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Patenschaftsverträge (1960)
Siehe auch: Patenschaftsvertrag: 1956 1958 1959 Patenschaftsverträge: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Abmachungen, nach denen Patenschaften verwirklicht werden. Zur Entwicklung und zur politischen Zwecksetzung der P. erklärte „Die Tribüne“ (des FDGB) am 28. 12. 1955: „Während in den PV. in den vergangenen Jahren die materielle und kulturelle Unterstützung im Vordergrund war, stellten sich die Betriebe in diesem Jahr die Aufgabe, die patriotische und polytechnische Erziehung zu verbessern und zu unterstützen.“ Das Ziel der PV., so betonte das Blatt, muß „sein, bei den Werktätigen das Verständnis für die pädagogischen Aufgaben zu verstärken, die politisch-ideologische und fachliche Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen sowie die Verbindung der Lehrer mit der Arbeiterklasse zu festigen“. Meist (so seit 1955 im PV. zwischen VEB Reifenwerk und Grundschule Fürstenwalde-Süd) verpflichtete der PV. den Betrieb: 1) einen ständigen Vertreter in den Elternbeirat und in den Pädagogischen Rat der Schule zu entsenden: 2) der Schule Pionierleiter, Werkunterrichts-Anleiter und Ausbilder für die GST zu stellen; 3) politische Vorträge halten zu lassen; 4) Geld und Sachleistungen zu erbringen. Dagegen verpflichtet der PV. die Schule: 1) Zur Rechenschaftslegung über die Schulleistung: in jedem Schuljahresdrittel vor der Belegschaft des Betriebes; 2) zur Ab[S. 306]haltung von Eltern-Seminaren; 3) zur Heranziehung der Betriebsleitung und der BGL bei Jugendweihe, Berufsberatung und für Wettbewerbe. — Die PV. mit LPG werden entsprechend abgewandelt, vor allem sollen die Schüler auch Arbeitseinsätze in Feld und Garten leisten, und die Schule soll für Landwirtschaftsberufe werben. Seit Einführung der polytechnischen Erziehung (1. 9. 1959) wird das Netz der PV. und ihre Überwachung ständig verdichtet. Es wurden (lt. Jahrb. d. DDR 1959, S. 69) über 60.000 PV. zwischen VEB und Schulen „zur Verbesserung des polytechnischen Unterrichts geschlossen“. Dabei werden die PV. nunmehr auf den polytechnischen Unterricht zugeschnitten. So sollen auch einzelne Brigaden (innerhalb des PV.) Patenschaften über Klassen und Pioniergruppen übernehmen. — Bezeichnenderweise aber heißt es nicht selten (so in der „Lausitzer Rundschau“ v. 16. 2. 1960): „Wesentlich ist auf alle Fälle, daß die übernommenen Verpflichtungen von beiden Seiten erfüllt werden und nicht nur auf dem Papier stehen.“ PV. heißt oft auch die vertragliche Grundlage des „freiwilligen“ Arbeitseinsatzes von Angehörigen der VEB, der Parteiorganisationen, der Deutschen ➝Volkspolizei sowie der Schulen und Hochschulen in der Landwirtschaft. PV. dienen dem Ausgleich des akuten Arbeitskräftemangels, vor allem in den Spitzenzeiten (Pflege- und Erntearbeiten) auf den VEG und LPG, sowie der Festigung des „Bündnisses der Arbeiter und Bauernklasse“. Neuerdings werden auch die „Mitarbeiter der Partei und des Staatsapparates“ dazu angehalten, mit „körperlichem Einsatz“ die wirtschaftlich noch schwachen LPG tatkräftig zu unterstützen (Ulbricht auf der VI. LPG-Konferenz 1959). (Industriearbeiter aufs Land) Der PV., den im Mai 1960 die Volksvertretung des „vollgenossenschaftlichen Dorfes“ (vollgenossenschaftlich) Obergrund (Bez. Chemnitz) mit der ABF der Bergakademie Freiberg vereinbarte, sieht z. B. vor: Die LPG hat „zur Steigerung der Marktproduktion tierischer Produkte den Volkswirtschaftsplan 1960 zu erfüllen und überzuerfüllen“. Die ABF ihrerseits leistet dem Patenort: politisch-ideologische Unterstützung; Ernte- und Bauarbeitshilfe; kulturelle Betreuung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 305–306 Patenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PatentrechtSiehe auch: Patenschaftsvertrag: 1956 1958 1959 Patenschaftsverträge: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Abmachungen, nach denen Patenschaften verwirklicht werden. Zur Entwicklung und zur politischen Zwecksetzung der P. erklärte „Die Tribüne“ (des FDGB) am 28. 12. 1955: „Während in den PV. in den vergangenen Jahren die materielle und kulturelle Unterstützung im Vordergrund war, stellten sich die Betriebe in diesem Jahr die Aufgabe, die patriotische und polytechnische Erziehung zu…
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Volksdemokratie (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach Dimitroff eine neue, nach 1945 in den ost- und mitteleuropäischen Satellitenstaaten der SU (zunächst auch in Jugoslawien, später auch in China) eingeführte Form der Diktatur des Proletariats und damit, nach bolschewistischer Sprachregelung, des „sozialistischen Aufbaus“, der sich in zwei Phasen „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“ und Vollendung des Sozialismus gliedert (Periodisierung). Voraussetzung für die Errichtung der V. in Europa war in allen Fällen die Anwesenheit sowjet. Besatzungstruppen und die moralische, politische und wirtschaftliche Unterstützung der kommun. Parteien durch Moskau. Unter Bruch der Jaltaer „Deklaration über das befreite Europa“, nach der sich die SU 1945 zur Errichtung selbständiger, nationaler Staaten mit vom Volk demokratisch gewählten Regierungen verpflichtet hatte, erzwang Moskau über die Blockpolitik der „Nationalen“ oder „Vaterländischen Fronten“ — einer spezifischen Erscheinungsform der V. — die Vorherrschaft der kommun. Parteien. Säuberungen und die systematische Ausschaltung aller nichtkommun. Kräfte aus den Schlüsselstellungen vereitelten jede erfolgreiche Opposition. Die V. sind untereinander unter Führung der SU sowohl allgemeinpolitisch als auch wirtschaftspolitisch und militärisch durch den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe und den Warschauer Beistandspakt straff koordiniert. Jeder Versuch, die Zusammenarbeit der V. mit der SU abzuschwächen oder aus dem Ostblock auszuscheren, gilt, wie die Ereignisse in Polen und Ungarn im Herbst 1956 bewiesen haben, als „Attentat auf die Existenzgrundlage der V.“ und wird von der SU mit wirtschaftlichen und politischen Zwangsmaßnahmen, wie z. B. 1948/49 gegenüber Jugoslawien (Kominform), oder mit offener militärischer Invasion, wie in Ungarn 1956 beantwortet. (Antifaschistisch-demokratische Ordnung, Demokratie) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 434 Volksbegehren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Betriebe (VEB)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach Dimitroff eine neue, nach 1945 in den ost- und mitteleuropäischen Satellitenstaaten der SU (zunächst auch in Jugoslawien, später auch in China) eingeführte Form der Diktatur des Proletariats und damit, nach bolschewistischer Sprachregelung, des „sozialistischen Aufbaus“, der sich in zwei Phasen „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“ und Vollendung des Sozialismus gliedert (Periodisierung).…
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Konsumgüterversorgung (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Es bedurfte erst des Juni-Aufstandes vom 17. Juni 1953, ehe das Regime die K. der Bevölkerung verbesserte. Obwohl der Lebens-Standard in der Zone sich seitdem erhöht hat, weist die K. doch noch immer erhebliche Mängel auf. Dringend benötigte Konsumgüter, wie Möbel, Öfen, Töpfe, Gaskocher, Eimer, Ofenrohre, Kleiderbügel, elektrisches Installationsmaterial, Handwerkszeug und viele sonstige aus Metall oder Holz gefertigte Artikel, werden nur unzureichend roduziert und angeboten. Viele technische Konsumgüter werden exportiert, obwohl der Bedarf der Bevölkerung ungedeckt bleibt. Dazu gehören die besseren Qualitäten bei Kameras, Uhren, Schreibmaschinen, Beleuchtungskörpern und Fahrrädern, ferner auch Motorräder, Mopeds und Rundfunkgeräte. Die Textil- und Bekleidungsindustrie bietet oft minderwertige oder unmodische Erzeugnisse an. Die Versorgung mit Lederschuhen ist ebenfalls unzureichend und qualitativ mangelhaft. Schlechte Inlandsrohstoffe, nicht ausreichende und nicht rechtzeitige Rohstoffimporte und vor allem der völlig veraltete Maschinenpark in den Gebrauchsgüterindustrien sind die Hauptursachen dieser Versorgungsmängel, die durch organisatorische Unzulänglichkeiten in dem verstaatlichten Verteilernetz (Handel) verschärft werden. Die schlechte K. ist auch begründet in dem in allen kommun. geführten Ländern gültigen „Produktionsmittelprimat“, dem wirtschaftspolitischen Dogma von der Vorrangigkeit der Herstellung von Grundstoffen und Produktionsmitteln gegenüber der Konsumgüterherstellung. Bis Ende 1957 mußten die Konsumgüter vielfach als sog. Zusatzproduktion ohne ausreichende Materialbereitstellung hergestellt werden. Seitdem ist die Konsumgüterproduktion Bestandteil der Betriebspläne. Trotzdem hat die Bevölkerung noch immer Grund zu Klagen wegen unzureichender K., und das Regime startet von Zeit zu Zeit zur Beschwichtigung von Mißstimmungen Propagandaaktionen, in denen eine Verbesserung der Versorgungslage versprochen wird. Seit Anfang 1960 läuft ein Programm der tausend kleinen Dinge des täglichen Bedarfs, die indes noch zu keiner fühlbaren Verbesserung der Versorgung geführt hat. Die Befriedigung des weitverzweigten Konsumgüterbedarfs ist in einer staatlichen Planwirtschaft offensichtlich nur unzulänglich möglich. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 212 Konsumgenossenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Konsum-SpezialhandelSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Es bedurfte erst des Juni-Aufstandes vom 17. Juni 1953, ehe das Regime die K. der Bevölkerung verbesserte. Obwohl der Lebens-Standard in der Zone sich seitdem erhöht hat, weist die K. doch noch immer erhebliche Mängel auf. Dringend benötigte Konsumgüter, wie Möbel, Öfen, Töpfe, Gaskocher, Eimer, Ofenrohre, Kleiderbügel, elektrisches Installationsmaterial, Handwerkszeug und viele sonstige aus Metall oder Holz…
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Parteilichkeit der Rechtsprechung (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von demokratischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Das Gesetz parteilich anzuwenden heißt, es so anzuwenden, wie es der Auffassung der Mehrheit der Werktätigen und damit den Zielen der Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung entspricht. Das heißt aber zugleich, die dialektische Einheit von Gesetzlichkeit und Parteilichkeit zu erkennen und durchzusetzen.“ (Hilde Benjamin in „Neue Justiz“ 1958, S. 368) Immer wieder wird gefordert, daß die Richter der sowjetzonalen Straf- und Ziviljustiz mit „bewußter Parteilichkeit“ arbeiten und daß sie nicht einem Hang zum „Objektivismus“ erliegen. „Das Ministerium der Justiz erwartet von der richterlichen Tätigkeit der Wissenschaftler wesentliche Hilfe und Unterstützung im Kampf um die PdR., und zwar sowohl in Strafverfahren als in Zivilrechtsstreitigkeiten“ („Neue Justiz“ 1954, S. 551). Die Richter „müssen parteilich als politische Menschen entscheiden“ (Böhme in: „Neue Justiz“ 1955, S. 327). „Die Erziehung unserer Kader muß in jedem einzelnen Richter immer stärker die Erkenntnis und das Bewußtsein vom Wesen unserer Gesetzlichkeit festigen und ihn immer stärker zur parteilichen Anwendung unseres Rechtes befähigen“ (Hilde Benjamin in: „Neue Justiz“ 1954, S. 679). „In der richterlichen Entscheidung muß sich die Bereitschaft widerspiegeln, die von der Partei der Arbeiterklasse und von der Regierung gefaßten Beschlüsse durchzusetzen (Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1956, S. 295). PdR. bedeutet also in der Praxis nichts anderes, als daß der Wille der SED beachtet wird. Dabei werden Schwankungen und Brüche in der Rechtsprechung aus politischen Zweckmäßigkeitserwägungen nicht nur in Kauf genommen, sondern für richtig und notwendig gehalten. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 304 Parteilichkeit, Bolschewistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteipresse der SEDSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von demokratischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Das Gesetz parteilich anzuwenden heißt, es so anzuwenden, wie es der Auffassung der Mehrheit der Werktätigen und damit den Zielen der Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung entspricht. Das heißt aber zugleich, die dialektische Einheit von Gesetzlichkeit und Parteilichkeit zu erkennen und…
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Kommissionen (1960)
Siehe auch: Kommission: 1969 1975 1979 Kommissionen: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 In nichtkommun. Staaten sind K. Fachausschüsse oder öffentliche Stellen, die zeitlich oder fachlich begrenzte Sonderaufgaben erfüllen sollen. Derart gibt es in der SBZ nichtständige, von Fall zu Fall für bestimmte Überprüfungen und Umgestaltungen gebildete K. in Verwaltung und Wirtschaft und im Bereich der „Volksvertretungen“ und Parteien usw., bes. der SED. Daneben aber tragen die Bezeichnung K. auch noch solche Gebilde, die ständig nicht nur beratend arbeiten: höchste Parteiorgane der SED, ordentliche Behörden und ständige Ausschüsse der soa. „örtlichen Volksvertretungen“. So gibt es: die Zentrale Parteikontrollkommission (ZPKK) der SED; die Zentrale Revisions-Kommission (ZRK) der SED. Zu ihnen gehören mittelbar auch die „ständigen Kommissionen beim Politbüro“, die z. f. nicht ganz aus Funktionären, sondern aus linientreuen Fachleuten bestehen. Die von der SED seit Mitte 1960 organisierten „K. für Parteikontrolle“ dienen der ökonomischen Betriebsüberwachung, der Antreibung der Arbeitenden. [S. 208]In Regierung und Staatsapparat gibt es ebenso ständige Stellen, die als K. bezeichnet werden: die Staatliche ➝Plankommission; die „Plankommissionen der Kreise“ (die entsprechenden, ihnen übergeordneten Stellen auf der Bezirksebene heißen dagegen „Wirtschaftsräte der Bezirke“). Die „Zentrale Vorratskommission“ untersteht der Abt. Grundstoffindustrie der „Staatlichen Plankommission“. Bei der „Staatlichen Plankommission“ gibt es z. B. die „Zentrale Kommission für das Energieprogramm“ und die „Staatliche Geologische Kommission“; formell unabhängig von ihr ist dagegen die „Regierungskommission für Preise“. — Eine unmittelbar neben dem Ministerpräsidenten stehende hohe Regierungsstelle ist die „Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle“ (ZKSK). — Die örtlichen Räte (d.h. Verwaltungen der Stadtkreise, Stadtbezirke, kreisangehörigen Städte und Gemeinden) sind befugt, „Verwaltungskommissionen“ zu bilden, die lt. § 34 des „Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) „den Rat bei der Lösung einzelner Aufgaben unterstützen und beraten“. Sämtliche „örtlichen Volksvertretungen“, d. h. Bezirkstage, Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen und Stadtbezirksversammlungen haben Ständige K. (Ihnen entsprechen die „Ständigen Ausschüsse“ der Volkskammer.) Im März 1959 beschloß der Ministerrat die Gründung von „Gemeinsamen K.“ bei den Räten der Bezirke, Kreise und Städte. Sie bestehen aus Behördenvertretern und den „in der Nationalen Front vereinten gesellschaftlichen Organisationen mit dem Zweck, die Republik politisch und ökonomisch zu stärken“. Ihr nächstes Ziel war, propagandistisch dafür zu wirken, daß bis zum 10. Jahrestag der „DDR“ am 7. 10. 1959 der Volkswirtschafts-Jahresplan zu 80 v. H. erfüllt wird. Die „Gemeinsamen K.“ sollten zu diesem Zwecke Massenwettbewerbe organisieren und lenken. (Produktionspropaganda, Regierung und Verwaltung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 207–208 Komitee für Arbeit und Löhne A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KommissionsverträgeSiehe auch: Kommission: 1969 1975 1979 Kommissionen: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 In nichtkommun. Staaten sind K. Fachausschüsse oder öffentliche Stellen, die zeitlich oder fachlich begrenzte Sonderaufgaben erfüllen sollen. Derart gibt es in der SBZ nichtständige, von Fall zu Fall für bestimmte Überprüfungen und Umgestaltungen gebildete K. in Verwaltung und Wirtschaft und im Bereich der „Volksvertretungen“ und Parteien usw., bes. der SED. Daneben aber tragen die Bezeichnung…
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Institut für Zeitgeschichte, Deutsches (1960)
Siehe auch: Deutsches Institut für Zeitgeschichte (DIZ): 1969 1975 1979 1985 Institut für Zeitgeschichte, Deutsches: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Zeitgeschichte, Deutsches Institut für: 1959 1962 1963 1965 1966 Soll Quellen zur jüngsten Geschichte sammeln, auswerten und mit wissenschaftlichem Anstrich veröffentlichen, um die Politik der SED zu rechtfertigen. Seit 1949 vor allem auf die Zersetzung (Infiltration) der Bundesrepublik eingestellt. Gegründet am 1. 3. 1946, wurde es ständig vom ZK der SED gelenkt. Neben Broschüren und Büchern bringt es die Zeitschrift „Dokumentation der Zeit“ heraus. Leiter war bis 30. 9. 1957 der Altkommunist Prof. Dr. Karl [S. 179]Bittel (SED), seitdem ist es Prof. Dr. Walter ➝Bartel (SED), ebenfalls alter Parteikommunist. Seit 1. 10. 1954 untersteht es verwaltungsmäßig nicht mehr dem Presseamt beim Ministerpräsidenten, sondern dem Staatssekretariat für Hochschulwesen Arbeitsmäßig wird es auch nach diesem Zeitpunkt vor allem vom Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED angeleitet. Seit Okt. 1958 gibt das I. (als Beilage zur „Dokumentation der Zeit“) die Zeitschrift „Beiträge zur Zeitgeschichte“ heraus. — Aufgabe dieser Zeitschrift ist es, wie ihr Redakteur Joachim Höppner (in Nr. 1, S. 6) betont, „durch exakte und parteiliche Erforschung der historischen Ereignisse die reaktionären Geschichtsfälschungen der bürgerlichen Zeitgeschichte in Westdeutschland zu entlarven … gegen jeden Revisionismus in der Zeitgeschichte auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens zu kämpfen“. Sie hat auch „alle sozialistischen und demokratischen Bewegungen sowie fortschrittlichen Historiker und Kritiker in Westdeutschland zu unterstützen“. Das Blatt stellt (S. 4) fest, daß „die Zeit nach 1945 … nach marxistischer Auffassung allein derzeitiger Gegenstand der Zeitgeschichte ist“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 178–179 Institut für Volkskunstforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InstrukteurSiehe auch: Deutsches Institut für Zeitgeschichte (DIZ): 1969 1975 1979 1985 Institut für Zeitgeschichte, Deutsches: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Zeitgeschichte, Deutsches Institut für: 1959 1962 1963 1965 1966 Soll Quellen zur jüngsten Geschichte sammeln, auswerten und mit wissenschaftlichem Anstrich veröffentlichen, um die Politik der SED zu rechtfertigen. Seit 1949 vor allem auf die Zersetzung (Infiltration) der Bundesrepublik eingestellt. Gegründet am 1. 3. 1946, wurde es…
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Lebensstandard (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das allgemeine Niveau der Lebenshaltung in der SBZ hat sich in den letzten Jahren gehoben. Trotzdem besteht noch immer ein beträchtliches Gefälle zur Lebenshaltung in der Bundesrepublik. Eine vierköpfige Familie mit mittlerem Einkommen in der SBZ mußte z. B. Mitte 1959 für eine festgesetzte Menge an Gütern und Dienstleistungen 446,80 DM Ost ausgeben, während die gleiche Familie in der Bundesrepublik für die gleichen Güter und Dienste nur 348 DM West benötigte. Die Ostmarkkaufkraft betrug also nur 72 v. H. der Westmarkkaufkraft. Diese Gegenüberstellung läßt unberücksichtigt, daß die Bruttolöhne in der SBZ nominell um etwa 12 v. H. niedriger liegen als in der Bundesrepublik. Kaufkraftnachteil und Lohnnachteil zusammen ergeben bei mittleren Familieneinkommen ein Gefälle der Lebenshaltung gegenüber der Bundesrepublik um rund ein Drittel. Bei höheren Einkommen ist der Abstand noch größer, bei kleineren Einkommen vermindert er sich, da die einfachen Grundnahrungsmittel in der SBZ billiger sind, ebenso die Mieten und einige Dienstleistungen. — Die Fragen der Versorgung verlieren jedoch immer mehr an Bedeutung für die Fluchtgründe. Die Entwicklung zur Zentralverwaltungswirtschaft (Wirtschaftssystem) hatte zur Folge, daß sich der L. in der SBZ mehr und mehr dem der SU annäherte, also die für diese Wirtschaftsordnung typischen Disproportionen und zeitlichen oder örtlichen Zerrungen aufweist. Diese Merkmale des L. in der SBZ werden also nicht verschwinden, sondern sich möglicherweise auf manchen Gebieten noch stärker ausprägen. Sie sind etwa folgendermaßen zu kennzeichnen: 1. Das ideologisch bestimmte System der staatlichen Wirtschaftsplanung verursacht seinem Wesen nach, aber auch infolge von Fehlleistungen des überforderten Planungsapparates, immer wiederkehrende Versorgungslücken, die den L. der Zonenbevölkerung wesentlich beeinflussen. So führt die kommunistische Agrarpolitik (Landwirtschaft) dazu, daß gewisse Grundnahrungsmittel, und zwar auch solche, die das Gebiet der heutigen SBZ früher im Überfluß erzeugte, häufig entweder gar nicht oder nur in unzureichenden Mengen erhältlich sind (z. B. Butter, Zucker, Fleisch). Die Konsumgüterversorgung wird aus allgemeinen wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten immer noch quantitativ und qualitativ zugunsten industrieller Investitionen und der Produktionsgütererzeugung (Produktionsmittelprimat) vernachlässigt. 2. Eine dünne Schicht von Parteifunktionären, Angehörigen der Intelligenz und anderer Mangelberufe, Spezialisten und Aktivisten bezieht Löhne und Gehälter, die ein Vielfaches der Durchschnittseinkommen ausmachen, und Vergünstigungen verschiedenster Art, die sie weit über den L. der „Normalverbraucher“ hinausheben; die Masse der letzteren kann einen höheren L. auch nicht durch größere Leistungen erreichen, da die höheren Stufen des Leistungslohnes auf einen bestimmten Prozentsatz der Arbeiterschaft begrenzt sind und bei allgemeiner Verbesserung der Leistungen die Arbeitsnormen heraufgesetzt werden. 3. Planmäßige Bevorzugung gewisser Versorgungsgebiete (Ost-Berlin, Leipzig während der Leipziger ➝Messe, Schwerpunkte des industriellen Aufbaues, Kurorte, Ferienlager usw.) verursacht ständige und oft beträchtliche regionale Differenzen in der Versorgung mit Lebensmitteln und Gebrauchsgütern und im allgemeinen L. 4. Das „Bildungsprivileg der Besitzenden“ ist mit Hilfe des Zulassungsverfahrens, eines reich dotierten Stipendien-Wesens und der allgemeinen Gesinnungskontrolle an die Abkömmlinge der Arbeiter, „werktätigen Bauern“ und „schaffenden Intelligenz“ übergegangen, die dafür Beschränkungen in der Berufswahl und im Berufsweg in Kauf nehmen müssen. Kulturgüter sind erschwinglich, werden den breiten [S. 242]Massen auch durch Besucherorganisationen und Verlagerung des „Kulturkonsums“ in die Betriebe (Erwachsenenbildung, Kulturpolitik, kulturelle Massenarbeit, Volkskunst, Laienkunst) nahegebracht, stehen aber weithin im Dienst der Produktionspropaganda und werden daher von der Masse der „Verbraucher“ abgelehnt. 5. Das System der sozialen Leistungen (Sozialversicherungs- u. Versorgungswesen) wird ebenfalls vorwiegend unter dem Gesichtspunkt der Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Ausschöpfung aller Arbeitskräftereserven gehandhabt. Aus all diesen Gründen erfordert ein Vergleich des L. der SBZ mit demjenigen der Bundesrepublik oder der westlichen Welt eine gründliche Vertiefung in die Motive und Methoden der sowjetzonalen Arbeits-, Wirtschafts- und Sozialpolitik (Konsumgüterversorgung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 241–242 Lebensmittelkarten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LebensversicherungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das allgemeine Niveau der Lebenshaltung in der SBZ hat sich in den letzten Jahren gehoben. Trotzdem besteht noch immer ein beträchtliches Gefälle zur Lebenshaltung in der Bundesrepublik. Eine vierköpfige Familie mit mittlerem Einkommen in der SBZ mußte z. B. Mitte 1959 für eine festgesetzte Menge an Gütern und Dienstleistungen 446,80 DM Ost ausgeben, während die gleiche Familie in der Bundesrepublik für…
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Sprache (1960)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unter dem Einfluß des Parteijargons verändert sich die Schrift- und Umgangssprache der SBZ in einer Weise, die noch kaum untersucht wurde, hüben wie drüben aber von vielen Menschen als Symptom des Auseinanderlebens und der Entfremdung deutlich empfunden wird. Entwicklungstendenzen der S., die allgemein mit der Technisierung des Lebens und den Fortschritten auf dem Gebiet der Kommunikationsmittel (zumal der mechanischen Vervielfältigung und Verbreitung von Wort und Ton) Hand in Hand gehen, werden im totalitären Herrschaftsbereich durch den hemmungslosen Sprachverschleiß in der politischen Agitation und Propaganda verstärkt und beschleunigt. Das Weltanschauungs-Monopol des Marxismus-Leninismus und dessen behauptete Wissenschaftlichkeit, die Ansprüche der Zentralverwaltungswirtschaft (Produktionssteigerung, Plandisziplin, Erreichung des „Weltniveaus“), der militante Stil des Klassen- und „Friedens“-Kampfes, die bewußte Anlehnung an die SU — all das durchsetzt auf dem Wege über Presse, Fachliteratur, Rundfunk, Schule, Schulung und Kulturelle Massenarbeit, ja, selbst über Literatur, Theater, Kabarett das öffentliche und private Leben mit Elementen der (pseudo-) philosophischen, politökonomischen, militärischen Fachsprache. Der Glaube an die Machbarkeit aller Dinge bestimmt (wie beim Nationalsozialismus) den Habitus des gesprochenen und geschriebenen Wortes; der ideologische Bruch der Doktrin („der Überbau hilft der Basis“, Marxismus-Leninismus) nötigt zu sprachlichen Camouflagen (typisches, immer wiederkehrendes Beispiel: „breit entfalten“ für „aufziehen“, organisieren); der arglistigen Täuschung politisch Unerfahrener oder Schwankender dienen die Sinnverschiebungen bei Schlüsselbegriffen wie Demokratie, Freiheit, Frieden, Gesetzlichkeit (Rechtswesen), Mitbestimmung, Sozialismus, Wahlen usw.; der Kampf gegen den „Klassenfeind“, vor allem aber die Auseinandersetzung mit den ideologischen Abweichungen haben ganze Arsenale von Schimpf- und Schmähwörtern entstehen lassen, die für den Nichtkommunisten vielfach unverständlich sind (Objektivist, Praktizist, Versöhnler u. a.); Journalisten, Partei- und Gewerkschaftsfunktionäre, aber auch Lehrer passen sich unter dem Zwang, den ideologischen Weisungen und Losungen der SED prompt zu folgen, oft auch unfähig zu selbständigem Denken und eigenem Ausdruck (oder deren Gefahren meidend) der S. der jeweils maßgebenden Parteigrößen an, und Nichtkommunisten folgen ihnen darin, entweder um sich zu tarnen, oder um das „Partei-Chinesisch“, nur dem Ohr von Gleichgesinnten vernehmbar, ad absurdum zu führen. Die Verluderung der S. ist auch in der SBZ beobachtet und von einigen Einsichtigen (Becker, Klemperer, Weiskopf, Zweig) kritisch und warnend behandelt worden, doch wurden die spezifisch „gesellschaftlichen“ Ursachen von ihnen begreiflicherweise übersehen. Der Spracherziehung dient, unter Wahrung der Tabus und mit klassenkämpferischen Einschlägen, die unter Mitwirkung der Redaktion des sowjetzonalen Duden vom Verlag Enzyklopädie herausgegebene Monatsschrift „Sprachpflege“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 390 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SprembergSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unter dem Einfluß des Parteijargons verändert sich die Schrift- und Umgangssprache der SBZ in einer Weise, die noch kaum untersucht wurde, hüben wie drüben aber von vielen Menschen als Symptom des Auseinanderlebens und der Entfremdung deutlich empfunden wird. Entwicklungstendenzen der S., die allgemein mit der Technisierung des Lebens und den Fortschritten auf dem Gebiet der Kommunikationsmittel (zumal der mechanischen…
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Außenpolitik (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 47]Von einer A. der SBZ kann erst seit Errichtung der „DDR“ (7. Oktober 1949) gesprochen werden. Innerhalb der Richtlinien der Verfassung soll der Außenminister die auswärtige Politik „selbständig unter eigener Verantwortung“ gegenüber der Volkskammer (Art. 98, 2 der Verfass.) leiten. Die A. der SBZ ist jedoch völlig nach der sowjetischen A. ausgerichtet und vollkommen von ihr abhängig. Die SBZ unterhält diplomatische Beziehungen nur zu den Staaten des Ostblocks, ihre Botschafter und Gesandten haben im wesentlichen nur repräsentative Pflichten. Wie im gesamten Ostblock besteht auch in der SBZ eine Zweigleisigkeit der A., da unabhängig vom Außenministerium und über dieses hinweg die SED (Abt. Außenpolitik und Internationale Verbindungen im ZK der SED) mit den kommun. Parteien der Oststaaten auch über außenpolitische Fragen verhandelt. Die enge außenpolitische Bindung an den Ostblock hat ihren Niederschlag in einer Reihe von Verträgen mit der SU und den Volksdemokratien gefunden. Die wichtigsten dieser Verträge sind: 1. die Abkommen mit Polen vom 6. 6. und 6. 7. 1950; sie gliedern sich in einen Vertrag über technischwissenschaftliche und über kulturelle Zusammenarbeit sowie das Grenzabkommen (Oder-Neiße-Linie), 2. der Vertrag mit der Tschechoslowakei vom 23. 6. 1950, der behauptet, „daß es zwischen beiden Staaten keine Streitigkeiten und offenen Fragen gibt“, und daß die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei „unabänderlich, gerecht und endgültig“ sei. Sämtliche Abkommen wurden durch Wirtschaftsverträge ergänzt (Außenhandel). Mit der Teilnahme der Regierung der SBZ an der Prager Konferenz der Ostblockstaaten, deren Ergebnisse in den sog. „Prager Beschlüssen“ vom 21. 10. 1950 niedergelegt sind, ist die außenpolitische Einbeziehung der SBZ in den Ostblock auch formell beendet (wichtigster Inhalt der Prager Beschlüsse: Die Deutschland-Beschlüsse der New Yorker Außenministerkonferenz der drei Westmächte vom 19. 9. 1950 werden für rechtswidrig und international ungültig erklärt; gefordert wird u. a. die Errichtung einer deutschen Zentralregierung, zu der die SBZ die Hälfte der Mitglieder bestimmt). Praktisch sind alle außenpolitischen Beziehungen der SBZ nur im Rahmen der sowjetischen Besatzungspolitik zu werten, obwohl die SU die „DDR“ (seit 25. 3. 1954) der Form nach als „souveränen Staat“ bezeichnet (Souveränität). Die Prager Konferenz von Vertretern der undemokratisch gewählten Einlisten-Parlamente Polens, der Tschechoslowakei und der „DDR“ (Dez. 1954) verstärkte die Abhängigkeit der SBZ vom Sowjetlager, indem sie gemeinsame Rüstungsvorkehrungen gegen die westeuropäische Abwehrorganisation beschloß. Nur eine formale Geste war es, als die SU den Kriegszustand mit Deutschland für beendet erklärte (25. 1. 1955) und Polen, die Tschechoslowakei und andere Satelliten diesem Beispiel folgten. Am 14. 5. 1955 schlossen die Staaten des Sowjetblocks, zu denen als 8. Staat die SBZ herangezogen war, in Warschau einen Beistands- und Rüstungspakt (Warschauer Beistandspakt) gegen die Abwehrbemühungen der nicht-komm. Staaten Europas und unterstellten sich auch offen dem Oberbefehl eines Sowjetmarschalls (Konjew). Um die Empfindlichkeit der Westmächte zu schonen, und weil die SU an der Zuverlässigkeit der Waffenträger der SBZ zweifelte, wurde die „DDR“ — zum Bedauern der SED — noch nicht offen in die im engeren Sinne militärischen Abmachungen einbezogen. Dies wurde am 28. 1. 1956 nachgeholt. Damit sollte die „DDR“ noch fester an das Sowjetlager gebunden werden, sollte der Wiedervereinigung ein weiterer Stein in den Weg gelegt werden. Der Moskauer Vertrag zwischen der SU und der „DDR“ (20. 9. 1955) be[S. 48]stätigte die „Souveränität“ der „DDR“ und erklärte, die sowjetzonale Republik sei „frei in der Entscheidung über Fragen ihrer Innenpolitik und Außenpolitik“. Diese formelle Anerkennung wurde ergänzt durch die Zusicherung der gegenseitigen Hilfe, der Zusammenarbeit und des Ausbaus der „wirtschaftlichen, wissenschaftlich-technischen und kulturellen Verbindungen“. Die Besetzung der SBZ wurde als „zeitweilig … mit Zustimmung der Regierung der DDR“ bezeichnet. Damit wollte die SU 1. die Stellung der SED stärken; 2. im Hinblick auf die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der SU und der Bundesrepublik (13. 9. 1955) die „DDR“ als gleichberechtigten Verhandlungspartner gegenüber der Bundesrepublik hinstellen; 3. in bezug auf die „entspannende“ Konferenz der Regierungschefs in Genf (August 1955) der „DDR“ eine internationale souveräne Rolle Zuspielen. — Um die Finanz- und Wirtschaftsnot der „DDR“ zu beheben und um sie wettbewerbsfähig gegen die Bundesrepublik zu machen, erließ ihr die SU am 17. 7. 1956 die Hälfte der Besatzungskosten und gewährte ihr beträchtliche Kredite. Zugleich wollte die SU mit diesem Abkommen den Eindruck erwecken, als ob sie die „DDR“ als gleichberechtigten Verbündeten betrachte. Wie auf allen internationalen Konferenzen seit 1954 betonte die Regierung der SU auch bei dieser Gelegenheit, die „DDR“ habe den Anspruch darauf, unberührt von gesamtdeutschen Wahlen und bereits vor solchen, als rechtmäßiger und gleichberechtigter deutscher Teilstaat anerkannt zu werden und paritätisch mit der Bundesrepublik eine Wiedervereinigung auszuhandeln. — Die „DDR“ war und ist ständig bemüht, auch mit nichtkommun. Staaten Handelsabkommen abzuschließen, um auf diesem Wege allmählich auch als souveräner diplomatischer Partner anerkannt zu werden. Immer wieder, wie z. B. in der Regierungserklärung des Außenministers Dr. Bolz vom 28. 8. 1958, erhebt die „DDR“ den Anspruch, als Nachfolgestaat des Deutschen Reiches anerkannt zu werden. Ihre Bemühungen, außerhalb des Ostblocks in möglichst vielen Staaten, die der SBZ diplomatische Beziehungen verweigern, wenigstens regierungsamtlich anerkannte Handelsvertretungen zu errichten, blieben nicht erfolglos. Doch nur zwei Staaten (Finnland und die VAR) richteten auch ihrerseits Handelsvertretungen in der SBZ ein. „Handelsvertretungen der DDR“ bestehen in: Argentinien, Brasilien, Burma, Columbien, Finnland, Ghana, Guinea, Indien, Indonesien, Irak, Island, Jemen, Libanon, Sudan, Uruguay, in der Vereinigten Arabischen Republik (Ägypten-Syrien). In einigen anderen Staaten erreichte sie nur die Zulassung von Vertretungen der „Kammer für Außenhandel der DDR“: in Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, in den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Schweden, Türkei. Die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Jugoslawien und der „DDR“ am 10. 10. 1957 war damit verbunden, daß seitdem auch Jugoslawien die Oder-Neiße-Linie als Grenze zwischen der SBZ und Polen bezeichnet. Mit diesem Abkommen wurde seitens der SBZ-Regierung einmal mehr den Interessen der sowjetischen Außenpolitik Vorschub geleistet. Ihr Ziel, im Sinne des sowjetischen Imperialismus und seiner weltrevolutionären Absichten zu wirken, verfolgt die A. der „DDR“ auch mit jener untergründigen Form außenpolitischer Aktivität, die der Ausschuß für deutsche Einheit z. B. wie folgt umschreibt: „Ein wichtiger Grundsatz der Außenpolitik der DDR ist die Zusammenarbeit mit den friedliebenden, demokratischen Kräften in allen Ländern und vor allem die Aktionseinheit der deutschen Arbeiterklasse mit der internationalen Arbeiterklasse.“ Seit dem Frühjahr 1957 zielt die unter dem Schlagwort Koexistenz geführte sowjetische Propaganda darauf ab, die atomaren Verteidigungs[S. 49]waffen von NATO-Truppen mit allen nur denkbaren Mitteln zu diffamieren. Seitdem ist die A. der SBZ noch enger als vorher mit dem „Friedenskampf“ (Frieden) des Sowjetblocks verknüpft. So schlug die Regierung der SBZ am 3. 4. 1957 der Bundesregierung vor, sie solle alle Atomwaffen ablehnen, einschließlich derer, die zur Ausrüstung von nichtdeutschen NATO-Truppen auf dem Boden der Bundesrepublik gehören. Am 27. 7. 1957 legte die Regierung der SBZ diesen Plan der Bundesregierung noch einmal vor und forderte als Voraussetzung für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa das „Ausscheiden der beiden deutschen Staaten aus der NATO und aus dem Warschauer Vertrag, Aufhebung der Wehrpflicht und Vereinbarung über die beiderseitige Truppenstärke; gemeinsames oder einzelnes Ersuchen an die vier Mächte auf baldige schrittweise Zurückziehung ihrer Truppen aus ganz Deutschland.“ Um die NATO zu sprengen und die Bundesrepublik ohne den Schutz ihrer Verbündeten der Sowjetunion und der Agitation der SED gegenüberzustellen, arbeitet die A. der SBZ seit dem 5. 10. 1957 mit jenem Vorschlag für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa, der mit dem Namen des polnischen Außenministers Rapacki verbunden ist. Dieser Vorschlag wurde z. B. am 11. 12. 1957 wieder aufgegriffen. An diesem Tage übernahmen Regierung und Volkskammer das von der KPdSU diktierte Moskauer „Friedensmanifest der kommunistischen und Arbeiterparteien“. Unter Berufung auf die weltrevolutionären Richtlinien, die die KPdSU den kommunistischen Parteien am gleichen Tage in Moskau erteilt hatte, forderte die Regierung der SBZ „eine breite atomwaffenfreie Zone im Herzen Europas“. Sie stellte diese taktischen Forderungen bezeichnenderweise in den Mittelpunkt einer Erklärung zur A. Weiter heißt es in dieser Regierungserklärung zur A., die eine Anweisung für den Klassenkampf und für die Aktionseinheit gegen den Bundestag der Bundesrepublik ist, u. a.: „Jetzt, wo der Widerstand gegen eine atomare Aufrüstung auch in Westdeutschland in starkem Maße zunimmt, sind aktive Kampfmaßnahmen einer breiten Volksbewegung unter Führung der im Zeichen der Aktionseinheit zusammengeschlossenen Arbeiterklasse nötig. Dazu gehört selbstverständlich auch die Zusammenarbeit mit der DDR … Ideologische Meinungsverschiedenheiten und Differenzen dürfen kein Hinderungsgrund für eine Vereinigung im Friedenskampf sein.“ Diese zersetzende Agitation gegen die Bundesrepublik wird ergänzt durch die Aufforderung an die Sowjetzone, vor allem an die SED und die Nationale Front, es dürfe „bei uns in Grundfragen keine Differenzen geben“. Denn „die Festigung unserer sozialistischen Ordnung ist die beste Unterstützung des Friedensmanifestes“. A. und parteipolitische Klassenkampf-Agitation sind, wie in allen Staaten des Sowjetblocks, auch in der SBZ eng miteinander verbunden. Seit 1949 erhebt das Sowjetzonenregime Anspruch, als souveräner Staat anerkannt zu werden. Wenn es seit Frühjahr 1957 diese Forderung verstärkt, dann hat dies zwei Seiten. Einerseits wünscht das Sowjetzonenregime, das ganze deutsche Volk und die Welt sollten es als gleichberechtigt mit der Bundesrepublik anerkennen, als den einen deutschen Staat neben dem anderen. Andererseits ist die Forderung, als souveräner Staat anerkannt zu werden, ein innenpolitischer Schritt, ein Schachzug in der sowjetzonalen Wiedervereinigungstaktik. Sobald nämlich die „DDR“ als souveräner Staat und als einer der beiden deutschen Staaten anerkannt wäre, würde das Sowjetzonenregime die Forderung erheben, der alleinberechtigte und ausschließliche Vertreter des ganzen deutschen Volkes zu sein. [S. 50]Das gleiche gilt von dem seit 30. 12. 1956 angeregten, seit 30. 1. 1957 deutlich ausgesprochenen Vorschlag zu einer Konföderation zwischen dem sowjetzonalen Staat und der Bundesrepublik. Er ist nicht eigentlich außenpolitisch, weil er auf einen staatsrechtlichen, bundesstaatsmäßigen Zusammenschluß zwischen der „DDR“ und der Bundesrepublik hinzielt, bei dem die Bundesrepublik mehr oder weniger staatsstreichmäßig sowjetisiert werden soll. Das Sowjetzonenregime sucht ständig nach Gelegenheiten, seine Forderungen zur Außenpolitik vorzutragen. Solch eine Gelegenheit bot die Genfer Außenministerkonferenz der vier Mächte vom Mai bis Juli 1959, die durch die ultimativen Erklärungen der SU (seit 10. 11. 1958) gegen den Vier-Mächte-Status West-Berlins herbeigeführt worden war. Wie die Regierungserklärung vom 9. 9. 1959 rückblickend betont, sucht die „DDR“ zu erreichen, „daß Verhandlungen über Deutschland ohne die Teilnahme beider deutscher Staaten unmöglich sind“. Sie erstrebt „ihre De-facto-Anerkennung durch die Westmächte“. Dabei vermeidet das Sowjetzonenregime ängstlich die Probe, wie die Bevölkerung der SBZ sich in geheimen, international kontrollierten Wahlen, vor allem in Mehrlistenwahlen, zu seiner Politik stellt. Es versucht, die Bundesregierung als gefährliche militaristische und chauvinistische Angriffsmacht hinzustellen. Es bemüht sich, die Westmächte mißtrauisch gegen die Bundesrepublik und ihre Bundeswehr zu machen — überhaupt auch den gesamten Westen gegen sie aufzuhetzen. Literaturangaben : Die Bemühungen der Bundesrepublik um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch gesamtdeutsche Wahlen. Dokumente und Akten, I. Teil (4., erw. Aufl.) Bonn 1958. 153 S.; II. Teil (erw. Neuaufl.) 1958. 290 S.; III. Teil: Systemat. Regist. (BMG) 1958. 58 S. Je eine englische und eine französische Ausgabe in einem Bande enthält die in den beiden deutschen Sammlungen zusammengestellten Dokumente und Akten bis Januar 1954. Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik. 4., erw. Aufl., Eßlingen 1959, Bechtle. 203 S. Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg 1953, Nölke. 375 S. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1960. 204 S. u. 4 Taf. Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 47–50 Außenhandelswerbegesellschaft m.b.H. A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AustauschnormenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 47]Von einer A. der SBZ kann erst seit Errichtung der „DDR“ (7. Oktober 1949) gesprochen werden. Innerhalb der Richtlinien der Verfassung soll der Außenminister die auswärtige Politik „selbständig unter eigener Verantwortung“ gegenüber der Volkskammer (Art. 98, 2 der Verfass.) leiten. Die A. der SBZ ist jedoch völlig nach der sowjetischen A. ausgerichtet und vollkommen von ihr abhängig. Die SBZ…
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Gnadenrecht (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das G. war bis zum 12. 9. 1960 dem Präsidenten der Republik vorbehalten. Nach dem Tode Wilhelm ➝Piecks wurde es durch Art. 106 der geänderten Verfassung dem neu gebildeten Staatsrat übertragen. Eine gesetzliche Regelung über das Gnadenverfahren gibt es nicht. Nachdem verschiedene Entwürfe einer Gnadenordnung ausgearbeitet worden waren, aber nie die Billigung aller beteiligten Stellen gefunden hatten, wurde schließlich im Januar 1954 eine Gnadenordnung erstellt, die jedoch nicht veröffentlicht wurde. Den mit der Bearbeitung von Gnadensachen befaßten Referenten in der Präsidialkanzlei wurde der Wortlaut dieser Gnadenordnung erst im Juni 1954 mitgeteilt. Im Oktober 1954 gab der Staatssekretär im Ministerium der Justiz, Dr. Toeplitz, den Vorsitzenden der Anwaltskollegen (Rechtsanwaltschaft) mündlich bekannt, daß eine Gnadenordnung erlassen sei, daß diese aber nicht veröffentlicht werde, und teilte den wesentlichen Inhalt mit der Bitte um Unterrichtung der anderen Kollegiums-Anwälte mit. Danach ist Gnadeninstanz bei Todesstrafen und allen Freiheitsstrafen der Staatspräsident (seit 12. 9. 1960 der Staatsrat), für Geldstrafen und Nebenstrafen ein für jeden Bezirk gebildeter besonderer Gnadenausschuß, dem der Leiter der Bezirks justizverwaltungsstelle, der Bezirksgerichtsdirektor und der Bezirksstaatsanwalt angehören. Die Gnadenentscheidung des Staatspräsidenten wurde in jedem Einzelfall durch eine Stellungnahme dieses Gnadenausschusses vorbereitet. Auf den Gnadenbericht des Bezirksgnadenausschusses erging eine Stellungnahme des Justizministeriums und des Generalstaatsanwalts, in vielen Fällen auch noch des Innenministeriums. In der Präsidialkanzlei wurde nach Eingang der Akten und einzelnen Stellungnahmen lediglich geprüft, für welche Meinung eine Mehrheit besteht und dementsprechend entschieden. Diese Entscheidungen, die Staatssekretär Max Opitz (SED) traf, beruhten also nicht auf sachlichen Erwägungen der für die Entscheidung an sich zuständigen Instanz. Einen Gnadenerweis gegen den Willen der Staatsanwaltschaft gab es in der Praxis nicht. Erfahrungen über die Gnadenpraxis des Staatsrats liegen zur Zeit noch nicht vor. Es ist aber kaum anzunehmen, daß in dieser Praxis eine wesentliche Änderung eintreten wird. Gnadengesuche können von Ehegatten, Geschwistern oder Personen eingereicht werden, die in gerader Linie mit dem Verurteilten verwandt sind. Gnadengesuche von Rechtsanwälten werden zwar heute nicht mehr, wie etwa bis zum Jahre 1956, grundsätzlich zurückgewiesen, finden aber volle Beachtung und Bearbeitung nur bei Verurteilungen zu Todesstrafe. Von Angehörigen eingereichte Gnadengesuche sollten auch die Mitwirkung eines Rechtsanwaltes nicht erkennen lassen. Neben einem Gnadenerweis gibt es während des Strafvollzuges noch die Möglichkeit der bedingten Strafaussetzung. (Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 149 GM A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Goldenbaum, ErnstSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das G. war bis zum 12. 9. 1960 dem Präsidenten der Republik vorbehalten. Nach dem Tode Wilhelm ➝Piecks wurde es durch Art. 106 der geänderten Verfassung dem neu gebildeten Staatsrat übertragen. Eine gesetzliche Regelung über das Gnadenverfahren gibt es nicht. Nachdem verschiedene Entwürfe einer Gnadenordnung ausgearbeitet worden waren, aber nie die Billigung aller beteiligten Stellen gefunden hatten, wurde schließlich…
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Staatsbeteiligung (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Ähnlich wie in China im Jahre 1954 ist man in der SBZ Anfang 1956 dazu übergegangen, gemischte staatlich-private Betriebe (Betriebe halbsozialistischen Charakters) zu schaffen, die „auf einem friedlichen Wege in sozialistische Betriebe umzugestalten“ sind (DFW 13/56, S. 584). Auf Grund des Beschlusses des 25. Plenums des ZK der SED, in dem es heißt: „Um die Produktionserfahrungen solcher privater Unternehmer auszuwerten, die über ein zu geringes Kapital verfügen, um volkswirtschaftlich notwendige Produktionen für die Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung und die Steigerung des Exports durchzuführen und erweitern zu können, kann solchen Betrieben das fehlende Kapital durch staatliche Beteiligungen zugeführt werden“, wurde im Januar 1956 die Deutsche ➝Investitionsbank (DIB) vom Präsidium des Ministerrates bevollmächtigt, sich mit staatlichen Mitteln an Privatbetrieben zu beteiligen. Nachdem die funktionale Selbständigkeit der Privatbetriebe schon seit Beginn der langfristigen Planwirtschaft nicht mehr besteht, wird nunmehr auch die noch vorhandene Kapitalbasis überfremdet. Bisher wurde bei dieser Staatsbeteiligung formell die alte Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) gewählt, wobei der Staat mit seiner Kapitaleinlage als Kommanditist in die neue Gesellschaft eintritt und der ehemalige private Unternehmer Komplementär und Geschäftsführer wird. Für seine Geschäftsführung erhält er ein lohnsteuerpflichtiges Gehalt, das auch bei Verlusten zu zahlen ist. Die Gewinnbeteiligung erfolgt nach seinem Kapitalanteil. Das Verhältnis zwischen Komplementär und Kommanditist wird vertraglich geregelt. Der Kommanditist (DIB) hat bestimmte Kontrollrechte und haftet nur bis zum Betrage seiner Vermögenseinlage. Durch die Aufdeckung der stillen Reserven des ehemaligen Betriebes bei der Umwandlung entstehen keine steuerlichen Lasten, über den anteiligen Betriebsgewinn kann sowohl der bisherige Betriebsinhaber als auch die DIB frei verfügen. Nach dem Mustervertrag führt das Stehenlassen der Gewinne nicht zu einer Veränderung der Gewinnverteilungsquoten. In Einzelfällen ist auch die Form der Offenen Handelsgesellschaft zulässig. Neben der DIB können auch VEB, VVB und die Deutsche Reichsbahn staatlicher Gesellschafter sein. Wenn auch diese neuen Gesellschaften neben steuerlichen Vergünstigungen, besserer Material[S. 394]versorgung und bevorzugter Auftragserteilung gegenüber den anderen Privatunternehmen besondere Vorteile genießen, so begeben sie sich doch stark in die Hand des Staates und der staatsgewerkschaftlichen Kontrolle. Sie erhalten bestimmte Produktionsaufgaben, Materialkontingente und Lizenzen für Kapazitätserweiterung direkt von den betr. Verwaltungsorganen. Der FDGB ist für die Produktion dieser Betriebe mitverantwortlich. Er hat den Wettbewerb, Neuerermethoden und das Rationalisierungs- und Erfindungswesen unter den Arbeitern zu organisieren. Über den bisher in Privatbetrieben zugelassenen Sozialfonds von 1 v. H. der Lohn- und Gehaltssumme hinaus wird für die Prämiierung der Arbeiter ein Fonds gebildet, der dem Direktorfonds (jetzt Betriebsprämienfonds, Kultur- und Sozialfonds) der VEB ähnelt und steuerlich als Betriebsausgabe zu behandeln ist. Weiterhin sind Betriebsverträge nach dem Muster des Kollektivvertrages der VEB mit der Belegschaft abzuschließen. Die in dieser Vereinbarung festgelegten tariflichen Entgelte gelten steuerlich als Betriebsausgaben. Diese neuen Betriebe mit St. unterliegen der Kontrolle der Deutschen ➝Notenbank und sind verpflichtet, ihre Bankkonten ausschließlich bei der Deutschen Notenbank zu unterhalten. Alle Betriebe mit St. werden in das Rechnungseinzugsverfahren einbezogen. Nach sowjetzonalen Angaben entwickelte sich die Zahl der halbstaatlichen Industriebetriebe wie folgt: Im Jahre 1956 waren in diesen Betrieben 14.331, 1957 = 44.976, 1958 = 126.472 Arbeiter und Angestellte und 1959 = 240.498 (ohne Lehrlinge) beschäftigt. (Wirtschaftssystem, Industrie- u. Handelskammer) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 393–394 Staatsarchive A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsbürgerkundeSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Ähnlich wie in China im Jahre 1954 ist man in der SBZ Anfang 1956 dazu übergegangen, gemischte staatlich-private Betriebe (Betriebe halbsozialistischen Charakters) zu schaffen, die „auf einem friedlichen Wege in sozialistische Betriebe umzugestalten“ sind (DFW 13/56, S. 584). Auf Grund des Beschlusses des 25. Plenums des ZK der SED, in dem es heißt: „Um die Produktionserfahrungen solcher privater Unternehmer auszuwerten, die…
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Deutsches Rotes Kreuz (DRK) (1960)
Siehe auch: Deutsches Rotes Kreuz (DRK): 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) der DDR: 1985 Am 23. 10. 1952 wiedergegründet, seit 1954 Mitgl. der Internationalen Liga. Die Mitgl. des DRK sind verpflichtet, sich der Ausbildung zum „Gesundheitshelfer“ zu unterziehen, und werden nach Betrieben oder Wohnbereichen zu „Sanitätseinheiten“ zusammengefaßt, Jugendliche zu Sanitätseinheiten des „Jugend-Rotkreuz“, 10- bis 14jährige in Gruppen „Junge Sanitäter“ der Jungen Pioniere. Aufgabe der Sanitätseinheiten ist die „gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung“ in „Hygiene-Aktivs“ zur Unterstützung des Staatlichen Gesundheitswesens in der Bekämpfung von wichtigen Krankheiten und von Unfällen. Diese Tätigkeit hat ihnen vielfach den Ruf der Spitzelei eingebracht. Das DRK führt Kurzlehrgänge für „Erste Hilfe“ durch, stellt den Sanitätsdienst bei öffentlichen Veranstaltungen und einen Bahnhofsdienst, richtet Hauspflege ein usw.; ihm ist der Wasser-, Berg- und Grubenrettungsdienst übertragen, vor allem aber (bis auf geringfügige Ausnahmen) der gesamte Krankentransport (mit Krankenhaus-Bettennachweis). Dessen Ausrüstung mit Großfahrzeugen und dgl. läßt, wie der gesamte Aufbau des DRK, keinen Zweifel am halbmilitärischen Charakter dieser Organisation. Es ergänzt den Betriebsschutz u. a. und ist auch nicht dem Gesundheitsministerium, sondern dem Ministerium des Innern unterstellt. Jede Sanitätseinheit „wählt“ zwar ihren (ehrenamtlichen) Vorsitzenden, er bedarf aber der Bestätigung durch die leitenden Organe. Diese — Zentralausschuß als Spitze (Sitz: Dresden), Bezirks- und Kreisausschüsse in jeder entsprechenden Verwaltungseinheit — bestehen aus besoldeten Funktionären, deren Bestellung durch „Wahl“ von der Zustimmung der SED abhängt. Ihnen unterstehen das Zentralbüro und die Bezirks- und Kreisbüros als ausführende Organe. Die Finanzierung geschieht zum größten Teil aus dem Staatshaushalt. Mitgl. Anfang 1960 rd. 309.000, über rd. 77.000 unter 18 Jahren, dazu 62.000 „Junge Sanitäter“. Vors. des Zentralausschusses: Dr. Werner Ludwig (SED), Stellv.: Dr. Hans Paul, vorher Vertragsarzt des SSD; beide sind Ärzte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 88 Deutsche Seereederei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsch-Polnische Gesellschaft für Frieden und gute Nachbarschaft (auch Ges. für Dt.-Poln. Freundschaft)Siehe auch: Deutsches Rotes Kreuz (DRK): 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) der DDR: 1985 Am 23. 10. 1952 wiedergegründet, seit 1954 Mitgl. der Internationalen Liga. Die Mitgl. des DRK sind verpflichtet, sich der Ausbildung zum „Gesundheitshelfer“ zu unterziehen, und werden nach Betrieben oder Wohnbereichen zu „Sanitätseinheiten“ zusammengefaßt, Jugendliche zu Sanitätseinheiten des „Jugend-Rotkreuz“, 10- bis 14jährige in Gruppen „Junge…
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Regierung und Verwaltung (1960)
Siehe auch: Regierung: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Regierung und Verwaltung: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Verwaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 339]Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches im Mai 1945 übernahm die sowjetische Besatzungsmacht alle Verwaltungsaufgaben in der SBZ. Sie errichtete im Juni 1945 die „Sowjetische Militär-Administration für Deutschland“ (SMAD), die zu ihrer Unterstützung lokale und regionale deutsche Verwaltungen einsetzte. Im Gegensatz zur Entwicklung in der heutigen Bundesrepublik Deutschland wurden in der SBZ jedoch bald die Befugnisse der Kommunal- und Länderbehörden eingeschränkt. Bereits im Juli 1945 befahl die SMAD die Errichtung von „Deutschen Zentralverwaltungen“. Ihre Zahl betrug zunächst 11, stieg aber bis Mitte 1947 auf 16. De facto stellte dieser Apparat bereits eine zentrale sowjetdeutsche Regierung dar. Zumindest gilt dies aber vom Sekretariat der durch SMAD-Befehl vom 27. 6. 1947 gebildeten „Deutschen Wirtschafts-Kommission (DWK), dessen Zuständigkeiten im Frühjahr 1948 eindeutig denen einer Zentralregierung entsprachen. Außerhalb der DWK blieben zunächst bestehen: Die Zentralverwaltungen für Justiz, Gesundheitswesen und Volksbildung sowie die Zentralverwaltung des Innern, die u. a. für die Remilitarisierung in der SBZ zuständig war. In der DWK entstanden schließlich der „Ausschuß zum Schutz des Volkseigentums“ unter Erich ➝Mielke (als Vorläufer eines Staatssicherheitsdienstes), eine Zentrale Kontrollkommission, ein Informationsamt. Im März 1948 wurden die Zentralverwaltungen zum Teil aufgelöst und als Hauptverwaltungen (HV) umstrukturiert. Bereits vorher — am 12. 2. 1948 — wurde der DWK von der SMAD das Recht eingeräumt, „gemäß der von der SMAD festgelegten Ordnung Verfügungen und Instruktionen zu beschließen und zu erlassen, die für alle deutschen Organe auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone obligatorisch sind, und ihre Erfüllung zu überprüfen“. Damit wurden auch de jure die Länder- und Kommunalverwaltungen in der SBZ zu bloßen Ausführungsorganen des Zentralapparates degradiert. Nach der Gründung der „DDR“ wurden die Aufgaben der DWK durch das „Gesetz zur Überleitung der Verwaltung“ vom 12. 10. 1949 (GBl. S. 17), unter gleichzeitiger Umbenennung und Umstrukturierung der Hauptverwaltungen in Ministerien, der „Provisorischen Regierung der DDR“ übertragen. An die Stelle der SMAD trat die „sowjetische Kontrollkommission“ (SKK). Die 1950 von der Volkskammer „gewählte“ „Regierung der DDR“ übernahm später nach sowjetischem Muster die Bezeichnung „Ministerrat“. Die wichtigste gesetzliche Grundlage für Struktur und Tätigkeit der Regierung war neben der auch insoweit weitgehend ausgehöhlten und faktisch aufgehobenen Verfassung das „Gesetz über den Ministerrat der DDR“ vom 16. 11. 1954 (GBl. S. 915), dessen § 3 dem Ministerrat aufgibt: „a) die Tätigkeit der Ministerien und Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich und anderer zentraler staatlicher Organe zu leiten, ihre Statuten und Ordnungen zu bestimmen, Berichte über die Erfüllung ihrer Aufgaben entgegenzunehmen, die Struktur der Regierung den Erfordernissen der Durchführung der staatlichen Aufgaben, insbesondere der Volkswirtschaftspläne, anzupassen, und entsprechend seiner Nomenklatur die Mitarbeiter für leitende Staats- und Wirtschaftsfunktionen zu bestätigen; b) die Entwürfe der Volkswirtschaftspläne und der Staatshaushaltspläne zu beschließen, sie der Volkskammer vorzulegen, sowie Maßnahmen zu ihrer Durchführung und zur Festigung des Kredit- und Währungssystems zu treffen; c) die Durchführung der Gesetze, den Schutz der gesellschaftlichen und staatlichen [S. 340]Ordnung, den Schutz des Volkseigentums und die Rechte der Bürger zu sichern; d) die Grundsätze für die Tätigkeit der diplomatischen, wirtschaftlichen und kulturellen Organe zu bestimmen, die die Beziehungen auf diesen Gebieten mit anderen Staaten regeln und pflegen; e) die Arbeit der Räte der örtlichen Organe der Staatsgewalt zu leiten und ihre Struktur den Erfordernissen der Durchführung der staatlichen Aufgaben, insbesondere der Volkswirtschaftspläne, anzupassen.“ Mit diesen Bestimmungen, die in der Regierungspraxis noch willkürlich ausgedehnt wurden, war das in demokratischen Staaten verpflichtende und ordnende Prinzip der Gewaltenteilung für die SBZ vorbehaltlos verworfen worden. In der Verfassungswirklichkeit unterlag und unterliegt die Tätigkeit der Regierung und ihrer Glieder weder einer parlamentarischen noch juristischen Kontrolle. Auch die Gesetzesinitiative wird einseitig von der Regierung ausgeübt. Seit der Bildung der Volkskammer hat das Scheinparlament der SBZ nur in wenigen, belanglosen Fällen die Gesetzesinitiative ergriffen. Von entscheidender Bedeutung für die Regierungs- und Verwaltungstätigkeit in der SBZ ist besonders das im „Gesetz über den Ministerrat“ verankerte Prinzip des Demokratischen Zentralismus, nach dem „alle nachgeordneten Organe den übergeordneten Organen rechenschaftspflichtig und an deren Weisungen gebunden“ sind. Dieses Prinzip wird seit der Verwaltungsneugliederung radikal angewandt. Im Zuge dieser Umstrukturierung des Staatsapparates wurden im Sommer 1952 die Landesregierungen aufgehoben und deren Aufgaben auf die Räte der vierzehn auf dem Gebiet der Länder gebildeten Bezirke übertragen. Die in der Verfassung angedeutete Generalklausel wurde damit zugunsten einer uneingeschränkten Organisationshoheit der Republik in verfassungswidriger Weise ausgedehnt. Die Bezirke sind nicht etwa mit eigenen Verwaltungsfunktionen ausgestattete Bezirkskörperschaften, sondern lediglich unmittelbare staatliche Verwaltungseinheiten. Die Verwaltung der Kreise ist der der Bezirke nachgebildet. Die Räte der Bezirke bzw. Kreise sind mithin regionale „Organe der Staatsgewalt“, deren Arbeit vom Ministerrat geleitet wird und deren Struktur den Erfordernissen zur Durchsetzung der zentralstaatlichen Aufgaben entspricht. Diese Tendenz der Schaffung und Wahrung eines zentralstaatlichen Verwaltungsmonopols kommt auch im „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 zum Ausdruck, dessen § 28 ausdrücklich festlegt, daß die Räte der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden dem Ministerrat bzw. den jeweils höheren Räten „unterstellt und rechenschaftspflichtig“ sind. In besonderem Maße treten die zentralistischen Tendenzen im Rahmen der Wirtschaftsverwaltung hervor. Oberste Instanz ist die Staatliche ➝Plankommission, deren Hauptverwaltungen nach Auflösung der Industrieministerien 1958 die gesamte wirtschaftliche, aber auch die soziale und kulturelle Entwicklung in der SBZ bestimmen. Die Staatliche Plankommission hat u. a. folgende Funktionen: Ausarbeitung der Perspektiv- und Jahrespläne, Kontrolle der Durchführung der Pläne, Anleitung und Kontrolle der „Vereinigungen (zentralgeleiteter) volkseigener Betriebe“, Lenkung und Überwachung der „Wirtschaftsräte der Bezirke“, denen wiederum „Vereinigungen (bezirklicher) volkseigener Betriebe“ unterstellt sind. Auf allen Ebenen der Wirtschaftsverwaltung wird seitens übergeordneter Organe eine doppelte Kontrolle ausgeübt. So werden die Plankommissionen der Kreise sowohl durch die Wirtschaftsräte der Bezirke als auch durch gesonderte Abteilungen der (zentralen) Staatlichen Plankommission überwacht und angeleitet. [S. 341]Alle staatliche Verwaltungsarbeit in der SBZ unterliegt der Lenkung und Kontrolle durch die SED. Nach dem vom IV. Parteitag der SED 1954 beschlossenen Statut der Staatspartei ist die SED „die führende Kraft aller Organisationen der Arbeiterklasse und der Werktätigen, der gesellschaftlichen und staatlichen Organisationen …“ Der führende Staatsrechtler der SBZ, Prof. Dr. Herbert Kröger, hatte den Primat der SED im staatlichen Leben der SBZ in einem Gutachten („Zum Staatsaufbau in der Deutschen Demokratischen Republik“, Ost-Berlin, 1954) zunächst wie folgt fixiert: „Die … Sozialistische Einheitspartei Deutschlands ist die führende Kraft aller staatlichen Organisationen … Mit ihrer Hilfe leitet die Arbeiterklasse den Staat … Deshalb gibt es keine grundlegenden, wichtigen staatlichen Maßnahmen ohne vorhergehende richtungweisende Beschlüsse der SED. In den Beschlüssen der SED kommt unmittelbar der Wille der Arbeiterklasse zum Ausdruck. Durch ihre Umsetzung in staatliche Entscheidungen und Anordnungen (Gesetze, Verordnungen, Beschlüsse usw.) wird dieser Wille in staatlichen Willen verwandelt und mit staatlicher Autorität versehen.“ In der Praxis ergab sich schon bald nach der Bildung erster zentraler Verwaltungs- und Regierungsorgane eine ständige Beeinflussung und Lenkung ihrer Entscheidungen und Maßnahmen durch die Führungsorgane der SED. Selbst Detailfragen wurden mehr und mehr vom Apparat des ZK der SED, den Bezirks- und Kreisleitungen der SED behandelt, bevor sie den Staatsorganen zur Beratung und Realisierung übergeben wurden. Diese führende Rolle der SED und die Degradierung der Regierung und ihrer nachgeordneten Organe zu reinen Exekutivorganen der Einheitspartei wurden schließlich durch einen Beschluß des Politbüros der SED vom 12. Juli 1960 und eine verbindliche Interpretation der Zeitschrift „Die Einheit“ (Heft 8/1960) theoretisch fixiert und vom Ministerrat in seiner Sitzung vom 14. Juli 1960 akzeptiert. Dadurch werden, wie es in der „Einheit“ (8/1960) heißt, Praktiken abgestellt, die eine Verdrehung der „Parteilinie“ durch eigene Anweisungen des Staatsapparates begünstigten. Das „Kernproblem“ liege „in der richtigen Organisierung der Durchführung der Parteibeschlüsse durch den Staatsapparat. Es muß gesichert werden, daß die Beschlüsse der Partei zur unmittelbaren (l) Grundlage für die gesamte Arbeit des Staatsapparates gemacht werden.“ Zugleich wurde die bisher gültige These, der Staatsapparat sei das „Hauptinstrument zum Aufbau des Sozialismus“ erweitert: „Unsere sozialistische Staatsmacht ist das Hauptinstrument der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei zur Organisierung des sozialistischen Aufbaus.“ Dabei müsse davon ausgegangen werden, „daß die gesamte gesellschaftliche Entwicklung in Erkenntnis ihrer Gesetzmäßigkeiten von der Partei der Arbeiterklasse gelenkt wird und der Staatsapparat ein Instrument ist, um die Durchsetzung der Beschlüsse der Partei zur planmäßigen und bewußten Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft zu organisieren“ („Einheit“, 8/1960). Weiter heißt es: „Im Prozeß des vollentfalteten sozialistischen Aufbaus wächst mit Notwendigkeit die Rolle der marxistisch-leninistischen Partei … Auf der Grundlage der Theorie des Marxismus-Leninismus und der Untersuchung der konkreten Bedingungen arbeitet die Partei die politische Linie für alle Gebiete des sozialistischen Aufbaus aus … und leitet die Verwirklichung dieser Linie in der Praxis.“ Zur weiteren Zentralisierung und Straffung der staatlichen Leitung und Kontrolle wurden gleichzeitig mit dieser Fixierung der Vormachtstellung der Partei gegenüber dem Staatsapparat die Weisungsbefugnisse der einzelnen Ministerien eingeengt. Nur der Vorsitzende des Ministerrates [S. 342]und der Inhaber des neugeschaffenen Amtes eines „Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates für Koordinierung und Kontrolle der Beschlüsse von Partei und Regierung“ (Willi ➝Stoph) sind noch berechtigt, Weisungen an die Vorsitzenden der Räte in den Bezirken und Kreisen zu geben. Der Stellvertreter für Koordinierung und Kontrolle wurde gleichzeitig ermächtigt, die Arbeitsweise, die Methoden und Fristen zur Erledigung der einzelnen Aufgaben der Ministerien und nachgeordneten staatlichen Dienststellen zu bestimmen. Da mit der Schaffung eines „Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik“ (Staatsrat) am 12. 9. 1960 weitere Exekutivbefugnisse in einer außerhalb des herkömmlichen Regierungsapparates errichteten Stelle akkumuliert wurden, können Regierung und Verwaltung der SBZ nurmehr lediglich als Ausführungsorgane des zentralen Machtträgers — des Parteiapparates und der von diesem beherrschten wie durch Personalunion (Ulbricht) gleichgeschalteten Organe — betrachtet werden, überdies wird die zentrale staatliche Verwaltung der SBZ in starkem Maße von der sowjetischen Partei- und Staatsführung beeinflußt. So nimmt der sowjetische Botschafter in Ost-Berlin an Sitzungen des Präsidiums des Ministerrates der SBZ teil. Zum anderen unterliegt die Wirtschaftsplanung und Wirtschaftsverwaltung der SBZ den Weisungen des von der sowjetischen Gosplan-Kommission geleiteten Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (Comecon). Die wichtigsten Regierungsämter der SBZ sind wie folgt besetzt: Ministerpräsident und Vors. des Ministerrates: Otto ➝Grotewohl (SED) Stellv. des Vors. des Ministerrates für Koordination und Kontrolle:Willi ➝Stoph (SED) Stellv. des Vors. des Ministerrates: Dr. Lothar ➝Bolz (NDPD) Heinrich ➝Rau (SED) Bruno ➝Leuschner (SED) Paul ➝Scholz (DBD) Max ➝Suhrbier (LDPD) Max ➝Sefrin (CDU) Vors. der Staatlichen Plankommission: Bruno ➝Leuschner (SED) 1. Stellv. des Vors.: Kurt Gregor (SED) Stellv. des Vors.: August Duschek (SED) Fritz ➝Selbmann (SED) Walter Hieke (SED) Dr. Marg. Wittkowski (SED) Georg Henke (SED) Mitglieder der Staatlichen Plankommission (teilweise im Ministerrang): Rudolf Steinwand (SED) Hermann Große (SED) Prof. Dr. Werner Winkler (SED) Friedrich Macher (SED) Helmut Wunderlich (SED) Willi Georgino (SED) Joachim Wolf (SED) Anton ➝Ackermann (SED) Dr. Wilhelm Feldmann (NDPD) Erwin Freyer (SED) Hermann Streit (SED) Vors. der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle:Ernst ➝Wabra (SED) Minister für Nationale Verteidigung: Karl-Heinz ➝Hoffmann Minister für Staatssicherheit: Erich ➝Mielke [S. 343] Minister des Innern: Karl ➝Maron (SED) Minister für Ausw. Angelegenheiten: Lothar ➝Bolz (NDPD) Minister der Finanzen: Willi ➝Rumpf (SED) Minister für Außenhandel und Innerdeutschen Handel:Heinrich ➝Rau (SED) Minister für Handel und Versorgung: Curt-Heinz ➝Merkel (SED) Minister für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft:Hans ➝Reichelt (DBD) Minister für Gesundheitswesen: Max ➝Sefrin (CDU) Minister für Verkehrswesen: Erwin ➝Kramer (SED) Minister für Post- und Fernmeldewesen: Friedrich ➝Burmeister (CDU) Minister für Bauwesen: Ernst ➝Scholz (SED) Minister für Volksbildung: Prof. Dr. Alfred ➝Lemmnitz (SED) Minister für Kultur: Alexander ➝Abusch (SED) Minister für Justiz: Dr. h. c. Hilde ➝Benjamin (SED) Leiter des Komitees für Arbeit und Löhne: Walter ➝Heinicke (SED) Präsident der Deutschen Notenbank: Prof. Martin ➝Schmidt (SED) Staatssekretär für Hoch- und Fachschulwesen: Dr. Wilhelm ➝Girnus (SED) Staatssekretär für Kirchenfragen: Werner ➝Eggerath (SED) Leiter des Staatl. Rundfunkkomitees: Prof. Dr. Hermann ➝Ley (SED) Leiter des Presseamtes beim Ministerpräsidenten:Kurt ➝Blecha (SED) Vors. des Staatl. Komitees für Touristik und Wandern:Gerhard ➝Wenzel (SED) Vors. des Staatl. Komitees für Körperkultur und Sport:Manfred ➝Ewald (SED) Vors. des Ausschusses für Deutsche Einheit: Max ➝Suhrbier (LDPD) Leiter des Amtes für Kernforschung und Kerntechnik:Karl Rambusch (SED) Leiter der Staatl. Zentralverwaltung für Statistik:Heinz Rauch (SED) Vors. des Forschungsrates: Prof. Dr. Peter-Adolf Thiessen (parteilos) Leiter der Regierungskommission für Preise: Rudolf Lorenz (SED) Leiter des Amtes für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs:Anton Ruh (SED) Präsident d. Kammer f. Außenhandel: Fritz Koch (SED) Präsident des Obersten Gerichts: Heinrich ➝Toeplitz (NDPD) „Amtierender Generalstaatsanwalt“: Werner Funk (SED) Vors. des Staatl. Vertragsgerichts: Dr. Osmar Spitzer (SED) Literaturangaben Grottian, Walter: Das Sowjetische Regierungssystem (Die Wissenschaft von der Politik, Bd. 2). Köln 1956, Westdeutscher Verlag. Text 188 S., Quellenteil 168 S. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Friedrich, Gerd, und Heinrich von Zur Mühlen: Die Pankower Sowjetrepublik und der deutsche Westen (Rote Weißbücher 10). Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 153 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Nettl, J. Peter: Die deutsche Sowjetzone bis heute — Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. Frankfurt a. M. 1953, Verlag Frankfurter Hefte. 464 S. Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1958, Westdeutscher Verlag. 181 S. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (gesichtet und zusammengestellt von Fritz Kopp). (BMG) 1956. 364 S. m. 9 Anlagen u. 1 Karte. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954. Taschenausgabe (gesichtet und zusammengestellt von Fritz Kopp). (BMG) 1956. 307 S. SBZ von 1955 bis 1956 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1955 bis 1956 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1958. 255 S. m. 3 Anlagen. SBZ von 1957 bis 1958 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1957 bis 1958 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1960. 370 S. m. 5 Anlagen. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1960. 204 S. u. 4 Taf. Friedenau, Theo: Rechtsstaat in zweierlei Sicht — Rechtstheorie und Rechtsausübung im demokratischen und totalitären Machtbereich … Berlin 1957, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 206 S. Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 339–343 Recknagel, Helmut A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RegionalplanungSiehe auch: Regierung: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Regierung und Verwaltung: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Verwaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 339]Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches im Mai 1945 übernahm die sowjetische Besatzungsmacht alle Verwaltungsaufgaben in der SBZ. Sie errichtete im Juni 1945 die „Sowjetische Militär-Administration für Deutschland“ (SMAD), die zu ihrer Unterstützung lokale und regionale deutsche Verwaltungen einsetzte. Im…
DDR A-Z 1960
Wahlen (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 W. haben in der SBZ wie in der SU lediglich den Charakter von Abstimmungen. Denn bei allen W., die seit 1949 in der SBZ stattfanden, gab es nur eine Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, so daß die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen war und ist: So bei den W. zum II. Volkskongreß (15.–16. 5. 1949), aus denen letzten Endes die Provisorische Volkskammer hervorging, so auch bei den W. zur 1. (15. 10. 1950) wie zur 2. Volkskammer (17. 10. 1954) und zur 1. Volkskammer (16. 11. 1958), den sog. „Volkswahlen“. W. sollen nach Art. 51 und 109 der Verfassung im allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Verfahren stattfinden. Wahlberechtigt ist jeder Einwohner der „DDR“, der am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet hat, wählbar ist jeder nach Vollendung des 21. Jahres (Art. 52 der Verfassung). W.-Vorschläge dürfen nicht nur die Parteien, sondern all jene „Vereinigungen aufstellen, die nach ihrer Satzung die demokratische Gestaltung des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens der gesamten Republik erstreben und deren Organisation das ganze Staatsgebiet umfaßt“ (§ 17 des W.-Gesetzes von 1954). Diese Parteien und Vereinigungen haben laut § 18 „das Recht, gemeinsame Wahlvorschläge einzubringen“, d. h. also, daß die von der SED beherrschten Massenorganisationen mit dieser gemeinsam die Kandidatenlisten und damit die Volkskammer beherrschen, wogegen die restlichen Parteien, sofern bei ihnen überhaupt noch Wille und Möglichkeit zur Opposition vorhanden sind, auf Grund der Bestimmungen der Blockpolitik sich nicht zu Koalitionen zusammenschließen dürfen. Die letzte in der SBZ durchgeführte W. vom 16. 11. 1958 war ebenso wie alle vorhergehenden, einschl. der W. in den Gemeinden, Kreisen, Ländern und Bezirken, ein ausgesprochener W.-Betrug. W.-Kabinen und Stimmzettelumschläge fehlten vielfach. In den neuen Bestimmungen für die W.-Handlung (§§ 37–39 des W.-Gesetzes von 1954) fehlt der Hinweis auf die Geheimhaltung. Eine Ablehnung der Einheitsliste ist technisch unmöglich, da der Stimmzettel keinen Raum dafür enthält. Jedes weitere Risiko schaltet die SED durch W.-Terror aus. Es wurde lange vorher eine „spontane Volksbewegung“ für die offene Stimmabgabe inszeniert. Wer auf geheimer Abstimmung bestand, machte sich dringend verdächtig. Betriebe und Einzelpersonen mußten durch Selbstverpflichtungen ihre 100prozentige und offene Stimmabgabe beschließen. Weiterer W.-Betrug wurde, falls noch erforderlich, bei der Stimmauszählung begangen und ist dokumentarisch belegt. W. in der SBZ kommen unter den gegebenen Voraussetzungen einem Verfassungsbruch gleich; jedes W.-Ergebnis ist gefälscht und daher für die Beurteilung der Einstellung der Bevölkerung nicht maßgebend. Was für die allgemeinen W. zu den Volksvertretungen gilt, trifft im übertragenen Sinn auch für die W. zu den Vorständen der zahlreichen Organisationen zu. (Regierung und Verwaltung) Literaturangaben Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 4., erw. Aufl. (BMG) 1960. 143 S. Wahlen gegen Recht und Gesetz — die Gemeinde- und Kreistagswahlen in der Sowjetzone … 1957. (BMG) 1957. 99 S. m. 20 Bildern und Dokumenten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 441 Wachsamkeit, Revolutionäre A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WählerauftragSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 W. haben in der SBZ wie in der SU lediglich den Charakter von Abstimmungen. Denn bei allen W., die seit 1949 in der SBZ stattfanden, gab es nur eine Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, so daß die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen war und ist: So bei den W. zum II. Volkskongreß (15.–16. 5. 1949), aus denen letzten Endes die Provisorische Volkskammer…
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Nationalsozialisten, Ehemalige (1960)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 Die SED versucht immer wieder, die Bevölkerung der SBZ wie aller außerdeutschen Länder in Ost und West mit Haß gegen die Bundesrepublik Deutschland zu erfüllen. Dabei behauptet sie ohne stichhaltige Beweise, unbelehrbare und rückfällige EN. hätten in der Bundesrepublik maßgeblichen Einfluß und säßen in wirklich entscheidenden Staatsstellen. Damit soll die Tatsache verhüllt werden, daß in der SBZ zahlreiche EN. in wichtigen Stellen wirken: 1. Nicht wenige höhere Funktionäre der Satellitenparteien. (So Siegfried Dallmann, Mitglied des Hauptausschusses der NDPD und Vors. des Rechtsausschusses der Volkskammer; Wolfgang Heyl, stellv. Generalsekretär der CDU; Heinrich ➝Homann, stellv. Vors. der NDPD; ferner 3 Bez.-Verbandsvors. der CDU, 1 der DBD, 6 der NDPD). — 2. viele Redakteure, darunter 4 Chefredakteure (Aust bei der „Deutschen Außenpolitik“; Gerhard Fischer beim „Morgen“ der LDPD; Dr. Karl Geisenheyner beim „Thüringer Tageblatt“ der CDU; Dr. Max Hummeltenberg (CDU) beim „Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft ehem. Offiziere“). — 3. Hohe Staatsfunktionäre: (so Kurt ➝Blecha (SED), Leiter des Presseamtes beim Min.-Präs.; Gesandter Gerhard Kegel (SED); Max Hartwig (CDU), stellv. Staatssekretär für Kirchenfragen; Hans ➝Reichelt (DBD), Minister für Landwirtschaft; Curt-Heinz ➝Merkel (SED), Minister für Handel und Versorgung). — 4. nicht weniger als 43 Professoren an Universitäten, Hochschulen u. ä. (u. a. Herbert ➝Kröger, Gerhard Reintanz (CDU) und Peter-Adolf ➝Thießen, Altnazi). — Zudem wären noch zu nennen: Dr. Egbert von ➝Frankenberg und Proschlitz (NDP), Luftwaffenfachpublizist, Altnazi; Dr. Günter Kertzscher (SED), stellv. Chefredakteur des „Neuen Deutschland“. Die SED gibt vor, daß diese „ehemaligen Mitglieder der NSDAP den Weg zur Demokratie fanden und heute aktiv für Frieden und Sozialismus eintreten“ („Neues Deutschland“, 18. 6. 1959). Die SED ist kaum dazu berufen, über die „demokratische“ Haltung der EN. zu urteilen und sich „zum moralischen Richter über die Bundesrepublik“ zu erheben, da ja (lt. „Bulletin“ der Bundesregierung vom 1. 5. 1960) ihr Regime „eine auf der Willkür einer einzigen Partei aufgebaute Diktatur ist, die manche Gewaltmethoden … mit noch größerer Perfektion anwendet als die Nationalsozialisten“. Literaturangaben *: Ehemalige Nationalsozialisten in Pankows Diensten. 3., erg. Aufl. (hrsg. v. Unters.-Ausschuß Freiheitl. Juristen). Berlin 1960. 103 S. m. Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 290 Nationalpreis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Naturgemäße ViehhaltungSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 Die SED versucht immer wieder, die Bevölkerung der SBZ wie aller außerdeutschen Länder in Ost und West mit Haß gegen die Bundesrepublik Deutschland zu erfüllen. Dabei behauptet sie ohne stichhaltige Beweise, unbelehrbare und rückfällige EN. hätten in der Bundesrepublik maßgeblichen Einfluß und säßen in wirklich entscheidenden Staatsstellen. Damit soll die Tatsache verhüllt werden, daß in der SBZ zahlreiche EN. in wichtigen Stellen wirken: …
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WGB (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Weltgewerkschaftsbund. Auf dem Edinbourgher Kongreß der englischen Gewerkschaften 1941 entstand der Plan, den „Internationalen Gewerkschaftsbund“ von 1901 durch einen neuen Verband unter Einbeziehung der sowjetischen Gewerkschaften zu ersetzen. Im Okt. 1941 wurde in Moskau ein vorbereitendes Komitee gebildet, im Febr. 1945 tagte in London die erste, im Okt. 1945 in Paris die zweite Weltgewerkschaftskonferenz, die in Anwesenheit von 56 Ländern den WGB konstituierte, wobei sich nur die amerikanische CIO (Congress of Industrial Organisation) ausschloß. Auf dem zweiten Kongreß in Mailand (9. 7. 1949) wurden die „Internationalen Gewerkschaftsvereinigungen“ als Repräsentationen [S. 452]der 12 Berufsabteilungen beschlossen. Der französische Kommunist Louis Saillant wurde Generalsekretär des WGB. Nach dem Besuch einiger Delegationen in Deutschland und Abhaltung von vier „Interzonen-Konferenzen“ nahmen deutsche Gewerkschaftler im Juni 1947 zum ersten Male an der Prager Generalratstagung teil, wo die Aufnahme der Deutschen von der Bildung einer „gesamtdeutschen Gewerkschafts-Vertretung“ abhängig gemacht wurde. Wegen der sowjetisch-kommun. Herrschaft im WGB sprengten die damaligen DGB-Vorsitzenden Tarnow und Boeckler die 9. Interzonen-Konferenz (Aug. 1948), während der FDGB am 1. 1. 1949 aufgenommen wurde. Im gleichen Monat verließen Amerikaner, Engländer und Holländer die Sitzung des WGB-Exekutivbüros und gründeten den „Internationalen Bund freier Gewerkschaften“ (IBFG), der alle Gewerkschaften der freien Welt, also auch den DGB, in sich schließt. Nov. 1951 fand die Tagung des Generalrats des WGB in Ost-Berlin statt. Gegenwärtig setzt sich der WGB aus Gewerkschaftsorganisationen von 64 Ländern zusammen. Oberstes Organ ist der WGB-Kongreß, der alle zwei Jahre Zusammentritt und den in der Zwischenzeit fungierenden, einmal jährlich zusammentretenden Generalrat wählt; diesen vertritt das Exekutivkomitee, dem u. a. Herbert ➝Warnke vom FDGB angehört. Der WGB ist tatsächlich, wie der Weltfriedensrat, eine getarnte Ersatzorganisation der offiziell aufgelösten Komintern. Präsident des WGB ist der italienische Kommunist Agostino Novella; Generalsekretär ist noch Saillant. Am 4. 2. 1956 wies die österreichische Regierung die Zentrale des WGB aus Wien aus, da er einseitig prosowjetisch arbeitete. — Die XIX. Exekutivtagung des WGB (April 1959) nahm z. B. gegen den „deutschen Militarismus“ der Bundesrepublik und gegen die NATO Stellung, ohne sich kritisch mit der Angriffsrüstung der SU zu befassen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 451–452 Wettbewerbsbewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WiderspruchSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Weltgewerkschaftsbund. Auf dem Edinbourgher Kongreß der englischen Gewerkschaften 1941 entstand der Plan, den „Internationalen Gewerkschaftsbund“ von 1901 durch einen neuen Verband unter Einbeziehung der sowjetischen Gewerkschaften zu ersetzen. Im Okt. 1941 wurde in Moskau ein vorbereitendes Komitee gebildet, im Febr. 1945 tagte in London die erste, im Okt. 1945 in Paris die zweite…
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Militärpolitik (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 268]Das Potsdamer Abkommen (Besatzungspolitik) sah auch für die SBZ eine völlige und dauernde Entwaffnung vor. Doch die SU und später in ihrem Aufträge die SED und die DDR betrieben eine M., indem sie 1. militärische und militärähnliche (paramilitärische) Verbände aufstellten und 2. weite Bereiche des öffentlichen und politischen Lebens schrittweise in den Dienst dieser Wiederbewaffnung stellten. Nur in den ersten drei Jahren blieb die SBZ von dieser M. verschont, denn die SU tarnte ihre Bolschewisierungsmaßnahmen (Verstaatlichung von ¾ der Industrie) mit der formellen Befolgung des Potsdamer Abkommens: die antimilitaristischen Formeln der Siegermächte und die antitotalitären Grundsätze der antifaschistisch-demokratischen Ordnung verboten die Schaffung von Streitkräften, die von vornherein Werkzeuge einer totalitären Staatspartei — der SED — und des sowjetischen Imperialismus waren. Immerhin traf schon vor Mitte 1948 die SU insgeheim einige Vorkehrungen für ihre M.: 1. Sie gab die (seit August 1946 im Gegensatz zu den Polizeien der westlichen Besatzungszonen zentralisierte) nichtmilitärische Volkspolizei schon sehr früh in die Hand der SED, um zuverlässige Kräfte für die künftige Zonenarmee in Bereitschaft zu halten; 2. sie baute seit 1. 12. 1946 eine militärähnliche kasernierte Grenzpolizei auf, die bis Mitte 1948 schon eine Stärke von 9.100 Mann erreichte, während in den westlichen Besatzungszonen an derartiges noch nicht zu denken war; 3. sie sammelte unter den deutschen Kriegsgefangenen in der SU Kräfte für die Kader der geplanten Zonenarmee. Die zunächst geheime und völlig getarnte Bewaffnung der SBZ begann Mitte 1948, als die Ende 1947 vollzogene Mundtotmachung der nichtmarxistischen Blockparteien (CDU und LDPD) die Umwandlung der SBZ in eine kommunistisch regierte Volksdemokratie eingeleitet hatte. Seit dem 3. 7. 1948 ließ die Besatzungsmacht militärische Einheiten (Kasernierte Volkspolizei) aufbauen. Sie sollten angeblich nur polizeiliche Bereitschaftsverbände sein, wuchsen in Wirklichkeit jedoch schon bis Anfang 1951 zu einer einsatzfähigen Armee von rund 65.000 Mann an, die 24 verstärkte, mit Artillerie und Panzern versehene Regimenter und zahlreiche Ausbildungs- und Sondereinheiten umfaßte. Seit Januar 1952 wurden nach scharfer Siebung mittels militärischer und parteikommunistischer Maßstäbe aus diesen Regimentern (die bis Januar 1951 Bereitschaften, danach Volkspolizei-Dienststellen hießen) sechs moderne motorisierte Divisionen zusammengestellt. Mit der Errichtung von Seestreitkräften der KVP wurde Mitte 1950 begonnen, mit der Vorbereitung einer Luftwaffe der KVP im März 1951. Schon in dieser Zeit verfügten die SU und die SED nicht nur über die KVP. Unter Willi ➝Stoph arbeitete seit Mitte 1951 eine Stelle zur Organisierung einer Rüstungsindustrie der SBZ. Sie wirkte ganz geheim seit Oktober 1951 unter der Tarnbezeichnung „Büro für Wirtschaftsfragen“. Die Grenzpolizei war am 1. 3. 1951 etwa 17.000 Mann stark; die Transportpolizei war von 1946 bis 1951 auf rund 8.000 Mann angewachsen; und die seit Frühjahr 1950 aufgebauten Wachverbände des Ministeriums für Staatssicherheit (Staatssicherheitsdienst) umfaßten 1951 mindestens rund 6.000 Mann. Diese drei Verbände mit zusammen rund 31.000 Mann waren schon 1951 kasernierte militärähnliche Polizeitruppen, die militärisch einsetzbar waren. Da für die SBZ offiziell noch das Potsdamer Abkommen galt, wurde die als „Volkspolizei“ getarnte Armee bis zum Frühjahr 1952 nicht nur auf [S. 269]dem Papier überwiegend aus Freiwilligen gebildet. Für die noch nicht sehr umfangreichen Verbände fanden sich damals um so leichter Freiwillige, als sie 1. meist glaubten, einer bloßen Polizei beizutreten, als sie 2. weit besser verpflegt wurden als weite Teile der Bevölkerung und als 3. das undemokratische, diktatorische und ausbeuterische Wesen der seit Oktober 1949 bestehenden „DDR“ erst allmählich sichtbar wurde. Diese verhältnismäßige Freiwilligkeit bei der Werbung für die Armee der SBZ war aber nur vorübergehend. Grundlegend und bezeichnend für die Armee (bis 1955 KVP, später Nationale Volksarmee) und die militärähnlichen Polizeitruppen war von Anfang an und ist bis heute die politische Überwachung und Anleitung durch die Politorganisationen der SED in den bewaffneten Kräften (Politverwaltung, Politschulung). Sie will Offiziere und Mannschaften zu dem Bewußtsein erziehen, sie seien wichtige Werkzeuge und Vorkämpfer 1. der SED, als der Vorhut der Arbeiterklasse, und 2. der vermeintlich sozialistischen, fortschrittlich-demokratischen und nationalen „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ (später, seit Anfang 1956, der „Arbeiter-und-Bauern-Macht“). Von großer Bedeutung war und ist für die Armee und die Polizeitruppen auch die scharfe und lückenlose Überwachung durch jene Organe und Spitzel des Ministeriums für Staatssicherheit, die mehr oder weniger verdeckt innerhalb der bewaffneten Kräfte eingesetzt sind. — Innerhalb der Armee, in etwas schwächerer Weise auch bei den Polizeitruppen, war und ist noch eine dritte Kontrollorganisation tätig, die zugleich anleitend wirkt: die sowjetischen Berater (Sowjetnik) für die militärische Ausbildung und Führung der Truppe. Ihr unbeschränkter Einfluß macht es deutlich, wie sehr die Armee der SBZ dazu bestimmt ist, ein Werkzeug des sowjetischen Imperialismus zu sein. Bis zum April 1952 wurde die strenge Abschirmung der M. der SBZ dadurch verstärkt, daß die SED und mit ihr alle politischen Mitträger der Blockpolitik und Organe der „DDR“ behaupteten, der SBZ läge eine Bewaffnung, eine M. völlig fern. So fehlte in dem (bis zum 5. 4. 1954 geltenden) II. Parteistatut der SED vom 24. 7. 1950 jeder Hinweis auf eine Waffen- oder Verteidigungspflicht der Parteimitglieder. So verwarf Walter ➝Ulbricht, als er am 9. 5. 1951 als 1. Stellv. des Ministerpräsidenten vor der Volkskammer sprach, jede Rüstung. Er sagte: „Wozu brauchen wir in Deutschland ein Heer, wo wir unsere ganze Kraft benötigen, um unsere deutsche Heimat wieder aufzubauen, und wo es in Europa niemanden gibt, der die Absicht hat, die Beziehungen mit einem friedliebenden Deutschland zu stören?“ Und Ministerpräsident Grotewohl behauptete am 11. 8. 1951 in bezug auch auf die KVP: „Die Volkspolizei der DDR hat keinen militärischen Charakter … Sie hat die Aufgabe, den friedlichen Aufbau der DDR gegen Saboteure, Spione und Diversanten zu schützen.“ Seit dem Mai 1952 bezeichnet die SED „nationale Streitkräfte“ als notwendig und betrieb ihre M. ziemlich offen. Zu dieser Wendung trug so manches bei: 1. Auf die Dauer ließ sich der Aufbau der Armee nicht verheimlichen; 2. die SU hatte am 10. 3. 1952 einem nach ihren Wünschen neutralisierten, wiedervereinigten und „demokratisierten“ (d. h. auf kaltem Wege bolschewisierten) Deutschland „eigene nationale Streitkräfte“ in Aussicht gestellt; 3. die Armee sollte offen zur Stärkung der Staatsgewalt der SBZ beitragen, die von der 2. Parteikonferenz der SED (am 12. 7. 1952) zum „Hauptinstrument bei der Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“ erklärt wurde. [S. 270]Die Regierung der SBZ gab ihre Streitkräfte unter Vorwänden bekannt. Sie stellte die Verteidigungsbemühungen der Westmächte gegen die Übermacht der sowjetischen Rüstung als „imperialistische Kriegstreibereien“ hin (so Pieck am 1. 5. 1952) und bezeichnete die immer weiter hingezögerte Verteidigungsplanung der bis dahin unbewaffneten Bundesrepublik als „wiedererstehenden Militarismus in Westdeutschland“ (so Ulbricht am 3. 5. 1952). Ulbricht forderte „den bewaffneten Schutz der DDR“. Außenminister Dertinger teilte am 8. 5. 1952 die bevorstehende Einrichtung „nationaler Streitkräfte“ mit. Die SED mußte die Forderung nach einer „nationalen“ Armee im Bereiche des FDGB und vor allem auch in der FDJ in Verbindung mit Friedenskampf-Losungen bringen. Die Propaganda der SED ergab schon am 30. 5. 1952, daß das IV. Parlament der FDJ im Art. 4 der FDJ-Satzung den Dienst in der Armee verlangte: „Der Dienst in der Deutschen Volkspolizei ist für die Mitglieder der FDJ Ehrendienst.“ Die 2. Parteikonferenz der SED, die am 12. 7. 1952 die bisher „antifaschistisch-demokratische DDR“ zu einer Volksdemokratie umprägte und den raschen Übergang zum Sozialismus beschloß, legte auch die Rolle der Streitkräfte bei der geplanten Sowjetisierung des gesamten Deutschland fest. In Ulbrichts Referat, das zum Beschluß des ZK erhoben wurde, hieß es: „Die nationalen Streitkräfte werden die Armee des vom Imperialismus befreiten Volkes in der DDR sein … ein Werkzeug zur weiteren Stärkung der volksdemokratischen Grundlagen unserer staatlichen Ordnung … Sie werden erfüllt sein vom Willen zur Wiederherstellung der Einheit unseres Vaterlandes. Die nationalen Streitkräfte werden sich brüderlich verbunden fühlen mit allen patriotischen Kräften Westdeutschlands.“ Bezeichnenderweise hatte Ulbricht vorher in seinem Referat erklärt: „Die Schaffung nationaler Streitkräfte wird der Volksbewegung in Westdeutschland einen stärkeren Rückhalt und Mut in ihrem Kampf für den Sturz der Bonner Vasallenregierung geben“ (Neue Welt 1952, Nr. 15, S. 1810 u. 1825). Vom „nationalen“ Anstrich der M. versprach sich die SED starke Wirkungen auf breitere mittelständische Bevölkerungsteile, auf ehemalige Soldaten und vormalige Nationalsozialisten in der SBZ und in der Bundesrepublik. Deshalb wurde auch die Nationaldemokratische Partei (NDPD) für den nunmehr offenen Aufbau der Streitkräfte und ihre Propagierung sehr stark eingespannt. Um die von Mitte bis Ende 1952 vorgesehene Vergrößerung der Armee von etwa 65.000 auf rund 110.000 Mann zu erreichen, mußten Regierung und SED immer stärker zu Zwangseinziehungen greifen (Wehrpflicht), die z. T. als Parteiauftrag oder Verbandsauftrag (der SED bzw. der FDJ) getarnt wurden. Die Verbesserung der militärischen Ausbildung und der Ausbau der Verbände führten schon am 1. 9. 1952 zur Aufstellung des ersten, drei Divisionen umfassenden Armeekorps, dem bald ein zweites folgte. Bezeichnend für die strenge, bis heute gewahrte Geheimhaltung und Tarnung aller militärischen Dinge war, daß die beiden Armeekorps als „Territorialverwaltungen“ bezeichnet wurden — und daß z. B. das Rüstungsamt, das zeitweise als „Amt für Wirtschaftsfragen“ getarnt war, seit dem 1. 1. 1953 unter dem Decknamen „Staatliche Verwaltung für Auftragserteilung“ die Einfuhr und die Herstellung von Waffen leitete. Vorwiegend als Armeeministerium diente nach wie vor das Ministerium des Inneren (MdI). Nur die Bildung eines besonderen Staatssekretariates für Innere Angelegenheiten in diesem Ministerium [S. 271](am 19. 2. 1953) deutete darauf hin, daß die Leitung der eigentlichen Inneren Verwaltung nur eine Seite dieses MdI ausmachte. Die als KVP auftretende Armee, deren See- und Luftstreitkräfte stärker ausgebaut wurden, wurde seit dem August durch zwei militärähnliche Milizorganisationen ergänzt: 1. die der vormilitärischen Ausbildung dienende Gesellschaft für ➝Sport und Technik (GST); 2. die Kampfgruppen der SED. Bis zum 7. 8. 1952, an dem der Ministerrat die GST errichtete, hatte die vormilitärische Ausbildung bei der FDJ gelegen. Sie wurde ihr entzogen, da sie organisatorischer Mängel nicht Herr wurde und da ihre Mitglieder sich noch allzusehr in pazifistischen Vorstellungen bewegten. — Von militärischer Bedeutung waren ferner die drei kasernierten militärähnlichen Polizeitruppen: 1. die Grenzpolizei, die seit Mai 1952 nicht mehr dem Innen-, sondern dem Staatssicherheitsministerium (MfS) unterstand; 2. die Transportpolizei, seit Januar 1953 ebenfalls dem MfS untergeordnet; 3. die Wachverbände des MfS. Wie schon vor der Ankündigung der „nationalen Streitkräfte“ hatte die SED die politische Erziehung und Schulung der Armee, der drei Polizeitruppen und der beiden Milizen inne. Die FDJ wurde zu der politischen Erziehung der Armee und der militärischen Organisationen herangezogen. Schon jetzt forderte die SED, nach dem Vorbild der Sowjetarmee sollten politisch-ideologische und militärische Schulung eng miteinander verbunden werden. Neben dem Netzwerk der Politschulung, das die Armee und die anderen bewaffneten Kräfte durchzog, waren auch nach dem Mai 1952 die Überwachungsnetze des Staatssicherheitsdienstes und der Sowjetniks über der Armee und den Polizeitruppen ausgespannt. Während des Juni-Aufstandes 1953 gingen Teile der allgemeinen Volkspolizei (DVP) zum Volke über, doch die Wacheinheiten des MfS ließen sich von der SED überall bedenkenlos neben den Sowjettruppen gegen das Volk einsetzen. Die Zuverlässigkeit der KVP, auf deren Einsatz die sowjetische Besatzungsmacht vorsichtshalber nur in äußersten Notfällen zurückgriff, wurde nicht ernsthaft geprüft. — Nach dem 17. Juni ging die GST stark zurück, da FDJ und SED im Zeichen des Neuen Kurses die Zwangswerbung für sie zunächst abschwächten. Die Erfahrungen mit der Volkspolizei (DVP) und der GST sowie die Ungewißheit darüber, wie sich die KVP im Ernstfälle bewähren würde, bewogen die Regierung zu ständiger Siebung und Härtung der KVP in politischer und militärischer Beziehung. Ferner wurden 1. die DVP überprüft; 2. kasernierte Bereitschaftskommandos der DVP (unabhängig von den Wacheinheiten der Staatssicherheit) aufgestellt; 3. bei Wiederbelebung und erneuter Vergrößerung der GST deren politische Schulung mindestens so stark betrieben wie die militärische; 4. neue Kampfgruppen der SED dort errichtet, wo es gegen den stillen Widerstand vieler Industriearbeiter und Behördenangestellten schon möglich war. Noch rascher und rücksichtsloser als vor dem 17. Juni 1953 wurde die KVP nach Beendigung des „Neuen Kurses“ zu einer bewußt politischen Armee entwickelt und entsprechend geschult. Die KVP warb nicht nur mit sozialistisch-klassenkämpferischen, sondern auch mit „nationalen“ Losungen, aber das allgemeine Mißtrauen der Bevölkerung, vor allem der Jugend, konnte sie nicht überwinden. Nur eine Minderheit ließ sich von den Zielsetzungen der KVP ergreifen — und die SED versuchte, diese Minderheit zu ihrem zuverlässigen Werkzeug zu erziehen. Die SED konnte es nicht wagen, die allgemeine Wehrpflicht einzuführen, obgleich diese zu den grundsätzlichen Forderungen marxistisch-leninistischer M. gehört. [S. 272]Die SED beschloß auf ihrem IV. Parteitag (am 5. 4. 1954) in ihrem neuen Statut (9. Abs. der Einl.) die „aktive Verteidigung der Heimat, des Staates der Arbeiter und Bauern“. Bei seiner Satzungsänderung am 18. 6. 1955 machte es der FDGB seinen Mitgliedern zur Pflicht, die DDR und ihre Errungenschaften zu verteidigen“, d. h. in der Armee ihren Wehrdienst zu leisten. Auch der Sport wurde für die M. eingespannt: Manfred Ewald (SED), der Vorsitzende des Staatlichen Komitees für Körperkultur und Sport, erhob auf der III. Sportkonferenz (25. 11. 1955) die Forderung, den Massensport für die vormilitärische Erziehung einzusetzen. Die Propaganda für die M. stieß immer wieder auf den Widerwillen der Bevölkerung. Deshalb erachtete es z. B. Innenminister Willi Stoph, Chef der KVP, am 14. 4. 1954 für „erforderlich, den Ungeist des Pazifismus … entschieden zu bekämpfen“. — Auf der gleichen Linie lag die Verfassungsergänzung, welche die Volkskammer am 26. 9. 1955 beschlossen hatte. Sie erhob den Verteidigungsdienst zur „nationalen Ehrenpflicht der Bürger der DDR“ und führte damit grundsätzlich die Wehrpflicht ein, auch wenn diese vorläufig noch nicht ausdrücklich und allgemein durchgesetzt wurde. Gerade weil die Militärpropaganda so geringe Erfolge hatte, setzte die SED alles daran, um die KVP und die vier Polizeitruppen zu verbessern und auszubauen: Die Grenzpolizei wurde bis Ende 1955 auf etwa 34.000 Mann gebracht; die Transportpolizei zählte damals rund 9.000; die militärähnlichen Bereitschaftskommandos der Volkspolizei rund 13.000; die aus den Wacheinheiten der Staatssicherheit entstandenen „inneren Truppen“ zählten etwa 15.000 Mann. Diese rund 71.000 Mann standen neben der Armee (KVP) zur Verfügung. Auch die Kampfgruppen fielen seit Mitte 1955 nicht nur politisch, sondern auch militärisch ins Gewicht, und die GST entlastete die KVP nicht unbeträchtlich. Sie war neben der FDJ das beste Werbungsfeld der KVP und der vier verschiedenen Polizeitruppen. Bereits die KVP wurde mit dem Anspruch erzogen, sie sei die eigentlich berufene gesamtdeutsche Armee. Seit dem 18. 1. 1956, seit der Umbenennung der KVP in Nationale Volksarmee (NVA) wird dieser Anspruch noch stärker betont. Sie soll, so erklärte am 18. 1. 1956 der Minister für Nationale Verteidigung, Willi Stoph, „den Interessen des ganzen deutschen Volkes dienen … auf der Wacht für die Sicherung des Friedens“. Sie soll ein Machtinstrument werden, das entscheidend an der geplanten Bolschewisierung auch der Bundesrepublik mitwirkt. „Die Arbeiterklasse Deutschlands“, so sagte Stoph am 12. 6. 1957, „verfügt in Gestalt der NVA über eine reguläre, den Anforderungen eines modernen Krieges entsprechende Armee.“ Vor diesem Hintergrund muß die gesamte M. der SBZ gesehen werden: die Hebung der Politschulung, der Disziplin und der militärischen Schlagkraft aller bewaffneten Kräfte, ferner der Kampfgruppen und der GST. Die ständige Überwachung der Armee und aller anderen Verbände muß dabei seit 1956 immer wieder verschärft werden, denn der Widerspruch zwischen den demokratisch und national klingenden Losungen der „DDR“ einerseits und der Wirklichkeit dieses Gebildes andererseits ist zu groß. Mehr denn je ist die M. der SED auf die Jugend angewiesen. Deshalb verlangt das Statut der FDJ vom 27. 5. 1955 den Einsatz der Mitglieder in der vormilitärischen Erziehung und den Wehrdienst in jeder Form. Das Statut der FDJ vom 15. 5. 1959 fordert dies noch bestimmter (Teil I, 11. Abs.). Die NVA trägt wieder die feldgraue deutsche Uniform des 1. und [S. 273]2. Weltkrieges, aber die Sowjetarmee gilt als ihr Vorbild. Und unter Berufung auf den Marxismus-Leninismus soll sie zu einem Werkzeug des sowjetischen Imperialismus erzogen werden. Diese Rolle spielt die Volksarmee auch insofern, als sie dem Oberkommando des Warschauer Beistandspaktes untersteht. Als bolschewistische Armee arbeitet sie unter strengster Geheimhaltung gegenüber der Öffentlichkeit. So war das Rüstungsamt der SBZ von Anfang 1956 bis Mitte 1958 als „Amt für Technik“ getarnt. Die seit Sommer 1958 durchgeführte Atomkriegs-Gliederung der NVA und die Entfaltung chemischer Kampfverbände zeigen, ebenso wie die ständige Verbesserung der Bewaffnung, daß die NVA für einen ernsten Einsatz vorbereitet wird. Die zielbewußte M. der SED hat der Armee und den Polizeitruppen eine beträchtliche Kampfkraft gegeben. Dies gilt auch von großen Teilen der beiden Milizen, vor allem der Kampfgruppen der SED, so wenig auch die zähe Arbeit in der GST unterbewertet werden darf. Man darf diese Gefahren für die nichtkommunistische Welt nicht unterschätzen. Es darf aber auch nicht übersehen werden, daß das unablässige Bemühen der SED, aus der Armee (und den Polizeitruppen wie den Milizen) eine starr kommunistische Parteiarmee zu machen, schwere Konflikte in die Armee trägt. Es führt zu schweren Spannungen mit den soldatischen Kräften der Armee und mit den menschlich-freiheitlichen Elementen unter den Soldaten und auch Offizieren. Die nicht geringe Zahl jener Soldaten und Polizeisoldaten, die in die Bundesrepublik fliehen, ist aufschlußreich. So verschärfen sich seit Mitte 1956 die schon lange bestehenden Unstimmigkeiten zwischen jenen Offizieren, die mehr militärisch als parteipolitisch denken, und den vorwiegend kommunistisch geschulten Offizieren und Polit-Offizieren. — Diesen Spannungen sucht die Regierung mit aller Kraft zu begegnen — so auch durch den planmäßigen Aufbau eines politisch zuverlässigen Reserveoffizierkorps, zu dem auch die Mitglieder und Sympathisierenden der Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere, also vormalige Offiziere der Wehrmacht, herangezogen werden. Auch nach der Ausrufung der Nationalen Volksarmee hat die SED es nicht gewagt, die allgemeine Wehrpflicht einzuführen. Vielmehr versucht sie wie vor 1956, in parteiergebenen Kernverbänden (in der Grenzpolizei, in der Bereitschaftspolizei und in den Kampfgruppen) Einsatzkräfte gerade gegen das drohende, ihr unzuverlässig erscheinende Volk zu bilden. Diese Tatsache läßt Schlüsse auf die wirklichen Ergebnisse der M. zu. Ein wichtiges Mittel der M. ist die Militärpropaganda: die unaufhörliche Durchdringung der Bevölkerung mit den scheinpatriotisch gefärbten (Patriotismus) Wehrauffassungen des Marxismus-Leninismus. Um die Bevölkerung der SBZ wie auch der Bundesrepublik gegen die NATO aufzuhetzen, wird mit der allgemeinen Militärpropaganda eine lebhafte militärpolitische Agitation gegen die Bundeswehr verbunden. Dabei bedienen sich die SED und die Regierung der SBZ seit Anfang 1959 immer stärker der fadenscheinigen Behauptung, die Bundesregierung wolle die SBZ gewaltsam in Besitz nehmen. Für eine solche Blitzkriegs-Aktion der atomar bewaffneten Bundeswehr, die sich auf die links der Elbe stehenbleibenden Truppen der NATO stützen werde, sollen angeblich Pläne bestehen. Sie tragen die Decknamen: Outline, DECO II, Sidestep u. ä. — Die Militärpropaganda und ihre agitatorische Schwerpunktbildung gegen die NATO und die Bundeswehr flankieren sehr nachdrücklich die M. der SBZ. Literaturangaben Garthoff, Raymond L.: Die Sowjetarmee — Wesen und Lehre (m. Einführung v. General a. D. Günther Blumentritt, übers. v. Helmut Bohn). Köln 1955, Markus-Verlag. 592 S. m. 12 Karten. *: Die politische Armee der Sowjetzone in den Jahren 1955 bis 1958 (Denkschrift). (BMG) 1959. 45 S. Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 209 S. Boutard, R. J.: L'Armée en Allemagne Orientale … Paris 1955, Nouvelles Éditions Latines. 208 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Bericht über den Aufbau der Volkspolizei in der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1951. 27 S. Die Kasernierte Volkspolizei in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (Denkschrift). (BMG) 1954. 44 S. m. 6 Anlagen. Die vormilitärische Ausbildung in der Sowjetzone. Materialien über die „Gesellschaft für Sport und Technik“. (BMG) 1952. 12 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 268–273 Militarismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MilitärstaatsanwaltschaftSiehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 268]Das Potsdamer Abkommen (Besatzungspolitik) sah auch für die SBZ eine völlige und dauernde Entwaffnung vor. Doch die SU und später in ihrem Aufträge die SED und die DDR betrieben eine M., indem sie 1. militärische und militärähnliche (paramilitärische) Verbände aufstellten und 2. weite Bereiche des öffentlichen und politischen Lebens schrittweise in den Dienst dieser Wiederbewaffnung stellten. Nur in den ersten…
DDR A-Z 1960
Juden (1960)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 Seit Stalins Kampf gegen den Trotzkismus (1927), weit stärker seit der „Säuberung“ der SU durch den totalitären Stalinismus (1936), werden die J. in der SU immer mehr benachteiligt und als religiöse wie nationale Gruppe schrittweise aufgelöst. Ähnlich greifen seit 1949 die bolschewistischen Parteien der Satellitenländer, wie die „antizionistischen“ Terror-Prozesse gegen den Palffy-Kreis und die Slansky-Gruppe beweisen, die J. an. Seit 1952 geht auch die SED gegen die J. vor (Antisemitismus), wenn auch mit taktischen Tarnungen und Verzögerungen, obwohl sie einerseits formal jeden Antisemitismus ablehnt und andererseits der Bundesrepublik sogar vorwirft, daß sie amtlich und halbamtlich den Haß gegen die J. nicht nur dulde, sondern auch züchte. Der Dietz-Verlag, der parteiamtliche Verlag der SED, brachte 1948 Siegbert Kahns Schrift „Antisemitismus und Rassenhetze“ heraus. Darin hieß es, entsprechend der damaligen Propaganda-Linie der SED: „Die Unterstützung der Juden bei der Wiederherstellung ihres vernichteten religiösen, kulturellen und sozialen Lebens ist eine Ehrenpflicht der neuen deutschen Demokratie.“ Es muß „gleichberechtigte Einreihung in das deutsche Leben sowohl wie die Entfaltung jüdischen Eigenlebens gewährleistet werden“ (S. 91). — Diese Forderung wird in der SBZ nur in bezug auf die Synagogen-Gemeinden notdürftig erfüllt, bleibt aber sonst auf dem Papier. Ein eigenes Bildungs- und [S. 187]Organisationswesen der J. läßt die SED nicht zu. Wohl schrieb Kahn 1948 (S. 90), es werde „notwendig sein, im Rahmen der wirtschaftlichen Gegebenheiten eine Wiedergutmachung für die an den Juden begangenen Verbrechen zu leisten“, aber die SED und die Regierung der SBZ weisen jede besondere, ihren schweren Blutsopfern gemäße Entschädigung der J. zurück. Auch lehnen sie, im Gegensatz zur Bundesrepublik, jede Wiedergutmachung von Vermögenseinbußen der J. ab, sowohl bei einzelnen wie auch bei dem Staat Israel. Diese feindselige Haltung gegen die J. und die besondere, oft nur indirekte Form des Antisemitismus führte zu einer starken Abwanderung der Juden aus der SBZ. Die J. in der SBZ und im Sowjetsektor Berlins zählten 1946 rund 3.100 und Ende 1952 noch rund 2.600 Personen. Dagegen wird die Zahl der J. im Frühjahr 1960 auf 600 in der SBZ und 900 im Sowjetsektor Berlins geschätzt. (In der Bundesrepublik dagegen rund 21.000, dazu in West-Berlin rund 6.300.) — Den 81 jüdischen Synagogen-Gemeinden in der Bundesrepublik und West-Berlin stehen nur 9 in der SBZ und Ost-Berlin gegenüber: je eine in Chemnitz (Karl-Marx-Stadt), Dresden, Erfurt, Halle, Leipzig, Magdeburg, Plauen und Schwerin; ferner eine im Sowjetsektor Berlins. — Der „Verband der jüdischen Gemeinden in der DDR“ hat seinen Sitz in Halle. Literaturangaben Levain, Richard S.: Antisemitismus im Ostblock (hrsg. v. Internationalen Komitee für Information u. Soz. Aktion — CIAS). Luxemburg 1960. 36 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 186–187 Johanngeorgenstadt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendarbeitSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 Seit Stalins Kampf gegen den Trotzkismus (1927), weit stärker seit der „Säuberung“ der SU durch den totalitären Stalinismus (1936), werden die J. in der SU immer mehr benachteiligt und als religiöse wie nationale Gruppe schrittweise aufgelöst. Ähnlich greifen seit 1949 die bolschewistischen Parteien der Satellitenländer, wie die „antizionistischen“ Terror-Prozesse gegen den Palffy-Kreis und die Slansky-Gruppe beweisen, die J. an. Seit 1952…
DDR A-Z 1960
Berlin (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 B. ist die Hauptstadt Deutschlands, kann jedoch z. Z. die damit verbundenen Funktionen nicht ausüben. Mit 883,8 qkm Bodenfläche und 3,39 Mill. Einwohnern ist B. die größte deutsche Stadt. Von ihren 20 Verwaltungsbezirken gehören 12 mit 481 qkm und 2,2 Mill. Einwohnern zu den drei westlichen Sektoren, 8 mit 403 qkm und 1,8 Mill. Einwohnern (1959) zum Sowjetsektor. Als Hauptstadt Preußens und seit 1871 des Deutschen Reiches war B. bis 1945 das deutsche Verwaltungszentrum, durch seine günstige geographische Lage ein erstrangiger Knotenpunkt im europäischen Ost-West- und Nord-Süd-Verkehr. B. war ferner der Mittelpunkt des kulturellen Lebens in Deutschland und nicht zuletzt ein bedeutendes Industriegebiet. Infolge der schweren Kriegsschäden, der sowjetischen Demontagen und später der Spaltung der Stadt entwickelte sich der kulturelle und wirtschaftliche Wiederaufbau viel langsamer als in der Bundesrepublik. West-Berlin wurde hierbei durch Marshallplan-Gelder, später durch Bundesmittel unterstützt. Es konnte auf den Gebieten der Wissenschaft und Forschung sowie der Künste eine international anerkannte Stellung wiedererringen. 1945 wurde die Technische Universität, 1948 die Freie Universität, 1949 die Hochschule für Politik wieder bzw. neu gegründet. Zahlreiche weitere Institute und Kultureinrichtungen nahmen nach und nach ihre Tätigkeit wieder auf. Voraussetzung dafür war eine rege Bautätigkeit. Trotz Geld- und Kreditmangels schritt auch der Aufbau von Handel und Industrie in den letzten Jahren günstig fort. Besonders störend war hierbei das Fehlen des Hinterlandes, das sich sowohl auf die Ausfuhr von Gütern als auch auf die Versorgung der Stadt hemmend auswirkte. West-Berlin konnte jedoch den alten Ruf seiner Erzeugnisse aus der Elektroindustrie, dem Bekleidungsgewerbe, dem Maschinenbau, der Eisen- und Stahlindustrie und dem graphischen Gewerbe wiederherstellen. Die entsprechenden Anlagen im Sowjetsektor wurden vielfach in Konkurrenz zu West-Berlin entwickelt, und die wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen tragen oft repräsentativen Charakter. Wegen ihres parteiideologischen Anstriches ist ihnen aber die alte Bedeutung versagt geblieben. Die Bautätigkeit und die Wirtschaftsentwicklung leiden unter den für die gesamte SBZ geltenden Erschwerungen. Das gesamte Berliner Verkehrs-, Nachrichten- und Energienetz wurde durch die Spaltung der Stadt zum größten Teil zerrissen. Der Personenverkehr über die Sektorengrenze ist z. Z. nicht, der Güter- und Warenverkehr aufs schwerste behindert. Als Sitz des Kontrollrates auch nach der Kapitulation noch Regierungssitz für ganz Deutschland, wurde B. durch eine dem Kontrollrat nachgebildete Viermächteverwaltung einer Sonderbehandlung unterworfen. Die Stadt wurde anfangs in drei und bald danach, durch Ausgliederung eines französischen Sektors aus den westlich besetzten Teilen, in vier Sektoren geteilt. Ganz B. sollte durch den „Magistrat von Groß-Berlin“ unter Kontrolle der Alliierten Kommandantur einheitlich verwaltet werden. Vor Arbeitsbeginn der Kommandantur (11. 7. 1945) hatten die Sowjets alle in ihrem Interesse erforderlichen Maßnahmen bereits durchgeführt oder vorbereitet. Über 80 v. H. aller noch brauchbaren industriellen Einrichtungen wurden demontiert. Die Stadt erhielt eine rein kommunistische Verwaltungsspitze. Verwaltung und Gesetzgebung wurden weitgehend den Verhältnissen in der SBZ angeglichen (Finanzen, Schulen, Sozialversicherung, Verkehrswesen usw.). Durch ihren Vertreter in der Kommandantur verhinderten die Sowjets jede konstruktive Politik. Der 1946 nach einwandfreier demokratischer Wahl von der Stadtverordnetenversammlung mit großer Mehrheit (104 Abgeordnete der SPD, CDU und LDP gegen 26 der SED) gewählte Bürgermeister Prof. Reuter konnte infolge sowjetischen Vetos sein Amt nicht ausüben. Um die Position der Westmächte in B. unmöglich zu machen, soll[S. 60]ten diese und die West-Berliner Bevölkerung durch die Blockade vom 24. 6. 1948 (Unterbrechung der Verbindungswege von West-Berlin nach der Bundesrepublik, dem Sowjetsektor und der SBZ) bis zum 12. 5. 1949 (Aufhebung der Blockade durch Viermächteabkommen vom 4. 5. 1949) von allen Nachrichten-, Verkehrs- und Handelsverbindungen abgeschnitten werden. Die SMAD und die SED vertraten plötzlich die Auffassung, B. sei ein Teil der SBZ. Die Blockade wurde durch die Luftbrücke, über die zuletzt ca. 8.000~t Güter pro Tag eingeflogen wurden, praktisch unwirksam und politisch zu einer kommun. Niederlage. Die am 20. 6. durchgeführte Währungsreform verschärfte die schon seit Monaten sich abzeichnende Krise, bis am 24. 6. unter dem Vorwand von technischen Schwierigkeiten auf den Zufahrtswegen die Blockade von den Sowjets verhängt wurde. B. hatte durch die Währungsreform zwei verschiedene Währungen erhalten (DM West und DM Ost). Die Westmächte hätten der DM Ost für ganz Berlin zugestimmt, falls ihre Forderungen nach Mitkontrolle der Berliner Währung von den Sowjets angenommen worden wäre. Während heute im Sowjetsektor nur die DM Ost gültig und der Besitz von DM West strafbar ist, kann die DM Ost in West-Berlin bei privaten Wechselstuben frei konvertiert werden. Der Kurs richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Die Spaltung der Stadt durch die Sowjets und die SED wurde durch die kommun. Sprengung der im Sowjetsektor tagenden Stadtverordneten-Versammlung am 6. 9. 1948 vollendet. Seit 30. 11. 1948 hat Berlin getrennte Verwaltungen, da eine von der SED willkürlich zusammengesetzte „außerordentliche Stadtverordnetenversammlung“ einen „provisorischen Magistrat“ bestimmt hat. West-Berlin gehört nicht zur Bundesrepublik, durch Übernahme von Bundesgesetzen wird jedoch die weitgehende Rechtsgleichheit angestrebt seine Vertreter nehmen an den Bundestags- und Bundesratssitzungen zwar teil, besitzen jedoch kein Stimmrecht. West-Berlin gilt als deutsches „Land“ auf Grund der Verfassung vom 1. 9. 1950. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 21. 5. 1957 gilt dort auch das Grundgesetz, das nur durch die oberste Gewalt der Alliierten eingeschränkt werden kann. Von den 200 Sitzen des Abgeordnetenhauses werden 73 für die Abgeordneten des Sowjetsektors frei gehalten für den Fall, daß auch dort wieder freie Wahlen möglich sein sollten. Die Regierung besteht aus dem Senat mit höchstens 16 Senatoren und dem Regierenden Bürgermeister an der Spitze. West-Berlin wird z. Z. von einer Koalitionsregierung aus SPD und CDU regiert. — Der Sowjetsektor wird von einem nichtgewählten Magistrat unter Leitung eines Oberbürgermeisters verwaltet. Er ist verwaltungsmäßig nicht in die SBZ einbezogen. Der Viermächtestatus Berlins wird seitens der Westmächte sowie der West-Berliner und der Bundesregierung streng gewahrt. (Regierung und Verwaltung) Mit einer Note vom 27. 11. 1958 kündigte die SU das Besatzungsstatut Berlins. Innerhalb der Frist eines halben Jahres sollte B. den Status einer „entmilitarisierten Freien Stadt“ erhalten und die Behörden der „DDR“ den Zugang zur Stadt auch für das alliierte Personal kontrollieren. Den Westmächten wurde gleichzeitig grundsätzlich ihr Aufenthaltsrecht in B. bestritten. Diese ultimative Forderung wurde seitens der Westmächte, der Bundesrepublik und des Senats von West-Berlin energisch zurückgewiesen. Seitdem steht B. wieder im Mittelpunkt der Weltpolitik. (Besatzungspolitik) Literaturangaben Berlin — Kampf um Freiheit und Selbstverwaltung 1945 bis 1946 (hrsg. vom Senat von Berlin). Berlin 1957, Kulturbuch-Verlag. 244 S. Berlin — Behauptung von Freiheit und Selbstverwaltung 1946 bis 1948 (hrsg. vom Senat von Berlin). Berlin 1959, Heinrich Spitzing. 760 S. Dokumente zur Berlin-Frage 1944 bis 1959 (hrsg. v. Forschungsinst. d. Dt. Gesellsch. f. Ausw. Pol. in Zusarb. m. d. Senat von Berlin). München 1959, Oldenbourg. 435 S. Brunn, Walter: Die rechtliche, politische und wirtschaftliche Lage des Berliner Sowjetsektors. Berlin 1954, Kulturbuch-Verlag. 156 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 59–60 Bergmannsrenten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berliner AußenringSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 B. ist die Hauptstadt Deutschlands, kann jedoch z. Z. die damit verbundenen Funktionen nicht ausüben. Mit 883,8 qkm Bodenfläche und 3,39 Mill. Einwohnern ist B. die größte deutsche Stadt. Von ihren 20 Verwaltungsbezirken gehören 12 mit 481 qkm und 2,2 Mill. Einwohnern zu den drei westlichen Sektoren, 8 mit 403 qkm und 1,8 Mill. Einwohnern (1959) zum Sowjetsektor. Als Hauptstadt Preußens und seit 1871…
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Politbüro (1960)
Siehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Politbüro der SED: 1953 Politbüro des ZK der SED: 1975 1979 1985 Das auf den Parteitagen der SED gewählte ZK „wählt zur politischen Leitung … zwischen den Plenartagungen das Politbüro …“ (Statut der SED in: „Protokoll des IV. Parteitages der SED“, Dietz-Verlag Berlin 1954, S. 1129). Mitgl. des auf dem V. Parteitag im Juli 1958 neugewählten P. sind: Pieck, Ulbricht, Grotewohl, Ebert, Honecker, Leuschner, Matern, Mückenberger, Neumann, Norden, Rau, Stoph, Herbert ➝Warnke; Kandidaten des P.: Baumann, Ermisch, Fröhlich, Hager, Kurella, Mewis, Pisnik, Paul ➝Verner. Seit Dezember 1959 außerdem Grüneberg. Seit 1949 wurden aus dem P. ausgeschlossen: Merker, Ackermann, Dahlem, Zaisser, Herrnstadt, Elli ➝Schmidt, Jendretzky, Oelßner, Schirdewan (Säuberungen). Den Weisungen des SED-P., das die Richtlinien seiner Arbeit vom Präsidium der KPdSU erhält, sind faktisch sowohl die Partei-Apparate der SED und der illegalen KPD als auch sämtliche Massenorganisationen und der Staatsapparat der SBZ unterworfen. Sitzungen des P. finden in der Regel wöchentlich statt. An wichtigen Sitzungen nimmt der sowjet. Botschafter in Ost-Berlin teil. Das P. wurde im Jan. 1949 im Zuge der Angleichung des SED-Apparates an die Struktur der [S. 314]KPdSU gegründet; es übernahm die Funktion des im Juli 1950 auch offiziell aufgelösten Zentralsekretariats. Beim P. bestehen eine Reihe von Kommissionen, u. a. die Kultur-, Sicherheits-, Schul-, Landwirtschafts- und Wirtschaftskommission sowie die Kommission für medizinische Wissenschaften und Gesundheitswesen und die ideologische Kommission mit kleinen, eigenen hauptamtlichen Apparaten. Diese Gremien werden, bis auf eine Ausnahme, von Mitgl. des P. und Mitgl. des Sekretariats des ZK der SED geleitet. Ihnen gehören führende Partei- und Staatsfunktionäre, leitende Mitarbeiter der Massenorganisationen, Wissenschaftler und jeweils einige erfahrene Praktiker an. Durch die Kommissionen soll unter Leitung des Parteiapparates eine für die SED befriedigende Koordinierung zwischen politischen Notwendigkeiten und fachlichen Gegebenheiten erreicht werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 313–314 Politarbeiter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Polit-Kultur-OffizierSiehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Politbüro der SED: 1953 Politbüro des ZK der SED: 1975 1979 1985 Das auf den Parteitagen der SED gewählte ZK „wählt zur politischen Leitung … zwischen den Plenartagungen das Politbüro …“ (Statut der SED in: „Protokoll des IV. Parteitages der SED“, Dietz-Verlag Berlin 1954, S. 1129). Mitgl. des auf dem V. Parteitag im Juli 1958 neugewählten P. sind: Pieck, Ulbricht, Grotewohl, Ebert, Honecker, Leuschner,…
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1960
1959 1960 Anmerkungen ABF ABF Abgaben Abgaben Abgabenverwaltung Abgabenverwaltung Ablieferungspflicht Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Ablieferungssoll Absatzabteilungen Absatzabteilungen Absatzorgane, Staatliche Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter Abschnittsbevollmächtigter Abschreibungen Abschreibungen Stichwort erscheint durchgängig. Abtreibung Abtreibung Abusch, Alexander Abusch, Alexander ABV ABV Abweichungen Abweichungen Abwerbung Abwerbung Ackermann, Anton Ackermann, Anton Administrieren Administrieren ADN ADN AE AE Aeroclub Aeroclub AFI AFI Agententätigkeit Agententätigkeit Agenturverträge Agenturverträge Agitation Agitation Agitprop Agitprop Agitprop-Gruppen Agitprop-Gruppen AGL AGL Agrarkommission der Nationalen Front Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Agrarökonomik Agrarökonomik Agrarpreissystem Agrarpreissystem Agrarstatistik Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Agrarwissenschaftliche Gesellschaft, Deutsche Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Agrobiologie Agrobiologie Agronom Agronom Agrostadt Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Agrotechnische Termine Agrotechnische Termine Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) Akademie der Wissenschaften, Deutsche Akademie der Wissenschaften, Deutsche Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Akademien, Wissenschaftliche Akademien, Wissenschaftliche Akademische Grade Akademische Grade Aktion Rose Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktiv Aktiv Stichwort erscheint durchgängig. Aktivist Aktivist Aktivist des Fünfjahrplans Aktivist des Fünfjahrplans Aktivist des Siebenjahrplans Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Aktivistenbewegung Aktivistenbewegung Aktivistenbrigade Aktivistenbrigade Aktivistenplan Aktivistenplan Aktivistenschule Aktivistenschule Aktivist, Verdienter Aktivist, Verdienter AK-Verfahren AK-Verfahren Akzise Akzise Allgemeines Vertragssystem Allgemeines Vertragssystem Altenburg Altenteil Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Altersversorgung Altersversorgung Altguthaben Altguthaben Altguthaben-Ablösungsanleihe Altguthaben-Ablösungsanleihe Alt, Robert Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Ambulatorium Ambulatorium Amnestie Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Amortisationen Amortisationen Amt für Erfindungs- und Patentwesen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Anbauplanung Anbauplanung Angestellte Angestellte Angleichungsverordnung Angleichungsverordnung Anhalt Anhalt Anleitung Anleitung Antifaschistisch-demokratische Ordnung Antifaschistisch-demokratische Ordnung Stichwort erscheint durchgängig. Antisemitismus Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Apel, Erich Apel, Erich Apotheken Apotheken Apothekenassistenten Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Apparat Apparat Apparatschik Apparatschik Arbeit, Abteilung für Arbeit, Abteilung für Arbeiterfestspiele Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiterkomitee Arbeiterkomitee Arbeiterkontrolle Arbeiterkontrolle Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF) Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF) Arbeiter- und Bauernkind Arbeiter- und Bauernkind Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiterveteranen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiterwohnungsbau Arbeiterwohnungsbau Arbeit, Gesetz der Arbeit, Gesetz der Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitsamt Arbeitsamt Arbeitsbefreiung Arbeitsbefreiung Arbeitsbuch Arbeitsbuch Arbeitsdirektor Arbeitsdirektor Arbeitsdisziplin Arbeitsdisziplin Arbeitseinheit Arbeitseinheit (TT) Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgemeinschaften, Sozialistische Arbeitsgemeinschaften, Sozialistische Arbeitsgemeinschaften, Ständige Arbeitsgemeinschaften, Ständige Arbeitsgericht Arbeitsgericht Arbeitsgesetzbuch Arbeitsgesetzbuch Arbeitshaus Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitskraft Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitskräftebilanz Arbeitskräftebilanz Arbeitskräftelenkung Arbeitskräftelenkung Arbeitskräfteplan Arbeitskräfteplan Arbeitskräfteproblem Arbeitskräfteproblem Arbeitskräftereserve Arbeitskräftereserve Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher Arbeitslosenversicherung Arbeitslosenversicherung Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitslosigkeit Arbeitslosigkeit Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmoral, Sozialistische Arbeitsmoral, Sozialistische Arbeitsnorm Arbeitsnorm Arbeitsnormung, Zentrales Aktiv für Arbeitsnormung, Zentrales Aktiv für Arbeitsökonomik Arbeitsökonomik Arbeitsordnung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitspolitik Arbeitspolitik (Haupteintrag) Arbeitsproduktivität Arbeitsproduktivität Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitsrecht Arbeitsrecht Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen Arbeitssanitätsinspektion Arbeitssanitätsinspektion Arbeitsschutz Arbeitsschutz Arbeitsschutz, Bevollmächtigter für Arbeitsschutz, Bevollmächtigter für Arbeitsschutzobmann Arbeitsschutzobmann Arbeitsschutzvereinbarung Arbeitsschutzvereinbarung Arbeitsstil, Operativer Arbeitsstil, Operativer Arbeitsstudie Arbeitsstudie Arbeitsverpflichtung Arbeitsverpflichtung Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitszeit Arbeitszeit Arbeit und Berufsausbildung, Abteilung für Arbeit und Berufsausbildung, Abteilung für Arbeit und Löhne, Komitee für Arbeit und Löhne, Komitee für Arbeit und Löhne, Kommission für Arbeit und Löhne, Kommission für Architektur Architektur Archive Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Ardenne, Manfred von Ardenne, Manfred von1959 1960 Anmerkungen ABF ABF Abgaben Abgaben Abgabenverwaltung Abgabenverwaltung Ablieferungspflicht Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Ablieferungssoll Absatzabteilungen Absatzabteilungen Absatzorgane, Staatliche Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter Abschnittsbevollmächtigter Abschreibungen Abschreibungen Stichwort erscheint durchgängig. Abtreibung …
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Kontrollkommission (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 „Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle“ (ZKK), nach dem Statut vom 15. 10. 1958 (GBl. I, S. 786) „Kontrollorgan des Ministerrates zur Kontrolle der Verwaltungsorgane sowie der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Einrichtungen der DDR“. Die Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle ist im Jahre 1952 aus der „Zentralen Kontrollkommission“ hervorgegangen, hat jedoch nur einen Teil der Befugnisse der alten ZKK übernommen. Diese war von der DWK insbesondere zur Aufdeckung von Wirtschaftsverbrechen gebildet worden (AO d. DWK vom 1. 9. 1948 ZVOBl. S. 429). Sie hatte das Recht, bei begründetem Verdacht strafbarer Handlungen die Polizei bzw. die Justiz verpflichtend zu beauftragen, Personen festzunehmen und Sachen sicherzustellen (Rundverfügung des Chefs der Justizverwaltung der SBZ vom 22. 9. 1948). Die alte ZKK unterhielt Landeskontrollkommissionen (LKK) in jedem Lande. Diese und die Kreiskontrollbeauftragten in den Stadt- und Landkreisen hatten die gleichen Aufgaben und Befugnisse wie die Zentralstelle. In den Städten und Gemeinden waren Volkskontrollausschüsse befugt, alle Einrichtungen der Verwaltung und der Wirtschaft, auch die Privatbetriebe, zu kontrollieren. 1948 wurden die Landeskontrollkommissionen mit den Kreiskontrollbeauftragten und die Volkskontrollausschüsse aufgelöst. Die neue ZKK bestand nach dem Statut vom 30. 4. 1953 (GBl. S. 685) aus dem Vors., 2 Stellv. und 9 Mitgl. In den Bezirken und in Ost-Berlin unterhielt die ZKK „Bevollmächtigte“. Ferner konnten in volkswirtschaftlichen Schwerpunkten und in wichtigen Einrichtungen „Beauftragte eingesetzt werden. Ihre Aufgaben waren auf die Kontrolle der Durchführung der Gesetze hinsichtlich der Einhaltung der Wirtschaftspläne beschränkt. Nach dem neuen Statut der ZKK vorn 16. 10. 1958 besteht diese aus dem Vors., einem Stellv. und den (in der Zahl nicht beschränkt) Mitgl. Der Vors. (amtierender Vors. ist zur Zeit Ernst ➝Wabra) gehört dem Ministerrat an. Organe der K. [S. 214]in den Bezirken und in der „Hauptstadt Berlin“ sind die „Bevollmächtigten“, die von der Zentrale angeleitet werden. In den Stadt- und Landkreisen sind wieder „Kreiskontrollbeauftragte“ eingesetzt, die den Bevollmächtigten unterstehen. In „volkswirtschaftlich und staatspolitisch wichtigen Einrichtungen können zeitweilig Beauftragte der Komm. für Staatliche Kontrolle eingesetzt werden“. (Seit 1958 sind ferner Helfer der Staatlichen Kontrolle eingesetzt.) Die K. hat die Aufgabe, die Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen „mit dem Ziele der konsequenten Einhaltung und Durchführung der darin festgelegten Maßnanmen im Interesse des siegreichen Aufbaus des Sozialismus“ zu kontrollieren. Kontrollen hat die K. in den zentralen und örtlichen Organen der staatlichen Verwaltung, der Wirtschaft, der Kultur, des Gesundheitswesens und des Sozialwesens durchzuführen. Nicht kontrolliert werden die Ministerien für Nationale Verteidigung und Staatssicherheit und deren nachgeordnete Organe sowie die bewaffneten Kräfte des Ministeriums des Innern. Der. Vors., die Stellv., die Mitgl. und die Bevollmächtigten der K. haben das Recht, verbindliche Weisungen zu erteilen sowie von den Leitern der zuständigen Organe die Durchführung von Disziplinarverfahren oder die Einleitung eines Ordnungsstrafverfahrens verpflichtend zu verlangen. Die K. ann ferner die Leiter der kontrollierten Einrichtungen zur Beseitigung festgestellter Mängel unter Fristsetzung auffordern. (Kontrolle) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 213–214 Kontrolle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KontrollpostenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 „Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle“ (ZKK), nach dem Statut vom 15. 10. 1958 (GBl. I, S. 786) „Kontrollorgan des Ministerrates zur Kontrolle der Verwaltungsorgane sowie der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Einrichtungen der DDR“. Die Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle ist im Jahre 1952 aus der „Zentralen Kontrollkommission“ hervorgegangen, hat jedoch nur einen Teil der…
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Blockpolitik (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Taktische Methode zur Durchführung einer „Revolution von oben“, Form der interfraktionellen Zusammenarbeit in den Volksvertretungen der SBZ im Gegensatz zur Koalitionspolitik in parlamentarischen Demokratien. Von kommun. Seite (z. B. in der Entschließung des II. SED-Parteitages vom 12. 9. 1947) als „neue Art der Zusammenarbeit“ bezeichnet. Innerhalb des „Blocks der antifaschistisch-demokratischen Parteien“ (gegründet am 14. 7. 1945, kurz: Antifa-Block) sind Koalitionen einzelner Blockpartner nicht erlaubt. Beschlüsse werden nur durch Zustimmung aller Fraktionen gefaßt. Mittels der B. machte die SED die von ihr in freier parlamentarischer Abstimmung nicht erreichbaren Mehrheitsbeschlüsse überflüssig. Unter Beibehaltung parlamentarisch-demokratischer Formen erhält so der Block die Funktion einer einzigen Partei; B. wird zum Einparteiensystem. Die B. diente u. a. auch als Begründung für die Einheitsliste bei den Volkskammerwahlen im Okt. 1950. Seit durch Zulassung der kommun. beherrschten NDPD, DBD und der Massenorganisationen zu den Volksvertretungen die Herrschaft der SED eindeutig gesichert ist, hat die B. stark an Bedeutung verloren. Die B. war seit 1945 das wichtigste Mittel zur Umwandlung der osteuropäischen Satellitenländer in Volksdemokratien durch „Revolutionen von oben“. Historisch gesehen, geht sie auf die 1935 durch Dimitroff auf dem VII. Kongreß der Komintern verkündete, auf dem Brüsseler Exilparteitag von der KPD übernommene und schon vorher in Frankreich und Spanien als „Volksfrontpolitik“ versuchte Taktik zurück. Angesichts der Unmöglichkeit einer direkten, allein von der KP getragenen Revolutionierung entwickelte man nämlich die Methode des „trojanischen Pferdes“, um über eine Aktionseinheit der Arbeiterklasse und durch jeweilige Anwendung des Koalitions- oder Blockprinzips zu Macht und Einfluß zu kommen. In der SBZ seit 1950 mehr und mehr durch das Operieren mit der noch stärker SED-kontrollierten Nationalen Front ersetzt. (Antifaschistisch-demokratische Ordnung, Verfassung) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 73 Blockade A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BodenreformSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Taktische Methode zur Durchführung einer „Revolution von oben“, Form der interfraktionellen Zusammenarbeit in den Volksvertretungen der SBZ im Gegensatz zur Koalitionspolitik in parlamentarischen Demokratien. Von kommun. Seite (z. B. in der Entschließung des II. SED-Parteitages vom 12. 9. 1947) als „neue Art der Zusammenarbeit“ bezeichnet. Innerhalb des „Blocks der antifaschistisch-demokratischen Parteien“…
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Musik (1960)
Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach der in der SBZ maßgebenden sowjetischen M.-Auffassung kann „das Wesen der M. unmöglich im inhaltlosen ‚Spiel reiner Klangformen‘ bestehen …, sondern darin, die Vielfalt der Wirklichkeit in das M.-Gestalten einfließen zu lassen. M., in diesem Sinne aufgefaßt, spiegelt nicht nur Wirklichkeiten, sondern vermag auch aktiv in die Lebenszusammenhänge einzugreifen und somit zur Veränderung und Umgestaltung der gesellschaftlichen Zustände beizutragen.“ Mit diesen Sätzen (aus dem sowjetzonalen „Lexikon A-Z in einem Band“) wird die Norm des sozialistischen Realismus auch für die M. gesetzt, zugleich die ideologische Rechtfertigung für die hemmungslose Politisierung der M., vor allem der Volks-M. und in ihrem Bereich wiederum des Liedes, gegeben. „Unter entschiedener Absage an die musikfremde Zersetzung der europäischen Musiktradition“ soll eine Musik „hervorgebracht“ werden, „die im Streben nach einer neuen kunstvollen Einfachheit Ideentiefe, melodischen und harmonischen Reichtum, Volkstümlichkeit und Verständlichkeit der musikalischen Aussage in sich vereint“ (Entschließung der Kulturkonferenz 1960 der SED). Teils der bewußtseinsbildenden Wirkung wegen, teils auch aus Motiven Staatlicher Repräsentation, die in allen totalitären Herrschaftsformen das Kulturleben beeinflussen, wird das öffentliche M.-Leben mit beträchtlichen Mitteln gefördert, wobei Institute von großer Tradition (Leipziger Gewandhaus, Dresdener Philharmonie, Berliner Staatsoper, Thomaner- und Kreuz-Chor) mehr als ihren Namen einzusetzen hatten. 1958 gab es 39 „Kultur- und Sinfonie-“, 47 Theater- und 3 Rundfunkorchester. Der Pflege des Kulturellen Erbes dienen Musikfeste, die u. a. auch Bach und Händel gewidmet waren. Man bemüht sich, das Konzertleben, das von der Deutschen ➝Konzert- und Gastspieldirektion monopolistisch gesteuert wird, weitgehend zu dezentralisieren. — Auf musikwissenschaftlichem Gebiet, vor allem bei großen Editionen, gibt es noch Beispiele gesamtdeutscher Zusammenarbeit. Die großen M.-Verlage (Verlagswesen) sind, wie der weltberühmte von Breitkopf & Härtel, enteignet und verstaatlicht oder verschwunden. — Wie alle Sparten der Laienkunst, erfreut sich auch die Volks-M. der besonderen Beachtung von Partei und Staat, denen es dabei ebensowohl um die Kontrolle des Vereinswesens wie auch um die bewußtseinsbildende Kraft der gemeinschaftlichen M.-ausübung zu tun ist. Volksmusikschulen dienen der Förderung und Ausrichtung des Nachwuchses, das Zentralhaus für Volkskunst sorgt für sozialistisches Liedgut, das zusammen mit Volkstanz, Kabarett und Agitprop (Agitprop-Gruppen) die Veranstaltungen der Kulturellen Massenarbeit auszufüllen hat. „Ernstes Zurückbleiben“ wird immer von neuem auf dem Gebiete der Tanz- und Unterhaltungs-M. kritisiert, wo die eigene Produktion im Urteil des meist jugendlichen Publikums gegen „imperialistische Einflüsse“ aus dem Westen nicht aufzukommen vermag und man daher zu einer administrativen Drosselung des Verbrauchs westlicher M. schreiten mußte. Schallplatten werden von einem VEB Deutsche Schallplatten (dem Vernehmen nach im Ausland) produziert; die Einfuhr von Schallplatten aus der Bundesrepublik ist nicht gestattet. (Kulturpolitik, Verband deutscher ➝Komponisten und Musikwissenschaftler, AWA) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 281 Museum für Deutsche Geschichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MutterschutzSiehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach der in der SBZ maßgebenden sowjetischen M.-Auffassung kann „das Wesen der M. unmöglich im inhaltlosen ‚Spiel reiner Klangformen‘ bestehen …, sondern darin, die Vielfalt der Wirklichkeit in das M.-Gestalten einfließen zu lassen. M., in diesem Sinne aufgefaßt, spiegelt nicht nur Wirklichkeiten, sondern vermag auch aktiv in die Lebenszusammenhänge einzugreifen und somit zur Veränderung und Umgestaltung der…
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Renten (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jeder Sozialversicherte hat Anspruch auf R. bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem die Hinterbliebenen eines Sozialversicherten. Invaliden-R. wird gezahlt, wenn der Versicherte zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist, nach einer Versicherungszeit von mindestens 60 Monaten. Alters-R. wird gezahlt für Männer nach Vollendung des 65. Lebensjahres, für Frauen nach Vollendung des 60. Lebensjahres nach einer Versicherungszeit von mindestens 180 Monaten. Für Erhaltung der Anwartschaft ist Zweidritteldeckung erforderlich. Invaliden- und Alters-R. setzen sich aus einer Grundrente von jährlich 360 DM Ost, aus dem Steigerungsbetrag und aus einem besonderen Zuschlag von 10 DM Ost zusammen. Der Steigerungsbetrag macht 1 v. H. des gesamten Lebensverdienstes des Versicherten aus, für den Beiträge an einen früheren Träger der Sozialversicherung oder an die jetzige Sozialversicherung gezahlt wurden. Der Monatsverdienst wird jedoch nur bis zu 600 DM Ost berücksichtigt. Ab 1. Dez. 1956 wurden die R. um 30 DM Ost erhöht. Ab 1. Juni 1958 wird an nicht arbeitende Rentner und solche ohne [S. 346]Einnahmen aus Miete oder Pacht unter 60 DM Ost ein Zuschlag von 9 DM Ost (in Ost-Berlin 12 DM Ost) als Teuerungszuschlag nach Aufhebung der Lebensmittelrationierung gezahlt. Vom 1. Mai 1959 an wurden die Alters-R. und die Invaliden-R. um weitere 10 DM Ost erhöht. Der Kinderzuschlag beträgt 40 DM Ost, der für die arbeitsunfähige Ehefrau 15 DM Ost. (Altersversorgung) Hinterbliebenen-R. erhalten arbeitsunfähige Familienangehörige eines verstorbenen Versicherten, wenn dieser Anspruch auf R. hatte. Dabei gelten als arbeitsunfähige Familienangehörige nur Witwen, die selbst Invaliden sind oder das 60. Lebensjahr vollendet haben oder ein Kind bis zu 3 Jahren oder 2 Kinder bis zu 8 Jahren erziehen. Waisen galten bis 31. 10. 1959 als arbeitsunfähige Familienangehörige grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, bis zum 18. Lebensjahr, solange sie infolge Schulbesuchs kein eigenes Einkommen haben. Seit 1. 11. 1959 werden die Waisenrenten und die Kinderzuschläge während des Besuchs einer allgemeinbildenden, polytechnischen oder einer erweiterten Oberschule sowie für die Dauer einer Lehrausbildung gezahlt. Die Voraussetzungen für die Rentenzahlung sind somit viel enger als in der Bundesrepublik. Man will so in der SBZ einen möglichst großen Teil der Versicherten zur Arbeit zwingen, um die Produktion auch auf diese Weise zu steigern. Die Höhe der Hinterbliebenen-R. beträgt für eine Witwe 50 v. H. für eine Vollwaise 35 v. H., für eine Halbweise 25 v. H. der für den Versicherten errechneten Rente zuzüglich der Teuerungszuschläge und Erhöhungsbeträge. Die Mindestalters- und Mindestinvalidenrente betragen 115 DM Ost, die Mindestrente für Witwen 105 DM Ost, für Vollwaisen 70 DM Ost und für Halbwaisen 45 DM Ost. Bei einem Vergleich der nominellen Höhen der R. in der SBZ mit denen der Bundesrepublik ist zu berücksichtigen, daß die Kaufkraft der Ostmark unter der der Westmark liegt. Unfall-R. wird gezahlt, wenn ein Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit eine Erwerbsminderung von wenigstens 20 v. H. zur Folge hatte, wobei der Nachweis nicht erforderlich ist. Unfall-R. werden nach dem letzten beitragspflichtigen Jahresarbeitsverdienst vor dem Unfall berechnet. Sie betragen bei völliger Erwerbsminderung ⅔ dieses Verdienstes (Unfall-Vollr.); Unfall-Teilr. werden in Höhe des Teiles der Unfall-Vollr. gezahlt, der dem Grad des Körperschadens entspricht. Bei Unfall-R. mit einer Erwerbsminderung über 50 v. H. werden Kinderzuschläge in Höhe von 10 v. H. der R. gezahlt. Eine Sonderregelung gilt für die R. der Bergleute. (Bergmannsrenten, Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. 5., erw. Aufl. (BB) 1959, Teil I (Text) 171 S., Teil II (Anlagen) 191 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 345–346 Rentabilität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RentensparenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jeder Sozialversicherte hat Anspruch auf R. bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem die Hinterbliebenen eines Sozialversicherten. Invaliden-R. wird gezahlt, wenn der Versicherte zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist, nach einer Versicherungszeit von mindestens 60 Monaten. Alters-R. wird gezahlt für Männer nach…
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Freundschaftsvertrag (1960)
Siehe auch: Freundschaftsvertrag: 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Freundschaftsverträge: 1985 Vereinbarungen zwischen Partnern verschiedener Art (Verwaltungen, Organisationen, Schulen, Behörden, inheiten der Armee und Polizei usw.), die in erster Linie der politischen Propaganda und Überwachung dienen. In einem F. ist etwa festgelegt, daß ein Betrieb bestimmte Reparaturarbeiten in einer Schule übernimmt, seine Planerfüllung laufend meldet, Werkvertreter zu den Abschlußprüfungen entsendet, betriebsangehörige FDJ-Mitgl. als Pionierleiter an die Schule abordnet und Geld für Schülerbüchereien, Lehrmittelsammlungen und Schülerfahrten zur Verfügung stellt. Die Schule verpflichtet sich ihrerseits zu Betriebsbesichtigungen und Kulturveranstaltungen zur unterrichtlichen Auswertung der Produktionsmeldungen im Hinblick auf den Fünfjahrplan und zu gemeinsamen Demonstrationen mit den Arbeitern. Die Schule als „gesellschaftliche und politische“ Einrichtung unterwirft sich also der Kontrolle der politischen Funktionäre. Wie schon die Einheiten der KVP werden vor allem auch die Truppenteile der Nationalen Volksarmee und der kasernierten Polizeitruppen von dem F.-Netz erfaßt. Die SED ist bemüht, auch hier Patenschaften zu gründen und zu beleben. Im Rahmen solch eines F., z. B. zwischen einem Stahlwerk und einem Regiment, der auch als Patenschaft bezeichnet wird, werden Delegierte und Schulungsreferenten ausgetauscht, Rekruten betreut, Besichtigungen durchgeführt. Ferner wird für den betr. Truppenteil der Volksarmee geworben, treten Spielgruppen hier und dort auf. Auch Gliederungen der FDJ und anderer Massenorganisationen werden dazu gebracht, einen F. mit je einer Einheit der Volksarmee zu schließen. Mitte 1959 wurden auch Hochschulen, Fakultäten und Institute stärker angewiesen, mit Betrieben, LPG und Truppenteilen F. zu schließen: So die Universität Ost-Berlin mit 7 Elektrogroßbetrieben Ost-Berlins, die landwirtschaftl. Fakultät der Univ. Halle mit den LPG des MTS-Bereichs Wallwitz. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 131 Freizeitgestaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freyer, ErwinSiehe auch: Freundschaftsvertrag: 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Freundschaftsverträge: 1985 Vereinbarungen zwischen Partnern verschiedener Art (Verwaltungen, Organisationen, Schulen, Behörden, inheiten der Armee und Polizei usw.), die in erster Linie der politischen Propaganda und Überwachung dienen. In einem F. ist etwa festgelegt, daß ein Betrieb bestimmte Reparaturarbeiten in einer Schule übernimmt, seine Planerfüllung laufend meldet, Werkvertreter zu…
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Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (1960)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Sehr viele Ministerien gehen auf zentrale Verwaltungen der SBZ zurück, die schon seit Juli 1945 bzw. seit 1946 bestanden und großenteils Gliederungen der DWK waren. Doch das MfAA entstand erst im Okt. 1949 bei Errichtung der sogen. DDR, als diplomatische Beziehungen zu den Staaten des Ostblocks aufgenommen wurden. Das MfAA dient von Anfang an dem Streben des Regimes, für seinen Anspruch auf Souveränität auch außerhalb des Ostblocks Anerkennung zu finden, besonders seit am 24. 3. 1954 die SU die „DDR“ als souverän anerkannte. Um den Anspruch der SBZ auf Souveränität bei den nichtkommunistischen Staaten leichter anzubringen, blieb die formelle Leitung des MfAA stets einem Nichtmitglied der SED vorbehalten: Dr. Georg Dertinger bis 15. 1. 1953, seitdem Dr. Lothar ➝Bolz. Im wesentlichen bestehen 5 Hauptabteilungen (HA). Es sind I: UdSSR und volksdemokratische Länder; II: Kapitalistisches Ausland; III: Deutschland- und Europapolitik; IV: Konsularische Angelegenheiten; V: Presse und Information. Daneben stehen einige selbständige Abteilungen. — Die Leiter der HA und fast aller Abteilungen, unter denen kaum Juristen sind, gehören der SED an, ebenso alle diplomatischen Vertreter im Ausland. Staatssekretär und 1. Stellvertreter des Ministers ist seit Anfang Mai 1958 Otto ➝Winzer. Weitere Stellv. des Ministers sind Sepp ➝Schwab (SED) und Johannes König (SED). Der Leiter der Abteilung Internationale Verbindungen im ZK der SED, Peter ➝Florin, gehört dem Kollegium des MfAA mit beratender Stimme an. Neben dem beratenden „Kollegium“ hat das MfAA laut seinem Statut vom 14. 12. 1959) noch einen „Wissenschaftlichen Beirat, dem hervorragende Vertreter der Rechts-, Geschichts- und Wirtschaftswissenschaften angehören“ und eine „Kommission für kulturelle Beziehungen zum Ausland“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 275 Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Gesundheits- und SozialwesenSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Sehr viele Ministerien gehen auf zentrale Verwaltungen der SBZ zurück, die schon seit Juli 1945 bzw. seit 1946 bestanden und großenteils Gliederungen der DWK waren. Doch das MfAA entstand erst im Okt. 1949 bei Errichtung der sogen. DDR, als diplomatische Beziehungen zu den Staaten des Ostblocks aufgenommen wurden. Das MfAA dient von Anfang an dem Streben des Regimes, für seinen Anspruch auf Souveränität auch außerhalb des…
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Planung (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die in der SBZ im Laufe der Jahre seit 1949 entwickelten Methoden der totalen Planung umfassen sämtliche Wirtschaftsbereiche; sie beziehen auch die genossenschaftlichen und die restlichen privaten Bereiche ein. Man unterscheidet Perspektivpläne (Fünfjahrplan, Siebenjahrplan) und Jahrespläne (Volkswirtschaftsplan). Die Perspektivpläne werden über den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe mit den Sowjetblockstaaten abgestimmt; sie bilden die Grundlage für die Jahrespläne der beteiligten Länder. — In der SBZ werden die Wirtschaftspläne mit ihren wichtigsten Kontrollziffern nach den Weisungen der Wirtschaftskommission beim Politbüro der SED in der Staatlichen ➝Plankommission entworfen. Nach Bestätigung durch den Ministerrat werden die Entwürfe einerseits nach Wirtschaftszweigen, andererseits nach den Bezirken regional aufgegliedert. Die Entwürfe werden zur Stellungnahme an die VVB und die Räte der Bezirke und Kreise, die Mittelinstanzen, weitergeleitet. Diese Mittelinstanzen gliedern die Entwürfe weiter auf die ihnen unterstellten Betriebe usw. auf und legen jedem Betrieb die für ihn vorgesehenen Produktionsauflagen in Form von Kontrollziffern für die wichtigsten Planpositionen vor. Diese Kontrollziffern sind für die Betriebsleitungen der Rahmen für die von ihnen aufzustellenden Betriebspläne. Die Planvorschläge der Betriebe laufen dann an die Mittelinstanzen (VVB, Räte der Kreise und Bezirke) zurück, wo sie zusammengefaßt und als deren eigene Planvorschläge an die Staatliche Plankommission zurückgegeben werden. Dort werden die Vorschläge zu Gruppen zusammengefaßt und aufeinander abgestimmt. Hierbei entsteht der Entwurf für das Gesetz über den Wirtschaftsplan und in Verbindung damit das Gesetz über den Staatshaushalt. Beide Gesetze bilden nach ihrer formalen „Beschlußfassung“ durch die Volkskammer die Grundlage für die nach Mengen oder Produktionswerten bezifferten Produktionsauflagen, die unter der Bezeichnung Kennziffern über die Mittelinstanzen an die Produktionsbetriebe gegeben werden. Diese Betriebe haben danach detaillierte Betriebspläne aufzustellen (z. B. für Material, Arbeitskräfte, Kosten, Maschinenausnutzung, Produktion, Umlaufmittel, Absatz, Finanzergebnis usw.) und den Mittelinstanzen zur Bestätigung vorzulegen. Dieser Planungsvorgang wird als „Feinplanung“ bezeichnet. Bestätigte Betriebspläne haben Gesetzescharakter. Sowohl die Planungsmethodik als auch der Inhalt der Planung — also die wert- oder mengenmäßigen Planziele — haben sich in der BZ im Laufe der Jahre aus der Praxis entwickelt; sie entbehren jeder wissenschaftlichen Fundierung. Vergeblich haben sich bisher kommun. Wirtschaftswissenschaftler in der SBZ darum bemüht, die Wirtschaftsplanung und -Leitung aus der absoluten Unterstellung unter die politischen Absichten der SED-Führung herauszulösen und in der Wirtschaft — [S. 313]was eigentlich selbstverständlich wäre — mehr „ökonomische Prinzipien“ zur Geltung zu bringen (Wirtschaftswissenschaft). Nach gewissen, seit Anfang 1960 zu beobachtenden Anzeichen kann angenommen werden, daß das SED-Regime aus Furcht vor dem Mißlingen des von ihm proklamierten Siebenjahrplans künftig eher bereit ist, ökonomische Vorschläge der Wirtschaftswissenschaftler zu beachten. Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 312–313 Planpreise, Unveränderliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PlauenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die in der SBZ im Laufe der Jahre seit 1949 entwickelten Methoden der totalen Planung umfassen sämtliche Wirtschaftsbereiche; sie beziehen auch die genossenschaftlichen und die restlichen privaten Bereiche ein. Man unterscheidet Perspektivpläne (Fünfjahrplan, Siebenjahrplan) und Jahrespläne (Volkswirtschaftsplan). Die Perspektivpläne werden über den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe mit den Sowjetblockstaaten…
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1960: N, O, Ö
Nachrichtenpolitik Nachtrab Nachtsanatorium Nachwuchsplan Nagel, Otto Namensgebung, Sozialistische Namokel, Karl Nation Nationale Bauernpolitik Nationale Front Nationale Gedenkstätten Nationale Geschichtsbetrachtung Nationaleinkommen Nationaler Kompromiß Nationaler Verteidigungsrat der DDR Nationales Aufbauwerk Nationales Olympisches Komitee (NOK) Nationale Streitkräfte Nationale Volksarmee Nationalhymne Nationalismus Nationalität Nationalitätenpolitik Nationalkomitee Freies Deutschland Nationalkommunismus Nationalpreis Nationalsozialisten, Ehemalige Naturgemäße Viehhaltung Naturschutz NAW NDPD Neubauer Neubrandenburg Neubürger Neuerer Neuereraktiv Neuererbewegung Neuerermethoden Neuerermethoden in der Landwirtschaft Neuererverordnung Neuererzentrum Neuer Kurs Neulehrer Neumann, Alfred 1909 NF NKFD NKWD Nomenklatursystem Norden, Albert Nord-Süd-Kanal Norm Normative Normenkatalog Notariat Notenbank, Deutsche (DNB) Nuschke, Otto NVA Oberbürgermeister Oberschulen Oberstes Gericht Objekt Objektivismus Objektlohn Oder-Neiße-Linie Oelßner, Fred Offenstall Öffentlicher Dienst Öffentlicher Tadel Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen OG Ökonomie, Hochschule für Ökonomische Hauptaufgabe Ökonomisches Grundgesetz ÖLB Operativ Operativoffizier Operativplanung Opitz, Max Opportunismus Opposition Ordnungsgruppen der FDJ Organisation-Instrukteurabteilung Orlopp, Josef Örtliche Industrie Örtliche Landwirtschaftsbetriebe (ÖLB) Örtliche Organe Örtliche Räte Örtliche Wirtschaft Ostblock Ostseewochen Ost-West-HandelNachrichtenpolitik Nachtrab Nachtsanatorium Nachwuchsplan Nagel, Otto Namensgebung, Sozialistische Namokel, Karl Nation Nationale Bauernpolitik Nationale Front Nationale Gedenkstätten Nationale Geschichtsbetrachtung Nationaleinkommen Nationaler Kompromiß Nationaler Verteidigungsrat der DDR Nationales Aufbauwerk Nationales Olympisches Komitee (NOK) Nationale Streitkräfte Nationale Volksarmee Nationalhymne Nationalismus Nationalität …
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Souveränität (1960)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Den Anspruch auf S. erhebt die SBZ seit dem 25. 3. 1954, seitdem ihr die SU die S. zusprach. In dem regierungsamtlichen Handbuch „DDR — 300 Fragen, 300 Antworten“, das der „Ausschuß für Deutsche Einheit“ (im Mai 1959 in 4. veränd. Aufl.) herausgab, wird (auf S. 11) das Verlangen der SBZ nach S. allgemein ausgesprochen: „Die DDR ist ein souveräner Staat, der frei nach eigenem Ermessen über seine inneren und äußeren Angelegenheiten entscheidet, ohne die Rechte anderer Staaten und die allgemein anerkannten Normen des Völkerrechts zu verletzen. Durch die allseitige Mitarbeit der Bevölkerung an allen politischen und wirtschaftlichen Aufgaben, durch ihre Einflußnahme auf die Gesetzgebung, Verwaltung und Justiz ist in der DDR auch zum erstenmal in der Geschichte Deutschlands die Volkssouveränität verwirklicht.“ — Von einer echten demokratischen Rechtfertigung ihrer angemaßten S. durch freie, geheime, unmittelbare Mehrlisten-Volkswahlen wagt das Regime der SBZ nicht zu sprechen. Stark belebt wurde der Anspruch der SBZ auf S. durch die Genfer Außenminister-Tagung vom Sommer 1959. In seinem Leitartikel schrieb „Neues Deutschland“ am 1. 6. 1959 dazu u. a.: „Gewiß, zwischen der DDR und den Westmächten bestehen keine diplomatischen Beziehungen. Doch ist dies für die Tatsache“ der völkerrechtlichen Existenz der DDR ohne jede Bedeutung … Die Völkerrechtssubjektivität eines Staatengebildes ist gegeben, wenn dieser Staat tatsächlich als bestimmtes Territorium, zu dem eine Bevölkerung gehört, existiert und eine oberste Gewalt vorhanden ist, die den Staat auf internationaler Ebene vertritt und fähig ist, übernommene Verpflichtungen zu erfüllen und zu erreichen, daß die Rechtsnormen durch die Bürger eingehalten werden.“ Weiter behauptete das Blatt: „Das Verhältnis der Westmächte zur DDR, wie es sich jetzt in Genf herausgebildet hat, kommt einer de facto-Anerkennung der DDR durch die Westmächte gleich … sie mögen in den Delegierten der beiden deutschen Staaten nur ‚Berater‘ oder sonst etwas sehen: Auf ihr Verhältnis zur DDR bezogen, haben sie die DDR de facto anerkannt.“ — Auch hier wird deutlich, welchen Wert die SBZ auf die Anerkennung ihrer S. durch die nichtkommun. Staaten legt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 374 Sorgerecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SovexportfilmSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Den Anspruch auf S. erhebt die SBZ seit dem 25. 3. 1954, seitdem ihr die SU die S. zusprach. In dem regierungsamtlichen Handbuch „DDR — 300 Fragen, 300 Antworten“, das der „Ausschuß für Deutsche Einheit“ (im Mai 1959 in 4. veränd. Aufl.) herausgab, wird (auf S. 11) das Verlangen der SBZ nach S. allgemein ausgesprochen: „Die DDR ist ein souveräner Staat, der frei nach eigenem Ermessen über seine inneren und äußeren…
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Arbeitslosenversicherung (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der A. ist die Verordnung über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, Ost-Berlin, S. 103/1949). Träger der A. ist die Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstandes des FDGB. Versichert sind alle Personen, die in einem entgeltlichen Arbeitsverhältnis stehen. Vs der Sozialversicherungsbeiträge dieser Personen soll dem Zwecke der A. zugute kommen (§~6 der VO vom 28. 1. 1947). Voraussetzung für eine Leistung ist eine Beitragszahlung zur Sozialversicherung für 26 Wochen in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Sie wird gewährt vom 8. Tage der registrierten Arbeitslosigkeit ab für die Dauer von 26 Wochen. Sie wird u. a. nicht gezahlt, wenn der Versicherte eine Arbeit ablehnt, die ihm zugewiesen wird, oder wenn er eine Arbeit „eigenmächtig“ aufgegeben hat, wenn er ein eigenes Einkommen hat, das nicht niedriger als die Unterstützung ist, oder wenn der Arbeitslose im Haushalt seiner Verwandten wohnt, die in der Lage und verpflichtet sind, ihn zu unterstützen. Wegen der Vielzahl der Ausschließungsgründe erhalten nur sehr wenige Arbeitslose eine Unterstützung. Die Höhe der Unterstützung beträgt bei einem täglichen Einkommen bis zu 6,53 DM Ost 1,20 DM Ost täglich und steigt bei einem täglichen Verdienst über 9,49 DM Ost auf höchstens 2 DM [S. 30]Ost täglich. Familienzuschläge werden für Kinder bis zu 15 Jahren oder bis zu 18 Jahren, wenn sie eine Schule besuchen, für Ehefrauen und Lebenskameraden mit 1~Kind bis zu 3 Jahren oder 2 Kindern bis zu 8 Jahren, oder im Alter über 60 Jahre und für unterhaltsberechtigte Verwandte, die vom Arbeitslosen unterhalten werden, in Höhe von 0, 35 DM Ost täglich gezahlt. Wohnungsgeld wird in Städten über 100.000 Einwohner in Höhe von 12 DM Ost, in den übrigen Orten in Höhe von 10 DM Ost monatlich gezahlt, wenn der Arbeitslose eine eigene, von ihm bezahlte Wohnung hat. Das Einkommen des Ehegatten wird auf die Unterstützung eines Arbeitslosen angerechnet, soweit es 35 DM Ost wöchentlich übersteigt. Die Unterstützung wird seit Auflösung der Arbeitsämter von den Außenstellen der Verwaltung der Sozialversicherung (SVK, Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) ausgezahlt. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. 5., erw. Aufl. (BB) 1959, Teil I (Text) 171 S., Teil II (Anlagen) 191 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 29–30 Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitslosigkeitSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der A. ist die Verordnung über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, Ost-Berlin, S. 103/1949). Träger der A. ist die Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstandes des FDGB. Versichert sind alle Personen, die in einem entgeltlichen Arbeitsverhältnis stehen. Vs der Sozialversicherungsbeiträge dieser Personen soll dem Zwecke…
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Eisenbahn (1960)
Siehe auch: Deutsche Reichsbahn: 1969 Deutsche Reichsbahn (DR): 1975 1979 1985 Eisenbahn: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Reichsbahn: 1969 1975 1979 Reichsbahn, Deutsche: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Die E. hat von allen Verkehrsträgern die schwersten Kriegs- und Kriegsfolgeschäden erlitten. Bei Kriegsende waren die Strecken und Bahnhöfe unbefahrbar. 65 v. H. der Lokomotiven, 59 v. H. der Reisezugwagen und die Hälfte der Güterwagen waren, soweit sie nicht gänzlich vernichtet waren, beschädigt, 970 Eisenbahnbrücken waren zerstört. Durch die anschließenden Demontagen verminderte sich der Bestand an rollendem Material erheblich, und die Länge des Gleisnetzes ging von etwa 18.500 km auf 14.500 km zurück. Die Netzdichte je 100 qkm verringerte sich dadurch von 17 auf 14 km. Bei Wiederingangsetzung des Betriebes waren 5.000 km Strecke nur eingleisig befahrbar, und es gab keine elektrifizierten Strecken mehr. Der Wiederaufbau konnte bei solchen Schäden und unter den Bedingungen der sowjetischen Besatzungspolitik nur langsam vorangehen. Die Eisenbahner der SBZ haben in dieser Zeit Hervorragendes geleistet. Noch 1960 sind die Schäden nicht ganz beseitigt. Das Streckennetz konnte nur auf 16.000 km Länge wieder ergänzt werden. Mit dem derzeitigen Lokomotiv- und Güterwagenbestand können die Transportaufgaben nur unter äußerster Anspannung bewältigt werden. Die hoch angesetzten Ziele des Siebenjahrplans können nur dann erreicht werden, wenn auch die E. ihre Transportleistungen sehr erheblich steigert. Daher sollen bis 1965 16.000 neue moderne Güterwagen mit 50~t Ladegewicht in den Dienst eingestellt werden. Der Neubau von Dampfloks wird 1960 eingestellt, bis 1962 werden die in Betrieb befindlichen Dampfloks generalüberholt, anschließend sollen bis 1965 1.100 Diesel- und Elektroloks aus eigener Produktion den Dienst aufnehmen. Auch bei den technischen Anlagen und im Personenverkehr sind umfangreiche Verbesserungen geplant. Die Verwirklichung dieser Planziele würde den Abstand der Leistungsfähigkeit der sowjetzonalen Reichsbahn im Vergleich zur Bundesbahn verringern. Literaturangaben Olbrich, Paul: Die Fahrzeugwirtschaft bei der „Deutschen Reichsbahn“ der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1955. 88 S. m. 14 Tab. u. 10 Anlagen. Olbrich, Paul: Betrieb und Verkehr bei der „Deutschen Reichsbahn“ in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1957. 72 S. m. Anlagen. Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 101 Eisenach A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eisenbahner der DDR, VerdienterSiehe auch: Deutsche Reichsbahn: 1969 Deutsche Reichsbahn (DR): 1975 1979 1985 Eisenbahn: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Reichsbahn: 1969 1975 1979 Reichsbahn, Deutsche: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Die E. hat von allen Verkehrsträgern die schwersten Kriegs- und Kriegsfolgeschäden erlitten. Bei Kriegsende waren die Strecken und Bahnhöfe unbefahrbar. 65 v. H. der Lokomotiven, 59 v. H. der Reisezugwagen und die Hälfte der Güterwagen waren, soweit sie nicht…
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Wirtschaftswissenschaft (1960)
Siehe auch: Wirtschaftswissenschaft: 1962 1963 1965 1966 Wirtschaftswissenschaften: 1959 1969 1975 1979 1985 [S. 456]In der SBZ hat die W. die Aufgabe, die Politik der Ulbricht-Gruppe in der SED „wissenschaftlich“ abzustützen. Erkenntnisse und Vorschläge von Wirtschaftswissenschaftlern — auch wenn sie SED-Genossen sind und im Grundsatz die marxistische Lehre von der Politischen Ökonomie (Politökonomie) anerkennen — die nicht mit der von Ulbricht und seinen Anhängern vertretenen Politik übereinstimmen, werden als „unwissenschaftlich“ und „klassenfeindlich“ unterdrückt. Methoden und Inhalt der sowjetzonalen W. sind in keiner Weise mit denen in der Bundesrepublik vergleichbar. Die von westlichen Gepflogenheiten völlig abweichenden Begriffsbildungen erschweren sogar die bloße Gegenüberstellung wirtschaftswissenschaftlicher Kategorien in Ost und West. — Ideologisch weisunggebend ist das Gesellschaftswissenschaftliche Institut beim ZK der SED, Lehrstuhl für Politökonomie; Schwerpunkt der wirtschaftswissenschaftlichen Tätigkeit ist das Institut für W. bei der Deutschen Akademie der Wissenschaften in Ost-Berlin. Auch an Universitäten, Hochschulen und Akademien gibt es Lehrstühle für W. bzw. Politökonomie. In der Bundesrepublik und im gesamten Ausland finden seit 1957/58 Auseinandersetzungen zwischen den bedeutendsten Mitgliedern des Instituts für W. der Akademie der Wissenschaften einerseits und den Anhängern des Ulbricht-Kurses in der SED besondere Aufmerksamkeit. Auf der 30. Tagung des ZK der SED (Jan. 1957) mußten die Wirtschaftswissenschaftler Prof. Fritz ➝Behrens, damals Leiter der Staatl. Zentralverwaltung für Statistik, Abteilungsleiter im Institut für W. und Inhaber des Lehrstuhls für Politische Ökonomie an der Universität Leipzig, und sein Mitarbeiter Dr. Arne ➝Benary heftige Kritik hinnehmen. Ein von Prof. Behrens veröffentlichter Artikel mit einem Vergleich des Reallohns in der Bundesrepublik und der SBZ — bei dem die Bundesrepublik günstig abschnitt —, ferner andere Äußerungen von Prof. Behrens, in denen er die Meinung vertrat, daß in der SBZ nunmehr die Zeit vorüber sein müsse, in der die Wirtschaft unmittelbar durch den Staatsapparat angeleitet wird, zogen ihm den Zorn der SED-Führung zu. In ähnlicher Richtung lagen Äußerungen von Prof. Kohlmey, damals Direktor des Instituts für W. der Akademie und Professor mit Lehrauftrag an der Ost-Berliner Universität, der das System der Planwirtschaft kritisiert hatte, und sogar der damals führende Prof. Fred ➝Oelßner, Inhaber des Lehrstuhls für Politische Ökonomie am Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, hatte sich wiederholt kritisch zum System der sowjetzonalen Wirtschaftsplanung geäußert, indem er offen die Meinung vertrat, daß ökonomische Fragen ökonomisch, nicht ideologisch gelöst werden müßten. Die genannten Wirtschaftswissenschaftler wurden 1958 gemaßregelt [S. 461]und aus allen Funktionen entfernt, von denen aus sie in die Öffentlichkeit wirken konnten; sie wurden als „Revisionisten“ bezeichnet, deren Anschauungen „der kapitalistischen Ideologie weit die Tore öffnet“ (Revisionismus). Nur in der Sektion W. der Akademie durften sie unter Kontrolle der SED-Führung verbleiben. Außer einigen, von ihnen offensichtlich unter Druck seitens der SED verfaßten „selbstkritischen“ Äußerungen hörte die Öffentlichkeit zwei Jahre lang kaum etwas von ihnen. Es war daher eine Überraschung, als im Frühjahr 1960 die Namen der Gemaßregelten wieder öffentlich genannt wurden. Offenbar kann die SED-Führung nicht auf die Mitarbeit dieser Wirtschaftswissenschaftler bei der dringend notwendigen Reorganisation der Wirtschaftsplanung (Planung) verzichten. Im Febr. 1960 wurden ihnen und anderen Mitgliedern der Sektion W. der Akademie, bzw. von ihnen gebildeten „Forschungsgemeinschaften“, mehr als 30 wirtschaftswissenschaftliche „Vertragsforschungsaufträge“ übergeben mit der Aufgabenstellung, dadurch „das sozialistische Planungssystem als Ganzes weiterzuentwickeln und zu vervollkommnen“. Einzelthemen solcher Forschungsaufträge sind u. a.: „Erarbeitung von Methoden und Kennziffern für die Messung der Arbeitsproduktivität“ (Produktivität); „Untersuchung der Ursachen für die Entstehung von Überplanbeständen“; „Formen und Methoden der Planung und Leitung der Produktion und Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern und Dienstleistungen“; „Ausarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Funktion und Wirkungsweise der Preise“ usw. Aus der Art dieser Forschungsaufträge ist ersichtlich, daß die Planwirtschaft der SBZ bisher keine wissenschaftliche Fundierung hatte, vielmehr — wie an zahlreichen Beispielen nachweisbar ist — ausschließlich entsprechend den politischen Zweckmäßigkeitserwägungen der SED-Führung praktiziert wurde. Man darf vermuten, daß die Beauftragung der früher gemaßregelten Wirtschaftswissenschaftler, die im Grunde ihre „ökonomische Einstellung“ nicht geändert haben — damit im Zusammenhang steht, daß die SED-Führung im Hinblick auf die hoch angesetzten Ziele des Siebenjahrplans künftig möglicherweise eher als früher bereit ist, in der Wirtschaft „ökonomische Prinzipien“ zur Geltung kommen zu lassen. Die Aufsicht über die neue wirtschaftswissenschaftliche Forschungstätigkeit übt das Mitte 1960 für diesen Zweck neu errichtete „Ökonomische Forschungsinstitut bei der Staatlichen ➝Plankommission“ aus. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 456–461 Wirtschaftssystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftszweig-LohngruppenkatalogSiehe auch: Wirtschaftswissenschaft: 1962 1963 1965 1966 Wirtschaftswissenschaften: 1959 1969 1975 1979 1985 [S. 456]In der SBZ hat die W. die Aufgabe, die Politik der Ulbricht-Gruppe in der SED „wissenschaftlich“ abzustützen. Erkenntnisse und Vorschläge von Wirtschaftswissenschaftlern — auch wenn sie SED-Genossen sind und im Grundsatz die marxistische Lehre von der Politischen Ökonomie (Politökonomie) anerkennen — die nicht mit der von Ulbricht und seinen Anhängern vertretenen…
DDR A-Z 1960
Spitzelwesen (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sicherheit und die Existenz des Regimes in der SBZ stützen sich in weitem Umfang auf das Sp., das zu einem ausgedehnten System entwickelt worden ist. Die geheime Tätigkeit der Spitzel soll eine Psychose der Allgegenwart des SSD erzeugen, durch die die Aktivität des möglichen oder wirklichen Gegners auf ein Minimum beschränkt werden soll. Das Spitzelsystem des SED-Regimes erstreckt sich nicht nur auf Feinde des Systems, sondern auch auf die SED und den Regierungsapparat. Ideologische Begründung für das Sp.: „Proletarische Wachsamkeit gegenüber den Feinden der Arbeiterklasse.“ Das neue FDJ-Statut z. B. verpflichtet jedes FDJ-Mitgl. zur Unterstützung der Staatssicherheitsorgane. Die von Spitzeln gesammelten oder von Denunzianten freiwillig ebrachten Informationen landen ei den „Organen der Staatssicherheit“. Diese nennen ihre Spitzel Geheime Informanten (GI). Oft haben die GI einen fest umrissenen Spitzelbereich, in dem sie ihre Tätigkeit ausüben, z. B. in einem VEB, im Sekretariat einer Partei usw., d. h. in einer Umgebung, deren Überwachung dem SD notwendig erscheint und in der der GI einen natürlichen Platz hat (Ingenieur, Werkmeister, Stenotypistin usw.), der ihm einen größtmöglichen Einblick in die Verhältnisse gestattet. Sie können auch zur Personenüberwachung und zur Tätigkeit jenseits der Grenzen der SBZ eingesetzt werden. über ihre Beobachtungen haben sie ihrem Auftraggeber regelmäßig Berichte zu erstatten, die sie mit ihrem Decknamen unterzeichnen müssen. Nach den Arbeitsrichtlinien des SSD sollen SED-Mitgl. nach Möglichkeit nicht als GI verwendet werden, weil ihnen die Bevölkerung ohnehin mit Mißtrauen entgegentritt. Spitzel werden entweder durch Überzeugung oder unter Druck angeworben und verpflichtet. Befin[S. 387]det sich in dem vom SSD zu überwachenden Gebiet kein „freiwilliger Mitarbeiter“, dann werden Druckmittel gegenüber einem in Aussicht genommenen „Kandidaten“ angewendet, indem z. B. Kenntnis von „kriminellen Verfehlungen“ oder „negativen politischen Äußerungen“ behauptet wird. Zusätzlich wird mit Angeboten sozialer und wirtschaftlicher Vergünstigungen (Prämien!) gearbeitet. Im August 1955 wurden auch die Abschnittsbevollmächtigten (ABV) beauftragt, ein eigenes — zusätzliches — „System von Vertrauenspersonen“ aufzubauen. „Vertrauenspersonen sind Bürger, die das besondere Vertrauen des ABV verdienen und ihm vertrauliche Mitteilungen geben, die für die Volkspolizei von Interesse sind. Durch die Heranziehung von Vertrauenspersonen soll es dem ABV ermöglicht werden, noch besser als bisher mit der Bevölkerung zusammenzuarbeiten, um jederzeit allseitige Informationen über Gegner unserer demokratischen Ordnung und andere verbrecherische Elemente zu erhalten und die Stimmung in seinem Abschnitt kennenzulernen“ (Instruktion Nr.~1 zum Befehl Nr. 45 des Chefs der Deutschen ➝Volkspolizei vom 3. 8. 1955). Dieser Spitzelapparat des ABV setzt sich ausschließlich aus Freiwilligen zusammen. Mit dem wenig später ergangenen Befehl Nr. 49 des Chefs der Deutschen Volkspolizei erhielt auch die Kriminalpolizei den Auftrag zum Aufbau eines eigenen Spitzelapparates. Dieser stützt sich vornehmlich auf Rechtsbrecher, denen Straferlaß für den Fall in Aussicht gestellt wird, daß sie die ihnen erteilten Aufträge in vollem Umfange erfüllen. Die GI der Kriminalpolizei stehen also ständig unter dem Druck, daß, wenn ihre Arbeit als ungenügend angesehen wird, eine gegen sie erkannte Strafe vollstreckt oder ein zunächst eingestelltes Verfahren wiederaufgenommen wird. Die Zusammenarbeit zwischen der Kriminalpolizei und dem SSD wird in der Bezirksverwaltung durch einen Verbindungsoffizier hergestellt, der dafür sorgt, daß die für den SSD wesentlichen Erkenntnisse diesem mitgeteilt werden. Eine besondere Gruppe bilden die Helfer der staatlichen Kontrolle, deren Informationen zwar nicht unmittelbar als Spitzelberichte für den SSD bestimmt sind, die aber durch ihre Tätigkeit praktisch doch in das weite Feld des sowjetzonalen Sp. eingebaut sind und dem SSD wesentliche Erkenntnisse vermitteln. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 386–387 Spionage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SpontaneitätSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sicherheit und die Existenz des Regimes in der SBZ stützen sich in weitem Umfang auf das Sp., das zu einem ausgedehnten System entwickelt worden ist. Die geheime Tätigkeit der Spitzel soll eine Psychose der Allgegenwart des SSD erzeugen, durch die die Aktivität des möglichen oder wirklichen Gegners auf ein Minimum beschränkt werden soll. Das Spitzelsystem des SED-Regimes erstreckt sich nicht nur auf Feinde des…
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Nationalismus (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 289]Stalin hat 1930 erklärt, nationale Kulturen seien mit sozialistischem Geist vereinbar. Unter der Diktatur des Proletariats sei eine Kultur „sozialistisch dem Inhalt nach, national der Form nach“. Wenn Lenin die nationalen Kulturen angegriffen habe, dann nur ihren „bürgerlichen Inhalt“, nicht ihre nationale Form. Erst wenn das Proletariat auf der ganzen Welt gesiegt habe und der Sozialismus errichtet sei, könne es eine Kultur geben, die sowohl der Form wie dem Inhalt nach sozialistisch sei. In der Zwischenzeit müßten sich die Nationalitäten entfalten können, weil gerade in dieser Entfaltung die Voraussetzung gegeben sei, daß die nationalen Kulturen sich in eine einzige allgemeine Kultur mit einer einzigen gemeinsamen Sprache verschmelzen könnten. — Trotz dieser theoretischen Erklärungen sind in Wirklichkeit bei Gewährung gewisser äußerer nationaler Formen die nichtrussischen Völker der SU, die osteuropäischen Satellitenstaaten und die deutsche SBZ von Moskau immer stärker gleichgeschaltet worden. Seit 1956 (XX. Parteitag der KPdSU) bahnt sich allerdings eine zurückhaltendere Bewertung der nationalen Komponente, zum mindesten der großrussischen zaristischen Tradition, zugunsten des proletarischen ➝Internationalismus (Internationale) an. Eine Synthese von letzterem und dem N. der bisherigen afro-asiatischen Kolonialvölker wird von den Bolschewisten mit allen Mitteln propagiert, um auf diese Weise im Konkurrenzkampf der Lager die afro-asiatischen Entwicklungsländer für den bolschewistischen Zweck ideologisch wie wirtschaftlich — und damit letztlich politisch — zu gewinnen. (Marxismus-Leninismus, Stalinismus, Koexistenz) Literaturangaben Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre des Stalinismus. 1. Aufl. (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 2) Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Hildebrandt, Walter: Die Sowjetunion — Macht und Krise. Darmstadt 1955, Leske. 272 S. Rauch, Georg von: Geschichte des bolschewistischen Rußland. Wiesbaden 1955, Rheinische Verlagsanstalt. 570 S. mit 5 Karten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 289 Nationalhymne A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NationalitätSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 289]Stalin hat 1930 erklärt, nationale Kulturen seien mit sozialistischem Geist vereinbar. Unter der Diktatur des Proletariats sei eine Kultur „sozialistisch dem Inhalt nach, national der Form nach“. Wenn Lenin die nationalen Kulturen angegriffen habe, dann nur ihren „bürgerlichen Inhalt“, nicht ihre nationale Form. Erst wenn das Proletariat auf der ganzen Welt gesiegt habe und der Sozialismus errichtet…
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Revisionismus (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Geschichtlich die an Ed. Bernstein anknüpfende Theorie deutscher Sozialdemokraten seit 1900, daß der orthodoxe Marxismus überholt und durch eine zeitgemäßere Theorie zu revidieren sei. Im Bolschewismus wird jede Auffassung, die die Parteidogmen für nicht absolut verbindlich erachtet und demgegenüber abgewandelte Zeit- oder Sozialumstände geltend macht, als R. bekämpft. Der R. spalte die „Einheit der Arbeiterklasse und ihrer Partei“ und vermindere die geballte Kraft der massierten Bewegung. Insofern arbeite er dem „Klassenfeind“ in die Hand. Der R. gilt, im Gegensatz zu dem Sektierertum, einer „linken“ Abweichung, als gefährlichste „rechte“ Abweichung. Besonders seit dem XX. Parteitag der KPdSU mit der Verdammung eines Teils der Lehren Stalins hat der R. innerhalb des Ostblocks erheblichen Auftrieb bekommen, da hiermit zum erstenmal die Partei selber „revisionistisch“ vorgegangen ist. Seitdem hat der R. auch in der SBZ, besonders unter dem Eindruck der revolutionären Ereignisse in Polen und Ungarn im Herbst 1956, der Führung verstärkte Schwierigkeiten bereitet, zumal Ulbricht als einer der Hauptexponenten des „harten“ Kurses — etwa im Gegensatz zu der Polnischen Arbeiterpartei Gomulkas oder gar zu Tito — die Kritik am Stalinismus möglichst zu dämpfen bestrebt war. Besonders unter den parteiergebenen Philosophen, Historikern und Ökonomen haben sich in den Jahren 1956 bis 1957 revisionistische Tendenzen breit gemacht, so unter dem Einfluß von Georg ➝Lukács bei Ernst ➝Bloch, bei Wolfgang ➝Harich, bei den Historikern Jürgen ➝Kuczynski und Streisand, den Ökonomen Fritz ➝Behrens, Arne ➝Benary, Oelßner, Kohlmey und Vieweg. Hauptgesichtspunkte der revisionistischen Kritik sind dabei die Thesen gewesen: man müsse den Sozialismus „vermenschlichen“ — Blochschule —, man müsse auch von der bürgerlichen Wissenschaft lernen — Kuczynski —, man müsse ökonomische Probleme ökonomisch statt ideologisch und administrativ lösen — Oelßner, Selbmann, Behrens, Benary u. a. Starke revisionistische Tendenzen ab es auch in den Staats- und Rechtswissenschaften und im FDGB. So erklärte die SED-Führung im November 1957: „Der R. ist als Ausdruck einer bürgerlichen Ideologie unter den gegenwärtigen Umständen die Hauptgefahr … “ (Dritter Weg, Nationalkommunismus, Säuberungen, Schirdewan) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 350 Revanchisten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RevolutionSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Geschichtlich die an Ed. Bernstein anknüpfende Theorie deutscher Sozialdemokraten seit 1900, daß der orthodoxe Marxismus überholt und durch eine zeitgemäßere Theorie zu revidieren sei. Im Bolschewismus wird jede Auffassung, die die Parteidogmen für nicht absolut verbindlich erachtet und demgegenüber abgewandelte Zeit- oder Sozialumstände geltend macht, als R. bekämpft. Der R. spalte die „Einheit der…
DDR A-Z 1960
Wiedervereinigung (1960)
Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Verwaltungsmäßig, allgemein politisch und wirtschaftlich-sozial hatte die SU schon seit dem Sommer 1945 die Spaltung Deutschlands begonnen, hatte eine Regierungs- und Machtzentrale in der SBZ geschaffen, um von ihr aus die kalte Bolschewisierung ganz Deutschlands zu betreiben. Als dieser Versuch scheiterte, schritt die SU dazu, Berlin und danach Deutschland offen zu spalten, um sich ein Aufmarschgebiet für eine spätere kommunistische Durchdringung des westlichen Deutschland zu sichern. Der äußere Anlaß zu den Vorgängen, die zur Spaltung Berlins führten und danach auch die Teilung Deutschlands einleiteten, waren Meinungsverschiedenheiten unter den Besatzungsmächten über Fragen ihrer Deutschlandpolitik. Sie betrafen vor allem die sowjetischen Ansprüche auf Reparationen und den Status des Ruhrgebiets. Tiefere Ursache war jedoch die von Jahr zu Jahr klarer hervortretende Absicht der SU, Deutschland (unter dem Vorwande der Entmachtung der Kriegsverbrecher, Nazis, Junker, Monopole usw.) auf den Weg der Umwandlung seiner Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung im bolschewistischen Sinne zu führen. In den Auseinandersetzungen mit den Westmächten spielte die unterschiedliche Auslegung des Potsdamer Abkommens (Besatzungspolitik) eine wesentliche Rolle. Diese Auseinandersetzungen waren von vornherein durch eine von östlicher Seite systematisch gepflegte abweichende Terminologie belastet und vernebelt. Sie weiteten sich (insbesondere während der Blockade Berlins und später nach dem kommunistischen Einmarsch in Südkorea, Juli 1950) zur weltpolitischen Krise aus, in der zeitweise die Frage der W. Deutschlands zwischen den beiden Weltmächten zu schweren Spannungen führte. Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 23. 5. 1949 war eine notgedrungene Verteidigungsmaßnahme. Sie war eine Antwort auf [S. 454]die politische und soziale Spaltung Deutschlands, die die SU und die SED mit der Errichtung einer Zentralregierung der SBZ (der DWK) vollzogen hatten. Die Ausrufung der sog. „Deutschen Demokratischen Republik“ am 7. 10. 1949 erfolgte aus taktischen Gründen erst nach der Begründung der Bundesrepublik: scheinbar als Antwort auf einen Schritt des Westens. Tatsächlich aber war die Proklamierung der „DDR“ nur die formelle Bestätigung jener Spaltung, die die SU und die SED schon verwirklicht hatten. Seit dem kommunistischen Schritt vom 7. 10. 1949 ist die Frage der W. der Hauptgegenstand der innerdeutschen Auseinandersetzung. Die Bundesregierung als einzige aus freien Wahlen hervorgegangene und nach Freiheit und Recht konstituierte Regierung beansprucht das Recht, für ganz Deutschland zu sprechen, und sieht freie gesamtdeutsche Wahlen als unabdingbare Voraussetzung der W. an. Sie wünscht jedoch die SU und die Westmächte, die ehemaligen Alliierten des 2. Weltkrieges und des Potsdamer Abkommens, von der Verantwortung für die Beseitigung der von ihnen verursachten Spaltung Deutschlands nicht zu entlasten. Der Deutsche Bundestag ermächtigte sie am 14. 9. 1950, Schritte zur Durchführung freier, allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahlen zu einem gesamtdeutschen Parlament bei den Besatzungsmächten zu tun. Die SBZ-Regierung dagegen wollte bereits in inrer programmatischen Äußerung zur W. vom 25. 10. 1950 an den Anfang aller Schritte zur W. ein paritätisches Gremium, einen „Gesamtdeutschen Konstituierenden Rat“, gesetzt sehen. Sie übernahm außerdem von der SU den Begriff des „einheitlichen, friedliebenden, demokratischen Staates“, der in den ferneren Erörterungen nicht etwa nur als Propaganda-Losung auftrat, sondern mit von Jahr zu Jahr zunehmender Deutlichkeit das politische Leitbild eines Gesamtdeutschlands im kommun. Sinn der Arbeiter-und-Bauern-Macht bezeichnete. Das paritätische Gremium (ob es nun „Gesamtdeutscher Konstituierender Rat“ oder — in späteren Programmen — „Gesamtdeutscher Rat“, „Gesamtdeutsche Beratungen“, „Gesamtdeutsche souveräne demokratische und friedliebende Regierung“, schließlich „Konföderation der beiden deutschen Staaten“ genannt wurde) sollte zunächst die Anerkennung des sowjetzonalen Staatswesens und seiner Regierung einbringen. Falls es zu gesamtdeutschen Wahlen kommen sollte (die Volkskammer hatte sich am 30. 1. 1951 bereit erklärt, über die „Bedingungen“ solcher Wahlen zu verhandeln), sollte dieses Gremium die „Bedingungen vorbereiten“ (Brief Grotewohls vom 30. 11. 1950). Als solche Bedingungen wurden u. a. der Abzug aller Besatzungstruppen, die Beteiligung der Massenorganisationen an den Wahlen, die Ausschaltung des Einflusses der „Monopole“ genannt; gelegentlich wurde sogar das Verfahren der sowjetzonalen Wahlen als vorbildlich bezeichnet. Wann immer in der Folgezeit die SU oder die SED-Regierung freie Wahlen als Schritt zur W. zu akzeptieren scheinen (z. B. Note der SU vom 9. 4. 1952, Genfer Direktiven vom 23. 7. 1955), müssen diese „Bedingungen“ in Betracht gezogen werden. Die W.-Politik der SU und der SBZ wurde seit 1952 aber auch dadurch immer unglaubwürdiger, daß jeder Schritt der Bundesrepublik auf dem Wege zur Integration Europas, späterhin zur Leistung ihres Verteidigungsbeitrages im Rahmen der NATO, als ein Hindernis für die W. hingestellt wurde, obschon z. B. der sogenannte „Generalvertrag“ vom 23. 10. 1954 festlegte, daß im Fall der W. das Verhältnis Gesamtdeutschlands zur NATO neu vereinbart werden sollte. Die sowjetische Seite sprach nun immer entschiedener aus, daß sie einer „mechanischen Verschmelzung der beiden Teile Deutschlands (d. h. der W. aus dem freien Entschluß der Deutschen selbst) nicht zustimmen werde (so Bulganin am 23. 7. 1955, Chruschtschow am 26. 7. 1955), und stellte der W. Deutschlands die Schaffung eines „Systems der kollektiven Sicherheit in Europa“ voran. Die Folgen der Spaltung Deutschlands wurden von der SU nun als innerdeutsche Fragen bezeichnet, die die „beiden deutschen Staaten“ unter sich zu regeln hätten; dementsprechend forderte auch das ZK der SED am 27. 10. 1955 „Verhandlungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung“, und Ulbricht ergänzte diese Forderung am 30. 12. 1956 im „Neuen Deutschland“ durch den Vorschlag, „zunächst eine Annäherung der beiden deutschen Staaten herbeizuführen, später eine Zwischenlösung in Form der Konföderation oder Föderation zu finden, bis es möglich ist, die Wiedervereinigung und wirklich demokratische Wahlen zur Nationalversammlung zu erreichen“. Und im Beschluß des V. Parteitages der SED vom 16. 7. 1958 heißt es mit unverkennbarem Bezug auf die W.: „Die DDR und ihre sozialistischen Errungenschaften werden niemals ein Objekt des Schachers sein. Fest verbunden mit der SU und dem ganzen sozialisti[S. 455]schen Lager sind die Arbeiter- und -Bauern-Macht des deutschen Volkes und ihre sozialistischen Errungenschaften für immer unantastbar.“ Die W.-Politik der SED folgt somit dem Konzept der Blockpolitik, nach dem die Kommunisten die Macht in der SBZ an sich gerissen hatten. Literaturangaben : Die Bemühungen der Bundesrepublik um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch gesamtdeutsche Wahlen. Dokumente und Akten, I. Teil (4., erw. Aufl.) Bonn 1958. 153 S.; II. Teil (erw. Neuaufl.) 1958. 290 S.; III. Teil: Systemat. Regist. (BMG) 1958. 58 S. Je eine englische und eine französische Ausgabe in einem Bande enthält die in den beiden deutschen Sammlungen zusammengestellten Dokumente und Akten bis Januar 1954. Die deutsche Frage 1952–1956 — Notenwechsel und Konferenzdokumente der vier Mächte, hrsg. v. Eberhard Jäckel (Bd. XXIII der Dokumente, hrsg. v. d. Forschungsstelle f. Völkerrecht … d. Univ. Hamburg) Frankfurt a. M. 1957, Alfred Metzner. 169 S. Siegler, Heinrich von: Wiedervereinigung und Sicherheit Deutschlands. 3., erw. Aufl., Bonn 1958, Verlag für Zeitarchive. 305 S. m. 4 Karten. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (gesichtet und zusammengestellt von Fritz Kopp). (BMG) 1956. 364 S. m. 9 Anlagen u. 1 Karte. SBZ von 1955 bis 1956 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1955 bis 1956 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1958. 255 S. m. 3 Anlagen. SBZ von 1957 bis 1958 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1957 bis 1958 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1960. 370 S. m. 5 Anlagen. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1960. 204 S. u. 4 Taf. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 453–455 Wiedergutmachung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wiessner, RudiSiehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Verwaltungsmäßig, allgemein politisch und…
DDR A-Z 1960
Devisen (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch das Gesetz über den D.-Verkehr und D.-Kontrolle vom 8. 2. 1956 und die zahlreichen DB sind Erwerb, Besitz und Umlauf sämtlicher D.-Werte innerhalb der SBZ und zwischen der SBZ und dem Ausland einer straffen Kontrolle unterworfen worden. Zahlungsmittel ausländischer Währung darf nur die Deutsche ➝Notenbank besitzen. Bei Auslandsreisen müssen daher D.-Inländer (Personen mit Wohnsitz in der SBZ) eine entsprechende staatliche Sondergenehmigung beantragen, wenn sie ausländische Zahlungsmittel mitnehmen wollen. Bei der Rückkehr von Auslandsreisen sind die ausl. Zahlungsmittel den Grenzkontrollorganen vorzulegen und in Ostmark einzutauschen. Edelmetalle, Edelsteine und Perlen dürfen nicht mitgenommen werden, handelsüblich gefertigte Gegenstände aus diesen Materialien wie Schmucksachen nur, soweit sie „zum notwendigen Reisebedarf“ gehören. Solche Gegenstände dürfen im Ausland weder verkauft, verschenkt oder verliehen werden. Gegen besondere Paßeintragung können bis zu 100 DM Ost mitgeführt werden, dürfen aber nicht im Ausland ausgegeben werden, sondern sollen „zur Bestreitung der ersten Ausgaben bei der Wiedereinreise dienen“. Die rechtsgeschäftliche Begründung von Zahlungsverpflichtungen an Ausländer unterliegt der Genehmigungspflicht. Die Zahlungen an Ausländer (z. B. Mieten, Pachten, Kapitalrückzahlungen) dürfen nur auf ein D.-Ausländerkonto bei der Deutschen Notenbank bzw. in Berlin beim Berliner Stadtkontor vorgenommen werden. Der Ausländer darf verfügen z. B. zur Zahlung von Steuern, Unterhaltungskosten für Vermögen im Inland, Unterstützungen und Unterhaltszahlungen. Die Entscheidung über Anträge auf Zahlung trifft die Deutsche Notenbank bzw. das Stadtkontor. Da die SBZ das Valutamonopol hat, ist der Besitz von ausländischen Zahlungsmitteln nur mit Besitzbescheinigung der Deutschen Notenbank statthaft. Besitzt ein SBZ-Bewohner im Ausland Vermögen, dann unterliegt es der Anmeldepflicht. Die Bestimmungen des D.-Gesetzes gelten nicht im Zahlungsverkehr mit der Bundesrepublik und West-Berlin. Ab 10. Dez. 1957 werden beim An- und Verkauf von D. und Sorten für nichtkommerzielle Zah[S. 90]lungen zu den amtlichen D.-Umrechnungssätzen Aufschläge bzw. gesonderte Sorten-An- und -Verkaufssätze angewandt. (Vgl. Tabellen in DFW 1–2/1958.) Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 312 S. m. 62 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 89–90 Devastierter Betrieb A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DevisenbonusSiehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch das Gesetz über den D.-Verkehr und D.-Kontrolle vom 8. 2. 1956 und die zahlreichen DB sind Erwerb, Besitz und Umlauf sämtlicher D.-Werte innerhalb der SBZ und zwischen der SBZ und dem Ausland einer straffen Kontrolle unterworfen worden. Zahlungsmittel ausländischer Währung darf nur die Deutsche ➝Notenbank besitzen. Bei Auslandsreisen müssen daher D.-Inländer (Personen mit Wohnsitz in der SBZ) eine entsprechende…
DDR A-Z 1960
Zivilprozeß (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die im Perspektivplan des Justizministeriums (Justizreform) vorgesehene neue Z.-Ordnung soll am 1. 1. 1963 in Kraft treten. Bis dahin bleibt die deutsche ZPO vom 30. 7. 1877 noch formell geltendes Recht. Das bisherige Z.-Recht ist aber schon in den vergangenen Jahren durch neue gesetzliche Bestimmungen und durch die gerichtliche Praxis grundlegend verändert worden. Die wichtigsten Neuerungen brachten das Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. 10. 1952 (Gerichtsverfassung) und die im Anschluß hieran ergangene Angleichungs-VO. Entsprechend dem dreistufigen Gerichtsaufbau gibt es nur noch zwei Instanzen. Die erste Instanz für fast alle Zivilsachen ist das Kreisgericht. Nur die Verfahren, in denen eine Partei Träger gesellschaftlichen Eigentums ist und der Streitwert 3.000 DM Ost übersteigt, gehören zur Zuständigkeit des Bezirksgerichts. Das Bezirksgericht ist außerdem Berufungsinstanz für die Entscheidungen des Kreisgerichts. Gegen die erstinstanzlichen Urteile des Bezirksgerichts ist die Berufung an das Oberste Gericht möglich. Wie in Strafsachen ist das Oberste Gericht außerdem Kassationsgericht (Kassation). Der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte entzogen sind die Streitigkeiten zwischen sozialistischen Betrieben aus Lieferungs- und Leistungsverträgen. Diese Verfahren gehören vor das Staatliche ➝Vertragsgericht. Mit der fortschreitenden Sozialisierung der Wirtschaft (Landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften, Handwerk) und dem ständigen Rückgang des Anteils der privaten Betriebe an der Produktion (Privatwirtschaft) und des Privathandels an den Gesamthandelsumsätzen (Handel) hat daher die Zahl der Z. in den letzten Jahren ständig abgenommen. Die Zivilkammern des Kreisgerichts und die erstinstanzlichen Zivilsenate des Bezirksgerichts sind mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei mit vollen richterlichen Befugnissen versehenen Schöffen besetzt. Die Aufgaben des früheren Rechtspflegers insbesondere im Mahnverfahren und in der Zwangsvollstreckung sind dem Sekretär (Sekretäre der Gerichte) übertragen worden (§§ 28 ff. der Angleichungs-VO). Für alle Verfahren in erster Instanz gelten gemäß § 38 der Angleichungs-VO die Bestimmungen der §§ 495 ff. der ZPO. Vor dem Bezirksgericht findet Jedoch keine Güteverhandlung statt. Ein Verfahren vor dem Einzelrichter gibt es in erster Instanz nicht. Neu geregelt ist das Verfahren in Ehesachen durch die Eheverfahrensordnung vom 7. 2. 1956 (Eherecht). Anwaltsvertretung ist in allen Berufungsverfahren notwendig. Das Gericht kann jedoch von der Vorschrift des Anwaltszwanges befreien. VEB können sich im Anwaltsprozeß durch eigene Angestellte vertreten lassen. Neben dem Recht, die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen zu beantragen, kann der Staatsanwalt gemäß § 20 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft vom 23. 5. 1952 (GBl. S. 408) „zum Zwecke der Wahrung der demokratischen Gesetzlichkeit“ in jedem Zivilrechtsstreit durch Einreichung von Schriftsätzen und Teilnahme an den Verhandlungen mitwirken. Diese Mitwirkung ist in allen Rechtsstreitigkeiten erforderlich, die gesellschaftliches Eigentum und das Eigentum gesellschaftlicher Organisationen“ betreffen. (Staatsanwaltschaft). Im künftigen Z. soll die Stellung des Staatsanwaltes noch stärker sein. Er soll ein eigenes Klage-, Antrags- und Rechtsmittelrecht erhalten, über die gesetzgeberischen Maßnahmen hinaus sind die formell weiter geltenden Vorschriften der Z.-Ordnung mit einem „neuen Inhalt“ erfüllt worden. Ausgehend von den im § 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes niedergelegten Aufgaben der Rechtsprechung (Rechtswesen), sind der Verhandlungs- und der Verfügungsgrundsatz, auf denen der deutsche Z. beruht, beseitigt worden. („Die noch geltenden alten Normen sind kein Hindernis dafür, die Zivilverfahren in sozialistischer Weise durchzuführen“, Nathan, Neue Justiz [S. 469]1959, S. 592.) Die Gerichte haben von sich aus die objektive Wahrheit zu ermitteln. Sie sind dabei nicht an die Beweisanträge der Parteien gebunden. Durch den neuen „sozialistischen Arbeitsstil“ wird das Gericht aus der weitgehend passiven Rolle des Schiedsrichters herausgeführt. Es wird auch im Z. zu einem „aktiv handelnden Staatsorgan, das mit seiner rechtsprechenden Tätigkeit staatliche Leistungsfunktionen verwirklicht, indem es in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen aktiv zur Lösung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Hauptaufgabe beiträgt“. Das Gericht bestimmt selbst den Umfang der Untersuchungen und deckt dadurch „die gesellschaftlichen Hintergründe der auftretenden Konflikte auf und beseitigt die hemmenden Ursachen selbst oder mit Hilfe der örtlichen Organe und des Staatsanwaltes“. Es darf keine Anerkenntnis und Versäumnisurteile oder Vergleiche geben, die nicht im Einklang mit der Rechts- und Gesellschaftsordnung der „DDR“ stehen. Schon vor dem eigentlichen Z. ist eine „gesellschaftliche Tätigkeit zur Beseitigung des Konfliktes und seiner Ursachen“ zu entfalten. Hierbei sind neue Formen zu entwickeln, durch die „die gesellschaftlichen Kräfte in noch größerem Umfange in die Lösung ziviler Rechtsstreitigkeiten einbezogen und so die Werktätigen befähigt werden, ihre Angelegenheiten selbst im Prozeß der gegenseitigen gesellschaftlichen Erziehung zu lösen“. Z. mit einem geringen Streitwert und einem einfachen Sachverhalt sollen so außerhalb des Gerichtsverfahrens erledigt werden. Flüchtlingen darf das Armenrecht nicht bewilligt werden. Sie sind nicht mehr legitimiert, über ihr in der SBZ gelegenes Vermögen Prozesse zu führen. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 468–469 Zivilgesetzbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZKSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die im Perspektivplan des Justizministeriums (Justizreform) vorgesehene neue Z.-Ordnung soll am 1. 1. 1963 in Kraft treten. Bis dahin bleibt die deutsche ZPO vom 30. 7. 1877 noch formell geltendes Recht. Das bisherige Z.-Recht ist aber schon in den vergangenen Jahren durch neue gesetzliche Bestimmungen und durch die gerichtliche Praxis grundlegend verändert worden. Die wichtigsten Neuerungen brachten das…
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Handelszentralen, Deutsche (DHZ) (1960)
Siehe auch: Deutsche Handelszentralen: 1975 1979 Deutsche Handelszentralen (DHZ): 1969 Handelszentralen: 1969 1975 Handelszentralen, Deutsche (DHZ): 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1949–1950 gegründete staatliche Großhandelsorgane mit der Aufgabe, die „volkseigene“ Wirtschaft mit Roh- und Hilfsstoffen sowie Fertigfabrikaten zu versorgen und deren Erzeugnisse zu verteilen. Die DHZ übernahmen 1950 z. T. auch den Aufkauf und den Absatz von Erzeugnissen der SAG-Betriebe und der privaten Industrie, soweit sie für die Durchführung des 1. Fünfjahrplanes von Bedeutung waren. Nach vielfacher Kritik an ihrer Tätigkeit wurden die DHZ ab 1. 1. 1952 den damaligen Produktionsministerien und Staatssekretariaten mit eig. Geschäftsbereich unterstellt, wodurch insbesondere die Sortimentsproduktion dem tatsächlichen Bedarf angepaßt werden sollte. Mit der Einführung des Allgemeinen Vertragssystems verminderte sich die Zuständigkeit der DHZ für einen Großteil der Warenbewegungen. Ihre Tätigkeit beschränkte sich mehr und mehr auf die Versorgung des staatlichen, genossenschaftlichen und privaten Einzelhandels. Anfang 1953 schwenkte die Handelspolitik erneut um. Durch VO vom 22. 1. 1953 wurden die Absatzabteilungen bei den Produktionsministerien und die Großhandelskontore für Konsumgüter errichtet. Den bisherigen DHZ wurde die Durchführung des Warenumsatzes im Direktverkehr abgenommen (dies übernahmen die Absatzabteilungen). Die Aufgaben der DHZ beschränkten sich seitdem auf Warenbewegungen zwischen solchen industriellen Verbrauchern, die nicht im Direktverkehr abgewickelt werden können. Im Zuge der Reorganisation der Wirtschaft im Jahre 1958 wurden die fachlich gegliederten zentralen Leitungen der DHZ aufgelöst; die örtlichen Niederlassungen der DHZ, die die Warenbewegung praktisch durchführen, wurden den neuen Staatlichen Kontoren unterstellt. Die von diesen übernommenen Niederlassungen firmieren zum Teil weiter als „Deutsche Handelszentralen“, zum Teil weist ihre Firmierung nicht auf das Unterstellungsverhältnis hin, sondern ist neutral, z. B. „Leipziger Eisen- und Stahlhandel“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 161 Handelswirtschaftler A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handke, GeorgSiehe auch: Deutsche Handelszentralen: 1975 1979 Deutsche Handelszentralen (DHZ): 1969 Handelszentralen: 1969 1975 Handelszentralen, Deutsche (DHZ): 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1949–1950 gegründete staatliche Großhandelsorgane mit der Aufgabe, die „volkseigene“ Wirtschaft mit Roh- und Hilfsstoffen sowie Fertigfabrikaten zu versorgen und deren Erzeugnisse zu verteilen. Die DHZ übernahmen 1950 z. T. auch den Aufkauf und den Absatz von Erzeugnissen der…
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FDGB (1960)
Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Abk. für Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, eine pseudogewerkschaftliche Einheits-Organisation, die sich in voller Abhängigkeit von der SED als Staatspartei und damit auch vom Staate als dem weitaus wichtigsten Arbeitgeber befindet und so außerstande ist, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Schon in der Satzung vom 1. 9. 1950 kam diese Abhängigkeit klar zum Ausdruck. In der auf dem 2. Bundeskongreß am 18. 6. 1955 beschlossenen neuen Satzung heißt es in der Präambel: „Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund ist die Klassenorganisation der in der Deutschen Demokratischen Republik herrschenden Arbeiterklasse, die in festem Bündnis mit den werktätigen Bauern steht“, und „der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund bekennt sich zur Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Partei der deutschen Arbeiterklasse“. Als eine der wichtigsten Aufgaben des FDGB wird die Organisation von sozialistischen ➝Wettbewerben genannt: „Die Gewerkschaften organisieren im Interesse der Verbesserung der Lebenslage [S. 115]der Werktätigen den sozialistischen Wettbewerb der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der technischen Intelligenz in den volkseigenen Betrieben für die Erfüllung und Übererfüllung der Volkswirtschaftspläne, die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die strengste Anwendung des Sparsamkeitsregimes, die Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse und die Senkung der Selbstkosten.“ Beim Juni-Aufstand 1953 stellte sich die FDGB-Führung gegen die freiheitlichen Arbeiter (Streik). Höchstes Organ des FDGB ist der Kongreß, der mindestens einmal in 4 Jahren einberufen werden soll und der den Bundesvorstand wählt. Der Bundesvorstand wählt den Vorsitzenden (zur Zeit Warnke) und die Sekretäre, die zusammen das Präsidium bilden und den FDGB leiten. In den Bezirken bestehen Bezirksvorstände, in den Kreisen und größeren Gemeinden Kreis- und Ortsausschüsse. Der FDGB umfaßt nach einer Umgliederung im Frühjahr 1958 folgende Gewerkschaften: die Industriegewerkschaften (IG) Bau und Holz, Chemie, Eisenbahn, Energie- Post- und Fernmeldewesen - Transport, Druck und Papier, Metall, Textil - Bekleidung - Leder, Wismut, sowie die Gewerkschaften Staatliche Verwaltung - Gesundheitswesen - Finanzen, Handel - Nahrung - Genuß, Land- und Forstwirtschaft, Unterricht und Erziehung, Wissenschaft. Die IG örtliche Wirtschaft ist aufgelöst. Jede Gewerkschaft hat eine Zentraldelegiertenkonferenz, einen Zentralvorstand und ein Sekretariat, bestehend aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und den Sekretären. Territorial sind die Organe der Gewerkschaften in Bezirks-, Gebiets- bzw. Kreis- und Ortsvorstände gegliedert. Als „Fundamente“ der Gewerkschaften werden in der Satzung die gewerkschaftlichen Organisationen bezeichnet. Diese sind a) die Betriebsorganisationen (BGL), b) die Ortsgewerkschaftsorganisationen und c) die Dorfgewerkschaftsorganisationen. Es gilt der Grundsatz: ein Betrieb — eine Gewerkschaft. Die kleinste Einheit einer Gewerkschaft ist die Gewerkschaftsgruppe. Die Wahlen zu den Organen des FDGB stehen völlig unter dem Einfluß der SED, da kein Kandidat gegen deren Willen aufgestellt werden kann. Am 1. 1. 1956 wurde der FDGB Träger der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Am 14. 2. 1958 übernahm der FDGB ferner die staatliche Kontrolle über den betrieblichen Arbeitsschutz. Der FDGB ist Mitglied des WGB. Tageszeitung ist die „Tribüne“, Zeitschriften sind „Die Arbeit“ und „Die Sozialversicherung“. (Arbeitspolitik) Literaturangaben Haas, Gerhard: Der FDGB 1954. (BMG) 1954. 48 S. m. 1 Plan. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 114–115 Faschismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJSiehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Abk. für Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, eine pseudogewerkschaftliche Einheits-Organisation, die sich in voller Abhängigkeit von der SED als Staatspartei und damit auch vom Staate als dem weitaus…
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Arbeit und Löhne, Komitee für (1960)
Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1962 1963 1965 1969 Kommission für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Nach Auflösung des Ministeriums für Arbeit und Berufsausbildung bei der Reform der Wirtschaftsverwaltung im Febr. 1958 wurde als Organ des Ministerrates dieses Komitee gebildet. Es setzt sich zusammen aus leitenden Funktionären der wichtigsten Wirtschaftszweige und der Gewerkschaften, die vom Ministerpräsidenten berufen werden. Der Vors. ist Mitgl. der Staatlichen ➝Plankommission. Das KfAuL. hat die Aufgaben des ehemaligen Ministeriums für Arbeit und Berufsausbildung auf den Gebieten der Arbeitspolitik, insbesondere zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur Arbeitskräftelenkung, der Vorbereitung der Gesetzgebung und auf dem Gebiete des Arbeitsrechtes und des Rechts der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten [S. 24]und der Koordinierung der wissenschaftlichen Forschungsarbeit auf dem Gebiete der Arbeitsökonomik und des Arbeitsschutzes übernommen. Für die Berufsausbildung wurde das Ministerium für Volksbildung zuständig, für die Sozialfürsorge das Ministerium für Gesundheitswesen. Die Kontrolle über den betrieblichen Arbeitsschutz ist auf den FDGB übergegangen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 23–24 Arbeit und Berufsausbildung, Abteilung für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeit und Löhne, Kommission fürSiehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1962 1963 1965 1969 Kommission für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Nach Auflösung des Ministeriums für Arbeit und Berufsausbildung bei der Reform der Wirtschaftsverwaltung im Febr. 1958 wurde als Organ…
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LDPD (1960)
Siehe auch: LDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1969 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD): 1985 Abk. für Liberal-Demokratische Partei Deutschlands, Gründungsaufruf am 5. 7. 1945, SMAD-Lizenz am 10. 7. 1945 erteilt. Im Gründungsaufruf wurden vorsichtig liberale Gedanken geäußert: „Was uns eint, das ist die liberale Weltanschauung und die demokratische Staatsgesinnung. … Selbstverständlich ist für uns die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit mit den anderen antifaschistischen Parteien.“ Nach dem Tode des 1. Vorsitzenden Dr. Külz am 10. 4. 1948 wurde jede politische Selbständigkeit preisgegeben. Auf dem 3. Parteitag (Febr. 1949) stimmte Dr. Loch dem Zweijahrplan zu. Auf dem 4. Parteitag im Juli 1951 erklärte der damal. Vorsitzende Dr. Hamann: „Es ist … Sache … des politischen Nutzens für das deutsche Volk, sich vorbehaltlos der bereits 800 Mill. Menschen umfassenden Weltfriedensbewegung anzuschließen, die ihren stärksten Impuls von der Sowjetunion erhält.“ Gleichzeitig wurde die Planwirtschaft anerkannt. Auf dem 5. Parteitag 1952 erklärte die LDPD ihre Bereitschaft zur Mitarbeit beim Aufbau des Sozialismus. Die LDPD betrachtet es als ihre „nationale Pflicht“ und ihren „gesellschaftlichen Auftrag, den Angehörigen des Mittelstandes den Weg in die sozialistische Gesellschaftsordnung zu weisen“ (Satzung 1957). Die Partei hat im Frühjahr 1960 mitentscheidend bei der brutalen Kollektivierung der Landwirtschaft mitgewirkt. Mitgliederstand: Dez. 1948 197.090, 1955 etwa 100.000. Zahl der Stimmen bei den Landtagswahlen 1946: 2.411.130 von 9.490.907. Vors. Dr. Hans Loch, stellv. Vors. Johannes ➝Dieckmann und Willi-Peter Konzok, Generalsekretär Manfred ➝Gerlach. Zentralorgan „Der Morgen“, außerdem 4 Provinzzeitungen, Gesamtaufl. der LDPD-Presse etwa 194.000. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 240 Lauchhammer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LebensmittelkartenSiehe auch: LDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1969 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD): 1985 Abk. für Liberal-Demokratische Partei Deutschlands, Gründungsaufruf am 5. 7. 1945, SMAD-Lizenz am 10. 7. 1945 erteilt. Im Gründungsaufruf wurden vorsichtig liberale Gedanken geäußert: „Was uns eint, das ist die liberale Weltanschauung und die demokratische Staatsgesinnung. ……
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Gesundheitswesen (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 145]Im Umbau des G. wurden die Entwicklungsphasen der SU zusammengedrängt wiederholt: nach rigoroser Bekämpfung von Seuchen, Tuberkulose und Geschlechtskrankheiten wurde 1947 den Land- und Stadtkreisen und der Industrie die Errichtung von Polikliniken und Ambulatorien aufgegeben und von 1949 an in die Aufgaben dieser „Staatlichen Behandlungseinrichtungen“ auch die Vorbeugung einbezogen. 1950 begann der Ausbau der fachlich gegliederten Vorbeugung in „Beratungs- und Behandlungsstellen“ (russ. „Dispensaire“). Damit entstanden zwei Systeme, deren Aufgaben sich überschnitten: die Behandlungsstellen, regional nach Wohnbezirken oder Betrieben zuständig, die auch Vorbeugung treiben, und die nach Fachbereichen gegliederten Beratungsstellen, die auch behandeln. 1952 wurden sie unter der Führung der Poliklinik als Leitorgan jedes Kreises koordiniert, zugleich durch organisatorische Zusammenführung von Polikliniken und Krankenhäusern die „Einheit Poliklinik-Krankenhaus“ geschaffen, die ermöglichen sollte, jeden Kranken innerhalb des Krankenhauses („stationär“) wie außerhalb („ambulant“) vom gleichen Arzt behandeln zu lassen („Überwindung der Trennung zwischen ambulanter und stationärer Behandlung“). Damit war im Programm der Stand der SU erreicht. Ende 1954 wurden, wie dort, die Organisationsprinzipien umgekehrt: jedes Krankenhaus sollte innerhalb seines „Versorgungsbereiches“ zum Leitorgan der gesamten ärztlichen Versorgung der Bevölkerung (außerhalb der Betriebe) werden (Krankenhaus-Ordnung) und damit „Gesundheitszentrum“. Ziel sollte sein, „durch sinnvolles Ineinandergreifen der drei Aufgabenbereiche (nämlich Vorbeugung, Behandlung und nachgehende Überwachung) eine weitere Verbesserung der gesundheitlichen Betreuung der Bevölkerung zu erzielen“. Dem leitenden Arzt jedes Krankenhauses wurden einerseits die jeweils kleineren Krankenhäuser des Distrikts, andererseits die Poliklinik weisungsgebunden unterstellt, dieser ebenso wieder die kleineren Einrichtungen, also Ambulatorien und deren Außenstellen. Das ergibt eine einheitliche Gliederung und Steuerung unter Führung von Bezirks-Krankenhaus und -Poliklinik, die das Problem der fachlichen Differenzierung der Behandlungseinrichtungen und der Weiterleitung der „schwierigen Fälle“ an die entsprechend qualifizierte Stelle mit den Mitteln des Kommandostaates lösen will. Der starke Abgang von Ärzten setzte 1958 der weiteren Ausgestaltung in genauer Nachahmung der SU ein (vorläufiges) Ende: das Regime mußte sich bereit finden, den straffen Zentralismus zugunsten einer individuelleren Gliederung, zugleich auch das Übermaß an Spezialisierung (Facharzt) preiszugeben und den einzeln arbeitenden Praktischen ➝Arzt bestehen zu lassen. Ähnlich wie in der CSR wurde der Sitz des überkommenen freiberuflichen Arztes zur Staatlichen Praxis umgeformt. Das Ziel einer fest abgegrenzten regionalen Zuständigkeit blieb davon unberührt (Bereichsarztsystem); es ist für den Großteil der erwerbstätigen Bevölkerung auch bereits verwirklicht, ohne daß es einer förmlichen Aufhebung der freien Arztwahl bedurft hätte. Das in der SBZ wie in der SU jahrelang propagierte Prinzip der ambulanten und stationären Behandlung jedes Kranken durch ein und denselben Arzt wurde dagegen aufgegeben. Es war in der Praxis unhaltbar. Die Ärzte des Versorgungsbereiches sind (außer in einzelnen Fachgebieten) entweder im „stationären“ oder im „ambulanten Sektor“ tätig. Die Zusammenfassung bezieht sich nur noch auf „Anleitung und Kontrolle“, [S. 146]mit dem Zweck, eine rationelle und weitgehend einheitliche Behandlung und Überwachung zu erreichen und Mehrfachaufwand für Diagnostik zu vermeiden. Eine ähnliche schematisierende Staffelung wurde im Betriebsgesundheitswesen versucht: die zentrale Steuerung sollte bei der Arbeitssanitätsinspektion liegen, die Gruppierung der Einrichtungen sich in den Grenzen jedes einzelnen Wirtschaftszweiges halten. Auch hier ist statt dessen eine regionale Abgrenzung vorgenommen worden, bei der die Betriebspoliklinik des größten Betriebes in jedem Kreis die Funktion der Leitstelle hat; Betriebsambulatorien und Ambulanzen kleinerer Betriebe auch anderer Wirtschaftszweige sind ihr unterstellt. Eine Koordinierung zwischen dem betrieblichen und dem außerbetrieblich-regionalen System soll dadurch erreicht werden, daß die „territoriale Organisation des Betriebsgesundheitsschutzes“ dem „Gesundheitszentrum“ jedes Kreises (s. o.) als Abteilung organisatorisch angegliedert wird (Perspektivplan, s. u.). Gemeinsam ist beiden Zweigen die programmatische Vorrangstellung der Vorbeugung („Prophylaxe“) nach dem Prinzip des Dispensaire. Im Betriebsgesundheitsschutz sollen, neben Betriebsbegehungen und arbeitshygienischer Überwachung, durch Reihenuntersuchungen Kranke frühzeitig erfaßt und dann in Kontrolle gehalten werden. Innerhalb wie außerhalb der Betriebe gilt die „Prophylaxe“ besonders den Kindern, Jugendlichen und Frauen: Frauenberatungsstellen (Schwangerschaftsverhütung, Schulung in der Säuglingspflege, Rechtsberatung usf.), Schwangerenberatung, systematische Förderung der Anstaltsentbindung (1959: 86,5 v. H. aller Entbindungen in Krankenhäusern und Heimen), Frühgeburtendienst, Frauenmilchsammelstellen und Milchküchen zur Minderung der Säuglingssterblichkeit, dazu ein dichtes Netz von Kindertagesstätten unter ärztlicher Aufsicht für die Kinder der sehr zahlreichen erwerbstätigen Frauen, Hauspflege für den Fall ihrer Erkrankung (DRK) — alles das, wie in der SU, auch auf dem Lande. Daneben Schulgesundheitspflege bis zum Ende des Berufsschulalters (Jugendarzt) mit Jugendzahnpflege, ärztlicher Überwachung des Sports und Massenaufwand (der Betriebe) für Erholungsfürsorge der Jugend. Besondere Dispensaires dienen der Erfassung und Behandlungsüberwachung von Geschwulstleiden (mit Meldepflicht jedes Krankheitsfalles), von Tbc, neuerdings auch von Herz- und Kreislaufleiden, von Grünem Star u. a. neben Zuckerkrankheit und Rheuma. Den dritten Zweig des G. mit ebenso systematischer Ausgestaltung bilden Hygiene und Seuchenbekämpfung: unter der Leitung der Hygiene-Inspektion sind die Kontrollstellen hier mit weitreichenden Exekutivvollmachten ausgestattet. Zahllose Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sollen einwandfreie Verhältnisse bei Trink- und Abwasser, im Lebensmittelverkehr, in den zahlreichen Betriebsküchen u. dgl. herbeiführen. Eingliederung der Arbeitssanitätsinspektionen in die Bezirks-Hygiene-Institute soll jetzt auch in diesem Zweig die fehlende Koordination zwischen betrieblichen und allgemeinen Schutzeinrichtungen bewirken. Das alles entspricht, mit geringfügigen Abweichungen, dem G. der SU: ein umfassendes und rationelles System von Vorbeugung und Behandlung unter Betonung der ersten, zugunsten der Entwicklung und Erhaltung gegenwärtiger und künftiger Arbeitskraft — eine Konzeption von bemerkenswerter Geschlossenheit. Aber das Ziel, die Verhütung von Krankheiten, bleibt unerreichbar, wenn Leerlauf und Fehlleitung von Arbeitskräften (vor allem durch Aufblähung der Bürokratie) die Ein[S. 147]spannung aller Menschen fordern und insbesondere durch Überspannung der Arbeit von Frauen und Jugendlichen unter Mißachtung elementarer Grundsätze des Arbeitsschutzes (Nacht- und Schwerarbeit der Frauen und Jugendlichen vom 17. Lebensjahr an) kaum abschätzbare Gesundheitsschäden gesetzt werden, verstärkt durch ständige nervliche Belastung (Normen und Prämienwesen, politischer Druck), durch Mangelernährung und das Fehlen ausreichender Entspannungsmöglichkeit (ungenügende Freizeit durch Sonderschichten und -einsätze, politische Schulung, Sorge um den alltäglichen Lebensbedarf usf.). Der „Gesundheitsschutz“ bleibt praktisch auf die Früherfassung von Krankheiten beschränkt. Die Rehabilitation mitsamt der sozialhygienisch wertvollen Einrichtung des Nachtsanatoriums, die beide den psychosomatischen Erkenntnissen gerecht werden könnten, entartet unter der alles beherrschenden Ausbeutung der Arbeitskraft. Der Krankenstand läßt sich auch mit ständigem Druck nicht unter 6 v. H. senken. Die auffallend hohe durchschnittliche Dauer der Krankheitsfälle, trotz Kontrolle der Arbeitsbefreiung, macht wahrscheinlich, daß weniger ein (psychologisch verständliches) Ausweichen der Arbeitnehmer als ernste Gesundheitsschäden zugrunde liegen; hinzu kommt die Erschwerung durch lückenhafte Arzneimittelversorgung. Die größte Gefahr für die gesundheitlichen Verhältnisse erwuchs aus dem Ärztemangel. Er hat in Krankheitsbehandlung wie Vorbeugung eine bedenkliche Neigung zu oberflächlicher Arbeit hervorgerufen. Doch ist gerade durch den starken Abgang von Ärzten dem Regime die Durchsetzung des Programms erleichtert worden, nicht zuletzt die Anerkennung der Polikliniken in der Bevölkerung, die weitgehende Einschränkung der freien Arztwahl, die Einführung des Arzthelfers. Die Zahl der in Ausbildung Stehenden liegt bei Ärzten wie anderem Medizinischen Personal sehr hoch. Der Bestand an Mitarbeitern des G. dürfte sich im Laufe des Siebenjahrplans den Normzahlen beträchtlich annähern. Bei mancherlei Zugeständnissen in äußeren Regelungen und in programmatischen Formulierungen, besonders im „Perspektivplan zur Entwicklung der mediz. Wissenschaft und des G.“ (Juli 1959), kann doch von Rücksichtnahme auf die Ärzte kaum mehr die Rede sein. Die Verstaatlichung des gesamten G., einschl. Apotheken, ist praktisch abgeschlossen. Die Medizinische Ausbildung ist nach dem Muster des sowjetischen Ausbildungssystems umgestaltet und stark politisiert. Auch die medizinisch-wissenschaftliche Arbeit, in jüngerer Zeit in ihren materiellen und technischen Voraussetzungen stark und planmäßig gefördert, unterliegt intensiver politischer Einwirkung, gekennzeichnet durch die Herrschaft der materialistischen Doktrin der Physiologie und Psychologie nach Pawlow. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 145–147 Geständniserpressung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesundheitszentrumSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 145]Im Umbau des G. wurden die Entwicklungsphasen der SU zusammengedrängt wiederholt: nach rigoroser Bekämpfung von Seuchen, Tuberkulose und Geschlechtskrankheiten wurde 1947 den Land- und Stadtkreisen und der Industrie die Errichtung von Polikliniken und Ambulatorien aufgegeben und von 1949 an in die Aufgaben dieser „Staatlichen Behandlungseinrichtungen“ auch die Vorbeugung einbezogen. 1950 begann…
DDR A-Z 1960
Polytechnische Erziehung (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 Die Forderung der PE. geht auf Äußerungen von Marx und Engels zurück. Die SU war im Anschluß an die Oktoberrevolution bemüht, die Anregungen beider Klassiker zu verwirklichen. In der Stalin-Ära sind die entsprechenden Versuche praktisch aufgegeben worden, wurden aber seit 1953 erneut aufgenommen. Die Reformversuche führten in der SU (1958) zu einer Reorganisation des gesamten Schulwesens unter dem Aspekt der Verbindung des Unterrichts mit der produktiven Arbeit in der Industrie und Landwirtschaft. Die SBZ hat sich dieser Zielsetzung angepaßt, wenn sie auch die Verbindung des Unterrichts mit der produktiven Arbeit weniger intensiv gestaltet hat als die SU. Wenn auch diese Verbindung alle Arten der Bildung und Erziehung zu durchdringen hat, wirkt sie sich doch am stärksten in der PE. aus. Die PE. umfaßt 1. die Einführung in die mathematisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen der Produktion; 2. die Vermittlung eines Systems technologischer Grundkenntnisse, d. h. allgemeiner technischer Kenntnisse (vor allem vom Aufbau und der Wirkungsweise einiger wichtiger Maschinen und von der Elektrotechnik) sowie Vertrautheit mit den Grundzügen der Technologie der Hauptproduktionszweige (metallurgische, chemische Produktion, Maschinenbau, Energetik, Landwirtschaft); 3. Die Aneignung entsprechender Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang mit Werkzeugen, Meßinstrumenten und Maschinen; 4. Einen Überblick über die ökonomische Struktur des Produktionsprozesses und Verständnis für die Rolle des Menschen in diesem Prozeß. Nach dem neuen Schulgesetz ist die PE. und Bildung „Grundzug“ und „Bestandteil“ des Unterrichts und der Erziehung in allen Schuljahren. Die PE. zielt auf eine Umgestaltung des Gehaltes der Allgemeinbildung und — soweit es sich um die Oberschule handelt — auf eine noch vorberufliche Grundausbildung in Hinsicht auf die Arbeit in der Produktion. Sie erhält den Charakter einer besonderen Form der beruflichen Ausbildung, wo sie zur Facharbeiterprüfung führt. Die Funktion der PE. ist es, die Erhöhung der Arbeitsproduktivität durch einen frühzeitigen Umgang der Jugend mit der Technik besser zu fundieren und die frühzeitige Verinnerlichung der Forderungen an die berufliche Arbeit in einem kommun. Staat zu bewirken. Gleichzeitig ist die PE. auch ein Mittel einer permanenten Auslese, zumal sie die Jugendlichen besonderen Belastungsproben unterwirft. Im Mittelpunkt des polytechnischen Unterrichts steht in den Klassen 1 bis 6 der Werkunterricht, dann folgt der „Unterricht in der sozialistischen Produktion“. Er umfaßt neben der produktiven Arbeit am Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion auch die „Einführung in die sozialistische Produktion der Industrie und in der Landwirtschaft“. Im Werkunterricht werden Lehrgänge in Papier- und Papparbeit durchgeführt, werden Holz, Plasten, Drähte und Bleche bearbeitet. Dann folgen ab Klasse 7 die Grundlehrgänge des Unterrichtstages: Metallbearbeitung, Elektrotechnik, landwirtschaftliche Produktion und Maschinenkunde. Gegenstand jener „Einführung“ ist der Wirtschaftsprozeß, wobei u. a. ein Überblick über die landwirtschaftliche Produktion, die Hauptindustriezweige, die Organisation der Arbeit und die angebliche Mitwirkung der Werktätigen in der Leitung der Wirtschaft vermittelt wird. Literaturangaben Mieskes, Hans: Pädagogik des Fortschritts? — Das System der sowjetzonalen Pädagogik. München 1960, Juventa-Verlag. 312 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 315 Polizeitruppen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PostsparkasseSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 Die Forderung der PE. geht auf Äußerungen von Marx und Engels zurück. Die SU war im Anschluß an die Oktoberrevolution bemüht, die Anregungen beider Klassiker zu verwirklichen. In der Stalin-Ära sind die entsprechenden Versuche praktisch aufgegeben worden, wurden aber seit 1953 erneut aufgenommen. Die Reformversuche führten in der SU (1958) zu einer Reorganisation des gesamten Schulwesens unter dem Aspekt der Verbindung des Unterrichts mit der…
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Schöffen (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 361]Ehrenamtliche Laienrichter, deren Stellung durch §§ 37 bis 49 des sowjetzonalen GVG geregelt ist. Die Straf- und Zivilkammern der Kreisgerichte und die für die erstinstanzlichen Sachen zuständigen Straf- und Zivilsenate der Bezirksgerichte sind mit 1~Richter als Vorsitzendem und 2 Sch. besetzt. Den Berufungssenaten der Bezirksgerichte und den Senaten des Obersten Gerichts gehören keine Sch. an. Zu politisch oder wirtschaftspolitisch besonders wichtigen Verfahren können die Sch. ohne Beachtung der ausgelosten Reihenfolge ausgesucht werden. Sch. sind auch in den Rechtsauskunftsstellen der Kreisgerichte tätig. Ferner wirken die Sch. noch § 41 StEG seit dem 1. 2. 1958 an der Strafrechtsprechung auch außerhalb der Hauptverhandlung mit, und zwar am Beschluß über die Eröffnung oder die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens, an Beschlüssen über Bedingte Strafaussetzung und deren evtl. Widerruf, an Beschlüssen über Umwandlung von Geldstrafen in Freiheitsstrafen und an Beschlüssen darüber, daß eine Bedingte Verurteilung nach Ablauf der Bewährungszeit als nicht erfolgt zu gelten hat. Die Sch. werden für drei Jahre gewählt, letztmalig auf Grund der „Anordnung über die Durchführung der Schöffenwahlen im Jahre 1958“ vom 21. 9. 1957 (GBL S. 509) in der Zeit vom 17. 2. bis 10. 5. 1958. Sie sollen an zwölf aufeinanderfolgenden Tagen im Jahre an der Rechtsprechung des Gerichts teilnehmen. Erweist ein Sch. sich als „ungeeignet“, so kann er auf Antrag des Direktors des Gerichts von der zuständigen Volksvertretung abberufen werden. Die Sch. sollen „Propagandisten der demokratischen Gesetzlichkeit“ werden. Eine Sch.-Kartei soll Aufschluß über ihre Beteiligung an der Rechtsprechung, der Schulung und der politischen Massenarbeit geben. „Die Vermittlung von Rechtskenntnissen in der Schöffenschulung muß immer im Zusammenhang der politischen Ereignisse gesehenen. Formale Paragraphenkenntnis — etwa im BGB — paßt nicht zu unseren Schöffen“ (Görner in: „Der Schöffe“, 1955, S. 261). „Mit Hilfe der Schöffen wird unsere demokratische Justiz zu einem noch schärferen Instrument im Kampf gegen die Kriegsverträge von Bonn und Paris, im Kampf gegen Spionage, Agenten, Saboteure und alle übrigen Feinde des deutschen Volkes, im Kampf für die Wiederherstellung der Einheit unseres Vaterlandes und die Sicherung des Friedens werden“ (Grass in „Neue Justiz“, 1955, S. 144). (Gerichtsverfassung, Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 361 Schnitzler, Karl-Eduard von A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Scholz, ErnstSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 361]Ehrenamtliche Laienrichter, deren Stellung durch §§ 37 bis 49 des sowjetzonalen GVG geregelt ist. Die Straf- und Zivilkammern der Kreisgerichte und die für die erstinstanzlichen Sachen zuständigen Straf- und Zivilsenate der Bezirksgerichte sind mit 1~Richter als Vorsitzendem und 2 Sch. besetzt. Den Berufungssenaten der Bezirksgerichte und den Senaten des Obersten Gerichts gehören keine Sch. an. Zu politisch…
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Schauprozesse (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Sch., früher offiziell „Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit“ genannt, sind ein beliebtes Mittel der bolschewistischen Justiz, um abschreckende Wirkung auf die Bevölkerung auszuüben (Generalprävention). „Die Verhandlungen der Gerichte vor breitester Öffentlichkeit … können als Mittel zur Stärkung des allgemeinen demokratischen Rechtsbewußtseins und der Einsicht in die Notwendigkeit, die demokratischen Gesetze zu achten, sowie als wirksame Waffe im Kampf um die Festigung unserer demokratischen Ordnung nicht hoch genug eingeschätzt werden“ (Max Fechner in: „Neue Justiz“, 1949, S. 203). Aus der großen Zahl der mit dieser Zielsetzung in den Jahren 1949 bis 1953 durchgeführten Sch. seien als Beispiele erwähnt: Der „Conti-Prozeß“ gegen Herwegen, Brundert u. a. in Dessau im April 1950, der Prozeß gegen Hermann-Josef ➝Flade in Olbernhau am 10. 1. 1951, der Prozeß gegen den Staatsanwalt Formann in Bautzen am 1. 9. 1951. Später wurde die Taktik in der Organisierung der Sch. verändert. An Stelle einer möglichst großen Zuhörerschaft wurden bestimmte Personengruppen zu einem Prozeß besonders eingeladen. Der Zutritt zu diesen Sch. ist meist nur gegen Eintrittskarten möglich (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Gericht und Verhandlungsraum sind durch die Volkspolizei abgesperrt. Der Verlauf eines Sch. ist meistens vorher genau abgesprochen. Oft konnte beobachtet werden, daß sich die Angeklagten in ihren Aussagen an vor der Hauptverhandlung niedergeschriebene Protokolle hielten. Von für die „Bewußtseinsbildung“ und Erziehung der Bevölkerung besonders geeignet erscheinenden Szenen werden Rundfunk- und Fernsehübertragungen gesendet und [S. 359]Wochenschau-Berichte hergestellt. In der letzten Zeit wurden die vier Prozesse gegen 24 Studenten der Universität Jena vor dem BG Gera im September/Oktober 1958 (Gesamtstrafen: 110 Jahre Zuchthaus), der Prozeß gegen 5 Studenten der TU Dresden vor dem BG Dresden im April 1959 (Gesamtstrafen: 37½ Jahre Zuchthaus) und der Prozeß gegen den ehemaligen Grenzpolizei-Oblt. Smolka vor dem BG Erfurt (Todesstrafe) besonders bekannt. (Rechtswesen) Literaturangaben Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 358–359 Schallplatten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchichtfahrerSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Sch., früher offiziell „Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit“ genannt, sind ein beliebtes Mittel der bolschewistischen Justiz, um abschreckende Wirkung auf die Bevölkerung auszuüben (Generalprävention). „Die Verhandlungen der Gerichte vor breitester Öffentlichkeit … können als Mittel zur Stärkung des allgemeinen demokratischen Rechtsbewußtseins und der Einsicht in die Notwendigkeit, die…
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Lehrerbildung (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Verfassung der „DDR“ (Art. 36) soll die L. an Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen erfolgen. 1946 sind an allen Universitäten und an der Technischen Hochschule Dresden pädagogische Fakultäten errichtet worden, denen die Ausbildung der Lehrer für die allgemein- und berufsbildenden Schulen übertragen wurde. Die Hauptmasse der neuen Lehrer ist seit 1945 jedoch in Kursen von höchstens einjähriger Dauer, die zunächst als Notmaßnahme gedacht waren, ausgebildet worden. 1948/49 gab es 49.944 Lehrer mit Kurzausbildung neben 22.562 Altlehrern. Durch die „VO über die Neuregelung der Ausbildung der Lehrer an den allgemeinbildenden Schulen, der Pionierleiter, der Kindergärtnerinnen und der Erzieher in Heimen und Horten“ vom 15. 5. 1952 wurde die L. im Verein mit den schon seit 1950 laufenden Bestrebungen auf eine neue Basis gestellt. Die Ausbildung der Lehrer für die Unterstufe (1. bis 4. Schuljahr) erfolgt nunmehr an den Instituten für L. (keine Hochschulen, sondern Fachschulen). Voraussetzung: Mittlere Reife und ein praktisches Jahr. Die Ausbildung der Fachlehrer für das 5.-10. Schuljahr erfolgt an Pädagogischen Instituten. Das Studium dauert drei (in Zukunft vier) Jahre und setzt die Reifeprüfung voraus. Die Oberschullehrer (9. bis 12. Schuljahr) haben fünf Jahre an den Universitäten (philosophische und mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultäten) oder an Pädagogischen Hochschulen zu studieren, sie erwerben — ebenso wie die Fachlehrer — die Lehrbefähigung in zwei Fächern. In den letzten Jahren laufen Bestrebungen und Versuche zur Entwicklung eines kombinierten Studiums: Wechsel von Direkt- und Fernstudium. Daneben wird für einen Teil des Studiums seine Verbindung mit produktiver Arbeit angestrebt — zur Verbesserung der polytechnischen Ausbildung aller Lehrer. Die SED-Führung ist bemüht, junge Produktionsarbeiter für das Lehrerstudium zu gewinnen, auf das sie durch Vorkurse vorbereitet werden. Besondere Einrichtungen der Lehrerbildung (1956/57): 1 Pädagogische Hochschule, 7 Pädagogische Institute, 35 Institute für L. Dazu kommt noch die Pädagogische Fakultät der Humboldt-Universität. Gesamtzahl der Studenten an Einrichtungen der Lehrerbildung (1957): 23.147. Die Diplom-Gewerbelehrer und Diplom-Handelslehrer für Berufsschulen werden an der Fakultät für Berufspädagogik der Technischen Hochschule Dresden und an Instituten für Berufspädagogik ausgebildet. Studiendauer: fünf Jahre. Lehrer für Sonderschulen haben ein zweijähriges Zusatzstudium zu absolvieren. Für die Lehrer an allgemeinbildenden Schulen und Berufsschullehrer, insbesondere für Lehrer mit Kurzausbildung, ist ein differenziertes Fernstudium organisiert worden, über Lehrerweiterbildung Pädagogisches Kabinett. (Schule, Erziehungswesen, Erziehungswissenschaft) Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Wendt, Emil: Die Entwicklung der Lehrerbildung in der sowjetischen Besatzungszone seit 1945. 2., erg. Aufl. (BB) 1959. 131 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 243 Lehrer des Volkes, Verdienter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LehrergewerkschaftSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Verfassung der „DDR“ (Art. 36) soll die L. an Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen erfolgen. 1946 sind an allen Universitäten und an der Technischen Hochschule Dresden pädagogische Fakultäten errichtet worden, denen die Ausbildung der Lehrer für die allgemein- und berufsbildenden Schulen übertragen wurde. Die Hauptmasse der neuen Lehrer ist seit 1945 jedoch in Kursen von höchstens…