DDR A-Z 1956
Staatshaushalt (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch das Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. 12. 1949 und das Gesetz über die Staatshaushaltsordnung vom 17. 2. 1954 wurde das Haushaltswesen grundlegend umgestaltet. Der neue einheitliche Staatshaushaltsplan umfaßt die Haushalte sämtlicher Finanzträger von der Zone über die Bezirke und Kreise bis herab zu den kleinsten Gemeinden; ferner die Haushalte von Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, den Haushalt der Sozialversicherung und seit 1949 auch den Haushalt des sowjetischen Sektors von Berlin. Nach mehrfachen Änderungen von Beginn und Dauer des Haushaltsjahres sind seit 1950 Haushaltsjahr und Kalenderjahr wieder identisch. Der Plan wird auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplanes aufgestellt. Der St. hat die im Volkswirtschaftsplan vorgesehenen Aufgaben zu finanzieren; er hat alle in der SBZ vorhandenen Reserven auszuschöpfen und das „Prinzip der strengen Sparsamkeit“ anzuwenden. Die jährlichen St.-Pläne sollen mit höheren Einnahmen als Ausgaben abschließen. In seiner Gliederung ist der Haushaltsplan — entsprechend seinem Charakter — auf den Volkswirtschaftsplan abgestimmt; die Volkskammer hat ihn nicht zu kontrollieren, sondern durch Akklamation anzunehmen. Die Gesetze über den St. enthalten nur noch nichtssagende Angaben, aus denen kein genaues Bild über Art und Verwendung der Einnahmen gewonnen werden kann. Weder der Volkskammer noch der Öffentlichkeit gegenüber gibt die Regierung der SBZ Rechenschaft über ihr Finanzgebaren. Im Kassenwesen sind dahingehend Änderungen eingetreten, daß die bisher dezentralisierten Haushalts- und Steuerkassen aufgelöst und ihre Aufgaben den öffentlichen [S. 247]Banken unter Führung der Deutschen ➝Notenbank übertragen wurden. Sie hat die Aufgabe, die Haushaltseinnahmen anzunehmen und die Haushaltsausgaben auf Grund von Anweisungen der Konteninhaber im Rahmen des Kassenplanes und der Erfüllung der Einnahmen zu leisten. An Orten ohne Niederlassungen der Deutschen Notenbank werden die Konten bei den Sparkassen geführt, die für die Führung der Haushaltskonten den Anordnungen der Notenbank unterworfen sind. Der Finanzausgleich hat in der SBZ eine große praktische Bedeutung erlangt. Die Bezirke. Kreise und Gemeinden wären ohne Zuweisungen aus allgemeinen Haushaltsmitteln nicht lebensfähig. Die Verteilung wird jährlich im Gesetz über den St.-Plan neu geregelt; einen feststehenden Verteilungsschlüssel gibt es nicht. Die Zuweisungen in absoluten Beträgen sind relativ unbedeutend. Eine wichtigere Rolle spielen die prozentmäßigen Beteiligungen der Bezirke, Kreise und Gemeinden an bestimmten in ihren Bereichen anfallenden „republikeigenen“ Steuern und sonstigen Abgaben. Hierin kommt das „Prinzip der materiellen Interessiertheit“ zum Ausdruck, denn eine Nichterfüllung des Plansolls würde sich auch negativ auf den eigenen Haushalt auswirken. — Alle den Bezirken, Kreisen und Gemeinden zugewiesenen Mittel sind grundsätzlich plangebunden. Literaturangaben Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. München 1956, Juventa-Verlag. 128 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 246–247 Staatsgrenze West A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatspräsidentSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch das Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. 12. 1949 und das Gesetz über die Staatshaushaltsordnung vom 17. 2. 1954 wurde das Haushaltswesen grundlegend umgestaltet. Der neue einheitliche Staatshaushaltsplan umfaßt die Haushalte sämtlicher Finanzträger von der Zone über die Bezirke und Kreise bis herab zu den kleinsten Gemeinden; ferner die Haushalte von Anstalten und…
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Länderkammer (1956)
Siehe auch: Länder: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Länderkammer: 1958 1959 1960 1962 [S. 156]Neben der Volkskammer in das Gesetzgebungsverfahren formell eingeschaltete Vertretung der Länder der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung bewußt schwach ausgestaltet ist (sie entspricht nicht der des Bundesrates, sondern ist dem Reichsrat bzw. dem sog. Senatssystem angeglichen), Art. 71 bis 80 der Verfassung. Infolge der tatsächlichen politischen Machtverhältnisse stellt sich die L. als Scheinparlament mit einigen äußerlich bundesstaatlichem Charakter entsprechenden, lediglich repräsentativen Funktionen dar. Neben dem Recht, Gesetzesvorlagen bei der Volkskammer einzubringen, hat die L. ein Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse der Volkskammer, das jedoch von dieser überstimmt werden kann; von diesem Einspruchsrecht hat die L. bezeichnenderweise niemals Gebrauch gemacht (selbst dann nicht, als die Volkskammer im Sommer 1952 im Zuge der sog. Verwaltungsreform die faktische Beseitigung der Länder beschloß). Außerdem wirkt die L. in dem praktisch gegenstandslosen Verfassungsausschußverfahren und bei der „Wahl“ des Präsidenten der Republik mit. — Das Verfahrensrecht der L. entspricht im wesentlichen dem der Volkskammer; auch die Organisation der L. ist der der Volkskammer nachgebildet. Die auf Grund des Gesetzes vom 7. 10. 1949 (GBl. S. 3) gebildete Provisorische L. bestand aus 34 Abgeordneten (jedes Land entsandte für je 500.000 Einwohner einen Vertreter) und 7 Ostberliner „Beobachtern“. Durch das verfassungsändernde Gesetz vom 8. 11. 1950 (GBl. S. 1135) wurde die Zahl der Mitglieder der L. auf 50 (Sachsen 13, Sachsen-Anhalt 11, Thüringen 10, Brandenburg 9, Mecklenburg 7) und 13 Ostberliner „Vertreter mit beratender Stimme“ erhöht. Die Mitglieder der L. sind nicht Repräsentanten der Landesregierungen, sondern Vertreter der Landtage, die nach deren Fraktionsstärke auf die Dauer der Landtagswahlperioden gewählt werden und in der Regel Landtagsabgeordnete sein sollen. Seit der Aufhebung der Landtage im Zuge der sog. Verwaltungsreform im Juli 1952 werden die Mitglieder der L. jedoch von den Bezirkstagen delegiert. Präsident der L. war seit deren Konstituierung 1949 bis zu seinem Tode 1955 Dr. Reinhold Lobedanz (CDU). Die L. ist nach der Auflösung der Landtage und der Landesregierungen im Juli 1952, durch die die Länder ihre staatsrechtliche Handlungsfähigkeit verloren — offenbar aus „gesamtdeutschen“ Erwägungen — bisher nicht aufgehoben worden. Sie ist vielmehr auch in der Folgezeit noch zusammengetreten und hat sich nach den sog. Wahlen vom Oktober 1954 sogar neu konstituiert. Eine verfassungsrechtliche Funktion kann die L. jedoch seit dem 25. 7. 1952 nicht mehr ausüben, da der (nach dem weder aufgehobenen noch geänderten Art. 72 der Verfassung) von der L. zu vertretende Wille der Länder nach dem Wegfall deren Organe nicht feststellbar ist (so ist z. B. die 1952 erfolgte Wiederwahl Piecks als Präsident der Republik, an der die L. mitgewirkt hat, verfassungsrechtlich unwirksam). Literaturangaben SBZ von 1945 bis 1954 — Die sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (hrsg. vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen; gesichtet und zusammengestellt von Fritz Kopp). Bonn 1956. 364 S. m. 9 Anlagen u. 1 Karte. Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. DIN A4, 640 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 156 KWU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LagerSiehe auch: Länder: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Länderkammer: 1958 1959 1960 1962 [S. 156]Neben der Volkskammer in das Gesetzgebungsverfahren formell eingeschaltete Vertretung der Länder der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung bewußt schwach ausgestaltet ist (sie entspricht nicht der des Bundesrates, sondern ist dem Reichsrat bzw. dem sog. Senatssystem angeglichen), Art. 71 bis 80 der Verfassung. Infolge der…
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Kriegsverbrecherprozesse (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der sog. Auflösung der sowjetischen Konzentrationslager in der SBZ wurden ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil in die SU deportiert und etwa 3.500 Personen der deutschen Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8~Kleine Strafkammern statt. Als Richter amtierten besonders ausgewählte und linientreue SED-Volksrichter aus der ganzen Zone. Das gleiche war bei den Staatsanwälten und dem sonstigen Personal der Fall. Grundlage zur Verurteilung bildete in der Regel die Übersetzung eines in russischer Sprache abgefaßten Protokolls, welches meist nicht ganz eine Seite füllte und die angeblich von dem Beschuldigten begangenen Straftaten erwähnte. Im sog. Ermittlungsverfahren in Waldheim wurden die Beschuldigten durch besonders geschulte Polizeikräfte noch einmal vernommen und mußten einen Lebenslauf und eine Vermögenserklärung abgeben. Auf diese Unterlagen stützte sich die Anklage der Staatsanwaltschaft. Die Anklageschrift durfte von den Angeklagten durchgelesen, mußte dann wieder abgegeben werden. Verteidiger wurden nicht zugelassen, desgleichen keine Zeugen. Am Schluß der gesamten Aktion, die unter Leitung von Dr. Hildegard Heinze und vier anderen ED-Funktionären stand, wurden etwa 10 öffentliche Prozesse gegen Angeklagte durchgeführt, denen wirklich Straftaten vorgeworfen werden konnten. In allen anderen Verfahren in Waldheim war die Öffentlichkeit ausgeschlossen (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Von 38 Todesurteilen wurden in der Nacht zum 4. 11. 1950 32 vollstreckt. Im übrigen wurden Strafen zwischen 6 Jahren Gefängnis und lebenslänglichem Zuchthaus verhängt. Nach der Verurteilung erhielten die Angehörigen der Verurteilten nach teilweise über 5 Jahren das erste Lebenszeichen von den Inhaftierten. Seitdem ist es den Verurteilten gestattet, monatlich einen Brief von 15 Zeilen zu schreiben und zu empfangen sowie in längeren unregelmäßigen Abständen ein Lebensmittelpaket mit genau vorgeschriebenem Inhalt zu erhalten. Im Herbst 1952 wurde, unter dem Druck der öffentlichen Meinung der freien Welt, ein Teil der Verurteilten vor Ablauf der Strafen entlassen. Weitere vorzeitige Haftentlassungen erfolgten im Juli 1954 und im Jahre 1956, so daß jetzt fast alle Waldheim-Verurteilten die Freiheit zurückerlangt haben. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 145 Kriegsopferversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KriseSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der sog. Auflösung der sowjetischen Konzentrationslager in der SBZ wurden ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil in die SU deportiert und etwa 3.500 Personen der deutschen Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8~Kleine Strafkammern…
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Rundfunk (1956)
Siehe auch: Rundfunk: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1954 1958 1959 1960 1962 Rundfunkordnung: 1979 1985 Staatliches Rundfunkkomitee: 1969 1975 1979 Seit 14. 8. 1952 untersteht der R. einem Staatlichen R.-Komitee. Der Vorsitzende, Kurt Heiß (SED), zentralisierte das gesamte Sendewesen in dem neuen Funkhaus Köpenick im sowjetischen Sektor Berlins. Der „Mitteldeutsche Rundfunk“ (Leipzig) und die Landessender Weimar, Dresden, Halle, Potsdam, Schwerin, die bisher den Schein und die Reste einer gewissen landschaftlichen Eigentümlichkeit aufrechterhalten hatten, wurden aufgelöst. In den 14 Bezirkshauptstädten und in Görlitz bestehen seitdem Studios, die direkt vom Berliner Funkhaus angeleitet werden. Heiß bezeichnete den R. der SBZ trotz gewissen Verdiensten in den Jahren 1945 bis 1952 als überholt: Denn angesichts des beginnenden Kampfes der SED für den Sozialismus und die Einheit Deutschlands „erwies es sich, daß die Mitarbeiter des demokratischen Rundfunks auf Schranken der bisherigen, viel zu dezentralisierten Struktur stießen. Auch andere Erscheinungen im Rundfunk entsprachen nicht mehr den heutigen Erfordernissen. Und so, wie unsere Regierung daran ging, unseren Staatsapparat … umzustellen, so mußten auch im Rundfunk die entsprechenden Schlüsse gezogen“ werden („Neues Deutschland“ vom 16. 9. 1952). Vor allem will Heiß „eingedenk sein [S. 221]der großen Hilfe durch unsere Freunde des Rundfunks in der SU“. Nur noch drei Programme werden gesendet. Der „Deutschland-Sender“ wendet sich auf Lang-, Mittel- und Kurzwelle „an alle Deutschen, um sie für Frieden und Einheit zu gewinnen. Besonders wird sich dieser Sender der Patrioten in Westdeutschland annehmen und sie in ihrem Kampf anleiten“ („Nationalzeitung“ vom 4. 10. 1952). Berlin und „Radio DDR“ strahlen unter ebenfalls starker politischer Akzentuierung allgemeine Programme aus. Die Programmgestaltung des gesamten R. der SBZ ist somit praktisch der Propaganda und den sonstigen politischen Erfordernissen des Regimes angepaßt; sie erfolgt an Hand von detaillierten Weisungen der Abt. Agitation — Presse — Rundfunk des ZK der SED. Nachwuchskräfte werden an der Fakultät für Journalistik in Leipzig ausgebildet. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 220–221 Rumpf, Willy A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rundfunk-Komitee, StaatlichesSiehe auch: Rundfunk: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1954 1958 1959 1960 1962 Rundfunkordnung: 1979 1985 Staatliches Rundfunkkomitee: 1969 1975 1979 Seit 14. 8. 1952 untersteht der R. einem Staatlichen R.-Komitee. Der Vorsitzende, Kurt Heiß (SED), zentralisierte das gesamte Sendewesen in dem neuen Funkhaus Köpenick im sowjetischen Sektor Berlins. Der „Mitteldeutsche Rundfunk“ (Leipzig) und die Landessender…
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Arbeit und Löhne, Kommission für (1956)
Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Kommission für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 In den VEB bildet die BGL die KfAuL. Nach der Richtlinie des FDGB sind ihre Aufgaben vor allem: Kontrolle der im Betriebskollektivvertrag eingegangenen Verpflichtungen auf dem Gebiete der Entlohnung, der Ausbildung und Qualifizierung der Arbeitskräfte sowie der Heranbildung von fachlichem Nachwuchs und der richtigen Eingruppierung der Arbeiter und Angestellten in die Lohn- und Gehaltsgruppen. Sie hat weiter Vorschläge für die Erhöhung des Anteils der Leistungslohnarbeiter auf der Grundlage von TAN zur Verbesserung der bestehenden und zur Entwicklung neuer Prämiensysteme (Prämienwesen) zu machen. Ferner hat sie die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Einhaltung des Lohnfonds und des Arbeitskräfte- und Stellenplans zu überwachen und für die sozialistische Arbeitsdisziplin zu „kämpfen“. Die KfAuL. nimmt demnach nicht die Interessen der Arbeitnehmer wahr, sondern ist ein Instrument zur Durchsetzung der wirtschaftlichen Planziele des sowjetzonalen Regimes. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 27 Arbeit und Berufsausbildung, Abteilung für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArchitekturSiehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Kommission für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 In den VEB bildet die BGL die KfAuL. Nach der Richtlinie des FDGB sind ihre Aufgaben vor allem: Kontrolle der im…
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Volkskammer (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 „Volksvertretung“ der „DDR“, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der Verneinung des Gewaltentrennungsgrundsatzes und der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung außerordentlich stark ausgestaltet ist („höchstes Organ der Republik“, Art. 50 der Verfassung; die Länderkammer ist der V. als Verfassungsorgan nicht gleicheordnet, es besteht mithin kein Zweikammersystem im herkömmlichen Sinne, Art. 50–70 der Verfassung). Infolge der tatsächlichen politischen Machtverhältnisse stellt sich die V. jedoch als Scheinparlament dar, das lediglich der Tarnung der von den Sowjets aufgezwungenen Staatsform dient. Die verfassungsmäßigen Rechte der V. sind (Art. 63 der Verfassung): die Bestimmung der Grundsätze der Regierungspolitik und ihrer Durchführung; die Bestätigung, Überwachung und Abberufung der Regierung; die Bestimmung der [S. 284]Grundsätze der Verwaltung und die Überwachung der gesamten Tätigkeit des Staates; das Recht zur Gesetzgebung, soweit nicht ein Volksentscheid stattfindet; die Beschlußfassung über den Staatshaushalt, die Wirtschaftspläne (Fünfjahrplan), Anleihen und Staatskredite und die Zustimmung zu Staatsverträgen; der Erlaß von Amnestien; die „Wahl“ des Präsidenten der Republik (gemeinsam mit der Länderkammer); die „Wahl“ der Mitglieder des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) und des obersten Staatsanwaltes (Staatsanwaltschaft). Das Verfahrensrecht der V. hat die Verfassung in herkömmlich parlamentarisch-demokratischer Weise geregelt und im einzelnen in die Geschäftsordnung verwiesen. Organe der V. sind das Präsidium (Präsident, Vizepräsidenten, Beisitzer) und 16 Ausschüsse, in denen jedoch keine parlamentarische Arbeit geleistet wird und von denen mehrere bisher noch zu keiner Arbeitssitzung zusammengetreten sind. Die V. besteht aus 400 Abgeordneten, die nach Art. 51 Abs. 2 der Verfassung „in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes auf die Dauer von vier Jahren gewählt“ werden sollten; hinzu kommen 66 Ostberliner Vertreter. Die zur Bildung der V. vorgeschriebenen Wahlen haben jedoch nicht stattgefunden. Die am 6. 10. 1949 auf Grund des LDP und CDU aufgezwungenen verfassungsändernden Gesetzes vom 7. 10. 1949 (GBl. S. 1) gebildete Provisorische V. hat sich vielmehr „in der Zusammensetzung des vom Dritten Deutschen Volkskongreß am 30. Mai 1949 gewählten Deutschen Volksrates“ (Art. 1 des Gesetzes) konstituiert, nachdem der Volksrat zuvor die Verschiebung der Wahlen um ein Jahr angeordnet hatte. Aber auch die für Oktober 1950 versprochenen Wahlen fanden nicht statt. Die V. konstituierte sich vielmehr nach der am 15. 10. 1950 auf Grund des verfassungsändernden Gesetzes vom 9. 8. 1950 (GBl. S. 743) durchgeführten Abstimmung über die Einheitsliste der Nationalen Front (Wahlen) endgültig. Angeblich sollen 99,7 v. H. der Stimmberechtigten für die Einheitsliste gestimmt haben. Von den 400 Abgeordneten stellten auf Grund einer bereits im Juli 1950 auf der Basis der Blockpolitik getroffenen Vereinbarung 280 die ED und die von ihr gelenkten Organisationen (70 v. H.) und nur je 60 die LDP und die CDU (je 15 v. H.). Nach Ablauf der ersten Legislaturperiode wiederholte sich am 17. 10. 1954 auf Grund des verfassungsändernden Gesetzes vom 4. 8. 1954 (GBl. S. 667) die Abstimmung über die von der Nationalen Front aufgestellte Einheitsliste, die diesmal in noch stärkerem Maße als 1954 von der SED beherrscht war. Präsident der V. ist seit deren Konstituierung 1949 Johannes ➝Dieckmann (LDP). Literaturangaben Handbuch der Sowjetzonen-Volkskammer. 2. Legislaturperiode. Berlin o. J., Informationsbüro West. 386 S. u. Nachträge. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 283–284 Volkshochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkskongreßSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 „Volksvertretung“ der „DDR“, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der Verneinung des Gewaltentrennungsgrundsatzes und der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung außerordentlich stark ausgestaltet ist („höchstes Organ der Republik“, Art. 50 der Verfassung; die Länderkammer ist der V. als Verfassungsorgan nicht gleicheordnet, es besteht mithin kein Zweikammersystem im herkömmlichen Sinne,…
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1956: P
Pädagogik Pädagogische Fakultät Pädagogische Hochschulen Pädagogische Institute Pädagogischer Rat Pädagogisches Kabinett Pädagogisches Zentralinstitut, Deutsches (DPZI) Papierindustrie Parteiaktiv Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteigruppe Parteihochschule Parteikabinett Parteikonferenz Parteikontrollkommissionen der SED Parteilehrjahr der SED Parteilichkeit, Bolschewistische Parteilichkeit der Rechtsprechung Parteipresse der SED Parteischulen der SED Patenschaftsvertrag Patentrecht Patentwesen Patriotische Erziehung Patriotismus Pazifismus PDA Personenkult Persönliches Konto Pflichtversicherung Piduch, Walter Pieck, Wilhelm Pionierecke Pionierleiter Pionierpalast Pirna Plankommission, Staatliche Planökonomie, Hochschule für Plauen Poliklinik Politarbeiter Politbüro Polit-Kultur-Offizier Politoffizier Politökonomie Politschulung Politstatut Politverwaltung Polizeistunde Polytechnische Erziehung Post- und Fernmeldewesen Postzensur Potsdam Potsdamer Abkommen Prämienfonds Prämiensparen Prämienwesen Präsident der Republik Preispolitik Presseamt beim Ministerpräsidenten Presse, Verband der Deutschen (VDP) Pressewesen Produktionsberatung Produktionsbrigaden, Ständige Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG) Produktionsmassenarbeit Produktionsministerien (auch Fachministerien genannt) Produktionsmittel Produktionspropaganda Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA) Produktionsverhältnisse Produktionszonen, Landwirtschaftliche (LPZ) Produktivkräfte Progress-Film Progress-Film-Vertrieb Projektionsbüros Proletarier Propaganda Protest Puschkin, Georgi MaximowitschPädagogik Pädagogische Fakultät Pädagogische Hochschulen Pädagogische Institute Pädagogischer Rat Pädagogisches Kabinett Pädagogisches Zentralinstitut, Deutsches (DPZI) Papierindustrie Parteiaktiv Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteigruppe Parteihochschule Parteikabinett Parteikonferenz Parteikontrollkommissionen der SED Parteilehrjahr der SED Parteilichkeit, Bolschewistische Parteilichkeit der Rechtsprechung Parteipresse der SED …
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Patriotismus (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die SED betrieb die Vorbereitung, Gründung und Abstützung des kommun. Staatsgebildes in der SBZ mit einer zweckhaften Zurechtbiegung des deutschen Nationalbewußtseins, obwohl der eigentliche Marxismus das Nationale als klassenbedingten Atavismus verwirft. Diese zweckhafte Zurechtbiegung führte zu dem schillernden Begriff des sowjetzonalen P. Die SED, die sich dabei der Nationalen Front bediente und bedient, pflegt diesen P. seit der Ausrufung der Nationalen ➝Volksarmee (Januar 1956) immer nachhaltiger. Grotewohl umriß 1953, zum „Tage des Lehrers“, die Gedankenlinie dieses Zweck-P. (s. Grotewohl: An die Jugend, 1955, S. 299 f.): „Im Kapitalismus wurde das echte und gute Nationalgefühl zum Nationalismus und Chauvinismus.“ Demgegenüber, so forderte er, „gilt es einen echten Patriotismus zu entwickeln, einen Patriotismus, der die natürliche und enge Verbundenheit eines jeden Menschen mit dem Land und dem Volk einschließt, in dem er geboren ist, in dem er aufwächst und in dem er arbeitet. Das Wachstum eines Menschen ist mit seinem Volk, mit seiner Geschichte, seiner Sprache und seinen Kulturgütern eng verbunden“. Solcher P., so erklärte Grotewohl, „der in der Liebe zum eigenen Volk wurzelt, ist unvereinbar mit dem Haß gegen andere Völker“. Wie bloß taktisch und zweckhaft die SED die Gefühle des P. für den internationalen Klassenkampf einsetzt, zeigt sich, wenn er im Zeichen „solchen patriotischen Denkens“ fortfährt: „Darum fühlen wir uns in tiefer Freundschaft verbunden mit den Völkern des Weltfriedenslagers, an deren Spitze die große Sowjetunion steht.“ Ein Hauptideologe der SED, Fred ➝Oelßner, betonte 1951 in seinem 1949 wieder aufgelegten Vortrag „Die heutige Bedeutung der nationalen Frage“ (S. 31 f.), die SED könne „deutschen Patriotismus nur auf der Grundlage des proletarischen Internationalismus entwickeln“. Man müsse an die geschichtlichen Leistungen und „an das ganze fortschrittliche kulturelle Erbe unseres deutschen Volkes anknüpfen“, so schrieb Oelßner, zugleich aber müßten wir „besonders die Kulturgüter des fortschrittlichsten Volkes der Welt, [S. 194]des Sowjetvolkes, in uns aufnehmen, um ein neues deutsches Nationalgefühl auf wahrhaft ethischer Grundlage zu entwickeln“. — Auf dieser Linie bewegt sich die Schulung zum P. in allen Organisationen und auf sämtlichen Bereichen der SBZ. Der P. der SBZ wirkt sich seit Mitte 1952 auch in der Nationalen Geschichtsbetrachtung aus. Literaturangaben Bohn, Helmut: Die patriotische Karte in der sowjetischen Deutschland-Politik. (Aus: „Ostprobleme“ 1955, H. 38, 40, 42) Bad Godesberg. 32 S. Hehn, Jürgen von: Die Sowjetisierung des Geschichtsbildes in Mitteldeutschland (aus: Europa-Archiv 1954, H. 19 u. 20). Frankfurt a. M. 16 S. Kopp, Fritz: Die Wendung zur „nationalen“ Geschichtsbetrachtung in der Sowjetzone. München 1955, Isar Verlag. 111 S. Rauch, Georg von: Das Geschichtsbild der Sowjetzone (aus: Jahrb. d. Ranke-Gesellschaft 1954). Frankfurt a. M., Moritz Diesterweg. 19 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 193–194 Patriotische Erziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PazifismusSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die SED betrieb die Vorbereitung, Gründung und Abstützung des kommun. Staatsgebildes in der SBZ mit einer zweckhaften Zurechtbiegung des deutschen Nationalbewußtseins, obwohl der eigentliche Marxismus das Nationale als klassenbedingten Atavismus verwirft. Diese zweckhafte Zurechtbiegung führte zu dem schillernden Begriff des sowjetzonalen P. Die SED, die sich dabei der Nationalen Front bediente und bedient,…
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Verfassung (1956)
Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 Am 19. 3. 1949 vom Deutschen Volksrat, der wiederum vom Dritten Deutschen Volkskongreß gewählt war, beschlossen und vom Volkskongreß am 30. 5. 1949 bestätigt, am 7. 10. 1949 von der „Provisorischen Volkskammer“ durch Gesetz in Kraft gesetzt, besitzt die V. der „DDR“ keine echte Legitimität, da der Volkskongreß nicht aus allgemeinen und geheimen Wahlen hervorgegangen war. Der Form nach widerspricht die V. nicht unbedingt allen Anforderungen an ein demokratisches Staatsgrundgesetz. Sie sichert allen Deutschen die bürgerlichen Rechte und Freiheiten zu: Gleichberechtigung, Presse-, Rede-, Versammlungs- und Vereinsfreiheit und das Streikrecht, Schutz vor willkürlicher Verhaftung, ordentliche Gerichtsbarkeit und Unabhängigkeit der Richter, Freizügigkeit, Recht auf Arbeit, Freiheit der Religionsausübung und des Wahlrechts, Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung, Unverletzlichkeit der Wohnung usw. Es fehlt jedoch eine Grundrechtsgarantie. Die Einparteien-Herrschaft wird durch die starke Stellung der von der SED beherrschten Volkskammer bereits in der V. stark begünstigt. Diese hebt außerdem die in ihr garantierten Bürgerrechte in Art. 144, 2, dem letzten Artikel der V., praktisch wieder auf: „Die verfassungsmäßigen Freiheiten und Rechte können nicht den Bestimmungen entgegengehalten werden, die ergangen sind und noch ergehen werden, um den Nationalsozialismus und Militarismus zu überwinden und das von ihm verschuldete Unrecht wiedergutzumachen.“ Die V. wird ständig praktisch, jedoch auch formell verletzt (z. B. durch das Gesetz der ➝Arbeit, in dem das durch die V. garantierte Mitbestimmungsrecht wieder aufgehoben wird). Bestimmungen über ihre vorläufige Begrenzung auf die SBZ und eine etwaige Ausdehnung auf ganz Deutschland enthält die V. nicht. In der Präambel wird als verfassunggebend „das deutsche Volk“ genannt. Aus Art. 1 geht jedoch hervor, daß die V. Anspruch auf alleinige Gültigkeit in ganz [S. 273]Deutschland erhebt: „Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik …“ (Abs. 1) und „Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit“ (Abs. 4). Die V. und damit die „DDR“ sind von der Bundesrepublik und völkerrechtlich, mit Ausnahme der Ostblockstaaten, nicht anerkannt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 272–273 Verdienter Züchter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verfassung und VerwaltungSiehe auch: Verfassung: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 Am 19. 3. 1949 vom Deutschen Volksrat, der wiederum vom Dritten Deutschen Volkskongreß gewählt war, beschlossen und vom Volkskongreß am 30. 5. 1949 bestätigt, am 7. 10. 1949 von der „Provisorischen Volkskammer“ durch Gesetz in Kraft gesetzt, besitzt die V. der „DDR“ keine echte Legitimität, da der Volkskongreß nicht aus allgemeinen und geheimen Wahlen…
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Sowjetische Handelsgesellschaften (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende Filialen der Moskauer „Altrussischen Handelsgesellschaften“. Einige von ihnen sind inzwischen aufgelöst, ihre Aufgaben jedoch den weiter bestehenden SH. übertragen worden. Z. Z. sind bekannt: 1. Rasnoexport: Ex- und Import von Medikamenten, medizinischen Ausrüstungen, Lebensmitteln und Lebensmittelrohstoffen, Tabak, Tabakwaren, Lederwaren, Baumaterialien und anderen Waren. Ex- und Import von Buntmetallen, Kautschuk, technischen Gummiwaren und anderen Waren. 2. Technoexport: Ex- und Import von Maschinen der Automobilindustrie, des landwirtschaftlichen Maschinenbaus, Traktorenbaus, der Elektroindustrie, Metallverarbeitungsmaschinen und anderen Waren. Ex- und Import von Ausrüstungen für die chemische Industrie, Bau-, Nahrungs- und Genußmittel-, Papier-, Gummi-, Textil-, polygraphische, Trikotagen-, Lederwaren-, Schuhwaren- und andere Industrien, von Telegrafen- und Telefonausrüstungen, Kontroll- und Präzisionsmaschinen, von Laboratoriumsausrüstungen, optischen und Röntgenausrüstungen. 3. Maschinoimport: Ex- und Import von Bergwerksausrüstungen, metallurgischen Maschinen, E-Werk-Ausrüstungen, Aufzügen, Transportausrüstungen aller Art, rollendem Eisenbahnmaterial und anderen Waren. 4. Sojuspuschtschina: Ex- und Import von Pelz- und Fellrohwaren, lebenden Tieren und anderen Waren. Weitere privilegierte SH. sind bzw. waren: Deutsch-Russische Naphthagesellschaft (DERUNAPHT); Deutsch-Russische Transportgesellschaft (DERUTRA); Sowjet, staatliche Schiffahrt auf der Oder (Gosporochodstwo); Wirtschaftsverwaltung der sowjetischen Besatzungstruppen (GSOW); Sowexportfilm-Gesellschaft. Die Herstellbetriebe in der Zone mußten bis Ende 1953 Aufträge der SH. mit Vorrang vor dem deutschen Bedarf ausführen. Die SH. waren bis Ende 1953 auch im Veredelungsverkehr eingeschaltet; sie führten aus dem Ausland oder aus der Bundesrepublik Rohstoffe ein, welche nach der Verarbeitung die SBZ wieder verließen. Als Veredelungsentgelt verblieben den Betrieben in der Zone gewisse Prozentsätze des eingeführten Rohstoffes, die jedoch meistens ebenfalls nach Anweisungen der SH. zur Fertigung von Waren für sowjetische Rechnung verwendet werden mußten. Die Lieferwerke in der sowjetisch besetzten Zone erfuhren in keinem Falle, welche Erlöse mit ihren Gütern erzielt wurden. Sie erhielten lediglich Gutschriften nach den 1944er Stopppreisen in DM Ost. Der Export von Erzeugnissen der SBZ stellte für die Sowjets eine der ergiebigsten Quellen der Bereicherung dar. (Außenhandel). Seit Anfang 1952 wickeln die SH. ihre Geschäfte nicht mehr direkt mit den Herstellbetrieben, sondern über die sowjetzonalen Außenhandelsorgane ab. (DIA) Literaturangaben *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 235 Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische KontrollkommissionSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende Filialen der Moskauer „Altrussischen Handelsgesellschaften“. Einige von ihnen sind inzwischen aufgelöst, ihre Aufgaben jedoch den weiter bestehenden SH. übertragen worden. Z. Z. sind bekannt: 1. Rasnoexport: Ex- und Import von Medikamenten, medizinischen Ausrüstungen, Lebensmitteln und Lebensmittelrohstoffen, Tabak, Tabakwaren, Lederwaren, Baumaterialien und anderen Waren.…
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Grundschule (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die für alle Kinder obligatorische achtstufige G. soll die Schüler, orientiert am allgemeinen Erziehungsziel der sowjetzonalen Schule, mit den elementaren Erkenntnissen der „Wissenschaften“, d. h. der marxistisch-leninistischen Lehren und des praktischen Lebens ausrüsten und damit zur Hebung des allgemeinen Bildungsniveaus des Volkes beitragen. Die Grundschüler werden vom 1. bis 4. Schuljahr in der Form des Anfangsunterrichts und des fachvorbereitenden Unterrichts und vom 5. Schuljahr an in der Form des Fachunterrichts unterrichtet. Nach der offiziellen Version soll die sowjetzonale G. nach Struktur und Inhalt wesentlich verschieden von der alten Volksschule sein. Als Beweis dafür gelten die Forderungen der Lehrpläne. Sie gehen tatsächlich erheblich über die Zielsetzung der alten Volksschule vor 1945 hinaus. Der Lehrplan in Deutsch sieht z. B. im 8. Schuljahr eine literaturgeschichtliche Behandlung von Lessing, Schiller, Goethe und eine Behandlung deutscher Realisten im 19. Jahrhundert vor (Gottfried Keller, C. F. Meyer, Storm, Fontane). Von der russischen bzw. Sowjetliteratur werden Puschkin und Maxim Gorki, bei der Behandlung der Gegenwartsliteratur kommunistische Dichter bevorzugt. Der Geschichtsunterricht setzt im 5. Schuljahr mit der Epoche der „Sklavenhalter“ (Antike) ein und führt, ergänzt durch die Gegenwartskunde, bis zur Zeitgeschichte. Vom 5. Schuljahr an wird Russischunterricht erteilt; für ihn sind 4 Wochenstunden vorgesehen. (Erziehungswesen) Im Laufe der Jahre ist der mathematisch-naturwissenschaftliche Unterricht verstärkt worden. Physik wird vom 6., Chemie vom 7. Schuljahr an unterrichtet. Die Lehrgänge in diesen Fächern — einschließlich der Biologie — orientieren sich mehr an der wissenschaftlichen Systematik als an psychologischen Gesichtspunkten. Schüler und Schülerinnen haben nach Abschluß der 8. Klasse beispielsweise die chemische Formelsprache für Basen, Säuren und Salze sowie für die einfachen organischen Verbindungen zu beherrschen. Der Biologieunterricht versucht, in vergleichend anatomischen Betrachtungen das Verständnis für Abstammungslehre und Entwicklungsgeschichte zu wecken. Jedoch haben die sowjetzonalen Behörden selbst den „Formalismus“ der Kenntnisse (das [S. 102]Auswendiglernen!) bemängelt. 1955 ist wiederholt die Verbesserung des lange vernachlässigten musischen Unterrichts projektiert und Werkunterricht als besonderes Fach eingeführt worden. Zur besseren Kontrolle und als Ansporn für Lehrer und Schüler ist seit 1949 für die Klassen 4 bis 8 ein wiederholt geändertes System von Kontrollarbeiten und Zwischenprüfungen geschaffen worden. Beendet wird der Grundschulbesuch mit einer Abschlußprüfung. Schriftliche Prüfung in: Deutsch-Aufsatz, Deutsch-Grammatik, Russisch, Mathematik; mündliche Prüfung in: Deutsch, Literatur, Mathematik, Russisch, Geschichte, Gegenwartskunde, Physik, Biologie (jedes Fach 5 bis 10 Minuten). Dazu kommt die Prüfung in Körpererziehung. Ziel ist, daß möglichst alle Grundschüler die Abschlußprüfung bestehen (Fördermaßnahmen für zurückbleibende Schüler). Die SBZ ist bestrebt, die Zahl der achtstufigen Grundschulen zu erhöhen. So sind 1945 fast alle einklassigen Landschulen (nach offiziellen Angaben) „liquidiert“ worden. Das geschah mit Hilfe sog. achtstufiger Zentralschulen, die die Schüler mehrerer Dorfgemeinschaften sammeln. Seit 1955 ist die SBZ bestrebt, auch die wenig gegliederten Hilfsschulen durch Gründung von Zentralhilfsschulen abzuschaffen. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 101–102 Grünes Fließband A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GSOWSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die für alle Kinder obligatorische achtstufige G. soll die Schüler, orientiert am allgemeinen Erziehungsziel der sowjetzonalen Schule, mit den elementaren Erkenntnissen der „Wissenschaften“, d. h. der marxistisch-leninistischen Lehren und des praktischen Lebens ausrüsten und damit zur Hebung des allgemeinen Bildungsniveaus des Volkes beitragen. Die Grundschüler werden vom 1. bis 4. Schuljahr in der Form des Anfangsunterrichts und…
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1956: B
Bach, August Bankenabkommen Bankwesen Banner der Arbeit Barthel, Kurt Basis Bauakademie, Deutsche Bauernbank, Deutsche (DBB) Bauernkind Bauernkorrespondent Bauernmarkt Bauernstube Bauer, Werktätiger Bausparen Bautzen Bauwirtschaft BDVP Beamtenversorgung Becher, Johannes R. Bechler, Bernhard Benjamin, Hilde, geb. Lange Berater Bergmannsrenten Berija, Lawrenti Pawlowitsch Berlin Bernburg Berufsausbildung Berufslenkung Berufsschulwesen Besatzungspolitik Beschlagnahme Bestarbeiter Betriebsambulatorium Betriebsgewerkschaftsleitung Betriebskollektivvertrag Betriebskultur Betriebsparteiorganisation (BPO) Betriebspläne Betriebspoliklinik Betriebsräte Betriebsschulen, Technische Betriebssparkassen Betriebsvereinbarung Betriebszeitung Bevölkerung Bevölkerungsdichte Bevollmächtigte für Sozialversicherung Bewaffnete Kräfte Beyling, Fritz Bezirk Bezirksbehörde der Volkspolizei Bezirksdirektionen für den Kraftverkehr (BDK) Bezirksgericht Bezirksstaatsanwalt Bezirkstag BG BGL BHG BHZ Bibliothek fortschrittlicher Schriftsteller Bibliothekswesen Bildender Künstler, Verband Bitterfeld Blockpolitik Bockmann, Lothar Bodenreform Bodenreform-Bauprogramm Bolschewismus Bolz, Lothar Bourgeoisie Boykott-, Kriegs- und Mordhetze BPKK BPO Brandenburg Brecht, Bert (Berthold) Bredel, Willi Brigade Brigade der ausgezeichneten Qualität Brigade der besten Qualität Brigade der hervorragenden Leistung Brigade der kollektiven Aktivistenarbeit Brigadier Bruttoproduktionswerte BSG Buchexport- und Import-GmbH Buchhandel Bulganin, Nikolaj Alexandrowitsch Bündnispolitik Burg Burmeister, Friedrich Bykow, PawelBach, August Bankenabkommen Bankwesen Banner der Arbeit Barthel, Kurt Basis Bauakademie, Deutsche Bauernbank, Deutsche (DBB) Bauernkind Bauernkorrespondent Bauernmarkt Bauernstube Bauer, Werktätiger Bausparen Bautzen Bauwirtschaft BDVP Beamtenversorgung Becher, Johannes R. Bechler, Bernhard Benjamin, Hilde, geb. Lange Berater Bergmannsrenten Berija, Lawrenti Pawlowitsch Berlin Bernburg Berufsausbildung Berufslenkung Berufsschulwesen…
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Währungsreform (1956)
Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Nach SMAD-Befehl in der SBZ und in Ost-Berlin vom 24. 6. bis 28. 6. 1948 durchgeführt. Umwertung durch Aufkleben von Spezialkupons auf Reichsmark- und Rentenmarkscheine, 25. 7. 1948 wurden neue Geldscheine eingeführt. Scheidemünzen behielten ihren Nominalwert. Einzelheiten: Vorzugsumtausch von Beträgen bis zu 70,– DM Ost im Verhältnis 1:1, bis 1.000,– DM Ost im Verhältnis 5:1, bei Versicherungspolicen im Verhältnis 3:1, Vorzugsumwertung von laufenden Konten von staatlichen, kreisbehördlichen, gemeindlichen und anderen „volkseigenen“ Betrieben im Verhältnis 1:1; Vorzugsumwertung laufender Konten anderer Industriebetriebe in Höhe eines wöchentlichen Umsatzes und des Lohnrückstandes im Verhältnis 1:1, bei Handels- und anderen Wirtschaftsunternehmen in Höhe einer wöchentlichen Lohnsumme; Umwertung der im Zuge der Bodenreform gewährten Kredite im Verhältnis 5:1; Umwertung der vor dem 9. Mai 1945 entstandenen laufenden Konten und Spareinlagen im Verhältnis 10:1, bei Salden über 3.000,– DM Ost zunächst Überprüfung des rechtmäßigen Erwerbs; Festlegung besonderer Vergünstigungen für Angehörige der sowjetischen Besatzungsmacht bezüglich des Umtauschverhältnisses. — Kurz vor der Währungsreform betrug der Bargeldumlauf rd. 28 Mra. Davon befanden sich etwa 15–16 Mrd. in den Kassen der [S. 289]Kreditinstitute: die Emissions- und Girobanken hatten etwa 1,1 Mrd. Kundschaftseinlagen, die Landeskreditbanken etwa 7 und die Sparkassen 4,6 Mrd., Genossenschaftsbanken einige 100 Mill.; dazu hohe Kontenstände bei den Postscheckämtern. Neu verausgabt wurden 3.615 Mill. „Mark der Deutschen Notenbank“. Am 30. Juni 1956 betrug laut Ausweis der Deutschen Notenbank der Gesamtumlauf 4.791 Mill. Mark, davon im Umlauf bei der Bevölkerung 4.639 Mill. Mark und in den Kassen der Kreditinstitute 152 Mill. Mark. (Währungspolitik) Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 288–289 Währungspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WahlenSiehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Nach SMAD-Befehl in der SBZ und in Ost-Berlin vom 24. 6. bis 28. 6. 1948 durchgeführt. Umwertung durch Aufkleben von Spezialkupons auf Reichsmark- und Rentenmarkscheine, 25. 7. 1948 wurden neue Geldscheine eingeführt. Scheidemünzen behielten ihren Nominalwert.…
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Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands (KB) (1956)
Siehe auch: Deutscher Kulturbund: 1969 1975 1979 Kulturbund der DDR: 1975 1979 Kulturbund der DDR (KB): 1985 Kulturbund, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands: 1953 1954 1969 „Der KB ist die Organisation der Intelligenz. Er hat die Aufgabe, alle Angehörigen der Intelligenzberufe zu vereinigen“ (3. Bundeskongreß 1951). Der KB wurde im Juli 1945 auf Initiative der SMAD als besonders geschickt überparteilich getarnte, interzonale Organisation der „Kulturschaffenden“ gegründet. Die kommunistische Tendenz der Tätigkeit des KB wurde aber bald so eindeutig, daß die Nichtkommunisten ihn nach und nach verließen und sein Wirken (November 1947) im amerikanischen und britischen Sektor Berlins von den Kommandanten untersagt wurde. In den Folgejahren, vor allem aber unmittelbar nach Proklamation des „Neuen Kurses“ im Sommer 1953, trat der KB immer dann in Erscheinung, wenn es sich darum handelte, die westdeutsche oder ausländische Geisteswelt im Sinne der Propaganda des Realen ➝Humanismus anzusprechen. Die dem KB angegliederten Fachverbände der Schriftsteller, bildenden Künstler und Musiker wurden am 1. 4. 1952 selbständig gemacht, damit sie „auf der Grundlage der Selbständigkeit besser ihre fachlich schöpferischen Aufgaben im Kampf um die Erfüllung des Fünfjahrplanes, für die Einheit Deutschlands und für den Frieden erfüllen“ können („Neues Deutschland“ vom 28. 2. 1952). Der Integration der sowjetzonalen Intelligenz dienen neuerdings die vom KB geförderten Klubs der ➝Intelligenz, und im Anschluß an den 4. Bundeskongreß (1954) wurde unter Mitwirkung des KB die Gesellschaft zur ➝Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse ins Leben gerufen. (Kulturpolitik) Präsident: Becher. Der KB ist Eigentümer des Aufbau-Verlages. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Der Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands (Rote Weißbücher 8). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 143 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 147 Kulturbolschewismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KulturdirektorSiehe auch: Deutscher Kulturbund: 1969 1975 1979 Kulturbund der DDR: 1975 1979 Kulturbund der DDR (KB): 1985 Kulturbund, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands: 1953 1954 1969 „Der KB ist die Organisation der Intelligenz. Er hat die Aufgabe, alle Angehörigen der Intelligenzberufe zu vereinigen“ (3. Bundeskongreß 1951). Der KB wurde im Juli 1945 auf Initiative der SMAD als besonders geschickt überparteilich…
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Ackermann, Anton (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 25. 12. 1905 in Thalheim (Erzgeb.), richtiger Name: Eugen Hanisch, Beruf: Strumpfwirker. Trat 1919 der Freien Sozialistischen Jugend bei, seit 1926 Mitgl. der KPD und ihr Bezirksleiter für Erzgebirge-Vogtland. 1928–1932 Lenin-Schule in Moskau, 1932/33 Mitarbeiter der Deutschland-Abteilung der Komintern. 1933 Leiter der illegalen KP-Organisation für Groß-Berlin; seit Okt. 1935 Mitgl. des ZK und des Politbüros der KPD. 1936/37 nahm A. am spanischen Bürgerkrieg teil und kehrte anschließend in die SU zurück. Leitete im Kriege als Mitgl. des Nationalkomitees Freies Deutschland den Moskauer Sender „Freies Deutschland“. 1945 kam A. wieder nach Deutschland, forcierte die Fusion der SPD mit der KPD zur SED, wurde im April 1946 Mitgl. des Zentralsekretariats der SED, am 24. 7. 1950 Mitgl. des ZK der SED sowie Kandidat des Politbüros. Seit 15. 10. 1950 Abgeordneter der Volkskammer. A. war außerdem Mitbegründer des Kulturbundes und Mitgl. seines Präsidialrates. Von 1946 bis zu seiner „Selbstkritik“ 1948 vertrat A. die Theorie vom „besonderen deutschen Weg zum Sozialismus“. Im Okt. 1949 wurde er Staatssekretär im sowjetzonalen Außenministerium, im April 1953 außerdem Direktor des Marx-Engels-Lenin-Stalin-Instituts. A. war verheiratet mit Elli ➝Schmidt. Wegen Unterstützung der „parteifeindlichen Fraktion“ Zaisser-Herrnstadt wurde A. im Sommer 1953 nach und nach seiner Parteiämter enthoben und im Okt. 1953 als Staatssekretär durch Georg ➝Handke ersetzt. Am 23. 1. 1954 erhielt A. vom ZK der SED eine „strenge Rüge“ und wurde aus diesem Gremium ausgeschlossen. Seit 1954 Leiter der Hauptverwaltung Film im Ministerium für Kultur. Durch Beschluß des ZK der SED vom 29. 7. 1956 im Zuge der Entstalinisierung rehabilitiert. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 11 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/ackermann-anton verwiesen. Abwerbung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ADNSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 25. 12. 1905 in Thalheim (Erzgeb.), richtiger Name: Eugen Hanisch, Beruf: Strumpfwirker. Trat 1919 der Freien Sozialistischen Jugend bei, seit 1926 Mitgl. der KPD und ihr Bezirksleiter für Erzgebirge-Vogtland. 1928–1932 Lenin-Schule in Moskau, 1932/33 Mitarbeiter der Deutschland-Abteilung der Komintern. 1933 Leiter der illegalen KP-Organisation für Groß-Berlin; seit Okt. 1935 Mitgl. des ZK und des Politbüros der KPD.…
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Handwerksteuer (1956)
Siehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1954 1975 1979 1985 Handwerksteuer: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Durch die ab 1. 1. 1950 in der SBZ eingeführte H. trat bei allen Gewerbetreibenden, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, an die Stelle der Einzelveranlagungen zur Einkommen-, Vermögens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer eine Pauschalbesteuerung mit gestaffelten Steuersätzen je nach Art des Betriebes, der Zahl der Beschäftigten und der Ortsklasse. Nach dem Gesetz über die H. sind die Handwerke in verschiedene Gruppen eingeteilt, die unterschiedliche Zuschläge zu einem Grundbetrag zahlen müssen. Die Zuschläge werden aus der Bruttolohnsumme bzw. dem Materialeinsatz eines Kalenderjahres abgeleitet. Die Zuschlagsteuer wächst progressiv mit der Zahl der im Lohn Beschäftigten. Die Zuschlagsteuer wirkt sich z. B. bei Betrieben mit 10 Beschäftigten etwa zweieinhalbmal so hoch aus als bei Betrieben mit nur einem Beschäftigten. Handwerksbetriebe mit mehr als 10 Beschäftigten fallen grundsätzlich nicht unter diese Normativbesteuerung. Zur Produktionssteuer (Grund- und Zuschlagsteuer) kommt als weiterer Teil der H. die sog. Handelssteuer. Sie wird aus der Summe der Verkaufspreise derjenigen Waren errechnet, die der Handwerker eingekauft hat, abzüglich der im Betrieb verarbeiteten Waren. Es handelt sich praktisch um eine Ablösung der Umsatzsteuer für nicht verarbeitete Waren, also reine Handelsartikel. Steuerschuldner der H. sind die Inhaber der steuerpflichtigen Betriebe. Die H. wird als Jahressteuer erhoben und ist in vierteljährlichen Teilbeträgen des voraussichtlichen Jahressteuerbetrages zu entrichten. Bis zum 10. 1. jedes Jahres ist die Jahreserklärung auf amtlichem Vordruck einzureichen. Der politische Zweck der H. ist unverkennbar. Bestimmte Kategorien von Kleinbetrieben werden so stark belastet, daß sie nicht mehr leben können. Sie müssen daher schließen, ihre Inhaber Lohnempfänger bei einem volkseigenen oder kommunalen Betrieb werden. Die staatlichen Handwerk- und Industriebetriebe haben einen ausgesprochenen Mangel an Facharbeitern; er wird auf diesem Umwege gemildert. Durch die progressive Besteuerung fremder Arbeitskräfte wird praktisch jede Entfaltung des Handwerks, unterbunden. (Gesetz über die Steuer des Handwerks vom 6. 9. 1950, Gesetz über die Steuertarife des Handwerks vom 13. 4. 1951.) (Handwerk) Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Plönies, Bartho: Die Sowjetisierung des mitteldeutschen Handwerks. Ein Bericht über die Lage des Handwerks in der sowjetischen Zone. 2., erg. Aufl. (BB) 1953. 136 S. m. 19 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 107 Handwerk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Harig, GerhardSiehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1954 1975 1979 1985 Handwerksteuer: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Durch die ab 1. 1. 1950 in der SBZ eingeführte H. trat bei allen Gewerbetreibenden, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, an die Stelle der Einzelveranlagungen zur Einkommen-, Vermögens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer eine Pauschalbesteuerung mit gestaffelten Steuersätzen je nach Art des Betriebes, der Zahl der Beschäftigten und der Ortsklasse. Nach dem Gesetz über die…
DDR A-Z 1956
Wohnungswesen (1956)
Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der Wohnungsbestand der SBZ hat durch Kriegszerstörungen relativ geringe Verluste (11,5 v. H.) gegenüber dem deutschen Durchschnitt von 33,3 v. H. erlitten. Die 1950 vorhandenen etwa 4,15 Mill. Wohnungen mußten eine um 14,4 v. H. gewachsene Bevölkerung aufnehmen, so daß die Wohndichte um 27 3 v. H. zugenommen hat. Es fehlten etwa 1 Mill. Wohnungen. Auf je 10.000 Einwohner entfiel ein Defizit von 530 Wohnungen. Diesem Wohnungsmangel ist seitdem bis zur Gegenwart (1956) im wesentlichen nur durch die totale Bewirtschaftung des Vorhandenen abgeholfen worden. Grundlage der „gerechten“ Verteilung von Wohnraum ist die „Leistung des Wohnungsuchenden oder Wohnungsinhabers „für den Aufbau der DDR“. Aktivisten, Angehörige der Intelligenz, Helden der Arbeit und andere Ausgezeichnete erhalten höchste Dringlichkeitsstufen (maßgebend dafür ist das Urteil der Betriebswohnungskommissionen). Auf der anderen Seite werden Nichtarbeitende aus den neuen Industrieschwerpunkten zwangsweise ausgesiedelt („operative Wohnraumlenkung“), um Wohnraum für die Arbeitskräfte zu gewinnen. Seit Anfang 1956 gilt als Regel, daß bei neu zu beginnenden Wohnungsbauvorhaben die VEB als Rechtsträger eingesetzt werden (Arbeiterwohnungsbau). Durch Neubauten konnte 1946–48 nicht einmal der Abgang an Wohnungen durch Verfall, Zweckentfremdung usw. gedeckt wer[S. 301]den. Die verfügbare Wohnfläche je Person sank von 8,4 auf 7,6 qm. Die für 1949–1950 geplanten geringen Vorhaben von jährlich etwa 19.000 Wohnungen wurden nicht erfüllt. Der erste Fünfjahrplan sah insgesamt den Bau von etwa 240.000 Wohnungen vor. Nach amtlichen sowjetzonalen Angaben sollen davon 206.000 Wohnungen gebaut worden sein. Tatsächlich aber sind nur etwa 150.000 Neubauwohnungen erstellt worden. In der Zeit des ersten Fünfjahrplans hatte der Wohnungsbau in der SBZ also nur einen Umfang von einem Viertel gegenüber dem Wohnungsbau in der Bundesrepublik. Während in der Bundesrepublik der Wohnraumbedarf bei Beibehaltung des bisherigen Bautempos in etwa vier Jahren (1960) abgedeckt sein wird, würde man in der SBZ, ebenfalls bei bisherigem Wohnungsbautempo, dazu noch weitere 25–30 Jahre benötigen. Projektierung und Bau werden vorwiegend von volkseigenen Entwurfbüros bzw. Baubetrieben im Auftrag der öffentlichen Hand durchgeführt. Private Bauherren halten sich wegen der Unsicherheit der Eigentumsverhältnisse zurück. Obwohl eine generelle Änderung der Eigentumsverhältnisse nicht proklamiert wurde, sind in vielen Einzelfällen auch im W. Enteignungen bzw. Verfügungsbeschränkungen unter Überführung in Treuhandverwaltung vorgenommen worden. Die Mieten sind nach wie vor gestoppt. Bei Arbeitern und Angestellten der unteren bzw mittl. Einkommenschichten werden 6–7 v. H. des Einkommens für Miete ausgegeben. (Architektur) Literaturangaben Dies.: Die Wohnungswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 12 Anlagen. Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 300–301 Wloch, Karl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wolf, PaulSiehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der Wohnungsbestand der SBZ hat durch Kriegszerstörungen relativ geringe Verluste (11,5 v. H.) gegenüber dem deutschen Durchschnitt von 33,3 v. H. erlitten. Die 1950 vorhandenen etwa 4,15 Mill. Wohnungen mußten eine um 14,4 v. H. gewachsene Bevölkerung aufnehmen, so daß die Wohndichte um 27 3 v. H. zugenommen…
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Parteilichkeit der Rechtsprechung (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von demokratischer Gesetzlichkeit und Parteilichkeit der Rechtsprechung wird festgestellt. „Mit dieser Parteilichkeit muß die demokratische Gesetzlichkeit in ihrer gegenwärtigen Hauptrichtung verwirklicht werden“ (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1954, S. 222). Parteilichkeit der Rechtsprechung heißt „richtige Anwendung der Gesetze im Sinne der Politik von Partei und Regierung“ („Neue Justiz 1954, S. 223). Immer wieder wird gefordert, daß die Richter der sowjetzonalen Straf- und Ziviljustiz mit „bewußter Parteilichkeit“ arbeiten, und daß sie nicht einem Hang zum „Objektivismus“ erliegen. „Das Ministerium der Justiz erwartet von der richterlichen Tätigkeit der Wissenschaftler wesentliche Hilfe und Unterstützung im Kampf um die Parteilichkeit der Rechtsprechung, und zwar sowohl in Strafverfahren als in Zivilrechtsstreitigkeiten“ („Neue Justiz“ 1954, S. 551). Die Richter „müssen parteilich als politische Menschen entscheiden“ (Böhme in „Neue Justiz“ 1955, S. 327). „Die Erziehung unserer Kader muß in jedem einzelnen Richter immer stärker die Erkenntnis und das Bewußtsein vom Wesen unserer Gesetzlichkeit festigen und ihn immer stärker zur parteilichen Anwendung unseres Rechtes befähigen“ (Hilde Benjamin in „Neue Justiz“ 1953, S. 679). Rückblickend auf die Entwicklung der sowjetzonalen Justiz können Hilde Benjamin und Melsheimer feststellen, „daß unsere Staatsanwälte und Richter in den Verfahren gegen Spione, Terroristen, Saboteure und Boykotthetzer mit großer Parteilichkeit vorgehen und sich ständig bemühen, diese Verbrechen im Zusammenhang mit der jeweiligen politischen Situation zu sehen und richtig zu differenzieren“ („Neue Justiz“ 1955, S. 265). Parteilichkeit der Rechtsprechung bedeutet in der Praxis nichts anderes, als daß der Wille der SED beachtet wird. Dabei werden Schwankungen und Brüche in der Rechtsprechung aus politischen Zweckmäßigkeitserwägungen nicht nur in Kauf genommen, sondern für richtig und notwendig gehalten. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 191 Parteilichkeit, Bolschewistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteipresse der SEDSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von demokratischer Gesetzlichkeit und Parteilichkeit der Rechtsprechung wird festgestellt. „Mit dieser Parteilichkeit muß die demokratische Gesetzlichkeit in ihrer gegenwärtigen Hauptrichtung verwirklicht werden“ (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1954, S. 222). Parteilichkeit der Rechtsprechung heißt „richtige Anwendung der Gesetze im Sinne der Politik von Partei und…
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Kriegsopferversorgung (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die K. obliegt nach der VO. vom 21. 7. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 363/48) der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen, d. h. Kriegsinvalidenrente wird nur gezahlt, wenn der Kriegsteilnehmer mindestens 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist oder als Mann das 65. und als Frau das 60. Lebensjahr vollendet hat. Versorgung erhalten nur die Witwen, die über 60 Jahre alt oder zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert sind oder die ein Kind im Alter bis zu 3 Jahren oder zwei Kinder im Alter bis zu 8 Jahren zu versorgen haben. Waisenrente erhalten nur die Kinder des Verstorbenen bis zum 15. Lebensjahr; nur wenn sie eine Schule oder Berufsschule besuchen und keine eigenen Einkünfte haben, bis zum 18. Lebensjahr. Die Renten werden wie die Renten der Sozialversicherung berechnet, also nach dem Gesamtarbeitsverdienst des Kriegsteilnehmers (Renten). Die Witwenrente beträgt nach der VO. über die Anpassung der Versorgungsbe[S. 145]stimmungen für die Kriegsinvaliden usw. an die Vorschriften der Sozialversicherung vom 16. 3. 1950 (GBl. S. 191) 50 v. H., für Vollwaisen 35 v. H., für Halbwaisen 25 v. H. der Rente, die für den Verstorbenen festzusetzen wäre. Bis dahin betrug die Witwen- und Vollwaisenrente einheitlich 40 DM Ost und die Halbwaisenrente 20 DM Ost. Die Mindestrenten sind die gleichen wie in der Sozialversicherung. Bei Nebeneinkünften des Kriegsopfers aus Arbeit, Vermögen oder sonstigen Einnahmequellen ermäßigt sich die Rente auf 3/10, wenn Rente und Nebeneinkünfte den Betrag von 140 DM Ost übersteigen. Spätheimkehrer sind vom Bezug einer Kriegsbeschädigtenrente ausgeschlossen, da sie als „Kriegsverbrecher“ angesehen werden. Die K. in der SBZ ist also wesentlich schlechter als die Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz, nach dem zum Beispiel ein Kriegsinvalide schon Anspruch auf Rente hat, wenn er nur zu 25 v. H. beschädigt ist. Elternrente gibt es im Gegensatz zur Regelung in der Bundesrepublik in der SBZ überhaupt nicht. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 296 S. m. 65 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 144–145 Krieg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KriegsverbrecherprozesseSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die K. obliegt nach der VO. vom 21. 7. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 363/48) der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen, d. h. Kriegsinvalidenrente wird nur gezahlt, wenn der Kriegsteilnehmer mindestens 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist oder als Mann das 65. und als Frau das 60. Lebensjahr vollendet hat. Versorgung erhalten nur die Witwen, die über 60 Jahre alt oder zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert sind…
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KPdSU (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Abk. für Kommunistische Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Leiter des russischen Büros des Zentralkomitees war ab 1912 Stalin. Bis zur Februarrevolution 1917 arbeitete die Partei illegal. Nach dem Sturz des Zarentums durch die bürgerliche Revolution war bei der Überleitung von der bürgerlichen in die proletarische Revolution die KPdSU als straff organisierte „Vorhut der Arbeiterklasse“ maßgeblich beteiligt. Die revolutionäre Machtübernahme mit dem Ziel der Diktatur des Proletariats erfolgte im Oktober 1917. Nach Lenins Tod 1924 riß Stalin die Parteiführung an sich und beseitigte mit Hilfe der Geheimpolizei seine Gegner (Trotzki, Bucharin, Sinowjew, Kamenjew usw.). Seit dem XIV. Parteitag 1925 trug die bolschew. Partei den Namen KPdSU (B). Der jetzige Mitgliederstand beträgt rund 6 Mill. Die Politik der KPdSU — und damit der SU — bestimmte bis zum XIX. Parteitag im Okt. 1952 das Politbüro der Partei, dem als wichtigste Mitglieder zuletzt angehörten: Stalin (Generalsekretär), Molotow, Berija, Malenkow, Woroschilow, Mikojan, Andrejew, Kaganowitsch, Schwernik, Bulganin. Beschlüsse des XIX. Parteitages: Umänderung des Namens KPdSU (B) in KPdSU, Änderung des Parteistatuts, Beschluß über die Überarbeitung des Parteiprogramms (dafür Einsetzung einer 11köpfigen Kommission unter dem Vorsitz Stalins). Auf Beschluß des Parteitages trat an Stelle des bisherigen Politbüros und des Org.-Büros das Präsidium (25 Mitglieder, 11 Kandidaten). Nach Stalins Tod wurde die Zusammensetzung des Präsidiums wieder geändert. Dem jetzigen Präsidium gehören nur 16 Mitglieder (davon 4 Kandidaten) an, von denen 8 ehemalige Politbüromitglieder sind. Damit ist praktisch das alte Politbüro in seine früheren Rechte neu eingesetzt worden. Leiter des Sekretariats des ZK der KPdSU: Chruschtschow. Der Parteiapparat kontrolliert das gesamte staatliche und wirtschaftliche Leben der SU und die kommun. Parteien der anderen Länder (Kominform). Zu den wichtigsten Forderungen an jedes Parteimitglied gehören: aktive Arbeit in der Organisation, bedingungslose Parteidisziplin, Kampf gegen jede Abweichung von der Generallinie, revolutionäre ➝Wachsamkeit, Kritik und Selbstkritik, Aneignung der bolschewistischen Theorie. (Theo[S. 142]rie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Literaturangaben Meissner, Boris: Die Kommunistische Partei der Sowjetunion vor und nach dem Tode Stalins (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 12). Frankfurt a. M. 1954, Institut für Europäische Politik und Wirtschaft. 104 S. Rauch, Georg von: Geschichte des bolschewistischen Rußland. Wiesbaden 1955, Rheinische Verlagsanstalt. 570 S. mit 5 Karten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 141–142 KP A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPdSU, Geschichte derSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Abk. für Kommunistische Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Leiter des russischen…
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Rechtsanwaltschaft (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsanwälte gelten in der SBZ im allgemeinen als „Verfechter überholter bürgerlich-kapitalistischer Rechtsansichten“. 40 v. H. der Rechtsanwälte sind parteilos, etwa je 16 v. H. verteilen sich auf SED, CDU und LDP, der Rest gehört der NDPD oder der DBD an. Der Erlaß eines schon 1951 geplanten Rechtsanwaltsgesetzes wurde zurückgestellt; man ging zunächst mit Einzelmaßnahmen gegen die Anwälte vor: Entziehung der Zulassung, Auftrittsverbote, Teilnahme an der politischen Schulung der Justizbehörden, Strafverfolgung und Verhaftung. In der R. wurden die „langsamste Vorwärtsentwicklung und die unentwickelsten Formen einer neuen Gestaltung“ festgestellt (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz 1951, S. 51). Mit der Justizreform wurde die Struktur der R. noch nicht geändert, obwohl in der SU seit 1929 und in den Satellitenstaaten seit 1948 bzw. 1950 die Rechtsanwälte in Kollektivs zusammengeschlossen sind. Man versuchte erfolglos, die Bildung von Anwaltskollektivs auf freiwilliger Basis herbeizuführen. Unter dem ständig zunehmenden Druck auf die R. stieg die Zahl der aus der SBZ flüchtenden Rechtsanwälte erheblich. Am 15. 5. 1953 erging die „VO. über die Bildung von Kollegien der Rechtsanwälte“ (GBl. S. 725) mit einem „Musterstatut für die [S. 209]Kollegien der Rechtsanwälte“ als Anlage. „Als Offizialverteidiger und als beigeordneter Rechtsanwalt in Zivilprozessen kann nur ein Rechtsanwalt bestellt werden, der Mitglied eines Kollegiums der Rechtsanwälte ist“ (§ 3 der VO.). Die staatlichen Dienststellen und Institutionen sind angewiesen, „in allen Rechtsangelegenheiten, die die Mitwirkung eines Rechtsanwalts erfordern, nur Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte zu beauftragen“ (§ 4 Abs. 1 der VO.). Freiberuflich tätige Rechtsanwälte werden nicht mehr neu zugelassen. Weil der Widerstand gegen die Kollegien innerhalb der R. zu stark war, wurden vielerorts Volksrichter aus dem Justizdienst entlassen und mit der Bildung und Leitung der Kollegien beauftragt. Auch ein Teil des akademisch ausgebildeten Nachwuchses (Rechtswissenschaft) wurde in die Anwaltskollegien gelenkt. Dadurch hat sich die Zahl der in der SBZ tätigen Anwälte, die schon auf etwa 600 herabgesunken war, wieder auf etwa 800 erhöht. Freiberuflich tätig sind davon ungefähr 450. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 208–209 Rechnungseinzugsverfahren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtsauskunftsstelleSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsanwälte gelten in der SBZ im allgemeinen als „Verfechter überholter bürgerlich-kapitalistischer Rechtsansichten“. 40 v. H. der Rechtsanwälte sind parteilos, etwa je 16 v. H. verteilen sich auf SED, CDU und LDP, der Rest gehört der NDPD oder der DBD an. Der Erlaß eines schon 1951 geplanten Rechtsanwaltsgesetzes wurde zurückgestellt; man ging zunächst mit Einzelmaßnahmen gegen die Anwälte vor:…
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Wettbewerb, Sozialistischer (1956)
Siehe auch: Sozialistischer Wettbewerb: 1975 1979 1985 Wettbewerb, Sozialistischer: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der s. W. ist sowjetischen Ursprungs. „Der sozialistische Wettbewerb entstand in Form der kommunistischen Subbotniks. Der erste kommunistische Subbotnik fand am 10. 5. 1919 an der Eisenbahnlinie Moskau–Kasan statt.“ (N. S. Maslowa, „Die Arbeitsproduktivität in der UdSSR“, Übersetzung aus dem Russischen 1953, „Tribüne“ Verlag und Druckerei des FDGB, Ostberlin, S. 218) Mit dem Aufruf der KPdSU vom 29. 4. 1929 zum ersten Fünfjahrplan gewann er seine heutige Bedeutung. In der SBZ wurden 1950 nach Erlaß des Gesetzes der ➝Arbeit die ersten W. durchgeführt. „Ziele des s. W. sind die Beschleunigung des Tempos der sozialistischen Produktion, die weitere Steigerung der Arbeitsproduktivität und die vorfristige Erfüllung und Übererfüllung der staatlichen Pläne. Er organisiert die Werktätigen zum Kampf um die Einführung fortgeschrittener Arbeitsnormen in der Produktion und für die Erfüllung neuer fortgeschrittener Arbeitsnormen.“ (A. Ljapin, „Die Arbeit im Sozialismus“, Übersetzung aus dem Russischen, „Tribüne“ Verlag und Druckerei des FDGB, 1952, Ostberlin, S. 47) Nach der Ordnung der Auszeichnungen vom 1. 11. 1953 (GBl. S. 1133) ist Hauptinhalt des s. W. „der kollektive Kampf der Werktätigen um die Erfüllung und Übererfüllung der Produktionspläne, und die Steigerung der Arbeitsproduktivität und die Senkung der Selbstkosten bei einer dauernden Verbesserung der Qualität der Produktion“. Der s. W. wird durchgeführt von Mann zu Mann, von Brigade zu Brigade, von Abt. zu Abt. (Voraussetzung hierfür ist die Aufschlüsselung des Betriebsplanes) oder von Betrieb zu Betrieb. [S. 293]Die Träger des Wettbewerbs sind die Aktivisten und Neuerer. Hieraus ergibt sich ein enger Zusammenhang mit der Aktivistenbewegung. Am s. W. sollen sich alle Betriebsangehörigen beteiligen. Er wird vom FDGB organisiert. Die Verpflichtung zum s. W. wird meist in Gestalt der Selbstverpflichtung eingegangen. Die Bedingungen im s. W. werden durch die Fachministerien und Staatssekretariate gemeinsam mit den Zentralvorständen der Gewerkschaften festgelegt. Den Siegern im s. W. winken materielle Vorteile (Prämienwesen) und Auszeichnungen. Die Folge von s. W. ist sehr oft die Erhöhung der TAN. Die s. W. führen zu einer ständigen Überbeanspruchung der Arbeiterschaft. Wettbewerbe werden auch in der Verwaltung und der Justiz durchgeführt. (Arbeitspolitik) Literaturangaben Schwartz, Salomon M.: Arbeiterklasse und Arbeitspolitik in der Sowjetunion. Hamburg 1953, Verlag für Wirtschaft und Sozialpolitik. 367 S. *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 4., erw. Aufl. (BB) 1957. 312 S. m. 24 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 292–293 Westkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WettbewerbsbewegungSiehe auch: Sozialistischer Wettbewerb: 1975 1979 1985 Wettbewerb, Sozialistischer: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der s. W. ist sowjetischen Ursprungs. „Der sozialistische Wettbewerb entstand in Form der kommunistischen Subbotniks. Der erste kommunistische Subbotnik fand am 10. 5. 1919 an der Eisenbahnlinie Moskau–Kasan statt.“ (N. S. Maslowa, „Die Arbeitsproduktivität in der UdSSR“, Übersetzung aus dem Russischen 1953, „Tribüne“ Verlag und Druckerei…
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Militärgerichtsbarkeit (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Volkspolizei verfügte bis zum Jahre 1954 über keine eigene Gerichtsbarkeit. Verurteilungen von Volkspolizisten wegen krimineller oder politischer Delikte erfolgten durch die ordentlichen Gerichte, allerdings sehr bald unter Ausschluß der Öffentlichkeit. 1953 wurde bei der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei und bei der Kasernierten Volkspolizei die Stellung von VP-Staatsanwälten eingerichtet, die ihren Sitz bei den Bezirksbehörden der Volkspolizei oder bei den Divisionsstäben der VP hatten. Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der Volkspolizei mußten nach diesem Befehl an die VP-Staatsanwälte abgegeben werden. Die Anklageerhebung erfolgte aber noch vor den ordentlichen Gerichten. Vom 12. 7. 1954 bis zum 30. 4. 1955 fand in der Politschule der Kasernierten Volkspolizei in Ostberlin ein „Juristen-Lehrgang“ statt, welchen 71 Teilnehmer aus allen Sparten der Volkspolizei absolvierten. In diesem Lehrgang wurden die Teilnehmer zu Richtern, Staatsanwälten, Untersuchungsführern und evtl. Verteidigern für die neue Gerichtsbarkeit der Volkspolizei ausgebildet. Diese Gerichtsbarkeit untersteht jetzt dem ehemaligen Oberstaatsanwalt von Ostberlin, VP-Oberstaatsanwalt Max Berger, der in dieser Eigenschaft den Rang eines VP-Oberst bekleidet. Seitdem sind die Angehörigen der Volkspolizei einschließlich der des Ministeriums für Staatssicherheit (SSD) nicht mehr der ordentlichen Gerichtsbarkeit unterworfen, sondern ausschließlich der neuen M. der Volkspolizei. Ein Militärstrafgesetzbuch besteht noch nicht. Die Verhandlungen vollziehen sich noch auf der Grundlage des allgemeinen Strafgesetzbuchs und der Strafprozeßordnung sowie der Disziplinarvorschriften der Volkspolizei. Sämtliche Angelegenheiten dieser M. und der von ihr zur Durchführung gelangenden Verfahren gelten als streng geheim und werden mit keinem Wort in der Öffentlichkeit erwähnt. Seit Errichtung der Nationalen ➝Volksarmee ist eine grundsätzliche Änderung der M. nicht bekanntgeworden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 175 Mielke, Erich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium des Innern (MdI)Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Volkspolizei verfügte bis zum Jahre 1954 über keine eigene Gerichtsbarkeit. Verurteilungen von Volkspolizisten wegen krimineller oder politischer Delikte erfolgten durch die ordentlichen Gerichte, allerdings sehr bald unter Ausschluß der Öffentlichkeit. 1953 wurde bei der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei und bei der Kasernierten Volkspolizei die Stellung von VP-Staatsanwälten eingerichtet, die ihren Sitz bei…
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Richter, Unabhängigkeit der (1956)
Siehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1958 1959 „Ein Richter muß nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß er sein Amt gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt und sich vorbehaltslos für die Ziele der DDR einsetzt“ (§ 11 Abs. 1 des sowjetzonalen GVG). Die Richter des Obersten Gerichts werden auf fünf Jahre gewählt, die übrigen Richter auf drei Jahre vom Justizminister ernannt. Alle Richter können vorzeitig abberufen werden, wenn sie „gegen die Verfassung oder andere Gesetze verstoßen oder“ sonst ihre Pflichten als Richter gröblich verletzten“ (§§ 16, 17 des sowjetzonalen GVG). Obwohl Art. 127 der Verfassung und § 5 des sowjetzonalen GVG lauten: „Die Richter sind in ihrer Rechtssprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“, werden laufend und planmäßig Weisungen an die Richter erlassen. Haftentlassungen von sog. Wirtschaftsverbrechern werden für unzulässig erklärt und bedürfen der Genehmigung des Ministeriums (Rundverfügung Nr. 98/50 des sächsischen Justizministeriums). Richter, die sich diesen Rundverfügungen nicht fügten, sind entlassen oder inhaftiert worden. Die Kontrollkommission hatte bis zum Jahre 1953 weitgehende Befugnisse gegenüber den Gerichten. Mit der Rundverfügung Nr. 105/50 des Ministeriums der Justiz vom 10. 8. 1950 wurde verlangt, daß die Richter mehr als bisher in ihren Entscheidungen den Anträgen der Staatsanwaltschaft entsprechen. In wichtigen Strafprozessen wird den Richtern seitens der SED, der Justizverwaltung, der Polizei oder des SSD vor der Verhandlung mitgeteilt, welche Strafe verhängt werden muß. Einen selbständigen Apparat zur „Anleitung der Richter“ schuf Hilde ➝Benjamin nach dem 17. 6. 1953. Instrukteure eines sog. Operativstabes reisten durch die SBZ und erteilten in den Verfahren gegen Demonstranten des 17. Juni (Juni-Aufstand) Weisungen über das Strafmaß, die sie vorher telefonisch beim Operativstab in Ost-Berlin, zum Teil unmittelbar bei Hilde Benjamin, einholten. Dieses Instrukteurwesen wurde im Jahre 1954 in das Justizministerium übernommen. Richter, die die ihnen gegebenen „Anleitungen“ nicht beachten, setzen sich der Gefahr sofortiger Abberufung oder strafrechtlicher Verfolgung aus. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 218 Revolution A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Richtlinien des Plenums des Obersten GerichtsSiehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1958 1959 „Ein Richter muß nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß er sein Amt gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt und sich vorbehaltslos für die Ziele der DDR einsetzt“ (§ 11 Abs. 1 des sowjetzonalen GVG). Die Richter des Obersten Gerichts werden auf fünf Jahre gewählt, die übrigen Richter auf drei Jahre vom Justizminister ernannt. Alle…
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Fünfjahrplan (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem Muster der Sowjetunion in der SBZ eingeführte langfristige Planung. Im Sinne der marxistischen Lehre vom Primat des Ökonomischen richtet sich der F. jeweils besonders auf die Wirtschaft, schließt jedoch eine Gesamtplanung aller anderen Gebiete des öffentlichen Lebens ein, z. B. Verwaltung, Kulturpolitik, Schulwesen, Gesundheitswesen, Sport usw. — Vorläufer des ersten F. der SBZ waren Planungen für die Zeiträume Juli bis Dezember 1948 (Halbjahrplan) und 1949–1950 (Zweijahrplan). Hauptziel des ersten Fünfjahrplanes (1951–1955) war die Erhöhung der Industrieproduktion auf durchschnittlich 192 v. H. im Verhältnis zu 1950. Schwerpunkte dabei waren der Aus- und Neubau von Energieversorgungsanlagen, Brennstoffbetrieben, Hütten-, Stahl- und Walzwerken. Betrieben der Großchemie und des Maschinenbaus. Zur Erreichung dieser Ziele sah der erste F. die Steigerung der Arbeitsproduktivität durch Förderung der Wettbewerbe und der Aktivistenbewegung vor. (Neuererbewegung) Der Bericht der Staatl. Plankommission über die Ergebnisse des ersten F. spricht von einer „allgemeinen Erfüllung der Planziele“, vermeidet jedoch eine Gegenüberstellung der ursprünglichen Planzahlen mit den tatsächlichen Ergebnissen. Eine solche Gegenüberstellung zeigt die Nichterfüllung der Planziele bei wichtigsten Positionen, z. B.: Da es sich bei den nicht erfüllten Positionen durchweg um solche Grundstoffe handelt, deren ausreichendes Vorhandensein die Voraussetzung für die Planerfüllung in den verarbeitenden Industrien ist, müssen die Angaben der Plankommission, wonach in den Leichtindustrien die Pläne sämtlich übererfüllt worden seien, mit Skepsis entgegengenommen werden. Die Nichterfüllung bei wichtigen Positionen darf aber nicht zu dem Fehlschluß verleiten, als sei der erste F. als Ganzes gescheitert. Die Ergebnisse sind vielmehr als eine erhebliche Steigerung der industriellen Leistungsfähigkeit der SBZ zu registrieren. Eine Steigerung in dem bisherigen Umfange ist jedoch für die Zukunft nicht wiederholbar. Auch ist zu beachten, daß die Entwicklung in der SBZ in den letzten Jahren hinter der Ausweitung der Industrie in der Bundesrepublik zurückgeblieben ist. Nach den Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung in Westberlin betrug der Industrie-Index der SBZ im ersten Halbjahr 1955, bezogen auf 1950, nur etwa 80 v. H. des Index der Bundesrepublik. [S. 91]Der zweite F. (1955–1960) der SBZ, für den bei Redaktionsschluß nur die sogen. Direktive der SED vorlag, soll 1960 eine Steigerung der Industrieproduktion auf 155 v. H. des Standes von 1955 bringen. Der erste F. steigerte nach amtlichen sowjetzonalen Angaben die Industrieproduktion auf 189,9 v. H. Das Wachstumstempo verringert sich künftig also erheblich. Gleichzeitig tritt eine Spezialisierung der Produktion der SBZ im Zusammenhang mit der verstärkten Koordinierung der Wirtschaft der SBZ mit der Wirtschaft der Sowjetunion und der Länder des Sowjetblocks in Erscheinung. Die F. der SBZ werden in ihren wesentlichen Positionen durch den sowjetischen GOSPLAN diktiert und sind Teilstücke der industriellen Arbeitsteilung innerhalb der Sowjetblockländer. (Rat für ➝Gegenseitige Wirtschaftshilfe) Durch ihre Ausrichtung auf außerdeutsche Bedürfnisse gefährden die F. die arbeitsteilige Struktur Gesamtdeutschlands. Der Auf- und Ausbau großer Kapazitäten in Metallurgie und Maschinenbau führt z. B. zu Fehlinvestitionen, da in der Bundesrepublik ausreichend entsprechende Werke vorhanden sind. Die Durchführung der F. setzt große Materialinvestitionen voraus, die aus eigener Erzeugung von der SBZ nicht aufgebracht werden können. Da auch die Sowjetblockländer für ihre eigenen Industrialisierungspläne auf Einfuhren angewiesen sind, ist die SBZ weiterhin von Westimporten abhängig. (Wirtschaftssystem) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 90–91 Fünfhunderttausender-Bewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FunktionalismusSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem Muster der Sowjetunion in der SBZ eingeführte langfristige Planung. Im Sinne der marxistischen Lehre vom Primat des Ökonomischen richtet sich der F. jeweils besonders auf die Wirtschaft, schließt jedoch eine Gesamtplanung aller anderen Gebiete des öffentlichen Lebens ein, z. B. Verwaltung, Kulturpolitik, Schulwesen, Gesundheitswesen, Sport usw. — Vorläufer des ersten F. der SBZ waren Planungen für…
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1954 1956 Anmerkungen ABF ABF Abgabenverwaltung Abgabenverwaltung Ablieferungspflicht Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Ablieferungssoll Absatzabteilungen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Absatzkontore Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Absatzorgane, Staatliche Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Abschnittsbevollmächtigter Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Abschreibungen Abschreibungen Stichwort erscheint durchgängig. ABV Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Abweichungen Abweichungen Abwerbung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Ackermann, Anton Ackermann, Anton ADN ADN AE Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Aeroclub Erstes Vorkommen dieses Stichworts. AFI AFI Agenturverträge Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Agitation Agitation Agitprop Agitprop AGL Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Agrarökonomik Agrarökonomik Agrarpreissystem Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Agrartechnische Organisationen Agrartechnische Organisationen Agrobiologie Agrobiologie Agronom Agronom Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften Akademie der Landwirtschaftswissenschaften Akademie der Wissenschaften, Deutsche Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW) Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Aktionseinheit der Arbeiterklasse Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Aktiv Aktiv Stichwort erscheint durchgängig. Aktivist Aktivist Aktivist des Fünfjahrplans Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Aktivistenbewegung Aktivistenbewegung Aktivistenbrigade Aktivistenbrigade Aktivistenplan Aktivistenplan Aktivistenschule Aktivistenschule Aktivist, Verdienter Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Akzise (der HO) Akzise (der HO) Allgemeines Vertragssystem Allgemeines Vertragssystem Altenburg Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Altersversorgung der Intelligenz Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Altersversorgung der technischen Intelligenz Anbauplan Anbauplan Angestellte Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Anhalt Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Anleitung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Annaberg-Buchholz Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Antifaschistisch-demokratische Ordnung Antifaschistisch-demokratische Ordnung Stichwort erscheint durchgängig. Apolda Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Apothekenreform Apothekenreform Appelt, Rudolf Appelt, Rudolf Arbeit, Abteilungen für Arbeit, Abteilung für Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiterkind Arbeiterkind Arbeiterkontrollkommissionen Arbeiterkontrollkommissionen Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF) Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiter- und Bauern-Fakultät (ABF) Arbeiterversorgung Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiterwohnungsbau Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeit, Gesetz der Arbeit, Gesetz der Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitsamt Arbeitsamt Arbeitsbefreiung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitsbuch Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitsdisziplin Arbeitsdisziplin Arbeitseinheit Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitsgemeinschaften, Ständige Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitsgemeinschaft Medizinischer Verlage Arbeitsgemeinschaft Medizinischer Verlage Arbeitsgericht Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitskräftebilanz Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitskräftelenkung Arbeitskräftelenkung Arbeitskräfteplan Arbeitskräfteplan Arbeitskräftereserve Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher Arbeitslosenversicherung Arbeitslosenversicherung Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitslosigkeit Arbeitslosigkeit Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmoral Arbeitsmoral Arbeitsnorm Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitsökonomik Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitspolitik Arbeitspolitik (Haupteintrag) Arbeitsproduktivität Arbeitsproduktivität Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitsrecht Arbeitsrecht Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitsschutz Arbeitsschutz Arbeitsschutz, Bevollmächtigter für Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitsschutzobmann Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitsschutzvereinbarung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitsstudie Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitsverpflichtung Arbeitsverpflichtung Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitszeit Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeit und Berufsausbildung, Abteilung für Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeit und Löhne, Kommission für Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Architektur Architektur Arnstadt Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arzneimittelversorgung Arzneimittelversorgung Arzthelfer Arzthelfer Aschersleben Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Aspirantur, Wissenschaftliche Erstes Vorkommen dieses Stichworts. ATG ATG Aue Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Aufbau des Sozialismus Aufbau des Sozialismus Aufbaugrundschuld Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Aufbauprogramm, Nationales Aufkaufpreis Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Aufklärungslokal Aufklärungslokal Aufsatzwettbewerbe Aufsatzwettbewerbe Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches Ausbeutung Ausbeutung Ausgezeichnete Leistungen, Medaille für Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Ausschuß für deutsche Einheit Ausschuß in der Produktion Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Außenhandel Außenhandel (TTTTT) Außenhandel, Kammer für Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Außenhandel, Kammer für (KfA) Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Ministerium für (MAI) Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Außenpolitik Außenpolitik Stichwort erscheint durchgängig. Austauschnormen Austauschnormen Ausweise Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Auszeichnungen Auszeichnungen Stichwort erscheint durchgängig. Autotransportgemeinschaften (ATG) Autotransportgemeinschaften (ATG) AWA AWA Axen, Hermann Axen, Hermann AZKW AZKW Bach, August Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Bankenabkommen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Bankwesen Bankwesen Banner der Arbeit Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Barthel, Kurt Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Basis Basis Bauakademie, Deutsche Bauakademie, Deutsche Bauernbank, Deutsche (DBB) Bauernbank, Deutsche (DBB) Bauernkind Bauernkind Bauernkorrespondent Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Bauernmarkt Bauernmarkt Bauernstube Bauernstube Bauer, Werktätiger Bauer, Werktätiger Bausparen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Bausparkassen Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Bautzen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Bauwirtschaft Erstes Vorkommen dieses Stichworts. B-Betriebe BDVP Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Beamtenversorgung Beamtenversorgung Stichwort erscheint durchgängig. Becher, Johannes R. Becher, Johannes R. Bechler, Bernhard Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Benjamin, Hilde, geb. Lange Benjamin, Hilde, geb. Lange Berater Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Bergmannsrenten Bergmannsrenten Berija, Lawrenti Pawlowitsch Berija, Lawrenti Pawlowitsch Berlin Berlin Stichwort erscheint durchgängig. Bernburg Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Berufsausbildung Be1954 1956 Anmerkungen ABF ABF Abgabenverwaltung Abgabenverwaltung Ablieferungspflicht Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Ablieferungssoll Absatzabteilungen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Absatzkontore Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Absatzorgane, Staatliche Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Abschnittsbevollmächtigter Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Abschreibungen …
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Industrie- und Handelskammer (IHK) (1956)
Siehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1975 1979 1985 Nach vorübergehender Auflösung als eine Folge des Neuen Kurses wiedererrichtet mit VO. vom 6. August 1953 (GBl. 91/1953, S. 917). Schon seit 1946 nicht mehr Interessenvertretung der privaten Wirtschaft, sondern staatliches Organ zur Kontrolle über die private Wirtschaft. Die IHK ist juristische Person und hat ihren Sitz in Berlin. Untersteht unmittelbar der Aufsicht des Staatssekretariats für örtliche Wirtschaft. Ihr gehören an alle selbständig gewerblich tätigen natürlichen und juristischen Personen und Personenvereinigungen mit ihren gewerblichen Betrieben. Ausgenommen sind solche privaten Betriebe, deren Zugehörigkeit zur Handwerkskammer begründet ist, und landwirtschaftliche Hauptbetriebe. Leitende Organe sind Vorstand und Präsidium. Vorstand besteht aus 45 Mitgliedern (davon 15 Vertreter der privaten Wirtschaft, 15 von staatlichen Organen benannte [S. 118]Vertreter und 15 Vertreter der in Betrieben der privaten Wirtschaft beschäftigten Arbeiter und Angestellten, von denen 5 Vertreter durch den FDGB unmittelbar benannt werden). Präsidium gibt grundlegende Weisungen für Tätigkeit der IHK heraus. Bezirksdirektionen der IHK wurden in allen Bezirken am Sitz des Rates des Bezirkes geschaffen mit der Aufgabe, Kreisgeschäftsstellen ihres Bezirks anzuleiten und zu betreuen. Die Beiräte der Bezirksdirektionen setzen sich zusammen aus 3 Vertretern der privaten Wirtschaft, 3 Vertretern, die von den Räten der Bezirke benannt werden, und 3 Vertretern der in Betrieben der privaten Wirtschaft beschäftigten Arbeiter und Angestellten; davon wird 1 Vertreter vom FDGB direkt benannt. Zahl und Struktur der Kreisgeschäftsstellen richten sich nach den örtlichen Bedingungen. Sämtliche Vertreter müssen „fortschrittliche“ Kräfte, im überwiegenden Maße SED-Funktionäre sein. Der IHK wurden im Frühjahr 1954 das gesamte Vertragswesen und die Materialversorgung der Betriebe übertragen (VO. über die Regelung der vertraglichen Verpflichtungen der privaten Industriebetriebe als Lieferer vom 22. Dezember 1955, GBl. 1/1956, S. 7 ff.). Weitere Aufgaben sind: Mitwirkung bei der Bearbeitung von Kreditanträgen und bei der Organisierung der Lehrlingsausbildung, Durchführung von Fachlehrgängen, Mitwirkung bei der Preisgestaltung und beim Abschluß von Betriebsvereinbarungen, Verstärkung vorhandener Verbindungen und Herstellung neuer Verbindungen zu den Handelskammern und anderen wirtschaftlichen Organisationen Westdeutschlands, Entsendung von Delegationen zu Auslandsmessen und zu Ausstellungen nach Westdeutschland zur Pflege der Außenhandelsbeziehungen und des Interzonenhandels. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 117–118 Industrieproduktion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrie und Verkehr, Kommission fürSiehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1975 1979 1985 Nach vorübergehender Auflösung als eine Folge des Neuen Kurses wiedererrichtet mit VO. vom 6. August 1953 (GBl. 91/1953, S. 917). Schon seit 1946 nicht mehr Interessenvertretung der privaten Wirtschaft, sondern staatliches Organ zur Kontrolle über die private Wirtschaft. Die IHK ist…
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Freiwillige Gerichtsbarkeit (1956)
Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch die „VO. über die Übertragung der Angelegenheiten der FG.“ vom 15. 10. 1952 (GBl. S. 1057) wurde der größte Teil der FG. aus der Justiz herausgelöst und auf verschiedene Verwaltungsbehörden übertragen. Das gesamte Grundbuchwesen ging auf die Abt. Kataster bei den Räten der Kreise über. Durch eine am 1. 5. 1953 in Kraft getretene VO. wird bestimmt, daß die Grundbücher in der bisherigen Form nicht weiterzuführen sind, sondern daß „für jedes Grundstück ein Grundbuchheft zu führen ist. Damit wird unter Umständen der Nachweis für früheres Eigentum am Grundstück und für ehemalige Belastungen bei enteigneten Grundstücken erschwert. Die Vormundschaftssachen sind an die Abt. Volksbildung, Referat Jugendhilfe und Heimerziehung, bei den Räten der Kreise übertragen worden. Entschieden wird hier in erster Linie nach politischen Gesichtspunkten. Sorgerechtsentscheidungen wegen politischer Unzuverlässigkeit der Eltern oder eines Elternteils sind nach Inkrafttreten der VO. wiederholt vorgekommen. Auch die Heimerziehung kann schon dann von der Abt. Volksbildung angeordnet werden, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher sich den kommunistischen Ideen gegenüber widerspenstig zeigt (Sorgerecht). Die Führung des Vereinsregisters ist auf die Volkspolizeikreisämter übertragen worden, die ihre Entscheidungen vor allem nach politischen Gesichtspunkten treffen. Das Handelsregister wird bei den Abt. örtliche Wirtschaft der Räte der Kreise, das Genossenschaftsregister bei den Abt. Handel und Versorgung, Land- und Forstwirtschaft und örtliche Wirtschaft, das Geschmacksmusterregister beim Amt für Erfindungs- und Patentwesen, das Binnenschiffsregister bei den Wasserstraßendirektionen Berlin und Magdeburg und das Seeschiffsregister beim Wasserstraßenhauptamt Rostock geführt. Die Nachlaßsachen und andere Angelegenheiten der FG. sind dem Staatl. Notariat übertragen worden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 88 Freital A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freizeit zur Wahrnehmung persönlicher InteressenSiehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch die „VO. über die Übertragung der Angelegenheiten der FG.“ vom 15. 10. 1952 (GBl. S. 1057) wurde der größte Teil der FG. aus der Justiz herausgelöst und auf verschiedene Verwaltungsbehörden übertragen. Das gesamte Grundbuchwesen ging auf die Abt. Kataster bei den Räten der Kreise über. Durch eine am 1. 5. 1953 in Kraft getretene VO. wird bestimmt, daß die Grundbücher in der bisherigen Form nicht…
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Wirtschaftliche Rechnungsführung (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit 1. 1. 1952 eingeführte Methode in der Bilanzierung der VEB, durch die wieder ein gesunder Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben des einzelnen Betriebes erreicht werden soll. Die Bilanzen sind daher nicht mehr Teile der Bilanz der VVB. Die Bilanzierung bei den Vereinigungen und der Ausgleich von Betriebsverlusten durch die VVB aus den Gewinnen anderer Betriebe der gleichen VVB führten zu Nachlässigkeiten bei den einzelnen Betriebsleitungen. In der VO. über die Reorganisation der Volkseigenen Industrie ist das Prinzip der individuellen Leitung der Betriebe und der persönlichen Verantwortung jedes leitenden Mitarbeiters der VEB verpflichtend festgestellt worden. Jeder Betriebsleiter ist für die Rentabilität des von ihm geleiteten Betriebes voll verantwortlich. Die Leistungen der Betriebe sollen nur noch vom Standpunkt der Einnahmen und Ausgaben be[S. 294]urteilt werden. Grundsätzlich soll jeder Betrieb seine Ausgaben durch Einnahmen decken und darüber hinaus mit Gewinn arbeiten. Die Neuregelung führt zu einer gewissen Selbständigkeit der Betriebe bei der Verwendung der ihnen zugeteilten Mittel, was zu einer Stärkung der Initiative und der Eigenverantwortlichkeit der Betriebsleitung beitragen soll. Gewinn und Amortisationen verbleiben z. T. im Betrieb und sollen im Rahmen des Betriebsplanes zur Auffüllung der Umlaufmittel und für Investitionen und Generalreparaturen verwendet werden. Mit der Einführung der W. R. wird ab 1. 1. 1952 das neue Rechnungseinzugsverfahren angewandt, das das Rechnungsinkasso in der volkseigenen Wirtschaft durch den Apparat der Deutschen ➝Notenbank vorsieht, nämlich für: 1. Rechnungseinzug für VEB untereinander (d. h. Gläubiger und Schuldner sind VEB), 2. Rechnungseinzug für VEB bei Schuldnern der Privatwirtschaft, 3. Rechnungseinzug für Privatbetriebe bei Schuldnern der „volkseigenen“ Wirtschaft. Folgende Verrechnungsverfahren wurden eingeführt: PV-Verfahren (Verrechnung von Geldforderungen nach Plan), SK-Verfahren (Verrechnung von Geldverbindlichkeiten über Sonderkonten), AK-Verfahren (Verrechnung von Verbindlichkeiten durch Akkreditivstellung). Diese neuen Verrechnungsverfahren ermöglichen eine weitgehende Kontrolle des Wirtschaftsablaufes und sind damit ein wirksames Instrument der Planung. (Allgemeines Vertragssystem) Literaturangaben Samson, Benvenuto: Planungsrecht und Recht der volkseigenen Betriebe in der sowjetischen Besatzungszone. Frankfurt a. M. 1953, Alfred Metzner. 121 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 293–294 Wirth, Erich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WirtschaftsstrafverordnungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit 1. 1. 1952 eingeführte Methode in der Bilanzierung der VEB, durch die wieder ein gesunder Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben des einzelnen Betriebes erreicht werden soll. Die Bilanzen sind daher nicht mehr Teile der Bilanz der VVB. Die Bilanzierung bei den Vereinigungen und der Ausgleich von Betriebsverlusten durch die VVB aus den Gewinnen anderer Betriebe der gleichen VVB führten zu…
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Kasernierte Volkspolizei (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit Okt. 1952 Tarnbezeichnung für die militärischen Verbände der SBZ; jetzt ist die KVP die „Kadertruppe“ der Nationalen ➝Volksarmee. Durch Neuuniformierung werden die KVP-Verbände automatisch in die „Volksarmee“ übernommen, doch ist der Umwandlungsprozeß gegenwärtig noch im Gange. Es bestehen also z. Z. 2 militärische Organisationen: KVP und „Volksarmee“. Die KVP wurde — als Kern der zukünftigen Streitkräfte — im Frühjahr 1948 noch vor Spaltung des Kontrollrats auf Befehl der SMAD als „Bereitschaftspolizei“ aufgestellt und seit Jan. 1952 nach den Dienstvorschriften der Sowjetarmee ausgebildet und bewaffnet. Chef: Generalleutnant Heinz ➝Hoffmann. Die KVP gliedert sich in Armeekorps Nord (Stabsquartier: Pasewalk) und AK Süd (Stabsquartier: Leipzig). Zum AK Nord gehören: mot. Schützendivision Schwerin, mot. Schützendivision Prenzlau, mech. Division Eggesin. Zum AK Süd gehören: mot. Schützendivision Halle, mot. Schützendivision Erfurt, mech. Division Dresden. Die KVP und damit die „Volksarmee“ verfügt mit der dem Verteidigungsministerium direkt unterstellten Eingreifdivision über 6 Divisionen mit einer Gesamtstärke von ca. 100.000 Mann, einschl. Offiziers- und Unterführerschulen. Waffengattungen: Infanterie, Artillerie, Panzer, Nachrichtentruppe, Pioniere. Seit Okt. 1952 trägt die KVP den sowjetischen ähnelnde, olivgrüne Felduniformen und militärische Rangbezeichnungen. Bewaffnung: Kanonen und Haubitzen 15,2 cm; Kanonen und Haubitzen 12,2 cm; Feldkanone und Pak 7,62 cm; Pak 5,7 und 4,5 cm; Flak 3,7 und 8,5 cm; mittlere und schwere Granatwerfer — 8 cm und 12,2 cm; insgesamt ca. 2.200 Stück. Panzer und Panzerfahrzeuge: Stalin I und II, T 34/76 und T 34/85, Sturmgeschütze SU 76, SU 85 und SU 100 sowie Panzerspäh- und Schützenpanzerwagen; insgesamt ca. 1.000 Panzer und 600 Panzerfahrzeuge. Luftstreitkräfte (1950 organisiert und 1951 offiziell aufgestellt): [S. 132]Chef: Generalmajor d. Fl. Keßler. Stabsquartier: Cottbus. Stärke ca. 9.000 bis 10.000 Mann. Zeitweilig unter der Tarnbezeichnung „Aeroclub“ geführt. Gliederung: 3 Fliegerdivisionen mit Stabsquartieren in Cottbus, Bautzen und Drewitz und 5 „Technischen Basen“ (Flugplatzversorgungseinheiten); außerdem Fliegeroffiziersschule und Ausbildungseinheiten. Die Luftstreitkräfte verfügen über ca. 120 Flugzeuge vom (sowj.) Typ YAK 18 und 180 vom Typ YAK 11. Seestreitkräfte (bis 18. 1. 1956 als VP See getarnt) wurden im Mai 1950 aufgestellt. Chef: Vizeadmiral Verner. Stabsquartier Rostock. Stärke: ca. 9.000 Mann. Die Seestreitkräfte gliedern sich in: 1 Küstensicherungsdivision, 1 Minenleg- und Räumbootdivision, 1 Räumbootabt., 1 Räumpinassendivision, 1 Hilfsschiffabt., 1 Bergungs- und Rettungskommando, 1 Schiffsstammabt., 1 Pioniereinheit und einige Spezialeinheiten, 1 Marineoffiziersschule, 1 Unterführerschule, 1 Ingenieur-Offiziersschule 1 Nachrichtenoffiziersschule und einige Versorgungsstützpunkte. Insgesamt ca. 360 schwimmende Schiffseinheiten. (Volksarmee, Nationale) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 131–132 Karrierist A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KassationSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit Okt. 1952 Tarnbezeichnung für die militärischen Verbände der SBZ; jetzt ist die KVP die „Kadertruppe“ der Nationalen ➝Volksarmee. Durch Neuuniformierung werden die KVP-Verbände automatisch in die „Volksarmee“ übernommen, doch ist der Umwandlungsprozeß gegenwärtig noch im Gange. Es bestehen also z. Z. 2 militärische Organisationen: KVP und „Volksarmee“. Die KVP wurde — als Kern der zukünftigen Streitkräfte…
DDR A-Z 1956
Handwerk (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ gelten alle Gewerbebetriebe, die nicht mehr als 10 Arbeitskräfte beschäftigen (im Baugewerbe 15–20) als H.-Betriebe. Vor dem Kriege gab es auf dem Gebiet der SBZ 322.000 H.-Betriebe mit 980.000 Beschäftigten. Bei gleichbleibender Beschäftigtenzahl zuzüglich 185.000 Lehrlingen gab es Ende 1951 nur noch 300.000 Betriebe. Bis Anfang 1950 lag das H. außerhalb des besonderen Interesses der sowjetzonalen Wirtschaftspolitik. Mit dem „Gesetz zur Förderung des H.“ vom 9. 8. 1950 begann die Einbeziehung des H. in das Planwirtschaftssystem. Das Gesetz schreibt vor: „Die Beziehungen zwischen dem H. und der übrigen Wirtschaft sind durch Verträge zu regeln.“ Dadurch wird das H. — wie die private Industrie — als Zulieferer an die volkseigene Wirtschaft gebunden. Gleichzeitig wurden Verordnungen über die Preisbildung im H., enthaltend Kalkulationsschemata und Höchstpreise, erlassen. Die Bildung von Einkaufs- und Liefergenossenschaften zur Vereinfachung der Auftragsvergebung durch die volkseigene Wirtschaft und zur wirksamen Kontrolle über die Betriebe wurde gefördert. Die Genossenschaften erhalten staatliche Vergünstigungen und vorteilhaftere Kreditbedingungen. Fast sämtliche H.-Betriebe haben sich inzwischen den Genossenschaften angeschlossen, da das die Möglichkeit gibt Aufträge und Material zu erhalten. Das Handwerk wird über Kontingente, die den H.-Genossenschaften zugeteilt werden, mit Material versorgt. Herstellkontingente gibt es nur für plangebundene Produktion; die Reparatur-Kontingente sind unzureichend. Das H.-Steuergesetz (Handwerkssteuer) vom Frühjahr 1951 verhindert durch progressive Besteuerung fremder Arbeitskräfte die weitere Entfaltung des H. Den 1950 gegründeten Landes-H.-Kammern bzw. den durch Ministerratsbeschluß vom 28. 8. 1953 neu organisierten Bezirks-H.-Kammern und ihren Kreisgeschäftsstellen müssen alle H.-Betriebe, die H.-Genossenschaften und die Kleinindustrie mit weniger als 10 Beschäftigten an[S. 107]gehören. Die H.-Kammern unterstehen seit Ende 1953 der Dienstaufsicht des Staatssekretariats für Örtliche Wirtschaft. Als Folge der Beschränkung der Betriebsgrößen in. Auswirkung des Handwerksgesetzes vom Aug. 1950 ging auch die Zahl der Handwerksbetriebe bedeutend zurück. Bereits vor dem Neuen Kurse wurde durch die SED die Einführung von H.-Produktionsgenossenschaften (HPG) angestrebt. Nach dem Juni-Aufstand ist dieses Vorhaben zunächst zurückgestellt worden. Durch VO. vom 18. 8. 1955 wurde jedoch die Bildung von H.-Produktionsgenossenschaften angeordnet. In dem vorgelegten Musterstatut wird betont, daß die Handwerker durch die gemeinschaftliche Nutzung von Maschinen und Werkzeugen rentabler arbeiten und sich durch den Abschluß langfristiger Verträge mit den VEB stetige Aufträge sichern könnten. — Ähnlich wie bei den LPG gibt es verschiedene Stufen. In der Stufe 1 wird mit eigenen Maschinen in der eigenen Werkstatt des Handwerkers produziert. Für die Benutzung der Maschinen usw., die in die HPG eingebracht wurden, zahlt der Handwerker der HPG eine Nutzungsgebühr. In der Stufe 2 findet die Produktion sowohl in der eigenen als auch in anderen Werkstätten statt. Der Handwerker verliert in dieser Stufe völlig seine Selbständigkeit. Die Leitung der HPG bestimmt, wo und an was er jeweils arbeiten muß. — Im Falle des Austritts erhält der Handwerker eine Werterstattung, und zwar in Stufe 1 innerhalb von drei Jahren, in Stufe 2 sogar erst innerhalb von 10 Jahren in Raten, aber auch nur dann, „wenn die HPG dadurch nicht in finanzielle Schwierigkeiten kommt“. Das heißt praktisch: es gibt bei Stufe 2 keine Austritts- und Erstattungsmöglichkeit. Mitglieder der HPG können nicht nur selbständige Handwerker und Inhaber von kleineren Betrieben werden, sondern auch Gesellen, Arbeiter, Ingenieure, Techniker, Angestellte, Heimarbeiter und mithelfende Familienangehörige. — Die endgültige Abschaffung des H. als selbständigen Berufsstand ist nunmehr eingeleitet. Literaturangaben Plönies, Bartho: Die Sowjetisierung des mitteldeutschen Handwerks. Ein Bericht über die Lage des Handwerks in der sowjetischen Zone. 2., erg. Aufl. (BB) 1953. 136 S. m. 19 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 106–107 Handke, Georg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HandwerksteuerSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ gelten alle Gewerbebetriebe, die nicht mehr als 10 Arbeitskräfte beschäftigen (im Baugewerbe 15–20) als H.-Betriebe. Vor dem Kriege gab es auf dem Gebiet der SBZ 322.000 H.-Betriebe mit 980.000 Beschäftigten. Bei gleichbleibender Beschäftigtenzahl zuzüglich 185.000 Lehrlingen gab es Ende 1951 nur noch 300.000 Betriebe. Bis Anfang 1950 lag das H. außerhalb des besonderen Interesses der…
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Deutsches Rotes Kreuz (DRK) (1956)
Siehe auch: Deutsches Rotes Kreuz (DRK): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) der DDR: 1985 Am 22. Okt. 1952 in der SBZ wiedergegründet. Am 1. Jan. 1953 wurde der gesamte Krankentransport dem DRK unterstellt. Bis dahin unterstand dem DRK lediglich die Ausbildung von Gesundheitshelfern und der Bahnhofsbetreuungsdienst. Im Dez. 1953 kam der Kindertransport über die Zonengrenzen und in das östliche Ausland sowie die Hygienekontrolle mit der Bildung von Ortshygieneaktivs hinzu. Im Frühjahr 1956 wurden schließlich die Bahnhofsdienste der Volkssolidarität vom DRK übernommen. Den Kreisausschüssen des DRK obliegt die Kontrolle der Krankenhäuser, die dem zuständigen Kreisausschuß Bettenmeldungen einzureichen haben. Der Beitrag beträgt für ein aktives Mitglied pro Vierteljahr 0,50 DM, für passive Mitglieder („Freunde des DRK“) monatlich mindestens 0, 50 DM, für Rentner 0,25 DM. Zum größten Teil wird die Organisation aus dem Staatshaushalt finanziert. Aktive Mitglieder müssen eine Gesundheitshelferprüfung oder Rettungsschwimmerprüfung abgelegt haben. Oberstes Organ des DRK ist der Zentralausschuß mit dem Sitz in Dresden, Kaitzerstraße 2. Dem Zentralausschuß unterstehen 14 Bezirksausschüsse entsprechend den Bezirken der SBZ. Jeder Bezirksausschuß gliedert sich in Kreisausschüsse, die wiederum aus verschiedenen Sanitätsbereitschaften bestehen. (Die Bereitschaft umfaßt 10–15 Mitglieder, 1 Leiter und 2 Stellvertreter; die Gruppe umfaßt 3 Bereitschaften, 30–45 Mitglieder, 1 Leiter und 2 Stellvertreter; die Abteilung umfaßt 3 Gruppen, 90–135 Mitglieder, 5 Leitungsmitglieder, davon möglichst 1 Arzt. Als kleinste Betriebseinheit können neuerdings 3 Mitglieder eine Betriebsbereitschaft bilden.) Die Mitglieder vom Zentralausschuß bis zu den Kreisausschüssen sind fest besoldet. Dagegen sind die Sanitätsbereitschaften lediglich mit ehrenamtlichen Helfern besetzt. Der Zentralausschuß sowie analog die Bezirksausschüsse und Kreisausschüsse sind von der SED „genehmigte“ Organe, die beschlußfassend sind. Den Ausschüssen unterstehen das Zentralbüro, analog die Bezirks- und Kreisbüros als nichtgewählte, ausführende Organe. Zentralausschuß und die Bezirks- und Kreisausschüsse gliedern sich in folgende Abteilungen bzw. Referate: Organisation, Instruktion, Sanitätsausrüstung, Krankentransport, Wasserrettungsdienst, Schulung, Statistik, Kader, Finanzen. Ehrenpräsident: Otto Buchwitz (SED), früher Sächsischer Landtagspräsident. Vorsitzender d. Zentralausschusses: Dr. med. Werner Ludwig (SED). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 61 Deutsche Schiffahrts- und Umschlagsbetriebe (DSU) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsch-Polnische Gesellschaft für Frieden und gute Nachbarschaft (auch Ges. für Dt.-Poln. Freundschaft)Siehe auch: Deutsches Rotes Kreuz (DRK): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) der DDR: 1985 Am 22. Okt. 1952 in der SBZ wiedergegründet. Am 1. Jan. 1953 wurde der gesamte Krankentransport dem DRK unterstellt. Bis dahin unterstand dem DRK lediglich die Ausbildung von Gesundheitshelfern und der Bahnhofsbetreuungsdienst. Im Dez. 1953 kam der Kindertransport über die Zonengrenzen und in das östliche Ausland sowie die Hygienekontrolle mit der…
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Becher, Johannes R. (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 22. 5. 1891 in München als Sohn eines Oberl.-Ger.-Präsidenten, Gymnasium, Studium der Medizin und Philosophie in Jena und Berlin. Begann als expressionistischer Dichter. Im 1. Weltkrieg Pazifist. 1917 USPD, 1918 Spartakusbund, Vorsitzender des „Bundes revolutionärer Schriftsteller“ in Jena, seit 1923 KPD. 1927 erstmalig in der SU, 1929 Mitgl. der Redaktion des KPD-Zentralorgans „Die Rote Fahne“. 1933 emigriert, 1934 ausgebürgert. Lebte in Österreich, der Schweiz und Frankreich, ab 1935 in der SU, wo er die „Internationale Literatur Deutsche Blätter“ herausgab. Ab 1943 Mitgl. des Nationalkomitees Freies Deutschland. 1945 Rückkehr nach Deutschland. Seit Juli 1945 Präsident des Kulturbundes, März 1950 Vizepräsident, Dez. 1952 bis April 1956 Präs. der Deutschen ➝Akademie der Künste Berlin. Mitgl. des sowjetzonalen PEN-Clubs, zweifacher Nationalpreisträger und Dr. h. c., Textdichter der von Hanns ➝Eisler komponierten „Nationalhymne der DDR“ sowie zahlreicher weiterer kommun. Parteidichtungen. Apr. 1946 bis Sept. 1947 Mitgl. des SED-Parteivorstandes, seit 24. 7. 1950 Mitgl. des ZK der SED. Seit 7. 10. 1949 Abgeordneter der Volkskammer. Am 7. 1. 1954 zum Minister für Kultur ernannt. 20. 12. 1952 Stalin-„Friedenspreis“, 6. 10. 1954 „Vaterländischer Verdienstorden“ in Silber. Veröffentlichungen: „Abschied“, Drama „Winterschlacht“, Tagebuch „Auf andere Art so große Hoffnung“, „Poetische Konfession“ u. a. Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. Wiesbaden 1956, Limes-Verlag. 161 S. m. 8 Tafeln. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 39 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/becher-johannes-robert verwiesen. Beamtenversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bechler, BernhardSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 22. 5. 1891 in München als Sohn eines Oberl.-Ger.-Präsidenten, Gymnasium, Studium der Medizin und Philosophie in Jena und Berlin. Begann als expressionistischer Dichter. Im 1. Weltkrieg Pazifist. 1917 USPD, 1918 Spartakusbund, Vorsitzender des „Bundes revolutionärer Schriftsteller“ in Jena, seit 1923 KPD. 1927 erstmalig in der SU, 1929 Mitgl. der Redaktion des KPD-Zentralorgans „Die Rote Fahne“. 1933 emigriert, 1934…
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Altersversorgung der Intelligenz (1956)
Siehe auch: Altersversorgung der Intelligenz: 1958 Altersversorgung der technischen Intelligenz: 1953 1954 Für die Angehörigen der technischen ➝Intelligenz in den VEB ist durch VO. vom 17. 8. 1950 (GBl. S. 844) eine zusätzliche A. eingeführt worden, die durch eine Versorgungsversicherung bei der Deutschen ➝Versicherungsanstalt gewährleistet wird. Die Beiträge für diese Versicherung sind von den VEB aufzubringen. Zum Kreise der Versorgungsberechtigten gehören Ingenieure, Konstrukteure, Architekten, Techniker sowie Personen, die auf Grund eines Einzelvertrages Anspruch auf die A. haben. Auch auf andere leitende Angestellte kann die A. ausgedehnt werden. Durch die zusätzliche A. wird ab [S. 16]65. Lebensjahr eine monatliche Rente in Höhe von 60 bis 80 v. H. des im letzten Jahre bezogenen Bruttogehalts gezahlt. Die gleiche Rente wird gewährt beim Eintritt vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit. Der überlebende Ehepartner erhält 50 v. H. der Rente; Waisen, Halbwaisen und Personen, für die der Versicherte unterhaltspflichtig war, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, oder, sofern sie sich in der Ausbildung befinden, 25 v. H. der Rente. Durch VO. vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 675) ist für die Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen eine A. mit den gleichen Leistungen eingeführt worden. Dazu gehören auch Lehrer, die 20 Dienstjahre abgeleistet haben, sofern sie bei Inkrafttreten der VO. noch im Dienst waren. Selbständige Ärzte gehören nicht dazu. Die A. wird ebenfalls von der Deutschen Versicherungsanstalt gezahlt, die die Mittel hierfür aus dem Staatshaushalt ersetzt bekommt. Die zusätzliche A. ist steuerfrei. Renten aus der Sozialversicherung werden der technischen Intelligenz nicht angerechnet. Durch die Schaffung der zusätzlichen A. für eine Reihe von Berufen will das Sowjetzonenregime die Abwanderung von Kräften verhindern, die ihm entweder für die Steigerung der Produktion oder für die Wahrung eines gewissen Kulturniveaus wichtig erscheinen. Außerdem hat das Regime es in der Hand, mit der zusätzlichen A. verdiente Funktionäre zu belohnen. Das Entstehen einer neuen privilegierten Schicht wird so gefördert. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 296 S. m. 65 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 15–16 Altenburg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AnbauplanSiehe auch: Altersversorgung der Intelligenz: 1958 Altersversorgung der technischen Intelligenz: 1953 1954 Für die Angehörigen der technischen ➝Intelligenz in den VEB ist durch VO. vom 17. 8. 1950 (GBl. S. 844) eine zusätzliche A. eingeführt worden, die durch eine Versorgungsversicherung bei der Deutschen ➝Versicherungsanstalt gewährleistet wird. Die Beiträge für diese Versicherung sind von den VEB aufzubringen. Zum Kreise der Versorgungsberechtigten gehören Ingenieure,…
DDR A-Z 1956
1956: A, Ä
ABF Abgabenverwaltung Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Absatzabteilungen Absatzkontore Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter Abschreibungen ABV Abweichungen Abwerbung Ackermann, Anton ADN AE Aeroclub AFI Agenturverträge Agitation Agitprop AGL Agrarökonomik Agrarpreissystem Agrartechnische Organisationen Agrobiologie Agronom Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften Akademie der Wissenschaften, Deutsche Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktiv Aktivist Aktivist des Fünfjahrplans Aktivistenbewegung Aktivistenbrigade Aktivistenplan Aktivistenschule Aktivist, Verdienter Akzise (der HO) Allgemeines Vertragssystem Altenburg Altersversorgung der Intelligenz Anbauplan Angestellte Anhalt Anleitung Annaberg-Buchholz Antifaschistisch-demokratische Ordnung Apolda Apothekenreform Appelt, Rudolf Arbeit, Abteilung für Arbeiterkind Arbeiterkontrollkommissionen Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF) Arbeiterversorgung Arbeiterwohnungsbau Arbeit, Gesetz der Arbeitsamt Arbeitsbefreiung Arbeitsbuch Arbeitsdisziplin Arbeitseinheit Arbeitsgemeinschaften, Ständige Arbeitsgemeinschaft Medizinischer Verlage Arbeitsgericht Arbeitskräftebilanz Arbeitskräftelenkung Arbeitskräfteplan Arbeitskräftereserve Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher Arbeitslosenversicherung Arbeitslosigkeit Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmoral Arbeitsnorm Arbeitsökonomik Arbeitspolitik Arbeitsproduktivität Arbeitsrecht Arbeitsschutz Arbeitsschutz, Bevollmächtigter für Arbeitsschutzobmann Arbeitsschutzvereinbarung Arbeitsstudie Arbeitsverpflichtung Arbeitszeit Arbeit und Berufsausbildung, Abteilung für Arbeit und Löhne, Kommission für Architektur Arnstadt Arzneimittelversorgung Arzthelfer Aschersleben Aspirantur, Wissenschaftliche ATG Aue Aufbau des Sozialismus Aufbaugrundschuld Aufkaufpreis Aufklärungslokal Aufsatzwettbewerbe Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches Ausbeutung Ausgezeichnete Leistungen, Medaille für Ausschuß in der Produktion Außenhandel Außenhandel, Kammer für (KfA) Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Ministerium für (MAI) Außenpolitik Austauschnormen Ausweise Auszeichnungen Autotransportgemeinschaften (ATG) AWA Axen, Hermann AZKWABF Abgabenverwaltung Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Absatzabteilungen Absatzkontore Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter Abschreibungen ABV Abweichungen Abwerbung Ackermann, Anton ADN AE Aeroclub AFI Agenturverträge Agitation Agitprop AGL Agrarökonomik Agrarpreissystem Agrartechnische Organisationen Agrobiologie Agronom Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften Akademie der…
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Lehrerbildung (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Verfassung der „DDR“ (Art. 36) soll die L. an Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen erfolgen. 1946 waren an allen Universitäten und an der Technischen Hochschule Dresden pädagogische Fakultäten errichtet worden, denen die Ausbildung der Lehrer für die allgemein- und berufsbildenden Schulen übertragen wurde. Die Hauptmasse der neuen Lehrer ist seit 1945 jedoch in Kursen von höchstens einjähriger Dauer, die zunächst als Notmaßnahme gedacht waren, ausgebildet worden. 1948/49 gab es 49.944 Lehrer mit Kurzausbildung neben 22.562 Altlehrern. Durch die „V. über die Neuregelung der Ausbildung der Lehrer an den allgemeinbildenden Schulen, der Pionierleiter, der Kindergärtnerinnen und der Erzieher in Heimen und Horten“ vom 15. 5. 1949 wurde die L. im Verein mit den schon seit 1950 laufenden Bestrebungen auf eine neue Basis gestellt. Die Ausbildung der Lehrer für die Unterstufe (1. bis 4. Schuljahr) erfolgt nunmehr an den Instituten für L. (keine Hochschulen, sondern Fachschulen) im Anschluß an die Grundschule (Ausbildungsdauer: 4 Jahre). Die Institute haben in besonderen Lehrgängen auch hauptamtliche Pionierleiter und Erzieher in Heimen und Horten auszubilden. Die [S. 162]Ausbildung der Fachlehrer für die Mittelstufe (5. bis 8. Schuljahr) ist Aufgabe der Pädagogischen Institute, die Hochschulcharakter besitzen. Das Studium dauert drei Jahre und setzt die Reifeprüfung voraus. Die Oberschullehrer (9. bis 12. Schuljahr) haben 5 Jahre an den Universitäten (philosophische und mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät) oder an Pädagogischen Hochschulen zu studieren. Die Fachlehrer der Mittelstufe erlangen mit dem Staatsexamen die Lehrbefähigung in einem Fach (z. B. Deutsch, Russisch, Geschichte, Erdkunde) oder in zwei Fächern (Mathematik/Physik, Biologie/Chemie), die Oberschullehrer fast ausschließlich in einem Fach. Die Diplom-Gewerbelehrer und Diplom-Handelslehrer für Berufsschulen werden von der Fakultät für Berufspädagogik und Kulturwissenschaft der Technischen Hochschule Dresden und von den Instituten für Berufspädagogik ausgebildet. Studiendauer 4 Jahre. Das Studium der Sonderschulpädagogik ist ein einjähriges Erweiterungsstudium. Ein zentrales Institut für Lehrerweiterbildung hat die Aufgabe, die Qualifizierung der amtierenden Lehrer (Pädagogisches Kabinett) zu organisieren. (Fernstudium) 1956 ist für die Lehrer wieder das Studium von zwei Fächern gefordert worden. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Wendt, Emil: Die Entwicklung der Lehrerbildung in der SBZ seit 1945. (BB) 1956. Etwa 96 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 161–162 Lebensversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LehrergewerkschaftSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Verfassung der „DDR“ (Art. 36) soll die L. an Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen erfolgen. 1946 waren an allen Universitäten und an der Technischen Hochschule Dresden pädagogische Fakultäten errichtet worden, denen die Ausbildung der Lehrer für die allgemein- und berufsbildenden Schulen übertragen wurde. Die Hauptmasse der neuen Lehrer ist seit 1945 jedoch in Kursen von höchstens…
DDR A-Z 1956
Schiffahrt (1956)
Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der Binnenschiffahrt ist der Bestand an Fahrzeugen gegenüber der Vorkriegszeit erheblich zurückgegangen: Besonders die Zahl der Selbstfahrer, die das Rückgrat einer modernen Binnenflotte bilden, ist sehr zurückgegangen. Da seit 15 Jahren kaum Neubauten erfolgten, ist der Schiffspark stark überaltert. 1954 wurden 3 Motorkähne mit je 670 t Nutzlast in Dienst gestellt. Technisch und unterhaltsmäßig befindet sich die Flotte in keinem guten Zustand, da die Werften mit Materialschwierigkeiten zu kämpfen haben und vor allem mit Neubauten für die SU und die Volkspolizei ausgelastet sind. Etwa die Hälfte der Flotte befindet sich noch in privaten Händen, einige 1.000 t gehören Ausländern, der andere Teil ist im Staatsbesitz. Der Einsatz des gesamten Schiffsparks wird vom Staat durch die Deutschen Schiffahrts- und Umschlagsbetriebe (DSU) gelenkt. Die Leistungen im Binnenschiffsverkehr sind gegenüber der Vorkriegszeit erheblich gesunken. 1953 wurden etwa 12 Mill. t Güter befördert (1937 etwa 18 Mill. t). Die Leistung in t/km betrug mit 1,7 Mrd. rd. 40 v. H. der Vorkriegsleistung. In den letzten Jahren sind Anstrengungen gemacht worden, um die Schiffahrt stärker zur Entlastung der überbeanspruchten Eisenbahn, insbesondere zum Transport von Massengütern, einzusetzen. Die bedeutendsten Binnenhäfen sind, abgesehen von Berlin, zur Zeit Magdeburg, Riesa, Dresden, Frankfurt und Fürstenberg/Oder. Infolge größerer Demontagen der Umschlagseinrichtungen ist ihre Kapazität erheblich beeinträchtigt. Seit dem letzten Jahr ist im Binnenschiffsverkehr auch das Dispatchersystem eingeführt. In der Seeschiffahrt spielen die unter eigener Flagge fahrenden Schiffe eine untergeordnete Rolle. Vor dem Kriege waren in den Seehäfen des heutigen Gebiets der SBZ etwa 55 Dampfer, 20 Motorschiffe und 80 Segelschiffe beheimatet mit einer Gesamttonnage von rd. 60.000 BRT. Nachdem in den ersten Jahren nach dem Kriege sämtliche in den Werften hergestellten Schiffe auf Reparationskonto gingen, konnten seit 1953 auch einige Einheiten für den sowjetzonalen Bedarf gebaut werden. Seit Okt. 1954 sind 2 auf der Neptun-Werft in Rostock gebaute Hochseehandelsschiffe in Betrieb, die 3.268 BRT großen Dampfer „Rostock“ und „Wismar“. Die Matthias-Thesen-Werft in Wismar hat im Dez. 1954 ein 1.100 BRT großes Motorschiff „Stralsund“, Mitte 1956 ein Fischerei-Hilfsschiff fertiggestellt. Geplant ist der Bau von 12 10.000 tdw großen Handelsschiffen, von denen sich das erste bei der Warnow-Werft in Warnemünde in der Herstellung befindet. Ferner sollen 34 Küstenmotorschiffe mit je 500 BRT gebaut werden. Die ersten 13 Schiffe, darunter „Wolgast“, „Greifswald“ und „Anklam“, wurden bis Ende 1956 fertiggestellt. Die gesamte Seeschiffahrt ist verstaatlicht; alle Fahrzeuge sind im Besitz der „volkseigenen“ Deutschen Seereederei mit Sitz in Rostock. Die Seehäfen Wismar, Rostock und Stralsund sind in der „Zentralen Hafengemeinschaft der Seehäfen“ zusammengeschlossen. Diese Häfen dienten früher hauptsächlich dem Küstenverkehr. Erst durch den Verlust von Stettin und die Abschnürung der SBZ von den großen deutschen Nord- und Ostseehäfen erlangten sie nach dem Kriege eine größere Bedeutung. Ihre Umschlagseinrichtungen, Kaianlagen und Lagerhäuser wurden vergrößert, die Hafenzufahrten und -becken vertieft. Der Jahresumschlag wird auf 3 Mill. t geschätzt. Die beiden Eisenbahnfährverbindungen Warnemünde–Gjedser und Saßnitz–Trelleborg sind wieder in Betrieb, nachdem einige Jahre kein Fährverkehr bestand. Die Hochseefischereiflotte, ebenfalls verstaatlicht, besteht gegenwärtig aus 35 Loggern und 20 Motortrawlern. Sie werden von den Fischereikombinaten Rostock und Saßnitz, in denen auch die Fänge verarbeitet werden, eingesetzt. Das Fangaufkommen soll für das laufende Jahr 85.000 t betragen. Zur weiteren Steigerung sollte bis Ende 1956 die Zahl der Trawler auf 25 erhöht werden. Literaturangaben Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 225 Schiedsmann A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schirdewan, KarlSiehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der Binnenschiffahrt ist der Bestand an Fahrzeugen gegenüber der Vorkriegszeit erheblich zurückgegangen: Besonders die Zahl der Selbstfahrer, die das Rückgrat einer modernen Binnenflotte bilden, ist sehr zurückgegangen. Da seit 15 Jahren kaum Neubauten erfolgten, ist der Schiffspark stark überaltert. 1954 wurden 3 Motorkähne mit je 670 t Nutzlast in Dienst gestellt. Technisch und unterhaltsmäßig…
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Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Ministerium für (MAI) (1956)
Siehe auch: Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Ministerium für (MAI): 1958 Ministerium für Außenhandel: 1975 Ministerium für Außenhandel (MAH): 1979 1985 Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ministerium für Außenwirtschaft (MfA): 1969 Nachahmung des sowjetischen Außenhandelsministeriums. Das MAI wird verantwortlich vom Minister geleitet, dem ein Kollegium zur Seite steht. Ihm unterstehen Staatssekretäre, die zusammengefaßte Gruppen von Hauptabt. (HA) leiten. Im wesentlichen ist das MAI in die drei handelspolitischen Hauptabteilungen gegliedert: HA Handel mit den demokratischen Ländern, HA Handel mit dem kapitalistischen Ausland, HA Innerdeutscher Handel; in die Hauptabt. Export, Import, Finanzen, und Valuta, Planung und Statistik sowie in die allgemeinen Hauptabt. Das MAI stent bei der etappenweisen Aufstellung des Außennandelsplanes im Instanzenzug zwischen der Staatlichen ➝Plankommission und den „volkseigenen“ Handelsunternehmungen Deutscher ➝Innen- und Außenhandel (DIA). Zur Hebung des Niveaus der Außenhandelsplanung und der Realisierung der Pläne stehen dem MAI verschiedene Institutionen wie Kammer für ➝Außenhandel, Deutsches Institut für ➝Marktforschung, Amt für ➝Exportkontrolle, Exportausschüsse zur Verfügung. Neben der Leitungsposition des MAI stehen Lenkungs- und Kontrollaufgaben im Hinblick auf die untergeordneten Außenhandelsplanträger. Literaturangaben Förster, Wolfgang: Das Außenhandelssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Bonn 1955. 130 S. m. 2 Anlagen u. 1 Karte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 32 Außenhandel, Kammer für (KfA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AußenpolitikSiehe auch: Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Ministerium für (MAI): 1958 Ministerium für Außenhandel: 1975 Ministerium für Außenhandel (MAH): 1979 1985 Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ministerium für Außenwirtschaft (MfA): 1969 Nachahmung des sowjetischen Außenhandelsministeriums. Das MAI wird verantwortlich vom Minister geleitet, dem ein Kollegium zur Seite steht. Ihm unterstehen Staatssekretäre, die…
DDR A-Z 1956
Republikflucht (1956)
Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bezeichnung für das fluchtartige Verlassen der „DDR“, zunächst nur Ausdruck des Pj., seit 11. 6. 1953 amtlicher Ausdruck in Gesetzen und VO. Um an das zurückgelassene Vermögen der Sowjetzonenflüchtlinge (Flüchtlinge) heranzukommen, wurden in der SBZ verschiedene VO. erlassen. Nach der „VO. über die Rückgabe deutscher Personalausweise bei Übersiedlung nach Westdeutschland oder Westberlin“ vom 25. 1. 1951 (GBl. S. 53) mußte jeder Bewohner der SBZ, der nach Westdeutschland oder Westberlin übersiedelt, seinen Personalausweis an die Volkspolizei zurückgeben. Nichtbeachtung dieser Vorschrift war mit Gefängnis bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe bedroht. Diese Geldstrafen wurden nach der Flucht in einer solchen Höhe gegen den Flüchtling festgesetzt, daß zu ihrer Vollstreckung gerade eben das zurückgelassene Vermögen ausreichte. Immerhin verlangte dieses Verfahren noch ein Tätigwerden der Gerichte. Deshalb erging am 17. 7. 1952 die „VO. zur Sicherung von Vermögenswerten“ (GBl. S. 615), deren § 1 Abs. 1 anordnet: „Das Vermögen von Personen, die das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik verlassen, ohne die polizeilichen Meldevorschriften zu beachten, oder hierzu Vorbereitungen treffen, ist zu beschlagnahmen.“ In Entscheidungen des Obersten Gerichts wurde zum Ausdruck gebracht, daß hier „Beschlagnahme“ gleich „Enteignung“ zu setzen sei. Jeder, der also Vermögensstücke eines Sowjetzonenflüchtlings nach dem Westen verbringt oder in der SBZ verbirgt, machte sich nach dieser Rechtsprechung eines Verbrechens gegen das Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums schuldig. Zahllose Zuchthausurteile waren die Folge. Mit dem Neuen Kurs wurde durch VO. vom 11. 6. 1953 (GBl. S. 805) die „VO. zur Sicherung von Vermögenswerten“ aufgehoben: „Alle republikflüchtigen Personen, die in das Gebiet der DDR und den demokratischen Sektor von Groß-Berlin zurückkehren, erhalten das auf Grund der VO. vom 17. 7. 1952 zur Sicherung von Vermögenswerten „beschlagnahmte Eigentum zurück“. In verschiedenen Geheimerlassen des Staatssekretariats für Innere Angelegenheiten kommt entgegen diesem klaren Wortlaut zum Ausdruck, daß es bei dem Vermögen von Personen, die die SBZ vor dem 10. 6. 1953 „illegal“ verlassen haben, praktisch bei der „bisherigen Handhabung bleibt“. Das Vermögen dieser Flüchtlinge bleibt also enteignet. Eine Rückgabe derartiger Vermögenswerte an bevollmächtigte Personen oder andere Vertreter ist ausdrücklich verboten worden. Ausgenommen sind lediglich Vermögenswerte von Personen, die im Zeitpunkt der Flucht minderjährig waren. Derartiges Vermögen kann auf Antrag des jetzt im Westen lebenden Berechtigten aus der enteigneten Vermögensmasse herausgelöst werden (Beschlagnahme). Nach der „VO. über die [S. 218]Ausgabe von Personalausweisen der Deutschen Demokratischen Republik“ v. 29. 10. 1953 (GBl. S. 1090) haben Personen, die die „DDR“ vorübergehend oder für ständig verlassen, ihren Ausweis bei der Volkspolizei abzugeben. Nichtabgabe zieht gem. § 10 der VO. Gefängnisstrafe bis zu 3 Jahren und Geldstrafe nach sich. Personen, die Bürger der „DDR“ zum Verlassen der Zone bewegen oder diesen bei der Republikflucht helfen oder eine beabsichtigte Flucht eines anderen nicht bei der Polizei anzeigen, werden seit Herbst 1955 wegen „Abwerbung“ gem. Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) zu hohen Zuchthausstrafen verurteilt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 217–218 Reparationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ResidentSiehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bezeichnung für das fluchtartige Verlassen der „DDR“, zunächst nur Ausdruck des Pj., seit 11. 6. 1953 amtlicher Ausdruck in Gesetzen und VO. Um an das zurückgelassene Vermögen der Sowjetzonenflüchtlinge (Flüchtlinge) heranzukommen, wurden in der SBZ verschiedene VO. erlassen. Nach der „VO. über die Rückgabe deutscher Personalausweise bei Übersiedlung nach Westdeutschland oder Westberlin“ vom 25. 1. 1951…
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Sozialfürsorge (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 237]Nach der VO. über S. für die Bevölkerung der SBZ vom 22. 4. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 220), erlassen auf Grund des Befehls Nr. 92 der SMAD, wird S. für alle hilfsbedürftigen Personen, einschließlich der Personen, die keine Zahlungen aus der Sozialversicherung erhalten, gewährt. Als hilfsbedürftig im Sinne der S. wird angesehen, wer den notwendigen Lebensbedarf für sich und seine arbeitsunfähigen Familienangehörigen nicht verdienen kann und wer keine ausreichenden Mittel von anderer Seite erhält oder erhalten kann. Hilfeleistung aus den Mitteln der S. wird nicht gewährt in den Fällen, in denen der Hilfsbedürftige Einnahmen aus seinem Vermögen oder ihm eine Hilfeleistung in Höhe des für den betreffenden Ort festgesetzten Existenzminimums durch Dritte gewährt wird, die zum Unterhalt des Hilfsbedürftigen gesetzlich verpflichtet sind. Die S. wird durch die Referate Sozialfürsorge in den Abteilungen für ➝Arbeit und Berufsausbildung der Kreis- und Stadtverwaltungen gewährt. Die Aufsicht führt das Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung, Hauptabt. Sozialwesen. Die Referate S. entscheiden über die Hilfsbedürftigkeit. Sie werden dabei von ständigen Kommissionen für Gesundheitswesen und S. unterstützt. Gegen die Ablehnung eines Antrages auf S. ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben, das innerhalb von 2 Wochen beim Hauptreferat S. in der Abt. Arbeit und Berufsausbildung des Bezirkes eingelegt werden muß. Dieses hat über die Beschwerde innerhalb zweier Wochen zu entscheiden. Die S. gliedert sich in den allgemeinen Rahmen der Arbeits- und Sozialpolitik ein, das heißt: auch sie wird dem Fünfjahrplan dienstbar gemacht: „Fünfjahrplan und S. stehen in engster Wechselbeziehung. Die erforderlichen Maßnahmen der S. werden bestimmt und weitestgehend beeinflußt vom Stand unserer demokratischen Wirtschaft. Wir können nicht einen Plan aufstellen, der die Zahl der Hilfsbedürftigen in der S. für die Plandauer um einen bestimmten Prozentsatz reduziert, aber wir müssen den Personenkreis der Hilfsbedürftigen in seiner Zusammensetzung dauernd nach Arbeitsfähigen und Arbeitsunfähigen überprüfen und kontrollieren, um sie den Organen für Arbeitskraftreserven in der Staatlichen Planung zur Kenntnis zu bringen“ („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 328/1951). Die S. ist daher nicht karitativ, sondern „produktiv“: „Sie unterscheidet sich grundsätzlich von dem Begriff der bisherigen Wohlfahrtspflege, indem sie sich zu einer produktiven Fürsorge entwickelt hat, deren erste Maßnahmen im Arbeitsamt beginnen. So stehen Berufsausbildung, Umschulung und der Arbeitsplatznachweis an vorderster Stelle fürsorgerischer Maßnahmen, die durch die Organe der Kreisverwaltungen angestrebt und durchgefünrt wurden“ („Arbeit und Sozialfürsorge“, Berlin Ost, S. 327) Die Barunterstützungen sind deshalb sehr gering und betragen für Hauptunterstützungsempfänger 55 DM Ost, für ihre erwachsenen Angehörigen 30 DM Ost, für ein Kind 32,50 DM Ost monatlich. Eine Mietbeihilfe kann je nach Ortsklasse und Zahl der Familienangehörigen im Betrag von 12 bis 30 DM Ost gewährt werden. In einer Geheimanweisung vom 20. 12. 1952 wurde verboten, daß S.-Unterstützung an Personen gezahlt wird, die nicht invalide im Sinne der Sozialversicherung, also nicht, mindestens zu 66⅔ v. H. erwerbsbeschränkt sind. Selbst Frauen und Kindern sollte die Unterstützung entzogen werden. Auch nach Verkündung des Neuen Kurses wurde die Anweisung nicht aufgehoben. In der Praxis wurde sie indessen nicht so rigoros durchgeführt. Das Referat S. betreut außer den Unterstützungsempfängern die Insassen von Alters-, Pflege- und Siechen- sowie Blindenheimen, für die ganz oder teilweise die Kosten der Heimaufnahme von den Angehörigen nicht getragen werden können. Die Bewohner der Heime erhalten neben Unterkunft, Bekleidung und Verpflegung ein geringes monatliches Taschengeld. Auch die Betreuung der Haftentlassenen gehört zum Aufgabengebiet des Referats. Praktisch geschieht in dieser Beziehung sehr wenig. Die S. zahlt ferner an Arbeitslose Differenzbeträge bis zur Höhe der Fürsorgerichtsätze. (Arbeitslosenversicherung) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 4., erw. Aufl. (BB) 1957. 312 S. m. 24 Anlagen. Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 296 S. m. 65 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 237 Sozialdemokratismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SozialismusSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 237]Nach der VO. über S. für die Bevölkerung der SBZ vom 22. 4. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 220), erlassen auf Grund des Befehls Nr. 92 der SMAD, wird S. für alle hilfsbedürftigen Personen, einschließlich der Personen, die keine Zahlungen aus der Sozialversicherung erhalten, gewährt. Als hilfsbedürftig im Sinne der S. wird angesehen, wer den notwendigen Lebensbedarf für sich und seine…
DDR A-Z 1956
Forstwirtschaft (1956)
Siehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Im Zuge der Bodenreform unterlag auch Wald im Privatbesitz der Enteignung und wurde aufgeteilt. Obwohl Wald ungeeignet ist, im Kleinbesitz bewirtschaftet zu werden, wurde der politische Charakter der Verteilung der Wirtschaftlichkeit vorangestellt. Der Bauer durfte frei wirtschaften, eine Einmischung durch staatliche Forstangestellte war untersagt. Die Folge war weitgehender Raubbau, bedingt durch Armut der Neubauern und die allgemeine Notlage (keine oder nur geringe Zuteilung an Brennmaterial und Nutzholz aller Art), die überdies auch zu Schwarzmarktpreisen führten. Die „Sorge um den Bauernwald“ veranlaßte die Behörden der SBZ, „Waldgemeinschaften“ zu organisieren, um damit die Nutzung dem Eigentümer zu entziehen und mit Hilfe von Verordnungen eine gelenkte Nutzung durchzusetzen. [S. 87]Die Verordnung über die Bildung von Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben vom 14. 2. 1952 (GBl. Nr. 26/52) stellt fest, „daß die Festigung und Entwicklung der Forstwirtschaft der Verbesserung des Verwaltungs- und Wirtschaftsapparates bedarf … Der jetzige Verwaltungscharakter und die noch bestehende Haushaltsrechnung sind ein Hemmschuh in der Weiterentwicklung der staatlichen Forstwirtschaft“. Zur „Verbesserung“ wird deshalb die Zerteilung in „Staatliche Forstwirtschaftsbetriebe“ verordnet: Der staatliche Forstwirtschaftsbetrieb arbeitet nach einem Betriebsplan, der auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplans aufgestellt wird. In diesem Sinne ist der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb eine selbständig planende, wirtschaftende und in eigener Verantwortung abrechnende Einheit der staatlichen Forstwirtschaft. Er arbeitet nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Die Holzverwertung durch die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe wird bewußt undurchsichtig gehalten. Nur ein geringer Anteil kommt der Wirtschaft der SBZ zugute, der Hauptteil geht als Reparationen an die Besatzungsmacht und dient der Devisenbeschaffung zur Erfüllung des Fünfjahrplanes. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 86–87 Forst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FortschrittSiehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Im Zuge der Bodenreform unterlag auch Wald im Privatbesitz der Enteignung und wurde aufgeteilt. Obwohl Wald ungeeignet ist, im Kleinbesitz bewirtschaftet zu werden, wurde der politische Charakter der Verteilung der Wirtschaftlichkeit vorangestellt. Der Bauer durfte frei wirtschaften, eine Einmischung durch staatliche Forstangestellte war untersagt. Die Folge…
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Auszeichnungen (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zur Würdigung besonderer Verdienste im Sinne der Ziele der SED wurden zahlreiche A. geschaffen. Gesetzliche Grundlage für das A.-Wesen ist das Gesetz über die Würdigung hervorragender Leistungen durch Verleihung staatlicher A. vom 22. 4. 1954 (GBl. S. 445). Orden und Preise für allgemeine Verdienste sind der Nationalpreis und der Vaterländische Verdienstorden. Besonders zahlreich sind die A. für gute Arbeitsergebnisse. Höchster Orden hierfür ist das Banner der Arbeit. Für die A. in der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung gilt die Ordnung vom 1. 11. 1953 (GBl. S. 1153): I. Kollektivauszeichnungen: A. Wanderfahnen für Sieger in Wettbewerben 1) des Ministerrates für den Republiksieger, 2) der Fachministerien und Staatssekretariate für Gruppensieger, 3) der Räte der Bezirke für Siegerbetriebe in Bezirkswettbewerben der örtlich geleiteten Industrie. B. Ehrentitel für Siegerbrigaden in Wettbewerben, 1) Brigade der ausgezeichneten Qualität, 2) Brigade der besten Qualität, 3) Brigade der kollektiven Aktivistenleistung. II. Einzelauszeichnungen: 1) Held der Arbeit, 2) verdienter Aktivist, 3) verdienter Erfinder, 4) Aktivist des Fünfjahrplanes, 5) Medaille für ➝ausgezeichnete Leistungen, 6) bester ➝Meister des Betriebes, 7) bester ➝Meister der Industriegruppe, 8) verdienter ➝Meister, 9) bester Dreher, bester Schlosser, bester Traktorist usw., 10) Abzeichen für ausgezeichnete Leistungen im Wettbewerb. Weitere Auszeichnungen sind: die Clara-Zetkin-Medaille, die Medaille für ➝treue Dienste und der Preis für ➝künstlerisches Volksschaffen. Weitere Titel sind: Hervorragender Wissenschaftler des Volkes, verdienter Lehrer des Volkes, verdienter Arzt des Volkes, verdienter Techniker des Volkes, Meisterbauer, verdienter Tierarzt, verdienter Züchter, verdienter Eisenbahner der DDR, hervorragende Jugendbrigade der DDR, hervorragender Genossenschaftler, Brigade der hervorragenden Leistung (innerhalb Landwirtschaftlicher ➝Produktionsgenossenschaften). Die A. werden meist an bestimmten Tagen verliehen: am 1. Mai, Tag des Aktivisten (13. 10.), Tag des Eisenbahners (zweiter Julisonntag), Tag des Bergmannes (erster Julisonntag) usw. Literaturangaben *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 34 Ausweise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Autotransportgemeinschaften (ATG)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zur Würdigung besonderer Verdienste im Sinne der Ziele der SED wurden zahlreiche A. geschaffen. Gesetzliche Grundlage für das A.-Wesen ist das Gesetz über die Würdigung hervorragender Leistungen durch Verleihung staatlicher A. vom 22. 4. 1954 (GBl. S. 445). Orden und Preise für allgemeine Verdienste sind der Nationalpreis und der Vaterländische Verdienstorden. Besonders zahlreich sind die A. für gute…
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Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus (1956)
Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1958 [S. 259] 1. Theorie und Praxis. Parteimäßigkeit der Theorie. Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern.“ Marx und Engels haben ihre Analyse des Kapitalismus zugleich mit der Zielsetzung unternommen, die Aufstellung sozialer Gesetzmäßigkeiten dem revolutionären Handeln dienstbar zu machen. Auf dieser Linie hat sich der Marxismus zum Leninismus und Stalinismus weiterentwickelt. Alle theoretischen Streitigkeiten der Bolschewisten werden stets in dem Sinne entschieden, daß die Theorie mit der jeweils gebotenen revolutionären Praxis in Übereinstimmung sein muß. Ebenso gilt aber auch das Gegenteil: Weil die Theorie revolutionär ist, kann die revolutionäre Praxis auf die Theorie begründet werden. „Ohne revolutionäre Theorie kann es keine revolutionäre Bewegung geben“ (Lenin). Die Theorie des Marxismus stützt sich auf die Hegelsche Dialektik. Hegel erklärte das Weltgeschehen als eine Entwicklung, die durch Widersprüche in den Dingen selbst vorwärtsgetrieben wird; der Gegensatz, das plötzliche Umschlagen, der „Sprung“ sei die Form der Weltentwicklung. In dieser Entwicklung und durch diese gelange der Geist zum Bewußtsein seiner selbst. Marx übernimmt von Hegel die dialektische Methode der Widersprüche und des revolutionären Sprunges, setzt aber an die Stelle des Geistes die Materie. Er betrachtet die Bewegung der Dinge nicht „von oben“, vom Bewußtsein, sondern „von unten“, vom Materiellen her. Seine Theorie ist also zugleich dialektisch und materialistisch. Stalin sagt von der Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei, sie sei dialektisch der Methode nach und marxistisch der Deutung nach. — Sehr oft wird das Wort „dialektisch“ freilich nur in dem Sinne gebraucht, daß man die Theorie und die Praxis, die eine Seite und die entgegengesetzte, berücksichtigen müsse. Auf diese Weise wird die Dialektik zu einer bloß formalen Technik des Denkens. Was wahr und falsch, richtig und unrichtig ist, wird nicht durch das Denken (das Bewußtsein), sondern durch die Partei entschieden. Die Partei steuert den theoretischen wie den praktischen Kurs zwischen den möglichen Abweichungen hindurch. Wer sich z. B. der Kolchospolitik widersetzt, weil er den Bauern erhalten will, macht sich einer „Rechtsabweichung“ schuldig. Wer sich zuviel mit Begriffen wie Dialektik, Revolution, Entwicklung usw. beschäftigt, kann der „Linksabweichung“, d. h. eines „phrasenhaften Revolutionarismus“, beschuldigt werden. Was jeweils richtig ist, kann nur von der obersten Stelle bestimmt werden. Wer bestrebt ist, die „Wahrheit zu erkennen“, stellt sich damit außerhalb des Kampfes, der von der kommunistischen Partei geführt wird. Die „Wahrheit“ ist für den Kommunisten nicht zeitlos, sondern zeitgebunden, sie fällt mit seinem zukünftigen Siege zusammen. In der klassenlosen Gesellschaft sollen Theorie und Praxis eins sein. Bis dahin, wird erklärt, ist der Objektivismus (Abweichungen) bürgerlich und reaktionär; bis dahin würden wir um so objektiver erkennen, je entschiedener wir uns auf den Standpunkt des kämpfenden Proletariats stellen. 2. Bourgeoisie und Proletariat. Klassenkampf. Unter dem Kapitalismus versteht Marx die auf dem Privateigentum an Produktionsmitteln beruhende Wirtschaftsweise. Erst im Zeitalter der „großen Industrie“ (d. h. der Maschinenindustrie) habe der Kapitalismus [S. 260]seine moderne Form erreicht. Diese höchste Erscheinungsform des Kapitalismus sei zugleich seine letzte. Denn der Zustand der Gesellschaft sei unter dem Kapitalismus derartig unversöhnlich gegensätzlich (antagonistisch), daß er sich notwendig auflösen und in einen anderen Zustand übergehen müsse. Die Klasse derer, die keinen Anteil an den Produktionsmitteln besitzen und nur ihre Arbeitskraft zu Markte tragen, und die Klasse derer, die über alle Produktionsmittel einschließlich dieser Arbeitskraft verfügen, also einerseits Proletariat und andererseits Bourgeoisie, stehen sich, sagte Marx, in unversöhnlichem Kampf gegenüber. In der industriellen Gesellschaft gelange dieser Klassenkampf (Materialistische Geschichtsauffassung) auf seinen Höhepunkt. An sich sei die Bourgeoisie positiv und notwendig, denn sie sei fortschrittlich (progressiv), ja revolutionär in der Geschichte der Menschheit gewesen: „Die Bourgeoisie hat in ihrer kaum hundertjährigen Klassenherrschaft massenhaftere und kolossalere Produktionskräfte geschaffen als alle vergangenen Generationen zusammen. Unterjochung der Naturkräfte, Maschinerie, Anwendung der Chemie auf Industrie und Ackerbau, Dampfschiffahrt, Eisenbahnen, elektrische Telegraphen, Urbarmachung ganzer Weltteile, Schiffbarmachung der Flüsse, ganze aus dem Boden hervorgestampfte Bevölkerungen — welches frühere Jahrhundert ahnte, daß solche Produktionskräfte im Schoße der gesellschaftlichen Arbeit schlummerten“ (Kommunistisches Manifest). Der Kapitalismus sei ein durchdachtes System der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen. Indem sich aber der Kapitalismus entwickele, bringe er nicht nur Maschinen und Waren in immer größeren Mengen hervor, sondern er erzeuge auch das Heer der Proletarier, die er um ihren Lohn betrüge, indem er ihnen zugleich die letzte Reserve an Arbeitskraft auspresse. „Mit der Entwicklung der großen Industrie wird also unter den Füßen der Bourgeoisie die Grundlage selbst hinweggezogen, worauf sie produziert und die Produkte sich aneignet. Sie produziert vor allem ihren eigenen Totengräber. Ihr Untergang und der Sieg des Proletariats sind gleich unvermeidlich“ (Kommunistisches Manifest). Zunächst sahen Marx und Engels nur den von Krisen geschüttelten Konkurrenz-Kapitalismus des 19. Jahrhunderts vor sich und warteten von Jahr zu Jahr auf die endgültige letzte „Handelskrise“, die das Proletariat in den Besitz der Produktionsmittel bringen sollte. Aus dem Schicksal der Kommune von Paris (d. h. der Herrschaft des sozialistischen Gemeinderats in Paris von März bis Mai 1871) und deren blutigem Ende zogen sie die Lehre, daß die Bourgeoisie nur durch Gewalt enteignet werden könne. „Die Arbeiterklasse kann nicht die fertige Staatsmaschinerie einfach in Besitz nehmen und diese für ihre eigenen Zwecke in Bewegung setzen“ (Adresse des Generalrats). Da der Staat nur eine Maschine zur Unterdrückung einer Klasse durch die andere sei, müsse zuvor die alte Staatsmaschine zerschlagen werden, wenn eine neue Gesellschaft entstehen soll. Im „Kapital“ hatte Marx geschrieben: „Die Gewalt ist der Geburtshelfer jeder alten Gesellschaft, die mit einer neuen schwanger geht. Sie selbst ist eine ökonomische Potenz“ (I. Bd., Volksausg., S. 680). 3. Materialistische Geschichtsauffassung. Die auf den Begriffen Kapitalismus, Bourgeoisie, Proletariat und Klassenkampf aufgebaute Theorie wurde von Marx und Engels den vorhandenen sozialistischen Theorien als „kommunistisch“ (Bolsche[S. 261]wismus) entgegengesetzt. Sie nannten die älteren, aus einer unklaren Sehnsucht nach einer allgemeinen Umgestaltung der Gesellschaft hervorgegangenen Theorien, die nur unzulängliche ökonomische Vorschläge und moralische Forderungen brachten, utopistisch (Utopie). Die eigene Theorie dagegen, die auf eine ökonomische Analyse der kapitalistischen Gesellschaft gegründet war, nannten sie wissenschaftlich. Die Formel für ihre Zielsetzung haben Marx und Engels jedoch dem älteren Sozialismus entnommen: Jeder solle nach seinen Fähigkeiten produzieren und nach seinen Bedürfnissen genießen. Die Wirkung der marxistischen Theorie beruht darauf, daß sie aus einer einheitlichen „materialistischen“ Geschichtsauffassung hervorgeht, die den Anschein erweckt, daß jedem politischen und geistigen Ereignis sein Platz in einem allumfassenden notwendigen Geschehen angewiesen werden könne. Rechtsverhältnisse und Staatsformen, Wissenschaft, Philosophie und Kunst, so wird von Marx gelehrt, seien nicht aus der „sogenannten allgemeinen Entwicklung des menschlichen Geistes“ zu begreifen, sondern wurzelten in den „materiellen Lebensverhältnissen“. Der Mensch müsse wohnen, sich ernähren und kleiden, bevor er denken könne. Die tägliche Produktion und Reproduktion seines materiellen Daseins, seiner Basis, sei nicht ein nebensächliches Geschäft, sondern in der Tat die Grundlage seiner ganzen Existenz. Um diese Existenz materiell produzieren zu können, müsse sich der Mensch in Verhältnisse der Abhängigkeit begeben. „Die Gesamtheit dieser Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Struktur der Gesellschaft, die reale Basis, worauf sich ein juristischer und politischer Überbau erhebt und welcher bestimmte gesellschaftliche Bewußtseinsformen entsprechen. Die Produktionsweise des materiellen Lebens bedingt den sozialen, politischen und geistigen Lebensprozeß überhaupt. Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt“ (Einl. z. Kritik d. pol. Ökonomie). Die Revolution, die zur klassenlosen Gesellschaft führen soll, könne weder durch den bloßen guten Willen der Proletarier herbeigeführt noch durch den bösen Willen der Bourgeoisie verhindert werden. In den Verhältnissen selber stecke die Dialektik, die den Untergang der alten Klasse und den Aufstieg des Proletariats herbeiführe. Nicht um die Verwirklichung von „Idealen“ oder von wirtschaftlichen „Programmen“ handele es sich, sondern um die Vollstreckung dessen, was in der antagonistischen Struktur der kapitalistischen Gesellschaft angelegt sei. 4. Staat und Revolution. Im Jahre 1864 haben Marx und Engels in London die „Internationale Arbeiterassoziation“ gegründet, die später den Namen der I. Internationale erhielt. Die nach deren Auflösung gegründete II. Internationale suchte das revolutionäre Element aus dem Marxismus zu entfernen und aus der Lehre von Marx und Engels ein evolutionäres, rein „ökonomisches“ System zu machen. Ihre Politik bestand darin, die Lage der Arbeiter zu verbessern und sich für demokratische Regierungsformen einzusetzen. Die Formel für diesen Revisionismus (Abweichungen) gab der deutsche Sozialdemokrat Eduard Bernstein mit den Worten: „Der Weg ist alles, das Ziel ist nichts.“ In die Theorie strömten idealistische, vor allem Kantische Elemente ein. Man zog es mehr und mehr vor, nicht mehr von der materialistischen, sondern von der ökonomischen Geschichtsauffassung zu reden. [S. 262]Gegen diese staatspolitisch verantwortungsbewußten Bemühungen der II. Internationale kämpfte mit Erfolg Lenin, der spätere Begründer der III. Internationale (Kommunistische Internationale = Komintern). Seine für die Entwicklung des Marxismus entscheidende Abrechnung mit dem Revisionismus gab Lenin in seiner Abhandlung „Staat und Revolution“, die er unmittelbar vor der Oktoberrevolution im Jahre 1917 verfaßte. Darin wird unter einseitiger Auslegung von Marx und Engels gezeigt, daß der Prozeß, der zur klassenlosen Gesellschaft (Materialistische Geschichtsauffassung) führt, den revolutionären Terror als notwendiges Moment in sich einschließt. Die Lehre von der Dialektik, von dem in „Sprüngen“ sich vorwärts bewegenden geschichtlichen Prozeß, wird von Lenin wieder in den Mittelpunkt der revolutionären Theorie gerückt, nachdem sie vom Revisionismus als eine hegelianisierende Schwäche Marx' abgetan worden war. Alle opportunistischen oder demokratischen Auffassungen wurden von Lenin rücksichtslos ausgemerzt. Die Philosophie fand dabei besondere Berücksichtigung. Im Jahre 1908 befaßte sich Lenin in seinem Buch „Materialismus und Empiriokritizismus“ in aggressiver Weise mit den philosophischen Theorien russischer Marxisten, die sich dem westlichen Positivismus zuneigten. Nach Lenins Tode wurden Auszüge und Randglossen zu Hegels „Logik“ aus seinem Nachlaß veröffentlicht (Lenin, „Aus dem philosophischen Nachlaß“, 2. Aufl. Berlin 1949). In der materialistisch aufgefaßten Dialektik Hegels sah Lenin den Schlüssel zur Lösung aller wissenschaftlichen Probleme. Die marxistische Lehre vom Staat, so behauptet Lenin, sei durch den Revisionismus entstellt worden. Erst nach der sozialistischen Revolution „stirbt der Staat ab“. Der bürgerliche Staat schläft nicht von selber ein, wie der Opportunismus der Sozialdemokraten gelehrt habe, er müsse von den Proletariern beseitigt werden. „Die Ablösung des bürgerlichen Staates durch den proletarischen ist ohne gewaltsame Revolution unmöglich“ (Lenin, Ausg. Werke, Moskau 1947, Bd. II, S. 173). Da jeder Staat nach der sozialistischen Auffassung, die von Marx und Engels geteilt wird, eine Diktatur ist, so bedeutet Diktatur des Proletariats nichts anderes als den Staat des Proletariats, der dazu bestimmt ist, den Staat der Bourgeoisie abzulösen. Der Ausdruck „Diktatur des Proletariats“ ist zuerst von Marx in seiner „Kritik des Gothaer Programms“ (1875) gebraucht worden. Aber schon im „18. Brumaire“ hat Marx den Gedanken von der notwendigen Zerstörung der alten Staatsmaschinerie angedeutet, was von Lenin als ein gewaltiger Schritt über das Kommunistische Manifest hinaus ausgelegt wird („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 177). Der entscheidende Motor der revolutionären Umgestaltung ist für Lenin die straff organisierte, aus einer aktiven Minderheit (zunächst den sog. „Berufsrevolutionären“) bestehende proletarische Partei, die als „Avantgarde der Arbeiterklasse“ in diese erst das revolutionäre Bewußtsein hineinträgt, sie organisiert und über sie hinaus (Bündnispolitik) eine Fülle weiterer Gruppen dem revolutionären Anliegen dienstbar macht. Die Diktatur des Proletariats wird von Lenin lediglich als erste Phase der kommunistischen Gesellschaft aufgefaßt. In dieser Phase, „die gewöhnlich Sozialismus genannt wird“, bestehe zwar schon das Gemeineigentum in bezug auf die Produktionsmittel, das bürgerliche Recht sei aber noch nicht ganz abgeschafft. Kommunismus sei das nicht. „Solange es einen Staat gibt, gibt es keine Freiheit. Wenn es [S. 263]Freiheit geben wird, wird es keinen Staat geben“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 230 u. 231). Die klassenlose Gesellschaft ist die Gesellschaft der Freiheit. Wenn die Arbeiter selber die Großproduktion organisieren, dann entsteht — mit dem Absterben jedes Vorgesetztenwesens und Beamtentums — eine neue Ordnung, eine „Ordnung ohne Gänsefüßchen“, als deren Vorbild von Lenin nach dem Vorgang eines deutschen Sozialdemokraten die Postverwaltung angeführt wird („Staat u. Revolution“, Ausg. W. II, S. 195). Die Funktionen der Aufsichts- und Rechenschaftsablegung, meint Lenin, würden mit der Zeit von selbst fortfallen. „In unserem Streben zum Sozialismus sind wir überzeugt, daß er in den Kommunismus hinüberwachsen wird, und im Zusammenhang damit jede Notwendigkeit der Gewaltanwendung gegen Menschen überhaupt … verschwinden wird, denn die Menschen werden sich gewöhnen, die elementaren Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens ohne Gewalt und ohne Unterordnung einzuhalten“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 220). Ist die erste Phase vorüber, dann soll die sozialistische Gesellschaft klassenlos und damit staatenlos werden. Es wird hier deutlich, daß die Utopie von einer staatsfreien Gesellschaft von Lenin ebenso festgehalten wird wie von Marx und Engels. Auch nach der Oktoberrevolution hat sich bei Lenin in dieser Hinsicht nichts geändert. Auch nachdem zwei Jahre des Aufbaus „auf sozialistischer Grundlage“ vorüber waren, sprach Lenin immer noch von der neuen Ordnung, in der alles auf Freiwilligkeit aufgebaut sein würde. Kommunistische Arbeit wurde von ihm als freiwillige Arbeit ohne Norm und ohne Entlohnung bezeichnet, als Arbeit, die aus Gewohnheit und aus der zur Gewohnheit gewordenen Erkenntnis ihrer Notwendigkeit für das Gesamtwohl geleistet würde (Ausg. W. II, S. 667). Zu gleicher Zeit begründete Lenin aber in seiner Schrift über den Linksradikalismus die Notwendigkeit einer „eisernen und kampfgestählten Partei“, weil er voraussah, daß die Klassen noch „jahrelang“ bestehenbleiben würden (Ausg. W. II, S. 691). Als Stalin die Herrschaft antrat, war das Problem, das Lenin ungelöst liegenlassen mußte, in der Praxis dasselbe wie in der Theorie. Es war das Problem des Staates. Ein anderer Gedankengang konnte durch Stalin unverändert von Lenin übernommen werden. Marx und Engels hatten der unter ihren Augen sich vollziehenden Umbildung des Kapitalismus aus dem Konkurrenz-Kapitalismus in den Monopol-Kapitalismus (Imperialismus) nicht genügend Beachtung geschenkt. Lenin nahm die durch Kartelle, Syndikate und Trusts geschaffene neue Gestalt des Kapitalismus in die Theorie auf und bestimmte sie als „höchste Form des Kapitalismus“. „Der Imperialismus ist das monopolistische Stadium des Kapitalismus“ (Ausg. W. II, S. 839). 5. Die Umgestaltung der Theorie durch Stalin. Die Probleme, denen Stalin sich gegenübersah, ergaben sich aus der Situation: Sozialismus in einem Lande, und zwar in einem überwiegenden Agrarlande, dessen erste Anfänge einer Industrieproduktion über das Stadium dies Frühkapitalismus kaum hinausgewachsen waren. In diesem Lande fehlten also die wichtigsten, von Marx und Engels geforderten Voraussetzungen für die Einführung des Sozialismus: der Hochstand der Industrialisierung und die Masse des Proletariats. Praxis und Theorie mußten daher einer neuen Lage angepaßt werden. Die marxistisch-leninistische Theorie bedurfte also einer radikalen Umgestaltung, wenn sie einigermaßen mit der von Stalin befolgten [S. 264]Machtpolitik, einer in kürzester Zeit mit Gewalt und Terror zu erzwingenden Umgestaltung der Wirtschaft, Gesellschaft und der Einzelmenschen, übereinstimmen sollte. Diese Umgestaltung der Theorie ist in zwei Schüben (1934 und 1950) durchgeführt worden. Indem Stalin, an zaristische Traditionen anknüpfend, den großen russischen Staat schuf, mußte er den letzten Rest von allgemeiner sog. „humanistischer“ Zielsetzung aus dem Kommunismus entfernen. Sein gigantischer, sich sozialistisch nennender neuer Staat gab restlos den Gedanken preis, daß das Ziel eine auf Freiwilligkeit beruhende neue Gesellschaftsordnung sei. Damit kam der auf dem Grunde der marxistisch-leninistischen Theorie lauernde Widerspruch zu offenem Ausbruch: um die Staatenlosigkeit zu erreichen, muß der ungeheuerste Staatsapparat konstruiert werden, den die Welt je gesehen hat. Daß die gigantische Sowjetmacht sich jemals wieder von selber auflösen würde, glaubt natürlich niemand, obwohl es von der offiziellen Theorie auch weiterhin unterstellt wird. Damit ist die Theorie zynisch geworden. Die philosophische Wendung im Jahre 1950 bedeutet die theoretische Rechtfertigung des Sowjetstaates und damit des Staates überhaupt, der „Repressivgewalt“, wie ihn Engels unter dem Beifall von Lenin definiert hatte. Im Jahre 1934 wurde die Geschichtsschreibung (Materialistische Geschichtsauffassung) und der Geschichtsunterricht in der Sowjetunion von einem Tag zum andern unter Verfemung der internationalen, marxistischen Auffassung auf die nationale, russische Auffassung umgestellt. Der dem Marxismus unbekannte Begriff Rodina (Heimat) wurde Ausgangspunkt einer „neuen“ Ideologie, die uralte Vorstellungen von dem führenden Volk der Russen wiederbelebte. Von Klassen war hier nicht mehr die Rede. Im Jahre 1950 entzog Stalin durch einige Briefe, die er an die „Prawda“ über das Problem der Sprache schrieb (Linguistik-Briefe), der marxistisch-leninistischen Auffassung von der „Basis“ und vom „Überbau“ den Boden. Er widerlegte damit zugleich den wesentlichen Inhalt seiner früheren Schrift „über dialektischen und historischen Materialismus“. In einigen entscheidenden Sätzen des ersten Linguistik-Briefes hat Stalin den Begriff des Staates als einer „aktiven Macht“ wiederhergestellt und damit die sozialistische Lehre von der Überführung der Zwangsordnung in eine neue Ordnung der Freiheit zu den Akten geschrieben. Der Revisionismus, den Lenin erledigt zu haben meinte, kehrt bei seinem Nachfolger als ein Über-Revisionismus wieder zurück. „Der Überbau wird von der Basis hervorgebracht, aber das bedeutet keineswegs, daß er die Basis lediglich widerspiegelt, daß er passiv, neutral ist, daß ihm das Schicksal seiner Basis, das Schicksal der Klassen, der Charakter der Gesellschaftsordnung gleichgültig sind. Im Gegenteil, einmal entstanden, wird er zu einer ganz gewaltigen aktiven Macht, hilft er aktiv seiner Basis, feste Formen anzunehmen und sich zu konsolidieren, trifft er alle Maßnahmen, um der neuen Gesellschaftsordnung zu helfen, der alten Basis und den alten Klassen den Rest zu geben und sie zu beseitigen“ (Stalin, „Zum Marxismus in der Sprachwissenschaft“). Mit der Wiederherstellung des Staates ist die Aufhebung der revolutionären, dialektisch-materialistischen Geschichtsauffassung notwendig verbunden. Ironisch macht Stalin jenen Genossen, „die für Explosionen begeistert sind“, klar, daß das Gesetz des Umschlagens aus einer Qualität in eine neue vermittels einer Explosion nicht immer gültig [S. 265]ist. „Es ist unbedingt gültig für eine in feindliche Klassen geteilte Gesellschaft. Aber es ist durchaus nicht unbedingt gültig für eine Gesellschaft, die keine feindlichen Klassen kennt“ („Zum Marxismus in der Sprachwissenschaft“). 6. Umbau der Theorie seit Stalins Tod. Die Veränderungen, denen die Theorie und Praxis des Bolschewismus seit dem Frühjahr 1953 ausgesetzt war und die zunächst im 20. Parteitag der KPdSU (Anfang 1956) mit der Ausstoßung des toten Stalin aus der Reihe der „Klassiker des Marxismus-Leninismus“ ihren Höhepunkt erreichten, haben bisher zu keiner Revision der entscheidenden Punkte der Theorie geführt. Die Betonung der Rolle der Staatsmacht ist erhalten geblieben (dementsprechend auch keine Abwertung der Lehre von der „Aktivität des Überbaues“). Die Repressionsgewalt wurde lediglich dadurch abgeschwächt, daß — unter Verdammung der These Stalins von der fortschreitenden Verschärfung des Klassenkampfes auch innerhalb der sozialistischen Weltzone — für die bolschewistischen Länder ein Abbau des innerstaatlichen Terrors (Wiederherstellung der „demokratischen Gesetzlichkeit“) postuliert wurde. Offenbar geht die Tendenz — in Fortsetzung des im Frühjahr 1953 von Malenkow proklamierten „Neuen Kurses“ — dahin, die Volksmassen bei unverminderter Aufrechterhaltung von Partei-, Staats- und Militärgewalt stärker für das Regime zu gewinnen. Die Umakzentuierung betrifft dementsprechend in erster Linie die Außenpolitik (Koexistenz, Sonderwege, Lager) und das innere Gefüge der politischen Willensbildung (Kollektive Führung, Personenkult), die gemäß den von Lenin gegebenen Normen des Parteilebens durchgeführt werden soll. Dabei bleibt das Prinzip des demokratischen Zentralismus als Norm der Willensbildung ebenso erhalten wie die weltrevolutionäre Zielsetzung. Lediglich mit veränderter Einschätzung der Weltlage hat sich die Taktik gewandelt. Doch gibt es Hinweise auf eine Abkehr vom großrussischen Imperialismus Stalins, auf Liberalisierungstendenzen in der Wissenschaft und auf einen Stil größerer Toleranz und verstärkter Sozialstaatlichkeit in der UdSSR selbst und einigen Satelliten, ohne daß indes das Gefüge des Ostblocks gelockert worden wäre. Literaturangaben Andreas, Theodor: Zur Widerlegung des dialektischen und historischen Materialismus. Pfaffenhofen/Ilm 1954, Ilmgau-Verlag. 114 S. Berdiajew, Nikolai: Wahrheit und Lüge des Kommunismus. Darmstadt 1953, Holle-Verlag. 128 S. Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Bochenski, Joseph M.: Die kommunistische Ideologie … Bonn 1956, Bundeszentrale für Heimatdienst. 75 S. Buchholz, Arnold: Ideologie und Forschung in der sowjetischen Naturwissenschaft (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 1). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. Fetscher, Iring: Von Marx zur Sowjetideologie (Sozialkundebriefe … hrsg. v. d. Hessischen Landeszentrale für Heimatdienst, April–Juni 1956) 20 S. Gollwitzer, Helmut, und Gerhard Lehmbruch: Kleiner Wegweiser zum Studium des Marxismus-Leninismus. 2., erw. Aufl., Bonn 1957. 24 S.; 3. Aufl. 1958. Karisch, Rudolf: Der Christ und Stalins Dialektischer Materialismus. Berlin 1954, Morus-Verlag. 157 S. Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Lieber, Hans-Joachim: Die Philosophie des Bolschewismus in den Grundzügen ihrer Entwicklung (Staat u. Gesellschaft, Bd. 3) Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. Etwa 107 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. E. Metzke. Tübingen 1954, Mohr. 243 S. Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre des Stalinismus. 2. Aufl. (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 1) Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Milosz, Czeslaw: Verführtes Denken (mit Vorw. von Karl Jaspers). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 239 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 259–265 Theaterwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Thiele, Ilse, geb. NeukrantzSiehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1958 [S. 259] 1. Theorie und Praxis. Parteimäßigkeit der Theorie. Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern.“ Marx und Engels haben ihre Analyse…
DDR A-Z 1956
Lukács, Georg (György) (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ungar, * 13. 4. 1885 in Budapest, Studium der Philosophie, Soziologie und Literaturgeschichte in Budapest und Berlin, Literaturgeschichtler und Kulturphilosoph. Gründete verschiedene Zeitschriften, trat mit Vorträgen und Veröffentlichungen in Ungarn hervor. 1912 in Heidelberg, Freundschaft mit Max Weber. Ende des ersten Weltkriegs Hinwendung zum Sozialismus, später Kommunismus. 1918 Mitgl. der KP Ungarns, in der Rätezeit Volkskommissar für Volksbildung und polit. Kommissar der 5. Roten Division. Nach dem Zusammenbruch der Revolution nach Wien emigriert, leitender Funktionär der KPÖ, 1930 bis 1931 Mitarbeiter im Marx-Engels-Lenin-Institut in Moskau, anschließend bis 1933 in Berlin als Vizepräs. der Berliner Gruppe des Schriftstellerverbandes, nach 1933 als philos. Mitarbeiter an der Akademie der Wissenschaften der SU. 1945 nach Ungarn zurückgekehrt, Abgeordneter des ungar. Parlaments, Professor für Ästhetik und Kulturphilosophie an der Univers. Budapest, korrespond. Mitglied der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften, Mitarbeiter verschiedener literarischer und philosophischer Zeitschriften der SBZ. Bedeutendster Kulturphilosoph und Literaturgeschichtler des Ostens, der sich nach von Simmel und Max Weber beeinflußten Anfängen und längerem Schwanken seit 1923 unter dem Einfluß der Leninschen Schriften dem dialektischen Materialismus verschrieb. Veröffentlichungen: „Geschichte und Klassenbewußtsein“, „Fortschritt und Reaktion in der deutschen Literatur“, „Der junge Hegel und die Probleme der kapitalistischen Gesellschaft“, „Die Zerstörung der Vernunft“ u. a. L. war während des Volksaufstandes in Ungarn (Okt./Nov. 1956) Erziehungsminister im Kabinett Imre Nagy, nahm mit Nagy und anderen Kabinettsmitgliedern beim gewaltsamen Sturz der Regierung durch die sowjetischen Truppen Asyl in der jugoslaw. Botschaft in Budapest und wurde mit Nagy und anderen beim Verlassen der jugoslaw. Botschaft am 22. 11. 1956, unter Bruch der Zusicherung freien Geleits, durch sowjet. Truppen verschleppt; April 1957 freigelassen und nach Budapest zurückgekehrt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 166 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Luftverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lyssenko, Trofim D.Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ungar, * 13. 4. 1885 in Budapest, Studium der Philosophie, Soziologie und Literaturgeschichte in Budapest und Berlin, Literaturgeschichtler und Kulturphilosoph. Gründete verschiedene Zeitschriften, trat mit Vorträgen und Veröffentlichungen in Ungarn hervor. 1912 in Heidelberg, Freundschaft mit Max Weber. Ende des ersten Weltkriegs Hinwendung zum Sozialismus, später Kommunismus. 1918 Mitgl. der KP Ungarns, in der Rätezeit…
DDR A-Z 1956
Mecklenburg (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land der SBZ, umfaßt seit 1945 auch den Westteil der preußischen Provinz Pommern; 22.954 qkm, 2,0 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 16. 1. 1947, Hauptstadt: Schwerin, Landesfarben: Blau-Gelb-Rot. — Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der sog. Verwaltungsreform unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Neubrandenburg, Rostock und Schwerin aufgehoben; staatsrechtliche Stellung des Landes seither unklar. 1348 erhielten die mecklenburgischen Fürsten die Herzogswürde. 1549 wurde die Reformation eingeführt. Als M. 1621 in die Herzogtümer M.-Schwerin und M.-Güstrow zerfiel, wahrte die Union der Landstände von 1523 die Einheit des Landes. 1627 vertrieb Wallenstein (1628/29 Herzog von M.) die Herzoge, die jedoch 1631 von Gustav Adolf wieder eingesetzt wurden. 1648 mußte M. Wismar an Schweden abtreten, erhielt dafür aber die säkularisierten Bistümer Schwerin und Ratzeburg. Nach dem Aussterben der Güstrower Herzöge (1695) entstand 1701 unter Erhaltung der Union die Linie M.-Strelitz. 1808–1813 gehörten beide M. dem Rheinbund an; 1815 erhielten die mecklenburgischen Herzöge die Großherzogswürde. 1866 traten beide M. dem Norddeutschen Bund bei; seit 1871 gehörten sie zum Deutschen Reich. M.-Schwerin und M.-Strelitz wurden 1918 unter Auflösung der Union Freistaaten, die das Reich 1934 zum Land M. vereinigte. Nach 1933 verlor M. im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde M. von britischen und sowjetischen Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fiel auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch der westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegene Landesteil an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung der westlich der Oder-Neiße-Linie liegenden Kreise der preußischen Provinz Pommern (Vorpommern mit Rügen) in das Land und die Errichtung der „Landesverwaltung M.-Vorpommern“ unter Präsident Wilhelm Höcker (SPD), der sie im Oktober 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 49,5 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dezember 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Wilhelm Höcker (SED) und beschloß im Januar 1947 die „Verfassung des Landes M. vom 16. 1. 1947“, die am 12. 3. 1947 in Kraft trat. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 ist M. Land der „DDR“. An Stelle des zurückgetretenen Wilhelm Höcker wurde im Juli 1951 Kurt Bürger (SED) und nach dessen Tode im August 1951 Bernhardt Quandt (SED) Ministerpräsident. Das dem Landtag am 25. 7. 1952 aufgezwungene „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Lande M.“ beraubte das Land seiner staatsrechtlichen Handlungsfähigkeit (Verwaltungsreform). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 171 Matern, Hermann A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Medizinisches PersonalSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land der SBZ, umfaßt seit 1945 auch den Westteil der preußischen Provinz Pommern; 22.954 qkm, 2,0 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 16. 1. 1947, Hauptstadt: Schwerin, Landesfarben: Blau-Gelb-Rot. — Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der sog. Verwaltungsreform unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Neubrandenburg, Rostock und Schwerin aufgehoben; staatsrechtliche Stellung des Landes seither unklar. 1348…
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Wahlen (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 W. haben in der SBZ wie in der SU lediglich den Charakter von Abstimmungen. Denn bei allen W., die seit 1949 in der SBZ stattfanden, gab es nur eine Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, so daß die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen war und ist: So bei den W. zum II. Volkskongreß (15.–16. 5. 1949), aus denen letzten Endes die Provisorische Volkskammer hervorging, so auch bei den W. zur 1. (15. 10. 1950) wie zur 2. Volkskammer (17. 10. 1954), den sogen. „Volkswahlen“. W. sollen nach Art. 51 und 109 der Verfassung im allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Verfahren erfolgen. Wahlberechtigt ist laut „Gesetz über die Wahlen zur Volkskammer“ (4. 8. 1954) und laut „Gesetz über die Wahlen zu den Bezirkskammern“ (4. 8. 1954) jeder Einwohner der „DDR“, der am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet hat, wählbar ist jeder nach Vollendung des 21. Jahres. Die Wahlmündigkeit wurde so weit herabgesetzt, um eine größere Zahl der leichter zu beeinflussenden Jugendlichen zu erfassen. W.-Vorschläge dürfen nicht nur die Parteien, sondern all jene „Vereinigungen aufstellen, die nach ihrer Satzung die demokratische Gestaltung des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens der gesamten Republik erstreben und deren Organisation das ganze Staatsgebiet umfaßt“ (§ 17 des W.-Gesetzes von 1954). Diese Parteien und Vereinigungen haben laut § 18 „das Recht, gemeinsame Wahlvorschläge einzubringen“. D. h. also, daß die von der SED beherrschten Massenorganisationen mit dieser gemeinsam die Kandidatenlisten und damit die Volkskammer beherrschen, wogegen die restlichen Parteien, sofern bei ihnen überhaupt noch Wille und Möglichkeit zur Opposition vorhanden ist, auf Grund der Bestimmungen der Blockpolitik sich nicht zu Koalitionen zusammenschließen dürfen. Die letzte in der SBZ durchgeführte W. vom 17. 10. 1954 war ebenso wie die W. vom 15. 10. 1950 ein ausgesprochener W.-Betrug. W.-Kabinen und Stimmzettelumschläge fehlten vielfach. In den neuen Bestimmungen für die W.-Handlung (§§ 37–39 des W.-Gesetzes von 1954) fehlt der Hinweis auf die Geheimhaltung. Eine Ablehnung der Einheitsliste war technisch unmöglich, da der Stimmzettel keinen Raum dafür enthielt. Jedes weitere Risiko schaltete die SED durch W.-Terror aus. Es wurde lange vorher eine „spontane Volksbewegung“ für die offene Stimmabgabe inszeniert. Wer auf geheimer Abstimmung bestand, machte sich dringend verdächtig. Betriebe und Einzelpersonen mußten durch Selbstverpflichtungen ihre 100prozentige und offene Stimmabgabe beschließen. Weiterer W.-Betrug wird, falls noch erforderlich, bei der Stimmauszählung begangen und ist dokumentarisch belegt. W. in der SBZ kommen unter den gegebenen Voraussetzungen einem Verfassungsbruch gleich; jedes W.-Ergebnis ist gefälscht und daher für die Beurteilung der Einstellung der Bevölkerung nicht maßgebend. (Verfassung und Verwaltung) Literaturangaben Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. Bonn 1956. 102 S. Wahlen zwischen Ost und West. Beiträge zur Problematik gesamtdeutscher Wahlen (Sonderdruck aus „Der Wähler“, Okt. 1954). Frankfurt a. M. 1954, Bollwerk-Verlagsgesellschaft. 70 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 289 Währungsreform A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wandel, PaulSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 W. haben in der SBZ wie in der SU lediglich den Charakter von Abstimmungen. Denn bei allen W., die seit 1949 in der SBZ stattfanden, gab es nur eine Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, so daß die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen war und ist: So bei den W. zum II. Volkskongreß (15.–16. 5. 1949), aus denen letzten Endes die Provisorische Volkskammer…
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Boykott-, Kriegs- und Mordhetze (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Begriffe des Pj. aus Art. 6 Abs. 2 der Verfassung: „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Ausübung demokratischer Rechte im Sinne der Verfassung ist keine Boykotthetze.“ Obwohl dieser Verfassungsartikel keinen Strafrahmen enthält, ist er vom Obersten Gericht zum unmittelbar anwendbaren Strafgesetz erklärt worden: „Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik bringt .. „ zum Ausdruck, daß alle ihre Bestimmungen geltendes Recht sind. Es würde deshalb im Widerspruch zu diesem entscheidenden Grundsatz unserer Verfassung stehen, wenn gerade dem Artikel 6 als einem der wichtigsten Schutzgesetze unserer Ordnung unmittelbare Wirkung versagt würde. Die in ihm selbst nicht enthaltenen Strafbestimmungen sind daher dem allgemeinen Strafgesetzbuch zu entnehmen. Dieses droht für Verbrechen als Strafe an: Todesstrafe, lebenslängliche Zuchthausstrafe und zeitliche Zuchthausstrafe. Alle diese Strafen finden für Verstöße gegen den Artikel 6 der Verfassung je nach der Schwere der Tat Anwendung“ (Urteil des Obersten Gerichts gegen leitende Persönlichkeiten der Sekte „Jehovas Zeugen“ vom 4. 10. 1950 — „Neue Justiz“ 1950, S. 452 ff). Mit dieser Begründung werden aus Art. 6 ständig schwerste Strafen bis zur Todesstrafe verhängt. Die Grenze zwischen Vorbereitungshandlung, Versuch und Vollendung wird hier immer mehr aufgehoben; Unterlassungen werden dem aktiven Handeln gleichgesetzt. Diese Rechtsprechung entspricht dem Grundsatz des Obersten Gerichts, „daß die Richter einerseits an die geltenden Gesetze gebunden sind, andererseits aber diese im Sinne unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung anzuwenden haben“ („Neue Justiz“ 1951, S. 154). Nach dieser Gesetzauslegung stellt z. B. das Verbringen einiger Exemplare einer Westberliner Zeitung in die SBZ „Kriegs- und Mordhetze“ dar, weil diese Tageszeitung „in jeder ihrer Ausgaben zum Kriege und zum Mord an demokratischen Politikern hetzt“ (Urteil des Landgerichts Potsdam gegen den 17jährigen Graef: 2 Jahre Zuchthaus). Auf Grund des Art. 6 der Verfassung werden auch die als Spionage bezeichneten Handlungen bestraft. Nach der 3. Parteikonferenz der SED (24.-30. 3. 1956) kündigten Benjamin und Melsheimer den Erlaß eines neuen Gesetzes an, daß „die weite Fassung des Art. 6 auflöst und die einzelnen Tatbestände, die bisher nach Art. 6 als Kriegshetze, Boykotthetze usw. bestraft wurden, im einzelnen beschreibt als Staatsverrat, Spionage, Terrorismus, Diversion, Sabotage und antidemokratische Propaganda“ („Neue Justiz“ 1956, S. 291). (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 50 Bourgeoisie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BPKKSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Begriffe des Pj. aus Art. 6 Abs. 2 der Verfassung: „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Ausübung demokratischer Rechte im…
DDR A-Z 1956
Eisenbahn (1956)
Siehe auch: Deutsche Reichsbahn: 1969 Deutsche Reichsbahn (DR): 1975 1979 1985 Eisenbahn: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Reichsbahn: 1969 1975 1979 Reichsbahn, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Von allen Verkehrsmitteln hatte die Reichsbahn am schwersten unter den Kriegsfolgen gelitten. Die wichtigsten Strecken und Bahnhöfe waren fast unbefahrbar, ⅔ der vorhandenen Lokomotiven, 60 v. H. der Reisezugwagen und 50 v. H. der verbliebenen Güterwagen beschädigt sowie 970 Eisenbahnbrücken zerstört und 36,6 v. H. der Gleisanlagen demontiert. Es ist bisher nicht gelungen, den Eisenbahnverkehr in der SBZ, der 95 v. H. des Gesamtverkehrs zu bewältigen hat, wieder auf den Vorkriegsstand zu bringen. Die Länge der Eisenbahnstrecken schrumpfte durch die Demontagen der Sowjets von etwa 18.500 km auf etwa 14.500 km zusammen. Ganze Strecken von Haupt-, Neben- und Kleinbahnen wurden abgebaut, wodurch die Netzdichte von rd. 17 km je 100 qkm im Jahre 1938 auf rd. 14 km nach der Demontage sank. Mehr als 5.000 km mehrgleisige Strecken mußten auf eingleisigen Betrieb umgestellt werden. Die Durchlaßfähigkeit der Strecken wurde etwa um ein Viertel gemindert. Die Unterhaltung der Strecken ist äußerst unzureichend. Es fehlt an Gleisen und Schwellen, so daß sich über 50 v. H. des Oberbaus in einem den Betrieb gefährdenden Zustand befinden. Dem Wiederaufbau der zweiten Gleise auf Hauptstrecken, der erst in den letzten Jahren etwas vorangekommen ist, sind durch den Mangel an Material Grenzen gesetzt. Ab 1956 sollen 1.200 km, also 8,3 v. H. des Streckennetzes, zweigleisig ausgebaut sein, gegenüber 41 v. H. bei der Deutschen Bundesbahn. In erster Linie dient der Ausbau dieser Strecken strategischen Zwecken; denn allein 5 zweigleisige Strecken werden dann nach Polen und 2 in die Tschechoslowakei führen. Auch die nach 1945 vorgenommenen Neubauten von Eisenbahnstrecken besitzen für den zivilen Verkehr innerhalb der Zone keinen praktischen Wert. Im letzten Jahr ist man an den Wiederaufbau der Anlagen für den elektrischen Zugbetrieb herangegangen, die nach 1945 ebenfalls restlos der Demontage zum Opfer gefallen waren. Auf der ersten Teilstrecke Halle–Köthen konnte der elektrische Betrieb im Herbst 1955 aufgenommen werden. Im Lokomotivpark ist ein Rückgang um etwa 1.500 Lokomotiven eingetreten. Am 1. 1. 1955 besaß die Sowjetzonenbahn insgesamt etwa 6.730 Lokomotiven (6.500 Vollspur- und 230 Schmalspurlok.). Betriebsfähig waren nur rd. 63 v. H. Für den Reisezugdienst stehen nur etwa 600 zur Verfügung, davon nur 95 Schnellzugmaschinen. Gün[S. 71]stiger liegen die Verhältnisse im Güterzuglokpark, wo fast 1.500 betriebsfähige Maschinen zur Verfügung stehen. Die etwa 90 auf Kohlenstaubfeuerung umgestellten Lokomotiven haben nicht erfüllt, was man sich von ihnen versprochen hatte. Bestand an Personen- und Packwagen gegenwärtig etwa 13.000, davon etwa 10.000 betriebsfähig. Seit der Aufnahme der Produktion für den Eigenbedarf im Jahre 1950 sind etwa 600 Personenwagen in den Verkehr gestellt worden. In der neueren Zeit sind vor allem Doppelstockwagen für den Arbeiterberufsverkehr, daneben auch einige Schlafwagen und Speisewagen gebaut worden. Der Bestand von etwa 180.000 Güterwagen vor dem Kriege ist auf rund 122.000 zurückgegangen. Da das Schwergewicht des Güterverkehrs in der SBZ auf der Eisenbahn lastet, reicht die Zahl der täglich zur Verfügung stehenden Waggons niemals aus. Trotz der offensichtlichen Mängel an den Anlagen der sowjetzonalen Eisenbahn sind die Verkehrsleistungen dank der Arbeitsleistungen der Eisenbahner recht beachtlich. Etwa 90 v. H. des Güterverkehrs von rd. 24 Mrd. Tonnenkilometern werden von der Eisenbahn abgewickelt. Die jährliche Tonnenkilometer-Leistung liegt gegenwärtig mit etwas über 20 Mrd. etwa auf der Vorkriegshöhe, die Menge der beförderten Güter beträgt etwa 160 Mill. Tonnen. Im Personenverkehr ist mit rd. 1 Mrd. beförderter Personen im Jahre 1953 der Vorkriegsstand bereits überschritten. Doch das Verkehrsniveau in bezug auf Ausstattung der Fahrzeuge, Zugdichte, Reisegeschwindigkeit und Pünktlichkeit ist erheblich gesunken. (Verkehrswesen) Im November 1954 wurde das gesamte Verkehrswesen unter der Leitung von Erwin Kramer zu einem Ministerium zusammengefaßt. Im April 1955 wurde bei der „Reichsbahn“ eine neue „Struktur“ eingeführt, bei der 11 Reichsbahnämter aufgelöst und die Grenzen der Direktionsbezirke verlegt wurden. Ein Ausweg aus der angespannten Verkehrslage wäre die Durchführung eines umfassenden Investitionsprogramms, doch ist die SBZ infolge anderweitiger Verpflichtungen hierzu nicht in der Lage. Literaturangaben Olbrich, Paul: Die Fahrzeugwirtschaft bei der „Deutschen Reichsbahn“ der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1955. 88 S. m. 14 Tab. u. 10 Anlagen. Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 70–71 Eisenach A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eisen- und StahlerzeugungSiehe auch: Deutsche Reichsbahn: 1969 Deutsche Reichsbahn (DR): 1975 1979 1985 Eisenbahn: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Reichsbahn: 1969 1975 1979 Reichsbahn, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Von allen Verkehrsmitteln hatte die Reichsbahn am schwersten unter den Kriegsfolgen gelitten. Die wichtigsten Strecken und Bahnhöfe waren fast unbefahrbar, ⅔ der vorhandenen Lokomotiven, 60 v. H. der Reisezugwagen und 50 v. H. der verbliebenen Güterwagen…