DDR A-Z 1960
Chemische Industrie (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bereits vor der Teilung Deutschlands hatte die ChI. in der heutigen SBZ bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen bestand sogar eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen ChI. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei IG-Farbenwerke in Bitterfeld und andere waren Lieferanten Westdeutschlands und der ganzen Welt. 1936 hatte das Sowjetzonengebiet an der gesamtdeutschen Erzeugung z. B. folgende Anteile: Methanol 78,9 v. H., Stickstoffdüngemittel 61,1, Kali 58,7, Schwefelkohlenstoff 57,5, synthetischer Ammoniak 55,5, Benzin 55, Chlor 48,5, kalzinierte Soda 47,1 und Dieselkraftstoffe 29,6 v. H. Diese Anteile erhöhten sich während der Kriegsjahre zum Teil nicht unerheblich. Bei verhältnismäßig geringen Kriegsschäden mußte die ChI. der SBZ 1945/46 außerordentlich empfindliche Demontagen hinnehmen. Die wichtigsten Chemie-Großbetriebe wurden von den Sowjets beschlagnahmt (SAG). Nach dem Wiederaufbau verfügten die Sowjets (Stand von Anfang 1952) über mehr als 52 v. H. aller Kapazitäten in der ChI. Bei einer großen Anzahl chemischer Erzeugnisse besaßen die Sowjets sogar Monopolstellungen. Erst ab 1. Jan. 1954 wurden die SAG-Betriebe der ChI. an die deutsche Verwaltung zurückverkauft. — Auf den Produktionswert bezogen, waren im Jahre 1959 nur noch 4 v. H. der Erzeugung der ChI. in Privathand. Von den rd. 265.000 Beschäftigten arbeiteten (1959) 228.000 in Staatsbetrieben. Der erste Fünfjahrplan (1951 bis 1955) sah eine Verdoppelung der Produktion vor, was bei den Grunderzeugnissen der ChI. (kalzin. Soda, Phosphordünger, Ätznatron, Schwefelsäure, Kalziumkarbid) nicht ganz erreicht werden konnte. [S. 82]In der Periode des Siebenjahrplans soll die Produktion der ChI. bis 1965 gegenüber 1958 annähernd verdoppelt werden. Entwicklungsschwerpunkte sollen Kunststoffe (Plaste) und synthetische Fasern sein. Die Engpässe bei Schwefelsäure, Ätznatron, kalzin. Soda und Kalziumkarbid sollen durch den Aus- und Aufbau neuer Kapazitäten endgültig beseitigt werden. Die Kraftstofferzeugung soll nach Inbetriebnahme eines neuen Werkes in Schwedt (Oder) und die Umstellung bestehender Treibstoffwerke von Braunkohle auf Erdöl gegenüber 1958 um 100 v. H. gesteigert werden; auch die Düngemittelproduktion wird verdoppelt. Im Rahmen der Zusammenarbeit der Länder des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe soll die ChI. der SBZ Hauptlieferant für Kalidüngemittel, Kunststoffe, Silikone und synthetischen Kautschuk werden. Diese Zusammenarbeit wird also ohne den Verzicht der ChI. auf bisherige Produktionsrichtungen der Zone vorangetrieben. Literaturangaben *: Die chemische Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1955. 64 S. m. 14 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 81–82 CDU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ChemnitzSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bereits vor der Teilung Deutschlands hatte die ChI. in der heutigen SBZ bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen bestand sogar eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen ChI. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei IG-Farbenwerke in Bitterfeld und andere waren Lieferanten…
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Kontrollkommission (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 „Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle“ (ZKK), nach dem Statut vom 15. 10. 1958 (GBl. I, S. 786) „Kontrollorgan des Ministerrates zur Kontrolle der Verwaltungsorgane sowie der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Einrichtungen der DDR“. Die Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle ist im Jahre 1952 aus der „Zentralen Kontrollkommission“ hervorgegangen, hat jedoch nur einen Teil der Befugnisse der alten ZKK übernommen. Diese war von der DWK insbesondere zur Aufdeckung von Wirtschaftsverbrechen gebildet worden (AO d. DWK vom 1. 9. 1948 ZVOBl. S. 429). Sie hatte das Recht, bei begründetem Verdacht strafbarer Handlungen die Polizei bzw. die Justiz verpflichtend zu beauftragen, Personen festzunehmen und Sachen sicherzustellen (Rundverfügung des Chefs der Justizverwaltung der SBZ vom 22. 9. 1948). Die alte ZKK unterhielt Landeskontrollkommissionen (LKK) in jedem Lande. Diese und die Kreiskontrollbeauftragten in den Stadt- und Landkreisen hatten die gleichen Aufgaben und Befugnisse wie die Zentralstelle. In den Städten und Gemeinden waren Volkskontrollausschüsse befugt, alle Einrichtungen der Verwaltung und der Wirtschaft, auch die Privatbetriebe, zu kontrollieren. 1948 wurden die Landeskontrollkommissionen mit den Kreiskontrollbeauftragten und die Volkskontrollausschüsse aufgelöst. Die neue ZKK bestand nach dem Statut vom 30. 4. 1953 (GBl. S. 685) aus dem Vors., 2 Stellv. und 9 Mitgl. In den Bezirken und in Ost-Berlin unterhielt die ZKK „Bevollmächtigte“. Ferner konnten in volkswirtschaftlichen Schwerpunkten und in wichtigen Einrichtungen „Beauftragte eingesetzt werden. Ihre Aufgaben waren auf die Kontrolle der Durchführung der Gesetze hinsichtlich der Einhaltung der Wirtschaftspläne beschränkt. Nach dem neuen Statut der ZKK vorn 16. 10. 1958 besteht diese aus dem Vors., einem Stellv. und den (in der Zahl nicht beschränkt) Mitgl. Der Vors. (amtierender Vors. ist zur Zeit Ernst ➝Wabra) gehört dem Ministerrat an. Organe der K. [S. 214]in den Bezirken und in der „Hauptstadt Berlin“ sind die „Bevollmächtigten“, die von der Zentrale angeleitet werden. In den Stadt- und Landkreisen sind wieder „Kreiskontrollbeauftragte“ eingesetzt, die den Bevollmächtigten unterstehen. In „volkswirtschaftlich und staatspolitisch wichtigen Einrichtungen können zeitweilig Beauftragte der Komm. für Staatliche Kontrolle eingesetzt werden“. (Seit 1958 sind ferner Helfer der Staatlichen Kontrolle eingesetzt.) Die K. hat die Aufgabe, die Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen „mit dem Ziele der konsequenten Einhaltung und Durchführung der darin festgelegten Maßnanmen im Interesse des siegreichen Aufbaus des Sozialismus“ zu kontrollieren. Kontrollen hat die K. in den zentralen und örtlichen Organen der staatlichen Verwaltung, der Wirtschaft, der Kultur, des Gesundheitswesens und des Sozialwesens durchzuführen. Nicht kontrolliert werden die Ministerien für Nationale Verteidigung und Staatssicherheit und deren nachgeordnete Organe sowie die bewaffneten Kräfte des Ministeriums des Innern. Der. Vors., die Stellv., die Mitgl. und die Bevollmächtigten der K. haben das Recht, verbindliche Weisungen zu erteilen sowie von den Leitern der zuständigen Organe die Durchführung von Disziplinarverfahren oder die Einleitung eines Ordnungsstrafverfahrens verpflichtend zu verlangen. Die K. ann ferner die Leiter der kontrollierten Einrichtungen zur Beseitigung festgestellter Mängel unter Fristsetzung auffordern. (Kontrolle) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 213–214 Kontrolle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KontrollpostenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 „Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle“ (ZKK), nach dem Statut vom 15. 10. 1958 (GBl. I, S. 786) „Kontrollorgan des Ministerrates zur Kontrolle der Verwaltungsorgane sowie der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Einrichtungen der DDR“. Die Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle ist im Jahre 1952 aus der „Zentralen Kontrollkommission“ hervorgegangen, hat jedoch nur einen Teil der…
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Polytechnische Erziehung (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 Die Forderung der PE. geht auf Äußerungen von Marx und Engels zurück. Die SU war im Anschluß an die Oktoberrevolution bemüht, die Anregungen beider Klassiker zu verwirklichen. In der Stalin-Ära sind die entsprechenden Versuche praktisch aufgegeben worden, wurden aber seit 1953 erneut aufgenommen. Die Reformversuche führten in der SU (1958) zu einer Reorganisation des gesamten Schulwesens unter dem Aspekt der Verbindung des Unterrichts mit der produktiven Arbeit in der Industrie und Landwirtschaft. Die SBZ hat sich dieser Zielsetzung angepaßt, wenn sie auch die Verbindung des Unterrichts mit der produktiven Arbeit weniger intensiv gestaltet hat als die SU. Wenn auch diese Verbindung alle Arten der Bildung und Erziehung zu durchdringen hat, wirkt sie sich doch am stärksten in der PE. aus. Die PE. umfaßt 1. die Einführung in die mathematisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen der Produktion; 2. die Vermittlung eines Systems technologischer Grundkenntnisse, d. h. allgemeiner technischer Kenntnisse (vor allem vom Aufbau und der Wirkungsweise einiger wichtiger Maschinen und von der Elektrotechnik) sowie Vertrautheit mit den Grundzügen der Technologie der Hauptproduktionszweige (metallurgische, chemische Produktion, Maschinenbau, Energetik, Landwirtschaft); 3. Die Aneignung entsprechender Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang mit Werkzeugen, Meßinstrumenten und Maschinen; 4. Einen Überblick über die ökonomische Struktur des Produktionsprozesses und Verständnis für die Rolle des Menschen in diesem Prozeß. Nach dem neuen Schulgesetz ist die PE. und Bildung „Grundzug“ und „Bestandteil“ des Unterrichts und der Erziehung in allen Schuljahren. Die PE. zielt auf eine Umgestaltung des Gehaltes der Allgemeinbildung und — soweit es sich um die Oberschule handelt — auf eine noch vorberufliche Grundausbildung in Hinsicht auf die Arbeit in der Produktion. Sie erhält den Charakter einer besonderen Form der beruflichen Ausbildung, wo sie zur Facharbeiterprüfung führt. Die Funktion der PE. ist es, die Erhöhung der Arbeitsproduktivität durch einen frühzeitigen Umgang der Jugend mit der Technik besser zu fundieren und die frühzeitige Verinnerlichung der Forderungen an die berufliche Arbeit in einem kommun. Staat zu bewirken. Gleichzeitig ist die PE. auch ein Mittel einer permanenten Auslese, zumal sie die Jugendlichen besonderen Belastungsproben unterwirft. Im Mittelpunkt des polytechnischen Unterrichts steht in den Klassen 1 bis 6 der Werkunterricht, dann folgt der „Unterricht in der sozialistischen Produktion“. Er umfaßt neben der produktiven Arbeit am Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion auch die „Einführung in die sozialistische Produktion der Industrie und in der Landwirtschaft“. Im Werkunterricht werden Lehrgänge in Papier- und Papparbeit durchgeführt, werden Holz, Plasten, Drähte und Bleche bearbeitet. Dann folgen ab Klasse 7 die Grundlehrgänge des Unterrichtstages: Metallbearbeitung, Elektrotechnik, landwirtschaftliche Produktion und Maschinenkunde. Gegenstand jener „Einführung“ ist der Wirtschaftsprozeß, wobei u. a. ein Überblick über die landwirtschaftliche Produktion, die Hauptindustriezweige, die Organisation der Arbeit und die angebliche Mitwirkung der Werktätigen in der Leitung der Wirtschaft vermittelt wird. Literaturangaben Mieskes, Hans: Pädagogik des Fortschritts? — Das System der sowjetzonalen Pädagogik. München 1960, Juventa-Verlag. 312 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 315 Polizeitruppen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PostsparkasseSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 Die Forderung der PE. geht auf Äußerungen von Marx und Engels zurück. Die SU war im Anschluß an die Oktoberrevolution bemüht, die Anregungen beider Klassiker zu verwirklichen. In der Stalin-Ära sind die entsprechenden Versuche praktisch aufgegeben worden, wurden aber seit 1953 erneut aufgenommen. Die Reformversuche führten in der SU (1958) zu einer Reorganisation des gesamten Schulwesens unter dem Aspekt der Verbindung des Unterrichts mit der…
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Freundschaftsvertrag (1960)
Siehe auch: Freundschaftsvertrag: 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Freundschaftsverträge: 1985 Vereinbarungen zwischen Partnern verschiedener Art (Verwaltungen, Organisationen, Schulen, Behörden, inheiten der Armee und Polizei usw.), die in erster Linie der politischen Propaganda und Überwachung dienen. In einem F. ist etwa festgelegt, daß ein Betrieb bestimmte Reparaturarbeiten in einer Schule übernimmt, seine Planerfüllung laufend meldet, Werkvertreter zu den Abschlußprüfungen entsendet, betriebsangehörige FDJ-Mitgl. als Pionierleiter an die Schule abordnet und Geld für Schülerbüchereien, Lehrmittelsammlungen und Schülerfahrten zur Verfügung stellt. Die Schule verpflichtet sich ihrerseits zu Betriebsbesichtigungen und Kulturveranstaltungen zur unterrichtlichen Auswertung der Produktionsmeldungen im Hinblick auf den Fünfjahrplan und zu gemeinsamen Demonstrationen mit den Arbeitern. Die Schule als „gesellschaftliche und politische“ Einrichtung unterwirft sich also der Kontrolle der politischen Funktionäre. Wie schon die Einheiten der KVP werden vor allem auch die Truppenteile der Nationalen Volksarmee und der kasernierten Polizeitruppen von dem F.-Netz erfaßt. Die SED ist bemüht, auch hier Patenschaften zu gründen und zu beleben. Im Rahmen solch eines F., z. B. zwischen einem Stahlwerk und einem Regiment, der auch als Patenschaft bezeichnet wird, werden Delegierte und Schulungsreferenten ausgetauscht, Rekruten betreut, Besichtigungen durchgeführt. Ferner wird für den betr. Truppenteil der Volksarmee geworben, treten Spielgruppen hier und dort auf. Auch Gliederungen der FDJ und anderer Massenorganisationen werden dazu gebracht, einen F. mit je einer Einheit der Volksarmee zu schließen. Mitte 1959 wurden auch Hochschulen, Fakultäten und Institute stärker angewiesen, mit Betrieben, LPG und Truppenteilen F. zu schließen: So die Universität Ost-Berlin mit 7 Elektrogroßbetrieben Ost-Berlins, die landwirtschaftl. Fakultät der Univ. Halle mit den LPG des MTS-Bereichs Wallwitz. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 131 Freizeitgestaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freyer, ErwinSiehe auch: Freundschaftsvertrag: 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Freundschaftsverträge: 1985 Vereinbarungen zwischen Partnern verschiedener Art (Verwaltungen, Organisationen, Schulen, Behörden, inheiten der Armee und Polizei usw.), die in erster Linie der politischen Propaganda und Überwachung dienen. In einem F. ist etwa festgelegt, daß ein Betrieb bestimmte Reparaturarbeiten in einer Schule übernimmt, seine Planerfüllung laufend meldet, Werkvertreter zu…
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Kassation (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Außerordentliches Rechtsmittel, mit dem jedes rechtskräftige Straf- und Zivilurteil und jede andere richterliche Entscheidung, die der Rechtskraft fähig ist, binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft durch den Generalstaatsanwalt oder den Präsidenten des Obersten Gerichts angefochten werden kann, wenn die Entscheidung „auf einer Verletzung des Gesetzes“ beruht oder „der Gerechtigkeit gröblich widerspricht“ (§§ 12 ff. des „Gesetzes über die Errichtung des Obersten Gerichtshofs und der Obersten Staatsanwaltschaft der DDR“ vom 8. 12. 1949 und §§ 301 ff. der sowjetzonalen StPO), über die K.-Anträge entscheiden K.-Senate des Obersten Gerichts. Die K. ist keine dritte Instanz und „nicht im Interesse der Partei geschaffen worden, sondern ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit“ (Nathan in: „Neue Justiz“, 1949, S. 304) zum Zwecke der Wahrung [S. 199]der Rechtseinheit und der Beseitigung falscher Urteile. Mittelbar soll damit die Rechtsprechung der unteren Gerichte gelenkt werden. „Es gilt, durch richtige Auswahl der zur K. zu bringenden Entscheidungen dem Obersten Gericht Gelegenheit zu geben, in den alten Schlauch überkommener Strafgesetze den neuen Wein fortschrittlichen Wissens zu gießen, Rechtsgrundsätze zu entwickeln, die den Erkenntnissen unserer neuen, in der Entwicklung begriffenen Rechtstheorie entsprechen“ (Melsheimer in „Neue Justiz“, 1952, S. 206). In Strafsachen kann das Oberste Gericht nach Eingang des K.-Antrags Haftbefehl erlassen (§ 306 der sowjetzonalen StPO). Nach Verkündung des Neuen Kurses sollte das K.-Verfahren dazu dienen, „durch richtige Anleitung der Gerichte neue Fehler oder die Fortsetzung alter Fehler zu vermeiden“ (Schumann in: „Fragen des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik“, Berlin 1954). Dem widerspricht die Feststellung, daß „auch jetzt noch die Zahl der zum Nachteil der Angeklagten gestellten K.-Anträge überwiegt“ (a. a. O.). (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 198–199 Kasernierte Volkspolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kasse der gegenseitigen HilfeSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Außerordentliches Rechtsmittel, mit dem jedes rechtskräftige Straf- und Zivilurteil und jede andere richterliche Entscheidung, die der Rechtskraft fähig ist, binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft durch den Generalstaatsanwalt oder den Präsidenten des Obersten Gerichts angefochten werden kann, wenn die Entscheidung „auf einer Verletzung des Gesetzes“ beruht oder „der Gerechtigkeit gröblich…
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Schöffen (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 361]Ehrenamtliche Laienrichter, deren Stellung durch §§ 37 bis 49 des sowjetzonalen GVG geregelt ist. Die Straf- und Zivilkammern der Kreisgerichte und die für die erstinstanzlichen Sachen zuständigen Straf- und Zivilsenate der Bezirksgerichte sind mit 1~Richter als Vorsitzendem und 2 Sch. besetzt. Den Berufungssenaten der Bezirksgerichte und den Senaten des Obersten Gerichts gehören keine Sch. an. Zu politisch oder wirtschaftspolitisch besonders wichtigen Verfahren können die Sch. ohne Beachtung der ausgelosten Reihenfolge ausgesucht werden. Sch. sind auch in den Rechtsauskunftsstellen der Kreisgerichte tätig. Ferner wirken die Sch. noch § 41 StEG seit dem 1. 2. 1958 an der Strafrechtsprechung auch außerhalb der Hauptverhandlung mit, und zwar am Beschluß über die Eröffnung oder die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens, an Beschlüssen über Bedingte Strafaussetzung und deren evtl. Widerruf, an Beschlüssen über Umwandlung von Geldstrafen in Freiheitsstrafen und an Beschlüssen darüber, daß eine Bedingte Verurteilung nach Ablauf der Bewährungszeit als nicht erfolgt zu gelten hat. Die Sch. werden für drei Jahre gewählt, letztmalig auf Grund der „Anordnung über die Durchführung der Schöffenwahlen im Jahre 1958“ vom 21. 9. 1957 (GBL S. 509) in der Zeit vom 17. 2. bis 10. 5. 1958. Sie sollen an zwölf aufeinanderfolgenden Tagen im Jahre an der Rechtsprechung des Gerichts teilnehmen. Erweist ein Sch. sich als „ungeeignet“, so kann er auf Antrag des Direktors des Gerichts von der zuständigen Volksvertretung abberufen werden. Die Sch. sollen „Propagandisten der demokratischen Gesetzlichkeit“ werden. Eine Sch.-Kartei soll Aufschluß über ihre Beteiligung an der Rechtsprechung, der Schulung und der politischen Massenarbeit geben. „Die Vermittlung von Rechtskenntnissen in der Schöffenschulung muß immer im Zusammenhang der politischen Ereignisse gesehenen. Formale Paragraphenkenntnis — etwa im BGB — paßt nicht zu unseren Schöffen“ (Görner in: „Der Schöffe“, 1955, S. 261). „Mit Hilfe der Schöffen wird unsere demokratische Justiz zu einem noch schärferen Instrument im Kampf gegen die Kriegsverträge von Bonn und Paris, im Kampf gegen Spionage, Agenten, Saboteure und alle übrigen Feinde des deutschen Volkes, im Kampf für die Wiederherstellung der Einheit unseres Vaterlandes und die Sicherung des Friedens werden“ (Grass in „Neue Justiz“, 1955, S. 144). (Gerichtsverfassung, Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 361 Schnitzler, Karl-Eduard von A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Scholz, ErnstSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 361]Ehrenamtliche Laienrichter, deren Stellung durch §§ 37 bis 49 des sowjetzonalen GVG geregelt ist. Die Straf- und Zivilkammern der Kreisgerichte und die für die erstinstanzlichen Sachen zuständigen Straf- und Zivilsenate der Bezirksgerichte sind mit 1~Richter als Vorsitzendem und 2 Sch. besetzt. Den Berufungssenaten der Bezirksgerichte und den Senaten des Obersten Gerichts gehören keine Sch. an. Zu politisch…
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Instrukteurwesen (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Aus der SU übernommene Einrichtung im Partei-, Staats- und sonstigen Organisationsapparat, die dazu dient, den zentralen Willen in den nachgeordneten Dienststellen, Betrieben und Gemeinden zur Geltung zu bringen. Zu diesem Zweck sind den übergeordneten Leitungen Instrukteure, zum Teil auch feste Instrukteurbrigaden attachiert. Diese sollen im Sinn des operativen ➝Arbeitsstils auf die nachgeordneten Organe durch Anleitung, Bildung von Beispielen und Kontrolle einwirken. Instrukteurbrigaden werden demzufolge vorwiegend an den Schwerpunkten der Produktion und des politischen Lebens und an solchen Punkten eingesetzt, wo besonders starke Mißstände vorhanden sind. Angestrebt ist, daß auf diese Weise ein besserer Kontakt zwischen den oberen Leitungen und den unteren Organen, Gemeinden und Betrieben hergestellt wird, als das durch die bloße bürokratische Übermittlung von Anweisungen und Rechenschaftsberichten der Fall wäre. — In letzter Zeit verstärkte Tendenz, sog. gemischte Brigaden einzusetzen, in denen Instrukteure und sonstige Funktionäre von Partei, Staat und Massenorganisationen gemeinsam tätig sind. In der Justiz der SBZ wurde das I. im Jahre 1954 allgemein eingeführt, nachdem Justizminister Hilde ➝Benjamin zur Beobachtung und Kontrolle der wegen Beteiligung am Juni-Aufstand eingeleiteten Strafverfahren einen „Operativstab“ mit verschiedenen Instrukteuren eingesetzt hatte (Unabhängigkeit der Richter). Im Justizministerium und in den Justizverwaltungsstellen der Bezirke sind Instrukteure tätig, die regelmäßig alle Gerichte aufsuchen und an Hand der von ihnen überprüften Akten „richtungweisende Anleitungen“ erteilen (Justizverwaltung). Der Instrukteur wird als ein Helfer und politischer Berater für die Richter bezeichnet, ferner als ein unmittelbarer Gehilfe des Ministers in der Anleitung des gesamten Justizapparates. Durch § 13 des in neuer Fassung am 1. 11. 1959 in Kraft getretenen GVG (GBl. 1959-, S. 756) wurde das I. in der Justiz gesetzlich sanktioniert: „Die Kreis- und Bezirksgerichte werden in ihrer Tätigkeit durch das Ministerium der Justiz angeleitet und kontrolliert.“ Somit stellt sich das I. als Ausfluß des sowj. Prinzips der „Kontrolle und Anleitung“ dar. Auf Grund der Beschlüsse des 33. und 35. Plenums des ZK der SED und des V. Parteitags (Juli 1958) wurde die Einzelinstruktion mehr und mehr eingeschränkt. An ihre Stelle trat die Instruktion durch „Komplexbrigaden“, „gemeinsame Brigaden“, „Spezialbrigaden“ und „Instrukteurgruppen“. Die Brigaden setzen sich aus Mitarbeitern der Obersten Staatsanwaltschaft, des Justizministeriums, der HVDVP und des ZK der SED zusammen („Neue Justiz“ 1958, S. 839). Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 179 Instrukteurbrigade A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IntelligenzSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Aus der SU übernommene Einrichtung im Partei-, Staats- und sonstigen Organisationsapparat, die dazu dient, den zentralen Willen in den nachgeordneten Dienststellen, Betrieben und Gemeinden zur Geltung zu bringen. Zu diesem Zweck sind den übergeordneten Leitungen Instrukteure, zum Teil auch feste Instrukteurbrigaden attachiert. Diese sollen im Sinn des operativen ➝Arbeitsstils auf die nachgeordneten Organe durch Anleitung,…
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Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (1960)
Siehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1979 1985 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1956 1958 1959 1962 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut): 1954 MELS-Institut: 1958 1959 1962 MELSTI: 1954 1956 Hieß bis zum 15. 4. 1953 Marx-Engels-Lenin-Institut (MEL), wurde zu Ehren des verstorbenen Stalin in Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut (MELS) umbenannt und erhielt seine jetzige Bezeichnung nach dem XX. Parteitag der KPdSU. Die Gründung des I. wurde schon am 29. 12. 1947 beschlossen, aber erst im Januar 1949 in Ost-Berlin verwirklicht. Direktor des I. seit Aug. 1953 Ludwig Einicke als Nachfolger Anton ➝Ackermanns. Aufgaben des I.: Herausgabe der Werke der bolschewistischen Klassiker, insbesondere der Werke von Marx, Engels, Lenin und Stalin (die Herausgabe der Werke Stalins wurde nach dem XX. Parteitag der KPdSU zunächst abgebrochen, soll aber wiederaufgenommen und weitergeführt werden) und Darstellung der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung in kommun. Sicht. Gegenwärtig ist das I. insbesondere mit der Herausgabe einer 37bändigen Lenin-Gesamtausgabe und einer Marx-Engels-Gesamtausgabe beschäftigt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 178 Institut für Literatur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Institut für VolkskunstforschungSiehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1979 1985 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1956 1958 1959 1962 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut): 1954 MELS-Institut: 1958 1959 1962 MELSTI: 1954 1956 Hieß bis zum 15. 4. 1953 Marx-Engels-Lenin-Institut (MEL), wurde zu Ehren des verstorbenen Stalin in…
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Altersversorgung (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wegen der großen Ausdehnung der Versicherungspflicht wird im Alter der weitaus größte Teil der Bevölkerung durch die Sozialversicherung versorgt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Die Altersrenten liegen im Durchschnitt unter denen des Bundesgebietes. Durch die Gewährung von Mindestrenten (Renten) wird zwar in jedem Fall ein bestimmter Festbetrag gewährt, der indessen die Existenz nur ungenügend sichert. Eine weitaus bessere A. wird der Intelligenz gewährt, die dem System nützlich erscheint. Eine bessere A. erhalten ferner seit längerem Bergleute (Bergmannsrenten) sowie Eisenbahner und Angestellte der Post. Eine Staffelung der Altersrenten der Arbeiter und Angestellten nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Industriezweige ist geplant. Eine [S. 19]zusätzliche Versorgung in Höhe von 5 v. H. des monatlichen Nettoverdienstes im Durchschnitt der letzten 5 Jahre gibt es in einigen auserwählten Industriezweigen schon nach 20jähriger Betriebszugehörigkeit. Sie wird vom Betrieb gezahlt. Zweck dieser gestaffelten Leistung ist, die Fluktuation der Arbeitskräfte einzuschränken. Eine besondere A. für ehemalige Beamte gibt es nicht. Diese werden nach den Bestimmungen der Sozialversicherung von dieser versorgt. (Beamtenversorgung) Für die Angehörigen der technischen Intelligenz in den VEB ist durch VO vom 17. 8. 1950 (GBl. S. 844) eine zusätzliche A. eingeführt worden, die durch eine Versorgungsversicherung bei der Deutschen ➝Versicherungsanstalt gewährleistet wird. Die Beiträge für diese Versicherung sind von den VEB aufzubringen. Zum Kreise der Versorgungsberechtigten gehören Ingenieure, Konstrukteure, Architekten, Techniker sowie Personen, die auf Grund eines Einzelvertrages Anspruch auf die A. haben. Auch auf andere leitende Angestellte kann die A. ausgedehnt werden. Durch die zusätzliche A. wird ab 65. Lebensjahr eine monatliche Rente in Höhe von 60 bis 80 V. H. des im letzten Jahre bezogenen Bruttogehalts gezahlt. Die gleiche Rente wird gewährt beim Eintritt vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit. Der überlebende Ehepartner erhält 50 v. H. der Rente; Waisen, Halbwaisen und Personen, für die der Versicherte unterhaltspflichtig war, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder solange sie sich in der Ausbildung befinden, 25 v. H. der Rente. Durch VO vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 675) ist für die Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen pädagogischen und medizinischen Einrichtungen eine A. mit den gleichen Leistungen eingeführt worden. Dazu gehören auch Lehrer. Für selbständige Ärzte ist seit 1. 1. 1959 eine besondere A. in Kraft. Durch die Schaffung der zusätzlichen A. für die Intelligenz will das Sowjetzonenregime die Abwanderung von Kräften verhindern, die ihm entweder für die Steigerung der Produktion oder für die Wahrung eines gewissen Kulturniveaus wichtig erscheinen. Außerdem hat das Regime es in der Hand, mit der zusätzlichen A. verdiente Funktionäre zu belohnen. Das Entstehen einer neuen privilegierten Schicht wird so gefördert. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. 5., erw. Aufl. (BB) 1959, Teil I (Text) 171 S., Teil II (Anlagen) 191 S. Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 18–19 Altenteil A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AltguthabenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wegen der großen Ausdehnung der Versicherungspflicht wird im Alter der weitaus größte Teil der Bevölkerung durch die Sozialversicherung versorgt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Die Altersrenten liegen im Durchschnitt unter denen des Bundesgebietes. Durch die Gewährung von Mindestrenten (Renten) wird zwar in jedem Fall ein bestimmter Festbetrag gewährt, der indessen die Existenz nur ungenügend sichert. Eine…
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1960: I, J
IAP Idealismus Ideologie IDFF IHK Imperialismus Industrie Industrieabgabepreis (IAP) Industriearbeiter aufs Land Industrieläden Industrieökonomik Industriespionage Industrie- und Handelskammer (IHK) Infiltration Information, Amt für Ingenieurkonto Inhabersparen Innenministerium Innen- und Außenhandel, Deutscher (DIA) Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des Innere Truppen Institut für Deutsche Sprache und Literatur Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED Institut für Literatur Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED Institut für Volkskunstforschung Institut für Zeitgeschichte, Deutsches Instrukteur Instrukteurbrigade Instrukteurwesen Intelligenz Interflug Internationale Internationalismus, Proletarischer Interzonenhandel Interzonenverkehr Investitionen Investitionsbank, Deutsche (DIB) Jagd Jakubowski, Iwan Ignatjewitsch Jarowisation Jehovas Zeugen Jena Jendretzky, Hans Johannes-R.-Becher-Preis Johanngeorgenstadt Juden Jugendarbeit Jugendarzt Jugendbrigade der DDR, Hervorragende Jugendförderungsplan Jugendfragen, Amt für Jugendgericht Jugendherbergen Jugendring, Deutscher Jugendstrafrecht Jugendstunden Jugenduniversität Jugendweihe Jugendwerkhöfe Jungaktivist, Hervorragender Junge Gemeinde Junge Pioniere Juni-Aufstand Justizreform Justizverwaltung JustizwettbewerbIAP Idealismus Ideologie IDFF IHK Imperialismus Industrie Industrieabgabepreis (IAP) Industriearbeiter aufs Land Industrieläden Industrieökonomik Industriespionage Industrie- und Handelskammer (IHK) Infiltration Information, Amt für Ingenieurkonto Inhabersparen Innenministerium Innen- und Außenhandel, Deutscher (DIA) Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des Innere Truppen Institut für Deutsche Sprache und Literatur Institut für…
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Kraftfahrzeugindustrie (1960)
Siehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Kraftwagenerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Der Anteil der SBZ an der deutschen K. ist nach dem Kriege durch Demontagen (Reparationen) sehr abgesunken. Die Bevorzugung der Produktionsgütererzeugung verhinderte einen umfassenden Neuaufbau dieses Industriezweiges. Die Betriebe wurden völlig unzulänglich mit Investitionsmitteln ausgestattet, und die Materialzuteilungen sind bis heute unzureichend. Vor dem Kriege entfiel auf das Gebiet der SBZ ein Anteil von etwa 25 v. H. der deutschen K. Im Jahre 1959 betrug der Anteil der SBZ am gesamtdeutschen Gebiet (Bundesrepublik und SBZ) nur noch 4 v. H. Die Produktion hatte sich im Vergleich zur Bundesrepublik (BRD) wie folgt entwickelt: Das Fabrikationsprogramm in der SBZ ist dürftig. An Personenkraftwagen werden nur zwei Typen herestellt, der Kleinwagen „Wartburg“ (900 ccm, 37 PS, Fortentwicklung des alten DKW) und der Kleinstwagen „Trabant P 50“. Im Lastkraftwagenbau werden ebenfalls nur noch zwei Typen hergestellt, und zwar je ein Wagen mit 1~t und 4~t Nutzlast. Ferner wird ein Kleintransporter mit ¾~t Tragkraft gebaut. Der Omnibusbau konzentriert sich unter Verwendung von Bauteilen der Lkw-Typen auf kleine Modelle. Schwere Lastkraftwagen und schwere Omnibusse werden nach einer Absprache zwischen den Ostblockländern in der SBZ nicht entwickelt und gefertigt. Eine amtliche Untersuchung in der SBZ ergab für Mitte 1957 einen nicht gedeckten Bedarf von mindestens 120.000 Pkw. Für den Güterverkehr fehlten etwa 80.000 Lkw. Die unzureichende Neuproduktion hat seitdem den Fehlbedarf nicht vermindern können, da inzwischen zahlreiche Fahrzeuge des überalterten Bestandes ausgefallen sind. Das Gesetz über den Siebenjahrplan sieht für 1965 eine Fertigung von 108.000 Pkw vor, eine Zahl, deren Erreichung von den Fachleuten in der Zone als kaum möglich bezeichnet wird, selbst wenn ab jetzt ausreichend Investitionen und Material für die K. bereitgestellt würden. Für Lkw wird im Siebenjahrplan keine Zahl genannt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 218 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KraftstofferzeugungSiehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Kraftwagenerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Der Anteil der SBZ an der deutschen K. ist nach dem Kriege durch Demontagen (Reparationen) sehr abgesunken. Die Bevorzugung der Produktionsgütererzeugung verhinderte einen umfassenden Neuaufbau dieses Industriezweiges. Die Betriebe wurden völlig unzulänglich mit Investitionsmitteln ausgestattet, und die Materialzuteilungen sind bis heute unzureichend. Vor dem…
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Aufbau des Sozialismus (1960)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der bolschewistischen Theorie die Übergangsperiode nach dem revolutionären Sturz des Kapitalismus bis zum vollendeten System des Sozialismus, der dann die Überleitung zum Kommunismus ermöglichen soll. In der bolschewistischen Praxis nach 1944 in den osteuropäischen Satellitenstaaten und in der SBZ trat jedoch an Stelle einer undurchführbaren echten, explosiven Revolution die von der SU gesteuerte allmähliche „Revolution von oben“, in den Satellitenländern als „Schaffung der Grundlagen für den AdS.“, unter den Bedingungen der SBZ zunächst als antifaschistisch-demokratische Ordnung bezeichnet. In ihrer „letzten Etappe“ sollte die bürgerliche Revolution schrittweise in eine proletarische Revolution umgewandelt werden. Dieses Stadium wurde ab 1950, insbesondere noch der II. Parteikonferenz der SED (1952), durch die Periode des „beschleunigten AdS.“ abgelöst. Nach dem Zeitplan des ZK soll der AdS. mit dem Ende der Siebenjahrplan-Periode (1965) abgeschlossen sein. Der zwischen Januar und April 1960 erfolgten Zerschlagung des bäuerlichen Privateigentums (Zwangskollektivierung) soll bis dahin die Vernichtung der Reste von privatem Handel, Einzelhandwerk und Privatindustrie folgen. Wenn in der Bundesrepublik nach den bolschewistischen Plänen zunächst nur eine bürgerliche Revolution durchgeführt werden soll, so muß diese dennoch nach bolschewistischem Denken zwangsläufig in den AdS. einmünden, so daß auch hier die Bolschewisierung am Ende stände. (Volksdemokratie, Arbeiter-und-Bauern-Macht, Periodisierung) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1960. 204 S. u. 4 Taf. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 39 Atomenergie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AufbaugesetzSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der bolschewistischen Theorie die Übergangsperiode nach dem revolutionären Sturz des Kapitalismus bis zum vollendeten System des Sozialismus, der dann die Überleitung zum Kommunismus ermöglichen soll. In der bolschewistischen Praxis nach 1944 in den osteuropäischen Satellitenstaaten und in der SBZ trat jedoch an Stelle einer undurchführbaren echten, explosiven Revolution die von der SU gesteuerte…
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Kreis (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unselbständige gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der DDR; gegenwärtig umfaßt die SBZ in 14 Bezirken 215 Kreise (192 [S. 221]Land- und 23 Stadtkreise). Im Art. 139, 142 der Verfassung wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden das Recht der kommunalen ➝Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch mit der Herausbildung des zentralistischen Einheitsstaates immer mehr eingeschränkt und im Zuge der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach dem Gesetz „über die örtlichen Staatsorgane“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I. S. 65) sind auch die Organe der K. nur noch „örtliche Organe der Staatsmacht“. Träger von Rechten ist nicht mehr der K. (Stadt- oder Landkreis), der daher auch nicht mehr als Gebietskörperschaft anzusehen ist, sondern die im K. bestehende Dienststelle der staatlichen Verwaltung (staatliche Unterbehörde), der Rat des K. (Rat der Stadt). Dieser ist Haushaltsorganisation, als solche juristische Person und Verwalter von „Volkseigentum“. Organe der Staatsgewalt im K. sind in: 1. Landkreisen: a) Kreistag: Durch Scheinwahlen nach einer Einheitsliste gebildete örtliche Volksvertretung ohne ständigen Vorsitzenden, die je nach der Einwohnerzahl des K. 45 bis 120 Abgeordnete hat. Unter absoluter Bindung an die Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse der Volkskammer und an die Beschlüsse der Zentralregierung sowie an die Beschlüsse der höheren örtlichen Volksvertretungen haben die Kreistage „den Aufbau des Sozialismus in ihrem Zuständigkeitsbereich“ zu leiten. Die Beschlüsse der Kreistage können vom Rat des Bezirkes ausgesetzt und vom Bezirkstag aufgehoben werden. Zur einheitlichen Ausrichtung und Anleitung auch der Kreistage besteht bei der Volkskammer ein „Ständiger Ausschuß für die örtlichen Volksvertretungen“. Organe des Kreistages sind die Ständigen Kommissionen mit den Aktivs. b) Rat des Kreises: Doppelt unterstellte untere staatliche Verwaltungsstelle (örtlicher Rat), die fiktiv auch den Charakter eines „vollziehend-verfügenden“ Organs des Kreistages hat. Der Rat besteht aus dem Vors., dem 1. Stellv. des Vors., der jetzt — an Stelle des Sekretärs — Dezernent für die innere Verwaltung ist, dem Stellv. des Vors., der zugleich Vors. der Plankommission im K. ist, bis zu 3 weiteren Stellv., dem Sekretär des Rates (alle hauptamtlich) und 7–10 weiteren (zumeist ehrenamtlich tätigen) Mitgliedern. Diese werden sämtlich durch den Kreistag gewählt und abberufen. Die K.-Verwaltung ist in Fachabteilungen gegliedert, für die je ein Stellv. verantwortlich ist. Die Plankommission im K. ist zugleich Organ des Wirtschaftsrates des Bezirkes und des Rates des K. Auch die Fachabteilungsleiter müssen durch den Kreistag bestätigt werden. Die Tätigkeit des Rates ist vom Kreistag zu überwachen; gleichzeitig unterliegen die Räte der Weisungs- und Aufsichtsbefugnis des Rates des Bezirkes. Beim Ministerium des Innern besteht ein besonderes Staatssekretariat „zur Anleitung der örtlichen Räte“. 2. Stadtkreisen: a) Stadtverordnetenversammlung: örtliche Volksvertretung, wie der Kreistag, für die je nach der Einwohnerzahl der Stadtkreise 45 bis 200 Abgeordnete bestellt werden können. b) Rat der Stadt: Doppelt unterstellte untere staatliche Verwaltungsstelle, wie der Rat des K., dessen Vors. jedoch die Dienstbezeichnung Oberbürgermeister und dessen Stellvertreter die Dienstbezeichnung Stadtrat führen. Der Rat der Stadt besteht aus dem Vors., dem 1. Stellv., dem Stellv., der zugleich Vors. der Plankommission ist, bis zu 5 weiteren Stellv.. dem Sekretär (alle hauptamtlich) und bis zu 10 weiteren (zumeist ehrenamtlich tätigen) Mitgliedern. Auch für die Stadtverwaltung gilt das beim Rat des K, Gesagte. Die Großstädte sind in Stadtbezirke mit Stadtbezirksversammlungen als unterste örtliche Volksvertretung und Räte der Stadtbezirke als unterste staatliche Verwaltungsbehörde unterteilt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 220–221 Kreditwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KreisbeschwerdekommissionSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unselbständige gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der DDR; gegenwärtig umfaßt die SBZ in 14 Bezirken 215 Kreise (192 [S. 221]Land- und 23 Stadtkreise). Im Art. 139, 142 der Verfassung wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden das Recht der kommunalen ➝Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch mit der Herausbildung des zentralistischen Einheitsstaates immer mehr eingeschränkt und im Zuge der…
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Staatsarchive (1960)
Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das Archivwesen ist nach sowjet. Vorbilde durch VO vom 13. 7. 1950 dem Ministerium des Innern (Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten) unterstellt. Aufsicht und Anleitung der St. obliegen der dort gebildeten Staatlichen Archivverwaltung (Sitz Potsdam). Das Deutsche Zentralarchiv (DZA) in Potsdam verwahrt Aktenbestände des Norddeutschen Bundes und der Reichsregierung von 1867–1945 (ehem. Reichsarchiv), sowie der von 1945–1957 aufgelösten zentralen Dienststellen der SBZ. Außerdem werden dort Urkunden und Akten der Hansestädte Bremen, Hamburg und Lübeck, deren Übergabe an die betr. Städte vom Innenministerium der SBZ verweigert wird, zurückgehalten. In der Abt. Merseburg des DZA sind die von Berlin-Dahlem im Kriege ausgelagerten Bestände des Preußischen Geheimen St. und des Hohenzollernschen Hausarchivs untergebracht. Die territoriale Zuständigkeit der 5 Landeshauptarchive (LHA) entspricht noch im wesentlichen der vor der Verwaltungsneugliederung des Jahres 1952 bestandenen Einteilung der SBZ in 5 Länder. Jedem LHA unterstehen Landesarchive, die als Bezirks-Archive ausgestaltet werden. Die Bestände der mitteldeutschen St. sind durch Kriegsverluste und vor allem durch Beschlagnahmen der sowjet. Besatzungsmacht dezimiert, die trotz der Aktenrückgaben der Jahre 1955, 1957 und 1959 wichtige Aktenbestände deutscher Behörden in der SU zurückhält. Wiederaufbau und Neuordnung der St. sind durch Mangel an geeigneten Fachkräften und fehlende Investitionen für dringende Neubauten behindert. Die Ausbildung für den höheren Archivdienst [S. 393](Diplomarchivare) geschieht in einjährigen Kurzlehrgängen durch das im Jahre 1950 gegründete Institut für Archivwissenschaft (Sitz Potsdam), das 1958 der Ost-Berliner Humboldt-Universität angeschlossen wurde. Den Mangel an Fachkräften versucht man außerdem zu beseitigen durch Ausbildung von staatlich geprüften Archivaren an der Fachschule für Archivwesen (Sitz Potsdam), durch Kurzlehrgänge und Sonderkurse und durch die Einrichtung eines Fernstudiums, wobei stets die politische Bewußtseinsbildung durch SED-Dozenten vor der fachlichen Schulung steht. Die Aktenbenutzung in den St. ist durch verschiedene Bestimmungen beschränkt. Im allgemeinen wird Forschern aus der Bundesrepublik und den westlichen Ländern seit 1958 der Zutritt zu den St. weitgehend verwehrt. Von Staatssekretär Grünstein wurde auch eine allgemeine Auskunftssperre für alle Anfragen aus der Bundesrepublik und West-Berlin über in mitteldeutschen St. befindliche Pensions-, Renten- und Versorgungsunterlagen verfügt. Durch den Leiter der staatlichen Archivverwaltung, Schirdewan, wird die Politisierung des Archivwesens noch beträchtlich verschärft. Abgesehen von der stärkeren Durchsetzung des Archivpersonals mit SED-Mitgliedern und SSD-Spitzeln, der verstärkten marxistisch-leninistischen Schulung und der strafferen Organisation und Kontrolle des ohnehin überzentralisierten Archivwesens sollen vor allem die in den St. vorhandenen Unterlagen zu gegen die Bundesrepublik gerichteten propagandistischen Aktionen (Ausschuß für deutsche Einheit) nutzbar gemacht werden. Jede objektive Geschichtsforschung soll bereits durch die St. weitgehend verhindert werden. Als bedeutendster „Erfolg“ in der jüngsten Entwicklung des „sozialistischen Archivwesens“ werden die kürzlich gebildeten „sozialistischen Brigaden und Arbeitsgemeinschaften der Archivare“ herausgestellt. Die Kreis-, Stadt- und Gemeindearchive unterstehen besonderen Referenten für Archivwesen bei den Räten der Bezirke. Die Archive (Registraturen) der staatlichen Verwaltungsorgane befinden sich größtenteils in desolatem Zustand, ebenso werden die Betriebsarchive der VEB, die zwar gegenüber der staatlichen Aufsicht eine gewisse Selbständigkeit besitzen, als „Stiefkinder“ behandelt und sind — wie die laufenden Registraturen der Verwaltungen — dem Zugriff (Aktenvernichtung) durch die sowjet. Besatzungsmacht ausgesetzt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 392–393 Staatsapparat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsbeteiligungSiehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das Archivwesen ist nach sowjet. Vorbilde durch VO vom 13. 7. 1950 dem Ministerium des Innern (Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten) unterstellt. Aufsicht und Anleitung der St. obliegen der dort gebildeten Staatlichen Archivverwaltung (Sitz Potsdam). Das Deutsche Zentralarchiv (DZA) in Potsdam verwahrt Aktenbestände des Norddeutschen Bundes und der Reichsregierung von 1867–1945 (ehem. Reichsarchiv), sowie der von…
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Arbeitseinheit (1960)
Siehe auch: Arbeitseinheit: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Arbeitseinheit (AE): 1985 Abk. AE, dient zur Bewertung der Arbeit jedes Mitgl. einer LPG. Zu diesem Zweck werden die einzelnen landwirtschaftlichen Arbeitsarten in Bewertungsgruppen eingestuft. Dabei soll körperliche Anstrengung, Kompliziertheit Grad der Verantwortung und Bedeutung der Arbeit für die genossenschaftliche Produktion berücksichtigt werden. Die Bewertungsgruppe gibt an, wieviel AE für die jeweilige Arbeit bei Erfüllung einer Tagesarbeitsnorm (TN) (TAN) anzurechnen sind. Eine AE ist also nicht identisch mit einem Arbeitstag. Anhaltspunkt für die Bewertung ist der amtliche „Katalog der Musterarbeitsnormen“, auf deren Grundlage jede Genossenschaft, auf ihre Verhältnisse abgewandelt, die gültigen Tagesarbeitsnormen und AE beschließt. [S. 27]Bei 100%ig erfüllter TN werden z. B. angerechnet: Schlechte Arbeit, Nichterfüllung der Norm bedeuten Kürzung der AE und umgekehrt. Bestimmte Leistungen des Brigadiers werden durch zusätzliche AE prämiiert. Die gutgeschriebenen AE sind für jeden Arbeitenden die wichtigste Grundlage für die Geld- und Naturalentlohnung bei der Verteilung der Einkünfte der Produktionsgenossenschaften. Die anzurechnenden AE je LPG-Mitglied und der Geldwert der AE errechnen sich nach den Formeln: Beim Typ III war bis Frühjahr 1960 ein Mindestlohn von 7 DM je AE garantiert. Wenn hierzu die Eigenmittel der LPG nicht ausreichten, wurde der Fehlbetrag vom Staat zugeschossen. Neuerdings sollen die LPG III über die Produktionshilfe in den Stand gesetzt werden, mindestens 7 DM Ost pro AE bezahlen zu können. Das Gesamteinkommen der LPG-Mitglieder hängt weitgehend von der Möglichkeit ab, die Naturalbezüge pflanzlicher Produkte zur Erstellung Freier Spitzen in der tierischen Produktion der persönlichen ➝Hauswirtschaft zu verwerten. Deshalb besteht ein Anreiz, möglichst hohe AE und damit große Mengen naturaler Futtermitteleinkünfte zu erzielen. Im Durchschnitt aller LPG III dürften die pro Mitglied jährlich erreichten AE zwischen 250 und 350 AE liegen. Bei den LPG Typ~I und II kann selbst bei voller Pflichterfüllung des Arbeiters, also hoher Gutschrift an AE, sein Arbeitseinkommen unter das Existenzminimum sinken, wenn z. B. Fehldispositionen des Leiters, Nichtbelieferung mit Produktionsmitteln, Mißernten oder Naturkatastrophen einen Ertragsausfall der Produktionsgenossenschaft nach sich ziehen. Es sind Fälle bekanntgeworden, wo die Mitglieder trotz Erfüllung der von ihnen geforderten AE bei der Jahresabrechnung Schuldner ihrer LPG waren. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — „Sozialisierung“ und Produktionsergebnisse. (BB) 1960. 191 S. mit 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 26–27 Arbeitsdisziplin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsgemeinschaft ehemaliger OffiziereSiehe auch: Arbeitseinheit: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Arbeitseinheit (AE): 1985 Abk. AE, dient zur Bewertung der Arbeit jedes Mitgl. einer LPG. Zu diesem Zweck werden die einzelnen landwirtschaftlichen Arbeitsarten in Bewertungsgruppen eingestuft. Dabei soll körperliche Anstrengung, Kompliziertheit Grad der Verantwortung und Bedeutung der Arbeit für die genossenschaftliche Produktion berücksichtigt werden. Die Bewertungsgruppe gibt an, wieviel AE für die…
DDR A-Z 1960
Nationale Volksarmee (1960)
Siehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Volksarmee, Nationale: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die aus der früheren Kasernierten Volkspolizei hervorgegangenen Streitkräfte der „DDR“. Am 18. 1. 1956 wurde in der 10. Vollsitzung der Volkskammer das „Gesetz über die Schaffung der NVA und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“ verabschiedet: Die Armee sei „für die Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit und die Sicherheit der DDR“ notwendig. Sie besteht aus Land-, Luft- und Seestreitkräften. „Die zahlenmäßige Stärke wird begrenzt entsprechend den Aufgaben zum Schutze des Territoriums der DDR, der Verteidigung ihrer Grenzen und der Luftverteidigung.“ Für den Ausbau der NVA sieht der Haushaltsplan 1960 eine Milliarde DM Ost vor: tatsächlich liegen die Kosten der Remilitarisierung der SBZ aber höher: von 1948–1955 sind — ohne daß sie im Staatshaushalt erschienen — mehr als 30 Milliarden DM Ost ausgegeben worden. Verteidigungsmin.: Generaloberst Hoffmann. Die „rechtlichen“ Voraussetzungen für den Aufbau einer Armee in der SBZ wurden am 26. 9. 1955 durch eine Verfassungsergänzung geschaffen, derzufolge der „Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen“ zur „nationalen Ehrenpflicht der Bürger der DDR“ gemacht wird. [S. 287]Bei der Annahme des Gesetzes über die Uniform der NVA betonte Generaloberst Willi Stoph am 18. 1. 1956 die Ausstattung der NVA „mit einer Uniform, die im Farbton, Schnitt und in der Trageweise der nationalen Tradition des deutschen Volkes entspricht“. Er versuchte, der taktisch-volkspsychologisch gewählten Wiedereinführung der alten feldgrauen Wehrmachtsuniform einen zugleich kommunistischen und nationalrevolutionären Sinn zu unterschieben: Es kämpfen „in diesen Uniformen, mit roten Abzeichen aber, … Arbeiter und Bauern gegen die … Reichswehr. In diesen Uniformen traten … Offiziere und Soldaten im Nationalkomitee Freies Deutschland gegen die hitlerfaschistische Armee auf“. Seit dem Zeitpunkt, zu dem die NVA ihren Decknamen KVP ablegte, änderte sich ihre Gliederung im großen kaum, auch wuchsen Zahl und Kopfstärken ihrer Einheiten nur wenig an. Seit 1957 wurde eine Flak-Div. aufgestellt und die Luftwaffe verbessert. Auch ist die Aufstellung neuer Marineverbände zu erwähnen. Die schon vor 1956 ausgebildete Politschulung änderte sich ebenfalls nicht, wenn auch ihr Netzwerk genauso zielbewußt verfeinert und verstärkt wurde wie das in der NVA aufgezogene Spitzel- und Zuträgerwesen des Staatssicherheitsdienstes. Das Ministerium für Nationale Verteidigung in Strausberg (ostwärts Berlin) ist oberste Kommandobehörde für die ganze NVA einschließlich Luftwaffe und Marine. Der Chef des Hauptstabes des Ministeriums für Nationale Verteidigung hat namens des Ministers Weisungsrecht über das Heer (das kein besonderes Oberkommando hat), die Luft- und die Seestreitkräfte. Die Politverwaltung untersteht dem Minister wie auch dem ZK der SED unmittelbar. — Die Gesellschaft für ➝Sport und Technik untersteht seit 1. 3. 1956 dem Verteidigungsministerium. Von ihm wird auch die damals als Amt für ➝Technik getarnte Leitung der Rüstungsproduktion gelenkt, die seit 1958 gemeinsam vom Ministerium f. Nat. Verteidigung und von der Staatlichen ➝Plankommission geleitet wird. Auf dem Papier blieb lange die Propaganda-Ankündigung des Ministerrates der „DDR“ vom 28. 6. 1956, die NVA würde von 120.000 auf 90.000 vermindert (Militärpolitik). Diese Ankündigung wurde dann allmählich doch verwirklicht, weil der Arbeitskräftemangel es unmöglich machte, die Stärke von 110.000 Mann dauernd aufrechtzuerhalten. Zum Ausgleich hat die NVA ihre Feuerkraft durch bessere Ausstattung mit Geschützen, Panzern, Selbstfahrlafetten (Sturmgeschützen) und Infanterie-Begleitwaffen verstärken können. Die Ausbildung für eine Abwehr von Atomwaffen wird seit 1955 betrieben; die Divisionen haben je eine Atomschutz-Kompanie, bezeichnet als „Chem. Komp.“. (Eine Ausbildung an Atomgeschützen und Raketenwerfern, wie sie die Sowjetarmee besitzt, ist nicht sicher belegt, aber wahrscheinlich.) Seit 1956 lassen SED und NVA Zirkel und Aktivs der Reservisten, d. h. der seit 1946 in den Bewaffneten Organen Ausgebildeten, bilden, die seit 1958 meist als Reservistenkollektive bezeichnet werden. Sie sollen sich als Ausbilder in der GST und in den Kampfgruppen betätigen. Seit Ende 1957 werden diese Reservisten von den Kreiskommandos (Wehrmeldeämtern) listenmäßig erfaßt. Als Reserve der NVA sollen sie regelmäßig zu Übungen einberufen werden. Auch werden gerade die Reservisten bei der Werbung für die NVA eingespannt. Diese Werbung geschieht wie schon vor 1956 unter einem als „freiwillig“ getarnten Zwang (Wehrpflicht). Die Dienstzeit beträgt zwei Jahre. Die Ausbildung zum Reserveoffizier erfolgt bei der Truppe. Auch werden in großer Zahl solche Studenten zu Reserveoffizieren ausgebildet, die schon eine vormilitärische Ausbildung bei der GST, sei es ouf der Schule, sei es auf der Hochschule, hinter sich haben (militärische ➝Studentenausbildung). In 3 bis 4 Lehrgängen wird im allgemeinen die Befähigung zum Reserveoffizier erworben. Seit Generalleutnant Vincenz ➝Müller seinen Dienst als Chef des Stabes für Nationale Verteidigung nicht mehr ausüben darf, seit Nov. 1957, dürfte Generaloberst Hoffmann (zumindest inoffiziell) als Befehlshaber des Heeres tätig gewesen sein. Wer Müllers Nachfolger ist, wurde noch nicht bekannt. Das Heer gliedert sich in Armeekorps Nord (amtlich: Militärbezirk V) und Süd (Militärbezirk III). Die Militärbezirke I, II, IV (Rostock, Magdeburg, Frankfurt/Oder) bestehen nur verwaltungsmäßig und haben keine Truppen unter sich. Zu Nord (Sitz Neubrandenburg) gehören die 1. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Potsdam), 8. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Schwerin), 9. Panzer-Div. (Eggesin, südlich ückermünde); dazu kommen Korpstruppen. — Zu Süd (Sitz Leipzig) gehören: 4. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Erfurt), 1. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Halle), 7. Panzer-Div. (Dresden); dazu kommen Korpstruppen. — Dem Verteidigungs[S. 288]ministerium unterstehen direkt: das in Strausberg liegende Wachregiment und 5 Regimenter Heerestruppen. (Die mot. Schützen-Div. können nur als „teilmechanisiert“ bezeichnet werden, da nur ein Teil ihrer Verbände „mechanisiert“, d. h. mit Kettenfahrzeugen versehen ist.) — Die Inf.-Div. werden, wie Nachrichten besagen, atomar umgegliedert. Die Schützenkomp, werden etwas verkleinert. Die vormals heeresunmittelbare 1. mot Schützen-Div. gehört zum Armeekorps Nord. Die 6. mot. Schützen- Div. wurde aufgelöst. Dafür gibt es drei Ausbildungs-Regimenter. Die Bewaffnung mit modernen Kanonen und Haubitzen (bis zu 15,2 cm), Flak (bis zu 10 cm) und Granatwerfern (bis zu 12 cm) wurde verstärkt. Geschützzahl: rund 900, ferner rund 400 Pak, Granatwerferzahl: rund 700. — Moderne schwere und mittelschwere sowjetische Panzer, Sturmgeschütze auf Selbstfahrlafette, Panzerspähwagen und Schützenpanzerwagen. dazu Schwimmpanzer, werden mehr und mehr geliefert. Zahl der Panzer: rund 1800; der Sturmgeschütze: rund 300; der Schwimm- und Panzerwagen: rund 1.200. Dem Ministerium unterstehen die Offiziersschulen für Infanterie (Plauen/Vogtland), Artillerie (Dresden), Panzer (Großenhain/Bez. Dresden), Nachrichten (Döbeln), Pioniere und Chem. Dienste (Dessau), Panzer- und Artillerietechnik (Erfurt), Kraftfahrzeugtechnik (Stahnsdorf, südl. Berlin). Auch unterstehen ihm die Kriegsakademie „Friedrich Engels“ (Dresden), die Kadettenanstalt (Naumburg), die Militärärzte-Akademie (Greifswald) und die Polit-Offiziersschule (Berlin-Treptow). — Ferner werden Offiziere und Stabsoffiziere zu Lehrgängen an den Kriegsschulen der SU in Moskau, Kiew und Leningrad abgestellt. Die Verwaltung (= Kommando) der Luftstreitkräfte und Luftverteidigung sitzt in Eggersdorf bei Strausberg. Chef: Generalleutnant Keßler. Ihr unterstehen die 1. Flieger-Div. (Cottbus), 2. Flieger-Div. (Drewitz, Bez. Cottbus), Flieger-Ausbildungs-Div. (Bautzen), dazu die als technische Basen bezeichneten Flugplätze mit Flugplatz-Bataillonen. Die Luftwaffe nat 4 eigene Lehranstalten. — Sie hat etwa 200 Flugzeuge YAK 18 und YAK 11 und rund 180 MIG-Düsenjäger. — Die Luftverteidigung verfügt über die 1. Flak-Div. (Sitz Frankenberg/Bez. Chemnitz), 2 Radar-Btl., 1~Radar-Schule und 1~Flak-Offiziers-Schule (Geltow b. Potsdam). Die Verwaltung (= Kommando) der Volksmarine, che seit 3. 11. 1960 so heißt, ist in Rostock. Chef seit Juni 1960: Konteradmiral Willi Ehm. Ihr unterstehen 7 Flottillen: 3 Zerstörer- u. Schnellboot-, 2 Minenlege- und Räumboot-, 1 U-Boot- und 1 U- Jäger-Flottillen. Ferner sind ihr unterstellt: 1 Bergungs- und Rettungskommando, 1 Schiffsstammabt., 1 Pioniereinheit und einige Spezialeinheiten, 1 Abt. Baubelehrung, 1 Flottenschule, 1 Marineoffiziersschule. Sie verfügt über etwa 180 Fahrzeuge, die z. T. nur küstendienstfähig sind: 4 Zerstörer, 5 Küstenschutzschiffe, 7 U-Boote, 22 Minenlege- und Räumboote, 49 Räumpinassen, 6 Räumboote, 11 U- Jäger, 14 Schnellboote, 40 Küstenschutzboote, 1 Schul- und Flakschiff, 7 Begleitschiffe, rund 12 Hilfs- und Schulfahrzeuge. Die Machthaber der SBZ vermeiden es grundsätzlich, die Stärke ihrer bewaffneten Kräfte anzugeben. Naturgemäß ist es schwierig, Nachrichten über die Rüstung der SBZ zu beschaffen und richtig einzuschätzen. Nach zuverlässigen Berichten war die NVA im Herbst 1960 mindestens 90.000 Mann stark: davon Luftwaffe 13.000 und Seestreitkräfte 12.000. (Höhere Angaben über die NVA beruhen wohl auf der Miteinrechnung der starken Lehrgänge 1. für Reserveoffiziersanwärter, die meist aus Hoch- und Fachschülern bestehen; 2. für Reserveunteroffiziere und Reservisten.) Zahl der Reservisten: etwa 160.000 (einschließlich derer, die in der ehem. KVP, der Grenzpolizei und der Bereitschaftspolizei gedient haben). Die SED mißtraut auch jenen Offizieren der Wehrmacht, die sie umgeschult hat. Sie wurden meist aus Kommandeurstellen entfernt, z. T. wurden sie den Kampfgruppen als Berater zugewiesen. Als Ersatz für die früheren Blätter der KVP gibt das Verteidigungsministerium seit Sept. 1956 die Zeitung „Die Volksarmee“ heraus, die seit 1. 1. 1961 wöchentlich erscheint, „Deutscher Militärverlag“, der Verlag der NVA, auch Erzählungen und Jugendschriften im Sinne der SED heraus. Er veröffentlicht viele Übers. a. d. Russ. Literaturangaben Bohn, Helmut: Die patriotische Karte in der sowjetischen Deutschland-Politik. (Aus: „Ostprobleme“ 1955, H. 38, 40, 42) Bad Godesberg. 32 S. Boutard, R. J.: L'Armée en Allemagne Orientale … Paris 1955, Nouvelles Éditions Latines. 208 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Die Kasernierte Volkspolizei in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (Denkschrift). (BMG) 1954. 44 S. m. 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 286–288 Nationale Streitkräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NationalhymneSiehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Volksarmee, Nationale: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die aus der früheren Kasernierten Volkspolizei hervorgegangenen Streitkräfte der „DDR“. Am 18. 1. 1956 wurde in der 10. Vollsitzung der Volkskammer das „Gesetz über die Schaffung der NVA und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“ verabschiedet: Die Armee sei „für die…
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Berufsausbildung (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die B. wird nach den Erfordernissen der Wirtschaftsplanung gelenkt (Berufslenkung) und entsprechend sehr weitgehenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Ziel der B. ist es, in möglichst kurzer Zeit qualifizierte Arbeitskräfte heranzubilden (Arbeitskräfteproblem). Lehrverträge für gewerbliche Lehrlinge sind nach allgemeinverbindlichen „Musterverträgen“ abzuschließen, die nach Abschluß vom Rat des Kreises bestätigt werden müssen. In einer umfangreichen „Systematik der Ausbildungsberufe“ sind für jeden Beruf die erforderliche Vorbildung (Volksschule, Mittelschule, Abitur), die Charakteristik des Berufs, das Ausbildungsziel, die Dauer der Lehrzeit, die Lohngruppeneinstufung nach Lehrabschluß usw. gesetzlich festgelegt. Die Lehrzeit beträgt in der Regel zwei bis drei Jahre und endet mit einer Lehrabschlußprüfung. Die Lehrpläne (Ausbildungspläne) müssen vom Ministerium für Volksbildung genehmigt sein. Es gibt zahlreiche Lehrwerkstätten, Lehrwohnheime und Lehrkombinate. Berufsschulpflicht besteht für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. Ein 1958 errichtetes „Deutsches Institut für Berufsausbildung“, Sitz Ost-Berlin, hat die Aufgabe, „die weitere Entwicklung der Berufspädagogik zu fördern“. — 1959 standen 128.000 Schulabgänger zur Aufnahme eines Lehrverhältnisses zur Verfügung, davon kamen 70 v. H. aus 8klassigen, 27 v. H. aus 10klassigen und 3 v. H. aus 12klassigen Schulen. Nach neuesten Planungen ist vorgesehen, daß gewerbliche Lehrlinge im ersten Lehrjahr eine Grundausbildung für zwei artverwandte Berufe erhalten sollen; erst vom zweiten Lehrjahr ab folgt die Spezial- und Lehrberufsausbildung. Erwachsene sollen in Aktivistenschulen und Lehrgängen (Qualifizierung) hinsichtlich der beruflichen Ausbildung gefördert werden. (Arbeiter- und Bauernfakultäten, Hochschulen, Fernstudium, technische ➝Betriebsschulen, Betriebsakademien) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 61 Bernburg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BerufslenkungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die B. wird nach den Erfordernissen der Wirtschaftsplanung gelenkt (Berufslenkung) und entsprechend sehr weitgehenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Ziel der B. ist es, in möglichst kurzer Zeit qualifizierte Arbeitskräfte heranzubilden (Arbeitskräfteproblem). Lehrverträge für gewerbliche Lehrlinge sind nach allgemeinverbindlichen „Musterverträgen“ abzuschließen, die nach Abschluß vom Rat des Kreises…
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Kriegsverbrecherprozesse (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der sowjetischen Konzentrationslager in der SBZ wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine Strafkammern statt. Als Richter amtierten besonders ausgewählte und linientreue SED-Volksrichter aus der ganzen Zone. Das gleiche war bei den Staatsanwälten und dem sonstigen Personal der Fall. Grundlage zur Verurteilung bildete in der Regel die Übersetzung eines in russischer Sprache abgefaßten Protokolls, welches meist nicht ganz eine Seite füllte und die angeblich von dem Beschuldigten begangenen Straftaten erwähnte. Im Ermittlungsverfahren in Waldheim wurden die Beschuldigten durch besonders geschulte Polizeikräfte noch einmal vernommen und mußten einen Lebenslauf und eine Vermögenserklärung abgeben. Auf diese Unterlagen stützte sich die Anklage der Staatsanwaltschaft. Die Anklageschrift durfte von den Angeklagten durchgelesen, mußte dann wieder abgegeben werden. Verteidiger wurden nicht zugelassen, desgleichen keine Zeugen. Am Schluß der gesamten Aktion, die unter Leitung von Dr. Hildegard Heinze und vier anderen SED-Funktionären stand, wurden etwa 10 öffentliche Prozesse gegen Angeklagte durchgeführt, denen wirklich Straftaten vorgeworfen werden konnten. In allen anderen Verfahren in Waldheim war die [S. 223]Öffentlichkeit ausgeschlossen (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Von 38 Todesurteilen wurden in der Nacht zum 4. 11. 1950 29 vollstreckt (Todesstrafe). Im übrigen wurden Strafen zwischen 6 Jahren Gefängnis und lebenslänglichem Zuchthaus verhängt. Nach der Verurteilung erhielten die Angehörigen der Verurteilten nach teilweise über 5 Jahren das erste Lebenszeichen von den Inhaftierten. Seitdem wurde es den Verurteilten gestattet, monatlich einen Brief von 15 Zeilen zu schreiben und zu empfangen sowie in längeren unregelmäßigen Abständen ein Lebensmittelpaket mit genau vorgeschriebenem Inhalt zu erhalten. Im Herbst 1952 wurde, unter dem Druck der öffentlichen Meinung der freien Welt, ein Teil der Verurteilten vor Ablauf der Strafzeit entlassen. Weitere vorzeitige Haftentlassungen erfolgten im Juli 1954 und im Jahre 1956, so daß jetzt fast alle Waldheim-Verurteilten die Freiheit zurückerlangt haben. Das West-Berliner Kammergericht hat in einem nach § 15 des „Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen“ durchgeführten Überprüfungsverfahren erkannt, daß die Waldheim-Urteile wegen der im Verfahren und bei der Urteilsfindung festzustellenden Rechtsverletzungen schlechthin als nichtig, also als Nicht-Urteile angesehen werden müssen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 222–223 Kriegsopferversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KriminalitätSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der sowjetischen Konzentrationslager in der SBZ wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine Strafkammern statt.…
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KPdSU, Geschichte der (1960)
Siehe auch: KPdSU (B), Geschichte der: 1953 KPdSU, Geschichte der: 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Ihre 1. Fassung war der auf Veranlassung des ZK der KPdSU (B) 1936 begonnene „Kurze Lehrgang der Geschichte der KPdSU (B)“. Er fälscht bewußt viele Tatsachen und stellt die marxistische Revolutionsbewegung in Rußland und die bolschewistische Staatsentwicklung einseitig leninistisch-stalinistisch dar. Dieser Lehrgang wurde 1938 auf Anordnung Stalins nochmals nach den neuesten Parteirichtlinien umgeschrieben und seitdem mit jeder Änderung der Generallinie neu gefälscht. Die Mitverfasserschaft Stalins ist umstritten, doch kann ihm das Kapitel „Über dialektischen und historischen Materialismus“ wohl mit Sicherheit zugeschrieben werden. Wurde bis zur Abkehr vom Stalinismus als „Bibel des Bolschewismus“ betrachtet. — Das Studium der G. d. KPdSU (B) galt in der SBZ als wichtigster Teil der ideologischen Erziehung, dem sich kaum jemand entziehen konnte. — Am 25. 2. 1956 verurteilte Chruschtschow, als er Stalin auf dem XX. Parteitag entlarvte, auch die G. d. KPdSU als Zeugnis des Personenkultes. Als untragbar wurde die Schrift sodann im Märzheft der „Woprosy istorii“ (1956, Nr. 3) abgelehnt. Diese Verurteilung übernahm, nach sichtlichem Zögern, „Neues Deutschland“ am 22. 5. 1956. Ihre 2. Fassung, „Geschichte der KPdSU“, erschien im Juni 1959. Sie folgt nur in beschränktem Maße der scharfen Kritik, die der XX. Parteitag geübt hatte, vielmehr bezeichnet sie den „Lehrgang“ als hervorragende Arbeit. Die 2. Fassung wendet sich nicht gegen den Kern des Stalinismus: die gewaltsame, rasche Erzwingung des „Sozialismus“ durch die alles durchdringende totalitäre Staatsmacht, unter Verzicht auf die Vorstellung, der Sozialismus beruhe auf Freiwilligkeit. Noch weniger kehrt sich die 2. Fassung gegen die schon von Lenin erzwungene Ausschaltung aller nichtbolschewistischen Parteien, die durch die Verfassung der SU von 1937 bestätigt wird. Zwar ändert die 2. Fassung einige Schwerpunkte der Periodisierung (so betont sie die Entfaltung der Partei neuen Typus stärker), so legt sie die Herausbildung der Grundgedanken des Marxismus-Leninismus nicht mehr nur an Hand der frühen Schriften Lenins dar, sondern auch an seinen späteren. Doch die Hauptlinie des Lehrgangs führt auch die 2. Fassung fort. Es besagt nichts Entscheidendes, daß die Partei nachdrücklicher als kollektive Führungskraft erscheint, daß die Rolle wichtiger Stalinisten (Molotow, Kaganowitsch u. a.) nun geringer eingeschätzt wird, daß nach 1952 eine gewisse Chruschtschow-Linie sichtbar wird. Ebensowenig umwälzend ist es, daß Stalin vorgeworfen wird, er habe den Weizen- und Maisanbau vernachlässigt und die Sowchos- wie Kolchos-Kräfte zu wenig am Ertrag beteiligt. Denn seine rücksichtslose Landwirtschafts-Kollektivierung wird bejaht. Stalin wird nicht verurteilt wegen seiner gewaltsamen Politik an sich, wegen seines Terrors (der hingestellt wird als Beschränkung der innerparteilichen und sowjetischen Demokratie, die im Kampf mit dem Klassenfeinde nicht zu vermeiden war). Er wird nur gerügt wegen seines Übermaßes an Schärfe, das sich auch gegen gutwillige, unschuldige Kommunisten und Parteilose richtete. Ihm wird vorgeworfen, er sei im Rausche jener Erfolge, die doch Partei und Volk errangen, in blinde Selbstüberhebung verfallen. Getadelt wird er auch, weil er die „sozialistische Gesetzlichkeit“ und den von Lenin geschaffenen Grund[S. 218]satz der „kollektiven Führung der Partei“ mißachtete. Doch wird behauptet, ein wesentlicher Teil der Verantwortung für diese Mißbräuche läge bei Jeschow und Berija. Doch weit stärker als der Tadel, den die 2. Fassung gegen den Personenkult für Stalin richtet, ist ihr Lob für seine Politik als solche. Sie rühmt Stalins Verdienst bei der Verteidigung des Leninismus nach 1924, seine Leistung im Kampf um die sozialistische Industrialisierung wie um die Kollektivierung der Landwirtschaft. Das ZK der SED begrüßt die 2. Fassung der Schrift um so mehr, als sie die stalinsche Linie nicht wirklich antastet. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 217–218 KPdSU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPKKSiehe auch: KPdSU (B), Geschichte der: 1953 KPdSU, Geschichte der: 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Ihre 1. Fassung war der auf Veranlassung des ZK der KPdSU (B) 1936 begonnene „Kurze Lehrgang der Geschichte der KPdSU (B)“. Er fälscht bewußt viele Tatsachen und stellt die marxistische Revolutionsbewegung in Rußland und die bolschewistische Staatsentwicklung einseitig leninistisch-stalinistisch dar. Dieser Lehrgang wurde 1938 auf Anordnung Stalins nochmals nach den neuesten…
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Nationale Front (1960)
Siehe auch: Nationale Front: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Nationale Front der DDR: 1975 1979 1985 Gegr. am 7. 10. 1949, hervorgegangen aus dem Volkskongreß. Die NF. soll als „breiteste Massenbewegung“ auch die Teile der Bevölkerung politisch beeinflussen und aktivieren, die sich allen anderen Organisationen entziehen konnten. Ohne individuelle Mitgliedschaft baut sie ihre Organisation auf den Haus- und Hofgemeinschaften auf und verfügt auf allen Ebenen des Staatsaufbaus über sog. Ausschüsse und Aktivs. Oberstes Organ ist nach dem Statut der Nationalrat. Präsident des Nationalrats: Prof. Erich ➝Correns. Der weitaus wichtigere hauptamtliche Apparat der NF. besteht überwiegend aus SED-Funktionären; Vors. des Büros des Präsidiums des Nationalrats: Hans ➝Seigewasser (SED). Das Programm der NF. ist die allgemeinste Formulierung der SED-Politik und ist — als „genereller Volkswille“ verstanden — für alle anderen Parteien und die Massenorganisationen bindend. Zu seiner Verbreitung veranstaltet die NF. regelmäßige „Aufklärungseinsätze“ und unterhält eine Anzahl von Aufklärungslokalen (Agitation). Die NF. nimmt zunehmend die früheren Aufgaben des „Demokratischen Blocks“ (Blockpolitik) wahr; in ihrem Namen werden die Einheitslisten zu den jeweiligen Wahlen aufgestellt. Nach offiziellen Angaben waren im März 1957 von den rd. 231.000 Mitgl. der etwa 17.000 Ausschüsse 35 v. H. SED-Mitgl., 25 v. H. Mitgl. der übrigen Parteien, 40 v. H. Parteilose. Die ursprüngliche gesamtdeutsche Zielsetzung der NF., „Sammlung aller aufrechten Deutschen zum Kampf um die Einheit Deutschlands und für den Abschluß eines Friedensvertrages“, ist zugunsten innerpolitischer Aufgaben seit 1955 mehr und mehr in den Hintergrund getreten. Seit 1958 ist die NF. allerdings wieder verstärkt in die Infiltrationstätigkeit nach und in Westdeutschland und West-Berlin eingespannt. Sie arbeitet dabei streng nach den Weisungen des Politbüros und des ZK der SED. Leiter der Infiltrationstätigkeit innerhalb der NF. ist seit April 1958 Dr. Gerhard Dengler (SED), stellv. Vors. des Büros des Präsidiums der NF. (Infiltration, Gesamtdeutsche Arbeit) Literaturangaben Kopp, Fritz: Die Nationale Front des Demokratischen Deutschland (in Deutsche Fragen 1960, H. 7 u. 8). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 284 Nationale Bauernpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale GedenkstättenSiehe auch: Nationale Front: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Nationale Front der DDR: 1975 1979 1985 Gegr. am 7. 10. 1949, hervorgegangen aus dem Volkskongreß. Die NF. soll als „breiteste Massenbewegung“ auch die Teile der Bevölkerung politisch beeinflussen und aktivieren, die sich allen anderen Organisationen entziehen konnten. Ohne individuelle Mitgliedschaft baut sie ihre Organisation auf den Haus- und Hofgemeinschaften auf und verfügt auf allen Ebenen des…
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HO (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Handelsorganisation; staatliches Einzelhandelsunternehmen, das zu überhöhten Preisen Mangelwaren verkauft. Die HO wurde durch Verordnung der DWK im Nov. 1948 gegründet. Als Begründung für die Errichtung der HO gab die DWK „Bekämpfung des Schwarzmarktes“ an. in Wirklichkeit nutzte sie nach dem Vorbild der SU die Mangelware in der Versorgung und die Existenz eines schwarzen Marktes zur Besteuerung des Verbrauchs in bis dahin in Deutschland nicht gekanntem Umfange aus. Hauptzweck der HO-Gründung war, währungsgefährdende „überschüssige Kaufkraft“ abzuschöpfen (Akzise) und zur Finanzierung der Staatsausgaben heranzuziehen. Trotz Verbesserung der Versorgungslage und des Verschwindens des Schwarzmarkts in den letzten Jahren wurde die HO nicht aufgelöst. Der vom Staat als Anreiz für die verlangten Leistungssteigerungen in der „volkseigenen“ Wirtschaft gezahlte Leistungslohn und die Prämien für Normerfüllung fließen auf diese Weise in den Staatshaushalt zurück. Preissenkungen, veranlaßt durch Produktionssteigerung bei Lebensmitteln und Verbrauchsgütern, führten bislang nicht zu einer Verminderung der Staatseinnahmen aus der HO, da zum Ausgleich dafür immer mehr HO-Verkaufsstellen, -Kaufhäuser, -Gaststätten errichtet und immer mehr Warengattungen bevorzugt der HO für den Verkauf zur Verfügung gestellt werden. Am 30. 9. 1956 betrieb die HO insgesamt 27.544 Verkaufsstellen und Warenhäuser, davon 14.280 Lebensmittelgeschäfte, 4.466 Gaststätten und 8.798 Fachverkaufsstellen aller Art. 1958 erhöhte sich die Anzahl der Betriebe auf 33.814. Zur Erneuerung des Handelsnetzes wurden bis Ende 1959 2.675 Verkaufsstellen auf Selbstbedienung und 2.516 auf Teilselbstbedienung umgestellt. Die Einzelhandelsumsätze der HO entwickelten sich wie folgt: [S. 169] Diese Zahlen bringen jedoch die mengenmäßige Umsatzsteigerung nicht voll zum Ausdruck, da die HO-Preise seit 1948 mehrmals gesenkt worden sind. Auf die Handelstätigkeit der HO entfällt z. Z. über ein Drittel der gesamten Einzelhandelsumsätze der SBZ. (Handel) Die HO hat seit ihrer Gründung häufig organisatorische Änderungen erfahren. Trotzdem arbeiten bis heute viele ihrer Geschäfte unrentabel. Ursprünglich war die HO hauptsächlich auf den Verkauf von Lebensmitteln und Industriemangelwaren eingestellt. Sie hatte bis 1951 das Monopol für den Verkauf freier Waren. Sie erweiterte ihr Verkaufsstellennetz ständig, vielfach auf Kosten des privaten Einzelhandels. Inhaber privater Läden wurden durch absichtlich ungenügende Warenzuteilungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht und dadurch veranlaßt, ihre Geschäfte zu Spottpreisen an die HO zu verkaufen. Man gab ihnen dann häufig die Möglichkeit, als HO-Angestellte in ihren eigenen Läden tätig zu werden. Auf diese Weise übernahm die HO seit 1951 u. a. Drogerien, Fleischerläden, Friseurgeschäfte, Blumenläden, Modesalons, Juwelierläden usw. Die HO ist somit nicht nur Instrument der staatlichen Währungspolitik, sondern gleichzeitig Werkzeug des Staates zur systematischen Vernichtung des privaten Einzelhandels. Die Umsatz- und Finanzpläne der HO mußten der Sowjetischen Kontrollkommission zur Bestätigung vorgelegt werden, woraus hervorgeht, daß die Preispolitik der HO ein Teilstück sowjetischer Besatzungspolitik in Deutschland war. (HO-Spezialhandel) Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 14 Tab. u. 22 Anlagen. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 168–169 Historischer Materialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HochschulenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Handelsorganisation; staatliches Einzelhandelsunternehmen, das zu überhöhten Preisen Mangelwaren verkauft. Die HO wurde durch Verordnung der DWK im Nov. 1948 gegründet. Als Begründung für die Errichtung der HO gab die DWK „Bekämpfung des Schwarzmarktes“ an. in Wirklichkeit nutzte sie nach dem Vorbild der SU die Mangelware in der Versorgung und die Existenz eines schwarzen Marktes zur Besteuerung des…
DDR A-Z 1960
Atomenergie (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A. begannen in der SBZ Ende 1955. Beim Ministerrat wurde ein „Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ errichtet. Wissenschaftler und Ingenieure mit speziellen Erfahrungen fehlten zunächst. In der neugegründeten Fakultät für Kerntechnik an der Technischen Hochschule Dresden, an den Universitäten Leipzig, Rostock, Jena und Ost-Berlin wurden Ausbildungsmöglichkeiten geschaffen. Die Kammer der ➝Technik gründete einen „Arbeitskreis Kernpraxis“, der Kurse und Vorträge für interessierte Wissenschaftler, Ingenieure, Ärzte und Lehrer durchführt. Seit Anfang 1957 haben sowjetzonale Wissenschaftler eine zusätzliche Ausbildungsmöglichkeit durch Teilnahme an der Arbeit im „Vereinigten Institut für Kernforschung“ in Dubna (SU). Mit Unterstützung durch die SU wurde nach 1½jähriger Bauzeit in Rossendorf bei Dresden Mitte Dezember 1957 der erste Forschungsreaktor in Betrieb genommen. Das gleiche Institut erhielt 1958 ein Zyklotron mit 120~t Magnetgewicht. Das besondere Interesse der Sowjetzonenverwaltung gilt angesichts der zunehmenden Schwierigkeiten in der Energieerzeugung der Ausnutzung der A. für die Erzeugung von Kraftstrom. Das ständige Zurückbleiben der Elektroenergieerzeugung hinter dem steigenden Bedarf der Industrie erfordert nach sowjetzonalen Angaben bereits im Jahre 1970 Atomkraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 3.000 Megawatt. (Vergleich: die Kapazität aller Kraftwerke der SBZ betrug 1958 6.492 Megawatt Engpaßleistung.) Ende 1957 wurde nördlich von Berlin bei Neuglobsen (Uckermark) der Bau eines ersten A.-Kraftwerkes mit einer Leistung von 70 Megawatt begonnen. Der Betrieb sollte nach den ursprünglichen Plänen bereits 1960 aufgenommen werden. Weitere 5 A.-Kraftwerke sind geplant. Es ist bisher nicht gelungen, die Wirtschaftlichkeit solcher A.-Kraftwerke nachzuweisen. Gleichwohl wird an der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung weitergearbeitet. Dabei sind, außer dem weisunggebenden „Amt für Kernforschung“, beteiligt: das Zentralinstitut für Kernphysik in Dresden (mit dem Forschungsreaktor in Rossendorf), die Fakultät für Kerntechnik der Techn. Hochschule Dresden mit verschiedenen Instituten und das wissenschaftlich-technische Büro für Reaktorbau in Berlin. Literaturangaben *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 39 Atheismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aufbau des SozialismusSiehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A. begannen in der SBZ Ende 1955. Beim Ministerrat wurde ein „Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ errichtet. Wissenschaftler und Ingenieure mit speziellen Erfahrungen fehlten zunächst. In der neugegründeten Fakultät für Kerntechnik an der Technischen Hochschule Dresden, an den Universitäten Leipzig, Rostock, Jena und Ost-Berlin wurden Ausbildungsmöglichkeiten geschaffen.…
DDR A-Z 1960
Außenpolitik (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 47]Von einer A. der SBZ kann erst seit Errichtung der „DDR“ (7. Oktober 1949) gesprochen werden. Innerhalb der Richtlinien der Verfassung soll der Außenminister die auswärtige Politik „selbständig unter eigener Verantwortung“ gegenüber der Volkskammer (Art. 98, 2 der Verfass.) leiten. Die A. der SBZ ist jedoch völlig nach der sowjetischen A. ausgerichtet und vollkommen von ihr abhängig. Die SBZ unterhält diplomatische Beziehungen nur zu den Staaten des Ostblocks, ihre Botschafter und Gesandten haben im wesentlichen nur repräsentative Pflichten. Wie im gesamten Ostblock besteht auch in der SBZ eine Zweigleisigkeit der A., da unabhängig vom Außenministerium und über dieses hinweg die SED (Abt. Außenpolitik und Internationale Verbindungen im ZK der SED) mit den kommun. Parteien der Oststaaten auch über außenpolitische Fragen verhandelt. Die enge außenpolitische Bindung an den Ostblock hat ihren Niederschlag in einer Reihe von Verträgen mit der SU und den Volksdemokratien gefunden. Die wichtigsten dieser Verträge sind: 1. die Abkommen mit Polen vom 6. 6. und 6. 7. 1950; sie gliedern sich in einen Vertrag über technischwissenschaftliche und über kulturelle Zusammenarbeit sowie das Grenzabkommen (Oder-Neiße-Linie), 2. der Vertrag mit der Tschechoslowakei vom 23. 6. 1950, der behauptet, „daß es zwischen beiden Staaten keine Streitigkeiten und offenen Fragen gibt“, und daß die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei „unabänderlich, gerecht und endgültig“ sei. Sämtliche Abkommen wurden durch Wirtschaftsverträge ergänzt (Außenhandel). Mit der Teilnahme der Regierung der SBZ an der Prager Konferenz der Ostblockstaaten, deren Ergebnisse in den sog. „Prager Beschlüssen“ vom 21. 10. 1950 niedergelegt sind, ist die außenpolitische Einbeziehung der SBZ in den Ostblock auch formell beendet (wichtigster Inhalt der Prager Beschlüsse: Die Deutschland-Beschlüsse der New Yorker Außenministerkonferenz der drei Westmächte vom 19. 9. 1950 werden für rechtswidrig und international ungültig erklärt; gefordert wird u. a. die Errichtung einer deutschen Zentralregierung, zu der die SBZ die Hälfte der Mitglieder bestimmt). Praktisch sind alle außenpolitischen Beziehungen der SBZ nur im Rahmen der sowjetischen Besatzungspolitik zu werten, obwohl die SU die „DDR“ (seit 25. 3. 1954) der Form nach als „souveränen Staat“ bezeichnet (Souveränität). Die Prager Konferenz von Vertretern der undemokratisch gewählten Einlisten-Parlamente Polens, der Tschechoslowakei und der „DDR“ (Dez. 1954) verstärkte die Abhängigkeit der SBZ vom Sowjetlager, indem sie gemeinsame Rüstungsvorkehrungen gegen die westeuropäische Abwehrorganisation beschloß. Nur eine formale Geste war es, als die SU den Kriegszustand mit Deutschland für beendet erklärte (25. 1. 1955) und Polen, die Tschechoslowakei und andere Satelliten diesem Beispiel folgten. Am 14. 5. 1955 schlossen die Staaten des Sowjetblocks, zu denen als 8. Staat die SBZ herangezogen war, in Warschau einen Beistands- und Rüstungspakt (Warschauer Beistandspakt) gegen die Abwehrbemühungen der nicht-komm. Staaten Europas und unterstellten sich auch offen dem Oberbefehl eines Sowjetmarschalls (Konjew). Um die Empfindlichkeit der Westmächte zu schonen, und weil die SU an der Zuverlässigkeit der Waffenträger der SBZ zweifelte, wurde die „DDR“ — zum Bedauern der SED — noch nicht offen in die im engeren Sinne militärischen Abmachungen einbezogen. Dies wurde am 28. 1. 1956 nachgeholt. Damit sollte die „DDR“ noch fester an das Sowjetlager gebunden werden, sollte der Wiedervereinigung ein weiterer Stein in den Weg gelegt werden. Der Moskauer Vertrag zwischen der SU und der „DDR“ (20. 9. 1955) be[S. 48]stätigte die „Souveränität“ der „DDR“ und erklärte, die sowjetzonale Republik sei „frei in der Entscheidung über Fragen ihrer Innenpolitik und Außenpolitik“. Diese formelle Anerkennung wurde ergänzt durch die Zusicherung der gegenseitigen Hilfe, der Zusammenarbeit und des Ausbaus der „wirtschaftlichen, wissenschaftlich-technischen und kulturellen Verbindungen“. Die Besetzung der SBZ wurde als „zeitweilig … mit Zustimmung der Regierung der DDR“ bezeichnet. Damit wollte die SU 1. die Stellung der SED stärken; 2. im Hinblick auf die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der SU und der Bundesrepublik (13. 9. 1955) die „DDR“ als gleichberechtigten Verhandlungspartner gegenüber der Bundesrepublik hinstellen; 3. in bezug auf die „entspannende“ Konferenz der Regierungschefs in Genf (August 1955) der „DDR“ eine internationale souveräne Rolle Zuspielen. — Um die Finanz- und Wirtschaftsnot der „DDR“ zu beheben und um sie wettbewerbsfähig gegen die Bundesrepublik zu machen, erließ ihr die SU am 17. 7. 1956 die Hälfte der Besatzungskosten und gewährte ihr beträchtliche Kredite. Zugleich wollte die SU mit diesem Abkommen den Eindruck erwecken, als ob sie die „DDR“ als gleichberechtigten Verbündeten betrachte. Wie auf allen internationalen Konferenzen seit 1954 betonte die Regierung der SU auch bei dieser Gelegenheit, die „DDR“ habe den Anspruch darauf, unberührt von gesamtdeutschen Wahlen und bereits vor solchen, als rechtmäßiger und gleichberechtigter deutscher Teilstaat anerkannt zu werden und paritätisch mit der Bundesrepublik eine Wiedervereinigung auszuhandeln. — Die „DDR“ war und ist ständig bemüht, auch mit nichtkommun. Staaten Handelsabkommen abzuschließen, um auf diesem Wege allmählich auch als souveräner diplomatischer Partner anerkannt zu werden. Immer wieder, wie z. B. in der Regierungserklärung des Außenministers Dr. Bolz vom 28. 8. 1958, erhebt die „DDR“ den Anspruch, als Nachfolgestaat des Deutschen Reiches anerkannt zu werden. Ihre Bemühungen, außerhalb des Ostblocks in möglichst vielen Staaten, die der SBZ diplomatische Beziehungen verweigern, wenigstens regierungsamtlich anerkannte Handelsvertretungen zu errichten, blieben nicht erfolglos. Doch nur zwei Staaten (Finnland und die VAR) richteten auch ihrerseits Handelsvertretungen in der SBZ ein. „Handelsvertretungen der DDR“ bestehen in: Argentinien, Brasilien, Burma, Columbien, Finnland, Ghana, Guinea, Indien, Indonesien, Irak, Island, Jemen, Libanon, Sudan, Uruguay, in der Vereinigten Arabischen Republik (Ägypten-Syrien). In einigen anderen Staaten erreichte sie nur die Zulassung von Vertretungen der „Kammer für Außenhandel der DDR“: in Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, in den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Schweden, Türkei. Die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Jugoslawien und der „DDR“ am 10. 10. 1957 war damit verbunden, daß seitdem auch Jugoslawien die Oder-Neiße-Linie als Grenze zwischen der SBZ und Polen bezeichnet. Mit diesem Abkommen wurde seitens der SBZ-Regierung einmal mehr den Interessen der sowjetischen Außenpolitik Vorschub geleistet. Ihr Ziel, im Sinne des sowjetischen Imperialismus und seiner weltrevolutionären Absichten zu wirken, verfolgt die A. der „DDR“ auch mit jener untergründigen Form außenpolitischer Aktivität, die der Ausschuß für deutsche Einheit z. B. wie folgt umschreibt: „Ein wichtiger Grundsatz der Außenpolitik der DDR ist die Zusammenarbeit mit den friedliebenden, demokratischen Kräften in allen Ländern und vor allem die Aktionseinheit der deutschen Arbeiterklasse mit der internationalen Arbeiterklasse.“ Seit dem Frühjahr 1957 zielt die unter dem Schlagwort Koexistenz geführte sowjetische Propaganda darauf ab, die atomaren Verteidigungs[S. 49]waffen von NATO-Truppen mit allen nur denkbaren Mitteln zu diffamieren. Seitdem ist die A. der SBZ noch enger als vorher mit dem „Friedenskampf“ (Frieden) des Sowjetblocks verknüpft. So schlug die Regierung der SBZ am 3. 4. 1957 der Bundesregierung vor, sie solle alle Atomwaffen ablehnen, einschließlich derer, die zur Ausrüstung von nichtdeutschen NATO-Truppen auf dem Boden der Bundesrepublik gehören. Am 27. 7. 1957 legte die Regierung der SBZ diesen Plan der Bundesregierung noch einmal vor und forderte als Voraussetzung für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa das „Ausscheiden der beiden deutschen Staaten aus der NATO und aus dem Warschauer Vertrag, Aufhebung der Wehrpflicht und Vereinbarung über die beiderseitige Truppenstärke; gemeinsames oder einzelnes Ersuchen an die vier Mächte auf baldige schrittweise Zurückziehung ihrer Truppen aus ganz Deutschland.“ Um die NATO zu sprengen und die Bundesrepublik ohne den Schutz ihrer Verbündeten der Sowjetunion und der Agitation der SED gegenüberzustellen, arbeitet die A. der SBZ seit dem 5. 10. 1957 mit jenem Vorschlag für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa, der mit dem Namen des polnischen Außenministers Rapacki verbunden ist. Dieser Vorschlag wurde z. B. am 11. 12. 1957 wieder aufgegriffen. An diesem Tage übernahmen Regierung und Volkskammer das von der KPdSU diktierte Moskauer „Friedensmanifest der kommunistischen und Arbeiterparteien“. Unter Berufung auf die weltrevolutionären Richtlinien, die die KPdSU den kommunistischen Parteien am gleichen Tage in Moskau erteilt hatte, forderte die Regierung der SBZ „eine breite atomwaffenfreie Zone im Herzen Europas“. Sie stellte diese taktischen Forderungen bezeichnenderweise in den Mittelpunkt einer Erklärung zur A. Weiter heißt es in dieser Regierungserklärung zur A., die eine Anweisung für den Klassenkampf und für die Aktionseinheit gegen den Bundestag der Bundesrepublik ist, u. a.: „Jetzt, wo der Widerstand gegen eine atomare Aufrüstung auch in Westdeutschland in starkem Maße zunimmt, sind aktive Kampfmaßnahmen einer breiten Volksbewegung unter Führung der im Zeichen der Aktionseinheit zusammengeschlossenen Arbeiterklasse nötig. Dazu gehört selbstverständlich auch die Zusammenarbeit mit der DDR … Ideologische Meinungsverschiedenheiten und Differenzen dürfen kein Hinderungsgrund für eine Vereinigung im Friedenskampf sein.“ Diese zersetzende Agitation gegen die Bundesrepublik wird ergänzt durch die Aufforderung an die Sowjetzone, vor allem an die SED und die Nationale Front, es dürfe „bei uns in Grundfragen keine Differenzen geben“. Denn „die Festigung unserer sozialistischen Ordnung ist die beste Unterstützung des Friedensmanifestes“. A. und parteipolitische Klassenkampf-Agitation sind, wie in allen Staaten des Sowjetblocks, auch in der SBZ eng miteinander verbunden. Seit 1949 erhebt das Sowjetzonenregime Anspruch, als souveräner Staat anerkannt zu werden. Wenn es seit Frühjahr 1957 diese Forderung verstärkt, dann hat dies zwei Seiten. Einerseits wünscht das Sowjetzonenregime, das ganze deutsche Volk und die Welt sollten es als gleichberechtigt mit der Bundesrepublik anerkennen, als den einen deutschen Staat neben dem anderen. Andererseits ist die Forderung, als souveräner Staat anerkannt zu werden, ein innenpolitischer Schritt, ein Schachzug in der sowjetzonalen Wiedervereinigungstaktik. Sobald nämlich die „DDR“ als souveräner Staat und als einer der beiden deutschen Staaten anerkannt wäre, würde das Sowjetzonenregime die Forderung erheben, der alleinberechtigte und ausschließliche Vertreter des ganzen deutschen Volkes zu sein. [S. 50]Das gleiche gilt von dem seit 30. 12. 1956 angeregten, seit 30. 1. 1957 deutlich ausgesprochenen Vorschlag zu einer Konföderation zwischen dem sowjetzonalen Staat und der Bundesrepublik. Er ist nicht eigentlich außenpolitisch, weil er auf einen staatsrechtlichen, bundesstaatsmäßigen Zusammenschluß zwischen der „DDR“ und der Bundesrepublik hinzielt, bei dem die Bundesrepublik mehr oder weniger staatsstreichmäßig sowjetisiert werden soll. Das Sowjetzonenregime sucht ständig nach Gelegenheiten, seine Forderungen zur Außenpolitik vorzutragen. Solch eine Gelegenheit bot die Genfer Außenministerkonferenz der vier Mächte vom Mai bis Juli 1959, die durch die ultimativen Erklärungen der SU (seit 10. 11. 1958) gegen den Vier-Mächte-Status West-Berlins herbeigeführt worden war. Wie die Regierungserklärung vom 9. 9. 1959 rückblickend betont, sucht die „DDR“ zu erreichen, „daß Verhandlungen über Deutschland ohne die Teilnahme beider deutscher Staaten unmöglich sind“. Sie erstrebt „ihre De-facto-Anerkennung durch die Westmächte“. Dabei vermeidet das Sowjetzonenregime ängstlich die Probe, wie die Bevölkerung der SBZ sich in geheimen, international kontrollierten Wahlen, vor allem in Mehrlistenwahlen, zu seiner Politik stellt. Es versucht, die Bundesregierung als gefährliche militaristische und chauvinistische Angriffsmacht hinzustellen. Es bemüht sich, die Westmächte mißtrauisch gegen die Bundesrepublik und ihre Bundeswehr zu machen — überhaupt auch den gesamten Westen gegen sie aufzuhetzen. Literaturangaben : Die Bemühungen der Bundesrepublik um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch gesamtdeutsche Wahlen. Dokumente und Akten, I. Teil (4., erw. Aufl.) Bonn 1958. 153 S.; II. Teil (erw. Neuaufl.) 1958. 290 S.; III. Teil: Systemat. Regist. (BMG) 1958. 58 S. Je eine englische und eine französische Ausgabe in einem Bande enthält die in den beiden deutschen Sammlungen zusammengestellten Dokumente und Akten bis Januar 1954. Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik. 4., erw. Aufl., Eßlingen 1959, Bechtle. 203 S. Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg 1953, Nölke. 375 S. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1960. 204 S. u. 4 Taf. Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 47–50 Außenhandelswerbegesellschaft m.b.H. A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AustauschnormenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 47]Von einer A. der SBZ kann erst seit Errichtung der „DDR“ (7. Oktober 1949) gesprochen werden. Innerhalb der Richtlinien der Verfassung soll der Außenminister die auswärtige Politik „selbständig unter eigener Verantwortung“ gegenüber der Volkskammer (Art. 98, 2 der Verfass.) leiten. Die A. der SBZ ist jedoch völlig nach der sowjetischen A. ausgerichtet und vollkommen von ihr abhängig. Die SBZ…
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Aktivistenbewegung (1960)
Siehe auch: Aktivist: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Aktivistenbewegung: 1975 1979 Aktivistenbewegung: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Verdienter: 1956 1958 1959 1962 Pj. Die angeblich freiwilligen, in Wahrheit von SED und FDGB gelenkten, gemeinsamen Bemühungen von Aktivisten zur Erzielung bestimmter wirtschaftlicher Erfolge, vor allem zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, zur Senkung der Selbstkosten und zur Verbesserung der Qualität der Produktion. Die Mittel hierzu sind vor allem angeblich neue ➝Arbeitsmethoden. Eine A. wird jeweils eingeleitet durch die besondere Leistung eines einzelnen, eines sogenannten Neuerers, selten einer Gruppe (Aktivistenbrigade). Für diese meist auch vom Neuerer nur einmal vollbrachte Leistung werden vorher besonders günstige Arbeitsbedingungen geschaffen. Diese einmalige Leistung wird indessen stets einer neuen Arbeitsmethode zugeschrieben und mit großem Propagandaaufwand (Produktionspropaganda) zum Vorbild für alle anderen Arbeiter gemacht, dern nachzueifern innerhalb von sozialistischen ➝Wettbewerben oder im Rahmen von Selbstverpflichtungen die Pflicht aller ist. A. und Wettbewerbsbewegung gehören deshalb eng zusammen. Die A. nahm in der SU ihren Ausgang mit der Leistung des Bergarbeiters Stachanow, in der SBZ mit der von Hennecke. Ihm folgten zahlreiche andere nach. Im Vordergrund stehen jetzt zur Vermeidung von nur vereinzelten Höchstleistungen die Bewegung zur Aufschlüsselung der Betriebspläne und ihrer täglichen Erfüllung und Übererfüllung (Christoph-Wehner-Methode) und die Bewegung zur restlosen Ausnutzung der Arbeitszeit durch Beseitigung von Stillstands- und Wartezeiten (Seifert-Methode). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 17 Aktivist, Verdienter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AktivistenbrigadeSiehe auch: Aktivist: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Aktivistenbewegung: 1975 1979 Aktivistenbewegung: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Verdienter: 1956 1958 1959 1962 Pj. Die angeblich freiwilligen, in Wahrheit von SED und FDGB gelenkten, gemeinsamen Bemühungen von Aktivisten zur Erzielung bestimmter wirtschaftlicher Erfolge, vor allem zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, zur Senkung der Selbstkosten und zur…
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Realismus (1960)
Siehe auch: Realismus: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Realismus, sozialistischer: 1969 Sozialistischer Realismus: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Soviel wie Wirklichkeitsnähe in der Kunst. Die kommun. Terminologie unterscheidet zwischen dem kritischen R., den man in den Werken bürgerlicher Künstler und Schriftsteller mit gesellschaftskritischem Inhalt (besonders bei den Russen des 19. Jahrhunderts, wie dem Maler Repin und den Dichtern Puschkin, Gogol und Leo Tolstoi) zu finden glaubt, und dem sozialistischen R., der die Aufgabe hat, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die Erfüllung des Fünfjahrplanes, zum Kampf für den Frieden zu erziehen“ (SED-Resolution vom 15.–17. 3. 1951). Der sozialistische R. übernimmt mit dieser Aufgabe eine propagandistische Funktion, ist also weder gesellschaftskritisch noch, wie es seinem Namen nach anzunehmen wäre, realistisch. Das [S. 331]ZK der SED forderte am 27. 10. 1952 von den Künstlern, sie sollten „helfen, das Klassenbewußtsein der Arbeiterklasse auf die Höhe ihrer geschichtlichen Aufgabe zu heben. Sie müssen unter Führung der Partei Erzieher der Massen sein und sie durch ihre auf der Grundlage des sozialistischen Realismus geschaffenen Werke zu höheren Leistungen auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens begeistern“. Das ZK der SED erklärte auf seiner 20. Tagung am 29. 7. 1956, man dürfe die Künstler nicht schematisch behandeln. Vielmehr müsse man ihnen beweglich und „überzeugend nachweisen, daß der sozialistische Realismus die beste schöpferische Methode ist, um in unserer Zeit die Wahrheit des Lebens … zu gestalten“. (Bildende Kunst, Literatur) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. Wiesbaden 1956, Limes-Verlag. 161 S. m. 8 Tafeln. Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 330–331 Rau, Heinrich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechenschaftslegungSiehe auch: Realismus: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Realismus, sozialistischer: 1969 Sozialistischer Realismus: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Soviel wie Wirklichkeitsnähe in der Kunst. Die kommun. Terminologie unterscheidet zwischen dem kritischen R., den man in den Werken bürgerlicher Künstler und Schriftsteller mit gesellschaftskritischem Inhalt (besonders bei den Russen des 19. Jahrhunderts, wie dem Maler Repin und den Dichtern Puschkin, Gogol und Leo…
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Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung (1960)
Siehe auch: Akademie für ärztliche Fortbildung: 1965 1966 Akademie für Ärztliche Fortbildung: 1962 1963 1969 1975 1979 1985 Akademie für Sozialhygiene: 1965 1966 Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung: 1956 1958 1959 1962 1963 1948 auf Befehl Nr. 78 der SMAD als „Zentralinstitut“ in Berlin-Lichtenberg eingerichtet, 1954 zur „Akademie“ mit Hochschulrang erhoben, das zugesprochene Promotionsrecht infolge Ausstehens der Satzung jedoch nicht realisiert. Aufgaben: Wissenschaftliche Bearbeitung von Sozialhygiene, Arbeitsphysiologie und -hygiene, Berufskrankheiten sowie Organisation des Gesundheitsschutzes, außerdem Ausbildung von Ärzten für den Öffentlichen Dienst und Fortbildung von Ärzten für Spezialaufgaben. Lehrgangsteilnehmer müssen (wie bei allen sowjetischen Akademien) abgeschlossene Hochschulausbildung nachweisen. Personell und sachlich mit wissenschaftlichen Arbeitsmitteln vorzüglich ausgestattet, dem Gesundheitsminister unterstellt, konnte durch befähigte Mitarbeiter von der A. manches an gesundheitlichen Gesichtspunkten durchgesetzt werden. Es ist das einzige Institut so umfassender Art im deutschen Sprachgebiet. Jetzt soll eine „Akademie für Ärztliche Fortbildung“ herausgegliedert werden, der u. a. die „methodische“ Leitung der Ausbildung der Fachärzte zukommt. Aus den übrigen Abteilungen soll ein „Institut für Arbeitshygiene und Berufskrankheiten“ gebildet werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 15 Akademie der Wissenschaften, Deutsche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, DeutscheSiehe auch: Akademie für ärztliche Fortbildung: 1965 1966 Akademie für Ärztliche Fortbildung: 1962 1963 1969 1975 1979 1985 Akademie für Sozialhygiene: 1965 1966 Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung: 1956 1958 1959 1962 1963 1948 auf Befehl Nr. 78 der SMAD als „Zentralinstitut“ in Berlin-Lichtenberg eingerichtet, 1954 zur „Akademie“ mit Hochschulrang erhoben, das zugesprochene Promotionsrecht infolge Ausstehens der Satzung jedoch nicht…
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Weltfriedensrat (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 ständiger Ausschuß der Weltfriedensbewegung, hieß zunächst Weltfriedenskomitee, wurde erst auf dem 1. Weltfriedenskongreß im November 1950 in W. umbenannt. Sitz des W. und seines ständigen Exekutivbüros ist Prag. Die scheinbar überparteiliche Zusammensetzung und die teils allgemein humanitäre, teils christliche Tonart des W. kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß er sowjetisch gesteuert wird und wie die Weltfriedensbewegung dem Sowjetimperialismus dient. Präsident des W. war der kommunistische französische Atomphysiker Frédéric Joliot bis zu seinem Tode (14. 8. 1958). Seit 14. 5. 1959 ist es der englische Physiker Prof. John Bemal. — Generalsekretär ist Jean Lafitte (französischer Kommunist). Die Zweifel und die Kritik am Büro des W., die vor allem während des Sowjetangriffes auf das ungarische Volk sich bei vielen Anhängern der Weltfriedensbewegung regten, nötigten den W. zu taktischen Zugeständnissen: Er ließ durch das Mitglied des Büros des W., Frau Isabella Blum, am 27. 11. 1955 (s. „Neue Zeit“ v. 28. 11. 1956) auf der 12. Tagung des Deutschen ➝Friedensrates mitteilen: „Wenn bisher der Eindruck entstanden sei, als folge der Weltfriedensrat der Politik der Sowjetunion, so sollten in Zukunft deutlich die Probleme der eigenen Länder im Mittelpunkt der nationalen Friedensbewegungen stehen. Eine der vordringlichsten Aufgaben in Europa sei die Bekämpfung der westdeutschen Wiederaufrüstung.“ Diese taktische Weisung ist deutlich genug. Seit 1957, seitdem die NATO sich um ein atomares Gegengewicht gegen die sowjetische Rüstung und Atombewaffnung bemühen muß, sucht der W. die Diskussion über diese Fragen für die sowjetischen [S. 450]Zwecke zu verfälschen und zu mißbrauchen. Der W. unterhielt für Agitationszwecke in Wien ein Zweigsekretariat, zu dessen Auflösung sich die österreichische Regierung am 2. 2. 1957 veranlaßt sah. Die amtliche Begründung weist darauf hin, daß die Veröffentlichungen des kommunistisch gelenkten W. in letzter Zeit eine einseitige Stellungnahme zu weltpolitischen Vorgängen erkennen ließen und daß er durch Verbreitung derartiger einseitiger Resolutionen von Österreich aus in die innerstaatlichen Verhältnisse anderer Länder einzuwirken versuchte. Damit werde die Neutralität Österreichs gefährdet. Die undemokratische und antiparlamentarische Agitation des W. macht ihn tatsächlich — was auch vom WGB gilt — zu einer getarnten Ersatzorganisation für die Komintern bzw. das Kominform. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 449–450 Weltfriedensbewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WeltgewerkschaftsbundSiehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 ständiger Ausschuß der Weltfriedensbewegung, hieß zunächst Weltfriedenskomitee, wurde erst auf dem 1. Weltfriedenskongreß im November 1950 in W. umbenannt. Sitz des W. und seines ständigen Exekutivbüros ist Prag. Die scheinbar überparteiliche Zusammensetzung und die teils allgemein humanitäre, teils christliche Tonart des W. kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß er sowjetisch gesteuert wird und wie die…
DDR A-Z 1960
1960: F
Facharzt Fachhochschulen Fachschulen Fallschirmsport Familienpolitik Familienrecht Faschismus FDGB FDJ FDJ-Kontrollposten FDJ-Ordnungsgruppen FDJ-Schulung Fechner, Max Feiertage Felsenstein, Walter Ferienaktion Feriendienst des FDGB Fernsehen Fernstudium Festigungsbrigade Festival FGS Filmaktiv Filmwesen Finanzamt Finanzausgleich Finanzbeirat Finanzberichterstattung Finanzsystem Fischerei Fischereibeiräte Fischer, Kurt Flade, Hermann-josef Flagge Flora und Jolanthe Florin, Peter Flüchtlinge Flüchtlingsvermögen Flugzeugindustrie Fonds der Volksvertretungen Formalismus Forschungsgemeinschaft Forschungsrat, Deutscher Forschung, Wissenschaftl.-technische Forstwirtschaft Forstwirtschaftsbetriebe, Staatliche Fortschritt Fotothek, Deutsche Franik, Franz Frankenberg und Proschlitz, Egbert von Frankfurt (Oder) Frauenarbeit Frauenausschüsse Freiberg Freie Deutsche Jugend Freie Spitzen Freiheit Freiheitssender 904 Freiwillige Gerichtsbarkeit Freiwilligkeit Freizeitgestaltung Freundschaftsvertrag Freyer, Erwin Frieden Friedensfahrt Friedensgefährdung Friedensgrenze Friedenskampf Friedensrat, Deutscher Friedensschutzgesetz Friedrich, Walter Frings, Theodor Fritz-Heckert-Medaille Fröhlich, Paul Fünfhunderttausender-Bewegung Fünfjahrplan Funke, Otto Funktionalismus Funktionäre Futtermittelfonds, StaatlicherFacharzt Fachhochschulen Fachschulen Fallschirmsport Familienpolitik Familienrecht Faschismus FDGB FDJ FDJ-Kontrollposten FDJ-Ordnungsgruppen FDJ-Schulung Fechner, Max Feiertage Felsenstein, Walter Ferienaktion Feriendienst des FDGB Fernsehen Fernstudium Festigungsbrigade Festival FGS Filmaktiv Filmwesen Finanzamt Finanzausgleich Finanzbeirat Finanzberichterstattung Finanzsystem Fischerei Fischereibeiräte Fischer, Kurt …
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Strafvollzug (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Auf Grund einer VO vom 16. 11. 1950 (GBl. S. 1165) ist der St. auf das Ministerium des Innern, also auf die Polizei, übergegangen. Bis zum 1. 1. 1956 wurden die Angelegenheiten des St. und der Strafvollstreckung unter Aufsicht des Präsidiums der Volkspolizei von den Bezirksbehörden der VP bearbeitet. Seitdem ist die Hauptverwaltung St. mit den Bezirksverwaltungen unmittelbar dem Ministerium des Innern unterstellt. Leiter des gesamten St. ist der Gen.-Major Mayer. Durch die 1. DB. vom 23. 12. 1950 (MinBl. S. 215) zur VO vom 16. 11. 1950 wurden die größeren Strafanstalten, durch die 2. DB. vom 5. 5. 1952 (MinBl. S. 47) alle restlichen Justiz-Haftanstalten, Justizjugendhäuser und Haftkrankenhäuser dem Ministerium des Innern unterstellt. Damit trat der bisher im St. vertretene Erziehungsgedanke völlig in den Hintergrund. Durch die Übertragung des St. auf die Polizei wurde angestrebt, die Arbeitskraft der Gefangenen in möglichst großem Umfange auszubeuten, so vor allem in Haftarbeitslagern. Diesem Ziel diente auch die „VO über die Beschäftigung von Strafgefangenen“ vom 3. 4. 1952 (GBl. S. 275). mit der Strafgefangene während des St. „in bestimmte Zweige der Industrie“ zur Arbeit gelockt werden sollten. Für ständige Normerfüllung und Übererfüllung wurde vorzeitiger Straferlaß in Aussicht gestellt, „wenn der Strafgefangene sich verpflichtet, das Doppelte des Strafrestes, mindestens jedoch ein Jahr, im gleichen Industriezweig zu arbeiten“ (§ 2 Abs. 3). Durch die „VO über den Arbeitseinsatz von Strafgefangenen“ vom 10. 6. 1954 (GBl. S. 576) wurde die vorbezeichnete VO aufgehoben und ganz allgemein „das Ministerium des Innern ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Generalstaatsanwalt der DDR, dem Ministerium der Justiz, dem Ministerium für Arbeit und dem Ministerium der Finanzen den Arbeitseinsatz von Strafgefangenen in eigener Zuständigkeit neu zu regeln“. Damit hat die Volkspolizei — das Referat „Produktion“ in den Bezirksverwaltungen St. — eine Generalvollmacht zur Festsetzung der Arbeitsbedingungen für Strafgefangene und der Vergünstigungen erhalten. Seit Sommer 1955 wurde nach und nach in den großen Strafanstalten die Regelung eingeführt, daß die Gefangenen keine Lebensmittelpakete von ihren Angehörigen [S. 407]mehr erhalten durften. Es durfte den Gefangenen zunächst aber noch Geld geschickt werden, für das sie sich in den HO-Verkaufsstellen in den Strafanstalten die dort vorhandenen Lebens- und Genußmittel kaufen konnten. Seit Frühjahr 1956 ist auch diese zusätzliche Hilfe nicht mehr erlaubt. Bei guter Führung und Erfüllung der Arbeitsnorm kann dem Gefangenen gestattet werden, zu Weihnachten und zum Geburtstag ein Lebensmittelpaket von seinen Angehörigen zu empfangen. Obwohl die „VO über Kosten im Strafverfahren“ vom 15. 3. 1956 (GBl. S. 273) ausdrücklich vorschreibt, daß Kosten, die beim Vollzug einer Freiheitsstrafe entstehen (Haftkosten), nicht mehr erhoben werden, werden den arbeitenden Gefangenen sehr erhebliche Abzüge vom Arbeitslohn für „Unterkunft, Verpflegung und Bewachung“ gemacht, die bis zu 75 v. H. des Arbeitslohnes erreichen. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 406–407 Strafvollstreckung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StralsundSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Auf Grund einer VO vom 16. 11. 1950 (GBl. S. 1165) ist der St. auf das Ministerium des Innern, also auf die Polizei, übergegangen. Bis zum 1. 1. 1956 wurden die Angelegenheiten des St. und der Strafvollstreckung unter Aufsicht des Präsidiums der Volkspolizei von den Bezirksbehörden der VP bearbeitet. Seitdem ist die Hauptverwaltung St. mit den Bezirksverwaltungen unmittelbar dem Ministerium des Innern…
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Notenbank, Deutsche (DNB) (1960)
Siehe auch: Deutsche Notenbank: 1975 1979 Deutsche Notenbank (DN): 1969 Notenbank, Deutsche (DNB): 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Die im Mai 1948 errichtete Deutsche Emissions- und Girobank, die zunächst nur als Geldausgleichsstelle arbeitete, erhielt auf Anordnung der DWK vom 20. 7. 1948 zugleich mit der Verleihung des Notenausgaberechtes den Namen DNB und wurde durch Gesetz vom 31. 10. 1951 zur Staatsbank der „DDR“ erklärt. Neben dem alleinigen Recht zur Herausgabe von Banknoten führt sie die Kassengeschäfte des Staatshaushaltes. Nach der Satzung hat die DNB „die Aufgabe, die Wirtschaftsplanung mit den Mitteln der Geld- und Kreditpolitik aktiv zu unterstützen. Der Bank obliegt die Regelung des Geldumlaufes, die Organisation des Zahlungsverkehrs und der Zahlungsausgleich mit anderen Besatzungszonen und dem Auslande.“ Grundkapital 400 Mill. DM Ost. Die DNB unterhält Filialen in den Bezirkshauptstädten und weitere Niederlassungen in Kreisstädten und an sonstigen größeren Plätzen. Sie ist im Rahmen der von der Staatlichen ➝Plankommission vorgesehenen Pläne neben der Deutschen ➝Bauernbank und den Sparkassen das Hauptinstitut für kurzfristige Kreditgewährung. Die DNB übernahm mit ihrem Apparat am 1. 1. 1951 die zu diesem Zeitpunkt aufgelösten Haushalts- und Steuerkassen der SBZ und schloß damit den Prozeß der Zentralisierung des Haushalts- und Finanzwesens ab. Sie wickelt in Zusammenarbeit mit der Außenhandelsbank, der Deutschen ➝Handelsbank AG., einen Teil des Verrechnungsverkehrs mit dem Ausland ab. Ihr Präsident hat Sitz und Stimme im Ministerrat. Die DNB arbeitet nach einem vom Finanzministerium bestätigten Haushaltsplan und darf allgemeinverbindliche Anordnungen erlassen. Mit der Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung wurden der DNB mit ihrem Filialsystem der Rechnungseinzug für sämtliche VEB übertragen (Verrechnungsverfahren). Seit 1. 1. 1952 ist die DNB als Generalkontrollinstanz für den gesamten Wirtschaftsablauf tätig; in dieser Eigenschaft obliegt ihr die Kontrolle der Produktion, des Umsatzes und der Einhaltung der Volkswirtschaftspläne. Man hofft, hierdurch die bisherigen zahlreichen Planungsfehler verringern zu können. Präsident: Greta Kuckhoff (SED), seit 26. 4. 1958 Prof. Martin ➝Schmidt (SED). Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 294 Notariat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nuschke, OttoSiehe auch: Deutsche Notenbank: 1975 1979 Deutsche Notenbank (DN): 1969 Notenbank, Deutsche (DNB): 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Die im Mai 1948 errichtete Deutsche Emissions- und Girobank, die zunächst nur als Geldausgleichsstelle arbeitete, erhielt auf Anordnung der DWK vom 20. 7. 1948 zugleich mit der Verleihung des Notenausgaberechtes den Namen DNB und wurde durch Gesetz vom 31. 10. 1951 zur Staatsbank der „DDR“ erklärt. Neben dem alleinigen Recht zur…
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Erfindungs- und Vorschlagswesen (1960)
Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 Das EuV. ist in der SBZ ein sehr wichtiges Teilgebiet der Produktionspropaganda. Durch Gewährung von steuerbegünstigten Vergütungen und Prämien werden die Angehörigen Volkseigener Betriebe dazu angeregt, Vorschläge für betriebliche Verbesserungen und für Erfindungen bei den Betriebsleitungen einzureichen. Die aktiven Teilnehmer am EuV. werden Rationalisatoren oder auch — in letzter Zeit zunehmend — Neuerer genannt (Neuererbewegung). Bis Mitte 1960 wurde die Höhe der Vergütung oder Prämie für den Einreicher eines Verbesserungsvorschlags nach dem Wert eines voraussichtlichen Jahresnutzens, der sich bei Realisierung des Vorschlags ergibt, berechnet. Nach einer in Vorbereitung befindlichen „Neuererverordnung“ ist künftig eine einmalige Vergütung nach einer Tabelle vorgesehen, die eine Verminderung der an die Neuerer zu zahlenden Vergütungen bringt. Die „Neuererverordnung“ verweist im übrigen auf das „gewachsene sozialistische Bewußtsein der Arbeiter, Angestellten und Intelligenz und ihre neue sozialistische Einstellung zu ihrer Arbeit“. Das bisher in der Propaganda der SED oft betonte „Prinzip der materiellen Interessiertheit“ als Motor steigender Arbeitsleistungen wird (auch in der Lohnpolitik) abgelöst durch moralische Forderungen an die Arbeiter und Angestellten. (Sozialistische ➝Gemeinschaften, Brigaden der sozialistischen Arbeit) In allen mittleren und größeren VEB, bei den VVB und bei den Räten der Bezirke, aber auch bei den zentralen Wirtschaftsverwaltungen sind „Büros für Erfindungs- und Vorschlagswesen“ (BfE), künftig Büros für die Neuererbewegung genannt (BfN), errichtet worden, die eingereichte Vorschläge prüfen und über die Verwertung und die Höhe der Vergütung entscheiden. Bei Streitigkeiten entscheidet die zuständige Fachabteilung der Staatlichen ➝Plankommission. Nach den amtlichen Berichten ist die Beteiligung am EuV. beträchtlich. Im Jahre 1958 sollen mehr als 280.000 Verbesserungsvorschläge abschließend bearbeitet worden sein; davon seien 50.000 mit einem geschätzten Jahresnutzen von 115 Mill. Mark angewandt worden. Von den am EuV. beteiligten Neuerern wird ständig Klage darüber geführt, daß die BfE zu schwach besetzt seien, so daß eingereichte Vorschläge meistens viele Monate unbearbeitet liegenbleiben. Amtlich wird zugegeben, daß anerkannte Verbesserungsvorschläge vielfach nicht ausgenutzt werden, weil die für ihre Einführung erforderlichen Geldmittel fehlen oder die Kapazitäten der Vorrichtungsbau- und Werkzeugbauabteilungen in den Betrieben nicht ausreichen. Verbesserungsvorschläge, die die BfE als patent- oder gebrauchsmusterreif bezeichnen, werden durch die BfE (künftig BfN) zugunsten des einreichenden Neuerers eim Patentamt angemeldet. (Patentgesetz, Ingenieurkonto, Meisterfonds) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 106 Erfinder, Verdienter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ErfurtSiehe auch die Jahre 1959 1962 1963 Das EuV. ist in der SBZ ein sehr wichtiges Teilgebiet der Produktionspropaganda. Durch Gewährung von steuerbegünstigten Vergütungen und Prämien werden die Angehörigen Volkseigener Betriebe dazu angeregt, Vorschläge für betriebliche Verbesserungen und für Erfindungen bei den Betriebsleitungen einzureichen. Die aktiven Teilnehmer am EuV. werden Rationalisatoren oder auch — in letzter Zeit zunehmend — Neuerer genannt (Neuererbewegung). Bis Mitte 1960…
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Richter (1960)
Siehe auch: Richter: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 „Ein R. muß nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß er sein Amt gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt, sich vorbehaltlos für den Sieg des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik einsetzt und der Arbeiter-und-Bauern-Macht treu ergeben ist“ (§ 15 des sowjetzonalen GVG in der Fassung vom 1. 10. 1959). Voraussetzung für die Tätigkeit als R. ist der Erwerb einer juristischen Ausbildung auf einer dazu bestimmten Ausbildungs[S. 351]stätte (Rechtsstudium) und die Bewährung während der vorgeschriebenen Vorbereitungszeit (Praktikantenzeit). Ein R. soll mindestens 25 Jahre alt sein. Zu den Grundpflichten des R. gehört u. a., „nach den Grundsätzen der sozialistischen ➝Moral zu leben sowie aktiv und vorbildlich beim sozialistischen Aufbau mitzuwirken und sich aktiv an der politischen Arbeit unter den Werktätigen zu beteiligen“ (§ 18 GVG i. d. F. vom 1. 10. 1959). Die R. des Obersten Gerichts werden auf Vorschlag des Ministerrates durch die Volkskammer auf 5 Jahre, die R. der Kreis- und Bezirksgerichte auf Vorschlag des Justizministers durch die örtlichen Volksvertretungen auf 3 Jahre gewählt (§§ 19, 28 GVG i. d. F. vom 1. 10. 1959). Die ersten Wahlen der R. bei den Kreis- und Bezirksgerichten finden vom 15. Okt. bis 30. Nov. 1960 statt; die Amtsperiode dauert vom 1. Dez. 1960 bis zum 30. Nov. 1963 (1. DB zum Richterwahlgesetz — GBl. 1960 I, S. 248). Ein R. kann vorzeitig abberufen werden, wenn er „gegen die Verfassung oder andere Gesetze verstoßen oder sonst seine Pflichten als R. gröblich verletzt hat“ (§§ 25, 30 des sowjetzonalen GVG). Obwohl Art. 127 der Verfassung und § 7 des sowjetzonalen GVG lauten: „Die R. sind in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“, werden laufend und planmäßig Weisungen an die R. erlassen. Haftentlassungen von sog. Wirtschaftsverbrechern wurden für unzulässig erklärt und bedurften der Genehmigung des Ministeriums (Rundverfügung Nr. 98/50 des sächsischen Justizministeriums). R., die sich diesen Rundverfügungen nicht fügten, sind entlassen oder inhaftiert worden. Die Kontrollkommission hatte bis zum Jahre 1953 weitgehende Befugnisse gegenüber den Gerichten. Mit der Rundverfügung Nr. 105/50 des Ministeriums der Justiz vom 10. 8. 1950 wurde verlangt, daß die R. mehr als bisher in ihren Entscheidungen den Anträgen der Staatsanwaltschaft entsprechen. In wichtigen Strafprozessen wird den R. seitens der SED, der Justizverwaltung, der Polizei oder des SSD vor der Verhandlung mitgeteilt, welche Strafe verhängt werden muß. Einen selbständigen Apparat zur „Anleitung der R.“ schuf Hilde ➝Benjamin nach dem 17. 6. 1953. Instrukteure eines sog. Operativstabes reisten durch die SBZ und erteilten in den Verfahren gegen Demonstranten des 17. Juni (Juni-Aufstand) Weisungen über das Strafmaß, die sie vorher telefonisch beim Operativstab in Ost-Berlin, zum Teil unmittelbar bei Hilde Benjamin, einholten. Dieses Instrukteurwesen wurde im Jahre 1951 in das Justizministerium übernommen. R., die die ihnen gegebenen „Anleitungen“ nicht beachten, setzen sich der Gefahr sofortiger Abberufung oder strafrechtlicher Verfolgung aus. Das Prinzip von „Anleitung und Kontrolle“ hat in der Neufassung des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 1. 10. 1959 eine gesetzliche Verankerung erhalten„ „Die Kreis- und Bezirksgerichte werden in ihrer Tätigkeit durch das Ministerium der Justiz angeleitet und kontrolliert“ (§ 13 GVG). Aus dem Grundsatz der „richterlichen Verantwortlichkeit“ wurde eine weitere Möglichkeit zu Eingriffen in die richterliche Unabhängigkeit entwickelt. Das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 18. 1. 1957 (GBl. S. 65) gibt der jeweiligen örtlichen Volksvertretung das Recht, Kritik an der Arbeit des Gerichts zu üben, wenn durch Mängel in dessen Tätigkeit „die Lösung der Aufgaben der örtlichen Volksvertretungen, der Aufbau des Sozialismus und die Entfaltung des demokratischen Lebens gehemmt werden“. Das Gericht ist „verpflichtet, innerhalb von vier Wochen zu dieser Kritik Stellung zu nehmen“, hat sich also praktisch gegenüber der örtlichen Volksvertretung für seine Entscheidungen zu verantworten und zu rechtfertigen. Nach § 5 GVG sind die R. „verpflichtet, vor den Volksvertretungen, durch die sie gewählt wurden, über ihre Tätigkeit Rechenschaft zu legen.“ (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 350–351 RFB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Richtlinien des Plenums des Obersten GerichtsSiehe auch: Richter: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 „Ein R. muß nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß er sein Amt gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt, sich vorbehaltlos für den Sieg des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik einsetzt und der Arbeiter-und-Bauern-Macht treu ergeben ist“ (§ 15 des sowjetzonalen GVG in der Fassung vom 1. 10. 1959). Voraussetzung für…
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Besatzungspolitik (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die B. begann nach der militärischen Besetzung Deutschlands und der deutschen Kapitulation vom 8. 5. 1945 formell am 5. 6. 1945 mit der Erklärung über die Übernahme der Regierungsgewalt durch die vier Alliierten. Die Regierungsgewalt sollte vom Kontrollrat ausgeübt werden, innerhalb dessen jeder der Oberbefehlshaber der 4 Besatzungsarmeen die Verantwortung für seine Zone übernahm. Die Behandlung der deutschen Bevölkerung sollte noch dem Potsdamer Abkommen vom 2. 8. 1945, „soweit dieses praktisch durchführbar ist“, in ganz Deutschland gleich sein. Die sowjetische Verwaltungsspitze wurde die Sowjetische Militär-Administration in Deutschland (SMAD) mit Sitz in Berlin-Karlshorst. Unmittelbar nach Arbeitsbeginn des Kontrollrats begann die SMAD mit der willkürlichen Auslegung der Kontrollratsdirektiven und dem Erlaß von selbständigen Verordnungen („Befehle“), die Gesetzeskraft erhielten. Die schädlichsten Folgen hatte die einseitige Auslegung der Direktiven auf dem Gebiet der Bodenreform, der Enteignung von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“, der Entnazifizierung, der Reparationen und Demontagen sowie der zum Schutze der Besatzungsarmeen erlassenen Rahmenbestimmungen. Der SMAD nicht genehme Kontrollratsbeschlüsse wurden durch Veto des sowjetischen Vertreters verhindert, so daß der Kontrollrat schon sehr bald seine Funktionen praktisch nicht ausüben und von einer gemeinsamen B. nicht mehr die Rede sein konnte. Mit dem Aufbau eines neuen, bald rein kommun. deutschen Verwaltungsapparates (DWK, Regierung und Verwaltung) entstand neben der SMAD ein Parallelapparat, der jedoch schon in den untersten Instanzen den sowjetischen Weisungen unterworfen war. Die B. konzentrierte sich auf zwei verschiedene Ziele: 1. die wirtschaftliche Ausbeutung der Zone (Wirtschaftssystem, Gosplan) und 2. die politische Bolschewisierung. Das rücksichtslose Vorgehen der SMAD in wirtschaftlicher, politischer und rechtlicher Hinsicht wandelte die anfangs auf deutscher Seite vielfach vorhandene Bereitschaft zur Zusammenarbeit in nahezu absolute Ablehnung (Juni-Aufstand). Nachdem alle Pläne, eine Vereinigung der Westzonen und der SBZ auf kommun. Grundlage herbeizuführen, an der Haltung der westdeutschen und West-Berliner Bevölkerung sowie der Festigkeit der westlichen Besatzungsmächte gescheitert waren, ist seit etwa Anfang 1948 die Einbeziehung der SBZ in den Ostblock das wichtigste Ziel der sowjetischen B. (Außenpolitik). Neben den Enteignungen war die gesonderte Währungsreform das wichtigste Hilfsmittel der B. zur Umgestaltung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur in der SBZ. Einseitige Begünstigungen der sowjetischen und deutschen kommun. Finanzinteressen kamen in dem gestaffelten Abwertungsverhältnis der Reichsmark im Vergleich zu den Einzelpersonen der SBZ zum Ausdruck. Nach Bildung der „DDR“ wurde die SMAD am 11. 11. 1949 aufgelöst, ihre Funktionen wurden formell den deutschen Verwaltungsorganen übertragen. An Stelle der SMAD wurde die Sowjetische Kontrollkommission (SKK) mit Sitz wiederum in Berlin-Karlshorst gebildet. Die Aufgabe der SKK bestand nach der Erklärung Tschuikows vom gleichen Tage in der „Kontrolle der Durchführung der Potsdamer Beschlüsse und der anderen von den 4 Mächten gemeinsam getroffenen Entscheidungen über Deutschland“. Die SKK behielt sich ferner den diplomatischen Verkehr mit den anderen Besatzungsmächten vor. Im weiteren Verlauf der Erklärung wurden alle anderen wesentlichen Kontrollen als zu den Aufgaben der SKK gehörend bezeichnet. Es bestand also praktisch ein Unterschied zu den früheren Zuständen nur insoweit, als der straffer durchorganisierte Apparat der SED auf der Partei- und Regierungsebene mit größeren Aufgaben in das sowjetische Kontrollsystem eingebaut werden konnte. In den Jahren nach 1949 ist die SED den sowjetischen Organen in der SBZ, mehr noch dem ZK der KPdSU, immer höriger geworden — ihre Verehrung für das sowjetische Vor[S. 63]bild hat immer noch zugenommen. So muß bis heute im weiteren Sinne jede Regierungs- und Parteimaßnahme als eine verhüllte Fortführung der B. bezeichnet werden. An dieser Abhängigkeit der „DDR“ von der SU änderte nichts die Umwandlung der SKK in eine Hohe Kommission, unter Ernennung W. S. Semjonows zum Hohen Kommissar (28. 5. 1953) und deren Verkleinerung auf Vs ihres vorhergehenden Umfanges (19. 6. 1954). Das gleiche gilt von den Zugeständnissen, welche die SU der „DDR“ im Moskauer Abkommen vom August 1953 gewährte (Verzicht auf offene Reparationen, Rückgabe der SAG-Betriebe, Senkung der Besatzungskosten). Abhängig von der SU blieb und bleibt die „DDR“ auch, seitdem die SU sie aus taktischen Erwägungen dem Namen nach als „souveränen Staat“ (25. 3. 1954) behandelt. (Souveränität) Als Nachfolger Semjonows wirkte G. M. Puschkin zugleich als Botschafter und als Hoher Kommissar der SU in der SBZ vom 18. 7. 1954 bis 20. 9. 1955. Am 20. 9. 1955 hob die SU (unmittelbar nach Abschluß des Moskauer Vertrages mit der „DDR“) das „Amt des Hohen Kommissars der UdSSR in Deutschland auf“ und „übertrug dem Botschafter der UdSSR in der DDR die Aufgabe der Aufrechterhaltung der entsprechenden Verbindungen zu den Vertretern der USA, Großbritanniens und Frankreichs in der Deutschen Bundesrepublik in Fragen, die sich aus den Beschlüssen der vier Mächte über Gesamtdeutschland ergeben“; die entsprechenden Aufgaben im militärischen Bereich erhielt der Oberkommandierende der Sowjetstreitkräfte in Deutschland. Zugleich setzte die SU alle Kontrollratsgesetze u. a. für die „DDR“ außer Kraft, doch dies „berührt nicht die Rechte und Verpflichtungen der SU gegenüber Gesamtdeutschland, die sich aus entsprechenden Beschlüssen der vier Mächte ergeben“. — Obwohl damit dem Buchstaben nach die Unabhängigkeit der „DDR“ bekräftigt wurde, blieb und bleibt die SU die Besatzungsmacht, ohne deren Anwesenheit die Herrschaft der SED und das Bestehen der „DDR“ undenkbar wären. Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 62–63 Berufsschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BeschlagnahmeSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die B. begann nach der militärischen Besetzung Deutschlands und der deutschen Kapitulation vom 8. 5. 1945 formell am 5. 6. 1945 mit der Erklärung über die Übernahme der Regierungsgewalt durch die vier Alliierten. Die Regierungsgewalt sollte vom Kontrollrat ausgeübt werden, innerhalb dessen jeder der Oberbefehlshaber der 4 Besatzungsarmeen die Verantwortung für seine Zone übernahm. Die Behandlung der…
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Konfliktkommission (1960)
Siehe auch: Konfliktkommission: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Konfliktkommissionen: 1975 1979 Seit 1953 bestehen in den Betrieben und Verwaltungen mit mehr als 200 Beschäftigten obligatorisch, in den mit 20–200 Beschäftigten fakultativ, K. Sie hatten ursprünglich nur die Aufgabe, Arbeitsstreitigkeiten im Betriebe zu entscheiden. Sie setzten sich aus Mitgliedern zusammen, von denen je zwei von der Betriebsleitung und der BGL bestellt wurden. Ihre Beschlüsse mußten einstimmig gefaßt werden. Kam ein Beschluß nicht zustande, konnte das Arbeitsgericht angerufen werden. Eine unmittelbare Anrufung des Arbeitsgerichtes war ausgeschlossen, wenn eine K. in einem Betrieb bestand. Entscheidungen der K. konnten dagegen vor dem Arbeitsgericht angefochten werden. Auf dem 4. Plenum des ZK der SED forderte Ulbricht auf, den K. größere Verantwortung und größere Rechte zu übertragen. Ohne gesetzliche Grundlage wurden daraufhin in vielen Betrieben erweiterte K. gebildet, die sich mit Verstößen gegen die sozialistische ➝Arbeitsmoral, gegen die Arbeitsdisziplin und mit kleineren kriminellen Delikten, die mit dem Betrieb in Zusammenhang standen, befaßten. Durch eine VO vom 1. 4. 1960 (GBl. I, S. 347) wurde sodann eine Richtlinie, die zwischen dem FDGB und der Staatlichen ➝Plankommission vereinbart war, bestätigt, gleichzeitig wurde die VO vom 30. 4. 1953 (GBl.~I S. 695) aufgehoben. In die Zuständigkeit der K. fällt nunmehr die Entscheidung über Verstöße gegen die sozialistische ➝Moral und die Arbeitsdisziplin. Sie behandelt ferner Einsprüche gegen Disziplinarmaßnahmen der Betriebsleitung, Streitfälle mit der Sozialversicherung über kurzfristige Barleistungen (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) und mit der Kasse der gegenseitigen Hilfe. Wie bisher, entscheidet sie über Arbeitsstreitigkeiten im Betrieb. Ferner hat die K. über strafbare Handlungen zu entscheiden, soweit diese wegen ihres geringen Grades der Gesellschaftsgefährlichkeit nicht vor den Strafgerichten zu verhandeln sind (geringfügige Fälle von Diebstahl, Betrug, Unterschlagung zum Nachteil gesellschaftlichen Eigentums, Sachbeschädigung, leichte Körperverletzung, Beleidigung), unter der Voraussetzung, daß sie sich im Betrieb abspielten. Die K. kann nur Erziehungsmaßnahmen auferlegen, jedoch keine fristlosen Entlassungen anordnen oder Geld- oder Freiheitsstrafen verhängen. Die K. werden von der Belegschaft gewählt. Sie können jetzt auch in halbstaatlichen Betrieben errichtet werden. Die Wahl erfolgt auf zwei Jahre und soll mit den Gewerkschaftswahlen koordiniert werden. Die K. sollen eine Stärke von fünf bis elf Mitgl. je nach der Größe und der Struktur des Betriebes haben. Die Beratungen der K. sind öffentlich und sollen im großen Kreis stattfinden. Auf jeden Fall sollen die Angehörigen des Kollektivs teilnehmen, die mit dem betreffenden Werktätigen zusammenarbeiten. Jeder Betriebsangehörige ist berechtigt, vor der K. seine Auffassung darzulegen. Im [S. 211]übrigen wird die Verhandlung völlig formlos geführt. Sie findet außerhalb der Arbeitszeit statt. Für die Entscheidung genügt jetzt eine Zweidrittelmehrheit. Beschlüsse in Arbeitsstreitigkeiten können weiter beim Kreisarbeitsgericht angefochten werden. Das gleiche gilt für Streitigkeiten mit der Kasse der gegenseitigen Hilfe. Beschlüsse in Sozialversicherungssachen können bei der Kreisbeschwerdekommission, Beschlüsse auf Erziehungsmaßnahmen können nur bei der BGL angefochten werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 210–211 Konfessionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KonföderationSiehe auch: Konfliktkommission: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Konfliktkommissionen: 1975 1979 Seit 1953 bestehen in den Betrieben und Verwaltungen mit mehr als 200 Beschäftigten obligatorisch, in den mit 20–200 Beschäftigten fakultativ, K. Sie hatten ursprünglich nur die Aufgabe, Arbeitsstreitigkeiten im Betriebe zu entscheiden. Sie setzten sich aus Mitgliedern zusammen, von denen je zwei von der Betriebsleitung und der BGL bestellt wurden. Ihre Beschlüsse mußten…
DDR A-Z 1960
Sport und Technik, Gesellschaft für (GST) (1960)
Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1975 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Organisation zur vormilitärischen Ausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen beiderlei Geschlechts. Gegründet durch Regierungsverordnung vom 7. 8. 1952 als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Beitritt vom 14. Lebensjahr an wird angestrebt. Die GST unterstand bis 1. 3. 1956 dem Innen-, nun dem Verteidigungsministerium, das auch die hauptamtlichen Funktionäre besoldet. 1. Sekretär: Richard ➝Staimer. Die GST soll ihren Mitgl. „militärische Grundkenntnisse auf den Gebieten des Segel- und Motorflugsportes, des Flugmodell- und Fallschirmsportes sowie des Motor- und Seesportes, des Schieß- und Geländesportes und des Amateurfunkens als Massensport vermitteln. Sie soll „die Regierung der DDR bei der Organisierung der bewaffneten Verteidigung der Heimat und des sozialistischen Aufbaus unterstützen“. So hieß es im 1. Statut der GST vom August 1952. Da die motorsportlichen und technischen Möglichkeiten lockten und auf eine offene Bindung an die SED verzichtet wurde, hatte die GST bis Ende 1952 einen sehr starken Zulauf. Die Einführung einer Pflichtausbildung in Schießen und Geländedienst und einer Art Politschulung drosselte den Zulauf und brachte Austritte. Dennoch veranlaßte die SED das 2. Statut vom November 1954, das den militärähnlichen Charakter der GST verstärkte und sie „der Führung der Arbeiterklasse und ihres Vortrupps, der SED“ unterstellte. Das 3. Statut vom Sept. 1956, das seit 21. 2. 1957 in Kraft war, brachte nichts grundlegend Neues. Doch ordnete es, aus taktischer Zurückhaltung. die GST nicht mehr ausdrücklich der SED, sondern dem „Arbeiter-und-Bauernstaat — der DDR“ unter. Zugleich wurden die „Erziehung … zum guten Patrioten“ und „enge Zusammenarbeit mit der Nationalen Volksarmee“ statt mit der KVP verlangt. Das neue 4. Statut, das der II. Kongreß der GST am 25. 6. 1960 beschloß und der Ministerrat am 28. 7. bestätigte, verzichtet auf taktische Mäßigung. Es heißt in § 3: „Die GST erfüllt ihre Aufgabe unter Führung der SED und läßt sich in ihrer Tätigkeit von … dem Marxismus-Leninismus leiten“ (GBl. 1960, Nr. 45, S. 445). Das 4. Statut führt im wesentlichen die Linie des vorigen fort. Doch weit entschiedener als das 3. Statut bestimmt es in § 4d, die GST habe „die Jugend in militärischen und anderen in der GST betriebenen Sportarten körperlich zu ertüchtigen“ und habe (lt. § 4e) „allen Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, sich auf den Ehrendienst in der Nationalen Volksarmee und anderen bewaffneten Organen vorzubereiten“. Seit Sommer 1955 wird die GST auch an Normalkaliberwaffen ausgebildet, im Interesse der Luftwaffe werden Segelfliegen und Fallschirmspringen stark betrieben, die Nachrichtentechnik soll allen Waffengattungen zugute kommen. Die Geländekunde und der Felddienst werden oft als Touristik umschrieben. Die Erziehung zum Patriotismus und zum Kommunismus wird in der GST je offener gefordert, je mehr sie ein Werbeplatz der KVP, seit 1956 der Nationalen Volksarmee geworden ist. Die vormilitärische Ausbildung erfolgt oft durch Angehörige der allgemeinen Volkspolizei und zunehmend durch Funktionäre der GST, die schon gediente Reservisten der Volksarmee, der Grenzpolizei oder der Bereit[S. 390]schaftspolizei sind. Seit 1955 darf die GST, obwohl ihre Funktionäre meist älter sind, nur 14- bis 24-jährige ausbilden. Die Waffenausbildung der über 24 Jahre alten Männer ist den Kampfgruppen vorbehalten. Einheiten der GST wirken meist an den großen Kampfübungen der Kampfgruppen mit. An der vormilitärischen Ausbildung der Hoch- und Fachschüler liegt der GST besonders. Jede Hoch- und Fachschule hat eine Grundeinheit, wenn auch die Nationale Volksarmee (bis 1955: KVP) die anschließende fortgeschrittene Ausbildung vornimmt (militärische ➝Studentenausbildung). Die GST zählte im Herbst 1960 etwa 625.000 nominelle Mitgl., davon dürften etwa 180.000 aktiv sein. — Sie ist nicht nur eine vormilitärische Erziehungsorganisation, sondern hat mit ihrem aktiven Kern den Charakter einer militärähnlichen Miliz. (Militärpolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 389–390 Sporttoto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SpracheSiehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1975 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Organisation zur vormilitärischen Ausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen beiderlei Geschlechts. Gegründet durch Regierungsverordnung vom 7. 8. 1952 als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Beitritt vom 14.…
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Theater (1960)
Siehe auch: Theater: 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Theaterwesen: 1956 1958 Das T. der SBZ ist „gesellschaftliche“, d. h. politische Anstalt; seine Spielpläne „müssen … im Sinne unserer sozialistischen [S. 415]Kulturpolitik gestaltet werden“ (Alexander ➝Abusch auf der Kulturkonferenz der SED im Okt. 1957). Gleich allen kulturellen Institutionen, die der „Bewußtseinsbildung“ dienen können, genießt das T. intensive Aufmerksamkeit, materielle Förderung, ideologische Anleitung und Kontrolle von Partei und Staat. Privatbühnen gibt es seit 1945 nicht mehr. In der Spielzeit 1959/60 gab es 75 T. mit 63 selbständigen Ensembles. Das gesamte T. untersteht der Abt. „Theater, Musik, Veranstaltungswesen“ des Ministeriums für Kultur, die die Subventionen austeilt und die Intendanten einsetzt. Diese sind in der Spielplangestaltung an sich frei, müssen sich aber nicht nur von den Besucherräten, sondern vielfach auch von unteren Parteiorganisationen hineinreden lassen, und ein „statistisch auswertbares Höchstmaß an Ideologie“ („Neues Deutschland“, 1. 1. 1955) wie auch an finanzieller Planerfüllung wird erwartet. Damit erät die Spielplanpolitik in die chere zwischen Agitationsdramatik vor leeren Sälen einerseits, relativ risikolosen Rückgriffen auf das klassische Erbe (kulturelles Erbe) oder kassenfüllende Unterhaltung andererseits. Die Qualität des T. leidet notwendigerweise unter seiner ideologischen Gängelung und der „gesellschaftlichen“ Beanspruchung der Schauspieler. Einige größere Bühnen weisen jedoch Leistungen auf, die auch in der Bundesrepublik und im westlichen Ausland mit Erfolg gezeigt werden konnten. Die seit der Bitterfelder Konferenz (Mai 1959) angestrebte „künstlerische Selbstbetätigung der Werktätigen“ hat inzwischen in einigen Großbetrieben (Warnow-Werft Rostock und Mansfeld-Kombinat Eisleben) zur Entwicklung von Arbeiter-T. geführt, die innerhalb der nächsten 3–4 Jahre abgeschlossen werden soll. Eine Definition der Arbeiter-T. besagt u. a.: „Die Mitglieder des Arbeiter-T. betrachten ihre künstlerische Tätigkeit als gesellschaftlichen Auftrag und wollen damit ihrer Klasse … beim Aufbau eines sozialistischen Kulturlebens helfen … mit dem Ziel, aktiv und planmäßig an der Durchführung der kulturellen Betreuung der Bevölkerung mitzuwirken („Sonntag“, 6. 12. 1959). Die künstlerische Anleitung der Arbeiter-T. erfolgt durch Künstler der Berufs-T. „Die unmittelbare Leitung der Arbeiter-T. soll in den Händen klassenbewußter Arbeiter liegen“ („Kulturelles Leben“, Heft 11, 1959). Ständige Betreuung und Hilfe soll von den BTA und BGL kommen. Für die Nachwuchsbildung bestehen eine T.-Hochschule in Leipzig und eine Schauspielschule in Berlin; Dramaturgen soll das Institut für Literatur in Leipzig ausbilden. Die alte „Volksbühne“ mußte einer neuen Anrechts-Organisation Platz machen. Anrechte und Einzelkarten werden vorwiegend durch die Betriebe und Massenorganisationen abgesetzt; die dadurch bewirkte Umschichtung des T.-Publikums erfüllte jedoch nicht ganz ihren Zweck; da unpolitisches T. bevorzugt wird, gibt es in der SBZ das Phänomen des zwar ausverkauften, aber nicht voll besetzten T. Besucherräte (als Vertretungen der „Anrechtler“), T.-Zirkel und Zuschauerkonferenzen sollen sowohl das Publikum wie auch die Bühnenschaffenden politisch erziehen und die T. füllen helfen. Der Staatshaushalt wies für 1956 Ausgaben von rd. 169 Mill. DM Ost für die T. aus. — Zeitschriften: „Theater der Zeit“, Informationsblatt „Theaterdienst“. (Kulturpolitik, Literatur, Kulturelle Massenarbeit, Volkskunst, Kabarett, Agitprop-Gruppen, Laienkunst) Literaturangaben Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Tobias, Josef: Die neuere Entwicklung des Theaters in der SBZ … (1955 bis 1956). (BB) 1957. 34 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 414–415 Thälmann-Pioniere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Theodor-Neubauer-MedailleSiehe auch: Theater: 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Theaterwesen: 1956 1958 Das T. der SBZ ist „gesellschaftliche“, d. h. politische Anstalt; seine Spielpläne „müssen … im Sinne unserer sozialistischen [S. 415]Kulturpolitik gestaltet werden“ (Alexander ➝Abusch auf der Kulturkonferenz der SED im Okt. 1957). Gleich allen kulturellen Institutionen, die der „Bewußtseinsbildung“ dienen können, genießt das T. intensive Aufmerksamkeit, materielle Förderung, ideologische…
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Volkseigene Betriebe (VEB) (1960)
Siehe auch: Volkseigene Betriebe: 1956 1958 1975 1979 Volkseigene Betriebe (VEB): 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Nach 1945 enteignete und verstaatlichte Betriebe, desgleichen die seitdem neu errichteten Staatsbetriebe. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD nach drei Gruppen gegliedert wurden. Einer „Liste A“ wurden solche Betriebe zugeteilt, die einem Volksentscheid über eine Enteignung unterworfen werden sollten. Ein solcher Volksentscheid fand jedoch nur im Lande Sachsen (Juli 1957) statt. — In eine „Liste B“ waren solche Betriebe aufgenommen worden, die für die Enteignung kein großes Interesse boten (vornehmlich gewerbliche Unternehmen). Sie wurden unter großem propagandistischem Aufwand den Inhabern zurückgegeben. — Die „Liste C“ enthielt schließlich diejenigen Betriebe, die für den Übergang in sowjetisches Eigentum als SAG-Betriebe vorgesehen waren und durch den efehl 167 vom 5. Juni 1946 „auf Grund der Reparationsansprüche der SU in sowjetisches Eigentum“ übergingen (Eigentum). Als Rechtsträger der VE-Betriebe waren „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ (VVB), Kreis- und Kommunalbehörden, Genossenschaften und die VdgB vorgesehen. Inzwischen sind organisatorische Veränderungen vorgenommen worden (Örtliche Industrie, Direktbetriebe). Nach Aussage des damaligen stellvertretenden Vors. der DWK, Selbmann, in einer Rede vom 4. 7. 1948, wurden insgesamt 9.281 gewerbliche Unternehmungen, darunter zahlreiche kleine und mittlere Handwerks-, Transport- und Handelsunternehmen, enteignet. Bis 1951 waren die VEB unselbständige Filialbetriebe der ihnen vorgeordneten VVB. Zum 1. 1. 1952 wurden die „volkseigenen“ Betriebe, die bis dahin den „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ auch finanziell unterstellt waren, in selbständig wirt[S. 435]schaftende Einheiten umgewandelt. Sie erhielten eigene finanzielle Grundausstattung und einen eigenen Umlaufmittelfonds; sie entrichten seitdem auch selbständig die Abgaben für den Staatshaushalt. (Volkseigene Wirtschaft, Volkseigene Industrie, Versicherung der volkseigenen Betriebe) Literaturangaben Krömer, Eckart: Die Sozialisierung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands als Rechtsproblem. Göttingen 1952, Otto Schwartz. 184 S. Samson, Benvenuto: Planungsrecht und Recht der volkseigenen Betriebe in der sowjetischen Besatzungszone. Frankfurt a. M. 1953, Alfred Metzner. 121 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 434–435 Volksdemokratie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB)Siehe auch: Volkseigene Betriebe: 1956 1958 1975 1979 Volkseigene Betriebe (VEB): 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Nach 1945 enteignete und verstaatlichte Betriebe, desgleichen die seitdem neu errichteten Staatsbetriebe. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD…
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Industrie- und Handelskammer (IHK) (1960)
Siehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1975 1979 1985 Schon seit 1946 nicht mehr Interessenvertretung der privaten Wirtschaft, sondern staatliches Organ zur Kontrolle über die private Wirtschaft. Die vorübergehend aufgelöste und als Folge des Neuen Kurses wieder errichtete IHK wurde mit VO vom 22. 9. 1958 (GBl. I, S. 688) erneut umgestaltet. Das Präsidium und sein Apparat wurden aufgelöst. Die bisherigen Bezirksdirektionen der IHK wurden zu selbständigen juristischen Personen auf Bezirksebene umgebildet und den Räten der Bezirke unterstellt. Sie können Kreisgeschäftsstellen bilden und auflösen. Die Räte der Kreise haben gegenüber den Kreisgeschäftsstellen Weisungsbefugnis. Der IHK gehören die in der privaten Wirtschaft selbständig gewerblich tätigen Bürger, juristische Personen und Personenvereinigungen an. Ausgenommen sind u. a. Treuhandbetriebe mit staatlichen Produktionsaufgaben, Betriebe mit Staatsbeteiligungen, Handwerksbetriebe und die Betriebe der Kleinindustrie im Sinne des Gesetzes zur Förderung des Handwerks, Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks, Betriebe der pflanzlichen und tierischen Produktion. Alle wirtschaftlich operativen Aufgaben (wie Materialversorgung, Registrierung von Verträgen usw.) sind auf die Räte der Kreise und Bezirke bzw. auf die VVB übergegangen. Die IHK hat jetzt nur noch die Aufgabe, „die Inhaber der ihr angeschlossenen Betriebe für eine bewußte Mitarbeit beim Aufbau des Sozialismus zu gewinnen“, insbesondere aber bei der Sozialisierung der Privatwirtschaft mitzuwirken. Das sind bei der Industrie die Staatsbeteiligungen, beim Handel und den Gaststätten der Abschluß von Kommissionsverträgen bzw. Staatsbeteiligungen bei größeren Objekten, bei [S. 176]den Verkehrsbetrieben Staatsbeteiligungen, teils Abschluß von Leistungsverträgen. Die IHK wurde daneben beauftragt, neue Formen zur Überführung in den sozialistischen Sektor zu entwickeln. Weiterhin hat die IHK die örtlichen Staatsorgane bei der Organisierung enger Kooperationsbeziehungen zwischen sozialistischen und Privatbetrieben zu unterstützen, für die Einhaltung der Planaufgaben zu sorgen, bei der Erfassung und Ausnutzung der inneren und örtlichen Reserven mitzuarbeiten und bei Tariffragen sowie beim Abschluß von Betriebs- und Arbeitsschutzvereinbarungen mitzuwirken, vorhandene Verbindungen zu verstärken und neue Verbindungen zu den Handelskammern und anderen wirtschaftlichen Organisationen der Bundesrepublik herzustellen, Delegationen zu Auslandsmessen und zu Ausstellungen in die Bundesrepublik zur Pflege des Außenhandels und des Interzonenhandels zu entsenden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 175–176 Industriearbeiter aufs Land A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrieabgabepreis (IAP)Siehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1975 1979 1985 Schon seit 1946 nicht mehr Interessenvertretung der privaten Wirtschaft, sondern staatliches Organ zur Kontrolle über die private Wirtschaft. Die vorübergehend aufgelöste und als Folge des Neuen Kurses wieder errichtete IHK wurde mit VO vom 22. 9. 1958 (GBl. I, S. 688) erneut…
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Wasserstraßen (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das W.-Netz der SBZ ist etwa 2.700 km lang und hat erhebliche binnenwirtschaftliche Bedeutung; es wird von einer Binnenflotte mit etwa 635.000 Tonnen Schiffsraum befahren. Der Güterumschlag der Binnenhäfen betrug 1959 12,5 Mill. f. Die wichtigsten W. sind die Elbe, die untere Havel sowie die Verbindungswege zur Oder. Für den Schiffsverkehr nach Westen spielt der Mittellandkanal eine große Rolle. Für die Benutzung der W. in der SBZ müssen seit Mai 1958 Schiffe aus der Bundesrepublik eine W.-Gebühr von 3 DM West für jede vermessene Tonne Schiffsraum bezahlen. Aus Bundesmitteln mußten allein in den sieben Monaten des Jahres 1958 an die westdeutschen Schiffseigner 5 Mill. DM West gezahlt werden. Die sowjetzonalen Seehäfen Wismar, Rostock, Stralsund besitzen keinen Anschluß an das W.-Netz. Der Schiffahrtsweg über Oder, Haff, Peene und Greifswalder Bodden ist lang und für Binnenschiffe nur bei günstiger Witterung befahrbar. Der alte Plan, den Häfen Wismar und Rostock durch Ausbau der bestehenden Gewässer eine Verbindung zum Hinterland zu verschaffen, war Ende 1957 neu aufgegriffen worden. Das Projekt eines Nord-Südkanals sah vor, im Zusammenhang mit dem Ausbau des Seehafens Rostock im Jahre 1960 mit dem Bau eines Kanals zu beginnen, der über Bernin, Sternberg-Crivitz zum Elbe-Müritz-Kanal geführt und ab Neustadt-Glewe in südöstlicher Richtung verlaufen und später „in das Elbe-Wasserstraßennetz“ einmünden soll. Die Bauzeit würde etwa 15 Jahre betragen. Die Verwirklichung des Nord-Südkanal-Vorhabens würde die Interessen des Hafens Hamburg berühren, da geplant ist, den Überseefrachtverkehr der SBZ und der CSR unter Umgehung Hamburgs über Rostock und den neuen Kanal zu leiten. Indessen ist die Propaganda für den Kanalbau seit Mitte 1959 verstummt, und auch im Siebenjahrplan sind keine Hinweise über den Baubeginn enthalten. Von anderen Projekten ist nach 1945 nur der aus politischen Gründen zur Umgehung von West-Berlin gebaute Kanal Paretz-Niederneuendorf mit einer Länge von 35 km ausgeführt worden. Der schon seit langem bestehende Plan, Leipzig durch Bau des Elster-Saale-Kanals an das W.-Netz anzuschließen, wurde noch nicht durchgeführt. (Schiffahrt, Verkehr, Häfen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 446 Wartezeiten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WasserwirtschaftSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das W.-Netz der SBZ ist etwa 2.700 km lang und hat erhebliche binnenwirtschaftliche Bedeutung; es wird von einer Binnenflotte mit etwa 635.000 Tonnen Schiffsraum befahren. Der Güterumschlag der Binnenhäfen betrug 1959 12,5 Mill. f. Die wichtigsten W. sind die Elbe, die untere Havel sowie die Verbindungswege zur Oder. Für den Schiffsverkehr nach Westen spielt der Mittellandkanal eine große Rolle. Für die Benutzung der…
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Düngemittel, Mineralische (1960)
Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Die Versorgung der Landwirtschaft mit Stickstoff(N)- und Phosphorsäure(P2O5)-Düngemitteln erfolgt auch heute noch kontingentiert, während Kalidünger (K2O) und Düngekalk (CaO) seit 1951/52) frei verkauft werden. Die größten Schwierigkeiten bestehen in der Bereitstellung der einfuhrabhängigen Phosphatdünger, an denen durch die jahrelange Unterversorgung der Böden ein sehr großer Nachholbedarf besteht, wie Bodenuntersuchungen bestätigt haben. Rund 80 v. H. der landw. Nutzfläche sind mit P2O5 unterversorgt, bei 50 v. H. der Böden ist der Versorgungsgrad sogar ausgesprochen schlecht. Unzureichende Einfuhren an Rohphosphat und Produktionsausfälle bei der Düngemittelindustrie haben bisher die Mängel nicht beheben können. Seit 1954/55 hat sich die Belieferung mit N-Düngemitteln zwar stetig verbessert, der Hektaraufwand bleibt aber auch hier unter dem westdeutschen Verbrauchsniveau, obwohl der höhere Ackeranteil an der landw. Nutzfläche und das intensivere Anbauverhältnis in der SBZ relativ größere N-Mengen erfordern würde. An sich würde die Produktion der Stickstoffwerke durchaus eine gleiche Aufwandshöhe wie in der BRD erlauben. Das im Außenhandel gegen N-Düngemittel realisierbare Mehr an Nahrungsmitteln wird aber höher eingeschätzt als die Ertragssteigerungen, die ein zusätzlicher N-Aufwand in der heimischen Landwirtschaft erzielen würde. Zudem ist die Sortenbereitstellung an N-Düngern in der SBZ unzureichend. Es besteht Mangel an Salpeterdüngern und Kalkstickstoff. Dank zahlreich vorhandenen Produktionsstätten wird Kali, vor allem in Form von Rohsalzen, je Flächeneinheit reichlicher gedüngt als in der BRD. Dadurch ist die Harmonie der gesamten Nährstoffversorgung der Böden gestört und wirkt sich in entsprechend geringeren Erträgen aus. Außerdem fehlen für eine günstige Wirkung der hohen Kalidüngung die Voraussetzungen des geregelten Kalkzustandes der Böden, zumal auch — ihrer hohen Herstellungskosten wegen — hochprozentige Kalisorten der Ausfuhr vorbehalten werden. In 1.000~t Reinnährstoff betrug 1958 bei Die Hektargaben in kg/Reinnährstoff erreichten 1958/59 bei N 35,2, bei P2O5 33,4, bei K2O 79,6. Demgegenüber düngte die BRD 40,4 N, 44,6 P2O5 und 70,6 K2O. Gegenüber der Vorkriegszeit steigerte die SBZ den Düngeraufwand bei N um 4 v. H., erreichte bei P2O5 1956/57 erstmals den Vorkriegsstand, überschritt ihn 1958/59 um 18 v. H. und lag bei K2O um 58 v. H. darüber. [S. 97]In der BRD dagegen erfolgte neben der allgemeinen Steigerung des Düngeraufwandes eine deutliche Orientierung zu „mehr Stickstoff“, dem stärksten ertragssteigernden Düngerfaktor. Dort wurde das Vorkriegsniveau bei N um 67 v. H., bei P2O5 um 54 v. H. und bei K2O um 59 v. H. überschritten. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — „Sozialisierung“ und Produktionsergebnisse. (BB) 1960. 191 S. mit 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 96–97 Duden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DVDSiehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Die Versorgung der Landwirtschaft mit Stickstoff(N)- und Phosphorsäure(P2O5)-Düngemitteln erfolgt auch heute noch kontingentiert, während Kalidünger (K2O) und Düngekalk (CaO) seit 1951/52) frei verkauft werden. Die größten Schwierigkeiten bestehen in der Bereitstellung der einfuhrabhängigen Phosphatdünger, an denen durch die jahrelange Unterversorgung der Böden ein sehr großer Nachholbedarf besteht, wie Bodenuntersuchungen bestätigt…
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Wehrpflicht (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Formell gibt es in der SBZ noch keine allgemeine W. Grundsätzlich wurde sie aber vorbereitet in der am 26. 9. 1955 beschlossenen Ergänzung der Verfassung. In Art. 5 der Verfassung heißt es nun: „Der Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen ist eine ehrenvolle nationale Pflicht der Bürger der DDR“; der § 3 dieses Ergänzungsgesetzes lautet: „Die Organisierung des Dienstes zum militärischen Schutz der Heimat und zum Schutz der Zivilbevölkerung wird durch Beschluß des Ministerrates geregelt.“ Auch Stoph hielt der Sache nach an der W. fest, als die Kasernierte Volkspolizei in Nationale Volksarmee umbenannt wurde. Er sagte am 18. 1. 1956: „Gegenwärtig besteht keine Notwendigkeit, die allgemeine W. einzuführen.“ Aus mehreren Gründen verzichtet wahrscheinlich die Regierung der SBZ darauf, die grundsätzlich festgelegte W. zu einem wirklichen Wehrzwang auszuweiten: 1. Sie braucht ein gewisses scheinbar bestechendes Argument für ihre Propaganda gegen die allgemeine W. der Bundesrepublik. 2. Sie scheut sich, der antibolschewistischen, ihr widerstrebenden Bevölkerung der SBZ Waffen in die Hand zu geben. 3. Der durch die Republikflucht sehr verschärfte Menschenmangel und die Produktionsschwächen der SBZ verhindern die Aufstellung einer W.-Armee; diese müßte 180.000 bis 200.000 Mann umfassen, und neben ihr würden die politisch besonders gesiebten Polizeitruppen (Deutsche ➝Grenzpolizei und Bereitschaftspolizei) nicht aufrechtzuerhalten sein. Da die W. auch nach dem 18. 1. 1955 notgedrungen ruht, ergänzen die Nationale Volksarmee und die Polizeitruppen sich durch Werbungen, die dem Buchstaben nach freiwillig sind. Diese Werbung liegt bei der SED und den Massenorganisationen. Durch „Aufträge“ der SED bzw. der Organisationen an ihre Mitglieder (die in den Statuten vorgesehen sind) wird in sehr vielen Fällen ein Zwang ausgeübt, der die „freiwillige“ Meldung in ihr Gegenteil verkehrt. In anderen Fällen wird eine scheinbar freiwillige Meldung durch die Drohung erzwungen, dem widerstrebenden Republikbürger oder Jugendlichen den Arbeitsplatz zu nehmen oder ihm Berufsausbildung, Studienstipendien oder andere Ausbildungsmöglichkeiten zu sperren. Dieser als „freiwillig“ getarnte Zwang ist eine mittelbare W., die der SED zunächst genügt. (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 448 Wehner-Methode (auch Christoph-Wehner-Methode genannt) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Weigel, HeleneSiehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Formell gibt es in der SBZ noch keine allgemeine W. Grundsätzlich wurde sie aber vorbereitet in der am 26. 9. 1955 beschlossenen Ergänzung der Verfassung. In Art. 5 der Verfassung heißt es nun: „Der Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen ist eine ehrenvolle nationale Pflicht der Bürger der DDR“; der § 3 dieses Ergänzungsgesetzes lautet: „Die Organisierung des Dienstes zum militärischen…
DDR A-Z 1960
Bauwirtschaft (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Das Schwergewicht der Bautätigkeit in der SBZ liegt bei den sog. Investitionsbauten, also Industriebauten, Verwaltungsgebäuden und militärischen Bauten. Der Wohnungsbau ist vernachlässigt worden. Zu den großen Industriebauten der letzten Jahre gehören u. a.: das Stahl- und Walzwerk Brandenburg, das Eisenhüttenkombinat in Fürstenberg/Oder, die Großkokerei in Lauchhammer, die Eisenwerke West in Calbe/Saale, der Ausbau der Ostseewerften, das noch im Aufbau befindliche Braunkohlenkombinat Schwarze Pumpe bei Hoyerswerda, verschiedene noch nicht abgeschlossene Kraftwerksbauten. Baustoffmangel und technische Rückständigkeit führten zu der amtlichen Feststellung: „Wir bauen nicht gut genug, wir bauen zu langsam und vor allem zu teuer.“ Seit Jahren wird, gehemmt durch das Fehlen einer leistungsstarken Baumaschinenindustrie und durch Materialmangel, die Industrialisierung des Bauwesens angestrebt. Auf die unterschiedliche Bevölkerungszahl berechnet, ergibt sich gegenüber der BRD eine erhebliche Minderleistung in der B. Das Bauvolumen der SBZ betrug 1958 pro Kopf der Bevölkerung nur rund 50 v. H. gegenüber dem Stand in der Bundesrepublik. Hauptaufgabe der B. der SBZ im Siebenjahrplan (1959–65) ist wieder die „Konzentrierung der Kräfte auf die vordringliche Entwicklung der Grundstoffindustrie (Chemie, Kohle, Energie). Die B. soll bis 1965 die Produktion bei gleichbleibender Arbeitskräftezahl verdoppeln. Zu diesem Zweck werden der Baumaschinen“ und der Baustoffindustrie zur Erweiterung ihrer Kapazitäten erhebliche Mittel zugeführt. Auf einer sogenannten Baukonferenz der SED wurde im Mai 1959 ein „großer Umschwung in der B.“ angekündigt. Danach sollen bis 1960 weitgehend die Industrialisierung des Bauens durchgeführt, die Typen- und Serienanfertigung sowie die Montagebauweise eingeführt werden. Es sollen endlich ausreichend Baumaschinen produziert und der Wohnungsbau gefördert werden, so daß der Wohnungsbedarf bis 1965 „im wesentlichen behoben“ sein soll. Die Siebenjahrplanziele in der B. sind im Hinblick auf den gegenwärtig noch sehr niedrigen Stand der sowjetzonalen Bauproduktion nicht unreal. Die geplante Verdoppelung der Produktion würde lediglich an den Stand in der Bundesrepublik heranführen. (Bauämter) Literaturangaben Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 55 Bautzen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BDVPSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Das Schwergewicht der Bautätigkeit in der SBZ liegt bei den sog. Investitionsbauten, also Industriebauten, Verwaltungsgebäuden und militärischen Bauten. Der Wohnungsbau ist vernachlässigt worden. Zu den großen Industriebauten der letzten Jahre gehören u. a.: das Stahl- und Walzwerk Brandenburg, das Eisenhüttenkombinat in Fürstenberg/Oder, die Großkokerei in Lauchhammer, die Eisenwerke West in Calbe/Saale, der Ausbau der…
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Häftlinge, Politische (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Zahl aller aus politischen Gründen inhaftiert gewesenen und noch inhaftierten Bewohner der SBZ ist nicht bekannt Neben den in die Konzentrationslager verschleppten und zum großen Teil dort verstorbenen Menschen werden als PH. diejenigen bezeichnet, die aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen durch ein sowjetisches Militärtribunal oder ein Gericht der SBZ wegen Boykotthetze, Friedensgefährdung oder eines anderen Staatsverbrechens verurteilt worden sind. Auch die in den Kriegsverbrecherprozessen verurteilten Angeklagten fallen in diese Kategorie. Die größten Strafanstalten, in denen sich in der SBZ PH. befinden, sind die in Bautzen, Brandenburg, Bützow-Dreibergen, Coswig, Cottbus, Halle, Luckau, Magdeburg-Sudenburg, Stollberg, Torgau, Untermaßfeld, Waldheim und Zwickau (Rechtswesen). Obwohl bis zum Sommer 1955 allein in den Strafanstalten über 20.000 PH. im Widerspruch zu den Grundrechtsgarantien der Verfassung eingesperrt waren und schwere und schwerste Zuchthausstrafen verbüßen sollten, gab es nach offizieller Version keine PH. in der SBZ. „Heute wird niemand seiner Gesinnung wegen inhaftiert. Wer unsere antifaschistisch-demokratische Ordnung angreift, wer den Aufbau unserer Friedenswirtschaft stört, begeht eine strafbare Handlung und wird seiner verbrecherischen Taten wegen bestraft. Die Strafgefangenen dieser Art sind deshalb auch keine ‚politischen‘ Gefangenen, sondern kriminelle Verbrecher. Die Bezeichnung dieser Strafgefangenen als politische Häftlinge wird daher hiermit untersagt“ (RV Nr. 125/51 des Justizministeriums der SBZ vom 5. 9. 1951). Die Zahl der PH. verringerte sich infolge von einigen vom Jahre 1954 an durchgeführten Entlassungs- und Begnadigungsaktionen. 1954 kamen zur Entlassung 6.143 SMT-Verurteilte und 913 Waldheim-Verurteilte (Waldheimer Prozesse), 1955 etwa 4.000 SMT-Verurteilte und 1.000 Verurteilte aus den Kriegsverbrecherprozessen, 1956 etwa weitere 6.000 PH., darunter 691 Häftlinge, die früher der SPD angehört hatten. Neben diesen Entlassungsaktionen kam es auch in den folgenden Jahren vermehrt zu Einzelentlassungen nach sog. „Urteilsüberprüfungen“, die zunächst eine Herabsetzung der Strafe und dann die Entlassung aus der Strafhaft zur Folge hatten. Die sowjetzonalen Strafgerichte sorgten aber in der Anwendung der entsprechenden Strafgesetze, seit dem 1. 2. 1958 unter Heranziehung der politischen Straftatbestände (Staatsverbrechen) des Strafrechtsergänzungsgesetzes dafür, daß immer wieder neue politisch Verurteilte in die Strafanstalten eingeliefert wurden. Heute befinden sich noch 8.000 bis 10.000 Menschen auf Grund rein politischer Strafurteile in Haft. Ein Unterschied zu kriminell Bestraften besteht im Strafvollzug nicht. Nach keinesfalls vollständigen Erfassungen in West-Berlin (Hilfskomitee für politische Häftlinge) wurden vom 1945 bis 1959 45.984 Personen registriert, die aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen verurteilt worden sind. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 158 Haftarbeitslager (HAL) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hager, KurtSiehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Zahl aller aus politischen Gründen inhaftiert gewesenen und noch inhaftierten Bewohner der SBZ ist nicht bekannt Neben den in die Konzentrationslager verschleppten und zum großen Teil dort verstorbenen Menschen werden als PH. diejenigen bezeichnet, die aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen durch ein sowjetisches Militärtribunal oder ein Gericht der SBZ wegen Boykotthetze, Friedensgefährdung oder…
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Kritik und Selbstkritik (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im ursprünglichen wissenschaftstheoretischen Wortsinn darauf hinzielend, daß jedes Urteil, weiterhin auch jedes Verhalten und jede Werthaltung ständiger vernunftorientierter Überprüfung sowohl seitens des Äußernden — Selbstkritik — wie auch seitens der Umwelt bedarf, sind K. und S. im Pj. zu wesentlichen Elementen der Parteikontrolle über den einzelnen und der revolutionären ➝Wachsamkeit in den eigenen Reihen geworden. Maßstab für K. und S. ist demgemäß nicht die Vernunft, sondern das Parteidogma und die jeweils geltende Generallinie. Demzufolge darf K. immer nur an Auswüchsen des Systems, nie aber am System selbst geübt werden. (Demokratischer Zentralismus). Außerdem ist die K. „eingeplant“. Nicht planmäßige K. wird unterbunden und hat für den Kritisierenden gefährliche Folgen. Jede K. findet ihren Sinn erst durch die dazugehörende S. Diese hat in einer möglichst schonungslosen und selbstentwürdigenden Bloßstellung des sich selbst Kritisierenden zu erfolgen. Die S. erfolgt immer öffentlich: in Versammlungen auf Grund von gesteuerten Angriffen aus der Zuhörerschaft, auf Parteischulen und -lehrgängen, wobei jeder Teilnehmer jede Phase auch seiner privaten Entwicklung darstellen und zur Diskussion stellen muß. Bei prominenten Personen wird die K. und d. mit Vorliebe in der Presse geführt, mit dem Zweck, nicht nur den Betroffenen öffentlich zu diffamieren, sondern auch unter den anderen Funktionären eine permanente Angst- und Schreckenspsychose zu erzeugen. Eine weitere Funktion der K. und S. ist, für offensichtliche Mißerfolge einzelne Personen verantwortlich zu machen und die Unzufriedenheit der Bevölkerung mit dem Regime auf diese abzulenken. Literaturangaben Leonhard, Wolfgang: Die Revolution entläßt ihre Kinder. Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 558 S. Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 224 Krise des Kapitalismus, Allgemeine A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kröger, HerbertSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im ursprünglichen wissenschaftstheoretischen Wortsinn darauf hinzielend, daß jedes Urteil, weiterhin auch jedes Verhalten und jede Werthaltung ständiger vernunftorientierter Überprüfung sowohl seitens des Äußernden — Selbstkritik — wie auch seitens der Umwelt bedarf, sind K. und S. im Pj. zu wesentlichen Elementen der Parteikontrolle über den einzelnen und der revolutionären ➝Wachsamkeit in den eigenen…
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Qualität der Erzeugnisse (1960)
Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die QdE. in der SBZ entspricht sehr häufig nicht dem Weltmarktstand. Ursache sind vorwiegend die Verwendung ungeeigneten oder minderwertigen Materials und die technische Rückständigkeit der Fertigungseinrichtungen. Das Fehlen einer marktwirtschaftlichen Konkurrenz führt auch dazu, daß viele Erzeugnisse in veralteter Ausführung und nicht dem modischen Geschmack entsprechend die Herstellungsbetriebe verlassen. Das ist dem Regime sehr wohl bekannt. Selbst in amtlichen Verlautbarungen spricht man von einer „Vernachlässigung der eigenen wissenschaftlich-technischen Arbeit in den vergangenen Jahren und ungenügenden Berücksichtigung des internationalen Standes“. Zur Steigerung der Exportfähigkeit sowjetzonaler Erzeugnisse versucht daher das Regime, durch gesetzliche Maßnahmen die Qualitäten zu verbessern. Zum Beispiel darf hochwertiges Mangelmaterial nur für Exportzwecke verwendet werden. Die Betriebsbelegschaften werden zu Qualitätswettbewerben untereinander angehalten; die Arbeitsbrigaden sollen um den Titel „Brigade der besten Qualität“ wetteifern. — in den Betrieben gibt es weitgehend ausgebaute „Technische Kontrollorgane“; für alle Erzeugnisse besteht eine gesetzliche Vorlagepflicht bei dem „Deutschen Amt für Material- und Warenprüfung“ (DAMW), das die Erzeugnisse durch Gütezeichen in drei Güteklassen einteilt. Gütezeichen sind graphisch gestaltete Symbole, z. B. bedeutet ein kreisrundes „Q“ mit einer herausragenden „1“: „Spitzenerzeugnis des Weltmarkts“. Nach amtlichen Angaben sollen 1956 im Maschinenbau nur 9 v. H. der Erzeugnisse das genannte Gütezeichen für Spitzenerzeugnisse mit Weltmarktniveau erhalten haben. Etwa 75 v. H. der Maschinenbauerzeugnisse trugen das Gütezeichen 1, entsprachen also auch nach sowjetzonaler amtlicher Einschätzung nicht dem Weltniveau. Gütezeichen werden nur erteilt, wenn bei dem Erzeugnis die Technischen Normen und Schutz- und Sicherheitsvorschriften eingehalten sind. Die Gütezeichen sollen einerseits die Herstellbetriebe zur Steigerung der Qualität anregen, andererseits den Käufern einen verläßlichen Hinweis auf die QdE. geben. Durch die Koppelung der neuen Lohnbemessungsgrundlagen (Arbeitsnormen, Lohnpolitik) mit Qualitätsmerkmalen versucht neuerdings das Regime, die QdE. zu verbessern, obwohl bekannt ist, daß nicht die Leistung der Produktionsarbeiter die Minderqualitäten verursacht, sondern daß vor allem der Einsatz, ungenügenden Materials und die Rückständigkeit der Fertigungseinrichtungen in den Betrieben die Ursachen sind. (Materialversorgung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 327 Qualifizierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Quandt, BernhardSiehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die QdE. in der SBZ entspricht sehr häufig nicht dem Weltmarktstand. Ursache sind vorwiegend die Verwendung ungeeigneten oder minderwertigen Materials und die technische Rückständigkeit der Fertigungseinrichtungen. Das Fehlen einer marktwirtschaftlichen Konkurrenz führt auch dazu, daß viele Erzeugnisse in veralteter Ausführung und nicht dem modischen Geschmack entsprechend die Herstellungsbetriebe verlassen. Das ist dem…
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Nationalkomitee Freies Deutschland (1960)
Siehe auch: Nationalkomitee Freies Deutschland: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD): 1975 1979 1985 Gegründet 12. 7. 1943 mit sowjet. Unterstützung in Moskau, als sich führende kommun. Emigranten aus Deutschland (Ackermann, Becher, Herrnstadt, Hoernle, Matern, Pieck, Ulbricht u. a.) mit kriegsgefangenen deutschen Offizieren und Soldaten über ein „Manifest“ an die Wehrmacht und an das deutsche Volk einigten, in dem zum Widerstand gegen Hitler, zur sofortigen Beendigung des Krieges und für ein freies und unabhängiges Deutschland aufgerufen wurde. Das NK., das erst unter dem Eindruck der Katastrophe von Stalingrad gebildet werden konnte, wurde von der Regierung der SU praktisch nur als ein Instrument sowjet. Kriegsführung gegen das Deutsche Reich mißbraucht und nach der deutschen Niederlage, 1. 11. 1945, aufgelöst. Zahlreiche kriegsgefangene Mitgl. des NK. wurden aber auf der „Antifaschule“ von Krasny Gorsk zu bolschewistischen Funktionären ausgebildet und später in Schlüsselstellungen der SBZ. verwendet. In dieser Richtung wirkten auch Mitgl. des Bundes deutscher Offiziere, einer am 13. 9. 1943 gegründeten Hilfsorganisation des NK. Im Sinne der SED wurden sie seit 1948 eingesetzt bei der Organisierung der NDPD und beim Aufbau der Kasernierten Volkspolizei (z. B. Vincenz ➝Müller, Generalmajor a. D. Dr. Otto Korfes, Generalmajor Walter Freytag, Generalmajor Hans Wulz). Nach längerem Schweigen über das NK. wurde der 14. Jahrestag seiner Gründung im Jahr 1957 betont gefeiert. Die Festrede hielt Heinrich ➝Homann, stellv. Vors. der NDPD und stellv. Präsident der Volkskammer, der seit Gründung des NK. eifrig dazu beitrug, das NK. zu einem Werkzeug des Sowjetimperialismus zu machen. Eine Neubelebung des NK. und des Bundes deutscher Offiziere für Zwecke der „national“ und „friedlich“ getarnten Sowjet-Propaganda bei den deutschen Mittelschichten ist die Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere. Literaturangaben Scheurig, Bodo: Freies Deutschland, das Nationalkomitee und der Bund deutscher Offiziere in der Sowjetunion 1943–1945. München 1960, Nymphenburger Verlagshandlung. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 289 Nationalitätenpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NationalkommunismusSiehe auch: Nationalkomitee Freies Deutschland: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD): 1975 1979 1985 Gegründet 12. 7. 1943 mit sowjet. Unterstützung in Moskau, als sich führende kommun. Emigranten aus Deutschland (Ackermann, Becher, Herrnstadt, Hoernle, Matern, Pieck, Ulbricht u. a.) mit kriegsgefangenen deutschen Offizieren und Soldaten über ein „Manifest“ an die Wehrmacht und an das deutsche Volk einigten, in dem zum…
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Sachsen (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ; umfaßt seit 1945 auch die westlich der Görlitzer Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Niederschlesien; 16.910 qkm, 5,7 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 28. 2. 1947, Hauptstadt: Dresden, Landesfarben: Weiß-Grün; Wirtschaft: Stein- und Braunkohlenbergbau, Uranerz-, Kupfer- und Eisengewinnung, bedeutende Textil-, Maschinen-, Zigaretten-, Papier- und chemische Industrie, graphisches Gewerbe, Porzellan-, Musikinstrumenten-, Spielwaren- und Uhrenfabrikation. S. besitzt die vielseitigste Industrie von allen deutschen Ländern. Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Chemnitz, Dresden und Leipzig aufgehoben; staatsrechtliche Stellung des Landes seither unklar. S. ist hervorgegangen aus der im 10. Jh. entstandenen sächsischen [S. 356]Mark Meißen. Eine wechselvolle Geschichte, die im Stile der Zeit stark dynastisch bestimmt war, vergrößerte und teilte das Land mehrfach. Europäische Bedeutung erlangte S., als der zum Katholizismus zurückgekehrte Kurfürst Friedrich August I. (August der Starke, 1694–1733) zugleich König von Polen wurde (die Personalunion bestand bis 1763). Als Rheinbundmitglied nahm Kurfürst Friedrich August III. 1806 die Königswürde an, verlor jedoch — auch in den Befreiungskriegen auf der Seite Napoleons — 1814 den größeren nördlichen Teil seines Landes an Preußen (die Niederlausitz und die östliche Oberlausitz kamen zu den Provinzen Brandenburg und Schlesien, die übrigen Gebiete zur Provinz Sachsen). Nach der Niederlage auf der Seite Österreichs im preußischösterreichischen Krieg von 1866 trat S. dem Norddeutschen Bund bei; seit 1871 gehört S. zum Deutschen Reich. S. wurde 1918 Freistaat. Nach 1933 verlor das Land im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde S. von amerikanischen und sowjetischen Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fiel auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch der westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegene Landesteil an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung der westlich der Görlitzer Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Niederschlesien (Oder-Neiße-Linie) in das Land und die Errichtung der „Landesverwaltung S.“ unter Präsident Rudolf Friedrichs (SPD), der sie im Okt. 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 49,1 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dezember 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Dr. h. c. Rudolf Friedrichs (SED) und beschloß am 28. 2. 1947 die „Verfassung des Landes S.“, die am 15. 3. 1947 in Kraft trat. An Stelle des verstorbenen Dr. Friedrichs wurde 1947 Max Seydewitz (SED) Ministerpräsident. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 ist S. Land der „DDR“. Das dem Landtag am 25. 7. 1952 aufgezwungene „Gesetz über die [S. 357]weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Lande.“ beraubte das Land seiner staatsrechtlichen Handlungsfähigkeit. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 355–357 Sabotage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sachsen-AnhaltSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ; umfaßt seit 1945 auch die westlich der Görlitzer Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Niederschlesien; 16.910 qkm, 5,7 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 28. 2. 1947, Hauptstadt: Dresden, Landesfarben: Weiß-Grün; Wirtschaft: Stein- und Braunkohlenbergbau, Uranerz-, Kupfer- und Eisengewinnung, bedeutende Textil-, Maschinen-, Zigaretten-, Papier- und chemische Industrie, graphisches Gewerbe,…
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Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA) (1960)
Siehe auch: Produktions- und Dienstleistungsabgaben: 1975 1979 Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA): 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Als Nachahmung der „differenzierten Umsatzsteuer“ der SU im Rahmen des „Zwei-Kanäle-Systems“ in der SBZ erstmalig in einigen Zweigen der „volkseigenen“ Genußmittelindustrie mit Wirkung vom 1. 1. 1954 zunächst versuchsweise und durch „VO über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe (PDAVO)“ vom 6. 1. 1955 (GBl. 1955 S. 37 ff.) in der gesamten „volkseigenen“ Wirtschaft eingeführt. In der Präambel zu dieser Verordnung wird zum Ausdruck gebracht, daß das bisherige Abgabesystem nicht die „einfache, schnelle und konstante Abführung der staatlichen Einnahmen an den Staatshaushalt“ gewährleistete und nicht zur Festigung des „Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung“ beigetragen hatte. Die Produktionsabgabe als Bestandteil des Industrieabgabepreises eines Produktes wird in der „volkseigenen“ Industrie grundsätzlich für ein Produkt nur einmal erhoben. Ist durch Bearbeitung oder Verarbeitung eines erworbenen Produktes ein neues Produkt mit anderen Eigenschaften entstanden, dann wird diese erneut berechnet. Zahlungspflichtige der Produktionsabgabe sind die Betriebe der „volkseigenen“ Industrie. Die Zahlungspflicht ist an den Umsatz von Produkten gebunden; die Zahlungspflicht entsteht im Zeitpunkt des Umsatzes des Produktes. Die Produktionsabgabe wird erhoben a) in einem Vomhundertsatz des Industrieabgabepreises oder des sonstigen gesetzlich festgelegten Abgabepreises oder b) in einem festen Betrag vom Industrieabgabepreis je Mengeneinheit des Produktes oder c) in Form des Unterschiedsbetrages zwischen den Selbstkosten zu[S. 324]züglich Gewinnanteil und dem Industrieabgabepreis. Die Form der Erhebung der Produktionsabgabe wird vom Ministerium der Finanzen bestimmt. Die Sätze der Produktionsabgabe können differenziert werden a) nach einzelnen Produkten oder Produktengruppen. b) nach der Zweckbestimmung der Produkte, c) nach betrieblichen Merkmalen. Wenn vom Ministerium der Finanzen die Zuständigkeit nicht anderweitig geregelt wurde, ist für die Ermittlung, Festsetzung, Erhebung, Kontrolle und Vollstreckung der Produktionsabgabe der Rat der Stadt oder des Kreises — Abt. Finanzen — zuständig, in dessen Bereich sich der Sitz der Leitung des zur Zahlung der Produktionsabgabe verpflichteten Betriebes befindet. Für die Kontrolle der Produktionsabgabe wird weiterhin der Rat des Bezirkes — Abt. Finanzen — eingeschaltet. Zur Zahlung der Dienstleistungsabgabe sind die „volkseigenen Dienstleistungsbetriebe“ und die Betriebe der „volkseigenen“ Industrie, soweit sie Dienstleistungen ausführen, verpflichtet. Mit der Einführung der PDA entfällt die Erhebung der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Beförderungsteuer und der Verbrauchsabgaben. Das „Zwei-Kanäle-System“ besagt, daß die sogenannte „Geldakkumulation“ der „volkseigenen“ Wirtschaft künftig durch die PDA und durch die Nettogewinnabführung dem Staatshaushalt zugeleitet wird. Durch diese „Zweigleisigkeit“ hat der Staat die Möglichkeit einer besseren Kontrolle erhalten. Er kann 1. durch die Erfüllung des Produktionsabgabeplanes gleichzeitig die Erfüllung der Produktions- und Absatzpläne (nach Umfang und Sortiment der Ware) und 2. durch die Gewinnabführung die Qualität der Arbeit der Betriebe und deren Auswirkung auf die Erfüllung der Selbstkostensenkungsauflage und des Gewinnplanes kontrollieren. (Kontrollfunktion und Erziehungsfunktion der PDA.) Neben der reinen Kontrollfunktion hat die Produktionsabgabe die Aufgaben, produktionslenkend und konsumtionsregulierend zu wirken. (Regulativfunktion der PDA.) Durch die Kurzfristigkeit und Stetigkeit der Abführungen soll die Haushaltsstabilität gesichert werden, d. h., der Staat soll eine gleichmäßig und schnell fließende Quelle an Geldmitteln laufend zur Verfügung haben. (Steuern) Die Entwicklung vom Mehrsteuersystem zum Zwei-Kanäle-System, die mit der Einführung der Handelsabgabe als abgeschlossen betrachtet werden kann, hat die rein „operative Abgabenkontrolle“ (Kontroll- und Prüfungsmethode zur Sicherung des Aufkommens der Abgaben) schlagkräftiger gestaltet, wobei eine Koordinierung der wert- mit der mengenmäßigen Kontrolle erreicht werden soll. Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 323–324 Produktionspropaganda A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionsverhältnisseSiehe auch: Produktions- und Dienstleistungsabgaben: 1975 1979 Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA): 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Als Nachahmung der „differenzierten Umsatzsteuer“ der SU im Rahmen des „Zwei-Kanäle-Systems“ in der SBZ erstmalig in einigen Zweigen der „volkseigenen“ Genußmittelindustrie mit Wirkung vom 1. 1. 1954 zunächst versuchsweise und durch „VO über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe…