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Propaganda (1959)

Siehe auch: Agitation: 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Agitation und Propaganda: 1969 1975 1979 1985 Propaganda: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der moderne Kommunismus versteht unter P. abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch eine auf die „Aneignung und Verbreitung der Grundsätze und Lehren des Marxismus-Leninismus“ gerichtete Tätigkeit, die sich „zum Unterschied von der Agitation in erster Linie an die Mitglieder der Partei und die Mitglieder der Massenorganisationen wendet“ („Einheit“, Ost-Berlin, 1951, S. 670). Nach herkömmlicher Auffassung hingegen wird unter politischer P. eine Form der Aufklärung begriffen, die nicht so sehr den Verstand als die emotionalen Kräfte im Menschen anspricht und sich dazu weniger des überzeugenden Wortes in Rede und Schrift, als vielmehr der massiveren und vielfach gleichzeitigen Wirkung von Bild und Ton bedient. Die Wirkung der P. ist unter rechtsstaatlichen Verhältnissen dadurch begrenzt, daß mißbräuchliche Anwendung ihrer Mittel leicht zurückschlägt, also der Absicht des Propagandisten entgegenwirkt, sei es, daß er durch allzu plumpe Methoden das Mißtrauen der Angesprochenen erregt, sei es, daß er durch Verstöße gegen die Wahrheit den Gegner auf den Plan ruft, der unter Umständen sogar Rechtsmittel gegen ihn in Anspruch nehmen kann. Im totalitären Staatswesen (wie im Dritten Reich oder in der SU und ihren Satellitenstaaten einschließlich der „DDR“) fehlt es der politischen P. an einer derartigen Kontrolle; infolgedessen beherrscht sie dort die staatsbürgerliche Aufklärung und das gesamte öffentliche Leben derart uneingeschränkt, daß schließlich die Bevölkerung jede amtliche Äußerung als P. und damit als Schwindel ansieht. Während in der Bundesrepublik die kritische Einstellung der denkenden Staatsbürger die Formen der staatsbürgerlichen Aufklärung weitgehend bestimmt, stellen die P.-Methoden der SBZ eher noch eine Vergröberung des nationalsozialistischen P.-Stils dar. Unter dem Einfluß und nach dem Muster der SU steuern Partei und Staat eine P.-Maschinerie, die sich nicht nur der traditionellen Formen der Volksrede, der Plakate und Transparente (im Pj. Sichtwerbung) bedient, sondern die vom Staat gegängelte Presse, den Staatsrundfunk, den Film, das Theater, das Kabarett mit Beschlag belegt (auch Agitprop-Gruppen), vor allem aber die Staatsbürger zu persönlicher Mitwirkung in den Aufklärungslokalen und in den von der Partei diktierten Briefaktionen beansprucht. Obschon diese Häufung der Mittel die propagierten Lehren bei den Opfern der P. nicht glaubwürdiger macht, darf man den einschüchternden Eindruck der Massierung nicht unterschätzen, dem vor allem die Jugend und leicht beeinflußbare Menschen ausgeliefert sind; er wird nur teilweise durch die Offensichtlichkeit von Schwindelparolen neutralisiert; dagegen hat sich gezeigt, daß die Bevölkerung der SBZ allzu kühnen ideologischen Schwenkungen der P. (wie z. B. im Sommer 1952 von der Friedenspropaganda zur nationalistischen Verherrlichung des „Verteidigungskrieges oder im Frühjahr 1953 vom Aufbau des Sozialismus zum Neuen Kurs) Widerstand entgegensetzt und damit die Grenzen der P. überhaupt sichtbar zu machen vermag. Die Ausstrahlungen der sowjetzonalen P. in die Bundesrepublik sind nur insoweit ernst zu nehmen, als sie mit falschen Friedens- und Wiedervereinigungsparolen arbeitet; sie können aber mit Aussicht auf Erfolg nicht durch ähnliche Mittel, sondern nur durch eine möglichst breite, durch Tatsachen belegte und gemeinverständliche Aufklärung über die wahren Tendenzen der bolschewistischen Machtpolitik und die Verhältnisse in ihrem Herrschaftsbereich unschädlich gemacht werden. (Parteipresse, Pressewesen) Literaturangaben Richert, Ernst (zus. m. Carola Stern und Peter Dietrich): Agitation und Propaganda — das System der publizistischen Massenführung in der Sowjetzone (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 10). Berlin 1958, Franz Vahlen. 320 S. Kalninsk, Bruno: Der Sowjetische Propagandastaat — das System und die Mittel der Massenbeeinflussung in der Sowjetunion. Stockholm 1956, Tiden. 278 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 282 Proletarier A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Protest

Siehe auch: Agitation: 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Agitation und Propaganda: 1969 1975 1979 1985 Propaganda: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der moderne Kommunismus versteht unter P. abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch eine auf die „Aneignung und Verbreitung der Grundsätze und Lehren des Marxismus-Leninismus“ gerichtete Tätigkeit, die sich „zum Unterschied von der Agitation in erster Linie an die Mitglieder der Partei und die…

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VVB (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 In der SBZ nach 1945 in verschiedenen Zeitabschnitten Für unterschiedliche Institutionen angewendete Abk. 1. VVB war in den Jahren 1948 bis 1949 die Abk. für „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“, d. n. der Institutionen zur Leitung und Kontrolle der verstaatlichten Betriebe. Es gab etwa 75 VVB der verschiedenen Fachrichtungen, denen jeweils eine größere Anzahl Betriebe angehörten. Diese Betriebe waren juristisch nicht selbständig, ihre Bilanzen waren Teilbilanzen der VVB, die auch befugt war, Gewinne und Verluste der Betriebe gegeneinander auszugleichen. Mit der ab Januar 1952 durchgeführten ersten großen Reorganisation der „volkseigenen Wirtschaft“ (Wirtschaftliche Rechnungsführung) wurden diese VVB aufgelöst. Die Betriebe wurden zu selbständig wirtschaftenden Einheiten. 2. VVB war in den Jahren 1952 bis Anfang 1958 die Bezeichnung für „Verwaltungen Volkseigener Betriebe“. Es handelt sich dabei praktisch um die aufgelösten bzw. in ihren Zuständigkeiten wesentlich eingeschränkten bisherigen „Vereinigungen“. Die neuen VVB waren nur noch Anleitungs- und Aufsichtsorgan für jeweils eine Anzahl ihnen zugeordneter Betriebe gleicher Fachrichtung; sie führten die Weisungen der damaligen fachlichen Hauptverwaltungen der Produktionsministerien aus. Zahlreiche dieser VVB wurden im Laufe der Jahre aufgelöst oder neu gegliedert. Sie verschwanden Anfang 1956 bei der zweiten großen Reorganisation der „volkseigenen“ Wirtschaft gänzlich. 3. VVB ist seitdem die Bezeichnung für neuartige „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“, die Keinerlei Ähnlichkeit mit den unter 1. gekennzeichneten „Vereinigungen“ haben. Nach Auflösung der Produktionsministerien seit Februar 1958 wurden deren bisherige fachliche Hauptverwaltungen (jene Stellen also, die direkt oder über „Verwaltungen Volkseigener Betriebe“ die Produktionsbetriebe anleiteten) unter der Bezeichnung „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ in Industrieorten der SBZ mit der Aufgabe der „operativen und produktionsnahen Anleitung“ der „volkseigenen“ Industriebetriebe etabliert. Die neuen VVB unterstehen den Fachabteilungen der Staatlichen ➝Plankommission; sie leiten also die „zentralgeleitete“ [S. 384]VE-Industrie an (Unterschied dazu: Örtliche Industrie). Nach dem Stand von Mitte 1959 gibt es 78 neue VVB, in deren Betrieben im Jahre 1958 wertmäßig fast drei Viertel der sowjetzonalen Industrieerzeugnisse hergestellt wurden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 383–384 VP-See A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VVB-Saatgut

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 In der SBZ nach 1945 in verschiedenen Zeitabschnitten Für unterschiedliche Institutionen angewendete Abk. 1. VVB war in den Jahren 1948 bis 1949 die Abk. für „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“, d. n. der Institutionen zur Leitung und Kontrolle der verstaatlichten Betriebe. Es gab etwa 75 VVB der verschiedenen Fachrichtungen, denen jeweils eine größere Anzahl Betriebe angehörten. Diese Betriebe waren…

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Kasernierte Volkspolizei (1959)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Von Okt. 1952 bis Jan. 1956 Tarnbezeichnung für die Armee der SBZ. Am 18. 1. 1956 wurde die KVP in Nationale Volksarmee umbenannt und erhielt eine Uniform, die der alten grauen Wehrmachtsuniform bis 1945 entspricht. Die Umbenennung der Einheiten, die mit einer Siebung auf politische Zuverlässigkeit und militärische Brauchbarkeit verbunden war, zog sich bis Mitte 1956 hin. Die KVP wurde — als Kern der zukünftigen Streitkräfte — im Frühjahr 1948 noch vor Spaltung des Kontrollrats auf Befehl der SMAD als „Bereitschaftspolizei“ aufgestellt und seit Jan. 1952 nach den Dienstvorschriften der Sowjetarmee ausgebildet und bewaffnet. Seit Okt. 1952 trug die KVP den sowjetischen ähnelnde, olivgrüne Felduniformen und hatte militärische Rangbezeichnungen. Schon im Herbst 1952 hatte die KVP zwei Armeekorps mit je zwei mot. Schützen-Div. und einer mechanisierten (d. h. mit Kettenfahrzeugen versehenen) Div. Das Ministerium des Innern (MdI) war lange Zeit überwiegend ein Wehrministerium. Der Stab und die Verwaltung der KVP wurden erst im Juni 1955 aus dem MdI herausgenommen, als Willi ➝Stoph das MdI an Karl ➝Maron abgegeben hatte und als Nachfolger des nach Moskau kommandierten Generalleutnants K.-H. ➝Hoffmann den Oberbefehl über die KVP übernommen hatte. (Wenig später wurde Stoph zum Generaloberst ernannt.) Die KVP wurde von den Sowjetniks gelenkt, durch Offiziere und Funktionäre des Staatssicherheitsdienstes überwacht und durch Politschulung im Sinne der SED erzogen. Amtlich bezeichnete man sie seit 1952 nicht als Armee, aber doch zuweilen als Nationale Streitkräfte. Sie wurde streng geheim ausgebaut und immer stärker bewaffnet. Bei der Umbenennung in Volksarmee hatte sie neben den genannten sechs Div. in zwei territorialen Verwaltungen (d. h. Armeekorps) noch eine heeresunmittelbare mot. Schützen-Div., heeresunmittelbare Verbände und zahlreiche Offiziersschulen und Lehreinheiten. Neben dem Heer, das Ende 1955 allein rund 100.000 Mann zählte, bestand eine Luftwaffe (KVP-Luft, zeitweise als „Aeroclub“ getarnt); seit 1950 aufgebaut, mit rund 300 Flugzeugen in 3 Flieger-Div., mit Schuleinheiten, etwa 9.000Mann stark. Daneben bestanden noch die Seestreitkräfte (bis 18. 1. 1956 als VP See getarnt), seit Mai 1950 aufgebaut, mit rund 9.000 Mann. Sie verfügten über 6 Div. (= Flottillen) mit rund 70 Seefahrzeugen, über Schulungseinheiten zu Lande und zu Wasser, Offiziersschulen usw. — Schon vor der Umbenennung in Nationale Volksarmee waren die Einheiten der KVP zu modernen Streitkräften mit insgesamt 118.000 Mann entwickelt worden. (Militärpolitik) Literaturangaben Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BB) 1958. 174 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 172 Karrierist A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kassation

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Von Okt. 1952 bis Jan. 1956 Tarnbezeichnung für die Armee der SBZ. Am 18. 1. 1956 wurde die KVP in Nationale Volksarmee umbenannt und erhielt eine Uniform, die der alten grauen Wehrmachtsuniform bis 1945 entspricht. Die Umbenennung der Einheiten, die mit einer Siebung auf politische Zuverlässigkeit und militärische Brauchbarkeit verbunden war, zog sich bis Mitte 1956 hin. Die KVP wurde — als Kern der…

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Stalin, Josef Wissarionowitsch Dschugaschwili (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 gen. St., „der Stählerne“. * 21. 12. 1879 in Gori bei Tiflis in Georgien als Sohn eines Schusters, besuchte das Priesterseminar in Tiflis, trat aber bereits 1897 der revolutionären sozialistischen Bewegung bei, wurde wiederholt verhaftet und deportiert, seit 1903 Mitgl. der Sozialdemokrat. Arbeiterpartei Rußlands. 1917 Mitgl. des Politbüros, 1922 Generalsekr. der KPdSU (B). Nach Lenins Tode 1924 ge[S. 346]wann St. den Kampf um die Nachfolge, wies zunächst seinen Hauptgegner Trotzki aus und beseitigte später nach und nach seine früheren Freunde Sinowjew, Kamenew und Rykow und andere; seit 1927 unumstrittener Diktator der SU. Von 1927–32 führte St. den ersten Fünfjahrplan durch. 1936–37 erneute Parteireinigung und Liquidierung der militärischen Opposition. Schauprozesse gegen Tuchatschewski u. a. Am 23. 8. 1939 schloß St. den Nichtangriffspakt mit Hitler. Bei Beginn des deutsch-sowjetischen Krieges übernahm St. als „Generalissimus“ das Oberkommando über die Rote Armee und die Ministerpräsidentschaft. Am 5. 3. 1953 starb St. an den Folgen eines am 1. 3. 1953 erlittenen Gehirnschlages. Sein Nachfolger wurde zunächst Malenkow, der die Führung der KPdSU im Sept. 1953 an Chruschtschow abgeben mußte. Auf dem XX. Parteitag 1956 nachträglich des Personenkultes bezichtigt, als Klassiker des Marxismus-Leninismus entthront und für viele innen- und außenpolitische Mißerfolge verantwortlich gemacht. Inzwischen wurde seine Rolle jedoch in dem Maße wieder aufgewertet, als dies mit der Rückkehr zu stalinistischen Methoden in der Politik der SU zweckmäßig erschien. (Marxismus-Leninismus, Stalinismus, Bolschewismus) Literaturangaben Volkskunst in politischem Dienst. Bonn/Berlin 1959. 64 S. u. 13 Abb. Wahlen zwischen Ost und West. Beiträge zur Problematik gesamtdeutscher Wahlen (Sonderdruck aus „Der Wähler“, Okt. 1954). Frankfurt a. M. 1954, Bollwerk-Verlagsgesellschaft. 70 S. Bretscher, Willy: Sowjetrußland nach Stalins Tod und Verdammung. Zürich 1956, Neue Zürcher Zeitung. 57 S. Deutscher, Isaac: Stalin — die Geschichte des modernen Rußland. Stuttgart 1953, Kohlhammer. 606 S. Just, Artur W.: Stalin und seine Epoche. München 1953, Wilhelm Heyne. 76 S. Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre des Stalinismus. 2. Aufl. (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 2) Stuttgart 1952, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Meissner, Boris: Die Kommunistische Partei der Sowjetunion vor und nach dem Tode Stalins (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 12). Frankfurt a. M. 1954, Institut für Europäische Politik und Wirtschaft. 104 S. Meissner, Boris: Das Ende des Stalin-Mythos — die Ergebnisse des XX. Parteikongresses der KPdSU (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 13). Frankfurt a. M. 1956. 214 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 345–346 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1959 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Staimer, Richard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stalinallee

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 gen. St., „der Stählerne“. * 21. 12. 1879 in Gori bei Tiflis in Georgien als Sohn eines Schusters, besuchte das Priesterseminar in Tiflis, trat aber bereits 1897 der revolutionären sozialistischen Bewegung bei, wurde wiederholt verhaftet und deportiert, seit 1903 Mitgl. der Sozialdemokrat. Arbeiterpartei Rußlands. 1917 Mitgl. des Politbüros, 1922 Generalsekr. der KPdSU (B). Nach Lenins Tode 1924 ge[S. 346]wann St. den…

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Eigentum (1959)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Einen einheitlichen E.-Begriff gibt es nicht mehr. Man unterscheidet zwischen staatlich-sozialistischem E. oder Volks[S. 89]eigentum, genossenschaftlich-sozialistischem E., persönlichem E. sowie dem Privat-E. und dem privatkapitalistischem E. Das Volkseigentum ist „die entscheidende ökonomische Grundlage der Arbeiter-und-Bauern-Macht“. Es entstand durch Enteignung von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“ und durch Verstaatlichung der Bodenschätze, der Bergbaubetriebe und eines Teils der Lichtspieltheater. Das genossenschaftliche E. ist gegenüber dem Volkseigentum gesellschaftliches E. einer niederen Entwicklungsstufe. Eigentümer ist hier nicht das ganze Volk, sondern nur ein Produktions- oder Verbraucherkollektiv (Produktionsgenossenschaften). Diese beiden Formen des gesellschaftlichen E. genießen besondere Förderung und erhöhten rechtlichen Schutz. Nach Art. 28 der Verfassung bedarf die Veräußerung und Belastung von Grundbesitz, Produktionsstätten und Beteiligungen, die sich im E. des Volkes befinden, der Zustimmung der für ihren Rechtsträger zuständigen Volksvertretung. Das E.-Recht des BGB ist auf beide Formen des gesellschaftlichen E. nicht unmittelbar anzuwenden, „da das sozialistische E. eine neue revolutionäre, vom BGB nicht geregelte Institution darstellt“. Eine entsprechende Anwendung der übernommenen Normen ist nur insofern zulässig, als diese dem Wesen der neuen E.-Formen nicht widersprechen. Alle Bestimmungen des BGB, die einen ungewollten Verlust des E.-Rechts nach sich ziehen, sind mit dem Wesen des sozialistischen E. nicht zu vereinbaren (Nathan, „Neue Justiz“, 1957 S. 756). So kann gesellschaftliches E. an beweglichen Sachen nicht gutgläubig von einem Nichtberechtigten erworben werden (OG, Urteil vom 8. 10. 1957, „Neue Justiz“, 1957, S. 776). Im Konkurs sind zum Volkseigentum gehörende Forderungen bevorrechtigt. (Konkursrecht) Das Privat-E. und das privatkapitalistische E. sind seit 1945 durch Enteignung stark reduziert worden. Zahlreiche Verfügungsbeschränkungen, vor allem für das Grund-E., haben den Begriff des privaten E. ausgehöhlt. Das Privat-E. der einfachen Warenproduzenten (Klein- und Mittelbauern, Handwerker, Einzelhändler) ist „die Aneignung der Ergebnisse eigener persönlicher Arbeit“. Das privat-kapitalistische E. besteht in der „Aneignung fremder Lohnarbeit“. Reste dieser E.-Formen sollen zur besseren Versorgung der Bevölkerung mit Massenbedarfsgütern während der „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ noch für einige Zeit geduldet werden. Durch das Steuersystem (Steuerwesen, Erbrecht) und andere Maßnahmen wird die Neubildung und Vergrößerung kapitalistischen Privat-E. verhindert. Das persönliche E. ist das durch „eigene gesellschaftliche Arbeit“ erworbene E. an Gegenständen des persönlichen Bedarfs. Hierzu werden auch Siedlungshäuser und Eigenheime gerechnet, nicht dagegen der Grund und Boden, der niemals Objekt des persönlichen E. sein kann. Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 312 S. m. 62 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 88–89 Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eingreifdivision

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Einen einheitlichen E.-Begriff gibt es nicht mehr. Man unterscheidet zwischen staatlich-sozialistischem E. oder Volks[S. 89]eigentum, genossenschaftlich-sozialistischem E., persönlichem E. sowie dem Privat-E. und dem privatkapitalistischem E. Das Volkseigentum ist „die entscheidende ökonomische Grundlage der Arbeiter-und-Bauern-Macht“. Es entstand durch Enteignung von „Kriegsverbrechern und…

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Sowjetische Handelsgesellschaften (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende sowjetische Gesellschaften, die mehrere Jahre lang in den sowjetzonalen Außen- und Binnenhandel eingeschaltet waren. Ihre Hauptaufgabe war der Ankauf von Erzeugnissen sowjetzonaler und SAG-Betriebe und der Export dieser Güter in Länder des Sowjetblocks oder des westlichen Auslandes. Bei den SH. handelte es sich teils um Filialen Moskauer Handelsgesellschaften in der Zone, wie z. B. Rasnoexport, Technoexport, Maschinoimport, Sojuspuschtschina Sovexportfilm u. a., teils um sog. deutschrussische Gesellschaften, wie Derutra und Derunapht, teils [S. 326]um direkte Organe der sowjetischen Besatzungsmacht, wie die Wirtschaftsverwaltung der sowjetischen Besatzungstruppen (GSOW). Inzwischen wurden einige SH. aufgelöst. Ihre Aufgaben übertrug man sowjetzonalen Stellen. Bis Ende 1953 spielten die SH. infolge ihrer privilegierten Stellung eine bedeutende Rolle im Wirtschaftsleben der Zone. Die sowjetzonalen Produktionsbetriebe mußten Aufträge der SH. mit Vorrang vor deutschem Bedarf ausführen. Die SH. waren bis Ende 1953 auch im Veredelungsverkehr eingeschaltet; sie führten aus dem Ausland oder aus der Bundesrepublik Rohstoffe ein, welche nach der Verarbeitung die SBZ wieder verließen. Als Veredelungsentgelt verblieben den Betrieben in der Zone gewisse Prozentsätze des eingeführten Rohstoffes, die jedoch meistens ebenfalls nach Anweisungen der SH. zur Fertigung von Waren für sowjetische Rechnung verwendet werden mußten. Die Lieferwerke in der sowjetisch besetzten Zone erfuhren in keinem Falle, welche Erlöse mit ihren Gütern erzielt wurden. Sie erhielten lediglich Gutschriften nach den 1944er Stopppreisen in DM Ost. Der Export von Erzeugnissen der SBZ stellte für die Sowjets eine der ergiebigsten Quellen der Bereicherung dar. (Außenhandel). Seit Anfang 1954 wickeln die SH. ihre Geschäfte nicht mehr direkt mit den Herstellbetrieben, sondern über die sowjetzonalen Außenhandelsorgane ab. (DIA) Literaturangaben *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 325–326 Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische Kontrollkommission

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende sowjetische Gesellschaften, die mehrere Jahre lang in den sowjetzonalen Außen- und Binnenhandel eingeschaltet waren. Ihre Hauptaufgabe war der Ankauf von Erzeugnissen sowjetzonaler und SAG-Betriebe und der Export dieser Güter in Länder des Sowjetblocks oder des westlichen Auslandes. Bei den SH. handelte es sich teils um Filialen Moskauer Handelsgesellschaften in der Zone, wie z. B.…

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Gesetzgebung (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zum gesetzten Recht werden in der SBZ die Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse der Volkskammer, Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates und seines Präsidiums sowie die „normativen Verwaltungsakte der Leiter der zentralen Staatsorgane“ gerechnet. Nach Art. 81 der Verfassung steht das Recht der G. allein der Volkskammer und dem Volke durch Volksentscheid zu. Der Regierung (Ministerrat) wird im Art. 90 lediglich das Recht eingeräumt, „die zur Ausführung der Gesetze erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften“ zu erlassen, soweit die Gesetze selbst nichts anderes bestimmen. Durch das Gesetz über den Ministerrat vom 16. 11. 1954 (GBl. S. 915) und nunmehr durch das Ministerratsgesetz vom 8. 12. 1958 (GBl. I, S. 865) ist dem Ministerrat jedoch eine generelle Ermächtigung zu Akten der Rechtsetzung übertragen worden. Diese Ermächtigung ist weder gegenständlich begrenzt noch braucht sie sich auf eine Delegationsnorm zu beziehen. Auch dem Präsidium des Ministerrates wird „in operativer Durchführung der von der Volkskammer und vom Ministerrat getroffenen grundsätzlichen Entscheidungen“ das Recht zugestanden, ohne Bezugnahme auf eine besondere Delegationsnorm Verordnungen zu erlassen (§ 5 des Gesetzes vom 8. 12. 1958). „Auf der Grundlage und in Durchführung der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates und des Präsidiums“ sind auch die Mitglieder des Präsidiums und des Ministerrates als Leiter bestimmter Zweige der staatlichen Verwaltung berechtigt, Anordnungen sowie Durchführungsbestimmungen zu Gesetzen und Verordnungen zu erlassen. Auch diese Berechtigung läßt sich nur als Zuweisung originärer Rechtsetzungsbefugnis auffassen. Nach der Aufhebung der Landtage und der Landesregierungen in der Sowjetzone im Zuge der Verwaltungsneugliederung im Sommer 1950 und nach der Beseitigung der Länderkammer im Dezember 1958 hat die in der Verfassung vorgesehene Abgrenzung der G.-Zuständigkeiten (Art. 111) keine Bedeutung mehr. Den Bezirkstagen (Bezirk) ist eine G.-Befugnis nicht zugestanden worden. Bis zur Errichtung der „DDR“ lag die von der SMAD delegierte und deren Kontrolle unterworfene deutsche Gesetzgebungsbefugnis bei den Ländern und der DWK. (Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 126 Gesellschaftswissenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesundheitswesen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zum gesetzten Recht werden in der SBZ die Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse der Volkskammer, Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates und seines Präsidiums sowie die „normativen Verwaltungsakte der Leiter der zentralen Staatsorgane“ gerechnet. Nach Art. 81 der Verfassung steht das Recht der G. allein der Volkskammer und dem Volke durch Volksentscheid zu. Der Regierung (Ministerrat) wird im Art.…

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Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) (1959)

Siehe auch: Sowjetische Aktiengesellschaften: 1954 Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG): 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Jahre 1946 in der SBZ gegründete sowjetische Staatskonzerne, denen die nach dem SMAD-Befehl Nr. 167 beschlagnahmten deutschen Industriebetriebe angegliedert wurden. Ursprünglich gab es in der SBZ etwa 25 SAG mit 213 Einzelbetrieben. Durch die Konzentration nach Produktionsgruppen wurden bis Ende 1951 etwa die Hälfte der SAG als selbständige Organisationen aufgelöst, die SAG-Betriebe den noch verbleibenden SAG angeschlossen. Nach dem Stande von Ende April 1952 gab es folgende SAG in der Sowjetzone: Die SAG hatten mit ihren Betrieben in den Jahren 1946–1953 in der Wirtschaft der SBZ den beherrschenden Einfluß. In einer Anzahl von Industriezweigen hatten die SAG sogar Monopolstellungen. In den Jahren seit der Übernahme der deutschen Werke als SAG-Betriebe waren die Produktionswerte der Betriebe stetig gewachsen. Sie betrugen: Nach den Planzahlen des Jahres 1951 betrug der Produktionswert aller SAG-B. 32 v. H. der gesamten Industrieproduktion in der SBZ. Für 1952 bis Ende 1953, dem Zeitpunkt der „Rückgabe“ der SAG-Betriebe in deutsche Verwaltung, liegen keine genauen Zahlen vor. Es darf als sicher angenommen werden, daß die Produktionswerte dieser 2 Jahre trotz der vorher bereits durchgeführten teilweisen Betriebsrückgaben nur wenig unter den Zahlen von 1951 liegen. Die Nettogewinne der SAG-Betriebe (außer Uranbergbau) in den Jahren 1946–1953 werden auf etwa 3½ Mrd. Mark geschätzt. Die „Rückgabe“ in deutsche Verwaltung am 31. 12. 1953 war praktisch ein Rückkauf durch die Sowjetzonenregierung; der Kaufpreis hat mindestens 3,5 Mrd. Mark betragen. — Über alle diese Entnahmen der SU aus den SAG-Betrieben liegen weder von sowjetischer noch von sowjetzonaler Seite irgendwelche Abrechnungen vor. Die Beschlagnahme und Nutzung der deutschen Betriebe durch die Sowjets ist eines der trübsten Kapitel der sowjetischen Besatzungspolitik. (Reparationen) Literaturangaben *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 325 Sowjetblock A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische Handelsgesellschaften

Siehe auch: Sowjetische Aktiengesellschaften: 1954 Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG): 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Jahre 1946 in der SBZ gegründete sowjetische Staatskonzerne, denen die nach dem SMAD-Befehl Nr. 167 beschlagnahmten deutschen Industriebetriebe angegliedert wurden. Ursprünglich gab es in der SBZ etwa 25 SAG mit 213 Einzelbetrieben. Durch die Konzentration nach Produktionsgruppen wurden bis Ende 1951 etwa die Hälfte der SAG als…

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Kontrollkommission (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 „Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle“ (ZKK), nach dem Statut vom 16. 10. 1958 (GBl. I, S. 786) „Kontrollorgan des Ministerrates zur Kontrolle der Verwaltungsorgane sowie der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Einrichtungen der DDR“. Die Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle ist im Jahre 1952 aus der „Zentralen Kontrollkommission“ hervorgegangen, hat jedoch nur einen Teil der Befugnisse der alten ZKK übernommen. Diese war von der DWK insbesondere zur Aufdeckung von Wirtschaftsverbrechen gebildet worden (AO d. DWK vom 1. 9. 1948 ZVOBl. S. 429). Sie hatte das Recht, bei begründetem Verdacht strafbarer Handlungen die Polizei bzw. die Justiz verpflichtend zu beauftragen, Personen festzunehmen und Sachen sicherzustellen (Rundverfügung des Chefs der Justizverwaltung der SBZ vom 21. 9. 1948). Die alte ZKK unterhielt Landeskontrollkommissionen (LKK) in jedem Lande. Diese und die Kreiskontrollbeauftragten in den Stadt- und Landkreisen hatten die gleichen Aufgaben und Befugnisse wie die Zentralstelle. In den Städten und Gemeinden waren Volkskontrollausschüsse befugt, alle Einrichtungen der Verwaltung und der Wirtschaft, auch die Privatbetriebe, zu kontrollieren. 1952 wurden die Landeskontrollkommissionen mit den Kreiskontrollbeauftragten und die Volkskontrollausschüsse aufgelöst. Die neue ZKK bestand nach dem Statut vom 30. 4. 1953 (GBl. S. 685) [S. 186]aus dem Vorsitzenden, 2 Stellvertretern und 9 Mitgliedern. In den Bezirken und in Ost-Berlin unterhielt die ZKK „Bevollmächtigte“. Ferner konnten in volkswirtschaftlichen Schwerpunkten und in wichtigen Einrichtungen „Beauftragte“ eingesetzt werden. Ihre Aufgaben waren auf die Kontrolle der Durchführung der Gesetze hinsichtlich der Einhaltung der Wirtschaftspläne beschränkt. Nach dem neuen Statut der ZKK vom 16. 10. 1958 besteht diese aus dem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und den (in der Zahl nicht beschränkt) Mitgliedern. Der Vorsitzende (amtierender Vorsitzender ist zur Zeit Ernst ➝Wabra) gehört dem Ministerrat an. Organe der K. in den Bezirken und in der „Hauptstadt Berlin“ sind die „Bevollmächtigten“, die von der Zentrale angeleitet werden. In den Stadt- und Landkreisen sind wieder „Kreiskontrollbeauftragte“ eingesetzt, die den Bevollmächtigten unterstehen. In „volkswirtschaftlich und staatspolitisch wichtigen Einrichtungen können zeitweilig Beauftragte der Komm. für Staatliche Kontrolle eingesetzt werden“. Nach einer weiteren VO des Ministerrates vom 16. 10. 1958 (GBl. I, S. 789) sind „Werktätige der DDR“ als „Helfer der Staatlichen Kontrolle“ einzusetzen. Diese werden von den Kreiskontrollbeauftragten angeleitet und in Aktivs zusammengefaßt. Die K. hat die Aufgabe, die Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen „mit dem Ziele der konsequenten Einhaltung und Durchführung der darin festgelegten Maßnahmen im Interesse des siegreichen Aufbaus des Sozialismus“ zu kontrollieren. Kontrollen hat die K. in den zentralen und örtlichen Organen der staatlichen Verwaltung, der Wirtschaft, der Kultur, des Gesundheitswesens und des Sozialwesens durchzuführen. Nicht kontrolliert werden die Ministerien für Nationale Verteidigung und Staatssicherheitsdienst und deren nachgeordnete Organe sowie die bewaffneten Kräfte des Ministeriums des Innern. Der Vorsitzende, die Stellvertreter, die Mitglieder und die Bevollmächtigten der K. haben das Recht, verbindliche Weisungen zu erteilen sowie von den Leitern der zuständigen Organe die Durchführung von Disziplinarverfahren oder die Einleitung eines Ordnungsstrafverfahrens verpflichtend zu verlangen. Die K. kann ferner die Leiter der kontrollierten Einrichtungen zur Beseitigung festgestellter Mängel unter Fristsetzung auffordern. (Kontrolle) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 185–186 Kontrolle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kontrollposten

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 „Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle“ (ZKK), nach dem Statut vom 16. 10. 1958 (GBl. I, S. 786) „Kontrollorgan des Ministerrates zur Kontrolle der Verwaltungsorgane sowie der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Einrichtungen der DDR“. Die Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle ist im Jahre 1952 aus der „Zentralen Kontrollkommission“ hervorgegangen, hat jedoch nur einen Teil der…

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Strafvollzug (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Auf Grund einer VO vom 16. 11. 1950 (GBl. S. 1165) ist der St. auf das Ministerium des Innern, also auf die Polizei, übergegangen. Bis zum 1. Jan. 1956 wurden die Angelegenheiten des St. und der Strafvollstreckung unter Aufsicht des Präsidiums der Volkspolizei von den Bezirksbehörden der VP bearbeitet. Seitdem ist die Hauptverwaltung St. mit den Bezirksverwaltungen unmittelbar dem Ministerium des Innern unterstellt. Leiter des gesamten St. ist der Volkspolizei-Chefinspekteur Meyer. Durch die 1. DB. vom 23. 12. 1950 (MinBl. S. 215) zur VO vom 16. 11. 1950 wurden die größeren Strafanstalten, durch die 2. DB. vom 5. 5. 1952 (MinBl. S. 47) alle restlichen Justizhaftanstalten, Justizjugendhäuser und Haftkrankenhäuser dem Ministerium des Innern unterstellt. Damit tritt der bisher im St. vertretene Erzie[S. 353]hungsgedanke völlig in den Hintergrund. Durch die Übertragung des St. auf die Polizei wird angestrebt, die Arbeitskraft der Gefangenen in möglichst großem Umfange auszubeuten, so vor allem in Haftarbeitslagern. Diesem Ziel diente auch die „VO über die Beschäftigung von Strafgefangenen“ vom 3. 4. 1952 (GBl. S. 275), mit der Strafgefangene während des St. „in bestimmte Zweige der Industrie“ zur Arbeit gelockt werden sollten. Für ständige Normerfüllung und Übererfüllung wurde vorzeitiger Straferlaß in Aussicht gestellt, „wenn der Strafgefangene sich verpflichtet, das Doppelte des Strafrestes, mindestens jedoch ein Jahr, im gleichen Industriezweig zu arbeiten“ (§ 2 Abs. 3). Durch die „VO über den Arbeitseinsatz von Strafgefangenen“ vom 10. 6. 1954 (GBl. S. 576) wurde die vorbezeichnete VO aufgehoben und ganz allgemein das Ministerium des Innern ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Generalstaatsanwalt der DDR, den„ Ministerium der Justiz, dem Ministerium für Arbeit und dem Ministerium der Finanzen den Arbeitseinsatz von Strafgefangenen in eigener Zuständigkeit neu zu regeln“. Damit hat die Volkspolizei — das Referat „Produktion“ in den Bezirksverwaltungen St. — eine Generalvollmacht zur Festsetzung der Arbeitsbedingungen für Strafgefangene und der Vergünstigungen erhalten. Seit Sommer 1955 wurde nach und nach in den großen Strafanstalten die Regelung eingeführt, daß die Gefangenen keine Lebensmittelpakete von ihren Angehörigen mehr erhalten durften. Es durfte den Gefangenen zunächst aber noch Geld geschickt werden, für das sie sich in den HO-Verkaufsstellen in den Strafanstalten die dort vorhandenen Lebens- und Genußmittel kaufen konnten. Seit Frühjahr 1956 ist auch diese zusätzliche Hilfe nicht mehr erlaubt. Bei guter Führung und Erfüllung der Arbeitsnorm kann dem Gefangenen gestattet werden, zu Weihnachten und zum Geburtstag ein Lebensmittelpaket von seinen Angehörigen zu empfangen. Obwohl die „VO über Kosten im Strafverfahren“ vom 15. 3. 1956 (GBl. S. 273) ausdrücklich vorschreibt, daß Kosten, die beim Vollzug einer Freiheitsstrafe entstehen (Haftkosten), nicht mehr erhoben werden, werden den arbeitenden Gefangenen sehr erhebliche Abzüge vom Arbeitslohn für „Unterkunft, Verpflegung und Bewachung“ gemacht, die bis zu 75 v. H. des Arbeitslohnes erreichen. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 352–353 Strafvollstreckung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Straßenverkehr

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Auf Grund einer VO vom 16. 11. 1950 (GBl. S. 1165) ist der St. auf das Ministerium des Innern, also auf die Polizei, übergegangen. Bis zum 1. Jan. 1956 wurden die Angelegenheiten des St. und der Strafvollstreckung unter Aufsicht des Präsidiums der Volkspolizei von den Bezirksbehörden der VP bearbeitet. Seitdem ist die Hauptverwaltung St. mit den Bezirksverwaltungen unmittelbar dem Ministerium des Innern…

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Wiedervereinigung (1959)

Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Äußerer Anlaß zu den Vorgängen, die zur Spaltung Berlins führten und damit auch die Teilung Deutschlands einleiteten, waren Meinungsverschiedenheiten unter den Besatzungsmächten über Fragen ihrer Deutschlandpolitik; sie betrafen vor allem die sowjetischen Ansprüche auf Reparationen und den Status des Ruhrgebiets. Tiefere Ursache war jedoch die von Jahr zu Jahr klarer hervortretende Absicht der SU, Deutschland (unter dem Vorwande der Entmachtung der Kriegsverbrecher, Nazis, Junker, Monopole usw.) auf den Weg der Umwandlung seiner Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung im bolschewistischen Sinne zu führen. In den Auseinandersetzungen mit den Westmächten spielte die unterschiedliche Interpretation des Potsdamer Abkommens (Besatzungspolitik) eine wesentliche Rolle. Diese Auseinandersetzungen waren von vornherein durch eine von östlicher Seite systematisch gepflegte abweichende Terminologie belastet und vernebelt; sie weiteten sich (insbesondere während der Blockade Berlins und später nach dem kommunistischen Einmarsch in Südkorea, Juli 1950) zur weltpolitischen Krise aus, in der schließlich die Frage der W. Deutschlands für die beiden Weltmächte zu einer Funktion der Behauptung ihrer Machtposition und Sicherheit zu werden drohte. Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 23. 5. 1949 und der Konstituierung der sog. „Deutschen Demokratischen Republik“ am 7. 10. 1949 ist die Frage der W. Hauptgegenstand der innerdeutschen Auseinandersetzung. Die Bundesregierung als einzige aus freien Wahlen hervorgegangene und nach Freiheit und Recht konstituierte Regierung beansprucht die Legitimation, für ganz Deutschland zu sprechen, und sieht freie gesamtdeutsche Wahlen als unabdingbare Voraussetzung der W. an. Sie wünscht jedoch die ehemaligen Alliierten von der Verantwortung für die Beseitigung der von ihnen verursachten Spaltung Deutschlands nicht zu entlasten; der Deutsche Bundestag ermächtigte sie am 14. 9. 1950, Schritte zur Durchführung freier, allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahlen zu einem gesamtdeutschen Parlament bei den Besatzungsmächten zu tun. Die SBZ-Regierung dagegen wollte bereits in ihrer ersten programma[S. 395]tischen Äußerung vom 25. 10. 1950 an den Anfang aller Schritte zur W. ein paritätisches Gremium, einen „Gesamtdeutschen Konstituierenden Rat“, gesetzt sehen; sie übernahm außerdem von der SU den Begriff des „einheitlichen, friedliebenden, demokratischen Staates“, der in den ferneren Erörterungen nicht etwa nur als Propagandafloskel figurierte, sondern mit von Jahr zu Jahr zunehmender Deutlichkeit das politische Leitbild eines Gesamtdeutschlands im kommun. Sinn der Arbeiter-und-Bauern-Macht bezeichnete. Das paritätische Gremium (ob es nun „Gesamtdeutscher Konstituierender Rat“ oder — in späteren Programmen — „Gesamtdeutscher Rat“, „Gesamtdeutsche Beratungen“, „Gesamtdeutsche souveräne demokratische und friedliebende Regierung“, schließlich „Konföderation der beiden deutschen Staaten“ genannt wurde) sollte zunächst die Anerkennung des sowjetzonalen Staatswesens und seiner Regierung einbringen; falls es zu gesamtdeutschen Wahlen kommen sollte (die Volkskammer hatte sich am 30. 1. 1951 bereit erklärt, über die „Bedingungen“ solcher Wahlen zu verhandeln), sollte dies Gremium die „Bedingungen vorbereiten“ (Brief Grotewohls vom 30. 11. 1950). Als solche Bedingungen wurden u. a. der Abzug aller Besatzungstruppen, die Beteiligung der Massenorganisationen an den Wahlen, die Ausschaltung des Einflusses der „Monopole“ genannt; gelegentlich wurde sogar das Verfahren der sowjetzonalen Wahlen als vorbildlich bezeichnet. Wann immer in der Folgezeit die SU oder die SBZ-Regierung freie Wahlen als Schritt zur W. zu akzeptieren scheinen (z. B. Note der SU vom 9. 4. 1952, Genfer Direktiven vom 23. 7. 1955), müssen diese „Bedingungen“ in Betracht gezogen werden. Die W.-Politik der SU und der SBZ wurde seit 1952 aber auch dadurch immer unglaubwürdiger, daß jeder Schritt der Bundesrepublik auf dem Wege zur Integration Europas, späterhin zur Leistung ihres Verteidigungsbeitrages im Rahmen der NATO, als ein Hindernis für die W. hingestellt wurde, obschon z. B. der sogenannte „Generalvertrag“ vom 23. 10. 1954 festlegte, daß im Fall der W. das Verhältnis Gesamtdeutschlands zur NATO neu vereinbart werden sollte. Die sowjetische Seite sprach nun immer entschiedener aus, daß sie einer „mechanischen Verschmelzung der beiden Teile Deutschlands“ (d. h. der W. aus dem freien Entschluß der Deutschen selbst) nicht zustimmen werde (so Bulganin am 23. 7. 1955, Chruschtschew am 26. 7. 1955), und stellte der W. Deutschlands die Schaffung eines „Systems der kollektiven Sicherheit in Europa“ voran. Die Folgen der Spaltung Deutschlands wurden von der SU nun als innerdeutsche Fragen bezeichnet, die die „beiden deutschen Staaten“ unter sich zu regeln hätten; dementsprechend forderte auch das ZK der SED am 27. 10. 1955 „Verhandlungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung“, und Ulbricht ergänzte diese Forderung am 30. 12. 1956 im „Neuen Deutschland“ durch den Vorschlag, „zunächst eine Annäherung der beiden deutschen Staaten herbeizuführen, später eine Zwischenlösung in Form der Konföderation oder Föderation zu finden, bis es möglich ist, die Wiedervereinigung und wirklich demokratische Wahlen zur Nationalversammlung zu erreichen“. Und im Beschluß des V. Parteitages der SED vom 16. 7. 1958 heißt es mit unverkennbarem Bezug auf die W.: „Die DDR und ihre sozialistischen Errungenschaften werden niemals ein Objekt des Schachers sein. Fest verbunden mit der SU und dem ganzen sozialistischen Lager sind die Arbeiter-und-Bauern-Macht des deutschen Volkes und ihre sozialistischen Errungenschaften für immer unantastbar.“ Die W.-Politik der SED folgt somit offensichtlich dem Konzept der Blockpolitik, nach dem die Kommunisten die Macht in der SBZ an sich gerissen hatten. Literaturangaben : Die Bemühungen der Bundesrepublik um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch gesamtdeutsche Wahlen. Dokumente und Akten, I. Teil (4., erw. Aufl.) Bonn 1958. 153 S.; II. Teil (erw. Neuaufl.) 1958. 290 S.; III. Teil: Systemat. Regist. 1958. 58 S. Je eine englische und eine französische Ausgabe in einem Bande enthält die in den beiden deutschen Sammlungen zusammengestellten Dokumente und Akten bis Januar 1954. Die deutsche Frage 1952–1956 — Notenwechsel und Konferenzdokumente der vier Mächte, hrsg. v. Eberhard Jäckel (Bd. XXIII der Dokumente, hrsg. v. d. Forschungsstelle f. Völkerrecht … d. Univ. Hamburg) Frankfurt a. M. 1957, Alfred Metzner. 169 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (gesichtet und zusammengestellt von Fritz Kopp). (BMG) 1956. 364 S. m. 9 Anlagen u. 1 Karte. SBZ von 1955 bis 1956 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1955 bis 1956. Ergänzungsband zu SBZ von 1945 bis 1954 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). Bonn 1958. 255 S. m. 3 Anlagen. Schütze, Hans: Mitteldeutschlands Weg zur Volksdemokratie (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Heimatdienst). Hannover 1957. 78 S., 2 Taf. Schütze, Hans: „Aufbau des Sozialismus“ in Mitteldeutschland (hrsg. von der Niedersächs. Landeszentrale für Heimatdienst). Hannover 1959. 108 S.. 3 Taf. Siegler, Heinrich von: Wiedervereinigung und Sicherheit Deutschlands. 3., erw. Aufl., Bonn 1958, Verlag für Zeitarchive. 305 S. m. 4 Karten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 394–395 Widerstand A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wiessner, Rudi

Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Äußerer Anlaß zu den Vorgängen, die zur…

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Berlin (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 B. ist die Hauptstadt Deutschlands, kann jedoch z. Z. die damit verbundenen Funktionen nicht ausüben. Mit 883,8 qkm Bodenfläche und 3,39 Mill. Einwohnern ist B. die größte deutsche Stadt. Von ihren 20 Verwaltungsbezirken gehören 12 mit 481 qkm und 2,2 Mill. Einwohnern zu den drei westlichen Sektoren, 8 mit 403 qkm und 1,9 Mill. Einwohnern (1958) zum Sowjetsektor. Als Hauptstadt Preußens und seit 1871 des Deutschen Reiches war B. bis 1945 das deutsche Verwaltungszentrum, durch seine günstige geographische Lage ein erstrangiger Knotenpunkt im europäischen Ost-West- und Nord-Süd-Verkehr. B. war ferner der Mittelpunkt des kulturellen Lebens in Deutschland und nicht zuletzt ein bedeutendes Industriegebiet. Infolge der schweren Kriegsschäden, der sowjetischen Demontagen und später der Spaltung der Stadt entwickelte sich der kulturelle und wirtschaftliche Wiederaufbau viel langsamer als in der Bundesrepublik. West-Berlin wurde hierbei durch Marshallplan-Gelder, später durch Bundesmittel unterstützt. Es konnte auf den Gebieten der Wissenschaft und Forschung sowie der Künste eine international anerkannte Stellung wiedererringen. 1945 wurde die Technische Universität, 1948 die Freie Universität, 1949 die Hochschule für Politik wieder bzw. neu gegründet. Zahlreiche weitere Institute und Kultureinrichtungen nahmen nach und nach ihre Tätigkeit wieder auf. Voraussetzung dafür war eine rege Bautätigkeit. Trotz Geld- und Kreditmangels schritt auch der Aufbau von Handel und Industrie in den letzten Jahren günstig fort. Besonders störend war hierbei das Fehlen des Hinterlandes, das sich sowohl auf die Ausfuhr von Gütern als auch auf die Versorgung der Stadt hemmend auswirkte. West-Berlin konnte jedoch den alten Ruf seiner Erzeugnisse aus der Elektroindustrie, dem Bekleidungsgewerbe, dem Maschinenbau, der Eisen- und Stahlindustrie und dem graphischen Gewerbe wiederherstellen. Die entsprechenden Anlagen im Sowjetsektor wurden vielfach in Konkurrenz zu West-Berlin entwickelt, und die wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen tragen oft repräsentativen Charakter. Wegen ihres parteiideologischen Anstriches ist innen aber die alte Bedeutung versagt geblieben. Die Bautätigkeit und die Wirtschaftsentwicklung leiden unter den für die gesamte SBZ geltenden Erschwerungen. Das gesamte Berliner Verkehrs-, Nachrichten- und Energienetz wurde durch die Spaltung der Stadt zum größten Teil zerrissen. Der Personenverkehr über die Sektorengrenze ist z. Z. nicht, der Güter- und Warenverkehr aufs schwerste behindert. Als Sitz des Kontrollrates auch nach der Kapitulation noch Regierungssitz für ganz Deutschland, wurde B. durch eine dem Kontrollrat nachgebildete Viermächteverwaltung einer Sonderbehandlung unterworfen. Die Stadt wurde anfangs in drei und bald danach, durch Ausgliederung eines französischen Sektors aus den westlich besetzten Teilen, in vier Sektoren geteilt. Ganz B. sollte durch den „Magistrat von Groß-Berlin“ unter Kontrolle der Alliierten Kommandantur einheitlich verwaltet werden. Vor Arbeitsbeginn der Kommandantur (11. 7. 1945) hatten die Sowjets alle in ihrem Interesse erforderlichen Maßnahmen bereits durchgeführt oder vorbereitet, über 80 v. H. aller noch brauchbaren industriellen Einrichtungen wurden demontiert. Die Stadt erhielt eine rein kommunistische Verwaltungsspitze. Verwaltung und Gesetzgebung wurden weitgehend den Verhältnissen in der SBZ angeglichen (Finanzen, Schulen, Sozialversicherung, Verkehrswesen usw.). Durch ihren Vertreter in der Kommandantur verhinderten die Sowjets jede konstruktive Politik. Der 1946 mit großer Mehrheit gewählte Bürgermeister Prof. Reuter konnte infolge sowjetischen Vetos sein Amt nicht ausüben. Um die Position der Westmächte in B. unmöglich zu machen, sollten diese und die West-Berliner Bevölkerung durch die Blockade vom 24. 6. 1948 (Unterbrechung der Verbindungswege von West-Berlin nach der Bundesrepublik, dem Sowjetsektor und der SBZ) bis zum 11. 5. 1949 (Aufhebung der Blockade durch Viermächteabkommen vom 4. 5. 1949) von allen Nachrichten-, Verkehrs- und Handelsverbindungen abgeschnitten werden. Die MAD und die SED vertraten plötzlich die Auffassung, B. sei ein [S. 54]Teil der SBZ. Die Blockade wurde durch die Luftbrücke, die zuletzt ca. 8.000 t Güter pro Tag einflog, praktisch unwirksam und politisch zu einer kommun. Niederlage. Die inzwischen durchgeführte Währungsreform verschärfte die Krise, da B. zwei verschiedene Währungen (DM West und DM Ost) erhielt. Die Westmächte hätten der DM Ost für ganz Berlin zugestimmt, falls ihre Forderungen nach Mitkontrolle der Berliner Währung von den Sowjets angenommen worden wäre. Während heute im Sowjetsektor nur die DM Ost gültig und der Besitz von DM West strafbar ist, kann die DM Ost in West-Berlin bei privaten Wechselstuben frei konvertiert werden. Der Kurs richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Die Spaltung der Stadt durch die Sowjets und die SED wurde durch die kommun. Sprengung der im Sowjetsektor tagenden Stadtverordneten-Versammlung am 6. 9. 1945 vollendet. Seit 30. 11. 1948 hat Berlin getrennte Verwaltungen. West-Berlin gehört nicht zur Bundesrepublik, durch Übernahme von Bundesgesetzen wird jedoch die weitgehende Rechtsgleichheit angestrebt, seine Vertreter nehmen an den Bundestags- und Bundesratssitzungen zwar teil, besitzen jedoch kein Stimmrecht. West-Berlin gilt als deutsches „Land“ auf Grund der Verfassung vom 1. 9. 1950. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 21. 5. 1957 gilt dort auch das Grundgesetz, das nur durch die oberste Gewalt der Alliierten eingeschränkt werden kann. Von den 200 Sitzen des Abgeordnetenhauses werden 73 für die Abgeordneten des Sowjetsektors freigehalten für den Fall, daß auch dort wieder freie Wahlen möglich sein sollten. Die Regierung besteht aus dem Senat mit höchstens 16 Senatoren und dem Regierenden Bürgermeister an der Spitze. West-Berlin wird z. Z. von einer Koalitionsregierung aus SPD und CDU regiert. — Der Sowjetsektor wird von einem nichtgewählten Magistrat unter Leitung eines Oberbürgermeisters verwaltet. Er ist verwaltungsmäßig nicht in die SBZ einbezogen. Der Viermächtestatus Berlins wird seitens der Westmächte sowie der West-Berliner und der Bundesregierung streng gewahrt. Mit einer Note vom 27. 11. 1958 kündigte die SU das Besatzungsstatut Berlins. Innerhalb der Frist eines halben Jahres sollte B. den Status einer „entmilitarisierten Freien Stadt“ erhalten und die Behörden der „DDR“ den Zugang zur Stadt auch für das alliierte Personal kontrollieren. Den Westmächten wurde gleichzeitig grundsätzlich ihr Aufenthaltsrecht in B. bestritten. Diese ultimative Forderung wurde seitens der Westmächte, der Bundesrepublik und des Senats von West-Berlin energisch zurückgewiesen. Seitdem steht A. wieder im Mittelpunkt der Weltpolitik. Die SU versucht, über eine Regelung der Berliner Frage hinaus mit den USA zu einer Klärung auch der anderen offenen Fragen in ihrem Sinne zu kommen. (Besatzungspolitik, Regierung und Verwaltung) Literaturangaben Berlin — Kampf um Freiheit und Selbstverwaltung 1945 bis 1946 (hrsg. vom Senat von Berlin). Berlin 1957, Kulturbuch-Verlag. 244 S. Berlin — Behauptung von Freiheit und Selbstverwaltung 1946 bis 1948 (hrsg. vom Senat von Berlin). Berlin 1959, Heinrich Spitzing. 760 S. Brunn, Walter: Die rechtliche, politische und wirtschaftliche Lage des Berliner Sowjetsektors. Berlin 1954, Kulturbuch-Verlag. 156 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 53–54 Bergmannsrenten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berufsausbildung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 B. ist die Hauptstadt Deutschlands, kann jedoch z. Z. die damit verbundenen Funktionen nicht ausüben. Mit 883,8 qkm Bodenfläche und 3,39 Mill. Einwohnern ist B. die größte deutsche Stadt. Von ihren 20 Verwaltungsbezirken gehören 12 mit 481 qkm und 2,2 Mill. Einwohnern zu den drei westlichen Sektoren, 8 mit 403 qkm und 1,9 Mill. Einwohnern (1958) zum Sowjetsektor. Als Hauptstadt Preußens und seit 1871…

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Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse (1959)

Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Urania: 1966 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Auf Anregung des Kulturbundes (KB), des FDGB und der FDJ wurde am 17. 6. 1954 im Kabelwerke Oberspree (Ost-Berlin) die G. z. V. w. K. gegründet. Ihr Vorbild ist die sowjetische „Allunionsgesellschaft zur Verbreitung politischer und wissenschaftlicher Kenntnisse“, die u. a. die Tätigkeit des 1945 aufgelösten „Bundes kämpferischer Gottloser“ fortführte und deren Mitgl. nach dem Statut verpflichtet sind, jährlich mindestens zwei populärwissenschaftliche Vorträge zu halten. Zu den Aufgaben der sowjetzonalen Gesellschaft gehört es, „die Reste der … reaktionären Ideologie … in den Köpfen unserer Menschen zu überwinden“; insbesondere sollen „die Gesellschaftswissenschaften, gelehrt auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus, die Menschen zum aktiven Handeln, zur Veränderung ihrer Umwelt anleiten“. (Einheit 7/1954). Die G. z. V. w. K. übernahm von den Volkshochschulen und dem KB nach und nach das gesamte populärwissenschaftliche Einzelvortragswesen. Sie hat 18.000 Mitglieder, 800 Angestellte und veranstaltete 1958 über 145.000 Vorträge. 1. Vorsitzender: Prof. Dr. Rothmaler (SED). Verlag: Urania-Verlag. Zeitschriften: „Deutsche Außenpolitik“ und „Wissen und Leben“. (Erwachsenenbildung, Betriebsakademien, Dorfakademien) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 125 Gesellschaft für Sport und Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftlich

Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Urania: 1966 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Auf Anregung des Kulturbundes (KB), des FDGB und der FDJ wurde am 17. 6. 1954 im Kabelwerke Oberspree (Ost-Berlin) die G. z. V. w. K. gegründet. Ihr Vorbild ist die sowjetische…

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Betriebskollektivvertrag (1959)

Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Obwohl die Arbeits- und Lohnbedingungen bis auf geringe Ausnahmen gesetzlich geregelt sind (Arbeitsrecht, Urlaub, Kündigungsrecht, arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen), müssen in den VEB alljährlich durch die Betriebsleitung und BGL B. abgeschlossen werden. Sie enthalten Verpflichtungen des Betriebsleiters, der BGL, der Belegschaft insgesamt oder von Gruppen der Belegschaft (Abt., Meisterbereich, Brigade, Aktiv) zur Erfüllung und Übererfüllung der Betriebspläne. Sie sind somit jedes arbeitsrechtlichen Charakters entkleidet. Auf die arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die in Gesetzen und Verordnungen enthalten sind, wird lediglich verwiesen. Die Verpflichtungen beziehen sich vor allem auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Einführung von TAN und die Veranstaltung von Wettbewerben (Wettbewerbsbewegung). Der Inhalt der B. richtet sich nach den Betriebsplänen. Sie sind nach Direktiven, die gemeinsam von den Industriegewerkschaften und den Fachministerien bzw. Staatssekretariaten mit eigenem Geschäftsbereich beschlossen werden, abzuschließen. Ein B. eines alljährlich wechselnden Werkes wurde zum Muster-B. bestimmt, der Vorbild für alle anderen Werke zu sein hatte. Seit 1957 gibt es keine Musterbetriebskollektivverträge mehr. Die B. bilden einen Teil der Produktionspropaganda. Die Erfüllung der B. wird kontrolliert durch Massenkontrolle und durch periodische (meist vierteljährliche) Rechenschaftslegungen. (Betriebsvereinbarung) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1954. 112 S. m. 4 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 57 Betriebskampfgruppen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebskultur

Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Obwohl die Arbeits- und Lohnbedingungen bis auf geringe Ausnahmen gesetzlich geregelt sind (Arbeitsrecht, Urlaub, Kündigungsrecht, arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen), müssen in den VEB alljährlich durch die Betriebsleitung und BGL B. abgeschlossen werden. Sie enthalten…

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Diktatur des Proletariats (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Herrschaftssystem im Gefolge der proletarischen Revolution; von Marx als vorübergehende Erscheinung gemeint, aber nur gelegentlich, bes. in einem Satz seiner „Kritik des Gothaer Programms“, erwähnt, erst von Lenin zum „wichtigsten Problem“ und „Hauptinhalt“ der bolschewistischen Revolution erhoben und durch seine 1917 erschienene Schrift „Staat und Revolution“ zu einer geschlossenen Revolutionstheorie entwickelt, die später von Stalin ausgebaut wurde. Die DdP. soll den alten Staatsapparat, seine Gesetzgebung und seine Moral gewaltsam und vollständig zertrümmern, den völligen Sturz des Kapitals herbeiführen, jeden Widerstand der Gegner und alle Restaurationsversuche mit allen Mitteln unterdrücken und die Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Kommunismus durch die Errichtung der klassenlosen Gesellschaft und der vom Staat als einzigem Unternehmer gelenkten sozialistischen Produktionsweise in die Wege leiten. Lenin betrachtete dabei die kommunistische Parteileitung als Avantgarde (Vorhut) der Parteianhänger, die in straffster Disziplin ohne Mitbestimmungsrecht alle Anordnungen zu befolgen haben; er betrachtete die Partei als Avantgarde des Proletariats, die Proletarier als Avantgarde aller übrigen für die Revolution brauchbaren Werktätigen (unzufriedene Kleinbürger, Kleineigentümer, Intelligenz usw.), die ihrerseits ein „Klassenbündnis“ mit den werktätigen Bauern eingehen müßten, ohne daß die kommun. Parteileitung ihre „führende Rolle“ in dieser künstlich konstruierten Pyramide verlieren dürfe. Das bedeutet in der Praxis, daß weder die Bauern noch die Werktätigen noch das Proletariat oder die kommun. Parteimitglieder, sondern allein die Parteileitung, verkörpert durch das ZK, die unumschränkte Diktatur über das ganze Volk ausüben, und daß alle, die der Partei beitreten oder mit ihr paktieren, sich auf Gnade und Ungnade dieser DdP. ausliefern, die, wie Stalin sagt, nicht als eine flüchtige Periode zu gelten hat, sondern als eine ganze historische Ära, von der bis jetzt niemand sagen kann, wann sie endet.“ (Historischer Materialismus, Marxismus-Leninismus, Stalinismus) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 82 Differenzierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DIM

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Herrschaftssystem im Gefolge der proletarischen Revolution; von Marx als vorübergehende Erscheinung gemeint, aber nur gelegentlich, bes. in einem Satz seiner „Kritik des Gothaer Programms“, erwähnt, erst von Lenin zum „wichtigsten Problem“ und „Hauptinhalt“ der bolschewistischen Revolution erhoben und durch seine 1917 erschienene Schrift „Staat und Revolution“ zu einer geschlossenen Revolutionstheorie…

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Parteilichkeit der Rechtsprechung (1959)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von demokratischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Mit dieser Parteilichkeit muß die demokratische Gesetzlichkeit in ihrer gegenwärtigen Hauptrichtung verwirklicht werden“ (Hilde ➝Benjamin in: „Neue Justiz“ 1954, S. 222). PdR. heißt „richtige Anwendung der Gesetze im Sinne der Politik von Partei und Regierung“ („Neue Justiz“ 1954, S. 223). Immer wieder wird gefordert, daß die Richter der sowjetzonalen Straf- und Ziviljustiz mit „bewußter Parteilichkeit“ arbeiten und daß sie nicht einem Hang zum „Objektivismus“ erliegen. „Das Ministerium der Justiz erwartet von der richterlichen Tätigkeit der Wissenschaftler wesentliche Hilfe und Unterstützung im Kampf um die PdR., und zwar sowohl in Strafverfahren als in Zivilrechtsstreitigkeiten“ („Neue Justiz“ 1954, S. 551). Die Richter „müssen parteilich als politische Menschen entscheiden“ (Böhme in: „Neue Justiz“ 1955, S. 327). „Die Erziehung unserer Kader muß in [S. 266]jedem einzelnen Richter immer stärker die Erkenntnis und das Bewußtsein vom Wesen unserer Gesetzlichkeit festigen und ihn immer stärker zur parteilichen Anwendung unseres Rechtes befähigen“ (Hilde Benjamin in: „Neue Justiz“ 1954, S. 679). „In der richterlichen Entscheidung muß sich die Bereitschaft widerspiegeln, die von der Partei der Arbeiterklasse und von der Regierung gefaßten Beschlüsse durchzusetzen (Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1956, S. 295). PdR. bedeutet also in der Praxis nichts anderes, als daß der Wille der SED beachtet wird. Dabei werden Schwankungen und Brüche in der Rechtsprechung aus politischen Zweckmäßigkeitserwägungen nicht nur in Kauf genommen, sondern für richtig und notwendig gehalten. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 265–266 Parteilichkeit, Bolschewistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteipresse der SED

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von demokratischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Mit dieser Parteilichkeit muß die demokratische Gesetzlichkeit in ihrer gegenwärtigen Hauptrichtung verwirklicht werden“ (Hilde ➝Benjamin in: „Neue Justiz“ 1954, S. 222). PdR. heißt „richtige Anwendung der Gesetze im Sinne der Politik von Partei und Regierung“ („Neue Justiz“ 1954, S. 223). Immer wieder wird…

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Reparationen (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitunkt in der SBZ umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem Reparationskonto gut geschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen ist bis heute noch nicht veröffentlicht worden. Sie wird kaum jemals erfolgen, da die Sowjets im Widerspruch zum Potsdamer Abkommen ohne Zustimmung der Westalliierten ungeheure Entnahmen aus der laufenden Produktion forderten. Nach Unterlagen aus dem sowjetzonalen Amt für R. und nach Schätzungen westlicher Experten wurden von den Sowjets seit 1945 bis 1953, d. h. bis zur offiziellen Beendigung sowjetzonaler Reparationsleistungen an die SU, Werte in folgender Form und Höhe entnommen: a) Beuteaktionen: Die Besetzung Ost- und Mitteldeutschlands durch die Rote Armee war mit einem rücksichtslosen Beutezug verbunden. Ohne irgendwelche Registrierung wurden riesige Sach- und Kunstwerte aus öffentlichem und Privatbesitz beschlagnahmt und ostwärts verfrachtet. Ferner erbeuteten die Sowjets Mrd.-Beträge an Reichsbanknoten, mit denen sie später deutsche Lieferungen und sonstige Leistungen „bezahlten“. Der Wert der bei den Beuteaktionen entnommenen Gegenstände wird auf etwa fünf Mrd. Mark geschätzt; die Menge der erbeuteten Banknoten muß mit ebenfalls mindestens fünf Mrd. Mark angenommen werden, b) Demontagen. Die Sowjets hielten sich nicht daran, kriegswichtige Industrien zu entfernen, sondern demontierten und beschlagnahmten auch für die Friedenswirtschaft unentbehrliche industrielle Kapazitäten. Folgende Abschnitte der Demontagen sind erkennbar: 1. Welle vom Mai bis Anfang Juli 1945. Bis zum Beginn der Besetzung Berlins durch alle vier Alliierten räumten die Sowjets hier alle in dieser kurzen Zeit nur irgend demontierbaren Fabriken, vor allem in West-Berlin, aus. Etwa 460 Berliner Betriebe wurden von den Sowjets voll demontiert und abtransportiert, davon 149 Betriebe des Maschinen- und Apparatebaues, 51 Metallurgiebetriebe, 46 Betriebe der Feinmechanik und Optik und 44 Betriebe der Elektroindustrie. Etwa 75 v. H. der bei der Kapitulation noch vorhandenen Kapazitäten wurden betroffen. 2. Welle vom Anfang Juli bis Herbst 1945. Hiervon wurden industrielle Großbetriebe der ganzen Zone ebenso wie mittlere und kleinere Werke betroffen. Zu dieser Zeit begann auch der Abbau der zweiten Gleise auf sämtlichen Eisenbahnstrecken der Zone. Wieder wurden Produktionskapazitäten von Friedensindustrien abgebaut: Braunkohlenindustrie, Ziegeleien, Textil- und Papierfabriken, Zuckerfabriken usw. 3. Welle vom Frühjahr bis Spätsommer 1946. Nach einer vorbereiteten Liste wurden weit mehr als 200 große Industriebetriebe der chemischen Industrie, der Papierindustrie, Schuhfabriken, Textilwerke usw. demontiert. 4. Welle Oktober 1946 bis Frühjahr 1947. Obwohl Marschall Sokolowski bereits am 21. 5. 1946 die Demontagen für abgeschlossen erklärt hatte, setzte einige Monate später eine vierte Welle ein, von der z. B. die Zeiss-Werke Jena, Kraftwerke, Druckereien und einige Rüstungsbetriebe, die bis dahin für die Sowjets weitergearbeitet hatten, betroffen wurden. 5. Welle Herbst 1947. Nach einem weiteren halben Jahr wurden nochmals wichtige Betriebe der Friedensindustrie abgebaut: Braunkohlenwerke, Brikettfabriken, Kraftwerke und weitere 1.100 km Eisenbahngleise. [S. 302]6. Welle Frühjahr 1948. Bei dieser vorläufig letzten Welle wurden 3 Betriebe, die vorher zu SAG-Betrieben erklärt worden waren, voll oder zum Teil demontiert, darunter Anlagen des Buna-Werkes in Schkopau. (Sowjetische Aktiengesellschaften) Von den Demontagen wurden oft auch solche Betriebe betroffen, die inzwischen durch die deutschen Arbeiter wieder in Gang gebracht worden waren. Der „Bremer Ausschuß für Wirtschaftsforschung“ gibt in seiner 1951 veröffentlichten Schrift „Am Abend der Demontagen“ u. a. folgende Demontageverluste der SBZ im Vergleich zum Jahre 1936 an: Walzwerke 82 v. H., eisenschaffende Industrie 80 v. H., Hohlziegelerzeugung 75 v. H., Zementindustrie 45 v. H., Papiererzeugung 45 v. H., Energieerzeugung 35 v. H., Schuhindustrie 30 v. H.; Textilindustrie 25 v. H., Zuckererzeugung 25 v. H.. Braunkohlenbergbau 20 v. H., Brikettfabriken 19 v. H. Als gewogenen Durchschnitt für alle Industriezweige gibt die Quelle etwa 50 v. H. Verluste an, wobei Kriegsschäden einbezogen sind. Der Gesamtwert der Demontagen wird auf 5 Mrd. Mark geschätzt. c) Ausgabe von Besatzungsgeld. Die Summe des verausgabten sowjetischen Besatzungsgeldes wird auf 12 Mrd. Mark geschätzt. Nur ein Teil davon wurde für eigentlichen Besatzungsunterhalt verwendet. Der weitaus größte Teil des Geldes wurde für den „Kauf“ solcher Güter verwendet, die die Sowjets außer den offiziellen Reparationen zu erhalten wünschten. Mit diesem Gelde wurden die zahlreichen in der SBZ tätigen sowjetischen Handelsgesellschaften und anfangs auch der Milliardenbeträge verschlingende Uranbergbau für die Sowjets finanziert. Von 1947 bis 1953 sind allein für den Uranbergbau 7,75 Mrd. Mark aufgewendet worden. d) Beschlagnahme von Betrieben als SAG-Betriebe. 213 Betriebe der SBZ wurden 1946 von der SU beschlagnahmt und als SAG-Betriebe fortgeführt. Über den Wert dieser Betriebe liegen keine amtlichen Unterlagen vor. Als Mindestwert wird von Fachleuten die Summe von 2,5 Mrd. Mark geschätzt. Sie dürfte tatsächlich jedoch wesentlich höher liegen und möglicherweise das Zwei- bis Dreifache davon ausmachen. Der Preis, den die SBZ-Regierung 1953 für den Rückkauf zu zahlen hatte, betrug mindestens 3,5 Mrd. Mark. e) Lieferungen aus der laufenden Produktion. Seit Wiederingangsetzung der Betriebe mußte die SBZ an die Sowjets erhebliche Teile der laufenden Produktion abliefern, und zwar in Form direkter Reparationslieferungen nach der SU, Zulieferungen deutscher Betriebe an SAG-Betriebe, Lieferungen an die Sowjet-Armee (GSOW) Lieferungen an Sowjetische Handelsgesellschaften in der SBZ und Exporte für sowjetischen Nutzen. Nur die direkten R.-Lieferungen nach der SU wurden von den Sowjets als R. anerkannt. Alle anderen hier erwähnten Lieferungsformen sind jedoch ebenfalls als R. anzusehen. Da die Sowjets dafür nur die unzureichenden Stopp-Preise des Jahres 1944 bezahlten, mußten den deutschen Lieferwerken umfangreiche Subventionen aus Steuermitteln geleistet werden. Nach Unterlagen aus dem Amt für R. haben die Sowjets von 1945–1953 Waren im Werte von 34,7 Mrd. Mark zu Stopp-Preisen aus der laufenden Produktion entnommen. f) Subventionen. Die an deutsche Betriebe und SAG-Betriebe 1947 bis 1953 gezahlten Preissubventionen für direkte und indirekte R.-Lieferungen und für Reparationsnebenkosten, d. h. die Kosten für Verpackung, den Versand frei Verwendungsort in der SU und für Versicherungen werden mit 2,5 Mrd. Mark geschätzt. g) Aus den SAG-Betrieben entnahmen die Sowjets an Gewinnen und fingierten Gebühren bis 1953 etwa 3,55 Mrd. Mark. Diese Aufzählung enthält nicht eine Reihe sonstiger R.-Leistungen der SBZ, die zahlenmäßig überhaupt nicht zu erfassen sind, z. B. den Nutzen der Sowjets aus dem Uranbergbau, aus der Tätigkeit der sowjetischen Handelsgesellschaften, aus der Beschlagnahme deutscher Patente und der Nutznießung neuer deutscher Patente usw. (Patentrecht) Eine Gesamtrechnung der R. seit Kriegsende bis 1953 ergibt nach kritischer Auswertung aller verfügbaren Unterlagen die nachstehenden Summen: Hierin ist nicht enthalten der Rückkaufpreis der SAG-Betriebe [S. 303]mit mindestens 3,5 Mrd. Mark. Eine andere bekanntgewordene Berechnung eines westlichen Experten läßt die 10 Mrd. für Beute und Demontagen aus und berechnet den Nutzen aus den SAG-Betrieben etwas anders. Diese Berechnung kommt auf rd. 32 Mrd. Reparationen ohne Besatzungskosten, was sich etwa mit der obigen Berechnungsart deckt. Die Beute- und Demontageentnahmen der Sowjets sind jedoch tatsächliche Verluste der SBZ, und andererseits hat die SU damit Kompensation für die eigenen Kriegsschäden in Besitz genommen. Es besteht demnach kein Anlaß, diese Posten bei der Berechnung der Reparationen nicht mit einzubeziehen. Legt man den von den Sowjets bis 1953 im allgemeinen selbst angewandten Kurs von 2,50 DM je Dollar zugrunde, so ergibt das bei einer Gesamtentnahme von rd. 43,60 Mrd. Mark eine Reparationsleistung in Höhe von 17,60 Mrd. Dollar, also 7,60 Mrd. Dollar mehr, als die SU von Gesamtdeutschland an Reparationen gefordert hatte. Propaganda-Behauptungen, wonach die SU auf hohe Reparationsleistungen verzichtete, sind unwahr. Literaturangaben *: Die Reparationen der Sowjetzone in den Jahren 1945 bis Ende 1953. (Fortführung der Unters. von Rupp über die Reparationsleistungen der sowjetischen Besatzungszone.) (BB) 1953. 27 S. m. 4 Anlagen. Rupp, Franz: Die Reparationsleistungen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1951. 96 S. *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 301–303 Rentenversicherung, Freiwillige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Republikflucht

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitunkt in der SBZ umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem Reparationskonto gut geschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen ist bis heute noch nicht…

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Pressewesen (1959)

Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 Die Presse ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte Presse ist Lizenzpresse, Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für ➝Information, seit Jan. 1953 durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten der „DDR“. Zeitungslizenzen erhalten ausschließlich die SED, die Massenorganisationen und die durch die Blockpolitik gleichgeschalteten Parteien. Einzige Ausnahmen: „Berliner Zeitung“ und „BZ am Abend“ - Herausgeber: Hermann Leupold, SED. Der „Berliner Verlag“, in dem beide Zeitungen erscheinen, befindet sich im Besitz der Holdinggesellschaft der SED Zentrag. Sprachregelung erfolgt mit Hilfe langfristiger „Perspektivpläne“, aus denen Quartals-, Monats- und Wochenpläne abgeleitet werden, und täglicher „Argumentationsanweisungen“. Zentrale Lenkungsinstanz ist die Abt. Agitation und Propaganda des ZK der SED, nachgeordnete Instanzen sind das Presseamt beim Ministerpräsidenten die Pressabteilungen der zentralen Leitungen der Blockparteien und der Massenorganisationen und die entsprechenden Instanzen in den Bezirken. Die Einheit der Nachrichtenpolitik wird durch den ADN gewährleistet. Von der in der Verfassung der „DDR“ Art. 9) proklamierten freien öffentlichen Meinungsäußerung kann keine Rede sein. In der SBZ erscheinen 39 Tageszeitungen, davon 9 Tageszeitungen im Sowjetsektor Berlins. Die Höhe der Auflagen wird geheimgehalten. Die Gesamtauflage aller Zeitungen liegt bei 4 Mill. Etwa 60 v. H. entfallen auf die Parteipresse der SED, 20 v. H. auf die Zeitungen der DBD, CDU, LDPD und NDPD, die restlichen 20 v. H. auf die Zeitungen des FDGB und der FDJ sowie die „Berliner Zeitung“ und die „BZ am Abend“. Bei den Auflagen der SED-Presse ist zu berücksichtigen, daß ganze Berufsstände zum Abonnieren von SED-Blättern verpflichtet sind und daß der Abonnentenkreis der „bürgerlichen“ Presse durch Papierzuteilung begrenzt wird. Inhaltlich unterscheiden sich die Zeitungen kaum. Der Nachrichtenteil unterliegt in gleicher Weise wie die redaktionellen Meinungsäußerungen der zentralen Lenkung. Auslandsmeldungen dürfen nur vom ADN übernommen werden. Neben den uniform-tendenziösen Nachrichten nehmen umfangreiche Leitartikel, mehrseitige Wiedergaben von Reden der Funktionäre und von Parteibeschlüssen, Kritik und Selbstkritik im Rahmen des kommun. Überwachungssystems, Anprangerungen nicht erfüllter Normen, Aufrufe zu Wettbewerben und Selbstverpflichtungen und gelenkte Leserzuschriften den Hauptraum der Zeitungen ein. Auch der kulturelle Teil wird von den Maximen der Partei her bestimmt. Ebenso wie die Tagespresse sind die Wochen- und Monatszeitschriften der Massenorganisationen gelenkt. Sogar die Fach- und Sportpresse usw. besitzt einen umfangreichen politischen und ideologischen Teil. Das Fehlen von objektiven Nachrichten und der eintönige Stil und Inhalt der sowjetzonalen Presse begründen ein starkes Bedürfnis nach westlicher Publizistik. Bezug und Besitz westlicher Presse werden als Boykotthetze und „Hetze gegen die sozialistische Ordnung“ aufgefaßt und mit Zuchthausstrafen bedroht. Der journalistische Nachwuchs — soweit er nicht in die Kategorie der Volks[S. 278]korrespondenten fällt — wird an der Fakultät für Journalistik der Universität Leipzig (Dekan: Prof. Dr. Hermann Budzislawski, SED) ausgebildet. Volontäre dürfen nicht mehr eingestellt werden. „Politisch bewährte“ Kräfte, die von Redaktionen eingestellt werden, müssen ihre Qualifikation in Prüfungen, die der Verband der deutschen Journalisten durchführt, nachweisen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 277–278 Presseamt beim Ministerpräsidenten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Privatwirtschaft

Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 Die Presse ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte Presse ist Lizenzpresse, Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für ➝Information, seit Jan. 1953 durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten der „DDR“.…

DDR A-Z 1959

Grenzpolizei, Deutsche (1959)

Siehe auch: Grenzpolizei: 1956 1969 1975 1979 Grenzpolizei, Deutsche: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Grenztruppen der DDR: 1985 Grenztruppen der DDR (Deutsche Grenzpolizei): 1979 Kasernierte militärähnliche Polizeitruppe zur Absperrung und Bewachung der Zonengrenzen und der übrigen Grenzlinien der SBZ, zugleich eine Verfügungstruppe. Errichtet am 1. 12. 1946, stark ausgebaut seit Juli 1948, unterstand bis 15. 5. 1952 dem Ministerium des Inneren, dann dem MfS bis 27. 6. 1953. Nach anschließender Unterstellung unter das Ministerium des Inneren ging die GP. im Mai 1955 wieder an das SfS über, das seit November 1955 wieder zum MfS erhoben wurde. Seit 1. 2. 1955 erhielt die GP., da die sowjetische Besatzungsmacht offiziell darauf verzichtete, „die alleinige Bewachung und Kontrolle an den Staatsgrenzen der DDR und am Außenring von Groß-Berlin“. Im Nov. 1957 gab die GP. die eigentliche Personen- und Warenkontrolle an den Grenzen an das Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs ab. Die GP. untersteht seit 15. 2. 1957 nicht mehr dem MfS, sondern dem Ministerium des Inneren, doch berührt dies nicht ihr Wesen als militärähnliche Verfügungstruppe. Sie ist gegliedert in 25 mot. Bereitschaften (= Regimenter), diese in 3 bis 4 Abteilungen (= Bataillone), die wieder in meist 4 Kompanien zerfallen. Diese Einheiten, die mittelschwere [S. 132]Begleitwaffen besitzen, haben den Kampfwert motorisierter Infanterie. Seit Antang 1958 stellt die GP. auch schwere Abteilungen (d. h. Bataillone mit 3 Komp. Sturmgeschützen und 1 Komp. Schützenpanzerwagen) auf. Je 2–5 Bereitschaften der GP. sind zu Brigaden (bis 1957 auch als Abschnittsverwaltungen bezeichnet) zusammengefaßt, die Divisionen darstellen. Bei den Brigaden werden allmählich schwere Abt. errichtet. Für Ausbildungszwecke haben die Brigaden je 1 Ausb.-Abt. (auch als Res-Abt. bezeichnet). 4 der insgesamt 7 Brigaden stehen mit 15 Regimentern an der westlichen Zonengrenze (eigentlich Demarkationslinie), die seit Nov. 1957 amtlich nur noch Staatsgrenze West der „DDR“ heißt: Perleberg, Magdeburg, Erfurt, Rudolstadt (früher Dittrichshütte). Im Ring um Berlin steht die Brigade Groß Glienicke (b. Potsdam); an der Ostseeküste die Brigade Rostock, die auch Küstenwachschiffe und Schnellboote hat, die dem Abt.-Stab See unterstehen. Die „Staatsgrenzen“ zur Tschechoslowakei und zu Polen (Oder-Neiße-Linie) sichern mit je 2 Bereitschaften die Brigaden Chemnitz (Karl-Marx-Stadt) und Frankfurt/Oder. Die GP. hat eine Offizierschule in Glöwen (Kr. Perleberg) und 5 andere Lehranstalten. Auf ihrer Schule für Polit-Offiziere in Groß Glienicke werden auch die Polit-Offiziere der Bereitschaftspolizei und der Trapo ausgebildet. Die Einheiten der GP. verfügen über „Aufklärungsgruppen“, d. h. Agenten für politische Überwachungs- und Geheimaufgaben. Als halbaktive Auffüllungsmannschaften für Ernstfälle und z. T. als Spitzel sind mit der GP. etwa 8.000 Grenzpolizeihelfer verbunden. Ausbildung und Dienst der GP. sind überwiegend nicht polizeilich, sondern militärisch. Die parteipolitische Schulung entspricht der der Nationalen ➝Volksarmee, kaderpolitisch wird die politische Zuverlässigkeit unablässig überprüft. Die GP. als Truppe wird von sowjetischen Grenztruppen und -Offizieren sorgfältig beraten und überwacht. Wie die Grenztruppen der SU ist die GP. eine Truppe, die zunächst im Grenzbereich militärische Aufgaben zu erfüllen hat, zugleich aber neben und mit der Armee sofort einsetzbar ist. Auch ist sie als innere Truppe gegen Volkserhebungen gedacht. Uniform: seit Okt. 1952 olivbraun nach sowjetischem Muster, mit grünen Kragenspiegeln. Sie hat nicht Polizei-, sondern Militärdienstgrade. Stärke: rund 48.000 Mann; unter Einrechnung der 8.000 Grenzpolizeihelfer sogar rund 56.000. Durch Ausbau der Bereitsch. und Ausstattung der Brigaden mit schweren Abt. und Ausb.-Abt. ist die GP zahlenmäßig weiter beträchtlich gewachsen. Chef des Kommandos der Deutschen GP. (in Pätz bei Königs Wusterhausen) ist Generalmajor Ludwig. (Militärpolitik) Literaturangaben Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BB) 1958. 174 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 131–132 Grenzgänger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenzpolizeihelfer

Siehe auch: Grenzpolizei: 1956 1969 1975 1979 Grenzpolizei, Deutsche: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Grenztruppen der DDR: 1985 Grenztruppen der DDR (Deutsche Grenzpolizei): 1979 Kasernierte militärähnliche Polizeitruppe zur Absperrung und Bewachung der Zonengrenzen und der übrigen Grenzlinien der SBZ, zugleich eine Verfügungstruppe. Errichtet am 1. 12. 1946, stark ausgebaut seit Juli 1948, unterstand bis 15. 5. 1952 dem Ministerium des Inneren, dann dem MfS bis 27. 6. 1953.…

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KPdSU (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Abk. für Kommunistische Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Bis zur Februarrevolution 1917 arbeitete die Partei illegal. Nach dem Sturz des Zarentums durch die bürgerliche Revolution war bei der Überleitung von der bürgerlichen in die proletarische Revolution die KPdSU als straff organisierte „Vorhut der Arbeiterklasse“ maßgeblich beteiligt. Die revolutionäre Machtübernahme mit dem Ziel der Diktatur des Proletariats erfolgte im Oktober 1917. Nach Lenins Tod 1924 riß Stalin die Parteiführung an sich und beseitigte mit Hilfe der Geheimpolizei seine Gegner (Trotzki, Bucharin, Sinowjew, Kamenjew usw.). Seit dem XIV. Parteitag 1925 trug die bolschew. Partei den Namen KPdSU (B); seit dem XIX. Parteitag im Okt. 1952 KPdSU. Auf Beschluß dieses Parteitages trat an die Stelle des bisherigen Politbüros und des Org.-Büros das Präsidium des ZK. Nach der Ausschaltung Bulganins im September 1958 gehören dem Präsidium 14 Mitglieder und 10 Kandidaten an. Mitglieder sind: Aristow, Breshnew, Beljajew, Chruschtschow, Furzewa, Ignatow, Kiritschenko, Koslow, Kuusinen, Mikojan, Muchitdinow, Suslow, Schwernik, Woroschilow. 1. Sekretär des ZK der KPdSU: Chruschtschow. Seit Stalins Tod wurden aus der Parteiführung ausgeschaltet: Berija, Malenkow, Molotow, Kaganowitsch, Schepilow, Shukow, Bulganin. Der Parteiapparat kontrolliert das gesamte staatliche und wirtschaftliche Leben der SU und die kommunistischen Parteien der anderen Länder (Kominform). Zu den wichtigsten Forderungen an jedes Parteimitglied gehören: aktive Arbeit in der Organisation, bedingungslose Parteidisziplin, Kampf gegen jede Abweichung von der Generallinie, revolutionäre ➝Wachsamkeit, Kritik und Selbstkritik, Aneignung der bolschewistischen Theorie (Marxismus-Leninismus, Stalinismus). Mitgliederstand am 1. 2. 1956: 6.795.896 Mitglieder und 419.609 Kandidaten. Literaturangaben Meissner, Boris: Die Kommunistische Partei der Sowjetunion vor und nach dem Tode Stalins (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 12). Frankfurt a. M. 1954, Institut für Europäische Politik und Wirtschaft. 104 S. Meissner, Boris: Das Ende des Stalin-Mythos — die Ergebnisse des XX. Parteikongresses der KPdSU (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 13). Frankfurt a. M. 1956. 214 S. Rauch, Georg von: Geschichte des bolschewistischen Rußland. Wiesbaden 1955, Rheinische Verlagsanstalt. 570 S. mit 5 Karten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 188 KPD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPdSU, Geschichte der

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Abk. für Kommunistische Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Bis zur Februarrevolution…

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Parteipresse der SED (1959)

Siehe auch: Parteipresse: 1953 1954 Parteipresse der SED: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Umfaßt das Zentralorgan der SED „Neues Deutschland“ und 15 Organe der Bezirksleitungen der SED mit Lokalteilen für jeden Kreis. Zur P. sind auch die Tageszeitungen „Tribüne“ des FDGB und „Junge Welt“ der FDJ zu zählen. Nach Lenins Worten „die schärfste Waffe unserer Partei“, gilt als „operatives Organ der Parteileitung“ (Resolution der Pressekonferenz des Parteivorstandes der SED vom 9. und 10. 2. 1950). Als „Presse neuen Typus“ lehnt sie den „verfluchten Nur-Journalismus“ (d. h. Berufsjournalismus) ab, will vielmehr „die werktätigen Massen erziehen, ihr politisches Bewußtsein heben, sie zum revolutionären Handeln führen“ („Neuer Weg“, 3/51, S. 19). Form und Inhalt der P. sind ausschließlich nach diesen Gesichtspunkten gestaltet. Alle Redaktionen haben die gleiche Struktur. Die wichtigsten Ressorts sind Parteileben (d. h. Anleitung der Parteimitglieder) und Propaganda (Vermittlung der marxistisch-leninistischen „Wissenschaft“). Die redaktionelle Gestaltung richtet sich nach dem Zentralorgan „Neues Deutschland“ und den Weisungen der Abt. Agitation und Propaganda des ZK der SED. Jede Veröffentlichung in der P., gleichgültig, wer als Verfasser zeichnet, gilt als offizielle Verlautbarung. Die lokale und betriebliche Berichterstattung liegt vornehmlich bei den Volkskorrespondenten. Der Bezug der P. ist für Parteimitglieder Pflicht, sie muß jedoch als amtliches Mitteilungsblatt und aus Mangel an anderen Zeitungen von weiten Kreisen der übrigen Bevölkerung ebenfalls bezogen werden. Ungefähre Auflagenhöhe: 2,8–3 Mill. Den Klagen über die Eintönigkeit der P. wird mit dem Hinweis begegnet: „Nichts ist interessanter, kühner, lebendiger, kritischer und schärfer als die konsequente Anwendung der marxistisch-leninistischen Publizistik“ (Hermann ➝Axen auf der Pressekonferenz des Parteivorstandes der SED am 9. und 10. 2. 1950). Das Vorbild der P. ist die sowjetische Presse. (Pressewesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 266 Parteilichkeit der Rechtsprechung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteischulen der SED

Siehe auch: Parteipresse: 1953 1954 Parteipresse der SED: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Umfaßt das Zentralorgan der SED „Neues Deutschland“ und 15 Organe der Bezirksleitungen der SED mit Lokalteilen für jeden Kreis. Zur P. sind auch die Tageszeitungen „Tribüne“ des FDGB und „Junge Welt“ der FDJ zu zählen. Nach Lenins Worten „die schärfste Waffe unserer Partei“, gilt als „operatives Organ der Parteileitung“ (Resolution der Pressekonferenz des Parteivorstandes…

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Verlagswesen (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Wie jeder andere Wirtschaftszweig unterliegt auch das V. der zentralen Wirtschaftsplanung (Wirtschaftssystem). Die „zentrale Literaturplanung“ hat „dafür zu sorgen, daß die veröffentlichte Literatur in hohem Maße beiträgt zur Lösung unserer politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufgaben“ (der damalige Leiter des Amtes für Literatur und Verlagswesen, Fritz Apelt, auf einer Verlegerkonferenz am 20./22. 11. 1953), und der Themenplan des einzelnen Verlages „muß auf der Perspektive der Volkswirtschaftspläne und den Beschlüssen von Partei und Regierung basieren“ („Neues Deutschland“, 3. 5. 1957). Diese „Perspektivplanung“ soll den „planmäßigen Absatz der gesamten Literatur auf der Grundlage einer wissenschaftlich-kulturpolitisch orientierten Bedarfsermittlung“ sichern. Das V. untersteht der Abt. „Literatur und Buchwesen“ im Ministerium für Kultur, die für die allgemeine Steuerung der Buchproduktion und die „sozialistische Gestaltung“ der Verlagsprogramme verantwortlich ist. Die graphische Industrie untersteht seit 1958 dagegen der Staatlichen ➝Plankommission; Zensur und Papierzuteilung sind also der Kompetenz nach getrennt. 1957 waren an der Buchproduktion in der SBZ 117 Verlage beteiligt, davon 48 (= 41 v. H.) mit höchstens 10 Titeln. In Leipzig ging die Zahl der Verlage von 401 im Jahre 1926 auf 35 (1955) zurück. Von den 5.359 Titeln des Jahres erschienen 3.209 in Ost-Berlin, 1.305 in Leipzig und 62,7 v. H. in Großverlagen, die dem Staat, der SED oder einer Massenorganisation gehören. Alle staatseigenen Verlage wurden 1959 in einer VVB Verlage zusammengeschlossen. In der SBZ werden auch heute noch keine nachprüfbaren Angaben über die Besitzverhältnisse der Verlage und über deren Produktion veröffentlicht. 1957 waren nur 11 Verlage noch mit Sicherheit in Privatbesitz, doch betrug ihr Anteil an der Produktion wahrscheinlich kaum noch 5 v. H. Zu den „volkseigenen“ Verlagen (Volkseigentum) gehören u. a. das Bibliographische Institut, die Verlage Brockhaus, Reclam, Teubner, Breitkopf & Härtel, die widerrechtlich enteignet wurden und trotzdem meist noch unter dem gleichen Namen produzieren wie in der Bundesrepublik. Die „organisationseigenen Verlage“ unterstehen dem Druckerei- und Verlagskontor in Ost-Berlin, einer Außenstelle des ZK der SED. Der sowjetzonale Dietz-Verlag gehört der SED, der Aufbau-Verlag dem Deutschen ➝Kulturbund, der Verlag Neues Leben der FDJ, der Verlag Kultur und Fortschritt der Gesellschaft für ➝deutsch-sowjetische Freundschaft, der Urania-Verlag der Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse und der Verlag Tribüne dem FDGB. Von den 8.321 im Jahre 1956 erschienenen Titeln waren 985 Übersetzungen, meist aus dem Russischen und anderen slawischen Sprachen; die Hälfte der Übersetzungen entfiel auf schöne Literatur und Jugendschriften. Die durchschnittlichen Bücherpreise liegen bei der schönen Literatur geringfügig, bei der Fachliteratur teilweise beträchtlich unter den westdeutschen. Der Buchexport ist monopolisiert (Deutscher ➝Buch-Export und -Import); im Verkehr mit der Bundesrepublik vollzieht er sich im Rahmen des Interzonenhandels. (Kulturpolitik, Buchhandel, Bibliotheken, Zeitschriften) Literaturangaben Taubert, Sigfred: Buchproduktion und Verlagswesen der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands im Jahre 1955. (BMG) 1956. 34 S. m. 17 Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 372 Verkehrswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vermittlungskontor für Maschinen- und Materialreserven, Staatliches

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Wie jeder andere Wirtschaftszweig unterliegt auch das V. der zentralen Wirtschaftsplanung (Wirtschaftssystem). Die „zentrale Literaturplanung“ hat „dafür zu sorgen, daß die veröffentlichte Literatur in hohem Maße beiträgt zur Lösung unserer politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufgaben“ (der damalige Leiter des Amtes für Literatur und Verlagswesen, Fritz Apelt, auf einer Verlegerkonferenz am…

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Investitionen (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 I. bilden nach der Defin. im Lehrbuch „Politische Ökonomie“ „die Gesamtheit der Aufwendungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zur Schaffung neuer und zur Rekonstruktion bereits bestehender Anlagefonds der Produktions- und der Nichtproduktionssphäre“. Um die einzelnen Betriebe ökonomisch stärker zu interessieren, wurden ab 1. Januar 1955 in allen zentral geleiteten Betrieben der volkseigenen Industrie Amortisationen und Gewinne zur vollen bzw. teilweisen Finanzierung der I. herangezogen, während vorher sämtliche Gewinne und Amortisationen an den Staatshaushalt abgeführt werden mußten. Die restlichen Investitionsmittel erhalten die Betriebe aus dem Staatshaushalt über die Deutsche ➝Investitionsbank zugewiesen. Die Höhe wird für jeden Wirtschaftszweig durch die Staatliche ➝Plankommission festgelegt. Die Investitionspolitik ist im Rahmen der sowjetzonalen Finanzpolitik eins der wirksamsten Instrumente der Wirtschaftslenkung. Im ersten Fünfjahrplan legte man den Gesamtumfang der staatlichen I. (ohne Lizenzen und Kredite) auf 20.564,5 Mill. DM Ost fest. Eine Erhöhung erfolgte jedoch in den einzelnen Volkswirtschaftsplänen auf insgesamt 22.413,9 Mill. DM Ost, von denen dann 20.879 Mill. DM Ost von der zentral geleiteten und örtlichen Wirtschaft in Anspruch genommen wurden (48,5 v. H. von der Industrie, 9,5 v. H. von der Landwirtschaft, 1,2 v. H. vom Handel, 13,1 v. H. vom Verkehr, 1,9 v. H. vom Gesundheitswesen, 3,8 v. H. von der Volksbildung). Von den Gesamtinvestitionen der zentral geleiteten „volkseigenen“ Industrie gingen 68 v. H. vorrangig in die Grundstoffindustrie, 14,7 v. H. in den Maschinenbau und 6,3 v. H. in die Leichtindustrie. Im zweiten Fünfjahrplan sollen etwa 55 Mrd. DM I. bereitgestellt werden. Davon entfallen 41,7 Mrd. DM auf staatliche I. Hiervon entfallen auf die Industrie 53 v. H., auf Verkehrs- und Verbindungswesen 13 v. H., auf Land-, Forst- und Wasserwirtschaft 9 v. H. und auf den staatlichen Wohnungsbau 11 v. H. Aus Eigenmitteln und Krediten will man 9,5 Mrd. DM I. finanzieren. Ziel dieser erhöhten I. ist, die Voraussetzung für die Beschleunigung des technischen Fortschritts in der Industrie, für Mechanisierung, Modernisierung, und Automatisierung der entscheidenden Produktionsprozesse und zur Steigerung der Arbeitsproduktivität zu schaffen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 159 Interzonenverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Investitionsbank, Deutsche (DIB)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 I. bilden nach der Defin. im Lehrbuch „Politische Ökonomie“ „die Gesamtheit der Aufwendungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zur Schaffung neuer und zur Rekonstruktion bereits bestehender Anlagefonds der Produktions- und der Nichtproduktionssphäre“. Um die einzelnen Betriebe ökonomisch stärker zu interessieren, wurden ab 1. Januar 1955 in allen zentral geleiteten Betrieben der volkseigenen…

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Post- und Fernmeldewesen (1959)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der örtliche Postbetrieb wurde im Mai 1945 aufgenommen und bald zu 6 Oberpostdirektionen (Dresden, Erfurt, Halle/Saale, Leipzig, Potsdam, Schwerin) zusammengefaßt, die den Landes- bzw. Provinzialregierungen unterstellt wurden. Durch Schaffung des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen im Jahre 1949 erfolgte die Zentralisierung. Das Gesetz über den Haushaltsplan 1950 vom 9. 2. 1950 verpflichtete auch die Post, Finanzpläne aufzustellen. Dadurch wurden Oberpostdirektionen, Post-, Fernmelde- und Funkämter der „volkseigenen“ Wirtschaft gleichgestellt. Jeweils mehrere Ämter wurden zu selbständigen Betrieben zusammengefaßt, ein Betriebsplan aufgestellt und das Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung eingeführt. Ende 1952 wurden die 6 Oberpostdirektionen aufgelöst und 14 Bezirksdirektionen für Post- und Fernmeldewesen errichtet. Eine staatspolitisch äußerst wichtige Aufgabe erhielt die Post durch Übernahme des gesamten Zeitungs- und Zeitschriftenvertriebes ab 1. 4. 1949. Beförderung, Zustellung und Einzelverkauf sämtlicher Presseerzeugnisse geschehen durch die Post. Das Postscheckwesen zeigt einen ständigen Rückgang, da zwischen den VE-Betrieben im Rechnungseinzugsverfahren abgerechnet wird. Die Zahl der Konten ist von 346.600 bis Ende 1957 auf 185.000 zurückgegangen, die Zahl der Gutschriften von 15,5 Mrd. DM auf 8,2 Mrd. DM. Es gibt 2 Arten von Konten, „freie“ und „gebundene“, die ersteren können nicht von Betrieben, Gewerbetreibenden [S. 275]usw. eingerichtet werden. Letztere dienen nur Überweisungszwecken. Trotz der in der Verfassung garantierten Wahrung des Postgeheimnisses wird vom SSD eine Postzensur ausgeübt. Insbesondere die Auslands- und Interzonenpost (Briefe und Pakete) werden in besonderen Kontrollämtern genau geprüft. Auch der Fernsprechverkehr unterliegt der Überwachung durch den SSD. Im Wiederaufbau des durch Demontagen stark beeinträchtigten Fernmeldewesens bestanden, vornehmlich infolge Materialmangels, erhebliche Schwierigkeiten. (Rundfunk) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 274–275 Postsparkasse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Postzensur

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der örtliche Postbetrieb wurde im Mai 1945 aufgenommen und bald zu 6 Oberpostdirektionen (Dresden, Erfurt, Halle/Saale, Leipzig, Potsdam, Schwerin) zusammengefaßt, die den Landes- bzw. Provinzialregierungen unterstellt wurden. Durch Schaffung des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen im Jahre 1949 erfolgte die Zentralisierung. Das Gesetz über den Haushaltsplan 1950 vom 9. 2. 1950 verpflichtete auch die Post,…

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Regierung und Verwaltung (1959)

Siehe auch: Regierung: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Regierung und Verwaltung: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Verwaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 295]Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches im Mai 1945 übernahm die sowjetische Besatzungsmacht alle Verwaltungsaufgaben in der SBZ. Sie errichtete im Juni 1945 die „Sowjetische Militär-Administration für Deutschland“ (SMAD), die zu ihrer Unterstützung lokale und regionale deutsche Verwaltungen einsetzte. Im Gegensatz zur Entwicklung in der heutigen Bundesrepublik Deutschland wurden in der SBZ jedoch bald die Befugnisse der Kommunal- und Länderbehörden eingeschränkt. Bereits im Juli 1945 befahl die SMAD die Errichtung von „Deutschen Zentralverwaltungen“. Ihre Zahl betrug zunächst 11, stieg aber bis Mitte 1947 auf 16. De facto stellte dieser Apparat bereits eine zentrale sowjetdeutsche Regierung dar. Zumindest gilt dies aber vom Sekretariat der durch SMAD-Befehl vom 26. 6. 1947 gebildeten „Deutschen Wirtschafts-Kommission“ (DWK), dessen Zuständigkeiten im Frühjahr 1948 eindeutig denen einer Zentralregierung entsprachen. Außerhalb der DWK blieben zunächst bestehen: Die Zentralverwaltungen für Justiz, Gesundheitswesen und Volksbildung, sowie die Zentralverwaltung des Innern, die u. a. für die Remilitarisierung in der SBZ zuständig war. In der DWK entstanden schließlich der „Ausschuß zum Schutz des Volkseigentums“ unter Erich ➝Mielke (als Vorläufer eines Staatssicherheitsdienstes), eine Zentrale Kontrollkommission, ein Informationsamt. Im März 1948 wurden die Zentralverwaltungen zum Teil aufgelöst und als Hauptverwaltungen (HV) umstrukturiert. Bereits vorher — am 12. 2. 1948 — wurde der DWK von der SMAD das Recht eingeräumt, „gemäß der von der SMAD festgelegten Ordnung Verfügungen und Instruktionen zu beschließen und zu erlassen, die für alle deutschen Organe auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone obligatorisch sind, und ihre Erfüllung zu überprüfen“. Damit wurden auch de jure die Länder- und Kommunalverwaltungen in der SBZ zu bloßen Ausführungsorganen des Zentralapparates degradiert. Nach der Gründung der „DDR“ wurden die Aufgaben der DWK durch das „Gesetz zur Überleitung der Verwaltung“ vom 12. 10. 1949 (GBl. S. 17), unter gleichzeitiger Umbenennung und Umstrukturierung der Hauptverwaltungen in Ministerien, der „Provisorischen Regierung der DDR“ übertragen. An die Stelle der SMAD trat die „Sowjetische Kontrollkommission“ SKK). Die 1950 von der Volkskammer „gewählte“ „Regierung der DDR“ übernahm später nach sowjetischem Muster die Bezeichnung „Ministerrat“. Die wichtigste gesetzliche Grundlage für Struktur und Tätigkeit der Regierung ist neben der auch insoweit weitgehend ausgehöhlten und faktisch aufgehobenen Verfassung das „Gesetz über den Ministerrat der DDR“ vom 16. 11. 1954 (GBl. S. 915), dessen § 3 dem Ministerrat aufgibt: „a) die Tätigkeit der Ministerien und Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich und anderer zentraler staatlicher Organe zu leiten, ihre Statuten und Ordnungen zu bestimmen, Berichte über die Erfüllung ihrer Aufgaben entgegenzunehmen, die Struktur der Regierung den Erfordernissen der Durchführung der staatlichen Aufgaben, insbesondere der Volkswirtschaftspläne, anzupassen, und entsprechend seiner Nomenklatur die Mitarbeiter für leitende Staats- und Wirtschaftsfunktionen zu bestätigen; b) die Entwürfe der Volkswirtschaftspläne und der Staatshaushaltspläne zu beschließen, sie der Volkskammer vorzulegen, sowie Maßnahmen zu ihrer Durchführung und zur Festigung des Kredit- und Währungssystems zu treffen; c) die Durchführung der Gesetze, den Schutz der gesellschaftlichen und staatlichen Ordnung, den Schutz des Volkseigen[S. 296]tums und die Rechte der Bürger zu sichern; d) die Grundsätze für die Tätigkeit der diplomatischen, wirtschaftlichen und kulturellen Organe zu bestimmen, die die Beziehungen auf diesen Gebieten mit anderen Staaten regeln und pflegen; e) die Arbeit der Räte der örtlichen Organe der Staatsgewalt zu leiten und ihre Struktur den Erfordernissen der Durchführung der staatlichen Aufgaben, insbesondere der Volkswirtschaftspläne, anzupassen.“ Mit diesen Bestimmungen, die in der Regierungspraxis noch willkürlich ausgedehnt wurden, ist das in demokratischen Staaten verpflichtende und ordnende Prinzip der Gewaltenteilung für die SBZ vorbehaltlos verworfen worden. In der Verfassungswirklichkeit unterliegt die Tätigkeit der Regierung und ihrer Glieder weder einer parlamentarischen noch juristischen Kontrolle. Auch die Gesetzesinitiative wird einseitig von der Regierung ausgeübt. Seit der Bildung der Volkskammer hat das Scheinparlament der SBZ nur in wenigen, belanglosen Fällen die Gesetzesinitiative ergriffen. Von einschneidender Bedeutung für die Regierungs- und Verwaltungstätigkeit in der SBZ ist besonders das im „Gesetz über den Ministerrat“ verankerte Prinzip des Demokratischen Zentralismus, nach dem „alle nachgeordneten Organe den übergeordneten Organen rechenschaftspflichtig und an deren Weisungen gebunden“ sind. Dieses Prinzip wird seit der Verwaltungsneugliederung radikal angewandt. Im Zuge dieser Umstrukturierung des Staatsapparates wurden im Sommer 1952 die Landesregierungen aufgehoben und deren Aufgaben auf die Räte der vierzehn auf dem Gebiet der Länder gebildeten Bezirke übertragen. Die in der Verfassung angedeutete Generalklausel wurde damit zugunsten einer uneingeschränkten Organisationshoheit der Republik in verfassungswidriger Weise ausgedehnt. Die Bezirke sind nicht etwa mit eigenen Verwaltungsfunktionen ausgestattete Bezirkskörperschaften, sondern lediglich unmittelbare staatliche Verwaltungseinheiten. Die Verwaltung der Kreise ist der der Bezirke nachgebildet. Die Räte der Bezirke bzw. Kreise sind mithin regionale „Organe der Staatsgewalt“, deren Arbeit vom Ministerrat geleitet wird und deren Struktur den Erfordernissen zur Durchsetzung der zentralstaatlichen Aufgaben entspricht. Diese Tendenz der Schaffung und Wahrung eines zentralstaatlichen Verwaltungsmonopols kommt auch im „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 zum Ausdruck, dessen § 28 ausdrücklich festlegt, daß die Räte der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden dem Ministerrat bzw. den jeweils höheren Räten „unterstellt und rechenschaftspflichtig“ sind. In besonderem Maße treten die zentralistischen Tendenzen im Rahmen der Wirtschaftsverwaltung hervor. Oberste Instanz ist die Staatliche ➝Plankommission, deren Hauptverwaltungen nach Auflösung der Industrieministerien 1958 die gesamte wirtschaftliche, aber auch die soziale und kulturelle Entwicklung in der SBZ bestimmen. Die Staatliche Plankommission hat u. a. folgende Funktionen: Ausarbeitung der Perspektiv- und Jahrespläne, Kontrolle der Durchführung der Pläne, Anleitung und Kontrolle der „Vereinigungen (zentralgeleiteter) volkseigener Betriebe“, Lenkung und Überwachung der „Wirtschaftsräte der Bezirke“, denen wiederum „Vereinigungen (bezirklicher) volkseigener Betriebe“ unterstellt sind. Auf allen Ebenen der Wirtschaftsverwaltung wird seitens übergeordneter Organe eine doppelte Kontrolle ausgeübt. So werden die Plankommissionen der Kreise sowohl durch die Wirtschaftsräte der Bezirke als auch durch gesonderte Abteilungen der (zentralen) Staatlichen Plankommission überwacht und angeleitet. [S. 297]Alle staatliche Verwaltungsarbeit in der SBZ unterliegt der Lenkung und Kontrolle durch die SED. Nach dem vom IV. Parteitag der SED 1954 beschlossenen Statut der Staatspartei ist die SED „die führende Kraft aller Organisationen der Arbeiterklasse und der Werktätigen, der gesellschaftlichen und staatlichen Organisationen …“ Der führende Staatsrechtler der SBZ, Prof. Dr. Herbert Kröger, hat den Primat der SED im staatlichen Leben der SBZ in einem Gutachten („Zum Staatsaufbau in der Deutschen Demokratischen Republik“, Ost-Berlin, 1954) wie folgt fixiert: „Die … Sozialistische Einheitspartei Deutschlands ist die führende Kraft aller staatlichen Organisationen … Mit ihrer Hilfe leitet die Arbeiterklasse den Staat … Deshalb gibt es keine grundlegenden, wichtigen staatlichen Maßnahmen ohne vorhergehende richtungweisende Beschlüsse der SED. In den Beschlüssen der SED kommt unmittelbar der Wille der Arbeiterklasse zum Ausdruck. Durch ihre Umsetzung in staatliche Entscheidungen und Anordnungen (Gesetze, Verordnungen, Beschlüsse usw.) wird dieser Wille in staatlichen Willen verwandelt und mit staatlicher Autorität versehen.“ In der Praxis wird die Arbeit der Regierung und ihrer Organe ebenso wie die Tätigkeit aller nachgeordneten Instanzen des Staatsapparates selbst in Detailfragen vom Apparat des ZK der SED, den SED-Bezirks- und Kreisleitungen ständig kontrolliert und gelenkt. Daneben wird die zentrale staatliche Verwaltung der SBZ in starkem Maße von der sowjetischen Partei- und Staatsführung beeinflußt. So nimmt der sowjetische Botschafter in Ost-Berlin an allen Sitzungen des Präsidiums des Ministerrates der SBZ teil. Zum anderen unterliegt die Wirtschaftsplanung und Wirtschaftsverwaltung der SBZ den Weisungen des von der sowjetischen Gosplan-Kommission geleiteten Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (Comecon). Die wichtigsten Regierungsämter der SBZ sind wie folgt besetzt: Ministerpräsident und Vors. des Ministerrates: Otto ➝Grotewohl (SED) Erster Stellv. des Vors. des Ministerrates: Walter ➝Ulbricht (SED) Stellv. des Vors. des Ministerrates: Dr. Lothar ➝Bolz (NDPD) Paul ➝Scholz (DBD) Bruno ➝Leuschner (SED) Max ➝Sefrin (CDU) Dr. Hans ➝Loch (LDPD) Willi ➝Stoph (SED) Heinrich ➝Rau (SED) Vors. der Staatlichen Plankommission: Bruno ➝Leuschner (SED) 1. Stellv. des Vors.: Kurt Gregor (SED) Stellv. des Vors.: August Duschek (SED) Fritz ➝Selbmann (SED) Walter Hieke (SED) Dr. Marg. Wittkowski (SED) Mitglieder der Staatlichen Plankommission (teilweise im Ministerrang): Rudolf Steinwand (SED) Hermann Große (SED) Prof. Dr. Werner Winkler (SED) Georg Henke (SED) Helmut Wunderlich (SED) Friedrich Macher (SED) Joachim Wolf (SED) Willi Georgino (SED) Dr. Wilh. Feldmann (NDPD) Anton ➝Ackermann (SED) Hermann Streit (SED) Erwin Freyer (SED) Vors. der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle:Ernst ➝Wabra (SED) [S. 298] Minister für Nationale Verteidigung: Willy ➝Stoph (SED) Minister für Staatssicherheit: Erich ➝Mielke (SED) Minister des Innern: Karl ➝Maron (SED) Minister für Ausw. Angelegenheiten: Lothar ➝Bolz (NDPD) Minister der Finanzen: Willi ➝Rumpf (SED) Minister für Außenhandel und Innerdeutschen Handel:Heinrich ➝Rau (SED) Minister für Handel und Versorgung: Curt-Heinz Merkel (SED) Minister für Land- und Forstwirtschaft: Hans ➝Reichelt (DBD) Minister für Gesundheitswesen: Max ➝Sefrin (CDU) Minister für Verkehrswesen: Erwin ➝Kramer (SED) Minister für Post- und Fernmeldewesen: Friedrich ➝Burmeister (CDU) Minister für Bauwesen: Ernst ➝Scholz (SED) Minister für Volksbildung: Prof. Dr. Alfred ➝Lemmnitz (SED) Minister für Kultur: Alexander ➝Abusch (SED) Minister für Justiz: Dr. h.c. Hilde ➝Benjamin (SED) Leiter des Komitees für Arbeit und Löhne: Walter Heinicke (SED) Präsident der Deutschen Notenbank: Prof. Martin ➝Schmidt (SED) Staatssekretär für Hoch- und Fachschulwesen: Dr. Wilhelm ➝Girnus (SED) Staatssekretär für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftl. Erzeugnisse:Helmut Koch (SED) Staatssekretär für die Verwaltung der Staatsreserve:Kurt Stoph (SED) Staatssekretär für Kirchenfragen: Werner ➝Eggerath (SED) Leiter des Staatl. Rundfunkkomitees: Prof. Dr. Hermann ➝Ley (SED) Leiter des Presseamtes beim Ministerpräsidenten:Kurt ➝Blecha (SED) Vors. des Staatl. Komitees für Touristik und Wandern:Gerhard Wenzel (SED) Vors. des Staatl. Komitees für Körperkultur und Sport:Manfred Ewald (SED) Vors. des Ausschusses für Deutsche Einheit: Dr. Hans ➝Loch (LDPD) Leiter des Amtes für Kernforschung und Kerntechnik:Karl Rambusch (SED) Leiter der Staatl. Zentralverwaltung für Statistik:Heinz Rauch (SED) Vors. des Forschungsrates: Prof. Dr. Peter-Adolf Thiessen (parteilos) Leiter der Regierungskommission für Preise: Rudolf Lorenz (SED) Leiter des Amtes für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs:Anton Ruh (SED) Präsident d. Kammer f. Außenhandel: Fritz Koch (SED) Präsident des Obersten Gerichts: Dr. h. c. Kurt ➝Schumann (NDPD) Generalstaatsanwalt: Dr. Ernst ➝Melsheimer (SED) Vors. des Staatl. Vertragsgerichts: Dr. Osmar Spitzer (SED) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Friedenau, Theo: Rechtsstaat in zweierlei Sicht — Rechtstheorie und Rechtsausübung im demokratischen und totalitären Machtbereich … Berlin 1957, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 206 S. Friedrich, Gerd, und Heinrich von Zur Mühlen: Die Pankower Sowjetrepublik und der deutsche Westen (Rote Weißbücher 10). Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 153 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Nettl, J. Peter: Die deutsche Sowjetzone bis heute — Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. Frankfurt a. M. 1953, Verlag Frankfurter Hefte. 464 S. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (gesichtet und zusammengestellt von Fritz Kopp). (BMG) 1956. 364 S. m. 9 Anlagen u. 1 Karte. SBZ von 1955 bis 1956 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1955 bis 1956. Ergänzungsband zu SBZ von 1945 bis 1954 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). Bonn 1958. 255 S. m. 3 Anlagen. Schütze, Hans: Mitteldeutschlands Weg zur Volksdemokratie (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Heimatdienst). Hannover 1957. 78 S., 2 Taf. Schütze, Hans: „Aufbau des Sozialismus“ in Mitteldeutschland (hrsg. von der Niedersächs. Landeszentrale für Heimatdienst). Hannover 1959. 108 S.. 3 Taf. Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Grottian, Walter: Das Sowjetische Regierungssystem (Die Wissenschaft von der Politik, Bd. 2). Köln 1956, Westdeutscher Verlag. Text 188 S., Quellenteil 168 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 295–298 Rechtswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Regionalplanung

Siehe auch: Regierung: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Regierung und Verwaltung: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Verwaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 295]Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches im Mai 1945 übernahm die sowjetische Besatzungsmacht alle Verwaltungsaufgaben in der SBZ. Sie errichtete im Juni 1945 die „Sowjetische Militär-Administration für Deutschland“ (SMAD), die zu ihrer Unterstützung lokale und regionale deutsche Verwaltungen einsetzte. Im…

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Bedingte Verurteilung (1959)

Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Neue Strafart, die durch das Strafrechtsergänzungsgesetz mit Wirkung vom 1. 2. 1958 in das Strafensystem eingeführt wurde: „Eine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren kann bedingt ausgesprochen werden, wenn der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit der Tat, die Umstände, unter denen sie begangen wurde, und das Verhalten des Täters vor und nach Begehung der Straftat dies rechtfertigen“ (§ 1 StEG). Die festgesetzte Strafe wird nur dann vollstreckt, wenn der Verurteilte während einer Bewährungszeit von ein bis fünf Jahren eine neue Straftat begeht, für die mehr als drei Monate Gefängnis verhängt werden. Läuft die Bewährungsfrist ohne Eintritt der Bedingung ab, so wird durch Gerichtsbeschluß festgestellt, daß der Verurteilte als nicht bestraft gilt. An diesem Beschluß wirken auch Schöffen mit. BV. und öffentlicher Tadel wurden eingeführt, nachdem festgestellt worden war, daß „unsere politische und wirtschaftliche Entwicklung, die Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht, das wachsende sozialistische Bewußtsein unserer Werktätigen, die in ihrer übergroßen Mehrheit die Gesetze des Staates achten und freudig den Sozialismus aufbauen, zu einem ständigen Absinken der Kriminalität geführt haben“ (Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1958, S. 44). Die sowjetzonalen Gerichte machten zunächst in großem Umfange von der Möglichkeit, auf BV. erkennen zu können, Gebrauch. Diese Tendenz wurde aber bald vom Obersten Gericht eindeutig und scharf als falsch bezeichnet. Bei Staatsverbrechen sei BV. grundsätzlich ausgeschlossen, was sich aus dem „hohen Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit“ jedes Staatsverbrechens ergäbe. Die BV. setze beim Täter „ein Minimum an sozialistischem Bewußtsein voraus, das gewährleistet, einen Gesetzesverletzer ohne Freiheitsentzug zur Achtung vor der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erziehen“ (OG in: „Neue Justiz“ 1958, S. 489). Dem bedingt Verurteilten gegenüber soll eine „gesellschaftliche Erziehung“ einsetzen. Mit ihm soll im Betrieb und vor der gesamten Belegschaft diskutiert werden, so daß er selbstkritisch zu der von ihm begangenen Straftat Stellung nehmen kann („Neue Justiz- 1958, S. 527). (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 51 Bedingte Strafaussetzung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Begräbnis, Sozialistisches

Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Neue Strafart, die durch das Strafrechtsergänzungsgesetz mit Wirkung vom 1. 2. 1958 in das Strafensystem eingeführt wurde: „Eine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren kann bedingt ausgesprochen werden, wenn der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit der Tat, die Umstände, unter denen sie begangen wurde, und das Verhalten des Täters vor und nach Begehung der Straftat dies rechtfertigen“ (§ 1 StEG). Die…

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Gerichtsverfassung (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die G. blieb in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich der Gerichtsorganisation zunächst in der herkömmlichen Weise geregelt: ein Oberstes Gericht für die SBZ fehlte bis zum Jahre 1949 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichtsorganisation der durch die sog. Verwaltungsreform geschaffenen Bezirks- und Kreiseinteilung angeglichen und zugleich das Rechtsmittel der Revision beseitigt. Mit dem am 15. 10. 1952 in Kraft ge[S. 123]tretenen „Gesetz über die Verfassung der Gerichte der DDR (Gerichtsverfassungsgesetz)“ (GVG) vom 1. 10. 1952 (GBl. S. 985) wurde das seit 1879 in Deutschland geltende Gerichtsverfassungsgesetz außer Kraft gesetzt. Durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 1. 10. 1959 und durch das Gesetz über die Wahl der Richter vom gleichen Tage wurde das GVG in einigen Bestimmungen entscheidend verändert. „Die Gerichte sind Organe der einheitlichen volksdemokratischen Staatsmacht“ (§ 1 GVG). „Die Gerichte tragen durch ihre Tätigkeit dazu bei, daß in ihrem Bereich die staatlichen Aufgaben erfolgreich gelöst, insbesondere die Volkswirtschaftspläne erfüllt werden“ (§ 2, Abs. 2 GVG). Die Rechtsprechung wird ausgeübt durch Kreisgerichte, Bezirksgerichte und das Oberste Gericht und soll „dem Sieg des Sozialismus, der Einheit Deutschlands und dem Frieden“ dienen (§ 2, Abs. 1 Satz 1, GVG). Die Urteile ergehen „im Namen des Volkes“. Die Richter sollen angeblich „in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“ sein (§ 7 GVG und Art. 127 der Verfassung); tatsächlich sind jedoch weder die persönliche noch die sachliche Unabhängigkeit der Richter gewährleistet (Unabhängigkeit der ➝Richter, Schöffen, Instrukteurwesen). Die Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich; die Öffentlichkeit kann jedoch in bestimmten Fällen ausgeschlossen werden. Ausnahmegerichte sind unzulässig; dagegen können Gerichte für bestimmte Sachgebiete (Sondergerichte) errichtet werden. Die Gerichtssprache ist deutsch (in der Lausitz kann in sorbischer Sprache verhandelt werden) (Wenden). Kreisgericht (KrG): In jedem Kreis besteht ein KrG, das von einem Direktor geleitet wird und in Straf- und Zivilkammern gegliedert ist; sie sind mit einem Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen besetzt. Das KrG ist zuständig: a) für alle Strafsachen, in denen nicht die Zuständigkeit eines höheren Gerichtes begründet ist bzw. in denen der Staatsanwalt Anklage vor dem KrG erhebt, und b) für alle Zivilsachen, soweit nicht „eine Partei Träger gesellschaftlichen Eigentums ist und der Streitwert 3.000 DM Ost übersteigt“. — Bei jedem KrG besteht eine Rechtsauskunftsstelle zur Beratung der Bevölkerung und ist mindestens ein Gerichtsvollzieher angestellt. Bezirksgericht (BG): In jedem Bezirk besteht ein BG, das von einem Direktor geleitet wird und in Straf- und Zivilsenate gegliedert ist; sie sind in der ersten Instanz mit einem Oberrichter oder Richter als Vorsitzendem und 2 Schöffen, in der zweiten Instanz mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und 2 weiteren Richtern besetzt. Das BG ist zuständig: 1. in erster Instanz a) für Strafsachen, die „Verbrechen gegen die DDR“, Mord oder besonders schwere Wirtschaftsverbrechen zum Gegenstand haben oder in denen der Staatsanwalt wegen ihrer Bedeutung Anklage vor dem BG erhebt, und b) in allen Zivilsachen, die nicht vor das Kreisgericht gehören; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen Entscheidungen der Kreisgerichte in Straf- und Zivilsachen. Oberstes Gericht (OG): Als oberstes Gericht für die SBZ besteht das durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) errichtete OG mit dem Sitz in Ost-Berlin, das von einem Präsidenten und einem Vizepräsidenten geleitet wird und in Straf- und Zivilsenate gegliedert ist; sie sind mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei weiteren Richtern besetzt. Das OG ist zuständig: 1. in erster und letzter Instanz für Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen ihrer Bedeutung Anklage vor dem OG erhebt; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte in Straf- und Zivilsachen und für die Entscheidung über die Berufung in bestimmten Patentsachen; 3. als Kassationsgericht in Straf- und Zivilsachen einschließlich der Arbeitsgerichtssachen. — Das Plenum des OG setzt sich aus sämtlichen Richtern des OG zusammen; für eine Entscheidung ist die Teilnahme von mindestens zwei Dritteln aller Mitglieder des OG erforderlich. Das Plenum ist zuständig, wenn ein Senat des OG bei der Entscheidung einer grundsätzlichen Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senats oder des Plenums abweichen will, und für die Kassation einer Entscheidung des OG. Das Plenum kann in Zusammenhang mit einer Entscheidung Richtlinien mit bindender Wirkung für alle Gerichte erlassen. Auf Antrag des Ministerrates erstattet das Plenum ferner Rechtsgutachten. — Präsident des OG ist seit dessen Errichtung: Dr. h. c. Kurt Schumann (NDPD). Da der Sowjetsektor Berlins nicht zur „DDR“ gehört, besteht dort eine eigene Gerichtsorganisation: Ein Stadtbezirksgericht in jedem der acht Stadtbezirke (Zu[S. 124]ständigkeit wie Kreisgericht), das Stadtgericht (Zuständigkeit wie Bezirksgericht) und als Rechtsmittel und Kassationsinstanz das Kammergericht. Die vom OG erlassenen Richtlinien werden in gleichem Wortlaut wenige Tage später vom Kammergericht für den Bereich der Ost-Berliner Justiz erlassen. Als Gericht erster Instanz in Strafsachen wird das Kammergericht in der Praxis im Gegensatz zum OG nicht tätig. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 122–124 Gerichtskritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gerichtsvollzieher

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die G. blieb in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich der Gerichtsorganisation zunächst in der herkömmlichen Weise geregelt: ein Oberstes Gericht für die SBZ fehlte bis zum Jahre 1949 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichtsorganisation der durch die sog. Verwaltungsreform geschaffenen…

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Widerstand (1959)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Da der Bolschewismus grundsätzlich die parteiliche Einseitigkeit seines Regimes fordert, nicht bereit ist, die Macht mit anderen Anschauungen und ihren Trägergruppen zu teilen und keinen Platz für eine konstruktive Opposition beläßt, besteht für Andersdenkende nur die Alternative, zu emigrieren, sich in die innere Emigration zurückzuziehen, zu kapitulieren oder aber Meinungen, Gesinnungen und möglicherweise Verhaltensweisen zu vertreten, die vom Regime als „feindlich“ verfolgt werden (Strafrechtsergänzungsgesetz). In Mitteldeutschland, einem bis in die Arbeiterschaft hinein durch und durch von bürgerlich-abendländischer Gesittung geprägten Gebiet, mußte das Mißverhältnis zwischen der von der Führung geforderten Weltanschauung und den wirklichen Anschauungen der Massen besonders kraß hervortreten. Vor allem vier Gruppen von Opponenten sind in Erscheinung getreten: Exponenten des bürgerlichen und bäuerlichen Konservatismus, vor allem aus der älteren Generation, die, vom Regime ohnehin als potentielle Klassenfeinde beargwöhnt, von vornherein einen schweren Stand hatten; überzeugte Christen, und zwar sowohl Protestanten wie auch Katholiken aus den kleinen katholischen Enklaven — Eichsfeld! —, und hier auch vielfach Angehörige der jungen Generation (Junge Gemeinde); Exponenten der sozialdemokratischen Arbeiterschaft, vor allem in den Räumen Leipzig, Halle, Magdeburg und Ost-Berlin; schließlich auch zahlreiche Vertreter der akademischen Intelligenz einschließlich des „parteilich“ erzogenen Hochschulnachwuchses. Der W. dieser Gruppen hat aber in der Regel nur die Form passiver Resistenz und der ängstlich im Privatbereich gehüteten Solidarisierung der Andersmeinenden angenommen, was zur Folge gehabt hat, daß das Regime trotz häufiger terroristischer Maßnahmen diesen W. bis heute nicht hat brechen können. Lediglich der Juni-Aufstand 1953 stellte eine gegnerische Großaktion von politischer Dimension dar, die ohne das Eingreifen der Sowjettruppen zweifellos zum Zusammenbruch des SED-Regimes geführt hätte. Anderseits ist zu berücksichtigen, daß die in der SBZ im Unterschied zu den übrigen Volksdemokratien günstige Chance zur Flucht, die im Jahresdurchschnitt von 150.000 bis 200.000 Personen wahrgenommen worden ist, im Lauf der Jahre zu einer Aushöhlung der Bereitschaft zum aktiven W. geführt hat. (Flüchtlinge) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 394 Widerspruch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wiedervereinigung

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Da der Bolschewismus grundsätzlich die parteiliche Einseitigkeit seines Regimes fordert, nicht bereit ist, die Macht mit anderen Anschauungen und ihren Trägergruppen zu teilen und keinen Platz für eine konstruktive Opposition beläßt, besteht für Andersdenkende nur die Alternative, zu emigrieren, sich in die innere Emigration zurückzuziehen, zu kapitulieren oder aber Meinungen, Gesinnungen und möglicherweise Verhaltensweisen zu…

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Gemeinde (1959)

Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unterste gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der DDR. Hierzu zählen die kreisangehörigen Städte und die Land-G. In Art. 139, 142 der Verfassung wird den G. und G.-Verbänden das Recht der kommunalen ➝Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch mit der Herausbildung des zentralistischen Einheitsstaates immer mehr eingeschränkt und im Zuge der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach dem Gesetz „über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) sind auch die Organe der G. „örtliche Organe der Staatsmacht“, die unter absoluter Bindung an die Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse der Volkskammer sowie die Beschlüsse des Ministerrates und aller höheren örtlichen Volksvertretungen „den Aufbau des Sozialismus in ihrem Zuständigkeitsbereich“ zu leiten haben. Träger von Rechten ist nicht die G., sondern die in der G. bestehende Dienststelle der staatlichen Verwaltung, der Rat der (kreisangehörigen) Stadt oder der G. Dieser ist Haushalts[S. 192]organisation, als solche juristische Person und Verwalter von Volkseigentum. Organe der Staatsgewalt in der G. sind: a) in der kreisangehörigen Stadt: Die Stadtverordnetenversammlung als örtliche Volksvertretung, die durch Scheinwahlen nach einer Einheitsliste gebildet wurde. Sie hat nicht das Recht, einen ständigen Vorsitzenden zu wählen. Der Rat der Stadt, als doppelt unterstellte örtliche Dienststelle der staatlichen Verwaltung, die fiktiv den Charakter eines „vollziehendverfügenden“ Organs der Stadtverordnetenversammlung hat und deren Mitglieder Stadtverordnete sein sollen. Der Vors. des Rates führt die Dienstbezeichnung Bürgermeister, die Stellv. führen die Bezeichnung Stadtrat. Die Stadtverwaltung ist in Fachabteilungen aufgegliedert. Die Abteilungsleiter unterliegen nochmals der besonderen Weisungs- und Aufsichtsbefugnis der übergeordneten Fachorgane der Kreisverwaltung (Kreis). b) in den Land-G. heißen die entsprechenden Organe Gemeindevertretung und Rat der G. Der Vors. des Rates der G. führt die Dienstbezeichnung Bürgermeister, die zumeist ehrenamtlich tätigen Stellvertreter die Dienstbezeichnung G.-Rat. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 191–192 Geldumtausch (1957) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gemeindevertretung

Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unterste gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der DDR. Hierzu zählen die kreisangehörigen Städte und die Land-G. In Art. 139, 142 der Verfassung wird den G. und G.-Verbänden das Recht der kommunalen ➝Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch mit der Herausbildung des zentralistischen Einheitsstaates immer mehr eingeschränkt und im Zuge der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach dem Gesetz…

DDR A-Z 1959

Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für (1959)

Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 1979 Rechnungsführung und Statistik: 1985 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 1979 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS): 1969 Statistik: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1966 1969 1975 1979 Nach Ausführungen des Leiters der St.Z.f.St., Heinz Rauch, ist die St. ein Teil des Staatsapparates und damit ein Instrument zur Verwirklichung des Sozialismus. In ihr haben sich alle ökonomischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozesse widerzuspiegeln. Der „Statistische Dienst“ [S. 348]der SBZ ist straff organisiert, die Kreis- und Bezirksstellen arbeiten nur auf Anweisung der St.Z.f.St. Die ursprünglich lockere Dreigliederung (Stat. Zentralamt — Stat. Landesamt — Stat. Kreisamt) wurde mit dem Gesetz vom 16. 2. 1950 aus den örtlichen Verwaltungen herausgelöst und die St.Z.f.St. der Staatlichen ➝Plankommission unterstellt. Mit der „VO über die Aufgaben und Organisation der Statistik und über das Berichtswesen in der SBZ“ vom 20. 7. 1956 wurde die St.Z.f.St. dem Ministerrat unterstellt. Alle statistischen Erhebungen dürfen nur von Organen der St.Z. f.St. angestellt werden. Jede private Erhebung bedarf einer Genehmigung, Verstöße gegen die Genehmigungspflicht werden streng bestraft. Wer auf Berichtsbogen fahrlässig falsche Angaben macht oder verspätet die Bogen abgibt, macht sich strafbar. Die Auswertung der Fragebogen erfolgt verschlüsselt bei der zentralen Hollerithstation der St.Z.f.St. Da der Maschinenpark jedoch stark veraltet ist und nicht die erforderliche Kapazität besitzt, will man bis 1965 in der SBZ 32 sogenannte „Rechenzentren“ des „VEB Maschinelles Rechnen“ einrichten. Die statistische Methodik der SBZ ist weitestgehend — ebenso wie in den Ländern des Sowjetblocks — den in der SU üblichen Methoden angepaßt worden. Im Rahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit der Ostblockländer soll ab 1960 eine Koordinierung in der Berichterstattung der Länder des COMECON, verbunden mit einer Gleichschaltung der statistischen Praxis, wirksam werden. Nach außen obliegt der St.Z.f.St. die Aufgabe der Überwachung der Erfüllung der Volkswirtschaftspläne. Dazu gehört aber auch die Beschaffung von „Vergleichsmaterial“ aller Art. Auch die in der Bundesrepublik veröffentlichten Statistiken werden analysiert, nach materiellen und propagandistischen Gesichtspunkten ausgewertet und publiziert. Auf Grund unterschiedlicher „Gruppenbildungen“ werden vielfach Zahlenangaben der St.Z. f.St. den Angaben aus der Bundesrepublik gegenübergestellt, die in der Regel, rein optisch, zugunsten der SBZ ausfallen. Solche Angaben müssen vor ihrer Verwendung sorgfältig bezüglich ihrer Basis überprüft werden. Seit 1955 wird von der St.Z.f.St. ein „Statistisches Jahrbuch“ herausgegeben. Es unterscheidet sich hinsichtlich seiner Gliederung wesentlich von „Jahrbüchern“ anderer Länder und von dem „Statistischen Jahrbuch der Bundesrepublik“. Im Vordergrund steht die Aufteilung der Produktion nach „Eigentumsformen“ und eine Gliederung der Wirtschaftszweige nach sozialistischem und privatem (kapitalistischem) Sektor, Ausführliche Angaben über die Privatwirtschaft werden nur in wenigen Fällen gemacht. Im Gegensatz zur neutral und unabhängig arbeitenden Statistik in der Bundesrepublik sind der statistische Dienst und das statistische Berichtswesen in der SBZ nicht nur parteigebunden und parteiabhängig organisiert, sondern auch in den Klassenkampf eingeschaltet worden. Als „Publikationsorgane“ werden die „Statistische Praxis“ seit Oktober 1946 und ab 1957 die „Vierteljahrshefte zur Statistik der DDR“ herausgegeben. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 347–348 Stasi A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staudte, Wolfgang

Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 1979 Rechnungsführung und Statistik: 1985 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 1979 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS): 1969 Statistik: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1966 1969 1975 1979 Nach Ausführungen des Leiters der St.Z.f.St., Heinz Rauch, ist die St. ein…

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Erziehungswissenschaft (1959)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die sowjetzonale E. bzw. „pädagogische Wissenschaft“ oder Pädagogik gehört nach der marxistisch-leninistischen Wissenschaftstheorie zu den Gesellschaftswissenschaften. Das wesentliche Merkmal dieser E. ist ihre Verpflichtung, die Grundzüge des Dialektischen und Historischen Materialismus bei der Erforschung ihres Gegenstandes anzuwenden. Gebunden an die dialektisch-materialistische Weltanschauung, hat die E. das erzieherische Geschehen unter dem I von dem Dialektischen und Historischen Materialismus geformten Aspekt zu betrachten. Gegenstand der marxistisch-leninistischen pädagogischen Wissenschaft sind nach sowjetzonalen Verlautbarungen die planmäßigen und von den Erziehern geleiteten direkten und indirekten Einwirkungen auf die Kinder und die tatsächlichen Veränderungen, die diese Einwirkungen hervorrufen. Ihre Aufgabe ist es — nach der offiziellen Doktrin —, die Gesetzmäßigkeiten der Erziehung und Bildung zu erforschen und die gewonnenen Erkenntnisse in den Dienst der „Gesellschaft“ und ihrer Entwicklung zu stellen (Prinzip der Einheit von Theorie und Praxis). Die E. geht — orientiert an der Sowjetpädagogik — davon aus, daß „Erziehung und Bildung“ auf allen Stufen geschichtlicher Entwicklung gesellschaftliche Erscheinungen sind und als Bestandteile [S. 101]des „Überbaus“ von der ökonomischen Struktur und somit auch vom Klassencharakter der jeweiligen „Gesellschaftsformation“ bedingt sind. Erst die „sozialistische Gesellschaft“, d. h. der kommunistisch-totalitäre Staat — so wird behauptet —, ermögliche eine Erziehung im wahren Sinne des Wortes, d. h. eine allseitige Vorbereitung aller Kinder des Volkes auf die gesellschaftlich-produktive Tätigkeit bzw. die Entwicklung allseitig entwickelter „Persönlichkeiten“. In der „Klassengesellschaft“ benutze die herrschende Klasse den Staat, um ihr Erziehungsziel den „unterdrückten Massen“ aufzuzwingen. Demgemäß werden dann auch die Sowjetpädagogik als die fortschrittlichste, die „imperialistische“ bzw. „bürgerliche“ Pädagogik als eine verfallende Wissenschaft bezeichnet. Jedoch betont die sowjetzonale Pädagogik den bürgerlich-fortschrittlichen Charakter der „Klassiker der Pädagogik“ (Comenius, Rousseau, Pestalozzi, Herder, Goethe, Schleiermacher, Fichte, Herbart, Diesterweg und Fröbel). Verpflichtet auf das Prinzip der Parteilichkeit, liefert die sowjetzonale E. alles andere als objektive Analysen des erzieherischen Geschehens. Ihre Aufgabe ist es vielmehr, in strengster Orientierung an der Praxis unmittelbar das pädagogische Handeln anzuleiten. Der verordnete Schwerpunkt der auf Planung tendierenden Forschung ist gegenwärtig der polytechnische Unterricht, insbesondere der „Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion“ (Deutsches ➝Pädagogisches Zentralinstitut). Die wichtigsten Bestandteile der E. sind die Unterrichtslehre oder Didaktik, die Erziehungslehre und die Geschichte der Pädagogik. Seit einigen Jahren laufen Bemühungen um die Ausarbeitung der bisher vernachlässigten pädagogischen Psychologie. (Erziehungswesen, Wissenschaft) Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Froese, Leonhard: Die ideengeschichtlichen Triebkräfte in der russischen und sowjetischen Pädagogik. Heidelberg 1956, Quelle und Meyer. 198 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 100–101 Erziehungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Exportausschüsse

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die sowjetzonale E. bzw. „pädagogische Wissenschaft“ oder Pädagogik gehört nach der marxistisch-leninistischen Wissenschaftstheorie zu den Gesellschaftswissenschaften. Das wesentliche Merkmal dieser E. ist ihre Verpflichtung, die Grundzüge des Dialektischen und Historischen Materialismus bei der Erforschung ihres Gegenstandes anzuwenden. Gebunden an die dialektisch-materialistische Weltanschauung, hat die E. das…

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Erziehungswesen (1959)

Siehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1966 1969 Erziehungswesen: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 [S. 97]Die marxistisch-leninistische Pädagogik unterscheidet drei Institutionen der „Erziehung“ der Heranwachsenden Jugend: Familie, Schule und Jugendorganisation. Die Schule — insbesondere die „allgemeinbildende“ im Unterschied zur „berufsbildenden“ — gilt jedoch als die „Hauptkraft“ der Erziehung. Die FDJ, die Jungen Pioniere und die Familie sind verpflichtet, ihr „Hilfe“ zu leisten. Der Einfluß der Familie ist — soweit er sich nicht gleichschalten ließ — trotz gegenteiliger Beteuerungen ständig zurückgedrängt worden. Die wesentlichsten Grundlagen des Schulwesens sollen nach der offiziellen Doktrin in dem Klassencharakter der Schule und in ihrer Unterstellung unter die staatliche Leitung gegeben sein. Geleitet und verwaltet vom Staat, dient die sowjetzonale Schule — so heißt es — den Interessen der Arbeiterklasse, die im Bündnis mit der werktätigen Bauernschaft und der Intelligenz die Herrschaft ausübt und seit 1952 den „Sozialismus aufbaut“. Zielsetzung, organisatorischer Aufbau und pädagogischer Inhalt des Erziehungswesens sind seit 1945 den politischen und gesellschaftlichen Veränderungen angepaßt worden. Die kommun. Führung operierte 1945 mit der Parole „der allseitigen Demokratisierung des gesamten Schulwesens“. Sie gab vor, eine „demokratische Schulreform“ durchführen zu wollen, die die schulpolitischen Kampfziele der deutschen Arbeiterbewegung und der „fortschrittlichsten Pädagogen des Bürgertums“ verwirkliche. Mit dieser Begründung wurde die relative Autonomie des E. radikal beseitigt und das Schulwesen in ein Instrument der kommun. Führung verwandelt, das sie bewußt als Mittel der „revolutionären Umgestaltung“ der Gesellschaft handhabte und handhabt. Sie orientiert sich dabei am sowjetischen Schulwesen und an der Sowjetpädagogik. Dieser Prozeß der „Demokratisierung“ wurde durch den Juni-Aufstand 1953 und den XX. Parteitag der KPdSU gehemmt. Kritische Stimmen wurden laut, in denen die deutsche pädagogische Tradition stärker als bisher in Erscheinung trat. Seit Ende 1955 setzte die Gegenbewegung gegen diese „revisionistischen Tendenzen“ ein. Die Parteiführung stellte nunmehr die Aufgabe, die sog. „demokratische Schule“ in die „sozialistische Schule“ zu verwandeln bzw. die eigentlich schon längst begonnene Entwicklung entschieden voranzutreiben. Die „demokratische Schulreform“ begann mit der Zerschlagung der überlieferten Schulorganisation und mit deren Neugestaltung durch das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (Sommer 1946). Es schuf die Einheitsschule. Sie beseitigte den Parallelismus von Volksschule und höherer Schule und führte die radikale Trennung von Kirche und Schule durch, die später auch in der Verfassung der „DDR“ verankert wurde. Die Schaffung der einheitlichen „deutschen demokratischen Schule“ wird heute noch als Liquidierung des Bildungsprivilegs der alten besitzenden Klassen gefeiert. Auf den Kindergarten folgt die allgemeine, für alle Kinder obligatorische achtklassige Grundschule. Seit 1955 wird der Aufbau einer zehnklassigen Schule betrieben, die, heute als zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule bezeichnet, allmählich an die Stelle der Grundschule treten soll. 1959 soll die Hälfte aller Absolventen der 8. Klassen zur zehnklassigen bzw. zwölfklassigen Oberschule übergehen. (Schule) [S. 98]Die Zulassung zu den Ober-, Fach- und Hochschulen wird nicht nur vom Prinzip der Leistung, sondern auch von dem des Herkommens und der politischen Zuverlässigkeit bestimmt. Die Zahl der Arbeiter- und Bauernkinder an den Schulen, die der mittleren und höheren Berufsausbildung dienen, beträgt mehr als 50 v. H. Das offizielle pädagogische Ziel des sowjetzonalen E. ist wiederholt umformuliert worden und im Laufe der Jahre immer stärker mit der Deutschland-Politik der SBZ in Übereinstimmung gebracht worden. So forderte die 4. Tagung des ZK der SED vom 19. 1. 1951, die Jugend zu „aktiven Erbauern“ eines „einigen, demokratischen und friedliebenden Deutschland“ zu erziehen. Die „Verordnung zur Arbeit der allgemeinbildenden Schulen vom 4. 3. 1954“ fordert an erster Stelle die Erziehung „aufrechter Patrioten“. ; Die „Anweisungen für die Durchführung des Schuljahres 1958/59“ fordern die „Erziehung für die sozialistische Zukunft“. Dem entspricht die Forderung der Erziehung eines „allseitig entwickelten sozialistischen Menschen“. Damit ist ein Mensch gemeint, der, von der marxistisch-leninistischen Weltanschauung und Moral bestimmt, seine individuellen Interessen den gesellschaftlichen unterordnet. Den Inhalt der gesellschaftlichen Interessen aber bestimmt die SED-Führung. Dieses Erziehungsziel gilt auch für die berufliche Ausbildung mittlerer und höherer Kader; es intendiert in der Praxis die Synthese von Parteigänger und qualifiziertem Fachmann. Das allgemeine Erziehungsziel wird aufgegliedert in besondere Anforderungen an die weltanschauliche und intellektuelle, polytechnische, politisch-moralische, musische bzw. ästhetische und körperliche Erziehung und Bildung. Die intellektuelle Erziehung und Bildung, d. h., die Vermittlung „eines hohen Maßes“ „wissenschaftlicher Kenntnisse und Fähigkeiten“ erfolgt in engstem Zusammenhang mit der dialektisch-materialistischen Weltanschauung. Vom Kindergarten an zielt die Vermittlung der Kenntnisse in allen Schulfächern auf die Aneignung der sog. allgemeinen Gesetzmäßigkeiten in der Natur und in der Entwicklung der Gesellschaft. Der Kern der offiziellen Weltanschauung ist in dem obligatorischen geschichtlichen Standortbewußtsein gegeben, das jedem Schüler mit dem Bewußtsein der Teilnahme an der angeblich „fortschrittlichsten“ Weltbewegung die Grundlage des „sozialistischen Bewußtseins“ zu vermitteln hat. Dieses Bewußtsein impliziert eine effektive Abwertung des kapitalistischen Systems und die Bereitschaft zum Kampf gegen die ständigen feindlichen Einflüsse „aus dem Lager der Bonner NATO-Politiker“. In der kommun. Lehre vom hartnäckigen Nachwirken der alten kapitalistischen Anschauungen und Gewohnheiten besitzt die marxistisch-leninistische Pädagogik ein hervorragendes Mittel zur Diskriminierung jeder Abweichung und zur Erzeugung von Schuldgefühlen angesichts der ständigen Überforderung der Kinder und Jugendlichen durch die kommun. Zielsetzungen. Die polytechnische Erziehung und Bildung erstrebt unter ideologischen Aspekten mit Hilfe der gesellschaftlich-nützlichen und produktiven Arbeit eine Anpassung an die Forderungen der modernen Technik und eine Verinnerlichung der Arbeitsmoral. Die Einführung des polytechnischen Unterrichts wird heute als die Kernfrage der Weiterentwicklung des Schulwesens angesehen. [S. 99]Dem entsprechen auch die heutigen Anforderungen an die politisch-moralische Erziehung und Bildung. An erster Stelle hat sie die Aufgabe, die Kinder zur Liebe zur Arbeit, aber auch zur Liebe zu den arbeitenden Menschen, „zur Arbeiterklasse und zur Partei“ zu erziehen. Erst an zweiter Stelle wird heute die „Erziehung zum sozialistischen Patriotismus und proletarischen Internationalismus“ gefordert (Patriotische Erziehung). Der dritte große Komplex ist die „Erziehung zur Kollektivität“ (Kollektiverziehung). Die musische Erziehung hat u. a. den Willen der Schüler zu stärken, später als Erwachsene an der Gestaltung des politischen und kulturellen Lebens in der „sozialistischen Gesellschaft“ aktiv teilzunehmen. Bei der Zielsetzung für die körperliche Erziehung wird niemals der Bezug auf die Bereitschaft zur Arbeit und zur „Verteidigung der Heimat“ vergessen. Der Realisierung der politischen und pädagogischen Zielsetzung dient ein Schul- und Verbandswesen, das dem Modell der totalitären kommunistischen Ordnung angepaßt ist. 1. Das E. ist total politisiert. Das Prinzip der Einheit von Erziehung und Politik zwingt alle Institutionen und Pädagogen zu strenger „Parteilichkeit“. 2. Die Arbeit der Schulen und Jugendverbände wird durch ein System von Plänen dirigiert und damit dem planrationellen Charakter der kommun. Ordnung angepaßt. Lernen ist Training in der Sollerfüllung. 3. Erziehung und Unterricht zielen auf die Erzeugung von Handlungsbereitschaften, die den Anforderungen einer industriellen Gesellschaft und der kommun. Herrschaftsordnung entsprechen. 4. Der Lehrstoff der Schulen und Hochschulen entspricht der marxistisch-leninistischen Einheitswissenschaft. 5. Das E. richtet sich nicht auf den Einzelnen als Einzelnen, sondern als Mitglied einer Gruppe. 6. Trotzdem arbeitet das kommun. E. mit der Methode des Wettbewerbs. Gute Leistungen werden mit erhöhtem Prestige (z. B. Diplome, Medaillen) und materiellen Vorteilen (Stipendien, Karriere) belohnt. 7. Die Erfüllung der behördlichen Anordnungen wird durch ein doppeltes Kontrollsystem gesichert. Neben staatlichen Kontrollinstanzen stehen SED-Organisationen in Schulen, Hochschulen, Instituten und Behörden. Sie werden auf dem Sektor des Erziehungswesens von der Lehrergewerkschaft und der FDJ unterstützt. 8. Das E. ist die zentrale Dirigierungsstelle, die zunehmend über die spätere Position und damit über den zukünftigen Rang und die Möglichkeiten der Teilnahme am Konsum entscheidet. Die Schule ist nur das Zentrum eines Systems paralleler pädagogischer Einwirkungen auf Kinder und Jugendliche. Zu ihm gehören neben den Jugendorganisationen der außerschulische Unterricht, die Verbindung von Schule und Betrieb, die Ferienlager und Aktionen und die staatlich dirigierte Jugendliteratur. Auch die Gesellschaft für ➝Sport und Technik gehört teilweise in diesen Zusammenhang. Die behördlich gelenkten außerschulischen Arbeitsgemeinschaften haben die Aufgabe, Fähigkeiten, Talente und Interessen, die für die „sozialistische Gesellschaft“ wichtig sind, zu fördern (Schulklub). Zur Unterstützung dieser Arbeitsgemeinschaften sind Stationen für junge Techniker, Naturforscher und Touristen geschaffen worden. Im Zuge der Polytechnisierung wird eine Beschäftigung der Arbeitsgemeinschaften mit Maschinenbau, Landmaschinen-, Kraftfahrzeug-, Elektro-, Radio- und Fernmeldetechnik, Flugzeug- und Schiffsmodellbau, Tierhaltung und dergleichen angestrebt. Den Pioniergruppen sollen [S. 100]dagegen Basteln, Fotografieren, Touristik und Heimatkunde vorbehalten bleiben. Die neuen Anforderungen, die die beruflichen Rollen, aber auch die politischen in einem komm. totalitären Staat stellen, haben die SBZ zur Entwicklung einer besonders strukturierten Erwachsenenbildung genötigt. Es ist nicht zu bestreiten, daß die SBZ relativ hohe Mittel für die öffentliche Erziehung aufwendet. Das ist die Konsequenz der „gesellschaftlichen Umwälzung“; sie nötigt die kommun. Führung, die Erziehung als ein Mittel zur Erhaltung und Befestigung der totalitären Machtordnung und der Entwicklung der planrationalen Wirtschaft und Gesellschaft einzusetzen und die Traditionen des E. zu liquidieren bzw. zu manipulieren. Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 120 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Möbus, Gerhard: Das Menschenbild des Ostens und die Menschen im Westen. Bonn 1955. 90 S. Möbus, Gerhard: Klassenkampf im Kindergarten — Das Kindesalter in der Sicht der kommunistischen Pädagogik. Berlin 1956, Morus-Verlag. 110 S. Möbus, Gerhard: Erziehung zum Haß — Schule und Unterricht im sowjetisch besetzten Deutschland. Berlin 1956, Morus-Verlag. 111 S. Möbus, Gerhard: Kommunistische Jugendarbeit — zur Psychologie und Pädagogik der kommunistischen Erziehung im sowjetisch besetzten Deutschland. Berlin 1957, Morus-Verlag. 124 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Froese, Leonhard: Die ideengeschichtlichen Triebkräfte in der russischen und sowjetischen Pädagogik. Heidelberg 1956, Quelle und Meyer. 198 S. Dübel, Siegfried: Die Situation der Jugend im kommunistischen Herrschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., erw. Aufl. (BB) 1960. 115 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 97–100 Erwachsenenbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erziehungswissenschaft

Siehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1966 1969 Erziehungswesen: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 [S. 97]Die marxistisch-leninistische Pädagogik unterscheidet drei Institutionen der „Erziehung“ der Heranwachsenden Jugend: Familie, Schule und Jugendorganisation. Die Schule — insbesondere die „allgemeinbildende“ im Unterschied zur „berufsbildenden“ — gilt jedoch als die „Hauptkraft“ der Erziehung. Die FDJ, die Jungen Pioniere und die Familie sind verpflichtet, ihr…

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Rechtsstudium (1959)

Siehe auch: Rechtsstudium: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Rechtswissenschaft, Studium der: 1953 1954 1956 Das Studium an den juristischen Fakultäten der Universitäten Berlin, Leipzig, Halle und Jena wurde durch die Anweisung Nr. 11 des Staatssekretariats für Hochschulwesen mit Wirkung vom 1. 9. 1951 völlig umgestaltet. Nach dem Studienplan vom 21. 7. 1955 dauerte das Studium vier Studienjahre mit acht Semestern und enthielt drei Zwischenprüfungen und drei Berufspraktika von je sechs Wochen. Die Abschlußprüfung (Staatsexamen) verleiht die volle Qualifikation zum Richteramt. Dieser Studienplan und die Prüfungsordnung galten auch für das Studium an der Deutschen ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“. Ein neuer Studienplan, der in noch größerem Umfang die Lehren des Marxismus-Leninismus zur Grundlage hat, ist in Auswertung einer rechtswissenschaftlichen Konferenz im April 1958 vom Staatssekretariat für Hochschulwesen gemeinsam mit dem ZK der SED im Jahre 1959 erarbeitet worden. Dieser soll die Studenten befähigen, „die wissenschaftlichen Lehren des Marxismus-Leninismus in ihrem Tätigkeitsbereich schöpferisch anzuwenden, die Reinheit der marxistisch-leninistischen Theorie zu wahren, unduldsam gegen bürgerliche Ideologien zu kämpfen, Erscheinungen des Revisionismus zu entlarven, bürgerliche und kleinbürgerliche Auffassungen zu überwinden“. Am äußeren Ablauf des Studiums hat sich gegenüber dem Studienplan vom 21. 7. 1955 nichts geändert. Nach dem Staatsexamen muß der junge Richter eine „Praktikantenzeit“ unter Anleitung eines bereits erfahrenen Kollegen durchlaufen. Diese beträgt zur Zeit noch vier Monate, wird aber demnächst in eine ein bis zwei Jahre dauernde, der Vorbereitung auf die richterliche Tätigkeit dienende praktische Ausbildung umgewandelt werden. Ein zweites Staatsexamen (Richterexamen) wird es aber auch dann nicht geben. In den ersten drei Semestern liegt das Schwergewicht des Studiums auf den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern - auf dem Studium des Marxismus-Leninismus. Das eigentliche Fachstudium beginnt im 3. Semester, jedoch bilden die gesellschaftswissenschaftlichen Vorlesungen auch dann noch einen großen Bestandteil des Studiums. Bis zum Ende des 7. Semesters muß jeder Student eine Abschlußprüfung in Russisch ablegen. Russisch ist während der ersten 5 Semester Pflichtfach. „Dem Studenten ist nicht nur theoretisches Wissen beizubringen, er ist zu befähigen, die ihm vermittelten Erkenntnisse auf unsere Verhältnisse anzuwenden und sie im Kampf gegen die Feinde, gegen zurückgebliebene Elemente, gegen solche Menschen, die noch mit einem kleinbürgerlichen Bewußtsein behaftet sind, durchzusetzen. Der Student muß wissen, wie sich in der Praxis unseres Staates der Kampf des Neuen gegen das Alte vollzieht, wie die Feinde unseres Staates die Sabotage des Neuen organisieren, wie die kleinbürgerlichen Vorstellungen und Gewohnheiten diesem Neuen entgegenwirken und welche Erziehungsarbeit er als Staatsfunktionär, als Richter oder Staatsanwalt zu bewältigen hat, um das Neue den Bürgern verständlich zu machen und um sie zu einer politisch-qualifizierten Tätigkeit zu führen. Das Ziel muß sein, die Studenten zu befähigen, die Massen von der Richtigkeit der Politik der Partei und Regierung zu überzeugen“ (Polak in: „Staat und Recht“ 1955, S. 541 ff.). (Hochschulwesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 289 Rechtshilfeabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtswesen

Siehe auch: Rechtsstudium: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Rechtswissenschaft, Studium der: 1953 1954 1956 Das Studium an den juristischen Fakultäten der Universitäten Berlin, Leipzig, Halle und Jena wurde durch die Anweisung Nr. 11 des Staatssekretariats für Hochschulwesen mit Wirkung vom 1. 9. 1951 völlig umgestaltet. Nach dem Studienplan vom 21. 7. 1955 dauerte das Studium vier Studienjahre mit acht Semestern und enthielt drei Zwischenprüfungen und drei Berufspraktika von…

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Freiwillige Gerichtsbarkeit (1959)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch die „VO über die Übertragung der Angelegenheiten der FG.“ vom 15. 10. 1952 (GBl. S. 1057) wurde der größte Teil der FG. aus der Justiz herausgelöst und auf verschiedene Verwaltungsbehörden übertragen. Das gesamte Grundbuchwesen ging auf die Abt. Kataster bei den Räten der Kreise über. Durch eine am 1. 5. 1953 in Kraft getretene VO wird bestimmt, daß die Grundbücher in der bisherigen Form nicht weiterzuführen sind, sondern daß für jedes Grundstück ein Grundbuchheft zu führen ist (Grundbuch). [S. 116]Damit wird unter Umständen der Nachweis für früheres Eigentum am Grundstück und für ehemalige Belastungen bei enteigneten Grundstücken erschwert. Die Vormundschaftssachen sind an die Abt. Volksbildung, Referat Jugendhilfe und Heimerziehung, bei den Räten der Kreise übertragen worden. Entschieden wird hier in erster Linie nach politischen Gesichtspunkten. Sorgerechtsentscheidungen wegen politischer Unzuverlässigkeit der Eltern oder eines Elternteils sind nach Inkrafttreten der VO wiederholt vorgekommen. Auch die Heimerziehung kann schon dann von der Abt. Volksbildung angeordnet werden, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher sich den kommunistischen Ideen gegenüber widerspenstig zeigt (Sorgerecht). Die Führung des Vereinsregisters ist auf die Volkspolizeikreisämter übertragen worden, die ihre Entscheidungen vor allem nach politischen Gesichtspunkten treffen. Das Handelsregister wird bei den Abt. örtliche Wirtschaft der Räte der Kreise, das Genossenschaftsregister bei den Abt. Handel und Versorgung, Land- und Forstwirtschaft und örtliche Wirtschaft, das Geschmacksmusterregister beim Amt für Erfindungs- und Patentwesen, das Binnenschiffsregister bei den Wasserstraßendirektionen Berlin und Magdeburg und das Seeschiffsregister beim Wasserstraßenhauptamt Rostock geführt. Die Nachlaßsachen und andere Angelegenheiten der FG. sind dem Staatl. Notariat übertragen worden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 115–116 Freiheitssender 904 A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freizeitgestaltung

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch die „VO über die Übertragung der Angelegenheiten der FG.“ vom 15. 10. 1952 (GBl. S. 1057) wurde der größte Teil der FG. aus der Justiz herausgelöst und auf verschiedene Verwaltungsbehörden übertragen. Das gesamte Grundbuchwesen ging auf die Abt. Kataster bei den Räten der Kreise über. Durch eine am 1. 5. 1953 in Kraft getretene VO wird bestimmt, daß die Grundbücher in der bisherigen Form nicht…

DDR A-Z 1959

Preispolitik (1959)

Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Preissystem: 1969 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 1985 Die freie marktmäßige Preisbildung wurde in der SBZ ersetzt durch die autoritäre Preisfestsetzung. Auf Grund des Beschlusses des Ministerrates vom 26. 2. 1953 wurden allgemeine Grundsätze für die P. offiziell festgelegt. Bis dahin hatte man P. und Preisüberwachung der Kriegszeit im wesentlichen fortgeführt, im allgemeinen auf der Preisebene des Jahres 1944 basierend. Für die weiterverarbeitende Industrie und das Handwerk genehmigte man im Einzelfalle höhere Preise. Zahlreiche Konsumgüterpreise wurden durch Verbrauchsteuern sehr wesentlich erhöht. Da ein marktmäßiger Ausgleich der betriebsindividuellen Preiskalkulationen nicht möglich ist, sind erhebliche Subventionen zum Ausgleich der Differenzen, die sich zwischen den zugelassenen Inlandspreisen und den höheren Produktionskosten ergeben, zu leisten. Besondere Subventionen hat der Staatshaushalt zur Herstellung von Exportqualitäten zur Verfügung zu stellen. Weitere Subventionen sind erforderlich bei Import und Export zur Überbrückung der Differenzen gegenüber den Weltmarktpreisen bzw. den festgesetzten Wechselkursen. Die staatliche P., die den marktmäßigen Preismechanismus ersetzen soll, erstreckt sich auf folgende Funktionen: Abstimmung des Lohnfonds mit dem Warenfonds, Lenkung des Konsums in die von der obersten Planungs[S. 277]behörde gewünschte Richtung. Förderung des technischen Fortschritts, Selbstkostensenkung, Beschleunigung der Warenzirkulation, Anreiz zu besserer und vermehrter Produktion. Mittel dazu ist die sog. wirtschaftliche Rechnungsführung im Rahmen des Plankontrollsystems. Eine besondere Rolle spielen dabei die Produktions- und Dienstleistungsabgabe und die sonstigen Verbrauchssteuern. Es wird angestrebt, im Bereich der Produktion „je Produkt und Qualität einheitliche Festpreise“ zu bilden. Ab 1955 wurden generelle Preisneuregelungen in größerem Umfang in Kraft gesetzt. Diese Festpreise dürfen von „volkseigenen“ und ihnen gleichgestellten Betrieben weder unter- noch überschritten werden, während die gleichen Preise für Privatbetriebe lediglich Höchstpreise sind. Um bei der Neufestsetzung von Preisen eine allgemeine Preisbewegung zu verhindern, darf eine Überwälzung von Preiserhöhungen auf die nachfolgenden Wirtschaftsstufen nicht vorgenommen werden. (Industrieabgabepreis, Betriebspreis, Herstellerabgabepreis, Endverbraucherpreis, Meßwerte) Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Bonn (Diss.) 1958. 162 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 276–277 Präsidium des Ministerrates A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Presse, Verband der Deutschen

Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Preissystem: 1969 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 1985 Die freie marktmäßige Preisbildung wurde in der SBZ ersetzt durch die autoritäre Preisfestsetzung. Auf Grund des Beschlusses des Ministerrates vom 26. 2. 1953 wurden allgemeine Grundsätze für die P. offiziell festgelegt. Bis dahin hatte man P. und Preisüberwachung der Kriegszeit im wesentlichen fortgeführt, im allgemeinen auf der Preisebene des…

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Währungspolitik (1959)

Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Reparationsentnahmen der SU, Zwangsexporte, Materialmangel und das dadurch verursachte Minderangebot an Gebrauchsgütern sind die Ursachen eines hohen Kaufkraftüberhanges, der die Währung ständig gefährdet. Eine Reihe von Maßnahmen der Sowjetzonenregierung soll den Geldumlauf so niedrig wie möglich halten. Hierher gehören die verschiedenen Verordnungen zur Regelung des Zahlungsmittelumlaufes, die Anordnungen zur bargeldlosen Zahlung und Erhöhung der Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes, die intensive Werbung der Sparkassen zur Spartätigkeit, die Einrichtung neuer Sparmöglichkeiten und Gewährung von Vergünstigungen für Sparer, die Zentralisierung der Kassenbestände öffentlicher Kassen bei der Deutschen ➝Notenbank, die allgemeine Kreditpolitik mit dem Ziel möglichst geringer Kreditvolumen und — nicht zuletzt — die hohe Besteuerung des Verbrauchs. Laut Beschluß der SBZ-Regierung vom 29. 10. 1953 wurde die Ostmark auf „Goldbasis“ gestellt und der Goldgehalt auf 0,399902 a je DM Ost festgesetzt. Das Verhältnis der Ostmark zum US-Dollar wurde auf 2,22 DM Ost, zum Rubel auf 1,80 Rubel für eine DM Ost festgelegt. Die Deutsche Notenbank wurde ermächtigt, auf Grund dieser „Goldbasis“ die Wechselkurse für andere ausländische Währungen festzulegen. Die Umstellung verändert den bis dahin gültigen Rubelkurs von 0,833 DM Ost auf 0,555 DM Ost. Die offiziell angeordneten Devisen-[S. 386]Umrechnungssätze stehen in krassem Gegensatz zur tatsächlichen Bewertung der Ostmark außerhalb des Sowjetblocks. (Steuerwesen, Geldumtausch 1957, Devisen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 385–386 Wählerversammlung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Währungsreform

Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Reparationsentnahmen der SU, Zwangsexporte, Materialmangel und das dadurch verursachte Minderangebot an Gebrauchsgütern sind die Ursachen eines hohen Kaufkraftüberhanges, der die Währung ständig gefährdet. Eine Reihe von Maßnahmen der Sowjetzonenregierung soll den…

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Interzonenhandel (1959)

Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für den deutschen Binnenhandel nach 1945, soweit er über die Grenzen der Besatzungszone hin[S. 157]ausging. Während die drei Westzonen wieder zu einem einheitlichen Handelsgebiet zusammenwuchsen, konnte der Warenaustausch zwischen Westdeutschland und der SBZ nur zu einem Bruchteil des früher üblichen Umfanges entwickelt werden (1938 = 8,3 Mrd. RM). Von sowjetzonaler Seite sind in der Hauptsache strategisch wichtige Güter, wie Eisen, Stahl, hochwertige chemische Erzeugnisse (Stickstoffdünger), Maschinenbau-, Eisen- und Metallwaren und Qualitätslebensmittel aller Art einschl. Wein und Hopfen begehrt. Als Gegenlieferung ins Bundesgebiet sind Holz, Eisen- und Stahlwaren, Maschinenersatzteile, Zellstoff, Textilien, Lebensmittel (Zucker), Chemikalien, Mineralöl und vor allem Braunkohlenbriketts vorgesehen. Eine vertragliche Regelung erfuhr der I. in dem Mindener Abkommen (1946), dem Berliner Abkommen (1948), dem Frankfurter Abkommen (8. 10. 1949), seiner Verlängerung im Frühjahr 1951 (3. 2. 1951), dem Berliner Abkommen vom 20. 9. 1951 und den jeweils jährlich folgenden Vereinbarungen. Ab 1. 10. 1949 sind auch Ost- und West-Berlin in die I.-Vereinbarungen eingeschlossen. Nach dem Frankfurter Abkommen vom 8. 10. 1948 werden die Interzonengeschäfte über die Deutsche ➝Notenbank und die Deutsche Bundesbank abgewickelt, die Verrechnung von DM West zu DM Ost erfolgt im Verhältnis 1:1, d. h. 1 Deutsche Mark = 1 VE (Verrechnungseinheit). Der vertragliche I. wird in der SBZ durch das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) Hauptabt. I. gelenkt. Im Bundesgebiet ist die Bundesstelle für den Warenverkehr als Abteilung des Bundeswirtschaftsministeriums zuständig. Die Entwicklung des I. war jahrelang sehr uneinheitlich und zeitweise stagnierend. Erst 1955 überschritt der Gesamtumsatz einschließlich Dienstleistungen die Milliardengrenze. (Außenhandel) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 156–157 Internationalismus, Proletarischer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Interzonenverkehr

Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für den deutschen Binnenhandel nach 1945, soweit er über die Grenzen der Besatzungszone hin[S. 157]ausging. Während die drei Westzonen wieder zu einem einheitlichen Handelsgebiet zusammenwuchsen, konnte der Warenaustausch zwischen Westdeutschland und der SBZ nur zu einem Bruchteil des früher üblichen Umfanges…

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Plankommission, Staatliche (1959)

Siehe auch: Plankommission, Staatliche: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Staatliche Plankommission: 1969 1975 1979 Oberste Planungsinstanz der SBZ. Ihre Verordnungen, Anordnungen und Weisungen haben Gesetzeskraft und sind verbindlich für alle Instanzen einschl. der Betriebe. Vorläufer der jetzigen StP. war die Hauptverwaltg. Wirtschaftsplanung der DWK. Mit der Proklamation der DWK zur „Provisorischen Regierung der DDR“ wurde die Planungsabteilung der DWK in ein selbständiges Ministerium für Planung umgewandelt. Im Zusammenhang mit der Umbildung der Sowjetzonenregierung nach den Volkskammerwahlen vom 15. 10. 1950 wurde das Ministerium aufgelöst und in die StP. umgebildet. Gleichzeitig mit der Reorganisation der „volkseigenen“ Wirtschaft im Jahre 1958 (Volkseigene Industrie) wurde auch die StP. umgebildet und zur alleinigen Planungsinstanz mit erweiterten Vollmachten erklärt. (Vorher hatten die inzwischen aufgelösten Produktionsministerien gewisse Planungsfunktionen; Planung.) Die StP. trifft ihre Entscheidungen unbeeinflußt von nachgeordneten Regierungs- oder Verwaltungsstellen. Sie steht außerhalb jeder Kritik durch sowjetzonale Stellen. Arbeitsweise und Arbeitsunterlagen werden durch ein Geheimhaltungssystem geschützt. Die Pläne der StP. werden vor der Veröffentlichung mit der SU abgestimmt. Damit sichert sich die SU den entscheidenden Einfluß auf die gesamte wirtschaftliche Entwicklung der SBZ (Gosplan). Leiter der StP. ist seit 1952 Leuschner. Im Zusammenhang mit der Reorganisation der Wirtschaft im Jahre 1958 wurden unter der Bezeichnung „Plankommissionen bei den Räten der Kreise“ Verwaltungsstellen eingerichtet, die „einerseits den Räten der Bezirke, andererseits der Staatlichen Plankommission“ unterstehen. Diese Kreisplankommissionen haben keine echten Planungsfunktionen, sondern sind ausführende Organe und für die Realisierung der Pläne im Kreisgebiet verantwortlich. Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 271 Pisnik, Alois A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Planökonomie, Hochschule für

Siehe auch: Plankommission, Staatliche: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Staatliche Plankommission: 1969 1975 1979 Oberste Planungsinstanz der SBZ. Ihre Verordnungen, Anordnungen und Weisungen haben Gesetzeskraft und sind verbindlich für alle Instanzen einschl. der Betriebe. Vorläufer der jetzigen StP. war die Hauptverwaltg. Wirtschaftsplanung der DWK. Mit der Proklamation der DWK zur „Provisorischen Regierung der DDR“ wurde die Planungsabteilung der DWK in ein…

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Arbeit und Löhne, Komitee für (1959)

Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1960 1962 1963 1965 1969 Kommission für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Nach Auflösung des Ministeriums für Arbeit und Berufsausbildung bei der Reform der Wirtschaftsverwaltung im Febr. 1958 wurde als Organ des Ministerrates das K. f. A. u. L. gebildet. Es setzt sich zusammen aus leitenden Funktionären der wichtigsten Wirtschaftszweige und der Gewerkschaften, die vom Ministerpräsidenten berufen werden. Der Vors. ist Mitgl. der Staatlichen ➝Plankommission. Das K. f. A. u. L. hat die Aufgaben des ehemaligen Ministeriums für Arbeit und Berufsausbildung auf den Gebieten der Arbeitspolitik, insbesondere zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur Arbeitskräftelenkung, der Vorbereitung der Gesetzgebung und auf dem Gebiete des Arbeitsrechtes und des Rechts der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten und der Koordinierung der wissenschaftlichen Forschungsarbeit auf dem Gebiete der Arbeitsökonomik und des Arbeitsschutzes übernommen. Für die Berufsausbildung wurde das Ministerium für Volksbildung zuständig, für die Sozialfürsorge das Ministerium für Gesundheitswesen. Die Kontrolle über den betrieblichen Arbeitsschutz ist auf den FDGB übergegangen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 21 Arbeit und Berufsausbildung, Abteilung für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeit und Löhne, Kommission für

Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1960 1962 1963 1965 1969 Kommission für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Nach Auflösung des Ministeriums für Arbeit und Berufsausbildung bei der Reform der Wirtschaftsverwaltung im Febr. 1958 wurde als Organ…

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Polytechnische Erziehung (1959)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 Die Forderung der P.E. geht auf Äußerungen von Marx und Engels zurück. Die SU war im Anschluß an die Oktoberrevolution bemüht, die Anregungen beider Klassiker zu verwirklichen. In der Stalin-Ära sind die entsprechenden Versuche praktisch aufgegeben worden, wurden aber seit 1953 erneut aufgegriffen. Die Reformversuche führten in der SU (1958) zu einer Reorganisation des gesamten Schulwesens unter dem Aspekt der Verbindung des Unterrichts mit der produktiven Arbeit in der Industrie und Landwirtschaft. Auch die „DDR“ ist - bei stärkerem Festhalten am bisherigen Schulaufbau- um eine Polytechnisierung des allgemeinbildenden Schulwesens bemüht. Die P.E. impliziert 1. die Einführung in die mathematisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen der Produktion; 2. die Vermittlung eines Systems technologischer Grundkenntnisse, d.h. allgemeiner technischer Kenntnisse (vor allem vom Aufbau und der Wirkungsweise einiger wichtiger Maschinen und von der Elektrotechnik) sowie Vertrautheit mit den Grundzügen der Technologie der Hauptproduktionszweige (metallurgische, chemische Produktion, Maschinenbau, Energetik, Landwirtschaft); 3. Aneignung entsprechender Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang mit Werkzeugen, Meßinstrumenten und einigen wichtigen Maschinen; 4. Überblick über die ökonomische Struktur des Produktionsprozesses und Verständnis für die Rolle des Menschen in diesem Prozeß. Das radikalste Element der P.E. verkörpert die Forderung der Verbindung des Unterrichts mit produktiver Arbeit (Unterrichtstag in der Produktion). Die Organisation dieser Arbeit ist das Hauptanliegen in der jetzigen Phase der Realisierung der P.E. Die P.E. ist kein besonderes Fach, sondern ein Prinzip der Erziehung und Bildung bzw. eine der Hauptarten der Erziehung. Alle Schulfächer haben die Forderungen der P.E. zu berücksichtigen. In erster Linie aber ist sie Aufgabe der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer, des Werkunterrichts, der Fächer Technisches Zeichnen und „Einführung in die sozialistische Produktion“ sowie des Unterrichtstages in der Produktion. Die P.E. tendiert auf eine Annäherung der Allgemeinbildung an die Berufsbildung, damit auf eine schulische Vorbereitung auf die Rolle als Arbeiter und auf eine Verinnerlichung der von totalitär-kommunistischen Staaten geforderten Arbeitsmoral. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 274 Polizeitruppen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Postsparkasse

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 Die Forderung der P.E. geht auf Äußerungen von Marx und Engels zurück. Die SU war im Anschluß an die Oktoberrevolution bemüht, die Anregungen beider Klassiker zu verwirklichen. In der Stalin-Ära sind die entsprechenden Versuche praktisch aufgegeben worden, wurden aber seit 1953 erneut aufgegriffen. Die Reformversuche führten in der SU (1958) zu einer Reorganisation des gesamten Schulwesens unter dem Aspekt der Verbindung des Unterrichts mit der…

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Republikflucht (1959)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bezeichnung für das fluchtartige Verlassen der „DDR“, zunächst nur Ausdruck des Pj., seit 11. 6. 1953 amtlicher Ausdruck in Gesetzen und VO. Um an das zurückgelassene Vermögen der Sowjetzonenflüchtlinge (Flüchtlinge) heranzukommen, wurden in der SBZ verschiedene VO erlassen. Nach der „VO über die Rückgabe deutscher Personalausweise bei Übersiedlung nach Westdeutschland oder West-Berlin“ vom 25. 1. 1951 (GBl. S. 53) mußte jeder Bewohner der SBZ, der nach Westdeutschland oder West-Berlin übersiedelt, seinen Personalausweis an die Volkspolizei zurückgeben. Nichtbeachtung dieser Vorschrift war mit Gefängnis bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe bedroht. Diese Geldstrafen wurden nach der Flucht in einer solchen Höhe gegen den Flüchtling festgesetzt, daß zu ihrer Vollstreckung gerade eben das zurückgelassene Vermögen ausreichte. Immerhin verlangte dieses Verfahren noch ein Tätigwerden der Gerichte. Deshalb erging am 17. 7. 1952 die „VO zur Sicherung von Vermögenswerten“ (GBl. S. 615), die aber mit Verkündung des Neuen Kurses durch VO vom 11. 6. 1953 (GBl. S. 805) wieder aufgehoben wurde. Am 20. 8. 1958 erging zur Behandlung des Flüchtlingsvermögens die AO Nr. 2 des sowjetzonalen Fin.-Min. Nach der „VO über die Ausgabe von Personalausweisen der Deutschen Demokratischen Republik“ v. 29. 10. 1953 (GBl. S. 1090) haben Personen, die die „DDR“ vorübergehend oder für ständig verlassen, ihren Ausweis bei der Volkspolizei abzugeben. Nichtabgabe zieht gem. § 10 der VO Gefängnisstrafe bis zu 3 Jahren und Geldstrafe nach sich. Neben dieser weiter geltenden Bestimmung hat die Volkskammer am 11. 12. 1957 mit dem „Gesetz zur Änderung des Paßgesetzes“ (GBl. S. 650) einen selbständigen Tatbestand zur Bestrafung der R. geschaffen: „Wer ohne erforderliche Genehmigung das Gebiet der DDR verläßt … wird mit Gefängnis bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Vorbereitung und Versuch sind strafbar.“ Mit dieser gesetzlichen Neuregelung wurde das in der Verfassung garantierte Grundrecht der Freizügigkeit und das Recht auf Auswanderung endgültig beseitigt. Im Gegensatz zum bisherigen Zustand kann jetzt schon jede tatsächliche oder vermeintliche Vorbereitungshandlung zum Verlassen der SBZ wie das vollendete Delikt der R. mit Gefängnis bis zu drei Jahren geahndet werden (Paßwesen). Personen, die Bürger der „DDR“ zum Verlassen der Zone bewegen, werden wegen Abwerbung zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. (Rückkehrer) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 303 Reparationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Reservisten

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bezeichnung für das fluchtartige Verlassen der „DDR“, zunächst nur Ausdruck des Pj., seit 11. 6. 1953 amtlicher Ausdruck in Gesetzen und VO. Um an das zurückgelassene Vermögen der Sowjetzonenflüchtlinge (Flüchtlinge) heranzukommen, wurden in der SBZ verschiedene VO erlassen. Nach der „VO über die Rückgabe deutscher Personalausweise bei Übersiedlung nach Westdeutschland oder West-Berlin“ vom 25. 1. 1951 (GBl.…

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Innen- und Außenhandel, Deutscher (DIA) (1959)

Siehe auch: Innen- und Außenhandel, Deutscher: 1969 Innen- und Außenhandel, Deutscher (DIA): 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Durch die organisatorische Zusammenfassung der „Gesellschaft für Innerdeutschen Handel“ und der DAHA Ende August 1951 errichtete umfassende staatliche Handelsorganisation der SBZ. Der Zusammenschluß bezweckte die „Ausschöpfung aller operativen Möglichkeiten des Innen- und Außenhandels“, d. h. die verstärkte Politisierung des innerdeutschen Handels und Außenhandels. Weisunggebend ist das Ministerium für ➝Außen- und Innerdeutschen Handel (MAI). Die DIA-Anstalten waren im Frühjahr 1958 in 12 Fachorgane gegliedert: Chemie, Chemieausrüstungen, Elektrotechnik, Glas-Keramik, Holz und Papier, Invest-Export (Projektierung und Lieferung schlüsselfertiger Industrieanlagen jeder Art und jeden Umfanges), Kulturwaren, Maschinenexport, Nahrung, Textil, Transportmaschinen und WMW-Export (Werkzeugmaschinen und Metallwaren). Seit dem 1. 1. 1956 begann eine Neuordnung der DIA-Anstalten durch die Auflösung der DIA Berg[S. 154]bau, Feinmechanik-Optik, Kompensation, Maschinenimport und Metall. Soweit deren Aufgaben nicht weiterbestehenden DIA-Anstalten übertragen wurden, erfolgten Neugründungen von Außenhandelsgesellschaften in GmbH.-Form. (Staatliche ➝Tarnfirmen) Gesellschafter sind meistens die wichtigsten „volkseigenen“ Exportbetriebe der jeweiligen Branche. Gegründet wurden die „Bergbau-Handel Gesellschaft für Ausfuhr und Einfuhr von Bergbauerzeugnissen mbH.“, die „Deutsche Export- und Importgesellschaft Feinmechanik-Optik mbH.“ und die „Deutsche Stahl- und Metall-Handelsgesellschaft mbH.“. Außerdem entstanden noch folgende Außenhandelsgesellschaften durch Ausgliederung bestimmter Warenbereiche aus bestehenden DIA: Mineralöle Import und Export GmbH., Deutsche Genußmittel-Gesellschaft mbH. Import-Export, Deutscher Buch-Export und -Import GmbH., Geschenkdienst und Kleinexport GmbH., Wiratex Exportgesellschaft für Wirkwaren und Raumtextilien mbH., Polygraph-Export Gesellschaft für den Export von Büro- und polygraphischen Maschinen mbH. und Deutsche Rauchwaren Export- und Import-Gesellschaft mbH. Literaturangaben Förster, Wolfgang: Das Außenhandelssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 3., verb. Aufl. (BMG) 1957. 137 S. m. 2 Anl. u. 1 Karte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 153–154 Innenministerium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des

Siehe auch: Innen- und Außenhandel, Deutscher: 1969 Innen- und Außenhandel, Deutscher (DIA): 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Durch die organisatorische Zusammenfassung der „Gesellschaft für Innerdeutschen Handel“ und der DAHA Ende August 1951 errichtete umfassende staatliche Handelsorganisation der SBZ. Der Zusammenschluß bezweckte die „Ausschöpfung aller operativen Möglichkeiten des Innen- und Außenhandels“, d. h. die verstärkte Politisierung des innerdeutschen…

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Marx, Karl (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 * 5. 5. 1818 in Trier als Sohn eines jüdischen, später zum Protestantismus übergetretenen Rechtsanwalts, gest. 14. 3. 1883 in London. M. studierte in Berlin und Bonn und geriet sehr früh unter den beherrschenden Einfluß Hegels. Wurde unter Verwertung der sozialen und revolutionären Ideen seiner Zeit sowie unter dem Eindruck der frühkapitalistischen Umwelt zum Begründer einer besonderen sozialistischen Richtung, des Marxismus. 1842 war M. Redakteur der in Köln erscheinenden „Rheinischen Zeitung“. 1848 gab er zusammen mit Friedrich ➝Engels das „Kommunistische Manifest“ heraus, das die Proletarier der ganzen Welt zur Revolution aufrufen sollte („Proletarier aller Länder, vereinigt euch!“) und bis heute die eindrucksvollste marxistische Kampfschrift geblieben ist. Aus Paris und Brüssel ausgewiesen, siedelte M. nach dem Scheitern der Revolution von 1848/49 endgültig nach London über, wo er mit seiner Frau Jenny, geb. v. Westphalen, unterstützt von seinem Freund Engels, in bescheidenen Verhältnissen als Schriftsteller lebte. 1864 wurde unter seiner maßgebenden Beteiligung die „Internationale Arbeiter-Assoziation“ gegründet. 1867 erschien der 1. Band seines Hauptwerkes „Das Kapital“, einer politisch-ökonomischen Grundlegung seiner Lehre. „Das Kapital“, dessen 2. und 3. Band erst nach seinem Tode von Engels herausgegeben wurden, gilt als klassisches Werk des von den Marxisten sog. wissenschaftlichen Sozialismus. Von M. beeinflußt wurden außer der deutschen Sozialdemokratie verschiedene andere sozialistische Richtungen wie auch der Bolschewismus, der für sich die allein richtige Verwirklichung der Ideen von M. in Anspruch nimmt. Literaturangaben Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik. 4., erw. Aufl., Eßlingen 1959, Bechtle. 203 S. Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Lehmbruch, Gerhard: Kleiner Wegweiser zum Studium der Sowjetideologie. Bonn 1958. 90 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. E. Metzke (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 3). Tübingen 1954, Mohr. 243 S. Marxismusstudien, 2. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 5). Tübingen 1957, Mohr. 265 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 221 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1959 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Maron, Karl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 * 5. 5. 1818 in Trier als Sohn eines jüdischen, später zum Protestantismus übergetretenen Rechtsanwalts, gest. 14. 3. 1883 in London. M. studierte in Berlin und Bonn und geriet sehr früh unter den beherrschenden Einfluß Hegels. Wurde unter Verwertung der sozialen und revolutionären Ideen seiner Zeit sowie unter dem Eindruck der frühkapitalistischen Umwelt zum Begründer einer besonderen sozialistischen Richtung, des…

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Architektur (1959)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Da die A. mehr als andere bildende Künste berufen erscheint, die „gesellschaftliche“ Entwicklung zugleich zu beeinflussen und zu repräsentieren, nahm sich die Kunstpolitik der SBZ nach einer kurzen Periode der Unsicherheit ihrer mit besonderem Eifer an und drückte ihr bald den Stempel der herrschenden Kunstrichtung auf (Sozialistischer Realismus). — Die Deutsche ➝Bauakademie als Organ der Kunstpolitik des Regimes diktierte einen Baustil, der in der Nachfolge Hitlers pseudo-klassizistische Elemente in bombastischer Fülle aufwies. Der Fassade wurde überall der Vorrang vor dem Grundriß gegeben; die Auflösung der Städte in Eigenheimsiedlungen wurde als „Isolierung der Menschen und ein Hindernis für die Entwicklung“ (Ulbricht) abgelehnt; neuerdings wird der „sozialistische Wohnkomplex“, das sowjetische „Quartal“, als Ausdruck der „Parteilichkeit in der A.“ herausgestellt (bolschewistische ➝Parteilichkeit); lange Zeit waren Prunkstraßen, wie die Ost-Berliner Stalinallee, sog. Kulturhäuser und andere Bauten „gesellschaftlichen“ Charakters mit großem Aufwand gefördert worden, während die eigentlichen städte- und vor allem wohnungsbaulichen Aufgaben aus Mangel an Mitteln und Baustoffen und infolge des sterilen Bürokratismus des Projektierungsapparates brachlagen (Wohnungswesen). Nachdem 1955 Chruschtschow die Baupolitik der SU scharf kritisiert und ihr Einfachheit, Strenge der Formen und Sparsamkeit als neue Grundsätze anempfohlen hatte, forderte die Deutsche Bauakademie für die SBZ zwar auch Berücksichtigung der Funktion des Bauwerkes, betonte aber, daß das deutsche Bauwesen in der Pflege des klassischen Kulturerbes hinter dem sowjetischen zurückstehe und sich den neuen Richtlinien der SU daher noch nicht in vollem Umfange anschließen könne. In der Formgebung herrscht daher auch heute noch ein Stil-Eklektizismus, der seine Anleihen vor allem in der SU und in der spätwilhelminischen Ära macht; von einem revolutionären Zeitstil ist weit und breit nichts zu sehen und für avantgardistische Einzelleistungen kein Raum. Die bautheoretischen Erörterungen um die nicht vorhandene „sozialistische A.“ verschleiern schlecht das Bemühen der Architekten, die eigentlich zeitgemäßen Elemente westlichen Bauens zu rezipieren und dies irgendwie mit der Ideologie in Einklang zu bringen. — Dem Wohnungsbau wird seit einiger Zeit größere Beachtung geschenkt, und der Hemmnisse, die einer wesentlichen Steigerung entgegenstehen, will man durch neue Bauweisen, vor allem durch Einführung des industriellen Bauens (Ulbricht auf der III. Baukonferenz der SED, Mai 1959), Herr zu werden suchen. — Alle größeren Bauaufgaben, unter denen militärische und schwerindustrielle Objekte den Vorrang haben, werden von den staatlichen Projektierungsbüros bearbeitet, die die große Masse der freien Archi[S. 33]tekten an sich gezogen haben. Mit den privaten Bauherren sind auch die Existenzmöglichkeiten eines selbständigen Architektenstandes dahingeschwunden. (Bildende Kunst, Funktionalismus, Konstruktivismus) Literaturangaben Steger, Karl: Im Banne des Kommunismus … Idee und Gefahr des Kommunismus. Luzern 1952, Rex-Verlag. 360 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 32–33 Arbeitszeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ardenne, Manfred von

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Da die A. mehr als andere bildende Künste berufen erscheint, die „gesellschaftliche“ Entwicklung zugleich zu beeinflussen und zu repräsentieren, nahm sich die Kunstpolitik der SBZ nach einer kurzen Periode der Unsicherheit ihrer mit besonderem Eifer an und drückte ihr bald den Stempel der herrschenden Kunstrichtung auf (Sozialistischer Realismus). — Die Deutsche ➝Bauakademie als Organ der Kunstpolitik des…

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Handelszentralen, Deutsche (DHZ) (1959)

Siehe auch: Deutsche Handelszentralen: 1975 1979 Deutsche Handelszentralen (DHZ): 1969 Handelszentralen: 1969 1975 Handelszentralen, Deutsche (DHZ): 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1949–1950 gegründete staatliche Großhandelsorgane mit der Aufgabe, die „volkseigene“ Wirtschaft mit Roh- und Hilfsstoffen sowie Fertigfabrikaten zu versorgen und deren Erzeugnisse zu verteilen. Die DHZ übernahmen 1950 z. T. auch den Aufkauf und den Absatz von Erzeugnissen der SAG-Betriebe und der privaten Industrie, soweit sie für die Durchführung des 1. Fünfjahrplanes von Bedeutung waren. Nach vielfacher Kritik an ihrer Tätigkeit wurden die DHZ ab 1. 1. 1952 den zuständigen Produktionsministerien und Staatssekretariaten mit eig. Geschäftsbereich unterstellt, wodurch insbesondere die Sortimentsproduktion dem tatsächlichen [S. 140]Bedarf angepaßt werden sollte. Mit der Einführung des Allgemeinen Vertragssystems verminderte sich die Zuständigkeit der DHZ für einen Großteil der Warenbewegungen. Ihre Tätigkeit beschränkte sich mehr und mehr auf die Versorgung des staatlichen, genossenschaftlichen und privaten Einzelhandels. Anfang 1953 schwenkte die Handelspolitik erneut um. Durch VO vom 22. 1. 1953 wurden die Absatzabteilungen bei den Produktionsministerien und die Großhandelskontore für Konsumgüter errichtet. Den bisherigen DHZ wurde die Durchführung des Warenumsatzes im Direktverkehr abgenommen (dies übernahmen die Absatzabteilungen). Die Aufgaben der DHZ beschränkten sich seitdem auf Warenbewegungen zwischen solchen industriellen Verbrauchern, die nicht im Direktverkehr abgewickelt werden können. Im Zuge der Reorganisation der Wirtschaft im Jahre 1958 wurden die fachlich gegliederten zentralen Leitungen der DHZ aufgelöst; die örtlichen Niederlassungen der DHZ, die die Warenbewegung praktisch durchführen, wurden den neuen Staatlichen Kontoren unterstellt. Die von diesen übernommenen Niederlassungen firmieren zum Teil weiter als „Deutsche Handelszentralen“, zum Teil weist ihre Firmierung nicht auf das Unterstellungsverhältnis hin, sondern ist neutral, z. B. „Leipziger Eisen- und Stahlhandel“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 139–140 Handelswirtschaftler A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handke, Georg

Siehe auch: Deutsche Handelszentralen: 1975 1979 Deutsche Handelszentralen (DHZ): 1969 Handelszentralen: 1969 1975 Handelszentralen, Deutsche (DHZ): 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1949–1950 gegründete staatliche Großhandelsorgane mit der Aufgabe, die „volkseigene“ Wirtschaft mit Roh- und Hilfsstoffen sowie Fertigfabrikaten zu versorgen und deren Erzeugnisse zu verteilen. Die DHZ übernahmen 1950 z. T. auch den Aufkauf und den Absatz von Erzeugnissen der…

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Luftverkehr (1959)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1956 wurde der L. in der SBZ ausschließlich von den L.-Gesellschaften der SU und der Volksdemokratien betrieben. Mit der Gründung einer eigenen L.-Gesellschaft im Jahre 1954 mit dem traditionellen Namen Deutsche Lufthansa wurde der Aufbau einer eigenen sowjetzonalen L.-Gesellschaft vorbereitet. Die Deutsche Lufthansa ist ein „volkseigener“ Betrieb und wurde zunächst dem Ministerium des Innern, später dem Ministerium für Nationale Verteidigung und schließlich 1958 dem Ministerium für Verkehrswesen unterstellt. Der regelmäßige Flugdienst wurde 1956 mit der Eröffnung der Linie Berlin-Warschau aufgenommen. Gegenwärtig werden im Auslandsverkehr die Fluglinien nach Moskau, Budapest, Bukarest, Prag, Warschau und Sofia bedient. In absehbarer Zeit soll der L. nach China mit eigenen Düsenflugzeugen der Deutschen Lufthansa aufgenommen werden. Eine der wichtigsten Voraussetzungen hierfür ist der Ausbau des selbst für Propellerflugzeuge unzulänglichen Flugplatzes Berlin-Schönefeld. Neben den planmäßigen Flügen führt die Deutsche Lufthansa auch Bedarfsflüge, insbesondere zur Beförderung von politischen und diplomatischen Delegationen, durch. Die Verbindung mit den west- und nordeuropäischen Hauptstädten wird durch Einschaltung ausländischer Fluggesellschaften aufrechterhalten. Auf Grund von Gerichtsentscheidungen darf kein Sowjetzonales Flugzeug mit dem Zeichen der alten deutschen Lufthansa (stilisierter fliegender Kranich) und unter dem Namen „Deutsche Lufthansa“ einen Flughafen eines westlichen Landes anfliegen. In Ost-Berlin wurde deshalb im Frühjahr 1959 eine angeblich neue Fluggesellschaft mit dem Namen Interflug gegründet. Ein bisheriger stellv. Direktor der Deutschen Lufthansa ist Generaldirektor der „neuen“ Fluggesellschaft. Der Inlands-L. mit eigenen Maschinen wurde im Sommer 1957 aufgenommen. Von Berlin aus werden regelmäßig angeflogen: Leipzig, Barth (Ostsee), Dresden und Erfurt. Ferner bestehen von Leipzig, Dresden und Erfurt ebenfalls Luftverbindungen nach Barth, das hauptsächlich als Flugplatz für den Ostseebäder-Verkehr dient. Für Rostock wird ein neuer Flughafen angelegt, außerdem ist ein Flughafen in Chemnitz in Bau. Der Bestand an Flugzeugen der Lufthansa beläuft sich auf etwa 40 Maschinen, großenteils aus sowjetischer Produktion (Typ IL 14). Da Ersatzteile aus der SU bezogen werden müssen, fallen reparaturbedürftige Maschinen oft längere Zeit für den Verkehr aus. Der sowjetzonale L. ist völlig unwirtschaftlich, so daß erhebliche Subventionen erforderlich sind. Die kurzen Strecken im innerdeutschen L., die unzureichende Auslastung der Flugzeuge, die unverhältnismäßig hohen Verwaltungskosten und die Amortisation für die Flugplatzanlagen usw. lassen eine Rentabilität des sowjetzonalen L. auf lange Zeit nicht zu. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 218 Luftschutz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Luftwaffe

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1956 wurde der L. in der SBZ ausschließlich von den L.-Gesellschaften der SU und der Volksdemokratien betrieben. Mit der Gründung einer eigenen L.-Gesellschaft im Jahre 1954 mit dem traditionellen Namen Deutsche Lufthansa wurde der Aufbau einer eigenen sowjetzonalen L.-Gesellschaft vorbereitet. Die Deutsche Lufthansa ist ein „volkseigener“ Betrieb und wurde zunächst dem Ministerium des Innern, später dem…

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Arbeitskräftelenkung (1959)

Siehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1953 1954 1956 1958 1960 1975 1979 Arbeitspolitik: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die A. ist ein wesentlicher Teil des Wirtschaftssystems. Das System der Arbeitsverpflichtungen wurde bald nach dem Zusammenbruch auf Grundlage des Kontrollratsbefehls Nr.~3 fortgesetzt. Am 2. 6. 1946 wurde die Verordnung über die Sicherung und den Schutz der Werktätigen bei Einweisungen von Arbeitskräften (ZVOBl. S. 258) erlassen, auf Grund derer in Verkehrung ihres Titels ins Gegenteil zahlreiche Arbeitsverpflichtungen besonders für den Uranbergbau ausgesprochen wurden. Mit Beginn des Fünfjahrplanes wurde die A. umfassend. Gesetzliche Grundlage sind das Gesetz der ➝Arbeit und die Verordnung über die Aufgaben der Arbeitsverwaltung und die Lenkung der Arbeitskräfte vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 687). Die Abteilungen für ➝Arbeit in den Stadt- und Kreisverwaltungen haben danach die Arbeitskräftereserven zu erfassen und gemäß dem Arbeitskräfteplan zu verteilen. Die Mittel hierzu sind: a) bei Arbeitslosen die Zuweisung von bestimmten Arbeitsplätzen unter Androhung des Entzugs der Unterstützung, b) bei Beschäftigten [S. 26]die Auflage an Betriebe (§ 6 der VO vom 12. 7. 1951), Arbeitskräfte an andere Betriebe abzustellen, der mittels wirtschaftlichem und politischem Druck auf die Abzustellenden nachgekommen wird. Arbeitsverpflichtungen sind nicht mehr möglich, nachdem die Verordnung vom 2. 6. 1948 durch eine Verordnung vom 30. 9. 1954 (GBl. S. 828) aufgehoben wurde. Individuelle Arbeitseinweisungen erschienen nicht mehr notwendig, nachdem sich das System der Auflagen an die Betriebe eingespielt hatte. Durch die Aufhebung der genannten Verordnung wollte die Zonenregierung sich mit Rücksicht auf die Untersuchungen der UN über Zwangsarbeit vom Vorwurf entlasten, in der SBZ bestünde ein solches System. Infolge der A. ist die freie Wahl des Arbeitsplatzes und des Berufes (Berufslenkung) stark eingeschränkt. Wegen der zunehmenden Verknappung der Arbeitskräfte wird die gesetzliche Grundlage für eine straffe A. nicht mehr als ausreichend angesehen. (Arbeitspolitik, Arbeitskräfteproblem) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 25–26 Arbeitskräftebilanz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitskräfteplan

Siehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1953 1954 1956 1958 1960 1975 1979 Arbeitspolitik: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die A. ist ein wesentlicher Teil des Wirtschaftssystems. Das System der Arbeitsverpflichtungen wurde bald nach dem Zusammenbruch auf Grundlage des Kontrollratsbefehls Nr.~3 fortgesetzt. Am 2. 6. 1946 wurde die Verordnung über die Sicherung und den Schutz der Werktätigen bei Einweisungen von Arbeitskräften (ZVOBl. S. 258) erlassen, auf Grund derer…

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Sachsen-Anhalt (1959)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ; gebildet 1945/47 aus den preußischen Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg, dem Land Anhalt und kleineren braunschweigischen und thüringischen Gebietsteilen; 24.657 qkm, 4,1 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 10. 1. 1947, Hauptstadt: Halle; Landesfarben: Schwarz-Gelb; Wirtschaft: Braunkohlenbergbau und -industrie, Kali-, Salz-, Kupfer- und Eisengewinnung, Metall-, Stickstoff- und chemische Industrie, hochintensive Landwirtschaft. — Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Halle und Magdeburg aufgehoben; staatsrechtliche Stellung des Landes seither unklar. S.-A. ist hervorgegangen aus der 1815 gebildeten preußischen Provinz Sachsen (Brandenburg, Sachsen), die 1944 im Zuge der sog. Reichsreform bei Unterstellung des Reg.-Bez. Erfurt unter den Reichsstatthalter in Thüringen in die Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg geteilt wurde. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurden die Provinzen von amerikanischen, britischen und sowjetischen Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fiel auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch das westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegene Gebiet an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung des Landes Anhalt in die wiedervereinigte Provinz und die Errichtung der „Provinzialverwaltung für die Provinz Sachsen“ unter Präsident Dr. Erhard Hübener (LDP), der sie im Oktober 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 45,8 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dezember 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Provinzialregierung unter Ministerpräsident Dr. Erhard Hübener (LDP) und beschloß am 10. 1. 1947 die „Verfassung der Provinz S.-A.“, die am folgenden Tage in Kraft trat. Nach der Auflösung Preußens durch den Alliierten Kontrollrat wurde die Provinz im Juli 1947 auch staatsrechtlich Land. An Stelle des im August 1949 zurückgetretenen Dr. Hübener wurde Werner Bruschke (SED) Ministerpräsident. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 ist S.-A. Land der „DDR“. Das dem Landtag am 25. 7. 1952 aufgezwungene „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Lande [S. 310]S.-A.“ beraubte das Land seiner staatsrechtlichen Handlungsfähigkeit. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 309–310 Sachsen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sachversicherung

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ; gebildet 1945/47 aus den preußischen Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg, dem Land Anhalt und kleineren braunschweigischen und thüringischen Gebietsteilen; 24.657 qkm, 4,1 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 10. 1. 1947, Hauptstadt: Halle; Landesfarben: Schwarz-Gelb; Wirtschaft: Braunkohlenbergbau und -industrie, Kali-, Salz-, Kupfer- und Eisengewinnung, Metall-, Stickstoff- und chemische Industrie,…