DDR A-Z 1959

Ministerium für Staatssicherheit (MfS) (1959)

Siehe auch: Ministerium für Staatssicherheit: 1975 1979 1985 Ministerium für Staatssicherheit (MfS): 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Zentralbehörde des Staatssicherheitsdienstes. Der Minister (Generaloberst Erich ➝Mielke) hat vier Stellv. — Der Hauptteil des MfS, der sich in Berlin-Lichtenberg befindet, hat achtzehn Hauptabteilungen (HA). Acht HA haben operative Aufgaben bei der „Sicherung“ der SBZ gegen alle freiheitlichen und nichtkommunistischen Bewegungen und Einflüsse. I: Sicherung der Streitkräfte (NVA und Polizeitruppen); II: Spionage-Abwehr (vereint seit 1. 4. 1953 mit der ehem. HA IV); III: Sicherung der Wirtschaft; V: Kampf gegen verdächtige Vereinigungen aller Art; VI: Schwerindustrie- und Forschungsschutz; VII: Sicherung der Volkspolizei; XIII: Verkehrssicherung; PS: Sicherheit der leitenden Staats- und Parteifunktionäre. Zehn HA wirken unterstützend: VIII: Ermittlungen und Festnahmen; IX: Vernehmungen und Untersuchungen; X: Verbindung zu Nachrichtendiensten des Warschauer Beistandspaktes; XI: Chiffrierwesen; XII: Kartei, Registratur; XIV: Untersuchungs-Haftanstalten; M: Postüberwachung; K: Kriminaltechnik; O: Technik, Abhörmittel; KS: Kader (= Personalabteilung) und Schulung. Die zum MfS gehörende Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) sitzt (mit rund 800 Mitarbeitern) in Berlin-Johannisthal (Leiter: Generalmajor Markus J. Wolf). Sie entstand im Mai 1956 aus der HA XV und wurde dem Minister unmittelbar unterstellt. — Seit 1. 1. 1959 hat [S. 244]sie zwölf Abteilungen: I: Polit. Spionage in Regierungsstellen der Bundesrepublik einschl. Verteidigungsministeriums; II: Politische Spionage in Parteien und polit. Vereinigungen in der Bundesrepublik; III: Ausländische Vertretungen in der Bundesrepublik; militärische Spionage im Ausland; IV: Militärische Spionage im Bundesgebiet; V: Wirtschaftspionage; VI: Einschleusung von Agenten in die Bundesrepublik Deutschland; VII: Auswertung; VIII: Diversion (Sabotagevorbereitungen) in der Bundesrepublik; IX: Verbindungen, Funk- und Chiffrierwesen; K: Dokumentation, Ausweisfälschung; R: Kartei, Registratur; K/S: Kader und Schulung. Alle Wirtschafts- und Verwaltungsabteilungen des Hauptteils des MfS wie der HVA sind seit Frühjahr 1959 in der HVB (Bewirtschaftung/Verwaltung) zusammengefaßt, die in Berlin-Lichtenberg sitzt. — Das MfS wird von einem sowjetischen Beraterstab überwacht und angeleitet. — Im MfS (mit HVA und HVB) arbeiten rund 1.450 Offiziere, Unteroffiziere und Angestellte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 143, 244 Ministerium für Nationale Verteidigung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerrat

Siehe auch: Ministerium für Staatssicherheit: 1975 1979 1985 Ministerium für Staatssicherheit (MfS): 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Zentralbehörde des Staatssicherheitsdienstes. Der Minister (Generaloberst Erich ➝Mielke) hat vier Stellv. — Der Hauptteil des MfS, der sich in Berlin-Lichtenberg befindet, hat achtzehn Hauptabteilungen (HA). Acht HA haben operative Aufgaben bei der „Sicherung“ der SBZ gegen alle freiheitlichen und nichtkommunistischen Bewegungen und Einflüsse. I:…

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Atomenergie (1959)

Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A begannen in der SBZ Ende 1955. Beim Ministerrat wurde ein „Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ errichtet. Wissenschaftler und Ingenieure mit speziellen Erfahrungen fehlten zunächst. In der neugegründeten Fakultät für Kerntechnik an der Technischen Hochschule Dresden und dem angeschlossenen Zentralinstitut für Kernphysik sowie an den Universitäten Leipzig, Rostock, Jena und Ost-Berlin wurden Ausbildungsmöglichkeiten geschaffen. Die Kammer der ➝Technik gründete einen „Arbeitskreis Kernpraxis“, der Kurse und Vorträge für interessierte Wissenschaftler, Ingenieure, Ärzte und Lehrer durchführt. Seit Anfang 1957 haben sowjetzonale Wissenschaftler eine zusätzliche Ausbildungsmöglichkeit durch Teilnahme an der Arbeit im „Vereinigten Institut für Kernforschung“ in Dubna (Sowjetunion). Mit Unterstützung durch die SU wurde nach 1½jähriger Bauzeit in Rossendorf bei Dresden Mitte Dezember 1957 der erste Forschungsreaktor in Betrieb genommen. Auf dem gleichen Gelände wurde Mitte 1958 ein Zyklotron mit 120 t Magnetgewicht in Betrieb genommen. Das besondere Interesse der Sowjetzonenwirtschaft gilt angesichts der zunehmenden Schwierigkeiten in der Energieerzeugung der Ausnutzung der A. für die Erzeugung von Kraftstrom. Das ständige Zurückbleiben der Elektroenergieerzeugung hinter dem steigenden Bedarf der Industrie erfordert nach sowjetzonalen Angaben bereits im Jahre 1970 Atomkraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 3.000 Megawatt. (Vergleich: Die Kapazität aller Kraftwerke in der Zone betrug 1958 6.492 Megawatt Engpaßleistung.) Ende 1957 wurde nördlich von Berlin mit dem Bau eines ersten A.-Kraftwerkes mit einer Leistung von 70 Megawatt begonnen. Der Betrieb soll 1960 aufgenommen werden. (Vergleich: das erste sowjetische Atomkraftwerk hat eine Leistung von nur 5 Megawatt.) Weitere 5 A.-Kraftwerke sollen anschließend errichtet werden. Es ist vorgesehen, daß 1980/85 die sowjetzonalen Atomkraftwerke die gleiche Leistung erreichen sollen wie die konventionellen Kraftwerke. Literaturangaben *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 35 Atheismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aufbau des Sozialismus

Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A begannen in der SBZ Ende 1955. Beim Ministerrat wurde ein „Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ errichtet. Wissenschaftler und Ingenieure mit speziellen Erfahrungen fehlten zunächst. In der neugegründeten Fakultät für Kerntechnik an der Technischen Hochschule Dresden und dem angeschlossenen Zentralinstitut für Kernphysik sowie an den Universitäten Leipzig, Rostock, Jena…

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Post- und Fernmeldewesen (1959)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der örtliche Postbetrieb wurde im Mai 1945 aufgenommen und bald zu 6 Oberpostdirektionen (Dresden, Erfurt, Halle/Saale, Leipzig, Potsdam, Schwerin) zusammengefaßt, die den Landes- bzw. Provinzialregierungen unterstellt wurden. Durch Schaffung des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen im Jahre 1949 erfolgte die Zentralisierung. Das Gesetz über den Haushaltsplan 1950 vom 9. 2. 1950 verpflichtete auch die Post, Finanzpläne aufzustellen. Dadurch wurden Oberpostdirektionen, Post-, Fernmelde- und Funkämter der „volkseigenen“ Wirtschaft gleichgestellt. Jeweils mehrere Ämter wurden zu selbständigen Betrieben zusammengefaßt, ein Betriebsplan aufgestellt und das Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung eingeführt. Ende 1952 wurden die 6 Oberpostdirektionen aufgelöst und 14 Bezirksdirektionen für Post- und Fernmeldewesen errichtet. Eine staatspolitisch äußerst wichtige Aufgabe erhielt die Post durch Übernahme des gesamten Zeitungs- und Zeitschriftenvertriebes ab 1. 4. 1949. Beförderung, Zustellung und Einzelverkauf sämtlicher Presseerzeugnisse geschehen durch die Post. Das Postscheckwesen zeigt einen ständigen Rückgang, da zwischen den VE-Betrieben im Rechnungseinzugsverfahren abgerechnet wird. Die Zahl der Konten ist von 346.600 bis Ende 1957 auf 185.000 zurückgegangen, die Zahl der Gutschriften von 15,5 Mrd. DM auf 8,2 Mrd. DM. Es gibt 2 Arten von Konten, „freie“ und „gebundene“, die ersteren können nicht von Betrieben, Gewerbetreibenden [S. 275]usw. eingerichtet werden. Letztere dienen nur Überweisungszwecken. Trotz der in der Verfassung garantierten Wahrung des Postgeheimnisses wird vom SSD eine Postzensur ausgeübt. Insbesondere die Auslands- und Interzonenpost (Briefe und Pakete) werden in besonderen Kontrollämtern genau geprüft. Auch der Fernsprechverkehr unterliegt der Überwachung durch den SSD. Im Wiederaufbau des durch Demontagen stark beeinträchtigten Fernmeldewesens bestanden, vornehmlich infolge Materialmangels, erhebliche Schwierigkeiten. (Rundfunk) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 274–275 Postsparkasse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Postzensur

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der örtliche Postbetrieb wurde im Mai 1945 aufgenommen und bald zu 6 Oberpostdirektionen (Dresden, Erfurt, Halle/Saale, Leipzig, Potsdam, Schwerin) zusammengefaßt, die den Landes- bzw. Provinzialregierungen unterstellt wurden. Durch Schaffung des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen im Jahre 1949 erfolgte die Zentralisierung. Das Gesetz über den Haushaltsplan 1950 vom 9. 2. 1950 verpflichtete auch die Post,…

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Wahlen (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 W. haben in der SBZ wie in der SU lediglich den Charakter von Abstimmungen. Denn bei allen W., die seit 1949 in der SBZ stattfanden, gab es nur eine Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, so daß die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen war und ist: So bei den W. zum III. Volkskongreß (15.–16. 5. 1949), aus denen letzten Endes die Provisorische Volkskammer hervorging, so auch bei den W. zur 1. (15. 10. 1950) wie zur 2. Volkskammer (17. 10. 1954) und zur 1. Volkskammer (16. 11. 1958), den sog. „Volkswahlen“. W. sollen nach Art. 51 und 109 der Verfassung im allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Verfahren stattfinden. Wahlberechtigt ist jeder Einwohner der „DDR“ der am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet hat, wählbar ist jeder nach Vollendung des 21. Jahres (Art. 52 der Verfassung). Die Wahlmündigkeit wurde so weit herabgesetzt, um eine größere Zahl der leichter zu beeinflussenden Jugendlichen zu erfassen. W.-Vorschläge dürfen nicht nur die Parteien, sondern all jene „Vereinigungen aufstellen, die nach ihrer Satzung die demokratische Gestaltung des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens der gesamten Republik erstreben und deren Organisation das ganze Staatsgebiet umfaßt“ (§ 17 des W.-Gesetzes von 1954). Diese Parteien und Vereinigungen haben laut § 18 „das Recht, gemeinsame Wahlvorschläge einzubringen“. D. h. also, daß die von der SED beherrschten Massenorganisationen mit dieser gemeinsam die Kandidatenlisten und damit die Volkskammer beherrschen, wogegen die restlichen Parteien, sofern bei ihnen überhaupt noch Wille und Möglichkeit zur Opposition vorhanden sind, auf Grund der Bestimmungen der Blockpolitik sich nicht zu Koalitionen zusammenschließen dürfen. Die letzte in der SBZ durchgeführte W. vom 16. 11. 1958 war ebenso wie alle vorhergehenden, einschl. der W. in den Gemeinden, Kreisen, Ländern und Bezirken, ein ausgesprochener W.-Betrug. W.-Kabinen und Stimmzettelumschläge fehlten vielfach. In den neuen Bestimmungen für die W.-Handlung (§§ 37–39 des W.-Gesetzes von 1954) fehlt der Hinweis auf die Geheimhaltung. Eine Ablehnung der Einheitsliste ist „technisch unmöglich, da der Stimmzettel keinen Raum dafür enthält. Jedes weitere Risiko schaltet die SED durch W.-Terror aus. Es wurde lange vorher eine „spontane Volksbewegung“ für die offene Stimmabgabe inszeniert. Wer auf geheimer Abstimmung bestand, machte sich dringend verdächtig. Betriebe und Einzelpersonen mußten durch Selbstverpflichtungen ihre 100prozentige und offene Stimmabgabe beschließen. Weiterer W.-Betrug wurde, falls noch erforderlich, bei der Stimmauszählung begangen und ist dokumentarisch belegt. W. in der SBZ [S. 387]kommen unter den gegebenen Voraussetzungen einem Verfassungsbruch gleich; jedes W.-Ergebnis ist gefälscht und daher für die Beurteilung der Einstellung der Bevölkerung nicht maßgebend. (Regierung und Verwaltung) Literaturangaben Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 2., erw. Aufl., Bonn 1958. 119 S. Wahlen gegen Recht und Gesetz — die Gemeinde- und Kreistagswahlen in der Sowjetzone … 1957. (BMG) 1957. 100 S. m. 20 Bildern und Dokumenten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 386–387 Währungsreform A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Waldgemeinschaft

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 W. haben in der SBZ wie in der SU lediglich den Charakter von Abstimmungen. Denn bei allen W., die seit 1949 in der SBZ stattfanden, gab es nur eine Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, so daß die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen war und ist: So bei den W. zum III. Volkskongreß (15.–16. 5. 1949), aus denen letzten Endes die Provisorische Volkskammer…

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Enteignung (1959)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das private Eigentum war mehreren E.-Aktionen ausgesetzt. Durch die bereits 1945 eingeleitete Bodenreform wurden alle landwirtschaftlichen Privatbetriebe über 100 ha enteignet. Der Befehl Nr. 124 der SMAD ordnete die E. von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“ (Sequesterbefehl) an. Dies sollte eine politische Reinigungsaktion darstellen und konnte nur als solche gerechtfertigt sein, in Wirklichkeit wurde damit die erste Sozialisierungsaktion im großen Stil durchgeführt. Der Befehl Nr. 64 der SMAD vom 17. 4. 1948 erklärte die D. auf Grund des Befehls Nr. 124 für beendet. Etwa 40 v. H. der gesamten Industrieproduktion der SBZ war durch diesen Befehl in Volkseigentum übergeführt worden. Rechtsmittel gegen die E. und sonstige Maßnahmen zur Wiederaufnahme von Sequesterverfahren waren nach dem Befehl Nr. 64 nicht mehr zulässig. Da bei Erlaß dieses Befehls über die meisten Einsprüche noch nicht verhandelt war, hatte diese Bestimmung zur Folge, daß in nahezu allen E.-Fällen die Einwendungen der enteigneten Eigentümer unbeachtet blieben. Die nächste E.-Welle wurde durch den Befehl Nr. 201 der SMAD eingeleitet, wonach Strafverfahren gegen angebliche Naziverbrecher durchgeführt werden konnten. Hier war es in jedem Fall möglich, durch Strafurteil auf Vermögensentzug zu erkennen. Nach Art. 23 der Verfassung dürfen E. nur zum Wohle der Allgemeinheit und auf gesetzlicher Grundlage gegen angemessene Entschädigung vorgenommen werden, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. In einigen E.-Gesetzen ist eine Entschädigung vorgesehen; diese Ansprüche stehen jedoch oft nur auf dem Papier. So sind z. B. bis heute noch nicht die im Aufbaugesetz vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen über die Entschädigung der Eigentümer in Anspruch genommener Grundstücke ergangen. Der Mißbrauch des Eigentums hat nach Art. 24 grundsätzlich entschädigungslose E. und Überführung in das Eigentum des Volkes zur Folge. Private wirtschaftliche Unternehmen, „die für die Vergesellschaftung geeignet sind“, können enteignet werden. Alle Bodenschätze, Naturkräfte, Bergwerke sowie die Betriebe der Eisen- und Stahlerzeugung und der Energiewirtschaft sind gemäß Art. 27 und 25 der Verfassung verstaatlicht worden. Eine weitere Möglichkeit zur entschädigungslosen E. ist die Vermögenseinziehung im Strafverfahren, von der in den politischen Verfahren nach Art. 6 der Verfassung und der Kontrollratsdirektive 38 und in den Wirtschaftsstrafverfahren reichlich Gebrauch gemacht worden ist. Auch einige der neuen Staatsverbrechen des Strafrechtsergänzungsgesetzes vom 11. 12. 1957 sehen die Vermögenseinziehung als Strafe vor. Die kalte E. des Privateigentums wird schließlich durch steuerliche Maßnahmen (Steuerwesen, Erbrecht) und im Wege des Konkursverfahrens (Konkursrecht) betrieben. Bis zu dem im Juni 1945 verkündeten neuen Kurs und wieder seit August 1958 wird das Flüchtlingsvermögen praktisch enteignet. Die enteigneten Vermögenswerte sind grundsätzlich lastenfrei in das Volkseigentum übergeführt worden. Das bedeutet eine entschädigungslose E. der privaten Gläubiger des Enteigneten, deren Rechte an enteigneten Grundstücken und beweglichen Sachen und deren Ansprüche gegen das eingezogene Vermögen nicht anerkannt werden. Erst die VO vom [S. 94]23. 8. 1956 über die Entschädigung ehemaliger Gesellschafter für Beteiligungen an enteigneten Unternehmen und die Befriedigung langfristiger Verbindlichkeiten aus der Zeit nach dem 8. 5. 1945 (GBl. S. 683) und das Gesetz vom 2. 11. 1956 (GBl. S. 1207) über die Regelung der Ansprüche gegen Personen, deren Vermögen nach der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten oder auf Grund rechtskräftiger Urteile in das Eigentum des Volkes übergegangen ist, sehen eine gewisse Entschädigung bis zum Werte der in das Volkseigentum übernommenen Vermögenswerte vor. Aus Anlaß eines Rechtsstreites eines in der SBZ enteigneten und in das Volkseigentum übergeführten Zweigbetriebes und des westdeutschen Hauptbetriebes hat das Oberste Gericht entschieden, daß die E. für ganz Deutschland wirksam sei. Demgemäß sei auch das dem westdeutschen Betrieb gehörende Warenzeichen auf den „volkseigenen Betrieb“ übergegangen. („Neue Justiz“ 1954, S. 58.) Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 312 S. m. 62 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 93–94 Engels, Friedrich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Entnazifizierung

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das private Eigentum war mehreren E.-Aktionen ausgesetzt. Durch die bereits 1945 eingeleitete Bodenreform wurden alle landwirtschaftlichen Privatbetriebe über 100 ha enteignet. Der Befehl Nr. 124 der SMAD ordnete die E. von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“ (Sequesterbefehl) an. Dies sollte eine politische Reinigungsaktion darstellen und konnte nur als solche gerechtfertigt sein, in Wirklichkeit wurde…

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DWK (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Deutsche Wirtschaftskommission, durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Interzonen- und Außenhandel und Statistik. Außerhalb der DWK wurden selbständige Zentralverwaltungen für Inneres, Justiz, Gesundheitswesen und Volksbildung errichtet. Die Vollmachten der Zentralverwaltungen waren zunächst beschränkt. Ihre Präsidenten bildeten ein Sekretariat; einen Vors. hatte die DWK zunächst nicht. Erst durch SMAD-Befehl Nr. 32 vom 12. 2. 1948 wurden die Zuständigkeiten erweitert, „um die deutschen demokratischen Organe zu einer aktiven Teilnahme am Wiederaufbau und an der Entwicklung der Friedenswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone heranzuziehen“. Die DWK erhielt einen ständigen Vorsitzenden (Rau) und zwei stellvertretende Vorsitzende (Leuschner und Selbmann). Als Kommissionsmitgl. wurden Vertreter des FDGB, der VdgB und die Präsidenten der Zentralverwaltungen des DWK bestimmt. Das Sekretariat der DWK wurde zum Vollzugsorgan erklärt. Die SMAD verfügte, daß Entscheidungen der Plenarsitzungen und des Sekretariats der DWK als für die SBZ verpflichtende Verordnungen, Anweisungen des Vorsitzenden der DWK und seiner Stellvertreter als für den Apparat der DWK verpflichtende Anordnungen zu gelten hatten. Die Hauptaufgabe der DWK war zunächst die Sicherstellung der Reparationen aus der laufenden Produktion. Im Befehl 32 (Abs. 3) hieß es: „Die Wirtschaftskommission wird verpflichtet, die termingemäße Durchführung der als Reparationen bestimmten Warenlieferungen sowie die Befriedigung der Bedürfnisse der sowjetischen Besatzungsstreitkräfte in Deutschland entsprechend dem festgesetzten Plan zu überwachen.“ Ausdrücklich wird betont: „Die Wirtschaftskommission wird ihre Tätigkeit unter der Kontrolle der SMAD ausüben.“ Am 9. 3. 1948 wurden die Zentralverwaltungen in „Hauptverwaltungen“ (HV) umbenannt. Ihre Zahl erhöhte sich von 12 auf 17. Nach wie vor blieben die Zentralverwaltungen für Gesundheitswesen, Justiz, Volksbildung und Inneres formell außerhalb der DWK. Durch SMAD-Befehl 183 vom 27. 11. 1948 wurde die Mitgliederzahl der DWK von 36 auf 101 Mitgl. erweitert, und zwar durch 48 „Vertreter der Bevölkerung“, wobei auf je 360.000 Einwohner ein Vertreter kam, ferner 15 Vertreter der Parteien und 10 Vertreter der Massenorganisationen. Das Sekretariat der DWK war praktisch die erste deutsche Zentralregierung der SBZ. Mit der Proklamation der SBZ zur sog. „Deutschen Demokratischen Republik“ (DDR) vom 7. 10. 1949 ging die DWK auf in der „Provisorischen Regierung der DDR“; die leitenden Persönlichkeiten der DWK wurden ihre Minister und Staatssekretäre (Verfassung, Regierung und Verwaltung, Besatzungspolitik). Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 86 DWA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ebert, Friedrich

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Deutsche Wirtschaftskommission, durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Interzonen- und Außenhandel und Statistik. Außerhalb der DWK wurden selbständige Zentralverwaltungen für Inneres,…

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Volksrichter (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Begriff des Pj. Die Forderung nach einer umfassenden „Demokratisierung der Justiz“ führte 1945 zu den ersten V. Lehrgängen. Der Mangel der fehlenden akademisch-wissenschaftlichen Ausbildung sollte durch „große Lebenserfahrung“ dieser neuen Richter ausgeglichen werden. Das Mindestalter betrug 23 Jahre. Das notwendige juristische Grundwissen sollte den Schülern während des Lehrganges beigebracht werden. Der erste Lehrgang dauerte 6 Monate, der zweite Monate, die nächsten drei dann jeweils ein Jahr, Lehrgänge zunächst in allen Ländern der Zone; seit Juni 1950 Zentrale Richterschule in Potsdam-Babelsberg. [S. 382]Diese wurde durch VO vom 2. 5. 1952 (GBl. S. 361) in die „Deutsche Hochschule der Justiz“ umgewandelt. Durch Beschluß des Ministerrats wurden die „Deutsche Hochschule der Justiz“ und die „Verwaltungsakademie ‚Walter Ulbricht‘“ am 11. 12. 1952 als Deutsche ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ zusammengefaßt. Lehrdangsdauer zunächst 2, dann 3 ahre. Mit Beginn des Studienjahres 1955/56 ist das Studium auf 4 Jahre verlängert worden und unterscheidet sich seitdem nicht mehr vom akademisch-juristischen Studium an den Universitäten (Rechtsstudium). Internatsbetrieb. Vorschlagsrecht zur Teilnahme am Lehrgang haben die politischen Parteien und „Massenorganisationen“. Seit 1948 sind die Teilnehmer fast ausschließlich SED-Mitglieder. Entscheidend ist die soziale Herkunft. Werbeveranstaltungen für Ergreifung der Richter-Laufbahn werden durch die Justizverwaltung in den VEB durchgeführt. Das Schwergewicht der Ausbildung liegt besonders in den ersten drei Studienhalbjahren auf der Gesellschaftswissenschaft, d. h. der Lehre vom leninistischen Marxismus. „Die Formung nach den Bedürfnissen der Gesellschaft setzt voraus, daß sich die Schüler in den zwei Jahren nicht vom politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kampf der werktätigen Menschen isolieren, sondern daß sie politische Menschen bleiben oder werden, die mit dem Kampf ihres Volkes für ein demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland zutiefst verbunden sind, die stets Partei ergreifen für den gerechten Kampf um die Sache des Friedens an der Seite der stärksten Friedensmacht der Welt, der großen Sowjetunion“ (Scheele in: „Neue Justiz“ 1950, S. 185). Seit dem Jahre 1956 wird auch auf eine gute fachliche Qualifizierung der Studenten an der Akademie und der früheren Absolventen der V.-Lehrgänge geachtet. Bis zum Jahre 1960 sollen alle V. das Staatsexamen nachholen. Der Vorbereitung auf dieses Examen dient das Fernstudium. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 381–382 Volksrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkssolidarität

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Begriff des Pj. Die Forderung nach einer umfassenden „Demokratisierung der Justiz“ führte 1945 zu den ersten V. Lehrgängen. Der Mangel der fehlenden akademisch-wissenschaftlichen Ausbildung sollte durch „große Lebenserfahrung“ dieser neuen Richter ausgeglichen werden. Das Mindestalter betrug 23 Jahre. Das notwendige juristische Grundwissen sollte den Schülern während des Lehrganges beigebracht werden. Der…

DDR A-Z 1959

Marx, Karl (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 * 5. 5. 1818 in Trier als Sohn eines jüdischen, später zum Protestantismus übergetretenen Rechtsanwalts, gest. 14. 3. 1883 in London. M. studierte in Berlin und Bonn und geriet sehr früh unter den beherrschenden Einfluß Hegels. Wurde unter Verwertung der sozialen und revolutionären Ideen seiner Zeit sowie unter dem Eindruck der frühkapitalistischen Umwelt zum Begründer einer besonderen sozialistischen Richtung, des Marxismus. 1842 war M. Redakteur der in Köln erscheinenden „Rheinischen Zeitung“. 1848 gab er zusammen mit Friedrich ➝Engels das „Kommunistische Manifest“ heraus, das die Proletarier der ganzen Welt zur Revolution aufrufen sollte („Proletarier aller Länder, vereinigt euch!“) und bis heute die eindrucksvollste marxistische Kampfschrift geblieben ist. Aus Paris und Brüssel ausgewiesen, siedelte M. nach dem Scheitern der Revolution von 1848/49 endgültig nach London über, wo er mit seiner Frau Jenny, geb. v. Westphalen, unterstützt von seinem Freund Engels, in bescheidenen Verhältnissen als Schriftsteller lebte. 1864 wurde unter seiner maßgebenden Beteiligung die „Internationale Arbeiter-Assoziation“ gegründet. 1867 erschien der 1. Band seines Hauptwerkes „Das Kapital“, einer politisch-ökonomischen Grundlegung seiner Lehre. „Das Kapital“, dessen 2. und 3. Band erst nach seinem Tode von Engels herausgegeben wurden, gilt als klassisches Werk des von den Marxisten sog. wissenschaftlichen Sozialismus. Von M. beeinflußt wurden außer der deutschen Sozialdemokratie verschiedene andere sozialistische Richtungen wie auch der Bolschewismus, der für sich die allein richtige Verwirklichung der Ideen von M. in Anspruch nimmt. Literaturangaben Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik. 4., erw. Aufl., Eßlingen 1959, Bechtle. 203 S. Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Lehmbruch, Gerhard: Kleiner Wegweiser zum Studium der Sowjetideologie. Bonn 1958. 90 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. E. Metzke (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 3). Tübingen 1954, Mohr. 243 S. Marxismusstudien, 2. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 5). Tübingen 1957, Mohr. 265 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 221 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1959 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Maron, Karl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 * 5. 5. 1818 in Trier als Sohn eines jüdischen, später zum Protestantismus übergetretenen Rechtsanwalts, gest. 14. 3. 1883 in London. M. studierte in Berlin und Bonn und geriet sehr früh unter den beherrschenden Einfluß Hegels. Wurde unter Verwertung der sozialen und revolutionären Ideen seiner Zeit sowie unter dem Eindruck der frühkapitalistischen Umwelt zum Begründer einer besonderen sozialistischen Richtung, des…

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Gesamtdeutsche Arbeit (1959)

Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Die Verantwortung für die GA. liegt hauptsächlich bei den Gesamtdeutschen Abt. des ZK der SED (früher Westkommission), der wichtigsten Massenorganisationen und der Nationalen Front sowie beim Ausschuß für deutsche Einheit. Die Arbeitsdirektiven erteilen das Politbüro und Sekretariat des ZK der SED. Unter GA. wird vor allem die propagandistische Tätigkeit im Sinne der jeweiligen Deutschlandkonzeption der KPdSU- und SED-Führung verstanden (Wiedervereinigung). Im Mittelpunkt steht das Werben um die westdeutsche Arbeiterschaft, insbesondere um Mitglieder des DGB und der SPD, unter der Parole „Aktionseinheit der deutschen Arbeiterklasse“. Darüber hinaus bemüht sich die gesamtdeutsche Propaganda um Zusammenarbeit mit ehemaligen Offizieren, NSDAP-Mitgliedern u. a. Bevölkerungsgruppen in der Bundesrepublik (Infiltration, Tarnorganisationen). Wichtigste Arbeitsmethoden: Entsendung von illegal reisenden Instrukteuren in die Bundesrepublik zur Unterstützung und Kontrolle der in den Tarnorganisationen und dem illegalen KPD-Apparat tätigen Funktionäre sowie zur Überbringung finanzieller Zuschüsse; Entsendung von politisch zuverlässigen und besonders überprüften Delegationen, die insbesondere in Betrieben, Hochschulen und in den Gewerkschaften agitieren sollen; Einladung von ebenfalls ausgesuchten Delegationen sowie von Schulkindern (Ferienaktion) aus der Bundesrepublik in die SBZ „zum Studium der sozialistischen Errungenschaften“; Veranstaltung von „Gesamtdeutschen Arbeiterkonferenzen“ und von „Gesamtdeutschen Gesprächen“ zwischen SED-Funktionären und angeblichen SPD-Funktionären. Die Teilnehmer aus der Bundesrepublik sind in der Mehrzahl getarnte Kommunisten. Verschickung von Propagandamaterial der Nationalen Front und des Ausschusses für deutsche Einheit an zahlreiche Organisationen, Betriebe, Schulen und Privatpersonen in der Bundesrepublik. Schulkinder, Angestellte, Funktionäre u. a. werden aufgefordert, mit bekannten oder unbekannten Personen in der Bundesrepublik in briefliche Verbindung zu treten sowie „Patenschaften“ zu übernehmen und über das Deutschlandkonzept der SED „aufzuklären“. Darüber hinaus umfassende Propagierung der SED-Deutschlandkonzeption durch den SBZ-Rundfunk und das Fernsehen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 124 Gerster, Ottmar A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesamtprodukt, Gesellschaftliches

Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Die Verantwortung für die GA. liegt…

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1959: G

Garantie- und Kreditbank (GARKREBA) GARKREBA Gartenbau Gebrauchsmuster Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für Gegenwartskunde Geheimer Informant (GI) Geheimer Mitarbeiter (GM) Geld Geldumtausch (1957) Gemeinde Gemeindevertretung Generallinie Generalstaatsanwalt der DDR Genossenschaften Genossenschaftler, Hervorragender Genossenschaftsbauer Geologische Kommission, Staatliche Gera Gerichtskritik Gerichtsverfassung Gerichtsvollzieher Gerlach, Manfred Gerster, Ottmar Gesamtdeutsche Arbeit Gesamtprodukt, Gesellschaftliches Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland Gesellschaft für Sport und Technik Gesellschaftlich Gesellschaftsgefährlichkeit Gesellschaftswissenschaften Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse Gesetzgebung Gesundheitswesen Gewerkschaftsaktiv Gewerkschaftsgruppe Gewinnverwendung GI Girnus, Wilhelm Glaser, Heinz Gleichberechtigung der Frau Glückauf, Erich GM Gnadenrecht Goethe-Preis Goldenbaum, Ernst Gosplan Gost-Normen Götting, Gerald Götzl, Eduard GPH Grabweihe Grenzgänger Grenzpolizei, Deutsche Grenzpolizeihelfer Großbauer Großhandel Großhandel, Kommunaler Großhandelskontore Grotewohl, Otto Grüber, Heinrich Grundbuch Grundorganisationen Grundrechte Grundschule Grundstudium, Gesellschaftswissenschaftliches Grüneberg, Gerhard Grünes Fließband Grünstein, Herbert Gruppensieger im Wettbewerb GSOW GST Gutenberg-Preis Gütezeichen GVG

Garantie- und Kreditbank (GARKREBA) GARKREBA Gartenbau Gebrauchsmuster Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für Gegenwartskunde Geheimer Informant (GI) Geheimer Mitarbeiter (GM) Geld Geldumtausch (1957) Gemeinde Gemeindevertretung Generallinie Generalstaatsanwalt der DDR Genossenschaften Genossenschaftler, Hervorragender Genossenschaftsbauer Geologische Kommission, Staatliche Gera Gerichtskritik Gerichtsverfassung Gerichtsvollzieher Gerlach,…

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Wirtschaftssystem (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 398]Das W. der SBZ bildet keine in sich geschlossene Einheit, sondern stellt vielmehr einen Teil des gesamten Wirtschaftsgefüges des Ostblocks dar. Nominell der die UdSSR und sämtliche Satelliten umfassende Rat für ➝gegenseitige Wirtschaftshilfe, tatsächlich weitgehend die sowjetische Planungszentrale legt in den aufeinander abgestimmten Fünfjahrplänen bzw. Siebenjahrplänen aller Volksdemokratien die Schwerpunkte der einzelnen Länderwirtschaften und das Ausmaß der Produktion in den wesentlichen Sektoren der Volkswirtschaften fest (GOS-PLAN). Ein ständiger Verbindungsmann zwischen der Moskauer Planungszentrale und der Staatlichen ➝Plankommission der SBZ, der obersten Behörde in allen Angelegenheiten der wirtschaftlichen Produktion, fungiert als Übermittler der Befehlen gleichkommenden Wünsche der Sowjetregierung an die Wirtschaftsbehörden der Zone. Die obersten Wirtschaftsfunktionäre der Zone, die leitenden Funktionäre der Plankommission ebenso wie die Wirtschaftsfunktionäre des ZK der SED, werden regelmäßig zu Beratungen und zur Berichterstattung nach Moskau beordert. Im Gesamtgefüge der Ostblockwirtschaft kommen der SBZ ganz bestimmte Funktionen zu. Schwerpunkte der Produktion sind insbesondere die chemische Industrie (einschl. der Kunststoffproduktion), Werkzeugmaschinenbau, Feinmechanik und Optik sowie der Bau elektrischer Geräte, da hier auf die Traditionen mitteldeutscher Qualitätsarbeit zurückgegriffen werden kann, denen die übrigen Ostblockstaaten, z. T. mit Ausnahme der Tschechoslowakei und der Sowjetunion selbst, nichts Gleichwertiges entgegenzusetzen vermögen. Jedoch ist zu berücksichtigen, daß, größtenteils politisch motiviert (Stärkung des Elements der „Produktionsarbeiter“ als vermeintliche Voraussetzung für die Festigung der kommunistischen Staatsparteien), auch die übrigen Satellitenstaaten in den Jahren seit 1945 eigene Industrien entwickeln mußten. Eine umfassende, mit größten Vollmachten ausgestattete Zentralbehörde, die Staatliche Plankommission, mit Abteilungen für alle Produktionszweige und nachgeordneten Wirtschaftsräten und Kreisplankommissionen, leitet (in dieser Form ab Anfang 1958) als zentrale Befehlsgewalt in Zusammenarbeit mit den erwähnten Ostblock-Instanzen und dem ZK die Volkswirtschaft der SBZ, erteilt alle wesentlichen Produktionsauflagen und kontrolliert Investitionen, Produktion und Finanzgebaren der Wirtschaft bis ins einzelne. Grundsätzlich ist dabei die Volkswirtschaft nicht auf den Konsumenten hin geplant; für die Planung und Schwerpunktgestaltung sind vielmehr drei miteinander gekoppelte, machtpolitische Gesichtspunkte bestimmend: 1. die für alle bolschewistischen Staaten geltende Vorrangstellung der Grundstoff- und Schwerindustrie auf Kosten der Konsumgüterindustrie zur „Festigung der Staatsmacht“ sowie des — nicht zuletzt rüstungswirtschaftlichen — Gesamtpotentials des Ostblocks (Hauptgesichtspunkt: der Produktionsvorsprung der „kapitalistischen“ Länder, vor allem der USA, muß aufgeholt werden). Dabei wird seit 1957 in verstärktem Maß eine Arbeitsteilung unter den Ostblockländern angestrebt, derzufolge sich die einzelnen Nationalindustrien auf die Produktion standortgünstiger Maschinen usw. beschränken, gegenseitig ergänzen und so noch enger miteinander verbinden. Die SBZ hat dabei insbesondere die Aufgabe erhalten, das führende Land im Gebiet der Chemie einschließlich der Kunststoffchemie zu werden. [S. 399]2. die stetige Ausweitung des sog. „sozialistischen Sektors“ der Wirtschaften dieser Länder, d. h. des Ausbaues der unmittelbaren Staatswirtschaft („volkseigene“ Industrien, die in der SBZ 1959 bereits 90 v. H. der gesamten industriellen Produktion gegenüber 77 v. H. 1951 umfaßten und in den wesentlichsten Branchen der Schwerindustrie und des Schwermaschinenbaues die einzige noch vorhandene Produktionsform darstellen), ferner gehören hierhin die 4 v. H. der landwirtschaftlichen Nutzfläche umfassenden VEG und der „volkseigene“ Handel (HO). Daneben steht als zweite bevorzugte Form des Wirtschaftens die „genossenschaftliche“, die außer dem Handel (Konsumgenossenschaften) vor allem in der Landwirtschaft (LPG sowie gewisse Übergangsformen) forciert wird und bereits rund 40 v. H. des bearbeiteten Bodens umfaßt. Außerdem werden auch im Handwerk seit einigen Jahren genossenschaftliche Produktionsweisen favorisiert (steuerliche Begünstigungen; bessere Aufstiegschancen für die Kinder; bevorzugte Belieferung mit Materialien). Politisch oder wirtschaftlich wichtige industrielle Privatbetriebe haben seit 1956 staatliche „Beteiligung“ einräumen müssen. Ziel der Entwicklung ist die völlige Liquidation der Privatwirtschaft, die auf dem Gebiet der Banken (Bankwesen) und Versicherungen bereits in den ersten Jahren des Bestehens der Zone, im Groß- und Zwischenhandel sowie im Handel mit dem Ausland (DIA) um 1950 fast restlos verwirklicht wurde (Deutsche ➝Handelszentralen), während der privatwirtschaftliche Sektor in einigen Industriezweigen (Textilindustrie, Feinmechanik, Optik, holzbearbeitende Industrie, Bauwesen u. a.) und insbesondere in der Landwirtschaft, wo immer noch rd. 50 v. H. des Bodens von Einzelbauern bearbeitet werden, nach wie vor eine beträchtliche Rolle spielt. Mit Mitteln mehr oder weniger starken Druckes, am stärksten gegenüber den industriellen und handwerklichen Privatbetrieben, am schwächsten einstweilen gegenüber dem dringend benötigten privaten Einzelhandel, sucht die Führung die Vollsozialisierung durchzusetzen, die im Produktionssektor im wesentlichen bis 1965 abgeschlossen sein soll. 3. der mit erheblichen politischen Implikationen behaftete Vorrang des Außenhandels. Hier kommt insbesondere aus den oben erwähnten Gründen der SBZ-Wirtschaft eine gewichtige Rolle in der Entwicklung von Handelsbeziehungen zu den „kapitalistischen“ und den dem Kolonialstatus entwachsenen orientalischen Ländern zu. Schwerpunkte sind dabei die sog. „neutralen“ Länder, die Länder mit „troisieme-force-Tendenzen“, wie Indien, Ägypten, die arabische Welt, aber auch die skandinavischen Länder einschließlich Finnlands und die Staaten Südamerikas. Der Export in diese Länder wird grundsätzlich ohne Rücksicht auf finanzielle Verluste durchgeführt (Dumping mittels staatlicher Subventionen); angestrebt wird die Errichtung ständiger Handelsvertretungen (in Indien, der VAR, im Irak u. a. schon vorhanden) als Vorform für diplomatische Vertretungen (Entwicklung am weitesten in Finnland gediehen). Der unverkennbare politische Zweck dieser Maßnahmen, die großenteils nicht durch die offiziellen Organe der „DDR“ (Ministerium für Außen- und innerdeutschen Handel, DIA), sondern durch scheinbar halb private Institutionen, wie die tatsächlich dem Ministerialapparat angeschlossene Kammer für ➝Außenhandel, betrieben werden, besteht in dem Bestreben, auf diese Weise die „DDR“ in den Rang eines „durch konkludente Handlung“ anzuerkennenden selbständigen Staatsgebildes zu erheben; die Exportorientierung der Zonenwirtschaft bedeutet damit einen der wesentlichsten Hebel des [S. 400]Ostblocks in seinem gegen die NATO geführten Kampf um die Form der künftigen Gestaltung Deutschlands. Die somit von vornherein auf die drei Grundgesichtspunkte des Primats der Schwerindustrie, der Orientierung auf den „volkseigenen“ („sozialistischen“) Sektor und des Primats der Exportgesichtspunkte — nicht zuletzt gegenüber dem „kapitalistischen“ Ausland — festgelegte Zonenwirtschaft hat auf Grund dieser Aufgabenstellungen mit zwei außerordentlichen Schwierigkeiten zu kämpfen; einmal reicht die Ausgangsbasis insbesondere hinsichtlich zahlreicher Rohstoffe für ein solches Programm nicht aus; und zum andern gefährdet der Primat der politischen Gesichtspunkte (Verstaatlichung und damit Verbürokratisierung von Industrie und Landwirtschaft; Subventionierungszwänge zur Kompensation der durch die politischen Implikationen bedingten Verlustwirtschaft) die wirtschaftliche Rentabilität. Die SBZ hat einen erheblichen Mangel an Steinkohle und Erzen und für die Stahlhärtung nötigen Edelmetallen (Eisen- und Stahlerzeugung); ebenso fehlt es an wesentlichen Ausgangsstoffen (Phosphor, Bauxit u. a.) für die an sich sehr leistungsfähige Schwerchemie (Chemische Industrie), an Holz, an Baumaterialien u. a. Die Forcierung der gesamten Ostblockwirtschaft hat im Laufe der Jahre die anfangs bestehenden Möglichkeiten, diese Materialien aus der UdSSR, aus Polen und anderen Ostblockstaaten zu erhalten, wesentlich reduziert. Eine weitere Schwächung widerfuhr der SBZ-Industrie in den ersten zehn Nachkriegsjahren durch die von der Sowjetunion auferlegten Demontagen, Reparationen und sonstigen erzwungenen Lieferungen. Der Ausbau eigener Produktions- und Aufbereitungsstätten (wie die Eisenhüttenkombinate Ost/Stalinstadt bei Fürstenberg und West/Calbe und jetzt das Petrochemische Kombinat Schwedt) bedeutet ebenso wie die forcierte Erschließung neuer, vor allem für die Erweiterung der Energiewirtschaft (Energieerzeugung) benötigter Braunkohlevorkommen (Schwarze Pumpe/Hoyerswerda), nationalökonomisch gesehen, eine „Organisierung des Mangels“; all diese Produktionsstätten sind unrentabel, aber nach Ansicht der wirtschaftspolitischen Führung unumgänglich, um den Import aus dem Westen nicht so sehr mit rüstungs- und machtpolitisch wichtigen Materialien zu belasten, und um jene Einfuhr von Lebensmitteln sicherzustellen, deren die Zone dringend bedarf, will die Führung ihr Programm der „Sozialisierung“ der Landwirtschaft fortführen, das volkspolitisch eine ganz erhebliche Restriktion der Ernährungsgrundlage bedeutet. Rund die Hälfte des Staatshaushalts geht unter diesen Gesichtspunkten des Vorrangs der politischen Motive für unrentable Ausgaben weg: für die Sicherung der Herrschaft der bolschewistischen Minderheitenparteien (KVP, Staatssicherheit u. ä.), zur Subventionierung des Außenhandels, um auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig zu sein, zur Stützung an sich unrentabler Produktionen der Volkseigenen Industrie und nicht zuletzt zur Stützung des „volkseigenen“ Sektors der Landwirtschaft (LPG, VEG, MTS). Die Folge ist auf der einen Seite, daß weniger als ein Fünftel des Haushalts für Sozialausgaben einschließlich kultureller und gesundheitlicher Mittel und relativ wenig für Neuinvestitionen zur Verfügung steht; auf der anderen Seite muß ein manipuliertes Lohn- und vor allem Preissystem (Prinzip der Akzisen und Haushaltsaufschläge) dafür aufkommen, daß die Bevölkerung [S. 401]in der Lage ist, die Lasten dieser Fehl Wirtschaft zu tragen. Ein erheblicher Teil des Staatshaushalts kommt durch die künstliche Überteuerung der Verbrauchsgüter in den Staatsetat. Die seit Jahren angestrebte völlige Neuordnung der Löhne, Tarife und Arbeitsnormen konnte in Anbetracht der enormen Kompliziertheit einer solchen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung bisher nicht durchgeführt werden. Die mit der Abschaffung der Reste der kriegswirtschaftlichen Rationierung (Mai 1958) gekoppelten Sozialmaßnahmen sind unzulänglich; unsystematisch vorgenommene beträchtliche Lohn- und Rentenerhöhungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen bringen die Gefahr eines Kaufkraftüberhangs mit sich. Die ökonomische Hauptaufgabe, die das ZK gestellt hat, nämlich bis Ende 1961 den westdeutschen Pro-Kopf-Verbrauch zu erreichen, erscheint völlig illusorisch. Das Hauptproblem für die politische Führung besteht unter diesen Umständen seit Jahren im Ausprobieren von Maßnahmen aller Art zur Hebung der wirtschaftlichen Rentabilität. Hierhin gehören insbesondere Maßnahmen wie die Errichtung eines höchstspezialisierten Netzes von Hoch- und Fachschulen zur Heranbildung einer qualifizierten technischen ➝Intelligenz und zur Kompensation des bedenklichen Arbeitskräftemangels (bis 1965: 700.000 Kräfte Mindestdefizit), ferner ein dem westlichen REFA-System ähnliches, trotz jahrelanger Bemühungen immer noch in den Anfängen befindliches System sog. „technisch begründeter Arbeitsnormen“ (TAN) und ein dem analoges System exakt zu berechnender Materialverbrauchsnormen. Um der Bürokratisierung und dem mangelnden Interesse der Arbeitskräfte an ihrer Tätigkeit entgegenzuwirken und eine Art Äquivalent für den natürlichen Konkurrenzkampf der Betriebe in Ländern mit Privatwirtschaft zu schaffen, ist eine künstliche Atmosphäre von sozialistischen ➝Wettbewerben, ein System von Anreizen (Prämien-, Leistungsprinzip, Auszeichnungen), die Einführung kollektiver Arbeitsformen (Brigade, Brigaden der sozialistischen Arbeit, sozialistische ➝Arbeitsgemeinschaften), der Versuch der Bildung staatswirtschaftspositiver Beispiele (Aktivistenbewegung), aber auch ein rigoroses System von Androhungen und Abschreckungen (Wirtschaftsstrafrecht) entwickelt worden. Betriebsparteiorganisation der SED (BPO) und Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) fungieren als zur „Wachsamkeit“ verpflichtete verlängerte Arme der Staatsmacht, um alle Mittel zu maximaler Produktionsanstrengung auszunutzen. Doch ist seit 1955 ein pragmatischerer Zug in der Wirtschaftspolitik zu verzeichnen. Während die Kräftegruppe um Ulbricht lange die Wirtschaft in erster Linie als ein Instrument des politischen Machtkampfes betrachtete und unrentable Produktionen dann in Kauf zu nehmen gewillt war, wenn dadurch — wie etwa im Fall der Kolchosierung — echte oder vermeintliche politische Gewinne erzielt wurden, vertrat vor allem seit Herbst 1956 eine andere einflußreiche Gruppe von Wirtschaftspolitikern, Wirtschaftspraktikern und Politökonomen, zu der u. a. Fritz ➝Selbmann, Fred ➝Oelßner, Gerhart ➝Ziller und die Theoretiker Behrens, Kohlmey und Vieweg gehörten, die Gegenthese, daß man die Wirtschaftspolitik nur mit ökonomischen, nicht mit ideologischen Maßstäben messen dürfe. Ulbricht hat sich zwar dem Buchstaben nach durchgesetzt, doch mußte er wesentliche Zugeständnisse machen: Der 2. Fünfjahrplan mit seinem hochgespannten Programm der Mechanisierung, der Automatisierung und der Produktionssteigerung war nicht erfüllbar, wurde aber ab 1957 durch einen Siebenjahrplan ersetzt, der mit erheblichen sowjetischen Krediten eine Produktionsausweitung gegenüber 1958 auf [S. 402]188 v. H. vorsieht. Durchgreifende Rationalisierungsmaßnahmen werden angestrebt (Rekonstruktion). Die „Überplanung“ ist größtenteils abgebaut worden, ohne daß aber die Macht der Staatlichen Plankommission, die den Charakter eines Wirtschaftskabinetts erhalten hat und in der das „ökonomistische“ Denken vorwiegt, gemindert worden wäre. Dieser Kampf zwischen ökonomischer Vernunft und parteilicher Doktrin ist noch nicht abgeschlossen. Sein Ausgang hängt weitgehend von der Entwicklung der analogen Auseinandersetzungen in der UdSSR ab. Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 312 S. m. 62 Anlagen. Förster, Wolfgang: Das Außenhandelssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 3., verb. Aufl. (BMG) 1957. 137 S. m. 2 Anl. u. 1 Karte. Gleitze, Bruno: Die Wirtschaftsstruktur der Sowjetzone und ihre gegenwärtigen sozial- und wirtschaftsrechtlichen Tendenzen. (BMG) 1951. 27 S. m. Tab. Gleitze, Bruno: Ostdeutsche Wirtschaft — industrielle Standorte und volkswirtschaftliche Kapazitäten des ungeteilten Deutschland. Berlin 1956, Duncker und Humblot. 252 S. m. 16 Karten u. 108 Tab. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Bonn (Diss.) 1958. 162 S. Krömer, Eckart: Die Sozialisierung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands als Rechtsproblem. Göttingen 1952, Otto Schwartz. 184 S. Weißbuch über die „Demokratische Bodenreform“ — Dokumente und Berichte zur Vertreibung und Vernichtung des bodenständigen Landvolkes in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (bearb. v. Joachim v. Kruse). Hannover 1955, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Landwirte und Bauern. 124 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Samson, Benvenuto: Planungsrecht und Recht der volkseigenen Betriebe in der sowjetischen Besatzungszone. Frankfurt a. M. 1953, Alfred Metzner. 121 S. Schiller, Otto: Die Landwirtschaft der Sowjetunion 1917 bis 1953. Agrarverfassung und Agrarproduktion. (Arbeitsgemeinschaft für Osteuropaforschung … hrsg. v. Werner Markert, Nr. 19) Tübingen 1954, durch Böhlau-Verlag. 108 S. m. Tab. Weber, Adolf: Marktwirtschaft und Sowjetwirtschaft. München 1951, Pflaum. 499 S. Faber, Dorothea, und Alfred Leutwein: Das Versicherungswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 26 Tab. u. 2 Schautafeln. Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Seraphim, Peter Heinz: Die Heimatvertriebenen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 40 S. m. 2 mehrfarb. Karten. Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Thalheim, Karl C., und Peter Propp: Die Entwicklungsziele für die gewerbliche Wirtschaft der sowjetischen Besatzungszone in der zweiten Fünfjahrplan-Periode. (FB) 1957. 87 S. m. 15 Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 398–402 Wirtschaftsstrafverordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftswissenschaften

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 398]Das W. der SBZ bildet keine in sich geschlossene Einheit, sondern stellt vielmehr einen Teil des gesamten Wirtschaftsgefüges des Ostblocks dar. Nominell der die UdSSR und sämtliche Satelliten umfassende Rat für ➝gegenseitige Wirtschaftshilfe, tatsächlich weitgehend die sowjetische Planungszentrale legt in den aufeinander abgestimmten Fünfjahrplänen bzw. Siebenjahrplänen aller Volksdemokratien die…

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Volkspolizei, Deutsche (1959)

Siehe auch: Volkspolizei: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Von 1949 bis Jan. 1956 auch als Deckname für die Armee (KVP) der SBZ gebraucht, dies seit Umbenennung der KVP in Nationale Volksarmee unnötig. Die VP besteht seit dem 1. 6. 1945 und wurde bald, obwohl bis 1949 nominell Sache der Lander, zonal zentralisiert. Das für die VP zuständige Ministerium des Inneren war von 1949 bis Juni 1955 vorwiegend ein Wehrministerium, das überwiegend für die KVP, d. h. für die Armee arbeitete. Ihm war und ist die VP (die zum Unterschied von der KVP auch „Territoriale Volkspolizei“ genannt wurde) als eine Hauptverwaltung (HV) eingegliedert. Die VP umfaßt Schutz-, Kriminal-, Verwaltungs-, Verkehrs- und Wasserschutzpolizei und erfüllt normale Polizeiaufgaben. Dennoch ist sie zugleich ein besonders scharf gesiebtes, politisch durchgeschultes und überwachtes Werkzeug der SED und Hilfsorgan des SSD. Unter der Hauptverwaltung Deutsche VP (= HVDVP) stehen die Bezirksbehörden der VP (BdVP) und unter diesen die VP-Kreisämter (VPKÄ). Diese haben wiederum die VP-Reviere unter sich. Im Sowjetsektor Berlins heißt die Bezirksbehörde: VP-Präsidium (VPP) Berlin, die Kreisbehörden: VP-Inspektionen (VP-I). — Auf der Kreis- und Revierebene gibt es Stellen für den Betriebsschutz. Für das Wismutgebiet (Uranbergbau südlich Zwickau) besteht eine bes. BdVP, die Betriebsschutzaufgaben hat. Stärke: rund 78.000 Mann, einschließlich der 3.700 Mann starken 5 kasernierten militärähnlichen mot. Bereitschaften des VPP Berlin. Chef der HVDVP seit April 1959: Generalmajor Richard Dombrowsky (SED); seit August 1959 Generalmajor Hanns-Hugo Winkelmann (SED). Die an sich nicht militärische VP verfügte von 1953 bis 1957 über kasernierte militärähnliche mot. Bereitschaften, die zuletzt rund 13.500 Mann stark waren. Bis auf 3.000 Mann in Berlin wurden Mitte 1957 diese Polizeitruppen-Bereitschaften der VP in die unabhängig von der VP aufgebaute Deutsche ➝Bereitschaftspolizei übergeführt. — Die Deutsche Bereitschaftspolizei und die Deutsche ➝Grenzpolizei unterstehen zwar seit Februar dem Ministerium des Innern, haben aber als Polizeitruppen eigene Kommandos und hängen nicht von der VP ab. — Die Transportpolizei ist seit Februar 1957 der VP als Hauptabteilung (HA) eingefügt, behält aber eine Sonderstellung und hat sich ihren Charakter als militärähnliche Polizeitruppe erhalten. — Die militärische Ausbildung der Kampfgruppen und z. T. auch der GST liegt bei der VP. (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Bericht über den Aufbau der Volkspolizei in der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) Frühjahr 1951. 27 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 381 Volksmusikschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkspolizeihelfer

Siehe auch: Volkspolizei: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Von 1949 bis Jan. 1956 auch als Deckname für die Armee (KVP) der SBZ gebraucht, dies seit Umbenennung der KVP in Nationale Volksarmee unnötig. Die VP besteht seit dem 1. 6. 1945 und wurde bald, obwohl bis 1949 nominell Sache der Lander, zonal zentralisiert. Das für die VP zuständige Ministerium des Inneren war von 1949 bis Juni 1955 vorwiegend ein Wehrministerium, das…

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Bereitschaftspolizei, Deutsche (1959)

Siehe auch: Bereitschaftspolizei: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bereitschaftspolizei, Deutsche: 1958 Kasernierte militärähnliche Polizeitruppe, seit Ende 1954 aus den Wachverbänden des SfS entwickelt. Bis 1. 10. 1956 als Innere Truppen bezeichnet. Untersteht seit 15. 2. 1957 nicht mehr dem MfS, sondern dem Ministerium des Innern, doch wurde ihre Eigenschaft als militärähnliche Verfügungstruppe noch verstärkt. Die B. übernahm im Spätsommer 1954 die bis dahin von ihr getrennten kasernierten Bereitschaften der Volkspolizei, ausgenommen jene in Berlin. Die B. ist jn mot. Bereitschaften gegliedert, die etwa modernen mot. Infanterieregimentern entsprechen. Sie haben je 1 Batterie Feldgeschütze und je 1 Komp. Spähpanzer, Kradschützen, Granatwerfer und Nachrichten. Jede ihrer 3 Abteilungen (gleich Bataillone) hat 3 Schützenkomp, und eine Panzerwagen-Komp. Der Ausbau der B. bis zu etwa 16 bis 18 Bereitschaften ist geplant, doch der Mangel an geeigneten Offizieren und Unteroffizieren wie an Rekruten ließ es bisher dazu nicht kommen, während die Grenzpolizei an Zahl zunahm. Die 10 Bereitschaften (= Rgt.) bzw. deren Abt. (= Btl.) stehen in den Bezirkshauptstädten, vor allem aber in den Industriegebieten der SBZ. Daneben gibt es einige Abt., aus denen weitere Bereitsch. entstehen sollen, und 1 Lehrbereitsch. (Potsdam). Die Offiziere der B. werden großenteils auf Offizierschulen der Deutschen ➝Grenzpolizei und der Nationalen Volksarmee ausgebildet. Die B. wird sehr streng „kaderpolitisch“ im Sinne der SED ausgelesen und parteipolitisch im Polit-Unterricht sorgfältig geschult. Sie ist nach dem Vorbild der sowjetischen Staatssicherheitstruppen zur Niederhaltung der Bevölkerung und zur Unterdrückung von Volkserhebungen bestimmt. Uniform: graugrün wie die Volkspolizei. Stärke: rund 21.000 Mann. Chef des Kommandos der Deutschen B. (in Pätz bei Königswusterhausen) ist seit 15. 8. 1959 Oberst Claus Mansfeld. (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BB) 1958. 174 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 52 Berater A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berg, Lene

Siehe auch: Bereitschaftspolizei: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bereitschaftspolizei, Deutsche: 1958 Kasernierte militärähnliche Polizeitruppe, seit Ende 1954 aus den Wachverbänden des SfS entwickelt. Bis 1. 10. 1956 als Innere Truppen bezeichnet. Untersteht seit 15. 2. 1957 nicht mehr dem MfS, sondern dem Ministerium des Innern, doch wurde ihre Eigenschaft als militärähnliche Verfügungstruppe noch verstärkt. Die B. übernahm im Spätsommer 1954 die bis dahin von ihr…

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Filmwesen (1959)

Siehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem Worte Stalins: „Der Film ist das gewaltigste Mittel zur Einwirkung auf die Massen. Wir müssen ihn in die Hand bekommen“, wird das F. auch in der SBZ als ein Hauptinstrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda betrachtet und behandelt. Partei und Staat sicherten sich daher frühzeitig den entscheidenden Einfluß und bauten ihn entsprechend der Entwicklung von der antifaschistisch-demokratischen Ordnung zum Aufbau des Sozialismus aus. Seit Oktober 1958 liegt die gesamte Steuerung des F. bei der VVB Film, die dem Ministerium für Kultur untersteht. Zu den von der VVB Film gelenkten Betrieben und Instituten gehören nicht nur die fünf Studios der DEFA, die das Filmherstellungsmonopol innehat, einige weitere „volkseigene“ technische Betriebe, der VEB Progress Film-Vertrieb, der VEB DEFA-Außenhandel (beide ebenfalls als Monopole arbeitend), sondern auch das Staatliche Filmarchiv, die Deutsche Hochschule für Filmkunst und die Schulen für filmtechnische Berufe und Vorführer. Die meisten Lichtspieltheater wurden entschädigungslos enteignet: 1957 gab es 1.281 „volkseigene“ und nur noch 109 private Filmtheater (die letzteren meist in Ost-Berlin); die „volkseigenen“ waren zum kleineren Teil im VEB [S. 108]Filmtheater, zum weitaus größeren in den „Volkseigenen Kreislichtspielbetrieben“ zusammengefaßt. Mit Nachdruck wird das Landfilmwesen ausgebaut; 1957 sollen über 10.000 „Spielstellen“ mindestens einmal wöchentlich gespielt haben. Im gleichen Jahre wurden über 300 Mill. Kinobesucher gezählt. Der Kinobesuch verlagert sich im übrigen im Sinne der Bestrebungen der Betriebskultur von den Lichtspieltheatern teilweise in die betrieblichen ➝Kulturstätten, und die Frequenz wie auch die Auswertung „fortschrittlicher“ Filme wird durch die Filmaktivs (Aktiv) unterstützt. Die Lage der monopolisierten und staatlich gegängelten Filmproduktion zwischen den ideologischen Anforderungen auf der einen Seite und dem Auftrag, das Publikum zu unterhalten und die Theater zu füllen, auf der anderen ist ausweglos und ein Anlaß zu immer wiederkehrenden Krisen und Auseinandersetzungen. Im Jahre 1958 riefen besonders die Ausstrahlungen des Neorealismus die SED auf den Plan; eine von ihr einberufene Filmkonferenz (Juli 1958) forderte im Anschluß an Empfehlungen der Kulturkommission beim ZK die Rückkehr zur „schöpferischen Methode des sozialistischen Realismus“. Das Unterhaltungsbedürfnis des Publikums und die Rentabilität der Theater sind nach wie vor auf die Einfuhr westlicher Filme angewiesen; die Produktion der Ostblockstaaten belegt natürlich einen beträchtlichen Teil des Spielplanes, der der Verfügung der einzelnen Filmtheater im übrigen völlig entzogen ist. Als wichtigstes Mittel kommun. Agitation und Propaganda werden neben der Wochenschau „Der Augenzeuge“ und satirischen Kurzfilmen unter dem Sammelnamen „Das Stacheltier“ auch populärwissenschaftliche und Dokumentarfilme eingesetzt. Obschon nicht wenige Filme sowjetzonaler Produktion zum Vertrieb in der Bundesrepublik zugelassen werden, hat das Publikum nur selten Gelegenheit, solche zu sehen, da die zugelassenen Spielfilme westdeutschen Ansprüchen häufig nicht genügen. Dem angestrebten Export in die Länder des Westens stehen ebenfalls tendenziöse Einschläge selbst bei scheinbar unverfänglichen Themen entgegen. — Zeitschrift: „Deutsche Filmkunst.“ Literaturangaben Kersten, Heinz: Das Filmwesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1954. 139 S. m. 2 Anlagen und Nachtrag. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 107–108 Filmaktiv A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzämter

Siehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem Worte Stalins: „Der Film ist das gewaltigste Mittel zur Einwirkung auf die Massen. Wir müssen ihn in die Hand bekommen“, wird das F. auch in der SBZ als ein Hauptinstrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda betrachtet und behandelt. Partei und Staat sicherten sich daher frühzeitig den entscheidenden Einfluß und bauten ihn entsprechend der Entwicklung von der…

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Oder-Neiße-Linie (1959)

Siehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 1985 Oder-Neiße-Linie: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Demarkationslinie zwischen der SBZ und den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten. Verläuft von der Ostsee unmittelbar westlich Swinemünde an der Oder entlang bis zur Mündung der Lausitzer Neiße und folgt dem Lauf der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze. Im Februar 1945 wurde auf der Krim-Konferenz von Roosevelt, Churchill und Stalin eine Entschädigung Polens für die von der SU annektierten polnischen Ostgebiete auf Kosten Deutschlands anerkannt, ohne daß Vereinbarungen über den Umfang des Gebietes getroffen worden wären. Nach Abschnitt IX des Potsdamer Abkommens wurde in Potsdam die diesbezügliche Meinung der Provisorischen Polnischen Regierung lediglich „geprüft“, doch bekräftigten „die Häupter der drei Regierungen die Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zur Friedenskonferenz zurückgestellt werden solle“. Ferner ergab die Potsdamer Konferenz darin Übereinstimmung, daß die in Frage stehenden deutschen Gebiete „unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen“. In der Folgezeit wurde von seiten der Westmächte bei jedem diplomatischen Anlaß der vorläufige Charakter der O.-N.-Linie betont, während Polen und die SU die Vereinbarungen des Potsdamer Abkommens als endgültige Regelung betrachteten. Polen paßte den Verwaltungs- und Wirtschaftsaufbau den polnischen Verhältnissen an und begann mit einer (bis heute allerdings erst teilweise durchgeführten) polnischen Besiedlung der deutschen Gebiete. Die Haltung der SED wandelte sich gegenüber der O.-N.-Linie im Laufe der Zeit nach den sowjetischen Wünschen bis zu ihrer Anerkennung als endgültige Staatsgrenze. Am 16. 10. 1946 erklärte z. B. Pieck: „Wir werden alles tun, damit bei den Alliierten die Grenzfragen nachgeprüft und eine ernste Korrektur an der jetzt bestehenden Ostgrenze vorgenommen wird“ („Berliner Zeitung“ Nr. 243 vom 17. 10. 1946). Dagegen heißt es in der Regierungserklärung Grotewohls vom 12. 10. 1949: [S. 259]„Die O.-N.-Linie ist für uns eine Friedensgrenze …“ Im „Abkommen der DDR mit der Republik Polen“ vom 6. 7. 1950 wird die O.-N.-Linie als „unantastbare Friedens- und Freundschaftsgrenze“ bezeichnet und damit der Versuch unternommen, die O.-N.-Linie völkerrechtlich festzulegen. Durch Erklärung des Bundeskabinetts vom 9. 6. 1950 wird der SBZ-Regierung jedes Recht bestritten, für das deutsche Volk zu sprechen, und alle von ihr getroffenen Vereinbarungen werden für null und nichtig erklärt. Die Bundesregierung und die Vertriebenenverbände haben aber ebenso eindeutig jede Revision der deutsch-polnischen Grenze durch Gewalt für indiskutabel erklärt. Die polnische Regierung reagiert auf jede Diskussion der Grenzfrage äußerst empfindlich. Literaturangaben Wagner, Wolfgang: Die Entstehung der Oder-Neiße-Linie in den diplomatischen Verhandlungen während des Zweiten Weltkrieges (Die Deutschen Ostgebiete, ein Handbuch … Bd. 2). Stuttgart 1953, Brentano-Verlag. 168 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 258–259 Objektlohn A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Offenstall

Siehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 1985 Oder-Neiße-Linie: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Demarkationslinie zwischen der SBZ und den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten. Verläuft von der Ostsee unmittelbar westlich Swinemünde an der Oder entlang bis zur Mündung der Lausitzer Neiße und folgt dem Lauf der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze. Im Februar 1945 wurde auf der Krim-Konferenz von Roosevelt, Churchill und Stalin eine…

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Landwirtschaft (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 207]Die L. in der SBZ ist seit 1945 einer grundlegenden Agrarreform unterworfen. 1. Phase: Die 1945/46 durchgeführte Bodenreform hatte einschneidende Veränderungen der landwirtschaftlichen Besitz- und Betriebsstruktur zur Folge. Die nachstehende Übersicht zeigt die Verteilung im Anteil (in v. H.) der einzelnen Betriebsgrößen an der Gesamtzahl der Betriebe und an der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN). Der Vergleich der Jahre 1939 und 1951 (letztes Jahr vor der Gründung von LPG) zeigt die Verschiebung zur klein- und mittelbäuerlichen Betriebsstruktur auf. Sie ist die Folge der Enteignung aller Privatbetriebe über 100 ha Betriebsfläche und der Schaffung von Neubauern-Stellen mit einer durchschnittlichen Größe von 8 ha. 2. Phase: Die von der Bodenreform nicht direkt betroffenen Betriebsgrößen (20 bis 50 und 50 bis 100 ha) haben anteil- und auch zahlenmäßig ganz erheblich abgenommen. Dies ist zurückzuführen auf die Maßnahmen gegen die nicht werktätigen Bauern, wie z. B. Überforderungen in der Ablieferungspflicht und Benachteiligungen im Agrarpreissystem. Ferner haben Verhaftungen, Verurteilungen zu Zuchthaus und damit verbundene Vermögensentziehungen einen beträchtlichen Teil dieser Bauern bereits damals bedroht und zur Republikflucht veranlaßt. 3. Phase: Diese setzte im Juli 1952 mit der Verkündung vom Aufbau des Sozialismus durch Ulbricht während der II. Parteikonferenz der SED ein. Ihr wesentliches Merkmal wurde die als freiwillig betonte, in Wirklichkeit jedoch vom Politbüro gesteuerte Gründung von landwirtschaftlichen ➝Produktionsgenossenschaften (LPG). Dies sind „sozialistische landwirtschaftliche Großbetriebe“ in drei, nach dem Sozialisierungsgrad unterschiedenen Typen. Die Vergesellschaftung bezieht sich dabei entweder nur auf die Bewirtschaftung des Ackerlandes (I) oder zuzüglich auf die zur Feldwirtschaft erforderlichen Zugkräfte, Maschinen und Geräte (II) oder darüber hinaus auch auf die des Grünlandes und Waldes sowie des Nutzviehs (III), wobei den Mitgliedern in allen Typen 0,5 ha Ackerland sowie entsprechendes Vieh zur privaten Nutzung (individuelle Hauswirtschaft) belassen wird. Die organisatorischen und rechtlichen Verhältnisse in den LPG sind durch Ende 1952 und in neuer Fassung am 1 9. 4. 1959 vom „Ministerrat der DDR“ bestätigte Musterstatuten geregelt, die durch ein „Gesetz über die LPG“ vom 3. 6. 1959 wesentlich ergänzt und verbindlich gemacht worden sind. [S. 208]Der rigorose Kampf gegen die Mittel- und Großbauern und die den Genossenschaftsbauern eingeräumten wirtschaftlichen Vorteile führten vor dem Juni-Aufstand 1953 zu einem raschen Ansteigen der LPG von 1906 (Dez. 1952) auf 5.389 (Juni 1953). Dies bestätigen der vorübergehende Stillstand der Kollektivierung sowie eine große Zahl von LPG-Auflösungen im Zeichen des Neuen Kurses nach dem Juni-Aufstand. Um diese Periode zu überwinden, wurden die örtlichen Landwirtschaftsbetriebe (ÖLB) größtenteils in LPG umgewandelt, deren Zahl damit erneut anstieg von 4.985 (Juni 1954) auf 6.270 (Juni 1956). Die ohnehin schon im Vergleich zu den privaten sehr rückständigen Kollektivwirtschaften wurden dadurch in ihrem Leistungsniveau noch weiter gesenkt. Diese Entwicklung hatte eine weitgehende Zurückhaltung der noch existenzfähigen Einzelbauern gegenüber den LPG zur Folge, die aus Gründen der chronischen Engpässe in der Versorgung staatlicherseits gebilligt wurde. Von Juni 1956 bis 1957 hatte sich die Zahl der LPG nur um 15 Einheiten erhöht. Auf dem 33. ZK-Plenum der SED im Okt. 1957 wurde darauf das Ziel gesetzt, den „sozialistischen Sektor“ bis 1960 auf 50 v. H. auszuweiten, und damit eine neue Kollektivierungskampagne ausgelöst, die mit heftigen Agitationen, Drohungen und Verlockungen auf den Dörfern und Feldern von Parteifunktionären geführt wurde. Der Erfolg war ein sprunghafter Anstieg von 6.285 (Juni 1957) auf 9.523 LPG im Februar 1959, womit sich der „sozialistische Sektor“ (einschließlich der VEG-Flächen) auf 46 v. H. der LN erweitert hatte. Die dabei entstandene Unruhe auf dem Lande wurde durch eine als „neue Taktik“ popularisierte Äußerung Ulbrichts vor dem 3. Kongreß der Nationalen Front am 22. 9. 1958 besänftigt, wonach niemals ein festes Datum für die Vollendung der Kollektivierung festgelegt worden sei und ihr Tempo davon abhänge, in welchem Maße die Bauern von den Vorteilen der „sozialistischen genossenschaftlichen Großproduktion“ überzeugt werden könnten. Das jüngste Entwicklungsstadium ist von organisatorischen Bemühungen um die „wirtschaftliche Festigung der LPG“ gekennzeichnet: Vergrößerung der LPG durch Zusammenlegung mehrerer kleiner Einheiten; Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen LPG und MTS durch das System der komplexen Mechanisierung und die Schönebecker Methode, wobei die MTS immer mehr unter die Herrschaft der LPG gestellt werden und ihren Maschinenpark also zum Zwecke schlagkräftigeren Einsatzes dezentralisieren soll (Leihvertragssystem); Übernahme von Patenschaften über neu errichtete oder wirtschaftlich schwache durch gut fundierte LPG. Schließlich werden Bemühungen erkenntlich, den Typ I auf die „höchste Stufe“ (Typ III) zu verlagern, wozu noch weitere maschinen- und bautechnische Ausrüstungen geschaffen werden sollen, worauf jedoch die Statutenabänderungen für den Typ I (z. B. Erweiterung der Inventarbeiträge) schon deutlich hinweisen. Nach wie vor befindet sich das SED-Politbüro in der Zwickmühle zwischen den Zielen, möglichst bald mit der mitteldeutschen Produktionskapazität diejenige der Bundesrepublik erreichen und überholen zu können und dabei die „Kraft der LPG“ sich immer mehr entfalten zu lassen. In diesem Zeichen steht die Forderung nach einer „engen kameradschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Genossenschafts- und Einzelbauern“, wie sie Ulbricht auf der VI. LPG-Konferenz im Februar 1959 mit Nachdruck gefordert hat. [S. 209]Die einzelnen Besitzformen an der landwirtschaftlichen Nutzfläche hatten Mitte 1959 folgende Anteile erreicht: Wie die Übersicht zeigt, befinden sich als zwangsläufige Folge der seit 1952 eindeutig auf die Kollektivierung der Landwirtschaft gerichteten wirtschaftspolitischen Maßnahmen nur noch rd. 52 v. H. der LN in der Hand von Einzelbauern. Die oben dargestellte Änderung der Agrarstruktur wurde durch die Zentralverwaltungswirtschaft gesteuert. Wesentlich hierbei war und ist das Zusammenwirken von Ablieferungspflicht und Agrarpreissystem. Alle dem Markt zugeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse werden von der VEAB erfaßt bzw. aufgekauft. Die Umsätze auf dem Bauernmarkt fallen kaum ins Gewicht. Die Belieferung der Landwirtschaft mit Betriebsmitteln (z. B. Mineralische ➝Düngemittel, Futtermittel, Betriebsstoffe) wird ebenfalls staatlich gelenkt und durch die VdgB (BHG) bzw. Staatlichen ➝Kreiskontore für den landwirtschaftlichen Bedarf zugeteilt. Bevorzugt werden dabei die Betriebe des „sozialistischen Sektors“. Eine besondere Behandlung erfahren größere Maschinen und Geräte, die für die MTS und Volkseigenen Güter vorbehalten werden. Die Folgen dieses Zwangssystems konnten nicht ausbleiben. Der einstmals hohe Stand der L. im Gebiet der SBZ ist seit 1945 abgesunken. In der Feldwirtschaft bleiben die Ernten trotz allen „Kampfes um die Produktionsverbesserung“ hinter dem Vorkriegsstand zurück (Erntestatistik). [S. 210]In der Viehwirtschaft sind die durch Kriegs- und vor allem Nachkriegseinwirkungen besonders dezimierten Vorkriegs-Bestandszahlen zwar überschritten worden, jedoch mußten die forcierte Steigerung der Nutzviehbestände ohne entsprechende Futterflächen in der Anbauplanung und die hohen Ablieferungsquoten pflanzlicher Erzeugnisse dazu führen, daß die tierischen Leistungen weit unter dem Normalmaß zurückbleiben. Dies geht vor allem aus dem Zurückbleiben der durchschnittlichen Schlachtgewichte bei Rindern und Kälbern, der Schlachtumtriebe bei Rindern und Schweinen und der Milchleistung je Kuh um 25 bis 30 v. H. gegenüber dem Leistungsstand der BRD hervor. Um die Diskrepanz zwischen Viehbestand und Futterversorgung zu mildern, werden verschiedene Neuerermethoden in der Landwirtschaft (Maisprogramm, Grünes Fließband, Naturgemäße Viehhaltung) propagiert. Die geschilderten Verhältnisse müssen sich auch auf die Ernährungswirtschaft der Gesamtbevölkerung auswirken. Alljährlich wiederkehrende Engpässe in der Versorgung und die nach vielen Versprechungen erst 10 Jahre nach dem Kriege aufgehobene Lebensmittelrationierung (Lebensmittelkarten) beweisen das zur Genüge. Hinzu kommt die Abhängigkeit der Versorgung von Einfuhren, vorwiegend aus den Ostblockstaaten, die ihrerseits häufig mit der Erfüllung der Lieferverträge Schwierigkeiten haben. Ausfuhrverpflichtungen und die Versorgung der Besatzungsmacht erschweren die Ernährungslage zusätzlich. Wenn auch die Nahrungsmittelversorgung durch gewisse Steigerungen in der Eigenerzeugung und durch Einfuhrerhöhungen verbessert werden konnte, so darf nicht verkannt werden, daß diese Entwicklung durch die Republikflucht begünstigt worden ist. In dem von Ulbricht auf dem III. Parteitag der SED gesteckten Planziel, 1961 den Pro-Kopf-Verbrauch der westdeutschen Bevölkerung zu erreichen und zu übertreffen, verbirgt sich das Eingeständnis der eigenen Mangellage. Diese sachlichen Erörterungen agrarwirtschaftlicher und politischer Fakten reichen zur Beurteilung der Situation nicht aus, in die sich das noch relativ selbständige Bauerntum in der SBZ hineingestellt sieht. Die wirtschaftliche Not ist nicht zu trennen von der Depression des Zukunftserlebens und den vielfältigen seelischen Konflikten, die auf den Menschen in der L. der SBZ lasten. Literaturangaben Gade, H.: Die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften in der SBZ. (Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung, Jg. 1957, H. 3) Krömer, Eckart: Die Sozialisierung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands als Rechtsproblem. Göttingen 1952, Otto Schwartz. 184 S. Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 207–210 Landtage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Landwirtschaftsteuer

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 207]Die L. in der SBZ ist seit 1945 einer grundlegenden Agrarreform unterworfen. 1. Phase: Die 1945/46 durchgeführte Bodenreform hatte einschneidende Veränderungen der landwirtschaftlichen Besitz- und Betriebsstruktur zur Folge. Die nachstehende Übersicht zeigt die Verteilung im Anteil (in v. H.) der einzelnen Betriebsgrößen an der Gesamtzahl der Betriebe und an der landwirtschaftlichen…

DDR A-Z 1959

Justizverwaltung (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Oberste J.-behörde: Ministerium der Justiz der „DDR“. Minister: Dr. Hilde ➝Benjamin (als Nachfolgerin von Max ➝Fechner). Staatssekretär: Dr. Toeplitz (CDU). Stellvertreter des Ministers (diese Stellung wurde am 22. 7. 1957 geschaffen): Hans Ranke (SED). Durch Beschluß des Ministerrats vom 20. 7. 1956 (GBl. S. 597) wurde ein Statut des Justizministeriums erlassen. Danach ist das Ministerium „als Fachministerium der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik das zentrale Organ der Justizverwaltung“. Wie schon vorher andere Ministerien, ist auch das Justizministerium zur „juristischen Person“ erklärt worden. Das Ministerium hat zwei Hauptabteilungen: Gesetzgebung und Rechtsprechung; ferner drei selbständige Abteilungen: Kaderabteilung. Abt. Allgemeine Verwaltung, Haushaltsabteilung. Als beratendes Organ des Ministers fungiert das „Kollegium des Ministeriums“, dem neben dem Minister der Staatssekretär, der Stellv. des Ministers, die Leiter der Hauptabt. und der Leiter der Kaderabt. angehören. Schon seit Oktober 1950 bestanden in den Ländern der SBZ mit Ausnahme von Thüringen keine selbständigen Justizministerien mehr. Mit der Auflösung der Landesregierungen im Sommer 1952 sind auch die den Ministerpräsidenten der Länder unterstehenden Hauptabteilungen Justiz aufgelöst worden. In den Bezirken wurden Bezirks-J. geschaffen, deren Organisation und Tätigkeit sich nach einer internen Dienstanordnung vom 15. 2. 1949 richten. Die J.-Stellen haben einen Leiter und die Abt. Recht, Kader, Haushalt und Verwaltung. „Die Hauptaufgabe der Justizverwaltungsstelle ist die systematische Anleitung und ständige Kontrolle der Kreisgerichte in ihrer Rechtsprechung und der Tätigkeit der Staatlichen Notariate mit dem Ziele der Verbesserung der Anwendung der Gesetze.“ (§ 6 der Anordnung vom 15. 2. 1954). „Die Organe der Justizverwaltung haben Mängel der Rechtsprechung in ständigem Meinungsaustausch mit den Gerichten aufzudecken und abzustellen, grundsätzliche Rechtsfragen zu klären und den Richtern eine richtungweisende Anleitung für die Verbesserung ihrer Arbeit bei der Durchführung der Gesetze und Beschlüsse der Regierung zu geben. Kontrolle und Anleitung der Rechtsprechung sind also wesentliche Arbeitsmethoden der Justizverwaltung, wenn sie die Aufgaben der staatlichen Verwaltung auf dem Gebiet der Justiz aktiv und schöpferisch erfüllen will.“ (Ostmann in: „Neue Justiz“ 1954, S. 37). Zur Erfüllung dieser Aufgabe wurde in der sowjetzonalen Justiz das Instrukteurwesen eingeführt, dessen einheitliche Leitung in den Händen des neuen Stellv. des Ministers liegt. Anleitung und Kontrolle der Rechtsprechung sind dem Just.-Min. durch § 13 des am 1. 10. 1959 neu gefaßten Gerichtsverfassungsgesetzes gesetzlich zuerkannt. „Die Anleitung und Kontrolle haben die Erfüllung der Aufgaben der Rechtsprechung und der politischen Arbeit unter den Werktätigen zu gewährleisten“ (§ 13, Abs. 2). Mit dieser Weisungsbefugnis der J. gegenüber den Gerichten wird die Unabhängigkeit der ➝Richter kraft Gesetzes endgültig beseitigt. Kontrolliert und angeleitet vom Ministerium werden auch die J.-Stellen in den Bezirken. Die J. liegt also straff zentralistisch in den Händen des Justizministeriums. Hier sind in den maßgebenden Stellen ausschließlich SED-Angehörige tätig. Mit Ausnahme des Ministers, des Staatssekretärs, des stellvertretenden Ministers und des Leiters der Hauptabteilung Gesetzgebung, Dr. Ostmann, sind die meisten Abteilungsleiter und Referenten Absolventen der Volksrichter-Schulen. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 167 Justizreform A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Justizwettbewerb

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Oberste J.-behörde: Ministerium der Justiz der „DDR“. Minister: Dr. Hilde ➝Benjamin (als Nachfolgerin von Max ➝Fechner). Staatssekretär: Dr. Toeplitz (CDU). Stellvertreter des Ministers (diese Stellung wurde am 22. 7. 1957 geschaffen): Hans Ranke (SED). Durch Beschluß des Ministerrats vom 20. 7. 1956 (GBl. S. 597) wurde ein Statut des Justizministeriums erlassen. Danach ist das Ministerium „als…

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Dialektischer Materialismus (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Pj. Diamat. Philosophie des Marxismus-Leninismus, auch definiert als Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei. Beansprucht, wissenschaftliche Erkenntnis der allgemeinsten Gesetzmäßigkeiten der Natur, der Gesellschaft und des Denkens zu sein. D. M. und Historischer Materialismus bilden die „theoretische Grundlage“ des Marxismus-Leninismus und vermitteln als solche die Einheitlichkeit der marxistisch-leninistischen Einheitswissenschaft. Die Lehren des D. M. knüpfen vor allem an Ausführungen von Friedrich ➝Engels an, beanspruchen die einzige, von Lenin vermittelte Weiterentwicklung der philosophischen Lehren der Klassiker zu sein, die dem Geist des Marxismus gerecht wird: Der Anteil Stalins bei der Formung der obligatorischen Philosophie, einst überbewertet, ist erheblich. Das heute in der kommun. Welt geltende Weltauslegungsschema wäre nicht ohne die von Stalin besorgte Zusammenfassung und Systematisierung möglich gewesen. Der D. M. liefert eine monistische Entwicklungslehre, die, materialistisch, das Geschehen in Natur und Gesellschaft als Prozeß der sich immer schon bewegenden Materie deutet. „Die wirkliche Einheit der Welt besteht in ihrer Materialität.“ Das Geistige ist Produkt der Materie auf einer hohen Stufe ihrer Entwicklung (Idealismus). Der Begriff der Materie wird nicht präzis verwendet; zumal die von Lenin stammende Defini[S. 81]tion — „Die Materie ist objektive, uns in der Empfindung gegebene Realität“ — auf den Realismus verweist. Die Entwicklung wird nicht als ein evolutionärer, sondern als dialektischer Prozeß gedeutet. Die Entwicklung verläuft demnach nicht nur in kleinen, aufeinanderfolgenden Schritten, sondern führt gesetzmäßig von solchen quantitativen Veränderungen immer wieder durch einen sprunghaften Übergang (den dialektischen Sprung) zu qualitativen Veränderungen. Dennoch wird diese Dialektik als Prozeß mit aufsteigender, ständig fortschrittlicher Tendenz betrachtet, der praktisch im Anorganischen einsetzt und über die Entstehung des Lebens und der Gesellschaft hinweg zum Weltkommunismus als seinem Höhepunkt führt. Mit Hilfe des dialektischen Sprunges vermag sich der D. M. vom älteren mechanischen Materialismus zu distanzieren, zumal er es gestattet, den durch Sprünge verbundenen Stufen der Entwicklung spezifische Strukturen zuzuschreiben: zwischen dem Anorganischen und Organischen bestehen ebenso qualitative Differenzen wie zwischen Tier und Mensch. Durch den Atheismus auf eine reine Diesseitseinstellung verpflichtet, sucht der D. M. die Antriebe der Entwicklung in den Dingen und Prozessen selbst: in den Widersprüchen, die sie angeblich enthalten. „Im eigentlichen Sinn ist die Dialektik die Erforschung der Widersprüche im Wesen der Dinge selbst.“ (Lenin) Dieser ebenfalls nicht genau definierte Begriff Widerspruch, dem Gegensätze, Konflikte, Spannungen usw. subsumiert weraen, impliziert die Ablehnung einer Gesellschaftsbetrachtung unter dem Aspekt der Harmonie und Integration und fordert die primäre Berücksichtigung der sozialen Konflikte, des Kampfes gegensätzlicher Tendenzen, des „Alten“ mit dem „Neuen“. Es läßt sich behaupten: Der D. M. ist eine auf das gesamte Weltgeschehen ausgedehnte Verallgemeinerung der Deutung gesellschaftlicher Zusammenhänge vom Motiv der Revolution her. Das Weltauslegungsschema des D. M. bestimmt den Aspekt der von den Fachwissenschaften durchzuführenden Untersuchungen. Auf ihn werden sie durch die Verpflichtung auf die dialektische Methode festgelegt. Diese Bindung hat nicht die Orientierung der sowjetischen Naturwissenschaften an der internationalen Forschung verhindert, dürfte aber einer der Gründe für den Tiefstand der Gesellschaftswissenschaften sein. Die materialistische Entwicklungslehre ist mit der von Lenin begründeten Erkenntnistheorie, die eine besondere Form einer Abbildtheorie darstellt, verbunden. In ihr ist die Wahrheitstheorie verankert, die jedoch durch die These von der Praxis als „Kriterium der Wahrheit“ und die Forderung der Parteilichkeit des Denkens einen besonderen Charakter erhält. Mit Hilfe dieser Modifikationen des alter) aristotelischen Wahrheitsbegriffes versucht die Kommunistische Partei sich als Träger der Wahrheit zu legitimieren, wobei sie — mit dem D. M. — nicht nur eine radikale Wissenschaftsgläubigkeit, sondern auch einen ungebrochenen Optimismus hinsichtlich der prinzipiellen Möglichkeiten der Erkenntnis vertritt. (Marxismus-Leninismus, Stalinismus) Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Fetscher, Iring: Von Marx zur Sowjetideologie. 3., erw. Aufl., Frankfurt a. M. 1959, Moritz Diesterweg. 202 S. Lehmbruch, Gerhard: Kleiner Wegweiser zum Studium der Sowjetideologie. Bonn 1958. 90 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. 2. Aufl., Freiburg 1953, Herder. 659 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 80–81 DIA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Diamat

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Pj. Diamat. Philosophie des Marxismus-Leninismus, auch definiert als Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei. Beansprucht, wissenschaftliche Erkenntnis der allgemeinsten Gesetzmäßigkeiten der Natur, der Gesellschaft und des Denkens zu sein. D. M. und Historischer Materialismus bilden die „theoretische Grundlage“ des Marxismus-Leninismus und vermitteln als solche die Einheitlichkeit der…

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Rechtswesen (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 290]Die Hauptaufgabe der Justiz besteht nach den Ausführungen ihrer maßgebenden Funktionäre (Fechner, Benjamin, Melsheimer) darin, „die antifaschistisch-demokratische Ordnung zu sichern, die Wirtschaftspläne vor Angriffen feindlicher Agenten und Saboteure zu schützen und damit das Vertrauen der fortschrittlichen und friedliebenden Kräfte der Welt zum deutschen Volke zu stärken“. „Unser Recht dient der Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht, dem Aufbau des Sozialismus und der Sicherung der materiellen und kulturellen Lebensbedingungen des Volkes. Die Fragen des Rechts sind von großer Bedeutung im ideologisch-politischen Kampf gegen die reaktionären bürgerlichen Ideologien und für den Sieg des Sozialismus. Das Recht ist ein wichtiger Hebel zur Durchsetzung und Festigung des ökonomischen Fortschritts und zur Sicherung der Lebensgrundlage und Rechte der Bürger.“ („Staat und Recht“, 1956, S. 2.) Diese der Rechtsprechung gestellte politische Aufgabe kommt auch im Gesetz über die Gerichtsverfassung zum Ausdruck: „Die Rechtsprechung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik dient dem Aufbau des Sozialismus, der Einheit Deutschlands und dem Frieden … Die Gerichte erziehen alle Bürger in ihrem beruflichen und persönlichen Leben zu einem verantwortungsbewußten Verhalten und zur gewissenhaften Befolgung der Gesetze“ (§ 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Satz 2 GVG). Besonders herausgestellt wird weiter bei allen Gelegenheiten die Forderung nach sozialistischer, demokratischer Gesetzlichkeit, d. h. nach strenger Einhaltung der in der SBZ geltenden Gesetze mit dem Ziel, die errungene Machtstellung mit Hilfe der Justiz unter allen Umständen zu festigen und weiter auszubauen. Eng verbunden damit ist die Forderung nach einer echten Parteilichkeit der Rechtsprechung: „Einhaltung der Gesetzlichkeit bedeutet Wahrung der Parteilichkeit“ (Artzt in: „Neue Justiz“ 1956, S. 581). Als höchste Gerichtsinstanz besteht seit Dezember 1949 das Oberste Gericht der „DDR“. Es entscheidet über die vom Generalstaatsanwalt eingelegten Kassationsanträge (Kassation) oder als Rechtsmittelgericht bei erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte sowie in solchen Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen der besonderen Bedeutung des Falles die Anklage unmittelbar vor dem Obersten Gericht erhebt. Oft werden die erstinstanzlichen Verhandlungen dann als Schauprozesse durchgeführt. Ein Rechtsmittel steht dem Angeklagten in diesen Fällen nicht zu. Der Angeklagte ist also der Willkür des Generalstaatsanwalts unterworfen, wenn dieser das Verfahren vor das Oberste Gericht in erster und gleichzeitig letzter Instanz bringen will. Im übrigen entsprach die Gerichtsorganisation bis August 1952 noch dem alten deutschen Gerichtsverfassungsgesetz. Sie ist dann zunächst durch die „VO über die Neugliederung der Gerichte“ vom 28. 8. 1952 der neuen Verwaltungsstruktur der Sowjetzone angepaßt und durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 22. 10. 1952 endgültig geregelt worden. Am 1. 10. 1959 wurde das GVG mit Erlaß des Gesetzes über die Wahl der Richter neu gefaßt und in einigen Bestimmungen entscheidend in sozialistischem Sinne geändert. Mit großem Nachdruck wird von den maßgebenden Justizfunktionären auf den „demokratischen“ Charakter der neuen Gerichtsverfassung hingewiesen, der insbesondere dadurch zum Ausdruck komme, daß an der Rechtsprechung in Zivil- und Strafsachen in größtem Umfange die Bevölkerung beteiligt sei (Schöffen). Das zweite Gesetz im Rahmen der Justizreform ist [S. 291]die neue Strafprozeßordnung (Strafverfahren), die zusammen mit dem GVG am 15. 10. 1952 in Kraft getreten ist. Die Staatsanwaltschaft ist aus dem Justizapparat herausgelöst und in eine selbständige und unmittelbar dem Ministerrat unterstehende Behörde umgewandelt worden. Mit dem 1. 6. 1952, dem Tage des Inkrafttretens des „Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR“ war die Sowjetisierung des Strafrechts auf dem Gebiet der Strafverfolgung, der Strafvollstreckung und des Strafvollzuges vollendet. Die Justizverwaltung hat ihre Aufsichtsbefugnisse über die Staatsanwaltschaft eingebüßt und beschränkt sich auf die Kontrolle der Rechtsprechung und die Personalpolitik. Letztere vollzieht sich seit 1945 unter dem Gesichtspunkt der Demokratisierung der Justiz und hatte zur Folge, daß die akademischen Juristen mehr und mehr aus den Richter- und Staatsanwaltsstellen verdrängt und durch Volksrichter ersetzt wurden. 96 v. H. aller Richter sind Volksrichter, während in der Staatsanwaltschaft nur noch drei Volljuristen beschäftigt sind. Sämtliche wichtigen Positionen sind mit Angehörigen der SED besetzt. Es gibt keinen Leiter einer Bezirksstaatsanwaltschaft, der nicht der SED angehört; bei dem Generalstaatsanwait der Zone sind ausschließlich SED-Mitglieder als Staatsanwälte tätig. Da den Volksrichtern und Volksstaatsanwälten, die der SED angehören, von Beginn ihrer Ausbildung an eingehämmert wird, daß sie auch als Richter und Staatsanwälte Funktionäre ihrer Partei bleiben und die Richtlinien der Partei zu befolgen haben, ist es der SED und der von ihr gesteuerten Justizverwaltung möglich, unmittelbar in die Rechtsprechung einzugreifen. Der „Richter neuen Typus“ darf nicht dem Objektivismus erliegen, sondern muß in seiner Rechtsprechung die Parteilichkeit wahren und beweisen, daß er die alte Klassenjustiz überwunden hat. Der Richter muß stets von dem Gedanken ausgehen, daß seine Urteile in erster Linie der „Gesellschaft“, also dem Staat, nützen müssen. Es kommt dabei nicht auf eine nur „formelle“ Anwendung des Gesetzes an, sondern auf dessen Auslegung im Sinne der SED. Der Verfassungsgrundsatz von der Unabhängigkeit der ➝Richter ist in besonderem Maße seit Einführung des Instrukteurwesens faktisch beseitigt. Mit der Justizreform des Jahres 1952 wurden große Gebiete der Freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Verwaltungsstellen übertragen und das Staatliche Notariat eingerichtet. Auch in der Rechtsanwaltschaft wurde durch die Bildung der Anwaltskollegien eine grundsätzliche Neuordnung in Angriff genommen. Damit soll dem Entstehen eines Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant vorgebeugt werden. Der Schwerpunkt der gesamten Rechtsprechung liegt auf dem Gebiet des Strafrechts. Hier können drei Gruppen unterschieden werden: die politischen Strafsachen, die Wirtschaftsstrafsachen und alle übrigen Delikte. Die politischen Strafsachen werden bei der Staatsanwaltschaft von der Abt. I bearbeitet und von den I. Senaten des OG und der Bezirksgerichte entschieden, Wirtschaftsdelikte und alle anderen Strafsachen von der Abt. II und den II. Senaten der Bezirksgerichte oder den Strafkammern der Kreisgerichte. Das OG wird in erster Instanz in Wirtschaftsstrafsachen in aller Regel nicht tätig. Auf dem Gebiet des politischen Strafrechts wurde, nachdem durch Beschluß der Sowjetregierung vom 20. 9. 1955 alle „Gesetze, Direktiven und Befehle des Alliierten Kontrollrats als überflüssig erachtet werden und auf dem Gebiet der DDR ihre Gültigkeit verlieren“, bis zum 1. 2. 1958 fast aus[S. 292]schließlich Art. 6 der Verfassung angewandt, der die sog. Boykott-, Kriegs- und Mordhetze für strafbar erklärt. Der Art. III A III der Kontrollratsdirektive 38, der bis zum 20. 9. 1955 zur Verurteilung wegen „Erfindung oder Verbreitung tendenziöser, friedensgefährdender Gerüchte“ (Friedensgefährdung, Sühnemaßnahmen) herangezogen wurde, konnte nicht mehr Grundlage politischer Strafverfahren sein. Das Friedensschutzgesetz vom 16. 12. 1950 wurde vom OG erst einmal angewandt. Seit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes (StEG) am 1. 2. 1958 bildet dieses nunmehr die Grundlage für die Bestrafung der Staatsverbrechen. Art. 6 der Verfassung behält aber seinen Charakter als unmittelbar anzuwendendes Strafgesetz, bleibt also als Generalklausel hinter den neu geschaffenen, sehr allgemein formulierten Tatbeständen bestehen. Hohe Zuchthausstrafen werden in politischen Prozessen auch gegen Jugendliche verhängt (Jugendstrafrecht). Auf wirtschaftsstrafrechtlichem Gebiet gelangten bis 1955 vor allem vier Gesetze zur Anwendung, und zwar der Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 (Sabotage), die Wirtschaftsstrafverordnung vom 23. 9. 1948, das Gesetz zum Schutze des Innerdeutschen Handels vom 21. 4. 1950 und das Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums vom 2. 10. 1952. Mit der Außerkraftsetzung des Besatzungsrechts war auch der Befehl Nr. 160 aufgehoben worden. Sabotage wurde, sofern nicht eine der anderen wirtschaftstrafrechtlichen Normen zur Anwendung gelangte, seitdem als eine der unter Boykotthetze fallenden Erscheinungsformen im Klassenkampf angesehen und nach Art. 6 der Verfassung bestraft. Das StEG hat mit Wirkung vom 1. 2. 1958 zwei selbständige Tatbestände für Diversion und Sabotage eingeführt. Die Anwendung dieser Gesetze hat im Regelfall neben einer erheblichen Zuchthausstrafe die Einziehung des gesamten Vermögens des Angeklagten zur Folge. Sie erfolgt auch in den Strafverfahren gegen Landwirte wegen Nichterfüllung des Ablieferungssolls. Allerdings sind gerade diese Strafverfahren seit dem Jahre 1953 angesichts der zunehmenden Republikflucht der bäuerlichen Bevölkerung erheblich zurückgegangen. Das Gesetz zum Schutze des Volkseigentums wurde durch das StEG aufgehoben; die Betrafung der „Verbrechen gegen gesellschaftliches Eigentum“ fand mit den Bestimmungen des StEG eine neue gesetzliche Grundlage. Wirtschaftsstrafprozesse werden oft als Schauprozesse und auch gegen solche Angeklagten durchgeführt, die entweder gerade noch rechtzeitig aus der SBZ flüchten konnten oder die ihren Wohnsitz niemals in der SBZ hatten, wohl aber irgendwelche Vermögenswerte oder Betriebe. Diese sog. Abwesenheitsverfahren waren noch der bis zum 15. 10. 1952 geltenden Strafprozeßordnung nur zulässig, wenn sich der Angeschuldigte im Ausland aufhielt oder im Inland verbarg. Da in vielen Fällen die Angeschuldigten den sowjetzonalen Behörden eine ladungsfähige Anschrift in der Bundesrepublik mitteilten, entfielen beide Voraussetzungen. Dennoch wandten die sowjetzonalen Gerichte die §§ 276 ff. StPO analog an, um das Vermögen oder den Betrieb des Angeklagten enteignen zu können. Nach der neuen Strafprozeßordnung sind Verfahren in Abwesenheit des Angeklagten zulässig, wenn sich dieser „außerhalb des Gebietes der DDR aufhält oder sich verbirgt“ (§ 236 StPO der SBZ). Für die übrigen Strafverfahren dient als materielle Grundlage noch das deutsche Strafgesetzbuch von 1871, das aber bis zum Jahre 1955 durch ein neues, sozialistisches Strafgesetzbuch ersetzt werden soll. [S. 293]Bis zu diesem Zeitpunkt ist das alte, „sanktionierte“ StGB entsprechend den „Erfordernissen der gesellschaftlichen Interessen“ und unter „Überwindung der überholten Klassenjustiz“ anzuwenden. Entscheidendes Element für die Strafwürdigkeit einer Handlung oder Unterlassung ist die Gesellschaftsgefährlichkeit. Damit ist eine unmittelbare Anlehnung an das sowjetische Strafrecht gegeben. „Aufgabe der demokratischen Rechtsprechung ist es, die gesellschaftlichen Verhältnisse der DDR mit den uns zur Verfügung gestellten Gesetzen, seien sie sanktioniert oder neu geschaffen, zu schützen“. Dabei ist der Hinweis notwendig, daß mit der Sanktionierung gewisser alter Gesetze keineswegs die Übernahme der von den bürgerlichen Gerichten angewandten Auslegungsregeln verbunden ist“ („Neue Justiz“ 1956, Beilage S. 10). Das Strafrechtsergänzungsgesetz führte neben dem aus dem sowjetischen Recht übernommenen „materiellen Verbrechensbegriff“ die neuen Strafen Bedingte Verurteilung und Öffentlicher Tadel ein; ferner wurden durch dieses Gesetz sechs Tatbestände des Militärstrafrechts geschaffen. Strafvollstreckung und Strafvollzug sind der Volkspolizei übertragen worden; die Staatsanwaltschaft hat lediglich theoretische Aufsichtsbefugnisse. Das Gnadenrecht liegt in der Hand des Präsidenten der Republik. Das Gnadenverfahren richtet sich nach einer Gnadenordnung vom Januar 1954, die jedoch geheimgehalten und nicht veröffentlicht wird. Das Strafregisterwesen (Strafregister) ist durch Gesetz vom 11. 12. 1957 — in Kraft getreten am 1. 2. 1958 — neu geregelt worden; die Straftilgungsfristen wurden erheblich verkürzt. Auf zivilrechtlichem Gebiet gelten noch das Bürgerliche Gesetzbuch und die Zivilprozeßordnung (Zivilprozeß), beide allerdings mit Ausnahmen und Einschränkungen. Im sowjetzonalen Justizministerium wird an der Erstellung eines neuen Zivilgesetzbuchs (Termin zur Fertigstellung: August 1961) und einer neuen Zivilprozeßordnung (Termin: August 1962) gearbeitet. Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung wurden der neuen Gerichtsverfassung durch die „VO zur Angleichung von Verfahrensvorschriften auf dem Gebiet des Zivilrechts an das Gerichtsverfassungsgesetz (Angleichungsverordnung)“ vom 4. 10. 1952 angepaßt. In familienrechtlichen Streitigkeiten (Eherecht) sind seit 1948 die untersten Gerichtsinstanzen, die Kreisgerichte, zuständig. Das gesamte Familienrecht soll durch das im Entwurf seit 1954 fertiggestellte Familiengesetzbuch neu gestaltet werden. Vorerst ist jedoch lediglich das Kontrollratsgesetz Nr. 16 (Ehegesetz v. 20. 2. 1946) durch die „VO über Eheschließung und Eheauflösung“ vom 24. 11. 1955 ersetzt worden. Eine Neuregelung hat schließlich das Patentrecht erfahren. Auch hier ist in erster Linie das „Interesse der Gesellschaft“ maßgebend. Rechtsstreitigkeiten der sozialistischen Betriebe im Rahmen des Vertragssystems wurden aus der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte herausgenommen und unterliegen nach den materiellen Bestimmungen des Vertragsgesetzes der Entscheidung der staatlichen ➝Vertragsgerichte. Auch in Zivilsachen werden die gerichtlichen Erkenntnisse von politischen Erwägungen bestimmt. Dies gilt besonders für das Gebiet des Familienrechts und vor allem bei Klagen, an denen VEB, Verwaltungen, Parteien oder gesellschaftliche Organisationen beteiligt sind. Die Zwangsvollstreckung aus einem obsiegenden Urteil gegen einen VEB bedarf einer besonderen Genehmigung. Alle Anträge auf Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen müssen zunächst dem über[S. 294]geordneten Organ des VEB vorgelegt werden. Die gleiche Regelung gilt bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (Arbeitsrecht). Die Zusammenarbeit auf rechtlichem Gebiet mit den anderen Ostblockstaaten ist durch einzelne Rechtshilfeabkommen geregelt. Neben der Rechtsprechung haben die Gerichte der SBZ noch eine andere, besonders wichtige Aufgabe: die massenpolitische Arbeit der Justiz. „In Justizaussprachen und Berichterstattungen muß der fortschrittliche Charakter unserer Gesetze und ihre Anwendung in der Praxis der Justizorgane erläutert und dem Gerichtssystem der Bonner Justiz gegenübergestellt werden“ (Görner in: „Staat und Recht“, 1957, S. 662). „Besonderer Ausdruck der Erziehungsfunktion des Gerichts ist auch die massenpolitische Arbeit der Gerichte, vor allem der Kreisgerichte. Jede Justizveranstaltung muß unter dem klaren Ziel der Erziehungswirkung, insbesondere in der Richtung auf Festigung des Vertrauens zur Gesetzlichkeit und zur Ordnung unseres Staates stehen“ (Arbeitsprogramm des Kollegiums des Ministeriums der Justiz in: „Neue Justiz“ 1954, S. 322). Vorbild in allem ist die SU, über deren „sozialistische Gesetzlichkeit“ der Leiter des Rechtsinstituts der Akademie der Wissenschaften der UdSSR, Prof. P. E. Orlowski, sagt: „Die sozialistische Gesetzlichkeit ist ein Mittel zur Festigung des sozialistischen Staates, zur Verwirklichung seiner Funktionen und Aufgaben, und sie gewährleistet zur gleichen Zeit die Verwirklichung der Rechte der Sowjetbürger … Dank der weisen Führung durch die kommunistische Partei dient die sowjetische sozialistische Gesetzlichkeit der großen Sache des Aufbaus des Kommunismus in unserem Lande“ („Neue Justiz“ 1954, S. 613 ff). Literaturangaben Dirnecker, Bert: Recht in West und Ost. Pfaffenhofen/Ilm 1956, Ilmgau-Verlag. 176 S. Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Friedenau, Theo: Rechtsstaat in zweierlei Sicht — Rechtstheorie und Rechtsausübung im demokratischen und totalitären Machtbereich … Berlin 1957, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 206 S. Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Hellbeck, Hanspeter: Die Staatsanwaltschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BMG) 1955. 104 S. m. 7 Anlagen. Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Maurach, Reinhart: Das Rechtssystem der UdSSR. Allg. Rechtslehre, Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht. (Forschungsb. und Unters. zur Zeitgesch. Nr. 18) Göttingen 1953, Arbeitsgemeinschaft für Osteuropaforschung. 54 S., 4 Skizzen. : „Recht in Ost und West — Zeitschrift für Rechtsvergleichung und interzonale Rechtsprobleme“, hrsg. von der Vereinigung Freiheitlicher Juristen, Berlin, Verlag A. W. Hayn's Erben. Erscheint zweimonatlich seit 1957. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 290–294 Rechtsstudium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Regierung und Verwaltung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 290]Die Hauptaufgabe der Justiz besteht nach den Ausführungen ihrer maßgebenden Funktionäre (Fechner, Benjamin, Melsheimer) darin, „die antifaschistisch-demokratische Ordnung zu sichern, die Wirtschaftspläne vor Angriffen feindlicher Agenten und Saboteure zu schützen und damit das Vertrauen der fortschrittlichen und friedliebenden Kräfte der Welt zum deutschen Volke zu stärken“. „Unser Recht dient…

DDR A-Z 1959

Marxismus-Leninismus (1959)

Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 1958 [S. 222] 1. Theorie und Praxis. Parteimäßigkeit der Theorie Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert: es kommt aber darauf an. sie zu verändern.“ Marx und Engels haben ihre Analyse des Kapitalismus zugleich mit der Zielsetzung unternommen, die Aufstellung sozialer Gesetzmäßigkeiten dem revolutionären Handeln dienstbar zu machen. Auf dieser Linie hat sich der Marxismus zum Leninismus und Stalinismus weiterentwickelt. Alle theoretischen Streitigkeiten der Bolschewisten werden stets in dem Sinne entschieden, daß die Theorie mit der jeweils gebotenen revolutionären Praxis in Übereinstimmung sein muß. Ebenso gilt aber auch das Gegenteil: Weil die Theorie revolutionär ist, kann die revolutionäre Praxis auf die Theorie begründet werden. „Ohne revolutionäre Theorie kann es keine revolutionäre Bewegung geben.“ (Lenin) Die Theorie des Marxismus stützt sich auf die Hegelsche Dialektik. Hegel erklärte das Weltgeschehen als eine Entwicklung, die durch Widersprüche in den Dingen selbst vorwärtsgetrieben wird; der Gegensatz, das plötzliche Umschlagen, der „Sprung“ sei die Form der Weltentwicklung. In dieser Entwicklung und durch diese gelange der Geist zum Bewußtsein seiner selbst. Marx übernimmt von Hegel die dialektische Methode der Widersprüche und des revolutionären Sprunges, setzt aber an die Stelle des Geistes die Materie. Er erklärt die Bewegung der Dinge nicht „von oben“, vom Bewußtsein, sondern „von unten“, vom Materiellen her. Seine Theorie ist also zugleich dialektisch und materialistisch. Die „Erklärung von oben“, die rein geistige, an „objektiven“ Werten und Wahrheiten orientierte, auf Erkenntnis abgestellte traditionelle Philosophie und Wissenschaft wird dabei als den „parteilichen“ Standpunkt der Bourgeosie vertretende und angeblich rechtfertigen wollende Pseudo-Wissenschaft (Objektivismus) abgelehnt. Nur die Marxisten hätten in ihrer Theorie die wahre „höchste“ Wissenschaft, zu der alle frühere Wissenschaft bestenfalls — nunmehr überholte — Vorstufe sei. Zugrunde liegt dabei die These, daß die materialistische Lehre zugleich die den Interessen des Proletariats korrespondierende Philosophie sei, da diesem auf Grund der Gesetze der materiellen Entwicklung die Zukunft gehören müsse. So soll es sich aus den Interessen des Proletariats zwangsläufig ergeben, daß es, um möglichst schnell und effektiv an die Macht zu kommen, ausführlich den Materialismus studieren und sich nach den von ihm gewiesenen Regeln verhalten müsse. Daß sie sich nach diesen Lehren richtet, gibt der für ihre Auslegung allein zuständigen bolschewistischen Partei ihre in Anspruch genommene rationale Würde. Sie bestimmt mittels der Theorie die Linie und damit die Richtschnur für parteiliches Verhalten, womit zugleich alle abweichenden Meinungen (Abweichungen) politisch wie wissenschaftlich gebrandmarkt sind. 2. Bourgeoisie und Proletariat. Klassenkampf Unter dem Kapitalismus versteht Marx die auf dem Privateigentum an Produktionsmitteln beruhende Wirtschaftsweise. Erst im Zeitalter der „großen Industrie“ (d. h. der Maschinenindustrie) habe der Kapitalismus seine moderne Form erreicht. Diese höchste Erscheinungsform des Kapitalismus sei zugleich seine letzte. Denn der Zustand der Gesell[S. 223]schaft sei unter dem Kapitalismus derartig unversöhnlich gegensätzlich (antagonistisch), daß er sich notwendig auflösen und in einen anderen Zustand übergehen müsse. Die Klasse derer, die keinen Anteil an den Produktionsmitteln besitzen und nur ihre Arbeitskraft zu Markte tragen, und die Klasse derer, die über alle Produktionsmittel einschließlich dieser Arbeitskraft verfügen, also einerseits Proletariat und andererseits Bourgeoisie, stehen sich, sagte Marx, in unversöhnlichem Kampf gegenüber. In der industriellen Gesellschaft gelange dieser Klassenkampf (Historischer Materialismus) auf seinen Höhepunkt. An sich sei die Bourgeoisie positiv und notwendig, denn sie sei fortschrittlich (progressiv), ja revolutionär in der Geschichte der Menschheit gewesen: „Die Bourgeoisie hat in ihrer kaum hundertjährigen Klassenherrschaft massenhaftere und kolossalere Produktionskräfte geschaffen als alle vergangenen Generationen zusammen. Unterjochung der Naturkräfte, Maschinerie, Anwendung der Chemie auf Industrie und Ackerbau, Dampfschiffahrt, Eisenbahnen, elektrische Telegraphen, Urbarmachung ganzer Weltteile, Schiffbarmachung der Flüsse, ganze aus dem Boden hervorgestampfte Bevölkerungen — welches frühere Jahrhundert ahnte, daß solche Produktionskräfte im Schoße der gesellschaftlichen Arbeit schlummerten.“ (Kommunistisches Manifest) Der Kapitalismus sei ein durchdachtes System der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen. Indem sich aber der Kapitalismus entwickele, bringe er nicht nur Maschinen und Waren in immer größeren Mengen hervor, sondern er erzeuge auch das Heer der Proletarier, die er um ihren Lohn betrüge, indem er ihnen zugleich die letzte Reserve an Arbeitskraft auspresse. „Mit der Entwicklung der großen Industrie wird also unter den Füßen der Bourgeoisie die Grundlage selbst hinweggezogen, worauf sie produziert und die Produkte sich aneignet. Sie produziert vor allem ihren eigenen Totengräber. Ihr Untergang und der Sieg des Proletariats sind gleich unvermeidlich.“ (Kommunistisches Manifest) Zunächst sahen Marx und Engels nur den von Krisen geschüttelten Konkurrenz-Kapitalismus des 19. Jahrhunderts vor sich und warteten von Jahr zu Jahr auf die endgültige letzte „Handelskrise“, die das Proletariat in den Besitz der Produktionsmittel bringen sollte. Aus dem Schicksal der Kommune von Paris (d. h. der Herrschaft des sozialistischen Gemeinderats in Paris von März bis Mai 1871) und deren blutigem Ende zogen sie die Lehre, daß die Bourgeoisie nur durch Gewalt enteignet werden könne. „Die Arbeiterklasse kann nicht die fertige Staatsmaschinerie einfach in Besitz nehmen und diese für ihre eigenen Zwecke in Bewegung setzen.“ (Adresse des Generalrats) Da der Staat nur eine Maschine zur Unterdrückung einer Klasse durch die andere sei, müsse zuvor die alte Staatsmaschine zerschlagen werden, wenn eine neue Gesellschaft entstehen soll. Im „Kapital“ hatte Marx geschrieben: „Die Gewalt ist der Geburtshelfer jeder alten Gesellschaft, die mit einer neuen schwanger geht. Sie selbst ist eine ökonomische Potenz.“ (I. Bd., Volksausg., S. 680) 3. Materialistische Geschichtsauffassung Die auf den Begriffen Kapitalismus, Bourgeoisie, Proletariat und Klassenkampf aufgebaute Theorie wurde von Marx und Engels den vorhandenen sozialistischen Theorien als „kommunistisch“ (Bolschewismus) entgegengesetzt. Sie nannten die älteren, aus einer unklaren Sehnsucht nach einer allgemeinen Umgestaltung der Gesellschaft her[S. 224]vorgegangenen Theorien, die nur unzulängliche ökonomische Vorschläge und moralische Forderungen brachten, utopistisch (Utopie). Die eigene Theorie dagegen, die auf eine ökonomische Analyse der kapitalistischen Gesellschaft gegründet war, nannten sie wissenschaftlich. Die Formel für ihre Zielsetzung haben Marx und Engels jedoch dem älteren Sozialismus entnommen: Jeder solle nach seinen Fähigkeiten produzieren und nach seinen Bedürfnissen genießen. Die Wirkung der marxistischen Theorie beruht darauf, daß sie aus einer einheitlichen „materialistischen“ Geschichtsauffassung hervorgeht, die den Anschein erweckt, daß jedem politischen und geistigen Ereignis sein Platz in einem allumfassenden notwendigen Geschehen angewiesen werden könne. Rechtsverhältnisse und Staatsformen, Wissenschaft, Philosophie und Kunst, so wird von Marx gelehrt, seien nicht aus der „sogenannten allgemeinen Entwicklung des menschlichen Geistes“ zu begreifen, sondern wurzelten in den „materiellen Lebensverhältnissen“. Der Mensch müsse wohnen, sich ernähren und kleiden, bevor er denken könne. Die tägliche Produktion und Reproduktion seines materiellen Daseins, seiner Basis, sei nicht ein nebensächliches Geschäft, sondern in der Tat die Grundlage seiner ganzen Existenz. Um diese Existenz materiell produzieren zu können, müsse sich der Mensch in Verhältnisse der Abhängigkeit begeben. „Die Gesamtheit dieser Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Struktur der Gesellschaft, die reale Basis, worauf sich ein juristischer und politischer Oberbau erhebt und welcher bestimmte gesellschaftliche Bewußtseinsformen entsprechen. Die Produktionsweise des materiellen Lebens bedingt den sozialen, politischen und geistigen Lebensprozeß überhaupt. Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt.“ (Einl. z. Kritik d. pol. Ökonomie) Die Revolution, die zur klassenlosen Gesellschaft führen soll, könne weder durch den bloßen guten Willen der Proletarier herbeigeführt noch durch den bösen Willen der Bourgeoisie verhindert werden. In den Verhältnissen selber stecke die Dialektik, die den Untergang der alten Klasse und den Aufstieg des Proletariats herbeiführe. Nicht um die Verwirklichung von „Idealen“ oder von wirtschaftlichen „Programmen“ handele es sich, sondern um die Vollstreckung dessen, was in der antagonistischen Struktur der kapitalistischen Gesellschaft angelegt sei. 4. Staat und Revolution Im Jahre 1864 haben Marx und Engels in London die „Internationale Arbeiterassoziation“ gegründet, die später den Namen der I. Internationale erhielt. Die nach deren Auflösung gegründete II. Internationale suchte das revolutionäre Element aus dem Marxismus zu entfernen und aus der Lehre von Marx und Engels ein evolutionäres, rein „ökonomisches“ System zu machen. Ihre Politik bestand darin, die Lage der Arbeiter zu verbessern und sich für demokratische Regierungsformen einzusetzen. Die Formel für diesen Revisionismus (Abweichungen) gab der deutsche Sozialdemokrat Eduard Bernstein mit den Worten: „Der Weg ist alles, das Ziel ist nichts.“ In die Theorie strömten idealistische, vor allem Kantische, Elemente ein. Man zog es mehr und mehr vor, nicht mehr von der materialistischen, sondern von der ökonomischen Geschichtsauffassung zu reden. Gegen diese staatspolitisch verantwortungsbewußten Bemühungen der II. Internationale kämpfte mit Erfolg Lenin, der spätere Begründer [S. 225]der III. Internationale (Kommunistische Internationale = Komintern). Seine für die Entwicklung des Marxismus entscheidende Abrechnung mit dem Revisionismus gab Lenin in seiner Abhandlung „Staat und Revolution“, die er unmittelbar vor der Oktoberrevolution im Jahre 1917 verfaßte. Darin wird unter einseitiger Auslegung von Marx und Engels gezeigt, daß der Prozeß, der zur klassenlosen Gesellschaft (Historischer Materialismus) führt, den revolutionären Terror als notwendiges Moment in sich einschließt. Die Lehre von der Dialektik, von dem in „Sprüngen“ sich vorwärts bewegenden geschichtlichen Prozeß, wird von Lenin wieder in den Mittelpunkt der revolutionären Theorie gerückt, nachdem sie vom Revisionismus als eine hegelianisierende Schwäche Marx' abgetan worden war. Alle opportunistischen oder demokratischen Auffassungen wurden von Lenin rücksichtslos ausgemerzt. Die Philosophie fand dabei besondere Berücksichtigung. Im Jahre 1908 befaßte sich Lenin in seinem Buch „Materialismus und Empiriokritizismus“ in aggressiver Weise mit den philosophischen Theorien russischer Marxisten, die sich dem westlichen Positivismus zuneigten. Nach Lenins Tode wurden Auszüge und Randglossen zu Hegels „Logik“ aus seinem Nachlaß veröffentlicht (Lenin, „Aus dem philosophischen Nachlaß“, 2. Aufl. Berlin 1949). In der materialistisch aufgefaßten Dialektik Hegels sah Lenin den Schlüssel zur Lösung aller wissenschaftlichen Probleme. Die marxistische Lehre vom Staat, so behauptet Lenin, sei durch den Revisionismus entstellt worden. Erst nach der sozialistischen Revolution „stirbt der Staat ab“. Der bürgerliche Staat schläft nicht von selber ein, wie der Opportunismus der Sozialdemokraten gelehrt habe, er müsse von den Proletariern beseitigt werden. „Die Ablösung des bürgerlichen Staates durch den proletarischen ist ohne gewaltsame Revolution unmöglich.“ (Lenin, Ausg. Werke, Moskau 1947, Bd. II, S. 173) Da jeder Staat nach der sozialistischen Auffassung, die von Marx und Engels geteilt wird, eine Diktatur ist, so bedeutet Diktatur des Proletariats nichts anderes als den Staat des Proletariats, der dazu bestimmt ist, den Staat der Bourgeoisie abzulösen. Der Ausdruck „Diktatur des Proletariats“ ist zuerst von Marx in seiner „Kritik des Gothaer Programms“ (1875) gebraucht worden. Aber schon im „18. Brumaire“ hat Marx den Gedanken von der notwendigen Zerstörung der alten Staatsmaschinerie angedeutet, was von Lenin als ein gewaltiger Schritt über das Kommunistische Manifest hinaus ausgelegt wird („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 177). Der entscheidende Motor der revolutionären Umgestaltung ist für Lenin die straff organisierte, aus einer aktiven Minderheit (zunächst den sog. „Berufsrevolutionären“) bestehende proletarische Partei, die als „Avantgarde der Arbeiterklasse“ in diese erst das revolutionäre Bewußtsein hineinträgt, sie organisiert und über sie hinaus (Bündnispolitik) eine Fülle weiterer Gruppen dem revolutionären Anliegen dienstbar macht. Die Diktatur des Proletariats wird von Lenin lediglich als erste Phase der kommunistischen Gesellschaft aufgefaßt. In dieser Phase, „die gewöhnlich Sozialismus genannt wird“, bestehe zwar schon das Gemeineigentum in bezug auf die Produktionsmittel, das bürgerliche Recht sei aber noch nicht ganz abgeschafft. Kommunismus sei das nicht. „Solange es einen Staat gibt, gibt es keine Freiheit. Wenn es Freiheit geben wird, wird es keinen Staat geben.“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 230 u. 231) Die klassenlose Gesellschaft ist [S. 226]die Gesellschaft der Freiheit. Wenn die Arbeiter selber die Großproduktion organisieren, dann entsteht — mit dem Absterben jedes Vorgesetztenwesens und Beamtentums — eine neue Ordnung, eine „Ordnung ohne Gänsefüßchen“, als deren Vorbild von Lenin nach dem Vorgang eines deutschen Sozialdemokraten die Postverwaltung angeführt wird („Staat u. Revolution“, Ausg. W. II, S. 195). Die Funktionen der Aufsichts- und Rechenschaftsablegung, meint Lenin, würden mit der Zeit von selbst fortfallen. „In unserem Streben zum Sozialismus sind wir überzeugt, daß er in den Kommunismus hinüberwachsen wird, und im Zusammenhang damit jede Notwendigkeit der Gewaltanwendung gegen Menschen überhaupt … verschwinden wird, denn die Menschen werden sich gewöhnen, die elementaren Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens ohne Gewalt und ohne Unterordnung einzuhalten.“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 220) Ist die erste Phase vorüber, dann soll die sozialistische Gesellschaft klassenlos und damit staatenlos werden. Es wird hier deutlich, daß die Utopie von einer staatsfreien Gesellschaft von Lenin ebenso festgehalten wird wie von Marx und Engels. Auch nach der Oktoberrevolution hat sich bei Lenin in dieser Hinsicht nichts geändert. Auch nachdem zwei Jahre des Aufbaus „auf sozialistischer Grundlage“ vorüber waren, sprach Lenin immer noch von der neuen Ordnung, in der alles auf Freiwilligkeit aufgebaut sein würde. Kommunistische Arbeit wurde von ihm als freiwillige Arbeit ohne Norm und ohne Entlohnung bezeichnet, als Arbeit, die aus Gewohnheit und aus der zur Gewohnheit gewordenen Erkenntnis ihrer Notwendigkeit für das Gesamtwohl geleistet würde (Ausg. W. II, S. 667). Zu gleicher Zeit begründete Lenin aber in seiner Schrift über den Linksradikalismus die Notwendigkeit einer „eisernen und kampfgestählten Partei“, weil er voraussah, daß die Klassen noch „jahrelang“ bestehenbleiben würden (Ausg. W. II, S. 691). Als Stalin die Herrschaft antrat, war das Problem, das Lenin ungelöst liegenlassen mußte, in der Praxis dasselbe wie in der Theorie. Es war das Problem des Staates. Ein anderer Gedankengang konnte durch Stalin unverändert von Lenin übernommen werden. Marx und Engels hatten der unter ihren Augen sich vollziehenden Umbildung des Kapitalismus aus dem Konkurrenz-Kapitalismus in den Monopol-Kapitalismus (Imperialismus) nicht genügend Beachtung geschenkt. Lenin nahm die durch Kartelle, Syndikate und Trusts geschaffene neue Gestalt des Kapitalismus in die Theorie auf und bestimmte sie als „höchste Form des Kapitalismus“. „Der Imperialismus ist das monopolistische Stadium des Kapitalismus.“ (Ausg. W. II, S. 839) 5. Die Umgestaltung der Theorie seit Lenins Tod a) Die Ära Stalin Die Probleme, denen Stalin sich gegenübersah, ergaben, sich aus der Situation: Sozialismus in einem Lande, und zwar in einem überwiegenden Agrarlande, dessen erste Anfänge einer Industrieproduktion über das Stadium des Frühkapitalismus kaum hinausgewachsen waren. In diesem Lande fehlten also die wichtigsten, von Marx und Engels geforderten Voraussetzungen für die Einführung des Sozialismus; der Hochstand der Industrialisierung und die Masse des Proletariats. Praxis und Theorie mußten daher einer neuen Lage angepaßt werden. Die marxistisch-leninistische Theorie bedurfte also einer radikalen Umgestaltung, wenn sie einigermaßen mit der von Stalin befolgten Machtpolitik, einer in kürzester Zeit mit Gewalt und Terror zu [S. 227]erzwingenden Umgestaltung der Wirtschaft, Gesellschaft und der Einzelmenschen, übereinstimmen sollte. Diese Umgestaltung der Theorie wurde auf Stalins Geheiß in zwei Schüben durchgeführt — 1934 und 1947–1950, wobei, entsprechend der damaligen Lage der UdSSR, 1934 das Prinzip des proletarischen ➝Internationalismus der revolutionären Bewegung (Komintern) den nationalen und patriotischen Belangen der Sowjetunion und der KPdSU nachgeordnet wurde. Nach der Errichtung der bolschewistischen Herrschaft in den osteuropäischen Volksdemokratien wurde sodann nach dem 2. Weltkrieg das parteiliche Lehrgebäude durch die Lehre Stalins von der „kalten Revolution von oben“ ergänzt. (Stalinismus, Linguistikbriefe). b) Umbau der Theorie nach Stalins Tod Nach Stalins Tod, vor allem seit dem XX. Parteitag der KPdSU (Anfang 1956), ist nach parteioffizieller Version eine Rückkehr zur „reinen Lehre Lenins“ erfolgt. Der tote Stalin wurde aus der Reihe der „Klassiker des Marxismus-Leninismus“ ausgestoßen. Doch kann von einem wirklichen Bruch mit der Ideologie der Ära Stalin nicht die Rede sein. Die Betonung der Rolle der Staatsmacht ist erhalten geblieben (dementsprechend auch keine Abwertung der Lehre von der „Aktivität des Überbaues“). Die Repressionsgewalt wurde lediglich dadurch abgeschwächt, daß — unter Verdammung der These Stalins von der fortschreitenden Verschärfung des Klassenkampfes auch innerhalb der sozialistischen Weltzone — für die bolschewistischen Länder ein Abbau des innerstaatlichen Terrors (Wiederherstellung der „demokratischen Gesetzlichkeit“) postuliert wurde. Offenbar geht die Tendenz — in Fortsetzung des im Frühjahr 1953 von Malenkow proklamierten „Neuen Kurses“ — dahin, die Volksmassen bei unverminderter Aufrechterhaltung von Partei-, Staats- und Militärgewalt stärker für das Regime zu gewinnen. Die Umakzentuierung betrifft dementsprechend in erster Linie die Außenpolitik (Koexistenz) und das innere Gefüge der politischen Willensbildung (Kollektive Führung, Personenkult), die gemäß den von Lenin gegebenen Normen des Parteilebens durchgeführt werden soll. Dabei bleibt das Prinzip des Demokratischen Zentralismus als Norm der Willensbildung ebenso erhalten wie die weltrevolutionäre Zielsetzung. Lediglich mit veränderter Einschätzung der Weltlage hat sich die Taktik gewandelt. Doch gibt es Hinweise auf eine Abkehr vom großrussischen Imperialismus Stalins, auf positivistischere Tendenzen in der Wissenschaft, die sich z. T. von den Spekulationen des Dialektischen Materialismus weg und stärker technologischen und wirtschaftsorganisatorischen Fragen zugewendet hat, und oft auf einen Stil größerer Toleranz und verstärkter Sozialstaatlichkeit in der UdSSR selbst und einigen Satelliten, ohne daß indes das Gefüge des Ostblocks gelockert worden wäre. Literaturangaben Andreas, Theodor: Zur Widerlegung des dialektischen und historischen Materialismus. Pfaffenhofen/Ilm 1954, Ilmgau-Verlag. 114 S. Banning, Wilhelm: Der Kommunismus als politisch-soziale Weltreligion (a. d. Niederl. übers. v. P. Bamm). Berlin 1953, Lettner-Verlag. 298 S. Berdiajew, Nikolai: Wahrheit und Lüge des Kommunismus. Darmstadt 1953, Holle-Verlag. 128 S. Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Bochenski, Joseph M.: Die kommunistische Ideologie … Bonn 1956, Bundeszentrale für Heimatdienst. 75 S. Bochenski, Joseph M., und Gerhart Niemeyer: Handbuch des Weltkommunismus. Freiburg i. Br. 1957, Karl Alber. 754 S. Buchholz, Arnold: Ideologie und Forschung in der sowjetischen Naturwissenschaft (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 1). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. Djilas, Milovan: Die neue Klasse — eine Analyse des kommunistischen Systems. München 1958, Kindler. 284 S. Fetscher, Iring: Von Marx zur Sowjetideologie. 3., erw. Aufl., Frankfurt a. M. 1959, Moritz Diesterweg. 202 S. Karisch, Rudolf: Christ und Diamat — Der Christ und der Dialektische Materialismus. 3., erw. Aufl., Berlin 1958, Morus-Verlag. 206 S. Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Lehmbruch, Gerhard: Kleiner Wegweiser zum Studium der Sowjetideologie. Bonn 1958. 90 S. Lieber, Hans-Joachim: Die Philosophie des Bolschewismus in den Grundzügen ihrer Entwicklung (Staat u. Gesellschaft, Bd. 3) Frankfurt a. M. 1957, Moritz Diesterweg. 107 S. Löwenthal, Fritz: Das kommunistische Experiment — Theorie und Praxis des Marxismus-Leninismus. Köln 1957, Markus-Verlag. 280 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. E. Metzke (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 3). Tübingen 1954, Mohr. 243 S. Marxismusstudien, 2. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 5). Tübingen 1957, Mohr. 265 S. Milosz, Czeslaw: Verführtes Denken (mit Vorw. von Karl Jaspers). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 239 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. 2. Aufl., Freiburg 1953, Herder. 659 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 222–227 Marxismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MAS

Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 1958 [S. 222] 1. Theorie und Praxis. Parteimäßigkeit der Theorie Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert: es kommt aber darauf an. sie zu verändern.“ Marx und Engels haben ihre Analyse…

DDR A-Z 1959

Regierung und Verwaltung (1959)

Siehe auch: Regierung: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Regierung und Verwaltung: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Verwaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 295]Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches im Mai 1945 übernahm die sowjetische Besatzungsmacht alle Verwaltungsaufgaben in der SBZ. Sie errichtete im Juni 1945 die „Sowjetische Militär-Administration für Deutschland“ (SMAD), die zu ihrer Unterstützung lokale und regionale deutsche Verwaltungen einsetzte. Im Gegensatz zur Entwicklung in der heutigen Bundesrepublik Deutschland wurden in der SBZ jedoch bald die Befugnisse der Kommunal- und Länderbehörden eingeschränkt. Bereits im Juli 1945 befahl die SMAD die Errichtung von „Deutschen Zentralverwaltungen“. Ihre Zahl betrug zunächst 11, stieg aber bis Mitte 1947 auf 16. De facto stellte dieser Apparat bereits eine zentrale sowjetdeutsche Regierung dar. Zumindest gilt dies aber vom Sekretariat der durch SMAD-Befehl vom 26. 6. 1947 gebildeten „Deutschen Wirtschafts-Kommission“ (DWK), dessen Zuständigkeiten im Frühjahr 1948 eindeutig denen einer Zentralregierung entsprachen. Außerhalb der DWK blieben zunächst bestehen: Die Zentralverwaltungen für Justiz, Gesundheitswesen und Volksbildung, sowie die Zentralverwaltung des Innern, die u. a. für die Remilitarisierung in der SBZ zuständig war. In der DWK entstanden schließlich der „Ausschuß zum Schutz des Volkseigentums“ unter Erich ➝Mielke (als Vorläufer eines Staatssicherheitsdienstes), eine Zentrale Kontrollkommission, ein Informationsamt. Im März 1948 wurden die Zentralverwaltungen zum Teil aufgelöst und als Hauptverwaltungen (HV) umstrukturiert. Bereits vorher — am 12. 2. 1948 — wurde der DWK von der SMAD das Recht eingeräumt, „gemäß der von der SMAD festgelegten Ordnung Verfügungen und Instruktionen zu beschließen und zu erlassen, die für alle deutschen Organe auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone obligatorisch sind, und ihre Erfüllung zu überprüfen“. Damit wurden auch de jure die Länder- und Kommunalverwaltungen in der SBZ zu bloßen Ausführungsorganen des Zentralapparates degradiert. Nach der Gründung der „DDR“ wurden die Aufgaben der DWK durch das „Gesetz zur Überleitung der Verwaltung“ vom 12. 10. 1949 (GBl. S. 17), unter gleichzeitiger Umbenennung und Umstrukturierung der Hauptverwaltungen in Ministerien, der „Provisorischen Regierung der DDR“ übertragen. An die Stelle der SMAD trat die „Sowjetische Kontrollkommission“ SKK). Die 1950 von der Volkskammer „gewählte“ „Regierung der DDR“ übernahm später nach sowjetischem Muster die Bezeichnung „Ministerrat“. Die wichtigste gesetzliche Grundlage für Struktur und Tätigkeit der Regierung ist neben der auch insoweit weitgehend ausgehöhlten und faktisch aufgehobenen Verfassung das „Gesetz über den Ministerrat der DDR“ vom 16. 11. 1954 (GBl. S. 915), dessen § 3 dem Ministerrat aufgibt: „a) die Tätigkeit der Ministerien und Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich und anderer zentraler staatlicher Organe zu leiten, ihre Statuten und Ordnungen zu bestimmen, Berichte über die Erfüllung ihrer Aufgaben entgegenzunehmen, die Struktur der Regierung den Erfordernissen der Durchführung der staatlichen Aufgaben, insbesondere der Volkswirtschaftspläne, anzupassen, und entsprechend seiner Nomenklatur die Mitarbeiter für leitende Staats- und Wirtschaftsfunktionen zu bestätigen; b) die Entwürfe der Volkswirtschaftspläne und der Staatshaushaltspläne zu beschließen, sie der Volkskammer vorzulegen, sowie Maßnahmen zu ihrer Durchführung und zur Festigung des Kredit- und Währungssystems zu treffen; c) die Durchführung der Gesetze, den Schutz der gesellschaftlichen und staatlichen Ordnung, den Schutz des Volkseigen[S. 296]tums und die Rechte der Bürger zu sichern; d) die Grundsätze für die Tätigkeit der diplomatischen, wirtschaftlichen und kulturellen Organe zu bestimmen, die die Beziehungen auf diesen Gebieten mit anderen Staaten regeln und pflegen; e) die Arbeit der Räte der örtlichen Organe der Staatsgewalt zu leiten und ihre Struktur den Erfordernissen der Durchführung der staatlichen Aufgaben, insbesondere der Volkswirtschaftspläne, anzupassen.“ Mit diesen Bestimmungen, die in der Regierungspraxis noch willkürlich ausgedehnt wurden, ist das in demokratischen Staaten verpflichtende und ordnende Prinzip der Gewaltenteilung für die SBZ vorbehaltlos verworfen worden. In der Verfassungswirklichkeit unterliegt die Tätigkeit der Regierung und ihrer Glieder weder einer parlamentarischen noch juristischen Kontrolle. Auch die Gesetzesinitiative wird einseitig von der Regierung ausgeübt. Seit der Bildung der Volkskammer hat das Scheinparlament der SBZ nur in wenigen, belanglosen Fällen die Gesetzesinitiative ergriffen. Von einschneidender Bedeutung für die Regierungs- und Verwaltungstätigkeit in der SBZ ist besonders das im „Gesetz über den Ministerrat“ verankerte Prinzip des Demokratischen Zentralismus, nach dem „alle nachgeordneten Organe den übergeordneten Organen rechenschaftspflichtig und an deren Weisungen gebunden“ sind. Dieses Prinzip wird seit der Verwaltungsneugliederung radikal angewandt. Im Zuge dieser Umstrukturierung des Staatsapparates wurden im Sommer 1952 die Landesregierungen aufgehoben und deren Aufgaben auf die Räte der vierzehn auf dem Gebiet der Länder gebildeten Bezirke übertragen. Die in der Verfassung angedeutete Generalklausel wurde damit zugunsten einer uneingeschränkten Organisationshoheit der Republik in verfassungswidriger Weise ausgedehnt. Die Bezirke sind nicht etwa mit eigenen Verwaltungsfunktionen ausgestattete Bezirkskörperschaften, sondern lediglich unmittelbare staatliche Verwaltungseinheiten. Die Verwaltung der Kreise ist der der Bezirke nachgebildet. Die Räte der Bezirke bzw. Kreise sind mithin regionale „Organe der Staatsgewalt“, deren Arbeit vom Ministerrat geleitet wird und deren Struktur den Erfordernissen zur Durchsetzung der zentralstaatlichen Aufgaben entspricht. Diese Tendenz der Schaffung und Wahrung eines zentralstaatlichen Verwaltungsmonopols kommt auch im „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 zum Ausdruck, dessen § 28 ausdrücklich festlegt, daß die Räte der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden dem Ministerrat bzw. den jeweils höheren Räten „unterstellt und rechenschaftspflichtig“ sind. In besonderem Maße treten die zentralistischen Tendenzen im Rahmen der Wirtschaftsverwaltung hervor. Oberste Instanz ist die Staatliche ➝Plankommission, deren Hauptverwaltungen nach Auflösung der Industrieministerien 1958 die gesamte wirtschaftliche, aber auch die soziale und kulturelle Entwicklung in der SBZ bestimmen. Die Staatliche Plankommission hat u. a. folgende Funktionen: Ausarbeitung der Perspektiv- und Jahrespläne, Kontrolle der Durchführung der Pläne, Anleitung und Kontrolle der „Vereinigungen (zentralgeleiteter) volkseigener Betriebe“, Lenkung und Überwachung der „Wirtschaftsräte der Bezirke“, denen wiederum „Vereinigungen (bezirklicher) volkseigener Betriebe“ unterstellt sind. Auf allen Ebenen der Wirtschaftsverwaltung wird seitens übergeordneter Organe eine doppelte Kontrolle ausgeübt. So werden die Plankommissionen der Kreise sowohl durch die Wirtschaftsräte der Bezirke als auch durch gesonderte Abteilungen der (zentralen) Staatlichen Plankommission überwacht und angeleitet. [S. 297]Alle staatliche Verwaltungsarbeit in der SBZ unterliegt der Lenkung und Kontrolle durch die SED. Nach dem vom IV. Parteitag der SED 1954 beschlossenen Statut der Staatspartei ist die SED „die führende Kraft aller Organisationen der Arbeiterklasse und der Werktätigen, der gesellschaftlichen und staatlichen Organisationen …“ Der führende Staatsrechtler der SBZ, Prof. Dr. Herbert Kröger, hat den Primat der SED im staatlichen Leben der SBZ in einem Gutachten („Zum Staatsaufbau in der Deutschen Demokratischen Republik“, Ost-Berlin, 1954) wie folgt fixiert: „Die … Sozialistische Einheitspartei Deutschlands ist die führende Kraft aller staatlichen Organisationen … Mit ihrer Hilfe leitet die Arbeiterklasse den Staat … Deshalb gibt es keine grundlegenden, wichtigen staatlichen Maßnahmen ohne vorhergehende richtungweisende Beschlüsse der SED. In den Beschlüssen der SED kommt unmittelbar der Wille der Arbeiterklasse zum Ausdruck. Durch ihre Umsetzung in staatliche Entscheidungen und Anordnungen (Gesetze, Verordnungen, Beschlüsse usw.) wird dieser Wille in staatlichen Willen verwandelt und mit staatlicher Autorität versehen.“ In der Praxis wird die Arbeit der Regierung und ihrer Organe ebenso wie die Tätigkeit aller nachgeordneten Instanzen des Staatsapparates selbst in Detailfragen vom Apparat des ZK der SED, den SED-Bezirks- und Kreisleitungen ständig kontrolliert und gelenkt. Daneben wird die zentrale staatliche Verwaltung der SBZ in starkem Maße von der sowjetischen Partei- und Staatsführung beeinflußt. So nimmt der sowjetische Botschafter in Ost-Berlin an allen Sitzungen des Präsidiums des Ministerrates der SBZ teil. Zum anderen unterliegt die Wirtschaftsplanung und Wirtschaftsverwaltung der SBZ den Weisungen des von der sowjetischen Gosplan-Kommission geleiteten Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (Comecon). Die wichtigsten Regierungsämter der SBZ sind wie folgt besetzt: Ministerpräsident und Vors. des Ministerrates: Otto ➝Grotewohl (SED) Erster Stellv. des Vors. des Ministerrates: Walter ➝Ulbricht (SED) Stellv. des Vors. des Ministerrates: Dr. Lothar ➝Bolz (NDPD) Paul ➝Scholz (DBD) Bruno ➝Leuschner (SED) Max ➝Sefrin (CDU) Dr. Hans ➝Loch (LDPD) Willi ➝Stoph (SED) Heinrich ➝Rau (SED) Vors. der Staatlichen Plankommission: Bruno ➝Leuschner (SED) 1. Stellv. des Vors.: Kurt Gregor (SED) Stellv. des Vors.: August Duschek (SED) Fritz ➝Selbmann (SED) Walter Hieke (SED) Dr. Marg. Wittkowski (SED) Mitglieder der Staatlichen Plankommission (teilweise im Ministerrang): Rudolf Steinwand (SED) Hermann Große (SED) Prof. Dr. Werner Winkler (SED) Georg Henke (SED) Helmut Wunderlich (SED) Friedrich Macher (SED) Joachim Wolf (SED) Willi Georgino (SED) Dr. Wilh. Feldmann (NDPD) Anton ➝Ackermann (SED) Hermann Streit (SED) Erwin Freyer (SED) Vors. der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle:Ernst ➝Wabra (SED) [S. 298] Minister für Nationale Verteidigung: Willy ➝Stoph (SED) Minister für Staatssicherheit: Erich ➝Mielke (SED) Minister des Innern: Karl ➝Maron (SED) Minister für Ausw. Angelegenheiten: Lothar ➝Bolz (NDPD) Minister der Finanzen: Willi ➝Rumpf (SED) Minister für Außenhandel und Innerdeutschen Handel:Heinrich ➝Rau (SED) Minister für Handel und Versorgung: Curt-Heinz Merkel (SED) Minister für Land- und Forstwirtschaft: Hans ➝Reichelt (DBD) Minister für Gesundheitswesen: Max ➝Sefrin (CDU) Minister für Verkehrswesen: Erwin ➝Kramer (SED) Minister für Post- und Fernmeldewesen: Friedrich ➝Burmeister (CDU) Minister für Bauwesen: Ernst ➝Scholz (SED) Minister für Volksbildung: Prof. Dr. Alfred ➝Lemmnitz (SED) Minister für Kultur: Alexander ➝Abusch (SED) Minister für Justiz: Dr. h.c. Hilde ➝Benjamin (SED) Leiter des Komitees für Arbeit und Löhne: Walter Heinicke (SED) Präsident der Deutschen Notenbank: Prof. Martin ➝Schmidt (SED) Staatssekretär für Hoch- und Fachschulwesen: Dr. Wilhelm ➝Girnus (SED) Staatssekretär für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftl. Erzeugnisse:Helmut Koch (SED) Staatssekretär für die Verwaltung der Staatsreserve:Kurt Stoph (SED) Staatssekretär für Kirchenfragen: Werner ➝Eggerath (SED) Leiter des Staatl. Rundfunkkomitees: Prof. Dr. Hermann ➝Ley (SED) Leiter des Presseamtes beim Ministerpräsidenten:Kurt ➝Blecha (SED) Vors. des Staatl. Komitees für Touristik und Wandern:Gerhard Wenzel (SED) Vors. des Staatl. Komitees für Körperkultur und Sport:Manfred Ewald (SED) Vors. des Ausschusses für Deutsche Einheit: Dr. Hans ➝Loch (LDPD) Leiter des Amtes für Kernforschung und Kerntechnik:Karl Rambusch (SED) Leiter der Staatl. Zentralverwaltung für Statistik:Heinz Rauch (SED) Vors. des Forschungsrates: Prof. Dr. Peter-Adolf Thiessen (parteilos) Leiter der Regierungskommission für Preise: Rudolf Lorenz (SED) Leiter des Amtes für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs:Anton Ruh (SED) Präsident d. Kammer f. Außenhandel: Fritz Koch (SED) Präsident des Obersten Gerichts: Dr. h. c. Kurt ➝Schumann (NDPD) Generalstaatsanwalt: Dr. Ernst ➝Melsheimer (SED) Vors. des Staatl. Vertragsgerichts: Dr. Osmar Spitzer (SED) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Friedenau, Theo: Rechtsstaat in zweierlei Sicht — Rechtstheorie und Rechtsausübung im demokratischen und totalitären Machtbereich … Berlin 1957, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 206 S. Friedrich, Gerd, und Heinrich von Zur Mühlen: Die Pankower Sowjetrepublik und der deutsche Westen (Rote Weißbücher 10). Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 153 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Nettl, J. Peter: Die deutsche Sowjetzone bis heute — Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. Frankfurt a. M. 1953, Verlag Frankfurter Hefte. 464 S. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (gesichtet und zusammengestellt von Fritz Kopp). (BMG) 1956. 364 S. m. 9 Anlagen u. 1 Karte. SBZ von 1955 bis 1956 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1955 bis 1956. Ergänzungsband zu SBZ von 1945 bis 1954 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). Bonn 1958. 255 S. m. 3 Anlagen. Schütze, Hans: Mitteldeutschlands Weg zur Volksdemokratie (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Heimatdienst). Hannover 1957. 78 S., 2 Taf. Schütze, Hans: „Aufbau des Sozialismus“ in Mitteldeutschland (hrsg. von der Niedersächs. Landeszentrale für Heimatdienst). Hannover 1959. 108 S.. 3 Taf. Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Grottian, Walter: Das Sowjetische Regierungssystem (Die Wissenschaft von der Politik, Bd. 2). Köln 1956, Westdeutscher Verlag. Text 188 S., Quellenteil 168 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 295–298 Rechtswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Regionalplanung

Siehe auch: Regierung: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Regierung und Verwaltung: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Verwaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 295]Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches im Mai 1945 übernahm die sowjetische Besatzungsmacht alle Verwaltungsaufgaben in der SBZ. Sie errichtete im Juni 1945 die „Sowjetische Militär-Administration für Deutschland“ (SMAD), die zu ihrer Unterstützung lokale und regionale deutsche Verwaltungen einsetzte. Im…

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Bedingte Verurteilung (1959)

Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Neue Strafart, die durch das Strafrechtsergänzungsgesetz mit Wirkung vom 1. 2. 1958 in das Strafensystem eingeführt wurde: „Eine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren kann bedingt ausgesprochen werden, wenn der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit der Tat, die Umstände, unter denen sie begangen wurde, und das Verhalten des Täters vor und nach Begehung der Straftat dies rechtfertigen“ (§ 1 StEG). Die festgesetzte Strafe wird nur dann vollstreckt, wenn der Verurteilte während einer Bewährungszeit von ein bis fünf Jahren eine neue Straftat begeht, für die mehr als drei Monate Gefängnis verhängt werden. Läuft die Bewährungsfrist ohne Eintritt der Bedingung ab, so wird durch Gerichtsbeschluß festgestellt, daß der Verurteilte als nicht bestraft gilt. An diesem Beschluß wirken auch Schöffen mit. BV. und öffentlicher Tadel wurden eingeführt, nachdem festgestellt worden war, daß „unsere politische und wirtschaftliche Entwicklung, die Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht, das wachsende sozialistische Bewußtsein unserer Werktätigen, die in ihrer übergroßen Mehrheit die Gesetze des Staates achten und freudig den Sozialismus aufbauen, zu einem ständigen Absinken der Kriminalität geführt haben“ (Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1958, S. 44). Die sowjetzonalen Gerichte machten zunächst in großem Umfange von der Möglichkeit, auf BV. erkennen zu können, Gebrauch. Diese Tendenz wurde aber bald vom Obersten Gericht eindeutig und scharf als falsch bezeichnet. Bei Staatsverbrechen sei BV. grundsätzlich ausgeschlossen, was sich aus dem „hohen Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit“ jedes Staatsverbrechens ergäbe. Die BV. setze beim Täter „ein Minimum an sozialistischem Bewußtsein voraus, das gewährleistet, einen Gesetzesverletzer ohne Freiheitsentzug zur Achtung vor der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erziehen“ (OG in: „Neue Justiz“ 1958, S. 489). Dem bedingt Verurteilten gegenüber soll eine „gesellschaftliche Erziehung“ einsetzen. Mit ihm soll im Betrieb und vor der gesamten Belegschaft diskutiert werden, so daß er selbstkritisch zu der von ihm begangenen Straftat Stellung nehmen kann („Neue Justiz- 1958, S. 527). (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 51 Bedingte Strafaussetzung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Begräbnis, Sozialistisches

Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Neue Strafart, die durch das Strafrechtsergänzungsgesetz mit Wirkung vom 1. 2. 1958 in das Strafensystem eingeführt wurde: „Eine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren kann bedingt ausgesprochen werden, wenn der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit der Tat, die Umstände, unter denen sie begangen wurde, und das Verhalten des Täters vor und nach Begehung der Straftat dies rechtfertigen“ (§ 1 StEG). Die…

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KPdSU, Geschichte der (1959)

Siehe auch: KPdSU (B), Geschichte der: 1953 KPdSU, Geschichte der: 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Ihre 1. Fassung war der auf Veranlassung des ZK der KPdSU (B) 1936 begonnene „Kurze Lehrgang der Geschichte der KPdSU (B)“. Er fälscht bewußt viele Tatsachen und stellt die marxistische Revolutionsbewegung in Rußland und die bolschewistische Staatsentwicklung einseitig leninistisch-stalinistisch dar. Dieser Lehrgang wurde 1938 auf Anordnung Stalins nochmals nach den neuesten Parteirichtlinien umgeschrieben und seitdem mit jeder Änderung der Generallinie neu gefälscht. Die Mitverfasserschaft Stalins ist umstritten, doch kann ihm das Kapitel „über dialektischen und historischen Materialismus“ wohl mit Sicherheit zugeschrieben werden. Wurde bis zur Abkehr vom Stalinismus als „Bibel des Bolschewismus“ betrachtet. — Das Studium der G. d. KPdSU (B) galt in der SBZ als wichtigster Teil der ideologischen Erziehung, dem sich kaum jemand entziehen konnte. — Am 25. 2. 1956 verurteilte Chruschtschow, als er Stalin auf dem XX. Parteitag entlarvte, auch die G. d. KPdSU als Zeugnis des [S. 189]Personenkultes. Als untragbar wurde die Schrift sodann im Märzheft der „Woprosy istorii“ (1956, Nr. 3) abgelehnt. Diese Verurteilung übernahm, nach sichtlichem Zögern, „Neues Deutschland“ am 21. 5. 1956. Ihre 2. Fassung, „Geschichte der KPdSU“, erschien im Juni 1959. Sie folgt nur in beschränktem Maße der scharfen Kritik, die der XX. Parteitag geübt hatte, vielmehr bezeichnet sie den „Lehrgang“ als hervorragende Arbeit. Die 2. Fassung wendet sich nicht gegen den Kern des Stalinismus: die gewaltsame, rasche Erzwingung des „Sozialismus“ durch die alles durchdringende totalitäre Staatsmacht, unter Verzicht auf die Vorstellung, der Sozialismus beruhe auf Freiwilligkeit. Noch weniger kehrt sich die 2. Fassung gegen die schon von Lenin erzwungene Ausschaltung aller nichtbolschewistischen Parteien, die durch die Verfassung der SU von 1937 bestätigt wird. Zwar ändert die 2. Fassung einige Schwerpunkte der Periodisierung (so betont sie die Entfaltung der Partei neuen Typus stärker), so legt sie die Herausbildung der Grundgedanken des Marxismus-Leninismus nicht mehr nur an Hand der frühen Schriften Lenins dar, sondern auch an seinen späteren. Doch die Hauptlinie des Lehrgangs führt auch die 2. Fassung fort. Es besagt nichts Entscheidendes, daß die Partei nachdrücklicher als kollektive Führungskraft erscheint, daß die Rolle wichtiger Stalinisten (Molotow, Kaganowitsch u. a.) nun geringer eingeschätzt wird, daß nach 1952 eine gewisse Chruschtschow-Linie sichtbar wird. Ebensowenig umwälzend ist es, daß Stalin vorgeworfen wird, er habe den Weizen- und Maisanbau vernachlässigt und die Sowchos- wie Kolchos-Kräfte zu wenig am Ertrag beteiligt. Denn seine rücksichtslose Landwirtschafts-Kollektivierung wird bejaht. Stalin wird nicht verurteilt wegen seiner gewaltsamen Politik an sich, wegen seines Terrors (der hingestellt wird als Beschränkung der innerparteilichen und sowjetischen Demokratie, die im Kampf mit dem Klassenfeinde nicht zu vermeiden war). Er wird nur gerügt wegen seines Übermaßes an Schärfe, das sich auch gegen gutwillige, unschuldige Kommunisten und Parteilose richtete. Ihm wird vorgeworfen, er sei im Rausche jener Erfolge, die doch Partei und Volk errangen, in blinde Selbstüberhebung verfallen. Getadelt wird er auch, weil er die „sozialistische Gesetzlichkeit“ und den von Lenin geschaffenen Grundsatz der „kollektiven Führung der Partei“ mißachtete. Doch wird behauptet, ein wesentlicher Teil der Verantwortung für diese Mißbräuche läge bei Jeschow und Berija. Doch weit stärker als der Tadel, den die 1. Fassung gegen den Personenkult für Stalin richtet, ist ihr Lob für seine Politik als solche. Sie rühmt Stalins Verdienst bei der Verteidigung des Leninismus nach 1924, seine Leistung im Kampf um die sozialistische Industrialisierung wie um die Kollektivierung der Landwirtschaft. Das ZK der SED begrüßt die 2. Fassung der Schrift um so mehr, als sie die stalinsche Linie nicht wirklich antastet. Im August 1954 brachte die „Einheit“ die Übersetzung des Schlußkapitels und kündigte die Vorbereitung der vollständigen Übersetzung an. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 188–189 KPdSU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPKK

Siehe auch: KPdSU (B), Geschichte der: 1953 KPdSU, Geschichte der: 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Ihre 1. Fassung war der auf Veranlassung des ZK der KPdSU (B) 1936 begonnene „Kurze Lehrgang der Geschichte der KPdSU (B)“. Er fälscht bewußt viele Tatsachen und stellt die marxistische Revolutionsbewegung in Rußland und die bolschewistische Staatsentwicklung einseitig leninistisch-stalinistisch dar. Dieser Lehrgang wurde 1938 auf Anordnung Stalins nochmals nach den neuesten…

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Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) (1959)

Siehe auch: Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Ministerium für (MAI): 1956 1958 Ministerium für Außenhandel: 1975 Ministerium für Außenhandel (MAH): 1979 1985 Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI): 1960 1962 1963 1965 1966 Ministerium für Außenwirtschaft (MfA): 1969 Nachahmung des sowjetischen Außenhandelsministeriums. Das MAI wird verantwortlich vom Minister geleitet, dem ein Kollegium zur Seite steht. Ihm unterstehen Staatssekretäre, die zusammengefaßte Gruppen von Hauptabteilungen (HA) leiten. Im wesentlichen ist das MAI in drei handelspolitische Hauptabteilungen gegliedert (HA Handel mit den „demokratischen“ Ländern, HA Handel mit dem „kapitalistischen“ Ausland, HA Innerdeutscher Handel), in die Hauptabt. Export, Import, Finanzen und Valuta, Planung und Statistik sowie in die allgemeinen Hauptabt. Das MAI stent bei der etappenweisen Aufstellung des Außenhandelsplanes im Instanzenzug zwischen der Staatlichen ➝Plankommission und den „volkseigenen“ Handelsunternehmungen Deutscher ➝Innen- und Außenhandel (DIA). Zur Hebung des Niveaus der Außenhandelsplanung und der Realisierung der Pläne stehen dem MAI verschiedene Institutionen wie Kammer für Außenhandel, Deutsches Institut für ➝Marktforschung, Amt für ➝Exportkontrolle, Exportausschüsse zur Verfügung. Neben der Leitungsposition des MAI stehen Lenkungs- und Kontrollaufgaben im Hinblick auf die untergeordneten Außenhandelsplanträger. Literaturangaben Förster, Wolfgang: Das Außenhandelssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 3., verb. Aufl. (BMG) 1957. 137 S. m. 2 Anl. u. 1 Karte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 242 Militärstrafrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium des Innern (MdI)

Siehe auch: Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Ministerium für (MAI): 1956 1958 Ministerium für Außenhandel: 1975 Ministerium für Außenhandel (MAH): 1979 1985 Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI): 1960 1962 1963 1965 1966 Ministerium für Außenwirtschaft (MfA): 1969 Nachahmung des sowjetischen Außenhandelsministeriums. Das MAI wird verantwortlich vom Minister geleitet, dem ein Kollegium zur Seite steht. Ihm unterstehen Staatssekretäre, die…

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Gnadenrecht (1959)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit Ausnahme von Art. 107 der Verfassung, wonach der Präsident der Republik das Begnadigungsrecht ausübt, fehlt es in der SBZ an einer gesetzlichen Regelung über das Recht zur Begnadigung und das Gnadenverfahren. Nachdem verschiedene Entwürfe einer Gnadenordnung ausgearbeitet worden waren, aber nie die Billigung aller beteiligten Stellen gefunden hatten, wurde schließlich im Januar 1954 eine Gnadenordnung erstellt. Eine Veröffentlichung erfolgte nicht. Den mit der Bearbeitung von Gnadensachen befaßten Referenten in der Präsidialkanzlei wurde der Wortlaut dieser Gnadenordnung erst im Juni 1954 mitgeteilt. Im Oktober 1954 gab der Staatssekretär im Ministerium der Justiz, Dr. Toeplitz, den Vorsitzenden der Anwaltskollegen (Rechtsanwaltschaft) mündlich bekannt, daß eine Gnadenordnung erlassen sei, daß diese aber nicht veröffentlicht werde, und teilte den wesentlichen Inhalt mit der Bitte um Unterrichtung der anderen Kollegiums-Anwälte mit. Danach ist Gnadeninstanz bei Todesstrafen und allen Freiheitsstrafen der Staatspräsident, für Geldstrafen und Nebenstrafen ein für jeden Bezirk gebildeter besonderer Gnadenausschuß, dem der Leiter der Bezirks justizverwaltungsstelle, der Bezirksgerichtsdirektor und der Bezirksstaatsanwalt angehören. Die Gnadenentscheidung des Staatspräsidenten wird in jedem Einzelfall durch eine Stellungnahme dieses Gnadenausschusses vorbereitet. Auf den Gnadenbericht des Bezirksgnadenausschusses ergeht eine Stellungnahme des Justizministeriums und des Generalstaatsanwalts, in vielen Fällen auch noch des Innenministeriums. In der Präsidialkanzlei wird nach Eingang der Akten und einzelnen Stellungnahmen lediglich geprüft, für welche Meinung eine Mehrheit besteht und dementsprechend entschieden. Diese Entscheidungen, die Staatssekretär Max Opitz (SED) trifft, beruhen also nicht auf sachlichen Erwägungen der für die Entscheidung an sich zuständigen Instanz. Einen Gnadenerweis gegen den Willen der Staatsanwaltschaft gibt es in der Praxis nicht. Gnadengesuche sollen von Ehegatten, Geschwistern oder Personen eingereicht werden, die in gerader Linie mit dem Verurteilten verwandt sind. Gnadengesuche von Rechtsanwälten werden zwar heute nicht mehr, wie etwa bis zum Jahre 1956, grundsätzlich zurückgewiesen, finden aber volle Beachtung und Bearbeitung nur bei Verurteilungen zu Todesstrafe. Von Angehörigen eingereichte Gnadengesuche sollten auch die Mitwirkung eines Rechtsanwaltes nicht erkennen lassen. Neben einem Gnadenerweis gibt es während des Strafvollzuges noch die Möglichkeit der bedingten Strafaussetzung. (Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 130 GM A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Goldenbaum, Ernst

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit Ausnahme von Art. 107 der Verfassung, wonach der Präsident der Republik das Begnadigungsrecht ausübt, fehlt es in der SBZ an einer gesetzlichen Regelung über das Recht zur Begnadigung und das Gnadenverfahren. Nachdem verschiedene Entwürfe einer Gnadenordnung ausgearbeitet worden waren, aber nie die Billigung aller beteiligten Stellen gefunden hatten, wurde schließlich im Januar 1954 eine Gnadenordnung erstellt.…

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Abwerbung (1959)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die Verleitung zur Republikflucht, im Dezember 1955 durch Hilde ➝Benjamin erstmalig in diesem Sinne gebraucht. Seitdem wurde die A. als eine Erscheinungsform der Boykotthetze im Sinne des Art. 6 der Verfassung angesehen und als Staatsverbrechen mit schweren Strafen geahndet. Die Strafpolitik nahm keine Rücksicht auf die eigene Verfassung, die in Art. 8 die Freizügigkeit, in Art. 10 das Recht auf Auswanderung garantiert. Am 27. 1. 1956 wurden der Techniker M. Heidt und der Elektriker W. Rudert vom OG der „DDR“ wegen A. zum Tode verurteilt. Der einmütige Protest der freien Welt veranlaßte Pieck später, die Strafe in lebenslängliches Zuchthaus umzuwandeln. Durch das Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. 12. 1957 (GBl. S. 643) wurde der Tatbestand der „Verleitung zum Verlassen der DDR“ gesetzlich festgelegt. Mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren kann danach bestraft werden, wer es im Aufträge von Agentenorganisationen, Spionageagenturen oder ähnlichen Dienststellen oder von Wirtschaftsunternehmen unternimmt, eine Person zum Verlassen der „DDR“ zu verleiten. Gefängnisstrafe nicht unter sechs Monaten ist für denjenigen angedroht, der es ohne besonderen Auftrag unternimmt, einen Jugendlichen, einen in der Berufsausbildung stehenden Menschen oder eine Person wegen ihrer beruflichen Tätigkeit oder wegen ihrer besonderen Fähigkeiten oder Leistungen (z. B Sportler) mittels Drohung, Täuschung oder Versprechen zum Verlassen der „DDR“ zu verleiten. Es kommt nach dieser gesetzlichen Neuregelung also nicht mehr darauf an, ob das Verlassen des „Abgeworbenen“ auf legalem Wege oder durch „Republikflucht“ erfolgen soll. „Die tatsächliche Klassenkampfsituation in Deutschland gebietet es, Anträge auf legale Übersiedlung auch unter dem Blickpunkt einer dafür ursächlichen Verleitung zu sehen“ (Jahn in: „Neue Justiz“ 1958, S. 843). Als Methode der A. erwähnt Jahn schon „die Verherrlichung der westdeutschen Verhältnisse … Zu dieser Methode sind alle Fälle zu zählen, in denen die Täter auf angebliche Vorzüge des Lebens im Westen hinweisen“ („Neue Justiz“ 1958, S. 844). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 11 Abweichungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ackermann, Anton

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die Verleitung zur Republikflucht, im Dezember 1955 durch Hilde ➝Benjamin erstmalig in diesem Sinne gebraucht. Seitdem wurde die A. als eine Erscheinungsform der Boykotthetze im Sinne des Art. 6 der Verfassung angesehen und als Staatsverbrechen mit schweren Strafen geahndet. Die Strafpolitik nahm keine Rücksicht auf die eigene Verfassung, die in Art. 8 die Freizügigkeit, in Art. 10 das Recht auf…

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1959: K

Kabarett Kabinette Kader Kaderabteilung Kaderpolitik Kadettenanstalt Kalibergbau Kammerabkommen Kammergericht Kampfgruppen Kandidat Kapitalismus Kapitulantentum Karl-Marx-Orden Karl-Marx-Stadt Karrierist Kasernierte Volkspolizei Kassation Kaul, Friedrich Karl KdT Kennziffer Kernforschung Keßler, Heinz KGB Kiefert, Hans Kindergarten Kinderzuschlag, Staatlicher Kirchenfragen, Staatssekretariat für Kirchenpolitik Kirchensteuer KJVD Klasse Klassenjustiz Klassenkampf Klassenkampf auf dem Lande Kleinbauer Klub der Intelligenz Klubhäuser Klubräume Klubs der ländlichen Intelligenz Koenen, Bernhard Koenen, Wilhelm Koexistenz Kohlenindustrie Kolchos Kollegien Kollektiv Kollektive Führung Kollektiverziehung Kollektivierung Kombinat Kominform Komintern Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer Komitee für Arbeit und Löhne Kommissionen Kommissionsverträge Kommunalwirtschaftliche Unternehmen (KWU) Kommunismus Kompaß Kompensationsabkommen Komplexbrigade Komplexe Mechanisierung Komplexe Planung Komponisten und Musikwissenschaftler, Verband Deutscher Komsomol Konfliktkommission Konföderation König, Johannes Konkursrecht Konsultation Konsumgenossenschaften Konsumgüterversorgung Konsum-Spezialhandel Kontakte Kontenführungspflicht Kontrolle Kontrollkommission Kontrollposten Kontrollpunkte Kontrollrat Kontrollziffer Konzentrationslager Konzert- und Gastspieldirektion, Deutsche Korabelnikowa, Lydia Korfes, Otto Körperkultur und Sport, Staatliches Komitee für Körperliche Arbeit Kosmopolitismus Kostenrechnung Kowaljow, F. KP KPD KPdSU KPdSU, Geschichte der KPKK KPP Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung Kraftstofferzeugung Kraftverkehr Kraftwagenerzeugung Kramer, Erwin Krankengeld Krankenhaus-Ordnung Krankenstand Krankenversicherung, Freiwillige Kreditwesen Kreis Kreisforstamt Kreisgericht Kreiskommando Kreiskontore für Landwirtschaftsbedarf, Staatliche Kreisplankommission Kreisstaatsanwalt Kreistag Krieg Kriegsopferversorgung Kriegsverbrecherprozesse Kriminalität Krise Krise des Kapitalismus, Allgemeine Kritik und Selbstkritik Kröger, Herbert Kuba Kuckhoff, Greta, geb. Lorke Kulturbolschewismus Kulturbund, Deutscher Kulturdirektor Kulturelle Massenarbeit Kultureller Austausch Kulturelles Erbe Kulturerbe, Deutsches Kulturerbe, Nationales Kulturfonds Kulturhaus Kulturkommissionen Kultur, Ministerium für Kulturoffizier Kulturorganisator Kulturpolitik Kulturräume Kulturstätten, Betriebliche Kultur- und Sozialfonds Kulturverordnung Kündigungsrecht Kunstkommission Künstlerisches Volksschaffen, Preis für Kunstpolitik Kunstpreis der DDR Kupferbergbau Kurella, Alfred Kuren der Sozialversicherung Kurorte Kursant KVP KVPD KWU

Kabarett Kabinette Kader Kaderabteilung Kaderpolitik Kadettenanstalt Kalibergbau Kammerabkommen Kammergericht Kampfgruppen Kandidat Kapitalismus Kapitulantentum Karl-Marx-Orden Karl-Marx-Stadt Karrierist Kasernierte Volkspolizei Kassation Kaul, Friedrich Karl KdT Kennziffer Kernforschung Keßler, Heinz KGB Kiefert, Hans Kindergarten Kinderzuschlag, Staatlicher Kirchenfragen, Staatssekretariat für Kirchenpolitik Kirchensteuer KJVD…

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Energieerzeugung (1959)

Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Stromerzeugung: Die installierte Maschinenleistung in den öffentlichen und industriellen Kraftwerken der SBZ betrug bei Kriegsende etwa 5.300 Megawatt. Durch Demontage-Verluste sank sie auf 3.500 Megawatt ab. Von Demontagen wurden weitgehend auch Umformer- und Schaltstationen und das Verteilernetz betroffen. Sogar Freileitungsmaste wurden abmontiert. Der Wiederaufbau erforderte volle zehn Jahre: Ende 1956 betrug die fahrbare Kraftwerksleistung 5.400 MW. Die Bruttostromerzeugung der Kraftwerke betrug bei Kriegsende etwa 26.000 Millionen kWh/Jahr. 1956 wurden 31.200 Millionen kWh erzeugt. Bis 1958 konnte die Erzeugung weiter auf 34.800 Millionen kWh erhöht werden. Trotz dieser Entwicklung hat die Elektro-E. in der SBZ mit dem steigenden Bedarf der Industrie nicht Schritt gehalten. Der Stromverbrauch für die Industrie und für sonstige gewerbliche Zwecke ist daher noch immer kontingentiert, und auch die Haushaltungen werden ständig ermahnt, mit Strom sparsam umzugehen (Wattfraß), obwohl der Anteil der Haushalte am Stromverbrauch nur 7 v. H. beträgt. Die E. stützt sich fast ausschließlich auf die z. Z. noch verhältnismäßig reichlich vorhandenen Braunkohlenvorkommen. Es fehlt aber an Stromerzeugungsanlagen. Der Energiemaschinenbau (Maschinenbau) hat seine Produktionspläne nie voll erfüllen können. Die Steigerungen in der Stromerzeugung wurden bis 1956 fast ausschließlich durch Wiederaufbau und Ausbau bestehender Kraftwerke erzielt. Erst ab 1957 wurden einige neue Kraftwerke in Betrieb genommen. Der Aufbau weiterer neuer Kraftwerke ist im Gange. Die Schließung der Energielücke ist einer der entscheidenden Schwerpunkte auch für die Erfüllung des zweiten Fünfjahrplans. — Die gesamte E. und Energieversorgung ist verstaatlicht. Nach zahlreichen vorangegangenen organisatorischen Veränderungen sind jetzt die Räte der Bezirke die Anleitungs- und Kontrollorgane. b) Gaserzeugung: Die Gasversorgung der jetzigen SBZ wurde bis Ende des Zweiten Weltkrieges durch Einspeisungen von Ferngas aus Westdeutschland sichergestellt, da die geringen Eigenvorkommen an Steinkohle eine nennenswerte Verkokung nicht ermöglichten. Die Gaswirtschaft erlitt erhebliche Kriegsschäden, u. a. wurde die Großgaserei Magdeburg zu etwa 70 v. H. betroffen. Nach der Beseitigung der Schäden und dem Aufbau eines neuen Werkes, der Großkokerei Lauchhammer, steht die Gasgewinnung aus Braunkohle im Vordergrund. Gas wird für Industrie und Gewerbe z. Z. noch bewirtschaftet. Mit der Fertigstellung des Kombinats Schwarze Pumpe soll die Mangellage bei [S. 93]Gas jedoch endgültig beseitigt werden. Gas ist als Brennstoff für die Industrie (insbes. für Bergbau, eisenschaffende und chemische Industrie) von großer Bedeutung. Fast ein Drittel des Gasaufkommens wird von der Industrie verbraucht, etwas mehr als die Hälfte des Aufkommens geht in das öffentliche Netz (Haushalte, Straßenbeleuchtung usw.). Die Energielücke soll ab 1961 durch die geplante erhöhte Einfuhr von Erdöl geschlossen werden; dadurch soll Braunkohle, die jetzt noch für die Kraftstofferzeugung eingesetzt werden muß, für Brennzwecke frei werden. Literaturangaben *: Die Kraftwirtschaft in der Sowjetzone, ihre Quellen und Reserven. (Mat.) 1953. 52 S. m. 15 Anlagen. *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 92–93 Endverbraucherpreis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Energiemaschinenbau

Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Stromerzeugung: Die installierte Maschinenleistung in den öffentlichen und industriellen Kraftwerken der SBZ betrug bei Kriegsende etwa 5.300 Megawatt. Durch Demontage-Verluste sank sie auf 3.500 Megawatt ab. Von Demontagen wurden weitgehend auch Umformer- und Schaltstationen und das Verteilernetz betroffen. Sogar Freileitungsmaste wurden abmontiert. Der…

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Interzonenhandel (1959)

Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für den deutschen Binnenhandel nach 1945, soweit er über die Grenzen der Besatzungszone hin[S. 157]ausging. Während die drei Westzonen wieder zu einem einheitlichen Handelsgebiet zusammenwuchsen, konnte der Warenaustausch zwischen Westdeutschland und der SBZ nur zu einem Bruchteil des früher üblichen Umfanges entwickelt werden (1938 = 8,3 Mrd. RM). Von sowjetzonaler Seite sind in der Hauptsache strategisch wichtige Güter, wie Eisen, Stahl, hochwertige chemische Erzeugnisse (Stickstoffdünger), Maschinenbau-, Eisen- und Metallwaren und Qualitätslebensmittel aller Art einschl. Wein und Hopfen begehrt. Als Gegenlieferung ins Bundesgebiet sind Holz, Eisen- und Stahlwaren, Maschinenersatzteile, Zellstoff, Textilien, Lebensmittel (Zucker), Chemikalien, Mineralöl und vor allem Braunkohlenbriketts vorgesehen. Eine vertragliche Regelung erfuhr der I. in dem Mindener Abkommen (1946), dem Berliner Abkommen (1948), dem Frankfurter Abkommen (8. 10. 1949), seiner Verlängerung im Frühjahr 1951 (3. 2. 1951), dem Berliner Abkommen vom 20. 9. 1951 und den jeweils jährlich folgenden Vereinbarungen. Ab 1. 10. 1949 sind auch Ost- und West-Berlin in die I.-Vereinbarungen eingeschlossen. Nach dem Frankfurter Abkommen vom 8. 10. 1948 werden die Interzonengeschäfte über die Deutsche ➝Notenbank und die Deutsche Bundesbank abgewickelt, die Verrechnung von DM West zu DM Ost erfolgt im Verhältnis 1:1, d. h. 1 Deutsche Mark = 1 VE (Verrechnungseinheit). Der vertragliche I. wird in der SBZ durch das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) Hauptabt. I. gelenkt. Im Bundesgebiet ist die Bundesstelle für den Warenverkehr als Abteilung des Bundeswirtschaftsministeriums zuständig. Die Entwicklung des I. war jahrelang sehr uneinheitlich und zeitweise stagnierend. Erst 1955 überschritt der Gesamtumsatz einschließlich Dienstleistungen die Milliardengrenze. (Außenhandel) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 156–157 Internationalismus, Proletarischer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Interzonenverkehr

Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für den deutschen Binnenhandel nach 1945, soweit er über die Grenzen der Besatzungszone hin[S. 157]ausging. Während die drei Westzonen wieder zu einem einheitlichen Handelsgebiet zusammenwuchsen, konnte der Warenaustausch zwischen Westdeutschland und der SBZ nur zu einem Bruchteil des früher üblichen Umfanges…

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Eisenbahn (1959)

Siehe auch: Deutsche Reichsbahn: 1969 Deutsche Reichsbahn (DR): 1975 1979 1985 Eisenbahn: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Reichsbahn: 1969 1975 1979 Reichsbahn, Deutsche: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Von allen Verkehrsmitteln hatte die Reichsbahn am schwersten unter den Kriegsfolgen gelitten. Die wichtigsten Strecken und Bahnhöfe waren fast unbefahrbar, 65 v. H. der Lokomotiven, 60 v. H. der Reisezugwagen und 50 v. H. der verbliebenen Güterwagen beschädigt sowie 970 E.-Brücken zerstört und 35 v. H. der Gleisanlagen demontiert. Die Länge der verlegten Gleise schrumpfte durch die Demontagen der Sowjets von etwa 18.500 km auf etwa 14.500 km zusammen. Ganze Strecken von Haupt-, Neben- und Kleinbahnen wurden abgebaut, wodurch die Netzdichte von rd. 17 km je 100 qkm im Jahre 1938 auf rd. 14 km nach der Demontage sank. Mehr als 5.000 km mehrgleisige Strecken mußten auf eingleisigen Betrieb umgestellt werden. Die Durchlaßfähigkeit der Strecken wurde etwa um ein Viertel gemindert. Die Unterhaltung der Strecken ist äußerst unzureichend. Es fehlt an Schienen und Schwellen, so daß sich über 50 v. H. des Oberbaus in einem den Betrieb gefährdenden Zustand befinden. Dem Wiederaufbau der zweiten Gleise auf Hauptstrecken, der erst in den letzten Jahren etwas vorangekommen ist, sind durch den Mangel an Material Grenzen gesetzt. Die gegenwärtige Betriebslänge der E. beträgt 16.000 km, davon sind 14.700 km Normalspur. 1957 begann man den Wiederaufbau der demontierten Anlagen für den elektrischen Zug- Betrieb. Die Strecken Halle–Köthen, Leipzig–Dessau und Leipzig–Halle konnten wieder auf elektr. Betrieb umgestellt werden. Die „Deutsche Reichsbahn“ verfügt über rd. 125.000 Güterwagen, die zur Bewältigung der laufenden Transportaufgaben nur sehr knapp ausreichen. Ein besonderes Problem für den Lebensmittel- und Fischtransport stellt der Mangel an Kühlwagen dar. Eine nennenswerte Abhilfe ist vorläufig kaum zu erwarten, da die SBZ die von ihr produzierten Kühlwagen und Kühlzüge zum größten Teil nach der SU und den „volksdemokratischen“ Ländern exportieren muß. Bei Lokomotiven ist der drückende Mangel der Vorjahre jetzt etwas gemildert, so daß eine kleine Betriebsreserve unterhalten werden kann. Bis 1960 sollen der Wagenpark um 17.000 neue Güterwagen und der Lokbestand um 485 Einheiten vergrößert werden. Der Reise- und Berufsverkehr wird durch den Einsatz neuer Doppelstock-Reisezugwagen und -Gliederzüge verbessert. Im Jahre 1957 betrug die gesamte Transportleistung im Güterverkehr (alle Verkehrszweige) 35,8 Mrd. Tonnen-Kilometer, von denen 28,6 Mrd. (= 80 v. H.) von der E. abgewickelt wurden (1950: 18,6 Mrd. tkm, davon E. 15,1 Mrd. tkm). Im Personenverkehr wurde mit rd. 1,4 Mrd. beförderter Personen der Vorkriegsstand bereits überschritten. Die Leistungen der E. sind um so höher einzuschätzen, als sie trotz schwerer Mängel an den Anlagen und bei dem rollenden Material zustande kommen. Literaturangaben Olbrich, Paul: Die Fahrzeugwirtschaft bei der „Deutschen Reichsbahn“ der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1955. 88 S. m. 14 Tab. u. 10 Anlagen. Olbrich, Paul: Betrieb und Verkehr bei der „Deutschen Reichsbahn“ in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1957. 72 S. m. Anlagen. Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 90 Einzelvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eisenbahner der DDR, Verdienter

Siehe auch: Deutsche Reichsbahn: 1969 Deutsche Reichsbahn (DR): 1975 1979 1985 Eisenbahn: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Reichsbahn: 1969 1975 1979 Reichsbahn, Deutsche: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Von allen Verkehrsmitteln hatte die Reichsbahn am schwersten unter den Kriegsfolgen gelitten. Die wichtigsten Strecken und Bahnhöfe waren fast unbefahrbar, 65 v. H. der Lokomotiven, 60 v. H. der Reisezugwagen und 50 v. H. der verbliebenen Güterwagen beschädigt sowie…

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Familienpolitik (1959)

Siehe auch: Familie: 1969 1975 1979 1985 Familienpolitik: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Die F. in der SBZ orientiert sich seit 1949/50 ganz am sowjetischen Modell. Der Wert der Familie soll durch ihren Wert für die „Arbeiter-und-Bauern-Macht“ bestimmt werden. Von diesem Standpunkt aus weist die staatliche F. der Familie eine dreifache Funktion zu: 1. Die Familie hat Sorge zu tragen für die Sicherung eines ausreichenden Kadernachwuchses für alle Gebiete des staatlichen Lebens. Kinderreiche erhalten finanzielle Zuwendungen durch den Staat. Schwangerschaftsunterbrechungen sind nur aus gesundheitlichen Gründen statthaft. — 2. Die Familie soll ihre Interessen mit den Interessen der staatlichen Planwirtschaft identifizieren. In diesem Zusammenhang erstrebt die F vor allem die Einbeziehung der Ehefrau und Mutter in den Produktionsprozeß. Der Bau von Heimen und Horten für Kinder berufstätiger Mütter wird forciert vorangetrieben. Eine berufliche und politische Tätigkeit kann die Ehefrau gegebenenfalls auch ohne das Einverständnis des Mannes ausüben. Auch eine damit verbundene längere Abwesenheit vom gemeinsamen Wohnsitz ist kein Scheidungsgrund. Grundsätzlich soll alle Arbeit zur Erfüllung der Wirtschaftspläne als Arbeit für das Wohlergehen der Familie verstanden werden. — 3. Die Familie soll in engster Zusammenarbeit vor allem mit Schule und FDJ Erziehungsstätte des „sozialistischen Menschen“ sein. Der 1954 veröffentlichte Entwurf eines Familiengesetzbuches betont den Anspruch des Staates auf maßgeblichen Einfluß in der Kindererziehung und macht den Eltern u. a. zur Pflicht, ihre Kinder im Sinne der „Arbeiter-und-Bauern-Macht“ zu erziehen. Anderenfalls ist die zuständige staatliche Dienststelle berechtigt, „die erforderlichen Anordnungen zu treffen“, d. h. die Kindererziehung völlig in staatliche Regie zu nehmen. — Durch diese dreifache Zielsetzung wird der Eigenwert der Familie völlig aufgehoben. Die Familie wird zum Werkzeug politischer Zielsetzung. Innerhalb dieser Absichten erstrebt die staatliche F. allerdings eine Festigung der Familie und keineswegs ihre Auflösung. (Familienrecht) Literaturangaben Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 102 Fallschirmsport A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Familienrecht

Siehe auch: Familie: 1969 1975 1979 1985 Familienpolitik: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Die F. in der SBZ orientiert sich seit 1949/50 ganz am sowjetischen Modell. Der Wert der Familie soll durch ihren Wert für die „Arbeiter-und-Bauern-Macht“ bestimmt werden. Von diesem Standpunkt aus weist die staatliche F. der Familie eine dreifache Funktion zu: 1. Die Familie hat Sorge zu tragen für die Sicherung eines ausreichenden Kadernachwuchses für alle Gebiete des staatlichen…

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HO (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Handelsorganisation; staatliches Einzelhandelsunternehmen, das zu überhöhten Preisen Mangelwaren verkauft. Die HO wurdedurch Verordnung der DWK im Nov. 1948 gegründet. Als Begründung für die Errichtung der HO gab die DWK „Bekämpfung des Schwarzmarktes“ an. In Wirklichkeit nutzte sie nach dem Vorbild der SU die Mangellage in der Versorgung und die Existenz eines schwarzen Marktes zur Besteuerung des Verbrauchs in bis dahin in Deutschland nicht gekanntem Umfange aus. Hauptzweck der HO-Gründung war, währungsgefährdende „überschüssige Kaufkraft“ abzuschöpfen (Akzise) und zur Finanzierung der Staatsausgaben heranzuziehen. Trotz Verbesserung der Versorgungslage und des Verschwindens des Schwarzmarkts in den letzten Jahren wurde die HO nicht aufgelöst, sondern sie wird sogar noch wesentlich ausgebaut. Der vom Staat als Anreiz für die verlangten Leistungssteigerungen in der „volkseigenen“ Wirtschaft gezahlte Leistungslohn und die Prämien für Normerfüllung fließen auf diese Weise in den Staatshaushalt zurück. Preissenkungen, veranlaßt durch Produktionssteigerung bei Lebensmitteln und Verbrauchsgütern, führten bislang nicht zu einer Verminderung der Staatseinnahmen aus der HO, da zum Ausleich dafür immer mehr HO-Verkaufsstellen, -Kaufhäuser, -Gaststätten errichtet und immer mehr Warengattungen bevorzugt der HO für den Verkauf zur Verfügung gestellt werden. Am 30. 9. 1956 betrieb die HO insgesamt 27.544 Verkaufsstellen und Warenhäuser, davon 14.280 Lebensmittelgeschäfte, 4.466 Gaststätten und 8.798 Fachverkaufsstellen aller Art. 1957 erhöhte sich die Anzahl der Betriebe auf 29.644. Die Einzelhandelsumsätze der HO entwickelten sich seit 1950 wie folgt: [S. 147] Diese Zahlen bringen jedoch die mengenmäßige Umsatzsteigerung nicht voll zum Ausdruck, da die HO-Preise seit 1948 mehrmals gesenkt worden sind. Auf die Handelstätigkeit der HO entfällt z. Z. über ein Drittel der gesamten Einzelhandelsumsätze der SBZ. (Handel) Die HO hat seit ihrer Gründung häufig organisatorische Änderungen erfahren. Trotzdem arbeiten bis heute viele ihrer Geschäfte unrentabel. Ursprünglich war die HO hauptsächlich auf den Verkauf von Lebensmitteln und Industriemangelwaren eingestellt. Sie hatte bis 1951 das Monopol für den Verkauf freier Waren. Sie erweiterte ihr Verkaufsstellennetz ständig, vielfach auf Kosten des privaten Einzelhandels. Inhaber privater Läden wurden durch absichtlich ungenügende Warenzuteilungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht und dadurch veranlaßt, ihre Geschäfte zu Spottpreisen an die HO zu verkaufen. Man gab ihnen dann häufig die Möglichkeit, als HO-Angestellte in ihren eigenen Läden tätig zu werden. Auf diese Weise übernahm die HO seit 1951 u. a. Drogerien, Fleischerläden, Friseurgeschäfte, Blumenläden, Modesalons, Juwelierläden usw. Die HO ist somit nicht nur Instrument der staatlichen Währungspolitik, sondern gleichzeitig Werkzeug des Staates zur systematischen weiteren Vernichtung des privaten Einzelhandels. Die Umsatz- und Finanzpläne der HO mußten der Sowjetischen Kontrollkommission zur Bestätigung vorgelegt werden, woraus hervorgeht, daß die Preispolitik der HO ein Teilstück sowjetischer Besatzungspolitik in Deutschland war. (HO-Spezialhandel) Literaturangaben Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 146–147 Historischer Materialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hochschulen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Handelsorganisation; staatliches Einzelhandelsunternehmen, das zu überhöhten Preisen Mangelwaren verkauft. Die HO wurdedurch Verordnung der DWK im Nov. 1948 gegründet. Als Begründung für die Errichtung der HO gab die DWK „Bekämpfung des Schwarzmarktes“ an. In Wirklichkeit nutzte sie nach dem Vorbild der SU die Mangellage in der Versorgung und die Existenz eines schwarzen Marktes zur Besteuerung des…

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Jugendförderungsplan (1959)

Siehe auch: Jugendförderungsplan: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Jugendförderungspläne: 1975 1979 Wird Anfang jeden Jahres neu festgelegt in Ausführung des am 8. 2. 1950 erlassenen „Gesetzes über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei port und Erholung“. Die jährliche Rahmenverordnung der Regierung, die auch die Finanzierung des J. [S. 163]ordnet, wird im einzelnen ergänzt durch Aufstellung je eines örtlichen J. in den Betrieben, Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, Städten und Gemeinden; daran wirken neben der SED die FDJ und andere Massenorganisationen mit. „Besonderer Wert wird“, wie die amtlichen „Presse-Informationen“ v. 12. 5. 1958 feststellen, „darauf gelegt, in die Pläne aufzunehmen, wie die Jugend durch gute Taten den Aufbau es Sozialismus unterstützt, während in den Jahren vorher oft nur einseitig festgehalten war, was zur Förderung der Jugend getan werden kann.“ örtliche Beratungen sollen, so heißt es weiter, „vor allem dazu dienen, die sozialistische Erziehung der Jugendlichen zu verbessern“. Laut „Junge Welt“ v. 4. 4. 1958 führt der J. zu „neuen Jugendbrigaden in unseren sozialistischen Betrieben, dem Abschluß von Brigadeverträgen als Grundlage für die Brigadearbeit und einer Erhöhung der Arbeitsproduktivität“. Er soll den Wettbewerb anspornen und die „Arbeit der FDJ-Kontrollposten in den sozialistischen Betrieben der Industrie und Landwirtschaft als eine Form der Teilnahme der Jugend an der Lenkung und Leitung des Staates“ verstärken. — Der J. dient immer stärker der parteipolitischen Lenkung und Unmündigmachung der Jugend und führt zugleich zu einer verstärkten Ausbeutung zugunsten des Staatskapitalismus. Seit Ausarbeitung des J. für 1959 (17. 12. 1958) wird er örtlich als Teil des Betriebskollektivvertrages abgeschlossen und möglichst mit der Gesamtplanung der Betriebe, Kreise, Städte und Gemeinden verbunden. Er besteht nun aus dem Kompaß der FDJ und aus den Jugendförderungsmaßnahmen der Staats- und Wirtschaftsorgane. Er soll die Jugendlichen auch dazu bringen, „ihre Freizeit nutzbringend zu verwenden“ („Morgen“, 20. 1. 1959), soll sie formen nach den Zehn Geboten der sozialistischen Moral (so Werner Zscheile in „Junge Welt“, 19. 12. 1958). (FDJ-Kontrollposten) Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 162–163 Jugendbrigade der DDR, Hervorragende A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendfragen, Amt für

Siehe auch: Jugendförderungsplan: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Jugendförderungspläne: 1975 1979 Wird Anfang jeden Jahres neu festgelegt in Ausführung des am 8. 2. 1950 erlassenen „Gesetzes über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei port und Erholung“. Die jährliche Rahmenverordnung der Regierung, die auch die Finanzierung des J. [S. 163]ordnet, wird im einzelnen ergänzt durch Aufstellung je eines örtlichen J. in den…

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Sachsen-Anhalt (1959)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ; gebildet 1945/47 aus den preußischen Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg, dem Land Anhalt und kleineren braunschweigischen und thüringischen Gebietsteilen; 24.657 qkm, 4,1 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 10. 1. 1947, Hauptstadt: Halle; Landesfarben: Schwarz-Gelb; Wirtschaft: Braunkohlenbergbau und -industrie, Kali-, Salz-, Kupfer- und Eisengewinnung, Metall-, Stickstoff- und chemische Industrie, hochintensive Landwirtschaft. — Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Halle und Magdeburg aufgehoben; staatsrechtliche Stellung des Landes seither unklar. S.-A. ist hervorgegangen aus der 1815 gebildeten preußischen Provinz Sachsen (Brandenburg, Sachsen), die 1944 im Zuge der sog. Reichsreform bei Unterstellung des Reg.-Bez. Erfurt unter den Reichsstatthalter in Thüringen in die Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg geteilt wurde. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurden die Provinzen von amerikanischen, britischen und sowjetischen Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fiel auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch das westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegene Gebiet an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung des Landes Anhalt in die wiedervereinigte Provinz und die Errichtung der „Provinzialverwaltung für die Provinz Sachsen“ unter Präsident Dr. Erhard Hübener (LDP), der sie im Oktober 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 45,8 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dezember 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Provinzialregierung unter Ministerpräsident Dr. Erhard Hübener (LDP) und beschloß am 10. 1. 1947 die „Verfassung der Provinz S.-A.“, die am folgenden Tage in Kraft trat. Nach der Auflösung Preußens durch den Alliierten Kontrollrat wurde die Provinz im Juli 1947 auch staatsrechtlich Land. An Stelle des im August 1949 zurückgetretenen Dr. Hübener wurde Werner Bruschke (SED) Ministerpräsident. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 ist S.-A. Land der „DDR“. Das dem Landtag am 25. 7. 1952 aufgezwungene „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Lande [S. 310]S.-A.“ beraubte das Land seiner staatsrechtlichen Handlungsfähigkeit. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 309–310 Sachsen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sachversicherung

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ; gebildet 1945/47 aus den preußischen Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg, dem Land Anhalt und kleineren braunschweigischen und thüringischen Gebietsteilen; 24.657 qkm, 4,1 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 10. 1. 1947, Hauptstadt: Halle; Landesfarben: Schwarz-Gelb; Wirtschaft: Braunkohlenbergbau und -industrie, Kali-, Salz-, Kupfer- und Eisengewinnung, Metall-, Stickstoff- und chemische Industrie,…

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Volksdemokratie (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Pj. das nach 1945 in den Ländern Polen, Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Albanien und anfangs auch in Jugoslawien errichtete Regime, mit dessen Hilfe diese Länder allmählich dem Moskauer Herrschaftsbereich ganz unterworfen wurden. Voraussetzung für die Errichtung der V. war in allen Fällen die Anwesenheit sowjetrussischer Besatzungstruppen, die moralische, diplomatische und wirtschaftliche Unterstützung der kommun. Parteien durch Moskau und das Versagen der durch Hitler-Deutschland korrumpierten früher herrschenden Parteien und Klassen. Unter Bruch der Yaltaer „Deklaration über das befreite Europa“, nach der sich die SU 1945 zur Errichtung selbständiger, nationaler Staaten mit vom Volk demokratisch gewählten Regierungen verpflichtet hatte, erzwang Moskau durch die Methode des „trojanischen Pferdes“ über die Blockpolitik der „Nationalen“ oder „Vaterländischen Fronten“ die Vorherrschaft der kommun. Parteien, die meist durch in Moskau geschulte Emigranten geführt wurden. „Reinigungen“ vereitelten jede Opposition und auch den Versuch dieser Länder, sich durch regionale Freundschaftsabkommen unabhängig vom Kreml zu halten. Die Staaten der V., anfangs als „nicht mehr kapitalistisch und noch nicht sozialistisch“ gekennzeichnet, wurden nach der Bildung des Kominform im Sept. 1947 zu ihrer nächsten Entwicklungsphase, zum „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“ veranlaßt und in eine der marxistischen Staatslehre entsprechende Klassenherrschaft verwandelt, die die Funktionen einer Diktatur des Proletariats erfüllen sollte. Jeder Versuch, die Zusammenarbeit mit der SU abzuschwächen, gilt als „Attentat auf die Existenzgrundlage der V.“. Die V. sind untereinander unter Führung der SU sowohl allgemeinpolitisch wie auch wirtschaftspolitisch (durch den sog. Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe) und militärisch (Warschauer Beistandspakt) straff koordiniert. (Ostblock, Antifaschistisch-demokratische Ordnung, Demokratie, Periodisierung) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 377 Volksbegehren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Betriebe (VEB)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Pj. das nach 1945 in den Ländern Polen, Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Albanien und anfangs auch in Jugoslawien errichtete Regime, mit dessen Hilfe diese Länder allmählich dem Moskauer Herrschaftsbereich ganz unterworfen wurden. Voraussetzung für die Errichtung der V. war in allen Fällen die Anwesenheit sowjetrussischer Besatzungstruppen, die moralische, diplomatische und wirtschaftliche…

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Chemische Industrie (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bereits vor der Teilung Deutschlands hatte die Ch. I. in der heutigen SBZ bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, während bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen Industrie bestand. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei IG-Farbenwerke in Bitterfeld und andere waren Lieferanten Westdeutschlands und der ganzen Welt. 1936 hatte das Sowjetzonengebiet an der gesamtdeutschen Erzeugung z. B. folgende Anteile: Methanol 78,9 v. H., Stickstoffdüngemittel 61,1, Kali 58,7, Schwefelkohlenstoff 57,5, synthetischer Ammoniak 55,5, Benzin 55, Chlor 48,5, kalzinierte Soda 47,1 und Dieselkraftstoffe 29,6 v. H. Diese Anteile erhöhten sich während der Kriegsjahre zum Teil nicht unerheblich. Bei verhältnismäßig geringen Kriegsschäden mußte die Ch. I. der SBZ 1945/46 außerordentlich empfindliche Demontagen hinnehmen. Die wichtigsten Chemie-Großbetriebe wurden von den Sowjets beschlagnahmt (SAG). Nach dem Wiederaufbau verfügten die Sowjets (Stand von Anfang 1952) über mehr als 52 v. H. aller Kapazitäten in der Ch. I. Bei einer großen Anzahl chemischer Erzeugnisse besaßen die Sowjets sogar Monopolstellungen. Erst ab 1. Jan. 1954 wurden die SAG-Betriebe der Ch. I. an die deutsche Verwaltung zurückverkauft. — Auf den Produktionswert bezogen, waren im Jahre 1957 nur noch 6 v. H. der Erzeugung der Ch. I. in Privathand. Von den rd. 245.000 Beschäftigten arbeiteten (1957) 225.000 in Staatsbetrieben. Der erste Fünfjahrplan (1951 bis 1955) sah eine Verdoppelung der Produktion vor, was bei den Grunderzeugnissen der Ch. I. (kalzin. Soda, Phosphordünger, Ätznatron, Schwefelsäure, Kalziumkarbid) nicht ganz erreicht werden konnte. Auch der zweite Fünfjahrplan der Ch. I. [S. 73]steht unter der Absicht, die Bezugsabhängigkeit von westlichen Lieferanten zu überwinden. Zu diesem Zweck sind für die großen Werke der Ch. I. erhebliche Investitionen vorgesehen, insbesondere für den Ersatz unwirtschaftlich arbeitender Anlagen. Aber auch neue Anlagen entsprechend dem Fortschreiten der techn. Entwicklung in der westlichen Welt sind vorgesehen, z. B. auf dem Gebiete der Petrochemie und in der Kunststofferzeugung. Insbesondere soll die Erzeugung von vollsynthetischen Chemiefasern für die Textilindustrie sehr erheblich gesteigert werden. — Die Wettbewerbsfähigkeit der Ch. I. der Zone in einer Marktwirtschaft zu erreichen, bedarf es eines auf viele Jahre sich erstreckenden Modernisierungs- und Ausbauprogramms. Die Entstehung gesamtdeutscher Überkapazitäten ist durch diesen Ausbau nicht zu befürchten, da ein erhöhtes Verbrauchsniveau in der SBZ die höhere Produktion in der Ch. I. erfordert. Literaturangaben *: Die chemische Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1955. 64 S. m. 14 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 72–73 CDU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Chemnitz

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bereits vor der Teilung Deutschlands hatte die Ch. I. in der heutigen SBZ bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, während bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen Industrie bestand. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei IG-Farbenwerke in Bitterfeld und andere waren…

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Kriegsverbrecherprozesse (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der sowjetischen Konzentrationslager in der SBZ wurden ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil in die SU deportiert und etwa 3.500 Personen der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine Strafkammern statt. Als Richter amtierten besonders ausgewählte und linientreue SED-Volksrichter aus der ganzen Zone. Das gleiche war bei den Staatsanwälten und dem sonstigen Personal der Fall. Grundlage zur Verurteilung bildete in der Regel die Übersetzung eines in russischer Sprache abgefaßten Protokolls, welches meist nicht ganz eine Seite füllte und die angeblich von dem Beschuldigten begangenen Straftaten erwähnte. Im Ermittlungsverfahren in Waldheim wurden die Beschuldigten durch besonders geschulte Polizeikräfte noch einmal vernommen und mußten einen Lebenslauf und eine Vermögenserklärung abgeben. Auf diese Unterlagen stützte sich die Anklage der Staatsanwaltschaft. Die Anklageschrift durfte von den Angeklagten durchgelesen, mußte dann wieder abgegeben werden. Verteidiger wurden nicht zugelassen, desgleichen keine Zeugen. Am Schluß der gesamten Aktion, die unter Leitung von Dr. Hildegard Heinze und vier anderen SED-Funktionären stand, wurden etwa 10 öffentliche Prozesse gegen Angeklagte durchgeführt, denen wirklich Straftaten vorgeworfen werden konnten. In allen anderen Verfahren in Waldheim war die Öffentlichkeit ausgeschlossen (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Von 38 Todesurteilen wurden in der Nacht zum 4. 11. 1950 32 vollstreckt (Todesstrafe). Im übrigen wurden Strafen zwischen 6 Jahren Gefängnis und lebenslänglichem Zuchthaus verhängt. Nach der Verurteilung erhielten die Angehörigen der Verurteilten nach teilweise über 5 Jahren das erste Lebenszeichen von den Inhaftierten. Seitdem wurde es den Verurteilten gestattet, monatlich einen Brief von 15 Zeilen zu schreiben und zu empfangen sowie [S. 194]in längeren unregelmäßigen Abständen ein Lebensmittelpaket mit genau vorgeschriebenem Inhalt zu erhalten. Im Herbst 1952 wurde, unter dem Druck der öffentlichen Meinung der freien Welt, ein Teil der Verurteilten vor Ablauf der Strafzeit entlassen. Weitere vorzeitige Haftentlassungen erfolgten im Juli 1954 und im Jahre 1956, so daß jetzt fast alle Waldheim-Verurteilten die Freiheit zurückerlangt haben. Das West-Berliner Kammergericht hat in einem nach § 15 des „Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen“ durch geführten überprüfungsverfahren erkannt, daß die Waldheim-Urteile wegen der im Verfahren und bei der Urteilsfindung festzustellenden Rechtsverletzungen schlechthin als nichtig, also als Nicht-Urteile angesehen werden müssen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 193–194 Kriegsopferversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kriminalität

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der sowjetischen Konzentrationslager in der SBZ wurden ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil in die SU deportiert und etwa 3.500 Personen der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine Strafkammern statt. Als…

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Wasserstraßen (1959)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 389]Das W.-Netz hat trotz seiner Länge von 2.700 km nur binnenwirtschaftliche Bedeutung, da es über keine Verbindung zum offenen Meer verfügt. Nach Beseitigung der Kriegstrümmer sind eile W. wieder befahrbar, doch ist ihre Unterhaltung unzureichend. Die Ausbaggerung der Fahrrinnen, die Instandsetzung der Schleusen und provisorisch aufgebauter Brücken sowie die Niedrigwasserregulierung der Elbe sind dringend erforderlich, ferner umfangreiche Arbeiten auf der Saale, damit diese ebenso wie die Elbe mit Schiffen von 1.000 t Ladefähigkeit befahren werden kann. Die wichtigsten W. sind die Elbe, die untere Havel sowie die Verbindungswege zur Oder. Für den Schiffsverkehr nach Westen spielt der Mittellandkanal eine große Rolle. Für die Benutzung der W. in der SBZ müssen seit Mai 1958 Schiffe aus der Bundesrepublik eine W.-Gebühr von 3 DM West für jede vermessene Tonne Schiffsraum bezahlen. Aus Bundesmitteln mußten allein in den sieben Monaten des Jahres 1958 an die westdeutschen Schiffseigner 4 Mill. DM West gezahlt werden. Die sowjetzonalen Seehäfen Wismar, Rostock, Stralsund besitzen keinen Anschluß an das W.-Netz. Der Schiffahrtsweg über Oder, Haff, Peene und Greifswalder Bodden ist lang und für Binnenschiffe nur bei günstiger Witterung befahrbar. Der alte Plan, den Häfen Wismar und Rostock durch Ausbau der bestehenden Gewässer eine Verbindung zum Hinterland zu verschaffen, ist Ende 1957 neu aufgegriffen worden. Das neueste Projekt sieht vor, im Zusammenhang mit dem Ausbau des Seehafens Rostock im Jahre 1960 mit dem Bau eines Kanals zu beginnen, der über Bernin, Sternberg-Crivitz zum Elbe-Müritz-Kanal geführt und ab Neustadt-Glewe in südöstlicher Richtung verlaufen und später „in das Elbe-Wasserstraßennetz“ einmünden soll. Der genaue Verlauf ist noch nicht festgelegt. Die Bauzeit würde etwa 15 Jahre betragen. Die Verwirklichung des Nord-Südkanal-Vorhabens würde die Interessen des Hafens Hamburg berühren, da geplant ist, den Überseefrachtverkehr der SBZ und der CSR unter Umgehung Hamburgs über Rostock und den neuen Kanal zu leiten. Von verschiedenen Projekten ist nach 1945 nur der aus politischen Gründen zur Umgehung von West-Berlin gebaute Kanal Paretz-Niederneuendorf mit einer Länge von 35 km ausgeführt worden. Der schon seit langem bestehende Plan, Leipzig durch Bau des Elster-Saale-Kanals an das W.-Netz anzuschließen, ist noch nicht durchgeführt worden. (Schiffahrt, Verkehrswesen, Häfen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 389 Wartezeiten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wasserwirtschaft

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 389]Das W.-Netz hat trotz seiner Länge von 2.700 km nur binnenwirtschaftliche Bedeutung, da es über keine Verbindung zum offenen Meer verfügt. Nach Beseitigung der Kriegstrümmer sind eile W. wieder befahrbar, doch ist ihre Unterhaltung unzureichend. Die Ausbaggerung der Fahrrinnen, die Instandsetzung der Schleusen und provisorisch aufgebauter Brücken sowie die Niedrigwasserregulierung der Elbe sind dringend…

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Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]) (1959)

Siehe auch: VdgB: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 VdgB (BHG): 1953 1954 1956 1958 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1965 1966 1969 1985 Im Zuge der Bodenreform 1945 bildeten sich örtliche Komitees und Ausschüsse der „gegenseitigen Hilfe“, aus denen im Frühjahr 1946 die durchgegliederte Organisation der VdgB entstand. Die örtlichen VdgB wurden zu Kreisvereinigungen, diese wieder zu Landesvereinigungen zusammengeschlossen und als Körperschaften des öffentlichen Rechts von den Länderregierungen anerkannt Auf dem ersten „Deutschen Bauerntag“ im November 1947 wurde die Zusammenfassung aller Vereinigungen in der Zentralvereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (ZVdgB) beschlossen. Durch SMAD-Befehl Nr. 61 bekam sie ebenfalls die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das leitende Organ ist der Hauptausschuß, dessen Mitglieder auf dem „Deutschen Bauerntag“ gewählt werden; die Führung der laufenden Geschäfte ist einem Hauptvorstand übertragen. Die VdgB stellt einen in Deutschland neuartigen, theoretisch auf gegenseitiger Hilfe der Bauernschaft basierenden Organisationstypus dar, grundverschieden von Bauernverbänden, Landwirtschaftskammern und Genossenschaften westdeutscher Prägung. Ursprünglich durch die Übertragung enteigneter Betriebseinrichtungen zum Aufbau von MAS und Deckstationen mit weitgehenden betriebswirtschaftlichen Aufgaben betraut, wurde die VdgB im Laufe der Zeit als „Massenorganisation der werktätigen Bauern“ rasch zum stärksten politischen Machtinstrument der SED auf dem Lande. Sie wurde an allen Staats- und Verwaltungsgeschäften mitbestimmend beteiligt; u. a. wurde der VdgB die gesamte Wirtschaftsberatung übertragen. Das bis 1950 selbständige landwirtschaftliche Genossenschaftswesen wurde als „Bäuerliche Handelsgenossenschaft“ eingegliedert und gleichgeschaltet. Daher seit 20. 11. 1950 die Bezeichnung VdgB (BHG). Sie ist zuständig für den Bezug und die Abgabe der Handelsdüngemittel und landwirtschaftlichen Bedarfsartikel, soweit Vorräte auf Grund von Planzuteilungen vorhanden sind. Im Laufe der Jahre wurde der VdgB eine Reihe ihrer Aufgaben wieder abgenommen, wie z. B. die MAS und die Wirtschaftsberatung. Der Eintritt in die VdgB ist statutenmäßig freiwillig. In Wirklichkeit ist der Einzelbauer durch die Monopolstellung der VdgB gezwungen, seine Handelsdünger und Bedarfsgüter bei ihr zu beziehen sowie seine Geld- und Kreditgeschäfte mit ihr abzuwickeln. Als Nichtmitglied unterliegt er beträchtlichen finanziellen Benachteiligungen, für jedes Geschäft werden von ihm besondere Verwaltungskostenzuschläge erhoben. 1958 hatte die VdgB 631.812 Mitglieder. Davon waren 327.608 Einzelbauern, 123.448 Genossenschaftsbauern, 10.180 Gärtner und 170.576 sonstige Mitglieder. Als Institution der Einzelbauern verliert die VdgB mit zunehmender Kollektivierung laufend an Bedeutung. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 369 Verdienstmedaille A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vereinigungen Volkseigener Betriebe

Siehe auch: VdgB: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 VdgB (BHG): 1953 1954 1956 1958 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1965 1966 1969 1985 Im Zuge der Bodenreform 1945 bildeten sich örtliche Komitees und Ausschüsse der „gegenseitigen Hilfe“, aus denen im Frühjahr 1946 die durchgegliederte…

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Parteipresse der SED (1959)

Siehe auch: Parteipresse: 1953 1954 Parteipresse der SED: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Umfaßt das Zentralorgan der SED „Neues Deutschland“ und 15 Organe der Bezirksleitungen der SED mit Lokalteilen für jeden Kreis. Zur P. sind auch die Tageszeitungen „Tribüne“ des FDGB und „Junge Welt“ der FDJ zu zählen. Nach Lenins Worten „die schärfste Waffe unserer Partei“, gilt als „operatives Organ der Parteileitung“ (Resolution der Pressekonferenz des Parteivorstandes der SED vom 9. und 10. 2. 1950). Als „Presse neuen Typus“ lehnt sie den „verfluchten Nur-Journalismus“ (d. h. Berufsjournalismus) ab, will vielmehr „die werktätigen Massen erziehen, ihr politisches Bewußtsein heben, sie zum revolutionären Handeln führen“ („Neuer Weg“, 3/51, S. 19). Form und Inhalt der P. sind ausschließlich nach diesen Gesichtspunkten gestaltet. Alle Redaktionen haben die gleiche Struktur. Die wichtigsten Ressorts sind Parteileben (d. h. Anleitung der Parteimitglieder) und Propaganda (Vermittlung der marxistisch-leninistischen „Wissenschaft“). Die redaktionelle Gestaltung richtet sich nach dem Zentralorgan „Neues Deutschland“ und den Weisungen der Abt. Agitation und Propaganda des ZK der SED. Jede Veröffentlichung in der P., gleichgültig, wer als Verfasser zeichnet, gilt als offizielle Verlautbarung. Die lokale und betriebliche Berichterstattung liegt vornehmlich bei den Volkskorrespondenten. Der Bezug der P. ist für Parteimitglieder Pflicht, sie muß jedoch als amtliches Mitteilungsblatt und aus Mangel an anderen Zeitungen von weiten Kreisen der übrigen Bevölkerung ebenfalls bezogen werden. Ungefähre Auflagenhöhe: 2,8–3 Mill. Den Klagen über die Eintönigkeit der P. wird mit dem Hinweis begegnet: „Nichts ist interessanter, kühner, lebendiger, kritischer und schärfer als die konsequente Anwendung der marxistisch-leninistischen Publizistik“ (Hermann ➝Axen auf der Pressekonferenz des Parteivorstandes der SED am 9. und 10. 2. 1950). Das Vorbild der P. ist die sowjetische Presse. (Pressewesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 266 Parteilichkeit der Rechtsprechung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteischulen der SED

Siehe auch: Parteipresse: 1953 1954 Parteipresse der SED: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Umfaßt das Zentralorgan der SED „Neues Deutschland“ und 15 Organe der Bezirksleitungen der SED mit Lokalteilen für jeden Kreis. Zur P. sind auch die Tageszeitungen „Tribüne“ des FDGB und „Junge Welt“ der FDJ zu zählen. Nach Lenins Worten „die schärfste Waffe unserer Partei“, gilt als „operatives Organ der Parteileitung“ (Resolution der Pressekonferenz des Parteivorstandes…

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Bezirk (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unselbständige gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der „DDR“, die durchschnittlich 15 Kreise umfaßt. Die B. wurden im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung geschaffen. Auch die im B. gebildeten Organe sind nach dem Ge[S. 62]setz „über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I S. 65) Organe der Staatsgewalt. Träger von Rechten ist nicht der B., der deshalb auch nicht als Gebietskörperschaft höherer Ordnung anzusehen ist, sondern die im B. bestehende Dienststelle der staatlichen Verwaltung (staatliche Mittelinstanz), der Rat des B. Dieser ist Haushaltsorganisation, als solche juristische Person und Verwalter von Volkseigentum. Die SBZ gliedert sich in 14 Bezirke: Chemnitz, Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt (Oder), Gera, Halle, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin, Suhl. Organe der Staatsgewalt im B. sind: a) Bezirkstag: Durch Scheinwahlen nach einer Einheitsliste gebildete örtliche Volksvertretung ohne Gesetzgebungsbefugnis und ohne das Recht, einen ständigen Vorsitzenden zu bestellen, mit 160 bis 200 Abgeordneten. Unter absoluter Bindung an die Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse der Volkskammer und an die Beschlüsse der Zentralregierung haben die Bezirkstage den Aufbau des Sozialismus in ihrem Zuständigkeitsbereich zu leiten. Die Beschlüsse der Bezirkstage können vom Ministerrat ausgesetzt und von der Volkskammer aufgehoben werden. Zur einheitlichen Ausrichtung und Anleitung der örtlichen Volksvertretungen besteht bei der Volkskammer ein „Ständiger Ausschuß“. Organe der Bezirkstage sind die Ständigen Kommissionen mit ihren Aktivs. b) Rat des B.: Doppelt unterstellte Verwaltungsmittelstelle, die „vollziehend-verfügendes“ Organ des Bezirkstages (örtlicher Rat) und zugleich nachgeordnete Dienststelle des Ministerrates ist. Er besteht aus dem Vors., dem 1. Stellv., der jetzt — an Stelle des Sekretärs — ständiger Dezernent für die innere Verwaltung ist, dem Stellv. des Vors., der zugleich Vors. des Wirtschaftsrates des B. ist, bis zu 4 weiteren Stellv., dem Sekretär des Rates (alle hauptamtlich) und 7 bis 10 weiteren Mitgl. (zumeist ehrenamtlich). Diese werden durch den B.-Tag gewählt und abberufen. Die B.-Verwaltung ist in Fachabteilungen gegliedert, für die je ein Stellv. verantwortlich ist. Der Wirtschaftsrat ist zugleich Organ der Staatlichen ➝Plankommission und Organ des Rates des B. Die Tätigkeit des Rates ist vom B.-Tag zu überwachen; gleichzeitig unterliegen die Räte der Weisungs- und Aufsichtsbefugnis des Ministerrates, der beim Ministerium des Innern ein besonderes „Staatssekretariat für die Anleitung der örtlichen Räte“ gebildet hat. Auch die einzelnen Abteilungsleiter unterstehen den zuständigen zentralen Fachorganen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 61–62 Beyling, Fritz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirksbehörde der Volkspolizei

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unselbständige gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der „DDR“, die durchschnittlich 15 Kreise umfaßt. Die B. wurden im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung geschaffen. Auch die im B. gebildeten Organe sind nach dem Ge[S. 62]setz „über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I S. 65) Organe der Staatsgewalt. Träger von Rechten ist nicht der B., der deshalb auch nicht als…

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Arbeitskräftelenkung (1959)

Siehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1953 1954 1956 1958 1960 1975 1979 Arbeitspolitik: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die A. ist ein wesentlicher Teil des Wirtschaftssystems. Das System der Arbeitsverpflichtungen wurde bald nach dem Zusammenbruch auf Grundlage des Kontrollratsbefehls Nr.~3 fortgesetzt. Am 2. 6. 1946 wurde die Verordnung über die Sicherung und den Schutz der Werktätigen bei Einweisungen von Arbeitskräften (ZVOBl. S. 258) erlassen, auf Grund derer in Verkehrung ihres Titels ins Gegenteil zahlreiche Arbeitsverpflichtungen besonders für den Uranbergbau ausgesprochen wurden. Mit Beginn des Fünfjahrplanes wurde die A. umfassend. Gesetzliche Grundlage sind das Gesetz der ➝Arbeit und die Verordnung über die Aufgaben der Arbeitsverwaltung und die Lenkung der Arbeitskräfte vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 687). Die Abteilungen für ➝Arbeit in den Stadt- und Kreisverwaltungen haben danach die Arbeitskräftereserven zu erfassen und gemäß dem Arbeitskräfteplan zu verteilen. Die Mittel hierzu sind: a) bei Arbeitslosen die Zuweisung von bestimmten Arbeitsplätzen unter Androhung des Entzugs der Unterstützung, b) bei Beschäftigten [S. 26]die Auflage an Betriebe (§ 6 der VO vom 12. 7. 1951), Arbeitskräfte an andere Betriebe abzustellen, der mittels wirtschaftlichem und politischem Druck auf die Abzustellenden nachgekommen wird. Arbeitsverpflichtungen sind nicht mehr möglich, nachdem die Verordnung vom 2. 6. 1948 durch eine Verordnung vom 30. 9. 1954 (GBl. S. 828) aufgehoben wurde. Individuelle Arbeitseinweisungen erschienen nicht mehr notwendig, nachdem sich das System der Auflagen an die Betriebe eingespielt hatte. Durch die Aufhebung der genannten Verordnung wollte die Zonenregierung sich mit Rücksicht auf die Untersuchungen der UN über Zwangsarbeit vom Vorwurf entlasten, in der SBZ bestünde ein solches System. Infolge der A. ist die freie Wahl des Arbeitsplatzes und des Berufes (Berufslenkung) stark eingeschränkt. Wegen der zunehmenden Verknappung der Arbeitskräfte wird die gesetzliche Grundlage für eine straffe A. nicht mehr als ausreichend angesehen. (Arbeitspolitik, Arbeitskräfteproblem) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 25–26 Arbeitskräftebilanz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitskräfteplan

Siehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1953 1954 1956 1958 1960 1975 1979 Arbeitspolitik: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die A. ist ein wesentlicher Teil des Wirtschaftssystems. Das System der Arbeitsverpflichtungen wurde bald nach dem Zusammenbruch auf Grundlage des Kontrollratsbefehls Nr.~3 fortgesetzt. Am 2. 6. 1946 wurde die Verordnung über die Sicherung und den Schutz der Werktätigen bei Einweisungen von Arbeitskräften (ZVOBl. S. 258) erlassen, auf Grund derer…

DDR A-Z 1959

Familienrecht (1959)

Siehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Gesetzliche Grundlage des F. ist formell noch das BGB; alle der Gleichberechtigung von Mann und Frau entgegenstehenden Bestimmungen sind jedoch durch die Verfassung aufgehoben worden (Eherecht). Der Entwurf des neuen Familiengesetzbuches ist bis auf die Bestimmungen über Eheschließung und Eheauflösung, die durch die VO vom 24. 11. 1955 in Kraft gesetzt wurden, noch nicht Gesetz geworden. Seine wesentlichen Rechtsgrundsätze werden aber von den Gerichten schon seit längerer Zeit als geltendes Recht angewendet (Familienpolitik). Nach dem Entwurf können die Ehegatten entweder einen gemeinsamen Familiennamen führen oder ihren bisherigen Namen beibehalten. Als gemeinsamer Familienname kann der Name des Mannes oder der Frau gewählt werden. Wollen die Eheleute ihren bisherigen Namen behalten, so müssen sie bei der Eheschließung in das Familienbuch eintra[S. 103]gen lassen, ob die Kinder den Namen des Mannes oder den der Frau tragen sollen. Beiden Elternteilen steht im gleichen Maße das Sorgerecht zu. Nichteheliche Kinder haben im Verhältnis zu ihren Eltern und deren Verwandten grundsätzlich die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes. Sie beerben jedoch nicht die Verwandten des Vaters. Das elterliche Sorgerecht besitzt nur die Mutter. Gegen die Verwandten und Eltern hat das Kind nach dem Entwurf des Familiengesetzbuches den gleichen Unterhaltsanspruch wie ein eheliches Kind. (Unterhaltspflicht) Das Recht, die Ehelichkeit eines Kindes anzufechten, hat neben dem Vater und dem Staatsanwalt auch die Mutter des Kindes. Literaturangaben Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 102–103 Familienpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Faschismus

Siehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Gesetzliche Grundlage des F. ist formell noch das BGB; alle der Gleichberechtigung von Mann und Frau entgegenstehenden Bestimmungen sind jedoch durch die Verfassung aufgehoben worden (Eherecht). Der Entwurf des neuen Familiengesetzbuches ist bis auf die Bestimmungen über Eheschließung und Eheauflösung, die durch…

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Ulbricht, Walter (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 * 30. 6. 1893 in Leipzig als Sohn eines Schneiders, Volksschule, Tischler. 1908 Mitgl. der Arbeiterjugend, 1912 SPD, 1919 KPD und bald darauf Bezirkssekretär der KPD in Sachsen. 1920 Mitgl. der KP-Bezirksleitung Halle/Merseburg und KP-Redakteur in Halle, später Leipzig. 1921 Sekretär der KP-Bezirksleitung Groß-Thüringen und ab 1923 Mitgl. des ZK der KPD und Mitgl. des Militärrates der KPD. 1924 Agitationsarbeit im Auftrag der Kommunist. Internationale in Österreich. Bis 1926 Vertreter des ZK der KPD beim Exekutivkomitee der Komintern in Moskau. Nach dem Besuch der Leninschule in Moskau ab 1926 Mitgl. des sächs. Landtages, 1928 M. d. R. und ab Mai 1929 Leiter der KP-Bezirksleitung Berlin-Brandenburg. 1930 wegen Hochverrats zu 2 Jahren Festung verurteilt. Im Okt. 1933 über Prag und Paris nach Moskau emigriert. Trat während der Dauer des deutsch-sowjetischen Freundschaftspaktes 1939/40 in Zeitungsartikeln mit besonderem Nachdruck für das Bündnis der SU mit Hitler ein. Nach Ausbruch des Krieges organisierte U. die Schulungsarbeit unter den deutschen Kriegsgefangenen und war Mitbegründer des Nationalkomitees Freies Deutschland. Am 29. 4. 1945 kehrte U. nach Berlin zurück. Maßgeblich beteiligt am Aufbau der KPD und des FDGB, organisierte die erste Stadtverwaltung in Berlin. Im April 1946 zum stellv. Vorsitzenden und zum Mitgl. des Zentralsekretariats der SED gewählt. Seit dieser Zeit ununterbrochen Mitgl. des Zentralsekretariats bzw. des Politbüros der SED. Seit Juli 1949 Generalsekretär der SED, ab Juli 1953 1. Sekr. des ZK der SED. Seit Okt. 1949 außerdem stellv. Ministerpräsident bzw. 1. Stellv. des Vorsitzenden des Ministerrates der „DDR“. Seit 7. 10. 1949 Abgeordneter der Volkskammer. U. führte die Umwandlung der SED in eine bolschewistische „Partei neuen Typus“ durch und hat entscheidenden Anteil an der Umgestaltung der SBZ in eine „Volksdemokratie“ nach sowjetischem Muster. (Aufbau des Sozialismus, Juni-Aufstand, Neuer Kurs) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 364 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1959 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/ulbricht-walter-ernst-paul verwiesen. Überstunden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Umsiedler

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 * 30. 6. 1893 in Leipzig als Sohn eines Schneiders, Volksschule, Tischler. 1908 Mitgl. der Arbeiterjugend, 1912 SPD, 1919 KPD und bald darauf Bezirkssekretär der KPD in Sachsen. 1920 Mitgl. der KP-Bezirksleitung Halle/Merseburg und KP-Redakteur in Halle, später Leipzig. 1921 Sekretär der KP-Bezirksleitung Groß-Thüringen und ab 1923 Mitgl. des ZK der KPD und Mitgl. des Militärrates der KPD. 1924 Agitationsarbeit im…

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Handel (1959)

Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der überwiegende Teil des Groß- und Einzelhandels in der SBZ wird von staatlichen Handelsorganen durchgeführt (Großhandelskontore, Deutsche ➝Handelszentralen, HO, Konsumgenossenschaften, VVEAB). Im Außenhandel sind ausschließlich staatliche Gesellschaften tätig (Deutscher ➝Innen- und Außenhandel). Während sich im Einzelhandel noch zahlreiche private Betriebe gegenüber den staatlichen Handelsorganen behaupten konnten, wurde der private Großhandel fast vollständig ausgeschaltet. Seit der Errichtung der DHZ in den Jahren 1949/50 übernahmen die staatlichen Großhandelsbetriebe weitgehend den Handel mit Industrieerzeugnissen. Der private Großhandel wurde vom Handel mit Grundstoffen, Maschinen, Fahrzeugen, Lebensmitteln, Kohle, Metallen und Schrott völlig ausgeschlossen. Auf den privaten Großhandel entfallen nur noch etwa 4 v. H. der gesamten Großhandelssätze. Der Einzelhandel entwickelte sich nach sowjetzonalen Angaben wie folgt: Der private Einzelhandel wurde hauptsächlich durch unzureichende Belieferung mit Waren und Senkung der Handelsspannen, die von der Industrie- und Handelskammer jeweils festgesetzt werden, benachteiligt. Um sich die Fähigkeiten des privaten Einzelhandels zunutze zu machen und ihn enger an den staatlichen Handel zu binden, schloß man Agenturverträge und Kommissionsverträge ab. Der Groß- und Einzelhandel in der SBZ übt kaum noch echte Handelsfunktionen aus. Er verteilt vielmehr den geplanten, knappen Warenfonds. Die vielfachen Versorgungsmängel, die bei der Tätigkeit der sowjetzonalen Handelsbetriebe auftreten, sollen im Bereich des Konsumgüterhandels durch die Organe der Staatlichen ➝Handelsinspektion und der Arbeiterkontrolle beseitigt werden. Literaturangaben Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 88 S. m. 15 Anlagen. *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 138 Hamann, Karl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handelsabgabe (HA)

Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der überwiegende Teil des Groß- und Einzelhandels in der SBZ wird von staatlichen Handelsorganen durchgeführt (Großhandelskontore, Deutsche ➝Handelszentralen, HO, Konsumgenossenschaften, VVEAB). Im Außenhandel sind ausschließlich staatliche Gesellschaften tätig (Deutscher ➝Innen- und Außenhandel). Während sich im Einzelhandel noch zahlreiche private Betriebe gegenüber den staatlichen Handelsorganen behaupten konnten,…

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Arbeitseinheit (1959)

Siehe auch: Arbeitseinheit: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Arbeitseinheit (AE): 1985 Abk. AE, dient zur Bewertung der Arbeit jedes Mitgliedes einer LPG unter Berücksichtigung der Arbeitsmenge und -qualität, der Verantwortung des Arbeitenden und der Bedeutung für die Produktionsgenossenschaft. Eine AE ist also nicht identisch mit einem Arbeitstag. Anhaltspunkt für die Bewertung ist der amtliche „Katalog der Musterarbeitsnormen“, auf deren Grundlage jede Genossenschaft, auf ihre Verhältnisse abgewandelt, die gültigen Tagesarbeitsnormen und AE beschließt. Von jedem Mitglied werden jährlich mindestens 150 AE verlangt. Die Mitgliederversammlung kann höhere Mindestleistungen beschließen. Schlechte Arbeit, Nichterfüllung der Norm bedeuten Kürzung der AE und umgekehrt. Die gutgeschriebenen AE sind für jeden Arbeitenden die wichtigste Grundlage für die Geld- und Naturalentlohnung bei der Verteilung der Einkünfte der Produktionsgenossenschaften. Nur beim Typ III ist ein Mindestlohn von 7 DM je AE garantiert. Wenn hierzu die Eigenmittel der LPG nicht ausreichen, wird der Fehlbetrag vom Staat zugeschossen. Das Gesamteinkommen der LPG-Mitglieder hängt weitgehend von der Möglichkeit ab, die Naturalbezüge pflanzlicher Produkte zur Erstellung Freier Spitzen in der tierischen Produktion zu verwerten. Deshalb besteht ein Anreiz, möglichst hohe AE und damit große Mengen naturaler Futtermitteleinkünfte zu erzielen. Im Durchschnitt aller LPG III dürften die pro Arbeitskraft jährlich erreichten AE bei Männern zwischen 250 und 300, bei Frauen zwischen 200 und 250 AE liegen. Bei den LPG Typ I und II kann selbst bei voller Pflichterfüllung des Arbeiters, also hoher Gutschrift an AE, sein Arbeitseinkommen unter das Existenzminimum sinken, wenn z. B Fehldispositionen des Leiters, Nichtbelieferung mit Produktionsmitteln, Mißernten oder Naturkatastrophen einen Ertragsausfall der Produktionsgenossenschaft nach sich ziehen. Es sind Fälle bekanntgeworden, wo die Mitglieder trotz Erfüllung der von ihnen geforderten AE bei der Jahresabrechnung Schuldner ihrer LPG waren. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 24 Arbeitsdisziplin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere

Siehe auch: Arbeitseinheit: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Arbeitseinheit (AE): 1985 Abk. AE, dient zur Bewertung der Arbeit jedes Mitgliedes einer LPG unter Berücksichtigung der Arbeitsmenge und -qualität, der Verantwortung des Arbeitenden und der Bedeutung für die Produktionsgenossenschaft. Eine AE ist also nicht identisch mit einem Arbeitstag. Anhaltspunkt für die Bewertung ist der amtliche „Katalog der Musterarbeitsnormen“, auf deren Grundlage jede…

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Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des (1959)

Siehe auch: Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutz des: 1953 1954 Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das Gesetz vom 21. 4. 1950 (GBl. S. 327) stellt in der vom Strafrechtsergänzungsgesetz (§ 39) veränderten Fassung die ohne besondere Genehmigung vorgenommene Einfuhr von Waren in das Währungsgebiet der DM Ost und die Ausfuhr aus diesem Gebiet unter Strafe. Die Strafandrohung, die bis zum 1. 2. 1958 auf mindestens drei Jahre Gefängnis, in schweren Fällen auf mindestens fünf Jahre Zuchthaus lautete, ist durch das StEG auf Gefängnis bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen auf Zuchthausstrafe von ein bis zehn Jahren zurückgeführt worden; in schweren Fällen kann zusätzlich auf Vermögenseinziehung erkannt werden. Die katalogartige Aufzählung der Voraussetzungen des schweren Falles ist durch das StEG beseitigt worden, so daß es jetzt nur drei Gruppen schwerer Fälle gibt: „a) wenn die Tat nach Umfang oder Art der Ware zu einer schweren Störung des Warenaustauschs geführt hat, b) wenn die zur Ein- und Ausfuhr erforderlichen Dokumente gefälscht oder verfälscht worden sind, c) wenn die Tat wiederholt zum Zwecke des Erwerbs begangen wurde.“ Mit dieser Neuregelung wurde gesetzlich den Gedanken entsprochen, die das OG in der Richtlinie Nr. 4 vom 31. 10. 1953 (ZBl. S. 546) nach der Verkündung des Neuen Kurses zum Ausdruck gebracht hatte. Trotz der Neufassung wird aber durch das Gesetz die Möglichkeit, über privates Eigentum frei zu verfügen, stark eingeschränkt und teilweise verhindert. Das AZKW verfügt auf der Grundlage dieses Gesetzes selbständig und ohne Billigung der Gerichte Beschlagnahme und Einziehung von Gegenständen. Daneben kann das AZKW Geldstrafen bis zum zehnfachen Wert der eingezogenen Waren verhängen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 154 Innen- und Außenhandel, Deutscher (DIA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Innere Reserven

Siehe auch: Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutz des: 1953 1954 Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das Gesetz vom 21. 4. 1950 (GBl. S. 327) stellt in der vom Strafrechtsergänzungsgesetz (§ 39) veränderten Fassung die ohne besondere Genehmigung vorgenommene Einfuhr von Waren in das Währungsgebiet der DM Ost und die Ausfuhr aus diesem Gebiet unter Strafe. Die Strafandrohung, die bis zum 1. 2. 1958 auf mindestens drei Jahre…

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Verlagswesen (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Wie jeder andere Wirtschaftszweig unterliegt auch das V. der zentralen Wirtschaftsplanung (Wirtschaftssystem). Die „zentrale Literaturplanung“ hat „dafür zu sorgen, daß die veröffentlichte Literatur in hohem Maße beiträgt zur Lösung unserer politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufgaben“ (der damalige Leiter des Amtes für Literatur und Verlagswesen, Fritz Apelt, auf einer Verlegerkonferenz am 20./22. 11. 1953), und der Themenplan des einzelnen Verlages „muß auf der Perspektive der Volkswirtschaftspläne und den Beschlüssen von Partei und Regierung basieren“ („Neues Deutschland“, 3. 5. 1957). Diese „Perspektivplanung“ soll den „planmäßigen Absatz der gesamten Literatur auf der Grundlage einer wissenschaftlich-kulturpolitisch orientierten Bedarfsermittlung“ sichern. Das V. untersteht der Abt. „Literatur und Buchwesen“ im Ministerium für Kultur, die für die allgemeine Steuerung der Buchproduktion und die „sozialistische Gestaltung“ der Verlagsprogramme verantwortlich ist. Die graphische Industrie untersteht seit 1958 dagegen der Staatlichen ➝Plankommission; Zensur und Papierzuteilung sind also der Kompetenz nach getrennt. 1957 waren an der Buchproduktion in der SBZ 117 Verlage beteiligt, davon 48 (= 41 v. H.) mit höchstens 10 Titeln. In Leipzig ging die Zahl der Verlage von 401 im Jahre 1926 auf 35 (1955) zurück. Von den 5.359 Titeln des Jahres erschienen 3.209 in Ost-Berlin, 1.305 in Leipzig und 62,7 v. H. in Großverlagen, die dem Staat, der SED oder einer Massenorganisation gehören. Alle staatseigenen Verlage wurden 1959 in einer VVB Verlage zusammengeschlossen. In der SBZ werden auch heute noch keine nachprüfbaren Angaben über die Besitzverhältnisse der Verlage und über deren Produktion veröffentlicht. 1957 waren nur 11 Verlage noch mit Sicherheit in Privatbesitz, doch betrug ihr Anteil an der Produktion wahrscheinlich kaum noch 5 v. H. Zu den „volkseigenen“ Verlagen (Volkseigentum) gehören u. a. das Bibliographische Institut, die Verlage Brockhaus, Reclam, Teubner, Breitkopf & Härtel, die widerrechtlich enteignet wurden und trotzdem meist noch unter dem gleichen Namen produzieren wie in der Bundesrepublik. Die „organisationseigenen Verlage“ unterstehen dem Druckerei- und Verlagskontor in Ost-Berlin, einer Außenstelle des ZK der SED. Der sowjetzonale Dietz-Verlag gehört der SED, der Aufbau-Verlag dem Deutschen ➝Kulturbund, der Verlag Neues Leben der FDJ, der Verlag Kultur und Fortschritt der Gesellschaft für ➝deutsch-sowjetische Freundschaft, der Urania-Verlag der Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse und der Verlag Tribüne dem FDGB. Von den 8.321 im Jahre 1956 erschienenen Titeln waren 985 Übersetzungen, meist aus dem Russischen und anderen slawischen Sprachen; die Hälfte der Übersetzungen entfiel auf schöne Literatur und Jugendschriften. Die durchschnittlichen Bücherpreise liegen bei der schönen Literatur geringfügig, bei der Fachliteratur teilweise beträchtlich unter den westdeutschen. Der Buchexport ist monopolisiert (Deutscher ➝Buch-Export und -Import); im Verkehr mit der Bundesrepublik vollzieht er sich im Rahmen des Interzonenhandels. (Kulturpolitik, Buchhandel, Bibliotheken, Zeitschriften) Literaturangaben Taubert, Sigfred: Buchproduktion und Verlagswesen der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands im Jahre 1955. (BMG) 1956. 34 S. m. 17 Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 372 Verkehrswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vermittlungskontor für Maschinen- und Materialreserven, Staatliches

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Wie jeder andere Wirtschaftszweig unterliegt auch das V. der zentralen Wirtschaftsplanung (Wirtschaftssystem). Die „zentrale Literaturplanung“ hat „dafür zu sorgen, daß die veröffentlichte Literatur in hohem Maße beiträgt zur Lösung unserer politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufgaben“ (der damalige Leiter des Amtes für Literatur und Verlagswesen, Fritz Apelt, auf einer Verlegerkonferenz am…