DDR A-Z 1958
Spitzelwesen (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sicherheit und die Existenz des Regimes in der SBZ stützen sich in weitem Umfang auf das Sp., das zu einem ausgedehnten System entwickelt worden ist. Die geheime Tätigkeit der Spitzel soll eine Psychose der Allgegenwart des SSD erzeugen, durch die die Aktivität des möglichen oder wirklichen Gegners auf ein Minimum beschränkt werden soll. Das Spitzelsystem des SED-Regimes erstreckt sich nicht nur auf Feinde des Systems, sondern auch auf die SED und den Regierungsapparat. Ideologische Begründung für das Sp.: „Proletarische Wachsamkeit gegenüber den Feinden der Arbeiterklasse.“ Das neue FDJ-Statut z. B. verpflichtet jedes FDJ-Mitgl. zur Unterstützung der Staatssicherheitsorgane. Die von Spitzeln gesammelten oder von Denunzianten freiwillig gebrachten Informationen landen bei den „Organen der Staatssicherheit.“ Diese nennen ihre Spitzel Geheime Informanten (GI). Oft hoben die GI einen fest umrissenen Spitzelbereich, in dem sie ihre Tätigkeit ausüben, z. B. in einem VEB, im Sekretariat einer Partei usw., d. h. in einer Umgebung, deren Überwachung dem SSD notwendig erscheint und in der der GI einen natürlichen Platz hat (Ingenieur, Werkmeister, Stenotypistin usw.), der ihm einen größtmöglichen Einblick in die Verhältnisse gestattet. Sie können auch zur Personenüberwachung und zur Tätigkeit jenseits der Grenzen der SBZ eingesetzt werden. Über ihre Beobachtungen haben sie ihrem Auftraggeber regelmäßig Berichte zu erstatten, die sie mit ihrem Decknamen unterzeichnen müssen. Nach den Arbeitsrichtlinien des SSD sollen SED-Mitgl. nach Möglichkeit nicht als GI verwendet werden, weil ihnen die Bevölkerung ohnehin mit Mißtrauen entgegentritt. Spitzel werden entweder durch Überzeugung oder unter Druck angeworben und verpflichtet. Befindet sich in dem vom SSD zu überwachenden Gebiet kein „freiwilliger Mitarbeiter“, dann werden Druckmittel gegenüber einem in Aussicht genommenen „Kandidaten“ angewendet, indem z. B. Kenntnis von „kriminellen Verfehlungen“ oder „negativen politischen Äußerungen“ behauptet wird. Zusätzlich wird mit Angeboten sozialer und wirtschaftlicher Vergünstigungen (Prämien I) gearbeitet. Im August 1955 wurden auch die Abschnittsbevollmächtigten (ABV) beauftragt, ein eigenes — zusätzliches — „System von Vertrauenspersonen“ aufzubauen. „Vertrauenspersonen sind Bürger, die das besondere Vertrauen des ABV verdienen und ihm vertrauliche Mitteilungen geben, die für die Volkspolizei von Interesse sind. Durch die Heranziehung von Vertrauenspersonen soll es dem ABV ermöglicht werden, noch besser als bisher mit der Bevölkerung zusammenzuarbeiten, um jederzeit allseitige Informationen über Gegner unserer demokratischen Ordnung und andere verbrecherische Elemente zu erhalten und die Stimmung in seinem Abschnitt kennenzulernen.“ (Instruktion Nr.~1 zum Befehl Nr. 45 des Chefs der Deutschen ➝Volkspolizei vom 3. 8. 1955). Dieser Spitzelapparat des ABV setzt sich ausschließlich aus Freiwilligen zusammen. Mit dem wenig später ergangenen Befehl Nr. 49 des Chefs der Deut[S. 291]schen Volkspolizei erhielt auch die Kriminalpolizei den Auftrag zum Aufbau eines eigenen Spitzelapparates. Dieser stützt sich vornehmlich auf Rechtsbrecher, denen Straferlaß für den Fall in Aussicht gestellt wird, daß sie die ihnen erteilten Aufträge in vollem Umfange erfüllen. Die GI der Kriminalpolizei stehen also ständig unter dem Druck, daß, wenn ihre Arbeit als ungenügend angesehen wird, eine gegen sie erkannte Strafe vollstreckt oder ein zunächst eingestelltes Verfahren wiederaufgenommen wird. Die Zusammenarbeit zwischen der Kriminalpolizei und dem SSD wird in der Bezirksverwaltung durch einen Verbindungsoffizier hergestellt, der dafür sorgt, daß die für den SSD wesentlichen Erkenntnisse diesem mitgeteilt werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 290–291 Spionage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SpontaneitätSiehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sicherheit und die Existenz des Regimes in der SBZ stützen sich in weitem Umfang auf das Sp., das zu einem ausgedehnten System entwickelt worden ist. Die geheime Tätigkeit der Spitzel soll eine Psychose der Allgegenwart des SSD erzeugen, durch die die Aktivität des möglichen oder wirklichen Gegners auf ein Minimum beschränkt werden soll. Das Spitzelsystem des SED-Regimes erstreckt sich nicht nur auf Feinde des…
DDR A-Z 1958
Architektur (1958)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Da die A. mehr als andere bildende Künste berufen erscheint, die „gesellschaftliche“ Entwicklung zugleich zu beeinflussen und zu repräsentieren, nahm sich die Kunstpolitik der SBZ nach einer kurzen Periode der Unsicherheit ihrer mit besonderem Eifer an und drückte ihr bald den Stempel der herrschenden Kunstrichtung auf (Sozialistischer Realismus). — Die Deutsche ➝Bauakademie als Organ der Kunstpolitik des Regimes diktierte einen Baustil, der in der Nachfolge Hitlers pseudo-klassizistische Elemente in bombastischer Fülle aufwies. Der Fassade wurde überall der Vorrang vor dem Grundriß gegeben; die Auflösung der Städte in Eigenheimsiedlungen wurde als „Isolierung der Menschen und ein Hindernis für die Entwicklung“ (Ulbricht) abgelehnt; Prunkstraßen wie die Ostberliner Stalinallee, sog. Kulturhäuser und andere Bauten „gesellschaftlichen“ Charakters wurden mit großem Aufwand gefördert, während die eigentlichen städte- und vor allem wohnungsbaulichen Aufgaben aus Mangel an Mitteln und Baustoffen und infolge des sterilen Bürokratismus des Projektierungsapparates brachlagen (Wohnungswesen). Nachdem 1955 Chruschtschow die Baupolitik der SU scharf kritisiert und ihr Einfachheit, Strenge der Formen und Sparsamkeit als neue Grundsätze anempfohlen hatte, forderte die Deutsche Bauakademie für die SBZ zwar auch Berücksichtigung der Funktion des Bauwerkes, betonte aber, daß das deutsche Bauwesen in der Pflege des klassischen Kulturerbes hinter dem sowjetischen zurückstehe und sich den neuen Richtlinien der SU daher noch nicht in vollem Umfange anschließen könne. In der Formgebung herrscht ein Stil-Eklektizismus, der seine Anleihen vor allem in der SU und in der spätwilhelminischen Ära macht; von einem revolutionären Zeitstil ist weit und breit nichts zu sehen und für avantgardistische Einzelleistungen kein Raum. Immerhin wird dem Wohnungsbau nunmehr größere Beachtung geschenkt; doch stehen einer wesentlichen Steigerung die vordringlichen Bauvorhaben des Investitionsprogramms und der Baustoffmangel im Wege. Neue Bauweisen suchen die Engpässe mit meist wenig befriedigendem Erfolg zu überwinden. Alle größeren Bauaufgaben, unter denen militärische und schwerindustrielle Objekte den Vorrang haben, werden von den staatlichen Projektierungsbüros bearbeitet, die die große Masse der freien Architekten an sich gezogen haben. Mit den privaten Bauherren sind auch die Existenzmöglichkeiten eines selbständigen Architektenstandes dahingeschwunden. (Kunstpolitik, Funktionalismus, Konstruktivismus) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 33 Arbeitszeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ardenne, Manfred vonSiehe auch die Jahre 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Da die A. mehr als andere bildende Künste berufen erscheint, die „gesellschaftliche“ Entwicklung zugleich zu beeinflussen und zu repräsentieren, nahm sich die Kunstpolitik der SBZ nach einer kurzen Periode der Unsicherheit ihrer mit besonderem Eifer an und drückte ihr bald den Stempel der herrschenden Kunstrichtung auf (Sozialistischer Realismus). — Die Deutsche ➝Bauakademie als Organ der Kunstpolitik des…
DDR A-Z 1958
Kulturelles Erbe (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Auch deutsches Kulturerbe oder nationales Kulturerbe, Pj. für Entwicklungslinien der deutschen Geschichte oder überkommene Werte deutschen Geisteslebens, soweit diese sich „mit den fortschrittlichen Zielsetzungen der DDR in Kunst, Literatur und Wissenschaft organisch verbinden“ lassen. Das Geschichtsbild knüpft in diesem Sinne zunächst bei den Bauernkriegen, dem Jahr 1848 und der deutschen Arbeiterbewegung an; im Juli 1950 bezeichnet der Parteitag der SED es als „grundlegende Aufgabe“, „eine neue demokratische deutsche Kultur zu schaffen (I), die — auf dem großen deutschen Kulturwerke aufbauend — auf allen Gebieten der Wissenschaft und Kunst die neuen gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR zum Ausdruck bringt“, und etwa seit 1952 werden mit der Wendung zur nationalen Geschichtsbetrachtung, allzu offenbar Hand in Hand mit der Konsolidierung des Sowjetzonenstaatswesens und seiner Remilitarisierung, die Freiheitskriege, die Zeit der Reformen und andere Abschnitte ausgesprochen nationaler Überlieferung in das KE. einbezogen. In der bildenden Kunst (Architektur) und Musik sind es Klassik und Klassizismus, in der Literatur neben Goethe und Schiller vor allem Lessing und Heine, die dazu herhalten müssen, „die moralischen und politischen Energien des deutschen Volkes an Hand der großen Beispiele der Vergangenheit zu erwecken und sein geschichtliches Bewußtsein zu mobilisieren für den heutigen Kampf um die Herstellung eines einheitlichen, demokratischen, souveränen und friedliebenden Deutschlands“ (L. Stern, 1952). (Kulturpolitik, Kunstpolitik) Literaturangaben Hehn, Jürgen von: Die Sowjetisierung des Geschichtsbildes in Mitteldeutschland (aus: Europa-Archiv 1954, H. 19 u. 20). Frankfurt a. M. 16 S. Kopp, Fritz: Die Wendung zur „nationalen“ Geschichtsbetrachtung in der Sowjetzone. München 1955, Isar Verlag. 111 S. Rauch, Georg von: Das Geschichtsbild der Sowjetzone (aus: Jahrb. d. Ranke-Gesellschaft 1954). Frankfurt a. M., Moritz Diesterweg. 19 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 176 Kultureller Austausch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturelle Verbindungen mit dem Ausland, Gesellschaft fürSiehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Auch deutsches Kulturerbe oder nationales Kulturerbe, Pj. für Entwicklungslinien der deutschen Geschichte oder überkommene Werte deutschen Geisteslebens, soweit diese sich „mit den fortschrittlichen Zielsetzungen der DDR in Kunst, Literatur und Wissenschaft organisch verbinden“ lassen. Das Geschichtsbild knüpft in diesem Sinne zunächst bei den Bauernkriegen, dem Jahr 1848 und der deutschen Arbeiterbewegung an; im…
DDR A-Z 1958
Sachsen (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ; umfaßt seit 1945 auch die westlich der Görlitzer Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Niederschlesien; 16.910 qkm, 5,7 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 28. 2. 1947, Hauptstadt: Dresden, Landesfarben: Weiß-Grün; Wirtschaft: Stein- und Braunkohlenbergbau, Uranerz-, Kupfer- und Eisengewinnung, bedeutende Textil-, Maschinen-, Zigaretten-, Papier- und chemische Industrie, graphisches Gewerbe, Porzellan-, Musikinstrumenten-, Spielwaren- und Uhrenfabrikation. — Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Chemnitz, Dresden und Leipzig aufgehoben; staatsrechtliche Stellung des Landes seither unklar. S. ist hervorgegangen aus der im 10. Jh. entstandenen sächsischen Mark Meißen, mit der Heinrich IV. 1089 die Wettiner belehnte. Sie erwarben Mitte des 13. Jh. die Landgrafschaft Thüringen und 1423 das namensgebende askanische Kurfürstentum S.-Wittenberg (seither: Kursachsen). 1485 zerfiel der wettinische Besitz durch die Leipziger Teilung in die Er[S. 269]nestinische (Kurlande und südliches Thüringen) und die Albertinische Linie (Mark Meißen, Leipziger Gebiet und nördliches Thüringen). Kurfürst Friedrich der Weise schützte Luther; auch seine Nachfolger traten für den Protestantismus ein. Nach der Niederlage der Ernestiner im Schmalkaldischen Krieg kam 1547 mit den Kurlanden auch die Kurwürde an die Albertiner, die Mitte des 16. Jh. das Vogtland und 1635 die Lausitz erwarben, jedoch in der Folgezeit die Führung der evangelischen Reichsstände an die Hohenzollern verloren. 1656 entstanden die Sekundogenitur-Herzogtümer S.-Weißenfels, S.-Merseburg und S.-Zeitz, die schon zwischen 1718 und 1746 an das Kurhaus zurückfielen. Europäische Bedeutung erlangte S., als der zum Katholizismus zurückgetretene Kurfürst Friedrich August~I. (August der Starke, 1694–1733), zugleich König von Polen wurde (die Personalunion bestand bis 1763). Im 2. Schlesischen und im Siebenjährigen Krieg wurde S. auf der Seite Österreichs von Preußen überrannt. Als Rheinbundmitglied nahm Kurfürst Friedrich August III. 1806 die Königswürde an, verlor jedoch — auch in den Befreiungskriegen auf der Seite Napoleons — 1814 den größeren nördlichen Teil seines Landes an Preußen (die Niederlausitz und die östliche Oberlausitz kamen zu den Provinzen Brandenburg und Schlesien, die übrigen Gebiete zur Provinz Sachsen). Nach der Niederlage auf der Seite Österreichs im preußisch-österreichischen Krieg von 1866 trat S. dem Norddeutschen Bund bei; seit 1871 gehört S. zum Deutschen Reich. S. wurde 1918 Freistaat. Nach 1933 verlor das Land im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde S. von amerikanischen und sowjetischen Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fiel auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch der westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegene Landesteil an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung der westlich der Görlitzer Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Niederschlesien (Oder-Neiße-Linie) in das Land und die Errichtung der „Landesverwaltung S.“ unter Präsident Rudolf Friedrichs (SPD), der sie im Okt. 45 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 49,1 v. H. der abge[S. 270]gebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dezember 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Dr. h. c. Rudolf Friedrichs (SED) und beschloß am 28. 2. 1947 die „Verfassung des Landes S.“, die am 15. 3. 1947 in Kraft trat. An Stelle des verstorbenen Dr. Friedrichs wurde 1947 Max Seydewitz (SED) Ministerpräsident. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 ist S. Land der „DDR“. Das dem Landtag am 25. 6. 1952 aufgezwungene „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Lande S.“ beraubte das Land seiner staatsrechtlichen Handlungsfähigkeit. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 268–270 Sabotage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sachsen-AnhaltSiehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ; umfaßt seit 1945 auch die westlich der Görlitzer Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Niederschlesien; 16.910 qkm, 5,7 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 28. 2. 1947, Hauptstadt: Dresden, Landesfarben: Weiß-Grün; Wirtschaft: Stein- und Braunkohlenbergbau, Uranerz-, Kupfer- und Eisengewinnung, bedeutende Textil-, Maschinen-, Zigaretten-, Papier- und chemische Industrie, graphisches Gewerbe,…
DDR A-Z 1958
Familienrecht (1958)
Siehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Gesetzliche Grundlage des F. ist formell noch das BGB; alle der Gleichberechtigung von Mann und Frau entgegenstehenden Bestimmungen sind jedoch durch die Verfassung aufgehoben worden (Eherecht). Der Entwurf des neuen Familiengesetzbuches ist bis auf die Bestimmungen über Eheschließung und Eheauflösung, die durch die VO vom 24. 11. 1955 in Kraft gesetzt wurden, noch nicht Gesetz geworden. Seine wesentlichen Rechtsgrundsätze werden aber von den Gerichten schon seit längerer Zeit als geltendes Recht angewendet (Familien[S. 95]politik). Nach dem Entwurf können die Ehegatten entweder einen gemeinsamen Familiennamen führen oder ihren bisherigen Namen beibehalten. Als gemeinsamer Familienname kann der Name des Mannes oder der Frau gewählt werden. Wollen die Eheleute ihren bisherigen Namen behalten, so müssen sie bei der Eheschließung in das Familienbuch eintragen lassen, ob die Kinder den Namen des Mannes oder den der Frau tragen sollen. Beiden Elternteilen steht im gleichen Maße das Sorgerecht zu. Nichteheliche Kinder haben im Verhältnis zu ihren Eltern und deren Verwandten grundsätzlich die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes. Sie beerben jedoch nicht die Verwandten des Vaters. Das elterliche Sorgerecht besitzt nur die Mutter. Gegen die Verwandten der Eltern hat das Kind nach dem Entwurf des Familiengesetzbuches den gleichen Unterhaltsanspruch wie ein eheliches Kind. (Unterhaltspflicht) Das Recht, die Ehelichkeit eines Kindes anzufechten, hat neben dem Vater und dem Staatsanwalt auch die Mutter des Kindes. Literaturangaben Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 94–95 Familienpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FaschismusSiehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Gesetzliche Grundlage des F. ist formell noch das BGB; alle der Gleichberechtigung von Mann und Frau entgegenstehenden Bestimmungen sind jedoch durch die Verfassung aufgehoben worden (Eherecht). Der Entwurf des neuen Familiengesetzbuches ist bis auf die Bestimmungen über Eheschließung und Eheauflösung, die durch…
DDR A-Z 1958
Verlagswesen (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Wie jeder andere Wirtschaftszweig unterliegt auch das V. der zentralen Wirtschaftsplanung (Wirtschaftssystem). Die „zentrale Literaturplanung“ hat „dafür zu sorgen, daß die veröffentlichte Literatur in hohem Maße beiträgt zur Lösung unserer politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufgaben“ (der damalige Leiter des Amtes für ➝Literatur und Verlagswesen, Fritz Apelt, auf einer Verlegerkonferenz am 20./22. 11. 1953), und der Themenplan des einzelnen Verlages „muß auf der Perspektive der Volkswirtschaftspläne und den Beschlüssen von Partei und Regierung basieren“ („Neues Deutschland“, 3. 5. 1957). Diese „Perspektivplanung“ soll den „planmäßigen Absatz der gesamten Literatur auf der Grundlage einer wissenschaftlich-kulturpolitisch orientierten Bedarfsermittlung“ sichern. Das V. untersteht der Hauptverwaltung V. im Ministerium für ➝Kultur, die die Verlagslizenzen und die Druckgenehmigungen erteilt, für die Auswahl der Themen und die Bemessung der Auflagen maßgebend ist. über das Papier verfügt, Subventionen aus dem Kulturfonds gewährt und die Verlagslektorate anleitet und berät. 1955 waren an der Buchproduktion in der SBZ 117 Verlage beteiligt, davon 30 v. H. mit höchstens 5 Titeln. In Leipzig ging die Zahl der Verlage von 401 im Jahre 1927 auf 35 (1955) zurück. Von den 5.359 Titeln des Jahres erschienen 3.209 in Ostberlin, 1305 in Leipzig und 62,7 v. H. in Großverlagen, die dem Staat, der SED oder einer Massenorganisation gehören. In der SBZ werden auch heute noch keine nachprüfbaren Angaben über die Besitzverhältnisse der Verlage und über deren Produktion veröffentlicht. 1955 waren nur 11 Verlage noch mit Sicherheit, 31 möglicherweise in Privatbesitz; von der Produktion entfielen 6,1 v. H. auf Privatverlage. Zu den „volkseigenen“ Verlagen (Volkseigentum) gehören neben dem Verlag Volk und Wissen, der das Monopol für die Schulbuchproduktion hat, u. a. das Bibliographische Institut, die Verlage Brockhaus, Reclam, Teubner, Breitkopf & Härtel, die widerrechtlich enteignet wurden und unter dem gleichen Namen produzieren wie in der Bundesrepublik. Die „organisationseigenen Verlage“ unterstehen dem Druckerei- und Verlagskontor in Ostberlin, einer Außenstelle des ZK der SED. Der sowjetzonale Dietz-Verlag gehört der SED. der Aufbau-Verlag dem Deutschen ➝Kulturbund, der Verlag Neues Leben der FDJ, der Verlag Kultur und Fortschritt der Gesellschaft für ➝deutsch-sowjetische Freundschaft, der Urania-Verlag der Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse und der Verlag Tribüne dem FDGB. Von den 8.321 im Jahre 1956 erschienenen Titeln waren 985 Übersetzungen, meist aus dem Russischen und anderen slawischen Sprachen; die Hälfte der Übersetzungen entfiel auf schöne Literatur und Jugendschriften. Die durchschnittlichen Bücherpreise liegen bei der schönen Literatur geringfügig, bei der Fachliteratur teilweise beträchtlich unter den westdeutschen. Der Buchexport ist monopolisiert (Deutscher ➝Buch-Export und -Import); im Verkehr mit der Bundesrepublik vollzieht er sich im Rahmen des Interzonenhandels. (Kulturpolitik, Buchhandel, Bibliothekswesen, Zeitschriften) Literaturangaben Taubert, Sigfred: Buchproduktion und Verlagswesen der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands im Jahre 1955. (BMG) 1956. 34 S. m. 17 Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 328 Verkehrswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VermittlungskontoreSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Wie jeder andere Wirtschaftszweig unterliegt auch das V. der zentralen Wirtschaftsplanung (Wirtschaftssystem). Die „zentrale Literaturplanung“ hat „dafür zu sorgen, daß die veröffentlichte Literatur in hohem Maße beiträgt zur Lösung unserer politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufgaben“ (der damalige Leiter des Amtes für ➝Literatur und Verlagswesen, Fritz Apelt, auf einer Verlegerkonferenz am…
DDR A-Z 1958
Wehrpflicht (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Formell wird eine allgemeine W. in der SBZ nicht durchgeführt. Dennoch wurde sie grundsätzlich festgelegt in der am 6. 9. 1955 beschlossenen Ergänzung der Verfassung. In Art. 5 der Verfassung heißt es nun: „Der Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen ist eine ehrenvolle nationale Pflicht der Bürger der DDR“; der § 3 dieses Ergänzungsgesetzes lautet: „Die Organisierung des Dienstes zum militärischen Schutz der Heimat und zum Schutz der Zivilbevölkerung wird durch Beschluß des Ministerrates eregelt.“ Auch Stoph hielt der Sache nach an der W. fest, als die Kasernierte Volkspolizei in Nationale ➝Volksarmee umbenannt wurde. Er sagte am 18. 1. 1956: „Gegenwärtig besteht keine Notwendigkeit, die allgemeine W. einzuführen.“ Aus mehreren Gründen verzichtet die Regierung der SBZ auf die formelle W.: 1. Sie braucht ein gewisses scheinbar bestechendes Argument für ihre Propaganda gegen die allgemeine W. der Bundesrepublik. 2. Sie scheut sich, der antibolschewistischen, ihr widerstrebenden Bevölkerung der SBZ Waffen in die Hand zu geben. 3. Der durch die Republikflucht sehr verschärfte Menschenmangel und die Produktionsschwächen der SBZ verhindern die Aufstellung einer W.-Armee; diese müßte 180.000 bis 200.000 Mann umfassen, und neben ihr würden die politisch besonders gesiebten Polizeitruppen (Grenzpolizei und Bereitschaftspolizei) nicht aufrechtzuerhalten sein. [S. 346]Da die W. auch nach dem 18. 1. 1955 notgedrungen ruhte, ergänzen die Nationale Volksarmee und die Polizeitruppen sich durch Werbungen, die dem Buchstaben nach freiwillig sind. Diese Werbung liegt bei der SED und den Massenorganisationen. Durch „Aufträge“ der SED bzw. der Organisationen an ihre Mitglieder (die in den Statuten vorgesehen sind) wird in sehr vielen Fällen ein Zwang ausgeübt, der die „freiwillige“ Meldung in ihr Gegenteil verkehrt. In anderen Fällen wird eine scheinbar freiwillige Meldung durch die Drohung erzwungen, dem widerstrebenden Republikbürger oder Jugendlichen den Arbeitsplatz zu nehmen oder ihm Berufsausbildung, Studienstipendien oder andere Ausbildungsmöglichkeiten zu sperren. Dieser als „freiwillig“ getarnte Zwang ist eine mittelbare W., die der SED zunächst genügt. (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 345–346 Wattfraß A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WeihnachtsgratifikationSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Formell wird eine allgemeine W. in der SBZ nicht durchgeführt. Dennoch wurde sie grundsätzlich festgelegt in der am 6. 9. 1955 beschlossenen Ergänzung der Verfassung. In Art. 5 der Verfassung heißt es nun: „Der Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen ist eine ehrenvolle nationale Pflicht der Bürger der DDR“; der § 3 dieses Ergänzungsgesetzes lautet: „Die Organisierung des Dienstes zum…
DDR A-Z 1958
1958: K
Kabarett Kabinette Kader Kaderabteilung Kaderbearbeiter Kaderpolitik Kadettenanstalt Kammerabkommen Kammergericht Kampfgruppen Kandidat Kapitalismus Kapitulantentum Karl-Marx-Orden Karl-Marx-Stadt Karrierist Kasernierte Volkspolizei Kassation Kaul, Friedrich Karl KdT Kennziffer Keßler, Heinz KGB Kiefert, Hans Kindergarten Kinderzuschlag, Staatlicher Kirchenfragen, Staatssekretariat für Kirchenpolitik Kirchensteuer Klasse Klassenjustiz Klassenkampf Klassenkampf auf dem Dorfe Kleinbauer Klubhäuser Klubräume Koenen, Bernhard Koenen, Wilhelm Koexistenz Kohlenindustrie Kolchose Kollektiv Kollektive Führung Kollektiverziehung Kollektivierung Kombinat Kominform Komintern Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer Kommissionen Kommissionsverträge Kommunalwirtschaftliche Unternehmen Kommunismus Kompensationsabkommen Komplexbrigade Komplexe Mechanisierung Komponisten und Musikwissenschaftler, Verband Deutscher Komsomol Konfliktkommission Konföderation König, Johannes Konkursrecht Konstruktivismus Konsultation Konsumgenossenschaften Konsumgüterversorgung Konsumspezialhandel Kontrolle Kontrollkommission Kontrollpunkte Kontrollrat Kontrollziffer Konzentrationslager Konzert- und Gastspieldirektion, Deutsche Korabelnikowa, Lydia Korfes, Otto Körperkultur und Sport, Staatliches Komitee für Kosmopolitismus Kowaljow, F. KP KPD KPdSU KPdSU, Geschichte der KPKK KPP Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung Kraftstoff-Vertrieb Kraftverkehr Kraftwagenerzeugung Kramer, Erwin Krankengeld Krankenstand Krankenversicherung, Freiwillige Kreditwesen Kreis Kreisforstamt Kreisgericht Kreiskommando Kreiskontore für Landwirtschaftlichen Bedarf, Staatliche Kreisstaatsanwalt Kreistag Krieg Kriegsopferversorgung Kriegsverbrecherprozesse Krise Krise des Kapitalismus, Allgemeine Kritik und Selbstkritik Kröger, Herbert Kuba Kuckhoff, Greta, geb. Lorke Kulturbolschewismus Kulturbund, Deutscher Kulturdirektor Kulturelle Massenarbeit Kultureller Austausch Kulturelles Erbe Kulturelle Verbindungen mit dem Ausland, Gesellschaft für Kulturerbe, Deutsches Kulturerbe, Nationales Kulturfonds Kulturhaus Kulturkommissionen Kultur, Ministerium für Kulturoffizier Kulturorganisator Kulturplan Kulturpolitik Kulturräume Kulturstätten, Betriebliche Kultur- und Sozialfonds Kulturverordnung Kündigungsrecht Kunstkommission Künstlerisches Volksschaffen, Preis für Kunstpolitik Kupferbergbau Kurella, Alfred Kuren der Sozialversicherung Kurorte Kursant KVP KVPD KWUKabarett Kabinette Kader Kaderabteilung Kaderbearbeiter Kaderpolitik Kadettenanstalt Kammerabkommen Kammergericht Kampfgruppen Kandidat Kapitalismus Kapitulantentum Karl-Marx-Orden Karl-Marx-Stadt Karrierist Kasernierte Volkspolizei Kassation Kaul, Friedrich Karl KdT Kennziffer Keßler, Heinz KGB Kiefert, Hans Kindergarten Kinderzuschlag, Staatlicher Kirchenfragen, Staatssekretariat für Kirchenpolitik Kirchensteuer Klasse …
DDR A-Z 1958
Eigentum (1958)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Einen einheitlichen E.-begriff gibt es nicht mehr. Man unterscheidet zwischen drei E.-formen: Volkseigentum, genossenschaftliches E. und privates E. Das „Volkseigentum“ und das genossenschaftliche E. genießen als gesellschaftliches E. besondere Förderung und erhöhten rechtlichen Schutz. Nach Art. 28 der Verfassung bedarf die Veräußerung und Belastung von Grundbesitz, Produktionsstätten und Beteiligungen, die sich im E. des Volkes befinden, der Zustimmung der für ihren Rechtsträger zuständigen Volksvertretung. Eine derartige generelle Genehmigung für den Verkauf „volkseigener“ Eigenheime [S. 82]und Siedlungshäuser ist durch ein entsprechendes Gesetz vom 15. 9. 1948 (GBl. S. 784) erteilt worden. Das E.-recht des BGB ist auf beide Formen des gesellschaftlichen E. nicht unmittelbar anzuwenden, „da das sozialistische E. eine neue revolutionäre, vom BGB nicht geregelte Institution darstellt“. Eine entsprechende Anwendung der übernommenen Normen ist nur insoweit zulässig, als diese dem Wesen der neuen E.-formen nicht widersprechen. Alle Bestimmungen des BGB, die einen ungewollten Verlust des E.-rechts nach sich ziehen, sind mit dem Wesen des sozialistischen E. nicht zu vereinbaren (Nathan, Neue Justiz. 1957, S. 756). So kann gesellschaftliches D. an beweglichen Sachen nicht gutgläubig von einem Nichtberechtigten erworben werden (OG, Urteil vom 8. 10. 1957, Neue Justiz 1957, S. 776). Das private E. war mehreren Enteignungs-Aktionen ausgesetzt. Durch die bereits 1945 eingeleitete Bodenreform wurden alle landwirtschaftlichen Privatbetriebe über 100 ha enteignet. Der Befehl Nr. 124 der SMAD ordnete die Enteignung von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“ (Sequesterbefehl) an. Dies sollte eine politische Reinigungsaktion darstellen und konnte nur als solche gerechtfertigt sein. In Wirklichkeit wurde die erste Sozialisierungsaktion im großen Stil durchgeführt. Der Befehl Nr. 64 der SMAD vom 17. 4. 1948 erklärte die Enteignung auf Grund des Befehls Nr. 124 für beendet. Etwa 40 v. H. der gesamten Industrieproduktion der SBZ war durch diesen Befehl in „Volks-E.“ übergeführt worden. Rechtsmittel gegen die Enteignung und sonstige Maßnahmen zur Wiederaufnahme von Sequesterverfahren waren nach dem Befehl Nr. 64 nicht mehr zulässig. Da bei Erlaß dieses Befehls über die meisten Einsprüche noch nicht verhandelt war, hatte diese Bestimmung zur Folge, daß in nahezu allen Enteignungsfällen die Einwendungen der enteigneten Eigentümer unbeachtet blieben. Die nächste Enteignungswelle wurde durch den Befehl Nr. 201 der SMAD eingeleitet, wonach Strafverfahren gegen angebliche Naziverbrecher durchgeführt werden konnten. Hier war es in jedem Fall möglich, durch Strafurteil auf Vermögensentzug zu erkennen. Nach Artikel 23 der Verfassung dürfen Enteignungen nur zum Wohle der Allgemeinheit und auf gesetzlicher Grundlage gegen angemessene Entschädigung vorgenommen werden, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. In einigen Enteignungsgesetzen ist eine Entschädigung vorgesehen; diese Ansprüche stehen jedoch oft nur auf dem Papier. So sind z. B. bis heute noch nicht die im Aufbaugesetz vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen über die Entschädigung der Eigentümer in Anspruch genommener Grundstücke ergangen. Der Mißbrauch des E. hat nach Art. 24 grundsätzlich entschädigungslose Enteignung und Überführung in das E. des Volkes zur Folge. Private wirtschaftliche Unternehmen, „die für die Vergesellschaftung geeignet sind“, können enteignet werden. Alle Bodenschätze, Naturkräfte, Bergwerke sowie die Betriebe der Eisen- und Stahlerzeugung und der Energiewirtschaft sind in „Volks-E.“ zu übernehmen (Art. 27 und 25). Eine weitere Möglichkeit zur entschädigungslosen Enteignung ist die Vermögenseinziehung in Strafverfahren, von der in den politischen Verfahren nach Artikel 6 der Verfassung und der Kontrollratsdirektive 38 und in den Wirtschaftsstrafverfahren reichlich Gebrauch gemacht worden ist. Auch einige der neuen Staatsverbrechen des Strafrechtsergänzungsgesetzes vom 11. 12. 1957 sehen die Vermögenseinziehung als Strafe vor. Das E. von Flüchtlingen unterlag nach der VO zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. 7. 1952 (GBl. S. 615) der Beschlagnahme und der Überführung in Volkseigentum (Flüchtlingsvermögen). Diese VO ist durch die „VO über die in das Gebiet der DDR und den Demokratischen Sektor von Groß-Berlin zurückkehrenden Personen“ vom 11. 6. 1953 (GBl. S. 805) aufgehoben worden. Vor dem 11. 6. 1952 ausgesprochene Beschlagnahmen von Flüchtlingsvermögen bleiben jedoch bestehen (Erbrecht). Nach der VO vom 23. 8. 1956 über die Entschädigung ehemaliger Gesellschafter für Beteiligungen an enteigneten Unternehmen und die Befriedigung langfristiger Verbindlichkeiten aus der Zeit nach dem 6. 5. 1945 (GBl. S. 683) und nach dem Gesetz über die Regelung der Ansprüche gegen Personen, deren Vermögen nach der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten oder auf Grund rechtskräftiger Urteile in das E. des Volkes übergegangen ist, vom 2. 11. 1956 (GBl. S. 1207), sollen die in den beiden Gesetzen bezeichneten Personengruppen für Vermögensverluste entschädigt werden, die durch Enteignungsmaßnahmen gegen andere Personen eingetreten sind. Nach dem Gesetz vom 23. 8. 1952 sind Ansprüche bis zur Höhe des Wertes der in das Volks-E. übernommenen Vermögenswerte zu [S. 83]befriedigen. Die Befriedigung der Ansprüche soll in Raten von 1.000 D-Mark Ost jährlich nach einer bestimmten, im Gesetz vorgesehenen Rangfolge erfolgen. Aus Anlaß eines Rechtsstreites eines in der SBZ enteigneten und in Volks-E. überführten Zweigbetriebes und des westdeutschen Hauptbetriebes hat das Oberste Gericht entschieden, daß die Enteignung für ganz Deutschland wirksam sei. Demgemäß sei auch das dem westdeutschen Betrieb gehörende Warenzeichen auf den volkseigenen Betrieb übergegangen (Neue Justiz 1954, S. 58). Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. Bonn 1958. 310 S. m. 61 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 81–83 Ehrenzeichen für Verdienste um das Grubenrettungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EingreifdivisionSiehe auch die Jahre 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Einen einheitlichen E.-begriff gibt es nicht mehr. Man unterscheidet zwischen drei E.-formen: Volkseigentum, genossenschaftliches E. und privates E. Das „Volkseigentum“ und das genossenschaftliche E. genießen als gesellschaftliches E. besondere Förderung und erhöhten rechtlichen Schutz. Nach Art. 28 der Verfassung bedarf die Veräußerung und Belastung von Grundbesitz, Produktionsstätten und Beteiligungen, die…
DDR A-Z 1958
Technik, Kammer der (KdT) (1958)
Siehe auch: Kammer der Technik: 1963 1965 1966 1969 Kammer der Technik (KdT): 1975 1979 1985 Technik, Kammer der: 1953 1954 1965 1966 1969 1975 1979 Technik, Kammer der (KdT): 1956 1959 1960 1962 1963 Im Mai 1946 durch den FDGB gegründete, Febr. 1951 mit Regierungsmitteln erheblich ausgebaute Institution zur fachlichen Förderung von Technikern. Die KdT baute zunächst auf den Einrichtungen und dem Vermögen der bis 1945 bestehenden technisch-wissenschaftlichen Vereinigungen auf, weitete jedoch später ihre Aufgaben erheblich, auch in politisch-propagandistischem Sinne, aus. Die Hauptaufgaben der KdT sind: Entwicklung der technischen Zusammenarbeit der Aktivisten, Neuerer, Meister, Techniker, Ingenieure und Wissenschaftler; Förderung des sozialistischen ➝Wettbewerbs in seinen verschiedenen Formen; Popularisierung, Verbreitung und Weiterentwicklung der Erfahrungen der Neuerer; „Unterstützung der Organisierung der nationalen Verteidigung“ insbesondere bei der „Ausrüstung der nationalen Streitkräfte mit der neuesten Technik“; „Heranbildung einer neuen technischen Intelligenz aus den Reihen der Jugend und der Aktivisten“; Durchführung der Nachwuchsplanung; Förderung der Qualifizierung; Weckung des Interesses bei Frauen für technische Berufe; Mitwirkung bei der Auswertung und Verbreitung technischer Literatur, insbesondere aus der SU; Aufklärung der technischen Intelligenz über die Anwendung der Methoden der Planwirtschaft; Mitarbeit an der Entwicklung der Normung, Typisierung und der Gütevorschriften für die Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Qualität der Erzeugnisse; „Aufklärung der technischen Intelligenz Westdeutschlands“. Dieser angeblich die Entwicklung fördernde wissenschaftliche Gedankenaustausch zwischen Ost und West ist als Propaganda und [S. 308]Spionage zugleich gedacht. Insgesamt bestehen — entsprechend der neuen Verwaltungsgliederung — einschließlich Ostberlins 15 Bezirke der KdT. Die organisatorische Grundeinheit, auf der sich die gesamte Organisation der KdT aufbaut, ist die Betriebssektion in den VEB. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 307–308 Techniker des Volkes, Verdienter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Technische IntelligenzSiehe auch: Kammer der Technik: 1963 1965 1966 1969 Kammer der Technik (KdT): 1975 1979 1985 Technik, Kammer der: 1953 1954 1965 1966 1969 1975 1979 Technik, Kammer der (KdT): 1956 1959 1960 1962 1963 Im Mai 1946 durch den FDGB gegründete, Febr. 1951 mit Regierungsmitteln erheblich ausgebaute Institution zur fachlichen Förderung von Technikern. Die KdT baute zunächst auf den Einrichtungen und dem Vermögen der bis 1945 bestehenden technisch-wissenschaftlichen Vereinigungen…
DDR A-Z 1958
Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse (1958)
Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Urania: 1966 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Auf Anregung des Kulturbundes (KB), des FDGB und der FDJ wurde am 17. 6. 1954 im Kabelwerk Oberspree (Ostberlin) die GzVwK. gegründet. Ihr Vorbild ist die sowjetische „Allunionsgesellschaft zur Verbreitung politischer und wissenschaftlicher Kenntnisse“, die u. a. die Tätigkeit des 1945 aufgelösten „Bundes kämpferischer Gottloser“ fortführte und deren Mitgl. nach dem Statut verpflichtet sind, jährlich mindestens zwei populärwissenschaftliche Vorträge zu halten. Zu den Aufgaben der sowjetzonalen Gesellschaft gehört es, „die Reste der … reaktionären Ideologie … in den Köpfen unserer Menschen zu überwinden“; insbesondere sollen „die Gesellschaftswissenschaften, gelehrt auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus, die Menschen zum aktiven Handeln, zur Veränderung ihrer Umwelt anleiten …“ (Einheit 7/1954). Die GzVwK. übernahm von den Volkshochschulen und dem KB nach und nach das gesamte populärwissenschaftliche Einzelvortragswesen. Sie hat 16.000 Mitglieder, 800 Angestellte und veranstaltete 1954 über 117.000 Vorträge. 1.~Vorsitzender: Prof. Dr. Rothmoler (SED). Zeitschriften: „Deutsche Außenpolitik“ und „Wissen und Leben“. (Erwachsenenbildung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 114 Gesellschaft für Sport und Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesellschaftlichSiehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Urania: 1966 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Auf Anregung des Kulturbundes (KB), des FDGB und der FDJ wurde am 17. 6. 1954 im Kabelwerk Oberspree (Ostberlin) die GzVwK. gegründet. Ihr Vorbild ist die sowjetische…
DDR A-Z 1958
Militärpolitik (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 207]Das Potsdamer Abkommen (Besatzungspolitik) sah auch für die SBZ eine völlige und dauernde Entwaffnung vor. Doch die SU und später in ihrem Aufträge die SED und die DDR betrieben eine M., indem sie 1. militärische und militärähnliche (paramilitärische) Verbände aufstellten und 2. weite Bereiche des öffentlichen und politischen Lebens schrittweise in den Dienst dieser Wiederbewaffnung stellten. Nur in den ersten drei Jahren blieb die SBZ von dieser M. verschont, denn die SU tarnte ihre Bolschewisierungsmaßnahmen (Verstaatlichung von ¾ der Industrie) mit der formellen Befolgung des Potsdamer Abkommens: die antimilitaristischen Formeln der Siegermächte und die antitotalitären Grundsätze der antifaschistisch-demokratischen Ordnung verboten die Schaffung von Streitkräften, die von vornherein Werkzeuge einer totalitären Staatspartei — der SED — und des sowjetischen Imperialismus waren. Immerhin traf schon vor Mitte 1948 die SU insgeheim einige Vorkehrungen für ihre M.: 1. Sie gab die (seit August 1946 im Gegensatz zu den Polizeien der westlichen Besatzungszonen zentralisierte) nichtmilitärische Volkspolizei schon sehr früh in die Hand der SED, um zuverlässige Kräfte für die künftige Zonenarmee in Bereitschaft zu halten; 2. sie baute seit 1. 12. 1946 eine militärähnliche kasernierte Grenzpolizei auf, die bis Mitte 1948 schon eine Stärke von 9.100 Mann erreichte, während in den westlichen Besatzungszonen an derartiges noch nicht zu denken war; 3. sie sammelte unter den deutschen Kriegsgefangenen in der SU Kräfte für die Kader der geplanten Zonenarmee. Die zunächst geheime und völlig getarnte Bewaffnung der SBZ begann Mitte 1948, als die Ende 1947 vollzogene Mundtotmachung der nichtmarxistischen Blockparteien (CDU und LDPD) die Umwandlung der SBZ in eine kommunistisch regierte Volksdemokratie eingeleitet hatte. Seit dem 3. 7. 1948 ließ die Besatzungsmacht militärische Einheiten (Kasernierte Volkspolizei) aufbauen. Sie sollten angeblich nur polizeiliche Bereitschaftsverbände sein, wuchsen in Wirklichkeit jedoch schon bis Anfang 1951 zu einer einsatzfähigen Armee von rund 65.000 Mann an, die 24 verstärkte, mit Artillerie und Panzern versehene Regimenter und zahlreiche Ausbildungs- und Sondereinheiten umfaßte. Seit Januar 1952 wurden nach scharfer Siebung mittels militärischer und parteikommunistischer Maßstäbe aus diesen Regimentern (die bis Januar 1949 Bereitschaften, danach Volkspolizei-Dienststellen hießen) sechs moderne motorisierte Divisionen zusammengestellt. Mit der Errichtung von Seestreitkräften der KVP wurde Mitte 1950 begonnen, mit der Vorbereitung einer Luftwaffe der KVP im März 1951. Schon in dieser Zeit verfügten die SU und die SED nicht nur über die KVP. Unter Willi Stoph arbeitete seit Mitte 1951 eine Stelle zur Organisierung einer Rüstungsindustrie der SBZ. Sie wirkte ganz geheim seit Oktober 1951 unter der Tarnbezeichnung „Büro für Wirtschaftsfragen“. Die Grenzpolizei war am 1. 3. 1951 etwa 17.000 Mann stark; die Transportpolizei war von 1946 bis 1951 auf rund 8.000 Mann angewachsen; und die seit Frühjahr 1950 aufgebauten Wachverbände des Ministeriums für Staatssicherheit (Staatssicherheitsdienst) umfaßten 1949 mindestens rund 6.000 Mann. Diese drei Verbände mit zusammen rund 31.000 Mann waren schon 1951 kasernierte militärähnliche Polizeitruppen, die militärisch einsetzbar waren. Da für die SBZ offiziell noch das Potsdamer Abkommen galt, wurde die als „Volkspolizei“ getarnte Armee bis zum Frühjahr 1952 nicht nur auf [S. 208]dem Papier überwiegend aus Freiwilligen gebildet. Für die noch nicht sehr umfangreichen Verbände fanden sich damals um so leichter Freiwillige, da sie 1. meist glaubten, einer bloßen Polizei beizutreten, da sie 2. weit besser verpflegt wurden als weite Teile der Bevölkerung, und da 3. das undemokratische, diktatorische und ausbeuterische Wesen der seit Oktober 1949 bestehenden „DDR“ erst allmählich sichtbar wurde. Diese verhältnismäßige Freiwilligkeit bei der Werbung für die Armee der SBZ war aber nur vorübergehend. Grundlegend und bezeichnend für die Armee (bis 1955 KVP, später Nationale ➝Volksarmee) und die militärähnlichen Polizeitruppen war von Anfang an und ist bis heute die politische Überwachung und Anleitung durch die Politorganisation der SED in den bewaffneten Kräften (Politverwaltung, Politschulung). Sie will Offiziere und Mannschaften zu dem Bewußtsein erziehen, sie seien wichtige Werkzeuge und Vorkämpfer 1. der SED, als der Vorhut der Arbeiterklasse, und 2. der vermeintlich sozialistischen, fortschrittlich-demokratischen und nationalen „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ (später, seit Anfang 1956, der „Arbeiter-und-Bauern-Macht“). Von großer Bedeutung war und ist für die Armee und die Polizeitruppen auch die scharfe und lückenlose Überwachung durch jene Organe und Spitzel des Ministeriums für Staatssicherheit, die mehr oder weniger verdeckt innerhalb der bewaffneten Kräfte eingesetzt sind. — Innerhalb der Armee, in etwas schwächerer Weise auch bei den Polizeitruppen, war und ist noch eine dritte Kontrollorganisation tätig, die zugleich anleitend wirkt: die sowjetischen Berater (Sowjetnik) für die militärische Ausbildung und Führung der Truppe. Ihr unbeschränkter Einfluß macht es deutlich, wie sehr die Armee der SBZ dazu bestimmt ist, ein Werkzeug des sowjetischen Imperialismus zu sein. Bis zum April 1952 wurde die strenge Abschirmung der M. der SBZ dadurch verstärkt, daß die SED und mit ihr alle politischen Mitträger der Blockpolitik und Organe der „DDR“ behaupteten, der SBZ läge eine Bewaffnung, eine M. völlig fern. So fehlte in dem (bis zum 5. 4. 1954 geltenden) II. Parteistatut der SED vom 24. 7. 1950 jeder Hinweis auf eine Waffen- oder Verteidigungspflicht der Parteimitglieder. So verwarf Walter ➝Ulbricht, als er am 9. 5. 1951 als 1. Stellv. des Ministerpräsidenten vor der Volkskammer sprach, jede Rüstung. Er sagte: „Wozu brauchen wir in Deutschland ein Heer, wo wir unsere ganze Kraft benötigen, um unsere deutsche Heimat wieder aufzubauen, und wo es in Europa niemanden gibt, der die Absicht hat, die Beziehungen mit einem friedliebenden Deutschland zu stören?“ Und Ministerpräsident Grotewohl behauptete am 11. 8. 1951 in bezug auch auf die KVP: „Die Volkspolizei der DDR hat keinen militärischen Charakter… Sie hat die Aufgabe, den friedlichen Aufbau der DDR gegen Saboteure, Spione und Diversanten zu schützen.“ Seit dem Mai 1952 bezeichnete die SED „nationale Streitkräfte“ als notwendig und betrieb ihre M. ziemlich offen. Zu dieser Wendung trug so manches bei: 1. Auf die Dauer ließ sich der Aufbau der Armee nicht verheimlichen; 2. die SU hatte am 10. 3. 1952 einem nach ihren Wünschen neutralisierten, wiedervereinigten und „demokratisierten“ (d. h. auf kaltem Wege bolschewisierten) Deutschland „eigene nationale Streitkräfte“ in Aussicht gestellt; 3. die Armee sollte offen zur Stärkung der Staatsgewalt der SBZ beitragen, die von der 2. Parteikonferenz der SED (am 12. 7. 1952) zum „Hauptinstrument bei der Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“ erklärt wurde. [S. 209]Die Regierung der SBZ gab ihre Streitkräfte unter Vorwänden bekannt. Sie stellte die Verteidigungsbemühungen der Westmächte gegen die Übermacht der sowjetischen Rüstung als „imperialistische Kriegstreibereien“ hin (so Pieck am 1. 5. 1952) und bezeichnete die immer weiter hingezögerte Verteidigungsplanung der bis dahin unbewaffneten Bundesrepublik als „wiedererstehenden Militarismus in Westdeutschland“ (so Ulbricht am 3. 5. 1952). Ulbricht forderte „den bewaffneten Schutz der DDR“. Außenminister Dertinger teilte am 8. 5. 1952 die bevorstehende Errichtung „nationaler Streitkräfte“ mit. Die SED mußte die Forderung nach einer „nationalen“ Armee im Bereiche des FDGB und vor allem auch in der FDJ in Verbindung mit Friedenskampf-Losungen bringen. Die Propaganda der SED ergab schon am 30. 5. 1952, daß das IV. Parlament der FDJ im Art. 4 der FDJ-Satzung den Dienst in der Armee verlangte: „Der Dienst in der Deutschen Volkspolizei ist für die Mitglieder der FDJ Ehrendienst.“ Die 2. Parteikonferenz der SED, die am 12. 7. 1952 die bisher „antifaschistisch-demokratische DDR“ zu einer Volksdemokratie umprägte und den raschen Übergang zum Sozialismus beschloß, legte auch die Rolle der Streitkräfte bei der geplanten Sowjetisierung des gesamten Deutschland fest. In Ulbrichts Referat, das zum Beschluß des ZK erhoben wurde, hieß es: „Die nationalen Streitkräfte werden die Armee des vom Imperialismus befreiten Volkes in der DDR sein … ein Werkzeug zur weiteren Stärkung der volksdemokratischen Grundlagen unserer staatlichen Ordnung … Sie werden erfüllt sein vom Willen zur Wiederherstellung der Einheit unseres Vaterlandes. Die nationalen Streitkräfte werden sich brüderlich verbunden fühlen mit allen patriotischen Kräften Westdeutschlands.“ Bezeichnenderweise hatte Ulbricht vorher in seinem Referat erklärt: „Die Schaffung nationaler Streitkräfte wird der Volksbewegung in Westdeutschland einen stärkeren Rückhalt und Mut in ihrem Kampf für den Sturz der Bonner Vasallenregierung geben.“ (Neue Welt 1952, Nr. 15, S. 1810 u. 1825.) Vom „nationalen“ Anstrich der M. versprach sich die SED starke Wirkungen auf breitere mittelständische Bevölkerungsteile, auf ehemalige Soldaten und vormalige Nationalsozialisten in der SBZ und in der Bundesrepublik. Deshalb wurde auch die Nationaldemokratische Partei (NDPD) für den nunmehr offenen Aufbau der Streitkräfte und ihre Propagierung sehr stark eingespannt. Um die von Mitte bis Ende 1952 vorgesehene Vergrößerung der Armee von etwa 65.000 auf rund 110.000 Mann zu erreichen, mußten Regierung und SED immer stärker zu Zwangseinziehungen greifen (Wehrpflicht), die z T. als Parteiauftrag oder Verbandsauftrag (der SED bzw. der FDJ) getarnt wurden. Die Verbesserung der militärischen Ausbildung und der Ausbau der Verbände führten schon am 1. 9. 1952 zur Aufstellung des ersten, drei Divisionen umfassenden Armeekorps, dem bald ein zweites folgte. Bezeichnend für die strenge, bis heute gewahrte Geheimhaltung und Tarnung aller militärischen Dinge war, daß die beiden Armeekorps als „Territorialverwaltungen“ bezeichnet wurden - und daß z. B. das Rüstungsamt, das zeitweise als „Amt für Wirtschaftslagen“ getarnt war, seit dem 1. 1. 1953 unter dem Decknamen „Staatliche Verwaltung für Auftragserteilung“ die Einfuhr und die Herstellung von Waffen leitete. Vorwiegend als Armeeministerium diente nach wie vor das Ministerium des Inneren (MdI). Nur die Bildung eines besonderen [S. 210]Staatssekretariates für Innere Angelegenheiten in diesem Ministerium (am 19. 2. 1953) deutete darauf hin, daß die Leitung der eigentlichen Inneren Verwaltung nur eine Seite dieses MdI ausmachte. Die als KVP auftretende Armee, deren See- und auch Luftstreitkräfte stärker ausgebaut wurden, wurde seit dem August durch zwei militärähnliche Milizorganisationen ergänzt: 1. die der vormilitärischen Ausbildung dienende Gesellschaft für ➝Sport und Technik (GST); 2. die Kampfgruppen der SED. Bis zum 7. 8. 1952, an dem der Ministerrat die GST errichtete, hatte die vormilitärische Ausbildung bei der FDJ gelegen. Sie wurde ihr entzogen, da sie organisatorischer Mängel nicht Herr wurde und da ihre Mitglieder sich noch allzusehr in pazifistischen Vorstellungen bewegten. — Von militärischer Bedeutung waren ferner die drei kasernierten militärähnlichen Polizeitruppen: 1. die Grenzpolizei, die seit Mai 1952 nicht mehr dem Innen-, sondern dem Staatssicherheitsministerium (MfS) unterstand; 2. die Transportpolizei, seit Januar 1953 ebenfalls dem MfS untergeordnet; 3. die Wachverbände des MfS. Wie schon vor der Ankündigung der „nationalen Streitkräfte“ hatte die SED die politische Erziehung und Schulung der Armee, der drei Polizeitruppen und der beiden Milizen inne. Die FDJ wurde zu der politischen Erziehung der Armee und der militärischen Organisationen herangezogen. Schon jetzt forderte die SED, nach dem Vorbild der Sowjetarmee sollten politisch-ideologische und militärische Schulung eng miteinander verbunden werden. Neben dem Netzwerk der Politschulung, das die Armee und die anderen bewaffneten Kräfte durchzog, waren auch nach dem Mai 1952 die Überwachungsnetze des Staatssicherheitsdienstes und der Sowjetniks über der Armee usw. ausgespannt. Während des Juni-Aufstandes 1953 gingen Teile der allgemeinen Volkspolizei (DVP) zum Volke über, doch die Wacheinheiten des MfS ließen sich von der SED überall bedenkenlos neben den Sowjettruppen gegen das Volk einsetzen. Die Zuverlässigkeit der KVP, auf deren Einsatz die sowjetische Besatzungsmacht vorsichtshalber nur in äußersten Notfällen zurückgriff, wurde nicht ernsthaft geprüft. — Nach dem 17. Juni ging die GST stark zurück, da FDJ und SED im Zeichen des Neuen Kurses die Zwangswerbung für sie zunächst abschwächten. Die Erfahrungen mit der Volkspolizei (DVP) und der GST sowie die Ungewißheit darüber, wie sich die KVP im Ernstfälle bewähren würde, bewogen die Regierung zu ständiger Siebung und Härtung der KVP in politischer und militärischer Beziehung. Ferner wurden 1. die DVP überprüft; 2. kasernierte Bereitschaftskommandos der DVP (unabhängig von den Wacheinheiten der Staatssicherheit) aufgestellt; 3. bei Wiederbelebung und erneuter Vergrößerung der GST deren politische Schulung mindestens so stark betrieben wie die militärische; 4. neue Kampfgruppen der SED dort errichtet, wo es gegen den stillen Widerstand vieler Industriearbeiter und Behördenangestellter schon möglich war. Noch rascher und rücksichtsloser als vor dem 17. Juni 1953 wurde die KVP nach Beendigung des „Neuen Kurses“ zu einer bewußt politischen Armee entwickelt und entsprechend geschult. Die KVP warb nicht nur mit sozialistisch-klassenkämpferischen, sondern auch mit „nationalen“ Losungen, aber das allgemeine Mißtrauen der Bevölkerung, vor allem der Jugend, konnte sie nicht überwinden. Nur eine Minderheit ließ sich [S. 211]von den Zielsetzungen der KVP ergreifen - und die SED versuchte, diese Minderheit zu ihrem zuverlässigen Werkzeug zu erziehen. Die SED konnte es nicht wagen, die allgemeine Wehrpflicht einzuführen, obgleich diese zu den grundsätzlichen Forderungen marxistisch-leninistischer M. gehört. Die SED beschloß auf ihrem IV. Parteitag (am 5. 4. 1954) in ihrem neuen Statut (9. Abs. der Einl.) die „aktive Verteidigung der Heimat, des Staates der Arbeiter und Bauern“. Bei seiner Satzungsänderung am 18. 6. 1955 machte es der FDGB seinen Mitgliedern zur „Pflicht, die DDR und ihre Errungenschaften zu verteidigen“, d. h. in der Armee ihren Wehrdienst zu leisten. Auch der Sport wurde für die M. eingespannt: Manfred Ewald (SED), der Vorsitzende des Staatlichen Komitees für Körperkultur und Sport, erhob auf der III. Sportkonferenz (25. 11. 1955) die Forderung, den Massensport für die vormilitärische Erziehung einzusetzen. Die Propaganda für die M. stieß immer wieder auf den Widerwillen der Bevölkerung. Deshalb erachtete es z. B. Innenminister Willi Stoph, Chef der KVP, am 14. 4. 1954 für „erforderlich, den Ungeist des Pazifismus … entschieden zu bekämpfen“. — Auf der gleichen Linie lag die Verfassungsergänzung, welche die Volkskammer am 26. 9. 1955 beschlossen hatte. Sie erhob, im Hinblick auf eine später vielleicht notwendige Wehrpflicht, den Verteidigungsdienst zur „nationalen Ehrenpflicht der Bürger der DDR“. Gerade weil die Militärpropaganda so geringe Erfolge hatte, setzte die SED alles daran, um die KVP und die vier Polizeitruppen zu verbessern und auszubauen: Die Grenzpolizei wurde bis Ende 1955 auf etwa 34.000 Mann gebracht; die Transportpolizei zählte damals rund 9.000; die militärähnlichen Bereitschaftskommandos der Volkspolizei rund 13.000; die aus den Wacheinheiten der Staatssicherheit entstandenen „inneren Truppen“ zählten etwa 15.000 Mann. Diese rund 71.000 Mann standen neben der Armee (KVP) zur Verfügung. Auch die Kampfgruppen fielen seit Mitte 1955 nicht nur politisch, sondern auch militärisch ins Gewicht, und die GST entlastete die KVP nicht unbeträchtlich. Sie war neben der FDJ das beste Werbungsfeld der KVP und der vier verschiedenen Polizeitruppen. Bereits die KVP wurde mit dem Anspruch erzogen, sie sei die eigentlich berufene gesamtdeutsche Armee. Seit dem 18. 1. 1956, seit der Umbenennung der KVP in Nationale Volksarmee (NVA) wird dieser Anspruch noch stärker betont. Sie soll, so erklärte am 18. 1. 1956 der Minister für Nationale Verteidigung, Willi Stoph, „den Interessen des ganzen deutschen Volkes dienen … auf der Wacht für die Sicherung des Friedens“. Sie soll ein Machtinstrument werden, das entscheidend an der geplanten Bolschewisierung auch der Bundesrepublik mitwirkt. „Die Arbeiterklasse Deutschlands“, so sagte Stoph am 12. 6. 1957, „verfügt in Gestalt der NVA über eine reguläre, den Anforderungen eines modernen Krieges entsprechende Armee“. Vor diesem Hintergrund muß die gesamte M. der SBZ gesehen werden: die Hebung der Politschulung, der Disziplin und der militärischen Schlagkraft aller bewaffneten Kräfte, ferner der Kampfgruppen und der GST. Die ständige Überwachung der Armee und aller anderen Verbände muß dabei seit 1956 immer wieder verschärft werden, denn der Widerspruch zwischen den demokratisch und national klingenden Losungen der „DDR“ einerseits und der Wirklichkeit dieses Gebildes andererseits ist zu groß. Mehr denn je ist die M. der SED auf die [S. 212]Jugend angewiesen. Deshalb verlangt das Statut der FDJ vom 27. 5. 1954 den Einsatz der Mitglieder in der vormilitärischen Erziehung und den Wehrdienst in jeder Form. Die NVA trägt wieder die feldgraue deutsche Uniform des 1. und 2. Weltkrieges, aber die Sowjetarmee gilt ihr als Vorbild. Und unter Berufung auf den Marxismus-Leninismus soll sie zu einem Werkzeug des sowjetischen Imperialismus erzogen werden. Diese Rolle spielt die Volksarmee auch insofern, als sie dem Oberkommando des Warschauer Paktsystems untersteht. Als bolschewistische Armee arbeitet sie unter strengster Geheimhaltung gegenüber der Öffentlichkeit. So ist das Rüstungsamt der SBZ seit Anfang 1956 als „Amt für Technik“ getarnt. Die zielbewußte M. der SED hat der Armee und den Polizeitruppen eine beträchtliche Kampfkraft gegeben. Dies gilt auch von großen Teilen der beiden Milizen, vor allem der Kampfgruppen der SED. Man darf dies nicht unterschätzen. Es darf aber auch nicht übersehen werden, daß das unablässige Bemühen der SED, aus der Armee (und den Polizeitruppen wie den Milizen) eine starr kommunistische Parteiarmee zu machen, schwere Konflikte in die Armee trägt. Es führt zu schweren Spannungen mit den soldatischen Kräften der Armee und mit den menschlich-freiheitlichen Elementen unter den Soldaten und auch Offizieren. Die nicht geringe Zahl jener Soldaten und Polizeisoldaten, die in die Bundesrepublik fliehen, ist aufschlußreich. So verschärfen sich seit Mitte 1956 die schon lange bestehenden Unstimmigkeiten zwischen jenen Offizieren, die mehr militärisch als parteipolitisch denken, und den vorwiegend kommunistisch geschulten Offizieren und Polit-Offizieren. Auch nach der Ausrufung der Nationalen Volksarmee hat die SED es nicht gewagt, die allgemeine Wehrpflicht einzuführen. Vielmehr versucht sie wie vor 1956, in parteiergebenen Kernverbänden (in der Grenzpolizei, in der Bereitschaftspolizei und in den Kampfgruppen) Einsatzkräfte gerade gegen das drohende, ihr unzuverlässig erscheinende Volk zu bilden. Diese Tatsache läßt Schlüsse auf die wirklichen Ergebnisse der M. zu. Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Boutard, R. J.: L'Armée en Allemagne Orientale … Paris 1955, Nouvelles Éditions Latines. 208 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Bericht über den Aufbau der Volkspolizei in der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) Frühjahr 1951. 27 S. Die Kasernierte Volkspolizei in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (Denkschrift). (BMG) 1954. 44 S. m. 6 Anlagen. Die vormilitärische Ausbildung in der Sowjetzone. Materialien über die „Gesellschaft für Sport und Technik“. (BMG) 1952. 12 S. Garthoff, Raymond L.: Die Sowjetarmee — Wesen und Lehre (m. Einführung v. General a. D. Günther Blumentritt, übers. v. Helmut Bohn). Köln 1955, Markus-Verlag. 592 S. m. 12 Karten. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BB) 1958. 174 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 207–212 Militärgerichtsbarkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MilitärstaatsanwaltschaftSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 207]Das Potsdamer Abkommen (Besatzungspolitik) sah auch für die SBZ eine völlige und dauernde Entwaffnung vor. Doch die SU und später in ihrem Aufträge die SED und die DDR betrieben eine M., indem sie 1. militärische und militärähnliche (paramilitärische) Verbände aufstellten und 2. weite Bereiche des öffentlichen und politischen Lebens schrittweise in den Dienst dieser Wiederbewaffnung stellten. Nur in den ersten…
DDR A-Z 1958
Weltfriedensrat (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 ständiger Ausschuß der Weltfriedensbewegung, hieß zunächst Weltfriedenskomitee, wurde erst auf dem 1. Weltfriedenskongreß im November 1950 in W. umbenannt. Sitz des W. und seines ständigen Exekutivbüros ist Prag. Die scheinbar überparteiliche Zusammensetzung und die teils allgemein humanitäre, teils christliche Tonart des W. kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß er sowjetisch gesteuert wird und wie die Weltfriedensbewegung dem Sowjetimperialismus dient. Präsident des W. war der kommunistische französische Atomphysiker Frédéric Joliot bis zu seinem Tode (14. 8. 1958). Die Zweifel und die Kritik am Büro des W., die vor allem während des Sowjetangriffes auf das ungarische Volk sich bei vielen Anhängern der Weltfriedensbewegung regten, nötigten den W. zu taktischen Zugeständnissen: Er ließ durch das Mitglied des Büros des W., Frau Isabella Blum, am 27. 11. 1949 (s. „Neue Zeit“ v. 28. 11. 1956) auf der 12. Tagung des Deutschen ➝Friedensrates mitteilen: „Wenn bisher der Eindruck entstanden sei, als folge der Weltfriedensrat der Politik der Sowjetunion, so sollten in Zukunft deutlich die Probleme der eigenen Länder im Mittelpunkt der nationalen Friedensbewegungen stehen. Eine der vordringlichsten Aufgaben in Europa sei die Bekämpfung der westdeutschen Wiederaufrüstung.“ Diese taktische Weisung ist deutlich genug. Seit 1957, seitdem die NATO sich um ein atomares Gegengewicht gegen die sowjetische Rüstung und Atombewaffnung bemühen muß, sucht der W. die Diskussion über diese Fragen für die sowjetischen Zwecke zu verfälschen und zu mißbrauchen. Der W. unterhielt für Agitationszwecke in Wien ein Zweigsekretariat, zu dessen Auflösung sich die österreichische Regierung am 2. 2. 1957 veranlaßt sah. Die amtliche Begründung weist darauf hin, daß die Veröffentlichungen des kommunistisch gelenkten W. in letzter Zeit eine einseitige Stellungnahme zu weltpolitischen Vorgängen erkennen ließen und daß er durch Verbreitung derartiger einseitiger Resolutionen von Österreich aus in die innerstaatlichen Verhältnisse anderer Länder einzuwirken versuchte. Damit werde die Neutralität Österreichs gefährdet. Die undemokratische und antiparlamentarische Agitation des W. macht ihn tatsächlich — was auch vom WGB gilt — zu einer getarnten Ersatzorganisation für die [S. 347]Komintern bzw. das Kominform. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 346–347 Weltfriedensbewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WeltgewerkschaftsbundSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 ständiger Ausschuß der Weltfriedensbewegung, hieß zunächst Weltfriedenskomitee, wurde erst auf dem 1. Weltfriedenskongreß im November 1950 in W. umbenannt. Sitz des W. und seines ständigen Exekutivbüros ist Prag. Die scheinbar überparteiliche Zusammensetzung und die teils allgemein humanitäre, teils christliche Tonart des W. kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß er sowjetisch gesteuert wird und wie die…
DDR A-Z 1958
1958: N, O, Ö
Nachrichtenpolitik Nachtsanatorium Nachwuchsplan Namensgebung, Fest der Namokel, Karl Nasarowa, Nina Nation Nationale Front Nationale Geschichtsbetrachtung Nationaleinkommen Nationales Aufbauwerk Nationale Streitkräfte Nationale Volksarmee Nationalhymne Nationalismus Nationalität Nationalitätenpolitik Nationalkomitee Freies Deutschland Nationalpreis Nationalpreis für Kunst und Literatur Nationalpreis für Wissenschaft und Technik Naturalhilfsfonds Naturgemäße Viehhaltung Naturschutz NDPD Neubauer Neubrandenburg Neubürger Neuerer Neuererbewegung Neuerermethoden Neuerermethoden in der Landwirtschaft Neuer Kurs Neulehrer Neumann, Alfred 1909 NF NKFD NKWD Nomenklatursystem Norden, Albert Norm Normative Normenkatalog Notariat Notenbank, Deutsche (DNB) NVA Oberbürgermeister Oberkommando des Warschauer Paktsystems Oberschulen Oberstes Gericht Objektivismus Oder-Neiße-Linie Oelßner, Fred Öffentlicher Tadel Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen OG Ökonomie und Planung, Hochschule für ÖLB Operativoffizier Operativplanung Operativstab, Zentraler Opitz, Gerhard Opitz, Kurt Opportunismus Organisation-Instrukteurabteilung Orlopp, Josef Örtliche Industrie Örtlichen Landwirtschaft, Betriebe der (ÖLB) Örtliche Organe Örtliche Räte Örtliche Wirtschaft Ostblock Ost-West-HandelNachrichtenpolitik Nachtsanatorium Nachwuchsplan Namensgebung, Fest der Namokel, Karl Nasarowa, Nina Nation Nationale Front Nationale Geschichtsbetrachtung Nationaleinkommen Nationales Aufbauwerk Nationale Streitkräfte Nationale Volksarmee Nationalhymne Nationalismus Nationalität Nationalitätenpolitik Nationalkomitee Freies Deutschland Nationalpreis Nationalpreis für Kunst und Literatur Nationalpreis für Wissenschaft und Technik Naturalhilfsfonds…
DDR A-Z 1958
Arbeiterwohnungsbau (1958)
Siehe auch: Arbeiterwohnungsbau: 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG): 1969 1975 1979 1985 Genossenschaftlicher Wohnungsbau durch die gemäß VO vom 10. 12. 1952 errichteten „A.-Genossenschaften“, die insbesondere durch die Beschäftigten von Großbetrieben gebildet werden. Auch bei mittleren und kleineren Betrieben einschl. dem Groß- und Einzelhandel sind A.-Genossenschaften gestattet, und auch zwischen mehreren kleineren Betrieben können entsprechende Abkommen getroffen werden. Ferner sind staatliche Verwaltungen, Universitäten, Institute usw. zum A. zugelassen. Die „Betreuung“ der A.-Genossenschaften obliegt den Vorständen der Industriegewerkschaften. Durch den A. wird kein privates Eigentum für die Mitglieder der A.-Genossenschaften geschaffen. Die erstellten Wohnungen bilden einen „unteilbaren Fonds“. Die Mitglieder der A.-Genossenschaften behalten nur die beigesteuerten persönlichen finanziellen Leistungen als privates Eigentum. Nach einer VO vom 14. 3. 1957 erhalten die A.-Genossenschaften aus dem Staatshaushalt ein zinsloses Darlehen bis zu 85 v. H. der Baukosten. Höchstbetrag des Darlehens ist nach dem Kostenstand von 1957 der Betrag von 24.000 DM Ost je Wohnungseinheit. Die als Eigenmittel aufzubringenden Genossenschaftsanteile der Wohnungsinteressenten betragen für eine 1½-Zimmer-Wohnung 1.500 DM, für eine 2½-Zimmer-Wohnung 2.100 DM. Die Anteile sind innerhalb von zehn Jahren in monatlichen Raten zu je mindestens 20 DM einzuzahlen. Baugelände sollen die örtlichen Verwaltungsorgane unentgeltlich stellen. Die Verteilung fertiggestellter Wohnungen soll in der Reihenfolge des Eintritts in die A.-Genossenschaft und nach der persönlichen finanziellen und Arbeitsleistung des Genossenschaftsmitgl. erfolgen. Die Zahl der im A. seit 1950 erstellten Wohnungen ist von den SBZ-Behörden nie bekanntgegeben worden. Mit großer Wahrscheinlichkeit betrug sie jährlich weitaus weniger als 10.000. Der allgemeine Baustoffmangel in der Zone hat auch dem A. sehr enge Grenzen gesetzt. (Wohnungsbau, Bauwirtschaft, Nationales Aufbauwerk) Literaturangaben Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 25 Arbeiter-und-Bauern-Macht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsamtSiehe auch: Arbeiterwohnungsbau: 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG): 1969 1975 1979 1985 Genossenschaftlicher Wohnungsbau durch die gemäß VO vom 10. 12. 1952 errichteten „A.-Genossenschaften“, die insbesondere durch die Beschäftigten von Großbetrieben gebildet werden. Auch bei mittleren und kleineren Betrieben einschl. dem Groß- und Einzelhandel sind A.-Genossenschaften gestattet, und auch zwischen mehreren kleineren Betrieben können…
DDR A-Z 1958
Luftverkehr (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1956 wurde der L. in der SBZ ausschließlich von den L.-Gesellschaften der SU und der Volksdemokratien betrieben. Die von ausländischen Flugzeugen beflogenen Linien führten nach Moskau und nach den Hauptstädten der Volksdemokratien; außerdem bestanden Luftverbindungen über Brüssel nach Paris und über Kopenhagen–Stockholm nach Helsinki. Die einzige innerdeutsche Linie war die Luftverbindung Berlin-Leipzig. Mit der Gründung einer eigenen L.-Gesellschaft mit dem traditionellen Namen Deutsche Lufthansa wurde der Aufbau einer eigenen sowjetzonalen L.-Gesellschaft vorbereitet. Die Deutsche Lufthansa ist ein „volkseigener“ Betrieb und wurde bei der Gründung im Mai 1954 dem Ministerium des Innern, dann dem Ministerium für Nationale Verteidigung und schließlich 1958 dem Ministerium für Verkehrswesen unterstellt. Der regelmäßige Flugdienst wurde 1956 mit der Eröffnung der Linie Berlin-Warschau aufgenommen. Gegenwärtig werden im Auslandsverkehr die Fluglinien nach Moskau, Budapest, Bukarest, Prag, Warschau und Sofia bedient. In absehbarer Zeit soll der L. nach China mit eigenen Düsenflugzeugen der Deutschen Lufthansa aufgenommen werden. Eine der wichtigsten Voraussetzungen hierfür ist der Ausbau des selbst für Propellerflugzeuge unzulänglichen Flugplatzes Berlin-Schönefeld. Neben den planmäßigen Flügen führt die Deutsche Lufthansa auch Bedarfsflüge, insbesondere zur Beförderung von politischen und diplomatischen Delegationen, durch. Die Verbindung mit den west- und nordeuropäischen Hauptstädten wird durch Einschaltung ausländischer Fluggesellschaften aufrechterhalten. Der Inlands-L. mit eigenen Maschinen wurde im Sommer 1957 aufgenommen. Von Berlin aus werden regelmäßig angeflogen: Leipzig, Barth (Ostsee), Dresden und Erfurt. Ferner bestehen von Leipzig, Dresden und Erfurt ebenfalls Luftverbindungen nach Barth, das hauptsächlich als Flugplatz für den Ostseebäder-Verkehr dient. Für Rostock wird ein neuer Flughafen angelegt, außerdem ist ein Flughafen in Chemnitz in Bau. Der Bestand an Flugzeugen der Lufthansa beläuft sich auf etwa 30 Maschinen, großenteils aus sowjetischer Produktion (Typ IL 14). Da Ersatzteile aus der SU bezogen werden müssen, fallen zahlreiche reparaturbedürftige Maschinen längere Zeit für den Verkehr aus. Der sowjetzonale L. ist völlig unwirtschaftlich, so daß gewaltige Subventionen erforderlich sind, um ihn auch nur in seinem jetzigen Umfang aufrechtzuerhalten. Die unwirtschaftlichen kurzen Strecken im innerdeutschen L., die unzureichende Auslastung der Flugzeuge, die unverhältnismäßig hohen Verwaltungskosten und die Amortisation für die Flugplatzanlagen usw. lassen eine Rentabilität des sowjetzonalen L. auf lange Zeit nicht zu. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 196 Luftschutz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LuftwaffeSiehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1956 wurde der L. in der SBZ ausschließlich von den L.-Gesellschaften der SU und der Volksdemokratien betrieben. Die von ausländischen Flugzeugen beflogenen Linien führten nach Moskau und nach den Hauptstädten der Volksdemokratien; außerdem bestanden Luftverbindungen über Brüssel nach Paris und über Kopenhagen–Stockholm nach Helsinki. Die einzige innerdeutsche Linie war die Luftverbindung Berlin-Leipzig. Mit der…
DDR A-Z 1958
Sport (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem Zusammenbruch war jede sportliche Betätigung verboten. Die S.-Vereine wurden aufgelöst, das Vereinsvermögen wurde beschlagnahmt und durch die S.-Dezernenten bei den Volksbildungsämtern der Kreise und Gemeinden verwaltet (Beschlagnahme). Am 1. 10. 1948 wurde durch den FDGB und die FDJ der Deutsche Sportausschuß (DSA) gebildet. Die sportliche Betätigung wurde immer mehr auf die neu gegründeten Betriebssportgemeinschaften (BSG) verlagert. Das „Gesetz über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der Deutschen Demokratischen Republik und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei S. und Erholung“ vom 8. 2. 1950 (GBl. S. 95) brachte einen weiteren Schritt zur Verstaatlichung des S. In Leipzig wurde die Hochschule für Körperkultur zur Ausbildung von Dozenten, S.-Lehrern und Trainern und zur Förderung der wissenschaftlichen Arbeit des S. errichtet. Durch VO vom 24. 7. 1952 (GBl. S. 635) wurde das Staatliche Komitee für Körperkultur und S. gegründet. Die Präambel dieser VO läßt erkennen, welche Bedeutung dem S. für die Verwirklichung der politischen Ziele der SBZ zukommt: „Die Regierung muß dafür sorgen, daß in der DDR gesunde, frohe, kräftige und willensstarke Menschen heranwachsen. Menschen, die ihre Heimat lieben, fest zur Regierung und ihrem Präsidenten stehen, die zur Ehre unseres Landes ihre sportliche Meisterschaft ständig erhöhen, treue und unverbrüchliche Freunde des großen Sowjetvolkes sind, die mit Willenskraft, Härte, Ausdauer und Mut alle Schwierigkeiten überwinden, die von unversöhnlichem Haß gegen alle Feinde des Friedens und des Fortschritts erfüllt sind und die die sozialistischen Errungenschaften unserer Werktätigen gegen alle Bedrohungen schützen und verteidigen.“ Das Komitee ist oberste staatliche Instanz auf allen Gebieten des S. Der Vorsitzende (Dr. Hans Schuster) ist Staatssekretär mit eigenem Geschäftsbereich. Er untersteht dem stellv. Ministerpräsidenten Ulbricht. Aufgabe des Komitees ist es, „die wissenschaftliche Grundlage für die Körperkultur und S.-Arbeit so zu entwickeln, daß diese Mittel der demokratischen Erziehung und der Stärkung der Gesundheit der Werktätigen sowie deren Vorbereitung zur Arbeit und zur Verteidigung der DDR bilden; die Erfahrungen der Sowjetunion auf dem Gebiete der Körperkultur und des S. für die DDR auszuwerten und allen Sportlern zugänglich zu machen; die Sportler zur aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu mobilisieren und zur Erfüllung der Aufgaben anzuhalten, die die Regierung der DDR ihnen stellt“. Der Leistungs- und Wettkampfsport wurde von den im DSA vereinigten Sektionen der einzelnen Fachgebiete betreut. Am 14. 4. 1957 wurde der „Deutsche Turn- und Sportbund“ (DTSB) gebildet, der alle Aufgaben des damit aufgelösten DSA übernahm. Die Sektionen des DSA wurden in Fach[S. 292]verbände des DTSB umgewandelt. Präsident des DTSB wurde Rudi Reichert, der frühere Leiter des DSA. Der DTSB übernahm außerdem vom Komitee für Körperkultur und S. alle Aufgaben der fachlichen Leitung und Finanzierung. Die Industrie-S.-Vereinigungen nach sowjetischem Muster bilden die Grundlage des S. Sie sind selbständige Organisationen der Gewerkschaften, die 10 v. H. des gesamten Beitragsaufkommens für den S. verwenden müssen. Sie heißen für alle Sportarten: Aktivist (IG Bergbau) Aufbau (IG Bau Holz) Empor (IG Handel) Einheit (IG VBV) Fortschritt (IG Textil) Chemie (IG Chemie) Lokomotive (IG Eisenbahn/Verkehr) Medizin (IG Gesundheitswesen) Motor (IG Metall) Post (IG Post) Rotation (IG Druck u. Papier) Stahl (IG Metallurgie) Traktor (IG Land u. Forst) Turbine (IG Energie) Wismut (IG Wismut) Wissenschaft (IG Erziehung, Lehrer) Außerdem gibt es die S.-Vereinigungen „Vorwärts“ und „Dynamo“ der VP und der Nationalen ➝Volksarmee. Die Grundeinheiten der S.-Vereinigungen sind die Betriebssportgemeinschaften (BSG). Schon 1952 wurden auf Anweisung des Komitees für Körperkultur und S. in vielen S.-Arten „Schwerpunkte“ gebildet. In diesen zu Schwerpunkten erklärten S.-Klubs werden die Spitzensportler unter besonders qualifizierten Trainern zusammengezogen. Zur „Hebung des Leistungsniveaus“ ist 1952 eine einheitliche S.-Klassifizierung der „Demokratischen S.-Bewegung“ beschlossen worden als ein „Hebel, mit dem die Demokratische S.-Bewegung die Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf des deutschen Volkes um den Frieden, die Herstellung der demokratischen Einheit Deutschlands und die Festigung der antifaschistisch-demokratischen Ordnung beschleunigt“. Diese Klassifizierung, die durch „breite Popularisierung unter allen Sportlern zu einer Massenbewegung zur Erfüllung der Klassennormen“ entwickelt wurde, sieht folgende Titel und Leistungsklassen vor: Verdienter ➝Meister des S., Meister des S., Sportler 1., 2. und 3. Klasse. In die Leistungsklassen werden Sportler aufgenommen, die die für die entsprechende Klasse aufgestellte Norm erfüllen und das S.-Leistungsabzeichen besitzen. (Auszeichnungen) Der Förderung des Wehrsports dient das dem entsprechenden sowjetischen Wehrsportabzeichen nachgebildete S.-Leistungsabzeichen „Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung des Friedens“. Geländemarsch, Hindernislauf und Kleinkaliberschießen gehören zu den Übungen für Männer, Frauen und Jugendliche. Die eigentliche Wehrertüchtigung ist Aufgabe der am 6. 8. 1952 gegründeten Gesellschaft für ➝Sport und Technik (GST). Die Aufgabe der sog. Demokratischen S.-Bewegung besteht neben der einer Massenorganisation vor allem in der „gesamtdeutschen Arbeit“. Der gesamtdeutsche Sportverkehr ist ein wichtiges Mittel der Agitation gegen den „Bonner Adenauer-Staat“. Über den S. sucht die SBZ internationale Anerkennung zu finden. Mehrere Fachverbände des DTSB sind inzwischen in die internationalen S.-Verbände aufgenommen worden. Auch das Nationale Olympische Komitee wurde 1955 provisorisch mit der Auflage anerkannt, daß unter Einigung mit dem NOK der Bundesrepublik nur eine deutsche Mannschaft an den Olympischen Spielen teilnehmen durfte. Für die in der SBZ im März 1958 durchgeführte Hallenhandballweltmeisterschaft mußte auf Beschluß des Internationalen Handballverbandes ebenfalls eine gesamtdeutsche Mannschaft gebildet werden. In Übereinstimmung mit der auf staatsrechtliche Anerkennung gerichteten Politik werden in allen Publikationen der SBZ gesamtdeutsche Mannschaften und gesamtdeutsche Meisterschaften abgelehnt: „Meister von Gesamtdeutschland ist ein Luftgebilde, eine Fiktion, solange die bewußte Trennung unserer beiden Staaten infolge der politischen Maßnahmen des Westens Bestand hat, solange sich keine Verwirklichung unseres Vorschlages absehen läßt, eine deutsche Konföderation zu bilden, solange im Gegenteil Bonn zum Atomangriffskrieg rüstet und den kalten Krieg mit Hilfe von Spionage- und Agentenzentralen gegen unsere Republik weiter betreibt.“ („Neues Deutschland“ vom 6. 12. 1957). Literaturangaben Kortenberg, Walter: Der Sport in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1954. 198 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 291–292 Spontaneität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SporttotoSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem Zusammenbruch war jede sportliche Betätigung verboten. Die S.-Vereine wurden aufgelöst, das Vereinsvermögen wurde beschlagnahmt und durch die S.-Dezernenten bei den Volksbildungsämtern der Kreise und Gemeinden verwaltet (Beschlagnahme). Am 1. 10. 1948 wurde durch den FDGB und die FDJ der Deutsche Sportausschuß (DSA) gebildet. Die sportliche Betätigung wurde immer mehr auf die neu gegründeten…
DDR A-Z 1958
Sachsen-Anhalt (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ; gebildet 1945/47 aus den preußischen Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg, dem Land Anhalt und kleineren braunschweigischen und thüringischen Gebietsteilen; 24.657 qkm, 4,1 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 10. 1. 1947, Hauptstadt: Halle; Landesfarben: Schwarz-Gelb; Wirtschaft: Braunkohlenbergbau und -industrie, Kali-, Salz-, Kupfer- und Eisengewinnung, Metall-, Stickstoff- und chemische Industrie, hochintensive Landwirtschaft. — Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Halle und Magdeburg aufgehoben; staatsrechtliche Stellung des Landes seither unklar. S.-A. ist hervorgegangen aus der 1815 gebildeten preußischen Provinz Sachsen (geschichtliche Entwicklung bis 1815: Brandenburg, Sachsen), die 1944 im Zuge der sog. Reichsreform bei Unterstellung des Reg.-Bez. Erfurt unter den Reichsstatthalter in Thüringen in die Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg geteilt wurde. In den letzten Wochen des 1. Weltkrieges wurden die Provinzen von amerikanischen, britischen und sowjetischen Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fiel auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch das westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegene Gebiet an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung des Landes Anhalt in die wiedervereinigte Provinz und die Errichtung der „Provinzialverwaltung für die Provinz Sachsen“ unter Präsident Dr. Erhard Hübener (LDP). der sie im Oktober 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 45,8 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dezember 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Provinzialregierung unter Ministerpräsident Dr. Erhard Hübener (LDP) und beschloß am 10. 1. 1947 die „Verfassung der Provinz S.-A.“, die am folgenden Tage in Kraft trat. Nach der Auflösung Preußens durch den Alliierten Kontrollrat wurde die Provinz im Juli 1947 auch staatsrechtlich Land. An Stelle des im August 1949 zurückgetretenen Dr. Hübener wurde Werner Bruschke (SED) Ministerpräsident. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 ist S.-A. Land der „DDR“. Das dem Landtag am 25. 7. 1952 aufgezwungene „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Lande S.-A.“ beraubte das Land seiner staatsrechtlichen Handlungsfähigkeit. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 270 Sachsen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SachversicherungSiehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ; gebildet 1945/47 aus den preußischen Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg, dem Land Anhalt und kleineren braunschweigischen und thüringischen Gebietsteilen; 24.657 qkm, 4,1 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 10. 1. 1947, Hauptstadt: Halle; Landesfarben: Schwarz-Gelb; Wirtschaft: Braunkohlenbergbau und -industrie, Kali-, Salz-, Kupfer- und Eisengewinnung, Metall-, Stickstoff- und chemische Industrie,…
DDR A-Z 1958
Devisen (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch das Gesetz über den D.-Verkehr und D.-Kontrolle vom 8. 2. 1956 und den zahlreichen DB sind Erwerb, Besitz und Umlauf sämtlicher D.-Werte innerhalb der SBZ und zwischen der SBZ und dem Ausland einer straffen Kontrolle unterworfen worden. Zahlungsmittel ausländischer Währung darf nur die Deutsche ➝Notenbank besitzen. Bei Auslandsreisen müssen daher D.-Inländer (Personen mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt in der SBZ) eine entsprechende staatliche Sondergenehmigung beantragen, wenn sie ausländische Zahlungsmittel mitnehmen wollen. Bei der Rückkehr von Auslandsreisen sind die ausl. Zahlungsmittel den Grenzkontrollorganen vorzulegen und in Ostmark einzutauschen. Edelmetalle, Edelsteine und Perlen dürfen nicht mitgenommen werden, handelsüblich gefertigte Gegenstände aus diesen Materialien wie Schmucksachen nur, soweit sie „zum notwendigen Reisebedarf“ gehören. Solche Gegenstände dürfen im Ausland weder verkauft, verschenkt oder verliehen werden. Gegen besondere Paßeintragung können bis zu 100 DM Ost mitgeführt werden, dürfen aber nicht im Ausland ausgegeben werden, sondern sollen „zur Bestreitung der ersten Ausgaben bei der Wiedereinreise dienen“. Die rechtsgeschäftliche Begründung von Zahlungsverpflichtungen an Ausländer unterliegt der Genehmigungspflicht. Die Zahlungen an Ausländer (z. B. Mieten, Pachten, Kapitalrückzahlungen) dürfen nur auf ein D.-Ausländerkonto bei der Deutschen Notenbank bzw. in Berlin beim Berliner ➝Stadtkontor vorgenommen werden. Der Ausländer darf verfügen z. B. zur Zahlung von Steuern, Unterhaltungskosten für Vermögen im Inland, Unterstützungen und Unterhaltszahlungen. Die Entscheidung über Anträge auf Zahlung trifft die Deutsche Notenbank bzw. das Stadtkontor. Da die SBZ das Valutamonopol hat, ist der Besitz von ausländischen Zahlungsmitteln nur mit Besitzbescheinigung der Deutschen Notenbank statthaft. Besitzt ein SBZ-Bewohner im Ausland Vermögen, dann unterliegt es der Anmeldepflicht. Die Bestimmungen des D.-Gesetzes gelten nicht im Zahlungsverkehr mit der Bundesrepublik und Westberlin. Ab 10. Dez. 1957 werden beim An- und Verkauf von D. und Sorten für nichtkommerzielle Zahlungen zu den amtlichen D.-Umrechnungssätzen Aufschläge bzw. gesonderte Sorten-An- und Verkaufssätze angewandt. (Vgl. Tabellen in DFW 1–2/1958.) Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. Bonn 1958. 310 S. m. 61 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 74 Devastierter Betrieb A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DevisenbonusSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch das Gesetz über den D.-Verkehr und D.-Kontrolle vom 8. 2. 1956 und den zahlreichen DB sind Erwerb, Besitz und Umlauf sämtlicher D.-Werte innerhalb der SBZ und zwischen der SBZ und dem Ausland einer straffen Kontrolle unterworfen worden. Zahlungsmittel ausländischer Währung darf nur die Deutsche ➝Notenbank besitzen. Bei Auslandsreisen müssen daher D.-Inländer (Personen mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt in…
DDR A-Z 1958
Oberschulen (1958)
Siehe auch: Oberschule: 1956 Oberschulen: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die O. bilden die Oberstufe (Klassen 9 bis 12) der allgemeinbildenden Schulen. Ihnen wurde 1949 in den Schulpolitischen Richtlinien die Aufgabe gestellt, eine neue „demokratische“ Intelligenz durch „Hebung und Vertiefung der Allgemeinbildung“ heranzubilden. Heute hat sie die Aufgabe, „sozialistische Menschen“ bzw. eine „sozialistische Intelligenz“ zu erziehen, über die Zulassung der Schüler zur O. entscheidet eine Kreiskommission unter dem Vorsitz des Leiters der Abteilung Volksbildung des Rates des Kreises. (Erziehungswesen) Die O. ist in drei Züge aufgegliedert: A-Klassen neusprachlich, B-Klassen mathematisch-naturwissenschaftlich, C-Klassen altsprachlich. Fremdsprachlicher Unterricht in den A-, B- und C-Klassen: 1. Fremdsprache in allen Klassen Russisch; A-Klassen: die 2. Fremdsprache wird vom Ministerium bestimmt (Französisch, Englisch, Polnisch, Tschechisch), 3. Fremdsprache Latein; B-Klassen: 2. Fremdsprache Latein; C-Klassen: 2. Fremdsprache Latein, 3. Fremdsprache Griechisch. Die Behörden sind vor allem an dem Besuch der B-Klassen interessiert. Der Unterricht wird durch detaillierte Lehrprogramme geregelt, deren Anforderungen häufig geändert werden. Seit 1957 wird eine Umgestaltung der Bildung und Erziehung im Geiste der polytechnischen Erziehung betrieben (u. a. auch Werkunterricht und Verbindung des Unterrichts mit praktischer Arbeit). Wenn auch die Disziplinen des Marxismus-Leninismus nicht als Lehrfach erscheinen, hat die O. doch ihre Anfangsgründe in Geschichte, Deutsch, Staatsbürgerkunde zu vermitteln. Der Dialektische Materialismus besitzt die Monopolstellung bei der vorgeschriebenen weltanschaulichen Erziehung, die den gesamten Unterricht zu durchdringen hat. Das seit 1949 geschaffene System der Kontrollarbeiten und Versetzungsprüfungen ist seit 1956 reduziert worden. Die Bestimmungen über die Reifeprüfung forderten 1955/56 schriftliche Arbeiten in Deutsch, Mathematik und Russisch und eine mündliche Prüfung in zwei Fächern, davon eines Geschichte oder Gegenwartskunde. Mit den vorgeschriebenen Kenntnissen wird immer noch eine politische Parteinahme für das bestehende Regime gefordert. Die O. und ihre Lehrer sind verpflichtet, die Arbeit der FDJ-Gruppen, die an größeren Schulen von einem hauptamtlichen FDJ-Sekretär geleitet werden, zu unterstützen. Die Schüler der O. können sich im Rahmen der „außerschulischen Erziehung“ in Sportklubs, Interessengemeinschaften (z. B. für Technik, Naturwissenschaften) oder Volkskunstgruppen — nach Wahl — beteiligen. Die Zahl der O. ist seit 1945 erhöht worden. 1945 gab es 327 O. mit 74.992, 1956 387 O. mit 96.380 Schülern. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß 1945 die Gesamtzahl der Schüler allgemeinbildender Schulen erheblich größer war als 1956 (2.115.439 gegen 1.632.920). Außerdem sind bis Ende 1953 915 Mittelschulen gegründet worden. Zahl der Lehrer an O.: 6.178. Zahl der Schüler je Klasse: 24,85. Schüler je Lehrer: 15,6. Die Anzahl der Arbeiter- und Bauernkinder betrug 1955 49 v. H. (Mittelschule) Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 226 Oberkommando des Warschauer Paktsystems A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Oberstes GerichtSiehe auch: Oberschule: 1956 Oberschulen: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die O. bilden die Oberstufe (Klassen 9 bis 12) der allgemeinbildenden Schulen. Ihnen wurde 1949 in den Schulpolitischen Richtlinien die Aufgabe gestellt, eine neue „demokratische“ Intelligenz durch „Hebung und Vertiefung der Allgemeinbildung“ heranzubilden. Heute hat sie die Aufgabe, „sozialistische Menschen“ bzw. eine „sozialistische Intelligenz“ zu erziehen, über die Zulassung der Schüler…
DDR A-Z 1958
Interzonenverkehr (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 a) Personenverkehr. Nach der Kapitulation mußten laut Beschluß des Kontrollrats alle Personen, die aus einer Besatzungszone in eine andere reisen wollten, einen durch die Besatzungsmacht ausgestellten Interzonenpaß besitzen. Während mit der Vereinigung der westlichen Besatzungszonen der Interzonenpaß dort wegfiel, kamen im I. mit der SBZ, vornehmlich seit der Währungsreform und der Berliner Blockade, erhebliche Schwierigkeiten hinzu. Besucher aus Westdeutschland benötigten zum Grenzübertritt außer dem Interzonenpaß eine Aufenthaltsgenehmigung der sowjetzonalen Behörden. Auch Reisende zwischen Westberlin und Westdeutschland benötigten auf Grund von Viermächteabmachungen in beiden Richtungen einen Interzonenpaß. Beim Grenzübertritt ist der Besitz von DM Ost verboten, DM West müssen zum Zwangskurs 1:1 eingewechselt werden. Während in der SBZ bis zum Juni 1953 Interzonenpässe nur in Ausnahmefällen ausgegeben wurden, hatte sich seit der Verkündung des Neuen Kurses ein reger I. entwickelt. Neben dem legalen I. besteht ein ausgedehnter illegaler I., insbesondere von Flüchtlingen und Personen, die im Auftrag sowjetzonaler Stellen zwischen der Bundesrepublik und der SBZ zur Beförderung von Nachrichten, Propagandamaterial usw. hin- und herreisen. Der Interzonenpaßzwang wurde durch die westlichen Besatzungsmächte am 16. 11. 1953 aufgehoben. Die Regierung der „DDR“ schloß sich diesem Schritt an mit der Einschränkung, daß bei Einreisen in die SBZ weiterhin eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich ist, während Ausreisende aus der SBZ für die Dauer ihrer Reise ihren Personalausweis gegen eine polizeiliche Personalbescheinigung Umtauschen müssen. Im Sommer 1957 setzte eine Propaganda der SED ein mit dem Ziel, den ständig ansteigenden Reiseverkehr von Bewohnern der Zone und von Ostberlin nach Westdeutschland einzudämmen, die sich zu direkten Verboten von Westreisen für bestimmte Personengruppen (Studenten, Oberschüler, Angehörige von Staatsjugendorganisationen usw.) steigerte. Ende 1957 wurden diese Maßnahmen außerordentlich verschärft. Während bis dahin nur Auslandsreisen ohne Genehmigung strafbar waren, ist seit dem „Gesetz zur Abänderung des Paßgesetzes“ vom 11. 12. 1957 (Paßwesen) jedes Verlassen der „DDR“ ohne Erlaubnis, also auch die Reise in das Bundesgebiet und nach Westberlin, unter Strafe gestellt. Wenn die Antragsteller Verwandte in der BRD haben, die ohne polizeiliche Abmeldung die Zone verlassen haben, wird die Ausreisegenehmigung versagt. Außerdem müssen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Betriebe, in denen die Antragsteller tätig sind, vorgelegt werden. Neuerdings sind Fälle bekannt geworden, in denen der Bürgermeister und ein weiterer Bewohner die Bürgschaft für die rechtzeitige Rückkehr des Antrag[S. 145]stellers in die „DDR“ übernehmen mußten. Infolge dieser Maßnahmen ist der I. schlagartig zurückgegangen. Während im Januar 1956 noch 115.800 Besucher aus der Zone nach der BRD kamen, waren es im Januar 1958 nur 48.000, die Vergleichszahlen für Februar 1957 und 1958 lauten 113.800 bzw. 40.800. Der Reiseverkehr zwischen der Bundesrepublik und Westberlin ist im Potsdamer Abkommen geregelt. Es dürfen nur die Interzonenzüge, die zugelassenen Autobahnen und die kontrollierten Luftkorridore benutzt werden. Im allgemeinen wickelt sich der Verkehr ohne Reibungen ab, es kommen jedoch immer wieder Behinderungen und Schikanen an den Grenzübergangsstellen durch die sowjetzonalen Organe vor. — Bewohner der BRD, die in die Zone einreisen wollen, müssen sich nach wie vor durch die zu besuchende Person beim zuständigen Rat des Kreises eine schriftliche Aufenthaltsgenehmigung besorgen lassen, was in der Regel drei Wochen in Anspruch nimmt. Westberliner benötigen für Reisen in die Zone einen Passierschein, der nur in eiligen Fällen sofort ausgestellt wird. Zur Bestreitung der Aufenthaltskosten müssen Reisende einen Umtausch von Westmark in Ostmark im Verhältnis 1:1 vornehmen. b) Güterverkehr. Der Güterverkehr hat entsprechend der Entwicklung des Interzonenhandels ständig zugenommen. Im Jahre 1957 bezogen die Bundesländer aus der „DDR“ für 671,5 Mill. DM Waren und lieferten für 784,7 Mill. DM. Westberlin bezog Waren im Werte von 145,8 Mill. DM, während die Lieferungen nur 61,1 Mill. DM ausmachten. Im Verkehr zwischen Berlin (West) und dem Bundesgebiet spielt der Güterkraftverkehr eine hervorragende Rolle: Etwa 40 v. H. des gesamten Güterverkehrs werden durch den Güterkraftverkehr bestritten. 1957 wurden vom Bundesgebiet nach Berlin (West) 2,6 Mill.~t Güter allein mit LKW transportiert, in der Gegenrichtung 790.000~t. Der überwiegende Teil des Lastkraftwagenverkehrs vom Bundesgebiet nach Berlin und der Zone wie auch in der umgekehrten Richtung wird über den Kontrollpunkt Helmstedt-Marienborn abgewickelt. (Kontrollpunkte) c) Der Interzonenpostverkehr unterliegt Beschränkungen, die sich auf das Verbot von Geldsendungen beziehen und alle Warengattungen und -mengen ausschließen, die als Handelsware gelten können. Zahlreiche Paketkontrollstellen führen dauernd Kontrollen über die Einhaltung der Bestimmungen für Geschenksendungen durch. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 144–145 Interzonenhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InvestitionenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 a) Personenverkehr. Nach der Kapitulation mußten laut Beschluß des Kontrollrats alle Personen, die aus einer Besatzungszone in eine andere reisen wollten, einen durch die Besatzungsmacht ausgestellten Interzonenpaß besitzen. Während mit der Vereinigung der westlichen Besatzungszonen der Interzonenpaß dort wegfiel, kamen im I. mit der SBZ, vornehmlich seit der Währungsreform und der Berliner Blockade,…
DDR A-Z 1958
CDU (1958)
Siehe auch: CDU: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Christlich-Demokratische Union: 1965 1966 1969 Christlich-Demokratische Union (CDU): 1975 1979 Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU): 1985 Abk. für Christlich-Demokratische Union. Auf den Gründungsaufruf vom 26. 6. 1945 erfolgte am 9. 7. 1945 die Genehmigung der SMAD. Zunächst war die Partei, unter Leitung von Dr. Hermes und Dr. Schreiber und nach deren erzwungenem Rücktritt infolge eines Konfliktes mit der SMAD in der Bodenreform, und Schulfrage unter Leitung von Jakob Kaiser, mit Erfolg darauf bedacht, ein Gegengewicht gegen die SED darzustellen. Nachdem Kaiser auf Grund seines Protestes gegen die Volkskongreß-Politik durch Eingriff der SMAD sein Amt als Vorsitzender nicht mehr ausüben durfte, geriet die CDU unter Nuschke entgegen dem Willen der Mitglieder in völlige Abhängigkeit der SED. Dementsprechend wandelte sich das ideologische Konzept zum „christlichen Realismus“. Danach sind — nach der Definition des Generalsekretärs Götting auf der Meißener Arbeitstagung im Okt. 1948 — „echte Christen Friedensfreunde“, woraus sich ergebe, daß sie im „Friedenslager“ der SU stehen müßten, wie auch Christus im Lager des Fortschritts gestanden habe („Neue Zeit“, Nr. 244/1951). Der 6. Parteitag im Okt. 1952 nahm die vollständige Unterwerfung unter die SED an. Nach der neuen Satzung werden ein „Politischer Ausschuß“ und ein „Hauptvorstand“ entsprechend dem Politbüro und dem ZK der SED als oberste Organe gebildet. „Wir sind eine einschränkungslos sozialistische Partei“ (Nuschke auf dem 6. Parteitag). Stimmen bei den Landtagswahlen 1946 = 2.378.346 (von 9.490.907), Mitgliederstand Dez. 1946 = 218.000, Dez. 1950 = 150.000, Anfang 1953 = 155.000, Mitte 1955 etwas über 100.000. Mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Parteivorsitzenden wurde nach dem Tod von Nuschke am 18. 3. 1958 August ➝Bach beauftragt. Generalsekretär: Gerald ➝Götting. Zentralorgan: „Neue Zeit“, außerdem fünf Provinzzeitungen. Gesamtauflage der CDU-Tagespresse: etwa 200.000. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 67 Calbe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Chemische IndustrieSiehe auch: CDU: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Christlich-Demokratische Union: 1965 1966 1969 Christlich-Demokratische Union (CDU): 1975 1979 Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU): 1985 Abk. für Christlich-Demokratische Union. Auf den Gründungsaufruf vom 26. 6. 1945 erfolgte am 9. 7. 1945 die Genehmigung der SMAD. Zunächst war die Partei, unter Leitung von Dr. Hermes und Dr. Schreiber und nach deren erzwungenem Rücktritt infolge…
DDR A-Z 1958
Gnadenrecht (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit Ausnahme von Art. 107 der Verfassung, wonach der Präsident der Republik das Begnadigungsrecht ausübt, fehlt es in der SBZ an einer gesetzlichen Regelung über das Recht zur Begnadigung und das Gnadenverfahren. Nachdem verschiedene Entwürfe einer Gnadenordnung ausgearbeitet worden waren, aber nie die Billigung aller beteiligten Stellen gefunden hatten, wurde schließlich im Januar 1954 eine Gnadenordnung erstellt. Eine Veröffentlichung erfolgte nicht. Den mit der Bearbeitung von Gnadensachen befaßten Referenten in der Präsidialkanzlei wurde der Wortlaut dieser Gnadenordnung erst im Juni 1954 mitgeteilt. Im Oktober 1954 gab der Staatssekretär im Ministerium der Justiz, Dr. Toeplitz, den Vorsitzenden der Anwaltskollegien (Rechtsanwaltschaft) mündlich bekannt, daß eine Gnadenordnung erlassen sei, daß diese aber nicht veröffentlicht werde, und teilte den wesentlichen Inhalt mit der Bitte um Unterrichtung der anderen Kollegiums-Anwälte mit. Danach ist Gnadeninstanz bei Todesstrafen und allen Freiheitsstrafen der Staatspräsident, für Geldstrafen und Nebenstrafen ein für jeden Bezirk gebildeter besonderer Gnadenausschuß, dem der Leiter der Bezirksjustizverwaltungsstelle, der Bezirksgerichtsdirektor und der Bezirksstaatsanwalt angehören. Die Gnadenentscheidung des Staatspräsidenten wird in jedem Einzelfall durch eine Stellungnahme dieses Gnadenausschusses vorbereitet. Auf den Gnadenbericht des Bezirksgnadenausschusses ergeht eine Stellungnahme des Justizministeriums und des Generalstaatsanwalts, in vielen Fällen auch noch des Innenministeriums. In der Präsidialkanzlei wird nach Eingang der Akten und einzelnen Stellungnahmen lediglich geprüft, für welche Meinung eine Mehrheit besteht und dementsprechend entschieden. Diese Entscheidungen, die Staatssekretär Max Opitz (SED) trifft, beruhen also nicht auf sachlichen Erwägungen der für die Entscheidung an sich zuständigen Instanz. Einen Gnadenerweis gegen den Willen der Staatsanwaltschaft gibt es in der Praxis nicht. Gnadengesuche sollen von Ehegatten, Geschwistern oder Personen eingereicht werden, die in gerader Linie mit dem Verurteilten verwandt sind. Gnadengesuche von Rechtsanwälten werden zwar heute nicht mehr, wie etwa bis zum Jahre 1956, grundsätzlich zurückgewiesen, finden aber volle Beachtung und Bearbeitung nur bei Verurteilungen zu Todesstrafe. Von Angehörigen eingereichte Gnadengesuche sollten auch die Mitwirkung eines Rechtsanwaltes nicht erkennen lassen. Neben einem Gnadenerweis gibt es während des Strafvollzuges noch die Möglichkeit der bedingten Strafaussetzung. (Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 118 GM A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Goethe-PreisSiehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit Ausnahme von Art. 107 der Verfassung, wonach der Präsident der Republik das Begnadigungsrecht ausübt, fehlt es in der SBZ an einer gesetzlichen Regelung über das Recht zur Begnadigung und das Gnadenverfahren. Nachdem verschiedene Entwürfe einer Gnadenordnung ausgearbeitet worden waren, aber nie die Billigung aller beteiligten Stellen gefunden hatten, wurde schließlich im Januar 1954 eine Gnadenordnung erstellt.…
DDR A-Z 1958
Verwaltungsneugliederung (1958)
Siehe auch: Verwaltungsneugliederung: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verwaltungsreform: 1953 1954 1956 1959 1960 Die entscheidende Phase der V. wurde eingeleitet durch das auf den Beschlüssen der II. Parteikonferenz der SED (9.–12. 7. 1952) beruhende „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR“ vom 23. 7. 1952 (GBl. [S. 331]S. 613), das die Länder anwies, eine Neugliederung ihrer Gebiete vorzunehmen, und die Überleitung der bisher von den Landesregierungen wahrgenommenen Aufgaben auf die Organe der zu bildenden Bezirke anordnete. Auf Grund dieser Weisung beschlossen die Landtage bereits am 25. 7. 1950 gleichlautende Gesetze „über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe“ in den Ländern (Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) und beraubten damit die Länder ihrer staatsrechtlichen Handlungsfähigkeit. Anfang August 1952 war die Errichtung der 14 Bezirke mit der Konstituierung der Bezirkstage und der „Wahl“ der Räte der Bezirke abgeschlossen und die Neugliederung des Gebietes der SBZ in 216 Kreise (194 Land- und 22 Stadtkreise) durchgeführt. Die ursprünglich geplante Verfassungsänderung unterblieb jedoch offenbar mit Rücksicht auf den „Kampf um die Einheit Deutschlands“; auch die Länderkammer wurde nicht aufgelöst. Trotz des Verlustes ihrer Handlungsfähigkeit durch den Wegfall ihrer Organe (Aufhebung der Landtage und der Landesregierungen) bestehen die Länder fort; ihre staatsrechtliche Stellung ist jedoch unklar. Durch diese V. im Zuge des Aufbaus des Sozialismus ist das zentralstaatliche Verwaltungsmonopol durchgesetzt worden. Die „DDR“ stellt sich seither als zentralisierter Einheitsstaat dar. (Verfassung, Regierung und Verwaltung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 330–331 Verwaltungsgerichtsbarkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerwaltungsreformSiehe auch: Verwaltungsneugliederung: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verwaltungsreform: 1953 1954 1956 1959 1960 Die entscheidende Phase der V. wurde eingeleitet durch das auf den Beschlüssen der II. Parteikonferenz der SED (9.–12. 7. 1952) beruhende „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR“ vom 23. 7. 1952 (GBl. [S. 331]S. 613), das die Länder anwies, eine Neugliederung ihrer…
DDR A-Z 1958
Verfassung (1958)
Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 [S. 325]Wie das deutsche Volk aus der Erfahrung seiner jüngsten Geschichte weiß, bietet das geschriebene Wort einer V. allein noch nicht die Gewähr dafür, daß nicht ihr Geist verfälscht oder ihr Inhalt ausgehöhlt wird. Blieb doch die Weimarer Reichsverfassung unter der Herrschaft des Nationalsozialismus in Geltung, obwohl dessen Diktatur zu den Normen dieser V. in eklatantem Widerspruch stand. Wenn man sich nicht die Möglichkeit eines solchen Widerspruchs zwischen äußerem Wortlaut und tatsächlichem Geschehen vor Augen hält, ist die staatsrechtliche Entwicklung in der SBZ nur schwer zu verstehen. Durch die militärische Eroberung Ost- und Mitteldeutschlands und durch die Bestimmungen der dem Potsdamer Abkommen vorangegangenen Vereinbarungen der vier Siegermächte über das Kontrollverfahren in Deutschland vom 5. Juni 1945 (die die höchste Regierungsgewalt für das betreffende Besatzungsgebiet dem jeweiligen Oberbefehlshaber der Besatzungsstreitkräfte übertrugen), war die SU in die tatsächliche, unbeschränkte Verfügungsgewalt über ein Gebiet gelangt, dessen Bewohner — durch Hunger, Not und Entbehrungen und die seelische Erschütterung des politischen und militärischen Zusammenbruchs gelähmt — bereit waren, sich an den von der Besatzungsmacht gegebenen Richtlinien für den staatlichen Neuaufbau zu orientieren. — Daß die SU schon 1945 die Absicht hatte, das von ihr besetzte Gebiet politisch, wirtschaftlich und kulturell im Sinne des Bolschewismus umzuformen, ergibt sich aus dem heute — nach dreizehnjähriger Besetzungsdauer — erreichten hohen Grad der Anpassung an sowjetische Verhältnisse. Ob diese Tendenz der sowjetischen Besatzungspolitik von vornherein erkennbar war, ist umstritten. Als Richtschnur für die staatliche Entwicklung in der SBZ wie in Deutschland überhaupt sind von der Potsdamer Konferenz die Begriffe Demokratisierung und Entmilitarisierung verkündet worden (Potsdamer Abkommen, Abschnitt III, Einleitung). Das Wort Demokratie hat in der sowjetischen Vorstellungswelt jedoch einen völlig anderen Inhalt als in der freien Welt. Nach Stalin ist „die Demokratie in der SU … eine Demokratie für die Werktätigen“, und er glaubt daher, „daß die Verfassung der UdSSR die einzige bis zum letzten demokratische Verfassung der Welt ist“ (Rede Stalins über die V. der UdSSR am 25. 11. 1936, in „Die Stalinsche Verfassung“, Ostberlin, 1950, S. 34 f.). In der gleichen Rede hatte Stalin wörtlich gesagt: „Ich muß zugeben, daß der Entwurf der neuen Verfassung tatsächlich das Regime der Diktatur der Arbeiterklasse aufrechterhält, ebenso wie er die jetzige führende Stellung der Kommunistischen Partei der UdSSR unverändert beibehält.“ (a. a. O., S. 33 f.) Nach sowjetischer Auffassung sind also vollendete „Demokratie“ und bolschewistische Diktatur gleichbedeutende Begriffe. Für die deutsche Bevölkerung, die nach den schmerzlichen Erfahrungen unter der nationalsozialistischen Diktatur eine echte Demokratie und damit freiheitliche und rechtsstaatliche Verhältnisse ersehnte, hielt die sowjetische Besatzungsmacht 1945 jedoch politische Formen bereit, die eine solche echte Demokratie nur zu bedeuten schienen. Im Sommer 1945 hatte die SMAD nicht nur die KPD, sondern auch drei im westlichen Sinne demokratische Parteien zugelassen: die SPD, die CDU und die LDPD. Das schien auf eine annähernde Wieder[S. 326]herstellung des Parteiensystems der Weimarer Republik hinauszulaufen. Die Wiedererweckung der deutschen Demokratie war aber in der SBZ nur eine scheinbare. Die vier Parteien haben niemals Gelegenheit erhalten, sich in freien Wahlen miteinander zu messen. Bevor nämlich im Oktober 1946 die ersten Wahlen (Gemeinde- und Landtagswahlen) erfolgten, war bereits der erste entscheidende Schritt auf dem Wege zur „Volksdemokratie“ getan worden: der im April 1946 unter sowjetischem Druck vorgenommene Zusammenschluß von KPD und SPD zur „Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands“, der SED. Nach den Wahlen im Oktober 1946, bei denen die SED trotz massivster sowjetischer Wahlbeeinflussung nicht die absolute Mehrheit erhielt, hat sich die SED nie wieder zu einer Wahl gestellt, bei der zwischen mehreren Listen gewählt werden konnte. Die Sowjets erzwangen vielmehr die sog. Blockpolitik, in die nicht nur die drei Parteien SED, CDU und LDPD, sondern auch die im Sommer 1948 auf sowjetischen Befehl gegründete „Nationaldemokratische Partei Deutschlands“ (NDPD) und die „Demokratische Bauernpartei Deutschlands“ (DBD) sowie die sog. demokratischen Massenorganisationen einbezogen wurden. Ohne Wahlen, lediglich auf dem Wege der Delegierung, wurden von den Blockparteien und Massenorganisationen Vertreter nominiert, die am 6. und 7. 12. 1947 als erster sog. Volkskongreß zusammentraten. In derselben Weise wurde der am 17. und 18. 3. 1948 (gleichzeitig mit der Hundertjahrfeier der deutschen Revolution von 1848) tagende „Zweite Volkskongreß“ berufen, der sich selbst zu einem „Deutschen Volksrat“ erklärte. Dieser nicht aus Wahlen, sondern durch willkürliche Berufungen entstandene „Deutsche Volksrat“ ließ durch einen Verfassungsausschuß den „Entwurf einer Verfassung für die Deutsche Demokratische Republik“ ausarbeiten, der am 22. 10. 1948 veröffentlicht wurde. Am 19. 3. 1949 wurde dieser Verfassungsentwurf von dem „Volksrat“ nach unbedeutenden Änderungen angenommen. Am 15. und 16. 5. 1949 erfolgte schließlich in der SBZ eine Abstimmung über eine willkürlich zusammengesetzte „Einheitsliste“ des „Blocks“, bei der nur mit „Ja“ oder „Nein“ gestimmt oder ein ungültiger Stimmzettel abgegeben werden konnte. Trotz der sehr intensiven, z. T. auf national gefärbte Parolen gestutzten Propaganda wurden insgesamt nur 61,8 v. H. „Ja“-Stimmen, in Ostberlin sogar nur 51,7 v. H. „Ja“-Stimmen gezählt. Dieses Abstimmungsergebnis reichte aber aus, um die „Einheitsliste“ als „gewählt“ zu erklären. So entstand der „Dritte Deutsche Volkskongreß“ (mit 1523 Delegierten), der am 30. 5. 1949 die V. bestätigte und die Ernennung der 330 Abgeordneten des neuen „Deutschen Volksrates“ vornahm. Wieder ohne Wahlen konstituierte sich dieser „Volksrat“ schließlich am 7. 10. 1949 auf Grund des der LDP und CDU aufgezwungenen verfassungsändernden Gesetzes vom 7. 10. 1949 (GBl. S. 1) als „Provisorische Volkskammer der DDR“. Zugleich wurden eine „Provisorische Regierung der DDR“ eingesetzt, eine „Provisorische Länderkammer der DDR“ gebildet und durch Gesetz vom 7. 10. 1949 die „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ (GBl. S. 5) in Kraft gesetzt. Diese V. ist in ihrem Wortlaut weitgehend der Weimarer Reichsverfassung nachgebildet. So erscheint deren Art.~1 Abs. 2: „Die Staatsgewalt geht vom [S. 327]Volke aus“ in der Fassung: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 3 Abs. 1). Auch das Bekenntnis zu dem Grundsatz freier Wahlen ist in der V. der „DDR“ in fast die gleichen Worte gekleidet wie in Art. 22 der Weimarer Reichsverfassung: „Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl … gewählt.“ (Art. 51 Abs. 2) Insbesondere haben den Vorschriften über die Grundrechte die Grundrechtsartikel der Weimarer Reichsverfassung als Vorbild gedient; sie stimmen z. T. fast wörtlich überein. Wie die entsprechenden Normen des Grundgesetzes sind diese Artikel unmittelbar geltendes Recht. Ihr Sinngehalt ist jedoch ein völlig anderer als der gleichlautender Formulierungen der V. rechtsstaatlicher Demokratien. Denn die volksdemokratische Ordnung kennt nur das Primat der Gemeinschaft, nicht dagegen die Freiheit des einzelnen um des einzelnen willen. So ist auch der Schutz der Grundrechte vor Maßnahmen der Staatsgewalt denkbar schwach ausgestaltet und bezeichnenderweise jeder richterlichen Nachprüfung entzogen. Wesentlich ausgeprägter ist dagegen der Schutz der Grundrechte vor Mißbrauch durch den einzelnen. Diese Tendenz wird besonders in Art. 6 Abs. 2 deutlich, der „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten“ zu „Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches“ und damit zu unmittelbar geltendem Strafrecht erklärt. (Strafgesetzbuch) Der Grundrechtskatalog zählt weitgehend die gleichen Grundrechte auf wie das Grundgesetz. Als wichtigstes politisches Recht nennt Art. 3 Abs. 2 das Recht jedes Bürgers „zur Mitgestaltung in seiner Gemeinde, seinem Kreis, seinem Lande und in der DDR“. Die V. kennt ihrem Wortlaut nach aber auch die herkömmlichen Freiheitsrechte: persönliche Freiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Postgeheimnis und Freizügigkeitsrecht werden in Art. 8, freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit in Art. 9, Freiheit der Kunst, Wissenschaft und ihrer Lehre in Art. 34 garantiert. Art. 10 enthält Auslieferungsverbot, Asylrecht und Auswanderungsrecht. Vereinigungs- und Koalitionsrecht räumen Art. 12, 13, 53 bzw. 14 ein. Eigentum, Erbrecht und Urheberrechte werden in Art. 22–24 Abs.~1 gewährleistet. Die Freiheit der Religionsausübung garantiert Art. 41. Sämtliche Grundrechte stehen jedoch nur auf dem Papier und werden seit dem Inkrafttreten der V. ständig und bewußt verletzt und sogar durch die Gesetzgebung in verfassungsmäßig unzulässiger Weise eingeschränkt. Den Grundrechten stellt die V. Grundpflichten gegenüber. Die zentrale Vorschrift ist Art. 4 Abs. 2, in dem es heißt: „Jeder Bürger ist verpflichtet, im Sinne der Verfassung zu handeln und sie gegen ihre Feinde zu verteidigen.“ Diese nach sowjetischem Staatsdenken weit auszulegende Norm wird durch den mit Gesetz vom 26. 9. 1955 (GBl.~I S. 653) geänderten Art. 5 dahin ergänzt, daß „der Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen“, mithin des bolschewistischen Systems, eine „ehrenvolle nationale Pflicht ist“. Zusammenfassend muß festgestellt werden, daß die V. der „DDR“ nach dem Willen Moskaus zu keiner Zeit der Errichtung einer echten demokratischen Ordnung dienen sollte, sondern von vornherein lediglich als scheindemokratische Fassade vor die auf die Bolschewisierung Mitteldeutschlands zielende Wirklichkeit gestellt war. Literaturangaben Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 2., erw. Aufl., Bonn 1958. 119 S. Weber, Werner: Die Frage der gesamtdeutschen Verfassung. München 1950, C. H. Beck. 28 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 325–327 Verdienstmedaille der Deutschen Reichsbahn A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerkaufsnormenSiehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 [S. 325]Wie das deutsche Volk aus der Erfahrung seiner jüngsten Geschichte weiß, bietet das geschriebene Wort einer V. allein noch nicht die Gewähr dafür, daß nicht ihr Geist verfälscht oder ihr Inhalt ausgehöhlt wird. Blieb doch die Weimarer Reichsverfassung unter der Herrschaft des Nationalsozialismus in Geltung, obwohl dessen Diktatur zu den Normen…
DDR A-Z 1958
Regierung und Verwaltung (1958)
Siehe auch: Regierung: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Regierung und Verwaltung: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Verwaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 258]Die Verwaltung der SBZ lag nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches im Mai 1945 in ihrer Spitze zunächst ausschließlich in den Händen der von der sowjetischen Besatzungsmacht im Juni 1945 gebildeten „Sowjetischen Militär-Administration (SMAD)“. Zu ihrer Unterstützung befahl die SMAD bereits im Juli 1945 die Errichtung von zunächst elf deutschen Zentralverwaltungen. Diese lediglich mit beschränkter Weisungsbefugnis gegenüber den Länderregierungen ausgestatteten Zonenbehörden gingen mit Ausnahme der Verwaltungen für Inneres, Justiz, Volksbildung und Gesundheitswesen im Februar 1948 in der „Deutschen Wirtschaftskommission“ (DWK) auf. Nach Errichtung der „DDR“ wurden die Aufgaben der DWK durch das „Gesetz zur Überleitung der Verwaltung“ vom 12. 10. 1949 (GBl. S. 17) unter gleichzeitiger Umbildung der meisten Hauptabteilungen in Ministerien der „Provisorischen Regierung“ übertragen. An die Stelle der SMAD trat damals die „Sowjetische Kontroll-Kommission“ (SKK). Die bedeutsamste gesetzliche Grundlage für Struktur und Tätigkeit der Regierung ist neben der auch insoweit weitgehend ausgehöhlten und faktisch aufgehobenen Verfassung das „Gesetz über den Ministerrat der DDR“ vom 16. 11. 1954 (GBl. S. 915), dessen § 3 es dem Ministerrat aufgibt: „a) die Tätigkeit der Ministerien und Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich und anderer zentraler staatlicher Organe zu leiten, ihre Statuten und Ordnungen zu bestimmen, Berichte über die Erfüllung ihrer Aufgaben entgegenzunehmen, die Struktur der Regierung den Erfordernissen der Durchführung der staatlichen Aufgaben, insbesondere der Volkswirtschaftspläne, anzupassen, und entsprechend seiner Nomenklatur die Mitarbeiter für leitende Staats- und Wirtschaftsfunktionen zu bestätigen; b) die Entwürfe der Volkswirtschaftspläne und der Staatshaushaltspläne zu beschließen, sie der Volkskammer vorzulegen, sowie Maßnahmen zu ihrer Durchführung und zur Festigung des Kredit- und Währungssystems zu treffen; c) die Durchführung der Gesetze, den Schutz der gesellschaftlichen und staatlichen Ordnung, den Schutz des Volkseigentums und die Rechte der Bürger zu sichern; d) die Grundsätze für die Tätigkeit der diplomatischen, wirtschaftlichen und kulturellen Organe zu bestimmen, die die Beziehungen auf diesen Gebieten mit anderen Staaten regeln und pflegen; e) die Arbeit der Räte der örtlichen Organe der Staatsgewalt zu leiten und ihre Struktur den Erfordernissen der Durchführung der staatlichen Aufgaben, insbesondere der Volkswirtschaftspläne, anzupassen.“ Verfassungsgemäß oblag die Verwaltung unterhalb der Republikebene zunächst den Regierungen der Länder (Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen), die freilich infolge des immer massiver werdenden zentralstaatlichen Machtanspruchs der Zonenregierung in zunehmendem Maße in ihren Befugnissen eingeschränkt wurden. Im Sommer 1952 wurde schließlich im Zuge der sog. Verwaltungsneugliederung die in der Verfassung angedeutete Generalklausel zugunsten einer unbeschränkten Organisationshoheit der Republik in verfassungswidriger Weise ausgedehnt, indem die sowjetzonalen Machthaber die Landesregierungen aufhoben und deren Aufgaben auf die Räte der vierzehn auf dem Gebiet der Länder gebildeten Bezirke übertrugen. Da diese Bezirke nicht etwa mit eigener Verwaltungsfunktion ausgestattete Bezirkskörperschaften, sondern lediglich unmittelbare staatliche Verwaltungseinheiten sind, stellen die Räte der Bezirke nichts anderes als zentralstaatliche Verwaltungs[S. 259]behörden der Bezirksstufe dar. Die Verwaltung der Kreise ist der der Bezirke nachgebildet. Die Räte der Bezirke bzw. Kreise sind mithin „Organe der Staatsgewalt“ im Bezirk bzw. Kreis, deren Arbeit vom Ministerrat geleitet wird und deren Struktur den Erfordernissen der Durchführung der staatlichen Aufgaben anzupassen ist. Seit dem Sommer 1952 vollzieht sich folglich die gesamte staatliche Verwaltungstätigkeit in der Eigenverwaltung der Republik, deren zentralstaatliches Verwaltungsmonopol in krassester Weise durchgesetzt ist und selbst die kommunale ➝Selbstverwaltung beseitigt hat. Die wesentlichste, wenn auch verfassungsrechtlich außerordentlich bedenkliche Grundlage für die staatliche Verwaltung in der SBZ ist gegenwärtig das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl.~I S.~65), dessen §~28 ausdrücklich feststellt, daß die Räte der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden dem Ministerrat bzw. den jeweils höheren Räten „unterstellt und rechenschaftspflichtig“ sind. Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Friedenau, Theo: Rechtsstaat in zweierlei Sicht — Rechtstheorie und Rechtsausübung im demokratischen und totalitären Machtbereich … Berlin 1957, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 206 S. Friedrich, Gerd, und Heinrich von Zur Mühlen: Die Pankower Sowjetrepublik und der deutsche Westen (Rote Weißbücher 10). Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 153 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Nettl, J. Peter: Die deutsche Sowjetzone bis heute — Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. Frankfurt a. M. 1953, Verlag Frankfurter Hefte. 464 S. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (gesichtet und zusammengestellt von Fritz Kopp). (BMG) 1956. 364 S. m. 9 Anlagen u. 1 Karte. SBZ von 1955 bis 1956 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1955 bis 1956. Ergänzungsband zu SBZ von 1945 bis 1954 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). Bonn 1958. 255 S. m. 3 Anlagen. Schütze, Hans: Mitteldeutschlands Weg zur Volksdemokratie (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Heimatdienst). Hannover 1957. 78 S., 2 Taf. Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Grottian, Walter: Das Sowjetische Regierungssystem (Die Wissenschaft von der Politik, Bd. 2). Köln 1956, Westdeutscher Verlag. Text 188 S., Quellenteil 168 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 258–259 Regierungsaufträge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RegistrierabteilungSiehe auch: Regierung: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Regierung und Verwaltung: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Verwaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 258]Die Verwaltung der SBZ lag nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches im Mai 1945 in ihrer Spitze zunächst ausschließlich in den Händen der von der sowjetischen Besatzungsmacht im Juni 1945 gebildeten „Sowjetischen Militär-Administration (SMAD)“. Zu ihrer Unterstützung befahl die SMAD bereits im Juli 1945 die…
DDR A-Z 1958
Strafverfahren (1958)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. ist durch die sowjetzonale StPO vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 996) neu geregelt worden. Neue Begriffe und Institutionen wurden eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In den Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte auf Anordnung eines staatlichen Organs untergebracht ist (§ 14 Abs. 3). Hierdurch wird es dem SSD möglich, jeden Verhafteten an beliebigem Ort aburteilen zu lassen. Ehegatten und nächste Angehörige der Angeklagten dürfen die Aussage nicht mehr verweigern, wenn sie eine Pflicht zur Anzeige hatten, z. B. bei Staatsverbrechen. Dasselbe gilt für Geistliche, Rechtsanwälte und Ärzte. Sachverständige können vom Angeklagten nicht abgelehnt werden. Private Sachverständige sollen nicht mehr hinzugezogen werden. Das in der Verfassung und im § 74 StPO garantierte Recht auf Verteidigung wird dadurch illusorisch gemacht, daß der Verteidiger in die Gerichtsakten erst nach Zustellung der Anklageschrift Einsicht nehmen und auch dann erst mit dem in Haft befindlichen Beschuldigten sprechen darf. Eine Haftbeschwerde ist nur einmal, und zwar binnen einer Woche nach Erlaß des Haftbefehls, möglich. Am Eröffnungsbeschluß und an anderen außerhalb der Hauptverhandlung zu fällenden Beschlüssen wirken nach § 41 StEG seit dem 1. 2. 1958 auch die Schöffen mit. Die Anklageschrift braucht „bei Vorliegen wichtiger Gründe“ dem Beschuldigten nicht zugestellt, sondern nur zur Kenntnis gebracht zu werden (§ 180 Abs. 2). Damit soll verhindert werden, daß Angeklagte oder Verteidiger in den Besitz politischer Anklageschriften kommen. Das gleiche gilt für die Zustellung von Strafurteilen. Die Beweisaufnahme soll an sich unmittelbar sein. Es dürfen aber Protokolle der Volkspolizei, des SSD, der Staatsanwaltschaft oder eines Richters über frühere Vernehmungen eines Zeugen oder Mitbeschuldigten schon dann als vollgültige Beweismittel in der Hauptverhandlung verlesen werden, „wenn das Erscheinen des Zeugen in der Hauptverhandlung wegen des damit verbundenen Zeitverlustes unzweckmäßig ist“ (§ 207). „Erklärungen des Angeklagten, insbesondere ein Geständnis, die in einem Protokoll über eine frühere Vernehmung enthalten sind, können zum Zwecke des Beweises verlesen werden, soweit es erforderlich ist.“ (§ 209) Auf diese Weise erhalten vom SSD erpreßte Geständnisprotokolle volle Beweiskraft. Das Urteil ist während der Beratung schriftlich zu begründen und von allen Richtern zu unterschreiben. Der Angeklagte hat gegen ein Urteil nur noch ein Rechtsmittel, die Berufung. Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft heißt Protest. Die Berufung des Angeklagten kann durch das Berufungsgericht im Beschlußwege als offensichtlich unbegründet verworfen werden, während das bei dem Protest der Staatsanwaltschaft nicht möglich ist. Ein Wiederaufnahmeverfahren, auch zugunsten des Angeklagten kann nur durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet werden. Gegen rechtskräftige Urteile kann der Generalstaatsanwalt oder der Präsident des Obersten Gerichts mit der Kassation vorgehen, der Verurteilte kann dagegen ein Kassationsverfahren nicht einleiten. Die Strafvollstreckung ist Angelegenheit der Volkspolizei. (Rechtswesen). Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3. Aufl. (BB) 1955. 160 S. (Neubearb. erscheint 1958.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 302 Strafregister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafvollstreckungSiehe auch die Jahre 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. ist durch die sowjetzonale StPO vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 996) neu geregelt worden. Neue Begriffe und Institutionen wurden eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In den Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte auf…
DDR A-Z 1958
Neuer Kurs (1958)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die auf der 2. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 beschlossenen revolutionären Richtlinien, nach denen die bisherige antifaschistisch-demokratische Ordnung in der SBZ durch die Diktatur des Proletariats und den beschleunigten Aufbau des Sozialismus abgelöst werden sollte, mußten bereits nach elf Monaten durch den vom Politbüro am 9. 6. 1953 verkündeten NK. revidiert werden. Die Revision sah keine grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Generallinie, sondern nur eine Verlangsamung des Tempos in der Sowjetisierungspolitik vor. Sie wurde notwendig, um einer durch die Verschärfung des Klassenkampfregimes, durch Fehlplanung und Versagen der Parteibürokratie drohenden Wirtschaftskatastrophe und einem Verzweiflungsausbruch der Bevölkerung (Juni-Aufstand) im letzten Augenblick vorzubeugen. Die Verkündung des NK. fiel zeitlich mit ähnlichen Maßnahmen in den übrigen Satellitenstaaten zusammen. Im Zeichen des NK. wurden in der SBZ angekündigt: 1. Abänderung der Teilziele bei Erreichung des Fünfjahrplans. Dessen Schwergewicht hatte bisher auf der Entwicklung einer vom „kapitalistischen Westen“ möglichst unabhängigen Schwerindustrie und auf dem Aufbau einer Volkspolizei (mit Ansätzen zu einem rüstungswirtschaftlichen Unterbau in der SBZ selbst) gelegen. 2. Ein (angeblich nicht nur vorläufiger) Verzicht auf die fortschreitende Ausschaltung der noch vorhandenen privatwirtschaftlichen Unternehmen (Handwerker, Einzelhändler) und Anregung der Privatinitiative des bisher „vernachlässigten“ Mittelstandes in Produktion und Handel durch kurzfristige Kredite und vermehrte Rohstoffzuteilung; 3. Milderung des bisher durch verschärfte Zwangseintreibung von Ablieferungsrückständen und Steuern geführten Klassenkampfes in Dorf und Stadt, Aussetzung der bisherigen Rückstände und Herabsetzung des landwirtschaftlichen Ablieferungssolls zur Steigerung der privaten Produktion; 4. Milderung bzw. Aufhebung des zur Abwendung der drohenden Wirtschaftskrise notwendig gewordenen Sparsamkeitsregimes auf dem Gebiet der Lebensmittelverteilung, der HO-Preispolitik, der Arbeitsnormen und Löhne sowie der Tarife für Arbeiterrückfahrkarten; 5. Erleichterung der Rückkehr republikflüchtiger Personen, denen Rückgabe ihres beschlagnahmten Eigentums in Aussicht gestellt wird; 6. Erleichterung des Interzonen-Reiseverkehrs; 7. Aufhebung einiger während des verschärften Kampfes gegen die Kirchen (Kirchenpolitik) getroffenen Maßnahmen. Außer diesen vorwiegend wirtschaftlichen Maßnahmen wurde eine gewisse Milderung des politischen Terrors durch Erhöhung der Rechtssicherheit, eine beschränkte Amnestie, Zulassung offener Kritik und wahrhaftigerer Presseberichterstattung angekündigt. Die entsprechenden Maßnahmen blieben jedoch aus oder wurden auf vielen Gebieten nur unvollständig durchgeführt. Der NK. war ein vorübergehender Aufschub der verschärften Sowjetisierungspolitik, der durch die kritische wirtschaftliche und politische Lage erzwungen worden war. In gewisser Weise kann er in seiner politischen Bedeutung mit der „Neuen ökonomischen Politik“ in der SU (1921–1928) verglichen werden. Malenkows Sturz durch Chruschtschow und Bulganin (8. 2. 1955) beendete im wesentlichen diesen NK. zwar nicht in außenpolitischer und propagandistischer, aber doch in wirtschaftl. und rüstungspolitischer Beziehung. Die Satellitenländer im Sowjetlager mußten sich diesem Abbruch des NK. auf wirtschaftlichem Gebiet ziemlich rasch anschließen. Die SED zögerte die offene Preisgabe des NK. hin, weil sie mit Sorge an den Juniaufstand von 1953 zurückdachte. Erst am 1. 6. 1955 ließ Ulbricht die taktische Losung vom NK. fallen. Er betonte in seinem vom ZK gebilligten Referat anschließend: „Wir hatten niemals die Absicht, einen solchen falschen Kurs einzuschlagen und wir werden ihn niemals einschlagen.“ Auch in der Justiz wurde eine gewisse Milderung, die sich nach Verkündung des NK. angebahnt hatte und die ihren Niederschlag in einigen Richtlinien des Ober[S. 224]sten Gerichts gefunden hatte, bald wieder aufgegeben. Insbesondere in der politischen Strafjustiz, in der Behandlung der Rechtsanwaltschaft und in der Handhabung der Strafprozeßordnung (Strafverfahren) verschärfte sich der Kurs schnell. Die Folge war, daß SED und Regierung bereits auf der 3. Parteikonferenz der SED im März 1956 schon wieder erhebliche Verletzungen der Demokratischen Gesetzlichkeit zugeben mußten. Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 223–224 Neuerermethoden in der Landwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NeulehrerSiehe auch die Jahre 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die auf der 2. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 beschlossenen revolutionären Richtlinien, nach denen die bisherige antifaschistisch-demokratische Ordnung in der SBZ durch die Diktatur des Proletariats und den beschleunigten Aufbau des Sozialismus abgelöst werden sollte, mußten bereits nach elf Monaten durch den vom Politbüro am 9. 6. 1953 verkündeten NK. revidiert werden. Die Revision sah keine…
DDR A-Z 1958
Außenhandel, Kammer für (KfA) (1958)
Siehe auch: Außenhandel, Kammer für: 1954 Außenhandel, Kammer für (KfA): 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kammer für Außenhandel (KfA): 1969 1975 1979 1985 Im November 1952 zur Förderung und Intensivierung des Handels mit dem Ausland, insbesondere den westlichen Ländern, errichtet. Sie arbeitet unter Beaufsichtigung des Ministeriums für ➝Außenhandel und Innerdeutschen Handel. Organe: Mitgliederversammlung, Präsidium und Revisionskommission. Aufgabenbereich der KfA nach § 4 der Satzung: „a) Anknüpfung, Vertiefung und Pflege von Wirtschaftsbeziehungen zu auswärtigen Handels- und Wirtschaftsorganisationen, insbesondere Handelskammern, Export- bzw. Importinstituten, -verbänden sowie Handelsfirmen; b) Beratung der am Außenhandel der DDR Beteiligten in allen Fragen der Anknüpfung von Außenhandelsbeziehungen und der Durchführung von Außenhandelsgeschäften; c) Empfang auswärtiger Handels, und Wirtschaftsdelegationen und Entsendung von Handels- und Wirtschaftsdelegationen in das Ausland; d) Herausgabe von Informationsmaterial und Nachschlagebüchern über den Handel und das Wirtschaftsleben des Auslandes für die Wirtschaftsorgane der DDR sowie Material über die DDR für Wirtschaftsorgane des Auslandes; e) Anleitung und Koordinierung der wirtschaftlichen Werbung im Ausland; f) Organisierung von Messen und Ausstellungen in der DDR und Organisierung der Beteiligung an ausländischen Messen und Ausstellungen; g) Ausstellung von Zertifikaten und Gutachten über Ursprung, Qualität und Menge und sonstige notwendige und im Handel übliche Gutachten oder die Benennung von Gutachtern; Beglaubigung von Rechnungen und sonstige im internationalen Handelsverkehr übliche Beglaubigungen; h) Schaffung einer Arbitrage zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Außenhandelsorganisationen der DDR und ihren Partnern; i) geeignete Maßnahmen zur qualitativen und geschmacklichen Verbesserung des Angebots von Konsumgütern der DDR.“ Außenstellen (jetzt Auskunfts- und Siegelstellen genannt) bestehen in Dresden, Chemnitz, Leipzig, Erfurt, Jena, Halle, Magdeburg und Schwerin. Literaturangaben Förster, Wolfgang: Das Außenhandelssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 3., verb. Aufl. (BMG) 1957. 137 S. m. 2 Anl. u. 1 Karte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 39 Außenhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Ministerium für (MAI)Siehe auch: Außenhandel, Kammer für: 1954 Außenhandel, Kammer für (KfA): 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kammer für Außenhandel (KfA): 1969 1975 1979 1985 Im November 1952 zur Förderung und Intensivierung des Handels mit dem Ausland, insbesondere den westlichen Ländern, errichtet. Sie arbeitet unter Beaufsichtigung des Ministeriums für ➝Außenhandel und Innerdeutschen Handel. Organe: Mitgliederversammlung, Präsidium und Revisionskommission. Aufgabenbereich der KfA nach §…
DDR A-Z 1958
Länderkammer (1958)
Siehe auch: Länder: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Länderkammer: 1956 1959 1960 1962 [S. 184]Neben der Volkskammer in das Gesetzgebungsverfahren formell eingeschaltete Vertretung der Länder der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung bewußt schwach ausgestaltet war (sie entsprach nicht der des Bundesrates, sondern war dem Reichsrat bzw. dem sog. Senatssystem angeglichen). Art. 71 bis 80 der Verfassung. Infolge der tatsächlichen politischen Machtverhältnisse stellte sich die L. als Scheinparlament mit einigen äußerlich bundesstaatlichem Charakter entsprechenden, lediglich repräsentativen Funktionen dar. Neben dem Recht, Gesetzesvorlagen bei der Volkskammer einzubringen, hatte die L. ein Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse der Volkskammer, das jedoch von dieser überstimmt werden konnte; von diesem Einspruchsrecht hat die L. bezeichnenderweise niemals Gebrauch gemacht (selbst dann nicht, als die Volkskammer im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung die faktische Beseitigung der Länder beschloß). Außerdem wirkte die L. in dem praktisch gegenstandslosen Verfassungsausschußverfahren und bei der „Wahl“ des Präsidenten der Republik mit. — Das Verfahrensrecht der L. entsprach im wesentlichen dem der Volkskammer; auch die Organisation der L. war der der Volkskammer nachgebildet. Die auf Grund des Gesetzes vom 7. 10. 1949 (GBl. S. 3) gebildete Provisorische L. bestand aus 34 Abgeordneten (jedes Land entsandte für je 500.000 Einwohner einen Vertreter) und 7 Ostberliner „Beobachtern“. Durch das verfassungsändernde Gesetz vom 8. 11. 1950 (GBl. S. 1135) wurde die Zahl der Mitglieder der L. auf 50 (Sachsen 13, Sachsen-Anhalt 11, Thüringen 10, Brandenburg 9, Mecklenburg 7) und 13 Ostberliner „Vertreter mit beratender Stimme“ erhöht. Die Mitglieder der L. waren nicht Repräsentanten der Landesregierungen, sondern Vertreter der Landtage, die nach deren Fraktionsstärke auf die Dauer der Landtagswahlperioden gewählt wurden und in der Regel Landtagsabgeordnete sein sollten. Seit der Aufhebung der Landtage im Zuge der sog. Verwaltungsreform im Juli 1952 wurden die Mitglieder der L. jedoch von den Bezirkstagen delegiert. Präsident der L. war seit deren Konstituierung 1949 bis zu seinem Tode 1955 Dr Reinhold Lobedanz (CDU), danach war August ➝Bach (CDU) Präsident der L. Die L. war nach Auflösung der Landtage und der Landesregierungen im Juli 1952, durch die die Länder ihre staatsrechtliche Handlungsfähigkeit verloren — offenbar aus „gesamtdeutschen“ Erwägungen — zunächst nicht aufgehoben worden. So war sie auch in der Folgezeit noch zusammengetreten, hatte sich nach den sog. Wahlen vom Oktober 1954 sogar neu konstituiert. Eine verfassungsrechtliche Funktion konnte die L. aber seit dem 25. 7. 1952 nicht mehr ausüben, da der Wille der Länder nicht feststellbar war. — Am 8. 12. 1958 hob die Volkskammer die L. auf. Begründend hieß es: „Die Stärkung … der Volksvertretungen … auf der Grundlage des demokratischen Zentralismus hat zur Festigung des einheitlichen Systems der Staatsorgane der Arbeiter- und Bauern-Macht geführt.“ Literaturangaben Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 184 KWU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LagerSiehe auch: Länder: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Länderkammer: 1956 1959 1960 1962 [S. 184]Neben der Volkskammer in das Gesetzgebungsverfahren formell eingeschaltete Vertretung der Länder der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung bewußt schwach ausgestaltet war (sie entsprach nicht der des Bundesrates, sondern war dem Reichsrat bzw. dem sog. Senatssystem angeglichen). Art. 71 bis 80 der Verfassung. Infolge der…
DDR A-Z 1958
Volksarmee, Nationale (1958)
Siehe auch: Nationale Volksarmee: 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Volksarmee, Nationale: 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die aus der früheren Kasernierten Volkspolizei hervorgegangenen Streitkräfte der „DDR“. Am 18. 1. 1956 wurde in der 10. Vollsitzung der Volkskammer das „Gesetz über die Schaffung der NVA und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“ verabschiedet: Die Armee sei „für die Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit und die Sicherheit der DDR“ notwendig. Sie besteht aus Land-, Luft- und Seestreitkräften. „Die zahlenmäßige Stärke wird begrenzt entsprechend den Aufgaben zum Schutze des Territoriums der DDR, der Verteidigung ihrer Grenzen und der Luftverteidigung.“ Für den Aufbau der NVA sind im Haushaltsplan 1958 980,0 Mill. DM Ost vorgesehen; tatsächlich liegen die Kosten der Remilitarisierung der SBZ aber höher: von 1948–1955 sind — ohne daß sie im Staatshaushalt erschienen — mehr als 30 Milliarden DM Ost ausgegeben worden. Verteidigungsminister: Generaloberst Stoph. Die „rechtlichen“ Voraussetzungen für den Aufbau einer Armee in der SBZ wurden am 26. 9. 1955 durch eine Verfassungsergänzung geschaffen, derzufolge der „Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen“ zur „nationalen Ehrenpflicht der Bürger der DDR“ gemacht wird. Bei der Annahme des Gesetzes über die Uniform der NVA betonte Generaloberst Willi Stoph am 18. 1. 1949 die Ausstattung der NVA „mit einer Uniform, die im Farbton, Schnitt und in der Trageweise der nationalen Tradition des deutschen Volkes entspricht“. Er versuchte, der taktisch-volkspsychologisch gewählten Wiedereinführung der alten feldgrauen Wehrmachtsuniform einen zugleich kommunistischen und nationalrevolutionären Sinn zu unterschieben: Es kämpften „in diesen Uniformen, mit roten Abzeichen aber, … Arbeiter und Bauern gegen die … Reichswehr. In diesen Uniformen traten … Offiziere und Soldaten im Nationalkomitee Freies Deutschland gegen die hitlerfaschistische Armee auf“. Das Ministerium für Nationale Verteidigung in Strausberg (ostwärts von Berlin) ist der vormalige Stab der Kasernierten Volkspolizei (KVP). Seit dem Zeitpunkt, zu dem die NVA ihren Decknamen KVP ablegte, änderte sich ihre Gliederung im großen kaum, auch wuchsen Zahl und Kopfstärken ihrer Einheiten nur wenig an. Im Jahre 1957 wurden eine Flak-Div. und die 4. Flieger-Div. neu aufgestellt, ferner ist die Aufstellung neuer Marineverbände zu erwähnen. Die schon vor 1956 ausgebildete Politschulung änderte sich ebenfalls nicht, wenn auch ihr Netzwerk genauso zielbewußt verfeinert und verstärkt wurde wie das in der NVA aufgezogene Spitzel- und Zuträgerwesen des Staatssicherheitsdienstes. Das Ministerium für Nationale Verteidigung ist oberste Kommandobehörde für die ganze NVA einschließlich Luftwaffe und Marine. Der Chef des Stabes des Ministeriums für Nationale Verteidigung hat im Aufträge des Ministers Weisungsrecht über das Heer (das kein besonderes Oberkommando hat), die Luft- und die Seestreitkräfte. Die Politverwaltung untersteht dem Minister wie auch dem ZK der SED unmittelbar. — Die Gesellschaft für ➝Sport und Technik untersteht seit 1. 3. 1956 dem Verteidigungsministerium. Von ihm wird auch die als Amt für Technik getarnte Leitung der Rüstungsproduktion gelenkt. Auf dem Papier geblieben ist die Propaganda-Ankündigung des Ministerrates der „DDR“ vom 28. 6. 1955, die NVA würde von 120.000 auf 90.000 vermindert (Militärpolitik). Diese Ankündigung dürfte wohl deshalb erfolgt sein, weil der Mangel an Arbeitskräften in Stadt und Land eine wesentliche Vergrößerung der NVA zunächst verhindert. Zum Ausgleich dafür hat die NVA ihre Feuerkraft durch bessere Ausstattung mit Geschützen, Pan[S. 333]zern, Selbstfahrlafetten (Sturmgeschützen) und Infanterie-Begleitwaffen verstärken können. Die Ausbildung für eine Abwehr von Atomwaffen wird seit 1955 betrieben, die Divisionen haben je eine Atomschutz-Kompanie. (Eine Ausbildung an Atomgeschützen und Raketenwerfern, wie sie die Sowjetarmee besitzt, ist sehr wahrscheinlich.) Seit 1956 lassen SED und NVA Zirkel und Komitees der Reservisten, d. h. der seit 1946 in den bewaffneten Organen Ausgebildeten, bilden. Sie sollen sich als Ausbilder in der GST und in den Kampfgruppen betätigen. Seit Ende 1949 werden diese Reservisten von den Kreiskommandos (Wehrmeldeämtern) listenmäßig erfaßt. Als Reserve der NVA sollen sie regelmäßig zu. Übungen einberufen werden. Auch werden gerade die Reservisten bei der Werbung für die NVA eingespannt. Diese Werbung geschieht wie schon vor 1956 unter einem als „freiwillig“ getarnten Zwang (Wehrpflicht). Die Dienstzeit beträgt zwei Jahre. Seit Generalleutnant Vincenz ➝Müller seinen Dienst als Chef des Stabes für Nationale Verteidigung nicht mehr ausüben darf, seit Nov. 1957, dürfte General Heinz Hoffmann (zumindest inoffiziell) als Befehlshaber des Heeres tätig sein. — Das Heer gliedert sich in Armeekorps Nord (amtlich: Militärbezirk V) und Süd (Militärbezirk III). Die Militärbezirke I, II, IV (Rostock, Magdeburg, Frankfurt/Oder) bestehen nur verwaltungsmäßig und haben keine Truppen unter sich. Zu Nord (Sitz Neubrandenburg) gehören die 6. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Prenzlau), 8. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Schwerin), 9. Panzer-Div. (Eggesin, südlich Ockermünde); dazu kommen Korpstruppen. — Zu Süd (Sitz Leipzig) gehören. 4. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Erfurt), 11. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Halle), 7. Panzer-Div. (Dresden); dazu kommen Korpstruppen. — Dem Verteidigungsministerium unterstehen unmittelbar: die 1. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Potsdam), das Wachregiment und 5 Regimenter Heerestruppen. (Die mot. Schützen-Div. können nur als „teilmechanisiert“ bezeichnet werden, da nur ein Teil ihrer Verbände „mechanisiert“, d. h. mit Kettenfahrzeugen versehen ist.) Die Bewaffnung mit modernen Kanonen und Haubitzen (bis zu 15,2 cm), Flak (bis zu 10 cm), Granatwerfern (bis zu 12 cm) und Salvengeschützen wurde verstärkt. Geschützzahl: rund 1.500, Granatwerferzahl: rund 900. — Moderne schwere und mittelschwere sowjetische Panzer, Sturmgeschütze auf Selbstfahrlafette, Panzerspähwagen und Schützenpanzerwagen, dazu Schwimmpanzer, werden mehr und mehr geliefert. Zahl der Panzer: rund 1.000; der Sturmgeschütze: rund 450; der Panzerwagen: 600. Dem Ministerium unterstehen die Offiziers-Schulen für die verschiedenen Waffengattungen, die Kriegsakademie (Dresden), die Kadettenanstalt (Naumburg), die Militärärzte-Akademie (Greifswald) und die Polit-Offiziersschule (Berlin-Treptow). Die Verwaltung (= Kommando) der Luftstreitkräfte sitzt in Cottbus, Chef: Generalmajor Heinz ➝Keßler. Ihr unterstehen die 1. Flieger-Div. (Cottbus), 2. Flieger-Div. (Drewitz bei Cottbus), 3. Flieger-Div. (Bautzen), 4. Flieger-Div. (Preschen bei Guben), dazu die als technische Basen bezeichneten Flugplätze mit Flugplatz-Bataillonen. Die Luftwaffe hat eigene Lehranstalten. — Sie hat etwa 350 Flugzeuge YAK 18 und YAK 11 und rund 350 MIG-Düsenjäger. — Die Flak-Div. scheint einer eigenen Verwaltung (= Kommando) der Luftverteidigung zu unterstehen. Die Verwaltung (= Kommando) der Seestreitkräfte sitzt in Rostock. Chef: Vizeadmiral Waldemar ➝Verner. Ihr unterstehen 1 Küstensicherungs-Div., 2 Minenleg- und Räumboot-Div., 1 Räumbootabt., 1 Räumbootpinassen-Div., 1 Hilfsschiff-Abt., 1 Bergungs- und Rettungskommando, 1 Schiffsstammabt. 1 Pioniereinheit und einige Spezialeinheiten, 1 Marineoffiziersschule, 1 Unterführerschule, 1 Ingenieur-Offiziersschule, 1 Nachrichtenoffiziersschule. Sie verfügt über etwa 120 Seefahrzeuge. Stärke der NVA: mindestens 110.000 Mann, davon Luftwaffe 11.000 und Seestreitkräfte 10.000. (Nach ernst zu nehmenden Schätzungen zählt sie sogar 130.000 Mann, da die Verfügungstruppen des Ministeriums und der Armeekorps und das Stammpersonal der Schulen allein etwa 20.000 Mann ausmachen.) Zahl der Reservisten: rund 80.000 (einschließlich derer, die in der ehem. KVP, der Grenzpolizei und der Bereitschaftspolizei gedient haben). Als Ersatz für die früheren Blätter der KVP gibt das Verteidigungsministerium seit Sept. 1956 die Halbwochenzeitung „Die Volksarmee“ heraus. — Im Verlag dieses Ministeriums erscheinen viele Broschüren, Abenteuer-Hefte und militärische Schriften, z. T. aus dem Russischen übersetzt. Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Die Kasernierte Volkspolizei in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (Denkschrift). (BMG) 1954. 44 S. m. 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 332–333 Volk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolksbegehrenSiehe auch: Nationale Volksarmee: 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Volksarmee, Nationale: 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die aus der früheren Kasernierten Volkspolizei hervorgegangenen Streitkräfte der „DDR“. Am 18. 1. 1956 wurde in der 10. Vollsitzung der Volkskammer das „Gesetz über die Schaffung der NVA und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“ verabschiedet: Die Armee sei „für die…
DDR A-Z 1958
FDJ (1958)
Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Abk. für Freie Deutsche Jugend. Hervorgegangen aus den am 20. 6. 1945 durch SMAD-Befehl genehmigten antifaschistischen Jugendausschüssen. Gründungsversammlungen am 7. 3. 1946. Die FDJ war anfangs überparteilich, doch waren die Schlüsselstellungen von Anfang an mit KP/SED-Mitgliedern besetzt. Seit Beginn des 1. FDJ-Schuljahres 1951 ist die FDJ auf den Stalinismus ausgerichtet; heute wird sie ausschließlich von der SED angeleitet und gelenkt. Die Mitgliederzahl betrug 1953 mit Jungen Pionieren über 3 Mill. Vorsitzender: Karl ➝Namokel, oberstes Führungsorgan ist der Zentralrat der FDJ. Die FDJ erfaßt die Jugendlichen über 14 Jahre und übernimmt sie von den Jungen Pionieren. Die Altersgrenze ist nach oben nicht deutlich festgelegt. Seit Beginn des Aufbaus der Kasernierten Volkspolizei ist die FDJ ihr wohl ergiebigstes Rekrutierungsfeld. Dies gilt noch stärker gegenüber der Nationalen ➝Volksarmee. Auch die Gesellschaft für ➝Sport und Technik rekrutiert sich, mit mehr oder weniger verhülltem Zwang, aus der FDJ. über die Betriebs-, Verwaltungs-, Schul- und Hochschulgruppen usw. der FDJ kontrolliert die SED die Jugend in diesen Bereichen. Für größere Schulen sind, um die Leitung zu straffen, Zentrale Schulgruppenleitungen (ZSGL) eingesetzt. Seit 25. 4. 1957 bezeichnet sich die FDJ auf Betreiben des Ulbricht-Flügels des ZK der SED nicht mehr als überparteilich. Der Zentralrat der FDJ gab auf seiner 16. Tagung die offene Kampflosung aus: „Die FDJ ist die sozialistische Jugendorganisation der DDR. Sie vereint in ihren Reihen alle Jugendlichen, die treu zur Arbeiter- und Bauern-Macht stehen, die die Kühnheit besitzen, unermüdlich dafür zu kämpfen, daß alle jungen Menschen in einem sozialistischen Deutschland leben.“ Die FDJ besitzt eine eigene Tageszeitung die „Junge Welt“, ferner die Halbmonatsschrift „Junge Generation“. Seit Beginn der offenen Remilitarisierung dienen beide Organe in starkem Maße der vormilitärischen Erziehung, ebenso der FDJ-Dienst selbst. — Seit der Ausschaltung der konfessionellen Jugendverbände ist die FDJ die alleinige Organisation der Jugend in der SBZ. In der Bundesrepublik ist die FDJ als verfassungsfeindlich verboten. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. München 1956, Juventa-Verlag. 128 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 96 FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-SchulungSiehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Abk. für Freie Deutsche Jugend. Hervorgegangen aus den am 20. 6. 1945 durch SMAD-Befehl genehmigten antifaschistischen Jugendausschüssen. Gründungsversammlungen am 7. 3. 1946. Die FDJ war anfangs überparteilich, doch waren die…
DDR A-Z 1958
Gesamtdeutsche Arbeit (1958)
Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die Verantwortung für die GA. liegt hauptsächlich bei den Gesamtdeutschen Abt. des ZK der SED (früher Westkommission), der wichtigsten Massenorganisationen und der Nationalen Front sowie beim Ausschuß für deutsche Einheit. Die Arbeitsdirektiven erteilen das Politbüro und Sekretariat des ZK der SED. Unter GA. wird vor allem die propagandistische Tätigkeit im Sinne der jeweiligen Deutschlandkonzeption der KPdSU- und SED-Führung verstanden, (Wiedervereinigung) Im Mittelpunkt steht das Werben um die westdeutsche Arbeiterschaft, insbesondere um Mitglieder des DGB und der SPD, unter der Parole „Aktionseinheit der deutschen Arbeiterklasse“. Darüber hinaus bemüht sich die gesamtdeutsche Propaganda um Zusammenarbeit mit ehemaligen Offizieren, NSDAP-Mitgliedern u. a. Bevölkerungsgruppen in der Bundesrepublik. (Infiltration, Tarnorganisationen.) Wichtigste Arbeitsmethoden: Entsendung von illegal reisenden Instrukteuren in die Bundesrepublik zur Unterstützung und Kontrolle der in den Tarnorganisationen und dem illegalen KPD-Apparat tätigen Funktionäre sowie zur Überbringung finanzieller Zuschüsse; Entsendung von politisch zuverlässigen und besonders überprüften Delegationen, die insbesondere in Betrieben, Hochschulen und in den Gewerkschaften agitieren sollen; Einladung von ebenfalls ausgesuchten Delegationen sowie von Schulkindern (Ferienaktion) aus der Bundesrepublik in die SBZ „zum Studium der sozialistischen Errungenschaften“; Veranstaltung von „Gesamtdeutschen Arbeiterkonferenzen“ und von „Gesamtdeutschen Gesprächen“ zwischen SED-Funktionären und angeblichen SPD-Funktionären. Die Teilnehmer aus der Bundesrepublik sind in der Mehrzahl getarnte Kommunisten. Verschickung von Propagandamaterial der Nationalen Front und des Ausschusses für deutsche Einheit an zahlreiche Organisationen, Betriebe, Schulen und Privatpersonen in der Bundesrepublik. Schulkinder, Angestellte, Funktionäre u. a. werden aufgefordert, mit bekannten oder unbekannten Personen in der Bundesrepublik in briefliche Verbindung zu treten sowie „Patenschaften“ zu übernehmen und über das Deutschlandkonzept der SED „aufzuklären“. Darüber hinaus umfassende Propagierung der SED-Deutschlandkonzeption durch den SBZ-Rundfunk und das Fernsehen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 113 Gerlach, Manfred A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesamtprodukt, GesellschaftlichesSiehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die Verantwortung für die GA. liegt…
DDR A-Z 1958
Oder-Neiße-Linie (1958)
Siehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 1985 Oder-Neiße-Linie: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Demarkationslinie zwischen der SBZ und den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten. Verläuft von der Ostsee unmittelbar westlich Swinemünde an der Oder entlang bis zur Mündung der Lausitzer Neiße und folgt dem Lauf der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze. Im Februar 1945 wurde auf der Krim-Konferenz von Roosevelt, Churchill und Stalin eine Entschädigung Polens für die von der SU annektierten polnischen Ostgebiete auf Kosten Deutschlands anerkannt, ohne daß Vereinbarungen über den Umfang des Gebietes getroffen worden wären. Nach Abschnitt IX des Potsdamer Abkommens wurde in Potsdam die diesbezügliche Meinung der Provisorischen Polnischen Regierung lediglich „geprüft“, doch bekräftigten „die Häupter der drei Regierungen die Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zur Friedenskonferenz zurückgestellt werden solle“. Ferner ergab die Potsdamer Konferenz darin Übereinstimmung, daß die in Frage stehenden deutschen Gebiete „unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen“. In der Folgezeit wurde von seiten der Westmächte bei jedem diplomatischen Anlaß der vorläufige Charakter der O.-N.-Linie betont, während Polen und die SU die Vereinbarungen des Potsdamer Abkommens als endgültige Regelung betrachteten. Polen paßte den Verwaltungs- und Wirtschaftsaufbau den polnischen Verhältnissen an und begann mit einer (bis heute allerdings erst teilweise durchgeführten) polnischen Besiedlung der deutschen Gebiete. Die Haltung der SED wandelte sich gegenüber der O.-N.-Linie im Laufe der Zeit nach den sowjetischen Wünschen bis zu ihrer Anerkennung als endgültige Staatsgrenze. Am 16. 10. 1946 erklärte z. B. Pieck: „Wir werden alles tun, damit bei den Alliierten die Grenzfragen nachgeprüft und eine ernste Korrektur an der jetzt bestehenden Ostgrenze vorgenommen wird.“ („Berliner Zeitung“ Nr. 243 vom 17. 10. 1946) Dagegen heißt es in der Regierungserklärung Grotewohls vom 12. 10. 1949: „Die O.-N.-Linie ist für uns eine Friedensgrenze …“ Im „Abkommen der DDR mit der Republik Polen“ vom 6. 7. 1950 wird die O.-N.-Linie als „unantastbare Friedens- und Freundschaftsgrenze“ bezeichnet und damit der Versuch unternommen, die O.-N.-Linie völkerrechtlich festzulegen. Durch Erklärung des Bundeskabinetts vom 9. 6. 1950 wird der SBZ-Regierung jedes Recht bestritten, für das deutsche Volk zu sprechen, und alle von ihr getroffenen Vereinbarungen werden für null und nichtig erklärt. Literaturangaben Quellen zur Entstehung der Oder-Neiße-Linie — ges. und hrsg. von Gotthold Rhode und Wolfgang Wagner (Die Deutschen Ostgebiete, ein Handbuch Bd. III). Stuttgart 1956, Brentano-Verlag. 292 S. m. 1 Karte. Ostdeutschland. Ein Hand- und Nachschlagebuch über alle Gebiete ostwärts von Oder und Neiße. 3. Aufl., Kitzingen 1953, Holzner. 198 S. Die Ostgebiete des Deutschen Reiches. (Ein Taschenbuch, hrsg. von Gotthold Rhode.) 2. Aufl., Würzburg 1955, Holzner. 288 S. m. 19 Karten. Wagner, Wolfgang: Die Entstehung der Oder-Neiße-Linie in den diplomatischen Verhandlungen während des Zweiten Weltkrieges (Die Deutschen Ostgebiete, ein Handbuch … Bd. 2). Stuttgart 1953, Brentano-Verlag. 168 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 227 Objektivismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Öffentlicher TadelSiehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 1985 Oder-Neiße-Linie: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Demarkationslinie zwischen der SBZ und den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten. Verläuft von der Ostsee unmittelbar westlich Swinemünde an der Oder entlang bis zur Mündung der Lausitzer Neiße und folgt dem Lauf der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze. Im Februar 1945 wurde auf der Krim-Konferenz von Roosevelt, Churchill und Stalin eine…
DDR A-Z 1958
DWK (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Deutsche Wirtschaftskommission, durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Interzonen- und Außenhandel und Statistik. Außerhalb der DWK wurden selbständige Zentralverwaltungen für Inneres, Justiz, Gesundheitswesen und Volksbildung errichtet. Die Vollmachten der Zentralverwaltungen waren zunächst beschränkt. Ihre Präsidenten bildeten ein Sekretariat; einen Vors. hatte die DWK zunächst nicht. Erst durch SMAD-Befehl Nr. 32 vom 12. 2. 1948 wurden die Zuständigkeiten erweitert, „um die deutschen demokratischen Organe zu einer aktiven Teilnahme am Wiederaufbau und an der Entwicklung der Friedenswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone heranzuziehen“. Die DWK erhielt einen ständigen Vorsitzenden (Rau) und zwei stellvertretende Vorsitzende (Leuschner und Selbmann). Als Kommissionsmitgl. wurden Vertreter des FDGB, der VdgB und die Präsidenten der Zentralverwaltungen des DWK bestimmt. Das Sekretariat der DWK wurde zum Vollzugsorgan erklärt. Die SMAD verfügte, daß Entscheidungen der Plenarsitzungen und des Sekretariats der DWK als für die SBZ verpflichtende Verordnungen, Anweisungen des Vorsitzenden der DWK und seiner Stellvertreter als für den Apparat der DWK verpflichtende Anordnungen zu gelten hatten. Die Hauptaufgabe der DWK war zunächst die Sicherstellung der Reparationen aus der laufenden Produktion. Im Befehl 32 (Abs. 3) hieß es: „Die Wirtschaftskommission wird verpflichtet, die termingemäße Durchführung der als Reparationen bestimmten Warenlieferungen sowie die Befriedigung der Bedürfnisse der sowjetischen Besatzungsstreitkräfte in Deutschland entsprechend dem festgesetzten Plan zu überwachen.“ Ausdrücklich wird betont: „Die Wirtschaftskommission wird ihre Tätigkeit unter der Kontrolle der SMAD ausüben.“ Am 9. 3. 1948 wurden die Zentralverwaltungen in „Hauptverwaltungen“ (HV) umbenannt. Ihre Zahl erhöhte sich von 12 auf 17. Nach wie vor blieben die Zentralverwaltungen für Gesundheitswesen, Justiz, Volksbildung und Inneres formell außerhalb der DWK. Durch SMAD-Befehl 183 vom 27. 11. 1948 wurde die Mitgliederzahl der DWK von 36 auf 101 Mitgl. erweitert und zwar durch 48 „Vertreter der Bevölkerung“, wobei auf je 360.000 Einwohner ein Vertreter kam, ferner 15 Vertreter der Parteien und 10 Vertreter der Massenorganisationen. Das Sekretariat der DWK war praktisch die erste deutsche Zentralregierung der SBZ. Mit der Proklamation der SBZ zur sog. „Deutschen Demokratischen Republik“ (DDR) vom 7. 10. 1949 ging die DWK auf in der „Provisorischen Regierung der DDR“; die leitenden Persönlichkeiten der DWK wurden ihre Minister und Staatssekretäre (Verfassung, Regierung und Verwaltung, Besatzungspolitik). Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 79 DVD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ebert, FriedrichSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Deutsche Wirtschaftskommission, durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Interzonen- und Außenhandel und Statistik. Außerhalb der DWK wurden selbständige Zentralverwaltungen für Inneres,…
DDR A-Z 1958
Patriotismus (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die SED betrieb die Vorbereitung, Gründung und Abstützung des kommun. Staatsgebildes in der SBZ mit einer zweckhaften Zurechtbiegung des deutschen Nationalbewußtseins, obwohl der eigentliche Marxismus das Nationale als klassenbedingten Atavismus verwirft. Diese zweckhafte Zurechtbiegung führte zu dem schillernden Begriff des sowjetzonalen P. Die SED, die sich dabei der Nationalen Front bediente und bedient, pflegt diesen P. seit der Ausrufung der Nationalen ➝Volksarmee (Januar 1956) immer nachhaltiger. Grotewohl umriß 1953, zum „Tage des Lehrers“, die Gedankenlinie dieses Zweck-P. (s. Grotewohl: An die Jugend, 1955, S. 299 f.): „Im Kapitalismus wurde das echte und gute Nationalgefühl zum Nationalismus und Chauvinismus.“ Demgegenüber, so forderte er, „gilt es einen echten Patriotismus zu entwickeln, einen Patriotismus, der die natürliche und enge Verbundenheit eines jeden Menschen mit dem Land und dem Volk einschließt, in dem er geboren ist, in dem er aufwächst und in dem er arbeitet. Das Wachstum eines Menschen ist mit seinem Volk, mit seiner Geschichte, seiner Sprache und seinen Kulturgütern eng verbunden“. Solcher P., so erklärte Grotewohl, „der in der Liebe zum eigenen Volk wurzelt, ist unvereinbar mit dem Haß gegen andere Völker“. Wie bloß taktisch und zweckhaft die SED die Gefühle des P. für den internationalen Klassenkampf einsetzt, zeigt sich, wenn er im Zeichen „solchen patriotischen Denkens“ fortfährt: „Darum fühlen wir uns in tiefer Freundschaft verbunden mit den Völkern des Weltfriedenslagers, an deren Spitze die große Sowjetunion steht.“ Ein Hauptideologe der SED, Fred ➝Oelßner, betonte 1951 in seinem 1953 wieder aufgelegten Vortrag „Die heutige Bedeutung der nationalen Frage“ (S. 31 f.), die SED könne „deutschen Patriotismus nur auf der Grundlage des proletarischen Internationalismus entwickeln“. Man müsse an die ge[S. 235]schichtlichen Leistungen und „an das ganze fortschrittliche kulturelle Erbe unseres deutschen Volkes anknüpfen“, so schrieb Oelßner, zugleich aber müßten wir „besonders die Kulturgüter des fortschrittlichsten Volkes der Welt, des Sowjetvolkes, in uns aufnehmen, um ein neues deutsches Nationalgefühl auf wahrhaft ethischer Grundlage zu entwickeln“. — Auf dieser Linie bewegt sich die Schulung zum P. in allen Organisationen und in sämtlichen Bereichen der SBZ. Der P. der SBZ wirkt sich seit Mitte 1952 auch in der Nationalen Geschichtsbetrachtung aus. In „Junge Welt“, der Tageszeitung der FDJ, biegt Gerhard ➝Eisler am 4. 6. 1958 den Begriff P. entsprechend um: „Als Sozialisten sind wir natürlich deutsche Patrioten, und daher wollen wir ja auch, daß ganz Deutschland einmal das wahre Vaterland aller Deutschen und auch der ganzen deutschen Jugend sein kann … auch für die westdeutsche Jugend ist die DDR das wahre Vaterland. Die Loyalität der ganzen deutschen Jugend kann nur der DDR gehören. Denn die DDR steht auch nicht im Gegensatz zu den Interessen der westdeutschen Jugend, sondern ist im Gegenteil der stärkste Vorkämpfer zur Erfüllung aller ihrer berechtigten nationalen, politischen, sozialen und kulturellen Wünsche …“ Literaturangaben Bohn, Helmut: Die patriotische Karte in der sowjetischen Deutschland-Politik. (Aus: „Ostprobleme“ 1955, H. 38, 40, 42) Bad Godesberg. 32 S. Hehn, Jürgen von: Die Sowjetisierung des Geschichtsbildes in Mitteldeutschland (aus: Europa-Archiv 1954, H. 19 u. 20). Frankfurt a. M. 16 S. Kopp, Fritz: Die Wendung zur „nationalen“ Geschichtsbetrachtung in der Sowjetzone. München 1955, Isar Verlag. 111 S. Rauch, Georg von: Das Geschichtsbild der Sowjetzone (aus: Jahrb. d. Ranke-Gesellschaft 1954). Frankfurt a. M., Moritz Diesterweg. 19 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 234–235 Patriotische Erziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pawlow, Iwan PetrowitschSiehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die SED betrieb die Vorbereitung, Gründung und Abstützung des kommun. Staatsgebildes in der SBZ mit einer zweckhaften Zurechtbiegung des deutschen Nationalbewußtseins, obwohl der eigentliche Marxismus das Nationale als klassenbedingten Atavismus verwirft. Diese zweckhafte Zurechtbiegung führte zu dem schillernden Begriff des sowjetzonalen P. Die SED, die sich dabei der Nationalen Front bediente und bedient,…
DDR A-Z 1958
Auszeichnungen (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zur Würdigung besonderer Verdienste im Sinne der SED wurden zahlreiche A. geschaffen. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über die Würdigung hervorragender Leistungen durch Verleihung staatlicher A. vom 22. 4. 1954 (GBl. S. 445). Orden und Preise für allgemeine Verdienste sind der Nationalpreis, der für Kunst und Literatur sowie für Wissenschaft und Technik verliehen wird, der Vaterländische Verdienstorden und der Karl-Marx-Orden. Besonders zahlreich sind die A. für hohe Arbeitsergebnisse. Höchste A. hierfür ist das Banner der Arbeit. Als A. in der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung gibt es: I. Kollektivauszeichnungen: A. Wanderfahnen für Sieger in Wettbewerben 1) des Ministerrates für den Republiksieger, 2) der Fachministerien und Staatssekretariate für Gruppensieger, 3) der Räte der Bezirke für Siegerbetriebe in Bezirkswettbewerben der örtlich geleiteten Industrie. B. Ehrentitel für Siegerbrigaden in Wettbewerben 1) Brigade der ausgezeichneten Qualität, 2) Brigade der besten Qualität, 3) Brigade der kollektiven Aktivistenarbeit. II. Einzelauszeichnungen: 1) Held der Arbeit, 2) verdienter ➝Aktivist, 3) verdienter ➝Erfinder, 4) Aktivist des Fünfjahrplanes, 5) für ausgezeichnete Leistungen, 6) für ausgezeichnete Leistungen im Wettbewerb, 7) bester ➝Meister des Betriebes, 8) bester ➝Meister der Industriegruppe, 9) verdienter ➝Meister, 10) bester Dreher, bester Traktorist usw. nach Berufen. Weitere Auszeichnungen sind: A. Wanderfahnen des Ministerrates für die Sieger im Massenwettbewerb der LPG, Gemeinden, Kreise und Bezirke. B. Ehrenbezeichnungen: Hervorragender ➝Wissenschaftler des Volkes, verdienter ➝Lehrer des Volkes, verdienter ➝Arzt des Volkes, verdienter Techniker des Volkes, verdienter ➝Tierarzt, verdienter ➝Züchter, verdienter ➝Eisenbahner der DDR, verdienter ➝Bergmann der DDR, verdienter ➝Meister des Sports, Meister des Sports, Meisterhauer, Meisterbauer, hervorragender ➝Genossenschaftler, hervorragende ➝Jugendbrigade der DDR, Brigade der hervorragenden Leistung (innerhalb der LPG). C. Ehrenzeichen und Medaillen: Clara-Zetkin-Medaille, Ehrenzeichen für Verdienste um das Grubenrettungswesen, Hans-Beimler-Medaille, Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954, Medaille für ➝treue Dienste (für Angehörige der Volkspolizei und bei der Deutschen Reichsbahn), Pestalozzi-Medaille für treue Dienste, Rettungsmedaille, Verdienstmedaille der Deutschen Reichsbahn, ➝Wandermedaillen. D. Preise: Cisinski-Preis, Heinrich-Heine-Preis, Heinrich-Greif-Preis, Lessing-Preis, Preis für ➝künstlerisches Volksschaffen. Literaturangaben *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 43 Ausweise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AutomatisierungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zur Würdigung besonderer Verdienste im Sinne der SED wurden zahlreiche A. geschaffen. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über die Würdigung hervorragender Leistungen durch Verleihung staatlicher A. vom 22. 4. 1954 (GBl. S. 445). Orden und Preise für allgemeine Verdienste sind der Nationalpreis, der für Kunst und Literatur sowie für Wissenschaft und Technik verliehen wird, der Vaterländische…
DDR A-Z 1958
Chemische Industrie (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bereits vor der Teilung Deutschlands hatte die Ch. I. in der heutigen SBZ bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, während bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen Industrie bestand. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei IG-Farbenwerke in Bitterfeld und andere waren Lieferanten Westdeutschlands und der ganzen Welt. 1936 hatte das Sowjetzonengebiet an der gesamtdeutschen Erzeugung z. B. folgende Anteile: Methanol 78,9 v. H., Stickstoffdüngemittel 61,1, Kali 58,7, Schwefelkohlenstoff 57,5, synthetischer Ammoniak 55,5, Benzin 55, Chlor 48,5, kalzinierte Soda 47,1 und Dieselkraftstoffe 29,6 v. H. Diese Anteile erhöhten sich während der Kriegsjahre zum Teil nicht unerheblich. Bei verhältnismäßig geringen Kriegsschäden mußte die Ch. I. der SBZ 1945/46 außerordentlich empfindliche Demontagen hinnehmen. Die wichtigsten Chemie-Großbetriebe wurden von den Sowjets beschlagnahmt (SAG). Nach dem Wiederaufbau verfügten die Sowjets (Stand von Anfang 1952) über mehr als 52 v. H. aller Kapazitäten in der Ch. I. Bei einer großen Anzahl chemischer Erzeugnisse besaßen die Sowjets sogar Monopolstellungen. Erst ab 1. Jan. 1954 wurden die SAG-Betriebe der Ch. I. an die deutsche Verwaltung zurückverkauft. — Auf den Produktionswert bezogen waren im Jahre 1956 nur noch 6 v. H. der Erzeugung der Ch. I. in Privathand. Von den rd. 240.000 Beschäftigten arbeiteten (1956) 215.000 in Staatsbetrieben. Der erste Fünfjahrplan (1951–55) sah große Produktionssteigerungen bei den Grunderzeugnissen der Ch. I. vor (kalzin. Soda, Phosphordünger, Ätznatron, Schwefelsäure, Kalziumkarbid), die nur zum Teil erreicht werden konnten. Auch der zweite Fünfjahrplan der Ch. I. steht unter dem Motto, die Bezugsabhängigkeit von westlichen Lieferanten zu überwinden. Zu diesem [S. 68]Zweck sind für die großen Werke der Ch. I. erhebliche Investitionen vorgesehen, insbesondere für den Ersatz unwirtschaftlich arbeitender Anlagen. Aber auch neue Anlagen entsprechend dem Fortschreiten der techn. Entwicklung in der westlichen Welt sind vorgesehen, z. B. auf dem Gebiete der Petrochemie und in der Kunststofferzeugung. — Die Wettbewerbsfähigkeit der Ch. I. der Zone in einer Marktwirtschaft zu erreichen, bedarf eines auf viele Jahre sich erstreckenden Modernisierungs- und Ausbauprogramms. Die Entstehung gesamtdeutscher Überkapazitäten ist durch diesen Ausbau nicht zu befürchten, da ein erhöhtes Verbrauchsniveau in der SBZ die höhere Produktion in der Ch. I. erfordert. Literaturangaben *: Die chemische Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1955. 64 S. m. 14 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 67–68 CDU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ChemnitzSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bereits vor der Teilung Deutschlands hatte die Ch. I. in der heutigen SBZ bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, während bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen Industrie bestand. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei IG-Farbenwerke in Bitterfeld und andere waren…
DDR A-Z 1958
1958: C, D, E
Calbe CDU Chemische Industrie Chemnitz Chemnitz, Walter Chruschtschow, Nikita Sergejewitsch Cisinski-Preis Clara-Zetkin-Medaille Correns, Erich Cottbus DAHA Dahlem, Franz DAL DBB DBD DDR DEFA Defaitismus Dekadenz Demarkationslinie Demokratie Demokratische Gesetzlichkeit Demokratischer Zentralismus Demokratisierung Demontagen Dertinger, Georg DERUNAPHT DERUTRA Deutfracht, VEB Deutrans Deutsche Lufthansa Deutsches Amt für Maße und Gewichte (DAMG) Deutsches Amt für Material- und Warenprüfung (DAMW) Deutsche Schiffahrts- und Umschlagsbetriebe (DSU) Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Deutsch-Polnische Gesellschaft für Frieden und gute Nachbarschaft (auch Ges. für Dt.-Poln. Freundschaft) Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF) Devastierter Betrieb Devisen Devisenbonus DFD DHfK DHZ DIA Dialektischer Materialismus Diamat DIB Dieckmann, Johannes Dienstleistungsabgabe Differenzierung Diktatur des Proletariats DIM DIN-Normen Direktbetriebe Direktorfonds Direktverkehr Dispatcher Dispensaire Disproportionen Disziplinarmaßnahmen Diversant Diversion DJR Dogmatismus Dölling, Rudolf Domowina Dorfplan DPZI Dreiermethode Dresden Druckerei- und Verlagskontor DSA DSF DSG (HZ) DSU DTSB DVD DWK Ebert, Friedrich Eggerath, Werner Ehegattenzuschlag, Staatlicher Eherecht Eheschließung, Sozialistische Ehrenzeichen für Verdienste um das Grubenrettungswesen Eigentum Eingreifdivision Einheitsschule Einzelbauer Einzelhandel Einzelvertrag Eisenbahn Eisenbahner der DDR, Verdienter Eisen- und Stahlerzeugung Eisler, Gerhart Eisler, Hanns Elternbeiräte Elternseminare Endverbraucherpreis Energieerzeugung Energiemaschinenbau Engels, Friedrich Enteignung Erbrecht Erfassungspreis Erfinder, Verdienter Erfurt Ermächtigungsverordnung Ermisch, Luise Ernteschätzungsverfahren Errungenschaften Erschwerniszuschläge Erwachsenenbildung Erziehungswesen Erziehungswissenschaft Exportausschüsse Exportkontrolle, Amt fürCalbe CDU Chemische Industrie Chemnitz Chemnitz, Walter Chruschtschow, Nikita Sergejewitsch Cisinski-Preis Clara-Zetkin-Medaille Correns, Erich Cottbus DAHA Dahlem, Franz DAL DBB DBD DDR DEFA Defaitismus Dekadenz Demarkationslinie Demokratie Demokratische Gesetzlichkeit Demokratischer Zentralismus Demokratisierung Demontagen Dertinger, Georg DERUNAPHT DERUTRA Deutfracht, VEB Deutrans Deutsche Lufthansa Deutsches Amt für Maße…
DDR A-Z 1958
Arbeit, Gesetz der (1958)
Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Kurztitel für „Gesetz der Arbeit zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter“ vom 19. 4. 1950 (GBl. S. 349), wird von der kommun. Propaganda als das arbeitsrechtliche Grundgesetz bezeichnet. In Wahrheit enthält es in offener oder versteckter Form einen weitgehenden Abbau sehr alter Rechte der Arbeiterschaft. In Teil~I „Recht auf Arbeit“ wird u. a. bestimmt, daß jedem Bürger ein seinen Fähigkeiten entsprechender Arbeitsplatz nachgewiesen werden muß (§ 1), gleichzeitig wird jedoch die Arbeitskräftelenkung angeordnet, indem die zuständigen Ministerien zur Aufstellung eines Arbeitskräfteplanes verpflichtet werden, so daß das Recht auf Arbeit zur Pflicht zur Arbeit wird. Teil II behandelt das Mitbestimmungsrecht der Arbeiter und Angestellten. Dieses Recht wird praktisch verneint, da es bei der Führung der Wirtschaft durch die staatlichen Organe und in den Betrieben an Stelle von frei gewählten Betriebsräten von den betrieblichen Organen des FDGB (BGL), also des verlängerten Arms der Staatspartei wahrgenommen werden soll. Teil III ordnet Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität an: Abschluß von Betriebsverträgen (Betriebskollektivverträge), Einführung von TAN, des Leistungslohnes, der Lohngruppenkataloge, weitgehende Differenzierung der Löhne (Lohnsystem). Teil IV beschäftigt sich mit der Förderung der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung. Teil V gibt nähere Bestimmungen zur Arbeitskräftelenkung, wobei insbesondere die Pflicht zur Einstellung weiblicher Arbeitskräfte betont wird. Teil VI behandelt die Heranbildung von fachlichem Nachwuchs (Berufslenkung) und der Qualifizierung der Arbeitskräfte, insbesondere von Frauen. Es folgen Rahmenbestimmungen für den Urlaub (Teil VII) und das Kündigungsrecht (Teil VIII). Teil IX bringt Rahmenbestimmungen über den Arbeitsschutz (Arbeitszeit), Teil X solche über Werkküchenessen, bevorzugte Belieferung der Schwerpunktbetriebe mit Nahrungsmitteln und ähnlichem, das mit „Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Werktätigen“ bezeichnet wird. Im G. d. A. zeichnen sich mit aller Deutlichkeit die Grundzüge der sowjetzonalen Arbeitspolitik ab. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 4., erw. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 248 S., Teil II (Anlagen) 152 S. Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1954. 112 S. m. 4 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 23 Arbeit, Abteilung für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeit und Berufsausbildung, Abteilung fürSiehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Kurztitel für „Gesetz der Arbeit zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter“…
DDR A-Z 1958
Sport und Technik, Gesellschaft für (GST) (1958)
Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1975 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Organisation zur vormilitärischen Ausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen beiderlei Geschlechts. Gegründet durch Regierungsverordnung vom 7. 8. 1952 als „Körperschaft des öffentlichen Rechts.“ Beitritt vom 14. Lebensjahr an wird angestrebt. Die GST unterstand bis 1. 3. 1956 dem Innen-, nun dem Verteidigungsministerium, [S. 293]das auch die hauptamtlichen Funktionäre besoldet. 1. Sekretär: Richard ➝Staimer. Die GST soll ihren Mitgl. „militärische Grundkenntnisse auf den Gebieten des Segel- und Motorflugsportes, des Flugmodell- und Fallschirmsportes sowie des Motor- und Seesportes, des Schieß- und Geländesportes und des Amateurfunkens als Massensport vermitteln“. Sie soll „die Regierung der DDR bei der Organisierung der bewaffneten Verteidigung der Heimat und des sozialistischen Aufbaus unterstützen“. So hieß es im 1. Statut der GST vom August 1952. Da die motorsportlichen und technischen Möglichkeiten lockten und auf eine offene Bindung an die SED verzichtet wurde, hatte die GST bis Ende 1952 einen sehr starken Zulauf. Die Einführung einer Pflichtausbildung in Schießen und Geländedienst und einer Art Politschulung drosselte den Zulauf und brachte Austritte. Dennoch veranlaßte die SED das 2. Statut vom November 1954, das den militärähnlichen Charakter der GST verstärkte und sie „der Führung der Arbeiterklasse und ihres Vortrupps, der SED“ unterstellte. Das 3. Statut vom Sept. 1956, das seit 21. 2. 1957 in Kraft ist, brachte nichts grundlegend Neues. Doch wird die GST nicht mehr ausdrücklich der SED, sondern dem „Arbeiter-und-Bauern-Staat — der DDR“ unterstellt. Zugleich werden die „Erziehung … zum guten Patrioten“ und „enge Zusammenarbeit mit der Nationalen Volksarmee“ statt mit der KVP verlangt. Seit Sommer 1955 wird die GST auch an Normalkaliberwaffen ausgebildet, im Interesse der Luftwaffe werden Segelfliegen und Fallschirmspringen stark betrieben, die Nachrichtentechnik soll allen Waffengattungen zugute kommen. Die Geländekunde und der Felddienst werden oft als Touristik umschrieben. Die Erziehung zum Patriotismus und zum Kommunismus wird in der GST je offener gefordert, je mehr sie ein Werbeplatz der KVP, seit 1956 der Nationalen ➝Volksarmee geworden ist. Die vormilitärische Ausbildung erfolgt oft durch Angehörige der allgemeinen Volkspolizei und zunehmend durch Funktionäre der GST, die schon gediente Reservisten der Volksarmee, der Grenzpolizei oder der Bereitschaftspolizei sind. Seit 1955 darf die GST, obwohl ihre Funktionäre meist älter sind, nur 14- bis 24jährige ausbilden. Die Waffenausbildung der über 24 Jahre alten Männer ist den Kampfgruppen vorbehalten. Einheiten der GST wirken meist an den großen Kampfübungen der Kampfgruppen mit. Die GST zählte im Frühjahr 1958 etwa 625.000 nominelle Mitglieder, davon dürften etwa 160.000 aktiv sein. — Sie ist nicht nur eine vormilitärische Erziehungsorganisation, sondern hat mit ihrem aktiven Kern den Charakter einer militärähnlichen Miliz. (Militärpolitik) Literaturangaben Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 292–293 Sporttoto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SSDSiehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1975 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Organisation zur vormilitärischen Ausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen beiderlei Geschlechts. Gegründet durch Regierungsverordnung vom 7. 8. 1952 als „Körperschaft des öffentlichen Rechts.“ Beitritt vom 14.…
DDR A-Z 1958
Justizverwaltung (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Oberste J.-behörde; Ministerium der Justiz der „DDR“. Minister: Dr. Hilde ➝Benjamin (als Nachfolgerin von Max ➝Fechner). Staatssekretär: Dr. Toeplitz (CDU). Stellvertreter des Ministers (diese Stellung wurde am 22. 7. 1957 geschaffen): Hans Ranke (SED). Durch Beschluß des Ministerrats vom 20. 7. 1956 (GBl. S. 597) wurde ein Statut des [S. 152]Justizministeriums erlassen. Danach ist das Ministerium „als Fachministerium der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik das zentrale Organ der Justizverwaltung“. Wie schon vorher andere Ministerien, ist auch das Justizministerium zur „juristischen Person“ erklärt worden. Das Ministerium hat zwei Hauptabteilungen: Gesetzgebung und Rechtsprechung; ferner drei selbständige Abteilungen: Kaderabteilung, Abt. Allgemeine Verwaltung, Haushaltsabteilung. Als beratendes Organ des Ministers fungiert das „Kollegium des Ministeriums“, dem neben dem Minister der Staatssekretär, der Stellv. des Ministers, die Leiter der Hauptabt. und der Leiter der Kaderabt. angehören. Dieses Kollegium muß gehört werden, bevor der Minister von seinem Recht, einen Richter aus dem Amt abzuberufen, Gebrauch machen kann. Schon seit Oktober 1948 bestanden in den Ländern der SBZ mit Ausnahme von Thüringen keine selbständigen Justizministerien mehr. Mit der Auflösung der Landesregierungen im Sommer 1952 sind auch die den Ministerpräsidenten der Länder unterstehenden Hauptabteilungen Justiz aufgelöst worden. In den Bezirken wurden Bezirks-J. geschaffen, deren Organisation und Tätigkeit sich nach einer internen Dienstanordnung vom 15. 2. 1952 richten. Die J.-Stellen haben einen Leiter und die Abt. Recht, Kader, Haushalt und Verwaltung. „Die Hauptaufgabe der Justizverwaltungsstelle ist die systematische Anleitung und ständige Kontrolle der Kreisgerichte in ihrer Rechtsprechung und der Tätigkeit der Staatlichen Notariate mit dem Ziele der Verbesserung der Anwendung der Gesetze.“ (§ 6 der Anordnung vom 15. 2. 1954) Das Ministerium kontrolliert die J. und leitet sie an. Die J. liegt also straff zentralistisch in den Händen des Justizministeriums. Hier sind in den maßgebenden Stellen ausschließlich SED-Angehörige tätig. Mit Ausnahme des Ministers, des Staatssekretärs, des stellvertretenden Ministers und des Leiters der Hauptabteilung Gesetzgebung, Dr. Ostmann, sind die meisten Abteilungsleiter und Referenten Absolventen der Volksrichter-Schulen. „Die Organe der Justizverwaltung haben Mängel der Rechtsprechung in ständigem Meinungsaustausch mit den Gerichten aufzudecken und abzustellen, grundsätzliche Rechtsfragen zu klären und den Richtern eine richtungweisende Anleitung für die Verbesserung ihrer Arbeit bei der Durchführung der Gesetze und Beschlüsse der Regierung zu geben. Kontrolle und Anleitung der Rechtsprechung sind also wesentliche Arbeitsmethoden der Justizverwaltung, wenn sie die Aufgaben der staatlichen Verwaltung auf dem Gebiet der Justiz aktiv und schöpferisch erfüllen will.“ (Ostmann in: „Neue Justiz“ 1954, S. 37). Zur Erfüllung dieser Aufgabe wurde in der sowjetzonalen Justiz das Instrukteurwesen eingeführt, dessen einheitliche Leitung in den Händen des neuen Stellv. des Ministers liegt. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3. Aufl. (BB) 1955. 160 S. (Neubearb. erscheint 1958.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 151–152 Justizreform A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JustizwettbewerbSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Oberste J.-behörde; Ministerium der Justiz der „DDR“. Minister: Dr. Hilde ➝Benjamin (als Nachfolgerin von Max ➝Fechner). Staatssekretär: Dr. Toeplitz (CDU). Stellvertreter des Ministers (diese Stellung wurde am 22. 7. 1957 geschaffen): Hans Ranke (SED). Durch Beschluß des Ministerrats vom 20. 7. 1956 (GBl. S. 597) wurde ein Statut des [S. 152]Justizministeriums erlassen. Danach ist das Ministerium „als…
DDR A-Z 1958
Wiedervereinigung (1958)
Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Äußerer Anlaß zu den Vorgängen, die zur Spaltung Berlins führten und damit auch die Teilung Deutschlands einleiteten, waren Meinungsverschiedenheiten unter den Besatzungsmächten über Fragen ihrer Deutschlandpolitik; sie betrafen vor allem die sowjetischen Ansprüche auf Reparationen und den Status des Ruhrgebiets. Tiefere Ursache war jedoch die von Jahr zu Jahr klarer hervortretende Absicht der SU, Deutschland (unter dem Vorwande der Entmachtung der Kriegsverbrecher, Nazis, Junker, Monopole usw.) auf den Weg der Umwandlung seiner Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung im bolschewistischen Sinne zu führen. In den Auseinandersetzungen mit den Westmächten spielte die unterschiedliche Interpretation des Potsdamer Abkommens (Besatzungspolitik) eine wesentliche Rolle. Diese Auseinandersetzungen waren von vornherein durch eine von östlicher Seite systematisch gepflegte abweichende Terminologie belastet und vernebelt; sie weiteten sich (insbesondere während der Blockade Berlins und später nach dem kommunistischen Einmarsch in Südkorea, Juli 1950) zur weltpolitischen Krise aus, in der schließlich die Frage der W. Deutschlands für die beiden Weltmächte zu einer Funktion der Behauptung ihrer Machtposition und Sicherheit zu werden drohte. Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 23. 5. 1949 und der Konstituierung der sog. „Deutschen Demokratischen Republik“ am 7. 10. 1949 ist die Frage der W. Hauptgegenstand der innerdeutschen Auseinandersetzung. Die Bundesregierung als einzige aus freien Wahlen hervorgegangene und nach Freiheit und Recht konstituierte Regierung beansprucht die Legitimation, für ganz Deutschland zu sprechen, und sieht freie gesamtdeutsche Wahlen als unabdingbare Voraussetzung der W. an. Sie wünscht jedoch die ehemaligen Alliierten von der Verantwortung für die Beseitigung der von ihnen verursachten Spaltung Deutschlands nicht zu entlasten; der Deutsche Bundestag ermächtigte sie am 14. 9. 1950, Schritte zur Durchführung freier, allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahlen zu einem gesamtdeutschen Parlament bei den Besatzungsmächten zu tun. Die SBZ-Regierung dagegen wollte bereits in ihrer ersten programmatischen Äußerung vom 25. 10. 1950 an den Anfang aller Schritte zur W. ein paritätisches Gremium, einen „Gesamtdeutschen Konstituierenden Rat“, gesetzt sehen; sie übernahm außerdem von der SU den Begriff des „einheitlichen, friedliebenden, demokratischen Staates“, der in den ferneren Erörterungen nicht etwa nur als Propagandafloskel figurierte, sondern mit von Jahr zu Jahr zunehmender Deutlichkeit das politische Leitbild eines Gesamtdeutschlands im kommun. Sinn der Arbeiter-und-Bauern-Macht bezeichnete. Das paritätische Gremium (ob es nun „Gesamtdeutscher Konstituierender Rat“ oder — in späteren Program[S. 349]men — „Gesamtdeutscher Rat“, „Gesamtdeutsche Beratungen“, „Gesamtdeutsche souveräne demokratische und friedliebende Regierung“, schließlich „Konföderation der beiden deutschen Staaten“ genannt wurde) sollte zunächst die Anerkennung des sowjetzonalen Staatswesens und seiner Regierung einbringen, falls es zu gesamtdeutschen Wahlen kommen sollte (die Volkskammer hatte sich am 30. 1. 1951 bereit erklärt, über die „Bedingungen“ solcher Wahlen zu verhandeln), sollte dies Gremium die „Bedingungen vorbereiten“ (Brief Grotewohls vom 30. 11. 1949). Als solche Bedingungen wurden u. a. der Abzug aller Besatzungstruppen, die Beteiligung der Massenorganisationen an den Wahlen, die Ausschaltung des Einflusses der „Monopole“ genannt; gelegentlich wurde sogar das Verfahren der sowjetzonalen Wahlen als vorbildlich bezeichnet. Wann immer in der Folgezeit die SU oder die SBZ-Regierung freie Wahlen als Schritt zur W. zu akzeptieren scheinen (z. B. Note der SU vom 9. 4. 1952, Genfer Direktiven vom 23. 7. 1955), müssen diese „Bedingungen“ in Betracht gezogen werden. Die W.-Politik der SU und der SBZ wurde seit 1952 aber auch dadurch immer unglaubwürdiger, daß jeder Schritt der Bundesrepublik auf dem Wege zur Integration Europas, späterhin zur Leistung ihres Verteidigungsbeitrages im Rahmen der NATO, als ein Hindernis für die W. hingestellt wurde, obschon z. B. der sogenannte „Generalvertrag“ vom 23. 10. 1954 festlegte, daß im Fall der W. das Verhältnis Gesamtdeutschlands zur NATO neu vereinbart werden sollte. Die sowjetische Seite sprach nun immer entschiedener aus, daß sie einer „mechanischen Verschmelzung der beiden Teile Deutschlands“ (d. h. der W. aus dem freien Entschluß der Deutschen selbst) nicht zustimmen werde (so Bulganin am 23. 7. 1955, Chruschtschew am 26. 7. 1955), und stellte der W. Deutschlands die Schaffung eines „Systems der kollektiven Sicherheit in Europa“ voran. Die Folgen der Spaltung Deutschlands wurden von der SU nun als innerdeutsche Fragen bezeichnet, die die „beiden deutschen Staaten“ unter sich zu regeln hätten; dementsprechend forderte auch das ZK der SED am 25. 10. 1955 „Verhandlungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung“, und Ulbricht ergänzte diese Forderung am 30. 12. 1956 im „Neuen Deutschland“ durch den Vorschlag, „zunächst eine Annäherung der beiden deutschen Staaten herbeizuführen, später eine Zwischenlösung in Form der Konföderation oder Föderation zu finden, bis es möglich ist, die Wiedervereinigung und wirklich demokratische Wahlen zur Nationalversammlung zu erreichen“. Und im Beschluß des V. Parteitages der SED vom 16. 7. 1958 heißt es mit unverkennbarem Bezug auf die W.: „Die DDR und ihre sozialistischen Errungenschaften werden niemals ein Objekt des Schachers sein. Fest verbunden mit der SU und dem ganzen sozialistischen Lager sind die Arbeiter-und-Bauern-Macht des deutschen Volkes und ihre sozialistischen Errungenschaften für immer unantastbar.“ Die W.-Politik der SED folgt somit offensichtlich dem Konzept der Blockpolitik, nach dem die Kommunisten die Macht in der SBZ an sich gerissen hatten. Literaturangaben : Die Bemühungen der Bundesrepublik um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch gesamtdeutsche Wahlen. Dokumente und Akten, I. Teil (4., erw. Aufl.) Bonn 1958. 153 S.; II. Teil (erw. Neuaufl.) 1958. 290 S.; III. Teil: Systemat. Regist. 1958. 58 S. Je eine englische und eine französische Ausgabe in einem Bande enthält die in den beiden deutschen Sammlungen zusammengestellten Dokumente und Akten bis Januar 1954. Die deutsche Frage 1952–1956 — Notenwechsel und Konferenzdokumente der vier Mächte, hrsg. v. Eberhard Jäckel (Bd. XXIII der Dokumente, hrsg. v. d. Forschungsstelle f. Völkerrecht … d. Univ. Hamburg) Frankfurt a. M. 1957, Alfred Metzner. 169 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (gesichtet und zusammengestellt von Fritz Kopp). (BMG) 1956. 364 S. m. 9 Anlagen u. 1 Karte. SBZ von 1955 bis 1956 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1955 bis 1956. Ergänzungsband zu SBZ von 1945 bis 1954 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). Bonn 1958. 255 S. m. 3 Anlagen. Schütze, Hans: Mitteldeutschlands Weg zur Volksdemokratie (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Heimatdienst). Hannover 1957. 78 S., 2 Taf. Siegler, Heinrich von: Wiedervereinigung und Sicherheit Deutschlands. 2., erw. Aufl., Bonn 1957, Verlag für Zeitarchive. 186 S. m. Karten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 348–349 WGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Winkler, HeinzSiehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Äußerer Anlaß zu den Vorgängen, die zur…
DDR A-Z 1958
Reparationen (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in der SBZ umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen ist bis heute noch nicht veröffentlicht worden. Sie wird kaum jemals erfolgen, da die Sowjets im Widerspruch zum Potsdamer Abkommen ohne Zustimmung der Westalliierten ungeheure Entnahmen aus der laufenden Produktion forderten. Nach Unterlagen aus dem sowjetzonalen Amt für R. und nach Schätzungen westlicher Experten wurden von den Sowjets seit 1945 bis 1953, d. h. bis zur offiziellen Beendigung sowjetzonaler Reparationsleistungen an die SU, Werte in folgender Form und Höhe entnommen: a) Beuteaktionen: Die Besetzung Ost- und Mitteldeutschlands durch die Rote Armee war mit einem rücksichtslosen Beutezug verbunden. Ohne irgendwelche Registrierung wurden riesige Sach- und Kunstwerte aus öffentlichem und Privatbesitz beschlagnahmt und ostwärts verfrachtet. Ferner erbeuteten die Sowjets Mrd.-Beträge an Reichsbanknoten, mit denen sie später deutsche Lieferungen und sonstige Leistungen „bezahlten“. Der Wert der bei den Beuteaktionen entnommenen Gegenstände wird auf etwa fünf Mrd. Mark geschätzt; die Menge der erbeuteten Banknoten muß mit ebenfalls mindestens fünf Mrd. Mark angenommen werden. b) Demontagen. Die Sowjets hielten sich nicht daran, kriegswichtige Industrien zu entfernen, sondern demontierten und beschlagnahmten auch für die Friedenswirtschaft unentbehrliche industrielle Kapazitäten. Folgende Abschnitte der Demontagen sind erkennbar: 1. Welle vom Mai bis Anfang Juli 1945. Bis zum Beginn der Besetzung Berlins durch alle vier Alliierten räumten die Sowjets hier alle in dieser kurzen Zeit nur irgend demontierbaren Fabriken, vor allem in Westberlin, aus. Etwa 460 Berliner Betriebe wurden von den Sowjets voll demontiert und abtransportiert, davon 149 Betriebe des Maschinen- und Apparatebaues, 51 Metallurgiebetriebe, 46 Betriebe der Feinmechanik und Optik und 44 Betriebe der Elektroindustrie. Etwa 75 v. H. der bei der Kapitulation noch vorhandenen Kapazitäten wurden betroffen. 2. Welle vom Anfang Juli bis Herbst 1945. Hiervon wurden industrielle Großbetriebe der ganzen Zone ebenso wie mittlere und kleinere Werke betroffen. Zu dieser Zeit begann auch der Abbau der zweiten Gleise auf sämtlichen Eisenbahnstrecken der Zone. Wieder wurden Produktionskapazitäten von Friedensindustrien abgebaut: Braunkohlenindustrie, Ziegeleien, Textil- und Papierfabriken, Zuckerfabriken usw. 3. Welle vom Frühjahr bis Spätsommer 1946. Nach einer vorbereiteten Liste wurden weit mehr als 200 große Industriebetriebe der chemischen Industrie, der Papierindustrie, Schuhfabriken, Textilwerke usw. demontiert. 4. Welle Oktober 1946 bis Frühjahr 1947. Obwohl Marschall Sokolowski bereits am 21. 5. 1946 die Demontagen für abgeschlossen erklärt hatte, setzte einige Monate später eine vierte Welle ein, von der z. B. die Zeiss-Werke Jena, Kraftwerke, Druckereien und einige Rüstungsbetriebe, die bis dahin für die Sowjets weitergearbeitet hatten, betroffen wurden. 5. Welle Herbst 1947. Nach einem weiteren halben Jahr wurden nochmals wichtige Betriebe der Friedensindustrie abgebaut: Braunkohlenwerke, Brikettfabriken, Kraftwerke und weitere 1.100 km Eisenbahngleise. 6. Welle Frühjahr 1948. Bei dieser vorläufig letzten Welle wurden 3 Betriebe, die vorher zu SAG-Betrieben erklärt worden waren, voll oder zum Teil demontiert, darunter Anlagen des Buna-Werkes in Schkopau. (Sowjetische Aktiengesellschaften) Von den Demontagen wurden oft auch solche Betriebe betroffen, die inzwischen durch die deutschen Arbeiter wieder in Gang gebracht worden waren. Der „Bremer Ausschuß für Wirtschaftsforschung“ gibt in seiner 1951 veröffentlichten Schrift „Am Abend der Demontagen“ u. a. folgende Demontageverluste der SBZ im Vergleich zum Jahre 1936 an: Walzwerke 82 v. H., eisenschaffende Industrie 80 v. H., Hohlziegelerzeugung 75 v. H., Zementindustrie 44 v. H., Papiererzeugung 45 v. H., Energieerzeugung 35 v. H., Schuhindustrie 30 v. H., Textilindustrie 22 v. H., Zuckererzeugung 25 v. H., Braunkohlenbergbau 20 v. H., Brikettfabriken 19 v. H. Als gewogenen Durchschnitt für alle Industriezweige gibt die Quelle etwa 50 v. H. Verluste an, wobei Kriegsschäden einbezogen sind. Der Gesamtwert der Demontagen wird auf 5 Mrd. Mark geschätzt. [S. 262]c) Ausgabe von Besatzungsgeld. Die Summe des verausgabten sowjetischen Besatzungsgeldes wird auf 12 Mrd. Mark geschätzt. Nur ein Teil davon wurde für eigentlichen Besatzungsunterhalt verwendet. Der weitaus größte Teil des Geldes wurde für den „Kauf“ solcher Güter verwendet, die die Sowjets außer den offiziellen Reparationen zu erhalten wünschten. Mit diesem Gelde wurden die zahlreichen in der SBZ tätigen sowjetischen Handelsgesellschaften und anfangs auch der Milliardenbeträge verschlingende Uranbergbau für die Sowjets finanziert. Von 1947 bis 1953 sind allein für den Uranbergbau 7,75 Mrd. Mark aufgewendet worden. d) Beschlagnahme von Betrieben als SAG-Betriebe. 213 Betriebe der SBZ wurden 1946 von der SU beschlagnahmt und als SAG-Betriebe fortgeführt, über den Wert dieser Betriebe liegen keine amtlichen Unterlagen vor. Als Mindestwert wird von Fachleuten die Summe von 2,5 Mrd. Mark geschätzt. Sie dürfte tatsächlich jedoch wesentlich höher liegen und möglicherweise das Zwei- bis Dreifache davon ausmachen. Der Preis, den die SBZ-Regierung 1953 für den Rückkauf zu zahlen hatte, betrug mindestens 3,5 Mrd. Mark. e) Lieferungen aus der laufenden Produktion. Seit Wiederingangsetzung der Betriebe mußte die SBZ an die Sowjets erhebliche Teile der laufenden Produktion abliefern, und zwar in Form direkter Reparationslieferungen nach der SU, Zulieferungen deutscher Betriebe an SAG-Betriebe, Lieferungen an die Sowjet-Armee (GSOW) Lieferungen an Sowjetische Handelsgesellschaften in der SBZ und Exporte für sowjetischen Nutzen. Nur die direkten R.-Lieferungen nach der SU wurden von den Sowjets als R. anerkannt. Alle anderen hier erwähnten Lieferungsformen sind jedoch ebenfalls als R. anzusehen. Da die Sowjets dafür nur die unzureichenden Stopp-Preise des Jahres 1944 bezahlten, mußten den deutschen Lieferwerken umfangreiche Subventionen aus Steuermitteln geleistet werden. Nach Unterlagen aus dem Amt für R. haben die Sowjets von 1945–1953 Waren im Werte von 34,7 Mrd. Mark zu Stopp-Preisen aus der laufenden Produktion entnommen. f) Subventionen. Die an deutsche Betriebe und SAG-Betriebe 1946 bis 1953 gezahlten Preissubventionen für direkte und indirekte R.-Lieferungen und für Reparationsnebenkosten, d. h. die Kosten für Verpackung, den Versand frei Verwendungsort in der SU und für Versicherungen werden mit 2,5 Mrd. Mark geschätzt, g) Aus den SAG-Betrieben entnahmen die Sowjets an Gewinnen und fingierten Gebühren bis 1953 etwa 3,55 Mrd. Mark. Diese Aufzählung enthält nicht eine Reihe sonstiger R.-Leistungen der SBZ, die zahlenmäßig überhaupt nicht zu erfassen sind, z. B. den Nutzen der Sowjets aus dem Uranbergbau, aus der Tätigkeit der sowjetischen Handelsgesellschaften, aus der Beschlagnahme deutscher Patente und der Nutznießung neuer deutscher Patente usw. (Patentrecht) Eine Gesamtrechnung der R. seit Kriegsende bis 1953 ergibt nach kritischer Auswertung aller verfügbaren Unterlagen die nachstehenden Summen: Hierin ist nicht enthalten der Rückkaufpreis der SAG-Betriebe mit mindestens 3,5 Mrd. Mark. Eine andere bekanntgewordene Berechnung eines westlichen Experten läßt die 10 Mrd. für Beute und Demontagen aus und berechnet den Nutzen aus den SAG-Betrieben etwas anders. Diese Berechnung kommt auf rd. 32 Mrd. Reparationen ohne Besatzungskosten, was sich etwa mit der obigen Berechnungsart deckt. Die Beute- und Demontageentnahmen der Sowjets sind jedoch tatsächliche Verluste der SBZ, und andererseits hat die SU damit Kompensation für die eigenen Kriegsschäden in Besitz genommen. Es besteht demnach kein Anlaß, diese Posten bei der Berechnung der Reparationen nicht mit einzubeziehen. Legt man den von den Sowjets bis 1951 im allgemeinen selbst angewandten Kurs von 2,50 DM je Dollar zugrunde, so ergibt das bei einer Gesamtentnahme von rd. 43,60 Mrd. Mark eine Reparationsleistung in Höhe von 17,60 Mrd. Dollar, also 7,60 Mrd. Dollar mehr, als die SU von Gesamtdeutschland an Reparationen gefordert hatte. Propaganda-Behauptungen, wonach die SU auf hohe Reparationsleistungen verzichtete, sind unwahr. Literaturangaben *: Die Reparationen der Sowjetzone in den Jahren 1945 bis Ende 1953. (Fortführung der Unters. von Rupp über die Reparationsleistungen der sowjetischen Besatzungszone.) (BB) 1953. 27 S. m. 4 Anlagen. Rupp, Franz: Die Reparationsleistungen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1951. 96 S. *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 261–262 Rentenversicherung, Freiwillige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RepublikfluchtSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in der SBZ umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen ist bis heute noch nicht…
DDR A-Z 1958
Lehrerbildung (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Verfassung der „DDR“ (Art. 36) soll die L. an Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen erfolgen. 1946 waren an allen Universitäten und an der Technischen Hochschule Dresden pädagogische Fakultäten errichtet worden, denen die Ausbildung der Lehrer für die allgemein- und berufsbildenden Schulen übertragen wurde. Die Hauptmasse der neuen Lehrer ist seit 1945 jedoch in Kursen von höchstens einjähriger Dauer, die zunächst als Notmaßnahme gedacht waren, ausgebildet worden. [S. 191]1948/49 gab es 49.944 Lehrer mit Kurzausbildung neben 22.562 Altlehrern. Durch die „VO über die Neuregelung der Ausbildung der Lehrer an den allgemeinbildenden Schulen, der Pionierleiter, der Kindergärtnerinnen und der Erzieher in Heimen und Horten“ vom 15. 5. 1953 wurde die L. im Verein mit den schon seit 1950 laufenden Bestrebungen auf eine neue Basis gestellt. Die Ausbildung der Lehrer für die Unterstufe (1. bis 4. Schuljahr) erfolgt nunmehr an den Instituten für L. (keine Hochschulen, sondern Fachschulen) Voraussetzung: Mittlere Reife bzw. Abschlußprüfung der Grundschule. Die Ausbildung der Fachlehrer für das 5.-10. Schuljahr erfolgt an Pädagogischen Instituten. Das Studium dauert drei Jahre und setzt die Reifeprüfung voraus. Die Oberschullehrer (9.-12. Schuljahr) haben fünf Jahre an den Universitäten (philosophische und mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultäten) oder an Pädagogischen Hochschulen zu studieren. Sie erwerben die Lehrbefähigung in zwei Fächern. Besondere Einrichtungen der Lehrerbildung (1956/57): 1 Pädagogische Hochschule, 7 Pädagogische Institute, 37 Institute für L. Dazu kommt noch die Pädagogische Fakultät der Humboldt-Universität. Gesamtzahl der in Ausbildung stehenden Lehrkräfte an Allgemeinbildenden Schulen (1956/57): 17.654 (ohne Studierende an Universitäten). Zahl der Lehrkräfte an Allgemeinbildenden Schulen (30. 12. 1956): 77.404, davon 67.459 an Grund- und Mittelschulen. Die Diplom-Gewerbelehrer und Diplom-Handelslehrer für Berufsschulen werden von der Fakultät für Berufspädagogik und Kulturwissenschaft der Technischen Hochschule Dresden und von Instituten für Berufspädagogik ausgebildet. Studiendauer: vier Jahre. Das Studium der Sonderschulpädagogik ist ein einjähriges Erweiterungsstudium. Ein zentrales Institut für Lehrerweiterbildung hat die Aufgabe, die Qualifizierung der amtierenden Lehrer (Pädagogisches Kabinett) zu organisieren. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Wendt, Emil: Die Entwicklung der Lehrerbildung in der SBZ seit 1945. (BB) 1957. 79 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 190–191 Lehrer des Volkes, Verdienter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LehrergewerkschaftSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Verfassung der „DDR“ (Art. 36) soll die L. an Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen erfolgen. 1946 waren an allen Universitäten und an der Technischen Hochschule Dresden pädagogische Fakultäten errichtet worden, denen die Ausbildung der Lehrer für die allgemein- und berufsbildenden Schulen übertragen wurde. Die Hauptmasse der neuen Lehrer ist seit 1945 jedoch in Kursen von höchstens…
DDR A-Z 1958
Brandenburg (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ; gebildet 1945/47 aus dem westlich der Oder und der Görlitzer Neiße gelegenen Teil der preußischen Provinz B.; 27.061 qkm, 2,6 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 1. 2. 1947, Hauptstadt: Potsdam, Landesfarben: Rot-Weiß-Rot; Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft, Textilindustrie, Braunkohlenbergbau und -industrie. Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam aufgehoben; staatsrechtliche Stellung des Landes seither unklar. Von der Altmark aus erwarb der Askanier Albrecht der Bär ab 1134 die westliche Prignitz, Zauche und Havelland; seit 1157 nannte er sich Markgraf von B. Seine Nachfolger dehnten die Mark im 13. Jh. durch den Erwerb von Barnim, Teltow, der Uckermark, Lebus, der Neumark und der Lausitz weiter nach Osten aus und erlangten die Kurwürde. Nach dem Aussterben der brandenburgischen Askanier 1320 fiel B. 1323 an die Wittelsbacher. Von 1373–1411 war B. im Besitz der Luxemburger. Unter den Herrschern beider Häuser erlitt das Land erhebliche Gebietsverluste. 1411 wurde der hohenzollernsche Burggraf Friedrich VI. von Nürnberg als Reichsverweser der Mark B. eingesetzt, 1415 bekam er als Friedrich~I. auch die Kurwürde; er beugte den Adel und gewann 1427 die Uckermark und die Prignitz zurück. Sein Nachfolger, Kurfürst Friedrich II., zwang die Städte unter die landesherrliche Gewalt und konnte 1455 die Neumark und 1467 Teile der Lausitz zurückgewinnen. 1525 kam die Grafschaft Ruppin an B. Kurfürst Joachim II. führte 1539 die Reformation ein. 1618 erhielt Kurfürst Johann Sigismund durch Erbschaft das aus dem Ordensland hervorgegangene Herzogtum Preußen. Friedrich Wilhelm (der Große Kurfürst, 1640–1688), erreichte 1660 im Frieden von Oliva die Befreiung Preußens von der polnischen Lehnshoheit und verschaffte B. europäische Bedeutung. Sein Sohn, Friedrich III., krönte sich 1701 in Königsberg als Friedrich~I. zum König in Preußen. In der Folgezeit teilte B. das Schicksal Preußens. Seit 1815 bildeten die brandenburgischen Landschaften (mit Ausnahme der Altmark, die in die Provinz Sachsen einbezogen wurde), um die 1814 von Sachsen abgetretenen Gebiete der Niederlausitz erweitert, die preußische Provinz B., aus deren Verband bald nach der Reichsgründung 1871 die Reichshauptstadt Berlin ausschied. In den letzten Monaten des 2. Weltkrieges wurde A. von sowjetischen Truppen besetzt; das Gebiet ostwärts der Oder und der Görlitzer Neiße überließen die Sowjets den Polen, es steht seither unter polnischer Verwaltung (Oder-Neiße-Linie). Im Juli 1945 befahl die SMAD die Errichtung der „Provinzialverwaltung Mark B.“ unter Präsident Dr. Karl Steinhoff (SPD), der sie im Oktober 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 43,9 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dezember 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Provinzialregierung unter Ministerpräsident Dr. Karl Steinhoff (SED) und beschloß im Februar 1947 die „Verfassung für die Mark B. vom 6. 2. 1947“, die am gleichen Tag in Kraft trat. Nach der Auflösung Preußens durch den Alliierten Kontrollrat wurde die Provinz im Juli 1945 als B. auch staatsrechtlich Land. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 ist A. Land der „DDR“; an Stelle des zum sowjetzonalen Innenminister berufenen Dr. Steinhoff wurde [S. 64]Rudi Jahn (SED) Ministerpräsident. Das dem Landtag am 25. 7. 1952 aufgezwungene „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Lande B.“ beraubte das Land seiner staatsrechtlichen Handlungsfähigkeit. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 63–64 Bräutigam, Alois A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Brecht, Bert (Bertolt)Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ; gebildet 1945/47 aus dem westlich der Oder und der Görlitzer Neiße gelegenen Teil der preußischen Provinz B.; 27.061 qkm, 2,6 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 1. 2. 1947, Hauptstadt: Potsdam, Landesfarben: Rot-Weiß-Rot; Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft, Textilindustrie, Braunkohlenbergbau und -industrie. Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen…
DDR A-Z 1958
Lebensstandard (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das allgemeine Niveau der Lebenshaltung in der SBZ hat sich in den letzten Jahren, insbesondere für die Schichten mit höherem oder mittlerem Familieneinkommen, gehoben; nach Untersuchungen des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung lag der Preisindex der Zone 1955 um 12,5 v. H. über dem der Bundesrepublik, das Nominaleinkommen der unselbständig Beschäftigten um mindestens 10 v. H. unter dem entsprechenden westdeutschen Wert. Seitdem haben sich die Verhältnisse nicht einschneidend verändert. Das allgemeine West-Ostgefälle ist, wie auch der Augenschein bestätigt, immer noch beträchtlich, und es tritt noch deutlicher hervor, wenn man die Reallöhne vergleicht und die z. T. erheblichen Qualitätsunterschiede bei Lebensmitteln und Konsumgütern berücksichtigt; gleichwohl verliert diese Divergenz allmählich an Bedeutung, auch für die Fluchtgründe. Die Eingliederung der Zone in das Wirtschaftssystem des Sowjetblocks und die Tendenz zur Zentralverwaltungswirtschaft (Wirtschaftssystem) hatten zur Folge, daß sich der L. in der SBZ strukturell oder qualitativ mehr und mehr dem der SU und ihrer Satelliten annähert, also die für diese Wirtschaftsordnung typischen Disproportionen und zeitlichen oder örtlichen Zerrungen aufweist. Diese Merkmale des L. in der SBZ werden also nicht verschwinden, sondern sich möglicherweise auf manchen Gebieten noch stärker ausprägen. Sie sind etwa. folgendermaßen zu kennzeichnen: 1. Das ideologisch bestimmte System der Planökonomie bedingt seinem Wesen nach, aber auch infolge von Fehlleistungen des überforcierten Planungsapparates, immer wiederkehrende Versorgungslücken, die den L. der Zonenbevölkerung wesentlich beeinflussen. So führt die kommunistische Agrarpolitik (Landwirtschaft) dazu, daß gewisse Grundnahrungsmittel, und zwar auch solche, die das Gebiet der heutigen SBZ früher im Überfluß erzeugte, häufig entweder gar nicht oder nur in unzureichenden Mengen erhältlich sind (z. B. Butter, Zucker, Fleisch). Die Konsumgüterversorgung wird aus allgemeinen wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten immer noch quantitativ und qualitativ zugunsten industrieller Investitionen und der Produktionsgütererzeugung vernachlässigt. 2. Eine dünne Schicht von Parteifunktionären, Angehörigen der technischen ➝Intelligenz und anderer Mangelberufe, Spezialisten und Aktivisten bezieht Löhne und Gehälter, die ein Vielfaches der Durchschnittseinkommen ausmachen, und Vergünstigungen verschiedenster Art. die sie weit über den L. der „Normalverbraucher“ hinausheben; die Masse der letzteren kann einen höheren L. auch nicht durch größere Leistungen erreichen, da die höheren Stufen des Leistungslohnes auf einen bestimmten Prozentsatz der Arbeiterschaft begrenzt sind und bei allgemeiner Verbesserung der Leistungen die Arbeitsnormen heraufgesetzt werden. 3. Planmäßige Bevorzugung gewisser Versorgungsgebiete (Ostberlin, Leipzig während der Messe, Schwerpunkte des industriellen Aufbaues, Kurorte, Ferienlager usw.) bedingt ständige und oft beträchtliche regionale Differenzen in der Versorgung mit Lebensmitteln und Gebrauchsgütern und im allgemeinen L. 4. Das „Bildungsprivileg der Besitzenden“ ist mit Hilfe des Zulassungsverfahrens, eines reich dotierten Stipendien-Wesens und der allgemeinen Gesinnungskontrolle an die Abkömmlinge der Arbeiter, „werktätigen Bauern“ und „schaffenden Intelligenz“ [S. 190]übergegangen, die dafür Beschränkungen in der Berufswahl und im Berufsweg in Kauf nehmen müssen. Kulturgüter sind erschwinglich, werden den breiten Massen auch durch Besucherorganisationen und Verlagerung des „Kulturkonsums“ in die Betriebe (Erwachsenenbildung, Kulturpolitik, kulturelle Massenarbeit, Volkskunst) nahegebracht, stehen aber weithin im Dienst der politischen Agitation und der Produktionssteigerung und werden daher von der Masse der „Verbraucher“ abgelehnt. 5. Das System der sozialen Leistungen (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) wird ebenfalls vorwiegend unter dem Gesichtsunkt der Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Ausschüttung aller Arbeitskräftereserven gehandhabt. Aus all diesen Gründen erfordert ein Vergleich des L. der SBZ mit demjenigen der Bundesrepublik oder der westlichen Welt eine gründliche Vertiefung in die Motive und Methoden der sowjetzonalen Arbeits-, Wirtschafts- und Sozialpolitik. (Konsumgüterversorgung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 189–190 Lebensmittelkarten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LebensversicherungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das allgemeine Niveau der Lebenshaltung in der SBZ hat sich in den letzten Jahren, insbesondere für die Schichten mit höherem oder mittlerem Familieneinkommen, gehoben; nach Untersuchungen des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung lag der Preisindex der Zone 1955 um 12,5 v. H. über dem der Bundesrepublik, das Nominaleinkommen der unselbständig Beschäftigten um mindestens 10 v. H. unter dem…
DDR A-Z 1958
Währungspolitik (1958)
Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Reparationsentnahmen der SU, Zwangsexporte, Materialmangel und das dadurch verursachte Minderangebot an Gebrauchsgütern sind die Ursachen eines hohen Kaufkraftüberhanges, der die Währung ständig gefährdet. Eine Reihe von Maßnahmen der Sowjetzonenregierung soll den Geldumlauf so niedrig wie möglich halten. Hierher gehören die verschiedenen Verordnungen zur Regelung des Zahlungsmittelumlaufes, die Anordnungen zur bargeldlosen Zahlung und Erhöhung der Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes, die intensive Werbung der Sparkassen zur Spartätigkeit, die Einrichtung neuer Sparmöglichkeiten und Gewährung von Vergünstigungen für Sparer, die Zentralisierung der Kassenbestände öffentlicher Kassen bei der Deutschen ➝Notenbank, die allgemeine Kreditpolitik mit dem Ziel möglichst geringer Kreditvolumen und — nicht zuletzt — die hohe Besteuerung des Verbrauchs. Laut Beschluß der SBZ-Regierung vom 29. 10. 1953 wurde die Ostmark auf „Goldbasis“ gestellt und der Goldgehalt auf 0,399902 a je DM Ost festgesetzt. Das Verhältnis der Ostmark zum US-Dollar wurde auf 2,22 DM Ost, zum Rubel auf 1,80 Rubel für eine DM Ost festgelegt. Die Deutsche Notenbank wurde ermächtigt, auf Grund dieser „Goldbasis“ die Wechselkurse für andere ausländische Währungen festzulegen. Die Umstellung verändert den bis dahin gültigen Rubelkurs von 0,833 DM Ost auf 0, 555 DM Ost. Die offiziell angeordneten Devisen-Umrechnungssätze stehen in krassem Gegensatz zur tatsächlichen Bewertung der Ostmark außerhalb des Sowjetblocks. (Steuerwesen, Geldumtausch 1957) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 341 Wählerversammlung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WährungsreformSiehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Reparationsentnahmen der SU, Zwangsexporte, Materialmangel und das dadurch verursachte Minderangebot an Gebrauchsgütern sind die Ursachen eines hohen Kaufkraftüberhanges, der die Währung ständig gefährdet. Eine Reihe von Maßnahmen der Sowjetzonenregierung soll den…