DDR A-Z 1956
Schulung (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sch. dient einerseits der Kaderbildung (Kader) und andererseits der Massenbeeinflussung. — Der Kaderbildung dienen besonders folgende Schulsysteme (Internatsschulen): Parteihochschule „Karl Marx“ und etwa 100 Parteischulen; Deutsche ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und 12 weitere Verwaltungsschulen, Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“ und 25 weitere Jugendschulen, Pionierleiterschulen, Hochschule der Gewerkschaften „Fritz Heckert“ Zentralschulen der Industriegewerkschaften, Grundschulen der Industriegewerkschaften, Spezialschulen des FDGB, ferner Schulen der anderen Parteien und verschiedener Organisationen. Auf den Spitzenanstalten (Hochschulen und Deutsche Akademie) beträgt die normale Dauer der Lehrgänge 1–2 Jahre, auf den übrigen Schulen 3–12 Monate. — Der Massen Beeinflussung dienen besonders: Das Parteilehrjahr der SED, [S. 228]das FDJ-Schuljahr, die staatspolitische Sch., die Betriebsabendschulen des FDGB. Sch. wird in Form von Zirkeln regelmäßig 2–4mal im Monat durchgeführt. Lehrpläne; a) in den Internatsschulen: In den Schulen der SED und FDJ vorwiegend Probleme der stalinistischen Theorie (Geschichte der ➝KPdSU, Entwicklung der deutschen Arbeiterbewegung, dialektischer Materialismus); in den Verwaltungsschulen und in den Schulen des FDGB vorwiegend Gegenwartsprobleme, z. T. unter fachlichen Gesichtspunkten (Wirtschaftsstruktur der SBZ, Methoden der Planwirtschaft, Aufbau des Staats- und Verwaltungsapparats, Struktur und Aufgaben des FDGB usw.). — b) In den verschiedenen Zirkeln der Massenschulung: Im Parteilehrjahr der SED und in den Fortgeschrittenen-Zirkeln des FDJ-Schuljahrs überwiegend Probleme der stalinistischen Theorie, in den übrigen Lehrgängen überwiegend Gegenwartsprobleme, hier vorwiegend unter propagandistischen Gesichtspunkten. Methoden der Sch.: a) In den Internatsschulen: Darbietung des Lehrstoffes in Lektionen, Seminaren, Übungen; Vertiefung im planmäßigen „Selbststudium“; Kritik und Selbstkritik; Bildung von Schüler-Kollektivs (5–20 Personen). Sehr wenig Freizeit, sehr wenig Urlaub, also Verbindung zur Umwelt weitgehend unterbrochen. — b) In den Massen-Sch.: Lektionen durch den Zirkelleiter und Kontrolle, indem der Zirkelleiter meist vorbestimmte Fragen stellt. Einsatz der Schüler der Internatsschulen nach Beendigung der Lehrgänge: Schüler der Spitzenanstalten in zentralen Ministerien und Behörden, in hohen Funktionen der Partei, FDJ und Massenorganisationen; Schüler der anderen Anstalten in verschiedenen Funktionen im Bezirks- und Kreismaßstab. Schon 1951 wurden etwa 3 Mill. Personen in Sch.-Zirkeln erfaßt. (Propaganda) Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 227–228 Schulklub A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schulung, InnerbetrieblicheSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sch. dient einerseits der Kaderbildung (Kader) und andererseits der Massenbeeinflussung. — Der Kaderbildung dienen besonders folgende Schulsysteme (Internatsschulen): Parteihochschule „Karl Marx“ und etwa 100 Parteischulen; Deutsche ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und 12 weitere Verwaltungsschulen, Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“ und 25 weitere Jugendschulen,…
DDR A-Z 1956
Verfassung und Verwaltung (1956)
Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 [S. 274]Wie das deutsche Volk aus seinen Erfahrungen unter dem Hitler-Regime weiß, bietet das geschriebene Wort einer Verfassung allein noch nicht die Gewähr dafür, daß nicht ihr Geist verfälscht und ihr Inhalt ausgehöhlt wird. So blieb die Weimarer Verfassung während der 12 Jahre der Hitler-Regierung theoretisch in Geltung, ohne die Diktatur bei ihren innerpolitischen Gewaltmaßnahmen oder bei ihrer abenteuerlichen Außenpolitik zu behindern. Die staatsrechtliche Entwicklung in der SBZ von 1945 bis heute ist nicht zu verstehen, wenn man sich nicht die Möglichkeit eines solchen Widerspruchs zwischen äußerem Wortlaut und tatsächlichem Geschehen vor Augen hält. Durch die militärische Eroberung des östlichen Teiles Deutschlands und durch die Bestimmungen der dem Potsdamer Abkommen vorangegangenen Feststellungen der vier Mächte über das Kontrollverfahren in Deutschland vom 5. Juni 1945, die die höchste Regierungsgewalt für das betreffende Besatzungsgebiet dem Oberbefehlshaber der Besatzungsstreitkräfte übertrug, ist die SU in die tatsächliche unbeschränkte Verfügungsgewalt über ein Gebiet gelangt, dessen Bewohner, durch Hunger, Not und Entbehrungen und die seelische Erschütterung des politischen und militärischen Zusammenbruchs gelähmt, zu einer selbständigen Neuorganisation nur schwer in der Lage gewesen wären und jedenfalls bereit waren, sich an den von der Besatzungsmacht dargebotenen Richtlinien und Hilfen zu orientieren. Daß die SU von vornherein die Absicht hatte, das von ihr besetzte Gebiet politisch, wirtschaftlich und kulturell im Sinne des Bolschewismus umzuformen, läßt sich aus dem heute — nach elfjähriger Besetzungsdauer — erreichten hohen Grad der Anpassung an sowjetrussische Verhältnisse feststellen. Diese Absicht ist aber in der ersten Zeit der Besetzung von der Besatzungsmacht offenbar planmäßig verborgen worden. (Besatzungspolitik) Als Richtschnur für die staatsrechtliche Entwicklung in der SBZ wie in Deutschland überhaupt sind von der Potsdamer Konferenz die Begriffe Demokratisierung und „Entmilitarisierung“ verkündet worden (Potsdamer Abkommen, Abschn. III, Einleitung). Das Wort Demokratie hat in der sowjetrussischen amtlichen Vorstellungswelt jedoch einen ganz anderen Inhalt als im Westen. Nach Stalin ist „die Demokratie in der SU … eine Demokratie für die Werktätigen“, und er glaubt daher, „daß die Verfassung der UdSSR die einzige bis zum letzten demokratische Verfassung der Welt ist“ (Rede Stalins über die Verfassung der UdSSR am 25. 11. 1936, abgedr. in „Die Stalinsche Verfassung“, Ostberlin, 1950, S. 34 f.). In derselben Rede hatte Stalin wörtlich gesagt: „Ich muß zugeben, daß der Entwurf der neuen Verfassung tatsächlich das Regime der Diktatur der Arbeiterklasse aufrechterhält, ebenso wie er die jetzige führende Stellung der Kommunistischen Partei der UdSSR unverändert beibehält“ (a. a. O., S. 33 f.). Nach sowjetrussischer Auffassung sind also vollendete „Demokratie“ und bolschewistische Diktatur gleichbedeutende Begriffe. Für die deutsche Bevölkerung, die nach den schmerzlichen Erfahrungen unter der Hitler-Diktatur eine echte Demokratie, nämlich freiheitliche und rechtsstaatliche Verhältnisse, ersehnte, hielt die sowjetische Besatzungsmacht 1945 jedoch politische Formen bereit, die eine solche echte Demokratie nur zu bedeuten schienen. Im Sommer 1945 sind von der SMAD nicht nur die KPD, sondern auch drei im westlichen Sinne demokratische Parteien gestattet worden: die SPD, die CDU [S. 275]und die LDPD. Das schien auf eine annähernde Wiederherstellung des Weimarer Parteiensystems hinauszulaufen. Diese Wiedererweckung der deutschen Demokratie der Vor-Hitler-Zeit war aber in der SBZ nur eine scheinbare. In der SBZ haben die vier Parteien niemals die Gelegenheit erhalten, sich in der ursprünglichen Aufstellung miteinander zu messen. Bevor nämlich — im Oktober 1945 — die ersten Wahlen (und zwar Gemeinde- und Landtagswahlen) erfolgten, war der erste entscheidende Schritt zur Durchlöcherung dieses Parteiensystems getan worden. Das war der im Frühjahr 1946 unter sowjetischem Druck vorgenommene Zusammenschluß der KPD und SPD zur sog. „Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands“, der SED. Nach den Wahlen im Okt. 1946, bei denen die SED nicht ganz die Hälfte aller Stimmen erzielte, hat sich die SED nie wieder zu einer echten Wahl gestellt, d. h. einer solchen, wo der Wähler zwischen mehreren Listen auswählen kann, und zwar weder in der Sowjetzone noch in Ostberlin. Vielmehr wurde jetzt der Weg der sog. Blockpolitik beschriften. In diese wurden nicht nur die drei übrigbleibenden politischen Parteien SED, CDU und LDP sowie zwei im Sommer 1948 neugegründeten Parteien, die sogenannte „National-Demokratische Partei Deutschlands“ (NDPD) und die „Demokratische Bauernpartei Deutschlands“ (DBD), einbezogen, sondern auch die sog. demokratischen Massenorganisationen. Ohne ordnungsgemäße Wahlhandlung, lediglich auf dem Wege der Delegierung, wurden von den Blockparteien und Massenorganisationen Vertreter nominiert, die am 6. und 7. 12. 1947 als erster sog. Volkskongreß zusammentraten. In derselben Weise wurde der am 17. und 18. 3. 1948 (gleichzeitig mit der Hundertjahrfeier der deutschen Revolution von 1848) tagende „Zweite Volkskongreß“ berufen, der sich selbst zu einem „Deutschen Volksrat“ erklärte. Dieser nicht aus Wahlen, sondern durch willkürliche Berufungen entstandene „Deutsche Volksrat“ ließ durch einen Verfassungsausschuß den „Entwurf einer Verfassung für die Deutsche Demokratische Republik“ ausarbeiten, der am 22. 10. 1948 veröffentlicht wurde. Am 19. 3. 1949 wurde diese Verfassung vom „Volksrat“ nach geringen Änderungen angenommen. Am 15. und 16. 5. 1949 wurde in der SBZ eine Abstimmung über eine willkürlich zusammengesetzte Einheitsliste der Blockparteien und „Massenorganisationen“ in der Weise durchgeführt, daß der Wähler entweder mit Ja oder mit Nein stimmen oder einen ungültigen Stimmzettel abgeben konnte. Trotz der sehr intensiven und mit national gefärbten Losungen unterbauten Propaganda wurden im ganzen nur 61,8 v. H. Ja-Stimmen, in Ostberlin sogar nur 51,7 v. H. Ja-Stimmen erzielt (Wahlen). Dies reichte aber aus, um die „Einheitsliste“ als gewählt zu erklären. So kam der „Dritte Deutsche Volkskongreß“ in Stärke von 1 523 Delegierten zustande, die am 30. 5. 1949 die Verfassung bestätigten und die Ernennung der 330 Abgeordneten des neuen „Deutschen Volksrats“ vornahmen. Wieder ohne parlamentarische Wahlen entstand dann am 7. 10. 1949 die „Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik“, indem der „Deutsche Volksrat“ sich diese Bezeichnung beilegte („Gesetz über die Konstituierung der Provisorischen Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik“ [„DDR“] vom 7. 10. 1949, GBl. S. 1/49). Gleichzeitig wurden eine „Provisorische Regierung der Deutschen Demokrati[S. 276]schen Republik“ eingesetzt, eine „Provisorische Länderkammer der Deutschen Demokratischen Republik“ gebildet und die „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ in Kraft gesetzt (GBl. S. 2 ff./49). Diese Verfassung der „DDR“ orientiert sich in ihrem Wortlaut weitgehend an dem Vorbild der Weimarer Verfassung. So erscheint Art. 1 Abs. 2 der Weimarer Verfassung: „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus“ ebenso wie im „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ (Art. 20 Abs. 2 Satz 1) auch in der „Verfassung der DDR“ in der Fassung: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 3 Abs. 1). Das Bekenntnis zu dem Grundsatz demokratischer Wahlen ist in der Verfassung (Art. 51 Abs. 2) in fast die gleichen Worte gekleidet wie in der Weimarer Verfassung (Art. 22): „Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl … gewählt“, während das Bonner Grundgesetz auf Grund der unter der Hitler-Diktatur gemachten Erfahrungen darüber hinaus noch freie Wahlen fordert: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt“ (Art. 38 Abs. 1 Satz 1). Im einzelnen bestehen naturgemäß zahlreiche Abweichungen von der Weimarer und der Bonner Verfassung. Von diesen sei das in der Verfassung der „DDR“ auffallend niedrig angesetzte Alter der Wahlmündigkeit (aktiv mit 18 Jahren, passiv mit 21 Jahren, Art. 52) erwähnt. Entscheidend ist aber überhaupt nicht der Wortlaut einer Verfassung, sondern der tatsächliche Machtgehalt, der sich hinter ihr verbirgt. Am 15. 10. 1950 wurde in der SBZ unter Aufhebung der an sich fälligen Gemeinde-, Kreis- und Landtagswahlen eine neue Abstimmung durchgeführt, aus der eine neue (nun nicht mehr provisorische) Volkskammer hervorging. Hierbei wurde das System der Einheitsliste in nunmehr „vollendeter“ Form angewendet; auf dem Einheitsstimmzettel war die Möglichkeit, mit „Nein“ zu stimmen, nicht mehr vorgesehen. Nichterscheinen zur „Wahl“ wurde als staatsfeindliches Verhalten angesehen, und in zahlreichen Fällen erfolgte überhaupt offene Stimmabgabe. Das ist dasselbe Wahlsystem, das in Deutschland während des Hitler-Regimes bestanden hat und heute in der SU besteht. Soweit eine solche „Wahl“ bei der betroffenen Bevölkerung überhaupt ein echtes Interesse erwecken kann, verlagert es sich daher von der „Wahlhandlung“, die keine mehr ist, auf die vorangehende Aufstellung der Kandidaten. In dieser Hinsicht kommt dem Beispiel der SU eine große Bedeutung zu. Dort spielt die Aufstellung der Kandidaten — und zwar solcher, die den Machthabern genehm sind — eine große Rolle. Die Stalinsche Verfassung besagt hierüber: „Das Recht, Kandidaten aufzustellen, wird den gesellschaftlichen Organisationen und den Vereinigungen der Werktätigen gewährleistet: den kommunistischen Parteiorganisationen, den Gewerkschaften, Genossenschaften, Jugendorganisationen, Kulturvereinigungen“ (Art. 141 Abs. 2). Eine praktische Anschauung von dem bolschewistischen System der Kandidatenaufstellung vermittelt das in der SBZ in der „Wahlordnung für die Handwerkskammern“ (vom 20. 2. 1951, GBl. S. 180/51) festgelegte Verfahren: „Die Kandidaten haben sich ihren Wählern vorzustellen. Die Wähler haben das Recht, den Kandidaten Fragen zu stellen und ihnen Aufträge zu geben“ (§ 7, Abs. 3). Durch verfängliche Fragen, persönliche Stimmungsmache und Einschüchterung ist es natürlich stets möglich, nicht genehme Kandidaten auszuschalten. [S. 277]Wie kurz in der sowjetischen „Rechtsauffassung der Weg von geheimer zu öffentlicher Stimmabgabe ist, zeigt der folgende Absatz aus derselben „Wahlordnung für die Landeshandwerkskammern“: „Die Wahl ist geheim und muß durch Stimmzettel erfolgen. Auf Beschluß der Mehrheit der Versammelten ist die Wahl öffentlich durchzuführen“ (a. a. O. § 7, Abs. 4). Seit 1945 gibt es im sowjetischen Besatzungsgebiet einen zweifachen Verwaltungsapparat, einen sowjetischen und einen deutschen. Der sowjetische trug von 1945 bis zur Konstituierung der „DDR“ die Bezeichnung „Sowjetische Militär-Administration in Deutschland“ (SMAD). Der deutsche Verwaltungsapparat bestand zunächst aus zwölf „Deutschen Zentralverwaltungen für die SBZ“, die schon am 1. 8. 1945 durch Dekret des sowjetischen Militärbefehlshabers ins Leben gerufen und am 12. 2. 1948 in einer als „Deutsche Wirtschaftskommission“ (DWK) bezeichneten Spitze organisatorisch zusammengefaßt wurden. Durch das „Gesetz zur Überleitung der Verwaltung“ vom 12. 10. 1949 (GBl. S. 17/49) gingen deren Verwaltungsaufgaben auf die „Provisorische Regierung der DDR“ über. Gleichzeitig trat die „Sowjetische Kontrollkommission“ (SKK) an die Stelle der SMAD (Erklärung des Obersten Chefs der SMAD, „Tägliche Rundschau“, vom 11. 10. 1949). Ein wesentliches Kennzeichen der sowjetzonalen Verwaltungspraxis ist — trotz der in Art. 1 Abs. 2 der Verfassung garantierten Selbständigkeit der Länder — ein Zentralismus, der noch über das während des Hitler-Regimes erreichte Maß hinausgeht, (über den Abschluß des Zentralisierungsprozesses Verwaltungsreform.) So ist mit dem „Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens“ vom 15. 12. 1950 (GBl. S. 1201/50) das gesamte Finanzwesen dadurch zentralisiert worden, daß die Haushalte der Zone, der Länder, der Kreise, der Gemeinden und der Sozialversicherungsanstalten in einen einzigen Staatshaushalt einbezogen werden. Entsprechend sind durch die Verordnung über die Sozialversicherung vom 26. 4. 1951 (GBl. S. 325/51) die Sozialversicherungsanstalten der Länder „zu einer einheitlichen zentralgelenkten Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechts“, vereinigt worden. Ein weiteres Beispiel für die fortschreitende Zentralisierung ist die trotz ihres verfassungändernden Charakters lediglich durch Regierungsverordnung (Verordnung über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz vom 27. 9. 1951, GBl. S. 877/51) verfügte Verselbständigung der Staatsanwaltschaft unter Leitung des „Generalstaatsanwaltes der Republik“ (in Anlehnung an die in Art. 113–117 der Stalinschen Verfassung verankerte Vorzugsstellung des „Generalstaatsanwaltes der UdSSR“) (Rechtswesen). Es gibt zahlreiche weitere Fälle, in denen schon der Wortlaut der Gesetzgebung mit der Verfassung in Widerspruch steht. So heißt es in Art. 34 Abs. 1 der Verfassung der „DDR“ in wörtlicher Anlehnung an Art. 142 der Weimarer Verfassung: „Die Kunst, die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei.“ Dagegen heißt es in der VO. über die Errichtung der Staatl. Kommission für Kunstangelegenheiten (Kunstkommission) vom 12. 7. 1951: „Die Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten … arbeitet konkrete Pläne für die Entwicklung des künstlerischen Schaffens auf der Grundlage der Aufgaben des Fünfjahrplans aus …“ (§ 2, Abs. 1, Satz 1), und in der ebenfalls vom 12. 7. 1951 datierten „Verordnung über die Aufgaben der Staatl. Kommission für Kunstangelegenheiten“ (GBl. S. 684/51) wird gefordert: „Die Staatliche Kommission für Kunst[S. 278]angelegenheiten hat dafür zu sorgen, daß … die bedeutendsten Werke aus der SU … zur Aufführung gebracht werden“ (§ 1, Abs. 1). Ferner wird bestimmt: „Die Staatl. Kommission für Kunstangelegenheiten ist verantworlich für die Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes auf dem Gebiete der Kunst“ (§ 9). Mit der in der Verfassung in Art. 20, Abs. 1 („Bauern, Handel- und Gewerbetreibende sind in der Entfaltung ihrer privaten Initiative zu unterstützen“) und Art. 24, Abs. 6 („Nach Durchführung dieser Bodenreform wird den Bauern das Privateigentum an ihrem Boden gewährleistet“) ausgesprochenen Gewährleistung des bäuerlichen Privateigentums steht dessen tatsächliche Aushöhlung durch das mit der Betriebsgröße steil ansteigende Ablieferungssoll (Ablieferungspflicht) und durch die das Mittel- und Großbauerntum benachteiligenden unterschiedlichen Tarifsätze für Leistungen der MTS in Widerspruch (Landwirtschaft). Eine noch größere Bedeutung als diese bereits am Wortlaut der Gesetzgebung erkennbaren Widersprüche zur Verfassung sind die Verletzungen von Verfassungsbestimmungen durch die laufende Verwaltungspraxis. Hierzu gehören beispielsweise die willkürlichen, oft nicht einmal mit irgendwelchen Vorwänden begründeten Beschlagnahmungen von privaten Firmen. Obwohl die Verwaltung unter Ausschaltung der nach der Verfassung gesetzgebenden Körperschaft (Volkskammer) durch Verwaltungsanordnungen entscheidend in das öffentliche Leben eingreift, ist auch sie total abhängig von der SED, deren oberste Parteiinstanz die gleiche fachliche Gliederung aufweist wie die Regierung der SBZ. Der Staatspräsident, der Ministerpräsident und seine drei ersten Stellvertreter gehören in Personalunion auch zur obersten Parteiführung der SED, die ihre Weisungen aus Moskau erhält. Nach russischem Vorbild wurde durch die sog. Verwaltungsreform im Juli 1952 in der SBZ ein zentralistischer Einheitsstaat geschaffen. Die bis dahin nur scheinbar noch bestehende demokratische Selbstverwaltung der verschiedenen Gebietskörperschaften wurde nun auch offiziell beseitigt. Ost-Berlin erhielt die gleiche Verwaltungsstruktur wie die 14 Bezirke der Zone und wurde haushaltmäßig mit der Zone vereinigt. Am 27. 5. 1953 wurde die Sowjetische Kontrollkommission aufgelöst und Semjonow zum Hohen Kommissar und am 27. 9. 1953 außerdem noch zum Botschafter der UdSSR bei der Zonenregierung ernannt. Seit dem 17. 7. 1954 bekleidet Puschkin diesen Posten. Am 7. 10. 1953 wählten Volks- und Länderkammer Wilhelm Pieck auf weitere vier Jahre erneut zum Staatspräsidenten. Die im Oktober 1954 fällige Volkskammer-Wahl, die weder frei noch geheim war, hatte das übliche Ergebnis. Angeblich als Antwort auf die Unterzeichnung der Pariser Verträge faßte die Volkskammer am 26. 9. 1953 den Beschluß, Artikel 5 der Verfassung um folgenden Satz: „Der Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen ist eine ehrenvolle nationale Pflicht der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik“ und den Artikel 112 der Verfassung wie folgt zu ergänzen: „Der Republik obliegt die Gesetzgebung über den militärischen Schutz der Heimat und über den Schutz der Zivilbevölkerung. Die Organisierung des Dienstes zum militärischen Schutze der Heimat und zum Schutze der Zivilbevölkerung wird durch Beschluß des Ministerrates geregelt.“ Literaturangaben Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Scheuner, Ulrich: Voraussetzungen und Verfahren der Wiedervereinigung Deutschlands (aus: Europa-Archiv 1955, H. 16). Frankfurt a. M. 10 S. Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. DIN A4, 640 S. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. Bonn 1956. 102 S. Wahlen zwischen Ost und West. Beiträge zur Problematik gesamtdeutscher Wahlen (Sonderdruck aus „Der Wähler“, Okt. 1954). Frankfurt a. M. 1954, Bollwerk-Verlagsgesellschaft. 70 S. Weber, Werner: Die Frage der gesamtdeutschen Verfassung. München 1950, C. H. Beck. 28 S. Meimberg, Rudolf, und Franz Rupp: Die öffentlichen Finanzen in der sowjetischen Zone und im Ostsektor von Berlin. (BB) 1951. 84 S., 38 Tab. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 274–278 Verfassung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerkaufsnormenSiehe auch: Verfassung: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 [S. 274]Wie das deutsche Volk aus seinen Erfahrungen unter dem Hitler-Regime weiß, bietet das geschriebene Wort einer Verfassung allein noch nicht die Gewähr dafür, daß nicht ihr Geist verfälscht und ihr Inhalt ausgehöhlt wird. So blieb die Weimarer Verfassung während der 12 Jahre der Hitler-Regierung theoretisch in Geltung, ohne die Diktatur bei ihren…
DDR A-Z 1956
Beamtenversorgung (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Versorgung der ehemaligen Beamten des Reiches, der Länder und Gemeinden, der Reichspost und Reichsbahn, der Körperschaften des öffentlichen Rechts und der ehemaligen Wehrmachtbeamten sowie ihrer Hinterbliebenen liegt nach der Anordnung über Zahlung von Renten an ehemalige Beamte usw. vom 15. 9. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 467) in den Händen der Sozialversicherung. Nach deren Grundsätzen erhalten die Betroffenen daher nur Bruchteile der Pensionen, auf die sie Anspruch hätten und die in der Bundesrepublik nicht nur den einheimischen, sondern auch den verdrängten Beamten gezahlt werden. Voraussetzung für den Versorgungsanspruch ist, daß der Betroffene mindestens 5 Jahre lang als Beamter tätig war und arbeitsunfähig ist oder die Altersgrenze (bei Männern 65 Jahre, bei Frauen 60 Jahre) überschritten hat. Als arbeitsunfähig wird nur angesehen, wer nach den Grundsätzen der Sozialversicherung mehr als ⅔ erwerbsgemindert ist; bei Frauen, wenn 1 Kind im Alter bis zu 3 Jahren oder 2 Kinder im Alter bis zu 8 Jahren zu versorgen sind, falls diese nachweislich nicht anderweitig betreut werden können. Waisenrente gibt es wie in der Sozialversicherung grundsätzlich bis zum vollendeten 15. Lebensjahr; wenn das Kind eine Schule oder Berufsschule besucht und keine eigenen Einkünfte hat, wird Rente bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Die Renten werden nach dem Gesamtlebensverdienst des Beamten berechnet wie in der Sozialversicherung. (Renten) Bis zum 15. 9. 1948, für ehemalige Offiziere, Wehrmachtangehörige und deren Hinterbliebene bis 16. 3. 1950, war die Rente auf 90 DM Ost monatlich begrenzt. Diese Begrenzung ist jetzt aufgehoben. Die Mindestrenten sind gleich denen in der Sozialversicherung. Die Witwenrente beträgt 50 v. H., die Vollwaisenrente 35 v. H. und die Halbwaisenrente 25 v. H. der Rente, die für den verstorbenen Beamten zu berechnen gewesen [S. 39]wäre. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 296 S. m. 65 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 38–39 BDVP A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Becher, Johannes R.Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Versorgung der ehemaligen Beamten des Reiches, der Länder und Gemeinden, der Reichspost und Reichsbahn, der Körperschaften des öffentlichen Rechts und der ehemaligen Wehrmachtbeamten sowie ihrer Hinterbliebenen liegt nach der Anordnung über Zahlung von Renten an ehemalige Beamte usw. vom 15. 9. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 467) in den Händen der Sozialversicherung. Nach deren Grundsätzen…
DDR A-Z 1956
Ackermann, Anton (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 25. 12. 1905 in Thalheim (Erzgeb.), richtiger Name: Eugen Hanisch, Beruf: Strumpfwirker. Trat 1919 der Freien Sozialistischen Jugend bei, seit 1926 Mitgl. der KPD und ihr Bezirksleiter für Erzgebirge-Vogtland. 1928–1932 Lenin-Schule in Moskau, 1932/33 Mitarbeiter der Deutschland-Abteilung der Komintern. 1933 Leiter der illegalen KP-Organisation für Groß-Berlin; seit Okt. 1935 Mitgl. des ZK und des Politbüros der KPD. 1936/37 nahm A. am spanischen Bürgerkrieg teil und kehrte anschließend in die SU zurück. Leitete im Kriege als Mitgl. des Nationalkomitees Freies Deutschland den Moskauer Sender „Freies Deutschland“. 1945 kam A. wieder nach Deutschland, forcierte die Fusion der SPD mit der KPD zur SED, wurde im April 1946 Mitgl. des Zentralsekretariats der SED, am 24. 7. 1950 Mitgl. des ZK der SED sowie Kandidat des Politbüros. Seit 15. 10. 1950 Abgeordneter der Volkskammer. A. war außerdem Mitbegründer des Kulturbundes und Mitgl. seines Präsidialrates. Von 1946 bis zu seiner „Selbstkritik“ 1948 vertrat A. die Theorie vom „besonderen deutschen Weg zum Sozialismus“. Im Okt. 1949 wurde er Staatssekretär im sowjetzonalen Außenministerium, im April 1953 außerdem Direktor des Marx-Engels-Lenin-Stalin-Instituts. A. war verheiratet mit Elli ➝Schmidt. Wegen Unterstützung der „parteifeindlichen Fraktion“ Zaisser-Herrnstadt wurde A. im Sommer 1953 nach und nach seiner Parteiämter enthoben und im Okt. 1953 als Staatssekretär durch Georg ➝Handke ersetzt. Am 23. 1. 1954 erhielt A. vom ZK der SED eine „strenge Rüge“ und wurde aus diesem Gremium ausgeschlossen. Seit 1954 Leiter der Hauptverwaltung Film im Ministerium für Kultur. Durch Beschluß des ZK der SED vom 29. 7. 1956 im Zuge der Entstalinisierung rehabilitiert. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 11 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/ackermann-anton verwiesen. Abwerbung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ADNSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 25. 12. 1905 in Thalheim (Erzgeb.), richtiger Name: Eugen Hanisch, Beruf: Strumpfwirker. Trat 1919 der Freien Sozialistischen Jugend bei, seit 1926 Mitgl. der KPD und ihr Bezirksleiter für Erzgebirge-Vogtland. 1928–1932 Lenin-Schule in Moskau, 1932/33 Mitarbeiter der Deutschland-Abteilung der Komintern. 1933 Leiter der illegalen KP-Organisation für Groß-Berlin; seit Okt. 1935 Mitgl. des ZK und des Politbüros der KPD.…
DDR A-Z 1956
Interzonenhandel (1956)
Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für den deutschen Binnenhandel nach 1945, soweit er über die Grenzen der Besatzungszone hinausging. Während die drei Westzonen wieder zu einem einheitlichen Handelsgebiet zusammenwuchsen, konnte der Warenaustausch zwischen Westdeutschland und der SBZ nur zu einem Bruchteil des früher üblichen Umfanges entwickelt werden (1938 = 8,3 Mrd. RM). Von sowjetzonaler Seite sind in der Hauptsache strategisch wichtige Güter, wie Eisen, Stahl, hochwertige chemische Erzeugnisse (Stickstoffdünger). Maschinenbau-, Eisen- und Metallwaren und Qualitätslebensmittel aller Art einschl. Wein und Hopfen begehrt. Als Gegenlieferung ins Bundesgebiet sind Holz, Eisen- und Stahlwaren, Maschinenersatzteile, Zellstoff, Textilien, Lebensmittel (Zucker), Chemikalien, Mineralöl und vor allem Braunkohlenbriketts vorgesehen. Im vertraglichen I. entsprechend dem Mindener Abkommen (1946), dem Berliner Abkommen (1948), dem Frankfurter Abkommen (8. 10. 1949), seiner Verlängerung im Frühjahr 1951 (3. 2. 1951), dem Berliner Abkommen vom 20. 9. 1951 und den jeweils jährlich folgenden Vereinbarungen entwickelte sich der I. wie folgt (in Mill. RM/DM, bzw. VE) einschl. Dienstleistungen: Ab 1. 10. 1949 sind auch Ost- und West-Berlin in die I.-Vereinbarungen eingeschlossen. Nach dem Frankfurter Abkommen vom 8. 10. 1949 werden die Interzonengeschäfte über die Deutsche Notenbank und die Bank deutscher Länder abgewickelt, die Verrechnung von DM West zu DM Ost erfolgt im Verhältnis 1:1, d. h. 1 Deutsche Mark — 1 VE (Verrechnungseinheit). Der vertragliche I. wird in der SBZ durch das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) Hauptabt. gelenkt. Im Bundesgebiet ist die Bundesstelle für den Warenverkehr als Abteilung des Bundeswirtschaftsministeriums zuständig. Obwohl von seiten der Bundesrepublik entsprechende Bezugsgenehmigungen Vorlagen, erhöhten sich die Lieferrückstände der SBZ von Jahr zu Jahr. Ende 1953 waren es 90 Mill. VE, 1954 beinahe 120 Mill. VE und im 1. Halbjahr 1954 fast 200 Mill. VE, für die auf [S. 122]Grund abgeschlossener Lieferverträge entsprechende Bezugsgenehmigungen Vorlagen und die von den Handelspartnern in der SBZ nicht erfüllt werden konnten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 121–122 Internationale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InterzonenverkehrSiehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für den deutschen Binnenhandel nach 1945, soweit er über die Grenzen der Besatzungszone hinausging. Während die drei Westzonen wieder zu einem einheitlichen Handelsgebiet zusammenwuchsen, konnte der Warenaustausch zwischen Westdeutschland und der SBZ nur zu einem Bruchteil des früher üblichen Umfanges entwickelt…
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Forstwirtschaft (1956)
Siehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Im Zuge der Bodenreform unterlag auch Wald im Privatbesitz der Enteignung und wurde aufgeteilt. Obwohl Wald ungeeignet ist, im Kleinbesitz bewirtschaftet zu werden, wurde der politische Charakter der Verteilung der Wirtschaftlichkeit vorangestellt. Der Bauer durfte frei wirtschaften, eine Einmischung durch staatliche Forstangestellte war untersagt. Die Folge war weitgehender Raubbau, bedingt durch Armut der Neubauern und die allgemeine Notlage (keine oder nur geringe Zuteilung an Brennmaterial und Nutzholz aller Art), die überdies auch zu Schwarzmarktpreisen führten. Die „Sorge um den Bauernwald“ veranlaßte die Behörden der SBZ, „Waldgemeinschaften“ zu organisieren, um damit die Nutzung dem Eigentümer zu entziehen und mit Hilfe von Verordnungen eine gelenkte Nutzung durchzusetzen. [S. 87]Die Verordnung über die Bildung von Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben vom 14. 2. 1952 (GBl. Nr. 26/52) stellt fest, „daß die Festigung und Entwicklung der Forstwirtschaft der Verbesserung des Verwaltungs- und Wirtschaftsapparates bedarf … Der jetzige Verwaltungscharakter und die noch bestehende Haushaltsrechnung sind ein Hemmschuh in der Weiterentwicklung der staatlichen Forstwirtschaft“. Zur „Verbesserung“ wird deshalb die Zerteilung in „Staatliche Forstwirtschaftsbetriebe“ verordnet: Der staatliche Forstwirtschaftsbetrieb arbeitet nach einem Betriebsplan, der auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplans aufgestellt wird. In diesem Sinne ist der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb eine selbständig planende, wirtschaftende und in eigener Verantwortung abrechnende Einheit der staatlichen Forstwirtschaft. Er arbeitet nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Die Holzverwertung durch die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe wird bewußt undurchsichtig gehalten. Nur ein geringer Anteil kommt der Wirtschaft der SBZ zugute, der Hauptteil geht als Reparationen an die Besatzungsmacht und dient der Devisenbeschaffung zur Erfüllung des Fünfjahrplanes. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 86–87 Forst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FortschrittSiehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Im Zuge der Bodenreform unterlag auch Wald im Privatbesitz der Enteignung und wurde aufgeteilt. Obwohl Wald ungeeignet ist, im Kleinbesitz bewirtschaftet zu werden, wurde der politische Charakter der Verteilung der Wirtschaftlichkeit vorangestellt. Der Bauer durfte frei wirtschaften, eine Einmischung durch staatliche Forstangestellte war untersagt. Die Folge…
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Sachsen (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 223]Land der SBZ, umfaßt seit 1945 auch die westlich der Görlitzer Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Niederschlesien; 16.910 qkm, 5,7 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 28. 2. 1947, Hauptstadt: Dresden, Landesfarben: Weiß-Grün. — Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der sog. Verwaltungsreform unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Chemnitz, Dresden und Leipzig aufgehoben; staatsrechtliche Stellung des Landes seither unklar. S. ist hervorgegangen aus der im 10. Jh. entstandenen sächsischen Mark Meißen, mit der Heinrich IV. 1089 die Wettiner belehnte. Sie erwarben Mitte des 13. Jh. die Landgrafschaft Thüringen und 1423 das namensgebende askanische Kurfürstentum S.-Wittenberg (seither: Kursachsen). 1485 zerfiel der wettinische Besitz durch die Leipziger Teilung in die Ernestinische (Kurlande und südliches Thüringen) und die Albertinische Linie (Mark Meißen, Leipziger Gebiet und nördliches Thüringen). Kurfürst Friedrich der Weise schützte Luther; auch seine Nachfolger traten für den Protestantismus ein. Nach der Niederlage der Ernestiner im Schmalkaldischen Krieg kam 1547 mit den Kurlanden auch die Kurwürde an die Albertiner, die Mitte des 16. Jh. das Vogtland und 1635 die Lausitz erwarben, jedoch in der Folgezeit die Führung der evangelischen Reichsstände an die Hohenzollern verloren. 1656 entstanden die Sekundogenitur-Herzogtümer S.-Weißenfels, S.-Merseburg und S.-Zeitz, die schon zwischen 1718 und 1746 an das Kurhaus zurückfielen. Europäische Bedeutung erlangte S., als der zum Katholizismus zurückgetretene Kurfürst Friedrich August I. (August der Starke, 1694–1733), zugleich König von Polen wurde (die Personalunion bestand bis 1763). Im 2. Schlesischen und im Siebenjährigen Krieg wurde S. auf der Seite Österreichs von Preußen überrannt. Als Rheinbundmitglied nahm Kurfürst Friedrich August III. 1806 die Königswürde an, verlor jedoch — auch in den Befreiungskriegen auf der Seite Napoleons — 1814 den größeren nördlichen Teil seines Landes an Preußen (die Niederlausitz und die östliche Oberlausitz kamen zu den Provinzen Brandenburg und Schlesien, die übrigen Gebiete zur Provinz Sachsen). Nach der Niederlage auf der Seite Österreichs im preußisch-österreichischen Krieg von 1866 trat S. dem Norddeutschen Bund bei; seit 1871 gehört S. zum Deutschen Reich. S. wurde 1918 Freistaat. Nach 1933 verlor das Land im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde S. von amerikanischen und sowjetischen Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fiel auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch der westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegene Landesteil an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung der westlich der Görlitzer Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Niederschlesien (Oder-Neiße-Linie) in das Land und die Errichtung der „Landesverwaltung S.“ unter Präsident Rudolf Friedrichs (SPD), der sie im Okt. 45 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 49,1 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dezember 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Dr. h. c. Rudolf Friedrichs (SED) und beschloß am 28. 2. 1947 die „Verfassung des Landes S.“, die am 15. 3. 1947 in Kraft trat. An Stelle des verstorbenen Dr. Friedrichs wurde 1947 Max Seydewitz (SED) Ministerpräsident. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 ist S. Land der „DDR“. Das dem Landtag am 25. 7. 1952 aufgezwungene „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Lande S.“ beraubte das Land seiner staatsrechtlichen Handlungsfähigkeit (Verwaltungsreform). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 223 Sabotage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sachsen-AnhaltSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 223]Land der SBZ, umfaßt seit 1945 auch die westlich der Görlitzer Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Niederschlesien; 16.910 qkm, 5,7 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 28. 2. 1947, Hauptstadt: Dresden, Landesfarben: Weiß-Grün. — Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der sog. Verwaltungsreform unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Chemnitz, Dresden und Leipzig aufgehoben; staatsrechtliche…
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Volksarmee, Nationale (1956)
Siehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Volksarmee, Nationale: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die aus der KVP hervorgegangenen Streitkräfte der „DDR“. Am 18. 1. 1956 wurde in der 10. Vollsitzung der Volkskammer das „Gesetz über die Schaffung der N. V. und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“ verabschiedet: Die Armee sei „für die Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit und die Sicherheit der DDR“ notwendig. Sie besteht aus Land-, Luft- und Seestreitkräften. „Die zahlenmäßige Stärke wird begrenzt entsprechend den Aufgaben zum Schutze des Territoriums der DDR, der Verteidigung ihrer Grenzen und der Luftverteidigung.“ Für den Aufbau der V. sind im Haushaltsplan 1956 974,8 Mill. DM Ost vorgesehen; tatsächlich liegen die Kosten der Remilitarisierung der SBZ aber höher: von 1948–1955 sind — ohne daß sie im Staatshaushalt erschienen — mehr als 30 Milliarden DM Ost ausgegeben worden. Verteidigungsminister: Generaloberst Stoph. Die „rechtlichen“ Voraussetzungen für den Aufbau einer Armee in der SBZ wurden am 26. 9. 1955 durch eine Verfassungsergänzung geschaffen, derzufolge der „Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen“ zur „nationalen Ehrenpflicht der Bürger der DDR“ gemacht wird. Die V. wird gegenwärtig aus den Einheiten der KVP entwickelt, die nach Neuuniformierung automatisch zur V. gehören. Die von der SBZ-Regierung „beschlossenen“ Uniformen — die im Widerspruch zu der sonst betriebenen Hetze denen der ehem. Wehrmacht in Farbe, Schnitt und Waffenfarben sowie den Dienstrangabzeichen angepaßt sind — wurden von der Volkskammer am 18. 1. 1956 „bestätigt“. Literaturangaben Bohn, Helmut: Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone — Dokumente und Materialien (eingel. und zusammengest. von Helmut Bohn). Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Die Kasernierte Volkspolizei in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (Denkschrift). (BMG) 1954. 44 S. m. 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 281 Volk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolksdemokratieSiehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Volksarmee, Nationale: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die aus der KVP hervorgegangenen Streitkräfte der „DDR“. Am 18. 1. 1956 wurde in der 10. Vollsitzung der Volkskammer das „Gesetz über die Schaffung der N. V. und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“ verabschiedet: Die Armee sei „für die Erhöhung der…
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DWK (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Deutsche Wirtschaftskommission, durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Justiz, Inneres, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Gesundheitswesen, Interzonen- und Außenhandel und Statistik. Die Vollmachten der Zentralverwaltungen waren zunächst beschränkt. Ihre Präsidenten bildeten ein Sekretariat; einen Vorsitzenden hatte die DWK nicht. Erst durch SMAD-Befehl Nr. 32 vom 12. 2. 1948 wurden die Zuständigkeiten erweitert, „um die deutschen demokratischen Organe zu einer aktiven Teilnahme am Wiederaufbau und an der Entwicklung der Friedenswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone heranzuziehen.“ Die DWK erhielt einen ständigen Vorsitzenden (Rau) und zwei stellvertretende Vorsitzende (Leuschner und Selbmann). Als Kommissionsmitglieder wurden Vertreter des FDGB, der VdgB und die Präsidenten der Zentralverwaltungen des DWK bestimmt. Das Sekretariat der DWK wurde zum Vollzugsorgan erklärt. Die SMAD verfügte, daß Entscheidungen der Plenarsitzungen und des Sekretariats der DWK als für die SBZ verpflichtende Verordnungen, Anweisungen des Vorsitzenden der DWK und seiner Stellvertreter als für den Apparat der DWK verpflichtende Anordnungen zu gelten hatten. Die Hauptaufgabe der DWK war zunächst die Sicherstellung der Reparationen aus der laufenden Produktion. Im Befehl 32 (Abs. 3) hieß es: „Die Wirtschaftskommission wird verpflichtet, die termingemäße Durchführung der als Reparationen bestimmten Warenlieferungen sowie die Befriedigung der Bedürfnisse der sowjetischen Besatzungsstreitkräfte in Deutschland entsprechend dem festgesetzten Plan zu überwachen.“ Ausdrücklich wird betont: „Die Wirtschaftskommission wird ihre Tätigkeit unter der Kontrolle der SMAD ausüben.“ Am 9. 3. 1948 wurden die Zentralverwaltungen in „Hauptverwaltungen“ (HV) umbenannt. Ihre Zahl erhöhte sich von 12 auf 17. Nach wie vor blieben die Zentralverwaltungen für Gesundheitswesen, Justiz, Volksbildung und Inneres formell außerhalb der DWK. Durch SMAD-Befehl 183 vom 27. 11. 1947 wurde die Mitgliederzahl der DWK von 36 auf 101 Mitgl. erweitert, und zwar durch 48 „Vertreter der Bevölkerung“, wobei auf je 360.000 Einwohner ein Vertreter kam, ferner 15 Vertreter der Parteien und 10 Vertreter der Massenorganisationen. Das Sekretariat der DWK war praktisch die erste deutsche Zentralregierung der SBZ. Mit der Proklamation der SBZ zur sog. „Deutschen Demokratischen Republik“ (DDR) vom 7. 10. 1949 wurde die DWK umbenannt in „Provisorische Regierung der DDR“; die leitenden Persönlichkeiten der DWK wurden ihre Minister und Staatssekretäre (Verfassung und Verwaltung, Besatzungspolitik). Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 66 DVD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EberswaldeSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Deutsche Wirtschaftskommission, durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Justiz, Inneres, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Gesundheitswesen, Interzonen- und Außenhandel und Statistik. Die Vollmachten der…
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Uranbergbau (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der U. in der SBZ wird von der sowjetischen Wismut-AG., seit 1. 1. 1954 angeblich zu einer deutsch-sowjetischen Aktiengesellschaft umgewandelt, betrieben. Die Sowjets schufen damit ein völkerrechtliches Novum, da erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten nach eigenem Ermessen in dem von ihr besetzten Gebiete die Bodenschätze als Reparationsleistungen ausbeutet. Die Wismut-AG. nahm innerhalb der SAG insofern eine Sonderstellung ein, als sie nicht zur Verwaltung der sowjetischen Vermögen in Deutschland gehörte. Die Hauptverwaltung Wismut-AG. in Siegmar-Schönau bei Chemnitz (Sachsen) untersteht direkt sowjetischen Ministerien in Moskau. Die Gründer, die alle Aktien übernommen haben, sind: 1. die Hauptverwaltung des Sowjetischen Vermögens im Auslande des Ministerrates der SU; 2. die Staatliche Aktiengesellschaft der Buntmetallindustrie „Medj“ in der SU. Die Wismut-AG. hat seit 1946 systematisch allen Boden der SBZ, der irgend Uranvorkommen vermuten ließ, durch sog. „Geologenbrigaden“ nach Uranvorkommen untersucht. Selbst ganz unsichere Vermutungen veranlaßten Probebohrungen und Schürfungen. Nach vergeblichen Schürfungen im Harz und im Zittauer Gebirge, welche 1951/52 wieder eingestellt wurden, konzentriert sich der U. gegenwärtig auf folgende Gebiete: 1. Erzgebirge und Vogtland mit Hauptzentren in und um Aue, Johanngeorgenstadt, Oberschlema, Auerbach und Schneeberg; 2. Thüringen mit Hauptzentren um Saalfeld, Blankenburg, Ilmenau, Greiz, Werdau und Ronneburg. Die Zahl der im U. beschäftigten Deutschen wird von der Wismut-AG. streng geheimgehalten. Nach zuverlässigen Schätzungen betrug der Beschäftigtenstand bei der Wismut-AG. im Herbst 1951 etwa 225.000. Diese Zahl entsprach rund 10 v. H. aller Beschäftigten in Industrie und Bergbau der SBZ. Gegenwärtig dürften noch immer etwa 160.000 Arbeitnehmer für die Sowjets in der Wismut-AG. tätig sein. Auch die Ausbeuteergebnisse des U. werden streng, geheimgehalten. Die Werbeaktionen für Arbeitskräfte sind jetzt unmittelbar in die Betriebe und Verwaltungen gelegt. SED und FDGB unterstützen die Anwerbung deutscher Arbeitskräfte für den sowjetischen U. Äußerlich geschieht alles auf freiwilliger Basis. Tatsächlich aber werden die Arbeitskräfte dadurch gewonnen, daß man sie aus ihren bisherigen Arbeitsstellen entläßt und den Arbeitsverwaltungen zur Verfügung stellt. Die Betriebe erhalten regelmäßig „Auflagen“, wieviel Arbeitskräfte sie auf diese Weise freistellen müssen. Die Arbeitslosen werden sodann unter der Drohung, ihnen im Weigerungsfälle jede Unterstützung zu entziehen, zum Abschluß von Arbeitsverträgen für den U. gezwungen. Trotz den Lohnkürzungen seit Mitte 1950 werden im U. noch relativ hohe Löhne gezahlt. Sie stehen jedoch in keinem Verhältnis zu den geforderten Leistungen und den durch mangelhaften Arbeitsschutz bestehenden Gefahren. Der Durchschnittslohn liegt zur Zeit bei 460 DM Ost monatlich. Hauer erhalten im Leistungslohn jetzt 600 bis 650 DM Ost, andere Arbeiterkategorien entsprechend weniger. Ende 1949 konnten Hauer bei gleicher Leistung das Doppelte verdienen. Die außerordentlich hohen Kosten des U. wurden bis 1951 wahrscheinlich überwiegend aus dem Finanzaufkommen der SBZ aufgebracht. Von 1946 bis Anfang 1949 hatte die Regierung des Landes Sachsen den Hauptanteil zu tragen. Die damalige DWK und die übrigen Länder gaben nach Weisung der Sowjets Zuschüsse. Seitdem wird der U. von den Zentralstellen der SBZ finanziert. Art und Höhe der Finanzierung liegen völlig im Dunkel, da weder aus dem Staatshaushalt noch aus Unterlagen der Planungsstellen offene Angaben ersichtlich sind. Rückschlüsse aus der wechselnden Zahl der Beschäftigten und den im Erzbergbau allgemein üblichen Kosten ergeben von 1946 bis 1953 einen Gesamtaufwand von etwa 7,75 Mrd. Mark. Diese Summe ist in den unter Reparationen angegebenen Zahlen mit enthalten. Literaturangaben *: Der Uranbergbau in der sowjetischen Besatzungszone. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 268 Untersuchungshaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z UrlaubSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der U. in der SBZ wird von der sowjetischen Wismut-AG., seit 1. 1. 1954 angeblich zu einer deutsch-sowjetischen Aktiengesellschaft umgewandelt, betrieben. Die Sowjets schufen damit ein völkerrechtliches Novum, da erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten nach eigenem Ermessen in dem von ihr besetzten Gebiete die Bodenschätze als Reparationsleistungen ausbeutet.…
DDR A-Z 1956
Architektur (1956)
Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Da die A. mehr als andere bildende Künste berufen erscheint, die „gesellschaftliche“ Entwicklung zugleich zu beeinflussen und zu repräsentieren, nahm sich die Kunstpolitik der SBZ nach einer kurzen Periode der Unsicherheit ihrer mit besonderem Eifer an und drückte ihr bald den Stempel der herrschenden Kunstrichtung auf (Sozialistischer Realismus). — Die Deutsche ➝Bauakademie als Organ der Kunstpolitik des Regimes, für die das monströse Bauwerk der Moskauer Lomonossow-Universität als Norm galt, diktierte einen Baustil, der in der Nachfolge Hitlers pseudo-klassizistische Elemente in bombastischer Fülle aufwies und nach Herkunft und Haltung eher als „antiquarischer Gigantismus“ bezeichnet zu werden verdiente. Der Fassade wurde überall der Vorrang vor dem Grundriß gegeben; die Auflösung der Städte in Eigenheimsiedlungen wurde als „Isolierung der Menschen und ein Hindernis für die Entwicklung“ (Ulbricht) abgelehnt; Prunkstraßen wie die Ostberliner Stalinallee, sog. Kulturhäuser und andere Bauten „gesellschaftlichen“ Charakters wurden mit großem Aufwand gefördert, während die eigentlichen städte- und vor allem wohnungsbaulichen Aufgaben aus Mangel an Mitteln und Baustoffen und infolge des sterilen Bürokratismus des Projektierungsapparates brachlagen (Wohnungswesen). Nachdem 1955 Chruschtschow die Baupolitik der SU scharf kritisiert und ihr Einfachheit, Strenge der Formen und Sparsamkeit als neue Grundsätze anempfohlen hatte, forderte die Deutsche Bauakademie für die SBZ zwar auch Berücksichtigung der Funktion des Bauwerkes, betonte aber, daß das deutsche Bauwesen in der Pflege des klassischen Kulturerbes hinter dem sowjetischen zurückstehe und sich den neuen Richtlinien der SU daher noch nicht in vollem Umfange anschließen könne. Immerhin ist damit zu rechnen, daß dem Wohnungsbau und dem ländlichen Bauen nunmehr größere Beachtung geschenkt werden wird; einer wesentlichen Steigerung des Wohnungsbaues stehen allerdings die vordringlichen Bauvorhaben des Investitionsprogramms und der Baustoffmangel im Wege. Alle größeren Bauaufgaben, unter denen militärische und schwerindustrielle Objekte den Vorrang haben, werden von den staatlichen Projektierungsbüros bearbeitet, die die große Masse der freien Architekten an sich gezogen haben. Mit den privaten Bauherren sind auch die Existenzmöglichkeiten eines selbständigen Architektenstandes dahingeschwunden. (Kunstpolitik, Funktionalismus, Konstruktivismus) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 27 Arbeit und Löhne, Kommission für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArnstadtSiehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Da die A. mehr als andere bildende Künste berufen erscheint, die „gesellschaftliche“ Entwicklung zugleich zu beeinflussen und zu repräsentieren, nahm sich die Kunstpolitik der SBZ nach einer kurzen Periode der Unsicherheit ihrer mit besonderem Eifer an und drückte ihr bald den Stempel der herrschenden Kunstrichtung auf (Sozialistischer Realismus). — Die Deutsche ➝Bauakademie als Organ der Kunstpolitik des…
DDR A-Z 1956
Lebensversicherung (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 L. können nur bei der Deutschen ➝Versicherungsanstalt abgeschlossen werden. Ab 1. 1. 1951 besteht eine einheitliche Tarifgestaltung. Die Lebensversicherungssumme wird entweder beim Tode, spätestens bei Erleben eines bestimmten Tages (Tarif I), nur beim Tode, bei Beitragszahlung entweder für eine vereinbarte Anzahl von Jahren (mindestens 10) oder bis zum 85. Lebensjahr (Tarif II) oder an einem festen Auszahlungstag (Tarif III) fällig. Ferner gibt es: Die Töchterversorgungsversicherung (Tarif IV), die Ehegattenversicherung für den Todes- und Erlebensfall (2 verbundene Leben, Tarif V), die Leibrentenversicherung gegen Einmalbeitrag (Tarif VI), die Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit Beitragsbefreiung bei Invalidität (Tarif VII), die Invaliden- und Altersrentenversicherung (Tarif VIII). Der Mindestbeitrag beträgt für alle L. 2 DM Ost monatlich, die Mindestversicherungssumme 240 DM Ost. Für Gruppen-Versicherungsverträge wird besonders in den VEB geworben. Die Versicherungssteuer ist in den Beiträgen enthalten. Ein Deckungsstock, wie er in der Bundesrepublik für jedes Versicherungsunternehmen zur Sicherung der Ansprüche aus L. vorgeschrieben ist, besteht nicht. Ein Teil der Beiträge wird zwar als „Sparguthaben“ der Versicherungsnehmer verbucht, von den Sparguthaben wird jedoch der größte Teil an den Staatshaushalt abgeführt (1951: Zuführung an Sparguthaben 55,8, Entnahmen 46,7 Mill. DM Ost). L.-Verträge, die vor 1945 bei den heute geschlossenen privaten oder öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen abgeschlossen waren, konnten nach dem Befehl Nr. 247 der SMAD vom 14. 8. 1946 bis zu 10.000 RM unter Anrechnung der früheren Beitragszahlung „erneuert“ werden. Auf Ansprüche, die in der Zeit vom 9. 5. 1945 bis 13. 8. 1946 fällig geworden waren, wurden nach dem Befehl Nr. 11 der SMAD vom 29. 1. 1948 einmalige Zahlungen von 300 bis 400 RM geleistet. Ansprüche, die vor dem 9. 5. 1945 fällig waren, wurden trotz Übernahme der Aktivvermögen der geschlossenen Versicherungsunternehmen nicht befriedigt. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. (BB) 1956. 316 S. m. 53 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 161 Lebensstandard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LehrerbildungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 L. können nur bei der Deutschen ➝Versicherungsanstalt abgeschlossen werden. Ab 1. 1. 1951 besteht eine einheitliche Tarifgestaltung. Die Lebensversicherungssumme wird entweder beim Tode, spätestens bei Erleben eines bestimmten Tages (Tarif I), nur beim Tode, bei Beitragszahlung entweder für eine vereinbarte Anzahl von Jahren (mindestens 10) oder bis zum 85. Lebensjahr (Tarif II) oder an einem festen…
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Länderkammer (1956)
Siehe auch: Länder: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Länderkammer: 1958 1959 1960 1962 [S. 156]Neben der Volkskammer in das Gesetzgebungsverfahren formell eingeschaltete Vertretung der Länder der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung bewußt schwach ausgestaltet ist (sie entspricht nicht der des Bundesrates, sondern ist dem Reichsrat bzw. dem sog. Senatssystem angeglichen), Art. 71 bis 80 der Verfassung. Infolge der tatsächlichen politischen Machtverhältnisse stellt sich die L. als Scheinparlament mit einigen äußerlich bundesstaatlichem Charakter entsprechenden, lediglich repräsentativen Funktionen dar. Neben dem Recht, Gesetzesvorlagen bei der Volkskammer einzubringen, hat die L. ein Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse der Volkskammer, das jedoch von dieser überstimmt werden kann; von diesem Einspruchsrecht hat die L. bezeichnenderweise niemals Gebrauch gemacht (selbst dann nicht, als die Volkskammer im Sommer 1952 im Zuge der sog. Verwaltungsreform die faktische Beseitigung der Länder beschloß). Außerdem wirkt die L. in dem praktisch gegenstandslosen Verfassungsausschußverfahren und bei der „Wahl“ des Präsidenten der Republik mit. — Das Verfahrensrecht der L. entspricht im wesentlichen dem der Volkskammer; auch die Organisation der L. ist der der Volkskammer nachgebildet. Die auf Grund des Gesetzes vom 7. 10. 1949 (GBl. S. 3) gebildete Provisorische L. bestand aus 34 Abgeordneten (jedes Land entsandte für je 500.000 Einwohner einen Vertreter) und 7 Ostberliner „Beobachtern“. Durch das verfassungsändernde Gesetz vom 8. 11. 1950 (GBl. S. 1135) wurde die Zahl der Mitglieder der L. auf 50 (Sachsen 13, Sachsen-Anhalt 11, Thüringen 10, Brandenburg 9, Mecklenburg 7) und 13 Ostberliner „Vertreter mit beratender Stimme“ erhöht. Die Mitglieder der L. sind nicht Repräsentanten der Landesregierungen, sondern Vertreter der Landtage, die nach deren Fraktionsstärke auf die Dauer der Landtagswahlperioden gewählt werden und in der Regel Landtagsabgeordnete sein sollen. Seit der Aufhebung der Landtage im Zuge der sog. Verwaltungsreform im Juli 1952 werden die Mitglieder der L. jedoch von den Bezirkstagen delegiert. Präsident der L. war seit deren Konstituierung 1949 bis zu seinem Tode 1955 Dr. Reinhold Lobedanz (CDU). Die L. ist nach der Auflösung der Landtage und der Landesregierungen im Juli 1952, durch die die Länder ihre staatsrechtliche Handlungsfähigkeit verloren — offenbar aus „gesamtdeutschen“ Erwägungen — bisher nicht aufgehoben worden. Sie ist vielmehr auch in der Folgezeit noch zusammengetreten und hat sich nach den sog. Wahlen vom Oktober 1954 sogar neu konstituiert. Eine verfassungsrechtliche Funktion kann die L. jedoch seit dem 25. 7. 1952 nicht mehr ausüben, da der (nach dem weder aufgehobenen noch geänderten Art. 72 der Verfassung) von der L. zu vertretende Wille der Länder nach dem Wegfall deren Organe nicht feststellbar ist (so ist z. B. die 1952 erfolgte Wiederwahl Piecks als Präsident der Republik, an der die L. mitgewirkt hat, verfassungsrechtlich unwirksam). Literaturangaben SBZ von 1945 bis 1954 — Die sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (hrsg. vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen; gesichtet und zusammengestellt von Fritz Kopp). Bonn 1956. 364 S. m. 9 Anlagen u. 1 Karte. Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. DIN A4, 640 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 156 KWU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LagerSiehe auch: Länder: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Länderkammer: 1958 1959 1960 1962 [S. 156]Neben der Volkskammer in das Gesetzgebungsverfahren formell eingeschaltete Vertretung der Länder der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung bewußt schwach ausgestaltet ist (sie entspricht nicht der des Bundesrates, sondern ist dem Reichsrat bzw. dem sog. Senatssystem angeglichen), Art. 71 bis 80 der Verfassung. Infolge der…
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Staatssicherheitsdienst (SSD) (1956)
Siehe auch: Staatssicherheitsdienst: 1969 Staatssicherheitsdienst (SSD): 1965 1966 Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi): 1958 1959 1960 1962 1963 Politische Geheimpolizei der Sowjetzone. Bereits Ende 1946 wurde mit dem Aufbau eines geheim arbeitenden Polizeiapparates zur Verfolgung politischer Gegner des SED-Regimes begonnen. Organisatorisch wurde dieser Apparat in die Kommissariate „K 5“ der Kriminalpolizei eingebaut, die für die Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere Naziverbrechen zuständig waren. Nach Gründung der „DDR“ durch Gesetz vom 8. 2. 1950 (GBl. 1950, S. 95) offiziell als Ministerium für Staatssicherheit bezeichnet. Erster SSD-Minister: Wilhelm ➝Zaisser. Nach dem Juni-Aufstand in das „Staatssekretariat für Staatsicherheit“ umgewandelt und dem Ministerium des Innern (MdI) unterstellt. Seit Nov. 1955 wieder MfS. Minister: Wollweber, Stellvertreter und Generalleutnant: Mielke; militärischer Berater: Generalmajor Hermann Gartmann. Dem MfS unterstehen neben. Wacheinheiten des SSD noch Grenzpolizei, Transportpolizei und die Inneren Truppen. Hauptquartier: Berlin-Lichtenberg, Bezirksbehörden in allen Hauptstädten der Bezirke, Kreisbehörden in den Kreisen. Außerdem Sonderabt. für Großbetriebe und für die Volkspolizei. Bis Ende 1954 waren allen Einheiten des SSD „Instrukteure“ des sowjetischen MGB zugeteilt. Arbeitsweise: Ermittlungs-, Untersuchungs- und Vernehmungsmethoden nach dem Vorbild des MGB. Der SSD stützt sich in erster Linie auf die Berichte seiner Geheimen Mitarbeiter und Geheimen Informanten (GM und GI, Spitzelwesen). Der SSD unterliegt keiner Kontrolle durch die „Volkskammer“ oder die Regie[S. 248]rung der „DDR“. Er unterhält enge Beziehungen zu den Richtern, die für die vom SSD bearbeiteten Fälle zuständig sind und oft unter Ausschluß der Öffentlichkeit verhandeln. Der SSD ist offiziell an die demokratische Gesetzlichkeit gebunden, jedoch gehören Stehenlassen, Kaltwasserzellen, Lichtzellen, und Verpflegungsentzug zu den erlaubten „Hilfsmitteln“ bei Vernehmungen. Geständniserpressungen, Menschenraub, Giftbeibringung, medikamentöse „Vorbehandlung“ von Untersuchungshäftlingen gehören zur Arbeitspraxis des SSD. Der SSD verfügt über fast unbeschränkte Machtbefugnisse: Eingriff in die Strafvollstreckung und Verwendung Krimineller für besondere Aufgaben (Menschenraub, usw.) ist möglich. SSD-Angehörige führen militärische Dienstgrade und sind neben SSD-Ausweis mit Kripo-Ausweis und getarnten Papieren ausgestattet. Stärke: Etwa 6.000 ziviltragende Funktionäre und etwa 14.500 uniformierte Soldaten zur Bewachung von SSD-Haftanstalten, Dienststellen, Parteigebäuden und als „Personenschutzkommandos.“ Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 247–248 Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stachanow, AlexeijSiehe auch: Staatssicherheitsdienst: 1969 Staatssicherheitsdienst (SSD): 1965 1966 Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi): 1958 1959 1960 1962 1963 Politische Geheimpolizei der Sowjetzone. Bereits Ende 1946 wurde mit dem Aufbau eines geheim arbeitenden Polizeiapparates zur Verfolgung politischer Gegner des SED-Regimes begonnen. Organisatorisch wurde dieser Apparat in die Kommissariate „K 5“ der Kriminalpolizei eingebaut, die für die Verfolgung von Verbrechen gegen die…
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1956: B
Bach, August Bankenabkommen Bankwesen Banner der Arbeit Barthel, Kurt Basis Bauakademie, Deutsche Bauernbank, Deutsche (DBB) Bauernkind Bauernkorrespondent Bauernmarkt Bauernstube Bauer, Werktätiger Bausparen Bautzen Bauwirtschaft BDVP Beamtenversorgung Becher, Johannes R. Bechler, Bernhard Benjamin, Hilde, geb. Lange Berater Bergmannsrenten Berija, Lawrenti Pawlowitsch Berlin Bernburg Berufsausbildung Berufslenkung Berufsschulwesen Besatzungspolitik Beschlagnahme Bestarbeiter Betriebsambulatorium Betriebsgewerkschaftsleitung Betriebskollektivvertrag Betriebskultur Betriebsparteiorganisation (BPO) Betriebspläne Betriebspoliklinik Betriebsräte Betriebsschulen, Technische Betriebssparkassen Betriebsvereinbarung Betriebszeitung Bevölkerung Bevölkerungsdichte Bevollmächtigte für Sozialversicherung Bewaffnete Kräfte Beyling, Fritz Bezirk Bezirksbehörde der Volkspolizei Bezirksdirektionen für den Kraftverkehr (BDK) Bezirksgericht Bezirksstaatsanwalt Bezirkstag BG BGL BHG BHZ Bibliothek fortschrittlicher Schriftsteller Bibliothekswesen Bildender Künstler, Verband Bitterfeld Blockpolitik Bockmann, Lothar Bodenreform Bodenreform-Bauprogramm Bolschewismus Bolz, Lothar Bourgeoisie Boykott-, Kriegs- und Mordhetze BPKK BPO Brandenburg Brecht, Bert (Berthold) Bredel, Willi Brigade Brigade der ausgezeichneten Qualität Brigade der besten Qualität Brigade der hervorragenden Leistung Brigade der kollektiven Aktivistenarbeit Brigadier Bruttoproduktionswerte BSG Buchexport- und Import-GmbH Buchhandel Bulganin, Nikolaj Alexandrowitsch Bündnispolitik Burg Burmeister, Friedrich Bykow, PawelBach, August Bankenabkommen Bankwesen Banner der Arbeit Barthel, Kurt Basis Bauakademie, Deutsche Bauernbank, Deutsche (DBB) Bauernkind Bauernkorrespondent Bauernmarkt Bauernstube Bauer, Werktätiger Bausparen Bautzen Bauwirtschaft BDVP Beamtenversorgung Becher, Johannes R. Bechler, Bernhard Benjamin, Hilde, geb. Lange Berater Bergmannsrenten Berija, Lawrenti Pawlowitsch Berlin Bernburg Berufsausbildung Berufslenkung Berufsschulwesen…
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Diktatur des Proletariats (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wurde als Herrschaftssystem im Gefolge der proletarischen Revolution von Marx nur in einem einzelnen Satz seiner „Kritik des Gothaer Programms“ 1875 ohne nähere Erläuterung erwähnt, erst von Lenin zum „wichtigsten Problem“ und „Hauptinhalt“ der bolschewistischen Revolution erhoben und durch seine 1917 erschienene Schrift „Staat und Revolution“zu einer geschlossenen Revolutionstheorie entwickelt, die später von Stalin ausgebaut wurde. Die DdP. soll den alten Staatsapparat, seine Gesetzgebung und seine Moral gewaltsam und vollständig zertrümmern, den völligen Sturz des Kapitals herbeiführen, jeden Widerstand der Gegner und alle Restaurationsversuche mit allen Mitteln unterdrücken und die Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Kommunismus durch die Errichtung der klassenlosen Gesellschaft und der vom Staat als einzigem Unternehmer gelenkten sozialistischen Produktionsweise in die Wege leiten. Lenin betrachtete dabei die kommunistische Parteileitung als Avantgarde (Vorhut) der Parteianhänger, die in straffster Disziplin ohne Mitbestimmungsrecht alle Anordnungen zu befolgen haben; er betrachtete die Partei als Avantgarde des Proletariats, die Proletarier als Avantgarde aller übrigen für die Revolution brauchbaren Werktätigen (unzufriedene Kleinbürger, Kleineigentümer, Intelligenz usw.), die ihrerseits ein „Klassenbündnis“ mit den werktätigen Bauern eingehen müßten, ohne daß die kommun. Parteileitung ihre „führende Rolle“ in dieser künstlich konstruierten Pyramide verlieren dürfe. Das bedeutet in der Praxis, daß weder die Bauern noch die Werktätigen noch das Proletariat oder die kommun. Parteimitglieder, sondern allein die Parteileitung, verkörpert durch das ZK, die unumschränkte Diktatur über das ganze Volk ausüben, und daß alle, die der Partei beitreten oder mit ihr paktieren, sich auf Gnade und Ungnade dieser DdP. ausliefern, die, wie Stalin sagt, nicht als eine flüchtige Periode zu gelten hat, sondern als eine ganze historische Ära, von der bis jetzt niemand sagen kann, wann sie endet. (Materialistische Geschichtsauffassung, Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 63 Differenzierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DIMSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wurde als Herrschaftssystem im Gefolge der proletarischen Revolution von Marx nur in einem einzelnen Satz seiner „Kritik des Gothaer Programms“ 1875 ohne nähere Erläuterung erwähnt, erst von Lenin zum „wichtigsten Problem“ und „Hauptinhalt“ der bolschewistischen Revolution erhoben und durch seine 1917 erschienene Schrift „Staat und Revolution“zu einer geschlossenen Revolutionstheorie entwickelt, die später…
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Verfassung (1956)
Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 Am 19. 3. 1949 vom Deutschen Volksrat, der wiederum vom Dritten Deutschen Volkskongreß gewählt war, beschlossen und vom Volkskongreß am 30. 5. 1949 bestätigt, am 7. 10. 1949 von der „Provisorischen Volkskammer“ durch Gesetz in Kraft gesetzt, besitzt die V. der „DDR“ keine echte Legitimität, da der Volkskongreß nicht aus allgemeinen und geheimen Wahlen hervorgegangen war. Der Form nach widerspricht die V. nicht unbedingt allen Anforderungen an ein demokratisches Staatsgrundgesetz. Sie sichert allen Deutschen die bürgerlichen Rechte und Freiheiten zu: Gleichberechtigung, Presse-, Rede-, Versammlungs- und Vereinsfreiheit und das Streikrecht, Schutz vor willkürlicher Verhaftung, ordentliche Gerichtsbarkeit und Unabhängigkeit der Richter, Freizügigkeit, Recht auf Arbeit, Freiheit der Religionsausübung und des Wahlrechts, Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung, Unverletzlichkeit der Wohnung usw. Es fehlt jedoch eine Grundrechtsgarantie. Die Einparteien-Herrschaft wird durch die starke Stellung der von der SED beherrschten Volkskammer bereits in der V. stark begünstigt. Diese hebt außerdem die in ihr garantierten Bürgerrechte in Art. 144, 2, dem letzten Artikel der V., praktisch wieder auf: „Die verfassungsmäßigen Freiheiten und Rechte können nicht den Bestimmungen entgegengehalten werden, die ergangen sind und noch ergehen werden, um den Nationalsozialismus und Militarismus zu überwinden und das von ihm verschuldete Unrecht wiedergutzumachen.“ Die V. wird ständig praktisch, jedoch auch formell verletzt (z. B. durch das Gesetz der ➝Arbeit, in dem das durch die V. garantierte Mitbestimmungsrecht wieder aufgehoben wird). Bestimmungen über ihre vorläufige Begrenzung auf die SBZ und eine etwaige Ausdehnung auf ganz Deutschland enthält die V. nicht. In der Präambel wird als verfassunggebend „das deutsche Volk“ genannt. Aus Art. 1 geht jedoch hervor, daß die V. Anspruch auf alleinige Gültigkeit in ganz [S. 273]Deutschland erhebt: „Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik …“ (Abs. 1) und „Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit“ (Abs. 4). Die V. und damit die „DDR“ sind von der Bundesrepublik und völkerrechtlich, mit Ausnahme der Ostblockstaaten, nicht anerkannt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 272–273 Verdienter Züchter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verfassung und VerwaltungSiehe auch: Verfassung: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 Am 19. 3. 1949 vom Deutschen Volksrat, der wiederum vom Dritten Deutschen Volkskongreß gewählt war, beschlossen und vom Volkskongreß am 30. 5. 1949 bestätigt, am 7. 10. 1949 von der „Provisorischen Volkskammer“ durch Gesetz in Kraft gesetzt, besitzt die V. der „DDR“ keine echte Legitimität, da der Volkskongreß nicht aus allgemeinen und geheimen Wahlen…
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Erwachsenenbildung (1956)
Siehe auch: Erwachsenenbildung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Erwachsenenqualifizierung: 1966 1969 1975 1979 Der Begriff E. löste in Deutschland den älteren Begriff der Volksbildung ab und wollte besagen, daß es sich nicht um ein soziales Problem (Abgabe von „Bildung“ an das „Volk“, d. h. die „breiten Massen“) handelt, sondern um eine das ganze Volk und den ganzen Menschen erfassende, keineswegs nur auf die Vermittlung von Wissen gerichtete Bildungsaufgabe. Wie auf so vielen anderen Gebieten, so ist der Bolschewismus auch mit seinem Bildungsbegriff über das 19. Jahrh. und die alte Arbeiterbildungsparole „Wissen ist Macht“ nicht hinaus gekommen. In der E. wurden daher nach 1945 in der SBZ die Erfahrungen und Erkenntnisse zweier Generationen alsbald über Bord geworfen und die Volkshochschulen (VHS) ganz auf Fortbildung im Sinne der Vermittlung von Kenntnissen umgestellt. Dieser Umstellung folgte zunehmende Politisierung. 1949 bezeichneten Richtlinien des Ministeriums für Volksbildung die Aufgaben der VHS folgendermaßen: „In der Periode des Aufbaues der demokratischen Friedenswirtschaft in der DDR … kommt der Stärkung des Bewußtseins der Werktätigen über ihre entscheidende Rolle in der Gesellschaft und Wirtschaft in Verbindung mit ihrer fachlichen Qualifikation eine ausschlaggebende Bedeutung zu. Diesen Prozeß zu unterstützen und zu beschleunigen ist die wesentliche Aufgabe der Volkshochschulen.“ Dementsprechend hatte die E. auch ihren Platz im Fünfjahrplan („Die Hörerzahl der Volkshochschulen ist von 305.000 auf eine Million zu erhöhen.“) Die E. wird als Teil der Kulturellen Massenarbeit betrieben und ist selbstverständlich vom Staate gelenkt; ein freies oder kirchliches E.-Wesen gibt es nicht. Da die VHS ganz in den Dienst der politischen Schulung und der Produktionssteigerung gestellt sind, wendet der Staat erhebliche Mittel für sie auf. Insgesamt gibt es etwa 225 Stadt- und Kreis-VHS mit 3.500 Außenstellen auf dem Lande und in den Betrieben. Das Einzelvortragswesen der VHS ebenso wie die populärwissenschaftlichen Veranstaltungen des Kulturbundes, gingen seit 1954 in die Gesellschaft zur ➝Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse über. (Kulturpolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 75 Erschwerniszuschläge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ErziehungswesenSiehe auch: Erwachsenenbildung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Erwachsenenqualifizierung: 1966 1969 1975 1979 Der Begriff E. löste in Deutschland den älteren Begriff der Volksbildung ab und wollte besagen, daß es sich nicht um ein soziales Problem (Abgabe von „Bildung“ an das „Volk“, d. h. die „breiten Massen“) handelt, sondern um eine das ganze Volk und den ganzen Menschen erfassende, keineswegs nur auf die Vermittlung von Wissen gerichtete Bildungsaufgabe. Wie auf so vielen…
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Boykott-, Kriegs- und Mordhetze (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Begriffe des Pj. aus Art. 6 Abs. 2 der Verfassung: „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Ausübung demokratischer Rechte im Sinne der Verfassung ist keine Boykotthetze.“ Obwohl dieser Verfassungsartikel keinen Strafrahmen enthält, ist er vom Obersten Gericht zum unmittelbar anwendbaren Strafgesetz erklärt worden: „Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik bringt .. „ zum Ausdruck, daß alle ihre Bestimmungen geltendes Recht sind. Es würde deshalb im Widerspruch zu diesem entscheidenden Grundsatz unserer Verfassung stehen, wenn gerade dem Artikel 6 als einem der wichtigsten Schutzgesetze unserer Ordnung unmittelbare Wirkung versagt würde. Die in ihm selbst nicht enthaltenen Strafbestimmungen sind daher dem allgemeinen Strafgesetzbuch zu entnehmen. Dieses droht für Verbrechen als Strafe an: Todesstrafe, lebenslängliche Zuchthausstrafe und zeitliche Zuchthausstrafe. Alle diese Strafen finden für Verstöße gegen den Artikel 6 der Verfassung je nach der Schwere der Tat Anwendung“ (Urteil des Obersten Gerichts gegen leitende Persönlichkeiten der Sekte „Jehovas Zeugen“ vom 4. 10. 1950 — „Neue Justiz“ 1950, S. 452 ff). Mit dieser Begründung werden aus Art. 6 ständig schwerste Strafen bis zur Todesstrafe verhängt. Die Grenze zwischen Vorbereitungshandlung, Versuch und Vollendung wird hier immer mehr aufgehoben; Unterlassungen werden dem aktiven Handeln gleichgesetzt. Diese Rechtsprechung entspricht dem Grundsatz des Obersten Gerichts, „daß die Richter einerseits an die geltenden Gesetze gebunden sind, andererseits aber diese im Sinne unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung anzuwenden haben“ („Neue Justiz“ 1951, S. 154). Nach dieser Gesetzauslegung stellt z. B. das Verbringen einiger Exemplare einer Westberliner Zeitung in die SBZ „Kriegs- und Mordhetze“ dar, weil diese Tageszeitung „in jeder ihrer Ausgaben zum Kriege und zum Mord an demokratischen Politikern hetzt“ (Urteil des Landgerichts Potsdam gegen den 17jährigen Graef: 2 Jahre Zuchthaus). Auf Grund des Art. 6 der Verfassung werden auch die als Spionage bezeichneten Handlungen bestraft. Nach der 3. Parteikonferenz der SED (24.-30. 3. 1956) kündigten Benjamin und Melsheimer den Erlaß eines neuen Gesetzes an, daß „die weite Fassung des Art. 6 auflöst und die einzelnen Tatbestände, die bisher nach Art. 6 als Kriegshetze, Boykotthetze usw. bestraft wurden, im einzelnen beschreibt als Staatsverrat, Spionage, Terrorismus, Diversion, Sabotage und antidemokratische Propaganda“ („Neue Justiz“ 1956, S. 291). (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 50 Bourgeoisie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BPKKSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Begriffe des Pj. aus Art. 6 Abs. 2 der Verfassung: „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Ausübung demokratischer Rechte im…
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Verwaltungsreform (1956)
Siehe auch: Verwaltungsneugliederung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verwaltungsreform: 1953 1954 1958 1959 1960 Begriff, der im herkömmlichen Sinne auf den neuartigen Sachverhalt in der SBZ nicht zutrifft, da sich dort nicht eine V., sondern unter bewußter Verneinung der Prinzipien des Rechtsstaates eine, totalitärer Gesetzmäßigkeit unterliegende, Umformung des Staatsapparates nach dem Vorbild der SU vollzog. Der Ausdruck V. wird offiziell auch nur selten gebraucht, man spricht vielmehr von „Demokratisierung der Verwaltung“ und meint damit die Umgestaltung des Verwaltungsapparates zu einem Instrument der volksdemokratischen Herrschaft. Die entscheidende Phase der, V. wurde eingeleitet durch das auf den Beschlüssen der II. Parteikonferenz der SED (9.–12. 7. 1952) beruhende „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR“ vom 23. 7. 1952 (GBl. S. 613), das die Länder anwies, eine Neugliederung ihrer Gebiete vorzunehmen, und die Überleitung der bisher von den Landesregierungen wahrgenommenen Aufgaben auf die Organe der zu bildenden Bezirke anordnete. Auf Grund dieser Weisung beschlossen die Landtage bereits am 25. 7. 1952 gleichlautende Gesetze „über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe“ in den Ländern (Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) und beraubten damit die Länder ihrer staatsrechtlichen Handlungsfähigkeit. Anfang August 1952 war die Errichtung der 14 Bezirke mit der Konstituierung der Bezirkstage und der „Wahl“ der Räte der Bezirke abgeschlossen und die Neugliederung des Gebietes der SBZ in 216 Kreise (194 Land- und 22 Stadtkreise) durchgeführt. Die ursprünglich geplante Verfassungsänderung unterblieb jedoch offenbar mit Rücksicht auf den „Kampf um die Einheit Deutschlands“; auch die Länderkammer wurde nicht aufgelöst. Trotz des Verlustes ihrer Handlungsfähigkeit durch den Wegfall ihrer Organe (Aufhebung der Landtage und der Landesregierungen) bestehen die Länder fort; ihre staatsrechtliche Stellung ist jedoch unklar. Durch diese V. im Zuge des Aufbaus des Sozialismus ist das zentralstaatliche Verwaltungsmonopol durchgesetzt worden. Die „DDR“ stellt sich seither als zentralisierter Einheitsstaat dar. (Verfassung und Verwaltung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 280 Vertragsgericht, Staatliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ViehhalteplanSiehe auch: Verwaltungsneugliederung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verwaltungsreform: 1953 1954 1958 1959 1960 Begriff, der im herkömmlichen Sinne auf den neuartigen Sachverhalt in der SBZ nicht zutrifft, da sich dort nicht eine V., sondern unter bewußter Verneinung der Prinzipien des Rechtsstaates eine, totalitärer Gesetzmäßigkeit unterliegende, Umformung des Staatsapparates nach dem Vorbild der SU vollzog. Der Ausdruck V. wird offiziell auch nur selten…
DDR A-Z 1956
Sowjetisches Militärtribunal (SMT) (1956)
Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die in der SBZ tätigen SMT sind nicht nur für die Aburteilung sowjetischer Soldaten zuständig; auch deutsche Staatsbürger wurden und werden vor diesen Gerichten angeklagt und nach sowjetischem Recht verurteilt. Eine Zuständigkeitsabgrenzung gegenüber den SBZ-Gerichten besteht nicht. Soweit feststellbar, handelt es sich stets um politische Fälle, die die sowjetischen Gerichte nach ihrem Ermessen an sich [S. 236]ziehen. Das Verfahren ist dem Einfluß und jeglicher Kenntnisnahme der SBZ-Justiz entzogen. Der Untersuchungshäftling hat keine Verbindung mit der Außenwelt. Er wird meist in sehr strenger Einzelhaft gehalten und kommt nur mit sowjetischem Wachpersonal in Berührung. Die Verhöre erfolgen fast stets nachts. Mit allen Mitteln versuchen die Kommissare, ein Geständnis zu erlisten oder zu erpressen. Die Protokolle werden in russischer Sprache abgefaßt. Die Akten der Voruntersuchung haben in der Gerichtsverhandlung absolute Beweiskraft. Eine Beweisaufnahme erfolgt nur, wenn die Anklage noch nicht „genügend geklärt“ erscheint (§ 394 StPO). In geklärten Fällen wirkt der Militärstaatsanwalt nicht mit, und damit ist auch die Hinzuziehung eines Verteidigers ausgeschlossen. Dem Angeklagten kann das Recht auf mündliche Selbstverteidigung genommen werden. Das Gericht darf auch Beweisstücke verwenden, die dem Angeklagten unbekannt bleiben, kann also Spitzelmeldungen heranziehen, ohne daß der Angeklagte etwas dagegen Vorbringen kann. Die Verfanren werden oft in fünf bis zehn Minuten abgewickelt. Die Anklage stützt sich fast ausschließlich auf eines der „gegenrevolutionären Verbrechen“ (§ 58 StGB der RSFSR, gelegentlich auch § 59): „Als gegenrevolutionär gilt jede Handlung, die auf den Sturz, die Unterhöhlung oder die Schwächung der Sowjetherrschaft … oder auf die Unterhöhlung der äußeren Sicherheit der UdSSR und der grundlegenden wirtschaftlichen, politischen und nationalen Errungenschaften der proletarischen Revolution gerichtet sind“. Der 2. Absatz des 9 58 dehnt den Anwendungsbereich u. a. auch auf die SBZ aus: „Kraft der internationalen Solidarität der Interessen aller Werktätigen gelten Handlungen gleicher Art als gegenrevolutionär auch dann, wenn sie gegen einen anderen der UdSSR nicht angehörenden Staat der Werktätigen gerichtet sind“. Zu den 18 verschwommen definierten Tatbeständen des § 58 gehören z. B. „das Unterhalten von Beziehungen zu einem ausländischen Staat“ (58, III), „Unterstützung der ausländischen Bourgeoisie“ (58, IV), „Propaganda, die zur Schwächung der Sowjetherrschaft führen kann“ (58, X), „Nichtanzeigen eines vorbereiteten Verbrechens“ (58, XII). Die Strafe lautet im Regelfälle auf 25 Jahre Zwangsarbeit. Die Urteilsverkündung erfolgt oft in Abwesenheit des Angeklagten durch Zustellung einer Urteilsabschrift. Anfechtung des Urteils ist bei den wichtigsten gegenrevolutionären Verbrechen ausgeschlossen, in den übrigen Fällen ist sie praktisch aussichtslos, weil sie nur Formfehler und „offensichtliche Ungerechtigkeit“ angreifen darf. Fehler im Sachverhalt, im Protokoll der Voruntersuchung können nicht zur Begründung herangezogen werden. Die Verurteilten werden zur Vollstreckung meist den Zuchthäusern in der SBZ zugewiesen; „gefährliche politische Verbrecher“ werden in sowjetische „Besserungsarbeitslager“ (ITL) in der SU übergeführt. Dort bleiben sie für ihre Angehörigen verschollen, während den Insassen der Zuchthäuser ein beschränkter Briefverkehr gestattet ist. Im Oktober 1954 teilte der sowjetische Hohe Kommissar dem sowjetzonalen Ministerrat mit, daß alle seit 1945 von SMT verurteilten Deutschen, die zur Zeit ihre Strafe in einer in der SBZ gelegenen Strafanstalt verbüßen, in die Zuständigkeit der deutschen Behörden übergeben würden. Damit war die Entscheidungsbefugnis über Begnadigung und Haftentlassung dieser Verurteilten auf die hierfür zuständigen Organe der SBZ übertragen worden (Gnadenrecht). Mitte 1955 setzte Staatspräsident Pieck erstmalig einen Teil der unmenschlich hohen Freiheitsstrafen herab. Diese Strafherabsetzungen hatten keine Haftentlassungen zur Folge. Auch nach dem „Gnadenerlaß“ blieben in der Regel noch Reststrafen von 2–5 Jahren Zuchthaus zu verbüßen. Weihnachten 1955 erfolgten die ersten vorzeitigen Haftentlassungen von 2.616 Verurteilten. Weitere Begnadigungen wurden 1956 ausgesprochen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 235–236 Sowjetische Kontrollkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SowjetnikSiehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die in der SBZ tätigen SMT sind nicht nur für die Aburteilung sowjetischer Soldaten zuständig; auch deutsche Staatsbürger wurden und werden vor diesen Gerichten angeklagt und nach sowjetischem Recht verurteilt. Eine Zuständigkeitsabgrenzung gegenüber den SBZ-Gerichten besteht nicht. Soweit feststellbar, handelt es sich stets um politische…
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Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA) (1956)
Siehe auch: Produktions- und Dienstleistungsabgaben: 1975 1979 Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Als Nachahmung der „differenzierten Umsatzsteuer“ der SU im Rahmen des „Zwei-Kanäle-Systems“ in der SBZ erstmalig in einigen Zweigen der „volkseigenen“ Genußmittelindustrie mit Wirkung vom 1. 1. 1954 zunächst versuchsweise und durch „VO. über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Industrie und der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe (PDAVO)“ vom 6. 1. 1955 (GBl. S. 37 ff) und den hierzu ergangenen 4 ergänzenden Durchführungsbestimmungen vom 7. 1. 1955 in der gesamten „volkseigenen“ Wirtschaft eingeführt. In der Präambel zu dieser Verordnung wird zum Ausdruck gebracht, daß das bisherige Abgabesystem nicht die „einfache, schnelle und konstante Abführung der staatlichen Einnahmen an den Staatshaushalt“ gewährleistete und nicht zur Festigung des „Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung“ beigetragen hafte. Die Produktionsabgabe als Bestandteil des Industrieabgabepreises eines Produktes wird in der „volkseigenen“ Industrie grundsätzlich für ein Produkt nur einmal erhoben. Ist durch Bearbeitung oder Verarbeitung eines erworbenen Produktes ein neues Produkt mit anderen Eigenschaften entstanden, dann wird diese erneut berechnet. Zahlungspflichtige der Produktionsabgabe sind die Betriebe der „volkseigenen“ Industrie. Die Zahlungspflicht ist an den Umsatz von Produkten gebunden; die Zahlungspflicht entsteht im Zeitpunkt des Umsatzes des Produktes. Die Produktionsabgabe wird erhoben a) in einem Vomhundertsatz des Industrieabgabepreises oder des sonstigen gesetzlich festgelegten Abgabepreises oder b) in einem festen Betrag vom Industrieabgabepreis je Mengeneinheit des Produktes oder c) in Form des Unterschiedbetrages zwischen den Selbstkosten zuzüglich Gewinnanteil und dem Industrieabgabepreis. Die Form der Erhebung der Produktionsabgabe wird vom Ministerium der Finanzen bestimmt. Die Sätze der Produktionsabgabe können differenziert werden a) nach einzelnen Produkten oder Produktengruppen. b) nach der Zweckbestimmung der Produkte, c) nach betrieblichen Merkmalen. Wenn vom Ministerium der Finanzen die Zuständigkeit nicht anderweitig geregelt wurde, ist für die Ermittlung, Festsetzung, Erhebung, Kontrolle und Vollstreckung der Produktionsabgabe der Rat der Stadt oder des Kreises — Abt. Finanzen — zuständig, in dessen Bereich sich der Sitz der Leitung des zur Zahlung der Produktionsabgabe verpflichteten Betriebes befindet. Für die Kontrolle der Produktionsabgabe wird weiterhin der Rat des Bezirkes — Abt. Finanzen — eingeschaltet. Zur Zahlung der Dienstleistungsabgabe sind die „volkseigenen Dienstleistungsbetriebe“ und die Betriebe der „volkseigenen“ Industrie, soweit sie Dienstleistungen ausführen, verpflichtet. Mit der Einführung der PDA entfällt die Erhebung der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Beförderungsteuer und der Verbrauchsabgaben. Das „Zwei-Kanäle-System“ besagt, daß die sogenannte „Geldakkumulation“ der „volkseigenen“ Wirtschaft künftig durch die PDA und durch die Nettogewinnabführung dem Staatshaushalt zugeleitet wird. Durch diese „Zweigleisigkeit“ hat der Staat die Möglichkeit einer besseren Kontrolle erhalten. Er kann 1. durch die Erfüllung des Produktionsabgabeplanes gleichzeitig die Erfüllung der Produktions- und Absatzpläne (nach Umfang und Sortiment der Ware) und 2. durch die Gewinnabführung die Qualität der Arbeit der Betriebe und deren Auswirkung auf die Erfüllung der Selbstkostensenkungsauflage und des Gewinnplanes kontrollieren. (Kontrollfunktion und Erziehungsfunktion der PDA.) Neben der reinen Kontrollfunktion hat die Produktionsabgabe die Aufgaben, produktionslenkend und konsumtionsregulierend zu wirken. (Regulativfunktion der PDA.) [S. 203]Durch die Kurzfristigkeit und Stetigkeit der Abführungen soll die Haushaltsstabilität gesichert werden, d. h., der Staat soll eine gleichmäßig und schnell fließende Quelle an Geldmitteln laufend zur Verfügung haben. Die Entwicklung vom Mehrsteuersystem zum Zwei-Kanäle-System hat die rein „operative Abgabenkontrolle“ (Kontroll- und Prüfungsmethode zur Sicherung des Aufkommens der Produktionsabgabe) schlagkräftiger gestaltet, wobei eine Koordinierung der wert- mit der mengenmäßigen Kontrolle erreicht werden soll. Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 202–203 Produktionspropaganda A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionsverhältnisseSiehe auch: Produktions- und Dienstleistungsabgaben: 1975 1979 Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Als Nachahmung der „differenzierten Umsatzsteuer“ der SU im Rahmen des „Zwei-Kanäle-Systems“ in der SBZ erstmalig in einigen Zweigen der „volkseigenen“ Genußmittelindustrie mit Wirkung vom 1. 1. 1954 zunächst versuchsweise und durch „VO. über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Industrie und der…
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Kassation (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Außerordentliches Rechtsmittel, mit dem jedes rechtskräftige Straf- und Zivilurteil und jede andere richterliche Entscheidung, die der Rechtskraft fähig ist, binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft durch den Generalstaatsanwalt oder den Präsidenten des Obersten Gerichts angefochten werden kann, wenn die Entscheidung „auf einer Verletzung des Gesetzes“ beruht oder „der Gerechtigkeit gröblich widerspricht“ (§§ 12 ff. des „Gesetzes über die Errichtung des Obersten Gerichtshofs und der Obersten Staatsanwaltschaft der DDR“ vom 8. 12. 1949 und §§ 301 ff. der sowjetzonalen StPO.), über die K.-Anträge entscheiden K.-Senate des Obersten Gerichts. Die K. ist keine dritte Instanz und „nicht im Interesse der Partei geschaffen worden, sondern ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit“ (Nathan in „Neue Justiz“, 1949, S. 304) zum Zwecke der Wahrung der Rechtseinheit und der Beseitigung falscher Urteile. Mittelbar soll damit die Rechtsprechung der unteren Gerichte gelenkt werden. „Es gilt, durch richtige Auswahl der zur K. zu bringenden Entscheidungen dem Obersten Gericht Gelegenheit zu geben, in den alten Schlauch überkommener Strafgesetze den neuen Wein fortschrittlichen Wissens zu gießen, Rechtsgrundsätze zu entwickeln, die den Erkenntnissen unserer neuen in der Entwicklung begriffenen Rechtstheorie entsprechen“ (Melsheimer in „Neue Justiz“, 1952, S. 206). In Strafsachen kann das Oberste Gericht nach Eingang des K.-Antrags Haftbefehl erlassen (§ 306 der sowjetzonalen StPO). Nach Verkündung des Neuen Kurses sollte das K.-Verfahren, dazu dienen, „durch richtige Anleitung der Gerichte neue Fehler oder die Fortsetzung alter Fehler zu vermeiden.“ (Schumann in „Fragen des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik“, Berlin 1954.) Dem widerspricht die Feststellung, daß „auch jetzt noch die Zahl der zum Nachteil der Angeklagten gestellten K.-Anträge überwiegt“ (a. a. O.). (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 132 Kasernierte Volkspolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kastner, HermannSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Außerordentliches Rechtsmittel, mit dem jedes rechtskräftige Straf- und Zivilurteil und jede andere richterliche Entscheidung, die der Rechtskraft fähig ist, binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft durch den Generalstaatsanwalt oder den Präsidenten des Obersten Gerichts angefochten werden kann, wenn die Entscheidung „auf einer Verletzung des Gesetzes“ beruht oder „der Gerechtigkeit gröblich…
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Pädagogisches Zentralinstitut, Deutsches (DPZI) (1956)
Siehe auch: Deutsches Pädagogisches Zentralinstitut (DPZI): 1969 1975 1979 Pädagogisches Zentralinstitut, Deutsches (DPZI): 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Institution zur Heranbildung „pädagogischer Kader für Lehre und Forschung“ und zur Intensivierung der Forschungsarbeit auf dem Gebiet der „fortschrittlichen“, d. h. marxistisch-leninistischen Pädagogik. Das seit dem 1. 9. 1949 bestehende Institut wird seit Ende 1950 von dem in der sowjetischen Kriegsgefangenschaft umgeschulten Dr. Werner Dorst geleitet. Die Gründung wurde durch die 1. Kulturverordnung vom 31. 3. 1949 verfügt. Sie übertrug dem DPZI auch die Aufgabe der Lehrerfort- und Weiterbildung und verpflichtete es, Lehrer bei ihrer Vorbereitung auf die 1. und 2. Lehrerprüfung zu unterstützen. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe hat das DPZI — insbesondere durch die Errichtung eines Fernstudiums — die Verbreitung der marxistisch-leninistischen Pädagogik erheblich gefördert. Die Aufgaben der Lehrerweiterbildung sind inzwischen von dem 1955 gegründeten „Zentralinstitut für Lehrerweiterbildung“ übernommen worden. Die ersten konsequent marxistisch-leninistischen Lehrpläne (1951) sind vom DPZI ausgearbeitet worden, ebenso hat es bei den folgenden Neubearbeitungen mitgewirkt. In den letzten Jahren hat sich das DPZI immer stärker um die Koordinierung und planmäßige Gestaltung der pädagogischen Forschungsarbeit bemüht. Die bisher von ihm herausgegebenen Bücher dienen jedoch vornehmlich der direkten Anleitung der Lehrer. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 189 Pädagogisches Kabinett A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PapierindustrieSiehe auch: Deutsches Pädagogisches Zentralinstitut (DPZI): 1969 1975 1979 Pädagogisches Zentralinstitut, Deutsches (DPZI): 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Institution zur Heranbildung „pädagogischer Kader für Lehre und Forschung“ und zur Intensivierung der Forschungsarbeit auf dem Gebiet der „fortschrittlichen“, d. h. marxistisch-leninistischen Pädagogik. Das seit dem 1. 9. 1949 bestehende Institut wird seit Ende 1950 von dem in der sowjetischen Kriegsgefangenschaft…
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Patriotismus (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die SED betrieb die Vorbereitung, Gründung und Abstützung des kommun. Staatsgebildes in der SBZ mit einer zweckhaften Zurechtbiegung des deutschen Nationalbewußtseins, obwohl der eigentliche Marxismus das Nationale als klassenbedingten Atavismus verwirft. Diese zweckhafte Zurechtbiegung führte zu dem schillernden Begriff des sowjetzonalen P. Die SED, die sich dabei der Nationalen Front bediente und bedient, pflegt diesen P. seit der Ausrufung der Nationalen ➝Volksarmee (Januar 1956) immer nachhaltiger. Grotewohl umriß 1953, zum „Tage des Lehrers“, die Gedankenlinie dieses Zweck-P. (s. Grotewohl: An die Jugend, 1955, S. 299 f.): „Im Kapitalismus wurde das echte und gute Nationalgefühl zum Nationalismus und Chauvinismus.“ Demgegenüber, so forderte er, „gilt es einen echten Patriotismus zu entwickeln, einen Patriotismus, der die natürliche und enge Verbundenheit eines jeden Menschen mit dem Land und dem Volk einschließt, in dem er geboren ist, in dem er aufwächst und in dem er arbeitet. Das Wachstum eines Menschen ist mit seinem Volk, mit seiner Geschichte, seiner Sprache und seinen Kulturgütern eng verbunden“. Solcher P., so erklärte Grotewohl, „der in der Liebe zum eigenen Volk wurzelt, ist unvereinbar mit dem Haß gegen andere Völker“. Wie bloß taktisch und zweckhaft die SED die Gefühle des P. für den internationalen Klassenkampf einsetzt, zeigt sich, wenn er im Zeichen „solchen patriotischen Denkens“ fortfährt: „Darum fühlen wir uns in tiefer Freundschaft verbunden mit den Völkern des Weltfriedenslagers, an deren Spitze die große Sowjetunion steht.“ Ein Hauptideologe der SED, Fred ➝Oelßner, betonte 1951 in seinem 1949 wieder aufgelegten Vortrag „Die heutige Bedeutung der nationalen Frage“ (S. 31 f.), die SED könne „deutschen Patriotismus nur auf der Grundlage des proletarischen Internationalismus entwickeln“. Man müsse an die geschichtlichen Leistungen und „an das ganze fortschrittliche kulturelle Erbe unseres deutschen Volkes anknüpfen“, so schrieb Oelßner, zugleich aber müßten wir „besonders die Kulturgüter des fortschrittlichsten Volkes der Welt, [S. 194]des Sowjetvolkes, in uns aufnehmen, um ein neues deutsches Nationalgefühl auf wahrhaft ethischer Grundlage zu entwickeln“. — Auf dieser Linie bewegt sich die Schulung zum P. in allen Organisationen und auf sämtlichen Bereichen der SBZ. Der P. der SBZ wirkt sich seit Mitte 1952 auch in der Nationalen Geschichtsbetrachtung aus. Literaturangaben Bohn, Helmut: Die patriotische Karte in der sowjetischen Deutschland-Politik. (Aus: „Ostprobleme“ 1955, H. 38, 40, 42) Bad Godesberg. 32 S. Hehn, Jürgen von: Die Sowjetisierung des Geschichtsbildes in Mitteldeutschland (aus: Europa-Archiv 1954, H. 19 u. 20). Frankfurt a. M. 16 S. Kopp, Fritz: Die Wendung zur „nationalen“ Geschichtsbetrachtung in der Sowjetzone. München 1955, Isar Verlag. 111 S. Rauch, Georg von: Das Geschichtsbild der Sowjetzone (aus: Jahrb. d. Ranke-Gesellschaft 1954). Frankfurt a. M., Moritz Diesterweg. 19 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 193–194 Patriotische Erziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PazifismusSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die SED betrieb die Vorbereitung, Gründung und Abstützung des kommun. Staatsgebildes in der SBZ mit einer zweckhaften Zurechtbiegung des deutschen Nationalbewußtseins, obwohl der eigentliche Marxismus das Nationale als klassenbedingten Atavismus verwirft. Diese zweckhafte Zurechtbiegung führte zu dem schillernden Begriff des sowjetzonalen P. Die SED, die sich dabei der Nationalen Front bediente und bedient,…
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Rechtswissenschaft, Studium der (1956)
Siehe auch: Rechtsstudium: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Rechtswissenschaft, Studium der: 1953 1954 [S. 209]Das Studium an den noch vorhandenen juristischen Fakultäten der Universitäten Berlin, Leipzig, Halle und Jena wurde durch die Anweisung Nr. 11 des Staatssekretariats für Hochschulwesen mit Wirkung vom 1. 9. 1951 völlig umgestaltet. Nach dem vom Staatssekretariat für Hochschulwesen herausgegebenen Studienplan Nr. 63 dauert das Studium 4 Studienjahre mit 8 Semestern und enthält 3 Zwischenprüfungen, 2 sechswöchige Berufspraktika und 1 Berufspraktikum von 6 Monaten. Die Abschlußprüfung verleiht die volle Qualifikation zum Richteramt. Vorbereitungsdienst und Großes Staatsexamen sind weggefallen. Im ersten Semester dürfen ausschließlich gesellschaftswissenschaftliche Vorlesungen gehört werden; der Besuch juristischer Fachvorlesungen ist verboten. Das eigentliche Fachstudium beginnt im 3. Semester, jedoch bilden die gesellschaftswissenschaftlichen Vorlesungen auch dann noch einen großen Bestandteil des Studiums. Bis zum Ende des 7. Semesters muß jeder Student eine Abschlußprüfung in Russisch ablegen. Russisch ist während der ersten 5 Semester Pflichtfach. „Dem Studenten ist nicht nur theoretisches Wissen beizubringen, er ist zu befähigen, die ihm vermittelten Erkenntnisse auf unsere Verhältnisse anzuwenden und sie im Kampf gegen die Feinde, gegen zurückgebliebene Elemente, gegen solche Menschen, die noch mit einem kleinbürgerlichen Bewußtsein behaftet sind, durchzusetzen. Der Student muß wissen, wie sich in der Praxis unseres Staates der Kampf des Neuen gegen das Alte vollzieht, wie die Feinde unseres Staates die Sabotage des Neuen organisieren, wie die kleinbürgerlichen Vorstellungen und Gewohnheiten diesem Neuen entgegenwirken und welche Erziehungsarbeit er als Staatsfunktionär, als Richter oder Staatsanwalt zu bewältigen hat, um das Neue den Bürgern verständlich zu machen und um sie zu einer politisch-qualifizierten Tätigkeit zu führen. Das Ziel muß sein, die Studenten zu befähigen, die Massen von der Richtigkeit der Politik der Partei und Regierung zu überzeugen“ (Polak in „Staat und Recht“ 1955, S. 541 ff.). (Hochschulwesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 209 Rechtswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RegierungSiehe auch: Rechtsstudium: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Rechtswissenschaft, Studium der: 1953 1954 [S. 209]Das Studium an den noch vorhandenen juristischen Fakultäten der Universitäten Berlin, Leipzig, Halle und Jena wurde durch die Anweisung Nr. 11 des Staatssekretariats für Hochschulwesen mit Wirkung vom 1. 9. 1951 völlig umgestaltet. Nach dem vom Staatssekretariat für Hochschulwesen herausgegebenen Studienplan Nr. 63 dauert das Studium 4 Studienjahre mit 8 Semestern…
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Spitzelwesen (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sicherheit und die Existenz des Regimes in der SBZ stützen sich in weitem Umfang auf das Sp., das zu einem ausgedehnten System entwickelt worden ist. Die geheime Tätigkeit der Spitzel erzeugt eine Psychose der Allgegenwart des SSD, durch die die Aktivität des möglichen oder wirklichen Gegners auf ein Minimum beschränkt werden soll. Das Spitzelsystem des SED-Regimes erstreckt sich nicht nur auf Feinde des Systems, sondern auch auf die SED und den Regierungsapparat. Ideologische Begründung für das Sp.: „Proletarische Wachsamkeit gegenüber den Feinden der Arbeiterklasse“. Das neue FDJ-Statut z. B. verpflichtet jedes FDJ-Mitgl. zur Unterstützung der Staatssicherheitsorgane. Alle von Spitzeln gesammelten oder von Denunzianten freiwillig gebrachten Informationen landen beim SSD. Dieser unterscheidet Geheime Mitarbeiter (GM) und Geheime Informanten (GI). GM haben einen fest umrissenen Spitzelbereich, in dem sie ihre Tätigkeit ausüben. Ein GM kann z. B. in einem VEB, im Sekretariat einer Partei usw. sitzen, d. h. in einer Umgebung, deren Überwachung dem SSD notwendig erscheint und in der der GM einen natürlichen Platz hat (Ingenieur, Werkmeister, Stenotypistin usw.), der ihm einen größtmöglichen Einblick in die Verhältnisse gestattet. Der GM muß regelmäßig dem SSD Bericht erstatten. GM können auch zur Personenüberwachung, zur Tätigkeit jenseits der Grenzen der SBZ eingesetzt werden. Geheime Informanten (GI) sind Vertrauensleute des SSD, die von Zeit zu Zeit, je nach ihren Möglichkeiten, zur Mitarbeit herangezogen werden. Ihr Merkmal ist also die gelegentliche Mitarbeit. (Z. B. sind Hausobleute solange als GI anzusehen, wie sich ein Ermittlungsobjekt in ihrem Hause befindet, auf das sie „angesetzt“ werden.) Nach den Arbeitsrichtlinien des SSD sollen SED-Mitglieder nicht als GM oder GI verwendet werden, „weil ihnen die Bevölkerung sowieso mit Mißtrauen entgegentritt.“ (Die SED-Mitglieder sind ohnehin zur regelmäßigen Berichterstattung verpflichtet: die Auswertung geht von der SED-Kreisleitung zur zuständigen SSD-Kreisbehörde.) Spitzel werden entweder angeworben oder verpflichtet. Personen, deren Mitarbeit zu erwarten ist, werden angeworben, indem man sie von der „ideologischen Notwendigkeit, den Staat gegen Klassenfeinde zu schützen“ überzeugt. Befindet sich in dem vom SSD zu überwachenden Gebiet kein „freiwilliger Mitarbeiter“, dann werden GI verpflichtet. Dies geschieht entweder durch „Druck“, wenn über den zukünftigen GI oder GM kleinere kriminelle Verfehlungen oder „negative politische Äußerungen“ bekannt sind, oder durch Angebot von sozialen Vergünstigungen, Prämien usw. — Spitzelberichte — auch die der gepreßten Mitarbeiter — werden vom SSD höher beurteilt als Zeugenaussagen oder Indizien. — Im August 1955 wurden auch die Abschnittsbevollmächtigten beauftragt, ein eigenes — zusätzliches — „System von Vertrauenspersonen“ aufzubauen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 243 Spionage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SportSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sicherheit und die Existenz des Regimes in der SBZ stützen sich in weitem Umfang auf das Sp., das zu einem ausgedehnten System entwickelt worden ist. Die geheime Tätigkeit der Spitzel erzeugt eine Psychose der Allgegenwart des SSD, durch die die Aktivität des möglichen oder wirklichen Gegners auf ein Minimum beschränkt werden soll. Das Spitzelsystem des SED-Regimes erstreckt sich nicht nur auf Feinde des Systems,…
DDR A-Z 1956
Renten (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jeder Sozialversicherte hat Anspruch auf R. bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem die Hinterbliebenen eines Sozialversicherten. Invaliden-R. wird gezahlt, wenn der Versicherte zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist (im Bundesgebiet schon bei 50 v. H.), nach einer Versicherungszeit von mindestens 60 Monaten. Alters-R. wird gezahlt für Männer nach Vollendung des 65. Lebensjahres, für Frauen nach Vollendung des 60. Lebensjahres nach einer Versicherungszeit von mindestens 180 Monaten. Invaliden- und Alters-R. setzen sich aus einer Grundrente von jährlich 360 DM Ost, aus dem Steigerungsbetrag und aus einem besonderen Zuschlag von 10 DM Ost zusammen. Der Steigerungsbetrag beträgt 1 v. H. des gesamten Lebensverdienstes des Versicherten, für den Beiträge an einen früheren Träger der Sozialversicherung oder an die jetzige Sozialversicherung gezahlt wurden. Der Monatsverdienst wird jedoch nur bis zu 600 DM Ost berücksichtigt. Für die Ehefrau gibt es einen monatlichen Zuschlag von 10 DM Ost, für jedes waisenberechtigte Kind von 32,50 D-Mark Ost. Unfall-R. wird gezahlt, wenn ein Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit eine Erwerbsminderung von wenigstens 20 v. H. zur Folge hatte, wobei der Nach[S. 215]weis einer Mindestversicherungszeit nicht erforderlich ist. Unfall-R. werden nach dem letzten beitragspflichtigen Jahresarbeits-Verdienst vor dem Unfall berechnet. Sie betragen bei völliger Erwerbsminderung ⅔ dieses Verdienstes (Unfallvoll-R.), Unfallteil-R. werden in Höhe des Teiles der Unfallvoll-R. gezahlt, der dem Grad des Körperschadens entspricht. Bei Unfall-R. mit einer Erwerbsminderung über 50 v. H. werden Kinderzuschläge in Höhe von 10 v. H. der R. gezahlt. Hinterbliebenen-R. erhalten arbeitsunfähige Familienangehörige eines verstorbenen Versicherten, wenn dieser Anspruch auf R. hatte. Dabei gelten als arbeitunfähige Familienangehörige nur Witwen, die selbst Invaliden sind oder das 60. Lebensjahr vollendet haben oder ein Kind bis zu 3 Jahren oder 2 Kinder bis zu 8 Jahren erziehen. Waisen gelten als arbeitsunfähige Familienangehörige grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, bis zum 18. Lebensjahr, solange sie infolge Schulbesuchs kein eigenes Einkommen haben. Die Voraussetzungen für die Rentenzahlung sind somit viel enger als in der Bundesrepublik. Man will so in der SBZ einen möglichst großen Teil der Versicherten zur Arbeit zwingen, um die Produktion auch auf diese Weise zu steigern. Die Höhe der Hinterbliebenen-R. beträgt für eine Witwe 50 v. H., für eine Vollwaise 35 v. H., für eine Halbweise 25 v. H. Die Mindestalters- und Mindestinvalidenrente betragen 75 DM Ost, die Mindestrente für Witwen 65 DM Ost, für Vollwaisen 55 DM Ost und für Halbwaisen 35 DM Ost. Bei einem Vergleich der nominellen Höhen der R. in der SBZ mit denen der Bundesrepublik ist zu berücksichtigen, daß die Kaufkraft der Ostmark unter der der Westmark liegt. Im Nov. 1956 wurden die Renten erhöht. Eine Sonderregelung gilt für die R. der Bergleute. (Bergmannsrenten, Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 296 S. m. 65 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 214–215 Rekonstruktionsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ReparationenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jeder Sozialversicherte hat Anspruch auf R. bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem die Hinterbliebenen eines Sozialversicherten. Invaliden-R. wird gezahlt, wenn der Versicherte zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist (im Bundesgebiet schon bei 50 v. H.), nach einer Versicherungszeit von mindestens 60 Monaten. …
DDR A-Z 1956
1956: A, Ä
ABF Abgabenverwaltung Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Absatzabteilungen Absatzkontore Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter Abschreibungen ABV Abweichungen Abwerbung Ackermann, Anton ADN AE Aeroclub AFI Agenturverträge Agitation Agitprop AGL Agrarökonomik Agrarpreissystem Agrartechnische Organisationen Agrobiologie Agronom Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften Akademie der Wissenschaften, Deutsche Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktiv Aktivist Aktivist des Fünfjahrplans Aktivistenbewegung Aktivistenbrigade Aktivistenplan Aktivistenschule Aktivist, Verdienter Akzise (der HO) Allgemeines Vertragssystem Altenburg Altersversorgung der Intelligenz Anbauplan Angestellte Anhalt Anleitung Annaberg-Buchholz Antifaschistisch-demokratische Ordnung Apolda Apothekenreform Appelt, Rudolf Arbeit, Abteilung für Arbeiterkind Arbeiterkontrollkommissionen Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF) Arbeiterversorgung Arbeiterwohnungsbau Arbeit, Gesetz der Arbeitsamt Arbeitsbefreiung Arbeitsbuch Arbeitsdisziplin Arbeitseinheit Arbeitsgemeinschaften, Ständige Arbeitsgemeinschaft Medizinischer Verlage Arbeitsgericht Arbeitskräftebilanz Arbeitskräftelenkung Arbeitskräfteplan Arbeitskräftereserve Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher Arbeitslosenversicherung Arbeitslosigkeit Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmoral Arbeitsnorm Arbeitsökonomik Arbeitspolitik Arbeitsproduktivität Arbeitsrecht Arbeitsschutz Arbeitsschutz, Bevollmächtigter für Arbeitsschutzobmann Arbeitsschutzvereinbarung Arbeitsstudie Arbeitsverpflichtung Arbeitszeit Arbeit und Berufsausbildung, Abteilung für Arbeit und Löhne, Kommission für Architektur Arnstadt Arzneimittelversorgung Arzthelfer Aschersleben Aspirantur, Wissenschaftliche ATG Aue Aufbau des Sozialismus Aufbaugrundschuld Aufkaufpreis Aufklärungslokal Aufsatzwettbewerbe Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches Ausbeutung Ausgezeichnete Leistungen, Medaille für Ausschuß in der Produktion Außenhandel Außenhandel, Kammer für (KfA) Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Ministerium für (MAI) Außenpolitik Austauschnormen Ausweise Auszeichnungen Autotransportgemeinschaften (ATG) AWA Axen, Hermann AZKWABF Abgabenverwaltung Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Absatzabteilungen Absatzkontore Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter Abschreibungen ABV Abweichungen Abwerbung Ackermann, Anton ADN AE Aeroclub AFI Agenturverträge Agitation Agitprop AGL Agrarökonomik Agrarpreissystem Agrartechnische Organisationen Agrobiologie Agronom Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften Akademie der…
DDR A-Z 1956
Sparkassen (1956)
Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 241]Die Sp. der SBZ leugnen, Rechtsnachfolger der alten Sp. zu sein; sie sind aber im Besitz der Sachwerte und befinden sich in den alten Geschäftsräumen. Sie lehnen es ab, über alte Guthaben und über Wertpapiere, die früher bei der betreffenden Sp. in Verwahrung (Depot) gegeben waren, Auskunft zu geben. Diese Werte sind als verloren zu betrachten. Die Forderungen der Sp. Schulden der Kunden) dagegen sind 1:1 umgewertet und werden mit Zinsen von der Deutschen ➝Notenbank eingetrieben. Hauptaufgabe der Sp. ist es, Sammelbecken für Spareinlagen zu sein. Ferner obliegt ihnen die Kreditversorgung des privaten Handels, des Handwerks und der Kleinindustrie (bis zu 10 Belegschaftsmitgliedern) und der Privatpersonen. Bei der Ausgabe von kurzfristigen Krediten aus Giroeinlagen sind die Weisungen der Deutschen Notenbank bindend. Überschüsse an Giroeinlagen sind auf Girokonten und als Termingeld bei der Deutschen Notenbank anzulegen. Beim Überweisungsverkehr über Kreisgrenzen hinaus haben sich die Sp. des Gironetzes der Deutschen Notenbank zu bedienen. Nach sowjetzonalen Angaben erhöhten sich die Sparkonten von 5,6 Mill. DM im Jahre 1951 auf 8,1 Mill. DM im Jahre 1953 und von 9,4 Mill. DM im Jahre 1954 auf 10,2 Mill. DM bis zum 30. 6. 1955. Die Entwicklung des Spareinlagenbestandes von 1948 bis 1955 ergibt folgendes Bild: Spareinlagen können, wenn für sie keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, in unbegrenzter Höhe vom Sparbuch abgehoben werden, d. h. also, daß die bei 1.000 DM Ost pro Monat liegende Auszahlungsbeschränkung aufgehoben ist. Abhebungen und Einzahlungen von Sparbeträgen können im Gebiet der SBZ bei allen Sparkassen und [S. 242]ihren Zweigstellen, bei sämtlichen Postanstalten und bei jeder Kreisstelle der Deutschen ➝Bauernbank erfolgen, gleichgültig, von welchem dieser 3 Institute das Sparbuch ausgestellt wurde. Die Spargelder werden von der Besteuerung ausgeschlossen. Bei bestimmten Sparverträgen wurde die Möglichkeit geschaffen, mit dem eingezahlten Betrage eine Prämie zu gewinnen. (Prämiensparen.) Alle diese Maßnahmen erfolgten, um einen Anreiz zu erhöhter Spartätigkeit zu schaffen. (Inhabersparen, Betriebssparkassen, Bausparen, Bankwesen, Währungspolitik, Währungsreform) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 241–242 Sozialversicherungsausweis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SparkaufbriefSiehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 241]Die Sp. der SBZ leugnen, Rechtsnachfolger der alten Sp. zu sein; sie sind aber im Besitz der Sachwerte und befinden sich in den alten Geschäftsräumen. Sie lehnen es ab, über alte Guthaben und über Wertpapiere, die früher bei der betreffenden Sp. in Verwahrung (Depot) gegeben waren, Auskunft zu geben. Diese Werte sind als verloren zu betrachten. Die Forderungen der Sp. Schulden der Kunden) dagegen…
DDR A-Z 1956
Flüchtlinge (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Ostvertriebene. Im Pj. werden in der SBZ Heimatvertriebene aus den deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und aus den osteuropäischen Ländern als Umsiedler bezeichnet. Die Umsiedlerämter hatten nach offiziellen Angaben am 31. 3. 1949 insgesamt 4.442.318 F. erfaßt, davon 1.874.736 männliche und 1.567.582 weibliche F. Der Flüchtlingsanteil an der Gesamtbevölkerung betrug 1950 25 v. H. (Vergleich: Bundesgebiet am 1. 4. 1950 7,7 Mill. F., d. h. 16,1 v. H. der Bevölkerung). Diese Zahl umfaßt nicht die Gesamtzahl der nach der SBZ eingeströmten F., da in den Jahren 1945–1949 viele von ihnen nach der Bundesrepublik weiterwanderten (etwa 500.000 bis 600.000). über die Verteilung der F. auf die Länder der SBZ und ihre berufliche Eingliederung existieren keinerlei amtliche Veröffentlichungen. Lediglich in Verbindung mit den Veröffentlichungen zur Bodenreform wurde bekannt, daß der Anteil der „Umsiedler“ an den vergebenen Neubauernstellen (insgesamt 209.000) beachtlich sei. Rückschlüsse aus der für „Umsiedler“ unter den Neubauern im Jahre 1951 zur Verfügung gestellten Kreditsumme von 25 Mill. DM Ost (je Stelle bis zu 5.000 DM Ost Kredit) lassen die Annahme zu, daß mindestens 50.000 Neubauernstellen an Flüchtlingsfamilien aus den Ostgebieten vergeben worden sind. Angaben über die Eingliederung der F. aus nicht landwirtschaftlichen Berufen sind nirgends erhältlich. Den D. ist jeder Zusammenschluß und jede Betätigung mit dem Ziele der Rückkehr in die Heimat verboten. Die F. gehören daher im allgemeinen zu den schärfsten Gegnern des SED-Regimes. b) Sowjetzonenflüchtlinge. Seit 1946/47 haben unter dem Druck der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der SBZ Hunderttausende Deutsche, meist unter Zurücklassung ihrer Habe, in Westdeutschland und in Westberlin Zuflucht gesucht. Solchen F. wurde seit 1947, nachdem ihre Fluchtgründe auf Stichhaltigkeit geprüft worden waren, nach den zwischen Beauftragten der westdeutschen Länder abgeschlossenen „Segeberger Beschlüssen“ (1947) und den „Uelzener Vereinbarungen“ (1949) das Asylrecht in Westdeutschland gewährt. Die Aufteilung der F. auf die einzelnen Länder geschah nach vereinbartem Schlüssel. Die Aufenthaltserlaubnis in Westdeutschland bzw. der Bundesrepublik wurde an Flüchtlinge erteilt, die wegen ihrer politischen Einstellung verfolgt wurden (sog. A-Fälle), und solche, denen aus Gründen der Menschlichkeit Asylrecht zuerkannt wurde (B-Fälle). Seit dem Inkrafttreten des Bundesnotaufnahmegesetzes vom 22. 8. 1946 wurde denjenigen F., die die SBZ wegen einer drohenden Gefahr für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit oder „aus sonstigen zwingenden Gründen“ verlassen mußten, die Aufenthaltserlaubnis erteilt. Das Bundesvertriebenengesetz vom 19. 5. 1953 formulierte erstmalig den Begriff Sowjetzonen-F.; danach gilt als Sowjetzonen-F. „ein deutscher Staatsangehöriger, der seinen Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hat oder gehabt hat, von dort flüchten mußte, um sich einer von ihm nicht zu vertretenden und durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen, und dort nicht durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat“, über die Gesamtzahl der in das Gebiet der Bundesrepublik oder nach Westberlin eingewanderten Sowjetzonen-F. liegen keine vollständigen Unterlagen vor, da die systematische Erfassung erst 1948 einsetzte und außerdem der weitaus größte Teil derjenigen Zuwanderer, denen das Asylrecht oder die Notaufnahme verweigert wurde, im Bundesgebiet blieb, ohne daß eine Erfassung möglich war. Ferner sind in großer Zahl Menschen aus der SBZ nach Westdeutschland und Westberlin eingeströmt, ohne die amtlichen Flüchtlingsstellen zu passieren. Für die Zeit von 1945 bis Ende 1947 wird die Zahl der Zuwanderer aller dieser Gruppen amtlich mit 1,8 Mill. angenommen, davon etwa 300.000, bei denen die Voraussetzungen des Bundesnotaufnahmeverfahrens vorliegen. Nach diesem Zeitpunkt wurden von den Ausschüssen bei den Flüchtlingsdienststellen in Berlin, Gießen und Uelzen behandelt: [S. 86] Das sprunghafte Ansteigen im Jahre 1953 hängt eng mit dem scharfen politischen Kurs der SED vor dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953 zusammen (Kollektivierungsmaßnahmen für Industrie, Handwerk und Landwirtschaft, Kirchenkampf), ferner mit den Ereignissen des 17. Juni selbst: zahlreiche der am Aufstand beteiligten Einwohner der SBZ konnten sich der Rachejustiz des SED-Regimes nur durch die Flucht entziehen. Auch ohne Berücksichtigung des Jahres 1953 zeigt der F.-Zustrom eine von Jahr zu Jahr steigende Tendenz. Als Folge des Nachlassens des politischen Drucks im sogen. Neuen Kurs betrug die Steigerung 1954 gegenüber dem Jahre 1952 nur etwa 20 v. H. Aber bereits 1955 war wieder ein sprunghaftes Ansteigen des F.-Zustromes zu verzeichnen: es kamen fast. 50 v. H. mehr F. im Bundesgebiet an als 1954. In diesem Ansteigen kommt die Enttäuschung der Bevölkerung über das negative Ergebnis der Genfer Konferenz als Folge der sowjetischen Haltung in der Frage der Wiedervereinigung Deutschlands zum Ausdruck. Auch der wieder zunehmende politische Druck durch die verstärkte Werbung für die Volkspolizei und die paramilitärischen Verbände der Betriebskampfgruppen und der Gesellschaft für ➝Sport und Technik, ferner die erneuten Erhöhungen der Arbeitsnormen, die Verstärkung der Arbeitswettbewerbe und der zunehmende Zwang zu „gesellschaftlicher Mitarbeit“ fanden in den F.-Zahlen ihren Niederschlag. Durch das Bundesvertriebenengesetz sind die anerkannten F. hinsichtlich der allgemeinen Hilfemaßnahmen den Flüchtlingen aus den deutschen Ostgebieten gleichgestellt worden. Der Entscheid über die Aufenthaltserlaubnis in Westdeutschland bzw. im Bundesgebiet gilt nicht als Entscheid über die Zuerkennung der Eigenschaft als Sowjetzonen-F. Darüber entscheiden die Flüchtlingsbehörden der Länder, die seit Mitte 1953 rückwirkend Erhebungen eingeleitet haben. Literaturangaben Seraphim, Peter Heinz: Das Vertriebenenproblem in der Sowjetzone. Berlin 1953, Duncker und Humblot. 202 S. Seraphim, Peter Heinz: Die Heimatvertriebenen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 40 S. m. 2 mehrfarb. Karten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 85–86 Finanzausgleich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FormalismusSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Ostvertriebene. Im Pj. werden in der SBZ Heimatvertriebene aus den deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und aus den osteuropäischen Ländern als Umsiedler bezeichnet. Die Umsiedlerämter hatten nach offiziellen Angaben am 31. 3. 1949 insgesamt 4.442.318 F. erfaßt, davon 1.874.736 männliche und 1.567.582 weibliche F. Der Flüchtlingsanteil an der Gesamtbevölkerung betrug 1950 25 v. H.…
DDR A-Z 1956
Lukács, Georg (György) (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ungar, * 13. 4. 1885 in Budapest, Studium der Philosophie, Soziologie und Literaturgeschichte in Budapest und Berlin, Literaturgeschichtler und Kulturphilosoph. Gründete verschiedene Zeitschriften, trat mit Vorträgen und Veröffentlichungen in Ungarn hervor. 1912 in Heidelberg, Freundschaft mit Max Weber. Ende des ersten Weltkriegs Hinwendung zum Sozialismus, später Kommunismus. 1918 Mitgl. der KP Ungarns, in der Rätezeit Volkskommissar für Volksbildung und polit. Kommissar der 5. Roten Division. Nach dem Zusammenbruch der Revolution nach Wien emigriert, leitender Funktionär der KPÖ, 1930 bis 1931 Mitarbeiter im Marx-Engels-Lenin-Institut in Moskau, anschließend bis 1933 in Berlin als Vizepräs. der Berliner Gruppe des Schriftstellerverbandes, nach 1933 als philos. Mitarbeiter an der Akademie der Wissenschaften der SU. 1945 nach Ungarn zurückgekehrt, Abgeordneter des ungar. Parlaments, Professor für Ästhetik und Kulturphilosophie an der Univers. Budapest, korrespond. Mitglied der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften, Mitarbeiter verschiedener literarischer und philosophischer Zeitschriften der SBZ. Bedeutendster Kulturphilosoph und Literaturgeschichtler des Ostens, der sich nach von Simmel und Max Weber beeinflußten Anfängen und längerem Schwanken seit 1923 unter dem Einfluß der Leninschen Schriften dem dialektischen Materialismus verschrieb. Veröffentlichungen: „Geschichte und Klassenbewußtsein“, „Fortschritt und Reaktion in der deutschen Literatur“, „Der junge Hegel und die Probleme der kapitalistischen Gesellschaft“, „Die Zerstörung der Vernunft“ u. a. L. war während des Volksaufstandes in Ungarn (Okt./Nov. 1956) Erziehungsminister im Kabinett Imre Nagy, nahm mit Nagy und anderen Kabinettsmitgliedern beim gewaltsamen Sturz der Regierung durch die sowjetischen Truppen Asyl in der jugoslaw. Botschaft in Budapest und wurde mit Nagy und anderen beim Verlassen der jugoslaw. Botschaft am 22. 11. 1956, unter Bruch der Zusicherung freien Geleits, durch sowjet. Truppen verschleppt; April 1957 freigelassen und nach Budapest zurückgekehrt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 166 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Luftverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lyssenko, Trofim D.Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ungar, * 13. 4. 1885 in Budapest, Studium der Philosophie, Soziologie und Literaturgeschichte in Budapest und Berlin, Literaturgeschichtler und Kulturphilosoph. Gründete verschiedene Zeitschriften, trat mit Vorträgen und Veröffentlichungen in Ungarn hervor. 1912 in Heidelberg, Freundschaft mit Max Weber. Ende des ersten Weltkriegs Hinwendung zum Sozialismus, später Kommunismus. 1918 Mitgl. der KP Ungarns, in der Rätezeit…
DDR A-Z 1956
Stalin, Josef Wissarionowitsch Dschugaschwili (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 gen. St., „der Stählerne“. * 21. 12. 1879 in Gori bei Tiflis in Georgien als Sohn eines Schusters, besuchte das Priestersemmar in Tiflis, trat aber bereits 1897 der revolutionären sozialistischen Bewegung bei, wurde wiederholt verhaftet und deportiert, seit 1903 Mitgl. der Sozialdemokrat. Arbeiterpartei Rußlands. 1912 Leiter des russischen Büros des ZK der SDAPR (B). 1917 Mitgl. des Politbüros, 1922 Generalsekretär der KPdSU (B). Nach Lenins Tode 1924 gewann St. den Kampf um die Nachfolge, wies zunächst seinen Hauptgegner Trotzki aus und beseitigte später nach und nach seine früheren Freunde Sinowjew, Kamenew und Rykow und andere; seit 1927 unumstrittener Diktator der SU. Von 1927–32 führte St. den ersten Fünfjahrplan durch. 1936–37 erneute Parteireinigung und Liqui[S. 249]dierung der militärischen Opposition. Schauprozesse gegen Tuchatschewski u. a. Am 23. 8. 1939 schloß St. den Nichtangriffspakt mit Hitler. Bei Beginn des deutsch-sowjetischen Krieges übernahm St. als „Generalissimus“ das Oberkommando über die Rote Armee und die Ministerpräsidentschaft. Am 5. 3. 1953 starb St. an den Folgen eines am 1. 3. 1953 erlittenen Gehirnschlages. Sein Nachfolger wurde zunächst Malenkow, der die Führung der KPdSU im Sept. 1953 an Chruschtschow abgab. Auf dem XX. Parteitag 1956 nachträglich des Personenkultes bezichtigt, als Klassiker des Marxismus-Leninismus entthront und für viele innen- und außenpolitischen Mißerfolge verantwortlich gemacht. (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus, Bolschewismus) Literaturangaben Bretscher, Willy: Sowjetrußland nach Stalins Tod und Verdammung. Zürich 1956, Neue Zürcher Zeitung. 57 S. Deutscher, Isaac: Stalin — die Geschichte des modernen Rußland. Stuttgart 1953, Kohlhammer. 606 S. Just, Artur W.: Stalin und seine Epoche. München 1953, Wilhelm Heyne. 76 S. Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre des Stalinismus. 2. Aufl. (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 1) Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Meissner, Boris: Die Kommunistische Partei der Sowjetunion vor und nach dem Tode Stalins (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 12). Frankfurt a. M. 1954, Institut für Europäische Politik und Wirtschaft. 104 S. Meissner, Boris: Das Ende des Stalin-Mythos — die Ergebnisse des XX. Parteikongresses der KPdSU (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 13). Frankfurt a. M. 1956. 214 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 248–249 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Staimer, Richard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StalinismusSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 gen. St., „der Stählerne“. * 21. 12. 1879 in Gori bei Tiflis in Georgien als Sohn eines Schusters, besuchte das Priestersemmar in Tiflis, trat aber bereits 1897 der revolutionären sozialistischen Bewegung bei, wurde wiederholt verhaftet und deportiert, seit 1903 Mitgl. der Sozialdemokrat. Arbeiterpartei Rußlands. 1912 Leiter des russischen Büros des ZK der SDAPR (B). 1917 Mitgl. des Politbüros, 1922 Generalsekretär der…
DDR A-Z 1956
Handelszentralen, Deutsche (DHZ) (1956)
Siehe auch: Deutsche Handelszentralen: 1975 1979 Deutsche Handelszentralen (DHZ): 1969 Handelszentralen: 1969 1975 Handelszentralen, Deutsche (DHZ): 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1949–1950 gegründete staatliche Großhandelsorgane mit dem Zweck, „das Wachstum der volkseigenen Industrie nicht von den Zufälligkeiten einer nach kapitalistischen Grundsätzen organisierten Handelssphäre abhängig zu machen“ („Die Materialversorgung“, Verlag „Die Wirtschaft“, Berlin 1952). Aufgabe der DHZ war zunächst die Versorgung der „volkseigenen“ Wirtschaft mit Roh- und Hilfsstoffen und Fertigfabrikaten und der Absatz, d. h. die planmäßige Verteilung der Erzeugnisse der „volkseigenen“ Wirtschaft. Die DHZ übernahmen 1950 z. T. auch den Ankauf und den Absatz von Erzeugnissen der SAG-Betriebe und der privaten Industrie, soweit sie für die Durchführung des Fünfjahrplanes von Bedeutung sind. Die Praxis der DHZ zeigte viele Mängel und große Schwerfälligkeit im Vergleich mit dem privaten Handel. Die DHZ versagten insbesondere bei der Bedarfsermittlung. In der obenerwähnten Schrift „Die Materialversorgung“ wird festgestellt: „Den DHZ haften noch viele Mängel und Schwächen an, so daß wohl mit Recht davon gesprochen werden kann, daß bei weitem noch nicht die Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeit berücksichtigt oder gar ausgeschöpft sind. Das laufende Studium der Tagespresse gibt schon eine Unmenge von Beispielen für noch unzureichende Arbeit.“ [S. 106]Das ZK der SED befaßte sich in einer Sitzung vom 6. 12. 1951 mit der unzulänglichen Arbeit der DHZ und verlangte „kurzfristige Qualifizierung“. Ab 1. 1. 1952 wurden die DHZ den zuständigen Produktionsministerien und Staatssekretariaten mit eig. Geschäftsbereich unterstellt, wodurch insbesondere die Sortimentsproduktion dem tatsächlichen Bedarf angepaßt werden sollte. Gleichzeitig mit der Einführung des Allgemeinen Vertragssystems wurde die Zuständigkeit der DHZ für einen Großteil der Warenbewegungen vermindert. Die Tätigkeit der DHZ begann sich mehr und mehr auf die Versorgung des staatlichen, genossenschaftlichen und privaten Einzelhandels zu beschränken. Seit Anfang 1953 schwenkte die Handelspolitik erneut um. Durch VO. vom 22. 1. 1953 wurden die Absatzabteilungen bei den Produktionsministerien und die Großhandelskontore für Konsumgüter errichtet. Den bisherigen DHZ wurde die Durchführung des Warenumsatzes im Direktverkehr abgenommen (dies übernahmen die Absatzabteilungen). Die Aufgaben der DHZ beschränken sich seitdem auf die Warenbewegungen zwischen solchen industriellen Verbrauchern, die nicht im Direktverkehr abgewickelt werden können. Die fachlich gegliederten zentralen Leitungen der DHZ sind aufgelöst worden. Die nicht aufgelösten Handelszentralen wurden den Absatzabteilungen der Produktionsministerien unterstellt. Ihre Entwicklung zum Sortimentsgroßhandel, also zum Großhandel mit reichhaltig sortierten Lagern, befindet sich noch im Anfangsstadium. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 105–106 Handelswirtschaftler A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handke, GeorgSiehe auch: Deutsche Handelszentralen: 1975 1979 Deutsche Handelszentralen (DHZ): 1969 Handelszentralen: 1969 1975 Handelszentralen, Deutsche (DHZ): 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1949–1950 gegründete staatliche Großhandelsorgane mit dem Zweck, „das Wachstum der volkseigenen Industrie nicht von den Zufälligkeiten einer nach kapitalistischen Grundsätzen organisierten Handelssphäre abhängig zu machen“ („Die Materialversorgung“, Verlag „Die Wirtschaft“, Berlin…
DDR A-Z 1956
VdgB (BHG) (1956)
Siehe auch: VdgB: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 VdgB (BHG): 1953 1954 1958 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1965 1966 1969 1985 Abk. für Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (Bäuerliche Handelsgenossenschaft). Die Zentralvereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (ZVdgB) wurde am 23. 11. 1947 auf dem Deutschen Bauerntag in Berlin gegründet, aber schon seit 1946 gab es Provinzial- (Landes-) Verbände der VdgB. Ein in Deutschland neuartiger Organisationstypus, theoretisch auf gegenseitiger Hilfe der Bauernschaft basierend. Die örtlichen VdgB wurden auf Kreis- und Landesebene zu Einheiten zusammengefaßt. Ihre Gliederungen sind Körperschaften öffentlichen Rechts und grundverschieden von Bauernverbänden, Landwirtschaftskammern und Genossenschaften westdeutscher Prägung. Ursprünglich durch die Übertragung enteigneter Betriebseinrichtungen zum Aufbau von MTS und Deckstationen mit weitgehenden betriebswirtschaftlichen Aufgaben betraut, wurde die VdgB im Laufe der Zeit als „Massenorganisation der werktätigen Bauern“ rasch zum stärksten politischen Machtinstrument der SED auf dem Lande. Sie wurde an allen Staats- und Verwaltungsgeschäften mitbestimmend beteiligt; u. a. wurde der VdgB die gesamte Wirtschaftsberatung übertragen. Das bis 1950 selbständige landwirtschaftliche Genossenschaftswesen wurde ihr eingegliedert und gleichgeschaltet. Daher seit 20. 11. 1950 die Bezeichnung VdgB (BHG). Ihre Ziele sind rein politisch. Ihr zugewiesene wirtschaftliche Aufgaben dienen nur als Mittel zum Zweck; obwohl die Mitgliedschaft nach außenhin freiwillig ist, ist der Bauer durch die Monopolstellung der VdgB (BHG) praktisch gezwungen, seine Betriebsmittel und Bedarfsgüter bei ihr zu beziehen und seine Geld- und Kreditgeschäfte mit ihr abzuwickeln. Als Nichtmitglied unterliegt er beträchtlichen finanziellen Benachteiligungen, für jedes Geschäft werden von ihm besondere Verwaltungskostenzuschläge erhoben. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 320 S. m. 36 Tab. u. 34 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 270 Vaterländischer Verdienstorden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VDPSiehe auch: VdgB: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 VdgB (BHG): 1953 1954 1958 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1965 1966 1969 1985 Abk. für Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (Bäuerliche Handelsgenossenschaft). Die Zentralvereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (ZVdgB) wurde am…
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Außenhandel (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der A. kam auf Betreiben der Besatzungsmacht, die damit die Leistungsfähigkeit der SBZ für die Reparationslieferungen zu steigern beabsichtigte, bereits Ende 1946 wieder in Gang. Die SMAD behielt sich die vollständige Kontrolle vor. Abwicklungen liefen nur über die Garantie- und Kreditbank. Erst seit 1. 9. 1949 wurde die Deutsche ➝Notenbank, später auch das Ministerium für Außen- und Innerdeutschen Handel (MAI) eingeschaltet. Im Jahre 1946 waren die A.-Umsätze noch bescheiden, nahmen aber seit 1947 und 1948 beträchtlich zu. Seit 1949 ist der A. der SBZ bewußt in die Wirtschaftsplanung der Ostblockländer einbezogen. Da die vorher mit westlichen Ländern abgeschlossenen Handelsabkommen als Folge der Nichtanerkennung der „DDR“ durch die westlichen Staaten nicht erneuert werden konnten, liefen diese Verträge ab. Ziel der Wirtschaftsplanung der SBZ und der Ostblockstaaten (Rat für ➝gegenseitige Wirtschaftshilfe) wurde die Errichtung einer weitgehenden wirtschaftlichen Autarkie des Ostblocks. Mitte 1949 wurde durch die DWK als Außenhandelsorgan die Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutscher Außenhandel“ (abgekürzt DAHA), Sitz Berlin, gegründet, die bis Ende 1950 12 Fachanstalten errichtete. Der private A. hatte keine Möglichkeit, sich in der alten Form zu entfalten. Es bestanden und bestehen zwar noch einige Ex- und Importunternehmen in Form von GmbH, die jedoch lediglich zum Zwecke der Tarnung als Privatfirmen auftreten (Staatliche ➝Tarnfirmen). Ab 1. 9. 1951 wurde die DAHA als selbständige A.-Organisation aufgelöst und mit allen ihren Fachanstalten in die neue Organisation Deutscher ➝Innen- und Außenhandel (DIA) eingegliedert. Aus den bisherigen 12 DAHA-[S. 31]Fachanstalten entstanden 17 „Volkseigene Handelsunternehmen Deutscher Innen- und Außenhandel“ (VEH-DIA) als Organ des Ministeriums für ➝Außen- und Innerdeutschen Handel (MAI). Das Außenhandelsvolumen der SBZ entwickelte sich seit 1950 wie folgt: Strukturmäßig sah der A. der SBZ für Export und Import im Jahr 1954 nach Warengruppen folgende Prozentsätze vor: Der A. erfordert laufend beträchtliche Zuschüsse aus dem Staatshaushalt, die als Preisausgleich bezeichnet werden. Die vom Staatshaushalt getragenen Preisausgleichzahlungen stiegen von 1950 (960 Mill. DM Ost) bis 1954 (3.046 Mill. DM Ost) beträchtlich an. Die Export- und Importwerte sind nach den offiziellen Veröffentlichungen schwer zu kontrollieren. Die Wertangabe erfolgte bis 1951 auf Dollarbasis und von da ab in Rubelwährung, wobei 1 $ = 4 Rubel gesetzt wird. Die Umrechnung von Rubel in DM Ost wurde nach folgendem Kurs vorgenommen: Bis 1. 3. 1950 1 DM Ost = 1,59 Rbl. Ab 1. 3. 1950 bis 1. 11. 1953 1 DM Ost = 1,20 Rbl. Nach dem 1. 11. 1953 bis z. Z. 1 DM Ost = 1,85 Rbl. Die Exporte entwickelten sich wie folgt: Auf die Exporte nach der SU entfielen 1952 1,5 Mrd. Rbl., während für 1,2 Mrd. Rbl. Waren nach den Satellitenstaaten exportiert wurden. Die SBZ ist in der Hauptsache Verarbeitungsland eingeführter Rohstoffe, wie z. B. aus der Zusammensetzung des Warenaustausches mit der UdSSR 1950 hervorgeht. Es entfielen auf: Für das Jahr 1955 wurde folgender Importschlüssel festgelegt: Die offiziell bekanntgegebenen Zahlen vermitteln kein vollständiges Bild der A.-Leistungen der SBZ, da ein großer Anteil der Produktion als gegenwertlose Reparationsleistungen (Reparationen) von der SU abgezogen wird und deshalb nicht in der A.-Statistik erscheint. Auch die Aufkäufe der Sowjetischen Handelsgesellschaften erscheinen nicht als A.-Umsätze. Ferner erscheinen in den Statistiken nicht die sog. „Befehlsexporte“, die außerhalb der Exportpläne in sowjetischem Interesse durchgeführt werden und 1951 z. B. mindestens 100–120 Mill. DM Ost ausmachten. Auch die Außenhandelsumsätze der staatl. Tarnfirmen sind nicht miterfaßt. Die beträchtliche Steigerung des Exports und des Abflusses von Waren unter anderen Bezeichnungen läßt Rückschlüsse auf die außerordentliche wirtschaftliche Belastung der Bevölkerung zu. Die nach den Westländern vorgesehenen Exporte konnten durch die [S. 32]DIA-Fachanstalten 1952 nur zu 90 v. H. realisiert werden. In der SBZ wie in allen Ostblock-Staaten geht die Außenhandelsplanung stets vom Importbedarf aus. Exporte erfolgen mit dem Ziel, für die geplanten Importe die erforderlichen Devisen zum Zahlungsausgleich hereinzubekommen. (Wirtschafts-System) Literaturangaben Förster, Wolfgang: Das Außenhandelssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Bonn 1955. 130 S. m. 2 Anlagen u. 1 Karte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 30–32 Ausschuß in der Produktion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Außenhandel, Kammer für (KfA)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der A. kam auf Betreiben der Besatzungsmacht, die damit die Leistungsfähigkeit der SBZ für die Reparationslieferungen zu steigern beabsichtigte, bereits Ende 1946 wieder in Gang. Die SMAD behielt sich die vollständige Kontrolle vor. Abwicklungen liefen nur über die Garantie- und Kreditbank. Erst seit 1. 9. 1949 wurde die Deutsche ➝Notenbank, später auch das Ministerium für Außen- und Innerdeutschen Handel…
DDR A-Z 1956
Handel, Privater (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 Der private Groß- und Einzelhandel wird in der SBZ systematisch ausgeschaltet (Deutsche ➝Handelszentralen, HO, Konsumgenossenschaften, VVEAB). Der Einzelhandel entwickelte sich nach sowjetzonalen Angaben wie folgt: [S. 105] Die Benachteiligung des PH. liegt hauptsächlich in unzureichender Belieferung und in der Senkung der Handelsspannen, die von den zuständigen Industrie- und Handelskammern im Einvernehmen mit den Preisstellen bei den Finanzämtern festgesetzt werden. Die zulässigen Handelsspannen für den privaten Einzelhandel liegen im Durchschnitt niedriger als die in der Bundesrepublik üblichen Spannen. Bei den unbewirtschafteten Artikeln beträgt die Handelsspanne 30 bis 35 v. H., bei den bewirtschafteten erheblich weniger. Da davon sämtliche Beschaffungskosten bezahlt werden müssen, beträgt der Nettogewinn im Durchschnitt z. Z. etwa 6 v. H. des Umsatzes. Im Großhandel ist der Rückgang des privaten Anteils noch auffälliger. Seit Errichtung der DHZ in den Jahren 1949 und 1950 sind die staatlichen Großhandelsorgane zum bestimmenden Faktor auf dem Gebiet des Handels mit Industrieerzeugnissen geworden. Zahlen über den jetzigen Anteil liegen nicht vor. Schätzungsweise beträgt der private Anteil beim Großhandel nur noch rund 5 v. H. Vom Handel mit Grundstoffen, Maschinen, Fahrzeugen, Lebensmitteln, Kohle, Metallen und Schrott ist der private Großhandel bereits ausgeschlossen. Auch für den verbliebenen Großhandel sind die zulässigen Handelsspannen völlig unzulänglich. Auf den Herstellerabgabepreis durften z. B. bisher aufgeschlagen werden: Konfektionskleidung 10 v. H., Textilien 15 v. H., Schuhwaren 6–8 v. H., sonstige Industriewaren 15 v. H. Da auch davon Frachten und sonstige Bezugskosten zu zahlen sind, kann der private Großhandel oft die Kosten nicht decken. Seine völlige Ausschaltung durch den bevorzugt mit Waren belieferten staatlichen Großhandel ist nur noch eine Frage kurzer Zeit. Literaturangaben Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 88 S. m. 15 Anlagen. *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 104–105 Hamann, Karl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh, Volkseigene (VHZN)Siehe auch die Jahre 1953 1954 Der private Groß- und Einzelhandel wird in der SBZ systematisch ausgeschaltet (Deutsche ➝Handelszentralen, HO, Konsumgenossenschaften, VVEAB). Der Einzelhandel entwickelte sich nach sowjetzonalen Angaben wie folgt: [S. 105] Die Benachteiligung des PH. liegt hauptsächlich in unzureichender Belieferung und in der Senkung der Handelsspannen, die von den zuständigen Industrie- und Handelskammern im Einvernehmen mit den Preisstellen bei den…
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Kasernierte Volkspolizei (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit Okt. 1952 Tarnbezeichnung für die militärischen Verbände der SBZ; jetzt ist die KVP die „Kadertruppe“ der Nationalen ➝Volksarmee. Durch Neuuniformierung werden die KVP-Verbände automatisch in die „Volksarmee“ übernommen, doch ist der Umwandlungsprozeß gegenwärtig noch im Gange. Es bestehen also z. Z. 2 militärische Organisationen: KVP und „Volksarmee“. Die KVP wurde — als Kern der zukünftigen Streitkräfte — im Frühjahr 1948 noch vor Spaltung des Kontrollrats auf Befehl der SMAD als „Bereitschaftspolizei“ aufgestellt und seit Jan. 1952 nach den Dienstvorschriften der Sowjetarmee ausgebildet und bewaffnet. Chef: Generalleutnant Heinz ➝Hoffmann. Die KVP gliedert sich in Armeekorps Nord (Stabsquartier: Pasewalk) und AK Süd (Stabsquartier: Leipzig). Zum AK Nord gehören: mot. Schützendivision Schwerin, mot. Schützendivision Prenzlau, mech. Division Eggesin. Zum AK Süd gehören: mot. Schützendivision Halle, mot. Schützendivision Erfurt, mech. Division Dresden. Die KVP und damit die „Volksarmee“ verfügt mit der dem Verteidigungsministerium direkt unterstellten Eingreifdivision über 6 Divisionen mit einer Gesamtstärke von ca. 100.000 Mann, einschl. Offiziers- und Unterführerschulen. Waffengattungen: Infanterie, Artillerie, Panzer, Nachrichtentruppe, Pioniere. Seit Okt. 1952 trägt die KVP den sowjetischen ähnelnde, olivgrüne Felduniformen und militärische Rangbezeichnungen. Bewaffnung: Kanonen und Haubitzen 15,2 cm; Kanonen und Haubitzen 12,2 cm; Feldkanone und Pak 7,62 cm; Pak 5,7 und 4,5 cm; Flak 3,7 und 8,5 cm; mittlere und schwere Granatwerfer — 8 cm und 12,2 cm; insgesamt ca. 2.200 Stück. Panzer und Panzerfahrzeuge: Stalin I und II, T 34/76 und T 34/85, Sturmgeschütze SU 76, SU 85 und SU 100 sowie Panzerspäh- und Schützenpanzerwagen; insgesamt ca. 1.000 Panzer und 600 Panzerfahrzeuge. Luftstreitkräfte (1950 organisiert und 1951 offiziell aufgestellt): [S. 132]Chef: Generalmajor d. Fl. Keßler. Stabsquartier: Cottbus. Stärke ca. 9.000 bis 10.000 Mann. Zeitweilig unter der Tarnbezeichnung „Aeroclub“ geführt. Gliederung: 3 Fliegerdivisionen mit Stabsquartieren in Cottbus, Bautzen und Drewitz und 5 „Technischen Basen“ (Flugplatzversorgungseinheiten); außerdem Fliegeroffiziersschule und Ausbildungseinheiten. Die Luftstreitkräfte verfügen über ca. 120 Flugzeuge vom (sowj.) Typ YAK 18 und 180 vom Typ YAK 11. Seestreitkräfte (bis 18. 1. 1956 als VP See getarnt) wurden im Mai 1950 aufgestellt. Chef: Vizeadmiral Verner. Stabsquartier Rostock. Stärke: ca. 9.000 Mann. Die Seestreitkräfte gliedern sich in: 1 Küstensicherungsdivision, 1 Minenleg- und Räumbootdivision, 1 Räumbootabt., 1 Räumpinassendivision, 1 Hilfsschiffabt., 1 Bergungs- und Rettungskommando, 1 Schiffsstammabt., 1 Pioniereinheit und einige Spezialeinheiten, 1 Marineoffiziersschule, 1 Unterführerschule, 1 Ingenieur-Offiziersschule 1 Nachrichtenoffiziersschule und einige Versorgungsstützpunkte. Insgesamt ca. 360 schwimmende Schiffseinheiten. (Volksarmee, Nationale) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 131–132 Karrierist A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KassationSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit Okt. 1952 Tarnbezeichnung für die militärischen Verbände der SBZ; jetzt ist die KVP die „Kadertruppe“ der Nationalen ➝Volksarmee. Durch Neuuniformierung werden die KVP-Verbände automatisch in die „Volksarmee“ übernommen, doch ist der Umwandlungsprozeß gegenwärtig noch im Gange. Es bestehen also z. Z. 2 militärische Organisationen: KVP und „Volksarmee“. Die KVP wurde — als Kern der zukünftigen Streitkräfte…
DDR A-Z 1956
Besatzungspolitik (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die B. begann nach der militärischen Besetzung Deutschlands und der deutschen Kapitulation vom 8. 5. 1945 formell am 5. 6. 1945 mit der Erklärung über die Übernahme der Regierungsgewalt durch die vier Alliierten. Die Regierungsgewalt sollte vom Kontrollrat ausgeübt werden, innerhalb dessen jeder der Oberbefehlshaber der 4 Besatzungsarmeen die Verantwortung für seine Zone übernahm. Die Behandlung der deutschen Bevölkerung sollte nach dem Potsdamer Abkommen vom 2. 8. 1945, „soweit dieses praktisch durchführbar ist“, in ganz Deutschland gleich sein. Die sowjetische Verwaltungsspitze wurde die Sowjetische Militär-Administration in Deutschland (SMAD) mit Sitz in Berlin-Karlshorst. Unmittelbar nach Arbeitsbeginn des Kontrollrats begann die SMAD mit der willkürlichen Auslegung der Kontrollratsdirektiven und dem Erlaß von selbständigen Verordnungen („Befehle“), die Gesetzeskraft erhielten. Die schädlichsten Folgen hatte die einseitige Auslegung der Direktiven auf dem Gebiete der Bodenreform, der Enteignung von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“, der Entnazifizierung, der Reparationen und Demontagen sowie der zum Schutze der Besatzungsarmeen erlassenen Rahmenbestimmungen. Der SMAD nicht genehme Kontrollratsbeschlüsse wurden durch Veto des sowjetischen Vertreters verhindert, so daß der Kontrollrat schon sehr bald seine Funktionen praktisch nicht ausüben und von einer gemeinsamen B. nicht mehr die Rede sein konnte. Mit dem Aufbau eines neuen, bald rein kommun. deutschen Verwaltungsapparates (DWK, Verfassung und Verwaltung) entstand neben der SMAD ein Parallelapparat, der jedoch schon in den untersten Instanzen den sowjetischen Weisungen unterworfen war. Die B. konzentrierte sich auf zwei verschiedene Ziele: 1. die wirtschaftliche Ausbeutung der Zone (Wirtschaftssystem, Gosplan) und 2. die politische Bolschewisierung. Das rücksichtslose Vorgehen der SMAD in wirtschaftlicher, politischer und rechtlicher Hinsicht wandelte die anfangs auf deutscher Seite vielfach vorhandene Bereitschaft zur Zusammenarbeit in nahezu absolute Ablehnung (Juni-Aufstand). Nachdem die Versuche, eine Vereinigung der Westzonen und der SBZ auf kommun. Grundlage herbeizuführen, an der Haltung der westdeutschen und Westberliner Bevölkerung sowie der Festigkeit der westlichen Besatzungsmächte gescheitert waren, ist seit etwa Anfang 1948 die Einbeziehung der SBZ in den Ostblock das wichtigste Ziel der sowjetischen B. (Außenpolitik). Neben den Enteignungen war die gesonderte Währungsreform das wichtigste Hilfsmittel der B. zur Umgestaltung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur in der SBZ. Einseitige Begünstigungen der sowjetischen und deutschen kommun. Finanzinteressen kamen in dem gestaffelten Abwertungsverhältnis der Reichsmark im Vergleich zu den Einzelpersonen der SBZ zum Ausdruck. Nach Bildung der „DDR“ wurde die SMAD am 11. 11. 1949 aufgelöst, ihre Funktionen wurden formell den deutschen Verwaltungsorganen übertragen. An Stelle der SMAD wurde die Sowjetische Kontrollkommission (SKK) mit Sitz wiederum in Berlin-Karlshorst gebildet. Die Aufgabe der SKK bestand nach der Erklärung Tschuikows vom gleichen Tage in der „Kontrolle der Durchführung der Potsdamer Beschlüsse und der anderen von den 4 Mächten gemeinsam getroffenen Entscheidungen über Deutschland“. Die SKK behielt sich ferner den diplomatischen Verkehr mit den anderen Besatzungsmächten vor. Im weiteren Verlauf der Erklärung werden alle anderen wesentlichen Kontrollen als zu den Aufgaben der SKK gehörend bezeichnet. Es bestand also praktisch ein Unterschied zu den früheren Zuständen nur insoweit, als der straffer durchorganisierte Apparat der SED mit größeren Aufgaben in das sowjetische Kontrollsystem eingebaut werden konnte. In den Jahren nach 1949 ist die SED den sowjetischen Organen in der SBZ, mehr noch dem ZK der KPdSU immer höriger geworden — ihre Verehrung für das sowjetische Vorbild hat immer noch zugenommen. So muß bis heute im weiteren Sinne jede Regierungs- und Parteimaßnahme als B. bezeichnet werden. An dieser Abhängigkeit der „DDR“ von der SU änderte nichts die Umwandlung der SKK in eine Hohe Kommission, [S. 43]unter Ernennung Semjonows zum Hohen Kommissar (28. 5. 1953), und deren Verkleinerung auf ⅓ ihres vorhergehenden Umfanges (19. 6. 1954). Das gleiche gilt von den Zugeständnissen, welche die SU der „DDR“ im Moskauer Abkommen vom August 1953 gewährte (Verzicht auf offene Reparationen, Rückgabe der SAG-Betriebe, Senkung der Besatzungskosten). Abhängig von der SU blieb und bleibt die „DDR“ auch, seitdem die SU sie dem Namen nach als „souveränen Staat“ (25. 3. 1954) behandelt. — Als Nachfolger Semjonows wurde G. M. ➝Puschkin zum Hohen Kommissar der SU in der SBZ ernannt. Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 42–43 Berufsschulwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BeschlagnahmeSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die B. begann nach der militärischen Besetzung Deutschlands und der deutschen Kapitulation vom 8. 5. 1945 formell am 5. 6. 1945 mit der Erklärung über die Übernahme der Regierungsgewalt durch die vier Alliierten. Die Regierungsgewalt sollte vom Kontrollrat ausgeübt werden, innerhalb dessen jeder der Oberbefehlshaber der 4 Besatzungsarmeen die Verantwortung für seine Zone übernahm. Die Behandlung der…
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Eisen- und Stahlerzeugung (1956)
Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die eisenschaffende Industrie der SBZ hatte nur geringe Einbußen durch Kriegsschäden zu verzeichnen. Um so umfangreicher waren die Demontagenverluste; sie betrugen: Die Gießereiindustrie erlitt geringere Verluste, weil die größten und modernsten Betriebe von den Sowjets als SAG-Betriebe beschlagnahmt wurden. Der Wiederaufbau gelang überraschend kurzfristig, z. T. gefördert durch legale und illegale Lieferungen von Stahl- und Walzwerkseinrichtungen aus der Bundesrepublik. Das Gebiet der SBZ besitzt keine ausreichenden Grundstoffvorkommen für die Eisen- und Stahlerzeugung. Die Eisenerzvorkommen in Thüringen und Sachsen-Anhalt sind zwar verhältnismäßig groß, decken jedoch wegen ihres Eisengehaltes von nur 21 v. H. nicht den Bedarf der verarbeitenden Industrien der Zone. Die Eisenerzförderung stieg in den letzten Jahren beträchtlich an, konnte aber trotzdem nicht Schritt halten mit dem wachsenden Bedarf. 1951 wurden rd. 590.000 t, 1948 etwa 1,5 Mill. t gefördert. 1952 war die Einfuhr von Eisenerz aus der SU erforderlich. Schrott für die Stahlerzeugung steht seit 1950 nicht mehr ausreichend zur Verfügung. Die Mobilisierung innerer Reserven brachte 1951 und 1952 nicht das geplante Schrottaufkommen. Trotz den Schwierigkeiten in der Grundstoffversorgung konnte die Roheisen-, Rohstahl- und Walzstahlerzeugung der SBZ seit Kriegsende durch Wiederaufbau und Erstellung neuer Anlagen in einzelnen Zweigen bereits über den Vorkriegsstand hinaus gesteigert werden. Der weitere Aus- und Aufbau von Hütten- und Walzwerken gehört trotz des zeitweiligen Stops im Zuge des Neuen Kurses zu den Schwerpunktvorhaben des Fünfjahrplanes. Die Planziffern dafür werden von der sowjetischen Staatlichen Plankommission (GOSPLAN) festgelegt. Wesentliche Zahlen: Die Planzahlen wurden für sämtliche drei Positionen 1955 nicht erreicht. Die Produktionsergebnisse der eisenschaffenden Industrie über[S. 72]stiegen 1952 den Höchststand während des zweiten Weltkrieges. Sie wurden ermöglicht durch den Aufbau neuer Produktionsanlagen, z. B. im Eisenhüttenkombinat Ost bei Fürstenberg (Oder), im Eisenhüttenwerk West in Calbe (Saale), im Edelstahlwerk Döhlen und im Stahlwerk Brandenburg. Die Kapazitäten der Hütten- und Walzwerke liegen weit unter dem Bedarf der metallverarbeitenden Industrien der SBZ. Für die Wiedervereinigung Deutschlands erhebt sich die Frage, inwieweit die gegenüber dem Stand von 1944 sehr erhebliche Ausweitung der Kapazitäten bei Roheisen, Rohstahl und Walzstahl die Struktur der Eisenindustrie Gesamtdeutschlands negativ beeinflussen kann, da in der Bundesrepublik ausreichende Kapazitäten vorhanden sind. Die bisherige Beurteilung durch Sachverständige kommt zu dem Schluß, daß die Kapazitätsausweitungen in der SBZ keine nachteiligen Folgen erkennbar werden lassen. Literaturangaben *: Die eisenschaffende Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 2., erw. Fassung. 47 S. m. 9 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 71–72 Eisenbahn A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EislebenSiehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die eisenschaffende Industrie der SBZ hatte nur geringe Einbußen durch Kriegsschäden zu verzeichnen. Um so umfangreicher waren die Demontagenverluste; sie betrugen: Die Gießereiindustrie erlitt geringere Verluste, weil die größten und modernsten Betriebe von den Sowjets als SAG-Betriebe beschlagnahmt wurden. Der Wiederaufbau gelang überraschend…
DDR A-Z 1956
Leipzig (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der sog. Verwaltungsreform aus dem Nordwestteil von Sachsen und Gebietsteilen von Sachsen-Anhalt und Thüringen; 4.970 qkm, 1,6 Mill. Einwohner (1955). 1 Stadtkreis: Leipzig; 12 Kreise: Altenburg, Borna, Delitzsch, Döbeln, Eilenburg, Geithain, Grimma, Leipzig, Oschatz, Schmölln, Torgau, Wurzen. 2. Stadtkreis im sächsischen Bezirk L., Bezirksstadt, Kreisstadt, in der Leipziger Tieflandsbucht, am Zusammenfluß von Weißer Elster, [S. 163]Pleiße und Parthe, mit 613.707 Einwohnern (1955) größte Stadt Sachsens und der SBZ; Thomaskirche mit Grab J. S. Bachs, Altes Rathaus, Völkerschlachtdenkmal; wichtiger Verkehrsknotenpunkt (größter Bahnhof Deutschlands, Autobahn, Endhafen des Elster-Saale-Kanals); bis 1945 bedeutendste deutsche Messestadt und Hauptsitz des deutschen Buchdrucks, Buchhandels (über 400 Verlage, Verlagswesen) und Pelzhandels; bedeutende Industrie: Eisen-, Stahl- und Metallwaren, Schwer-, Land- und Druckmaschinen- sowie Apparatebau, Textilien, graphische Betriebe; seit 1409 Universitätsstadt (Universitas Lipsiensis, seit 1949 „Karl-Marx-Universität“; nach Schließung der deutschen Universität in Prag gegründet), Hochschule für Musik, Hochschule für Körperkultur, Hochschule für Graphik und Buchkunst, Hochschule für Binnenhandel (seit 1953), Deutsche Bücherei (mit über 2 Mill. Bänden). L. wird 1015 erstmals urkundlich erwähnt und erhielt zwischen 1156 und 1170 durch die Wettiner Magdeburger Stadtrecht. Aus den bereits im 13. Jh. bezeugten Wochen- und Jahrmärkten entwickelte sich die Leipziger ➝Messe (1458), die L. zum bedeutendsten Messeplatz Europas machte. Bei der Landesteilung 1485 kam L. an die Albertinische Linie der Wettiner, deren Herzog Georg der Bärtige nach der Leipziger Disputation 1519 die Einführung der Reformation verhinderte, die sich aber nach seinem Tode (1539) durchsetzte. Vom Dreißigjährigen Krieg schwer betroffen, wurde L. im 18. Jh. zu einem Mittelpunkt deutscher Kultur (Bach, Gottsched, die Neuberin, Gellert, Thomasius, Gewandhauskonzerte, Thomanerchor). Im Oktober 1813 beendete die Völkerschlacht bei L. die Herrschaft Napoleons über Deutschland. 1869 gründeten in L. August Bebel und Wilhelm Liebknecht die SPD. Von 1879–1945 war L. Sitz des Reichsgerichts. Im 2. Weltkrieg erlitt insbesondere die Innenstadt erhebliche Zerstörungen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 162–163 Leichtindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LeistungslohnSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der sog. Verwaltungsreform aus dem Nordwestteil von Sachsen und Gebietsteilen von Sachsen-Anhalt und Thüringen; 4.970 qkm, 1,6 Mill. Einwohner (1955). 1 Stadtkreis: Leipzig; 12 Kreise: Altenburg, Borna, Delitzsch, Döbeln, Eilenburg, Geithain, Grimma, Leipzig, Oschatz, Schmölln, Torgau, Wurzen. 2. Stadtkreis im sächsischen Bezirk L., Bezirksstadt, Kreisstadt, in der…
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Realismus (1956)
Siehe auch: Realismus: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Realismus, sozialistischer: 1969 Sozialistischer Realismus: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Soviel wie Wirklichkeitsnähe in der Kunst. Die kommun. Terminologie unterscheidet zwischen dem kritischen R., den man in den Werken bürgerlicher Künstler und Schriftsteller mit gesellschaftskritischem Inhalt (besonders bei den Russen des 19. Jahrhunderts, wie dem Maler Repin und den Dichtern Puschkin, Gogol und Leo Tolstoi) zu finden glaubt, und dem sozialistischen R., der die Aufgabe hat, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die Erfüllung des Fünfjahrplanes, zum Kampf für den Frieden zu erziehen“ (SED-Resolution vom 15.-17. 3. 1951). Der sozialistische R. übernimmt mit dieser Aufgabe eine propagandistische Funktion, ist also weder gesellschaftskritisch noch, wie es seinem Namen nach anzunehmen wäre, realistisch. Das ZK der SED forderte am 27. 10. 1955 von den Künstlern, sie sollten „helfen, das Klassenbewußtsein der Arbeiterklasse auf die Höhe ihrer geschichtlichen Aufgabe zu heben. Sie müssen unter Führung der Partei Erzieher der Massen sein und sie durch ihre auf der Grundlage des sozialistischen Realismus geschaffenen Werke zu höheren Leistungen auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens begeistern“. Das ZK der SED erklärte auf seiner 20. Tagung am 29. 7. 1956, man dürfe die Künstler nicht schematisch behandeln. Vielmehr müsse man ihnen beweglich und „überzeugend nachweisen, daß der sozialistische Realismus die beste schöpferische Methode ist, um in unserer Zeit die Wahrheit des Lebens … zu gestalten“. (Kunstpolitik) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. Wiesbaden 1956, Limes-Verlag. 161 S. m. 8 Tafeln. Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 208 Rau, Heinrich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechenschaftslegungSiehe auch: Realismus: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Realismus, sozialistischer: 1969 Sozialistischer Realismus: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Soviel wie Wirklichkeitsnähe in der Kunst. Die kommun. Terminologie unterscheidet zwischen dem kritischen R., den man in den Werken bürgerlicher Künstler und Schriftsteller mit gesellschaftskritischem Inhalt (besonders bei den Russen des 19. Jahrhunderts, wie dem Maler Repin und den Dichtern Puschkin, Gogol und Leo…
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FDJ (1956)
Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Abk. für Freie Deutsche Jugend. Hervorgegangen aus den am 20. 6. 1945 durch SMAD-Befehl genehmigten antifaschistischen Jugendausschüssen. Gründungsversammlungen am 7. 3. 1946. Die FDJ war anfangs überparteilich, doch waren die Schlüsselstellungen von Anfang an mit KP/SED-Mitgliedern besetzt. Seit Beginn des 1. FDJ-Schuljahres 1951 ist die FDJ auf den Stalinismus ausgerichtet; heute wird sie ausschließlich von der SED angeleitet und gelenkt. Die Mitgliederzahl betrug 1953 mit Jungen Pionieren über 3 Mill. Vorsitzender: Karl ➝Namokel, oberstes Führungsorgan ist der Zentralrat der FDJ. Die FDJ erfaßt die Jugendlichen über 14 Jahre und übernimmt sie von den Jungen Pionieren. Die Altersgrenze ist nach oben nicht deutlich festgelegt. Seit Beginn des Aufbaus der Kasernierten Volkspolizei stellt die FDJ das wichtigste Rekrutierungsarsenal für diese dar. Das gleiche gilt für die Gesellschaft für ➝Sport und Technik, über die Betriebs-, Verwaltungs-, Schul- und [S. 83]Hochschulgruppen usw. der FDJ kontrolliert die SED die Jugend in diesen Institutionen. Die FDJ besitzt eine eigene Tageszeitung. die „Junge Welt“, ferner die Halbmonatsschrift „Junge Generation“. Seit Beginn der offenen Remilitarisierung dienen beide Organe in starkem Maße der vormilitärischen Erziehung, ebenso der FDJ-Dienst selbst. — Seit der Ausschaltung der konfessionellen Jugendverbände ist die FDJ die alleinige Organisation der Jugend in der SBZ. In der Bundesrepublik ist die FDJ als verfassungsfeindlich verboten. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. München 1956, Juventa-Verlag. 128 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 82–83 FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-SchuljahrSiehe auch: FDJ: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Abk. für Freie Deutsche Jugend. Hervorgegangen aus den am 20. 6. 1945 durch SMAD-Befehl genehmigten antifaschistischen Jugendausschüssen. Gründungsversammlungen am 7. 3. 1946. Die FDJ war anfangs überparteilich, doch waren die…
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Volkskammer (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 „Volksvertretung“ der „DDR“, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der Verneinung des Gewaltentrennungsgrundsatzes und der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung außerordentlich stark ausgestaltet ist („höchstes Organ der Republik“, Art. 50 der Verfassung; die Länderkammer ist der V. als Verfassungsorgan nicht gleicheordnet, es besteht mithin kein Zweikammersystem im herkömmlichen Sinne, Art. 50–70 der Verfassung). Infolge der tatsächlichen politischen Machtverhältnisse stellt sich die V. jedoch als Scheinparlament dar, das lediglich der Tarnung der von den Sowjets aufgezwungenen Staatsform dient. Die verfassungsmäßigen Rechte der V. sind (Art. 63 der Verfassung): die Bestimmung der Grundsätze der Regierungspolitik und ihrer Durchführung; die Bestätigung, Überwachung und Abberufung der Regierung; die Bestimmung der [S. 284]Grundsätze der Verwaltung und die Überwachung der gesamten Tätigkeit des Staates; das Recht zur Gesetzgebung, soweit nicht ein Volksentscheid stattfindet; die Beschlußfassung über den Staatshaushalt, die Wirtschaftspläne (Fünfjahrplan), Anleihen und Staatskredite und die Zustimmung zu Staatsverträgen; der Erlaß von Amnestien; die „Wahl“ des Präsidenten der Republik (gemeinsam mit der Länderkammer); die „Wahl“ der Mitglieder des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) und des obersten Staatsanwaltes (Staatsanwaltschaft). Das Verfahrensrecht der V. hat die Verfassung in herkömmlich parlamentarisch-demokratischer Weise geregelt und im einzelnen in die Geschäftsordnung verwiesen. Organe der V. sind das Präsidium (Präsident, Vizepräsidenten, Beisitzer) und 16 Ausschüsse, in denen jedoch keine parlamentarische Arbeit geleistet wird und von denen mehrere bisher noch zu keiner Arbeitssitzung zusammengetreten sind. Die V. besteht aus 400 Abgeordneten, die nach Art. 51 Abs. 2 der Verfassung „in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes auf die Dauer von vier Jahren gewählt“ werden sollten; hinzu kommen 66 Ostberliner Vertreter. Die zur Bildung der V. vorgeschriebenen Wahlen haben jedoch nicht stattgefunden. Die am 6. 10. 1949 auf Grund des LDP und CDU aufgezwungenen verfassungsändernden Gesetzes vom 7. 10. 1949 (GBl. S. 1) gebildete Provisorische V. hat sich vielmehr „in der Zusammensetzung des vom Dritten Deutschen Volkskongreß am 30. Mai 1949 gewählten Deutschen Volksrates“ (Art. 1 des Gesetzes) konstituiert, nachdem der Volksrat zuvor die Verschiebung der Wahlen um ein Jahr angeordnet hatte. Aber auch die für Oktober 1950 versprochenen Wahlen fanden nicht statt. Die V. konstituierte sich vielmehr nach der am 15. 10. 1950 auf Grund des verfassungsändernden Gesetzes vom 9. 8. 1950 (GBl. S. 743) durchgeführten Abstimmung über die Einheitsliste der Nationalen Front (Wahlen) endgültig. Angeblich sollen 99,7 v. H. der Stimmberechtigten für die Einheitsliste gestimmt haben. Von den 400 Abgeordneten stellten auf Grund einer bereits im Juli 1950 auf der Basis der Blockpolitik getroffenen Vereinbarung 280 die ED und die von ihr gelenkten Organisationen (70 v. H.) und nur je 60 die LDP und die CDU (je 15 v. H.). Nach Ablauf der ersten Legislaturperiode wiederholte sich am 17. 10. 1954 auf Grund des verfassungsändernden Gesetzes vom 4. 8. 1954 (GBl. S. 667) die Abstimmung über die von der Nationalen Front aufgestellte Einheitsliste, die diesmal in noch stärkerem Maße als 1954 von der SED beherrscht war. Präsident der V. ist seit deren Konstituierung 1949 Johannes ➝Dieckmann (LDP). Literaturangaben Handbuch der Sowjetzonen-Volkskammer. 2. Legislaturperiode. Berlin o. J., Informationsbüro West. 386 S. u. Nachträge. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 283–284 Volkshochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkskongreßSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 „Volksvertretung“ der „DDR“, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der Verneinung des Gewaltentrennungsgrundsatzes und der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung außerordentlich stark ausgestaltet ist („höchstes Organ der Republik“, Art. 50 der Verfassung; die Länderkammer ist der V. als Verfassungsorgan nicht gleicheordnet, es besteht mithin kein Zweikammersystem im herkömmlichen Sinne,…
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Sowjetische Handelsgesellschaften (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende Filialen der Moskauer „Altrussischen Handelsgesellschaften“. Einige von ihnen sind inzwischen aufgelöst, ihre Aufgaben jedoch den weiter bestehenden SH. übertragen worden. Z. Z. sind bekannt: 1. Rasnoexport: Ex- und Import von Medikamenten, medizinischen Ausrüstungen, Lebensmitteln und Lebensmittelrohstoffen, Tabak, Tabakwaren, Lederwaren, Baumaterialien und anderen Waren. Ex- und Import von Buntmetallen, Kautschuk, technischen Gummiwaren und anderen Waren. 2. Technoexport: Ex- und Import von Maschinen der Automobilindustrie, des landwirtschaftlichen Maschinenbaus, Traktorenbaus, der Elektroindustrie, Metallverarbeitungsmaschinen und anderen Waren. Ex- und Import von Ausrüstungen für die chemische Industrie, Bau-, Nahrungs- und Genußmittel-, Papier-, Gummi-, Textil-, polygraphische, Trikotagen-, Lederwaren-, Schuhwaren- und andere Industrien, von Telegrafen- und Telefonausrüstungen, Kontroll- und Präzisionsmaschinen, von Laboratoriumsausrüstungen, optischen und Röntgenausrüstungen. 3. Maschinoimport: Ex- und Import von Bergwerksausrüstungen, metallurgischen Maschinen, E-Werk-Ausrüstungen, Aufzügen, Transportausrüstungen aller Art, rollendem Eisenbahnmaterial und anderen Waren. 4. Sojuspuschtschina: Ex- und Import von Pelz- und Fellrohwaren, lebenden Tieren und anderen Waren. Weitere privilegierte SH. sind bzw. waren: Deutsch-Russische Naphthagesellschaft (DERUNAPHT); Deutsch-Russische Transportgesellschaft (DERUTRA); Sowjet, staatliche Schiffahrt auf der Oder (Gosporochodstwo); Wirtschaftsverwaltung der sowjetischen Besatzungstruppen (GSOW); Sowexportfilm-Gesellschaft. Die Herstellbetriebe in der Zone mußten bis Ende 1953 Aufträge der SH. mit Vorrang vor dem deutschen Bedarf ausführen. Die SH. waren bis Ende 1953 auch im Veredelungsverkehr eingeschaltet; sie führten aus dem Ausland oder aus der Bundesrepublik Rohstoffe ein, welche nach der Verarbeitung die SBZ wieder verließen. Als Veredelungsentgelt verblieben den Betrieben in der Zone gewisse Prozentsätze des eingeführten Rohstoffes, die jedoch meistens ebenfalls nach Anweisungen der SH. zur Fertigung von Waren für sowjetische Rechnung verwendet werden mußten. Die Lieferwerke in der sowjetisch besetzten Zone erfuhren in keinem Falle, welche Erlöse mit ihren Gütern erzielt wurden. Sie erhielten lediglich Gutschriften nach den 1944er Stopppreisen in DM Ost. Der Export von Erzeugnissen der SBZ stellte für die Sowjets eine der ergiebigsten Quellen der Bereicherung dar. (Außenhandel). Seit Anfang 1952 wickeln die SH. ihre Geschäfte nicht mehr direkt mit den Herstellbetrieben, sondern über die sowjetzonalen Außenhandelsorgane ab. (DIA) Literaturangaben *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 235 Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische KontrollkommissionSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende Filialen der Moskauer „Altrussischen Handelsgesellschaften“. Einige von ihnen sind inzwischen aufgelöst, ihre Aufgaben jedoch den weiter bestehenden SH. übertragen worden. Z. Z. sind bekannt: 1. Rasnoexport: Ex- und Import von Medikamenten, medizinischen Ausrüstungen, Lebensmitteln und Lebensmittelrohstoffen, Tabak, Tabakwaren, Lederwaren, Baumaterialien und anderen Waren.…
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Versicherungsanstalt, Deutsche (1956)
Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1952 die staatlichen („volkseigenen“) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den Befehl Nr. 01 der SMAD vom 23./25. 7. 1945 sämtlichen in der SBZ bestehenden privaten und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen die Weiterarbeit verboten worden war. Die fünf V. wurden Monopolunternehmen unter Staatsgarantie. Ihre Gewinne flossen dem Staatshaushalt zu. Die Aktivvermögen der nicht zugelassenen Versicherungsunternehmen im Werte von etwa 450 Mill. RM wurden durch den Befehl 247 der SMAD vom 14. 8. 1946 den V. ohne Entschädigung übertragen. Deren Verpflichtungen wurden nicht übernommen. Die Versicherungsverträge galten durch Beitragszahlung an die neuen Anstalten als mit die[S. 280]sen fortgesetzt. Für die Lebensversicherung galt eine Sonderregelung (Lebensversicherung). Durch die „VO. über die Errichtung der Deutschen Versicherungsanstalt“ vom 6. 11. 1952 (GBl. S. 1185) wurden die Landesversicherungsanstalten zur DV. mit Sitz in Berlin vereinigt. Gleichzeitig wurde das Deutsche Aufsichtsamt für das Versicherungswesen zur Hauptverwaltung der DV. umgebildet. Als Untergliederungen bestehen Bezirks- und Kreisdirektionen. Die Verwaltung ist weitgehend dezentralisiert. Die Kreisdirektionen haben bis zu gewissen Grenzen Vollmacht, Versicherungsfälle selbständig zu regulieren. Die DV. ist ein Instrument der Finanzpolitik der SBZ, da die Versicherungsbeiträge der Finanzierung des Fünfjahrplanes dienen: „Die von den volkseigenen V. für die Durchführung und die Erfüllung ihrer Arbeiten nicht jeweils sofort restlos benötigten Geldmittel werden unserer Wirtschaft für die Akkumulation zur Verfügung gestellt“ („Deutsche Finanzwirtschaft“, S. 44/52). 1951 wurden bei einem Beitragsaufkommen von 393,8 Mill. DM Ost 100,1 Mill. DM Ost als Gewinn an den Staatshaushalt abgeführt und außerdem noch 44,4 Mill. DM Ost an Steuern gezahlt. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. (BB) 1956. 316 S. m. 53 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 279–280 Versandhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VersöhnlertumSiehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1952 die staatlichen („volkseigenen“) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den…
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KPdSU (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Abk. für Kommunistische Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Leiter des russischen Büros des Zentralkomitees war ab 1912 Stalin. Bis zur Februarrevolution 1917 arbeitete die Partei illegal. Nach dem Sturz des Zarentums durch die bürgerliche Revolution war bei der Überleitung von der bürgerlichen in die proletarische Revolution die KPdSU als straff organisierte „Vorhut der Arbeiterklasse“ maßgeblich beteiligt. Die revolutionäre Machtübernahme mit dem Ziel der Diktatur des Proletariats erfolgte im Oktober 1917. Nach Lenins Tod 1924 riß Stalin die Parteiführung an sich und beseitigte mit Hilfe der Geheimpolizei seine Gegner (Trotzki, Bucharin, Sinowjew, Kamenjew usw.). Seit dem XIV. Parteitag 1925 trug die bolschew. Partei den Namen KPdSU (B). Der jetzige Mitgliederstand beträgt rund 6 Mill. Die Politik der KPdSU — und damit der SU — bestimmte bis zum XIX. Parteitag im Okt. 1952 das Politbüro der Partei, dem als wichtigste Mitglieder zuletzt angehörten: Stalin (Generalsekretär), Molotow, Berija, Malenkow, Woroschilow, Mikojan, Andrejew, Kaganowitsch, Schwernik, Bulganin. Beschlüsse des XIX. Parteitages: Umänderung des Namens KPdSU (B) in KPdSU, Änderung des Parteistatuts, Beschluß über die Überarbeitung des Parteiprogramms (dafür Einsetzung einer 11köpfigen Kommission unter dem Vorsitz Stalins). Auf Beschluß des Parteitages trat an Stelle des bisherigen Politbüros und des Org.-Büros das Präsidium (25 Mitglieder, 11 Kandidaten). Nach Stalins Tod wurde die Zusammensetzung des Präsidiums wieder geändert. Dem jetzigen Präsidium gehören nur 16 Mitglieder (davon 4 Kandidaten) an, von denen 8 ehemalige Politbüromitglieder sind. Damit ist praktisch das alte Politbüro in seine früheren Rechte neu eingesetzt worden. Leiter des Sekretariats des ZK der KPdSU: Chruschtschow. Der Parteiapparat kontrolliert das gesamte staatliche und wirtschaftliche Leben der SU und die kommun. Parteien der anderen Länder (Kominform). Zu den wichtigsten Forderungen an jedes Parteimitglied gehören: aktive Arbeit in der Organisation, bedingungslose Parteidisziplin, Kampf gegen jede Abweichung von der Generallinie, revolutionäre ➝Wachsamkeit, Kritik und Selbstkritik, Aneignung der bolschewistischen Theorie. (Theo[S. 142]rie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Literaturangaben Meissner, Boris: Die Kommunistische Partei der Sowjetunion vor und nach dem Tode Stalins (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 12). Frankfurt a. M. 1954, Institut für Europäische Politik und Wirtschaft. 104 S. Rauch, Georg von: Geschichte des bolschewistischen Rußland. Wiesbaden 1955, Rheinische Verlagsanstalt. 570 S. mit 5 Karten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 141–142 KP A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPdSU, Geschichte derSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Abk. für Kommunistische Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Leiter des russischen…
DDR A-Z 1956
Zaisser, Wilhelm (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 19. 1. 1893 in Rotthausen-Gelsenkirchen, Lehrer, Reserveoffizier. 1918 USPD, 1920 KPD, Leiter der „Roten Armee“ an der Ruhr, dann Hauptkassierer der kommun. beeinflußten Bergarbeiterunion, Aug. 1923 Militäroberleiter „West“ (Ruhrgebiet, Rheinland), 1924 Lehrgang an der 1. Militärschule in Moskau, seit Mitte 1924 im Dienst der Vierten Abteilung des Stabes der Roten Arme, als Agent in China tätig, Rückkehr in die SU 1930, Kriegsakademie, militärische Auslandskommandos, 1936 Kommandeur der XIII. Internationalen Brigade, später unter dem Namen „General Gomez“ Stabschef aller Internationalen Brigaden in Spanien. 1938, nach seiner Rückkehr aus Spanien, als die gesamte alte Leitung der Vierten Abteilung des Stabes der Roten Armee mit der Gruppe Tuchatschewski/Gamarnik liquidiert wurde, blieb Z. auf freiem Fuß. Z. arbeitete dann im Kominternverlag als Übersetzer. Während des Krieges Leiter der Antifa-Schule in Krasnij-Gorsk, in der kriegsgefangene deutsche Offiziere für eine spätere Verwendung in Deutschland umgeschult wurden. 1945 Rückkehr nach Deutschland, Polizeichef von Sachsen-Anhalt, sächsischer Innenminister, Chefinstrukteur der Volkspolizei, im Febr. 1950 zum Minister für Staatssicherheit (SSD) ernannt. Seit Juli 1950 Mitgl. des ZK und des Politbüros der SED. Im Juli 1953 zusammen mit Herrnstadt seiner sämtlichen Funktionen enthoben, da er „mit einer defaitistischen, gegen die Einheit der Partei gerichteten Linie aufgetreten“ war und eine „parteifeindliche Fraktion“ gebildet hatte. Im Jan. 1954 aus der SED ausgeschlossen. Seine Frau, Else Z., seit 1952 Minister für Volksbildung in der SBZ, wurde 1953 ebenfalls ihrer Funktion enthoben. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 302 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/zaisser-wilhelm verwiesen. Zahlungsverkehr, Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZehnjahresschulenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 19. 1. 1893 in Rotthausen-Gelsenkirchen, Lehrer, Reserveoffizier. 1918 USPD, 1920 KPD, Leiter der „Roten Armee“ an der Ruhr, dann Hauptkassierer der kommun. beeinflußten Bergarbeiterunion, Aug. 1923 Militäroberleiter „West“ (Ruhrgebiet, Rheinland), 1924 Lehrgang an der 1. Militärschule in Moskau, seit Mitte 1924 im Dienst der Vierten Abteilung des Stabes der Roten Arme, als Agent in China tätig, Rückkehr in die SU 1930,…