DDR A-Z 1959

Kasernierte Volkspolizei (1959)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Von Okt. 1952 bis Jan. 1956 Tarnbezeichnung für die Armee der SBZ. Am 18. 1. 1956 wurde die KVP in Nationale Volksarmee umbenannt und erhielt eine Uniform, die der alten grauen Wehrmachtsuniform bis 1945 entspricht. Die Umbenennung der Einheiten, die mit einer Siebung auf politische Zuverlässigkeit und militärische Brauchbarkeit verbunden war, zog sich bis Mitte 1956 hin. Die KVP wurde — als Kern der zukünftigen Streitkräfte — im Frühjahr 1948 noch vor Spaltung des Kontrollrats auf Befehl der SMAD als „Bereitschaftspolizei“ aufgestellt und seit Jan. 1952 nach den Dienstvorschriften der Sowjetarmee ausgebildet und bewaffnet. Seit Okt. 1952 trug die KVP den sowjetischen ähnelnde, olivgrüne Felduniformen und hatte militärische Rangbezeichnungen. Schon im Herbst 1952 hatte die KVP zwei Armeekorps mit je zwei mot. Schützen-Div. und einer mechanisierten (d. h. mit Kettenfahrzeugen versehenen) Div. Das Ministerium des Innern (MdI) war lange Zeit überwiegend ein Wehrministerium. Der Stab und die Verwaltung der KVP wurden erst im Juni 1955 aus dem MdI herausgenommen, als Willi ➝Stoph das MdI an Karl ➝Maron abgegeben hatte und als Nachfolger des nach Moskau kommandierten Generalleutnants K.-H. ➝Hoffmann den Oberbefehl über die KVP übernommen hatte. (Wenig später wurde Stoph zum Generaloberst ernannt.) Die KVP wurde von den Sowjetniks gelenkt, durch Offiziere und Funktionäre des Staatssicherheitsdienstes überwacht und durch Politschulung im Sinne der SED erzogen. Amtlich bezeichnete man sie seit 1952 nicht als Armee, aber doch zuweilen als Nationale Streitkräfte. Sie wurde streng geheim ausgebaut und immer stärker bewaffnet. Bei der Umbenennung in Volksarmee hatte sie neben den genannten sechs Div. in zwei territorialen Verwaltungen (d. h. Armeekorps) noch eine heeresunmittelbare mot. Schützen-Div., heeresunmittelbare Verbände und zahlreiche Offiziersschulen und Lehreinheiten. Neben dem Heer, das Ende 1955 allein rund 100.000 Mann zählte, bestand eine Luftwaffe (KVP-Luft, zeitweise als „Aeroclub“ getarnt); seit 1950 aufgebaut, mit rund 300 Flugzeugen in 3 Flieger-Div., mit Schuleinheiten, etwa 9.000Mann stark. Daneben bestanden noch die Seestreitkräfte (bis 18. 1. 1956 als VP See getarnt), seit Mai 1950 aufgebaut, mit rund 9.000 Mann. Sie verfügten über 6 Div. (= Flottillen) mit rund 70 Seefahrzeugen, über Schulungseinheiten zu Lande und zu Wasser, Offiziersschulen usw. — Schon vor der Umbenennung in Nationale Volksarmee waren die Einheiten der KVP zu modernen Streitkräften mit insgesamt 118.000 Mann entwickelt worden. (Militärpolitik) Literaturangaben Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BB) 1958. 174 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 172 Karrierist A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kassation

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Von Okt. 1952 bis Jan. 1956 Tarnbezeichnung für die Armee der SBZ. Am 18. 1. 1956 wurde die KVP in Nationale Volksarmee umbenannt und erhielt eine Uniform, die der alten grauen Wehrmachtsuniform bis 1945 entspricht. Die Umbenennung der Einheiten, die mit einer Siebung auf politische Zuverlässigkeit und militärische Brauchbarkeit verbunden war, zog sich bis Mitte 1956 hin. Die KVP wurde — als Kern der…

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Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse (1959)

Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Urania: 1966 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Auf Anregung des Kulturbundes (KB), des FDGB und der FDJ wurde am 17. 6. 1954 im Kabelwerke Oberspree (Ost-Berlin) die G. z. V. w. K. gegründet. Ihr Vorbild ist die sowjetische „Allunionsgesellschaft zur Verbreitung politischer und wissenschaftlicher Kenntnisse“, die u. a. die Tätigkeit des 1945 aufgelösten „Bundes kämpferischer Gottloser“ fortführte und deren Mitgl. nach dem Statut verpflichtet sind, jährlich mindestens zwei populärwissenschaftliche Vorträge zu halten. Zu den Aufgaben der sowjetzonalen Gesellschaft gehört es, „die Reste der … reaktionären Ideologie … in den Köpfen unserer Menschen zu überwinden“; insbesondere sollen „die Gesellschaftswissenschaften, gelehrt auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus, die Menschen zum aktiven Handeln, zur Veränderung ihrer Umwelt anleiten“. (Einheit 7/1954). Die G. z. V. w. K. übernahm von den Volkshochschulen und dem KB nach und nach das gesamte populärwissenschaftliche Einzelvortragswesen. Sie hat 18.000 Mitglieder, 800 Angestellte und veranstaltete 1958 über 145.000 Vorträge. 1. Vorsitzender: Prof. Dr. Rothmaler (SED). Verlag: Urania-Verlag. Zeitschriften: „Deutsche Außenpolitik“ und „Wissen und Leben“. (Erwachsenenbildung, Betriebsakademien, Dorfakademien) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 125 Gesellschaft für Sport und Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftlich

Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Urania: 1966 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Auf Anregung des Kulturbundes (KB), des FDGB und der FDJ wurde am 17. 6. 1954 im Kabelwerke Oberspree (Ost-Berlin) die G. z. V. w. K. gegründet. Ihr Vorbild ist die sowjetische…

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Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (1959)

Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 COMECON = Council for Mutual Economic Aid (russ. Abk. SEW), gegründet am 25. 1. 1949 auf einer Konferenz von Vertretern Bulgariens, Ungarns, Polens, Rumäniens, der SU und der Tschechoslowakei. Im gleichen Jahr trat Albanien dem Rat bei, und 1950 wurde die SBZ Mitglied. China, Korea, Vietnam und die Mongolische Volksrepublik sind ständige Beobachter der Ratstagungen. Verschiedentlich nahm auch Jugoslawien daran teil. Organe des Rates sind: Die Ratstagung, die Stellvertretertagung, das Sekretariat des Rates, die ständigen Fachkommissionen und die ständigen oder zeitweiligen selbständigen Arbeitsgruppen. Hauptaufgaben des Rates: 1. Koordinierung der Volkswirtschaftspläne, der langfristigen Pläne für ein Planjahrfünft und der Perspektivpläne für 15 Jahre; 2. Förderung des gegenseitigen Warenumsatzes zwischen den Teilnehmerländern, Zusammenarbeit der Außenministerien der Teilnehmerländer; 3. Durchführung von Maßnahmen zur Entwicklung des Transportwesens und des Transitverkehrs; 4. Ausarbeitung von Fragen, die sich auf die Währung und die finanziellen Verrechnungen zwischen den Teilnehmerländern beziehen, einschließlich der Fragen des gegenseitigen Clearings; 5. Verwirklichung von Maßnahmen zur Entwicklung der ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit, besonders auf dem Gebiet der Standardisierung der Produktion, des Austausches von technischen Erfahrungen und des gemeinsamen Baues von industriellen Anlagen. (Vgl. „Der Außenhandel“ 1/1958.) Auf Innerblocklieferungen des SEW entfielen 1957 lt. Mitteilung von A. Kosygin anläßlich des zehnjährigen Bestehens des SEW: 78 v. H. der Gesamtimporte der Mitglieder an Maschinen und Ausrüstungen; 72 bis 95 v. H. der Gesamtimporte an festen und flüssigen Heizstoffen, Eisenerz, Roheisen, künstlichen Düngemitteln, Getreide, Nadelholz; 60 v. H. der Gesamtimporte an Eisenwalzgut; 52 v. H. der Gesamtimporte an Baumwolle. Bis 1956 soll der Innerblockhandel um 60 v. H. zunehmen. Steigende Bedeutung gewinnen die Lieferungen kompletter Ausrüstungen für Industriewerke. Die Tschechoslowakei liefert in erster Linie Ausrüstungen für Kraftwerke, chemische Werke und Zementfabriken; die SBZ für Kraftwerke, Walzwerke, chemische Fabriken, Zementfabriken und für Werke der Leicht- und Lebensmittelindustrie; Polen Schwefelsäurefabriken, Zementwerke und Zuckerfabriken. Als eine neue Phase in der Entwicklung des SEW wird die tiefe und allseitige Koordination der Planung in den einzelnen Ländern mit dem Ziel der Arbeitsteilung und -Zusammenfassung bezeichnet. Dadurch wird die wirtschaftliche Abhängigkeit der einzelnen Mitgliedsländer immer größer. Im Rahmen der Koordination der Planung soll sich z. B. Polen auf Maschinenbau, Schiffsbau, Kohlenindustrie und chemische Industrie, die Tschechoslowakei vorwiegend auf schweren chemischen und energetischen Maschinenbau, die SBZ auf Apparatebau, energetischen, chemischen und metallurgischen Ma[S. 286]schinenbau sowie auf die chemische Industrie spezialisieren. Geplant ist der Bau einer Erdölleitung von der SU nach Ungarn, Polen, in die Tschechoslowakei und die SBZ. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 285–286 Rat des Stadtbezirkes A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rat für Sozialversicherung

Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 COMECON = Council for Mutual Economic Aid (russ. Abk. SEW), gegründet am 25. 1. 1949 auf einer Konferenz von Vertretern Bulgariens, Ungarns, Polens, Rumäniens, der SU und der Tschechoslowakei. Im gleichen Jahr trat Albanien dem Rat bei, und 1950 wurde die…

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Fünfjahrplan (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach sowjetischem Vorbild werden durch die Staatliche ➝Plankommission in der SBZ langfristige Wirtschaftspläne, z. B. F., und Volkswirtschaftspläne, d. h. die aus den langfristigen Plänen abgeleiteten konkreten Jahreswirtschaftspläne, aufgestellt. (Planung) Der 1. F. galt für die Jahre 1951 bis 1955. Sein allgemeines Hauptziel war die Verdoppelung der Industrieproduktion gegenüber 1950 bei gleichzeitiger Beseitigung der Disproportionen, die als Kriegsfolge (Reparationen) und nach der Spaltung Deutschlands spürbar geworden waren. Schwerpunkte des 1. F. waren daher der Aus- und Neubau von Energieerzeugungsanlagen, der Braunkohlenindustrie, des Erzbergbaus sowie der Hütten- und Walzwerke, der chemischen Industrie und des Schwermaschinenbaus. Da nur unzureichend Finanzmittel für Neuinvestitionen zur Verfügung standen, wurde die Steigerung der Arbeitsproduktivität (Produktivität) durch Forcierung der Wettbewerbe unter den Betriebsarbeitern, der Neuerer- und Aktivistenbewegung befohlen. Der Bericht über die Ergebnisse des 1. F. spricht von einer „allge[S. 119]meinen Erfüllung der Planziele“, verschweigt aber nicht, daß die Planziele in den wichtigsten Positionen der Grundstoffindustrien nicht erreicht worden sind, nämlich bei elektrischer Energie, Braunkohle, Eisenerz, Roheisen, Rohstahl und Kupfererz. Die Nichterfüllung in diesen Bereichen bedeutet also, daß das Mißverhältnis zwischen Grundstofferzeugung und Bedarf der Verarbeitungsindustrien nicht beseitigt werden konnte. Der 2. F. enthält das Eingeständnis der sowjetzonalen Planer, daß es ihnen nicht gelungen ist und nicht gelingen wird, eine den Bedürfnissen der sowjetzonalen Verarbeitungsindustrien entsprechende Grundstoffindustrie zu entwickeln. Daher ist der 2. F. gekennzeichnet durch die volle Einbeziehung der Sowjetzone in die sich anbahnende internationale Arbeitsteilung zwischen den Ländern des Sowjetblocks (Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe). Der Ausbau der Grundstoffindustrien soll verlangsamt, fehlende Rohstoffe sollen aus dem Osten eingeführt werden, der Schwermaschinenbau, aber auch der allgemeine Maschinenbau sollen verstärkt und der erhöhte Produktionsausstoß nach den Ländern des Sowjetblocks exportiert werden. Zwischen den Sowjetblockländern sollen Absprachen getroffen werden mit dem Ziele, die Produktion jeweils dort zu spezialisieren, wo die besten Voraussetzungen dafür vorhanden sind. — Die Landwirtschaft soll im 2. F. ihre Produktion so weit erhöhen, daß sie nach 1960 die Zone voll mit Fleisch, Fett und Milch versorgen kann. Anfang 1959, als bereits deutlich wurde, daß der 2. F. in vielen Positionen wieder nicht erfüllt werden kann, begann man mit der Proklamierung neuer Planziele, indem man die beiden letzten Jahre des 2. F. (1959 und 1960) zusammenzog mit den Jahren des 3. F. (1961 bis 1965). Man spricht seitdem von einem Siebenjahrplan. Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 118–119 Fünfhunderttausender-Bewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Funke, Otto

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach sowjetischem Vorbild werden durch die Staatliche ➝Plankommission in der SBZ langfristige Wirtschaftspläne, z. B. F., und Volkswirtschaftspläne, d. h. die aus den langfristigen Plänen abgeleiteten konkreten Jahreswirtschaftspläne, aufgestellt. (Planung) Der 1. F. galt für die Jahre 1951 bis 1955. Sein allgemeines Hauptziel war die Verdoppelung der Industrieproduktion gegenüber 1950 bei gleichzeitiger…

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Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) (1959)

Siehe auch: Sowjetische Aktiengesellschaften: 1954 Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG): 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Jahre 1946 in der SBZ gegründete sowjetische Staatskonzerne, denen die nach dem SMAD-Befehl Nr. 167 beschlagnahmten deutschen Industriebetriebe angegliedert wurden. Ursprünglich gab es in der SBZ etwa 25 SAG mit 213 Einzelbetrieben. Durch die Konzentration nach Produktionsgruppen wurden bis Ende 1951 etwa die Hälfte der SAG als selbständige Organisationen aufgelöst, die SAG-Betriebe den noch verbleibenden SAG angeschlossen. Nach dem Stande von Ende April 1952 gab es folgende SAG in der Sowjetzone: Die SAG hatten mit ihren Betrieben in den Jahren 1946–1953 in der Wirtschaft der SBZ den beherrschenden Einfluß. In einer Anzahl von Industriezweigen hatten die SAG sogar Monopolstellungen. In den Jahren seit der Übernahme der deutschen Werke als SAG-Betriebe waren die Produktionswerte der Betriebe stetig gewachsen. Sie betrugen: Nach den Planzahlen des Jahres 1951 betrug der Produktionswert aller SAG-B. 32 v. H. der gesamten Industrieproduktion in der SBZ. Für 1952 bis Ende 1953, dem Zeitpunkt der „Rückgabe“ der SAG-Betriebe in deutsche Verwaltung, liegen keine genauen Zahlen vor. Es darf als sicher angenommen werden, daß die Produktionswerte dieser 2 Jahre trotz der vorher bereits durchgeführten teilweisen Betriebsrückgaben nur wenig unter den Zahlen von 1951 liegen. Die Nettogewinne der SAG-Betriebe (außer Uranbergbau) in den Jahren 1946–1953 werden auf etwa 3½ Mrd. Mark geschätzt. Die „Rückgabe“ in deutsche Verwaltung am 31. 12. 1953 war praktisch ein Rückkauf durch die Sowjetzonenregierung; der Kaufpreis hat mindestens 3,5 Mrd. Mark betragen. — Über alle diese Entnahmen der SU aus den SAG-Betrieben liegen weder von sowjetischer noch von sowjetzonaler Seite irgendwelche Abrechnungen vor. Die Beschlagnahme und Nutzung der deutschen Betriebe durch die Sowjets ist eines der trübsten Kapitel der sowjetischen Besatzungspolitik. (Reparationen) Literaturangaben *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 325 Sowjetblock A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische Handelsgesellschaften

Siehe auch: Sowjetische Aktiengesellschaften: 1954 Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG): 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Jahre 1946 in der SBZ gegründete sowjetische Staatskonzerne, denen die nach dem SMAD-Befehl Nr. 167 beschlagnahmten deutschen Industriebetriebe angegliedert wurden. Ursprünglich gab es in der SBZ etwa 25 SAG mit 213 Einzelbetrieben. Durch die Konzentration nach Produktionsgruppen wurden bis Ende 1951 etwa die Hälfte der SAG als…

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Jugendförderungsplan (1959)

Siehe auch: Jugendförderungsplan: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Jugendförderungspläne: 1975 1979 Wird Anfang jeden Jahres neu festgelegt in Ausführung des am 8. 2. 1950 erlassenen „Gesetzes über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei port und Erholung“. Die jährliche Rahmenverordnung der Regierung, die auch die Finanzierung des J. [S. 163]ordnet, wird im einzelnen ergänzt durch Aufstellung je eines örtlichen J. in den Betrieben, Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, Städten und Gemeinden; daran wirken neben der SED die FDJ und andere Massenorganisationen mit. „Besonderer Wert wird“, wie die amtlichen „Presse-Informationen“ v. 12. 5. 1958 feststellen, „darauf gelegt, in die Pläne aufzunehmen, wie die Jugend durch gute Taten den Aufbau es Sozialismus unterstützt, während in den Jahren vorher oft nur einseitig festgehalten war, was zur Förderung der Jugend getan werden kann.“ örtliche Beratungen sollen, so heißt es weiter, „vor allem dazu dienen, die sozialistische Erziehung der Jugendlichen zu verbessern“. Laut „Junge Welt“ v. 4. 4. 1958 führt der J. zu „neuen Jugendbrigaden in unseren sozialistischen Betrieben, dem Abschluß von Brigadeverträgen als Grundlage für die Brigadearbeit und einer Erhöhung der Arbeitsproduktivität“. Er soll den Wettbewerb anspornen und die „Arbeit der FDJ-Kontrollposten in den sozialistischen Betrieben der Industrie und Landwirtschaft als eine Form der Teilnahme der Jugend an der Lenkung und Leitung des Staates“ verstärken. — Der J. dient immer stärker der parteipolitischen Lenkung und Unmündigmachung der Jugend und führt zugleich zu einer verstärkten Ausbeutung zugunsten des Staatskapitalismus. Seit Ausarbeitung des J. für 1959 (17. 12. 1958) wird er örtlich als Teil des Betriebskollektivvertrages abgeschlossen und möglichst mit der Gesamtplanung der Betriebe, Kreise, Städte und Gemeinden verbunden. Er besteht nun aus dem Kompaß der FDJ und aus den Jugendförderungsmaßnahmen der Staats- und Wirtschaftsorgane. Er soll die Jugendlichen auch dazu bringen, „ihre Freizeit nutzbringend zu verwenden“ („Morgen“, 20. 1. 1959), soll sie formen nach den Zehn Geboten der sozialistischen Moral (so Werner Zscheile in „Junge Welt“, 19. 12. 1958). (FDJ-Kontrollposten) Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 162–163 Jugendbrigade der DDR, Hervorragende A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendfragen, Amt für

Siehe auch: Jugendförderungsplan: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Jugendförderungspläne: 1975 1979 Wird Anfang jeden Jahres neu festgelegt in Ausführung des am 8. 2. 1950 erlassenen „Gesetzes über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei port und Erholung“. Die jährliche Rahmenverordnung der Regierung, die auch die Finanzierung des J. [S. 163]ordnet, wird im einzelnen ergänzt durch Aufstellung je eines örtlichen J. in den…

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Strafverfahren (1959)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. ist durch die sowjetzonale StPO vom 2. 10. [S. 352]1952 (GBl. S. 996) neu geregelt worden. Neue Begriffe und Institutionen wurden eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In den Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte auf Anordnung eines staatlichen Organs untergebracht ist (§ 14 Abs. 3). Hierdurch wird es dem SSD möglich, jeden Verhafteten an beliebigem Ort aburteilen zu lassen. Ehegatten und nächste Angehörige der Angeklagten dürfen die Aussage nicht mehr verweigern, wenn sie eine Pflicht zur Anzeige hatten, z. B. bei Staatsverbrechen. Dasselbe gilt für Geistliche, Rechtsanwälte und Ärzte. Sachverständige können vom Angeklagten nicht abgelehnt werden. Private Sachverständige sollen nicht mehr hinzugezogen werden. Das in der Verfassung und im § 74 StPO garantierte Recht auf Verteidigung wird dadurch illusorisch gemacht, daß der Verteidiger in die Gerichtsakten erst nach Zustellung der Anklageschrift Einsicht nehmen und auch dann erst mit dem in Haft befindlichen Beschuldigten sprechen darf. Eine Haftbeschwerde ist nur einmal, und zwar binnen einer Woche nach Erlaß des Haftbefehls, möglich. Am Eröffnungsbeschluß und an anderen außerhalb der Hauptverhandlung zu fällenden Beschlüssen wirken nach § 41 StEG seit dem 1. 2. 1958 auch die Schöffen mit. Die Anklageschrift braucht „bei Vorliegen wichtiger Gründe“ dem Beschuldigten nicht zugestellt, sondern nur zur Kenntnis gebracht zu werden (§ 180 Abs. 2). Damit soll verhindert werden, daß Angeklagte oder Verteidiger in den Besitz politischer Anklageschriften kommen. Das gleiche gilt für die Zustellung von Strafurteilen. Die Beweisaufnahme soll an sich unmittelbar sein. Es dürfen aber Protokolle der Volkspolizei, des SSD, der Staatsanwaltschaft oder eines Richters über frühere Vernehmungen eines Zeugen oder Mitbeschuldigten schon dann als vollgültige Beweismittel in der Hauptverhandlung verlesen werden, „wenn das Erscheinen des Zeugen in der Hauptverhandlung wegen des damit verbundenen Zeitverlustes unzweckmäßig ist“ (§ 207). „Erklärungen des Angeklagten, insbesondere ein Geständnis, die in einem Protokoll über eine frühere Vernehmung enthalten sind, können zum Zwecke des Beweises verlesen werden, soweit es erforderlich ist“ (§ 209). Auf diese Weise erhalten vom SSD erpreßte Geständnisprotokolle volle Beweiskraft. Das Urteil ist während der Beratung schriftlich zu begründen und von allen Richtern zu unterschreiben. Der Angeklagte hat gegen ein Urteil nur noch ein Rechtsmittel, die Berufung. Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft heißt Protest. Die Berufung des Angeklagten kann durch das Berufungsgericht im Beschlußwege als offensichtlich unbegründet verworfen werden, während das bei dem Protest der Staatsanwaltschaft nicht möglich ist. Ein Wiederaufnahmeverfahren, auch zugunsten des Angeklagten, kann nur durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet werden. Gegen rechtskräftige Urteile kann der Generalstaatsanwait oder der Präsident des Obersten Gerichts mit der Kassation vergehen, der Verurteilte kann dagegen ein Kassationsverfahren nicht einleiten. Die Strafvollstreckung ist Angelegenheit der Volkspolizei. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 351–352 Strafregister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafvollstreckung

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. ist durch die sowjetzonale StPO vom 2. 10. [S. 352]1952 (GBl. S. 996) neu geregelt worden. Neue Begriffe und Institutionen wurden eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In den Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der…

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Plankommission, Staatliche (1959)

Siehe auch: Plankommission, Staatliche: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Staatliche Plankommission: 1969 1975 1979 Oberste Planungsinstanz der SBZ. Ihre Verordnungen, Anordnungen und Weisungen haben Gesetzeskraft und sind verbindlich für alle Instanzen einschl. der Betriebe. Vorläufer der jetzigen StP. war die Hauptverwaltg. Wirtschaftsplanung der DWK. Mit der Proklamation der DWK zur „Provisorischen Regierung der DDR“ wurde die Planungsabteilung der DWK in ein selbständiges Ministerium für Planung umgewandelt. Im Zusammenhang mit der Umbildung der Sowjetzonenregierung nach den Volkskammerwahlen vom 15. 10. 1950 wurde das Ministerium aufgelöst und in die StP. umgebildet. Gleichzeitig mit der Reorganisation der „volkseigenen“ Wirtschaft im Jahre 1958 (Volkseigene Industrie) wurde auch die StP. umgebildet und zur alleinigen Planungsinstanz mit erweiterten Vollmachten erklärt. (Vorher hatten die inzwischen aufgelösten Produktionsministerien gewisse Planungsfunktionen; Planung.) Die StP. trifft ihre Entscheidungen unbeeinflußt von nachgeordneten Regierungs- oder Verwaltungsstellen. Sie steht außerhalb jeder Kritik durch sowjetzonale Stellen. Arbeitsweise und Arbeitsunterlagen werden durch ein Geheimhaltungssystem geschützt. Die Pläne der StP. werden vor der Veröffentlichung mit der SU abgestimmt. Damit sichert sich die SU den entscheidenden Einfluß auf die gesamte wirtschaftliche Entwicklung der SBZ (Gosplan). Leiter der StP. ist seit 1952 Leuschner. Im Zusammenhang mit der Reorganisation der Wirtschaft im Jahre 1958 wurden unter der Bezeichnung „Plankommissionen bei den Räten der Kreise“ Verwaltungsstellen eingerichtet, die „einerseits den Räten der Bezirke, andererseits der Staatlichen Plankommission“ unterstehen. Diese Kreisplankommissionen haben keine echten Planungsfunktionen, sondern sind ausführende Organe und für die Realisierung der Pläne im Kreisgebiet verantwortlich. Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 271 Pisnik, Alois A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Planökonomie, Hochschule für

Siehe auch: Plankommission, Staatliche: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Staatliche Plankommission: 1969 1975 1979 Oberste Planungsinstanz der SBZ. Ihre Verordnungen, Anordnungen und Weisungen haben Gesetzeskraft und sind verbindlich für alle Instanzen einschl. der Betriebe. Vorläufer der jetzigen StP. war die Hauptverwaltg. Wirtschaftsplanung der DWK. Mit der Proklamation der DWK zur „Provisorischen Regierung der DDR“ wurde die Planungsabteilung der DWK in ein…

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Preispolitik (1959)

Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Preissystem: 1969 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 1985 Die freie marktmäßige Preisbildung wurde in der SBZ ersetzt durch die autoritäre Preisfestsetzung. Auf Grund des Beschlusses des Ministerrates vom 26. 2. 1953 wurden allgemeine Grundsätze für die P. offiziell festgelegt. Bis dahin hatte man P. und Preisüberwachung der Kriegszeit im wesentlichen fortgeführt, im allgemeinen auf der Preisebene des Jahres 1944 basierend. Für die weiterverarbeitende Industrie und das Handwerk genehmigte man im Einzelfalle höhere Preise. Zahlreiche Konsumgüterpreise wurden durch Verbrauchsteuern sehr wesentlich erhöht. Da ein marktmäßiger Ausgleich der betriebsindividuellen Preiskalkulationen nicht möglich ist, sind erhebliche Subventionen zum Ausgleich der Differenzen, die sich zwischen den zugelassenen Inlandspreisen und den höheren Produktionskosten ergeben, zu leisten. Besondere Subventionen hat der Staatshaushalt zur Herstellung von Exportqualitäten zur Verfügung zu stellen. Weitere Subventionen sind erforderlich bei Import und Export zur Überbrückung der Differenzen gegenüber den Weltmarktpreisen bzw. den festgesetzten Wechselkursen. Die staatliche P., die den marktmäßigen Preismechanismus ersetzen soll, erstreckt sich auf folgende Funktionen: Abstimmung des Lohnfonds mit dem Warenfonds, Lenkung des Konsums in die von der obersten Planungs[S. 277]behörde gewünschte Richtung. Förderung des technischen Fortschritts, Selbstkostensenkung, Beschleunigung der Warenzirkulation, Anreiz zu besserer und vermehrter Produktion. Mittel dazu ist die sog. wirtschaftliche Rechnungsführung im Rahmen des Plankontrollsystems. Eine besondere Rolle spielen dabei die Produktions- und Dienstleistungsabgabe und die sonstigen Verbrauchssteuern. Es wird angestrebt, im Bereich der Produktion „je Produkt und Qualität einheitliche Festpreise“ zu bilden. Ab 1955 wurden generelle Preisneuregelungen in größerem Umfang in Kraft gesetzt. Diese Festpreise dürfen von „volkseigenen“ und ihnen gleichgestellten Betrieben weder unter- noch überschritten werden, während die gleichen Preise für Privatbetriebe lediglich Höchstpreise sind. Um bei der Neufestsetzung von Preisen eine allgemeine Preisbewegung zu verhindern, darf eine Überwälzung von Preiserhöhungen auf die nachfolgenden Wirtschaftsstufen nicht vorgenommen werden. (Industrieabgabepreis, Betriebspreis, Herstellerabgabepreis, Endverbraucherpreis, Meßwerte) Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Bonn (Diss.) 1958. 162 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 276–277 Präsidium des Ministerrates A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Presse, Verband der Deutschen

Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Preissystem: 1969 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 1985 Die freie marktmäßige Preisbildung wurde in der SBZ ersetzt durch die autoritäre Preisfestsetzung. Auf Grund des Beschlusses des Ministerrates vom 26. 2. 1953 wurden allgemeine Grundsätze für die P. offiziell festgelegt. Bis dahin hatte man P. und Preisüberwachung der Kriegszeit im wesentlichen fortgeführt, im allgemeinen auf der Preisebene des…

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Grenzpolizei, Deutsche (1959)

Siehe auch: Grenzpolizei: 1956 1969 1975 1979 Grenzpolizei, Deutsche: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Grenztruppen der DDR: 1985 Grenztruppen der DDR (Deutsche Grenzpolizei): 1979 Kasernierte militärähnliche Polizeitruppe zur Absperrung und Bewachung der Zonengrenzen und der übrigen Grenzlinien der SBZ, zugleich eine Verfügungstruppe. Errichtet am 1. 12. 1946, stark ausgebaut seit Juli 1948, unterstand bis 15. 5. 1952 dem Ministerium des Inneren, dann dem MfS bis 27. 6. 1953. Nach anschließender Unterstellung unter das Ministerium des Inneren ging die GP. im Mai 1955 wieder an das SfS über, das seit November 1955 wieder zum MfS erhoben wurde. Seit 1. 2. 1955 erhielt die GP., da die sowjetische Besatzungsmacht offiziell darauf verzichtete, „die alleinige Bewachung und Kontrolle an den Staatsgrenzen der DDR und am Außenring von Groß-Berlin“. Im Nov. 1957 gab die GP. die eigentliche Personen- und Warenkontrolle an den Grenzen an das Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs ab. Die GP. untersteht seit 15. 2. 1957 nicht mehr dem MfS, sondern dem Ministerium des Inneren, doch berührt dies nicht ihr Wesen als militärähnliche Verfügungstruppe. Sie ist gegliedert in 25 mot. Bereitschaften (= Regimenter), diese in 3 bis 4 Abteilungen (= Bataillone), die wieder in meist 4 Kompanien zerfallen. Diese Einheiten, die mittelschwere [S. 132]Begleitwaffen besitzen, haben den Kampfwert motorisierter Infanterie. Seit Antang 1958 stellt die GP. auch schwere Abteilungen (d. h. Bataillone mit 3 Komp. Sturmgeschützen und 1 Komp. Schützenpanzerwagen) auf. Je 2–5 Bereitschaften der GP. sind zu Brigaden (bis 1957 auch als Abschnittsverwaltungen bezeichnet) zusammengefaßt, die Divisionen darstellen. Bei den Brigaden werden allmählich schwere Abt. errichtet. Für Ausbildungszwecke haben die Brigaden je 1 Ausb.-Abt. (auch als Res-Abt. bezeichnet). 4 der insgesamt 7 Brigaden stehen mit 15 Regimentern an der westlichen Zonengrenze (eigentlich Demarkationslinie), die seit Nov. 1957 amtlich nur noch Staatsgrenze West der „DDR“ heißt: Perleberg, Magdeburg, Erfurt, Rudolstadt (früher Dittrichshütte). Im Ring um Berlin steht die Brigade Groß Glienicke (b. Potsdam); an der Ostseeküste die Brigade Rostock, die auch Küstenwachschiffe und Schnellboote hat, die dem Abt.-Stab See unterstehen. Die „Staatsgrenzen“ zur Tschechoslowakei und zu Polen (Oder-Neiße-Linie) sichern mit je 2 Bereitschaften die Brigaden Chemnitz (Karl-Marx-Stadt) und Frankfurt/Oder. Die GP. hat eine Offizierschule in Glöwen (Kr. Perleberg) und 5 andere Lehranstalten. Auf ihrer Schule für Polit-Offiziere in Groß Glienicke werden auch die Polit-Offiziere der Bereitschaftspolizei und der Trapo ausgebildet. Die Einheiten der GP. verfügen über „Aufklärungsgruppen“, d. h. Agenten für politische Überwachungs- und Geheimaufgaben. Als halbaktive Auffüllungsmannschaften für Ernstfälle und z. T. als Spitzel sind mit der GP. etwa 8.000 Grenzpolizeihelfer verbunden. Ausbildung und Dienst der GP. sind überwiegend nicht polizeilich, sondern militärisch. Die parteipolitische Schulung entspricht der der Nationalen ➝Volksarmee, kaderpolitisch wird die politische Zuverlässigkeit unablässig überprüft. Die GP. als Truppe wird von sowjetischen Grenztruppen und -Offizieren sorgfältig beraten und überwacht. Wie die Grenztruppen der SU ist die GP. eine Truppe, die zunächst im Grenzbereich militärische Aufgaben zu erfüllen hat, zugleich aber neben und mit der Armee sofort einsetzbar ist. Auch ist sie als innere Truppe gegen Volkserhebungen gedacht. Uniform: seit Okt. 1952 olivbraun nach sowjetischem Muster, mit grünen Kragenspiegeln. Sie hat nicht Polizei-, sondern Militärdienstgrade. Stärke: rund 48.000 Mann; unter Einrechnung der 8.000 Grenzpolizeihelfer sogar rund 56.000. Durch Ausbau der Bereitsch. und Ausstattung der Brigaden mit schweren Abt. und Ausb.-Abt. ist die GP zahlenmäßig weiter beträchtlich gewachsen. Chef des Kommandos der Deutschen GP. (in Pätz bei Königs Wusterhausen) ist Generalmajor Ludwig. (Militärpolitik) Literaturangaben Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BB) 1958. 174 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 131–132 Grenzgänger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenzpolizeihelfer

Siehe auch: Grenzpolizei: 1956 1969 1975 1979 Grenzpolizei, Deutsche: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Grenztruppen der DDR: 1985 Grenztruppen der DDR (Deutsche Grenzpolizei): 1979 Kasernierte militärähnliche Polizeitruppe zur Absperrung und Bewachung der Zonengrenzen und der übrigen Grenzlinien der SBZ, zugleich eine Verfügungstruppe. Errichtet am 1. 12. 1946, stark ausgebaut seit Juli 1948, unterstand bis 15. 5. 1952 dem Ministerium des Inneren, dann dem MfS bis 27. 6. 1953.…

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Wohnungsbau (1959)

Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1960 1962 1963 Der W. ist in der SBZ seit Kriegsende zugunsten der Errichtung der Industrie- und militärischen Bauten vernachlässigt worden, obwohl erhebliche Kriegsschäden an Wohnungen entstanden waren. In den Jahren 1951 bis 1955 erreichte der W. unter Berücksichtigung der geringeren Bevölkerungszahl nur etwa ein Viertel des W. in der BRD. 1956 und 1957 wurden in der BRD 1,1 Mill. Wohnungen neu bezogen, die SBZ meldete für diese zwei Jahre einen Zugang an neuen und instandgesetzten Wohnungen von rund 95.000. Auch das entsprach einer um drei Viertel niedrigeren Wohnungsbautätigkeit in der SBZ. 1958 wurden in der BRD 593.000 neue Wohnungen bezogen, in der SBZ einschl. Instandsetzungen 63.450. Die SBZ erreichte also nur 32 v. H. des Wohnungsbaus in der BRD. Hierbei ist noch nicht berücksichtigt, daß die Durchschnittsgröße der Neuzugänge in der BRD 67 qm gegenüber nur 59 qm Wohnfläche in der SBZ betrug. Das SED-Regime verkündet neuerdings es wolle sich nunmehr intensiv dem W. zuwenden, obwohl die unverminderte Mangelsituation bei Baustoffen, Baumaschinen und Baufacharbeitern allgemein bekannt ist. Diese Verlautbarungen, wonach ab 1960 jährlich 100.000 Wohnungen gebaut werden sollen, sind als Propaganda zu werten. Ab Anfang 1958 sind die „örtlichen Staatsorgane“ für den W. [S. 404]allein zuständig. Aus dem Staatshaushalt werden für den W. weniger Mittel bereitgestellt. Die Finanzierung soll überwiegend durch „Obligationen“ erfolgen, die von der Bevölkerung zu erwerben sind. Rückzahlung ist frühestens nach 19 Jahren möglich, der Zinssatz beträgt 4 v. H. Der Erwerb von Obligationen durch die Bevölkerung ist trotz intensiver Propaganda in den Betrieben recht gering. Im Jahre 1958 übernahm die Bevölkerung nur 8 v. H. der aufgelegten Obligationen, überwiegend werden diese durch die Sparkassen, die Deutsche ➝Versicherungsanstalt und z. T. durch die VdgB übernommen. Weitere Finanzquellen für den W. sind die Lottoeinnahmen (Lotto), Leistungen der Bevölkerung im Nationalen Aufbauwerk und „Einsparungen der örtlichen Volksvertretungen“, wobei gänzlich unklar ist, was unter letzterem zu verstehen ist. Der Rückzug der zentralen Verwaltungsstellen aus der Verantwortung für den W. zeigt, daß auch in Zukunft nicht ernsthaft an eine nachdrückliche Förderung des W. gedacht ist. Literaturangaben Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 403–404 WMW-Export A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wohnungswirtschaft

Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1960 1962 1963 Der W. ist in der SBZ seit Kriegsende zugunsten der Errichtung der Industrie- und militärischen Bauten vernachlässigt worden, obwohl erhebliche Kriegsschäden an Wohnungen entstanden waren. In den Jahren 1951 bis 1955 erreichte der W. unter Berücksichtigung der geringeren Bevölkerungszahl nur etwa ein Viertel des W.…

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Bibliotheken (1959)

Siehe auch: Bibliotheken: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bibliothekswesen: 1953 1954 1956 1958 1. Wissenschaftliche A. Die wissenschaftlichen Allgemein-B. (an der Spitze die Deutsche Bücherei in Leipzig und die Deutsche — früher Preußische — Staatsbibliothek in Berlin, ferner die Landes-B. in Dresden, Halle, Potsdam, Schwerin und Weimar, die Universitäts-B. in Berlin, Greifswald, Halle, Jena und Rostock und die einstige Landes-B, Gotha als Zentralstelle für wissenschaftliche Altbestände) unterstehen dem Staatssekretariat für das Hochschulwesen, die wissenschaftlichen Fach-B. (der Fachhochschulen, Institute, Akademien, Verwaltungsorgane, Gerichte und Betriebe) den Unterhaltsträgern der betreffenden Institutionen. Dem Staatssekretariat steht ein Beirat für das B.-wesen zur Seite. Die Regierungs-B. sind in einem Arbeitsausschuß zusammengeschlossen, die kleineren wissenschaftlichen B. sollen durch die Landes-B. koordiniert werden, und ein Zusammenschluß aller wissenschaftlicher B. wird erstrebt, scheitert aber offenbar an den unterschiedlichen Kompetenzen. Wie von allen B. wird auch von den wissenschaftlichen Bevorzugung des Fachgebietes „Wissenschaftlicher Sozialismus“, Ausschaltung „antimarxistischer“ Literatur und vor allem „parteiliche“ Arbeit der Bibliothekare gefordert, und das B.-wesen der SBZ hat sich daher, obschon durch den Leihverkehr und gewisse Katalogarbeiten noch mit dem der Bundesrepublik verbunden, weitgehend von der gemeinsamen Basis gelöst. Westdeutsche und ausländische Literatur wird im Rahmen zugeteilter Kontingente durch die Leipziger Kommissions- und Buchhandelsgesellschaft (LKG) beschafft. Zentrale für den internationalen Leihverkehr ist die Benutzungsabteilung der Deutschen Staatsbibliothek. Die Deutsche Bücherei, die zwar zentrale B. des Buchhandels ist, aber vom Staatssekretariat für das Hochschulwesen getragen wird, gibt eine „Nationalbibliographie“ in zwei Reihen und die Jahresverzeichnisse des deutschen Schrifttums und der deutschen Hochschulschriften heraus. Für die Ausbildung der Bibliothekare des höheren Dienstes gibt es an der Humboldt-Universität ein Institut für Bibliothekswissenschaft, für die mittlere Laufbahn eine zentrale Ausbildungsstätte an der Deutschen Bücherei; Bibliothekstechniker oder -helfer werden mit gutem Erfolg (nach Facharbeiterausbildung) an den B. selbst oder in Spezialkursen ausgebildet. 2. Allgemeinbildende B. Stärker noch als die wissenschaftlichen unterliegen die allgemeinbildenden B. der ideologischen Ausrichtung von Partei und Staat; zu ihnen zählen die Allgemeinen öffentlichen B. (AÖB, Volksbüchereien), die Werk-, Betriebs-, Heim- und Anstalt-B., die der FDGB unterhält, die B. der MTS, die Schüler- und Kinder-B. der „demokratischen Massenorganisationen“. Zentral gesteuert werden diese B. durch das Ministerium für Kultur, Hauptabt. Kulturelle Massenarbeit; Bezirks-B. leiten die Kreis-B., diese wiederum die AÖB und die Gewerkschafts-B. an, und zwar nach Materialien, die das 1946 gegründete Zentralinstitut für Bibliothekswesen bereitstellt. Die Ausbildung der Bibliothekare erfolgt auf der Fachschule für Bibliothekare „Erich Weinert“ in Leipzig. Sonderausbildungslehrgänge finden seit 1958 nicht mehr statt, alle Bibliothekare müssen künftig die Fachschule besucht haben. Als Instrument der politischen Bewußtseinsbildung genießen die allgemeinbildenden B. intensive Förderung. 1957 gab es 1.163 hauptberuflich und 9.263 nebenberuflich geleitete AÖB, ferner 688 „Bibliothekseinrichtungen“ für Kinder; 1958 wird die Zahl der allgemeinbildenden B. in weitestem Sinne mit 15.793 angegeben, der Buchbestand mit 2,7 Mill. Bänden, die [S. 64]Zahl der Entleihungen mit 10 Mill. Weder der Bestand noch die Veranstaltungen der B. berücksichtigen aber (von den Fachbüchern abgesehen) die Wünsche und Bedürfnisse der Leserschaft; Literatur des Westens ist so gut wie unzugänglich, während die des sozialistischen Realismus, vor allem auch in Übersetzungen aus dem Russischen, dem Publikum aufgedrängt wird. (Kulturpolitik, Literatur, Verlagswesen, Buchhandel, Leihbüchereien) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 63–64 BHZ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bildende Kunst

Siehe auch: Bibliotheken: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bibliothekswesen: 1953 1954 1956 1958 1. Wissenschaftliche A. Die wissenschaftlichen Allgemein-B. (an der Spitze die Deutsche Bücherei in Leipzig und die Deutsche — früher Preußische — Staatsbibliothek in Berlin, ferner die Landes-B. in Dresden, Halle, Potsdam, Schwerin und Weimar, die Universitäts-B. in Berlin, Greifswald, Halle, Jena und Rostock und die einstige Landes-B, Gotha als Zentralstelle für…

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Kreis (1959)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unselbständige gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der DDR; gegenwärtig umfaßt die SBZ in 14 Bezirken 215 Kreise (192 Land- und 23 Stadtkreise). Im Art. 139, 142 der Verfassung wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden das Recht der kommunalen ➝Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch mit der Herausbildung des zentralistischen Einheitsstaates immer mehr eingeschränkt und im Zuge der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach dem Gesetz „über die örtlichen Staatsorgane“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) sind auch die Organe der K. nur noch „örtliche Organe der Staatsmacht“. Träger von Rechten ist nicht mehr der K. (Stadt- oder Landkreis), der daher auch nicht mehr als Gebietskörperschaft anzusehen ist, sondern die im K. bestehende Dienststelle der staatlichen Verwaltung (staatliche Unterbehörde), der Rat des K. (Rat der Stadt). Dieser ist Haushalts[S. 192]organisation, als solche juristische Person und Verwalter von „Volkseigentum“. Organe der Staatsgewalt im K. sind in: 1. Landkreisen: a) Kreistag: Durch Scheinwahlen nach einer Einheitsliste gebildete örtliche Volksvertretung onne ständigen Vorsitzenden, die je nach der Einwohnerzahl des K. 45 bis 120 Abgeordnete hat. Unter absoluter Bindung an die Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse der Volkskammer und an die Beschlüsse der Zentralregierung sowie an die Beschlüsse der höheren örtlichen Volksvertretungen haben die Kreistage „den Aufbau des Sozialismus in ihrem Zuständigkeitsbereich“ zu leiten. Die Beschlüsse der Kreistage können vom Rat des Bezirkes ausgesetzt und vom Bezirkstag aufgehoben werden. Zur einheitlichen Ausrichtung und Anleitung auch der Kreistage besteht bei der Volkskammer ein „Ständiger Ausschuß für die örtlichen Volksvertretungen“. Organe des Kreistages sind die Ständigen Kommissionen mit den Aktivs. b) Rat des Kreises: Doppelt unterstellte untere staatliche Verwaltungsstelle (örtlicher Rat), die fiktiv auch den Charakter eines „vollziehend-verfügenden“ Organs des Kreistages hat. Der Rat besteht aus dem Vors., dem 1. Stellv. des Vors., der jetzt — an Stelle des Sekretärs — Dezernent für die innere Verwaltung ist, dem Stellv. des Vors., der zugleich Vors. der Plankommission im K. ist, bis zu 3 weiteren Stellv., dem Sekretär des Rates (alle hauptamtlich) und 7–10 weiteren (zumeist ehrenamtlich tätigen) Mitgliedern. Diese werden sämtlich durch den Kreistag gewählt und abberufen. Die K.-Verwaltung ist in Fachabteilungen gegliedert, für die je ein Stellv. verantwortlich ist. Die Plankommission im K. ist zugleich Organ des Wirtschaftsrates des Bezirkes und des Rates des K. Auch die Fachabteilungsleiter müssen durch den Kreistag bestätigt werden. Die Tätigkeit des Rates ist vom Kreistag zu überwachen; gleichzeitig unterliegen die Räte der Weisungs- und Aufsichtsbefugnis des Rates des Bezirkes. Beim Ministerium des Innern besteht ein besonderes Staatssekretariat „zur Anleitung der örtlichen Räte“. 2. Stadtkreisen: a) Stadtverordnetenversammlung: örtliche Volksvertretung, wie der Kreistag, für die je nach der Einwohnerzahl der Stadtkreise 45 bis 200 Abgeordnete bestellt werden können. b) Rat der Stadt: Doppelt unterstellte untere staatliche Verwaltungsstelle, wie der Rat des K., dessen Vors. jedoch die Dienstbezeichnung Oberbürgermeister und dessen Stellvertreter die Dienstbezeichnung Stadtrat führen. Der Rat der Stadt besteht aus dem Vors., dem 1. Stellv., dem Stellv., der zugleich Vors. der Plankommission ist, bis zu 5 weiteren Stellv., dem Sekretär (alle hauptamtlich) und bis zu 10 weiteren (zumeist ehrenamtlich tätigen) Mitgliedern. Auch für die Stadtverwaltung gilt das beim Rat des K. Gesagte. Die Großstädte sind in Stadtbezirke mit Stadtbezirksversammlungen als unterste örtliche Volksvertretung bzw. unterste staatliche Verwaltungsbehörde unterteilt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 191–192 Kreditwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kreisforstamt

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unselbständige gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der DDR; gegenwärtig umfaßt die SBZ in 14 Bezirken 215 Kreise (192 Land- und 23 Stadtkreise). Im Art. 139, 142 der Verfassung wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden das Recht der kommunalen ➝Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch mit der Herausbildung des zentralistischen Einheitsstaates immer mehr eingeschränkt und im Zuge der…

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Eisen- und Stahlerzeugung (1959)

Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1956 1958 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das Gebiet der SBZ besitzt keine ausreichenden Grundstoffvorkommen für eine die Industrie voll versorgende E.- u. S. Die Eisenerzvorkommen in Thüringen und [S. 91]Sachsen-Anhalt können wegen des geringen Eisengehaltes den Bedarf nicht decken. Auch der Mangel an Steinkohlenkoks zur Verhüttung hemmte eine weitergehende Entwicklung. Bei einem Anteil der Industrieerzeugung des Gebietes der SBZ an der deutschen Industrieproduktion im Umfange von etwa einem Drittel betrug 1938 die E.- u. S. im Gebiet der SBZ nur etwa 7 v. H., wobei zu berücksichtigen ist, daß die deutsche eisenverarbeitende Industrie hier besonders stark vertreten war. Die eisenschaffende Industrie der SBZ hatte nur geringe Einbußen durch Kriegsschäden zu verzeichnen. Um so umfangreicher waren die Demontage-Verluste; sie betrugen: Die Gießereiindustrie erlitt geringere Verluste, weil die größten und modernsten Betriebe von den Sowjets als SAG-Betriebe beschlagnahmt wurden. Der Wiederaufbau gelang überraschend kurzfristig, z. T. gefördert durch legale und illegale Lieferungen von Stahl- und Walzwerkseinrichtungen aus der Bundesrepublik. Trotz der Schwierigkeiten in der Grundstoffversorgung konnte die Roheisen-, Rohstahl- und Walzstahlerzeugung der SBZ seit Kriegsende durch Wiederaufbau und Erstellung neuer Anlagen über den Vorkriegsstand hinaus gesteigert werden. Der Aus- und Aufbau von Hütten- und Walzwerken gehörte zu den Schwerpunktvorhaben des 1. Fünfjahrplanes. Wesentliche Zahlen: Diese Entwicklung wurde ermöglicht insbesondere durch den Aufbau neuer Eisen- und Stahlwerke des Eisenhüttenkombinats bei Fürstenberg/Oder, der Eisenwerke West in Calbe/Saale. des Stahlwerks Brandenburg und des Edelstahlwerks Döhlen. Die Kapazität der Hütten- und Walzwerke liegt jedoch weit unter dem Bedarf der metallverarbeitenden Industrien der SBZ. Noch immer müssen etwa 60 v. H. des Eisen- und Stahlbedarfs in Form von Erzen, Schrott, Roheisen oder Walzstahl importiert werden. Im laufenden 2. Fünfjahrplan soll die E.- u. S. nicht durch Neubau von Kapazitäten erhöht werden. Der steigende Bedarf der Verarbeitungsindustrien soll durch erhöhte Importe abgedeckt werden. Für die Stahlerzeugung sollen ab 1958 einige neue Kapazitäten gebaut werden. Auch neue Walzwerksanlagen sollen in Gang kommen. Es ist geplant, den Walzstahlverbrauch je Kopf der Bevölkerung bis 1965 über den Stand in der BRD hinaus zu erhöhen. Literaturangaben *: Die eisenschaffende Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 2., erw. Fassung. 47 S. m. 9 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 90–91 Eisenbahner der DDR, Verdienter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eisler, Gerhart

Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1956 1958 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das Gebiet der SBZ besitzt keine ausreichenden Grundstoffvorkommen für eine die Industrie voll versorgende E.- u. S. Die Eisenerzvorkommen in Thüringen und [S. 91]Sachsen-Anhalt können wegen des geringen Eisengehaltes den Bedarf nicht decken. Auch der Mangel an Steinkohlenkoks zur Verhüttung hemmte eine weitergehende Entwicklung. Bei einem Anteil der…

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Arbeit und Löhne, Komitee für (1959)

Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1960 1962 1963 1965 1969 Kommission für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Nach Auflösung des Ministeriums für Arbeit und Berufsausbildung bei der Reform der Wirtschaftsverwaltung im Febr. 1958 wurde als Organ des Ministerrates das K. f. A. u. L. gebildet. Es setzt sich zusammen aus leitenden Funktionären der wichtigsten Wirtschaftszweige und der Gewerkschaften, die vom Ministerpräsidenten berufen werden. Der Vors. ist Mitgl. der Staatlichen ➝Plankommission. Das K. f. A. u. L. hat die Aufgaben des ehemaligen Ministeriums für Arbeit und Berufsausbildung auf den Gebieten der Arbeitspolitik, insbesondere zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur Arbeitskräftelenkung, der Vorbereitung der Gesetzgebung und auf dem Gebiete des Arbeitsrechtes und des Rechts der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten und der Koordinierung der wissenschaftlichen Forschungsarbeit auf dem Gebiete der Arbeitsökonomik und des Arbeitsschutzes übernommen. Für die Berufsausbildung wurde das Ministerium für Volksbildung zuständig, für die Sozialfürsorge das Ministerium für Gesundheitswesen. Die Kontrolle über den betrieblichen Arbeitsschutz ist auf den FDGB übergegangen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 21 Arbeit und Berufsausbildung, Abteilung für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeit und Löhne, Kommission für

Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1960 1962 1963 1965 1969 Kommission für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Nach Auflösung des Ministeriums für Arbeit und Berufsausbildung bei der Reform der Wirtschaftsverwaltung im Febr. 1958 wurde als Organ…

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Kriegsverbrecherprozesse (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der sowjetischen Konzentrationslager in der SBZ wurden ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil in die SU deportiert und etwa 3.500 Personen der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine Strafkammern statt. Als Richter amtierten besonders ausgewählte und linientreue SED-Volksrichter aus der ganzen Zone. Das gleiche war bei den Staatsanwälten und dem sonstigen Personal der Fall. Grundlage zur Verurteilung bildete in der Regel die Übersetzung eines in russischer Sprache abgefaßten Protokolls, welches meist nicht ganz eine Seite füllte und die angeblich von dem Beschuldigten begangenen Straftaten erwähnte. Im Ermittlungsverfahren in Waldheim wurden die Beschuldigten durch besonders geschulte Polizeikräfte noch einmal vernommen und mußten einen Lebenslauf und eine Vermögenserklärung abgeben. Auf diese Unterlagen stützte sich die Anklage der Staatsanwaltschaft. Die Anklageschrift durfte von den Angeklagten durchgelesen, mußte dann wieder abgegeben werden. Verteidiger wurden nicht zugelassen, desgleichen keine Zeugen. Am Schluß der gesamten Aktion, die unter Leitung von Dr. Hildegard Heinze und vier anderen SED-Funktionären stand, wurden etwa 10 öffentliche Prozesse gegen Angeklagte durchgeführt, denen wirklich Straftaten vorgeworfen werden konnten. In allen anderen Verfahren in Waldheim war die Öffentlichkeit ausgeschlossen (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Von 38 Todesurteilen wurden in der Nacht zum 4. 11. 1950 32 vollstreckt (Todesstrafe). Im übrigen wurden Strafen zwischen 6 Jahren Gefängnis und lebenslänglichem Zuchthaus verhängt. Nach der Verurteilung erhielten die Angehörigen der Verurteilten nach teilweise über 5 Jahren das erste Lebenszeichen von den Inhaftierten. Seitdem wurde es den Verurteilten gestattet, monatlich einen Brief von 15 Zeilen zu schreiben und zu empfangen sowie [S. 194]in längeren unregelmäßigen Abständen ein Lebensmittelpaket mit genau vorgeschriebenem Inhalt zu erhalten. Im Herbst 1952 wurde, unter dem Druck der öffentlichen Meinung der freien Welt, ein Teil der Verurteilten vor Ablauf der Strafzeit entlassen. Weitere vorzeitige Haftentlassungen erfolgten im Juli 1954 und im Jahre 1956, so daß jetzt fast alle Waldheim-Verurteilten die Freiheit zurückerlangt haben. Das West-Berliner Kammergericht hat in einem nach § 15 des „Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen“ durch geführten überprüfungsverfahren erkannt, daß die Waldheim-Urteile wegen der im Verfahren und bei der Urteilsfindung festzustellenden Rechtsverletzungen schlechthin als nichtig, also als Nicht-Urteile angesehen werden müssen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 193–194 Kriegsopferversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kriminalität

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der sowjetischen Konzentrationslager in der SBZ wurden ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil in die SU deportiert und etwa 3.500 Personen der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine Strafkammern statt. Als…

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Bedingte Strafaussetzung (1959)

Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Vorzeitige Entlassung aus der Strafhaft ist nicht nur durch einen Gnadenerweis (Gnadenrecht) möglich, sondern auch im Wege der BS. nach § 346 StPO. Danach kann die Vollstreckung der Freiheitsentziehung mit dem Ziel des Straferlasses ausgesetzt werden, wenn „a) das Vorleben und die Persönlichkeit des Täters sowie die Umstände des Verbrechens dies [S. 51]rechtfertigen und b) zu erwarten ist, daß der Verurteilte während einer Bewährungsfrist sich so verantwortungsbewußt verhält, daß auch für die Zukunft mit einer gewissenhaften Erfüllung seiner Pflichten als Bürger der Deutschen Demokratischen Republik gerechnet werden kann“. BS. bei einer mehr als sechs Jahre Freiheitsentzug betragenden Strafe darf allerdings erst dann erfolgen, wenn mindestens die Hälfte der Strafe verbüßt ist. Hinsichtlich der Anwendung des § 346 hatte das Oberste Gericht eine besondere Richtlinie (Nr. 1 vom 29. 4. 1953; ZBl. S. 220) erlassen. Diese Richtlinie wurde nach der Abkehr vom Stalinismus als „nicht mehr den Erfordernissen unserer gesellschaftlichen Entwicklung“ gemäß bezeichnet und durch Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts vom 30. 4. 1956 aufgehoben („Neue Justiz“ 1956, S. 263). Seitdem wendeten die Strafgerichte § 346 StPO vielfach im Sinne der bedingten Verurteilung an, indem sie BS. gleich bei Verkündung des Urteils gewährten. Mit Erlaß des Strafrechtsergänzungsgesetzes und der dadurch am I 2. 1958 neu eingeführten Strafart bedingte Verurteilung wurde § 346 StPO auf seine ursprüngliche Bedeutung zurückgeführt. Am Beschluß über die Gewährung oder den Widerruf der BS. wirken jetzt auch Schöffen mit. Entscheidend dafür, ob BS gewährt wird oder nicht, ist die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft. Gegen den Willen der Staatsanwaltschaft werden, wie die Praxis zeigt, Beschlüsse auf bedingte Strafaussetzung nicht erlassen. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 50–51 Bechler, Bernhard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bedingte Verurteilung

Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Vorzeitige Entlassung aus der Strafhaft ist nicht nur durch einen Gnadenerweis (Gnadenrecht) möglich, sondern auch im Wege der BS. nach § 346 StPO. Danach kann die Vollstreckung der Freiheitsentziehung mit dem Ziel des Straferlasses ausgesetzt werden, wenn „a) das Vorleben und die Persönlichkeit des Täters sowie die Umstände des Verbrechens dies [S. 51]rechtfertigen und b) zu erwarten ist, daß der Verurteilte während einer…

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Gerichtsverfassung (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die G. blieb in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich der Gerichtsorganisation zunächst in der herkömmlichen Weise geregelt: ein Oberstes Gericht für die SBZ fehlte bis zum Jahre 1949 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichtsorganisation der durch die sog. Verwaltungsreform geschaffenen Bezirks- und Kreiseinteilung angeglichen und zugleich das Rechtsmittel der Revision beseitigt. Mit dem am 15. 10. 1952 in Kraft ge[S. 123]tretenen „Gesetz über die Verfassung der Gerichte der DDR (Gerichtsverfassungsgesetz)“ (GVG) vom 1. 10. 1952 (GBl. S. 985) wurde das seit 1879 in Deutschland geltende Gerichtsverfassungsgesetz außer Kraft gesetzt. Durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 1. 10. 1959 und durch das Gesetz über die Wahl der Richter vom gleichen Tage wurde das GVG in einigen Bestimmungen entscheidend verändert. „Die Gerichte sind Organe der einheitlichen volksdemokratischen Staatsmacht“ (§ 1 GVG). „Die Gerichte tragen durch ihre Tätigkeit dazu bei, daß in ihrem Bereich die staatlichen Aufgaben erfolgreich gelöst, insbesondere die Volkswirtschaftspläne erfüllt werden“ (§ 2, Abs. 2 GVG). Die Rechtsprechung wird ausgeübt durch Kreisgerichte, Bezirksgerichte und das Oberste Gericht und soll „dem Sieg des Sozialismus, der Einheit Deutschlands und dem Frieden“ dienen (§ 2, Abs. 1 Satz 1, GVG). Die Urteile ergehen „im Namen des Volkes“. Die Richter sollen angeblich „in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“ sein (§ 7 GVG und Art. 127 der Verfassung); tatsächlich sind jedoch weder die persönliche noch die sachliche Unabhängigkeit der Richter gewährleistet (Unabhängigkeit der ➝Richter, Schöffen, Instrukteurwesen). Die Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich; die Öffentlichkeit kann jedoch in bestimmten Fällen ausgeschlossen werden. Ausnahmegerichte sind unzulässig; dagegen können Gerichte für bestimmte Sachgebiete (Sondergerichte) errichtet werden. Die Gerichtssprache ist deutsch (in der Lausitz kann in sorbischer Sprache verhandelt werden) (Wenden). Kreisgericht (KrG): In jedem Kreis besteht ein KrG, das von einem Direktor geleitet wird und in Straf- und Zivilkammern gegliedert ist; sie sind mit einem Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen besetzt. Das KrG ist zuständig: a) für alle Strafsachen, in denen nicht die Zuständigkeit eines höheren Gerichtes begründet ist bzw. in denen der Staatsanwalt Anklage vor dem KrG erhebt, und b) für alle Zivilsachen, soweit nicht „eine Partei Träger gesellschaftlichen Eigentums ist und der Streitwert 3.000 DM Ost übersteigt“. — Bei jedem KrG besteht eine Rechtsauskunftsstelle zur Beratung der Bevölkerung und ist mindestens ein Gerichtsvollzieher angestellt. Bezirksgericht (BG): In jedem Bezirk besteht ein BG, das von einem Direktor geleitet wird und in Straf- und Zivilsenate gegliedert ist; sie sind in der ersten Instanz mit einem Oberrichter oder Richter als Vorsitzendem und 2 Schöffen, in der zweiten Instanz mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und 2 weiteren Richtern besetzt. Das BG ist zuständig: 1. in erster Instanz a) für Strafsachen, die „Verbrechen gegen die DDR“, Mord oder besonders schwere Wirtschaftsverbrechen zum Gegenstand haben oder in denen der Staatsanwalt wegen ihrer Bedeutung Anklage vor dem BG erhebt, und b) in allen Zivilsachen, die nicht vor das Kreisgericht gehören; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen Entscheidungen der Kreisgerichte in Straf- und Zivilsachen. Oberstes Gericht (OG): Als oberstes Gericht für die SBZ besteht das durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) errichtete OG mit dem Sitz in Ost-Berlin, das von einem Präsidenten und einem Vizepräsidenten geleitet wird und in Straf- und Zivilsenate gegliedert ist; sie sind mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei weiteren Richtern besetzt. Das OG ist zuständig: 1. in erster und letzter Instanz für Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen ihrer Bedeutung Anklage vor dem OG erhebt; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte in Straf- und Zivilsachen und für die Entscheidung über die Berufung in bestimmten Patentsachen; 3. als Kassationsgericht in Straf- und Zivilsachen einschließlich der Arbeitsgerichtssachen. — Das Plenum des OG setzt sich aus sämtlichen Richtern des OG zusammen; für eine Entscheidung ist die Teilnahme von mindestens zwei Dritteln aller Mitglieder des OG erforderlich. Das Plenum ist zuständig, wenn ein Senat des OG bei der Entscheidung einer grundsätzlichen Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senats oder des Plenums abweichen will, und für die Kassation einer Entscheidung des OG. Das Plenum kann in Zusammenhang mit einer Entscheidung Richtlinien mit bindender Wirkung für alle Gerichte erlassen. Auf Antrag des Ministerrates erstattet das Plenum ferner Rechtsgutachten. — Präsident des OG ist seit dessen Errichtung: Dr. h. c. Kurt Schumann (NDPD). Da der Sowjetsektor Berlins nicht zur „DDR“ gehört, besteht dort eine eigene Gerichtsorganisation: Ein Stadtbezirksgericht in jedem der acht Stadtbezirke (Zu[S. 124]ständigkeit wie Kreisgericht), das Stadtgericht (Zuständigkeit wie Bezirksgericht) und als Rechtsmittel und Kassationsinstanz das Kammergericht. Die vom OG erlassenen Richtlinien werden in gleichem Wortlaut wenige Tage später vom Kammergericht für den Bereich der Ost-Berliner Justiz erlassen. Als Gericht erster Instanz in Strafsachen wird das Kammergericht in der Praxis im Gegensatz zum OG nicht tätig. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 122–124 Gerichtskritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gerichtsvollzieher

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die G. blieb in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich der Gerichtsorganisation zunächst in der herkömmlichen Weise geregelt: ein Oberstes Gericht für die SBZ fehlte bis zum Jahre 1949 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichtsorganisation der durch die sog. Verwaltungsreform geschaffenen…

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Medizinisches Personal (1959)

Siehe auch: Medizinisches Personal: 1956 1958 1960 1962 1963 Medizinisches Personal, Mittleres: 1965 1966 Mittlere Medizinische Fachkräfte: 1969 1975 1979 Mittleres Medizinisches Personal: 1965 1966 Analog der schematisch-mehrstufigen Gliederung von Ausbildung und Ausübung in den pädagogischen wurden die medizinischen Berufe nach sowjetischem Muster einheitlich gestaffelt in Medizinisches Hilfspersonal, Mittleres MP. und MP. mit Hochschulbildung. Medizinisches Hilfs-P. wird in praktischer Lehrzeit oder in Kurzkursen ausgebildet (Apothekenhelfer, zahnärztliche Helferin, Zahntechniker u. a.), Mittleres MP. auf Fachschulen in je einjährigen Lehrgängen mit je einjährigem Praktikum: in der Unterstufe für die elementare Arbeit (Krankenschwester, Heilgymnastin für Orthopädie, Laborassistentin, Hebamme u. a.), darauf aufbauend Mittelstufe (Leitende Stationsschwester, Heilgymnastin für Innere Medizin und Gynäkologie, Bakteriologische Assistentin u. a.), darauf aufbauend Oberstufe für leitende Kräfte (Oberin, Institutsleiterin), Lehrkräfte an den Fachschulen und Arzthelfer, Apothekenassistent (Apotheken), Zahntechnikermeister. Die Oberstufe gibt „Hochschulreife“ für das Studium der Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie. Die früheren (meist kleinen) lizenzierten Schulen der Krankenhäuser und Verbände wurden durch große staatliche Fachschulen für Mittleres MP. ersetzt. Die Einrichtung „Medizinischer Akademien“ (in Dresden, Erfurt und Magdeburg) [S. 233]erscheint entsprechend als Vorstufe der Ablösung der Medizinischen Fakultäten der Universitäten und Umbildung zu Fachhochschulen mit Fakultäten für Allgemeine Medizin, Kinderheilkunde und Hygiene, daneben von selbständigen (Ausbildungs-)Instituten für Zahnmedizin und für Pharmazie nach dem sowjetischen Vorbild. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 232–233 Medizinische Akademien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Meister

Siehe auch: Medizinisches Personal: 1956 1958 1960 1962 1963 Medizinisches Personal, Mittleres: 1965 1966 Mittlere Medizinische Fachkräfte: 1969 1975 1979 Mittleres Medizinisches Personal: 1965 1966 Analog der schematisch-mehrstufigen Gliederung von Ausbildung und Ausübung in den pädagogischen wurden die medizinischen Berufe nach sowjetischem Muster einheitlich gestaffelt in Medizinisches Hilfspersonal, Mittleres MP. und MP. mit Hochschulbildung. Medizinisches Hilfs-P. wird…

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Arbeit und Löhne, Kommission für (1959)

Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1960 1962 1963 1965 1969 Kommission für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 In den VEB bildet die BGL die K. f. A. u. L. Nach der Richtlinie des FDGB sind ihre Aufgaben vor allem: Kontrolle der im Betriebskollektivvertrag eingegangenen Verpflichtungen auf dem Gebiete der Entlohnung, der Ausbildung und Qualifizierung der Arbeitskräfte sowie der Heranbildung von fachlichem Nachwuchs und der richtigen Eingruppierung der Arbeiter und Angestellten in die Lohn- und Gehaltsgruppen. Sie hat weiter Vorschläge für die Erhöhung des Anteils der Leistungslohnarbeiter auf der Grundlage von TAN zur Verbesserung der bestehenden und zur Entwicklung neuer Prämiensysteme (Prämienwesen) zu machen. Ferner hat sie die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Einhaltung des Lohnfonds und des Arbeitskräfte- und Stellenplans zu überwachen und für die sozialistische Arbeitsdisziplin zu „kämpfen“. Die K. f. A. u. L. nimmt demnach nicht die Interessen der Arbeitnehmer wahr, sondern ist ein Instrument zur Durchsetzung der wirtschaftlichen Planziele des sowjetzonalen Regimes. (Arbeitspolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 21 Arbeit und Löhne, Komitee für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiterkomitee

Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1960 1962 1963 1965 1969 Kommission für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 In den VEB bildet die BGL die K. f. A. u. L. Nach der Richtlinie des FDGB sind ihre Aufgaben vor allem: Kontrolle der im…

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Volkseigene Betriebe (VEB) (1959)

Siehe auch: Volkseigene Betriebe: 1956 1958 1975 1979 Volkseigene Betriebe (VEB): 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nach 1945 enteignete und verstaatlichte Betriebe; desgleichen die seitdem neu errichteten Staatsbetriebe. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD noch drei Gruppen gegliedert wurden. Einer „Liste A“ wurden solche Betriebe zugeteilt, die einem Volksentscheid über eine Enteignung unterworfen werden sollten. Ein solcher Volksentscheid fand jedoch nur im Lande Sachsen (Juli 1957) statt. — In eine „Liste B“ waren solche Betriebe aufgenommen worden, die für die Enteignung kein großes Interesse boten (vornehmlich gewerbliche Unternehmen). Sie wurden unter großem propagandistischem Aufwand den Inhabern zurückgegeben. — Die „Liste C“ enthielt schließlich diejenigen Betriebe, die für den Übergang in sowjetisches Eigentum als SAG-Betriebe vorgesehen waren und durch den Befehl 167 vom 5. Juni 1946 „auf Grund der Reparationsansprüche der SU in sowjetisches Eigentum“ übergingen. (Eigentum) Als Rechtsträger der VE-Betriebe waren „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ (VVB), Kreis- und Kommunalbehörden, Genossenschaften und die VdgB vorgesehen. Inzwischen sind organisatorische Veränderungen vorgenommen worden (örtliche Industrie, Direktbetriebe). Nach Aussage des damaligen stellvertretenden Vors. der DWK, Selbmann, in einer Rede vom 4. 7. 1948, wurden insgesamt 9.281 gewerbliche Unternehmungen, darunter zahlreiche kleine und mittlere Handwerks-, Transport- und Handelsunternehmen, enteignet. Bis 1951 waren die VEB unselbständige Filialbetriebe der ihnen vorgeordneten VVB. Zum 1. 1. 1952 wurden die „volkseigenen“ Betriebe, die bis dahin den „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ auch finanziell unterstellt waren, in selbständig wirtschaftende Einheiten umgewandelt. Sie erhielten eigene finanzielle Grundausstattung und einen eigenen Umlaufmittelfonds; sie entrichten seitdem auch selbständig die Abgaben für den Staatshaushalt. (Volkseigene Wirtschaft, Volkseigene Industrie) Literaturangaben Krömer, Eckart: Die Sozialisierung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands als Rechtsproblem. Göttingen 1952, Otto Schwartz. 184 S. Samson, Benvenuto: Planungsrecht und Recht der volkseigenen Betriebe in der sowjetischen Besatzungszone. Frankfurt a. M. 1953, Alfred Metzner. 121 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 377 Volksdemokratie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB)

Siehe auch: Volkseigene Betriebe: 1956 1958 1975 1979 Volkseigene Betriebe (VEB): 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nach 1945 enteignete und verstaatlichte Betriebe; desgleichen die seitdem neu errichteten Staatsbetriebe. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD…

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Erwachsenenbildung (1959)

Siehe auch: Erwachsenenbildung: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Erwachsenenqualifizierung: 1966 1969 1975 1979 Während die E. in Deutschland sich in der Zeit zwischen den Kriegen über die reine Wissensvermittlung der älteren Volksbildung erhoben hatte und als eine den ganzen Menschen und das ganze Volk erfassende Bildungsaufgabe verstanden wurde, war der rasche Wiederaufbau des Volkshochschulwesens in der SBZ nach dem Zusammenbruch von sowjetischen Konzeptionen bestimmt, d. h. einerseits von der alten Arbeiterbildungsparole „Wissen ist Macht“, zum anderen, wenn auch für viele deutsche Mitarbeiter zunächst nicht erkennbar, von der alle Erziehungsbereiche durchdringenden ideologischen Ausrichtung auf die bolschewistische Doktrin (Marxismus-Leninismus, Stalinismus). Von vornherein wurde das Erziehungsmonopol des Staates auch für die E. geltend gemacht und das Volkshochschulwesen damit der Lenkung durch die den Staat mehr und mehr beherrschende kommun. Partei (SED) unterstellt. Nach einer kurzen Periode, in der — wie auf anderen Erziehungsgebieten — der Idealismus deutscher Reformpädagogen von der Besatzungsmacht zugelassen worden war, das Volkshochschulprogramm sich aber mehr oder weniger in berufsfördernden Fortbildungskursen erschöpft hatte, begann 1948 die bewußte Lenkung der E. im Sinne ideologischer Plan[S. 100]aufgaben; dementsprechend wurde die E. auch selbst Objekt der Planpolitik („Die Hörerzahl der Volkshochschulen ist von 305.000 auf eine Million zu erhöhen.“). Im Sinne der Bedeutung, die das Regime der E. für die Erfüllung der Wirtschaftspläne und für die „Qualifizierung“ der „mittleren Kader“ in Staat, Partei und Wirtschaft beimaß, wurde aber nicht nur der Apparat des Volkshochschulwesens zentralisiert, seine ideologische Ausrichtung institutionell und personalpolitisch gesichert, sondern es wurden auch erhebliche Mittel für den Ausbau des Volkshochschulnetzes, die Vermehrung der vollamtlichen Leiter und Dozenten, ihre Schulung und angemessene Honorierung aufgewendet. Die E. näherte sich allerdings in Stoff und Methode mehr und mehr der Kulturellen Massenarbeit und war von 1954 bis 1955 auch der gleichnamigen Hauptabteilung des Ministeriums für Kultur unterstellt. Andererseits schrumpfte der Wirkungsbereich der E. von Jahr zu Jahr ein. Das gesamte Einzelvortragswesen war bereits 1955 an die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse abgegeben worden; andere Aufgabengebiete fielen an die Technischen ➝Betriebsschulen, die Betrieblichen ➝Kulturstätten, die Volkskunstkabinette, die technischen Kabinette, vor allem aber auch an das Fernstudium der Fachschulen. Gegenwärtig befindet sich das Volkshochschulwesen der SBZ, das dementsprechend auch seit 1954 wieder dem Volksbildungsministerium untersteht, in der Umbildung zu einer allgemeinbildenden (Abend-Schule für Erwachsene nach sowjetischem Muster, nach den Lehrplänen und meist in den Räumen der allgemeinbildenden Schulen sowie „mit dem Ziel, den vollen Abschluß der Grund-, Mittel- und Oberschule zu erreichen“. 1956 gab es 225 Volkshochschulen mit 2.015 Außenstellen in Gemeinden, 1836 in Betrieben und mit 478 hauptberuflichen Dozenten. Der Staat wendete im gleichen Jahr 17,2 Mill. DM Ost für die Volkshochschulen auf. — Zeitschrift: „Die Volkshochschule“. (Kulturpolitik, Erziehungswesen, Schule) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 96, 100 Erschwerniszuschläge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erziehungswesen

Siehe auch: Erwachsenenbildung: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Erwachsenenqualifizierung: 1966 1969 1975 1979 Während die E. in Deutschland sich in der Zeit zwischen den Kriegen über die reine Wissensvermittlung der älteren Volksbildung erhoben hatte und als eine den ganzen Menschen und das ganze Volk erfassende Bildungsaufgabe verstanden wurde, war der rasche Wiederaufbau des Volkshochschulwesens in der SBZ nach dem Zusammenbruch von sowjetischen Konzeptionen bestimmt, d. h.…

DDR A-Z 1959

Staatsanwaltschaft (1959)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Landesstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) außer dem Obersten Gericht auch eine Oberste St. geschaffen, deren durch die Volkskammer zu wählender Leiter als Generalstaatsanwalt der DDR Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwälten der Länder erhielt. Durch die „VO über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz“ vom 27. 9. 1951 (GBl. S. 877) wurde die St. unter der Leitung des Generalstaatsanwaltes der „DDR“ ein in seiner „Organisation und Tätigkeit selbständiges Organ der Justiz“ (§ 1). Ihren Abschluß fand die Herauslösung der St. aus der Justiz mit dem „Gesetz über die St. der DDR“ (StAG) vom 23. 5. 1952 (GBl. S. 408), „das für die St. der DDR die Krönung ihrer Entwicklung bedeutete“ (Benjamin/Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1955, S. 264). Seither entsprechen Organisation und Aufgaben der St. im wesentlichen dem sowjetischen Vorbild. Die St. ist jetzt ein unmittelbar dem Ministerrat unterstelltes Staatsorgan mit besonderen, über den eigentlichen Justizbereich hinausgreifenden Aufgaben und Vollmachten. Nach dem StAG ist es Aufgabe der St., „die Aufsicht über die strikte Einhaltung der Gesetze und Verordnungen der DDR zu führen“ (§ 1, Abs. 2, StAG). „Diese Aufsicht erstreckt sich auf alle Ministerien, Ämter und ihnen unterstellte Dienststellen und Einrichtungen, auf Betriebe und ebenso auf alle Funktionäre des Staatsapparates und Bürger“ (§ 10, Ab. 2, StAG); diese Bestimmung deckt sich bezeichnenderweise fast wörtlich mit dem Art. 113 der Sowjetverfassung. Entsprechend dem § 10 StAG wurde die Abt. Allgemeine Aufsicht in der St. geschaffen. In dieser neuen Funktion wird der St. als der „Hüter der Demokratischen Gesetzlichkeit“ bezeich[S. 340]net („Neue Justiz“ 1955, S. 11). „Die Allgemeine Aufsicht entspricht dem Wesen unseres Staates und hilft mit bei der Verwirklichung der Politik der Regierung. Sie ist eine wichtige politische Einrichtung. Die Lösung der sich für die Allgemeine Aufsicht ergebenden Aufgaben kann nur in unmittelbarer Auswertung des erklärten politischen Willens der führenden gesellschaftlichen Kraft, der Partei der Arbeiterklasse, erfolgen“ („Neue Justiz“ 1954, S. 489). Ferner führt die St. das Ermittlungsverfahren in Strafsachen; ihr „obliegt die Aufsicht über alle Untersuchungen, die von den einzelnen Untersuchungsorganen durchgeführt werden“ (§ 17 StAG). Die St. erhebt die Anklage und vertritt sie vor Gericht. Sie ist berechtigt, in jedem Zivil- und Arbeitsrechtsstreit durch Einreichung von Schriftsätzen und durch Teilnahme an Gerichtsverhandlungen mitzuwirken (§ 20), wenn sie „dies wegen der Bedeutung des Gegenstandes des Rechtsstreits für den Aufbau der Grundlagen des Sozialismus für erforderlich erachtet“ (Haber in: „Neue Justiz“ 1955, S. 116). Sie hat auch in Zivil- und Arbeitsrechtssachen das Recht, die Kassation zu beantragen. Die St. überwacht die Strafvollstreckung und übt die Aufsicht über alle Haft- und Strafanstalten (Strafvollzug) aus. Sie wirkt im Begnadigungsverfahren (Gnadenrecht) mit und führt das Strafregister. — Die St. wird von dem Generalstaatsanwalt der „DDR“ geleitet, dem in den Bezirken der Staatsanwalt des Bezirkes (Bezirksstaatsanwalt) und in den Kreisen der Staatsanwalt des Kreises (Kreisstaatsanwalt) unterstehen. Sämtliche Staatsanwälte sind den Weisungen des Generalstaatsanwaltes unterworfen; er ernennt und entläßt alle Staatsanwälte. Fast alle Staatsanwaltsstellen sind mit der SED angehörenden Absolventen von Volksrichter-Lehrgängen besetzt. Generalstaatsanwalt der „DDR“ ist seit Schaffung dieses Amtes Melsheimer (SED). Die St. im Sowjetsektor Berlins ist selbständig und untersteht formal nicht dem Generalstaatsanwalt der SBZ, erhält aber doch Weisungen von diesem. Ihr Leiter ist der GenStA von Ost-Berlin, dem die Staatsanwälte der acht Stadtbezirke unterstellt sind. Der GenStA von Ost-Berlin vereinigt also in seiner Funktion die Tätigkeit des GenStA der SBZ mit der eines Bezirksstaatsanwalts. (Rechtswesen) Literaturangaben Hellbeck, Hanspeter: Die Staatsanwaltschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BMG) 1955. 104 S. m. 7 Anlagen. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 339–340 Staatsangehörigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsapparat

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Landesstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) außer…

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Marx, Karl (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 * 5. 5. 1818 in Trier als Sohn eines jüdischen, später zum Protestantismus übergetretenen Rechtsanwalts, gest. 14. 3. 1883 in London. M. studierte in Berlin und Bonn und geriet sehr früh unter den beherrschenden Einfluß Hegels. Wurde unter Verwertung der sozialen und revolutionären Ideen seiner Zeit sowie unter dem Eindruck der frühkapitalistischen Umwelt zum Begründer einer besonderen sozialistischen Richtung, des Marxismus. 1842 war M. Redakteur der in Köln erscheinenden „Rheinischen Zeitung“. 1848 gab er zusammen mit Friedrich ➝Engels das „Kommunistische Manifest“ heraus, das die Proletarier der ganzen Welt zur Revolution aufrufen sollte („Proletarier aller Länder, vereinigt euch!“) und bis heute die eindrucksvollste marxistische Kampfschrift geblieben ist. Aus Paris und Brüssel ausgewiesen, siedelte M. nach dem Scheitern der Revolution von 1848/49 endgültig nach London über, wo er mit seiner Frau Jenny, geb. v. Westphalen, unterstützt von seinem Freund Engels, in bescheidenen Verhältnissen als Schriftsteller lebte. 1864 wurde unter seiner maßgebenden Beteiligung die „Internationale Arbeiter-Assoziation“ gegründet. 1867 erschien der 1. Band seines Hauptwerkes „Das Kapital“, einer politisch-ökonomischen Grundlegung seiner Lehre. „Das Kapital“, dessen 2. und 3. Band erst nach seinem Tode von Engels herausgegeben wurden, gilt als klassisches Werk des von den Marxisten sog. wissenschaftlichen Sozialismus. Von M. beeinflußt wurden außer der deutschen Sozialdemokratie verschiedene andere sozialistische Richtungen wie auch der Bolschewismus, der für sich die allein richtige Verwirklichung der Ideen von M. in Anspruch nimmt. Literaturangaben Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik. 4., erw. Aufl., Eßlingen 1959, Bechtle. 203 S. Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Lehmbruch, Gerhard: Kleiner Wegweiser zum Studium der Sowjetideologie. Bonn 1958. 90 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. E. Metzke (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 3). Tübingen 1954, Mohr. 243 S. Marxismusstudien, 2. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 5). Tübingen 1957, Mohr. 265 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 221 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1959 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Maron, Karl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 * 5. 5. 1818 in Trier als Sohn eines jüdischen, später zum Protestantismus übergetretenen Rechtsanwalts, gest. 14. 3. 1883 in London. M. studierte in Berlin und Bonn und geriet sehr früh unter den beherrschenden Einfluß Hegels. Wurde unter Verwertung der sozialen und revolutionären Ideen seiner Zeit sowie unter dem Eindruck der frühkapitalistischen Umwelt zum Begründer einer besonderen sozialistischen Richtung, des…

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Beschlagnahme (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 B. werden durch viele Dienststellen vorgenommen. Volkspolizei, SSD, Amt für ➝Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (AZKW) und andere Staatsorgane beschlagnahmen im Zuge von Strafverfahren und durch einfache Verwaltungsmaßmahmen oft, ohne daß gesetzliche Voraussetzungen vorliegen. Obwohl § 140 der sowjetzonalen StPO vorschreibt, daß jede B. der richterlichen Bestätigung bedarf, erfolgt diese in der Mehrzahl der Fälle nicht, vor allem dann nicht, wenn die B. vom AZKW vorgenommen worden ist. Das AZKW darf vielmehr Gegenstände beschlagnahmen und sogar durch einfachen Bescheid einziehen. Gegen diesen Bescheid steht der Rechtsweg nicht offen, es gibt lediglich die Beschwerdemöglichkeit an das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (§§ 21, 23 der 4. DB. vom 25. 8. 1954 zum Gesetz zum Schutze des ➝Innerdeutschen Handels; GBl. S. 757). Die „VO zur Sicherung von Vermögenswerten“ vom 17. 7. 1952 (GBl. S. 615) ordnete im § 1 an: „Das Vermögen von Personen, die das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik verlassen, ohne die polizeilichen Meldevorschriften zu beachten, oder hierzu Vorbereitungen treffen, ist zu beschlagnahmen.“ In hierzu ergangenen Geheimanweisungen des Innenministeriums wurde bestimmt, daß diese Verordnung rückwirkend bis 1945 anzuwenden und daß unter B. die „Überführung in Volkseigentum“ zu verstehen war. Praktisch handelte es sich also um eine Enteignung (Eigentum). Jede Verfügung, die vor der sog. Republikflucht seitens des Berechtigten getroffen worden war, galt als nichtig. Diese VO wurde im Zuge des Neuen Kurses aufgehoben, durchgeführte B. blieben aber bestehen. Ein Zugriff in das zurückgelassene Vermögen von SBZ-Flüchtlingen ist seit dem 11. 12. 1957 mit Hilfe eines Strafverfahrens nach dem Gesetz zur Ergänzung des Paßgesetzes möglich. Durch die AO Nr. 2 des sowjetzonalen Finanzministeriums vom 20. 8. 1958 (GBl. I, S. 664) ist „Republikflüchtigen“ jede Verfügungsmöglichkeit über ihr in der SBZ zurückgelassenes Vermögen [S. 57]genommen worden. Die zu dieser AO ergangenen internen Ausführungsanweisungen ordnen praktisch wieder die Einziehung des beweglichen Vermögens an. (Flüchtlingsvermögen) Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 312 S. m. 62 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 56–57 Besatzungspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bestarbeiter

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 B. werden durch viele Dienststellen vorgenommen. Volkspolizei, SSD, Amt für ➝Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (AZKW) und andere Staatsorgane beschlagnahmen im Zuge von Strafverfahren und durch einfache Verwaltungsmaßmahmen oft, ohne daß gesetzliche Voraussetzungen vorliegen. Obwohl § 140 der sowjetzonalen StPO vorschreibt, daß jede B. der richterlichen Bestätigung bedarf, erfolgt diese in der Mehrzahl…

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Thüringen (1959)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ, wegen seines Waldreichtums und seiner Lage inmitten des Deutschen Reiches „das grüne Herz Deutschlands“ genannt, umfaßt seit 1944 auch den Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen und den Kreis Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau; 15.598 qkm, 2,8 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 20. 12. 1946, Hauptstadt Erfurt (bis 1948 Weimar); Landesfarben: Weiß-Rot; Wirtschaft: Kali-, Erdöl- und Braunkohlengewinnung, Metall-, Textil-, Papier-, Glas-, optische und Spielzeugindustrie, Gemüse- und Gartenbau, Forstwirtschaft. — Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Erfurt, Gera und Suhl aufgehoben; staatsrechtliche Stellung des Landes seither unklar. Die thüringische Geschichte ist in besonderem Maße typisch für die deutsche Kleinstaaterei. Mehrfach mit Sachsen und sächsischen Teilfürstentümern verbunden und wieder aufgeteilt, wurde Th. erst 1920 zum Land Th. zusammengeschlossen, wobei das Gebiet mit und um Coburg an Bayern fiel. Nach 1933 verlor das Land im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit; 1944 wurde der Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen (unter Einbeziehung des Kreises Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau) dem Reichsstatthalter in Th. unterstellt. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde das Land von amerikanischen Truppen besetzt; die US-Militärregierung errichtete die „Provinzialverwaltung für das Land Th.“ unter Regierungspräsident Dr. Hermann Brill (SPD), die sich auch auf die westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegenen sächsischen Gebietsteile erstreckte. Am 1. 7. 1945 fiel Th. auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Errichtung der „Landesverwaltung Th.“ unter Präsident Dr. Rudolf Paul (LDP), der sie im Oktober 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 49,3 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dezember 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Dr. Rudolf Paul (SED) und beschloß die „Verfassung des Landes Th. vom 20. 12. 1946“, die am 23. 1. 1947 in Kraft trat. An Stelle des in die Westzonen geflüchteten Dr. Paul wurde im Oktober 1947 Eggerath (SED) Ministerpräsident. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 ist Th. Land der „DDR“. Das dem Landtag am 25. 7. 1952 aufgezwungene „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Land Th.“ beraubte das Land seiner staatsrechtlichen Handlungsfähigkeit. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 360 Thiessen, Peter-Adolf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Tierärzte

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ, wegen seines Waldreichtums und seiner Lage inmitten des Deutschen Reiches „das grüne Herz Deutschlands“ genannt, umfaßt seit 1944 auch den Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen und den Kreis Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau; 15.598 qkm, 2,8 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 20. 12. 1946, Hauptstadt Erfurt (bis 1948 Weimar); Landesfarben: Weiß-Rot; Wirtschaft: Kali-, Erdöl- und…

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Strafregister (1959)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis Ende Mai 1953 wurde in der SBZ das St. gemäß der St.-VO vom 8. 3. 1926 bei der für den Geburtsort eines Bestraften zuständigen Staatsanwaltschaft geführt. Auf Grund des § 26 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft vom 23. 5. 1952 erließ der Generalstaatsanwalt der SBZ am 3. 6. 1953 eine „Anordnung über die Einrichtung eines zentralen St.“ (ZBl. S. 270): „Ab 1. Juni 1953 werden alle in der Deutschen Demokratischen Republik bestehenden St. zu einem einzigen St. vereinigt, das unmittelbar dem Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik unterstellt wird. Das St. befindet sich in Berlin. Die Anschrift lautet: Der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik — Strafregister —, Berlin C 2, Littenstraße 16/17.“ Am 1. 2. 1958 ist das neue „Gesetz über Eintragung und Tilgung im St. — Strafregistergesetz (StRG)“ vom 11. 12. 1957 (GBl. S. 647) in Kraft getreten. Danach ist das zentrale St. zuständig für alle Personen, die in der SBZ geboren oder wohnhaft sind oder die in der SBZ verurteilt werden. Damit greift das Gesetz stark in die Zuständigkeit des westlichen St. ein. Die „beschränkte Auskunft“ aus dem St. ist weggefallen. Die Fristen, nach deren Ablauf ein Strafvermerk getilgt wird, sind ganz erheblich verkürzt worden. Die längste Straftilgungsfrist — bei Freiheitsstrafen von über fünf Jahren — beträgt zehn Jahre. Auskunft aus dem St. erhalten die Untersuchungsorgane, die Staatsanwaltschaft, die Gerichte, die Dienststellen der Deutschen ➝Volkspolizei, die Dienststellen des Ministeriums für Nationale Verteidigung sowie die Abt. Finanzen der örtlichen Räte und das Amt für ➝Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs im Rahmen eines laufenden Strafverfahrens. Der Staatssicherheitsdienst hat inzwischen durchgesetzt, daß die nach den neuen Fristen zu tilgenden Strafvermerke nicht vernichtet, sondern ihm zur Kenntnis zugeleitet werden. Damit hat der SSD die Möglichkeit, im Bedarfsfalle immer wieder einmal auf alte und im St. bereits getilgte Strafvermerke zurückzukommen und ein lückenloses Bild über das Vorleben aller Bürger zu besitzen, wodurch die verkürzten Straftilgungsfristen ihre Bedeutung praktisch wieder verloren haben. (Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 351 Strafrechtsergänzungsgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafverfahren

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis Ende Mai 1953 wurde in der SBZ das St. gemäß der St.-VO vom 8. 3. 1926 bei der für den Geburtsort eines Bestraften zuständigen Staatsanwaltschaft geführt. Auf Grund des § 26 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft vom 23. 5. 1952 erließ der Generalstaatsanwalt der SBZ am 3. 6. 1953 eine „Anordnung über die Einrichtung eines zentralen St.“ (ZBl. S. 270): „Ab 1. Juni 1953 werden alle in der Deutschen…

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Widerspruch (1959)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1979 1985 Zentrale Kategorie des Dialektischen Materialismus. Der W. gilt als „Quelle“ der Entwicklung, die in Dingen und Prozessen selbst liegt. Angesichts dieser allgemeinen Feststellung ergab sich für den Marxismus-Leninismus der Zwang, auch die Entwicklung im „Sozialismus“ als von W. bedingt zu charakterisieren. Das führte schon in der Stalin-Ära zur Unterscheidung zwischen antagonistischen und nichtantagonistischen W. Erstere sind die in der Sozialstruktur angelegten und durch gegensätzliche Klasseninteressen vermittelten W. bzw. Konflikte: sie sind (prinzipiell) im Rahmen der dazugehörigen Gesellschaftsformation nicht zu lösen, bedingen den Klassenkampf, der auf die Überwindung der bestehenden Gesellschaftsordnung zielt. Letztere sind nur Spannungen, Differenzen, Konflikte, die an der Oberfläche gesellschaftlichen Lebens, etwa durch ein Zurückbleiben hinter dem Stand der Entwicklung, auftreten und mit Hilfe von Aufklärung, Einsicht u. dgl. überwunden werden können. Die W. der voll entwickelten „sozialistischen Gesellschaftsformation“ gelten als nichtantagonistisch, zumal sie angeblich keine Klassengegensätze kennt. Diese Lehre vom W. ist erst in letzter Zeit — im Anschluß an den chinesischen Marxismus-Leninismus — konsequent bei der Analyse der gegenwärtigen Situation der „DDR“ angewandt worden, insbesondere durch W. Ulbricht in seiner Rede auf dem V. Parteitag. Als Grundwiderspruch (antagonistischer Struktur) gilt jedoch nicht der W. zwischen dem Restkapitalismus in der „DDR“ und dem vordringenden „Sozialismus“, sondern, nach außen gewendet, der ideologisch im Sinne des „Kampfes um den Frieden“ interpretierte Gegensatz zwischen Bonn und Pankow, wobei die SED die Rolle als Führer der gesamtdeutschen Arbeiterschaft und der „Friedenskräfte“ zu usurpieren versucht. Die aus dem Nebeneinander von Restbeständen des „Alten“ und den Ansätzen der „neuen“ Ordnung resultierenden strukturellen W. in der „DDR“ werden in diesem Zusammenhang abgeschwächt; selbst der zwischen dem Restkapitalismus und dem „Sozialismus“, „repräsentiert durch die Arbeiterklasse“, wird als ein prinzipiell durch Propaganda zu lösender, also praktisch als ein nichtantagonistischer W. hingestellt. Die Anwendung der Lehre vom W. hat eine doppelte Funktion: Sie versucht einmal, alle inneren Kräfte in der „DDR“ für den gemeinsamen Kampf gegen den außenstehenden „Imperialismus“ zu mobilisieren, um gleichzeitig jedes Nachlassen bei der Überwindung des „Alten“ zu dis[S. 394]kriminieren und die Notwendigkeit der kämpferischen Überwindung der aus dem Nachhinken hinter der Entwicklung resultierenden W. zu betonen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 393–394 WGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Widerstand

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1979 1985 Zentrale Kategorie des Dialektischen Materialismus. Der W. gilt als „Quelle“ der Entwicklung, die in Dingen und Prozessen selbst liegt. Angesichts dieser allgemeinen Feststellung ergab sich für den Marxismus-Leninismus der Zwang, auch die Entwicklung im „Sozialismus“ als von W. bedingt zu charakterisieren. Das führte schon in der Stalin-Ära zur Unterscheidung zwischen antagonistischen und nichtantagonistischen W. Erstere sind die in…

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Schöffen (1959)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ehrenamtliche Laienrichter, deren Stellung durch §§ 25 bis 37 des sowjetzonalen GVG geregelt ist. Die Straf- und Zivilkammern der Kreisgerichte und die für die erstinstanzlichen Sachen zuständigen Straf- und Zivilsenate der Bezirksgerichte sind mit 1 Richter als Vorsitzendem und 2 Sch. besetzt. Den Berufungssenaten der Bezirksgerichte und den Senaten des Obersten Gerichts gehören keine Sch. an. Zu politisch oder wirtschaftspolitisch besonders wichtigen Verfahren können die Sch. ohne Beachtung der ausgelosten Reihenfolge ausgesucht werden. Sch. sind auch in den Rechtsauskunftsstellen der Kreisgerichte tätig. Ferner wirken die Sch. nach § 41 StEG seit dem 1. 2. 1958 an der Strafrechtsprechung auch außerhalb der Hauptverhandlung mit, und zwar am Beschluß über die Eröffnung oder die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens, an Beschlüssen über Bedingte Strafaussetzung und deren evtl. Widerruf, an Beschlüssen über Umwandlung von Geldstrafen in Freiheitsstrafen und an Beschlüssen darüber, daß eine Bedingte Verurteilung nach Ablauf der Bewährungszeit als nicht erfolgt zu gelten hat. Die Sch. werden für drei Jahre gewählt, letztmalig auf Grund der „Anordnung über die Durchführung der Schöffenwahlen im Jahre 1958“ vom 21. 9. 1957 (GBl. S. 509) in der Zeit vom 17. 2. bis 10. 5. 1958. Sie sollen an zwölf aufeinanderfolgenden Tagen im Jahre an der Rechtsprechung des Gerichts teilnehmen. Erweist ein Sch. sich als „ungeeignet“, so kann er auf Antrag des Direktors des Gerichts von der zuständigen Volksvertretung abberufen werden. Die Sch. sollen „Propagandisten der demokratischen Gesetzlichkeit“ werden. Eine Sch.-Kartei soll Aufschluß über ihre Beteiligung an der Rechtsprechung, der Schulung und der politischen Massenarbeit eben. „Die Vermittlung von Rechtskenntnissen in der Schöffenschulung muß immer im Zusammenhang der politischen Ereignisse geschehen. Formale Paragraphenkenntnis — etwa im BGB — paßt nicht zu unseren Schöffen“ (Görner in: „Der Schöffe“, 1955, S. 261). „Mit Hilfe der Schöffen wird unsere demokratische Justiz zu einem noch schärferen Instrument im Kampf gegen die Kriegsverträge von Bonn und Paris, im Kampf gegen Spionage, Agenten, Saboteure und alle übrigen Feinde des deutschen Volkes, im Kampf für die Wiederherstellung der Einheit unseres Vaterlandes und die Sicherung des Friedens werden“ (Grass in „Neue Justiz“, 1955, S. 144). (Gerichtsverfassung, Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 313 Schnitzler, Karl-Eduard von A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Scholz, Paul

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ehrenamtliche Laienrichter, deren Stellung durch §§ 25 bis 37 des sowjetzonalen GVG geregelt ist. Die Straf- und Zivilkammern der Kreisgerichte und die für die erstinstanzlichen Sachen zuständigen Straf- und Zivilsenate der Bezirksgerichte sind mit 1 Richter als Vorsitzendem und 2 Sch. besetzt. Den Berufungssenaten der Bezirksgerichte und den Senaten des Obersten Gerichts gehören keine Sch. an. Zu politisch oder…

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Lukács, Georg (György) (1959)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 219]Ungar, * 13. 4. 1885 in Budapest, Studium der Philosophie, Soziologie und Literaturgeschichte in Budapest und Berlin, Literaturgeschichtler und Kulturphilosoph. Gründete verschiedene Zeitschriften, trat mit Vorträgen und Veröffentlichungen in Ungarn hervor. 1912 in Heidelberg, Freundschaft mit Max Weber. Ende des ersten Weltkriegs Hinwendung zum Sozialismus, später Kommunismus. 1918 Mitgl. der KP Ungarns, in der Rätezeit Volkskommissar für Volksbildung und polit. Kommissar der 5. Roten Division. Nach dem Zusammenbruch der Revolution nach Wien emigriert, leitender Funktionär der KPÖ, 1930 bis 1931 Mitarbeiter im Marx-Engels-Lenin-Institut in Moskau, anschließend bis 1933 in Berlin als Vizepräs. der Berliner Gruppe des Schriftstellerverbandes, nach 1933 als philos. Mitarbeiter an der Akademie der Wissenschaften der SU. 1945 nach Ungarn zurückgekehrt, Abgeordneter des ungar. Parlaments, Professor für Ästhetik und Kulturphilosophie an der Univers. Budapest, korrespond. Mitglied der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften, Mitarbeiter verschiedener literarischer und philosophischer Zeitschriften der SBZ. Bedeutendster Kulturphilosoph und Literaturgeschichtler des Ostens, der sich nach von Simmel und Max Weber beeinflußten Anfängen und längerem Schwanken seit 1923 unter dem Einfluß der Leninschen Schriften dem Dialektischen Materialismus verschrieb. Veröffentlichungen: „Geschichte und Klassenbewußtsein“, „Fortschritt und Reaktion in der deutschen Literatur“, „Der junge Hegel und die Probleme der kapitalistischen Gesellschaft“, „Die Zerstörung der Vernunft“ u. a. L. war während des Volksaufstandes in Ungarn (Okt./Nov. 1956) Erziehungsminister im Kabinett Imre Nagy, nahm mit Nagy und anderen Kabinettsmitgliedern beim gewaltsamen Sturz der Regierung durch die sowjetischen Truppen Asyl in der jugoslaw. Botschaft in Budapest und wurde mit Nagy und anderen beim Verlassen der jugoslaw. Botschaft am 22. 11. 1956, unter Bruch der Zusicherung freien Geleits, durch Sowjet. Truppen verschleppt; April 1957 freigelassen und nach Budapest zurückgekehrt. Mitarbeiter der ungarischen Akademie der Wissenschaften und ihrer Zeitschrift „Philosophische Rundschau“. Besonders in der SBZ ist L. seit dem Ungarn-Aufstand wiederholt scharf angegriffen und als „Revisionist“ (Revisionismus) verketzert worden, vor allem im Zusammenhang mit dem Harich-Prozeß. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 219 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1959 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Luftwaffe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lyssenko, Trofim D.

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 219]Ungar, * 13. 4. 1885 in Budapest, Studium der Philosophie, Soziologie und Literaturgeschichte in Budapest und Berlin, Literaturgeschichtler und Kulturphilosoph. Gründete verschiedene Zeitschriften, trat mit Vorträgen und Veröffentlichungen in Ungarn hervor. 1912 in Heidelberg, Freundschaft mit Max Weber. Ende des ersten Weltkriegs Hinwendung zum Sozialismus, später Kommunismus. 1918 Mitgl. der KP Ungarns, in der Rätezeit…

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Planung (1959)

Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der Verfassung der „DDR“ heißt es: „Zur Sicherung der Lebensgrundlagen und zur Steigerung des Wohlstandes seiner Bürger stellt der Staat durch die gesetzgebenden Organe, unter unmittelbarer Mitwirkung seiner Bürger, den öffentlichen Wirtschaftsplan auf.“ Der Volkswirtschaftsplan ist daher oberstes Gesetz für den einzelnen Betrieb bzw. für die Werktätigen. Der Fünfjahrplan (bzw. Siebenjahrplan) legt als Perspektivplan insbesondere die wirtschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklung für die nächsten fünf (sieben) Jahre fest. Er wird über den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe mit den Plänen der Ostblockstaaten abgestimmt und bildet die Grundlage für den Volkswirtschaftsplan der einzelnen Wirtschaftsjahre. Die darin enthaltenen wirtschaftlichen Entwicklungsziele für das kommende Planjahr bestimmen z. B. die an die VEB gegebenen Kontrollziffern, die in der Regel die Produktion betreffen und als Mengenziffern gegeben werden (Grobplanung). Die Planungsleiter der Industriebetriebe erarbeiten daraufhin und unter Auswertung der Ergebnisse des laufenden Jahres einen betrieblichen Planvorschlag, der von den übergeordneten Dienststellen grundsätzlich nur dann anerkannt wird, wenn er den Kontrollziffern entspricht. Von der Staatlichen ➝Plankommission werden die Vorschläge zu den im Volkswirtschaftsplan vorgesehenen Gruppen zusammengefaßt und abgestimmt. Hier entsteht der Entwurf zum Gesetz über den Volkswirtschaftsplan und damit in Verbindung der Entwurf zum Gesetz über den Staatshaushalt. Beide Gesetzentwürfe sind die Grundlage für die mengen- und wertmäßig erteilten Auflagen, die erneut an die Betriebe gehen (Kennziffern). Diese haben nunmehr einen detaillierten Betriebsplan (z. B. für Material, Arbeitskräfte, Kosten, Maschinenausnutzung, Produktion, Umlaufmittel, Absatz, Ergebnis, Forschung und Entwicklung) auszuarbeiten, der an die übergeordneten Dienststellen zur Bestätigung geht (Feinplanung). Die bestätigten Betriebspläne haben für die Betriebe dann Gesetzescharakter. Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 272 Planökonomie, Hochschule für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Plenikowski, Anton

Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der Verfassung der „DDR“ heißt es: „Zur Sicherung der Lebensgrundlagen und zur Steigerung des Wohlstandes seiner Bürger stellt der Staat durch die gesetzgebenden Organe, unter unmittelbarer Mitwirkung seiner Bürger, den öffentlichen Wirtschaftsplan auf.“ Der Volkswirtschaftsplan ist daher oberstes Gesetz für den einzelnen Betrieb bzw. für die Werktätigen. Der Fünfjahrplan (bzw. Siebenjahrplan) legt als…

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Familienpolitik (1959)

Siehe auch: Familie: 1969 1975 1979 1985 Familienpolitik: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Die F. in der SBZ orientiert sich seit 1949/50 ganz am sowjetischen Modell. Der Wert der Familie soll durch ihren Wert für die „Arbeiter-und-Bauern-Macht“ bestimmt werden. Von diesem Standpunkt aus weist die staatliche F. der Familie eine dreifache Funktion zu: 1. Die Familie hat Sorge zu tragen für die Sicherung eines ausreichenden Kadernachwuchses für alle Gebiete des staatlichen Lebens. Kinderreiche erhalten finanzielle Zuwendungen durch den Staat. Schwangerschaftsunterbrechungen sind nur aus gesundheitlichen Gründen statthaft. — 2. Die Familie soll ihre Interessen mit den Interessen der staatlichen Planwirtschaft identifizieren. In diesem Zusammenhang erstrebt die F vor allem die Einbeziehung der Ehefrau und Mutter in den Produktionsprozeß. Der Bau von Heimen und Horten für Kinder berufstätiger Mütter wird forciert vorangetrieben. Eine berufliche und politische Tätigkeit kann die Ehefrau gegebenenfalls auch ohne das Einverständnis des Mannes ausüben. Auch eine damit verbundene längere Abwesenheit vom gemeinsamen Wohnsitz ist kein Scheidungsgrund. Grundsätzlich soll alle Arbeit zur Erfüllung der Wirtschaftspläne als Arbeit für das Wohlergehen der Familie verstanden werden. — 3. Die Familie soll in engster Zusammenarbeit vor allem mit Schule und FDJ Erziehungsstätte des „sozialistischen Menschen“ sein. Der 1954 veröffentlichte Entwurf eines Familiengesetzbuches betont den Anspruch des Staates auf maßgeblichen Einfluß in der Kindererziehung und macht den Eltern u. a. zur Pflicht, ihre Kinder im Sinne der „Arbeiter-und-Bauern-Macht“ zu erziehen. Anderenfalls ist die zuständige staatliche Dienststelle berechtigt, „die erforderlichen Anordnungen zu treffen“, d. h. die Kindererziehung völlig in staatliche Regie zu nehmen. — Durch diese dreifache Zielsetzung wird der Eigenwert der Familie völlig aufgehoben. Die Familie wird zum Werkzeug politischer Zielsetzung. Innerhalb dieser Absichten erstrebt die staatliche F. allerdings eine Festigung der Familie und keineswegs ihre Auflösung. (Familienrecht) Literaturangaben Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 102 Fallschirmsport A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Familienrecht

Siehe auch: Familie: 1969 1975 1979 1985 Familienpolitik: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Die F. in der SBZ orientiert sich seit 1949/50 ganz am sowjetischen Modell. Der Wert der Familie soll durch ihren Wert für die „Arbeiter-und-Bauern-Macht“ bestimmt werden. Von diesem Standpunkt aus weist die staatliche F. der Familie eine dreifache Funktion zu: 1. Die Familie hat Sorge zu tragen für die Sicherung eines ausreichenden Kadernachwuchses für alle Gebiete des staatlichen…

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Stalin, Josef Wissarionowitsch Dschugaschwili (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 gen. St., „der Stählerne“. * 21. 12. 1879 in Gori bei Tiflis in Georgien als Sohn eines Schusters, besuchte das Priesterseminar in Tiflis, trat aber bereits 1897 der revolutionären sozialistischen Bewegung bei, wurde wiederholt verhaftet und deportiert, seit 1903 Mitgl. der Sozialdemokrat. Arbeiterpartei Rußlands. 1917 Mitgl. des Politbüros, 1922 Generalsekr. der KPdSU (B). Nach Lenins Tode 1924 ge[S. 346]wann St. den Kampf um die Nachfolge, wies zunächst seinen Hauptgegner Trotzki aus und beseitigte später nach und nach seine früheren Freunde Sinowjew, Kamenew und Rykow und andere; seit 1927 unumstrittener Diktator der SU. Von 1927–32 führte St. den ersten Fünfjahrplan durch. 1936–37 erneute Parteireinigung und Liquidierung der militärischen Opposition. Schauprozesse gegen Tuchatschewski u. a. Am 23. 8. 1939 schloß St. den Nichtangriffspakt mit Hitler. Bei Beginn des deutsch-sowjetischen Krieges übernahm St. als „Generalissimus“ das Oberkommando über die Rote Armee und die Ministerpräsidentschaft. Am 5. 3. 1953 starb St. an den Folgen eines am 1. 3. 1953 erlittenen Gehirnschlages. Sein Nachfolger wurde zunächst Malenkow, der die Führung der KPdSU im Sept. 1953 an Chruschtschow abgeben mußte. Auf dem XX. Parteitag 1956 nachträglich des Personenkultes bezichtigt, als Klassiker des Marxismus-Leninismus entthront und für viele innen- und außenpolitische Mißerfolge verantwortlich gemacht. Inzwischen wurde seine Rolle jedoch in dem Maße wieder aufgewertet, als dies mit der Rückkehr zu stalinistischen Methoden in der Politik der SU zweckmäßig erschien. (Marxismus-Leninismus, Stalinismus, Bolschewismus) Literaturangaben Volkskunst in politischem Dienst. Bonn/Berlin 1959. 64 S. u. 13 Abb. Wahlen zwischen Ost und West. Beiträge zur Problematik gesamtdeutscher Wahlen (Sonderdruck aus „Der Wähler“, Okt. 1954). Frankfurt a. M. 1954, Bollwerk-Verlagsgesellschaft. 70 S. Bretscher, Willy: Sowjetrußland nach Stalins Tod und Verdammung. Zürich 1956, Neue Zürcher Zeitung. 57 S. Deutscher, Isaac: Stalin — die Geschichte des modernen Rußland. Stuttgart 1953, Kohlhammer. 606 S. Just, Artur W.: Stalin und seine Epoche. München 1953, Wilhelm Heyne. 76 S. Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre des Stalinismus. 2. Aufl. (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 2) Stuttgart 1952, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Meissner, Boris: Die Kommunistische Partei der Sowjetunion vor und nach dem Tode Stalins (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 12). Frankfurt a. M. 1954, Institut für Europäische Politik und Wirtschaft. 104 S. Meissner, Boris: Das Ende des Stalin-Mythos — die Ergebnisse des XX. Parteikongresses der KPdSU (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 13). Frankfurt a. M. 1956. 214 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 345–346 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1959 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Staimer, Richard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stalinallee

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 gen. St., „der Stählerne“. * 21. 12. 1879 in Gori bei Tiflis in Georgien als Sohn eines Schusters, besuchte das Priesterseminar in Tiflis, trat aber bereits 1897 der revolutionären sozialistischen Bewegung bei, wurde wiederholt verhaftet und deportiert, seit 1903 Mitgl. der Sozialdemokrat. Arbeiterpartei Rußlands. 1917 Mitgl. des Politbüros, 1922 Generalsekr. der KPdSU (B). Nach Lenins Tode 1924 ge[S. 346]wann St. den…

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Kohlenindustrie (1959)

Siehe auch: Kohleindustrie: 1979 Kohlenbergbau: 1953 1954 Kohlenindustrie: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 a) Steinkohle. Die SBZ verfügt gegenüber der Bundesrepublik nur über geringe Steinkohlenvorkommen. Die erschlossenen und gewinnbaren Vorräte betragen nur noch etwa 37 Mill. t. Bei dem bisherigen Abbauumfang reichen die Vorräte noch für etwa 10 Jahre aus. Der erste Fünfjahrplan sah eine Fördersteigerung bei St. auf jährlich 3,8 Mill. t vor. Dieses Ziel war wegen der Abbauverhältnisse nicht erreichbar. Tatsächlich sind 1955 nur 2,6 Mill. t, 1956 und 1957 je 2,7 Mill. t und 1958 2,9 Mill. t gefördert worden. Diese Eigenförderung der SBZ deckt nicht einmal ein Drittel des Bedarfs. Zur Versorgung der Industriebetriebe, die nicht auf Braunkohle ausweichen können (z. B. Eisen- und Stahlwerke, Werke der Baustoff- und der chemischen Industrie, ferner die Gaswerke), sind deshalb Einfuhren an Steinkohle oder Steinkohlenkoks erforderlich. In den letzten Jahren wurden jährlich etwa 8 bis 9 Mill. t importiert. Zur Verminderung der Einfuhrabhängigkeit bei Steinkohlenkoks für metallurgische Zwecke wurde in Lauchhammer bei Riesa eine Großkokerei errichtet, in der nach neuartigem Verfahren Braunkohlenhartkoks erzeugt wird. Dieser Hartkoks ist jedoch bisher nur als Beimischung zu Steinkohlenkoks verwendbar. Die Versuche zur Verbesserung dieses Hartkokses sind noch nicht abgeschlossen. b) Braunkohle. Das Gebiet der SBZ ist verhältnismäßig reich an Braunkohlenvorkommen. Die erschließbaren Vorräte werden auf 24 Milliarden t geschätzt, davon im Tagebau abbaubare Vorräte 22 Milliarden t. 1938 entfielen zwei Drittel der deutschen Braunkohlenförderung auf das Gebiet der SBZ, 1957 etwas mehr als die Hälfte. — Nach dem Einmarsch der Sowjetarmee begannen umfangreiche Demontagen (Reparationen). Sie betrugen im Braunkohlenbergbau [S. 178]annähernd 40 v. H., in den Brikettfabriken etwa 37 v. H. der Erzeugungskapazitäten. Der Wiederaufbau ging trotz größter Materialschwierigkeiten verhältnismäßig rasch vonstatten: Das Ansteigen der Förderung ist wesentlich auch auf die Einführung der Sonntagsarbeit im Bergbau zurückzuführen. Trotz beträchtlicher Braunkohlenförderung war das Gebiet der SBZ bereits vor 1945 Kohlenzuschußgebiet. Nach dem Zusammenbruch und der Spaltung Deutschlands erhöhte sich der Zuschußbedarf. In der SBZ müssen 90 v. H. der Elektroenergie mangels anderer Primärenergieträger aus Braunkohle erzeugt werden. Für viele Industriezweige ist Braunkohle unentbehrlicher Rohstoff. Da Steinkohlenzufuhren wegfielen, mußten Industrie und Reichsbahn sich weitgehend auf Braunkohle umstellen. Braunkohle gehört aber auch zu den attraktivsten Ausfuhrgütern der SBZ. Die Bundesrepublik und West-Berlin beziehen im Interzonenhandel beträchtliche Mengen. Braunkohle ist in der SBZ noch immer streng bewirtschaftet. An letzter Stelle in der Rangfolge der Belieferung steht der Bevölkerungsbedarf, der zu einem erheblichen Teil mit Braunkohlenabfällen und Torf nur unzulänglich abgedeckt wird. — Von sowjetzonalen Fachleuten wurde erklärt, daß die Entwicklung in der Kohlenindustrie der allgemeinen Bedarfssteigerung in der Industrie nicht zu folgen vermag. Die Energielücke vergrößert sich ständig (Energiewirtschaft). Es sei deshalb erforderlich, die Ausnutzung der Atomenergie in die Wege zu leiten. Bis Ende 1970 sollen neue Atomkraftwerke einen Teil der herkömmlichen Kraftwerke ersetzt haben. — Die Braunkohlenförderung wird indessen auch im zweiten Fünfjahrplan forciert. Bis 1960 ist gegenüber 1955 eine Fördersteigerung um 22 v. H. geplant. Literaturangaben *: Die Kohlenindustrie in der sowjetischen Zone. (BB) 1951. 39 S. m. 11 Tab. u. 1 Beilage. Karden, Erich: Der Bergbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1954. 44 S. m. 13 Anlagen. *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 177–178 Koexistenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kolchos

Siehe auch: Kohleindustrie: 1979 Kohlenbergbau: 1953 1954 Kohlenindustrie: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 a) Steinkohle. Die SBZ verfügt gegenüber der Bundesrepublik nur über geringe Steinkohlenvorkommen. Die erschlossenen und gewinnbaren Vorräte betragen nur noch etwa 37 Mill. t. Bei dem bisherigen Abbauumfang reichen die Vorräte noch für etwa 10 Jahre aus. Der erste Fünfjahrplan sah eine Fördersteigerung bei St. auf jährlich 3,8 Mill. t vor. Dieses Ziel war…

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Periodisierung (1959)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach der bolschewistischen Theorie stellt sich der geschichtliche Prozeß als eine Abfolge von Klassenherrschaften dar (Marxismus-Leninismus, Historischer Materialismus). Dabei entwickelt sich im Schoß des Kapitalismus mit dem Übergang zur konstitutionell-parlamentarischen Demokratie die organisierte Macht der werktätigen Massen, die die herrschende Bourgeoisie durch parlamentarische und außerparlamentarische Maßnahmen bedrängen („bürgerlich-demokratische Revolution“) und sie gegebenenfalls dazu veranlassen, die Herrschaft mit brutalstem Terror aufrechtzuerhalten zu suchen. Nach bolschewistischer Auffassung war der Nationalsozialismus ein solches System äußersten bourgeoisen Terrors, das dadurch möglich geworden sei, daß die bürgerlich-demokratische Revolution in Deutschland nach ihren 1848 erfolgten Ansätzen steckengeblieben [S. 269]sei und insbesondere der halbfeudale Apparat von Militärorganisation, Verwaltung und Justiz selbst nach der Revolution von 1918 erhalten blieb und seine engen Bindungen an die Schwerindustrie weiter verfestigte, während die demokratischen Kräfte infolge mangelhafter Organisation, von der nur die KPD ausgenommen gewesen sei, ihre zahlenmäßige Überlegenheit trotz des formal parlamentarischen Systems nicht zur Geltung zu bringen vermocht hätten. Die erste Phase nach der Kapitulation von 1945 wird dementsprechend für die SBZ als die der „Vollendung der bürgerlich-demokratischen Revolution“ bzw. als „antifaschistisch-demokratische“ Phase interpretiert. Sie datiert bis zur „Gründung der DDR“. Ihre wesentlichen Kriterien sind: Enteignung des Großgrundbesitzes (Bodenreform), Enteignung der Schlüsselindustrien, Banken und Versicherungen, Zerschlagung der Reste des alten Verwaltungs- und Justizapparats sowie die sog. demokratische Bildungsreform. Zugleich wurde ab Mitte 1947 durch die Umbildung der SED in eine bolschewistische Kaderpartei die Grundlage für die Inangriffnahme der „proletarischen Revolution“ bzw. „sozialistischen Revolution“ geschaffen. Mit der zwischen 1949 und 1952 durchgeführten Unterwerfung aller übrigen Parteien und Organisationen unter den Willen der SED vollzog sich der Übergang von der „bürgerlich-antifaschistischen Demokratie“ zur „Volksdemokratie“ als den eindeutig von der bolschewistischen Partei geführten Staat. Damit waren die Voraussetzungen zum „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“ gegeben, der Mitte 1952 auf der 2. Parteikonferenz der SED proklamiert wurde. Völlige Zentralisierung der Verwaltung, strikte Unterordnung des Staatsapparats unter den Willen der bolschewistischen Partei, angestrebte Vollkollektivierung der Landwirtschaft und volle Verstaatlichung der Industrie sind als die entscheidenden Maßnahmen dieser Phase anzusehen, die mit Ausnahme der Agrarrevolution bis 1958 abgeschlossen werden konnten, so daß das ZK auf dem 5. Parteitag 1958 den Übergang in die neue Phase der Vollendung des Sozialismus proklamieren konnte. Die so umrissene P. der Vorgeschichte und Geschichte der SBZ unterschlägt indes die entscheidende Tatsache, daß die gesellschaftlichen Prozesse, die die einzelnen Phasen kennzeichnen, keineswegs aus innerem Zwang der Sache und aus den Bedürfnissen und Bereitschaften der Gesellschaft erfolgten, sondern als eindeutiges Diktat einer kleinen Minderheit, zunächst der Besatzungsmacht selbst und später der im Schutz ihrer Bajonette operierenden SED-Führung, die es bis heute nicht vermocht hat, die Massen der Bevölkerung in Einklang zu den Akten der kalten Revolution zu setzen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 268–269 PDA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Personalausweise

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach der bolschewistischen Theorie stellt sich der geschichtliche Prozeß als eine Abfolge von Klassenherrschaften dar (Marxismus-Leninismus, Historischer Materialismus). Dabei entwickelt sich im Schoß des Kapitalismus mit dem Übergang zur konstitutionell-parlamentarischen Demokratie die organisierte Macht der werktätigen Massen, die die herrschende Bourgeoisie durch parlamentarische und außerparlamentarische Maßnahmen…

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Außenhandel, Kammer für (KfA) (1959)

Siehe auch: Außenhandel, Kammer für: 1954 Außenhandel, Kammer für (KfA): 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Kammer für Außenhandel (KfA): 1969 1975 1979 1985 Im November 1952 zur Förderung und Intensivierung des Handels mit dem Ausland, insbesondere den westlichen Ländern errichtet. Sie arbeitet unter Beaufsichtigung des Ministeriums für Außenhandel und Innerdeutschen Handel. Organe: Mitgliederversammlung, Präsidium und Revisionskommission. Aufgabenbereich der KfA nach § 4 der Satzung: „a) Anknüpfung, Vertiefung und Pflege von Wirtschaftsbeziehungen zu auswärtigen Handels- und Wirtschaftsorganisationen, insbesondere Handelskammern, Export- bzw. Importinstituten, -verbänden sowie Handelsfirmen; b) Beratung der am Außenhandel der DDR Beteiligten in allen Fragen der Anknüpfung von Außenhandelsbeziehungen und der Durchführung von Außenhandelsgeschäften; c) Empfang auswärtiger Handels- und Wirtschaftsdelegationen und Entsendung von Handels- und Wirtschaftsdelegationen in das Ausland; d) Herausgabe von Informationsmaterial und Nachschlagebüchern über den Handel und das Wirtschaftsleben des Auslandes für die Wirtschaftsorgane der DDR sowie Material über die DDR für Wirtschaftsorgane des Auslandes; e) Anleitung und Koordinierung der wirtschaftlichen Werbung im Ausland; f) Organisierung von Messen und Ausstellungen in der DDR und Organisierung der Beteiligung an ausländischen Messen und Ausstellungen; g) Ausstellung von Zertifikaten und Gutachten über Ursprung, Qualität und Menge und sonstige notwendige und im Handel übliche Gutachten oder die Benennung von [S. 41]Gutachtern; Beglaubigung von Rechnungen und sonstige im internationalen Handelsverkehr übliche Beglaubigungen; h) Schaffung einer Arbitrage zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Außenhandelsorganisationen der DDR und ihren Partnern; i) geeignete Maßnahmen zur qualitativen und geschmacklichen Verbesserung des Angebots von Konsumgütern der DDR.“ Außenstellen (jetzt Auskunfts- und Siegelstellen genannt) bestehen in Dresden, Chemnitz, Leipzig, Erfurt, Jena, Halle, Magdeburg und Schwerin. Literaturangaben Förster, Wolfgang: Das Außenhandelssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 3., verb. Aufl. (BMG) 1957. 137 S. m. 2 Anl. u. 1 Karte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 40–41 Außenhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Außenhandelswerbegesellschaft m.b.H.

Siehe auch: Außenhandel, Kammer für: 1954 Außenhandel, Kammer für (KfA): 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Kammer für Außenhandel (KfA): 1969 1975 1979 1985 Im November 1952 zur Förderung und Intensivierung des Handels mit dem Ausland, insbesondere den westlichen Ländern errichtet. Sie arbeitet unter Beaufsichtigung des Ministeriums für Außenhandel und Innerdeutschen Handel. Organe: Mitgliederversammlung, Präsidium und Revisionskommission. Aufgabenbereich der KfA nach § 4 der…

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Währungspolitik (1959)

Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Reparationsentnahmen der SU, Zwangsexporte, Materialmangel und das dadurch verursachte Minderangebot an Gebrauchsgütern sind die Ursachen eines hohen Kaufkraftüberhanges, der die Währung ständig gefährdet. Eine Reihe von Maßnahmen der Sowjetzonenregierung soll den Geldumlauf so niedrig wie möglich halten. Hierher gehören die verschiedenen Verordnungen zur Regelung des Zahlungsmittelumlaufes, die Anordnungen zur bargeldlosen Zahlung und Erhöhung der Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes, die intensive Werbung der Sparkassen zur Spartätigkeit, die Einrichtung neuer Sparmöglichkeiten und Gewährung von Vergünstigungen für Sparer, die Zentralisierung der Kassenbestände öffentlicher Kassen bei der Deutschen ➝Notenbank, die allgemeine Kreditpolitik mit dem Ziel möglichst geringer Kreditvolumen und — nicht zuletzt — die hohe Besteuerung des Verbrauchs. Laut Beschluß der SBZ-Regierung vom 29. 10. 1953 wurde die Ostmark auf „Goldbasis“ gestellt und der Goldgehalt auf 0,399902 a je DM Ost festgesetzt. Das Verhältnis der Ostmark zum US-Dollar wurde auf 2,22 DM Ost, zum Rubel auf 1,80 Rubel für eine DM Ost festgelegt. Die Deutsche Notenbank wurde ermächtigt, auf Grund dieser „Goldbasis“ die Wechselkurse für andere ausländische Währungen festzulegen. Die Umstellung verändert den bis dahin gültigen Rubelkurs von 0,833 DM Ost auf 0,555 DM Ost. Die offiziell angeordneten Devisen-[S. 386]Umrechnungssätze stehen in krassem Gegensatz zur tatsächlichen Bewertung der Ostmark außerhalb des Sowjetblocks. (Steuerwesen, Geldumtausch 1957, Devisen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 385–386 Wählerversammlung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Währungsreform

Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Reparationsentnahmen der SU, Zwangsexporte, Materialmangel und das dadurch verursachte Minderangebot an Gebrauchsgütern sind die Ursachen eines hohen Kaufkraftüberhanges, der die Währung ständig gefährdet. Eine Reihe von Maßnahmen der Sowjetzonenregierung soll den…

DDR A-Z 1959

Flüchtlinge (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Ostvertriebene. Im Pj. werden in der SBZ Heimatvertriebene aus den deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und aus den osteuropäischen Ländern als Umsiedler (in der Bundesrepublik als Vertriebene) bezeichnet. Die Umsiedlerämter hatten nach offiziellen Angaben am 31. 3. 1949 insgesamt 4.442.318 Vertriebene — davon 1.874.736 männliche und 2.567.582 weibliche Vertriebene — erfaßt. Die in der Zeit von 1945 bis 1949 in das Gebiet der späteren BRD abgewanderten rund 500.000 bis 600.000 Personen sind nicht mitgezählt. Der Anteil der Vertriebenen an der Bevölkerung der SBZ betrug 1950 = 25 v. H. [S. 110](Vergleich: BRD am 1. 4. 1950 = 7,7 Mill. Vertriebene, d. h. 16,1 v. H.). Für die SBZ liegen trotz der in den Jahren 1950–1959 erfolgten Zugänge von rd. 95.000 Aussiedlern aus Polen und den übrigen osteuropäischen Gebieten keine neuen Angaben über den Anteil der Umsiedler an der Bevölkerung vor. Dagegen stieg in der BRD der Anteil der Vertriebenen infolge des Zustroms von Aussiedlern aus den gleichen Gebieten, durch Geburtenüberschuß und infolge der zahlenmäßig hohen Zuwanderung von Vertriebenen aus der SBZ (ihr Anteil an den Antragstellern im Notaufnahmeverfahren beträgt zwischen 25,0 und 28,0 v. H.) bis zum 30. 9. 1959 auf 9,5 Mill. = 18,0 v. H. der Bevölkerung. Über die Verteilung der Vertriebenen auf die Bezirke der SBZ sowie über ihre berufliche Eingliederung existieren keinerlei amtliche Veröffentlichungen. Lediglich in Verbindung mit den Veröffentlichungen zur Bodenreform wurde bekannt, daß der Anteil der Umsiedler an den vergebenen Neubauernstellen (insgesamt 209.000) beachtlich sei. Rückschlüsse aus der für „Umsiedler“ unter den Neubauern in Jahre 1951 zur Verfügung gestellten Kreditsumme von 25 Mill. DM Ost (je Stelle bis zu 5.000 DM Ost Kredit) lassen die Annahme zu, daß mindestens 50.000 Neubauernstellen an Vertriebenenfamilien vergeben worden sind. Den Vertriebenen ist jeder Zusammenschluß und jede Betätigung mit dem Ziel der Rückkehr in die Heimat verboten. Sie gehören im allgemeinen zu den schärfsten Gegnern des SED-Regimes. Daher auch die hohe Zahl der Vertriebenen unter den Antragstellern im Notaufnahmeverfahren (monatlich bis zu 28 v. H.). b) Sowjetzonenflüchtlinge. Seit 1946/47 haben unter dem Druck der Verhältnisse in der SBZ Hunderttausende Deutsche, meist unter Zurücklassung ihrer Habe, in der BRD sowie in West-Berlin Zuflucht gesucht. Solchen F. wurde seit 1947, nachdem ihre Fluchtgründe auf Stichhaltigkeit geprüft worden waren, nach den zwischen Beauftragten der westdeutschen Länder abgeschlossenen „Segeberger Beschlüssen“ (1947) und den „Uelzener Vereinbarungen“ (1949) das Asylrecht der BRD gewährt. Die Aufteilung der F. auf die Länder geschah nach vereinbartem Schlüssel. Die Aufenthaltserlaubnis wurde an F. erteilt, die wegen ihrer politischen Einstellung verfolgt wurden (A-Fälle), und solche, denen aus Gründen der Menschlichkeit Asylrecht zuerkannt wurde (B-Fälle). Seit dem Inkrafttreten des Bundesnotaufnahmegesetzes vom 22. 8. 1950 wurde denjenigen F., die die SBZ wegen einer drohenden Gefahr für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit oder „aus sonstigen zwingenden Gründen“ verlassen mußten, die Aufenthaltserlaubnis erteilt. Das Bundesvertriebenengesetz vom 19. 5. 1953 formulierte erstmalig den rechtlichen Begriff„Sowjetzonen-F.“; danach gilt als „Sowjetzonen-F.“: „ein deutscher Staatsangehöriger, der seinen Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hat oder gehabt hat, von dort flüchten mußte, um sich einer von ihm nicht zu vertretenden und durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen, und dort nicht durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat.“ über die Gesamtzahl der seit 1945 in das Gebiet der BRD oder nach West-Berlin zugewanderten F. liegen keine vollständigen Unterlagen vor, da eine systematische Erfassung erst 1949 einsetzte. Der weitaus größte Teil der Zuwanderer, denen das Asylrecht oder die Notaufnahme verweigert wurde, blieb im Bundesgebiet. Eine Erfassung dieser Personen war nicht möglich. Daneben sind in großer Zahl Menschen aus der SBZ nach Westdeutschland und nach West-Berlin eingeströmt, ohne die amtlichen Flüchtlingsstellen zu passieren (u. a. kamen bis zum Jahre 1953 rd. 930.000 Personen auf Grund von Zuzugsgenehmigungen der einzelnen Bundesländer, die nur zum Teil später im Notaufnahmeverfahren erfaßt wurden). Für die Zeit von 1945 bis Ende 1951 wird die Zahl der Zuwanderer aller dieser Gruppen mit 931.000 Personen angenommen. Von diesen wurden in der Zeit von 1949 bis 1946 allein 492.681 Personen von den amtlichen Flüchtlingsstellen erfaßt. Seit 1952 (ab 4. 2. 1952 trat auch in West-Berlin das Bundesnotaufnahmegesetz in Kraft) meldeten sich jeweils innerhalb des ersten halben Jahres nach Ihrer erfolgten Zuwanderung aus der SBZ bei den Notaufnamestellen Berlin, Gießen und Uelzen: [S. 111]Zu diesen Zahlen muß man noch die geringe Anzahl von rund 63.000 Personen hinzuzählen, die in der gleichen Zeit ihren bisher illegalen Aufenthalt in der BRD und West-Berlin nach jeweils halbjähriger Dauer durch die Notaufnahmedienststellen legalisierten. Das sprunghafte Ansteigen im Jahre 1953 hängt mit dem Juni-Aufstand zusammen. Zahlreiche am Aufstand beteiligte Einwohner der SBZ konnten sich der Rachejustiz des SED-Regimes nur durch die Flucht entziehen. Der Flüchtlingszustrom stieg bis zum Jahre 1956 von Jahr zu Jahr an. 1957 hielt sich der Zustrom auf etwa dem gleichen Stand. Der Zustrom steigerte sich im Jahre 1955 um 39 v. H. und im Jahre 1956 sogar um 52 v. H. gegenüber 1952. In diesem Ansteigen kam die Enttäuschung der Bevölkerung über das negative Ergebnis der Genfer Konferenz (1955) als Folge der sowjetischen Haltung in der Frage der Wiedervereinigung Deutschlands zum Ausdruck. Hinzu kam der wieder zunehmende politische Druck durch die verstärkte Werbung für die Volkspolizei und die paramilitärischen Verbände der Kampfgruppen der SED und der Gesellschaft für ➝Sport und Technik sowie der zunehmende Zwang zu „gesellschaftlicher Mitarbeit“. Letzten Endes sind diese Zahlen Gradmesser der Hoffnungslosigkeit der Zonenbevölkerung hinsichtlich einer baldigen Wiedervereinigung oder der Verbesserung der Verhältnisse in der Zone. Das Bundesvertriebenengesetz stellt die „anerkannten Sowjetzonenflüchtlinge“ bei allgemeinen Hilfsmaßnahmen den F. aus den deutschen Ostgebieten („Vertriebenen“) gleich. Der Entscheid der Notaufnahmedienststellen über die Aufenthaltserlaubnis wegen „Zwangslage“ gilt aber noch nicht als Entscheid über die Zuerkennung der Eigenschaft als „Sowjetzonenflüchtling“. Hierüber und damit über die Erteilung des Bundes-Flüchtlingsausweises~C entscheiden die Flüchtlingsbehörden der Länder. Seit 1954 bis 31. 3. 1959 wurden insgesamt 384.566 C-Ausweise für 530.799 Personen (einschließlich der darin eingetragenen Kinder bis 16 Jahren) ausgestellt. Die unaufhörliche Abwanderung ist die wichtigste Ursache für das Arbeitskräfteproblem der SBZ. Mehr als 60 v. H. der Flüchtlinge sind Erwerbstätige, davon fast die Hälfte Jugendliche unter 25 Jahren. Zur Eindämmung dieses unaufhörlich fortschreitenden Substanzverlustes an Menschen wurde im Dezember 1957 — anstatt eines Versuchs zur Besserung der Lebensverhältnisse — eine Verschärfung der Bestimmungen für Vergehen gegen das Paßwesen geschaffen und die Ausgabe von Interzonenpässen für Reisen in die BRD (Interzonenverkehr) bedeutend eingeschränkt. Infolgedessen ist auch die Zahl der F. des Jahres 1958 und des 1. Halbjahres 1959, besonders die Zahl derjenigen, die im Interzonenverkehr kamen (von 52,6 v. H. aller Antragsteller im NA-Verfahren 1957 auf 20,4 v. H. im Mai 1959), zurückgegangen. Literaturangaben Seraphim, Peter Heinz: Das Vertriebenenproblem in der Sowjetzone. Berlin 1953, Duncker und Humblot. 202 S. Seraphim, Peter Heinz: Die Heimatvertriebenen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 40 S. m. 2 mehrfarb. Karten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 109–111 Florin, Peter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Flüchtlingsvermögen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Ostvertriebene. Im Pj. werden in der SBZ Heimatvertriebene aus den deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und aus den osteuropäischen Ländern als Umsiedler (in der Bundesrepublik als Vertriebene) bezeichnet. Die Umsiedlerämter hatten nach offiziellen Angaben am 31. 3. 1949 insgesamt 4.442.318 Vertriebene — davon 1.874.736 männliche und 2.567.582 weibliche Vertriebene — erfaßt. Die in der…

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Enteignung (1959)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das private Eigentum war mehreren E.-Aktionen ausgesetzt. Durch die bereits 1945 eingeleitete Bodenreform wurden alle landwirtschaftlichen Privatbetriebe über 100 ha enteignet. Der Befehl Nr. 124 der SMAD ordnete die E. von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“ (Sequesterbefehl) an. Dies sollte eine politische Reinigungsaktion darstellen und konnte nur als solche gerechtfertigt sein, in Wirklichkeit wurde damit die erste Sozialisierungsaktion im großen Stil durchgeführt. Der Befehl Nr. 64 der SMAD vom 17. 4. 1948 erklärte die D. auf Grund des Befehls Nr. 124 für beendet. Etwa 40 v. H. der gesamten Industrieproduktion der SBZ war durch diesen Befehl in Volkseigentum übergeführt worden. Rechtsmittel gegen die E. und sonstige Maßnahmen zur Wiederaufnahme von Sequesterverfahren waren nach dem Befehl Nr. 64 nicht mehr zulässig. Da bei Erlaß dieses Befehls über die meisten Einsprüche noch nicht verhandelt war, hatte diese Bestimmung zur Folge, daß in nahezu allen E.-Fällen die Einwendungen der enteigneten Eigentümer unbeachtet blieben. Die nächste E.-Welle wurde durch den Befehl Nr. 201 der SMAD eingeleitet, wonach Strafverfahren gegen angebliche Naziverbrecher durchgeführt werden konnten. Hier war es in jedem Fall möglich, durch Strafurteil auf Vermögensentzug zu erkennen. Nach Art. 23 der Verfassung dürfen E. nur zum Wohle der Allgemeinheit und auf gesetzlicher Grundlage gegen angemessene Entschädigung vorgenommen werden, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. In einigen E.-Gesetzen ist eine Entschädigung vorgesehen; diese Ansprüche stehen jedoch oft nur auf dem Papier. So sind z. B. bis heute noch nicht die im Aufbaugesetz vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen über die Entschädigung der Eigentümer in Anspruch genommener Grundstücke ergangen. Der Mißbrauch des Eigentums hat nach Art. 24 grundsätzlich entschädigungslose E. und Überführung in das Eigentum des Volkes zur Folge. Private wirtschaftliche Unternehmen, „die für die Vergesellschaftung geeignet sind“, können enteignet werden. Alle Bodenschätze, Naturkräfte, Bergwerke sowie die Betriebe der Eisen- und Stahlerzeugung und der Energiewirtschaft sind gemäß Art. 27 und 25 der Verfassung verstaatlicht worden. Eine weitere Möglichkeit zur entschädigungslosen E. ist die Vermögenseinziehung im Strafverfahren, von der in den politischen Verfahren nach Art. 6 der Verfassung und der Kontrollratsdirektive 38 und in den Wirtschaftsstrafverfahren reichlich Gebrauch gemacht worden ist. Auch einige der neuen Staatsverbrechen des Strafrechtsergänzungsgesetzes vom 11. 12. 1957 sehen die Vermögenseinziehung als Strafe vor. Die kalte E. des Privateigentums wird schließlich durch steuerliche Maßnahmen (Steuerwesen, Erbrecht) und im Wege des Konkursverfahrens (Konkursrecht) betrieben. Bis zu dem im Juni 1945 verkündeten neuen Kurs und wieder seit August 1958 wird das Flüchtlingsvermögen praktisch enteignet. Die enteigneten Vermögenswerte sind grundsätzlich lastenfrei in das Volkseigentum übergeführt worden. Das bedeutet eine entschädigungslose E. der privaten Gläubiger des Enteigneten, deren Rechte an enteigneten Grundstücken und beweglichen Sachen und deren Ansprüche gegen das eingezogene Vermögen nicht anerkannt werden. Erst die VO vom [S. 94]23. 8. 1956 über die Entschädigung ehemaliger Gesellschafter für Beteiligungen an enteigneten Unternehmen und die Befriedigung langfristiger Verbindlichkeiten aus der Zeit nach dem 8. 5. 1945 (GBl. S. 683) und das Gesetz vom 2. 11. 1956 (GBl. S. 1207) über die Regelung der Ansprüche gegen Personen, deren Vermögen nach der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten oder auf Grund rechtskräftiger Urteile in das Eigentum des Volkes übergegangen ist, sehen eine gewisse Entschädigung bis zum Werte der in das Volkseigentum übernommenen Vermögenswerte vor. Aus Anlaß eines Rechtsstreites eines in der SBZ enteigneten und in das Volkseigentum übergeführten Zweigbetriebes und des westdeutschen Hauptbetriebes hat das Oberste Gericht entschieden, daß die E. für ganz Deutschland wirksam sei. Demgemäß sei auch das dem westdeutschen Betrieb gehörende Warenzeichen auf den „volkseigenen Betrieb“ übergegangen. („Neue Justiz“ 1954, S. 58.) Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 312 S. m. 62 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 93–94 Engels, Friedrich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Entnazifizierung

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das private Eigentum war mehreren E.-Aktionen ausgesetzt. Durch die bereits 1945 eingeleitete Bodenreform wurden alle landwirtschaftlichen Privatbetriebe über 100 ha enteignet. Der Befehl Nr. 124 der SMAD ordnete die E. von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“ (Sequesterbefehl) an. Dies sollte eine politische Reinigungsaktion darstellen und konnte nur als solche gerechtfertigt sein, in Wirklichkeit wurde…

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Eherecht (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Verfassung sind Mann und Frau gleichberechtigt. Alle entgegenstehenden Bestimmungen sind aufgehoben (Art. 7, Abs. 2; Art. 30, Abs. 2). Aufgehoben ist auch wie alle übrigen Kontrollratsgesetze das Ehegesetz vom 20. 2. 1946 (Gesetz Nr. 16) durch den der Delegation der Sowjetzonen-Regierung am 19. 9. 1955 verkündeten Beschluß des sowjetischen Ministerrats. Das bereits 1954 im Entwurf fertiggestellte neue Familiengesetzbuch ist mit Ausnahme der durch die „Verordnung über Eheschließung und Eheauflösung“ vom 24. 11. 1955 (GBl. S. 849) in Kraft gesetzten Bestimmungen über die Voraussetzungen der Eheschließung und die Auflösung der Ehe noch nicht Gesetz geworden. Die nur 21 Paragraphen umfassende VO vom 24. 11. 1955 befaßt sich im wesentlichen mit der Ehescheidung und deren Folgen. Eine Scheidung ist nur noch möglich, wenn „ernstliche Gründe hierfür vorliegen und die Ehe ihren Sinn für die Eheleute, für die Kinder und für die Gesellschaft verloren hat“. Hierbei ist zu beachten, daß eine Ehe, die für die Gesellschaft wertlos geworden ist, auch keinen Sinn mehr für die Eheleute und die Kinder haben kann. Weitere besondere Scheidungsgründe gibt es ebensowenig wie einen Schuldausspruch im Scheidungsurteil. Damit entfallen sämtliche an das Verschulden geknüpfte Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich des Sorgerechts für die Kinder und des Unterhalts der geschiedenen Ehegatten. Ein Unterhaltsanspruch besteht grundsätzlich nur für eine Übergangszeit von zwei Jahren und nur dann, wenn ein Ehegatte außerstande ist, seinen Unterhalt aus seinen eigenen Arbeitseinkünften oder aus sonstigen Mitteln selbst zu bestreiten. Nur in Ausnahmefällen kann das Gericht in Durchbrechung des auch für die bestehende Ehe geltenden Grundsatzes, daß jeder arbeitsfähige Mensch seinen Unterhalt durch [S. 88]eigene Arbeit verdienen soll, eine Fortdauer der Unterhaltszahlung anordnen. Die noch nicht ausdrücklich in Kraft gesetzten sonstigen Rechtsgrundsätze des neuen Familiengesetzbuches sind in dem Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau vom 27. 9. 1950 (GBl. S. 1037) und den bereits im November 1951 von einer Kommission aus Vertretern des Justizministeriums, des Obersten Gerichts und der Obersten Staatsanwaltschaft für die Behandlung von Familienrechtsstreitigkeiten aufgestellten Richtlinien enthalten. Sie werden von den Gerichten als geltendes Recht angewendet. Sie beseitigen das Entscheidungsrecht des Ehemannes in allen die Frau oder das gemeinschaftliche Leben betreffenden Angelegenheiten. So darf eine Frau durch die Eheschließung nicht gehindert werden, einen Beruf auszuüben und ihrer gesellschaftlichen und politischen Fortbildung nachzugehen, auch wenn hierdurch eine zeitweilige örtliche Trennung der Eheleute bedingt wird. Die Behinderung der gesellschaftspolitischen Tätigkeit galt demgemäß bisher als eine schwere Eheverfehlung (Oberstes Gericht, Urteil vom 13. 4. 1953). Als Eheverfehlungen können außerdem Kriegsgefangenschaft, politische Haft oder Republikflucht des Ehegatten angesehen werden. Daran ist im Grundsatz durch die VO vom 24. 11. 1955 nichts geändert worden. Die bisherigen „Eheverfehlungen“ heißen seitdem „ernstliche Gründe, die der Ehe den Sinn für die Gesellschaft genommen haben“. Die gesetzlichen und vertragsgemäßen Güterstände sind entsprechend den obenerwähnten Richtlinien durch die Verfassung außer Kraft gesetzt worden. Sämtliche Ehegatten leben in Gütertrennung. Nach dem Entwurf des Familiengesetzes wird das von den Ehegatten nach der Eheschließung durch Arbeit erworbene Vermögen gemeinsames Eigentum der Ehegatten. Das übrige Vermögen unterliegt der freien Verwaltung und Verfügung jedes Ehegatten. Sonstige Vereinbarungen vermögensrechtlicher Art sind zulässig. Sie sind jedoch nichtig, wenn sie gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau verstoßen. Der Güterstand der Verwaltung und Nutznießung des Vermögens der Frau durch den Ehemann ist ausdrücklich verboten. Die Zuständigkeit in Ehesachen ist durch VO vom 21. 12. 1948 (ZVBl. S. 588) am 1. 4. 1949 den Amtsgerichten übertragen worden, an deren Stelle seit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 2. 10. 1952 die Kreisgerichte getreten sind (Gerichtsverfassung). . Die örtliche Zuständigkeit richtet sich unter Berücksichtigung der Gleichberechtigung von Mann und Frau nach § 606 ZPO. An die Stelle eines hiernach etwa zuständigen westdeutschen oder West Berliner Gerichts tritt jedoch nach der Rundverfügung Nr. 76/52 des Ministers der Justiz vom 9. 7. 1952 das sowjetzonale Kreisgericht, in dessen Bezirk der klagende Ehegatte seinen ständigen Aufenthalt hat. (Familienrecht) Das Verfahren in Ehesachen ist durch die Anordnung zur Anpassung der Vorschriften über das Verfahren in Ehesachen an die VO über Eheschließung und Eheauflösung — Eheverfahrensordnung — vom 7. 2. 1956 (GBl. S. 145) unter Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen der ZPO neu geregelt worden. In allen Scheidungssachen ist eine vorbereitende Verhandlung „zur Aussöhnung und Erziehung der Parteien“ durchzuführen. Erst in einem zweiten Termin darf in das streitige Verfahren eingetreten und eine Entscheidung getroffen werden. Die Verhandlung in Ehesachen ist öffentlich. Gleichzeitig mit dem Scheidungsverfahren sind das elterliche Sorgerecht und der Unterhalt der Kinder und der Ehegatten zu regeln. Literaturangaben Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 87–88 Ehegattenzuschlag, Staatlicher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eheschließung, Sozialistische

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Verfassung sind Mann und Frau gleichberechtigt. Alle entgegenstehenden Bestimmungen sind aufgehoben (Art. 7, Abs. 2; Art. 30, Abs. 2). Aufgehoben ist auch wie alle übrigen Kontrollratsgesetze das Ehegesetz vom 20. 2. 1946 (Gesetz Nr. 16) durch den der Delegation der Sowjetzonen-Regierung am 19. 9. 1955 verkündeten Beschluß des sowjetischen Ministerrats. Das bereits 1954 im Entwurf fertiggestellte…

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HO (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Handelsorganisation; staatliches Einzelhandelsunternehmen, das zu überhöhten Preisen Mangelwaren verkauft. Die HO wurdedurch Verordnung der DWK im Nov. 1948 gegründet. Als Begründung für die Errichtung der HO gab die DWK „Bekämpfung des Schwarzmarktes“ an. In Wirklichkeit nutzte sie nach dem Vorbild der SU die Mangellage in der Versorgung und die Existenz eines schwarzen Marktes zur Besteuerung des Verbrauchs in bis dahin in Deutschland nicht gekanntem Umfange aus. Hauptzweck der HO-Gründung war, währungsgefährdende „überschüssige Kaufkraft“ abzuschöpfen (Akzise) und zur Finanzierung der Staatsausgaben heranzuziehen. Trotz Verbesserung der Versorgungslage und des Verschwindens des Schwarzmarkts in den letzten Jahren wurde die HO nicht aufgelöst, sondern sie wird sogar noch wesentlich ausgebaut. Der vom Staat als Anreiz für die verlangten Leistungssteigerungen in der „volkseigenen“ Wirtschaft gezahlte Leistungslohn und die Prämien für Normerfüllung fließen auf diese Weise in den Staatshaushalt zurück. Preissenkungen, veranlaßt durch Produktionssteigerung bei Lebensmitteln und Verbrauchsgütern, führten bislang nicht zu einer Verminderung der Staatseinnahmen aus der HO, da zum Ausleich dafür immer mehr HO-Verkaufsstellen, -Kaufhäuser, -Gaststätten errichtet und immer mehr Warengattungen bevorzugt der HO für den Verkauf zur Verfügung gestellt werden. Am 30. 9. 1956 betrieb die HO insgesamt 27.544 Verkaufsstellen und Warenhäuser, davon 14.280 Lebensmittelgeschäfte, 4.466 Gaststätten und 8.798 Fachverkaufsstellen aller Art. 1957 erhöhte sich die Anzahl der Betriebe auf 29.644. Die Einzelhandelsumsätze der HO entwickelten sich seit 1950 wie folgt: [S. 147] Diese Zahlen bringen jedoch die mengenmäßige Umsatzsteigerung nicht voll zum Ausdruck, da die HO-Preise seit 1948 mehrmals gesenkt worden sind. Auf die Handelstätigkeit der HO entfällt z. Z. über ein Drittel der gesamten Einzelhandelsumsätze der SBZ. (Handel) Die HO hat seit ihrer Gründung häufig organisatorische Änderungen erfahren. Trotzdem arbeiten bis heute viele ihrer Geschäfte unrentabel. Ursprünglich war die HO hauptsächlich auf den Verkauf von Lebensmitteln und Industriemangelwaren eingestellt. Sie hatte bis 1951 das Monopol für den Verkauf freier Waren. Sie erweiterte ihr Verkaufsstellennetz ständig, vielfach auf Kosten des privaten Einzelhandels. Inhaber privater Läden wurden durch absichtlich ungenügende Warenzuteilungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht und dadurch veranlaßt, ihre Geschäfte zu Spottpreisen an die HO zu verkaufen. Man gab ihnen dann häufig die Möglichkeit, als HO-Angestellte in ihren eigenen Läden tätig zu werden. Auf diese Weise übernahm die HO seit 1951 u. a. Drogerien, Fleischerläden, Friseurgeschäfte, Blumenläden, Modesalons, Juwelierläden usw. Die HO ist somit nicht nur Instrument der staatlichen Währungspolitik, sondern gleichzeitig Werkzeug des Staates zur systematischen weiteren Vernichtung des privaten Einzelhandels. Die Umsatz- und Finanzpläne der HO mußten der Sowjetischen Kontrollkommission zur Bestätigung vorgelegt werden, woraus hervorgeht, daß die Preispolitik der HO ein Teilstück sowjetischer Besatzungspolitik in Deutschland war. (HO-Spezialhandel) Literaturangaben Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 146–147 Historischer Materialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hochschulen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Handelsorganisation; staatliches Einzelhandelsunternehmen, das zu überhöhten Preisen Mangelwaren verkauft. Die HO wurdedurch Verordnung der DWK im Nov. 1948 gegründet. Als Begründung für die Errichtung der HO gab die DWK „Bekämpfung des Schwarzmarktes“ an. In Wirklichkeit nutzte sie nach dem Vorbild der SU die Mangellage in der Versorgung und die Existenz eines schwarzen Marktes zur Besteuerung des…

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Demokratisierung (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schlagwort des Pj. zur Tarnung der zunehmenden Sowjetisierung im öffentlichen Leben der SBZ. Außer in der Verwaltung, den Schulen, den Betrieben usw. hat sich die D. besonders verhängnisvoll in der Justiz erwiesen. Auf der Forderung nach einer „D. der Justiz“ beruht die Einrichtung der Volksrichterlehrgänge. Es bestand angeblich die Notwendigkeit, „den wiedereingestellten akademisch gebildeten Richtern und Staatsanwälten, die wegen ihres Alters und ihrer Traditionsgebundenheit auch nicht immer das richtige Verhältnis zu den neuen Aufgaben finden können, neue Kräfte zur Seite zu stellen, die auf Grund ihrer Lebenserfahrung und ihrer politischen Tätigkeit diesen Aufgaben gewachsen sind“ (Hilde ➝Benjamin in: „Neue Justiz“ 1947, S. 15). „Die Einrichtung der Volksrichter in der Sowjetzone ist der Weg, um die deutsche Richterschaft möglichst schnell zu demokratisieren, d. h. sie aus Menschen aus allen Schichten des Volkes zusammenzusetzen und dadurch die Grundlagen für eine demokratische Justiz zu schaffen“ (Hilde Benjamin in: „Neue Justiz“ 1948, S. 194). Folgeerscheinung dieser „Demokratisierung der Justiz“ ist die Ausmerzung der unerwünschten „bürgerlichen Juristen“. (Rechtswesen) Unter dem irreführenden Leitwort „Demokratisierung der Verwaltung“ wurden im Juli 1952 die altbewährten, bodenständigen Länder der SBZ in vierzehn Bezirke zerschlagen, wurden neue Verwaltungsordnungen 1. für die Räte und Bezirkstage dieser Bezirke, 2. für die Räte und Kreistage der großenteils veränderten und aufgespaltenen Kreise erlassen. Diese Ordnungen wurden 1957 durch eine „weitere D.“ der Staatsverwaltung und der Selbstverwaltung abgelöst. Denn im Anschluß an die 3. Parteikonferenz der SED (März 1956) und propagiert [S. 77]durch die Nationale Front, beschloß die Volkskammer am 17. 1. 1957 zwei Gesetze, die Hermann ➝Matern am 30. 8. 1956 als Mittel „zur weiteren D.“ bezeichnet hatte: 1. das „Gesetz über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen“; 2. das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“. Das erste Gesetz gibt (so bes. in den §§ 1, 3 und 6) der Volkskammer bzw. ihrem neugebildeten „ständigen Ausschuß für die örtlichen Volksvertretungen“ gegenüber den Bezirkstagen, Kreistagen und Gemeindeversammlungen die Stellung eines zentralen, alles lenkenden Obersten Parlamentes — eines Obersten Sowjets, der gesetzgebend, ausführend, richtend und kontrollierend in einem ist. Das zweite Gesetz verleiht, dem Buchstaben nach, den örtlichen Parlamenten eine weitgehende Leitungsgewalt, aber diese Selbständigkeit ist nur scheinbar. Ihre im ersten Gesetz vorgeschriebene Unterordnung unter die Volkskammer und der in der „DDR“ allgemein verbindliche demokratische Zentralismus drücken die örtlichen Parlamente und Verwaltungen zu nur noch formal freien Ausführungsstellen der zentralen, völlig von der SED beherrschten Volkskammer hinab. Nur auf dem Papier will die SED die straffe Zentralisierung und Totalisierung der bezirklichen, kreisweisen und gemeindlichen Selbstverwaltung mildern. Die völlig zentralisierte SED soll alle örtlichen Volksvertretungen und Behörden lenken. Ministerpräsident Otto ➝Grotewohl hatte dazu am 28. 3. 1956 erklärt: „In der Tätigkeit der Gemeindeorgane gibt es starke Reste des bürgerlichen Parlamentarismus und noch eine künstliche Trennung der beschließenden und vollziehenden Tätigkeit … Eine der wichtigsten Ursachen der mangelhaften Arbeit der staatlichen Organe in den Gemeinden ist auf die ungenügende Anleitung durch die Ortsparteiorganisationen zurückzuführen.“ Auch die weitere D. der SBZ seit 1957 ist nur eine scheinbare D. (Kommunale ➝Selbstverwaltung) Literaturangaben Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 76–77 Demokratischer Zentralismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Demontagen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schlagwort des Pj. zur Tarnung der zunehmenden Sowjetisierung im öffentlichen Leben der SBZ. Außer in der Verwaltung, den Schulen, den Betrieben usw. hat sich die D. besonders verhängnisvoll in der Justiz erwiesen. Auf der Forderung nach einer „D. der Justiz“ beruht die Einrichtung der Volksrichterlehrgänge. Es bestand angeblich die Notwendigkeit, „den wiedereingestellten akademisch gebildeten Richtern und…

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Gartenbau (1959)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Rahmen der Landwirtschaft nimmt der G. eine Sonderstellung ein. Neben dem intensiven Gemüse- und Obstbau gehören dazu der Blumen- und Zierpflanzenbau, das Baumschulwesen sowie die Gemüse- und Blumensamenerzeugung. Von den 6,4 Mill. ha landwirtschaftlicher Nutzfläche in der SBZ umfaßt das Gartenland einschließlich Obstanlagen, Baumschulen und Rebland 227.100 ha (ohne Erwerbsgartenland und Flächen unter Glas). Für die Betriebe mit gärtnerischer Produktion weist die Statistik für Mitte 1956 eine Anbaufläche von 52.757 ha und 676 ha Flächen unter Glas aus. An der ersten waren beteiligt: mit 6.696 ha 12,7 v. H.) private Erwerbsgartenbaubetriebe, mit 29.345 ha (55,6 v. H.) Wirtschaften von Einzelbauern, mit 12.256 ha (23,2 v. H.) gemeinschaftlich und individuell genutzte Flächen der LPG und mit 4.460 ha (8,5 v. H.) die Volkseigenen Güter und sonstige öffentliche und Volkseigene Betriebe. Von den Flächen unter Glas entfielen 1956 noch 84,5 v. H. auf den privaten, 15,5 v. H. auf den „sozialistischen“ Sektor. 1958 waren 11.714 Mitgl. in 291 Obstbaugemeinschaften der VdgB (Ständige ➝Arbeitsgemeinschaften) zusammengeschlossen. Die politischen Bestrebungen verstärken sich, die Gärtnereien am Rande der Großstädte zu Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften zusammenzuschließen und die Kleinstadt- und Dorfgärtnereien in die LPG zu überführen. Am 31. 12. 1958 bestanden bereits 61 GPG mit insgesamt 814 Mitgl. und einer gärtnerisch genutzten Fläche von rund 597 ha, darunter 180.349 qm Fläche unter Glas. Nach dem LPG-Gesetz vom 3. 6. 1959 werden GPG wie LPG behandelt. Abgesehen von den klimatischen Gegebenheiten fallen infolge einer Vielzahl von Mangelerscheinungen in der Betriebsmittelversorgung (Saat- und Pflanzgut, Schädlingsbekämpfungsmittel) der Stand der gärtnerischen Produktion und die Versorgung der Bevölkerung mit Erzeugnissen des G. gegenüber dem der BRD stark ab. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 120 GARKREBA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gebrauchsmuster

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Rahmen der Landwirtschaft nimmt der G. eine Sonderstellung ein. Neben dem intensiven Gemüse- und Obstbau gehören dazu der Blumen- und Zierpflanzenbau, das Baumschulwesen sowie die Gemüse- und Blumensamenerzeugung. Von den 6,4 Mill. ha landwirtschaftlicher Nutzfläche in der SBZ umfaßt das Gartenland einschließlich Obstanlagen, Baumschulen und Rebland 227.100 ha (ohne Erwerbsgartenland und Flächen unter Glas). Für die…

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Häftlinge, Politische (1959)

Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Zahl aller aus politischen Gründen inhaftiert gewesenen und noch inhaftierten Bewohner der SBZ ist nicht bekannt, sie kann auch kaum geschätzt werden. Neben den in die Konzentrationslager verschleppten und zum großen Teil dort verstorbenen Menschen werden als P.H. diejenigen bezeichnet, die aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen durch ein sowjetisches Militärtribunal oder ein Gericht der SBZ wegen Boykotthetze, Friedensgefährdung oder eines anderen Staatsverbrechens verurteilt worden sind. Auch die in den Kriegsverbrecherprozessen verurteilten Angeklagten fallen in diese Kategorie. Obwohl bis zum Sommer 1955 allein in den Strafanstalten über 20.000 P.H. im Widerspruch zu den Grundrechtsgarantien der Verfassung eingesperrt waren und schwere und schwerste Zuchthausstrafen verbüßen sollten, gab es nach offizieller Version keine P.H. in der SBZ. „Heute wird niemand seiner Gesinnung wegen inhaftiert. Wer unsere antifaschistisch-demokratische Ordnung angreift, wer den Aufbau unserer Friedenswirtschaft stört, begeht eine strafbare Handlung und wird seiner verbrecherischen Taten wegen bestraft. Die Strafgefangenen dieser Art sind deshalb auch keine ‚politischen‘ Gefangenen, sondern kriminelle Verbrecher. Die Bezeichnung dieser Strafgefangenen als politische Häftlinge wird daher hiermit untersagt.“ (RV Nr. 125/51 des Justizministeriums der SBZ vom 5. 9. 1951) Die Zahl der P.H. verringerte sich infolge von einigen vom Jahre 1954 an durchgeführten Entlassungs- und Begnadigungsaktionen. 1954 kamen zur Entlassung 6.143 SMT-Verurteilte und 913 Waldheim-Verurteilte (Waldheimer Prozesse), 1954 etwa 4.000 SMT-Verurteilte und 1.000 Verurteilte aus den Kriegsverbrecherprozessen, 1956 etwa weitere 6.000 P.H., darunter 691 Häftlinge die früher der SPD angehört hatten. Neben diesen Entlassungsaktionen kam es auch in den folgenden Jahren vermehrt zu Einzelentlassungen nach sog. „Urteilsüberprüfungen“, die zunächst eine Herabsetzung der Strafe und dann die Entlassung aus der Strafhaft zur Folge hatten. Die sowjetzonalen Strafgerichte sorgten aber in der Anwendung der entsprechenden Strafgesetze, seit dem 1. 2. 1958 unter Heranziehung der politischen Straftatbestände (Staatsverbrechen) des Strafrechtsergänzungsgesetzes dafür, daß immer wieder neue politisch Verurteilte in die Strafanstalten eingeliefert wurden. Heute befinden sich noch 8.000 bis 10.000 Menschen auf Grund rein politischer Strafurteile in Haft. Ein Unterschied zu kriminell Bestraften besteht im Strafvollzug nicht. (Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 137 Haftarbeitslager A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hager, Kurt

Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Zahl aller aus politischen Gründen inhaftiert gewesenen und noch inhaftierten Bewohner der SBZ ist nicht bekannt, sie kann auch kaum geschätzt werden. Neben den in die Konzentrationslager verschleppten und zum großen Teil dort verstorbenen Menschen werden als P.H. diejenigen bezeichnet, die aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen durch ein sowjetisches Militärtribunal oder ein Gericht der SBZ wegen…

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Arbeitslosenversicherung (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der A. ist die Verordnung über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. I. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, Ost-Berlin, S. 103/1949). Träger der A. ist die Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstandes des FDGB. Versichert sind alle Personen, die in einem entgeltlichen Arbeitsverhältnis stehen. ⅕ der Sozialversicherungsbeiträge dieser Personen soll dem Zwecke der A. zugute kommen (§ 6 der Verordnung vom 28. 1. 1947). Voraussetzung für eine Leistung ist eine Beitragszahlung zur Sozialversicherung für 26 Wochen in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Sie wird gewährt vom 8. Tage der registrierten Arbeitslosigkeit ab für die Dauer von 26 Wochen. Sie wird u. a. nicht gezahlt, wenn der Versicherte eine Arbeit ablehnt, die ihm zugewiesen wird, oder wenn er eine Arbeit „eigenmächtig“ aufgegeben hat, wenn er ein eigenes Einkommen hat, das nicht niedriger als die Unterstützung ist, oder wenn der Arbeitslose im Haushalt seiner Verwandten wohnt, die in der Lage und verpflichtet sind, ihn zu unterstützen. Wegen der Vielzahl der Ausschließungsgründe erhalten nur sehr wenige Arbeitslose eine Unterstützung. Die Höhe der Unterstützung beträgt bei einem täglichen Einkommen bis zu 6,53 DM Ost 1,20 DM Ost täglich und steigt bei einem täglichen Verdienst über 9,49 DM Ost auf höchstens 2 DM Ost täglich. Familienzuschläge werden für Kinder bis zu 15 Jahren oder bis zu 18 Jahren, wenn sie eine Schule besuchen, für Ehefrauen und Lebenskameraden mit 1 Kind bis zu 3 Jahren oder 2 Kindern bis zu 8 Jahren, oder im Alter über 60 Jahre und für unterhaltsberechtigte Verwandte, die vom Arbeitslosen unterhalten werden, in Höhe von 0, 35 DM Ost täglich gezahlt. Wohnungsgeld wird in Städten über 100.000 Einwohner in Höhe von 12 [S. 27]DM Ost, in den Städten über 10.000 Einwohner in Höhe von 10 DM Ost und in den übrigen Städten in Höhe von 8 DM Ost monatlich gezahlt, wenn der Arbeitslose eine eigene, von ihm bezahlte Wohnung hat. Das Einkommen des Ehegatten wird auf die Unterstützung eines Arbeitslosen angerechnet, soweit es 35 DM Ost wöchentlich übersteigt. Die Unterstützung wird seit Auflösung der Arbeitsämter von den Außenstellen der Verwaltung der Sozialversicherung (SVK, Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) ausgezahlt. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. 5., erw. Aufl. (BB) 1959, Teil I (Text) 171 S., Teil II (Anlagen) 191 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 26–27 Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitslosigkeit

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der A. ist die Verordnung über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. I. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, Ost-Berlin, S. 103/1949). Träger der A. ist die Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstandes des FDGB. Versichert sind alle Personen, die in einem entgeltlichen Arbeitsverhältnis stehen. ⅕ der Sozialversicherungsbeiträge dieser Personen soll dem Zwecke…

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Realismus (1959)

Siehe auch: Realismus: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Realismus, sozialistischer: 1969 Sozialistischer Realismus: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Soviel wie Wirklichkeitsnähe in der Kunst. Die kommun. Terminologie unterscheidet zwischen dem kritischen R., den man in den Werken bürgerlicher Künstler und Schriftsteller mit gesellschaftskritischem Inhalt (besonders bei den Russen des 19. Jahrhunderts, wie dem Maler Repin und den Dichtern Puschkin, Gogol und Leo Tolstoi) zu finden glaubt, und dem sozialistischen R., der die Aufgabe hat, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die Erfüllung des Fünfjahrplanes, zum Kampf für den Frieden zu erziehen“ (SED-Resolution vom 15.-17. 3. 1951). [S. 287]Der sozialistische R. übernimmt mit dieser Aufgabe eine propagandistische Funktion, ist also weder gesellschaftskritisch noch, wie es seinem Namen nach anzunehmen wäre, realistisch. Das ZK der SED forderte am 27. 10. 1955 von den Künstlern, sie sollten „helfen, das Klassenbewußtsein der Arbeiterklasse auf die Höhe ihrer geschichtlichen Aufgabe zu heben. Sie müssen unter Führung der Partei Erzieher der Massen sein und sie durch ihre auf der Grundlage des sozialistischen Realismus geschaffenen Werke zu höheren Leistungen auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens begeistern“. Das ZK der SED erklärte auf seiner 20. Tagung am 29. 7. 1956, man dürfe die Künstler nicht schematisch behandeln. Vielmehr müsse man ihnen beweglich und „überzeugend nachweisen, daß der sozialistische Realismus die beste schöpferische Methode ist, um in unserer Zeit die Wahrheit des Lebens … zu gestalten“. (Bildende Kunst, Literatur) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. Wiesbaden 1956, Limes-Verlag. 161 S. m. 8 Tafeln. Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 286–287 Rau, Heinrich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechenschaftslegung

Siehe auch: Realismus: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Realismus, sozialistischer: 1969 Sozialistischer Realismus: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Soviel wie Wirklichkeitsnähe in der Kunst. Die kommun. Terminologie unterscheidet zwischen dem kritischen R., den man in den Werken bürgerlicher Künstler und Schriftsteller mit gesellschaftskritischem Inhalt (besonders bei den Russen des 19. Jahrhunderts, wie dem Maler Repin und den Dichtern Puschkin, Gogol und Leo…

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Atomenergie (1959)

Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A begannen in der SBZ Ende 1955. Beim Ministerrat wurde ein „Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ errichtet. Wissenschaftler und Ingenieure mit speziellen Erfahrungen fehlten zunächst. In der neugegründeten Fakultät für Kerntechnik an der Technischen Hochschule Dresden und dem angeschlossenen Zentralinstitut für Kernphysik sowie an den Universitäten Leipzig, Rostock, Jena und Ost-Berlin wurden Ausbildungsmöglichkeiten geschaffen. Die Kammer der ➝Technik gründete einen „Arbeitskreis Kernpraxis“, der Kurse und Vorträge für interessierte Wissenschaftler, Ingenieure, Ärzte und Lehrer durchführt. Seit Anfang 1957 haben sowjetzonale Wissenschaftler eine zusätzliche Ausbildungsmöglichkeit durch Teilnahme an der Arbeit im „Vereinigten Institut für Kernforschung“ in Dubna (Sowjetunion). Mit Unterstützung durch die SU wurde nach 1½jähriger Bauzeit in Rossendorf bei Dresden Mitte Dezember 1957 der erste Forschungsreaktor in Betrieb genommen. Auf dem gleichen Gelände wurde Mitte 1958 ein Zyklotron mit 120 t Magnetgewicht in Betrieb genommen. Das besondere Interesse der Sowjetzonenwirtschaft gilt angesichts der zunehmenden Schwierigkeiten in der Energieerzeugung der Ausnutzung der A. für die Erzeugung von Kraftstrom. Das ständige Zurückbleiben der Elektroenergieerzeugung hinter dem steigenden Bedarf der Industrie erfordert nach sowjetzonalen Angaben bereits im Jahre 1970 Atomkraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 3.000 Megawatt. (Vergleich: Die Kapazität aller Kraftwerke in der Zone betrug 1958 6.492 Megawatt Engpaßleistung.) Ende 1957 wurde nördlich von Berlin mit dem Bau eines ersten A.-Kraftwerkes mit einer Leistung von 70 Megawatt begonnen. Der Betrieb soll 1960 aufgenommen werden. (Vergleich: das erste sowjetische Atomkraftwerk hat eine Leistung von nur 5 Megawatt.) Weitere 5 A.-Kraftwerke sollen anschließend errichtet werden. Es ist vorgesehen, daß 1980/85 die sowjetzonalen Atomkraftwerke die gleiche Leistung erreichen sollen wie die konventionellen Kraftwerke. Literaturangaben *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 35 Atheismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aufbau des Sozialismus

Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A begannen in der SBZ Ende 1955. Beim Ministerrat wurde ein „Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ errichtet. Wissenschaftler und Ingenieure mit speziellen Erfahrungen fehlten zunächst. In der neugegründeten Fakultät für Kerntechnik an der Technischen Hochschule Dresden und dem angeschlossenen Zentralinstitut für Kernphysik sowie an den Universitäten Leipzig, Rostock, Jena…

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Energieerzeugung (1959)

Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Stromerzeugung: Die installierte Maschinenleistung in den öffentlichen und industriellen Kraftwerken der SBZ betrug bei Kriegsende etwa 5.300 Megawatt. Durch Demontage-Verluste sank sie auf 3.500 Megawatt ab. Von Demontagen wurden weitgehend auch Umformer- und Schaltstationen und das Verteilernetz betroffen. Sogar Freileitungsmaste wurden abmontiert. Der Wiederaufbau erforderte volle zehn Jahre: Ende 1956 betrug die fahrbare Kraftwerksleistung 5.400 MW. Die Bruttostromerzeugung der Kraftwerke betrug bei Kriegsende etwa 26.000 Millionen kWh/Jahr. 1956 wurden 31.200 Millionen kWh erzeugt. Bis 1958 konnte die Erzeugung weiter auf 34.800 Millionen kWh erhöht werden. Trotz dieser Entwicklung hat die Elektro-E. in der SBZ mit dem steigenden Bedarf der Industrie nicht Schritt gehalten. Der Stromverbrauch für die Industrie und für sonstige gewerbliche Zwecke ist daher noch immer kontingentiert, und auch die Haushaltungen werden ständig ermahnt, mit Strom sparsam umzugehen (Wattfraß), obwohl der Anteil der Haushalte am Stromverbrauch nur 7 v. H. beträgt. Die E. stützt sich fast ausschließlich auf die z. Z. noch verhältnismäßig reichlich vorhandenen Braunkohlenvorkommen. Es fehlt aber an Stromerzeugungsanlagen. Der Energiemaschinenbau (Maschinenbau) hat seine Produktionspläne nie voll erfüllen können. Die Steigerungen in der Stromerzeugung wurden bis 1956 fast ausschließlich durch Wiederaufbau und Ausbau bestehender Kraftwerke erzielt. Erst ab 1957 wurden einige neue Kraftwerke in Betrieb genommen. Der Aufbau weiterer neuer Kraftwerke ist im Gange. Die Schließung der Energielücke ist einer der entscheidenden Schwerpunkte auch für die Erfüllung des zweiten Fünfjahrplans. — Die gesamte E. und Energieversorgung ist verstaatlicht. Nach zahlreichen vorangegangenen organisatorischen Veränderungen sind jetzt die Räte der Bezirke die Anleitungs- und Kontrollorgane. b) Gaserzeugung: Die Gasversorgung der jetzigen SBZ wurde bis Ende des Zweiten Weltkrieges durch Einspeisungen von Ferngas aus Westdeutschland sichergestellt, da die geringen Eigenvorkommen an Steinkohle eine nennenswerte Verkokung nicht ermöglichten. Die Gaswirtschaft erlitt erhebliche Kriegsschäden, u. a. wurde die Großgaserei Magdeburg zu etwa 70 v. H. betroffen. Nach der Beseitigung der Schäden und dem Aufbau eines neuen Werkes, der Großkokerei Lauchhammer, steht die Gasgewinnung aus Braunkohle im Vordergrund. Gas wird für Industrie und Gewerbe z. Z. noch bewirtschaftet. Mit der Fertigstellung des Kombinats Schwarze Pumpe soll die Mangellage bei [S. 93]Gas jedoch endgültig beseitigt werden. Gas ist als Brennstoff für die Industrie (insbes. für Bergbau, eisenschaffende und chemische Industrie) von großer Bedeutung. Fast ein Drittel des Gasaufkommens wird von der Industrie verbraucht, etwas mehr als die Hälfte des Aufkommens geht in das öffentliche Netz (Haushalte, Straßenbeleuchtung usw.). Die Energielücke soll ab 1961 durch die geplante erhöhte Einfuhr von Erdöl geschlossen werden; dadurch soll Braunkohle, die jetzt noch für die Kraftstofferzeugung eingesetzt werden muß, für Brennzwecke frei werden. Literaturangaben *: Die Kraftwirtschaft in der Sowjetzone, ihre Quellen und Reserven. (Mat.) 1953. 52 S. m. 15 Anlagen. *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 92–93 Endverbraucherpreis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Energiemaschinenbau

Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Stromerzeugung: Die installierte Maschinenleistung in den öffentlichen und industriellen Kraftwerken der SBZ betrug bei Kriegsende etwa 5.300 Megawatt. Durch Demontage-Verluste sank sie auf 3.500 Megawatt ab. Von Demontagen wurden weitgehend auch Umformer- und Schaltstationen und das Verteilernetz betroffen. Sogar Freileitungsmaste wurden abmontiert. Der…