DDR A-Z 1959
Arbeit und Löhne, Kommission für (1959)
Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1960 1962 1963 1965 1969 Kommission für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 In den VEB bildet die BGL die K. f. A. u. L. Nach der Richtlinie des FDGB sind ihre Aufgaben vor allem: Kontrolle der im Betriebskollektivvertrag eingegangenen Verpflichtungen auf dem Gebiete der Entlohnung, der Ausbildung und Qualifizierung der Arbeitskräfte sowie der Heranbildung von fachlichem Nachwuchs und der richtigen Eingruppierung der Arbeiter und Angestellten in die Lohn- und Gehaltsgruppen. Sie hat weiter Vorschläge für die Erhöhung des Anteils der Leistungslohnarbeiter auf der Grundlage von TAN zur Verbesserung der bestehenden und zur Entwicklung neuer Prämiensysteme (Prämienwesen) zu machen. Ferner hat sie die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Einhaltung des Lohnfonds und des Arbeitskräfte- und Stellenplans zu überwachen und für die sozialistische Arbeitsdisziplin zu „kämpfen“. Die K. f. A. u. L. nimmt demnach nicht die Interessen der Arbeitnehmer wahr, sondern ist ein Instrument zur Durchsetzung der wirtschaftlichen Planziele des sowjetzonalen Regimes. (Arbeitspolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 21 Arbeit und Löhne, Komitee für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeiterkomiteeSiehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1960 1962 1963 1965 1969 Kommission für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 In den VEB bildet die BGL die K. f. A. u. L. Nach der Richtlinie des FDGB sind ihre Aufgaben vor allem: Kontrolle der im…
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Strafvollzug (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Auf Grund einer VO vom 16. 11. 1950 (GBl. S. 1165) ist der St. auf das Ministerium des Innern, also auf die Polizei, übergegangen. Bis zum 1. Jan. 1956 wurden die Angelegenheiten des St. und der Strafvollstreckung unter Aufsicht des Präsidiums der Volkspolizei von den Bezirksbehörden der VP bearbeitet. Seitdem ist die Hauptverwaltung St. mit den Bezirksverwaltungen unmittelbar dem Ministerium des Innern unterstellt. Leiter des gesamten St. ist der Volkspolizei-Chefinspekteur Meyer. Durch die 1. DB. vom 23. 12. 1950 (MinBl. S. 215) zur VO vom 16. 11. 1950 wurden die größeren Strafanstalten, durch die 2. DB. vom 5. 5. 1952 (MinBl. S. 47) alle restlichen Justizhaftanstalten, Justizjugendhäuser und Haftkrankenhäuser dem Ministerium des Innern unterstellt. Damit tritt der bisher im St. vertretene Erzie[S. 353]hungsgedanke völlig in den Hintergrund. Durch die Übertragung des St. auf die Polizei wird angestrebt, die Arbeitskraft der Gefangenen in möglichst großem Umfange auszubeuten, so vor allem in Haftarbeitslagern. Diesem Ziel diente auch die „VO über die Beschäftigung von Strafgefangenen“ vom 3. 4. 1952 (GBl. S. 275), mit der Strafgefangene während des St. „in bestimmte Zweige der Industrie“ zur Arbeit gelockt werden sollten. Für ständige Normerfüllung und Übererfüllung wurde vorzeitiger Straferlaß in Aussicht gestellt, „wenn der Strafgefangene sich verpflichtet, das Doppelte des Strafrestes, mindestens jedoch ein Jahr, im gleichen Industriezweig zu arbeiten“ (§ 2 Abs. 3). Durch die „VO über den Arbeitseinsatz von Strafgefangenen“ vom 10. 6. 1954 (GBl. S. 576) wurde die vorbezeichnete VO aufgehoben und ganz allgemein das Ministerium des Innern ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Generalstaatsanwalt der DDR, den„ Ministerium der Justiz, dem Ministerium für Arbeit und dem Ministerium der Finanzen den Arbeitseinsatz von Strafgefangenen in eigener Zuständigkeit neu zu regeln“. Damit hat die Volkspolizei — das Referat „Produktion“ in den Bezirksverwaltungen St. — eine Generalvollmacht zur Festsetzung der Arbeitsbedingungen für Strafgefangene und der Vergünstigungen erhalten. Seit Sommer 1955 wurde nach und nach in den großen Strafanstalten die Regelung eingeführt, daß die Gefangenen keine Lebensmittelpakete von ihren Angehörigen mehr erhalten durften. Es durfte den Gefangenen zunächst aber noch Geld geschickt werden, für das sie sich in den HO-Verkaufsstellen in den Strafanstalten die dort vorhandenen Lebens- und Genußmittel kaufen konnten. Seit Frühjahr 1956 ist auch diese zusätzliche Hilfe nicht mehr erlaubt. Bei guter Führung und Erfüllung der Arbeitsnorm kann dem Gefangenen gestattet werden, zu Weihnachten und zum Geburtstag ein Lebensmittelpaket von seinen Angehörigen zu empfangen. Obwohl die „VO über Kosten im Strafverfahren“ vom 15. 3. 1956 (GBl. S. 273) ausdrücklich vorschreibt, daß Kosten, die beim Vollzug einer Freiheitsstrafe entstehen (Haftkosten), nicht mehr erhoben werden, werden den arbeitenden Gefangenen sehr erhebliche Abzüge vom Arbeitslohn für „Unterkunft, Verpflegung und Bewachung“ gemacht, die bis zu 75 v. H. des Arbeitslohnes erreichen. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 352–353 Strafvollstreckung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StraßenverkehrSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Auf Grund einer VO vom 16. 11. 1950 (GBl. S. 1165) ist der St. auf das Ministerium des Innern, also auf die Polizei, übergegangen. Bis zum 1. Jan. 1956 wurden die Angelegenheiten des St. und der Strafvollstreckung unter Aufsicht des Präsidiums der Volkspolizei von den Bezirksbehörden der VP bearbeitet. Seitdem ist die Hauptverwaltung St. mit den Bezirksverwaltungen unmittelbar dem Ministerium des Innern…
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Thüringen (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ, wegen seines Waldreichtums und seiner Lage inmitten des Deutschen Reiches „das grüne Herz Deutschlands“ genannt, umfaßt seit 1944 auch den Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen und den Kreis Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau; 15.598 qkm, 2,8 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 20. 12. 1946, Hauptstadt Erfurt (bis 1948 Weimar); Landesfarben: Weiß-Rot; Wirtschaft: Kali-, Erdöl- und Braunkohlengewinnung, Metall-, Textil-, Papier-, Glas-, optische und Spielzeugindustrie, Gemüse- und Gartenbau, Forstwirtschaft. — Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Erfurt, Gera und Suhl aufgehoben; staatsrechtliche Stellung des Landes seither unklar. Die thüringische Geschichte ist in besonderem Maße typisch für die deutsche Kleinstaaterei. Mehrfach mit Sachsen und sächsischen Teilfürstentümern verbunden und wieder aufgeteilt, wurde Th. erst 1920 zum Land Th. zusammengeschlossen, wobei das Gebiet mit und um Coburg an Bayern fiel. Nach 1933 verlor das Land im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit; 1944 wurde der Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen (unter Einbeziehung des Kreises Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau) dem Reichsstatthalter in Th. unterstellt. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde das Land von amerikanischen Truppen besetzt; die US-Militärregierung errichtete die „Provinzialverwaltung für das Land Th.“ unter Regierungspräsident Dr. Hermann Brill (SPD), die sich auch auf die westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegenen sächsischen Gebietsteile erstreckte. Am 1. 7. 1945 fiel Th. auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Errichtung der „Landesverwaltung Th.“ unter Präsident Dr. Rudolf Paul (LDP), der sie im Oktober 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 49,3 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dezember 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Dr. Rudolf Paul (SED) und beschloß die „Verfassung des Landes Th. vom 20. 12. 1946“, die am 23. 1. 1947 in Kraft trat. An Stelle des in die Westzonen geflüchteten Dr. Paul wurde im Oktober 1947 Eggerath (SED) Ministerpräsident. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 ist Th. Land der „DDR“. Das dem Landtag am 25. 7. 1952 aufgezwungene „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Land Th.“ beraubte das Land seiner staatsrechtlichen Handlungsfähigkeit. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 360 Thiessen, Peter-Adolf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TierärzteSiehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ, wegen seines Waldreichtums und seiner Lage inmitten des Deutschen Reiches „das grüne Herz Deutschlands“ genannt, umfaßt seit 1944 auch den Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen und den Kreis Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau; 15.598 qkm, 2,8 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 20. 12. 1946, Hauptstadt Erfurt (bis 1948 Weimar); Landesfarben: Weiß-Rot; Wirtschaft: Kali-, Erdöl- und…
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Sport und Technik, Gesellschaft für (GST) (1959)
Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1975 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Organisation zur vormilitärischen Ausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen beiderlei Geschlechts. Gegründet durch Regierungsverordnung vom 7. 8. 1952 als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Beitritt vom 14. Lebensjahr an wird angestrebt. Die GST unterstand bis 1. 3. 1956 dem Innen-, nun dem Verteidigungsministerium, das auch die hauptamtlichen Funktionäre besoldet. 1. Sekretär: Richard ➝Staimer. Die GST soll ihren Mitgl. „militärische Grundkenntnisse auf den Gebieten des Segel- und Motorflugsportes, des Flugmodell- und Fallschirmsportes sowie des Motor - und Seesportes, des Schieß- und Geländesportes und des Amateurfunkens als Massensport vermitteln“. Sie soll „die Regierung der DDR bei der Organisierung der bewaffneten Verteidigung der Heimat und des sozialistischen Aufbaus unterstützen“. So hieß es im I. Statut der GST vom August 1952. Da die motorsportlichen und technischen Möglichkeiten lockten und auf eine offene Bindung an die SED verzichtet wurde, hatte die GST bis Ende 1952 einen sehr starken Zulauf. Die Einführung einer Pflichtausbildung in Schießen und Geländedienst und einer Art Politschulung drosselte den Zulauf und brachte Austritte. Dennoch veranlaßte die SED das 2. Statut vom November 1954, das den militärähnlichen Charakter der GST verstärkte und sie „der Führung der Arbeiterklasse und ihres Vortrupps, der SED“ unterstellte. Das 3. Statut vom Sept. 1956, das seit 21. 2. 1957 in Kraft ist, brachte nichts grundlegend Neues. Doch wird die GST nicht mehr ausdrücklich der SED, sondern dem „Arbeiter-und-Bauernstaat - der DDR“ unterstellt. Zugleich werden die „Erziehung … zum guten Patrioten“ und „enge Zusammenarbeit mit der Nationalen Volksarmee“ statt mit der KVP verlangt. Seit Sommer 1955 wird die GST auch an Normalkaliberwaffen ausgebildet, im Interesse der Luftwaffe werden Segelfliegen und Fallschirmspringen stark betrieben, die Nachrichtentechnik soll allen Waffengattungen zugute kommen. Die Geländekunde und der Felddienst werden oft als Touristik umschrieben. Die Erziehung zum Patriotismus und zum Kommunismus wird in der GST je offener gefordert, je mehr sie ein Werbeplatz der KVP, seit 1956 der Nationalen Volksarmee geworden ist. Die vormilitärische Ausbildung erfolgt oft durch Angehörige der allgemeinen Volkspolizei und zunehmend durch Funktionäre der GST, die schon gediente Reservisten der Volksarmee, der Grenzpolizei oder der Bereitschaftspolizei sind. Seit 1955 darf die GST, obwohl ihre Funktionäre meist älter sind, nur 14- bis 24jährige ausbilden. Die Waffenausbildung der über 24 Jahre alten Männer ist den Kampfgruppen vorbehalten. Einheiten der GST wirken meist an den großen Kampfübungen der Kampfgruppen mit. An der vormilitärischen Ausbildung der Hoch- und Fachschüler liegt der GST besonders. Jede Hoch- und Fachschule hat eine Grundeinheit, wenn auch die Nationale Volksarmee (bis 1955: KVP) die anschließende fortgeschrittene Ausbildung vornimmt. — Nach Vorbereitung durch die 3. Hochschulkonferenz der SED (2. 3. 1958) erließ am 4. 7. 1958 das Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen eine Anweisung (Nr. 113) über die militärische Ausbildung, in der es heißt, sie bilde mit dem Studium eine Einheit. An je einem vorlesungsfreien Nachmittag jeder Woche ist die militärische (d. h. vormilitärische) Ausbildung verbindlich. Ferner sind im Pflichtsport die erforderlichen „militärsportlichen Übungen“ durchzuführen. Nach §§ 3 und 4 der Anordnung müssen die waffenuntauglichen und weiblichen Hochschüler sich bei Luftschutz, Deutschem Rotem Kreuz und Feuerwehr ausbilden lassen; dieser Dienst wird als „Heimatschutz“ bezeichnet. Laut § 7 wirken bei der ges. Ausbildung SED, FDGB, FDJ, GST und Luftschutz mit der Hochschule zusammen. Die Hochschulen weisen (obwohl die betr. §§ der Anw. 113 nicht veröffentlicht sind) die älteren Studentenjahrgänge, die die GST hinter sich haben, geschlossen monatsweise benachbarten Einheiten der Nationalen Volksarmee zur eigentlichen Ausbildung zum Reserveoffizier zu. — Ab 1. 9. 1959 ist die gleiche vormilitärische Ausbildung - mit „Heimatschutz“ und anschließenden geschlossenen Monatslehrgängen bei der Armee- für alle Fachschüler verbindlich. Die GST zählte im Frühjahr 1958 etwa 625.000 nominelle Mitglieder, davon dürften etwa 160.000 aktiv sein. — Sie ist nicht nur eine vormilitärische Erziehungsorganisation, sondern hat mit ihrem aktiven Kern den Charakter einer militärähnlichen Miliz. (Militärpolitik) Literaturangaben Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 338 Sporttoto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SSDSiehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1975 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Organisation zur vormilitärischen Ausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen beiderlei Geschlechts. Gegründet durch Regierungsverordnung vom 7. 8. 1952 als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Beitritt vom 14.…
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Post- und Fernmeldewesen (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der örtliche Postbetrieb wurde im Mai 1945 aufgenommen und bald zu 6 Oberpostdirektionen (Dresden, Erfurt, Halle/Saale, Leipzig, Potsdam, Schwerin) zusammengefaßt, die den Landes- bzw. Provinzialregierungen unterstellt wurden. Durch Schaffung des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen im Jahre 1949 erfolgte die Zentralisierung. Das Gesetz über den Haushaltsplan 1950 vom 9. 2. 1950 verpflichtete auch die Post, Finanzpläne aufzustellen. Dadurch wurden Oberpostdirektionen, Post-, Fernmelde- und Funkämter der „volkseigenen“ Wirtschaft gleichgestellt. Jeweils mehrere Ämter wurden zu selbständigen Betrieben zusammengefaßt, ein Betriebsplan aufgestellt und das Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung eingeführt. Ende 1952 wurden die 6 Oberpostdirektionen aufgelöst und 14 Bezirksdirektionen für Post- und Fernmeldewesen errichtet. Eine staatspolitisch äußerst wichtige Aufgabe erhielt die Post durch Übernahme des gesamten Zeitungs- und Zeitschriftenvertriebes ab 1. 4. 1949. Beförderung, Zustellung und Einzelverkauf sämtlicher Presseerzeugnisse geschehen durch die Post. Das Postscheckwesen zeigt einen ständigen Rückgang, da zwischen den VE-Betrieben im Rechnungseinzugsverfahren abgerechnet wird. Die Zahl der Konten ist von 346.600 bis Ende 1957 auf 185.000 zurückgegangen, die Zahl der Gutschriften von 15,5 Mrd. DM auf 8,2 Mrd. DM. Es gibt 2 Arten von Konten, „freie“ und „gebundene“, die ersteren können nicht von Betrieben, Gewerbetreibenden [S. 275]usw. eingerichtet werden. Letztere dienen nur Überweisungszwecken. Trotz der in der Verfassung garantierten Wahrung des Postgeheimnisses wird vom SSD eine Postzensur ausgeübt. Insbesondere die Auslands- und Interzonenpost (Briefe und Pakete) werden in besonderen Kontrollämtern genau geprüft. Auch der Fernsprechverkehr unterliegt der Überwachung durch den SSD. Im Wiederaufbau des durch Demontagen stark beeinträchtigten Fernmeldewesens bestanden, vornehmlich infolge Materialmangels, erhebliche Schwierigkeiten. (Rundfunk) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 274–275 Postsparkasse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PostzensurSiehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der örtliche Postbetrieb wurde im Mai 1945 aufgenommen und bald zu 6 Oberpostdirektionen (Dresden, Erfurt, Halle/Saale, Leipzig, Potsdam, Schwerin) zusammengefaßt, die den Landes- bzw. Provinzialregierungen unterstellt wurden. Durch Schaffung des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen im Jahre 1949 erfolgte die Zentralisierung. Das Gesetz über den Haushaltsplan 1950 vom 9. 2. 1950 verpflichtete auch die Post,…
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1959
1958 1959 Anmerkungen ABF ABF Abgaben Abgaben Abgabenverwaltung Abgabenverwaltung Ablieferungspflicht Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Ablieferungssoll Absatzabteilungen Absatzabteilungen Absatzkontore Absatzorgane, Staatliche Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter Abschnittsbevollmächtigter Abschreibungen Abschreibungen Stichwort erscheint durchgängig. Abtreibung Abtreibung Abusch, Alexander Abusch, Alexander ABV ABV Abweichungen Abweichungen Abwerbung Abwerbung Ackermann, Anton Ackermann, Anton Administrieren Administrieren ADN ADN AE AE Aeroclub Aeroclub AFI AFI Agententätigkeit Agententätigkeit Agenturverträge Agenturverträge Agitation Agitation Agitprop Agitprop Agitprop-Gruppen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Agitprop-Trupps Einziges Vorkommen dieses Stichworts. AGL AGL Agrarökonomik Agrarökonomik Agrarpreissystem Agrarpreissystem Agrobiologie Agrobiologie Agronom Agronom Agrotechnische Termine Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) Akademie der Wissenschaften, Deutsche Akademie der Wissenschaften, Deutsche Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Akademien, Wissenschaftliche Akademien, Wissenschaftliche Akademische Grade Akademische Grade Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktiv Aktiv Stichwort erscheint durchgängig. Aktivist Aktivist Aktivist des Fünfjahrplans Aktivist des Fünfjahrplans Aktivistenbewegung Aktivistenbewegung Aktivistenbrigade Aktivistenbrigade Aktivistenplan Aktivistenplan Aktivistenschule Aktivistenschule Aktivist, Verdienter Aktivist, Verdienter AK-Verfahren AK-Verfahren Akzise Akzise Allgemeines Vertragssystem Allgemeines Vertragssystem Altersversorgung Altersversorgung Altersversorgung der Intelligenz Altguthaben Altguthaben Altguthaben-Ablösungsanleihe Altguthaben-Ablösungsanleihe Ambulatorium Ambulatorium Amortisationen Amortisationen Anbauplan Anbauplanung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Angestellte Angestellte Angleichungsverordnung Angleichungsverordnung Anhalt Anhalt Anleitung Anleitung Antifaschistisch-demokratische Ordnung Antifaschistisch-demokratische Ordnung Stichwort erscheint durchgängig. Apel, Erich Apel, Erich Apotheken Apotheken Apparat Apparat Apparatschik Apparatschik Arbeit, Abteilung für Arbeit, Abteilung für Arbeiterkind Arbeiterkomitee Arbeiterkomitee Arbeiterkontrolle Arbeiterkontrolle Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF) Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF) Arbeiter- und Bauernkind Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiterwohnungsbau Arbeiterwohnungsbau Arbeit, Gesetz der Arbeit, Gesetz der Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitsamt Arbeitsamt Arbeitsbefreiung Arbeitsbefreiung Arbeitsbuch Arbeitsbuch Arbeitsdirektor Arbeitsdirektor Arbeitsdisziplin Arbeitsdisziplin Arbeitseinheit Arbeitseinheit Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgemeinschaften, Sozialistische Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitsgemeinschaften, Ständige Arbeitsgemeinschaften, Ständige Arbeitsgericht Arbeitsgericht Arbeitsgesetzbuch Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitskräftebilanz Arbeitskräftebilanz Arbeitskräftelenkung Arbeitskräftelenkung Arbeitskräfteplan Arbeitskräfteplan Arbeitskräfteproblem Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitskräftereserve Arbeitskräftereserve Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher Arbeitslosenversicherung Arbeitslosenversicherung Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitslosigkeit Arbeitslosigkeit Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmoral, Sozialistische Arbeitsmoral, Sozialistische Arbeitsnorm Arbeitsnorm Arbeitsnormung, Zentrales Aktiv für Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitsökonomik Arbeitsökonomik Arbeitspolitik Arbeitspolitik (Haupteintrag) Arbeitsproduktivität Arbeitsproduktivität Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitsrecht Arbeitsrecht Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitssanitätsinspektion Arbeitssanitätsinspektion Arbeitsschutz Arbeitsschutz Arbeitsschutz, Bevollmächtigter für Arbeitsschutz, Bevollmächtigter für Arbeitsschutzobmann Arbeitsschutzobmann Arbeitsschutzvereinbarung Arbeitsschutzvereinbarung Arbeitsstil, Operativer Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitsstudie Arbeitsstudie Arbeitsverpflichtung Arbeitsverpflichtung Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitszeit Arbeitszeit Arbeit und Berufsausbildung, Abteilung für Arbeit und Berufsausbildung, Abteilung für Arbeit und Löhne, Komitee für Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeit und Löhne, Kommission für Arbeit und Löhne, Kommission für Architektur Architektur Ardenne, Manfred von Ardenne, Manfred von Arzneimittelversorgung Arzneimittelversorgung Arzt des Volkes, Verdienter Arzt des Volkes, Verdienter Ärzte Ärzte Arzthelfer Arzthelfer Aspirantur, Wissenschaftliche Aspirantur, Wissenschaftliche ATG Atheismus Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Atomenergie Atomenergie Aufbau des Sozialismus Aufbau des Sozialismus Aufbaugesetz Aufbaugesetz Aufbaugrundschuld Aufbaugrundschuld Aufkaufpreis Aufkaufpreis Aufklärungslokal Aufklärungslokal Aufsicht, Allgemeine Aufsicht, Allgemeine Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches1958 1959 Anmerkungen ABF ABF Abgaben Abgaben Abgabenverwaltung Abgabenverwaltung Ablieferungspflicht Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Ablieferungssoll Absatzabteilungen Absatzabteilungen Absatzkontore Absatzorgane, Staatliche Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter Abschnittsbevollmächtigter Abschreibungen Abschreibungen Stichwort erscheint durchgängig.…
DDR A-Z 1959
Rechtswesen (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 290]Die Hauptaufgabe der Justiz besteht nach den Ausführungen ihrer maßgebenden Funktionäre (Fechner, Benjamin, Melsheimer) darin, „die antifaschistisch-demokratische Ordnung zu sichern, die Wirtschaftspläne vor Angriffen feindlicher Agenten und Saboteure zu schützen und damit das Vertrauen der fortschrittlichen und friedliebenden Kräfte der Welt zum deutschen Volke zu stärken“. „Unser Recht dient der Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht, dem Aufbau des Sozialismus und der Sicherung der materiellen und kulturellen Lebensbedingungen des Volkes. Die Fragen des Rechts sind von großer Bedeutung im ideologisch-politischen Kampf gegen die reaktionären bürgerlichen Ideologien und für den Sieg des Sozialismus. Das Recht ist ein wichtiger Hebel zur Durchsetzung und Festigung des ökonomischen Fortschritts und zur Sicherung der Lebensgrundlage und Rechte der Bürger.“ („Staat und Recht“, 1956, S. 2.) Diese der Rechtsprechung gestellte politische Aufgabe kommt auch im Gesetz über die Gerichtsverfassung zum Ausdruck: „Die Rechtsprechung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik dient dem Aufbau des Sozialismus, der Einheit Deutschlands und dem Frieden … Die Gerichte erziehen alle Bürger in ihrem beruflichen und persönlichen Leben zu einem verantwortungsbewußten Verhalten und zur gewissenhaften Befolgung der Gesetze“ (§ 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Satz 2 GVG). Besonders herausgestellt wird weiter bei allen Gelegenheiten die Forderung nach sozialistischer, demokratischer Gesetzlichkeit, d. h. nach strenger Einhaltung der in der SBZ geltenden Gesetze mit dem Ziel, die errungene Machtstellung mit Hilfe der Justiz unter allen Umständen zu festigen und weiter auszubauen. Eng verbunden damit ist die Forderung nach einer echten Parteilichkeit der Rechtsprechung: „Einhaltung der Gesetzlichkeit bedeutet Wahrung der Parteilichkeit“ (Artzt in: „Neue Justiz“ 1956, S. 581). Als höchste Gerichtsinstanz besteht seit Dezember 1949 das Oberste Gericht der „DDR“. Es entscheidet über die vom Generalstaatsanwalt eingelegten Kassationsanträge (Kassation) oder als Rechtsmittelgericht bei erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte sowie in solchen Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen der besonderen Bedeutung des Falles die Anklage unmittelbar vor dem Obersten Gericht erhebt. Oft werden die erstinstanzlichen Verhandlungen dann als Schauprozesse durchgeführt. Ein Rechtsmittel steht dem Angeklagten in diesen Fällen nicht zu. Der Angeklagte ist also der Willkür des Generalstaatsanwalts unterworfen, wenn dieser das Verfahren vor das Oberste Gericht in erster und gleichzeitig letzter Instanz bringen will. Im übrigen entsprach die Gerichtsorganisation bis August 1952 noch dem alten deutschen Gerichtsverfassungsgesetz. Sie ist dann zunächst durch die „VO über die Neugliederung der Gerichte“ vom 28. 8. 1952 der neuen Verwaltungsstruktur der Sowjetzone angepaßt und durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 22. 10. 1952 endgültig geregelt worden. Am 1. 10. 1959 wurde das GVG mit Erlaß des Gesetzes über die Wahl der Richter neu gefaßt und in einigen Bestimmungen entscheidend in sozialistischem Sinne geändert. Mit großem Nachdruck wird von den maßgebenden Justizfunktionären auf den „demokratischen“ Charakter der neuen Gerichtsverfassung hingewiesen, der insbesondere dadurch zum Ausdruck komme, daß an der Rechtsprechung in Zivil- und Strafsachen in größtem Umfange die Bevölkerung beteiligt sei (Schöffen). Das zweite Gesetz im Rahmen der Justizreform ist [S. 291]die neue Strafprozeßordnung (Strafverfahren), die zusammen mit dem GVG am 15. 10. 1952 in Kraft getreten ist. Die Staatsanwaltschaft ist aus dem Justizapparat herausgelöst und in eine selbständige und unmittelbar dem Ministerrat unterstehende Behörde umgewandelt worden. Mit dem 1. 6. 1952, dem Tage des Inkrafttretens des „Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR“ war die Sowjetisierung des Strafrechts auf dem Gebiet der Strafverfolgung, der Strafvollstreckung und des Strafvollzuges vollendet. Die Justizverwaltung hat ihre Aufsichtsbefugnisse über die Staatsanwaltschaft eingebüßt und beschränkt sich auf die Kontrolle der Rechtsprechung und die Personalpolitik. Letztere vollzieht sich seit 1945 unter dem Gesichtspunkt der Demokratisierung der Justiz und hatte zur Folge, daß die akademischen Juristen mehr und mehr aus den Richter- und Staatsanwaltsstellen verdrängt und durch Volksrichter ersetzt wurden. 96 v. H. aller Richter sind Volksrichter, während in der Staatsanwaltschaft nur noch drei Volljuristen beschäftigt sind. Sämtliche wichtigen Positionen sind mit Angehörigen der SED besetzt. Es gibt keinen Leiter einer Bezirksstaatsanwaltschaft, der nicht der SED angehört; bei dem Generalstaatsanwait der Zone sind ausschließlich SED-Mitglieder als Staatsanwälte tätig. Da den Volksrichtern und Volksstaatsanwälten, die der SED angehören, von Beginn ihrer Ausbildung an eingehämmert wird, daß sie auch als Richter und Staatsanwälte Funktionäre ihrer Partei bleiben und die Richtlinien der Partei zu befolgen haben, ist es der SED und der von ihr gesteuerten Justizverwaltung möglich, unmittelbar in die Rechtsprechung einzugreifen. Der „Richter neuen Typus“ darf nicht dem Objektivismus erliegen, sondern muß in seiner Rechtsprechung die Parteilichkeit wahren und beweisen, daß er die alte Klassenjustiz überwunden hat. Der Richter muß stets von dem Gedanken ausgehen, daß seine Urteile in erster Linie der „Gesellschaft“, also dem Staat, nützen müssen. Es kommt dabei nicht auf eine nur „formelle“ Anwendung des Gesetzes an, sondern auf dessen Auslegung im Sinne der SED. Der Verfassungsgrundsatz von der Unabhängigkeit der ➝Richter ist in besonderem Maße seit Einführung des Instrukteurwesens faktisch beseitigt. Mit der Justizreform des Jahres 1952 wurden große Gebiete der Freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Verwaltungsstellen übertragen und das Staatliche Notariat eingerichtet. Auch in der Rechtsanwaltschaft wurde durch die Bildung der Anwaltskollegien eine grundsätzliche Neuordnung in Angriff genommen. Damit soll dem Entstehen eines Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant vorgebeugt werden. Der Schwerpunkt der gesamten Rechtsprechung liegt auf dem Gebiet des Strafrechts. Hier können drei Gruppen unterschieden werden: die politischen Strafsachen, die Wirtschaftsstrafsachen und alle übrigen Delikte. Die politischen Strafsachen werden bei der Staatsanwaltschaft von der Abt. I bearbeitet und von den I. Senaten des OG und der Bezirksgerichte entschieden, Wirtschaftsdelikte und alle anderen Strafsachen von der Abt. II und den II. Senaten der Bezirksgerichte oder den Strafkammern der Kreisgerichte. Das OG wird in erster Instanz in Wirtschaftsstrafsachen in aller Regel nicht tätig. Auf dem Gebiet des politischen Strafrechts wurde, nachdem durch Beschluß der Sowjetregierung vom 20. 9. 1955 alle „Gesetze, Direktiven und Befehle des Alliierten Kontrollrats als überflüssig erachtet werden und auf dem Gebiet der DDR ihre Gültigkeit verlieren“, bis zum 1. 2. 1958 fast aus[S. 292]schließlich Art. 6 der Verfassung angewandt, der die sog. Boykott-, Kriegs- und Mordhetze für strafbar erklärt. Der Art. III A III der Kontrollratsdirektive 38, der bis zum 20. 9. 1955 zur Verurteilung wegen „Erfindung oder Verbreitung tendenziöser, friedensgefährdender Gerüchte“ (Friedensgefährdung, Sühnemaßnahmen) herangezogen wurde, konnte nicht mehr Grundlage politischer Strafverfahren sein. Das Friedensschutzgesetz vom 16. 12. 1950 wurde vom OG erst einmal angewandt. Seit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes (StEG) am 1. 2. 1958 bildet dieses nunmehr die Grundlage für die Bestrafung der Staatsverbrechen. Art. 6 der Verfassung behält aber seinen Charakter als unmittelbar anzuwendendes Strafgesetz, bleibt also als Generalklausel hinter den neu geschaffenen, sehr allgemein formulierten Tatbeständen bestehen. Hohe Zuchthausstrafen werden in politischen Prozessen auch gegen Jugendliche verhängt (Jugendstrafrecht). Auf wirtschaftsstrafrechtlichem Gebiet gelangten bis 1955 vor allem vier Gesetze zur Anwendung, und zwar der Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 (Sabotage), die Wirtschaftsstrafverordnung vom 23. 9. 1948, das Gesetz zum Schutze des Innerdeutschen Handels vom 21. 4. 1950 und das Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums vom 2. 10. 1952. Mit der Außerkraftsetzung des Besatzungsrechts war auch der Befehl Nr. 160 aufgehoben worden. Sabotage wurde, sofern nicht eine der anderen wirtschaftstrafrechtlichen Normen zur Anwendung gelangte, seitdem als eine der unter Boykotthetze fallenden Erscheinungsformen im Klassenkampf angesehen und nach Art. 6 der Verfassung bestraft. Das StEG hat mit Wirkung vom 1. 2. 1958 zwei selbständige Tatbestände für Diversion und Sabotage eingeführt. Die Anwendung dieser Gesetze hat im Regelfall neben einer erheblichen Zuchthausstrafe die Einziehung des gesamten Vermögens des Angeklagten zur Folge. Sie erfolgt auch in den Strafverfahren gegen Landwirte wegen Nichterfüllung des Ablieferungssolls. Allerdings sind gerade diese Strafverfahren seit dem Jahre 1953 angesichts der zunehmenden Republikflucht der bäuerlichen Bevölkerung erheblich zurückgegangen. Das Gesetz zum Schutze des Volkseigentums wurde durch das StEG aufgehoben; die Betrafung der „Verbrechen gegen gesellschaftliches Eigentum“ fand mit den Bestimmungen des StEG eine neue gesetzliche Grundlage. Wirtschaftsstrafprozesse werden oft als Schauprozesse und auch gegen solche Angeklagten durchgeführt, die entweder gerade noch rechtzeitig aus der SBZ flüchten konnten oder die ihren Wohnsitz niemals in der SBZ hatten, wohl aber irgendwelche Vermögenswerte oder Betriebe. Diese sog. Abwesenheitsverfahren waren noch der bis zum 15. 10. 1952 geltenden Strafprozeßordnung nur zulässig, wenn sich der Angeschuldigte im Ausland aufhielt oder im Inland verbarg. Da in vielen Fällen die Angeschuldigten den sowjetzonalen Behörden eine ladungsfähige Anschrift in der Bundesrepublik mitteilten, entfielen beide Voraussetzungen. Dennoch wandten die sowjetzonalen Gerichte die §§ 276 ff. StPO analog an, um das Vermögen oder den Betrieb des Angeklagten enteignen zu können. Nach der neuen Strafprozeßordnung sind Verfahren in Abwesenheit des Angeklagten zulässig, wenn sich dieser „außerhalb des Gebietes der DDR aufhält oder sich verbirgt“ (§ 236 StPO der SBZ). Für die übrigen Strafverfahren dient als materielle Grundlage noch das deutsche Strafgesetzbuch von 1871, das aber bis zum Jahre 1955 durch ein neues, sozialistisches Strafgesetzbuch ersetzt werden soll. [S. 293]Bis zu diesem Zeitpunkt ist das alte, „sanktionierte“ StGB entsprechend den „Erfordernissen der gesellschaftlichen Interessen“ und unter „Überwindung der überholten Klassenjustiz“ anzuwenden. Entscheidendes Element für die Strafwürdigkeit einer Handlung oder Unterlassung ist die Gesellschaftsgefährlichkeit. Damit ist eine unmittelbare Anlehnung an das sowjetische Strafrecht gegeben. „Aufgabe der demokratischen Rechtsprechung ist es, die gesellschaftlichen Verhältnisse der DDR mit den uns zur Verfügung gestellten Gesetzen, seien sie sanktioniert oder neu geschaffen, zu schützen“. Dabei ist der Hinweis notwendig, daß mit der Sanktionierung gewisser alter Gesetze keineswegs die Übernahme der von den bürgerlichen Gerichten angewandten Auslegungsregeln verbunden ist“ („Neue Justiz“ 1956, Beilage S. 10). Das Strafrechtsergänzungsgesetz führte neben dem aus dem sowjetischen Recht übernommenen „materiellen Verbrechensbegriff“ die neuen Strafen Bedingte Verurteilung und Öffentlicher Tadel ein; ferner wurden durch dieses Gesetz sechs Tatbestände des Militärstrafrechts geschaffen. Strafvollstreckung und Strafvollzug sind der Volkspolizei übertragen worden; die Staatsanwaltschaft hat lediglich theoretische Aufsichtsbefugnisse. Das Gnadenrecht liegt in der Hand des Präsidenten der Republik. Das Gnadenverfahren richtet sich nach einer Gnadenordnung vom Januar 1954, die jedoch geheimgehalten und nicht veröffentlicht wird. Das Strafregisterwesen (Strafregister) ist durch Gesetz vom 11. 12. 1957 — in Kraft getreten am 1. 2. 1958 — neu geregelt worden; die Straftilgungsfristen wurden erheblich verkürzt. Auf zivilrechtlichem Gebiet gelten noch das Bürgerliche Gesetzbuch und die Zivilprozeßordnung (Zivilprozeß), beide allerdings mit Ausnahmen und Einschränkungen. Im sowjetzonalen Justizministerium wird an der Erstellung eines neuen Zivilgesetzbuchs (Termin zur Fertigstellung: August 1961) und einer neuen Zivilprozeßordnung (Termin: August 1962) gearbeitet. Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung wurden der neuen Gerichtsverfassung durch die „VO zur Angleichung von Verfahrensvorschriften auf dem Gebiet des Zivilrechts an das Gerichtsverfassungsgesetz (Angleichungsverordnung)“ vom 4. 10. 1952 angepaßt. In familienrechtlichen Streitigkeiten (Eherecht) sind seit 1948 die untersten Gerichtsinstanzen, die Kreisgerichte, zuständig. Das gesamte Familienrecht soll durch das im Entwurf seit 1954 fertiggestellte Familiengesetzbuch neu gestaltet werden. Vorerst ist jedoch lediglich das Kontrollratsgesetz Nr. 16 (Ehegesetz v. 20. 2. 1946) durch die „VO über Eheschließung und Eheauflösung“ vom 24. 11. 1955 ersetzt worden. Eine Neuregelung hat schließlich das Patentrecht erfahren. Auch hier ist in erster Linie das „Interesse der Gesellschaft“ maßgebend. Rechtsstreitigkeiten der sozialistischen Betriebe im Rahmen des Vertragssystems wurden aus der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte herausgenommen und unterliegen nach den materiellen Bestimmungen des Vertragsgesetzes der Entscheidung der staatlichen ➝Vertragsgerichte. Auch in Zivilsachen werden die gerichtlichen Erkenntnisse von politischen Erwägungen bestimmt. Dies gilt besonders für das Gebiet des Familienrechts und vor allem bei Klagen, an denen VEB, Verwaltungen, Parteien oder gesellschaftliche Organisationen beteiligt sind. Die Zwangsvollstreckung aus einem obsiegenden Urteil gegen einen VEB bedarf einer besonderen Genehmigung. Alle Anträge auf Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen müssen zunächst dem über[S. 294]geordneten Organ des VEB vorgelegt werden. Die gleiche Regelung gilt bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (Arbeitsrecht). Die Zusammenarbeit auf rechtlichem Gebiet mit den anderen Ostblockstaaten ist durch einzelne Rechtshilfeabkommen geregelt. Neben der Rechtsprechung haben die Gerichte der SBZ noch eine andere, besonders wichtige Aufgabe: die massenpolitische Arbeit der Justiz. „In Justizaussprachen und Berichterstattungen muß der fortschrittliche Charakter unserer Gesetze und ihre Anwendung in der Praxis der Justizorgane erläutert und dem Gerichtssystem der Bonner Justiz gegenübergestellt werden“ (Görner in: „Staat und Recht“, 1957, S. 662). „Besonderer Ausdruck der Erziehungsfunktion des Gerichts ist auch die massenpolitische Arbeit der Gerichte, vor allem der Kreisgerichte. Jede Justizveranstaltung muß unter dem klaren Ziel der Erziehungswirkung, insbesondere in der Richtung auf Festigung des Vertrauens zur Gesetzlichkeit und zur Ordnung unseres Staates stehen“ (Arbeitsprogramm des Kollegiums des Ministeriums der Justiz in: „Neue Justiz“ 1954, S. 322). Vorbild in allem ist die SU, über deren „sozialistische Gesetzlichkeit“ der Leiter des Rechtsinstituts der Akademie der Wissenschaften der UdSSR, Prof. P. E. Orlowski, sagt: „Die sozialistische Gesetzlichkeit ist ein Mittel zur Festigung des sozialistischen Staates, zur Verwirklichung seiner Funktionen und Aufgaben, und sie gewährleistet zur gleichen Zeit die Verwirklichung der Rechte der Sowjetbürger … Dank der weisen Führung durch die kommunistische Partei dient die sowjetische sozialistische Gesetzlichkeit der großen Sache des Aufbaus des Kommunismus in unserem Lande“ („Neue Justiz“ 1954, S. 613 ff). Literaturangaben Dirnecker, Bert: Recht in West und Ost. Pfaffenhofen/Ilm 1956, Ilmgau-Verlag. 176 S. Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Friedenau, Theo: Rechtsstaat in zweierlei Sicht — Rechtstheorie und Rechtsausübung im demokratischen und totalitären Machtbereich … Berlin 1957, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 206 S. Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Hellbeck, Hanspeter: Die Staatsanwaltschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BMG) 1955. 104 S. m. 7 Anlagen. Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Maurach, Reinhart: Das Rechtssystem der UdSSR. Allg. Rechtslehre, Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht. (Forschungsb. und Unters. zur Zeitgesch. Nr. 18) Göttingen 1953, Arbeitsgemeinschaft für Osteuropaforschung. 54 S., 4 Skizzen. : „Recht in Ost und West — Zeitschrift für Rechtsvergleichung und interzonale Rechtsprobleme“, hrsg. von der Vereinigung Freiheitlicher Juristen, Berlin, Verlag A. W. Hayn's Erben. Erscheint zweimonatlich seit 1957. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 290–294 Rechtsstudium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Regierung und VerwaltungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 290]Die Hauptaufgabe der Justiz besteht nach den Ausführungen ihrer maßgebenden Funktionäre (Fechner, Benjamin, Melsheimer) darin, „die antifaschistisch-demokratische Ordnung zu sichern, die Wirtschaftspläne vor Angriffen feindlicher Agenten und Saboteure zu schützen und damit das Vertrauen der fortschrittlichen und friedliebenden Kräfte der Welt zum deutschen Volke zu stärken“. „Unser Recht dient…
DDR A-Z 1959
Hochschulen (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die H. unterstanden bis 1951 dem Ministerium für Volksbildung der SBZ und den entsprechenden Volksbildungsministerien der Länder. Durch Verfügung vom 22. 2. 1951 wurde ein Staatssekretariat für das Hochschulwesen geschaffen. Seine Befugnisse sind wiederholt geändert worden. 1958 ist es mit der Leitung des gesamten Hoch- und Fachschulwesens betraut worden. Die Fachministerien sind jedoch für die fachliche Anleitung auf ihrem Gebiet und die entsprechende Organisierung der Lehr- und Forschungstätigkeit mitverantwortlich. Der Neugründung des Staatssekretariats im Jahre 1951 folgte die Hochschul- bzw. Studienreform, der in den Vorjahren durch die sog. „Demokratisierung d. H.“ der Boden bereitet worden war. Die Reform führte bis 1953 zu einer weitgehenden Anpassung an das sowjetische Hochschulwesen. Nach dem 17. Juni 1953 ist das Tempo der Reform sehr verringert worden. Im Sommer und Herbst 1956 waren die H. die Hauptherde des Revisionismus. Seit Ende 1957 drängt die Regierung unter erheblicher Druckentfaltung auf die „weitere sozialistische Umgestaltung der Universitäten und H.“. Die seit 1945 praktizierte Anpassung des Hochschulwesens an die kommun. Ordnung läßt sich durch folgende Strukturmerkmale kennzeichnen: 1. Aufgabe der H. ist die planmäßige Erziehung von wissenschaftlichen und technischen Fachkräften, „die der Arbeiter-und-Bauern-Macht treu ergeben sind und die Fähigkeit besitzen, Wissenschaft und Technik dem sozialistischen Aufbau dienstbar zu machen“. Diese Zielsetzung impliziert die politische Erziehung der Studenten. Die heute geforderte „sozialistische Erziehung“ hat die „heranwachsende junge Intelligenz“ von der Notwendigkeit des Kampfes für den „Aufbau“ zu überzeugen und ihre „Ergebenheit“ zu garantieren. 2. Der Marxismus-Leninismus besitzt die Monopolstellung. Seit dem Wintersemester 1950/51 haben die Studierenden vom 1. bis 3. Studienjahr das Gesellschaftswissenschaftliche ➝Grundstudium zu absolvieren. Es vermittelt die grundlegenden Lehren des Dialektischen und Historischen Materialismus sowie der politischen Ökonomie (Politökonomie). Dem entspricht der ständig zunehmende Druck zur Umgestaltung der Gesellschaftswissenschaften, insbesondere der Geschichts-, Rechts-, Staats-, Wirtschafts- und Erziehungswissenschaften sowie der Philosophie im Geiste der kommunistischen Parteiideologie. Ihr Einfluß auf die mathematisch-naturwissenschaftl. Fächer dringt weniger tief, jedoch wird die Orientierung dieser Fächer an den Erfahrungen und Resultaten der Sowjetwissenschaften gefordert. [S. 148]3. Bei der Ausbildung der Fachkräfte werden die Anforderungen der späteren beruflichen Praxis in den Vordergrund gestellt. Prinzip der Einheit von Theorie und Praxis. Jeder Student hat in jedem Studienjahr ein sechswöchiges Berufspraktikum zu absolvieren. 4. Die Berufung von Dozenten und die Auswahl des wissenschaftlichen Nachwuchses werden vom Staatssekretariat und der SED gesteuert. Hauptamtliche Lehrkräfte (Professoren, Dozenten): 2.764, nebenamtliche (Lehrbeauftragte): 2.959. Dazu kommen 6.199 Assistenten und Oberassistenten und 689 Dozenten für die Arbeiter- und Bauernfakultäten (wissenschaftliche Aspirantur) 5. Bei der Auslese der Studenten werden Arbeiter- und Bauernkinder sowie Kinder von Prämiierten und Angehörigen der „fortschrittlichen“ Intelligenz bevorzugt. Der Anteil von Arbeiter- und Bauernkindern stieg von 10 v. H. 1945/46 auf 57,1 v. H. (1957/58). Ab 1958 haben Abiturienten vor ihrer Zulassung zum Studium ein Jahr „Produktionspraxis“ zu absolvieren. 6. Das organisatorische Gefüge der H. ist weitgehend dem des sowjetischen Hochschulwesens angeglichen worden. Schon die „Vorläufige Arbeitsordnung der Universitäten und wissenschaftlichen Hochschulen“ (1949) beseitigte die Kuratorial-Verfassung und erweiterte die Befugnisse des Rektors sowie die Einflußmöglichkeiten der Behörden. Die verheißene akademische Selbstverwaltung konnte sich angesichts der Macht der SED-Führung nicht entwickeln. Alle akademischen Wahlen werden nach Bedarf manipuliert, jede Maßnahme der akademischen Organe ist Produkt der Lenkung durch Partei- und Staatsstellen. Neben dem Rektor, der für die gesamte Leitung und Verwaltung der H. bzw. Universität verantwortlich ist, stehen ernannte Prorektoren mit bestimmten Funktionen (für das Gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium, die Forschungsangelegenheiten, den wissenschaftlichen Nachwuchs und die Studienangelegenheiten, d. h. die Angelegenheiten der „Kaderpolitik“ und das Fernstudium. Die Fakultäten sind in Fachrichtungen aufgegliedert worden (z. B. Geschichte, Germanistik), geleitet von Fachrichtungsleitern. An den 6 Universitäten und der Technischen Hochschule Dresden gab es 1955 21 fachlich unterschiedene Fakultäten mit 98 verschiedenen Fachrichtungen. 7. Die H. werden unmittelbar von den SED-Betriebsgruppen der H. und den von ihnen geführten FDJ-Hochschulgruppen politisch überwacht. 8. Das Studium erfolgt an allen H. nach festen, für Studierende und Dozierende verbindlichen Studienplänen im 10-Monate-Studienjahr. Die Masse der Studenten ist im Interesse der besseren Überwachung in kleine Seminargruppen aufgeteilt worden (20 bis 30 Mitglieder). Sie haben vornehmlich Aufgaben der politischen Erziehung. Die „Aneignung“ des obligatorischen Stoffes wird durch alljährliche Zwischenprüfungen kontrolliert. Nach bestandener Diplomprüfung bzw. nach bestandenem Staatsexamen (akademische Grade) erfolgt „Einsatz“ der Absolventen entsprechend dem Absolventenverteilungsplan. 9. Die Studierenden haben während des Studiums eine vormilitärische und militärische Ausbildung zu absolvieren, die von der GST durchgeführt wird. Anzahl der Universitäten und H. (1957): insgesamt 46, davon Universitäten 6, H. 29, mit H. gleichgestellte Institute 3, Institute mit Hochschulcharakter 8 (vor allem pädagogische Institute). Die H. sind Fachhochschulen mit mehr oder minder begrenzten Spezialgebieten, z. B. für Schwermaschinenbau, Elektrotechnik, Verkehrswesen, Bauwesen, landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften, Ökonomie, Binnenhandel, Außenhandel, Körperkultur und Sport, Musik, Theater. Zahl der Direktstudenten (1957): 67.447, Fernstudenten: 19.111. Von den Direktstudenten studieren weit mehr als die Hälfte (42.013) naturwissenschaftliche Fächer und technische Wissenschaften, von den Fernstudenten nur rund ein Drittel (6.242). (Arbeiter- und Bauernfakultät, Stipendium, Studienlenkung, Fernstudium) Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Kludas, Hertha: Zur Situation der Studenten in der Sowjetzone. (BMG) 1957. 55 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 147–148 HO A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hockauf, FridaSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die H. unterstanden bis 1951 dem Ministerium für Volksbildung der SBZ und den entsprechenden Volksbildungsministerien der Länder. Durch Verfügung vom 22. 2. 1951 wurde ein Staatssekretariat für das Hochschulwesen geschaffen. Seine Befugnisse sind wiederholt geändert worden. 1958 ist es mit der Leitung des gesamten Hoch- und Fachschulwesens betraut worden. Die Fachministerien sind jedoch für die fachliche…
DDR A-Z 1959
Häftlinge, Politische (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Zahl aller aus politischen Gründen inhaftiert gewesenen und noch inhaftierten Bewohner der SBZ ist nicht bekannt, sie kann auch kaum geschätzt werden. Neben den in die Konzentrationslager verschleppten und zum großen Teil dort verstorbenen Menschen werden als P.H. diejenigen bezeichnet, die aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen durch ein sowjetisches Militärtribunal oder ein Gericht der SBZ wegen Boykotthetze, Friedensgefährdung oder eines anderen Staatsverbrechens verurteilt worden sind. Auch die in den Kriegsverbrecherprozessen verurteilten Angeklagten fallen in diese Kategorie. Obwohl bis zum Sommer 1955 allein in den Strafanstalten über 20.000 P.H. im Widerspruch zu den Grundrechtsgarantien der Verfassung eingesperrt waren und schwere und schwerste Zuchthausstrafen verbüßen sollten, gab es nach offizieller Version keine P.H. in der SBZ. „Heute wird niemand seiner Gesinnung wegen inhaftiert. Wer unsere antifaschistisch-demokratische Ordnung angreift, wer den Aufbau unserer Friedenswirtschaft stört, begeht eine strafbare Handlung und wird seiner verbrecherischen Taten wegen bestraft. Die Strafgefangenen dieser Art sind deshalb auch keine ‚politischen‘ Gefangenen, sondern kriminelle Verbrecher. Die Bezeichnung dieser Strafgefangenen als politische Häftlinge wird daher hiermit untersagt.“ (RV Nr. 125/51 des Justizministeriums der SBZ vom 5. 9. 1951) Die Zahl der P.H. verringerte sich infolge von einigen vom Jahre 1954 an durchgeführten Entlassungs- und Begnadigungsaktionen. 1954 kamen zur Entlassung 6.143 SMT-Verurteilte und 913 Waldheim-Verurteilte (Waldheimer Prozesse), 1954 etwa 4.000 SMT-Verurteilte und 1.000 Verurteilte aus den Kriegsverbrecherprozessen, 1956 etwa weitere 6.000 P.H., darunter 691 Häftlinge die früher der SPD angehört hatten. Neben diesen Entlassungsaktionen kam es auch in den folgenden Jahren vermehrt zu Einzelentlassungen nach sog. „Urteilsüberprüfungen“, die zunächst eine Herabsetzung der Strafe und dann die Entlassung aus der Strafhaft zur Folge hatten. Die sowjetzonalen Strafgerichte sorgten aber in der Anwendung der entsprechenden Strafgesetze, seit dem 1. 2. 1958 unter Heranziehung der politischen Straftatbestände (Staatsverbrechen) des Strafrechtsergänzungsgesetzes dafür, daß immer wieder neue politisch Verurteilte in die Strafanstalten eingeliefert wurden. Heute befinden sich noch 8.000 bis 10.000 Menschen auf Grund rein politischer Strafurteile in Haft. Ein Unterschied zu kriminell Bestraften besteht im Strafvollzug nicht. (Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 137 Haftarbeitslager A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hager, KurtSiehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Zahl aller aus politischen Gründen inhaftiert gewesenen und noch inhaftierten Bewohner der SBZ ist nicht bekannt, sie kann auch kaum geschätzt werden. Neben den in die Konzentrationslager verschleppten und zum großen Teil dort verstorbenen Menschen werden als P.H. diejenigen bezeichnet, die aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen durch ein sowjetisches Militärtribunal oder ein Gericht der SBZ wegen…
DDR A-Z 1959
Gartenbau (1959)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Rahmen der Landwirtschaft nimmt der G. eine Sonderstellung ein. Neben dem intensiven Gemüse- und Obstbau gehören dazu der Blumen- und Zierpflanzenbau, das Baumschulwesen sowie die Gemüse- und Blumensamenerzeugung. Von den 6,4 Mill. ha landwirtschaftlicher Nutzfläche in der SBZ umfaßt das Gartenland einschließlich Obstanlagen, Baumschulen und Rebland 227.100 ha (ohne Erwerbsgartenland und Flächen unter Glas). Für die Betriebe mit gärtnerischer Produktion weist die Statistik für Mitte 1956 eine Anbaufläche von 52.757 ha und 676 ha Flächen unter Glas aus. An der ersten waren beteiligt: mit 6.696 ha 12,7 v. H.) private Erwerbsgartenbaubetriebe, mit 29.345 ha (55,6 v. H.) Wirtschaften von Einzelbauern, mit 12.256 ha (23,2 v. H.) gemeinschaftlich und individuell genutzte Flächen der LPG und mit 4.460 ha (8,5 v. H.) die Volkseigenen Güter und sonstige öffentliche und Volkseigene Betriebe. Von den Flächen unter Glas entfielen 1956 noch 84,5 v. H. auf den privaten, 15,5 v. H. auf den „sozialistischen“ Sektor. 1958 waren 11.714 Mitgl. in 291 Obstbaugemeinschaften der VdgB (Ständige ➝Arbeitsgemeinschaften) zusammengeschlossen. Die politischen Bestrebungen verstärken sich, die Gärtnereien am Rande der Großstädte zu Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften zusammenzuschließen und die Kleinstadt- und Dorfgärtnereien in die LPG zu überführen. Am 31. 12. 1958 bestanden bereits 61 GPG mit insgesamt 814 Mitgl. und einer gärtnerisch genutzten Fläche von rund 597 ha, darunter 180.349 qm Fläche unter Glas. Nach dem LPG-Gesetz vom 3. 6. 1959 werden GPG wie LPG behandelt. Abgesehen von den klimatischen Gegebenheiten fallen infolge einer Vielzahl von Mangelerscheinungen in der Betriebsmittelversorgung (Saat- und Pflanzgut, Schädlingsbekämpfungsmittel) der Stand der gärtnerischen Produktion und die Versorgung der Bevölkerung mit Erzeugnissen des G. gegenüber dem der BRD stark ab. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 120 GARKREBA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GebrauchsmusterSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Rahmen der Landwirtschaft nimmt der G. eine Sonderstellung ein. Neben dem intensiven Gemüse- und Obstbau gehören dazu der Blumen- und Zierpflanzenbau, das Baumschulwesen sowie die Gemüse- und Blumensamenerzeugung. Von den 6,4 Mill. ha landwirtschaftlicher Nutzfläche in der SBZ umfaßt das Gartenland einschließlich Obstanlagen, Baumschulen und Rebland 227.100 ha (ohne Erwerbsgartenland und Flächen unter Glas). Für die…
DDR A-Z 1959
Medizinisches Personal (1959)
Siehe auch: Medizinisches Personal: 1956 1958 1960 1962 1963 Medizinisches Personal, Mittleres: 1965 1966 Mittlere Medizinische Fachkräfte: 1969 1975 1979 Mittleres Medizinisches Personal: 1965 1966 Analog der schematisch-mehrstufigen Gliederung von Ausbildung und Ausübung in den pädagogischen wurden die medizinischen Berufe nach sowjetischem Muster einheitlich gestaffelt in Medizinisches Hilfspersonal, Mittleres MP. und MP. mit Hochschulbildung. Medizinisches Hilfs-P. wird in praktischer Lehrzeit oder in Kurzkursen ausgebildet (Apothekenhelfer, zahnärztliche Helferin, Zahntechniker u. a.), Mittleres MP. auf Fachschulen in je einjährigen Lehrgängen mit je einjährigem Praktikum: in der Unterstufe für die elementare Arbeit (Krankenschwester, Heilgymnastin für Orthopädie, Laborassistentin, Hebamme u. a.), darauf aufbauend Mittelstufe (Leitende Stationsschwester, Heilgymnastin für Innere Medizin und Gynäkologie, Bakteriologische Assistentin u. a.), darauf aufbauend Oberstufe für leitende Kräfte (Oberin, Institutsleiterin), Lehrkräfte an den Fachschulen und Arzthelfer, Apothekenassistent (Apotheken), Zahntechnikermeister. Die Oberstufe gibt „Hochschulreife“ für das Studium der Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie. Die früheren (meist kleinen) lizenzierten Schulen der Krankenhäuser und Verbände wurden durch große staatliche Fachschulen für Mittleres MP. ersetzt. Die Einrichtung „Medizinischer Akademien“ (in Dresden, Erfurt und Magdeburg) [S. 233]erscheint entsprechend als Vorstufe der Ablösung der Medizinischen Fakultäten der Universitäten und Umbildung zu Fachhochschulen mit Fakultäten für Allgemeine Medizin, Kinderheilkunde und Hygiene, daneben von selbständigen (Ausbildungs-)Instituten für Zahnmedizin und für Pharmazie nach dem sowjetischen Vorbild. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 232–233 Medizinische Akademien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MeisterSiehe auch: Medizinisches Personal: 1956 1958 1960 1962 1963 Medizinisches Personal, Mittleres: 1965 1966 Mittlere Medizinische Fachkräfte: 1969 1975 1979 Mittleres Medizinisches Personal: 1965 1966 Analog der schematisch-mehrstufigen Gliederung von Ausbildung und Ausübung in den pädagogischen wurden die medizinischen Berufe nach sowjetischem Muster einheitlich gestaffelt in Medizinisches Hilfspersonal, Mittleres MP. und MP. mit Hochschulbildung. Medizinisches Hilfs-P. wird…
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Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF) (1959)
Siehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1979 1985 Hervorgegangen aus der am 30. 6. 1947 gegründeten „Gesellschaft zum Studium der Kultur der SU“, am 2. 7. 1949 in DSF umbenannt. Aufgaben. Popularisierung der sowjetischen Politik und Kultur sowie Hilfe bei Einführung sowjetischer Arbeitsmethoden (Aktivistenbewegung) in der SBZ. Die Losung für den 3. Kongreß (Anf. 1951) lautete: „Von der SU lernen heißt siegen lernen.“ Die Mitgliedschaft zur DSF gilt als Mindestforderung zum Nachweis „gesellschaftlicher Betätigung“ Der VI. Kongreß der DSF im März 1958, auf dem 3,5 Mill. Mitglieder vertreten waren, bezeichnete die DSF als „einen kämpfenden Teil der NF“ und erklärte: „Unter Führung der SED werden wir fest entschlossen alle Kräfte anspannen, um die von Westdeutschland her drohende Atomkriegsgefahr zu bannen.“ Der ausscheidende 1. Sekretär Rudolf Mießner (SED), seit 8. 2. 1956 als Nachfolger Gottfried Grünbergs (SED) tätig, betonte, daß die DSF die „marxistisch-leninistische Position“ vertrete: im „Kampf um die Anerkennung der sowjetischen Wissenschaft und Kunst, gegen die Versuche, unwissenschaftliche, revisionistische Anschauungen zu verbreiten“. Am 30. 3. 1958 wurde der Präsident der DSF, Friedrich ➝Ebert (SED), im Amt seit 19. 6. 1950, abgelöst durch Georg ➝Handke (SED), der bis 30. 4. 1959 auch noch als Staatssekretär im Ministerium für Auswärtiges tätig war. Am 30. 3. 1958 wurde Fritz ➝Beyling (SED) zum 1. Vors. des Sekretariats des Zentralvorstandes gewählt. — Im Besitz der DSF ist der Verlag „Kultur und Fortschritt“. Das „Statist. Jahrb. der DDR“ für 1957 (ersch. Mai 1959) gibt 3.349.327 Mitgl. an. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 79 Deutsch-Polnische Gesellschaft für Frieden und gute Nachbarschaft (auch Ges. für Dt.-Poln. Freundschaft) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Devastierter BetriebSiehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1979 1985 Hervorgegangen aus der am 30. 6. 1947 gegründeten „Gesellschaft zum Studium der Kultur der SU“, am 2. 7. 1949 in DSF umbenannt. Aufgaben. Popularisierung der sowjetischen Politik und Kultur sowie Hilfe bei Einführung sowjetischer…
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Betriebskollektivvertrag (1959)
Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Obwohl die Arbeits- und Lohnbedingungen bis auf geringe Ausnahmen gesetzlich geregelt sind (Arbeitsrecht, Urlaub, Kündigungsrecht, arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen), müssen in den VEB alljährlich durch die Betriebsleitung und BGL B. abgeschlossen werden. Sie enthalten Verpflichtungen des Betriebsleiters, der BGL, der Belegschaft insgesamt oder von Gruppen der Belegschaft (Abt., Meisterbereich, Brigade, Aktiv) zur Erfüllung und Übererfüllung der Betriebspläne. Sie sind somit jedes arbeitsrechtlichen Charakters entkleidet. Auf die arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die in Gesetzen und Verordnungen enthalten sind, wird lediglich verwiesen. Die Verpflichtungen beziehen sich vor allem auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Einführung von TAN und die Veranstaltung von Wettbewerben (Wettbewerbsbewegung). Der Inhalt der B. richtet sich nach den Betriebsplänen. Sie sind nach Direktiven, die gemeinsam von den Industriegewerkschaften und den Fachministerien bzw. Staatssekretariaten mit eigenem Geschäftsbereich beschlossen werden, abzuschließen. Ein B. eines alljährlich wechselnden Werkes wurde zum Muster-B. bestimmt, der Vorbild für alle anderen Werke zu sein hatte. Seit 1957 gibt es keine Musterbetriebskollektivverträge mehr. Die B. bilden einen Teil der Produktionspropaganda. Die Erfüllung der B. wird kontrolliert durch Massenkontrolle und durch periodische (meist vierteljährliche) Rechenschaftslegungen. (Betriebsvereinbarung) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1954. 112 S. m. 4 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 57 Betriebskampfgruppen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BetriebskulturSiehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Obwohl die Arbeits- und Lohnbedingungen bis auf geringe Ausnahmen gesetzlich geregelt sind (Arbeitsrecht, Urlaub, Kündigungsrecht, arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen), müssen in den VEB alljährlich durch die Betriebsleitung und BGL B. abgeschlossen werden. Sie enthalten…
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Bauwirtschaft (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das Schwergewicht der Bautätigkeit in der BZ liegt bei den sog. Investitionsbauten, also Industriebauten, Verwaltungsgebäuden und militärischen Bauten. Der Wohnungsbau ist vernachlässigt worden. Zu den großen Industriebauten der letzten Jahre gehören u.a.: das Stahl- und Walzwerk Brandenburg, das Eisenhüttenkombinat in Fürstenberg/Oder, die Großkokerei in Lauchnammer, die Eisenwerke West in Calbe/Saale, der Ausbau der Ostseewerften, das noch im Aufbau befindliche Braunkohlenkombinat Schwarze Pumpe bei Hoyerswerda, verschiedene noch nicht abgeschlossene Kraftwerksbauten. Baustoffmangel und technische Rückständigkeit führten zu der amtlichen Feststellung: „Wir bauen nicht gut genug, wir bauen zu langsam und vor allem zu teuer.“ Seit Jahren wird, gehemmt durch Materialmangel, die Industrialisierung des Bauwesens angestrebt. Auf die unterschiedliche Bevölkerungszahl berechnet, ergibt sich gegenüber der BRD eine erhebliche Minderleistung in der B. Hauptaufgabe der B. der SBZ im zweiten Fünfjahrplan (1955 bis 1959) ist wieder die „Konzentrierung der Kräfte auf die vordringliche Entwicklung der Grundstoffindustrie (Kohle, Energie, Chemie)“. Der Baustoffindustrie werden zur Erweiterung ihrer Kapazitäten erhebliche Mittel zugeführt. [S. 50]Auf einer sogenannten Baukonferenz der SED wurde im Mai 1959 ein „großer Umschwung in der B.“ angekündigt. Danach sollen bis 1958 weitgehend die Industrialisierung des Bauens durchgeführt, die Typen- und Serienfertigung sowie die Montagebauweise eingeführt werden. Zu diesem Zwecke sollen endlich ausreichend Baumaschinen produziert werden. Auch der Wohnungsbau soll gefördert werden, so daß der Wohnungsbedarf bis 1965 „im wesentlichen behoben“ sein wird. Da ähnliche Proklamationen für die B. bereits seit 1955 bekanntgeworden sind, ohne daß Entscheidendes geschah, müssen auch die neuerlichen Verlautbarungen mit Vorbehalten zur Kenntnis genommen werden. Es wird schwerlich möglich sein, die Herstellung von neuen und modernen Baumaschinen so kurzfristig zu steigern. (Bauämter) Literaturangaben Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 49–50 Bausparen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BDVPSiehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das Schwergewicht der Bautätigkeit in der BZ liegt bei den sog. Investitionsbauten, also Industriebauten, Verwaltungsgebäuden und militärischen Bauten. Der Wohnungsbau ist vernachlässigt worden. Zu den großen Industriebauten der letzten Jahre gehören u.a.: das Stahl- und Walzwerk Brandenburg, das Eisenhüttenkombinat in Fürstenberg/Oder, die Großkokerei in Lauchnammer, die Eisenwerke West in Calbe/Saale, der Ausbau der…
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Wettbewerb, Sozialistischer (1959)
Siehe auch: Sozialistischer Wettbewerb: 1975 1979 1985 Wettbewerb, Sozialistischer: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der SW. ist sowjetischen Ursprungs. „Der sozialistische Wettbewerb entstand in Form der kommunistischen Subbotniks. Der erste kommunistische Subbotnik fand am 10. 5. 1919 an der Eisenbahnlinie Moskau–Kasan statt“ (N. S. Maslowa, „Die Arbeitsproduktivität in der UdSSR“, Übersetzung aus dem Russischen, 1953, „Tribüne“ Verlag und Druckerei des FDGB Ost-Berlin, S. 218). Mit dem Aufruf der KPdSU vom 29. 4. 1929 zum ersten Fünfjahrplan gewann er seine heutige Bedeutung. In der SBZ wurden 1950 nach Erlaß des Gesetzes der ➝Arbeit die ersten SW. durchgeführt. „Ziele des SW. sind die Beschleunigung des Tempos der sozialistischen Produktion, die weitere Steigerung der Arbeitsproduktivität und die vorfristige Erfüllung und Übererfüllung der staatlichen Pläne. Er organisiert die Werktätigen zum Kampf um die Einführung fortgeschrittener Arbeitsnormen in der Produktion und für die Erfüllung neuer fortgeschrittener Arbeitsnormen“ (A. Ljapin, „Die Arbeit im Sozialismus“, Übersetzung aus dem Russischen, „Tribüne“ Verlag und Druckerei des FDGB. 1952, Ost-Berlin, S. 47). Der SW. wird durchgeführt von Mann zu Mann, von Brigade zu Brigade, von Abt. zu Abt. (Voraussetzung hierfür ist die Aufschlüsselung des Betriebsplanes) oder von Betrieb zu Betrieb. Die Träger des Wettbewerbs sind die Aktivisten und Neuerer. Hieraus ergibt sich ein enger Zusammenhang mit der Aktivistenbewegung. Am SW. sollen sich alle Betriebsangehörigen beteiligen. Er wird vom FDGB organisiert. Im Jahre 1957 nahmen angeblich 2,3 Millionen Arbeitnehmer am SW. teil = 63 v. H. der in den VEB Beschäftigten. Die Verpflichtung zum SW. wird meist in Gestalt der Selbstverpflichtung eingegangen. Die Bedingungen im SW. werden durch die Fachministerien und Staatssekretariate gemeinsam mit den Zentralvorständen der Gewerkschaften festgelegt. Den Siegern im SW. winken materielle Vorteile (Prämienwesen) und Auszeichnungen. Die Folge von SW. ist sehr oft die Erhöhung der TAN. Die SW. führen zu einer ständigen überbeanspruchung der Arbeiterschaft. Wettbewerbe werden auch in der Verwaltung und der Justiz durchgeführt. (Arbeitspolitik) Literaturangaben Meissner, Boris: Rußland im Umbruch — Der Wandel in der Herrschaftsordnung und sozialen Struktur der Sowjetunion. Frankfurt a. M. 1951, Verlag für Geschichte und Politik. *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Dies.: Die Wohnungswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 12 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 392 Wettbewerb, Medaille für ausgezeichnete Leistungen im A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WettbewerbsbewegungSiehe auch: Sozialistischer Wettbewerb: 1975 1979 1985 Wettbewerb, Sozialistischer: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der SW. ist sowjetischen Ursprungs. „Der sozialistische Wettbewerb entstand in Form der kommunistischen Subbotniks. Der erste kommunistische Subbotnik fand am 10. 5. 1919 an der Eisenbahnlinie Moskau–Kasan statt“ (N. S. Maslowa, „Die Arbeitsproduktivität in der UdSSR“, Übersetzung aus dem Russischen, 1953, „Tribüne“ Verlag und Druckerei…
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Zivilprozeß (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die im Perspektivplan des Justizministeriums (Justizreform) vorgesehene neue Z.-Ordnung soll am 1. 1. 1963 in Kraft treten. Bis dahin bleibt die deutsche ZPO vom 30. 7. 1877 noch formell geltendes Recht. Das bisherige Z.-Recht ist aber schon in den vergangenen Jahren durch neue gesetzliche Bestimmungen und durch die gerichtliche Praxis grundlegend verändert worden. Die wichtigsten Neuerungen brachten das Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. 10. 1952 (Gerichtsverfassung) und die im Anschluß hieran ergangene Angleichungs-VO. Entsprechend dem dreistufigen Gerichtsaufbau gibt es nur noch zwei Instanzen. Die erste Instanz für fast alle Zivilsachen ist das Kreisgericht. Nur die Verfahren, in denen eine Partei Träger gesellschaftlichen Eigentums ist und der Streitwert 3.000 DM Ost übersteigt, gehören zur Zuständigkeit des Bezirksgerichts. Das Bezirksgericht ist außerdem Berufungsinstanz für die Entscheidungen des Kreisgerichts. Gegen die erstinstanzlichen Urteile des Bezirksgerichts ist die Berufung an das Oberste Gericht möglich. Wie in Strafsachen ist das Oberste Gericht außerdem Kassationsgericht (Kassation). Der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte entzogen sind die Streitigkeiten zwischen sozialistischen Betrieben aus Lieferungs- und Leistungsverträgen. Diese Verfahren gehören vor das Staatliche ➝Vertragsgericht. Die Zivilkammern des Kreisgerichts und die erstinstanzlichen Zivilsenate des Bezirksgerichts sind mit einem Berufsrichter als Vorsitzenden und zwei mit vollen richterlichen Befugnissen versehenen Schöffen besetzt. Die Aufgaben des früheren Rechtspflegers insbesondere im Mahnverfahren und in der Zwangsvollstreckung sind dem Sekretär (Sekretäre der Gerichte) übertragen worden (§§ 28 ff. der Angleichungs-VO). Für alle Verfahren in erster Instanz gelten gemäß § 38 der Angleichungs-VO die Bestimmungen der §§ 495 ff. der ZPO. Vor dem Bezirksgericht findet jedoch keine Güteverhandlung statt. Ein Verfahren vor dem Einzelrichter gibt es in erster Instanz nicht. Neu geregelt ist das Verfahren in Ehesachen durch die Eheverfahrensordnung vom 7. 2. 1956 (Eherecht). Anwaltsvertretung ist in ajlen Berufungsverfahren notwendig. Das Gericht kann jedoch von der Vorschrift des Anwaltszwanges befreien. VEB können sich im Anwaltsprozeß durch eigene Angestellte vertreten lassen. Neben dem Recht, die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen zu beantragen, kann der Staatsanwalt gemäß § 20 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft vom 23. 5. 1952 (GBl. S. 408) „zum Zwecke der Wahrung der demokratischen Gesetzlichkeit“ in jedem Zivilrechtsstreit durch Einreichung von Schriftsätzen und Teilnahme an den Verhandlungen mitwirken. Diese Mitwirkung ist in allen Rechtsstreitigkeiten erforderlich, die „gesellschaftliches Eigentum und das Eigentum gesellschaftlicher Organisationen“ betreffen. (Staatsanwaltschaft) Über die gesetzgeberischen Maßnahmen hinaus sind die formell weiter geltenden Vorschriften der Z.-Ordnung mit einem „neuen Inhalt“ erfüllt worden. Ausgehend von den im § 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes niedergelegten Aufgaben der Rechtsprechung (Rechtswesen), sind die grundlegenden Prinzipien des deutschen Z. beseitigt worden. An die Stelle des Verhandlungs- und des Verfügungsgrundsatzes ist weitgehend das Prinzip der Erforschung der materiellen Wahrheit getreten: „Ziel unseres Zivilprozesses ist die Ermittlung der objektiven Wahrheit. … Das wichtigste Mittel, um von der schädlichen, nur den Interessen der ökonomisch Stärkeren dienenden Verhandlungsmaxime loszukommen und die objektive Wahrheit zu finden, bildet eine konsequente, weitgehende Anwendung des § 139 ZPO“ (Niethammer in: „Neue Justiz“, 1954, S. 314). Dieses Ziel wird ohne gesetzliche Änderungen durch eine verallgemeinernde Anwendung aller Bestimmungen der ZPO, die eine gewisse Einschränkung des Verhandlungs- und des Verfügungsgrundsatzes enthalten, erreicht. Wie das Oberste Gericht im Urteil vom 11. 9. 1954 („Neue Justiz“, 1954, S. 489) feststellt, bindet das Anerkenntnis des Klageanspruches durch den Beklagten den Richter nicht, wenn es gegen Zweck und Inhalt der Gesetze, vor allem der Verfassung, verstößt. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 409 Zivilgesetzbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZKSiehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die im Perspektivplan des Justizministeriums (Justizreform) vorgesehene neue Z.-Ordnung soll am 1. 1. 1963 in Kraft treten. Bis dahin bleibt die deutsche ZPO vom 30. 7. 1877 noch formell geltendes Recht. Das bisherige Z.-Recht ist aber schon in den vergangenen Jahren durch neue gesetzliche Bestimmungen und durch die gerichtliche Praxis grundlegend verändert worden. Die wichtigsten Neuerungen brachten das…
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Selbstverwaltung, Kommunale (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 Grundlage des gemeindlichen Verfassungsrechts blieb auch nach dem Zusammenbruch die Deutsche Gemeindeordnung. In einem Erlaß des Präsidenten der Provinz Sachsen vom 9. Aug. 1945 z. B. wird sie als geltendes Recht bezeichnet. Vom 1. bis 15. 9. 1946 fanden in den Ländern der SBZ zunächst Gemeindewahlen statt. Am 20. 6. 1946 folgten die Landtags- und Kreistagswahlen. Ende 1946 und Anfang 1947 traten sodann in den einzelnen Ländern Verfassungen, Kreisordnungen und Gemeindeordnungen mit übereinstimmendem Inhalt in Kraft. In allem ist die Selbstverwaltung der Kreise und Gemeinden ausdrücklich festgelegt. An dieser Rechtslage wurde in der Verfassung der „DDR“ nichts geändert (Art. 139, 142). Inzwischen waren aber ohne eine ausdrückliche Änderung der gesetzlichen Grundlagen bereits Maßnahmen zur Einschränkung des Rechtes der Selbstverwaltung getroffen worden. Die KWU-Verordnung vom 24. 11. 1948 und die Energiewirtschaftsverordnung vom 22. 6. 1949 (ZVOBl. S. 472) entzogen den Gemeinden bereits weitgehend die wirtschaftlichen Grundlagen. Immerhin konnte bis zum Gesetz über die „Reform des öffentlichen Haushaltswesens“ vom 15. 12. 1950 Staatshaushalt) noch von einer ormalen S. gesprochen werden. Mit diesem Gesetz wurde der einheitliche Staatshaushalt der „DDR“ eingeführt. Nachdem auch die für die gemeindliche Finanzwirtschaft ausschlaggebende Gewerbesteuer und Lohnsummensteuer durch § 13 des Gesetzes über den Staatshaushaltsplan 1951 vom 13. 4. 1951 (GBl. S. 283) auf die Republik übertragen worden waren, stand fest, daß die Gemeinden nicht mehr in der Lage waren, die ihnen als Selbstverwaltungsaufgaben übertragenen Angelegenheiten zu erfüllen. Der Schlußstrich unter diese Entwicklung wurde durch die Verwaltungsneugliederung im Sommer 1952 gezogen. Durch die „Ordnungen für den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Bezirke und Kreise“ vom 24. 7. 1952 (GBl. S. 621 und 623) sowie durch die „Ordnung über den Aufbau und die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlungen und ihrer Organe in den Stadtkreisen“ vom 8. 1. 1953 (GBl. S. 53) wurden die Landesverfassungen und die Kreisordnungen außer Kraft gesetzt. Nach diesen Ordnungen waren die bisherigen Organe der Gebietskörperschaften nur noch Organe der Staatsgewalt in den betreffenden Gebieten. Träger von Rechten war nicht mehr die Verbandseinheit, sondern das jeweilige staatliche Verwaltungsorgan in diesem Gebiet, der örtliche Rat, dem als [S. 323]Haushaltsorgan die Eigenschaft einer juristischen Person zugesprochen wurde. „Unter der Herrschaft der Arbeiter und Bauern entfällt jede Berechtigung zur Aufrechterhaltung dieser Formen (Anm.: Selbstverwaltungskörperschaften). Die örtlichen Räte sind Vertreter der einheitlichen demokratischen Staatsgewalt für ein bestimmtes Gebiet; ihnen übergeordnet sind die örtlichen Volksvertretungen einerseits als die höchsten örtlichen Organe der Staatsgewalt sowie die Verwaltungsorgane, die ihnen gegenüber weisungsberechtigt sind, andererseits. Es gibt keine Gebietskörperschaften als juristische Personen, die Räte sind staatliche juristische Person und als solche notwendig Verwalter des einheitlichen staatlichen Eigentums“ („Das Zivilrecht der DDR, Allgemeiner Teil“). Ihren rechtlichen Abschluß hat diese Entwicklung mit dem Gesetz „über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) gefunden, das die bis dahin noch gültige Gemeindeordnung aufhob und die erwähnten Ordnungen neu zusammenfaßte. Nach § 5 dieses Gesetzes beruht der Aufbau der Organe der Staatsmacht auf dem Prinzip des demokratischen Zentralismus. Die Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse der Volkskammer sowie die Beschlüsse des Ministerrates und der höheren Volksvertretungen sind für die unteren Volksvertretungen und ihre Organe absolut verbindlich. Beschlüsse unterer Volksvertretungen können durch die jeweils höheren Räte ausgesetzt und von den übergeordneten Volksvertretungen aufgehoben werden. Die örtlichen Räte sind doppelt unterstellt. Den örtlichen Organen der Staatsmacht werden zwar im § 6 des Gesetzes zahlreiche Aufgaben überwiesen, jedoch nicht zur selbständigen Erledigung im Rahmen der Rechtsordnung, sondern lediglich zur Vollziehung der von der Zentrale kommenden Weisungen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 322–323 Selbstverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SequesterbefehlSiehe auch die Jahre 1956 1958 1960 Grundlage des gemeindlichen Verfassungsrechts blieb auch nach dem Zusammenbruch die Deutsche Gemeindeordnung. In einem Erlaß des Präsidenten der Provinz Sachsen vom 9. Aug. 1945 z. B. wird sie als geltendes Recht bezeichnet. Vom 1. bis 15. 9. 1946 fanden in den Ländern der SBZ zunächst Gemeindewahlen statt. Am 20. 6. 1946 folgten die Landtags- und Kreistagswahlen. Ende 1946 und Anfang 1947 traten sodann in den einzelnen Ländern Verfassungen,…
DDR A-Z 1959
Grenzpolizei, Deutsche (1959)
Siehe auch: Grenzpolizei: 1956 1969 1975 1979 Grenzpolizei, Deutsche: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Grenztruppen der DDR: 1985 Grenztruppen der DDR (Deutsche Grenzpolizei): 1979 Kasernierte militärähnliche Polizeitruppe zur Absperrung und Bewachung der Zonengrenzen und der übrigen Grenzlinien der SBZ, zugleich eine Verfügungstruppe. Errichtet am 1. 12. 1946, stark ausgebaut seit Juli 1948, unterstand bis 15. 5. 1952 dem Ministerium des Inneren, dann dem MfS bis 27. 6. 1953. Nach anschließender Unterstellung unter das Ministerium des Inneren ging die GP. im Mai 1955 wieder an das SfS über, das seit November 1955 wieder zum MfS erhoben wurde. Seit 1. 2. 1955 erhielt die GP., da die sowjetische Besatzungsmacht offiziell darauf verzichtete, „die alleinige Bewachung und Kontrolle an den Staatsgrenzen der DDR und am Außenring von Groß-Berlin“. Im Nov. 1957 gab die GP. die eigentliche Personen- und Warenkontrolle an den Grenzen an das Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs ab. Die GP. untersteht seit 15. 2. 1957 nicht mehr dem MfS, sondern dem Ministerium des Inneren, doch berührt dies nicht ihr Wesen als militärähnliche Verfügungstruppe. Sie ist gegliedert in 25 mot. Bereitschaften (= Regimenter), diese in 3 bis 4 Abteilungen (= Bataillone), die wieder in meist 4 Kompanien zerfallen. Diese Einheiten, die mittelschwere [S. 132]Begleitwaffen besitzen, haben den Kampfwert motorisierter Infanterie. Seit Antang 1958 stellt die GP. auch schwere Abteilungen (d. h. Bataillone mit 3 Komp. Sturmgeschützen und 1 Komp. Schützenpanzerwagen) auf. Je 2–5 Bereitschaften der GP. sind zu Brigaden (bis 1957 auch als Abschnittsverwaltungen bezeichnet) zusammengefaßt, die Divisionen darstellen. Bei den Brigaden werden allmählich schwere Abt. errichtet. Für Ausbildungszwecke haben die Brigaden je 1 Ausb.-Abt. (auch als Res-Abt. bezeichnet). 4 der insgesamt 7 Brigaden stehen mit 15 Regimentern an der westlichen Zonengrenze (eigentlich Demarkationslinie), die seit Nov. 1957 amtlich nur noch Staatsgrenze West der „DDR“ heißt: Perleberg, Magdeburg, Erfurt, Rudolstadt (früher Dittrichshütte). Im Ring um Berlin steht die Brigade Groß Glienicke (b. Potsdam); an der Ostseeküste die Brigade Rostock, die auch Küstenwachschiffe und Schnellboote hat, die dem Abt.-Stab See unterstehen. Die „Staatsgrenzen“ zur Tschechoslowakei und zu Polen (Oder-Neiße-Linie) sichern mit je 2 Bereitschaften die Brigaden Chemnitz (Karl-Marx-Stadt) und Frankfurt/Oder. Die GP. hat eine Offizierschule in Glöwen (Kr. Perleberg) und 5 andere Lehranstalten. Auf ihrer Schule für Polit-Offiziere in Groß Glienicke werden auch die Polit-Offiziere der Bereitschaftspolizei und der Trapo ausgebildet. Die Einheiten der GP. verfügen über „Aufklärungsgruppen“, d. h. Agenten für politische Überwachungs- und Geheimaufgaben. Als halbaktive Auffüllungsmannschaften für Ernstfälle und z. T. als Spitzel sind mit der GP. etwa 8.000 Grenzpolizeihelfer verbunden. Ausbildung und Dienst der GP. sind überwiegend nicht polizeilich, sondern militärisch. Die parteipolitische Schulung entspricht der der Nationalen ➝Volksarmee, kaderpolitisch wird die politische Zuverlässigkeit unablässig überprüft. Die GP. als Truppe wird von sowjetischen Grenztruppen und -Offizieren sorgfältig beraten und überwacht. Wie die Grenztruppen der SU ist die GP. eine Truppe, die zunächst im Grenzbereich militärische Aufgaben zu erfüllen hat, zugleich aber neben und mit der Armee sofort einsetzbar ist. Auch ist sie als innere Truppe gegen Volkserhebungen gedacht. Uniform: seit Okt. 1952 olivbraun nach sowjetischem Muster, mit grünen Kragenspiegeln. Sie hat nicht Polizei-, sondern Militärdienstgrade. Stärke: rund 48.000 Mann; unter Einrechnung der 8.000 Grenzpolizeihelfer sogar rund 56.000. Durch Ausbau der Bereitsch. und Ausstattung der Brigaden mit schweren Abt. und Ausb.-Abt. ist die GP zahlenmäßig weiter beträchtlich gewachsen. Chef des Kommandos der Deutschen GP. (in Pätz bei Königs Wusterhausen) ist Generalmajor Ludwig. (Militärpolitik) Literaturangaben Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BB) 1958. 174 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 131–132 Grenzgänger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrenzpolizeihelferSiehe auch: Grenzpolizei: 1956 1969 1975 1979 Grenzpolizei, Deutsche: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Grenztruppen der DDR: 1985 Grenztruppen der DDR (Deutsche Grenzpolizei): 1979 Kasernierte militärähnliche Polizeitruppe zur Absperrung und Bewachung der Zonengrenzen und der übrigen Grenzlinien der SBZ, zugleich eine Verfügungstruppe. Errichtet am 1. 12. 1946, stark ausgebaut seit Juli 1948, unterstand bis 15. 5. 1952 dem Ministerium des Inneren, dann dem MfS bis 27. 6. 1953.…
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Eisenbahn (1959)
Siehe auch: Deutsche Reichsbahn: 1969 Deutsche Reichsbahn (DR): 1975 1979 1985 Eisenbahn: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Reichsbahn: 1969 1975 1979 Reichsbahn, Deutsche: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Von allen Verkehrsmitteln hatte die Reichsbahn am schwersten unter den Kriegsfolgen gelitten. Die wichtigsten Strecken und Bahnhöfe waren fast unbefahrbar, 65 v. H. der Lokomotiven, 60 v. H. der Reisezugwagen und 50 v. H. der verbliebenen Güterwagen beschädigt sowie 970 E.-Brücken zerstört und 35 v. H. der Gleisanlagen demontiert. Die Länge der verlegten Gleise schrumpfte durch die Demontagen der Sowjets von etwa 18.500 km auf etwa 14.500 km zusammen. Ganze Strecken von Haupt-, Neben- und Kleinbahnen wurden abgebaut, wodurch die Netzdichte von rd. 17 km je 100 qkm im Jahre 1938 auf rd. 14 km nach der Demontage sank. Mehr als 5.000 km mehrgleisige Strecken mußten auf eingleisigen Betrieb umgestellt werden. Die Durchlaßfähigkeit der Strecken wurde etwa um ein Viertel gemindert. Die Unterhaltung der Strecken ist äußerst unzureichend. Es fehlt an Schienen und Schwellen, so daß sich über 50 v. H. des Oberbaus in einem den Betrieb gefährdenden Zustand befinden. Dem Wiederaufbau der zweiten Gleise auf Hauptstrecken, der erst in den letzten Jahren etwas vorangekommen ist, sind durch den Mangel an Material Grenzen gesetzt. Die gegenwärtige Betriebslänge der E. beträgt 16.000 km, davon sind 14.700 km Normalspur. 1957 begann man den Wiederaufbau der demontierten Anlagen für den elektrischen Zug- Betrieb. Die Strecken Halle–Köthen, Leipzig–Dessau und Leipzig–Halle konnten wieder auf elektr. Betrieb umgestellt werden. Die „Deutsche Reichsbahn“ verfügt über rd. 125.000 Güterwagen, die zur Bewältigung der laufenden Transportaufgaben nur sehr knapp ausreichen. Ein besonderes Problem für den Lebensmittel- und Fischtransport stellt der Mangel an Kühlwagen dar. Eine nennenswerte Abhilfe ist vorläufig kaum zu erwarten, da die SBZ die von ihr produzierten Kühlwagen und Kühlzüge zum größten Teil nach der SU und den „volksdemokratischen“ Ländern exportieren muß. Bei Lokomotiven ist der drückende Mangel der Vorjahre jetzt etwas gemildert, so daß eine kleine Betriebsreserve unterhalten werden kann. Bis 1960 sollen der Wagenpark um 17.000 neue Güterwagen und der Lokbestand um 485 Einheiten vergrößert werden. Der Reise- und Berufsverkehr wird durch den Einsatz neuer Doppelstock-Reisezugwagen und -Gliederzüge verbessert. Im Jahre 1957 betrug die gesamte Transportleistung im Güterverkehr (alle Verkehrszweige) 35,8 Mrd. Tonnen-Kilometer, von denen 28,6 Mrd. (= 80 v. H.) von der E. abgewickelt wurden (1950: 18,6 Mrd. tkm, davon E. 15,1 Mrd. tkm). Im Personenverkehr wurde mit rd. 1,4 Mrd. beförderter Personen der Vorkriegsstand bereits überschritten. Die Leistungen der E. sind um so höher einzuschätzen, als sie trotz schwerer Mängel an den Anlagen und bei dem rollenden Material zustande kommen. Literaturangaben Olbrich, Paul: Die Fahrzeugwirtschaft bei der „Deutschen Reichsbahn“ der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1955. 88 S. m. 14 Tab. u. 10 Anlagen. Olbrich, Paul: Betrieb und Verkehr bei der „Deutschen Reichsbahn“ in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1957. 72 S. m. Anlagen. Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 90 Einzelvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eisenbahner der DDR, VerdienterSiehe auch: Deutsche Reichsbahn: 1969 Deutsche Reichsbahn (DR): 1975 1979 1985 Eisenbahn: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Reichsbahn: 1969 1975 1979 Reichsbahn, Deutsche: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Von allen Verkehrsmitteln hatte die Reichsbahn am schwersten unter den Kriegsfolgen gelitten. Die wichtigsten Strecken und Bahnhöfe waren fast unbefahrbar, 65 v. H. der Lokomotiven, 60 v. H. der Reisezugwagen und 50 v. H. der verbliebenen Güterwagen beschädigt sowie…
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Kasernierte Volkspolizei (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Von Okt. 1952 bis Jan. 1956 Tarnbezeichnung für die Armee der SBZ. Am 18. 1. 1956 wurde die KVP in Nationale Volksarmee umbenannt und erhielt eine Uniform, die der alten grauen Wehrmachtsuniform bis 1945 entspricht. Die Umbenennung der Einheiten, die mit einer Siebung auf politische Zuverlässigkeit und militärische Brauchbarkeit verbunden war, zog sich bis Mitte 1956 hin. Die KVP wurde — als Kern der zukünftigen Streitkräfte — im Frühjahr 1948 noch vor Spaltung des Kontrollrats auf Befehl der SMAD als „Bereitschaftspolizei“ aufgestellt und seit Jan. 1952 nach den Dienstvorschriften der Sowjetarmee ausgebildet und bewaffnet. Seit Okt. 1952 trug die KVP den sowjetischen ähnelnde, olivgrüne Felduniformen und hatte militärische Rangbezeichnungen. Schon im Herbst 1952 hatte die KVP zwei Armeekorps mit je zwei mot. Schützen-Div. und einer mechanisierten (d. h. mit Kettenfahrzeugen versehenen) Div. Das Ministerium des Innern (MdI) war lange Zeit überwiegend ein Wehrministerium. Der Stab und die Verwaltung der KVP wurden erst im Juni 1955 aus dem MdI herausgenommen, als Willi ➝Stoph das MdI an Karl ➝Maron abgegeben hatte und als Nachfolger des nach Moskau kommandierten Generalleutnants K.-H. ➝Hoffmann den Oberbefehl über die KVP übernommen hatte. (Wenig später wurde Stoph zum Generaloberst ernannt.) Die KVP wurde von den Sowjetniks gelenkt, durch Offiziere und Funktionäre des Staatssicherheitsdienstes überwacht und durch Politschulung im Sinne der SED erzogen. Amtlich bezeichnete man sie seit 1952 nicht als Armee, aber doch zuweilen als Nationale Streitkräfte. Sie wurde streng geheim ausgebaut und immer stärker bewaffnet. Bei der Umbenennung in Volksarmee hatte sie neben den genannten sechs Div. in zwei territorialen Verwaltungen (d. h. Armeekorps) noch eine heeresunmittelbare mot. Schützen-Div., heeresunmittelbare Verbände und zahlreiche Offiziersschulen und Lehreinheiten. Neben dem Heer, das Ende 1955 allein rund 100.000 Mann zählte, bestand eine Luftwaffe (KVP-Luft, zeitweise als „Aeroclub“ getarnt); seit 1950 aufgebaut, mit rund 300 Flugzeugen in 3 Flieger-Div., mit Schuleinheiten, etwa 9.000Mann stark. Daneben bestanden noch die Seestreitkräfte (bis 18. 1. 1956 als VP See getarnt), seit Mai 1950 aufgebaut, mit rund 9.000 Mann. Sie verfügten über 6 Div. (= Flottillen) mit rund 70 Seefahrzeugen, über Schulungseinheiten zu Lande und zu Wasser, Offiziersschulen usw. — Schon vor der Umbenennung in Nationale Volksarmee waren die Einheiten der KVP zu modernen Streitkräften mit insgesamt 118.000 Mann entwickelt worden. (Militärpolitik) Literaturangaben Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BB) 1958. 174 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 172 Karrierist A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KassationSiehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Von Okt. 1952 bis Jan. 1956 Tarnbezeichnung für die Armee der SBZ. Am 18. 1. 1956 wurde die KVP in Nationale Volksarmee umbenannt und erhielt eine Uniform, die der alten grauen Wehrmachtsuniform bis 1945 entspricht. Die Umbenennung der Einheiten, die mit einer Siebung auf politische Zuverlässigkeit und militärische Brauchbarkeit verbunden war, zog sich bis Mitte 1956 hin. Die KVP wurde — als Kern der…
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Säuberungen (1959)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Seit Lenin 1921 erstmals für die KPdSU eine generelle Überprüfung der Mitgl. auf soziale und politische Herkunft, parteimäßiges Verhalten und Qualifikation anordnete, bilden die periodisch wiederkehrenden S. in allen kommun. Parteien und den von diesen abhängigen gesellschaftlichen wie staatlichen Organisationen Mittel zur Durchsetzung der jeweiligen Parteilinie und damit der Kaderpolitik. Die S. haben eine ähnliche Funktion wie die Schulungsverfahren (Schulung), sie sind deren „dialektische“ Entsprechung. Eine besondere terroristische Variante erfuhren die S. in der SU nach der Ermordung des Parteisekretärs Kirow am 1. 12. 1934. Von diesem Ereignis führt eine direkte Linie zu den Schauprozessen gegen ehemalige Partei- und Armeeführer und zur Institutionalisierung der „Revolution von oben“ in den Zwangsarbeitslagern und Massenliquidierungen. Demgegenüber sind die S. in der SBZ von wenigen Ausnahmen abgesehen - unblutig verlaufen. Kriterien der S. in der SED waren vor allem die Einstellung der Parteimitgl. und Funktionäre zur SU und zum Titoismus, die Einstellung zu Walter ➝Ulbricht und seinem Kurs und zu den von ihm fixierten Normen des Parteilebens (Partei Neuen Typus). Dies schließt die Ablehnung aller demokratischen Gedanken, des sogenannten Sozialdemokratismus und besonders außerkommun. Wiedervereinigungskonzeptionen aus. Die erste umfangreiche Partei-S. in der SED wurde auf der 2. Tagung des ZK am 24. 8. 1950 mit dem Ausschluß der Funktionäre Merker, Bauer, Goldhammer, Kreikemeyer, Ende und Weiterer („Noel-H.-Field-Affäre“) eingeleitet. Zwei Monate darauf beschloß das ZK eine Überprüfung aller Mitgl. in der Zeit vom 15. 1. bis 30. 6. 1951. Nach offiziellen Angaben sind im Verlauf dieser S. 150.696 Personen aus der SED ausgeschlossen worden. Im Laufe der nächsten zwei Jahre wurden u. a. folgende Funktionäre in speziellen und kollektiven S. abgesetzt, gerügt bzw. ausgeschlossen: Lohagen, Uschner, Lauter, Lena Fischer, Karl ➝Mewis, Wilhelm ➝Koenen. Nach dem Juni-Aufstand wurden, zum Teil unter der Beschuldigung der „Fraktionsmacherei“, Opfer von S.: Zaisser, Herrnstadt, Fechner, Jendretzky, Elli ➝Schmidt, Weinberger u. a. Eine neue Säuberungswelle richtete sich nach dem Ungarn-Aufstand gegen Anhänger des Revisionismus (Harich, Bloch); im Zusammenhang mit dieser Aktion wurde im Oktober 1957 Paul ➝Wandel seiner Funktionen entbunden. Auf dem 35. Plenum des ZK im Februar 1958 richtete sich eine S. gegen die „parteifeindliche Gruppe Schirdewan, Wollweber und andere“ (Ziller). Wegen Unterstützung dieser Gruppe wurde Oelßner aus dem Politbüro ausgeschlossen, nachdem vorher Wollweber und Schirdewan aller Funktionen entbunden worden waren. Auch Selbmann wurde scharf angegriffen. In einer Kader-S., die mit dem V. Parteitag endete, erfolgten auf 36 von 120 Posten von Mitgliedern der Büros von SED-Bezirksleitungen Veränderungen. Auf dem V. Parteitag wurden 35 von 135 Mitgliedern und Kandidaten des alten ZK nicht wiedergewählt. Neben den bereits genannten Funktionären sind seit der Gründung der SED aus dem Zentralsekretariat bzw. Politbüro entfernt worden: Ackermann, Beling, Buchwitz, Gniffke, Karsten, Käthe Kern, Helm. Lehmann, Otto Meier, Steinhoff. Prominenteste Opfer von S. im Staatsapparat sind: Dertinger, Hamann. S. haben auch in den bürgerlichen Parteien und in den Massenorganisationen wiederholt stattgefunden. Literaturangaben Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 310 SAG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SBZSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Seit Lenin 1921 erstmals für die KPdSU eine generelle Überprüfung der Mitgl. auf soziale und politische Herkunft, parteimäßiges Verhalten und Qualifikation anordnete, bilden die periodisch wiederkehrenden S. in allen kommun. Parteien und den von diesen abhängigen gesellschaftlichen wie staatlichen Organisationen Mittel zur Durchsetzung der jeweiligen Parteilinie und damit der Kaderpolitik. Die S. haben eine ähnliche Funktion wie die…
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Flüchtlinge (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Ostvertriebene. Im Pj. werden in der SBZ Heimatvertriebene aus den deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und aus den osteuropäischen Ländern als Umsiedler (in der Bundesrepublik als Vertriebene) bezeichnet. Die Umsiedlerämter hatten nach offiziellen Angaben am 31. 3. 1949 insgesamt 4.442.318 Vertriebene — davon 1.874.736 männliche und 2.567.582 weibliche Vertriebene — erfaßt. Die in der Zeit von 1945 bis 1949 in das Gebiet der späteren BRD abgewanderten rund 500.000 bis 600.000 Personen sind nicht mitgezählt. Der Anteil der Vertriebenen an der Bevölkerung der SBZ betrug 1950 = 25 v. H. [S. 110](Vergleich: BRD am 1. 4. 1950 = 7,7 Mill. Vertriebene, d. h. 16,1 v. H.). Für die SBZ liegen trotz der in den Jahren 1950–1959 erfolgten Zugänge von rd. 95.000 Aussiedlern aus Polen und den übrigen osteuropäischen Gebieten keine neuen Angaben über den Anteil der Umsiedler an der Bevölkerung vor. Dagegen stieg in der BRD der Anteil der Vertriebenen infolge des Zustroms von Aussiedlern aus den gleichen Gebieten, durch Geburtenüberschuß und infolge der zahlenmäßig hohen Zuwanderung von Vertriebenen aus der SBZ (ihr Anteil an den Antragstellern im Notaufnahmeverfahren beträgt zwischen 25,0 und 28,0 v. H.) bis zum 30. 9. 1959 auf 9,5 Mill. = 18,0 v. H. der Bevölkerung. Über die Verteilung der Vertriebenen auf die Bezirke der SBZ sowie über ihre berufliche Eingliederung existieren keinerlei amtliche Veröffentlichungen. Lediglich in Verbindung mit den Veröffentlichungen zur Bodenreform wurde bekannt, daß der Anteil der Umsiedler an den vergebenen Neubauernstellen (insgesamt 209.000) beachtlich sei. Rückschlüsse aus der für „Umsiedler“ unter den Neubauern in Jahre 1951 zur Verfügung gestellten Kreditsumme von 25 Mill. DM Ost (je Stelle bis zu 5.000 DM Ost Kredit) lassen die Annahme zu, daß mindestens 50.000 Neubauernstellen an Vertriebenenfamilien vergeben worden sind. Den Vertriebenen ist jeder Zusammenschluß und jede Betätigung mit dem Ziel der Rückkehr in die Heimat verboten. Sie gehören im allgemeinen zu den schärfsten Gegnern des SED-Regimes. Daher auch die hohe Zahl der Vertriebenen unter den Antragstellern im Notaufnahmeverfahren (monatlich bis zu 28 v. H.). b) Sowjetzonenflüchtlinge. Seit 1946/47 haben unter dem Druck der Verhältnisse in der SBZ Hunderttausende Deutsche, meist unter Zurücklassung ihrer Habe, in der BRD sowie in West-Berlin Zuflucht gesucht. Solchen F. wurde seit 1947, nachdem ihre Fluchtgründe auf Stichhaltigkeit geprüft worden waren, nach den zwischen Beauftragten der westdeutschen Länder abgeschlossenen „Segeberger Beschlüssen“ (1947) und den „Uelzener Vereinbarungen“ (1949) das Asylrecht der BRD gewährt. Die Aufteilung der F. auf die Länder geschah nach vereinbartem Schlüssel. Die Aufenthaltserlaubnis wurde an F. erteilt, die wegen ihrer politischen Einstellung verfolgt wurden (A-Fälle), und solche, denen aus Gründen der Menschlichkeit Asylrecht zuerkannt wurde (B-Fälle). Seit dem Inkrafttreten des Bundesnotaufnahmegesetzes vom 22. 8. 1950 wurde denjenigen F., die die SBZ wegen einer drohenden Gefahr für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit oder „aus sonstigen zwingenden Gründen“ verlassen mußten, die Aufenthaltserlaubnis erteilt. Das Bundesvertriebenengesetz vom 19. 5. 1953 formulierte erstmalig den rechtlichen Begriff„Sowjetzonen-F.“; danach gilt als „Sowjetzonen-F.“: „ein deutscher Staatsangehöriger, der seinen Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hat oder gehabt hat, von dort flüchten mußte, um sich einer von ihm nicht zu vertretenden und durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen, und dort nicht durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat.“ über die Gesamtzahl der seit 1945 in das Gebiet der BRD oder nach West-Berlin zugewanderten F. liegen keine vollständigen Unterlagen vor, da eine systematische Erfassung erst 1949 einsetzte. Der weitaus größte Teil der Zuwanderer, denen das Asylrecht oder die Notaufnahme verweigert wurde, blieb im Bundesgebiet. Eine Erfassung dieser Personen war nicht möglich. Daneben sind in großer Zahl Menschen aus der SBZ nach Westdeutschland und nach West-Berlin eingeströmt, ohne die amtlichen Flüchtlingsstellen zu passieren (u. a. kamen bis zum Jahre 1953 rd. 930.000 Personen auf Grund von Zuzugsgenehmigungen der einzelnen Bundesländer, die nur zum Teil später im Notaufnahmeverfahren erfaßt wurden). Für die Zeit von 1945 bis Ende 1951 wird die Zahl der Zuwanderer aller dieser Gruppen mit 931.000 Personen angenommen. Von diesen wurden in der Zeit von 1949 bis 1946 allein 492.681 Personen von den amtlichen Flüchtlingsstellen erfaßt. Seit 1952 (ab 4. 2. 1952 trat auch in West-Berlin das Bundesnotaufnahmegesetz in Kraft) meldeten sich jeweils innerhalb des ersten halben Jahres nach Ihrer erfolgten Zuwanderung aus der SBZ bei den Notaufnamestellen Berlin, Gießen und Uelzen: [S. 111]Zu diesen Zahlen muß man noch die geringe Anzahl von rund 63.000 Personen hinzuzählen, die in der gleichen Zeit ihren bisher illegalen Aufenthalt in der BRD und West-Berlin nach jeweils halbjähriger Dauer durch die Notaufnahmedienststellen legalisierten. Das sprunghafte Ansteigen im Jahre 1953 hängt mit dem Juni-Aufstand zusammen. Zahlreiche am Aufstand beteiligte Einwohner der SBZ konnten sich der Rachejustiz des SED-Regimes nur durch die Flucht entziehen. Der Flüchtlingszustrom stieg bis zum Jahre 1956 von Jahr zu Jahr an. 1957 hielt sich der Zustrom auf etwa dem gleichen Stand. Der Zustrom steigerte sich im Jahre 1955 um 39 v. H. und im Jahre 1956 sogar um 52 v. H. gegenüber 1952. In diesem Ansteigen kam die Enttäuschung der Bevölkerung über das negative Ergebnis der Genfer Konferenz (1955) als Folge der sowjetischen Haltung in der Frage der Wiedervereinigung Deutschlands zum Ausdruck. Hinzu kam der wieder zunehmende politische Druck durch die verstärkte Werbung für die Volkspolizei und die paramilitärischen Verbände der Kampfgruppen der SED und der Gesellschaft für ➝Sport und Technik sowie der zunehmende Zwang zu „gesellschaftlicher Mitarbeit“. Letzten Endes sind diese Zahlen Gradmesser der Hoffnungslosigkeit der Zonenbevölkerung hinsichtlich einer baldigen Wiedervereinigung oder der Verbesserung der Verhältnisse in der Zone. Das Bundesvertriebenengesetz stellt die „anerkannten Sowjetzonenflüchtlinge“ bei allgemeinen Hilfsmaßnahmen den F. aus den deutschen Ostgebieten („Vertriebenen“) gleich. Der Entscheid der Notaufnahmedienststellen über die Aufenthaltserlaubnis wegen „Zwangslage“ gilt aber noch nicht als Entscheid über die Zuerkennung der Eigenschaft als „Sowjetzonenflüchtling“. Hierüber und damit über die Erteilung des Bundes-Flüchtlingsausweises~C entscheiden die Flüchtlingsbehörden der Länder. Seit 1954 bis 31. 3. 1959 wurden insgesamt 384.566 C-Ausweise für 530.799 Personen (einschließlich der darin eingetragenen Kinder bis 16 Jahren) ausgestellt. Die unaufhörliche Abwanderung ist die wichtigste Ursache für das Arbeitskräfteproblem der SBZ. Mehr als 60 v. H. der Flüchtlinge sind Erwerbstätige, davon fast die Hälfte Jugendliche unter 25 Jahren. Zur Eindämmung dieses unaufhörlich fortschreitenden Substanzverlustes an Menschen wurde im Dezember 1957 — anstatt eines Versuchs zur Besserung der Lebensverhältnisse — eine Verschärfung der Bestimmungen für Vergehen gegen das Paßwesen geschaffen und die Ausgabe von Interzonenpässen für Reisen in die BRD (Interzonenverkehr) bedeutend eingeschränkt. Infolgedessen ist auch die Zahl der F. des Jahres 1958 und des 1. Halbjahres 1959, besonders die Zahl derjenigen, die im Interzonenverkehr kamen (von 52,6 v. H. aller Antragsteller im NA-Verfahren 1957 auf 20,4 v. H. im Mai 1959), zurückgegangen. Literaturangaben Seraphim, Peter Heinz: Das Vertriebenenproblem in der Sowjetzone. Berlin 1953, Duncker und Humblot. 202 S. Seraphim, Peter Heinz: Die Heimatvertriebenen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 40 S. m. 2 mehrfarb. Karten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 109–111 Florin, Peter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FlüchtlingsvermögenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Ostvertriebene. Im Pj. werden in der SBZ Heimatvertriebene aus den deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und aus den osteuropäischen Ländern als Umsiedler (in der Bundesrepublik als Vertriebene) bezeichnet. Die Umsiedlerämter hatten nach offiziellen Angaben am 31. 3. 1949 insgesamt 4.442.318 Vertriebene — davon 1.874.736 männliche und 2.567.582 weibliche Vertriebene — erfaßt. Die in der…
DDR A-Z 1959
Enteignung (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das private Eigentum war mehreren E.-Aktionen ausgesetzt. Durch die bereits 1945 eingeleitete Bodenreform wurden alle landwirtschaftlichen Privatbetriebe über 100 ha enteignet. Der Befehl Nr. 124 der SMAD ordnete die E. von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“ (Sequesterbefehl) an. Dies sollte eine politische Reinigungsaktion darstellen und konnte nur als solche gerechtfertigt sein, in Wirklichkeit wurde damit die erste Sozialisierungsaktion im großen Stil durchgeführt. Der Befehl Nr. 64 der SMAD vom 17. 4. 1948 erklärte die D. auf Grund des Befehls Nr. 124 für beendet. Etwa 40 v. H. der gesamten Industrieproduktion der SBZ war durch diesen Befehl in Volkseigentum übergeführt worden. Rechtsmittel gegen die E. und sonstige Maßnahmen zur Wiederaufnahme von Sequesterverfahren waren nach dem Befehl Nr. 64 nicht mehr zulässig. Da bei Erlaß dieses Befehls über die meisten Einsprüche noch nicht verhandelt war, hatte diese Bestimmung zur Folge, daß in nahezu allen E.-Fällen die Einwendungen der enteigneten Eigentümer unbeachtet blieben. Die nächste E.-Welle wurde durch den Befehl Nr. 201 der SMAD eingeleitet, wonach Strafverfahren gegen angebliche Naziverbrecher durchgeführt werden konnten. Hier war es in jedem Fall möglich, durch Strafurteil auf Vermögensentzug zu erkennen. Nach Art. 23 der Verfassung dürfen E. nur zum Wohle der Allgemeinheit und auf gesetzlicher Grundlage gegen angemessene Entschädigung vorgenommen werden, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. In einigen E.-Gesetzen ist eine Entschädigung vorgesehen; diese Ansprüche stehen jedoch oft nur auf dem Papier. So sind z. B. bis heute noch nicht die im Aufbaugesetz vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen über die Entschädigung der Eigentümer in Anspruch genommener Grundstücke ergangen. Der Mißbrauch des Eigentums hat nach Art. 24 grundsätzlich entschädigungslose E. und Überführung in das Eigentum des Volkes zur Folge. Private wirtschaftliche Unternehmen, „die für die Vergesellschaftung geeignet sind“, können enteignet werden. Alle Bodenschätze, Naturkräfte, Bergwerke sowie die Betriebe der Eisen- und Stahlerzeugung und der Energiewirtschaft sind gemäß Art. 27 und 25 der Verfassung verstaatlicht worden. Eine weitere Möglichkeit zur entschädigungslosen E. ist die Vermögenseinziehung im Strafverfahren, von der in den politischen Verfahren nach Art. 6 der Verfassung und der Kontrollratsdirektive 38 und in den Wirtschaftsstrafverfahren reichlich Gebrauch gemacht worden ist. Auch einige der neuen Staatsverbrechen des Strafrechtsergänzungsgesetzes vom 11. 12. 1957 sehen die Vermögenseinziehung als Strafe vor. Die kalte E. des Privateigentums wird schließlich durch steuerliche Maßnahmen (Steuerwesen, Erbrecht) und im Wege des Konkursverfahrens (Konkursrecht) betrieben. Bis zu dem im Juni 1945 verkündeten neuen Kurs und wieder seit August 1958 wird das Flüchtlingsvermögen praktisch enteignet. Die enteigneten Vermögenswerte sind grundsätzlich lastenfrei in das Volkseigentum übergeführt worden. Das bedeutet eine entschädigungslose E. der privaten Gläubiger des Enteigneten, deren Rechte an enteigneten Grundstücken und beweglichen Sachen und deren Ansprüche gegen das eingezogene Vermögen nicht anerkannt werden. Erst die VO vom [S. 94]23. 8. 1956 über die Entschädigung ehemaliger Gesellschafter für Beteiligungen an enteigneten Unternehmen und die Befriedigung langfristiger Verbindlichkeiten aus der Zeit nach dem 8. 5. 1945 (GBl. S. 683) und das Gesetz vom 2. 11. 1956 (GBl. S. 1207) über die Regelung der Ansprüche gegen Personen, deren Vermögen nach der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten oder auf Grund rechtskräftiger Urteile in das Eigentum des Volkes übergegangen ist, sehen eine gewisse Entschädigung bis zum Werte der in das Volkseigentum übernommenen Vermögenswerte vor. Aus Anlaß eines Rechtsstreites eines in der SBZ enteigneten und in das Volkseigentum übergeführten Zweigbetriebes und des westdeutschen Hauptbetriebes hat das Oberste Gericht entschieden, daß die E. für ganz Deutschland wirksam sei. Demgemäß sei auch das dem westdeutschen Betrieb gehörende Warenzeichen auf den „volkseigenen Betrieb“ übergegangen. („Neue Justiz“ 1954, S. 58.) Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 312 S. m. 62 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 93–94 Engels, Friedrich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EntnazifizierungSiehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das private Eigentum war mehreren E.-Aktionen ausgesetzt. Durch die bereits 1945 eingeleitete Bodenreform wurden alle landwirtschaftlichen Privatbetriebe über 100 ha enteignet. Der Befehl Nr. 124 der SMAD ordnete die E. von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“ (Sequesterbefehl) an. Dies sollte eine politische Reinigungsaktion darstellen und konnte nur als solche gerechtfertigt sein, in Wirklichkeit wurde…
DDR A-Z 1959
Plankommission, Staatliche (1959)
Siehe auch: Plankommission, Staatliche: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Staatliche Plankommission: 1969 1975 1979 Oberste Planungsinstanz der SBZ. Ihre Verordnungen, Anordnungen und Weisungen haben Gesetzeskraft und sind verbindlich für alle Instanzen einschl. der Betriebe. Vorläufer der jetzigen StP. war die Hauptverwaltg. Wirtschaftsplanung der DWK. Mit der Proklamation der DWK zur „Provisorischen Regierung der DDR“ wurde die Planungsabteilung der DWK in ein selbständiges Ministerium für Planung umgewandelt. Im Zusammenhang mit der Umbildung der Sowjetzonenregierung nach den Volkskammerwahlen vom 15. 10. 1950 wurde das Ministerium aufgelöst und in die StP. umgebildet. Gleichzeitig mit der Reorganisation der „volkseigenen“ Wirtschaft im Jahre 1958 (Volkseigene Industrie) wurde auch die StP. umgebildet und zur alleinigen Planungsinstanz mit erweiterten Vollmachten erklärt. (Vorher hatten die inzwischen aufgelösten Produktionsministerien gewisse Planungsfunktionen; Planung.) Die StP. trifft ihre Entscheidungen unbeeinflußt von nachgeordneten Regierungs- oder Verwaltungsstellen. Sie steht außerhalb jeder Kritik durch sowjetzonale Stellen. Arbeitsweise und Arbeitsunterlagen werden durch ein Geheimhaltungssystem geschützt. Die Pläne der StP. werden vor der Veröffentlichung mit der SU abgestimmt. Damit sichert sich die SU den entscheidenden Einfluß auf die gesamte wirtschaftliche Entwicklung der SBZ (Gosplan). Leiter der StP. ist seit 1952 Leuschner. Im Zusammenhang mit der Reorganisation der Wirtschaft im Jahre 1958 wurden unter der Bezeichnung „Plankommissionen bei den Räten der Kreise“ Verwaltungsstellen eingerichtet, die „einerseits den Räten der Bezirke, andererseits der Staatlichen Plankommission“ unterstehen. Diese Kreisplankommissionen haben keine echten Planungsfunktionen, sondern sind ausführende Organe und für die Realisierung der Pläne im Kreisgebiet verantwortlich. Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 271 Pisnik, Alois A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Planökonomie, Hochschule fürSiehe auch: Plankommission, Staatliche: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Staatliche Plankommission: 1969 1975 1979 Oberste Planungsinstanz der SBZ. Ihre Verordnungen, Anordnungen und Weisungen haben Gesetzeskraft und sind verbindlich für alle Instanzen einschl. der Betriebe. Vorläufer der jetzigen StP. war die Hauptverwaltg. Wirtschaftsplanung der DWK. Mit der Proklamation der DWK zur „Provisorischen Regierung der DDR“ wurde die Planungsabteilung der DWK in ein…
DDR A-Z 1959
Erziehungswesen (1959)
Siehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1966 1969 Erziehungswesen: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 [S. 97]Die marxistisch-leninistische Pädagogik unterscheidet drei Institutionen der „Erziehung“ der Heranwachsenden Jugend: Familie, Schule und Jugendorganisation. Die Schule — insbesondere die „allgemeinbildende“ im Unterschied zur „berufsbildenden“ — gilt jedoch als die „Hauptkraft“ der Erziehung. Die FDJ, die Jungen Pioniere und die Familie sind verpflichtet, ihr „Hilfe“ zu leisten. Der Einfluß der Familie ist — soweit er sich nicht gleichschalten ließ — trotz gegenteiliger Beteuerungen ständig zurückgedrängt worden. Die wesentlichsten Grundlagen des Schulwesens sollen nach der offiziellen Doktrin in dem Klassencharakter der Schule und in ihrer Unterstellung unter die staatliche Leitung gegeben sein. Geleitet und verwaltet vom Staat, dient die sowjetzonale Schule — so heißt es — den Interessen der Arbeiterklasse, die im Bündnis mit der werktätigen Bauernschaft und der Intelligenz die Herrschaft ausübt und seit 1952 den „Sozialismus aufbaut“. Zielsetzung, organisatorischer Aufbau und pädagogischer Inhalt des Erziehungswesens sind seit 1945 den politischen und gesellschaftlichen Veränderungen angepaßt worden. Die kommun. Führung operierte 1945 mit der Parole „der allseitigen Demokratisierung des gesamten Schulwesens“. Sie gab vor, eine „demokratische Schulreform“ durchführen zu wollen, die die schulpolitischen Kampfziele der deutschen Arbeiterbewegung und der „fortschrittlichsten Pädagogen des Bürgertums“ verwirkliche. Mit dieser Begründung wurde die relative Autonomie des E. radikal beseitigt und das Schulwesen in ein Instrument der kommun. Führung verwandelt, das sie bewußt als Mittel der „revolutionären Umgestaltung“ der Gesellschaft handhabte und handhabt. Sie orientiert sich dabei am sowjetischen Schulwesen und an der Sowjetpädagogik. Dieser Prozeß der „Demokratisierung“ wurde durch den Juni-Aufstand 1953 und den XX. Parteitag der KPdSU gehemmt. Kritische Stimmen wurden laut, in denen die deutsche pädagogische Tradition stärker als bisher in Erscheinung trat. Seit Ende 1955 setzte die Gegenbewegung gegen diese „revisionistischen Tendenzen“ ein. Die Parteiführung stellte nunmehr die Aufgabe, die sog. „demokratische Schule“ in die „sozialistische Schule“ zu verwandeln bzw. die eigentlich schon längst begonnene Entwicklung entschieden voranzutreiben. Die „demokratische Schulreform“ begann mit der Zerschlagung der überlieferten Schulorganisation und mit deren Neugestaltung durch das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (Sommer 1946). Es schuf die Einheitsschule. Sie beseitigte den Parallelismus von Volksschule und höherer Schule und führte die radikale Trennung von Kirche und Schule durch, die später auch in der Verfassung der „DDR“ verankert wurde. Die Schaffung der einheitlichen „deutschen demokratischen Schule“ wird heute noch als Liquidierung des Bildungsprivilegs der alten besitzenden Klassen gefeiert. Auf den Kindergarten folgt die allgemeine, für alle Kinder obligatorische achtklassige Grundschule. Seit 1955 wird der Aufbau einer zehnklassigen Schule betrieben, die, heute als zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule bezeichnet, allmählich an die Stelle der Grundschule treten soll. 1959 soll die Hälfte aller Absolventen der 8. Klassen zur zehnklassigen bzw. zwölfklassigen Oberschule übergehen. (Schule) [S. 98]Die Zulassung zu den Ober-, Fach- und Hochschulen wird nicht nur vom Prinzip der Leistung, sondern auch von dem des Herkommens und der politischen Zuverlässigkeit bestimmt. Die Zahl der Arbeiter- und Bauernkinder an den Schulen, die der mittleren und höheren Berufsausbildung dienen, beträgt mehr als 50 v. H. Das offizielle pädagogische Ziel des sowjetzonalen E. ist wiederholt umformuliert worden und im Laufe der Jahre immer stärker mit der Deutschland-Politik der SBZ in Übereinstimmung gebracht worden. So forderte die 4. Tagung des ZK der SED vom 19. 1. 1951, die Jugend zu „aktiven Erbauern“ eines „einigen, demokratischen und friedliebenden Deutschland“ zu erziehen. Die „Verordnung zur Arbeit der allgemeinbildenden Schulen vom 4. 3. 1954“ fordert an erster Stelle die Erziehung „aufrechter Patrioten“. ; Die „Anweisungen für die Durchführung des Schuljahres 1958/59“ fordern die „Erziehung für die sozialistische Zukunft“. Dem entspricht die Forderung der Erziehung eines „allseitig entwickelten sozialistischen Menschen“. Damit ist ein Mensch gemeint, der, von der marxistisch-leninistischen Weltanschauung und Moral bestimmt, seine individuellen Interessen den gesellschaftlichen unterordnet. Den Inhalt der gesellschaftlichen Interessen aber bestimmt die SED-Führung. Dieses Erziehungsziel gilt auch für die berufliche Ausbildung mittlerer und höherer Kader; es intendiert in der Praxis die Synthese von Parteigänger und qualifiziertem Fachmann. Das allgemeine Erziehungsziel wird aufgegliedert in besondere Anforderungen an die weltanschauliche und intellektuelle, polytechnische, politisch-moralische, musische bzw. ästhetische und körperliche Erziehung und Bildung. Die intellektuelle Erziehung und Bildung, d. h., die Vermittlung „eines hohen Maßes“ „wissenschaftlicher Kenntnisse und Fähigkeiten“ erfolgt in engstem Zusammenhang mit der dialektisch-materialistischen Weltanschauung. Vom Kindergarten an zielt die Vermittlung der Kenntnisse in allen Schulfächern auf die Aneignung der sog. allgemeinen Gesetzmäßigkeiten in der Natur und in der Entwicklung der Gesellschaft. Der Kern der offiziellen Weltanschauung ist in dem obligatorischen geschichtlichen Standortbewußtsein gegeben, das jedem Schüler mit dem Bewußtsein der Teilnahme an der angeblich „fortschrittlichsten“ Weltbewegung die Grundlage des „sozialistischen Bewußtseins“ zu vermitteln hat. Dieses Bewußtsein impliziert eine effektive Abwertung des kapitalistischen Systems und die Bereitschaft zum Kampf gegen die ständigen feindlichen Einflüsse „aus dem Lager der Bonner NATO-Politiker“. In der kommun. Lehre vom hartnäckigen Nachwirken der alten kapitalistischen Anschauungen und Gewohnheiten besitzt die marxistisch-leninistische Pädagogik ein hervorragendes Mittel zur Diskriminierung jeder Abweichung und zur Erzeugung von Schuldgefühlen angesichts der ständigen Überforderung der Kinder und Jugendlichen durch die kommun. Zielsetzungen. Die polytechnische Erziehung und Bildung erstrebt unter ideologischen Aspekten mit Hilfe der gesellschaftlich-nützlichen und produktiven Arbeit eine Anpassung an die Forderungen der modernen Technik und eine Verinnerlichung der Arbeitsmoral. Die Einführung des polytechnischen Unterrichts wird heute als die Kernfrage der Weiterentwicklung des Schulwesens angesehen. [S. 99]Dem entsprechen auch die heutigen Anforderungen an die politisch-moralische Erziehung und Bildung. An erster Stelle hat sie die Aufgabe, die Kinder zur Liebe zur Arbeit, aber auch zur Liebe zu den arbeitenden Menschen, „zur Arbeiterklasse und zur Partei“ zu erziehen. Erst an zweiter Stelle wird heute die „Erziehung zum sozialistischen Patriotismus und proletarischen Internationalismus“ gefordert (Patriotische Erziehung). Der dritte große Komplex ist die „Erziehung zur Kollektivität“ (Kollektiverziehung). Die musische Erziehung hat u. a. den Willen der Schüler zu stärken, später als Erwachsene an der Gestaltung des politischen und kulturellen Lebens in der „sozialistischen Gesellschaft“ aktiv teilzunehmen. Bei der Zielsetzung für die körperliche Erziehung wird niemals der Bezug auf die Bereitschaft zur Arbeit und zur „Verteidigung der Heimat“ vergessen. Der Realisierung der politischen und pädagogischen Zielsetzung dient ein Schul- und Verbandswesen, das dem Modell der totalitären kommunistischen Ordnung angepaßt ist. 1. Das E. ist total politisiert. Das Prinzip der Einheit von Erziehung und Politik zwingt alle Institutionen und Pädagogen zu strenger „Parteilichkeit“. 2. Die Arbeit der Schulen und Jugendverbände wird durch ein System von Plänen dirigiert und damit dem planrationellen Charakter der kommun. Ordnung angepaßt. Lernen ist Training in der Sollerfüllung. 3. Erziehung und Unterricht zielen auf die Erzeugung von Handlungsbereitschaften, die den Anforderungen einer industriellen Gesellschaft und der kommun. Herrschaftsordnung entsprechen. 4. Der Lehrstoff der Schulen und Hochschulen entspricht der marxistisch-leninistischen Einheitswissenschaft. 5. Das E. richtet sich nicht auf den Einzelnen als Einzelnen, sondern als Mitglied einer Gruppe. 6. Trotzdem arbeitet das kommun. E. mit der Methode des Wettbewerbs. Gute Leistungen werden mit erhöhtem Prestige (z. B. Diplome, Medaillen) und materiellen Vorteilen (Stipendien, Karriere) belohnt. 7. Die Erfüllung der behördlichen Anordnungen wird durch ein doppeltes Kontrollsystem gesichert. Neben staatlichen Kontrollinstanzen stehen SED-Organisationen in Schulen, Hochschulen, Instituten und Behörden. Sie werden auf dem Sektor des Erziehungswesens von der Lehrergewerkschaft und der FDJ unterstützt. 8. Das E. ist die zentrale Dirigierungsstelle, die zunehmend über die spätere Position und damit über den zukünftigen Rang und die Möglichkeiten der Teilnahme am Konsum entscheidet. Die Schule ist nur das Zentrum eines Systems paralleler pädagogischer Einwirkungen auf Kinder und Jugendliche. Zu ihm gehören neben den Jugendorganisationen der außerschulische Unterricht, die Verbindung von Schule und Betrieb, die Ferienlager und Aktionen und die staatlich dirigierte Jugendliteratur. Auch die Gesellschaft für ➝Sport und Technik gehört teilweise in diesen Zusammenhang. Die behördlich gelenkten außerschulischen Arbeitsgemeinschaften haben die Aufgabe, Fähigkeiten, Talente und Interessen, die für die „sozialistische Gesellschaft“ wichtig sind, zu fördern (Schulklub). Zur Unterstützung dieser Arbeitsgemeinschaften sind Stationen für junge Techniker, Naturforscher und Touristen geschaffen worden. Im Zuge der Polytechnisierung wird eine Beschäftigung der Arbeitsgemeinschaften mit Maschinenbau, Landmaschinen-, Kraftfahrzeug-, Elektro-, Radio- und Fernmeldetechnik, Flugzeug- und Schiffsmodellbau, Tierhaltung und dergleichen angestrebt. Den Pioniergruppen sollen [S. 100]dagegen Basteln, Fotografieren, Touristik und Heimatkunde vorbehalten bleiben. Die neuen Anforderungen, die die beruflichen Rollen, aber auch die politischen in einem komm. totalitären Staat stellen, haben die SBZ zur Entwicklung einer besonders strukturierten Erwachsenenbildung genötigt. Es ist nicht zu bestreiten, daß die SBZ relativ hohe Mittel für die öffentliche Erziehung aufwendet. Das ist die Konsequenz der „gesellschaftlichen Umwälzung“; sie nötigt die kommun. Führung, die Erziehung als ein Mittel zur Erhaltung und Befestigung der totalitären Machtordnung und der Entwicklung der planrationalen Wirtschaft und Gesellschaft einzusetzen und die Traditionen des E. zu liquidieren bzw. zu manipulieren. Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 120 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Möbus, Gerhard: Das Menschenbild des Ostens und die Menschen im Westen. Bonn 1955. 90 S. Möbus, Gerhard: Klassenkampf im Kindergarten — Das Kindesalter in der Sicht der kommunistischen Pädagogik. Berlin 1956, Morus-Verlag. 110 S. Möbus, Gerhard: Erziehung zum Haß — Schule und Unterricht im sowjetisch besetzten Deutschland. Berlin 1956, Morus-Verlag. 111 S. Möbus, Gerhard: Kommunistische Jugendarbeit — zur Psychologie und Pädagogik der kommunistischen Erziehung im sowjetisch besetzten Deutschland. Berlin 1957, Morus-Verlag. 124 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Froese, Leonhard: Die ideengeschichtlichen Triebkräfte in der russischen und sowjetischen Pädagogik. Heidelberg 1956, Quelle und Meyer. 198 S. Dübel, Siegfried: Die Situation der Jugend im kommunistischen Herrschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., erw. Aufl. (BB) 1960. 115 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 97–100 Erwachsenenbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ErziehungswissenschaftSiehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1966 1969 Erziehungswesen: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 [S. 97]Die marxistisch-leninistische Pädagogik unterscheidet drei Institutionen der „Erziehung“ der Heranwachsenden Jugend: Familie, Schule und Jugendorganisation. Die Schule — insbesondere die „allgemeinbildende“ im Unterschied zur „berufsbildenden“ — gilt jedoch als die „Hauptkraft“ der Erziehung. Die FDJ, die Jungen Pioniere und die Familie sind verpflichtet, ihr…
DDR A-Z 1959
Filmwesen (1959)
Siehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem Worte Stalins: „Der Film ist das gewaltigste Mittel zur Einwirkung auf die Massen. Wir müssen ihn in die Hand bekommen“, wird das F. auch in der SBZ als ein Hauptinstrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda betrachtet und behandelt. Partei und Staat sicherten sich daher frühzeitig den entscheidenden Einfluß und bauten ihn entsprechend der Entwicklung von der antifaschistisch-demokratischen Ordnung zum Aufbau des Sozialismus aus. Seit Oktober 1958 liegt die gesamte Steuerung des F. bei der VVB Film, die dem Ministerium für Kultur untersteht. Zu den von der VVB Film gelenkten Betrieben und Instituten gehören nicht nur die fünf Studios der DEFA, die das Filmherstellungsmonopol innehat, einige weitere „volkseigene“ technische Betriebe, der VEB Progress Film-Vertrieb, der VEB DEFA-Außenhandel (beide ebenfalls als Monopole arbeitend), sondern auch das Staatliche Filmarchiv, die Deutsche Hochschule für Filmkunst und die Schulen für filmtechnische Berufe und Vorführer. Die meisten Lichtspieltheater wurden entschädigungslos enteignet: 1957 gab es 1.281 „volkseigene“ und nur noch 109 private Filmtheater (die letzteren meist in Ost-Berlin); die „volkseigenen“ waren zum kleineren Teil im VEB [S. 108]Filmtheater, zum weitaus größeren in den „Volkseigenen Kreislichtspielbetrieben“ zusammengefaßt. Mit Nachdruck wird das Landfilmwesen ausgebaut; 1957 sollen über 10.000 „Spielstellen“ mindestens einmal wöchentlich gespielt haben. Im gleichen Jahre wurden über 300 Mill. Kinobesucher gezählt. Der Kinobesuch verlagert sich im übrigen im Sinne der Bestrebungen der Betriebskultur von den Lichtspieltheatern teilweise in die betrieblichen ➝Kulturstätten, und die Frequenz wie auch die Auswertung „fortschrittlicher“ Filme wird durch die Filmaktivs (Aktiv) unterstützt. Die Lage der monopolisierten und staatlich gegängelten Filmproduktion zwischen den ideologischen Anforderungen auf der einen Seite und dem Auftrag, das Publikum zu unterhalten und die Theater zu füllen, auf der anderen ist ausweglos und ein Anlaß zu immer wiederkehrenden Krisen und Auseinandersetzungen. Im Jahre 1958 riefen besonders die Ausstrahlungen des Neorealismus die SED auf den Plan; eine von ihr einberufene Filmkonferenz (Juli 1958) forderte im Anschluß an Empfehlungen der Kulturkommission beim ZK die Rückkehr zur „schöpferischen Methode des sozialistischen Realismus“. Das Unterhaltungsbedürfnis des Publikums und die Rentabilität der Theater sind nach wie vor auf die Einfuhr westlicher Filme angewiesen; die Produktion der Ostblockstaaten belegt natürlich einen beträchtlichen Teil des Spielplanes, der der Verfügung der einzelnen Filmtheater im übrigen völlig entzogen ist. Als wichtigstes Mittel kommun. Agitation und Propaganda werden neben der Wochenschau „Der Augenzeuge“ und satirischen Kurzfilmen unter dem Sammelnamen „Das Stacheltier“ auch populärwissenschaftliche und Dokumentarfilme eingesetzt. Obschon nicht wenige Filme sowjetzonaler Produktion zum Vertrieb in der Bundesrepublik zugelassen werden, hat das Publikum nur selten Gelegenheit, solche zu sehen, da die zugelassenen Spielfilme westdeutschen Ansprüchen häufig nicht genügen. Dem angestrebten Export in die Länder des Westens stehen ebenfalls tendenziöse Einschläge selbst bei scheinbar unverfänglichen Themen entgegen. — Zeitschrift: „Deutsche Filmkunst.“ Literaturangaben Kersten, Heinz: Das Filmwesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1954. 139 S. m. 2 Anlagen und Nachtrag. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 107–108 Filmaktiv A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzämterSiehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem Worte Stalins: „Der Film ist das gewaltigste Mittel zur Einwirkung auf die Massen. Wir müssen ihn in die Hand bekommen“, wird das F. auch in der SBZ als ein Hauptinstrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda betrachtet und behandelt. Partei und Staat sicherten sich daher frühzeitig den entscheidenden Einfluß und bauten ihn entsprechend der Entwicklung von der…
DDR A-Z 1959
Sparkassen (1959)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 329]Die Sp. der SBZ leugnen, Rechtsnachfolger der alten Sp. zu sein; sie sind aber im Besitz der Sachwerte und befinden sich in den alten Geschäftsräumen. Sie lehnen es grundsätzlich ab, über alte Wertpapiere, die früher bei der betreffenden Sp. in Verwahrung (Depot) gegeben waren, Auskunft zu geben. Die Forderungen der Sp. dagegen sind 1:1 umgewertet und werden mit Zinsen eingetrieben. Hauptaufgabe der Sp. ist es, Sammelbecken für Spareinlagen zu sein. Bei der Ausgabe von kurzfristigen Krediten aus Giroeinlagen sind die Weisungen der Deutschen ➝Notenbank bindend. Überschüsse an Giroeinlagen sind auf Girokonten und als Termingeld bei der Deutschen Notenbank anzulegen. Beim Überweisungsverkehr über Kreisgrenzen hinaus haben sich die Sp. des Gironetzes der Deutschen Notenbank zu bedienen. Die Entwicklung des Spareinlagenbestandes von 1948 bis 1958 ergibt nach sowjetzonalen Angaben bei Sp. und übrigen Kreditinstituten einschl. Postsparkassen folgendes Bild: [S. 333]Spareinlagen können, wenn für sie keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, in unbegrenzter Höhe vom Sparbuch abgehoben werden, d. h. also, daß die bei 1.000 DM Ost pro Monat liegende Auszahlungsbeschränkung aufgehoben ist. Abhebungen und Einzahlungen von Sparbeträgen können im Gebiet der SBZ bei allen Sparkassen und ihren Zweigstellen, bei sämtlichen Postanstalten und bei jeder Kreisstelle der Deutschen ➝Bauernbank erfolgen, gleichgültig, von welchem dieser 3 Institute das Sparbuch ausgestellt wurde. Die Spargelder werden von der Besteuerung ausgeschlossen. Bei bestimmten Sparverträgen wurde die Möglichkeit geschaffen, mit dem eingezahlten Betrage eine Prämie zu gewinnen. (Prämiensparen.) Alle diese Maßnahmen sollen einen Anreiz zu erhöhter Spartätigkeit schaffen. (Inhabersparen, Betriebssparkassen, Bausparen, Bankwesen, Währungspolitik, Währungsreform, Geldumtausch 1957, Sparkaufbrief, Wertpapiersparen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 329–333 Sozialversicherungs- und Versorgungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SparkaufbriefSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 329]Die Sp. der SBZ leugnen, Rechtsnachfolger der alten Sp. zu sein; sie sind aber im Besitz der Sachwerte und befinden sich in den alten Geschäftsräumen. Sie lehnen es grundsätzlich ab, über alte Wertpapiere, die früher bei der betreffenden Sp. in Verwahrung (Depot) gegeben waren, Auskunft zu geben. Die Forderungen der Sp. dagegen sind 1:1 umgewertet und werden mit Zinsen eingetrieben. Hauptaufgabe der…
DDR A-Z 1959
Verfassung (1959)
Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 [S. 370]Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit unterscheiden sich in der SBZ erheblich voneinander. Die Problematik beginnt bereits bei der Frage der Legitimität der V. Sie ist nicht aus einer gewählten verfassunggebenden Versammlung hervorgegangen. Diese Rolle maßte sich vielmehr ein aus dem „Zweiten Volkskongreß“ (17. u. 18. 3. 1948) hervorgegangener „Deutscher Volksrat“ an, dessen Mitgl. aus Delegierten der Parteien und Massenorganisationen bestanden. Er ließ durch einen Verfassungsausschuß den „Entwurf einer Verfassung für die Deutsche Demokratische Republik“ ausarbeiten, der am 22. 10. 1948 veröffentlicht wurde. Am 19. 3. 1949 wurde dieser Verfassungsentwurf von dem „Volksrat“ nach unbedeutenden Änderungen angenommen. Am 15. und 16. 5. 1949 erfolgte schließlich in der SBZ eine Abstimmung über eine willkürlich zusammengesetzte „Einheitsliste“ des „Blocks der antifaschistischen Parteien und Massenorganisationen“ (Blockpolitik), bei der nur mit „Ja“ oder „Nein“ gestimmt oder ein ungültiger Stimmzettel abgegeben werden konnte. Trotz der sehr intensiven, z. T. auf national gefärbte Parolen gestutzten Propaganda wurden insgesamt nur 61,8 v. H. „Ja“-Stimmen, in Ost-Berlin sogar nur 51,7 v. H. „Ja“-Stimmen gezählt. Dieses Abstimmungsergebnis reichte aber aus, um die „Einheitsliste“ als „gewählt“ zu erklären. So entstand der „Dritte Deutsche Volkskongreß“ (mit 1.523 Delegierten), der am 30. 5. 1949 die V. bestätigte und die Ernennung der 330 Abgeordneten des neuen „Deutschen Volksrates“ vornahm. Wieder ohne Wahlen konstituierte sich dieser „Volksrat“ schließlich am 7. 10. 1949 auf Grund des der LDP und CDU aufgezwungenen verfassungsändernden Gesetzes vom 7. 10. 1949 (GBl. S. 1) als „Provisorische Volkskammer der DDR“. Zugleich wurden eine „Provisorische Regierung der DDR“ eingesetzt, eine „Provisorische Länderkammer der DDR“ gebildet und durch Gesetz vom 7. 10. 1949 die „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ (GBl. S. 5) in Kraft gesetzt. Diese V. ist in ihrem Wortlaut weitgehend der Weimarer Reichsverfassung nachgebildet. So erscheint deren Art. 1 Abs. 2: „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus“ in der Fassung: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 3 Abs. 1). Auch das Bekenntnis zu dem Grundsatz freier Wahlen ist in der V. der „DDR“ in fast die gleichen Worte gekleidet wie in Art. 22 der Weimarer Reichsverfassung: „Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl … gewählt.“ (Art. 51 Abs. 2) Insbesondere haben den Vorschriften über die Grundrechte die Grundrechtsartikel der Weimarer Reichsverfassung als Vorbild gedient; sie stimmen z. T. fast wörtlich überein. Wie die entsprechende Normen des Grundgesetzes sind diese Artikel unmittelbar geltendes Recht. Ihr Sinngehalt ist jedoch ein völlig anderer als der gleichlautender Formulierungen der V. rechtsstaatlicher Demokratien. Denn die volksdemokratische Ordnung kennt nur das Primat der Gemeinschaft, nicht dagegen die Freiheit des einzelnen um des einzelnen willen. So ist auch der Schutz der Grundrechte vor Maßnahmen der Staatsgewalt denkbar schwach ausgestaltet und bezeichnenderweise jeder richterlichen Nachprüfung entzogen. Wesentlich ausgeprägter ist dagegen der Schutz der Grundrechte vor Mißbrauch durch den einzelnen. Diese Tendenz wird besonders in Art. 6 Abs. 2 deutlich, der Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, [S. 371]Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, zu „Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches“ und damit zu unmittelbar geltendem Strafrecht erklärt. (Strafgesetzbuch) Der Grundrechtskatalog zählt weitgehend die gleichen Grundrechte auf wie das Grundgesetz. Als wichtigstes politisches Recht nennt Art. 3 Abs. 2 das Recht jedes Bürgers „zur Mitgestaltung in seiner Gemeinde, seinem Kreis, seinem Lande und in der DDR“. Die V. kennt ihrem Wortlaut nach aber auch die herkömmlichen Freiheitsrechte: persönliche Freiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Postgeheimnis und Freizügigkeitsrecht werden in Art. 8, freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit in Art. 9, Freiheit der Kunst, Wissenschaft und ihrer Lehre in Art. 34 garantiert. Art. 10 enthält Auslieferungsverbot, Asylrecht und Auswanderungsrecht. Vereinigungs- und Koalitionsrecht räumen Art. 12, 13, 53 bzw. 14 ein. Eigentum, Erbrecht und Urheberrechte werden in Art. 22–24 Abs. 1 gewährleistet. Die Freiheit der Religionsausübung garantiert Art. 41. Sämtliche Grundrechte stehen jedoch nur auf dem Papier und werden seit dem Inkrafttreten der V. ständig und bewußt verletzt und sogar durch die Gesetzgebung in verfassungsmäßig unzulässiger Weise eingeschränkt. Den Grundrechten stellt die V. Grundpflichten gegenüber. Die zentrale Vorschrift ist Art. 4 Abs. 2, in dem es heißt: „Jeder Bürger ist verpflichtet, im Sinne der Verfassung zu handeln und sie gegen ihre Feinde zu verteidigen.“ Diese nach sowjetischem Staatsdenken weit auszulegende Norm wird durch den mit Gesetz vom 26. 9. 1955 (GBl. I S. 653) geänderten Art. 5 dahin ergänzt, daß „der Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen“, mithin des bolschewistischen Systems, eine „ehrenvolle nationale Pflicht ist“. Zusammenfassend muß festgestellt werden, daß die V. der „DDR“ nach dem Willen Moskaus zu keiner Zeit der Errichtung einer echten demokratischen Ordnung dienen sollte, sondern von vornherein lediglich als scheindemokratische Fassade vor die auf die Bolschewisierung Mitteldeutschlands zielende Wirklichkeit gestellt war. (Regierung und Verwaltung) Literaturangaben Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 2., erw. Aufl., Bonn 1958. 119 S. Weber, Werner: Die Frage der gesamtdeutschen Verfassung. München 1950, C. H. Beck. 28 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 370–371 Vereinigungen Volkseigener Betriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerkaufsnormenSiehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 [S. 370]Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit unterscheiden sich in der SBZ erheblich voneinander. Die Problematik beginnt bereits bei der Frage der Legitimität der V. Sie ist nicht aus einer gewählten verfassunggebenden Versammlung hervorgegangen. Diese Rolle maßte sich vielmehr ein aus dem „Zweiten Volkskongreß“ (17. u. 18. 3. 1948)…
DDR A-Z 1959
Literatur (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das literarische Leben der SBZ ist beherrscht von der ständigen Auseinandersetzung um den politischen Auftrag der Dichter (die Stalin einmal als „Ingenieure der menschlichen Seele“ angesprochen hatte), um die Zweckbezogenheit künstlerischen Schaffens und um die von den Ideologen der SED diktierte Stilnorm des sozialistischen Realismus. „Literatur und bildende Künste sind der Politik untergeordnet, aber es ist klar, daß sie einen starken Einfluß auf die Politik ausüben. Die Idee der Kunst muß der Marschrichtung des politischen Kampfes folgen.“ (Otto ➝Grotewohl anläßlich der Konstituierung der Kunstkommission 1950) Sechs Jahre später machte Alexander ➝Abusch (auf der Kulturkonferenz der SED) den Schriftstellern klar, „daß unsere Partei das kollektive Gewissen des Volkes ist und daß der Schriftsteller oder Künstler nur dann dieses Gewissen verkörpert, wenn er ein allezeit ergebener, selbstloser, opferbereiter Kämpfer im großen Kollektiv unserer Partei ist“. Staat und Partei versehen Kunst und L. jedoch nicht nur mit Direktiven, sondern fördern auch anpassungsfähige Talente durch Aufträge, Fortbildungsmöglichkeiten (Institut für Literatur), Honorare, Prämien und Preise. All diese Mittel haben nicht verhindern können, daß die Talente die SBZ verließen, verstummten oder von Werk zu Werk an Formkraft einbüßten. Um der Verarmung der literarischen Produktion zu steuern und „auf allen Gebieten der Kultur die absolute Überlegenheit gegenüber Westdeutschland in den nächsten Jahren unter Beweis zu stellen“, wird neuerdings der „schreibende Arbeiter“ als Leitbild herausgestellt; auf einer Konferenz von Arbeitern und Kulturschaffenden in Bitterfeld, Mai 1959, forderte Ulbricht, „daß Schriftsteller und Künstler selbst am sozialistischen Aufbau teilnehmen“, und bemängelte, daß „die Aktivisten … ein schnelleres Tempo als ein Teil unserer Schriftsteller und unserer Künstler“ hätten. — Literarische Namen, mit denen sich noch ein Begriff verbindet, sind: Johannes ➝R. Becher, Hans Franck, Ludwig ➝Renn, Anna ➝Seghers, Ehm Welk, von den jüngst Verstorbenen: Bert ➝Brecht, Franz C. Weiskopf, Friedrich Wolf. Was sonst in Erscheinung tritt, gehört zur Kategorie der Produzenten von „Erbauungsliteratur“ oder kommunistischer Literaturfunktionäre. Sie sprechen eine so andere Sprache als die Schriftsteller des Westens, daß fruchtbare Kontakte kaum mehr zustande kommen. Auch die deutsche Sektion des PEN-Klubs hat sich gespalten und zählt in der sowjetzonalen Gruppe nur noch wenige westdeutsche Autoren. L.-Zeitschrift des Deutschen ➝Schriftstellerverbandes: „Neue deutsche Literatur.“ (Kulturpolitik, Kunstpolitik, Verlagswesen, Buchhandel, Theaterwesen, Filmwesen) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. Wiesbaden 1956, Limes-Verlag. 161 S. m. 8 Tafeln. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 216 Linse, Walter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Literatur-InstitutSiehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das literarische Leben der SBZ ist beherrscht von der ständigen Auseinandersetzung um den politischen Auftrag der Dichter (die Stalin einmal als „Ingenieure der menschlichen Seele“ angesprochen hatte), um die Zweckbezogenheit künstlerischen Schaffens und um die von den Ideologen der SED diktierte Stilnorm des sozialistischen Realismus. „Literatur und bildende Künste sind der Politik untergeordnet, aber es ist klar, daß sie einen…
DDR A-Z 1959
Interzonenhandel (1959)
Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für den deutschen Binnenhandel nach 1945, soweit er über die Grenzen der Besatzungszone hin[S. 157]ausging. Während die drei Westzonen wieder zu einem einheitlichen Handelsgebiet zusammenwuchsen, konnte der Warenaustausch zwischen Westdeutschland und der SBZ nur zu einem Bruchteil des früher üblichen Umfanges entwickelt werden (1938 = 8,3 Mrd. RM). Von sowjetzonaler Seite sind in der Hauptsache strategisch wichtige Güter, wie Eisen, Stahl, hochwertige chemische Erzeugnisse (Stickstoffdünger), Maschinenbau-, Eisen- und Metallwaren und Qualitätslebensmittel aller Art einschl. Wein und Hopfen begehrt. Als Gegenlieferung ins Bundesgebiet sind Holz, Eisen- und Stahlwaren, Maschinenersatzteile, Zellstoff, Textilien, Lebensmittel (Zucker), Chemikalien, Mineralöl und vor allem Braunkohlenbriketts vorgesehen. Eine vertragliche Regelung erfuhr der I. in dem Mindener Abkommen (1946), dem Berliner Abkommen (1948), dem Frankfurter Abkommen (8. 10. 1949), seiner Verlängerung im Frühjahr 1951 (3. 2. 1951), dem Berliner Abkommen vom 20. 9. 1951 und den jeweils jährlich folgenden Vereinbarungen. Ab 1. 10. 1949 sind auch Ost- und West-Berlin in die I.-Vereinbarungen eingeschlossen. Nach dem Frankfurter Abkommen vom 8. 10. 1948 werden die Interzonengeschäfte über die Deutsche ➝Notenbank und die Deutsche Bundesbank abgewickelt, die Verrechnung von DM West zu DM Ost erfolgt im Verhältnis 1:1, d. h. 1 Deutsche Mark = 1 VE (Verrechnungseinheit). Der vertragliche I. wird in der SBZ durch das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) Hauptabt. I. gelenkt. Im Bundesgebiet ist die Bundesstelle für den Warenverkehr als Abteilung des Bundeswirtschaftsministeriums zuständig. Die Entwicklung des I. war jahrelang sehr uneinheitlich und zeitweise stagnierend. Erst 1955 überschritt der Gesamtumsatz einschließlich Dienstleistungen die Milliardengrenze. (Außenhandel) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 156–157 Internationalismus, Proletarischer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InterzonenverkehrSiehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für den deutschen Binnenhandel nach 1945, soweit er über die Grenzen der Besatzungszone hin[S. 157]ausging. Während die drei Westzonen wieder zu einem einheitlichen Handelsgebiet zusammenwuchsen, konnte der Warenaustausch zwischen Westdeutschland und der SBZ nur zu einem Bruchteil des früher üblichen Umfanges…
DDR A-Z 1959
Düngemittel, Mineralische (1959)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die Versorgung der Landwirtschaft mit Stickstoff (N)- und Phosphorsäure (P2O5)-Düngemitteln erfolgt auch heute noch kontingentiert, während Kalidünger (K2O) und Düngekalk (CaO) seit 1951/52 frei verkauft werden. Die größten Schwierigkeiten bestehen in der Bereitstellung der einfuhrabhängigen Phosphatdünger, an denen durch die jahrelange Unterversorgung der Böden ein sehr großer Nachholbedarf besteht, wie Bodenuntersuchungen bestätigt haben. Rund 80 v. H. der landw. Nutzfläche sind mit P2O5 unterversorgt, bei 50 v. H. der Böden ist der Versorgungsgrad sogar ausgesprochen schlecht. Unzureichende Einfuhren an Rohphosphat und Produktionsausfälle bei der Düngemittelindustrie haben bisher die Mängel nicht beheben können. Seit 1954/55 hat sich die Belieferung mit N-Düngemitteln zwar stetig verbessert, der Hektaraufwand bleibt aber auch hier unter dem westdeutschen Verbrauchsniveau, obwohl der höhere Ackeranteil an der landw. Nutzfläche und das intensivere Anbauverhältnis in der SBZ relativ größere N-Mengen erfordern würde. An sich würde die Produktion der Stickstoffwerke durchaus eine gleiche Aufwandshöhe wie in der BRD erlauben. Das im Außenhandel gegen N-Düngemittel realisierbare Mehr an Nahrungsmitteln wird aber höher eingeschätzt als die Ertragssteigerungen, die ein zusätzlicher N-Aufwand in der heimischen Landwirtschaft erzielen würde. Zudem ist die Sortenbereitstellung an N-Düngern in der SBZ unzureichend. Es besteht Mangel an Salpeterdüngern und Kalkstickstoff. Dank zahlreich vorhandenen Produktionsstätten wird Kali, vor allem in Form von Rohsalzen, je Flächeneinheit reichlicher gedüngt als in der BRD. Dadurch ist die Harmonie der gesamten Nährstoffversorgung der Böden gestört und wirkt sich in entsprechend geringeren Erträgen aus. Außerdem fehlen für eine günstige Wirkung der hohen Kalidüngung die Voraussetzungen des geregelten Kalkzustandes der Böden, zumal auch — ihrer hohen Herstellungskosten wegen — hochprozentige Kalisorten der Ausfuhr vorbehalten werden. [S. 86]Die Hektarangaben in kg/Reinnährstoff erreichten 1957/58 bei N 34,7, bei P2O5 28,6, bei K2O 76,4. Demgegenüber düngte die BRD 39,7 N, 41,7 P2O5 und 69,2 K2O. Gegenüber der Vorkriegszeit steigerte die SBZ den Düngeraufwand bei N um 3 v. H., erreichte bei P2O5 1956/57 erstmals den Vorkriegsstand und lag bei K2O um 52 v. H. darüber. In der BRD dagegen erfolgte neben der allgemeinen Steigerung des Düngeraufwandes eine deutliche Orientierung zu „mehr Stickstoff“, dem stärksten ertragssteigernden Düngerfaktor. Dort wurde das Vorkriegsniveau bei N um 64 v. H., bei P2O5 um 44 v. H. und bei K2O um 56 v. H. überschritten. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 85–86 DTSB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DVDSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die Versorgung der Landwirtschaft mit Stickstoff (N)- und Phosphorsäure (P2O5)-Düngemitteln erfolgt auch heute noch kontingentiert, während Kalidünger (K2O) und Düngekalk (CaO) seit 1951/52 frei verkauft werden. Die größten Schwierigkeiten bestehen in der Bereitstellung der einfuhrabhängigen Phosphatdünger, an denen durch die jahrelange Unterversorgung der Böden ein sehr großer Nachholbedarf besteht, wie Bodenuntersuchungen bestätigt…
DDR A-Z 1959
Investitionen (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 I. bilden nach der Defin. im Lehrbuch „Politische Ökonomie“ „die Gesamtheit der Aufwendungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zur Schaffung neuer und zur Rekonstruktion bereits bestehender Anlagefonds der Produktions- und der Nichtproduktionssphäre“. Um die einzelnen Betriebe ökonomisch stärker zu interessieren, wurden ab 1. Januar 1955 in allen zentral geleiteten Betrieben der volkseigenen Industrie Amortisationen und Gewinne zur vollen bzw. teilweisen Finanzierung der I. herangezogen, während vorher sämtliche Gewinne und Amortisationen an den Staatshaushalt abgeführt werden mußten. Die restlichen Investitionsmittel erhalten die Betriebe aus dem Staatshaushalt über die Deutsche ➝Investitionsbank zugewiesen. Die Höhe wird für jeden Wirtschaftszweig durch die Staatliche ➝Plankommission festgelegt. Die Investitionspolitik ist im Rahmen der sowjetzonalen Finanzpolitik eins der wirksamsten Instrumente der Wirtschaftslenkung. Im ersten Fünfjahrplan legte man den Gesamtumfang der staatlichen I. (ohne Lizenzen und Kredite) auf 20.564,5 Mill. DM Ost fest. Eine Erhöhung erfolgte jedoch in den einzelnen Volkswirtschaftsplänen auf insgesamt 22.413,9 Mill. DM Ost, von denen dann 20.879 Mill. DM Ost von der zentral geleiteten und örtlichen Wirtschaft in Anspruch genommen wurden (48,5 v. H. von der Industrie, 9,5 v. H. von der Landwirtschaft, 1,2 v. H. vom Handel, 13,1 v. H. vom Verkehr, 1,9 v. H. vom Gesundheitswesen, 3,8 v. H. von der Volksbildung). Von den Gesamtinvestitionen der zentral geleiteten „volkseigenen“ Industrie gingen 68 v. H. vorrangig in die Grundstoffindustrie, 14,7 v. H. in den Maschinenbau und 6,3 v. H. in die Leichtindustrie. Im zweiten Fünfjahrplan sollen etwa 55 Mrd. DM I. bereitgestellt werden. Davon entfallen 41,7 Mrd. DM auf staatliche I. Hiervon entfallen auf die Industrie 53 v. H., auf Verkehrs- und Verbindungswesen 13 v. H., auf Land-, Forst- und Wasserwirtschaft 9 v. H. und auf den staatlichen Wohnungsbau 11 v. H. Aus Eigenmitteln und Krediten will man 9,5 Mrd. DM I. finanzieren. Ziel dieser erhöhten I. ist, die Voraussetzung für die Beschleunigung des technischen Fortschritts in der Industrie, für Mechanisierung, Modernisierung, und Automatisierung der entscheidenden Produktionsprozesse und zur Steigerung der Arbeitsproduktivität zu schaffen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 159 Interzonenverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Investitionsbank, Deutsche (DIB)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 I. bilden nach der Defin. im Lehrbuch „Politische Ökonomie“ „die Gesamtheit der Aufwendungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zur Schaffung neuer und zur Rekonstruktion bereits bestehender Anlagefonds der Produktions- und der Nichtproduktionssphäre“. Um die einzelnen Betriebe ökonomisch stärker zu interessieren, wurden ab 1. Januar 1955 in allen zentral geleiteten Betrieben der volkseigenen…
DDR A-Z 1959
Staatshaushalt (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch das Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. 12. 1950 und das Gesetz über die Staatshaushaltsordnung vom 17. 2. 1954 wurde das Haushaltswesen grundlegend umgestaltet. [S. 343]Der neue einheitliche Staatshaushaltsplan umfaßt die Haushalte sämtlicher Finanzträger von der Zone über die Bezirke und Kreise bis herab zu den kleinsten Gemeinden; ferner die Haushalte von Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, den Haushalt der Sozialversicherung und seit 1953 auch den Haushalt des sowjetischen Sektors von Berlin. Nach mehrfachen Änderungen von Beginn und Dauer des Haushaltsjahres sind seit 1950 Haushaltsjahr und Kalenderjahr wieder identisch. Der Plan wird auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplanes aufgestellt. Der St. hat die im Volkswirtschaftsplan vorgesehenen Aufgaben zu finanzieren; er hat alle in der SBZ vorhandenen Reserven auszuschöpfen und das „Prinzip der strengen Sparsamkeit“ anzuwenden. Die jährlichen St.-Pläne sollen mit höheren Einnahmen als Ausgaben abschließen. In seiner Gliederung ist der Haushaltsplan — entsprechend seinem Charakter — auf den Volkswirtschaftsplan abgestimmt; die Volkskammer hat ihn nicht zu kontrollieren, sondern durch Akklamation anzunehmen. Die Gesetze über den St. enthalten nur noch nichtssagende Angaben, aus denen kein genaues Bild über Art und Verwendung der Einnahmen gewonnen werden kann. Weder der Volkskammer noch der Öffentlichkeit gegenüber gibt die Regierung der SBZ Rechenschaft über ihr Finanzgebaren. Im Kassenwesen sind dahingehend Änderungen eingetreten, daß die bisher dezentralisierten Haushalts- und Steuerkassen aufgelöst und ihre Aufgaben den öffentlichen Banken unter Führung der Deutschen ➝Notenbank übertragen wurden. Sie hat die Aufgabe, die Haushaltseinnahmen anzunehmen und die Haushaltsausgaben auf Grund von Anweisungen der Konteninhaber im Rahmen des Kassenplanes und der Erfüllung der Einnahmen zu leisten. An Orten ohne Niederlassungen der Deutschen Notenbank werden die Konten bei den Sparkassen geführt, die für die Führung der Haushaltskonten den Anordnungen der Notenbank unterworfen sind. Der Finanzausgleich (Haushaltsausgleich) hat in der SBZ eine große praktische Bedeutung erlangt. Die Bezirke, Kreise und Gemeinden wären ohne Zuweisungen aus allgemeinen Haushaltsmitteln nicht lebensfähig. Die Verteilung wird jährlich im Gesetz über den St.-Plan neu geregelt; einen feststehenden Verteilungsschlüssel gibt es nicht. Die Zuweisungen in absoluten Beträgen sind relativ unbedeutend. Eine wichtigere Rolle spielen die prozentmäßigen Beteiligungen der Bezirke, Kreise und Gemeinden an bestimmten in ihren Bereichen anfallenden „republikeigenen“ Steuern und sonstigen Abgaben. Hierin kommt das „Prinzip der materiellen Interessiertheit“ zum Ausdruck, denn eine Nichterfüllung des Plansolls würde sich auch negativ auf den eigenen Haushalt auswirken. — Alle den Bezirken, Kreisen und Gemeinden zugewiesenen Mittel sind grundsätzlich plangebunden. Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Bonn (Diss.) 1958. 162 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 342–343 Staatsgrenze West A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsmachtSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch das Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. 12. 1950 und das Gesetz über die Staatshaushaltsordnung vom 17. 2. 1954 wurde das Haushaltswesen grundlegend umgestaltet. [S. 343]Der neue einheitliche Staatshaushaltsplan umfaßt die Haushalte sämtlicher Finanzträger von der Zone über die Bezirke und Kreise bis herab zu den kleinsten Gemeinden; ferner die Haushalte von…
DDR A-Z 1959
Kirchenpolitik (1959)
Siehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 Die Lage der Kirchen in der SBZ wird entscheidend mitbestimmt durch die kirchenpolitische Entwicklung von 40 Jahren in der SU und durch die unterschiedliche Religionspolitik in den Satellitenländern. In den ersten Etappen der rücksichtslosen Kirchenverfolgung von 1917–1939 trat der Bolschewismus als Antikirche mit dem Ausschließlichkeitsanspruch des Dialektischen Materialismus auf. Gottlosigkeit wurde aus Grundsatz gefordert. Auslöschung der Kirche war das Ziel. Es kam zwischen 1925 (Gründung des Bundes der Gottlosen) und 1931 zu Massenaustritten. Aber die orthodoxe Kirche überlebte und blieb. Die Sowjetregierung erkannte schon beim Tode des Patriarchen Tychon (25. 3. 1925), daß ihre Bemünungen um die völlige Ausmerzung des Christentums vergeblich waren. Sie änderte die Methode, ohne das Ziel aufzugeben, indem sie die Kirche zwang, die Tatsache der Verfolgung formell abzuleugnen und das „Martyrium der Lüge“ dem Leben der Kirche zuliebe auf sich zu nehmen; die Anzahl der Gläubigen jedoch, die ohne Anklage gegen die Kirche das Martyrium der Wahr[S. 175]heit auf sich nahmen, blieb groß genug zur Wachhaltung des Gewissens. Während des Krieges schließlich wurde die Kirche „anerkannt“ und gleichgeschaltet. In der SBZ war die Ausgangssituation eine wesentlich andere. Es gab im Deutschland von 1945 nicht wie im Rußland von 1917 ein Staatsoberhaupt, dem (laut § 64 der alten russischen Verfassung) der Titel „Beschützer der Dogmen des … Glaubens und Aufseher der Rechtgläubigkeit“ zuerkannt war. Die Kirchen in Deutschland hatten schon während des „Dritten Reiches“ unter einer christentumsfeindlichen Diktatur leiden müssen. Die SED zog darum für die Bekämpfung der Kirchen ihre Nutzanwendungen aus den veränderten Methoden in der SU und aus den Erfahrungen in den Satellitenländern, wo Schauprozesse und Liquidierungen das System selber diskreditiert hatten. Die SED-Regierung hoffte, ohne Verzicht auf gelegentliche Schockaktionen, das Kirchenvolk langsam der Kirche entfremden zu können. Erfahrungen in nationalkirchlichen und Spaltungsexperimenten wurden mit Prag und Warschau ausgetauscht. Immer, wenn eine Verschärfung des politischen Kurses in der Zone vorbereitet wurde, ging eine osteuropäische Konferenz „fortschrittlicher Christen“ oder eine „Friedenstagung“ mit christlichen Sprechern voraus. Chruschtschows Mahnung vom 1. 11. 1954, die Gefühle der Gläubigen zu schonen, die Dilettanten auszuschalten und nur noch einen ideologischen Kampf gegen die „unwissenschaftliche religiöse Weltanschauung“ zu führen, brachte für die Zone keine Erleichterung, denn hier vollzog sich ja der Hauptkampf in den Schulen, Parteischulen, in Presse und Rundfunk. Die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse übernahm von der fast gleichnamigen sowjetischen Organisation Kampfschriften von niedrigem Niveau (z. B. Pawjolkin, „Der religiöse Aberglaube und seine Schädlichkeit“), die in großen Auflagen verbreitet wurden. Vortragszyklen an Hand des Buches „Weltall, Erde, Mensch“ wurden mit der Tendenz der Verächtlichmachung des Glaubens zur Vorbereitung der Jugendweihe veranstaltet. Auch die Volkshochschule wurde in diese „populärwissenschaftlichen“ Aufklärungsaktionen einbezogen bei Verminderung der Anzahl der christlichen Dozenten. Der wachsende Widerstand gegen die Jugendweihe wurde mit öffentlicher Beschimpfung der Pfarrer und mit Gesinnungsterror gegenüber den Eltern beantwortet. in einem Schreiben des Evangelischen Bischofs von Berlin an die Eltern der Konfirmanden (vom 17. 10. 1955) hieß es: „Wer sich konfirmieren lassen will, kann nicht zur Jugendweihe gehen. Hier können wir keine Kompromisse schließen mit dem Atheismus“ Im Katholischen Amtsblatt (Bischöfl. Ordinariat Berlin) vom 1. 2. 1955 wurde gesagt: „Hier gibt es nur ein Entweder-Oder. Katholischer Glaube und Jugendweihe stehen sich unversöhnlich gegenüber.“ Im Frühjahr 1950 setzen Massenpropaganda und erstmalig offene Nötigung ein. (ADN nennt am 26. 3. 1958 die Zahl von 90.000 Jugendweihlingen.) Gegen die Vorbereitung im Herbst 1957 erfolgten neue Kanzelverlesungen der kathol. Bischöfe am 17. 10. 1957 und des ev. Bischofs Dibelius am 20. 10. 1957. Die scharfen Maßnahmen gegen kirchliche Jugendorganisationen (Junge Gemeinde) und die am 15. 2. 1956 verfügte Behinderung des Religionsunterrichts an den Schulen Ost-Berlins (Verbot des Religionsunterrichts an den Oberschulen) zeigten erneut, wo die Hauptangriffe gegen die Kirchen geführt werden. Eine Anordnung des Volksbildungsministeriums vom 12. 1. 1958 verlangte Maßnahmen zur Aufklärung der Eltern über „die Schädlichkeit der Überbeanspruchung der Kinder durch die Christenlehre“. Weitere Beispiele für die mit verschiedenen Mitteln durchgeführte Absicht, der Kirchenarbeit den Boden zu entziehen, sind: Die Schließung der ev. Bahnhofsmissionen und die Verhaftung zahlreicher Helfer dieser Missionen unter der Anschuldigung der Sabotage und Republikfluchtbegünstigung, die Kürzung der staatlichen Zuschüsse an die Kirchen, die Beschränkung der kirchlichen karitativen Tätigkeit „auf den kirchlichen Raum“, die Verächtlichmachung führender Geistlicher in der Öffentlichkeit, die Verweigerung jeden Kirchenbaues im neuen Industriegebiet Schwarze Pumpe, in Stalinstadt usw., Schließung kirchl. Kinderheime, Verspottung des Weihnachtsfestes („Eulenspiegel“ Nr. 52/57), die Einschränkung der Sammelerlaubnis und die Einführung von Ersatzriten für Taufe, Trauung und Begräbnis. Der Pressekampf gegen die Synode Ende April 1958, Störtrupps im Stoeckerstift und Einreiseverbot für kathol. und ev. Bischöfe leiteten neue Großoffensive ein. Vorwand u. a. der Militärseelsorgevertrag. („Neue Zeit“ v. 22. 4. 1958: „Unterstützung des Militärseelsorgevertrages ist Staatsverbrechen.“) Die Kampfmilderung nach dem Juni-Aufstand ist vergessen. [S. 176]Über langwierige Verhandlungen zwischen Vertretern des Staates (Grotewohl, Maron, Eggerath) und Vertretern der Ev. Kirche (in Abwesenheit von Propst Gröber) erschien am 21. 7. 1958 ein gemeinsames Kommuniqué, in dem die kirchlichen Vertreter erklärten, daß 1. die Kirchen in der „DDR“ an den Militärseelsorgevertrag nicht gebunden sind, 2. die Kirchen grundsätzlich mit den Friedensbestrebungen der „DDR“ und ihrer Regierung übereinstimmen, 3. die Christen ihre staatsbürgerlichen Pflichten auf der Grundlage der Gesetzlichkeit erfüllen, 4. die Christen die Entwicklung zum Sozialismus respektieren und zum friedlichen Aufbau des Volkslebens beitragen, 5. die Kirchen den gegen den Staat erhobenen Vorwurf des Verfassungsbruches nicht aufrechterhalten. Die Regierung der „DDR“ erklärte: Jeder Bürger genießt volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die ungestörte Religionsausübung steht unter dem Schutz der Republik. Beide Seiten gaben zu erkennen, daß klärende Aussprachen über die Beseitigung etwaiger Mißstände in ihren gegenseitigen Beziehungen durchgeführt werden sollen. Trotzdem äußerte der Rat der EKD bereits im Oktober 1958 ernste Sorge über die Behinderung des kirchlichen Lebens, insbesondere auf dem Gebiet der Jugenderziehung. Zur gleichen Zeit legte Propst Grüber sein Amt als Bevollmächtigter der EKD nieder. Am 2. 5. 1950 erließ die ev. Kirchenleitung Berlin-Brandenburg eine Notverordnung für den Fall, daß „die bestehende Einheit der Berlin-Brandenburgischen Kirche durch die politische Entwicklung unterbunden“ werden sollte. Literaturangaben Adolph, Walter: Atheismus am Steuer. Berlin 1956, Morus-Verlag. 103 S. Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 120 S. Shuster, George N.: Religion hinter dem Eisernen Vorhang (übers. a. d. Amerik.). Würzburg 1954, Marienburg Verlag. 288 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 174–176 Kirchenfragen, Staatssekretariat für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KirchensteuerSiehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 Die Lage der Kirchen in der SBZ wird entscheidend mitbestimmt durch die kirchenpolitische Entwicklung von 40 Jahren in der SU und durch die…
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Parteihochschule (1959)
Siehe auch: Parteihochschule: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED: 1969 1975 1979 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS): 1985 Aufgabe der „P. Karl Marx beim ZK der SED“ in Ost-Berlin (früher Kleinmachnow): „Parteiarbeiter des neuen, des bolschewistischen Typs“ heranzubilden (W. Pieck zur Eröffnung des 2. Einjahrlehrgangs, „Neues Deutschland“ vom 26. 10. 1950). Gegründet 1946. Dauer der Lehrgänge zuerst 6 Monate. Seit 1950 gibt es Ein- und Zweijahrlehrgänge für Spitzenfunktionäre bzw. für Elitenachwuchs sowie Sonderlehrgänge für Dozenten, Pädagogen, Journalisten usw., seit 1953 in Angleichung an die P. in Moskau Dreijahrlehrgänge. Stärke der Lehrgänge: je 200 Schüler. Die Teilnehmer werden durch die Landes- bzw. jetzt Bezirksleitungen ausgewählt und theoretisch und personell durch Sonderkommissionen des ZK und der P. überprüft. Die Zulassung jedes Funktionärs [S. 265]ist vom Beschluß des Sekretariats des ZK abhängig, das auch die letzte Entscheidung über den Einsatz der Hochschüler hat. Wichtigste Gesichtspunkte der Auswahl sind; proletarische Herkunft, Anerkennung der „führenden Rolle der SU und der KPdSU“, Bewährung in der praktischen Parteiarbeit, Besuch einer Kreis- und Landes- bzw. Bezirksparteischule mit gutem Erfolg. Direktor der P. war bis 1950 Rudolf Lindau, dann Hanna Wolf. Unterrichtsfächer: Geschichte der intern. Arbeiterbewegung, insb. Geschichte der KPdSU, Dialekt. u. Historischer Materialismus, Politökonomie, Geschichte, Parteiaufbau, politische u. Ökonom. Geographie, Staatslehre, Militärwissenschaften, Kunst und Literatur, Russisch. Im Herbst 1950 wurde der Fernunterricht der P. eingeführt (Fernstudium). Im April 1953 erhielt die P. das Promotions- und Habilitationsrecht für die akademischen Grade „Dr. phil.“ und „Dr. oec.“. Zur Zeit hat die P. rd. 1.000 Schüler. Verantwortlicher Sekretär des ZK für die P. ist Hager. Bis 1952 besuchten auch Funktionäre der KPD die P. Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 264–265 Parteigruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ParteikabinettSiehe auch: Parteihochschule: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED: 1969 1975 1979 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS): 1985 Aufgabe der „P. Karl Marx beim ZK der SED“ in Ost-Berlin (früher Kleinmachnow): „Parteiarbeiter des neuen, des bolschewistischen Typs“ heranzubilden (W. Pieck zur Eröffnung des 2. Einjahrlehrgangs, „Neues Deutschland“ vom 26. 10. 1950). Gegründet 1946. Dauer der Lehrgänge zuerst 6…
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Blockpolitik (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Taktische Methode zur Durchführung einer „Revolution von oben“, Form der interfraktionellen Zusammenarbeit in den Volksvertretungen der SBZ im Gegensatz zur Koalitionspolitik in parlamentarischen Demokratien. Von kommun. Seite (z. B. in der Entschließung des II. SED-Parteitages vom 12. 9. 1947) als „neue Art der Zusammenarbeit“ bezeichnet. Innerhalb des „Blocks der antifaschistisch-demokratischen Parteien“ (gegründet am 14. 7. 1945, kurz: Antifa-Block) sind Koalitionen einzelner Blockpartner nicht erlaubt. Beschlüsse werden nur durch Zustimmung aller Fraktionen efaßt. Mittels der B. machte die SED die von ihr in freier parlamentarischer Abstimmung nicht erreichbaren Mehrheitsbeschlüsse überflüssig. Unter Beibehaltung parlamentarisch-demokratischer Formen erhält so der Block die Funktion einer einzigen Partei; B. wird zum Einparteiensystem. Die B. diente u. a. auch als Begründung für die Einheitsliste bei den Volkskammerwahlen im Okt. 1950. Seit durch Zulassung der kommun. beherrschten NDPD, DBD und der Massenorganisationen zu den Volksvertretungen die Herrschaft der SED eindeutig gesichert ist, hat die B. stark an Bedeutung verloren. Die B. war seit 1945 das wichtigste Mittel zur Umwandlung der osteuropäischen Satellitenländer in Volksdemokratien durch „Revolutionen von oben“. Historisch gesehen, geht sie auf die 1935 durch Dimitroff auf dem VII. Kongreß der Komintern verkündete, auf dem Brüsseler Exilparteitag von der KPD übernommene und schon vorher in Frankreich und Spanien als „Volksfrontpolitik“ versuchte Taktik zurück. Angesichts der Unmöglichkeit einer direkten, allein von der KP getragenen Revolutionierung entwickelte man nämlich die Methode des „trojanischen Pferdes“, um über eine Aktionseinheit der Arbeiterklasse und durch jeweilige Anwendung des Koalitions- oder Blockprinzips zu Macht und Einfluß zu kommen. In der SBZ seit 1950 mehr und mehr durch das Operieren mit der noch stärker SED-kontrollierten Nationalen Front ersetzt. (Antifaschistisch-demokratische Ordnung, SED, Verfassung) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 65 Blockade A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bockmann, LotharSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Taktische Methode zur Durchführung einer „Revolution von oben“, Form der interfraktionellen Zusammenarbeit in den Volksvertretungen der SBZ im Gegensatz zur Koalitionspolitik in parlamentarischen Demokratien. Von kommun. Seite (z. B. in der Entschließung des II. SED-Parteitages vom 12. 9. 1947) als „neue Art der Zusammenarbeit“ bezeichnet. Innerhalb des „Blocks der antifaschistisch-demokratischen Parteien“…
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Luftverkehr (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1956 wurde der L. in der SBZ ausschließlich von den L.-Gesellschaften der SU und der Volksdemokratien betrieben. Mit der Gründung einer eigenen L.-Gesellschaft im Jahre 1954 mit dem traditionellen Namen Deutsche Lufthansa wurde der Aufbau einer eigenen sowjetzonalen L.-Gesellschaft vorbereitet. Die Deutsche Lufthansa ist ein „volkseigener“ Betrieb und wurde zunächst dem Ministerium des Innern, später dem Ministerium für Nationale Verteidigung und schließlich 1958 dem Ministerium für Verkehrswesen unterstellt. Der regelmäßige Flugdienst wurde 1956 mit der Eröffnung der Linie Berlin-Warschau aufgenommen. Gegenwärtig werden im Auslandsverkehr die Fluglinien nach Moskau, Budapest, Bukarest, Prag, Warschau und Sofia bedient. In absehbarer Zeit soll der L. nach China mit eigenen Düsenflugzeugen der Deutschen Lufthansa aufgenommen werden. Eine der wichtigsten Voraussetzungen hierfür ist der Ausbau des selbst für Propellerflugzeuge unzulänglichen Flugplatzes Berlin-Schönefeld. Neben den planmäßigen Flügen führt die Deutsche Lufthansa auch Bedarfsflüge, insbesondere zur Beförderung von politischen und diplomatischen Delegationen, durch. Die Verbindung mit den west- und nordeuropäischen Hauptstädten wird durch Einschaltung ausländischer Fluggesellschaften aufrechterhalten. Auf Grund von Gerichtsentscheidungen darf kein Sowjetzonales Flugzeug mit dem Zeichen der alten deutschen Lufthansa (stilisierter fliegender Kranich) und unter dem Namen „Deutsche Lufthansa“ einen Flughafen eines westlichen Landes anfliegen. In Ost-Berlin wurde deshalb im Frühjahr 1959 eine angeblich neue Fluggesellschaft mit dem Namen Interflug gegründet. Ein bisheriger stellv. Direktor der Deutschen Lufthansa ist Generaldirektor der „neuen“ Fluggesellschaft. Der Inlands-L. mit eigenen Maschinen wurde im Sommer 1957 aufgenommen. Von Berlin aus werden regelmäßig angeflogen: Leipzig, Barth (Ostsee), Dresden und Erfurt. Ferner bestehen von Leipzig, Dresden und Erfurt ebenfalls Luftverbindungen nach Barth, das hauptsächlich als Flugplatz für den Ostseebäder-Verkehr dient. Für Rostock wird ein neuer Flughafen angelegt, außerdem ist ein Flughafen in Chemnitz in Bau. Der Bestand an Flugzeugen der Lufthansa beläuft sich auf etwa 40 Maschinen, großenteils aus sowjetischer Produktion (Typ IL 14). Da Ersatzteile aus der SU bezogen werden müssen, fallen reparaturbedürftige Maschinen oft längere Zeit für den Verkehr aus. Der sowjetzonale L. ist völlig unwirtschaftlich, so daß erhebliche Subventionen erforderlich sind. Die kurzen Strecken im innerdeutschen L., die unzureichende Auslastung der Flugzeuge, die unverhältnismäßig hohen Verwaltungskosten und die Amortisation für die Flugplatzanlagen usw. lassen eine Rentabilität des sowjetzonalen L. auf lange Zeit nicht zu. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 218 Luftschutz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LuftwaffeSiehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1956 wurde der L. in der SBZ ausschließlich von den L.-Gesellschaften der SU und der Volksdemokratien betrieben. Mit der Gründung einer eigenen L.-Gesellschaft im Jahre 1954 mit dem traditionellen Namen Deutsche Lufthansa wurde der Aufbau einer eigenen sowjetzonalen L.-Gesellschaft vorbereitet. Die Deutsche Lufthansa ist ein „volkseigener“ Betrieb und wurde zunächst dem Ministerium des Innern, später dem…
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Parteilichkeit der Rechtsprechung (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von demokratischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Mit dieser Parteilichkeit muß die demokratische Gesetzlichkeit in ihrer gegenwärtigen Hauptrichtung verwirklicht werden“ (Hilde ➝Benjamin in: „Neue Justiz“ 1954, S. 222). PdR. heißt „richtige Anwendung der Gesetze im Sinne der Politik von Partei und Regierung“ („Neue Justiz“ 1954, S. 223). Immer wieder wird gefordert, daß die Richter der sowjetzonalen Straf- und Ziviljustiz mit „bewußter Parteilichkeit“ arbeiten und daß sie nicht einem Hang zum „Objektivismus“ erliegen. „Das Ministerium der Justiz erwartet von der richterlichen Tätigkeit der Wissenschaftler wesentliche Hilfe und Unterstützung im Kampf um die PdR., und zwar sowohl in Strafverfahren als in Zivilrechtsstreitigkeiten“ („Neue Justiz“ 1954, S. 551). Die Richter „müssen parteilich als politische Menschen entscheiden“ (Böhme in: „Neue Justiz“ 1955, S. 327). „Die Erziehung unserer Kader muß in [S. 266]jedem einzelnen Richter immer stärker die Erkenntnis und das Bewußtsein vom Wesen unserer Gesetzlichkeit festigen und ihn immer stärker zur parteilichen Anwendung unseres Rechtes befähigen“ (Hilde Benjamin in: „Neue Justiz“ 1954, S. 679). „In der richterlichen Entscheidung muß sich die Bereitschaft widerspiegeln, die von der Partei der Arbeiterklasse und von der Regierung gefaßten Beschlüsse durchzusetzen (Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1956, S. 295). PdR. bedeutet also in der Praxis nichts anderes, als daß der Wille der SED beachtet wird. Dabei werden Schwankungen und Brüche in der Rechtsprechung aus politischen Zweckmäßigkeitserwägungen nicht nur in Kauf genommen, sondern für richtig und notwendig gehalten. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 265–266 Parteilichkeit, Bolschewistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteipresse der SEDSiehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von demokratischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Mit dieser Parteilichkeit muß die demokratische Gesetzlichkeit in ihrer gegenwärtigen Hauptrichtung verwirklicht werden“ (Hilde ➝Benjamin in: „Neue Justiz“ 1954, S. 222). PdR. heißt „richtige Anwendung der Gesetze im Sinne der Politik von Partei und Regierung“ („Neue Justiz“ 1954, S. 223). Immer wieder wird…
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Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 330]Der Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und sonstigen Wechselfällen des Lebens sowie der Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der arbeitenden Bevölkerung und dem Schutze der Mutterschaft soll nach Art 16, 3 der Verfassung ein einheitliches, umfassendes Sozialversicherungswesen auf der Grundlage der Selbstverwaltung der Versicherten dienen. Obwohl stets die Sorge um den Menschen betont wird, bestimmt nicht sie die Gestaltung und die Grenzen dieser Vorsorge, vielmehr tun dies die Aufgaben, die die Sozialversicherung innerhalb der Planwirtschaft hat. Denn: „Die Sozialversicherung muß in den Fünfjahrplan eingeordnet werden und seiner Verwirklichung dienen. Zu seiner Durchführung ist die Pflege der Arbeitskraft und die Gesunderhaltung unserer Werktätigen notwendig“ (Grete Groh-Kummerlöw, „Die Übernahme der vollen Verantwortung für den weiteren Ausbau der Sozialversicherung durch die Gewerkschaften“, Berlin 1951, Seite 19). Organisation und Leistungen der Sozialversicherung sind darauf gerichtet, die Bevölkerung möglichst ausnahmslos zur Arbeit zu zwingen, damit die Produktion ein Höchstmaß erreicht. Mittel dazu sind: Möglichst kleine Alters- und Invalidenrenten, strengster Maßstab bei ärztlichen Untersuchungen auf Erwerbsminderung oder wegen zeitweiliger Arbeitsbefreiung infolge Krankheit, keine Versorgung für arbeitsfähige Witwen bis zu 60 Jahren. Außerdem soll durch eine geplante Staffelung der Leistungen nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Betriebes, in dem der Versicherte arbeitet, die Fluktuation der Arbeitskräfte eingeschränkt werden. „Die Erfüllung des Fünfjahrplans muß seitens der Sozialversicherung unterstützt werden durch Zahlung höherer Renten in diesen Industriezweigen, um den Zustrom von Arbeitern dahin zu verstärken“ (Paul Peschke, „Sozialversicherung — Sache des FDGB und seiner Industriegewerkschaften“, in: „Die Arbeit“, S. 218/51). Die Sozialversicherung ist eine zentralgelenkte Einheitsversicherung, in der alle früheren Versicherungsträger aufgegangen sind (Unfall-, Invaliden-, Alters-, Angestelltenversicherung, Knappschaftsversicherung sowie die Orts-, Innungs-, Betriebs- und Ersatzkrankenkassen). Durch die Verordnung über die Sozialpflichtversicherung vom 28. 1. 1947, erlassen auf Grund des Befehls Nr. 28 der SMAD („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 92/47), wurde das Sozialversicherungswesen auf eine einheitliche Grundlage gestellt, nachdem bereits ab Herbst 1945 in jedem Lande der SBZ durch Gründung einer Sozialversicherungsanstalt die Voraussetzung hierfür geschaffen worden war. Durch die Verordnung über die Sozialversicherung vom 26. 4. 1951 (GBl. S. 325) wurde die Verantwortung für die Leitung und die Kontrolle der Sozialversicherung dem FDGB übergeben. Die 5 Sozialversicherungsanstalten der Länder wurden zu einer einheitlichen „Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechtes“ mit dem Sitz in Berlin vereinigt, die vom Zentralrat der Sozialversicherung geleitet und verwaltet wurde. Dem Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung oblag seitdem nur noch die Aufsicht über die Sozialversicherung. Der Zentralrat der Sozialversicherung wurde gesetzlicher Vertreter der Sozialversicherung und ihr oberstes Organ. Auf einer Tagung des FDGB-Bundesvorstandes am 15. und 16. Februar 1956 wurde in Ausführung der bereits im Juni 1954 entworfenen „Politischen Grundsätze der Sozialversicherung für den zweiten Fünfjahrplan“ beschlossen, die Sozialversicherung, zu der in Zukunft nur noch die Arbeiter und Angestellten gehören sollten, vollständig dem FDGB [S. 331]zu übergeben. Zunächst ohne Änderung der gesetzlichen Bestimmungen wurde aus der Zentralverwaltung der Sozialversicherung und der Abteilung Sozialversicherung des FDGB-Bundesvorstandes eine „Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstandes des FDGB“ gebildet und der Zentralrat sowie die Räte für Sozialversicherung in den Bezirken und Kreisen, die bis dahin als „Selbstverwaltungsorgane“ galten, obwohl sie nicht von den Versicherten gewählt, sondern von den FDGB-Vorständen bestellt worden waren, aufgelöst. Durch VO vom 2. 3. 1956 (GBl. S. 257) wurden rückwirkend vom 1. Januar an die Selbständigen (Bauern, Handwerker, Kleinunternehmer usw.) aus der Sozialversicherung, Anstalt öffentlichen Rechts, ausgegliedert. Träger der Sozialversicherung wurde für diese Berufsgruppen die Deutsche ➝Versicherungsanstalt. Die völlige Übernahme der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten durch den FDGB wurde durch VO vom 23. 8. 1956 legalisiert (GBl. S. 687). Der FDGB hat gleichzeitig das Recht erhalten, den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften die volle Verantwortung für die Sozialversicherung für ihren Bereich zu übertragen. Von dieser Befugnis ist weitgehend Gebrauch gemacht worden. Die Staatsaufsicht entfiel. In den „volkseigenen“ Betrieben (VEB) und Verwaltungen bestehen Räte, in den Privatbetrieben Kommissionen der Sozialversicherung. Die Räte in den VEB und in den Verwaltungen haben die Bevollmächtigten für Sozialversicherung anzuleiten und zu kontrollieren. Die Bevollmächtigten für Sozialversicherung in den VEB und Verwaltungen sowie auch in den Privatbetrieben müssen nach ihren Richtlinien („Handbuch für den Gewerkschaftsfunktionär im Betrieb“, 2. verbesserte Auflage 1955, hrsg. vom Bundesvorstand des FDGB, S. 528 ff.) u. a. Kranke innerhalb von drei Tagen in der Wohnung besuchen. „Wird die unberechtigte Inanspruchnahme von Mitteln der Sozialversicherung festgestellt, so soll der Bevollmächtigte veranlassen, daß sich die Kollegen auf der gewerkschaftlichen Mitgliederversammlung auseinandersetzen und auf die Verwerflichkeit einer solchen Handlungsweise hinweisen. Die Gewerkschaftsgruppe beschließt erzieherische Maßnahmen, die dem Rat für Sozialversicherung zur Bestätigung vorgelegt werden. Solche Maßnahmen sind: Mißbilligung der Gewerkschaftsgruppen, öffentliche Kritik in der Wandzeitung, Entzug des Krankengeldes und des Lohnausgleichs für die Dauer des unberechtigten Bezuges, Ausschluß aus der Brigade, Entlassung aus dem Betrieb.“ In den VEB und den Verwaltungen wählen die Bevollmächtigten für Sozialversicherungen die Räte, in den Privatbetrieben bestehen die Kommissionen aus den Bevollmächtigten. Die Bevollmächtigten werden auf Vorschlag der jeweiligen BGL von den Betriebsangehörigen gewählt. Die Übertragung der Sozialversicherung auf den FDGB und das System der Räte und der Bevollmächtigten sollen angeblich die Selbstverwaltung der Sozialversicherung durch die Versicherten verwirklichen, in Wahrheit bedeutet es jedoch, daß die Versicherten keinerlei Einfluß haben. Die FDGB-Vorstände sind nicht die Vertreter aller Versicherten, sondern bestenfalls der FDGB-Mitgl., wobei schon dies bei der Fragwürdigkeit der Wahlen zu den Vorständen bezweifelt werden muß. Da die Räte in den VEB und Verwaltungen sowie die Kommissionen in den Privatbetrieben von den BGL angeleitet werden oder ihnen sogar, wie in den Privatbetrieben, unterstehen, ist auch hier der Einfluß der Versicherten praktisch ausgeschaltet. Die Verwaltung besteht aus der Zentrale in Berlin und Außenstellen in [S. 332]den Bezirks- und Kreisstellen. Das Krankengeld wird meist in den Betrieben ausgezahlt (Anordnungen vom 2. 8. 1951, GBl. S. 113). Die Räte in den VEB und Verwaltungen sind befugt, über Leistungen zu entscheiden. Das gleiche gilt für die Kommissionen, wenn der Privatbetrieb die Leistungen auszahlen darf. Der Haushaltsplan der Sozialversicherung ist Bestandteil des Haushaltsplans der „DDR“ (§ 8 der Verordnung vom 26. 4. 1951). Die Pflichtbeiträge werden von den Abt. Finanzen bei den Kreisverwaltungen (Finanzämtern) eingezogen (VO vom 14. 12. 1950, GBl. S. 1195). Gesetzliche Grundlage der Sozialpflichtversicherung und ihrer Leistungen sind noch die Verordnung über Sozialpflichtversicherung vom 28. 1. 1947 und zahlreiche Einzelverordnungen, obwohl schon bis zum 1. 10. 1951 eine neue Sozialversicherungsordnung erlassen werden sollte. Der Sozialversicherungspflicht unterliegen ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens alle Arbeiter und Angestellten (auch die Angestellten der Verwaltung, die in der SBZ an die Stelle der Beamten getreten sind); Bauern, die bis zu 5 Arbeiter beschäftigen; Handwerker, die zur Handwerkskammer gehören; die Angehörigen der freischaffenden Intelligenz, also z. B. Ärzte, Anwälte und Künstler; alle anderen selbständigen Erwerbstätigen, die bis zu 5 Arbeiter und Angestellte beschäftigen; die ständig mitarbeitenden Ehefrauen und Kinder sowie Studenten, Hoch- und Fachschüler. Die Leistungen der Sozialversicherung bestehen a) im Krankheitsfalle aus freier ➝Heilbehandlung, Krankengeld und Hausgeld für die Zeit der Behandlung in einem Krankenhaus oder Sanatorium; b) aus Schwangerschafts- und Wochenhilfe; c) aus Sterbegeld; d) aus Renten bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten und für Hinterbliebene; e) aus Kuren für Rekonvaleszenten und angeblich erholungsbedürftige Aktivisten. Die ehemaligen Beamten und Berufssoldaten sowie deren Witwen und Hinterbliebene werden von der Sozialversicherung und nach deren Grundsätzen versorgt (Beamtenversorgung). Das gleiche gilt für Kriegsinvalide und Kriegshinterbliebene (Kriegsopferversorgung). Bergleute erhalten auf Grund verschiedener Verordnungen erhöhte Leistungen (Bergmannsrenten), desgleichen neuerdings Eisenbahner und Angehörige der Post, soweit sie sich bei Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen (1. 1. 1956 und 1. 7. 1956) im Dienst befanden. Ausgeschiedene können sich die bessere Versorgung verdienen, wenn sie die Arbeit für ein Jahr wieder aufnehmen. Für die technische ➝Intelligenz in den „volkseigenen“ und ihnen gleichgestellten Betrieben ist eine zusätzliche Altersversorgung geschaffen worden. Eine entsprechende Regelung gilt für die Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen. (Altersversorgung) Die anerkannten, d. h. die heute im Sinne des Sowjetzonensystems tätigen Verfolgten des Naziregimes erhalten erheblich höhere Leistungen, auch wenn sie keine Versicherungszeiten nachweisen können. Die Pflichtversicherungsbeiträge betragen für Arbeiter und Angestellte 20 v. H. — im Bergbau 30 v. H. — des lohnsteuerpflichtigen Arbeitsverdienstes bis zu 600 DM Ost monatlich. Die Beiträge sind je zur Hälfte von den Versicherten und den Betrieben zu tragen, im Bergbau tragen die Betriebe zwei Drittel. Selbständig Erwerbstätige zahlen 17 v. H. des steuerpflichtigen Einkommens bis zu 600 DM Ost monatlich. Der Mindestbeitrag beträgt für diese 8 DM Ost. Handwerker und [S. 333]Bauern zahlen gestaffelte Beiträge nach besonderen Tabellen. Außerdem wird für Arbeiter und Angestellte von den Betrieben eine besondere Unfallumlage eingezogen, deren Höhe sich nach den Unfallgefahren des jeweiligen Betriebes richtet und zwischen 0,3 und 3 v. H. des monatlichen Verdienstes des Beschäftigten bis zu 600 DM Ost liegt. Gegen Entscheidungen über Leistungen ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Über sie entscheidet die Beschwerdekommission beim Rat für Sozialversicherung des Kreises. Gegen dessen Entscheidung kann entweder das Bezirksarbeitsgericht durch Anfechtungsklage oder die Beschwerdekommission des Bezirkes durch weitere Beschwerde angerufen werden. Der Beschluß der Bezirksbeschwerdekommission oder das Urteil des Bezirksarbeitsgerichts sind endgültig. Die Sozialversicherung ist Träger der Arbeitslosenversicherung. Eine freiwillige oder eine zusätzliche Versicherung kann bei der Sozialversicherung seit Erlaß der VO über Herausnahme der freiwilligen Versicherungen aus der Sozialversicherung vom 19. 3. 1953 (GBl. S. 463) nicht mehr abgeschlossen werden. Neue derartige Versicherungen können nur bei der Deutschen Versicherungsanstalt abgeschlossen werden. Ehemalige Pflichtversicherte, die sich bei der Sozialversicherung freiwillig rentenversichert hatten, bleiben dort auch in Zukunft versichert. Trotz der großen Zahl der Anspruchsberechtigten kann die Sozialfürsorge aus öffentlichen Mitteln nicht entbehrt werden. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. 5., erw. Aufl. (BB) 1959, Teil I (Text) 171 S., Teil II (Anlagen) 191 S. Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. 2., erg. Aufl. (BB) 1958, Teil I (Text) 158 S., Teil II (Anlagen) 192 S. Bosch, Werner: Die Sozialstruktur in West- und Mitteldeutschland. (FB) 1958. 240 S. m. 43 Tab. Caesar, Paul: Das Sozialversicherungsrecht in der Bundesrepublik und in der sowjetischen Besatzungszone. (FB) 1958. 120 S. mit 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 330–333 Sozialversicherungsausweis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SparkassenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 330]Der Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und sonstigen Wechselfällen des Lebens sowie der Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der arbeitenden Bevölkerung und dem Schutze der Mutterschaft soll nach Art 16, 3 der Verfassung ein einheitliches, umfassendes Sozialversicherungswesen auf der Grundlage der Selbstverwaltung der Versicherten dienen.…
DDR A-Z 1959
Staatsarchive (1959)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das Archivwesen ist nach sowjetischem Vorbilde durch VO vom 13. 7. 1950 dem Innenministerium (Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten) unterstellt worden. Kontrolle und Anleitung der St. obliegen der beim Innenministerium gebildeten Staatlichen Archivverwaltung (Sitz Potsdam). Die territoriale Zuständigkeit der St. ist bis jetzt noch der traditionellen Verwaltungsgliederung Mitteldeutschlands angepaßt und entspricht der bis 1952 geltenden Einteilung der SBZ in 5 Länder. Für jedes Land gibt es ein Landeshauptarchiv (LHA). Ihnen wurden Landesarchive (LA), die für kleinere Gebietsteile zuständig sind, angegliedert. Dem LHA Brandenburg in Potsdam untersteht das LA Lübben (z. Z. in Auflösung), dem LHA Mecklenburg in Schwerin das LA Greifswald, dem LHA Sachsen in Dresden die LA Bautzen, Glauchau, Altenburg und Leipzig, dem LHA Sachsen-Anhalt in Magdeburg die LA Merseburg und Oranienbaum, dem LHA Thüringen in Weimar unterstehen die LA Gotha, Meiningen, Rudolstadt und Greiz. Das Deutsche Zentralarchiv (DZA) in Potsdam verwahrt Aktenbestände der Reichsregierung von 1867 bis 1945 (ehem. Reichsarchiv). Es verfügt über ausgelagerte Bestände der Hansestädte Lübeck, Bremen und Hamburg, deren Übergabe an die betr. Städte vom Zoneninnenministerium verweigert wird, und verwaltet Akten der zentralen Dienststellen der SBZ aus der Zeit von 1945 bis 1958. In der Abt. Merseburg des DZA sind die von Berlin-Dahlem im Kriege ausgelagerten Bestände des Preußischen Geheimen Staatsarchivs und des Hohenzollernschen Hausarchivs untergebracht. Die Bestände der mitteldeutschen Archive sind durch Kriegsverluste, vor allem aber durch Beschlagnahmen der sowjetischen Besatzungsmacht stark dezimiert. Nur Teile wurden wieder zurückgegeben (1955, 1957, 1959). Alle Rußland und die Arbeiterbewegung betr. Akten [S. 341]deutscher Behörden sind bisher in der SU einbehalten worden. Wiederaufbau und Neuordnung der Archive sind durch Mangel an geeigneten Fachkräften und fehlende Investitionen für dringende Neubauten behindert. Die Ausbildung für den höheren Archivdienst (Diplomarchivare) geschieht in einjährigen Kurzlehrgängen durch das im Jahre 1950 gegründete Institut für Archivwissenschaft (Sitz Potsdam), das 1958 zum Institut der Ost-Berliner Humboldt-Universität erklärt wurde. An der Fachschule für Archivwesen (Sitz Potsdam) werden Abiturienten mit dem Berufsziel eines staatlich geprüften Archivars ausgebildet, eine in Deutschland bisher unbekannte Berufssparte. Bei allen Lehrgängen, Sonderkursen und beim Archivfernstudium steht die politische Bewußtseinsbildung durch SED-Dozenten vor der fachlichen Schulung. Die Benutzung der St. unterliegt verschiedenen Benutzungsbeschränkungen. Außenpolitische Akten dürfen nur nach Genehmigung durch das Außenministerium eingesehen werden. Forschern aus der Bundesrepublik und dem westlichen Ausland ist seit 1958 der Zutritt zu den St. weitgehend verwehrt. Seitdem ist durch Staatssekretär Grünstein sogar eine allgemeine Auskunftssperre verfügt worden, die allen Archiven der SBZ untersagt, Anfragen aus der Bundesrepublik und West-Berlin über die in den mitteldeutschen Archiven befindlichen Pensions-, Renten- und Kriegsversorgungsunterlagen zu beantworten. Mit dem Amtsantritt des ehem. ZK-Sekretärs Schirdewan als Leiter der Staatlichen Archivverwaltung hat sich die Politisierung des Archivwesens noch beträchtlich verschärft. Sein Ziel ist, ein „sozialistisches Archivwesen“ zu schaffen. Durchsetzung des Archivpersonals mit SED-Mitgliedern und SSD-Spitzeln und verstärkte marxistisch-leninistische Schulung der Archivare treten in den Vordergrund. Eine straffere Organisation und Kontrolle des ohnehin überzentralisierten Archivwesens soll durch einheitliche Strukturpläne für alle St. erreicht werden. Geplant ist die Anpassung der St. an die verfassungswidrige Bezirksgliederung der SBZ. Die Kreis-, Stadt- und Gemeindearchive wurden der Weisungsbefugnis der LHA entzogen und den Referenten für Archivwesen bei den Räten der Bezirke unterstellt. Die Archive der staatlichen Verwaltungsorgane (laufende Registraturen) befinden sich zum größten Teil in desolatem Zustand, da die Verwaltungsarchivare nicht nur jeglicher Fachausbildung entbehren, sondern überwiegend zu politischen Agitationszwecken und besonderen Arbeiteinsätzen (Landeinsatz, Viehzählung usw.) herangezogen werden. Die Archive der größeren „volkseigenen“ Wirtschaftsunternehmen besitzen zwar gegenüber der staatlichen Aufsicht eine gewisse Selbständigkeit, werden aber ebenfalls als „Stiefkinder“ behandelt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 340–341 Staatsapparat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsbeteiligungSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das Archivwesen ist nach sowjetischem Vorbilde durch VO vom 13. 7. 1950 dem Innenministerium (Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten) unterstellt worden. Kontrolle und Anleitung der St. obliegen der beim Innenministerium gebildeten Staatlichen Archivverwaltung (Sitz Potsdam). Die territoriale Zuständigkeit der St. ist bis jetzt noch der traditionellen Verwaltungsgliederung Mitteldeutschlands angepaßt und entspricht…
DDR A-Z 1959
Notenbank, Deutsche (DNB) (1959)
Siehe auch: Deutsche Notenbank: 1975 1979 Deutsche Notenbank (DN): 1969 Notenbank, Deutsche (DNB): 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Die im Mai 1948 errichtete Deutsche Emissions- und Girobank, die zunächst nur als Geldausgleichsstelle arbeitete, erhielt auf Anordnung der DWK vom 20. 7. 1948 zugleich mit der Verleihung des Notenausgaberechtes den Namen DNB und wurde durch Gesetz vom 31. 10. 1951 zur Staatsbank der „DDR“ erklärt. Neben dem alleinigen Recht zur Herausgabe von Banknoten führt sie die Kassengeschäfte des Staatshaushaltes. Nach der Satzung hat die DNB „die Aufgabe, die Wirtschaftsplanung mit den Mitteln der Geld- und Kreditpolitik aktiv zu unterstützen. Der Bank obliegt die Regelung des Geldumlaufes, die Organisation des Zahlungsverkehrs und der Zahlungsausgleich mit anderen Besatzungszonen und dem Auslande.“ Grundkapital 400 Mill. DM Ost. Die DNB unterhält Filialen in den Bezirkshauptstädten und weitere Niederlassungen in Kreisstädten und an sonstigen größeren Plätzen. Sie ist im Rahmen der von der Staatlichen ➝Plankommission vorgesehenen Pläne neben der Deutschen ➝Bauernbank und den Sparkassen das Hauptinstitut für kurzfristige Kreditgewährung. Die DNB übernahm mit ihrem Apparat am 1. 1. 1951 die zu diesem Zeitpunkt aufgelösten Haushalts- und Steuerkassen der SBZ und schloß damit den Prozeß der Zentralisierung des Haushalts- und Finanzwesens ab. Sie wickelt in Zusammenarbeit mit der Außenhandelsbank, der Deutschen ➝Handelsbank AG., einen Teil des Verrechnungsverkehrs mit dem Aus[S. 257]land ab. Ihr Präsident hat Sitz und Stimme im Ministerrat. Die DNB arbeitet nach einem vom Finanzministerium bestätigten Haushaltsplan und darf allgemeinverbindliche Anordnungen erlassen. Mit der Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung wurde der DNB mit ihrem Filialsystem der Rechnungseinzug für sämtliche VEB übertragen (Verrechnungsverfahren). Seit 1. 1. 1952 ist die DNB als Generalkontrollinstanz für den gesamten Wirtschaftsablauf tätig; in dieser Eigenschaft obliegt ihr die Kontrolle der Produktion, des Umsatzes und der Einhaltung der Volkswirtschaftspläne. Man hofft, hierdurch die bisherigen zahlreichen Planungsfehler verringern zu können. Präsident: Greta ➝Kuckhoff (SED), seit 26. 4. 1958 Prof. Martin ➝Schmidt (SED). Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 256–257 Notariat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nuschke, OttoSiehe auch: Deutsche Notenbank: 1975 1979 Deutsche Notenbank (DN): 1969 Notenbank, Deutsche (DNB): 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Die im Mai 1948 errichtete Deutsche Emissions- und Girobank, die zunächst nur als Geldausgleichsstelle arbeitete, erhielt auf Anordnung der DWK vom 20. 7. 1948 zugleich mit der Verleihung des Notenausgaberechtes den Namen DNB und wurde durch Gesetz vom 31. 10. 1951 zur Staatsbank der „DDR“ erklärt. Neben dem alleinigen Recht zur…
DDR A-Z 1959
KPdSU (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Abk. für Kommunistische Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Bis zur Februarrevolution 1917 arbeitete die Partei illegal. Nach dem Sturz des Zarentums durch die bürgerliche Revolution war bei der Überleitung von der bürgerlichen in die proletarische Revolution die KPdSU als straff organisierte „Vorhut der Arbeiterklasse“ maßgeblich beteiligt. Die revolutionäre Machtübernahme mit dem Ziel der Diktatur des Proletariats erfolgte im Oktober 1917. Nach Lenins Tod 1924 riß Stalin die Parteiführung an sich und beseitigte mit Hilfe der Geheimpolizei seine Gegner (Trotzki, Bucharin, Sinowjew, Kamenjew usw.). Seit dem XIV. Parteitag 1925 trug die bolschew. Partei den Namen KPdSU (B); seit dem XIX. Parteitag im Okt. 1952 KPdSU. Auf Beschluß dieses Parteitages trat an die Stelle des bisherigen Politbüros und des Org.-Büros das Präsidium des ZK. Nach der Ausschaltung Bulganins im September 1958 gehören dem Präsidium 14 Mitglieder und 10 Kandidaten an. Mitglieder sind: Aristow, Breshnew, Beljajew, Chruschtschow, Furzewa, Ignatow, Kiritschenko, Koslow, Kuusinen, Mikojan, Muchitdinow, Suslow, Schwernik, Woroschilow. 1. Sekretär des ZK der KPdSU: Chruschtschow. Seit Stalins Tod wurden aus der Parteiführung ausgeschaltet: Berija, Malenkow, Molotow, Kaganowitsch, Schepilow, Shukow, Bulganin. Der Parteiapparat kontrolliert das gesamte staatliche und wirtschaftliche Leben der SU und die kommunistischen Parteien der anderen Länder (Kominform). Zu den wichtigsten Forderungen an jedes Parteimitglied gehören: aktive Arbeit in der Organisation, bedingungslose Parteidisziplin, Kampf gegen jede Abweichung von der Generallinie, revolutionäre ➝Wachsamkeit, Kritik und Selbstkritik, Aneignung der bolschewistischen Theorie (Marxismus-Leninismus, Stalinismus). Mitgliederstand am 1. 2. 1956: 6.795.896 Mitglieder und 419.609 Kandidaten. Literaturangaben Meissner, Boris: Die Kommunistische Partei der Sowjetunion vor und nach dem Tode Stalins (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 12). Frankfurt a. M. 1954, Institut für Europäische Politik und Wirtschaft. 104 S. Meissner, Boris: Das Ende des Stalin-Mythos — die Ergebnisse des XX. Parteikongresses der KPdSU (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 13). Frankfurt a. M. 1956. 214 S. Rauch, Georg von: Geschichte des bolschewistischen Rußland. Wiesbaden 1955, Rheinische Verlagsanstalt. 570 S. mit 5 Karten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 188 KPD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPdSU, Geschichte derSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Abk. für Kommunistische Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Bis zur Februarrevolution…
DDR A-Z 1959
Periodisierung (1959)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach der bolschewistischen Theorie stellt sich der geschichtliche Prozeß als eine Abfolge von Klassenherrschaften dar (Marxismus-Leninismus, Historischer Materialismus). Dabei entwickelt sich im Schoß des Kapitalismus mit dem Übergang zur konstitutionell-parlamentarischen Demokratie die organisierte Macht der werktätigen Massen, die die herrschende Bourgeoisie durch parlamentarische und außerparlamentarische Maßnahmen bedrängen („bürgerlich-demokratische Revolution“) und sie gegebenenfalls dazu veranlassen, die Herrschaft mit brutalstem Terror aufrechtzuerhalten zu suchen. Nach bolschewistischer Auffassung war der Nationalsozialismus ein solches System äußersten bourgeoisen Terrors, das dadurch möglich geworden sei, daß die bürgerlich-demokratische Revolution in Deutschland nach ihren 1848 erfolgten Ansätzen steckengeblieben [S. 269]sei und insbesondere der halbfeudale Apparat von Militärorganisation, Verwaltung und Justiz selbst nach der Revolution von 1918 erhalten blieb und seine engen Bindungen an die Schwerindustrie weiter verfestigte, während die demokratischen Kräfte infolge mangelhafter Organisation, von der nur die KPD ausgenommen gewesen sei, ihre zahlenmäßige Überlegenheit trotz des formal parlamentarischen Systems nicht zur Geltung zu bringen vermocht hätten. Die erste Phase nach der Kapitulation von 1945 wird dementsprechend für die SBZ als die der „Vollendung der bürgerlich-demokratischen Revolution“ bzw. als „antifaschistisch-demokratische“ Phase interpretiert. Sie datiert bis zur „Gründung der DDR“. Ihre wesentlichen Kriterien sind: Enteignung des Großgrundbesitzes (Bodenreform), Enteignung der Schlüsselindustrien, Banken und Versicherungen, Zerschlagung der Reste des alten Verwaltungs- und Justizapparats sowie die sog. demokratische Bildungsreform. Zugleich wurde ab Mitte 1947 durch die Umbildung der SED in eine bolschewistische Kaderpartei die Grundlage für die Inangriffnahme der „proletarischen Revolution“ bzw. „sozialistischen Revolution“ geschaffen. Mit der zwischen 1949 und 1952 durchgeführten Unterwerfung aller übrigen Parteien und Organisationen unter den Willen der SED vollzog sich der Übergang von der „bürgerlich-antifaschistischen Demokratie“ zur „Volksdemokratie“ als den eindeutig von der bolschewistischen Partei geführten Staat. Damit waren die Voraussetzungen zum „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“ gegeben, der Mitte 1952 auf der 2. Parteikonferenz der SED proklamiert wurde. Völlige Zentralisierung der Verwaltung, strikte Unterordnung des Staatsapparats unter den Willen der bolschewistischen Partei, angestrebte Vollkollektivierung der Landwirtschaft und volle Verstaatlichung der Industrie sind als die entscheidenden Maßnahmen dieser Phase anzusehen, die mit Ausnahme der Agrarrevolution bis 1958 abgeschlossen werden konnten, so daß das ZK auf dem 5. Parteitag 1958 den Übergang in die neue Phase der Vollendung des Sozialismus proklamieren konnte. Die so umrissene P. der Vorgeschichte und Geschichte der SBZ unterschlägt indes die entscheidende Tatsache, daß die gesellschaftlichen Prozesse, die die einzelnen Phasen kennzeichnen, keineswegs aus innerem Zwang der Sache und aus den Bedürfnissen und Bereitschaften der Gesellschaft erfolgten, sondern als eindeutiges Diktat einer kleinen Minderheit, zunächst der Besatzungsmacht selbst und später der im Schutz ihrer Bajonette operierenden SED-Führung, die es bis heute nicht vermocht hat, die Massen der Bevölkerung in Einklang zu den Akten der kalten Revolution zu setzen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 268–269 PDA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PersonalausweiseSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach der bolschewistischen Theorie stellt sich der geschichtliche Prozeß als eine Abfolge von Klassenherrschaften dar (Marxismus-Leninismus, Historischer Materialismus). Dabei entwickelt sich im Schoß des Kapitalismus mit dem Übergang zur konstitutionell-parlamentarischen Demokratie die organisierte Macht der werktätigen Massen, die die herrschende Bourgeoisie durch parlamentarische und außerparlamentarische Maßnahmen…
DDR A-Z 1959
Musik (1959)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach der in der SBZ maßgebenden sowjetischen M.-Auffassung kann „das Wesen der M. unmöglich im inhaltlosen ‚Spiel reiner Klangformen‘ bestehen …, sondern darin, die Vielfalt der Wirklichkeit in das M.-Gestalten einfließen zu lassen. M., in diesem Sinne aufgefaßt, spiegelt nicht nur Wirklichkeiten, sondern vermag auch aktiv in die Lebenszusammenhänge einzugreifen und somit zur Veränderung und Umgestaltung der gesellschaftlichen Zustände beizutragen.“ Mit diesen Sätzen (aus dem sowjetzonalen „Lexikon A-Z in einem Band“) wird die Norm des sozialistischen Realismus auch für die M. gesetzt, zugleich die ideologische Rechtfertigung für die hemmungslose Politisierung der M., vor allem der Volks-M. und in ihrem Bereich wiederum des Liedes, gegeben. Teils aus diesem Gründe, teils auch aus Motiven staatlicher Repräsentation, die in allen totalitären Herrschaftsformen das Kulturleben beeinflussen, wird das öffentliche M.-Leben mit beträchtlichen Mitteln gefördert, wobei Institute von großer Tradition (Leipziger Gewandhaus, Dresdener Philharmonie, Berliner Staatsoper, Thomaner- und Kreuz-Chor) mehr als ihren Namen einzusetzen hatten. 1957 gab es 40 „Kultur- und Sinfonie-“ und 55 Theaterorchester. Der Pflege des Kulturellen Erbes dienen Musikfeste, die u. a. auch Bach und Händel gewidmet waren. Man bemüht sich, das Konzertleben, das von der Deutschen ➝Konzert- und Gastspieldirektion monopolistisch gesteuert wird, weitgehend zu dezentralisieren. — Auf musikwissenschaftlichem Gebiet, vor allem bei großen Editionen, gibt es noch Beispiele gesamtdeutscher Zusammenarbeit. Die großen M.-Verlage (Verlagswesen) sind, wie der weltberühmte von Breitkopf & Härtel, enteignet und verstaatlicht oder verschwunden. — Wie alle Sparten der Volkskunst, erfreut sich auch die Volks-M. der besonderen Beachtung von Partei und Staat, denen es dabei ebensowohl um die Kontrolle des Vereinswesens wie auch um die bewußtseinsbildende Kraft der gemeinschaftlichen M.-ausübung zu tun ist. Volksmusikschulen dienen der Förderung und Ausrichtung des Nachwuchses, das Zentralhaus für Volkskunst sorgt für sozialistisches Liedgut, das zusammen mit Volkstanz, Kabarett und Agitprop (Agitprop-Gruppen) die Veranstaltungen der Kulturellen Massenarbeit auszufüllen hat. „Ernstes <246:P:247>Zurückbleiben“ wird immer von neuem auf dem Gebiete der Tanz- und Unterhaltungs-M. kritisiert, wo die eigene Produktion im Urteil des meist jugendlichen Publikums gegen „imperialistische Einflüsse“ aus dem Westen nicht aufzukommen vermag und man daher zu einer administrativen Drosselung des Verbrauchs westlicher M. schreiten mußte. Schallplatten werden von einem VEB Deutsche Schallplatten (dem Vernehmen nach im Ausland) produziert; die Einfuhr von Schallplatten aus der Bundesrepublik ist nicht gestattet. (Verband deutscher ➝Komponisten und Musikwissenschaftler, AWA) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 246 Museum für Deutsche Geschichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MutterschutzSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach der in der SBZ maßgebenden sowjetischen M.-Auffassung kann „das Wesen der M. unmöglich im inhaltlosen ‚Spiel reiner Klangformen‘ bestehen …, sondern darin, die Vielfalt der Wirklichkeit in das M.-Gestalten einfließen zu lassen. M., in diesem Sinne aufgefaßt, spiegelt nicht nur Wirklichkeiten, sondern vermag auch aktiv in die Lebenszusammenhänge einzugreifen und somit zur Veränderung und Umgestaltung der…
DDR A-Z 1959
Gnadenrecht (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit Ausnahme von Art. 107 der Verfassung, wonach der Präsident der Republik das Begnadigungsrecht ausübt, fehlt es in der SBZ an einer gesetzlichen Regelung über das Recht zur Begnadigung und das Gnadenverfahren. Nachdem verschiedene Entwürfe einer Gnadenordnung ausgearbeitet worden waren, aber nie die Billigung aller beteiligten Stellen gefunden hatten, wurde schließlich im Januar 1954 eine Gnadenordnung erstellt. Eine Veröffentlichung erfolgte nicht. Den mit der Bearbeitung von Gnadensachen befaßten Referenten in der Präsidialkanzlei wurde der Wortlaut dieser Gnadenordnung erst im Juni 1954 mitgeteilt. Im Oktober 1954 gab der Staatssekretär im Ministerium der Justiz, Dr. Toeplitz, den Vorsitzenden der Anwaltskollegen (Rechtsanwaltschaft) mündlich bekannt, daß eine Gnadenordnung erlassen sei, daß diese aber nicht veröffentlicht werde, und teilte den wesentlichen Inhalt mit der Bitte um Unterrichtung der anderen Kollegiums-Anwälte mit. Danach ist Gnadeninstanz bei Todesstrafen und allen Freiheitsstrafen der Staatspräsident, für Geldstrafen und Nebenstrafen ein für jeden Bezirk gebildeter besonderer Gnadenausschuß, dem der Leiter der Bezirks justizverwaltungsstelle, der Bezirksgerichtsdirektor und der Bezirksstaatsanwalt angehören. Die Gnadenentscheidung des Staatspräsidenten wird in jedem Einzelfall durch eine Stellungnahme dieses Gnadenausschusses vorbereitet. Auf den Gnadenbericht des Bezirksgnadenausschusses ergeht eine Stellungnahme des Justizministeriums und des Generalstaatsanwalts, in vielen Fällen auch noch des Innenministeriums. In der Präsidialkanzlei wird nach Eingang der Akten und einzelnen Stellungnahmen lediglich geprüft, für welche Meinung eine Mehrheit besteht und dementsprechend entschieden. Diese Entscheidungen, die Staatssekretär Max Opitz (SED) trifft, beruhen also nicht auf sachlichen Erwägungen der für die Entscheidung an sich zuständigen Instanz. Einen Gnadenerweis gegen den Willen der Staatsanwaltschaft gibt es in der Praxis nicht. Gnadengesuche sollen von Ehegatten, Geschwistern oder Personen eingereicht werden, die in gerader Linie mit dem Verurteilten verwandt sind. Gnadengesuche von Rechtsanwälten werden zwar heute nicht mehr, wie etwa bis zum Jahre 1956, grundsätzlich zurückgewiesen, finden aber volle Beachtung und Bearbeitung nur bei Verurteilungen zu Todesstrafe. Von Angehörigen eingereichte Gnadengesuche sollten auch die Mitwirkung eines Rechtsanwaltes nicht erkennen lassen. Neben einem Gnadenerweis gibt es während des Strafvollzuges noch die Möglichkeit der bedingten Strafaussetzung. (Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 130 GM A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Goldenbaum, ErnstSiehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit Ausnahme von Art. 107 der Verfassung, wonach der Präsident der Republik das Begnadigungsrecht ausübt, fehlt es in der SBZ an einer gesetzlichen Regelung über das Recht zur Begnadigung und das Gnadenverfahren. Nachdem verschiedene Entwürfe einer Gnadenordnung ausgearbeitet worden waren, aber nie die Billigung aller beteiligten Stellen gefunden hatten, wurde schließlich im Januar 1954 eine Gnadenordnung erstellt.…
DDR A-Z 1959
Wissenschaft (1959)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die herrschenden Gremien der SU und aller kommun. Staaten behaupten, daß der Marxismus-Leninismus und die mit ihm verbundene W. die höchste Stufe wissenschaftlicher Entwicklung repräsentieren. Die kommun. W. bedeutet tatsächlich einen Bruch in der abendländischen Entwicklung, insofern sie die Anpassung der traditionellen W. an die kommun. Parteiideologie (Marxismus-Leninismus) erzwungen hat. Die marxistisch-leninistische W. ist ein wichtiges Herrschaftsmittel des kommun.-totalitären Staates. Kontrolliert von den politischen Machthabern, dient die W. der Rechtfertigung der totalitären Ordnung, der Mobilisierung und „Anleitung“ der Machtunterworfenen und der Bekämpfung der „Klassenfeinde“. Die theoretische Grundlage der kommun. W. ist der in der Sowjetunion umgeformte Dialektische und Historische Materialismus (Stalinismus). Alle Fach-W. sind verpflichtet, ihre Gegenstände unter dem von den grundlegenden „Theorien“ gebildeten Aspekt zu betrachten. Die dialektische Methode gilt als die Universalmethode aller Fach-W. Verpflichtet auf das Prinzip der Parteilichkeit des Denkens, sind die Wissenschaftler gezwungen, die kommun. Machtordnung und ihre Ideologie bedingungslos zu bejahen. Jede Abweisung von diesem Prinzip unter Berufung auf die Objekti[S. 403]vität der W. wird als bürgerlicher Objektivismus bekämpft. Das ebenfalls verbindliche Prinzip der Einheit von Theorie und Praxis zielt auf den bewußten Einsatz der W. für die Erhaltung des kommun, totalitären Staates und für die Stärkung seiner wirtschaftlichen Produktionskraft (Koexistenz, Wirtschaftssystem). Die marxistisch-leninistische W. unterscheidet zwischen Natur- und Gesellschafts-W. Während die bolschewistischen Natur-W. den Zusammenhang mit der internationalen Forschung zu wahren versuchen, haben sich die bolschewistischen Gesellschaftswissenschaften weitgehend von ihr getrennt. Die Institutionen des kommun.-totalitären W.-Betriebes sollen die Verwandlung der W. in ein Werkzeug der kommun. Herrschaft sicherstellen. Träger der Kontrolle der W. sind in der SBZ in erster Linie die Organisationen der SED vom Politbüro bis zu den SED-Betriebsgruppen an Universitäten, Hochschulen und Forschungsinstituten. Die Kompetenz, grundlegende Leitsätze und Theorien zu ändern, besitzen in letzter Instanz nicht die Gelehrten, sondern die führenden politischen Gremien der SED. Um der Macht- und Wirtschaftspolitik dienstbar zu sein, wird die W., besonders die Forschung, genau so wie die ökonomische Produktion, einer umfassenden Planung unterworfen. Besonders seit Anfang 1958 — SED-Hochschulkonferenz — sucht man die Bolschewisierung von W. und Hochschule zu beschleunigen. Die wesentlichen Träger der Planung sind in der SBZ das ZK, die Staatliche Plankommission, das Staatssekretariat für Hochschulwesen, der Zentralrat für Forschung und Technik bei der Staatlichen ➝Plankommission, die Deutsche ➝Akademie der Wissenschaften und der Deutsche ➝Forschungsrat. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 402–403 Wismut AG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftler des Volkes, HervorragenderSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die herrschenden Gremien der SU und aller kommun. Staaten behaupten, daß der Marxismus-Leninismus und die mit ihm verbundene W. die höchste Stufe wissenschaftlicher Entwicklung repräsentieren. Die kommun. W. bedeutet tatsächlich einen Bruch in der abendländischen Entwicklung, insofern sie die Anpassung der traditionellen W. an die kommun. Parteiideologie (Marxismus-Leninismus) erzwungen hat. Die…
DDR A-Z 1959
Mecklenburg (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ; umfaßt seit 1945 auch den Westteil der preußischen Provinz Pommern; 22.954 qkm, 2,0 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 16. 1. 1947, Hauptstadt Schwerin; Landesfarben: Blau-Gelb-Rot; Wirtschaft: vorwiegend Landwirtschaft, Hafenplätze mit Werften und Fischerei. — Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Billigung der Bezirke Neubrandenburg, Rostock und Schwerin aufgehoben; staatsrechtliche Stellung des Landes seither um[S. 231]stritten. 1348 erhielten die Fürsten von M. die Herzogswürde. Im Laufe seiner Geschichte wurde das Land mehrfach nach dynastischen Gesichtspunkten geteilt, konnte aber auch sein Gebiet arrondieren. 1808 bis 1813 gehörten die beiden Herzogtümer M.-Schwerin und M.-Strelitz dem Rheinbund an; 1815 erhielten die mecklenburgischen Herzöge die Großherzogswürde. 1866 traten beide M. dem Norddeutschen Bund bei; seit 1871 gehörten sie zum Deutschen Reich. M.-Schwerin und M.-Strelitz wurden 1918 unter Auflösung der Union Freistaaten, die das Reich 1934 zum Land M. vereinigte. Nach 1933 verlor M. im Zuge der sogenannten Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde M. von britischen und sowjetischen Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fiel auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch der westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegene Landesteil an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung der westlich der Oder-Neiße-Linie liegenden Kreise der preußischen Provinz Pommern (Vorpommern mit Rügen) in das Land und die Errichtung der „Landesverwaltung M.-Vorpommern“ unter Präsident Wilhelm Höcker (SPD), der sie im Oktober 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 49,5 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dezember 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Wilhelm Höcker (SED) und beschloß im Januar 1947 die „Verfassung des Landes M. vom 16. 1. 1947“, die am 12. 3. 1947 in Kraft trat. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 ist M. Land der „DDR“. An Stelle des zurückgetretenen Wilhelm Höcker wurde im Juli 1951 Kurt Bürger (SED) und nach dessen Tode im August 1951 Bernhard ➝Quandt (SED) Ministerpräsident. Das dem Landtag am 25. 7. 1952 aufgezwungene „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Lande M.“ beraubte das Land seiner staatsrechtlichen Handlungsfähigkeit. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 230–231 Maetzig, Kurt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MedailleSiehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ; umfaßt seit 1945 auch den Westteil der preußischen Provinz Pommern; 22.954 qkm, 2,0 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 16. 1. 1947, Hauptstadt Schwerin; Landesfarben: Blau-Gelb-Rot; Wirtschaft: vorwiegend Landwirtschaft, Hafenplätze mit Werften und Fischerei. — Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Billigung der Bezirke…
DDR A-Z 1959
Schiffahrt (1959)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Dem Ausbau der Binnen- und See-Sch. widmet die Sowjetzonenregierung große Aufmerksamkeit. Nachdem die Sowjets 1945 etwa 2.500 moderne Lastkähne als Reparationsentnahmen (Reparationen) beschlagnahmt hatten, blieb der sowjetzonalen Binnen-Sch. nur eine geringe Anzahl überalterter Schiffe mit einem Durchschnittsalter von etwa 45 Jahren. Etwa 40 v. H. der Flotte befinden sich noch in privaten Händen. Der Einsatz des gesamten Schiffsparks wird staatlich gelenkt. Der VEB Deutsche Binnenreederei ist der Hauptfrachtführer für Wassertransporte innerhalb der SBZ. Die privaten Betriebe können selbständig keine Frachtverträge abschließen, sondern nur Unterverträge mit der Deutschen Binnenreederei. Die Verstaatlichung soll im Jahre 1959 durch die zwangsweise Einführung langfristiger „Charterverträge“ zugunsten des VEB Deutsche Binnenreederei in Angriff genommen werden. Die Schiffseigner sollen zunächst Schiffsführer bleiben können. Die Leistungen im Binnenschiffsverkehr sind gegenüber der Vorkriegszeit erheblich gesunken. Die Binnen-Sch. soll stärker zur Entlastung der überanspruchten Eisenbahn, insbesondere zum Transport von Massengütern, eingesetzt werden. Die bedeutendsten Binnenhäfen sind neben Berlin Magdeburg, Riesa, Dresden, [S. 312]Frankfurt und Fürstenberg/Oder. Infolge größerer Demontagen der Umschlagseinrichtungen ist ihre Kapazität erheblich beeinträchtigt. In der See-Sch. spielen die unter eigener Flagge fahrenden Schiffe eine untergeordnete Rolle. Vor dem Kriege waren in den Seehäfen des heutigen Gebiets der SBZ etwa 55 Dampfer, 20 Motorschiffe und 80 Segelschiffe beheimatet mit einer Gesamttonnage von rd. 60.000 BRT. Ab Kriegsende bis 1952 wurden außer einer Anzahl von Fischereifahrzeugen auf den Werften nur Schiffe für die SU gebaut oder repariert. Erst ab 1953 durften die Werften überwiegend für den Bedarf der SBZ arbeiten. Bis Mitte 1959 erhöhte sich der Bestand der Hochseeflotte auf 32 Schiffe mit einer Gesamttonnage von rd. 100.000 BRT. (Die BRD hatte Anfang 1959 einen Schiffsbestand von 4,3 Mill. BRT.) Die Zunahme in der SBZ ist auch auf den Ankauf von Altschiffen mit einer Tonnage von zusammen etwa 20.000 BRT zurückzuführen (Schiffbau). — Die See-Sch. ist vollständig verstaatlicht. Ausführender Betrieb ist der VEB Deutsche Seereederei, Sitz Rostock. Regelmäßiger Linienverkehr wird mit den Häfen des Nord- und Ostseeraums unterhalten. Einige Schiffe verkehren auf der Levantelinie nach Ägypten, Albanien, Griechenland und dem Schwarzen Meer. Die bisher in Dienst gestellten zehn neuen Motorfrachter mit je 6.500 BRT verkehren im Liniendienst mit China. Nach den vorliegenden Plänen soll die Hochseeflotte der SBZ bis 1965 auf 345.000 BRT gesteigert werden. Literaturangaben Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 311–312 Schidirowa, Maria A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchiffbauSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Dem Ausbau der Binnen- und See-Sch. widmet die Sowjetzonenregierung große Aufmerksamkeit. Nachdem die Sowjets 1945 etwa 2.500 moderne Lastkähne als Reparationsentnahmen (Reparationen) beschlagnahmt hatten, blieb der sowjetzonalen Binnen-Sch. nur eine geringe Anzahl überalterter Schiffe mit einem Durchschnittsalter von etwa 45 Jahren. Etwa 40 v. H. der Flotte befinden sich noch in privaten Händen. Der Einsatz des…