DDR A-Z 1960

Demokratisierung (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schlagwort des Pj. zur Tarnung der zunehmenden Sowjetisierung im öffentlichen Leben der SBZ. Außer in der Verwaltung, den Schulen, den Betrieben usw. hat sich die D. besonders verhängnisvoll in der Justiz erwiesen. Auf der Forderung nach einer „D. der Justiz“ beruht die Einrichtung der Volksrichterlehrgänge. Es bestand angeblich die Notwendigkeit, „den wiedereingestellten akademisch gebildeten Richtern und Staatsanwälten, die wegen ihres Alters und ihrer Traditionsgebundenheit auch nicht immer das richtige Verhältnis zu den neuen Aufgaben finden können, neue Kräfte zur Seite zu stellen, die auf Grund ihrer Lebenserfahrung und ihrer politischen Tätigkeit diesen Aufgaben gewachsen sind“ (Hilde ➝Benjamin in: „Neue Justiz“ 1947, S. 15). „Die Einrichtung der Volksrichter in der Sowjetzone ist der Weg, um die deutsche Richterschaft möglichst schnell zu demokratisieren, d. h. sie aus Menschen aus allen Schichten des Volkes zusammenzusetzen und dadurch die Grundlagen für eine demokratische Justiz zu schaffen“ (Hilde Benjamin in: „Neue Justiz“ 1948, S. 194). Folgeerscheinung dieser „Demokratisierung der Justiz“ ist die Ausmerzung der unerwünschten „bürgerlichen Juristen“. (Rechtswesen) Mit dem bewußt gebrauchten irreführenden Leitwort „Demokratisierung der Verwaltung“ wurden im Juli 1952 die altbewährten, bodenständigen Länder der SBZ in vierzehn Bezirke zerschlagen, wurden neue Verwaltungsordnungen 1. für die Räte und Bezirkstage dieser Bezirke, 2. für die Räte und Kreistage der großenteils veränderten und aufgespaltenen Kreise erlassen. Diese Ordnungen wurden 1957 durch eine „weitere D.“ der Staatsverwaltung und der Selbstverwaltung abgelöst. Denn im Anschluß an die 3. Parteikonferenz der SED (März 1956) und propagiert durch die Nationale Front, beschloß die Volkskammer am 17. 1. 1957 zwei Gesetze, die Hermann ➝Matern am 30. 8. 1956 als Mittel „zur weiteren D.“ bezeichnet hatte: 1. das „Gesetz über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen“; 2. das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“. Das erste Gesetz gibt (so bes. in den §§ 1,3 und 6) der Volkskammer bzw. ihrem neugebildeten „ständigen Ausschuß für die örtlichen Volksvertretungen“ gegenüber den Bezirkstagen, Kreistagen und Gemeindeversammlungen die Stellung eines zentralen, alles lenkenden Obersten Parlamentes — eines Obersten Sowjets, der gesetzgebend, ausführend, richtend und kontrollierend in einem ist. Das zweite Gesetz verleiht, dem Buchstaben nach, den örtlichen Parlamenten eine weitgehende Leitungsgewalt, aber diese Selbständigkeit ist nur scheinbar. Ihre im ersten Gesetz vorgeschriebene Unterordnung unter die Volkskammer und der in der „DDR“ allgemein verbindliche demokratische Zentralismus drücken die örtlichen Parlamente und Verwaltungen zu nur noch formal freien Ausführungsstellen der zentralen, [S. 87]völlig von der SED beherrschten Volkskammer hinab. Nur auf dem Papier will die SED die straffe Zentralisierung und Totalisierung der bezirklichen, kreisweisen und gemeindlichen Selbstverwaltung mildern. Die völlig zentralisierte SED soll alle örtlichen Volksvertretungen und Behörden lenken. Ministerpräsident Otto ➝Grotewohl hatte dazu am 28. 3. 1956 erklärt: „In der Tätigkeit der Gemeindeorgane gibt es starke Reste des bürgerlichen Parlamentarismus und noch eine künstliche Trennung der beschließenden und vollziehenden Tätigkeit … Eine der wichtigsten Ursachen der mangelhaften Arbeit der staatlichen Organe in den Gemeinden ist auf die ungenügende Anleitung durch die Ortsparteiorganisationen zurückzuführen.“ Auch die weitere D. der SBZ seit 1957 ist nur eine scheinbare D. (Kommunale ➝Selbstverwaltung) Literaturangaben Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 86–87 Demokratischer Zentralismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Demontagen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schlagwort des Pj. zur Tarnung der zunehmenden Sowjetisierung im öffentlichen Leben der SBZ. Außer in der Verwaltung, den Schulen, den Betrieben usw. hat sich die D. besonders verhängnisvoll in der Justiz erwiesen. Auf der Forderung nach einer „D. der Justiz“ beruht die Einrichtung der Volksrichterlehrgänge. Es bestand angeblich die Notwendigkeit, „den wiedereingestellten akademisch gebildeten Richtern und…

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Staatsanwaltschaft (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Landesstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) außer dem Obersten Gericht auch eine Oberste St. geschaffen, deren durch die Volkskammer zu wählender Leiter als Generalstaatsanwalt der DDR Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwälten der Länder erhielt. Durch die „VO über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz“ vom 27. 9. 1951 (GBl. S. 877) wurde die St. unter der Leitung des Generalstaatsanwaltes der „DDR“ ein in seiner „Organisation und Tätigkeit selbständiges Organ der Justiz“ (§ 1). Ihren Abschluß fand die Herauslösung der St. aus der Justiz mit dem „Gesetz über die St. der DDR“ (StAG) vom 23. 5. 1949 (GBl. S. 408), „das für die St. der DDR die Krönung ihrer Entwicklung bedeutete“ (Benjamin/Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1955, S. 264). Seither entsprechen Organisation und Aufgaben der St. im wesentlichen dem sowjetischen Vorbild. Die St. ist jetzt ein unmittelbar dem Ministerrat unterstelltes Staatsorgan mit besonderen, über den eigentlichen Justizbereich hinausgreifenden Aufgaben und Vollmachten. Nach dem StAG ist es Aufgabe der St., „die Aufsicht über die strikte Einhaltung der Gesetze und Verordnungen der DDR zu führen“ (§ 1, Abs. 2, StAG). „Diese Aufsicht erstreckt sich auf alle Ministerien, Ämter und ihnen unterstellte Dienststellen und Einrichtungen, auf Betriebe und ebenso auf alle Funktionäre des Staatsapparates und Bürger“ (§ 10, Abs. 2, StAG); diese Bestimmung deckt sich bezeichnenderweise fast wörtlich mit dem Art. 113 der Sowjetverfassung. Entsprechend dem § 10 StAG wurde die Abt. Allgemeine Aufsicht [S. 392]in der St. geschaffen. In dieser neuen Funktion wird der Staatsanwalt als „Hüter der Demokratischen Gesetzlichkeit“ bezeichnet („Neue Justiz“ 1955, S. 11). „Die Allgemeine Aufsicht entspricht dem Wesen unseres Staates und hilft mit bei der Verwirklichung der Politik der Regierung. Sie ist eine wichtige politische Einrichtung. Die Lösung der sich für die Allgemeine Aufsicht ergebenden Aufgaben kann nur in unmittelbarer Auswertung des erklärten politischen Willens der führenden gesellschaftlichen Kraft, der Partei der Arbeiterklasse, erfolgen“ („Neue Justiz“ 1954, S. 489). Ferner führt die St. das Ermittlungsverfahren in Strafsachen; ihr „obliegt die Aufsicht über alle Untersuchungen, die von den einzelnen Untersuchungsorganen durchgeführt werden“ (§ 17 StAG). Die St. erhebt die Anklage und vertritt sie vor Gericht. Sie ist berechtigt, in jedem Zivil- und Arbeitsrechtsstreit durch Einreichung von Schriftsätzen und durch Teilnahme an Gerichtsverhandlungen mitzuwirken (§ 20), wenn sie „dies wegen der Bedeutung des Gegenstandes des Rechtsstreits für den Aufbau der Grundlagen des Sozialismus für erforderlich erachtet“ (Haber in: „Neue Justiz“ 1955, S. 116). Sie hat auch in Zivil- und Arbeitsrechtssachen das Recht, die Kassation zu beantragen. Die St. überwacht die Strafvollstreckung und übt die Aufsicht über alle Haft- und Strafanstalten (Strafvollzug) aus. Sie wirkt im Begnadigungsverfahren Gnadenrecht) mit und führt das Strafregister. — Die St. wird von dem Generalstaatsanwalt der „DDR“ geleitet, dem in den Bezirken der Staatsanwalt des Bezirkes (Bezirksstaatsanwalt) und in den Kreisen der Staatsanwalt des Kreises (Kreisstaatsanwalt) unterstehen. Sämtliche Staatsanwälte sind den Weisungen des Generalstaatsanwaltes unterworfen; er ernennt und entläßt alle Staatsanwälte. Fast alle Staatsanwaltsstellen sind mit der SED angehörenden Absolventen von Volksrichter-Lehrgängen besetzt. Generalstaatsanwalt der „DDR“ war seit Schaffung dieses Amtes bis zu seinem Tode (25. 3. 1960) Melsheimer (SED). Eine Neuwahl hat noch nicht stattgefunden, „amtierender Generalstaatsanwalt“ ist Werner Funk. Die St. im Sowjetsektor Berlins ist selbständig und untersteht formal nicht dem Generalstaatsanwalt der SBZ, erhält aber doch Weisungen von diesem. Ihr Leiter ist der GenStA von Ost-Berlin, dem die Staatsanwälte der acht Stadtbezirke unterstellt sind. Der GenStA von Ost-Berlin vereinigt also in seiner Funktion die Tätigkeit des GenStA der SBZ mit der eines Bezirksstaatsanwalts. (Rechtswesen) Literaturangaben Hellbeck, Hanspeter: Die Staatsanwaltschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BMG) 1955. 104 S. m. 7 Anlagen. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 391–392 Staatsangehörigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsapparat

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Landesstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) außer…

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Patriotismus (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die SED betrieb die Vorbereitung, Gründung und Abstützung des kommun. Staatsgebildes in der SBZ mit einer zweckhaften Zurechtbiegung des deutschen Nationalbewußtseins, obwohl der eigentliche Marxismus das Nationale als klassenbedingten Atavismus verwirft. Diese zweckhafte Zurechtbiegung führte zu dem schillernden Begriff des sowjetzonalen P. Die SED, die sich dabei der Nationalen Front bediente und bedient, pflegt diesen P. seit der Ausrufung der Nationalen Volksarmee (Januar 1955) immer nachhaltiger. Die Wesensbestimmung des P., die Fred ➝Oelßner 1951 in seiner (1955 wieder aufgelegten) Schrift „Die heutige Bedeutung der nationalen Frage“ (S. 31 f.) gab, bleibt in der SED gültig, obwohl er Anfang 1958 aus wirtschaftspolitischen Gründen aus dem Politbüro der SED entfernt wurde. Er betonte, die SED könne „deutschen Patriotismus nur auf der Grundlage des proletarischen Internationalismus entwickeln“ Man müsse an die geschichtlichen Leistungen und „an das ganze fortschrittliche kulturelle Erbe unseres deutschen Volkes anknüpfen“, so schrieb Oelßner, zugleich aber müßten wir „besonders die Kulturgüter des fortschrittlichsten Volkes der Welt, des Sowjetvolkes, in uns aufnehmen, um ein neues deutsches Nationalgefühl auf wahrhaft ethischer Grundlage zu entwickeln“. Sinngemäß entfaltete dann Otto ➝Grotewohl 1953, zum „Tage des Lehrers“, diesen Zweck-P. (s. Grotewohl: An die Jugend, 1955, S. 299 f.): „Im Kapitalismus wurde das echte und gute Nationalgefühl zum Nationalismus und Chauvinismus.“ Demgegenüber, so forderte er, „gilt es, einen echten Patriotismus zu entwickeln, einen Patriotismus, der die natürliche und enge Verbundenheit eines jeden Menschen mit dem Land und dem Volk einschließt, in dem er geboren ist, in dem er aufwächst und in dem er arbeitet. Das Wachstum eines Menschen ist mit seinem Volk, mit seiner Geschichte, seiner Sprache und seinen Kulturgütern eng verbunden.“ Solcher P., so erklärte Grotewohl, „der in der Liebe zum eigenen Volke wurzelt, ist unvereinbar mit dem Haß gegen andere Völker“. Wie bloß taktisch und zweckhaft die SED die Gefühle des P. für den internationalen Klassenkampf einsetzt, zeigt sich, wenn er im Zeichen „solchen patriotischen Denkens“ fortfährt: „Darum fühlen wir uns in tiefer Freundschaft verbunden mit den Völkern des Weltfriedenslagers, an deren Spitze die große Sowjetunion steht.“ P. wird in allen Bereichen gefordert. So sagte Ulbricht im Jan. 1952 auf dem „IV. Deutschen Schriftstellerkongreß“, für ganz Deutschland sei der Aufbau des Sozialismus notwendig, dieses Ziel „mit allen Mitteln, auch mit den Mitteln der Kunst, zu erringen, das ist die hohe patriotische Aufgabe auch unserer Dichter und Schriftsteller“. Auf dieser Zwecklinie bewegt sich die Schulung zum P. in allen Organisationen und in sämtlichen Bereichen der SBZ. Der P. der SBZ wirkt sich seit Mitte 1952 auch in der Nationalen Geschichtsbetrachtung aus. In „Junge Welt“, der Tageszeitung der FDJ, biegt Gerhard ➝Eisler am 4. 6. 1958 den Begriff P. entsprechend um: „Als Sozialisten sind wir natürlich deutsche Patrioten, und daher wollen wir ja auch, daß ganz Deutschland einmal das wahre Vaterland aller Deutschen und auch der ganzen deutschen Jugend sein kann … auch für die westdeutsche Jugend ist die DDR das wahre Vaterland. Die Loyalität der ganzen deutschen Jugend kann nur der DDR gehören. Denn die DDR steht auch nicht im Gegensatz zu den Interessen der westdeutschen Jugend, sondern ist im Gegenteil der stärkste Vorkämpfer zur Erfüllung aller ihrer berechtigten nationalen, politischen, sozialen und kulturellen Wünsche … Literaturangaben Bohn, Helmut: Die patriotische Karte in der sowjetischen Deutschland-Politik. (Aus: „Ostprobleme“ 1955, H. 38, 40, 42) Bad Godesberg. 32 S. Hehn, Jürgen von: Die Sowjetisierung des Geschichtsbildes in Mitteldeutschland (aus: Europa-Archiv 1954, H. 19 u. 20). Frankfurt a. M. 16 S. Kopp, Fritz: Die Wendung zur „nationalen“ Geschichtsbetrachtung in der Sowjetzone. München 1955, Isar Verlag. 111 S. Rauch, Georg von: Das Geschichtsbild der Sowjetzone (aus Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 307 Patriotische Erziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pawlow, Iwan Petrowitsch

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die SED betrieb die Vorbereitung, Gründung und Abstützung des kommun. Staatsgebildes in der SBZ mit einer zweckhaften Zurechtbiegung des deutschen Nationalbewußtseins, obwohl der eigentliche Marxismus das Nationale als klassenbedingten Atavismus verwirft. Diese zweckhafte Zurechtbiegung führte zu dem schillernden Begriff des sowjetzonalen P. Die SED, die sich dabei der Nationalen Front bediente und bedient,…

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Arbeit und Löhne, Komitee für (1960)

Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1962 1963 1965 1969 Kommission für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Nach Auflösung des Ministeriums für Arbeit und Berufsausbildung bei der Reform der Wirtschaftsverwaltung im Febr. 1958 wurde als Organ des Ministerrates dieses Komitee gebildet. Es setzt sich zusammen aus leitenden Funktionären der wichtigsten Wirtschaftszweige und der Gewerkschaften, die vom Ministerpräsidenten berufen werden. Der Vors. ist Mitgl. der Staatlichen ➝Plankommission. Das KfAuL. hat die Aufgaben des ehemaligen Ministeriums für Arbeit und Berufsausbildung auf den Gebieten der Arbeitspolitik, insbesondere zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur Arbeitskräftelenkung, der Vorbereitung der Gesetzgebung und auf dem Gebiete des Arbeitsrechtes und des Rechts der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten [S. 24]und der Koordinierung der wissenschaftlichen Forschungsarbeit auf dem Gebiete der Arbeitsökonomik und des Arbeitsschutzes übernommen. Für die Berufsausbildung wurde das Ministerium für Volksbildung zuständig, für die Sozialfürsorge das Ministerium für Gesundheitswesen. Die Kontrolle über den betrieblichen Arbeitsschutz ist auf den FDGB übergegangen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 23–24 Arbeit und Berufsausbildung, Abteilung für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeit und Löhne, Kommission für

Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1962 1963 1965 1969 Kommission für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Nach Auflösung des Ministeriums für Arbeit und Berufsausbildung bei der Reform der Wirtschaftsverwaltung im Febr. 1958 wurde als Organ…

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CDU (1960)

Siehe auch: CDU: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Christlich-Demokratische Union: 1965 1966 1969 Christlich-Demokratische Union (CDU): 1975 1979 Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU): 1985 Abk. für Christlich-Demokratische Union. Auf den Gründungsaufruf vom 26. 6. 1945 erfolgte am 10. 7. 1945 die Genehmigung der SMAD. Zunächst war die Partei, unter Leitung von Dr. Hermes und Dr. Schreiber und nach deren erzwungenem Rücktritt infolge eines Konfliktes mit der SMAD in der Bodenreform- und Schulfrage unter Leitung von Jakob Kaiser, mit Erfolg darauf bedacht, ein Gegengewicht gegen die SED darzustellen. Nachdem Kaiser auf Grund seines Protestes gegen die Volkskongreß-Politik durch Eingriff der SMAD sein Amt als Vorsitzender nicht mehr ausüben durfte, geriet die CDU unter Otto ➝Nuschke entgegen dem Willen der Mitglieder in völlige Abhängigkeit der SED. Dementsprechend wandelte sich das ideologische Konzept zum „christlichen Realismus“. Danach sind — nach der Definition des Generalsekretärs Götting auf der Meißener Arbeitstagung im Okt. 1951 — „echte Christen Friedensfreunde“, woraus sich ergebe, daß sie im „Friedenslager“ der SU stehen müßten, wie auch Christus im Lager des Fortschritts gestanden habe („Neue Zeit“, Nr. 244/1951). Der 6. Parteitag im Okt. 1952 nahm die vollständige Unterwerfung unter die SED an. Nach der neuen Satzung werden ein „Politischer Ausschuß“ und ein „Hauptvorstand“ entsprechend dem Politbüro und dem ZK der SED als oberste Organe gebildet. „Wir sind eine einschränkungslos sozialistische Partei“ (Nuschke auf dem 6. Parteitag). Die CDU setzte sich im Frühjahr 1956 nachdrücklich für die überstürzte Zwangskollektivierung auf dem Lande ein und verpflichtete ihre Mitgl. zur „aktiven Mitarbeit“ bei der Liquidierung des privaten Bauerntums. Stimmen bei den Landtagswahlen 1946 = 2.378.346 (von 9.490.907), Mitgliederstand Dez. 1946 = 218.000, Dez. 1950 = 150.000, Anfang 1953 = 155.000, Anfang 1956 etwas über 100.000. Nach dem Tod von Otto Nuschke wurde am 18. 3. 1958 August ➝Bach mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Parteivors. beauftragt. Bach wurde auf dem 9. Parteitag der CDU im Okt. 1958 zum Vors. gewählt Generalsekretär: Gerald ➝Götting. Zentralorgan: „Neue Zeit“, außerdem fünf Provinzzeitungen, Gesamtauflage der CDU-Tagespresse: etwa 180.000. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 81 Calbe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Chemische Industrie

Siehe auch: CDU: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Christlich-Demokratische Union: 1965 1966 1969 Christlich-Demokratische Union (CDU): 1975 1979 Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU): 1985 Abk. für Christlich-Demokratische Union. Auf den Gründungsaufruf vom 26. 6. 1945 erfolgte am 10. 7. 1945 die Genehmigung der SMAD. Zunächst war die Partei, unter Leitung von Dr. Hermes und Dr. Schreiber und nach deren erzwungenem Rücktritt infolge…

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Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG) (1960)

Siehe auch: Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche: 1953 1969 Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG): 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Eine in Deutschland neuartige Organisationsform genossenschaftlich-sowjetischer Prägung für den Zusammenschluß bis dahin individuell wirtschaftender Bauern, Landarbeiter und auch sonstiger Berufszugehöriger zu einem kollektiven landwirtschaftlichen Betrieb [S. 321]zwecks gemeinsamer Bewirtschaftung und Nutzung der eingebrachten und der vom Staat bereitgestellten Bodenflächen und Produktionsmittel („sozialistischer landwirtschaftlicher Großbetrieb“). Die organisatorischen und rechtlichen Verhältnisse in den LPG sind durch Ende 1952 und in neuer Fassung vom 9. 4. 1959 vom Ministerrat bestätigte Musterstatuten geregelt, die durch ein „Gesetz über die LPG“ vom 3. 6. 1959 wesentlich ergänzt und verbindlich gemacht worden sind. Sie reglementieren die Verwaltung und das gesamte Wirtschaftsgeschehen der LPG, so daß das Mitspracherecht der Mitglieder entscheidend unterbunden ist. Dadurch unterscheiden sich die LPG grundlegend von den Genossenschaften westlicher Art, die auf den drei Prinzipien der Selbstbestimmung, Selbstverwaltung und Selbsthilfe beruhen. Um — wie Ulbricht sagt — „den Bauern, die noch schwanken, den Weg in die LPG leicht zu machen“, wird in der SBZ das „Prinzip des stufenweisen Übergangs zur sozialistischen genossenschaftlichen Großproduktion“ praktiziert. Es gibt drei verschiedene Typen von LPG, denen gemeinsam ist, daß sie nach „sozialistischen Grundsätzen organisiert und geleitet“ werden. Unterschiede bestehen nur im Grad der Vergesellschaftung der Bodenflächen und Produktionsmittel und in der Verteilung der Einkünfte. Die Vergesellschaftung bezieht sich entweder nur auf die gemeinsame Bewirtschaftung des von den Mitgliedern eingebrachten Ackerlandes und teilweise auch des Grünlandes (Typ I) oder zuzüglich auf die zur Feldwirtschaft erforderlichen Zugkräfte, Maschinen und Geräte (Typ II) oder auch auf alle übrigen land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie auf das Zucht- und Nutzvieh (Typ III). Im Typ III sind damit wie im Kolchos alle Zweige der landwirtschaftlichen Produktion vergesellschaftet. Die Genossenschaftsbauern behalten zur persönlichen Nutzung eine „individuelle Wirtschaft“, die in den drei Typen verschieden groß ist. Beim Typ~I handelt es sich um 0,5 ha Ackerland und um die gesamte übrige Wirtschaft, bei Typ II können neben 0,5 ha Ackerfläche, Gärten, Wiesen, Weiden und Wälder, das gesamte Zucht- und Nutzvieh, vom Zugvieh 1~Pferd, 1~Ochse sowie das zur Bearbeitung des verbleibenden Landes nötige Inventar in individueller Nutzung bleiben. Im Typ III umfaßt die individuelle Wirtschaft nur noch die persönliche ➝Hauswirtschaft, über die Arbeitsorganisation Brigaden der LPG. Nach Erfüllung der Ablieferungspflicht, Durchführung der vorgesehenen Verkäufe freier Spitzen, Abgeltung aller sonstigen Verrichtungen und der Bildung der Natural- und Geldfonds verbleibende Natural- und Geldeinkünfte werden nach den von jedem Mitglied erzielten Arbeitseinheiten und zum geringeren Teil nach der eingebrachten Bodenfläche in den einzelnen Typen wie folgt verteilt: Die Bildung von LPG wurde eingeleitet durch die Verlautbarung Ulbrichts über den Aufbau des Sozialismus anläßlich der II. Parteikonferenz der SED vom 9. bis 12. 7. 1952. Der Werbung für den „freiwilligen“ Zusammenschluß in LPG lag das simple Prinzip zugrunde: Benachteiligung der Einzelbauern — Begünstigung der LPG. Durch mehrere Ministerratsbeschlüsse wurden als Begünstigungen für die LPG u. a. festgelegt: Bevorzugte Bedienung durch die MTS beim billigsten Tarif, bevorzugte Kreditgewährung, Steuerermäßigungen, Senkung des Ablieferungssolls, vorrangige Versorgung mit mineralischen ➝Düngemitteln, Futtermitteln, Saatgut, Zuchtvieh und Geräten sowie Befreiung von Schulden, die aus der Übernahme von Land im Zuge der Bodenreform herrührten. Alle Agrarinstitutionen in der SBZ wurden aufgerufen, an der Forcierung der LPG mitzuwirken. Durch die offizielle politische und staatsbürokratische Förderung der LPG wurden alle außerhalb stehenden Privatbetriebe so benachteiligt, daß auf sie ein zunächst indirekter, aber nachhaltiger Druck zur Aufgabe der Individualbewirtschaftung ausgeübt wurde. Die Zwangskollektivierung ist nicht kontinuierlich verlaufen. Stagnationen zeigten sich im Jahre 1953 und dann besonders 1956 und 1957: Die Auswirkungen des Juni-Aufstandes, der Unruhen in Polen und des Aufstandes in Ungarn treten deutlich hervor. Der Anstieg in den Jahren 1954 und 1955 ist fast ausschließlich eine Folge der Umwandlung von örtlichen Landwirtschaftsbetrieben. Ende 1959 bestanden 10.465 LPG mit 448.239 Mitgliedern, die eine landwirtschaftliche Nutzfläche von rd. 2,9 Mill. ha bewirtschafteten (45,1 v. H. der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche der SBZ). Anfang 1960 setzte eine systematische Kampagne der SED ein, dazu be[S. 322]stimmt, den Widerstand der letzten Bauern zu brechen. SED- und FDGB-Funktionäre, Aktivisten, Organe der Polizei, der Staatsanwaltschaften, des SSD überschwemmten die Dörfer, Verhaftungen, Selbstmorde, Nervenzusammenbrüche, Fluchtversuche häuften sich, und mit dem Beitritt zur LPG wurde oft auch noch die Erklärung erpreßt, daß er „freiwillig“ erfolgt sei. In den ersten 3⅓ Monaten des Jahres 1960 ist ein annähernd gleich großer Nutzflächenanteil kollektiviert worden wie in den Jahren von 1952 bis 1959. Am 14. April 1960 meldete der letzte Bezirk die „Vollsozialisierung“. Die tatsächlichen Ergebnisse dieser Terroraktion und ihrer Folgen werden vermutlich erst nach Jahren zu übersehen sein. Wenn bei der Argumentation für die Zwangskollektivierung die Forderung nach Steigerung der Marktproduktion mit dem Ziel, die BRD auf agrarischem Gebiet bis 1965 einzuholen und zu überholen, im Vordergrund steht, so stellt sich zugleich die Frage nach dem wirtschaftlichen Wert der LPG. Alle Erfahrungen aus den vergangenen Jahren sprechen dafür, daß die LPG aus ihrer Konstruktion heraus trotz der vielfältigen wirtschaftlichen Begünstigungen gegenüber den selbständigen Bauernbetrieben in der Erfolgsrechnung unterliegen. Es ist festzustellen, daß auf dem historisch übernommenen hohen kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungsstand in Mitteldeutschland die Unterdrückung der bäuerlichen Selbständigkeit und der freien Unternehmerinitiative ein Gedeihen der Landwirtschaft verhindern muß. Den Beweis dafür erbringt das Ertragsniveau der bis zum Frühjahr 1960 teilsozialisierten Landwirtschaft. Auf die LPG-Hochschule Meißen können Mitglieder oder Funktionäre der LPG durch die Mitgliederversammlung zu 2jährigem, gebührenfreiem Studium delegiert werden. Es endet mit dem Staatsexamen als „Diplom-Agronom“. (Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer) Literaturangaben Gade, H.: Die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften in der SBZ. (Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung, Jg. 1957, H. 3) Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — „Sozialisierung“ und Produktionsergebnisse. (BB) 1960. 191 S. mit 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 320–322 Produktionsbrigaden, Ständige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (PwF)

Siehe auch: Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche: 1953 1969 Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG): 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Eine in Deutschland neuartige Organisationsform genossenschaftlich-sowjetischer Prägung für den Zusammenschluß bis dahin individuell wirtschaftender Bauern, Landarbeiter und auch sonstiger Berufszugehöriger zu einem kollektiven landwirtschaftlichen Betrieb [S. 321]zwecks gemeinsamer Bewirtschaftung und Nutzung der…

DDR A-Z 1960

Schule (1960)

Siehe auch: Schule: 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schulen: 1953 1954 Das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (1946) bildete bis 1959 die gesetzliche Grundlage der Organisation des Schulwesens (Einheitsschule). An seine Stelle ist das „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens …“ (1959) getreten. Die allgemeinbildende Schule für alle Kinder ist nach diesem Gesetz nicht mehr die achtstufige Grundschule, sondern die „zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule“. Sie muß allerdings erst schrittweise bis zum Herbst des Jahres 1964 in allen Kreisen geschaffen werden. Soweit sie schon vorhanden ist, gilt die zehnjährige Vollschulpflicht. Die Oberschule, die eine Unterstufe (Klasse~1 bis 4) und eine Oberstufe (5 bis 10) umfaßt, hat nach dem Schulgesetz die Aufgabe, die Grundlage für die berufliche Ausbildung und alle weiterführenden Bildungseinrichtungen zu schaffen. „Der Weg von der Oberschule über die Berufsbildung ist der Hauptweg zur Entwicklung des Fach- und Hochschulnachwuchses.“ Für die weiterführende Schulbildung gibt es folgende Wege: 1. Nach Abschluß der Oberschule der Besuch der Berufsschule — im Zusammenhang mit der praktischen Berufsausbildung. Eine mindestens zweijährige Berufsausbildung befähigt zur Aufnahme des Fachschulstudiums Fachschule). An einer wachsenden Zahl von Berufsschulen bestehen zudem Möglichkeiten zur Verbindung der Berufsausbildung mit der Vorbereitung auf das Abitur. 2. Das Abitur kann auch durch den Besuch einer Betriebsoberschule (nach Abschluß der Zehnklassenschule) oder einer Abendoberschule, die mit einer Volkshochschule verbunden ist, oder durch die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf eine Sonderreifeprüfung erworben werden. [S. 363]3. Besuch der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät. 4. Außerdem gibt es weiterhin die 12klassige allgemeinbildende (nunmehr auch) polytechnische Oberschule, die kurz als erweiterte Oberschule bezeichnet wird (vierstufig, im Anschluß an die achte Klasse der Oberschule). Falls die Absolventen der erweiterten Oberschule nicht während ihrer Schulzeit einen praktischen Beruf erlernt haben, haben sie vor der Aufnahme des Studiums ein berufspraktisches Jahr (praktisches Jahr) unter Anleitung der Hochschule oder Universität zu absolvieren. Die Verlängerung der Vollschulpflicht und angebliche Erhöhung des Niveaus der Bildung wird vor allem durch den Hinweis auf die Fortschritte der Technik, die für den Sozialismus notwendige hohe Arbeitsproduktivität und die Anforderungen der werdenden sozialistischen Gesellschaft begründet. „Die Schule hat die Jugend auf das Leben und die Arbeit im Sozialismus vorzubereiten, sie zu allseitig polytechnisch gebildeten Menschen zu erziehen und ein hohes Bildungsniveau zu sichern. Sie erzieht die Kinder und Jugendlichen zur Solidarität und zu kollektivem Handeln, zur Liebe zur Arbeit und zu den arbeitenden Menschen und entwickelt alle ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten zum Wohl des Volkes und der Nation“ (§ 3 des Schulgesetzes). Die „Liebe zu den arbeitenden Menschen“ umfaßt nach den offiziellen Verlautbarungen auch die Liebe zu der Partei der Arbeiterklasse, d. h. zur SED. Es fehlen auch nicht die propagandistischen Hinweise auf „Frieden“, „Völkerfreundschaft“ — „insbesondere“ auf die Freundschaft zur SU. Das neue Schulgesetz distanziert sich von der Lernschule der Stalinzeit, insofern sie die Lehrer auf „eine fortschrittliche Unterrichtsmethodik“, .die auf der Aktivität und Selbsttätigkeit der Schüler beruht“, verpflichtet, die polytechnische Bildung und Erziehung als den Grundzug des Unterrichts herausstellt und überhaupt die enge Verbindung der Bildung und Erziehung mit der produktiven Arbeit und der Praxis des „sozialistischen Aufbaus“ fordert. Gleichwohl hält die SBZ ausdrücklich — wie bisher — an der „Systematik“ des Unterrichts, d. h. an der Reglementierung des systematischen Aufbaus der einzelnen Lehrgänge durch „staatliche Lehrpläne“ und an dem Postulat der „Wissenschaftlichkeit“, d. h. an der Monopolstellung des Marxismus-Leninismus fest. Sie versucht auch nach wie vor, das Schulleben in Übereinstimmung mit dem für den Kommunismus charakteristischen Mechanismus zentralgesteuerter (planrationaler) gesellschaftlicher Änderungen zu gestalten (Steuerung der Arbeit durch ein System von Plänen. Erziehungswesen). Die Oberschüler werden auf der Unterstufe in der Form des Anfangs- und fachvorbereitenden Unterrichts, auf der Oberstufe in der Form des Fachunterrichts unterrichtet. Mit der 5. Klasse beginnt der Unterricht in den Fächern Russisch, Geschichte, Erdkunde, Biologie. In den nächsten Klassen folgen Physik (ab Klasse 6) und Chemie (ab 7), die 2. (fakultative) Fremdsprache (Englisch oder Französisch), Technisches Zeichnen (ab 7), Staatsbürgerkunde (ab 9), Einführung in die sozialistische Produktion in Industrie und Landwirtschaft und der Unterrichtstag in der Produktion (ab Klasse 7), dem das Werken (ab Klasse~1 bis 6 mit 1 oder 2 Stunden) voraufgeht. In der 7. Klasse entfallen 12 von 32 Wochenstunden auf die vier mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer, in der 10. sind es 15 von 34 Wochenstunden. Das Gewicht dieser Fächer wird durch die für die polytechnische Bildung besonders vorgesehenen Fächer noch verstärkt. Das für die Vermittlung der kommun. Ideologie wichtigste Fach ist die Geschichte, wenn auch jedes Schulfach verpflichtet ist, einen Beitrag zur weltanschaulich-politischen Erziehung zu leisten. Im Literaturunterricht wird neben dem sog. „nationalen Kulturerbe“ (klassische Dichtung) vor allem die russische und die kommun. Literatur (insbesondere die Sowjetliteratur und die „sozialistische“ Literatur der Zone) behandelt. Die erweiterten Oberschulen haben naturwissenschaftliche, neu- und altsprachliche Zweige. Die größte Zahl der Schüler besucht den naturwissenschaftlichen Zweig (nur zwei Fremdsprachen). Die altsprachlichen Zweige beginnen mit Latein in der 9., Griechisch folgt in der 10. Klasse. Neben Russisch wird an den sonstigen Zweigen vornehmlich Englisch und Latein, weniger Französisch, betrieben. Eine größere Zahl von erweiterten Oberschulen hat im Rahmen eines Versuchs die polytechnische Bildung so ausgebaut, daß die Schüler gleichzeitig zum Abitur und zur Facharbeiterprüfung geführt werden. Seit 1. 9. 1960 haben alle erweiterten Oberschulen nur eine berufliche Grundausbildung zu vermitteln. Das Regime war bis vor einigen Jahren bemüht, den Unterschied [S. 364]zwischen Land- und Stadtschulen mit Hilfe eines einheitlichen Lehrplanes zu uberwinden. Dem entsprach auch der Versuch, die weniggegliederten Landschulen durch achtklassige Zentralschulen in günstig gelegenen Orten zu ersetzen. 1945 gab es rund 4.000 einklassige Schulen, 1957 nur noch 23 mit 427 Schülern. Die Zentralschulen werden allmählich in zehnklassige Oberschulen verwandelt. Seit 1956 ist das Regime bemüht, der Landschule einen besonderen Inhalt zu geben. Sie hat sich nach den geltenden Lehrplänen weniger mit produktiver Arbeit in der Industrie als in der Landwirtschaft zu beschäftigen, was sich auch auf die anderen Fächer auswirkt. Damit soll offenbar der Landflucht vorgebeugt werden. Das neue Schulgesetz hat die vorhandenen Schulhorte und Internate „als feste Bestandteile der Schule“ definiert. Damit hat es eine organisatorische Basis für die Verwandlung von Schulen in Tagesheim- bzw. Ganztagsschulen geschaffen. Die pädagogischen Voraussetzungen dafür hat die SBZ durch Versuche mit Tagesheimschulen zu schaffen versucht. Der Schulhort hat „den Schülern beim Lernen zu helfen und für eine erzieherisch wertvolle Freizeitgestaltung und gute Betreuung der Schüler während des ganzen Tages zu sorgen“. Ein wichtiges, vielleicht das entscheidende Motiv der Schaffung von Tagesheimschulen ist in der verstärkten Rekrutierung von Frauen für die berufliche Tätigkeit gegeben. Das Regime ist bestrebt, die Eltern (Elternbeiräte), Massenorganisationen, Volksvertretungen, staatlichen Behörden und SED-Organe für die Arbeit der Schule zu mobilisieren. Die „staatlichen Organe“ werden ebenso auf die Unterstützung der Schule verpflichtet wie die volkseigenen Betriebe und LPG. Letztere werden sogar für die Durchführung des Unterrichts in der Produktion „verantwortlich“ gemacht (Patenschaftsverträge). Neben den angegebenen Schultypen gibt es noch Schulen mit erweitertem Russischunterricht (von der 3. Klasse an mit 5 oder 6 Wochenstunden); Kinder- und Jugendsportschulen (von der 5. Klasse an 6 bis 7 Wochenstunden Turnen) und Sonderschulen für blinde, gehörlose, taubstumme blinde, sehschwache, schwerhörige, sprachgestörte, körperbehinderte und bildungsfähige schwachsinnige Kinder und Jugendliche (Hilfsschulen). Mitglieder des Kreuz- und Thomanerchors werden schulisch besonders betreut. Die Kadettenschule der Armee ist eine erweiterte Oberschule, die ein „militärisches Minimum“ vermittelt und ihren Internatsbetrieb mit bestimmten Formen militärischer Ordnung ausgestattet hat. Im sog. zweisprachigen Gebiet der Bezirke Cottbus und Dresden gibt es Oberschulen und erweiterte Oberschulen mit sorbischem Sprachunterricht und sorbische Oberschulen (Wenden). Zahlenangaben für 1959: Grundschulen: 9.100 mit 1.806.418 Schülern; zehnklassige Oberschulen: 1809 (1955 nur 406) mit 1.000.727 Schülern; zwölfklassige Oberschulen: 372 mit 89.403 Schülern; Sonderschulen (im Jahre 1957): 616 mit 51.497 Schülern. Die Zahl der Lehrkräfte betrug 1957 an Grund- und zehnklassigen Oberschulen 77.293, an zwölfklassigen Oberschulen 5.726. An Sonderschulen betrug sie im Jahre 1958 3.855. Dazu Kamen im Jahre 1957 3.516 hauptamtliche Pionierleiter an Grundschulen und 136 FDJ-Sekretäre an Oberschulen. Die durchschnittliche Schülerzahl je Klasse ist niedriger als in den verschiedenen Ländern der Bundesrepublik: an Grundschulen 25,2, an zehnklassigen Oberschulen 27,8, an erweiterten Oberschulen 24,3. 1957 sind Titel für Lehrer eingeführt worden, deren Leistung durch die Behörden anerkannt wird (Oberlehrer, Studienrat, Oberstudienrat). Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 362–364 Schriftstellerverband, Deutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schulhort

Siehe auch: Schule: 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schulen: 1953 1954 Das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (1946) bildete bis 1959 die gesetzliche Grundlage der Organisation des Schulwesens (Einheitsschule). An seine Stelle ist das „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens …“ (1959) getreten. Die allgemeinbildende Schule für alle Kinder ist nach diesem Gesetz nicht mehr die achtstufige Grundschule, sondern die „zehnklassige…

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Statistik (1960)

Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 1979 Rechnungsführung und Statistik: 1985 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 1979 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS): 1969 Statistik: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1966 1969 1975 1979 a) Staatliche Zentralverwaltung für St.: Nach Ausführungen des Leiters der StZfSt., Heinz Rauch, ist die St. ein Teil des Staatsapparates und damit ein Instrument zur Verwirklichung des Sozialismus. In ihr haben sich alle ökonomischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozesse widerzuspiegeln. Der „Statistische Dienst“ der SBZ ist straff organisiert, die Kreis- und Bezirksstellen arbeiten nur auf Anweisung der StZfSt. Die ursprünglich lockere Dreigliederung (Stat. Zentralamt — Stat. Landesamt — Stat. Kreisamt) wurde mit dem Gesetz vom 16. 2. 1950 aus den örtlichen Verwaltungen herausgelöst und die StZfSt. der Staatlichen ➝Plankommission unterstellt. Mit der „VO über die Aufgaben und Organisation der Statistik und über das Berichtswesen in der SBZ“ vom 20. 7. 1956 wurde die StZfSt. dem Ministerrat unterstellt. Alle statistischen Erhebungen dürfen nur von Organen der StZfSt. angestellt werden. Jede private Erhebung bedarf einer Genehmigung, Verstöße gegen die Genehmigungspflicht werden streng bestraft. Wer auf Berichtsbogen fahrlässig falsche Angaben macht oder ver[S. 401]spätet die Bogen abgibt, macht sich strafbar. Die Auswertung der Fragebogen erfolgt verschlüsselt bei der zentralen Hollerithstation der StZfSt. Da der Maschinenpark jedoch stark veraltet ist und nicht die erforderliche Kapazität besitzt, will man bis 1965 in der SBZ 32 sogenannte „Rechenzentren“ des „VEB Maschinelles Rechnen“ einrichten. Als amtliches Publikationsorgan wird seit Oktober 1946 die Zeitschrift „Statistische Praxis“ herausgegeben. Die erstmals 1957 erschienenen „Vierteljahreshefte zur Statistik der DDR“ stellten mit Ablauf des Jahres 1959 wieder ihr Erscheinen ein. Erst im Jahre 1956 wurde mit Abschlußzahlen des Jahres 1955 ein. „Statistisches Jahrbuch der DDR“ herausgegeben. Es unterscheidet sich hinsichtlich seiner Gliederung wesentlich von „Jahrbüchern“ anderer Länder und von dem „Statistischen Jahrbuch der Bundesrepublik“. Im Vordergrund steht die Aufteilung der Produktion nach „Eigentumsformen“ und eine Gliederung der Wirtschaftszweige nach sozialistischem und privatem (kapitalistischem) Sektor. Ausführliche Angaben über die Privatwirtschaft werden nur in wenigen Fällen gemacht. Im Gegensatz zur neutral und unabhängig arbeitenden Statistik in der Bundesrepublik sind der statistische Dienst und das statistische Berichtswesen in der SBZ nicht nur parteigebunden und parteiabhängig organisiert, sondern auch in den Klassenkampf eingeschaltet worden. b) Statistik / Methodik: Die statistische Methodik der SBZ ist weitestgehend — ebenso wie in den Ländern des Sowjetblocks — den in der SU üblichen Methoden angepaßt worden. Im Rahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit der Ostblockländer soll ab 1960 eine Koordinierung in der Berichterstattung der Länder des COMECON, verbunden mit einer Gleichschaltung der statistischen Praxis, wirksam werden. Nach außen obliegt der StZfSt. die Aufgabe der Überwachung der Erfüllung der Volkswirtschaftspläne. Dazu gehört aber auch die Beschaffung von „Vergleichsmaterial“ aller Art. Auch die in der Bundesrepublik veröffentlichten Statistiken werden analysiert, nach materiellen und propagandistischen Gesichtspunkten ausgewertet und publiziert. Auf Grund unterschiedlicher „Gruppenbildungen“ werden vielfach Zahlenangaben der StZfSt. den Angaben aus der Bundesrepublik gegenübergestellt, die in der Regel, rein optisch, zugunsten der SBZ ausfallen. Solche Angaben müssen vor ihrer Verwendung sorgfältig bezüglich ihrer Basis überprüft werden. Hinsichtlich der sogenannten „Bruttoproduktionswerte“ der Industrie gelten ganz andere Bewertungsfaktoren als in der Bundesrepublik. Während z. B. bis 1955 nach Meßwerten bilanziert wurde, wird nach Abschluß des ersten Fünfjahrplanes in unveränderlichen ➝Planpreisen gerechnet. Ein weiterer Mangel bei der Produktionsbewertung sind die Doppelzählungen. Die von einer Spezialschraubenfabrik hergestellte Schraube wird z. B. im Herstellerbetrieb selbst sowie bei der Montage in einem Halbfabrikat und auch beim Enderzeugnis mit bewertet. Die Erfüllungs- und Übererfüllungsziffern der sowjetzonalen St. über die Bruttoproduktion in allen Wirtschaftsbereichen besagen noch lange nicht, daß in der Planwirtschaft alles normal gelaufen ist. Entscheidend ist, daß die sogenannten „Staatsplanpositionen“ erfüllt wurden. Von der Planerfüllung dieser Produkte hängt es nämlich ab, ob für die geplanten Erzeugnisse resp. Produktionsziele eine proportionale Entwicklung im Rahmen der Gesamtwirtschaft erreicht wird. Mit der Festlegung der „Staatsplanpositionen“ bekommt der Volkswirtschaftsplan sozusagen ein festes Gerippe. Bekanntlich sind aber 1959 z. B. nur etwa 50 v. H. der Staatsplanpositionen erfüllt worden. Wenn es auch meistens sehr schwierig sein wird, erlauben am ehesten noch mengenmäßige Gegenüberstellungen einzelner Erzeugnisse einen sinnvollen Vergleich. Vor einem Vergleich von Wertangaben, die auf dem System der Planwirtschaft beruhen, muß aber auf jeden Fall gewarnt werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 400–401 Stasi A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Steckenpferdbewegung

Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 1979 Rechnungsführung und Statistik: 1985 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 1979 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS): 1969 Statistik: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1966 1969 1975 1979 a) Staatliche Zentralverwaltung für St.: Nach Ausführungen des Leiters der…

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Parteilichkeit der Rechtsprechung (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von demokratischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Das Gesetz parteilich anzuwenden heißt, es so anzuwenden, wie es der Auffassung der Mehrheit der Werktätigen und damit den Zielen der Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung entspricht. Das heißt aber zugleich, die dialektische Einheit von Gesetzlichkeit und Parteilichkeit zu erkennen und durchzusetzen.“ (Hilde Benjamin in „Neue Justiz“ 1958, S. 368) Immer wieder wird gefordert, daß die Richter der sowjetzonalen Straf- und Ziviljustiz mit „bewußter Parteilichkeit“ arbeiten und daß sie nicht einem Hang zum „Objektivismus“ erliegen. „Das Ministerium der Justiz erwartet von der richterlichen Tätigkeit der Wissenschaftler wesentliche Hilfe und Unterstützung im Kampf um die PdR., und zwar sowohl in Strafverfahren als in Zivilrechtsstreitigkeiten“ („Neue Justiz“ 1954, S. 551). Die Richter „müssen parteilich als politische Menschen entscheiden“ (Böhme in: „Neue Justiz“ 1955, S. 327). „Die Erziehung unserer Kader muß in jedem einzelnen Richter immer stärker die Erkenntnis und das Bewußtsein vom Wesen unserer Gesetzlichkeit festigen und ihn immer stärker zur parteilichen Anwendung unseres Rechtes befähigen“ (Hilde Benjamin in: „Neue Justiz“ 1954, S. 679). „In der richterlichen Entscheidung muß sich die Bereitschaft widerspiegeln, die von der Partei der Arbeiterklasse und von der Regierung gefaßten Beschlüsse durchzusetzen (Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1956, S. 295). PdR. bedeutet also in der Praxis nichts anderes, als daß der Wille der SED beachtet wird. Dabei werden Schwankungen und Brüche in der Rechtsprechung aus politischen Zweckmäßigkeitserwägungen nicht nur in Kauf genommen, sondern für richtig und notwendig gehalten. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 304 Parteilichkeit, Bolschewistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteipresse der SED

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von demokratischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Das Gesetz parteilich anzuwenden heißt, es so anzuwenden, wie es der Auffassung der Mehrheit der Werktätigen und damit den Zielen der Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung entspricht. Das heißt aber zugleich, die dialektische Einheit von Gesetzlichkeit und Parteilichkeit zu erkennen und…

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Buchhandel (1960)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jede staatlich gelenkte Buchproduktion (Verlagswesen) hat die Neigung, auf dem Wege zum Verbraucher den Sortiments-B. zu umgehen. So werden in der SBZ die Schulbücher des staatlichen Monopolverlages vorwiegend direkt an die Schulen geliefert; der Zeitschriftenvertrieb erfolgt nahezu ausschließlich durch die Post; in Betrieben und auf den Dörfern gibt es Buchverkaufsstellen, die kaum noch als „Auchbuchhandlungen“ gelten können, und mit HO- und Konsumverkaufsstellen (Konsumgenossenschaften) werden „Agenturverträge für den Literaturvertrieb“ geschlossen. Zur Steuerung des B. bedient das Regime sich einer Einrichtung, die den gesamten Verkehr zwischen Verlag und Sortiment nahezu monopolistisch verwaltet, des Leipziger Kommissions- und Großbuchhandels (LKG). Der LKG besorgt die Alleinauslieferung von 5 staatlichen oder staatlich verwalteten, 51 „volkseigenen“ (Volkseigentum), 4 „organisationseigenen“ und 8 privaten Verlagen, hält aber auch die Produktion der übrigen 6 „volkseigenen“, 3 „organisationseigenen“ und 35 (meist kleineren und kleinsten) privaten Verlage bereit, die „als alten Zopf“ noch eigene Auslieferung betreiben. Der LKG beliefert annähernd 3.000 Buchhandlungen und „Buchverkaufsstellen“ sowie 269 Leihbüchereien. Auf Grund eines Vorankündigungsdienstes, der dem sowjetzonalen „Börsenblatt für den deutschen Buchhandel“ beiliegt, bestellen die Buchhandlungen beim LKG; über ihn rechnen sie mit den Verlagen ab. Da die vom Publikum gewünschten, leicht absetzbaren Titel meist in unzureichenden Auflagen erscheinen, die von der SED geförderte Literatur dagegen schwerer verkäuflich ist und die Produktionsplanung außerdem zu gewissen Terminen beträchtliche Stauungen im Kommissions- und Einzelhandel mit sich bringt, wird das Bestellverfahren allmählich durch ein Zuteilungsverfahren verdrängt. Der LKG dient auch als Instrument zur Verstaatlichung der B. 385 „Volksbuchhandlungen“ mit 266 Nebenstellen und 300 Betriebe des staatlichen und genossenschaftlichen Handels werden von ihm bevorzugt beliefert; mit 160 privaten Buchhandlungen hat er Kommissionsverträge abgeschlossen, die die Verstaatlichung vorbereiten. Von den 744 Buchhandlungen, die noch als Privateigentum gelten, sind viele in ähnlicher Weise vertraglich an eine „Volksbuchhandlung“ gebunden. Die Existenzbasis des selbständigen B. schrumpft von Jahr zu Jahr, und er wird in ideologischer Hinsicht von Partei und Staat scharf kontrolliert. — Der Börsenverein der deutschen Buchhändler besteht als gleichgeschalteter Berufsverband fort und veröffentlicht im „volkseigenen“ Verlag für Buch- und Bibliothekswesen das sowjetzonale „Börsenblatt“; im gleichen Verlage erscheint auch die von der Deutschen Bücherei in Leipzig bearbeitete „Nationalbibliographie“. (Kulturpolitik, Bibliotheken, Literatur) Literaturangaben Taubert, Sigfred: Buchproduktion und Verlagswesen der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands im Jahre 1955. (BMG) 1956. 34 S. m. 17 Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 78 Buch-Export und -Import, Deutscher (DB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Buchheim, Walter

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jede staatlich gelenkte Buchproduktion (Verlagswesen) hat die Neigung, auf dem Wege zum Verbraucher den Sortiments-B. zu umgehen. So werden in der SBZ die Schulbücher des staatlichen Monopolverlages vorwiegend direkt an die Schulen geliefert; der Zeitschriftenvertrieb erfolgt nahezu ausschließlich durch die Post; in Betrieben und auf den Dörfern gibt es Buchverkaufsstellen, die kaum noch als…

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Sport (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem Zusammenbruch war jede sportliche Betätigung verboten. Die S.-Vereine wurden aufgelöst, das Vereinsvermögen wurde beschlagnahmt und durch die S.-Dezernenten bei den Volksbildungsämtern der Kreise und Gemeinden verwaltet (Beschlagnahme). Am 1. 10. 1948 wurde durch den FDGB und die FDJ der Deutsche Sportausschuß (DSA) gebildet. Die sportliche Betätigung wurde immer mehr auf die neu gegründeten Betriebssportgemeinschaften (BSG) verlagert. Das „Gesetz über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der Deutschen Demokratischen Republik und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei S. und Erholung“ vom 8. 2. 1950 (GBl. S. 95) brachte einen weiteren Schritt zur Verstaatlichung des S. In Leipzig wurde die Hochschule für Körperkultur zur Ausbildung von Dozenten, S.-Lehrern und Trainern und [S. 388]zur Förderung der wissenschaftlichen Arbeit des S. errichtet. Durch VO vom 24. 7. 1952 (GBl. S. 635) wurde das Staatliche Komitee für Körperkultur und S. in Berlin gegründet. Es ist das zentrale Organ des Ministerrates zur Förderung und Unterstützung der staatlichen Belange auf dem Gebiet der Körperkultur und des S. (VO über das Statut des Staatlichen Komitees für Körperkultur und S. vom 12. 11. 1959, GBl. I, 1960, S. 17). Der Vors. (Alfred Neumann) ist Staatssekretär. Er wird vom Ministerrat berufen, dem er für seine gesamte Tätigkeit verantwortlich und rechenschaftspflichtig ist. Der Leistungs- und Wettkampfsport wurde von den im DSA vereinigten Sektionen der einzelnen Fachgebiete betreut. Am 14. 4. 1957 wurde der „Deutsche Turn- und Sportbund“ (DTSB) gebildet, der alle Aufgaben des damit aufgelösten DSA übernahm. Die Sektionen des DSA wurden im Fachverbände des DTSB umgewandelt. Präsident des DTSB ist Manfred Ewald. Die Industrie-S.-Vereinigungen nach sowjetischem Muster bilden die Grundlagen des S. Sie sind selbständige Organisationen der Gewerkschaften, die 10 v. H. des gesamten Beitragsaufkommens für den S. verwenden müssen. Sie heißen für alle Sportarten: Aktivist (IG Bergbau) Aufbau (IG Bau Holz) Empor (IG Handel) Einheit (IG VBV) Fortschritt (IG Textil) Chemie (IG Chemie) Lokomotive (IG Eisenbahn/Verkehr) Medizin (IG Gesundheitswesen) Motor (IG Metall) Post (IG Post) Rotation (IG Druck u. Papier) Stahl (IG Metallurgie) Traktor (IG Land u. Forst) Turbine (IG Energie) Wismut (IG Wismut) Wissenschaft (IG Erziehung, Lehrer) Außerdem gibt es die S.-Vereinigungen „Vorwärts“ und „Dynamo“ der Nationalen Volksarmee und der VP. Die Grundeinheiten der S.-Vereinigungen sind die Betriebssportgemeinschaften (BSG). Den Berufssportler gibt es in der „sozialistischen Gesellschaftsordnung“ nicht. An seine Stelle ist der Staatsamateur getreten. Auf Anweisung des Komitees für Körperkultur und S. sind in vielen S.-Arten „Schwerpunkte“ gebildet worden. In diesen S.-Clubs werden die Spitzensportler unter besonders qualifizierten Trainern zusammengezogen. Die Spitzensportler erhalten, ohne zu arbeiten, hohe Gehälter und genießen als „Repräsentanten der DDR“ eine Vorzugsstellung und besondere Verehrung. Dafür müssen sie sportliche Rekorde leisten — bis 1960 sollten sämtliche deutschen Rekorde im Besitz der „DDR“ sein — und sich als Agitatoren für die Politik der SED betätigen. Zur „Hebung des Leistungsniveaus“ ist 1952 eine einheitliche S.-Klassifizierung der „Demokratischen S.-Bewegung“ beschlossen worden als ein „Hebel, mit dem die demokratische S.-Bewegung die Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf des deutschen Volkes um den Frieden, die Herstellung der demokratischen Einheit Deutschlands und die Festigung der antifaschistisch-demokratischen Ordnung beschleunigt“. Diese Klassifizierung, die durch „breite Popularisierung unter allen Sportlern zu einer Massenbewegung zur Erfüllung der Klassennormen“ entwickelt wurde, sieht folgende Titel und Leistungsklassen vor: Verdienter ➝Meister des S., Meister des S., Sportler 1., 2. und 1. Klasse. In die Leistungsklassen werden Sportler aufgenommen, die die für die entsprechende Klasse aufgestellte Norm erfüllen und das S.-Leistungsabzeichen besitzen. (Auszeichnungen) Der Förderung des Wehrsports dient das dem entsprechenden sowjetischen Wehrsportabzeichen nachgebildete S.-Leistungsabzeichen „Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung des Friedens“. Geländemarsch, Hindernislauf und Kleinkaliberschießen gehören zu den Übungen für Männer, Frauen und Jugendliche. Die eigentliche Wehrertüchtigung ist Aufgabe der am 6. 8. 1952 gegründeten Gesellschaft für ➝Sport und Technik (GST). Gemäß Ministerratsbeschluß vom 25. 3. 1959 (GBl. I, S. 279) soll in jedem Jahr die 4. Woche des Juni als „Woche der Jugend und der Sportler“ begangen werden. Durch S.-Veranstaltungen sollen Jugendliche über den aktiven S. zur Parteiarbeit herangezogen werden. Auch über den S. sucht die SBZ internationale Anerkennung zu finden (Außenpolitik, Diplomatische Beziehungen). In Übereinstimmung mit der auf staatsrechtliche Anerkennung gerichteten Politik werden in allen Publikationen der SBZ gesamtdeutsche Mannschaften und gesamtdeutsche Meisterschaften abgelehnt. Mehrere Fachverbände des DTSB sind inzwischen in die internationalen S.-Verbände aufgenommen worden. Auch das Nationale Olympische Komitee (Präsident Heinz Schöbel) wurde 1955 provisorisch mit der Auflage anerkannt, daß unter Einigung mit dem NOK der Bundesrepublik nur eine deutsche [S. 389]Mannschaft an den Olympischen Spielen teilnehmen darf. Gegen ihren Widerstand mußte sich deshalb die SBZ bereitfinden, wie 1956 auch für die Olympischen Spiele in Squaw Valley und Rom eine gesamtdeutsche Mannschaft zu bilden. Auf Anordnung des Internationalen Olympischen Komitees mußte diese deutsche Vertretung unter einer gemeinsamen Flagge antreten. Die S.-Führung der „DDR“ ist nach dem Scheitern ihrer Absicht, eine eigene Mannschaft nach Squaw Valley und Rom zu schicken, (ebenfalls vergeblich) bestrebt gewesen, in der gesamtdeutschen Mannschaft zahlenmäßig ein Übergewicht zu erlangen, um dadurch die Überlegenheit der sozialistischen Gesellschaftsordnung auch auf dem Gebiet des S. zu beweisen. Der S.-Verkehr mit der Bundesrepublik wird von der SED für die kommun. Propaganda ausgenutzt. Bei Begegnungen mit Sportlern der Bundesrepublik soll über bestimmte jeweils aktuelle politische Fragen diskutiert werden. Wettkämpfe mit westdeutschen Vereinen sollen nur dann vereinbart werden, wenn ein Sieg der sowjetzonalen Sportler zu erwarten ist. Niederlagen des Sowjetzonen-S. gegen westdeutsche oder Sportler des „kapitalistischen“ Auslandes führen zu heftiger Kritik und häufig zur Maßregelung der verantwortlichen S.-Funktionäre und Trainer. So sind z. 6. den Ruderern wegen ihrer Mißerfolge bei internationalen Wettkämpfen „ernste Versäumnisse im Training und in der gesellschaftlichen Erziehung der Athleten“ vorgeworfen worden. Literaturangaben Kortenberg, Walter: Der Sport in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1954. 198 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 387–389 Spontaneität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sportarzt

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem Zusammenbruch war jede sportliche Betätigung verboten. Die S.-Vereine wurden aufgelöst, das Vereinsvermögen wurde beschlagnahmt und durch die S.-Dezernenten bei den Volksbildungsämtern der Kreise und Gemeinden verwaltet (Beschlagnahme). Am 1. 10. 1948 wurde durch den FDGB und die FDJ der Deutsche Sportausschuß (DSA) gebildet. Die sportliche Betätigung wurde immer mehr auf die neu gegründeten…

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Erbrecht (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das E., für das bisher noch die Bestimmungen des BGB maßgeblich sind, soll im Rahmen des Zivilgesetzbuchs neu geregelt werden. Grundlage des künftigen E. wird das vererbbare persönliche Eigentum sein. Während der „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ soll außerdem auch das Privateigentum in entsprechender Weise vererbbar sein. Mit Hilfe der Erbschaftsteuer (Steuern) soll dagegen die Vererbung privatkapitalistischen Eigentums eingeschränkt und dessen Neubildung verhindert werden. Sonderbestimmungen, die die Vererbung privaten Grundbesitzes beschränken, sind zu erwarten. Schon jetzt dürfen letztwillige Verfügungen, durch die einem im Westen lebenden Erben ein in der SBZ liegendes Grundstück zugewiesen wird, nicht ausgeführt werden. Von dieser Einschränkung abgesehen, können z. Z. noch West-Berliner und Westdeutsche Erben eines in der SBZ befindlichen Nachlasses einschließlich des Grundvermögens werden. Der im Westen lebende Erbe kann jedoch über den Nachlaß nicht frei verfügen. Er muß einen Bevollmächtigten mit der Verwaltung des Nachlasses beauftragen. Zur Ausfuhr von Sachen bedarf er einer besonderen Genehmigung des Rates des Kreises, die selten erteilt wird. Zum Nachlaß gehörendes Geld ist auf ein Sperrkonto einzuzahlen, über das der westdeutsche Kontoinhaber nur mit Genehmigung der Deutschen ➝Notenbank verfügen kann. Die Freigabe darf nur für bestimmte, in den Richtlinien zum Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen Zahlungsverkehrs vom 5. 3. 1955 (GBl. II, S. 105) genannte Zwecke erfolgen. Ist der Erbe aus der SBZ geflüchtet, so wird der ihm zufallende Nachlaß wie sein in der Zone zurückgelassenes Vermögen behandelt, d. h., Grundstücke unterliegen der Zwangsverwaltung, die bewegliche Habe wird veräußert. (Flüchtlingsvermögen) Ein Erbschein darf einem westdeutschen oder West-Berliner Erben zum Zwecke der Anmeldung nach dem Lastenausgleichsgesetz nicht erteilt werden, weil das Lastenausgleichsgesetz dazu dient, „die Machtposition des wiedererstandenen westdeutschen Imperialismus und Groß[S. 106]grundbesitzes zu stärken und ihnen Entschädigungen für Vermögenswerte zu verschaffen, die auf Grund des Potsdamer Abkommens zum Zwecke der Entmachtung des Imperialismus unter die Enteignung gefallen sind“. Erbscheinanträge von Erben enteigneter Großgrundbesitzer sind ebenfalls abzulehnen. Die von den Erblassern errichteten Testamente sind gemäß einer vertraulichen Rundverfügung des Ministeriums der Justiz vom 3. 7. 1954 zu vernichten. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 105–106 Entwicklungsländer, Wirtschaftshilfe für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erfassungspreis

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das E., für das bisher noch die Bestimmungen des BGB maßgeblich sind, soll im Rahmen des Zivilgesetzbuchs neu geregelt werden. Grundlage des künftigen E. wird das vererbbare persönliche Eigentum sein. Während der „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ soll außerdem auch das Privateigentum in entsprechender Weise vererbbar sein. Mit Hilfe der Erbschaftsteuer (Steuern) soll dagegen die Vererbung…

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Oelßner, Fred (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 * 27. 2. 1903 in Leipzig als Sohn eines Gewerkschaftsfunktionärs. 1917 USPD, 1920 KPD, Bezirksleiter des KJVD Halle/Merseburg, Teilnahme am mitteldeutschen Aufstand, bis 1926 Mitarbeiter des ZK der KPD und Redakteur versch. KP-Zeitungen. 1926 bis 1932 Studium der Politökonomie in Moskau. Bis Ende 1933 illegale Arbeit in Deutschland, bis 1935 für die Komintern in Prag und Paris, anschl. Lehrer an der Lenin-Schule in Moskau. Wegen ideologischer Fehler von 1937 bis 1940 Arbeit in einer Papierfabrik, während des Krieges unter dem Namen Larew Leiter der Deutschland-Abt. des Moskauer Rundfunks. 1945 Leiter der Agitprop-Abt. des ZK der KPD, später der Abt. Parteischulung im Parteivorstand der SED. Seit 1947 ununterbrochen Mitgl. des Parteivorstandes bzw. des ZK der SED, 1949 bis 1950 Mitgl. des Kleinen Sekretariats des Politbüros, ab 1950 Mitgl. des Politbüros, außerdem von 1950 bis 1955 Sekretär für Propaganda des ZK und bis Okt. 1956 Chefredakt. der theoret. Zeitschrift der SED, „Einheit“. 24. 11. 1955 stellv. Ministerpräsident und Vors. der Kommission f. Fragen d. Konsumgüterproduktion und der Versorgung der evölkerung beim Präsidium des Ministerrats. 6. 2. 1958 wegen Kritik an der Wirtschafts- und Landwirtschaftspolitik des Ulbricht-Flügels im Politbüro aus diesem Gremium ausgeschlossen und von seinen Funktionen im Staatsapparat entbunden. Danach Direktor der Sektion für Wirtschaftswissenschaften bei der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften. Im September 1959 wurde O. zu einem erneuten schriftlichen Schuldbekenntnis gezwungen. Er bereute seine „opportunistischen“ Auffassungen und seine „politische Blindheit“ in den Jahren 1956/57. (Säuberungen, Revisionismus.) Vom 7. 10. 1949 bis 12. 3. 1958 Abgeordneter der Volkskammer. Galt lange Zeit als führender Parteiideologe der SED, Verfasser zahlreicher theoretischer Schriften. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 298 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1960 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/oelssner-fred-larew verwiesen. ÖLB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Operativ

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 * 27. 2. 1903 in Leipzig als Sohn eines Gewerkschaftsfunktionärs. 1917 USPD, 1920 KPD, Bezirksleiter des KJVD Halle/Merseburg, Teilnahme am mitteldeutschen Aufstand, bis 1926 Mitarbeiter des ZK der KPD und Redakteur versch. KP-Zeitungen. 1926 bis 1932 Studium der Politökonomie in Moskau. Bis Ende 1933 illegale Arbeit in Deutschland, bis 1935 für die Komintern in Prag und Paris, anschl. Lehrer an der Lenin-Schule in Moskau.…

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Nationaler Verteidigungsrat der DDR (1960)

Siehe auch: Nationaler Verteidigungsrat der DDR: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nationaler Verteidigungsrat der DDR (NVR): 1985 Durch Gesetz vom 10. 2. 1960 (GBl. I, S. 891 errichtete die Volkskammer, die keinen Ausschuß für Verteidigung hatte, den NV. In dem Vorspruch wird behauptet: „Angesichts der aggressiven imperialistischen Pläne der gegenwärtig in Westdeutschland herrschenden Kreise ist es notwendig, bis zur Wiedervereinigung Deutschlands durch die Bildung eines NV. eine einheitliche Leitung der Sicherheitsmaßnahmen der DDR zu schaffen. Die Tätigkeit des NV. erfolgt im Rahmen der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer.“ Gemäß §~1 soll der NV. „den Schutz des Arbeiter-und-Bauern-Staates und der sozialistischen Errungenschaften der Werktätigen organisieren und sichern sowie die sich daraus ergebenden Maßnahmen festlegen.“ — Weitere Aufgaben können dem NV. „die Volks[S. 286]kammer oder ihr Präsidium übertragen“. Sein Vorsitzender, so bestimmt § 1, Ab. 2, „wird auf Vorschlag der Volkskammer vom Präsidenten der Republik ernannt. Die Mitglieder … werden vom Präsidenten der Republik ernannt.“ Diese Rechte sind seit 12. 9. 1960 auf den Staatsrat übergegangen. Dieser bestätigt auch „grundsätzliche Anordnungen des NV“ (so heißt es seit 12. 9. 1960 im § 106 der Verfassung). Der § 2 des Gesetzes vom 10. 2. 1960 lautet bezeichnenderweise: „Der NV. der Deutschen Demokratischen Republik trägt für seine Tätigkeit dem Präsidium der Volkskammer gegenüber die Verantwortung.“ Mit dem NV. verfügt Ulbricht, der den Vorsitz erhielt, über eine Einrichtung, die weit über den schon vorhandenen Ausschüssen der Volkskammer steht, aber doch nicht dem Ministerrat, sondern der Volkskammer untersteht und ihr verantwortlich ist, obgleich sie ein besonderes Regierungsorgan und Notstands-Gremium darstellt, wie es dies im Gefüge der Regierung bisher nicht gab. Dies fällt um so mehr auf, als ja das Präsidium der Volkskammer am 10. 2. 1960 auch noch die Wahl eines 12köpfigen „Ständigen Ausschusses für Nationale Verteidigung“ für die Dauer der Wahlperiode beschloß, der sich formell nicht von den anderen Ständigen Ausschüssen der Volkskammer unterscheidet. Ulbrichts Machtfülle dürfte damit noch zugenommen haben, vor allem im Hinblick auf Staatskrisen und Volkserhebungen. — Die Mitglieder und das Statut des bisher nur dem Namen nach bestehenden NV. sind noch nicht bestimmt worden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 285–286 Nationaler Kompromiß A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationales Aufbauwerk

Siehe auch: Nationaler Verteidigungsrat der DDR: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nationaler Verteidigungsrat der DDR (NVR): 1985 Durch Gesetz vom 10. 2. 1960 (GBl. I, S. 891 errichtete die Volkskammer, die keinen Ausschuß für Verteidigung hatte, den NV. In dem Vorspruch wird behauptet: „Angesichts der aggressiven imperialistischen Pläne der gegenwärtig in Westdeutschland herrschenden Kreise ist es notwendig, bis zur Wiedervereinigung Deutschlands durch die Bildung eines NV.…

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Kirchenpolitik (1960)

Siehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 Die Lage der Kirchen in der SBZ wird entscheidend mitbestimmt durch die kirchenpolitische Entwicklung von 40 Jahren in der SU und durch die unterschiedliche Religionspolitik in den Satellitenländern. In den ersten Etappen der rücksichtslosen Kirchenverfolgung von 1917–1939 trat der Bolschewismus als Antikirche mit dem Ausschließlichkeitsanspruch des Dialektischen Materialismus auf. Gottlosigkeit wurde aus Grundsatz gefordert. Auslöschung der Kirche war das Ziel. Es kam zwischen 1925 (Gründung des Bundes der Gottlosen) und 1932 zu Massenaustritten. Aber die orthodoxe Kirche überlebte und blieb. Die Sowjetregierung erkannte schon beim Tode des Patriarchen Tychon (25. 3. 1925), daß ihre Bemühungen um die völlige Ausmerzung des Christentums vergeblich waren. Sie änderte die Methode, ohne das Ziel aufzugeben, indem sie die Kirche zwang, die Tatsache der Verfolgung formell abzuleugnen und das „Martyrium der Lüge“ dem Leben der Kirche zuliebe auf sich zu nehmen; die Anzahl der Gläubigen jedoch, die ohne Anklage gegen die Kirche das Martyrium der Wahrheit auf sich nahmen, blieb groß genug zur Wachhaltung des Gewissens. Während des Krieges schließlich wurde die Kirche „anerkannt“ und gleichgeschaltet. In der SBZ war die Ausgangssituation eine wesentlich andere. Es gab im Deutschland von 1945 nicht wie im Rußland von 1917 ein Staatsoberhaupt, dem (laut § 64 der alten russischen Verfassung) der Titel „Beschützer der Dogmen des … Glaubens und Aufseher der Rechtgläubigkeit“ zuerkannt war. Die Kirchen in Deutschland hatten schon während des „Dritten Reiches“ unter einer christentumsfeindlichen Diktatur leiden müssen. Die SED zog darum für die Bekämpfung der Kirchen ihre Nutzanwendungen aus den veränderten Methoden in der SU und aus den Erfahrungen in den Satellitenländern, wo Schauprozesse und Liquidierungen das System selber diskreditiert hatten. Die SED-Regierung hoffte, ohne Verzicht auf gelegentliche Schockaktionen, das Kirchenvolk langsam der Kirche entfremden zu können. Erfahrungen in nationalkirchlichen und Spaltungsexperimenten wurden mit Prag und Warschau ausgetauscht. Immer, wenn eine Verschärfung des politischen Kurses in der Zone vorbereitet wurde, ging eine osteuropäische Konferenz „fortschrittlicher Christen“ oder eine „Friedenstagung“ mit christlichen Sprechern voraus, Chruschtschows Mahnung vom 1. 11. 1954, die Gefühle der Gläubigen zu schonen, die Dilettanten auszuschalten und nur noch einen ideologischen Kampf gegen die „unwissenschaftliche religiöse Weltanschauung“ zu führen, brachte für die Zone keine Erleichterung, denn hier vollzog sich ja der Hauptkampf in den Schulen, Parteischulen, in Presse und Rundfunk. Die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse übernahm von der fast gleichnamigen sowjetischen Organisation Kampfschriften von niedrigem Niveau (z. B. Pawjolkin, „Der religiöse Aberglaube und seine Schädlichkeit“), die in großen Auflagen verbreitet wurden, Vortragszyklen an Hand des Buches „Weltall, Erde, Mensch“ wurden mit der Tendenz der Verächtlichmachung des Glaubens zur Vorbereitung der Jugendweihe veranstaltet. Auch die Volkshochschule wurde in diese „populärwissenschaftlichen“ Aufklärungsaktionen einbezogen bei Verminderung der Anzahl der christlichen Dozenten. Der wachsende Widerstand gegen die Jugendweihe wurde mit öffent[S. 202]licher Beschimpfung der Pfarrer und mit Gesinnungsterror gegenüber den Eltern beantwortet. In einem Schreiben des Evangelischen Bischofs von Berlin an die Eltern der Konfirmanden (vom 17. 10. 1955) hieß es: „Wer sich konfirmieren lassen will, kann nicht zur Jugendweihe gehen. Hier können wir keine Kompromisse schließen mit dem Atheismus!“ Im Katholischen Amtsblatt (Bischof). Ordinariat Berlin) vom 1. 2. 1955 wurde gesagt: „Hier gibt es nur ein Entweder-Oder. Katholischer Glaube und Jugendweihe stehen sich unversöhnlich gegenüber.“ Im Frühjahr 1957 setzen Massenpropaganda und erstmalig offene Nötigung ein. (ADN nennt am 26. 3. 1958 die Zahl von 90.000 Jugendweihlingen.) Gegen die Vorbereitung im Herbst 1950 erfolgten neue Kanzelverlesungen der kathol. Bischöfe am 17. 10. 1954 und des ev. Bischofs Dibelius am 10. 10. 1957. Die scharfen Maßnahmen gegen kirchliche Jugendorganisationen (Junge Gemeinde) und die am 15. 2. 1956 verfügte Behinderung des Religionsunterrichts an den Schulen Ost-Berlins (Verbot des Religionsunterrichts an den Oberschulen) zeigten erneut, wo die Hauptangriffe gegen die Kirchen geführt werden. Eine Anordnung des Volksbildungsministeriums vom 12. 2. 1955 verlangte Maßnahmen zur Aufklärung der Eltern über „die Schädlichkeit der Überbeanspruchung der Kinder durch die Christenlehre“. Weitere Beispiele für die mit verschiedenen Mitteln durchgeführte Absicht, der Kirchenarbeit den Boden zu entziehen, sind: Die Schließung der ev. Bahnhofsmissionen und die Verhaftung zahlreicher Helfer dieser Missionen unter der Anschuldigung der Sabotage und Republikfluchtbegünstigung, die Kürzung der staatlichen Zuschüsse an die Kirchen, die Beschränkung der kirchlichen karitativen Tätigkeit „auf den kirchlichen Raum“, die Verächtlichmachung führender Geistlicher in der Öffentlichkeit, die Verweigerung jeden Kirchenbaues im neuen Industriegebiet Schwarze Pumpe, in Stalinstadt usw., Schließung kirchl. Kinderheime, Verspottung des Weihnachtsfestes („Eulenspiegel“ Nr. 52/57), die Einschränkung der Sammelerlaubnis und die Einführung von Ersatzriten für Taufe, Trauung und Begräbnis. Der Pressekampf gegen die Synode Ende April 1958, Störtrupps im Stoeckerstift und Einreiseverbot für kathol. und ev. Bischöfe leiteten neue Großoffensive ein. Vorwand u. a. der Militärseelsorgevertrag. („Neue Zeit“ v. 22. 4. 1958: „Unterstützung des Militärseelsorgeverlages ist Staatsverbrechen.“) Die Kampfmilderung nach dem Juni-Aufstand ist vergessen. Über langwierige Verhandlungen zwischen Vertretern des Staates (Grotewohl, Maron, Eggerath) und Vertretern der Ev. Kirche (in Abwesenheit von Propst Grüber) erschien am 21. 7. 1958 ein gemeinsames Kommuniqué, in dem die kirchlichen Vertreter erklärten, daß 1. die Kirchen in der „DDR“ an den Militärseelsorgevertrag nicht gebunden sind, 2. die Kirchen grundsätzlich mit den Friedensbestrebungen der „DDR“ und ihrer Regierung übereinstimmen, 3. die Christen ihre staatsbürgerlichen Pflichten auf der Grundlage der Gesetzlichkeit erfüllen, 4. die Christen die Entwicklung zum Sozialismus respektieren und zum friedlichen Aufbau des Volkslebens beitragen, 5. die Kirchen den gegen den Staat erhobenen Vorwurf des Verfassungsbruches nicht aufrechterhalten. Die Regierung der „DDR“ erklärte: Jeder Bürger genießt volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die ungestörte Religionsausübung steht unter dem Schutz der Republik. Beide Seiten gaben zu erkennen, daß klärende Aussprachen über die Beseitigung etwaiger Mißstände in ihren gegenseitigen Beziehungen durchgeführt werden sollen. Trotzdem äußerte der Rat der EKD bereits im Oktober 1958 ernste Sorge über die Behinderung des kirchlichen Lebens, insbesondere auf dem Gebiet der Jugenderziehung. Zur gleichen Zeit legte Propst Grüber sein Amt als Bevollmächtigter der EKD nieder. Nachdem Grotewohl am 23. März 1959 in einer Rede, vor Kulturschaffenden die atheistische Denkweise von Staats wegen proklamiert hatte, wandte sich Bischof Dibelius in einem Offenen Brief am 20. 4. 1959 an ihn und führte Beschwerde über die Anwendung staatlicher Machtmittel gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Am 2. 5. 1959 erließ die ev. Kirchenleitung Berlin-Brandenburg eine Notverordnung für den Fall, daß „die bestehende Einheit der Berlin-Brandenburgischen Kirche durch die politische Entwicklung unterbunden“ werden sollte. Im Juli 1960 legte Bischof Dibelius den Vorsitz in der kirchlichen Ostkonferenz nieder, der alle Bischöfe der in der SBZ liegenden Teile der Landeskirche angehören. Am 17. 9. 1960 wurde dem Päpstlichen Nuntius für Deutschland, Erzbischof Dr. Bafile, das Betreten des Sowjetsektors von Berlin verwehrt. Als Begründung wurde angegeben: „Da gegenwärtig noch eine Vereinbarungen zwischen dem Vatikan und der Regierung der DDR bestehen, ist es nicht mög[S. 203]lich, daß ausgerechnet ein Vertreter des Vatikans bei der Bonner Kriegsregierung in der Hauptstadt der DDR auftritt“ („Neues Deutschland“ vom 20. 9. 1960). Literaturangaben Adolph, Walter: Atheismus am Steuer. Berlin 1956, Morus-Verlag. 103 S. Shuster, George N.: Religion hinter dem Eisernen Vorhang (übers. a. d. Amerik.). Würzburg 1954, Marienburg Verlag. 288 S. Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 120 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 201–203 Kirchenfragen, Staatssekretariat für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kirchensteuer

Siehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 Die Lage der Kirchen in der SBZ wird entscheidend mitbestimmt durch die kirchenpolitische Entwicklung von 40 Jahren in der SU und durch die…

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Flugzeugindustrie (1960)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Seit 1952/53 bestand unter der Tarnbezeichnung „Objekt Sonnenstein“ in der Nähe von Pirna eine zentrale Entwicklungs- und Verwaltungsstelle für eine künftige sowjetzonale F., die im Frühjahr 1956 offiziell in „Verwaltung für Luftfahrtindustrie“ umbenannt und dem Amt für ➝Technik, dem Rüstungsamt der SBZ, unterstellt wurde. Gleichzeitig wurde in Dresden, Chemnitz und Schkeuditz mit der Errichtung von Flugzeugwerken begonnen. Inzwischen ist der Bau von Flugzeugen im Raume Dresden ausgenommen worden. Im „Industriewerk Chemnitz“ werden dazu die Triebwerke gefertigt. Zunächst wurde der Nachbau von Flugzeugen des sowjetischen Typs IL~14 aufgenommen, eines Kurz- und Mittelstrecken-Verkehrsflugzeuges für 18 bis 26 Passagiere. Die erste Maschine dieses Typs begann im Mai 1956 mit Probeflügen. Bis Ende 1959 wurden etwa 85 Maschinen fertiggestellt, die z. T. in den Dienst der sowjetzonalen Deutschen Lufthansa eingestellt wurden. Abnehmer für die IL~14 sind Bulgarien, Polen, Ungarn, Rumänien, China und Vietnam. Bis Mitte 1960 war der Bau von insgesamt IL~14-Flugzeugen geplant. Damit soll dieser Typ auslaufen. Fast das gesamte Material für diese Produktion wurde bzw. wird aus der SU geliefert. Die sowjetzonalen Werke sind weitgehend nur Bearbeitungs- und Montagestellen. — Gleichzeitig mit der Fertigung der IL~14 wurden weitere Typen entwickelt und z. T. in die Produktion genommen. Ein Turbinen-Verkehrsflugzeug Typ 152/1 mit vier Triebwerken für Mittelstrecken, eingerichtet für die Aufnahme von bis zu 72 Passagieren, begann im Februar 1959 mit der Flugerprobung. Bei einem der Probeflüge stürzte es aus 4.000 m Höhe ab, [S. 126]wobei die Besatzung den Tod fand. Die Flugerprobung des Typs 152/1 war Mitte 1960 noch nicht abgeschlossen. Weitere Flugzeuge ähnlicher Typen, nämlich Typ 152/2, 152/3 und 152/4, sollen folgen. Mit Probeflügen ist vor Ende 1960 nicht zu rechnen. Im „VEB Entwicklungsbau Pirna“ auf dem Sonnenstein werden Triebwerke entwickelt, deren Verwendungszweck noch nicht erkennbar ist. U. a. ist auch mit der Konstruktion eines Flugzeuges mit Atomantrieb begonnen worden. — In der F. der SBZ, die gegenüber der Bundesrepublik einen klaren Vorsprung hat, sind z. Z. (1960) — ohne die Zulieferbetriebe — etwa 20.000 Personen tätig. (Rüstungsproduktion, Luftverkehr) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 125–126 Flüchtlingsvermögen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fonds der Volksvertretungen

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Seit 1952/53 bestand unter der Tarnbezeichnung „Objekt Sonnenstein“ in der Nähe von Pirna eine zentrale Entwicklungs- und Verwaltungsstelle für eine künftige sowjetzonale F., die im Frühjahr 1956 offiziell in „Verwaltung für Luftfahrtindustrie“ umbenannt und dem Amt für ➝Technik, dem Rüstungsamt der SBZ, unterstellt wurde. Gleichzeitig wurde in Dresden, Chemnitz und Schkeuditz mit der Errichtung von Flugzeugwerken begonnen. Inzwischen…

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Diplomatische Vertreter (1960)

Siehe auch: Diplomatische Beziehungen: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Diplomatische Vertreter: 1962 Das Regime der SBZ verwendet bei der, Wahrnehmung seiner diplomatischen Beziehungen keine Berufsdiplomaten, sondern fast stets Altkommunisten und Moskau-Emigranten, die sich der KPD/SED stets bedenkenlos gefügt haben. Unter den DV., die in den ersten Jahren im Ausland tätig waren, befanden sich solche Spitzenfunktionäre des Partei- und Staatsapparates wie Johannes König (in Peking und Moskau); Rudolf Appelt, t 1959 (in Moskau); Werner Eggerath (in Bukarest); Anne Kundermann (in Sofia und Warschau bis 1953, ab 1960 Tirana); Georg Handke (in Bukarest). Unter ihnen waren auch namhafte linientreue Schriftsteller und Redakteure wie Friedrich Wolf, 1953 (in Warschau); Stefan Heymann (in Budapest); Sepp ➝Schwab (in Budapest). Außer in Jugoslawien ist die SBZ durch „Botschafter“ vertreten. So ist tätig: 1. in Tirana (Albanien): Anne Kundermann, Emigrantin, von Nov. 1953 bis Aug. 1960 im Außenministerium als Abteilungsleiterin tätig; 2. in Sofia (Bulgarien): Rudi Jahn 1933–45 in Haft, als Funktionär der KPD/SED in Massenorganisationen und im Staatsapparat bis Ende 1958 tätig; 3. in Peking (Rotchina): Paul Wandel; Moskau-Emigrant, Partei- und Staatsfunktionär bis April 1958; 4. in Belgrad (als Gesandtin): Eleonore Staimer (Tochter Wilhelm Piecks), Moskau-Emigrantin, bis Dez. 1957 Partei- und Staatsfunktionärin; 5. in Pjöngjang (Nordkorea): Kurt Schneidewind, Moskau-Emigrant, bis Mitte 1959 als Parteifunktionär leitend tätig; 6. in Ulan Bator (Mongolei): Wilhelm Dick, bis Nov. 1958 Parteifunktionär der SED; 7. in Warschau (Polen): Josef Hegen, Moskau-Emigrant, Partei- und Staatsfunktionär bis Nov. 1953; 8. in Bukarest (Rumänien): Wilhelm Bick, Rotspanien-Kämpfer, Partei- und Staatsfunktionär bis Aug. 1958; 9. in Prag (Tschechoslowakei): Georg Stibi, Moskau-Emigrant, Rotspanien-Kämpfer, dann Westemigrant, bis Febr. 1957 als Presse-Spitzenfunktionär der SED tätig; 10. in Budapest (Ungarn): Walter Vesper, Rotspanien-Kämpfer, Funktionär der westdeutschen KPD bis Mitte 1952, dann in der SBZ bis [S. 93]Aug. 1959 Spitzenfunktionär der Nationalen Front; 11. in Moskau (SU): Rudolf ➝Dölling, Moskau-Emigrant, Leiter der Politschulung der KVP und NVA bis Aug. 1959; 12. in Hanoi (Vietnam): Eduard Claudius Schmidt, Schriftsteller, Westemigrant, Rotspanien-Kämpfer, bis 1957 Pressefunktionär der SED. (Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 92–93 Diplomatische Beziehungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Direktorfonds

Siehe auch: Diplomatische Beziehungen: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Diplomatische Vertreter: 1962 Das Regime der SBZ verwendet bei der, Wahrnehmung seiner diplomatischen Beziehungen keine Berufsdiplomaten, sondern fast stets Altkommunisten und Moskau-Emigranten, die sich der KPD/SED stets bedenkenlos gefügt haben. Unter den DV., die in den ersten Jahren im Ausland tätig waren, befanden sich solche Spitzenfunktionäre des Partei- und Staatsapparates wie Johannes König…

DDR A-Z 1960

Wehrpflicht (1960)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Formell gibt es in der SBZ noch keine allgemeine W. Grundsätzlich wurde sie aber vorbereitet in der am 26. 9. 1955 beschlossenen Ergänzung der Verfassung. In Art. 5 der Verfassung heißt es nun: „Der Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen ist eine ehrenvolle nationale Pflicht der Bürger der DDR“; der § 3 dieses Ergänzungsgesetzes lautet: „Die Organisierung des Dienstes zum militärischen Schutz der Heimat und zum Schutz der Zivilbevölkerung wird durch Beschluß des Ministerrates geregelt.“ Auch Stoph hielt der Sache nach an der W. fest, als die Kasernierte Volkspolizei in Nationale Volksarmee umbenannt wurde. Er sagte am 18. 1. 1956: „Gegenwärtig besteht keine Notwendigkeit, die allgemeine W. einzuführen.“ Aus mehreren Gründen verzichtet wahrscheinlich die Regierung der SBZ darauf, die grundsätzlich festgelegte W. zu einem wirklichen Wehrzwang auszuweiten: 1. Sie braucht ein gewisses scheinbar bestechendes Argument für ihre Propaganda gegen die allgemeine W. der Bundesrepublik. 2. Sie scheut sich, der antibolschewistischen, ihr widerstrebenden Bevölkerung der SBZ Waffen in die Hand zu geben. 3. Der durch die Republikflucht sehr verschärfte Menschenmangel und die Produktionsschwächen der SBZ verhindern die Aufstellung einer W.-Armee; diese müßte 180.000 bis 200.000 Mann umfassen, und neben ihr würden die politisch besonders gesiebten Polizeitruppen (Deutsche ➝Grenzpolizei und Bereitschaftspolizei) nicht aufrechtzuerhalten sein. Da die W. auch nach dem 18. 1. 1955 notgedrungen ruht, ergänzen die Nationale Volksarmee und die Polizeitruppen sich durch Werbungen, die dem Buchstaben nach freiwillig sind. Diese Werbung liegt bei der SED und den Massenorganisationen. Durch „Aufträge“ der SED bzw. der Organisationen an ihre Mitglieder (die in den Statuten vorgesehen sind) wird in sehr vielen Fällen ein Zwang ausgeübt, der die „freiwillige“ Meldung in ihr Gegenteil verkehrt. In anderen Fällen wird eine scheinbar freiwillige Meldung durch die Drohung erzwungen, dem widerstrebenden Republikbürger oder Jugendlichen den Arbeitsplatz zu nehmen oder ihm Berufsausbildung, Studienstipendien oder andere Ausbildungsmöglichkeiten zu sperren. Dieser als „freiwillig“ getarnte Zwang ist eine mittelbare W., die der SED zunächst genügt. (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 448 Wehner-Methode (auch Christoph-Wehner-Methode genannt) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Weigel, Helene

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Formell gibt es in der SBZ noch keine allgemeine W. Grundsätzlich wurde sie aber vorbereitet in der am 26. 9. 1955 beschlossenen Ergänzung der Verfassung. In Art. 5 der Verfassung heißt es nun: „Der Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen ist eine ehrenvolle nationale Pflicht der Bürger der DDR“; der § 3 dieses Ergänzungsgesetzes lautet: „Die Organisierung des Dienstes zum militärischen…

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Blockpolitik (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Taktische Methode zur Durchführung einer „Revolution von oben“, Form der interfraktionellen Zusammenarbeit in den Volksvertretungen der SBZ im Gegensatz zur Koalitionspolitik in parlamentarischen Demokratien. Von kommun. Seite (z. B. in der Entschließung des II. SED-Parteitages vom 12. 9. 1947) als „neue Art der Zusammenarbeit“ bezeichnet. Innerhalb des „Blocks der antifaschistisch-demokratischen Parteien“ (gegründet am 14. 7. 1945, kurz: Antifa-Block) sind Koalitionen einzelner Blockpartner nicht erlaubt. Beschlüsse werden nur durch Zustimmung aller Fraktionen gefaßt. Mittels der B. machte die SED die von ihr in freier parlamentarischer Abstimmung nicht erreichbaren Mehrheitsbeschlüsse überflüssig. Unter Beibehaltung parlamentarisch-demokratischer Formen erhält so der Block die Funktion einer einzigen Partei; B. wird zum Einparteiensystem. Die B. diente u. a. auch als Begründung für die Einheitsliste bei den Volkskammerwahlen im Okt. 1950. Seit durch Zulassung der kommun. beherrschten NDPD, DBD und der Massenorganisationen zu den Volksvertretungen die Herrschaft der SED eindeutig gesichert ist, hat die B. stark an Bedeutung verloren. Die B. war seit 1945 das wichtigste Mittel zur Umwandlung der osteuropäischen Satellitenländer in Volksdemokratien durch „Revolutionen von oben“. Historisch gesehen, geht sie auf die 1935 durch Dimitroff auf dem VII. Kongreß der Komintern verkündete, auf dem Brüsseler Exilparteitag von der KPD übernommene und schon vorher in Frankreich und Spanien als „Volksfrontpolitik“ versuchte Taktik zurück. Angesichts der Unmöglichkeit einer direkten, allein von der KP getragenen Revolutionierung entwickelte man nämlich die Methode des „trojanischen Pferdes“, um über eine Aktionseinheit der Arbeiterklasse und durch jeweilige Anwendung des Koalitions- oder Blockprinzips zu Macht und Einfluß zu kommen. In der SBZ seit 1950 mehr und mehr durch das Operieren mit der noch stärker SED-kontrollierten Nationalen Front ersetzt. (Antifaschistisch-demokratische Ordnung, Verfassung) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 73 Blockade A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bodenreform

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Taktische Methode zur Durchführung einer „Revolution von oben“, Form der interfraktionellen Zusammenarbeit in den Volksvertretungen der SBZ im Gegensatz zur Koalitionspolitik in parlamentarischen Demokratien. Von kommun. Seite (z. B. in der Entschließung des II. SED-Parteitages vom 12. 9. 1947) als „neue Art der Zusammenarbeit“ bezeichnet. Innerhalb des „Blocks der antifaschistisch-demokratischen Parteien“…

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Arbeitslosenversicherung (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der A. ist die Verordnung über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, Ost-Berlin, S. 103/1949). Träger der A. ist die Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstandes des FDGB. Versichert sind alle Personen, die in einem entgeltlichen Arbeitsverhältnis stehen. Vs der Sozialversicherungsbeiträge dieser Personen soll dem Zwecke der A. zugute kommen (§~6 der VO vom 28. 1. 1947). Voraussetzung für eine Leistung ist eine Beitragszahlung zur Sozialversicherung für 26 Wochen in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Sie wird gewährt vom 8. Tage der registrierten Arbeitslosigkeit ab für die Dauer von 26 Wochen. Sie wird u. a. nicht gezahlt, wenn der Versicherte eine Arbeit ablehnt, die ihm zugewiesen wird, oder wenn er eine Arbeit „eigenmächtig“ aufgegeben hat, wenn er ein eigenes Einkommen hat, das nicht niedriger als die Unterstützung ist, oder wenn der Arbeitslose im Haushalt seiner Verwandten wohnt, die in der Lage und verpflichtet sind, ihn zu unterstützen. Wegen der Vielzahl der Ausschließungsgründe erhalten nur sehr wenige Arbeitslose eine Unterstützung. Die Höhe der Unterstützung beträgt bei einem täglichen Einkommen bis zu 6,53 DM Ost 1,20 DM Ost täglich und steigt bei einem täglichen Verdienst über 9,49 DM Ost auf höchstens 2 DM [S. 30]Ost täglich. Familienzuschläge werden für Kinder bis zu 15 Jahren oder bis zu 18 Jahren, wenn sie eine Schule besuchen, für Ehefrauen und Lebenskameraden mit 1~Kind bis zu 3 Jahren oder 2 Kindern bis zu 8 Jahren, oder im Alter über 60 Jahre und für unterhaltsberechtigte Verwandte, die vom Arbeitslosen unterhalten werden, in Höhe von 0, 35 DM Ost täglich gezahlt. Wohnungsgeld wird in Städten über 100.000 Einwohner in Höhe von 12 DM Ost, in den übrigen Orten in Höhe von 10 DM Ost monatlich gezahlt, wenn der Arbeitslose eine eigene, von ihm bezahlte Wohnung hat. Das Einkommen des Ehegatten wird auf die Unterstützung eines Arbeitslosen angerechnet, soweit es 35 DM Ost wöchentlich übersteigt. Die Unterstützung wird seit Auflösung der Arbeitsämter von den Außenstellen der Verwaltung der Sozialversicherung (SVK, Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) ausgezahlt. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. 5., erw. Aufl. (BB) 1959, Teil I (Text) 171 S., Teil II (Anlagen) 191 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 29–30 Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitslosigkeit

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der A. ist die Verordnung über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, Ost-Berlin, S. 103/1949). Träger der A. ist die Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstandes des FDGB. Versichert sind alle Personen, die in einem entgeltlichen Arbeitsverhältnis stehen. Vs der Sozialversicherungsbeiträge dieser Personen soll dem Zwecke…

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Länderkammer (1960)

Siehe auch: Länder: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Länderkammer: 1956 1958 1959 1962 Neben der Volkskammer in das Gesetzgebungsverfahren formell eingeschaltete, inzwischen beseitigte Vertretung der früheren Länder der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung bewußt schwach ausgestaltet war. Neben dem Recht, Gesetzesvorlagen bei der Volkskammer einzubringen, hatte die L. ein Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse der Volkskammer, das jedoch von dieser überstimmt werden konnte; von diesem Einspruchsrecht hat die L. bezeichnenderweise niemals Gebrauch gemacht (selbst dann nicht, als die Volkskammer im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung die faktische Beseitigung der Länder beschloß). Außerdem wirkte die L. bei der „Wahl“ des Präsidenten der Republik mit. Die 50 Mitglieder der L. (13 für Sachsen, 11 für Sachsen- Anhalt, 10 für Thüringen, 9 für Brandenburg, 7 für Mecklenburg sowie 13 Ost-Berliner „Vertreter mit beratender Stimme“) waren nach Art. 72 der Verfassung von den Landtagen im Verhältnis der Fraktionen zu wählen. Die L. war nach der Auflösung der Länder und der Landtage im Juli 1952 noch einige Jahre als staatsrechtliches Unikum bestehen geblieben. Nach dem Wegfall der Landtage als des Wahlkörpers der L. wurden die Abgeordneten im Jahre 1954 — verfassungswidrig — durch die länderweise zusammengetretenen Bezirkstage gewählt (Bezirk). 1958 wählten die Bezirkstage einzeln die Mitglieder der L. Diesen ohne verfassungsmäßige Grundlage gewählten Abgeordneten blieb aber nur noch die Aufgabe, einmal zusammenzutreten und gegen das von der Volkskammer beschlossene Gesetz vom 8. 12. 1958 über die Auflösung der L. (GBl. I, S. 867) keinen Einspruch einzulegen. Mit dieser Verfassungsänderung sind alle Funktionen der aufgelösten L. weggefallen. Literaturangaben SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954. Taschenausgabe (gesichtet und zusammengestellt von Fritz Kopp). (BMG) 1956. 307 S. SBZ von 1955 bis 1956 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1955 bis 1956 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1958. 255 S. m. 3 Anlagen. SBZ von 1957 bis 1958 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1957 bis 1958 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1960. 370 S. m. 5 Anlagen. Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 235 Landarzt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Landesregierungen

Siehe auch: Länder: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Länderkammer: 1956 1958 1959 1962 Neben der Volkskammer in das Gesetzgebungsverfahren formell eingeschaltete, inzwischen beseitigte Vertretung der früheren Länder der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung bewußt schwach ausgestaltet war. Neben dem Recht, Gesetzesvorlagen bei der Volkskammer einzubringen, hatte die L. ein Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse…

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Kommissionsverträge (1960)

Siehe auch: Kommissionsvertrag: 1975 1979 1985 Kommissionsverträge: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Um den privaten Einzelhandel in engste Abhängigkeit zum staatlichen Handel zu bringen, wurde seit Mitte 1955 verstärkt der Abschluß von K. gefordert. Ende 1956 waren es erst 45 Verkaufsstellen, Ende 1957 Jedoch bereits 1568 und Ende 1958 9.141. Bis Mitte 1959 stieg diese Zahl auf 11.884. Einzelhändler, die mit einem staatlichen Großhandelskontor einen K. abgeschlossen haben, verpflichten sich, keine Geschäfte mehr auf eigene Rechnung durchzuführen; lediglich der zu diesem Zeitpunkt vorhandene Warenbestand darf noch veräußert werden. Durch die K. wird dem Einzelhändler eine versorgungsmäßige Gleichstellung mit dem staatlichen Einzelhandel geboten. Der Kommissionshändler erhält einen Durchschnittsprovisionssatz, aus dem alle variablen Betriebskosten, das sind hauptsächlich Löhne und Gehälter, bestritten werden müssen. Kosten für Miete, Licht, Abschreibungen usw. übernimmt das Staatliche Großhandelskontor. Für die übernommene Kommissionsware hat der Einzelhändler eine Kaution von 50 v. H. des Warenwertes zu stellen, die sich auf 33⅓ v. H. ermäßigt, wenn sie in Form eines Sperrguthabens hinterlegt wird. Die Ware bleibt bis zum Verkauf Eigentum des Staatl. Großhandelskontors. Durch diese Verträge wird der bisher selbständige Händler praktisch Angestellter des staatlichen Großhandels. Als Kommissionshändler ist er nicht mehr einkommen-, sondern lohnsteuerpflichtig. Seit Mitte 1957 können auch private Gaststätten, Buchhändler und Kohlenhändler K. abschließen. Neuerdings schalten sich neben dem staatl. Großhandel bei K. verstärkt HO und Konsumgenossenschaft als Vertragspartner ein. Insgesamt wurden bis Ende 1950 13.721 Kommissionsverträge abgeschlossen. Davon entfallen auf Nahrungs- und Genußmittelverkaufsstellen 4.376, auf Gaststätten 5.576, auf Gemischtwarenverkaufsstellen 646 und auf Industriewarenverkaufsstellen 3.123. Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 14 Tab. u. 22 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 208 Kommissionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kommunalwirtschaftliche Unternehmen (KWU)

Siehe auch: Kommissionsvertrag: 1975 1979 1985 Kommissionsverträge: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Um den privaten Einzelhandel in engste Abhängigkeit zum staatlichen Handel zu bringen, wurde seit Mitte 1955 verstärkt der Abschluß von K. gefordert. Ende 1956 waren es erst 45 Verkaufsstellen, Ende 1957 Jedoch bereits 1568 und Ende 1958 9.141. Bis Mitte 1959 stieg diese Zahl auf 11.884. Einzelhändler, die mit einem staatlichen Großhandelskontor einen K. abgeschlossen…

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Stalinismus (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Die Weiterbildung der Theorie und vor allem Praxis des Marxismus-Leninismus in der Ära Stalin — zwischen 1924 und 1953. Der Situation der UdSSR als des einzigen bolschewistischen Staats in einer kapitalistischen Umwelt Rechnung tragend, baute J. W. Stalin nach der Machtübernahme die revolutionäre Lehre Lenins, die auf der Idee der relativ gleichzeitig in vielen Ländern erfolgenden Weltrevolution fußte (Trotzkismus), in eine Theorie vom Aufbau des „Sozialismus in einem Land“ um. Dieser Umbau bedeutete innenpolitisch: Ein-Mann-Diktatur, schärfsten Kampf gegen alle von Stalin abweichenden Konzeptionen (Abweichungen); äußersten Terror gegen Parteimitglieder und Funktionäre (KPdSU-Tschistka von 1936 bis 1938) und die „Klassenfeinde“ innerhalb der UdSSR (Aktion gegen die Kulaken u. a.); zugleich Mobilisierung der loyalen und indifferenten Volksmassen für nationalrussische „patriotische“ Belange im Sinn des alten zaristischen Imperialismus. Außenpolitisch entsprach dem die Preisgabe der revolutionären Ideale der kommunistischen Minderheiten im Ausland, die strikte Unterwerfung aller ausländischen kommun. Parteien und der Komintern unter Befehl, Wünsche und Interessen Moskaus, Absage an den proletarischen ➝Internationalismus und das Bemühen um einen Modus vivendi mit dem westlichen Ausland, da die Kräfte der UdSSR zunächst nicht für eine internationale Auseinandersetzung ausreichten. Nachdem die UdSSR im Zuge des 2. Weltkrieges mit Hilfe ihrer Okkupationsarmeen die europäischen Volksdemokratien ins Leben zu rufen vermochte, kam es zu einer diesen neuen Verhältnissen angepaßten Modifizierung des S. (Linguistikbriefe). Doch blieb der Kerngedanke des S., nämlich das Prinzip der mit allen Terrormitteln ausgestatteten, straff zentralen Parteigewalt, die sich gleichermaßen der Methoden der Unterdrückung der „Klassenfeinde“ und des Appells an nationalistischpatriotische Ressentiments in den kritiklosen Massen bedient, über Stalins Tod 1953 hinaus erhalten. Der seit 1956 proklamierte Abbau der Auswüchse des S. hat hier nur teilweise Wandel geschaffen und insbesondere die gesellschaftliche Eigeninitiative in allen bolschewistischen Ländern unter der Kontrolle der Partei gehalten. (Revisionismus, Personenkult) Der Begriff St. wurde zuerst von Trotzkisten, später von allen Gegnern der stalinschen Politik gebraucht. In den bolschewistischen Parteien darf er nicht verwendet werden. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre des Stalinismus. 1. Aufl. (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 2) Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Bretscher, Willy: Sowjetrußland nach Stalins Tod und Verdammung. Zürich 1956, Neue Zürcher Zeitung. 57 S. Deutscher, Isaac: Stalin — die Geschichte des modernen Rußland. Stuttgart 1953, Kohlhammer. 606 S. Just, Artur W.: Stalin und seine Epoche. München 1953, Wilhelm Heyne. 76 S. Meissner, Boris: Die Kommunistische Partei der Sowjetunion vor und nach dem Tode Stalins (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 12). Frankfurt a. M. 1954, Institut für Europäische Politik und Wirtschaft. 104 S. Meissner, Boris: Das Ende des Stalin-Mythos — die Ergebnisse des XX. Parteikongresses der KPdSU (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 13). Frankfurt a. M. 1956. 214 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 399 Stalinallee A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stalinstadt

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Die Weiterbildung der Theorie und vor allem Praxis des Marxismus-Leninismus in der Ära Stalin — zwischen 1924 und 1953. Der Situation der UdSSR als des einzigen bolschewistischen Staats in einer kapitalistischen Umwelt Rechnung tragend, baute J. W. Stalin nach der Machtübernahme die revolutionäre Lehre Lenins, die auf der Idee der relativ gleichzeitig in vielen Ländern erfolgenden Weltrevolution fußte (Trotzkismus), in…

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Presse (1960)

Siehe auch: Presse: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Die P. ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte P. ist Lizenzpresse, Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für ➝Information, seit Jan. 1953 durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten der „DDR“. Zeitungslizenzen erhalten ausschließlich die SED, die Massenorganisationen und die durch die Blockpolitik gleichgeschalteten Parteien. Einzige Ausnahmen: „Berliner Zeitung“ und „BZ am Abend“ — Herausgeber: Hermann Leupold, SED. Der „Berliner Verlag“, in dem beide Zeitungen erscheinen, befindet sich im Besitz der Holdinggesellschaft der SED Zentrag. Sprachregelung erfolgt mit Hilfe langfristiger „Perspektivpläne“, aus denen Quartals-, Monats- und Wochenpläne abgeleitet werden, und täglicher „Argumentationsanweisungen“. Zentrale Lenkungsinstanz ist die Abt. Agitation und Propaganda des ZK der SED, nachgeordnete Instanzen sind das Presseamt beim Ministerpräsidenten, die Presseabteilungen der zentralen Leitungen der Blockparteien und der Massenorganisationen und die entsprechenden Instanzen in den Bezirken. Die Einheit der Nachrichtenpolitik wird durch den ADN gewährleistet. Von der in der Verfassung der „DDR“ (Art. 9) proklamierten freien öffentlichen Meinungsäußerung kann keine Rede sein. In der SBZ erscheinen 39 Tageszeitungen, davon 9 Tageszeitungen im Sowjetsektor Berlins. Die Höhe der Auflagen wird geheimehalten. Die Gesamtauflage aller Zeitungen dürfte mehr als 4 Millionen Exemplare übersteigen. Etwa 60 v. H. entfallen auf die Parteipresse der SED, 20 v. H. auf die Zeitungen der DBD, CDU, LDPD und NDPD, die restlichen 20 v. H. auf die Zeitungen des FDGB und der FDJ sowie die „Berliner Zeitung“ und die „BZ am Abend“. Bei den Auflagen der SED-Presse ist zu berücksichtigen, daß ganze Berufsstände zum Abonnieren von SED-Blättern verpflichtet sind und daß [S. 320]der Abonnentenkreis der „bürgerlichen“ Presse durch Papierzuteilung begrenzt wird. So beläuft sich in der SBZ (ohne Berlin) bei 15 SED-Bezirkszeitungen die Zahl der Kreisausgaben auf 216, während 4 CDU-Bezirkszeitungen nur 18 Nebenausgaben, 4 LDP-Bezirkszeitungen 24 Nebenausgaben und 5 NDPD-Bezirkszeitungen 21 Nebenausgaben verzeichnen. Inhaltlich unterscheiden sich die Zeitungen kaum. Der Nachrichtenteil unterliegt in gleicher Weise wie die redaktionellen Meinungsäußerungen der zentralen Lenkung. Auslandsmeldungen dürfen nur vom ADN übernommen werden. Neben den uniform-tendenziösen Nachrichten nehmen umfangreiche Leitartikel, mehrseitige Wiedergaben von Reden der Funktionäre und von Parteibeschlüssen, Kritik und Selbstkritik im Rahmen des kommun. Überwachungssystems, Anprangerungen nicht erfüllter Normen, Aufrufe zu Wettbewerben und Selbstverpflichtungen und gelenkte Leserzuschriften den Hauptraum der Zeitungen ein. Auch der kulturelle Teil wird von den Maximen der Partei her bestimmt. Ebenso wie die Tagespresse sind die Wochen- und Monatszeitschriften der Massenorganisationen gelenkt. Sogar die Fach- und Sportpresse usw. besitzt einen umfangreichen politischen und ideologischen Teil. Das Fehlen von objektiven Nachrichten und der eintönige Stil und Inhalt der sowjetzonalen Presse begründen ein starkes Bedürfnis nach westlicher Publizistik. Bezug und Besitz westlicher P. werden als Boykotthetze und „Hetze gegen die sozialistische Ordnung“ aufgefaßt und mit Zuchthausstrafen bedroht. Der journalistische Nachwuchs — soweit er nicht in die Kategorie der Volkskorrespondenten fällt — wird an der Fakultät für Journalistik der Universität Leipzig (Dekan: Prof. Dr. Hermann Budzislawski, SED) ausgebildet. Volontäre dürfen nicht mehr eingestellt werden. „Politisch bewährte“ Kräfte, die von Redaktionen eingestellt werden, müssen ihre Qualifikation in Prüfungen, die der Verband der deutschen Journalisten durchführt, nachweisen. Literaturangaben Richert, Ernst (zus. m. Carola Stern und Peter Dietrich): Agitation und Propaganda — das System der publizistischen Massenführung in der Sowjetzone (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 10). Berlin 1958, Franz Vahlen. 320 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 319–320 Preispolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Presse, Verband der Deutschen

Siehe auch: Presse: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Die P. ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte P. ist Lizenzpresse, Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für ➝Information, seit Jan. 1953 durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten der „DDR“. Zeitungslizenzen…

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Ablieferungspflicht (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die gesetzliche Verpflichtung landwirtschaftlicher Betriebe, ihre Erzeugnisse nach vorgeschriebenen Arten, Mengen und Terminen an die staatlichen Erfassungsorgane (Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe) abzuliefern (Ablieferungssoll). Der A. unterliegen praktisch alle Arten pflanzlicher und tierischer Produkte einschließlich Neben- und Abfallprodukte (Häute, Felle, Tierhaare, Federn usw.). Zum System der staatlichen Erfassung landwirtschaftlicher Erzeugnisse gehören zwei Formen der A.: Nach dem Ablieferungsbescheid, der von den staatlichen Organen ausgehändigt wird, werden Getreide, Kartoffeln, Gemüse, Ölsaaten, Speisehülsenfrüchte, Schlachtvieh, Geflügel, Milch, Eier und Wolle erfaßt; auf der Grundlage von Verträgen, die die Wirtschaftsorgane des Staates mit den Erzeugern abschließen, erfolgt die Erfassung von Spezial- oder Sonderkulturen (sog. technische Kulturen), wie Zuckerrüben, Faserpflanzen, Tabak, Obst, Arznei- und Gewürzpflanzen, Korbweiden, Mohnkapseln. Die Ablieferungsmengen (Normen) werden je Flächeneinheit festgesetzt (Hektarveranlagung). Trotz gewisser Differenzierung wird dies weitgehend schematisch durchgeführt. Durch die besondere Staffelung der Normen, die im „privaten Sektor“ der Landwirtschaft mit der Betriebsgröße, und zwar bei pflanzlichen und tierischen Produkten progressiv ansteigen, was im Gegensatz zu den normalen wirtschaftlichen Leistungsverhältnissen steht, wurde zusammen mit dem Agrarpreissystem ein wirksames wirtschaftspolitisches Steuerungsmittel des Klassenkampfes auf dem Lande ausgebaut — zumal Nichterfüllung der A. strafrechtliche Verfolgung nach sich zieht (Wirtschaftsstrafverordnung) —, das mit der Kollektivierung sein Ziel erreicht haben dürfte. Gegenüber den einzelbäuerlichen Wirtschaften ist das Ablieferungssoll der LPG stark ermäßigt, während das der VEG gesondert festgesetzt wird. An diesem System der A. hat sich auch nach vollzogener Zwangskollektivierung nichts geändert, doch zeichnet sich bereits ab, daß in der „sozialisierten“ Landwirtschaft mit der Veranlagung der Marktproduktion die A. eine neue Form erhalten wird. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — „Sozialisierung“ und Produktionsergebnisse. (BB) 1960. 191 S. mit 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 9 Abgabenverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ablieferungssoll

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die gesetzliche Verpflichtung landwirtschaftlicher Betriebe, ihre Erzeugnisse nach vorgeschriebenen Arten, Mengen und Terminen an die staatlichen Erfassungsorgane (Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe) abzuliefern (Ablieferungssoll). Der A. unterliegen praktisch alle Arten pflanzlicher und tierischer Produkte einschließlich Neben- und Abfallprodukte (Häute, Felle, Tierhaare, Federn usw.). Zum…

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Nationale Geschichtsbetrachtung (1960)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In Reden und Aufsätzen, in Broschüren und Büchern werden seit Mitte 1952 die nationalen Seiten der deutschen Geschichte in grob entstellter Form hervorgehoben, die seit 1945 meist sehr stark verurteilt worden waren: „Die vornehmste Aufgabe aller wahrhaft patriotischen deutschen Historiker besteht darin, das Nationalbewußtsein des deutschen Volkes, vor allem der deutschen Arbeiterklasse als der führenden Kraft [S. 285]der deutschen Nation, zu wecken und zu entwickeln“ (Leo Stern in der „Täglichen Rundschau“ vom 14. 12. 1953). Als nationale Geschichtsleistungen stellt man vor allem dar: Reformation und Bauernkrieg, die Stein-Hardenbergschen Reformen, die Befreiungskriege und gewisse Züge der Reichseinigungsbewegung, insbesondere zwischen 1848 und 1871. Neben Ulbricht sind dabei besonders hervorgetreten die Universitätsprofessoren Stern (Halle), Meusel (Ost-Berlin), Kamnitzer (Ost-Berlin) und die SED-Politiker Norden und Lange. Durch Erweckung der nationalen Gefühle und des deutschen Selbstbewußtseins sucht die SED bei der Bevölkerung der SBZ und der Bundesrepublik den Eindruck hervorzurufen, als ob der Bolschewismus einem gesunden Nationalbewußtsein Raum ließe. Außerdem weiß die SED, daß für die Nationale Volksarmee, die beim Volk verhaßt ist, stets durch ein nationales Geschichtsbild, und sei es ein stark verfälschtes, geworben werden muß. — Wenngleich in dieser NG. die Klassengegensätze eine bedeutsame Rolle spielen, steht eine derartige Betrachtungsweise in unversöhnlichem Widerspruch zum Historischen Materialismus. Literaturangaben Bohn, Helmut: Die patriotische Karte in der sowjetischen Deutschland-Politik. (Aus: „Ostprobleme“ 1955, H. 38, 40, 42) Bad Godesberg. 32 S. Hehn, Jürgen von: Die Sowjetisierung des Geschichtsbildes in Mitteldeutschland (aus: Europa-Archiv 1954, H. 19 u. 20). Frankfurt a. M. 16 S. Kopp, Fritz: Die Wendung zur „nationalen“ Geschichtsbetrachtung in der Sowjetzone. München 1955, Isar Verlag. 111 S. Rauch, Georg von: Das Geschichtsbild der Sowjetzone (aus Stadtmüller, Georg: Die Umdeutung der deutschen Geschichte in der Sowjetzone (Sonderdr. aus „Sowjetstudien“, München, 1957, H. 3) 1958. 36 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 284–285 Nationale Gedenkstätten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationaleinkommen

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In Reden und Aufsätzen, in Broschüren und Büchern werden seit Mitte 1952 die nationalen Seiten der deutschen Geschichte in grob entstellter Form hervorgehoben, die seit 1945 meist sehr stark verurteilt worden waren: „Die vornehmste Aufgabe aller wahrhaft patriotischen deutschen Historiker besteht darin, das Nationalbewußtsein des deutschen Volkes, vor allem der deutschen Arbeiterklasse als der führenden…

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Schulung (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sch. untergliedert sich in Internats- und Externats-Sch. Die wichtigsten Internatsschulen: Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED, Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED und über 100 weitere SED-Schulen; Deutsche ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und 6 Verwaltungsschulen, Jugendhochschule der FDJ „Wilhelm Pieck“ und etwa 20 FDJ- und Pionierleiter-Schulen, FDGB-Hochschule „Fritz Heckert“ und die Zentralschulen der Industriegewerkschaften, ferner die Zentralschulen der übrigen Parteien und Massenorganisationen. Auf den Hochschulen beträgt die Lehrgangsdauer in der Regel 1 bis 3 Jahre, bei den übrigen Schulen 3 bis 12 Monate. Die wichtigsten Formen der Externats-Sch. sind das Parteilehrjahr der SED und die Staatspolitische ➝Schulung. In Internatsschulen vor allem Vermittlung des Marxismus-Leninismus und der Geschichte der ➝KPdSU, der Geschichte der deutschen und der internationalen Arbeiterbewegung in kommun. Interpretation sowie Behandlung von [S. 365]aktuellen Problemen und der sich aus der SED-Politik für die einzelnen Organisationen ergebenden speziellen Aufgaben. Die Externats-Sch. erfolgt überwiegend in Zirkeln. In den Lehrplänen überwiegen Themen der aktuellen SED-Politik. Vermittlung des Stoffes an den Internatsschulen durch Lektionen, Selbststudium, Konsultationen, Seminare, Übungen. Sehr wenig Freizeit, sehr wenig Urlaub, Verbindung zur Außenwelt weitgehend unterbrochen. Wichtigstes Erziehungsmittel: Kritik und Selbstkritik. Die Internats-Sch. dient vor allem der Qualifizierung der Kader. Zur politischen Sch. muß auch das Gesellschaftswissenschaftliche ➝Grundstudium an den regulären Hochschulen gerechnet werden. Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 364–365 Schulhort A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schulung, Innerbetriebliche

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sch. untergliedert sich in Internats- und Externats-Sch. Die wichtigsten Internatsschulen: Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED, Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED und über 100 weitere SED-Schulen; Deutsche ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und 6 Verwaltungsschulen, Jugendhochschule der FDJ „Wilhelm Pieck“ und etwa 20 FDJ- und…

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Arbeitspolitik (1960)

Siehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1979 Arbeitspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 31]Die A. geht von der Vorstellung aus, daß durch die Überführung der Produktionsmittel in Volkseigentum die natürlichen Gegensätze zwischen Kapital und Arbeit aufgehoben seien und die Interessen des Staates, der als Eigentümer der Produktionsmittel gleichzeitig Arbeitgeber ist, mit denen der Arbeitnehmer identisch seien. In Wahrheit werden die Interessen der Arbeitnehmer bedingungslos den Interessen des staatlichen Arbeitgebers untergeordnet. Die A. ist zur Funktion der Wirtschaftspolitik geworden. (Wirtschaftssystem) Ihr Hauptziel ist wirtschaftlicher Natur. Die Produktion soll mit allen Mitteln erhöht werden. Der Fürsorgegedanke, im Pj. „die Sorge um den Menschen“, ist zwar nicht ganz ausgeschaltet, und je nach der politischen Situation und vor allem je nach der Stimmung der Arbeiterschaft wird er mehr oder weniger betont, aber die Fürsorge wird nicht wegen des Eigenwertes des Menschen betrieben, sondern nur wegen seines Wertes als Produktionsfaktor. So wird der arbeitende Mensch auch dort, wo ihm Fürsorge zuteil wird, stets nur als Objekt der A. behandelt. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die arbeitenden Menschen ihrer Interessenvertretung beraubt worden. Die Betriebsräte wurden im Jahre 1946 abgeschafft und an ihre Stelle die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL), also die unteren Organe des FDGB, gesetzt. Da die BGL an die Weisungen der oberen Organe des FDGB gebunden sind und diese sich satzungsgemäß und wegen ihrer personellen Zusammensetzung in völliger Abhängigkeit zur SED befinden, sind sie keine Interessenvertretung, sondern dienen der Transmission des Willens der Staatspartei auf die arbeitenden Menschen. Damit hat der staatliche Arbeitgeber nicht nur freie Hand bei der Verfolgung seiner A., sondern findet sogar noch Unterstützung bei der angeblichen Interessenvertretung. Das Streikrecht wird verweigert. (Streik) Dementsprechend besteht ein Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer bei der Führung der Wirtschaft nicht. Nach §~4 des Gesetzes der ➝Arbeit soll sie durch die „demokratischen staatlichen Organe“ verwirklicht werden, also praktisch durch den Arbeitgeber selbst. In einem System ohne echte Interessenvertretung der Arbeitnehmer hat ein autonomes kollektives Arbeitsrecht keinen Platz. Das nach 1945 auch in der SBZ aufgebaute Tarifvertragssystem hat für den Bereich der volkseigenen Wirtschaft nahezu aufgehört zu bestehen. An seine Stelle sind Gesetze und Verordnungen getreten. Gesetzlich geregelt sind: das Urlaubsrecht (Urlaub), das Kündigungsrecht, also nicht nur der Kündigungsschutz, die arbeitsrechtlichen Mantelbestimmungen, für die volkseigene Industrie ferner die Lohnsätze sowie die Bestimmungen zur Festsetzung der technisch begründeten Arbeitsnormen (TAN). In manchen Zweigen der volkseigenen Wirtschaft (z. B. im Handel) sowie in der Verwaltung bestehen Tarifabkommen, die zwischen dem FDGB und den staatlichen Verwaltungen abgeschlossen sind. In den volkseigenen Betrieben werden alljährlich Betriebskollektivverträge (BKV) abgeschlossen. Sie haben keine arbeitsrechtliche Bedeutung, sondern enthalten vor allem Verpflichtungen von Werkleitung und BGL zur Erhöhung der Produktion. Sie werden für ein wichtiges Mittel der A. gehalten. Indessen haben sie wegen der Interesselosigkeit der Arbeiter nicht den von den Funktionären gewünschten Erfolg. Der Erhöhung der Produktion dienen: a) die Vermehrung der Zahl der Arbeitskräfte, b) ihr zweckmäßiger Einsatz und c) vor allem die Erhöhung der Arbeitsproduktivität. [S. 32]a) Zur Vermehrung der Arbeitskräfte sollen alle Arbeitskraftreserven erschlossen werden. Zu ihnen zählen vor allem die Frauen, weshalb die Zahl der arbeitenden Frauen ungewöhnlich hoch ist (Frauenarbeit). Die Leistungen aus der Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, Renten) und die Sozialfürsorge sind so geregelt, daß nur erwerbsunfähige Witwen und Invaliden Renten erhalten, damit alle anderen gezwungen sind, Arbeit aufzunehmen. Arbeitslose erhalten entweder gar keine oder nur sehr ungenügende Unterstützung (Arbeitslosenversicherung). Indessen sind die Reserven an Arbeitskräften jetzt wegen des Heranwachsens der geburtenschwachen Jahrgänge und der Überalterung der Bevölkerung sowie der andauernden Fluchtbewegung in die Bundesrepublik erschöpft, so daß mit einer Vermehrung nicht mehr zu rechnen ist. b) Um so größere Bedeutung bekommt die planmäßige Lenkung der Arbeitskräfte (Arbeitskräftelenkung). Vor allem der Lenkung des Berufsnachwuchses wird große Bedeutung zugemessen (Berufslenkung). Die kurzen Kündigungsfristen (nur 14 Tage) dienen dem Ziele, kurzfristig Entlassene an andere Arbeitsplätze vermitteln zu können. Indessen fehlt für eine wirklich straffe Arbeitskräftelenkung zur Zeit die gesetzliche Grundlage, die zu schaffen deswegen erwogen wird. (Arbeitskräfteproblem) c) Die Erhöhung der Arbeitsproduktivität wird als das beste Mittel zur Erhöhung der Produktion angesehen, weil sie diese ohne Vermehrung der Arbeitskräfte ermöglicht und gleichzeitig die Gestehungskosten sich nicht erhöhen, sondern sogar vermindert werden. Der Erhöhung der Arbeitsproduktivität gelten daher alle Anstrengungen der A. Ihr hat vor allem das Lohnsystem zu dienen. Unter Ausnutzung des Strebens von Menschen, möglichst viel zu verdienen (materielle Interessiertheit), wird der Lohn von der Leistung abhängig gemacht (Leistungslohn, Stücklohn, Prämienzeitlohn, Prämienstücklohn, Objektlohn). Die Löhne werden ergänzt durch Prämien für die Erfüllung und Übererfüllung der Pläne und besondere Leistungen (Prämienwesen). Bei Bezahlung im Stücklohn soll die Erhöhung der Arbeitsnormen zu größeren Leistungen zwingen, da nach Erhöhung der Arbeitsnormen nur die Wahl zwischen geringerem Lohn oder Mehrleistung bleibt. Aufgabe von Aktivisten und Neuerern ist es, die Normen in die Höhe zu treiben. Ihre Leistungen werden für die anderen Arbeitnehmer als vorbildlich hingestellt. Eine große, erst in den letzten Jahren etwas verkleinerte Differenzierung der Löhne, sowohl zwischen den einzelnen Wirtschaftszweigen als auch innerhalb der Wirtschaftszweige zwischen den einzelnen Lohngruppen (Wirtschaftszweiglohngruppenkatalog, Lohngruppe), soll ebenfalls einen Anreiz zu höheren und besseren Leistungen geben. Sie führt zur Favorisierung einzelner Gruppen. Bessere und höhere Leistungen sollen auch durch die Qualifizierung der Arbeitskräfte erreicht werden. Auch die menschliche Eitelkeit wird in den Dienst der A. gestellt. Durch Auszeichnungen werden diejenigen belohnt, die sich durch besondere Leistungen hervorgetan haben. Mit dem sozialistischen ➝Wettbewerb wird die Neigung von Menschen, ihre Kräfte und ihr Können zu messen, in den Dienst der A. gestellt. Eine scharfe Arbeitsdisziplin soll dafür sorgen, daß die Ziele der A. erreicht werden. Die wichtigste Aufgabe von Meistern und Brigadieren ist, ihre Kollegen zu hohen Leistungen anzutreiben. Durch die Produktionspropaganda sollen die Arbeiter beeinflußt werden, ihre Arbeitskraft restlos in den Dienst des Regimes zu stellen. Die Erhöhung der Arbeitsproduktivität bedeutet in der Regel eine Erhöhung der Arbeits[S. 33]intensität, besonders, weil die Möglichkeiten, moderne Ausrüstungen und eine bessere Betriebsorganisation zu schaffen, im allgemeinen nur gering sind und im Kampfe gegen Stillstands- und Wartezeiten (Seifert-Methode) stets die Gefahr besteht, daß auch arbeitsphysiologisch notwendige Ruhepausen beseitigt werden. Die A. geht darauf aus, die körperlichen und geistigen Kräfte der schaffenden Menschen immer mehr zu beanspruchen. Die Arbeitszeitverkürzung um 3 Stunden in der Woche (Arbeitszeit) ist nur eine ungenügende Kompensation. Die Löhne zeigen im Durchschnitt einen Trend nach oben. Das Verhältnis zwischen dem Ansteigen der Arbeitsproduktivität und dem Anwachsen der Löhne ist nach offiziellen sowjetzonalen Angaben seit 1953 insofern ungünstig geworden, als die Löhne oft schneller anwachsen als die Arbeitsproduktivität. Wiederholte Versuche, das Verhältnis umzukehren, waren nur wenig erfolgreich, weil die Arbeiter der Erhöhung der Arbeitsnormen erheblichen Widerstand entgegensetzten und die Fuktionäre dem desto mehr Rechnung trugen, je näher sie dem Betrieb standen. Anwachsen der Arbeitsproduktivität und Steigen der Durchschnittslöhne halten sich zur Zeit etwa die Waage. So verlangt die A. erhebliche Opfer von den Arbeitern, ohne daß dadurch die permanenten Schwierigkeiten der sowjetzonalen Wirtschaft behoben werden können. Literaturangaben Haas, Gerhard: Der FDGB 1954. (BMG) 1954. 48 S. m. 1 Plan. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. 112 S. m. 4 Anl. Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. 5., erw. Aufl. (BB) 1959, Teil I (Text) 171 S., Teil II (Anlagen) 191 S. Schwartz, Salomon M.: Arbeiterklasse und Arbeitspolitik in der Sowjetunion. Hamburg 1953, Verlag für Wirtschaft und Sozialpolitik. 367 S. Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 31–33 Arbeitsordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsproduktivität

Siehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1979 Arbeitspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 31]Die A. geht von der Vorstellung aus, daß durch die Überführung der Produktionsmittel in Volkseigentum die natürlichen Gegensätze zwischen Kapital und Arbeit aufgehoben seien und die Interessen des Staates, der als Eigentümer der Produktionsmittel gleichzeitig Arbeitgeber ist, mit denen der Arbeitnehmer identisch seien. In Wahrheit werden…

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KPD (1960)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Abk. für Kommunistische Partei Deutschlands, gegründet am 30. 12. 1918. Hauptforderung: Errichtung der Diktatur des Proletariats in Deutschland, Mitgl. der III. (kommun.) Internationale, anfangs in Programm und Politik unabhängig von Moskau. Nach mehreren Führungskrisen übernahm 1925 Thälmann die Parteiführung. Unter seinem Vorsitz geriet die KPD trotz Widerstand und Abspaltungen in immer größere Abhängigkeit von der KPdSU. In der NS-Zeit verboten, illegale Weiterarbeit. Am 11. 6. 1945 trat die KPD in Ost-Berlin mit einem völlig neuen Parteiprogramm vor die Öffentlichkeit: „Wir sind der Auffassung, daß der Weg, Deutschland das Sowjetsystem aufzuzwingen, falsch wäre. … Wir sind vielmehr der Auffassung, daß die entscheidenden Interessen des deutschen Volkes in der gegenwärtigen Lage … den Weg der Aufrichtung eines antifaschistischen demokratischen Regimes, einer parlamentarisch-demokratischen Republik …“ vorschreiben. Unter dem Druck der sowjet. Besatzungsmacht und der KP-Führung am 19./20. 4. 1946 in der SBZ Zwangsvereinigung von SPD und KPD zur SED. Nach dem Scheitern der kommun. Vereinigungsbestrebungen in Westdeutschland am 14. 2. 1947 Gründung einer „Arbeitsgemeinschaft“ von SED und westdeutscher KPD mit Sitz in Ost-Berlin. Im Januar 1948 kündigte die KPD die Arbeitsgemeinschaft und vollzog die organisatorische Trennung von der SED. Sie wurde jedoch auch weiterhin von der Westkommission, später der gesamtdeutschen Abt. beim ZK der SED (gesamtdeutsche Arbeit) angeleitet und erhielt von dort auch finanzielle Zuwendungen. Die KPD nahm im Parlamentarischen Rat an der Beratung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik teil, ihre Vertreter verweigerten jedoch bei der Verabschiedung des Grundgesetzes ihre Unterschrift. Trotzdem beteiligte sich die KPD an den Wahlen und war im ersten Bundestag mit 13 Abgeordneten vertreten. Bei den Wahlen zum zweiten Bundestag erhielt sie nur 2,2 v. H. aller abgegebenen Stimmen. Am 17. 8. 1956 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich verboten, seitdem illegal. Der 1. Sekretär, Max Reimann, hält sich in der SBZ auf. Nicht er, sondern das sog. Arbeitsbüro beim ZK der SED leitet die konspirative Tätigkeit. Die in der SED-Presse erscheinenden Berichte über KPD-Veranstaltungen in der Bundesrepublik wollen den Eindruck erwecken, es existiere eine intakte Parteiorganisation. In Wirklichkeit finden diese Zusammenkünfte und Parteitage in der SBZ statt. Zur Zeit ihres Verbotes hatte die KPD zwischen 60.000 und 70.000 Mitgl., von denen allenfalls noch ein Zehntel im Untergrund tätig sind. (1947: 324.000 Mitgl.) Von der SED erhält die KPD jährlich 12 bis 13 Mill. DMark West. Davon gibt die Partei u. a. 130 bis 150 illegale Betriebszeitungen sowie 80 bis 90 unregelmäßig erscheinende lokale Blätter heraus, die jedoch kaum Verbreitung finden. Mehr Gewicht kommt dem Freiheitssender 904 zu. (Tarnorganisationen, Infiltration) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 216 KP A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPdSU

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Abk. für Kommunistische Partei Deutschlands, gegründet am 30. 12. 1918. Hauptforderung: Errichtung der Diktatur des Proletariats in Deutschland, Mitgl. der III. (kommun.) Internationale, anfangs in Programm und Politik unabhängig von Moskau. Nach mehreren Führungskrisen übernahm 1925 Thälmann die Parteiführung. Unter seinem Vorsitz geriet die KPD trotz Widerstand und Abspaltungen in immer größere Abhängigkeit von der KPdSU. In der…

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Zivilprozeß (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die im Perspektivplan des Justizministeriums (Justizreform) vorgesehene neue Z.-Ordnung soll am 1. 1. 1963 in Kraft treten. Bis dahin bleibt die deutsche ZPO vom 30. 7. 1877 noch formell geltendes Recht. Das bisherige Z.-Recht ist aber schon in den vergangenen Jahren durch neue gesetzliche Bestimmungen und durch die gerichtliche Praxis grundlegend verändert worden. Die wichtigsten Neuerungen brachten das Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. 10. 1952 (Gerichtsverfassung) und die im Anschluß hieran ergangene Angleichungs-VO. Entsprechend dem dreistufigen Gerichtsaufbau gibt es nur noch zwei Instanzen. Die erste Instanz für fast alle Zivilsachen ist das Kreisgericht. Nur die Verfahren, in denen eine Partei Träger gesellschaftlichen Eigentums ist und der Streitwert 3.000 DM Ost übersteigt, gehören zur Zuständigkeit des Bezirksgerichts. Das Bezirksgericht ist außerdem Berufungsinstanz für die Entscheidungen des Kreisgerichts. Gegen die erstinstanzlichen Urteile des Bezirksgerichts ist die Berufung an das Oberste Gericht möglich. Wie in Strafsachen ist das Oberste Gericht außerdem Kassationsgericht (Kassation). Der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte entzogen sind die Streitigkeiten zwischen sozialistischen Betrieben aus Lieferungs- und Leistungsverträgen. Diese Verfahren gehören vor das Staatliche ➝Vertragsgericht. Mit der fortschreitenden Sozialisierung der Wirtschaft (Landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften, Handwerk) und dem ständigen Rückgang des Anteils der privaten Betriebe an der Produktion (Privatwirtschaft) und des Privathandels an den Gesamthandelsumsätzen (Handel) hat daher die Zahl der Z. in den letzten Jahren ständig abgenommen. Die Zivilkammern des Kreisgerichts und die erstinstanzlichen Zivilsenate des Bezirksgerichts sind mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei mit vollen richterlichen Befugnissen versehenen Schöffen besetzt. Die Aufgaben des früheren Rechtspflegers insbesondere im Mahnverfahren und in der Zwangsvollstreckung sind dem Sekretär (Sekretäre der Gerichte) übertragen worden (§§ 28 ff. der Angleichungs-VO). Für alle Verfahren in erster Instanz gelten gemäß § 38 der Angleichungs-VO die Bestimmungen der §§ 495 ff. der ZPO. Vor dem Bezirksgericht findet Jedoch keine Güteverhandlung statt. Ein Verfahren vor dem Einzelrichter gibt es in erster Instanz nicht. Neu geregelt ist das Verfahren in Ehesachen durch die Eheverfahrensordnung vom 7. 2. 1956 (Eherecht). Anwaltsvertretung ist in allen Berufungsverfahren notwendig. Das Gericht kann jedoch von der Vorschrift des Anwaltszwanges befreien. VEB können sich im Anwaltsprozeß durch eigene Angestellte vertreten lassen. Neben dem Recht, die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen zu beantragen, kann der Staatsanwalt gemäß § 20 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft vom 23. 5. 1952 (GBl. S. 408) „zum Zwecke der Wahrung der demokratischen Gesetzlichkeit“ in jedem Zivilrechtsstreit durch Einreichung von Schriftsätzen und Teilnahme an den Verhandlungen mitwirken. Diese Mitwirkung ist in allen Rechtsstreitigkeiten erforderlich, die gesellschaftliches Eigentum und das Eigentum gesellschaftlicher Organisationen“ betreffen. (Staatsanwaltschaft). Im künftigen Z. soll die Stellung des Staatsanwaltes noch stärker sein. Er soll ein eigenes Klage-, Antrags- und Rechtsmittelrecht erhalten, über die gesetzgeberischen Maßnahmen hinaus sind die formell weiter geltenden Vorschriften der Z.-Ordnung mit einem „neuen Inhalt“ erfüllt worden. Ausgehend von den im § 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes niedergelegten Aufgaben der Rechtsprechung (Rechtswesen), sind der Verhandlungs- und der Verfügungsgrundsatz, auf denen der deutsche Z. beruht, beseitigt worden. („Die noch geltenden alten Normen sind kein Hindernis dafür, die Zivilverfahren in sozialistischer Weise durchzuführen“, Nathan, Neue Justiz [S. 469]1959, S. 592.) Die Gerichte haben von sich aus die objektive Wahrheit zu ermitteln. Sie sind dabei nicht an die Beweisanträge der Parteien gebunden. Durch den neuen „sozialistischen Arbeitsstil“ wird das Gericht aus der weitgehend passiven Rolle des Schiedsrichters herausgeführt. Es wird auch im Z. zu einem „aktiv handelnden Staatsorgan, das mit seiner rechtsprechenden Tätigkeit staatliche Leistungsfunktionen verwirklicht, indem es in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen aktiv zur Lösung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Hauptaufgabe beiträgt“. Das Gericht bestimmt selbst den Umfang der Untersuchungen und deckt dadurch „die gesellschaftlichen Hintergründe der auftretenden Konflikte auf und beseitigt die hemmenden Ursachen selbst oder mit Hilfe der örtlichen Organe und des Staatsanwaltes“. Es darf keine Anerkenntnis und Versäumnisurteile oder Vergleiche geben, die nicht im Einklang mit der Rechts- und Gesellschaftsordnung der „DDR“ stehen. Schon vor dem eigentlichen Z. ist eine „gesellschaftliche Tätigkeit zur Beseitigung des Konfliktes und seiner Ursachen“ zu entfalten. Hierbei sind neue Formen zu entwickeln, durch die „die gesellschaftlichen Kräfte in noch größerem Umfange in die Lösung ziviler Rechtsstreitigkeiten einbezogen und so die Werktätigen befähigt werden, ihre Angelegenheiten selbst im Prozeß der gegenseitigen gesellschaftlichen Erziehung zu lösen“. Z. mit einem geringen Streitwert und einem einfachen Sachverhalt sollen so außerhalb des Gerichtsverfahrens erledigt werden. Flüchtlingen darf das Armenrecht nicht bewilligt werden. Sie sind nicht mehr legitimiert, über ihr in der SBZ gelegenes Vermögen Prozesse zu führen. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 468–469 Zivilgesetzbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZK

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die im Perspektivplan des Justizministeriums (Justizreform) vorgesehene neue Z.-Ordnung soll am 1. 1. 1963 in Kraft treten. Bis dahin bleibt die deutsche ZPO vom 30. 7. 1877 noch formell geltendes Recht. Das bisherige Z.-Recht ist aber schon in den vergangenen Jahren durch neue gesetzliche Bestimmungen und durch die gerichtliche Praxis grundlegend verändert worden. Die wichtigsten Neuerungen brachten das…

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Wirtschaftswissenschaft (1960)

Siehe auch: Wirtschaftswissenschaft: 1962 1963 1965 1966 Wirtschaftswissenschaften: 1959 1969 1975 1979 1985 [S. 456]In der SBZ hat die W. die Aufgabe, die Politik der Ulbricht-Gruppe in der SED „wissenschaftlich“ abzustützen. Erkenntnisse und Vorschläge von Wirtschaftswissenschaftlern — auch wenn sie SED-Genossen sind und im Grundsatz die marxistische Lehre von der Politischen Ökonomie (Politökonomie) anerkennen — die nicht mit der von Ulbricht und seinen Anhängern vertretenen Politik übereinstimmen, werden als „unwissenschaftlich“ und „klassenfeindlich“ unterdrückt. Methoden und Inhalt der sowjetzonalen W. sind in keiner Weise mit denen in der Bundesrepublik vergleichbar. Die von westlichen Gepflogenheiten völlig abweichenden Begriffsbildungen erschweren sogar die bloße Gegenüberstellung wirtschaftswissenschaftlicher Kategorien in Ost und West. — Ideologisch weisunggebend ist das Gesellschaftswissenschaftliche Institut beim ZK der SED, Lehrstuhl für Politökonomie; Schwerpunkt der wirtschaftswissenschaftlichen Tätigkeit ist das Institut für W. bei der Deutschen Akademie der Wissenschaften in Ost-Berlin. Auch an Universitäten, Hochschulen und Akademien gibt es Lehrstühle für W. bzw. Politökonomie. In der Bundesrepublik und im gesamten Ausland finden seit 1957/58 Auseinandersetzungen zwischen den bedeutendsten Mitgliedern des Instituts für W. der Akademie der Wissenschaften einerseits und den Anhängern des Ulbricht-Kurses in der SED besondere Aufmerksamkeit. Auf der 30. Tagung des ZK der SED (Jan. 1957) mußten die Wirtschaftswissenschaftler Prof. Fritz ➝Behrens, damals Leiter der Staatl. Zentralverwaltung für Statistik, Abteilungsleiter im Institut für W. und Inhaber des Lehrstuhls für Politische Ökonomie an der Universität Leipzig, und sein Mitarbeiter Dr. Arne ➝Benary heftige Kritik hinnehmen. Ein von Prof. Behrens veröffentlichter Artikel mit einem Vergleich des Reallohns in der Bundesrepublik und der SBZ — bei dem die Bundesrepublik günstig abschnitt —, ferner andere Äußerungen von Prof. Behrens, in denen er die Meinung vertrat, daß in der SBZ nunmehr die Zeit vorüber sein müsse, in der die Wirtschaft unmittelbar durch den Staatsapparat angeleitet wird, zogen ihm den Zorn der SED-Führung zu. In ähnlicher Richtung lagen Äußerungen von Prof. Kohlmey, damals Direktor des Instituts für W. der Akademie und Professor mit Lehrauftrag an der Ost-Berliner Universität, der das System der Planwirtschaft kritisiert hatte, und sogar der damals führende Prof. Fred ➝Oelßner, Inhaber des Lehrstuhls für Politische Ökonomie am Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, hatte sich wiederholt kritisch zum System der sowjetzonalen Wirtschaftsplanung geäußert, indem er offen die Meinung vertrat, daß ökonomische Fragen ökonomisch, nicht ideologisch gelöst werden müßten. Die genannten Wirtschaftswissenschaftler wurden 1958 gemaßregelt [S. 461]und aus allen Funktionen entfernt, von denen aus sie in die Öffentlichkeit wirken konnten; sie wurden als „Revisionisten“ bezeichnet, deren Anschauungen „der kapitalistischen Ideologie weit die Tore öffnet“ (Revisionismus). Nur in der Sektion W. der Akademie durften sie unter Kontrolle der SED-Führung verbleiben. Außer einigen, von ihnen offensichtlich unter Druck seitens der SED verfaßten „selbstkritischen“ Äußerungen hörte die Öffentlichkeit zwei Jahre lang kaum etwas von ihnen. Es war daher eine Überraschung, als im Frühjahr 1960 die Namen der Gemaßregelten wieder öffentlich genannt wurden. Offenbar kann die SED-Führung nicht auf die Mitarbeit dieser Wirtschaftswissenschaftler bei der dringend notwendigen Reorganisation der Wirtschaftsplanung (Planung) verzichten. Im Febr. 1960 wurden ihnen und anderen Mitgliedern der Sektion W. der Akademie, bzw. von ihnen gebildeten „Forschungsgemeinschaften“, mehr als 30 wirtschaftswissenschaftliche „Vertragsforschungsaufträge“ übergeben mit der Aufgabenstellung, dadurch „das sozialistische Planungssystem als Ganzes weiterzuentwickeln und zu vervollkommnen“. Einzelthemen solcher Forschungsaufträge sind u. a.: „Erarbeitung von Methoden und Kennziffern für die Messung der Arbeitsproduktivität“ (Produktivität); „Untersuchung der Ursachen für die Entstehung von Überplanbeständen“; „Formen und Methoden der Planung und Leitung der Produktion und Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern und Dienstleistungen“; „Ausarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Funktion und Wirkungsweise der Preise“ usw. Aus der Art dieser Forschungsaufträge ist ersichtlich, daß die Planwirtschaft der SBZ bisher keine wissenschaftliche Fundierung hatte, vielmehr — wie an zahlreichen Beispielen nachweisbar ist — ausschließlich entsprechend den politischen Zweckmäßigkeitserwägungen der SED-Führung praktiziert wurde. Man darf vermuten, daß die Beauftragung der früher gemaßregelten Wirtschaftswissenschaftler, die im Grunde ihre „ökonomische Einstellung“ nicht geändert haben — damit im Zusammenhang steht, daß die SED-Führung im Hinblick auf die hoch angesetzten Ziele des Siebenjahrplans künftig möglicherweise eher als früher bereit ist, in der Wirtschaft „ökonomische Prinzipien“ zur Geltung kommen zu lassen. Die Aufsicht über die neue wirtschaftswissenschaftliche Forschungstätigkeit übt das Mitte 1960 für diesen Zweck neu errichtete „Ökonomische Forschungsinstitut bei der Staatlichen ➝Plankommission“ aus. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 456–461 Wirtschaftssystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftszweig-Lohngruppenkatalog

Siehe auch: Wirtschaftswissenschaft: 1962 1963 1965 1966 Wirtschaftswissenschaften: 1959 1969 1975 1979 1985 [S. 456]In der SBZ hat die W. die Aufgabe, die Politik der Ulbricht-Gruppe in der SED „wissenschaftlich“ abzustützen. Erkenntnisse und Vorschläge von Wirtschaftswissenschaftlern — auch wenn sie SED-Genossen sind und im Grundsatz die marxistische Lehre von der Politischen Ökonomie (Politökonomie) anerkennen — die nicht mit der von Ulbricht und seinen Anhängern vertretenen…

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Konsumgenossenschaften (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach den Satzungen des am 27. 8. 1949 gegründeten „Verbandes Deut[S. 212]scher Konsumgenossenschaften“ (VDK) sind die K. eine „demokratische Massenorganisation“: „Ihre Hauptaufgabe besteht in der aktiven Unterstützung der Politik unserer Regierung im Kampf um ein einheitliches, demokratisches Deutschland sowie im Kampf zur Erhaltung des Weltfriedens an der Seite der großen sozialistischen SU. Das zweite Jahr unseres großen Friedensplans stellt den K. die Aufgabe, durch Verbesserung der massenpolitischen Arbeit und der Handelstätigkeit die Produkte unserer Aktivisten und Arbeiter schneller, billiger und als gute Qualitäten und Sortimente an die Bevölkerung heranzubringen.“ (Aus „Das Wirtschaftsjahr 1952“, Verlag „Die Wirtschaft“, Berlin.) Die K. der SBZ sind also nicht mehr Einrichtungen der organisierten Verbraucherschaft mit dem Zwecke der verbilligten Versorgung mit Lebensmitteln und Verbrauchsgütern. Ihre Spitzenorganisation ist der „Verband Deutscher K. e. G. m. b. H.“, Berlin W 8. Die K. unterhielten Ende 1958 für ihre rd. 3,5 Mill. Mitgl. 35.125 Verkaufsstellen, von denen 18.510 auf dem Lande eingerichtet sind einschl 426 Landwarenhäuser. Von den Verkaufsstellen wurden zur Erneuerung des Handelsnetzes 4.957 auf Selbstbedienung und 2.884 auf Teilselbstbedienung umgestellt. Außerdem besitzen sie 1700 Produktionsbetriebe, darunter 1110 Bäckereien und 377 Fleischereien. Die Verkaufsstellenzahl vergrößerte sich in den letzten Jahren besonders durch die Errichtung sog. Dorfkonsumgenossenschaften, die die Landbevölkerung mit Industriewaren versorgen sollen. Die Mitgliederzahl stieg bis Ende 1959 auf 3.666.315. Ende 1959 waren bei den K. 244.855, davon 12.746 Lehrlinge, beschäftigt. 215.814 Arbeiter u. Angestellte und 10.394 Lehrlinge waren davon allein im Handel tätig, 13.901 Arbeiter u. Angestellte sowie 328 Lehrlinge in industriellen Betrieben. Die K. werden bevorzugt mit Mangelwaren beliefert und hielten auch Waren zu HO-Preisen feil. An dem gesamten Einzelhandelsumsatz der SBZ sind die K. mit rd. 30 v. H. beteiligt. Im Jahre 1950 übernahmen sie die Warenbeschaffung, die Lagerung und zum Teil auch den Verkauf für die „Wirtschaftsabteilung der Besatzungsmacht“ (GSOW, Konsum-Spezialhandel). In den letzten Jahren ist eine gewisse Konkurrenz zwischen HO und K. entstanden. (Handel) Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 14 Tab. u. 22 Anlagen. Piltz, Rosemarie: Die Konsumgenossenschaften in der Sowjetzone. (BMG) 1960. 64 S. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 88 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 211–212 Konsultation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Konsumgüterversorgung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach den Satzungen des am 27. 8. 1949 gegründeten „Verbandes Deut[S. 212]scher Konsumgenossenschaften“ (VDK) sind die K. eine „demokratische Massenorganisation“: „Ihre Hauptaufgabe besteht in der aktiven Unterstützung der Politik unserer Regierung im Kampf um ein einheitliches, demokratisches Deutschland sowie im Kampf zur Erhaltung des Weltfriedens an der Seite der großen sozialistischen SU. Das zweite…

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SED (1960)

Siehe auch: SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 1985 Abk. für Sozialistische Einheitspartei Deutschlands. Unter dem Druck der sowjetischen Besatzungsmacht am 21. 4. 1946 gegründet durch Zusammenschluß von KPD und SPD in der SBZ. Auf dem Vereinigungsparteitag waren offiziellen Angaben zufolge 47 v. H. der Mitgl. Kommunisten, 53 v. H. Sozialdemokraten. Die zunächst paritätische Besetzung aller Parteileitungen wurde Anfang 1949 auch formell aufgehoben, alle nicht gleichgeschalteten sozialdemokratischen Funktionäre wurden nach und nach verdrängt. Mitgliederstand nach offiziellen Angaben: April 1946: 1.298.000, April 1950: 1.750.000, April 1954: 1.413.000, Juli 1958: 1.472.930. Theoretische Grundlagen: Lehren von Lenin u. Stalin sowie von Marx und Engels in Lenin-Stalinscher Interpretation (Marxismus-Leninismus, Stalinismus). Seit 1948 schnelle Bolschewisierung der Partei unter der Parole: Entwicklung der SED zu einer „Partei neuen Typus“ nach dem Vorbild der KPdSU. Anerkennung der führenden Rolle der SU und der KPdSU werden auch nach dem XX. Parteitag der KPdSU für die Mitgliedschaft vorausgesetzt. Ziel der SED ist die Vollendung des Aufbau des Sozialismus in der „DDR“ nach sowjetischem Vorbild und die Übertragung des „DDR“-Modells auf ganz Deutschland. (Wiedervereinigung). Parteiführung und Funktionäre der SED beherrschen sämtliche Massenorganisationen und den gesamten Staats- und Wirtschaftsapparat der SBZ mit der Begründung, die Partei sei der Vortrupp der Arbeiterklasse und vertrete die Interessen aller Werktätigen. Die SED-Parteiführung leitet und kontrolliert die westdeutsche KPD, auch nach deren Verbot. Organisatorischer Aufbau: Parteitagsdelegierte wählen das Zentralkomitee (ZK), von dem das Politbüro und das Sekretariat gewählt werden. Nachgeordnet sind Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Ortsleitungen; Grundorganisationen: Betriebs- und Wohngruppen. In der NVA besteht eine eigene Parteiorganisation im Range einer SED-Bezirksleitung. Zwischen den Parteitagen finden bei politisch gegebenem Anlaß Parteikonferenzen statt, deren Einberufung das ZK beschließt. Bisher fanden fünf Parteitage statt: I. vom 19. bis 22. 4. 1946 („Vereinigungsparteitag“); II. vom 20. bis 24. 9. 1947; III. vom 20. bis 24. 7. 1950; IV. vom 30. 3. bis 6. 4. 1954; V. vom 10. bis 16. 7. 1958. Parteikonferenzen wurden durchgeführt: 1. vom 25. bis 28. 1. 1949; 2. vom 9. bis 12. 7. 1952; 1. vom 24. bis 29. 3. 1956. Eintritt in die SED seit 1. 3. 1949 nur als Kandidat möglich. 1. Sekretär des ZK der SED Walter ➝Ulbricht. Auf Grund eines Beschlusses der alliierten Kommandantur ist die SED auch in West-Berlin zugelassen. Bei den Wahlen zum West-Berliner Ab[S. 368]geordnetenhaus im Dezember 1958, unmittelbar nach Beginn der Berlin-Krise erhielt sie trotz umfangreicher Propaganda für die Umwandlung West-Berlins in eine sog. Freie Stadt nur 1,9 v. H. der abgegebenen Stimmen. Literaturangaben Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 367–368 Schwerindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Seebäder

Siehe auch: SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 1985 Abk. für Sozialistische Einheitspartei Deutschlands. Unter dem Druck der sowjetischen Besatzungsmacht am 21. 4. 1946 gegründet durch Zusammenschluß von KPD und SPD in der SBZ. Auf dem Vereinigungsparteitag waren offiziellen Angaben zufolge 47 v. H. der Mitgl. Kommunisten, 53 v. H.…

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Sachsen-Anhalt (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ; gebildet 1945–47 aus den preußischen Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg, dem Land Anhalt und kleineren braunschweigischen und thüringischen Gebietsteilen; 24.657 qkm, 4,1 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 10. 1. 1947, Hauptstadt: Halle; Landesfarben: Schwarz-Gelb; Wirtschaft: Braunkohlenbergbau und -industrie, Kali-, Salz-, Kupfer- und Eisengewinnung, Metall-, Stickstoff- und chemische Industrie, hochintensive Landwirtschaft. — Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Halle und Magdeburg aufgehoben; staatsrechtliche Stellung des Landes seither unklar. S.-A. ist hervorgegangen aus der 1815 gebildeten preußischen Provinz Sachsen (Brandenburg, Sachsen), die 1944 im Zuge der sog. Reichsreform bei Unterstellung des Reg.-Bez. Erfurt unter den Reichsstatthalter in Thüringen in die Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg geteilt wurde. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurden die Provinzen von amerikanischen, britischen und sowjetischen Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fiel auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch das westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegene Gebiet an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung des Landes Anhalt in die wiedervereinigte Provinz und die Errichtung der „Provinzialverwaltung für die Provinz Sachsen“ unter Präsident Dr. Erhard Hübener (LDP), der sie im Oktober 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 45,8 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dezember 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Provinzialregierung unter Ministerpräsident Dr. Erhard Hübener (LDP) und beschloß am 10. 1. 1947 die „Verfassung der Provinz S.-A.“, die am folgenden Tage in Kraft trat. Nach der Auflösung Preußens durch den Alliierten Kontrollrat wurde die Provinz im Juli 1947 auch staatsrechtlich Land. An Stelle des im August 1949 zurückgetretenen Dr. Hübener wurde Werner Bruschke (SED) Ministerpräsident. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 ist S.-A. Land der „DDR“. Das dem Landtag am 25. 7. 1952 aufgezwungene „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Lande S.-A.“ beraubte das Land seiner staatsrechtlichen Handlungsfähigkeit. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 357 Sachsen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sachversicherung

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ; gebildet 1945–47 aus den preußischen Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg, dem Land Anhalt und kleineren braunschweigischen und thüringischen Gebietsteilen; 24.657 qkm, 4,1 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 10. 1. 1947, Hauptstadt: Halle; Landesfarben: Schwarz-Gelb; Wirtschaft: Braunkohlenbergbau und -industrie, Kali-, Salz-, Kupfer- und Eisengewinnung, Metall-, Stickstoff- und chemische Industrie,…

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Justizverwaltung (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Oberste J.-behörde: Ministerium der Justiz der „DDR“. Minister Dr. Hilde ➝Benjamin (als Nachfolgerin von Max Fechner). Stellv. des Ministers: Hans Ranke (SED). Durch Beschluß des Ministerrats vom 20. 7. 1956 (GBl. S. 597) wurde ein Statut des Justizministeriums erlassen. Danach ist das Ministerium „als Fachministerium der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik das zentrale Organ der Justizverwaltung“. Wie schon vorher andere Ministerien, ist auch das Justizministerium zur „juristischen Person“ erklärt worden. Das Ministerium hat zwei Hauptabteilungen: Gesetzgebung und Rechtsprechung; ferner drei selbständige Abteilungen: Kaderabteilung, Abt. Allgemeine Verwaltung, Haushaltsabteilung. Als beratendes Organ des Ministers fungiert das „Kollegium des Ministeriums“, dem neben dem Minister der Stellv. des Ministers, die Leiter der Hauptabt. und der Leiter der Kaderabt. angehören. Schon seit Oktober 1950 bestanden in den Ländern der SBZ mit Ausnahme von Thüringen keine selbständigen Justizministerien mehr. Mit der Auflösung der Landesregierungen im Sommer 1952 sind auch die den Ministerpräsidenten der Länder unterstehenden Hauptabteilungen Justiz aufgelöst worden. In den Bezirken wurden Bezirks-J. geschaffen, deren Organisation und Tätigkeit sich nach einer internen Dienstanordnung vom 15. 2. 1954 richten. Die J.-Stellen haben einen Leiter und die Abt. Recht, Kader, Haushalt und Verwaltung. „Die Hauptaufgabe der Justizverwaltungsstelle ist die systematische Anleitung und ständige Kontrolle der Kreisgerichte in ihrer Rechtsprechung und der Tätigkeit der Staatlichen Notariate mit dem Ziele der Verbesserung der Anwendung der Gesetze“ (§ 6 der Anordnung vom 15. 2. 1954). „Die Organe der Justizverwaltung haben Mängel der Rechtsprechung in ständigem Meinungsaustausch mit den Gerichten aufzudecken und abzustellen, grundsätzliche Rechtsfragen zu klären und den Richtern eine richtungweisende Anleitung für die Verbesserung ihrer Arbeit bei der Durchführung der Gesetze und Beschlüsse der Regierung zu geben. Kontrolle und Anleitung der Rechtsprechung sind also wesentliche Arbeitsmethoden der Justizverwaltung, wenn sie die Aufgaben der staatlichen Verwaltung auf dem Gebiet der Justiz aktiv und schöpferisch erfüllen will“ (Ostmann in: „Neue Justiz“ 1954, S. 37). Zur Erfüllung dieser Aufgabe wurde in der sowjetzonalen Justiz das Instrukteurwesen eingeführt, dessen einheitliche Leitung in den Händen des Stellv. des Ministers liegt. Anleitung und Kontrolle der Rechtsprechung sind dem Just.-Min. durch § 13 des am 1. 10. 1959 neu gefaßten Gerichtsverfassungsgesetzes gesetzlich zuerkannt. „Die Anleitung und Kontrolle haben die [S. 193]Erfüllung der Aufgaben der Rechtsprechung und der politischen Arbeit unter den Werktätigen zu gewährleisten“ (§ 13, Abs. 2). Mit dieser Weisungsbefugnis der J. gegenüber den Gerichten wird die Unabhängigkeit der Richter kraft Gesetzes endgültig beseitigt. Kontrolliert und angeleitet vom Ministerium werden auch die J.-Stellen in den Bezirken. Die J. liegt also straff zentralistisch in den Händen des Justizministeriums. Hier sind in den maßgebenden Stellen ausschließlich SED-Angehörige tätig. Mit Ausnahme des Ministers, des stellvertretenden Ministers und des Leiters der Hauptabteilung Gesetzgebung, Dr. Ostmann, sind die meisten Abteilungsleiter und Referenten Absolventen der Volksrichter-Schulen. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 192–193 Justizreform A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Justizwettbewerb

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Oberste J.-behörde: Ministerium der Justiz der „DDR“. Minister Dr. Hilde ➝Benjamin (als Nachfolgerin von Max Fechner). Stellv. des Ministers: Hans Ranke (SED). Durch Beschluß des Ministerrats vom 20. 7. 1956 (GBl. S. 597) wurde ein Statut des Justizministeriums erlassen. Danach ist das Ministerium „als Fachministerium der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik das zentrale Organ der…

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Maschinen-Traktoren-Station (MTS) (1960)

Siehe auch: Maschinen-Traktoren-Station: 1965 Maschinen-Traktoren-Stationen: 1975 1979 Maschinen-Traktoren-Station (MTS): 1959 1962 1963 1966 1969 Nach sowjet. Muster gebildete staatliche Landmaschinenparks, die unter der Bezeichnung MAS (Maschinen-Ausleih-Station) im Zuge der Bodenreform von der VdgB begründet wurden. Ihre Aufgabe war zunächst, Schlepper und Landmaschinen der enteigneten und aufgesiedelten Güter zusammenzufassen, um sie im Gemeinschaftseinsatz den mit Anspannung, Maschinen und Geräten völlig unzureichend ausgestatteten Neubauern zugute kommen zu lassen. Durch AO der DWK vom 10. 11. 1948 erfolgte die Übernahme der MAS in staatliche Regie, wobei auch die ländl. Genossenschaften ihre Maschinenhöfe und Werkstätten einschl. Inventar der neuen Verwaltung zur Verfügung stellen [S. 260]mußten. Nunmehr bekamen die Stationen auch rein politische Funktionen als „Mittelpunkte des gesellschaftlichen Lebens auf dem Lande“ (Kulturhaus). Ende 1950 erhielt jede MAS die Rechte eines „volkseigenen Betriebes“ als „selbständig planende und bilanzierende Einheit der volkseigenen Wirtschaft“ (GBl. 140/1950). Die Umbenennung in MTS erfolgte 1952 nach der Verkündung des planmäßigen Aufbaus des Sozialismus auf der II. Parteikonferenz der SED durch Ulbricht. Um sie zu „Zentren der Umgestaltung des Dorfes auf sozialistischer Grundlage“, also zum Steuerungsinstrument der Kollektivierung zu machen, wurden Ende 1952 politische Abteilungen bei den MTS eingerichtet, die für die ideologische Ausrichtung der gesamten Landbevölkerung verantwortlich sind (Technische Kabinette). Gleichzeitig erhielten die MTS das gesamte landw. Beratungswesen zugewiesen (Agronom). Die Hektar-Staffelung der MTS-Tarifsätze nach Betriebsgrößenklassen stellte von Anfang an ein wirksames Steuerungsmittel im Klassenkampf auf dem Lande dar; es wurde dadurch noch verschärft, daß im Laufe der Zeit auch die Altbauern immer mehr in Abhängigkeit von der MTS- Arbeit gerieten, je mehr ihre eigenen Maschinen durch Verschleiß ausfielen und Neuanschaffungen unmöglich waren. Mit dem Ziel, die Kollektivierung der Landwirtschaft unter allen Umständen voranzutreiben, setzte Ende 1957 eine neue Etappe der Entwicklung ein. Auf Vorschlag von Ulbricht auf dem 33. Plenum des ZK beschloß die 2. Zentrale MTS-Konferenz eine enge kollektive Zusammenarbeit zwischen MTS und LPG unter Anwendung der Komplexen Mechanisierung nach dem Vorbild der Schönebecker Methode. Die Unterstellung der MTS-Traktorenbrigaden unter die Einsatzleitung der LPG-Vorsitzenden lehnt sich an das sowjet. Vorbild an und sollte die privatwirtschaftenden Einzelbauern von der „Überlegenheit der sozialistischen Großflächenwirtschaft überzeugen“. Da die MTS nur noch in dem Umfang, in dem freie Kapazitäten nach Erledigung aller Arbeiten für die LPG vorhanden waren, auch die werktätigen Einzelbauern unterstützen konnten, wurden die auf technische Hilfe immer mehr angewiesenen Einzelbauern zunehmend gezwungen, entweder Genossenschaftsbauer zu werden oder aber ihre Höfe aufzugeben. Im vollgenossenschaftlichen Stadium erfolgt jetzt eine Neuorganisation des gesamten Maschineneinsatzes durch die „leihweise Übergabe der Technik der MTS an LPG Typ III“ (GBl.~I 1959, S. 362) — wenn letztere mindestens 80 v. H. der landw. Nutzfläche des Dorfes bewirtschaften, die wirtschaftliche Rechnungsführung und bestimmte Reparaturen übernehmen können — und durch den Aufbau von Reparatur- und Technischen Stationen (RTS) mit Reparaturbasen in den LPG und VEG. Damit verlagert sich das Schwergewicht der MTS als Mittelpunkt der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft deutlich in Richtung auf die LPG. 1959 bestanden 600 MTS mit 41.680 Traktoren, 3.805 Lastkraftwagen, 15.451 Drillmaschinen, 4.755 Mähdreschern, 8.891 Dreschmaschinen, 2.735 Rübenkombines u. a. Literaturangaben *: Die Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS) in der SBZ. (Mat.) 1954. 235 S. u. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 259–260 Maschinenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Maschinoexport

Siehe auch: Maschinen-Traktoren-Station: 1965 Maschinen-Traktoren-Stationen: 1975 1979 Maschinen-Traktoren-Station (MTS): 1959 1962 1963 1966 1969 Nach sowjet. Muster gebildete staatliche Landmaschinenparks, die unter der Bezeichnung MAS (Maschinen-Ausleih-Station) im Zuge der Bodenreform von der VdgB begründet wurden. Ihre Aufgabe war zunächst, Schlepper und Landmaschinen der enteigneten und aufgesiedelten Güter zusammenzufassen, um sie im Gemeinschaftseinsatz den mit…

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Technik, Kammer der (KdT) (1960)

Siehe auch: Kammer der Technik: 1963 1965 1966 1969 Kammer der Technik (KdT): 1975 1979 1985 Technik, Kammer der: 1953 1954 1965 1966 1969 1975 1979 Technik, Kammer der (KdT): 1956 1958 1959 1962 1963 1945 durch den FDGB gegründete, durch Beauftragte der SED angeleitete Organisation, deren Aufgabe es ist, die Ingenieure, Techniker und Wissenschaftler der Zone zusammenzufassen, um ihr Wissen und Können für die Zwecke der SED einzuspannen und auszunutzen. Die Tätigkeit der KdT liegt überwiegend auf dem Gebiet der Produktionspropaganda. Als Aufgaben werden im einzelnen genannt: Gründung und Anleitung der Sozialistischen ➝Gemeinschaften. Förderung des sozialistischen ➝Wettbewerbs in seinen verschiedenen Formen; Popularisierung, Verbreitung und Weiterentwicklung der Erfahrungen der Neuerer; „Unterstützung der Organisierung der nationalen Verteidigung“, insbesondere bei der „Ausrüstung der nationalen Streitkräfte mit der neuesten Technik“; „Heranbildung einer neuen technischen Intelligenz aus den Reihen der Jugend und der Aktivisten“; Durchführung der Nachwuchsplanung; Förderung der Qualifizierung; Weckung des Interesses bei Frauen für technische Berufe; Mitwirkung bei der Auswertung und Verbreitung technischer Literatur, insbesondere aus der SU; Aufklärung der technischen Intelligenz über die Anwendung der Methoden der Planwirtschaft; Mitarbeit an der Entwicklung der Normung, Typisierung und der Gütevorschriften für die Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Qualität der Erzeugnisse; „Aufklärung der technischen Intelligenz Westdeutschlands“. Der Gedankenaustausch zwischen Ost und West ist als Propaganda und Spionage zugleich gedacht. Die organisatorischen Grundeinheiten der KdT sind sogen. „Betriebssektionen“, deren es Ende 1958 etwa 1900 gab. Die 16 Bezirksorganisationen sind in 12 zentralen Fachverbänden zusammengefaßt, denen mehrere hundert Fachausschüsse, Fachunterausschüsse und regionale Arbeitsgemeinschaften angeschlossen sind. Die KdT ist der Herausgeber von etwa 20 technischen Fachzeitschriften. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 413 Techniker des Volkes, Verdienter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Technik, Übergabe der

Siehe auch: Kammer der Technik: 1963 1965 1966 1969 Kammer der Technik (KdT): 1975 1979 1985 Technik, Kammer der: 1953 1954 1965 1966 1969 1975 1979 Technik, Kammer der (KdT): 1956 1958 1959 1962 1963 1945 durch den FDGB gegründete, durch Beauftragte der SED angeleitete Organisation, deren Aufgabe es ist, die Ingenieure, Techniker und Wissenschaftler der Zone zusammenzufassen, um ihr Wissen und Können für die Zwecke der SED einzuspannen und auszunutzen. Die Tätigkeit der…

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Lehrerbildung (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Verfassung der „DDR“ (Art. 36) soll die L. an Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen erfolgen. 1946 sind an allen Universitäten und an der Technischen Hochschule Dresden pädagogische Fakultäten errichtet worden, denen die Ausbildung der Lehrer für die allgemein- und berufsbildenden Schulen übertragen wurde. Die Hauptmasse der neuen Lehrer ist seit 1945 jedoch in Kursen von höchstens einjähriger Dauer, die zunächst als Notmaßnahme gedacht waren, ausgebildet worden. 1948/49 gab es 49.944 Lehrer mit Kurzausbildung neben 22.562 Altlehrern. Durch die „VO über die Neuregelung der Ausbildung der Lehrer an den allgemeinbildenden Schulen, der Pionierleiter, der Kindergärtnerinnen und der Erzieher in Heimen und Horten“ vom 15. 5. 1952 wurde die L. im Verein mit den schon seit 1950 laufenden Bestrebungen auf eine neue Basis gestellt. Die Ausbildung der Lehrer für die Unterstufe (1. bis 4. Schuljahr) erfolgt nunmehr an den Instituten für L. (keine Hochschulen, sondern Fachschulen). Voraussetzung: Mittlere Reife und ein praktisches Jahr. Die Ausbildung der Fachlehrer für das 5.-10. Schuljahr erfolgt an Pädagogischen Instituten. Das Studium dauert drei (in Zukunft vier) Jahre und setzt die Reifeprüfung voraus. Die Oberschullehrer (9. bis 12. Schuljahr) haben fünf Jahre an den Universitäten (philosophische und mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultäten) oder an Pädagogischen Hochschulen zu studieren, sie erwerben — ebenso wie die Fachlehrer — die Lehrbefähigung in zwei Fächern. In den letzten Jahren laufen Bestrebungen und Versuche zur Entwicklung eines kombinierten Studiums: Wechsel von Direkt- und Fernstudium. Daneben wird für einen Teil des Studiums seine Verbindung mit produktiver Arbeit angestrebt — zur Verbesserung der polytechnischen Ausbildung aller Lehrer. Die SED-Führung ist bemüht, junge Produktionsarbeiter für das Lehrerstudium zu gewinnen, auf das sie durch Vorkurse vorbereitet werden. Besondere Einrichtungen der Lehrerbildung (1956/57): 1 Pädagogische Hochschule, 7 Pädagogische Institute, 35 Institute für L. Dazu kommt noch die Pädagogische Fakultät der Humboldt-Universität. Gesamtzahl der Studenten an Einrichtungen der Lehrerbildung (1957): 23.147. Die Diplom-Gewerbelehrer und Diplom-Handelslehrer für Berufsschulen werden an der Fakultät für Berufspädagogik der Technischen Hochschule Dresden und an Instituten für Berufspädagogik ausgebildet. Studiendauer: fünf Jahre. Lehrer für Sonderschulen haben ein zweijähriges Zusatzstudium zu absolvieren. Für die Lehrer an allgemeinbildenden Schulen und Berufsschullehrer, insbesondere für Lehrer mit Kurzausbildung, ist ein differenziertes Fernstudium organisiert worden, über Lehrerweiterbildung Pädagogisches Kabinett. (Schule, Erziehungswesen, Erziehungswissenschaft) Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Wendt, Emil: Die Entwicklung der Lehrerbildung in der sowjetischen Besatzungszone seit 1945. 2., erg. Aufl. (BB) 1959. 131 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 243 Lehrer des Volkes, Verdienter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lehrergewerkschaft

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Verfassung der „DDR“ (Art. 36) soll die L. an Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen erfolgen. 1946 sind an allen Universitäten und an der Technischen Hochschule Dresden pädagogische Fakultäten errichtet worden, denen die Ausbildung der Lehrer für die allgemein- und berufsbildenden Schulen übertragen wurde. Die Hauptmasse der neuen Lehrer ist seit 1945 jedoch in Kursen von höchstens…

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Enteignung (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das private Eigentum war mehreren E.-Aktionen ausgesetzt. Durch die bereits 1945 eingeleitete Bodenreform wurden alle landwirtschaftlichen Privatbetriebe über 100 ha enteignet. Die nach Befehl Nr. 124 der SMAD angeordnete E. von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“ (Sequesterbefehl) wurde als Vorwand benutzt, die zahlreichen wichtigsten Industriebetriebe mit etwa 40 v. H. der Gesamtproduktion in Volkseigentum zu überführen. Die nächste E.-Welle wurde durch den Befehl Nr. 201 der SMAD eingeleitet, wonach Strafverfahren gegen angebliche Naziverbrecher durchgeführt werden konnten. Hier war es in jedem Fall möglich, durch Strafurteil auf Vermögensentzug zu erkennen. Nach Art. 23 der Verfassung dürfen E. nur zum Wohle der Allgemeinheit und auf gesetzlicher Grundlage gegen angemessene Entschädigung vorgenommen werden, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. In einigen E.-Gesetzen ist eine Entschädigung vorgesehen (Aufbaugesetz). Diese Ansprüche stehen jedoch oft nur auf dem Papier. Der Mißbrauch des Eigentums hat nach Art. 24 grundsätzlich entschädigungslose E. und Überführung in das Eigentum des Volkes zur Folge. Private wirtschaftliche Unternehmen, „die für die Vergesellschaftung geeignet sind“, können enteignet werden. Alle Bodenschätze, Naturkräfte, Bergwerke sowie die Betriebe der Eisen- und Stahlerzeugung und der Energiewirtschaft sind gemäß Art. 27 und 25 der Verfassung verstaatlicht worden. Eine weitere Möglichkeit zur entschädigungslosen E. ist die Vermögenseinziehung im Strafverfahren, von der in den politischen Verfahren nach Art. 6 der Verfassung und der Kontrollratsdirektive 38 und in den Wirtschaftsstrafverfahren reichlich Gebrauch gemacht worden ist. Auch einige der neuen Staatsverbrechen des Strafrechtsergänzungsgesetzes vom 11. 12. 1957 sehen die Vermögenseinziehung als Strafe vor. Die kalte E. des Privateigentums wird schließlich durch steuerliche Maßnahmen (Steuern, Erbrecht) und im Wege des Konkursverfahrens (Konkursrecht) betrieben. Bis zu dem im Juni 1953 verkündeten neuen Kurs und wieder seit August 1958 wird das Flüchtlingsvermögen praktisch enteignet. Die enteigneten Vermögenswerte sind grundsätzlich lastenfrei in das Volkseigentum übergeführt worden. Das bedeutet eine entschädigungslose E. der privaten Gläubiger des Enteigneten, deren Rechte an enteigneten Grundstücken und beweglichen Sachen und deren Ansprüche gegen das eingezogene Vermögen nicht anerkannt werden. Erst die VO vom 23. 8. 1956 über die Entschädigung ehemaliger Gesellschafter für Beteiligungen an enteigneten Unternehmen und die Befriedigung langfristiger Verbindlichkeiten aus der Zeit nach dem 6. 5. 1945 (GBl. S. 683) und das Gesetz vom 2. 11. 1956 (GBl. S. 1207) über die Regelung der Ansprüche gegen Personen, deren Vermögen nach der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten oder auf Grund rechtskräftiger Urteile in das Eigentum des Volkes übergegangen ist, sehen eine gewisse Entschädigung bis zum Werte der in das Volkseigentum übernommenen Vermögenswerte vor. Aus Anlaß eines Rechtsstreites eines in der SBZ enteigneten und in das Volkseigentum übergeführten Zweigbetriebes und des westdeutschen Hauptbetriebes hat das Oberste Gericht entschieden, daß die E. für ganz Deutschland wirksam sei. Demgemäß sei auch das dem westdeutschen Betrieb gehörende Warenzeichen auf den „volkseigenen Betrieb“ übergegangen („Neue Justiz“ 1954, S. 58). Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 312 S. m. 62 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 104 Engels, Friedrich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Entnazifizierung

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das private Eigentum war mehreren E.-Aktionen ausgesetzt. Durch die bereits 1945 eingeleitete Bodenreform wurden alle landwirtschaftlichen Privatbetriebe über 100 ha enteignet. Die nach Befehl Nr. 124 der SMAD angeordnete E. von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“ (Sequesterbefehl) wurde als Vorwand benutzt, die zahlreichen wichtigsten Industriebetriebe mit etwa 40 v. H. der Gesamtproduktion in…

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Nationalismus (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 289]Stalin hat 1930 erklärt, nationale Kulturen seien mit sozialistischem Geist vereinbar. Unter der Diktatur des Proletariats sei eine Kultur „sozialistisch dem Inhalt nach, national der Form nach“. Wenn Lenin die nationalen Kulturen angegriffen habe, dann nur ihren „bürgerlichen Inhalt“, nicht ihre nationale Form. Erst wenn das Proletariat auf der ganzen Welt gesiegt habe und der Sozialismus errichtet sei, könne es eine Kultur geben, die sowohl der Form wie dem Inhalt nach sozialistisch sei. In der Zwischenzeit müßten sich die Nationalitäten entfalten können, weil gerade in dieser Entfaltung die Voraussetzung gegeben sei, daß die nationalen Kulturen sich in eine einzige allgemeine Kultur mit einer einzigen gemeinsamen Sprache verschmelzen könnten. — Trotz dieser theoretischen Erklärungen sind in Wirklichkeit bei Gewährung gewisser äußerer nationaler Formen die nichtrussischen Völker der SU, die osteuropäischen Satellitenstaaten und die deutsche SBZ von Moskau immer stärker gleichgeschaltet worden. Seit 1956 (XX. Parteitag der KPdSU) bahnt sich allerdings eine zurückhaltendere Bewertung der nationalen Komponente, zum mindesten der großrussischen zaristischen Tradition, zugunsten des proletarischen ➝Internationalismus (Internationale) an. Eine Synthese von letzterem und dem N. der bisherigen afro-asiatischen Kolonialvölker wird von den Bolschewisten mit allen Mitteln propagiert, um auf diese Weise im Konkurrenzkampf der Lager die afro-asiatischen Entwicklungsländer für den bolschewistischen Zweck ideologisch wie wirtschaftlich — und damit letztlich politisch — zu gewinnen. (Marxismus-Leninismus, Stalinismus, Koexistenz) Literaturangaben Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre des Stalinismus. 1. Aufl. (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 2) Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Hildebrandt, Walter: Die Sowjetunion — Macht und Krise. Darmstadt 1955, Leske. 272 S. Rauch, Georg von: Geschichte des bolschewistischen Rußland. Wiesbaden 1955, Rheinische Verlagsanstalt. 570 S. mit 5 Karten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 289 Nationalhymne A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationalität

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 289]Stalin hat 1930 erklärt, nationale Kulturen seien mit sozialistischem Geist vereinbar. Unter der Diktatur des Proletariats sei eine Kultur „sozialistisch dem Inhalt nach, national der Form nach“. Wenn Lenin die nationalen Kulturen angegriffen habe, dann nur ihren „bürgerlichen Inhalt“, nicht ihre nationale Form. Erst wenn das Proletariat auf der ganzen Welt gesiegt habe und der Sozialismus errichtet…

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Aufbau des Sozialismus (1960)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der bolschewistischen Theorie die Übergangsperiode nach dem revolutionären Sturz des Kapitalismus bis zum vollendeten System des Sozialismus, der dann die Überleitung zum Kommunismus ermöglichen soll. In der bolschewistischen Praxis nach 1944 in den osteuropäischen Satellitenstaaten und in der SBZ trat jedoch an Stelle einer undurchführbaren echten, explosiven Revolution die von der SU gesteuerte allmähliche „Revolution von oben“, in den Satellitenländern als „Schaffung der Grundlagen für den AdS.“, unter den Bedingungen der SBZ zunächst als antifaschistisch-demokratische Ordnung bezeichnet. In ihrer „letzten Etappe“ sollte die bürgerliche Revolution schrittweise in eine proletarische Revolution umgewandelt werden. Dieses Stadium wurde ab 1950, insbesondere noch der II. Parteikonferenz der SED (1952), durch die Periode des „beschleunigten AdS.“ abgelöst. Nach dem Zeitplan des ZK soll der AdS. mit dem Ende der Siebenjahrplan-Periode (1965) abgeschlossen sein. Der zwischen Januar und April 1960 erfolgten Zerschlagung des bäuerlichen Privateigentums (Zwangskollektivierung) soll bis dahin die Vernichtung der Reste von privatem Handel, Einzelhandwerk und Privatindustrie folgen. Wenn in der Bundesrepublik nach den bolschewistischen Plänen zunächst nur eine bürgerliche Revolution durchgeführt werden soll, so muß diese dennoch nach bolschewistischem Denken zwangsläufig in den AdS. einmünden, so daß auch hier die Bolschewisierung am Ende stände. (Volksdemokratie, Arbeiter-und-Bauern-Macht, Periodisierung) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1960. 204 S. u. 4 Taf. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 39 Atomenergie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aufbaugesetz

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der bolschewistischen Theorie die Übergangsperiode nach dem revolutionären Sturz des Kapitalismus bis zum vollendeten System des Sozialismus, der dann die Überleitung zum Kommunismus ermöglichen soll. In der bolschewistischen Praxis nach 1944 in den osteuropäischen Satellitenstaaten und in der SBZ trat jedoch an Stelle einer undurchführbaren echten, explosiven Revolution die von der SU gesteuerte…

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Auszeichnungen (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zur Würdigung besonderer Verdienste im Sinne der SED wurden zahlreiche A. geschaffen. Es gibt folgende Gruppen von staatlichen A.: Orden, Preise, Medaillen, Ehrentitel und Wanderfahnen. Die Stiftung ist Sache des Ministerrates. Jedoch können die örtlichen Organe der Staatsmacht für ihren Bereich Preise und Wanderfahnen stiften (so im Jahre 1959 vom Rat der Stadt Leipzig der Gutenberg-Preis). A. können verliehen werden an Einzelpersonen und Kollektive ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit sowie an Betriebe, Institutionen und gesellschaftliche Organisationen und Teile dieser Einrichtungen, wenn sie eine organisatorische Einheit bilden. Einzelheiten der Verleihung regeln die Ordnungen über die Verleihung. Bis 1958 waren vom Ministerrat folgende Auszeichnungen gestiftet: I. Orden: 1) Karl-Marx-Orden, 2) Vaterländischer Verdienstorden in den Stufen Gold, Silber, Bronze, 3) Banner der Arbeit, 4) Stern der Völkerfreundschaft. II. Preise: 1) Nationalpreis 1., 2. und 3. Klasse, 2) Cisinski-Preis, 3) Heinrich-Greif-Preis, 4) Heinrich-Heine-Preis, 5) Lessing-Preis, 6) Preis für ➝künstlerisches Volksschaffen, 7) Kunstpreis der DDR, 8) Johannes-R.-Becher-Preis, 9. Rudolf-Virchow-Preis. III. Medaillen: 1) Clara-Zetkin-Medaille, 2) Hans-Beimler-Medaille, 3) Medaille für Teilnahme an den bewaffneten Kämpfen der deutschen Arbeiterklasse in den Jahren 1918–1923, 4) Medaille für Kämpfer gegen den Faschismus 1933–1945, 5) Verdienstmedaille der Deutschen Reichsbahn, 6) Medaille für ➝treue Dienste bei der Deutschen Reichsbahn, 7) Medaille für ➝treue Dienste in der Nationalen Volksarmee, 8) Medaille für ➝treue Dienste in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern (früher: in der Deutschen Volkspolizei), 9) Medaille für treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr, 10) Pestalozzi-Medaille für treue Dienste, 11) Verdienstmedaille der Nationalen Volksarmee, 12) Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei, 13) Medaille für vorbildlichen Grenzdienst, 14) Medaille für Verdienste um das Grubenrettungswesen, 15) Medaille für selbstlosen Einsatz bei der Bekämpfung von Katastrophen, 16) Rettungsmedaille, 17) Hufeland-Medaille, 18) Medaille für ➝ausgezeichnete Leistungen, 19) Medaille für ausgezeichnete Leistungen im ➝Wettbewerb, 20) Medaille für ➝ausgezeichnete Leistungen in landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, 21) Medaille für ➝ausgezeichnete Leistungen in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern, 22) Verdienstmedaille der Deutschen Demokratischen Republik; 23) (Dr.)-Theodor-Neubauer-Medaille, nur einmal verliehen: 24) Karl-Friedrich-Wilhelm-Wander-Medaille, 25) Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954. IV. Ehrentitel: 1) Held der Arbeit, 2) Hervorragender ➝Wissenschaftler des Volkes, 3) Verdienter ➝Aktivist, 4) Verdienter ➝Arzt des Volkes, 5) Verdienter ➝Bergmann der DDR, 6) Verdienter ➝Eisenbahner der DDR, 7) Verdienter ➝Er[S. 50]finder, 8) Verdienter ➝Lehrer des Volkes (Die Medaille dazu heißt Diesterweg-Medaille), 9) Verdienter ➝Meister, 10) Verdienter ➝Meister des Sports, 11) Verdienter ➝Techniker des Volkes, 12) Verdienter ➝Tierarzt, 13) Verdienter ➝Züchter, 14) Meister der genossenschaftlichen Produktion, 15) Meisterhauer, 16) Meister des Sports, 17) Hervorragender ➝Genossenschaftler, 18) Aktivist des Fünfjahrplans, 19) Brigade der besten Qualität, 20) Brigade der kollektiven Aktivistenarbeit, 21) Brigade der hervorragenden Leistung, 22) Hervorragende ➝Jugendbrigade der DDR, 23) Brigade der sozialistischen Arbeit, 24) Hervorragender ➝Jungaktivist, 25) Gemeinschaft der sozialistischen Arbeit. V. Wanderfahnen: 1) Wanderfahne des Ministerrates, 2) Wanderfahne der Ministerien, Staatssekretariate oder der VVB, 3) Wanderfahne des Bezirks, 4) Wanderfahne des Ministerrates für Sieger im Massenwettbewerb der LPG, Gemeinden, Kreise und Bezirke. VI. Sonstige Auszeichnungen: 1) Diplom für besondere Leistungen bei der Herstellung hochwertiger Verbrauchsgüter für die Bevölkerung, 2) Leistungsabzeichen der Nationalen Volksarmee, 3) Leistungsabzeichen der Deutschen Grenzpolizei. Vom FDGB gestiftet und von ihm verliehen wird die Fritz-Heckert-Medaille. Vom Rat der Stadt Leipzig gestiftet ist und von ihm verliehen wird der Gutenberg-Preis. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 46, 50 Ausweise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Autobahnen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zur Würdigung besonderer Verdienste im Sinne der SED wurden zahlreiche A. geschaffen. Es gibt folgende Gruppen von staatlichen A.: Orden, Preise, Medaillen, Ehrentitel und Wanderfahnen. Die Stiftung ist Sache des Ministerrates. Jedoch können die örtlichen Organe der Staatsmacht für ihren Bereich Preise und Wanderfahnen stiften (so im Jahre 1959 vom Rat der Stadt Leipzig der Gutenberg-Preis). A.…

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Forschung, Wissenschaftl.-technische (1960)

Siehe auch: Forschung, Wissenschaftlich-technische: 1959 Forschung, Wissenschaftl.-technische: 1962 1963 1965 1966 Bisher standen in der SBZ die auf die unmittelbare praktische Verwertung gerichteten Forschungsaufgaben im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Forschung. Seit Mitte 1958 wird die Notwendigkeit langfristiger Grundlagenforschung amtlich betont, aber es scheint weitgehend bei entsprechenden Erklärungen geblieben zu sein. Nur einmal (1958) wurde offiziell von der Absicht gesprochen, einen „Zehnjahrplan der Forschung“ auszuarbeiten; ein solcher Plan wurde bisher jedoch nicht vorgelegt. Hingegen wird immer erneut erklärt, daß die theoretische Forschung engstens mit der Auswertung der Ergebnisse und der Wirtschaftspraxis verknüpft werden müsse. Bereits jetzt arbeiten zahlreiche Forschungsinstitute unmittelbar mit Industriebetrieben zusammen, zum Teil sind sie sogar räumlich mit ihnen verbunden. Zentrale Leitungsinstanz ist der Deutsche ➝Forschungsrat, dem als ausführendes Organ das Zentrale Amt für Forschung und Technik angegliedert ist. Die mittleren wirtschaftlichen Verwaltungsorgane (VVB, Räte der Bezirke und Kreise) sind verpflichtet, durch die Abteilungen Forschung und Technik in den ihnen unterstellten Betrieben die WtF. intensiv zu betreiben. Einige Betriebe wurden neu gegründet, in denen sowohl die wissenschaftliche Forschung betrieben wird, als auch die Ergebnisse unmittelbar in die Praxis umgesetzt werden, indem dort neue industrielle Erzeugnisse bis zur vollständigen Produktionsreife entwickelt werden. Sogar die Technologie der Produktion wird dabei festgelegt. Zwischen Professoren und Dozenten von Hochschulen und Universitäten einerseits und staatlichen Stellen und der Industrie andererseits hat sich ein System der „Vertragsforschung“ eingebürgert, das ebenfalls auf unmittelbare Verwertung der Forschungsergebnisse abgestellt ist. Über den Umfang der vom SED-Regime für Forschung aufgewandten Mittel enthält das Statist. Jahrbuch der SBZ von 1959 folgende Angaben: Im Staatshaushalt 1959 waren eingesetzt für „Akademien“ 125,5 Mill. DM Ost, für „Wissenschaftliche Institute und Forschung“ 971,6 Mill. DM Ost, zusammen also rd. 1097 Mill. DM Ost, das waren 2,3 v. H. des Staatshaushaltes. Die WtF. der SBZ verfolgt nach Äußerungen von SED-Funktionären eindeutig das Ziel, den Weltstand der Produktion zu erreichen und mitzubestimmen. (Qualität der Erzeugnisse). Zur Erreichung dieses Zieles — nicht zuletzt auch zur Einsparung eigener Finanzmittel — betreibt das Regime einen umfangreichen Informationsdienst in westlichen Ländern. Es wertet sämtliche internationalen Veröffentlichun[S. 127]gen über die neuesten Ergebnisse von Wissenschaft, Forschung und Technik aus und verfolgt genauestens die Veröffentlichungen aller Patentämter der Welt. Allein das Institut für Dokumentation der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften unterhält 140 verschiedene Dokumentations- und Informationsstellen. Weitere etwa 50 gleichartige Stellen gibt es bei den VVB und in Großbetrieben. Das Ost-Berliner „Deutsche Wirtschaftsinstitut“ z. B. beschäftigt sich weitestgehend mit der Beschaffung westlicher Literatur und anderer Informationen auf dem Gebiete der Wissenschaft, Forschung und Technik. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 126–127 Formalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Forschungsgemeinschaft

Siehe auch: Forschung, Wissenschaftlich-technische: 1959 Forschung, Wissenschaftl.-technische: 1962 1963 1965 1966 Bisher standen in der SBZ die auf die unmittelbare praktische Verwertung gerichteten Forschungsaufgaben im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Forschung. Seit Mitte 1958 wird die Notwendigkeit langfristiger Grundlagenforschung amtlich betont, aber es scheint weitgehend bei entsprechenden Erklärungen geblieben zu sein. Nur einmal (1958) wurde offiziell von der Absicht…

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Interzonenverkehr (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 a) Personenverkehr. Nach der Kapitulation mußten laut Beschluß des Kontrollrats alle Personen, die aus einer Besatzungszone in eine andere reisen wollten, einen durch die Besatzungsmacht ausgestellten Interzonenpaß besitzen. Während mit der Vereinigung der westlichen Besatzungszonen der Interzonenpaß dort wegfiel, kamen im I. mit der SBZ, vornehmlich seit der Währungsreform und der Berliner Blockade, erhebliche Schwierigkeiten hinzu. Besucher aus der Bundesrepublik benötigten außer dem Interzonenpaß eine Aufenthaltsgenehmigung der sowjetzonalen Behörden, die von den in der SBZ wohnenden Angehörigen oder Freunden beantragt werden mußte. Beim Grenzübertritt isf der Besitz von DM Ost verboten, DM West müssen zum Zwangskurs 1:1 eingewechselt werden. Auch Reisende zwischen West-Berlin und der Bundesrepublik benötigten auf Grund von Viermächteabmachungen in beiden Richtungen einen Interzonenpaß. Bis zum Juni 1953 wurden in der SBZ Interzonenpässe nur in Ausnahmefällen ausgegeben. Seit der Verkündung des Neuen Kurses entfaltete sich ein reger I. Neben dem legalen I. besteht ein ausgedehnter illegaler I., insbesondere von Flüchtlingen und Personen, die im Auftrag sowjetzonaler Stel[S. 181]len zur Beförderung von Nachrichten, Propagandamaterial usw. reisen. Der Interzonenpaßzwang wurde durch die Westmächte am 16. 11. 1949 aufgehoben. Die Regierung der „DDR“ schloß sich diesem Schritt an mit der Einschränkung, daß bei Einreisen in die SBZ weiterhin eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich ist, wänrend Ausreisende aus der SBZ für die Dauer ihrer Reise ihren Personalausweis gegen eine polizeiliche Personalbescheinigung Umtauschen müssen. Die Paßkontrolldirektion der Bundesrepublik ermittelte für die Zeit von 1953 bis Ende 1960 den Interzonenreiseverkehr von Personen mit einem Personalausweis der SBZ oder Ost-Berlins bzw. mit einer sowjetzonalen Personalbescheinigung: Ein Teil der im I. eingereisten Personen stellte einen Antrag auf Aufnahme in das Bundesgebiet. Unter den Flüchtlingen befand sich von 1954 bis 1957 ein zunehmender Anteil von im I. in das Bundesgebiet Eingereisten. Ab 1958 ist ein Absinken festzustellen. Im Sommer 1957 steigerte die SED ihre Bemühungen, den ansteigenden Reiseverkehr in die Bundesrepublik einzudämmen, bis zu direkten Verboten von Westreisen für bestimmte Personengruppen (Studenten, Oberschüler, Angehörige von Staatsjugendorganisationen usw.). Ende 1957 wurden diese Maßnahmen noch verschärft. Bis dahin waren nur Auslandsreisen ohne Genehmigung strafbar. Seit dem „Gesetz zur Abänderung des Paßgesetzes“ vom 11. 12. 1957 (Paßwesen) ist jedes Verlassen der „DDR“ ohne Erlaubnis, also auch die Reise in das Bundesgebiet und nach West-Berlin, unter träfe gestellt. Wenn die Antragsteller Verwandte in der BRD haben, die ohne polizeiliche Abmeldung die Zone verlassen haben, wird die Ausreisegenehmigung versagt. Außerdem müssen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Betriebe, in denen die Antragsteller tätig sind, vorgelegt werden. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen der Bürgermeister und ein weiterer Bewohner die Bürgschaft für die rechtzeitige Rückkehr des Antragstellers in die „DDR“ übernehmen mußten. Infolge dieser Maßnahmen ist der F. schlagartig zurückgegangen. Der Rückgang des Reiseverkehrs aus der SBZ und Ost-Berlin in das Bundesgebiet im Jahre 1958 gegenüber dem Vorjahr wird an folgenden Zahlen deutlich: Im Frühjahr 1959 wurde ein neues Verfahren zur Erteilung von „Reisegenehmigungen“ nach der Bundesrepublik entwickelt. Die Anträge werden den in alien Gemeinden gebildeten „Komitees für gesamtdeutsche Fragen“ zur Entscheidung vorgelegt. Sofern ein Angehöriger des Antragstellers aus der SBZ geflüchtet ist, wird der Antrag abgelehnt. Falls das „Komitee“ zustimmt, entscheiden noch in letzter Instanz die „Volkspolizei-Kreisämter“. Der Reiseverkehr zwischen der Bundesrepublik und West-Berlin ist im Potsdamer Abkommen geregelt. Nur die Interzonenzüge, die zugelassenen Autobahnen und die kontrollierten Luftkorridore dürfen benutzt werden. Im allgemeinen wickelt sich der Verkehr ohne Reibungen ab, es kommen jedoch immer wieder Behinderungen und Schikanen durch die sowjetzonalen Organe an den Grenzübergangsstellen vor. — Bewohner der BRD, die in die Zone einreisen wollen, müssen sich nach wie vor durch die zu besuchende Person beim zuständigen Rat des Kreises eine schrift[S. 182]liche Aufenthaltsgenehmigung besorgen lassen. Das nimmt in der Regel drei Wochen in Anspruch. Westberliner benötigten für Reisen in die Zone einen Passierschein, der nur in eiligen Fällen sofort ausgestellt wird. Personen, die das Gebiet der SBZ ohne Abmeldung verlassen haben (Sowjetzonenflüchtlinge), muß empfohlen werden, auf Reisen zwischen West-Berlin und der Bundesrepublik den Luftweg zu benutzen. Wie bekannt wurde, sind allein im Jahr 1959 auf der Reise zwischen dem freien Berlin und Westdeutschland 115 Personen von sowjetzonalen Grenzpolizisten festgenommen worden. Im I. mit Kraftfahrzeugen muß neben den Fahrzeugpapieren, bei Benutzung eines Miet- oder Leihfahrzeuges der Automietvertrag oder eine Benutzungsvollmacht mitgeführt werden. Die von den sowjetzonalen Grenzbehörden vorgeschriebenen Fahrtrouten müssen auf jeden Fall eingehalten werden. Für die Benutzung sowjetzonaler Straßen werden folgende Gebühren erhoben: Pkw bis 8 Plätze bis 200 km 5 DM, bis 300 km 15 DM, bis 400 km 20 DM, bis 500 km 25 DM. Motorräder bis 200 km 4 DM, bis 300 km 5 DM, bis 400 km 10 DM und bis 500 km 15 DM. Am Zielort muß sich der Interzonenreisende (mit oder ohne Kraftfahrzeug) sofort polizeilich anmelden. Auch eine Abmeldung ist vor Antritt der Rückfahrt erforderlich. b) Güterverkehr. Er hat entsprechend der Entwicklung des Interzonenhandels ständig zugenommen. Aus der Sicht der Bundesrepublik ergibt sich für die letzten Jahre folgendes Bild: Außer diesen Gütermengen, die sich nur auf die im Rahmen des Interzonenhandelsabkommens transportierten Güter beziehen, werden beachtliche Gütermengen zwischen dem Bundesgebiet und West-Berlin befördert. Der Straßenverkehr zwischen dem Bundesgebiet und West-Berlin hat sich im Jahr 1959 allgemein weiter verstärkt. Insgesamt haben im Verkehr von und nach West-Berlin im Berichtsjahr 1,390 Mill. Kraftfahrzeuge die Zonengrenze passiert; das waren 203.000 Fahrzeuge oder 17,1 v. H. mehr als im Jahre 1958, in dem die Zunahme nur 7,0 v. H. betragen hatte. Zugenommen hat insbesondere der Verkehr mit Personenkraftwagen, nämlich um 21,0 v. H. auf 935.000 und der Verkehr mit Lastkraftfahrzeugen um 12,4 v. H. auf 368.000 Fahrten. Die Zahl der im Berlin-Verkehr gezählten Kraft- Omnibusse erhöhte sich um 3,0 v. H. auf knapp 55.000, während der Kraftradverkehr, wie nach den allgemein rückläufigen Bestandszahlen zu erwarten war, wiederum — wenn auch nicht in dem Maße wie im Vorjahre — um 4,3 v. H. auf 31.000 Durchfahrten zurückging. Die größte Durchfahrtenzahl erreichte der Verkehr mit Fahrzeugen des Personenverkehrs im Ferienmonat August (72,9 v. H. über dem Monatsdurchschnitt) und der Verkehr mit Lastkraftfahrzeugen im April (17,2 v. H. über dem Monatsdurchschnitt). Die im Straßenverkehr vom Bundesgebiet nach West-Berlin beförderte Gütermenge überstieg mit insgesamt 2,986 Mill.~t die Transportmenge des Jahres 1958 um 374.000 t. Aus West-Berlin wurden mit Lastkraftfahrzeugen 928.000~t Güter in das Bundesgebiet befördert gegenüber 819.000~t im Jahre 1958. [S. 183]Im Straßenverkehr zwischen dem Bundesgebiet und dem Sowjetsektor von Berlin bzw. der SBZ durchfuhren im Jahr 1959 fast 144.000 Kraftfahrzeuge die Zonenübergänge. Gegenüber dem Jahre 1958, das infolge der verschärften Kontrollmaßnahmen der SBZ-Behörden nur ein Viertel des Verkehrsumfanges von 1957 aufzuweisen hatte, war der Verkehr im Jahr 1959 um mehr als die Hälfte größer. Dabei stieg die Zahl der Durchfahrten von Personenkraftwagen allein um 41.000 auf 116.000 und die der Lastkraftfahrzeuge um 5.000 auf rund 20.000. An Gütern wurden im Jahre 1959 aus dem Bundesgebiet in die SBZ und nach dem Sowjetsektor von Berlin mit Lastkraftfahrzeugen 42.454 (+ 13.803 t) befördert, in der Gegenrichtung betrug die Beförderungsmenge 57.060 (+ 8.513 t). c) Der Interzonenverkehr unterliegt Beschränkungen, die sich auf das Verbot von Geldsendungen beziehen und alle Warengattungen und -mengen ausschließen, die als Handelsware gelten können. Zahlreiche Paketkontrollstellen führen dauernd Kontrollen über die Einhaltung der Bestimmungen für Geschenksendungen durch. Insgesamt gibt es acht Paketkontrollstationen (Berlin O 17, Erfurt, Leipzig, Halle, Magdeburg, Dresden, Schwerin und Plauen), in denen über 2.500 „Paketschnüffler“ ihrer zweifelhaften Tätigkeit nachgehen. Während der Jahre 1957 bis 959 sind aus dem Bundesgebiet und West-Berlin mehr als 117 Mill. Paket- und Päckchensendungen in die SBZ und den Sowjetsektor von Berlin verschickt worden. Hiervon fast die Hälfte (48,5 v. H.) Pakete. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 180–183 Interzonenhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Investitionen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 a) Personenverkehr. Nach der Kapitulation mußten laut Beschluß des Kontrollrats alle Personen, die aus einer Besatzungszone in eine andere reisen wollten, einen durch die Besatzungsmacht ausgestellten Interzonenpaß besitzen. Während mit der Vereinigung der westlichen Besatzungszonen der Interzonenpaß dort wegfiel, kamen im I. mit der SBZ, vornehmlich seit der Währungsreform und der Berliner Blockade,…

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Handel (1960)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der überwiegende Teil des Groß- und Einzelhandels in der SBZ wird von staatlichen Handelsorganen durchgeführt (Großhandelskontore, Großhandelsgesellschaften, Deutsche ➝Handelszentralen, HO, Konsumgenossenschaften, VVEAB). Im Außenhandel sind ausschließlich staatliche Gesellschaften tätig (Deutscher ➝Innen- und Außenhandel). Während sich im Einzelhandel noch zahlreiche private Betriebe gegenüber den staatlichen Handelsorganen behaupten konnten, wurde der private Großhandel fast vollständig ausgeschaltet. Seit der Errichtung der DHZ in den Jahren 1949/50 übernahmen die staatlichen Großhandelsbetriebe weitgehend den Handel mit Industrieerzeugnissen. Der private Großhandel wurde vom Handel mit Grundstoffen, Maschinen, Fahrzeugen, Lebensmitteln, Kohle, Metallen und Schrott völlig ausgeschlossen. Auf den privaten Großhandel entfallen nur noch etwa 4 v. H. der gesamten Großhandelssätze. Der Einzelhandel entwickelte sich nach sowjetzonalen Angaben wie folgt: Der private Einzelhandel wurde hauptsächlich durch unzureichende Belieferung mit Waren und Senkung der Handelsspannen, die von der Industrie- und Handelskammer jeweils festgesetzt werden, benachteiligt. Um sich die Fähigkeiten des privaten Einzelhandels zunutze zu machen und ihn enger [S. 160]an den staatlichen Handel zu binden, schloß man Agenturverträge und später Kommissionsverträge ab. Der Groß- und Einzelhandel in der SBZ übt kaum noch echte Handelsfunktionen aus. Er verteilt vielmehr den geplanten, knappen Warenfonds. Die vielfachen Versorgungsmängel, die bei der Tätigkeit der sowjetzonalen Handelsbetriebe auftreten, sollen im Bereich des Konsumgüterhandels durch die Organe der Staatlichen ➝Handelsinspektion und der Arbeiterkontrolle beseitigt werden. Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 14 Tab. u. 22 Anlagen. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 88 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 159–160 Hamann, Karl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handelsabgabe (HA)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der überwiegende Teil des Groß- und Einzelhandels in der SBZ wird von staatlichen Handelsorganen durchgeführt (Großhandelskontore, Großhandelsgesellschaften, Deutsche ➝Handelszentralen, HO, Konsumgenossenschaften, VVEAB). Im Außenhandel sind ausschließlich staatliche Gesellschaften tätig (Deutscher ➝Innen- und Außenhandel). Während sich im Einzelhandel noch zahlreiche private Betriebe gegenüber den staatlichen…

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Sprache (1960)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unter dem Einfluß des Parteijargons verändert sich die Schrift- und Umgangssprache der SBZ in einer Weise, die noch kaum untersucht wurde, hüben wie drüben aber von vielen Menschen als Symptom des Auseinanderlebens und der Entfremdung deutlich empfunden wird. Entwicklungstendenzen der S., die allgemein mit der Technisierung des Lebens und den Fortschritten auf dem Gebiet der Kommunikationsmittel (zumal der mechanischen Vervielfältigung und Verbreitung von Wort und Ton) Hand in Hand gehen, werden im totalitären Herrschaftsbereich durch den hemmungslosen Sprachverschleiß in der politischen Agitation und Propaganda verstärkt und beschleunigt. Das Weltanschauungs-Monopol des Marxismus-Leninismus und dessen behauptete Wissenschaftlichkeit, die Ansprüche der Zentralverwaltungswirtschaft (Produktionssteigerung, Plandisziplin, Erreichung des „Weltniveaus“), der militante Stil des Klassen- und „Friedens“-Kampfes, die bewußte Anlehnung an die SU — all das durchsetzt auf dem Wege über Presse, Fachliteratur, Rundfunk, Schule, Schulung und Kulturelle Massenarbeit, ja, selbst über Literatur, Theater, Kabarett das öffentliche und private Leben mit Elementen der (pseudo-) philosophischen, politökonomischen, militärischen Fachsprache. Der Glaube an die Machbarkeit aller Dinge bestimmt (wie beim Nationalsozialismus) den Habitus des gesprochenen und geschriebenen Wortes; der ideologische Bruch der Doktrin („der Überbau hilft der Basis“, Marxismus-Leninismus) nötigt zu sprachlichen Camouflagen (typisches, immer wiederkehrendes Beispiel: „breit entfalten“ für „aufziehen“, organisieren); der arglistigen Täuschung politisch Unerfahrener oder Schwankender dienen die Sinnverschiebungen bei Schlüsselbegriffen wie Demokratie, Freiheit, Frieden, Gesetzlichkeit (Rechtswesen), Mitbestimmung, Sozialismus, Wahlen usw.; der Kampf gegen den „Klassenfeind“, vor allem aber die Auseinandersetzung mit den ideologischen Abweichungen haben ganze Arsenale von Schimpf- und Schmähwörtern entstehen lassen, die für den Nichtkommunisten vielfach unverständlich sind (Objektivist, Praktizist, Versöhnler u. a.); Journalisten, Partei- und Gewerkschaftsfunktionäre, aber auch Lehrer passen sich unter dem Zwang, den ideologischen Weisungen und Losungen der SED prompt zu folgen, oft auch unfähig zu selbständigem Denken und eigenem Ausdruck (oder deren Gefahren meidend) der S. der jeweils maßgebenden Parteigrößen an, und Nichtkommunisten folgen ihnen darin, entweder um sich zu tarnen, oder um das „Partei-Chinesisch“, nur dem Ohr von Gleichgesinnten vernehmbar, ad absurdum zu führen. Die Verluderung der S. ist auch in der SBZ beobachtet und von einigen Einsichtigen (Becker, Klemperer, Weiskopf, Zweig) kritisch und warnend behandelt worden, doch wurden die spezifisch „gesellschaftlichen“ Ursachen von ihnen begreiflicherweise übersehen. Der Spracherziehung dient, unter Wahrung der Tabus und mit klassenkämpferischen Einschlägen, die unter Mitwirkung der Redaktion des sowjetzonalen Duden vom Verlag Enzyklopädie herausgegebene Monatsschrift „Sprachpflege“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 390 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Spremberg

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unter dem Einfluß des Parteijargons verändert sich die Schrift- und Umgangssprache der SBZ in einer Weise, die noch kaum untersucht wurde, hüben wie drüben aber von vielen Menschen als Symptom des Auseinanderlebens und der Entfremdung deutlich empfunden wird. Entwicklungstendenzen der S., die allgemein mit der Technisierung des Lebens und den Fortschritten auf dem Gebiet der Kommunikationsmittel (zumal der mechanischen…

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Instrukteurwesen (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Aus der SU übernommene Einrichtung im Partei-, Staats- und sonstigen Organisationsapparat, die dazu dient, den zentralen Willen in den nachgeordneten Dienststellen, Betrieben und Gemeinden zur Geltung zu bringen. Zu diesem Zweck sind den übergeordneten Leitungen Instrukteure, zum Teil auch feste Instrukteurbrigaden attachiert. Diese sollen im Sinn des operativen ➝Arbeitsstils auf die nachgeordneten Organe durch Anleitung, Bildung von Beispielen und Kontrolle einwirken. Instrukteurbrigaden werden demzufolge vorwiegend an den Schwerpunkten der Produktion und des politischen Lebens und an solchen Punkten eingesetzt, wo besonders starke Mißstände vorhanden sind. Angestrebt ist, daß auf diese Weise ein besserer Kontakt zwischen den oberen Leitungen und den unteren Organen, Gemeinden und Betrieben hergestellt wird, als das durch die bloße bürokratische Übermittlung von Anweisungen und Rechenschaftsberichten der Fall wäre. — In letzter Zeit verstärkte Tendenz, sog. gemischte Brigaden einzusetzen, in denen Instrukteure und sonstige Funktionäre von Partei, Staat und Massenorganisationen gemeinsam tätig sind. In der Justiz der SBZ wurde das I. im Jahre 1954 allgemein eingeführt, nachdem Justizminister Hilde ➝Benjamin zur Beobachtung und Kontrolle der wegen Beteiligung am Juni-Aufstand eingeleiteten Strafverfahren einen „Operativstab“ mit verschiedenen Instrukteuren eingesetzt hatte (Unabhängigkeit der Richter). Im Justizministerium und in den Justizverwaltungsstellen der Bezirke sind Instrukteure tätig, die regelmäßig alle Gerichte aufsuchen und an Hand der von ihnen überprüften Akten „richtungweisende Anleitungen“ erteilen (Justizverwaltung). Der Instrukteur wird als ein Helfer und politischer Berater für die Richter bezeichnet, ferner als ein unmittelbarer Gehilfe des Ministers in der Anleitung des gesamten Justizapparates. Durch § 13 des in neuer Fassung am 1. 11. 1959 in Kraft getretenen GVG (GBl. 1959-, S. 756) wurde das I. in der Justiz gesetzlich sanktioniert: „Die Kreis- und Bezirksgerichte werden in ihrer Tätigkeit durch das Ministerium der Justiz angeleitet und kontrolliert.“ Somit stellt sich das I. als Ausfluß des sowj. Prinzips der „Kontrolle und Anleitung“ dar. Auf Grund der Beschlüsse des 33. und 35. Plenums des ZK der SED und des V. Parteitags (Juli 1958) wurde die Einzelinstruktion mehr und mehr eingeschränkt. An ihre Stelle trat die Instruktion durch „Komplexbrigaden“, „gemeinsame Brigaden“, „Spezialbrigaden“ und „Instrukteurgruppen“. Die Brigaden setzen sich aus Mitarbeitern der Obersten Staatsanwaltschaft, des Justizministeriums, der HVDVP und des ZK der SED zusammen („Neue Justiz“ 1958, S. 839). Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 179 Instrukteurbrigade A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Intelligenz

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Aus der SU übernommene Einrichtung im Partei-, Staats- und sonstigen Organisationsapparat, die dazu dient, den zentralen Willen in den nachgeordneten Dienststellen, Betrieben und Gemeinden zur Geltung zu bringen. Zu diesem Zweck sind den übergeordneten Leitungen Instrukteure, zum Teil auch feste Instrukteurbrigaden attachiert. Diese sollen im Sinn des operativen ➝Arbeitsstils auf die nachgeordneten Organe durch Anleitung,…

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Arbeit, Gesetz der (1960)

Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Kurztitel für „Gesetz der Arbeit zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter“ vom 19. 4. 1950 (GBl. S. 349), wird von der kommun. Propaganda als das arbeitsrechtliche Grundgesetz bezeichnet. In Wahrheit enthält es in offener oder versteckter Form einen weitgehenden Abbau sehr alter Rechte der Arbeiterschaft. In Teil~I „Recht auf Arbeit“ wird u. a. bestimmt, daß jedem Bürger ein seinen Fähigkeiten entsprechender Arbeitsplatz nachgewiesen werden muß (§ 1), gleichzeitig wird jedoch die Arbeitskräftelenkung angeordnet, indem die zuständigen Ministerien zur Aufstellung eines Arbeitskräfteplanes verpflichtet werden, so daß das Recht auf Arbeit zur Pflicht zur Arbeit wird. Teil II behandelt das Mitbestimmungsrecht der Arbeiter und Angestellten. Dieses Recht wird praktisch verneint, da es bei der Führung der Wirtschaft durch die staatlichen Organe und in den Betrieben an Stelle von frei gewählten Betriebsräten von den betrieblichen Organen des FDGB (BGL), also des verlängerten Arms der Staatspartei, wahrgenommen werden soll. Teil III ordnet Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität an: Abschluß von Betriebsverträgen (Betriebskollektivverträge), Einführung von TAN, des Leistungslohnes, der Lohngruppenkataloge, weitgehende Differenzierung der Löhne (Lohnsystem). Teil IV beschäftigt sich mit der Förderung der Aktivisten“ und Wettbewerbsbewegung. Teil V gibt nähere Bestimmungen zur Arbeitskräftelenkung, wobei insbesondere die Pflicht zur Einstellung weiblicher Arbeitskräfte betont wird. Teil VI behandelt die Heranbildung von fachlichem Nachwuchs (Berufslenkung) und der Qualifizierung der Arbeitskräfte, insbesondere von Frauen. Es folgen Rahmenbestimmungen für den Urlaub (Teil VII) und das Kündigungsrecht (Teil VIII). Teil IX bringt Rahmenbestimmungen über den Arbeitsschutz (Arbeitszeit), Teil X solche über Werkküchenessen, bevorzugte Belieferung der Schwerpunktbetriebe mit Nahrungsmitteln und ähnlichem, das mit „Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Werktätigen“ bezeichnet wird. Im GdA. zeichnen sich mit aller Deutlichkeit die Grundzüge der sowjetzonalen Arbeitspolitik ab. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. 112 S. m. 4 Anl. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 23 Arbeit, Abteilung für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeit und Berufsausbildung, Abteilung für

Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Kurztitel für „Gesetz der Arbeit zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter“ vom…