DDR A-Z 1958
Verkehrswesen (1958)
Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Verkehrswesen: 1953 1954 1956 1959 1975 1979 1985 Das V. wurde durch Kriegseinwirkungen und Demontagen stark in Mitleidenschaft gezogen. Ein völliger Wiederaufbau ist noch nicht gelungen. Die Nichterfüllung der Volkswirtschaftspläne ist auch auf die ungenügende Leistungsfähigkeit des V. zurückzuführen. Den steigenden Anforderungen kann das V. nur durch rücksichtslose Ausnutzung der Menschen (Wettbewerbe) und durch Überbeanspruchung des Materials nachkommen. Die Eisenbahn ist immer noch der wichtigste Verkehrsträger, obwohl der Anteil des Kraftverkehrs ständig anstieg. [S. 328]Das V. wurde zunehmend verstaatlicht. Im Jahre 1951 entfielen 67~v. H. der beförderten Gütermenge auf staatlich verwaltete Betriebe, im Jahre 1956 bereits 78 v. H. Die Anteilzahlen bei beförderten Personen lauten 94 bzw. 95 v. H. Die privaten Unternehmen in der Binnenschiffahrt (Schiffahrt) und im Kraftverkehr werden immer weiter zurückgedrängt. Für die Eisenbahn bereitet der Materialmangel bei der Erneuerung und Instandhaltung des Gleisoberbaus große Schwierigkeiten. Der chronische Wagenmangel konnte bisher ebenfalls nicht behoben werden. Reisegeschwindigkeit, Zugfolge, Ausstattung usw. der sowjetzonalen Eisenbahnen sind gegenüber der Bundesbahn zurückgeblieben. Für die Binnenschiffahrt bestehen Modernisierungspläne, u. a. zur Einführung von sog. Schubbooten. Der Kraftverkehr leidet stark unter der Überalterung der Fahrzeuge. Der Liniendienst ließ sich deshalb nur in begrenztem Umfange ausweiten. Der Aufbau einer Seeschiffahrt ist hinter den Plänen zurückgeblieben. Nach sowjetzonalen Angaben wurden 1956 172.000~t befördert. Der Luftverkehr steckt noch in den Anfängen und wird ohne Rücksicht auf Rentabilität aus Prestigegründen ausgebaut. Für 1955 sind für den Luftverkehr im Staatshaushalt Verluste in Höhe von 62 Mill. DM Ost vorgesehen. Literaturangaben Olbrich, Paul: Die Fahrzeugwirtschaft bei der „Deutschen Reichsbahn“ der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1955. 88 S. m. 14 Tab. u. 10 Anlagen. Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 327–328 Verkehrsgerichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerlagswesenSiehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Verkehrswesen: 1953 1954 1956 1959 1975 1979 1985 Das V. wurde durch Kriegseinwirkungen und Demontagen stark in Mitleidenschaft gezogen. Ein völliger Wiederaufbau ist noch nicht gelungen. Die Nichterfüllung der Volkswirtschaftspläne ist auch auf die ungenügende Leistungsfähigkeit des V. zurückzuführen. Den steigenden Anforderungen kann das V. nur durch rücksichtslose Ausnutzung der Menschen (Wettbewerbe) und durch…
DDR A-Z 1958
Juni-Aufstand (1958)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im engeren Sinne die Streiks und Demonstrationen am 16. 6. und der Massenaufstand am 17. 6. 1953 in Ostberlin und in der SBZ; Reaktion der Bevölkerung der Zone auf die jahrelange Unterdrückung durch das SED-Regime, die katastrophale Lebensmittelversorgung und insbesondere auf die jüngste Phase der Sowjetisierung im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus. Der am 9. 6. 1953 vom Politbüro des ZK der SED beschlossene Neue Kurs wurde mit Recht als Zeichen der Schwäche der SED-Regierung verstanden. Anlaß zum Juni-Aufstand gab die „administrative“ Erhöhung der Normen. Am 28. 5. 1953 wurde durch Ministerratsbeschluß die allgemeine Erhöhung der Normen um durchschnittlich 10 v. H. vorgenommen, die einer Lohnsenkung um 30 bis 42 v. H. gleichkam. Der Widerstand gegen diese Maßnahme kam schon vor dem 9. 6. in Protesten und Einzelstreiks zum Ausdruck. Nachdem das Kommuniqué des Ministerrats vom 11. 6. bei der Verkündung des „Neuen Kurses“ gar nicht auf die Normenfrage eingegangen war, löste ein Artikel in der „Tribüne“ (Organ des FDGB) vom 16. 6. die Ostberliner Demonstrationen aus. Der Artikel hatte festgestellt: „ … die Beschlüsse über die Erhöhung der Normen sind in vollem Umfange richtig.“ Unter dem Eindruck der Demonstrationen wurde die Normenerhöhung am Nachmittag des 16. 6. rückgängig gemacht. Am gleichen Tage um 7 Uhr beschlossen die Arbeiter vom VEB Bau-Union in der Stalin-Allee den Streik und marschierten, bald durch andere Arbeiter verstärkt, zu dem in der Leipziger Straße gelegenen „Haus der Ministerien“ (ehem. Reichsluftfahrtministerium). Hier entwickelte sich der Streik zur Volkserhebung mit der Forderung nach freien Wahlen, besseren materiellen Lebensbedingungen und Rücktritt der SED-Regierung. Die Streikbewegung dehnte sich inzwischen auch auf die Randgebiete Berlins aus. Volkspolizei stand bereit, griff aber nicht ein. Die SED-Gegenpropaganda versagte völlig, sie verstärkte im Gegenteil den Ausbruch der jahrelang unterdrückten Volkswut. Am 17. 6. wurde das Ziel der Demonstranten klar: der Volksaufstand wollte das SED-Regime hinwegfegen. Mit dem Marsch von 12.000 Arbeitern des Stahl- und Walzwerks Hennigsdorf griff die Zone in den Aufstand ein. Brennpunkte der nun erfolgenden Zusammenstöße mit der Volkspolizei waren die Leipziger Straße, der Potsdamer Platz, der Lustgarten, das Brandenburger Tor. Inzwischen waren sowjetische Truppen in Stärke von mindestens 2 Divisionen mit zahlreichen Panzern und Panzerspähwagen nach Berlin geworfen worden. Vom Branden[S. 151]burger Tor wurde um 11 Uhr 10 die rote Fahne heruntergeholt. Gegen 12 Uhr fielen die ersten Schüsse. Ab 13 Uhr wurde vom sowjetischen Stadtkommandanten, Generalmajor Dibrowa, für den Sowjet-Sektor der Ausnahmezustand verhängt. Während die sowjetischen Truppen den Sturm auf das „Haus der Ministerien“ verhindern konnten, wurden u. a. das Columbus-Haus, das Haus „Vaterland“, Aufklärungslokale, Zeitungskioske und Parteibüros in Brand gesteckt oder demoliert. Die Haltung der Volkspolizei war vielfach zweideutig. Zahlreiche Volkspolizisten gingen zu den Streikenden über. Infolgedessen wurden bald Volkspolizisten nur zusammen mit Rotarmisten eingesetzt. Aber auch Teile der Besatzungsarmee sympathisierten vereinzelt offensichtlich mit den Demonstranten. Um 18 Uhr teilte das Presseamt beim Ministerpräsidenten mit, daß der Regierungsbeschluß über die Normenerhöhung aufgehoben sei. Ab 21 Uhr herrschte in Ostberlin die durch den Ausnahmezustand erzwungene Ruhe. Die Sektorengrenzen waren völlig abgeschlossen. Die Nachricht von den Berliner Ereignissen verbreitete sich wie ein Lauffeuer in der Zone, und in fast allen größeren Städten machte sich der Volkszorn in ähnlicher Weise Luft. Wo sowjetische Truppen nicht sofort zur Verfügung standen, erzielten die Demonstranten teilweise beträchtliche Erfolge. Industriewerke, Verwaltungszentren und Gerichtsgebäude befanden sich vielfach völlig in ihrer Hand, Gefängnisse und Zuchthäuser wurden gestürmt, politische Gefangene befreit. Nach Verhängung des Ausnahmezustandes wurde der Aufstand meist durch sowjetische Truppen niedergeschlagen. Der J. hat der SU und dem westlichen Ausland den moralischen Zusammenbruch des SED-Regimes und die Unmöglichkeit, die SBZ zu bolschewisieren, unwiderleglich bewiesen. Er hat ferner die weit verbreitete Auffassung widerlegt, daß Volkserhebungen in totalitären Systemen unmöglich seien. Ohne das Eingreifen der Besatzungsmacht hätte der Aufstand, obschon er in keiner Weise vorbereitet war und ihm jede zentrale Führung fehlte, wahrscheinlich zum Sturz des SED-Regimes geführt. Während des Aufstandes zeigte das Regime sich entschlußlos, erschrocken und konzessionsbereit. Viele Funktionäre gingen zu den Aufständischen über. Nach Festigung der Lage jedoch versuchte man die katastrophale moralische Schlappe des Regimes durch die Sprachregelung zu vertuschen, der Aufstand sei von „westlichen Provokateuren und Agenten“ inszeniert worden. Die Verluste des J. sind nicht genau bekanntgeworden. Der damalige Staatssicherheitsminister Zaisser gab am 25. 6. 1953 folgende Zahlen bekannt: 4 Volkspolizisten und 20 Zivilisten getötet, 191 Volkspolizisten und 187 Zivilisten verletzt. Die tatsächlichen Verluste liegen jedoch erheblich höher. Zu ihnen sind noch die standrechtlich Erschossenen, darunter auch völlig Unbeteiligte, und die wegen Gehorsamsverweigerung hingerichteten Volkspolizisten und Rotarmisten zu zählen. Literaturangaben Brant, Stefan: Der Aufstand — Vorgeschichte, Geschichte und Deutung des 17. Juni 1953. Stuttgart 1954, Steingrüben Verlag. 325 S. m. 1 Karte u. zahlr. Tafeln. Riess, Curt: Der 17. Juni. Berlin 1954, Ullstein. 260 S. Baring, Arnulf: Der 17. Juni 1953. Bonn 1957. 84 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 150–151 Junge Pioniere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JustizreformSiehe auch die Jahre 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im engeren Sinne die Streiks und Demonstrationen am 16. 6. und der Massenaufstand am 17. 6. 1953 in Ostberlin und in der SBZ; Reaktion der Bevölkerung der Zone auf die jahrelange Unterdrückung durch das SED-Regime, die katastrophale Lebensmittelversorgung und insbesondere auf die jüngste Phase der Sowjetisierung im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus. Der am 9. 6. 1953 vom Politbüro des ZK der SED…
DDR A-Z 1958
Gerichtsverfassung (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die G. blieb in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich der Gerichtsorganisation zunächst in der herkömmlichen Weise geregelt: ein Oberstes Gericht für die SBZ fehlte bis zum Jahre 1949 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichtsorganisation der durch die sog. Verwaltungsreform geschaffenen Bezirks- und Kreiseinteilung angeglichen und zugleich das Rechtsmittel der Revision beseitigt. Mit dem am 15. 10. 1952 in Kraft getretenen „Gesetz über die Verfassung der Gerichte der DDR (Gerichtsverfassungsgesetz)“ (GVG) vom 1. 10. 1952 (GBl. S. 985) wurde das seit 1879 in Deutschland geltende Gerichtsverfassungsgesetz außer Kraft gesetzt. Die Rechtsprechung wird ausgeübt durch Kreisgerichte, Bezirksgerichte und das Oberste Gericht und soll „dem Aufbau des Sozialismus, der Einheit Deutschlands und dem Frieden“ dienen (§ 2, Abs. 1, Satz 1, GVG). Die Urteile ergehen „im Namen des Volkes“. Die Richter sollen angeblich „in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“ sein (§ 5 GVG und Art. 127 der Verfassung); tatsächlich sind jedoch weder die persönliche noch die sachliche Unabhängigkeit der Richter gewährleistet (Unabhängigkeit der ➝Richter, Schöffen, Instrukteurwesen). Die Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich; die Öffentlichkeit kann jedoch in bestimmten Fällen ausgeschlossen werden. Ausnahmegerichte sind unzulässig; dagegen können Gerichte für bestimmte Sachgebiete (Sondergerichte) errichtet werden. Die Gerichtssprache ist deutsch (in der Lausitz kann in sorbischer Sprache verhandelt werden). (Wenden) Kreisgericht (KrG): In jedem Kreis besteht ein KrG, das von einem Direktor geleitet wird und in Straf- und Zivilkammern gegliedert ist; sie sind mit einem Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen besetzt. Das KrG ist zuständig: a) für alle Strafsachen, in denen nicht die Zuständigkeit eines höheren Gerichtes begründet ist bzw. in denen der Staatsanwalt Anklage vor dem KrG erhebt, und b) für alle Zivilsachen, soweit nicht „eine Partei Träger gesellschaftlichen Eigentums ist und der Streitwert 3.000 DM Ost übersteigt“. — Bei jedem KrG besteht eine Rechtsauskunftsstelle zur Beratung der Bevölkerung und ist mindestens ein Gerichtsvollzieher angestellt. Bezirksgericht (BG): In jedem Bezirk besteht ein BG, das von einem Direktor geleitet wird und in Straf- und Zivilsenate gegliedert ist; sie sind in der ersten Instanz mit einem Oberrichter oder Richter als Vorsitzendem und 2 Schöffen, in der zweiten Instanz mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und 2 weiteren Richtern besetzt. Das BG ist zuständig: 1. in erster Instanz a) für Strafsachen, die Verbrechen gegen die „DDR“, Mord oder besonders schwere Wirtschaftsverbrechen zum Gegenstand haben oder in denen der Staatsanwalt wegen ihrer Bedeutung Anklage vor dem BG erhebt, und b) in allen Zivilsachen, die nicht vor das Kreisgericht gehören; 2 in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen Entscheidungen der Kreisgerichte in Straf- und Zivilsachen. Oberstes Gericht (OG): Als Oberstes Gericht für die SBZ besteht das durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. Ul) errichtete OG mit dem Sitz in Ostberlin, das von einem Präsidenten und einem Vizepräsidenten geleitet wird und in Straf- und Zivilsenate gegliedert ist; sie sind mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei weiteren Richtern besetzt. Das OG ist. zuständig: 1. in erster und letzter Instanz für Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen ihrer Bedeutung Anklage vor dem OG erhebt; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte in Straf- und Zivilsachen und für die Entscheidung über die Berufung in bestimmten Patentsachen; 3. als Kassationsgericht in Straf- und Zivilsachen einschließlich der Arbeitsgerichtssachen. — Das Plenum des OG setzt sich aus sämtlichen Richtern des OG zusammen; für eine Entscheidung ist die Teilnahme von mindestens zwei Drittel aller Mitglieder des OG erforderlich. Das Plenum ist zuständig, wenn ein Senat des OG bei der Entscheidung einer grundsätzlichen Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senats oder des Plenums abweichen will, und für die Kassation einer Entscheidung des OG. Das Plenum kann in Zusammenhang mit einer Entscheidung Richtlinien mit bindender Wirkung für alle Gerichte erlassen. Auf Antrag des Ministerrates erstattet das Plenum ferner Rechtsgutachten. — Präsident des OG ist seit dessen Errichtung: Dr. h. c. Kurt Schumann (NDPD). [S. 113]Da der Sowjetsektor Berlins nicht zur „DDR“ gehört, besteht dort eine eigene Gerichtsorganisation: Ein Stadtbezirksgericht in jedem der acht Stadtbezirke (Zuständigkeit wie Kreisgericht), das Stadtgericht (Zuständigkeit wie Bezirksgericht) und als Rechtsmittel- und Kassationsinstanz das Kammergericht. Die vom OG erlassenen Richtlinien werden in gleichem Wortlaut wenige Tage später vom Kammergericht für den Bereich der Ostberliner Justiz erlassen. Als Gericht erster Instanz in Strafsachen wird das Kammergericht in der Praxis im Gegensatz zum OG nicht tätig. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3. Aufl. (BB) 1955. 160 S. (Neubearb. erscheint 1958.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 112–113 Gerichtskritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GerichtsvollzieherSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die G. blieb in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich der Gerichtsorganisation zunächst in der herkömmlichen Weise geregelt: ein Oberstes Gericht für die SBZ fehlte bis zum Jahre 1949 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichtsorganisation der durch die sog. Verwaltungsreform geschaffenen…
DDR A-Z 1958
Volkseigene Industrie (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zur VEI gehören die nach 1945 enteigneten Betriebe. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD nach drei Gruppen gegliedert wurden. Einer „Liste A“ wurden solche Betriebe zugeteilt, die einem Volksentscheid über eine Enteignung unterworfen werden sollten. Ein solcher Volksentscheid fand jedoch nur im Lande Sachsen (Juli 1947) statt. — In einer „Liste B“ waren solche Betriebe aufgenommen worden, die für die Enteignung kein großes Interesse boten (vornehmlich gewerbliche Unternehmen). Sie wurden unter großem propagandistischem Aufwand den Inhabern zurückgegeben. — Die „Liste C“ enthielt schließlich diejenigen Betriebe, die für den Übergang in sowjetisches Eigentum als SAG-Betriebe vorgesehen waren und durch den Befehl 167 vom 5. Juni 1946 „auf Grund der Reparationsansprüche der SU in sowjetisches Eigentum“ übergingen. (Eigentum) Als Rechtsträger der VE-Betriebe waren „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ (VVB), Kreis- und Kommunalbehörden, Genossenschaften und die VdgB vorgesehen. Inzwischen sind organisatorische Veränderungen vorgenommen worden (Örtliche Industrie, Direktbetriebe). Nach Aussage des damaligen stellvertretenden Vors. der DWK, Selbmann, in einer Rede vom 4. 7. 1948, wurden insgesamt 9.281 gewerbliche Unternehmungen, darunter zahlreiche kleine und mittlere Handwerks-, Transport- und Handelsunternehmen enteignet. Bis 1951 waren die VEB unselbständige Filialbetriebe der ihnen vorgeordneten VVB. Die Bilanzen der VEB waren Teilbilanzen der VVB; Produktions- und Finanzpläne der VEB waren Teilpläne der VVB. Die Hauptverantwortung lag bei den Hauptdirektoren der VVB. Zum 1. 1. 1952 wurden die „volkseigenen“ Betriebe, die bis dahin den „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ auch finanziell unterstellt waren, in selbständig wirtschaftende Einheiten umgewandelt. Sie erhielten eigene finanzielle Grundausstattung und einen eigenen Umlaufmittelfonds; sie sind seitdem auch selbständige Steuerzahler. Nach dem Stande von Ende 1956 gab es 5.206 VEI-Betriebe, davon waren 2.304 zentralgeleitet (VVB) und 2.902 örtlich geleitet. In der zentralgeleiteten VEI gab es 1,93 Mill., in der örtlichen Industrie 0, 27 Mill. Arbeiter und Angestellte. (Zum gleichen Stichtag gab es noch 12.422 kleine und mittlere private Industriebetriebe mit zusammen 441.000 Beschäftigten.) — Auf die VEI entfielen im Jahre 1956 neun Zehntel (40,8 Mrd. DM Ost) der in der gesamten Industrie erzeugten [S. 335]Werte, davon wiederum neun Zehntel auf die zentral geleitete VEI. Durch Gesetz vom 11. 2. 1958 wurde eine umfassende Reorganisation der VEI eingeleitet, die bis zum Herbst 1958 abgeschlossen sein soll. Sie ist gekennzeichnet einerseits durch die Zentralisierung aller wirtschaftlichen Macht bei der Staatlichen ➝Plankommission und andererseits durch eine Dezentralisierung der die Betriebe anleitenden und kontrollierenden Organe (Produktionsministerien, VVB, Wirtschaftsräte). Durch die Reorganisation wird die Zahl der zentral verwalteten VEI-Betriebe um 565 vermindert, entsprechend erhöht sich die Zahl der örtlich geleiteten Industriebetriebe. Als Exekutivorgane der Staatlichen Plankommission sollen bei den Räten der Bezirke Wirtschaftsräte, bei den Räten der Kreise „Plankommissionen“ gebildet werden, deren Aufgabe sein soll, die Durchführung der Wirtschaftspläne in Zusammenarbeit mit den neuen VVB und in engem Kontakt mit den Produktionsbetrieben selbst sicherzustellen. Auf die Örtliche Industrie sollen künftig etwa 40 v. H. der gesamten Produktion der Industrie entfallen. Selbst sowjetzonale Wirtschaftsfunktionäre bezweifeln, ob es durch eine neue Reorganisation der VEI gelingen wird, den Wirtschaftsablauf in der SBZ reibungsloser zu gestalten. (Wirtschaftssystem) Literaturangaben Krömer, Eckart: Die Sozialisierung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands als Rechtsproblem. Göttingen 1952, Otto Schwartz. 184 S. Samson, Benvenuto: Planungsrecht und Recht der volkseigenen Betriebe in der sowjetischen Besatzungszone. Frankfurt a. M. 1953, Alfred Metzner. 121 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 334–335 Volkseigene Betriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigenen Betriebe, Versicherung derSiehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zur VEI gehören die nach 1945 enteigneten Betriebe. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD nach drei Gruppen gegliedert wurden. Einer „Liste A“ wurden solche Betriebe zugeteilt, die einem…
DDR A-Z 1958
1958: T, U, Ü, V
Tag der Aktivisten Tag der Bereitschaft Talmudismus TAN Tarnfirmen, Staatliche Tarnorganisationen Tausenderbewegung Technik, Amt für Techniker des Volkes, Verdienter Technik, Kammer der (KdT) Technische Intelligenz Technische Normen Technische Räte Technisches Kabinett Technisches Minimum Territoriale Verwaltung (TVW) Terrorismus Textilindustrie TGL Thälmann, Ernst Thälmann-Pioniere Theaterwesen Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus Thiele, Ilse, geb. Neukrantz Thiessen, Peter-Adolf Thüringen Tierärzte Tierarzt, Verdienter Titoismus Todesstrafe TOM Toto Touristik Transportpolizei Trapo Trawopolnajasystem Treue Dienste, Medaille für Treuhandbetriebe Überbau Überplanbestände Überstunden Ulbricht, Walter Unfallversicherung, Individuelle Universitäten Unterhaltspflicht Untersuchungshaft Uraltguthaben Uranbergbau Urlaub Utopie, Sozialistische Vaterländischer Verdienstorden VdgB (BHG) VDK VDP VE VEAB VEB VEB-Plan VEG VEH Veranstaltungsdienst, Deutscher (DVD) Verbandsauftrag Verbesserungsvorschlag Verbrauchsabgaben Verdienstmedaille der Deutschen Reichsbahn Verfassung Verkaufsnormen Verkehrsgerichte Verkehrswesen Verlagswesen Vermittlungskontore Verner, Paul Verner, Waldemar Verrechnungseinheiten Verrechnungsverfahren Versandhandel Versicherungsanstalt, Deutsche Versöhnlertum Vertragsgericht, Staatliches Vertragsgesetz Verwaltungsgerichtsbarkeit Verwaltungsneugliederung Verwaltungsreform VEW VF-Verfahren Viehhalteplan Vieweg, Kurt VOB Volk Volksarmee, Nationale Volksbegehren Volksdemokratie Volkseigene Betriebe Volkseigene Industrie Volkseigenen Betriebe, Versicherung der Volkseigentum Volkseigentums, Amt zum Schutze des Volkseigentums, Gesetz zum Schutze des Volkseinkommen Volksentscheid Volkshochschulen Volkskammer Volkskongreß Volkskorrespondent Volkskunst Volkspolizei, Deutsche Volkspolizeihelfer Volkspolizeikreisamt Volksrat Volksrichter Volkssolidarität Volksvertretungen Volkswald Volkswirtschaftsplan Volljährigkeit Volmer, Max Vopo Vorratsnormen Vorschulerziehung VP VPH VPKA Vpp VP-See VVB VVEAB VVG VVN VVVTag der Aktivisten Tag der Bereitschaft Talmudismus TAN Tarnfirmen, Staatliche Tarnorganisationen Tausenderbewegung Technik, Amt für Techniker des Volkes, Verdienter Technik, Kammer der (KdT) Technische Intelligenz Technische Normen Technische Räte Technisches Kabinett Technisches Minimum Territoriale Verwaltung (TVW) Terrorismus Textilindustrie TGL Thälmann, Ernst Thälmann-Pioniere Theaterwesen Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus …
DDR A-Z 1958
Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF) (1958)
Siehe auch: Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF): 1956 1959 1960 1962 1963 Arbeiter- und Bauern-Fakultät (ABF): 1953 1954 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF): 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit 1949 bestehen an allen Universitäten der SBZ und an einer Reihe weiterer Hochschulen ABF. Zum großen Teil aus Vorstudienanstalten hervorgegangen, sollen sie einen nach klassenkämpferischen Gesichtspunkten aus. gesuchten Bevölkerungsteil außer, halb des normalen Schulweges zur Hochschulreife führen. Zugelassen werden Arbeiter- und Bauernkinder sowie Kinder der „werktätigen Intelligenz“, die über eine abgeschlossene Grundschul- und Berufsausbildung verfügen, sich durch hervorragende Arbeitsleistung in der Produktion und große politische Aktivität auszeichnen. Es wird angestrebt, solche Arbeiter bzw. Arbeiterinnen durch Betriebe zu delegieren. Die sorgfältig ausgelesenen und in Internaten untergebrachten Studenten werden von der ABF in drei Jahren auf die Reifeprüfung vorbereitet. Die „allgemeinbildenden ABF“ sind in Hinsicht auf das spätere Studium in drei Zweige aufgeteilt: der gesellschaftswissenschaftliche, der naturwissenschaftlich-mathematische und der medizinisch-landwirtschaftliche. Neben Russisch ist eine zweite Fremdsprache obligatorisch. An einigen Fachhochschulen gibt es „Spezialfakultäten (ABF)“ mit besonderen Lehrplänen. Nach der Abschlußprüfung werden die Studenten der ABF be[S. 25]vorzugt zum Studium an den von ihnen gewählten Fakultäten und Fachrichtungen zugelassen. (Hochschulen). Zahl der ABF-Studenten (1954/55): 12.575; sie ist in den folgenden Jahren gesunken auf 9.197 (15. 12. 1956). Literaturangaben Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 24–25 Arbeiterkontrolle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiter-und-Bauern-MachtSiehe auch: Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF): 1956 1959 1960 1962 1963 Arbeiter- und Bauern-Fakultät (ABF): 1953 1954 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF): 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit 1949 bestehen an allen Universitäten der SBZ und an einer Reihe weiterer Hochschulen ABF. Zum großen Teil aus Vorstudienanstalten hervorgegangen, sollen sie einen nach klassenkämpferischen Gesichtspunkten aus. gesuchten Bevölkerungsteil außer, halb des normalen Schulweges zur…
DDR A-Z 1958
Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF) (1958)
Siehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1979 1985 Hervorgegangen aus der am 30. 6. 1947 gegründeten „Gesellschaft zum Studium der Kultur der SU“, am 2. 7. 1949 in DSF um[S. 74]benannt. Aufgaben: Popularisierung der sowjetischen Politik und Kultur sowie Hilfe bei Einführung sowjetischer Arbeitsmethoden (Aktivistenbewegung) in der SBZ. Die Losung für den 3. Kongreß Anf. 1951) lautete: „Von der SU lernen heißt siegen lernen.“ Die Mitgliedschaft zur DSF gilt als Mindestforderung zum Nachweis „gesellschaftlicher Betätigung“. Der VI. Kongreß der DSF im März 1958, auf dem 3,5 Mill. Mitglieder vertreten waren, bezeichnete die DSF als „einen kämpfenden Teil der NF“ und erklärte: „Unter Führung der SED werden wir fest entschlossen alle Kräfte anspannen, um die von Westdeutschland her drohende Atomkriegsgefahr zu bannen.“ Der ausscheidende 1. Sekretär Rudolf Mießner (SED), seit 8. 2. 1956 als Nachfolger Gottfried Grünbergs (SED) tätig, betonte, daß die DSF die „marxistisch-leninistische Position“ vertrete: im „Kampf um die Anerkennung der sowjetischen Wissenschaft und Kunst, gegen die Versuche, unwissenschaftliche, revisionistische Anschauungen zu verbreiten“. Am 30. 4. 1958 wurde der Präsident der DSF, Friedrich ➝Ebert (SED), im Amt seit 19. 6. 1950, abgelöst durch Georg ➝Handke (SED), Staatssekretär im Ministerium für Auswärtiges; zugleich wurde Fritz ➝Beyling (SED) zum 1. Vors. des Sekretariats des Zentralvorstandes gewählt. — Im Besitz der DSF ist der Verlag „Kultur und Fortschritt“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 73–74 Deutsch-Polnische Gesellschaft für Frieden und gute Nachbarschaft (auch Ges. für Dt.-Poln. Freundschaft) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Devastierter BetriebSiehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1979 1985 Hervorgegangen aus der am 30. 6. 1947 gegründeten „Gesellschaft zum Studium der Kultur der SU“, am 2. 7. 1949 in DSF um[S. 74]benannt. Aufgaben: Popularisierung der sowjetischen Politik und Kultur sowie Hilfe bei Einführung sowjetischer…
DDR A-Z 1958
Rechtswesen (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 253]Die Hauptaufgabe der Justiz besteht nach den Ausführungen ihrer maßgebenden Funktionäre (Fechner, Benjamin, Melsheimer) darin, „die antifaschistisch-demokratische Ordnung zu sichern, die Wirtschaftspläne vor Angriffen feindlicher Agenten und Saboteure zu schützen und damit das Vertrauen der fortschrittlichen und friedliebenden Kräfte der Welt zum deutschen Volke zu stärken“. „Unser Recht dient der Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht, dem Aufbau des Sozialismus und der Sicherung der materiellen und kulturellen Lebensbedingungen des Volkes. Die Fragen des Rechts sind von großer Bedeutung im ideologisch-politischen Kampf gegen die reaktionären bürgerlichen Ideologien und für den Aufbau des Sozialismus. Das Recht ist ein wichtiger Hebel zur Durchsetzung und Festigung des ökonomischen Fortschritts und zur Sicherung der Lebensgrundlage und Rechte der Bürger.“ („Staat und Recht“, 1956, S. 2.) Diese der Rechtsprechung gestellte politische Aufgabe kommt auch im Gesetz über die Gerichtsverfassung zum Ausdruck: „Die Rechtsprechung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik dient dem Aufbau des Sozialismus, der Einheit Deutschlands und dem Frieden. … Die Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik erziehen durch ihre Rechtsprechung alle Bürger in ihrem beruflichen und persönlichen Leben zu einem verantwortungsbewußten Verhalten und zur gewissenhaften Befolgung der Gesetze.“ (§ 2 Abs.~1 Satz~1, Abs. 2 GVG) Besonders herausgestellt wird weiter bei allen Gelegenheiten die Forderung nach einer wahrhaft demokratischen Gesetzlichkeit, d. h. nach strenger Einhaltung der in der SBZ geltenden Gesetze mit dem Ziel, die errungene Machtstellung mit Hilfe der Justiz unter allen Umständen zu festigen und weiter auszubauen. Eng verbunden damit ist die Forderung nach einer echten Parteilichkeit der Rechtsprechung: „Einhaltung der Gesetzlichkeit bedeutet Wahrung der Parteilichkeit.“ (Artzt in: „Neue Justiz“ 1956, S. 581) Als höchste Gerichtsinstanz besteht seit Dezember 1949 das Oberste Gericht der „DDR“. Es entscheidet über die vom Generalstaatsanwalt eingelegten Kassationsanträge (Kassation) oder als Rechtsmittelgericht bei erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte sowie in solchen Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen der besonderen Bedeutung des Falles die Anklage unmittelbar vor dem Obersten Gericht erhebt. Oft werden die erstinstanzlichen Verhandlungen dann als Schauprozesse durchgeführt. Ein Rechtsmittel steht dem Angeklagten in diesen Fällen nicht zu. Der Angeklagte ist also der Willkür des Generalstaatsanwalts unterworfen, wenn dieser das Verfahren vor das Oberste Gericht in erster und gleichzeitig letzter Instanz bringen will. Im übrigen entsprach die Gerichtsorganisation bis August 1952 noch dem alten deutschen Gerichtsverfassungsgesetz. Sie ist dann zunächst durch die „VO über die Neugliederung der Gerichte“ vom 28. 8. 1952 der neuen Verwaltungsstruktur der Sowjetzone angepaßt und durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 20. 10. 1952 endgültig geregelt worden. Mit großem Nachdruck wird von den maßgebenden Justizfunktionären auf den „demokratischen“ Charakter der neuen Gerichtsverfassung hingewiesen, der insbesondere dadurch zum Ausdruck komme, daß an der Rechtsprechung in Zivil- und Strafsachen in größtem Umfange die Bevölkerung beteiligt sei (Schöffen). Das zweite Gesetz im Rahmen der Justizreform ist die neue Straf[S. 254]prozeßordnung (Strafverfahren), die zusammen mit dem GVG am 14. 10. 1952 in Kraft getreten ist. Die Staatsanwaltschaft ist aus dem Justizapparat herausgelöst und in eine selbständige und unmittelbar dem Ministerrat unterstehende Behörde umgewandelt worden. Mit dem 1. 6. 1952, dem Tage des Inkrafttretens des „Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR“ war die Sowjetisierung des Strafrechts auf dem Gebiet der Strafverfolgung, der Strafvollstreckung und des Strafvollzuges vollendet. Die Justizverwaltung hat ihre Aufsichtsbefugnisse über die Staatsanwaltschaft eingebüßt und beschränkt sich auf die Kontrolle der Rechtsprechung und die Personalpolitik. Letztere vollzieht sich seit 1945 unter dem Gesichtspunkt der Demokratisierung der Justiz und hatte zur Folge, daß die akademischen Juristen mehr und mehr aus den Richter- und Staatsanwaltsstellen verdrängt und durch Volksrichter ersetzt wurden. 96 v. H. aller Richter sind Volksrichter, während in der Staatsanwaltschaft nur noch drei Volljuristen beschäftigt sind. Sämtliche wichtigen Positionen sind mit Angehörigen der SED besetzt. Es gibt keinen Leiter einer Bezirksstaatsanwaltschaft, der nicht der SED angehört; bei dem Generalstaatsanwalt der Zone sind ausschließlich SED-Mitglieder als Staatsanwälte tätig. Da den Volksrichtern und Volksstaatsanwälten, die der SED angehören, von Beginn ihrer Ausbildung an eingehämmert wird, daß sie auch als Richter und Staatsanwälte Funktionäre ihrer Partei bleiben und die Richtlinien der Partei zu befolgen haben, ist es der SED und der von ihr gesteuerten Justizverwaltung möglich, unmittelbar in die Rechtsprechung einzugreifen. Der „Richter neuen Typus“ darf nicht dem Objektivismus erliegen, sondern muß in seiner Rechtsprechung Parteilichkeit wahren und beweisen, daß er die alte Klassenjustiz überwunden hat. Der Richter muß stets von dem Gedanken ausgehen, daß seine Urteile in erster Linie der „Gesellschaft“, also dem Staat, nützen müssen. Es kommt dabei nicht auf eine nur „formelle“ Anwendung des Gesetzes an, sondern auf dessen Auslegung im Sinne der SED. Der Verfassungsgrundsatz von der Unabhängigkeit der ➝Richter ist in besonderem Maße seit Einführung des Instrukteurwesens faktisch beseitigt. Mit der Justizreform des Jahres 1952 wurden große Gebiete der Freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Verwaltungsstellen übertragen und das Staatliche Notariat eingerichtet. Auch in der Rechtsanwaltschaft wurde durch die Bildung der Anwaltskollegien eine grundsätzliche Neuordnung in Angriff genommen. Damit soll dem Entstehen eines Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant vorgebeugt werden. Der Schwerpunkt der gesamten Rechtsprechung liegt auf dem Gebiet des Strafrechts. Hier können drei Gruppen unterschieden werden: die politischen Strafsachen, die Wirtschaftsstrafsachen und alle übrigen Delikte. Die politischen Strafsachen werden bei der Staatsanwaltschaft von der Abt.~I bearbeitet und von den I.~Senaten des OG und der Bezirksgerichte entschieden, Wirtschaftsdelikte und alle anderen Strafsachen von der Abt. II und den II. Senaten der Bezirksgerichte oder den Strafkammern der Kreisgerichte. Das OG wird in erster Instanz in Wirtschaftsstrafsachen in aller Regel nicht tätig. Auf dem Gebiet des politischen Strafrechts wurde, nachdem durch Beschluß der Sowjetregierung vom 20. 9. 1955 alle „Gesetze, Direktiven und Befehle des Alliierten Kontrollrats als überflüssig erachtet werden und auf dem Gebiet der DDR ihre Gültigkeit verlieren“, bis zum 1. 2. 1958 fast aus[S. 255]schließlich Art. 6 der Verfassung angewandt, der die sog. Boykott-, Kriegs- und Mordhetze für strafbar erklärt. Der Art. III A III der Kontrollratsdirektive 38, der bis zum 20. 9. 1955 zur Verurteilung wegen „Erfindung oder Verbreitung tendenziöser, friedensgefährdender Gerüchte“ (Friedensgefährdung) herangezogen wurde, konnte nicht mehr zur Grundlage politischer Strafverfahren gemacht werden. Das Friedensschutzgesetz vom 16. 12. 1950 wurde vom OG erst einmal angewandt. Seit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes (StEG) am 1. 2. 1958 bildet dieses nunmehr die Grundlage für die Bestrafung der Staatsverbrechen. Art. 6 der Verfassung behält aber seinen Charakter als unmittelbar anzuwendendes Strafgesetz, bleibt also als Generalklausel hinter den neu geschaffenen, sehr allgemein formulierten Tatbeständen bestehen. Hohe Zuchthausstrafen werden in politischen Prozessen auch gegen Jugendliche verhängt (Jugendstrafrecht). Auf wirtschaftsstrafrechtlichem Gebiet gelangten bis 1955 vor allem vier Gesetze zur Anwendung, und zwar der Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 (Sabotage), die Wirtschaftsstrafverordnung vom 23. 9. 1948, das Gesetz zum Schutze des ➝Innerdeutschen Handels vom 21. 4. 1950 und das Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums vom 2. 10. 1952. Mit der Außerkraftsetzung des Besatzungsrechts war auch der Befehl Nr. 160 aufgehoben worden. Sabotage wurde, sofern nicht eine der anderen wirtschaftstrafrechtlichen Normen zur Anwendung gelangte, seitdem als eine der unter Boykotthetze fallenden Erscheinungsformen im Klassenkampf angesehen und nach Art. 6 der Verfassung bestraft. Das StEG hat mit Wirkung vom 1. 2. 1958 zwei selbständige Tatbestände für Diversion und Sabotage eingeführt. Die Anwendung dieser Gesetze hat im Regelfall neben einer erheblichen Zuchthausstrafe die Einziehung des gesamten Vermögens des Angeklagten zur Folge. Sie erfolgt auch irr den Strafverfahren gegen Landwirte wegen Nichterfüllung des Ablieferungssolls. Allerdings sind gerade diese Strafverfahren seit dem Jahre 1953 angesichts der zunehmenden Republikflucht der bäuerlichen Bevölkerung erheblich zurückgegangen. Das Gesetz zum Schutze des Volkseigentums wurde durch das StEG aufgehoben; die Betrafung der „Verbrechen gegen gesellschaftliches Eigentum“ fand mit den Bestimmungen des StEG eine neue gesetzliche Grundlage. Wirtschaftsstrafprozesse werden oft als Schauprozesse und auch gegen solche Angeklagten durchgeführt, die entweder gerade noch rechtzeitig aus der SBZ flüchten konnten oder die ihren Wohnsitz niemals in der SBZ hatten, wohl aber irgendwelche Vermögenswerte oder Betriebe. Diese sog. Abwesenheitsverfahren waren noch der bis zum 15. 10. 1952 geltenden Strafprozeßordnung nur zulässig, wenn sich der Angeschuldigte im Ausland aufhielt oder im Inland verbarg. Da in vielen Fällen die Angeschuldigten den sowjetzonalen Behörden eine ladungsfähige Anschrift in der Bundesrepublik mitteilten, entfielen beide Voraussetzungen. Dennoch wandten die sowjetzonalen Gerichte die §§ 276 ff. StPO analog an, um das Vermögen oder den Betrieb des Angeklagten enteignen zu können. Nach der neuen Strafprozeßordnung sind Verfahren in Abwesenheit des Angeklagten zulässig, wenn sich dieser „außerhalb des Gebietes der DDR aufhält oder sich verbirgt“ (§ 236 StPO der SBZ). Für die übrigen Strafverfahren dient als materielle Grundlage noch das deutsche Strafgesetzbuch von 1871, das aber entsprechend den „Erfordernissen der gesellschaftlichen Interessen“ und unter „Überwindung der überholten Klassenjustiz“ anzuwenden ist. Entscheidendes [S. 256]Element für die Strafwürdigkeit einer Handlung oder Unterlassung ist die Gesellschaftsgefährlichkeit. Damit ist eine unmittelbare Anlehnung an das sowjetische Strafrecht gegeben. Der Entwurf für ein neues Strafgesetzbuch der SBZ ist schon lange fertig gestellt, aus politischen Zweckmäßigkeitserwägungen bisher aber nicht als neues Gesetz erlassen worden. Es bleibt daher weiter bei der Anwendung der „sanktionierten“ Bestimmungen des StGB. „Aufgabe der demokratischen Rechtsprechung ist es, die gesellschaftlichen Verhältnisse der DDR mit den uns zur Verfügung gestellten Gesetzen, seien sie sanktioniert oder neu geschaffen, zu schützen. Dabei ist der Hinweis notwendig, daß mit der Sanktionierung gewisser alter Gesetze keineswegs die Übernahme der von den bürgerlichen Gerichten angewandten Auslegungsregeln verbunden ist.“ („Neue Justiz“ 1956, Beilage S. 10.) Das Strafrechtsergänzungsgesetz führte neben dem aus dem sowjetischen Recht übernommenen „materiellen Verbrechensbegriff“ die neuen Strafen Bedingte Verurteilung und öffentlicher Tadel ein; ferner wurden durch dieses Gesetz sechs Tatbestände des Militärstrafrechts geschaffen. Strafvollstreckung und Strafvollzug sind der Volkspolizei übertragen worden; die Staatsanwaltschaft hat lediglich theoretische Aufsichtsbefugnisse. Das Gnadenrecht liegt in der Hand des Präsidenten der Republik. Das Gnadenverfahren richtet sich nach einer Gnadenordnung vom Januar 1954, die jedoch geheimgehalten und nicht veröffentlicht wird. Das Strafregisterwesen (Strafregister) ist durch Gesetz vom 11. 12. 1957 — in Kraft getreten am 1. 2. 1958 — neu geregelt worden; die Straftilgungsfristen wurden erheblich verkürzt. Auf zivilrechtlichem Gebiet gelten noch das Bürgerliche Gesetzbuch und die Zivilprozeßordnung (Zivilprozeß), beide allerdings mit Ausnahmen und Einschränkungen. Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung wurden der neuen Gerichtsverfassung durch die „VO zur Angleichung von Verfahrensvorschriften auf dem Gebiet des Zivilrechts an das Gerichtsverfassungsgesetz (Angleichungsverordnung)“ vom 4. 10. 1952 angepaßt. In familienrechtlichen Streitigkeiten (Eherecht) sind seit 1948 die untersten Gerichtsinstanzen, die Kreisgerichte, zuständig. Das gesamte Familienrecht soll durch das im Entwurf seit 1954 fertiggestellte Familiengesetzbuch neu gestaltet werden. Vorerst ist jedoch lediglich das Kontrollratsgesetz Nr. 16 (Ehegesetz v. 20. 2. 1946) durch die „VO über Eheschließung und Eheauflösung“ vom 24. 11. 1955 ersetzt worden. Eine Neuregelung hat schließlich das Patentrecht erfahren. Auch hier ist in erster Linie das „Interesse der Gesellschaft“ maßgebend. Rechtsstreitigkeiten der sozialistischen Betriebe im Rahmen des Vertragssystems wurden aus der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte herausgenommen und unterliegen nach den materiellen Bestimmungen des Vertragsgesetzes der Entscheidung der staatlichen ➝Vertragsgerichte. Auch in Zivilsachen werden die gerichtlichen Erkenntnisse von politischen Erwägungen bestimmt. Dies gilt besonders für das Gebiet des Familienrechts und vor allem bei Klagen, an denen VEB, Verwaltungen, Parteien oder gesellschaftliche Organisationen beteiligt sind. Die Zwangsvollstreckung aus einem obsiegenden Urteil gegen einen VEB bedarf einer besonderen Genehmigung. Alle Anträge auf Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen müssen zunächst dem übergeordneten Organ des VEB vorgelegt werden. Die gleiche Regelung gilt bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (Arbeitsrecht). [S. 257]Die Zusammenarbeit auf rechtlichem Gebiet mit den anderen Ostblockstaaten ist durch einzelne Rechtshilfeabkommen geregelt. Neben der Rechtsprechung haben die Gerichte der SBZ noch eine andere, besonders wichtige Aufgabe: die massenpolitische Arbeit der Justiz. „In Justizaussprachen und Berichterstattungen muß der fortschrittliche Charakter unserer Gesetze und ihre Anwendung in der Praxis der Justizorgane erläutert und dem Gerichtssystem der Bonner Justiz gegenübergestellt werden.“ (Görner in: „Staat und Recht“, 1957, S. 662) „Besonderer Ausdruck der Erziehungsfunktion des Gerichts ist auch die massenpolitische Arbeit der Gerichte, vor allem der Kreisgerichte. Jede Justizverwaltung muß unter dem klaren Ziel der Erziehungswirkung, insbesondere in der Richtung auf Festigung des Vertrauens zur Gesetzlichkeit und zur Ordnung unseres Staates stehen.“ (Arbeitsprogramm des Kollegiums des Ministeriums der Justiz in: „Neue Justiz“ 1954, S. 322) Vorbild in allem ist die SU, über deren „sozialistische Gesetzlichkeit“ der Leiter des Rechtsinstituts der Akademie der Wissenschaften der UdSSR, Prof. P. E. Orlowski, sagt: „Die sozialistische Gesetzlichkeit ist ein Mittel zur Festigung des sozialistischen Staates, zur Verwirklichung seiner Funktionen und Aufgaben, und sie gewährleistet zur gleichen Zeit die Verwirklichung der Rechte der Sowjetbürger … Dank der weisen Führung durch die kommunistische Partei dient die sowjetische sozialistische Gesetzlichkeit der großen Sache des Aufbaus des Kommunismus in unserem Lande.“ („Neue Justiz“ 1954, S. 613 ff.) Literaturangaben Dirnecker, Bert: Recht in West und Ost. Pfaffenhofen/Ilm 1956, Ilmgau-Verlag. 176 S. Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Friedenau, Theo: Rechtsstaat in zweierlei Sicht — Rechtstheorie und Rechtsausübung im demokratischen und totalitären Machtbereich … Berlin 1957, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 206 S. Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Hellbeck, Hanspeter: Die Staatsanwaltschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BMG) 1955. 104 S. m. 7 Anlagen. Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Maurach, Reinhart: Das Rechtssystem der UdSSR. Allg. Rechtslehre, Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht. (Forschungsb. und Unters. zur Zeitgesch. Nr. 18) Göttingen 1953, Arbeitsgemeinschaft für Osteuropaforschung. 54 S., 4 Skizzen. : „Recht in Ost und West — Zeitschrift für Rechtsvergleichung und interzonale Rechtsprobleme“, hrsg. von der Vereinigung Freiheitlicher Juristen. Berlin, Verlag für internationalen Kulturaustausch. Erscheint zweimonatlich seit 1957. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3. Aufl. (BB) 1955. 160 S. (Neubearb. erscheint 1958.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 253–257 Rechtsstudium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RegierungsaufträgeSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 253]Die Hauptaufgabe der Justiz besteht nach den Ausführungen ihrer maßgebenden Funktionäre (Fechner, Benjamin, Melsheimer) darin, „die antifaschistisch-demokratische Ordnung zu sichern, die Wirtschaftspläne vor Angriffen feindlicher Agenten und Saboteure zu schützen und damit das Vertrauen der fortschrittlichen und friedliebenden Kräfte der Welt zum deutschen Volke zu stärken“. „Unser Recht dient…
DDR A-Z 1958
Architektur (1958)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Da die A. mehr als andere bildende Künste berufen erscheint, die „gesellschaftliche“ Entwicklung zugleich zu beeinflussen und zu repräsentieren, nahm sich die Kunstpolitik der SBZ nach einer kurzen Periode der Unsicherheit ihrer mit besonderem Eifer an und drückte ihr bald den Stempel der herrschenden Kunstrichtung auf (Sozialistischer Realismus). — Die Deutsche ➝Bauakademie als Organ der Kunstpolitik des Regimes diktierte einen Baustil, der in der Nachfolge Hitlers pseudo-klassizistische Elemente in bombastischer Fülle aufwies. Der Fassade wurde überall der Vorrang vor dem Grundriß gegeben; die Auflösung der Städte in Eigenheimsiedlungen wurde als „Isolierung der Menschen und ein Hindernis für die Entwicklung“ (Ulbricht) abgelehnt; Prunkstraßen wie die Ostberliner Stalinallee, sog. Kulturhäuser und andere Bauten „gesellschaftlichen“ Charakters wurden mit großem Aufwand gefördert, während die eigentlichen städte- und vor allem wohnungsbaulichen Aufgaben aus Mangel an Mitteln und Baustoffen und infolge des sterilen Bürokratismus des Projektierungsapparates brachlagen (Wohnungswesen). Nachdem 1955 Chruschtschow die Baupolitik der SU scharf kritisiert und ihr Einfachheit, Strenge der Formen und Sparsamkeit als neue Grundsätze anempfohlen hatte, forderte die Deutsche Bauakademie für die SBZ zwar auch Berücksichtigung der Funktion des Bauwerkes, betonte aber, daß das deutsche Bauwesen in der Pflege des klassischen Kulturerbes hinter dem sowjetischen zurückstehe und sich den neuen Richtlinien der SU daher noch nicht in vollem Umfange anschließen könne. In der Formgebung herrscht ein Stil-Eklektizismus, der seine Anleihen vor allem in der SU und in der spätwilhelminischen Ära macht; von einem revolutionären Zeitstil ist weit und breit nichts zu sehen und für avantgardistische Einzelleistungen kein Raum. Immerhin wird dem Wohnungsbau nunmehr größere Beachtung geschenkt; doch stehen einer wesentlichen Steigerung die vordringlichen Bauvorhaben des Investitionsprogramms und der Baustoffmangel im Wege. Neue Bauweisen suchen die Engpässe mit meist wenig befriedigendem Erfolg zu überwinden. Alle größeren Bauaufgaben, unter denen militärische und schwerindustrielle Objekte den Vorrang haben, werden von den staatlichen Projektierungsbüros bearbeitet, die die große Masse der freien Architekten an sich gezogen haben. Mit den privaten Bauherren sind auch die Existenzmöglichkeiten eines selbständigen Architektenstandes dahingeschwunden. (Kunstpolitik, Funktionalismus, Konstruktivismus) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 33 Arbeitszeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ardenne, Manfred vonSiehe auch die Jahre 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Da die A. mehr als andere bildende Künste berufen erscheint, die „gesellschaftliche“ Entwicklung zugleich zu beeinflussen und zu repräsentieren, nahm sich die Kunstpolitik der SBZ nach einer kurzen Periode der Unsicherheit ihrer mit besonderem Eifer an und drückte ihr bald den Stempel der herrschenden Kunstrichtung auf (Sozialistischer Realismus). — Die Deutsche ➝Bauakademie als Organ der Kunstpolitik des…
DDR A-Z 1958
Patriotismus (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die SED betrieb die Vorbereitung, Gründung und Abstützung des kommun. Staatsgebildes in der SBZ mit einer zweckhaften Zurechtbiegung des deutschen Nationalbewußtseins, obwohl der eigentliche Marxismus das Nationale als klassenbedingten Atavismus verwirft. Diese zweckhafte Zurechtbiegung führte zu dem schillernden Begriff des sowjetzonalen P. Die SED, die sich dabei der Nationalen Front bediente und bedient, pflegt diesen P. seit der Ausrufung der Nationalen ➝Volksarmee (Januar 1956) immer nachhaltiger. Grotewohl umriß 1953, zum „Tage des Lehrers“, die Gedankenlinie dieses Zweck-P. (s. Grotewohl: An die Jugend, 1955, S. 299 f.): „Im Kapitalismus wurde das echte und gute Nationalgefühl zum Nationalismus und Chauvinismus.“ Demgegenüber, so forderte er, „gilt es einen echten Patriotismus zu entwickeln, einen Patriotismus, der die natürliche und enge Verbundenheit eines jeden Menschen mit dem Land und dem Volk einschließt, in dem er geboren ist, in dem er aufwächst und in dem er arbeitet. Das Wachstum eines Menschen ist mit seinem Volk, mit seiner Geschichte, seiner Sprache und seinen Kulturgütern eng verbunden“. Solcher P., so erklärte Grotewohl, „der in der Liebe zum eigenen Volk wurzelt, ist unvereinbar mit dem Haß gegen andere Völker“. Wie bloß taktisch und zweckhaft die SED die Gefühle des P. für den internationalen Klassenkampf einsetzt, zeigt sich, wenn er im Zeichen „solchen patriotischen Denkens“ fortfährt: „Darum fühlen wir uns in tiefer Freundschaft verbunden mit den Völkern des Weltfriedenslagers, an deren Spitze die große Sowjetunion steht.“ Ein Hauptideologe der SED, Fred ➝Oelßner, betonte 1951 in seinem 1953 wieder aufgelegten Vortrag „Die heutige Bedeutung der nationalen Frage“ (S. 31 f.), die SED könne „deutschen Patriotismus nur auf der Grundlage des proletarischen Internationalismus entwickeln“. Man müsse an die ge[S. 235]schichtlichen Leistungen und „an das ganze fortschrittliche kulturelle Erbe unseres deutschen Volkes anknüpfen“, so schrieb Oelßner, zugleich aber müßten wir „besonders die Kulturgüter des fortschrittlichsten Volkes der Welt, des Sowjetvolkes, in uns aufnehmen, um ein neues deutsches Nationalgefühl auf wahrhaft ethischer Grundlage zu entwickeln“. — Auf dieser Linie bewegt sich die Schulung zum P. in allen Organisationen und in sämtlichen Bereichen der SBZ. Der P. der SBZ wirkt sich seit Mitte 1952 auch in der Nationalen Geschichtsbetrachtung aus. In „Junge Welt“, der Tageszeitung der FDJ, biegt Gerhard ➝Eisler am 4. 6. 1958 den Begriff P. entsprechend um: „Als Sozialisten sind wir natürlich deutsche Patrioten, und daher wollen wir ja auch, daß ganz Deutschland einmal das wahre Vaterland aller Deutschen und auch der ganzen deutschen Jugend sein kann … auch für die westdeutsche Jugend ist die DDR das wahre Vaterland. Die Loyalität der ganzen deutschen Jugend kann nur der DDR gehören. Denn die DDR steht auch nicht im Gegensatz zu den Interessen der westdeutschen Jugend, sondern ist im Gegenteil der stärkste Vorkämpfer zur Erfüllung aller ihrer berechtigten nationalen, politischen, sozialen und kulturellen Wünsche …“ Literaturangaben Bohn, Helmut: Die patriotische Karte in der sowjetischen Deutschland-Politik. (Aus: „Ostprobleme“ 1955, H. 38, 40, 42) Bad Godesberg. 32 S. Hehn, Jürgen von: Die Sowjetisierung des Geschichtsbildes in Mitteldeutschland (aus: Europa-Archiv 1954, H. 19 u. 20). Frankfurt a. M. 16 S. Kopp, Fritz: Die Wendung zur „nationalen“ Geschichtsbetrachtung in der Sowjetzone. München 1955, Isar Verlag. 111 S. Rauch, Georg von: Das Geschichtsbild der Sowjetzone (aus: Jahrb. d. Ranke-Gesellschaft 1954). Frankfurt a. M., Moritz Diesterweg. 19 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 234–235 Patriotische Erziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pawlow, Iwan PetrowitschSiehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die SED betrieb die Vorbereitung, Gründung und Abstützung des kommun. Staatsgebildes in der SBZ mit einer zweckhaften Zurechtbiegung des deutschen Nationalbewußtseins, obwohl der eigentliche Marxismus das Nationale als klassenbedingten Atavismus verwirft. Diese zweckhafte Zurechtbiegung führte zu dem schillernden Begriff des sowjetzonalen P. Die SED, die sich dabei der Nationalen Front bediente und bedient,…
DDR A-Z 1958
Sowjetische Handelsgesellschaften (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende sowjetische Gesellschaften, die mehrere Jahre lang in den sowjetzonalen Außen- und Binnenhandel eingeschaltet waren. Ihre Hauptaufgabe war der Ankauf von Erzeugnissen sowjetzonaler und SAG-Betriebe und der Export dieser Güter in Länder des Sowjetblocks oder des westlichen Auslandes. Bei den SH. handelte es sich teils um Filialen Moskauer Handelsgesellschaften in der Zone, wie z. B. Rasnoexport, Technoexport, Maschinoimport, Sojuspuschtschina Sovexportfilm u. a., teils um sog. deutschrussische Gesellschaften, wie Derutra und Derunapht, teils um direkte Organe der sowjetischen Besatzungsmacht, wie die Wirtschaftsverwaltung der sowjetischen Besatzungstruppen (GSOW). Inzwischen wurden einige SH. aufgelöst. Ihre Aufgaben übertrug man sowjetzonalen Stellen. Bis Ende 1953 spielten die SH. infolge ihrer privilegierten Stellung eine bedeutende Rolle im Wirtschaftsleben der Zone. Die sowjetzonalen Produktionsbetriebe mußten Aufträge der SH. mit Vorrang vor deutschem Bedarf ausführen. Die SH. waren bis Ende 1953 auch im Veredelungsverkehr eingeschaltet; sie führten aus dem Ausland oder aus der Bundesrepublik Rohstoffe ein, welche nach der Verarbeitung die SBZ wieder verließen. [S. 282]Als Veredelungsentgelt verblieben den Betrieben in der Zone gewisse Prozentsätze des eingeführten Rohstoffes, die jedoch meistens ebenfalls nach Anweisungen der SH. zur Fertigung von Waren für sowjetische Rechnung verwendet werden mußten. Die Lieferwerke in der sowjetisch besetzten Zone erfuhren in keinem Falle, welche Erlöse mit ihren Gütern erzielt wurden. Sie erhielten lediglich Gutschriften nach den 1944er Stopppreisen in DM Ost. Der Export von Erzeugnissen der SBZ stellte für die Sowjets eine der ergiebigsten Quellen der Bereicherung dar. (Außenhandel). Seit Anfang 1954 wickeln die SH. ihre Geschäfte nicht mehr direkt mit den Herstellbetrieben, sondern über die sowjetzonalen Außenhandelsorgane ab. (DIA) Literaturangaben *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 281–282 Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische KontrollkommissionSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende sowjetische Gesellschaften, die mehrere Jahre lang in den sowjetzonalen Außen- und Binnenhandel eingeschaltet waren. Ihre Hauptaufgabe war der Ankauf von Erzeugnissen sowjetzonaler und SAG-Betriebe und der Export dieser Güter in Länder des Sowjetblocks oder des westlichen Auslandes. Bei den SH. handelte es sich teils um Filialen Moskauer Handelsgesellschaften in der Zone, wie z. B.…
DDR A-Z 1958
Kassation (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Außerordentliches Rechtsmittel, mit dem jedes rechtskräftige Straf- und Zivilurteil und jede andere richterliche Entscheidung, die der Rechtskraft fähig ist, binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft durch den Generalstaatsanwalt oder den Präsidenten des Obersten Gerichts angefochten werden kann, wenn die Entscheidung „auf einer Verletzung des Gesetzes“ beruht oder „der Gerechtigkeit gröblich widerspricht“ (§§ 12 ff. des „Gesetzes über die Errichtung des Obersten Gerichtshofs und der Obersten Staatsanwaltschaft der DDR“ vom 8. 12. 1949 und §§ 301 ff. der sowjetzonalen StPO), über die K.-Anträge entscheiden K.-Senate des Obersten Gerichts. Die K. ist keine dritte Instanz und „nicht im Interesse der Partei geschaffen worden, sondern ausschließlich „im Interesse der Allgemeinheit“ (Nathan in: „Neue Justiz“, 1949, S. 304) zum Zwecke der Wahrung der Rechtseinheit und der Beseitigung falscher Urteile. Mittelbar soll damit die Rechtsprechung der unteren Gerichte gelenkt werden. „Es gilt, durch richtige Auswahl der zur K. zu bringenden Entscheidungen dem Obersten Gericht Gelegenheit zu geben, in den alten Schlauch überkommener Strafgesetze den neuen Wein fortschrittlichen Wissens zu gießen, Rechtsgrundsätze zu entwickeln, die den Erkenntnissen unserer neuen, in der Entwicklung begriffenen Rechtstheorie entsprechen.“ (Melsheimer in „Neue Justiz“, 1952, S. 206) In Strafsachen kann das Oberste Gericht nach Eingang des K.-Antrags Haftbefehl erlassen (§ 306 der sowjetzonalen StPO). Nach Verkündung des Neuen Kurses sollte das K.-Verfahren dazu dienen, „durch richtige Anleitung der Gerichte neue Fehler oder die Fortsetzung alter Fehler zu vermeiden.“ (Schumann in: „Fragen des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik“, Berlin 1954.) Dem widerspricht die Feststellung, daß „auch jetzt noch die Zahl der zum Nachteil der Angeklagten gestellten K.-Anträge überwiegt“ (a. a. O.). (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3. Aufl. (BB) 1955. 160 S. (Neubearb. erscheint 1958.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 156 Kasernierte Volkspolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kaul, Friedrich KarlSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Außerordentliches Rechtsmittel, mit dem jedes rechtskräftige Straf- und Zivilurteil und jede andere richterliche Entscheidung, die der Rechtskraft fähig ist, binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft durch den Generalstaatsanwalt oder den Präsidenten des Obersten Gerichts angefochten werden kann, wenn die Entscheidung „auf einer Verletzung des Gesetzes“ beruht oder „der Gerechtigkeit gröblich…
DDR A-Z 1958
Kulturpolitik (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 178]Auf der ideologischen Grundlage der These Stalins von der „aktiven Rolle“ des Überbaues (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) wird die Kultur als in allen ihren Bereichen manipulierbar verstanden. Manipuliert wird sie in der SBZ im Sinne des Kampfes „um den Frieden, um die demokratische Einheit Deutschlands und um die Festigung unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ und „gegen die kannibalischen Lehren der imperialistischen Kriegshetzer“. „Jeder Versuch, diese feindlichen Ideologien objektivistisch (Objektivismus) darzustellen, bedeutet eine … Hilfe für diese Ideologien. Darum ist es die entscheidende kulturpolitische Aufgabe, einen radikalen Umschwung auf allen Gebieten des kulturellen Lebens zu erzielen und mit der Lauheit und dem Versöhnlertum unerbittlich Schluß zu machen.“ (Protokoll des III. Parteitages der SED, Dietz-Verlag, Berlin 1951, Bd. II 5. 265) In den folgenden Jahren, insbesondere nach der Proklamation des Neuen Kurses, schien zeitweilig eine liberalere K. Platz zu greifen, aber schon mit der „Programmerklärung über den Aufbau einer Volkskultur in der DDR“ Johannes R. ➝Bechers vom 13. 10. 1954 wurden unter Einbeziehung des Nationalen ➝Kulturerbes im wesentlichen die bisherigen Ziele neu formuliert und dabei zugleich der Anspruch auf alleinige Repräsentation der deutschen Kultur durch die „DDR“ proklamiert. Ebenso erklärte Alexander ➝Abusch auf der Kulturkonferenz der SED im Okt. 1957, „daß unsere Kultur in der DDR die höchste Form der Kultur für das Volk ist, die es in Deutschland gegeben hat“ („Neues Deutschland“, 24. 10. 1957). Bestimmt wird diese K. vom ZK der SED, die als „Partei neuen Typs“ die zuständigen Behörden (s. u.) über die in ihnen führenden SED-Genossen durch Parteiaufträge „anleitet“; somit liegt die gesamte K. in der Hand von wenigen SED-Spitzenfunktionären im Politbüro und im Sekretariat des ZK. Die kulturpolitischen Konzeptionen der KP/SED wurden in einem langjährigen und noch andauernden Prozeß durchgesetzt, dessen Etappen etwa folgendermaßen bezeichnet werden können“. 1. Besetzung der Schlüsselpositionen der Kultur-Institutionen mit Kommunisten. 2. Gleichschaltung der „bürgerlichen“ Parteien und Liquidierung aller nichtkommun. Tendenzen auf kulturpolitischem Gebiet. 3. Fesselung der bürgerlichen „Intelligenz“ und der Kulturschaffenden an den Staat durch Druck und Privilegien. 4. Systematische Maßnahmen zum Aufbau einer neuen „Intelligenz-Schicht“. 5. Verlagerung des „Kulturkonsums“ in die Betriebe und Massenorganisationen. 6. Isolierung der „Kulturschaffenden“ gegen den geistigen Austausch mit der freien Welt, soweit er nicht den Zwecken des Staates und seiner Planökonomik dient. 7. Massiver Einsatz der Staatsmacht zur Durchsetzung des Diamat und des Prinzips der bolschewistischen Parteilichkeit an den Schulen und Hochschulen und in der Erwachsenenbildung, des sozialistischen Realismus in Kunst und Literatur und des Atheismus gegen die christlichen Kirchen. Diese letzte Phase hat im Jahre 1957 eingesetzt und ist „dialektisch“ als die Antwort des Ulbricht-Regimes auf Tendenzen zur Entwicklung eines „humanen“ Sozialismus zu verstehen, die im Gefolge der „Entstalinisierung“ und der Ereignisse des Jahres 1956 in Polen und Ungarn auch in der SBZ aufgetreten waren. Der Schaffung einer neuen kulturtragenden Schicht dienen u. a. folgende Maßnahmen: Beseitigung des alten „Bildungsmonopols“ durch ein sog. Proletarierkinder begünstigendes Zulassungs- und Stipendiensystem (Erziehungswesen) und durch die Überwachung der „gesellschaft[S. 179]lichen Aktivität“ der Bewerber, die vor allem im Rahmen der FDJ zu beweisen ist. Scharfe ideologische Kontrolle bei der Zulassung und Förderung der Hochschüler durch Vorschaltung eines einjährigen Betriebspraktikums (ohne Beziehung zum Studienfach) und Beteiligung der BGL. Weitere Maßnahmen zu der Bildung einer neuen kulturellen Elite: Zugang zu den Hochschulen ohne Abitur (Arbeiter- und Bauernfakultät); Sonderausbildung von „Werktätigen“ zu Neulehrern, Volksrichtern, Volksstaatsanwälten, Arzthelfern u. a.; Eröffnung von Möglichkeiten zur Qualifizierung durch die Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Technische ➝Betriebsschulen und Fernstudium; Förderung von „Talenten aus dem Volk“, der kulturellen Massenarbeit und der Volkskunstbewegung (Volkskunst) als eines gedachten Reservoirs für den Nachwuchs an Musikern und Bühnenkünstlern; Förderung der größtenteils kommun. Volkskorrespondenten. Das Kulturschaffen wird weiterhin durch Methoden und Maßnahmen ideologischer wie organisatorischer Art gelenkt. An ideologischen Maßnahmen sind folgende besonders wichtig: schon im Schulunterricht bilden den Schwerpunkt die „gesellschaftswissenschaftlichen“ Fächer (Deutsch, Geschichte, Gegenwartskunde, Geographie) mit ausnahmslos kommun. Lehrplan; gesellschaftswissenschaftliches Studium ist grundlegendes Pflichtfach (zumeist auch Prüfungsfach) an allen Hochschulen und Fachschulen (einschl. der Kunstschulen). Seit etwa 1948 ist die Diskussion wissenschaftlicher, literarischer oder künstlerischer Fragen in Presse (Pressewesen), Rundfunk und Zeitschriften nur noch auf der ideologischen Basis des Marxismus-Leninismus möglich. Der Deutsche ➝Kulturbund wurde aus einem Diskussionsforum der „Intelligenz“ zur Tribüne der SED. Von westlicher Literatur und Publizistik ist planwichtige Fachliteratur zugelassen; geisteswissenschaftliche Literatur in den wissenschaftlichen Bibliotheken wird, soweit sie „bürgerliches Ideengut“ enthält, vielfach nur mit Sondererlaubnis ausgeliehen. Das „nationale Erbe“ wird zwar, vor allem auf den Bühnen, gepflegt, aber im kommun. Sinne interpretiert und mehr oder weniger verfälscht. Die straff zentralisierte Lenkung der K. liegt bei drei Ministerien und einem selbständigen Staatssekretariat. Das Ministerium für Volksbildung (Minister: Fritz ➝Lange) ist zuständig für alle Schulgattungen, für die vorschulische Erziehung und die Erwachsenenbildung. In Fragen der Berufsausbildung wirkt das Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung (Minister: Fritz ➝Macher) mit. Universitäten, Hochschulen und Fachschulen unterstehen dem selbständigen Staatssekretariat für Hochschulwesen (Staatssekretär: Dr. Wilhelm ➝Girnus). Für alle übrigen Bereiche der K. wurde im Januar 1954 das Ministerium für ➝Kultur errichtet und mit J. R. Becher als Minister, Fritz Apelt als Staatssekretär besetzt. Bei den Räten der Bezirke und der Kreise gibt es als Unterbau der Verwaltung auf dem Gebiete der Kultur und Volksbildung Abt. für Volksbildung, für Arbeit und Berufsausbildung, für Jugenderziehung bzw. Jugendfragen und (mit wechselnden Bezeichnungen) für Kultur, Kultur und Kunst, Kunst und kulturelle Massenarbeit. Für alle Schulen, Fachschulen und die meisten Hochschulstudienfächer wurden verbindliche, häufig Stunde für Stunde festlegende zoneneinheitliche Lehrpläne geschaffen; durch „Polytechnisierung“ des gesamten Bildungswesens, praktische Arbeit in den Betrieben und auf dem Lande soll der ökonomische Nutzwert der Bildung verstärkt werden. Die Grundlagenforschung, vor allem soweit sie von Bedeutung für den wirtschaftlichen Aufbau, aber im übrigen politisch weniger [S. 180]relevant ist, wurde noch bis in die jüngste Zeit möglichst ungestört gelassen, aber in einer Reihe von Instituten zentralisiert; die Forschungsaufgaben werden neuerdings durch einen Forschungsrat zentral zugewiesen. Auch in der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften wird „gesellschaftswissenschaftlichen“ und planwirtschaftlich bedeutsamen Aufgaben immer mehr Raum gegeben; es entstanden ferner zahlreiche neue Institute (wie die Hochschule für ➝Ökonomik und Planung, die Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, das Deutsche Institut für Rechtswissenschaft, das Deutsche ➝Institut für Zeitgeschichte, das Museum für Deutsche Geschichte, das Deutsche ➝Pädagogische Zentralinstitut, die Deutsche ➝Akademie der Künste und die Zentralschulen der SED; Schulung), durchweg von der SED kontrolliert und dazu bestimmt, den von der SED geforderten „radikalen Umschwung“ auf allen Gebieten der Kultur durchzusetzen. Oberste Anleitungs- und Kontrollinstanz sind die Abt. Agitation und Propaganda (unter Horst Sindermann und Prof. Otto Reinhold) und Volksbildung und Kultur (unter Hans Riessner) des ZK. Mit großem Nachdruck, aber geringem Erfolg wird seit 1950 ein pseudoproletarisch-kommun. Dozenten- und Forschernachwuchs gefördert. Der politischen Schulung der Literaturberufe (Dichter, Schriftsteller, Kritiker, Dramaturgen) dient das Institut für ➝Literatur in Leipzig. Für die darstellenden Künste wurde 1951 ein zentraler SED-kontrollierter Bühnennachweis errichtet; die privaten künstlerischen Institute und Agenturen sind fast oder völlig ausgeschaltet, das Vermittlungswesen wurde in der Deutschen ➝Konzert- und Gastspieldirektion monopolisiert. Die Liquidation der privaten Buchverlage (Verlagswesen) wurde beschleunigt. Der in der herkömmlichen Kunstpolitik wichtige „private Auftraggeber“ ist durch Enteignung nahezu völlig ausgefallen, so daß auch die Freischaffenden (freie Schriftsteller, freie Wissenschaftler, bildende Künstler, Musiker, Architekten) auf den sog. neuen Auftraggeber „werktätiges Volk“, d. h. den Staat, angewiesen sind. Damit ist die materielle Existenz der Freischaffenden an ihre Bereitwilligkeit gebunden, öffentliche Aufträge im gewünschten Sinne zu erfüllen. Die angestellten „Kulturschaffenden“ werden noch dadurch kontrolliert, daß bei Stellenbesetzungen die Kaderabteilung der SED den Ausschlag gibt. Tatsächlich hat der „Auftraggeber Volk“ gar nichts zu entscheiden, es sei denn, indem er kulturelle Darbietungen, Theaterstücke, Filme usw. durch Fernbleiben von den Veranstaltungen ablehnt. Diesem System der Reglementierung stehen erhebliche Anreize für solche „Kulturschaffenden“ gegenüber, die im Sinne der Partei arbeiten: neben den Leistungsstipendien gibt es zahlreiche Sondervergünstigungen, die diese Schicht weit über den Bevölkerungsdurchschnitt hinausheben. Zu erwähnen sind Steuerermäßigungen, bevorzugte Wohnraumbeschaffung, Kredite für Eigenheime, Vergünstigungen beim Bezug bewirtschafteter Artikel, Vorteile bei der Ausbildung der Kinder, vorzugsweise Altersversorgung; für Spitzenkräfte ferner Ehrentitel (z. B. Verdienter ➝Lehrer des Volkes, Verdienter ➝Arzt des Volkes), zum Teil verbunden mit erheblichen einmaligen Geldzuwendungen (Nationalpreis) und Renten (Intelligenz). Außerdem wird die „progressive kulturelle Elite“ durch häufige Erwähnung in Presse und Rundfunk „popularisiert“; bis in die jüngste Zeit wurden ihr auch — ebenso wie der „technischen Intelligenz“ — hinsichtlich ihres persönlichen Lebenszuschnitts und etwaiger individualistischer Neigungen gewisse Zugeständnisse gemacht. (Altersversorgung der Intelligenz) Wie überall in der Politik der SBZ, so ist auch im Bereich der völlig [S. 181]verplanten Kultur ein gewisser Zwiespalt insofern festzustellen, als dem Planziel totaler Durchdringung mit der Ideologie das Bestreben entgegensteht, ein Höchstmaß an materiell-wertmäßig ausweisbarer Produktivität zu erzielen - und dazu ist auf manchen Gebieten eben zunächst fachliches Können und erst in zweiter Linie „gesellschaftliches Bewußtsein“ erforderlich. Neuerdings scheint das Ulbricht-Regime allerdings von der Auffassung beherrscht zu sein, daß es derartige Rücksichten nicht mehr zu nehmen braucht. Neben den geschilderten Maßnahmen steht dann die Lenkung des „Kulturkonsums“ durch die „Letztverbraucher“. Der Kulturkonsum geht in den Formen eines in die Betriebe verlagerten und eines „freien“, außerhalb der Betriebe sich abspielenden Angebots an Kulturgütern (also Presse, Rundfunk, Vorträge, Theater-, Musik- und Filmveranstaltungen, Literatur) vor sich. Das besondere Interesse des Regimes gilt dem Kulturkonsum am Arbeitsplatz. Die kulturelle Massenarbeit wendet sich an die Betriebsbelegschaften, besonders der „volkseigenen Schwerpunktbetriebe“, der MTS und an die werktätige Jugend. Die kulturelle Massenarbeit wird besonders stark gefördert. Sie ist weitgehend Agitation; ihre Hauptformen sind: 1. direkte Aufklärung (Schulung, laufende Agitationseinsätze zu aktuellen staats- und wirtschaftspolitischen Fragen, kollektive organisierte Presselektüre, Wandzeitung, Betriebsfunk); 2. ein ausgebreitetes Vortrags- und Unterrichtswesen zur „fachlichen Weiterqualifikation“, das vom FDGB und den SED-Betriebsgruppen getragen und neuerdings vor allem durch die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse gestellt wird; 3. künstlerische Programme mit gemischt agitatorisch-unterhaltendem Charakter; 4. künstlerische Betätigung von Laien in den Belegschaften (Chorgruppen, Theaterspielgruppen, Musikgruppen, Literaturgruppen usw.), die auch stark von agitatorischen Tendenzen beherrscht ist (Agitprop-Trupps) Dabei werden Programm, Texte und Regie-Personal sowohl innerbetrieblich wie auch durch außerbetriebliche Stellen von Partei und Staat scharf überwacht, so daß der echte Spielwille der Laien immer weniger zu seinem Recht kommt; „reine Kunst“ wird selten, allenfalls noch in Form klassischer Musik geboten. Zur Betriebskultur gehört ferner der organisierte Besuch „fortschrittlicher“, vor allem sowjetischer Theater- und Filmstücke, und dessen Vorbereitung und Auswertung (Theaterwesen, Filmwesen). In den Rahmen der kulturellen Massenarbeit fallen aber auch anziehendere Einrichtungen, so in den Schwerpunktbetrieben betriebliche Kulturstätten mit Spielecken (Schach, Ping-Pong usw.), Betriebsbüchereien (Bibliothekswesen) sowie der in der SBZ „auf Betriebsbasis“ durchgeführte Sport. „Freie“ kulturelle Veranstaltungen haben größeren Zuspruch nur, wenn sie unpolitisch sind, obwohl die „Verplanung“ des Kulturkonsums einen ausgesprochenen Hunger nach kulturellen Gütern zur Folge hat. Zeitweilig hatten die Konsumenten erreicht, daß Theater und Film aus Rentabilitätsgründen in beträchtlichem Umfange unpolitische Stoffe boten, selbst die Filmproduktion durfte sich der Nachfrage stärker anpassen, doch wird in jüngster Zeit den ideologischen Auflagen wieder der Vorrang gegeben. Versuche zur Lenkung des freien Kulturmarktes haben wenig Erfolg gehabt. Im Zeichen der Totalplanung und völliger Unterordnung unter das politische Ziel der Sowjetisierung führt die K. der SBZ offenbar zur Sterilisierung des Geistesschaffens; Ansätze eines irgendwie neuen, schöpferischen Hervorbringens sind nirgends erkennbar und unter unveränderten Bedingungen auch nicht zu erwarten. Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. Wiesbaden 1956, Limes-Verlag. 161 S. m. 8 Tafeln. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Baring, Arnulf: Der 17. Juni 1953. Bonn 1957. 84 S. *: Bibliotheken als Opfer und Werkzeug der Sowjetisierung. Zur Lage des Büchereiwesens in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 71 S. Dübel, Siegfried: Die Situation der Jugend im kommunistischen Herrschaftssystem der Sowjetzone Deutschlands. 2., erw. Aufl. (BB) 1957. 110 S. Kersten, Heinz: Das Filmwesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1954. 139 S. m. 2 Anlagen und Nachtrag. Köhler, Hans: Zur geistigen und seelischen Situation der Menschen in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BB) 1954. 46 S. Möbus, Gerhard: Bolschewistische Parteilichkeit als Leitmotiv der sowjetischen Kulturpolitik. Dokumente der Diktatur. (BB) 1951. 32 S. Weber, Jochen: Das Theater in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 144 S. m. 20 Anlagen. Wendt, Emil: Die Entwicklung der Lehrerbildung in der SBZ seit 1945. (BB) 1957. 79 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 178–181 Kulturplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KulturräumeSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 178]Auf der ideologischen Grundlage der These Stalins von der „aktiven Rolle“ des Überbaues (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) wird die Kultur als in allen ihren Bereichen manipulierbar verstanden. Manipuliert wird sie in der SBZ im Sinne des Kampfes „um den Frieden, um die demokratische Einheit Deutschlands und um die Festigung unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ und „gegen…
DDR A-Z 1958
Erbrecht (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch die VO zur Sicherung von Vermögenswerten vom 15. 7. 1952 (GBl. S. 615) ist das E. der in der Bundesrepublik und in Westberlin lebenden Erben beeinträchtigt (Flüchtlingsvermögen). War der Erbe Sowjetzonen-Flüchtling, verfiel das zum Nachlaß gehörende Vermögen der Beschlagnahme; andernfalls wurde der Nachlaß in die vorläufige Verwaltung der staatlichen Organe genommen. Die Tatsache der vorläufigen Verwaltung ist auf dem Erbschein zu vermerken. Durch die „VO über die in das Gebiet der DDR und den Demokratischen Sektor von Groß-Berlin zurückkehrenden Personen“ vom 9. 6. 1953 (GBl. S. 805) ist die VO vom 17. 7. 1952 aufgehoben worden. Auch der Flüchtling kann seitdem Erbe eines Vermögens werden, das sich in der SBZ befindet. Der in Westdeutschland lebende Erbe kann jedoch über den Nachlaß nicht frei verfügen. Er muß einen Bevollmächtigten mit der Verwaltung des Nachlasses beauftragen. Zur Ausfuhr von Sachen bedarf er einer besonderen Genehmigung des Rates des Kreises, die selten erteilt wird. Zum Nachlaß gehörendes Geld ist auf ein Sperrkonto einzuzahlen. über dieses Sperrkonto kann der westdeutsche Kontoinhaber nur mit Genehmigung der Deutschen ➝Notenbank verfügen. Die Freigabe darf nur für bestimmte, in den Richtlinien zum Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen ➝Zahlungsverkehrs vom 5. 3. 1955 (GBl. II, S. 105) genannte Zwecke erfolgen. Die Erteilung eines Erbscheines an einen westdeutschen oder Westberliner Erben zum Zwecke der Anmeldung nach dem Lastenausgleichsgesetz ist nach einer Anweisung des Justizministeriums unzulässig. Das Lastenausgleichsgesetz dient nach Auffassung der sowjetzonalen Justizverwaltung in erster Linie dazu, „die Machtposition des wiedererstandenen westdeutschen Imperialismus und Großgrundbesitzes zu stärken und ihnen Entschädigungen für Vermögenswerte zu verschaffen, die auf Grund des Potsdamer Abkommens zum Zwecke der Entmachtung des Imperialismus unter die Enteignung gefallen sind“. Erbscheinanträge von Erben enteigneter Großgrundbesitzer sind ebenfalls abzulehnen. Die von den Erblassern errichteten Testamente sind gemäß einer vertraulichen Rundverfügung des Ministeriums der Justiz vom 3. 7. 1954 zu vernichten. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3. Aufl. (BB) 1955. 160 S. (Neubearb. erscheint 1958.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 87 Enteignung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ErfassungspreisSiehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch die VO zur Sicherung von Vermögenswerten vom 15. 7. 1952 (GBl. S. 615) ist das E. der in der Bundesrepublik und in Westberlin lebenden Erben beeinträchtigt (Flüchtlingsvermögen). War der Erbe Sowjetzonen-Flüchtling, verfiel das zum Nachlaß gehörende Vermögen der Beschlagnahme; andernfalls wurde der Nachlaß in die vorläufige Verwaltung der staatlichen Organe genommen. Die Tatsache der vorläufigen Verwaltung…
DDR A-Z 1958
Verlagswesen (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Wie jeder andere Wirtschaftszweig unterliegt auch das V. der zentralen Wirtschaftsplanung (Wirtschaftssystem). Die „zentrale Literaturplanung“ hat „dafür zu sorgen, daß die veröffentlichte Literatur in hohem Maße beiträgt zur Lösung unserer politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufgaben“ (der damalige Leiter des Amtes für ➝Literatur und Verlagswesen, Fritz Apelt, auf einer Verlegerkonferenz am 20./22. 11. 1953), und der Themenplan des einzelnen Verlages „muß auf der Perspektive der Volkswirtschaftspläne und den Beschlüssen von Partei und Regierung basieren“ („Neues Deutschland“, 3. 5. 1957). Diese „Perspektivplanung“ soll den „planmäßigen Absatz der gesamten Literatur auf der Grundlage einer wissenschaftlich-kulturpolitisch orientierten Bedarfsermittlung“ sichern. Das V. untersteht der Hauptverwaltung V. im Ministerium für ➝Kultur, die die Verlagslizenzen und die Druckgenehmigungen erteilt, für die Auswahl der Themen und die Bemessung der Auflagen maßgebend ist. über das Papier verfügt, Subventionen aus dem Kulturfonds gewährt und die Verlagslektorate anleitet und berät. 1955 waren an der Buchproduktion in der SBZ 117 Verlage beteiligt, davon 30 v. H. mit höchstens 5 Titeln. In Leipzig ging die Zahl der Verlage von 401 im Jahre 1927 auf 35 (1955) zurück. Von den 5.359 Titeln des Jahres erschienen 3.209 in Ostberlin, 1305 in Leipzig und 62,7 v. H. in Großverlagen, die dem Staat, der SED oder einer Massenorganisation gehören. In der SBZ werden auch heute noch keine nachprüfbaren Angaben über die Besitzverhältnisse der Verlage und über deren Produktion veröffentlicht. 1955 waren nur 11 Verlage noch mit Sicherheit, 31 möglicherweise in Privatbesitz; von der Produktion entfielen 6,1 v. H. auf Privatverlage. Zu den „volkseigenen“ Verlagen (Volkseigentum) gehören neben dem Verlag Volk und Wissen, der das Monopol für die Schulbuchproduktion hat, u. a. das Bibliographische Institut, die Verlage Brockhaus, Reclam, Teubner, Breitkopf & Härtel, die widerrechtlich enteignet wurden und unter dem gleichen Namen produzieren wie in der Bundesrepublik. Die „organisationseigenen Verlage“ unterstehen dem Druckerei- und Verlagskontor in Ostberlin, einer Außenstelle des ZK der SED. Der sowjetzonale Dietz-Verlag gehört der SED. der Aufbau-Verlag dem Deutschen ➝Kulturbund, der Verlag Neues Leben der FDJ, der Verlag Kultur und Fortschritt der Gesellschaft für ➝deutsch-sowjetische Freundschaft, der Urania-Verlag der Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse und der Verlag Tribüne dem FDGB. Von den 8.321 im Jahre 1956 erschienenen Titeln waren 985 Übersetzungen, meist aus dem Russischen und anderen slawischen Sprachen; die Hälfte der Übersetzungen entfiel auf schöne Literatur und Jugendschriften. Die durchschnittlichen Bücherpreise liegen bei der schönen Literatur geringfügig, bei der Fachliteratur teilweise beträchtlich unter den westdeutschen. Der Buchexport ist monopolisiert (Deutscher ➝Buch-Export und -Import); im Verkehr mit der Bundesrepublik vollzieht er sich im Rahmen des Interzonenhandels. (Kulturpolitik, Buchhandel, Bibliothekswesen, Zeitschriften) Literaturangaben Taubert, Sigfred: Buchproduktion und Verlagswesen der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands im Jahre 1955. (BMG) 1956. 34 S. m. 17 Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 328 Verkehrswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VermittlungskontoreSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Wie jeder andere Wirtschaftszweig unterliegt auch das V. der zentralen Wirtschaftsplanung (Wirtschaftssystem). Die „zentrale Literaturplanung“ hat „dafür zu sorgen, daß die veröffentlichte Literatur in hohem Maße beiträgt zur Lösung unserer politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufgaben“ (der damalige Leiter des Amtes für ➝Literatur und Verlagswesen, Fritz Apelt, auf einer Verlegerkonferenz am…
DDR A-Z 1958
Währungsreform (1958)
Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Nach SMAD-Befehl in der SBZ und in Ost-Berlin vom 24. 6. bis 28. 6. 1948 durchgeführt. Umwertung durch Aufkleben von Spezialkupons auf Reichsmark- und Rentenmarkscheine, 25. 7. 1948 wurden neue Geldscheine eingeführt. Scheidemünzen behielten ihren Nominalwert. Einzelheiten: Vorzugsumtausch von Beträgen bis zu 70,– [S. 342]DM Ost im Verhältnis 1:1, bis 1.000,– DM Ost im Verhältnis 5:1, bei Versicherungspolicen im Verhältnis 3:1, Vorzugsumwertung von laufenden Konten von staatlichen, kreisbehördlichen, gemeindlichen und anderen „volkseigenen“ Betrieben im Verhältnis 1:1; Vorzugsumwertung laufender Konten anderer Industriebetriebe in Höhe eines wöchentlichen Umsatzes und des Lohnrückstandes im Verhältnis 1:1, bei Handels- und anderen Wirtschaftsunternehmen in Höhe einer wöchentlichen Lohnsumme; Umwertung der im Zuge der Bodenreform gewährten Kredite im Verhältnis 5:1; Umwertung der vor dem 9. Mai 1945 entstandenen laufenden Konten und Spareinlagen im Verhältnis 10:1, bei Salden über 3.000,– DM Ost zunächst Überprüfung des rechtmäßigen Erwerbs; Festlegung besonderer Vergünstigungen für Angehörige der sowjetischen Besatzungsmacht bezüglich des Umtauschverhältnisses. — Kurz vor der Währungsreform betrug der Bargeldumlauf rd. 28 Mra. Davon befanden sich etwa 15–16 Mrd. in den Kassen der Kreditinstitute: die Emissions- und Girobanken hatten etwa 1,1 Mrd. Kundschaftseinlagen, die Landeskreditbanken etwa 7 und die Sparkassen 4,6 Mrd., Genossenschaftsbanken einige 100 Mill.; dazu hohe Kontenstände bei den Postscheckämtern. Neu verausgabt wurden 3.615 Mill. „Mark der Deutschen Notenbank“. Am 30. Sept. 1949 betrug laut Ausweis der Umlauf 5.721 Mill. Mark, am 31. 12. 1955, also nach dem Geldumtausch 1957, 3.672 Mill. Mark und am 10. Mai 1958 bereits wieder 4.331 Mill. Mark. (Währungspolitik) Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 341–342 Währungspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WahlenSiehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Nach SMAD-Befehl in der SBZ und in Ost-Berlin vom 24. 6. bis 28. 6. 1948 durchgeführt. Umwertung durch Aufkleben von Spezialkupons auf Reichsmark- und Rentenmarkscheine, 25. 7. 1948 wurden neue Geldscheine eingeführt. Scheidemünzen behielten ihren Nominalwert.…
DDR A-Z 1958
Sport (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem Zusammenbruch war jede sportliche Betätigung verboten. Die S.-Vereine wurden aufgelöst, das Vereinsvermögen wurde beschlagnahmt und durch die S.-Dezernenten bei den Volksbildungsämtern der Kreise und Gemeinden verwaltet (Beschlagnahme). Am 1. 10. 1948 wurde durch den FDGB und die FDJ der Deutsche Sportausschuß (DSA) gebildet. Die sportliche Betätigung wurde immer mehr auf die neu gegründeten Betriebssportgemeinschaften (BSG) verlagert. Das „Gesetz über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der Deutschen Demokratischen Republik und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei S. und Erholung“ vom 8. 2. 1950 (GBl. S. 95) brachte einen weiteren Schritt zur Verstaatlichung des S. In Leipzig wurde die Hochschule für Körperkultur zur Ausbildung von Dozenten, S.-Lehrern und Trainern und zur Förderung der wissenschaftlichen Arbeit des S. errichtet. Durch VO vom 24. 7. 1952 (GBl. S. 635) wurde das Staatliche Komitee für Körperkultur und S. gegründet. Die Präambel dieser VO läßt erkennen, welche Bedeutung dem S. für die Verwirklichung der politischen Ziele der SBZ zukommt: „Die Regierung muß dafür sorgen, daß in der DDR gesunde, frohe, kräftige und willensstarke Menschen heranwachsen. Menschen, die ihre Heimat lieben, fest zur Regierung und ihrem Präsidenten stehen, die zur Ehre unseres Landes ihre sportliche Meisterschaft ständig erhöhen, treue und unverbrüchliche Freunde des großen Sowjetvolkes sind, die mit Willenskraft, Härte, Ausdauer und Mut alle Schwierigkeiten überwinden, die von unversöhnlichem Haß gegen alle Feinde des Friedens und des Fortschritts erfüllt sind und die die sozialistischen Errungenschaften unserer Werktätigen gegen alle Bedrohungen schützen und verteidigen.“ Das Komitee ist oberste staatliche Instanz auf allen Gebieten des S. Der Vorsitzende (Dr. Hans Schuster) ist Staatssekretär mit eigenem Geschäftsbereich. Er untersteht dem stellv. Ministerpräsidenten Ulbricht. Aufgabe des Komitees ist es, „die wissenschaftliche Grundlage für die Körperkultur und S.-Arbeit so zu entwickeln, daß diese Mittel der demokratischen Erziehung und der Stärkung der Gesundheit der Werktätigen sowie deren Vorbereitung zur Arbeit und zur Verteidigung der DDR bilden; die Erfahrungen der Sowjetunion auf dem Gebiete der Körperkultur und des S. für die DDR auszuwerten und allen Sportlern zugänglich zu machen; die Sportler zur aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu mobilisieren und zur Erfüllung der Aufgaben anzuhalten, die die Regierung der DDR ihnen stellt“. Der Leistungs- und Wettkampfsport wurde von den im DSA vereinigten Sektionen der einzelnen Fachgebiete betreut. Am 14. 4. 1957 wurde der „Deutsche Turn- und Sportbund“ (DTSB) gebildet, der alle Aufgaben des damit aufgelösten DSA übernahm. Die Sektionen des DSA wurden in Fach[S. 292]verbände des DTSB umgewandelt. Präsident des DTSB wurde Rudi Reichert, der frühere Leiter des DSA. Der DTSB übernahm außerdem vom Komitee für Körperkultur und S. alle Aufgaben der fachlichen Leitung und Finanzierung. Die Industrie-S.-Vereinigungen nach sowjetischem Muster bilden die Grundlage des S. Sie sind selbständige Organisationen der Gewerkschaften, die 10 v. H. des gesamten Beitragsaufkommens für den S. verwenden müssen. Sie heißen für alle Sportarten: Aktivist (IG Bergbau) Aufbau (IG Bau Holz) Empor (IG Handel) Einheit (IG VBV) Fortschritt (IG Textil) Chemie (IG Chemie) Lokomotive (IG Eisenbahn/Verkehr) Medizin (IG Gesundheitswesen) Motor (IG Metall) Post (IG Post) Rotation (IG Druck u. Papier) Stahl (IG Metallurgie) Traktor (IG Land u. Forst) Turbine (IG Energie) Wismut (IG Wismut) Wissenschaft (IG Erziehung, Lehrer) Außerdem gibt es die S.-Vereinigungen „Vorwärts“ und „Dynamo“ der VP und der Nationalen ➝Volksarmee. Die Grundeinheiten der S.-Vereinigungen sind die Betriebssportgemeinschaften (BSG). Schon 1952 wurden auf Anweisung des Komitees für Körperkultur und S. in vielen S.-Arten „Schwerpunkte“ gebildet. In diesen zu Schwerpunkten erklärten S.-Klubs werden die Spitzensportler unter besonders qualifizierten Trainern zusammengezogen. Zur „Hebung des Leistungsniveaus“ ist 1952 eine einheitliche S.-Klassifizierung der „Demokratischen S.-Bewegung“ beschlossen worden als ein „Hebel, mit dem die Demokratische S.-Bewegung die Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf des deutschen Volkes um den Frieden, die Herstellung der demokratischen Einheit Deutschlands und die Festigung der antifaschistisch-demokratischen Ordnung beschleunigt“. Diese Klassifizierung, die durch „breite Popularisierung unter allen Sportlern zu einer Massenbewegung zur Erfüllung der Klassennormen“ entwickelt wurde, sieht folgende Titel und Leistungsklassen vor: Verdienter ➝Meister des S., Meister des S., Sportler 1., 2. und 3. Klasse. In die Leistungsklassen werden Sportler aufgenommen, die die für die entsprechende Klasse aufgestellte Norm erfüllen und das S.-Leistungsabzeichen besitzen. (Auszeichnungen) Der Förderung des Wehrsports dient das dem entsprechenden sowjetischen Wehrsportabzeichen nachgebildete S.-Leistungsabzeichen „Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung des Friedens“. Geländemarsch, Hindernislauf und Kleinkaliberschießen gehören zu den Übungen für Männer, Frauen und Jugendliche. Die eigentliche Wehrertüchtigung ist Aufgabe der am 6. 8. 1952 gegründeten Gesellschaft für ➝Sport und Technik (GST). Die Aufgabe der sog. Demokratischen S.-Bewegung besteht neben der einer Massenorganisation vor allem in der „gesamtdeutschen Arbeit“. Der gesamtdeutsche Sportverkehr ist ein wichtiges Mittel der Agitation gegen den „Bonner Adenauer-Staat“. Über den S. sucht die SBZ internationale Anerkennung zu finden. Mehrere Fachverbände des DTSB sind inzwischen in die internationalen S.-Verbände aufgenommen worden. Auch das Nationale Olympische Komitee wurde 1955 provisorisch mit der Auflage anerkannt, daß unter Einigung mit dem NOK der Bundesrepublik nur eine deutsche Mannschaft an den Olympischen Spielen teilnehmen durfte. Für die in der SBZ im März 1958 durchgeführte Hallenhandballweltmeisterschaft mußte auf Beschluß des Internationalen Handballverbandes ebenfalls eine gesamtdeutsche Mannschaft gebildet werden. In Übereinstimmung mit der auf staatsrechtliche Anerkennung gerichteten Politik werden in allen Publikationen der SBZ gesamtdeutsche Mannschaften und gesamtdeutsche Meisterschaften abgelehnt: „Meister von Gesamtdeutschland ist ein Luftgebilde, eine Fiktion, solange die bewußte Trennung unserer beiden Staaten infolge der politischen Maßnahmen des Westens Bestand hat, solange sich keine Verwirklichung unseres Vorschlages absehen läßt, eine deutsche Konföderation zu bilden, solange im Gegenteil Bonn zum Atomangriffskrieg rüstet und den kalten Krieg mit Hilfe von Spionage- und Agentenzentralen gegen unsere Republik weiter betreibt.“ („Neues Deutschland“ vom 6. 12. 1957). Literaturangaben Kortenberg, Walter: Der Sport in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1954. 198 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 291–292 Spontaneität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SporttotoSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem Zusammenbruch war jede sportliche Betätigung verboten. Die S.-Vereine wurden aufgelöst, das Vereinsvermögen wurde beschlagnahmt und durch die S.-Dezernenten bei den Volksbildungsämtern der Kreise und Gemeinden verwaltet (Beschlagnahme). Am 1. 10. 1948 wurde durch den FDGB und die FDJ der Deutsche Sportausschuß (DSA) gebildet. Die sportliche Betätigung wurde immer mehr auf die neu gegründeten…
DDR A-Z 1958
Reparationen (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in der SBZ umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen ist bis heute noch nicht veröffentlicht worden. Sie wird kaum jemals erfolgen, da die Sowjets im Widerspruch zum Potsdamer Abkommen ohne Zustimmung der Westalliierten ungeheure Entnahmen aus der laufenden Produktion forderten. Nach Unterlagen aus dem sowjetzonalen Amt für R. und nach Schätzungen westlicher Experten wurden von den Sowjets seit 1945 bis 1953, d. h. bis zur offiziellen Beendigung sowjetzonaler Reparationsleistungen an die SU, Werte in folgender Form und Höhe entnommen: a) Beuteaktionen: Die Besetzung Ost- und Mitteldeutschlands durch die Rote Armee war mit einem rücksichtslosen Beutezug verbunden. Ohne irgendwelche Registrierung wurden riesige Sach- und Kunstwerte aus öffentlichem und Privatbesitz beschlagnahmt und ostwärts verfrachtet. Ferner erbeuteten die Sowjets Mrd.-Beträge an Reichsbanknoten, mit denen sie später deutsche Lieferungen und sonstige Leistungen „bezahlten“. Der Wert der bei den Beuteaktionen entnommenen Gegenstände wird auf etwa fünf Mrd. Mark geschätzt; die Menge der erbeuteten Banknoten muß mit ebenfalls mindestens fünf Mrd. Mark angenommen werden. b) Demontagen. Die Sowjets hielten sich nicht daran, kriegswichtige Industrien zu entfernen, sondern demontierten und beschlagnahmten auch für die Friedenswirtschaft unentbehrliche industrielle Kapazitäten. Folgende Abschnitte der Demontagen sind erkennbar: 1. Welle vom Mai bis Anfang Juli 1945. Bis zum Beginn der Besetzung Berlins durch alle vier Alliierten räumten die Sowjets hier alle in dieser kurzen Zeit nur irgend demontierbaren Fabriken, vor allem in Westberlin, aus. Etwa 460 Berliner Betriebe wurden von den Sowjets voll demontiert und abtransportiert, davon 149 Betriebe des Maschinen- und Apparatebaues, 51 Metallurgiebetriebe, 46 Betriebe der Feinmechanik und Optik und 44 Betriebe der Elektroindustrie. Etwa 75 v. H. der bei der Kapitulation noch vorhandenen Kapazitäten wurden betroffen. 2. Welle vom Anfang Juli bis Herbst 1945. Hiervon wurden industrielle Großbetriebe der ganzen Zone ebenso wie mittlere und kleinere Werke betroffen. Zu dieser Zeit begann auch der Abbau der zweiten Gleise auf sämtlichen Eisenbahnstrecken der Zone. Wieder wurden Produktionskapazitäten von Friedensindustrien abgebaut: Braunkohlenindustrie, Ziegeleien, Textil- und Papierfabriken, Zuckerfabriken usw. 3. Welle vom Frühjahr bis Spätsommer 1946. Nach einer vorbereiteten Liste wurden weit mehr als 200 große Industriebetriebe der chemischen Industrie, der Papierindustrie, Schuhfabriken, Textilwerke usw. demontiert. 4. Welle Oktober 1946 bis Frühjahr 1947. Obwohl Marschall Sokolowski bereits am 21. 5. 1946 die Demontagen für abgeschlossen erklärt hatte, setzte einige Monate später eine vierte Welle ein, von der z. B. die Zeiss-Werke Jena, Kraftwerke, Druckereien und einige Rüstungsbetriebe, die bis dahin für die Sowjets weitergearbeitet hatten, betroffen wurden. 5. Welle Herbst 1947. Nach einem weiteren halben Jahr wurden nochmals wichtige Betriebe der Friedensindustrie abgebaut: Braunkohlenwerke, Brikettfabriken, Kraftwerke und weitere 1.100 km Eisenbahngleise. 6. Welle Frühjahr 1948. Bei dieser vorläufig letzten Welle wurden 3 Betriebe, die vorher zu SAG-Betrieben erklärt worden waren, voll oder zum Teil demontiert, darunter Anlagen des Buna-Werkes in Schkopau. (Sowjetische Aktiengesellschaften) Von den Demontagen wurden oft auch solche Betriebe betroffen, die inzwischen durch die deutschen Arbeiter wieder in Gang gebracht worden waren. Der „Bremer Ausschuß für Wirtschaftsforschung“ gibt in seiner 1951 veröffentlichten Schrift „Am Abend der Demontagen“ u. a. folgende Demontageverluste der SBZ im Vergleich zum Jahre 1936 an: Walzwerke 82 v. H., eisenschaffende Industrie 80 v. H., Hohlziegelerzeugung 75 v. H., Zementindustrie 44 v. H., Papiererzeugung 45 v. H., Energieerzeugung 35 v. H., Schuhindustrie 30 v. H., Textilindustrie 22 v. H., Zuckererzeugung 25 v. H., Braunkohlenbergbau 20 v. H., Brikettfabriken 19 v. H. Als gewogenen Durchschnitt für alle Industriezweige gibt die Quelle etwa 50 v. H. Verluste an, wobei Kriegsschäden einbezogen sind. Der Gesamtwert der Demontagen wird auf 5 Mrd. Mark geschätzt. [S. 262]c) Ausgabe von Besatzungsgeld. Die Summe des verausgabten sowjetischen Besatzungsgeldes wird auf 12 Mrd. Mark geschätzt. Nur ein Teil davon wurde für eigentlichen Besatzungsunterhalt verwendet. Der weitaus größte Teil des Geldes wurde für den „Kauf“ solcher Güter verwendet, die die Sowjets außer den offiziellen Reparationen zu erhalten wünschten. Mit diesem Gelde wurden die zahlreichen in der SBZ tätigen sowjetischen Handelsgesellschaften und anfangs auch der Milliardenbeträge verschlingende Uranbergbau für die Sowjets finanziert. Von 1947 bis 1953 sind allein für den Uranbergbau 7,75 Mrd. Mark aufgewendet worden. d) Beschlagnahme von Betrieben als SAG-Betriebe. 213 Betriebe der SBZ wurden 1946 von der SU beschlagnahmt und als SAG-Betriebe fortgeführt, über den Wert dieser Betriebe liegen keine amtlichen Unterlagen vor. Als Mindestwert wird von Fachleuten die Summe von 2,5 Mrd. Mark geschätzt. Sie dürfte tatsächlich jedoch wesentlich höher liegen und möglicherweise das Zwei- bis Dreifache davon ausmachen. Der Preis, den die SBZ-Regierung 1953 für den Rückkauf zu zahlen hatte, betrug mindestens 3,5 Mrd. Mark. e) Lieferungen aus der laufenden Produktion. Seit Wiederingangsetzung der Betriebe mußte die SBZ an die Sowjets erhebliche Teile der laufenden Produktion abliefern, und zwar in Form direkter Reparationslieferungen nach der SU, Zulieferungen deutscher Betriebe an SAG-Betriebe, Lieferungen an die Sowjet-Armee (GSOW) Lieferungen an Sowjetische Handelsgesellschaften in der SBZ und Exporte für sowjetischen Nutzen. Nur die direkten R.-Lieferungen nach der SU wurden von den Sowjets als R. anerkannt. Alle anderen hier erwähnten Lieferungsformen sind jedoch ebenfalls als R. anzusehen. Da die Sowjets dafür nur die unzureichenden Stopp-Preise des Jahres 1944 bezahlten, mußten den deutschen Lieferwerken umfangreiche Subventionen aus Steuermitteln geleistet werden. Nach Unterlagen aus dem Amt für R. haben die Sowjets von 1945–1953 Waren im Werte von 34,7 Mrd. Mark zu Stopp-Preisen aus der laufenden Produktion entnommen. f) Subventionen. Die an deutsche Betriebe und SAG-Betriebe 1946 bis 1953 gezahlten Preissubventionen für direkte und indirekte R.-Lieferungen und für Reparationsnebenkosten, d. h. die Kosten für Verpackung, den Versand frei Verwendungsort in der SU und für Versicherungen werden mit 2,5 Mrd. Mark geschätzt, g) Aus den SAG-Betrieben entnahmen die Sowjets an Gewinnen und fingierten Gebühren bis 1953 etwa 3,55 Mrd. Mark. Diese Aufzählung enthält nicht eine Reihe sonstiger R.-Leistungen der SBZ, die zahlenmäßig überhaupt nicht zu erfassen sind, z. B. den Nutzen der Sowjets aus dem Uranbergbau, aus der Tätigkeit der sowjetischen Handelsgesellschaften, aus der Beschlagnahme deutscher Patente und der Nutznießung neuer deutscher Patente usw. (Patentrecht) Eine Gesamtrechnung der R. seit Kriegsende bis 1953 ergibt nach kritischer Auswertung aller verfügbaren Unterlagen die nachstehenden Summen: Hierin ist nicht enthalten der Rückkaufpreis der SAG-Betriebe mit mindestens 3,5 Mrd. Mark. Eine andere bekanntgewordene Berechnung eines westlichen Experten läßt die 10 Mrd. für Beute und Demontagen aus und berechnet den Nutzen aus den SAG-Betrieben etwas anders. Diese Berechnung kommt auf rd. 32 Mrd. Reparationen ohne Besatzungskosten, was sich etwa mit der obigen Berechnungsart deckt. Die Beute- und Demontageentnahmen der Sowjets sind jedoch tatsächliche Verluste der SBZ, und andererseits hat die SU damit Kompensation für die eigenen Kriegsschäden in Besitz genommen. Es besteht demnach kein Anlaß, diese Posten bei der Berechnung der Reparationen nicht mit einzubeziehen. Legt man den von den Sowjets bis 1951 im allgemeinen selbst angewandten Kurs von 2,50 DM je Dollar zugrunde, so ergibt das bei einer Gesamtentnahme von rd. 43,60 Mrd. Mark eine Reparationsleistung in Höhe von 17,60 Mrd. Dollar, also 7,60 Mrd. Dollar mehr, als die SU von Gesamtdeutschland an Reparationen gefordert hatte. Propaganda-Behauptungen, wonach die SU auf hohe Reparationsleistungen verzichtete, sind unwahr. Literaturangaben *: Die Reparationen der Sowjetzone in den Jahren 1945 bis Ende 1953. (Fortführung der Unters. von Rupp über die Reparationsleistungen der sowjetischen Besatzungszone.) (BB) 1953. 27 S. m. 4 Anlagen. Rupp, Franz: Die Reparationsleistungen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1951. 96 S. *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 261–262 Rentenversicherung, Freiwillige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RepublikfluchtSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in der SBZ umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen ist bis heute noch nicht…
DDR A-Z 1958
Demokratische Gesetzlichkeit (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 Richtungweisender Begriff für Justiz und Verwaltung. In neuerer Zeit spricht man unter Übernahme der sowjetischen Terminologie auch von „sozialistischer Gesetzlichkeit“. Im Gegensatz zum Begriff des Rechts in der freien Welt, nach dessen Normen sich auch der Staat zu richten hat, ist die DG. „ein wichtiges Mittel der Durchführung der Politik unseres demokratischen und souveränen Staates. Ihr Inhalt und ihre Aufgaben sind daher bestimmt durch die politischen Ziele dieses Staates: Die Erhaltung und Festigung des Friedens, der Kampf um die friedliche Wiedervereinigung unseres Vaterlandes auf demokratischer Grundlage, der Schutz und die Festigung unseres demokratischen Staates, der Schutz der Rechte und Interessen der Bürger, die Errichtung der Grundlagen des Sozialismus … Sie erzieht zur Entwicklung eines neuen Rechtsbewußtseins und zu einer neuen, einer sozialistischen Moral.“ (Ranke in: „Staat und Recht“ 1954, S. 734) Melsheimer bezeichnet die „DDR“ als „das Sinnbild friedlicher Aufwärtsentwicklung und einen Hort demokratischer Gesetzlichkeit“ („Neue Justiz“ 1952, S. 207). Mit diesem Schlagwort will man über die wahren Zustände im Rechtswesen der SBZ hinwegtäuschen. Die Gerichtsverfahren und die Methoden des SSD beweisen, daß die rechtsstaatlichen Grundsätze nicht beachtet werden. In Wirklichkeit ist unter DG. nur das zu verstehen, was der Festigung und Aufrechterhaltung der SED-Herrschaft dient. „Die sozialistische Gesetzlichkeit wird dann von einem Gericht gewahrt, wenn die Gesetze unseres Staates politisch durchdacht und in Übereinstimmung mit den Zielen der Deutschen Demokratischen Republik angewandt werden. … Das Prinzip der sozialistischen Gesetzlichkeit stellt den Gerichten die Aufgabe, im Verfahren und in jeder Entscheidung einen Beitrag zur Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht zu geben …“ (So in „Gericht und Rechtsprechung in der DDR“, herausgegeben vom Justizministerium der SBZ) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3. Aufl. (BB) 1955. 160 S. (Neubearb. erscheint 1958.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 71 Demokratie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Demokratischer ZentralismusSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 Richtungweisender Begriff für Justiz und Verwaltung. In neuerer Zeit spricht man unter Übernahme der sowjetischen Terminologie auch von „sozialistischer Gesetzlichkeit“. Im Gegensatz zum Begriff des Rechts in der freien Welt, nach dessen Normen sich auch der Staat zu richten hat, ist die DG. „ein wichtiges Mittel der Durchführung der Politik unseres demokratischen und souveränen Staates. Ihr Inhalt und ihre Aufgaben sind daher…
DDR A-Z 1958
Sowjetisches Militärtribunal (SMT) (1958)
Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Vor den SMT wurden bis zum 27. 4. 1957 nicht nur sowjetische Soldaten, sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjetischem Recht verurteilt (Politische ➝Häftlinge). Das Verfahren war dem Einfluß und jeglicher Kenntnisnahme der SBZ-Justiz entzogen. Mit allen Mitteln versuchten die Kommissare, ein Geständnis zu erlisten oder zu erpressen. Die Protokolle wurden in russischer Sprache abgefaßt. Die Akten der Voruntersuchung hatten in der Gerichtsverhandlung absolute Beweiskraft. Dem Angeklagten konnte das Recht auf mündliche Selbstverteidigung genommen werden. Das Gericht durfte auch Beweisstücke verwenden, die dem Angeklagten unbekannt blieben, konnte also Spitzelmeldungen heranziehen, ohne daß der Angeklagte etwas dagegen Vorbringen konnte. Die Verfahren wurden oft in fünf bis zehn Minuten abgewickelt. Die Anklage stützte sich fast ausschließlich auf eines der „gegenrevolutionären Verbrechen“ (§ 58 StGB der RSFSR, gelegentlich auch § 59). Die Strafe lautete im Regelfälle auf 25 Jahre Zwangsarbeit. Anfechtung des Urteils war bei den wichtigsten ausgeschlossen, in den übrigen Fällen war sie praktisch aussichtslos, weil sie nur Formfehler und „offensichtliche Ungerechtigkeit“ angreifen durfte. Die Verurteilten wurden zum Strafvollzug meist den Zuchthäusern in der SBZ zugewiesen; „gefährliche politische Verbrecher“ wurden in sowjetische „Besserungsarbeitslager“ (ITL) in der SU übergeführt. Dort blieben sie für ihre Angehörigen verschollen, während den Insassen der Zuchthäuser ein beschränkter Briefverkehr gestattet war. Im Oktober 1954 teilte der sowjetische Hohe Kommissar dem sowjetzonalen Ministerrat mit, daß alle seit 1945 von SMT verurteilten Deutschen, die zur Zeit ihre Strafe in einer in der SBZ gelegenen Strafanstalt verbüßen, in die Zuständigkeit der deutschen Behörden übergeben würden. Damit war die Entscheidungsbefugnis über Begnadigung und Haftentlassung dieser Verurteilten auf die hierfür zuständigen Organe der SBZ übertragen worden. (Gnadenrecht, Rechtswesen) Mitte 1955 setzte Staatspräsident Pieck erstmalig einen Teil der unmenschlich hohen Freiheitsstrafen herab. Diese Strafherabsetzungen hatten keine Haftentlassungen zur Folge. Auch nach dem „Gnadenerlaß“ blieben in der Regel noch Reststrafen von zwei bis fünf Jahren Zuchthaus zu verbüßen. Weihnachten 1955 erfolgten die ersten vorzeitigen Haftentlassungen von 2.616 Verurteilten. Weitere Begnadigungen und vorzeitige Haftentlassungen erfolgten 1956 und 1957, so daß sich heute nur noch wenige SMT-Verurteilte in den Strafanstalten der SBZ befinden. Seit dem Inkrafttreten des „Abkommens über Fragen, die mit der zeitweiligen Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR Zusammenhängen“ am 27. 4. 1957 (GBl. 1957 S. 237 und S. 285), sind die SMT nur noch für die Aburteilung strafbarer Handlungen von Angehörigen der sowjetischen Streitkräfte oder deren Familienangehörigen zuständig, die gegen die Sowjetunion, gegen Armeeangehörige oder deren Familienangehörige gerichtet oder bei Ausübung dienstlicher Obliegenheiten begangen worden sind. (Rechtshilfeabkommen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 282 Sowjetische Kontrollkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SowjetisierungSiehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Vor den SMT wurden bis zum 27. 4. 1957 nicht nur sowjetische Soldaten, sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjetischem Recht verurteilt (Politische ➝Häftlinge). Das Verfahren war dem Einfluß und jeglicher Kenntnisnahme der SBZ-Justiz entzogen. Mit allen Mitteln versuchten die Kommissare, ein Geständnis zu erlisten…
DDR A-Z 1958
Militarismus (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In den ersten Jahren nach der Errichtung der SBZ war die SED wie die übrigen Parteien bemüht, die Bevölkerung zu pazifistischen Vorstellungen hinzuführen. Doch seit dem Frühjahr 1952 versucht die SED, die Bevölkerung schrittweise für die Aufstellung vermeintlich demokratischer und nationaler ➝Streitkräfte zu begeistern. Diese Propaganda der SED muß sich dabei mit dem Einwand auseinandersetzen, daß ihre Militärpolitik wieder zu einem M. führen werde. Auf der Linie Lenins sucht sie nachzuweisen, daß ihre militärischen Maßnahmen keinesfalls einen M. ergeben würden. Diese Argumentation der SED, die durch Wort und Schrift — in allen Bereichen des öffentlichen und politischen Lebens der SBZ — verbreitet wird, tritt am greifbarsten zutage bei K. H. Lehmann u. Fritz Wendt: „Militaristisch oder militärisch“ (Verlag des Ministeriums für Nationale Verteidigung, 1956). Dort wird auf S. 8 bis 10 behauptet: „Die Armeen der sozialistischen Revolution und der Diktatur des Proletariats sowie die Volksbefreiungsarmeen, die in der Regel unter der Führung der kommunistischen und Arbeiterparteien entstanden, sind keine militaristischen Verbände. Natürlich gibt es auch in diesen Armeen eine straffe militärische Ordnung und Ausbildung, Disziplin, Befehlsgewalt und Unterordnung. Das ist aber kein Militarismus. Militarismus ist die Ausrichtung des gesamten wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Lebens eines Landes auf die Vorbereitung von Eroberungskriegen. Die Armee wird zum Hauptzweck des Staates, das Volk lebt und schafft nur, um die Soldaten zu stellen und die Armee auszurüsten und zu ernähren.“ Weiter heißt es nach der Theorie des Marxismus-Leninismus: „Die politische Grundlage des modernen Militarismus ist die politische Herrschaft der imperialistischen Bourgeoisie.“ Da nun, so wird weiter behauptet, „der Charakter der Armee durch den Charakter des Staates bestimmt wird, ist die Armee eines Arbeiter-und-Bauern-Staates keine militaristische Organisation, weil in einem Staat der Arbeiter und Bauern die Grundlagen des Militarismus beseitigt sind.“ (Auf den besonders scharfen M., der mit dem totalitären Klassen- und Gewaltsystem des leninistischen Staatskapitalismus verbunden ist, geht die SED begreiflicherweise nicht ein.) (Militärpolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 213 Militärstrafrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium des Innern (MdI)Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In den ersten Jahren nach der Errichtung der SBZ war die SED wie die übrigen Parteien bemüht, die Bevölkerung zu pazifistischen Vorstellungen hinzuführen. Doch seit dem Frühjahr 1952 versucht die SED, die Bevölkerung schrittweise für die Aufstellung vermeintlich demokratischer und nationaler ➝Streitkräfte zu begeistern. Diese Propaganda der SED muß sich dabei mit dem Einwand auseinandersetzen, daß ihre Militärpolitik…
DDR A-Z 1958
Erwachsenenbildung (1958)
Siehe auch: Erwachsenenbildung: 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Erwachsenenqualifizierung: 1966 1969 1975 1979 Während die E. in Deutschland sich in der Zeit zwischen den Kriegen über die reine Wissensvermittlung der älteren Volksbildung erhoben hatte und als eine den ganzen Menschen und das ganze Volk erfassende Bildungsaufgabe verstanden wurde, war der rasche Wiederaufbau des Volkshochschulwesens in der SBZ nach dem Zusammenbruch von sowjetischen Konzeptionen bestimmt, d. h. einerseits von der alten Arbeiterbildungsparole „Wissen ist Macht“, zum anderen, wenn auch für viele deutsche Mitarbeiter zunächst nicht erkennbar, von der alle Erziehungsbereiche durchdringenden ideologischen Ausrichtung auf die bolschewistische Doktrin (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus). Von vornherein wurde das Erziehungsmonopol des Staates auch für die E. geltend gemacht und das Volkshochschulwesen damit der Lenkung durch die den Staat mehr und mehr beherrschende kommun. Partei (SED) unterstellt. Nach einer kurzen Periode, in der — wie auf anderen Erziehungsgebieten — der Idealismus deutscher Reformpädagogen von der Besatzungsmacht zugelassen worden war, das Volkshochschulprogramm sich aber mehr oder weniger in berufsfördernden Fortbildungskursen erschöpft hatte, begann 1948 die bewußte Lenkung der E. im Sinne ideologischer Planaufgaben; dementsprechend wurde die E. auch selbst Objekt der Planpolitik („Die Hörerzahl der Volkshochschulen ist von 305.000 auf eine Million zu erhöhen.“). Im Sinne der Bedeutung, die das Regime der E. für die Erfüllung der Wirtschaftspläne und für die „Qualifizierung“ der „mittleren Kader“ in Staat, Partei und Wirtschaft beimaß, wurde aber nicht nur der Apparat des Volkshochschulwesens zentralisiert, seine ideologische Ausrichtung institutionell und personalpolitisch gesichert, sondern es wurden auch erhebliche Mittel für den Ausbau des Volkshochschulnetzes, die Vermehrung der vollamtlichen Leiter und Dozenten, ihre Schulung und angemessene Honorierung aufgewendet. Die E. näherte sich allerdings in Stoff und Methode mehr und mehr der Kulturellen Massenarbeit und war von 1954 bis 1948 auch der gleichnamigen Hauptabteilung des Ministeriums für ➝Kultur unterstellt. Andererseits schrumpfte der Wirkungsbereich der E. von Jahr zu Jahr ein. Das gesamte Einzelvortragswesen war bereits 1955 an die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse abgegeben worden; andere Aufgabengebiete fielen an die Technischen ➝Betriebsschulen, die Betrieblichen ➝Kulturstätten, die Volkskunstkabinette, die technischen Kabinette, vor allem aber auch an das Fernstudium der Fachschulen. Gegenwärtig befindet sich das Volkshochschulwesen der SBZ, das dementsprechend auch seit 1957 wieder dem Volksbildungsministerium untersteht, in der Umbildung zu einer Abendschule für Erwachsene nach sowjetischem Muster, nach den Lehrplänen der allgemeinbildenden Schulen und mit dem Abschluß der mittleren Reife oder des Abiturs. 1956 gab es 225 Volkshochschulen mit 2.015 Außenstellen in Gemeinden, 1836 in Betrieben und mit 478 hauptberuflichen Dozenten. Der Staat wendete im gleichen Jahr 17,2 Mill. DM Ost für die Volkshochschulen auf. Zeitschrift: „Die Volkshochschule“. (Kulturpolitik, Erziehungswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 89 Erschwerniszuschläge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ErziehungswesenSiehe auch: Erwachsenenbildung: 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Erwachsenenqualifizierung: 1966 1969 1975 1979 Während die E. in Deutschland sich in der Zeit zwischen den Kriegen über die reine Wissensvermittlung der älteren Volksbildung erhoben hatte und als eine den ganzen Menschen und das ganze Volk erfassende Bildungsaufgabe verstanden wurde, war der rasche Wiederaufbau des Volkshochschulwesens in der SBZ nach dem Zusammenbruch von sowjetischen Konzeptionen bestimmt, d. h.…
DDR A-Z 1958
Bibliothekswesen (1958)
Siehe auch: Bibliotheken: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bibliothekswesen: 1953 1954 1956 Die wissenschaftlichen Bibliotheken, durch Kriegsverluste, Ausmerzungen und Sekretierung politisch unerwünschter Literatur in ihren Beständen dezimiert, des Objektivismus verdächtigt, wurden im Wiederaufbau stark behindert durch Mangel an Fachkräften. Die Ausbildung für den höheren Dienst erfolgt in Verbindung mit dem Studium der Bibl. Wiss. an der Humboldt-Universität und der Deutschen Staatsbibliothek in Berlin. Westdeutsche und ausländische Literatur wird im Rahmen zugeteilter Kontingente durch die Leipziger Kommissions- und Buchhandelsgesellschaft (LKG) beschafft. Die Zentralstelle für wissenschaftliche Literatur Berlin, ursprünglich auch zu diesem Zweck errichtet, arbeitet jetzt auf dem Gebiet der Bibliographie und Dokumentation. Der Leihverkehr mit den Bibliotheken der Bundesrepublik und dem Ausland besteht bisher uneingeschränkt weiter. Hierdurch, durch das GAZ (Gesamtverzeichnis ausländischer Zeitschriften nach 1939) und den ZKA (Zentralkatalog ausländischer Literatur seit 1939) besteht eine lose Zusammenarbeit mit Bibliotheken der Bundesrepublik. Die wissenschaftlichen Bibliotheken sind dem Staatssekretariat für Hochschulen unterstellt. Die Allgemeinen öffentlichen Bibliotheken (AÖB, Volks- und Werkbüchereien) unterlagen seit 1945 weit schärferer politischer Kontrolle. Rigorose Ausmerzung nicht nur des nat.-soz., sondern in zunehmendem Maße des „bürgerlichen“ Schrifttums, starke Durchsetzung des bibliothekarischen Personals mit Funktionären der SED, Einsatz erheblicher Mittel zur Beschaffung „fortschrittlicher“ Literatur, besonders auch von Übersetzungen sowjetischer und volksdemokratischer Werke, gestaltet nach der Methode des sozialistischen Realismus, sollten sie in ein Instrument kultureller Massenarbeit umformen. Mit Errichtung des „Zentralinstitutes für Bibliothekswesen“ (1950) wurden diese Bemühungen zentral dirigiert fortgeführt. In der Ausbildung (Fachschulen in Leipzig und Berlin, Sonderlehrgänge, Fernkurse) steht die politische Bewußtseinsbildung vor der fachlichen Unterrichtung. Eine straffe Organisation sichert die Kontrolle der Büchereien, die Schulung der Bibliothekare und nebenamtlichen Büchereileiter und den Aufbau des ländlichen Büchereiwesens durch die Bezirks- und Kreisbibliotheken. 95 v. H. aller Gemeinden der SBZ besitzen eine Bücherei, auf 100 Einwohner kamen 1956 etwa 53 Bände, der finanzielle Aufwand betrug 1956 (ohne Berlin) über 20 Mi H. DM. Besonderer Wert wird nach dem Jugendförderungsgesetz (1950) auf den Ausbau von Jugendbüchereien gelegt, die häufig den Pionierhäusern angeschlossen sind. Ebenfalls wurden die Betriebsbüchereien gefördert, unter besonderer Berücksichtigung der po[S. 60]litischen und beruflichen Fachliteratur. Weder der Bestandsaufbau (westdeutsche Literatur kann nicht beschafft werden) noch die Veranstaltungen der Büchereien (Vorlesestunden, Diskussionen) berücksichtigen die wahren Wünsche der Leser. Leserbeiräte und Freihandbüchereien werden die Büchereien nicht zu Stätten eigener Meinungsbildung machen. Die nichtöffentlichen Büchereien unterstehen dem Ministerium für ➝Kultur. Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 59–60 BHZ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bildender Künstler, VerbandSiehe auch: Bibliotheken: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bibliothekswesen: 1953 1954 1956 Die wissenschaftlichen Bibliotheken, durch Kriegsverluste, Ausmerzungen und Sekretierung politisch unerwünschter Literatur in ihren Beständen dezimiert, des Objektivismus verdächtigt, wurden im Wiederaufbau stark behindert durch Mangel an Fachkräften. Die Ausbildung für den höheren Dienst erfolgt in Verbindung mit dem Studium der Bibl. Wiss. an der Humboldt-Universität und…
DDR A-Z 1958
Arbeit und Löhne, Kommission für (1958)
Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Kommission für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 In den VEB bildet die BGL die KfAuL. Nach der Richtlinie des FDGB sind ihre Aufgaben vor allem; Kontrolle der im Betriebskollektivvertrag eingegangenen Verpflichtungen auf dem Gebiete der Entlohnung, der Ausbildung und Qualifizierung der Arbeitskräfte sowie der Heranbildung von fachlichem Nachwuchs und der richtigen Eingruppierung der Arbeiter und Angestellten in die Lohn- und Gehaltsgruppen. Sie hat weiter Vorschläge für die Erhöhung des Anteils der Leistungslohnarbeiter auf der Grundlage von TAN zur Verbesserung der bestehenden und zur Entwicklung neuer Prämiensysteme (Prämienwesen) zu machen. Ferner hat sie die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Einhaltung des Lohnfonds und des Arbeitskräfte- und Stellenplans zu überwachen und für die sozialistische Arbeitsdisziplin zu „kämpfen“. Die KfAuL nimmt demnach nicht die Interessen der Arbeitnehmer wahr, sondern ist ein Instrument zur Durchsetzung der wirtschaftlichen Planziele des sowjetzonalen Regimes. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 23 Arbeit und Berufsausbildung, Abteilung für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeiterkindSiehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Kommission für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 In den VEB bildet die BGL die KfAuL. Nach der Richtlinie des FDGB sind ihre Aufgaben vor allem; Kontrolle der im…
DDR A-Z 1958
Gesamtdeutsche Arbeit (1958)
Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die Verantwortung für die GA. liegt hauptsächlich bei den Gesamtdeutschen Abt. des ZK der SED (früher Westkommission), der wichtigsten Massenorganisationen und der Nationalen Front sowie beim Ausschuß für deutsche Einheit. Die Arbeitsdirektiven erteilen das Politbüro und Sekretariat des ZK der SED. Unter GA. wird vor allem die propagandistische Tätigkeit im Sinne der jeweiligen Deutschlandkonzeption der KPdSU- und SED-Führung verstanden, (Wiedervereinigung) Im Mittelpunkt steht das Werben um die westdeutsche Arbeiterschaft, insbesondere um Mitglieder des DGB und der SPD, unter der Parole „Aktionseinheit der deutschen Arbeiterklasse“. Darüber hinaus bemüht sich die gesamtdeutsche Propaganda um Zusammenarbeit mit ehemaligen Offizieren, NSDAP-Mitgliedern u. a. Bevölkerungsgruppen in der Bundesrepublik. (Infiltration, Tarnorganisationen.) Wichtigste Arbeitsmethoden: Entsendung von illegal reisenden Instrukteuren in die Bundesrepublik zur Unterstützung und Kontrolle der in den Tarnorganisationen und dem illegalen KPD-Apparat tätigen Funktionäre sowie zur Überbringung finanzieller Zuschüsse; Entsendung von politisch zuverlässigen und besonders überprüften Delegationen, die insbesondere in Betrieben, Hochschulen und in den Gewerkschaften agitieren sollen; Einladung von ebenfalls ausgesuchten Delegationen sowie von Schulkindern (Ferienaktion) aus der Bundesrepublik in die SBZ „zum Studium der sozialistischen Errungenschaften“; Veranstaltung von „Gesamtdeutschen Arbeiterkonferenzen“ und von „Gesamtdeutschen Gesprächen“ zwischen SED-Funktionären und angeblichen SPD-Funktionären. Die Teilnehmer aus der Bundesrepublik sind in der Mehrzahl getarnte Kommunisten. Verschickung von Propagandamaterial der Nationalen Front und des Ausschusses für deutsche Einheit an zahlreiche Organisationen, Betriebe, Schulen und Privatpersonen in der Bundesrepublik. Schulkinder, Angestellte, Funktionäre u. a. werden aufgefordert, mit bekannten oder unbekannten Personen in der Bundesrepublik in briefliche Verbindung zu treten sowie „Patenschaften“ zu übernehmen und über das Deutschlandkonzept der SED „aufzuklären“. Darüber hinaus umfassende Propagierung der SED-Deutschlandkonzeption durch den SBZ-Rundfunk und das Fernsehen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 113 Gerlach, Manfred A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesamtprodukt, GesellschaftlichesSiehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die Verantwortung für die GA. liegt…
DDR A-Z 1958
Grundschule (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die für alle Kinder obligatorische achtstufige G. soll die Schüler, orientiert am allgemeinen Erziehungsziel der sowjetzonalen Schule, mit den elementaren Erkenntnissen der „Wissenschaften“, d. h. der marxistisch-leninistischen Lehren und des praktischen Lebens ausrüsten und damit zur Hebung des allgemeinen Bildungsniveaus des Volkes beitragen. Die Grundschüler werden vom 1. bis 4. Schuljahr in der Form des Anfangsunterrichts und des fachvorbereitenden Unterrichts und vom 5. Schuljahr an in der Form des Fachunterrichts unterrichtet. Die Forderungen der im Geiste der Parteidoktrin gestalteten Lehrpläne waren bis 1956 recht hoch geschraubt, wobei zunächst die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer (Geschichte, Gegenwartskunde, Deutsch) dominierten. Vom 5. Schuljahr an wird Russisch-Unterricht erteilt. Im Laufe der Jahre ist der mathematisch-naturwissenschaftliche Unterricht immer mehr verstärkt worden. Physik wird vom 6., Chemie vom 7. Schuljahr an unterrichtet. Die Lehrgänge in diesen Fächern einschließlich der Biologie — orientieren sich stark an der wissenschaftlichen Systematik. Schüler und Schülerinnen haben nach Abschluß der 8. Klasse beispielsweise die chemische Formelsprache für Basen, Säuren und Salze sowie für die einfachen organischen Verbindungen zu beherrschen. Der Biologieunterricht versucht, in vergleichend anatomischen Betrachtungen das Verständnis für Abstammungslehre und Entwicklungsgeschichte zu wecken. Jedoch haben die sowjetzonalen Behörden selbst den „Formalismus“ der Kenntnisse (das Auswendiglernen) bemängelt. Die Anforderungen der Lehrpläne sind in den letzten Jahren gesenkt worden. Ob die Bestrebungen im Jahre 1956, den übermäßigen Paukbetrieb und die zu starke Reglementierung der Arbeit des Lehrers abzubauen, weiter fortgesetzt werden, erscheint angesichts der laufenden Aktionen gegen Pädagogen, die verdächtig sind, die bürgerliche Erziehungswissenschaft zu hoch zu bewerten, recht unwahrscheinlich. Seit der Einführung des Werkunterrichts (1955) bemühen sich die Behörden um die verstärkte Berücksichtigung der polytechnischen Erziehung. Daneben wird die Verbindung des Unterrichts mit der Produktion angestrebt. Das vor 1956 üppig entwickelte System von Kontrollarbeiten und Versetzungsprüfungen ist 1956/57 stark reduziert worden. Nach Abschluß der Grundschulzeit ist eine Abschlußprüfung abzulegen. Zahl der G. (30. 12. 1956): 9.418, der Schüler: 1.632.920. Zahl der Schüler je Klasse: 27,56. Es gibt 623 Sonderschulen (Hilfsschulen, Schulen für Sehschwache u. dgl.) mit 51.793 Schülern. Die SBZ war zunächst bestrebt, das Landschulwesen dem Stadtschulwesen anzugleichen. Die Zahl der einklassigen Schulen ist von 4.000 auf 34 (1956/57) reduziert worden. Das geschah mit Hilfe achtklassiger Zentralschulen, die Schüler mehrerer Dörfer sammeln. Neuerdings laufen Bestrebungen, der Landschule durch eine besondere Ausrichtung auf die sog. „sozialistische Umgestaltung des Dorfes“ einen von der Stadtschule abweichenden spezifischen Inhalt zu geben. Die SED-Führung betreibt seit 1955/56 die Verwandlung der vorhandenen G. in zehnklassige Mittelschulen (bis 1965). (Erziehungswesen) Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 122 Grundorganisationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grundstudium, GesellschaftswissenschaftlichesSiehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die für alle Kinder obligatorische achtstufige G. soll die Schüler, orientiert am allgemeinen Erziehungsziel der sowjetzonalen Schule, mit den elementaren Erkenntnissen der „Wissenschaften“, d. h. der marxistisch-leninistischen Lehren und des praktischen Lebens ausrüsten und damit zur Hebung des allgemeinen Bildungsniveaus des Volkes beitragen. Die Grundschüler werden vom 1. bis 4. Schuljahr in der Form des Anfangsunterrichts und…
DDR A-Z 1958
Historischer Materialismus (1958)
Siehe auch: Historischer Materialismus: 1959 1960 1962 1963 1969 1975 1979 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung): 1965 1966 Materialistische Geschichtsauffassung: 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus): 1953 1954 (Materialistische Geschichtsauffassung) Die Anwendung des Dialektischen Materialismus auf die Geschichte. Danach hat die Entwicklung der Gesellschaft durch die Entstehung des Privateigentums an den Produktionsmitteln mit dialektischer Gesetzmäßigkeit von einer kommunistischen Urgemeinschaft zur Klassenspaltung in Ausbeuter und Ausgebeutete, Unterdrücker und Unterdrückte, und damit zur Klassengesellschaft und zum Klassenkampf als dem bewegenden Moment der geschichtlichen Entwicklung, unabhängig von Landschaft und Volkstum, geführt. Die in der Produktionsweise jeder Entwicklungsstufe (Sklavenhaltergesellschaft, Feudalismus, Kapitalismus) entstehenden inneren Widersprüche hätten sich im Klassenkampf durch dialektische „Sprünge“ in revolutionärer Entwicklung zur jeweils höheren und fortschrittlicheren Produktionsweise entwickelt, ohne jedoch die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zu beseitigen. Auf Grund dieser Gesetzmäßigkeit glaubte Marx den zukünftigen Verlauf der Geschichte vorausbestimmen und mit seinen politischen Umsturzplänen verbinden zu können. Er erklärte, auch der Kapitalismus müsse an seinen inneren Widersprüchen, auf der einen Seite an der zwangsläufigen Konzentration des Kapitals in den Händen weniger Ausbeuter, auf der anderen Seite an der Entstehung immer größerer Proletariermassen zugrunde gehen und durch die proletarische Weltrevolution zur klassenlosen Gesellschaft und zur kommunistischen Produktionsweise, zur Abschaffung aller Unterdrückung und Ausbeutung und zur Freiheit der neuen Gesellschaft führen. Im Widerspruch zu seiner eigenen Philosophie und dem Prinzip der unaufhörlichen dialektischen Bewegung in Natur und Geschichte verkündete er den Kommunismus als einen paradiesischen „Endzustand“, als Ziel der Geschichte, nach dessen Erreichung das bisher wirksame Bewegungsgesetz der gesellschaftlichen Entwicklung keine Gültigkeit mehr haben könnte. Während Marx jedoch diese Weltrevolution nur im Zustand höchstmöglicher Industralisierung aller bedeutenden Länder für möglich und gerechtfertigt hielt, glaubte Lenin vor und in dem ersten Weltkrieg, im Stadium des Imperialismus die höchste und letzte Entwicklungsstufe des Kapitalismus erkannt zu haben, und versuchte, dem Herannahen der Weltrevolution während des ersten Weltkrieges einen Termin zu setzen. Er versuchte vergeblich, durch die Oktoberrevolution in Rußland 1917 und in den folgenden Jahren (Komintern-Propaganda, sowjetischer Feldzug gegen Polen) die allgemeine Weltrevolution auszulösen, in der Auffassung, daß sonst die russische Revolution zusammenbrechen müsse. Da die Weltrevolution jedoch ausblieb, zog Stalin nach Lenins Tod (1924) die Folgerungen und proklamierte — im Widerspruch zu Marx — die These, der Aufbau des Sozialismus und Obergang zum Kommunismus sei auch in einem einzelnen Lande möglich, und die Durchführung der Weltrevolution erfolge nicht überall gleichzeitig, sondern erstrecke sich über eine lange historische Epoche, in der die SU das Proletariat der anderen Länder im Kampf gegen ihre Regierungen unterstützen müsse. Der Stalin kritisierende XX. Parteitag (Febr. 1956) hat an diesen Auffassungen nichts geändert. (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus, Bolschewismus, Krise, Ostblock, Volksdemokratie, Linguistikbriefe, Koexistenz) Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Bochenski, Joseph M.: Die kommunistische Ideologie … Bonn 1956, Bundeszentrale für Heimatdienst. 75 S. Buchholz, Arnold: Ideologie und Forschung in der sowjetischen Naturwissenschaft (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 1). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. Gollwitzer, Helmut, und Gerhard Lehmbruch: Kleiner Wegweiser zum Studium des Marxismus-Leninismus. 2., erw. Aufl., Bonn 1957. 24 S.; 3. Aufl. 1958. Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Lieber, Hans-Joachim: Die Philosophie des Bolschewismus in den Grundzügen ihrer Entwicklung (Staat u. Gesellschaft, Bd. 3) Frankfurt a. M. 1957, Moritz Diesterweg. 107 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. E. Metzke (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 3). Tübingen 1954, Mohr. 243 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Theimer, Walter: Der Marxismus. Lehre — Wirkung — Kritik (Sammlung Dalp, Bd. 73). Bern 1950, A. Francke. 253 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. 2. Aufl., Freiburg 1953, Herder. 659 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 133 Histomat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HOSiehe auch: Historischer Materialismus: 1959 1960 1962 1963 1969 1975 1979 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung): 1965 1966 Materialistische Geschichtsauffassung: 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus): 1953 1954 (Materialistische Geschichtsauffassung) Die Anwendung des Dialektischen Materialismus auf die Geschichte. Danach hat die Entwicklung der Gesellschaft durch…
DDR A-Z 1958
Eigentum (1958)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Einen einheitlichen E.-begriff gibt es nicht mehr. Man unterscheidet zwischen drei E.-formen: Volkseigentum, genossenschaftliches E. und privates E. Das „Volkseigentum“ und das genossenschaftliche E. genießen als gesellschaftliches E. besondere Förderung und erhöhten rechtlichen Schutz. Nach Art. 28 der Verfassung bedarf die Veräußerung und Belastung von Grundbesitz, Produktionsstätten und Beteiligungen, die sich im E. des Volkes befinden, der Zustimmung der für ihren Rechtsträger zuständigen Volksvertretung. Eine derartige generelle Genehmigung für den Verkauf „volkseigener“ Eigenheime [S. 82]und Siedlungshäuser ist durch ein entsprechendes Gesetz vom 15. 9. 1948 (GBl. S. 784) erteilt worden. Das E.-recht des BGB ist auf beide Formen des gesellschaftlichen E. nicht unmittelbar anzuwenden, „da das sozialistische E. eine neue revolutionäre, vom BGB nicht geregelte Institution darstellt“. Eine entsprechende Anwendung der übernommenen Normen ist nur insoweit zulässig, als diese dem Wesen der neuen E.-formen nicht widersprechen. Alle Bestimmungen des BGB, die einen ungewollten Verlust des E.-rechts nach sich ziehen, sind mit dem Wesen des sozialistischen E. nicht zu vereinbaren (Nathan, Neue Justiz. 1957, S. 756). So kann gesellschaftliches D. an beweglichen Sachen nicht gutgläubig von einem Nichtberechtigten erworben werden (OG, Urteil vom 8. 10. 1957, Neue Justiz 1957, S. 776). Das private E. war mehreren Enteignungs-Aktionen ausgesetzt. Durch die bereits 1945 eingeleitete Bodenreform wurden alle landwirtschaftlichen Privatbetriebe über 100 ha enteignet. Der Befehl Nr. 124 der SMAD ordnete die Enteignung von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“ (Sequesterbefehl) an. Dies sollte eine politische Reinigungsaktion darstellen und konnte nur als solche gerechtfertigt sein. In Wirklichkeit wurde die erste Sozialisierungsaktion im großen Stil durchgeführt. Der Befehl Nr. 64 der SMAD vom 17. 4. 1948 erklärte die Enteignung auf Grund des Befehls Nr. 124 für beendet. Etwa 40 v. H. der gesamten Industrieproduktion der SBZ war durch diesen Befehl in „Volks-E.“ übergeführt worden. Rechtsmittel gegen die Enteignung und sonstige Maßnahmen zur Wiederaufnahme von Sequesterverfahren waren nach dem Befehl Nr. 64 nicht mehr zulässig. Da bei Erlaß dieses Befehls über die meisten Einsprüche noch nicht verhandelt war, hatte diese Bestimmung zur Folge, daß in nahezu allen Enteignungsfällen die Einwendungen der enteigneten Eigentümer unbeachtet blieben. Die nächste Enteignungswelle wurde durch den Befehl Nr. 201 der SMAD eingeleitet, wonach Strafverfahren gegen angebliche Naziverbrecher durchgeführt werden konnten. Hier war es in jedem Fall möglich, durch Strafurteil auf Vermögensentzug zu erkennen. Nach Artikel 23 der Verfassung dürfen Enteignungen nur zum Wohle der Allgemeinheit und auf gesetzlicher Grundlage gegen angemessene Entschädigung vorgenommen werden, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. In einigen Enteignungsgesetzen ist eine Entschädigung vorgesehen; diese Ansprüche stehen jedoch oft nur auf dem Papier. So sind z. B. bis heute noch nicht die im Aufbaugesetz vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen über die Entschädigung der Eigentümer in Anspruch genommener Grundstücke ergangen. Der Mißbrauch des E. hat nach Art. 24 grundsätzlich entschädigungslose Enteignung und Überführung in das E. des Volkes zur Folge. Private wirtschaftliche Unternehmen, „die für die Vergesellschaftung geeignet sind“, können enteignet werden. Alle Bodenschätze, Naturkräfte, Bergwerke sowie die Betriebe der Eisen- und Stahlerzeugung und der Energiewirtschaft sind in „Volks-E.“ zu übernehmen (Art. 27 und 25). Eine weitere Möglichkeit zur entschädigungslosen Enteignung ist die Vermögenseinziehung in Strafverfahren, von der in den politischen Verfahren nach Artikel 6 der Verfassung und der Kontrollratsdirektive 38 und in den Wirtschaftsstrafverfahren reichlich Gebrauch gemacht worden ist. Auch einige der neuen Staatsverbrechen des Strafrechtsergänzungsgesetzes vom 11. 12. 1957 sehen die Vermögenseinziehung als Strafe vor. Das E. von Flüchtlingen unterlag nach der VO zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. 7. 1952 (GBl. S. 615) der Beschlagnahme und der Überführung in Volkseigentum (Flüchtlingsvermögen). Diese VO ist durch die „VO über die in das Gebiet der DDR und den Demokratischen Sektor von Groß-Berlin zurückkehrenden Personen“ vom 11. 6. 1953 (GBl. S. 805) aufgehoben worden. Vor dem 11. 6. 1952 ausgesprochene Beschlagnahmen von Flüchtlingsvermögen bleiben jedoch bestehen (Erbrecht). Nach der VO vom 23. 8. 1956 über die Entschädigung ehemaliger Gesellschafter für Beteiligungen an enteigneten Unternehmen und die Befriedigung langfristiger Verbindlichkeiten aus der Zeit nach dem 6. 5. 1945 (GBl. S. 683) und nach dem Gesetz über die Regelung der Ansprüche gegen Personen, deren Vermögen nach der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten oder auf Grund rechtskräftiger Urteile in das E. des Volkes übergegangen ist, vom 2. 11. 1956 (GBl. S. 1207), sollen die in den beiden Gesetzen bezeichneten Personengruppen für Vermögensverluste entschädigt werden, die durch Enteignungsmaßnahmen gegen andere Personen eingetreten sind. Nach dem Gesetz vom 23. 8. 1952 sind Ansprüche bis zur Höhe des Wertes der in das Volks-E. übernommenen Vermögenswerte zu [S. 83]befriedigen. Die Befriedigung der Ansprüche soll in Raten von 1.000 D-Mark Ost jährlich nach einer bestimmten, im Gesetz vorgesehenen Rangfolge erfolgen. Aus Anlaß eines Rechtsstreites eines in der SBZ enteigneten und in Volks-E. überführten Zweigbetriebes und des westdeutschen Hauptbetriebes hat das Oberste Gericht entschieden, daß die Enteignung für ganz Deutschland wirksam sei. Demgemäß sei auch das dem westdeutschen Betrieb gehörende Warenzeichen auf den volkseigenen Betrieb übergegangen (Neue Justiz 1954, S. 58). Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. Bonn 1958. 310 S. m. 61 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 81–83 Ehrenzeichen für Verdienste um das Grubenrettungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EingreifdivisionSiehe auch die Jahre 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Einen einheitlichen E.-begriff gibt es nicht mehr. Man unterscheidet zwischen drei E.-formen: Volkseigentum, genossenschaftliches E. und privates E. Das „Volkseigentum“ und das genossenschaftliche E. genießen als gesellschaftliches E. besondere Förderung und erhöhten rechtlichen Schutz. Nach Art. 28 der Verfassung bedarf die Veräußerung und Belastung von Grundbesitz, Produktionsstätten und Beteiligungen, die…
DDR A-Z 1958
Länderkammer (1958)
Siehe auch: Länder: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Länderkammer: 1956 1959 1960 1962 [S. 184]Neben der Volkskammer in das Gesetzgebungsverfahren formell eingeschaltete Vertretung der Länder der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung bewußt schwach ausgestaltet war (sie entsprach nicht der des Bundesrates, sondern war dem Reichsrat bzw. dem sog. Senatssystem angeglichen). Art. 71 bis 80 der Verfassung. Infolge der tatsächlichen politischen Machtverhältnisse stellte sich die L. als Scheinparlament mit einigen äußerlich bundesstaatlichem Charakter entsprechenden, lediglich repräsentativen Funktionen dar. Neben dem Recht, Gesetzesvorlagen bei der Volkskammer einzubringen, hatte die L. ein Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse der Volkskammer, das jedoch von dieser überstimmt werden konnte; von diesem Einspruchsrecht hat die L. bezeichnenderweise niemals Gebrauch gemacht (selbst dann nicht, als die Volkskammer im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung die faktische Beseitigung der Länder beschloß). Außerdem wirkte die L. in dem praktisch gegenstandslosen Verfassungsausschußverfahren und bei der „Wahl“ des Präsidenten der Republik mit. — Das Verfahrensrecht der L. entsprach im wesentlichen dem der Volkskammer; auch die Organisation der L. war der der Volkskammer nachgebildet. Die auf Grund des Gesetzes vom 7. 10. 1949 (GBl. S. 3) gebildete Provisorische L. bestand aus 34 Abgeordneten (jedes Land entsandte für je 500.000 Einwohner einen Vertreter) und 7 Ostberliner „Beobachtern“. Durch das verfassungsändernde Gesetz vom 8. 11. 1950 (GBl. S. 1135) wurde die Zahl der Mitglieder der L. auf 50 (Sachsen 13, Sachsen-Anhalt 11, Thüringen 10, Brandenburg 9, Mecklenburg 7) und 13 Ostberliner „Vertreter mit beratender Stimme“ erhöht. Die Mitglieder der L. waren nicht Repräsentanten der Landesregierungen, sondern Vertreter der Landtage, die nach deren Fraktionsstärke auf die Dauer der Landtagswahlperioden gewählt wurden und in der Regel Landtagsabgeordnete sein sollten. Seit der Aufhebung der Landtage im Zuge der sog. Verwaltungsreform im Juli 1952 wurden die Mitglieder der L. jedoch von den Bezirkstagen delegiert. Präsident der L. war seit deren Konstituierung 1949 bis zu seinem Tode 1955 Dr Reinhold Lobedanz (CDU), danach war August ➝Bach (CDU) Präsident der L. Die L. war nach Auflösung der Landtage und der Landesregierungen im Juli 1952, durch die die Länder ihre staatsrechtliche Handlungsfähigkeit verloren — offenbar aus „gesamtdeutschen“ Erwägungen — zunächst nicht aufgehoben worden. So war sie auch in der Folgezeit noch zusammengetreten, hatte sich nach den sog. Wahlen vom Oktober 1954 sogar neu konstituiert. Eine verfassungsrechtliche Funktion konnte die L. aber seit dem 25. 7. 1952 nicht mehr ausüben, da der Wille der Länder nicht feststellbar war. — Am 8. 12. 1958 hob die Volkskammer die L. auf. Begründend hieß es: „Die Stärkung … der Volksvertretungen … auf der Grundlage des demokratischen Zentralismus hat zur Festigung des einheitlichen Systems der Staatsorgane der Arbeiter- und Bauern-Macht geführt.“ Literaturangaben Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 184 KWU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LagerSiehe auch: Länder: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Länderkammer: 1956 1959 1960 1962 [S. 184]Neben der Volkskammer in das Gesetzgebungsverfahren formell eingeschaltete Vertretung der Länder der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung bewußt schwach ausgestaltet war (sie entsprach nicht der des Bundesrates, sondern war dem Reichsrat bzw. dem sog. Senatssystem angeglichen). Art. 71 bis 80 der Verfassung. Infolge der…
DDR A-Z 1958
1958: S
SA Saatgut-Handelszentrale, Deutsche, DSG (HZ) Sabotage Sachsen Sachsen-Anhalt Sachversicherung SAG SBZ Schauprozesse Schichtfahrer Schidirowa, Maria Schiffahrt Schiffbau Schirdewan, Karl Schnitzler, Karl-Eduard von Schöffen Scholz, Paul Schönebecker Methode Schönfärberei Schön, Otto Schulen, Allgemeinbildende Schulgeldfreiheit Schulklub Schulung Schulung, Innerbetriebliche Schulungskommission Schulung, Staatspolitische Schulz, Berta Schumann, Kurt Schwangerenberatung Schwangerschafts- und Wochenhilfe Schwangerschaftsunterbrechung Schwarze Pumpe Schwarzmeer und Ostsee Allgemeine Versicherungs-AG Schweinemastaktion Schwerin Schwerindustrie Schwerpunktbetriebe SED Seebäder Seefrachten, Deutsches Kontor für (Deutfracht) Seepolizei Sefrin, Max Seghers, Anna Seibt, Kurt Seigewasser, Hans Sekretariat des ZK der SED Sektierer Selbmann, Fritz Selbstkosten Selbstkritik Selbstlauf Selbstverpflichtung Selbstverwaltung, Kommunale Semjonow, Wladimir Semjonowitsch Sequesterbefehl SfS Sichtwerbung Siegerbetrieb im Bezirkswettbewerb der örtlich geleiteten Industrie Simon, Paul SKK SK-Verfahren SMAD SMT Sojuspuschtschina Sonderwege zum Sozialismus Sorben Sorgerecht Sovexportfilm Sowchose Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) Sowjetische Handelsgesellschaften Sowjetische Kontrollkommission Sowjetisches Militärtribunal (SMT) Sowjetisierung Sowjetnik Sozialdemokratismus Sozialfürsorge Sozialismus Sozialistische Betriebe Sozialprodukt Sozialversicherungsausweis Sozialversicherungs- und Versorgungswesen Sparkassen Sparkaufbrief Sparrentenversicherung SPD Spedition, Internationale (deutrans) Speditionswesen Sperrgebiet Sperrkonten Sperrzone Spionage Spitzelwesen Spontaneität Sport Sporttoto Sport und Technik, Gesellschaft für (GST) SSD Staatsanwaltschaft Staatsbeteiligung Staatsgrenze West Staatshaushalt Staatsmacht Staatspräsident Staatsreserven Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi) Staatsverbrechen Staatsverleumdung Staatsverrat Stachanow, Alexeij Stadtbezirk Stadtbezirksgericht Stadtbezirksversammlung Stadtgericht Stadtkontor, Berliner Stadtkreis Stadtverordnetenversammlung Staimer, Richard Stalinallee Stalinismus Stalin, Josef Wissarionowitsch Dschugaschwili Stalinstadt Standards, Staatliche (TGL) Ständige Kommissionen Stanislawski-Methode Stasi Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für Steffen, Max StEG Steidle, Luitpold Steinbach, Lotte Sterbegeld Steuerwesen StFB Stief, Albert Stipendien Stoph, Willy Störsender Strafaussetzung Strafgesetzbuch Strafrechtsergänzungsgesetz Strafregister Strafverfahren Strafvollstreckung Strafvollzug Straßenverkehr Straßenwesen Streik Streitkräfte, Nationale Stücklohn Studenten Studienlenkung SU Submissionen Suhl Suslow, Michail Andrejewitsch SVKSA Saatgut-Handelszentrale, Deutsche, DSG (HZ) Sabotage Sachsen Sachsen-Anhalt Sachversicherung SAG SBZ Schauprozesse Schichtfahrer Schidirowa, Maria Schiffahrt Schiffbau Schirdewan, Karl Schnitzler, Karl-Eduard von Schöffen Scholz, Paul Schönebecker Methode Schönfärberei Schön, Otto Schulen, Allgemeinbildende Schulgeldfreiheit Schulklub Schulung Schulung, Innerbetriebliche Schulungskommission Schulung, Staatspolitische Schulz, Berta …
DDR A-Z 1958
Staatshaushalt (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch das Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. 12. 1949 und das Gesetz über die Staatshaushaltsordnung vom 17. 2. 1954 wurde das Haushaltswesen grundlegend umgestaltet. Der neue einheitliche Staatshaushaltsplan umfaßt die Haushalte sämtlicher Finanzträger von der Zone über die Bezirke und Kreise bis herab zu den kleinsten Gemeinden; ferner die Haushalte von Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, den Haushalt der Sozialversicherung und seit 1953 auch den Haushalt des sowjetischen Sektors von Berlin. Nach mehrfachen Änderungen von Beginn und Dauer des Haushaltsjahres sind seit 1950 Haushaltsjahr und Kalenderjahr wieder identisch. Der Plan wird auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplanes aufgestellt. Der St. hat die im Volkswirtschaftsplan vorgesehenen Aufgaben zu finanzieren; er hat alle in der SBZ vorhandenen Reserven auszuschöpfen und das „Prinzip der strengen Sparsamkeit“ anzuwenden. Die jährlichen St.-Pläne sollen mit höheren Einnahmen als Ausgaben abschließen. In seiner Gliederung ist der Haushaltsplan — entsprechend seinem Charakter — auf den Volkswirtschaftsplan abgestimmt; die Volkskammer hat ihn nicht zu kontrollieren, sondern durch Akklamation anzunehmen. Die Gesetze über den St. enthalten nur noch nichtssagende Angaben, aus denen kein genaues Bild über Art und Verwendung der Einnahmen gewonnen werden kann. Weder der Volkskammer noch der Öffentlichkeit gegenüber gibt die Regierung der SBZ Rechenschaft über ihr Finanzgebaren. Im Kassenwesen sind dahingehend Änderungen eingetreten, daß die bisher dezentralisierten Haushalts- und Steuerkassen aufgelöst und ihre Aufgaben den öffentlichen Banken unter Führung der Deutschen ➝Notenbank übertragen wurden. Sie hat die Aufgabe, die Haushaltseinnahmen anzunehmen und die Haushaltsausgaben auf Grund von Anweisungen der Konteninhaber im Rahmen des Kassenplanes und der Erfüllung der Einnahmen zu leisten. An Orten ohne Niederlassungen der Deutschen Notenbank werden die Konten bei den Sparkassen geführt, die für die Führung der Haushaltskonten den Anordnungen der Notenbank unterworfen sind. Der Finanzausgleich hat in der SBZ eine große praktische Bedeutung erlangt. Die Bezirke, Kreise und Gemeinden wären ohne Zuweisungen aus allgemeinen Haushaltsmitteln nicht lebensfähig. Die Verteilung wird jährlich im Gesetz über den St.-Plan neu geregelt; einen feststehenden Verteilungsschlüssel gibt es nicht. Die Zuweisungen in absoluten Beträgen sind relativ unbedeutend. Eine [S. 296]wichtigere Rolle spielen die prozentmäßigen Beteiligungen der Bezirke, Kreise und Gemeinden an bestimmten in ihren Bereichen anfallenden „republikeigenen“ Steuern und sonstigen Abgaben. Hierin kommt das „Prinzip der materiellen Interessiertheit“ zum Ausdruck, denn eine Nichterfüllung des Plansolls würde sich auch negativ auf den eigenen Haushalt auswirken. — Alle den Bezirken, Kreisen und Gemeinden zugewiesenen Mittel sind grundsätzlich plangebunden. Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 295–296 Staatsgrenze West A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsmachtSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch das Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. 12. 1949 und das Gesetz über die Staatshaushaltsordnung vom 17. 2. 1954 wurde das Haushaltswesen grundlegend umgestaltet. Der neue einheitliche Staatshaushaltsplan umfaßt die Haushalte sämtlicher Finanzträger von der Zone über die Bezirke und Kreise bis herab zu den kleinsten Gemeinden; ferner die Haushalte von Anstalten und…
DDR A-Z 1958
Volkspolizei, Deutsche (1958)
Siehe auch: Volkspolizei: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Von 1949 bis Jan. 1956 auch als Deckname für die Armee (KVP) der SBZ gebraucht, dies seit Umbenennung der KVP in Nationale Volksarmee unnötig. Die VP besteht seit dem 1. 6. 1945 und wurde bald, obwohl bis 1949 nominell Sache der Länder, zonal zentralisiert. Das für die VP zuständige Ministerium des Inneren war von 1949 bis Juni 1955 vorwiegend ein Wehrministerium, das überwiegend für die KVP, d. h. für die Armee arbeitete. Ihm war und ist die VP (die zum Unterschied von der KVP auch „Territoriale Volkspolizei“ genannt wurde) als eine Hauptverwaltung (HV) eingegliedert. Die VP umfaßt Schutz-, Kriminal-, Verwaltungs-, Verkehrs- und Wasserschutzpolizei und erfüllt normale Polizeiaufgaben. Dennoch ist sie zugleich ein besonders scharf gesiebtes, politisch durchgeschultes und überwachtes Werkzeug der SED und Hilfsorgan des SSD. Unter der Hauptverwaltung Deutsche VP (= HVDVP) stehen die Bezirksbehörden der VP (BdVP) und unter diesen die VP-Kreisämter (VPKÄ). Diese haben wiederum die VP-Reviere unter sich. Im Sowjetsektor Berlins heißt die Bezirks[S. 338]behörde: VP-Präsidium (VPP) Berlin, die Kreisbehörden: VP-Inspektionen (VP-I). — Auf der Kreis- und Revierebene gibt es Stellen für den Betriebsschutz. Für das Wismutgebiet (Uranbergbau südlich Zwickau) besteht eine bes. BdVP, die Betriebsschutzaufgaben hat. Stärke: rund 78.000 Mann, einschließlich der 3.000 Mann starken 4 kasernierten militärähnlichen mot. Bereitschaften des VPP Berlin. Chef der HVDVP: Generalmajor Herbert Grünstein. Die an sich nicht militärische VP verfügte von 1953 bis 1957 über kasernierte militärähnliche mot. Bereitschaften, die zuletzt rund 13.500 Mann stark waren. Bis auf 3.000 Mann in Berlin wurden Mitte 1957 diese Polizeitruppen-Bereitschaften der VP in die unabhängig von der VP aufgebaute Deutsche ➝Bereitschaftspolizei übergeführt. — Die Deutsche Bereitschaftspolizei und die Deutsche ➝Grenzpolizei unterstehen zwar seit Februar dem Ministerium des Innern, haben aber als Polizeitruppen eigene Kommandos und hängen nicht von der VP ab. — Die Transportpolizei ist seit Februar 1957 der VP als Hauptabteilung (HA) eingefügt, behält aber eine Sonderstellung und hat sich ihren Charakter als militärähnliche Polizeitruppe erhalten. — Die militärische Ausbildung der Kampfgruppen und z. T. auch der GST liegt bei der VP. (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Bericht über den Aufbau der Volkspolizei in der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) Frühjahr 1951. 27 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 337–338 Volkskunst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkspolizeihelferSiehe auch: Volkspolizei: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Von 1949 bis Jan. 1956 auch als Deckname für die Armee (KVP) der SBZ gebraucht, dies seit Umbenennung der KVP in Nationale Volksarmee unnötig. Die VP besteht seit dem 1. 6. 1945 und wurde bald, obwohl bis 1949 nominell Sache der Länder, zonal zentralisiert. Das für die VP zuständige Ministerium des Inneren war von 1949 bis Juni 1955 vorwiegend ein Wehrministerium, das…
DDR A-Z 1958
1958: M
Macher, Fritz Magdeburg MAI Maisprogramm Makarenko, Anton Semjonowitsch Malenkow, Georgij Maximilianowitsch Mantelbestimmungen, Arbeitsrechtliche Marktforschung, Deutsches Institut für (DIM) Maron, Karl Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut Marxismus Marx, Karl MAS Maschinenbau Maschinoexport Masseninitiative Massenkontrolle Massenorganisationen Materialistische Geschichtsauffassung Materialverbrauchsnormen Materialversorgung Materielle Interessiertheit Matern, Hermann Mecklenburg Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954 Medizinische Akademien Medizinisches Personal Meister Meisterbauer Meister der Industriegruppe, Bester Meister des Betriebes, Bester Meister des Sports Meister des Sports, Verdienter Meisterhauer Meister, Verdienter Meldewesen, polizeiliches Melsheimer, Ernst MELS-Institut Menschenraub Merker, Paul Messe, Leipziger Messwerte Mewis, Karl MfS MGB Mielke, Erich Mikojan, Anastas Iwanowitsch Militärbezirk Militärgerichtsbarkeit Militarismus Militärpolitik Militärstaatsanwaltschaft Militärstrafrecht Ministerium des Innern (MdI) Ministerrat Mitbestimmungsrecht Mitschurin, Iwan W. Mittagspause Mittelbauer Mittelschule Molotow Monopolkapitalismus Moral, Sozialistische MTS Mückenberger, Erich Müller, Heinz Müller, Vincenz Multifunktionär Museum für Deutsche Geschichte Musterbetriebskollektivvertrag Mutterschutz MWDMacher, Fritz Magdeburg MAI Maisprogramm Makarenko, Anton Semjonowitsch Malenkow, Georgij Maximilianowitsch Mantelbestimmungen, Arbeitsrechtliche Marktforschung, Deutsches Institut für (DIM) Maron, Karl Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut Marxismus Marx, Karl MAS Maschinenbau Maschinoexport Masseninitiative Massenkontrolle Massenorganisationen Materialistische Geschichtsauffassung Materialverbrauchsnormen Materialversorgung Materielle…
DDR A-Z 1958
Interzonenverkehr (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 a) Personenverkehr. Nach der Kapitulation mußten laut Beschluß des Kontrollrats alle Personen, die aus einer Besatzungszone in eine andere reisen wollten, einen durch die Besatzungsmacht ausgestellten Interzonenpaß besitzen. Während mit der Vereinigung der westlichen Besatzungszonen der Interzonenpaß dort wegfiel, kamen im I. mit der SBZ, vornehmlich seit der Währungsreform und der Berliner Blockade, erhebliche Schwierigkeiten hinzu. Besucher aus Westdeutschland benötigten zum Grenzübertritt außer dem Interzonenpaß eine Aufenthaltsgenehmigung der sowjetzonalen Behörden. Auch Reisende zwischen Westberlin und Westdeutschland benötigten auf Grund von Viermächteabmachungen in beiden Richtungen einen Interzonenpaß. Beim Grenzübertritt ist der Besitz von DM Ost verboten, DM West müssen zum Zwangskurs 1:1 eingewechselt werden. Während in der SBZ bis zum Juni 1953 Interzonenpässe nur in Ausnahmefällen ausgegeben wurden, hatte sich seit der Verkündung des Neuen Kurses ein reger I. entwickelt. Neben dem legalen I. besteht ein ausgedehnter illegaler I., insbesondere von Flüchtlingen und Personen, die im Auftrag sowjetzonaler Stellen zwischen der Bundesrepublik und der SBZ zur Beförderung von Nachrichten, Propagandamaterial usw. hin- und herreisen. Der Interzonenpaßzwang wurde durch die westlichen Besatzungsmächte am 16. 11. 1953 aufgehoben. Die Regierung der „DDR“ schloß sich diesem Schritt an mit der Einschränkung, daß bei Einreisen in die SBZ weiterhin eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich ist, während Ausreisende aus der SBZ für die Dauer ihrer Reise ihren Personalausweis gegen eine polizeiliche Personalbescheinigung Umtauschen müssen. Im Sommer 1957 setzte eine Propaganda der SED ein mit dem Ziel, den ständig ansteigenden Reiseverkehr von Bewohnern der Zone und von Ostberlin nach Westdeutschland einzudämmen, die sich zu direkten Verboten von Westreisen für bestimmte Personengruppen (Studenten, Oberschüler, Angehörige von Staatsjugendorganisationen usw.) steigerte. Ende 1957 wurden diese Maßnahmen außerordentlich verschärft. Während bis dahin nur Auslandsreisen ohne Genehmigung strafbar waren, ist seit dem „Gesetz zur Abänderung des Paßgesetzes“ vom 11. 12. 1957 (Paßwesen) jedes Verlassen der „DDR“ ohne Erlaubnis, also auch die Reise in das Bundesgebiet und nach Westberlin, unter Strafe gestellt. Wenn die Antragsteller Verwandte in der BRD haben, die ohne polizeiliche Abmeldung die Zone verlassen haben, wird die Ausreisegenehmigung versagt. Außerdem müssen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Betriebe, in denen die Antragsteller tätig sind, vorgelegt werden. Neuerdings sind Fälle bekannt geworden, in denen der Bürgermeister und ein weiterer Bewohner die Bürgschaft für die rechtzeitige Rückkehr des Antrag[S. 145]stellers in die „DDR“ übernehmen mußten. Infolge dieser Maßnahmen ist der I. schlagartig zurückgegangen. Während im Januar 1956 noch 115.800 Besucher aus der Zone nach der BRD kamen, waren es im Januar 1958 nur 48.000, die Vergleichszahlen für Februar 1957 und 1958 lauten 113.800 bzw. 40.800. Der Reiseverkehr zwischen der Bundesrepublik und Westberlin ist im Potsdamer Abkommen geregelt. Es dürfen nur die Interzonenzüge, die zugelassenen Autobahnen und die kontrollierten Luftkorridore benutzt werden. Im allgemeinen wickelt sich der Verkehr ohne Reibungen ab, es kommen jedoch immer wieder Behinderungen und Schikanen an den Grenzübergangsstellen durch die sowjetzonalen Organe vor. — Bewohner der BRD, die in die Zone einreisen wollen, müssen sich nach wie vor durch die zu besuchende Person beim zuständigen Rat des Kreises eine schriftliche Aufenthaltsgenehmigung besorgen lassen, was in der Regel drei Wochen in Anspruch nimmt. Westberliner benötigen für Reisen in die Zone einen Passierschein, der nur in eiligen Fällen sofort ausgestellt wird. Zur Bestreitung der Aufenthaltskosten müssen Reisende einen Umtausch von Westmark in Ostmark im Verhältnis 1:1 vornehmen. b) Güterverkehr. Der Güterverkehr hat entsprechend der Entwicklung des Interzonenhandels ständig zugenommen. Im Jahre 1957 bezogen die Bundesländer aus der „DDR“ für 671,5 Mill. DM Waren und lieferten für 784,7 Mill. DM. Westberlin bezog Waren im Werte von 145,8 Mill. DM, während die Lieferungen nur 61,1 Mill. DM ausmachten. Im Verkehr zwischen Berlin (West) und dem Bundesgebiet spielt der Güterkraftverkehr eine hervorragende Rolle: Etwa 40 v. H. des gesamten Güterverkehrs werden durch den Güterkraftverkehr bestritten. 1957 wurden vom Bundesgebiet nach Berlin (West) 2,6 Mill.~t Güter allein mit LKW transportiert, in der Gegenrichtung 790.000~t. Der überwiegende Teil des Lastkraftwagenverkehrs vom Bundesgebiet nach Berlin und der Zone wie auch in der umgekehrten Richtung wird über den Kontrollpunkt Helmstedt-Marienborn abgewickelt. (Kontrollpunkte) c) Der Interzonenpostverkehr unterliegt Beschränkungen, die sich auf das Verbot von Geldsendungen beziehen und alle Warengattungen und -mengen ausschließen, die als Handelsware gelten können. Zahlreiche Paketkontrollstellen führen dauernd Kontrollen über die Einhaltung der Bestimmungen für Geschenksendungen durch. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 144–145 Interzonenhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InvestitionenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 a) Personenverkehr. Nach der Kapitulation mußten laut Beschluß des Kontrollrats alle Personen, die aus einer Besatzungszone in eine andere reisen wollten, einen durch die Besatzungsmacht ausgestellten Interzonenpaß besitzen. Während mit der Vereinigung der westlichen Besatzungszonen der Interzonenpaß dort wegfiel, kamen im I. mit der SBZ, vornehmlich seit der Währungsreform und der Berliner Blockade,…
DDR A-Z 1958
Brandenburg (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ; gebildet 1945/47 aus dem westlich der Oder und der Görlitzer Neiße gelegenen Teil der preußischen Provinz B.; 27.061 qkm, 2,6 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 1. 2. 1947, Hauptstadt: Potsdam, Landesfarben: Rot-Weiß-Rot; Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft, Textilindustrie, Braunkohlenbergbau und -industrie. Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam aufgehoben; staatsrechtliche Stellung des Landes seither unklar. Von der Altmark aus erwarb der Askanier Albrecht der Bär ab 1134 die westliche Prignitz, Zauche und Havelland; seit 1157 nannte er sich Markgraf von B. Seine Nachfolger dehnten die Mark im 13. Jh. durch den Erwerb von Barnim, Teltow, der Uckermark, Lebus, der Neumark und der Lausitz weiter nach Osten aus und erlangten die Kurwürde. Nach dem Aussterben der brandenburgischen Askanier 1320 fiel B. 1323 an die Wittelsbacher. Von 1373–1411 war B. im Besitz der Luxemburger. Unter den Herrschern beider Häuser erlitt das Land erhebliche Gebietsverluste. 1411 wurde der hohenzollernsche Burggraf Friedrich VI. von Nürnberg als Reichsverweser der Mark B. eingesetzt, 1415 bekam er als Friedrich~I. auch die Kurwürde; er beugte den Adel und gewann 1427 die Uckermark und die Prignitz zurück. Sein Nachfolger, Kurfürst Friedrich II., zwang die Städte unter die landesherrliche Gewalt und konnte 1455 die Neumark und 1467 Teile der Lausitz zurückgewinnen. 1525 kam die Grafschaft Ruppin an B. Kurfürst Joachim II. führte 1539 die Reformation ein. 1618 erhielt Kurfürst Johann Sigismund durch Erbschaft das aus dem Ordensland hervorgegangene Herzogtum Preußen. Friedrich Wilhelm (der Große Kurfürst, 1640–1688), erreichte 1660 im Frieden von Oliva die Befreiung Preußens von der polnischen Lehnshoheit und verschaffte B. europäische Bedeutung. Sein Sohn, Friedrich III., krönte sich 1701 in Königsberg als Friedrich~I. zum König in Preußen. In der Folgezeit teilte B. das Schicksal Preußens. Seit 1815 bildeten die brandenburgischen Landschaften (mit Ausnahme der Altmark, die in die Provinz Sachsen einbezogen wurde), um die 1814 von Sachsen abgetretenen Gebiete der Niederlausitz erweitert, die preußische Provinz B., aus deren Verband bald nach der Reichsgründung 1871 die Reichshauptstadt Berlin ausschied. In den letzten Monaten des 2. Weltkrieges wurde A. von sowjetischen Truppen besetzt; das Gebiet ostwärts der Oder und der Görlitzer Neiße überließen die Sowjets den Polen, es steht seither unter polnischer Verwaltung (Oder-Neiße-Linie). Im Juli 1945 befahl die SMAD die Errichtung der „Provinzialverwaltung Mark B.“ unter Präsident Dr. Karl Steinhoff (SPD), der sie im Oktober 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 43,9 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dezember 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Provinzialregierung unter Ministerpräsident Dr. Karl Steinhoff (SED) und beschloß im Februar 1947 die „Verfassung für die Mark B. vom 6. 2. 1947“, die am gleichen Tag in Kraft trat. Nach der Auflösung Preußens durch den Alliierten Kontrollrat wurde die Provinz im Juli 1945 als B. auch staatsrechtlich Land. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 ist A. Land der „DDR“; an Stelle des zum sowjetzonalen Innenminister berufenen Dr. Steinhoff wurde [S. 64]Rudi Jahn (SED) Ministerpräsident. Das dem Landtag am 25. 7. 1952 aufgezwungene „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Lande B.“ beraubte das Land seiner staatsrechtlichen Handlungsfähigkeit. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 63–64 Bräutigam, Alois A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Brecht, Bert (Bertolt)Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ; gebildet 1945/47 aus dem westlich der Oder und der Görlitzer Neiße gelegenen Teil der preußischen Provinz B.; 27.061 qkm, 2,6 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 1. 2. 1947, Hauptstadt: Potsdam, Landesfarben: Rot-Weiß-Rot; Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft, Textilindustrie, Braunkohlenbergbau und -industrie. Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen…
DDR A-Z 1958
Boykott-, Kriegs- und Mordhetze (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Begriffe des Pj. aus Art. 6 Abs. 2 der Verfassung: „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Ausübung demokratischer Rechte im Sinne der Verfassung ist keine Boykotthetze.“ Obwohl dieser Verfassungsartikel keinen Strafrahmen enthält, ist er vom Obersten Gericht zum unmittelbar anwendbaren Strafgesetz erklärt worden: „Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik bringt … zum Ausdruck, daß alle ihre Bestimmungen geltendes Recht sind. Es würde deshalb im Widerspruch zu diesem entscheidenden Grundsatz unserer Verfassung stehen, wenn gerade dem Artikel 6 als einem der wichtigsten Schutzgesetze unserer Ordnung unmittelbare Wirkung versagt würde. Die in ihm selbst nicht enthaltenen Strafbestimmungen sind daher dem allgemeinen Strafgesetzbuch zu entnehmen. Dieses droht für Verbrechen als Strafe an: Todesstrafe, lebenslängliche Zuchthausstrafe und zeitliche Zuchthausstrafe. Alle diese Strafen finden für Verstöße gegen den Artikel 6 der Verfassung je nach der Schwere der Tat Anwendung.“ (Urteil des Obersten Gerichts gegen leitende Persönlichkeiten der Sekte Jehovas Zeugen vom 4. 10. 1950 — „Neue Justiz“ 1950, S. 452 ff.) Mit dieser Begründung wurden aus Art. 6 ständig schwerste Strafen bis zur Todesstrafe verhängt. Die Grenze zwischen Vorbereitungshandlung, Versuch und Vollendung wurde hier immer mehr aufgehoben; Unterlassungen wurden dem aktiven Handeln gleichgesetzt. Diese Rechtsprechung entsprach dem Grundsatz des Obersten Gerichts, „daß die Richter einerseits an die geltenden Gesetze gebunden sind, andererseits aber diese im Sinne unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung anzuwenden haben“ („Neue Justiz“ 1951, S. 154). Nach dieser Gesetzesauslegung stellte z. B. das Verbringen einiger Exemplare einer Westberliner Zeitung in die SBZ „Kriegs- und Mordhetze“ dar, weil diese Tageszeitung „in jeder ihrer Ausgaben zum Kriege und zum Mord an demokratischen Politikern hetzt“ (Urteil des Landgerichts Potsdam gegen den 17jährigen Graef: 2 Jahre Zuchthaus). Auf Grund des Art. 6 der Verfassung wurden auch die als Spionage bezeichneten Handlungen bestraft. Nach der 3. Parteikonferenz der SED (24.-30. 3. 1956) kündigten Benjamin und Melsheimer den Erlaß eines neuen Gesetzes an, das die „weite Fassung des Art. 6“ auflösen und in einzelne Tatbestände konkretisieren sollte („Neue Justiz“ 1956, S. 291). Dieser gesetzgeberische Schritt wurde von der Volkskammer am 11. 12. [S. 63]1957 mit Erlaß des Strafrechtsergänzungsgesetzes vollzogen, das nunmehr die geltenden Tatbestände für die Staatsverbrechen formuliert. Trotz Schaffung dieser neuen Tatbestände soll aber Art. 6 der Verfassung seinen Charakter als unmittelbar anzuwendendes Strafgesetz nicht etwa verloren haben („Neue Justiz“ 1958, S. 80 u. S. 83). Der Art. 6 bleibt also als allumfassende Generalklausel hinter den neu geschaffenen Tatbeständen bestehen. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3. Aufl. (BB) 1955. 160 S. (Neubearb. erscheint 1958.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 62–63 Bourgeoisie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BPKKSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Begriffe des Pj. aus Art. 6 Abs. 2 der Verfassung: „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Ausübung demokratischer Rechte im…
DDR A-Z 1958
Linguistik-Briefe (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Wichtige Schriftensammlung von Stalin, in der dieser der bis dahin auch von den Bolschewisten vertretenen marxistischen Ansicht, daß der „institutionell-ideologische“ Überbau, also Staat, Recht, Wissenschaft, Weltanschauung, Kunst, funktionell von der „ökonomisch-materiellen Basis“, also den Wirtschafts- und besonders Eigentumsverhältnissen, abhänge, entgegentritt. Stalin behauptete vielmehr in den L., daß auch der Überbau eine aktive Funktion haben könne, vor allem der „institutionelle Überbau“, also die staatlich-parteilichen Organisationen. Mit dieser These schuf Stalin eine Theorie der kalten „Revolution von oben“, die die bolschewistischen Eingriffe vor allem in den Volksdemokratien rechtfertigen sollte. Diese Theorie ist von der 1956 erfolgten Kritik an Stalin zunächst nicht mitbetroffen. Diese Umgestaltung leitete Stalin 1950 eigentümlicherweise dadurch ein, daß er die Theorie des marxistischen Sprachwissenschaftlers N. J. Marr († 1934) einer scharfen Kritik unterzog. Marr hatte die Sprache dem „Überbau“ zugerechnet und als Funktion der ökonomischen Verhältnisse aufgefaßt. Demnach hätte der Feudalismus seine eigene Sprache gehabt. Kein europäischer Sprachwissenschaftler hat diese völlig unbegründete Auffassung der Widerlegung für wert gehalten. Stalin versucht nun, an ihrem Beispiel zu zeigen, daß die Trennung von Basis und Überbau (wie er sie bisher selbst vertreten hatte) falsch sei. Die Sprache, so erklärt er jetzt, gehöre weder zur Basis noch zum Überbau, sondern sei etwas Selbständiges; sie sei also nicht Sache einer Klasse, sondern Sache des ganzen Volkes; sie sei auch nicht das Ergebnis einer Epoche, sondern langer Zeiträume. Die Erfindung einer neuen Sprache, die Aussicht hätte, Weltsprache zu werden, sei nicht möglich. Weltsprache könne nur eine der vorhandenen Sprachen werden. Die russische Sprache habe sich bisher immer als Siegerin erwiesen, wenn sie mit anderen Sprachen in Berührung kam. Die Folgerung, daß die russische Sprache vorzüglich geeignet sei, Weltsprache zu werden, überläßt Stalin dem Leser. (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Literaturangaben Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre des Stalinismus. 2. Aufl. (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 2) Stuttgart 1952. Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. 2. Aufl., Freiburg 1953, Herder. 659 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 193 Ley, Hermann A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LinieSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Wichtige Schriftensammlung von Stalin, in der dieser der bis dahin auch von den Bolschewisten vertretenen marxistischen Ansicht, daß der „institutionell-ideologische“ Überbau, also Staat, Recht, Wissenschaft, Weltanschauung, Kunst, funktionell von der „ökonomisch-materiellen Basis“, also den Wirtschafts- und besonders Eigentumsverhältnissen, abhänge, entgegentritt. Stalin behauptete vielmehr in den L., daß auch der Überbau…
DDR A-Z 1958
Versicherungsanstalt, Deutsche (1958)
Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1952 die staatlichen („volkseigenen“) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den Befehl Nr. 01 der SMAD vom 23./25. 7. 1945 sämtlichen in der SBZ bestehenden privaten und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen die Weiterarbeit verboten worden war. Die fünf V. wurden Monopolunternehmen unter Staatsgarantie. Ihre Gewinne flossen dem Staatshaushalt zu. Die Aktivvermögen der nicht zugelassenen Versicherungsunternehmen im Werte von etwa 450 Mill. RM wurden durch den Befehl 247 der SMAD vom 14. 8. 1946 den V. ohne Entschädigung übertragen. Deren Verpflichtungen wurden nicht übernommen. Die Versicherungsverträge galten durch Beitragszahlung an die neuen Anstalten als mit diesen fortgesetzt. Für die Lebens[S. 330]versicherung galt eine Sonderregelung. Durch die „VO über die Errichtung der Deutschen Versicherungsanstalt“ vom 6. 11. 1952 (GBl. S. 1185) wurden die Landesversicherungsanstalten zur DV. mit Sitz in Berlin vereinigt. Gleichzeitig wurde das Deutsche Aufsichtsamt für das Versicherungswesen zur Hauptverwaltung der DV. umgebildet. Als Untergliederungen bestehen Bezirks- und Kreisdirektionen. Die Verwaltung ist weitgehend dezentralisiert. Die Kreisdirektionen haben bis zu gewissen Grenzen Vollmacht, Versicherungsfälle selbständig zu regulieren. Die DV. ist ein Instrument der Finanzpolitik der SBZ, da die Versicherungsbeiträge der Finanzierung des Fünfjahrplanes dienen: „Die von den volkseigenen V. für die Durchführung und die Erfüllung ihrer Arbeiten nicht jeweils sofort restlos benötigten Geldmittel werden unserer Wirtschaft für die Akkumulation zur Verfügung gestellt“ („Deutsche Finanzwirtschaft“, S. 44/52). Am 1. 1. 1956 wurde die DV. Träger der Sozialversicherung für die Bauern, Handwerker und die anderen Selbständigen. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. 2., erg. Aufl. (BB) 1958, Teil I (Text) 158 S., Teil II (Anlagen) 192 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 329–330 Versandhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VersöhnlertumSiehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1952 die staatlichen („volkseigenen“) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den…
DDR A-Z 1958
FDGB (1958)
Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Abk. für Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, eine pseudogewerkschaftliche Einheits-Organisation, die sich in voller Abhängigkeit von der SED als Staatspartei und damit auch vom Staate als dem weitaus wichtigsten Arbeitgeber befindet. Schon in der Satzung vom 3. 9. 1950 kam diese Abhängigkeit klar zum Ausdruck. In der auf dem 4. Bundeskongreß am 18. 6. 1955 beschlossenen neuen Satzung heißt es in der Präambel: „Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund ist die Klassenorganisation der in der Deutschen Demokratischen Republik herrschenden Arbeiterklasse, die in festem Bündnis mit den werktätigen Bauern steht“, und „der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund bekennt sich zur Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Partei der deutschen Arbeiterklasse“. Als eine der wichtigsten Aufgaben des FDGB wird die Organisation von sozialistischen ➝Wettbewerben genannt: „Die Gewerkschaften organisieren im Interesse der Verbesserung der Lebenslage der Werktätigen den sozialistischen Wettbewerb der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der technischen Intelligenz in den volkseigenen Betrieben für die Erfüllung und Übererfüllung der Volkswirtschaftspläne, die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die strengste Anwendung des Sparsamkeitsregimes, die Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse und die Senkung der Selbstkosten.“ Beim Juni-Aufstand 1953 stellte sich die FDGB-Führung gegen die freiheitlichen Arbeiter. (Streik) Höchstes Organ des FDGB ist der Kongreß, der mindestens einmal in 4 Jahren einberufen werden soll und der den Bundesvorstand wählt. Der Bundesvorstand wählt den Vorsitzenden (zur Zeit Warnke) und die Sekretäre, die [S. 96]zusammen das Präsidium bilden und den FDGB leiten. In den Bezirken bestehen Bezirksvorstände, in den Kreisen und größeren Gemeinden Kreis- und Ortsausschüsse. Der FDGB umfaßt nach einer Umgliederung im Frühjahr 1958 folgende Gewerkschaften: die Industriegewerkschaften (IG) Bau und Holz, Chemie, Eisenbahn, Energie — Post- und Fernmeldewesen — Transport, Druck und Papier, Metall/Metallurgie, Textil — Bekleidung — Leder, Wismut, sowie die Gewerkschaften Staatliche Verwaltung — Gesundheitswesen — Finanzen, Handel — Nahrung — Genuß, Land- und Forstwirtschaft, Unterricht und Erziehung, Wissenschaft. Die IG örtliche Wirtschaft ist aufgelöst. Jede Gewerkschaft hat eine Zentraldelegiertenkonferenz, einen Zentralvorstand und ein Sekretariat, bestehend aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und den Sekretären. Territorial sind die Organe der Gewerkschaften in Bezirks-, Gebiets- bzw. Kreis- und Ortsvorstände gegliedert. Als „Fundamente“ der Gewerkschaften werden in der Satzung die gewerkschaftlichen Organisationen bezeichnet. Diese sind a) die Betriebsorganisationen (BGL), b) die Ortsgewerkschaftsorganisationen und c) die Dorfgewerkschaftsorganisationen. Es gilt der Grundsatz: ein Betrieb — eine Gewerkschaft. Die kleinste Einheit einer Gewerkschaft ist die Gewerkschaftsgruppe. Die Wahlen zu den Organen des FDGB stehen völlig unter dem Einfluß der SED, da kein Kandidat gegen deren Willen aufgestellt werden kann. Am 1. 1. 1956 wurde der FDGB Träger der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Am 15. 2. 1958 übernahm der FDGB ferner die staatliche Kontrolle über den betrieblichen Arbeitsschutz. Der FDGB ist Mitglied des WGB. Tageszeitung ist die „Tribüne“, Zeitschriften sind „Die Arbeit“ und „Das Gewerkschaftsaktiv“. (Arbeitspolitik) Literaturangaben Haas, Gerhard: Der FDGB 1954. (BMG) 1954. 48 S. m. 1 Plan. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 4., erw. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 248 S., Teil II (Anlagen) 152 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 95–96 Faschismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJSiehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Abk. für Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, eine pseudogewerkschaftliche Einheits-Organisation, die sich in voller Abhängigkeit von der SED als Staatspartei und damit auch vom Staate als dem weitaus…
DDR A-Z 1958
Arbeit, Gesetz der (1958)
Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Kurztitel für „Gesetz der Arbeit zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter“ vom 19. 4. 1950 (GBl. S. 349), wird von der kommun. Propaganda als das arbeitsrechtliche Grundgesetz bezeichnet. In Wahrheit enthält es in offener oder versteckter Form einen weitgehenden Abbau sehr alter Rechte der Arbeiterschaft. In Teil~I „Recht auf Arbeit“ wird u. a. bestimmt, daß jedem Bürger ein seinen Fähigkeiten entsprechender Arbeitsplatz nachgewiesen werden muß (§ 1), gleichzeitig wird jedoch die Arbeitskräftelenkung angeordnet, indem die zuständigen Ministerien zur Aufstellung eines Arbeitskräfteplanes verpflichtet werden, so daß das Recht auf Arbeit zur Pflicht zur Arbeit wird. Teil II behandelt das Mitbestimmungsrecht der Arbeiter und Angestellten. Dieses Recht wird praktisch verneint, da es bei der Führung der Wirtschaft durch die staatlichen Organe und in den Betrieben an Stelle von frei gewählten Betriebsräten von den betrieblichen Organen des FDGB (BGL), also des verlängerten Arms der Staatspartei wahrgenommen werden soll. Teil III ordnet Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität an: Abschluß von Betriebsverträgen (Betriebskollektivverträge), Einführung von TAN, des Leistungslohnes, der Lohngruppenkataloge, weitgehende Differenzierung der Löhne (Lohnsystem). Teil IV beschäftigt sich mit der Förderung der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung. Teil V gibt nähere Bestimmungen zur Arbeitskräftelenkung, wobei insbesondere die Pflicht zur Einstellung weiblicher Arbeitskräfte betont wird. Teil VI behandelt die Heranbildung von fachlichem Nachwuchs (Berufslenkung) und der Qualifizierung der Arbeitskräfte, insbesondere von Frauen. Es folgen Rahmenbestimmungen für den Urlaub (Teil VII) und das Kündigungsrecht (Teil VIII). Teil IX bringt Rahmenbestimmungen über den Arbeitsschutz (Arbeitszeit), Teil X solche über Werkküchenessen, bevorzugte Belieferung der Schwerpunktbetriebe mit Nahrungsmitteln und ähnlichem, das mit „Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Werktätigen“ bezeichnet wird. Im G. d. A. zeichnen sich mit aller Deutlichkeit die Grundzüge der sowjetzonalen Arbeitspolitik ab. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 4., erw. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 248 S., Teil II (Anlagen) 152 S. Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1954. 112 S. m. 4 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 23 Arbeit, Abteilung für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeit und Berufsausbildung, Abteilung fürSiehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Kurztitel für „Gesetz der Arbeit zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter“…
DDR A-Z 1958
1958: W, X, Y, Z
Wach, Curt Wachsamkeit, Revolutionäre Wahlen Wählerauftrag Wählerversammlung Währungspolitik Währungsreform Waldgemeinschaft Waldheimer Prozesse Wandel, Paul Wanderbewegung Wanderfahne Wanderfahne des Ministerrats für die Sieger im Massenwettbewerb der LPG, Gemeinden, Kreise und Bezirke Wanderfahnen an Siegerbetriebe Wanderfahnen, Republiksieger im Wettbewerb Wander-Medaille Warenabnahme GmbH, Deutsche Warenvertriebsgesellschaft mbH., Deutsche (DWV) Warenzeichen Warnke, Herbert Warschauer Beistandspakt Wartezeiten Wasserstraßen Wasserwirtschaft Wattfraß Wehrpflicht Weihnachtsgratifikation Weltfriedensbewegung Weltfriedensrat Weltgewerkschaftsbund Weltrevolution Wenden Werksabgabepreis Werktätiger Westkommission Wettbewerb, Medaille für ausgezeichnete Leistungen im Wettbewerbsbewegung Wettbewerb, Sozialistischer WGB Wiedervereinigung Winkler, Heinz Winkler, Werner Wirth, Erich Wirtschaftliche Rechnungsführung Wirtschaftsleitung Wirtschaftsordnung Wirtschaftsrat Wirtschaftsstrafverordnung Wirtschaftssystem Wirtschaftszweig-Lohngruppenkatalog Wismut-AG Wissenschaft Wissenschaftler des Volkes, Hervorragender Wissenschaftlicher Sozialismus Wittkowski, Margarete Wohnungsbau Wohnungswesen Wolf, Paul Wollweber, Ernst WSTVO Wunschanbauplan Zahlenlotto Zahlungsverkehr, Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen Zahnärzte Zaisser, Wilhelm Zehnjahresschule Zeiss Zeitgeschichte Zeitlohn Zeitnormativ Zeitschriften Zentrag Zentralhaus für Volkskunst Zentralschulen Zentralschulen der SED Zentralstelle für Tierzucht Zentralverwaltung Ziller, Gerhart Zirkel Zivilprozeß ZK ZKSTK. Zölle Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW) Zonengrenze Zootechniker ZPKK ZR ZSGL Züchter, Verdienter Zwangsarbeit Zwangsvollstreckung Zweig, Arnold Zweijahrplan ZwickauWach, Curt Wachsamkeit, Revolutionäre Wahlen Wählerauftrag Wählerversammlung Währungspolitik Währungsreform Waldgemeinschaft Waldheimer Prozesse Wandel, Paul Wanderbewegung Wanderfahne Wanderfahne des Ministerrats für die Sieger im Massenwettbewerb der LPG, Gemeinden, Kreise und Bezirke Wanderfahnen an Siegerbetriebe Wanderfahnen, Republiksieger im Wettbewerb Wander-Medaille Warenabnahme GmbH, Deutsche Warenvertriebsgesellschaft mbH., Deutsche (DWV) …
DDR A-Z 1958
VVB (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Vereinigung Volkseigener Betriebe, eine durch SMAD-Befehl Nr. 76 vom 23. 4. 1948 verfügte Organisationsform für „volkseigene“ Betriebe. Vom Zeitpunkt ihrer Sequestrierung (Sequesterbefehl) bis zur endgültigen Enteignung zufolge SMAD-Befehl 64 vom 17. 8. 1949 waren die Betriebe der „Kriegs- und Naziverbrecher und Monopolisten“ durch die Länderregierungen verwaltet worden. Mit der Erweiterung der Vollmachten der DWK wurden sie zunächst dem Sekre[S. 340]tariat der DWK direkt unterstellt. Die DWK faßte die für die Wirtschaftsplanung wesentlichen Betriebe in 75 zentral von ihr verwalteten VVB (Z) zusammen. Die weniger bedeutsamen der enteigneten Betriebe wurden in der Verwaltung der Länder belassen, die jedoch ebenfalls den Weisungen der DWK folgen mußten. Die VVB, Anstalten des öffentlichen Rechts, waren Rechtsträger des Volkseigentums in Form der ihnen in Verwaltung gegebenen Betriebe. Sie bilanzierten für alle angeschlossenen Betriebe zusammengefaßt, wobei bis 1951 Gewinne und Verluste der einzelnen Betriebe gegeneinander aufgerechnet wurden. 1952 wurde die Eigenwirtschaftlichkeit der Betriebe hergestellt (Vertragsgesetz, Wirtschaftliche Rechnungsführung). Seit Anfang 1952 hießen die VVB nicht mehr „Vereinigungen“, sondern „Verwaltungen volkseigener Betriebe“, abgekürzt wie bisher; sie übten gegenüber den VEB nur noch anleitende und beaufsichtigende Funktionen aus. Zahlreiche VVB wurden inzwischen aufgelöst oder neu gegliedert. Die größten Betriebe (Direktbetriebe) unterstanden bis Anfang 1952 den Hauptverwaltungen der Produktionsministerien unmittelbar. Im Zuge der durch das Gesetz vom 11. Februar 1958 eingeleiteten umfassenden erneuten Reorganisation der sowjetzonalen Wirtschaft (Volkseigene Industrie) wurde die Bezeichnung „Verwaltung volkseigener Betriebe“ wieder geändert, künftig heißt es wie früher „Vereinigung Volkseigener Betriebe“, abgekürzt wie bisher „VVB“. Diese neuen VVB erhalten stärkere Bedeutung dadurch, daß sie die früheren Lenkungsorgane für ganze Industriezweige, nämlich die Hauptverwaltungen der aufzulösenden Produktionsministerien aufnehmen mit dem Ziel einer „operativen, produktionsnahen Anleitung und Kontrolle“ der Industriebetriebe. Die Reorganisation des Jahres 1958 wird praktisch zu einer völlig neuen fachlichen Gliederung der VVB führen. Etwa 565 Industriebetriebe, die teils als Direktbetriebe den bisherigen Hauptverwaltungen oder als VEB (Z) bisherigen „Verwaltungen volkseigener Betriebe“ unterstellt waren, werden in die örtliche Industrie eingegliedert. Bis April 1958 waren 80 neue VVB gebildet worden, die der Staatlichen ➝Plankommission unterstehen und in ihrem Bereich für die Durchführung der von der Plankommission erteilten Produktionsauflagen verantwortlich sind. Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 339–340 VP-See A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VVEABSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Vereinigung Volkseigener Betriebe, eine durch SMAD-Befehl Nr. 76 vom 23. 4. 1948 verfügte Organisationsform für „volkseigene“ Betriebe. Vom Zeitpunkt ihrer Sequestrierung (Sequesterbefehl) bis zur endgültigen Enteignung zufolge SMAD-Befehl 64 vom 17. 8. 1949 waren die Betriebe der „Kriegs- und Naziverbrecher und Monopolisten“ durch die Länderregierungen verwaltet worden. Mit der Erweiterung der…
DDR A-Z 1958
Militärpolitik (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 207]Das Potsdamer Abkommen (Besatzungspolitik) sah auch für die SBZ eine völlige und dauernde Entwaffnung vor. Doch die SU und später in ihrem Aufträge die SED und die DDR betrieben eine M., indem sie 1. militärische und militärähnliche (paramilitärische) Verbände aufstellten und 2. weite Bereiche des öffentlichen und politischen Lebens schrittweise in den Dienst dieser Wiederbewaffnung stellten. Nur in den ersten drei Jahren blieb die SBZ von dieser M. verschont, denn die SU tarnte ihre Bolschewisierungsmaßnahmen (Verstaatlichung von ¾ der Industrie) mit der formellen Befolgung des Potsdamer Abkommens: die antimilitaristischen Formeln der Siegermächte und die antitotalitären Grundsätze der antifaschistisch-demokratischen Ordnung verboten die Schaffung von Streitkräften, die von vornherein Werkzeuge einer totalitären Staatspartei — der SED — und des sowjetischen Imperialismus waren. Immerhin traf schon vor Mitte 1948 die SU insgeheim einige Vorkehrungen für ihre M.: 1. Sie gab die (seit August 1946 im Gegensatz zu den Polizeien der westlichen Besatzungszonen zentralisierte) nichtmilitärische Volkspolizei schon sehr früh in die Hand der SED, um zuverlässige Kräfte für die künftige Zonenarmee in Bereitschaft zu halten; 2. sie baute seit 1. 12. 1946 eine militärähnliche kasernierte Grenzpolizei auf, die bis Mitte 1948 schon eine Stärke von 9.100 Mann erreichte, während in den westlichen Besatzungszonen an derartiges noch nicht zu denken war; 3. sie sammelte unter den deutschen Kriegsgefangenen in der SU Kräfte für die Kader der geplanten Zonenarmee. Die zunächst geheime und völlig getarnte Bewaffnung der SBZ begann Mitte 1948, als die Ende 1947 vollzogene Mundtotmachung der nichtmarxistischen Blockparteien (CDU und LDPD) die Umwandlung der SBZ in eine kommunistisch regierte Volksdemokratie eingeleitet hatte. Seit dem 3. 7. 1948 ließ die Besatzungsmacht militärische Einheiten (Kasernierte Volkspolizei) aufbauen. Sie sollten angeblich nur polizeiliche Bereitschaftsverbände sein, wuchsen in Wirklichkeit jedoch schon bis Anfang 1951 zu einer einsatzfähigen Armee von rund 65.000 Mann an, die 24 verstärkte, mit Artillerie und Panzern versehene Regimenter und zahlreiche Ausbildungs- und Sondereinheiten umfaßte. Seit Januar 1952 wurden nach scharfer Siebung mittels militärischer und parteikommunistischer Maßstäbe aus diesen Regimentern (die bis Januar 1949 Bereitschaften, danach Volkspolizei-Dienststellen hießen) sechs moderne motorisierte Divisionen zusammengestellt. Mit der Errichtung von Seestreitkräften der KVP wurde Mitte 1950 begonnen, mit der Vorbereitung einer Luftwaffe der KVP im März 1951. Schon in dieser Zeit verfügten die SU und die SED nicht nur über die KVP. Unter Willi Stoph arbeitete seit Mitte 1951 eine Stelle zur Organisierung einer Rüstungsindustrie der SBZ. Sie wirkte ganz geheim seit Oktober 1951 unter der Tarnbezeichnung „Büro für Wirtschaftsfragen“. Die Grenzpolizei war am 1. 3. 1951 etwa 17.000 Mann stark; die Transportpolizei war von 1946 bis 1951 auf rund 8.000 Mann angewachsen; und die seit Frühjahr 1950 aufgebauten Wachverbände des Ministeriums für Staatssicherheit (Staatssicherheitsdienst) umfaßten 1949 mindestens rund 6.000 Mann. Diese drei Verbände mit zusammen rund 31.000 Mann waren schon 1951 kasernierte militärähnliche Polizeitruppen, die militärisch einsetzbar waren. Da für die SBZ offiziell noch das Potsdamer Abkommen galt, wurde die als „Volkspolizei“ getarnte Armee bis zum Frühjahr 1952 nicht nur auf [S. 208]dem Papier überwiegend aus Freiwilligen gebildet. Für die noch nicht sehr umfangreichen Verbände fanden sich damals um so leichter Freiwillige, da sie 1. meist glaubten, einer bloßen Polizei beizutreten, da sie 2. weit besser verpflegt wurden als weite Teile der Bevölkerung, und da 3. das undemokratische, diktatorische und ausbeuterische Wesen der seit Oktober 1949 bestehenden „DDR“ erst allmählich sichtbar wurde. Diese verhältnismäßige Freiwilligkeit bei der Werbung für die Armee der SBZ war aber nur vorübergehend. Grundlegend und bezeichnend für die Armee (bis 1955 KVP, später Nationale ➝Volksarmee) und die militärähnlichen Polizeitruppen war von Anfang an und ist bis heute die politische Überwachung und Anleitung durch die Politorganisation der SED in den bewaffneten Kräften (Politverwaltung, Politschulung). Sie will Offiziere und Mannschaften zu dem Bewußtsein erziehen, sie seien wichtige Werkzeuge und Vorkämpfer 1. der SED, als der Vorhut der Arbeiterklasse, und 2. der vermeintlich sozialistischen, fortschrittlich-demokratischen und nationalen „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ (später, seit Anfang 1956, der „Arbeiter-und-Bauern-Macht“). Von großer Bedeutung war und ist für die Armee und die Polizeitruppen auch die scharfe und lückenlose Überwachung durch jene Organe und Spitzel des Ministeriums für Staatssicherheit, die mehr oder weniger verdeckt innerhalb der bewaffneten Kräfte eingesetzt sind. — Innerhalb der Armee, in etwas schwächerer Weise auch bei den Polizeitruppen, war und ist noch eine dritte Kontrollorganisation tätig, die zugleich anleitend wirkt: die sowjetischen Berater (Sowjetnik) für die militärische Ausbildung und Führung der Truppe. Ihr unbeschränkter Einfluß macht es deutlich, wie sehr die Armee der SBZ dazu bestimmt ist, ein Werkzeug des sowjetischen Imperialismus zu sein. Bis zum April 1952 wurde die strenge Abschirmung der M. der SBZ dadurch verstärkt, daß die SED und mit ihr alle politischen Mitträger der Blockpolitik und Organe der „DDR“ behaupteten, der SBZ läge eine Bewaffnung, eine M. völlig fern. So fehlte in dem (bis zum 5. 4. 1954 geltenden) II. Parteistatut der SED vom 24. 7. 1950 jeder Hinweis auf eine Waffen- oder Verteidigungspflicht der Parteimitglieder. So verwarf Walter ➝Ulbricht, als er am 9. 5. 1951 als 1. Stellv. des Ministerpräsidenten vor der Volkskammer sprach, jede Rüstung. Er sagte: „Wozu brauchen wir in Deutschland ein Heer, wo wir unsere ganze Kraft benötigen, um unsere deutsche Heimat wieder aufzubauen, und wo es in Europa niemanden gibt, der die Absicht hat, die Beziehungen mit einem friedliebenden Deutschland zu stören?“ Und Ministerpräsident Grotewohl behauptete am 11. 8. 1951 in bezug auch auf die KVP: „Die Volkspolizei der DDR hat keinen militärischen Charakter… Sie hat die Aufgabe, den friedlichen Aufbau der DDR gegen Saboteure, Spione und Diversanten zu schützen.“ Seit dem Mai 1952 bezeichnete die SED „nationale Streitkräfte“ als notwendig und betrieb ihre M. ziemlich offen. Zu dieser Wendung trug so manches bei: 1. Auf die Dauer ließ sich der Aufbau der Armee nicht verheimlichen; 2. die SU hatte am 10. 3. 1952 einem nach ihren Wünschen neutralisierten, wiedervereinigten und „demokratisierten“ (d. h. auf kaltem Wege bolschewisierten) Deutschland „eigene nationale Streitkräfte“ in Aussicht gestellt; 3. die Armee sollte offen zur Stärkung der Staatsgewalt der SBZ beitragen, die von der 2. Parteikonferenz der SED (am 12. 7. 1952) zum „Hauptinstrument bei der Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“ erklärt wurde. [S. 209]Die Regierung der SBZ gab ihre Streitkräfte unter Vorwänden bekannt. Sie stellte die Verteidigungsbemühungen der Westmächte gegen die Übermacht der sowjetischen Rüstung als „imperialistische Kriegstreibereien“ hin (so Pieck am 1. 5. 1952) und bezeichnete die immer weiter hingezögerte Verteidigungsplanung der bis dahin unbewaffneten Bundesrepublik als „wiedererstehenden Militarismus in Westdeutschland“ (so Ulbricht am 3. 5. 1952). Ulbricht forderte „den bewaffneten Schutz der DDR“. Außenminister Dertinger teilte am 8. 5. 1952 die bevorstehende Errichtung „nationaler Streitkräfte“ mit. Die SED mußte die Forderung nach einer „nationalen“ Armee im Bereiche des FDGB und vor allem auch in der FDJ in Verbindung mit Friedenskampf-Losungen bringen. Die Propaganda der SED ergab schon am 30. 5. 1952, daß das IV. Parlament der FDJ im Art. 4 der FDJ-Satzung den Dienst in der Armee verlangte: „Der Dienst in der Deutschen Volkspolizei ist für die Mitglieder der FDJ Ehrendienst.“ Die 2. Parteikonferenz der SED, die am 12. 7. 1952 die bisher „antifaschistisch-demokratische DDR“ zu einer Volksdemokratie umprägte und den raschen Übergang zum Sozialismus beschloß, legte auch die Rolle der Streitkräfte bei der geplanten Sowjetisierung des gesamten Deutschland fest. In Ulbrichts Referat, das zum Beschluß des ZK erhoben wurde, hieß es: „Die nationalen Streitkräfte werden die Armee des vom Imperialismus befreiten Volkes in der DDR sein … ein Werkzeug zur weiteren Stärkung der volksdemokratischen Grundlagen unserer staatlichen Ordnung … Sie werden erfüllt sein vom Willen zur Wiederherstellung der Einheit unseres Vaterlandes. Die nationalen Streitkräfte werden sich brüderlich verbunden fühlen mit allen patriotischen Kräften Westdeutschlands.“ Bezeichnenderweise hatte Ulbricht vorher in seinem Referat erklärt: „Die Schaffung nationaler Streitkräfte wird der Volksbewegung in Westdeutschland einen stärkeren Rückhalt und Mut in ihrem Kampf für den Sturz der Bonner Vasallenregierung geben.“ (Neue Welt 1952, Nr. 15, S. 1810 u. 1825.) Vom „nationalen“ Anstrich der M. versprach sich die SED starke Wirkungen auf breitere mittelständische Bevölkerungsteile, auf ehemalige Soldaten und vormalige Nationalsozialisten in der SBZ und in der Bundesrepublik. Deshalb wurde auch die Nationaldemokratische Partei (NDPD) für den nunmehr offenen Aufbau der Streitkräfte und ihre Propagierung sehr stark eingespannt. Um die von Mitte bis Ende 1952 vorgesehene Vergrößerung der Armee von etwa 65.000 auf rund 110.000 Mann zu erreichen, mußten Regierung und SED immer stärker zu Zwangseinziehungen greifen (Wehrpflicht), die z T. als Parteiauftrag oder Verbandsauftrag (der SED bzw. der FDJ) getarnt wurden. Die Verbesserung der militärischen Ausbildung und der Ausbau der Verbände führten schon am 1. 9. 1952 zur Aufstellung des ersten, drei Divisionen umfassenden Armeekorps, dem bald ein zweites folgte. Bezeichnend für die strenge, bis heute gewahrte Geheimhaltung und Tarnung aller militärischen Dinge war, daß die beiden Armeekorps als „Territorialverwaltungen“ bezeichnet wurden - und daß z. B. das Rüstungsamt, das zeitweise als „Amt für Wirtschaftslagen“ getarnt war, seit dem 1. 1. 1953 unter dem Decknamen „Staatliche Verwaltung für Auftragserteilung“ die Einfuhr und die Herstellung von Waffen leitete. Vorwiegend als Armeeministerium diente nach wie vor das Ministerium des Inneren (MdI). Nur die Bildung eines besonderen [S. 210]Staatssekretariates für Innere Angelegenheiten in diesem Ministerium (am 19. 2. 1953) deutete darauf hin, daß die Leitung der eigentlichen Inneren Verwaltung nur eine Seite dieses MdI ausmachte. Die als KVP auftretende Armee, deren See- und auch Luftstreitkräfte stärker ausgebaut wurden, wurde seit dem August durch zwei militärähnliche Milizorganisationen ergänzt: 1. die der vormilitärischen Ausbildung dienende Gesellschaft für ➝Sport und Technik (GST); 2. die Kampfgruppen der SED. Bis zum 7. 8. 1952, an dem der Ministerrat die GST errichtete, hatte die vormilitärische Ausbildung bei der FDJ gelegen. Sie wurde ihr entzogen, da sie organisatorischer Mängel nicht Herr wurde und da ihre Mitglieder sich noch allzusehr in pazifistischen Vorstellungen bewegten. — Von militärischer Bedeutung waren ferner die drei kasernierten militärähnlichen Polizeitruppen: 1. die Grenzpolizei, die seit Mai 1952 nicht mehr dem Innen-, sondern dem Staatssicherheitsministerium (MfS) unterstand; 2. die Transportpolizei, seit Januar 1953 ebenfalls dem MfS untergeordnet; 3. die Wachverbände des MfS. Wie schon vor der Ankündigung der „nationalen Streitkräfte“ hatte die SED die politische Erziehung und Schulung der Armee, der drei Polizeitruppen und der beiden Milizen inne. Die FDJ wurde zu der politischen Erziehung der Armee und der militärischen Organisationen herangezogen. Schon jetzt forderte die SED, nach dem Vorbild der Sowjetarmee sollten politisch-ideologische und militärische Schulung eng miteinander verbunden werden. Neben dem Netzwerk der Politschulung, das die Armee und die anderen bewaffneten Kräfte durchzog, waren auch nach dem Mai 1952 die Überwachungsnetze des Staatssicherheitsdienstes und der Sowjetniks über der Armee usw. ausgespannt. Während des Juni-Aufstandes 1953 gingen Teile der allgemeinen Volkspolizei (DVP) zum Volke über, doch die Wacheinheiten des MfS ließen sich von der SED überall bedenkenlos neben den Sowjettruppen gegen das Volk einsetzen. Die Zuverlässigkeit der KVP, auf deren Einsatz die sowjetische Besatzungsmacht vorsichtshalber nur in äußersten Notfällen zurückgriff, wurde nicht ernsthaft geprüft. — Nach dem 17. Juni ging die GST stark zurück, da FDJ und SED im Zeichen des Neuen Kurses die Zwangswerbung für sie zunächst abschwächten. Die Erfahrungen mit der Volkspolizei (DVP) und der GST sowie die Ungewißheit darüber, wie sich die KVP im Ernstfälle bewähren würde, bewogen die Regierung zu ständiger Siebung und Härtung der KVP in politischer und militärischer Beziehung. Ferner wurden 1. die DVP überprüft; 2. kasernierte Bereitschaftskommandos der DVP (unabhängig von den Wacheinheiten der Staatssicherheit) aufgestellt; 3. bei Wiederbelebung und erneuter Vergrößerung der GST deren politische Schulung mindestens so stark betrieben wie die militärische; 4. neue Kampfgruppen der SED dort errichtet, wo es gegen den stillen Widerstand vieler Industriearbeiter und Behördenangestellter schon möglich war. Noch rascher und rücksichtsloser als vor dem 17. Juni 1953 wurde die KVP nach Beendigung des „Neuen Kurses“ zu einer bewußt politischen Armee entwickelt und entsprechend geschult. Die KVP warb nicht nur mit sozialistisch-klassenkämpferischen, sondern auch mit „nationalen“ Losungen, aber das allgemeine Mißtrauen der Bevölkerung, vor allem der Jugend, konnte sie nicht überwinden. Nur eine Minderheit ließ sich [S. 211]von den Zielsetzungen der KVP ergreifen - und die SED versuchte, diese Minderheit zu ihrem zuverlässigen Werkzeug zu erziehen. Die SED konnte es nicht wagen, die allgemeine Wehrpflicht einzuführen, obgleich diese zu den grundsätzlichen Forderungen marxistisch-leninistischer M. gehört. Die SED beschloß auf ihrem IV. Parteitag (am 5. 4. 1954) in ihrem neuen Statut (9. Abs. der Einl.) die „aktive Verteidigung der Heimat, des Staates der Arbeiter und Bauern“. Bei seiner Satzungsänderung am 18. 6. 1955 machte es der FDGB seinen Mitgliedern zur „Pflicht, die DDR und ihre Errungenschaften zu verteidigen“, d. h. in der Armee ihren Wehrdienst zu leisten. Auch der Sport wurde für die M. eingespannt: Manfred Ewald (SED), der Vorsitzende des Staatlichen Komitees für Körperkultur und Sport, erhob auf der III. Sportkonferenz (25. 11. 1955) die Forderung, den Massensport für die vormilitärische Erziehung einzusetzen. Die Propaganda für die M. stieß immer wieder auf den Widerwillen der Bevölkerung. Deshalb erachtete es z. B. Innenminister Willi Stoph, Chef der KVP, am 14. 4. 1954 für „erforderlich, den Ungeist des Pazifismus … entschieden zu bekämpfen“. — Auf der gleichen Linie lag die Verfassungsergänzung, welche die Volkskammer am 26. 9. 1955 beschlossen hatte. Sie erhob, im Hinblick auf eine später vielleicht notwendige Wehrpflicht, den Verteidigungsdienst zur „nationalen Ehrenpflicht der Bürger der DDR“. Gerade weil die Militärpropaganda so geringe Erfolge hatte, setzte die SED alles daran, um die KVP und die vier Polizeitruppen zu verbessern und auszubauen: Die Grenzpolizei wurde bis Ende 1955 auf etwa 34.000 Mann gebracht; die Transportpolizei zählte damals rund 9.000; die militärähnlichen Bereitschaftskommandos der Volkspolizei rund 13.000; die aus den Wacheinheiten der Staatssicherheit entstandenen „inneren Truppen“ zählten etwa 15.000 Mann. Diese rund 71.000 Mann standen neben der Armee (KVP) zur Verfügung. Auch die Kampfgruppen fielen seit Mitte 1955 nicht nur politisch, sondern auch militärisch ins Gewicht, und die GST entlastete die KVP nicht unbeträchtlich. Sie war neben der FDJ das beste Werbungsfeld der KVP und der vier verschiedenen Polizeitruppen. Bereits die KVP wurde mit dem Anspruch erzogen, sie sei die eigentlich berufene gesamtdeutsche Armee. Seit dem 18. 1. 1956, seit der Umbenennung der KVP in Nationale Volksarmee (NVA) wird dieser Anspruch noch stärker betont. Sie soll, so erklärte am 18. 1. 1956 der Minister für Nationale Verteidigung, Willi Stoph, „den Interessen des ganzen deutschen Volkes dienen … auf der Wacht für die Sicherung des Friedens“. Sie soll ein Machtinstrument werden, das entscheidend an der geplanten Bolschewisierung auch der Bundesrepublik mitwirkt. „Die Arbeiterklasse Deutschlands“, so sagte Stoph am 12. 6. 1957, „verfügt in Gestalt der NVA über eine reguläre, den Anforderungen eines modernen Krieges entsprechende Armee“. Vor diesem Hintergrund muß die gesamte M. der SBZ gesehen werden: die Hebung der Politschulung, der Disziplin und der militärischen Schlagkraft aller bewaffneten Kräfte, ferner der Kampfgruppen und der GST. Die ständige Überwachung der Armee und aller anderen Verbände muß dabei seit 1956 immer wieder verschärft werden, denn der Widerspruch zwischen den demokratisch und national klingenden Losungen der „DDR“ einerseits und der Wirklichkeit dieses Gebildes andererseits ist zu groß. Mehr denn je ist die M. der SED auf die [S. 212]Jugend angewiesen. Deshalb verlangt das Statut der FDJ vom 27. 5. 1954 den Einsatz der Mitglieder in der vormilitärischen Erziehung und den Wehrdienst in jeder Form. Die NVA trägt wieder die feldgraue deutsche Uniform des 1. und 2. Weltkrieges, aber die Sowjetarmee gilt ihr als Vorbild. Und unter Berufung auf den Marxismus-Leninismus soll sie zu einem Werkzeug des sowjetischen Imperialismus erzogen werden. Diese Rolle spielt die Volksarmee auch insofern, als sie dem Oberkommando des Warschauer Paktsystems untersteht. Als bolschewistische Armee arbeitet sie unter strengster Geheimhaltung gegenüber der Öffentlichkeit. So ist das Rüstungsamt der SBZ seit Anfang 1956 als „Amt für Technik“ getarnt. Die zielbewußte M. der SED hat der Armee und den Polizeitruppen eine beträchtliche Kampfkraft gegeben. Dies gilt auch von großen Teilen der beiden Milizen, vor allem der Kampfgruppen der SED. Man darf dies nicht unterschätzen. Es darf aber auch nicht übersehen werden, daß das unablässige Bemühen der SED, aus der Armee (und den Polizeitruppen wie den Milizen) eine starr kommunistische Parteiarmee zu machen, schwere Konflikte in die Armee trägt. Es führt zu schweren Spannungen mit den soldatischen Kräften der Armee und mit den menschlich-freiheitlichen Elementen unter den Soldaten und auch Offizieren. Die nicht geringe Zahl jener Soldaten und Polizeisoldaten, die in die Bundesrepublik fliehen, ist aufschlußreich. So verschärfen sich seit Mitte 1956 die schon lange bestehenden Unstimmigkeiten zwischen jenen Offizieren, die mehr militärisch als parteipolitisch denken, und den vorwiegend kommunistisch geschulten Offizieren und Polit-Offizieren. Auch nach der Ausrufung der Nationalen Volksarmee hat die SED es nicht gewagt, die allgemeine Wehrpflicht einzuführen. Vielmehr versucht sie wie vor 1956, in parteiergebenen Kernverbänden (in der Grenzpolizei, in der Bereitschaftspolizei und in den Kampfgruppen) Einsatzkräfte gerade gegen das drohende, ihr unzuverlässig erscheinende Volk zu bilden. Diese Tatsache läßt Schlüsse auf die wirklichen Ergebnisse der M. zu. Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Boutard, R. J.: L'Armée en Allemagne Orientale … Paris 1955, Nouvelles Éditions Latines. 208 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Bericht über den Aufbau der Volkspolizei in der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) Frühjahr 1951. 27 S. Die Kasernierte Volkspolizei in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (Denkschrift). (BMG) 1954. 44 S. m. 6 Anlagen. Die vormilitärische Ausbildung in der Sowjetzone. Materialien über die „Gesellschaft für Sport und Technik“. (BMG) 1952. 12 S. Garthoff, Raymond L.: Die Sowjetarmee — Wesen und Lehre (m. Einführung v. General a. D. Günther Blumentritt, übers. v. Helmut Bohn). Köln 1955, Markus-Verlag. 592 S. m. 12 Karten. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BB) 1958. 174 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 207–212 Militärgerichtsbarkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MilitärstaatsanwaltschaftSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 207]Das Potsdamer Abkommen (Besatzungspolitik) sah auch für die SBZ eine völlige und dauernde Entwaffnung vor. Doch die SU und später in ihrem Aufträge die SED und die DDR betrieben eine M., indem sie 1. militärische und militärähnliche (paramilitärische) Verbände aufstellten und 2. weite Bereiche des öffentlichen und politischen Lebens schrittweise in den Dienst dieser Wiederbewaffnung stellten. Nur in den ersten…
DDR A-Z 1958
Jugendförderungsplan (1958)
Siehe auch: Jugendförderungsplan: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Jugendförderungspläne: 1975 1979 Wird Anfang jeden Jahres neu festgelegt in Ausführung des am 8. 2. 1950 erlassenen „Gesetzes über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung“. Die jährliche Rahmenverordnung der Regierung, die auch die Finanzierung des J. ordnet, wird im einzelnen ergänzt durch Aufstellung je eines örtlichen J. in den Betrieben, Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, Städten und Gemeinden; daran wirken neben der SED die FDJ und andere Massenorganisationen mit. „Besonderer Wert wird“, wie die amtlichen „Presse-Informationen“ v. 12. 5. 1958 feststellen, „darauf gelegt, in die Pläne aufzunehmen, wie die Jugend durch gute Taten den Aufbau des Sozialismus unterstützt, während in den Jahren vorher oft nur einseitig festgehalten war, was zur Förderung der Jugend getan werden kann.“ Örtliche Beratungen sollen, so heißt es weiter, „vor allem dazu dienen, die sozialistische Erziehung der Jugendlichen zu verbessern“. Laut „Junge Welt“ v. 4. 4. 1958 führt der J. zu „neuen Jugendbrigaden in unseren sozialistischen Betrieben, dem Abschluß von Brigadeverträgen als Grundlage für die Brigadearbeit und einer Erhöhung der Arbeitsproduktivität“. Er soll den Wettbewerb anspornen und die „Arbeit der FDJ-Kontrollposten in den sozialistischen Betrieben der Industrie und Landwirtschaft als eine Form der Teilnahme der Jugend an der Lenkung und Leitung des Staates“ verstärken. — Der J. dient immer stärker der parteipolitischen Lenkung und Unmündigmachung der Jugend und führt zugleich zu einer verstärkten Ausbeutung zugunsten des Staatskapitalismus. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 148 Jugendbrigade der DDR, Hervorragende A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendfragen, Amt fürSiehe auch: Jugendförderungsplan: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Jugendförderungspläne: 1975 1979 Wird Anfang jeden Jahres neu festgelegt in Ausführung des am 8. 2. 1950 erlassenen „Gesetzes über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung“. Die jährliche Rahmenverordnung der Regierung, die auch die Finanzierung des J. ordnet, wird im einzelnen ergänzt durch Aufstellung je eines örtlichen J. in den…
DDR A-Z 1958
1958: C, D, E
Calbe CDU Chemische Industrie Chemnitz Chemnitz, Walter Chruschtschow, Nikita Sergejewitsch Cisinski-Preis Clara-Zetkin-Medaille Correns, Erich Cottbus DAHA Dahlem, Franz DAL DBB DBD DDR DEFA Defaitismus Dekadenz Demarkationslinie Demokratie Demokratische Gesetzlichkeit Demokratischer Zentralismus Demokratisierung Demontagen Dertinger, Georg DERUNAPHT DERUTRA Deutfracht, VEB Deutrans Deutsche Lufthansa Deutsches Amt für Maße und Gewichte (DAMG) Deutsches Amt für Material- und Warenprüfung (DAMW) Deutsche Schiffahrts- und Umschlagsbetriebe (DSU) Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Deutsch-Polnische Gesellschaft für Frieden und gute Nachbarschaft (auch Ges. für Dt.-Poln. Freundschaft) Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF) Devastierter Betrieb Devisen Devisenbonus DFD DHfK DHZ DIA Dialektischer Materialismus Diamat DIB Dieckmann, Johannes Dienstleistungsabgabe Differenzierung Diktatur des Proletariats DIM DIN-Normen Direktbetriebe Direktorfonds Direktverkehr Dispatcher Dispensaire Disproportionen Disziplinarmaßnahmen Diversant Diversion DJR Dogmatismus Dölling, Rudolf Domowina Dorfplan DPZI Dreiermethode Dresden Druckerei- und Verlagskontor DSA DSF DSG (HZ) DSU DTSB DVD DWK Ebert, Friedrich Eggerath, Werner Ehegattenzuschlag, Staatlicher Eherecht Eheschließung, Sozialistische Ehrenzeichen für Verdienste um das Grubenrettungswesen Eigentum Eingreifdivision Einheitsschule Einzelbauer Einzelhandel Einzelvertrag Eisenbahn Eisenbahner der DDR, Verdienter Eisen- und Stahlerzeugung Eisler, Gerhart Eisler, Hanns Elternbeiräte Elternseminare Endverbraucherpreis Energieerzeugung Energiemaschinenbau Engels, Friedrich Enteignung Erbrecht Erfassungspreis Erfinder, Verdienter Erfurt Ermächtigungsverordnung Ermisch, Luise Ernteschätzungsverfahren Errungenschaften Erschwerniszuschläge Erwachsenenbildung Erziehungswesen Erziehungswissenschaft Exportausschüsse Exportkontrolle, Amt fürCalbe CDU Chemische Industrie Chemnitz Chemnitz, Walter Chruschtschow, Nikita Sergejewitsch Cisinski-Preis Clara-Zetkin-Medaille Correns, Erich Cottbus DAHA Dahlem, Franz DAL DBB DBD DDR DEFA Defaitismus Dekadenz Demarkationslinie Demokratie Demokratische Gesetzlichkeit Demokratischer Zentralismus Demokratisierung Demontagen Dertinger, Georg DERUNAPHT DERUTRA Deutfracht, VEB Deutrans Deutsche Lufthansa Deutsches Amt für Maße…
DDR A-Z 1958
Sport und Technik, Gesellschaft für (GST) (1958)
Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1975 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Organisation zur vormilitärischen Ausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen beiderlei Geschlechts. Gegründet durch Regierungsverordnung vom 7. 8. 1952 als „Körperschaft des öffentlichen Rechts.“ Beitritt vom 14. Lebensjahr an wird angestrebt. Die GST unterstand bis 1. 3. 1956 dem Innen-, nun dem Verteidigungsministerium, [S. 293]das auch die hauptamtlichen Funktionäre besoldet. 1. Sekretär: Richard ➝Staimer. Die GST soll ihren Mitgl. „militärische Grundkenntnisse auf den Gebieten des Segel- und Motorflugsportes, des Flugmodell- und Fallschirmsportes sowie des Motor- und Seesportes, des Schieß- und Geländesportes und des Amateurfunkens als Massensport vermitteln“. Sie soll „die Regierung der DDR bei der Organisierung der bewaffneten Verteidigung der Heimat und des sozialistischen Aufbaus unterstützen“. So hieß es im 1. Statut der GST vom August 1952. Da die motorsportlichen und technischen Möglichkeiten lockten und auf eine offene Bindung an die SED verzichtet wurde, hatte die GST bis Ende 1952 einen sehr starken Zulauf. Die Einführung einer Pflichtausbildung in Schießen und Geländedienst und einer Art Politschulung drosselte den Zulauf und brachte Austritte. Dennoch veranlaßte die SED das 2. Statut vom November 1954, das den militärähnlichen Charakter der GST verstärkte und sie „der Führung der Arbeiterklasse und ihres Vortrupps, der SED“ unterstellte. Das 3. Statut vom Sept. 1956, das seit 21. 2. 1957 in Kraft ist, brachte nichts grundlegend Neues. Doch wird die GST nicht mehr ausdrücklich der SED, sondern dem „Arbeiter-und-Bauern-Staat — der DDR“ unterstellt. Zugleich werden die „Erziehung … zum guten Patrioten“ und „enge Zusammenarbeit mit der Nationalen Volksarmee“ statt mit der KVP verlangt. Seit Sommer 1955 wird die GST auch an Normalkaliberwaffen ausgebildet, im Interesse der Luftwaffe werden Segelfliegen und Fallschirmspringen stark betrieben, die Nachrichtentechnik soll allen Waffengattungen zugute kommen. Die Geländekunde und der Felddienst werden oft als Touristik umschrieben. Die Erziehung zum Patriotismus und zum Kommunismus wird in der GST je offener gefordert, je mehr sie ein Werbeplatz der KVP, seit 1956 der Nationalen ➝Volksarmee geworden ist. Die vormilitärische Ausbildung erfolgt oft durch Angehörige der allgemeinen Volkspolizei und zunehmend durch Funktionäre der GST, die schon gediente Reservisten der Volksarmee, der Grenzpolizei oder der Bereitschaftspolizei sind. Seit 1955 darf die GST, obwohl ihre Funktionäre meist älter sind, nur 14- bis 24jährige ausbilden. Die Waffenausbildung der über 24 Jahre alten Männer ist den Kampfgruppen vorbehalten. Einheiten der GST wirken meist an den großen Kampfübungen der Kampfgruppen mit. Die GST zählte im Frühjahr 1958 etwa 625.000 nominelle Mitglieder, davon dürften etwa 160.000 aktiv sein. — Sie ist nicht nur eine vormilitärische Erziehungsorganisation, sondern hat mit ihrem aktiven Kern den Charakter einer militärähnlichen Miliz. (Militärpolitik) Literaturangaben Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 292–293 Sporttoto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SSDSiehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1975 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Organisation zur vormilitärischen Ausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen beiderlei Geschlechts. Gegründet durch Regierungsverordnung vom 7. 8. 1952 als „Körperschaft des öffentlichen Rechts.“ Beitritt vom 14.…
DDR A-Z 1958
Oberschulen (1958)
Siehe auch: Oberschule: 1956 Oberschulen: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die O. bilden die Oberstufe (Klassen 9 bis 12) der allgemeinbildenden Schulen. Ihnen wurde 1949 in den Schulpolitischen Richtlinien die Aufgabe gestellt, eine neue „demokratische“ Intelligenz durch „Hebung und Vertiefung der Allgemeinbildung“ heranzubilden. Heute hat sie die Aufgabe, „sozialistische Menschen“ bzw. eine „sozialistische Intelligenz“ zu erziehen, über die Zulassung der Schüler zur O. entscheidet eine Kreiskommission unter dem Vorsitz des Leiters der Abteilung Volksbildung des Rates des Kreises. (Erziehungswesen) Die O. ist in drei Züge aufgegliedert: A-Klassen neusprachlich, B-Klassen mathematisch-naturwissenschaftlich, C-Klassen altsprachlich. Fremdsprachlicher Unterricht in den A-, B- und C-Klassen: 1. Fremdsprache in allen Klassen Russisch; A-Klassen: die 2. Fremdsprache wird vom Ministerium bestimmt (Französisch, Englisch, Polnisch, Tschechisch), 3. Fremdsprache Latein; B-Klassen: 2. Fremdsprache Latein; C-Klassen: 2. Fremdsprache Latein, 3. Fremdsprache Griechisch. Die Behörden sind vor allem an dem Besuch der B-Klassen interessiert. Der Unterricht wird durch detaillierte Lehrprogramme geregelt, deren Anforderungen häufig geändert werden. Seit 1957 wird eine Umgestaltung der Bildung und Erziehung im Geiste der polytechnischen Erziehung betrieben (u. a. auch Werkunterricht und Verbindung des Unterrichts mit praktischer Arbeit). Wenn auch die Disziplinen des Marxismus-Leninismus nicht als Lehrfach erscheinen, hat die O. doch ihre Anfangsgründe in Geschichte, Deutsch, Staatsbürgerkunde zu vermitteln. Der Dialektische Materialismus besitzt die Monopolstellung bei der vorgeschriebenen weltanschaulichen Erziehung, die den gesamten Unterricht zu durchdringen hat. Das seit 1949 geschaffene System der Kontrollarbeiten und Versetzungsprüfungen ist seit 1956 reduziert worden. Die Bestimmungen über die Reifeprüfung forderten 1955/56 schriftliche Arbeiten in Deutsch, Mathematik und Russisch und eine mündliche Prüfung in zwei Fächern, davon eines Geschichte oder Gegenwartskunde. Mit den vorgeschriebenen Kenntnissen wird immer noch eine politische Parteinahme für das bestehende Regime gefordert. Die O. und ihre Lehrer sind verpflichtet, die Arbeit der FDJ-Gruppen, die an größeren Schulen von einem hauptamtlichen FDJ-Sekretär geleitet werden, zu unterstützen. Die Schüler der O. können sich im Rahmen der „außerschulischen Erziehung“ in Sportklubs, Interessengemeinschaften (z. B. für Technik, Naturwissenschaften) oder Volkskunstgruppen — nach Wahl — beteiligen. Die Zahl der O. ist seit 1945 erhöht worden. 1945 gab es 327 O. mit 74.992, 1956 387 O. mit 96.380 Schülern. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß 1945 die Gesamtzahl der Schüler allgemeinbildender Schulen erheblich größer war als 1956 (2.115.439 gegen 1.632.920). Außerdem sind bis Ende 1953 915 Mittelschulen gegründet worden. Zahl der Lehrer an O.: 6.178. Zahl der Schüler je Klasse: 24,85. Schüler je Lehrer: 15,6. Die Anzahl der Arbeiter- und Bauernkinder betrug 1955 49 v. H. (Mittelschule) Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 226 Oberkommando des Warschauer Paktsystems A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Oberstes GerichtSiehe auch: Oberschule: 1956 Oberschulen: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die O. bilden die Oberstufe (Klassen 9 bis 12) der allgemeinbildenden Schulen. Ihnen wurde 1949 in den Schulpolitischen Richtlinien die Aufgabe gestellt, eine neue „demokratische“ Intelligenz durch „Hebung und Vertiefung der Allgemeinbildung“ heranzubilden. Heute hat sie die Aufgabe, „sozialistische Menschen“ bzw. eine „sozialistische Intelligenz“ zu erziehen, über die Zulassung der Schüler…
DDR A-Z 1958
Eisen- und Stahlerzeugung (1958)
Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1956 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das Gebiet der SBZ besitzt keine ausreichenden Grundstoffvorkommen für eine die Industrie voll versorgende E.- u. S. Die Eisenerzvorkommen in Thüringen und Sachsen-Anhalt sind zwar verhältnismäßig groß, können aber wegen des geringen Eisengehaltes den Bedarf nicht decken. Auch der [S. 85]Mangel an Steinkohlen bzw. Steinkohlenkoks zur Verhüttung hemmte eine weitergehende Entwicklung. Bei einem Anteil der Industrieerzeugung des Gebietes der SBZ an der deutschen Industrieproduktion im Umfange von etwa einem Drittel betrug die E.- u. S. im Gebiet der SBZ nur etwa 7 v. H., wobei zu berücksichtigen ist, daß die deutsche eisenverarbeitende Industrie hier besonders stark vertreten war. Die eisenschaffende Industrie der SBZ hatte nur geringe Einbußen durch Kriegsschäden zu verzeichnen. Um so umfangreicher waren die Demontage-Verluste; sie betrugen: Die Gießereiindustrie erlitt geringere Verluste, weil die größten und modernsten Betriebe von den Sowjets als SAG-Betriebe beschlagnahmt wurden. Der Wiederaufbau gelang überraschend kurzfristig, z. T. gefördert durch legale und illegale Lieferungen von Stahl- und Walzwerkseinrichtungen aus der Bundesrepublik. Trotz der Schwierigkeiten in der Grundstoffversorgung konnte die Roheisen-, Rohstahl- und Walzstahlerzeugung der SBZ seit Kriegsende durch Wiederaufbau und Erstellung neuer Anlagen über den Vorkriegsstand hinaus gesteigert werden. Der Aus- und Aufbau von Hütten- und Walzwerken gehörte zu den Schwerpunktvorhaben des 1. Fünfjahrplanes. Wesentliche Zahlen: Diese Entwicklung wurde ermöglicht insbesondere durch den Aufbau neuer Eisen- und Stahlwerke: des Eisenhüttenkombinats bei Fürstenberg/Oder, der Eisenwerke West in Calbe/Saale, des Stahlwerks Brandenburg und des Edelstahlwerks Döhlen. Die Kapazität der Hütten- und Walzwerke liegt jedoch weit unter dem Bedarf der metallverarbeitenden Industrien der SBZ. Noch immer müssen etwa 30 v. H. des Eisen- und Stahlbedarfs importiert werden. Zusätzlich sind nach wie vor sehr umfangreiche Importe an Eisenerzen und Steinkohlen bzw. Steinkohlenkoks erforderlich. Literaturangaben *: Die eisenschaffende Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 2., erw. Fassung. 47 S. m. 9 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 84–85 Eisenbahner der DDR, Verdienter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eisler, GerhartSiehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1956 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das Gebiet der SBZ besitzt keine ausreichenden Grundstoffvorkommen für eine die Industrie voll versorgende E.- u. S. Die Eisenerzvorkommen in Thüringen und Sachsen-Anhalt sind zwar verhältnismäßig groß, können aber wegen des geringen Eisengehaltes den Bedarf nicht decken. Auch der [S. 85]Mangel an Steinkohlen bzw. Steinkohlenkoks zur Verhüttung hemmte…