DDR A-Z 1956
VdgB (BHG) (1956)
Siehe auch: VdgB: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 VdgB (BHG): 1953 1954 1958 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1965 1966 1969 1985 Abk. für Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (Bäuerliche Handelsgenossenschaft). Die Zentralvereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (ZVdgB) wurde am 23. 11. 1947 auf dem Deutschen Bauerntag in Berlin gegründet, aber schon seit 1946 gab es Provinzial- (Landes-) Verbände der VdgB. Ein in Deutschland neuartiger Organisationstypus, theoretisch auf gegenseitiger Hilfe der Bauernschaft basierend. Die örtlichen VdgB wurden auf Kreis- und Landesebene zu Einheiten zusammengefaßt. Ihre Gliederungen sind Körperschaften öffentlichen Rechts und grundverschieden von Bauernverbänden, Landwirtschaftskammern und Genossenschaften westdeutscher Prägung. Ursprünglich durch die Übertragung enteigneter Betriebseinrichtungen zum Aufbau von MTS und Deckstationen mit weitgehenden betriebswirtschaftlichen Aufgaben betraut, wurde die VdgB im Laufe der Zeit als „Massenorganisation der werktätigen Bauern“ rasch zum stärksten politischen Machtinstrument der SED auf dem Lande. Sie wurde an allen Staats- und Verwaltungsgeschäften mitbestimmend beteiligt; u. a. wurde der VdgB die gesamte Wirtschaftsberatung übertragen. Das bis 1950 selbständige landwirtschaftliche Genossenschaftswesen wurde ihr eingegliedert und gleichgeschaltet. Daher seit 20. 11. 1950 die Bezeichnung VdgB (BHG). Ihre Ziele sind rein politisch. Ihr zugewiesene wirtschaftliche Aufgaben dienen nur als Mittel zum Zweck; obwohl die Mitgliedschaft nach außenhin freiwillig ist, ist der Bauer durch die Monopolstellung der VdgB (BHG) praktisch gezwungen, seine Betriebsmittel und Bedarfsgüter bei ihr zu beziehen und seine Geld- und Kreditgeschäfte mit ihr abzuwickeln. Als Nichtmitglied unterliegt er beträchtlichen finanziellen Benachteiligungen, für jedes Geschäft werden von ihm besondere Verwaltungskostenzuschläge erhoben. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 320 S. m. 36 Tab. u. 34 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 270 Vaterländischer Verdienstorden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VDPSiehe auch: VdgB: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 VdgB (BHG): 1953 1954 1958 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1965 1966 1969 1985 Abk. für Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (Bäuerliche Handelsgenossenschaft). Die Zentralvereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (ZVdgB) wurde am…
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Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für (1956)
Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 COMECON = Counsil for Mutual Economic Aid, gegründet am 25. 1. 1949 auf einer Konferenz von Vertretern Bulgariens, Ungarns, Polens, Rumäniens, der SU und der Tschechoslowakei. Er soll wirtschaftliche Erfahrungen austauschen, gegenseitige technische Hilfe sowie Lieferungen von Rohmaterial, Nahrungsmitteln, Maschinen und industriellen Ausrüstungen organisieren. Als 7. Land trat 1949 Albanien und als 8. Land im Sommer 1950 China dem Rat bei. Im September 1950 wurde die „DDR“ in den Rat aufgenommen. In den ersten 3 Jahren seines Bestehens waren dem Rat folgende Aufgaben gestellt: 1. Vorbereitungen zum Abschluß von Handelsverträgen zwischen den dem Rat angeschlossenen Ländern, 2. Vorbereitung und Organisierung der technischen Hilfe zwischen den dem Rat angeschlossenen Ländern, 3. Organisierung der Kreditgewährung, 4. Organisierung des Aufbaus gemischter Gesellschaften zwischen den Partnern des Rates. Durch die Proklamierung des „Neuen Kurses“ wurde die Organisierung der internationalen Arbeitsteilung auf den „sozialistischen Weltmarkt“ als Hauptaufgabe dem Rat übertragen. Dazu gehören: 1. Der Abschluß von Industrieabsprachen zwischen einzelnen Partnern des Rates über die Entwicklung gewisser Industriezweige; 2. Standardisierung der Industrieproduktion des „sozialistischen Weltmarktes“; 3. Abstimmung der Volkswirtschaftspläne. Die künftige Hauptaufgabe liegt in der Koordinierung der Fünfjahrpläne. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 92 GARKREBA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GegenwartskundeSiehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 COMECON = Counsil for Mutual Economic Aid, gegründet am 25. 1. 1949 auf einer Konferenz von Vertretern Bulgariens, Ungarns, Polens, Rumäniens, der SU und der Tschechoslowakei. Er soll wirtschaftliche Erfahrungen austauschen, gegenseitige technische…
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Handelszentralen, Deutsche (DHZ) (1956)
Siehe auch: Deutsche Handelszentralen: 1975 1979 Deutsche Handelszentralen (DHZ): 1969 Handelszentralen: 1969 1975 Handelszentralen, Deutsche (DHZ): 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1949–1950 gegründete staatliche Großhandelsorgane mit dem Zweck, „das Wachstum der volkseigenen Industrie nicht von den Zufälligkeiten einer nach kapitalistischen Grundsätzen organisierten Handelssphäre abhängig zu machen“ („Die Materialversorgung“, Verlag „Die Wirtschaft“, Berlin 1952). Aufgabe der DHZ war zunächst die Versorgung der „volkseigenen“ Wirtschaft mit Roh- und Hilfsstoffen und Fertigfabrikaten und der Absatz, d. h. die planmäßige Verteilung der Erzeugnisse der „volkseigenen“ Wirtschaft. Die DHZ übernahmen 1950 z. T. auch den Ankauf und den Absatz von Erzeugnissen der SAG-Betriebe und der privaten Industrie, soweit sie für die Durchführung des Fünfjahrplanes von Bedeutung sind. Die Praxis der DHZ zeigte viele Mängel und große Schwerfälligkeit im Vergleich mit dem privaten Handel. Die DHZ versagten insbesondere bei der Bedarfsermittlung. In der obenerwähnten Schrift „Die Materialversorgung“ wird festgestellt: „Den DHZ haften noch viele Mängel und Schwächen an, so daß wohl mit Recht davon gesprochen werden kann, daß bei weitem noch nicht die Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeit berücksichtigt oder gar ausgeschöpft sind. Das laufende Studium der Tagespresse gibt schon eine Unmenge von Beispielen für noch unzureichende Arbeit.“ [S. 106]Das ZK der SED befaßte sich in einer Sitzung vom 6. 12. 1951 mit der unzulänglichen Arbeit der DHZ und verlangte „kurzfristige Qualifizierung“. Ab 1. 1. 1952 wurden die DHZ den zuständigen Produktionsministerien und Staatssekretariaten mit eig. Geschäftsbereich unterstellt, wodurch insbesondere die Sortimentsproduktion dem tatsächlichen Bedarf angepaßt werden sollte. Gleichzeitig mit der Einführung des Allgemeinen Vertragssystems wurde die Zuständigkeit der DHZ für einen Großteil der Warenbewegungen vermindert. Die Tätigkeit der DHZ begann sich mehr und mehr auf die Versorgung des staatlichen, genossenschaftlichen und privaten Einzelhandels zu beschränken. Seit Anfang 1953 schwenkte die Handelspolitik erneut um. Durch VO. vom 22. 1. 1953 wurden die Absatzabteilungen bei den Produktionsministerien und die Großhandelskontore für Konsumgüter errichtet. Den bisherigen DHZ wurde die Durchführung des Warenumsatzes im Direktverkehr abgenommen (dies übernahmen die Absatzabteilungen). Die Aufgaben der DHZ beschränken sich seitdem auf die Warenbewegungen zwischen solchen industriellen Verbrauchern, die nicht im Direktverkehr abgewickelt werden können. Die fachlich gegliederten zentralen Leitungen der DHZ sind aufgelöst worden. Die nicht aufgelösten Handelszentralen wurden den Absatzabteilungen der Produktionsministerien unterstellt. Ihre Entwicklung zum Sortimentsgroßhandel, also zum Großhandel mit reichhaltig sortierten Lagern, befindet sich noch im Anfangsstadium. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 105–106 Handelswirtschaftler A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handke, GeorgSiehe auch: Deutsche Handelszentralen: 1975 1979 Deutsche Handelszentralen (DHZ): 1969 Handelszentralen: 1969 1975 Handelszentralen, Deutsche (DHZ): 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1949–1950 gegründete staatliche Großhandelsorgane mit dem Zweck, „das Wachstum der volkseigenen Industrie nicht von den Zufälligkeiten einer nach kapitalistischen Grundsätzen organisierten Handelssphäre abhängig zu machen“ („Die Materialversorgung“, Verlag „Die Wirtschaft“, Berlin…
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Demokratisierung (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schlagwort des Pj. zur Tarnung der zunehmenden Willkürmethoden im öffentlichen Leben der SBZ. Außer in der Verwaltung, den Schulen, den Betrieben usw. hat sich die D. besonders verhängnisvoll in der Justiz erwiesen und dort die Erhebung des Unrechts zum System ermöglicht. Auf der Forderung nach einer „D. der Justiz“ beruht die Einrichtung der Volksrichterlehrgänge. Es bestand angeblich die Notwendigkeit, „den wiedereingestellten akademisch gebildeten Richtern und Staatsanwälten, die wegen ihres Alters und ihrer Traditionsgebundenheit auch nicht immer das richtige Verhältnis zu den neuen Aufgaben finden können, neue Kräfte zur Seite zu stellen, die auf Grund ihrer Lebenserfahrung und ihrer politischen Tätigkeit diesen Aufgaben gewachsen sind“ (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1947, S. 15). „Die Einrichtung der Volksrichter in der Sowjetzone ist der Weg, um die deutsche Richterschaft möglichst schnell zu demokratisieren, d. h. sie aus Menschen aus allen Schichten des Volkes zusammenzusetzen und dadurch die Grundlagen für eine demokratische Justiz zu schaffen“ (Hilde Benjamin in „Neue Justiz“ 1948, S. 194). Folgeerscheinung dieser „Demokratisierung der Justiz“ ist die Ausmerzung der „bürgerlichen Juristen“. (Rechtswesen) Unter dem irreführenden Leitwort „Demokratisierung der Verwaltung“ wurden im Juli 1952 die altbewährten, bodenständigen Länder der SBZ in vierzehn Bezirke zerschlagen, wurden neue Verwaltungsordnungen 1. für die Räte und Bezirkstage dieser Bezirke, 2. für die Räte und Kreistage der großenteils veränderten [S. 60]und aufgespaltenen Kreise erlassen. Die verfälschende Parole „Demokratisierung“ wurde seit März 1956, seit der 3. Parteikonferenz der SED, auch für die beiden Volkskammergesetze über die örtlichen Volksvertretungen, Staatsorgane und kommunalen Verwaltungen angewandt. (Kommunale ➝Selbstverwaltung) Literaturangaben Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. DIN A4, 640 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 59–60 Demokratischer Zentralismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DemontagenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schlagwort des Pj. zur Tarnung der zunehmenden Willkürmethoden im öffentlichen Leben der SBZ. Außer in der Verwaltung, den Schulen, den Betrieben usw. hat sich die D. besonders verhängnisvoll in der Justiz erwiesen und dort die Erhebung des Unrechts zum System ermöglicht. Auf der Forderung nach einer „D. der Justiz“ beruht die Einrichtung der Volksrichterlehrgänge. Es bestand angeblich die Notwendigkeit,…
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Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA) (1956)
Siehe auch: Produktions- und Dienstleistungsabgaben: 1975 1979 Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Als Nachahmung der „differenzierten Umsatzsteuer“ der SU im Rahmen des „Zwei-Kanäle-Systems“ in der SBZ erstmalig in einigen Zweigen der „volkseigenen“ Genußmittelindustrie mit Wirkung vom 1. 1. 1954 zunächst versuchsweise und durch „VO. über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Industrie und der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe (PDAVO)“ vom 6. 1. 1955 (GBl. S. 37 ff) und den hierzu ergangenen 4 ergänzenden Durchführungsbestimmungen vom 7. 1. 1955 in der gesamten „volkseigenen“ Wirtschaft eingeführt. In der Präambel zu dieser Verordnung wird zum Ausdruck gebracht, daß das bisherige Abgabesystem nicht die „einfache, schnelle und konstante Abführung der staatlichen Einnahmen an den Staatshaushalt“ gewährleistete und nicht zur Festigung des „Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung“ beigetragen hafte. Die Produktionsabgabe als Bestandteil des Industrieabgabepreises eines Produktes wird in der „volkseigenen“ Industrie grundsätzlich für ein Produkt nur einmal erhoben. Ist durch Bearbeitung oder Verarbeitung eines erworbenen Produktes ein neues Produkt mit anderen Eigenschaften entstanden, dann wird diese erneut berechnet. Zahlungspflichtige der Produktionsabgabe sind die Betriebe der „volkseigenen“ Industrie. Die Zahlungspflicht ist an den Umsatz von Produkten gebunden; die Zahlungspflicht entsteht im Zeitpunkt des Umsatzes des Produktes. Die Produktionsabgabe wird erhoben a) in einem Vomhundertsatz des Industrieabgabepreises oder des sonstigen gesetzlich festgelegten Abgabepreises oder b) in einem festen Betrag vom Industrieabgabepreis je Mengeneinheit des Produktes oder c) in Form des Unterschiedbetrages zwischen den Selbstkosten zuzüglich Gewinnanteil und dem Industrieabgabepreis. Die Form der Erhebung der Produktionsabgabe wird vom Ministerium der Finanzen bestimmt. Die Sätze der Produktionsabgabe können differenziert werden a) nach einzelnen Produkten oder Produktengruppen. b) nach der Zweckbestimmung der Produkte, c) nach betrieblichen Merkmalen. Wenn vom Ministerium der Finanzen die Zuständigkeit nicht anderweitig geregelt wurde, ist für die Ermittlung, Festsetzung, Erhebung, Kontrolle und Vollstreckung der Produktionsabgabe der Rat der Stadt oder des Kreises — Abt. Finanzen — zuständig, in dessen Bereich sich der Sitz der Leitung des zur Zahlung der Produktionsabgabe verpflichteten Betriebes befindet. Für die Kontrolle der Produktionsabgabe wird weiterhin der Rat des Bezirkes — Abt. Finanzen — eingeschaltet. Zur Zahlung der Dienstleistungsabgabe sind die „volkseigenen Dienstleistungsbetriebe“ und die Betriebe der „volkseigenen“ Industrie, soweit sie Dienstleistungen ausführen, verpflichtet. Mit der Einführung der PDA entfällt die Erhebung der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Beförderungsteuer und der Verbrauchsabgaben. Das „Zwei-Kanäle-System“ besagt, daß die sogenannte „Geldakkumulation“ der „volkseigenen“ Wirtschaft künftig durch die PDA und durch die Nettogewinnabführung dem Staatshaushalt zugeleitet wird. Durch diese „Zweigleisigkeit“ hat der Staat die Möglichkeit einer besseren Kontrolle erhalten. Er kann 1. durch die Erfüllung des Produktionsabgabeplanes gleichzeitig die Erfüllung der Produktions- und Absatzpläne (nach Umfang und Sortiment der Ware) und 2. durch die Gewinnabführung die Qualität der Arbeit der Betriebe und deren Auswirkung auf die Erfüllung der Selbstkostensenkungsauflage und des Gewinnplanes kontrollieren. (Kontrollfunktion und Erziehungsfunktion der PDA.) Neben der reinen Kontrollfunktion hat die Produktionsabgabe die Aufgaben, produktionslenkend und konsumtionsregulierend zu wirken. (Regulativfunktion der PDA.) [S. 203]Durch die Kurzfristigkeit und Stetigkeit der Abführungen soll die Haushaltsstabilität gesichert werden, d. h., der Staat soll eine gleichmäßig und schnell fließende Quelle an Geldmitteln laufend zur Verfügung haben. Die Entwicklung vom Mehrsteuersystem zum Zwei-Kanäle-System hat die rein „operative Abgabenkontrolle“ (Kontroll- und Prüfungsmethode zur Sicherung des Aufkommens der Produktionsabgabe) schlagkräftiger gestaltet, wobei eine Koordinierung der wert- mit der mengenmäßigen Kontrolle erreicht werden soll. Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 202–203 Produktionspropaganda A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionsverhältnisseSiehe auch: Produktions- und Dienstleistungsabgaben: 1975 1979 Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Als Nachahmung der „differenzierten Umsatzsteuer“ der SU im Rahmen des „Zwei-Kanäle-Systems“ in der SBZ erstmalig in einigen Zweigen der „volkseigenen“ Genußmittelindustrie mit Wirkung vom 1. 1. 1954 zunächst versuchsweise und durch „VO. über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Industrie und der…
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Filmwesen (1956)
Siehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In einer Programmerklärung des Ministeriums für ➝Kultur vom Nov. 1954 wurde gefordert, daß die Filmproduktion in der SBZ den „Erfordernissen des Kampfes für Frieden und Freundschaft“, der „friedlichen Lösung der nationalen Schicksalsfragen unseres Volkes und der Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“ zu dienen und das Gesicht „dem neuen Leben in der DDR“ zuzuwenden habe. Diese Formulierungen besagen, daß der Film als eines der Hauptinstrumente der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda betrachtet und behandelt wird. In diesem Sinne soll er allerdings auch den Bedürfnissen der Bevölkerung nach Unterhaltung, Spannung und Humor Rechnung tragen, deren Befriedigung heute als eine Voraussetzung verstärkter Arbeitsproduktivität gewertet wird. Die Lenkung des gesamten F. liegt in den Händen des Staatl. Komitees für Filmwesen, das im Januar 1954 dem Ministerium für Kultur eingegliedert wurde. Filmproduktion, -vertrieb, -import und -export sind straff zentralisiert. Für die Produktion hat die Deutsche Film GmbH (DEFA) ein Monopol; der Vertrieb liegt in Händen der Firma Progress-Film-Vertrieb, die Einfuhr westlicher Filme in denen der Sovexportfilm, die auch an der Progress maßgeblich beteiligt ist. Mit Ausnahme einer kleinen Anzahl von Theatern in Ostberlin und Brandenburg wurden die meisten Filmtheater der SBZ entschädigungslos oder gegen geringfügige Entschädigung enteignet; die bedeutenderen wurden von der SOVEXPORT übernommen, während die Masse der Kinos von der „Vereinigung volkseigener Lichtspiele“ betrieben wird. Der Kinobesuch hat sich 1954 dank der verstärkten Einfuhr westlicher Filme um rund 60 Mill. auf rund 270 Mill. Zuschauer erhöht; im Verleih waren 1954 insgesamt 91 Spielfilme und abendfüllende Dokumentarfilme; 12 davon waren Erzeugnisse der DEFA, 16 Importe aus der Bundesrepublik, 21 aus westlichen Ländern, 12 aus der SU, 19 aus Ländern des Sowjetblocks, die übrigen Reprisen. — Die Produktion der DEFA bemüht sich um Verbesserung ihres Niveaus und um Absatz in der Bundesrepublik und in den Ländern des Westens, dem aber tendenziöse Einflüsse selbst bei scheinbar unpolitischen Themen hinderlich im Wege stehen. Westdeutsche Schauspieler werden häufig herangezogen, zu der von der DEFA erstrebten „Koproduktion“ mit westdeutschen Produzenten ist es aber bisher noch nicht gekommen. Als wesentliches Mittel kommunistischer Agitation und Propaganda werden neben der Wochenschau „Der Augenzeuge“ auch Dokumentarfilme eingesetzt. Obschon nicht wenige Filme sowjetzonaler Produktion zum Vertrieb in der Bundesrepublik zugelassen werden, hat das Publikum nur selten Gelegenheit, solche zu sehen, da die zugelassenen Spielfilme westdeutschen Ansprüchen meist nicht genügen. Literaturangaben Kersten, Heinz: Das Filmwesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1954. 139 S. m. 2 Anlagen und Nachtrag. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 84 Filmaktiv A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzämterSiehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In einer Programmerklärung des Ministeriums für ➝Kultur vom Nov. 1954 wurde gefordert, daß die Filmproduktion in der SBZ den „Erfordernissen des Kampfes für Frieden und Freundschaft“, der „friedlichen Lösung der nationalen Schicksalsfragen unseres Volkes und der Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“ zu dienen und das Gesicht „dem neuen Leben in der DDR“ zuzuwenden habe. Diese…
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VVB (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Verwaltung „Volkseigener“ Betriebe. Ursprünglich verstand man darunter Vereinigung Volkseigener Betriebe, eine durch SMAD-Befehl Nr. 76 vom 23. 4. 1948 verfügte Organisationsform für „volkseigene“ Betriebe. Vom Zeitpunkt ihrer Sequestrierung (Sequesterbefehl) bis zur endgültigen Enteignung zufolge SMAD-Befehl 64 vom 17. 8. 1949 waren die Betriebe der „Kriegs- und Naziverbrecher und Monopolisten“ durch die Länderregierungen verwaltet worden. Mit der Erweiterung der Vollmachten der DWK wurden sie zunächst dem Sekretariat der DWK direkt unterstellt. Die DWK faßte die für die Wirtschaftsplanung wesentlichen Betriebe in 75 zentral von ihr verwalteten VVB (Z) zusammen. Die weniger bedeutsamen der enteigneten Betriebe wurden in der Verwaltung der Länder belassen, die jedoch ebenfalls den Weisungen der DWK folgen mußten. Ende 1949 gab es, 92 durch die Länder verwaltete VVB (L) mit etwa 1.800 angeschlossenen Betrieben. Die VVB (Z) und die VVB (L) nahmen ihre Arbeit am 1. 7. 1948 auf. Die angeschlossenen Betriebe, also die VEB (ZJ und die VEB (L), hatten Ende 1950 einen Beschäftigtenstand von annähernd einer Million, d. h. fast der Hälfte aller in der Industrie Beschäftigten. Die VVB (Z) erzeugten 1950 51 v. H. des industriellen Produktionswertes der Zone. Die VVB, Anstalten des öffentlichen Rechts, waren Rechtsträger des Volkseigentums in Form der ihnen in Verwaltung gegebenen Betriebe. Sie bilanzierten für alle angeschlossenen Betriebe zusammengefaßt, wobei bis 1951 Gewinne und Verluste der einzelnen Betriebe gegeneinander aufgerechnet wurden. 1952 wurde die Eigenwirtschaftlichkeit der Betriebe hergestellt (Allgemeines Vertragssystem, Wirtschaftliche Rechnungsführung). Seit Anfang 1952 heißen die VVB nicht mehr „Vereinigungen“, sondern „Verwaltungen volkseigener Betriebe“, abgekürzt wie bisher; sie üben gegenüber den VEB nur noch anleitende und beaufsichtigende Funktionen aus. [S. 287]Zahlreiche VVB wurden inzwischen aufgelöst oder neu gegliedert. Die größten Betriebe (Direktbetriebe) unterstehen jetzt den Hauptverwaltungen der Produktionsministerien unmittelbar. (Industriezweigleitungen) Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 286–287 VP-See A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VVEABSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Verwaltung „Volkseigener“ Betriebe. Ursprünglich verstand man darunter Vereinigung Volkseigener Betriebe, eine durch SMAD-Befehl Nr. 76 vom 23. 4. 1948 verfügte Organisationsform für „volkseigene“ Betriebe. Vom Zeitpunkt ihrer Sequestrierung (Sequesterbefehl) bis zur endgültigen Enteignung zufolge SMAD-Befehl 64 vom 17. 8. 1949 waren die Betriebe der „Kriegs- und Naziverbrecher und Monopolisten“ durch…
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Freiwillige Gerichtsbarkeit (1956)
Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch die „VO. über die Übertragung der Angelegenheiten der FG.“ vom 15. 10. 1952 (GBl. S. 1057) wurde der größte Teil der FG. aus der Justiz herausgelöst und auf verschiedene Verwaltungsbehörden übertragen. Das gesamte Grundbuchwesen ging auf die Abt. Kataster bei den Räten der Kreise über. Durch eine am 1. 5. 1953 in Kraft getretene VO. wird bestimmt, daß die Grundbücher in der bisherigen Form nicht weiterzuführen sind, sondern daß „für jedes Grundstück ein Grundbuchheft zu führen ist. Damit wird unter Umständen der Nachweis für früheres Eigentum am Grundstück und für ehemalige Belastungen bei enteigneten Grundstücken erschwert. Die Vormundschaftssachen sind an die Abt. Volksbildung, Referat Jugendhilfe und Heimerziehung, bei den Räten der Kreise übertragen worden. Entschieden wird hier in erster Linie nach politischen Gesichtspunkten. Sorgerechtsentscheidungen wegen politischer Unzuverlässigkeit der Eltern oder eines Elternteils sind nach Inkrafttreten der VO. wiederholt vorgekommen. Auch die Heimerziehung kann schon dann von der Abt. Volksbildung angeordnet werden, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher sich den kommunistischen Ideen gegenüber widerspenstig zeigt (Sorgerecht). Die Führung des Vereinsregisters ist auf die Volkspolizeikreisämter übertragen worden, die ihre Entscheidungen vor allem nach politischen Gesichtspunkten treffen. Das Handelsregister wird bei den Abt. örtliche Wirtschaft der Räte der Kreise, das Genossenschaftsregister bei den Abt. Handel und Versorgung, Land- und Forstwirtschaft und örtliche Wirtschaft, das Geschmacksmusterregister beim Amt für Erfindungs- und Patentwesen, das Binnenschiffsregister bei den Wasserstraßendirektionen Berlin und Magdeburg und das Seeschiffsregister beim Wasserstraßenhauptamt Rostock geführt. Die Nachlaßsachen und andere Angelegenheiten der FG. sind dem Staatl. Notariat übertragen worden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 88 Freital A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freizeit zur Wahrnehmung persönlicher InteressenSiehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch die „VO. über die Übertragung der Angelegenheiten der FG.“ vom 15. 10. 1952 (GBl. S. 1057) wurde der größte Teil der FG. aus der Justiz herausgelöst und auf verschiedene Verwaltungsbehörden übertragen. Das gesamte Grundbuchwesen ging auf die Abt. Kataster bei den Räten der Kreise über. Durch eine am 1. 5. 1953 in Kraft getretene VO. wird bestimmt, daß die Grundbücher in der bisherigen Form nicht…
DDR A-Z 1956
Arbeit, Gesetz der (1956)
Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Kurztitel für „Gesetz der Arbeit zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter“ vom 19. 4. 1950 (GBl. S. 349), wird von der kommun. Propaganda als das arbeitsrechtliche Grundgesetz bezeichnet. In Wahrheit enthält es in offener oder versteckter Form einen weitgehenden Abbau sehr alter Rechte der Arbeiterschaft. In Teil I „Recht auf Arbeit“ wird u. a. bestimmt, daß jedem Bürger ein seinen Fähigkeiten entsprechender Arbeitsplatz nachgewiesen werden muß (§ 1), gleichzeitig wird jedoch die Arbeitskräftelenkung angeordnet, indem die zuständigen Ministerien zur Aufstellung eines Arbeitskräfteplanes verpflichtet werden, so daß das Recht auf Arbeit zur Pflicht zur Arbeit wird. Teil II behandelt das Mitbestimmungsrecht der Arbeiter und Angestellten. Dieses Recht wird praktisch verneint, da es bei der Führung der Wirtschaft durch die staatlichen Organe und in den Betrieben an Stelle von frei gewählten Betriebsräten von den betrieblichen Organen des FDGB (BGL), also des verlängerten Arms der Staatspartei wahrgenommen werden soll. Teil III ordnet Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität an: Abschluß von Betriebsverträgen (Betriebskollektivverträge), Einführung von TAN, des Leistungslohnes, der Lohngruppenkataloge, weitgehende Differenzierung der Löhne (Lohnsystem). Teil IV beschäftigt sich mit der Förderung der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung. Teil V gibt nähere Bestimmungen zur Arbeitskräftelenkung, wobei insbesondere die Pflicht zur Einstellung weiblicher Arbeitskräfte betont wird. Teil VI behandelt die Heranbildung von fachlichem Nachwuchs (Berufslenkung) und der Qualifizierung der Arbeitskräfte, insbesondere von Frauen. Es folgen Rahmenbestimmungen für den Urlaub (Teil VII) und das Kündigungsrecht (Teil VIII). Teil IX bringt Rahmenbestimmungen über den Arbeitsschutz (Arbeitszeit), Teil X solche über Werkküchenessen, bevorzugte Belieferung der Schwerpunktbetriebe mit Nahrungsmitteln und ähnlichem, das mit „Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Werktätigen“ bezeichnet wird. Im G. d. A. zeichnen sich mit aller Deutlichkeit die Grundzüge der sowjetzonalen Arbeitspolitik ab. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 4., erw. Aufl. (BB) 1957. 312 S. m. 24 Anlagen. Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erg. Aufl. (BB) 1955. 86 S. m. 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 18 Arbeit, Abteilung für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeiterkindSiehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Kurztitel für „Gesetz der Arbeit zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter“…
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Wahlen (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 W. haben in der SBZ wie in der SU lediglich den Charakter von Abstimmungen. Denn bei allen W., die seit 1949 in der SBZ stattfanden, gab es nur eine Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, so daß die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen war und ist: So bei den W. zum II. Volkskongreß (15.–16. 5. 1949), aus denen letzten Endes die Provisorische Volkskammer hervorging, so auch bei den W. zur 1. (15. 10. 1950) wie zur 2. Volkskammer (17. 10. 1954), den sogen. „Volkswahlen“. W. sollen nach Art. 51 und 109 der Verfassung im allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Verfahren erfolgen. Wahlberechtigt ist laut „Gesetz über die Wahlen zur Volkskammer“ (4. 8. 1954) und laut „Gesetz über die Wahlen zu den Bezirkskammern“ (4. 8. 1954) jeder Einwohner der „DDR“, der am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet hat, wählbar ist jeder nach Vollendung des 21. Jahres. Die Wahlmündigkeit wurde so weit herabgesetzt, um eine größere Zahl der leichter zu beeinflussenden Jugendlichen zu erfassen. W.-Vorschläge dürfen nicht nur die Parteien, sondern all jene „Vereinigungen aufstellen, die nach ihrer Satzung die demokratische Gestaltung des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens der gesamten Republik erstreben und deren Organisation das ganze Staatsgebiet umfaßt“ (§ 17 des W.-Gesetzes von 1954). Diese Parteien und Vereinigungen haben laut § 18 „das Recht, gemeinsame Wahlvorschläge einzubringen“. D. h. also, daß die von der SED beherrschten Massenorganisationen mit dieser gemeinsam die Kandidatenlisten und damit die Volkskammer beherrschen, wogegen die restlichen Parteien, sofern bei ihnen überhaupt noch Wille und Möglichkeit zur Opposition vorhanden ist, auf Grund der Bestimmungen der Blockpolitik sich nicht zu Koalitionen zusammenschließen dürfen. Die letzte in der SBZ durchgeführte W. vom 17. 10. 1954 war ebenso wie die W. vom 15. 10. 1950 ein ausgesprochener W.-Betrug. W.-Kabinen und Stimmzettelumschläge fehlten vielfach. In den neuen Bestimmungen für die W.-Handlung (§§ 37–39 des W.-Gesetzes von 1954) fehlt der Hinweis auf die Geheimhaltung. Eine Ablehnung der Einheitsliste war technisch unmöglich, da der Stimmzettel keinen Raum dafür enthielt. Jedes weitere Risiko schaltete die SED durch W.-Terror aus. Es wurde lange vorher eine „spontane Volksbewegung“ für die offene Stimmabgabe inszeniert. Wer auf geheimer Abstimmung bestand, machte sich dringend verdächtig. Betriebe und Einzelpersonen mußten durch Selbstverpflichtungen ihre 100prozentige und offene Stimmabgabe beschließen. Weiterer W.-Betrug wird, falls noch erforderlich, bei der Stimmauszählung begangen und ist dokumentarisch belegt. W. in der SBZ kommen unter den gegebenen Voraussetzungen einem Verfassungsbruch gleich; jedes W.-Ergebnis ist gefälscht und daher für die Beurteilung der Einstellung der Bevölkerung nicht maßgebend. (Verfassung und Verwaltung) Literaturangaben Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. Bonn 1956. 102 S. Wahlen zwischen Ost und West. Beiträge zur Problematik gesamtdeutscher Wahlen (Sonderdruck aus „Der Wähler“, Okt. 1954). Frankfurt a. M. 1954, Bollwerk-Verlagsgesellschaft. 70 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 289 Währungsreform A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wandel, PaulSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 W. haben in der SBZ wie in der SU lediglich den Charakter von Abstimmungen. Denn bei allen W., die seit 1949 in der SBZ stattfanden, gab es nur eine Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, so daß die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen war und ist: So bei den W. zum II. Volkskongreß (15.–16. 5. 1949), aus denen letzten Endes die Provisorische Volkskammer…
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Hochschulen (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die H. unterstanden bis 1951 dem Ministerium für Volksbildung der SBZ und den entsprechenden Volksbildungsministerien der Länder. Durch Verfügung vom 22. 2. 1951 wurde ein Staatssekretariat für das Hochschulwesen geschaffen, dem die zentrale Leitung und Koordinierung der wissenschaftlichen Lehre und Forschung obliegen. Während die 6 Universitäten in Berlin, Leipzig, Halle, Jena, Greifswald, Rostock und die Technische Hochschule Dresden dem Staatssekretariat direkt unterstehen, sind die sonstigen Hochschulen nach sowjetischem Vorbild in die Verwaltung der einschlägigen Fachministerien übergegangen. Sie werden iedoch in hochschulpolitischen und wissenschaftlichen Fragen zugleich vom Staatssekretariat „angeleitet“. Die Neugründung des Staatssekretariats war der Auftakt zur „Hochschul-“ bzw. „Studienreform“, die weitgehende Veränderungen des deutschen Hochschulwesens mit sich brachte. Dieser Reformperiode ging eine weniger an sowjetischen Vorbildern orientierte erste Phase der Hochschulpolitik voraus (1945 bis 1950). Sie bereitete durch ihre sog. „Demokratisierung“ der H. den Boden für die Hochschulreform. Folgende Maßnahmen und Einrichtungen haben die H. dem werdenden totalitären Staat angepaßt: 1. Seit 1945 sind die neuen sowjetzonalen Behörden bestrebt, die Monopolstellung des Marxismus-Leninismus durchzusetzen. Seit dem Wintersemester 1950/51 haben die Studierenden aller Fakultäten vom 1. bis 3. Studienjahr das „gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium“ zu absolvieren. Es vermittelt die grundlegenden Lehren des dialektischen und historischen Materialismus sowie der politischen Ökonomie. Im Einklang damit sind im Laufe der Jahre die „Gesellschaftswissenschaften“, insbesondere die Geschichts-, Rechts-, Staats-, Wirtschafts- und Erziehungswissenschaften sowie die Philosophie im Geiste der kommunistischen Parteiideologie umgestaltet worden. Der Einfluß des Marxismus-Leninismus auf die mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer (Wissenschaft) ist weniger bedeutsam. Jedoch propagieren die neuen Machthaber die Sowjetwissenschaft und betonen ihre Vorbildlichkeit. 2. Der Monopolstellung des Marxismus-Leninismus entspricht eine Berufungspolitik, die die Durchdringung des Lehrkörpers der H. mit intellektuellen Parteigängern des Kommunismus anstrebt. Der Anteil entschiedener Stalinisten ist nach zehn Jahren angeblich demokratischer Hochschulpolitik besonders hoch in den Fächern Philosophie, politische Ökonomie und neuere Geschichte. Den Mangel an geeigneten stalinistischen Dozenten versuchte die SBZ durch Schulungskurse an der Parteihochschule der SED und durch die schon 1947/48 einsetzende zentralisierte Förderung des „wissenschaftlichen Nachwuchses“ zu überwinden. Im Verlauf der Hochschulreform ist diese Institution, auch wissenschaftliche ➝Aspirantur genannt, weiter ausgebaut worden. 3. Eine gesteuerte Auslese garantiert eine den politischen Zielen der SED-Führung entsprechende Zusammensetzung der Studentenschaft. Wie im gesamten Erziehungswesen werden Arbeiter- und Bauernkinder sowie Kinder von Prämiierten und Angehörigen der „fortschrittlichen“ Intelligenz bevorzugt. Der Anteil der Arbeiter- und Bauernkinder an der Zahl der Studenten stieg von 10 v. H. 1945/46 auf 50 v. H. 1953/54. Die Zahl der Studenten an den H. erhöhte sich in dem [S. 113]gleichen Zeitraum von 8.170 auf 51.000. Dazu kommen noch die Angehörigen der Arbeiter- und Bauernfakultäten. 4. Die Neuorganisation der Hochschulen tendiert auf eine Verwandlung der Hochschulen in „Kaderschmieden“ der SBZ. Die „Vorläufige Arbeitsordnung der Universitäten und wissenschaftlichen Hochschulen und Universitäten“ (1949) gab den Hochschulen erstmalig ein politisches Erziehungsziel, das in der Phase der Hochschulreform immer mehr in den Vordergrund trat. Die „Vorläufige Arbeitsordnung“ (1949) beseitigte die Kuratorial-Verfassung und erweiterte die Befugnisse des Rektors. Gleichwohl hat sich keine echte akademische Selbstverwaltung herausgebildet. Alle akademischen Wahlen werden nach Bedarf manipuliert. Neben dem gewählten Rektor amtieren seit 1951 ernannte Prorektoren mit bestimmten Kompetenzen. Eine neue Einrichtung bilden die Fachrichtungen, die die einzelnen Fakultäten aufgliedern. Die philosophische Fakultät umfaßt z. B. 17 Fachrichtungen. Zur Beratung des Staatssekretariats sind wissenschaftliche Beiräte gebildet worden (1954; 39), deren Arbeit zu einer erhöhten Uniformität des Hochschulwesens geführt hat. 5. Die politische Kontrolle der Hochschule hat nach und nach die SED-Betriebsgruppe übernommen, der Dozenten und Studenten angehören. Sie wird unterstützt von der FDJ, der — von zuverlässigen SED-Mitgliedern geleitet — schon 1950 die übergroße Mehrheit der Studenten angehörte. 6. Das Studium erfolgt an allen Hochschulen nach festen, für Studierende und Dozierende verbindlichen Studienplänen im 10-Monate-Studienjahr. Der übermäßigen Spezialisierung (in der Regel studiert der Student nur ein Fach und kann sich auf ein besonderes Gebiet dieses Faches spezialisieren) versucht man durch das gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium entgegenzuwirken. Ein sechswöchiges Berufspraktikum nach jedem Prüfungsabschnitt hat die Verbindung zwischen Theorie und Praxis herzustellen. Besondere Kommissionen entscheiden nach Ablegung der Examina über die berufliche Verwendung des Studenten. Die Masse der Studenten ist im Interesse einer besseren Überwachung in Seminargruppen aufgegliedert worden. Das sind kleine (20 bis 30 Studierende), Schulklassen vergleichbare Einheiten, die von (nach politischen Gesichtspunkten ausgelesenen) Seminargruppensekretären geleitet werden. Jede Seminargruppe umfaßt Studierende eines Jahrgangs und einer Fachrichtung, die den gleichen Studienplan zu erfüllen haben. Verstöße gegen die „Lerndisziplin“ werden streng geahndet. Das Studium muß in der vorgeschriebenen Zeit beendet werden. 7. Die mit dem Druck zur Anpassung immer verbundenen Chancen für anpassungsbereite Studierende sind gegeben in der unterschiedlichen Zuteilung von Stipendien und in den großen Möglichkeiten eines schnellen beruflichen Aufstiegs. Zur Gewinnung der Dozenten hat die „VO. über die Erhaltung und Entwicklung der deutschen Wissenschaft und Kultur, die weitere Verbesserung der Lage der Intelligenz und die Steigerung ihrer Rolle in der Produktion und im öffentlichen Leben“ vom 31. 3. 1949 u. a. auch die Gelehrten materiell besserzustellen versucht und verschiedene Ehrungen für sie geschaffen. Weitere Verordnungen 1951 und 1952 haben die Gehälter der Dozenten wesentlich erhöht, so daß sie heute zu den Gruppen mit den höchsten Einkommen zählen. 8. Der große Bedarf an Funktionären für die bürokratischen Apparate der Partei, der Massenorganisationen, des Staates und der Wirtschaft führte nach dem Übergang zur Planwirtschaft zur Neugründung zahlreicher H. Nach sowjetischem Vorbild haben sie den Charakter von Fach-H. Die ersten Neugründungen waren die Deutsche ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, jetzt Potsdam-Babelsberg, die H. für Ökonomie und Planung, Berlin, die Brandenburgische Landeshochschule Potsdam (jetzt Pädagogische Hochschule). 1955 gab es 46 Universitäten und Hochschulen (1938 nur 13 in demselben Gebiet). Zu den Neugründungen gehören z. B. die H. für Binnenhandel Leipzig, die H. für Schwermaschinenbau Magdeburg, die Technische H. für Chemie Leuna-Merseburg, die drei Medizinischen Akademien Neben den staatlichen H. gibt es H. der SED und anderer Organisationen. Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 112–113 HO A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hockauf, FridaSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die H. unterstanden bis 1951 dem Ministerium für Volksbildung der SBZ und den entsprechenden Volksbildungsministerien der Länder. Durch Verfügung vom 22. 2. 1951 wurde ein Staatssekretariat für das Hochschulwesen geschaffen, dem die zentrale Leitung und Koordinierung der wissenschaftlichen Lehre und Forschung obliegen. Während die 6 Universitäten in Berlin, Leipzig, Halle, Jena, Greifswald, Rostock und die…
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Regierung (1956)
Siehe auch: Regierung: 1953 1954 1969 1975 1979 Regierung und Verwaltung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Verwaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die R. der „DDR“ setzte sich Mitte 1956 zusammen aus dem Ministerpräsidenten, 10 Stellvertretern des Ministerpräsidenten, 23 Fachministern und 4 Staatssekretären mit eigenem Geschäftsbereich, die dem Ministerrat unmittelbar verantwortlich sind. Der R. gehören ferner an: 1 Kommissionsvorsitzender mit Ministerrang 6 Amts-, Kommissions- oder Komiteevorsitzende im Range eines Staatssekretärs, 24 Staatssekretäre in den Ministerien, die nicht mit jenen Stellvertretern der Minister verwechselt werden dürfen, die nicht Staatssekretäre sind. Die Spitze der R. ist das 14köpfige Präsidium des Ministerrates. Ihnen untersteht direkt das Büro des Präsidiums des Ministerrates, das vordem „Büro des Ministerpräsidenten“ hieß. Dem Präsidium sind die „Staatliche Plankommission“ und der „Generalstaatsanwalt der DDR“ (über seine Sonderstellung Rechtswesen) unmittelbar verantwortlich. Dem Präsidium zugeordnet sind die „Kommission für Fragen der Landwirtschaft“, die „Kommission für Industrie und Verkehr“ und die „Kommission für Fragen der Konsumgüterindustrie“. Der umfangreiche und verwickelte Aufbau des R.-Apparates erklärt sich aus dem allumfassenden zentralistischen Planungssystem, das keine entscheidungsfähigen Zwischeninstanzen zuläßt. Innerhalb der R. sind Entscheidungen von größerer Bedeutung dem Präsidium des Minister[S. 213]rates in Übereinstimmung mit dem Politbüro der SED und der Regierung der SU vorbehalten, während die eigentlichen Produktionsministerien nur ausführende Organe sind. Eine parlamentarische Kontrolle der R. besteht praktisch nicht (Verfassung). Die R., in der Partei- und Staatsgewalt institutionell kombiniert sind, führt ausschließlich die Weisungen des Politbüros der SED aus. (Verfassung und Verwaltung, Verwaltungsreform.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 209, 213 Rechtswissenschaft, Studium der A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RegierungsaufträgeSiehe auch: Regierung: 1953 1954 1969 1975 1979 Regierung und Verwaltung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Verwaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die R. der „DDR“ setzte sich Mitte 1956 zusammen aus dem Ministerpräsidenten, 10 Stellvertretern des Ministerpräsidenten, 23 Fachministern und 4 Staatssekretären mit eigenem Geschäftsbereich, die dem Ministerrat unmittelbar verantwortlich sind. Der R. gehören ferner an: 1 Kommissionsvorsitzender mit Ministerrang 6 Amts-,…
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Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) (1956)
Siehe auch: Sowjetische Aktiengesellschaften: 1954 Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Jahre 1946 in der SBZ gegründete sowjetische Staatskonzerne, denen die nach dem SMAD-Befehl Nr. 167 beschlagnahmten deutschen Industriebetriebe angegliedert wurden. Ursprünglich gab es in der SBZ etwa 25 SAG mit 213 Einzelbetrieben. Durch die Konzentration nach Produktionsgruppen wurden bis Ende 1951 etwa die Hälfte der SAG als selbständige Organisationen aufgelöst, die SAG-Betriebe den noch verbleibenden SAG angeschlossen. Nach dem Stande von Ende April 1952 gab es folgende SAG in der Sowjetzone: Die SAG hatten mit ihren Betrieben in den Jahren 1946–1953 in der Wirtschaft der SBZ den beherrschenden Einfluß. In einer Anzahl von Industriezweigen hatten die SAG sogar Monopolstellungen. In den Jahren seit der Übernahme der deutschen Werke als SAG-Betriebe waren die Produktionswerte der Betriebe stetig gewachsen. Sie betrugen: Nach den Planzahlen des Jahres 1948 betrug der Produktionswert aller SAG-B. 32 v. H. der gesamten Industrieproduktion in der SBZ. Für 1952 bis Ende 1953, dem Zeitpunkt der „Rückgabe“ der SAG-Betriebe in deutsche Verwaltung, lie[S. 235]gen keine genauen Zahlen vor. Es darf als sicher angenommen werden, daß die Produktionswerte dieser 2 Jahre trotz der vorher bereits durchgeführten teilweisen Betriebsrückgaben nur wenig unter den Zahlen von 1951 liegen. Als die Sowjets in den Jahren 1946/47 die Produktion in den beschlagnahmten Betrieben aufnahmen, mußten die deutschen Verwaltungsstellen dafür die Umlaufmittel zur Verfügung stellen. Sie dürften die Milliardengrenze bei den Industriebetrieben weit überschritten haben. Der Uranbergbau mußte von Anfang an voll durch deutsche Stellen finanziert werden. Aus deutschem Steueraufkommen sind dafür 1946–1953 etwa 7.314 Mrd. Mark verwendet worden. Die Nettogewinne der SAG-Betriebe (außer Uranbergbau) in den Jahren 1946–1953 werden auf etwa 3½ Mrd. Mark geschätzt. Die „Rückgabe“ in deutsche Verwaltung am 31. 12. 1953 war praktisch ein Rückkauf durch die Sowjetzonenregierung; der Kaufpreis hat mindestens 3,5 Mrd. Mark betragen. — Über alle diese Entnahmen der SU aus den SAG-Betrieben liegen weder von sowjetischer noch von sowjetzonaler Seite irgendwelche Abrechnungen vor. Die Beschlagnahme und Nutzung der deutschen Betriebe durch die Sowjets ist eines der trübsten Kapitel der sowjetischen Reparations- und Besatzungspolitik. Literaturangaben *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 234–235 Sowchose A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische HandelsgesellschaftenSiehe auch: Sowjetische Aktiengesellschaften: 1954 Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Jahre 1946 in der SBZ gegründete sowjetische Staatskonzerne, denen die nach dem SMAD-Befehl Nr. 167 beschlagnahmten deutschen Industriebetriebe angegliedert wurden. Ursprünglich gab es in der SBZ etwa 25 SAG mit 213 Einzelbetrieben. Durch die Konzentration nach Produktionsgruppen wurden bis Ende 1951 etwa die Hälfte der SAG als…
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Handwerksteuer (1956)
Siehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1954 1975 1979 1985 Handwerksteuer: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Durch die ab 1. 1. 1950 in der SBZ eingeführte H. trat bei allen Gewerbetreibenden, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, an die Stelle der Einzelveranlagungen zur Einkommen-, Vermögens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer eine Pauschalbesteuerung mit gestaffelten Steuersätzen je nach Art des Betriebes, der Zahl der Beschäftigten und der Ortsklasse. Nach dem Gesetz über die H. sind die Handwerke in verschiedene Gruppen eingeteilt, die unterschiedliche Zuschläge zu einem Grundbetrag zahlen müssen. Die Zuschläge werden aus der Bruttolohnsumme bzw. dem Materialeinsatz eines Kalenderjahres abgeleitet. Die Zuschlagsteuer wächst progressiv mit der Zahl der im Lohn Beschäftigten. Die Zuschlagsteuer wirkt sich z. B. bei Betrieben mit 10 Beschäftigten etwa zweieinhalbmal so hoch aus als bei Betrieben mit nur einem Beschäftigten. Handwerksbetriebe mit mehr als 10 Beschäftigten fallen grundsätzlich nicht unter diese Normativbesteuerung. Zur Produktionssteuer (Grund- und Zuschlagsteuer) kommt als weiterer Teil der H. die sog. Handelssteuer. Sie wird aus der Summe der Verkaufspreise derjenigen Waren errechnet, die der Handwerker eingekauft hat, abzüglich der im Betrieb verarbeiteten Waren. Es handelt sich praktisch um eine Ablösung der Umsatzsteuer für nicht verarbeitete Waren, also reine Handelsartikel. Steuerschuldner der H. sind die Inhaber der steuerpflichtigen Betriebe. Die H. wird als Jahressteuer erhoben und ist in vierteljährlichen Teilbeträgen des voraussichtlichen Jahressteuerbetrages zu entrichten. Bis zum 10. 1. jedes Jahres ist die Jahreserklärung auf amtlichem Vordruck einzureichen. Der politische Zweck der H. ist unverkennbar. Bestimmte Kategorien von Kleinbetrieben werden so stark belastet, daß sie nicht mehr leben können. Sie müssen daher schließen, ihre Inhaber Lohnempfänger bei einem volkseigenen oder kommunalen Betrieb werden. Die staatlichen Handwerk- und Industriebetriebe haben einen ausgesprochenen Mangel an Facharbeitern; er wird auf diesem Umwege gemildert. Durch die progressive Besteuerung fremder Arbeitskräfte wird praktisch jede Entfaltung des Handwerks, unterbunden. (Gesetz über die Steuer des Handwerks vom 6. 9. 1950, Gesetz über die Steuertarife des Handwerks vom 13. 4. 1951.) (Handwerk) Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Plönies, Bartho: Die Sowjetisierung des mitteldeutschen Handwerks. Ein Bericht über die Lage des Handwerks in der sowjetischen Zone. 2., erg. Aufl. (BB) 1953. 136 S. m. 19 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 107 Handwerk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Harig, GerhardSiehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1954 1975 1979 1985 Handwerksteuer: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Durch die ab 1. 1. 1950 in der SBZ eingeführte H. trat bei allen Gewerbetreibenden, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, an die Stelle der Einzelveranlagungen zur Einkommen-, Vermögens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer eine Pauschalbesteuerung mit gestaffelten Steuersätzen je nach Art des Betriebes, der Zahl der Beschäftigten und der Ortsklasse. Nach dem Gesetz über die…
DDR A-Z 1956
DWK (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Deutsche Wirtschaftskommission, durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Justiz, Inneres, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Gesundheitswesen, Interzonen- und Außenhandel und Statistik. Die Vollmachten der Zentralverwaltungen waren zunächst beschränkt. Ihre Präsidenten bildeten ein Sekretariat; einen Vorsitzenden hatte die DWK nicht. Erst durch SMAD-Befehl Nr. 32 vom 12. 2. 1948 wurden die Zuständigkeiten erweitert, „um die deutschen demokratischen Organe zu einer aktiven Teilnahme am Wiederaufbau und an der Entwicklung der Friedenswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone heranzuziehen.“ Die DWK erhielt einen ständigen Vorsitzenden (Rau) und zwei stellvertretende Vorsitzende (Leuschner und Selbmann). Als Kommissionsmitglieder wurden Vertreter des FDGB, der VdgB und die Präsidenten der Zentralverwaltungen des DWK bestimmt. Das Sekretariat der DWK wurde zum Vollzugsorgan erklärt. Die SMAD verfügte, daß Entscheidungen der Plenarsitzungen und des Sekretariats der DWK als für die SBZ verpflichtende Verordnungen, Anweisungen des Vorsitzenden der DWK und seiner Stellvertreter als für den Apparat der DWK verpflichtende Anordnungen zu gelten hatten. Die Hauptaufgabe der DWK war zunächst die Sicherstellung der Reparationen aus der laufenden Produktion. Im Befehl 32 (Abs. 3) hieß es: „Die Wirtschaftskommission wird verpflichtet, die termingemäße Durchführung der als Reparationen bestimmten Warenlieferungen sowie die Befriedigung der Bedürfnisse der sowjetischen Besatzungsstreitkräfte in Deutschland entsprechend dem festgesetzten Plan zu überwachen.“ Ausdrücklich wird betont: „Die Wirtschaftskommission wird ihre Tätigkeit unter der Kontrolle der SMAD ausüben.“ Am 9. 3. 1948 wurden die Zentralverwaltungen in „Hauptverwaltungen“ (HV) umbenannt. Ihre Zahl erhöhte sich von 12 auf 17. Nach wie vor blieben die Zentralverwaltungen für Gesundheitswesen, Justiz, Volksbildung und Inneres formell außerhalb der DWK. Durch SMAD-Befehl 183 vom 27. 11. 1947 wurde die Mitgliederzahl der DWK von 36 auf 101 Mitgl. erweitert, und zwar durch 48 „Vertreter der Bevölkerung“, wobei auf je 360.000 Einwohner ein Vertreter kam, ferner 15 Vertreter der Parteien und 10 Vertreter der Massenorganisationen. Das Sekretariat der DWK war praktisch die erste deutsche Zentralregierung der SBZ. Mit der Proklamation der SBZ zur sog. „Deutschen Demokratischen Republik“ (DDR) vom 7. 10. 1949 wurde die DWK umbenannt in „Provisorische Regierung der DDR“; die leitenden Persönlichkeiten der DWK wurden ihre Minister und Staatssekretäre (Verfassung und Verwaltung, Besatzungspolitik). Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 66 DVD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EberswaldeSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Deutsche Wirtschaftskommission, durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Justiz, Inneres, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Gesundheitswesen, Interzonen- und Außenhandel und Statistik. Die Vollmachten der…
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Wissenschaft (1956)
Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die herrschenden Gremien der SU und aller kommun. Staaten behaupten, daß der Marxismus-Leninismus und die mit ihm verbundene Wissenschaft die höchste Stufe wissenschaftlicher Entwicklung repräsentieren. Die kommun. Wissenschaft bedeutet tatsächlich einen Bruch in der abendländischen Entwicklung, insofern sie die Anpassung der traditionellen Wissenschaft an die kommun. Parteiideologie (Marxismus-Leninismus) erzwungen hat. Die marxistisch-leninistische Wissenschaft ist ein wichtiges Herr[S. 299]schaftsmittel des kommun.-totalitären Staates. Kontrolliert von den politischen Machthabern, dient die W. der Rechtfertigung der totalitären Ordnung, der Mobilisierung und „Anleitung“ der Machtunterworfenen und der Bekämpfung der „Klassenfeinde“. Die theoretische Grundlage der kommun. W. ist der in der Sowjetunion umgeformte dialektische und historische Materialismus (Diamat, Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus). Alle Fachwissenschaften sind verpflichtet, ihre Gegenstände unter dem von den grundlegenden „Theorien“ gebildeten Aspekt zu betrachten. Die dialektische Methode gilt als die Universalmethode aller Fachwissenschaften. Verpflichtet auf das Prinzip der Parteilichkeit des Denkens, sind die Wissenschaftler gezwungen, die kommunistische Machtordnung und ihre Ideologie bedingungslos zu bejahen. Jede Abweichung von diesem Prinzip unter Berufung auf die Objektivität der Wissenschaft wird als bürgerlicher Objektivismus bekämpft. Das ebenfalls verbindliche Prinzip der Einheit von Theorie und Praxis zielt auf den bewußten Einsatz der W. für die Erhaltung des kommun. totalitären Staates. Die marxistisch-leninistische Wissenschaftstheorie unterscheidet zwischen Natur- und Gesellschaftswissenschaften. Während die sowjetischen Naturwissenschaften den Zusammenhang mit der internationalen Forschung zu wahren versuchen, haben sich die sowjetischen Gesellschaftswissenschaften weitgehend von ihr getrennt. Zu den Gesellschaftswissenschaften gehören — nach einer Definition von Friedrich Engels — alle Wissenschaften, die die Lebensbedingungen der Menschen, die gesellschaftlichen Verhältnisse, die Rechts- und Staatsformen mit ihrem ideologischen Überbau von Philosophie, Religion, Kunst usw. in ihrer geschichtlichen Folge und ihrem gegenwärtigen Ergebnis erforschen. Als das Gemeinsame der Gesellschaftswissenschaften gilt — im Unterschied zu den Naturwissenschaften — ihr historisch sich verändernder Gegenstand. Alle Gesellschaftswissenschaften spiegeln nach der offiziellen Lehre den Klassenkampf auf allen Gebieten des materiellen und geistigen Lebens wider. Den Naturwissenschaften dagegen werden nur indirekte Beziehungen zum Klassenkampf zugestanden. Sie seien wohl von ihm beeinflußt, jedoch keine ausgesprochenen Klassen Wissenschaften wie die Gesellschaftswissenschaften. Die Institutionen des kommun.-totalitären Wissenschaftsbetriebes sollen die Verwandlung der W. in ein Werkzeug der kommun. Herrschaft sicherstellen. Träger der Kontrolle der W. sind in der SBZ in erster Linie die Organisationen und Kader der regierenden Partei zwischen dem Politbüro und den SED-Betriebsgruppen an Universitäten, Hochschulen und Forschungsinstituten. Die Kompetenz, grundlegende Leitsätze und Theorien zu ändern, besitzen in letzter Instanz nicht die Gelehrten, sondern die führenden politischen Gremien der SED. Ein weiteres wichtiges Merkmal der marxistisch-leninistischen W. ist das Streben, ihre Arbeit auf allen Gebieten, insbesondere die Forschung, durch Pläne zu regulieren. In der SBZ sind die Maßnahmen und Einrichtungen zur Erzielung der Koordination und Planmäßigkeit wissenschaftlicher Arbeit noch mit manchen „Mängeln“ behaftet. Die selbst gesetzte Aufgabe, den wissenschaftlichen Fortschritt planmäßig zu lenken, hat der kommunistische Staat bisher noch nicht lösen können. Das gilt weniger für die Naturwissenschaften als für die Gesellschaftswissenschaften. Die wesentlichen Träger der Planung sind in der SBZ das Staatssekretariat für Hochschulwesen, der Zentralrat für [S. 300]Forschung und Technik bei der Staatlichen Plankommission und die Deutsche ➝Akademie der Wissenschaften. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 294–300 Wismut-AG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftlicher SozialismusSiehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die herrschenden Gremien der SU und aller kommun. Staaten behaupten, daß der Marxismus-Leninismus und die mit ihm verbundene Wissenschaft die höchste Stufe wissenschaftlicher Entwicklung repräsentieren. Die kommun. Wissenschaft bedeutet tatsächlich einen Bruch in der abendländischen Entwicklung, insofern sie die Anpassung der traditionellen Wissenschaft an die kommun. Parteiideologie (Marxismus-Leninismus)…
DDR A-Z 1956
Bevölkerung (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach den Ergebnissen der „Volks- und Berufszählung vom 29. Oktober 1946“ zählte die SBZ 17.313.734 Einwohner. Im Sowjetsektor Berlins wohnten zum gleichen Zeitpunkt 1.174.582 Personen. Von diesen rd. 18,5 Mill. Einwohnern des sowjetisch besetzten Gebietes waren damals ca. 3,65 Mill. „Heimatvertriebene“ aus den deutschen Gebieten ostwärts der Oder und Neiße, die jedoch zu einem beachtlichen Teil in den folgenden Jahren in die Bundesrepublik abgewandert sind. (Oder-Neiße-Linie) Im gleichen Lebensraum (SBZ und Ost-Berlin), in dem 1939 rd. 16,75 Mill. Einwohner lebten, ist bis 1946 ein effektiver Zugang von 1,75 Mill. zu verzeichnen. Unmittelbar nach der „Volkszählung von 1946“ setzte ein Rückkehrerstrom der entlassenen Kriegsgefangenen und der evakuierten einheimischen Bevölkerung ein. Außerdem wurden weitere Deutsche aus den nunmehr unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten in die Sowjetzone ausgewiesen. Obwohl bis Ende 1948 die Sterbefälle die Geburten beträchtlich überwogen, soll sich trotzdem bis Anfang 1949 die Gesamtbevölkerung auf fast 20 Mill. erhöht haben. Durch eine schon 1947 merkbar einsetzende Wanderungsbewegung nach dem Bundesgebiet, die sich zu einer regelrechten Fluchtbewegung entwickelte, verlor das sowjetisch besetzte Gebiet bis Mitte 1950 rd. 500.000 Menschen. (Flüchtlinge) Nach den erst Mitte 1956 veröffentlichten Ergebnissen der „Volkszählung vom 1. Oktober 1950“ gab es zu dieser Zeit in der Sowjetzone 17,199 Mill. und in Ost-Berlin 1,189 Mill. Einwohner. Nach sowjetzonalen Angaben soll ab 1950 wieder ein Geburtenzuwachs zu verzeichnen sein. Durch die Abwanderung von Flüchtlingen, die entweder unter dem Druck der politischen Verhältnisse oder auf Grund der schlechten materiellen Lebensverhältnisse den sowjetischen Machtbereich verlassen haben, verloren die Sowjetzone und Ost-Berlin von Mitte 1950 bis Mitte 1952 über 1,1 Mill. Menschen. Ende 1955 zählte die Sowjetzone 16,8 Mill. und Ost-Berlin 1,14 Mill. Einwohner. Trotz des durch Vorverlagerung des Heiratsalters entstandenen vorübergehenden Geburtenzuwachses ist also auf Grund der enormen Fluchtbewegung nach dem Westen ein weiteres Absinken der Bevölkerungszahl nicht aufzuhalten gewesen. Die amtliche Statistik arbeitet im allgemeinen mit folgenden Bevölkerungszahlen des sowjetisch besetzten Gebietes: Der Anteil der Männer an der Gesamtbevölkerung des sowjetisch besetzten Gebietes ist seit 1946 von 42,5 v. H. bis Januar 1955 auf nur 42,8 v. H. gestiegen. Im Bundesgebiet ist im gleichen Zeitraum ein Anstieg von 44,6 v. H. auf 47,1 v. H. zu verzeichnen. [S. 46]Etwa zwei Drittel der aus der SBZ abgewanderten Personen waren Vollarbeitskräfte. Die Erfüllung der Volkswirtschafts- und Fünfjahrpläne wird durch die Abwanderung von Arbeitskräften stark beeinträchtigt. (Bevölkerungsdichte) Literaturangaben *: Die Bevölkerungsbilanz der sowjetischen Besatzungszone 1939 bis 1949. (Mit Nachtrag: Die Volkszählung 1950 bis 1951.) (BB) 29 + 4 S. m. 12 Tab. *: Die Bevölkerungsbilanz der sowjetischen Besatzungszone 1939 bis 1954. (BB) 1954. 51 S. mit 22 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 45–46 Betriebszeitung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BevölkerungsdichteSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach den Ergebnissen der „Volks- und Berufszählung vom 29. Oktober 1946“ zählte die SBZ 17.313.734 Einwohner. Im Sowjetsektor Berlins wohnten zum gleichen Zeitpunkt 1.174.582 Personen. Von diesen rd. 18,5 Mill. Einwohnern des sowjetisch besetzten Gebietes waren damals ca. 3,65 Mill. „Heimatvertriebene“ aus den deutschen Gebieten ostwärts der Oder und Neiße, die jedoch zu einem beachtlichen Teil in den…
DDR A-Z 1956
Auszeichnungen (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zur Würdigung besonderer Verdienste im Sinne der Ziele der SED wurden zahlreiche A. geschaffen. Gesetzliche Grundlage für das A.-Wesen ist das Gesetz über die Würdigung hervorragender Leistungen durch Verleihung staatlicher A. vom 22. 4. 1954 (GBl. S. 445). Orden und Preise für allgemeine Verdienste sind der Nationalpreis und der Vaterländische Verdienstorden. Besonders zahlreich sind die A. für gute Arbeitsergebnisse. Höchster Orden hierfür ist das Banner der Arbeit. Für die A. in der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung gilt die Ordnung vom 1. 11. 1953 (GBl. S. 1153): I. Kollektivauszeichnungen: A. Wanderfahnen für Sieger in Wettbewerben 1) des Ministerrates für den Republiksieger, 2) der Fachministerien und Staatssekretariate für Gruppensieger, 3) der Räte der Bezirke für Siegerbetriebe in Bezirkswettbewerben der örtlich geleiteten Industrie. B. Ehrentitel für Siegerbrigaden in Wettbewerben, 1) Brigade der ausgezeichneten Qualität, 2) Brigade der besten Qualität, 3) Brigade der kollektiven Aktivistenleistung. II. Einzelauszeichnungen: 1) Held der Arbeit, 2) verdienter Aktivist, 3) verdienter Erfinder, 4) Aktivist des Fünfjahrplanes, 5) Medaille für ➝ausgezeichnete Leistungen, 6) bester ➝Meister des Betriebes, 7) bester ➝Meister der Industriegruppe, 8) verdienter ➝Meister, 9) bester Dreher, bester Schlosser, bester Traktorist usw., 10) Abzeichen für ausgezeichnete Leistungen im Wettbewerb. Weitere Auszeichnungen sind: die Clara-Zetkin-Medaille, die Medaille für ➝treue Dienste und der Preis für ➝künstlerisches Volksschaffen. Weitere Titel sind: Hervorragender Wissenschaftler des Volkes, verdienter Lehrer des Volkes, verdienter Arzt des Volkes, verdienter Techniker des Volkes, Meisterbauer, verdienter Tierarzt, verdienter Züchter, verdienter Eisenbahner der DDR, hervorragende Jugendbrigade der DDR, hervorragender Genossenschaftler, Brigade der hervorragenden Leistung (innerhalb Landwirtschaftlicher ➝Produktionsgenossenschaften). Die A. werden meist an bestimmten Tagen verliehen: am 1. Mai, Tag des Aktivisten (13. 10.), Tag des Eisenbahners (zweiter Julisonntag), Tag des Bergmannes (erster Julisonntag) usw. Literaturangaben *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 34 Ausweise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Autotransportgemeinschaften (ATG)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zur Würdigung besonderer Verdienste im Sinne der Ziele der SED wurden zahlreiche A. geschaffen. Gesetzliche Grundlage für das A.-Wesen ist das Gesetz über die Würdigung hervorragender Leistungen durch Verleihung staatlicher A. vom 22. 4. 1954 (GBl. S. 445). Orden und Preise für allgemeine Verdienste sind der Nationalpreis und der Vaterländische Verdienstorden. Besonders zahlreich sind die A. für gute…
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Architektur (1956)
Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Da die A. mehr als andere bildende Künste berufen erscheint, die „gesellschaftliche“ Entwicklung zugleich zu beeinflussen und zu repräsentieren, nahm sich die Kunstpolitik der SBZ nach einer kurzen Periode der Unsicherheit ihrer mit besonderem Eifer an und drückte ihr bald den Stempel der herrschenden Kunstrichtung auf (Sozialistischer Realismus). — Die Deutsche ➝Bauakademie als Organ der Kunstpolitik des Regimes, für die das monströse Bauwerk der Moskauer Lomonossow-Universität als Norm galt, diktierte einen Baustil, der in der Nachfolge Hitlers pseudo-klassizistische Elemente in bombastischer Fülle aufwies und nach Herkunft und Haltung eher als „antiquarischer Gigantismus“ bezeichnet zu werden verdiente. Der Fassade wurde überall der Vorrang vor dem Grundriß gegeben; die Auflösung der Städte in Eigenheimsiedlungen wurde als „Isolierung der Menschen und ein Hindernis für die Entwicklung“ (Ulbricht) abgelehnt; Prunkstraßen wie die Ostberliner Stalinallee, sog. Kulturhäuser und andere Bauten „gesellschaftlichen“ Charakters wurden mit großem Aufwand gefördert, während die eigentlichen städte- und vor allem wohnungsbaulichen Aufgaben aus Mangel an Mitteln und Baustoffen und infolge des sterilen Bürokratismus des Projektierungsapparates brachlagen (Wohnungswesen). Nachdem 1955 Chruschtschow die Baupolitik der SU scharf kritisiert und ihr Einfachheit, Strenge der Formen und Sparsamkeit als neue Grundsätze anempfohlen hatte, forderte die Deutsche Bauakademie für die SBZ zwar auch Berücksichtigung der Funktion des Bauwerkes, betonte aber, daß das deutsche Bauwesen in der Pflege des klassischen Kulturerbes hinter dem sowjetischen zurückstehe und sich den neuen Richtlinien der SU daher noch nicht in vollem Umfange anschließen könne. Immerhin ist damit zu rechnen, daß dem Wohnungsbau und dem ländlichen Bauen nunmehr größere Beachtung geschenkt werden wird; einer wesentlichen Steigerung des Wohnungsbaues stehen allerdings die vordringlichen Bauvorhaben des Investitionsprogramms und der Baustoffmangel im Wege. Alle größeren Bauaufgaben, unter denen militärische und schwerindustrielle Objekte den Vorrang haben, werden von den staatlichen Projektierungsbüros bearbeitet, die die große Masse der freien Architekten an sich gezogen haben. Mit den privaten Bauherren sind auch die Existenzmöglichkeiten eines selbständigen Architektenstandes dahingeschwunden. (Kunstpolitik, Funktionalismus, Konstruktivismus) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 27 Arbeit und Löhne, Kommission für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArnstadtSiehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Da die A. mehr als andere bildende Künste berufen erscheint, die „gesellschaftliche“ Entwicklung zugleich zu beeinflussen und zu repräsentieren, nahm sich die Kunstpolitik der SBZ nach einer kurzen Periode der Unsicherheit ihrer mit besonderem Eifer an und drückte ihr bald den Stempel der herrschenden Kunstrichtung auf (Sozialistischer Realismus). — Die Deutsche ➝Bauakademie als Organ der Kunstpolitik des…
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Linguistik-Briefe (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Unter Stalin hatte sich eine weitgehende Umgestaltung der marxistisch-leninistischen Theorie als unumgänglich erwiesen, um den immer machtvoller werdenden Staatsapparat zu rechtfertigen und ein selbständiges folgerichtiges Weiterdenken der Theorie, d. h. der Möglichkeit eines neuen dialektischen „Sprungs“ der Entwicklung, über die angeblich jetzt klassenlose Gesellschaft hinaus, abzubiegen. Die von Marx verkündete Grundthese des Historischen Materialismus, daß die materiellen Verhältnisse das Bewußtsein der Menschen bestimmen, daß die ökonomische Struktur als Basis sich in entsprechenden Institutionen einen politischen, juristischen und kulturellen Überbau schafft, daß also die aus dem Bewußtsein entwickelten Institutionen als Sekundärerscheinungen durch das materielle Sein hervorgebracht würden, wurde in den L. von Stalin in dieser Allgemeingültigkeit aufgehoben und beschränkt auf die im „antagonistischen Klassenkampf“ stehende monopolkapitalistische Welt. In der SU, wo es keinen Klassenkampf mehr gebe sollen die vom institutionellen Überbau ausgehenden Kräfte dagegen aktiv gestaltend, führend auf die Basis zurückwirken. Es könne daher keine revolutionären, dialektischen Sprünge durch eine Rückständigkeit des Überbaus gegenüber einer fortschrittlichen Basis mehr geben. Mit dieser These schuf Stalin zugleich eine Theorie der kalten „Revolution von oben“ die die bolschewistischen Eingriffe vor allem in den Volksdemokratien rechtfertigen sollte. Diese Theorie ist von der 1956 erfolgten Verdammung Stalins zunächst nicht mitbetroffen. Diese Umgestaltung leitete Stalin 1950 dadurch ein, daß er die Theorie des gefeierten marxistischen Sprachwissenschaftlers N. J. Marr († 1934) einer scharfen Kritik unterzog (Stalin, „Marxismus in der Sprachwissenschaft“, 1950). Marr hatte die Sprache dem „Überbau“ zugerechnet und als Funktion der ökonomischen Verhältnisse aufgefaßt. Demnach hätte der Feudalismus seine eigene Sprache gehabt. Kein europäischer Sprachwissenschaftler hat diese völlig unbegründete Auffassung der Widerlegung für wert gehalten. Stalin versucht nun, an ihrem Beispiel zu zeigen, daß die Trennung von Basis und Überbau (wie er sie bisher selbst vertreten hatte) falsch sei. Die Sprache, so erklärt er jetzt, gehöre weder zur Basis noch zum Überbau, sondern sei etwas Selbständiges; sie sei also nicht Sache einer Klasse, sondern Sache des ganzen Volkes; sie sei auch nicht das Ergebnis einer Epoche, sondern langer Zeiträume. Die Erfindung einer neuen Sprache, die Aussicht hätte, Weltsprache zu werden, sei nicht möglich. Weltsprache könne nur eine der vorhandenen Sprachen werden. Die russische Sprache habe sich bisher immer als Siegerin erwiesen, wenn sie mit anderen Sprachen in Berührung kam. Die Folgerung, daß die russische Sprache vorzüglich geeignet sei Weltsprache zu werden, überläßt Stalin dem Leser. (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Literaturangaben Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre des Stalinismus. 2. Aufl. (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 1) Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 164 Limbach-Oberfrohna A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LinieSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Unter Stalin hatte sich eine weitgehende Umgestaltung der marxistisch-leninistischen Theorie als unumgänglich erwiesen, um den immer machtvoller werdenden Staatsapparat zu rechtfertigen und ein selbständiges folgerichtiges Weiterdenken der Theorie, d. h. der Möglichkeit eines neuen dialektischen „Sprungs“ der Entwicklung, über die angeblich jetzt klassenlose Gesellschaft hinaus, abzubiegen. Die von Marx verkündete…
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Boykott-, Kriegs- und Mordhetze (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Begriffe des Pj. aus Art. 6 Abs. 2 der Verfassung: „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Ausübung demokratischer Rechte im Sinne der Verfassung ist keine Boykotthetze.“ Obwohl dieser Verfassungsartikel keinen Strafrahmen enthält, ist er vom Obersten Gericht zum unmittelbar anwendbaren Strafgesetz erklärt worden: „Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik bringt .. „ zum Ausdruck, daß alle ihre Bestimmungen geltendes Recht sind. Es würde deshalb im Widerspruch zu diesem entscheidenden Grundsatz unserer Verfassung stehen, wenn gerade dem Artikel 6 als einem der wichtigsten Schutzgesetze unserer Ordnung unmittelbare Wirkung versagt würde. Die in ihm selbst nicht enthaltenen Strafbestimmungen sind daher dem allgemeinen Strafgesetzbuch zu entnehmen. Dieses droht für Verbrechen als Strafe an: Todesstrafe, lebenslängliche Zuchthausstrafe und zeitliche Zuchthausstrafe. Alle diese Strafen finden für Verstöße gegen den Artikel 6 der Verfassung je nach der Schwere der Tat Anwendung“ (Urteil des Obersten Gerichts gegen leitende Persönlichkeiten der Sekte „Jehovas Zeugen“ vom 4. 10. 1950 — „Neue Justiz“ 1950, S. 452 ff). Mit dieser Begründung werden aus Art. 6 ständig schwerste Strafen bis zur Todesstrafe verhängt. Die Grenze zwischen Vorbereitungshandlung, Versuch und Vollendung wird hier immer mehr aufgehoben; Unterlassungen werden dem aktiven Handeln gleichgesetzt. Diese Rechtsprechung entspricht dem Grundsatz des Obersten Gerichts, „daß die Richter einerseits an die geltenden Gesetze gebunden sind, andererseits aber diese im Sinne unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung anzuwenden haben“ („Neue Justiz“ 1951, S. 154). Nach dieser Gesetzauslegung stellt z. B. das Verbringen einiger Exemplare einer Westberliner Zeitung in die SBZ „Kriegs- und Mordhetze“ dar, weil diese Tageszeitung „in jeder ihrer Ausgaben zum Kriege und zum Mord an demokratischen Politikern hetzt“ (Urteil des Landgerichts Potsdam gegen den 17jährigen Graef: 2 Jahre Zuchthaus). Auf Grund des Art. 6 der Verfassung werden auch die als Spionage bezeichneten Handlungen bestraft. Nach der 3. Parteikonferenz der SED (24.-30. 3. 1956) kündigten Benjamin und Melsheimer den Erlaß eines neuen Gesetzes an, daß „die weite Fassung des Art. 6 auflöst und die einzelnen Tatbestände, die bisher nach Art. 6 als Kriegshetze, Boykotthetze usw. bestraft wurden, im einzelnen beschreibt als Staatsverrat, Spionage, Terrorismus, Diversion, Sabotage und antidemokratische Propaganda“ („Neue Justiz“ 1956, S. 291). (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 50 Bourgeoisie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BPKKSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Begriffe des Pj. aus Art. 6 Abs. 2 der Verfassung: „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Ausübung demokratischer Rechte im…
DDR A-Z 1956
FDGB (1956)
Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Abk. für Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, eine pseudogewerkschaftliche Einheits-Organisation, die sich in voller Abhängigkeit von der SED als Staatspartei und damit auch vom Staate als dem weitaus wichtigsten Arbeitgeber befindet. Schon in der Satzung vom 3. 9. 1950 kam diese Abhängigkeit klar zum Ausdruck. In der auf dem 4. Bundeskongreß am 18. 6. 1955 beschlossenen neuen Satzung heißt es in der Präambel: „Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund ist die Klassenorganisation der in der Deutschen Demokratischen Republik herrschenden Arbeiterklasse, die in festem Bündnis mit den werktätigen Bauern steht“, und „der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund bekennt sich zur Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Partei der deutschen Arbeiterklasse“. Als eine der wichtigsten Aufgaben des FDGB wird die Organisation von sozialistischen ➝Wettbewerben genannt: „Die Gewerkschaften organisieren im Interesse der Verbesserung der Lebenslage der Werktätigen den sozialistischen Wettbewerb der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der technischen Intelligenz in den volkseigenen Betrieben für die Erfüllung und Übererfüllung der Volkswirtschaftspläne, die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die strengste Anwendung des Sparsamkeitsregimes, die Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse und die Senkung der Selbstkosten.“ Beim Juni-Aufstand 1953 stellte sich die FDGB-Führung gegen die freiheitlichen Arbeiter. (Streik) Höchstes Organ des FDGB ist der Kongreß, der mindestens einmal in 4 Jahren einberufen werden soll und der den Bundesvorstand wählt. Der Bundesvorstand wählt den Vorsitzenden (zur Zeit Warnke) und die Sekretäre, die zusammen, das Präsidium bilden und den FDGB leiten. In den Bezirken bestehen Bezirksvorstände. Der FDGB umfaßt folgende Gewerkschaften: Die Industriegewerkschaften (IG) Bau u. Holz, Bergbau, Chemie, Eisenbahn, Energie, Druck und Papier, Metall, Metallurgie, Post- und Fernmeldewesen, Transport, Textil-Bekleidung-Leder, Wismut, örtliche Wirtschaft sowie die Gewerkschaften Gesundheitswesen, Handel und Versorgung, Land- und Forstwirtschaft, Nahrung und Genuß, Unterricht und Erziehung, Verwaltung, Banken Versicherungen (VBV), Wissenschaft. Jede Gewerkschaft hat eine Zentraldelegiertenkonferenz, einen Zentralvorstand und ein Sekretariat, bestehend aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und den Sekretären. Territorial sind die Organe der Gewerkschaften in Bezirks-, Gebiets- bzw. Kreis- und Ortsvorstände gegliedert. Als „Fundamente“ der Gewerkschaften werden in der Satzung die gewerkschaftlichen Organisationen bezeichnet. Diese sind a) die Betriebsorganisationen (BGL), b) die Ortsgewerkschaftsorganisationen und c) die Dorfgewerkschaftsorganisationen. Es gilt der Grundsatz: ein Betrieb — eine Gewerkschaft. Die kleinste Einheit einer Gewerkschaft ist die Gewerkschaftsgruppe. Der FDGB ist Mitglied des WGB. Tageszeitung ist die „Tribüne“, Zeitschriften sind „Die Arbeit“ und „Das Gewerkschaftsaktiv“. (Arbeitspolitik) Literaturangaben Haas, Gerhard: Der FDGB 1954. (BMG) 1954. 48 S. m. 1 Plan. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 4., erw. Aufl. (BB) 1957. 312 S. m. 24 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 82 Familienrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJSiehe auch: FDGB: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Abk. für Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, eine pseudogewerkschaftliche Einheits-Organisation, die sich in voller Abhängigkeit von der SED als Staatspartei und damit auch vom Staate als dem weitaus…
DDR A-Z 1956
Handel, Privater (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 Der private Groß- und Einzelhandel wird in der SBZ systematisch ausgeschaltet (Deutsche ➝Handelszentralen, HO, Konsumgenossenschaften, VVEAB). Der Einzelhandel entwickelte sich nach sowjetzonalen Angaben wie folgt: [S. 105] Die Benachteiligung des PH. liegt hauptsächlich in unzureichender Belieferung und in der Senkung der Handelsspannen, die von den zuständigen Industrie- und Handelskammern im Einvernehmen mit den Preisstellen bei den Finanzämtern festgesetzt werden. Die zulässigen Handelsspannen für den privaten Einzelhandel liegen im Durchschnitt niedriger als die in der Bundesrepublik üblichen Spannen. Bei den unbewirtschafteten Artikeln beträgt die Handelsspanne 30 bis 35 v. H., bei den bewirtschafteten erheblich weniger. Da davon sämtliche Beschaffungskosten bezahlt werden müssen, beträgt der Nettogewinn im Durchschnitt z. Z. etwa 6 v. H. des Umsatzes. Im Großhandel ist der Rückgang des privaten Anteils noch auffälliger. Seit Errichtung der DHZ in den Jahren 1949 und 1950 sind die staatlichen Großhandelsorgane zum bestimmenden Faktor auf dem Gebiet des Handels mit Industrieerzeugnissen geworden. Zahlen über den jetzigen Anteil liegen nicht vor. Schätzungsweise beträgt der private Anteil beim Großhandel nur noch rund 5 v. H. Vom Handel mit Grundstoffen, Maschinen, Fahrzeugen, Lebensmitteln, Kohle, Metallen und Schrott ist der private Großhandel bereits ausgeschlossen. Auch für den verbliebenen Großhandel sind die zulässigen Handelsspannen völlig unzulänglich. Auf den Herstellerabgabepreis durften z. B. bisher aufgeschlagen werden: Konfektionskleidung 10 v. H., Textilien 15 v. H., Schuhwaren 6–8 v. H., sonstige Industriewaren 15 v. H. Da auch davon Frachten und sonstige Bezugskosten zu zahlen sind, kann der private Großhandel oft die Kosten nicht decken. Seine völlige Ausschaltung durch den bevorzugt mit Waren belieferten staatlichen Großhandel ist nur noch eine Frage kurzer Zeit. Literaturangaben Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 88 S. m. 15 Anlagen. *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 104–105 Hamann, Karl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh, Volkseigene (VHZN)Siehe auch die Jahre 1953 1954 Der private Groß- und Einzelhandel wird in der SBZ systematisch ausgeschaltet (Deutsche ➝Handelszentralen, HO, Konsumgenossenschaften, VVEAB). Der Einzelhandel entwickelte sich nach sowjetzonalen Angaben wie folgt: [S. 105] Die Benachteiligung des PH. liegt hauptsächlich in unzureichender Belieferung und in der Senkung der Handelsspannen, die von den zuständigen Industrie- und Handelskammern im Einvernehmen mit den Preisstellen bei den…
DDR A-Z 1956
Verfassung und Verwaltung (1956)
Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 [S. 274]Wie das deutsche Volk aus seinen Erfahrungen unter dem Hitler-Regime weiß, bietet das geschriebene Wort einer Verfassung allein noch nicht die Gewähr dafür, daß nicht ihr Geist verfälscht und ihr Inhalt ausgehöhlt wird. So blieb die Weimarer Verfassung während der 12 Jahre der Hitler-Regierung theoretisch in Geltung, ohne die Diktatur bei ihren innerpolitischen Gewaltmaßnahmen oder bei ihrer abenteuerlichen Außenpolitik zu behindern. Die staatsrechtliche Entwicklung in der SBZ von 1945 bis heute ist nicht zu verstehen, wenn man sich nicht die Möglichkeit eines solchen Widerspruchs zwischen äußerem Wortlaut und tatsächlichem Geschehen vor Augen hält. Durch die militärische Eroberung des östlichen Teiles Deutschlands und durch die Bestimmungen der dem Potsdamer Abkommen vorangegangenen Feststellungen der vier Mächte über das Kontrollverfahren in Deutschland vom 5. Juni 1945, die die höchste Regierungsgewalt für das betreffende Besatzungsgebiet dem Oberbefehlshaber der Besatzungsstreitkräfte übertrug, ist die SU in die tatsächliche unbeschränkte Verfügungsgewalt über ein Gebiet gelangt, dessen Bewohner, durch Hunger, Not und Entbehrungen und die seelische Erschütterung des politischen und militärischen Zusammenbruchs gelähmt, zu einer selbständigen Neuorganisation nur schwer in der Lage gewesen wären und jedenfalls bereit waren, sich an den von der Besatzungsmacht dargebotenen Richtlinien und Hilfen zu orientieren. Daß die SU von vornherein die Absicht hatte, das von ihr besetzte Gebiet politisch, wirtschaftlich und kulturell im Sinne des Bolschewismus umzuformen, läßt sich aus dem heute — nach elfjähriger Besetzungsdauer — erreichten hohen Grad der Anpassung an sowjetrussische Verhältnisse feststellen. Diese Absicht ist aber in der ersten Zeit der Besetzung von der Besatzungsmacht offenbar planmäßig verborgen worden. (Besatzungspolitik) Als Richtschnur für die staatsrechtliche Entwicklung in der SBZ wie in Deutschland überhaupt sind von der Potsdamer Konferenz die Begriffe Demokratisierung und „Entmilitarisierung“ verkündet worden (Potsdamer Abkommen, Abschn. III, Einleitung). Das Wort Demokratie hat in der sowjetrussischen amtlichen Vorstellungswelt jedoch einen ganz anderen Inhalt als im Westen. Nach Stalin ist „die Demokratie in der SU … eine Demokratie für die Werktätigen“, und er glaubt daher, „daß die Verfassung der UdSSR die einzige bis zum letzten demokratische Verfassung der Welt ist“ (Rede Stalins über die Verfassung der UdSSR am 25. 11. 1936, abgedr. in „Die Stalinsche Verfassung“, Ostberlin, 1950, S. 34 f.). In derselben Rede hatte Stalin wörtlich gesagt: „Ich muß zugeben, daß der Entwurf der neuen Verfassung tatsächlich das Regime der Diktatur der Arbeiterklasse aufrechterhält, ebenso wie er die jetzige führende Stellung der Kommunistischen Partei der UdSSR unverändert beibehält“ (a. a. O., S. 33 f.). Nach sowjetrussischer Auffassung sind also vollendete „Demokratie“ und bolschewistische Diktatur gleichbedeutende Begriffe. Für die deutsche Bevölkerung, die nach den schmerzlichen Erfahrungen unter der Hitler-Diktatur eine echte Demokratie, nämlich freiheitliche und rechtsstaatliche Verhältnisse, ersehnte, hielt die sowjetische Besatzungsmacht 1945 jedoch politische Formen bereit, die eine solche echte Demokratie nur zu bedeuten schienen. Im Sommer 1945 sind von der SMAD nicht nur die KPD, sondern auch drei im westlichen Sinne demokratische Parteien gestattet worden: die SPD, die CDU [S. 275]und die LDPD. Das schien auf eine annähernde Wiederherstellung des Weimarer Parteiensystems hinauszulaufen. Diese Wiedererweckung der deutschen Demokratie der Vor-Hitler-Zeit war aber in der SBZ nur eine scheinbare. In der SBZ haben die vier Parteien niemals die Gelegenheit erhalten, sich in der ursprünglichen Aufstellung miteinander zu messen. Bevor nämlich — im Oktober 1945 — die ersten Wahlen (und zwar Gemeinde- und Landtagswahlen) erfolgten, war der erste entscheidende Schritt zur Durchlöcherung dieses Parteiensystems getan worden. Das war der im Frühjahr 1946 unter sowjetischem Druck vorgenommene Zusammenschluß der KPD und SPD zur sog. „Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands“, der SED. Nach den Wahlen im Okt. 1946, bei denen die SED nicht ganz die Hälfte aller Stimmen erzielte, hat sich die SED nie wieder zu einer echten Wahl gestellt, d. h. einer solchen, wo der Wähler zwischen mehreren Listen auswählen kann, und zwar weder in der Sowjetzone noch in Ostberlin. Vielmehr wurde jetzt der Weg der sog. Blockpolitik beschriften. In diese wurden nicht nur die drei übrigbleibenden politischen Parteien SED, CDU und LDP sowie zwei im Sommer 1948 neugegründeten Parteien, die sogenannte „National-Demokratische Partei Deutschlands“ (NDPD) und die „Demokratische Bauernpartei Deutschlands“ (DBD), einbezogen, sondern auch die sog. demokratischen Massenorganisationen. Ohne ordnungsgemäße Wahlhandlung, lediglich auf dem Wege der Delegierung, wurden von den Blockparteien und Massenorganisationen Vertreter nominiert, die am 6. und 7. 12. 1947 als erster sog. Volkskongreß zusammentraten. In derselben Weise wurde der am 17. und 18. 3. 1948 (gleichzeitig mit der Hundertjahrfeier der deutschen Revolution von 1848) tagende „Zweite Volkskongreß“ berufen, der sich selbst zu einem „Deutschen Volksrat“ erklärte. Dieser nicht aus Wahlen, sondern durch willkürliche Berufungen entstandene „Deutsche Volksrat“ ließ durch einen Verfassungsausschuß den „Entwurf einer Verfassung für die Deutsche Demokratische Republik“ ausarbeiten, der am 22. 10. 1948 veröffentlicht wurde. Am 19. 3. 1949 wurde diese Verfassung vom „Volksrat“ nach geringen Änderungen angenommen. Am 15. und 16. 5. 1949 wurde in der SBZ eine Abstimmung über eine willkürlich zusammengesetzte Einheitsliste der Blockparteien und „Massenorganisationen“ in der Weise durchgeführt, daß der Wähler entweder mit Ja oder mit Nein stimmen oder einen ungültigen Stimmzettel abgeben konnte. Trotz der sehr intensiven und mit national gefärbten Losungen unterbauten Propaganda wurden im ganzen nur 61,8 v. H. Ja-Stimmen, in Ostberlin sogar nur 51,7 v. H. Ja-Stimmen erzielt (Wahlen). Dies reichte aber aus, um die „Einheitsliste“ als gewählt zu erklären. So kam der „Dritte Deutsche Volkskongreß“ in Stärke von 1 523 Delegierten zustande, die am 30. 5. 1949 die Verfassung bestätigten und die Ernennung der 330 Abgeordneten des neuen „Deutschen Volksrats“ vornahmen. Wieder ohne parlamentarische Wahlen entstand dann am 7. 10. 1949 die „Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik“, indem der „Deutsche Volksrat“ sich diese Bezeichnung beilegte („Gesetz über die Konstituierung der Provisorischen Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik“ [„DDR“] vom 7. 10. 1949, GBl. S. 1/49). Gleichzeitig wurden eine „Provisorische Regierung der Deutschen Demokrati[S. 276]schen Republik“ eingesetzt, eine „Provisorische Länderkammer der Deutschen Demokratischen Republik“ gebildet und die „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ in Kraft gesetzt (GBl. S. 2 ff./49). Diese Verfassung der „DDR“ orientiert sich in ihrem Wortlaut weitgehend an dem Vorbild der Weimarer Verfassung. So erscheint Art. 1 Abs. 2 der Weimarer Verfassung: „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus“ ebenso wie im „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ (Art. 20 Abs. 2 Satz 1) auch in der „Verfassung der DDR“ in der Fassung: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 3 Abs. 1). Das Bekenntnis zu dem Grundsatz demokratischer Wahlen ist in der Verfassung (Art. 51 Abs. 2) in fast die gleichen Worte gekleidet wie in der Weimarer Verfassung (Art. 22): „Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl … gewählt“, während das Bonner Grundgesetz auf Grund der unter der Hitler-Diktatur gemachten Erfahrungen darüber hinaus noch freie Wahlen fordert: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt“ (Art. 38 Abs. 1 Satz 1). Im einzelnen bestehen naturgemäß zahlreiche Abweichungen von der Weimarer und der Bonner Verfassung. Von diesen sei das in der Verfassung der „DDR“ auffallend niedrig angesetzte Alter der Wahlmündigkeit (aktiv mit 18 Jahren, passiv mit 21 Jahren, Art. 52) erwähnt. Entscheidend ist aber überhaupt nicht der Wortlaut einer Verfassung, sondern der tatsächliche Machtgehalt, der sich hinter ihr verbirgt. Am 15. 10. 1950 wurde in der SBZ unter Aufhebung der an sich fälligen Gemeinde-, Kreis- und Landtagswahlen eine neue Abstimmung durchgeführt, aus der eine neue (nun nicht mehr provisorische) Volkskammer hervorging. Hierbei wurde das System der Einheitsliste in nunmehr „vollendeter“ Form angewendet; auf dem Einheitsstimmzettel war die Möglichkeit, mit „Nein“ zu stimmen, nicht mehr vorgesehen. Nichterscheinen zur „Wahl“ wurde als staatsfeindliches Verhalten angesehen, und in zahlreichen Fällen erfolgte überhaupt offene Stimmabgabe. Das ist dasselbe Wahlsystem, das in Deutschland während des Hitler-Regimes bestanden hat und heute in der SU besteht. Soweit eine solche „Wahl“ bei der betroffenen Bevölkerung überhaupt ein echtes Interesse erwecken kann, verlagert es sich daher von der „Wahlhandlung“, die keine mehr ist, auf die vorangehende Aufstellung der Kandidaten. In dieser Hinsicht kommt dem Beispiel der SU eine große Bedeutung zu. Dort spielt die Aufstellung der Kandidaten — und zwar solcher, die den Machthabern genehm sind — eine große Rolle. Die Stalinsche Verfassung besagt hierüber: „Das Recht, Kandidaten aufzustellen, wird den gesellschaftlichen Organisationen und den Vereinigungen der Werktätigen gewährleistet: den kommunistischen Parteiorganisationen, den Gewerkschaften, Genossenschaften, Jugendorganisationen, Kulturvereinigungen“ (Art. 141 Abs. 2). Eine praktische Anschauung von dem bolschewistischen System der Kandidatenaufstellung vermittelt das in der SBZ in der „Wahlordnung für die Handwerkskammern“ (vom 20. 2. 1951, GBl. S. 180/51) festgelegte Verfahren: „Die Kandidaten haben sich ihren Wählern vorzustellen. Die Wähler haben das Recht, den Kandidaten Fragen zu stellen und ihnen Aufträge zu geben“ (§ 7, Abs. 3). Durch verfängliche Fragen, persönliche Stimmungsmache und Einschüchterung ist es natürlich stets möglich, nicht genehme Kandidaten auszuschalten. [S. 277]Wie kurz in der sowjetischen „Rechtsauffassung der Weg von geheimer zu öffentlicher Stimmabgabe ist, zeigt der folgende Absatz aus derselben „Wahlordnung für die Landeshandwerkskammern“: „Die Wahl ist geheim und muß durch Stimmzettel erfolgen. Auf Beschluß der Mehrheit der Versammelten ist die Wahl öffentlich durchzuführen“ (a. a. O. § 7, Abs. 4). Seit 1945 gibt es im sowjetischen Besatzungsgebiet einen zweifachen Verwaltungsapparat, einen sowjetischen und einen deutschen. Der sowjetische trug von 1945 bis zur Konstituierung der „DDR“ die Bezeichnung „Sowjetische Militär-Administration in Deutschland“ (SMAD). Der deutsche Verwaltungsapparat bestand zunächst aus zwölf „Deutschen Zentralverwaltungen für die SBZ“, die schon am 1. 8. 1945 durch Dekret des sowjetischen Militärbefehlshabers ins Leben gerufen und am 12. 2. 1948 in einer als „Deutsche Wirtschaftskommission“ (DWK) bezeichneten Spitze organisatorisch zusammengefaßt wurden. Durch das „Gesetz zur Überleitung der Verwaltung“ vom 12. 10. 1949 (GBl. S. 17/49) gingen deren Verwaltungsaufgaben auf die „Provisorische Regierung der DDR“ über. Gleichzeitig trat die „Sowjetische Kontrollkommission“ (SKK) an die Stelle der SMAD (Erklärung des Obersten Chefs der SMAD, „Tägliche Rundschau“, vom 11. 10. 1949). Ein wesentliches Kennzeichen der sowjetzonalen Verwaltungspraxis ist — trotz der in Art. 1 Abs. 2 der Verfassung garantierten Selbständigkeit der Länder — ein Zentralismus, der noch über das während des Hitler-Regimes erreichte Maß hinausgeht, (über den Abschluß des Zentralisierungsprozesses Verwaltungsreform.) So ist mit dem „Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens“ vom 15. 12. 1950 (GBl. S. 1201/50) das gesamte Finanzwesen dadurch zentralisiert worden, daß die Haushalte der Zone, der Länder, der Kreise, der Gemeinden und der Sozialversicherungsanstalten in einen einzigen Staatshaushalt einbezogen werden. Entsprechend sind durch die Verordnung über die Sozialversicherung vom 26. 4. 1951 (GBl. S. 325/51) die Sozialversicherungsanstalten der Länder „zu einer einheitlichen zentralgelenkten Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechts“, vereinigt worden. Ein weiteres Beispiel für die fortschreitende Zentralisierung ist die trotz ihres verfassungändernden Charakters lediglich durch Regierungsverordnung (Verordnung über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz vom 27. 9. 1951, GBl. S. 877/51) verfügte Verselbständigung der Staatsanwaltschaft unter Leitung des „Generalstaatsanwaltes der Republik“ (in Anlehnung an die in Art. 113–117 der Stalinschen Verfassung verankerte Vorzugsstellung des „Generalstaatsanwaltes der UdSSR“) (Rechtswesen). Es gibt zahlreiche weitere Fälle, in denen schon der Wortlaut der Gesetzgebung mit der Verfassung in Widerspruch steht. So heißt es in Art. 34 Abs. 1 der Verfassung der „DDR“ in wörtlicher Anlehnung an Art. 142 der Weimarer Verfassung: „Die Kunst, die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei.“ Dagegen heißt es in der VO. über die Errichtung der Staatl. Kommission für Kunstangelegenheiten (Kunstkommission) vom 12. 7. 1951: „Die Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten … arbeitet konkrete Pläne für die Entwicklung des künstlerischen Schaffens auf der Grundlage der Aufgaben des Fünfjahrplans aus …“ (§ 2, Abs. 1, Satz 1), und in der ebenfalls vom 12. 7. 1951 datierten „Verordnung über die Aufgaben der Staatl. Kommission für Kunstangelegenheiten“ (GBl. S. 684/51) wird gefordert: „Die Staatliche Kommission für Kunst[S. 278]angelegenheiten hat dafür zu sorgen, daß … die bedeutendsten Werke aus der SU … zur Aufführung gebracht werden“ (§ 1, Abs. 1). Ferner wird bestimmt: „Die Staatl. Kommission für Kunstangelegenheiten ist verantworlich für die Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes auf dem Gebiete der Kunst“ (§ 9). Mit der in der Verfassung in Art. 20, Abs. 1 („Bauern, Handel- und Gewerbetreibende sind in der Entfaltung ihrer privaten Initiative zu unterstützen“) und Art. 24, Abs. 6 („Nach Durchführung dieser Bodenreform wird den Bauern das Privateigentum an ihrem Boden gewährleistet“) ausgesprochenen Gewährleistung des bäuerlichen Privateigentums steht dessen tatsächliche Aushöhlung durch das mit der Betriebsgröße steil ansteigende Ablieferungssoll (Ablieferungspflicht) und durch die das Mittel- und Großbauerntum benachteiligenden unterschiedlichen Tarifsätze für Leistungen der MTS in Widerspruch (Landwirtschaft). Eine noch größere Bedeutung als diese bereits am Wortlaut der Gesetzgebung erkennbaren Widersprüche zur Verfassung sind die Verletzungen von Verfassungsbestimmungen durch die laufende Verwaltungspraxis. Hierzu gehören beispielsweise die willkürlichen, oft nicht einmal mit irgendwelchen Vorwänden begründeten Beschlagnahmungen von privaten Firmen. Obwohl die Verwaltung unter Ausschaltung der nach der Verfassung gesetzgebenden Körperschaft (Volkskammer) durch Verwaltungsanordnungen entscheidend in das öffentliche Leben eingreift, ist auch sie total abhängig von der SED, deren oberste Parteiinstanz die gleiche fachliche Gliederung aufweist wie die Regierung der SBZ. Der Staatspräsident, der Ministerpräsident und seine drei ersten Stellvertreter gehören in Personalunion auch zur obersten Parteiführung der SED, die ihre Weisungen aus Moskau erhält. Nach russischem Vorbild wurde durch die sog. Verwaltungsreform im Juli 1952 in der SBZ ein zentralistischer Einheitsstaat geschaffen. Die bis dahin nur scheinbar noch bestehende demokratische Selbstverwaltung der verschiedenen Gebietskörperschaften wurde nun auch offiziell beseitigt. Ost-Berlin erhielt die gleiche Verwaltungsstruktur wie die 14 Bezirke der Zone und wurde haushaltmäßig mit der Zone vereinigt. Am 27. 5. 1953 wurde die Sowjetische Kontrollkommission aufgelöst und Semjonow zum Hohen Kommissar und am 27. 9. 1953 außerdem noch zum Botschafter der UdSSR bei der Zonenregierung ernannt. Seit dem 17. 7. 1954 bekleidet Puschkin diesen Posten. Am 7. 10. 1953 wählten Volks- und Länderkammer Wilhelm Pieck auf weitere vier Jahre erneut zum Staatspräsidenten. Die im Oktober 1954 fällige Volkskammer-Wahl, die weder frei noch geheim war, hatte das übliche Ergebnis. Angeblich als Antwort auf die Unterzeichnung der Pariser Verträge faßte die Volkskammer am 26. 9. 1953 den Beschluß, Artikel 5 der Verfassung um folgenden Satz: „Der Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen ist eine ehrenvolle nationale Pflicht der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik“ und den Artikel 112 der Verfassung wie folgt zu ergänzen: „Der Republik obliegt die Gesetzgebung über den militärischen Schutz der Heimat und über den Schutz der Zivilbevölkerung. Die Organisierung des Dienstes zum militärischen Schutze der Heimat und zum Schutze der Zivilbevölkerung wird durch Beschluß des Ministerrates geregelt.“ Literaturangaben Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Scheuner, Ulrich: Voraussetzungen und Verfahren der Wiedervereinigung Deutschlands (aus: Europa-Archiv 1955, H. 16). Frankfurt a. M. 10 S. Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. DIN A4, 640 S. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. Bonn 1956. 102 S. Wahlen zwischen Ost und West. Beiträge zur Problematik gesamtdeutscher Wahlen (Sonderdruck aus „Der Wähler“, Okt. 1954). Frankfurt a. M. 1954, Bollwerk-Verlagsgesellschaft. 70 S. Weber, Werner: Die Frage der gesamtdeutschen Verfassung. München 1950, C. H. Beck. 28 S. Meimberg, Rudolf, und Franz Rupp: Die öffentlichen Finanzen in der sowjetischen Zone und im Ostsektor von Berlin. (BB) 1951. 84 S., 38 Tab. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 274–278 Verfassung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerkaufsnormenSiehe auch: Verfassung: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 [S. 274]Wie das deutsche Volk aus seinen Erfahrungen unter dem Hitler-Regime weiß, bietet das geschriebene Wort einer Verfassung allein noch nicht die Gewähr dafür, daß nicht ihr Geist verfälscht und ihr Inhalt ausgehöhlt wird. So blieb die Weimarer Verfassung während der 12 Jahre der Hitler-Regierung theoretisch in Geltung, ohne die Diktatur bei ihren…
DDR A-Z 1956
Aktivistenbewegung (1956)
Siehe auch: Aktivist: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Aktivistenbewegung: 1975 1979 Aktivistenbewegung: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Verdienter: 1958 1959 1960 1962 Pj. Die angeblich spontanen, in Wahrheit von SED und FDGB gelenkten, gemeinsamen Bemühungen von Aktivisten zur Erzielung bestimmter wirtschaftlicher Erfolge, vor allem zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, zur Senkung der Selbstkosten und zur Verbesserung der Qualität der Produktion. Die Mittel hierzu sind vor allem angeblich neue ➝Arbeitsmethoden. Eine A. wird jeweils eingeleitet durch die besondere Leistung eines einzelnen, eines sogenannten Neuerers, selten einer Gruppe (Aktivistenbrigade). Für diese meist auch vom Neuerer einmalig vollbrachte Lei[S. 15]stung werden vorher besonders günstige Arbeitsbedingungen geschaffen. Diese einmalige Leistung wird indessen stets einer neuen ➝Arbeitsmethode zugeschrieben und mit großem Propagandaaufwand (Produktionspropaganda) zum Vorbild für alle anderen Arbeiter gemacht, dem nachzueifern innerhalb von sozialistischen ➝Wettbewerben oder im Rahmen von Selbstverpflichtungen die Pflicht aller ist. A. und Wettbewerbsbewegung gehören deshalb eng zusammen. Die A. nahm in der SU ihren Ausgang mit der Leistung des Bergarbeiters Stachanow, in der SBZ mit der von Hennecke. Ihm folgten zahlreiche andere nach; Lothar ➝Bockmann, Walter ➝Chemnitz, Luise ➝Ermisch, Franz ➝Franik, Frida ➝Hockauf, Frieda ➝Hoffmann, Heinz ➝Müller, Gerhard ➝Opitz, Kurt ➝Opitz, Walter ➝Piduch, Berta ➝Schulz, Paul ➝Simon, Lotte ➝Steinbach, Erich ➝Wirth, Paul ➝Wolf. Sie ahmten indessen nur sowjetische Vorbilder nach: Pawel ➝Bykow, Andrej ➝Jakuschin, Lydia ➝Korabelnikowa, Kowaljow, Nina ➝Nasarowa, Maria ➝Schidirowa. (Hunderttausenderbewegung, Fünfhunderttausenderbewegung, Dreiermethode) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 14–15 Aktivist des Fünfjahrplans A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AktivistenbrigadeSiehe auch: Aktivist: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Aktivistenbewegung: 1975 1979 Aktivistenbewegung: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Verdienter: 1958 1959 1960 1962 Pj. Die angeblich spontanen, in Wahrheit von SED und FDGB gelenkten, gemeinsamen Bemühungen von Aktivisten zur Erzielung bestimmter wirtschaftlicher Erfolge, vor allem zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, zur Senkung der Selbstkosten und zur…
DDR A-Z 1956
CDU (1956)
Siehe auch: CDU: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Christlich-Demokratische Union: 1965 1966 1969 Christlich-Demokratische Union (CDU): 1975 1979 Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU): 1985 [S. 55]Abk. für Christlich-Demokratische Union. Auf den Gründungsaufruf vom 26. 6. 1945 erfolgte am 9. 7. 1945 die Genehmigung der SMAD. Zunächst war die Partei, unter Leitung von Dr. Hermes und Dr. Schreiber und nach deren erzwungenem Rücktritt infolge eines Konfliktes mit der SMAD in der Bodenreform, und Schulfrage unter Leitung von Jakob Kaiser, mit Erfolg darauf bedacht, ein Gegengewicht gegen die SED darzustellen. Nachdem Kaiser auf Grund seines Protestes gegen die Volkskongreß-Politik durch Eingriff der SMAD sein Amt als Vorsitzender nicht mehr ausüben durfte, geriet die CDU unter Nuschke entgegen dem Willen der Mitglieder in völlige Abhängigkeit der SED. Dementsprechend wandelte sich das ideologische Konzept zum „christlichen Realismus“. Danach sind — nach der Definition des Generalsekretärs Götting auf der Meißener Arbeitstagung im Okt. 1948 — „echte Christen Friedensfreunde“, woraus sich ergebe, daß sie im „Friedenslager“ der SU stehen müßten, wie auch Christus im Lager des Fortschritts gestanden habe („Neue Zeit“, Nr. 244/1951). Der 6. Parteitag im Okt. 1952 nahm die vollständige Unterwerfung unter die SED an. Nach der neuen Satzung werden ein „Politischer Ausschuß“ und ein „Hauptvorstand“ entsprechend dem Politbüro und dem ZK der SED als oberste Organe gebildet. „Wir sind eine einschränkungslos sozialistische Partei“ (Nuschke auf dem 6. Parteitag). Stimmen bei den Landtagswahlen 1946 = 2.378.346 (von 9.490.907), Mitgliederstand Dez. 1947 = 218.000, Dez. 1950 = 150.000, Anfang 1953 = 155.000, Mitte 1955 etwas über 100.000. (Blockpolitik) Ihre legale Vertretung haben die CDU-Mitglieder der SBZ in der Exil-CDU gefunden. Zentralorgan ist die in Berlin erscheinende „Neue Zeit“, Auflage etwa 50.000. Außerdem 5 Provinzzeitungen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 55 Bykow, Pawel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Chemische IndustrieSiehe auch: CDU: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Christlich-Demokratische Union: 1965 1966 1969 Christlich-Demokratische Union (CDU): 1975 1979 Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU): 1985 [S. 55]Abk. für Christlich-Demokratische Union. Auf den Gründungsaufruf vom 26. 6. 1945 erfolgte am 9. 7. 1945 die Genehmigung der SMAD. Zunächst war die Partei, unter Leitung von Dr. Hermes und Dr. Schreiber und nach deren erzwungenem Rücktritt…
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Rüstungsproduktion (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Entgegen den Potsdamer Beschlüssen wurde in der SBZ der größte Teil der Rüstungskapazitäten, die den Krieg überdauert hatten, nicht vernichtet, sondern nach Übernahme als Sowjetische Aktiengesellschaften sogar ausgebaut. Schon Ende 1949 ist in der SBZ mit der Fertigung von Kriegsgerät begonnen worden. Das Schwergewicht der R. lag in den SAG-Betrieben. Aber auch die „volkseigene“ Industrie und zahlreiche Privatbetriebe waren daran beteiligt, teils mit selbständiger Fertigung, teils als Zulieferer für Betriebe mit R. Bei der jetzt noch zu beobachtenden R. handelt es sich zu einem erheblichen Teil um Einzelteile für sowjetische Panzer. Diese Fertigung läuft unter Tarnbezeichnungen, z. B. Raupenschlepper- und Traktorenteile, Baggerteile usw. Von sonstiger beobachteter Rüstungsfertigung seien erwähnt: Plattformwagen für Aufnahme von Eisenbahngeschützen, Lafetten für schwere Geschütze, Drehteile für Geschütze, Munition für Geschütze und Handfeuerwaffen, militärische Nachrichtengeräte, Dieselmotoren für U-Boote, U-Boot-Ventile und -Kreiselpumpen, optische Zielgeräte, Treibstoff-Tankwagen, Sprengstoffe, Flugzeugtreibstoffe, Vorpostenboote, Uniformen und sonstige Mannschaftsausrüstungen, Feldkessel, Uranerz (Uranbergbau). Die Herstellung der Ausrüstung für die KVP ist nur ein Teil der R. der SBZ. Das für Rüstungszwecke verwendbare Industriepotential ist seit 1949/50 wesentlich ausgebaut worden und wird weiter ausgebaut. Die Stahlerzeugung wurde seitdem mehr als verdoppelt, die Walzwerkskapazitäten beträchtlich erweitert. Auch die Erzeugung von Schwermaschinen, Energiemaschinen und Metallurgieeinrichtungen wurde gesteigert, Raupenschlepper, die als Artilleriezugmaschinen einsatzfähig sind, werden z. Z. entwickelt. Die 83 MTS-Großwerkstätten können als über das ganze Gebiet verteilte Panzerreparaturwerkstätten angesehen weraen. Literaturangaben Bericht über die Rüstungsproduktion in der sowjetischen Besatzungszone … bis Herbst 1952. (BMG) 1953. 32 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 220 Rückversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rumpf, WillySiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Entgegen den Potsdamer Beschlüssen wurde in der SBZ der größte Teil der Rüstungskapazitäten, die den Krieg überdauert hatten, nicht vernichtet, sondern nach Übernahme als Sowjetische Aktiengesellschaften sogar ausgebaut. Schon Ende 1949 ist in der SBZ mit der Fertigung von Kriegsgerät begonnen worden. Das Schwergewicht der R. lag in den SAG-Betrieben. Aber auch die „volkseigene“ Industrie und zahlreiche…
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Uranbergbau (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der U. in der SBZ wird von der sowjetischen Wismut-AG., seit 1. 1. 1954 angeblich zu einer deutsch-sowjetischen Aktiengesellschaft umgewandelt, betrieben. Die Sowjets schufen damit ein völkerrechtliches Novum, da erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten nach eigenem Ermessen in dem von ihr besetzten Gebiete die Bodenschätze als Reparationsleistungen ausbeutet. Die Wismut-AG. nahm innerhalb der SAG insofern eine Sonderstellung ein, als sie nicht zur Verwaltung der sowjetischen Vermögen in Deutschland gehörte. Die Hauptverwaltung Wismut-AG. in Siegmar-Schönau bei Chemnitz (Sachsen) untersteht direkt sowjetischen Ministerien in Moskau. Die Gründer, die alle Aktien übernommen haben, sind: 1. die Hauptverwaltung des Sowjetischen Vermögens im Auslande des Ministerrates der SU; 2. die Staatliche Aktiengesellschaft der Buntmetallindustrie „Medj“ in der SU. Die Wismut-AG. hat seit 1946 systematisch allen Boden der SBZ, der irgend Uranvorkommen vermuten ließ, durch sog. „Geologenbrigaden“ nach Uranvorkommen untersucht. Selbst ganz unsichere Vermutungen veranlaßten Probebohrungen und Schürfungen. Nach vergeblichen Schürfungen im Harz und im Zittauer Gebirge, welche 1951/52 wieder eingestellt wurden, konzentriert sich der U. gegenwärtig auf folgende Gebiete: 1. Erzgebirge und Vogtland mit Hauptzentren in und um Aue, Johanngeorgenstadt, Oberschlema, Auerbach und Schneeberg; 2. Thüringen mit Hauptzentren um Saalfeld, Blankenburg, Ilmenau, Greiz, Werdau und Ronneburg. Die Zahl der im U. beschäftigten Deutschen wird von der Wismut-AG. streng geheimgehalten. Nach zuverlässigen Schätzungen betrug der Beschäftigtenstand bei der Wismut-AG. im Herbst 1951 etwa 225.000. Diese Zahl entsprach rund 10 v. H. aller Beschäftigten in Industrie und Bergbau der SBZ. Gegenwärtig dürften noch immer etwa 160.000 Arbeitnehmer für die Sowjets in der Wismut-AG. tätig sein. Auch die Ausbeuteergebnisse des U. werden streng, geheimgehalten. Die Werbeaktionen für Arbeitskräfte sind jetzt unmittelbar in die Betriebe und Verwaltungen gelegt. SED und FDGB unterstützen die Anwerbung deutscher Arbeitskräfte für den sowjetischen U. Äußerlich geschieht alles auf freiwilliger Basis. Tatsächlich aber werden die Arbeitskräfte dadurch gewonnen, daß man sie aus ihren bisherigen Arbeitsstellen entläßt und den Arbeitsverwaltungen zur Verfügung stellt. Die Betriebe erhalten regelmäßig „Auflagen“, wieviel Arbeitskräfte sie auf diese Weise freistellen müssen. Die Arbeitslosen werden sodann unter der Drohung, ihnen im Weigerungsfälle jede Unterstützung zu entziehen, zum Abschluß von Arbeitsverträgen für den U. gezwungen. Trotz den Lohnkürzungen seit Mitte 1950 werden im U. noch relativ hohe Löhne gezahlt. Sie stehen jedoch in keinem Verhältnis zu den geforderten Leistungen und den durch mangelhaften Arbeitsschutz bestehenden Gefahren. Der Durchschnittslohn liegt zur Zeit bei 460 DM Ost monatlich. Hauer erhalten im Leistungslohn jetzt 600 bis 650 DM Ost, andere Arbeiterkategorien entsprechend weniger. Ende 1949 konnten Hauer bei gleicher Leistung das Doppelte verdienen. Die außerordentlich hohen Kosten des U. wurden bis 1951 wahrscheinlich überwiegend aus dem Finanzaufkommen der SBZ aufgebracht. Von 1946 bis Anfang 1949 hatte die Regierung des Landes Sachsen den Hauptanteil zu tragen. Die damalige DWK und die übrigen Länder gaben nach Weisung der Sowjets Zuschüsse. Seitdem wird der U. von den Zentralstellen der SBZ finanziert. Art und Höhe der Finanzierung liegen völlig im Dunkel, da weder aus dem Staatshaushalt noch aus Unterlagen der Planungsstellen offene Angaben ersichtlich sind. Rückschlüsse aus der wechselnden Zahl der Beschäftigten und den im Erzbergbau allgemein üblichen Kosten ergeben von 1946 bis 1953 einen Gesamtaufwand von etwa 7,75 Mrd. Mark. Diese Summe ist in den unter Reparationen angegebenen Zahlen mit enthalten. Literaturangaben *: Der Uranbergbau in der sowjetischen Besatzungszone. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 268 Untersuchungshaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z UrlaubSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der U. in der SBZ wird von der sowjetischen Wismut-AG., seit 1. 1. 1954 angeblich zu einer deutsch-sowjetischen Aktiengesellschaft umgewandelt, betrieben. Die Sowjets schufen damit ein völkerrechtliches Novum, da erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten nach eigenem Ermessen in dem von ihr besetzten Gebiete die Bodenschätze als Reparationsleistungen ausbeutet.…
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Nationale Geschichtsbetrachtung (1956)
Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In Reden und Aufsätzen, in Broschüren und Büchern werden seit Mitte 1952 die nationalen Seiten der deutschen Geschichte in grob entstellter Form hervorgehoben, die seit 1945 meist sehr stark verurteilt worden waren: „Die vornehmste Aufgabe aller wahrhaft patriotischen deutschen Historiker besteht darin, das Nationalbewußtsein des deutschen Volkes, vor allem der deutschen Arbeiterklasse als der führenden Kraft der deutschen Nation, zu wecken und zu entwickeln“ (Leo Stern in der „Täglichen Rundschau“ vom 14. 12. 1953). Als nationale Geschichtsleistungen stellt man vor allem dar: Reformation und Bauernkrieg, die Stein-Hardenbergschen Reformen, die Befreiungskriege und gewisse Züge der Reichseinigungsbewegung, insbesondere zwischen 1848 und 1871. Neben Ulbricht sind dabei besonders hervorgetreten die Universitätsprofessoren Stern (Halle), Meusel (Ostberlin), Kamnitzer (Ostberlin) und die SED-Politiker Norden und Lange. Durch Erweckung der nationalen Gefühle und des deutschen Selbstbewußtseins sucht die SED bei der Bevölkerung der SBZ und der Bundesrepublik den Eindruck hervorzurufen, als ob der Bolschewismus einem gesunden Nationalbewußtsein Raum ließe. Außerdem ist sie sich bewußt, daß für die Aufstellung einer sog. „Nationalarmee“ der Boden durch ein nationales Geschichtsbild, und sei es ein stark verfälschtes, vorbereitet werden muß. — Wenngleich in dieser NG. die Klassengegensätze eine bedeutsame Rolle spielen, steht eine derartige Betrachtungsweise in unversöhnlichem Widerspruch zum Historischen Materialismus. (Materialistische Geschichtsauffassung) Literaturangaben Bohn, Helmut: Die patriotische Karte in der sowjetischen Deutschland-Politik. (Aus: „Ostprobleme“ 1955, H. 38, 40, 42) Bad Godesberg. 32 S. Hehn, Jürgen von: Die Sowjetisierung des Geschichtsbildes in Mitteldeutschland (aus: Europa-Archiv 1954, H. 19 u. 20). Frankfurt a. M. 16 S. Kopp, Fritz: Die Wendung zur „nationalen“ Geschichtsbetrachtung in der Sowjetzone. München 1955, Isar Verlag. 111 S. Rauch, Georg von: Das Geschichtsbild der Sowjetzone (aus: Jahrb. d. Ranke-Gesellschaft 1954). Frankfurt a. M., Moritz Diesterweg. 19 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 179 Nationale Front A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NationalismusSiehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In Reden und Aufsätzen, in Broschüren und Büchern werden seit Mitte 1952 die nationalen Seiten der deutschen Geschichte in grob entstellter Form hervorgehoben, die seit 1945 meist sehr stark verurteilt worden waren: „Die vornehmste Aufgabe aller wahrhaft patriotischen deutschen Historiker besteht darin, das Nationalbewußtsein des deutschen Volkes, vor allem der deutschen Arbeiterklasse als der führenden…
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Herrenloses Gut (1956)
Siehe auch das Jahr 1954 Begriff wird nicht im Sinne der Legaldefinition des BGB gebraucht, sondern nach der Vorstellung, die im sowjetischen Recht maßgebend ist. Die Voraussetzungen liegen besonders dann vor, wenn Eigentümer, Inhaber, Besitzer, Verwalter, Organ (Vorstand) eines Vermögens nicht in der SBZ wohnt, gleichgültig ob er sich um die ordnungsgemäße Verwendung seines Vermögens kümmert, bekümmern kann bzw. will oder nicht. Ursprünglich wurden „Schutz und Verwaltung“ ausländischen Vermögens durch Kontrollratsdeklaration Nr. 2 und sowjetische Instruktionen und Befehle, dann durch Regierungsverordnung lt. GBl. 111/51 geregelt. Verantwortlich waren damals die Wirtschaftsministerien der Länder, welche Treuhänder bestellten. Jetzt wird „Schutz und Verwaltung“ durch Rechtsträger von Volkseigentum durchgeführt. (Eigentum) Das Vermögen Deutscher, die nicht in der SBZ wohnen (gleichgültig ob sie nicht dort gewohnt haben, oder die Zone legal oder illegal verlassen haben), wird nach einer Verordnung vom 17. 7. 1952 und den hierzu ergangenen Richtlinien und Anweisungen beschagnahmt und unter „Schutz und Verwaltung“ gestellt. Bank- und Sparkonten und Zahlungen gehen auf ein sog. Westzonensperrkonto bei der Deutschen ➝Notenbank. Bestimmte Verpflichtungen innerhalb der SBZ werden aus diesen Konten erfüllt. Das Privatvermögen (Hausrat usw.) verwalten „Abwesenheitspfleger“ (nicht im Sinne der Legaldefinition des BGB zu verstehen). Ihre wichtigste Aufgabe ist der Verkauf des zu Schleuderpreisen taxierten Hausrats an Funktionäre und sowjetzonale Institutionen. Der Erlös geht nach Abzug der Verwaltungsgebühren auf Westzonensperrkonten. — Grundstücke verwalten grundsätzlich die „volkseigenen“ Grundstücksunternehmen, während die Betriebe von den Verwaltungen der „volkseigenen“ Wirtschaft in „Schutz und Verwaltung“ genommen werden. Mit der Verordnung vom 17. Juli 1952 sind alle Hypotheken und sonstigen grundbuchlich gesicherten Ansprüche an Flüchtlingsvermögen untergegangen. In einer Geheimanweisung wird festgelegt, daß auch Rechte aus Sicherungsübereignungsverträgen, aus Pfändungen, Miet- und Pachtverträgen und sonstigen entsprechenden Vereinbarungen erlöschen. Selbst ein bereits eröffnetes Konkursverfahren ist kein Hindernis für den Übergang des Vermögens in „Volkseigentum“. Alle Ansprüche der Gläubiger auf die zurückgelassenen Werte sind aufgehoben, und die Verfügungsgewalt des Konkursverwalters gilt als zurückgenommen. Ansprüche von Ausländern sind von dieser Regelung ausgenommen. Auf Grund zahlreicher Beschwerden und Proteste dürfen nach einer sogen. Billigkeitsregelung kleinere Zahlungen für Forderungen an Personen, die vor dem 10. Juni 1953 die SBZ verlassen haben (wie Handwerkerrechnungen, Hypothekenzinsen, Lohn- und Gehaltsforderungen) an sozial schwache Berechtigte geleistet werden. Bei Beteiligungen gehen die Vermögensanteile republikflüchtiger Personen einer Gesellschaft in „Volkseigentum“ über, wobei die Deutsche ➝Investitionsbank als Gesellschafter auftritt. Im Zuge des Neuen Kurses wurde zwischen dem 11. Juni 1953 und dem 7. Juli 1953 ein Teil der Betriebe usw. an Bevollmächtigte herausgegeben, gleichgültig ob der Eigentümer flüchtig war oder schon immer seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik oder in Westberlin hatte. Diese Vermögen wurden jedoch durch steuerpolitische Maßnahmen, durch Einsetzung „vertrauenswürdiger Treuhänder“ usw. allmählich liquidiert. Geheime Anweisungen des Staatssekretariats für Innere Angelegenheiten schränkten bereits kurz nach den Ministerratsbeschlüssen die Vermögensrückgabe ein. Die Freigabe an Bevollmächtigte wurde völlig unterbunden und gewährte Erleichterungen widerrufen, so daß die „Raubverordnung“ vom 17. Juli 1951 und die hierzu ergangenen Geheimbestimmungen überwiegend wieder in Kraft gesetzt wurden. Solche Personen, die auf Grund des „Neuen Kurses“ ihren Wohnsitz im Westen aufgeben und in die SBZ übersiedeln, sollen nach politischer Überprüfung ihr Eigentum zurückerhalten, und zwar den Teil des Vermögens, der noch zu ermitteln ist, während für den anderen Teil Wertersatz geliefert [S. 111]werden soll, der aber bei weitem nicht dem wirklichen Wert entspricht. Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. Bonn 1955. 240 S. m. 57 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 110–111 Herrenlose Flächen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Herrnstadt, RudolfSiehe auch das Jahr 1954 Begriff wird nicht im Sinne der Legaldefinition des BGB gebraucht, sondern nach der Vorstellung, die im sowjetischen Recht maßgebend ist. Die Voraussetzungen liegen besonders dann vor, wenn Eigentümer, Inhaber, Besitzer, Verwalter, Organ (Vorstand) eines Vermögens nicht in der SBZ wohnt, gleichgültig ob er sich um die ordnungsgemäße Verwendung seines Vermögens kümmert, bekümmern kann bzw. will oder nicht. Ursprünglich wurden „Schutz und Verwaltung“…
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Steuerwesen (1956)
Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1958 1959 Steuerpolitik, Steuerrecht und Steuerverwaltung haben in der SBZ neben der Beschaffung von Haushaltsmitteln für den Staat noch eine zweite Aufgabe zu erfüllen; sie sollen das volumenmäßige Verhältnis zwischen dem „privatkapitalistischen“ und dem „sozialistischen“ Sektor der Volkswirtschaft „neu abstimmen“; mit anderen Worten: zum Zwecke der allmählichen, aber systematischen Beseitigung des Privatunternehmertums und seiner Ersetzung durch die kommunistische Plan- und Zwangswirtschaft wird das St. unter Mißachtung des traditionellen Grundsatzes der steuerlichen Gerechtigkeit zu einem Instrument des Klassenkampfes gemacht. Der Aufbau des Sozialismus hätte, zumal auch die Finanzpläne der „volkseigenen“ Wirtschaft in den Staatshaushalt der SBZ einbezogen sind, eigentlich längst die Einführung eines vorzugsweise auf Erwerbseinnahmen beruhenden Finanzsystems verlangt. Der Staatshaushalt stützt sich jedoch nach wie vor hauptsächlich auf Steuereinnahmen. über die Steuereinnahmen lassen sich im einzelnen keine zuverlässigen Angaben machen, da in der SBZ die Einzelheiten des Staatshaushalts nicht bekanntgegeben werden. Sicher ist jedoch, daß die Verbrauchsabgaben ständig gestiegen sind. Seit 1950 machen allein die Haushaltsaufschläge jeweils etwa 20 bis 25 v. H. der gesamten Haushaltseinnahmen der SBZ aus. Der Klassenkampfcharakter des sowjetzonalen Steuerrechts tritt am deutlichsten bei der Einkommenbesteuerung in Erscheinung. Die früher im wesentlichen gleichmäßige Belastung von Lohneinkünften und anderen Einkünften ist einer „Differenzierung nach sozialökonomischen Formationen“ gewichen. Lohnempfänger und Angehörige der freischaffenden Intelligenz (mit Ausnahme der Rechtsanwälte, Steuerberater und dergleichen) werden steuerlich begünstigt. Für die übrigen einkommensteuerpflichtigen Personen (also insbesondere für die Inhaber landwirtschaftlicher und gewerblicher Betriebe) gilt ein „Kapitalisten“-Tarif, dessen Progression in hohen Tarifstufen über 90 v. H. des Einkommens verschlingt. Ähnlich werden im Körperschaftsteuerrecht staatliche und „volkseigene“ Betriebe, gewerbliche Betriebe von Körperschaften des öffentlichen Rechts und Genossenschaften steuerlich privilegiert; bei ihnen beträgt die Körperschaftsteuer äußerstenfalls 65 v. H. des Einkommens. Die übrigen Körperschaften haben ihr Einkommen nach dem „Kapitalisten“-Tarif, also unter Umständen mit über 90 v. H. zu versteuern. Viele Betriebsausgaben sind steuer[S. 251]lich entweder überhaupt nicht mehr oder nur noch teilweise abzugsfähig. Zur Begünstigung der Umwandlung von Kapitalgesellschaften hat der Neue Kurs Sonderbestimmungen geschaffen, die dazu beitragen werden, daß es in absehbarer Zeit in der SBZ keine Aktiengesellschaften usw. mehr gibt. Für Handwerker gilt seit 1950 eine die tatsächliche Ertragslage nicht berücksichtigende, sondern an objektive Merkmale anknüpfende „normative Einheitssteuer“ (Handwerksteuer). Die rückwirkend ab 1. 1. 1953 geplante Normativ-Besteuerung der Landwirtschaft ist dagegen anscheinend aufgegeben worden. Mit Wirkung vom 1. Januar 1954 wurde in der gesamten „volkseigenen“ Wirtschaft die Produktions- und Dienstleistungsabgabe nach dem Vorbild der sowjetischen „differenzierten Umsatzsteuer“ eingeführt. Sie tritt an Stelle der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Beförderungsteuer und der Verbrauchsabgaben. Die durch das Abgabengesetz vom 9. 2. 1950 errichtete Steuerverwaltung der „DDR“ hatte keine lange Lebensdauer. Die Deutsche Zentralfinanzdirektion wurde bereits 1951 als „Abgabenverwaltung“ in das Finanzministerium der „DDR“ eingegliedert; die Landesfinanzdirektionen und die Finanzämter sind seit der 1952 vorgenommenen sogenannten Demokratisierung der Verwaltung (Verwaltungsreform) nur noch unselbständige Abteilungen im Rahmen der allgemeinen Verwaltung („Unterabteilungen Abgaben“ bei den Räten der Kreise und der 14 Bezirke). Durch die systematische Ausmerzung der Fachkräfte hat die Verwaltungsarbeit auf dem Gebiet des 5t. einen nie dagewesenen Tiefstand erreicht. Die Verwaltungsangestellten rekrutieren sich jetzt hauptsächlich aus Industrie-Aktivisten, Funktionären der kommunistischen Massenorganisationen usw. Als besonderes Lockmittel für die Tätigkeit in der Abgabenverwaltung dient ein demoralisierend wirkendes System von „Leistungsprämien“ und Wettbewerben, das die Verwaltungsangestellten an bestimmten Arbeitserfolgen, insbesondere an Mehrsteuerergebnissen und Beitreibungsmaßnahmen finanziell beteiligt. Den Übergriffen der „Prämienjäger“ sind die Steuerpflichtigen um so wehrloser ausgesetzt, als es in der SBZ — im Widerspruch zu der Garantie des Artikels 138 der Verfassung — keinen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gibt. (Wirtschaftssystem) Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 250–251 Sterbegeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stibi, GeorgSiehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1958 1959 Steuerpolitik, Steuerrecht und Steuerverwaltung haben in der SBZ neben der Beschaffung von Haushaltsmitteln für den Staat noch eine zweite Aufgabe zu erfüllen; sie sollen das volumenmäßige Verhältnis zwischen dem „privatkapitalistischen“ und dem „sozialistischen“ Sektor der Volkswirtschaft „neu abstimmen“; mit anderen Worten: zum Zwecke der allmählichen, aber systematischen…
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Mecklenburg (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land der SBZ, umfaßt seit 1945 auch den Westteil der preußischen Provinz Pommern; 22.954 qkm, 2,0 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 16. 1. 1947, Hauptstadt: Schwerin, Landesfarben: Blau-Gelb-Rot. — Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der sog. Verwaltungsreform unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Neubrandenburg, Rostock und Schwerin aufgehoben; staatsrechtliche Stellung des Landes seither unklar. 1348 erhielten die mecklenburgischen Fürsten die Herzogswürde. 1549 wurde die Reformation eingeführt. Als M. 1621 in die Herzogtümer M.-Schwerin und M.-Güstrow zerfiel, wahrte die Union der Landstände von 1523 die Einheit des Landes. 1627 vertrieb Wallenstein (1628/29 Herzog von M.) die Herzoge, die jedoch 1631 von Gustav Adolf wieder eingesetzt wurden. 1648 mußte M. Wismar an Schweden abtreten, erhielt dafür aber die säkularisierten Bistümer Schwerin und Ratzeburg. Nach dem Aussterben der Güstrower Herzöge (1695) entstand 1701 unter Erhaltung der Union die Linie M.-Strelitz. 1808–1813 gehörten beide M. dem Rheinbund an; 1815 erhielten die mecklenburgischen Herzöge die Großherzogswürde. 1866 traten beide M. dem Norddeutschen Bund bei; seit 1871 gehörten sie zum Deutschen Reich. M.-Schwerin und M.-Strelitz wurden 1918 unter Auflösung der Union Freistaaten, die das Reich 1934 zum Land M. vereinigte. Nach 1933 verlor M. im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde M. von britischen und sowjetischen Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fiel auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch der westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegene Landesteil an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung der westlich der Oder-Neiße-Linie liegenden Kreise der preußischen Provinz Pommern (Vorpommern mit Rügen) in das Land und die Errichtung der „Landesverwaltung M.-Vorpommern“ unter Präsident Wilhelm Höcker (SPD), der sie im Oktober 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 49,5 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dezember 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Wilhelm Höcker (SED) und beschloß im Januar 1947 die „Verfassung des Landes M. vom 16. 1. 1947“, die am 12. 3. 1947 in Kraft trat. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 ist M. Land der „DDR“. An Stelle des zurückgetretenen Wilhelm Höcker wurde im Juli 1951 Kurt Bürger (SED) und nach dessen Tode im August 1951 Bernhardt Quandt (SED) Ministerpräsident. Das dem Landtag am 25. 7. 1952 aufgezwungene „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Lande M.“ beraubte das Land seiner staatsrechtlichen Handlungsfähigkeit (Verwaltungsreform). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 171 Matern, Hermann A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Medizinisches PersonalSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land der SBZ, umfaßt seit 1945 auch den Westteil der preußischen Provinz Pommern; 22.954 qkm, 2,0 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 16. 1. 1947, Hauptstadt: Schwerin, Landesfarben: Blau-Gelb-Rot. — Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der sog. Verwaltungsreform unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Neubrandenburg, Rostock und Schwerin aufgehoben; staatsrechtliche Stellung des Landes seither unklar. 1348…
DDR A-Z 1956
Arbeitslosenversicherung (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der A. ist die Verordnung über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, Berlin Ost, S. 103/1949). Träger der A. ist die Sozialversicherung, Körperschaft des öffentlichen Rechts. Versichert sind alle Personen, die in einem entgeltlichen Arbeitsverhältnis stehen. ⅕ der Sozialversicherungsbeiträge dieser Personen soll dem Zwecke der A. zugute kommen (§ 6 der Verordnung vom 28. 1. 1947). Voraussetzung für eine Leistung ist eine Beitragszahlung zur Sozialversicherung für 26 Wochen in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Sie wird gewährt vom 8. Tage der registrierten Arbeitslosigkeit ab für die Dauer von 26 Wochen. Sie wird u. ä. nicht gezahlt, wenn der Versicherte eine Arbeit ablehnt, die ihm zugewiesen wird, oder wenn er eine Arbeit „eigenmächtig“ aufgegeben hat, wenn er ein eigenes Einkommen hat, das nicht niedriger als die Unterstützung ist, oder wenn der Arbeitslose im Haushalt seiner Verwandten wohnt, die in der Lage und verpflichtet sind, ihn zu unterstützen. Wegen der Vielzahl der Ausschließungsgründe erhalten nur sehr wenige Arbeitslose eine Unterstützung. Die Höhe der Unterstützung beträgt bei einem täglichen Einkommen bis zu 6,53 DM Ost 1,20 DM Ost täglich und steigt bei einem täglichen Verdienst über 9,49 DM Ost auf höchstens 2 DM Ost täglich. Familienzuschläge werden für Kinder bis zu 15 Jahren oder bis zu 18 Jahren, wenn sie eine Schule besuchen, für Ehefrauen und Lebenskameraden mit 1 Kind bis zu 3~Jahren oder 2 Kindern bis zu 8 Jahren, oder im Alter über 60 Jahre und für unterhaltsberechtigte Verwandte, die vom Arbeitslosen unterhalten werden, in Höhe von 0,35 DM Ost täglich gezahlt. Wohnungsgeld wird in Städten über 100.000 Einwohner in Höhe von 12 DM Ost, in den Städten über 10.000 Einwohner in Höhe von 10 DM Ost und in den übrigen Städten in Höhe von 8 DM Ost monatlich gezahlt, wenn der Arbeitslose eine eigene, von ihm bezahlte Wohnung hat. Das Einkommen des Ehegatten wird auf die Unterstützung eines Arbeitslosen angerechnet, soweit es 35 DM Ost wöchentlich übersteigt. Die Unterstützung wird seit Auflösung der Arbeitsämter von den Kreisgeschäftsstellen der Sozialversicherung (SVK, Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) ausgezahlt. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 296 S. m. 65 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 22 Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitslosigkeitSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der A. ist die Verordnung über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, Berlin Ost, S. 103/1949). Träger der A. ist die Sozialversicherung, Körperschaft des öffentlichen Rechts. Versichert sind alle Personen, die in einem entgeltlichen Arbeitsverhältnis stehen. ⅕ der Sozialversicherungsbeiträge dieser Personen soll dem Zwecke der A.…
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Eigentum (1956)
Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Einen einheitlichen Eigentumsbegriff gibt es nicht mehr. Man unterscheidet zwischen drei Eigentumsformen: Volkseigentum, genossenschaftliches E. und privates E. Das „Volkseigentum“ und seine Übergangsform, das genossenschaftliche E., genießen als gesellschaftliches E. besondere Förderung und erhöhten Schutz. Das Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums droht für Delikte, die gegen das staatliche und genossenschaftliche E. gerichtet sind, Zuchthausstrafen von 1–25 Jahren an. Nach Art. 28 der Verfassung bedarf die Veräußerung und Belastung von Grundbesitz, Produktionsstätten und Beteiligungen, die sich im E. des Volkes befinden, der Zustimmung der für ihren Rechtsträger zuständigen Volksvertretung. Eine derartige generelle Genehmigung für den Verkauf „volkseigener“ Eigenheime und Siedlungshäuser ist durch ein entsprechendes Gesetz vom 15. 9. 1954 (GBl. S. 784) erteilt worden. [S. 69]Das private E. war mehreren Enteignungsaktionen ausgesetzt. Den Anfang bildete der Befehl Nr. 124 der SMAD über die Enteignung von „Kriegsverbrechern und Nazi-Aktivisten“ (Sequesterbefehl). Die Durchführung dieses Befehls sollte eine politische Reinigungsaktion darstellen und konnte nur als solche gerechtfertigt sein. In Wirklichkeit wurde die erste Sozialisierungsaktion in großem Stil durchgeführt. Der Befehl Nr. 64 der SMAD vom 17. 4. 1948 erklärte die Enteignung auf Grund des Befehls Nr. 124 für beendet. Etwa 40 v. H. der gesamten Industrieproduktion der SBZ war durch diesen Befehl in „Volkseigentum“ übergeführt worden. Rechtsmittel gegen Enteignungen und sonstige Maßnahmen zur Wiederaufnahme von Sequesterverfahren waren nach dem Befehl Nr. 64 nicht mehr zulässig. Da bei Erlaß dieses Befehls über die meisten Einsprüche noch nicht verhandelt war, hatte diese Bestimmung zur Folge, daß in nahezu allen Enteignungsfällen die Einwendungen der enteigneten Eigentümer unbeachtet blieben. Die nächste Enteignungswelle wurde durch den Befehl Nr. 201 der SMAD eingeleitet, wonach Strafverfahren gegen angebliche Naziverbrecher durchgeführt werden konnten. Hier war es in jedem Fall möglich, durch Strafurteil auf Vermögensentzug zu erkennen. Durch die bereits 1945 eingeleitete Bodenreform wurden alle landwirtschaftlichen Betriebe über 100 ha enteignet. Die Verfassung garantiert zwar in Art. 22, Abs. 1, das E., höhlt jedoch den Eigentumsbegriff in den folgenden Bestimmungen aus. So sind Beschränkungen des E. und Enteignungen nach Art. 23 „zum Wohle der Allgemeinheit“ zulässig. Sie sollen gegen angemessene Entschädigung erfolgen, soweit nicht anderes bestimmt ist. Der Mißbrauch des E. hat nach Art. 24 grundsätzlich entschädigungslose Enteignung und Überführung in das E. des Volkes zur Folge. Private wirtschaftliche Unternehmen, „die für die Vergesellschaftung geeignet sind“, können enteignet werden. Alle Bodenschätze, Naturkräfte, Bergwerke sowie die Betriebe der Eisen- und Stahlerzeugung und der Energiewirtschaft sind in „Volkseigentum“ zu übernehmen (Art. 27 und 25). Die entschädigungslose Enteignung im Strafverfahren — Vermögenseinziehung — kann praktisch in allen politischen und Wirtschaftsstrafverfahren ausgesprochen werden. Neben dem Friedensschutzgesetz lassen die Wirtschaftsstrafverordnung, das Gesetz zum Schutz des ➝innerdeutschen Handels und das Gesetz zum Schutz des „Volkseigentums“ die Vermögenseinziehung als Strafe zu. Nach § 16 der Wirtschaftsstrafverordnung können auch „Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht“, ohne Rücksicht auf Eigentumsverhältnisse oder sonstige Rechte Dritter eingezogen werden. Von dieser Möglichkeit wird weitgehend Gebrauch gemacht. Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. Bonn 1955. 240 S. m. 57 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 68–69 Eherecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EingreifdivisionSiehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Einen einheitlichen Eigentumsbegriff gibt es nicht mehr. Man unterscheidet zwischen drei Eigentumsformen: Volkseigentum, genossenschaftliches E. und privates E. Das „Volkseigentum“ und seine Übergangsform, das genossenschaftliche E., genießen als gesellschaftliches E. besondere Förderung und erhöhten Schutz. Das Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums droht für Delikte, die gegen das staatliche und…
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Spitzelwesen (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sicherheit und die Existenz des Regimes in der SBZ stützen sich in weitem Umfang auf das Sp., das zu einem ausgedehnten System entwickelt worden ist. Die geheime Tätigkeit der Spitzel erzeugt eine Psychose der Allgegenwart des SSD, durch die die Aktivität des möglichen oder wirklichen Gegners auf ein Minimum beschränkt werden soll. Das Spitzelsystem des SED-Regimes erstreckt sich nicht nur auf Feinde des Systems, sondern auch auf die SED und den Regierungsapparat. Ideologische Begründung für das Sp.: „Proletarische Wachsamkeit gegenüber den Feinden der Arbeiterklasse“. Das neue FDJ-Statut z. B. verpflichtet jedes FDJ-Mitgl. zur Unterstützung der Staatssicherheitsorgane. Alle von Spitzeln gesammelten oder von Denunzianten freiwillig gebrachten Informationen landen beim SSD. Dieser unterscheidet Geheime Mitarbeiter (GM) und Geheime Informanten (GI). GM haben einen fest umrissenen Spitzelbereich, in dem sie ihre Tätigkeit ausüben. Ein GM kann z. B. in einem VEB, im Sekretariat einer Partei usw. sitzen, d. h. in einer Umgebung, deren Überwachung dem SSD notwendig erscheint und in der der GM einen natürlichen Platz hat (Ingenieur, Werkmeister, Stenotypistin usw.), der ihm einen größtmöglichen Einblick in die Verhältnisse gestattet. Der GM muß regelmäßig dem SSD Bericht erstatten. GM können auch zur Personenüberwachung, zur Tätigkeit jenseits der Grenzen der SBZ eingesetzt werden. Geheime Informanten (GI) sind Vertrauensleute des SSD, die von Zeit zu Zeit, je nach ihren Möglichkeiten, zur Mitarbeit herangezogen werden. Ihr Merkmal ist also die gelegentliche Mitarbeit. (Z. B. sind Hausobleute solange als GI anzusehen, wie sich ein Ermittlungsobjekt in ihrem Hause befindet, auf das sie „angesetzt“ werden.) Nach den Arbeitsrichtlinien des SSD sollen SED-Mitglieder nicht als GM oder GI verwendet werden, „weil ihnen die Bevölkerung sowieso mit Mißtrauen entgegentritt.“ (Die SED-Mitglieder sind ohnehin zur regelmäßigen Berichterstattung verpflichtet: die Auswertung geht von der SED-Kreisleitung zur zuständigen SSD-Kreisbehörde.) Spitzel werden entweder angeworben oder verpflichtet. Personen, deren Mitarbeit zu erwarten ist, werden angeworben, indem man sie von der „ideologischen Notwendigkeit, den Staat gegen Klassenfeinde zu schützen“ überzeugt. Befindet sich in dem vom SSD zu überwachenden Gebiet kein „freiwilliger Mitarbeiter“, dann werden GI verpflichtet. Dies geschieht entweder durch „Druck“, wenn über den zukünftigen GI oder GM kleinere kriminelle Verfehlungen oder „negative politische Äußerungen“ bekannt sind, oder durch Angebot von sozialen Vergünstigungen, Prämien usw. — Spitzelberichte — auch die der gepreßten Mitarbeiter — werden vom SSD höher beurteilt als Zeugenaussagen oder Indizien. — Im August 1955 wurden auch die Abschnittsbevollmächtigten beauftragt, ein eigenes — zusätzliches — „System von Vertrauenspersonen“ aufzubauen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 243 Spionage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SportSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sicherheit und die Existenz des Regimes in der SBZ stützen sich in weitem Umfang auf das Sp., das zu einem ausgedehnten System entwickelt worden ist. Die geheime Tätigkeit der Spitzel erzeugt eine Psychose der Allgegenwart des SSD, durch die die Aktivität des möglichen oder wirklichen Gegners auf ein Minimum beschränkt werden soll. Das Spitzelsystem des SED-Regimes erstreckt sich nicht nur auf Feinde des Systems,…
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Kohlenindustrie (1956)
Siehe auch: Kohleindustrie: 1979 Kohlenbergbau: 1953 1954 Kohlenindustrie: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 a) Steinkohle. Die SBZ verfügt im Verhältnis zur Bundesrepublik nur über geringe Steinkohlenvorkommen. 1954 betrug die Förderung in der SBZ 2,9 Mill. t, in der Bundesrepublik 128 Mill. t. Die Förderung in der SBZ lag um 0,60 Mill. t unter der Förderleistung von 1936. Der Fünfjahrplan sah eine Steigerung auf 3,8 Mill. t Jahresförderung vor, was wegen des Auslaufens der Vorkommen nicht realisierbar war. Das ursprüngliche Planziel wurde auf 3,1 Mill t herabgesetzt. Bei jetzigem Förderumfang dürften die Vorräte nur noch für 6–8 Jahre ausreichen. Die Steinkohlenförderung der SBZ deckt bei weitem nicht den Bedarf der Zone. Zur Verminderung der Einfuhrabhängigkeit bei Steinkohlenkoks für metallurgische Zwecke wurde in Lauchhammer bei Riesa eine Großkokerei errichtet, in der nach neuartigem Verfahren Braunkohlenhartkoks erzeugt wird. Dieser Hartkoks ist jedoch bisher nur als Beimischung zu Steinkohlenkoks verwendbar. Die Versuche zur Verbesserung dieses Hartkokses sind noch nicht abgeschlossen, a) Braunkohle. An Braunkohlenvorkommen ist das Gebiet der SBZ reich. Die Vorräte werden auf 23 Mrd. Tonnen geschätzt, wovon 16 Mrd. Tonnen im Tagebau abgebaut werden können. 1938 wurden hier 122,7 Millionen Tonnen, das sind 63,6 v. H. der deutschen Produktion, gefördert. Nach dem Einmarsch der Sowjetarmee begannen umfangreiche Demontagen in den Braunkohlenbergwerken, die bis Ende 1947 andauerten. Neben Kriegsschäden (etwa 3 v. H.) büßte der Braunkohlenbergbau der SBZ durch sowjetische Demontagen rund 36–40 v. H. der Erzeugungskapazitäten ein. Die Demontagen bei den Brikettfabriken wirkten sich als eine Minderung um rund 37 v. H. aus. Zahlreiche große [S. 136]Werke der Braunkohlenindustrie entgingen dem Schicksal der Demontage durch Überführung in sowjetischen Besitz (SAG-Betriebe). Der Wiederaufbau ging trotz größter Materialschwierigkeiten durch die Einsatzbereitschaft der Betriebsbelegschaften verhältnismäßig rasch vonstatten: Die Höchstförderung im Jahre 1943 (164,3) wurde bereits 1953 überschritten. — Der Fünfjahrplan sah in seinem letzten Jahr (1955) eine Förderleistung von 225 Mill. t Braunkohle vor, die nur knapp erreicht wurde. Die Briketterzeugung hatte 1953 den Höchststand im Jahre 1938 (30 Mill. t) um rd. 64 v. H. überholt. Das Fünfjahrplanziel, 1955 60,8 Mill. t Briketts zu erzeugen, wurde nicht erfüllt. Wahrscheinlich wurden 1955 wenig mehr als 50 Mill. t Briketts produziert. Das Ansteigen der Förderleistung ist wesentlich auf die Einführung der Sonntagsarbeit im Bergbau zurückzuführen. Nach der Wiedervereinigung, d. h. nach der Normalisierung der Verhältnisse, ist daher mit einem Förderrückgang um etwa ein Fünftel zu rechnen. Das gilt auch für die Briketterzeugung. Trotz der beträchtlichen Braunkohlenförderung war das Gebiet der SBZ stets Kohlenzuschußgebiet: In den Jahren nach 1945 wurde der Zufuhrbedarf besonders deutlich. Die Industrie und die Reichsbahn mußten sich auf die Verwendung von Braunkohlenbriketts umstellen, was zur unwirtschaftlichen Heizausnutzung führte. Zur Beschaffung von Mangelrohstoffen für die Industrie muß die SBZ Braunkohlenbriketts exportieren. Dazu kommen Lieferungen im Interzonenhandel nach Westberlin und an die Bundesrepublik. Letztere betrugen 1953 rd. 2,1 Mill. Tonnen, d. h. rd. 5 v. H. der Briketterzeugung der Zone. Nach dem Ausbau und der Neuerrichtung von Industriewerken im Rahmen der Wirtschaftspläne ist Kohle in der SBZ noch für längere Jahre Engpaß erster Ordnung. Die Kohlenzuteilung ist streng kontingentiert. Schwerpunktvorhaben, andere VE- und Verkehrsbetriebe werden bevorzugt beliefert. An letzter Stelle steht der zivile Bedarf, der größtenteils mit Braunkohlenabfällen, Torf und Naßpreßsteinen abgedeckt wird. Von den insgesamt 99 Braunkohlenbergwerken waren Ende April 1952 noch 12 der größten in sowjetischem Besitz. Von den 88 Brikettfabriken hatte sich die SU 17 der größten Betriebe übereignet. Die restlichen SAG-Betriebe im Kohlenbergbau wurden am 13. 12. 1953 in deutsche Verwaltung übergeben. — Im zweiten Fünfjahrplan (1956 bis 1960) soll die Braunkohlenförderung weiter forciert werden. Bis 1960 ist gegenüber 1955 eine Steigerung um 50 v. H. geplant. Neue Lagerstätten mit günstigen Abbaubedingungen werden erschlossen. Das Schwergewicht der Förderung liegt im Gebiet Senftenberg/Lausitz, wo neue Kombinate erstehen. Aus den Neuaufschlüssen sollen 1970 77 v. H. der Gesamtbraunkohlenförderung der SBZ gewonnen werden. Literaturangaben *: Die Kohlenindustrie in der sowjetischen Zone. (BB) 1951. 39 S. m. 11 Tab. u. 1 Beilage. Karden, Erich: Der Bergbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1954. 44 S. m. 13 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 135–136 Koexistenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KolchoseSiehe auch: Kohleindustrie: 1979 Kohlenbergbau: 1953 1954 Kohlenindustrie: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 a) Steinkohle. Die SBZ verfügt im Verhältnis zur Bundesrepublik nur über geringe Steinkohlenvorkommen. 1954 betrug die Förderung in der SBZ 2,9 Mill. t, in der Bundesrepublik 128 Mill. t. Die Förderung in der SBZ lag um 0,60 Mill. t unter der Förderleistung von 1936. Der Fünfjahrplan sah eine Steigerung auf 3,8 Mill. t Jahresförderung vor, was wegen des…
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Chemische Industrie (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bereits vor der Teilung Deutschlands hatte die Ch. I. in der heutigen SBZ bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, während bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen Industrie bestand. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei IG-Farbenwerke in Bitterfeld und andere waren Lieferanten Westdeutschlands und der ganzen Welt. 1936 hatte das Sowjetzonengebiet an der gesamtdeutschen Erzeugung z. B. folgende Anteile: Methanol 78,9 v. H., Stickstoffdüngemittel 61,1, Kali 58,7, Schwefelkohlenstoff 57,5, synthetischer Ammoniak 55,5, Benzin 55, Chlor 48,5, kalzinierte Soda 47,1 und Dieselkraftstoffe 29,6 v. H. Diese Anteile erhöhten sich während der Kriegsjahre zum Teil nicht unerheblich. Bei verhältnismäßig geringen Kriegsschäden mußte die Ch. I. der SBZ 1945/46 außerordentlich empfindliche Demontagen hinnehmen. Nach sowjetzonalen Unterlagen wurden u. a. folgende Kapazitäten durch die Sowjets demontiert: Gipsschwefelsäure 100 v. H., sonstige Schwefelsäure 30 v. H., kalzinierte Soda 85 v. H., Ätznatron 60 v. H., Stickstoffdüngemittel 40 v. H. In anderen Zweigen waren die Demontagen geringer, da die wichtigsten Chemie-Großbetriebe von den Sowjets beschlagnahmt wurden (SAG) Nach dem Wiederaufbau verfügten die Sowjets (Stand von Anfang 1952) über mehr als 52 v. H aller Kapazitäten in der Ch. I. Bei einer großen Anzahl chemischer Erzeugnisse besaßen die Sowjets sogar Monopolstellungen, bei anderen lag der Anteil wesentlich über dem Durchschnitt. Durch die sowjetische Verfügungsgewalt über die wichtigsten chemischen Grundstoffe sind der deutsch verbliebene Teil der Ch. I. und viele andere Industriezweige (Textilindustrie, Lack- und Farbenindustrie, Metallindustrie, Papierindustrie, Elektro- und Glasindustrie usw.) von der Belieferung durch SAG-Betriebe abhängig. Die SAG-Betriebe der Ch. I. gingen am 1. Jan. 1954 in deutsche Verwaltung über. Etwa 95 v. H. der Produktion sind verstaatlicht. Der Rest besteht aus kleinen und kleinsten Betrieben, in denen vorwiegend chemisch-technische und kosmetische Erzeugnisse hergestellt werden. Sie unterliegen der Kontrolle der staatlichen Organe und Rohstoffzuteilungen über die Staat[S. 56]lichen Vertragskontore nur insoweit, als es sich um Planproduktion oder um solche Produktion handelt, für die unwichtige Rohstoffe verwendet werden können. Der Fünfjahrplan sah für die Ch. I. die Überwindung der Abhängigkeit von westlichen Bezugsquellen bei den wichtigsten Erzeugnissen vor. Die Produktion soll z. B. wie folgt gesteigert werden: Die Ergebnisse der ersten vier Planjahre deuten darauf hin, daß die geplanten Steigerungen im allgemeinen erfüllt, z. T. sogar übererfüllt werden. Bei kalzin. Soda, Ätznatron und Phosphordünger wurde das Planziel nicht erreicht. Literaturangaben *: Die chemische Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1955. 64 S. m. 14 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 55–56 CDU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ChemnitzSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bereits vor der Teilung Deutschlands hatte die Ch. I. in der heutigen SBZ bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, während bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen Industrie bestand. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei IG-Farbenwerke in Bitterfeld und andere waren…
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Fünfjahrplan (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem Muster der Sowjetunion in der SBZ eingeführte langfristige Planung. Im Sinne der marxistischen Lehre vom Primat des Ökonomischen richtet sich der F. jeweils besonders auf die Wirtschaft, schließt jedoch eine Gesamtplanung aller anderen Gebiete des öffentlichen Lebens ein, z. B. Verwaltung, Kulturpolitik, Schulwesen, Gesundheitswesen, Sport usw. — Vorläufer des ersten F. der SBZ waren Planungen für die Zeiträume Juli bis Dezember 1948 (Halbjahrplan) und 1949–1950 (Zweijahrplan). Hauptziel des ersten Fünfjahrplanes (1951–1955) war die Erhöhung der Industrieproduktion auf durchschnittlich 192 v. H. im Verhältnis zu 1950. Schwerpunkte dabei waren der Aus- und Neubau von Energieversorgungsanlagen, Brennstoffbetrieben, Hütten-, Stahl- und Walzwerken. Betrieben der Großchemie und des Maschinenbaus. Zur Erreichung dieser Ziele sah der erste F. die Steigerung der Arbeitsproduktivität durch Förderung der Wettbewerbe und der Aktivistenbewegung vor. (Neuererbewegung) Der Bericht der Staatl. Plankommission über die Ergebnisse des ersten F. spricht von einer „allgemeinen Erfüllung der Planziele“, vermeidet jedoch eine Gegenüberstellung der ursprünglichen Planzahlen mit den tatsächlichen Ergebnissen. Eine solche Gegenüberstellung zeigt die Nichterfüllung der Planziele bei wichtigsten Positionen, z. B.: Da es sich bei den nicht erfüllten Positionen durchweg um solche Grundstoffe handelt, deren ausreichendes Vorhandensein die Voraussetzung für die Planerfüllung in den verarbeitenden Industrien ist, müssen die Angaben der Plankommission, wonach in den Leichtindustrien die Pläne sämtlich übererfüllt worden seien, mit Skepsis entgegengenommen werden. Die Nichterfüllung bei wichtigen Positionen darf aber nicht zu dem Fehlschluß verleiten, als sei der erste F. als Ganzes gescheitert. Die Ergebnisse sind vielmehr als eine erhebliche Steigerung der industriellen Leistungsfähigkeit der SBZ zu registrieren. Eine Steigerung in dem bisherigen Umfange ist jedoch für die Zukunft nicht wiederholbar. Auch ist zu beachten, daß die Entwicklung in der SBZ in den letzten Jahren hinter der Ausweitung der Industrie in der Bundesrepublik zurückgeblieben ist. Nach den Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung in Westberlin betrug der Industrie-Index der SBZ im ersten Halbjahr 1955, bezogen auf 1950, nur etwa 80 v. H. des Index der Bundesrepublik. [S. 91]Der zweite F. (1955–1960) der SBZ, für den bei Redaktionsschluß nur die sogen. Direktive der SED vorlag, soll 1960 eine Steigerung der Industrieproduktion auf 155 v. H. des Standes von 1955 bringen. Der erste F. steigerte nach amtlichen sowjetzonalen Angaben die Industrieproduktion auf 189,9 v. H. Das Wachstumstempo verringert sich künftig also erheblich. Gleichzeitig tritt eine Spezialisierung der Produktion der SBZ im Zusammenhang mit der verstärkten Koordinierung der Wirtschaft der SBZ mit der Wirtschaft der Sowjetunion und der Länder des Sowjetblocks in Erscheinung. Die F. der SBZ werden in ihren wesentlichen Positionen durch den sowjetischen GOSPLAN diktiert und sind Teilstücke der industriellen Arbeitsteilung innerhalb der Sowjetblockländer. (Rat für ➝Gegenseitige Wirtschaftshilfe) Durch ihre Ausrichtung auf außerdeutsche Bedürfnisse gefährden die F. die arbeitsteilige Struktur Gesamtdeutschlands. Der Auf- und Ausbau großer Kapazitäten in Metallurgie und Maschinenbau führt z. B. zu Fehlinvestitionen, da in der Bundesrepublik ausreichend entsprechende Werke vorhanden sind. Die Durchführung der F. setzt große Materialinvestitionen voraus, die aus eigener Erzeugung von der SBZ nicht aufgebracht werden können. Da auch die Sowjetblockländer für ihre eigenen Industrialisierungspläne auf Einfuhren angewiesen sind, ist die SBZ weiterhin von Westimporten abhängig. (Wirtschaftssystem) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 90–91 Fünfhunderttausender-Bewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FunktionalismusSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem Muster der Sowjetunion in der SBZ eingeführte langfristige Planung. Im Sinne der marxistischen Lehre vom Primat des Ökonomischen richtet sich der F. jeweils besonders auf die Wirtschaft, schließt jedoch eine Gesamtplanung aller anderen Gebiete des öffentlichen Lebens ein, z. B. Verwaltung, Kulturpolitik, Schulwesen, Gesundheitswesen, Sport usw. — Vorläufer des ersten F. der SBZ waren Planungen für…
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Volksdemokratie (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Pj. das nach 1945 in den Ländern Polen, Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Albanien und anfangs auch in Jugoslawien errichtete Regime, mit dessen Hilfe diese Länder allmählich dem Moskauer Herrschaftsbereich ganz unterworfen wurden. Voraussetzung für die Errichtung der V. war in allen Fällen die Anwesenheit sowjetrussischer Besatzungstruppen, die moralische, diplomatische und wirtschaftliche Unterstützung der kommun. Parteien durch Moskau und das Versagen der durch Hitler-Deutschland korrumpierten früher herrschenden Parteien und Klassen. Unter Bruch der Yaltaer „Deklaration über das befreite Europa“, nach der sich die SU 1945 zur Errichtung selbständiger, nationaler Staaten mit vom Volk demokratisch gewählten Regierungen verpflichtet hatte, erzwang Moskau durch die Methode des „trojanischen Pferdes“ über die Blockpolitik der „Nationalen“ oder „Vaterländischen Fronten“ die Vorherrschaft der kommun. Parteien, die meist durch in Moskau geschulte Emigranten geführt wurden. „Reinigungen“ vereitelten jede Opposition und auch den Versuch dieser Länder, sich durch regionale Freundschaftsabkommen unabhängig vom Kreml zu halten. Die Länder der V., anfangs als „nicht mehr kapitalistisch und noch nicht sozialistisch“ gekennzeichnet, wurden nach der Bildung des Kominform im Sept. 1947 zu ihrer nächsten Entwicklungsphase, zum „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“ veranlaßt und in eine der marxistischen Staatslehre entsprechenden Klassenherrschaft verwandelt, die die Funktionen einer Diktatur des Proletariats erfüllen sollte. Jeder Versuch, die Zusammenarbeit mit der SU abzuschwächen, gilt als „Attentat auf die Existenzgrundlage der V.“. Die V. sind untereinander unter Führung der SU sowohl allgemeinpolitisch wie auch wirtschaftspolitisch (durch den sog. Rat für ➝gegenseitige Wirtschaftshilfe) und militärisch (Warschau-Pakt von 1955) straff koordiniert. (Ostblock, Antifaschistisch-demokratische Ordnung, Demokratie) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 281 Volksarmee, Nationale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene BetriebeSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Pj. das nach 1945 in den Ländern Polen, Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Albanien und anfangs auch in Jugoslawien errichtete Regime, mit dessen Hilfe diese Länder allmählich dem Moskauer Herrschaftsbereich ganz unterworfen wurden. Voraussetzung für die Errichtung der V. war in allen Fällen die Anwesenheit sowjetrussischer Besatzungstruppen, die moralische, diplomatische und wirtschaftliche…
DDR A-Z 1956
Verfassung (1956)
Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 Am 19. 3. 1949 vom Deutschen Volksrat, der wiederum vom Dritten Deutschen Volkskongreß gewählt war, beschlossen und vom Volkskongreß am 30. 5. 1949 bestätigt, am 7. 10. 1949 von der „Provisorischen Volkskammer“ durch Gesetz in Kraft gesetzt, besitzt die V. der „DDR“ keine echte Legitimität, da der Volkskongreß nicht aus allgemeinen und geheimen Wahlen hervorgegangen war. Der Form nach widerspricht die V. nicht unbedingt allen Anforderungen an ein demokratisches Staatsgrundgesetz. Sie sichert allen Deutschen die bürgerlichen Rechte und Freiheiten zu: Gleichberechtigung, Presse-, Rede-, Versammlungs- und Vereinsfreiheit und das Streikrecht, Schutz vor willkürlicher Verhaftung, ordentliche Gerichtsbarkeit und Unabhängigkeit der Richter, Freizügigkeit, Recht auf Arbeit, Freiheit der Religionsausübung und des Wahlrechts, Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung, Unverletzlichkeit der Wohnung usw. Es fehlt jedoch eine Grundrechtsgarantie. Die Einparteien-Herrschaft wird durch die starke Stellung der von der SED beherrschten Volkskammer bereits in der V. stark begünstigt. Diese hebt außerdem die in ihr garantierten Bürgerrechte in Art. 144, 2, dem letzten Artikel der V., praktisch wieder auf: „Die verfassungsmäßigen Freiheiten und Rechte können nicht den Bestimmungen entgegengehalten werden, die ergangen sind und noch ergehen werden, um den Nationalsozialismus und Militarismus zu überwinden und das von ihm verschuldete Unrecht wiedergutzumachen.“ Die V. wird ständig praktisch, jedoch auch formell verletzt (z. B. durch das Gesetz der ➝Arbeit, in dem das durch die V. garantierte Mitbestimmungsrecht wieder aufgehoben wird). Bestimmungen über ihre vorläufige Begrenzung auf die SBZ und eine etwaige Ausdehnung auf ganz Deutschland enthält die V. nicht. In der Präambel wird als verfassunggebend „das deutsche Volk“ genannt. Aus Art. 1 geht jedoch hervor, daß die V. Anspruch auf alleinige Gültigkeit in ganz [S. 273]Deutschland erhebt: „Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik …“ (Abs. 1) und „Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit“ (Abs. 4). Die V. und damit die „DDR“ sind von der Bundesrepublik und völkerrechtlich, mit Ausnahme der Ostblockstaaten, nicht anerkannt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 272–273 Verdienter Züchter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verfassung und VerwaltungSiehe auch: Verfassung: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 Am 19. 3. 1949 vom Deutschen Volksrat, der wiederum vom Dritten Deutschen Volkskongreß gewählt war, beschlossen und vom Volkskongreß am 30. 5. 1949 bestätigt, am 7. 10. 1949 von der „Provisorischen Volkskammer“ durch Gesetz in Kraft gesetzt, besitzt die V. der „DDR“ keine echte Legitimität, da der Volkskongreß nicht aus allgemeinen und geheimen Wahlen…
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SED (1956)
Siehe auch: SED: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 1985 Abk. für Sozialistische Einheitspartei Deutschlands. Unter dem Druck der sowjetischen Besatzungsmacht am 21. 4. 1946 gegründet durch Zusammenschluß von KPD und SPD in der SBZ. Auf dem Vereinigungsparteitag waren [S. 230]47 v. H. der Mitgl. Kommunisten, 53 v. H. Sozialdemokraten. Die zunächst paritätische Besetzung aller Funktionen wurde Anfang 1949 auch formell aufgehoben, alle nicht gleichgeschalteten sozialdemokratischen Funktionäre wurden nach und nach verdrängt. Mitgliederstand: April 1946: 1.298.000, April 1950: 1.750.000, April 1954: 1.413.000, das sind 10,8 v. H. der Einwohner der SBZ über 18 Jahre. Theoretische Grundlage: Lehren von Lenin und Stalin sowie von Marx und Engels in Lenin-Stalinscher Interpretation (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus). Seit 1948 schnelle Bolschewisierung der Partei unter der Parole: Entwicklung der SED zu einer „Partei neuen Typus“. Alleiniges Vorbild: KPdSU. Anerkennung der führenden Rolle der SU und der KPdSU werden für die Mitgliedschaft vorausgesetzt: „Die Partei Lenins und Stalins, die KPdSU, genießt bei den Mitgliedern und besonders bei den Funktionären der Partei unbestrittene Autorität als das große Vorbild bei der Schaffung einer Partei neuen Typus.“ (Entschließung des III. Parteitages im: „Protokoll des III. Parteitages“, Dietz-Verlag, Berlin 1951, S. 266) — Etappenziel der SED; Einheit Deutschlands unter Beibehaltung der sog. „Errungenschaften der DDR“ und ihrer Ausdehnung auf die Bundesrepublik. (vgl. Grotewohl-Rede am 12. 8. 1955 in: „Neues Deutschland“, 13. 8. 1955). Endziel: Errichtung der Diktatur des Proletariats und des sowj. Sozialismus in ganz Deutschland. — Parteiführung und Funktionäre der SED beherrschen sämtliche Massenorganisationen und den gesamten Staats- und Wirtschaftsapparat der SBZ mit der Begründung, die Partei sei der Vortrupp der Arbeiterklasse und vertrete die Interessen aller Werktätigen. Die SED-Parteiführung leitet und kontrolliert die westdeutsche KPD, auch nach deren Verbot. Organisatorischer Aufbau: Parteitagsdelegierte wählen das Zentralkomitee (ZK), von dem das Politbüro und das Sekretariat gewählt werden. Nachgeordnet sind Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Ortsleitungen; Grundorganisationen: Betriebs- und Wohngruppen. Zwischen den Parteitagen finden bei politisch gegebenem Anlaß Parteikonferenzen statt, deren Einberufung das ZK beschließt. Eintritt in die SED seit 1. 3. 1949 nur als Kandidat möglich. 1. Sekretär des ZK der SED: Walter ➝Ulbricht. Literaturangaben Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. DIN A4, 640 S. Stern, Carola: Die SED — Handbuch über Aufbau [\dots] des Parteiapparates (Rote Weißbücher 14). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 256 S. m. 1 Plan. (Neuauflage in Vorbereitung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 229–230 Schwerpunktbetriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Seefrachten, Deutsches Kontor für (Deutfracht)Siehe auch: SED: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 1985 Abk. für Sozialistische Einheitspartei Deutschlands. Unter dem Druck der sowjetischen Besatzungsmacht am 21. 4. 1946 gegründet durch Zusammenschluß von KPD und SPD in der SBZ. Auf dem Vereinigungsparteitag waren [S. 230]47 v. H. der Mitgl. Kommunisten, 53 v. H. Sozialdemokraten. Die zunächst…
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Dialektischer Materialismus (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 „Die Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei“ betrachtet — im Gegensatz zum Idealismus — nicht den Geist und im Gegensatz zum Realismus nicht das gegenseitige Abhängigkeitsverhältnis von Geist und Materie, sondern allein die Materie als die „objektive Realität“, als den Ursprung aller Erscheinungen, wobei alle Dinge, alle Erscheinungen der Natur miteinander organisch verbunden sind, voneinander abhängen und einander bedingen. Auch der Geist ist nur „das höchste Produkt der Materie“ (Engels). Jede beliebige Erscheinung könne nur dann verstanden und begründet werden, wenn sie in ihrem unlösbaren Zusammenhang mit den sie umgebenden Erscheinungen, in ihrer Bedingtheit durch die sie umgebenden Erscheinungen, betrachtet wird. — Dabei befindet sich die Natur in einem Zustand unaufhörlicher Bewegung und Veränderung, unaufhörlicher Erneuerung und Entwicklung, in welchem immer irgend etwas entsteht und sich entwickelt, irgend etwas zugrunde geht und sich überlebt. — Dieser Entwicklungsprozeß führe gesetzmäßig von quantitativen Veränderungen durch sprunghaften Übergang (dialektischer Sprung) zu qualitativen Veränderungen, erweise sich also als aufsteigende, ständig fortschrittliche Bewegung. — Da allen Dingen und Naturerscheinungen innere Widersprüche eigen sind, denn sie alle haben ihr Ablebendes, Negatives und sich Entwickelndes, Positives in sich, ergibt sich aus der dialektischen Methode, daß die Entwicklung nicht harmonisch, sondern durch das Hervorbrechen der Widersprüche in Form eines Kampfes gegensätzlicher Tendenzen (antagonistischer Widersprüche) verläuft. „Im eigentlichen Sinn ist die Dialektik (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) die Erforschung der Widersprüche jm Wesen der Dinge selbst“ (Lenin). Die Verneinung des unabhängigen menschlichen Geistes als schöpferisch gestaltender Kraft führt den Marxismus zur Übertragung der dialektischen Methode von der Naturwissenschaft auf die Erforschung des gesellschaftlichen Lebens und der Geschichte der Gesellschaft durch den Historischen Materialismus oder die Materialistische Geschichtsauffassung. Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Fetscher, Iring: Von Marx zur Sowjetideologie (Sozialkundebriefe … hrsg. v. d. Hessischen Landeszentrale für Heimatdienst, April–Juni 1956) 20 S. Gollwitzer, Helmut, und Gerhard Lehmbruch: Kleiner Wegweiser zum Studium des Marxismus-Leninismus. 2., erw. Aufl., Bonn 1957. 24 S.; 3. Aufl. 1958. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 62 DIA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DiamatSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 „Die Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei“ betrachtet — im Gegensatz zum Idealismus — nicht den Geist und im Gegensatz zum Realismus nicht das gegenseitige Abhängigkeitsverhältnis von Geist und Materie, sondern allein die Materie als die „objektive Realität“, als den Ursprung aller Erscheinungen, wobei alle Dinge, alle Erscheinungen der Natur miteinander organisch verbunden sind, voneinander…
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Kassation (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Außerordentliches Rechtsmittel, mit dem jedes rechtskräftige Straf- und Zivilurteil und jede andere richterliche Entscheidung, die der Rechtskraft fähig ist, binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft durch den Generalstaatsanwalt oder den Präsidenten des Obersten Gerichts angefochten werden kann, wenn die Entscheidung „auf einer Verletzung des Gesetzes“ beruht oder „der Gerechtigkeit gröblich widerspricht“ (§§ 12 ff. des „Gesetzes über die Errichtung des Obersten Gerichtshofs und der Obersten Staatsanwaltschaft der DDR“ vom 8. 12. 1949 und §§ 301 ff. der sowjetzonalen StPO.), über die K.-Anträge entscheiden K.-Senate des Obersten Gerichts. Die K. ist keine dritte Instanz und „nicht im Interesse der Partei geschaffen worden, sondern ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit“ (Nathan in „Neue Justiz“, 1949, S. 304) zum Zwecke der Wahrung der Rechtseinheit und der Beseitigung falscher Urteile. Mittelbar soll damit die Rechtsprechung der unteren Gerichte gelenkt werden. „Es gilt, durch richtige Auswahl der zur K. zu bringenden Entscheidungen dem Obersten Gericht Gelegenheit zu geben, in den alten Schlauch überkommener Strafgesetze den neuen Wein fortschrittlichen Wissens zu gießen, Rechtsgrundsätze zu entwickeln, die den Erkenntnissen unserer neuen in der Entwicklung begriffenen Rechtstheorie entsprechen“ (Melsheimer in „Neue Justiz“, 1952, S. 206). In Strafsachen kann das Oberste Gericht nach Eingang des K.-Antrags Haftbefehl erlassen (§ 306 der sowjetzonalen StPO). Nach Verkündung des Neuen Kurses sollte das K.-Verfahren, dazu dienen, „durch richtige Anleitung der Gerichte neue Fehler oder die Fortsetzung alter Fehler zu vermeiden.“ (Schumann in „Fragen des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik“, Berlin 1954.) Dem widerspricht die Feststellung, daß „auch jetzt noch die Zahl der zum Nachteil der Angeklagten gestellten K.-Anträge überwiegt“ (a. a. O.). (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 132 Kasernierte Volkspolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kastner, HermannSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Außerordentliches Rechtsmittel, mit dem jedes rechtskräftige Straf- und Zivilurteil und jede andere richterliche Entscheidung, die der Rechtskraft fähig ist, binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft durch den Generalstaatsanwalt oder den Präsidenten des Obersten Gerichts angefochten werden kann, wenn die Entscheidung „auf einer Verletzung des Gesetzes“ beruht oder „der Gerechtigkeit gröblich…
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Kirchenpolitik (1956)
Siehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 Die Lage der Kirchen in der SBZ wird entscheidend mitbestimmt durch die kirchenpolitische Entwicklung von 39 Jahren in der SU und durch die unterschiedliche Religionspolitik in den Satellitenländern. In den ersten Etappen der rücksichtslosen Kirchenverfolgung von 1917–1939 trat der Bolschewismus als Antikirche mit dem Ausschließlichkeitsanspruch des dialektischen Materialismus auf. Gottlosigkeit wurde aus Grundsatz gefordert. Auslöschung der Kirche war das Ziel. Es kam zwischen 1925 (Gründung des Bundes der Gottlosen) und 1931 zu Massenaustritten. Aber die orthodoxe Kirche überlebte und blieb. Die Sowjetregierung erkannte schon beim Tode des Patriarchen Tychon (25. 3. 1925), daß ihre Bemünungen um die völlige Ausmerzung des Christentums vergeblich waren. Sie änderte die Methode, ohne das Ziel aufzugeben, indem sie die Kirche zwang, die Tatsache der Verfolgung formell abzuleugnen und das „Martyrium der Lüge“ dem Leben der Kirche zuliebe auf sich zu nehmen; die Anzahl der Gläubigen jedoch, die ohne Anklage gegen die Kirche das Martyrium der Wahrheit auf sich nahmen, blieb groß genug zur Wachhaltung des Gewissens. Während des Krieges schließlich wurde die Kirche „anerkannt“ und gleichgeschaltet. In der SBZ war die Ausgangssituation eine wesentlich andere. Es gab im Deutschland von 1945 nicht wie im Rußland von 1917 ein Staatsoberhaupt, dem (laut § 64 der alten russischen Verfassung) der Titel „Beschützer der Dogmen des … Glaubens und Aufseher der Rechtgläubigkeit“ zuerkannt war. Die Kirchen in Deutschland hatten schon während des „Dritten Reiches“ unter einer christentumsfeindlichen Diktatur leiden müssen. Die SED zog darum für die Bekämpfung der Kirchen ihre Nutzanwendungen aus den veränderten Methoden in der SU und aus den Erfahrungen in den Satellitenländern, wo Schauprozesse und Liquidierungen das System selber diskreditiert hatten. Die SED-Regierung hoffte, ohne Verzicht auf gelegentliche Schockaktionen, das Kirchenvolk langsam der Kirche entfremden zu können. Erfahrungen in nationalkirchlichen und paltungsexperimenten wurden mit Prag und Warschau ausgetauscht. Immer, wenn eine Verschärfung des politischen Kurses in der Zone vorbereitet wurde, ging eine osteuropäische Konferenz „fortschrittlicher Christen“ oder eine „Friedenstagung“ mit christlichen Sprechern voraus. Chruschtschows Mahnung vom 1. 11. 1954, die Gefühle der Gläubigen zu schonen, die [S. 134]Dilettanten auszuschalten und nur noch einen ideologischen Kampf gegen die „unwissenschaftliche religiöse Weltanschauung“ zu führen, brachte für die Zone keine Erleichterung, denn hier vollzog sich ja der Hauptkampf in den Schulen, Parteischulen, in Presse und Rundfunk. Die Gesellschaft zur ➝Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse übernahm von der fast gleichnamigen sowjetischen Organisation Kampfschriften von niedrigem Niveau (z. B. Pawjolkin, „Der religiöse Aberglaube und seine Schädlichkeit“), die in großen Auflagen verbreitet wurden. Vortragszyklen an Hand des Buches „Weltall, Erde, Mensch“ wurden mit der Tendenz der Verächtlichmachung des Glaubens zur Vorbereitung der Jugendweihe veranstaltet. Auch die Volkshochschule wurde in diese „populärwissenschaftlichen“ Aufklärungsaktionen einbezogen bei Verminderung der Anzahl der christlichen Dozenten. Der wachsende Widerstand gegen die Jugendweihe wurde mit öffentlicher Beschimpfung der Pfarrer und mit Gesinnungsterror gegenüber den Eltern beantwortet. In einem Schreiben des Evangelischen Bischofs von Berlin an die Eltern der Konfirmanden (vom 17. 10. 1955) hieß es: „Wer sich konfirmieren lassen will, kann nicht zur Jugendweihe gehen. Hier können Sie keine Kompromisse schließen mit dem Atheismus!“ Im Katholischen Amtsblatt (Bischöfl. Ordinariat Berlin) vom 1. 2. 1955 wurde gesagt: „Hier gibt es nur ein Entweder-Oder. Katholischer Glaube und Jugendweihe stehen sich unversöhnlich gegenüber.“ Die scharfen Maßnahmen gegen kirchliche Jugendorganisationen (Junge Gemeinde) und die am 15. 2. 1956 verfügte Behinderung des Religionsunterrichts an den Schulen Ostberlins (Verbot des Religionsunterrichts an den Oberschulen) zeigten erneut, wo die Hauptangriffe gegen die Kirchen geführt werden. Weitere Beispiele für die mit verschiedenen Mitteln durchgeführte Absicht, der Kirchenarbeit den Boden zu entziehen, sind: Die Schließung der ev. Bahnhofsmissionen und die Verhaftung zahlreicher Helfer dieser Missionen unter der Anschuldigung der Sabotage und Republikfluchtbegünstigung, die Kürzung der staatlichen Zuschüsse an die Kirchen, die Beschränkung der kirchlichen karitativen Tätigkeit „auf den kirchlichen Raum“, die Verächtlichmachung führender Geistlicher in der Öffentlichkeit. Die Kampfmilderung nach dem Juni-Aufstand ist vergessen. Literaturangaben Adolph, Walter: Atheismus am Steuer. Berlin 1956, Morus-Verlag. 103 S. Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. Bonn 1956. 78 S. Shuster, George N.: Religion hinter dem Eisernen Vorhang (übers. a. d. Amerik.). Würzburg 1954, Marienburg Verlag. 288 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 133–134 Kindergarten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KlassenjustizSiehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 Die Lage der Kirchen in der SBZ wird entscheidend mitbestimmt durch die kirchenpolitische Entwicklung von 39 Jahren in der SU und durch die…
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Wohnungswesen (1956)
Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der Wohnungsbestand der SBZ hat durch Kriegszerstörungen relativ geringe Verluste (11,5 v. H.) gegenüber dem deutschen Durchschnitt von 33,3 v. H. erlitten. Die 1950 vorhandenen etwa 4,15 Mill. Wohnungen mußten eine um 14,4 v. H. gewachsene Bevölkerung aufnehmen, so daß die Wohndichte um 27 3 v. H. zugenommen hat. Es fehlten etwa 1 Mill. Wohnungen. Auf je 10.000 Einwohner entfiel ein Defizit von 530 Wohnungen. Diesem Wohnungsmangel ist seitdem bis zur Gegenwart (1956) im wesentlichen nur durch die totale Bewirtschaftung des Vorhandenen abgeholfen worden. Grundlage der „gerechten“ Verteilung von Wohnraum ist die „Leistung des Wohnungsuchenden oder Wohnungsinhabers „für den Aufbau der DDR“. Aktivisten, Angehörige der Intelligenz, Helden der Arbeit und andere Ausgezeichnete erhalten höchste Dringlichkeitsstufen (maßgebend dafür ist das Urteil der Betriebswohnungskommissionen). Auf der anderen Seite werden Nichtarbeitende aus den neuen Industrieschwerpunkten zwangsweise ausgesiedelt („operative Wohnraumlenkung“), um Wohnraum für die Arbeitskräfte zu gewinnen. Seit Anfang 1956 gilt als Regel, daß bei neu zu beginnenden Wohnungsbauvorhaben die VEB als Rechtsträger eingesetzt werden (Arbeiterwohnungsbau). Durch Neubauten konnte 1946–48 nicht einmal der Abgang an Wohnungen durch Verfall, Zweckentfremdung usw. gedeckt wer[S. 301]den. Die verfügbare Wohnfläche je Person sank von 8,4 auf 7,6 qm. Die für 1949–1950 geplanten geringen Vorhaben von jährlich etwa 19.000 Wohnungen wurden nicht erfüllt. Der erste Fünfjahrplan sah insgesamt den Bau von etwa 240.000 Wohnungen vor. Nach amtlichen sowjetzonalen Angaben sollen davon 206.000 Wohnungen gebaut worden sein. Tatsächlich aber sind nur etwa 150.000 Neubauwohnungen erstellt worden. In der Zeit des ersten Fünfjahrplans hatte der Wohnungsbau in der SBZ also nur einen Umfang von einem Viertel gegenüber dem Wohnungsbau in der Bundesrepublik. Während in der Bundesrepublik der Wohnraumbedarf bei Beibehaltung des bisherigen Bautempos in etwa vier Jahren (1960) abgedeckt sein wird, würde man in der SBZ, ebenfalls bei bisherigem Wohnungsbautempo, dazu noch weitere 25–30 Jahre benötigen. Projektierung und Bau werden vorwiegend von volkseigenen Entwurfbüros bzw. Baubetrieben im Auftrag der öffentlichen Hand durchgeführt. Private Bauherren halten sich wegen der Unsicherheit der Eigentumsverhältnisse zurück. Obwohl eine generelle Änderung der Eigentumsverhältnisse nicht proklamiert wurde, sind in vielen Einzelfällen auch im W. Enteignungen bzw. Verfügungsbeschränkungen unter Überführung in Treuhandverwaltung vorgenommen worden. Die Mieten sind nach wie vor gestoppt. Bei Arbeitern und Angestellten der unteren bzw mittl. Einkommenschichten werden 6–7 v. H. des Einkommens für Miete ausgegeben. (Architektur) Literaturangaben Dies.: Die Wohnungswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 12 Anlagen. Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 300–301 Wloch, Karl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wolf, PaulSiehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der Wohnungsbestand der SBZ hat durch Kriegszerstörungen relativ geringe Verluste (11,5 v. H.) gegenüber dem deutschen Durchschnitt von 33,3 v. H. erlitten. Die 1950 vorhandenen etwa 4,15 Mill. Wohnungen mußten eine um 14,4 v. H. gewachsene Bevölkerung aufnehmen, so daß die Wohndichte um 27 3 v. H. zugenommen…
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Notenbank, Deutsche (DNB) (1956)
Siehe auch: Deutsche Notenbank: 1975 1979 Deutsche Notenbank (DN): 1969 Notenbank, Deutsche (DNB): 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die im Mai 1948 errichtete Deutsche Emissions- und Girobank, die zunächst nur als Geldausgleichsstelle arbeitete, erhielt auf Anordnung der DWK vom 20. 7. 1948 zugleich mit der Verleihung des Notenausgaberechtes den Namen DNB und wurde durch Gesetz vom 31. 10. 1951 zur Staatsbank der „DDR“ erklärt. Neben dem alleinigen Recht zur Herausgabe von Banknoten fuhrt sie die Kassengeschäfte des Staatshaushaltes. Nach der Satzung hat die DNB „die Aufgabe, die Wirtschaftsplanung mit den Mitteln der Geld- und Kreditpolitik aktiv zu unterstützen. Der Bank obliegt die Regelung des Geldumlaufes, die Organisation des Zahlungsverkehrs und der Zahlungsausgleich mit anderen Besatzungszonen und dem Auslande.“ Grundkapital 400 Mill. DM Ost. Die DNB unterhält Filialen in den 14 Bezirkshauptstädten und weitere Niederlassungen in 154 Kreisstädten und an 85 sonstigen größeren Plätzen. Sie ist im Rahmen der von der Staatlichen ➝Plankommission vorgesehenen Pläne neben der Deutschen ➝Bauernbank und den Sparkassen das Hauptinstitut für kurzfristige Kreditgewährung. Die DNB übernahm mit ihrem Apparat ab 1. 1. 1951 die zu diesem Zeitpunkt aufgelösten Haushalts- und Steuerkassen der SBZ und schloß damit den Prozeß der Zentralisierung des Haushalts- und Finanzwesens ab. Ihr Präsident hat Sitz und Stimme im Ministerrat. Die DNB arbeitet nach einem vom Finanzministerium bestätigten Haushaltsplan und darf allgemein verbindliche Anordnungen erlassen. Mit der Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung wurde der DNB mit ihrem Filialsystem der Rechnungseinzug für sämtliche VEB übertragen. Seit 1. 1. 1952 ist die DNB als Generalkontrollinstanz für den gesamten Wirtschaftsablauf tätig; in dieser Eigenschaft obliegt ihr die Kontrolle der Produktion, des Umsatzes und der Einhaltung der Volkswirtschaftspläne. Man hofft, hierdurch die bisherigen zahlreichen Planungsfehler verringern zu können. Präsident: Greta ➝Kuckhoff (SED). [301] Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 184 Notariat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nuschke, OttoSiehe auch: Deutsche Notenbank: 1975 1979 Deutsche Notenbank (DN): 1969 Notenbank, Deutsche (DNB): 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die im Mai 1948 errichtete Deutsche Emissions- und Girobank, die zunächst nur als Geldausgleichsstelle arbeitete, erhielt auf Anordnung der DWK vom 20. 7. 1948 zugleich mit der Verleihung des Notenausgaberechtes den Namen DNB und wurde durch Gesetz vom 31. 10. 1951 zur Staatsbank der „DDR“ erklärt. Neben dem alleinigen Recht zur…
DDR A-Z 1956
Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des (1956)
Siehe auch: Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutz des: 1953 1954 Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das „Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels“ vom 21. 4. 1950 (GBl. S. 327) ist von besonderer Bedeutung auf wirtschaftsstrafrechtlichem Gebiet. Es stellt den ohne besondere Genehmigung erfolgten Transport von Waren nach und von Westberlin unter Strafe von mindestens 3 Jahren Gefängnis, in schweren Fällen mindestens 5 Jahren Zuchthaus und Vermögenseinziehung. Ein schwerer Fall liegt u. a. immer dann vor, wenn Wertpapiere, Briefmarken mit Sammlerwert, Kunstgegenstände oder Schmucksachen ohne Warenbegleitschein nach Westberlin gebracht werden. Durch die „Verordnung zum Schutze des innerdeutschen Warenverkehrs“ vom 26. 7. 1951 (GBl. S. 705) wurde dieses Gesetz auf den gesamten Warenverkehr zwischen der SBZ und der Bundesrepublik ausgedehnt. Durch dieses Gesetz wird die Möglichkeit, über privates Eigentum frei zu verfügen (Kunstgegenstände, Schmucksachen usw.), stark eingeschränkt und teilweise verhindert (Eigentum). In einer nach der Verkündung des Neuen Kurses erlassenen Richtlinie hat das Oberste Gericht die zu „formale“ Anwendung des Handelsschutzgesetzes gerügt und zur Gewährleistung seiner „richtigen“ Anwendung u. a. angeordnet, daß ein schwerer Fall im Sinne des Gesetzes (5 Jahre Zuchthaus Mindeststrafe) nur dann anzunehmen sei, wenn es sich bei dem unerlaubten Transport von Geld, Wertsachen und dgl. „um hohe Geldbeträge oder Gegenstände von erheblichem Wert handelt“ (Richtlinie Nr. 4 vom 31. 10. 1953; ZBl. S. 546). Die Ausdrücke „hoch“ und „erheblicher Wert“ sind bewußt unklar gehalten, so daß praktisch jede gewünschte Auslegung möglich ist. Das AZKW verfügt Beschlagnahme und Einziehung von Gegenständen selbständig ohne Beteiligung der Gerichte (Beschlagnahme). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 119 Innen- und Außenhandel, Deutscher (DIA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Innere ReservenSiehe auch: Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutz des: 1953 1954 Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das „Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels“ vom 21. 4. 1950 (GBl. S. 327) ist von besonderer Bedeutung auf wirtschaftsstrafrechtlichem Gebiet. Es stellt den ohne besondere Genehmigung erfolgten Transport von Waren nach und von Westberlin unter Strafe von mindestens 3 Jahren Gefängnis, in schweren Fällen mindestens 5…
DDR A-Z 1956
Sparkassen (1956)
Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 241]Die Sp. der SBZ leugnen, Rechtsnachfolger der alten Sp. zu sein; sie sind aber im Besitz der Sachwerte und befinden sich in den alten Geschäftsräumen. Sie lehnen es ab, über alte Guthaben und über Wertpapiere, die früher bei der betreffenden Sp. in Verwahrung (Depot) gegeben waren, Auskunft zu geben. Diese Werte sind als verloren zu betrachten. Die Forderungen der Sp. Schulden der Kunden) dagegen sind 1:1 umgewertet und werden mit Zinsen von der Deutschen ➝Notenbank eingetrieben. Hauptaufgabe der Sp. ist es, Sammelbecken für Spareinlagen zu sein. Ferner obliegt ihnen die Kreditversorgung des privaten Handels, des Handwerks und der Kleinindustrie (bis zu 10 Belegschaftsmitgliedern) und der Privatpersonen. Bei der Ausgabe von kurzfristigen Krediten aus Giroeinlagen sind die Weisungen der Deutschen Notenbank bindend. Überschüsse an Giroeinlagen sind auf Girokonten und als Termingeld bei der Deutschen Notenbank anzulegen. Beim Überweisungsverkehr über Kreisgrenzen hinaus haben sich die Sp. des Gironetzes der Deutschen Notenbank zu bedienen. Nach sowjetzonalen Angaben erhöhten sich die Sparkonten von 5,6 Mill. DM im Jahre 1951 auf 8,1 Mill. DM im Jahre 1953 und von 9,4 Mill. DM im Jahre 1954 auf 10,2 Mill. DM bis zum 30. 6. 1955. Die Entwicklung des Spareinlagenbestandes von 1948 bis 1955 ergibt folgendes Bild: Spareinlagen können, wenn für sie keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, in unbegrenzter Höhe vom Sparbuch abgehoben werden, d. h. also, daß die bei 1.000 DM Ost pro Monat liegende Auszahlungsbeschränkung aufgehoben ist. Abhebungen und Einzahlungen von Sparbeträgen können im Gebiet der SBZ bei allen Sparkassen und [S. 242]ihren Zweigstellen, bei sämtlichen Postanstalten und bei jeder Kreisstelle der Deutschen ➝Bauernbank erfolgen, gleichgültig, von welchem dieser 3 Institute das Sparbuch ausgestellt wurde. Die Spargelder werden von der Besteuerung ausgeschlossen. Bei bestimmten Sparverträgen wurde die Möglichkeit geschaffen, mit dem eingezahlten Betrage eine Prämie zu gewinnen. (Prämiensparen.) Alle diese Maßnahmen erfolgten, um einen Anreiz zu erhöhter Spartätigkeit zu schaffen. (Inhabersparen, Betriebssparkassen, Bausparen, Bankwesen, Währungspolitik, Währungsreform) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 241–242 Sozialversicherungsausweis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SparkaufbriefSiehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 241]Die Sp. der SBZ leugnen, Rechtsnachfolger der alten Sp. zu sein; sie sind aber im Besitz der Sachwerte und befinden sich in den alten Geschäftsräumen. Sie lehnen es ab, über alte Guthaben und über Wertpapiere, die früher bei der betreffenden Sp. in Verwahrung (Depot) gegeben waren, Auskunft zu geben. Diese Werte sind als verloren zu betrachten. Die Forderungen der Sp. Schulden der Kunden) dagegen…