DDR A-Z 1959
Außenpolitik (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 42]Von einer A. der SBZ kann erst seit Errichtung der „DDR“ (7. Oktober 1949) gesprochen werden. Innerhalb der Richtlinien der Verfassung soll der Außenminister die auswärtige Politik „selbständig unter eigener Verantwortung“ gegenüber der Volkskammer (Art. 98, 2 der Verfass.) leiten. Die A. der SBZ ist jedoch völlig nach der sowjetischen A. ausgerichtet und vollkommen von ihr abhängig. Die SBZ unterhält diplomatische Beziehungen nur zu den Staaten des Ostblocks, und ihre Botschafter und Gesandten haben im wesentlichen nur repräsentative Pflichten. Wie im gesamten Ostblock besteht auch in der SBZ eine Zweigleisigkeit der A., da unabhängig vom Außenministerium und Über dieses hinweg die SED (Abt. Außenpolitik und Internationale Verbindungen im ZK der SED) mit den kommun. Parteien der Oststaaten auch über außenpolitische Fragen verhandelt. Die enge außenpolitische Bindung an den Ostblock hat ihren Niederschlag in einer Reihe von Verträgen mit der SU und den Volksdemokratien gefunden. Die wichtigsten dieser Verträge sind: 1. die Abkommen mit Polen vom 6. 6. und 6. 7. 1950; sie gliedern sich in einen Vertrag über technisch-wissenschaftliche und über kulturelle Zusammenarbeit sowie das Grenzabkommen (Oder-Neiße-Linie)., 2. der Vertrag mit der Tschechoslowakei vom 23. 6. 1950, der bestätigte, „daß es zwischen beiden Staaten keine Streitigkeiten und offenen Fragen gibt“, und daß die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei „unabänderlich, gerecht und endgültig“ sei. Sämtliche Abkommen wurden durch Wirtschaftsverträge ergänzt (Außenhandel). Mit der Teilnahme der Regierung der SBZ an der Prager Konferenz der Ostblockstaaten, deren Ergebnisse in den sog. „Prager Beschlüssen“ vom 21. 10. 1950 niedergelegt sind, ist die außenpolitische Einbeziehung der SBZ in den Ostblock auch formell beendet (wichtigster Inhalt der Prager Bechlüsse: Die Deutschland-Beschlüsse der New Yorker Außenministerkonferenz der drei Westmächte vom 19. 9. 1950 werden für rechtswidrig und international ungültig erklärt; gefordert wird u. a. die Errichtung einer deutschen Zentralregierung, zu der die SBZ die Hälfte der Mitglieder bestimmt). Praktisch sind alle außenpolitischen Beziehungen der SBZ nur im Rahmen der sowjetischen Besatzungspolitik zu werten, obwohl die SU die „DDR“ (seit 25. 3. 1954) der Form nach als „souveränen Staat“ bezeichnet. Die Prager Konferenz von Vertretern der undemokratisch gewählten Einlisten-Parlamente Polens, der Tschechoslowakei und der „DDR“ (Dez. 1954) verstärkte die Abhängigkeit der SBZ vom Sowjetlager, indem sie gemeinsame Rüstungsvorkehrungen gegen die westeuropäische Abwehrorganisation beschloß. Nur eine formale Geste war es, als die SU den Kriegszustand mit Deutschland für beendet erklärte (25. 1. 1955) und Polen, die Tschechoslowakei und andere Satelliten diesem Beispiel folgten. Am 14. 5. 1955 schlossen die Staaten des Sowjetblockes, zu denen als 8. Staat die SBZ herangezogen war, in Warschau einen Beistands- und Rüstungspakt (Warschauer Beistandspakt) gegen die Abwehrbemühungen der nichtkomm. Staaten Europas und unterstellten sich auch offen dem Oberfehl eines Sowjetmarschalls (Konjew). Um die Empfindlichkeit der Westmächte zu schonen, und weil die SU an der Zuverlässigkeit der Waffenträger der SBZ zweifelte, wurde die „DDR“ — zum Bedauern der SED — noch nicht offen in die im engeren Sinne militärischen Abmachungen einbezogen. Dies wurde am 28. 1. 1956 nach[S. 43]geholt. Damit sollte die „DDR“ noch fester an das Sowjetlager gebunden werden, sollte der Wiedervereinigung ein weiterer Stein in den Weg gelegt werden. Der Moskauer Vertrag zwischen der SU und der „DDR“ (20. 9. 1955) bestätigte die „Souveränität“ der „DDR“ und erklärte, die sowjetzonale Republik sei „frei in der Entscheidung über Fragen ihrer Innenpolitik und Außenpolitik“. Diese formelle Anerkennung wurde ergänzt durch die Zusicherung der gegenseitigen Hilfe, der Zusammenarbeit und des Ausbaues der „wirtschaftlichen, wissenschaftlich-technischen und kulturellen Verbindungen“. Die Besetzung der SBZ wurde als „zeitweilig … mit Zustimmung der Regierung der DDR“ bezeichnet. Damit wollte die SU 1. die Stellung der SED stärken; 2. im Hinblick auf die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der SU und der Bundesrepublik (13. 9. 1955) die „DDR“ als gleichberechtigten Verhandlungspartner gegenüber der Bundesrepublik hinstellen; 3. in bezug auf die „entspannende“ Konferenz der Regierungschefs in Genf (August 1955) der „DDR“ eine internationale souveräne Rolle Zuspielen. — Um die Finanz- und Wirtschaftsnot der „DDR“ zu beheben und um sie wettbewerbsfähig gegen die Bundesrepublik zu machen, erließ ihr die SU am 17. 7. 1956 die Hälfte der Besatzungskosten und gewährte ihr beträchtliche Kredite. Zugleich wollte die SU mit diesem Abkommen den Eindruck erwecken, als ob sie die „DDR“ als gleichberechtigten Verbündeten betrachte. Wie auf allen internationalen Konferenzen seit 1954 betonte die Regierung der SU auch bei dieser Gelegenheit, die „DDR“ habe den Anspruch darauf, unberührt von gesamtdeutschen Wahlen und bereits vor solchen, als rechtmäßiger und gleichberechtigter deutscher Teilstaat anerkannt zu werden und paritätisch mit der Bundesrepublik eine Wiedervereinigung auszuhandeln. — Die „DDR“ war und ist ständig bemüht, auch mit nichtkommun. Staaten Handelsabkommen abzuschließen, um auf diesem Wege allmählich auch als souveräner diplomatischer Partner anerkannt zu werden. Immer wieder, wie z. B. in der Regierungserklärung des Außenministers Dr. Bolz vom 28. 8. 1958, erhebt die „DDR“ den Anspruch, als Nachfolgestaat des Deutschen Reiches anerkannt zu werden. Ihre Bemühungen um diplomatische Anerkennung auch in Staaten außerhalb des Sowjetblockes hatten ein gewisses Ergebnis. Bis Mitte 1959 konnte die „DDR“ regierungsamtliche Handelsvertretungen errichten in Argentinien, Brasilien, Burma, Columbien, Finnland, Indien, Indonesien, Irak, Jemen, Jugoslawien, Liberia, Sudan, Uruguay, in der Vereinigten Arabischen Republik (Ägypten-Syrien). In einigen anderen Staaten erreichte sie nur die Zulassung von Vertretungen der „Kammer für Außenhandel der DDR“: in Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, in den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Schweden, Türkei. Die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Jugoslawien und der „DDR“ am 10. 10. 1957 war damit verbunden, daß seitdem auch Jugoslawien die Oder-Neiße-Linie als Grenze zwischen der SBZ und Polen bezeichnet. Mit diesem Abkommen wurde seitens der SBZ-Regierung einmal mehr den Interessen der sowjetischen Außenpolitik Vorschub geleistet. Ihr Ziel, im Sinne des sowjetischen Imperialismus und seiner weltrevolutionären Absichten zu wirken, verfolgt die A. der „DDR“ auch mit jener untergründigen Form außenpolitischer Aktivität, die der Ausschuß für deutsche Einheit z. B. wie folgt umschreibt: „Ein wichtiger Grundsatz der Außenpolitik der DDR ist die Zusammenarbeit mit den friedliebenden, demokratischen Kräften in allen Ländern und [S. 44]vor allem die Aktionseinheit der deutschen Arbeiterklasse mit der internationalen Arbeiterklasse.“ Seit dem Frühjahr 1957 zielt die unter dem Schlagwort Koexistenz geführte sowjetische Propaganda darauf ab, die atomaren Verteidigungswaffen von NATO-Truppen mit allen nur denkbaren Mitteln zu diffamieren. Seitdem ist die A. der SBZ noch enger als vorher mit dem „Friedenskampf“ (Frieden) des Sowjetblocks verknüpft. So schlug die Regierung der SBZ am 3. 4. 1957 der Bundesregierung vor, sie solle alle Atomwaffen ablehnen, einschließlich derer, die zur Ausrüstung von nicht-deutschen NATO-Truppen auf dem Boden der Bundesrepublik gehören. Am 27. 7. 1957 legte die Regierung der SBZ diesen Plan der Bundesregierung noch einmal vor und forderte als Voraussetzung für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa das „Ausscheiden der beiden deutschen Staaten aus der NATO und aus dem Warschauer Vertrag, Aufhebung der Wehrpflicht und Vereinbarung über die beiderseitige Truppenstärke; gemeinsames oder einzelnes Ersuchen an die vier Mächte auf baldige schrittweise Zurückziehung ihrer Truppen aus ganz Deutschland.“ Um die NATO zu sprengen und die Bundesrepublik ohne den Schutz ihrer Verbündeten der Sowjetunion und der Agitation der SED gegenüberzustellen, arbeitet die A. der SBZ seit dem 5. 10. 1957 mit jenem Vorschläge für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa, der mit dem Namen des polnischen Außenministers Rapacki verbunden ist. Dieser Vorschlag wurde z. B. am 11. 12. 1957 wieder aufgegriffen. An diesem Tage übernahmen Regierung und Volkskammer das von der KPdSU diktierte Moskauer „Friedensmanifest der kommunistischen und Arbeiterparteien“. Unter Berufung auf die weltrevolutionären Richtlinien, die die KPdSU den kommunistischen Parteien am gleichen Tage in Moskau erteilt hatte, forderte die Regierung der SBZ „eine breite atomwaffenfreie Zone im Herzen Europas“. Sie stellte diese taktischen Forderungen bezeichnenderweise in den Mittelpunkt einer Erklärung zur A. Weiter heißt es in dieser Regierungserklärung zur A., die eine Anweisung für den Klassenkampf und für die Aktionseinheit gegen den Bundestag der Bundesrepublik ist, u.a.: „Jetzt, wo der Widerstand gegen eine atomare Aufrüstung auch in Westdeutschland in starkem Maße zunimmt, sind aktive Kampfmaßnahmen einer breiten Volksbewegung unter Führung der im Zeichen der Aktionseinheit zusammengeschlossenen Arbeiterklasse nötig. Dazu gehört selbstverständlich auch die Zusammenarbeit mit der DDR … Ideologische Meinungsverschiedenheiten und Differenzen dürfen kein Hinderungsgrund für eine Vereinigung im Friedenskampf sein.“ Diese zersetzende Agitation gegen die Bundesrepublik wird ergänzt durch die Aufforderung an die Sowjetzone, vor allem an die SED und die Nationale Front, es dürfe „bei uns in Grundfragen keine Differenzen geben“. Denn „die Festigung unserer sozialistischen Ordnung ist die beste Unterstützung des Friedensmanifestes“. A. und parteipolitische Klassenkampf-Agitation sind, wie in allen Staaten des Sowjetblocks, auch in der SBZ eng miteinander verbunden. Seit 1949 erhebt das Sowjetzonenregime Anspruch, als souveräner Staat anerkannt zu werden. Wenn es seit Frühjahr 1957 diese Forderung verstärkt, dann hat dies zwei Seiten. Einerseits wünscht das Sowjetzonenregime, das ganze deutsche Volk und die Welt sollten es als gleichberechtigt mit der Bundesrepublik anerkennen, als den einen deutschen [S. 45]Staat neben dem anderen. Andererseits ist die Forderung, als souveräner Staat anerkannt zu werden, ein innenpolitischer Schritt, ein Schachzug in der sowjetzonalen Wiedervereinigungstaktik. Sobald nämlich die „DDR“ als souveräner Staat und als einer der beiden deutschen Staaten anerkannt wäre, würde das Sowjetzonenregime die Forderung erheben, der alleinberechtigte und ausschließliche Vertreter des ganzen deutschen Volkes zu sein. Das gleiche gilt von dem seit 30. 12. 1956 angeregten, seit 30. 1. 1957 deutlich ausgesprochenen Vorschlag zu einer Konföderation zwischen dem sowjetzonalen Staat und der Bundesrepublik. Er ist nicht eigentlich außenpolitisch, weil er auf einen staatsrechtlichen, bundesstaatsmäßigen Zusammenschluß zwischen der „DDR“ und der Bundesrepublik hinzielt, bei dem die Bundesrepublik mehr oder weniger staatsstreichmäßig sowjetisiert werden soll. Das Sowjetzonenregime sucht ständig nach Gelegenheiten, seine Forderungen zur Außenpolitik vorzutragen. Solch eine Gelegenheit bot die Genfer Außenministerkonferenz der vier Mächte vom Mai bis Juli 1959, die durch die ultimativen Erklärungen der SU (seit 10. 11. 1958) gegen den Vier-Mächte-Status West-Berlins herbeigeführt worden war. Wie die Regierungserklärung vom 9. 9. 1959 rückblickend betont, sucht die „DDR“ zu erreichen, „daß Verhandlungen über Deutschland ohne die Teilnahme beider deutscher Staaten unmöglich sind“. Sie erstrebt „ihre De-facto-Anerkennung durch die Westmächte“. Dabei vermeidet das Sowjetzonenregime ängstlich die Probe, wie die Bevölkerung der SBZ sich in geheimen, international kontrollierten Wahlen, vor allem in Mehrlistenwahlen, zu seiner Politik stellt. Literaturangaben : Die Bemühungen der Bundesrepublik um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch gesamtdeutsche Wahlen. Dokumente und Akten, I. Teil (4., erw. Aufl.) Bonn 1958. 153 S.; II. Teil (erw. Neuaufl.) 1958. 290 S.; III. Teil: Systemat. Regist. 1958. 58 S. Je eine englische und eine französische Ausgabe in einem Bande enthält die in den beiden deutschen Sammlungen zusammengestellten Dokumente und Akten bis Januar 1954. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik. 4., erw. Aufl., Eßlingen 1959, Bechtle. 203 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg 1953, Nölke. 375 S. Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 42–45 Außenhandelswerbegesellschaft m.b.H. A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AustauschnormenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 42]Von einer A. der SBZ kann erst seit Errichtung der „DDR“ (7. Oktober 1949) gesprochen werden. Innerhalb der Richtlinien der Verfassung soll der Außenminister die auswärtige Politik „selbständig unter eigener Verantwortung“ gegenüber der Volkskammer (Art. 98, 2 der Verfass.) leiten. Die A. der SBZ ist jedoch völlig nach der sowjetischen A. ausgerichtet und vollkommen von ihr abhängig. Die SBZ…
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Republikflucht (1959)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bezeichnung für das fluchtartige Verlassen der „DDR“, zunächst nur Ausdruck des Pj., seit 11. 6. 1953 amtlicher Ausdruck in Gesetzen und VO. Um an das zurückgelassene Vermögen der Sowjetzonenflüchtlinge (Flüchtlinge) heranzukommen, wurden in der SBZ verschiedene VO erlassen. Nach der „VO über die Rückgabe deutscher Personalausweise bei Übersiedlung nach Westdeutschland oder West-Berlin“ vom 25. 1. 1951 (GBl. S. 53) mußte jeder Bewohner der SBZ, der nach Westdeutschland oder West-Berlin übersiedelt, seinen Personalausweis an die Volkspolizei zurückgeben. Nichtbeachtung dieser Vorschrift war mit Gefängnis bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe bedroht. Diese Geldstrafen wurden nach der Flucht in einer solchen Höhe gegen den Flüchtling festgesetzt, daß zu ihrer Vollstreckung gerade eben das zurückgelassene Vermögen ausreichte. Immerhin verlangte dieses Verfahren noch ein Tätigwerden der Gerichte. Deshalb erging am 17. 7. 1952 die „VO zur Sicherung von Vermögenswerten“ (GBl. S. 615), die aber mit Verkündung des Neuen Kurses durch VO vom 11. 6. 1953 (GBl. S. 805) wieder aufgehoben wurde. Am 20. 8. 1958 erging zur Behandlung des Flüchtlingsvermögens die AO Nr. 2 des sowjetzonalen Fin.-Min. Nach der „VO über die Ausgabe von Personalausweisen der Deutschen Demokratischen Republik“ v. 29. 10. 1953 (GBl. S. 1090) haben Personen, die die „DDR“ vorübergehend oder für ständig verlassen, ihren Ausweis bei der Volkspolizei abzugeben. Nichtabgabe zieht gem. § 10 der VO Gefängnisstrafe bis zu 3 Jahren und Geldstrafe nach sich. Neben dieser weiter geltenden Bestimmung hat die Volkskammer am 11. 12. 1957 mit dem „Gesetz zur Änderung des Paßgesetzes“ (GBl. S. 650) einen selbständigen Tatbestand zur Bestrafung der R. geschaffen: „Wer ohne erforderliche Genehmigung das Gebiet der DDR verläßt … wird mit Gefängnis bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Vorbereitung und Versuch sind strafbar.“ Mit dieser gesetzlichen Neuregelung wurde das in der Verfassung garantierte Grundrecht der Freizügigkeit und das Recht auf Auswanderung endgültig beseitigt. Im Gegensatz zum bisherigen Zustand kann jetzt schon jede tatsächliche oder vermeintliche Vorbereitungshandlung zum Verlassen der SBZ wie das vollendete Delikt der R. mit Gefängnis bis zu drei Jahren geahndet werden (Paßwesen). Personen, die Bürger der „DDR“ zum Verlassen der Zone bewegen, werden wegen Abwerbung zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. (Rückkehrer) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 303 Reparationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ReservistenSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bezeichnung für das fluchtartige Verlassen der „DDR“, zunächst nur Ausdruck des Pj., seit 11. 6. 1953 amtlicher Ausdruck in Gesetzen und VO. Um an das zurückgelassene Vermögen der Sowjetzonenflüchtlinge (Flüchtlinge) heranzukommen, wurden in der SBZ verschiedene VO erlassen. Nach der „VO über die Rückgabe deutscher Personalausweise bei Übersiedlung nach Westdeutschland oder West-Berlin“ vom 25. 1. 1951 (GBl.…
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Handwerk (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ gelten Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten, die handwerkliche Produktions-, Reparatur- und Dienstleistungen erstellen, die in der 8. DB zum „Gesetz zur Förderung des H.“ vom 23. 12. 1957 als H.-Berufe aufgeführt werden und in der H.-Rolle eingetragen sind, als H.-Betriebe. Alle H.-Betriebe, die nicht unter diese Definition fallen, wurden bis zum 1. 4. 1958 aus der H.-Rolle gestrichen, als industrielle Kleinbetriebe in die Gewerberolle eingetragen und in den Zuständigkeitsbereich der Industrie- und Handelskammer übergeführt. Durch diese Maßnahme wurde eine neue Etappe der sowjetzonalen H.-Politik eingeleitet. Noch bis Anfang 1949 lag das H. außerhalb des besonderen Interesses der sowjetzonalen Wirtschaftspolitik. Mit dem „Gesetz zur Förderung des H.“ vom 9. 8. 1950 begann die Einbeziehung des H. in das Planwirtschaftssystem. Das Gesetz schreibt vor: „Die Beziehungen zwischen dem H. und der übrigen Wirtschaft sind durch Verträge zu regeln.“ Dadurch wird das H. — wie die private Industrie — als Zulieferer an die „volkseigene Wirtschaft“ gebunden. Gleichzeitig wurden Verordnungen über die Preisbildung im H., enthaltend Kalkulationsschemata und Höchstpreise, erlassen. Die Bildung von Einkaufs- und Liefergenossenschaften zur Vereinfachung der Auftragsvergebung durch die „volkseigene Wirtschaft“ und zur wirksamen Kontrolle über die Betriebe wurde gefördert. Die Genossenschaften erhalten staatliche Vergünstigungen und vorteilhaftere Kreditbedingungen. Fast sämtliche H.-Betriebe haben sich inzwischen den Genossenschaften angeschlossen, da das die Möglichkeit gibt, Aufträge und Material zu erhalten. Das H. wird über Kontingente, die den H.-Genossenschaften zugeteilt werden, mit Material versorgt. Herstellkontingente gibt es nur für plangebundene Produktion; die Reparatur-Kontingente sind unzureichend. Das H.-Steuergesetz (Handwerksteuer) verhindert die weitere Entfaltung des H. Den 1950 gegründeten Landes-H.-Kammern bzw. den durch Ministerratsbeschluß vom 28. 8. 1953 neu organisierten Bezirks-H.-Kammern und ihren Kreisgeschäftsstellen müssen alle H.-Betriebe, die H.-Genossenschaften und die Kleinindustrie mit weniger als 10 Beschäftigten angehören. Die H.-Kammern unterstehen seit Ende 1950 der Dienstaufsicht des Staatssekretariats für Örtliche Wirtschaft. [S. 141]Als Folge der Beschränkung der Betriebsgrößen in Auswirkung des H.-Gesetzes vom August 1950 ging die Zahl der H.-Betriebe bedeutend zurück. Vor dem Krieg gab es auf dem Gebiet der SBZ 322.000 H.-Betriebe mit rd. 980.000 Beschäftigten. Ab 1950 entwickelte sich die Zahl der Betriebe und der Beschäftigten im H. nach sowjetzonalen Angaben wie folgt: Bereits vor dem Neuen Kurs wurde durch die SED die Einführung von H.-Produktionsgenossenschaften (HPG) angestrebt. Nach dem Juni-Aufstand ist dieses Vorhaben zunächst zurückgestellt worden. Durch VO vom 18. 8. 1954 wurde jedoch die Bildung von H.-Produktionsgenossenschaften angeordnet. In dem vorgelegten Musterstatut wird betont, daß die Handwerker durch die gemeinschaftliche Nutzung von Maschinen und Werkzeugen rentabler arbeiten und sich durch den Abschluß langfristiger Verträge mit den VEB stetige Aufträge sichern könnten. — Ähnlich wie bei den LPG gibt es verschiedene Stufen. In der Stufe 1 wird mit eigenen Maschinen in der eigenen Werkstatt des Handwerkers produziert. Für die Benutzung der Maschinen usw., die in die HPG eingebracht wurden, zahlt der Handwerker der HPG eine Nutzungsgebühr. In der Stufe 2 findet die Produktion sowohl in der eigenen als auch in anderen Werkstätten statt. Der Handwerker verliert in dieser Stufe völlig seine Selbständigkeit. Die Leitung der HPG bestimmt, wo und an was er jeweils arbeiten muß. — Im Falle des Austritts erhält der Handwerker eine Werterstattung, und zwar in Stufe 1 innerhalb von drei Jahren, in Stufe 2 sogar erst innerhalb von 10 Jahren in Raten, aber auch nur dann, „wenn die HPG dadurch nicht in finanzielle Schwierigkeiten kommt“. Das heißt praktisch: es gibt bei Stufe 2 keine Austritts- und Erstattungsmöglichkeit. Mitglieder der HPG können nicht nur selbständige Handwerker und Inhaber von kleineren Betrieben werden, sondern auch Gesellen, Arbeiter, Ingenieure, Techniker, Angestellte, Heimarbeiter und mithelfende Familienangehörige. — Trotz intensiver Werbung sind bis Ende 1957 erst 295 HPG mit 8.125 Mitgliedern gegründet worden. Im Jahre 1958 ist die Zahl der HPG auf 2.107 mit 61.567 Mitgl. gestiegen. Davon arbeiten zahlreiche unrentabel. Rund die Hälfte aller HPG bestehen in den Wirtschaftszweigen Holzbe- und -verarbeitung, Bekleidungs- und Näherzeugnisse sowie im Baunebengewerbe und im dienstleistenden H. Ein seit Anfang 1957 neuerlich eingeleiteter Propagandafeldzug, der durch neue gesetzliche Regelungen unterstützt wird, soll nunmehr verstärkt einen Zusammenschluß der Handwerker in Produktionsgenossenschaften erzwingen. Hierzu zählt die Maßnahme, daß Versorgung und Absatz künftig nur noch über die HPG erfolgen, d. h., daß die Einkaufs- und Liefergenossenschaften des H. verschwinden sollen. An ihrer Stelle werden Einkaufsgemeinschaften bei den HPG gebildet. Literaturangaben Plönies, Bartho: Die Sowjetisierung des mitteldeutschen Handwerks. Ein Bericht über die Lage des Handwerks in der sowjetischen Zone. 2., erg. Aufl. (BB) 1953. 136 S. m. 19 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 140–141 Handke, Georg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handwerk und Gewerbe, Banken fürSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ gelten Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten, die handwerkliche Produktions-, Reparatur- und Dienstleistungen erstellen, die in der 8. DB zum „Gesetz zur Förderung des H.“ vom 23. 12. 1957 als H.-Berufe aufgeführt werden und in der H.-Rolle eingetragen sind, als H.-Betriebe. Alle H.-Betriebe, die nicht unter diese Definition fallen, wurden bis zum 1. 4. 1958 aus der H.-Rolle gestrichen, als…
DDR A-Z 1959
Architektur (1959)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Da die A. mehr als andere bildende Künste berufen erscheint, die „gesellschaftliche“ Entwicklung zugleich zu beeinflussen und zu repräsentieren, nahm sich die Kunstpolitik der SBZ nach einer kurzen Periode der Unsicherheit ihrer mit besonderem Eifer an und drückte ihr bald den Stempel der herrschenden Kunstrichtung auf (Sozialistischer Realismus). — Die Deutsche ➝Bauakademie als Organ der Kunstpolitik des Regimes diktierte einen Baustil, der in der Nachfolge Hitlers pseudo-klassizistische Elemente in bombastischer Fülle aufwies. Der Fassade wurde überall der Vorrang vor dem Grundriß gegeben; die Auflösung der Städte in Eigenheimsiedlungen wurde als „Isolierung der Menschen und ein Hindernis für die Entwicklung“ (Ulbricht) abgelehnt; neuerdings wird der „sozialistische Wohnkomplex“, das sowjetische „Quartal“, als Ausdruck der „Parteilichkeit in der A.“ herausgestellt (bolschewistische ➝Parteilichkeit); lange Zeit waren Prunkstraßen, wie die Ost-Berliner Stalinallee, sog. Kulturhäuser und andere Bauten „gesellschaftlichen“ Charakters mit großem Aufwand gefördert worden, während die eigentlichen städte- und vor allem wohnungsbaulichen Aufgaben aus Mangel an Mitteln und Baustoffen und infolge des sterilen Bürokratismus des Projektierungsapparates brachlagen (Wohnungswesen). Nachdem 1955 Chruschtschow die Baupolitik der SU scharf kritisiert und ihr Einfachheit, Strenge der Formen und Sparsamkeit als neue Grundsätze anempfohlen hatte, forderte die Deutsche Bauakademie für die SBZ zwar auch Berücksichtigung der Funktion des Bauwerkes, betonte aber, daß das deutsche Bauwesen in der Pflege des klassischen Kulturerbes hinter dem sowjetischen zurückstehe und sich den neuen Richtlinien der SU daher noch nicht in vollem Umfange anschließen könne. In der Formgebung herrscht daher auch heute noch ein Stil-Eklektizismus, der seine Anleihen vor allem in der SU und in der spätwilhelminischen Ära macht; von einem revolutionären Zeitstil ist weit und breit nichts zu sehen und für avantgardistische Einzelleistungen kein Raum. Die bautheoretischen Erörterungen um die nicht vorhandene „sozialistische A.“ verschleiern schlecht das Bemühen der Architekten, die eigentlich zeitgemäßen Elemente westlichen Bauens zu rezipieren und dies irgendwie mit der Ideologie in Einklang zu bringen. — Dem Wohnungsbau wird seit einiger Zeit größere Beachtung geschenkt, und der Hemmnisse, die einer wesentlichen Steigerung entgegenstehen, will man durch neue Bauweisen, vor allem durch Einführung des industriellen Bauens (Ulbricht auf der III. Baukonferenz der SED, Mai 1959), Herr zu werden suchen. — Alle größeren Bauaufgaben, unter denen militärische und schwerindustrielle Objekte den Vorrang haben, werden von den staatlichen Projektierungsbüros bearbeitet, die die große Masse der freien Archi[S. 33]tekten an sich gezogen haben. Mit den privaten Bauherren sind auch die Existenzmöglichkeiten eines selbständigen Architektenstandes dahingeschwunden. (Bildende Kunst, Funktionalismus, Konstruktivismus) Literaturangaben Steger, Karl: Im Banne des Kommunismus … Idee und Gefahr des Kommunismus. Luzern 1952, Rex-Verlag. 360 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 32–33 Arbeitszeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ardenne, Manfred vonSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Da die A. mehr als andere bildende Künste berufen erscheint, die „gesellschaftliche“ Entwicklung zugleich zu beeinflussen und zu repräsentieren, nahm sich die Kunstpolitik der SBZ nach einer kurzen Periode der Unsicherheit ihrer mit besonderem Eifer an und drückte ihr bald den Stempel der herrschenden Kunstrichtung auf (Sozialistischer Realismus). — Die Deutsche ➝Bauakademie als Organ der Kunstpolitik des…
DDR A-Z 1959
Volkskammer (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 „Volksvertretung“ der „DDR“, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der Verneinung des Gewaltentrennungsgrundsatzes und der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung außerordentlich stark ausgestaltet ist („höchstes Organ der Republik“, Art. 50 der Verfassung). Infolge der tatsächlichen politischen Machtverhältnisse stellt sich die V. jedoch als Scheinparlament dar, das lediglich der Tarnung der von den Sowjets aufgezwungenen Staatsform dient. Die verfassungsmäßigen Rechte der V. sind (Art. 63 der Verfassung): die Bestimmung der Grundsätze der Regierungspolitik und ihre Durchführung; die Bestätigung, Überwachung und Abberufung der Regierung; die Bestimmung der Grundsätze der Verwaltung und die Überwachung der gesamten Tätigkeit des Staates; das Recht zur Gesetzgebung, soweit nicht ein Volksentscheid stattfindet; die Beschlußfassung über den Staatshaushalt, die Wirtschaftspläne (Fünfjahrplan), Anleihen und Staatskredite und die Zustimmung zu Staatsverträgen; der Erlaß von Amnestien; die „Wahl“ des Präsidenten der Republik; die „Wahl“ der Mitglieder des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) und des obersten Staatsanwaltes (Staatsanwaltschaft). Das Verfahrensrecht der V. hat die Verfassung in herkömmlich parlamentarisch-demokratischer Weise geregelt und im einzelnen in die Geschäftsordnung verwiesen. Organe der V. sind das Präsidium (Präsident, Vizepräsidenten, Beisitzer) und 16 Ausschüsse, in denen jedoch keine parlamentarische Arbeit geleistet wird und von denen mehrere bisher noch zu [S. 380]keiner Arbeitssitzung zusammengetreten sind. Die V. besteht aus 400 Abgeordneten, die nach Art. 51 Abs. 2 der Verfassung „in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes auf die Dauer von vier Jahren gewählt“ werden sollten; hinzu kommen 66 Ost-Berliner Vertreter. Die zur Bildung der V. vorgeschriebenen Wahlen haben jedoch nicht stattgefunden. Die am 7. 10. 1949 auf Grund des LDP und CDU aufgezwungenen verfassungsändernden Gesetzes vom 7. 10. 1949 (GBl. S. 1) gebildete Provisorische V. hat sich vielmehr „in der Zusammensetzung des vom Dritten Deutschen Volkskongreß am 30. Mai 1949 gewählten Deutschen Volksrates“ (Art. 1 des Gesetzes) konstituiert, nachdem der Volksrat zuvor die Verschiebung der Wahlen um ein Jahr angeordnet hatte. Aber auch die für Oktober 1950 versprochenen Wahlen fanden nicht statt. Die V. konstituierte sich vielmehr nach der am 15. 10. 1950 auf Grund des verfassungsändernden Gesetzes vom 9. 8. 1950 (GBl. S. 743) durchgeführten Abstimmung über die Einheitsliste der Nationalen Front (Wahlen) endgültig. Angeblich sollen 99,7 v. H. der Stimmberechtigten für die Einheitsliste gestimmt haben. Von den 400 Abgeordneten stellten auf Grund einer bereits im Juli 1950 auf der Basis der Blockpolitik getroffenen Vereinbarung 280 die SED und die von ihr gelenkten Organisationen (70 v. H.) und nur je 60 die LDP und die CDU (je 15 v. H.). Nach Ablauf der ersten Legislaturperiode wiederholte sich am 17. 10. 1954 auf Grund des verfassungsändernden Gesetzes vom 4. 8. 1954 (GBl. S. 667) die Abstimmung über die von der Nationalen Front aufgestellte Einheitsliste, die diesmal in noch stärkerem Maße als 1950 von der SED beherrscht war. Die Wahl vom 16. 11. 1958 ergab mit 99,87 v. H. Ja-Stimmen wiederum das erwartete Bild und die entsprechende Zusammensetzung der V. Präsident der V. ist seit deren Konstituierung 1949 Johannes ➝Dieckmann (LDP). (Regierung und Verwaltung) Literaturangaben Handbuch der Sowjetzonen-Volkskammer. 2. Legislaturperiode. Berlin o. J., Informationsbüro West. 386 S. u. Nachträge. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 379–380 Volkshochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkskongreßSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 „Volksvertretung“ der „DDR“, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der Verneinung des Gewaltentrennungsgrundsatzes und der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung außerordentlich stark ausgestaltet ist („höchstes Organ der Republik“, Art. 50 der Verfassung). Infolge der tatsächlichen politischen Machtverhältnisse stellt sich die V. jedoch als Scheinparlament dar, das lediglich der Tarnung…
DDR A-Z 1959
Maschinen-Traktoren-Station (MTS) (1959)
Siehe auch: Maschinen-Traktoren-Station: 1965 Maschinen-Traktoren-Stationen: 1975 1979 Maschinen-Traktoren-Station (MTS): 1960 1962 1963 1966 1969 Nach sowjetischem Muster gebildete staatliche Landmaschinenparks, die unter der Bezeichnung MAS (Maschinen-Ausleih-Station) im Zuge der Bodenreform von der VdgB begründet wurden. Ihre Aufgabe war zunächst, Schlepper und Landmaschinen der enteigneten und aufgesiedelten Güter zusammenzufassen, um sie im Gemeinschaftseinsatz den mit Anspannung, Maschinen und Geräten völlig unzureichend ausgestatteten Neubauern zugute kommen zu lassen. Durch AO der DWK vom 10. 11. 1948 erfolgte die Übernahme der MAS in staatliche Regie, wobei auch die ländl. Genossenschaften ihre Maschinenhöfe und Werkstätten einschl. Inventar der neuen Verwaltung zur Verfügung stellen mußten. Nunmehr bekamen die Stationen auch rein politische Funktionen als „Mittelpunkte des gesellschaftlichen Lebens auf dem Lande“ (Kulturhaus). Ende 1950 erhielt jede MAS die Rechte eines „volkseigenen Betriebes“ als „selbständig planende und bilanzierende Einheit der volkseigenen Wirtschaft“ (GBl. 140/1950). Die Umbenennung in MTS erfolgte 1952 nach der Verkündung des planmäßigen Aufbaus des Sozialismus auf der II. Parteikonferenz der SED durch Ulbricht. Um sie zu „Zentren der Umgestaltung des Dorfes auf sozialistischer Grundlage“, also zum Steuerungsinstrument der Kollektivierung zu machen, wurden Ende 1952 politische Abteilungen bei den MTS eingerichtet, die für die ideologische Ausrichtung der gesamten Landbevölkerung verantwortlich sind. Gleichzeitig erhielten die MTS das gesamte landw. Beratungswesen zugewiesen (Agronom). Die Hektar-Staffelung der MTS-Tarifsätze nach Betriebsgrößenklassen stellte von Anfang an ein wirksames Steuerungsmittel im Klassenkampf auf dem Lande dar; es wurde dadurch noch verschärft, daß im Laufe der Zeit auch die Altbauern immer mehr in Abhängigkeit von der MTS-Arbeit gerieten, je mehr ihre eigenen Maschinen durch Verschleiß ausfielen und Neuanschaffungen unmöglich waren. Mit dem Ziel, die Kollektivierung der Landwirtschaft unter allen Umständen voranzutreiben, setzte Ende 1957 eine neue Etappe der Entwicklung ein. Auf Vorschlag von Ulbricht auf dem 33. Plenum des [S. 229]ZK beschloß die 2. Zentrale MTS-Konferenz eine enge kollektive Zusammenarbeit zwischen MTS und LPG unter Anwendung der Komplexen Mechanisierung nach dem Vorbild der Schönebecker Methode. Die Unterstellung der MTS-Traktorenbrigaden unter die Einsatzleitung der LPG-Vorsitzenden lehnt sich an das sowjetische Vorbild an und soll die Einzelbauern von der „Überlegenheit der sozialistischen Großflächenwirtschaft überzeugen“. Künftighin können die MTS nur noch in dem Umfang, in dem freie Kapazitäten nach Erledigung aller Arbeiten für die LPG vorhanden sind, auch die werktätigen Einzelbauern unterstützen. Das aber bedeutet, daß die auf technische Hilfe immer mehr angewiesenen Einzelbauern zunehmend gezwungen werden, entweder Genossenschaftsbauer zu werden oder aber ihre Höfe aufzugeben. In der SBZ bestehen 600 MTS. 1958 betrug der Bestand an Traktoren 37.076, Lastkraftwagen 3.607, Drillmaschinen 11.992 Mähdrescher 4.078, Dreschmaschinen 9.098, Rübencombines 1.290. Literaturangaben *: Die Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS) in der SBZ. (Mat.) 1954. 235 S. u. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 228–229 Maschinenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MaschinoexportSiehe auch: Maschinen-Traktoren-Station: 1965 Maschinen-Traktoren-Stationen: 1975 1979 Maschinen-Traktoren-Station (MTS): 1960 1962 1963 1966 1969 Nach sowjetischem Muster gebildete staatliche Landmaschinenparks, die unter der Bezeichnung MAS (Maschinen-Ausleih-Station) im Zuge der Bodenreform von der VdgB begründet wurden. Ihre Aufgabe war zunächst, Schlepper und Landmaschinen der enteigneten und aufgesiedelten Güter zusammenzufassen, um sie im Gemeinschaftseinsatz den mit…
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Währungspolitik (1959)
Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Reparationsentnahmen der SU, Zwangsexporte, Materialmangel und das dadurch verursachte Minderangebot an Gebrauchsgütern sind die Ursachen eines hohen Kaufkraftüberhanges, der die Währung ständig gefährdet. Eine Reihe von Maßnahmen der Sowjetzonenregierung soll den Geldumlauf so niedrig wie möglich halten. Hierher gehören die verschiedenen Verordnungen zur Regelung des Zahlungsmittelumlaufes, die Anordnungen zur bargeldlosen Zahlung und Erhöhung der Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes, die intensive Werbung der Sparkassen zur Spartätigkeit, die Einrichtung neuer Sparmöglichkeiten und Gewährung von Vergünstigungen für Sparer, die Zentralisierung der Kassenbestände öffentlicher Kassen bei der Deutschen ➝Notenbank, die allgemeine Kreditpolitik mit dem Ziel möglichst geringer Kreditvolumen und — nicht zuletzt — die hohe Besteuerung des Verbrauchs. Laut Beschluß der SBZ-Regierung vom 29. 10. 1953 wurde die Ostmark auf „Goldbasis“ gestellt und der Goldgehalt auf 0,399902 a je DM Ost festgesetzt. Das Verhältnis der Ostmark zum US-Dollar wurde auf 2,22 DM Ost, zum Rubel auf 1,80 Rubel für eine DM Ost festgelegt. Die Deutsche Notenbank wurde ermächtigt, auf Grund dieser „Goldbasis“ die Wechselkurse für andere ausländische Währungen festzulegen. Die Umstellung verändert den bis dahin gültigen Rubelkurs von 0,833 DM Ost auf 0,555 DM Ost. Die offiziell angeordneten Devisen-[S. 386]Umrechnungssätze stehen in krassem Gegensatz zur tatsächlichen Bewertung der Ostmark außerhalb des Sowjetblocks. (Steuerwesen, Geldumtausch 1957, Devisen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 385–386 Wählerversammlung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WährungsreformSiehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Reparationsentnahmen der SU, Zwangsexporte, Materialmangel und das dadurch verursachte Minderangebot an Gebrauchsgütern sind die Ursachen eines hohen Kaufkraftüberhanges, der die Währung ständig gefährdet. Eine Reihe von Maßnahmen der Sowjetzonenregierung soll den…
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Strafverfahren (1959)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. ist durch die sowjetzonale StPO vom 2. 10. [S. 352]1952 (GBl. S. 996) neu geregelt worden. Neue Begriffe und Institutionen wurden eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In den Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte auf Anordnung eines staatlichen Organs untergebracht ist (§ 14 Abs. 3). Hierdurch wird es dem SSD möglich, jeden Verhafteten an beliebigem Ort aburteilen zu lassen. Ehegatten und nächste Angehörige der Angeklagten dürfen die Aussage nicht mehr verweigern, wenn sie eine Pflicht zur Anzeige hatten, z. B. bei Staatsverbrechen. Dasselbe gilt für Geistliche, Rechtsanwälte und Ärzte. Sachverständige können vom Angeklagten nicht abgelehnt werden. Private Sachverständige sollen nicht mehr hinzugezogen werden. Das in der Verfassung und im § 74 StPO garantierte Recht auf Verteidigung wird dadurch illusorisch gemacht, daß der Verteidiger in die Gerichtsakten erst nach Zustellung der Anklageschrift Einsicht nehmen und auch dann erst mit dem in Haft befindlichen Beschuldigten sprechen darf. Eine Haftbeschwerde ist nur einmal, und zwar binnen einer Woche nach Erlaß des Haftbefehls, möglich. Am Eröffnungsbeschluß und an anderen außerhalb der Hauptverhandlung zu fällenden Beschlüssen wirken nach § 41 StEG seit dem 1. 2. 1958 auch die Schöffen mit. Die Anklageschrift braucht „bei Vorliegen wichtiger Gründe“ dem Beschuldigten nicht zugestellt, sondern nur zur Kenntnis gebracht zu werden (§ 180 Abs. 2). Damit soll verhindert werden, daß Angeklagte oder Verteidiger in den Besitz politischer Anklageschriften kommen. Das gleiche gilt für die Zustellung von Strafurteilen. Die Beweisaufnahme soll an sich unmittelbar sein. Es dürfen aber Protokolle der Volkspolizei, des SSD, der Staatsanwaltschaft oder eines Richters über frühere Vernehmungen eines Zeugen oder Mitbeschuldigten schon dann als vollgültige Beweismittel in der Hauptverhandlung verlesen werden, „wenn das Erscheinen des Zeugen in der Hauptverhandlung wegen des damit verbundenen Zeitverlustes unzweckmäßig ist“ (§ 207). „Erklärungen des Angeklagten, insbesondere ein Geständnis, die in einem Protokoll über eine frühere Vernehmung enthalten sind, können zum Zwecke des Beweises verlesen werden, soweit es erforderlich ist“ (§ 209). Auf diese Weise erhalten vom SSD erpreßte Geständnisprotokolle volle Beweiskraft. Das Urteil ist während der Beratung schriftlich zu begründen und von allen Richtern zu unterschreiben. Der Angeklagte hat gegen ein Urteil nur noch ein Rechtsmittel, die Berufung. Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft heißt Protest. Die Berufung des Angeklagten kann durch das Berufungsgericht im Beschlußwege als offensichtlich unbegründet verworfen werden, während das bei dem Protest der Staatsanwaltschaft nicht möglich ist. Ein Wiederaufnahmeverfahren, auch zugunsten des Angeklagten, kann nur durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet werden. Gegen rechtskräftige Urteile kann der Generalstaatsanwait oder der Präsident des Obersten Gerichts mit der Kassation vergehen, der Verurteilte kann dagegen ein Kassationsverfahren nicht einleiten. Die Strafvollstreckung ist Angelegenheit der Volkspolizei. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 351–352 Strafregister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafvollstreckungSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. ist durch die sowjetzonale StPO vom 2. 10. [S. 352]1952 (GBl. S. 996) neu geregelt worden. Neue Begriffe und Institutionen wurden eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In den Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der…
DDR A-Z 1959
Wirtschaftswissenschaften (1959)
Siehe auch: Wirtschaftswissenschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 Wirtschaftswissenschaften: 1969 1975 1979 1985 [S. 397]Ein besonderes Augenmerk richtet der Parteiapparat der SED auf die Arbeit der Wirtschaftswissenschaftler. Konzentrationspunkt der wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsarbeit ist das im Jahre 1949 gegründete Institut für W. bei der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Die ebenfalls im Jahre 1953 gebildete Sektion für W. an der Akademie unter Leitung von Professor Oelßner, der die führenden sowjetzonalen Wirtschaftswissenschaftler und Praktiker „volkseigener Betriebe“ sowie der Staatlichen Verwaltung angehören, stellte im Jahre 1954 gemeinsam mit dem Ministerrat dem Institut die Hauptaufgabe, die „grundlegenden ökonomischen Fragen der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus unter den spezifischen Bedingungen der DDR“ zu erforschen. Zu den Grundfragen gehören: Entwicklung der Eigentumsverhältnisse, Produktion und Verteilung des Nationaleinkommens, Steigerung der Arbeitsproduktivität, Perspektivplanung, Untersuchung der „Besonderheiten“ der Entwicklung des deutschen „Imperialismus“ und die „Theorie vom Volkskapitalismus“. Das Institut trat insbesondere durch folgende Publikationen hervor: Schriftenreihe des Instituts mit den Referaten und Protokollen der Konferenzen; Arbeiten der Professoren Kohlmey, Behrens, Lemmnitz und Lorenz Schmidt; Jahrbuch des Instituts; Bulletin „Geld und Kredit“ sowie „Konjunktur und Krise“; Sammelband eines Autorenkollektivs über „Bankpolitik, Staatshaushalt und Währung in Westdeutschland“; Zeitschrift „Wirtschaftswissenschaft“. Im westlichen Ausland fanden insbesondere die von der SED auf der 30. ZK-Tagung stark kritisierten sogenannten revisionistischen Auffassungen von Professor Behrens und Benary, die, wie es heißt, eine „wissenschaftliche und ideologische Verwirrung“ hervorriefen und „eine energische Auseinandersetzung innerhalb der Parteiorganisation des Instituts erforderten“, Beachtung. Der von [S. 402]Behrens in der „Wirtschaft“ veröffentlichte Artikel über die Entwicklung des Reallohnes in der Bundesrepublik eröffnete eine Diskussion, die von der Partei als „ideologisch falsch“ verurteilt wurde. Mit dem Artikel des polnischen Wirtschaftswissenschaftlers Brus in der Zeitschrift „Wirtschaftswissenschaft“ wurde eine beachtliche Diskussion über die Warenproduktion und das Marktgesetz im Sozialismus eröffnet, indem die Grundfragen der marxistischen politischen Ökonomie und der sozialistischen Wirtschaftspolitik angegriffen wurden. Der Beitrag von Benary würde, wie es heißt, den Standpunkt der Arbeiterklasse verlassen und der „kapitalistischen Ideologie weit die Tore öffnen“. Ebenso verhalte es sich mit der von Behrens und Benary „provozierten“ Diskussion über die Administration oder Ökonomie in der Leitung der Volkswirtschaft der „DDR“. Die Vorstellung von Behrens von der Leitung der sozialistischen Wirtschaft, wenn er sagt, daß es zweckmäßiger sei, „die Verwaltung der Wirtschaft von der Wirtschaft selbst, d. h. unmittelbar unter dem Gesichtspunkt der Rentabilität, durchführen zu lassen, statt vom Staatsapparat und über den Haushalt“, sei unmarxistisch und stelle revisionistische Abweichungen dar, wie auch die These, daß „Fehler und Mängel nicht nur im subjektiven Versagen einzelner, sondern auch in objektiven Ursachen des gegenwärtigen Planungs- und Leitungssystems der sozialistischen Wirtschaft gesucht werden müssen“. Die Partei wirft Prof. Kohlmey vor, daß er sich nicht gegen derartige „unmarxistische“ Konzeptionen gewandt habe. Solche Konzeptionen bedeuten „Unterstützung der Konterrevolution und die Wiedererrichtung des Kapitalismus statt … Aufbau des Sozialismus“. Als einer der Hauptkritiker im Sinne der SED tat sich Prof. Lemmnitz hervor. (Politökonomie, Wirtschaftssystem, Deutsches Institut für ➝Marktforschung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 397–402 Wirtschaftssystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftszweig-LohngruppenkatalogSiehe auch: Wirtschaftswissenschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 Wirtschaftswissenschaften: 1969 1975 1979 1985 [S. 397]Ein besonderes Augenmerk richtet der Parteiapparat der SED auf die Arbeit der Wirtschaftswissenschaftler. Konzentrationspunkt der wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsarbeit ist das im Jahre 1949 gegründete Institut für W. bei der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Die ebenfalls im Jahre 1953 gebildete Sektion für W. an der Akademie unter…
DDR A-Z 1959
Stalin, Josef Wissarionowitsch Dschugaschwili (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 gen. St., „der Stählerne“. * 21. 12. 1879 in Gori bei Tiflis in Georgien als Sohn eines Schusters, besuchte das Priesterseminar in Tiflis, trat aber bereits 1897 der revolutionären sozialistischen Bewegung bei, wurde wiederholt verhaftet und deportiert, seit 1903 Mitgl. der Sozialdemokrat. Arbeiterpartei Rußlands. 1917 Mitgl. des Politbüros, 1922 Generalsekr. der KPdSU (B). Nach Lenins Tode 1924 ge[S. 346]wann St. den Kampf um die Nachfolge, wies zunächst seinen Hauptgegner Trotzki aus und beseitigte später nach und nach seine früheren Freunde Sinowjew, Kamenew und Rykow und andere; seit 1927 unumstrittener Diktator der SU. Von 1927–32 führte St. den ersten Fünfjahrplan durch. 1936–37 erneute Parteireinigung und Liquidierung der militärischen Opposition. Schauprozesse gegen Tuchatschewski u. a. Am 23. 8. 1939 schloß St. den Nichtangriffspakt mit Hitler. Bei Beginn des deutsch-sowjetischen Krieges übernahm St. als „Generalissimus“ das Oberkommando über die Rote Armee und die Ministerpräsidentschaft. Am 5. 3. 1953 starb St. an den Folgen eines am 1. 3. 1953 erlittenen Gehirnschlages. Sein Nachfolger wurde zunächst Malenkow, der die Führung der KPdSU im Sept. 1953 an Chruschtschow abgeben mußte. Auf dem XX. Parteitag 1956 nachträglich des Personenkultes bezichtigt, als Klassiker des Marxismus-Leninismus entthront und für viele innen- und außenpolitische Mißerfolge verantwortlich gemacht. Inzwischen wurde seine Rolle jedoch in dem Maße wieder aufgewertet, als dies mit der Rückkehr zu stalinistischen Methoden in der Politik der SU zweckmäßig erschien. (Marxismus-Leninismus, Stalinismus, Bolschewismus) Literaturangaben Volkskunst in politischem Dienst. Bonn/Berlin 1959. 64 S. u. 13 Abb. Wahlen zwischen Ost und West. Beiträge zur Problematik gesamtdeutscher Wahlen (Sonderdruck aus „Der Wähler“, Okt. 1954). Frankfurt a. M. 1954, Bollwerk-Verlagsgesellschaft. 70 S. Bretscher, Willy: Sowjetrußland nach Stalins Tod und Verdammung. Zürich 1956, Neue Zürcher Zeitung. 57 S. Deutscher, Isaac: Stalin — die Geschichte des modernen Rußland. Stuttgart 1953, Kohlhammer. 606 S. Just, Artur W.: Stalin und seine Epoche. München 1953, Wilhelm Heyne. 76 S. Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre des Stalinismus. 2. Aufl. (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 2) Stuttgart 1952, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Meissner, Boris: Die Kommunistische Partei der Sowjetunion vor und nach dem Tode Stalins (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 12). Frankfurt a. M. 1954, Institut für Europäische Politik und Wirtschaft. 104 S. Meissner, Boris: Das Ende des Stalin-Mythos — die Ergebnisse des XX. Parteikongresses der KPdSU (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 13). Frankfurt a. M. 1956. 214 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 345–346 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1959 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Staimer, Richard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StalinalleeSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 gen. St., „der Stählerne“. * 21. 12. 1879 in Gori bei Tiflis in Georgien als Sohn eines Schusters, besuchte das Priesterseminar in Tiflis, trat aber bereits 1897 der revolutionären sozialistischen Bewegung bei, wurde wiederholt verhaftet und deportiert, seit 1903 Mitgl. der Sozialdemokrat. Arbeiterpartei Rußlands. 1917 Mitgl. des Politbüros, 1922 Generalsekr. der KPdSU (B). Nach Lenins Tode 1924 ge[S. 346]wann St. den…
DDR A-Z 1959
Luftverkehr (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1956 wurde der L. in der SBZ ausschließlich von den L.-Gesellschaften der SU und der Volksdemokratien betrieben. Mit der Gründung einer eigenen L.-Gesellschaft im Jahre 1954 mit dem traditionellen Namen Deutsche Lufthansa wurde der Aufbau einer eigenen sowjetzonalen L.-Gesellschaft vorbereitet. Die Deutsche Lufthansa ist ein „volkseigener“ Betrieb und wurde zunächst dem Ministerium des Innern, später dem Ministerium für Nationale Verteidigung und schließlich 1958 dem Ministerium für Verkehrswesen unterstellt. Der regelmäßige Flugdienst wurde 1956 mit der Eröffnung der Linie Berlin-Warschau aufgenommen. Gegenwärtig werden im Auslandsverkehr die Fluglinien nach Moskau, Budapest, Bukarest, Prag, Warschau und Sofia bedient. In absehbarer Zeit soll der L. nach China mit eigenen Düsenflugzeugen der Deutschen Lufthansa aufgenommen werden. Eine der wichtigsten Voraussetzungen hierfür ist der Ausbau des selbst für Propellerflugzeuge unzulänglichen Flugplatzes Berlin-Schönefeld. Neben den planmäßigen Flügen führt die Deutsche Lufthansa auch Bedarfsflüge, insbesondere zur Beförderung von politischen und diplomatischen Delegationen, durch. Die Verbindung mit den west- und nordeuropäischen Hauptstädten wird durch Einschaltung ausländischer Fluggesellschaften aufrechterhalten. Auf Grund von Gerichtsentscheidungen darf kein Sowjetzonales Flugzeug mit dem Zeichen der alten deutschen Lufthansa (stilisierter fliegender Kranich) und unter dem Namen „Deutsche Lufthansa“ einen Flughafen eines westlichen Landes anfliegen. In Ost-Berlin wurde deshalb im Frühjahr 1959 eine angeblich neue Fluggesellschaft mit dem Namen Interflug gegründet. Ein bisheriger stellv. Direktor der Deutschen Lufthansa ist Generaldirektor der „neuen“ Fluggesellschaft. Der Inlands-L. mit eigenen Maschinen wurde im Sommer 1957 aufgenommen. Von Berlin aus werden regelmäßig angeflogen: Leipzig, Barth (Ostsee), Dresden und Erfurt. Ferner bestehen von Leipzig, Dresden und Erfurt ebenfalls Luftverbindungen nach Barth, das hauptsächlich als Flugplatz für den Ostseebäder-Verkehr dient. Für Rostock wird ein neuer Flughafen angelegt, außerdem ist ein Flughafen in Chemnitz in Bau. Der Bestand an Flugzeugen der Lufthansa beläuft sich auf etwa 40 Maschinen, großenteils aus sowjetischer Produktion (Typ IL 14). Da Ersatzteile aus der SU bezogen werden müssen, fallen reparaturbedürftige Maschinen oft längere Zeit für den Verkehr aus. Der sowjetzonale L. ist völlig unwirtschaftlich, so daß erhebliche Subventionen erforderlich sind. Die kurzen Strecken im innerdeutschen L., die unzureichende Auslastung der Flugzeuge, die unverhältnismäßig hohen Verwaltungskosten und die Amortisation für die Flugplatzanlagen usw. lassen eine Rentabilität des sowjetzonalen L. auf lange Zeit nicht zu. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 218 Luftschutz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LuftwaffeSiehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1956 wurde der L. in der SBZ ausschließlich von den L.-Gesellschaften der SU und der Volksdemokratien betrieben. Mit der Gründung einer eigenen L.-Gesellschaft im Jahre 1954 mit dem traditionellen Namen Deutsche Lufthansa wurde der Aufbau einer eigenen sowjetzonalen L.-Gesellschaft vorbereitet. Die Deutsche Lufthansa ist ein „volkseigener“ Betrieb und wurde zunächst dem Ministerium des Innern, später dem…
DDR A-Z 1959
Familienrecht (1959)
Siehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Gesetzliche Grundlage des F. ist formell noch das BGB; alle der Gleichberechtigung von Mann und Frau entgegenstehenden Bestimmungen sind jedoch durch die Verfassung aufgehoben worden (Eherecht). Der Entwurf des neuen Familiengesetzbuches ist bis auf die Bestimmungen über Eheschließung und Eheauflösung, die durch die VO vom 24. 11. 1955 in Kraft gesetzt wurden, noch nicht Gesetz geworden. Seine wesentlichen Rechtsgrundsätze werden aber von den Gerichten schon seit längerer Zeit als geltendes Recht angewendet (Familienpolitik). Nach dem Entwurf können die Ehegatten entweder einen gemeinsamen Familiennamen führen oder ihren bisherigen Namen beibehalten. Als gemeinsamer Familienname kann der Name des Mannes oder der Frau gewählt werden. Wollen die Eheleute ihren bisherigen Namen behalten, so müssen sie bei der Eheschließung in das Familienbuch eintra[S. 103]gen lassen, ob die Kinder den Namen des Mannes oder den der Frau tragen sollen. Beiden Elternteilen steht im gleichen Maße das Sorgerecht zu. Nichteheliche Kinder haben im Verhältnis zu ihren Eltern und deren Verwandten grundsätzlich die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes. Sie beerben jedoch nicht die Verwandten des Vaters. Das elterliche Sorgerecht besitzt nur die Mutter. Gegen die Verwandten und Eltern hat das Kind nach dem Entwurf des Familiengesetzbuches den gleichen Unterhaltsanspruch wie ein eheliches Kind. (Unterhaltspflicht) Das Recht, die Ehelichkeit eines Kindes anzufechten, hat neben dem Vater und dem Staatsanwalt auch die Mutter des Kindes. Literaturangaben Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 102–103 Familienpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FaschismusSiehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Gesetzliche Grundlage des F. ist formell noch das BGB; alle der Gleichberechtigung von Mann und Frau entgegenstehenden Bestimmungen sind jedoch durch die Verfassung aufgehoben worden (Eherecht). Der Entwurf des neuen Familiengesetzbuches ist bis auf die Bestimmungen über Eheschließung und Eheauflösung, die durch…
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Widerstand (1959)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Da der Bolschewismus grundsätzlich die parteiliche Einseitigkeit seines Regimes fordert, nicht bereit ist, die Macht mit anderen Anschauungen und ihren Trägergruppen zu teilen und keinen Platz für eine konstruktive Opposition beläßt, besteht für Andersdenkende nur die Alternative, zu emigrieren, sich in die innere Emigration zurückzuziehen, zu kapitulieren oder aber Meinungen, Gesinnungen und möglicherweise Verhaltensweisen zu vertreten, die vom Regime als „feindlich“ verfolgt werden (Strafrechtsergänzungsgesetz). In Mitteldeutschland, einem bis in die Arbeiterschaft hinein durch und durch von bürgerlich-abendländischer Gesittung geprägten Gebiet, mußte das Mißverhältnis zwischen der von der Führung geforderten Weltanschauung und den wirklichen Anschauungen der Massen besonders kraß hervortreten. Vor allem vier Gruppen von Opponenten sind in Erscheinung getreten: Exponenten des bürgerlichen und bäuerlichen Konservatismus, vor allem aus der älteren Generation, die, vom Regime ohnehin als potentielle Klassenfeinde beargwöhnt, von vornherein einen schweren Stand hatten; überzeugte Christen, und zwar sowohl Protestanten wie auch Katholiken aus den kleinen katholischen Enklaven — Eichsfeld! —, und hier auch vielfach Angehörige der jungen Generation (Junge Gemeinde); Exponenten der sozialdemokratischen Arbeiterschaft, vor allem in den Räumen Leipzig, Halle, Magdeburg und Ost-Berlin; schließlich auch zahlreiche Vertreter der akademischen Intelligenz einschließlich des „parteilich“ erzogenen Hochschulnachwuchses. Der W. dieser Gruppen hat aber in der Regel nur die Form passiver Resistenz und der ängstlich im Privatbereich gehüteten Solidarisierung der Andersmeinenden angenommen, was zur Folge gehabt hat, daß das Regime trotz häufiger terroristischer Maßnahmen diesen W. bis heute nicht hat brechen können. Lediglich der Juni-Aufstand 1953 stellte eine gegnerische Großaktion von politischer Dimension dar, die ohne das Eingreifen der Sowjettruppen zweifellos zum Zusammenbruch des SED-Regimes geführt hätte. Anderseits ist zu berücksichtigen, daß die in der SBZ im Unterschied zu den übrigen Volksdemokratien günstige Chance zur Flucht, die im Jahresdurchschnitt von 150.000 bis 200.000 Personen wahrgenommen worden ist, im Lauf der Jahre zu einer Aushöhlung der Bereitschaft zum aktiven W. geführt hat. (Flüchtlinge) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 394 Widerspruch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WiedervereinigungSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Da der Bolschewismus grundsätzlich die parteiliche Einseitigkeit seines Regimes fordert, nicht bereit ist, die Macht mit anderen Anschauungen und ihren Trägergruppen zu teilen und keinen Platz für eine konstruktive Opposition beläßt, besteht für Andersdenkende nur die Alternative, zu emigrieren, sich in die innere Emigration zurückzuziehen, zu kapitulieren oder aber Meinungen, Gesinnungen und möglicherweise Verhaltensweisen zu…
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Eherecht (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Verfassung sind Mann und Frau gleichberechtigt. Alle entgegenstehenden Bestimmungen sind aufgehoben (Art. 7, Abs. 2; Art. 30, Abs. 2). Aufgehoben ist auch wie alle übrigen Kontrollratsgesetze das Ehegesetz vom 20. 2. 1946 (Gesetz Nr. 16) durch den der Delegation der Sowjetzonen-Regierung am 19. 9. 1955 verkündeten Beschluß des sowjetischen Ministerrats. Das bereits 1954 im Entwurf fertiggestellte neue Familiengesetzbuch ist mit Ausnahme der durch die „Verordnung über Eheschließung und Eheauflösung“ vom 24. 11. 1955 (GBl. S. 849) in Kraft gesetzten Bestimmungen über die Voraussetzungen der Eheschließung und die Auflösung der Ehe noch nicht Gesetz geworden. Die nur 21 Paragraphen umfassende VO vom 24. 11. 1955 befaßt sich im wesentlichen mit der Ehescheidung und deren Folgen. Eine Scheidung ist nur noch möglich, wenn „ernstliche Gründe hierfür vorliegen und die Ehe ihren Sinn für die Eheleute, für die Kinder und für die Gesellschaft verloren hat“. Hierbei ist zu beachten, daß eine Ehe, die für die Gesellschaft wertlos geworden ist, auch keinen Sinn mehr für die Eheleute und die Kinder haben kann. Weitere besondere Scheidungsgründe gibt es ebensowenig wie einen Schuldausspruch im Scheidungsurteil. Damit entfallen sämtliche an das Verschulden geknüpfte Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich des Sorgerechts für die Kinder und des Unterhalts der geschiedenen Ehegatten. Ein Unterhaltsanspruch besteht grundsätzlich nur für eine Übergangszeit von zwei Jahren und nur dann, wenn ein Ehegatte außerstande ist, seinen Unterhalt aus seinen eigenen Arbeitseinkünften oder aus sonstigen Mitteln selbst zu bestreiten. Nur in Ausnahmefällen kann das Gericht in Durchbrechung des auch für die bestehende Ehe geltenden Grundsatzes, daß jeder arbeitsfähige Mensch seinen Unterhalt durch [S. 88]eigene Arbeit verdienen soll, eine Fortdauer der Unterhaltszahlung anordnen. Die noch nicht ausdrücklich in Kraft gesetzten sonstigen Rechtsgrundsätze des neuen Familiengesetzbuches sind in dem Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau vom 27. 9. 1950 (GBl. S. 1037) und den bereits im November 1951 von einer Kommission aus Vertretern des Justizministeriums, des Obersten Gerichts und der Obersten Staatsanwaltschaft für die Behandlung von Familienrechtsstreitigkeiten aufgestellten Richtlinien enthalten. Sie werden von den Gerichten als geltendes Recht angewendet. Sie beseitigen das Entscheidungsrecht des Ehemannes in allen die Frau oder das gemeinschaftliche Leben betreffenden Angelegenheiten. So darf eine Frau durch die Eheschließung nicht gehindert werden, einen Beruf auszuüben und ihrer gesellschaftlichen und politischen Fortbildung nachzugehen, auch wenn hierdurch eine zeitweilige örtliche Trennung der Eheleute bedingt wird. Die Behinderung der gesellschaftspolitischen Tätigkeit galt demgemäß bisher als eine schwere Eheverfehlung (Oberstes Gericht, Urteil vom 13. 4. 1953). Als Eheverfehlungen können außerdem Kriegsgefangenschaft, politische Haft oder Republikflucht des Ehegatten angesehen werden. Daran ist im Grundsatz durch die VO vom 24. 11. 1955 nichts geändert worden. Die bisherigen „Eheverfehlungen“ heißen seitdem „ernstliche Gründe, die der Ehe den Sinn für die Gesellschaft genommen haben“. Die gesetzlichen und vertragsgemäßen Güterstände sind entsprechend den obenerwähnten Richtlinien durch die Verfassung außer Kraft gesetzt worden. Sämtliche Ehegatten leben in Gütertrennung. Nach dem Entwurf des Familiengesetzes wird das von den Ehegatten nach der Eheschließung durch Arbeit erworbene Vermögen gemeinsames Eigentum der Ehegatten. Das übrige Vermögen unterliegt der freien Verwaltung und Verfügung jedes Ehegatten. Sonstige Vereinbarungen vermögensrechtlicher Art sind zulässig. Sie sind jedoch nichtig, wenn sie gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau verstoßen. Der Güterstand der Verwaltung und Nutznießung des Vermögens der Frau durch den Ehemann ist ausdrücklich verboten. Die Zuständigkeit in Ehesachen ist durch VO vom 21. 12. 1948 (ZVBl. S. 588) am 1. 4. 1949 den Amtsgerichten übertragen worden, an deren Stelle seit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 2. 10. 1952 die Kreisgerichte getreten sind (Gerichtsverfassung). . Die örtliche Zuständigkeit richtet sich unter Berücksichtigung der Gleichberechtigung von Mann und Frau nach § 606 ZPO. An die Stelle eines hiernach etwa zuständigen westdeutschen oder West Berliner Gerichts tritt jedoch nach der Rundverfügung Nr. 76/52 des Ministers der Justiz vom 9. 7. 1952 das sowjetzonale Kreisgericht, in dessen Bezirk der klagende Ehegatte seinen ständigen Aufenthalt hat. (Familienrecht) Das Verfahren in Ehesachen ist durch die Anordnung zur Anpassung der Vorschriften über das Verfahren in Ehesachen an die VO über Eheschließung und Eheauflösung — Eheverfahrensordnung — vom 7. 2. 1956 (GBl. S. 145) unter Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen der ZPO neu geregelt worden. In allen Scheidungssachen ist eine vorbereitende Verhandlung „zur Aussöhnung und Erziehung der Parteien“ durchzuführen. Erst in einem zweiten Termin darf in das streitige Verfahren eingetreten und eine Entscheidung getroffen werden. Die Verhandlung in Ehesachen ist öffentlich. Gleichzeitig mit dem Scheidungsverfahren sind das elterliche Sorgerecht und der Unterhalt der Kinder und der Ehegatten zu regeln. Literaturangaben Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 87–88 Ehegattenzuschlag, Staatlicher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eheschließung, SozialistischeSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Verfassung sind Mann und Frau gleichberechtigt. Alle entgegenstehenden Bestimmungen sind aufgehoben (Art. 7, Abs. 2; Art. 30, Abs. 2). Aufgehoben ist auch wie alle übrigen Kontrollratsgesetze das Ehegesetz vom 20. 2. 1946 (Gesetz Nr. 16) durch den der Delegation der Sowjetzonen-Regierung am 19. 9. 1955 verkündeten Beschluß des sowjetischen Ministerrats. Das bereits 1954 im Entwurf fertiggestellte…
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Maschinenbau (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Gebiete der SBZ war der M. bereits vor 1945 stark entwickelt. Schwerpunkte waren die Herstellung von Textilmaschinen, Lebensmittelmaschinen, Werkzeugmaschinen, leichtere Elektromaschinen usw. Insgesamt machte der M. im Gebiet der SBZ vor dem Kriege rd. 31 v. H. des deutschen M. aus und lag damit um 6 v. H. über dem 25 v. H. betragenden Bevölkerungsanteil im ungeteilten Deutschland. — Die Kriegsschäden und Demontageverluste des M. waren sehr erheblich. G. W. Harmssen (Reparationen) beziffert die Kapazitätsverluste „im [S. 228]Maschinen- und Apparatebau“ mit mehr als 70 v. H. Der Wiederaufbau führte zu Strukturveränderungen, da der Lieferausfall von schweren Maschinen aus Westdeutschland den Aufbau eigener Produktionsstätten zur Folge hatte. Nicht weniger als 24 Schwermaschinenbaubetriebe wurden errichtet und ausgebaut (z. B. zur Herstellung von Walzwerken, Zementfabriken, Bergbau- und Fördermaschinen, Brikettfabriken, Dampfkesseln und schweren Energie- und Elektromaschinen). Auch der Werkzeug-M. wurde wieder in Gang gebracht und macht nunmehr einen hohen Anteil am Export der SBZ aus: mehr als die Hälfte der Werkzeugmaschinenproduktion wird ausgeführt. Den quantitativen Erfolgen stehen aber erhebliche finanzielle Verluste gegenüber. Nach amtlichen sowjetzonalen Äußerungen führt insbesondere die unzulängliche Materialversorgung zu „überhöhtem finanziellem Aufwand“. Der Energiemaschinenbau, zu dem nach sowjetzonaler Industriezweiggliederung die Herstellung von Dampfkesseln, Turbinen und Generatoren gehört, zählt zu den Schwerpunktprogrammen. Die planwidrige Entwicklung in den verschiedenen Industriezweigen (Disproportionen) ist wesentlich auf die mangelnde Planerfüllung im Energie-M. zurückzuführen. Ursache sind die ungenügende Ausstattung der betreffenden Betriebe mit Einrichtungen zur Herstellung von schweren Generatoren- und Turbinenteilen, der Mangel an Spezialmaterial usw. Es fehlen auch ausgebildete und erfahrene Fachkräfte. Der Energie-M. hat bisher in keinem Planjahr die ihm gestellten Produktionsaufgaben erfüllen können. Die erforderlichen Steigerungen in der Energiedarbietung (Energieerzeugung) konnten deshalb nicht erreicht werden. Im Rahmen der Zusammenarbeit der Sowjetblockstaaten im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe soll der sowjetzonalen M. auf bestimmte Zweige spezialisiert werden. Es wird angestrebt, Parallelproduktionen in den einzelnen Mitgliedstaaten des „Rats“ auszuschalten. Die SBZ soll künftig mit Schwerpunkt Bergbaumaschinen, Ausrüstungen für Brikett- und Zementfabriken, Ausrüstungen für die chemische Industrie, Elektromaschinen, Textil- und Werkzeugmaschinen sowie Erzeugnisse der feinmechanischen Industrie unter Vernachlässigung anderer Zweige des M. herstellen. Die Realisierung dieser Pläne befindet sich noch in den ersten Anfängen und dürfte im Hinblick auf die Notwendigkeit aller beteiligten Länder, auch nach westlichen Märkten zu exportieren, auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen. Man spricht schon jetzt von gegenseitiger Konkurrenz einiger Sowjetblockstaaten auf Märkten des Westens. Literaturangaben *: Der allgemeine und spezielle Maschinenbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1954. 48 S. m. 13 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 227–228 MAS A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Maschinen-Traktoren-Station (MTS)Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Gebiete der SBZ war der M. bereits vor 1945 stark entwickelt. Schwerpunkte waren die Herstellung von Textilmaschinen, Lebensmittelmaschinen, Werkzeugmaschinen, leichtere Elektromaschinen usw. Insgesamt machte der M. im Gebiet der SBZ vor dem Kriege rd. 31 v. H. des deutschen M. aus und lag damit um 6 v. H. über dem 25 v. H. betragenden Bevölkerungsanteil im ungeteilten Deutschland. — Die Kriegsschäden und…
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Literatur (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das literarische Leben der SBZ ist beherrscht von der ständigen Auseinandersetzung um den politischen Auftrag der Dichter (die Stalin einmal als „Ingenieure der menschlichen Seele“ angesprochen hatte), um die Zweckbezogenheit künstlerischen Schaffens und um die von den Ideologen der SED diktierte Stilnorm des sozialistischen Realismus. „Literatur und bildende Künste sind der Politik untergeordnet, aber es ist klar, daß sie einen starken Einfluß auf die Politik ausüben. Die Idee der Kunst muß der Marschrichtung des politischen Kampfes folgen.“ (Otto ➝Grotewohl anläßlich der Konstituierung der Kunstkommission 1950) Sechs Jahre später machte Alexander ➝Abusch (auf der Kulturkonferenz der SED) den Schriftstellern klar, „daß unsere Partei das kollektive Gewissen des Volkes ist und daß der Schriftsteller oder Künstler nur dann dieses Gewissen verkörpert, wenn er ein allezeit ergebener, selbstloser, opferbereiter Kämpfer im großen Kollektiv unserer Partei ist“. Staat und Partei versehen Kunst und L. jedoch nicht nur mit Direktiven, sondern fördern auch anpassungsfähige Talente durch Aufträge, Fortbildungsmöglichkeiten (Institut für Literatur), Honorare, Prämien und Preise. All diese Mittel haben nicht verhindern können, daß die Talente die SBZ verließen, verstummten oder von Werk zu Werk an Formkraft einbüßten. Um der Verarmung der literarischen Produktion zu steuern und „auf allen Gebieten der Kultur die absolute Überlegenheit gegenüber Westdeutschland in den nächsten Jahren unter Beweis zu stellen“, wird neuerdings der „schreibende Arbeiter“ als Leitbild herausgestellt; auf einer Konferenz von Arbeitern und Kulturschaffenden in Bitterfeld, Mai 1959, forderte Ulbricht, „daß Schriftsteller und Künstler selbst am sozialistischen Aufbau teilnehmen“, und bemängelte, daß „die Aktivisten … ein schnelleres Tempo als ein Teil unserer Schriftsteller und unserer Künstler“ hätten. — Literarische Namen, mit denen sich noch ein Begriff verbindet, sind: Johannes ➝R. Becher, Hans Franck, Ludwig ➝Renn, Anna ➝Seghers, Ehm Welk, von den jüngst Verstorbenen: Bert ➝Brecht, Franz C. Weiskopf, Friedrich Wolf. Was sonst in Erscheinung tritt, gehört zur Kategorie der Produzenten von „Erbauungsliteratur“ oder kommunistischer Literaturfunktionäre. Sie sprechen eine so andere Sprache als die Schriftsteller des Westens, daß fruchtbare Kontakte kaum mehr zustande kommen. Auch die deutsche Sektion des PEN-Klubs hat sich gespalten und zählt in der sowjetzonalen Gruppe nur noch wenige westdeutsche Autoren. L.-Zeitschrift des Deutschen ➝Schriftstellerverbandes: „Neue deutsche Literatur.“ (Kulturpolitik, Kunstpolitik, Verlagswesen, Buchhandel, Theaterwesen, Filmwesen) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. Wiesbaden 1956, Limes-Verlag. 161 S. m. 8 Tafeln. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 216 Linse, Walter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Literatur-InstitutSiehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das literarische Leben der SBZ ist beherrscht von der ständigen Auseinandersetzung um den politischen Auftrag der Dichter (die Stalin einmal als „Ingenieure der menschlichen Seele“ angesprochen hatte), um die Zweckbezogenheit künstlerischen Schaffens und um die von den Ideologen der SED diktierte Stilnorm des sozialistischen Realismus. „Literatur und bildende Künste sind der Politik untergeordnet, aber es ist klar, daß sie einen…
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Marxismus-Leninismus (1959)
Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 1958 [S. 222] 1. Theorie und Praxis. Parteimäßigkeit der Theorie Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert: es kommt aber darauf an. sie zu verändern.“ Marx und Engels haben ihre Analyse des Kapitalismus zugleich mit der Zielsetzung unternommen, die Aufstellung sozialer Gesetzmäßigkeiten dem revolutionären Handeln dienstbar zu machen. Auf dieser Linie hat sich der Marxismus zum Leninismus und Stalinismus weiterentwickelt. Alle theoretischen Streitigkeiten der Bolschewisten werden stets in dem Sinne entschieden, daß die Theorie mit der jeweils gebotenen revolutionären Praxis in Übereinstimmung sein muß. Ebenso gilt aber auch das Gegenteil: Weil die Theorie revolutionär ist, kann die revolutionäre Praxis auf die Theorie begründet werden. „Ohne revolutionäre Theorie kann es keine revolutionäre Bewegung geben.“ (Lenin) Die Theorie des Marxismus stützt sich auf die Hegelsche Dialektik. Hegel erklärte das Weltgeschehen als eine Entwicklung, die durch Widersprüche in den Dingen selbst vorwärtsgetrieben wird; der Gegensatz, das plötzliche Umschlagen, der „Sprung“ sei die Form der Weltentwicklung. In dieser Entwicklung und durch diese gelange der Geist zum Bewußtsein seiner selbst. Marx übernimmt von Hegel die dialektische Methode der Widersprüche und des revolutionären Sprunges, setzt aber an die Stelle des Geistes die Materie. Er erklärt die Bewegung der Dinge nicht „von oben“, vom Bewußtsein, sondern „von unten“, vom Materiellen her. Seine Theorie ist also zugleich dialektisch und materialistisch. Die „Erklärung von oben“, die rein geistige, an „objektiven“ Werten und Wahrheiten orientierte, auf Erkenntnis abgestellte traditionelle Philosophie und Wissenschaft wird dabei als den „parteilichen“ Standpunkt der Bourgeosie vertretende und angeblich rechtfertigen wollende Pseudo-Wissenschaft (Objektivismus) abgelehnt. Nur die Marxisten hätten in ihrer Theorie die wahre „höchste“ Wissenschaft, zu der alle frühere Wissenschaft bestenfalls — nunmehr überholte — Vorstufe sei. Zugrunde liegt dabei die These, daß die materialistische Lehre zugleich die den Interessen des Proletariats korrespondierende Philosophie sei, da diesem auf Grund der Gesetze der materiellen Entwicklung die Zukunft gehören müsse. So soll es sich aus den Interessen des Proletariats zwangsläufig ergeben, daß es, um möglichst schnell und effektiv an die Macht zu kommen, ausführlich den Materialismus studieren und sich nach den von ihm gewiesenen Regeln verhalten müsse. Daß sie sich nach diesen Lehren richtet, gibt der für ihre Auslegung allein zuständigen bolschewistischen Partei ihre in Anspruch genommene rationale Würde. Sie bestimmt mittels der Theorie die Linie und damit die Richtschnur für parteiliches Verhalten, womit zugleich alle abweichenden Meinungen (Abweichungen) politisch wie wissenschaftlich gebrandmarkt sind. 2. Bourgeoisie und Proletariat. Klassenkampf Unter dem Kapitalismus versteht Marx die auf dem Privateigentum an Produktionsmitteln beruhende Wirtschaftsweise. Erst im Zeitalter der „großen Industrie“ (d. h. der Maschinenindustrie) habe der Kapitalismus seine moderne Form erreicht. Diese höchste Erscheinungsform des Kapitalismus sei zugleich seine letzte. Denn der Zustand der Gesell[S. 223]schaft sei unter dem Kapitalismus derartig unversöhnlich gegensätzlich (antagonistisch), daß er sich notwendig auflösen und in einen anderen Zustand übergehen müsse. Die Klasse derer, die keinen Anteil an den Produktionsmitteln besitzen und nur ihre Arbeitskraft zu Markte tragen, und die Klasse derer, die über alle Produktionsmittel einschließlich dieser Arbeitskraft verfügen, also einerseits Proletariat und andererseits Bourgeoisie, stehen sich, sagte Marx, in unversöhnlichem Kampf gegenüber. In der industriellen Gesellschaft gelange dieser Klassenkampf (Historischer Materialismus) auf seinen Höhepunkt. An sich sei die Bourgeoisie positiv und notwendig, denn sie sei fortschrittlich (progressiv), ja revolutionär in der Geschichte der Menschheit gewesen: „Die Bourgeoisie hat in ihrer kaum hundertjährigen Klassenherrschaft massenhaftere und kolossalere Produktionskräfte geschaffen als alle vergangenen Generationen zusammen. Unterjochung der Naturkräfte, Maschinerie, Anwendung der Chemie auf Industrie und Ackerbau, Dampfschiffahrt, Eisenbahnen, elektrische Telegraphen, Urbarmachung ganzer Weltteile, Schiffbarmachung der Flüsse, ganze aus dem Boden hervorgestampfte Bevölkerungen — welches frühere Jahrhundert ahnte, daß solche Produktionskräfte im Schoße der gesellschaftlichen Arbeit schlummerten.“ (Kommunistisches Manifest) Der Kapitalismus sei ein durchdachtes System der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen. Indem sich aber der Kapitalismus entwickele, bringe er nicht nur Maschinen und Waren in immer größeren Mengen hervor, sondern er erzeuge auch das Heer der Proletarier, die er um ihren Lohn betrüge, indem er ihnen zugleich die letzte Reserve an Arbeitskraft auspresse. „Mit der Entwicklung der großen Industrie wird also unter den Füßen der Bourgeoisie die Grundlage selbst hinweggezogen, worauf sie produziert und die Produkte sich aneignet. Sie produziert vor allem ihren eigenen Totengräber. Ihr Untergang und der Sieg des Proletariats sind gleich unvermeidlich.“ (Kommunistisches Manifest) Zunächst sahen Marx und Engels nur den von Krisen geschüttelten Konkurrenz-Kapitalismus des 19. Jahrhunderts vor sich und warteten von Jahr zu Jahr auf die endgültige letzte „Handelskrise“, die das Proletariat in den Besitz der Produktionsmittel bringen sollte. Aus dem Schicksal der Kommune von Paris (d. h. der Herrschaft des sozialistischen Gemeinderats in Paris von März bis Mai 1871) und deren blutigem Ende zogen sie die Lehre, daß die Bourgeoisie nur durch Gewalt enteignet werden könne. „Die Arbeiterklasse kann nicht die fertige Staatsmaschinerie einfach in Besitz nehmen und diese für ihre eigenen Zwecke in Bewegung setzen.“ (Adresse des Generalrats) Da der Staat nur eine Maschine zur Unterdrückung einer Klasse durch die andere sei, müsse zuvor die alte Staatsmaschine zerschlagen werden, wenn eine neue Gesellschaft entstehen soll. Im „Kapital“ hatte Marx geschrieben: „Die Gewalt ist der Geburtshelfer jeder alten Gesellschaft, die mit einer neuen schwanger geht. Sie selbst ist eine ökonomische Potenz.“ (I. Bd., Volksausg., S. 680) 3. Materialistische Geschichtsauffassung Die auf den Begriffen Kapitalismus, Bourgeoisie, Proletariat und Klassenkampf aufgebaute Theorie wurde von Marx und Engels den vorhandenen sozialistischen Theorien als „kommunistisch“ (Bolschewismus) entgegengesetzt. Sie nannten die älteren, aus einer unklaren Sehnsucht nach einer allgemeinen Umgestaltung der Gesellschaft her[S. 224]vorgegangenen Theorien, die nur unzulängliche ökonomische Vorschläge und moralische Forderungen brachten, utopistisch (Utopie). Die eigene Theorie dagegen, die auf eine ökonomische Analyse der kapitalistischen Gesellschaft gegründet war, nannten sie wissenschaftlich. Die Formel für ihre Zielsetzung haben Marx und Engels jedoch dem älteren Sozialismus entnommen: Jeder solle nach seinen Fähigkeiten produzieren und nach seinen Bedürfnissen genießen. Die Wirkung der marxistischen Theorie beruht darauf, daß sie aus einer einheitlichen „materialistischen“ Geschichtsauffassung hervorgeht, die den Anschein erweckt, daß jedem politischen und geistigen Ereignis sein Platz in einem allumfassenden notwendigen Geschehen angewiesen werden könne. Rechtsverhältnisse und Staatsformen, Wissenschaft, Philosophie und Kunst, so wird von Marx gelehrt, seien nicht aus der „sogenannten allgemeinen Entwicklung des menschlichen Geistes“ zu begreifen, sondern wurzelten in den „materiellen Lebensverhältnissen“. Der Mensch müsse wohnen, sich ernähren und kleiden, bevor er denken könne. Die tägliche Produktion und Reproduktion seines materiellen Daseins, seiner Basis, sei nicht ein nebensächliches Geschäft, sondern in der Tat die Grundlage seiner ganzen Existenz. Um diese Existenz materiell produzieren zu können, müsse sich der Mensch in Verhältnisse der Abhängigkeit begeben. „Die Gesamtheit dieser Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Struktur der Gesellschaft, die reale Basis, worauf sich ein juristischer und politischer Oberbau erhebt und welcher bestimmte gesellschaftliche Bewußtseinsformen entsprechen. Die Produktionsweise des materiellen Lebens bedingt den sozialen, politischen und geistigen Lebensprozeß überhaupt. Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt.“ (Einl. z. Kritik d. pol. Ökonomie) Die Revolution, die zur klassenlosen Gesellschaft führen soll, könne weder durch den bloßen guten Willen der Proletarier herbeigeführt noch durch den bösen Willen der Bourgeoisie verhindert werden. In den Verhältnissen selber stecke die Dialektik, die den Untergang der alten Klasse und den Aufstieg des Proletariats herbeiführe. Nicht um die Verwirklichung von „Idealen“ oder von wirtschaftlichen „Programmen“ handele es sich, sondern um die Vollstreckung dessen, was in der antagonistischen Struktur der kapitalistischen Gesellschaft angelegt sei. 4. Staat und Revolution Im Jahre 1864 haben Marx und Engels in London die „Internationale Arbeiterassoziation“ gegründet, die später den Namen der I. Internationale erhielt. Die nach deren Auflösung gegründete II. Internationale suchte das revolutionäre Element aus dem Marxismus zu entfernen und aus der Lehre von Marx und Engels ein evolutionäres, rein „ökonomisches“ System zu machen. Ihre Politik bestand darin, die Lage der Arbeiter zu verbessern und sich für demokratische Regierungsformen einzusetzen. Die Formel für diesen Revisionismus (Abweichungen) gab der deutsche Sozialdemokrat Eduard Bernstein mit den Worten: „Der Weg ist alles, das Ziel ist nichts.“ In die Theorie strömten idealistische, vor allem Kantische, Elemente ein. Man zog es mehr und mehr vor, nicht mehr von der materialistischen, sondern von der ökonomischen Geschichtsauffassung zu reden. Gegen diese staatspolitisch verantwortungsbewußten Bemühungen der II. Internationale kämpfte mit Erfolg Lenin, der spätere Begründer [S. 225]der III. Internationale (Kommunistische Internationale = Komintern). Seine für die Entwicklung des Marxismus entscheidende Abrechnung mit dem Revisionismus gab Lenin in seiner Abhandlung „Staat und Revolution“, die er unmittelbar vor der Oktoberrevolution im Jahre 1917 verfaßte. Darin wird unter einseitiger Auslegung von Marx und Engels gezeigt, daß der Prozeß, der zur klassenlosen Gesellschaft (Historischer Materialismus) führt, den revolutionären Terror als notwendiges Moment in sich einschließt. Die Lehre von der Dialektik, von dem in „Sprüngen“ sich vorwärts bewegenden geschichtlichen Prozeß, wird von Lenin wieder in den Mittelpunkt der revolutionären Theorie gerückt, nachdem sie vom Revisionismus als eine hegelianisierende Schwäche Marx' abgetan worden war. Alle opportunistischen oder demokratischen Auffassungen wurden von Lenin rücksichtslos ausgemerzt. Die Philosophie fand dabei besondere Berücksichtigung. Im Jahre 1908 befaßte sich Lenin in seinem Buch „Materialismus und Empiriokritizismus“ in aggressiver Weise mit den philosophischen Theorien russischer Marxisten, die sich dem westlichen Positivismus zuneigten. Nach Lenins Tode wurden Auszüge und Randglossen zu Hegels „Logik“ aus seinem Nachlaß veröffentlicht (Lenin, „Aus dem philosophischen Nachlaß“, 2. Aufl. Berlin 1949). In der materialistisch aufgefaßten Dialektik Hegels sah Lenin den Schlüssel zur Lösung aller wissenschaftlichen Probleme. Die marxistische Lehre vom Staat, so behauptet Lenin, sei durch den Revisionismus entstellt worden. Erst nach der sozialistischen Revolution „stirbt der Staat ab“. Der bürgerliche Staat schläft nicht von selber ein, wie der Opportunismus der Sozialdemokraten gelehrt habe, er müsse von den Proletariern beseitigt werden. „Die Ablösung des bürgerlichen Staates durch den proletarischen ist ohne gewaltsame Revolution unmöglich.“ (Lenin, Ausg. Werke, Moskau 1947, Bd. II, S. 173) Da jeder Staat nach der sozialistischen Auffassung, die von Marx und Engels geteilt wird, eine Diktatur ist, so bedeutet Diktatur des Proletariats nichts anderes als den Staat des Proletariats, der dazu bestimmt ist, den Staat der Bourgeoisie abzulösen. Der Ausdruck „Diktatur des Proletariats“ ist zuerst von Marx in seiner „Kritik des Gothaer Programms“ (1875) gebraucht worden. Aber schon im „18. Brumaire“ hat Marx den Gedanken von der notwendigen Zerstörung der alten Staatsmaschinerie angedeutet, was von Lenin als ein gewaltiger Schritt über das Kommunistische Manifest hinaus ausgelegt wird („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 177). Der entscheidende Motor der revolutionären Umgestaltung ist für Lenin die straff organisierte, aus einer aktiven Minderheit (zunächst den sog. „Berufsrevolutionären“) bestehende proletarische Partei, die als „Avantgarde der Arbeiterklasse“ in diese erst das revolutionäre Bewußtsein hineinträgt, sie organisiert und über sie hinaus (Bündnispolitik) eine Fülle weiterer Gruppen dem revolutionären Anliegen dienstbar macht. Die Diktatur des Proletariats wird von Lenin lediglich als erste Phase der kommunistischen Gesellschaft aufgefaßt. In dieser Phase, „die gewöhnlich Sozialismus genannt wird“, bestehe zwar schon das Gemeineigentum in bezug auf die Produktionsmittel, das bürgerliche Recht sei aber noch nicht ganz abgeschafft. Kommunismus sei das nicht. „Solange es einen Staat gibt, gibt es keine Freiheit. Wenn es Freiheit geben wird, wird es keinen Staat geben.“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 230 u. 231) Die klassenlose Gesellschaft ist [S. 226]die Gesellschaft der Freiheit. Wenn die Arbeiter selber die Großproduktion organisieren, dann entsteht — mit dem Absterben jedes Vorgesetztenwesens und Beamtentums — eine neue Ordnung, eine „Ordnung ohne Gänsefüßchen“, als deren Vorbild von Lenin nach dem Vorgang eines deutschen Sozialdemokraten die Postverwaltung angeführt wird („Staat u. Revolution“, Ausg. W. II, S. 195). Die Funktionen der Aufsichts- und Rechenschaftsablegung, meint Lenin, würden mit der Zeit von selbst fortfallen. „In unserem Streben zum Sozialismus sind wir überzeugt, daß er in den Kommunismus hinüberwachsen wird, und im Zusammenhang damit jede Notwendigkeit der Gewaltanwendung gegen Menschen überhaupt … verschwinden wird, denn die Menschen werden sich gewöhnen, die elementaren Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens ohne Gewalt und ohne Unterordnung einzuhalten.“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 220) Ist die erste Phase vorüber, dann soll die sozialistische Gesellschaft klassenlos und damit staatenlos werden. Es wird hier deutlich, daß die Utopie von einer staatsfreien Gesellschaft von Lenin ebenso festgehalten wird wie von Marx und Engels. Auch nach der Oktoberrevolution hat sich bei Lenin in dieser Hinsicht nichts geändert. Auch nachdem zwei Jahre des Aufbaus „auf sozialistischer Grundlage“ vorüber waren, sprach Lenin immer noch von der neuen Ordnung, in der alles auf Freiwilligkeit aufgebaut sein würde. Kommunistische Arbeit wurde von ihm als freiwillige Arbeit ohne Norm und ohne Entlohnung bezeichnet, als Arbeit, die aus Gewohnheit und aus der zur Gewohnheit gewordenen Erkenntnis ihrer Notwendigkeit für das Gesamtwohl geleistet würde (Ausg. W. II, S. 667). Zu gleicher Zeit begründete Lenin aber in seiner Schrift über den Linksradikalismus die Notwendigkeit einer „eisernen und kampfgestählten Partei“, weil er voraussah, daß die Klassen noch „jahrelang“ bestehenbleiben würden (Ausg. W. II, S. 691). Als Stalin die Herrschaft antrat, war das Problem, das Lenin ungelöst liegenlassen mußte, in der Praxis dasselbe wie in der Theorie. Es war das Problem des Staates. Ein anderer Gedankengang konnte durch Stalin unverändert von Lenin übernommen werden. Marx und Engels hatten der unter ihren Augen sich vollziehenden Umbildung des Kapitalismus aus dem Konkurrenz-Kapitalismus in den Monopol-Kapitalismus (Imperialismus) nicht genügend Beachtung geschenkt. Lenin nahm die durch Kartelle, Syndikate und Trusts geschaffene neue Gestalt des Kapitalismus in die Theorie auf und bestimmte sie als „höchste Form des Kapitalismus“. „Der Imperialismus ist das monopolistische Stadium des Kapitalismus.“ (Ausg. W. II, S. 839) 5. Die Umgestaltung der Theorie seit Lenins Tod a) Die Ära Stalin Die Probleme, denen Stalin sich gegenübersah, ergaben, sich aus der Situation: Sozialismus in einem Lande, und zwar in einem überwiegenden Agrarlande, dessen erste Anfänge einer Industrieproduktion über das Stadium des Frühkapitalismus kaum hinausgewachsen waren. In diesem Lande fehlten also die wichtigsten, von Marx und Engels geforderten Voraussetzungen für die Einführung des Sozialismus; der Hochstand der Industrialisierung und die Masse des Proletariats. Praxis und Theorie mußten daher einer neuen Lage angepaßt werden. Die marxistisch-leninistische Theorie bedurfte also einer radikalen Umgestaltung, wenn sie einigermaßen mit der von Stalin befolgten Machtpolitik, einer in kürzester Zeit mit Gewalt und Terror zu [S. 227]erzwingenden Umgestaltung der Wirtschaft, Gesellschaft und der Einzelmenschen, übereinstimmen sollte. Diese Umgestaltung der Theorie wurde auf Stalins Geheiß in zwei Schüben durchgeführt — 1934 und 1947–1950, wobei, entsprechend der damaligen Lage der UdSSR, 1934 das Prinzip des proletarischen ➝Internationalismus der revolutionären Bewegung (Komintern) den nationalen und patriotischen Belangen der Sowjetunion und der KPdSU nachgeordnet wurde. Nach der Errichtung der bolschewistischen Herrschaft in den osteuropäischen Volksdemokratien wurde sodann nach dem 2. Weltkrieg das parteiliche Lehrgebäude durch die Lehre Stalins von der „kalten Revolution von oben“ ergänzt. (Stalinismus, Linguistikbriefe). b) Umbau der Theorie nach Stalins Tod Nach Stalins Tod, vor allem seit dem XX. Parteitag der KPdSU (Anfang 1956), ist nach parteioffizieller Version eine Rückkehr zur „reinen Lehre Lenins“ erfolgt. Der tote Stalin wurde aus der Reihe der „Klassiker des Marxismus-Leninismus“ ausgestoßen. Doch kann von einem wirklichen Bruch mit der Ideologie der Ära Stalin nicht die Rede sein. Die Betonung der Rolle der Staatsmacht ist erhalten geblieben (dementsprechend auch keine Abwertung der Lehre von der „Aktivität des Überbaues“). Die Repressionsgewalt wurde lediglich dadurch abgeschwächt, daß — unter Verdammung der These Stalins von der fortschreitenden Verschärfung des Klassenkampfes auch innerhalb der sozialistischen Weltzone — für die bolschewistischen Länder ein Abbau des innerstaatlichen Terrors (Wiederherstellung der „demokratischen Gesetzlichkeit“) postuliert wurde. Offenbar geht die Tendenz — in Fortsetzung des im Frühjahr 1953 von Malenkow proklamierten „Neuen Kurses“ — dahin, die Volksmassen bei unverminderter Aufrechterhaltung von Partei-, Staats- und Militärgewalt stärker für das Regime zu gewinnen. Die Umakzentuierung betrifft dementsprechend in erster Linie die Außenpolitik (Koexistenz) und das innere Gefüge der politischen Willensbildung (Kollektive Führung, Personenkult), die gemäß den von Lenin gegebenen Normen des Parteilebens durchgeführt werden soll. Dabei bleibt das Prinzip des Demokratischen Zentralismus als Norm der Willensbildung ebenso erhalten wie die weltrevolutionäre Zielsetzung. Lediglich mit veränderter Einschätzung der Weltlage hat sich die Taktik gewandelt. Doch gibt es Hinweise auf eine Abkehr vom großrussischen Imperialismus Stalins, auf positivistischere Tendenzen in der Wissenschaft, die sich z. T. von den Spekulationen des Dialektischen Materialismus weg und stärker technologischen und wirtschaftsorganisatorischen Fragen zugewendet hat, und oft auf einen Stil größerer Toleranz und verstärkter Sozialstaatlichkeit in der UdSSR selbst und einigen Satelliten, ohne daß indes das Gefüge des Ostblocks gelockert worden wäre. Literaturangaben Andreas, Theodor: Zur Widerlegung des dialektischen und historischen Materialismus. Pfaffenhofen/Ilm 1954, Ilmgau-Verlag. 114 S. Banning, Wilhelm: Der Kommunismus als politisch-soziale Weltreligion (a. d. Niederl. übers. v. P. Bamm). Berlin 1953, Lettner-Verlag. 298 S. Berdiajew, Nikolai: Wahrheit und Lüge des Kommunismus. Darmstadt 1953, Holle-Verlag. 128 S. Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Bochenski, Joseph M.: Die kommunistische Ideologie … Bonn 1956, Bundeszentrale für Heimatdienst. 75 S. Bochenski, Joseph M., und Gerhart Niemeyer: Handbuch des Weltkommunismus. Freiburg i. Br. 1957, Karl Alber. 754 S. Buchholz, Arnold: Ideologie und Forschung in der sowjetischen Naturwissenschaft (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 1). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. Djilas, Milovan: Die neue Klasse — eine Analyse des kommunistischen Systems. München 1958, Kindler. 284 S. Fetscher, Iring: Von Marx zur Sowjetideologie. 3., erw. Aufl., Frankfurt a. M. 1959, Moritz Diesterweg. 202 S. Karisch, Rudolf: Christ und Diamat — Der Christ und der Dialektische Materialismus. 3., erw. Aufl., Berlin 1958, Morus-Verlag. 206 S. Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Lehmbruch, Gerhard: Kleiner Wegweiser zum Studium der Sowjetideologie. Bonn 1958. 90 S. Lieber, Hans-Joachim: Die Philosophie des Bolschewismus in den Grundzügen ihrer Entwicklung (Staat u. Gesellschaft, Bd. 3) Frankfurt a. M. 1957, Moritz Diesterweg. 107 S. Löwenthal, Fritz: Das kommunistische Experiment — Theorie und Praxis des Marxismus-Leninismus. Köln 1957, Markus-Verlag. 280 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. E. Metzke (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 3). Tübingen 1954, Mohr. 243 S. Marxismusstudien, 2. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 5). Tübingen 1957, Mohr. 265 S. Milosz, Czeslaw: Verführtes Denken (mit Vorw. von Karl Jaspers). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 239 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. 2. Aufl., Freiburg 1953, Herder. 659 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 222–227 Marxismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MASSiehe auch: Marxismus-Leninismus: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 1958 [S. 222] 1. Theorie und Praxis. Parteimäßigkeit der Theorie Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert: es kommt aber darauf an. sie zu verändern.“ Marx und Engels haben ihre Analyse…
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Notenbank, Deutsche (DNB) (1959)
Siehe auch: Deutsche Notenbank: 1975 1979 Deutsche Notenbank (DN): 1969 Notenbank, Deutsche (DNB): 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Die im Mai 1948 errichtete Deutsche Emissions- und Girobank, die zunächst nur als Geldausgleichsstelle arbeitete, erhielt auf Anordnung der DWK vom 20. 7. 1948 zugleich mit der Verleihung des Notenausgaberechtes den Namen DNB und wurde durch Gesetz vom 31. 10. 1951 zur Staatsbank der „DDR“ erklärt. Neben dem alleinigen Recht zur Herausgabe von Banknoten führt sie die Kassengeschäfte des Staatshaushaltes. Nach der Satzung hat die DNB „die Aufgabe, die Wirtschaftsplanung mit den Mitteln der Geld- und Kreditpolitik aktiv zu unterstützen. Der Bank obliegt die Regelung des Geldumlaufes, die Organisation des Zahlungsverkehrs und der Zahlungsausgleich mit anderen Besatzungszonen und dem Auslande.“ Grundkapital 400 Mill. DM Ost. Die DNB unterhält Filialen in den Bezirkshauptstädten und weitere Niederlassungen in Kreisstädten und an sonstigen größeren Plätzen. Sie ist im Rahmen der von der Staatlichen ➝Plankommission vorgesehenen Pläne neben der Deutschen ➝Bauernbank und den Sparkassen das Hauptinstitut für kurzfristige Kreditgewährung. Die DNB übernahm mit ihrem Apparat am 1. 1. 1951 die zu diesem Zeitpunkt aufgelösten Haushalts- und Steuerkassen der SBZ und schloß damit den Prozeß der Zentralisierung des Haushalts- und Finanzwesens ab. Sie wickelt in Zusammenarbeit mit der Außenhandelsbank, der Deutschen ➝Handelsbank AG., einen Teil des Verrechnungsverkehrs mit dem Aus[S. 257]land ab. Ihr Präsident hat Sitz und Stimme im Ministerrat. Die DNB arbeitet nach einem vom Finanzministerium bestätigten Haushaltsplan und darf allgemeinverbindliche Anordnungen erlassen. Mit der Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung wurde der DNB mit ihrem Filialsystem der Rechnungseinzug für sämtliche VEB übertragen (Verrechnungsverfahren). Seit 1. 1. 1952 ist die DNB als Generalkontrollinstanz für den gesamten Wirtschaftsablauf tätig; in dieser Eigenschaft obliegt ihr die Kontrolle der Produktion, des Umsatzes und der Einhaltung der Volkswirtschaftspläne. Man hofft, hierdurch die bisherigen zahlreichen Planungsfehler verringern zu können. Präsident: Greta ➝Kuckhoff (SED), seit 26. 4. 1958 Prof. Martin ➝Schmidt (SED). Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 256–257 Notariat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nuschke, OttoSiehe auch: Deutsche Notenbank: 1975 1979 Deutsche Notenbank (DN): 1969 Notenbank, Deutsche (DNB): 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Die im Mai 1948 errichtete Deutsche Emissions- und Girobank, die zunächst nur als Geldausgleichsstelle arbeitete, erhielt auf Anordnung der DWK vom 20. 7. 1948 zugleich mit der Verleihung des Notenausgaberechtes den Namen DNB und wurde durch Gesetz vom 31. 10. 1951 zur Staatsbank der „DDR“ erklärt. Neben dem alleinigen Recht zur…
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Ministerium für Staatssicherheit (MfS) (1959)
Siehe auch: Ministerium für Staatssicherheit: 1975 1979 1985 Ministerium für Staatssicherheit (MfS): 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Zentralbehörde des Staatssicherheitsdienstes. Der Minister (Generaloberst Erich ➝Mielke) hat vier Stellv. — Der Hauptteil des MfS, der sich in Berlin-Lichtenberg befindet, hat achtzehn Hauptabteilungen (HA). Acht HA haben operative Aufgaben bei der „Sicherung“ der SBZ gegen alle freiheitlichen und nichtkommunistischen Bewegungen und Einflüsse. I: Sicherung der Streitkräfte (NVA und Polizeitruppen); II: Spionage-Abwehr (vereint seit 1. 4. 1953 mit der ehem. HA IV); III: Sicherung der Wirtschaft; V: Kampf gegen verdächtige Vereinigungen aller Art; VI: Schwerindustrie- und Forschungsschutz; VII: Sicherung der Volkspolizei; XIII: Verkehrssicherung; PS: Sicherheit der leitenden Staats- und Parteifunktionäre. Zehn HA wirken unterstützend: VIII: Ermittlungen und Festnahmen; IX: Vernehmungen und Untersuchungen; X: Verbindung zu Nachrichtendiensten des Warschauer Beistandspaktes; XI: Chiffrierwesen; XII: Kartei, Registratur; XIV: Untersuchungs-Haftanstalten; M: Postüberwachung; K: Kriminaltechnik; O: Technik, Abhörmittel; KS: Kader (= Personalabteilung) und Schulung. Die zum MfS gehörende Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) sitzt (mit rund 800 Mitarbeitern) in Berlin-Johannisthal (Leiter: Generalmajor Markus J. Wolf). Sie entstand im Mai 1956 aus der HA XV und wurde dem Minister unmittelbar unterstellt. — Seit 1. 1. 1959 hat [S. 244]sie zwölf Abteilungen: I: Polit. Spionage in Regierungsstellen der Bundesrepublik einschl. Verteidigungsministeriums; II: Politische Spionage in Parteien und polit. Vereinigungen in der Bundesrepublik; III: Ausländische Vertretungen in der Bundesrepublik; militärische Spionage im Ausland; IV: Militärische Spionage im Bundesgebiet; V: Wirtschaftspionage; VI: Einschleusung von Agenten in die Bundesrepublik Deutschland; VII: Auswertung; VIII: Diversion (Sabotagevorbereitungen) in der Bundesrepublik; IX: Verbindungen, Funk- und Chiffrierwesen; K: Dokumentation, Ausweisfälschung; R: Kartei, Registratur; K/S: Kader und Schulung. Alle Wirtschafts- und Verwaltungsabteilungen des Hauptteils des MfS wie der HVA sind seit Frühjahr 1959 in der HVB (Bewirtschaftung/Verwaltung) zusammengefaßt, die in Berlin-Lichtenberg sitzt. — Das MfS wird von einem sowjetischen Beraterstab überwacht und angeleitet. — Im MfS (mit HVA und HVB) arbeiten rund 1.450 Offiziere, Unteroffiziere und Angestellte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 143, 244 Ministerium für Nationale Verteidigung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MinisterratSiehe auch: Ministerium für Staatssicherheit: 1975 1979 1985 Ministerium für Staatssicherheit (MfS): 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Zentralbehörde des Staatssicherheitsdienstes. Der Minister (Generaloberst Erich ➝Mielke) hat vier Stellv. — Der Hauptteil des MfS, der sich in Berlin-Lichtenberg befindet, hat achtzehn Hauptabteilungen (HA). Acht HA haben operative Aufgaben bei der „Sicherung“ der SBZ gegen alle freiheitlichen und nichtkommunistischen Bewegungen und Einflüsse. I:…
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Interzonenhandel (1959)
Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für den deutschen Binnenhandel nach 1945, soweit er über die Grenzen der Besatzungszone hin[S. 157]ausging. Während die drei Westzonen wieder zu einem einheitlichen Handelsgebiet zusammenwuchsen, konnte der Warenaustausch zwischen Westdeutschland und der SBZ nur zu einem Bruchteil des früher üblichen Umfanges entwickelt werden (1938 = 8,3 Mrd. RM). Von sowjetzonaler Seite sind in der Hauptsache strategisch wichtige Güter, wie Eisen, Stahl, hochwertige chemische Erzeugnisse (Stickstoffdünger), Maschinenbau-, Eisen- und Metallwaren und Qualitätslebensmittel aller Art einschl. Wein und Hopfen begehrt. Als Gegenlieferung ins Bundesgebiet sind Holz, Eisen- und Stahlwaren, Maschinenersatzteile, Zellstoff, Textilien, Lebensmittel (Zucker), Chemikalien, Mineralöl und vor allem Braunkohlenbriketts vorgesehen. Eine vertragliche Regelung erfuhr der I. in dem Mindener Abkommen (1946), dem Berliner Abkommen (1948), dem Frankfurter Abkommen (8. 10. 1949), seiner Verlängerung im Frühjahr 1951 (3. 2. 1951), dem Berliner Abkommen vom 20. 9. 1951 und den jeweils jährlich folgenden Vereinbarungen. Ab 1. 10. 1949 sind auch Ost- und West-Berlin in die I.-Vereinbarungen eingeschlossen. Nach dem Frankfurter Abkommen vom 8. 10. 1948 werden die Interzonengeschäfte über die Deutsche ➝Notenbank und die Deutsche Bundesbank abgewickelt, die Verrechnung von DM West zu DM Ost erfolgt im Verhältnis 1:1, d. h. 1 Deutsche Mark = 1 VE (Verrechnungseinheit). Der vertragliche I. wird in der SBZ durch das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) Hauptabt. I. gelenkt. Im Bundesgebiet ist die Bundesstelle für den Warenverkehr als Abteilung des Bundeswirtschaftsministeriums zuständig. Die Entwicklung des I. war jahrelang sehr uneinheitlich und zeitweise stagnierend. Erst 1955 überschritt der Gesamtumsatz einschließlich Dienstleistungen die Milliardengrenze. (Außenhandel) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 156–157 Internationalismus, Proletarischer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InterzonenverkehrSiehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für den deutschen Binnenhandel nach 1945, soweit er über die Grenzen der Besatzungszone hin[S. 157]ausging. Während die drei Westzonen wieder zu einem einheitlichen Handelsgebiet zusammenwuchsen, konnte der Warenaustausch zwischen Westdeutschland und der SBZ nur zu einem Bruchteil des früher üblichen Umfanges…
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Kraftwagenerzeugung (1959)
Siehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Kraftwagenerzeugung: 1953 1954 1956 1958 Der Anteil der SBZ an der deutschen K. ist nach dem Kriege durch Demontagen (Reparationen) sehr abgesunken. Die Bevorzugung der Produktionsgütererzeugung verhinderte einen umfassenden Neuaufbau dieses Industriezweiges. Die Betriebe wurden völlig unzulänglich mit Investitionsmitteln ausgestattet, und die Materialzuteilungen sind bis heute unzureichend. Vor dem Kriege entfiel auf das Gebiet der SBZ ein Anteil von etwa 25 v. H. der deutschen K. Im Jahre 1957 betrug der Anteil der SBZ am gesamtdeutschen Gebiet (Bundesrepublik und SBZ) nur noch 4 v. H. Die Produktion hatte sich im Vergleich zur Bundesrepublik (BRD) wie folgt entwickelt: Das Fabrikationsprogramm in der SBZ ist dürftig. An Personenkraftwagen werden nur drei Typen hergestellt: der Repräsentationswagen „Sachsenring“ (2.400 ccm, 80 PS), der Kleinwagen „Wartburg“ (900 ccm, 37 PS, Fortentwicklung des alten DKW) und der Kleinstwagen „P 70“ (690 ccm, 22 PS). Alle früher hergestellten Typen wurden gestrichen. Ende 1958 ist ein weiterer Kleinstwagen, „Trabant P 50“, in Serie gegangen, dafür ist der „P 70“ weggefallen. — Im Lastkraftwagenbau werden ebenfalls nur noch drei Typen hergestellt, und zwar je ein Wagen mit 1 t, 2,5 t und 4 t Nutzlast. Die bisherigen Typen (0,75 t, 2 t und 3,5 t) sind gestoppt. Der Omnibusbau konzentriert sich unter Verwendung von Bauteilen der Lkw-Typen auf kleine Modelle. Schwere Lastkraftwagen und schwere Omnibusse werden nach einer Absprache zwischen den Ostblockländern in der SBZ nicht entwickelt und gefertigt. Eine amtliche Untersuchung in der SBZ ergab für Mitte 1957 einen nicht gedeckten Bedarf von mindestens 120.000 Pkw. Für den Güterverkehr fehlen etwa 80.000 Lkw. Das Gesetz über den zweiten Fünfjahrplan sieht für 1960 eine Fertigung von 70.600 Pkw vor, eine Zahl, deren Erreichung von den Fachleuten in der Zone als unmöglich bezeichnet wird, selbst wenn ab jetzt ausreichend Investitionen und Material für die K. bereitgestellt würden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 190 Kraftverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kramer, ErwinSiehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Kraftwagenerzeugung: 1953 1954 1956 1958 Der Anteil der SBZ an der deutschen K. ist nach dem Kriege durch Demontagen (Reparationen) sehr abgesunken. Die Bevorzugung der Produktionsgütererzeugung verhinderte einen umfassenden Neuaufbau dieses Industriezweiges. Die Betriebe wurden völlig unzulänglich mit Investitionsmitteln ausgestattet, und die Materialzuteilungen sind bis heute unzureichend. Vor dem…
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1959: P
Pädagogik Pädagogische Fakultät Pädagogische Hochschulen Pädagogische Institute Pädagogischer Rat Pädagogisches Kabinett Pädagogisches Zentralinstitut, Deutsches (DPZI) Pankow Papierindustrie Parteiaktiv Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteien Parteigruppe Parteihochschule Parteikabinett Parteikonferenz Parteikontrollkommissionen der SED Parteilehrjahr der SED Parteilichkeit, Bolschewistische Parteilichkeit der Rechtsprechung Parteipresse der SED Parteischulen der SED Parteiveteranen Paßwesen Patenschaften Patenschaftsvertrag Patentrecht Patriotische Erziehung Patriotismus Pawlow, Iwan Petrowitsch Pazifismus PDA Periodisierung Personalausweise Personenkult Personenstandswesen Persönliches Konto Perspektive Perspektivplanung Perwuchin, Michail Georgiewitsch Pestalozzi-Medaille für treue Dienste Pflichtversicherung PGH Philatelie Pieck, Wilhelm Pionierecke Pionierleiter Pionierpalast Pisnik, Alois Plankommission, Staatliche Planökonomie, Hochschule für Planung Plenikowski, Anton Poliklinik Politarbeiter Politbüro Polit-Kultur-Offizier Politoffizier Politökonomie Politschulung Politstatut Politverwaltung Polizeihelfer Polizeistunde Polizeitruppen Polytechnische Erziehung Postsparkasse Post- und Fernmeldewesen Postzensur Potsdam Potsdamer Abkommen Praktisches Jahr Praktizismus Prämienfonds Prämiensparen Prämienwesen Prämienzeitlohn Präsident der Republik Präsidium des Ministerrates Preispolitik Presseamt beim Ministerpräsidenten Presse, Verband der Deutschen Pressewesen Privatwirtschaft Produktionsabgabe Produktionsberatung Produktionsbrigaden, Ständige Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG) Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (FPG) Produktionsmassenarbeit Produktionsministerien (auch Industrieministerien genannt) Produktionsmittel Produktionsmittelprimat Produktionspropaganda Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA) Produktionsverhältnisse Produktionszonen, Landwirtschaftliche (LPZ) Produktivität Produktivkräfte Progress-Film Progress-Film-Vertrieb Projektionsbüros Pro-Kopf-Verbrauch Proletarier Propaganda Protest PV-VerfahrenPädagogik Pädagogische Fakultät Pädagogische Hochschulen Pädagogische Institute Pädagogischer Rat Pädagogisches Kabinett Pädagogisches Zentralinstitut, Deutsches (DPZI) Pankow Papierindustrie Parteiaktiv Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteien Parteigruppe Parteihochschule Parteikabinett Parteikonferenz Parteikontrollkommissionen der SED Parteilehrjahr der SED Parteilichkeit, Bolschewistische Parteilichkeit der Rechtsprechung …
DDR A-Z 1959
1959: K
Kabarett Kabinette Kader Kaderabteilung Kaderpolitik Kadettenanstalt Kalibergbau Kammerabkommen Kammergericht Kampfgruppen Kandidat Kapitalismus Kapitulantentum Karl-Marx-Orden Karl-Marx-Stadt Karrierist Kasernierte Volkspolizei Kassation Kaul, Friedrich Karl KdT Kennziffer Kernforschung Keßler, Heinz KGB Kiefert, Hans Kindergarten Kinderzuschlag, Staatlicher Kirchenfragen, Staatssekretariat für Kirchenpolitik Kirchensteuer KJVD Klasse Klassenjustiz Klassenkampf Klassenkampf auf dem Lande Kleinbauer Klub der Intelligenz Klubhäuser Klubräume Klubs der ländlichen Intelligenz Koenen, Bernhard Koenen, Wilhelm Koexistenz Kohlenindustrie Kolchos Kollegien Kollektiv Kollektive Führung Kollektiverziehung Kollektivierung Kombinat Kominform Komintern Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer Komitee für Arbeit und Löhne Kommissionen Kommissionsverträge Kommunalwirtschaftliche Unternehmen (KWU) Kommunismus Kompaß Kompensationsabkommen Komplexbrigade Komplexe Mechanisierung Komplexe Planung Komponisten und Musikwissenschaftler, Verband Deutscher Komsomol Konfliktkommission Konföderation König, Johannes Konkursrecht Konsultation Konsumgenossenschaften Konsumgüterversorgung Konsum-Spezialhandel Kontakte Kontenführungspflicht Kontrolle Kontrollkommission Kontrollposten Kontrollpunkte Kontrollrat Kontrollziffer Konzentrationslager Konzert- und Gastspieldirektion, Deutsche Korabelnikowa, Lydia Korfes, Otto Körperkultur und Sport, Staatliches Komitee für Körperliche Arbeit Kosmopolitismus Kostenrechnung Kowaljow, F. KP KPD KPdSU KPdSU, Geschichte der KPKK KPP Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung Kraftstofferzeugung Kraftverkehr Kraftwagenerzeugung Kramer, Erwin Krankengeld Krankenhaus-Ordnung Krankenstand Krankenversicherung, Freiwillige Kreditwesen Kreis Kreisforstamt Kreisgericht Kreiskommando Kreiskontore für Landwirtschaftsbedarf, Staatliche Kreisplankommission Kreisstaatsanwalt Kreistag Krieg Kriegsopferversorgung Kriegsverbrecherprozesse Kriminalität Krise Krise des Kapitalismus, Allgemeine Kritik und Selbstkritik Kröger, Herbert Kuba Kuckhoff, Greta, geb. Lorke Kulturbolschewismus Kulturbund, Deutscher Kulturdirektor Kulturelle Massenarbeit Kultureller Austausch Kulturelles Erbe Kulturerbe, Deutsches Kulturerbe, Nationales Kulturfonds Kulturhaus Kulturkommissionen Kultur, Ministerium für Kulturoffizier Kulturorganisator Kulturpolitik Kulturräume Kulturstätten, Betriebliche Kultur- und Sozialfonds Kulturverordnung Kündigungsrecht Kunstkommission Künstlerisches Volksschaffen, Preis für Kunstpolitik Kunstpreis der DDR Kupferbergbau Kurella, Alfred Kuren der Sozialversicherung Kurorte Kursant KVP KVPD KWUKabarett Kabinette Kader Kaderabteilung Kaderpolitik Kadettenanstalt Kalibergbau Kammerabkommen Kammergericht Kampfgruppen Kandidat Kapitalismus Kapitulantentum Karl-Marx-Orden Karl-Marx-Stadt Karrierist Kasernierte Volkspolizei Kassation Kaul, Friedrich Karl KdT Kennziffer Kernforschung Keßler, Heinz KGB Kiefert, Hans Kindergarten Kinderzuschlag, Staatlicher Kirchenfragen, Staatssekretariat für Kirchenpolitik Kirchensteuer KJVD…
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1959
1958 1959 Anmerkungen ABF ABF Abgaben Abgaben Abgabenverwaltung Abgabenverwaltung Ablieferungspflicht Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Ablieferungssoll Absatzabteilungen Absatzabteilungen Absatzkontore Absatzorgane, Staatliche Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter Abschnittsbevollmächtigter Abschreibungen Abschreibungen Stichwort erscheint durchgängig. Abtreibung Abtreibung Abusch, Alexander Abusch, Alexander ABV ABV Abweichungen Abweichungen Abwerbung Abwerbung Ackermann, Anton Ackermann, Anton Administrieren Administrieren ADN ADN AE AE Aeroclub Aeroclub AFI AFI Agententätigkeit Agententätigkeit Agenturverträge Agenturverträge Agitation Agitation Agitprop Agitprop Agitprop-Gruppen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Agitprop-Trupps Einziges Vorkommen dieses Stichworts. AGL AGL Agrarökonomik Agrarökonomik Agrarpreissystem Agrarpreissystem Agrobiologie Agrobiologie Agronom Agronom Agrotechnische Termine Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) Akademie der Wissenschaften, Deutsche Akademie der Wissenschaften, Deutsche Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Akademien, Wissenschaftliche Akademien, Wissenschaftliche Akademische Grade Akademische Grade Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktiv Aktiv Stichwort erscheint durchgängig. Aktivist Aktivist Aktivist des Fünfjahrplans Aktivist des Fünfjahrplans Aktivistenbewegung Aktivistenbewegung Aktivistenbrigade Aktivistenbrigade Aktivistenplan Aktivistenplan Aktivistenschule Aktivistenschule Aktivist, Verdienter Aktivist, Verdienter AK-Verfahren AK-Verfahren Akzise Akzise Allgemeines Vertragssystem Allgemeines Vertragssystem Altersversorgung Altersversorgung Altersversorgung der Intelligenz Altguthaben Altguthaben Altguthaben-Ablösungsanleihe Altguthaben-Ablösungsanleihe Ambulatorium Ambulatorium Amortisationen Amortisationen Anbauplan Anbauplanung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Angestellte Angestellte Angleichungsverordnung Angleichungsverordnung Anhalt Anhalt Anleitung Anleitung Antifaschistisch-demokratische Ordnung Antifaschistisch-demokratische Ordnung Stichwort erscheint durchgängig. Apel, Erich Apel, Erich Apotheken Apotheken Apparat Apparat Apparatschik Apparatschik Arbeit, Abteilung für Arbeit, Abteilung für Arbeiterkind Arbeiterkomitee Arbeiterkomitee Arbeiterkontrolle Arbeiterkontrolle Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF) Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF) Arbeiter- und Bauernkind Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiterwohnungsbau Arbeiterwohnungsbau Arbeit, Gesetz der Arbeit, Gesetz der Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitsamt Arbeitsamt Arbeitsbefreiung Arbeitsbefreiung Arbeitsbuch Arbeitsbuch Arbeitsdirektor Arbeitsdirektor Arbeitsdisziplin Arbeitsdisziplin Arbeitseinheit Arbeitseinheit Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgemeinschaften, Sozialistische Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitsgemeinschaften, Ständige Arbeitsgemeinschaften, Ständige Arbeitsgericht Arbeitsgericht Arbeitsgesetzbuch Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitskräftebilanz Arbeitskräftebilanz Arbeitskräftelenkung Arbeitskräftelenkung Arbeitskräfteplan Arbeitskräfteplan Arbeitskräfteproblem Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitskräftereserve Arbeitskräftereserve Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher Arbeitslosenversicherung Arbeitslosenversicherung Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitslosigkeit Arbeitslosigkeit Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmoral, Sozialistische Arbeitsmoral, Sozialistische Arbeitsnorm Arbeitsnorm Arbeitsnormung, Zentrales Aktiv für Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitsökonomik Arbeitsökonomik Arbeitspolitik Arbeitspolitik (Haupteintrag) Arbeitsproduktivität Arbeitsproduktivität Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitsrecht Arbeitsrecht Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitssanitätsinspektion Arbeitssanitätsinspektion Arbeitsschutz Arbeitsschutz Arbeitsschutz, Bevollmächtigter für Arbeitsschutz, Bevollmächtigter für Arbeitsschutzobmann Arbeitsschutzobmann Arbeitsschutzvereinbarung Arbeitsschutzvereinbarung Arbeitsstil, Operativer Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitsstudie Arbeitsstudie Arbeitsverpflichtung Arbeitsverpflichtung Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitszeit Arbeitszeit Arbeit und Berufsausbildung, Abteilung für Arbeit und Berufsausbildung, Abteilung für Arbeit und Löhne, Komitee für Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeit und Löhne, Kommission für Arbeit und Löhne, Kommission für Architektur Architektur Ardenne, Manfred von Ardenne, Manfred von Arzneimittelversorgung Arzneimittelversorgung Arzt des Volkes, Verdienter Arzt des Volkes, Verdienter Ärzte Ärzte Arzthelfer Arzthelfer Aspirantur, Wissenschaftliche Aspirantur, Wissenschaftliche ATG Atheismus Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Atomenergie Atomenergie Aufbau des Sozialismus Aufbau des Sozialismus Aufbaugesetz Aufbaugesetz Aufbaugrundschuld Aufbaugrundschuld Aufkaufpreis Aufkaufpreis Aufklärungslokal Aufklärungslokal Aufsicht, Allgemeine Aufsicht, Allgemeine Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches1958 1959 Anmerkungen ABF ABF Abgaben Abgaben Abgabenverwaltung Abgabenverwaltung Ablieferungspflicht Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Ablieferungssoll Absatzabteilungen Absatzabteilungen Absatzkontore Absatzorgane, Staatliche Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter Abschnittsbevollmächtigter Abschreibungen Abschreibungen Stichwort erscheint durchgängig.…
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Verfassung (1959)
Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 [S. 370]Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit unterscheiden sich in der SBZ erheblich voneinander. Die Problematik beginnt bereits bei der Frage der Legitimität der V. Sie ist nicht aus einer gewählten verfassunggebenden Versammlung hervorgegangen. Diese Rolle maßte sich vielmehr ein aus dem „Zweiten Volkskongreß“ (17. u. 18. 3. 1948) hervorgegangener „Deutscher Volksrat“ an, dessen Mitgl. aus Delegierten der Parteien und Massenorganisationen bestanden. Er ließ durch einen Verfassungsausschuß den „Entwurf einer Verfassung für die Deutsche Demokratische Republik“ ausarbeiten, der am 22. 10. 1948 veröffentlicht wurde. Am 19. 3. 1949 wurde dieser Verfassungsentwurf von dem „Volksrat“ nach unbedeutenden Änderungen angenommen. Am 15. und 16. 5. 1949 erfolgte schließlich in der SBZ eine Abstimmung über eine willkürlich zusammengesetzte „Einheitsliste“ des „Blocks der antifaschistischen Parteien und Massenorganisationen“ (Blockpolitik), bei der nur mit „Ja“ oder „Nein“ gestimmt oder ein ungültiger Stimmzettel abgegeben werden konnte. Trotz der sehr intensiven, z. T. auf national gefärbte Parolen gestutzten Propaganda wurden insgesamt nur 61,8 v. H. „Ja“-Stimmen, in Ost-Berlin sogar nur 51,7 v. H. „Ja“-Stimmen gezählt. Dieses Abstimmungsergebnis reichte aber aus, um die „Einheitsliste“ als „gewählt“ zu erklären. So entstand der „Dritte Deutsche Volkskongreß“ (mit 1.523 Delegierten), der am 30. 5. 1949 die V. bestätigte und die Ernennung der 330 Abgeordneten des neuen „Deutschen Volksrates“ vornahm. Wieder ohne Wahlen konstituierte sich dieser „Volksrat“ schließlich am 7. 10. 1949 auf Grund des der LDP und CDU aufgezwungenen verfassungsändernden Gesetzes vom 7. 10. 1949 (GBl. S. 1) als „Provisorische Volkskammer der DDR“. Zugleich wurden eine „Provisorische Regierung der DDR“ eingesetzt, eine „Provisorische Länderkammer der DDR“ gebildet und durch Gesetz vom 7. 10. 1949 die „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ (GBl. S. 5) in Kraft gesetzt. Diese V. ist in ihrem Wortlaut weitgehend der Weimarer Reichsverfassung nachgebildet. So erscheint deren Art. 1 Abs. 2: „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus“ in der Fassung: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 3 Abs. 1). Auch das Bekenntnis zu dem Grundsatz freier Wahlen ist in der V. der „DDR“ in fast die gleichen Worte gekleidet wie in Art. 22 der Weimarer Reichsverfassung: „Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl … gewählt.“ (Art. 51 Abs. 2) Insbesondere haben den Vorschriften über die Grundrechte die Grundrechtsartikel der Weimarer Reichsverfassung als Vorbild gedient; sie stimmen z. T. fast wörtlich überein. Wie die entsprechende Normen des Grundgesetzes sind diese Artikel unmittelbar geltendes Recht. Ihr Sinngehalt ist jedoch ein völlig anderer als der gleichlautender Formulierungen der V. rechtsstaatlicher Demokratien. Denn die volksdemokratische Ordnung kennt nur das Primat der Gemeinschaft, nicht dagegen die Freiheit des einzelnen um des einzelnen willen. So ist auch der Schutz der Grundrechte vor Maßnahmen der Staatsgewalt denkbar schwach ausgestaltet und bezeichnenderweise jeder richterlichen Nachprüfung entzogen. Wesentlich ausgeprägter ist dagegen der Schutz der Grundrechte vor Mißbrauch durch den einzelnen. Diese Tendenz wird besonders in Art. 6 Abs. 2 deutlich, der Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, [S. 371]Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, zu „Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches“ und damit zu unmittelbar geltendem Strafrecht erklärt. (Strafgesetzbuch) Der Grundrechtskatalog zählt weitgehend die gleichen Grundrechte auf wie das Grundgesetz. Als wichtigstes politisches Recht nennt Art. 3 Abs. 2 das Recht jedes Bürgers „zur Mitgestaltung in seiner Gemeinde, seinem Kreis, seinem Lande und in der DDR“. Die V. kennt ihrem Wortlaut nach aber auch die herkömmlichen Freiheitsrechte: persönliche Freiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Postgeheimnis und Freizügigkeitsrecht werden in Art. 8, freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit in Art. 9, Freiheit der Kunst, Wissenschaft und ihrer Lehre in Art. 34 garantiert. Art. 10 enthält Auslieferungsverbot, Asylrecht und Auswanderungsrecht. Vereinigungs- und Koalitionsrecht räumen Art. 12, 13, 53 bzw. 14 ein. Eigentum, Erbrecht und Urheberrechte werden in Art. 22–24 Abs. 1 gewährleistet. Die Freiheit der Religionsausübung garantiert Art. 41. Sämtliche Grundrechte stehen jedoch nur auf dem Papier und werden seit dem Inkrafttreten der V. ständig und bewußt verletzt und sogar durch die Gesetzgebung in verfassungsmäßig unzulässiger Weise eingeschränkt. Den Grundrechten stellt die V. Grundpflichten gegenüber. Die zentrale Vorschrift ist Art. 4 Abs. 2, in dem es heißt: „Jeder Bürger ist verpflichtet, im Sinne der Verfassung zu handeln und sie gegen ihre Feinde zu verteidigen.“ Diese nach sowjetischem Staatsdenken weit auszulegende Norm wird durch den mit Gesetz vom 26. 9. 1955 (GBl. I S. 653) geänderten Art. 5 dahin ergänzt, daß „der Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen“, mithin des bolschewistischen Systems, eine „ehrenvolle nationale Pflicht ist“. Zusammenfassend muß festgestellt werden, daß die V. der „DDR“ nach dem Willen Moskaus zu keiner Zeit der Errichtung einer echten demokratischen Ordnung dienen sollte, sondern von vornherein lediglich als scheindemokratische Fassade vor die auf die Bolschewisierung Mitteldeutschlands zielende Wirklichkeit gestellt war. (Regierung und Verwaltung) Literaturangaben Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 2., erw. Aufl., Bonn 1958. 119 S. Weber, Werner: Die Frage der gesamtdeutschen Verfassung. München 1950, C. H. Beck. 28 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 370–371 Vereinigungen Volkseigener Betriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerkaufsnormenSiehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 [S. 370]Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit unterscheiden sich in der SBZ erheblich voneinander. Die Problematik beginnt bereits bei der Frage der Legitimität der V. Sie ist nicht aus einer gewählten verfassunggebenden Versammlung hervorgegangen. Diese Rolle maßte sich vielmehr ein aus dem „Zweiten Volkskongreß“ (17. u. 18. 3. 1948)…
DDR A-Z 1959
Richter, Unabhängigkeit der (1959)
Siehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 „Ein Richter muß nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß er sein Amt gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt, sich vorbehaltslos für den Sieg des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik einsetzt und der Arbeiter- und-Bauern-Macht treu ergeben ist.“ (§ 15 des sowjetzonalen GVG in der Fassung vom 1. 10. 1959.) Voraussetzung für die Tätigkeit als Richter ist der Erwerb einer juristischen Ausbildung auf einer dazu bestimmten Ausbildungsstätte und die Bewährung während der vorgeschriebenen Vorbereitungszeit, in Richter soll mindestens 25 Jahre alt sein. Zu den Grund pflichten des Richters gehört u. a., „nach den Grundsätzen der sozialistischen Moral zu leben sowie aktiv und vorbildlich beim sozialistischen Aufbau mitzuwirken und sich aktiv an der politischen Arbeit unter den Werktätigen zu beteiligen“ (§ 18 GVG i. d. F. vom 1. 10. 1959). Die Richter des Obersten Gerichts werden auf Vorschlag des Ministerrates durch die Volkskammer auf 5 Jahre, die Richter der Kreis- und Bezirksgerichte auf Vorschlag des Justizministers durch die örtlichen Volksvertretungen auf 3 Jahre gewählt (§§ 19, 28 GVG i. d. F. vom 1. 10. 1959). Ein Richter kann vorzeitig abberufen werden, wenn er „gegen die Verfassung oder andere Gesetze verstoßen oder sonst seine Pflich[S. 305]ten als Richter gröblich verletzt hat“ (§§ 25, 30 des sowjetzonalen GVG). Obwohl Art. 127 der Verfassung und § 7 des sowjetzonalen GVG lauten; „Die Richter sind in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“, werden laufend und planmäßig Weisungen an die Richter erlassen. Haftentlassungen von sog. Wirtschaftsverbrechern wurden für unzulässig erklärt und bedurften der Genehmigung des Ministeriums (Rundverfügung Nr. 98/50 des sächsischen Justizministeriums). Richter, die sich diesen Rundverfügungen nicht fügten, sind entlassen oder inhaftiert worden. Die Kontrollkommission hatte bis zum Jahre 1953 weitgehende Befugnisse gegenüber den Gerichten. Mit der Rundverfügung Nr. 105/50 des Ministeriums der Justiz vom 10. 8. 1950 wurde verlangt, daß die Richter mehr als bisher in ihren Entscheidungen den Anträgen der Staatsanwaltschaft entsprechen. In wichtigen Strafprozessen wird den Richtern seitens der SED, der Justizverwaltung, der Polizei oder des SSD vor der Verhandlung mitgeteilt, welche Strafe verhängt werden muß. Einen selbständigen Apparat zur „Anleitung der Richter“ schuf Hilde ➝Benjamin nach dem 17. 6. 1953. Instrukteure eines sog. Operativstabes reisten durch die SBZ und erteilten in den Verfahren gegen Demonstranten des 17. Juni (Juni-Aufstand) Weisungen über das Strafmaß, die sie vorher telefonisch beim Operativstab in Ost-Berlin, zum Teil unmittelbar bei Hilde Benjamin, einholten. Dieses Instrukteurwesen wurde im Jahre 1954 in das Justizministerium übernommen. Richter, die die ihnen gegebenen „Anleitungen“ nicht beachten, setzen sich der Gefahr sofortiger Abberufung oder strafrechtlicher Verfolgung aus. Das Prinzip von „Anleitung und Kontrolle“ hat in der Neufassung des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 1. 10. 1959 eine gesetzliche Verankerung erhalten: „Die Kreis- und Bezirksgerichte werden in ihrer Tätigkeit durch das Ministerium der Justiz angeleitet und kontrolliert“ (§ 13 GVG). (Justizverwaltung) Aus dem Grundsatz der „richterlichen Verantwortlichkeit“ wurde eine weitere Möglichkeit zu Eingriffen in die richterliche Unabhängigkeit entwickelt. Das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 18. 1. 1957 (GBl. S. 65) gibt der jeweiligen örtlichen Volksvertretung das Recht, Kritik an der Arbeit des Gerichts zu üben, wenn durch Mängel in dessen Tätigkeit „die Lösung der Aufgaben der örtlichen Volksvertretungen, der Aufbau des Sozialismus und die Entfaltung des demokratischen Lebens gehemmt werden“. Das Gericht ist „verpflichtet, innerhalb von vier Wochen zu dieser Kritik Stellung zu nehmen“, hat sich also praktisch gegenüber der örtlichen Volksvertretung für seine Entscheidungen zu verantworten und zu rechtfertigen. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 304–305 RFB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Richtlinien des Plenums des Obersten GerichtsSiehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 „Ein Richter muß nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß er sein Amt gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt, sich vorbehaltslos für den Sieg des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik einsetzt und der Arbeiter- und-Bauern-Macht treu ergeben ist.“ (§ 15 des sowjetzonalen GVG in der Fassung vom 1. 10. 1959.)…
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Kasernierte Volkspolizei (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Von Okt. 1952 bis Jan. 1956 Tarnbezeichnung für die Armee der SBZ. Am 18. 1. 1956 wurde die KVP in Nationale Volksarmee umbenannt und erhielt eine Uniform, die der alten grauen Wehrmachtsuniform bis 1945 entspricht. Die Umbenennung der Einheiten, die mit einer Siebung auf politische Zuverlässigkeit und militärische Brauchbarkeit verbunden war, zog sich bis Mitte 1956 hin. Die KVP wurde — als Kern der zukünftigen Streitkräfte — im Frühjahr 1948 noch vor Spaltung des Kontrollrats auf Befehl der SMAD als „Bereitschaftspolizei“ aufgestellt und seit Jan. 1952 nach den Dienstvorschriften der Sowjetarmee ausgebildet und bewaffnet. Seit Okt. 1952 trug die KVP den sowjetischen ähnelnde, olivgrüne Felduniformen und hatte militärische Rangbezeichnungen. Schon im Herbst 1952 hatte die KVP zwei Armeekorps mit je zwei mot. Schützen-Div. und einer mechanisierten (d. h. mit Kettenfahrzeugen versehenen) Div. Das Ministerium des Innern (MdI) war lange Zeit überwiegend ein Wehrministerium. Der Stab und die Verwaltung der KVP wurden erst im Juni 1955 aus dem MdI herausgenommen, als Willi ➝Stoph das MdI an Karl ➝Maron abgegeben hatte und als Nachfolger des nach Moskau kommandierten Generalleutnants K.-H. ➝Hoffmann den Oberbefehl über die KVP übernommen hatte. (Wenig später wurde Stoph zum Generaloberst ernannt.) Die KVP wurde von den Sowjetniks gelenkt, durch Offiziere und Funktionäre des Staatssicherheitsdienstes überwacht und durch Politschulung im Sinne der SED erzogen. Amtlich bezeichnete man sie seit 1952 nicht als Armee, aber doch zuweilen als Nationale Streitkräfte. Sie wurde streng geheim ausgebaut und immer stärker bewaffnet. Bei der Umbenennung in Volksarmee hatte sie neben den genannten sechs Div. in zwei territorialen Verwaltungen (d. h. Armeekorps) noch eine heeresunmittelbare mot. Schützen-Div., heeresunmittelbare Verbände und zahlreiche Offiziersschulen und Lehreinheiten. Neben dem Heer, das Ende 1955 allein rund 100.000 Mann zählte, bestand eine Luftwaffe (KVP-Luft, zeitweise als „Aeroclub“ getarnt); seit 1950 aufgebaut, mit rund 300 Flugzeugen in 3 Flieger-Div., mit Schuleinheiten, etwa 9.000Mann stark. Daneben bestanden noch die Seestreitkräfte (bis 18. 1. 1956 als VP See getarnt), seit Mai 1950 aufgebaut, mit rund 9.000 Mann. Sie verfügten über 6 Div. (= Flottillen) mit rund 70 Seefahrzeugen, über Schulungseinheiten zu Lande und zu Wasser, Offiziersschulen usw. — Schon vor der Umbenennung in Nationale Volksarmee waren die Einheiten der KVP zu modernen Streitkräften mit insgesamt 118.000 Mann entwickelt worden. (Militärpolitik) Literaturangaben Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BB) 1958. 174 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 172 Karrierist A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KassationSiehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Von Okt. 1952 bis Jan. 1956 Tarnbezeichnung für die Armee der SBZ. Am 18. 1. 1956 wurde die KVP in Nationale Volksarmee umbenannt und erhielt eine Uniform, die der alten grauen Wehrmachtsuniform bis 1945 entspricht. Die Umbenennung der Einheiten, die mit einer Siebung auf politische Zuverlässigkeit und militärische Brauchbarkeit verbunden war, zog sich bis Mitte 1956 hin. Die KVP wurde — als Kern der…
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Schiffahrt (1959)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Dem Ausbau der Binnen- und See-Sch. widmet die Sowjetzonenregierung große Aufmerksamkeit. Nachdem die Sowjets 1945 etwa 2.500 moderne Lastkähne als Reparationsentnahmen (Reparationen) beschlagnahmt hatten, blieb der sowjetzonalen Binnen-Sch. nur eine geringe Anzahl überalterter Schiffe mit einem Durchschnittsalter von etwa 45 Jahren. Etwa 40 v. H. der Flotte befinden sich noch in privaten Händen. Der Einsatz des gesamten Schiffsparks wird staatlich gelenkt. Der VEB Deutsche Binnenreederei ist der Hauptfrachtführer für Wassertransporte innerhalb der SBZ. Die privaten Betriebe können selbständig keine Frachtverträge abschließen, sondern nur Unterverträge mit der Deutschen Binnenreederei. Die Verstaatlichung soll im Jahre 1959 durch die zwangsweise Einführung langfristiger „Charterverträge“ zugunsten des VEB Deutsche Binnenreederei in Angriff genommen werden. Die Schiffseigner sollen zunächst Schiffsführer bleiben können. Die Leistungen im Binnenschiffsverkehr sind gegenüber der Vorkriegszeit erheblich gesunken. Die Binnen-Sch. soll stärker zur Entlastung der überanspruchten Eisenbahn, insbesondere zum Transport von Massengütern, eingesetzt werden. Die bedeutendsten Binnenhäfen sind neben Berlin Magdeburg, Riesa, Dresden, [S. 312]Frankfurt und Fürstenberg/Oder. Infolge größerer Demontagen der Umschlagseinrichtungen ist ihre Kapazität erheblich beeinträchtigt. In der See-Sch. spielen die unter eigener Flagge fahrenden Schiffe eine untergeordnete Rolle. Vor dem Kriege waren in den Seehäfen des heutigen Gebiets der SBZ etwa 55 Dampfer, 20 Motorschiffe und 80 Segelschiffe beheimatet mit einer Gesamttonnage von rd. 60.000 BRT. Ab Kriegsende bis 1952 wurden außer einer Anzahl von Fischereifahrzeugen auf den Werften nur Schiffe für die SU gebaut oder repariert. Erst ab 1953 durften die Werften überwiegend für den Bedarf der SBZ arbeiten. Bis Mitte 1959 erhöhte sich der Bestand der Hochseeflotte auf 32 Schiffe mit einer Gesamttonnage von rd. 100.000 BRT. (Die BRD hatte Anfang 1959 einen Schiffsbestand von 4,3 Mill. BRT.) Die Zunahme in der SBZ ist auch auf den Ankauf von Altschiffen mit einer Tonnage von zusammen etwa 20.000 BRT zurückzuführen (Schiffbau). — Die See-Sch. ist vollständig verstaatlicht. Ausführender Betrieb ist der VEB Deutsche Seereederei, Sitz Rostock. Regelmäßiger Linienverkehr wird mit den Häfen des Nord- und Ostseeraums unterhalten. Einige Schiffe verkehren auf der Levantelinie nach Ägypten, Albanien, Griechenland und dem Schwarzen Meer. Die bisher in Dienst gestellten zehn neuen Motorfrachter mit je 6.500 BRT verkehren im Liniendienst mit China. Nach den vorliegenden Plänen soll die Hochseeflotte der SBZ bis 1965 auf 345.000 BRT gesteigert werden. Literaturangaben Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 311–312 Schidirowa, Maria A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchiffbauSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Dem Ausbau der Binnen- und See-Sch. widmet die Sowjetzonenregierung große Aufmerksamkeit. Nachdem die Sowjets 1945 etwa 2.500 moderne Lastkähne als Reparationsentnahmen (Reparationen) beschlagnahmt hatten, blieb der sowjetzonalen Binnen-Sch. nur eine geringe Anzahl überalterter Schiffe mit einem Durchschnittsalter von etwa 45 Jahren. Etwa 40 v. H. der Flotte befinden sich noch in privaten Händen. Der Einsatz des…
DDR A-Z 1959
Ministerium für Nationale Verteidigung (1959)
Siehe auch: Ministerium für Nationale Verteidigung: 1960 1962 1963 1975 1979 1985 Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV): 1965 1966 1969 Diesen Namen erhielt das Oberkommando der [S. 243]Kasernierten Volkspolizei (KVP) am 18. 1. 1956, als die KVP in Nationale Volksarmee (NVA) umbenannt wurde. Leiter des M.: Armeegeneral Willi Stoph, einer der Stellv. des Ministerpräsidenten. Das M. hat folgende Gliederung: Hauptstab der NVA, der zugleich Oberkommando des Heeres ist. (Chef des Hauptstabes: Generaloberst Heinz Hoffmann, 1. Stellv. des Ministers, zugleich der Vertreter der „DDR“ im Oberkommando des Warschauer ➝Beistandspaktes. — Stellv. des Chefs des Hauptstabes: Generalmajor Pech.) Dem Hauptstab unterstehen die Stäbe: Operativ (= Generalstab); Werbung und Auffüllung; Aufklärung (= Höhere Spionage-Auswertung); Nachrichtenwesen; Topographische Dienste; Organisation und Nachweisführung; Transportwesen. Wem Minister ist unmittelbar untergeordnet die Politverwaltung der gesamten NVA (Leiter: bis 26. 8. 1959 Generalmajor Dölling, nun Vizeadmiral Waldemar ➝Verner, auch Altkommunist). Sie ist als überterritorialer Bezirksverband der SED zugleich dem ZK der SED unterstellt. Ihr untersteht die Selbständige Abteilung D, die unter Anwendung aller Methoden der getarnten Infiltration die Bundeswehr zersetzen soll (Leiter: Oberst Mrochen). Eine Sonderstellung hat auch die Militär-Staatsanwaltschaft. Das M. enthält ferner folgende Verwaltungen: Ausbildung; Inspektion; Kader (= Personalabteilung für Offiziere); Rückwärtige Dienste; Pioniere; Artillerie; Panzer; Luftverteidigung; Kraftfahrzeugwesen; Besondere Vorkommnisse; Chiffrierwesen; Verschlußsachen; Medizin; Lehranstalten; Bewaffnung; Bauwesen. Der Sitz der Verwaltung Luftstreitkräfte ist im M. Das Kommando der Luftstreitkräfte befindet sich in Cottbus, die Verwaltung Seestreitkräfte ebenso wie das Kommando Seestreitkräfte in Rostock. Eine Sonderstellung hat die sog. Verwaltung „2.000“ (= die Leitung der Abwehrorganisation des Staatssicherheitsdienstes in der NVA). — Ein besonderes Gewicht hat die Ingenieurtechnische Verwaltung, sie leitete bis 1958 das Amt für ➝Technik, dann die Abt. Forschung/Entwicklung (Ost-Berlin). Ohne als Verwaltung bezeichnet zu werden, hat jede der folgenden Abteilungen das Gewicht einer „Verwaltung“: Forschung/Entwicklung; Chemische Dienste; Militärwissenschaft; Dolmetscher; Ausland (= Spionage außerhalb der Bundesrepublik). Der militärische Nachrichtendienst (Spionagedienst) der NVA, der schon seit 1952 arbeitet, heißt seit 1958 Verwaltung für Koordinierung (VfK). Diese besonders großzügig ausgebaute VfK sitzt nicht in Strausberg, sondern in Berlin-Grünau (Leiter: Oberst Willi Sägebrecht). Mit rund 500 Mann in vier Hauptabt. und in einer selbständigen Abt. leitet die VfK die weitgespannte militärische und rüstungstechnische Spionage in der Bundesrepublik und in fast ganz Westeuropa. Der 2. Stellv. des Ministers ist: Vizeadmiral Waldemar ➝Verner, Chef der Seestreitkräfte. Weitere, wahrscheinlich gleichberechtigte Stellv. sind: Generalleutnant Heinz ➝Keßler, Chef der Luftstreitkräfte; Generalmajor Erwin ➝Freyer, Leiter der Ingenieurtechnischen Verwaltung, einer der stellv. Vorsitzenden der Staatlichen ➝Plankommission, und Generalmajor Pech. Bis zum Wechsel in der Leitung der Polit. Verw. war deren Leiter auch Stellv. des Ministers. Das M. befindet sich zum größten Teil in Strausberg (ostwärts Berlin). Im Ministerium sind rund 3.200 Offiziere und Angehörige der NVA tätig, ferner 80 Sowjetoffiziere und 900 Angestellte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 242–243 Ministerium für Kultur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Staatssicherheit (MfS)Siehe auch: Ministerium für Nationale Verteidigung: 1960 1962 1963 1975 1979 1985 Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV): 1965 1966 1969 Diesen Namen erhielt das Oberkommando der [S. 243]Kasernierten Volkspolizei (KVP) am 18. 1. 1956, als die KVP in Nationale Volksarmee (NVA) umbenannt wurde. Leiter des M.: Armeegeneral Willi Stoph, einer der Stellv. des Ministerpräsidenten. Das M. hat folgende Gliederung: Hauptstab der NVA, der zugleich Oberkommando des Heeres ist. (Chef…
DDR A-Z 1959
Militärpolitik (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 236]Das Potsdamer Abkommen (Besatzungspolitik) sah auch für die SBZ eine völlige und dauernde Entwaffnung vor. Doch die SU und später in ihrem Aufträge die SED und die DDR betrieben eine M., indem sie 1. militärische und militärähnliche (paramilitärische) Verbände aufstellten und 2. weite Bereiche des öffentlichen und politischen Lebens schrittweise in den Dienst dieser Wiederbewaffnung stellten. Nur in den ersten drei Jahren blieb die SBZ von dieser M. verschont, denn die SU tarnte ihre Bolschewisierungsmaßnahmen (Verstaatlichung von ¾ der Industrie) mit der formellen Befolgung des Potsdamer Abkommens: die antimilitaristischen Formeln der Siegermächte und die antitotalitären Grundsätze der antifaschistisch-demokratischen Ordnung verboten die Schaffung von Streitkräften, die von vornherein Werkzeuge einer totalitären Staatspartei — der SED — und des sowjetischen Imperialismus waren. Immerhin traf schon vor Mitte 1948 die SU insgeheim einige Vorkehrungen für ihre M.: 1. Sie gab die (seit August 1946 im Gegensatz zu den Polizeien der westlichen Besatzungszonen zentralisierte) nichtmilitärische Volkspolizei schon sehr früh in die Hand der SED, um zuverlässige Kräfte für die künftige Zonenarmee in Bereitschaft zu halten; 2. sie baute seit 1. 12. 1946 eine militärähnliche kasernierte Grenzpolizei auf, die bis Mitte 1948 schon eine Stärke von 9.100 Mann erreichte, während in den westlichen Besatzungszonen an Derartiges noch nicht zu denken war; 3. sie sammelte unter den deutschen Kriegsgefangenen in der SU Kräfte für die Kader der geplanten Zonenarmee. Die zunächst geheime und völlig getarnte Bewaffnung der SBZ begann Mitte 1948, als die Ende 1947 vollzogene Mundtotmachung der nichtmarxistischen Blockparteien (CDU und LDPD) die Umwandlung der SBZ in eine kommunistisch regierte Volksdemokratie eingeleitet hatte. Seit dem 3. 7. 1948 ließ die Besatzungsmacht militärische Einheiten (Kasernierte Volkspolizei) aufbauen. Sie sollten angeblich nur polizeiliche Bereitschaftsverbände sein, wuchsen in Wirklichkeit jedoch schon bis Anfang 1951 zu einer einsatzfähigen Armee von rund 65.000 Mann an, die 24 verstärkte, mit Artillerie und Panzern versehene Regimenter und zahlreiche Ausbildungs- und Sondereinheiten umfaßte. Seit Januar 1952 wurden nach scharfer Siebung mittels militärischer und parteikommunistischer Maßstäbe aus diesen Regimentern (die bis Januar 1951 Bereitschaften, danach Volkspolizei-Dienststellen hießen) sechs moderne motorisierte Divisionen zusammengestellt. Mit der Errichtung von Seestreitkräften der KVP wurde Mitte 1950 begonnen, mit der Vorbereitung einer Luftwaffe der KVP im März 1951. Schon in dieser Zeit verfügten die SU und die SED nicht nur über die KVP. Unter Willi ➝Stoph arbeitete seit Mitte 1951 eine Stelle zur Organisierung einer Rüstungsindustrie der SBZ. Sie wirkte ganz geheim seit Oktober 1951 unter der Tarnbezeichnung „Büro für Wirtschaftsfragen“. Die Grenzpolizei war am 1. 3. 1951 etwa 17.000 Mann stark; die Transportpolizei war von 1946 bis 1951 auf rund 8.000 Mann angewachsen; und die seit Frühjahr 1950 aufgebauten Wachverbände des Ministeriums für Staatssicherheit (Staatssicherheitsdienst) umfaßten 1951 mindestens rund 6.000 Mann. Diese drei Verbände mit zusammen rund 31.000 Mann waren schon 1951 kasernierte militärähnliche Polizeitruppen, die militärisch einsetzbar waren. Da für die SBZ offiziell noch das Potsdamer Abkommen galt, wurde die als „Volkspolizei“ getarnte Armee bis zum Frühjahr 1952 nicht nur auf [S. 237]dem Papier überwiegend aus Freiwilligen gebildet. Für die noch nicht sehr umfangreichen Verbände fanden sich damals um so leichter Freiwillige, da sie 1. meist glaubten, einer bloßen Polizei beizutreten, da sie 2. weit besser verpflegt wurden als weite Teile der Bevölkerung, und da 3. das undemokratische, diktatorische und ausbeuterische Wesen der seit Oktober 1949 bestehenden „DDR“ erst allmählich sichtbar wurde. Diese verhältnismäßige Freiwilligkeit bei der Werbung für die Armee der SBZ war aber nur vorübergehend. Grundlegend und bezeichnend für die Armee (bis 1955 KVP, später Nationale Volksarmee) und die militärähnlichen Polizeitruppen war von Anfang an und ist bis heute die politische Überwachung und Anleitung durch die Politorganisation der SED in den bewaffneten Kräften (Politverwaltung, Politschulung). Sie will Offiziere und Mannschaften zu dem Bewußtsein erziehen, sie seien wichtige Werkzeuge und Vorkämpfer 1. der SED, als der Vorhut der Arbeiterklasse, und 2. der vermeintlich sozialistischen, fortschrittlich-demokratischen und nationalen „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ (später, seit Anfang 1956, der „Arbeiter-und-Bauern-Macht“). Von großer Bedeutung war und ist für die Armee und die Polizeitruppen auch die scharfe und lückenlose Überwachung durch jene Organe und Spitzel des Ministeriums für Staatssicherheit, die mehr oder weniger verdeckt innerhalb der bewaffneten Kräfte eingesetzt sind. — Innerhalb der Armee, in etwas schwächerer Weise auch bei den Polizeitruppen, war und ist noch eine dritte Kontrollorganisation tätig, die zugleich anleitend wirkt: die sowjetischen Berater (Sowjetnik) für die militärische Ausbildung und Führung der Truppe. Ihr unbeschränkter Einfluß macht es deutlich, wie sehr die Armee der SBZ dazu bestimmt ist, ein Werkzeug des sowjetischen Imperialismus zu sein. Bis zum April 1952 wurde die strenge Abschirmung der M. der SBZ dadurch verstärkt, daß die SED und mit ihr alle politischen Mitträger der Blockpolitik und Organe der „DDR“ behaupteten, der SBZ läge eine Bewaffnung, eine M. völlig fern. So fehlte in dem (bis zum 5. 4. 1954 geltenden) II. Parteistatut der SED vom 24. 7. 1950 jeder Hinweis auf eine Waffen- oder Verteidigungspflicht der Parteimitglieder. So verwarf Walter ➝Ulbricht, als er am 9. 5. 1951 als 1. Stellv. des Ministerpräsidenten vor der Volkskammer sprach, jede Rüstung. Er sagte: „Wozu brauchen wir in Deutschland ein Heer, wo wir unsere ganze Kraft benötigen, um unsere deutsche Heimat wieder aufzubauen, und wo es in Europa niemanden gibt, der die Absicht hat, die Beziehungen mit einem friedliebenden Deutschland zu stören?“ Und Ministerpräsident Grotewohl behauptete am 11. 8. 1951 in bezug auch auf die KVP: „Die Volkspolizei der DDR hat keinen militärischen Charakter… Sie hat die Aufgabe, den friedlichen Aufbau der DDR gegen Saboteure, Spione und Diversanten zu schützen.“ Seit dem Mai 1952 bezeichnete die SED „nationale Streitkräfte“ als notwendig und betrieb ihre M. ziemlich offen. Zu dieser Wendung trug so manches bei: 1. Auf die Dauer ließ sich der Aufbau der Armee nicht verheimlichen; 2. die SU hatte am 10. 3. 1952 einem nach ihren Wünschen neutralisierten, wiedervereinigten und „demokratisierten“ (d. h. auf kaltem Wege bolschewisierten) Deutschland „eigene nationale Streitkräfte“ in Aussicht gestellt; 3. die Armee sollte offen zur Stärkung der Staatsgewalt der SBZ beitragen, die von der 2. Parteikonferenz der SED (am 12. 7. 1952) zum „Hauptinstrument bei der Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“ erklärt wurde. [S. 238]Die Regierung der SBZ gab ihre Streitkräfte unter Vorwänden bekannt. Sie stellte die Verteidigungsbemühungen der Westmächte gegen die Übermacht der sowjetischen Rüstung als „imperialistische Kriegstreibereien“ hin (so Pieck am 1. 5. 1952) und bezeichnete die immer weiter hingezögerte Verteidigungsplanung der bis dahin unbewaffneten Bundesrepublik als „wiedererstehenden Militarismus in Westdeutschland“ (so Ulbricht am 3. 5. 1952). Ulbricht forderte „den bewaffneten Schutz der DDR“. Außenminister Dertinger teilte am 8. 5. 1952 die bevorstehende Errichtung „nationaler Streitkräfte“ mit. Die SED mußte die Forderung nach einer „nationalen“ Armee im Bereiche des FDGB und vor allem auch in der FDJ in Verbindung mit Friedenskampf-Losungen bringen. Die Propaganda der SED ergab schon am 30. 5. 1952, daß das IV. Parlament der FDJ im Art. 4 der FDJ-Satzung den Dienst in der Armee verlangte: „Der Dienst in der Deutschen Volkspolizei ist für die Mitglieder der FDJ Ehrendienst.“ Die 2. Parteikonferenz der SED, die am 12. 7. 1952 die bisher „antifaschistisch-demokratische DDR“ zu einer Volksdemokratie umprägte und den raschen Übergang zum Sozialismus beschloß, legte auch die Rolle der Streitkräfte bei der geplanten Sowjetisierung des gesamten Deutschland fest. In Ulbrichts Referat, das zum Beschluß des ZK erhoben wurde, hieß es: „Die nationalen Streitkräfte werden die Armee des vom Imperialismus befreiten Volkes in der DDR sein … ein Werkzeug zur weiteren Stärkung der volksdemokratischen Grundlagen unserer staatlichen Ordnung … Sie werden erfüllt sein vom Willen zur Wiederherstellung der Einheit unseres Vaterlandes. Die nationalen Streitkräfte werden sich brüderlich verbunden fühlen mit allen patriotischen Kräften Westdeutschlands.“ Bezeichnenderweise hatte Ulbricht vorher in seinem Referat erklärt: „Die Schaffung nationaler Streitkräfte wird der Volksbewegung in Westdeutschland einen stärkeren Rückhalt und Mut in ihrem Kampf für den Sturz der Bonner Vasallenregierung geben.“ (Neue Welt 1952, Nr. 15, S. 1810 u. 1825.) Vom „nationalen“ Anstrich der M. versprach sich die SED starke Wirkungen auf breitere mittelständische Bevölkerungsteile, auf ehemalige Soldaten und vormalige Nationalsozialisten in der SBZ und in der Bundesrepublik. Deshalb wurde auch die Nationaldemokratische Partei (NDPD) für den nunmehr offenen Aufbau der Streitkräfte und ihre Propagierung sehr stark eingespannt. Um die von Mitte bis Ende 1952 vorgesehene Vergrößerung der Armee von etwa 65.000 auf rund 110.000 Mann zu erreichen, mußten Regierung und SED immer stärker zu Zwangseinziehungen greifen (Wehrpflicht), die z T. als Parteiauftrag oder Verbandsauftrag (der SED bzw. der FDJ) getarnt wurden. Die Verbesserung der militärischen Ausbildung und der Ausbau der Verbände führten schon am 1. 9. 1952 zur Aufstellung des ersten, drei Divisionen umfassenden Armeekorps, dem bald ein zweites folgte. Bezeichnend für die strenge, bis heute gewahrte Geheimhaltung und Tarnung aller militärischen Dinge war, daß die beiden Armeekorps als „Territorialverwaltungen“ bezeichnet wurden - und daß z. B. das Rüstungsamt, das zeitweise als „Amt für Wirtschaftsfragen“ getarnt war, seit dem 1. 1. 1953 unter dem Decknamen „Staatliche Verwaltung für Auftragserteilung“ die Einfuhr und die Herstellung von Waffen leitete. Vorwiegend als Armeeministerium diente nach wie vor das Ministerium des Inneren (MdI). Nur die Bildung eines besonderen [S. 239]Staatssekretariates für Innere Angelegenheiten in diesem Ministerium (am 19. 2. 1953) deutete darauf hin, daß die Leitung der eigentlichen Inneren Verwaltung nur eine Seite dieses MdI ausmachte. Die als KVP auftretende Armee, deren See- und Luftstreitkräfte stärker ausgebaut wurden, wurde seit dem August durch zwei militärähnliche Milizorganisationen ergänzt: 1. die der vormilitärischen Ausbildung dienende Gesellschaft für ➝Sport und Technik (GST); 2. die Kampfgruppen der SED. Bis zum 7. 8. 1952, an dem der Ministerrat die GST errichtete, hatte die vormilitärische Ausbildung bei der FDJ gelegen. Sie wurde ihr entzogen, da sie organisatorischer Mängel nicht Herr wurde und da ihre Mitglieder sich noch allzusehr in pazifistischen Vorstellungen bewegten. — Von militärischer Bedeutung waren ferner die drei kasernierten militärähnlichen Polizeitruppen: 1. die Grenzpolizei, die seit Mai 1952 nicht mehr dem Innen-, sondern dem Staatssicherheitsministerium (MfS) unterstand; 2. die Transportpolizei, seit Januar 1953 ebenfalls dem MfS untergeordnet; 3. die Wachverbände des MfS. Wie schon vor der Ankündigung der „nationalen Streitkräfte“ hatte die SED die politische Erziehung und Schulung der Armee, der drei Polizeitruppen und der beiden Milizen inne. Die FDJ wurde zu der politischen Erziehung der Armee und der militärischen Organisationen herangezogen. Schon jetzt forderte die SED, nach dem Vorbild der Sowjetarmee sollten politisch-ideologische und militärische Schulung eng miteinander verbunden werden. Neben dem Netzwerk der Politschulung, das die Armee und die anderen bewaffneten Kräfte durchzog, waren auch nach dem Mai 1952 die Überwachungsnetze des Staatssicherheitsdienstes und der Sowjetniks über der Armee usw. ausgespannt. Während des Juni-Aufstandes 1953 gingen Teile der allgemeinen Volkspolizei (DVP) zum Volke über, doch die Wacheinheiten des MfS ließen sich von der SED überall bedenkenlos neben den Sowjettruppen gegen das Volk einsetzen. Die Zuverlässigkeit der KVP, auf deren Einsatz die sowjetische Besatzungsmacht vorsichtshalber nur in äußersten Notfällen zurückgriff, wurde nicht ernsthaft geprüft. — Nach dem 17. Juni ging die GST stark zurück, da FDJ und SED im Zeichen des Neuen Kurses die Zwangswerbung für sie zunächst abschwächten. Die Erfahrungen mit der Volkspolizei (DVP) und der GST sowie die Ungewißheit darüber, wie sich die KVP im Ernstfälle bewähren würde, bewogen die Regierung zu ständiger Siebung und Härtung der KVP in politischer und militärischer Beziehung. Ferner wurden 1. die DVP überprüft; 2. kasernierte Bereitschaftskommandos der DVP (unabhängig von den Wacheinheiten der Staatssicherheit) aufgestellt; 3. bei Wiederbelebung und erneuter Vergrößerung der GST deren politische Schulung mindestens so stark betrieben wie die militärische; 4. neue Kampfgruppen der SED dort errichtet, wo es gegen den stillen Widerstand vieler Industriearbeiter und Behördenangestellter schon möglich war. Noch rascher und rücksichtsloser als vor dem 17. Juni 1953 wurde die KVP nach Beendigung des „Neuen Kurses“ zu einer bewußt politischen Armee entwickelt und entsprechend geschult. Die KVP warb nicht nur mit sozialistisch-klassenkämpferischen, sondern auch mit „nationalen“ Losungen, aber das allgemeine Mißtrauen der Bevölkerung, vor allem der Jugend, konnte sie nicht überwinden. Nur eine Minderheit ließ sich [S. 240]von den Zielsetzungen der KVP ergreifen - und die SED versuchte, diese Minderheit zu ihrem zuverlässigen Werkzeug zu erziehen. Die SED konnte es nicht wagen, die allgemeine Wehrpflicht einzuführen, obgleich diese zu den grundsätzlichen Forderungen marxistisch-leninistischer M. gehört. Die SED beschloß auf ihrem IV. Parteitag (am 5. 4. 1954) in ihrem neuen Statut (9. Abs. der Einl.) die „aktive Verteidigung der Heimat, des Staates der Arbeiter und Bauern“. Bei seiner Satzungsänderung am 18. 6. 1955 machte es der FDGB seinen Mitgliedern zur „Pflicht, die DDR und ihre Errungenschaften zu verteidigen“, d. h. in der Armee ihren Wehrdienst zu leisten. Auch der Sport wurde für die M. eingespannt: Manfred Ewald (SED), der Vorsitzende des Staatlichen Komitees für Körperkultur und Sport, erhob auf der III. Sportkonferenz (25. 11. 1955) die Forderung, den Massensport für die vormilitärische Erziehung einzusetzen. Die Propaganda für die M. stieß immer wieder auf den Widerwillen der Bevölkerung. Deshalb erachtete es z. B. Innenminister Willi Stoph, Chef der KVP, am 14. 4. 1954 für „erforderlich, den Ungeist des Pazifismus … entschieden zu bekämpfen“. — Auf der gleichen Linie lag die Verfassungsergänzung, welche die Volkskammer am 26. 9. 1955 beschlossen hatte. Sie erhob, im Hinblick auf eine später vielleicht notwendige Wehrpflicht, den Verteidigungsdienst zur „nationalen Ehrenpflicht der Bürger der DDR“. Gerade weil die Militärpropaganda so geringe Erfolge hatte, setzte die SED alles daran, um die KVP und die vier Polizeitruppen zu verbessern und auszubauen: Die Grenzpolizei wurde bis Ende 1955 auf etwa 34.000 Mann gebracht; die Transportpolizei zählte damals rund 9.000; die militärähnlichen Bereitschaftskommandos der Volkspolizei rund 13.000; die aus den Wacheinheiten der Staatssicherheit entstandenen „inneren Truppen“ zählten etwa 15.000 Mann. Diese rund 71.000 Mann standen neben der Armee (KVP) zur Verfügung. Auch die Kampfgruppen fielen seit Mitte 1955 nicht nur politisch, sondern auch militärisch ins Gewicht, und die GST entlastete die KVP nicht unbeträchtlich. Sie war neben der FDJ das beste Werbungsfeld der KVP und der vier verschiedenen Polizeitruppen. Bereits die KVP wurde mit dem Anspruch erzogen, sie sei die eigentlich berufene gesamtdeutsche Armee. Seit dem 18. 1. 1956, seit der Umbenennung der KVP in Nationale Volksarmee (NVA) wird dieser Anspruch noch stärker betont. Sie soll, so erklärte am 18. 1. 1956 der Minister für Nationale Verteidigung, Willi Stoph, „den Interessen des ganzen deutschen Volkes dienen … auf der Wacht für die Sicherung des Friedens“. Sie soll ein Machtinstrument werden, das entscheidend an der geplanten Bolschewisierung auch der Bundesrepublik mitwirkt. „Die Arbeiterklasse Deutschlands“, so sagte Stoph am 12. 6. 1957, „verfügt in Gestalt der NVA über eine reguläre, den Anforderungen eines modernen Krieges entsprechende Armee.“ Vor diesem Hintergrund muß die gesamte M. der SBZ gesehen werden: die Hebung der Politschulung, der Disziplin und der militärischen Schlagkraft aller bewaffneten Kräfte, ferner der Kampfgruppen und der GST. Die ständige Überwachung der Armee und aller anderen Verbände muß dabei seit 1956 immer wieder verschärft werden, denn der Widerspruch zwischen den demokratisch und national klingenden Losungen der „DDR“ einerseits und der Wirklichkeit dieses Gebildes andererseits ist zu groß. Mehr denn je ist die M. der SED auf die [S. 241]Jugend angewiesen. Deshalb verlangt das Statut der FDJ vom 27. 5. 1955 den Einsatz der Mitglieder in der vormilitärischen Erziehung und den Wehrdienst in jeder Form. Das Statut der FDJ vom 15. 5. 1959 fordert dies noch bestimmter (Teil I, 11. Abs.). Die NVA trägt wieder die feldgraue deutsche Uniform des 1. und 2. Weltkrieges, aber die Sowjetarmee gilt ihr als Vorbild. Und unter Berufung auf den Marxismus-Leninismus soll sie zu einem Werkzeug des sowjetischen Imperialismus erzogen werden. Diese Rolle spielt die Volksarmee auch insofern, als sie dem Oberkommando des Warschauer Beistandspaktes untersteht. Als bolschewistische Armee arbeitet sie unter strengster Geheimhaltung gegenüber der Öffentlichkeit. So war das Rüstungsamt der SBZ von Anfang 1956 bis Mitte 1958 als „Amt für Technik“ getarnt. Die seit Sommer 1958 durchgeführte Atomkriegs-Gliederung der NVA und die Entfaltung chemischer Kampfverbände zeigen, ebenso wie die ständige Verbesserung der Bewaffnung, daß die NVA für einen ernsten Einsatz vorbereitet wird. Die zielbewußte M. der SED hat der Armee und den Polizeitruppen eine beträchtliche Kampfkraft gegeben. Dies gilt auch von großen Teilen der beiden Milizen, vor allem der Kampfgruppen der SED. Man darf dies nicht unterschätzen. Es darf aber auch nicht übersehen werden, daß das unablässige Bemühen der SED, aus der Armee (und den Polizeitruppen wie den Milizen) eine starr kommunistische Parteiarmee zu machen, schwere Konflikte in die Armee trägt. Es führt zu schweren Spannungen mit den soldatischen Kräften der Armee und mit den menschlich-freiheitlichen Elementen unter den Soldaten und auch Offizieren. Die nicht geringe Zahl jener Soldaten und Polizeisoldaten, die in die Bundesrepublik fliehen, ist aufschlußreich. So verschärfen sich seit Mitte 1956 die schon lange bestehenden Unstimmigkeiten zwischen jenen Offizieren, die mehr militärisch als parteipolitisch denken, und den vorwiegend kommunistisch geschulten Offizieren und Polit-Offizieren. — Diesen Spannungen sucht die Regierung mit aller Kraft zu begegnen - so auch durch den planmäßigen Aufbau eines politisch zuverlässigen Reserveoffizierkorps, zu dem auch die Mitglieder und Sympathisierenden der Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere, also vormalige Offiziere der Wehrmacht, herangezogen werden. Auch nach der Ausrufung der Nationalen Volksarmee hat die SED es nicht gewagt, die allgemeine Wehrpflicht einzuführen. Vielmehr versucht sie wie vor 1956, in parteiergebenen Kernverbänden (in der Grenzpolizei, in der Bereitschaftspolizei und in den Kampfgruppen) Einsatzkräfte gerade gegen das drohende, ihr unzuverlässig erscheinende Volk zu bilden. Diese Tatsache läßt Schlüsse auf die wirklichen Ergebnisse der M. zu. Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Boutard, R. J.: L'Armée en Allemagne Orientale … Paris 1955, Nouvelles Éditions Latines. 208 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Bericht über den Aufbau der Volkspolizei in der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) Frühjahr 1951. 27 S. Die Kasernierte Volkspolizei in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (Denkschrift). (BMG) 1954. 44 S. m. 6 Anlagen. Die vormilitärische Ausbildung in der Sowjetzone. Materialien über die „Gesellschaft für Sport und Technik“. (BMG) 1952. 12 S. Garthoff, Raymond L.: Die Sowjetarmee — Wesen und Lehre (m. Einführung v. General a. D. Günther Blumentritt, übers. v. Helmut Bohn). Köln 1955, Markus-Verlag. 592 S. m. 12 Karten. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BB) 1958. 174 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 236–241 Militarismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MilitärstaatsanwaltschaftSiehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 236]Das Potsdamer Abkommen (Besatzungspolitik) sah auch für die SBZ eine völlige und dauernde Entwaffnung vor. Doch die SU und später in ihrem Aufträge die SED und die DDR betrieben eine M., indem sie 1. militärische und militärähnliche (paramilitärische) Verbände aufstellten und 2. weite Bereiche des öffentlichen und politischen Lebens schrittweise in den Dienst dieser Wiederbewaffnung stellten. Nur in den ersten…
DDR A-Z 1959
Bauwirtschaft (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das Schwergewicht der Bautätigkeit in der BZ liegt bei den sog. Investitionsbauten, also Industriebauten, Verwaltungsgebäuden und militärischen Bauten. Der Wohnungsbau ist vernachlässigt worden. Zu den großen Industriebauten der letzten Jahre gehören u.a.: das Stahl- und Walzwerk Brandenburg, das Eisenhüttenkombinat in Fürstenberg/Oder, die Großkokerei in Lauchnammer, die Eisenwerke West in Calbe/Saale, der Ausbau der Ostseewerften, das noch im Aufbau befindliche Braunkohlenkombinat Schwarze Pumpe bei Hoyerswerda, verschiedene noch nicht abgeschlossene Kraftwerksbauten. Baustoffmangel und technische Rückständigkeit führten zu der amtlichen Feststellung: „Wir bauen nicht gut genug, wir bauen zu langsam und vor allem zu teuer.“ Seit Jahren wird, gehemmt durch Materialmangel, die Industrialisierung des Bauwesens angestrebt. Auf die unterschiedliche Bevölkerungszahl berechnet, ergibt sich gegenüber der BRD eine erhebliche Minderleistung in der B. Hauptaufgabe der B. der SBZ im zweiten Fünfjahrplan (1955 bis 1959) ist wieder die „Konzentrierung der Kräfte auf die vordringliche Entwicklung der Grundstoffindustrie (Kohle, Energie, Chemie)“. Der Baustoffindustrie werden zur Erweiterung ihrer Kapazitäten erhebliche Mittel zugeführt. [S. 50]Auf einer sogenannten Baukonferenz der SED wurde im Mai 1959 ein „großer Umschwung in der B.“ angekündigt. Danach sollen bis 1958 weitgehend die Industrialisierung des Bauens durchgeführt, die Typen- und Serienfertigung sowie die Montagebauweise eingeführt werden. Zu diesem Zwecke sollen endlich ausreichend Baumaschinen produziert werden. Auch der Wohnungsbau soll gefördert werden, so daß der Wohnungsbedarf bis 1965 „im wesentlichen behoben“ sein wird. Da ähnliche Proklamationen für die B. bereits seit 1955 bekanntgeworden sind, ohne daß Entscheidendes geschah, müssen auch die neuerlichen Verlautbarungen mit Vorbehalten zur Kenntnis genommen werden. Es wird schwerlich möglich sein, die Herstellung von neuen und modernen Baumaschinen so kurzfristig zu steigern. (Bauämter) Literaturangaben Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 49–50 Bausparen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BDVPSiehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das Schwergewicht der Bautätigkeit in der BZ liegt bei den sog. Investitionsbauten, also Industriebauten, Verwaltungsgebäuden und militärischen Bauten. Der Wohnungsbau ist vernachlässigt worden. Zu den großen Industriebauten der letzten Jahre gehören u.a.: das Stahl- und Walzwerk Brandenburg, das Eisenhüttenkombinat in Fürstenberg/Oder, die Großkokerei in Lauchnammer, die Eisenwerke West in Calbe/Saale, der Ausbau der…
DDR A-Z 1959
Volkseigene Betriebe (VEB) (1959)
Siehe auch: Volkseigene Betriebe: 1956 1958 1975 1979 Volkseigene Betriebe (VEB): 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nach 1945 enteignete und verstaatlichte Betriebe; desgleichen die seitdem neu errichteten Staatsbetriebe. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD noch drei Gruppen gegliedert wurden. Einer „Liste A“ wurden solche Betriebe zugeteilt, die einem Volksentscheid über eine Enteignung unterworfen werden sollten. Ein solcher Volksentscheid fand jedoch nur im Lande Sachsen (Juli 1957) statt. — In eine „Liste B“ waren solche Betriebe aufgenommen worden, die für die Enteignung kein großes Interesse boten (vornehmlich gewerbliche Unternehmen). Sie wurden unter großem propagandistischem Aufwand den Inhabern zurückgegeben. — Die „Liste C“ enthielt schließlich diejenigen Betriebe, die für den Übergang in sowjetisches Eigentum als SAG-Betriebe vorgesehen waren und durch den Befehl 167 vom 5. Juni 1946 „auf Grund der Reparationsansprüche der SU in sowjetisches Eigentum“ übergingen. (Eigentum) Als Rechtsträger der VE-Betriebe waren „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ (VVB), Kreis- und Kommunalbehörden, Genossenschaften und die VdgB vorgesehen. Inzwischen sind organisatorische Veränderungen vorgenommen worden (örtliche Industrie, Direktbetriebe). Nach Aussage des damaligen stellvertretenden Vors. der DWK, Selbmann, in einer Rede vom 4. 7. 1948, wurden insgesamt 9.281 gewerbliche Unternehmungen, darunter zahlreiche kleine und mittlere Handwerks-, Transport- und Handelsunternehmen, enteignet. Bis 1951 waren die VEB unselbständige Filialbetriebe der ihnen vorgeordneten VVB. Zum 1. 1. 1952 wurden die „volkseigenen“ Betriebe, die bis dahin den „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ auch finanziell unterstellt waren, in selbständig wirtschaftende Einheiten umgewandelt. Sie erhielten eigene finanzielle Grundausstattung und einen eigenen Umlaufmittelfonds; sie entrichten seitdem auch selbständig die Abgaben für den Staatshaushalt. (Volkseigene Wirtschaft, Volkseigene Industrie) Literaturangaben Krömer, Eckart: Die Sozialisierung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands als Rechtsproblem. Göttingen 1952, Otto Schwartz. 184 S. Samson, Benvenuto: Planungsrecht und Recht der volkseigenen Betriebe in der sowjetischen Besatzungszone. Frankfurt a. M. 1953, Alfred Metzner. 121 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 377 Volksdemokratie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB)Siehe auch: Volkseigene Betriebe: 1956 1958 1975 1979 Volkseigene Betriebe (VEB): 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nach 1945 enteignete und verstaatlichte Betriebe; desgleichen die seitdem neu errichteten Staatsbetriebe. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD…
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Staatsanwaltschaft (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Landesstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) außer dem Obersten Gericht auch eine Oberste St. geschaffen, deren durch die Volkskammer zu wählender Leiter als Generalstaatsanwalt der DDR Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwälten der Länder erhielt. Durch die „VO über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz“ vom 27. 9. 1951 (GBl. S. 877) wurde die St. unter der Leitung des Generalstaatsanwaltes der „DDR“ ein in seiner „Organisation und Tätigkeit selbständiges Organ der Justiz“ (§ 1). Ihren Abschluß fand die Herauslösung der St. aus der Justiz mit dem „Gesetz über die St. der DDR“ (StAG) vom 23. 5. 1952 (GBl. S. 408), „das für die St. der DDR die Krönung ihrer Entwicklung bedeutete“ (Benjamin/Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1955, S. 264). Seither entsprechen Organisation und Aufgaben der St. im wesentlichen dem sowjetischen Vorbild. Die St. ist jetzt ein unmittelbar dem Ministerrat unterstelltes Staatsorgan mit besonderen, über den eigentlichen Justizbereich hinausgreifenden Aufgaben und Vollmachten. Nach dem StAG ist es Aufgabe der St., „die Aufsicht über die strikte Einhaltung der Gesetze und Verordnungen der DDR zu führen“ (§ 1, Abs. 2, StAG). „Diese Aufsicht erstreckt sich auf alle Ministerien, Ämter und ihnen unterstellte Dienststellen und Einrichtungen, auf Betriebe und ebenso auf alle Funktionäre des Staatsapparates und Bürger“ (§ 10, Ab. 2, StAG); diese Bestimmung deckt sich bezeichnenderweise fast wörtlich mit dem Art. 113 der Sowjetverfassung. Entsprechend dem § 10 StAG wurde die Abt. Allgemeine Aufsicht in der St. geschaffen. In dieser neuen Funktion wird der St. als der „Hüter der Demokratischen Gesetzlichkeit“ bezeich[S. 340]net („Neue Justiz“ 1955, S. 11). „Die Allgemeine Aufsicht entspricht dem Wesen unseres Staates und hilft mit bei der Verwirklichung der Politik der Regierung. Sie ist eine wichtige politische Einrichtung. Die Lösung der sich für die Allgemeine Aufsicht ergebenden Aufgaben kann nur in unmittelbarer Auswertung des erklärten politischen Willens der führenden gesellschaftlichen Kraft, der Partei der Arbeiterklasse, erfolgen“ („Neue Justiz“ 1954, S. 489). Ferner führt die St. das Ermittlungsverfahren in Strafsachen; ihr „obliegt die Aufsicht über alle Untersuchungen, die von den einzelnen Untersuchungsorganen durchgeführt werden“ (§ 17 StAG). Die St. erhebt die Anklage und vertritt sie vor Gericht. Sie ist berechtigt, in jedem Zivil- und Arbeitsrechtsstreit durch Einreichung von Schriftsätzen und durch Teilnahme an Gerichtsverhandlungen mitzuwirken (§ 20), wenn sie „dies wegen der Bedeutung des Gegenstandes des Rechtsstreits für den Aufbau der Grundlagen des Sozialismus für erforderlich erachtet“ (Haber in: „Neue Justiz“ 1955, S. 116). Sie hat auch in Zivil- und Arbeitsrechtssachen das Recht, die Kassation zu beantragen. Die St. überwacht die Strafvollstreckung und übt die Aufsicht über alle Haft- und Strafanstalten (Strafvollzug) aus. Sie wirkt im Begnadigungsverfahren (Gnadenrecht) mit und führt das Strafregister. — Die St. wird von dem Generalstaatsanwalt der „DDR“ geleitet, dem in den Bezirken der Staatsanwalt des Bezirkes (Bezirksstaatsanwalt) und in den Kreisen der Staatsanwalt des Kreises (Kreisstaatsanwalt) unterstehen. Sämtliche Staatsanwälte sind den Weisungen des Generalstaatsanwaltes unterworfen; er ernennt und entläßt alle Staatsanwälte. Fast alle Staatsanwaltsstellen sind mit der SED angehörenden Absolventen von Volksrichter-Lehrgängen besetzt. Generalstaatsanwalt der „DDR“ ist seit Schaffung dieses Amtes Melsheimer (SED). Die St. im Sowjetsektor Berlins ist selbständig und untersteht formal nicht dem Generalstaatsanwalt der SBZ, erhält aber doch Weisungen von diesem. Ihr Leiter ist der GenStA von Ost-Berlin, dem die Staatsanwälte der acht Stadtbezirke unterstellt sind. Der GenStA von Ost-Berlin vereinigt also in seiner Funktion die Tätigkeit des GenStA der SBZ mit der eines Bezirksstaatsanwalts. (Rechtswesen) Literaturangaben Hellbeck, Hanspeter: Die Staatsanwaltschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BMG) 1955. 104 S. m. 7 Anlagen. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 339–340 Staatsangehörigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsapparatSiehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Landesstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) außer…
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Parteipresse der SED (1959)
Siehe auch: Parteipresse: 1953 1954 Parteipresse der SED: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Umfaßt das Zentralorgan der SED „Neues Deutschland“ und 15 Organe der Bezirksleitungen der SED mit Lokalteilen für jeden Kreis. Zur P. sind auch die Tageszeitungen „Tribüne“ des FDGB und „Junge Welt“ der FDJ zu zählen. Nach Lenins Worten „die schärfste Waffe unserer Partei“, gilt als „operatives Organ der Parteileitung“ (Resolution der Pressekonferenz des Parteivorstandes der SED vom 9. und 10. 2. 1950). Als „Presse neuen Typus“ lehnt sie den „verfluchten Nur-Journalismus“ (d. h. Berufsjournalismus) ab, will vielmehr „die werktätigen Massen erziehen, ihr politisches Bewußtsein heben, sie zum revolutionären Handeln führen“ („Neuer Weg“, 3/51, S. 19). Form und Inhalt der P. sind ausschließlich nach diesen Gesichtspunkten gestaltet. Alle Redaktionen haben die gleiche Struktur. Die wichtigsten Ressorts sind Parteileben (d. h. Anleitung der Parteimitglieder) und Propaganda (Vermittlung der marxistisch-leninistischen „Wissenschaft“). Die redaktionelle Gestaltung richtet sich nach dem Zentralorgan „Neues Deutschland“ und den Weisungen der Abt. Agitation und Propaganda des ZK der SED. Jede Veröffentlichung in der P., gleichgültig, wer als Verfasser zeichnet, gilt als offizielle Verlautbarung. Die lokale und betriebliche Berichterstattung liegt vornehmlich bei den Volkskorrespondenten. Der Bezug der P. ist für Parteimitglieder Pflicht, sie muß jedoch als amtliches Mitteilungsblatt und aus Mangel an anderen Zeitungen von weiten Kreisen der übrigen Bevölkerung ebenfalls bezogen werden. Ungefähre Auflagenhöhe: 2,8–3 Mill. Den Klagen über die Eintönigkeit der P. wird mit dem Hinweis begegnet: „Nichts ist interessanter, kühner, lebendiger, kritischer und schärfer als die konsequente Anwendung der marxistisch-leninistischen Publizistik“ (Hermann ➝Axen auf der Pressekonferenz des Parteivorstandes der SED am 9. und 10. 2. 1950). Das Vorbild der P. ist die sowjetische Presse. (Pressewesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 266 Parteilichkeit der Rechtsprechung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteischulen der SEDSiehe auch: Parteipresse: 1953 1954 Parteipresse der SED: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Umfaßt das Zentralorgan der SED „Neues Deutschland“ und 15 Organe der Bezirksleitungen der SED mit Lokalteilen für jeden Kreis. Zur P. sind auch die Tageszeitungen „Tribüne“ des FDGB und „Junge Welt“ der FDJ zu zählen. Nach Lenins Worten „die schärfste Waffe unserer Partei“, gilt als „operatives Organ der Parteileitung“ (Resolution der Pressekonferenz des Parteivorstandes…
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Gesamtdeutsche Arbeit (1959)
Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Die Verantwortung für die GA. liegt hauptsächlich bei den Gesamtdeutschen Abt. des ZK der SED (früher Westkommission), der wichtigsten Massenorganisationen und der Nationalen Front sowie beim Ausschuß für deutsche Einheit. Die Arbeitsdirektiven erteilen das Politbüro und Sekretariat des ZK der SED. Unter GA. wird vor allem die propagandistische Tätigkeit im Sinne der jeweiligen Deutschlandkonzeption der KPdSU- und SED-Führung verstanden (Wiedervereinigung). Im Mittelpunkt steht das Werben um die westdeutsche Arbeiterschaft, insbesondere um Mitglieder des DGB und der SPD, unter der Parole „Aktionseinheit der deutschen Arbeiterklasse“. Darüber hinaus bemüht sich die gesamtdeutsche Propaganda um Zusammenarbeit mit ehemaligen Offizieren, NSDAP-Mitgliedern u. a. Bevölkerungsgruppen in der Bundesrepublik (Infiltration, Tarnorganisationen). Wichtigste Arbeitsmethoden: Entsendung von illegal reisenden Instrukteuren in die Bundesrepublik zur Unterstützung und Kontrolle der in den Tarnorganisationen und dem illegalen KPD-Apparat tätigen Funktionäre sowie zur Überbringung finanzieller Zuschüsse; Entsendung von politisch zuverlässigen und besonders überprüften Delegationen, die insbesondere in Betrieben, Hochschulen und in den Gewerkschaften agitieren sollen; Einladung von ebenfalls ausgesuchten Delegationen sowie von Schulkindern (Ferienaktion) aus der Bundesrepublik in die SBZ „zum Studium der sozialistischen Errungenschaften“; Veranstaltung von „Gesamtdeutschen Arbeiterkonferenzen“ und von „Gesamtdeutschen Gesprächen“ zwischen SED-Funktionären und angeblichen SPD-Funktionären. Die Teilnehmer aus der Bundesrepublik sind in der Mehrzahl getarnte Kommunisten. Verschickung von Propagandamaterial der Nationalen Front und des Ausschusses für deutsche Einheit an zahlreiche Organisationen, Betriebe, Schulen und Privatpersonen in der Bundesrepublik. Schulkinder, Angestellte, Funktionäre u. a. werden aufgefordert, mit bekannten oder unbekannten Personen in der Bundesrepublik in briefliche Verbindung zu treten sowie „Patenschaften“ zu übernehmen und über das Deutschlandkonzept der SED „aufzuklären“. Darüber hinaus umfassende Propagierung der SED-Deutschlandkonzeption durch den SBZ-Rundfunk und das Fernsehen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 124 Gerster, Ottmar A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesamtprodukt, GesellschaftlichesSiehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Die Verantwortung für die GA. liegt…
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Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) (1959)
Siehe auch: Sowjetische Aktiengesellschaften: 1954 Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG): 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Jahre 1946 in der SBZ gegründete sowjetische Staatskonzerne, denen die nach dem SMAD-Befehl Nr. 167 beschlagnahmten deutschen Industriebetriebe angegliedert wurden. Ursprünglich gab es in der SBZ etwa 25 SAG mit 213 Einzelbetrieben. Durch die Konzentration nach Produktionsgruppen wurden bis Ende 1951 etwa die Hälfte der SAG als selbständige Organisationen aufgelöst, die SAG-Betriebe den noch verbleibenden SAG angeschlossen. Nach dem Stande von Ende April 1952 gab es folgende SAG in der Sowjetzone: Die SAG hatten mit ihren Betrieben in den Jahren 1946–1953 in der Wirtschaft der SBZ den beherrschenden Einfluß. In einer Anzahl von Industriezweigen hatten die SAG sogar Monopolstellungen. In den Jahren seit der Übernahme der deutschen Werke als SAG-Betriebe waren die Produktionswerte der Betriebe stetig gewachsen. Sie betrugen: Nach den Planzahlen des Jahres 1951 betrug der Produktionswert aller SAG-B. 32 v. H. der gesamten Industrieproduktion in der SBZ. Für 1952 bis Ende 1953, dem Zeitpunkt der „Rückgabe“ der SAG-Betriebe in deutsche Verwaltung, liegen keine genauen Zahlen vor. Es darf als sicher angenommen werden, daß die Produktionswerte dieser 2 Jahre trotz der vorher bereits durchgeführten teilweisen Betriebsrückgaben nur wenig unter den Zahlen von 1951 liegen. Die Nettogewinne der SAG-Betriebe (außer Uranbergbau) in den Jahren 1946–1953 werden auf etwa 3½ Mrd. Mark geschätzt. Die „Rückgabe“ in deutsche Verwaltung am 31. 12. 1953 war praktisch ein Rückkauf durch die Sowjetzonenregierung; der Kaufpreis hat mindestens 3,5 Mrd. Mark betragen. — Über alle diese Entnahmen der SU aus den SAG-Betrieben liegen weder von sowjetischer noch von sowjetzonaler Seite irgendwelche Abrechnungen vor. Die Beschlagnahme und Nutzung der deutschen Betriebe durch die Sowjets ist eines der trübsten Kapitel der sowjetischen Besatzungspolitik. (Reparationen) Literaturangaben *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 325 Sowjetblock A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische HandelsgesellschaftenSiehe auch: Sowjetische Aktiengesellschaften: 1954 Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG): 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Jahre 1946 in der SBZ gegründete sowjetische Staatskonzerne, denen die nach dem SMAD-Befehl Nr. 167 beschlagnahmten deutschen Industriebetriebe angegliedert wurden. Ursprünglich gab es in der SBZ etwa 25 SAG mit 213 Einzelbetrieben. Durch die Konzentration nach Produktionsgruppen wurden bis Ende 1951 etwa die Hälfte der SAG als…
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Sachsen (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ; umfaßt seit 1945 auch die westlich der Görlitzer Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Niederschlesien; 16.910 qkm, 5,7 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 28. 2. 1947, Hauptstadt: Dresden, Landesfarben: Weiß-Grün; Wirtschaft: Stein- und Braunkohlenbergbau, Uranerz-, Kupfer- und Eisengewinnung, bedeutende Textil-, Maschinen-, Zigaretten-, Papier- und chemische Industrie, graphisches Gewerbe, Porzellan-, Musikinstrumenten-, Spielwaren- und Uhrenfabrikation. — Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Chemnitz, Dresden und Leipzig aufgehoben; staatsrechtliche Stellung des Landes seither unklar. S. ist hervorgegangen aus der im 10. Jh. entstandenen sächsischen Mark Meißen. Eine wechselvolle Geschichte, die im Stile der Zeit stark dynastisch bestimmt war, ver[S. 309]größerte und teilte das Land mehrfach. Europäische Bedeutung erlangte S., als der zum Katholizismus zurückgetretene Kurfürst Friedrich August I. (August der Starke, 1694–1733), zugleich König von Polen wurde (die Personalunion bestand bis 1763). Als Rheinbundmitglied nahm Kurfürst Friedrich August III. 1806 die Königswürde an, verlor jedoch — auch in den Befreiungskriegen auf der Seite Napoleons — 1814 den größeren nördlichen Teil seines Landes an Preußen (die Niederlausitz und die östliche Oberlausitz kamen zu den Provinzen Brandenburg und Schlesien, die übrigen Gebiete zur Provinz Sachsen). Nach der Niederlage auf der Seite Österreichs im preußisch-österreichischen Krieg von 1866 trat S. dem Norddeutschen Bund bei; seit 1871 gehört S. zum Deutschen Reich. S. wurde 1918 Freistaat. Nach 1933 verlor das Land im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde S. von amerikanischen und sowjetischen Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fiel auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch der westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegene Landesteil an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung der westlich der Görlitzer Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Niederschlesien (Oder-Neiße-Linie) in das Land und die Errichtung der „Landesverwaltung S.“ unter Präsident Rudolf Friedrichs (SPD), der sie im Okt. 45 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 49,1 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dezember 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Dr. h. c. Rudolf Friedrichs (SED) und beschloß am 28. 2. 1947 die „Verfassung des Landes S.“, die am 15. 3. 1947 in Kraft trat. An Stelle des verstorbenen Dr. Friedrichs wurde 1947 Max Seydewitz (SED) Ministerpräsident. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 ist S. Land der „DDR“. Das dem Landtag am 25. 7. 1952 aufgezwungene „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Lande S.“ beraubte das Land seiner staatsrechtlichen Handlungsfähigkeit. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 308–309 Sabotage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sachsen-AnhaltSiehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ; umfaßt seit 1945 auch die westlich der Görlitzer Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Niederschlesien; 16.910 qkm, 5,7 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 28. 2. 1947, Hauptstadt: Dresden, Landesfarben: Weiß-Grün; Wirtschaft: Stein- und Braunkohlenbergbau, Uranerz-, Kupfer- und Eisengewinnung, bedeutende Textil-, Maschinen-, Zigaretten-, Papier- und chemische Industrie, graphisches Gewerbe,…
DDR A-Z 1959
Gerichtsverfassung (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die G. blieb in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich der Gerichtsorganisation zunächst in der herkömmlichen Weise geregelt: ein Oberstes Gericht für die SBZ fehlte bis zum Jahre 1949 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichtsorganisation der durch die sog. Verwaltungsreform geschaffenen Bezirks- und Kreiseinteilung angeglichen und zugleich das Rechtsmittel der Revision beseitigt. Mit dem am 15. 10. 1952 in Kraft ge[S. 123]tretenen „Gesetz über die Verfassung der Gerichte der DDR (Gerichtsverfassungsgesetz)“ (GVG) vom 1. 10. 1952 (GBl. S. 985) wurde das seit 1879 in Deutschland geltende Gerichtsverfassungsgesetz außer Kraft gesetzt. Durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 1. 10. 1959 und durch das Gesetz über die Wahl der Richter vom gleichen Tage wurde das GVG in einigen Bestimmungen entscheidend verändert. „Die Gerichte sind Organe der einheitlichen volksdemokratischen Staatsmacht“ (§ 1 GVG). „Die Gerichte tragen durch ihre Tätigkeit dazu bei, daß in ihrem Bereich die staatlichen Aufgaben erfolgreich gelöst, insbesondere die Volkswirtschaftspläne erfüllt werden“ (§ 2, Abs. 2 GVG). Die Rechtsprechung wird ausgeübt durch Kreisgerichte, Bezirksgerichte und das Oberste Gericht und soll „dem Sieg des Sozialismus, der Einheit Deutschlands und dem Frieden“ dienen (§ 2, Abs. 1 Satz 1, GVG). Die Urteile ergehen „im Namen des Volkes“. Die Richter sollen angeblich „in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“ sein (§ 7 GVG und Art. 127 der Verfassung); tatsächlich sind jedoch weder die persönliche noch die sachliche Unabhängigkeit der Richter gewährleistet (Unabhängigkeit der ➝Richter, Schöffen, Instrukteurwesen). Die Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich; die Öffentlichkeit kann jedoch in bestimmten Fällen ausgeschlossen werden. Ausnahmegerichte sind unzulässig; dagegen können Gerichte für bestimmte Sachgebiete (Sondergerichte) errichtet werden. Die Gerichtssprache ist deutsch (in der Lausitz kann in sorbischer Sprache verhandelt werden) (Wenden). Kreisgericht (KrG): In jedem Kreis besteht ein KrG, das von einem Direktor geleitet wird und in Straf- und Zivilkammern gegliedert ist; sie sind mit einem Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen besetzt. Das KrG ist zuständig: a) für alle Strafsachen, in denen nicht die Zuständigkeit eines höheren Gerichtes begründet ist bzw. in denen der Staatsanwalt Anklage vor dem KrG erhebt, und b) für alle Zivilsachen, soweit nicht „eine Partei Träger gesellschaftlichen Eigentums ist und der Streitwert 3.000 DM Ost übersteigt“. — Bei jedem KrG besteht eine Rechtsauskunftsstelle zur Beratung der Bevölkerung und ist mindestens ein Gerichtsvollzieher angestellt. Bezirksgericht (BG): In jedem Bezirk besteht ein BG, das von einem Direktor geleitet wird und in Straf- und Zivilsenate gegliedert ist; sie sind in der ersten Instanz mit einem Oberrichter oder Richter als Vorsitzendem und 2 Schöffen, in der zweiten Instanz mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und 2 weiteren Richtern besetzt. Das BG ist zuständig: 1. in erster Instanz a) für Strafsachen, die „Verbrechen gegen die DDR“, Mord oder besonders schwere Wirtschaftsverbrechen zum Gegenstand haben oder in denen der Staatsanwalt wegen ihrer Bedeutung Anklage vor dem BG erhebt, und b) in allen Zivilsachen, die nicht vor das Kreisgericht gehören; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen Entscheidungen der Kreisgerichte in Straf- und Zivilsachen. Oberstes Gericht (OG): Als oberstes Gericht für die SBZ besteht das durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) errichtete OG mit dem Sitz in Ost-Berlin, das von einem Präsidenten und einem Vizepräsidenten geleitet wird und in Straf- und Zivilsenate gegliedert ist; sie sind mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei weiteren Richtern besetzt. Das OG ist zuständig: 1. in erster und letzter Instanz für Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen ihrer Bedeutung Anklage vor dem OG erhebt; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte in Straf- und Zivilsachen und für die Entscheidung über die Berufung in bestimmten Patentsachen; 3. als Kassationsgericht in Straf- und Zivilsachen einschließlich der Arbeitsgerichtssachen. — Das Plenum des OG setzt sich aus sämtlichen Richtern des OG zusammen; für eine Entscheidung ist die Teilnahme von mindestens zwei Dritteln aller Mitglieder des OG erforderlich. Das Plenum ist zuständig, wenn ein Senat des OG bei der Entscheidung einer grundsätzlichen Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senats oder des Plenums abweichen will, und für die Kassation einer Entscheidung des OG. Das Plenum kann in Zusammenhang mit einer Entscheidung Richtlinien mit bindender Wirkung für alle Gerichte erlassen. Auf Antrag des Ministerrates erstattet das Plenum ferner Rechtsgutachten. — Präsident des OG ist seit dessen Errichtung: Dr. h. c. Kurt Schumann (NDPD). Da der Sowjetsektor Berlins nicht zur „DDR“ gehört, besteht dort eine eigene Gerichtsorganisation: Ein Stadtbezirksgericht in jedem der acht Stadtbezirke (Zu[S. 124]ständigkeit wie Kreisgericht), das Stadtgericht (Zuständigkeit wie Bezirksgericht) und als Rechtsmittel und Kassationsinstanz das Kammergericht. Die vom OG erlassenen Richtlinien werden in gleichem Wortlaut wenige Tage später vom Kammergericht für den Bereich der Ost-Berliner Justiz erlassen. Als Gericht erster Instanz in Strafsachen wird das Kammergericht in der Praxis im Gegensatz zum OG nicht tätig. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 122–124 Gerichtskritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GerichtsvollzieherSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die G. blieb in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich der Gerichtsorganisation zunächst in der herkömmlichen Weise geregelt: ein Oberstes Gericht für die SBZ fehlte bis zum Jahre 1949 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichtsorganisation der durch die sog. Verwaltungsreform geschaffenen…
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Konsumgenossenschaften (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach den Satzungen des am 27. 8. 1949 gegründeten „Verbandes Deutscher Konsumgenossenschaften“ (VDK) sind die K. eine „demokratische Massenorganisation“: „Ihre Hauptaufgabe besteht in der aktiven Unterstützung der Politik unserer Regierung im Kampf um ein einheitliches, demokratisches Deutschland sowie im Kampf zur Erhaltung des Weltfriedens an der Seite der großen sozialistischen SU. Das zweite Jahr unseres großen Friedensplans stellt den K. die Aufgabe, durch Verbesserung der massenpolitischen Arbeit und der Handelstätigkeit die Produkte unserer Aktivisten und Arbeiter schneller, billiger und als gute Qualitäten und Sortimente an die Bevölkerung heranzubringen.“ (Aus „Das Wirtschaftsjahr 1952“, Verlag „Die Wirtschaft“, Berlin.) Die K. der SBZ sind also nicht mehr Einrichtungen der organisierten Verbraucherschaft mit dem Zwecke der verbilligten Versorgung mit Lebensmitteln und Verbrauchsgütern. Ihre Spitzenorganisation ist der „Verband Deutscher K. e. G. m. b. H.“, Berlin W 8. Die K. unterhielten Ende 1957 für ihre rd. 3,5 Mill. Mitgl. 32.550 Verkaufsstellen, von denen 17.250 auf dem Lande eingerichtet sind, einschl. 479 Landwarenhäuser und Großverkaufsstellen. Außerdem besitzen sie 1.700 Produktionsbetriebe, darunter 1.110 Bäckereien und 377 Fleischereien. Die Verkaufsstellenzahl vergrößerte sich in den letzten Jahren besonders durch die Errichtung sog. Dorfkonsumgenossenschaften, die die Landbevölkerung mit Industriewaren versorgen sollen. Ende 1958 waren bei den K. 229.524 Personen beschäftigt, davon 14.251 in der Industrie und 212.718 im Handel. Die K. werden bevorzugt mit Mangelwaren beliefert und halten auch Waren zu HO-Preisen feil. An dem gesamten Einzelhandelsumsatz der SBZ sind die K. mit rd. 30 v. H. beteiligt. Im Jahre 1950 übernahmen sie die Warenbeschaffung, die Lagerung und zum Teil auch den Verkauf für die „Wirtschaftsabteilung der Besatzungsmacht“ (GSOW, Konsum-Spezialhandel). In den letzten Jahren ist eine gewisse Konkurrenz zwischen HO und K. entstanden. (Handel) Literaturangaben Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 88 S. m. 15 Anlagen. *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 184 Konsultation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KonsumgüterversorgungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach den Satzungen des am 27. 8. 1949 gegründeten „Verbandes Deutscher Konsumgenossenschaften“ (VDK) sind die K. eine „demokratische Massenorganisation“: „Ihre Hauptaufgabe besteht in der aktiven Unterstützung der Politik unserer Regierung im Kampf um ein einheitliches, demokratisches Deutschland sowie im Kampf zur Erhaltung des Weltfriedens an der Seite der großen sozialistischen SU. Das zweite Jahr…
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Enteignung (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das private Eigentum war mehreren E.-Aktionen ausgesetzt. Durch die bereits 1945 eingeleitete Bodenreform wurden alle landwirtschaftlichen Privatbetriebe über 100 ha enteignet. Der Befehl Nr. 124 der SMAD ordnete die E. von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“ (Sequesterbefehl) an. Dies sollte eine politische Reinigungsaktion darstellen und konnte nur als solche gerechtfertigt sein, in Wirklichkeit wurde damit die erste Sozialisierungsaktion im großen Stil durchgeführt. Der Befehl Nr. 64 der SMAD vom 17. 4. 1948 erklärte die D. auf Grund des Befehls Nr. 124 für beendet. Etwa 40 v. H. der gesamten Industrieproduktion der SBZ war durch diesen Befehl in Volkseigentum übergeführt worden. Rechtsmittel gegen die E. und sonstige Maßnahmen zur Wiederaufnahme von Sequesterverfahren waren nach dem Befehl Nr. 64 nicht mehr zulässig. Da bei Erlaß dieses Befehls über die meisten Einsprüche noch nicht verhandelt war, hatte diese Bestimmung zur Folge, daß in nahezu allen E.-Fällen die Einwendungen der enteigneten Eigentümer unbeachtet blieben. Die nächste E.-Welle wurde durch den Befehl Nr. 201 der SMAD eingeleitet, wonach Strafverfahren gegen angebliche Naziverbrecher durchgeführt werden konnten. Hier war es in jedem Fall möglich, durch Strafurteil auf Vermögensentzug zu erkennen. Nach Art. 23 der Verfassung dürfen E. nur zum Wohle der Allgemeinheit und auf gesetzlicher Grundlage gegen angemessene Entschädigung vorgenommen werden, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. In einigen E.-Gesetzen ist eine Entschädigung vorgesehen; diese Ansprüche stehen jedoch oft nur auf dem Papier. So sind z. B. bis heute noch nicht die im Aufbaugesetz vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen über die Entschädigung der Eigentümer in Anspruch genommener Grundstücke ergangen. Der Mißbrauch des Eigentums hat nach Art. 24 grundsätzlich entschädigungslose E. und Überführung in das Eigentum des Volkes zur Folge. Private wirtschaftliche Unternehmen, „die für die Vergesellschaftung geeignet sind“, können enteignet werden. Alle Bodenschätze, Naturkräfte, Bergwerke sowie die Betriebe der Eisen- und Stahlerzeugung und der Energiewirtschaft sind gemäß Art. 27 und 25 der Verfassung verstaatlicht worden. Eine weitere Möglichkeit zur entschädigungslosen E. ist die Vermögenseinziehung im Strafverfahren, von der in den politischen Verfahren nach Art. 6 der Verfassung und der Kontrollratsdirektive 38 und in den Wirtschaftsstrafverfahren reichlich Gebrauch gemacht worden ist. Auch einige der neuen Staatsverbrechen des Strafrechtsergänzungsgesetzes vom 11. 12. 1957 sehen die Vermögenseinziehung als Strafe vor. Die kalte E. des Privateigentums wird schließlich durch steuerliche Maßnahmen (Steuerwesen, Erbrecht) und im Wege des Konkursverfahrens (Konkursrecht) betrieben. Bis zu dem im Juni 1945 verkündeten neuen Kurs und wieder seit August 1958 wird das Flüchtlingsvermögen praktisch enteignet. Die enteigneten Vermögenswerte sind grundsätzlich lastenfrei in das Volkseigentum übergeführt worden. Das bedeutet eine entschädigungslose E. der privaten Gläubiger des Enteigneten, deren Rechte an enteigneten Grundstücken und beweglichen Sachen und deren Ansprüche gegen das eingezogene Vermögen nicht anerkannt werden. Erst die VO vom [S. 94]23. 8. 1956 über die Entschädigung ehemaliger Gesellschafter für Beteiligungen an enteigneten Unternehmen und die Befriedigung langfristiger Verbindlichkeiten aus der Zeit nach dem 8. 5. 1945 (GBl. S. 683) und das Gesetz vom 2. 11. 1956 (GBl. S. 1207) über die Regelung der Ansprüche gegen Personen, deren Vermögen nach der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten oder auf Grund rechtskräftiger Urteile in das Eigentum des Volkes übergegangen ist, sehen eine gewisse Entschädigung bis zum Werte der in das Volkseigentum übernommenen Vermögenswerte vor. Aus Anlaß eines Rechtsstreites eines in der SBZ enteigneten und in das Volkseigentum übergeführten Zweigbetriebes und des westdeutschen Hauptbetriebes hat das Oberste Gericht entschieden, daß die E. für ganz Deutschland wirksam sei. Demgemäß sei auch das dem westdeutschen Betrieb gehörende Warenzeichen auf den „volkseigenen Betrieb“ übergegangen. („Neue Justiz“ 1954, S. 58.) Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 312 S. m. 62 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 93–94 Engels, Friedrich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EntnazifizierungSiehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das private Eigentum war mehreren E.-Aktionen ausgesetzt. Durch die bereits 1945 eingeleitete Bodenreform wurden alle landwirtschaftlichen Privatbetriebe über 100 ha enteignet. Der Befehl Nr. 124 der SMAD ordnete die E. von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“ (Sequesterbefehl) an. Dies sollte eine politische Reinigungsaktion darstellen und konnte nur als solche gerechtfertigt sein, in Wirklichkeit wurde…
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KPdSU (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Abk. für Kommunistische Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Bis zur Februarrevolution 1917 arbeitete die Partei illegal. Nach dem Sturz des Zarentums durch die bürgerliche Revolution war bei der Überleitung von der bürgerlichen in die proletarische Revolution die KPdSU als straff organisierte „Vorhut der Arbeiterklasse“ maßgeblich beteiligt. Die revolutionäre Machtübernahme mit dem Ziel der Diktatur des Proletariats erfolgte im Oktober 1917. Nach Lenins Tod 1924 riß Stalin die Parteiführung an sich und beseitigte mit Hilfe der Geheimpolizei seine Gegner (Trotzki, Bucharin, Sinowjew, Kamenjew usw.). Seit dem XIV. Parteitag 1925 trug die bolschew. Partei den Namen KPdSU (B); seit dem XIX. Parteitag im Okt. 1952 KPdSU. Auf Beschluß dieses Parteitages trat an die Stelle des bisherigen Politbüros und des Org.-Büros das Präsidium des ZK. Nach der Ausschaltung Bulganins im September 1958 gehören dem Präsidium 14 Mitglieder und 10 Kandidaten an. Mitglieder sind: Aristow, Breshnew, Beljajew, Chruschtschow, Furzewa, Ignatow, Kiritschenko, Koslow, Kuusinen, Mikojan, Muchitdinow, Suslow, Schwernik, Woroschilow. 1. Sekretär des ZK der KPdSU: Chruschtschow. Seit Stalins Tod wurden aus der Parteiführung ausgeschaltet: Berija, Malenkow, Molotow, Kaganowitsch, Schepilow, Shukow, Bulganin. Der Parteiapparat kontrolliert das gesamte staatliche und wirtschaftliche Leben der SU und die kommunistischen Parteien der anderen Länder (Kominform). Zu den wichtigsten Forderungen an jedes Parteimitglied gehören: aktive Arbeit in der Organisation, bedingungslose Parteidisziplin, Kampf gegen jede Abweichung von der Generallinie, revolutionäre ➝Wachsamkeit, Kritik und Selbstkritik, Aneignung der bolschewistischen Theorie (Marxismus-Leninismus, Stalinismus). Mitgliederstand am 1. 2. 1956: 6.795.896 Mitglieder und 419.609 Kandidaten. Literaturangaben Meissner, Boris: Die Kommunistische Partei der Sowjetunion vor und nach dem Tode Stalins (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 12). Frankfurt a. M. 1954, Institut für Europäische Politik und Wirtschaft. 104 S. Meissner, Boris: Das Ende des Stalin-Mythos — die Ergebnisse des XX. Parteikongresses der KPdSU (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 13). Frankfurt a. M. 1956. 214 S. Rauch, Georg von: Geschichte des bolschewistischen Rußland. Wiesbaden 1955, Rheinische Verlagsanstalt. 570 S. mit 5 Karten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 188 KPD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPdSU, Geschichte derSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Abk. für Kommunistische Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Bis zur Februarrevolution…
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Volksrichter (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Begriff des Pj. Die Forderung nach einer umfassenden „Demokratisierung der Justiz“ führte 1945 zu den ersten V. Lehrgängen. Der Mangel der fehlenden akademisch-wissenschaftlichen Ausbildung sollte durch „große Lebenserfahrung“ dieser neuen Richter ausgeglichen werden. Das Mindestalter betrug 23 Jahre. Das notwendige juristische Grundwissen sollte den Schülern während des Lehrganges beigebracht werden. Der erste Lehrgang dauerte 6 Monate, der zweite Monate, die nächsten drei dann jeweils ein Jahr, Lehrgänge zunächst in allen Ländern der Zone; seit Juni 1950 Zentrale Richterschule in Potsdam-Babelsberg. [S. 382]Diese wurde durch VO vom 2. 5. 1952 (GBl. S. 361) in die „Deutsche Hochschule der Justiz“ umgewandelt. Durch Beschluß des Ministerrats wurden die „Deutsche Hochschule der Justiz“ und die „Verwaltungsakademie ‚Walter Ulbricht‘“ am 11. 12. 1952 als Deutsche ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ zusammengefaßt. Lehrdangsdauer zunächst 2, dann 3 ahre. Mit Beginn des Studienjahres 1955/56 ist das Studium auf 4 Jahre verlängert worden und unterscheidet sich seitdem nicht mehr vom akademisch-juristischen Studium an den Universitäten (Rechtsstudium). Internatsbetrieb. Vorschlagsrecht zur Teilnahme am Lehrgang haben die politischen Parteien und „Massenorganisationen“. Seit 1948 sind die Teilnehmer fast ausschließlich SED-Mitglieder. Entscheidend ist die soziale Herkunft. Werbeveranstaltungen für Ergreifung der Richter-Laufbahn werden durch die Justizverwaltung in den VEB durchgeführt. Das Schwergewicht der Ausbildung liegt besonders in den ersten drei Studienhalbjahren auf der Gesellschaftswissenschaft, d. h. der Lehre vom leninistischen Marxismus. „Die Formung nach den Bedürfnissen der Gesellschaft setzt voraus, daß sich die Schüler in den zwei Jahren nicht vom politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kampf der werktätigen Menschen isolieren, sondern daß sie politische Menschen bleiben oder werden, die mit dem Kampf ihres Volkes für ein demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland zutiefst verbunden sind, die stets Partei ergreifen für den gerechten Kampf um die Sache des Friedens an der Seite der stärksten Friedensmacht der Welt, der großen Sowjetunion“ (Scheele in: „Neue Justiz“ 1950, S. 185). Seit dem Jahre 1956 wird auch auf eine gute fachliche Qualifizierung der Studenten an der Akademie und der früheren Absolventen der V.-Lehrgänge geachtet. Bis zum Jahre 1960 sollen alle V. das Staatsexamen nachholen. Der Vorbereitung auf dieses Examen dient das Fernstudium. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 381–382 Volksrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkssolidaritätSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Begriff des Pj. Die Forderung nach einer umfassenden „Demokratisierung der Justiz“ führte 1945 zu den ersten V. Lehrgängen. Der Mangel der fehlenden akademisch-wissenschaftlichen Ausbildung sollte durch „große Lebenserfahrung“ dieser neuen Richter ausgeglichen werden. Das Mindestalter betrug 23 Jahre. Das notwendige juristische Grundwissen sollte den Schülern während des Lehrganges beigebracht werden. Der…
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Sparkassen (1959)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 329]Die Sp. der SBZ leugnen, Rechtsnachfolger der alten Sp. zu sein; sie sind aber im Besitz der Sachwerte und befinden sich in den alten Geschäftsräumen. Sie lehnen es grundsätzlich ab, über alte Wertpapiere, die früher bei der betreffenden Sp. in Verwahrung (Depot) gegeben waren, Auskunft zu geben. Die Forderungen der Sp. dagegen sind 1:1 umgewertet und werden mit Zinsen eingetrieben. Hauptaufgabe der Sp. ist es, Sammelbecken für Spareinlagen zu sein. Bei der Ausgabe von kurzfristigen Krediten aus Giroeinlagen sind die Weisungen der Deutschen ➝Notenbank bindend. Überschüsse an Giroeinlagen sind auf Girokonten und als Termingeld bei der Deutschen Notenbank anzulegen. Beim Überweisungsverkehr über Kreisgrenzen hinaus haben sich die Sp. des Gironetzes der Deutschen Notenbank zu bedienen. Die Entwicklung des Spareinlagenbestandes von 1948 bis 1958 ergibt nach sowjetzonalen Angaben bei Sp. und übrigen Kreditinstituten einschl. Postsparkassen folgendes Bild: [S. 333]Spareinlagen können, wenn für sie keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, in unbegrenzter Höhe vom Sparbuch abgehoben werden, d. h. also, daß die bei 1.000 DM Ost pro Monat liegende Auszahlungsbeschränkung aufgehoben ist. Abhebungen und Einzahlungen von Sparbeträgen können im Gebiet der SBZ bei allen Sparkassen und ihren Zweigstellen, bei sämtlichen Postanstalten und bei jeder Kreisstelle der Deutschen ➝Bauernbank erfolgen, gleichgültig, von welchem dieser 3 Institute das Sparbuch ausgestellt wurde. Die Spargelder werden von der Besteuerung ausgeschlossen. Bei bestimmten Sparverträgen wurde die Möglichkeit geschaffen, mit dem eingezahlten Betrage eine Prämie zu gewinnen. (Prämiensparen.) Alle diese Maßnahmen sollen einen Anreiz zu erhöhter Spartätigkeit schaffen. (Inhabersparen, Betriebssparkassen, Bausparen, Bankwesen, Währungspolitik, Währungsreform, Geldumtausch 1957, Sparkaufbrief, Wertpapiersparen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 329–333 Sozialversicherungs- und Versorgungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SparkaufbriefSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 329]Die Sp. der SBZ leugnen, Rechtsnachfolger der alten Sp. zu sein; sie sind aber im Besitz der Sachwerte und befinden sich in den alten Geschäftsräumen. Sie lehnen es grundsätzlich ab, über alte Wertpapiere, die früher bei der betreffenden Sp. in Verwahrung (Depot) gegeben waren, Auskunft zu geben. Die Forderungen der Sp. dagegen sind 1:1 umgewertet und werden mit Zinsen eingetrieben. Hauptaufgabe der…
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Sozialfürsorge (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der S. war bis 31. 3. 1956 die VO vom 22. 4. 1947, erlassen auf Grund des Befehls 92 der SMAD. Seit 1. 4. 1956 gilt die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 (GBl. I S. 233). Danach wird S. für alle hilfsbedürftigen Personen, einschließlich der Personen, die keine Zahlungen aus der Sozialversicherung erhalten, gewährt. Als hilfsbedürftig im Sinne der S. wird angesehen, wer den notwendigen Lebensbedarf für sich und seine arbeitsunfähigen Familienangehörigen nicht verdienen kann und wer keine ausreichenden Mittel von anderer Seite erhält oder erhalten kann. Als hilfsbedürftig gilt nicht, wer arbeitsfähig ist und eine zumutbare Arbeit ablehnt. Hilfeleistung aus den Mitteln der S. wird nicht gewährt in den Fällen, in denen der Hilfsbedürftige Einnahmen aus seinem Vermögen oder ihm eine Hilfeleistung in Höhe des für den betreffenden Ort festgesetzten Existenzminimums durch Dritte gewährt wird, die zum Unterhalt des Hilfsbedürftigen gesetzlich verpflichtet sind. Die S. wird durch die Räte der Gemeinden (Referate Sozialfürsorge in der Abt. für ➝Arbeit und Berufsausbildung) gewährt. Die Aufsicht führt das Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung, Hauptabt. Sozialwesen. Die Referate S. entscheiden über die Hilfsbedürftigkeit. Sie werden dabei von ständigen Kommissionen für Gesundheitswesen und S. unterstützt. Gegen die Ablehnung eines Antrages auf S. ist das Rechtsmittel einer Beschwerde gegeben, das innerhalb von 2 Wochen beim Hauptreferat S. in der Abt. Arbeit und Berufsausbildung des Bezirkes eingelegt werden muß. Dieses hat über die Beschwerde innerhalb zweier Wochen zu entscheiden. Die S. gliedert sich in den allgemeinen Rahmen der Arbeits- und Sozialpolitik ein, das heißt: auch sie wird dem Fünfjahrplan dienstbar gemacht: „Fünfjahrplan und S. stehen in engster Wechselbeziehung. Die erforderlichen Maßnahmen der S. werden bestimmt und weitestgehend beeinflußt vom Stand unserer demokratischen Wirtschaft. Wir können nicht einen Plan aufstellen, der die Zahl der Hilfsbedürftigen in der S. für die Plandauer um einen bestimmten Prozentsatz reduziert, aber wir müssen den Personenkreis der Hilfsbedürftigen in seiner Zusammensetzung dauernd nach Arbeitsfähigen und Arbeitsunfähigen überprüfen und kontrollieren, um sie den Organen für Arbeitskraftreserven in der Staatlichen Planung zur Kenntnis zu bringen“ („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 328/1951). Die S. ist daher nicht karitativ, sondern „produktiv“: „Sie unterscheidet sich grundsätzlich von dem Begriff der bisherigen Wohlfahrtspflege, indem sie sich zu einer produktiven Fürsorge entwickelt hat, deren erste Maßnahmen im Arbeitsamt beginnen. So stehen Berufsausbildung, Umschulung und der Arbeitsplatznachweis an vorderster Stelle fürsorgerischer Maßnahmen, die durch die Organe der Kreisverwaltungen angestrebt und durchgeführt wurden“ („Arbeit und Sozialfürsorge“, Ost-Berlin, S. 327). Die Barunterstützungen sind des[S. 328]halb gering und betragen für Hauptunterstützungsempfänger 85,– DM Ost, für ihre erwachsenen Angehörigen 30,– DM Ost, für ein Kind 35,– oder 38,50 DM Ost monatlich. Eine Mietbeihilfe kann je nach Ortsklasse und Zahl der Familienangehörigen im Betrag von 12 bis 30 DM Ost gewährt werden. Ab 1. Juni 1958 wird ein Zuschlag von 9 DM Ost (in Ost-Berlin 12 DM Ost) gewährt. In einer Geheimanweisung vom 20. 12. 1952 wurde verboten, daß S.-Unterstützung an Personen gezahlt wird, die nicht invalide im Sinne der Sozialversicherung, also nicht mindestens zu 66⅔ v. H. erwerbsbeschränkt sind. Selbst Frauen und Kindern sollte die Unterstützung entzogen werden. Auch nach Verkündung des Neuen Kurses wurde die Anweisung nicht aufgehoben. In der Praxis wurde sie indessen nicht so rigoros durchgeführt. Nach der 1. Durchführungsbestimmung vom 24. 2. 1956 gilt als hilfsbedürftig, sofern er die sonstigen Voraussetzungen erfüllt: a) wer als Frau 60 Jahre, als Mann 65 Jahre alt ist, b) Invalide im Sinne der Sozialversicherung ist (Renten), c) wer arbeitsfähig oder teilarbeitsfähig ist, aber nachweisbar keine Arbeitsmöglichkeit hat, d) Frauen mit mindestens einem Kind bis zu drei Jahren oder mindestens zwei Kindern unter acht Jahren, wenn sie diese nicht durch Familienangehörige, in einem Kindergarten oder einer ähnlichen Einrichtung oder durch dritte Personen beaufsichtigen lassen können, e) Personen, die in ihrem Haushalt eine ständig pflegebedürftige Person versorgen müssen, sofern die Pflege nicht von einem Dritten übernommen werden kann. Auch hier wird, wie in der Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) die Tendenz deutlich, möglichst viele Menschen zur Arbeit zu zwingen. (Arbeitspolitik) Das Referat S. betreut außer den Unterstützungsempfängern die Insassen von Alters-, Pflege- und Siechen- sowie Blindenheimen, für die ganz oder teilweise die Kosten der Heimaufnahme von den Angehörigen nicht getragen werden können. Die Bewohner der Heime erhalten neben Unterkunft, Bekleidung und Verpflegung ein geringes monatliches Taschengeld. Auch die Betreuung der Haftentlassenen gehört zum Aufgabengebiet des Referats. Praktisch geschieht in dieser Beziehung sehr wenig. Die S. zahlt ferner an Arbeitslose Differenzbeträge bis zur Höhe der Fürsorgesätze. (Arbeitslosenversicherung) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. 5., erw. Aufl. (BB) 1959, Teil I (Text) 171 S., Teil II (Anlagen) 191 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 327–328 Sozialdemokratismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SozialismusSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der S. war bis 31. 3. 1956 die VO vom 22. 4. 1947, erlassen auf Grund des Befehls 92 der SMAD. Seit 1. 4. 1956 gilt die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 (GBl. I S. 233). Danach wird S. für alle hilfsbedürftigen Personen, einschließlich der Personen, die keine Zahlungen aus der Sozialversicherung erhalten, gewährt. Als hilfsbedürftig im Sinne der S. wird angesehen, wer den…
DDR A-Z 1959
Dresden (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Ostteil von Sachsen; 6.727 qkm, 1.895.669 Einwohner (1958). 2 Stadtkreise: Dresden, Görlitz; 15 Landkreise: Bautzen, Bischofswerda, Dippoldiswalde, Dresden, Freital, Görlitz, Großenhain, Kamenz, Löbau, Meißen, Niesky, Pirna, Riesa, Sebnitz, Zittau. Vors. des Rates des Bezirkes: Rudi Jahn (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Fritz ➝Reuter. [S. 85]2. Stadtkreis im sächsischen Bezirk D., Bezirksstadt, Kreisstadt, beiderseits der Elbe, mit 491.646 Einwohnern (1958) zweitgrößte Stadt Sachsens und der SBZ; ehem. Residenz der sächsischen Kurfürsten und Könige, bis 1952 Landeshauptstadt, bis 1945 als Kunst- und Theaterstadt mit dem reichen Erbe ihrer glanzvollen Barockzeit in Bauten und Kunstsammlungen von Weltruf eine der schönsten Städte Deutschlands (Innenstadt im 2. Weltkrieg fast völlig vernichtet, entgegen propagandistischer Behauptung erst in geringem Ausmaß, z. T. historisch getreu, wiederaufgebaut): Zwinger (1711–1722), Schloß (13./19. Jh.)., Frauenkirche (1726–1743), kath. Hofkirche (1738–1751), Brühlsche Terrasse (1738), Opernhaus (1871–1878), Japanisches Palais (1715–1741), Kreuzkirche (1760–1792 neu erbaut), wichtiger Verkehrsknotenpunkt (Eisenbahn, Autobahn, Elbhafen, Flughafen); bedeutende Industrie: Maschinenbau („Sachsenwerk“ in D.-Niedersedlitz), Elektro-, Zigaretten-, Bekleidungs-, Papier-, feinmechanische und optische Industrie; Reichsbahndirektion, Postscheckamt; Technische Hochschule, Hochschule für Bildende Künste, Hochschule für Musik, Hochschule für Verkehrswesen (seit 1952), Medizinische Akademie (seit 1954), Pädagogisches Institut, Sächsische Landesbibliothek, Sender des „Radio DDR“, Theater (Staatstheater, „Theater der Jungen Generation“, Operettentheater), Dresdner Philharmonie, Staatskapelle, Kreuzchor, Staatl. Kunstsammlungen, Gemäldegalerie, Museum für Kunsthandwerk, Graphische Sammlung, Albertinum, Staatl. Mathematisch-Physikalischer Salon, Deutsches Hygiene-Museum (seit 1930), Staatl. Museum für Tierkunde, Landesmuseum für Vorgeschichte, Staatl. Museum für Völkerkunde, Staatl. Museum für Volkskunst, Staatl. Museum für Mineralogie, Zoologischer Garten; Sitz des Landesbischofs der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens und des Präsidiums des sowjetzonalen DRK. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 84–85 DPZI A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DRKSiehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Ostteil von Sachsen; 6.727 qkm, 1.895.669 Einwohner (1958). 2 Stadtkreise: Dresden, Görlitz; 15 Landkreise: Bautzen, Bischofswerda, Dippoldiswalde, Dresden, Freital, Görlitz, Großenhain, Kamenz, Löbau, Meißen, Niesky, Pirna, Riesa, Sebnitz, Zittau. Vors. des Rates des Bezirkes: Rudi Jahn (SED). 1. Sekretär der…
DDR A-Z 1959
Arbeitspolitik (1959)
Siehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1953 1954 1956 1958 1960 1975 1979 Arbeitspolitik: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 28]Die A. geht von der Vorstellung aus, daß durch die Überführung der Produktionsmittel in Volkseigentum die natürlichen Gegensätze zwischen Kapital und Arbeitern aufgehoben seien und die Interessen des Staates, der als Eigentümer der Produktionsmittel gleichzeitig Arbeitgeber ist, mit denen der Arbeitnehmer identisch seien. In Wahrheit werden die Interessen der Arbeitnehmer bedingungslos den Interessen des staatlichen Arbeitgebers untergeordnet. Die A. ist zur Funktion der Wirtschaftspolitik geworden. (Wirtschaftssystem) Ihr Hauptziel ist wirtschaftlicher Natur. Die Produktion soll mit allen Mitteln erhöht werden. Der Fürsorgegedanke, im Pj. „die Sorge um den Menschen“, ist zwar nicht ganz ausgeschaltet, und je nach der politischen Situation und vor allem je nach der Stimmung der Arbeiterschaft wird er mehr oder weniger betont, aber die Fürsorge wird nicht wegen des Eigenwertes des Menschen betrieben, sondern nur wegen seines Wertes als Produktionsfaktor. So wird der arbeitende Mensch auch dort, wo ihm Fürsorge zuteil wird, stets nur als Objekt der A. behandelt. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die arbeitenden Menschen ihrer Interessenvertretung beraubt worden. Die Betriebsräte wurden im Jahre 1948 abgeschafft und an ihre Stelle die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL), also die unteren Organe des FDGB, gesetzt. Da die BGL an die Weisungen der oberen Organe des FDGB gebunden sind und diese sich satzungsgemäß und wegen ihrer personellen Zusammensetzung in völliger Abhängigkeit zur SED befinden, sind sie keine Interessenvertretung, sondern dienen der Transmission des Willens der Staatspartei auf die arbeitenden Menschen. Damit hat der staatliche Arbeitgeber nicht nur freie Hand bei der Verfolgung seiner A., sondern findet sogar noch Unterstützung bei der angeblichen Interessenvertretung. Das Streikrecht wird verweigert. (Streik) Dementsprechend besteht ein Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer bei der Führung der Wirtschaft nicht. Nach § 4 des Gesetzes der ➝Arbeit soll sie durch die „demokratischen staatlichen Organe“ verwirklicht werden, also praktisch durch den Arbeitgeber selbst. In einem System ohne echte Interessenvertretung der Arbeitnehmer hat ein autonomes kollektives Arbeitsrecht keinen Platz. Das nach 1945 auch in der SBZ aufgebaute Tarifvertragssystem hat für den Bereich der volkseigenen Wirtschaft nahezu aufgehört zu bestehen. An seine Stelle sind Gesetze und Verordnungen getreten. Gesetzlich geregelt sind: das Urlaubsrecht (Urlaub), das Kündigungsrecht, also nicht nur der Kündigungsschutz, die arbeitsrechtlichen Mantelbestimmungen, für die volkseigene Industrie ferner die Lohnsätze sowie die Bestimmungen zur Festsetzung der technisch begründeten Arbeitsnormen (TAN). In manchen Zweigen der volkseigenen Wirtschaft (z. B. im Handel) sowie in der Verwaltung bestehen Tarifabkommen, die zwischen dem FDGB und den staatlichen Verwaltungen abgeschlossen sind. In den volkseigenen Betrieben werden alljährlich Betriebskollektivverträge (BKV) abgeschlossen. Sie haben keine arbeitsrechtliche Bedeutung, sondern enthalten vor allem Verpflichtungen von Werkleitung und BGL zur Erhöhung der Produktion. Sie werden für ein wichtiges Mittel der A. gehalten. Indessen haben sie wegen der Interessenlosigkeit der Arbeiter nicht den von den Funktionären gewünschten Erfolg. Der Erhöhung der Produktion dienen: a) die Vermehrung der Zahl der [S. 29]Arbeitskräfte, b) ihr zweckmäßiger Einsatz und c) vor allem die Erhöhung der Arbeitsproduktivität. a) Zur Vermehrung der Arbeitskräfte sollen alle Arbeitskraftreserven erschlossen werden. Zu ihnen zählen vor allem die Frauen, weshalb die Zahl der arbeitenden Frauen ungewöhnlich hoch ist (Frauenarbeit). Die Leistungen aus der Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, Renten) und die Sozialfürsorge sind so geregelt, daß nur erwerbsunfähige Witwen und Invaliden Renten erhalten, damit alle anderen gezwungen sind, Arbeit aufzunehmen. Arbeitslose erhalten entweder gar keine oder nur sehr ungenügende Unterstützung (Arbeitslosenversicherung). Indessen sind die Reserven an Arbeitskräften jetzt wegen des Heranwachsens der geburtenschwachen Jahrgänge und der Überalterung der Bevölkerung sowie der andauernden Fluchtbewegung in die Bundesrepublik erschöpft, so daß mit einer Vermehrung nicht mehr zu rechnen ist. b) Um so größere Bedeutung bekommt die planmäßige Lenkung der Arbeitskräfte (Arbeitskräftelenkung). Vor allem der Lenkung des Berufsnachwuchses wird große Bedeutung zugemessen (Berufslenkung). Die kurzen Kündigungsfristen (nur 14 Tage) dienen dem Ziele, kurzfristig Entlassene an andere Arbeitsplätze vermitteln zu können. Indessen fehlt für eine wirklich straffe Arbeitskräftelenkung zur Zeit die gesetzliche Grundlage, die zu schaffen deswegen erwogen wird. (Arbeitskräfteproblem) c) Die Erhöhung der Arbeitsproduktivität wird als das beste Mittel zur Erhöhung der Produktion angesehen, weil sie diese ohne Vermehrung der Arbeitskräfte ermöglicht und gleichzeitig die Gestehungskosten sich nicht erhöhen, sondern sogar vermindert werden. Der Erhöhung der Arbeitsproduktivität gelten daher alle Anstrengungen der A. Ihr hat vor allem das Lohnsystem zu dienen. Unter Ausnutzung der natürlichen Neigung der Menschen, möglichst viel zu verdienen (materielle Interessiertheit), wird der Lohn von der Leistung abhängig gemacht (Leistungslohn, Stücklohn, Prämienzeitlohn). Die Löhne werden ergänzt durch Prämien für die Erfüllung und Übererfüllung der Pläne und besondere Leistungen (Prämienwesen). Bei Bezahlung im Stücklohn soll die Erhöhung der Arbeitsnormen zu größeren Leistungen zwingen, da nach Erhöhung der Arbeitsnormen nur die Wahl zwischen geringerem Lohn oder Mehrleistung bleibt. Aufgabe von Aktivisten und Neuerern ist es, die Normen in die Höhe zu treiben. Ihre Leistungen werden für die anderen Arbeitnehmer als vorbildlich hingestellt. Eine ungewöhnlich große Differenzierung der Löhne, sowohl zwischen den einzelnen Wirtschaftszweigen als auch innerhalb der Wirtschaftszweige zwischen den einzelnen Lohngruppen (Wirtschaftszweiglohngruppenkataloge), soll ebenfalls einen Anreiz zu höheren und besseren Leistungen geben. Sie führt zur Favorisierung einzelner Gruppen. Bessere und höhere Leistungen sollen auch durch die Qualifizierung der Arbeitskräfte erreicht werden. Auch die menschliche Eitelkeit wird in den Dienst der A. gestellt. Durch Auszeichnungen werden diejenigen belohnt, die sich durch besondere Leistungen hervorgetan haben. Mit dem sozialistischen ➝Wettbewerb wird die natürliche Neigung der Menschen, ihre Kräfte und ihr Können zu messen, in den Dienst der A. gestellt. Eine scharfe Arbeitsdisziplin soll dafür sorgen, daß die Ziele der A. erreicht werden. Die wichtigste Aufgabe von Meistern und Brigadieren ist, ihre Kollegen zu hohen Leistungen anzutreiben. Durch die Produktionspropaganda sollen die Arbeiter beeinflußt werden, ihre [S. 30]Arbeitskraft restlos in den Dienst des Regimes zu stellen. Da die Möglichkeit, durch technische Verbesserungen die Arbeitsproduktivität zu erhöhen, wegen des Mangels an finanziellen und technischen Mitteln beschränkt ist, bedeutet die Erhöhung der Arbeitsproduktivität in der Regel eine Erhöhung der Arbeitsintensität. Die A. geht darauf aus, die körperlichen und geistigen Kräfte der arbeitenden Menschen immer mehr zu beanspruchen. Die Arbeitszeitverkürzung um 3 Stunden in der Woche (Arbeitszeit) ist nur eine ungenügende Kompensation. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist der Krankenstand im allgemeinen hoch. Die Löhne zeigen im Durchschnitt einen Trend nach oben. Das Verhältnis zwischen dem Ansteigen der Arbeitsproduktivität und dem Anwachsen der Löhne ist nach offiziellen sowjetzonalen Angaben seit 1953 insofern ungünstig geworden, als die Löhne oft schneller anwuchsen als die Arbeitsproduktivität. Wiederholte Versuche, das Verhältnis umzukehren, waren nur wenig erfolgreich, weil die Arbeiter der Erhöhung der Arbeitsnormen erheblichen Widerstand entgegensetzten und die Fuktionäre dem desto mehr Rechnung trugen, je näher sie dem Betrieb standen. Anwachsen der Arbeitsproduktivität und Steigen der Durchschnittslöhne halten sich zur Zeit etwa die Waage. So verlangt die A. erhebliche Opfer von den Arbeitern, ohne daß dadurch die permanenten Schwierigkeiten der sowjetzonalen Wirtschaft behoben werden können. Literaturangaben Haas, Gerhard: Der FDGB 1954. (BMG) 1954. 48 S. m. 1 Plan. Schwartz, Salomon M.: Arbeiterklasse und Arbeitspolitik in der Sowjetunion. Hamburg 1953, Verlag für Wirtschaft und Sozialpolitik. 367 S. *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1954. 112 S. m. 4 Anlagen. Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. 5., erw. Aufl. (BB) 1959, Teil I (Text) 171 S., Teil II (Anlagen) 191 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 28–30 Arbeitsökonomik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsproduktivitätSiehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1953 1954 1956 1958 1960 1975 1979 Arbeitspolitik: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 28]Die A. geht von der Vorstellung aus, daß durch die Überführung der Produktionsmittel in Volkseigentum die natürlichen Gegensätze zwischen Kapital und Arbeitern aufgehoben seien und die Interessen des Staates, der als Eigentümer der Produktionsmittel gleichzeitig Arbeitgeber ist, mit denen der Arbeitnehmer identisch seien. In Wahrheit werden…
DDR A-Z 1959
Kriegsverbrecherprozesse (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der sowjetischen Konzentrationslager in der SBZ wurden ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil in die SU deportiert und etwa 3.500 Personen der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine Strafkammern statt. Als Richter amtierten besonders ausgewählte und linientreue SED-Volksrichter aus der ganzen Zone. Das gleiche war bei den Staatsanwälten und dem sonstigen Personal der Fall. Grundlage zur Verurteilung bildete in der Regel die Übersetzung eines in russischer Sprache abgefaßten Protokolls, welches meist nicht ganz eine Seite füllte und die angeblich von dem Beschuldigten begangenen Straftaten erwähnte. Im Ermittlungsverfahren in Waldheim wurden die Beschuldigten durch besonders geschulte Polizeikräfte noch einmal vernommen und mußten einen Lebenslauf und eine Vermögenserklärung abgeben. Auf diese Unterlagen stützte sich die Anklage der Staatsanwaltschaft. Die Anklageschrift durfte von den Angeklagten durchgelesen, mußte dann wieder abgegeben werden. Verteidiger wurden nicht zugelassen, desgleichen keine Zeugen. Am Schluß der gesamten Aktion, die unter Leitung von Dr. Hildegard Heinze und vier anderen SED-Funktionären stand, wurden etwa 10 öffentliche Prozesse gegen Angeklagte durchgeführt, denen wirklich Straftaten vorgeworfen werden konnten. In allen anderen Verfahren in Waldheim war die Öffentlichkeit ausgeschlossen (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Von 38 Todesurteilen wurden in der Nacht zum 4. 11. 1950 32 vollstreckt (Todesstrafe). Im übrigen wurden Strafen zwischen 6 Jahren Gefängnis und lebenslänglichem Zuchthaus verhängt. Nach der Verurteilung erhielten die Angehörigen der Verurteilten nach teilweise über 5 Jahren das erste Lebenszeichen von den Inhaftierten. Seitdem wurde es den Verurteilten gestattet, monatlich einen Brief von 15 Zeilen zu schreiben und zu empfangen sowie [S. 194]in längeren unregelmäßigen Abständen ein Lebensmittelpaket mit genau vorgeschriebenem Inhalt zu erhalten. Im Herbst 1952 wurde, unter dem Druck der öffentlichen Meinung der freien Welt, ein Teil der Verurteilten vor Ablauf der Strafzeit entlassen. Weitere vorzeitige Haftentlassungen erfolgten im Juli 1954 und im Jahre 1956, so daß jetzt fast alle Waldheim-Verurteilten die Freiheit zurückerlangt haben. Das West-Berliner Kammergericht hat in einem nach § 15 des „Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen“ durch geführten überprüfungsverfahren erkannt, daß die Waldheim-Urteile wegen der im Verfahren und bei der Urteilsfindung festzustellenden Rechtsverletzungen schlechthin als nichtig, also als Nicht-Urteile angesehen werden müssen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 193–194 Kriegsopferversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KriminalitätSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der sowjetischen Konzentrationslager in der SBZ wurden ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil in die SU deportiert und etwa 3.500 Personen der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine Strafkammern statt. Als…
DDR A-Z 1959
Bezirk (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unselbständige gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der „DDR“, die durchschnittlich 15 Kreise umfaßt. Die B. wurden im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung geschaffen. Auch die im B. gebildeten Organe sind nach dem Ge[S. 62]setz „über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I S. 65) Organe der Staatsgewalt. Träger von Rechten ist nicht der B., der deshalb auch nicht als Gebietskörperschaft höherer Ordnung anzusehen ist, sondern die im B. bestehende Dienststelle der staatlichen Verwaltung (staatliche Mittelinstanz), der Rat des B. Dieser ist Haushaltsorganisation, als solche juristische Person und Verwalter von Volkseigentum. Die SBZ gliedert sich in 14 Bezirke: Chemnitz, Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt (Oder), Gera, Halle, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin, Suhl. Organe der Staatsgewalt im B. sind: a) Bezirkstag: Durch Scheinwahlen nach einer Einheitsliste gebildete örtliche Volksvertretung ohne Gesetzgebungsbefugnis und ohne das Recht, einen ständigen Vorsitzenden zu bestellen, mit 160 bis 200 Abgeordneten. Unter absoluter Bindung an die Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse der Volkskammer und an die Beschlüsse der Zentralregierung haben die Bezirkstage den Aufbau des Sozialismus in ihrem Zuständigkeitsbereich zu leiten. Die Beschlüsse der Bezirkstage können vom Ministerrat ausgesetzt und von der Volkskammer aufgehoben werden. Zur einheitlichen Ausrichtung und Anleitung der örtlichen Volksvertretungen besteht bei der Volkskammer ein „Ständiger Ausschuß“. Organe der Bezirkstage sind die Ständigen Kommissionen mit ihren Aktivs. b) Rat des B.: Doppelt unterstellte Verwaltungsmittelstelle, die „vollziehend-verfügendes“ Organ des Bezirkstages (örtlicher Rat) und zugleich nachgeordnete Dienststelle des Ministerrates ist. Er besteht aus dem Vors., dem 1. Stellv., der jetzt — an Stelle des Sekretärs — ständiger Dezernent für die innere Verwaltung ist, dem Stellv. des Vors., der zugleich Vors. des Wirtschaftsrates des B. ist, bis zu 4 weiteren Stellv., dem Sekretär des Rates (alle hauptamtlich) und 7 bis 10 weiteren Mitgl. (zumeist ehrenamtlich). Diese werden durch den B.-Tag gewählt und abberufen. Die B.-Verwaltung ist in Fachabteilungen gegliedert, für die je ein Stellv. verantwortlich ist. Der Wirtschaftsrat ist zugleich Organ der Staatlichen ➝Plankommission und Organ des Rates des B. Die Tätigkeit des Rates ist vom B.-Tag zu überwachen; gleichzeitig unterliegen die Räte der Weisungs- und Aufsichtsbefugnis des Ministerrates, der beim Ministerium des Innern ein besonderes „Staatssekretariat für die Anleitung der örtlichen Räte“ gebildet hat. Auch die einzelnen Abteilungsleiter unterstehen den zuständigen zentralen Fachorganen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 61–62 Beyling, Fritz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirksbehörde der VolkspolizeiSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unselbständige gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der „DDR“, die durchschnittlich 15 Kreise umfaßt. Die B. wurden im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung geschaffen. Auch die im B. gebildeten Organe sind nach dem Ge[S. 62]setz „über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I S. 65) Organe der Staatsgewalt. Träger von Rechten ist nicht der B., der deshalb auch nicht als…