Karl Marx“ und etwa 100 Parteischulen; Deutsche ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und 12 weitere Verwaltungsschulen, Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“ und 25 weitere Jugendschulen, Pionierleiterschulen, Hochschule der Gewerkschaften „Fritz Heckert“ Zentralschulen der Industriegewerkschaften, Grundschulen der Industriegewerkschaften, Spezialschulen des FDGB, ferner Schulen der anderen Parteien und verschiedener Organisationen. Auf den Spitzenanstalten (Hochschulen und Deutsche Akademie) beträgt die normale Dauer der Lehrgänge 1–2 Jahre, auf den übrigen Schulen 3–12 Monate. — Der Massen Beeinflussung dienen besonders: Das Parteilehrjahr der SED, [S. 228]das FDJ-Schuljahr, die staatspolitische Sch., die Betriebsabendschulen des FDGB. Sch. wird in Form von Zirkeln regelmäßig 2–4mal im Monat durchgeführt. Lehrpläne; a) in den Internatsschulen: In den Schulen der SED und FDJ vorwiegend Probleme der stalinistischen Theorie (Geschichte der ➝KPdSU, Entwicklung der deutschen Arbeiterbewegung, dialektischer Materialismus); in den Verwaltungsschulen und in den Schulen des FDGB vorwiegend Gegenwartsprobleme, z. T. unter fachlichen Gesichtspunkten (Wirtschaftsstruktur der SBZ, Methoden der Planwirtschaft, Aufbau des Staats- und Verwaltungsapparats, Struktur und Aufgaben des FDGB usw.). — b) In den verschiedenen Zirkeln der Massenschulung: Im Parteilehrjahr der SED und in den Fortgeschrittenen-Zirkeln des FDJ-Schuljahrs überwiegend Probleme der stalinistischen Theorie, in den übrigen Lehrgängen überwiegend Gegenwartsprobleme, hier vorwiegend unter propagandistischen Gesichtspunkten. Methoden der Sch.: a) In den Internatsschulen: Darbietung des Lehrstoffes in Lektionen, Seminaren, Übungen; Vertiefung im planmäßigen „Selbststudium“; Kritik und Selbstkritik; Bildung von Schüler-Kollektivs (5–20 Personen). Sehr wenig Freizeit, sehr wenig Urlaub, also Verbindung zur Umwelt weitgehend unterbrochen. — b) In den Massen-Sch.: Lektionen durch den Zirkelleiter und Kontrolle, indem der Zirkelleiter meist vorbestimmte Fragen stellt. Einsatz der Schüler der Internatsschulen nach Beendigung der Lehrgänge: Schüler der Spitzenanstalten in zentralen Ministerien und Behörden, in hohen Funktionen der Partei, FDJ und Massenorganisationen; Schüler der anderen Anstalten in verschiedenen Funktionen im Bezirks- und Kreismaßstab. Schon 1951 wurden etwa 3 Mill. Personen in Sch.-Zirkeln erfaßt. (Propaganda) Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 227–228 Schulklub A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schulung, InnerbetrieblicheSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sch. dient einerseits der Kaderbildung (Kader) und andererseits der Massenbeeinflussung. — Der Kaderbildung dienen besonders folgende Schulsysteme (Internatsschulen): Parteihochschule „Karl Marx“ und etwa 100 Parteischulen; Deutsche ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und 12 weitere Verwaltungsschulen, Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“ und 25 weitere Jugendschulen,…
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Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des (1956)
Siehe auch: Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutz des: 1953 1954 Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das „Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels“ vom 21. 4. 1950 (GBl. S. 327) ist von besonderer Bedeutung auf wirtschaftsstrafrechtlichem Gebiet. Es stellt den ohne besondere Genehmigung erfolgten Transport von Waren nach und von Westberlin unter Strafe von mindestens 3 Jahren Gefängnis, in schweren Fällen mindestens 5 Jahren Zuchthaus und Vermögenseinziehung. Ein schwerer Fall liegt u. a. immer dann vor, wenn Wertpapiere, Briefmarken mit Sammlerwert, Kunstgegenstände oder Schmucksachen ohne Warenbegleitschein nach Westberlin gebracht werden. Durch die „Verordnung zum Schutze des innerdeutschen Warenverkehrs“ vom 26. 7. 1951 (GBl. S. 705) wurde dieses Gesetz auf den gesamten Warenverkehr zwischen der SBZ und der Bundesrepublik ausgedehnt. Durch dieses Gesetz wird die Möglichkeit, über privates Eigentum frei zu verfügen (Kunstgegenstände, Schmucksachen usw.), stark eingeschränkt und teilweise verhindert (Eigentum). In einer nach der Verkündung des Neuen Kurses erlassenen Richtlinie hat das Oberste Gericht die zu „formale“ Anwendung des Handelsschutzgesetzes gerügt und zur Gewährleistung seiner „richtigen“ Anwendung u. a. angeordnet, daß ein schwerer Fall im Sinne des Gesetzes (5 Jahre Zuchthaus Mindeststrafe) nur dann anzunehmen sei, wenn es sich bei dem unerlaubten Transport von Geld, Wertsachen und dgl. „um hohe Geldbeträge oder Gegenstände von erheblichem Wert handelt“ (Richtlinie Nr. 4 vom 31. 10. 1953; ZBl. S. 546). Die Ausdrücke „hoch“ und „erheblicher Wert“ sind bewußt unklar gehalten, so daß praktisch jede gewünschte Auslegung möglich ist. Das AZKW verfügt Beschlagnahme und Einziehung von Gegenständen selbständig ohne Beteiligung der Gerichte (Beschlagnahme). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 119 Innen- und Außenhandel, Deutscher (DIA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Innere ReservenSiehe auch: Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutz des: 1953 1954 Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das „Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels“ vom 21. 4. 1950 (GBl. S. 327) ist von besonderer Bedeutung auf wirtschaftsstrafrechtlichem Gebiet. Es stellt den ohne besondere Genehmigung erfolgten Transport von Waren nach und von Westberlin unter Strafe von mindestens 3 Jahren Gefängnis, in schweren Fällen mindestens 5…
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Richter, Unabhängigkeit der (1956)
Siehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1958 1959 „Ein Richter muß nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß er sein Amt gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt und sich vorbehaltslos für die Ziele der DDR einsetzt“ (§ 11 Abs. 1 des sowjetzonalen GVG). Die Richter des Obersten Gerichts werden auf fünf Jahre gewählt, die übrigen Richter auf drei Jahre vom Justizminister ernannt. Alle Richter können vorzeitig abberufen werden, wenn sie „gegen die Verfassung oder andere Gesetze verstoßen oder“ sonst ihre Pflichten als Richter gröblich verletzten“ (§§ 16, 17 des sowjetzonalen GVG). Obwohl Art. 127 der Verfassung und § 5 des sowjetzonalen GVG lauten: „Die Richter sind in ihrer Rechtssprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“, werden laufend und planmäßig Weisungen an die Richter erlassen. Haftentlassungen von sog. Wirtschaftsverbrechern werden für unzulässig erklärt und bedürfen der Genehmigung des Ministeriums (Rundverfügung Nr. 98/50 des sächsischen Justizministeriums). Richter, die sich diesen Rundverfügungen nicht fügten, sind entlassen oder inhaftiert worden. Die Kontrollkommission hatte bis zum Jahre 1953 weitgehende Befugnisse gegenüber den Gerichten. Mit der Rundverfügung Nr. 105/50 des Ministeriums der Justiz vom 10. 8. 1950 wurde verlangt, daß die Richter mehr als bisher in ihren Entscheidungen den Anträgen der Staatsanwaltschaft entsprechen. In wichtigen Strafprozessen wird den Richtern seitens der SED, der Justizverwaltung, der Polizei oder des SSD vor der Verhandlung mitgeteilt, welche Strafe verhängt werden muß. Einen selbständigen Apparat zur „Anleitung der Richter“ schuf Hilde ➝Benjamin nach dem 17. 6. 1953. Instrukteure eines sog. Operativstabes reisten durch die SBZ und erteilten in den Verfahren gegen Demonstranten des 17. Juni (Juni-Aufstand) Weisungen über das Strafmaß, die sie vorher telefonisch beim Operativstab in Ost-Berlin, zum Teil unmittelbar bei Hilde Benjamin, einholten. Dieses Instrukteurwesen wurde im Jahre 1954 in das Justizministerium übernommen. Richter, die die ihnen gegebenen „Anleitungen“ nicht beachten, setzen sich der Gefahr sofortiger Abberufung oder strafrechtlicher Verfolgung aus. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 218 Revolution A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Richtlinien des Plenums des Obersten GerichtsSiehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1958 1959 „Ein Richter muß nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß er sein Amt gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt und sich vorbehaltslos für die Ziele der DDR einsetzt“ (§ 11 Abs. 1 des sowjetzonalen GVG). Die Richter des Obersten Gerichts werden auf fünf Jahre gewählt, die übrigen Richter auf drei Jahre vom Justizminister ernannt. Alle…
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Hochschulen (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die H. unterstanden bis 1951 dem Ministerium für Volksbildung der SBZ und den entsprechenden Volksbildungsministerien der Länder. Durch Verfügung vom 22. 2. 1951 wurde ein Staatssekretariat für das Hochschulwesen geschaffen, dem die zentrale Leitung und Koordinierung der wissenschaftlichen Lehre und Forschung obliegen. Während die 6 Universitäten in Berlin, Leipzig, Halle, Jena, Greifswald, Rostock und die Technische Hochschule Dresden dem Staatssekretariat direkt unterstehen, sind die sonstigen Hochschulen nach sowjetischem Vorbild in die Verwaltung der einschlägigen Fachministerien übergegangen. Sie werden iedoch in hochschulpolitischen und wissenschaftlichen Fragen zugleich vom Staatssekretariat „angeleitet“. Die Neugründung des Staatssekretariats war der Auftakt zur „Hochschul-“ bzw. „Studienreform“, die weitgehende Veränderungen des deutschen Hochschulwesens mit sich brachte. Dieser Reformperiode ging eine weniger an sowjetischen Vorbildern orientierte erste Phase der Hochschulpolitik voraus (1945 bis 1950). Sie bereitete durch ihre sog. „Demokratisierung“ der H. den Boden für die Hochschulreform. Folgende Maßnahmen und Einrichtungen haben die H. dem werdenden totalitären Staat angepaßt: 1. Seit 1945 sind die neuen sowjetzonalen Behörden bestrebt, die Monopolstellung des Marxismus-Leninismus durchzusetzen. Seit dem Wintersemester 1950/51 haben die Studierenden aller Fakultäten vom 1. bis 3. Studienjahr das „gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium“ zu absolvieren. Es vermittelt die grundlegenden Lehren des dialektischen und historischen Materialismus sowie der politischen Ökonomie. Im Einklang damit sind im Laufe der Jahre die „Gesellschaftswissenschaften“, insbesondere die Geschichts-, Rechts-, Staats-, Wirtschafts- und Erziehungswissenschaften sowie die Philosophie im Geiste der kommunistischen Parteiideologie umgestaltet worden. Der Einfluß des Marxismus-Leninismus auf die mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer (Wissenschaft) ist weniger bedeutsam. Jedoch propagieren die neuen Machthaber die Sowjetwissenschaft und betonen ihre Vorbildlichkeit. 2. Der Monopolstellung des Marxismus-Leninismus entspricht eine Berufungspolitik, die die Durchdringung des Lehrkörpers der H. mit intellektuellen Parteigängern des Kommunismus anstrebt. Der Anteil entschiedener Stalinisten ist nach zehn Jahren angeblich demokratischer Hochschulpolitik besonders hoch in den Fächern Philosophie, politische Ökonomie und neuere Geschichte. Den Mangel an geeigneten stalinistischen Dozenten versuchte die SBZ durch Schulungskurse an der Parteihochschule der SED und durch die schon 1947/48 einsetzende zentralisierte Förderung des „wissenschaftlichen Nachwuchses“ zu überwinden. Im Verlauf der Hochschulreform ist diese Institution, auch wissenschaftliche ➝Aspirantur genannt, weiter ausgebaut worden. 3. Eine gesteuerte Auslese garantiert eine den politischen Zielen der SED-Führung entsprechende Zusammensetzung der Studentenschaft. Wie im gesamten Erziehungswesen werden Arbeiter- und Bauernkinder sowie Kinder von Prämiierten und Angehörigen der „fortschrittlichen“ Intelligenz bevorzugt. Der Anteil der Arbeiter- und Bauernkinder an der Zahl der Studenten stieg von 10 v. H. 1945/46 auf 50 v. H. 1953/54. Die Zahl der Studenten an den H. erhöhte sich in dem [S. 113]gleichen Zeitraum von 8.170 auf 51.000. Dazu kommen noch die Angehörigen der Arbeiter- und Bauernfakultäten. 4. Die Neuorganisation der Hochschulen tendiert auf eine Verwandlung der Hochschulen in „Kaderschmieden“ der SBZ. Die „Vorläufige Arbeitsordnung der Universitäten und wissenschaftlichen Hochschulen und Universitäten“ (1949) gab den Hochschulen erstmalig ein politisches Erziehungsziel, das in der Phase der Hochschulreform immer mehr in den Vordergrund trat. Die „Vorläufige Arbeitsordnung“ (1949) beseitigte die Kuratorial-Verfassung und erweiterte die Befugnisse des Rektors. Gleichwohl hat sich keine echte akademische Selbstverwaltung herausgebildet. Alle akademischen Wahlen werden nach Bedarf manipuliert. Neben dem gewählten Rektor amtieren seit 1951 ernannte Prorektoren mit bestimmten Kompetenzen. Eine neue Einrichtung bilden die Fachrichtungen, die die einzelnen Fakultäten aufgliedern. Die philosophische Fakultät umfaßt z. B. 17 Fachrichtungen. Zur Beratung des Staatssekretariats sind wissenschaftliche Beiräte gebildet worden (1954; 39), deren Arbeit zu einer erhöhten Uniformität des Hochschulwesens geführt hat. 5. Die politische Kontrolle der Hochschule hat nach und nach die SED-Betriebsgruppe übernommen, der Dozenten und Studenten angehören. Sie wird unterstützt von der FDJ, der — von zuverlässigen SED-Mitgliedern geleitet — schon 1950 die übergroße Mehrheit der Studenten angehörte. 6. Das Studium erfolgt an allen Hochschulen nach festen, für Studierende und Dozierende verbindlichen Studienplänen im 10-Monate-Studienjahr. Der übermäßigen Spezialisierung (in der Regel studiert der Student nur ein Fach und kann sich auf ein besonderes Gebiet dieses Faches spezialisieren) versucht man durch das gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium entgegenzuwirken. Ein sechswöchiges Berufspraktikum nach jedem Prüfungsabschnitt hat die Verbindung zwischen Theorie und Praxis herzustellen. Besondere Kommissionen entscheiden nach Ablegung der Examina über die berufliche Verwendung des Studenten. Die Masse der Studenten ist im Interesse einer besseren Überwachung in Seminargruppen aufgegliedert worden. Das sind kleine (20 bis 30 Studierende), Schulklassen vergleichbare Einheiten, die von (nach politischen Gesichtspunkten ausgelesenen) Seminargruppensekretären geleitet werden. Jede Seminargruppe umfaßt Studierende eines Jahrgangs und einer Fachrichtung, die den gleichen Studienplan zu erfüllen haben. Verstöße gegen die „Lerndisziplin“ werden streng geahndet. Das Studium muß in der vorgeschriebenen Zeit beendet werden. 7. Die mit dem Druck zur Anpassung immer verbundenen Chancen für anpassungsbereite Studierende sind gegeben in der unterschiedlichen Zuteilung von Stipendien und in den großen Möglichkeiten eines schnellen beruflichen Aufstiegs. Zur Gewinnung der Dozenten hat die „VO. über die Erhaltung und Entwicklung der deutschen Wissenschaft und Kultur, die weitere Verbesserung der Lage der Intelligenz und die Steigerung ihrer Rolle in der Produktion und im öffentlichen Leben“ vom 31. 3. 1949 u. a. auch die Gelehrten materiell besserzustellen versucht und verschiedene Ehrungen für sie geschaffen. Weitere Verordnungen 1951 und 1952 haben die Gehälter der Dozenten wesentlich erhöht, so daß sie heute zu den Gruppen mit den höchsten Einkommen zählen. 8. Der große Bedarf an Funktionären für die bürokratischen Apparate der Partei, der Massenorganisationen, des Staates und der Wirtschaft führte nach dem Übergang zur Planwirtschaft zur Neugründung zahlreicher H. Nach sowjetischem Vorbild haben sie den Charakter von Fach-H. Die ersten Neugründungen waren die Deutsche ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, jetzt Potsdam-Babelsberg, die H. für Ökonomie und Planung, Berlin, die Brandenburgische Landeshochschule Potsdam (jetzt Pädagogische Hochschule). 1955 gab es 46 Universitäten und Hochschulen (1938 nur 13 in demselben Gebiet). Zu den Neugründungen gehören z. B. die H. für Binnenhandel Leipzig, die H. für Schwermaschinenbau Magdeburg, die Technische H. für Chemie Leuna-Merseburg, die drei Medizinischen Akademien Neben den staatlichen H. gibt es H. der SED und anderer Organisationen. Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 112–113 HO A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hockauf, FridaSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die H. unterstanden bis 1951 dem Ministerium für Volksbildung der SBZ und den entsprechenden Volksbildungsministerien der Länder. Durch Verfügung vom 22. 2. 1951 wurde ein Staatssekretariat für das Hochschulwesen geschaffen, dem die zentrale Leitung und Koordinierung der wissenschaftlichen Lehre und Forschung obliegen. Während die 6 Universitäten in Berlin, Leipzig, Halle, Jena, Greifswald, Rostock und die…
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Gnadenrecht (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit Ausnahme von Art. 107 der Verfassung, wonach der Präsident der Republik das Begnadigungsrecht ausübt, fehlt es in der SBZ an einer gesetzlichen Regelung über das Recht zur Begnadigung und das Gnadenverfahren. Verschiedene Entwürfe einer Gnadenordnung wurden ausgearbeitet, fanden aber nicht die Billigung aller beteiligten Stellen. Im Okt. 1954 gab der Staatssekretär im Ministerium der Justiz, Dr. Toeplitz, den Vorsitzenden der Anwaltskollegien (Rechtsanwaltschaft) mündlich bekannt, daß eine Gnadenordnung erlassen sei, daß diese aber nicht veröffentlicht werde, und teilte den wesentlichen Inhalt mit der Bitte um Unterrichtung der anderen Kollegiums-Anwälte mit. Danach ist Gnadeninstanz bei Todesstrafen und allen Freiheitsstrafen der Staatspräsident, für Geldstrafen und Nebenstrafen ein für jeden Bezirk gebildeter besonderer Gnadenausschuß, dem der Leiter der Bezirks justizverwaltungsstelle, der Bezirksgerichtsdirektor und der Bezirksstaatsanwalt angehören. Die Gnadenentscheidung des Staatspräsidenten wird in jedem Einzelfall durch eine Stellungnahme dieses Gnadenausschusses vorbereitet. Gnadengesuche werden nur dann bearbeitet, wenn sie von Ehegatten, Geschwistern oder Personen eingereicht werden, die in gerader Linie mit dem Verurteilten verwandt sind. Gnadengesuche von Rechtsanwälten werden zurückgewiesen. Derartige anwaltliche Gnadengesuche finden nur bei Verurteilungen zu Todesstrafe Beachtung und Bearbeitung. In nicht genau zu erkennendem Umfange scheint der Staatspräsident sein G. auf den Generalstaatsanwalt delegiert zu haben, z. B. hinsichtlich der Waldheim-Verurteilten (Kriegsverbrecherprozesse). Die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung aus der Strafhaft bietet § 346 der sowjetzonalen StPO. Danach kann die Vollstreckung der Freiheitsentziehung mit dem Ziel des Straferlasses ausgesetzt werden, wenn „a) das Vorleben und die Persönlichkeit des Täters sowie die Umstände des Verbrechens dies rechtfertigen und b) zu erwarten ist, daß der Verurteilte während einer Bewährungszeit sich so verantwortungsbewußt verhält, daß auch für die Zukunft mit einer gewissenhaften Erfüllung seiner Pflichten als Bürger der Deutschen Demokratischen Republik gerechnet werden kann.“ Bedingte Strafaussetzung bei einer mehr als 6 Jahre Freiheitsentziehung betragenden Strafe darf allerdings erst dann erfolgen, wenn mindestens die Hälfte der Strafe verbüßt ist. Hinsichtlich der Anwendung des § 346 hat das Oberste Gericht eine besondere Richtlinie (Nr. 1 vom 29. 4. 1953; ZBl. S. 220) erlassen. Diese Richtlinie wurde nach der Abkehr vom Stalinismus als „nicht mehr den Erfordernissen unserer gesellschaftlichen Entwicklung“ bezeichnet und durch Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts v. 30. 4. 1956 aufgehoben („Neue Justiz“ 1956, S. 263). Hilde ➝Benjamin bemängelt, daß z. Z. noch in überwiegendem Maße Eingaben von Angehörigen des Verurteilten oder des Verurteilten selbst die Gerichte mit Erwägungen gemäß § 346 StPO, beschäftigen. „Erreicht werden muß in immer zunehmendem Maße, daß die Entscheidung, ob einem Verurteilten bedingte Strafaussetzung gewährt werden soll, auf der systematischen Hand[S. 99]habung des § 346 Abs. 6 beruht, wonach nämlich nach Antritt der Strafe der Staatsanwalt und der Leiter der Vollzugsanstalt laufend zu überprüfen haben, ob die Voraussetzungen für eine Strafaussetzung eingetreten sind, und gegebenenfalls entsprechende Anträge stellen müssen.“ („Neue Justiz“ 1954, 5. 681.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 98–99 GM A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GörlitzSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit Ausnahme von Art. 107 der Verfassung, wonach der Präsident der Republik das Begnadigungsrecht ausübt, fehlt es in der SBZ an einer gesetzlichen Regelung über das Recht zur Begnadigung und das Gnadenverfahren. Verschiedene Entwürfe einer Gnadenordnung wurden ausgearbeitet, fanden aber nicht die Billigung aller beteiligten Stellen. Im Okt. 1954 gab der Staatssekretär im Ministerium der Justiz, Dr. Toeplitz, den…
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Investitionen (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 I. bilden nach der Defin. im Lehrbuch „Politische Ökonomie“ „die Gesamtheit der Aufwendungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zur Schaffung neuer und zur Rekonstruktion bereits bestehender Anlagefonds der Produktions- und der Nichtproduktionssphäre“. Um die einzelnen Betriebe ökonomisch stärker zu interessieren, werden ab 1. Januar 1955 in allen zentral geleiteten Betrieben der „volkseigenen“ Industrie Amortisationen und Gewinne zur vollen bzw. teilweisen Finanzierung der I. herangezogen, während vorher sämtliche Gewinne und Amortisationen an den Staatshaushalt abgeführt werden mußten. Die restlichen Investitionsmittel erhalten die Betriebe aus dem Staatshaushalt über die Deutsche ➝Investitionsbank zugewiesen. Die Höhe wird für jeden Wirtschaftszweig durch die Staatliche ➝Plankommission festgelegt. Die Investitionspolitik ist im Rahmen der sowjetzonalen Finanzpolitik eins der wirksamsten Instrumente der Wirtschaftslenkung. Im ersten Fünfjahrplan legte man den Gesamtumfang der staatlichen I. (ohne Lizenzen und Kredite) auf 20.564,5 Mill. DM Ost fest. Eine Erhöhung erfolgte jedoch in den einzelnen Volkswirtschaftsplänen auf insgesamt 22.413,9 Mill. DM Ost, von denen dann 20.879 Mill. DM Ost von der zentral geleiteten und örtlichen Wirtschaft in Anspruch genommen wurden (48,5 v. H. von der Industrie, 9,5 v. H. von der Landwirtschaft, 1,2 v. H. vom Handel, 13,1 v. H. vom Verkehr, 1,9 v. H. vom Gesundheitswesen, 3,8 v. H. von der Volksbildung). Von den Gesamtinvestitionen der zentral geleiteten „volkseigenen“ Industrie gingen 68 v. H. vorrangig in die Grundstoffindustrie, 14,7 v. H. in den Maschinenbau und 6,3 v. H. in die Leichtindustrie. Im zweiten Fünfjahrplan sollen 47,6 Mrd. DM Ost für staatliche H. aufgewendet werden, davon 3,6 Mrd. DM Ost für I. der nationalen Verteidigung. Hinzu sollen kommen 7 Mrd. DM Ost für I. aus Eigenmitteln und Krediten. Ziel dieser erhöhten I. ist, die Voraussetzung für die Beschleunigung des technischen Fortschritts in der Industrie, für Mechanisierung, Modernisierung, und Automatisierung der entscheidenden Produktionsprozesse und zur Steigerung der Arbeitsproduktivität zu schaffen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 123 Interzonenverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Investitionsbank, Deutsche (DIB)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 I. bilden nach der Defin. im Lehrbuch „Politische Ökonomie“ „die Gesamtheit der Aufwendungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zur Schaffung neuer und zur Rekonstruktion bereits bestehender Anlagefonds der Produktions- und der Nichtproduktionssphäre“. Um die einzelnen Betriebe ökonomisch stärker zu interessieren, werden ab 1. Januar 1955 in allen zentral geleiteten Betrieben der „volkseigenen“…
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Diktatur des Proletariats (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wurde als Herrschaftssystem im Gefolge der proletarischen Revolution von Marx nur in einem einzelnen Satz seiner „Kritik des Gothaer Programms“ 1875 ohne nähere Erläuterung erwähnt, erst von Lenin zum „wichtigsten Problem“ und „Hauptinhalt“ der bolschewistischen Revolution erhoben und durch seine 1917 erschienene Schrift „Staat und Revolution“zu einer geschlossenen Revolutionstheorie entwickelt, die später von Stalin ausgebaut wurde. Die DdP. soll den alten Staatsapparat, seine Gesetzgebung und seine Moral gewaltsam und vollständig zertrümmern, den völligen Sturz des Kapitals herbeiführen, jeden Widerstand der Gegner und alle Restaurationsversuche mit allen Mitteln unterdrücken und die Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Kommunismus durch die Errichtung der klassenlosen Gesellschaft und der vom Staat als einzigem Unternehmer gelenkten sozialistischen Produktionsweise in die Wege leiten. Lenin betrachtete dabei die kommunistische Parteileitung als Avantgarde (Vorhut) der Parteianhänger, die in straffster Disziplin ohne Mitbestimmungsrecht alle Anordnungen zu befolgen haben; er betrachtete die Partei als Avantgarde des Proletariats, die Proletarier als Avantgarde aller übrigen für die Revolution brauchbaren Werktätigen (unzufriedene Kleinbürger, Kleineigentümer, Intelligenz usw.), die ihrerseits ein „Klassenbündnis“ mit den werktätigen Bauern eingehen müßten, ohne daß die kommun. Parteileitung ihre „führende Rolle“ in dieser künstlich konstruierten Pyramide verlieren dürfe. Das bedeutet in der Praxis, daß weder die Bauern noch die Werktätigen noch das Proletariat oder die kommun. Parteimitglieder, sondern allein die Parteileitung, verkörpert durch das ZK, die unumschränkte Diktatur über das ganze Volk ausüben, und daß alle, die der Partei beitreten oder mit ihr paktieren, sich auf Gnade und Ungnade dieser DdP. ausliefern, die, wie Stalin sagt, nicht als eine flüchtige Periode zu gelten hat, sondern als eine ganze historische Ära, von der bis jetzt niemand sagen kann, wann sie endet. (Materialistische Geschichtsauffassung, Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 63 Differenzierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DIMSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wurde als Herrschaftssystem im Gefolge der proletarischen Revolution von Marx nur in einem einzelnen Satz seiner „Kritik des Gothaer Programms“ 1875 ohne nähere Erläuterung erwähnt, erst von Lenin zum „wichtigsten Problem“ und „Hauptinhalt“ der bolschewistischen Revolution erhoben und durch seine 1917 erschienene Schrift „Staat und Revolution“zu einer geschlossenen Revolutionstheorie entwickelt, die später…
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Uranbergbau (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der U. in der SBZ wird von der sowjetischen Wismut-AG., seit 1. 1. 1954 angeblich zu einer deutsch-sowjetischen Aktiengesellschaft umgewandelt, betrieben. Die Sowjets schufen damit ein völkerrechtliches Novum, da erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten nach eigenem Ermessen in dem von ihr besetzten Gebiete die Bodenschätze als Reparationsleistungen ausbeutet. Die Wismut-AG. nahm innerhalb der SAG insofern eine Sonderstellung ein, als sie nicht zur Verwaltung der sowjetischen Vermögen in Deutschland gehörte. Die Hauptverwaltung Wismut-AG. in Siegmar-Schönau bei Chemnitz (Sachsen) untersteht direkt sowjetischen Ministerien in Moskau. Die Gründer, die alle Aktien übernommen haben, sind: 1. die Hauptverwaltung des Sowjetischen Vermögens im Auslande des Ministerrates der SU; 2. die Staatliche Aktiengesellschaft der Buntmetallindustrie „Medj“ in der SU. Die Wismut-AG. hat seit 1946 systematisch allen Boden der SBZ, der irgend Uranvorkommen vermuten ließ, durch sog. „Geologenbrigaden“ nach Uranvorkommen untersucht. Selbst ganz unsichere Vermutungen veranlaßten Probebohrungen und Schürfungen. Nach vergeblichen Schürfungen im Harz und im Zittauer Gebirge, welche 1951/52 wieder eingestellt wurden, konzentriert sich der U. gegenwärtig auf folgende Gebiete: 1. Erzgebirge und Vogtland mit Hauptzentren in und um Aue, Johanngeorgenstadt, Oberschlema, Auerbach und Schneeberg; 2. Thüringen mit Hauptzentren um Saalfeld, Blankenburg, Ilmenau, Greiz, Werdau und Ronneburg. Die Zahl der im U. beschäftigten Deutschen wird von der Wismut-AG. streng geheimgehalten. Nach zuverlässigen Schätzungen betrug der Beschäftigtenstand bei der Wismut-AG. im Herbst 1951 etwa 225.000. Diese Zahl entsprach rund 10 v. H. aller Beschäftigten in Industrie und Bergbau der SBZ. Gegenwärtig dürften noch immer etwa 160.000 Arbeitnehmer für die Sowjets in der Wismut-AG. tätig sein. Auch die Ausbeuteergebnisse des U. werden streng, geheimgehalten. Die Werbeaktionen für Arbeitskräfte sind jetzt unmittelbar in die Betriebe und Verwaltungen gelegt. SED und FDGB unterstützen die Anwerbung deutscher Arbeitskräfte für den sowjetischen U. Äußerlich geschieht alles auf freiwilliger Basis. Tatsächlich aber werden die Arbeitskräfte dadurch gewonnen, daß man sie aus ihren bisherigen Arbeitsstellen entläßt und den Arbeitsverwaltungen zur Verfügung stellt. Die Betriebe erhalten regelmäßig „Auflagen“, wieviel Arbeitskräfte sie auf diese Weise freistellen müssen. Die Arbeitslosen werden sodann unter der Drohung, ihnen im Weigerungsfälle jede Unterstützung zu entziehen, zum Abschluß von Arbeitsverträgen für den U. gezwungen. Trotz den Lohnkürzungen seit Mitte 1950 werden im U. noch relativ hohe Löhne gezahlt. Sie stehen jedoch in keinem Verhältnis zu den geforderten Leistungen und den durch mangelhaften Arbeitsschutz bestehenden Gefahren. Der Durchschnittslohn liegt zur Zeit bei 460 DM Ost monatlich. Hauer erhalten im Leistungslohn jetzt 600 bis 650 DM Ost, andere Arbeiterkategorien entsprechend weniger. Ende 1949 konnten Hauer bei gleicher Leistung das Doppelte verdienen. Die außerordentlich hohen Kosten des U. wurden bis 1951 wahrscheinlich überwiegend aus dem Finanzaufkommen der SBZ aufgebracht. Von 1946 bis Anfang 1949 hatte die Regierung des Landes Sachsen den Hauptanteil zu tragen. Die damalige DWK und die übrigen Länder gaben nach Weisung der Sowjets Zuschüsse. Seitdem wird der U. von den Zentralstellen der SBZ finanziert. Art und Höhe der Finanzierung liegen völlig im Dunkel, da weder aus dem Staatshaushalt noch aus Unterlagen der Planungsstellen offene Angaben ersichtlich sind. Rückschlüsse aus der wechselnden Zahl der Beschäftigten und den im Erzbergbau allgemein üblichen Kosten ergeben von 1946 bis 1953 einen Gesamtaufwand von etwa 7,75 Mrd. Mark. Diese Summe ist in den unter Reparationen angegebenen Zahlen mit enthalten. Literaturangaben *: Der Uranbergbau in der sowjetischen Besatzungszone. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 268 Untersuchungshaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z UrlaubSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der U. in der SBZ wird von der sowjetischen Wismut-AG., seit 1. 1. 1954 angeblich zu einer deutsch-sowjetischen Aktiengesellschaft umgewandelt, betrieben. Die Sowjets schufen damit ein völkerrechtliches Novum, da erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten nach eigenem Ermessen in dem von ihr besetzten Gebiete die Bodenschätze als Reparationsleistungen ausbeutet.…
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Patentrecht (1956)
Siehe auch: Patentrecht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Patentwesen: 1975 1979 1985 Durch das Patentgesetz vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 989) ist das deutsche Patentgesetz von 1936 mit den patentrechtlichen Nebengesetzen aufgehoben und das P. neu geregelt worden. Das Patentgesetz soll, wie es in seinem Vorspruch heißt, dem Erfinder die Möglichkeit geben, „das Ergebnis seiner schöpferischen Arbeit dem Interesse der Gesellschaft entsprechend auszuwerten“. Seine Bestimmungen schränken die Rechte des Erfinders weitgehend ein und bieten keinen wirksamen Patentschutz. (Patentwesen) Das Patentgesetz unterscheidet zwischen dem Wirtschafts- und dem Ausschließungspatent. Das Ausschließungspatent entspricht etwa dem Patent des deutschen Patentgesetzes. Das Wirtschaftspatent gibt dem Patentinhaber nicht das ausschließliche Benutzungsrecht. Die Nutzung des Wirtschaftspatents steht neben dem Erfinder denen zu, die das Patentamt im Rahmen der Wirtschaftsplanung dazu bestimmt. Für diese Nutzung erhält der Erfinder eine Vergütung. Die Vergütung kann als einmalige Abfindung geleistet werden. In diesem Fall erlöschen die Rechte des Patentinhabers. Dem Erfinder steht theoretisch die Wahl offen, welche Patentform er beantragen will. Ist aber die Erfindung im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Erfinders in einem VEB oder mit staatlicher Unterstützung gemacht worden, so darf nur ein Wirtschaftspatent erteilt werden. § 12 des Patentgesetzes gibt die Möglichkeit, auch die Rechte des Inhabers eines Ausschließungspatents zu beschneiden. Die Regierung kann auf Antrag der Wirtschaftsabteilung des Patentamtes die Wirksamkeit eines Patents gegen Zahlung einer Entschädigung einschränken oder aufheben, wenn eine „wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Notwendigkeit“ hierfür [S. 193]vorliegt. Ein Rechtsmittel gegen diese Maßnahme gibt es nicht, nur bei Streit über die Höhe der Entschädigung kann das Patentgericht angerufen werden. Die Patentschrift wird im Patentblatt veröffentlicht. Gegen das Patent kann beim Patentamt ein Verfahren auf Nichtigkeitserklärung beantragt werden. Anmeldungen von Patenten und sonstigen Schutzrechten außerhalb der SBZ bedürfen der Genehmigung des Staatssekretariats für örtliche Wirtschaft oder des Patentamtes (VO. vom 18. 5. 1955, GBl. S. 465). Verstöße werden strafrechtlich verfolgt. Der Schutz nicht patentfähiger Erfindungen ist durch das Gebrauchsmustergesetz vom 18. 1. 1956 (GBl. S. 105) unter Aufhebung des Gebrauchsmustergesetzes vom 5. 5. 1936 in ähnlicher Weise wie das P. neu geregelt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 192–193 Patenschaftsvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PatentwesenSiehe auch: Patentrecht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Patentwesen: 1975 1979 1985 Durch das Patentgesetz vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 989) ist das deutsche Patentgesetz von 1936 mit den patentrechtlichen Nebengesetzen aufgehoben und das P. neu geregelt worden. Das Patentgesetz soll, wie es in seinem Vorspruch heißt, dem Erfinder die Möglichkeit geben, „das Ergebnis seiner schöpferischen Arbeit dem Interesse der Gesellschaft entsprechend auszuwerten“. Seine…
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Kirchenpolitik (1956)
Siehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 Die Lage der Kirchen in der SBZ wird entscheidend mitbestimmt durch die kirchenpolitische Entwicklung von 39 Jahren in der SU und durch die unterschiedliche Religionspolitik in den Satellitenländern. In den ersten Etappen der rücksichtslosen Kirchenverfolgung von 1917–1939 trat der Bolschewismus als Antikirche mit dem Ausschließlichkeitsanspruch des dialektischen Materialismus auf. Gottlosigkeit wurde aus Grundsatz gefordert. Auslöschung der Kirche war das Ziel. Es kam zwischen 1925 (Gründung des Bundes der Gottlosen) und 1931 zu Massenaustritten. Aber die orthodoxe Kirche überlebte und blieb. Die Sowjetregierung erkannte schon beim Tode des Patriarchen Tychon (25. 3. 1925), daß ihre Bemünungen um die völlige Ausmerzung des Christentums vergeblich waren. Sie änderte die Methode, ohne das Ziel aufzugeben, indem sie die Kirche zwang, die Tatsache der Verfolgung formell abzuleugnen und das „Martyrium der Lüge“ dem Leben der Kirche zuliebe auf sich zu nehmen; die Anzahl der Gläubigen jedoch, die ohne Anklage gegen die Kirche das Martyrium der Wahrheit auf sich nahmen, blieb groß genug zur Wachhaltung des Gewissens. Während des Krieges schließlich wurde die Kirche „anerkannt“ und gleichgeschaltet. In der SBZ war die Ausgangssituation eine wesentlich andere. Es gab im Deutschland von 1945 nicht wie im Rußland von 1917 ein Staatsoberhaupt, dem (laut § 64 der alten russischen Verfassung) der Titel „Beschützer der Dogmen des … Glaubens und Aufseher der Rechtgläubigkeit“ zuerkannt war. Die Kirchen in Deutschland hatten schon während des „Dritten Reiches“ unter einer christentumsfeindlichen Diktatur leiden müssen. Die SED zog darum für die Bekämpfung der Kirchen ihre Nutzanwendungen aus den veränderten Methoden in der SU und aus den Erfahrungen in den Satellitenländern, wo Schauprozesse und Liquidierungen das System selber diskreditiert hatten. Die SED-Regierung hoffte, ohne Verzicht auf gelegentliche Schockaktionen, das Kirchenvolk langsam der Kirche entfremden zu können. Erfahrungen in nationalkirchlichen und paltungsexperimenten wurden mit Prag und Warschau ausgetauscht. Immer, wenn eine Verschärfung des politischen Kurses in der Zone vorbereitet wurde, ging eine osteuropäische Konferenz „fortschrittlicher Christen“ oder eine „Friedenstagung“ mit christlichen Sprechern voraus. Chruschtschows Mahnung vom 1. 11. 1954, die Gefühle der Gläubigen zu schonen, die [S. 134]Dilettanten auszuschalten und nur noch einen ideologischen Kampf gegen die „unwissenschaftliche religiöse Weltanschauung“ zu führen, brachte für die Zone keine Erleichterung, denn hier vollzog sich ja der Hauptkampf in den Schulen, Parteischulen, in Presse und Rundfunk. Die Gesellschaft zur ➝Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse übernahm von der fast gleichnamigen sowjetischen Organisation Kampfschriften von niedrigem Niveau (z. B. Pawjolkin, „Der religiöse Aberglaube und seine Schädlichkeit“), die in großen Auflagen verbreitet wurden. Vortragszyklen an Hand des Buches „Weltall, Erde, Mensch“ wurden mit der Tendenz der Verächtlichmachung des Glaubens zur Vorbereitung der Jugendweihe veranstaltet. Auch die Volkshochschule wurde in diese „populärwissenschaftlichen“ Aufklärungsaktionen einbezogen bei Verminderung der Anzahl der christlichen Dozenten. Der wachsende Widerstand gegen die Jugendweihe wurde mit öffentlicher Beschimpfung der Pfarrer und mit Gesinnungsterror gegenüber den Eltern beantwortet. In einem Schreiben des Evangelischen Bischofs von Berlin an die Eltern der Konfirmanden (vom 17. 10. 1955) hieß es: „Wer sich konfirmieren lassen will, kann nicht zur Jugendweihe gehen. Hier können Sie keine Kompromisse schließen mit dem Atheismus!“ Im Katholischen Amtsblatt (Bischöfl. Ordinariat Berlin) vom 1. 2. 1955 wurde gesagt: „Hier gibt es nur ein Entweder-Oder. Katholischer Glaube und Jugendweihe stehen sich unversöhnlich gegenüber.“ Die scharfen Maßnahmen gegen kirchliche Jugendorganisationen (Junge Gemeinde) und die am 15. 2. 1956 verfügte Behinderung des Religionsunterrichts an den Schulen Ostberlins (Verbot des Religionsunterrichts an den Oberschulen) zeigten erneut, wo die Hauptangriffe gegen die Kirchen geführt werden. Weitere Beispiele für die mit verschiedenen Mitteln durchgeführte Absicht, der Kirchenarbeit den Boden zu entziehen, sind: Die Schließung der ev. Bahnhofsmissionen und die Verhaftung zahlreicher Helfer dieser Missionen unter der Anschuldigung der Sabotage und Republikfluchtbegünstigung, die Kürzung der staatlichen Zuschüsse an die Kirchen, die Beschränkung der kirchlichen karitativen Tätigkeit „auf den kirchlichen Raum“, die Verächtlichmachung führender Geistlicher in der Öffentlichkeit. Die Kampfmilderung nach dem Juni-Aufstand ist vergessen. Literaturangaben Adolph, Walter: Atheismus am Steuer. Berlin 1956, Morus-Verlag. 103 S. Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. Bonn 1956. 78 S. Shuster, George N.: Religion hinter dem Eisernen Vorhang (übers. a. d. Amerik.). Würzburg 1954, Marienburg Verlag. 288 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 133–134 Kindergarten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KlassenjustizSiehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 Die Lage der Kirchen in der SBZ wird entscheidend mitbestimmt durch die kirchenpolitische Entwicklung von 39 Jahren in der SU und durch die…
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Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (1956)
Siehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1979 1985 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1958 1959 1960 1962 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut): 1954 MELS-Institut: 1958 1959 1960 1962 MELSTI: 1954 hieß bis zum 15. 4. 1953 nur Marx-Engels-Lenin-Institut (MEL), war dann zu Ehren des kurz vorher verstorbenen Stalin in Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut (MELSTI) umbenannt worden. Gründung wurde schon am 29. 12. 1947 beschlossen, aber erst im Januar 1949 in Ostberlin verwirklicht. Soll sinngemäß die Tätigkeit des Moskauer MEL-Instituts im Hinblick auf Deutschland ergänzen. Laut Plan vom 9. 3. 1949 sind die Aufgaben des Instituts: „Die selbständige Weiterentwicklung des Marxismus-Leninismus und seine Anwendung besonders auf die durch die deutsche Entwicklung gestellten Probleme … Die Übermittlung der Erfahrungen und Errungenschaften der neuen marxistisch-leninistischen Erkenntnisse aus anderen Ländern, insbesondere der SU.“ Die Editionsabteilung soll die Lehrschriften des Bolschewismus, zweckgemäß ausgewählt und erläutert, herausgeben, während die Forschungsabteilung die Parteilehre unmittelbar klären und „von allen Verfälschungen reinhalten“ soll. — Außer Ackermann, der von April bis Ende August 1953 Direktor des MELST-I. war, standen keine profilierten Persönlichkeiten an der Spitze dieses Instituts. Es erlangte kein entscheidendes Gewicht im politischen Leben der SBZ. Zum (anfänglich nur vorläufigen, später vollen) Nachfolger Ackermanns wurde am 14. 8. 1953 Ludwig Einicke ernannt. Sobald das ZK der KPdSU den Namen des Moskauer MELST-I. am 15. 4. 1956 in „Institut für Marxismus-Leninismus“ geändert hatte, ordnete das Sekretariat des ZK der SED eine entsprechende Umbenennung an, veröffentlichte sie jedoch nicht in der Presse. Erst am 9. 8. 1956 wurde im „Neuen Deutschland“ (S. 4) ein Beitrag ohne weiteres mit dem neuen Namen unterzeichnet. Das Institut darf die bis Band 13 gediehene Übersetzung der Werke Stalins nicht fortsetzen, ebensowenig beschäftigt es sich künftig noch mit der Auslegung und Anwendung der Gedankengänge Stalins. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 120 Institut für Deutsche Sprache und Literatur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InstrukteurSiehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1979 1985 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1958 1959 1960 1962 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut): 1954 MELS-Institut: 1958 1959 1960 1962 MELSTI: 1954 hieß bis zum 15. 4. 1953 nur Marx-Engels-Lenin-Institut (MEL), war dann zu Ehren des kurz vorher verstorbenen Stalin in…
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Sowjetische Handelsgesellschaften (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende Filialen der Moskauer „Altrussischen Handelsgesellschaften“. Einige von ihnen sind inzwischen aufgelöst, ihre Aufgaben jedoch den weiter bestehenden SH. übertragen worden. Z. Z. sind bekannt: 1. Rasnoexport: Ex- und Import von Medikamenten, medizinischen Ausrüstungen, Lebensmitteln und Lebensmittelrohstoffen, Tabak, Tabakwaren, Lederwaren, Baumaterialien und anderen Waren. Ex- und Import von Buntmetallen, Kautschuk, technischen Gummiwaren und anderen Waren. 2. Technoexport: Ex- und Import von Maschinen der Automobilindustrie, des landwirtschaftlichen Maschinenbaus, Traktorenbaus, der Elektroindustrie, Metallverarbeitungsmaschinen und anderen Waren. Ex- und Import von Ausrüstungen für die chemische Industrie, Bau-, Nahrungs- und Genußmittel-, Papier-, Gummi-, Textil-, polygraphische, Trikotagen-, Lederwaren-, Schuhwaren- und andere Industrien, von Telegrafen- und Telefonausrüstungen, Kontroll- und Präzisionsmaschinen, von Laboratoriumsausrüstungen, optischen und Röntgenausrüstungen. 3. Maschinoimport: Ex- und Import von Bergwerksausrüstungen, metallurgischen Maschinen, E-Werk-Ausrüstungen, Aufzügen, Transportausrüstungen aller Art, rollendem Eisenbahnmaterial und anderen Waren. 4. Sojuspuschtschina: Ex- und Import von Pelz- und Fellrohwaren, lebenden Tieren und anderen Waren. Weitere privilegierte SH. sind bzw. waren: Deutsch-Russische Naphthagesellschaft (DERUNAPHT); Deutsch-Russische Transportgesellschaft (DERUTRA); Sowjet, staatliche Schiffahrt auf der Oder (Gosporochodstwo); Wirtschaftsverwaltung der sowjetischen Besatzungstruppen (GSOW); Sowexportfilm-Gesellschaft. Die Herstellbetriebe in der Zone mußten bis Ende 1953 Aufträge der SH. mit Vorrang vor dem deutschen Bedarf ausführen. Die SH. waren bis Ende 1953 auch im Veredelungsverkehr eingeschaltet; sie führten aus dem Ausland oder aus der Bundesrepublik Rohstoffe ein, welche nach der Verarbeitung die SBZ wieder verließen. Als Veredelungsentgelt verblieben den Betrieben in der Zone gewisse Prozentsätze des eingeführten Rohstoffes, die jedoch meistens ebenfalls nach Anweisungen der SH. zur Fertigung von Waren für sowjetische Rechnung verwendet werden mußten. Die Lieferwerke in der sowjetisch besetzten Zone erfuhren in keinem Falle, welche Erlöse mit ihren Gütern erzielt wurden. Sie erhielten lediglich Gutschriften nach den 1944er Stopppreisen in DM Ost. Der Export von Erzeugnissen der SBZ stellte für die Sowjets eine der ergiebigsten Quellen der Bereicherung dar. (Außenhandel). Seit Anfang 1952 wickeln die SH. ihre Geschäfte nicht mehr direkt mit den Herstellbetrieben, sondern über die sowjetzonalen Außenhandelsorgane ab. (DIA) Literaturangaben *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 235 Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische KontrollkommissionSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende Filialen der Moskauer „Altrussischen Handelsgesellschaften“. Einige von ihnen sind inzwischen aufgelöst, ihre Aufgaben jedoch den weiter bestehenden SH. übertragen worden. Z. Z. sind bekannt: 1. Rasnoexport: Ex- und Import von Medikamenten, medizinischen Ausrüstungen, Lebensmitteln und Lebensmittelrohstoffen, Tabak, Tabakwaren, Lederwaren, Baumaterialien und anderen Waren.…
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Rechtsanwaltschaft (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsanwälte gelten in der SBZ im allgemeinen als „Verfechter überholter bürgerlich-kapitalistischer Rechtsansichten“. 40 v. H. der Rechtsanwälte sind parteilos, etwa je 16 v. H. verteilen sich auf SED, CDU und LDP, der Rest gehört der NDPD oder der DBD an. Der Erlaß eines schon 1951 geplanten Rechtsanwaltsgesetzes wurde zurückgestellt; man ging zunächst mit Einzelmaßnahmen gegen die Anwälte vor: Entziehung der Zulassung, Auftrittsverbote, Teilnahme an der politischen Schulung der Justizbehörden, Strafverfolgung und Verhaftung. In der R. wurden die „langsamste Vorwärtsentwicklung und die unentwickelsten Formen einer neuen Gestaltung“ festgestellt (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz 1951, S. 51). Mit der Justizreform wurde die Struktur der R. noch nicht geändert, obwohl in der SU seit 1929 und in den Satellitenstaaten seit 1948 bzw. 1950 die Rechtsanwälte in Kollektivs zusammengeschlossen sind. Man versuchte erfolglos, die Bildung von Anwaltskollektivs auf freiwilliger Basis herbeizuführen. Unter dem ständig zunehmenden Druck auf die R. stieg die Zahl der aus der SBZ flüchtenden Rechtsanwälte erheblich. Am 15. 5. 1953 erging die „VO. über die Bildung von Kollegien der Rechtsanwälte“ (GBl. S. 725) mit einem „Musterstatut für die [S. 209]Kollegien der Rechtsanwälte“ als Anlage. „Als Offizialverteidiger und als beigeordneter Rechtsanwalt in Zivilprozessen kann nur ein Rechtsanwalt bestellt werden, der Mitglied eines Kollegiums der Rechtsanwälte ist“ (§ 3 der VO.). Die staatlichen Dienststellen und Institutionen sind angewiesen, „in allen Rechtsangelegenheiten, die die Mitwirkung eines Rechtsanwalts erfordern, nur Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte zu beauftragen“ (§ 4 Abs. 1 der VO.). Freiberuflich tätige Rechtsanwälte werden nicht mehr neu zugelassen. Weil der Widerstand gegen die Kollegien innerhalb der R. zu stark war, wurden vielerorts Volksrichter aus dem Justizdienst entlassen und mit der Bildung und Leitung der Kollegien beauftragt. Auch ein Teil des akademisch ausgebildeten Nachwuchses (Rechtswissenschaft) wurde in die Anwaltskollegien gelenkt. Dadurch hat sich die Zahl der in der SBZ tätigen Anwälte, die schon auf etwa 600 herabgesunken war, wieder auf etwa 800 erhöht. Freiberuflich tätig sind davon ungefähr 450. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 208–209 Rechnungseinzugsverfahren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtsauskunftsstelleSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsanwälte gelten in der SBZ im allgemeinen als „Verfechter überholter bürgerlich-kapitalistischer Rechtsansichten“. 40 v. H. der Rechtsanwälte sind parteilos, etwa je 16 v. H. verteilen sich auf SED, CDU und LDP, der Rest gehört der NDPD oder der DBD an. Der Erlaß eines schon 1951 geplanten Rechtsanwaltsgesetzes wurde zurückgestellt; man ging zunächst mit Einzelmaßnahmen gegen die Anwälte vor:…
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Bevölkerung (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach den Ergebnissen der „Volks- und Berufszählung vom 29. Oktober 1946“ zählte die SBZ 17.313.734 Einwohner. Im Sowjetsektor Berlins wohnten zum gleichen Zeitpunkt 1.174.582 Personen. Von diesen rd. 18,5 Mill. Einwohnern des sowjetisch besetzten Gebietes waren damals ca. 3,65 Mill. „Heimatvertriebene“ aus den deutschen Gebieten ostwärts der Oder und Neiße, die jedoch zu einem beachtlichen Teil in den folgenden Jahren in die Bundesrepublik abgewandert sind. (Oder-Neiße-Linie) Im gleichen Lebensraum (SBZ und Ost-Berlin), in dem 1939 rd. 16,75 Mill. Einwohner lebten, ist bis 1946 ein effektiver Zugang von 1,75 Mill. zu verzeichnen. Unmittelbar nach der „Volkszählung von 1946“ setzte ein Rückkehrerstrom der entlassenen Kriegsgefangenen und der evakuierten einheimischen Bevölkerung ein. Außerdem wurden weitere Deutsche aus den nunmehr unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten in die Sowjetzone ausgewiesen. Obwohl bis Ende 1948 die Sterbefälle die Geburten beträchtlich überwogen, soll sich trotzdem bis Anfang 1949 die Gesamtbevölkerung auf fast 20 Mill. erhöht haben. Durch eine schon 1947 merkbar einsetzende Wanderungsbewegung nach dem Bundesgebiet, die sich zu einer regelrechten Fluchtbewegung entwickelte, verlor das sowjetisch besetzte Gebiet bis Mitte 1950 rd. 500.000 Menschen. (Flüchtlinge) Nach den erst Mitte 1956 veröffentlichten Ergebnissen der „Volkszählung vom 1. Oktober 1950“ gab es zu dieser Zeit in der Sowjetzone 17,199 Mill. und in Ost-Berlin 1,189 Mill. Einwohner. Nach sowjetzonalen Angaben soll ab 1950 wieder ein Geburtenzuwachs zu verzeichnen sein. Durch die Abwanderung von Flüchtlingen, die entweder unter dem Druck der politischen Verhältnisse oder auf Grund der schlechten materiellen Lebensverhältnisse den sowjetischen Machtbereich verlassen haben, verloren die Sowjetzone und Ost-Berlin von Mitte 1950 bis Mitte 1952 über 1,1 Mill. Menschen. Ende 1955 zählte die Sowjetzone 16,8 Mill. und Ost-Berlin 1,14 Mill. Einwohner. Trotz des durch Vorverlagerung des Heiratsalters entstandenen vorübergehenden Geburtenzuwachses ist also auf Grund der enormen Fluchtbewegung nach dem Westen ein weiteres Absinken der Bevölkerungszahl nicht aufzuhalten gewesen. Die amtliche Statistik arbeitet im allgemeinen mit folgenden Bevölkerungszahlen des sowjetisch besetzten Gebietes: Der Anteil der Männer an der Gesamtbevölkerung des sowjetisch besetzten Gebietes ist seit 1946 von 42,5 v. H. bis Januar 1955 auf nur 42,8 v. H. gestiegen. Im Bundesgebiet ist im gleichen Zeitraum ein Anstieg von 44,6 v. H. auf 47,1 v. H. zu verzeichnen. [S. 46]Etwa zwei Drittel der aus der SBZ abgewanderten Personen waren Vollarbeitskräfte. Die Erfüllung der Volkswirtschafts- und Fünfjahrpläne wird durch die Abwanderung von Arbeitskräften stark beeinträchtigt. (Bevölkerungsdichte) Literaturangaben *: Die Bevölkerungsbilanz der sowjetischen Besatzungszone 1939 bis 1949. (Mit Nachtrag: Die Volkszählung 1950 bis 1951.) (BB) 29 + 4 S. m. 12 Tab. *: Die Bevölkerungsbilanz der sowjetischen Besatzungszone 1939 bis 1954. (BB) 1954. 51 S. mit 22 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 45–46 Betriebszeitung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BevölkerungsdichteSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach den Ergebnissen der „Volks- und Berufszählung vom 29. Oktober 1946“ zählte die SBZ 17.313.734 Einwohner. Im Sowjetsektor Berlins wohnten zum gleichen Zeitpunkt 1.174.582 Personen. Von diesen rd. 18,5 Mill. Einwohnern des sowjetisch besetzten Gebietes waren damals ca. 3,65 Mill. „Heimatvertriebene“ aus den deutschen Gebieten ostwärts der Oder und Neiße, die jedoch zu einem beachtlichen Teil in den…
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Versicherungsanstalt, Deutsche (1956)
Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1952 die staatlichen („volkseigenen“) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den Befehl Nr. 01 der SMAD vom 23./25. 7. 1945 sämtlichen in der SBZ bestehenden privaten und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen die Weiterarbeit verboten worden war. Die fünf V. wurden Monopolunternehmen unter Staatsgarantie. Ihre Gewinne flossen dem Staatshaushalt zu. Die Aktivvermögen der nicht zugelassenen Versicherungsunternehmen im Werte von etwa 450 Mill. RM wurden durch den Befehl 247 der SMAD vom 14. 8. 1946 den V. ohne Entschädigung übertragen. Deren Verpflichtungen wurden nicht übernommen. Die Versicherungsverträge galten durch Beitragszahlung an die neuen Anstalten als mit die[S. 280]sen fortgesetzt. Für die Lebensversicherung galt eine Sonderregelung (Lebensversicherung). Durch die „VO. über die Errichtung der Deutschen Versicherungsanstalt“ vom 6. 11. 1952 (GBl. S. 1185) wurden die Landesversicherungsanstalten zur DV. mit Sitz in Berlin vereinigt. Gleichzeitig wurde das Deutsche Aufsichtsamt für das Versicherungswesen zur Hauptverwaltung der DV. umgebildet. Als Untergliederungen bestehen Bezirks- und Kreisdirektionen. Die Verwaltung ist weitgehend dezentralisiert. Die Kreisdirektionen haben bis zu gewissen Grenzen Vollmacht, Versicherungsfälle selbständig zu regulieren. Die DV. ist ein Instrument der Finanzpolitik der SBZ, da die Versicherungsbeiträge der Finanzierung des Fünfjahrplanes dienen: „Die von den volkseigenen V. für die Durchführung und die Erfüllung ihrer Arbeiten nicht jeweils sofort restlos benötigten Geldmittel werden unserer Wirtschaft für die Akkumulation zur Verfügung gestellt“ („Deutsche Finanzwirtschaft“, S. 44/52). 1951 wurden bei einem Beitragsaufkommen von 393,8 Mill. DM Ost 100,1 Mill. DM Ost als Gewinn an den Staatshaushalt abgeführt und außerdem noch 44,4 Mill. DM Ost an Steuern gezahlt. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. (BB) 1956. 316 S. m. 53 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 279–280 Versandhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VersöhnlertumSiehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1952 die staatlichen („volkseigenen“) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den…
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Verlagswesen (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Wie jeder andere Wirtschaftszweig, so unterliegt auch das V. der zentralen Wirtschaftsplanung (Wirtschaftssystem). Während die Hauptabt. Polygraphische Industrie im Ministerium für Leichtindustrie das V. von der Seite der Produktion (z. B. der Papierkontingentierung) lenkt, sorgt das Ministerium für ➝Kultur bei der schöngeistigen Literatur, das Amt für ➝Literatur und Verlagswesen in allen anderen Literaturbereichen dafür, „daß die veröffentlichte Literatur in hohem Maße beiträgt zur Lösung unserer politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufgaben“ (Apelt, 1953). Genau wie im „Dritten Reich“ geschieht diese Steuerung der Buchproduktion nicht durch [S. 279]eine Vorzensur, sondern durch Ausschaltung und Behinderung unerwünschter Verlage, durch die Handhabung des Papierzuteilungsverfahrens und andere administrative Maßnahmen, durch die Kontrolle und Beeinflussung der Produktions-(„Perspektiv“-)Pläne der Verlage und durch ideologisch bestimmte Buchkritik. Zuverlässige Zahlen über die Besitzverhältnisse und die Produktion der Verlage werden in der SBZ nicht veröffentlicht. 1953 mußten alle Verlage neu lizensiert werden. Von 142 Verlagen waren 1954 nur noch 15 unzweifelhaft in privatem Besitz; bei 40 Verlagen (z. B. unter Treuhänderschaft) waren die Besitzverhältnisse unklar; der Produktionsanteil dieser Verlage nach Zahl der Titel betrug nur 6,3 v. H. für die privaten Verlage, 6,1 v. H. für die Verlage mit unklaren Besitzverhältnissen. Alle übrigen Verlage sind entweder Eigentum von Parteien und Massenorganisationen, wie der sowjetzonale Dietz-Verlag (SED), der Aufbau-Verlag (Kulturbund), der Verlag Neues Leben (FDJ) oder sog. VEB, also Staatseigentum; zu den letzteren gehören neben dem Verlag Volk und Wissen, der das Monopol für die gesamte Schulbuchproduktion hat, viele altangesehene Verlage (wie Bibliographisches Institut, Breitkopf und Härtel, Brockhaus, Reclam, Teubner), die mitsamt ihren Verlagsrechten widerrechtlich enteignet wurden und unter gleichem Namen wie in der Bundesrepublik drüben unter kommunistischer Leitung produzieren. 1954 wurden 5.410 Titel veröffentlicht, wovon 18,3 v. H. auf schöngeistige Literatur, 16,8 v. H. (also ungewöhnlich viele) auf Technik und Handwerk entfielen. Von 1.200 Übersetzungen (also 22 v. H. der Gesamtproduktion) gehörten 1954 394 zur schönen Literatur; 863 Titel waren aus dem Russischen, 103 aus anderen slawischen Sprachen übersetzt. (Kulturpolitik, Buchhandel, Bibliothekswesen, Bibliothek Fortschrittlicher Schriftsteller) Literaturangaben Taubert, Sigfred: Buchproduktion und Verlagswesen der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands im Jahre 1955. (BMG) 1956. 34 S. m. 17 Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 273, 279 Verkehrswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VermittlungskontoreSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Wie jeder andere Wirtschaftszweig, so unterliegt auch das V. der zentralen Wirtschaftsplanung (Wirtschaftssystem). Während die Hauptabt. Polygraphische Industrie im Ministerium für Leichtindustrie das V. von der Seite der Produktion (z. B. der Papierkontingentierung) lenkt, sorgt das Ministerium für ➝Kultur bei der schöngeistigen Literatur, das Amt für ➝Literatur und Verlagswesen in allen anderen…
DDR A-Z 1956
Staatsanwaltschaft (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach sowjetischem Vorbild selbständiges und seit 1952 unmittelbar dem Ministerrat unterstelltes Staatsorgan mit besonderen, über den engeren Justizbereich hinausgreifenden Aufgaben und Vollmachten. Nach dem „Gesetz über [S. 245]die St. der DDR“ (StAG) vom 23. 5. 1952 (GBl. S. 408) ist es Aufgabe der St., „die Aufsicht über die strikte Einhaltung der Gesetze und Verordnungen der DDR zu führen“ (§ 1, Abs. 2, StAG). „Diese Aufsicht erstreckt sich auf alle Ministerien, Ämter und ihnen unterstellte Dienststellen und Einrichtungen, auf Betriebe und ebenso auf alle Funktionäre des Staatsapparates und Bürger“ (§ 10, Ab. 2, StAG); diese Bestimmung deckt sich bezeichnenderweise fast wörtlich mit dem Art. 113 der Sowjetverfassung. Die St. führt das Ermittlungsverfahren in Strafsachen; ihr „obliegt die Aufsicht über alle Untersuchungen, die von den einzelnen Untersuchungsorganen durchgeführt werden“ (§ 17 StAG). Die St. erhebt die Anklage und vertritt sie vor Gericht. Sie ist zur „Wahrung der demokratischen Gesetzlichkeit berechtigt, in jedem Zivilrechtsstreit und in jedem Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit durch Einreichung von Schriftsätzen und durch Teilnahme an Gerichtsverhandlungen mitzuwirken“ (§ 20). Sie hat auch in Zivilsachen das Recht, die Kassation zu beantragen. Die St. überwacht die Strafvollstreckung und übt die Aufsicht über alle Haft- und Strafvollzugsanstalten (Strafvollzug) aus. Sie wirkt im Begnadigungsverfahren (Gnadenrecht) mit und führt das Strafregister. — Die St. wird von dem Generalstaatsanwalt der „DDR“ geleitet, dem in den Bezirken der Staatsanwalt des Bezirkes (Bezirksstaatsanwalt) und in den Kreisen der Staatsanwalt des Kreises (Kreisstaatsanwalt) unterstehen. Jede dieser St. gliedert sich in fünf Abteilungen: I — politische Sachen, II — Wirtschaftsstrafsachen, MI — sonstige Kriminalität, IV — Zivilsachen, V — Allgemeine Aufsicht (über die Einhaltung der Gesetzlichkeit und Bearbeitung von Beschwerden). Sämtliche Staatsanwälte sind den Weisungen des Generalstaatsanwaltes unterworfen; er ernennt und entläßt alle Staatsanwälte. Bereits Ende 1953 waren mehr als 98 v. H. aller Staatsanwaltsstellen mit der SED angehörenden Absolventen von Volksrichter-Lehrgängen besetzt. Generalstaatsanwalt der „DDR“ ist seit Schaffung dieses Amtes Melsheimer (SED). Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst im wesentlichen in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Landesstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) außer dem Obersten Gericht auch eine Oberste Staatsanwaltschaft geschaffen, deren durch die Volkskammer zu wählender Leiter als „Generalstaatsanwalt der DDR“ Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwälten der Länder erhielt. Durch die in Widerspruch zu Art. 131 Abs. 1 der Verfassung stehende „VO. über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz“ vom 27. 9. 1951 (GBl. S. 877) wurde die St. unter der Leitung des Generalstaatsanwaltes der „DDR“ ein in seiner „Organisation und Tätigkeit selbständiges Organ der Justiz“ (§ 1). Mit dem StAG fand die Herauslösung der St. aus der Justiz 1952 ihren Abschluß; seither entsprechen Organisation und Aufgaben der St. im wesentlichen dem sowjetischen Vorbild. (Rechtswesen, Gerichtsverfassung, Strafverfahren) Literaturangaben Hellbeck, Hanspeter: Die Staatsanwaltschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BMG) 1955. 104 S. m. 7 Anlagen. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 244–245 SSD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsbeteiligungSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach sowjetischem Vorbild selbständiges und seit 1952 unmittelbar dem Ministerrat unterstelltes Staatsorgan mit besonderen, über den engeren Justizbereich hinausgreifenden Aufgaben und Vollmachten. Nach dem „Gesetz über [S. 245]die St. der DDR“ (StAG) vom 23. 5. 1952 (GBl. S. 408) ist es Aufgabe der St., „die Aufsicht über die strikte Einhaltung der Gesetze und Verordnungen der DDR zu führen“ (§ 1, Abs. 2, StAG).…
DDR A-Z 1956
Steuerwesen (1956)
Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1958 1959 Steuerpolitik, Steuerrecht und Steuerverwaltung haben in der SBZ neben der Beschaffung von Haushaltsmitteln für den Staat noch eine zweite Aufgabe zu erfüllen; sie sollen das volumenmäßige Verhältnis zwischen dem „privatkapitalistischen“ und dem „sozialistischen“ Sektor der Volkswirtschaft „neu abstimmen“; mit anderen Worten: zum Zwecke der allmählichen, aber systematischen Beseitigung des Privatunternehmertums und seiner Ersetzung durch die kommunistische Plan- und Zwangswirtschaft wird das St. unter Mißachtung des traditionellen Grundsatzes der steuerlichen Gerechtigkeit zu einem Instrument des Klassenkampfes gemacht. Der Aufbau des Sozialismus hätte, zumal auch die Finanzpläne der „volkseigenen“ Wirtschaft in den Staatshaushalt der SBZ einbezogen sind, eigentlich längst die Einführung eines vorzugsweise auf Erwerbseinnahmen beruhenden Finanzsystems verlangt. Der Staatshaushalt stützt sich jedoch nach wie vor hauptsächlich auf Steuereinnahmen. über die Steuereinnahmen lassen sich im einzelnen keine zuverlässigen Angaben machen, da in der SBZ die Einzelheiten des Staatshaushalts nicht bekanntgegeben werden. Sicher ist jedoch, daß die Verbrauchsabgaben ständig gestiegen sind. Seit 1950 machen allein die Haushaltsaufschläge jeweils etwa 20 bis 25 v. H. der gesamten Haushaltseinnahmen der SBZ aus. Der Klassenkampfcharakter des sowjetzonalen Steuerrechts tritt am deutlichsten bei der Einkommenbesteuerung in Erscheinung. Die früher im wesentlichen gleichmäßige Belastung von Lohneinkünften und anderen Einkünften ist einer „Differenzierung nach sozialökonomischen Formationen“ gewichen. Lohnempfänger und Angehörige der freischaffenden Intelligenz (mit Ausnahme der Rechtsanwälte, Steuerberater und dergleichen) werden steuerlich begünstigt. Für die übrigen einkommensteuerpflichtigen Personen (also insbesondere für die Inhaber landwirtschaftlicher und gewerblicher Betriebe) gilt ein „Kapitalisten“-Tarif, dessen Progression in hohen Tarifstufen über 90 v. H. des Einkommens verschlingt. Ähnlich werden im Körperschaftsteuerrecht staatliche und „volkseigene“ Betriebe, gewerbliche Betriebe von Körperschaften des öffentlichen Rechts und Genossenschaften steuerlich privilegiert; bei ihnen beträgt die Körperschaftsteuer äußerstenfalls 65 v. H. des Einkommens. Die übrigen Körperschaften haben ihr Einkommen nach dem „Kapitalisten“-Tarif, also unter Umständen mit über 90 v. H. zu versteuern. Viele Betriebsausgaben sind steuer[S. 251]lich entweder überhaupt nicht mehr oder nur noch teilweise abzugsfähig. Zur Begünstigung der Umwandlung von Kapitalgesellschaften hat der Neue Kurs Sonderbestimmungen geschaffen, die dazu beitragen werden, daß es in absehbarer Zeit in der SBZ keine Aktiengesellschaften usw. mehr gibt. Für Handwerker gilt seit 1950 eine die tatsächliche Ertragslage nicht berücksichtigende, sondern an objektive Merkmale anknüpfende „normative Einheitssteuer“ (Handwerksteuer). Die rückwirkend ab 1. 1. 1953 geplante Normativ-Besteuerung der Landwirtschaft ist dagegen anscheinend aufgegeben worden. Mit Wirkung vom 1. Januar 1954 wurde in der gesamten „volkseigenen“ Wirtschaft die Produktions- und Dienstleistungsabgabe nach dem Vorbild der sowjetischen „differenzierten Umsatzsteuer“ eingeführt. Sie tritt an Stelle der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Beförderungsteuer und der Verbrauchsabgaben. Die durch das Abgabengesetz vom 9. 2. 1950 errichtete Steuerverwaltung der „DDR“ hatte keine lange Lebensdauer. Die Deutsche Zentralfinanzdirektion wurde bereits 1951 als „Abgabenverwaltung“ in das Finanzministerium der „DDR“ eingegliedert; die Landesfinanzdirektionen und die Finanzämter sind seit der 1952 vorgenommenen sogenannten Demokratisierung der Verwaltung (Verwaltungsreform) nur noch unselbständige Abteilungen im Rahmen der allgemeinen Verwaltung („Unterabteilungen Abgaben“ bei den Räten der Kreise und der 14 Bezirke). Durch die systematische Ausmerzung der Fachkräfte hat die Verwaltungsarbeit auf dem Gebiet des 5t. einen nie dagewesenen Tiefstand erreicht. Die Verwaltungsangestellten rekrutieren sich jetzt hauptsächlich aus Industrie-Aktivisten, Funktionären der kommunistischen Massenorganisationen usw. Als besonderes Lockmittel für die Tätigkeit in der Abgabenverwaltung dient ein demoralisierend wirkendes System von „Leistungsprämien“ und Wettbewerben, das die Verwaltungsangestellten an bestimmten Arbeitserfolgen, insbesondere an Mehrsteuerergebnissen und Beitreibungsmaßnahmen finanziell beteiligt. Den Übergriffen der „Prämienjäger“ sind die Steuerpflichtigen um so wehrloser ausgesetzt, als es in der SBZ — im Widerspruch zu der Garantie des Artikels 138 der Verfassung — keinen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gibt. (Wirtschaftssystem) Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 250–251 Sterbegeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stibi, GeorgSiehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1958 1959 Steuerpolitik, Steuerrecht und Steuerverwaltung haben in der SBZ neben der Beschaffung von Haushaltsmitteln für den Staat noch eine zweite Aufgabe zu erfüllen; sie sollen das volumenmäßige Verhältnis zwischen dem „privatkapitalistischen“ und dem „sozialistischen“ Sektor der Volkswirtschaft „neu abstimmen“; mit anderen Worten: zum Zwecke der allmählichen, aber systematischen…
DDR A-Z 1956
Rundfunk (1956)
Siehe auch: Rundfunk: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1954 1958 1959 1960 1962 Rundfunkordnung: 1979 1985 Staatliches Rundfunkkomitee: 1969 1975 1979 Seit 14. 8. 1952 untersteht der R. einem Staatlichen R.-Komitee. Der Vorsitzende, Kurt Heiß (SED), zentralisierte das gesamte Sendewesen in dem neuen Funkhaus Köpenick im sowjetischen Sektor Berlins. Der „Mitteldeutsche Rundfunk“ (Leipzig) und die Landessender Weimar, Dresden, Halle, Potsdam, Schwerin, die bisher den Schein und die Reste einer gewissen landschaftlichen Eigentümlichkeit aufrechterhalten hatten, wurden aufgelöst. In den 14 Bezirkshauptstädten und in Görlitz bestehen seitdem Studios, die direkt vom Berliner Funkhaus angeleitet werden. Heiß bezeichnete den R. der SBZ trotz gewissen Verdiensten in den Jahren 1945 bis 1952 als überholt: Denn angesichts des beginnenden Kampfes der SED für den Sozialismus und die Einheit Deutschlands „erwies es sich, daß die Mitarbeiter des demokratischen Rundfunks auf Schranken der bisherigen, viel zu dezentralisierten Struktur stießen. Auch andere Erscheinungen im Rundfunk entsprachen nicht mehr den heutigen Erfordernissen. Und so, wie unsere Regierung daran ging, unseren Staatsapparat … umzustellen, so mußten auch im Rundfunk die entsprechenden Schlüsse gezogen“ werden („Neues Deutschland“ vom 16. 9. 1952). Vor allem will Heiß „eingedenk sein [S. 221]der großen Hilfe durch unsere Freunde des Rundfunks in der SU“. Nur noch drei Programme werden gesendet. Der „Deutschland-Sender“ wendet sich auf Lang-, Mittel- und Kurzwelle „an alle Deutschen, um sie für Frieden und Einheit zu gewinnen. Besonders wird sich dieser Sender der Patrioten in Westdeutschland annehmen und sie in ihrem Kampf anleiten“ („Nationalzeitung“ vom 4. 10. 1952). Berlin und „Radio DDR“ strahlen unter ebenfalls starker politischer Akzentuierung allgemeine Programme aus. Die Programmgestaltung des gesamten R. der SBZ ist somit praktisch der Propaganda und den sonstigen politischen Erfordernissen des Regimes angepaßt; sie erfolgt an Hand von detaillierten Weisungen der Abt. Agitation — Presse — Rundfunk des ZK der SED. Nachwuchskräfte werden an der Fakultät für Journalistik in Leipzig ausgebildet. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 220–221 Rumpf, Willy A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rundfunk-Komitee, StaatlichesSiehe auch: Rundfunk: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1954 1958 1959 1960 1962 Rundfunkordnung: 1979 1985 Staatliches Rundfunkkomitee: 1969 1975 1979 Seit 14. 8. 1952 untersteht der R. einem Staatlichen R.-Komitee. Der Vorsitzende, Kurt Heiß (SED), zentralisierte das gesamte Sendewesen in dem neuen Funkhaus Köpenick im sowjetischen Sektor Berlins. Der „Mitteldeutsche Rundfunk“ (Leipzig) und die Landessender…
DDR A-Z 1956
Arbeitspolitik (1956)
Siehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1953 1954 1958 1959 1960 1975 1979 Arbeitspolitik: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 24]Die Arbeitspolitik der SBZ ist typische Arbeitgeber-Interessenpolitik. Staat und Arbeitgeber sind für die Mehrheit aller Arbeitnehmer identisch. Da der Staat zugleich Arbeitsgesetzgeber (ohne demokratische Kontrolle) ist und Selbsthilfe-Organe der Arbeitnehmer (echte Gewerkschaften und Betriebsräte) nicht existieren, steht der einzelne Arbeitnehmer schutzlos und nur auf die vom Staat bekämpfte, nicht organisierte Solidarität seiner Kollegen angewiesen, der sozialen und polizeilichen Übermacht des Staatsarbeitgebers gegenüber. Die traditionellen Aufgaben der A. demokratischer Staaten, nämlich größtmöglicher Schutz, sorgfältige Pflege, gerechte Entlohnung sind in der SBZ der zweckmäßigen Verwendung der Lohnarbeit untergeordnet. Sie geht aus von dem in der Verfassung der SU ausgesprochenen, angeblich sozialistischen Grundsatz: „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen!“ und verschärft ihn zum uneingeschränkten Leistungsprinzip, bei dem die einzelne menschliche Arbeitskraft in allen Beziehungen nur noch nach ihrem jeweiligen Nutzwert für die staatliche Wirtschaft und den politischen Bestand der „DDR“ behandelt wird. Die A. der SBZ ist darauf gerichtet, einen möglichst großen Teil der Bevölkerung ohne Rücksicht auf Person, Geschlecht und Familie auch gegen den eigenen Willen jeweils dort zu verwenden, wo es der staatliche Arbeitgeber will. Sie zwingt durch ihre Währungspolitik und Preisgestaltung (Preispolitik) auch Frauen, Mütter, Kranke und Invalide zur Lohnarbeit (Frauenarbeit). Insbesondere für die Frauen verkehrt sich deshalb das Prinzip des „gleichen Lohnes für gleiche Arbeit“ in einen sozialen Zwang zur Erwerbstätigkeit und zur gleichen Leistung (Leistungsprinzip). Die Machthaber der SBZ erreichen durch diese A., daß mehr Arbeitnehmer für die gleiche Reallohnsumme arbeiten müssen, die bei angemessener Real-Entlohnung nur für einen Teil der Werktätigen ausgereicht hätte. Dieses System (Lohnsystem) wird ergänzt durch die Schärfe der Bestimmungen über Arbeitslosenunterstützung und Arbeitsvermittlung (Arbeitslosigkeit, Arbeitslosenversicherung). Der Arbeitnehmer muß nach unseren Begriffen unzumutbare Arbeit an anderen Orten der SBZ annehmen. Die Arbeitslosenunterstützung setzt ferner, obgleich Versicherungsbeiträge gezahlt werden, Bedürftigkeit voraus und erreicht nur die vergleichbare Höhe der Sozialfürsorge. Weiterhin bestimmt die A. die Art der Verwendung der Arbeitskraft (Berufslenkung, Arbeitskräfteplan, Arbeitskräftelenkung). Die Schulentlassenen können nur behördlich vorgeplante Berufe ergreifen. Die „Umsetzung“ von Arbeitskräften aus einem Beruf bzw. Betrieb in ein neues Arbeitsvorhaben der Regierung geschieht durch Regierungsanweisungen an den Staatsbetrieb, der dem benötigten Arbeitnehmer zu kündigen hat, und an das Arbeitsamt, das die Entlassenen an den befohlenen Platz vermittelt. Damit die Absichten der A. schnell und billig verwirklicht werden können, wurden die Kündigungsfristen für Angestellte und Arbeiter einheitlich auf 14 Tage verkürzt (Kündigungsrecht). Ein weiteres Instrument dieser Form von A. ist das durch Regierungsdekret geschaffene Lohngefälle zugunsten der jeweils wichtigsten Arbeitsvorhaben. Dieses Lohngefälle wird durch Zusatzurlaub und „Treueprämien“ verstärkt (Prämienwesen, Urlaub). Da bei solcher A. echte Gewerkschaften und Betriebsräte „stören“ könnten, ist der FDGB durch seine eigene Satzung verpflichtet worden, die [S. 25]staatliche A. nicht nur zu unterstützen, sondern ihre Durchführung als seine eigentliche Hauptaufgabe anzusehen. Ferner ist der FDGB nicht nur durch Personalunion aller leitenden Funktionäre mit Ämtern der SED, sondern auch durch seine Satzung auf die Durchführung der Parteianweisungen festgelegt. Der FDGB hat also den Charakter eines „Amtes für psychologische und technische Arbeitsanspornung und Produktionspropaganda“, während er gleichzeitig der SED als deren „politischer Transmissionsriemen in die Massen“ dient. Die Betriebsräte wurden 1948 abgeschafft. Sie sind formell durch die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) und Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL) ersetzt worden, die aber tatsächlich und laut Satzung nur ausführende und jederzeit absetzbare Organe der Staatsgewerkschaft sind. Damit ist der FDGB zu einem Glied in der Kette der Einkreisung des einzelnen Arbeitnehmers an seinem Arbeitsplatz geworden. Andere Glieder sind die nach westlichen Begriffen maßlos vermehrten Aufsichtspersonen, die Betriebsfunktionäre der Staatspartei und anderer Organisationen, die bewaffneten Kampfgruppen, die hauptamtlichen SSD-Agenten und deren Spitzel in den Betrieben. Während im demokratischen Deutschland der wesentliche Teil der Arbeitsbedingungen nicht durch Gesetz, sondern durch Tarifverträge geregelt wird, hat die SBZ in die staatliche Gesetzgebung auch die Lohnsätze, den Urlaub und die Kündigungsfristen (als Mindest- und Höchstbestimmungen zugleich), die Eingruppierung in die Lohngruppen und die einzelnen Akkordpreise, Vorgabezeiten und Gedingelöhne einbezogen (Lohngruppe, Lohngruppenkatalog). An Stelle der Tarifverträge werden zwar Betriebskollektivverträge abgeschlossen, doch haben diese keinen arbeitsrechtlichen, die Löhne und Arbeitsbedingungen gestaltenden Inhalt mehr, sondern zitieren allenfalls noch die von der Regierung dekretierten Lohnsätze in der „Anlage“. Die Betriebskollektivverträge sind vielmehr in Vertragsform gebrachte staatliche Produktions- und Investitionspläne für die Betriebe. Die Vertragsform schafft die juristische Grundlage zur Maßregelung von Arbeitern und Belegschaften, die die vom Staat (Arbeitgeber) gewollten Arbeitserfolge nicht erzielen. Im Zuge dieser Arbeitgeber-Interessenpolitik sind unzählige bisher tariflich gesicherte Rechte der Arbeitnehmer durch Regierungsverordnungen beseitigt worden. Als unkostenfreien Ausgleich hierfür und zugleich zur Ausnutzung des natürlichen Strebens der deutschen Arbeiter nach Anerkennung ihrer Leistungen bietet ihnen der Arbeitgeber „DDR“ Orden, Titel und Prämien (Auszeichnungen). Die „kapitalistische Konkurrenz“ der Betriebe untereinander wird durch Wettbewerbe ersetzt (Wettbewerbsbewegung). Die Sieger erhalten mehr „ideelle Werte“ als materielle Anerkennung; Ersparnisse durch höhere Leistung kommen dem Arbeitgeber allein zugute. Während es Ziel und Aufgabe jeder demokratischen A. ist, die Arbeitnehmerschaft in ihrer Gesamtheit sozial besserzustellen, wurde in der SBZ die Arbeitnehmerschaft bewußt sozial aufgespalten. Zwar bestehen rechtlich keine Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten mehr, weil letztere den ersteren — statt umgekehrt — angeglichen wurden. Aber statt dessen wurden der Intelligenz unter der Arbeitnehmerschaft Sonderrechte eingeräumt, wie sie die Angestellten nie hatten und die die Intelligenz zu einer — selbst durch besondere Speiseräume — bevorzugten Kaste machen. Das übrige Aufsichtspersonal Meister und Brigadiere — ist durch Lohnerhöhungen und durch Abhängigkeit des Verdienstes von der Soll-[S. 26]Erfüllung bzw. Übererfüllung der ihnen unterstellten Arbeitnehmer zum Antreiben verlockt und teilweise gezwungen. Um echte materielle Gegenleistungen des staatlichen Arbeitgebers für Arbeitsanstrengungen des Arbeitnehmers vermeiden zu können, werden neben der individuellen Verleihung von Titeln, Orden und Prämien auch Massenbewegungen organisiert. Das sind dem FDGB vom Staat aufgetragene Propagandawellen in den Betrieben für bestimmte — meist unbezahlte — Sonderleistungen der Arbeitnehmer. Im Vordergrund aller dieser „Bewegungen“ steht die Forderung nach mehr Arbeit in der gleichen Zeit für den gleichen Lohn (Zeitlohn, Zeitnormativ, TAN). Der Arbeitsschutz hindert den staatlichen Arbeitgeber an der vollen Ausnutzung der ihm ausgelieferten Arbeitskraft. Die SBZ legt daher beim Arbeitsschutz das Hauptgewicht auf den Schutz der Maschinen und Betriebsgebäude vor technischen Schäden und hat den Menschenschutz sogar verringert, insbesondere den für Frauen, Mütter und Jugendliche. Die A. erfaßt auch den kranken und arbeitsunfähigen Menschen. „Arbeitsbefreiungszeugnisse“, die zum Fernbleiben von der Arbeit berechtigten, sind staatlich kontingentiert (Arbeitsbefreiung). Es ist geplant, die Höhe von Sozialversicherungsrenten in Zukunft nicht mehr nach den gezahlten Beiträgen, sondern nach der „volkswirtschaftlichen Bedeutung“ des Versicherten zu bemessen (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Zur Verschleierung der wahren Tendenzen dieser A. behauptet das Regime, die Betriebe seien „volkseigen“. Da aber nach dem Gesetz der ➝Arbeit sogar die frühere Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsrecht) „von Staatsorganen ausgeübt“ wird und der Staat als tatsächlicher Herr über die Betriebe selbst nur eine unkontrollierte Clique ist, kann man mit Recht davon sprechen, daß die A. der SBZ in Wahrheit eine Arbeitgeberpolitik derjenigen Funktionäre ist, die sowohl den Staat als auch die Betriebe diktatorisch beherrschen. Literaturangaben Haas, Gerhard: Der FDGB 1954. (BMG) 1954. 48 S. m. 1 Plan. Schwartz, Salomon M.: Arbeiterklasse und Arbeitspolitik in der Sowjetunion. Hamburg 1953, Verlag für Wirtschaft und Sozialpolitik. 367 S. *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 4., erw. Aufl. (BB) 1957. 312 S. m. 24 Anlagen. Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erg. Aufl. (BB) 1955. 86 S. m. 6 Anlagen. Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 296 S. m. 65 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 24–26 Arbeitsökonomik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsproduktivitätSiehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1953 1954 1958 1959 1960 1975 1979 Arbeitspolitik: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 24]Die Arbeitspolitik der SBZ ist typische Arbeitgeber-Interessenpolitik. Staat und Arbeitgeber sind für die Mehrheit aller Arbeitnehmer identisch. Da der Staat zugleich Arbeitsgesetzgeber (ohne demokratische Kontrolle) ist und Selbsthilfe-Organe der Arbeitnehmer (echte Gewerkschaften und Betriebsräte) nicht existieren, steht der einzelne…
DDR A-Z 1956
Beamtenversorgung (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Versorgung der ehemaligen Beamten des Reiches, der Länder und Gemeinden, der Reichspost und Reichsbahn, der Körperschaften des öffentlichen Rechts und der ehemaligen Wehrmachtbeamten sowie ihrer Hinterbliebenen liegt nach der Anordnung über Zahlung von Renten an ehemalige Beamte usw. vom 15. 9. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 467) in den Händen der Sozialversicherung. Nach deren Grundsätzen erhalten die Betroffenen daher nur Bruchteile der Pensionen, auf die sie Anspruch hätten und die in der Bundesrepublik nicht nur den einheimischen, sondern auch den verdrängten Beamten gezahlt werden. Voraussetzung für den Versorgungsanspruch ist, daß der Betroffene mindestens 5 Jahre lang als Beamter tätig war und arbeitsunfähig ist oder die Altersgrenze (bei Männern 65 Jahre, bei Frauen 60 Jahre) überschritten hat. Als arbeitsunfähig wird nur angesehen, wer nach den Grundsätzen der Sozialversicherung mehr als ⅔ erwerbsgemindert ist; bei Frauen, wenn 1 Kind im Alter bis zu 3 Jahren oder 2 Kinder im Alter bis zu 8 Jahren zu versorgen sind, falls diese nachweislich nicht anderweitig betreut werden können. Waisenrente gibt es wie in der Sozialversicherung grundsätzlich bis zum vollendeten 15. Lebensjahr; wenn das Kind eine Schule oder Berufsschule besucht und keine eigenen Einkünfte hat, wird Rente bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Die Renten werden nach dem Gesamtlebensverdienst des Beamten berechnet wie in der Sozialversicherung. (Renten) Bis zum 15. 9. 1948, für ehemalige Offiziere, Wehrmachtangehörige und deren Hinterbliebene bis 16. 3. 1950, war die Rente auf 90 DM Ost monatlich begrenzt. Diese Begrenzung ist jetzt aufgehoben. Die Mindestrenten sind gleich denen in der Sozialversicherung. Die Witwenrente beträgt 50 v. H., die Vollwaisenrente 35 v. H. und die Halbwaisenrente 25 v. H. der Rente, die für den verstorbenen Beamten zu berechnen gewesen [S. 39]wäre. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 296 S. m. 65 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 38–39 BDVP A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Becher, Johannes R.Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Versorgung der ehemaligen Beamten des Reiches, der Länder und Gemeinden, der Reichspost und Reichsbahn, der Körperschaften des öffentlichen Rechts und der ehemaligen Wehrmachtbeamten sowie ihrer Hinterbliebenen liegt nach der Anordnung über Zahlung von Renten an ehemalige Beamte usw. vom 15. 9. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 467) in den Händen der Sozialversicherung. Nach deren Grundsätzen…
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Kassation (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Außerordentliches Rechtsmittel, mit dem jedes rechtskräftige Straf- und Zivilurteil und jede andere richterliche Entscheidung, die der Rechtskraft fähig ist, binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft durch den Generalstaatsanwalt oder den Präsidenten des Obersten Gerichts angefochten werden kann, wenn die Entscheidung „auf einer Verletzung des Gesetzes“ beruht oder „der Gerechtigkeit gröblich widerspricht“ (§§ 12 ff. des „Gesetzes über die Errichtung des Obersten Gerichtshofs und der Obersten Staatsanwaltschaft der DDR“ vom 8. 12. 1949 und §§ 301 ff. der sowjetzonalen StPO.), über die K.-Anträge entscheiden K.-Senate des Obersten Gerichts. Die K. ist keine dritte Instanz und „nicht im Interesse der Partei geschaffen worden, sondern ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit“ (Nathan in „Neue Justiz“, 1949, S. 304) zum Zwecke der Wahrung der Rechtseinheit und der Beseitigung falscher Urteile. Mittelbar soll damit die Rechtsprechung der unteren Gerichte gelenkt werden. „Es gilt, durch richtige Auswahl der zur K. zu bringenden Entscheidungen dem Obersten Gericht Gelegenheit zu geben, in den alten Schlauch überkommener Strafgesetze den neuen Wein fortschrittlichen Wissens zu gießen, Rechtsgrundsätze zu entwickeln, die den Erkenntnissen unserer neuen in der Entwicklung begriffenen Rechtstheorie entsprechen“ (Melsheimer in „Neue Justiz“, 1952, S. 206). In Strafsachen kann das Oberste Gericht nach Eingang des K.-Antrags Haftbefehl erlassen (§ 306 der sowjetzonalen StPO). Nach Verkündung des Neuen Kurses sollte das K.-Verfahren, dazu dienen, „durch richtige Anleitung der Gerichte neue Fehler oder die Fortsetzung alter Fehler zu vermeiden.“ (Schumann in „Fragen des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik“, Berlin 1954.) Dem widerspricht die Feststellung, daß „auch jetzt noch die Zahl der zum Nachteil der Angeklagten gestellten K.-Anträge überwiegt“ (a. a. O.). (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 132 Kasernierte Volkspolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kastner, HermannSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Außerordentliches Rechtsmittel, mit dem jedes rechtskräftige Straf- und Zivilurteil und jede andere richterliche Entscheidung, die der Rechtskraft fähig ist, binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft durch den Generalstaatsanwalt oder den Präsidenten des Obersten Gerichts angefochten werden kann, wenn die Entscheidung „auf einer Verletzung des Gesetzes“ beruht oder „der Gerechtigkeit gröblich…
DDR A-Z 1956
Erziehungswesen (1956)
Siehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1966 1969 Erziehungswesen: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 [S. 76]Die marxistisch-leninistische Pädagogik unterscheidet drei Institutionen der „Erziehung“ der Heranwachsenden Jugend: Familie, Schule und Jugendorganisation. Die Schule — insbesondere die „allgemeinbildende“ im Unterschied zur „berufsbildenden“ — gilt jedoch als die „Hauptkraft“ der Erziehung. Die FDJ, die Jungen Pioniere und die Familie sind verpflichtet, ihr „Hilfe“ zu leisten. Die „Schulreform“ und der Aufbau einer privilegierten Jugendorganisation waren in der Praxis tatsächlich die entscheidenden Mittel, mit denen die kommunistischen Machthaber der SBZ ihre Autorität in der Jugend zu verankern versuchten. Der Einfluß der Familie ist — soweit er sich nicht gleichschalten ließ — trotz gegenteiliger Beteuerungen ständig zurückgedrängt worden. Die wesentlichsten Grundlagen des Schulwesens sollen nach der offiziellen Doktrin in dem Klassencharakter der Schule und in ihrer Unterstellung unter die staatliche Leitung gegeben sein. Geleitet und verwaltet vom Staat, dient die sowjetzonale Schule — so heißt es — den Interessen der Arbeiterklasse, die im Bündnis mit der werktätigen Bauernschaft und der Intelligenz die Herrschaft ausübt und seit 1952 den „Sozialismus“ aufbaut. Dieses angeblich „offene“ Bekenntnis zum Klassencharakter der Schule ist nur als Propagandaformel zu werten. Das öffentliche E. der SBZ ist vielmehr das Produkt einer unter dem Schutz der Sowjetmacht vollzogenen „Revolution von oben“ und dient tatsächlich der Erhaltung und Entwicklung der kommunistisch-totalitären Autokratie. Zielsetzung, organisatorischer Aufbau und pädagogischer Inhalt des Schulwesens sind seit 1945 von der kleinen kommunistischen Minderheit, die das Monopol politischer Machtausübung besitzt, im Einklang mit der Entwicklung des kommunistisch-totalitären Staates fortlaufend verändert worden. Dabei sollen — nach der offiziellen Doktrin — drei „Grundsätze“ der „Erziehung und Bildung“ als Regeln der gesamten pädagogischen Arbeit verwirklicht worden sein: 1. der Grundsatz der Demokratisierung, 2. der der Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit, 3. der des demokratischen Humanismus der „Erziehung und Bildung“. Der erste Grundsatz rechtfertigt die totale Politisierung des Schulwesens, d. h. seine Anpassung an die totalitäre Machtordnung und seine Verwandlung in ein Werkzeug der herrschenden politischen Gruppe. Ausdrücklich wird die Einheit von Schule und Politik gefordert. Der zweite Grundsatz zielt auf die Durchdringung von Schule und Marxismus-Leninismus. Sie ist nach 1945 schrittweise verwirklicht worden. Die Verbindlichkeit des Marxismus-Leninismus für jeden Lehrer ist erstmalig offen von der Entschließung des ZK der SED von 19. 1. 1950 gefordert worden. Der dritte Grundsatz verherrlicht die sowjetzonale Schule als Verkörperung der dem Humanismus adäquaten Werte (z. B. Achtung des anderen Menschen, Liebe zum werktätigen Volk), obwohl die sowjetzonale Schule wesentlich mit dazu beiträgt, den Menschen auf seine Rolle als Funktionär des totalitären Staates zu reduzieren. Die „bürgerliche“ Schule wird als „antihumanitär“ kritisiert, weil sie angeblich den Kindern des werktätigen Volkes nicht die Chancen zu einer allseitigen Entwicklung gibt. Die „Schulreform“ begann mit der Zerschlagung der überlieferten Schulorganisation und mit deren Neugestaltung durch das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (Sommer 1946). Es schuf die [S. 77]Einheitsschule und beseitigte den Parallelismus von Volksschule und höherer Schule. Das wird als Liquidierung des Bildungsprivilegs der alten besitzenden Klassen gefeiert. Dazu kommt die in der Verfassung der „DDR“ verankerte Trennung von Schule und Kirche. Auf den Kindergarten (Vorstufe) baut sich die allgemeine, für alle Kinder obligatorische achtstufige Grundschule auf. „Nach Beendigung der Grundschule erfolgt die systematische Weiterbildung in der Berufsschule und Fachschule, in der Oberschule und in anderen Bildungseinrichtungen.“ („Gesetz zur Demokratisierung …“) An die vierstufige Oberschule schließen sich Universitäten und Hochschulen an, an die dreistufige Berufsschule die viersemestrigen Fachschulen, die ebenfalls den Übergang zur Universität ermöglichen. Den Hilfsschulen begegnete die SMAD mit großem Mißtrauen, sie sind erst seit 1950 wieder zugelassen. Eine neue, 1946 nicht vorgesehene Schulform ist die Zehnjahresschule, jetzt Mittelschule (Oberschule). Die Zulassung zur Oberschule ist im Widerspruch zur Verfassung willkürlich beschränkt worden. Alljährliche Verfügungen setzten eine Rangordnung fest, nach der Kinder von Arbeitern und „werktätigen“ Bauern in erster Linie zu berücksichtigen sind. Im Laufe der Jahre sind ihnen die Kinder der „Helden der Arbeit“, Nationalpreisträger u. dgl. sowie die Kinder der „neuen“ Intelligenz gleichgestellt worden. Der Anteil der Arbeiter- und Bauernkinder an den Oberschulen soll nach offiziellen Angaben 1954 48 v. H. betragen haben. Die weiteren Auslesekriterien — neben dem sozialen Herkommen — sind die Schulleistungen und die politische Zuverlässigkeit. Diese drei Gesichtspunkte bestimmen auch die Auslese der Studierenden der Hoch- und Fachschulen. Durch die Arbeiter- und Bauernfakultät und die Sonderreifeprüfung sind besondere Wege zur Hochschule geschaffen worden. Die strenge Kontingentierung der Oberschüler und Studierenden in den ersten Jahren ist mit wachsendem Nachwuchsmangel der riesigen Apparate der Wirtschaft, der Parteien und Verbände und der staatlichen Verwaltung gelockert worden. Die Zahl der Oberschüler und Studierenden ist nach 1949 ständig gewachsen. Das offizielle pädagogische Ziel des sowjetzonalen E. ist wiederholt umformuliert worden und im Laufe der Jahre immer stärker mit der Deutschland-Politik der SBZ in Übereinstimmung gebracht worden. So forderte die 4. Tagung des ZK der SED vom 19. 1. 1951, die Jugend zu „aktiven Erbauern“ eines „einigen, demokratischen und friedliebenden Deutschland“ zu erziehen. Dem entspricht die seit 1949 immer stärkere Betonung des Patriotismus. Die „Verordnung zur Arbeit der allgemeinbildenden Schulen vom 4. 3. 1954“ fordert an erster Stelle die Erziehung „aufrechter Patrioten“. Diese Zielsetzung impliziert die Mobilisierung der Jugend für den kommunistisch-totalitären Staat. Die speziellen Forderungen für die körperliche, intellektuelle, polytechnische, sittliche und ästhetische Erziehung (die 5 „Bestandteile“ des Bildungs- und Erziehungsprozesses) stehen in festem Zusammenhang mit der patriotischen Erziehung. Die der Schule und der FDJ gesetzten Ziele decken sich in bezug auf die patriotische Erziehung. Der intellektuellen Erziehung, d. h. der Vermittlung „eines hohen Maßes“ „wissenschaftlicher Kenntnisse“ wird nach sowjetischem Vorbild „die führende Rolle“ zuerkannt. Sie zielt in der Praxis auf die Vermittlung einer kommunistischen Weltorientierung und Weltanschauung. Wenn diese Zielsetzung auch eine besondere Pflege des Geschichts-, Deutsch- und Russisch-Unterrichts erfordert, so sind die mathematischnaturwissenschaftlichen Fächer in den Schulen und Hochschulen nicht [S. 78]vernachlässigt worden. Die durch sie vermittelten Kenntnisse gelten als Grundlage der Berufsausbildung. Der Unterricht zielt vor allem auf die „Aneignung“ „fester“ und „systematischer“ Kenntnisse bzw. eines „aktiven“ Wissens. Dem verstärkten Lernzwang entsprechen verstärkte Disziplinarforderungen. „Regeln für die Schüler“ und bestimmte Hausordnungen formulieren die Pflichten des Schülers. Verstöße gegen sie lösen bestimmte Sanktionen aus, die um so nachhaltiger wirken, als das Verhalten des Schülers in der Schule eine immer größere Bedeutung für seine Berufsaussichten erhält. Die Körpererziehung dient zugestandenermaßen auch der vormilitärischen Erziehung. Die Arbeit der FDJ ist in entsprechender Abwandlung ebenfalls auf diese gekennzeichneten Zielsetzungen und Wertungen verpflichtet. Alle fünf „Bestandteile“ des E. sind dem Grundsatz der „Parteilichkeit“ der Erziehung unterworfen — auch die ästhetische Erziehung. Der Realisierung der politischen und pädagogischen Zielsetzung dient ein Schul- und Jugendverbandsleben, das modellartig die Anforderungen des Erwachsenenlebens im totalitären Staat vorwegnimmt. Die Arbeit der Schule — ebenso wie die der FDJ — wird durch eine Fülle von Plänen reguliert. So hat beispielsweise jede allgemeinbildende Schule folgende Pläne aufzustellen: 1. Jahresarbeitsplan der Schule, 2. Plan des Leiters der Schule und seines Stellvertreters, 3. Plan des Klassenleiters, 4. Plan des Lehrers. Dazu kommen dann die Pläne aller in der Schule vorhandenen Organisationen: der SED-Betriebsgruppe, der Gewerkschaftsgruppe, des Pädagogischen Rates, des Elternbeirates, der Pionier- bzw. FDJ-Gruppen, der Arbeitsgemeinschaften der Lehrer usw. Diese Pläne haben sich, soweit sie den Unterricht betreffen, strikt an die für die Zone verbindlichen Lehrpläne zu halten, die den Rang staatlicher Verfügungen besitzen. Die Lehrpläne formulieren das zu leistende „Soll“ der Schule. Die Erfüllung des Solls wird gefordert und kontrolliert. Die ersten Lehrpläne kamen 1946/47 heraus. Erst die 1951 erschienenen Lehrpläne trugen einen konsequenten marxistisch-leninistischen Charakter. Sie sind seitdem wiederholt geändert worden. Die Lehrpläne sind keine Rahmenpläne, sondern geben eine eingehende Aufgliederung des Stoffes, setzen die Stundenzahl für die Behandlung der Themen, für Wiederholungen, Exkursionen usw. fest. Einzelne Lehrpläne (z. B. Geschichte, Erdkunde) reglementieren sogar die verbindliche Auffassung der einzelnen Gegenstände. Den Lehrplänen der Schule entsprechen die Studienpläne der Hochschulen. Die für Schüler und Lehrer bestimmten Schul- und Lehrbücher orientieren sich an den Lehrplänen. Das Monopol der Schulbuchherstellung besitzt der „volkseigene Verlag Volk und Wissen“. Er trägt die Verantwortung dafür, daß die herausgegebenen Bücher in jeder Einzelheit der Erziehung von aktiven Parteigängern des Kommunismus dienen. Der Kontrolle der Lehrplanerfüllung dient ein System von Zwischen- und Abschlußprüfungen für alle Schulen und Hochschulen. Auch die FDJ hat ein Prüfungssystem geschaffen. Der durch die Lehrpläne und Prüfungen vermittelte Druck wird, soweit es sich um die Schüler handelt, durch die Registrierung der Ergebnisse der kontinuierlichen „Leistungskontrolle“ in Klassen- und Schülertagebüchern verschärft. Die Elternbeiräte, die Schulgruppen der Jungen Pioniere und der FDJ, die mit der Schule besonders verbundenen Betriebe (Patenschaftsbetriebe) werden ebenso wie die staatlichen Behörden und die gelenkte Presse eingeschaltet, um die Schüler zur Intensivierung der „Lernarbeit“ und Lerndisziplin zu zwingen. Die Lehrer werden nicht nur von der Schul[S. 79]aufsichtsbehörde kontrolliert, sondern unterliegen auch dem vornehmlich von den SED-Betriebsgruppen verkörperten Zwang. Als Anreize zur Erzielung eines konformistischen Verhaltens von Schülern und Lehrern dienen Stipendien, Orden und Medaillen, Titel, Prämien, höhere Gehaltseinstufungen und große Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs für verschiedene Parteigänger. Obwohl die SBZ behauptet, erstmalig in Deutschland eine „demokratische“ Schule geschaffen zu haben und den pädagogischen Fortschritt zu verkörpern, haben ihre führenden Funktionäre fortlaufend „Mängel“ der Schularbeit festgestellt. Jahre hindurch sind die nicht ausreichende Lehrplanerfüllung, der nicht ausreichende Stand der Kenntnisse kritisiert worden. Wenn auch eine Verbesserung anerkannt wird, so wird immer noch der „Formalismus“ der Kenntnisse beanstandet, d. h. das Auswendiglernen, das bis heute den Unterrichtsbetrieb beherrscht. 1953 sind jedoch die Anforderungen der Lehrpläne im Interesse einer vertieften „Aneignung“ des Stoffes gesenkt worden. Ein ständiger Punkt auf der Liste der „Mängel“ ist die Kritik der politischen Haltung und des „ideologisch-politischen Bewußtseins“ einer nicht angegebenen Zahl von Lehrern. Es wird ihnen vorgeworfen, daß sie sich noch nicht wie „Funktionäre des Arbeiter- und Bauernstaates“ verhielten. Dem entspricht die Tatsache, daß nur eine kleine Minderheit von Lehrern als entschiedene Parteigänger der kommunistischen Führung gelten kann. Sie ist jedoch groß genug, um die Mehrheit im Rahmen der staatlichen Machtordnung zur Anpassung zu zwingen. In den letzten Jahren kritisierten die Behörden der SBZ vornehmlich den nicht ausreichenden Stand der patriotischen Erziehung und der Beteiligung der Schule an der Arbeit der Jugendorganisationen. Seit 1955 ist wiederholt der „Intellektualismus“ der Schule bemängelt und eine stärkere Berücksichtigung der musischen Fächer und des Werkunterrichts (polytechnische Erziehung) gefordert worden. Schulen und Hochschulen sind aufgefordert worden, die Verbindung mit der Praxis, insbesondere mit der Produktion, enger zu gestalten. Diese Kritik spiegelt das Streben der kommunistischen Machthaber wider, das E. als Werkzeug zur Formung einer Jugend zu benutzen, die sich aktiv für den Aufbau und die Verteidigung der kommunistischen Interessen einsetzt. Es ist nicht zu bestreiten, daß die SBZ relativ große Mittel für die öffentliche Erziehung aufwendet. Das ist nicht auf ihre Liebe zur Kultur, sondern auf politische Motive zurückzuführen. Die kleine herrschende Minderheit kann sich angesichts der Umwälzung der bestehenden Verhältnisse nur dann behaupten, wenn sie Schule und Jugendverband dazu benutzt, ihre autokratische Herrschaft zu sichern. (Erziehungswissenschaft) Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. Bonn 1956. 78 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Möbus, Gerhard: Das Menschenbild des Ostens und die Menschen im Westen. Bonn 1955. 90 S. Möbus, Gerhard: Klassenkampf im Kindergarten — Das Kindesalter in der Sicht der kommunistischen Pädagogik. Berlin 1956, Morus-Verlag. 110 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Froese, Leonhard: Die ideengeschichtlichen Triebkräfte in der russischen und sowjetischen Pädagogik. Heidelberg 1956, Quelle und Meyer. 198 S. Dübel, Siegfried: Deutsche Jugend im Wirkungsfeld sowjetischer Pädagogik. (BB) 1953. 88 S. Möbus, Gerhard: Bolschewistische Parteilichkeit als Leitmotiv der sowjetischen Kulturpolitik. Dokumente der Diktatur. (BB) 1951. 32 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 76–79 Erwachsenenbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ErziehungswissenschaftSiehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1966 1969 Erziehungswesen: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 [S. 76]Die marxistisch-leninistische Pädagogik unterscheidet drei Institutionen der „Erziehung“ der Heranwachsenden Jugend: Familie, Schule und Jugendorganisation. Die Schule — insbesondere die „allgemeinbildende“ im Unterschied zur „berufsbildenden“ — gilt jedoch als die „Hauptkraft“ der Erziehung. Die FDJ, die Jungen Pioniere und die Familie sind verpflichtet, ihr…
DDR A-Z 1956
Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus (1956)
Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1958 [S. 259] 1. Theorie und Praxis. Parteimäßigkeit der Theorie. Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern.“ Marx und Engels haben ihre Analyse des Kapitalismus zugleich mit der Zielsetzung unternommen, die Aufstellung sozialer Gesetzmäßigkeiten dem revolutionären Handeln dienstbar zu machen. Auf dieser Linie hat sich der Marxismus zum Leninismus und Stalinismus weiterentwickelt. Alle theoretischen Streitigkeiten der Bolschewisten werden stets in dem Sinne entschieden, daß die Theorie mit der jeweils gebotenen revolutionären Praxis in Übereinstimmung sein muß. Ebenso gilt aber auch das Gegenteil: Weil die Theorie revolutionär ist, kann die revolutionäre Praxis auf die Theorie begründet werden. „Ohne revolutionäre Theorie kann es keine revolutionäre Bewegung geben“ (Lenin). Die Theorie des Marxismus stützt sich auf die Hegelsche Dialektik. Hegel erklärte das Weltgeschehen als eine Entwicklung, die durch Widersprüche in den Dingen selbst vorwärtsgetrieben wird; der Gegensatz, das plötzliche Umschlagen, der „Sprung“ sei die Form der Weltentwicklung. In dieser Entwicklung und durch diese gelange der Geist zum Bewußtsein seiner selbst. Marx übernimmt von Hegel die dialektische Methode der Widersprüche und des revolutionären Sprunges, setzt aber an die Stelle des Geistes die Materie. Er betrachtet die Bewegung der Dinge nicht „von oben“, vom Bewußtsein, sondern „von unten“, vom Materiellen her. Seine Theorie ist also zugleich dialektisch und materialistisch. Stalin sagt von der Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei, sie sei dialektisch der Methode nach und marxistisch der Deutung nach. — Sehr oft wird das Wort „dialektisch“ freilich nur in dem Sinne gebraucht, daß man die Theorie und die Praxis, die eine Seite und die entgegengesetzte, berücksichtigen müsse. Auf diese Weise wird die Dialektik zu einer bloß formalen Technik des Denkens. Was wahr und falsch, richtig und unrichtig ist, wird nicht durch das Denken (das Bewußtsein), sondern durch die Partei entschieden. Die Partei steuert den theoretischen wie den praktischen Kurs zwischen den möglichen Abweichungen hindurch. Wer sich z. B. der Kolchospolitik widersetzt, weil er den Bauern erhalten will, macht sich einer „Rechtsabweichung“ schuldig. Wer sich zuviel mit Begriffen wie Dialektik, Revolution, Entwicklung usw. beschäftigt, kann der „Linksabweichung“, d. h. eines „phrasenhaften Revolutionarismus“, beschuldigt werden. Was jeweils richtig ist, kann nur von der obersten Stelle bestimmt werden. Wer bestrebt ist, die „Wahrheit zu erkennen“, stellt sich damit außerhalb des Kampfes, der von der kommunistischen Partei geführt wird. Die „Wahrheit“ ist für den Kommunisten nicht zeitlos, sondern zeitgebunden, sie fällt mit seinem zukünftigen Siege zusammen. In der klassenlosen Gesellschaft sollen Theorie und Praxis eins sein. Bis dahin, wird erklärt, ist der Objektivismus (Abweichungen) bürgerlich und reaktionär; bis dahin würden wir um so objektiver erkennen, je entschiedener wir uns auf den Standpunkt des kämpfenden Proletariats stellen. 2. Bourgeoisie und Proletariat. Klassenkampf. Unter dem Kapitalismus versteht Marx die auf dem Privateigentum an Produktionsmitteln beruhende Wirtschaftsweise. Erst im Zeitalter der „großen Industrie“ (d. h. der Maschinenindustrie) habe der Kapitalismus [S. 260]seine moderne Form erreicht. Diese höchste Erscheinungsform des Kapitalismus sei zugleich seine letzte. Denn der Zustand der Gesellschaft sei unter dem Kapitalismus derartig unversöhnlich gegensätzlich (antagonistisch), daß er sich notwendig auflösen und in einen anderen Zustand übergehen müsse. Die Klasse derer, die keinen Anteil an den Produktionsmitteln besitzen und nur ihre Arbeitskraft zu Markte tragen, und die Klasse derer, die über alle Produktionsmittel einschließlich dieser Arbeitskraft verfügen, also einerseits Proletariat und andererseits Bourgeoisie, stehen sich, sagte Marx, in unversöhnlichem Kampf gegenüber. In der industriellen Gesellschaft gelange dieser Klassenkampf (Materialistische Geschichtsauffassung) auf seinen Höhepunkt. An sich sei die Bourgeoisie positiv und notwendig, denn sie sei fortschrittlich (progressiv), ja revolutionär in der Geschichte der Menschheit gewesen: „Die Bourgeoisie hat in ihrer kaum hundertjährigen Klassenherrschaft massenhaftere und kolossalere Produktionskräfte geschaffen als alle vergangenen Generationen zusammen. Unterjochung der Naturkräfte, Maschinerie, Anwendung der Chemie auf Industrie und Ackerbau, Dampfschiffahrt, Eisenbahnen, elektrische Telegraphen, Urbarmachung ganzer Weltteile, Schiffbarmachung der Flüsse, ganze aus dem Boden hervorgestampfte Bevölkerungen — welches frühere Jahrhundert ahnte, daß solche Produktionskräfte im Schoße der gesellschaftlichen Arbeit schlummerten“ (Kommunistisches Manifest). Der Kapitalismus sei ein durchdachtes System der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen. Indem sich aber der Kapitalismus entwickele, bringe er nicht nur Maschinen und Waren in immer größeren Mengen hervor, sondern er erzeuge auch das Heer der Proletarier, die er um ihren Lohn betrüge, indem er ihnen zugleich die letzte Reserve an Arbeitskraft auspresse. „Mit der Entwicklung der großen Industrie wird also unter den Füßen der Bourgeoisie die Grundlage selbst hinweggezogen, worauf sie produziert und die Produkte sich aneignet. Sie produziert vor allem ihren eigenen Totengräber. Ihr Untergang und der Sieg des Proletariats sind gleich unvermeidlich“ (Kommunistisches Manifest). Zunächst sahen Marx und Engels nur den von Krisen geschüttelten Konkurrenz-Kapitalismus des 19. Jahrhunderts vor sich und warteten von Jahr zu Jahr auf die endgültige letzte „Handelskrise“, die das Proletariat in den Besitz der Produktionsmittel bringen sollte. Aus dem Schicksal der Kommune von Paris (d. h. der Herrschaft des sozialistischen Gemeinderats in Paris von März bis Mai 1871) und deren blutigem Ende zogen sie die Lehre, daß die Bourgeoisie nur durch Gewalt enteignet werden könne. „Die Arbeiterklasse kann nicht die fertige Staatsmaschinerie einfach in Besitz nehmen und diese für ihre eigenen Zwecke in Bewegung setzen“ (Adresse des Generalrats). Da der Staat nur eine Maschine zur Unterdrückung einer Klasse durch die andere sei, müsse zuvor die alte Staatsmaschine zerschlagen werden, wenn eine neue Gesellschaft entstehen soll. Im „Kapital“ hatte Marx geschrieben: „Die Gewalt ist der Geburtshelfer jeder alten Gesellschaft, die mit einer neuen schwanger geht. Sie selbst ist eine ökonomische Potenz“ (I. Bd., Volksausg., S. 680). 3. Materialistische Geschichtsauffassung. Die auf den Begriffen Kapitalismus, Bourgeoisie, Proletariat und Klassenkampf aufgebaute Theorie wurde von Marx und Engels den vorhandenen sozialistischen Theorien als „kommunistisch“ (Bolsche[S. 261]wismus) entgegengesetzt. Sie nannten die älteren, aus einer unklaren Sehnsucht nach einer allgemeinen Umgestaltung der Gesellschaft hervorgegangenen Theorien, die nur unzulängliche ökonomische Vorschläge und moralische Forderungen brachten, utopistisch (Utopie). Die eigene Theorie dagegen, die auf eine ökonomische Analyse der kapitalistischen Gesellschaft gegründet war, nannten sie wissenschaftlich. Die Formel für ihre Zielsetzung haben Marx und Engels jedoch dem älteren Sozialismus entnommen: Jeder solle nach seinen Fähigkeiten produzieren und nach seinen Bedürfnissen genießen. Die Wirkung der marxistischen Theorie beruht darauf, daß sie aus einer einheitlichen „materialistischen“ Geschichtsauffassung hervorgeht, die den Anschein erweckt, daß jedem politischen und geistigen Ereignis sein Platz in einem allumfassenden notwendigen Geschehen angewiesen werden könne. Rechtsverhältnisse und Staatsformen, Wissenschaft, Philosophie und Kunst, so wird von Marx gelehrt, seien nicht aus der „sogenannten allgemeinen Entwicklung des menschlichen Geistes“ zu begreifen, sondern wurzelten in den „materiellen Lebensverhältnissen“. Der Mensch müsse wohnen, sich ernähren und kleiden, bevor er denken könne. Die tägliche Produktion und Reproduktion seines materiellen Daseins, seiner Basis, sei nicht ein nebensächliches Geschäft, sondern in der Tat die Grundlage seiner ganzen Existenz. Um diese Existenz materiell produzieren zu können, müsse sich der Mensch in Verhältnisse der Abhängigkeit begeben. „Die Gesamtheit dieser Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Struktur der Gesellschaft, die reale Basis, worauf sich ein juristischer und politischer Überbau erhebt und welcher bestimmte gesellschaftliche Bewußtseinsformen entsprechen. Die Produktionsweise des materiellen Lebens bedingt den sozialen, politischen und geistigen Lebensprozeß überhaupt. Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt“ (Einl. z. Kritik d. pol. Ökonomie). Die Revolution, die zur klassenlosen Gesellschaft führen soll, könne weder durch den bloßen guten Willen der Proletarier herbeigeführt noch durch den bösen Willen der Bourgeoisie verhindert werden. In den Verhältnissen selber stecke die Dialektik, die den Untergang der alten Klasse und den Aufstieg des Proletariats herbeiführe. Nicht um die Verwirklichung von „Idealen“ oder von wirtschaftlichen „Programmen“ handele es sich, sondern um die Vollstreckung dessen, was in der antagonistischen Struktur der kapitalistischen Gesellschaft angelegt sei. 4. Staat und Revolution. Im Jahre 1864 haben Marx und Engels in London die „Internationale Arbeiterassoziation“ gegründet, die später den Namen der I. Internationale erhielt. Die nach deren Auflösung gegründete II. Internationale suchte das revolutionäre Element aus dem Marxismus zu entfernen und aus der Lehre von Marx und Engels ein evolutionäres, rein „ökonomisches“ System zu machen. Ihre Politik bestand darin, die Lage der Arbeiter zu verbessern und sich für demokratische Regierungsformen einzusetzen. Die Formel für diesen Revisionismus (Abweichungen) gab der deutsche Sozialdemokrat Eduard Bernstein mit den Worten: „Der Weg ist alles, das Ziel ist nichts.“ In die Theorie strömten idealistische, vor allem Kantische Elemente ein. Man zog es mehr und mehr vor, nicht mehr von der materialistischen, sondern von der ökonomischen Geschichtsauffassung zu reden. [S. 262]Gegen diese staatspolitisch verantwortungsbewußten Bemühungen der II. Internationale kämpfte mit Erfolg Lenin, der spätere Begründer der III. Internationale (Kommunistische Internationale = Komintern). Seine für die Entwicklung des Marxismus entscheidende Abrechnung mit dem Revisionismus gab Lenin in seiner Abhandlung „Staat und Revolution“, die er unmittelbar vor der Oktoberrevolution im Jahre 1917 verfaßte. Darin wird unter einseitiger Auslegung von Marx und Engels gezeigt, daß der Prozeß, der zur klassenlosen Gesellschaft (Materialistische Geschichtsauffassung) führt, den revolutionären Terror als notwendiges Moment in sich einschließt. Die Lehre von der Dialektik, von dem in „Sprüngen“ sich vorwärts bewegenden geschichtlichen Prozeß, wird von Lenin wieder in den Mittelpunkt der revolutionären Theorie gerückt, nachdem sie vom Revisionismus als eine hegelianisierende Schwäche Marx' abgetan worden war. Alle opportunistischen oder demokratischen Auffassungen wurden von Lenin rücksichtslos ausgemerzt. Die Philosophie fand dabei besondere Berücksichtigung. Im Jahre 1908 befaßte sich Lenin in seinem Buch „Materialismus und Empiriokritizismus“ in aggressiver Weise mit den philosophischen Theorien russischer Marxisten, die sich dem westlichen Positivismus zuneigten. Nach Lenins Tode wurden Auszüge und Randglossen zu Hegels „Logik“ aus seinem Nachlaß veröffentlicht (Lenin, „Aus dem philosophischen Nachlaß“, 2. Aufl. Berlin 1949). In der materialistisch aufgefaßten Dialektik Hegels sah Lenin den Schlüssel zur Lösung aller wissenschaftlichen Probleme. Die marxistische Lehre vom Staat, so behauptet Lenin, sei durch den Revisionismus entstellt worden. Erst nach der sozialistischen Revolution „stirbt der Staat ab“. Der bürgerliche Staat schläft nicht von selber ein, wie der Opportunismus der Sozialdemokraten gelehrt habe, er müsse von den Proletariern beseitigt werden. „Die Ablösung des bürgerlichen Staates durch den proletarischen ist ohne gewaltsame Revolution unmöglich“ (Lenin, Ausg. Werke, Moskau 1947, Bd. II, S. 173). Da jeder Staat nach der sozialistischen Auffassung, die von Marx und Engels geteilt wird, eine Diktatur ist, so bedeutet Diktatur des Proletariats nichts anderes als den Staat des Proletariats, der dazu bestimmt ist, den Staat der Bourgeoisie abzulösen. Der Ausdruck „Diktatur des Proletariats“ ist zuerst von Marx in seiner „Kritik des Gothaer Programms“ (1875) gebraucht worden. Aber schon im „18. Brumaire“ hat Marx den Gedanken von der notwendigen Zerstörung der alten Staatsmaschinerie angedeutet, was von Lenin als ein gewaltiger Schritt über das Kommunistische Manifest hinaus ausgelegt wird („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 177). Der entscheidende Motor der revolutionären Umgestaltung ist für Lenin die straff organisierte, aus einer aktiven Minderheit (zunächst den sog. „Berufsrevolutionären“) bestehende proletarische Partei, die als „Avantgarde der Arbeiterklasse“ in diese erst das revolutionäre Bewußtsein hineinträgt, sie organisiert und über sie hinaus (Bündnispolitik) eine Fülle weiterer Gruppen dem revolutionären Anliegen dienstbar macht. Die Diktatur des Proletariats wird von Lenin lediglich als erste Phase der kommunistischen Gesellschaft aufgefaßt. In dieser Phase, „die gewöhnlich Sozialismus genannt wird“, bestehe zwar schon das Gemeineigentum in bezug auf die Produktionsmittel, das bürgerliche Recht sei aber noch nicht ganz abgeschafft. Kommunismus sei das nicht. „Solange es einen Staat gibt, gibt es keine Freiheit. Wenn es [S. 263]Freiheit geben wird, wird es keinen Staat geben“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 230 u. 231). Die klassenlose Gesellschaft ist die Gesellschaft der Freiheit. Wenn die Arbeiter selber die Großproduktion organisieren, dann entsteht — mit dem Absterben jedes Vorgesetztenwesens und Beamtentums — eine neue Ordnung, eine „Ordnung ohne Gänsefüßchen“, als deren Vorbild von Lenin nach dem Vorgang eines deutschen Sozialdemokraten die Postverwaltung angeführt wird („Staat u. Revolution“, Ausg. W. II, S. 195). Die Funktionen der Aufsichts- und Rechenschaftsablegung, meint Lenin, würden mit der Zeit von selbst fortfallen. „In unserem Streben zum Sozialismus sind wir überzeugt, daß er in den Kommunismus hinüberwachsen wird, und im Zusammenhang damit jede Notwendigkeit der Gewaltanwendung gegen Menschen überhaupt … verschwinden wird, denn die Menschen werden sich gewöhnen, die elementaren Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens ohne Gewalt und ohne Unterordnung einzuhalten“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 220). Ist die erste Phase vorüber, dann soll die sozialistische Gesellschaft klassenlos und damit staatenlos werden. Es wird hier deutlich, daß die Utopie von einer staatsfreien Gesellschaft von Lenin ebenso festgehalten wird wie von Marx und Engels. Auch nach der Oktoberrevolution hat sich bei Lenin in dieser Hinsicht nichts geändert. Auch nachdem zwei Jahre des Aufbaus „auf sozialistischer Grundlage“ vorüber waren, sprach Lenin immer noch von der neuen Ordnung, in der alles auf Freiwilligkeit aufgebaut sein würde. Kommunistische Arbeit wurde von ihm als freiwillige Arbeit ohne Norm und ohne Entlohnung bezeichnet, als Arbeit, die aus Gewohnheit und aus der zur Gewohnheit gewordenen Erkenntnis ihrer Notwendigkeit für das Gesamtwohl geleistet würde (Ausg. W. II, S. 667). Zu gleicher Zeit begründete Lenin aber in seiner Schrift über den Linksradikalismus die Notwendigkeit einer „eisernen und kampfgestählten Partei“, weil er voraussah, daß die Klassen noch „jahrelang“ bestehenbleiben würden (Ausg. W. II, S. 691). Als Stalin die Herrschaft antrat, war das Problem, das Lenin ungelöst liegenlassen mußte, in der Praxis dasselbe wie in der Theorie. Es war das Problem des Staates. Ein anderer Gedankengang konnte durch Stalin unverändert von Lenin übernommen werden. Marx und Engels hatten der unter ihren Augen sich vollziehenden Umbildung des Kapitalismus aus dem Konkurrenz-Kapitalismus in den Monopol-Kapitalismus (Imperialismus) nicht genügend Beachtung geschenkt. Lenin nahm die durch Kartelle, Syndikate und Trusts geschaffene neue Gestalt des Kapitalismus in die Theorie auf und bestimmte sie als „höchste Form des Kapitalismus“. „Der Imperialismus ist das monopolistische Stadium des Kapitalismus“ (Ausg. W. II, S. 839). 5. Die Umgestaltung der Theorie durch Stalin. Die Probleme, denen Stalin sich gegenübersah, ergaben sich aus der Situation: Sozialismus in einem Lande, und zwar in einem überwiegenden Agrarlande, dessen erste Anfänge einer Industrieproduktion über das Stadium dies Frühkapitalismus kaum hinausgewachsen waren. In diesem Lande fehlten also die wichtigsten, von Marx und Engels geforderten Voraussetzungen für die Einführung des Sozialismus: der Hochstand der Industrialisierung und die Masse des Proletariats. Praxis und Theorie mußten daher einer neuen Lage angepaßt werden. Die marxistisch-leninistische Theorie bedurfte also einer radikalen Umgestaltung, wenn sie einigermaßen mit der von Stalin befolgten [S. 264]Machtpolitik, einer in kürzester Zeit mit Gewalt und Terror zu erzwingenden Umgestaltung der Wirtschaft, Gesellschaft und der Einzelmenschen, übereinstimmen sollte. Diese Umgestaltung der Theorie ist in zwei Schüben (1934 und 1950) durchgeführt worden. Indem Stalin, an zaristische Traditionen anknüpfend, den großen russischen Staat schuf, mußte er den letzten Rest von allgemeiner sog. „humanistischer“ Zielsetzung aus dem Kommunismus entfernen. Sein gigantischer, sich sozialistisch nennender neuer Staat gab restlos den Gedanken preis, daß das Ziel eine auf Freiwilligkeit beruhende neue Gesellschaftsordnung sei. Damit kam der auf dem Grunde der marxistisch-leninistischen Theorie lauernde Widerspruch zu offenem Ausbruch: um die Staatenlosigkeit zu erreichen, muß der ungeheuerste Staatsapparat konstruiert werden, den die Welt je gesehen hat. Daß die gigantische Sowjetmacht sich jemals wieder von selber auflösen würde, glaubt natürlich niemand, obwohl es von der offiziellen Theorie auch weiterhin unterstellt wird. Damit ist die Theorie zynisch geworden. Die philosophische Wendung im Jahre 1950 bedeutet die theoretische Rechtfertigung des Sowjetstaates und damit des Staates überhaupt, der „Repressivgewalt“, wie ihn Engels unter dem Beifall von Lenin definiert hatte. Im Jahre 1934 wurde die Geschichtsschreibung (Materialistische Geschichtsauffassung) und der Geschichtsunterricht in der Sowjetunion von einem Tag zum andern unter Verfemung der internationalen, marxistischen Auffassung auf die nationale, russische Auffassung umgestellt. Der dem Marxismus unbekannte Begriff Rodina (Heimat) wurde Ausgangspunkt einer „neuen“ Ideologie, die uralte Vorstellungen von dem führenden Volk der Russen wiederbelebte. Von Klassen war hier nicht mehr die Rede. Im Jahre 1950 entzog Stalin durch einige Briefe, die er an die „Prawda“ über das Problem der Sprache schrieb (Linguistik-Briefe), der marxistisch-leninistischen Auffassung von der „Basis“ und vom „Überbau“ den Boden. Er widerlegte damit zugleich den wesentlichen Inhalt seiner früheren Schrift „über dialektischen und historischen Materialismus“. In einigen entscheidenden Sätzen des ersten Linguistik-Briefes hat Stalin den Begriff des Staates als einer „aktiven Macht“ wiederhergestellt und damit die sozialistische Lehre von der Überführung der Zwangsordnung in eine neue Ordnung der Freiheit zu den Akten geschrieben. Der Revisionismus, den Lenin erledigt zu haben meinte, kehrt bei seinem Nachfolger als ein Über-Revisionismus wieder zurück. „Der Überbau wird von der Basis hervorgebracht, aber das bedeutet keineswegs, daß er die Basis lediglich widerspiegelt, daß er passiv, neutral ist, daß ihm das Schicksal seiner Basis, das Schicksal der Klassen, der Charakter der Gesellschaftsordnung gleichgültig sind. Im Gegenteil, einmal entstanden, wird er zu einer ganz gewaltigen aktiven Macht, hilft er aktiv seiner Basis, feste Formen anzunehmen und sich zu konsolidieren, trifft er alle Maßnahmen, um der neuen Gesellschaftsordnung zu helfen, der alten Basis und den alten Klassen den Rest zu geben und sie zu beseitigen“ (Stalin, „Zum Marxismus in der Sprachwissenschaft“). Mit der Wiederherstellung des Staates ist die Aufhebung der revolutionären, dialektisch-materialistischen Geschichtsauffassung notwendig verbunden. Ironisch macht Stalin jenen Genossen, „die für Explosionen begeistert sind“, klar, daß das Gesetz des Umschlagens aus einer Qualität in eine neue vermittels einer Explosion nicht immer gültig [S. 265]ist. „Es ist unbedingt gültig für eine in feindliche Klassen geteilte Gesellschaft. Aber es ist durchaus nicht unbedingt gültig für eine Gesellschaft, die keine feindlichen Klassen kennt“ („Zum Marxismus in der Sprachwissenschaft“). 6. Umbau der Theorie seit Stalins Tod. Die Veränderungen, denen die Theorie und Praxis des Bolschewismus seit dem Frühjahr 1953 ausgesetzt war und die zunächst im 20. Parteitag der KPdSU (Anfang 1956) mit der Ausstoßung des toten Stalin aus der Reihe der „Klassiker des Marxismus-Leninismus“ ihren Höhepunkt erreichten, haben bisher zu keiner Revision der entscheidenden Punkte der Theorie geführt. Die Betonung der Rolle der Staatsmacht ist erhalten geblieben (dementsprechend auch keine Abwertung der Lehre von der „Aktivität des Überbaues“). Die Repressionsgewalt wurde lediglich dadurch abgeschwächt, daß — unter Verdammung der These Stalins von der fortschreitenden Verschärfung des Klassenkampfes auch innerhalb der sozialistischen Weltzone — für die bolschewistischen Länder ein Abbau des innerstaatlichen Terrors (Wiederherstellung der „demokratischen Gesetzlichkeit“) postuliert wurde. Offenbar geht die Tendenz — in Fortsetzung des im Frühjahr 1953 von Malenkow proklamierten „Neuen Kurses“ — dahin, die Volksmassen bei unverminderter Aufrechterhaltung von Partei-, Staats- und Militärgewalt stärker für das Regime zu gewinnen. Die Umakzentuierung betrifft dementsprechend in erster Linie die Außenpolitik (Koexistenz, Sonderwege, Lager) und das innere Gefüge der politischen Willensbildung (Kollektive Führung, Personenkult), die gemäß den von Lenin gegebenen Normen des Parteilebens durchgeführt werden soll. Dabei bleibt das Prinzip des demokratischen Zentralismus als Norm der Willensbildung ebenso erhalten wie die weltrevolutionäre Zielsetzung. Lediglich mit veränderter Einschätzung der Weltlage hat sich die Taktik gewandelt. Doch gibt es Hinweise auf eine Abkehr vom großrussischen Imperialismus Stalins, auf Liberalisierungstendenzen in der Wissenschaft und auf einen Stil größerer Toleranz und verstärkter Sozialstaatlichkeit in der UdSSR selbst und einigen Satelliten, ohne daß indes das Gefüge des Ostblocks gelockert worden wäre. Literaturangaben Andreas, Theodor: Zur Widerlegung des dialektischen und historischen Materialismus. Pfaffenhofen/Ilm 1954, Ilmgau-Verlag. 114 S. Berdiajew, Nikolai: Wahrheit und Lüge des Kommunismus. Darmstadt 1953, Holle-Verlag. 128 S. Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Bochenski, Joseph M.: Die kommunistische Ideologie … Bonn 1956, Bundeszentrale für Heimatdienst. 75 S. Buchholz, Arnold: Ideologie und Forschung in der sowjetischen Naturwissenschaft (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 1). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. Fetscher, Iring: Von Marx zur Sowjetideologie (Sozialkundebriefe … hrsg. v. d. Hessischen Landeszentrale für Heimatdienst, April–Juni 1956) 20 S. Gollwitzer, Helmut, und Gerhard Lehmbruch: Kleiner Wegweiser zum Studium des Marxismus-Leninismus. 2., erw. Aufl., Bonn 1957. 24 S.; 3. Aufl. 1958. Karisch, Rudolf: Der Christ und Stalins Dialektischer Materialismus. Berlin 1954, Morus-Verlag. 157 S. Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Lieber, Hans-Joachim: Die Philosophie des Bolschewismus in den Grundzügen ihrer Entwicklung (Staat u. Gesellschaft, Bd. 3) Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. Etwa 107 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. E. Metzke. Tübingen 1954, Mohr. 243 S. Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre des Stalinismus. 2. Aufl. (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 1) Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Milosz, Czeslaw: Verführtes Denken (mit Vorw. von Karl Jaspers). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 239 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 259–265 Theaterwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Thiele, Ilse, geb. NeukrantzSiehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1958 [S. 259] 1. Theorie und Praxis. Parteimäßigkeit der Theorie. Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern.“ Marx und Engels haben ihre Analyse…
DDR A-Z 1956
Reparationen (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in der SBZ umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen ist bis heute noch nicht veröffentlicht worden. Sie wird kaum jemals erfolgen, da die Sowjets im Widerspruch zum Potsdamer Abkommen ohne Zustimmung der Westalliierten ungeheure Entnahmen aus der laufenden Produktion forderten. Nach Unterlagen aus dem sowjetzonalen Amt für R. und nach Schätzungen westlicher Experten wurden von den Sowjets seit 1945 bis 1953 Werte in folgender Form und Höhe entnommen: a) Beuteaktionen: Die Besetzung Ost- und Mitteldeutschlands durch die Rote Armee war mit einem rücksichtslosen Beutezug verbunden. Ohne irgendwelche Registrierung wurden riesige Sach- und Kunstwerte aus öffentlichem und Privatbesitz beschlagnahmt und ostwärts verfrachtet. Ferner erbeuteten die Sowjets Mrd.-Beträge an Reichsbanknoten, mit denen sie später deutsche Lieferungen und sonstige Leistungen „bezahlten“. Der Wert der bei den Beuteaktionen entnommenen Gegenstände wird auf etwa fünf Mrd. Mark geschätzt; die Menge der erbeuteten Banknoten muß mit ebenfalls mindestens fünf Mrd. Mark angenommen werden. b) Demontagen. Die Sowjets hielten sich nicht daran, kriegswichtige Industrien zu entfernen, sondern demontierten und beschlagnahmten auch für die Friedenswirtschaft unentbehrliche industrielle Kapazitäten. Folgende Abschnitte der Demontagen sind erkennbar: 1. Welle vom Mai bis Anfang Juli 1945. Bis zum Beginn der Besetzung Berlins durch alle vier Alliierten räumten die Sowjets hier alle in dieser kurzen Zeit nur irgend demontierbaren Fabriken, vor allem in Westberlin, aus. Etwa 460 Berliner Betriebe wurden von den Sowjets voll demontiert und abtransportiert, davon 149 Betriebe des Maschinen- und Apparatebaues, 51 Metallurgiebetriebe, 46 Betriebe der Feinmechanik und Optik und 44 Betriebe der Elektroindustrie. Etwa 75 v. H. der bei der Kapitulation noch vorhandenen Kapazitäten wurden betroffen. 2. Welle vom Anfang Juli, bis Herbst 1945. Hiervon wurden industrielle Großbetriebe der ganzen Zone ebenso wie mittlere und kleinere Werke betroffen. Zu dieser Zeit begann auch der Abbau der zweiten Gleise auf sämtlichen Eisenbahnstrecken der Zone. Wieder wurden Produktionskapazitäten von Friedensindustrien abgebaut: Braunkohlenindustrie, Ziegeleien, Textil- und Papierfabriken, Zuckerfabriken usw. 3. Welle vom Frühjahr bis Spätsommer 1946. Nach einer vorbereiteten Liste wurden weit mehr als 200 große Industriebetriebe der chemischen Industrie, der Papierindustrie, Schuhfabriken, Textilwerke usw. demontiert. [S. 216]4. Welle Oktober 1946 bis Frühjahr 1947. Obwohl Marschall Sokolowski bereits am 21. 5. 1946 die Demontagen für abgeschlossen erklärt hatte, setzte einige Monate später eine vierte Welle ein, von der z. B. die Zeiss-Werke Jena, Kraftwerke, Druckereien und einige Rüstungsbetriebe, die bis dahin für die Sowjets weitergearbeitet hatten, betroffen wurden. 5. Welle Herbst 1947. Nach einem weiteren halben Jahr wurden nochmals wichtige Betriebe der Friedensindustrie abgebaut: Braunkohlenwerke, Brikettfabriken, Kraftwerke und weitere 1.100 km Eisenbahngleise. 6. Welle Frühjahr 1948. Bei dieser vorläufig letzten Welle wurden 3 Betriebe, die vorher zu SAG-Betrieben erklärt worden waren, voll oder zum Teil demontiert, darunter Anlagen des Buna-Werkes in Schkopau. (Sowjetische Aktiengesellschaften) Von den Demontagen wurden oft auch solche Betriebe betroffen, die inzwischen durch die deutschen Arbeiter wieder in Gang gebracht worden waren. Der „Bremer Ausschuß für Wirtschaftsforschung“ gibt in seiner 1951 veröffentlichten Schrift „Am Abend der Demontagen“ u. a. folgende Demontageverluste der SBZ im Vergleich zum Jahre 1936 an: Walzwerke 82 v. H., eisenschaffende Industrie 80 v. H., Hohlziegelerzeugung 75 v. H., Zementindustrie 45 v. H., Papiererzeugung 45 v. H., Energieerzeugung 35 v. H., Schuhindustrie 30 v. H., Textilindustrie 25 v. H., Zuckererzeugung 25 v. H., Braunkohlenbergbau 20 v. H., Brikettfabriken 19 v. H. Als gewogenen Durchschnitt für alle Industriezweige gibt die Quelle etwa 50 v. H. Verluste an, wobei Kriegsschäden einbezogen sind. Der Gesamtwert der Demontagen wird auf 5 Mrd. Mark geschätzt. c) Ausgabe von Besatzungsgeld. Die Summe des verausgabten sowjetischen Besatzungsgeldes wird auf 12 Mrd. Mark geschätzt. Nur ein Teil davon wurde für eigentlichen Besatzungsunterhalt verwendet. Der weitaus größte Teil des Geldes wurde für den „Kauf“ solcher Güter verwendet, die die Sowjets außer den offiziellen Reparationen zu erhalten wünschten. Mit diesem Gelde wurden die zahlreichen in der SBZ tätigen sowjetischen Handelsgesellschaften und auch der Milliardenbeträge verschlingende Uranerzbergbau für die Sowjets in der Zone finanziert. Von 1947 bis 1953 sind allein für den Uranbergbau 7,75 Mrd. Mark aufgewendet worden. d) Beschlagnahme von Betrieben als SAG-Betriebe. 213 Betriebe der SBZ wurden 1946 von der SU beschlagnahmt und als SAG-Betriebe fortgeführt. Über den Wert dieser Betriebe und die Höhe der von den Sowjets dafür auf Reparationskonto gutgeschriebenen Beträge liegen keine amtlichen Unterlagen vor. Als Mindestwert wird von Fachleuten die Summe von 2,5 Mrd. Mark geschätzt. Sie dürfte tatsächlich jedoch wesentlich höher liegen und möglicherweise das Zwei- bis Dreifache davon ausmachen. Die Anrechnung zu Lasten des Reparationskontos Kann hier, da die Betriebe Ende 1953 zurückgegeben wurden, unterbleiben. Anzurechnen wäre aber der Preis, den die SBZ-Regierung für den Rückkauf zu zahlen hat. Darüber liegen keine sicheren Angaben vor. Der Rückkaufpreis betrug mindestens 3,5 Mrd. Mark und lag erheblich höher als die seinerzeitige Gutschrift auf dem Reparationskonto, die wahrscheinlich 2,5 Mrd. betrug. e) Lieferungen aus der laufenden Produktion. Seit Wiederingangsetzung der Betriebe mußte die SBZ an die Sowjets erhebliche Teile der laufenden Produktion abliefern, und zwar in Form direkter Reparationslieferungen nach der SU, Zulieferungen deutscher Betriebe an SAG-Betriebe, Lieferungen an die Sowjet-Armee (GSOW) Lieferungen an Sowjetische Handelsgesellschaften in der SBZ und Direktexporte für sowjetischen Nutzen. Nur die direkten R.-Lieferungen nach der SU wurden von den Sowjets als R. anerkannt. Alle anderen hier erwähnten Lieferungsformen sind jedoch ebenfalls als R. anzusehen. Da die Sowjets dafür nur die unzureichenden Stopp-Preise des Jahres 1944 bezahlten, mußten den deutschen Lieferwerken umfangreiche Subventionen aus Steuermitteln geleistet werden. Nach Unterlagen aus dem Amt für R. haben die Sowjets von 1945–1953 Waren im Werte von 34,7 Mrd. Mark zu Stopp-Preisen aus der laufenden Produktion entnommen. f) Subventionen. Die an deutsche Betriebe und SAG-Betriebe 1946 bis 1953 gezahlten Preissubventionen für direkte und indirekte R.- Lieferungen und für Reparationsnebenkosten, d. h. die Kosten für Verpackung, den Versand frei Verwendungsort in der SU und für Versicherungen werden mit 2,5 Mrd. Mark geschätzt. g) Aus den SAG-Betrieben entnahmen die Sowjets an Gewinnen und fingierten Gebühren bis 1953 etwa 3,55 Mrd. Mark. Diese Aufzählung enthält nicht eine Reihe sonstiger R.-Leistungen der SBZ, die zahlenmäßig überhaupt nicht zu erfassen sind, z. B. den Nutzen der Sowjets aus dem [S. 217]Uranbergbau, aus der Tätigkeit der sowjetischen Handelsgesellschaften, aus der Beschlagnahme deutscher Patente und der Nutznießung neuer deutscher Patente usw. Eine Gesamtrechnung der R. seit Kriegsende bis 1953 ergibt nach kritischer Auswertung aller verfügbaren Unterlagen die nachstehenden Summen: Hierin ist nicht enthalten der Rückkaufpreis der SAG-Betriebe mit mindestens 3,5 Mrd. Mark. Eine andere bekanntgewordene Berechnung eines westlichen Experten läßt die 10 Mrd. für Beute und Demontagen aus und berechnet den Nutzen aus den SAG-Betrieben etwas anders. Diese Berechnung kommt auf rd. 32 Mrd. Reparationen ohne Besatzungskosten, was sich etwa mit der obigen Berechnungsart deckt. Die Beute- und Demontageentnahmen der Sowjets sind jedoch tatsächliche Verluste der SBZ, und andererseits hat die SU damit Kompensation für die eigenen Kriegsschäden in Besitz genommen. Es besteht demnach kein Anlaß, diese Posten bei der Berechnung der Reparationen nicht mit einzubeziehen. Legt man den von den Sowjets bis 1953 im allgemeinen selbst angewandten Kurs von 2,50 DM je Dollar zugrunde, so ergibt das bei einer Gesamteinnahme von rd. 43,60 Mrd. Mark eine Reparationsleistung allein der SBZ in Höhe von 17,60 Mrd. Dollar, also 7,60 Mrd. Dollar mehr, als die SU von Gesamtdeutschland an Reparationen gefordert hatte. Propaganda-Behauptungen, wonach die SU auf hohe Reparationsleistungen verzichtete, sind unwahr. Literaturangaben *: Die Reparationen der Sowjetzone in den Jahren 1945 bis Ende 1953. (Fortführung der Unters. von Rupp über die Reparationsleistungen der sowjetischen Besatzungszone.) (BB) 1953. 27 S. m. 4 Anlagen. Rupp, Franz: Die Reparationsleistungen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1951. 96 S. *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 215–217 Renten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RepublikfluchtSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in der SBZ umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen ist bis heute noch nicht…
DDR A-Z 1956
Fünfjahrplan (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem Muster der Sowjetunion in der SBZ eingeführte langfristige Planung. Im Sinne der marxistischen Lehre vom Primat des Ökonomischen richtet sich der F. jeweils besonders auf die Wirtschaft, schließt jedoch eine Gesamtplanung aller anderen Gebiete des öffentlichen Lebens ein, z. B. Verwaltung, Kulturpolitik, Schulwesen, Gesundheitswesen, Sport usw. — Vorläufer des ersten F. der SBZ waren Planungen für die Zeiträume Juli bis Dezember 1948 (Halbjahrplan) und 1949–1950 (Zweijahrplan). Hauptziel des ersten Fünfjahrplanes (1951–1955) war die Erhöhung der Industrieproduktion auf durchschnittlich 192 v. H. im Verhältnis zu 1950. Schwerpunkte dabei waren der Aus- und Neubau von Energieversorgungsanlagen, Brennstoffbetrieben, Hütten-, Stahl- und Walzwerken. Betrieben der Großchemie und des Maschinenbaus. Zur Erreichung dieser Ziele sah der erste F. die Steigerung der Arbeitsproduktivität durch Förderung der Wettbewerbe und der Aktivistenbewegung vor. (Neuererbewegung) Der Bericht der Staatl. Plankommission über die Ergebnisse des ersten F. spricht von einer „allgemeinen Erfüllung der Planziele“, vermeidet jedoch eine Gegenüberstellung der ursprünglichen Planzahlen mit den tatsächlichen Ergebnissen. Eine solche Gegenüberstellung zeigt die Nichterfüllung der Planziele bei wichtigsten Positionen, z. B.: Da es sich bei den nicht erfüllten Positionen durchweg um solche Grundstoffe handelt, deren ausreichendes Vorhandensein die Voraussetzung für die Planerfüllung in den verarbeitenden Industrien ist, müssen die Angaben der Plankommission, wonach in den Leichtindustrien die Pläne sämtlich übererfüllt worden seien, mit Skepsis entgegengenommen werden. Die Nichterfüllung bei wichtigen Positionen darf aber nicht zu dem Fehlschluß verleiten, als sei der erste F. als Ganzes gescheitert. Die Ergebnisse sind vielmehr als eine erhebliche Steigerung der industriellen Leistungsfähigkeit der SBZ zu registrieren. Eine Steigerung in dem bisherigen Umfange ist jedoch für die Zukunft nicht wiederholbar. Auch ist zu beachten, daß die Entwicklung in der SBZ in den letzten Jahren hinter der Ausweitung der Industrie in der Bundesrepublik zurückgeblieben ist. Nach den Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung in Westberlin betrug der Industrie-Index der SBZ im ersten Halbjahr 1955, bezogen auf 1950, nur etwa 80 v. H. des Index der Bundesrepublik. [S. 91]Der zweite F. (1955–1960) der SBZ, für den bei Redaktionsschluß nur die sogen. Direktive der SED vorlag, soll 1960 eine Steigerung der Industrieproduktion auf 155 v. H. des Standes von 1955 bringen. Der erste F. steigerte nach amtlichen sowjetzonalen Angaben die Industrieproduktion auf 189,9 v. H. Das Wachstumstempo verringert sich künftig also erheblich. Gleichzeitig tritt eine Spezialisierung der Produktion der SBZ im Zusammenhang mit der verstärkten Koordinierung der Wirtschaft der SBZ mit der Wirtschaft der Sowjetunion und der Länder des Sowjetblocks in Erscheinung. Die F. der SBZ werden in ihren wesentlichen Positionen durch den sowjetischen GOSPLAN diktiert und sind Teilstücke der industriellen Arbeitsteilung innerhalb der Sowjetblockländer. (Rat für ➝Gegenseitige Wirtschaftshilfe) Durch ihre Ausrichtung auf außerdeutsche Bedürfnisse gefährden die F. die arbeitsteilige Struktur Gesamtdeutschlands. Der Auf- und Ausbau großer Kapazitäten in Metallurgie und Maschinenbau führt z. B. zu Fehlinvestitionen, da in der Bundesrepublik ausreichend entsprechende Werke vorhanden sind. Die Durchführung der F. setzt große Materialinvestitionen voraus, die aus eigener Erzeugung von der SBZ nicht aufgebracht werden können. Da auch die Sowjetblockländer für ihre eigenen Industrialisierungspläne auf Einfuhren angewiesen sind, ist die SBZ weiterhin von Westimporten abhängig. (Wirtschaftssystem) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 90–91 Fünfhunderttausender-Bewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FunktionalismusSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem Muster der Sowjetunion in der SBZ eingeführte langfristige Planung. Im Sinne der marxistischen Lehre vom Primat des Ökonomischen richtet sich der F. jeweils besonders auf die Wirtschaft, schließt jedoch eine Gesamtplanung aller anderen Gebiete des öffentlichen Lebens ein, z. B. Verwaltung, Kulturpolitik, Schulwesen, Gesundheitswesen, Sport usw. — Vorläufer des ersten F. der SBZ waren Planungen für…
DDR A-Z 1956
Wohnungswesen (1956)
Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der Wohnungsbestand der SBZ hat durch Kriegszerstörungen relativ geringe Verluste (11,5 v. H.) gegenüber dem deutschen Durchschnitt von 33,3 v. H. erlitten. Die 1950 vorhandenen etwa 4,15 Mill. Wohnungen mußten eine um 14,4 v. H. gewachsene Bevölkerung aufnehmen, so daß die Wohndichte um 27 3 v. H. zugenommen hat. Es fehlten etwa 1 Mill. Wohnungen. Auf je 10.000 Einwohner entfiel ein Defizit von 530 Wohnungen. Diesem Wohnungsmangel ist seitdem bis zur Gegenwart (1956) im wesentlichen nur durch die totale Bewirtschaftung des Vorhandenen abgeholfen worden. Grundlage der „gerechten“ Verteilung von Wohnraum ist die „Leistung des Wohnungsuchenden oder Wohnungsinhabers „für den Aufbau der DDR“. Aktivisten, Angehörige der Intelligenz, Helden der Arbeit und andere Ausgezeichnete erhalten höchste Dringlichkeitsstufen (maßgebend dafür ist das Urteil der Betriebswohnungskommissionen). Auf der anderen Seite werden Nichtarbeitende aus den neuen Industrieschwerpunkten zwangsweise ausgesiedelt („operative Wohnraumlenkung“), um Wohnraum für die Arbeitskräfte zu gewinnen. Seit Anfang 1956 gilt als Regel, daß bei neu zu beginnenden Wohnungsbauvorhaben die VEB als Rechtsträger eingesetzt werden (Arbeiterwohnungsbau). Durch Neubauten konnte 1946–48 nicht einmal der Abgang an Wohnungen durch Verfall, Zweckentfremdung usw. gedeckt wer[S. 301]den. Die verfügbare Wohnfläche je Person sank von 8,4 auf 7,6 qm. Die für 1949–1950 geplanten geringen Vorhaben von jährlich etwa 19.000 Wohnungen wurden nicht erfüllt. Der erste Fünfjahrplan sah insgesamt den Bau von etwa 240.000 Wohnungen vor. Nach amtlichen sowjetzonalen Angaben sollen davon 206.000 Wohnungen gebaut worden sein. Tatsächlich aber sind nur etwa 150.000 Neubauwohnungen erstellt worden. In der Zeit des ersten Fünfjahrplans hatte der Wohnungsbau in der SBZ also nur einen Umfang von einem Viertel gegenüber dem Wohnungsbau in der Bundesrepublik. Während in der Bundesrepublik der Wohnraumbedarf bei Beibehaltung des bisherigen Bautempos in etwa vier Jahren (1960) abgedeckt sein wird, würde man in der SBZ, ebenfalls bei bisherigem Wohnungsbautempo, dazu noch weitere 25–30 Jahre benötigen. Projektierung und Bau werden vorwiegend von volkseigenen Entwurfbüros bzw. Baubetrieben im Auftrag der öffentlichen Hand durchgeführt. Private Bauherren halten sich wegen der Unsicherheit der Eigentumsverhältnisse zurück. Obwohl eine generelle Änderung der Eigentumsverhältnisse nicht proklamiert wurde, sind in vielen Einzelfällen auch im W. Enteignungen bzw. Verfügungsbeschränkungen unter Überführung in Treuhandverwaltung vorgenommen worden. Die Mieten sind nach wie vor gestoppt. Bei Arbeitern und Angestellten der unteren bzw mittl. Einkommenschichten werden 6–7 v. H. des Einkommens für Miete ausgegeben. (Architektur) Literaturangaben Dies.: Die Wohnungswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 12 Anlagen. Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 300–301 Wloch, Karl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wolf, PaulSiehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der Wohnungsbestand der SBZ hat durch Kriegszerstörungen relativ geringe Verluste (11,5 v. H.) gegenüber dem deutschen Durchschnitt von 33,3 v. H. erlitten. Die 1950 vorhandenen etwa 4,15 Mill. Wohnungen mußten eine um 14,4 v. H. gewachsene Bevölkerung aufnehmen, so daß die Wohndichte um 27 3 v. H. zugenommen…
DDR A-Z 1956
Neuer Kurs (1956)
Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die auf der 2. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 beschlossenen revolutionären Richtlinien, nach denen die bisherige antifaschistisch-demokratische Ordnung in der SBZ durch die Diktatur des Proletariats und den beschleunigten Aufbau des Sozialismus abgelöst werden sollte, mußten bereits nach elf Monaten durch den vom Politbüro am 9. 6. 1952 verkündeten NK. revidiert werden. Die Revision sah keine grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Generallinie, sondern nur eine Verlangsamung des Tempos in der Sowjetisierungspolitik vor. Sie wurde notwendig, um einer durch die Verschärfung des Klassenkampfregimes, durch Fehlplanung und Versagen der Parteibürokratie drohenden Wirtschaftskatastrophe und einem Verzweiflungsausbruch der Bevölkerung (Juni-Aufstand) im letzten Augenblick vorzubeugen. Die Verkündung des NK. fiel zeitlich mit ähnlichen Maßnahmen in den übrigen Satellitenstaaten zusammen. Im Zeichen des NK. wurden in der SBZ angekündigt: 1. Abänderung der Methoden zur Erreichung des Fünfjahrplans. Dessen Schwergewicht hatte bisher auf der Entwicklung einer vom „kapitalistischen Westen“ möglichst unabhängigen Schwerindustrie und auf dem Aufbau einer Volkspolizei (mit Ansätzen zu einem rüstungswirtschaftlichen Unterbau in der SBZ selbst) gelegen. 2. Ein (angeblich nicht nur vorläufiger) Verzicht auf die fortschreitende Ausschaltung der noch vorhandenen privatwirtschaftlichen Unternehmen (Handwerker, Einzelhändler) und Anregung der Privatinitiative des bisher „vernachlässigten“ Mittelstandes in Produktion und Handel durch kurzfristige Kredite und vermehrte Rohstoffzuteilung; 3. Milderung des bisher durch verschärfte Zwangseintreibung von Ablieferungsrückständen und Steuern geführten Klassenkampfes in Dorf und Stadt, Aussetzung der bisherigen Rückstände und Herabsetzung des landwirtschaftlichen Ablieferungssolls zur Steigerung der privaten Produktion; 4. Milderung bzw. Aufhebung des zur Abwendung der drohenden Wirtschaftskrise notwendig gewordenen Sparsamkeitsregimes auf dem Gebiet der Lebensmittelverteilung, der HO-Preispolitik, der Arbeitsnormen und Löhne sowie der Tarife für Arbeiterrückfahrkarten; 5. Erleichterung der Rückkehr republikflüchtiger Personen, denen Rückgabe ihres beschlagnahmten Eigentums in Aussicht gestellt wird; 6. Erleichterung des Interzonen-Reise-Verkehrs; 7. Aufhebung einiger während des verschärften Kampfes gegen die Kirchen (Kirchenpolitik) getroffenen Maßnahmen. Außer diesen vorwiegend wirtschaftlichen Maßnahmen wurde eine gewisse Milderung des politischen Terrors durch Erhöhung der Rechtssicherheit, eine beschränkte Amnestie, Zulassung offener Kritik und wahrhaftigerer Presseberichterstattung angekündigt. Die entsprechenden Maßnahmen blieben jedoch aus oder wurden auf vielen Gebieten nur unvollständig durchgeführt. Der NK. war ein vorübergehender Aufschub der verschärften Sowjetisierungspolitik, der durch die kritische wirtschaftliche und politische Lage erzwungen worden war. In gewisser Weise kann er in seiner politischen Bedeutung mit der „Neuen ökonomischen Politik“ in der SU (1921–1928) verglichen werden. Malenkows Sturz durch Chruschtschow und Bulganin (8. 2. 1955) beendete im wesentlichen diesen NK. zwar nicht in außenpolitischer und propagandistischer, aber doch in wirtschaftlicher und rüstungspolitischer Beziehung. Die Satellitenländer im Sowjetlager mußten diesem Abbruch des NK. auf wirtschaftlichem Gebiet sich ziemlich rasch anschließen. Die SED zögerte die offene Preisgabe des NK. hin, weil sie mit Sorge an den Juniaufstand von 1953 zurückdachte. Erst am 1. 6. 1955 ließ Ulbricht die taktische Losung vom NK. fallen. Er betonte in seinem vom ZK gebilligten Referat anschließend: „Wir hatten niemals die Absicht, einen solchen falschen Kurs einzuschlagen und wir werden ihn niemals einschlagen.“ Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. DIN A4, 640 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 182 Neuerermethode A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NeulehrerSiehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die auf der 2. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 beschlossenen revolutionären Richtlinien, nach denen die bisherige antifaschistisch-demokratische Ordnung in der SBZ durch die Diktatur des Proletariats und den beschleunigten Aufbau des Sozialismus abgelöst werden sollte, mußten bereits nach elf Monaten durch den vom Politbüro am 9. 6. 1952 verkündeten NK. revidiert werden. Die Revision sah keine…
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Wettbewerb, Sozialistischer (1956)
Siehe auch: Sozialistischer Wettbewerb: 1975 1979 1985 Wettbewerb, Sozialistischer: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der s. W. ist sowjetischen Ursprungs. „Der sozialistische Wettbewerb entstand in Form der kommunistischen Subbotniks. Der erste kommunistische Subbotnik fand am 10. 5. 1919 an der Eisenbahnlinie Moskau–Kasan statt.“ (N. S. Maslowa, „Die Arbeitsproduktivität in der UdSSR“, Übersetzung aus dem Russischen 1953, „Tribüne“ Verlag und Druckerei des FDGB, Ostberlin, S. 218) Mit dem Aufruf der KPdSU vom 29. 4. 1929 zum ersten Fünfjahrplan gewann er seine heutige Bedeutung. In der SBZ wurden 1950 nach Erlaß des Gesetzes der ➝Arbeit die ersten W. durchgeführt. „Ziele des s. W. sind die Beschleunigung des Tempos der sozialistischen Produktion, die weitere Steigerung der Arbeitsproduktivität und die vorfristige Erfüllung und Übererfüllung der staatlichen Pläne. Er organisiert die Werktätigen zum Kampf um die Einführung fortgeschrittener Arbeitsnormen in der Produktion und für die Erfüllung neuer fortgeschrittener Arbeitsnormen.“ (A. Ljapin, „Die Arbeit im Sozialismus“, Übersetzung aus dem Russischen, „Tribüne“ Verlag und Druckerei des FDGB, 1952, Ostberlin, S. 47) Nach der Ordnung der Auszeichnungen vom 1. 11. 1953 (GBl. S. 1133) ist Hauptinhalt des s. W. „der kollektive Kampf der Werktätigen um die Erfüllung und Übererfüllung der Produktionspläne, und die Steigerung der Arbeitsproduktivität und die Senkung der Selbstkosten bei einer dauernden Verbesserung der Qualität der Produktion“. Der s. W. wird durchgeführt von Mann zu Mann, von Brigade zu Brigade, von Abt. zu Abt. (Voraussetzung hierfür ist die Aufschlüsselung des Betriebsplanes) oder von Betrieb zu Betrieb. [S. 293]Die Träger des Wettbewerbs sind die Aktivisten und Neuerer. Hieraus ergibt sich ein enger Zusammenhang mit der Aktivistenbewegung. Am s. W. sollen sich alle Betriebsangehörigen beteiligen. Er wird vom FDGB organisiert. Die Verpflichtung zum s. W. wird meist in Gestalt der Selbstverpflichtung eingegangen. Die Bedingungen im s. W. werden durch die Fachministerien und Staatssekretariate gemeinsam mit den Zentralvorständen der Gewerkschaften festgelegt. Den Siegern im s. W. winken materielle Vorteile (Prämienwesen) und Auszeichnungen. Die Folge von s. W. ist sehr oft die Erhöhung der TAN. Die s. W. führen zu einer ständigen Überbeanspruchung der Arbeiterschaft. Wettbewerbe werden auch in der Verwaltung und der Justiz durchgeführt. (Arbeitspolitik) Literaturangaben Schwartz, Salomon M.: Arbeiterklasse und Arbeitspolitik in der Sowjetunion. Hamburg 1953, Verlag für Wirtschaft und Sozialpolitik. 367 S. *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 4., erw. Aufl. (BB) 1957. 312 S. m. 24 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 292–293 Westkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WettbewerbsbewegungSiehe auch: Sozialistischer Wettbewerb: 1975 1979 1985 Wettbewerb, Sozialistischer: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der s. W. ist sowjetischen Ursprungs. „Der sozialistische Wettbewerb entstand in Form der kommunistischen Subbotniks. Der erste kommunistische Subbotnik fand am 10. 5. 1919 an der Eisenbahnlinie Moskau–Kasan statt.“ (N. S. Maslowa, „Die Arbeitsproduktivität in der UdSSR“, Übersetzung aus dem Russischen 1953, „Tribüne“ Verlag und Druckerei…
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Außenhandel, Kammer für (KfA) (1956)
Siehe auch: Außenhandel, Kammer für: 1954 Außenhandel, Kammer für (KfA): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kammer für Außenhandel (KfA): 1969 1975 1979 1985 Im November 1952 „zur Förderung und Intensivierung des Handels mit dem Ausland, insbesondere den westlichen Ländern, errichtet. Sie arbeitet unter Beaufsichtigung des Ministeriums für ➝Außenhandel und Innerdeutschen Handel. Organe: Mitgliederversammlung, Präsidium und Revisionskommission. Aufgabenbereich der KfA nach § 4 der Satzung: „a) Anknüpfung, Vertiefung und Pflege von Wirtschaftsbeziehungen zu auswärtigen Handels- und Wirtschaftsorganisationen, insbesondere Handelskammern, Export- bzw. Importinstituten, -verbänden sowie Handelsfirmen; b) Beratung der am Außenhandel der DDR Beteiligten in allen Fragen der Anknüpfung von Außenhandelsbeziehungen und der Durchführung von Außenhandelsgeschäften; c) Empfang auswärtiger Handels- und Wirtschaftsdelegationen und Entsendung von Handels- und Wirtschaftsdelegationen in das Ausland; d) Herausgabe von Informationsmaterial und Nachschlagebüchern über den Handel und das Wirtschaftsleben des Auslandes für die Wirtschaftsorgane der DDR sowie Material über die DDR für Wirtschaftsorgane des Auslandes; e) Anleitung und Koordinierung der wirtschaftlichen Werbung im Ausland; f) Organisierung von Messen und Ausstellungen in der DDR und Organisierung der Beteiligung an ausländischen Messen und Ausstellungen; g) Ausstellung von Zertifikaten und Gutachten über Ursprung, Qualität und Menge und sonstige notwendige und im Handel übliche Gutachten oder die Benennung von Gutachtern; Beglaubigung von Rechnungen und sonstige im internationalen Handelsverkehr übliche Beglaubigungen; h) Schaffung einer Arbitrage zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Außenhandelsorganisationen der DDR und ihren Partnern; i) geeignete Maßnahmen zur qualitativen und geschmacklichen Verbesserung des Angebots von Konsumgütern der DDR.“ Am 1. 4. 1953 eröffnete die KfA in den größeren Orten Außenstellen zur Beratung von Exportbetrieben. 8 solcher Stellen bestehen in Dresden, Chemnitz, Leipzig, Erfurt, Jena, Halle, Magdeburg und Schwerin. Literaturangaben Förster, Wolfgang: Das Außenhandelssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Bonn 1955. 130 S. m. 2 Anlagen u. 1 Karte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 32 Außenhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Ministerium für (MAI)Siehe auch: Außenhandel, Kammer für: 1954 Außenhandel, Kammer für (KfA): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kammer für Außenhandel (KfA): 1969 1975 1979 1985 Im November 1952 „zur Förderung und Intensivierung des Handels mit dem Ausland, insbesondere den westlichen Ländern, errichtet. Sie arbeitet unter Beaufsichtigung des Ministeriums für ➝Außenhandel und Innerdeutschen Handel. Organe: Mitgliederversammlung, Präsidium und Revisionskommission. Aufgabenbereich der KfA nach §…
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Landwirtschaft (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 158]Die L. in der SBZ ist seit 1945 einer grundlegenden Agrarreform unterworfen, als deren 1. Phase man heute die Bodenreform ansehen kann. Diese hatte einschneidende Änderungen der landwirtschaftlichen Besitz- und Betriebsstruktur zur Folge. Die nachstehende Tabelle zeigt die Verschiebung im Anteil (in v. H.) der einzelnen Betriebsgrößen an der Gesamtzahl der Betriebe und an der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN). Durch die entschädigungslose Enteignung der Betriebe über 100 ha und die Schaffung von Neubauern-Stellen mit einer durchschnittlichen Größe von 8 ha war die SBZ zunächst als ein Gebiet mit vorherrschendem Kleinbesitz anzusehen. Die von der Bodenreform direkt nicht betroffenen Betriebsgrößen (20–50 und 50–100 ha) haben zahlenmäßig ganz erheblich abgenommen. Dies ist zurückzuführen auf die Maßnahmen gegen die Großbauern, wie z. B. Überforderungen in der Ablieferungspflicht und Benachteiligungen im Agrarpreissystem. Ferner haben Verhaftungen, Verurteilungen zu Zuchthaus und damit verbundene Vermögensentziehungen einen beträchtlichen Teil dieser Bauern bedroht und zur Republikflucht veranlaßt. Diese Tendenz, die man als 2. Phase der Agrarreform ansehen kann, hat sich seit Juli 1952 noch verschärft. Mit der Gründung der LPG und ÖLB, die mit den VEG zum „sozialistischen Sektor“ zusammengefaßt sind, beginnt die 3. Phase der Entwicklung (Aufbau des Sozialismus), die von da an wieder eindeutig zum Großbetrieb führt. Mitte 1955 ist folgender Anteil (in v. H.) der einzelnen Besitzformen an der landwirtschaftlichen Nutzfläche erreicht: Diese Entwicklung stand und steht im Zeichen des total geplanten staatlichen Wirtschaftssystems. Dementsprechend unterliegt der landwirtschaftliche Betrieb dem Zwang des Anbauplanes (der durch den Wunschanbauplan nicht aufgehoben wird), des Viehhalteplanes und der Ablieferungspflicht. Mangel an eigenen Zug- und vor allem Arbeitskräften zwingen ihn in die Abhängigkeit der MTS. Seine [S. 159]landwirtschaftlichen Erzeugnisse unterliegen der staatlichen Erfassung durch die VVEAB. Dies gilt sowohl für die Pflichtablieferungsmengen als auch für die Freien Spitzen. Die Umsätze auf dem Bauernmarkt fallen kaum ins Gewicht. Auf der anderen Seite wird die von der VdgB (BHG) vorgenommene Zuteilung an landwirtschaftlichen Betriebsmitteln (z. B. Dünge-, Futtermittel, Betriebsstoffe, Maschinen, Geräte) unterschiedlich gehandhabt: Bevorzugt werden die Betriebe des „sozialistischen Sektors“ und der werktätigen ➝Bauern. Die Folgen dieses Zwangssystems konnten nicht ausbleiben. Der einstmals hohe Stand der Landwirtschaft in der SBZ ist seit 1945 abgesunken. In der Feldwirtschaft bleiben die Ernten trotz allen „Kampfes um die Friedenshektarerträge“ hinter dem Vorkriegsstand zurück. In der Viehwirtschaft sind die durch Kriegs- und vor allem Nachkriegseinwirkungen in der SBZ besonders dezimierten Vorkriegs-Bestandszahlen zwar wieder erreicht und überschritten worden. Jedoch mußten die forcierte Steigerung der Viehbestände ohne entsprechende Futterflächen im Anbauplan und die hohen Ablieferungsquoten pflanzlicher Erzeugnisse dazu führen, daß die tierischen Leistungen weit unter dem Normalmaß zurückbleiben. Diese Verhältnisse müssen sich auch auf die Ernährungswirtschaft der Gesamtbevölkerung auswirken. Alljährlich wiederkehrende Engpässe in der Versorgung beweisen dies. Bezeichnend hierfür ist die Relation zwischen Kartoffelernte, Schweinebestand und Fleischversorgung: Diese Fehlmenge, die bei einer Vorkriegsernte von 15–16 Mill. t reichlich gedeckt wäre, erklärt die unzureichenden Schlachtgewichte und die mangelhafte Versorgung der Bevölkerung mit Kartoffeln, Fleisch und Fett. Dieses Beispiel steht für viele (Zucker, Milch, Eier usw.). Hinzu kommt die Abhängigkeit der Versorgung von Einfuhren, vorwiegend aus den Ostblockstaaten, die ihrerseits häufig mit der Erfüllung der Lieferverträge Schwierigkeiten haben. Ausfuhrverpflichtungen und die Versorgung der Besatzungsmacht erschweren die Ernährungslage zusätzlich. Deshalb gibt es auch 12 Jahre nach dem Krieg noch immer Lebensmittelmarken. Diese sachlichen Erörterungen lassen noch nicht erkennen, welchen politischen Druck und welche seelische Not der Privatbauer, das in Lethargie verfallende Mitglied der LPG sowie der Landarbeiter zu ertragen haben. Literaturangaben Krömer, Eckart: Die Sozialisierung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands als Rechtsproblem. Göttingen 1952, Otto Schwartz. 184 S. Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 320 S. m. 36 Tab. u. 34 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 158–159 Landkarten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LandwirtschaftssteuergesetzSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 158]Die L. in der SBZ ist seit 1945 einer grundlegenden Agrarreform unterworfen, als deren 1. Phase man heute die Bodenreform ansehen kann. Diese hatte einschneidende Änderungen der landwirtschaftlichen Besitz- und Betriebsstruktur zur Folge. Die nachstehende Tabelle zeigt die Verschiebung im Anteil (in v. H.) der einzelnen Betriebsgrößen an der Gesamtzahl der Betriebe und an der…
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Renten (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jeder Sozialversicherte hat Anspruch auf R. bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem die Hinterbliebenen eines Sozialversicherten. Invaliden-R. wird gezahlt, wenn der Versicherte zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist (im Bundesgebiet schon bei 50 v. H.), nach einer Versicherungszeit von mindestens 60 Monaten. Alters-R. wird gezahlt für Männer nach Vollendung des 65. Lebensjahres, für Frauen nach Vollendung des 60. Lebensjahres nach einer Versicherungszeit von mindestens 180 Monaten. Invaliden- und Alters-R. setzen sich aus einer Grundrente von jährlich 360 DM Ost, aus dem Steigerungsbetrag und aus einem besonderen Zuschlag von 10 DM Ost zusammen. Der Steigerungsbetrag beträgt 1 v. H. des gesamten Lebensverdienstes des Versicherten, für den Beiträge an einen früheren Träger der Sozialversicherung oder an die jetzige Sozialversicherung gezahlt wurden. Der Monatsverdienst wird jedoch nur bis zu 600 DM Ost berücksichtigt. Für die Ehefrau gibt es einen monatlichen Zuschlag von 10 DM Ost, für jedes waisenberechtigte Kind von 32,50 D-Mark Ost. Unfall-R. wird gezahlt, wenn ein Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit eine Erwerbsminderung von wenigstens 20 v. H. zur Folge hatte, wobei der Nach[S. 215]weis einer Mindestversicherungszeit nicht erforderlich ist. Unfall-R. werden nach dem letzten beitragspflichtigen Jahresarbeits-Verdienst vor dem Unfall berechnet. Sie betragen bei völliger Erwerbsminderung ⅔ dieses Verdienstes (Unfallvoll-R.), Unfallteil-R. werden in Höhe des Teiles der Unfallvoll-R. gezahlt, der dem Grad des Körperschadens entspricht. Bei Unfall-R. mit einer Erwerbsminderung über 50 v. H. werden Kinderzuschläge in Höhe von 10 v. H. der R. gezahlt. Hinterbliebenen-R. erhalten arbeitsunfähige Familienangehörige eines verstorbenen Versicherten, wenn dieser Anspruch auf R. hatte. Dabei gelten als arbeitunfähige Familienangehörige nur Witwen, die selbst Invaliden sind oder das 60. Lebensjahr vollendet haben oder ein Kind bis zu 3 Jahren oder 2 Kinder bis zu 8 Jahren erziehen. Waisen gelten als arbeitsunfähige Familienangehörige grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, bis zum 18. Lebensjahr, solange sie infolge Schulbesuchs kein eigenes Einkommen haben. Die Voraussetzungen für die Rentenzahlung sind somit viel enger als in der Bundesrepublik. Man will so in der SBZ einen möglichst großen Teil der Versicherten zur Arbeit zwingen, um die Produktion auch auf diese Weise zu steigern. Die Höhe der Hinterbliebenen-R. beträgt für eine Witwe 50 v. H., für eine Vollwaise 35 v. H., für eine Halbweise 25 v. H. Die Mindestalters- und Mindestinvalidenrente betragen 75 DM Ost, die Mindestrente für Witwen 65 DM Ost, für Vollwaisen 55 DM Ost und für Halbwaisen 35 DM Ost. Bei einem Vergleich der nominellen Höhen der R. in der SBZ mit denen der Bundesrepublik ist zu berücksichtigen, daß die Kaufkraft der Ostmark unter der der Westmark liegt. Im Nov. 1956 wurden die Renten erhöht. Eine Sonderregelung gilt für die R. der Bergleute. (Bergmannsrenten, Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 296 S. m. 65 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 214–215 Rekonstruktionsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ReparationenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jeder Sozialversicherte hat Anspruch auf R. bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem die Hinterbliebenen eines Sozialversicherten. Invaliden-R. wird gezahlt, wenn der Versicherte zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist (im Bundesgebiet schon bei 50 v. H.), nach einer Versicherungszeit von mindestens 60 Monaten. …
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Blockpolitik (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Taktische Methode zur Durchführung einer „Revolution von oben“. Form der interfraktionellen Zusammenarbeit in den Volksvertretungen der SBZ im Gegensatz zur Koalitionspolitik in parlamentarischen Demokratien. Von kommun. Seite (z. B. in der Entschließung des II. SED-Parteitages vom 12. 9. 1947) als „neue Art der Zusammenarbeit“ bezeichnet. Innerhalb des „Blocks der antifaschistisch-demokratischen Parteien“ (gegründet am 14. 7. 1945, kurz: Antifa-Block) sind Koalitionen einzelner Blockpartner nicht erlaubt. Beschlüsse werden nur durch Zustimmung aller Fraktionen gefaßt. Mittels der B. machte die SED die von ihr in freier parlamentarischer Abstimmung nicht erreichbaren Mehrheitsbeschlüsse überflüssig. Unter Beibehaltung parlamentarisch-demokratischer Formen erhält so der Block die Funktion einer einzigen Partei und B. wird zum Einparteiensystem. Die B. diente u. a. auch als Begründung für die Einheitsliste bei den Volkskammerwahlen im Okt. 1950. Seit durch Zulassung der kommun. beherrschten NDPD, DBD und der Massenorganisationen zu den Volksvertretungen die Herrschaft der SED eindeutig gesichert ist, hat die B. stark an Bedeutung verloren. Die B. war seit 1945 das wichtigste Mittel zur Umwandlung der osteuropäischen Satellitenländer in Volksdemokratien durch „Revolutionen von oben“. Historisch gesehen, geht sie auf die 1935 durch Dimitroff auf dem VII. Kongreß der Komintern verkündete, auf dem Brüsseler Exilparteitag von der KPD übernommene und schon vorher in Frankreich und Spanien als „Volksfrontpolitik“ versuchte Taktik zurück. Angesichts der Unmöglichkeit einer direkten, allein von der KP getragenen Revolutionierung entwickelte man nämlich die Methode des „trojanischen Pferdes“, um über eine Aktionseinheit der Arbeiterklasse und durch jeweilige Anwendung des Koalitions- oder Blockprinzips zu Macht und Einfluß zu kommen. In der SBZ seit 1950 mehr und mehr durch das Operieren mit der noch stärker SED-kontrollierten Nationalen Front besetzt. (Antifaschistisch-demokratische Ordnung, SED, Verfassung) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 48 Bitterfeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bockmann, LotharSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Taktische Methode zur Durchführung einer „Revolution von oben“. Form der interfraktionellen Zusammenarbeit in den Volksvertretungen der SBZ im Gegensatz zur Koalitionspolitik in parlamentarischen Demokratien. Von kommun. Seite (z. B. in der Entschließung des II. SED-Parteitages vom 12. 9. 1947) als „neue Art der Zusammenarbeit“ bezeichnet. Innerhalb des „Blocks der antifaschistisch-demokratischen Parteien“…
DDR A-Z 1956
Pressewesen (1956)
Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1958 1959 [S. 200]Die Presse ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte Presse ist Lizenzpresse (Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für ➝Information, seit Jan. 1953 durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten der „DDR“). Zeitungslizenzen erhalten ausschließlich die SED, die Massenorganisationen und die in der Blockpolitik gleichgeschalteten Parteien. (Einzige Ausnahmen: „Berliner Zeitung“ und „BZ am Abend“ — Herausgeber: Hermann Leupold, SED. Der „Berliner Verlag“, in dem beide Zeitungen erscheinen, befindet sich im Besitz der Holdinggesellschaft der SED „Zentrag“). Sprachregelung erfolgt mit Hilfe langfristiger „Perspektivpläne“, aus denen Quartals-, Monats- und Wochenpläne abgeleitet werden, und täglicher „Argumentationsanweisungen“. Zentrale Lenkungsinstanz ist die Abt. Agitation-Presse-Rundfunk des ZK der SED, nachgeordnete Instanzen sind das Presseamt beim Ministerpräsidenten die Pressabteilungen der zentralen Leitungen der Blockparteien und der Massenorganisationen und die entsprechenden Instanzen in den Bezirken. Die Einheit der Nachrichtenpolitik wird durch den ADN gewährleistet. Von der in der Verfassung der „DDR“ (Art. 9) proklamierten freien öffentlichen Meinungsäußerung kann keine Rede sein. In der SBZ erscheinen 39 Tageszeitungen und eine Montagsausgabe, davon 9 Tageszeitungen im Sowjetsektor Berlins. Bis 1952 war die Lizenzvergebung so gehandhabt, daß neben Zentralorganen in Berlin jeweils ein Blatt jeder Partei in den fünf Landeshauptstädten erschien. Die Höhe der Auflagen wird geheimgehalten. Die Gesamtauflage (ohne die Montagsausgabe des „Neuen Deutschland“, den „Vorwärts“ mit 500.000) aller Zeitungen liegt zwischen 3 und 3,5 Mill. Etwa 60 v. H. entfallen auf die Parteipresse der SED, 20 v. H. auf die Zeitungen der DBD, CDU, LDPD und NDPD, die restlichen 20 v. H. auf die Zeitungen des FDGB und der FDJ sowie die „Berliner Zeitung“ und die „BZ am Abend“. Bei den Auflagen der SED-Presse ist zu berücksichtigen, daß ganze Berufsstände zum Abonnieren von SED-Blättern verpflichtet sind und daß der Abonnentenkreis der bürgerlichen Presse durch Papierzuteilung begrenzt wird. Inhaltlich unterscheiden sich die Zeitungen kaum. Der Nachrichtenteil unterliegt in gleicher Weise wie die redaktionellen Meinungsäußerungen der zentralen Lenkung. Auslandsmeldungen dürfen nur vom ADN übernommen werden. Gekennzeichnet ist das P. in der SBZ durch die Einförmigkeit des Inhalts. Neben den tendenziösen Nachrichten nehmen umfangreiche Leitartikel, mehrseitige Wiedergaben von Reden der Funktionäre und von Parteibeschlüssen, Kritik und Selbstkritik im Rahmen des kommun. Überwachungssystems, Anprangerungen nicht erfüllter Normen, Aufrufe zu Wettbewerben und Selbstverpflichtungen und gelenkte Leserzuschriften den Hauptraum der Zeitungen ein. Auch der kulturelle Teil wird von den Maximen der Partei her bestimmt. Eine Auflockerung durch Kurzgeschichten und Humor hat Walter Ulbricht am 26. 7. 1953 auf der 15. Tagung des ZK der SED im Rahmen des Neuen Kurses angekündigt. Ebenso wie die Tagespresse sind die Wochen- und Monatszeitschriften der Massenorganisationen gelenkt. Sogar die Fach- und Sportpresse usw. besitzt einen umfangreichen politischen und ideologischen Teil. Das Fehlen von objektiven Nachrichten und der eintönige Stil und Inhalt der sowjetzonalen Presse begründen ein starkes Bedürfnis nach westlicher Publizistik. Bezug und Besitz westlicher Presse werden als Boykotthetze und „Hetze gegen die antifaschistisch-demokratische Ordnung“ aufgefaßt und unter Anwendung des sog. Friedensschutzgesetzes mit hohen Zuchthausstrafen bedroht. Der journalistische Nachwuchs — soweit er nicht in die Kategorie der Volkskorrespondenten fällt, wird an der Fakultät für Journalistik der Universität Leipzig (Dekan: Prof. Dr. Hermann Budzislawski, SED) ausgebildet. Volontäre dürfen nicht mehr eingestellt werden. „Politisch bewährte“ Kräfte, die von Redaktionen eingestellt werden, müssen ihre Qualifikation in Prüfungen, die der Verband der deutschen Presse durchführt, nachweisen. (Nachrichtenpolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 200 Presseamt beim Ministerpräsidenten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionsberatungSiehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1958 1959 [S. 200]Die Presse ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte Presse ist Lizenzpresse (Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für ➝Information, seit Jan. 1953 durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten der „DDR“).…
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Kriegsverbrecherprozesse (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der sog. Auflösung der sowjetischen Konzentrationslager in der SBZ wurden ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil in die SU deportiert und etwa 3.500 Personen der deutschen Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8~Kleine Strafkammern statt. Als Richter amtierten besonders ausgewählte und linientreue SED-Volksrichter aus der ganzen Zone. Das gleiche war bei den Staatsanwälten und dem sonstigen Personal der Fall. Grundlage zur Verurteilung bildete in der Regel die Übersetzung eines in russischer Sprache abgefaßten Protokolls, welches meist nicht ganz eine Seite füllte und die angeblich von dem Beschuldigten begangenen Straftaten erwähnte. Im sog. Ermittlungsverfahren in Waldheim wurden die Beschuldigten durch besonders geschulte Polizeikräfte noch einmal vernommen und mußten einen Lebenslauf und eine Vermögenserklärung abgeben. Auf diese Unterlagen stützte sich die Anklage der Staatsanwaltschaft. Die Anklageschrift durfte von den Angeklagten durchgelesen, mußte dann wieder abgegeben werden. Verteidiger wurden nicht zugelassen, desgleichen keine Zeugen. Am Schluß der gesamten Aktion, die unter Leitung von Dr. Hildegard Heinze und vier anderen ED-Funktionären stand, wurden etwa 10 öffentliche Prozesse gegen Angeklagte durchgeführt, denen wirklich Straftaten vorgeworfen werden konnten. In allen anderen Verfahren in Waldheim war die Öffentlichkeit ausgeschlossen (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Von 38 Todesurteilen wurden in der Nacht zum 4. 11. 1950 32 vollstreckt. Im übrigen wurden Strafen zwischen 6 Jahren Gefängnis und lebenslänglichem Zuchthaus verhängt. Nach der Verurteilung erhielten die Angehörigen der Verurteilten nach teilweise über 5 Jahren das erste Lebenszeichen von den Inhaftierten. Seitdem ist es den Verurteilten gestattet, monatlich einen Brief von 15 Zeilen zu schreiben und zu empfangen sowie in längeren unregelmäßigen Abständen ein Lebensmittelpaket mit genau vorgeschriebenem Inhalt zu erhalten. Im Herbst 1952 wurde, unter dem Druck der öffentlichen Meinung der freien Welt, ein Teil der Verurteilten vor Ablauf der Strafen entlassen. Weitere vorzeitige Haftentlassungen erfolgten im Juli 1954 und im Jahre 1956, so daß jetzt fast alle Waldheim-Verurteilten die Freiheit zurückerlangt haben. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 145 Kriegsopferversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KriseSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der sog. Auflösung der sowjetischen Konzentrationslager in der SBZ wurden ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil in die SU deportiert und etwa 3.500 Personen der deutschen Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8~Kleine Strafkammern…
DDR A-Z 1956
Verfassung und Verwaltung (1956)
Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 [S. 274]Wie das deutsche Volk aus seinen Erfahrungen unter dem Hitler-Regime weiß, bietet das geschriebene Wort einer Verfassung allein noch nicht die Gewähr dafür, daß nicht ihr Geist verfälscht und ihr Inhalt ausgehöhlt wird. So blieb die Weimarer Verfassung während der 12 Jahre der Hitler-Regierung theoretisch in Geltung, ohne die Diktatur bei ihren innerpolitischen Gewaltmaßnahmen oder bei ihrer abenteuerlichen Außenpolitik zu behindern. Die staatsrechtliche Entwicklung in der SBZ von 1945 bis heute ist nicht zu verstehen, wenn man sich nicht die Möglichkeit eines solchen Widerspruchs zwischen äußerem Wortlaut und tatsächlichem Geschehen vor Augen hält. Durch die militärische Eroberung des östlichen Teiles Deutschlands und durch die Bestimmungen der dem Potsdamer Abkommen vorangegangenen Feststellungen der vier Mächte über das Kontrollverfahren in Deutschland vom 5. Juni 1945, die die höchste Regierungsgewalt für das betreffende Besatzungsgebiet dem Oberbefehlshaber der Besatzungsstreitkräfte übertrug, ist die SU in die tatsächliche unbeschränkte Verfügungsgewalt über ein Gebiet gelangt, dessen Bewohner, durch Hunger, Not und Entbehrungen und die seelische Erschütterung des politischen und militärischen Zusammenbruchs gelähmt, zu einer selbständigen Neuorganisation nur schwer in der Lage gewesen wären und jedenfalls bereit waren, sich an den von der Besatzungsmacht dargebotenen Richtlinien und Hilfen zu orientieren. Daß die SU von vornherein die Absicht hatte, das von ihr besetzte Gebiet politisch, wirtschaftlich und kulturell im Sinne des Bolschewismus umzuformen, läßt sich aus dem heute — nach elfjähriger Besetzungsdauer — erreichten hohen Grad der Anpassung an sowjetrussische Verhältnisse feststellen. Diese Absicht ist aber in der ersten Zeit der Besetzung von der Besatzungsmacht offenbar planmäßig verborgen worden. (Besatzungspolitik) Als Richtschnur für die staatsrechtliche Entwicklung in der SBZ wie in Deutschland überhaupt sind von der Potsdamer Konferenz die Begriffe Demokratisierung und „Entmilitarisierung“ verkündet worden (Potsdamer Abkommen, Abschn. III, Einleitung). Das Wort Demokratie hat in der sowjetrussischen amtlichen Vorstellungswelt jedoch einen ganz anderen Inhalt als im Westen. Nach Stalin ist „die Demokratie in der SU … eine Demokratie für die Werktätigen“, und er glaubt daher, „daß die Verfassung der UdSSR die einzige bis zum letzten demokratische Verfassung der Welt ist“ (Rede Stalins über die Verfassung der UdSSR am 25. 11. 1936, abgedr. in „Die Stalinsche Verfassung“, Ostberlin, 1950, S. 34 f.). In derselben Rede hatte Stalin wörtlich gesagt: „Ich muß zugeben, daß der Entwurf der neuen Verfassung tatsächlich das Regime der Diktatur der Arbeiterklasse aufrechterhält, ebenso wie er die jetzige führende Stellung der Kommunistischen Partei der UdSSR unverändert beibehält“ (a. a. O., S. 33 f.). Nach sowjetrussischer Auffassung sind also vollendete „Demokratie“ und bolschewistische Diktatur gleichbedeutende Begriffe. Für die deutsche Bevölkerung, die nach den schmerzlichen Erfahrungen unter der Hitler-Diktatur eine echte Demokratie, nämlich freiheitliche und rechtsstaatliche Verhältnisse, ersehnte, hielt die sowjetische Besatzungsmacht 1945 jedoch politische Formen bereit, die eine solche echte Demokratie nur zu bedeuten schienen. Im Sommer 1945 sind von der SMAD nicht nur die KPD, sondern auch drei im westlichen Sinne demokratische Parteien gestattet worden: die SPD, die CDU [S. 275]und die LDPD. Das schien auf eine annähernde Wiederherstellung des Weimarer Parteiensystems hinauszulaufen. Diese Wiedererweckung der deutschen Demokratie der Vor-Hitler-Zeit war aber in der SBZ nur eine scheinbare. In der SBZ haben die vier Parteien niemals die Gelegenheit erhalten, sich in der ursprünglichen Aufstellung miteinander zu messen. Bevor nämlich — im Oktober 1945 — die ersten Wahlen (und zwar Gemeinde- und Landtagswahlen) erfolgten, war der erste entscheidende Schritt zur Durchlöcherung dieses Parteiensystems getan worden. Das war der im Frühjahr 1946 unter sowjetischem Druck vorgenommene Zusammenschluß der KPD und SPD zur sog. „Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands“, der SED. Nach den Wahlen im Okt. 1946, bei denen die SED nicht ganz die Hälfte aller Stimmen erzielte, hat sich die SED nie wieder zu einer echten Wahl gestellt, d. h. einer solchen, wo der Wähler zwischen mehreren Listen auswählen kann, und zwar weder in der Sowjetzone noch in Ostberlin. Vielmehr wurde jetzt der Weg der sog. Blockpolitik beschriften. In diese wurden nicht nur die drei übrigbleibenden politischen Parteien SED, CDU und LDP sowie zwei im Sommer 1948 neugegründeten Parteien, die sogenannte „National-Demokratische Partei Deutschlands“ (NDPD) und die „Demokratische Bauernpartei Deutschlands“ (DBD), einbezogen, sondern auch die sog. demokratischen Massenorganisationen. Ohne ordnungsgemäße Wahlhandlung, lediglich auf dem Wege der Delegierung, wurden von den Blockparteien und Massenorganisationen Vertreter nominiert, die am 6. und 7. 12. 1947 als erster sog. Volkskongreß zusammentraten. In derselben Weise wurde der am 17. und 18. 3. 1948 (gleichzeitig mit der Hundertjahrfeier der deutschen Revolution von 1848) tagende „Zweite Volkskongreß“ berufen, der sich selbst zu einem „Deutschen Volksrat“ erklärte. Dieser nicht aus Wahlen, sondern durch willkürliche Berufungen entstandene „Deutsche Volksrat“ ließ durch einen Verfassungsausschuß den „Entwurf einer Verfassung für die Deutsche Demokratische Republik“ ausarbeiten, der am 22. 10. 1948 veröffentlicht wurde. Am 19. 3. 1949 wurde diese Verfassung vom „Volksrat“ nach geringen Änderungen angenommen. Am 15. und 16. 5. 1949 wurde in der SBZ eine Abstimmung über eine willkürlich zusammengesetzte Einheitsliste der Blockparteien und „Massenorganisationen“ in der Weise durchgeführt, daß der Wähler entweder mit Ja oder mit Nein stimmen oder einen ungültigen Stimmzettel abgeben konnte. Trotz der sehr intensiven und mit national gefärbten Losungen unterbauten Propaganda wurden im ganzen nur 61,8 v. H. Ja-Stimmen, in Ostberlin sogar nur 51,7 v. H. Ja-Stimmen erzielt (Wahlen). Dies reichte aber aus, um die „Einheitsliste“ als gewählt zu erklären. So kam der „Dritte Deutsche Volkskongreß“ in Stärke von 1 523 Delegierten zustande, die am 30. 5. 1949 die Verfassung bestätigten und die Ernennung der 330 Abgeordneten des neuen „Deutschen Volksrats“ vornahmen. Wieder ohne parlamentarische Wahlen entstand dann am 7. 10. 1949 die „Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik“, indem der „Deutsche Volksrat“ sich diese Bezeichnung beilegte („Gesetz über die Konstituierung der Provisorischen Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik“ [„DDR“] vom 7. 10. 1949, GBl. S. 1/49). Gleichzeitig wurden eine „Provisorische Regierung der Deutschen Demokrati[S. 276]schen Republik“ eingesetzt, eine „Provisorische Länderkammer der Deutschen Demokratischen Republik“ gebildet und die „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ in Kraft gesetzt (GBl. S. 2 ff./49). Diese Verfassung der „DDR“ orientiert sich in ihrem Wortlaut weitgehend an dem Vorbild der Weimarer Verfassung. So erscheint Art. 1 Abs. 2 der Weimarer Verfassung: „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus“ ebenso wie im „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ (Art. 20 Abs. 2 Satz 1) auch in der „Verfassung der DDR“ in der Fassung: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 3 Abs. 1). Das Bekenntnis zu dem Grundsatz demokratischer Wahlen ist in der Verfassung (Art. 51 Abs. 2) in fast die gleichen Worte gekleidet wie in der Weimarer Verfassung (Art. 22): „Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl … gewählt“, während das Bonner Grundgesetz auf Grund der unter der Hitler-Diktatur gemachten Erfahrungen darüber hinaus noch freie Wahlen fordert: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt“ (Art. 38 Abs. 1 Satz 1). Im einzelnen bestehen naturgemäß zahlreiche Abweichungen von der Weimarer und der Bonner Verfassung. Von diesen sei das in der Verfassung der „DDR“ auffallend niedrig angesetzte Alter der Wahlmündigkeit (aktiv mit 18 Jahren, passiv mit 21 Jahren, Art. 52) erwähnt. Entscheidend ist aber überhaupt nicht der Wortlaut einer Verfassung, sondern der tatsächliche Machtgehalt, der sich hinter ihr verbirgt. Am 15. 10. 1950 wurde in der SBZ unter Aufhebung der an sich fälligen Gemeinde-, Kreis- und Landtagswahlen eine neue Abstimmung durchgeführt, aus der eine neue (nun nicht mehr provisorische) Volkskammer hervorging. Hierbei wurde das System der Einheitsliste in nunmehr „vollendeter“ Form angewendet; auf dem Einheitsstimmzettel war die Möglichkeit, mit „Nein“ zu stimmen, nicht mehr vorgesehen. Nichterscheinen zur „Wahl“ wurde als staatsfeindliches Verhalten angesehen, und in zahlreichen Fällen erfolgte überhaupt offene Stimmabgabe. Das ist dasselbe Wahlsystem, das in Deutschland während des Hitler-Regimes bestanden hat und heute in der SU besteht. Soweit eine solche „Wahl“ bei der betroffenen Bevölkerung überhaupt ein echtes Interesse erwecken kann, verlagert es sich daher von der „Wahlhandlung“, die keine mehr ist, auf die vorangehende Aufstellung der Kandidaten. In dieser Hinsicht kommt dem Beispiel der SU eine große Bedeutung zu. Dort spielt die Aufstellung der Kandidaten — und zwar solcher, die den Machthabern genehm sind — eine große Rolle. Die Stalinsche Verfassung besagt hierüber: „Das Recht, Kandidaten aufzustellen, wird den gesellschaftlichen Organisationen und den Vereinigungen der Werktätigen gewährleistet: den kommunistischen Parteiorganisationen, den Gewerkschaften, Genossenschaften, Jugendorganisationen, Kulturvereinigungen“ (Art. 141 Abs. 2). Eine praktische Anschauung von dem bolschewistischen System der Kandidatenaufstellung vermittelt das in der SBZ in der „Wahlordnung für die Handwerkskammern“ (vom 20. 2. 1951, GBl. S. 180/51) festgelegte Verfahren: „Die Kandidaten haben sich ihren Wählern vorzustellen. Die Wähler haben das Recht, den Kandidaten Fragen zu stellen und ihnen Aufträge zu geben“ (§ 7, Abs. 3). Durch verfängliche Fragen, persönliche Stimmungsmache und Einschüchterung ist es natürlich stets möglich, nicht genehme Kandidaten auszuschalten. [S. 277]Wie kurz in der sowjetischen „Rechtsauffassung der Weg von geheimer zu öffentlicher Stimmabgabe ist, zeigt der folgende Absatz aus derselben „Wahlordnung für die Landeshandwerkskammern“: „Die Wahl ist geheim und muß durch Stimmzettel erfolgen. Auf Beschluß der Mehrheit der Versammelten ist die Wahl öffentlich durchzuführen“ (a. a. O. § 7, Abs. 4). Seit 1945 gibt es im sowjetischen Besatzungsgebiet einen zweifachen Verwaltungsapparat, einen sowjetischen und einen deutschen. Der sowjetische trug von 1945 bis zur Konstituierung der „DDR“ die Bezeichnung „Sowjetische Militär-Administration in Deutschland“ (SMAD). Der deutsche Verwaltungsapparat bestand zunächst aus zwölf „Deutschen Zentralverwaltungen für die SBZ“, die schon am 1. 8. 1945 durch Dekret des sowjetischen Militärbefehlshabers ins Leben gerufen und am 12. 2. 1948 in einer als „Deutsche Wirtschaftskommission“ (DWK) bezeichneten Spitze organisatorisch zusammengefaßt wurden. Durch das „Gesetz zur Überleitung der Verwaltung“ vom 12. 10. 1949 (GBl. S. 17/49) gingen deren Verwaltungsaufgaben auf die „Provisorische Regierung der DDR“ über. Gleichzeitig trat die „Sowjetische Kontrollkommission“ (SKK) an die Stelle der SMAD (Erklärung des Obersten Chefs der SMAD, „Tägliche Rundschau“, vom 11. 10. 1949). Ein wesentliches Kennzeichen der sowjetzonalen Verwaltungspraxis ist — trotz der in Art. 1 Abs. 2 der Verfassung garantierten Selbständigkeit der Länder — ein Zentralismus, der noch über das während des Hitler-Regimes erreichte Maß hinausgeht, (über den Abschluß des Zentralisierungsprozesses Verwaltungsreform.) So ist mit dem „Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens“ vom 15. 12. 1950 (GBl. S. 1201/50) das gesamte Finanzwesen dadurch zentralisiert worden, daß die Haushalte der Zone, der Länder, der Kreise, der Gemeinden und der Sozialversicherungsanstalten in einen einzigen Staatshaushalt einbezogen werden. Entsprechend sind durch die Verordnung über die Sozialversicherung vom 26. 4. 1951 (GBl. S. 325/51) die Sozialversicherungsanstalten der Länder „zu einer einheitlichen zentralgelenkten Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechts“, vereinigt worden. Ein weiteres Beispiel für die fortschreitende Zentralisierung ist die trotz ihres verfassungändernden Charakters lediglich durch Regierungsverordnung (Verordnung über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz vom 27. 9. 1951, GBl. S. 877/51) verfügte Verselbständigung der Staatsanwaltschaft unter Leitung des „Generalstaatsanwaltes der Republik“ (in Anlehnung an die in Art. 113–117 der Stalinschen Verfassung verankerte Vorzugsstellung des „Generalstaatsanwaltes der UdSSR“) (Rechtswesen). Es gibt zahlreiche weitere Fälle, in denen schon der Wortlaut der Gesetzgebung mit der Verfassung in Widerspruch steht. So heißt es in Art. 34 Abs. 1 der Verfassung der „DDR“ in wörtlicher Anlehnung an Art. 142 der Weimarer Verfassung: „Die Kunst, die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei.“ Dagegen heißt es in der VO. über die Errichtung der Staatl. Kommission für Kunstangelegenheiten (Kunstkommission) vom 12. 7. 1951: „Die Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten … arbeitet konkrete Pläne für die Entwicklung des künstlerischen Schaffens auf der Grundlage der Aufgaben des Fünfjahrplans aus …“ (§ 2, Abs. 1, Satz 1), und in der ebenfalls vom 12. 7. 1951 datierten „Verordnung über die Aufgaben der Staatl. Kommission für Kunstangelegenheiten“ (GBl. S. 684/51) wird gefordert: „Die Staatliche Kommission für Kunst[S. 278]angelegenheiten hat dafür zu sorgen, daß … die bedeutendsten Werke aus der SU … zur Aufführung gebracht werden“ (§ 1, Abs. 1). Ferner wird bestimmt: „Die Staatl. Kommission für Kunstangelegenheiten ist verantworlich für die Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes auf dem Gebiete der Kunst“ (§ 9). Mit der in der Verfassung in Art. 20, Abs. 1 („Bauern, Handel- und Gewerbetreibende sind in der Entfaltung ihrer privaten Initiative zu unterstützen“) und Art. 24, Abs. 6 („Nach Durchführung dieser Bodenreform wird den Bauern das Privateigentum an ihrem Boden gewährleistet“) ausgesprochenen Gewährleistung des bäuerlichen Privateigentums steht dessen tatsächliche Aushöhlung durch das mit der Betriebsgröße steil ansteigende Ablieferungssoll (Ablieferungspflicht) und durch die das Mittel- und Großbauerntum benachteiligenden unterschiedlichen Tarifsätze für Leistungen der MTS in Widerspruch (Landwirtschaft). Eine noch größere Bedeutung als diese bereits am Wortlaut der Gesetzgebung erkennbaren Widersprüche zur Verfassung sind die Verletzungen von Verfassungsbestimmungen durch die laufende Verwaltungspraxis. Hierzu gehören beispielsweise die willkürlichen, oft nicht einmal mit irgendwelchen Vorwänden begründeten Beschlagnahmungen von privaten Firmen. Obwohl die Verwaltung unter Ausschaltung der nach der Verfassung gesetzgebenden Körperschaft (Volkskammer) durch Verwaltungsanordnungen entscheidend in das öffentliche Leben eingreift, ist auch sie total abhängig von der SED, deren oberste Parteiinstanz die gleiche fachliche Gliederung aufweist wie die Regierung der SBZ. Der Staatspräsident, der Ministerpräsident und seine drei ersten Stellvertreter gehören in Personalunion auch zur obersten Parteiführung der SED, die ihre Weisungen aus Moskau erhält. Nach russischem Vorbild wurde durch die sog. Verwaltungsreform im Juli 1952 in der SBZ ein zentralistischer Einheitsstaat geschaffen. Die bis dahin nur scheinbar noch bestehende demokratische Selbstverwaltung der verschiedenen Gebietskörperschaften wurde nun auch offiziell beseitigt. Ost-Berlin erhielt die gleiche Verwaltungsstruktur wie die 14 Bezirke der Zone und wurde haushaltmäßig mit der Zone vereinigt. Am 27. 5. 1953 wurde die Sowjetische Kontrollkommission aufgelöst und Semjonow zum Hohen Kommissar und am 27. 9. 1953 außerdem noch zum Botschafter der UdSSR bei der Zonenregierung ernannt. Seit dem 17. 7. 1954 bekleidet Puschkin diesen Posten. Am 7. 10. 1953 wählten Volks- und Länderkammer Wilhelm Pieck auf weitere vier Jahre erneut zum Staatspräsidenten. Die im Oktober 1954 fällige Volkskammer-Wahl, die weder frei noch geheim war, hatte das übliche Ergebnis. Angeblich als Antwort auf die Unterzeichnung der Pariser Verträge faßte die Volkskammer am 26. 9. 1953 den Beschluß, Artikel 5 der Verfassung um folgenden Satz: „Der Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen ist eine ehrenvolle nationale Pflicht der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik“ und den Artikel 112 der Verfassung wie folgt zu ergänzen: „Der Republik obliegt die Gesetzgebung über den militärischen Schutz der Heimat und über den Schutz der Zivilbevölkerung. Die Organisierung des Dienstes zum militärischen Schutze der Heimat und zum Schutze der Zivilbevölkerung wird durch Beschluß des Ministerrates geregelt.“ Literaturangaben Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Scheuner, Ulrich: Voraussetzungen und Verfahren der Wiedervereinigung Deutschlands (aus: Europa-Archiv 1955, H. 16). Frankfurt a. M. 10 S. Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. DIN A4, 640 S. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. Bonn 1956. 102 S. Wahlen zwischen Ost und West. Beiträge zur Problematik gesamtdeutscher Wahlen (Sonderdruck aus „Der Wähler“, Okt. 1954). Frankfurt a. M. 1954, Bollwerk-Verlagsgesellschaft. 70 S. Weber, Werner: Die Frage der gesamtdeutschen Verfassung. München 1950, C. H. Beck. 28 S. Meimberg, Rudolf, und Franz Rupp: Die öffentlichen Finanzen in der sowjetischen Zone und im Ostsektor von Berlin. (BB) 1951. 84 S., 38 Tab. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 274–278 Verfassung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerkaufsnormenSiehe auch: Verfassung: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 [S. 274]Wie das deutsche Volk aus seinen Erfahrungen unter dem Hitler-Regime weiß, bietet das geschriebene Wort einer Verfassung allein noch nicht die Gewähr dafür, daß nicht ihr Geist verfälscht und ihr Inhalt ausgehöhlt wird. So blieb die Weimarer Verfassung während der 12 Jahre der Hitler-Regierung theoretisch in Geltung, ohne die Diktatur bei ihren…
DDR A-Z 1956
Volksdemokratie (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Pj. das nach 1945 in den Ländern Polen, Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Albanien und anfangs auch in Jugoslawien errichtete Regime, mit dessen Hilfe diese Länder allmählich dem Moskauer Herrschaftsbereich ganz unterworfen wurden. Voraussetzung für die Errichtung der V. war in allen Fällen die Anwesenheit sowjetrussischer Besatzungstruppen, die moralische, diplomatische und wirtschaftliche Unterstützung der kommun. Parteien durch Moskau und das Versagen der durch Hitler-Deutschland korrumpierten früher herrschenden Parteien und Klassen. Unter Bruch der Yaltaer „Deklaration über das befreite Europa“, nach der sich die SU 1945 zur Errichtung selbständiger, nationaler Staaten mit vom Volk demokratisch gewählten Regierungen verpflichtet hatte, erzwang Moskau durch die Methode des „trojanischen Pferdes“ über die Blockpolitik der „Nationalen“ oder „Vaterländischen Fronten“ die Vorherrschaft der kommun. Parteien, die meist durch in Moskau geschulte Emigranten geführt wurden. „Reinigungen“ vereitelten jede Opposition und auch den Versuch dieser Länder, sich durch regionale Freundschaftsabkommen unabhängig vom Kreml zu halten. Die Länder der V., anfangs als „nicht mehr kapitalistisch und noch nicht sozialistisch“ gekennzeichnet, wurden nach der Bildung des Kominform im Sept. 1947 zu ihrer nächsten Entwicklungsphase, zum „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“ veranlaßt und in eine der marxistischen Staatslehre entsprechenden Klassenherrschaft verwandelt, die die Funktionen einer Diktatur des Proletariats erfüllen sollte. Jeder Versuch, die Zusammenarbeit mit der SU abzuschwächen, gilt als „Attentat auf die Existenzgrundlage der V.“. Die V. sind untereinander unter Führung der SU sowohl allgemeinpolitisch wie auch wirtschaftspolitisch (durch den sog. Rat für ➝gegenseitige Wirtschaftshilfe) und militärisch (Warschau-Pakt von 1955) straff koordiniert. (Ostblock, Antifaschistisch-demokratische Ordnung, Demokratie) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 281 Volksarmee, Nationale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene BetriebeSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Pj. das nach 1945 in den Ländern Polen, Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Albanien und anfangs auch in Jugoslawien errichtete Regime, mit dessen Hilfe diese Länder allmählich dem Moskauer Herrschaftsbereich ganz unterworfen wurden. Voraussetzung für die Errichtung der V. war in allen Fällen die Anwesenheit sowjetrussischer Besatzungstruppen, die moralische, diplomatische und wirtschaftliche…
DDR A-Z 1956
Gesundheitswesen (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 96]Im Umbau des G. wurden in der SBZ die Entwicklungsphasen der SU zusammengedrängt wiederholt: 1946 brachte die Bekämpfung von Tuberkulose und Geschlechtskrankheiten die Zusammenfassung von Vorsorge und Behandlung (entgegen der deutschen Tradition) in „Beratungsstellen“ (russ. „Dispensaire“); 1947 wurde den Stadt- und Landkreisen die Errichtung von Polikliniken und Landambulatorien, der Industrie die von Betriebspolikliniken und -➝ambulatorien aufgegeben, ab 1949 die Vorbeugung in die Arbeit dieser staatlichen Behandlungsstellen einbezogen und ihre Verbindung mit Krankenhäusern eingeleitet. Ab 1950 folgte der Ausbau der fachlich gegliederten Vorsorgearbeit (Beratungsstellen für Schwangerschaft, Krebs u. a.). Die zunächst sich überschneidenden 2 Systeme der regional (nach Wohnbezirken oder Betrieben) abgegrenzten Behandlungsstellen, die auch Vorbeugung treiben (Polikliniken), und der fachlich gegliederten Beratungsstellen, die auch behandeln, wurden 1952 unter der Führung der Poliklinik als Leitorgan jedes Kreises koordiniert. Stärkste Förderung haben die Einrichtungen für Mütter und Kinder erfahren: Frauenberatungsstellen (Schwangerschaftsverhütung, Schulung in der Säuglingspflege, Rechtsberatung usf.), Schwangerenberatung, systematische Förderung der Anstaltsentbindung (1954: ⅔ aller Entbindungen in Krankenhäusern und Heimen; Soll der Bettenkapazität 1960 ausreichend für ausschließliche Anstaltsentbindung), Frühgeburtendienst, Frauenmilchsammelstellen und Milchküchen zur Minderung der Säuglingssterblichkeit, dazu ein ansehnliches Netz von Krippen und Kindertagesstätten unter ärztlicher Aufsicht für die Kinder der zahlreichen erwerbstätigen Frauen, Hauspflege für den Fall ihrer Erkrankung. Alles dies entsteht (wie in der SU) auch auf dem Lande (bei den MTS). Es folgen: Ausbau der Schulgesundheitspflege bis zum Ende des Berufsschulalters mit ausgedehnten Maßnahmen der Erholungsfürsorge (besonders durch die Betriebe) und der ärztlichen Überwachung des Sports, Krebsbetreuungsstellen in allen Kreisen mit obligatorischen Reihenuntersuchungen von Frauen und Meldepflicht jeder Erkennung und Behandlung; ähnliches ist für weitere Krankheiten (Rheumatismus, Kreislauf) in Vorbereitung. Den Betriebspolikliniken ist neben Behandlung und Betriebshygiene die Verhütung und Früherfassung von Berufskrankheiten und Arbeitsschäden aufgetragen. (Akademie für Sozialhygiene) Das alles entspricht Punkt für Punkt dem G. der SU: ein umfassendes und rationelles System von Vorbeugung und Behandlung unter Betonung der ersten, zugunsten der Entwicklung und Erhaltung gegenwärtiger und zukünftiger Arbeitskraft — eine Konzeption von bemerkenswerter Geschlossenheit. Aber dem Ziel, der Verhütung von Erkrankungen, steht entgegen, daß Leerlauf und Fehlleitung von Arbeitskräften, vor allem durch Aufblähung der (fast ausschließlich von Männern besetzten) Bürokratie, die Einspannung aller erreichbaren Arbeitskräfte fordern, und insbesondere (angesichts des ohnehin erschwerenden Frauenüberschusses) durch Überspannung der Frauenarbeit unter Mißachtung der elementaren Grundsätze des Arbeitsschutzes (Nacht-, Schwer-, Untertagearbeit von Frauen aller Altersstufen, auch jungen Mädchen) kaum abschätzbare Gesundheitsschäden [S. 97]gesetzt werden, verstärkt durch ständige nervliche Belastung (Mißbrauch der Akkordsysteme, politischer Druck), durch Mangelernährung und das Fehlen ausreichender Entspannungsmöglichkeit (ungenügende Freizeit durch Überstunden, politische Schulung, Sorge um den alltäglichen Lebensbedarf usf.). Der „Gesundheitsschutz“ bleibt praktisch auf die Früherfassung von Krankheiten beschränkt. Eine wertvolle, neuen psychosomatischen Erkenntnissen entsprechende Einrichtung wie das Nachtsanatorium entartet unter der alles beherrschenden Ausbeutung der Arbeitskraft. Der Krankenstand läßt sich auch mit ständigem Druck nicht unter 5 v. H. senken, liegt also (unter Berücksichtigung der Zählung vom 1. Fehltage an) über dem Stand in der BRD. Die Kontrolle der Arbeitsbefreiung, seit 1953 den (kommunalen und Betriebs-) Polikliniken übertragen, gehört zu deren schwierigsten Aufgaben. Sie verhindert sehr oft die zulängliche Behandlung. Die auffallend hohe durchschnittliche Dauer der Krankheitsfälle macht wahrscheinlich, daß weniger ein (psychologisch verständliches) Ausweichen der Arbeitnehmer als ernste Gesundheitsschäden zugrunde liegen; hinzukommt die Wirkung der mangelhaften Arzneimittelversorgung und die unzulängliche Ausstattung der (der Bettenzahl nach ausreichenden) Krankenhäuser mit qualifizierten Pflegekräften und mit Material. Die Verstaatlichung des Gesundheitsdienstes ist bisher durch den Abgang sehr vieler Ärzte und den Zwang zu relativer Schonung der verbliebenen behindert worden. Die Arztdichte ist nur etwa 40 v. H. derjenigen in der BRD. Doch wird dadurch auch vieles erleichtert, so die Durchsetzung der Polikliniken in der Bevölkerung, die starke Einschränkung der freien Arztwahl, die Einführung des Arzthelfers. Die Zahl der in Ausbildung Begriffenen liegt bei Ärzten und anderem medizinischem Personal sehr hoch. In naher Zukunft mag jede Rücksicht entfallen und die Verstaatlichung des G. zum Abschluß gebracht werden können. „Private“ Tätigkeit von Ärzten und anderen Heilberufen wird, wie in der SU, nicht verboten sein. Aber bei der Berufszulassung kommt schon jetzt der Verpflichtung in die Einrichtungen des staatlichen G. der absolute Vorrang zu. Die mit der Apothekenreform eingeleitete Verstaatlichung ist fast abgeschlossen. Die zentrale Leitung des G. liegt, nach Zeiten starker Einwirkung der Sozialversicherung, ausschließlich bei dem Gesundheitsministerium. Beide Verwaltungsstufen sind „demokratisiert“, d. h. der örtlichen politischen Kontrolle unterworfen: „Bezirksarzt“ und „Kreisarzt“, als Leiter der „Abt. G.“ bei den Räten von Bezirk und Kreis für das gesamte F. ihres Bereiches verantwortlich, sind weniger fachliche als politische Exponenten. Dagegen ist die Seuchenbekämpfung auf dem Weg über die Hygiene-Inspektion ausschließlich zentral gesteuert. Die Ausbildung in allen Heilberufen ist nach dem Muster des sowjetischen Ausbildungssystems umgestaltet und stark politisiert. Auch die wissenschaftliche Arbeit unterliegt wirksamer politischer Einwirkung, erkennbar an dem Vordringen der materialistischen Theorie der Physiologie und Psychologie nach Pawlow. Die Kontrolle setzt an vor allem bei den Veröffentlichungen (Arbeitsgemeinschaft medizin. Verlage). Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 130 S. m. 15 Anlagen. (Neuauflage in Vorb.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 96–97 Gesetzgebung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GewerkschaftsaktivSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 96]Im Umbau des G. wurden in der SBZ die Entwicklungsphasen der SU zusammengedrängt wiederholt: 1946 brachte die Bekämpfung von Tuberkulose und Geschlechtskrankheiten die Zusammenfassung von Vorsorge und Behandlung (entgegen der deutschen Tradition) in „Beratungsstellen“ (russ. „Dispensaire“); 1947 wurde den Stadt- und Landkreisen die Errichtung von Polikliniken und Landambulatorien, der Industrie…
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Konsumgenossenschaften (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach den Satzungen des am 27. 8. 1948 gegründeten „Verbandes Deutscher Konsumgenossenschaften“ sind die K. eine „demokratische Massenorganisation“: „Ihre Hauptaufgabe besteht in der aktiven Unterstützung der Politik unserer Regierung im Kampf um ein einheitliches, demokratisches Deutschland sowie im Kampf zur Erhaltung des Weltfriedens an der Seite der großen sozialistischen SU. Das zweite Jahr unseres großen Friedensplans stellt den K. die Aufgabe, durch Verbesserung der massenpolitischen Arbeit und der Handelstätigkeit die Produkte unserer Aktivisten und Arbeiter schneller, billiger und als gute Qualitäten und Sortimente an die Bevölkerung heranzubringen.“ (Aus „Das Wirtschaftsjahr 1952“, Verlag „Die Wirtschaft“, Berlin.) Die K. der SBZ sind also nicht mehr Einrichtungen der organisierten Verbraucherschaft mit dem Zwecke der verbilligten Versorgung mit Lebensmitteln und Verbrauchsgütern. Ihre Spitzenorganisation ist der „Verband Deutscher K. e. G. m. b. H.“, Berlin W 8. Die K. unterhalten zur Zeit für ihre rund 3 Mill. Mitglieder 27.000 Verkaufsstellen. Die Verkaufsstellenzahl ist in den letzten Jahren insbesondere durch die Errichtung sogen. Dorfkonsumgenossenschaften, in denen hauptsächlich Industrieerzeugnisse angeboten werden sollen, angestiegen. Im VdK sind z. Z. etwa 225.000 Personen beschäftigt, davon 110.000 im Verkauf. Die K. werden bevorzugt mit Mangelwaren beliefert und halten zum Teil auch Waren zu HO-Preisen feil. Im Jahre 1950 übernahmen sie die Warenbeschaffung, die Lagerung und zum Teil auch den Verkauf für die „Wirtschaftsabteilung der Besatzungsmacht“ (GSOW, Konsum-Spezialhandel). In den letzten Jahren ist eine gewisse Konkurrenz zwischen HO und K. entstanden. Literaturangaben Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 88 S. m. 15 Anlagen. *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 139 Konstruktivismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KonsumgüterversorgungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach den Satzungen des am 27. 8. 1948 gegründeten „Verbandes Deutscher Konsumgenossenschaften“ sind die K. eine „demokratische Massenorganisation“: „Ihre Hauptaufgabe besteht in der aktiven Unterstützung der Politik unserer Regierung im Kampf um ein einheitliches, demokratisches Deutschland sowie im Kampf zur Erhaltung des Weltfriedens an der Seite der großen sozialistischen SU. Das zweite Jahr unseres…
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Realismus (1956)
Siehe auch: Realismus: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Realismus, sozialistischer: 1969 Sozialistischer Realismus: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Soviel wie Wirklichkeitsnähe in der Kunst. Die kommun. Terminologie unterscheidet zwischen dem kritischen R., den man in den Werken bürgerlicher Künstler und Schriftsteller mit gesellschaftskritischem Inhalt (besonders bei den Russen des 19. Jahrhunderts, wie dem Maler Repin und den Dichtern Puschkin, Gogol und Leo Tolstoi) zu finden glaubt, und dem sozialistischen R., der die Aufgabe hat, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die Erfüllung des Fünfjahrplanes, zum Kampf für den Frieden zu erziehen“ (SED-Resolution vom 15.-17. 3. 1951). Der sozialistische R. übernimmt mit dieser Aufgabe eine propagandistische Funktion, ist also weder gesellschaftskritisch noch, wie es seinem Namen nach anzunehmen wäre, realistisch. Das ZK der SED forderte am 27. 10. 1955 von den Künstlern, sie sollten „helfen, das Klassenbewußtsein der Arbeiterklasse auf die Höhe ihrer geschichtlichen Aufgabe zu heben. Sie müssen unter Führung der Partei Erzieher der Massen sein und sie durch ihre auf der Grundlage des sozialistischen Realismus geschaffenen Werke zu höheren Leistungen auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens begeistern“. Das ZK der SED erklärte auf seiner 20. Tagung am 29. 7. 1956, man dürfe die Künstler nicht schematisch behandeln. Vielmehr müsse man ihnen beweglich und „überzeugend nachweisen, daß der sozialistische Realismus die beste schöpferische Methode ist, um in unserer Zeit die Wahrheit des Lebens … zu gestalten“. (Kunstpolitik) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. Wiesbaden 1956, Limes-Verlag. 161 S. m. 8 Tafeln. Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 208 Rau, Heinrich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechenschaftslegungSiehe auch: Realismus: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Realismus, sozialistischer: 1969 Sozialistischer Realismus: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Soviel wie Wirklichkeitsnähe in der Kunst. Die kommun. Terminologie unterscheidet zwischen dem kritischen R., den man in den Werken bürgerlicher Künstler und Schriftsteller mit gesellschaftskritischem Inhalt (besonders bei den Russen des 19. Jahrhunderts, wie dem Maler Repin und den Dichtern Puschkin, Gogol und Leo…
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Handwerk (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ gelten alle Gewerbebetriebe, die nicht mehr als 10 Arbeitskräfte beschäftigen (im Baugewerbe 15–20) als H.-Betriebe. Vor dem Kriege gab es auf dem Gebiet der SBZ 322.000 H.-Betriebe mit 980.000 Beschäftigten. Bei gleichbleibender Beschäftigtenzahl zuzüglich 185.000 Lehrlingen gab es Ende 1951 nur noch 300.000 Betriebe. Bis Anfang 1950 lag das H. außerhalb des besonderen Interesses der sowjetzonalen Wirtschaftspolitik. Mit dem „Gesetz zur Förderung des H.“ vom 9. 8. 1950 begann die Einbeziehung des H. in das Planwirtschaftssystem. Das Gesetz schreibt vor: „Die Beziehungen zwischen dem H. und der übrigen Wirtschaft sind durch Verträge zu regeln.“ Dadurch wird das H. — wie die private Industrie — als Zulieferer an die volkseigene Wirtschaft gebunden. Gleichzeitig wurden Verordnungen über die Preisbildung im H., enthaltend Kalkulationsschemata und Höchstpreise, erlassen. Die Bildung von Einkaufs- und Liefergenossenschaften zur Vereinfachung der Auftragsvergebung durch die volkseigene Wirtschaft und zur wirksamen Kontrolle über die Betriebe wurde gefördert. Die Genossenschaften erhalten staatliche Vergünstigungen und vorteilhaftere Kreditbedingungen. Fast sämtliche H.-Betriebe haben sich inzwischen den Genossenschaften angeschlossen, da das die Möglichkeit gibt Aufträge und Material zu erhalten. Das Handwerk wird über Kontingente, die den H.-Genossenschaften zugeteilt werden, mit Material versorgt. Herstellkontingente gibt es nur für plangebundene Produktion; die Reparatur-Kontingente sind unzureichend. Das H.-Steuergesetz (Handwerkssteuer) vom Frühjahr 1951 verhindert durch progressive Besteuerung fremder Arbeitskräfte die weitere Entfaltung des H. Den 1950 gegründeten Landes-H.-Kammern bzw. den durch Ministerratsbeschluß vom 28. 8. 1953 neu organisierten Bezirks-H.-Kammern und ihren Kreisgeschäftsstellen müssen alle H.-Betriebe, die H.-Genossenschaften und die Kleinindustrie mit weniger als 10 Beschäftigten an[S. 107]gehören. Die H.-Kammern unterstehen seit Ende 1953 der Dienstaufsicht des Staatssekretariats für Örtliche Wirtschaft. Als Folge der Beschränkung der Betriebsgrößen in. Auswirkung des Handwerksgesetzes vom Aug. 1950 ging auch die Zahl der Handwerksbetriebe bedeutend zurück. Bereits vor dem Neuen Kurse wurde durch die SED die Einführung von H.-Produktionsgenossenschaften (HPG) angestrebt. Nach dem Juni-Aufstand ist dieses Vorhaben zunächst zurückgestellt worden. Durch VO. vom 18. 8. 1955 wurde jedoch die Bildung von H.-Produktionsgenossenschaften angeordnet. In dem vorgelegten Musterstatut wird betont, daß die Handwerker durch die gemeinschaftliche Nutzung von Maschinen und Werkzeugen rentabler arbeiten und sich durch den Abschluß langfristiger Verträge mit den VEB stetige Aufträge sichern könnten. — Ähnlich wie bei den LPG gibt es verschiedene Stufen. In der Stufe 1 wird mit eigenen Maschinen in der eigenen Werkstatt des Handwerkers produziert. Für die Benutzung der Maschinen usw., die in die HPG eingebracht wurden, zahlt der Handwerker der HPG eine Nutzungsgebühr. In der Stufe 2 findet die Produktion sowohl in der eigenen als auch in anderen Werkstätten statt. Der Handwerker verliert in dieser Stufe völlig seine Selbständigkeit. Die Leitung der HPG bestimmt, wo und an was er jeweils arbeiten muß. — Im Falle des Austritts erhält der Handwerker eine Werterstattung, und zwar in Stufe 1 innerhalb von drei Jahren, in Stufe 2 sogar erst innerhalb von 10 Jahren in Raten, aber auch nur dann, „wenn die HPG dadurch nicht in finanzielle Schwierigkeiten kommt“. Das heißt praktisch: es gibt bei Stufe 2 keine Austritts- und Erstattungsmöglichkeit. Mitglieder der HPG können nicht nur selbständige Handwerker und Inhaber von kleineren Betrieben werden, sondern auch Gesellen, Arbeiter, Ingenieure, Techniker, Angestellte, Heimarbeiter und mithelfende Familienangehörige. — Die endgültige Abschaffung des H. als selbständigen Berufsstand ist nunmehr eingeleitet. Literaturangaben Plönies, Bartho: Die Sowjetisierung des mitteldeutschen Handwerks. Ein Bericht über die Lage des Handwerks in der sowjetischen Zone. 2., erg. Aufl. (BB) 1953. 136 S. m. 19 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 106–107 Handke, Georg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HandwerksteuerSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ gelten alle Gewerbebetriebe, die nicht mehr als 10 Arbeitskräfte beschäftigen (im Baugewerbe 15–20) als H.-Betriebe. Vor dem Kriege gab es auf dem Gebiet der SBZ 322.000 H.-Betriebe mit 980.000 Beschäftigten. Bei gleichbleibender Beschäftigtenzahl zuzüglich 185.000 Lehrlingen gab es Ende 1951 nur noch 300.000 Betriebe. Bis Anfang 1950 lag das H. außerhalb des besonderen Interesses der…
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Parteilichkeit der Rechtsprechung (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von demokratischer Gesetzlichkeit und Parteilichkeit der Rechtsprechung wird festgestellt. „Mit dieser Parteilichkeit muß die demokratische Gesetzlichkeit in ihrer gegenwärtigen Hauptrichtung verwirklicht werden“ (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1954, S. 222). Parteilichkeit der Rechtsprechung heißt „richtige Anwendung der Gesetze im Sinne der Politik von Partei und Regierung“ („Neue Justiz 1954, S. 223). Immer wieder wird gefordert, daß die Richter der sowjetzonalen Straf- und Ziviljustiz mit „bewußter Parteilichkeit“ arbeiten, und daß sie nicht einem Hang zum „Objektivismus“ erliegen. „Das Ministerium der Justiz erwartet von der richterlichen Tätigkeit der Wissenschaftler wesentliche Hilfe und Unterstützung im Kampf um die Parteilichkeit der Rechtsprechung, und zwar sowohl in Strafverfahren als in Zivilrechtsstreitigkeiten“ („Neue Justiz“ 1954, S. 551). Die Richter „müssen parteilich als politische Menschen entscheiden“ (Böhme in „Neue Justiz“ 1955, S. 327). „Die Erziehung unserer Kader muß in jedem einzelnen Richter immer stärker die Erkenntnis und das Bewußtsein vom Wesen unserer Gesetzlichkeit festigen und ihn immer stärker zur parteilichen Anwendung unseres Rechtes befähigen“ (Hilde Benjamin in „Neue Justiz“ 1953, S. 679). Rückblickend auf die Entwicklung der sowjetzonalen Justiz können Hilde Benjamin und Melsheimer feststellen, „daß unsere Staatsanwälte und Richter in den Verfahren gegen Spione, Terroristen, Saboteure und Boykotthetzer mit großer Parteilichkeit vorgehen und sich ständig bemühen, diese Verbrechen im Zusammenhang mit der jeweiligen politischen Situation zu sehen und richtig zu differenzieren“ („Neue Justiz“ 1955, S. 265). Parteilichkeit der Rechtsprechung bedeutet in der Praxis nichts anderes, als daß der Wille der SED beachtet wird. Dabei werden Schwankungen und Brüche in der Rechtsprechung aus politischen Zweckmäßigkeitserwägungen nicht nur in Kauf genommen, sondern für richtig und notwendig gehalten. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 191 Parteilichkeit, Bolschewistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteipresse der SEDSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von demokratischer Gesetzlichkeit und Parteilichkeit der Rechtsprechung wird festgestellt. „Mit dieser Parteilichkeit muß die demokratische Gesetzlichkeit in ihrer gegenwärtigen Hauptrichtung verwirklicht werden“ (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1954, S. 222). Parteilichkeit der Rechtsprechung heißt „richtige Anwendung der Gesetze im Sinne der Politik von Partei und…
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Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für (1956)
Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 COMECON = Counsil for Mutual Economic Aid, gegründet am 25. 1. 1949 auf einer Konferenz von Vertretern Bulgariens, Ungarns, Polens, Rumäniens, der SU und der Tschechoslowakei. Er soll wirtschaftliche Erfahrungen austauschen, gegenseitige technische Hilfe sowie Lieferungen von Rohmaterial, Nahrungsmitteln, Maschinen und industriellen Ausrüstungen organisieren. Als 7. Land trat 1949 Albanien und als 8. Land im Sommer 1950 China dem Rat bei. Im September 1950 wurde die „DDR“ in den Rat aufgenommen. In den ersten 3 Jahren seines Bestehens waren dem Rat folgende Aufgaben gestellt: 1. Vorbereitungen zum Abschluß von Handelsverträgen zwischen den dem Rat angeschlossenen Ländern, 2. Vorbereitung und Organisierung der technischen Hilfe zwischen den dem Rat angeschlossenen Ländern, 3. Organisierung der Kreditgewährung, 4. Organisierung des Aufbaus gemischter Gesellschaften zwischen den Partnern des Rates. Durch die Proklamierung des „Neuen Kurses“ wurde die Organisierung der internationalen Arbeitsteilung auf den „sozialistischen Weltmarkt“ als Hauptaufgabe dem Rat übertragen. Dazu gehören: 1. Der Abschluß von Industrieabsprachen zwischen einzelnen Partnern des Rates über die Entwicklung gewisser Industriezweige; 2. Standardisierung der Industrieproduktion des „sozialistischen Weltmarktes“; 3. Abstimmung der Volkswirtschaftspläne. Die künftige Hauptaufgabe liegt in der Koordinierung der Fünfjahrpläne. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 92 GARKREBA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GegenwartskundeSiehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 COMECON = Counsil for Mutual Economic Aid, gegründet am 25. 1. 1949 auf einer Konferenz von Vertretern Bulgariens, Ungarns, Polens, Rumäniens, der SU und der Tschechoslowakei. Er soll wirtschaftliche Erfahrungen austauschen, gegenseitige technische…