DDR A-Z 1958

Kassation (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Außerordentliches Rechtsmittel, mit dem jedes rechtskräftige Straf- und Zivilurteil und jede andere richterliche Entscheidung, die der Rechtskraft fähig ist, binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft durch den Generalstaatsanwalt oder den Präsidenten des Obersten Gerichts angefochten werden kann, wenn die Entscheidung „auf einer Verletzung des Gesetzes“ beruht oder „der Gerechtigkeit gröblich widerspricht“ (§§ 12 ff. des „Gesetzes über die Errichtung des Obersten Gerichtshofs und der Obersten Staatsanwaltschaft der DDR“ vom 8. 12. 1949 und §§ 301 ff. der sowjetzonalen StPO), über die K.-Anträge entscheiden K.-Senate des Obersten Gerichts. Die K. ist keine dritte Instanz und „nicht im Interesse der Partei geschaffen worden, sondern ausschließlich „im Interesse der Allgemeinheit“ (Nathan in: „Neue Justiz“, 1949, S. 304) zum Zwecke der Wahrung der Rechtseinheit und der Beseitigung falscher Urteile. Mittelbar soll damit die Rechtsprechung der unteren Gerichte gelenkt werden. „Es gilt, durch richtige Auswahl der zur K. zu bringenden Entscheidungen dem Obersten Gericht Gelegenheit zu geben, in den alten Schlauch überkommener Strafgesetze den neuen Wein fortschrittlichen Wissens zu gießen, Rechtsgrundsätze zu entwickeln, die den Erkenntnissen unserer neuen, in der Entwicklung begriffenen Rechtstheorie entsprechen.“ (Melsheimer in „Neue Justiz“, 1952, S. 206) In Strafsachen kann das Oberste Gericht nach Eingang des K.-Antrags Haftbefehl erlassen (§ 306 der sowjetzonalen StPO). Nach Verkündung des Neuen Kurses sollte das K.-Verfahren dazu dienen, „durch richtige Anleitung der Gerichte neue Fehler oder die Fortsetzung alter Fehler zu vermeiden.“ (Schumann in: „Fragen des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik“, Berlin 1954.) Dem widerspricht die Feststellung, daß „auch jetzt noch die Zahl der zum Nachteil der Angeklagten gestellten K.-Anträge überwiegt“ (a. a. O.). (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3. Aufl. (BB) 1955. 160 S. (Neubearb. erscheint 1958.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 156 Kasernierte Volkspolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kaul, Friedrich Karl

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Außerordentliches Rechtsmittel, mit dem jedes rechtskräftige Straf- und Zivilurteil und jede andere richterliche Entscheidung, die der Rechtskraft fähig ist, binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft durch den Generalstaatsanwalt oder den Präsidenten des Obersten Gerichts angefochten werden kann, wenn die Entscheidung „auf einer Verletzung des Gesetzes“ beruht oder „der Gerechtigkeit gröblich…

DDR A-Z 1958

Energieerzeugung (1958)

Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1959 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Stromerzeugung: Die installierte Maschinenleistung in den öffentlichen und industriellen Kraftwerken der SBZ betrug bei Kriegsende etwa 5.300 Megawatt. Durch Demontageverluste sank sie auf 3.500 Megawatt ab. Von Demontagen wurden weitgehend auch Umformer- und Schaltstationen und das Verteilernetz betroffen. Sogar Freileitungsmaste wurden abmontiert. Der Wiederaufbau erforderte volle zehn Jahre: Ende 1956 betrug die fahrbare Kraftwerksleistung 5.400 MW. Die Bruttostromerzeugung der Kraftwerk betrug bei Kriegsende etwa 26.000 Millionen kWh/Jahr. 1949 wurden 31.200 Millionen kWh erzeugt. Im Jahre 1957 konnte die Erzeugung weiter auf 32.700 Millionen kWh erhöht werden. Trotz dieser Entwicklung hat die Elektro-E. in der SBZ mit dem steigenden Bedarf der Industrie nicht Schritt gehalten. Der Stromverbrauch für die Industrie und für sonstige gewerbliche Zwecke ist daher noch immer kontingentiert, und auch die Haushaltungen werden ständig ermahnt, mit Strom sparsam umzugehen (Wattfraß), obwohl der Anteil der Haushalte am Stromverbrauch nur 7 v. H. beträgt. Die E. stützt sich fast ausschließlich auf die z. Z. noch verhältnismäßig reichlich vorhandenen Braunkohlenvorkommen. Es fehlt aber an Stromerzeugungsanlagen. Der Energiemaschinenbau (Maschinenbau) hat seine Produktionspläne nie voll erfüllen können. Die Steigerungen in der Stromerzeugung wurden bis 1956 fast ausschließlich durch Wiederaufbau und Ausbau bestehender Kraftwerke erzielt. Erst 1957 wurde ein neues Kraftwerk (Trattendorf) in Betrieb genommen. Der Aufbau weiterer neuer Kraftwerke ist vorgesehen. Die E. ist einer der entscheidenden Schwerpunkte auch für die Erfüllung des zweiten Fünfjahrplans. — Die gesamte E. und Energieversorgung ist verstaatlicht. Nach zahlreichen vorangegangenen organisatorischen Veränderungen sind jetzt die Räte der Bezirke die Anleitungs- und Kontrollorgane. b) Gaserzeugung: Die Gasversorgung der jetzigen SBZ wurde bis Ende des zweiten Weltkrieges durch Einspeisungen von Ferngas aus Westdeutschland sichergestellt, da die geringen Eigenvorkommen an Steinkohle eine nennenswerte Verkokung nicht ermöglichten. Die Gaswirtschaft erlitt erhebliche Kriegsschäden, u. a. wurde die Großgaserei Magdeburg zu etwa 70 v. H. betroffen. Nach der Beseitigung der Schäden und dem Aufbau eines neuen Werkes, der Großkokerei Lauchhammer, steht die Gasgewinnung aus Braunkohle im Vordergrund. Gas wird für Industrie und Gewerbe z. Z. noch bewirtschaftet. Mit der Fertigstellung des Kombinats Schwarze Pumpe soll die Mangellage bei Gas jedoch endgültig beseitigt werden. Gas ist als Brennstoff für die Industrie (insbes. für Bergbau, eisenschaffende und chemische Industrie) von großer Bedeutung. Fast ein Drittel des Gasaufkommens wird von der Industrie verbraucht, etwas mehr als die Hälfte des Aufkommens geht in das öffentliche Netz (Haushalte, Straßenbeleuchtung usw.). Literaturangaben *: Die Kraftwirtschaft in der Sowjetzone, ihre Quellen und Reserven. (Mat.) 1953. 52 S. m. 15 Anlagen. *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 95 S. m. 5 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 86 Endverbraucherpreis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Energiemaschinenbau

Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1959 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Stromerzeugung: Die installierte Maschinenleistung in den öffentlichen und industriellen Kraftwerken der SBZ betrug bei Kriegsende etwa 5.300 Megawatt. Durch Demontageverluste sank sie auf 3.500 Megawatt ab. Von Demontagen wurden weitgehend auch Umformer- und Schaltstationen und das Verteilernetz betroffen. Sogar Freileitungsmaste wurden abmontiert. Der…

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Verfassung (1958)

Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 [S. 325]Wie das deutsche Volk aus der Erfahrung seiner jüngsten Geschichte weiß, bietet das geschriebene Wort einer V. allein noch nicht die Gewähr dafür, daß nicht ihr Geist verfälscht oder ihr Inhalt ausgehöhlt wird. Blieb doch die Weimarer Reichsverfassung unter der Herrschaft des Nationalsozialismus in Geltung, obwohl dessen Diktatur zu den Normen dieser V. in eklatantem Widerspruch stand. Wenn man sich nicht die Möglichkeit eines solchen Widerspruchs zwischen äußerem Wortlaut und tatsächlichem Geschehen vor Augen hält, ist die staatsrechtliche Entwicklung in der SBZ nur schwer zu verstehen. Durch die militärische Eroberung Ost- und Mitteldeutschlands und durch die Bestimmungen der dem Potsdamer Abkommen vorangegangenen Vereinbarungen der vier Siegermächte über das Kontrollverfahren in Deutschland vom 5. Juni 1945 (die die höchste Regierungsgewalt für das betreffende Besatzungsgebiet dem jeweiligen Oberbefehlshaber der Besatzungsstreitkräfte übertrugen), war die SU in die tatsächliche, unbeschränkte Verfügungsgewalt über ein Gebiet gelangt, dessen Bewohner — durch Hunger, Not und Entbehrungen und die seelische Erschütterung des politischen und militärischen Zusammenbruchs gelähmt — bereit waren, sich an den von der Besatzungsmacht gegebenen Richtlinien für den staatlichen Neuaufbau zu orientieren. — Daß die SU schon 1945 die Absicht hatte, das von ihr besetzte Gebiet politisch, wirtschaftlich und kulturell im Sinne des Bolschewismus umzuformen, ergibt sich aus dem heute — nach dreizehnjähriger Besetzungsdauer — erreichten hohen Grad der Anpassung an sowjetische Verhältnisse. Ob diese Tendenz der sowjetischen Besatzungspolitik von vornherein erkennbar war, ist umstritten. Als Richtschnur für die staatliche Entwicklung in der SBZ wie in Deutschland überhaupt sind von der Potsdamer Konferenz die Begriffe Demokratisierung und Entmilitarisierung verkündet worden (Potsdamer Abkommen, Abschnitt III, Einleitung). Das Wort Demokratie hat in der sowjetischen Vorstellungswelt jedoch einen völlig anderen Inhalt als in der freien Welt. Nach Stalin ist „die Demokratie in der SU … eine Demokratie für die Werktätigen“, und er glaubt daher, „daß die Verfassung der UdSSR die einzige bis zum letzten demokratische Verfassung der Welt ist“ (Rede Stalins über die V. der UdSSR am 25. 11. 1936, in „Die Stalinsche Verfassung“, Ostberlin, 1950, S. 34 f.). In der gleichen Rede hatte Stalin wörtlich gesagt: „Ich muß zugeben, daß der Entwurf der neuen Verfassung tatsächlich das Regime der Diktatur der Arbeiterklasse aufrechterhält, ebenso wie er die jetzige führende Stellung der Kommunistischen Partei der UdSSR unverändert beibehält.“ (a. a. O., S. 33 f.) Nach sowjetischer Auffassung sind also vollendete „Demokratie“ und bolschewistische Diktatur gleichbedeutende Begriffe. Für die deutsche Bevölkerung, die nach den schmerzlichen Erfahrungen unter der nationalsozialistischen Diktatur eine echte Demokratie und damit freiheitliche und rechtsstaatliche Verhältnisse ersehnte, hielt die sowjetische Besatzungsmacht 1945 jedoch politische Formen bereit, die eine solche echte Demokratie nur zu bedeuten schienen. Im Sommer 1945 hatte die SMAD nicht nur die KPD, sondern auch drei im westlichen Sinne demokratische Parteien zugelassen: die SPD, die CDU und die LDPD. Das schien auf eine annähernde Wieder[S. 326]herstellung des Parteiensystems der Weimarer Republik hinauszulaufen. Die Wiedererweckung der deutschen Demokratie war aber in der SBZ nur eine scheinbare. Die vier Parteien haben niemals Gelegenheit erhalten, sich in freien Wahlen miteinander zu messen. Bevor nämlich im Oktober 1946 die ersten Wahlen (Gemeinde- und Landtagswahlen) erfolgten, war bereits der erste entscheidende Schritt auf dem Wege zur „Volksdemokratie“ getan worden: der im April 1946 unter sowjetischem Druck vorgenommene Zusammenschluß von KPD und SPD zur „Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands“, der SED. Nach den Wahlen im Oktober 1946, bei denen die SED trotz massivster sowjetischer Wahlbeeinflussung nicht die absolute Mehrheit erhielt, hat sich die SED nie wieder zu einer Wahl gestellt, bei der zwischen mehreren Listen gewählt werden konnte. Die Sowjets erzwangen vielmehr die sog. Blockpolitik, in die nicht nur die drei Parteien SED, CDU und LDPD, sondern auch die im Sommer 1948 auf sowjetischen Befehl gegründete „Nationaldemokratische Partei Deutschlands“ (NDPD) und die „Demokratische Bauernpartei Deutschlands“ (DBD) sowie die sog. demokratischen Massenorganisationen einbezogen wurden. Ohne Wahlen, lediglich auf dem Wege der Delegierung, wurden von den Blockparteien und Massenorganisationen Vertreter nominiert, die am 6. und 7. 12. 1947 als erster sog. Volkskongreß zusammentraten. In derselben Weise wurde der am 17. und 18. 3. 1948 (gleichzeitig mit der Hundertjahrfeier der deutschen Revolution von 1848) tagende „Zweite Volkskongreß“ berufen, der sich selbst zu einem „Deutschen Volksrat“ erklärte. Dieser nicht aus Wahlen, sondern durch willkürliche Berufungen entstandene „Deutsche Volksrat“ ließ durch einen Verfassungsausschuß den „Entwurf einer Verfassung für die Deutsche Demokratische Republik“ ausarbeiten, der am 22. 10. 1948 veröffentlicht wurde. Am 19. 3. 1949 wurde dieser Verfassungsentwurf von dem „Volksrat“ nach unbedeutenden Änderungen angenommen. Am 15. und 16. 5. 1949 erfolgte schließlich in der SBZ eine Abstimmung über eine willkürlich zusammengesetzte „Einheitsliste“ des „Blocks“, bei der nur mit „Ja“ oder „Nein“ gestimmt oder ein ungültiger Stimmzettel abgegeben werden konnte. Trotz der sehr intensiven, z. T. auf national gefärbte Parolen gestutzten Propaganda wurden insgesamt nur 61,8 v. H. „Ja“-Stimmen, in Ostberlin sogar nur 51,7 v. H. „Ja“-Stimmen gezählt. Dieses Abstimmungsergebnis reichte aber aus, um die „Einheitsliste“ als „gewählt“ zu erklären. So entstand der „Dritte Deutsche Volkskongreß“ (mit 1523 Delegierten), der am 30. 5. 1949 die V. bestätigte und die Ernennung der 330 Abgeordneten des neuen „Deutschen Volksrates“ vornahm. Wieder ohne Wahlen konstituierte sich dieser „Volksrat“ schließlich am 7. 10. 1949 auf Grund des der LDP und CDU aufgezwungenen verfassungsändernden Gesetzes vom 7. 10. 1949 (GBl. S. 1) als „Provisorische Volkskammer der DDR“. Zugleich wurden eine „Provisorische Regierung der DDR“ eingesetzt, eine „Provisorische Länderkammer der DDR“ gebildet und durch Gesetz vom 7. 10. 1949 die „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ (GBl. S. 5) in Kraft gesetzt. Diese V. ist in ihrem Wortlaut weitgehend der Weimarer Reichsverfassung nachgebildet. So erscheint deren Art.~1 Abs. 2: „Die Staatsgewalt geht vom [S. 327]Volke aus“ in der Fassung: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 3 Abs. 1). Auch das Bekenntnis zu dem Grundsatz freier Wahlen ist in der V. der „DDR“ in fast die gleichen Worte gekleidet wie in Art. 22 der Weimarer Reichsverfassung: „Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl … gewählt.“ (Art. 51 Abs. 2) Insbesondere haben den Vorschriften über die Grundrechte die Grundrechtsartikel der Weimarer Reichsverfassung als Vorbild gedient; sie stimmen z. T. fast wörtlich überein. Wie die entsprechenden Normen des Grundgesetzes sind diese Artikel unmittelbar geltendes Recht. Ihr Sinngehalt ist jedoch ein völlig anderer als der gleichlautender Formulierungen der V. rechtsstaatlicher Demokratien. Denn die volksdemokratische Ordnung kennt nur das Primat der Gemeinschaft, nicht dagegen die Freiheit des einzelnen um des einzelnen willen. So ist auch der Schutz der Grundrechte vor Maßnahmen der Staatsgewalt denkbar schwach ausgestaltet und bezeichnenderweise jeder richterlichen Nachprüfung entzogen. Wesentlich ausgeprägter ist dagegen der Schutz der Grundrechte vor Mißbrauch durch den einzelnen. Diese Tendenz wird besonders in Art. 6 Abs. 2 deutlich, der „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten“ zu „Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches“ und damit zu unmittelbar geltendem Strafrecht erklärt. (Strafgesetzbuch) Der Grundrechtskatalog zählt weitgehend die gleichen Grundrechte auf wie das Grundgesetz. Als wichtigstes politisches Recht nennt Art. 3 Abs. 2 das Recht jedes Bürgers „zur Mitgestaltung in seiner Gemeinde, seinem Kreis, seinem Lande und in der DDR“. Die V. kennt ihrem Wortlaut nach aber auch die herkömmlichen Freiheitsrechte: persönliche Freiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Postgeheimnis und Freizügigkeitsrecht werden in Art. 8, freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit in Art. 9, Freiheit der Kunst, Wissenschaft und ihrer Lehre in Art. 34 garantiert. Art. 10 enthält Auslieferungsverbot, Asylrecht und Auswanderungsrecht. Vereinigungs- und Koalitionsrecht räumen Art. 12, 13, 53 bzw. 14 ein. Eigentum, Erbrecht und Urheberrechte werden in Art. 22–24 Abs.~1 gewährleistet. Die Freiheit der Religionsausübung garantiert Art. 41. Sämtliche Grundrechte stehen jedoch nur auf dem Papier und werden seit dem Inkrafttreten der V. ständig und bewußt verletzt und sogar durch die Gesetzgebung in verfassungsmäßig unzulässiger Weise eingeschränkt. Den Grundrechten stellt die V. Grundpflichten gegenüber. Die zentrale Vorschrift ist Art. 4 Abs. 2, in dem es heißt: „Jeder Bürger ist verpflichtet, im Sinne der Verfassung zu handeln und sie gegen ihre Feinde zu verteidigen.“ Diese nach sowjetischem Staatsdenken weit auszulegende Norm wird durch den mit Gesetz vom 26. 9. 1955 (GBl.~I S. 653) geänderten Art. 5 dahin ergänzt, daß „der Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen“, mithin des bolschewistischen Systems, eine „ehrenvolle nationale Pflicht ist“. Zusammenfassend muß festgestellt werden, daß die V. der „DDR“ nach dem Willen Moskaus zu keiner Zeit der Errichtung einer echten demokratischen Ordnung dienen sollte, sondern von vornherein lediglich als scheindemokratische Fassade vor die auf die Bolschewisierung Mitteldeutschlands zielende Wirklichkeit gestellt war. Literaturangaben Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 2., erw. Aufl., Bonn 1958. 119 S. Weber, Werner: Die Frage der gesamtdeutschen Verfassung. München 1950, C. H. Beck. 28 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 325–327 Verdienstmedaille der Deutschen Reichsbahn A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verkaufsnormen

Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 [S. 325]Wie das deutsche Volk aus der Erfahrung seiner jüngsten Geschichte weiß, bietet das geschriebene Wort einer V. allein noch nicht die Gewähr dafür, daß nicht ihr Geist verfälscht oder ihr Inhalt ausgehöhlt wird. Blieb doch die Weimarer Reichsverfassung unter der Herrschaft des Nationalsozialismus in Geltung, obwohl dessen Diktatur zu den Normen…

DDR A-Z 1958

Kraftwagenerzeugung (1958)

Siehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Kraftwagenerzeugung: 1953 1954 1956 1959 Der Anteil der SBZ an der K. ist nach dem Kriege durch Demontagen (Reparationen) sehr erheblich abgesunken. Die Bevorzugung der Produktionsgütererzeugung verhinderte einen umfassenden Neuaufbau dieses Industriezweiges. Die Betriebe wurden völlig unzulänglich mit Investitionsmitteln ausgestattet, und die Materialzuteilungen sind bis heute unzureichend. Vor dem Kriege entfiel auf das Gebiet der SBZ ein Anteil von etwa 25 v. H. der deutschen K. Im Jahre 1956 betrug der Anteil der SBZ am gesamtdeutschen Gebiet (Bundesrepublik und SBZ) nur noch 4 v. H. Die Produktion hatte sich im Vergleich zur Bundesrepublik (BRD) wie folgt entwickelt: Das Fabrikationsprogramm in der SBZ ist dürftig. An Personenkraftwagen werden nur drei Typen hergestellt: der Repräsentationswagen „Sachsenring“ (2.400 ccm; 80 PS), der Kleinwagen „Wartburg“ (900 ccm, 37 PS, Fortentwicklung des alten DKW) und der Kleinstwagen „P 70“ (690 ccm, 22 PS). Alle früher hergestellten Typen wurden gestrichen. Ab Ende 1958 soll ein weiterer Kleinstwagen, „P 50“, in Serie gehen, dafür aber der „P70“ wegfallen. Eine amtliche Untersuchung in der SBZ ergab für Mitte 1957 einen nicht gedeckten Bedarf von mindestens 120.000 PKW. Für den Güterkraftverkehr fehlen etwa 80.000 LKW. — Im Lastkraftwagenbau werden ebenfalls nur noch drei Typen hergestellt, und zwar je ein Wagen mit 1~t, 2,5~t und 4~t Nutzlast. Die bisherigen Typen (0,75~t, 1~t und 3,5~t) sind gestoppt. Der Omnibusbau konzentriert sich unter Verwendung von Bauteilen der LKW-Typen auf kleine Modelle. Schwere Lastkraftwagen und schwere Omnibusse werden nach einer Absprache zwischen den Ostblockländern in der SBZ nicht entwickelt und gefertigt. Das Gesetz über den zweiten Fünfjahrplan sieht für 1960 eine Fertigung von nicht weniger als 70.600 PKW vor, eine Zahl, deren Erreichung von den Fachleuten in der Zone als völlig unmöglich bezeichnet wird, selbst wenn ab jetzt ausreichend Investitionen und Material für die K. bereitgestellt würden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 170 Kraftverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kramer, Erwin

Siehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Kraftwagenerzeugung: 1953 1954 1956 1959 Der Anteil der SBZ an der K. ist nach dem Kriege durch Demontagen (Reparationen) sehr erheblich abgesunken. Die Bevorzugung der Produktionsgütererzeugung verhinderte einen umfassenden Neuaufbau dieses Industriezweiges. Die Betriebe wurden völlig unzulänglich mit Investitionsmitteln ausgestattet, und die Materialzuteilungen sind bis heute unzureichend. Vor dem…

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Handwerksteuer (1958)

Siehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1954 1975 1979 1985 Handwerksteuer: 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die ab 1. 1. 1950 in der SBZ eingeführte H. wurde durch Gesetz vom 12. 3. 1958 (GBl. I, S. 262) neu geregelt. Handwerker mit höchstens drei Beschäftigten haben danach die H. A, Handwerker mit vier oder mehr Beschäftigten die H. B zu entrichten. Mit der Erhebung der H. entfallen: Einkommensteuer, Vermögensteuer und Gewerbesteuer. Die auf Grundstücke und Grundstücksteile des Handwerksbetriebes entfallende Vermögensteuer wird jedoch erhoben. Das mit der H. A belegte Handwerk zahlt auch keine Umsatzsteuer. Umsätze und Gewinne aus Einzelhandelstätigkeit sind bei den Handwerkern, die G. A entrichten, durch die Handelssteuer des Handwerks abgegolten, bei den der H. B unterliegenden Handwerkern gelten diese Umsätze bzw. Gewinne als andere Umsätze bzw. andere Einkünfte, wenn der Handelsumsatz 50 v. H. des Umsatzes der handwerklichen Tätigkeit übersteigt. Besteuerungsgrundlagen bei der H. A: Alle Handwerker zahlen einen H.-Grundbetrag, Handwerker mit Beschäftigten den H.-Zuschlag nach der Jahresbruttolohnsumme (Getreidemüller zahlen einen H.-Zuschlag nach der jährlichen Getreidevermahlung). Bäcker, Konditoren, Lebküchler, Fleischer, Roßschlächter, Augenoptiker und Kürschner zahlen unabhängig von dem H.-Zuschlag nach der Jahresbruttolohnsumme einen Zuschlag nach dem Materialeinsatz. Handwerker mit Einzelhandelstätigkeit werden mit der Handelssteuer nach dem Rohgewinn belegt. Besteuerungsgrundlage für die H. B ist der Umsatz und der Gewinn. Diese Neuregelung war seit langem geplant, vor allem soll dadurch ein Anreiz zum Eintritt in die Produktionsgenossenschaften des Handwerks gegeben werden, wo starke steuerliche Vergünstigungen bzw. völlige Steuerbefreiungen bestehen. (Steuerwesen). Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Plönies, Bartho: Die Sowjetisierung des mitteldeutschen Handwerks. Ein Bericht über die Lage des Handwerks in der sowjetischen Zone. 2., erg. Aufl. (BB) 1953. 136 S. m. 19 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 129 Handwerkskammern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hans-Beimler-Medaille

Siehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1954 1975 1979 1985 Handwerksteuer: 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die ab 1. 1. 1950 in der SBZ eingeführte H. wurde durch Gesetz vom 12. 3. 1958 (GBl. I, S. 262) neu geregelt. Handwerker mit höchstens drei Beschäftigten haben danach die H. A, Handwerker mit vier oder mehr Beschäftigten die H. B zu entrichten. Mit der Erhebung der H. entfallen: Einkommensteuer, Vermögensteuer und Gewerbesteuer. Die auf Grundstücke und Grundstücksteile…

DDR A-Z 1958

Berlin (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 B. ist die Hauptstadt Deutschlands, kann jedoch z. Z. die damit verbundenen Funktionen nicht ausüben. Mit 883,8 qkm Bodenfläche und 3,39 Mill. Einwohnern ist B. die größte deutsche Stadt. Von ihren 20 Verwaltungsbezirken gehören 12 mit 481 qkm und 2,2 Mill. Einwohnern zu den drei westlichen Sektoren, 8 mit 403 qkm und 1,14 Mill. Einwohnern zum Sowjetsektor. Als Hauptstadt Preußens und seit 1871 des Deutschen Reiches war B. bis 1945 das deutsche Verwaltungszentrum, durch seine günstige geographische Lage ein erstrangiger Knotenpunkt im europäischen Ost-West- und Nord-Süd-Verkehr. B. war ferner der Mittelpunkt des kulturellen Lebens in Deutschland und nicht zuletzt ein bedeutendes Industriegebiet. Infolge der schweren Kriegsschäden, der sowjetischen Demontagen und später der Spaltung der Stadt entwickelte sich der kulturelle und wirtschaftliche Wiederaufbau viel langsamer als in Westdeutschland. Westberlin wurde hierbei durch Marshallplan-Gelder und später durch Bundesmittel unterstützt, doch konnte es sich auf den Gebieten der Wissenschaft und Forschung sowie der Künste eine international anerkannte Stellung wiedererringen. 1945 wurde die Technische Universität, 1948 die Freie Universität, 1949 die Hochschule für Politik wieder bzw. neu gegründet. Zahlreiche weitere Institute und Kultureinrichtungen nahmen nach und nach ihre Tätigkeit wieder auf. Voraussetzung dafür war eine rege Bautätigkeit. Trotz Geld- und Kreditmangels schritt auch der Aufbau von Handel und Industrie in den letzten Jahren günstig fort. Besonders störend war hierbei das Fehlen des Hinterlandes, das sich sowohl auf die Ausfuhr von Gütern als auch auf die Versorgung der Stadt hemmend auswirkte. Westberlin konnte jedoch den alten Ruf seiner Erzeugnisse aus der Elektroindustrie, dem Bekleidungsgewerbe, dem Maschinenbau, der Eisen- und Stahlindustrie und dem graphischen Gewerbe wiederherstellen. Die entsprechenden Anlagen im Sowjetsektor wurden vielfach in Konkurrenz zu Westberlin entwickelt, und die wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen tragen oft repräsentativen Charakter. Wegen ihres parteiideologischen Anstriches ist ihnen aber die alte Bedeutung versagt geblieben. Die Bautätigkeit und die Wirtschaftsentwicklung leiden unter den für die gesamte SBZ geltenden Erschwerungen. Das gesamte Berliner Verkehrs-, Nachrichten- und Energienetz wurde durch die Spaltung der Stadt [S. 51]zum größten Teil zerrissen. Der Personenverkehr über die Sektorengrenze ist z. Z. nicht, der Güter- und Warenverkehr aufs schwerste behindert. Als Sitz des Kontrollrates auch nach der Kapitulation noch Regierungssitz für ganz Deutschland, wurde B. durch eine dem Kontrollrat nachgebildete Viermächteverwaltung einer Sonderbehandlung unterworfen. Die Stadt wurde anfangs in drei und bald danach, durch Ausgliederung eines französischen Sektors aus den westlich besetzten Teilen, in vier Sektoren geteilt. Ganz B. sollte durch den „Magistrat von Groß-Berlin“ unter Kontrolle der Alliierten Kommandantur einheitlich verwaltet werden. Vor Arbeitsbeginn der Kommandantur (11. 7. 1945) hatten die Sowjets alle in ihrem Interesse erforderlichen Maßnahmen bereits durchgeführt oder vorbereitet. Über 80 v. H. aller noch brauchbaren industriellen Einrichtungen wurden demontiert. Die Stadt erhielt eine rein kommunistische Verwaltungsspitze. Verwaltung und Gesetzgebung wurden weitgehend den Verhältnissen in der SBZ angeglichen (Finanzen, Schulen, Sozialversicherung, Verkehrswesen usw.). Durch ihren Vertreter in der Kommandantur verhinderten die Sowjets jede konstruktive Politik. Der 1946 mit großer Mehrheit gewählte Bürgermeister Prof. Reuter konnte infolge sowjetischen Vetos sein Amt nicht ausüben. Um die Position der Westmächte in B. unmöglich zu machen, sollten diese und die Westberliner Bevölkerung durch die Blockade vom 16. 6. 1948 (Beendigung der gemeinsamen Arbeit der Kommandantur durch Auszug des sowjetischen Kommandanten) bis zum 12. 1. 1949 (Aufhebung der Blockade durch Viermächteabkommen vom 4. 5. 1949) von allen Nachrichten-, Verkehrs- und Handelsverbindungen abgeschnitten werden. Die SMAD und die SED vertraten plötzlich die Auffassung, B. sei ein Teil der SBZ. Die Blockade wurde durch die Luftbrücke, die zuletzt ca. 8.000~t Güter pro Tag einflog, praktisch unwirksam und politisch zu einer kommun. Niederlage. Die inzwischen durchgeführte Währungsreform verschärfte die Krise, da B. zwei verschiedene Währungen (DM West und DM Ost) erhielt. Die Westmächte hätten der DM Ost für ganz Berlin zugestimmt, falls ihre Forderungen nach Mitkontrolle der Berliner Währung von den Sowjets angenommen worden wäre. Während heute im Sowjetsektor nur die DM Ost gültig und der Besitz von DM West strafbar ist, kann die DM Ost in Westberlin bei privaten Wechselstuben frei konvertiert werden. Der Kurs richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Die Spaltung der Stadt durch die Sowjets und die SED wurde durch die kommun. Sprengung der im Sowjetsektor tagenden Stadtverordneten-Versammlung am 6. 9. 1948 vollendet. Seit 30. 11. 1948 hat Berlin getrennte Verwaltungen. Westberlin gehört nicht zur Bundesrepublik, durch Übernahme von Bundesgesetzen wird jedoch die weitgehende Rechtsgleichheit angestrebt, seine Vertreter nehmen an den Bundestags- und Bundesratssitzungen zwar teil, besitzen jedoch kein Stimmrecht. Westberlin gilt als deutsches „Land“ auf Grund der Verfassung vom 1. 9. 1950. Von den 200 Sitzen des Abgeordnetenhauses werden 73 für die Abgeordneten des Sowjetsektors freigehalten für den Fall, daß auch dort wieder freie Wahlen möglich sein sollten. Die Regierung besteht aus dem Senat mit höchstens 16 Senatoren und dem Regierenden Bürgermeister an der Spitze. Westberlin wird z. Z. von einer Koalitionsregierung aus SPD und CDU regiert. — Der Sowjetsektor wird von einem nichtgewählten Magistrat unter Leitung eines Oberbürgermeisters verwaltet. Er ist verwaltungsmäßig nicht in die SBZ einbezogen. Der Viermächtestatus Berlins wird seitens der Westmächte sowie der Westberliner und der Bundesregierung streng gewahrt. (Besatzungspolitik, Verfassung, Regierung und Verwaltung) Literaturangaben Brunn, Walter: Die rechtliche, politische und wirtschaftliche Lage des Berliner Sowjetsektors. Berlin 1954, Kulturbuch-Verlag. 156 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 50–51 Berija, Lawrenti Pawlowitsch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berufsausbildung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 B. ist die Hauptstadt Deutschlands, kann jedoch z. Z. die damit verbundenen Funktionen nicht ausüben. Mit 883,8 qkm Bodenfläche und 3,39 Mill. Einwohnern ist B. die größte deutsche Stadt. Von ihren 20 Verwaltungsbezirken gehören 12 mit 481 qkm und 2,2 Mill. Einwohnern zu den drei westlichen Sektoren, 8 mit 403 qkm und 1,14 Mill. Einwohnern zum Sowjetsektor. Als Hauptstadt Preußens und seit 1871…

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Literatur (1958)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das literarische Leben der SBZ ist beherrscht von der ständigen Auseinandersetzung um den politischen Auftrag der Dichter (die Stalin einmal als „Ingenieure der menschlichen Seele“ angesprochen hatte), um die Zweckbezogenheit künstlerischen Schaffens und um die von den Ideologen der SED diktierte Stilnorm des sozialistischen Realismus. „Literatur und bildende Künste sind der Politik untergeordnet, aber es ist klar, daß sie einen starken Einfluß auf die Politik ausüben. Die Idee der Kunst muß der Marschrichtung des politischen Kampfes folgen.“ (Otto ➝Grotewohl anläßlich der Konstituierung der Kunstkommission 1951) Sechs Jahre später machte Alexander ➝Abusch (auf der Kulturkonferenz der SED) den Schriftstellern klar, „daß unsere Partei das kollektive Gewissen des Volkes ist und daß der Schriftsteller oder Künstler nur dann dieses Gewissen verkörpert, wenn er ein allezeit ergebener, selbstloser, opferbereiter Kämpfer im großen Kollektiv unserer Partei ist“. Staat und Partei versehen Kunst und L. jedoch nicht nur mit Direktiven, sondern fördern auch anpassungsfähige Talente durch Aufträge, Fortbildungsmöglichkeiten (Institut für Literatur), Honorare, Prämien und Preise. All diese Mittel haben nicht verhindern können, daß die Talente die SBZ verließen, verstummten oder von Werk zu Werk an Formkraft einbüßten. Namen, mit denen sich noch ein Begriff verbindet, sind: Johannes R. ➝Becher, Hans Franck, Ludwig Renn, Anna ➝Seghers, Ehm Welk, von den jüngst Verstorbenen: Bert ➝Brecht, Franz C. Weiskopf, Friedrich Wolf. Was sonst noch in Erscheinung tritt, gehört zur Kategorie der Produzenten von „Erbauungsliteratur“ oder kommunistischer Literaturfunktionäre. Sie sprechen eine so andere Sprache als die Schriftsteller des Westens, daß fruchtbare Kontakte kaum mehr zustande kommen. Auch die deutsche Sektion des PEN-Klubs hat sich gespalten und zählt in der sowjetzonalen Gruppe nur noch wenige westdeutsche Autoren. L.-Zeitschrift: „Neue deutsche Literatur.“ (Kulturpolitik, Kunstpolitik, Verlagswesen, Buchhandel, Theaterwesen, Filmwesen) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. Wiesbaden 1956, Limes-Verlag. 161 S. m. 8 Tafeln. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 194 Linse, Walter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Literatur-Institut

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das literarische Leben der SBZ ist beherrscht von der ständigen Auseinandersetzung um den politischen Auftrag der Dichter (die Stalin einmal als „Ingenieure der menschlichen Seele“ angesprochen hatte), um die Zweckbezogenheit künstlerischen Schaffens und um die von den Ideologen der SED diktierte Stilnorm des sozialistischen Realismus. „Literatur und bildende Künste sind der Politik untergeordnet, aber es ist klar, daß sie einen…

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Sport und Technik, Gesellschaft für (GST) (1958)

Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1975 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Organisation zur vormilitärischen Ausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen beiderlei Geschlechts. Gegründet durch Regierungsverordnung vom 7. 8. 1952 als „Körperschaft des öffentlichen Rechts.“ Beitritt vom 14. Lebensjahr an wird angestrebt. Die GST unterstand bis 1. 3. 1956 dem Innen-, nun dem Verteidigungsministerium, [S. 293]das auch die hauptamtlichen Funktionäre besoldet. 1. Sekretär: Richard ➝Staimer. Die GST soll ihren Mitgl. „militärische Grundkenntnisse auf den Gebieten des Segel- und Motorflugsportes, des Flugmodell- und Fallschirmsportes sowie des Motor- und Seesportes, des Schieß- und Geländesportes und des Amateurfunkens als Massensport vermitteln“. Sie soll „die Regierung der DDR bei der Organisierung der bewaffneten Verteidigung der Heimat und des sozialistischen Aufbaus unterstützen“. So hieß es im 1. Statut der GST vom August 1952. Da die motorsportlichen und technischen Möglichkeiten lockten und auf eine offene Bindung an die SED verzichtet wurde, hatte die GST bis Ende 1952 einen sehr starken Zulauf. Die Einführung einer Pflichtausbildung in Schießen und Geländedienst und einer Art Politschulung drosselte den Zulauf und brachte Austritte. Dennoch veranlaßte die SED das 2. Statut vom November 1954, das den militärähnlichen Charakter der GST verstärkte und sie „der Führung der Arbeiterklasse und ihres Vortrupps, der SED“ unterstellte. Das 3. Statut vom Sept. 1956, das seit 21. 2. 1957 in Kraft ist, brachte nichts grundlegend Neues. Doch wird die GST nicht mehr ausdrücklich der SED, sondern dem „Arbeiter-und-Bauern-Staat — der DDR“ unterstellt. Zugleich werden die „Erziehung … zum guten Patrioten“ und „enge Zusammenarbeit mit der Nationalen Volksarmee“ statt mit der KVP verlangt. Seit Sommer 1955 wird die GST auch an Normalkaliberwaffen ausgebildet, im Interesse der Luftwaffe werden Segelfliegen und Fallschirmspringen stark betrieben, die Nachrichtentechnik soll allen Waffengattungen zugute kommen. Die Geländekunde und der Felddienst werden oft als Touristik umschrieben. Die Erziehung zum Patriotismus und zum Kommunismus wird in der GST je offener gefordert, je mehr sie ein Werbeplatz der KVP, seit 1956 der Nationalen ➝Volksarmee geworden ist. Die vormilitärische Ausbildung erfolgt oft durch Angehörige der allgemeinen Volkspolizei und zunehmend durch Funktionäre der GST, die schon gediente Reservisten der Volksarmee, der Grenzpolizei oder der Bereitschaftspolizei sind. Seit 1955 darf die GST, obwohl ihre Funktionäre meist älter sind, nur 14- bis 24jährige ausbilden. Die Waffenausbildung der über 24 Jahre alten Männer ist den Kampfgruppen vorbehalten. Einheiten der GST wirken meist an den großen Kampfübungen der Kampfgruppen mit. Die GST zählte im Frühjahr 1958 etwa 625.000 nominelle Mitglieder, davon dürften etwa 160.000 aktiv sein. — Sie ist nicht nur eine vormilitärische Erziehungsorganisation, sondern hat mit ihrem aktiven Kern den Charakter einer militärähnlichen Miliz. (Militärpolitik) Literaturangaben Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 292–293 Sporttoto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SSD

Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1975 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Organisation zur vormilitärischen Ausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen beiderlei Geschlechts. Gegründet durch Regierungsverordnung vom 7. 8. 1952 als „Körperschaft des öffentlichen Rechts.“ Beitritt vom 14.…

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Diktatur des Proletariats (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wurde als Herrschaftssystem im Gefolge der proletarischen Revolution von Marx nur gelegentlich, bes. in einem Satz seiner „Kritik des Gothaer Programms“ und ohne nähere Erläuterung erwähnt, erst von Lenin zum „wichtigsten Problem“ und „Hauptinhalt“ der bolschewistischen Revolution erhoben und durch seine 1917 erschienene Schrift „Staat und Revolution“ zu einer geschlossenen Revolutionstheorie entwickelt, die später von Stalin ausgebaut wurde. Die DdP. soll den alten Staatsapparat, seine Gesetzgebung und seine Moral gewaltsam und vollständig zertrümmern, den völligen Sturz des Kapitals herbeiführen, jeden Widerstand der Gegner und alle Restaurationsversuche mit allen Mitteln unterdrücken und die Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Kommunismus durch die Errichtung der klassenlosen Gesellschaft und der vom Staat als einzigem Unternehmer gelenkten sozialistischen Produktionsweise in die Wege leiten. Lenin betrachtete dabei die kommunistische Parteileitung als Avantgarde (Vorhut) der Parteianhänger, die in straffster Disziplin ohne Mitbestimmungsrecht alle Anordnungen zu befolgen haben; er betrachtete die Partei als Avantgarde des Proletariats, die Proletarier als Avantgarde aller übrigen für die Revolution brauchbaren Werktätigen (unzufriedene Kleinbürger, Kleineigentümer, Intelligenz usw.), die ihrerseits ein „Klassenbündnis“ mit den werktätigen Bauern eingehen müßten, ohne daß die kommun. Parteileitung ihre „führende Rolle“ in dieser künstlich konstruierten Pyramide verlieren dürfe. Das bedeutet in der Praxis, daß weder die Bauern noch die Werktätigen noch das Proletariat oder die kommun. Parteimitglieder, sondern allein die Parteileitung, verkörpert durch das ZK, die unumschränkte Diktatur über das ganze Volk ausüben, und daß alle, die der Partei beitreten oder mit ihr paktieren, sich auf Gnade und Ungnade dieser DdP. ausliefern, die, wie Stalin sagt, nicht als eine flüchtige Periode zu gelten hat, sondern als eine ganze historische Ära, von der bis jetzt niemand sagen kann, wann sie endet. (Historischer Materialismus, Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 76 Differenzierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DIM

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wurde als Herrschaftssystem im Gefolge der proletarischen Revolution von Marx nur gelegentlich, bes. in einem Satz seiner „Kritik des Gothaer Programms“ und ohne nähere Erläuterung erwähnt, erst von Lenin zum „wichtigsten Problem“ und „Hauptinhalt“ der bolschewistischen Revolution erhoben und durch seine 1917 erschienene Schrift „Staat und Revolution“ zu einer geschlossenen Revolutionstheorie entwickelt, die…

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Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für (1958)

Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 COMECON = Counsil for Mutual Economic Aid, gegründet am 25. 1. 1949 auf einer Konferenz von Vertretern Bulgariens, Ungarns, Polens, Rumäniens, der SU und der Tschechoslowakei. Im gleichen Jahr trat Albanien dem Rat bei, und 1950 wurde die SBZ Mitglied. China, Korea und die Mongolische Volksrepublik sind ständige Beobachter der Ratstagungen. Verschiedentlich nahm auch Jugoslawien daran teil. Organe des Rates sind: Die Ratstagung, die Stellvertretertagung, das Sekretariat des Rates, die ständigen Fachkommissionen und die ständigen oder zeitweiligen selbständigen Arbeitsgruppen. Gegenwärtige Hauptaufgaben des Rates: 1. Koordinierung der Volkswirtschaftspläne, der langfristigen Pläne für ein Planjahrfünft, der Perspektivpläne für 15 Jahre; 2. Förderung des gegenseitigen Warenumsatzes zwischen den Teilnehmerländern, Zusammenarbeit der Außenministerien der Teilnehmerländer; 3. Durchführung von Maßnahmen zur Entwicklung des Transportwesens und des Transitverkehrs; 4. Ausarbeitung von Fragen die sich auf die Währung und die finanziellen Verrechnungen zwischen den Teilnehmerländern beziehen, einschließlich der Fragen des gegenseitigen Clearings; 5. Verwirklichung von Maßnahmen zur Entwicklung der ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit, besonders auf dem Gebiet der Standardisierung der Produktion, des Austausches von technischen Erfahrungen und des gemeinsamen Baues von industriellen Anlagen. (Vgl. „Der Außenhandel“ 1/1958.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 109 Gebrauchsmuster A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gegenwartskunde

Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 COMECON = Counsil for Mutual Economic Aid, gegründet am 25. 1. 1949 auf einer Konferenz von Vertretern Bulgariens, Ungarns, Polens, Rumäniens, der SU und der Tschechoslowakei. Im gleichen Jahr trat Albanien dem Rat bei, und 1950 wurde die SBZ…

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Renten (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jeder Sozialversicherte hat Anspruch auf R. bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem die Hinterbliebenen eines Sozialversicherten. Invaliden-R. wird gezahlt, wenn der Versicherte zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist (im Bundesgebiet schon bei 50 v. H.), nach einer Versicherungszeit von mindestens 60 Monaten. Alters-R. wird gezahlt für Männer nach Vollendung des 65. Lebensjahres, für Frauen nach Vollendung des 60. Lebensjahres nach einer Versicherungszeit von mindestens 180 Monaten. Für Erhaltung der Anwartschaft ist Zweidritteldeckung erforderlich. Invaliden- und Alters-R. setzen sich aus einer Grundrente von jährlich 360 DM Ost, aus dem Steigerungsbetrag und aus einem besonderen Zuschlag von 10 DM Ost zusammen. Der Steigerungsbetrag beträgt 1 v. H. des gesamten Lebensverdienstes des Versicherten, für den Beiträge an einen früheren Träger der Sozialversicherung oder an die jetzige Sozialversicherung gezahlt wurden. Der Monatsverdienst wird jedoch nur bis zu 600 DM Ost berücksichtigt. Ab 1. Dez. 1956 wurden die R. um 30 DM Ost erhöht. Ab 1. Juni 1958 wird an nicht arbeitende Rentner und solche ohne Einnahmen aus Miete oder Pacht unter 60 DM Ost ein Zuschlag von 9 DM Ost (in Ostberlin 12 DM Ost) als Teuerungszuschlag nach Aufhebung der Lebensmittelrationierung gezahlt. Für die erwerbsunfähige Ehefrau gibt es einen monatlichen Zuschlag von 10 DM Ost, für jedes waisenrentenberechtigte Kind von 32,50 DM Ost. (Altersversorgung der Intelligenz) Hinterbliebenen-R. erhalten arbeitsunfähige Familienangehörige eines verstorbenen Versicherten, wenn dieser Anspruch auf R. hatte. Dabei gelten als arbeitunfähige Familienangehörige nur Witwen, die selbst Invaliden sind oder das 60. Lebensjahr vollendet haben oder ein Kind bis zu 3 Jahren oder 2 Kinder bis zu 8 Jahren erziehen. Waisen gelten als arbeitsunfähige Familienangehörige grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, bis zum 18. Lebensjahr, solange sie infolge Schulbesuchs kein eigenes Einkommen haben. Die Voraussetzungen für die Rentenzahlung sind somit viel enger als in der Bundesrepublik. Man will so in der SBZ einen möglichst großen Teil der Versicherten zur Arbeit zwingen, um die Produktion auch auf diese Weise zu steigern. Die Höhe der Hinterbliebenen-R. beträgt für eine Witwe 50 v. H., für eine Vollwaise 35 v. H., für eine Halbwaise 25 v. H. Die Mindestalters- und Mindestinvalidenrente betragen 105 DM Ost die Mindestrente für Witwen 95 DM Ost, für Vollwaisen 60 DM Ost und für Halbwaisen 40 DM Ost. Bei einem Vergleich der nominellen Höhen der R. in der SBZ mit denen der Bundesrepublik ist zu berücksichtigen, daß die Kaufkraft der Ostmark unter der der Westmark liegt. Im Nov. 1950 wurden die Renten erhöht. Unfall-R. wird gezahlt, wenn ein Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit eine Erwerbsminderung von wenigstens 20 v. H. zur Folge hatte, wobei der Nachweis einer Mindestversicherungszeit nicht erforderlich ist. Unfall-R. werden nach dem letzten beitragspflichtigen Jahresarbeitsverdienst vor dem Unfall berechnet. Sie betragen bei völliger Erwerbsminderung ⅔ dieses Verdienstes (Unfall-Vollr.); Unfall-Teilr. werden in Höhe des Teiles der Unfall-Vollr. gezahlt, der dem Grad des Körperschadens entspricht. Bei Unfall-R. mit einer Erwerbsminderung über 50 v. H. werden Kinderzuschläge in Höhe von 10 v. H. der R. gezahlt. Eine Sonderregelung gilt für die R. der Bergleute. (Bergmannsrenten, Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone. 4., erw. Aufl. 1957, Teil I (Text) 157 S., Teil II (Anlagen) 168 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 260 Religionsunterricht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rentenversicherung, Freiwillige

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jeder Sozialversicherte hat Anspruch auf R. bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem die Hinterbliebenen eines Sozialversicherten. Invaliden-R. wird gezahlt, wenn der Versicherte zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist (im Bundesgebiet schon bei 50 v. H.), nach einer Versicherungszeit von mindestens 60 Monaten. …

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Gerichtsverfassung (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die G. blieb in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich der Gerichtsorganisation zunächst in der herkömmlichen Weise geregelt: ein Oberstes Gericht für die SBZ fehlte bis zum Jahre 1949 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichtsorganisation der durch die sog. Verwaltungsreform geschaffenen Bezirks- und Kreiseinteilung angeglichen und zugleich das Rechtsmittel der Revision beseitigt. Mit dem am 15. 10. 1952 in Kraft getretenen „Gesetz über die Verfassung der Gerichte der DDR (Gerichtsverfassungsgesetz)“ (GVG) vom 1. 10. 1952 (GBl. S. 985) wurde das seit 1879 in Deutschland geltende Gerichtsverfassungsgesetz außer Kraft gesetzt. Die Rechtsprechung wird ausgeübt durch Kreisgerichte, Bezirksgerichte und das Oberste Gericht und soll „dem Aufbau des Sozialismus, der Einheit Deutschlands und dem Frieden“ dienen (§ 2, Abs. 1, Satz 1, GVG). Die Urteile ergehen „im Namen des Volkes“. Die Richter sollen angeblich „in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“ sein (§ 5 GVG und Art. 127 der Verfassung); tatsächlich sind jedoch weder die persönliche noch die sachliche Unabhängigkeit der Richter gewährleistet (Unabhängigkeit der ➝Richter, Schöffen, Instrukteurwesen). Die Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich; die Öffentlichkeit kann jedoch in bestimmten Fällen ausgeschlossen werden. Ausnahmegerichte sind unzulässig; dagegen können Gerichte für bestimmte Sachgebiete (Sondergerichte) errichtet werden. Die Gerichtssprache ist deutsch (in der Lausitz kann in sorbischer Sprache verhandelt werden). (Wenden) Kreisgericht (KrG): In jedem Kreis besteht ein KrG, das von einem Direktor geleitet wird und in Straf- und Zivilkammern gegliedert ist; sie sind mit einem Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen besetzt. Das KrG ist zuständig: a) für alle Strafsachen, in denen nicht die Zuständigkeit eines höheren Gerichtes begründet ist bzw. in denen der Staatsanwalt Anklage vor dem KrG erhebt, und b) für alle Zivilsachen, soweit nicht „eine Partei Träger gesellschaftlichen Eigentums ist und der Streitwert 3.000 DM Ost übersteigt“. — Bei jedem KrG besteht eine Rechtsauskunftsstelle zur Beratung der Bevölkerung und ist mindestens ein Gerichtsvollzieher angestellt. Bezirksgericht (BG): In jedem Bezirk besteht ein BG, das von einem Direktor geleitet wird und in Straf- und Zivilsenate gegliedert ist; sie sind in der ersten Instanz mit einem Oberrichter oder Richter als Vorsitzendem und 2 Schöffen, in der zweiten Instanz mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und 2 weiteren Richtern besetzt. Das BG ist zuständig: 1. in erster Instanz a) für Strafsachen, die Verbrechen gegen die „DDR“, Mord oder besonders schwere Wirtschaftsverbrechen zum Gegenstand haben oder in denen der Staatsanwalt wegen ihrer Bedeutung Anklage vor dem BG erhebt, und b) in allen Zivilsachen, die nicht vor das Kreisgericht gehören; 2 in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen Entscheidungen der Kreisgerichte in Straf- und Zivilsachen. Oberstes Gericht (OG): Als Oberstes Gericht für die SBZ besteht das durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. Ul) errichtete OG mit dem Sitz in Ostberlin, das von einem Präsidenten und einem Vizepräsidenten geleitet wird und in Straf- und Zivilsenate gegliedert ist; sie sind mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei weiteren Richtern besetzt. Das OG ist. zuständig: 1. in erster und letzter Instanz für Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen ihrer Bedeutung Anklage vor dem OG erhebt; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte in Straf- und Zivilsachen und für die Entscheidung über die Berufung in bestimmten Patentsachen; 3. als Kassationsgericht in Straf- und Zivilsachen einschließlich der Arbeitsgerichtssachen. — Das Plenum des OG setzt sich aus sämtlichen Richtern des OG zusammen; für eine Entscheidung ist die Teilnahme von mindestens zwei Drittel aller Mitglieder des OG erforderlich. Das Plenum ist zuständig, wenn ein Senat des OG bei der Entscheidung einer grundsätzlichen Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senats oder des Plenums abweichen will, und für die Kassation einer Entscheidung des OG. Das Plenum kann in Zusammenhang mit einer Entscheidung Richtlinien mit bindender Wirkung für alle Gerichte erlassen. Auf Antrag des Ministerrates erstattet das Plenum ferner Rechtsgutachten. — Präsident des OG ist seit dessen Errichtung: Dr. h. c. Kurt Schumann (NDPD). [S. 113]Da der Sowjetsektor Berlins nicht zur „DDR“ gehört, besteht dort eine eigene Gerichtsorganisation: Ein Stadtbezirksgericht in jedem der acht Stadtbezirke (Zuständigkeit wie Kreisgericht), das Stadtgericht (Zuständigkeit wie Bezirksgericht) und als Rechtsmittel- und Kassationsinstanz das Kammergericht. Die vom OG erlassenen Richtlinien werden in gleichem Wortlaut wenige Tage später vom Kammergericht für den Bereich der Ostberliner Justiz erlassen. Als Gericht erster Instanz in Strafsachen wird das Kammergericht in der Praxis im Gegensatz zum OG nicht tätig. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3. Aufl. (BB) 1955. 160 S. (Neubearb. erscheint 1958.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 112–113 Gerichtskritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gerichtsvollzieher

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die G. blieb in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich der Gerichtsorganisation zunächst in der herkömmlichen Weise geregelt: ein Oberstes Gericht für die SBZ fehlte bis zum Jahre 1949 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichtsorganisation der durch die sog. Verwaltungsreform geschaffenen…

DDR A-Z 1958

Beschlagnahme (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 B. werden durch viele Dienststellen vorgenommen. Volkspolizei, SSD, Amt für ➝Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (AZKW) und andere Staatsorgane beschlagnahmen im Zuge von Strafverfahren und durch einfache Verwaltungsmaßmahmen oft, ohne daß gesetzliche Voraussetzungen vorliegen. Obwohl § 140 der sowjetzonalen StPO vorschreibt, daß jede B. der richterlichen Bestätigung bedarf, erfolgt diese in der Mehrzahl der Fälle nicht, vor allem dann nicht, wenn die B. vom AZKW vorgenommen worden ist. Das AZKW darf vielmehr Gegen[S. 54]stände beschlagnahmen und sogar durch einfachen Bescheid einziehen. Gegen diesen Bescheid steht der Rechtsweg nicht offen, es gibt lediglich die Beschwerdemöglichkeit an das Ministerium für ➝Außenhandel und Innerdeutschen Handel (§§ 21, 23 der 4. DB. vom 25. 8. 1954 zum Gesetz zum Schutze des ➝Innerdeutschen Handels; GBl. S. 757). Die „VO zur Sicherung von Vermögenswerten“ vom 17. 7. 1952 (GBl. S. 615) ordnete im §~1 an: „Das Vermögen von Personen, die das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik verlassen, ohne die polizeilichen Meldevorschriften zu beachten, oder hierzu Vorbereitungen treffen, ist zu beschlagnahmen.“ In hierzu ergangenen Geheimanweisungen des Innenministeriums wurde bestimmt, daß diese Verordnung rückwirkend bis 1945 anzuwenden und daß unter B. die „Überführung in Volkseigentum“ zu verstehen war. Praktisch handelte es sich also um eine Enteignung (Eigentum). Jede Verfügung, die vor der sog. Republikflucht seitens des Berechtigten getroffen worden war, galt als nichtig. Diese VO wurde im Zuge des Neuen Kurses aufgehoben, durchgeführte B. blieben aber bestehen. Ein Zugriff in das zurückgelassene Vermögen von SBZ-Flüchtlingen ist seit dem 11. 12. 1957 mit Hilfe eines Strafverfahrens nach dem Gesetz zur Ergänzung des Paßgesetzes möglich. B. als automatische Folge einer Flucht tritt aber nicht mehr ein. (Flüchtlingsvermögen) Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. Bonn 1958. 310 S. m. 61 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 53–54 Besatzungspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bestarbeiter

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 B. werden durch viele Dienststellen vorgenommen. Volkspolizei, SSD, Amt für ➝Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (AZKW) und andere Staatsorgane beschlagnahmen im Zuge von Strafverfahren und durch einfache Verwaltungsmaßmahmen oft, ohne daß gesetzliche Voraussetzungen vorliegen. Obwohl § 140 der sowjetzonalen StPO vorschreibt, daß jede B. der richterlichen Bestätigung bedarf, erfolgt diese in der Mehrzahl…

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Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche (1958)

Siehe auch: Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR: 1975 1979 1985 Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche: 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“: 1969 1975 1979 Gebildet durch Ministerratsbeschluß vom 11. 12. 1952 (Min.Bl. S. 223) durch Zusammenlegung der 1948 gegründeten „Deutschen Verwaltungsakademie ‚Walter Ulbricht‘“ und der „Deutschen Hochschule der Justiz“ (die ihrerseits aus den Volksrichterlehrgängen der einzelnen Länder und der Zentralen Richterschule entstanden war). In ihrer heutigen Struktur kann die A. als 5.~juristische Fakultät neben denen der Universitäten Halle, Jena, Leipzig und Berlin bezeichnet werden. Das Reifezeugnis einer Oberschule ist allerdings nicht Voraussetzung zur Zulassung, sondern kann durch das Bestehen einer Aufnahmeprüfung ersetzt werden. Die A. ist in Institute aufgeteilt, in deren Rahmen die Fachvorlesungen, Übungen und Seminare abgehalten werden. Wichtigste Institute: I. für Staats- und Verwaltungsrecht, I. für Strafrecht, I. für Zivilrecht, I. zum Studium der Theorie des Staates und des Rechts, I. zum Studium der Grundlagen des Marxismus-Leninismus. Eine Sonderstellung nimmt das „Institut für Außenpolitik und Internationale Beziehungen“ ein. Es umfaßt nur 90–100 Studenten, die dazu ausersehen sind, einmal im auswärtigen Dienst der SBZ tätig zu werden. Stellenplan und Prüfungsordnung entsprechen denen der juristischen Fakultäten (Rechtsstudium), so daß es heute also keinen Unterschied mehr zwischen akademischer Ausbildung und Volksrichter-Lehrgängen gibt. Die A. hat Promotionsrecht. Zulassung zur wissenschaftlichen Aspirantur erfolgt durch das Staatssekretariat für Hochschulwesen. Die Wissenschaft[S. 18]liche Aspirantur schließt nach dreijähriger Dauer mit der Promotion ab, wonach die Möglichkeit zur Habilitation besteht. An der A. wird ein Fernstudium durchgeführt, an dem ein großer Teil der Volksrichter teilnimmt, die bis zum Jahre 1960 ihr Staatsexamen nachgeholt haben müssen. Schließlich finden Qualifikationslehrgänge von einjähriger Dauer für höhere Verwaltungsfunktionäre statt, die der politischen Festigung und fachlichen Weiterbildung der Kader dienen sollen. Am Schluß eines solchen Lehrgangs steht nicht das juristische Staatsexamen, es wird lediglich eine Art Diplom ausgehändigt, wenn der Lehrgang mit dem gewünschten Erfolg absolviert worden ist. Präsident der A. ist Professor Dr. Baumgarten (SED), der praktisch allerdings keine Funktionen ausübt. Der eigentliche Leiter ist der Rektor, Professor Kröger (SED), dem der Prorektor für Studentenangelegenheiten, der Prorektor für Lehre, Forschung und wissenschaftliche Aspirantur und der Prorektor für das Fernstudium zur Seite stehen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 17–18 Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademien, Wissenschaftliche

Siehe auch: Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR: 1975 1979 1985 Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche: 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“: 1969 1975 1979 Gebildet durch Ministerratsbeschluß vom 11. 12. 1952 (Min.Bl. S. 223) durch Zusammenlegung der 1948 gegründeten „Deutschen Verwaltungsakademie ‚Walter Ulbricht‘“ und der „Deutschen Hochschule der…

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Patentrecht (1958)

Siehe auch: Patentrecht: 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Patentwesen: 1956 1975 1979 1985 Durch das Patentgesetz vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 989) ist das deutsche Patentgesetz von 1936 mit den patentrechtlichen Nebengesetzen aufgehoben und das P. neu geregelt worden. Das Patentgesetz soll, wie es in seinem Vorspruch heißt, dem Erfinder die Möglichkeit geben, „das Ergebnis seiner schöpferischen Arbeit dem Interesse der Gesellschaft entsprechend auszuwerten“. Seine Bestimmungen schränken die Rechte des Erfinders weitgehend ein und bieten keinen wirksamen Patentschutz. Das Patentgesetz unterscheidet zwischen dem Wirtschafts- und dem Ausschließungspatent. Das Ausschließungspatent entspricht etwa dem Patent des deutschen Patentgesetzes. Das Wirtschaftspatent gibt dem Patentinhaber nicht das ausschließliche Benutzungsrecht. Die Nutzung des Wirtschaftspatents steht neben dem Erfinder denen zu, die das Patentamt im Rahmen der Wirtschaftsplanung dazu bestimmt. Für diese Nutzung erhält der Erfinder eine Vergütung. Die Vergütung kann als einmalige Abfindung geleistet werden. In diesem Fall erlöschen die Rechte des Patentinhabers. Dem Erfinder steht theoretisch die Wahl offen, welche Patentform er beantragen will. Ist aber die Erfindung im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Erfinders in einem VEB oder mit staatlicher Unterstützung gemacht worden, so darf nur ein Wirtschaftspatent erteilt werden. §~12 des Patentgesetzes gibt die Möglichkeit, auch die Rechte des Inhabers eines Ausschließungspatents zu beschneiden. Die Regierung kann auf Antrag der Wirtschaftsabteilung des Patentamtes die Wirksamkeit eines Patents gegen Zahlung einer Entschädigung einschränken oder aufheben, wenn eine „wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Notwendigkeit“ hierfür vorliegt. Ein Rechtsmittel gegen diese Maßnahme gibt es nicht, nur bei Streit über die Höhe der Entschädigung kann das Patentgericht angerufen werden. Die Patentschrift wird im Patentblatt veröffentlicht. Gegen das Patent kann beim Patentamt ein Verfahren auf Nichtigkeitserklärung beantragt werden. Anmeldungen von Patenten und sonstigen Schutzrechten außerhalb der SBZ bedürfen der Genehmigung des Staatssekretariats für örtliche Wirtschaft oder des Patentamtes (VO vom 18. 5. 1955, GBl. S. 465). Verstöße werden strafrechtlich verfolgt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 234 Patenschaftsvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Patriotische Erziehung

Siehe auch: Patentrecht: 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Patentwesen: 1956 1975 1979 1985 Durch das Patentgesetz vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 989) ist das deutsche Patentgesetz von 1936 mit den patentrechtlichen Nebengesetzen aufgehoben und das P. neu geregelt worden. Das Patentgesetz soll, wie es in seinem Vorspruch heißt, dem Erfinder die Möglichkeit geben, „das Ergebnis seiner schöpferischen Arbeit dem Interesse der Gesellschaft entsprechend auszuwerten“. Seine…

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Eherecht (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Verfassung sind Mann und Frau gleichberechtigt. Alle entgegenstehenden Bestimmungen sind aufgehoben (Art. 7, Abs. 2; Art. 30, Abs. 1). Aufgehoben ist auch wie alle übrigen Kontrollratsgesetze das Ehegesetz vom 20. 2. 1946 (Gesetz Nr. 16) durch den der Delegation der Sowjetzonen-Regierung am 19. 9. 1955 verkündeten Beschluß der Sowjetregierung. Das bereits 1954 im Entwurf fertiggestellte neue Familiengesetzbuch ist mit Ausnahme der durch die „Verordnung über Eheschließung und Eheauflösung“ vom 23. 11. 1955 (GBl. S. 849) in Kraft gesetzten Bestimmungen über die Voraussetzungen der Eheschließung und die Auflösung der Ehe noch nicht Gesetz geworden. Die nur 21 Paragraphen umfassende VO vom 24. 11. 1955 befaßt sich im wesentlichen mit der Ehescheidung und deren Folgen. Eine Scheidung ist nur noch möglich, wenn „ernstliche Gründe hierfür vorliegen und die Ehe ihren Sinn für die Eheleute, für die Kinder und für die Gesellschaft verloren hat“. Hierbei ist zu beachten, daß eine Ehe, die für die Gesellschaft wertlos geworden ist, auch keinen Sinn mehr für die Eheleute und und die Kinder haben kann. Weitere besondere Scheidungsgründe gibt es ebensowenig wie einen Schuldausspruch im Scheidungsurteil. Damit entfallen sämtliche an das Verschulden geknüpfte Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich des Sorgerechts für die Kinder und des Unterhalts der geschiedenen Ehegatten. Ein Unterhaltsanspruch besteht grundsätzlich nur für eine Übergangszeit von zwei Jahren und nur dann, wenn ein Ehegatte außerstande ist, seinen Unterhalt aus seinen eigenen Arbeitseinkünften oder aus sonstigen Mitteln selbst zu bestreiten. Nur in Ausnahmefällen kann das Gericht in Durchbrechung des auch für die bestehende Ehe geltenden Grundsatzes, daß jeder arbeitsfähige Mensch seinen Unterhalt durch eigene Arbeit verdienen soll, eine Fortdauer der Unterhaltszahlung anordnen. Die noch nicht ausdrücklich in Kraft gesetzten sonstigen Rechts[S. 81]grundsätze des neuen Familiengesetzbuches sind in dem Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau vom 27. 9. 1950 (GBl. S. 1037) und den bereits im November 1949 von einer Kommission aus Vertretern des Justizministeriums, des Obersten Gerichts und der Obersten Staatsanwaltschaft für die Behandlung von Familienrechtsstreitigkeiten aufgestellten Richtlinien enthalten. Sie werden von den Gerichten als geltendes Recht angewendet. Sie beseitigen das Entscheidungsrechts des Ehemannes in allen die Frau oder das gemeinschaftliche Leben betreffenden Angelegenheiten. So darf eine Frau durch die Eheschließung nicht gehindert werden, einen Beruf auszuüben und ihrer gesellschaftlichen und politischen Fortbildung nachzugehen, auch wenn hierdurch eine zeitweilige örtliche Trennung der Eheleute bedingt wird. Die Behinderung der gesellschaftspolitischen Tätigkeit galt demgemäß bisher als eine schwere Eheverfehlung (Oberstes Gericht, Urteil vom 13. 1. 1953). Als Eheverfehlungen können außerdem Kriegsgefangenschaft, politische Haft oder Republikflucht des Ehegatten angesehen werden. Daran ist im Grundsatz durch die VO vom 24. 11. 1952 nichts geändert worden. Die bisherigen „Eheverfehlungen“ heißen seitdem „ernstliche Gründe, die der Ehe den Sinn für die Gesellschaft genommen haben“. Die gesetzlichen und vertragsgemäßen Güterstände sind entsprechend den obenerwähnten Richtlinien durch die Verfassung außer Kraft gesetzt worden. Sämtliche Ehegatten leben in Gütertrennung. Nach dem Entwurf des Familiengesetzes wird das von den Ehegatten nach der Eheschließung durch Arbeit erworbene Vermögen gemeinsames Eigentum der Ehegatten. Das übrige Vermögen unterliegt der freien Verwaltung und Verfügung jedes Ehegatten. Sonstige Vereinbarungen vermögensrechtlicher Art sind zulässig. Sie sind jedoch nichtig, wenn sie gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau verstoßen. Der Güterstand der Verwaltung und Nutznießung des Vermögens der Frau durch den Ehemann ist ausdrücklich verboten. Die Zuständigkeit in Ehesachen ist durch VO vom 21. 12. 1948 (ZVBl. S. 588) am 1. 4. 1949 den Amtsgerichten übertragen worden, an deren Stelle seit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 2. 10. 1952 die Kreisgerichte getreten sind (Gerichtsverfassung). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich unter Berücksichtigung der Gleichberechtigung von Mann und Frau nach § 606 ZPO. An die Stelle eines hiernach etwa zuständigen westdeutschen oder Westberliner Gerichts tritt jedoch nach der Rundverfügung Nr. 76/52 des Ministers der Justiz vom 9. 7. 1952 das sowjetzonale Kreisgericht, in dessen Bezirk der klagende Ehegatte seinen ständigen Aufenthalt hat. (Familienrecht) Das Verfahren in Ehesachen ist durch die Anordnung zur Anpassung der Vorschriften über das Verfahren in Ehesachen an die VO über Eheschließung und Eheauflösung — Eheverfahrensordnung — vom 7. 2. 1956 (GBl. S. 145) unter Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen der 1. PO neu geregelt worden. In allen Scheidungssachen ist eine vorbereitende Verhandlung „zur Aussöhnung und Erziehung der Parteien“ durchzuführen. Erst in einem zweiten Termin darf in das streitige Verfahren eingetreten und eine Entscheidung getroffen werden. Die Verhandlung in Ehesachen ist öffentlich. Gleichzeitig mit dem Scheidungsverfahren sind das elterliche Sorgerecht und der Unterhalt der Kinder und der Ehegatten zu regeln. Literaturangaben Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 80–81 Ehegattenzuschlag, Staatlicher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eheschließung, Sozialistische

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Verfassung sind Mann und Frau gleichberechtigt. Alle entgegenstehenden Bestimmungen sind aufgehoben (Art. 7, Abs. 2; Art. 30, Abs. 1). Aufgehoben ist auch wie alle übrigen Kontrollratsgesetze das Ehegesetz vom 20. 2. 1946 (Gesetz Nr. 16) durch den der Delegation der Sowjetzonen-Regierung am 19. 9. 1955 verkündeten Beschluß der Sowjetregierung. Das bereits 1954 im Entwurf fertiggestellte neue…

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1958: A, Ä

ABF Abgaben Abgabenverwaltung Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Absatzabteilungen Absatzkontore Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter Abschreibungen Abtreibung Abusch, Alexander ABV Abweichungen Abwerbung Ackermann, Anton Administrieren ADN AE Aeroclub AFI Agententätigkeit Agenturverträge Agitation Agitprop Agitprop-Trupps AGL Agrarökonomik Agrarpreissystem Agrobiologie Agronom Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) Akademie der Wissenschaften, Deutsche Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Akademien, Wissenschaftliche Akademische Grade Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktiv Aktivist Aktivist des Fünfjahrplans Aktivistenbewegung Aktivistenbrigade Aktivistenplan Aktivistenschule Aktivist, Verdienter AK-Verfahren Akzise Allgemeines Vertragssystem Altersversorgung Altersversorgung der Intelligenz Altguthaben Altguthaben-Ablösungsanleihe Ambulatorium Amortisationen Anbauplan Angestellte Angleichungsverordnung Anhalt Anleitung Antifaschistisch-demokratische Ordnung Apel, Erich Apotheken Apparat Apparatschik Arbeit, Abteilung für Arbeiterkind Arbeiterkomitee Arbeiterkontrolle Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF) Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiterwohnungsbau Arbeit, Gesetz der Arbeitsamt Arbeitsbefreiung Arbeitsbuch Arbeitsdirektor Arbeitsdisziplin Arbeitseinheit Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgemeinschaften, Ständige Arbeitsgericht Arbeitskräftebilanz Arbeitskräftelenkung Arbeitskräfteplan Arbeitskräftereserve Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher Arbeitslosenversicherung Arbeitslosigkeit Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmoral, Sozialistische Arbeitsnorm Arbeitsökonomik Arbeitspolitik Arbeitsproduktivität Arbeitsrecht Arbeitssanitätsinspektion Arbeitsschutz Arbeitsschutz, Bevollmächtigter für Arbeitsschutzobmann Arbeitsschutzvereinbarung Arbeitsstudie Arbeitsverpflichtung Arbeitszeit Arbeit und Berufsausbildung, Abteilung für Arbeit und Löhne, Kommission für Architektur Ardenne, Manfred von Arzneimittelversorgung Arzt des Volkes, Verdienter Ärzte Arzthelfer Aspirantur, Wissenschaftliche ATG Atomenergie Aufbau des Sozialismus Aufbaugesetz Aufbaugrundschuld Aufkaufpreis Aufklärungslokal Aufsicht, Allgemeine Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches Auftragsforschung Ausbeutung Ausfallzeiten Ausgezeichnete Leistungen, Medaille für Ausschuß für deutsche Einheit Ausschuß in der Produktion Außenhandel Außenhandel, Kammer für (KfA) Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Ministerium für (MAI) Außenpolitik Austauschnormen Ausweise Auszeichnungen Automatisierung Autotransportgemeinschaften (ATG) AWA AWG Axen, Hermann AZKW

ABF Abgaben Abgabenverwaltung Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Absatzabteilungen Absatzkontore Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter Abschreibungen Abtreibung Abusch, Alexander ABV Abweichungen Abwerbung Ackermann, Anton Administrieren ADN AE Aeroclub AFI Agententätigkeit Agenturverträge Agitation Agitprop Agitprop-Trupps AGL Agrarökonomik Agrarpreissystem Agrobiologie Agronom Akademie der Künste, Deutsche …

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Devisen (1958)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch das Gesetz über den D.-Verkehr und D.-Kontrolle vom 8. 2. 1956 und den zahlreichen DB sind Erwerb, Besitz und Umlauf sämtlicher D.-Werte innerhalb der SBZ und zwischen der SBZ und dem Ausland einer straffen Kontrolle unterworfen worden. Zahlungsmittel ausländischer Währung darf nur die Deutsche ➝Notenbank besitzen. Bei Auslandsreisen müssen daher D.-Inländer (Personen mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt in der SBZ) eine entsprechende staatliche Sondergenehmigung beantragen, wenn sie ausländische Zahlungsmittel mitnehmen wollen. Bei der Rückkehr von Auslandsreisen sind die ausl. Zahlungsmittel den Grenzkontrollorganen vorzulegen und in Ostmark einzutauschen. Edelmetalle, Edelsteine und Perlen dürfen nicht mitgenommen werden, handelsüblich gefertigte Gegenstände aus diesen Materialien wie Schmucksachen nur, soweit sie „zum notwendigen Reisebedarf“ gehören. Solche Gegenstände dürfen im Ausland weder verkauft, verschenkt oder verliehen werden. Gegen besondere Paßeintragung können bis zu 100 DM Ost mitgeführt werden, dürfen aber nicht im Ausland ausgegeben werden, sondern sollen „zur Bestreitung der ersten Ausgaben bei der Wiedereinreise dienen“. Die rechtsgeschäftliche Begründung von Zahlungsverpflichtungen an Ausländer unterliegt der Genehmigungspflicht. Die Zahlungen an Ausländer (z. B. Mieten, Pachten, Kapitalrückzahlungen) dürfen nur auf ein D.-Ausländerkonto bei der Deutschen Notenbank bzw. in Berlin beim Berliner ➝Stadtkontor vorgenommen werden. Der Ausländer darf verfügen z. B. zur Zahlung von Steuern, Unterhaltungskosten für Vermögen im Inland, Unterstützungen und Unterhaltszahlungen. Die Entscheidung über Anträge auf Zahlung trifft die Deutsche Notenbank bzw. das Stadtkontor. Da die SBZ das Valutamonopol hat, ist der Besitz von ausländischen Zahlungsmitteln nur mit Besitzbescheinigung der Deutschen Notenbank statthaft. Besitzt ein SBZ-Bewohner im Ausland Vermögen, dann unterliegt es der Anmeldepflicht. Die Bestimmungen des D.-Gesetzes gelten nicht im Zahlungsverkehr mit der Bundesrepublik und Westberlin. Ab 10. Dez. 1957 werden beim An- und Verkauf von D. und Sorten für nichtkommerzielle Zahlungen zu den amtlichen D.-Umrechnungssätzen Aufschläge bzw. gesonderte Sorten-An- und Verkaufssätze angewandt. (Vgl. Tabellen in DFW 1–2/1958.) Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. Bonn 1958. 310 S. m. 61 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 74 Devastierter Betrieb A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Devisenbonus

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch das Gesetz über den D.-Verkehr und D.-Kontrolle vom 8. 2. 1956 und den zahlreichen DB sind Erwerb, Besitz und Umlauf sämtlicher D.-Werte innerhalb der SBZ und zwischen der SBZ und dem Ausland einer straffen Kontrolle unterworfen worden. Zahlungsmittel ausländischer Währung darf nur die Deutsche ➝Notenbank besitzen. Bei Auslandsreisen müssen daher D.-Inländer (Personen mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt in…

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Schöffen (1958)

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ehrenamtliche Laienrichter, deren Stellung durch §§ 25 bis 37 des sowjetzonalen GVG geregelt ist. Die Straf- und Zivilkammern der Kreisgerichte und die für die erstinstanzlichen Sachen zuständigen Straf- und Zivilsenate der Bezirksgerichte sind mit 1~Richter als Vorsitzendem und 2 Sch. besetzt. Den Berufungssenaten der Bezirksgerichte und den Senaten des Obersten Gerichts gehören keine Sch. an. Zu politisch oder wirtschaftspolitisch besonders wichtigen Verfahren können die Sch. ohne Beachtung der ausgelosten Reihenfolge ausgesucht werden. Sch. sind auch in den Rechtsauskunftsstellen der Kreisgerichte tätig. Ferner wirken die Sch. nach § 41 StEG seit dem 1. 2. 1958 an der Strafrechtsprechung auch außerhalb der Hauptverhandlung mit, und zwar am Beschluß über die Eröffnung oder die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens, an Beschlüssen über Bedingte Strafaussetzung und deren evtl. Widerruf, an Beschlüssen über Umwandlung von Geldstrafen in Freiheitsstrafen und an Beschlüssen darüber, daß eine Bedingte Verurteilung nach Ablauf der Bewährungszeit als nicht erfolgt zu gelten hat. Die Sch. werden für drei Jahre gewählt, letztmalig auf Grund der „Anordnung über die Durchführung der Schöffenwahlen im Jahre 1958“ vom 21. 9. 1957 (GBl. S. 509) in der Zeit vom 17. 2. bis 10. 5. 1958. Sie sollen an zwölf aufeinanderfolgenden Tagen im Jahre an der Rechtsprechung des Gerichts teilnehmen. Erweist ein Sch. sich als „ungeeignet“, so kann er auf Antrag des Leiters des zuständigen Gerichts abberufen werden. Die Sch. sollen „Propagandisten der demokratischen Gesetzlichkeit“ werden. Eine Sch.-Kartei soll Aufschluß über ihre Beteiligung an der Rechtsprechung, der Schulung und der politischen Massenarbeit eben. „Die Vermittlung von Rechtskenntnissen in der Schöffenschulung muß immer im Zusammenhang der politischen Ereignisse geschehen. Formale Paragraphenkenntnis — etwa im BGB — paßt nicht zu unseren Schöffen.“ (Görner in: „Der Schöffe“, 1955, S. 261) „Mit Hilfe der Schöffen wird unsere demokratische Justiz zu einem noch schärferen Instrument im Kampf gegen die Kriegsverträge von Bonn und Paris, im Kampf gegen Spionage, Agenten, Saboteure und alle übrigen Feinde des deutschen Volkes, im Kampf für die Wiederherstellung der Einheit unseres Vaterlandes und die Sicherung des Friedens werden.“ (Grass in: „Neue Justiz“, 1955, S. 144) (Gerichtsverfassung, Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 272 Schnitzler, Karl-Eduard von A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schön, Otto

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ehrenamtliche Laienrichter, deren Stellung durch §§ 25 bis 37 des sowjetzonalen GVG geregelt ist. Die Straf- und Zivilkammern der Kreisgerichte und die für die erstinstanzlichen Sachen zuständigen Straf- und Zivilsenate der Bezirksgerichte sind mit 1~Richter als Vorsitzendem und 2 Sch. besetzt. Den Berufungssenaten der Bezirksgerichte und den Senaten des Obersten Gerichts gehören keine Sch. an. Zu politisch oder…

DDR A-Z 1958

Brandenburg (1958)

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ; gebildet 1945/47 aus dem westlich der Oder und der Görlitzer Neiße gelegenen Teil der preußischen Provinz B.; 27.061 qkm, 2,6 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 1. 2. 1947, Hauptstadt: Potsdam, Landesfarben: Rot-Weiß-Rot; Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft, Textilindustrie, Braunkohlenbergbau und -industrie. Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam aufgehoben; staatsrechtliche Stellung des Landes seither unklar. Von der Altmark aus erwarb der Askanier Albrecht der Bär ab 1134 die westliche Prignitz, Zauche und Havelland; seit 1157 nannte er sich Markgraf von B. Seine Nachfolger dehnten die Mark im 13. Jh. durch den Erwerb von Barnim, Teltow, der Uckermark, Lebus, der Neumark und der Lausitz weiter nach Osten aus und erlangten die Kurwürde. Nach dem Aussterben der brandenburgischen Askanier 1320 fiel B. 1323 an die Wittelsbacher. Von 1373–1411 war B. im Besitz der Luxemburger. Unter den Herrschern beider Häuser erlitt das Land erhebliche Gebietsverluste. 1411 wurde der hohenzollernsche Burggraf Friedrich VI. von Nürnberg als Reichsverweser der Mark B. eingesetzt, 1415 bekam er als Friedrich~I. auch die Kurwürde; er beugte den Adel und gewann 1427 die Uckermark und die Prignitz zurück. Sein Nachfolger, Kurfürst Friedrich II., zwang die Städte unter die landesherrliche Gewalt und konnte 1455 die Neumark und 1467 Teile der Lausitz zurückgewinnen. 1525 kam die Grafschaft Ruppin an B. Kurfürst Joachim II. führte 1539 die Reformation ein. 1618 erhielt Kurfürst Johann Sigismund durch Erbschaft das aus dem Ordensland hervorgegangene Herzogtum Preußen. Friedrich Wilhelm (der Große Kurfürst, 1640–1688), erreichte 1660 im Frieden von Oliva die Befreiung Preußens von der polnischen Lehnshoheit und verschaffte B. europäische Bedeutung. Sein Sohn, Friedrich III., krönte sich 1701 in Königsberg als Friedrich~I. zum König in Preußen. In der Folgezeit teilte B. das Schicksal Preußens. Seit 1815 bildeten die brandenburgischen Landschaften (mit Ausnahme der Altmark, die in die Provinz Sachsen einbezogen wurde), um die 1814 von Sachsen abgetretenen Gebiete der Niederlausitz erweitert, die preußische Provinz B., aus deren Verband bald nach der Reichsgründung 1871 die Reichshauptstadt Berlin ausschied. In den letzten Monaten des 2. Weltkrieges wurde A. von sowjetischen Truppen besetzt; das Gebiet ostwärts der Oder und der Görlitzer Neiße überließen die Sowjets den Polen, es steht seither unter polnischer Verwaltung (Oder-Neiße-Linie). Im Juli 1945 befahl die SMAD die Errichtung der „Provinzialverwaltung Mark B.“ unter Präsident Dr. Karl Steinhoff (SPD), der sie im Oktober 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 43,9 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dezember 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Provinzialregierung unter Ministerpräsident Dr. Karl Steinhoff (SED) und beschloß im Februar 1947 die „Verfassung für die Mark B. vom 6. 2. 1947“, die am gleichen Tag in Kraft trat. Nach der Auflösung Preußens durch den Alliierten Kontrollrat wurde die Provinz im Juli 1945 als B. auch staatsrechtlich Land. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 ist A. Land der „DDR“; an Stelle des zum sowjetzonalen Innenminister berufenen Dr. Steinhoff wurde [S. 64]Rudi Jahn (SED) Ministerpräsident. Das dem Landtag am 25. 7. 1952 aufgezwungene „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Lande B.“ beraubte das Land seiner staatsrechtlichen Handlungsfähigkeit. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 63–64 Bräutigam, Alois A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Brecht, Bert (Bertolt)

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ; gebildet 1945/47 aus dem westlich der Oder und der Görlitzer Neiße gelegenen Teil der preußischen Provinz B.; 27.061 qkm, 2,6 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 1. 2. 1947, Hauptstadt: Potsdam, Landesfarben: Rot-Weiß-Rot; Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft, Textilindustrie, Braunkohlenbergbau und -industrie. Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen…

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Forstwirtschaft (1958)

Siehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Die alte Deutsche F.-Ordnung wurde zerschlagen und die F. in das System der zentral geplanten Wirtschaft eingefügt, um die Ideen des Sozialismus zu verwirklichen. Mit der Anordnung zur Umordnung der F. vom Jahre 1945 wurden die Bezirksforstämter beseitigt, am 1. April 1946 Einheitsforstämter gebildet, die am 1. April 1949 durch Kreisforstämter abgelöst wurden. Mit Wirkung vom 1. Jan. 1952 wurden durch VO vom 14. Febr. 1952 Staatl. F.-Betriebe (StFB) eingerichtet, die dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft unterstellt sind. Die Kreisforstämter übernahmen die Beaufsichtigung des Privatwaldes. Aufgabe der StFB ist die Bewirtschaftung des Volkswaldes. Richtlinie für die StFB ist ein auf der Basis des Volkswirtschaftsplanes aufgestellter Betriebsplan. Sie sind verpflichtet, als volkseigene Betriebe und auf sich gestellte Einheiten der staatl. F. nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichen Rechnungsführung in eigener Ver[S. 103]antwortung selbständig zu planen und zu wirtschaften. In dem am 10. Dez. 1954 herausgegebenen „Status der Staatl. F.-Betriebe“ wird die Aufgabenstellung näher bestimmt. Sie haben die zur Erfüllung ihrer Produktionsaufgaben erforderlichen Mittel selbst zu erwirtschaften. Dem Betriebsleiter bzw. den mit den leitenden Funktionen betrauten Mitarbeitern wird persönliche Verantwortung und Verpflichtung zu eigener Initiative auferlegt. Zur Zeit bestehen 100 staatl. F.-Betriebe mit einer Durchschnittsgröße von etwa 20.000 ha. Die Grenzen der einzelnen Betriebe verlaufen unabhängig von den Kreisgrenzen. Die verwaltungsmäßige innere Gliederung ist nach sachlichen Gesichtspunkten ausgerichtet. Oberförstereien und Revierförstereien sind als örtliche Vollzugsorgane der Betriebsleitung rechtlich unselbständig. Für die Rechtstellung ist die „VO über die Bildung von Staatl. Forstwirtschaftsbetrieben“ vom 14. Febr. 1952 maßgebend. Der StFB ist juristische Person und Rechtsträger von Volkseigentum, d. h. aller volkseigenen forstwirtschaftlich genutzten Vermögenswerte. Volkseigentum ist der Besitz des ehem. Deutschen Reiches und der Länder und der durch Enteignungen von Privaten an den Staat gefallene Besitz von forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Eine eigentümliche Situation ergibt sich daraus, daß der StFB nur teilweise Rechtsträger von volkseigenen Forstflächen ist. In ihrer Rechtsträgerschaft wurden übernommen sämtl. Gemeindewaldungen, Forstflächen der Bergbaubetriebe, öffentliche Stiftungen, volkseigene Wasserwirtschaftsbetriebe und sonstige Industriebetriebe, ehemalige Truppenübungsplätze, volkseigene Güter usw. Ausgenommen aus der Rechtsträgerschaft sind — obwohl zum Volkseigentum erklärt — alle ehemaligen Staatswaldungen. Die diese Forstfläche betr. Grundbucheintragungen sind nicht gelöscht worden und lauten weiterhin auf das ehem. Deutsche Reich, den ehem. Preußischen Staat oder auf sonstige aufgelöste Gebietskörperschaften. Der StFB darf uneingeschränkt die plan- und verwaltungsgerechten Verfügungsrechte ausüben, nur bei Planverzögerung oder Planwidrigkeit darf das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft eingreifen, es darf jedoch die persönliche Verantwortlichkeit dem Betriebsleiter nicht abnehmen. Als juristische Person nimmt der StFB selbst am Zivilrechtsverkehr teil. Er kann selbständige Rechtsverhältnisse eingehen. Im Register der volkseigenen Wirtschaft wird der StFB unter Eintragung der Namen des Betriebsleiters und seiner Stellvertreter geführt. Das Sachgebiet Forstwirtschaft bei den Räten der Kreise hat die Aufgabe, den Privat-, Genossenschaftswald und den Wald anderer juristischer Personen zu betreuen. Ihm obliegt ferner die Aufgabe der „Anleitung und Kontrolle der im Volkswirtschaftsplan für die gesamte Forstwirtschaft festgelegten Planaufgaben“. Auch die Beaufsichtigung des Jagdwesens gehört zu seinem Aufgabenbereich. Die Übertragung der Aufsicht über den „Wald aller Besitzarten“ an die Kreisforstämter leitete die Zwangsbewirtschaftung des Privatwaldes ein. Waldgemeinschaft ist eine örtliche Organisation der VdgB mit Vorstand und Mitgliedern. Die Besonderheit ist die Verbindung von Betreuungsaufgaben und hoheitlichen Aufgaben beim Revierförster, die sich in den Kommissionen fortsetzt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 102–103 Forschungsrat, Deutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Forstwirtschaftsbetriebe, Staatliche

Siehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Die alte Deutsche F.-Ordnung wurde zerschlagen und die F. in das System der zentral geplanten Wirtschaft eingefügt, um die Ideen des Sozialismus zu verwirklichen. Mit der Anordnung zur Umordnung der F. vom Jahre 1945 wurden die Bezirksforstämter beseitigt, am 1. April 1946 Einheitsforstämter gebildet, die am 1. April 1949 durch Kreisforstämter abgelöst…

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Propaganda (1958)

Siehe auch: Agitation: 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Agitation und Propaganda: 1969 1975 1979 1985 Propaganda: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der moderne Kommunismus versteht unter P. abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch eine auf die „Aneignung und Verbreitung der Grundsätze und Lehren des Marxismus-Leninismus“ gerichtete Tätigkeit, die sich „zum Unterschied von der Agitation in erster Linie an die Mitglieder der Partei und die Mitglieder der Massenorganisationen wendet“ („Einheit“, Ostberlin, 1951, S. 670). Nach herkömmlicher Auffassung hingegen wird unter politischer P. eine Form der Aufklärung begriffen, die nicht so sehr den Verstand als die emotionalen Kräfte im Menschen anspricht und sich dazu weniger des überzeugenden Wortes in Rede und Schrift, als vielmehr der massiveren und vielfach gleichzeitigen Wirkung von Bild und Ton bedient. Die Wirkung der P. ist unter rechtsstaatlichen Verhältnissen dadurch begrenzt, daß mißbräuchliche Anwendung ihrer Mittel leicht zurückschlägt, also der Absicht des Propagandisten entgegenwirkt, sei es, daß er durch allzu plumpe Methoden das Mißtrauen der Angesprochenen erregt, sei es, daß er durch Verstöße gegen die Wahrheit den Gegner auf den Plan ruft, der unter Umständen sogar Rechtsmittel gegen ihn in Anspruch nehmen kann. Im totalitären Staatswesen (wie im Dritten Reich oder in der SU und ihren Satellitenstaaten einschließlich der „DDR“) fehlt es der politischen P. an einer derartigen Kontrolle; infolgedessen beherrscht sie dort die staatsbürgerliche Aufklärung und das gesamte öffentliche Leben derart uneingeschränkt, daß schließlich die Bevölkerung jede amtliche Äußerung als P. und damit als Schwindel ansieht. Während in der Bundesrepublik die kritische Einstellung der denkenden Staatsbürger die Formen der staatsbürgerlichen Aufklärung weitgehend bestimmt, stellen die P.-Methoden der SBZ eher noch eine Vergröberung des nationalsozialistischen P.-Stils dar. Unter dem Einfluß und nach dem Muster der SU steuern Partei und Staat eine P.-Maschinerie, die sich nicht nur der traditionellen Formen der Volksrede, der Plakate und Transparente (im Pj. Sichtwerbung) bedient, sondern die vom Staat gegängelte Presse, den Staatsrundfunk, den Film, das Theater, das Kabarett mit Beschlag belegt (auch Agitprop-Trupps), vor allem aber die Staatsbürger zu persönlicher Mitwirkung in den Aufklärungslokalen und in den von der Partei diktierten Briefaktionen beansprucht. Obschon diese Häufung der Mittel die propagierten Lehren bei den Opfern der P. nicht glaubwürdiger macht, darf man den einschüchternden Eindruck der Massierung nicht unterschätzen, dem vor allem die Jugend und leicht beeinflußbare Menschen ausgeliefert sind; er wird nur teilweise durch die Offensichtlichkeit von Schwindelparolen neutralisiert; dagegen hat sich gezeigt, daß die Bevölkerung der SBZ allzu kühnen ideologischen Schwenkungen der P. (wie z. B. im Sommer 1952 von der Friedenspropaganda zur nationalistischen Verherrlichung des „Verteidigungskrieges oder im Frühjahr 1953 vom Aufbau des Sozialismus zum Neuen Kurs) Widerstand entgegensetzt und damit die Grenzen der P. überhaupt sichtbar zu, machen vermag. Die Ausstrahlungen der sowjetzonalen P. in die Bundesrepublik sind nur insoweit ernst zu nehmen, als sie mit falschen Friedens- und Wiedervereinigungsparolen arbeitet; sie können aber mit Aussicht auf Erfolg nicht durch ähnliche Mittel, sondern nur durch eine möglichst breite, durch Tatsachen belegte und gemeinverständliche Aufklärung über die wahren Tendenzen der bolschewistischen Machtpolitik und die Verhältnisse in ihrem Herrschaftsbereich unschädlich gemacht werden. (Parteipresse, Pressewesen) Literaturangaben Richert, Ernst (zus. m. Carola Stern und Peter Dietrich): Agitation und Propaganda — das System der publizistischen Massenführung in der Sowjetzone (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 10). Berlin 1958, Franz Vahlen. 320 S. Kalninsk, Bruno: Der Sowjetische Propagandastaat — das System und die Mittel der Massenbeeinflussung in der Sowjetunion. Stockholm 1956, Tiden. 278 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 247 Proletarier A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Protest

Siehe auch: Agitation: 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Agitation und Propaganda: 1969 1975 1979 1985 Propaganda: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der moderne Kommunismus versteht unter P. abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch eine auf die „Aneignung und Verbreitung der Grundsätze und Lehren des Marxismus-Leninismus“ gerichtete Tätigkeit, die sich „zum Unterschied von der Agitation in erster Linie an die Mitglieder der Partei und die…

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Boykott-, Kriegs- und Mordhetze (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Begriffe des Pj. aus Art. 6 Abs. 2 der Verfassung: „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Ausübung demokratischer Rechte im Sinne der Verfassung ist keine Boykotthetze.“ Obwohl dieser Verfassungsartikel keinen Strafrahmen enthält, ist er vom Obersten Gericht zum unmittelbar anwendbaren Strafgesetz erklärt worden: „Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik bringt … zum Ausdruck, daß alle ihre Bestimmungen geltendes Recht sind. Es würde deshalb im Widerspruch zu diesem entscheidenden Grundsatz unserer Verfassung stehen, wenn gerade dem Artikel 6 als einem der wichtigsten Schutzgesetze unserer Ordnung unmittelbare Wirkung versagt würde. Die in ihm selbst nicht enthaltenen Strafbestimmungen sind daher dem allgemeinen Strafgesetzbuch zu entnehmen. Dieses droht für Verbrechen als Strafe an: Todesstrafe, lebenslängliche Zuchthausstrafe und zeitliche Zuchthausstrafe. Alle diese Strafen finden für Verstöße gegen den Artikel 6 der Verfassung je nach der Schwere der Tat Anwendung.“ (Urteil des Obersten Gerichts gegen leitende Persönlichkeiten der Sekte Jehovas Zeugen vom 4. 10. 1950 — „Neue Justiz“ 1950, S. 452 ff.) Mit dieser Begründung wurden aus Art. 6 ständig schwerste Strafen bis zur Todesstrafe verhängt. Die Grenze zwischen Vorbereitungshandlung, Versuch und Vollendung wurde hier immer mehr aufgehoben; Unterlassungen wurden dem aktiven Handeln gleichgesetzt. Diese Rechtsprechung entsprach dem Grundsatz des Obersten Gerichts, „daß die Richter einerseits an die geltenden Gesetze gebunden sind, andererseits aber diese im Sinne unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung anzuwenden haben“ („Neue Justiz“ 1951, S. 154). Nach dieser Gesetzesauslegung stellte z. B. das Verbringen einiger Exemplare einer Westberliner Zeitung in die SBZ „Kriegs- und Mordhetze“ dar, weil diese Tageszeitung „in jeder ihrer Ausgaben zum Kriege und zum Mord an demokratischen Politikern hetzt“ (Urteil des Landgerichts Potsdam gegen den 17jährigen Graef: 2 Jahre Zuchthaus). Auf Grund des Art. 6 der Verfassung wurden auch die als Spionage bezeichneten Handlungen bestraft. Nach der 3. Parteikonferenz der SED (24.-30. 3. 1956) kündigten Benjamin und Melsheimer den Erlaß eines neuen Gesetzes an, das die „weite Fassung des Art. 6“ auflösen und in einzelne Tatbestände konkretisieren sollte („Neue Justiz“ 1956, S. 291). Dieser gesetzgeberische Schritt wurde von der Volkskammer am 11. 12. [S. 63]1957 mit Erlaß des Strafrechtsergänzungsgesetzes vollzogen, das nunmehr die geltenden Tatbestände für die Staatsverbrechen formuliert. Trotz Schaffung dieser neuen Tatbestände soll aber Art. 6 der Verfassung seinen Charakter als unmittelbar anzuwendendes Strafgesetz nicht etwa verloren haben („Neue Justiz“ 1958, S. 80 u. S. 83). Der Art. 6 bleibt also als allumfassende Generalklausel hinter den neu geschaffenen Tatbeständen bestehen. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3. Aufl. (BB) 1955. 160 S. (Neubearb. erscheint 1958.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 62–63 Bourgeoisie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BPKK

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Begriffe des Pj. aus Art. 6 Abs. 2 der Verfassung: „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Ausübung demokratischer Rechte im…

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Konsumgenossenschaften (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach den Satzungen des am 27. 8. 1949 gegründeten „Verbandes Deutscher Konsumgenossenschaften“ (VDK) sind die K. eine „demokratische Massenorganisation“: „Ihre Hauptaufgabe besteht in der aktiven Unterstützung der Politik unserer Regierung im Kampf um ein einheitliches, demokratisches Deutschland sowie im Kampf zur Erhaltung des Weltfriedens an der Seite der großen sozialistischen SU. Das zweite Jahr unseres großen Friedensplans stellt den K. die Aufgabe, durch Verbesserung der massenpolitischen Arbeit und der Handelstätigkeit die Produkte unserer Aktivisten und Arbeiter schneller, billiger und als gute Qualitäten und Sortimente an die Bevölkerung heranzubringen.“ (Aus „Das Wirtschaftsjahr 1952“, Verlag „Die Wirtschaft“, Berlin.) Die K. [S. 166]der SBZ sind also nicht mehr Einrichtungen der organisierten Verbraucherschaft mit dem Zwecke der verbilligten Versorgung mit Lebensmitteln und Verbrauchsgütern. Ihre Spitzenorganisation ist der „Verband Deutscher K. d. G. m. b. H.“, Berlin W 8. Die K. unterhielten Ende 1957 für ihre rd. 3,5 Mill. Mitgl. 32.550 Verkaufsstellen. Außerdem besitzen sie 1.700 Produktionsbetriebe, darunter 1.110 Bäckereien und 377 Fleischereien. Die Verkaufsstellenzahl vergrößerte sich in den letzten Jahren besonders durch die Errichtung sog. Dorfkonsumgenossenschaften, die die Landbevölkerung mit Industriewaren versorgen sollen. Im VDK waren Ende 1956 rd. 242.000 Personen beschäftigt, davon 183.000 in Einzelhandels- und 42.000 in Großhandelsbetrieben. Die K. werden bevorzugt mit Mangelwaren beliefert und halten auch Waren zu HO-Preisen feil. An dem gesamten Einzelhandelsumsatz der SBZ sind die K. mit rd. 30 v. H. beteiligt. Im Jahre 1950 übernahmen sie die Warenbeschaffung, die Lagerung und zum Teil auch den Verkauf für die „Wirtschaftsabteilung der Besatzungsmacht“ (GSOW, Konsum-Spezialhandel). In den letzten Jahren ist eine gewisse Konkurrenz zwischen HO und K. entstanden. Literaturangaben Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 88 S. m. 15 Anlagen. *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 165–166 Konsultation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Konsumgüterversorgung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach den Satzungen des am 27. 8. 1949 gegründeten „Verbandes Deutscher Konsumgenossenschaften“ (VDK) sind die K. eine „demokratische Massenorganisation“: „Ihre Hauptaufgabe besteht in der aktiven Unterstützung der Politik unserer Regierung im Kampf um ein einheitliches, demokratisches Deutschland sowie im Kampf zur Erhaltung des Weltfriedens an der Seite der großen sozialistischen SU. Das zweite Jahr…

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Marx, Karl (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 200]* 5. 5. 1818 in Trier als Sohn eines jüdischen, später zum Protestantismus übergetretenen Rechtsanwalts, gest. 14. 3. 1883 in London. M. studierte in Berlin und Bonn und geriet sehr früh unter den beherrschenden Einfluß Hegels. Wurde unter Verwertung der sozialen und revolutionären Ideen seiner Zeit sowie unter dem Eindruck der frühkapitalistischen Umwelt zum Begründer einer besonderen sozialistischen Richtung, des Marxismus. 1842 war M. Redakteur der in Köln erscheinenden „Rheinischen Zeitung“. 1848 gab er zusammen mit Friedrich ➝Engels das „Kommunistische Manifest“ heraus, das die Proletarier der ganzen Welt zur Revolution aufrufen sollte („Proletarier aller Länder, vereinigt euch!“) und bis heute die eindrucksvollste marxistische Kampfschrift geblieben ist. Aus Paris und Brüssel ausgewiesen, siedelte M. nach dem Scheitern der Revolution von 1848/49 endgültig nach London über, wo er mit seiner Frau Jenny, geb. v. Westphalen, unterstützt von seinem Freund Engels, in bescheidenen Verhältnissen als Schriftsteller lebte. 1864 wurde unter seiner maßgebenden Beteiligung die „Internationale Arbeiter-Assoziation“ gegründet. 1867 erschien der 1. Band seines Hauptwerkes „Das Kapital“, einer politisch-ökonomischen Grundlegung seiner Lehre. „Das Kapital“, dessen 2. und 3. Band erst nach seinem Tode von Engels herausgegeben wurden, gilt als klassisches Werk des von den Marxisten sog. wissenschaftlichen Sozialismus. Von M. beeinflußt wurden außer der deutschen Sozialdemokratie verschiedene andere sozialistische Richtungen wie auch der Bolschewismus. Literaturangaben Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik 1945 bis 1955. 2., erw. Aufl., Eßlingen 1956, Bechtle. 147 S. Gollwitzer, Helmut, und Gerhard Lehmbruch: Kleiner Wegweiser zum Studium des Marxismus-Leninismus. 2., erw. Aufl., Bonn 1957. 24 S.; 3. Aufl. 1958. Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. E. Metzke (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 3). Tübingen 1954, Mohr. 243 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 200 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1958 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Maron, Karl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 200]* 5. 5. 1818 in Trier als Sohn eines jüdischen, später zum Protestantismus übergetretenen Rechtsanwalts, gest. 14. 3. 1883 in London. M. studierte in Berlin und Bonn und geriet sehr früh unter den beherrschenden Einfluß Hegels. Wurde unter Verwertung der sozialen und revolutionären Ideen seiner Zeit sowie unter dem Eindruck der frühkapitalistischen Umwelt zum Begründer einer besonderen sozialistischen Richtung, des…

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1958: N, O, Ö

Nachrichtenpolitik Nachtsanatorium Nachwuchsplan Namensgebung, Fest der Namokel, Karl Nasarowa, Nina Nation Nationale Front Nationale Geschichtsbetrachtung Nationaleinkommen Nationales Aufbauwerk Nationale Streitkräfte Nationale Volksarmee Nationalhymne Nationalismus Nationalität Nationalitätenpolitik Nationalkomitee Freies Deutschland Nationalpreis Nationalpreis für Kunst und Literatur Nationalpreis für Wissenschaft und Technik Naturalhilfsfonds Naturgemäße Viehhaltung Naturschutz NDPD Neubauer Neubrandenburg Neubürger Neuerer Neuererbewegung Neuerermethoden Neuerermethoden in der Landwirtschaft Neuer Kurs Neulehrer Neumann, Alfred 1909 NF NKFD NKWD Nomenklatursystem Norden, Albert Norm Normative Normenkatalog Notariat Notenbank, Deutsche (DNB) NVA Oberbürgermeister Oberkommando des Warschauer Paktsystems Oberschulen Oberstes Gericht Objektivismus Oder-Neiße-Linie Oelßner, Fred Öffentlicher Tadel Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen OG Ökonomie und Planung, Hochschule für ÖLB Operativoffizier Operativplanung Operativstab, Zentraler Opitz, Gerhard Opitz, Kurt Opportunismus Organisation-Instrukteurabteilung Orlopp, Josef Örtliche Industrie Örtlichen Landwirtschaft, Betriebe der (ÖLB) Örtliche Organe Örtliche Räte Örtliche Wirtschaft Ostblock Ost-West-Handel

Nachrichtenpolitik Nachtsanatorium Nachwuchsplan Namensgebung, Fest der Namokel, Karl Nasarowa, Nina Nation Nationale Front Nationale Geschichtsbetrachtung Nationaleinkommen Nationales Aufbauwerk Nationale Streitkräfte Nationale Volksarmee Nationalhymne Nationalismus Nationalität Nationalitätenpolitik Nationalkomitee Freies Deutschland Nationalpreis Nationalpreis für Kunst und Literatur Nationalpreis für Wissenschaft und Technik Naturalhilfsfonds…

DDR A-Z 1958

Wissenschaft (1958)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die herrschenden Gremien der SU und aller kommun. Staaten behaupten, daß der Marxismus-Leninismus und die mit ihm verbundene Wissenschaft die höchste Stufe wissenschaftlicher Entwicklung repräsentieren. Die kommun. Wissenschaft bedeutet tatsächlich einen Bruch in der abendländischen Entwicklung, insofern sie die Anpassung der traditionellen Wissenschaft an die kommun. Parteiideologie (Marxismus-Leninismus) erzwungen hat. Die marxistisch-leninistische Wissenschaft ist ein wichtiges Herrschaftsmittel des kommun.-totalitären Staates. Kontrolliert von den politischen Machthabern, dient die W. der Rechtfertigung der totalitären Ordnung, der Mobilisierung und „Anleitung“ der Machtunterworfenen und der Bekämpfung der „Klassenfeinde“. Die theoretische Grundlage der kommun. W. ist der in der Sowjetunion umgeformte dialektische und historische Materialismus (Dialektischer Materialismus, Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus). Alle Fachwissenschaften sind verpflichtet, ihre Gegenstände unter dem von den grundlegenden „Theorien“ gebildeten Aspekt zu betrachten. Die dialektische Methode gilt als die Universalmethode aller Fachwissenschaften. Verpflichtet auf das Prinzip der Parteilichkeit des Denkens, sind die Wissenschaftler gezwungen, die kommunistische Machtordnung und ihre Ideologie bedingungslos zu bejahen. Jede Abweichung von diesem Prinzip unter Berufung auf die Objektivität der Wissenschaft wird als bürgerlicher Objektivismus bekämpft. Das ebenfalls verbindliche Prinzip der Einheit von Theorie und Praxis zielt auf den bewußten Einsatz der W. für die Erhaltung des kommun. totalitären Staates. Die marxistisch-leninistische Wissenschaftstheorie unterscheidet zwischen Natur- und Gesellschaftswissenschaften. Während die sowjetischen Naturwissenschaften den Zusammenhang mit der internationalen Forschung zu wahren versuchen, haben sich die sowjetischen Gesellschaftswissenschaften weitgehend von ihr getrennt. Die Institutionen des kommun.-totalitären Wissenschaftsbetriebes sollen die Verwandlung der W. in ein Werkzeug der kommun. Herrschaft sicherstellen. Träger der Kontrolle der W. sind in der SBZ in erster Linie die Organisationen und Kader der regierenden Partei vom Politbüro bis zu den SED-Betriebsgruppen an Universitäten, Hochschulen und Forschungsinstituten. Die Kompetenz, grundlegende Leitsätze und Theorien zu ändern, besitzen in letzter Instanz nicht die Gelehrten, sondern die führenden politischen Gremien der SED. Ein weiteres wichtiges Merkmal der marxistisch-leninistischen W. ist das Streben, ihre Arbeit auf allen Gebieten, insbesondere die Forschung, durch Pläne zu regulieren. In der SBZ sind die Maßnahmen und Einrichtungen zur Erzielung der Koordination und Planmäßigkeit wissenschaftlicher Arbeit noch mit manchen „Mängeln“ behaftet. Jedoch sucht man seit Anfang 1958 — SED-Hochschulkonferenz — die Bolschewisierung von Wissenschaft und Hochschule zu beschleunigen. Die wesentlichen Träger der Planung sind in der SBZ das ZK, das Staatssekretariat für Hochschulwesen, der Zentralrat für Forschung und Technik bei der Staatlichen ➝Plankommission und die Deutsche ➝Akademie der Wissenschaften. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 355 Wismut-AG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftler des Volkes, Hervorragender

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die herrschenden Gremien der SU und aller kommun. Staaten behaupten, daß der Marxismus-Leninismus und die mit ihm verbundene Wissenschaft die höchste Stufe wissenschaftlicher Entwicklung repräsentieren. Die kommun. Wissenschaft bedeutet tatsächlich einen Bruch in der abendländischen Entwicklung, insofern sie die Anpassung der traditionellen Wissenschaft an die kommun. Parteiideologie (Marxismus-Leninismus)…

DDR A-Z 1958

Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus (1958)

Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 [S. 310] 1. Theorie und Praxis. Parteimäßigkeit der Theorie Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern.“ Marx und Engels haben ihre Analyse des Kapitalismus zugleich mit der Zielsetzung unternommen, die Aufstellung sozialer Gesetzmäßigkeiten dem revolutionären Handeln dienstbar zu machen. Auf dieser Linie hat sich der Marxismus zum Leninismus und Stalinismus weiterentwickelt. Alle theoretischen Streitigkeiten der Bolschewisten werden stets in dem Sinne entschieden, daß die Theorie mit der jeweils gebotenen revolutionären Praxis in Übereinstimmung sein muß. Ebenso gilt aber auch das Gegenteil: Weil die Theorie revolutionär ist, kann die revolutionäre Praxis auf die Theorie begründet werden. „Ohne revolutionäre Theorie kann es keine revolutionäre Bewegung geben.“ (Lenin) Die Theorie des Marxismus stützt sich auf die Hegelsche Dialektik. Hegel erklärte das Weltgeschehen als eine Entwicklung, die durch Widersprüche in den Dingen selbst vorwärtsgetrieben wird; der Gegensatz, das plötzliche Umschlagen, der „Sprung“ sei die Form der Weltentwicklung. In dieser Entwicklung und durch diese gelange der Geist zum Bewußtsein seiner selbst. Marx übernimmt von Hegel die dialektische Methode der Widersprüche und des revolutionären Sprunges, setzt aber an die Stelle des Geistes die Materie. Er erklärt die Bewegung der Dinge nicht „von oben“, vom Bewußtsein, sondern „von unten“, vom Materiellen her. Seine Theorie ist also zugleich dialektisch und materialistisch. Die „Erklärung von oben“, die rein geistige, an „objektiven“ Werten und Wahrheiten orientierte, auf Erkenntnis abgestellte traditionelle Philosophie und Wissenschaft wird dabei als den „parteilichen“ Standpunkt der Bourgeosie vertretende und angeblich rechtfertigen wollende Pseudo-Wissenschaft (Objektivismus) abgelehnt. Nur die Marxisten hätten in ihrer Theorie die wahre „höchste“ Wissenschaft, zu der alle frühere Wissenschaft bestenfalls — nunmehr überholte — Vorstufe sei. Zugrunde liegt dabei die These, daß die materialistische Lehre zugleich die den Interessen des Proletariats korrespondierende Philosophie sei, da diesem auf Grund der Gesetze der materiellen Entwicklung die Zukunft gehören müsse. So soll es sich aus den Interessen des Proletariats zwangsläufig ergeben, daß es, um möglichst schnell und effektiv an die Macht zu kommen, ausführlich den Materialismus studieren und sich nach den von ihm gewiesenen Regeln verhalten müsse. Daß sie sich nach diesen Lehren richtet, gibt der für ihre Auslegung allein zuständigen bolschewistischen Partei ihre in Anspruch genommene rationale Würde. Sie bestimmt mittels der Theorie die Linie und damit die Richtschnur für parteiliches Verhalten, womit zugleich alle abweichenden Meinungen (Abweichungen) politisch wie wissenschaftlich gebrandmarkt sind. 2. Bourgeoisie und Proletariat. Klassenkampf Unter dem Kapitalismus versteht Marx die auf dem Privateigentum an Produktionsmitteln beruhende Wirtschaftsweise. Erst im Zeitalter der „großen Industrie“ (d. h. der Maschinenindustrie) habe der Kapitalismus seine moderne Form erreicht. Diese höchste Erscheinungsform des Kapitalismus sei zugleich seine letzte. Denn der Zustand der Gesell[S. 311]schaft sei unter dem Kapitalismus derartig unversöhnlich gegensätzlich (antagonistisch), daß er sich notwendig auflösen und in einen anderen Zustand übergehen müsse. Die Klasse derer, die keinen Anteil an den Produktionsmitteln besitzen und nur ihre Arbeitskraft zu Markte tragen, und die Klasse derer, die über alle Produktionsmittel einschließlich dieser Arbeitskraft verfügen, also einerseits Proletariat und andererseits Bourgeoisie, stehen sich, sagte Marx, in unversöhnlichem Kampf gegenüber. In der industriellen Gesellschaft gelange dieser Klassenkampf (Historischer Materialismus) auf seinen Höhepunkt. An sich sei die Bourgeoisie positiv und notwendig, denn sie sei fortschrittlich (progressiv), ja revolutionär, in der Geschichte der Menschheit gewesen: „Die Bourgeoisie hat in ihrer kaum hundertjährigen Klassenherrschaft massenhaftere und kolossalere Produktionskräfte geschaffen als alle vergangenen Generationen zusammen. Unterjochung der Naturkräfte, Maschinerie, Anwendung der Chemie auf Industrie und Ackerbau, Dampfschiffahrt, Eisenbahnen, elektrische Telegraphen, Urbarmachung ganzer Weltteile, Schiffbarmachung der Flüsse, ganze aus dem Boden hervorgestampfte Bevölkerungen — welches frühere Jahrhundert ahnte, daß solche Produktionskräfte im Schoße der gesellschaftlichen Arbeit schlummerten.“ (Kommunistisches Manifest) Der Kapitalismus sei ein durchdachtes System der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen. Indem sich aber der Kapitalismus entwickele, bringe er nicht nur Maschinen und Waren in immer größeren Mengen hervor, sondern er erzeuge auch das Heer der Proletarier, die er um ihren Lohn betrüge, indem er ihnen zugleich die letzte Reserve an Arbeitskraft auspresse. „Mit der Entwicklung der großen Industrie wird also unter den Füßen der Bourgeoisie die Grundlage selbst hinweggezogen, worauf sie produziert und die Produkte sich aneignet. Sie produziert vor allem ihren eigenen Totengräber. Ihr Untergang und der Sieg des Proletariats sind gleich unvermeidlich.“ (Kommunistisches Manifest) Zunächst sahen Marx und Engels nur den von Krisen geschüttelten Konkurrenz-Kapitalismus des 19. Jahrhunderts vor sich und warteten von Jahr zu Jahr auf die endgültige letzte „Handelskrise“, die das Proletariat in den Besitz der Produktionsmittel bringen sollte. Aus dem Schicksal der Kommune von Paris (d. h. der Herrschaft des sozialistischen Gemeinderats in Paris von März bis Mai 1871) und deren blutigem Ende zogen sie die Lehre, daß die Bourgeoisie nur durch Gewalt enteignet werden könne. „Die Arbeiterklasse kann nicht die fertige Staatsmaschinerie einfach in Besitz nehmen und diese für ihre eigenen Zwecke in Bewegung setzen“ (Adresse des Generalrats). Da der Staat nur eine Maschine zur Unterdrückung einer Klasse durch die andere sei, müsse zuvor die alte Staatsmaschine zerschlagen werden, wenn eine neue Gesellschaft entstehen soll. Im „Kapital“ hatte Marx geschrieben: „Die Gewalt ist der Geburtshelfer jeder alten Gesellschaft, die mit einer neuen schwanger geht. Sie selbst ist eine ökonomische Potenz.“ (I.~Bd., Volksausg., S. 680) 3. Materialistische Geschichtsauffassung Die auf den Begriffen Kapitalismus, Bourgeoisie, Proletariat und Klassenkampf aufgebaute Theorie wurde von Marx und Engels den vorhandenen sozialistischen Theorien als „kommunistisch“ (Bolschewismus) entgegengesetzt. Sie nannten die älteren, aus einer unklaren Sehnsucht nach einer allgemeinen Umgestaltung der Gesellschaft her[S. 312]vorgegangenen Theorien, die nur unzulängliche ökonomische Vorschläge und moralische Forderungen brachten, utopistisch (Utopie). Die eigene Theorie dagegen, die auf eine ökonomische Analyse der kapitalistischen Gesellschaft gegründet war, nannten sie wissenschaftlich. Die Formel für ihre Zielsetzung haben Marx und Engels jedoch dem älteren Sozialismus entnommen: Jeder solle nach seinen Fähigkeiten produzieren und nach seinen Bedürfnissen genießen. Die Wirkung der marxistischen Theorie beruht darauf, daß sie aus einer einheitlichen „materialistischen“ Geschichtsauffassung hervorgeht, die den Anschein erweckt, daß jedem politischen und geistigen Ereignis sein Platz in einem allumfassenden notwendigen Geschehen angewiesen werden könne. Rechtsverhältnisse und Staatsformen, Wissenschaft, Philosophie und Kunst, so wird von Marx gelehrt, seien nicht aus der „sogenannten allgemeinen Entwicklung des menschlichen Geistes“ zu begreifen, sondern wurzelten in den „materiellen Lebensverhältnissen“. Der Mensch müsse wohnen, sich ernähren und kleiden, bevor er denken könne. Die tägliche Produktion und Reproduktion seines materiellen Daseins, seiner Basis, sei nicht ein nebensächliches Geschäft, sondern in der Tat die Grundlage seiner ganzen Existenz. Um diese Existenz materiell produzieren zu können, müsse sich der Mensch in Verhältnisse der Abhängigkeit begeben. „Die Gesamtheit dieser Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Struktur der Gesellschaft, die reale Basis, worauf sich ein juristischer und politischer Oberbau erhebt und welcher bestimmte gesellschaftliche Bewußtseinsformen entsprechen. Die Produktionsweise des materiellen Lebens bedingt den sozialen, politischen und geistigen Lebensprozeß überhaupt. Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt.“ (Einl. z. Kritik d. pol. Ökonomie) Die Revolution, die zur klassenlosen Gesellschaft führen soll, könne weder durch den bloßen guten Willen der Proletarier herbeigeführt noch durch den bösen Willen der Bourgeoisie verhindert werden. In den Verhältnissen selber stecke die Dialektik, die den Untergang der alten Klasse und den Aufstieg des Proletariats herbeiführe. Nicht um die Verwirklichung von „Idealen“ oder von wirtschaftlichen „Programmen“ handele es sich, sondern um die Vollstreckung dessen, was in der antagonistischen Struktur der kapitalistischen Gesellschaft angelegt sei. 4. Staat und Revolution Im Jahre 1864 haben Marx und Engels in London die „Internationale Arbeiterassoziation“ gegründet, die später den Namen der I. Internationale erhielt. Die nach deren Auflösung gegründete II. Internationale suchte das revolutionäre Element aus dem Marxismus zu entfernen und aus der Lehre von Marx und Engels ein evolutionäres, rein „ökonomisches“ System zu machen. Ihre Politik bestand darin, die Lage der Arbeiter zu verbessern und sich für demokratische Regierungsformen einzusetzen. Die Formel für diesen Revisionismus (Abweichungen) gab der deutsche Sozialdemokrat Eduard Bernstein mit den Worten: „Der Weg ist alles, das Ziel ist nichts.“ In die Theorie strömten idealistische, vor allem Kantische, Elemente ein. Man zog es mehr und mehr vor, nicht mehr von der materialistischen, sondern von der ökonomischen Geschichtsauffassung zu reden. Gegen diese staatspolitisch verantwortungsbewußten Bemühungen der I.~Internationale kämpfte mit Erfolg Lenin, der spätere Begründer [S. 313]der III. Internationale (Kommunistische Internationale = Komintern). Seine für die Entwicklung des Marxismus entscheidende Abrechnung mit dem Revisionismus gab Lenin in seiner Abhandlung „Staat und Revolution“, die er unmittelbar vor der Oktoberrevolution im Jahre 1917 verfaßte. Darin wird unter einseitiger Auslegung von Marx und Engels gezeigt, daß der Prozeß, der zur klassenlosen Gesellschaft (Historischer Materialismus) führt, den revolutionären Terror als notwendiges Moment in sich einschließt. Die Lehre von der Dialektik, von dem in „Sprüngen“ sich vorwärts bewegenden geschichtlichen Prozeß, wird von Lenin wieder in den Mittelpunkt der revolutionären Theorie gerückt, nachdem sie vom Revisionismus als eine hegelianisierende Schwäche Marx' abgetan worden war. Alle opportunistischen oder demokratischen Auffassungen wurden von Lenin rücksichtslos ausgemerzt. Die Philosophie fand dabei besondere Berücksichtigung. Im Jahre 1908 befaßte sich Lenin in seinem Buch „Materialismus und Empiriokritizismus“ in aggressiver Weise mit den philosophischen Theorien russischer Marxisten, die sich dem westlichen Positivismus zuneigten. Nach Lenins Tode wurden Auszüge und Randglossen zu Hegels „Logik“ aus seinem Nachlaß veröffentlicht (Lenin, „Aus dem philosophischen Nachlaß“, 2. Aufl. Berlin 1949). In der materialistisch aufgefaßten Dialektik Hegels sah Lenin den Schlüssel zur Lösung aller wissenschaftlichen Probleme. Die marxistische Lehre vom Staat, so behauptet Lenin, sei durch den Revisionismus entstellt worden. Erst nach der sozialistischen Revolution „stirbt der Staat ab“. Der bürgerliche Staat schläft nicht von selber ein, wie der Opportunismus der Sozialdemokraten gelehrt habe, er müsse von den Proletariern beseitigt werden. „Die Ablösung des bürgerlichen Staates durch den proletarischen ist ohne gewaltsame Revolution unmöglich.“ (Lenin, Ausg. Werke, Moskau 1947, Bd. II, S. 173) Da jeder Staat nach der sozialistischen Auffassung, die von Marx und Engels geteilt wird, eine Diktatur ist, so bedeutet Diktatur des Proletariats nichts anderes als den Staat des Proletariats, der dazu bestimmt ist, den Staat der Bourgeoisie abzulösen. Der Ausdruck „Diktatur des Proletariats“ ist zuerst von Marx in seiner „Kritik des Gothaer Programms“ (1875) gebraucht worden. Aber schon im „18. Brumaire“ hat Marx den Gedanken von der notwendigen Zerstörung der alten Staatsmaschinerie angedeutet, was von Lenin als ein gewaltiger Schritt über das Kommunistische Manifest hinaus ausgelegt wird („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 177). Der entscheidende Motor der revolutionären Umgestaltung ist für Lenin die straff organisierte, aus einer aktiven Minderheit (zunächst den sog. „Berufsrevolutionären“) bestehende proletarische Partei, die als „Avantgarde der Arbeiterklasse“ in diese erst das revolutionäre Bewußtsein hineinträgt, sie organisiert und über sie hinaus (Bündnispolitik) eine Fülle weiterer Gruppen dem revolutionären Anliegen dienstbar macht. Die Diktatur des Proletariats wird von Lenin lediglich als erste Phase der kommunistischen Gesellschaft aufgefaßt. In dieser Phase, „die gewöhnlich Sozialismus genannt wird“, bestehe zwar schon das Gemeineigentum in bezug auf die Produktionsmittel, das bürgerliche Recht sei aber noch nicht ganz abgeschafft. Kommunismus sei das nicht. „Solange es einen Staat gibt, gibt es keine Freiheit. Wenn es Freiheit geben wird, wird es keinen Staat geben.“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 230 u. 231) Die klassenlose Gesellschaft ist [S. 314]die Gesellschaft der Freiheit. Wenn die Arbeiter selber die Großproduktion organisieren, dann entsteht — mit dem Absterben jedes Vorgesetztenwesens und Beamtentums — eine neue Ordnung, eine „Ordnung ohne Gänsefüßchen“, als deren Vorbild von Lenin nach dem Vorgang eines deutschen Sozialdemokraten die Postverwaltung angeführt wird („Staat u. Revolution“, Ausg. W. II, S. 195). Die Funktionen der Aufsichts- und Rechenschaftsablegung, meint Lenin, würden mit der Zeit von selbst fortfallen. „In unserem Streben zum Sozialismus sind wir überzeugt, daß er in den Kommunismus hinüberwachsen wird, und im Zusammenhang damit jede Notwendigkeit der Gewaltanwendung gegen Menschen überhaupt … verschwinden wird, denn die Menschen werden sich gewöhnen, die elementaren Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens ohne Gewalt und ohne Unterordnung einzuhalten.“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 220) Ist die erste Phase vorüber, dann soll die sozialistische Gesellschaft klassenlos und damit staatenlos werden. Es wird hier deutlich, daß die Utopie von einer staatsfreien Gesellschaft von Lenin ebenso festgehalten wird wie von Marx und Engels. Auch nach der Oktoberrevolution hat sich bei Lenin in dieser Hinsicht nichts geändert. Auch nachdem zwei Jahre des Aufbaus „auf sozialistischer Grundlage“ vorüber waren, sprach Lenin immer noch von der neuen Ordnung, in der alles auf Freiwilligkeit aufgebaut sein würde. Kommunistische Arbeit wurde von ihm als freiwillige Arbeit ohne Norm und ohne Entlohnung bezeichnet, als Arbeit, die aus Gewohnheit und aus der zur Gewohnheit gewordenen Erkenntnis ihrer Notwendigkeit für das Gesamtwohl geleistet würde (Ausg. W. II, S. 667). Zu gleicher Zeit begründete Lenin aber in seiner Schrift über den Linksradikalismus die Notwendigkeit einer „eisernen und kampfgestählten Partei“, weil er voraussah, daß die Klassen noch „jahrelang“ bestehenbleiben würden (Ausg. W. II, S. 691). Als Stalin die Herrschaft antrat, war das Problem, das Lenin ungelöst liegenlassen mußte, in der Praxis dasselbe wie in der Theorie. Es war das Problem des Staates. Ein anderer Gedankengang konnte durch Stalin unverändert von Lenin übernommen werden. Marx und Engels hatten der unter ihren Augen sich vollziehenden Umbildung des Kapitalismus aus dem Konkurrenz-Kapitalismus in den Monopol-Kapitalismus (Imperialismus) nicht genügend Beachtung geschenkt. Lenin nahm die durch Kartelle, Syndikate und Trusts geschaffene neue Gestalt des Kapitalismus in die Theorie auf und bestimmte sie als „höchste Form des Kapitalismus“. „Der Imperialismus ist das monopolistische Stadium des Kapitalismus.“ (Ausg. W. II, S. 839) 5. Die Umgestaltung der Theorie durch Stalin Die Probleme, denen Stalin sich gegenübersah, ergaben sich aus der Situation: Sozialismus in einem Lande, und zwar in einem überwiegenden Agrarlande, dessen erste Anfänge einer Industrieproduktion über das Stadium des Frühkapitalismus kaum hinausgewachsen waren. In diesem Lande fehlten also die wichtigsten, von Marx und Engels geforderten Voraussetzungen für die Einführung des Sozialismus: der Hochstand der Industrialisierung und die Masse des Proletariats. Praxis und Theorie mußten daher einer neuen Lage angepaßt werden. Die marxistisch-leninistische Theorie bedurfte also einer radikalen Umgestaltung, wenn sie einigermaßen mit der von Stalin befolgten Machtpolitik, einer in kürzester Zeit mit Gewalt und Terror zu erzwingenden Umgestaltung der Wirtschaft, Gesellschaft und der [S. 315]Einzelmenschen, übereinstimmen sollte. Diese Umgestaltung der Theorie ist in zwei Schüben (1934 und 1950) durchgeführt, jedoch seit 1956 zum Teil wieder zurückgebildet worden. Indem Stalin, an zaristische Traditionen anknüpfend, den großen russischen Staat schuf, mußte er den letzten Rest von allgemeiner sog. „humanistischer“ Zielsetzung aus dem Kommunismus entfernen. Sein gigantischer, sich sozialistisch nennender neuer Staat gab restlos den Gedanken preis, daß das Ziel eine auf Freiwilligkeit beruhende neue Gesellschaftsordnung sei. Damit kam der auf dem Grunde der marxistisch-leninistischen Theorie lauernde Widerspruch zu offenem Ausbruch; um die Staatenlosigkeit zu erreichen, muß der ungeheuerste Staatsapparat konstruiert werden, den die Welt je gesehen hat. Daß die gigantische Sowjetmacht sich jemals wieder von selber auflösen würde, glaubt natürlich niemand, obwohl es von der offiziellen Theorie auch weiterhin unterstellt wird. Die philosophische Wendung im Jahre 1949 bedeutet die theoretische Rechtfertigung des Sowjetstaates und damit des Staates überhaupt, der „Repressivgewalt“, wie ihn Engels unter dem Beifall von Lenin definiert hatte. Im Jahre 1934 wurden die Geschichtsschreibung (Historischer Materialismus) und der Geschichtsunterricht in der Sowjetunion von einem Tag zum andern unter Verfemung der internationalen, marxistischen Auffassung auf die nationale, russische Auffassung umgestellt. Der dem Marxismus unbekannte Begriff Rodina (Heimat) wurde Ausgangspunkt einer „neuen“ Ideologie, die uralte Vorstellungen von dem führenden Volk der Russen wiederbelebte. Von Klassen war hier nicht mehr die Rede. Im Jahre 1950 entzog Stalin durch einige Briefe, die er an die „Prawda“ über das Problem der Sprache schrieb (Linguistik-Briefe), der marxistisch-leninistischen Auffassung von der „Basis“ und vom „Überbau“ den Boden. Er widerlegte damit zugleich den wesentlichen Inhalt seiner früheren Schrift „über dialektischen und historischen Materialismus“. In einigen entscheidenden Sätzen des ersten Linguistik-Briefes hat Stalin den Begriff des Staates als einer „aktiven Macht“ wiederhergestellt und damit die sozialistische Lehre von der Überführung der Zwangsordnung in eine neue Ordnung der Freiheit zu den Akten gelegt. Der Revisionismus, den Lenin erledigt zu haben meinte, kehrt bei seinem Nachfolger als ein Über-Revisionismus wieder zurück. „Der Überbau wird von der Basis hervorgebracht, aber das bedeutet keineswegs, daß er die Basis lediglich widerspiegelt, daß er passiv, neutral ist, daß ihm das Schicksal seiner Basis, das Schicksal der Klassen, der Charakter der Gesellschaftsordnung gleichgültig sind. Im Gegenteil, einmal entstanden, wird er zu einer ganz gewaltigen aktiven Macht, hilft er aktiv seiner Basis, feste Formen anzunehmen und sich zu konsolidieren, trifft er alle Maßnahmen, um der neuen Gesellschaftsordnung zu helfen, der alten Basis und den alten Klassen den Rest zu geben und sie zu beseitigen.“ (Stalin, „Zum Marxismus in der Sprachwissenschaft“) Mit dieser Sanktionierung des Staates ist die Aufhebung der revolutionären, dialektisch-materialistischen Geschichtsauffassung notwendig verbunden. Ironisch macht Stalin jenen Genossen, „die für Explosionen begeistert sind“, klar, daß das Gesetz des Umschlagens aus einer Qualität in eine neue vermittels einer Explosion nicht immer gültig ist. „Es ist unbedingt gültig für eine in feindliche Klassen geteilte Gesellschaft. Aber es ist durchaus nicht unbedingt gültig für eine [S. 316]Gesellschaft, die keine feindlichen Klassen kennt.“ („Zum Marxismus in der Sprachwissenschaft“) 6. Umbau der Theorie seit Stalins Tod Die Veränderungen, denen die Theorie und Praxis des Bolschewismus seit dem Frühjahr 1953 ausgesetzt war und die zunächst im XX. Parteitag der KPdSU (Anfang 1956) mit der Ausstoßung des toten Stalin aus der Reihe der „Klassiker des Marxismus-Leninismus“ ihren Höhepunkt erreichten, haben bisher zu keiner Revision der entscheidenden Punkte der Theorie geführt. Die Betonung der Rolle der Staatsmacht ist erhalten geblieben (dementsprechend auch keine Abwertung der Lehre von der „Aktivität des Oberbaues“). Die Repressionsgewalt wurde lediglich dadurch abgeschwächt, daß — unter Verdammung der These Stalins von der fortschreitenden Verschärfung des Klassenkampfes auch innerhalb der sozialistischen Weltzone — für die bolschewistischen Länder ein Abbau des innerstaatlichen Terrors (Wiederherstellung der „demokratischen Gesetzlichkeit“) postuliert wurde. Offenbar geht die Tendenz — in Fortsetzung des im Frühjahr 1953 von Malenkow proklamierten „Neuen Kurses“ — dahin, die Volksmassen bei unverminderter Aufrechterhaltung von Partei-, Staats- und Militärgewalt stärker für das Regime zu gewinnen. Die Umakzentuierung betrifft dementsprechend in erster Linie die Außenpolitik (Koexistenz, Sonderwege, Lager) und das innere Gefüge der politischen Willensbildung (Kollektive Führung, Personenkult), die gemäß den von Lenin gegebenen Normen des Parteilebens durchgeführt werden soll. Dabei bleibt das Prinzip des Demokratischen Zentralismus als Norm der Willensbildung ebenso erhalten wie die weltrevolutionäre Zielsetzung. Lediglich mit veränderter Einschätzung der Weltlage hat sich die Taktik gewandelt. Doch gibt es Hinweise auf eine Abkehr vom großrussischen Imperialismus Stalins, auf positivistischere Tendenzen in der Wissenschaft und auf einen Stil größerer Toleranz und verstärkter Sozialstaatlichkeit in der UdSSR selbst und einigen Satelliten, ohne daß indes das Gefüge des Ostblocks gelockert worden wäre. Literaturangaben Andreas, Theodor: Zur Widerlegung des dialektischen und historischen Materialismus. Pfaffenhofen/Ilm 1954, Ilmgau-Verlag. 114 S. Banning, Wilhelm: Der Kommunismus als politisch-soziale Weltreligion (a. d. Niederl. übers. v. P. Bamm). Berlin 1953, Lettner-Verlag. 298 S. Berdiajew, Nikolai: Wahrheit und Lüge des Kommunismus. Darmstadt 1953, Holle-Verlag. 128 S. Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Bochenski, Joseph M.: Die kommunistische Ideologie … Bonn 1956, Bundeszentrale für Heimatdienst. 75 S. Bochenski, Joseph M., und Gerhart Niemeyer: Handbuch des Weltkommunismus. Freiburg i. Br. 1957, Karl Alber. 754 S. Buchholz, Arnold: Ideologie und Forschung in der sowjetischen Naturwissenschaft (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 1). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. Djilas, Milovan: Die neue Klasse — eine Analyse des kommunistischen Systems. München 1958, Kindler. 284 S. Fetscher, Iring: Von Marx zur Sowjetideologie. 2., erw. Aufl., Frankfurt a. M. 1957, Moritz Diesterweg. 198 S. Gollwitzer, Helmut, und Gerhard Lehmbruch: Kleiner Wegweiser zum Studium des Marxismus-Leninismus. 2., erw. Aufl., Bonn 1957. 24 S.; 3. Aufl. 1958. Karisch, Rudolf: Der Christ und Stalins Dialektischer Materialismus. Berlin 1954, Morus-Verlag. 157 S. Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Lieber, Hans-Joachim: Die Philosophie des Bolschewismus in den Grundzügen ihrer Entwicklung (Staat u. Gesellschaft, Bd. 3) Frankfurt a. M. 1957, Moritz Diesterweg. 107 S. Löwenthal, Fritz: Das kommunistische Experiment — Theorie und Praxis des Marxismus-Leninismus. Köln 1957, Markus-Verlag. 280 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. E. Metzke (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 3). Tübingen 1954, Mohr. 243 S. Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre des Stalinismus. 2. Aufl. (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 2) Stuttgart 1952. Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Milosz, Czeslaw: Verführtes Denken (mit Vorw. von Karl Jaspers). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 239 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. 2. Aufl., Freiburg 1953, Herder. 659 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 310–316 Theaterwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Thiele, Ilse, geb. Neukrantz

Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 [S. 310] 1. Theorie und Praxis. Parteimäßigkeit der Theorie Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern.“ Marx und Engels haben ihre Analyse…

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Wettbewerb, Sozialistischer (1958)

Siehe auch: Sozialistischer Wettbewerb: 1975 1979 1985 Wettbewerb, Sozialistischer: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der SW. ist sowjetischen Ursprungs. „Der sozialistische Wettbewerb entstand in Form der kommunistischen Subbotniks. Der erste kommunistische Subbotnik fand am 10. 5. 1919 an der Eisenbahnlinie Moskau–Kasan statt.“ (N. S. Maslowa, „Die Arbeitsproduktivität in der UdSSR“, Übersetzung aus dem Russischen, 1953, „Tribüne“ Verlag und Druckerei des FDGB, Ostberlin, S. 218) Mit dem Aufruf der KPdSU vom 29. 4. 1929 zum ersten Fünfjahrplan gewann er seine heutige Bedeutung. In der SBZ wurden 1950 nach Erlaß des Gesetzes der ➝Arbeit die ersten SW. durchgeführt. „Ziele des SW. sind die Beschleunigung des Tempos der sozialistischen Produktion, die weitere Steigerung der Arbeitsproduktivität und die vorfristige Erfüllung und Übererfüllung der staatlichen Pläne. Er organisiert die Werktätigen zum Kampf um die Einführung fortgeschrittener Arbeitsnormen in der Produktion und für die Erfüllung neuer fortgeschrittener Arbeitsnormen.“ (A. Ljapin, „Die Arbeit im Sozialismus“, Übersetzung aus dem Russischen, „Tribüne“ Verlag und Druckerei des FDGB, 1952, Ostberlin, S. 47) Der SW. wird durchgeführt von Mann zu Mann, von Brigade zu Brigade, von Abt. zu Abt. (Voraussetzung hierfür ist die Aufschlüsselung des Betriebsplanes) oder von Betrieb zu Betrieb. Die Träger des Wettbewerbs sind die Aktivisten und Neuerer. Hieraus ergibt sich ein enger Zusammenhang mit der Aktivistenbewegung. Am SW. sollen sich alle Betriebsangehörigen beteiligen. Er wird vom FDGB organisiert. Im Jahre 1957 nahmen angeblich 2,3 Millionen Arbeitnehmer am SW. teil = 63 v. H. der in den VEB Beschäftigten. Die Verpflichtung zum SW. wird meist in Gestalt der Selbstverpflichtung eingegangen. Die Bedingungen im SW. werden durch die Fachministerien und Staatssekretariate gemeinsam mit den Zentralvorständen der Gewerkschaften festgelegt. Den Siegern im SW. winken materielle Vorteile (Prämienwesen) und Auszeichnungen. Die Folge von SW. ist sehr oft die Erhöhung der TAN. Die SW. führen zu einer ständigen Überbeanspruchung der Arbeiterschaft. Wettbewerbe werden auch in der Verwaltung und der Justiz durchgeführt. (Arbeitspolitik) Literaturangaben Meissner, Boris: Rußland im Umbruch — Der Wandel in der Herrschaftsordnung und sozialen Struktur der Sowjetunion. Frankfurt a. M. 1951, Verlag für Geschichte und Politik. *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Dies.: Die Wohnungswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 12 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 347 Wettbewerb, Medaille für ausgezeichnete Leistungen im A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wettbewerbsbewegung

Siehe auch: Sozialistischer Wettbewerb: 1975 1979 1985 Wettbewerb, Sozialistischer: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der SW. ist sowjetischen Ursprungs. „Der sozialistische Wettbewerb entstand in Form der kommunistischen Subbotniks. Der erste kommunistische Subbotnik fand am 10. 5. 1919 an der Eisenbahnlinie Moskau–Kasan statt.“ (N. S. Maslowa, „Die Arbeitsproduktivität in der UdSSR“, Übersetzung aus dem Russischen, 1953, „Tribüne“ Verlag und Druckerei…

DDR A-Z 1958

Strafverfahren (1958)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. ist durch die sowjetzonale StPO vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 996) neu geregelt worden. Neue Begriffe und Institutionen wurden eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In den Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte auf Anordnung eines staatlichen Organs untergebracht ist (§ 14 Abs. 3). Hierdurch wird es dem SSD möglich, jeden Verhafteten an beliebigem Ort aburteilen zu lassen. Ehegatten und nächste Angehörige der Angeklagten dürfen die Aussage nicht mehr verweigern, wenn sie eine Pflicht zur Anzeige hatten, z. B. bei Staatsverbrechen. Dasselbe gilt für Geistliche, Rechtsanwälte und Ärzte. Sachverständige können vom Angeklagten nicht abgelehnt werden. Private Sachverständige sollen nicht mehr hinzugezogen werden. Das in der Verfassung und im § 74 StPO garantierte Recht auf Verteidigung wird dadurch illusorisch gemacht, daß der Verteidiger in die Gerichtsakten erst nach Zustellung der Anklageschrift Einsicht nehmen und auch dann erst mit dem in Haft befindlichen Beschuldigten sprechen darf. Eine Haftbeschwerde ist nur einmal, und zwar binnen einer Woche nach Erlaß des Haftbefehls, möglich. Am Eröffnungsbeschluß und an anderen außerhalb der Hauptverhandlung zu fällenden Beschlüssen wirken nach § 41 StEG seit dem 1. 2. 1958 auch die Schöffen mit. Die Anklageschrift braucht „bei Vorliegen wichtiger Gründe“ dem Beschuldigten nicht zugestellt, sondern nur zur Kenntnis gebracht zu werden (§ 180 Abs. 2). Damit soll verhindert werden, daß Angeklagte oder Verteidiger in den Besitz politischer Anklageschriften kommen. Das gleiche gilt für die Zustellung von Strafurteilen. Die Beweisaufnahme soll an sich unmittelbar sein. Es dürfen aber Protokolle der Volkspolizei, des SSD, der Staatsanwaltschaft oder eines Richters über frühere Vernehmungen eines Zeugen oder Mitbeschuldigten schon dann als vollgültige Beweismittel in der Hauptverhandlung verlesen werden, „wenn das Erscheinen des Zeugen in der Hauptverhandlung wegen des damit verbundenen Zeitverlustes unzweckmäßig ist“ (§ 207). „Erklärungen des Angeklagten, insbesondere ein Geständnis, die in einem Protokoll über eine frühere Vernehmung enthalten sind, können zum Zwecke des Beweises verlesen werden, soweit es erforderlich ist.“ (§ 209) Auf diese Weise erhalten vom SSD erpreßte Geständnisprotokolle volle Beweiskraft. Das Urteil ist während der Beratung schriftlich zu begründen und von allen Richtern zu unterschreiben. Der Angeklagte hat gegen ein Urteil nur noch ein Rechtsmittel, die Berufung. Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft heißt Protest. Die Berufung des Angeklagten kann durch das Berufungsgericht im Beschlußwege als offensichtlich unbegründet verworfen werden, während das bei dem Protest der Staatsanwaltschaft nicht möglich ist. Ein Wiederaufnahmeverfahren, auch zugunsten des Angeklagten kann nur durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet werden. Gegen rechtskräftige Urteile kann der Generalstaatsanwalt oder der Präsident des Obersten Gerichts mit der Kassation vorgehen, der Verurteilte kann dagegen ein Kassationsverfahren nicht einleiten. Die Strafvollstreckung ist Angelegenheit der Volkspolizei. (Rechtswesen). Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3. Aufl. (BB) 1955. 160 S. (Neubearb. erscheint 1958.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 302 Strafregister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafvollstreckung

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. ist durch die sowjetzonale StPO vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 996) neu geregelt worden. Neue Begriffe und Institutionen wurden eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In den Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte auf…

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Blockpolitik (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Taktische Methode zur Durchführung einer „Revolution von oben“, Form der interfraktionellen Zusammenarbeit in den Volksvertretungen der SBZ im Gegensatz zur Koalitionspolitik in parlamentarischen Demokratien. Von kommun. Seite (z. B. in der Entschließung des II. SED-Parteitages vom 12. 9. 1947) als „neue Art der Zusammenarbeit“ bezeichnet. Innerhalb des „Blocks der antifaschistisch-demokratischen Parteien“ (gegründet am 14. 7. 1945, kurz: Antifa-Block) sind Koalitionen einzelner Blockpartner nicht erlaubt. Beschlüsse werden nur durch Zustimmung aller Fraktionen gefaßt. Mittels der B. machte die SED die von ihr in freier parlamentarischer Abstimmung nicht erreichbaren Mehrheitsbeschlüsse überflüssig. Unter Beibehaltung parlamentarisch-demokratischer Formen erhält so der Block die Funktion einer einzigen Partei; B. wird zum Einparteiensystem. Die B. diente u. a. auch als Begründung für die Einheitsliste bei den Volkskammerwahlen im Okt. 1950. Seit durch Zulassung der kommun. beherrschten, NDPD, DBD und der Massenorganisationen zu den Volksvertretungen die Herrschaft der SED eindeutig gesichert ist, hat die B. stark an Bedeutung verloren. Die B. war seit 1945 das wichtigste Mittel zur Umwandlung der osteuropäischen Satellitenländer in Volksdemokratien durch „Revolutionen von oben“. Historisch gesehen, geht sie auf die 1935 durch Dimitroff auf dem VII. Kongreß der Komintern verkündete, auf dem Brüsseler Exilparteitag von der KPD übernommene und schon vorher in Frankreich und Spanien als „Volksfrontpolitik“ versuchte Taktik zurück. Angesichts der Unmöglichkeit einer direkten, allein von der KP getragenen Revolutionierung entwickelte man [S. 61]nämlich die Methode des „trojanischen Pferdes“, um über eine Aktionseinheit der Arbeiterklasse und durch jeweilige Anwendung des Koalitions- oder Blockprinzips zu Macht und Einfluß zu kommen. In der SBZ seit 1948 mehr und mehr durch das Operieren mit der noch stärker SED-kontrollierten Nationalen Front ersetzt. (Antifaschistisch-demokratische Ordnung, SED, Verfassung) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 60–61 Blockade A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bockmann, Lothar

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Taktische Methode zur Durchführung einer „Revolution von oben“, Form der interfraktionellen Zusammenarbeit in den Volksvertretungen der SBZ im Gegensatz zur Koalitionspolitik in parlamentarischen Demokratien. Von kommun. Seite (z. B. in der Entschließung des II. SED-Parteitages vom 12. 9. 1947) als „neue Art der Zusammenarbeit“ bezeichnet. Innerhalb des „Blocks der antifaschistisch-demokratischen Parteien“…

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1958: P

Pädagogik Pädagogische Fakultät Pädagogische Hochschulen Pädagogische Institute Pädagogischer Rat Pädagogisches Kabinett Pädagogisches Zentralinstitut, Deutsches (DPZI) Papierindustrie Parteiaktiv Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteien Parteigruppe Parteihochschule Parteikabinett Parteikonferenz Parteikontrollkommissionen der SED Parteilehrjahr der SED Parteilichkeit, Bolschewistische Parteilichkeit der Rechtsprechung Parteipresse der SED Parteischulen der SED Parteiveteranen Paßwesen Patenschaften Patenschaftsvertrag Patentrecht Patriotische Erziehung Patriotismus Pawlow, Iwan Petrowitsch Pazifismus PDA Personalausweise Personenkult Personenstandswesen Persönliches Konto Perspektive Perspektivplanung Perwuchin, Michail Georgiewitsch Pestalozzi-Medaille für treue Dienste Pflichtversicherung PGH Philatelie Piduch, Walter Pieck, Wilhelm Pionierecke Pionierleiter Pionierpalast Pisnik, Alois Plankommission, Staatliche Planung Plenikowski, Anton Poliklinik Politarbeiter Politbüro Polit-Kultur-Offizier Politoffizier Politökonomie Politschulung Politstatut Politverwaltung Polizeihelfer Polizeistunde Polizeitruppen Polizentralismus Polytechnische Erziehung Postsparkasse Post- und Fernmeldewesen Postzensur Potsdam Potsdamer Abkommen Praktisches Jahr Praktizismus Prämienfonds Prämiensparen Prämienwesen Prämienzeitlohn Präsident der Republik Präsidium des Ministerrates Preispolitik Presseamt beim Ministerpräsidenten Presse, Verband der Deutschen (VDP) Pressewesen Produktionsberatung Produktionsbrigaden, Ständige Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG) Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (FPG) Produktionsmassenarbeit Produktionsministerien (auch Industrieministerien genannt) Produktionsmittel Produktionspropaganda Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA) Produktionsverhältnisse Produktionszonen, Landwirtschaftliche (LPZ) Produktivkräfte Profilierung Progress-Film Progress-Film-Vertrieb Projektionsbüros Proletarier Propaganda Protest Puschkin, Georgi Maximowitsch PV-Verfahren

Pädagogik Pädagogische Fakultät Pädagogische Hochschulen Pädagogische Institute Pädagogischer Rat Pädagogisches Kabinett Pädagogisches Zentralinstitut, Deutsches (DPZI) Papierindustrie Parteiaktiv Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteien Parteigruppe Parteihochschule Parteikabinett Parteikonferenz Parteikontrollkommissionen der SED Parteilehrjahr der SED Parteilichkeit, Bolschewistische Parteilichkeit der Rechtsprechung Parteipresse…

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Besatzungspolitik (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die B. begann nach der militärischen Besetzung Deutschlands und der deutschen Kapitulation vom 8. 5. 1945 formell am 5. 6. 1945 mit der Erklärung über die Übernahme der Regierungsgewalt durch die vier Alliierten. Die Regierungsgewalt sollte vom Kontrollrat ausgeübt werden, innerhalb dessen jeder der Oberbefehlshaber der 3 Besatzungsarmeen die Verantwortung für seine Zone übernahm. Die Behandlung der deutschen Bevölkerung sollte nach dem Potsdamer Abkommen vom 2. 8. 1945, „soweit dieses praktisch durchführbar ist“, in ganz Deutschland gleich sein. Die sowjetische Verwaltungsspitze wurde die Sowjetische Militär-Administration in Deutschland (SMAD) mit Sitz in Berlin-Karlshorst. Unmittelbar nach Arbeitsbeginn des Kontrollrats begann die SMAD mit der willkürlichen Auslegung der Kontrollratsdirektiven und dem Erlaß von selbständigen Verordnungen („Befehle“), die Gesetzeskraft erhielten. Die schädlichsten Folgen hatte die einseitige Auslegung der Direktiven auf dem Gebiet der Bodenreform, der Enteignung von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“, der Entnazifizierung, der Reparationen und Demontagen sowie der zum Schutze der Besatzungsarmeen erlassenen Rahmenbestimmungen. Der SMAD nicht, genehme Kontrollratsbeschlüsse wurden durch Veto des sowjetischen Vertreters verhindert, so daß der Kontrollrat schon sehr bald seine Funktionen praktisch nicht ausüben und von einer gemeinsamen B. nicht mehr die Rede sein konnte. Mit dem Aufbau eines neuen, bald rein kommun. deutschen Verwaltungsapparates (DWK, Regierung und Verwaltung) entstand neben der SMAD ein Parallelapparat, der jedoch schon in den untersten Instanzen den sowjetischen Weisungen unterworfen war. Die B. konzentrierte sich auf zwei verschiedene Ziele: 1. die wirt[S. 53]schaftliche Ausbeutung der Zone (Wirtschaftssystem, Gosplan) und 2. die politische Bolschewisierung. Das rücksichtslose Vorgehen der SMAD in wirtschaftlicher, politischer und rechtlicher Hinsicht wandelte die anfangs auf deutscher Seite vielfach vorhandene Bereitschaft zur Zusammenarbeit in nahezu absolute Ablehnung (Juni-Aufstand). Nachdem die Versuche, eine Vereinigung der Westzonen und der SBZ auf kommun. Grundlage herbeizuführen, an der Haltung der westdeutschen und Westberliner Bevölkerung sowie der Festigkeit der westlichen Besatzungsmächte gescheitert waren, ist seit etwa Anfang 1948 die Einbeziehung der SBZ in den Ostblock das wichtigste Ziel der sowjetischen B. (Außenpolitik). Neben den Enteignungen war die gesonderte Währungsreform das wichtigste Hilfsmittel der B. zur Umgestaltung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur in der SBZ. Einseitige Begünstigungen der sowjetischen und deutschen kommun. Finanzinteressen kamen in dem gestaffelten Abwertungsverhältnis der Reichsmark im Vergleich zu den Einzelpersonen der SBZ zum Ausdruck. Nach Bildung der „DDR“ wurde die SMAD am 11. 11. 1949 aufgelöst, ihre Funktionen wurden formell den deutschen Verwaltungsorganen übertragen. An Stelle der SMAD wurde die Sowjetische Kontrollkommission (SKK) mit Sitz wiederum in Berlin-Karlshorst gebildet. Die Aufgabe der SKK bestand nach der Erklärung Tschuikows vom gleichen Tage in der „Kontrolle der Durchführung der Potsdamer Beschlüsse und der anderen von den 4 Mächten gemeinsam getroffenen Entscheidungen über Deutschland“. Die SKK behielt sich ferner den diplomatischen Verkehr mit den anderen Besatzungsmächten vor. Im weiteren Verlauf der Erklärung wurden alle anderen wesentlichen Kontrollen als zu den Aufgaben der SKK gehörend bezeichnet. Es bestand also praktisch ein Unterschied zu den früheren Zuständen nur insoweit, als der straffer durchorganisierte Apparat der SED mit größeren Aufgaben in das sowjetische Kontrollsystem eingebaut werden konnte. In den Jahren nach 1949 ist die SED den sowjetischen Organen in der SBZ, mehr noch dem ZK der KPdSU immer höriger geworden, ihre Verehrung für das sowjetische Vorbild hat immer noch zugenommen. So muß bis heute im weiteren Sinne iede Regierungs- und Parteimaßnahme als B. bezeichnet werden. An dieser Abhängigkeit der „DDR“ von der SU änderte nichts die Umwandlung der SKK in eine Hohe Kommission, unter Ernennung Semjonows zum Hohen Kommissar (23. 5. 1953), und deren Verkleinerung auf Va ihres vorhergehenden Umfanges (19. 6. 1954). Das gleiche gilt von den Zugeständnissen, welche die SU der „DDR“ im Moskauer Abkommen vom August 1953 gewährte (Verzicht auf offene Reparationen, Rückgabe der SAG-Betriebe, Senkung der Besatzungskosten). Abhängig von der SU blieb und bleibt die „DDR“ auch, seitdem die SU sie dem Namen nach als „souveränen Staat“ (25. 3. 1954) behandelt. Als Nachfolger Semjonows wirkte G. M. Puschkin zugleich als Botschafter und als Hoher Kommissar der SU in der SBZ vom 18. 7. 1954 bis 20. 9. 1955. Am 20. 9. 1955 hob die SU (unmittelbar nach Abschluß des Moskauer Vertrages mit der „DDR“) das „Amt des Hohen Kommissars der UdSSR in Deutschland auf“ und „übertrug dem Botschafter der UdSSR in der DDR die Aufgabe der Aufrechterhaltung der entsprechenden Verbindungen zu den Vertretern der USA, Großbritanniens und Frankreichs in der Deutschen Bundesrepublik in Fragen, die sich aus den Beschlüssen der vier Mächte über Gesamtdeutschland ergeben“; die entsprechenden Aufgaben im militärischen Bereich erhielt der Oberkommandierende der Sowjetstreitkräfte in Deutschland. — Zugleich setzte die SU alle Kontrollratsgesetze u. ä. für die „DDR“ außer Kraft, doch dies „berührt nicht die Rechte und Verpflichtungen der SU gegenüber Gesamtdeutschland, die sich aus entsprechenden Beschlüssen der vier Mächte ergeben“. — Obwohl damit dem Buchstaben nach die Unabhängigkeit der „DDR“ bekräftigt wurde, blieb und bleibt die SU die Besatzungsmacht, ohne deren Anwesenheit die Herrschaft der SED und das Bestehen der „DDR“ undenkbar wären. Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 52–53 Berufsschulwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Beschlagnahme

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die B. begann nach der militärischen Besetzung Deutschlands und der deutschen Kapitulation vom 8. 5. 1945 formell am 5. 6. 1945 mit der Erklärung über die Übernahme der Regierungsgewalt durch die vier Alliierten. Die Regierungsgewalt sollte vom Kontrollrat ausgeübt werden, innerhalb dessen jeder der Oberbefehlshaber der 3 Besatzungsarmeen die Verantwortung für seine Zone übernahm. Die Behandlung der…

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Bolschewismus (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Während der von Marx und Engels im vorigen Jahrhundert gemeinsam entwickelte sog. Wissenschaftliche Sozialismus (Utopie), der als höchstentwickelten Endzustand der Gesellschaft den Kommunismus fordert, als Marxismus bezeichnet wird, ist der B. die von Lenin und Stalin in den letzten 50 Jahren neu ausgelegte und weiterentwickelte Lehre des Marxismus. B. umfaßt also sowohl den Leninismus wie den Stalinismus und beansprucht außerdem, der Erbe und Fortführer des unverfälschten Marxismus zu sein. Der Leninismus wird parteioffiziell als „der Marxismus der Epoche des Imperialismus und der proletarischen Revolution“ bezeichnet. Er unterscheidet sich vom ursprünglichen Marxismus dadurch, daß er angesichts der „monopolkapitalistischen“ Entwicklung seiner Zeit die Weltrevolution für unmittelbar bevorstehend hielt, die Durchführung der Revolution theoretisch genau festzulegen versuchte (Diktatur des Proletariats), die Parteiorganisation in straffster Disziplin zusammenfaßte und angesichts des Fehlens eines großen Industrieproletariats in Rußland das „Klassenbündnis“ mit den werktätigen Bauern forderte. Der Stalinismus befaßt sich vor allem mit den Bedingungen, die zum Aufbau des Sozialismus in einem einzelnen Lande führen. Er wird dadurch gekennzeichnet, daß die Praxis des bolschewistischen Staatsaufbaus nach der Revolution bewies, daß die menschlichen und gesellschaftlichen Triebkräfte zur Gestaltung des Lebens doch ganz andere waren, als sie vor der Revolution theoretisch von Marx [S. 62]und Lenin interpretiert worden waren. Der Stalinismus ist daher eine ununterbrochene theoretische Anpassung an die wirklichen Gegebenheiten des menschlichen und politischen Daseins unter allmählich fortschreitender, teils grundlegender Abänderung der Theorien von Marx und Lenin. Die 1956 auf dem 20. Parteitag der KPdSU proklamierte Abkehr vom Stalinismus und Rückwendung zur „reinen Lehre“ Lenins hat an dieser Entwicklungsrichtung nichts geändert, auch nichts an der von Stalin hervorgehobenen, dem Marxismus widersprechenden „Aktivität des Überbaus“ (überragende Rolle des Partei- und Staatsapparats bei der Weiterführung der kalten Revolution im bolschewistischen Machtbereich). (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Literaturangaben Gollwitzer, Helmut, und Gerhard Lehmbruch: Kleiner Wegweiser zum Studium des Marxismus-Leninismus. 2., erw. Aufl., Bonn 1957. 24 S.; 3. Aufl. 1958. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 61–62 Bodenreform A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bolz, Lothar

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Während der von Marx und Engels im vorigen Jahrhundert gemeinsam entwickelte sog. Wissenschaftliche Sozialismus (Utopie), der als höchstentwickelten Endzustand der Gesellschaft den Kommunismus fordert, als Marxismus bezeichnet wird, ist der B. die von Lenin und Stalin in den letzten 50 Jahren neu ausgelegte und weiterentwickelte Lehre des Marxismus. B. umfaßt also sowohl den Leninismus wie den Stalinismus und…

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Arbeitskräftelenkung (1958)

Siehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1953 1954 1956 1959 1960 1975 1979 Arbeitspolitik: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die A. ist ein wesentlicher Teil des Wirtschaftssystems. Das System der Arbeitsverpflichtungen wurde bald nach dem Zusammenbruch auf Grundlage des Kontrollratsbefehls Nr. 3 fortgesetzt. Am 2. 6. 1946 wurde die Verordnung über die Sicherung und den Schutz der Werktätigen bei Einweisungen von Arbeitskräften (ZVOBl. S. 258) erlassen, auf Grund derer in Verkehrung ihres Titels ins Gegenteil zahlreiche Arbeitsverpflichtungen besonders für den Uranbergbau ausgesprochen wurden. Mit Beginn des Fünfjahrplanes wurde die A. umfassend. Gesetzliche Grundlage sind das Gesetz der ➝Arbeit und die Verordnung über die Aufgaben der Arbeitsverwaltung und die Lenkung der Arbeitskräfte vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 687). Die Abteilungen für Arbeit in den Stadt- und Kreisverwaltungen haben danach die Arbeitskräftereserven zu erfassen und gemäß dem Arbeitskräfteplan zu verteilen. Die Mittel hierzu sind: a) bei Arbeitslosen die Zuweisung von bestimmten Arbeitsplätzen unter Androhung des Entzugs der Unterstützung, b) bei Beschäftigten die Auflage an Betriebe (§ 6 der VO vom 12. 7. 1951), Arbeitskräfte an andere Betriebe abzustellen, der mittels wirtschaftlichem und politischem Druck auf die Abzustellenden nachgekommen wird. Arbeitsverpflichtungen sind nicht mehr möglich, nachdem die Verordnung vom 2. 6. 1948 durch eine Verordnung vom 30. 9. 1954 (GBl. S. 828) aufgehoben wurde. Individuelle Arbeitseinweisungen erschienen nicht mehr notwendig, nachdem sich das System der Auflagen an die Betriebe eingespielt hatte. Durch die Aufhebung der enannten Verordnung wollte die Zonenregierung sich mit Rücksicht auf die Untersuchungen der UN über Zwangsarbeit vom Vorwurf entlasten, in der SBZ bestünde ein solches System. Infolge der A. ist die freie Wahl des Arbeitsplatzes und des Berufes (Berufslenkung) stark eingeschränkt. Wegen der zunehmenden Verknappung der Arbeitskräfte wird die gesetzliche Grundlage für eine straffe A. nicht mehr als ausreichend angesehen. (Arbeitspolitik) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 4., erw. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 248 S., Teil II (Anlagen) 152 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 27 Arbeitskräftebilanz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitskräfteplan

Siehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1953 1954 1956 1959 1960 1975 1979 Arbeitspolitik: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die A. ist ein wesentlicher Teil des Wirtschaftssystems. Das System der Arbeitsverpflichtungen wurde bald nach dem Zusammenbruch auf Grundlage des Kontrollratsbefehls Nr. 3 fortgesetzt. Am 2. 6. 1946 wurde die Verordnung über die Sicherung und den Schutz der Werktätigen bei Einweisungen von Arbeitskräften (ZVOBl. S. 258) erlassen, auf Grund derer…

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Kontrollkommission (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 „Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle“ (ZKK), hervorgegangen aus der „Zentralen Kontrollkommission der DWK“, die insbesondere zur Aufdeckung von Wirtschaftsverbrechen gebildet worden war und laut Richtlinien der DWK vom 8. 9. 1948 zur Aufgabe hatte: „Sicherung der Durchführung der Wirtschaftspläne, Beseitigung des Bürokratismus in Wirtschaft und Verwaltung und Aufdeckung wirtschaftsschädigender ungesetzlicher Handlungen, insbesondere wirtschaftlicher Sabotage, Spekulation, Schiebertum und unzulässiger Kompensationsgeschäfte.“ Die Organe der Justiz waren „verpflichtet, jedem Ersuchen der K. mit besonderer Beschleunigung nach[S. 167]zukommen … Die K. haben das Recht, falls begründeter Verdacht strafbarer Handlungen vorliegt, die Polizei bzw. die Justiz verpflichtend zu beauftragen, Personen festzunehmen und Sachen sicherstellen zu lassen.“ (Rundverfügung des Chefs der Deutschen Justizverwaltung der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland vom 22. 9. 1948) Haftentlassungen von Beschuldigten, die auf Weisung der K. in Haft genommen wurden, waren ohne vorherige Anhörung der K. unzulässig (Rundverfügung Nr. 11/51 der Hauptabteilung Justiz in der Landesregierung Brandenburg). Im Jahre 1953 wurden die weitreichenden Vollmachten der K. eingeschränkt. Gleichzeitig erfolgten eine Organisations- und Strukturänderung und die Umbenennung in „Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle“. Ihr Vorsitzender ist Mitglied des Ministerrates (bis zur Regierungsneubildung am 19. 11. 1954: Fritz ➝Lange; seitdem komm. Vorsitzender Ernst Wabra). In den Bezirken üben Bevollmächtigte der K. deren Funktionen aus. „In volkswirtschaftlichen Schwerpunkten und staatspolitisch wichtigen Einrichtungen setzt die Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle Beauftragte ein.“ (§ 5 des „Statuts der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle und ihrer Organe“ vom 30. 4. 1953, GBl. S. 685) (Kontrolle) Die K. und ihre Beauftragten haben jetzt die Aufgabe, die Durchführung der Gesetze hinsichtlich der Einhaltung der festgelegten Wirtschaftspläne zu kontrollieren. Bei festgestellten Verstößen haben die Angehörigen der K. nicht mehr das Recht, selbst Ermittlungen durchzuführen oder Festnahmen vorzunehmen, sondern die Staatsanwaltschaft muß eingeschaltet werden. Diese verfährt allerdings grundsätzlich nach den Wünschen der K. (Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 166–167 Kontrolle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kontrollpunkte

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 „Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle“ (ZKK), hervorgegangen aus der „Zentralen Kontrollkommission der DWK“, die insbesondere zur Aufdeckung von Wirtschaftsverbrechen gebildet worden war und laut Richtlinien der DWK vom 8. 9. 1948 zur Aufgabe hatte: „Sicherung der Durchführung der Wirtschaftspläne, Beseitigung des Bürokratismus in Wirtschaft und Verwaltung und Aufdeckung wirtschaftsschädigender…

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Pressewesen (1958)

Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1959 Die Presse ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte Presse ist Lizenzpresse, Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für ➝Information, seit Jan. 1953 durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten der „DDR“. Zeitungslizenzen erhalten ausschließlich die SED, die Massenorganisationen und die durch die Blockpolitik gleichgeschalteten Parteien, einzige Ausnahmen: „Berliner Zeitung“ und „BZ am Abend“ - Herausgeber: Hermann Leupold, SED. Der „Berliner Verlag“, in dem beide Zeitungen erscheinen, befindet sich im Besitz der Holdinggesellschaft [S. 243]der SED Zentrag. Sprachregelung erfolgt mit Hilfe langfristiger „Perspektivpläne“, aus denen Quartals-, Monats- und Wochenpläne abgeleitet werden, und täglicher „Argumentationsanweisungen“. Zentrale Lenkungsinstanz ist die Abt. Agitation und Propaganda des ZK der SED, nachgeordnete Instanzen sind das Presseamt beim Ministerpräsidenten die Pressabteilungen der zentralen Leitungen der Blockparteien und der Massenorganisationen und die entsprechenden Instanzen in den Bezirken. Die Einheit der Nachrichtenpolitik wird durch den ADN gewährleistet. Von der in der Verfassung der „DDR“ (Art. 9) proklamierten freien öffentlichen Meinungsäußerung kann keine Rede sein. In der SBZ erscheinen 39 Tageszeitungen und eine Montagsausgabe, davon 9 Tageszeitungen im Sowjetsektor Berlins. Bis 1952 war die Lizenzvergebung so gehandhabt, daß neben Zentralorganen in Berlin jeweils ein Blatt jeder Partei in den fünf Landeshauptstädten erschien. Die Höhe der Auflagen wird geheimgehalten. Die Gesamtauflage (ohne die Montagsausgabe des „Neuen Deutschland“, den „Vorwärts“ mit 500.000) aller Zeitungen liegt bei 4 Mill. Etwa 60 v. H. entfallen auf die Parteipresse der SED, 20 v. H. auf die Zeitungen der DBD, CDU, LDPD und NDPD, die restlichen 20 v. H. auf die Zeitungen des FDGB und der FDJ sowie die „Berliner Zeitung“ und die „BZ am Abend“. Bei den Auflagen der SED-Presse ist zu berücksichtigen, daß ganze Berufsstände zum Abonnieren von SED-Blättern verpflichtet sind und daß der Abonnentenkreis der „bürgerlichen“ Presse durch Papierzuteilung begrenzt wird. Inhaltlich unterscheiden sich die Zeitungen kaum. Der Nachrichtenteil unterliegt in gleicher Weise wie die redaktionellen Meinungsäußerungen der zentralen Lenkung. Auslandsmeldungen dürfen nur vom ADN übernommen werden. Gekennzeichnet ist das P. in der SBZ durch die Einförmigkeit des Inhalts. Neben den tendenziösen Nachrichten nehmen umfangreiche Leitartikel, mehrseitige Wiedergaben von Reden der Funktionäre und von Parteibeschlüssen, Kritik und Selbstkritik im Rahmen des kommun. Überwachungssystems, Anprangerungen nicht erfüllter Normen, Aufrufe zu Wettbewerben und Selbstverpflichtungen und gelenkte Leserzuschriften den Hauptraum der Zeitungen ein. Auch der kulturelle Teil wird von den Maximen der Partei her bestimmt. Ebenso wie die Tagespresse sind die Wochen- und Monatszeitschriften der Massenorganisationen gelenkt. Sogar die Fach- und Sportpresse usw. besitzt einen umfangreichen politischen und ideologischen Teil. Das Fehlen von objektiven Nachrichten und der eintönige Stil und Inhalt der sowjetzonalen Presse begründen ein starkes Bedürfnis nach westlicher Publizistik. Bezug und Besitz westlicher Presse werden als Boykotthetze und „Hetze gegen die sozialistische Ordnung“ aufgefaßt und mit Zuchthausstrafen bedroht. Der journalistische Nachwuchs — soweit er nicht in die Kategorie der Volkskorrespondenten fällt — wird an der Fakultät für Journalistik der Universität Leipzig (Dekan: Prof. Dr. Hermann Budzislawski, SED) ausgebildet. Volontäre dürfen nicht mehr eingestellt werden. „Politisch bewährte“ Kräfte, die von Redaktionen eingestellt werden, müssen ihre Qualifikation in Prüfungen, die der Verband der deutschen ➝Presse durchführt, nachweisen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 242–243 Presseamt beim Ministerpräsidenten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsberatung

Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1959 Die Presse ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte Presse ist Lizenzpresse, Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für ➝Information, seit Jan. 1953 durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten der „DDR“.…

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CDU (1958)

Siehe auch: CDU: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Christlich-Demokratische Union: 1965 1966 1969 Christlich-Demokratische Union (CDU): 1975 1979 Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU): 1985 Abk. für Christlich-Demokratische Union. Auf den Gründungsaufruf vom 26. 6. 1945 erfolgte am 9. 7. 1945 die Genehmigung der SMAD. Zunächst war die Partei, unter Leitung von Dr. Hermes und Dr. Schreiber und nach deren erzwungenem Rücktritt infolge eines Konfliktes mit der SMAD in der Bodenreform, und Schulfrage unter Leitung von Jakob Kaiser, mit Erfolg darauf bedacht, ein Gegengewicht gegen die SED darzustellen. Nachdem Kaiser auf Grund seines Protestes gegen die Volkskongreß-Politik durch Eingriff der SMAD sein Amt als Vorsitzender nicht mehr ausüben durfte, geriet die CDU unter Nuschke entgegen dem Willen der Mitglieder in völlige Abhängigkeit der SED. Dementsprechend wandelte sich das ideologische Konzept zum „christlichen Realismus“. Danach sind — nach der Definition des Generalsekretärs Götting auf der Meißener Arbeitstagung im Okt. 1948 — „echte Christen Friedensfreunde“, woraus sich ergebe, daß sie im „Friedenslager“ der SU stehen müßten, wie auch Christus im Lager des Fortschritts gestanden habe („Neue Zeit“, Nr. 244/1951). Der 6. Parteitag im Okt. 1952 nahm die vollständige Unterwerfung unter die SED an. Nach der neuen Satzung werden ein „Politischer Ausschuß“ und ein „Hauptvorstand“ entsprechend dem Politbüro und dem ZK der SED als oberste Organe gebildet. „Wir sind eine einschränkungslos sozialistische Partei“ (Nuschke auf dem 6. Parteitag). Stimmen bei den Landtagswahlen 1946 = 2.378.346 (von 9.490.907), Mitgliederstand Dez. 1946 = 218.000, Dez. 1950 = 150.000, Anfang 1953 = 155.000, Mitte 1955 etwas über 100.000. Mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Parteivorsitzenden wurde nach dem Tod von Nuschke am 18. 3. 1958 August ➝Bach beauftragt. Generalsekretär: Gerald ➝Götting. Zentralorgan: „Neue Zeit“, außerdem fünf Provinzzeitungen. Gesamtauflage der CDU-Tagespresse: etwa 200.000. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 67 Calbe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Chemische Industrie

Siehe auch: CDU: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Christlich-Demokratische Union: 1965 1966 1969 Christlich-Demokratische Union (CDU): 1975 1979 Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU): 1985 Abk. für Christlich-Demokratische Union. Auf den Gründungsaufruf vom 26. 6. 1945 erfolgte am 9. 7. 1945 die Genehmigung der SMAD. Zunächst war die Partei, unter Leitung von Dr. Hermes und Dr. Schreiber und nach deren erzwungenem Rücktritt infolge…

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Dresden (1958)

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Ostteil von Sachsen; 6.727 qkm, 1.918.175 Einwohner (1956). 2 Stadtkreise: Dresden, Görlitz; 15 Landkreise: Bautzen, Bischofswerda, Dippoldiswalde, Dresden, Freital, Görlitz, Großenhain, Kamenz, Löbau, Meißen, Niesky, Pirna, Riesa, Sebnitz, Zittau. Vors. des Rates des Bezirkes: Rudi Jahn (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Fritz ➝Reuter. 2. Stadtkreis im sächsischen Bezirk D., Bezirksstadt, Kreisstadt, beiderseits der Elbe, mit 492.208 Einwohnern (1956) zweitgrößte Stadt Sachsens und der SBZ; ehem. Residenz der sächsischen Kurfürsten und Könige, bis 1952 Landeshauptstadt, bis 1945 als Kunst- und Theaterstadt mit dem reichen Erbe ihrer glanzvollen Barockzeit in Bauten und Kunstsammlungen von Weltruf eine der schönsten Städte Deutschlands (Innenstadt im 2. Weltkrieg fast völlig vernichtet): Zwinger (1711–1722), Schloß (13./19. Jh.)., Frauenkirche (1726–1743), kath. Hofkirche (1738–1751), Brühlsche Terrasse (1738), Opernhaus (1871–1878), Japanisches Palais (1715–1741), Kreuzkirche (1760–1792 neu erbaut), wichtiger Verkehrsknotenpunkt (Eisenbahn, Autobahn, Elbhafen, Flughafen); bedeutende Industrie: Maschinenbau („Sachsenwerk“ in D.-Niedersedlitz), Elektro-, Zigaretten-, Bekleidungs-, Papier-, feinmechanische und optische Industrie; Reichsbahndirektion, Postscheckamt; Technische Hochschule, Hochschule für Bildende Künste, Hochschule für Musik, Hochschule für Verkehrswesen (seit 1952), Medizinische Akademie (seit 1954), Pädagogisches Institut, Sächsische Landesbibliothek, Sender des „Radio DDR“, Theater (Staatstheater, „Theater der Jungen Generation“, Operettentheater), Dresdner Philharmonie, Staatskapelle, Kreuzchor, Staatl. Kunstsammlungen, Gemäldegalerie, Museum für Kunsthandwerk, Graphische Sammlung, Albertinum, Staatl. Mathematisch-Physikalischer Salon, Deutsches Hygiene-Museum (seit 1930), Staatl. Museum für Tierkunde, Landesmuseum für Vorgeschichte, Staatl. Museum für Völkerkunde, Staatl. Museum für Volkskunst, Staatl. Museum für Mineralogie, Zoologischer Garten; Sitz des Landesbischofs der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens und des Präsidiums des sowjetzonalen DRK (Deutsches Rotes Kreuz). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 78 Dreiermethode A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Druckerei- und Verlagskontor

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Ostteil von Sachsen; 6.727 qkm, 1.918.175 Einwohner (1956). 2 Stadtkreise: Dresden, Görlitz; 15 Landkreise: Bautzen, Bischofswerda, Dippoldiswalde, Dresden, Freital, Görlitz, Großenhain, Kamenz, Löbau, Meißen, Niesky, Pirna, Riesa, Sebnitz, Zittau. Vors. des Rates des Bezirkes: Rudi Jahn (SED). 1. Sekretär der…

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HO (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Handelsorganisation; staatliches Einzelhandelsunternehmen, das zu überhöhten Preisen Mangelwaren verkauft. Die HO [S. 134]wurde durch Verordnung der DWK im Nov. 1948 gegründet. Als Begründung für die Errichtung der HO gab die DWK „Bekämpfung des Schwarzmarktes“ an. In Wirklichkeit nutzte sie nach dem Vorbild der SU die Mangellage in der Versorgung und die Existenz eines schwarzen Marktes zur Besteuerung des Verbrauchs in bis dahin in Deutschland nicht gekanntem Umfange aus. Hauptzweck der HO-Gründung war, währungsgefährdende „überschüssige Kaufkraft“ abzuschöpfen (Akzise) und zur Finanzierung der Staatsausgaben heranzuziehen. Trotz Verbesserung der Versorgungslage und des Verschwindens des Schwarzmarkts in den letzten Jahren wurde die HO nicht aufgelöst, sondern sie wird sogar noch wesentlich ausgebaut. Der vom Staat als Anreiz für die verlangten Leistungssteigerungen in der „volkseigenen“ Wirtschaft gezahlte Leistungslohn und die Prämien für Normerfüllung fließen auf diese Weise in den Staatshaushalt zurück. Preissenkungen, veranlaßt durch Produktionssteigerung bei Lebensmitteln und Verbrauchsgütern, führten bislang nicht zu einer Verminderung der Staatseinnahmen aus der HO, da zum Ausgleich dafür immer mehr HO-Verkaufsstellen, -Kaufhäuser, -Gaststätten errichtet und immer mehr Warengattungen bevorzugt der HO für den Verkauf zur Verfügung gestellt werden. Am 30. 9. 1956 betrieb die HO insgesamt 27.544 Verkaufsstellen und Warenhäuser, davon 14.280 Lebensmittelgeschäfte, 4.466 Gaststätten und 8.798 Fachverkaufsstellen aller Art. 1957 erhöhte sich die Anzahl der Betriebe auf 29.644. Die Einzelhandelsumsätze der HO entwickelten sich seit 1950 wie folgt (Mill. DM Ost): Diese Zahlen bringen jedoch die mengenmäßige Umsatzsteigerung nicht voll zum Ausdruck, da die HO-Preise seit 1948 mehrmals gesenkt worden sind. Auf die Handelstätigkeit der HO entfällt z. Z. über ein Drittel der gesamten Einzelhandelsumsätze der SBZ. (Handel) Die HO hat seit ihrer Gründung häufig organisatorische Änderungen erfahren. Trotzdem arbeiten bis heute viele ihrer Geschäfte unrentabel. Ursprünglich war die HO hauptsächlich auf den Verkauf von Lebensmitteln und Industriemangelwaren eingestellt. Sie hatte bis 1951 das Monopol für den Verkauf freier Waren. Sie erweiterte ihr Verkaufsstellennetz ständig, vielfach auf Kosten des privaten Einzelhandels. Inhaber privater Läden wurden durch absichtlich ungenügende Warenzuteilungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht und dadurch veranlaßt, ihre Geschäfte zu Spottpreisen an die HO zu verkaufen. Man gab ihnen dann häufig die Möglichkeit, als HO-Angestellte in ihren eigenen Läden tätig zu werden. Auf diese Weise übernahm die HO seit 1951 u. a. Drogerien, Fleischerläden, Friseurgeschäfte, Blumenläden, Modesalons, Juwelierläden usw. Die HO ist somit nicht nur Instrument der staatlichen Währungspolitik, sondern gleichzeitig Werkzeug des Staates zur systematischen weiteren Vernichtung des privaten Einzelhandels. Die Umsatz- und Finanzpläne der HO mußten der Sowjetischen Kontrollkommission zur Bestätigung vorgelegt werden, woraus hervorgeht, daß die Preispolitik der HO ein Teilstück sowjetischer Besatzungspolitik in Deutschland war. (HO-Spezialhandel) Literaturangaben Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 133–134 Historischer Materialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hochschulen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Handelsorganisation; staatliches Einzelhandelsunternehmen, das zu überhöhten Preisen Mangelwaren verkauft. Die HO [S. 134]wurde durch Verordnung der DWK im Nov. 1948 gegründet. Als Begründung für die Errichtung der HO gab die DWK „Bekämpfung des Schwarzmarktes“ an. In Wirklichkeit nutzte sie nach dem Vorbild der SU die Mangellage in der Versorgung und die Existenz eines schwarzen Marktes zur Besteuerung…

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Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF) (1958)

Siehe auch: Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF): 1956 1959 1960 1962 1963 Arbeiter- und Bauern-Fakultät (ABF): 1953 1954 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF): 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit 1949 bestehen an allen Universitäten der SBZ und an einer Reihe weiterer Hochschulen ABF. Zum großen Teil aus Vorstudienanstalten hervorgegangen, sollen sie einen nach klassenkämpferischen Gesichtspunkten aus. gesuchten Bevölkerungsteil außer, halb des normalen Schulweges zur Hochschulreife führen. Zugelassen werden Arbeiter- und Bauernkinder sowie Kinder der „werktätigen Intelligenz“, die über eine abgeschlossene Grundschul- und Berufsausbildung verfügen, sich durch hervorragende Arbeitsleistung in der Produktion und große politische Aktivität auszeichnen. Es wird angestrebt, solche Arbeiter bzw. Arbeiterinnen durch Betriebe zu delegieren. Die sorgfältig ausgelesenen und in Internaten untergebrachten Studenten werden von der ABF in drei Jahren auf die Reifeprüfung vorbereitet. Die „allgemeinbildenden ABF“ sind in Hinsicht auf das spätere Studium in drei Zweige aufgeteilt: der gesellschaftswissenschaftliche, der naturwissenschaftlich-mathematische und der medizinisch-landwirtschaftliche. Neben Russisch ist eine zweite Fremdsprache obligatorisch. An einigen Fachhochschulen gibt es „Spezialfakultäten (ABF)“ mit besonderen Lehrplänen. Nach der Abschlußprüfung werden die Studenten der ABF be[S. 25]vorzugt zum Studium an den von ihnen gewählten Fakultäten und Fachrichtungen zugelassen. (Hochschulen). Zahl der ABF-Studenten (1954/55): 12.575; sie ist in den folgenden Jahren gesunken auf 9.197 (15. 12. 1956). Literaturangaben Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 24–25 Arbeiterkontrolle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiter-und-Bauern-Macht

Siehe auch: Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF): 1956 1959 1960 1962 1963 Arbeiter- und Bauern-Fakultät (ABF): 1953 1954 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF): 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit 1949 bestehen an allen Universitäten der SBZ und an einer Reihe weiterer Hochschulen ABF. Zum großen Teil aus Vorstudienanstalten hervorgegangen, sollen sie einen nach klassenkämpferischen Gesichtspunkten aus. gesuchten Bevölkerungsteil außer, halb des normalen Schulweges zur…

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Bodenreform (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die B. erfolgte auf Betreiben der sowjetischen Besatzungsmacht. Ihre Grundlage sind Verordnungen der damaligen 3 Länder- bzw. Provinzialverwaltungen. (3. 9. 1945 Provinz Sachsen, 6. 9. 1945 Provinz Mark Brandenburg, 7. 9. 1945 Land Mecklenburg-Vorpommern, 11. 9. 1945 Land Sachsen, 12. 9. 1945 Land Thüringen.) Sie wurde offiziell begründet als „unaufschiebbare, nationale, wirtschaftliche und soziale Notwendigkeit“. Entschädigungslos enteignet wurden alle Privatbetriebe über 100 ha Betriebsfläche sowie — unabhängig von der Betriebsgröße — Betriebe von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“. Mit der Enteignung war die Vertreibung der ehemaligen Besitzer und ihrer Familien verbunden. Die Gutshäuser wurden zum großen Teil als „Wahrzeichen des Feudalismus“ abgerissen. Bis 1. 1. 1949 wurden aus Privatbesitz über 100 ha 7.112 Güter mit 2,5 Mill. ha, aus Privatbesitz unter 100 ha 4.278 Betriebe mit 124.000 ha enteignet. Zusammen mit dem Landbesitz des Staates, der Länder, Provinzen, Städte und Gemeinden ergaben sie den Bodenfonds mit rund 3,22 Mill. ha land- und forstwirtschaftlicher Fläche. Dieser Bodenfonds wurde verteilt: an 119.530 landlose Bauern und Landarbeiter 924.365 ha; an 89.529 Vertriebene 754.976 ha; 80.404 landarme Bauern 270.949 ha; an 45.403 Kleinpächter 43.969 ha; an 169.427 Arbeiter und Handwerker 111.203 ha; an 39.786 Altbauern (Waldzulagen) 62.140 ha. Rund 550 landwirtschaftliche Betriebe wurden als Spezialbetriebe für Saatzucht-, Tierzucht- und Forschungszwecke in „Volkseigentum“ übergeführt (VVG). Das den Bodenempfängern durch die B. zugeteilte Land war von ihnen zu bezahlen; der Preis je ha betrug den Gegenwert von etwa 1.000 bis 1.500 kg Roggen; der Preis für Waldstücke wurde den örtlichen Verhältnissen entsprechend von der Bodenkommission festgesetzt. Bezahlung konnte in bar oder natura in Raten bis zu 20 Jahren erfolgen. B.-Land darf weder ganz noch teilweise verkauft werden, es ist auch nicht teil- oder verpfändbar. Über die Landzuteilung wurde eine Urkunde ausgehändigt. Die neuen Besitzverhältnisse wurden grundbuchamtlich festgelegt, die Grundbuchblätter über die früheren Eigentumsverhältnisse amtlich verbrannt. Gem. Befehl 209 der SMAD sollte durch ein B.-Bauprogramm die Errichtung von Gehöften für rd. 209.000 Neubauern mittels Baumaterial- und Kreditbereitstellung ermöglicht werden. Unüberwindbare Schwierigkeiten der Materialbeschaffung haben die Verwirklichung dieses Programmes verhindert, das ohnehin durch die seit 1952 eindeutig auf die Kollektivierung gerichtete agrarpolitische Zielsetzung gegenstandslos wurde. (Landwirtschaft) Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. Bonn 1958. 310 S. m. 61 Anlagen. Weißbuch über die „Demokratische Bodenreform“ — Dokumente und Berichte zur Vertreibung und Vernichtung des bodenständigen Landvolkes in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (bearb. v. Joachim v. Kruse). Hannover 1955, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Landwirte und Bauern. 124 S. Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 61 Bockmann, Lothar A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bolschewismus

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die B. erfolgte auf Betreiben der sowjetischen Besatzungsmacht. Ihre Grundlage sind Verordnungen der damaligen 3 Länder- bzw. Provinzialverwaltungen. (3. 9. 1945 Provinz Sachsen, 6. 9. 1945 Provinz Mark Brandenburg, 7. 9. 1945 Land Mecklenburg-Vorpommern, 11. 9. 1945 Land Sachsen, 12. 9. 1945 Land Thüringen.) Sie wurde offiziell begründet als „unaufschiebbare, nationale, wirtschaftliche und soziale…

DDR A-Z 1958

Flüchtlinge (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Ostvertriebene. Im Pj. werden in der SBZ Heimatvertriebene aus den deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und aus den osteuropäischen Ländern als Umsiedler bezeichnet. Die Umsiedlerämter hatten nach offiziellen Angaben am 31. 3. 1949 insgesamt 4.442.318 F. erfaßt, davon 1.874.736 männliche und 2.567.582 weibliche F. Der Flüchtlingsanteil an der Gesamtbevölkerung betrug 1950 25 v. H. (Vergleich: Bundesgebiet am 1. 4. 1950 7,7 Mill. F., d. h. 16,1 v. H. der Bevölkerung). Diese Zahl umfaßt nicht die Gesamtzahl der nach der SBZ eingeströmten F., da in den Jahren 1945–1949 viele von ihnen nach der Bundesrepublik weiterwanderten (etwa 500.000 bis 600.000). über die Verteilung der F. auf die Länder der SBZ und ihre berufliche Eingliederung existieren keinerlei amtliche Veröffentlichungen. Lediglich in Verbindung mit den Veröffentlichungen zur Bodenreform wurde bekannt, daß der Anteil der „Umsiedler“ an den vergebenen Neubauernstellen (insgesamt 209.000) beachtlich sei. Rückschlüsse aus der für „Umsiedler“ unter den Neubauern im Jahre 1951 zur Verfügung gestellten Kreditsumme von 25 Mill. DM Ost (je Stelle bis zu 5.000 DM Ost Kredit) lassen die Annahme zu, daß mindestens 50.000 Neubauernstellen an Flüchtlingsfamilien aus den Ostgebieten vergeben worden lind. Angaben über die Eingliederung der F. aus nicht landwirtschaftlichen Berufen sind nirgends erhältlich. Den F. ist jeder Zusammenschluß und jede Betätigung mit dem Ziele der Rückkehr in die Heimat verboten. Die F. gehören daher im allgemeinen zu den schärfsten Gegnern des SED-Regimes. b) Sowjetzonenflüchtlinge. Seit 1946/47 haben unter dem Druck der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der SBZ Hunderttausende Deutsche, meist unter Zurücklassung ihrer Habe, in Westdeutschland und in Westberlin Zuflucht gesucht. Solchen F. wurde seit 1947, nachdem ihre Fluchtgründe auf Stichhaltigkeit geprüft worden waren, nach den zwischen Beauftragten der westdeutschen Länder abgeschlossenen „Segeberger Beschlüssen“ (1947) und den „Uelzener Vereinbarungen“ (1949) das Asylrecht in Westdeutschland gewährt. Die Aufteilung der F. auf die einzelnen Länder geschah nach vereinbartem Schlüssel. Die Aufenthaltserlaubnis in Westdeutschland bzw. der Bundesrepublik wurde an Flüchtlinge erteilt, die wegen ihrer politischen Einstellung verfolgt wurden (sog. A-Fälle), und solche, denen aus Gründen der Menschlichkeit Asylrecht zuerkannt wurde (B-Fälle). Seit dem Inkrafttreten des Bundesnotaufnahmegesetzes vom 22. 8. 1949 wurde denjenigen F., die die SBZ wegen einer drohenden Gefahr für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit oder „aus sonstigen zwingenden Gründen“ verlassen mußten, die Aufenthaltserlaubnis erteilt. Das Bundesvertriebenengesetz vom 19. 5. 1953 formulierte erstmalig den Begriff Sowjetzonen-F.; danach gilt als Sowjetzonen-F. „ein deutscher Staatsangehöriger, der seinen Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hat oder gehabt hat, von dort flüchten mußte, um sich einer von ihm nicht zu vertretenden und durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen, und dort nicht durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat“, über die Gesamtzahl der in das Gebiet der Bundesrepublik oder nach Westberlin eingewanderten Sowjetzonen-F. liegen keine vollständigen Unterlagen vor, da die systematische Erfassung erst 1943 einsetzte und außerdem der weitaus größte Teil derjenigen Zuwanderer, denen das Asylrecht oder die Notaufnahme verweigert wurde, im Bundesgebiet blieb, ohne daß eine Erfassung möglich war. Ferner sind in großer Zahl Menschen aus der SBZ nach Westdeutschland und Westberlin eingeströmt, ohne die amtlichen Flüchtlingsstellen zu passieren. Für die Zeit von 1945 bis Ende 1950 wird die Zahl der Zuwanderer aller dieser Gruppen amtlich mit 1,8 Mill. angenommen, davon [S. 101]etwa 300.000, bei denen die Voraussetzungen des Bundesnotaufnahmeverfahrens vorliegen. Seit dieser Zeit meldeten sich bei den Notaufnahmestellen in Berlin, Gießen und Uelzen: (Man rechnet damit, daß jährlich außerdem zusätzlich annähernd die Hälfte der ausgewiesenen Zahlen hinzuzufügen ist für Zuwanderer, die überhaupt nicht durch ein Notaufnahmelager gegangen sind.) Das sprunghafte Ansteigen im Jahre 1953 hängt eng mit dem scharfen politischen Kurs der SED vor dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953 zusammen (Kollektivierungsmaßnahmen für Industrie, Handwerk und Landwirtschaft, Kirchenkampf), ferner mit den Ereignissen des 17. Juni selbst: zahlreiche der am Aufstand beteiligten Einwohner der SBZ konnten sich der Rachejustiz des SED-Regimes nur durch die Flucht entziehen. Auch ohne Berücksichtigung des Jahres 1953 zeigt der F.-Zustrom eine von Jahr zu Jahr steigende Tendenz. Als Folge des Nachlassens des politischen Drucks im sogen. Neuen Kurs betrug die Steigerung 1954 gegenüber dem Jahre 1952 nur etwa 20 v. H. Aber bereits 1955 war wieder ein sprunghaftes Ansteigen des F.-Zustromes zu verzeichnen: es kamen fast 50 v. H. mehr F. im Bundesgebiet an als 1954. In diesem Ansteigen kommt die Enttäuschung der Bevölkerung über das negative Ergebnis der Genfer Konferenz als Folge der sowjetischen Haltung in der Frage der Wiedervereinigung Deutschlands zum Ausdruck. Auch der wieder zunehmende politische Druck durch die verstärkte Werbung für die Volkspolizei und die paramilitärischen Verbände der Betriebskampfgruppen und der Gesellschaft für ➝Sport und Technik, und der zunehmende Zwang zu „gesellschaftlicher Mitarbeit“ fanden in den F.-Zahlen ihren Niederschlag. Schließlich drückt sich in den Zahlen die Hoffnungslosigkeit der Zonenbevölkerung aus hinsichtlich baldiger Wiedervereinigung oder Verbesserung der Verhältnisse in der Zone. Durch das Bundesvertriebenengesetz sind die anerkannten F. hinsichtlich der allgemeinen Hilfemaßnahmen den F. aus den deutschen Ostgebieten gleichgestellt worden. Der Entscheid über die Aufenthaltserlaubnis in Westberlin bzw. im Bundesgebiet gilt nicht als Entscheid über die Zuerkennung der Eigenschaft als Sowjetzonen-F. Darüber entscheiden die Flüchtlingsbehörden der Länder, die seit Mitte 1953 rückwirkend Erhebungen eingeleitet haben. Mehr als 60 v. H. der F. sind Personen, die in der SBZ erwerbstätig waren, etwa die Hälfte aller F. steht im Alter bis zu 25 Jahren. Die unaufhörlichen Abwanderungen sind eine der wichtigsten Ursachen für den Arbeitskräftemangel. Anstatt durch die Verbesserung der Lebensverhältnisse in der Zone den Substanzverlust an Menschen zu vermeiden, verfiel das SED-Regime in neue Zwangsmaßnahmen zur Eindämmung der F.-Bewegung. (Paßwesen, Interzonenverkehr) Literaturangaben Seraphim, Peter Heinz: Das Vertriebenenproblem in der Sowjetzone. Berlin 1953, Duncker und Humblot. 202 S. Seraphim, Peter Heinz: Die Heimatvertriebenen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 40 S. m. 2 mehrfarb. Karten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 100–101 Flade, Hermann-josef A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Flüchtlingsvermögen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Ostvertriebene. Im Pj. werden in der SBZ Heimatvertriebene aus den deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und aus den osteuropäischen Ländern als Umsiedler bezeichnet. Die Umsiedlerämter hatten nach offiziellen Angaben am 31. 3. 1949 insgesamt 4.442.318 F. erfaßt, davon 1.874.736 männliche und 2.567.582 weibliche F. Der Flüchtlingsanteil an der Gesamtbevölkerung betrug 1950 25 v. H.…

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Wohnungsbau (1958)

Siehe auch: Wohnungsbau: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 [S. 356]Der W. ist in der SBZ seit Kriegsende zugunsten der Errichtung der Industrie- und militärischen Bauten völlig vernachlässigt worden, obwohl erhebliche Kriegsschäden an Wohnungen entstanden waren. Für die Jahre bis 1950 hat das SED-Regime keine Zahlen über den W. veröffentlicht, die amtlichen Zahlen für die Jahre 1951–1955 sind so unklar gefaßt, daß kein eindeutiges Bild zu gewinnen ist. Für diese Jahre hat man die Zahlen der neu bezogenen und der wiederinstandgesetzten Wohnungen zusammengezogen. Immerhin ist diesen Zahlen zu entnehmen, daß die W.-Tätigkeit bis 1949 gleich Null gewesen ist. Für die Jahre 1951 bis 1955 ergibt sich ein Wohnungszugang, der entsprechend der geringeren Bevölkerungszahl in der Zone gegenüber dem W. in der BRD nur etwa ein Viertel bis ein Drittel betragen haben muß: während in der BRD in dieser Zeit 2½ Mill. Wohnungen gebaut wurden, kam man in der SBZ auf etwa 150.000. In der BRD wurden 1956 und 1957 zusammen 1,1 Mill. Wohnungen neu bezogen, die SBZ meldete dagegen für 1956 als „instandgesetzt und neugebaut“ rund 32.800 Wohnungen, und für 1949 „über 28.000 mehr als im Vorjahr“. In der SBZ sind 1957 sicherlich nicht mehr als 50.000 Neubauwohnungen bezogen worden. Das entspräche einem Viertel der W.-Tätigkeit in der BRD. — Das SED-Regime verkündet neuerdings, es wolle sich nunmehr intensiv dem W. zuwenden, obwohl die unverminderte Mangelsituation bei Baustoffen, Baumaschinen und Baufacharbeitern allgemein bekannt ist. Das SED-Regime will auch in Zukunft den Bau von neuen Industrieanlagen, Häfen und militärischen Anlagen als vorrangig durchführen lassen. Investitionsbauten und W. gleichzeitig zu forcieren, geht aber über die wirtschaftlichen und finanziellen Möglichkeiten der Zone hinaus. Die neuerlichen Verlautbarungen des SED-Regimes, ab 1960 jährlich 100.000 Wohnungen bauen zu lassen, sind mit Sicherheit nur Propaganda. Ab Anfang 1958 sind die „örtlichen Staatsorgane“ für den W. allein zuständig. Aus dem Staatshaushalt werden für den W. weniger Mittel bereitgestellt. Die Finanzierung soll überwiegend durch „Obligationen“ erfolgen, die von der Bevölkerung zu erwerben sind. Rückzahlung ist frühestens nach 19 Jahren möglich, der Zinssatz beträgt 4 v. H. Weitere Finanzquellen für den W. sind die Lottoeinnahmen (Lotto), Leistungen der Bevölkerung im Nationalen Aufbauwerk und „Einsparungen der örtlichen Volksvertretungen“, wobei gänzlich unklar ist, was unter letzterem zu verstehen ist. Der Rückzug der zentralen Verwaltungsstellen aus der Verantwortung für den W. zeigt, daß auch in Zukunft nicht ernsthaft an eine nachdrückliche Förderung des W. gedacht ist. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 356 Wittkowski, Margarete A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wohnungswesen

Siehe auch: Wohnungsbau: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 [S. 356]Der W. ist in der SBZ seit Kriegsende zugunsten der Errichtung der Industrie- und militärischen Bauten völlig vernachlässigt worden, obwohl erhebliche Kriegsschäden an Wohnungen entstanden waren. Für die Jahre bis 1950 hat das SED-Regime keine Zahlen über den W. veröffentlicht, die amtlichen Zahlen für die…

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1958: C, D, E

Calbe CDU Chemische Industrie Chemnitz Chemnitz, Walter Chruschtschow, Nikita Sergejewitsch Cisinski-Preis Clara-Zetkin-Medaille Correns, Erich Cottbus DAHA Dahlem, Franz DAL DBB DBD DDR DEFA Defaitismus Dekadenz Demarkationslinie Demokratie Demokratische Gesetzlichkeit Demokratischer Zentralismus Demokratisierung Demontagen Dertinger, Georg DERUNAPHT DERUTRA Deutfracht, VEB Deutrans Deutsche Lufthansa Deutsches Amt für Maße und Gewichte (DAMG) Deutsches Amt für Material- und Warenprüfung (DAMW) Deutsche Schiffahrts- und Umschlagsbetriebe (DSU) Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Deutsch-Polnische Gesellschaft für Frieden und gute Nachbarschaft (auch Ges. für Dt.-Poln. Freundschaft) Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF) Devastierter Betrieb Devisen Devisenbonus DFD DHfK DHZ DIA Dialektischer Materialismus Diamat DIB Dieckmann, Johannes Dienstleistungsabgabe Differenzierung Diktatur des Proletariats DIM DIN-Normen Direktbetriebe Direktorfonds Direktverkehr Dispatcher Dispensaire Disproportionen Disziplinarmaßnahmen Diversant Diversion DJR Dogmatismus Dölling, Rudolf Domowina Dorfplan DPZI Dreiermethode Dresden Druckerei- und Verlagskontor DSA DSF DSG (HZ) DSU DTSB DVD DWK Ebert, Friedrich Eggerath, Werner Ehegattenzuschlag, Staatlicher Eherecht Eheschließung, Sozialistische Ehrenzeichen für Verdienste um das Grubenrettungswesen Eigentum Eingreifdivision Einheitsschule Einzelbauer Einzelhandel Einzelvertrag Eisenbahn Eisenbahner der DDR, Verdienter Eisen- und Stahlerzeugung Eisler, Gerhart Eisler, Hanns Elternbeiräte Elternseminare Endverbraucherpreis Energieerzeugung Energiemaschinenbau Engels, Friedrich Enteignung Erbrecht Erfassungspreis Erfinder, Verdienter Erfurt Ermächtigungsverordnung Ermisch, Luise Ernteschätzungsverfahren Errungenschaften Erschwerniszuschläge Erwachsenenbildung Erziehungswesen Erziehungswissenschaft Exportausschüsse Exportkontrolle, Amt für

Calbe CDU Chemische Industrie Chemnitz Chemnitz, Walter Chruschtschow, Nikita Sergejewitsch Cisinski-Preis Clara-Zetkin-Medaille Correns, Erich Cottbus DAHA Dahlem, Franz DAL DBB DBD DDR DEFA Defaitismus Dekadenz Demarkationslinie Demokratie Demokratische Gesetzlichkeit Demokratischer Zentralismus Demokratisierung Demontagen Dertinger, Georg DERUNAPHT DERUTRA Deutfracht, VEB Deutrans Deutsche Lufthansa Deutsches Amt für Maße…

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Handel (1958)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der überwiegende Teil des Groß- und Einzelhandels in der SBZ wird von staatlichen Handelsorganen durchgeführt (Großhandelskontore, Deutsche ➝Handelszentralen, HO, Konsumgenossenschaften, VVEAB). Im Außenhandel sind ausschließlich staatliche Gesellschaften tätig (Deutscher ➝Innen- und Außenhandel). Während sich im Einzelhandel noch zahlreiche private Betriebe gegenüber den staatlichen Handelsorganen behaupten konnten, wurde der private Großhandel fast vollständig ausgeschaltet. Seit der Er[S. 126]richtung der DHZ in den Jahren 1949/50 übernahmen die staatlichen Großhandelsbetriebe weitgehend den Handel mit Industrieerzeugnissen. Der private Großhandel wurde vom Handel mit Grundstoffen, Maschinen, Fahrzeugen, Lebensmitteln, Kohle, Metallen und Schrott völlig ausgeschlossen. Auf den privaten Großhandel entfallen nur noch etwa 4,5 v. H. der gesamten Großhandelssätze. Der Einzelhandel entwickelte sich nach sowjetzonalen Angaben wie folgt: Der private Einzelhandel wurde hauptsächlich durch unzureichende Belieferung mit Waren und Senkung der Handelsspannen, die von der Industrie- und Handelskammer jeweils festgesetzt werden, benachteiligt. Um sich die Fähigkeiten des privaten Einzelhandels zunutze zu machen und ihn enger an den staatlichen Handel zu binden, schloß man Agenturverträge und Kommissionsverträge ab. Der Groß- und Einzelhandel in der SBZ übt kaum noch echte Handelsfunktionen aus. Er verteilt vielmehr den geplanten, knappen Warenfonds. Die vielfachen Versorgungsmängel, die bei der Tätigkeit der sowjetzonalen Handelsbetriebe auftreten, sollen im Bereich des Konsumgüterhandels durch die Organe der Staatlichen ➝Handelsinspektion und der Arbeiterkontrolle beseitigt werden. Literaturangaben Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 88 S. m. 15 Anlagen. *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 125–126 Hamann, Karl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handelsabgabe (HA)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der überwiegende Teil des Groß- und Einzelhandels in der SBZ wird von staatlichen Handelsorganen durchgeführt (Großhandelskontore, Deutsche ➝Handelszentralen, HO, Konsumgenossenschaften, VVEAB). Im Außenhandel sind ausschließlich staatliche Gesellschaften tätig (Deutscher ➝Innen- und Außenhandel). Während sich im Einzelhandel noch zahlreiche private Betriebe gegenüber den staatlichen Handelsorganen behaupten konnten,…

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Lebensstandard (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das allgemeine Niveau der Lebenshaltung in der SBZ hat sich in den letzten Jahren, insbesondere für die Schichten mit höherem oder mittlerem Familieneinkommen, gehoben; nach Untersuchungen des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung lag der Preisindex der Zone 1955 um 12,5 v. H. über dem der Bundesrepublik, das Nominaleinkommen der unselbständig Beschäftigten um mindestens 10 v. H. unter dem entsprechenden westdeutschen Wert. Seitdem haben sich die Verhältnisse nicht einschneidend verändert. Das allgemeine West-Ostgefälle ist, wie auch der Augenschein bestätigt, immer noch beträchtlich, und es tritt noch deutlicher hervor, wenn man die Reallöhne vergleicht und die z. T. erheblichen Qualitätsunterschiede bei Lebensmitteln und Konsumgütern berücksichtigt; gleichwohl verliert diese Divergenz allmählich an Bedeutung, auch für die Fluchtgründe. Die Eingliederung der Zone in das Wirtschaftssystem des Sowjetblocks und die Tendenz zur Zentralverwaltungswirtschaft (Wirtschaftssystem) hatten zur Folge, daß sich der L. in der SBZ strukturell oder qualitativ mehr und mehr dem der SU und ihrer Satelliten annähert, also die für diese Wirtschaftsordnung typischen Disproportionen und zeitlichen oder örtlichen Zerrungen aufweist. Diese Merkmale des L. in der SBZ werden also nicht verschwinden, sondern sich möglicherweise auf manchen Gebieten noch stärker ausprägen. Sie sind etwa. folgendermaßen zu kennzeichnen: 1. Das ideologisch bestimmte System der Planökonomie bedingt seinem Wesen nach, aber auch infolge von Fehlleistungen des überforcierten Planungsapparates, immer wiederkehrende Versorgungslücken, die den L. der Zonenbevölkerung wesentlich beeinflussen. So führt die kommunistische Agrarpolitik (Landwirtschaft) dazu, daß gewisse Grundnahrungsmittel, und zwar auch solche, die das Gebiet der heutigen SBZ früher im Überfluß erzeugte, häufig entweder gar nicht oder nur in unzureichenden Mengen erhältlich sind (z. B. Butter, Zucker, Fleisch). Die Konsumgüterversorgung wird aus allgemeinen wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten immer noch quantitativ und qualitativ zugunsten industrieller Investitionen und der Produktionsgütererzeugung vernachlässigt. 2. Eine dünne Schicht von Parteifunktionären, Angehörigen der technischen ➝Intelligenz und anderer Mangelberufe, Spezialisten und Aktivisten bezieht Löhne und Gehälter, die ein Vielfaches der Durchschnittseinkommen ausmachen, und Vergünstigungen verschiedenster Art. die sie weit über den L. der „Normalverbraucher“ hinausheben; die Masse der letzteren kann einen höheren L. auch nicht durch größere Leistungen erreichen, da die höheren Stufen des Leistungslohnes auf einen bestimmten Prozentsatz der Arbeiterschaft begrenzt sind und bei allgemeiner Verbesserung der Leistungen die Arbeitsnormen heraufgesetzt werden. 3. Planmäßige Bevorzugung gewisser Versorgungsgebiete (Ostberlin, Leipzig während der Messe, Schwerpunkte des industriellen Aufbaues, Kurorte, Ferienlager usw.) bedingt ständige und oft beträchtliche regionale Differenzen in der Versorgung mit Lebensmitteln und Gebrauchsgütern und im allgemeinen L. 4. Das „Bildungsprivileg der Besitzenden“ ist mit Hilfe des Zulassungsverfahrens, eines reich dotierten Stipendien-Wesens und der allgemeinen Gesinnungskontrolle an die Abkömmlinge der Arbeiter, „werktätigen Bauern“ und „schaffenden Intelligenz“ [S. 190]übergegangen, die dafür Beschränkungen in der Berufswahl und im Berufsweg in Kauf nehmen müssen. Kulturgüter sind erschwinglich, werden den breiten Massen auch durch Besucherorganisationen und Verlagerung des „Kulturkonsums“ in die Betriebe (Erwachsenenbildung, Kulturpolitik, kulturelle Massenarbeit, Volkskunst) nahegebracht, stehen aber weithin im Dienst der politischen Agitation und der Produktionssteigerung und werden daher von der Masse der „Verbraucher“ abgelehnt. 5. Das System der sozialen Leistungen (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) wird ebenfalls vorwiegend unter dem Gesichtsunkt der Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Ausschüttung aller Arbeitskräftereserven gehandhabt. Aus all diesen Gründen erfordert ein Vergleich des L. der SBZ mit demjenigen der Bundesrepublik oder der westlichen Welt eine gründliche Vertiefung in die Motive und Methoden der sowjetzonalen Arbeits-, Wirtschafts- und Sozialpolitik. (Konsumgüterversorgung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 189–190 Lebensmittelkarten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lebensversicherung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das allgemeine Niveau der Lebenshaltung in der SBZ hat sich in den letzten Jahren, insbesondere für die Schichten mit höherem oder mittlerem Familieneinkommen, gehoben; nach Untersuchungen des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung lag der Preisindex der Zone 1955 um 12,5 v. H. über dem der Bundesrepublik, das Nominaleinkommen der unselbständig Beschäftigten um mindestens 10 v. H. unter dem…

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Ulbricht, Walter (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 * 30. 6. 1893 in Leipzig als Sohn eines Schneiders, Volksschule, Tischler. 1908 Mitgl. der Arbeiterjugend, 1912 SPD, 1919 KPD und bald darauf Bezirkssekretär der KPD in Sachsen. 1920 Mitgl. der KP-Bezirksleitung Halle/Merseburg und KP-Redakteur in Halle, später Leipzig. 1921 Sekretär der KP-Bezirksleitung Groß-Thüringen und ab 1923 Mitgl. des ZK der KPD und Mitgl. des Militärrates der KPD. 1924 Agitationsarbeit im Auftrag der Kommunist. Internationale in Österreich. Bis 1926 Vertreter des ZK der KPD beim Exekutivkomitee der Komintern in Moskau. Nach dem Besuch der Leninschule in Moskau ab 1924 Mitgl. des sächs. Landtages, 1928 M. d. R. und ab Mai 1929 Leiter der KP-Bezirksleitung Berlin-Brandenburg. 1930 wegen Hochverrats zu 2 Jahren Festung verurteilt. Im Okt. 1933 über Prag und Paris nach Moskau emigriert. Trat während der Dauer des deutsch-sowjetischen Freundschaftspaktes 1939/40 in Zeitungsartikeln mit besonderem Nachdruck für das Bündnis der SU mit Hitler ein. Nach Ausbruch des Krieges organisierte U. die Schulungsarbeit unter den deutschen Kriegsgefangenen und war Mitbegründer des Nationalkomitees Freies Deutschland. Am 29. 4. 1945 kehrte U. nach Berlin zurück. Maßgeblich beteiligt am Aufbau der KPD und des FDGB, organisierte die erste Stadtverwaltung in Berlin. Im April 1946 zum stellv. Vorsitzenden und zum Mitgl. des Zentralsekretariats der SED gewählt. Seit dieser Zeit ununterbrochen Mitgl. des Zentralsekretariats bzw. des Politbüros der SED. Seit Juli 1949 Generalsekretär der SED, ab Juli 1953 1. Sekr. des ZK der SED. Seit Okt. 1949 außerdem stellv. Ministerpräsident bzw. 1. Stellv. des Vorsitzenden des Ministerrates der „DDR“. Seit 7. 10. 1949 Abgeordneter der Volkskammer. U. führte die Umwandlung der SED in eine bolschewistische „Partei neuen Typus“ durch und hat entscheidenden Anteil an der Umgestaltung der SBZ in eine „Volksdemokratie“ nach sowjetischem Muster. (Aufbau des Sozialismus, Juni-Aufstand, Neuer Kurs) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 320 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1958 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/ulbricht-walter-ernst-paul verwiesen. Überstunden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unfallversicherung, Individuelle

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 * 30. 6. 1893 in Leipzig als Sohn eines Schneiders, Volksschule, Tischler. 1908 Mitgl. der Arbeiterjugend, 1912 SPD, 1919 KPD und bald darauf Bezirkssekretär der KPD in Sachsen. 1920 Mitgl. der KP-Bezirksleitung Halle/Merseburg und KP-Redakteur in Halle, später Leipzig. 1921 Sekretär der KP-Bezirksleitung Groß-Thüringen und ab 1923 Mitgl. des ZK der KPD und Mitgl. des Militärrates der KPD. 1924 Agitationsarbeit im…