DDR A-Z 1960

Musik (1960)

Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach der in der SBZ maßgebenden sowjetischen M.-Auffassung kann „das Wesen der M. unmöglich im inhaltlosen ‚Spiel reiner Klangformen‘ bestehen …, sondern darin, die Vielfalt der Wirklichkeit in das M.-Gestalten einfließen zu lassen. M., in diesem Sinne aufgefaßt, spiegelt nicht nur Wirklichkeiten, sondern vermag auch aktiv in die Lebenszusammenhänge einzugreifen und somit zur Veränderung und Umgestaltung der gesellschaftlichen Zustände beizutragen.“ Mit diesen Sätzen (aus dem sowjetzonalen „Lexikon A-Z in einem Band“) wird die Norm des sozialistischen Realismus auch für die M. gesetzt, zugleich die ideologische Rechtfertigung für die hemmungslose Politisierung der M., vor allem der Volks-M. und in ihrem Bereich wiederum des Liedes, gegeben. „Unter entschiedener Absage an die musikfremde Zersetzung der europäischen Musiktradition“ soll eine Musik „hervorgebracht“ werden, „die im Streben nach einer neuen kunstvollen Einfachheit Ideentiefe, melodischen und harmonischen Reichtum, Volkstümlichkeit und Verständlichkeit der musikalischen Aussage in sich vereint“ (Entschließung der Kulturkonferenz 1960 der SED). Teils der bewußtseinsbildenden Wirkung wegen, teils auch aus Motiven Staatlicher Repräsentation, die in allen totalitären Herrschaftsformen das Kulturleben beeinflussen, wird das öffentliche M.-Leben mit beträchtlichen Mitteln gefördert, wobei Institute von großer Tradition (Leipziger Gewandhaus, Dresdener Philharmonie, Berliner Staatsoper, Thomaner- und Kreuz-Chor) mehr als ihren Namen einzusetzen hatten. 1958 gab es 39 „Kultur- und Sinfonie-“, 47 Theater- und 3 Rundfunkorchester. Der Pflege des Kulturellen Erbes dienen Musikfeste, die u. a. auch Bach und Händel gewidmet waren. Man bemüht sich, das Konzertleben, das von der Deutschen ➝Konzert- und Gastspieldirektion monopolistisch gesteuert wird, weitgehend zu dezentralisieren. — Auf musikwissenschaftlichem Gebiet, vor allem bei großen Editionen, gibt es noch Beispiele gesamtdeutscher Zusammenarbeit. Die großen M.-Verlage (Verlagswesen) sind, wie der weltberühmte von Breitkopf & Härtel, enteignet und verstaatlicht oder verschwunden. — Wie alle Sparten der Laienkunst, erfreut sich auch die Volks-M. der besonderen Beachtung von Partei und Staat, denen es dabei ebensowohl um die Kontrolle des Vereinswesens wie auch um die bewußtseinsbildende Kraft der gemeinschaftlichen M.-ausübung zu tun ist. Volksmusikschulen dienen der Förderung und Ausrichtung des Nachwuchses, das Zentralhaus für Volkskunst sorgt für sozialistisches Liedgut, das zusammen mit Volkstanz, Kabarett und Agitprop (Agitprop-Gruppen) die Veranstaltungen der Kulturellen Massenarbeit auszufüllen hat. „Ernstes Zurückbleiben“ wird immer von neuem auf dem Gebiete der Tanz- und Unterhaltungs-M. kritisiert, wo die eigene Produktion im Urteil des meist jugendlichen Publikums gegen „imperialistische Einflüsse“ aus dem Westen nicht aufzukommen vermag und man daher zu einer administrativen Drosselung des Verbrauchs westlicher M. schreiten mußte. Schallplatten werden von einem VEB Deutsche Schallplatten (dem Vernehmen nach im Ausland) produziert; die Einfuhr von Schallplatten aus der Bundesrepublik ist nicht gestattet. (Kulturpolitik, Verband deutscher ➝Komponisten und Musikwissenschaftler, AWA) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 281 Museum für Deutsche Geschichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mutterschutz

Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach der in der SBZ maßgebenden sowjetischen M.-Auffassung kann „das Wesen der M. unmöglich im inhaltlosen ‚Spiel reiner Klangformen‘ bestehen …, sondern darin, die Vielfalt der Wirklichkeit in das M.-Gestalten einfließen zu lassen. M., in diesem Sinne aufgefaßt, spiegelt nicht nur Wirklichkeiten, sondern vermag auch aktiv in die Lebenszusammenhänge einzugreifen und somit zur Veränderung und Umgestaltung der…

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Diplomatische Vertreter (1960)

Siehe auch: Diplomatische Beziehungen: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Diplomatische Vertreter: 1962 Das Regime der SBZ verwendet bei der, Wahrnehmung seiner diplomatischen Beziehungen keine Berufsdiplomaten, sondern fast stets Altkommunisten und Moskau-Emigranten, die sich der KPD/SED stets bedenkenlos gefügt haben. Unter den DV., die in den ersten Jahren im Ausland tätig waren, befanden sich solche Spitzenfunktionäre des Partei- und Staatsapparates wie Johannes König (in Peking und Moskau); Rudolf Appelt, t 1959 (in Moskau); Werner Eggerath (in Bukarest); Anne Kundermann (in Sofia und Warschau bis 1953, ab 1960 Tirana); Georg Handke (in Bukarest). Unter ihnen waren auch namhafte linientreue Schriftsteller und Redakteure wie Friedrich Wolf, 1953 (in Warschau); Stefan Heymann (in Budapest); Sepp ➝Schwab (in Budapest). Außer in Jugoslawien ist die SBZ durch „Botschafter“ vertreten. So ist tätig: 1. in Tirana (Albanien): Anne Kundermann, Emigrantin, von Nov. 1953 bis Aug. 1960 im Außenministerium als Abteilungsleiterin tätig; 2. in Sofia (Bulgarien): Rudi Jahn 1933–45 in Haft, als Funktionär der KPD/SED in Massenorganisationen und im Staatsapparat bis Ende 1958 tätig; 3. in Peking (Rotchina): Paul Wandel; Moskau-Emigrant, Partei- und Staatsfunktionär bis April 1958; 4. in Belgrad (als Gesandtin): Eleonore Staimer (Tochter Wilhelm Piecks), Moskau-Emigrantin, bis Dez. 1957 Partei- und Staatsfunktionärin; 5. in Pjöngjang (Nordkorea): Kurt Schneidewind, Moskau-Emigrant, bis Mitte 1959 als Parteifunktionär leitend tätig; 6. in Ulan Bator (Mongolei): Wilhelm Dick, bis Nov. 1958 Parteifunktionär der SED; 7. in Warschau (Polen): Josef Hegen, Moskau-Emigrant, Partei- und Staatsfunktionär bis Nov. 1953; 8. in Bukarest (Rumänien): Wilhelm Bick, Rotspanien-Kämpfer, Partei- und Staatsfunktionär bis Aug. 1958; 9. in Prag (Tschechoslowakei): Georg Stibi, Moskau-Emigrant, Rotspanien-Kämpfer, dann Westemigrant, bis Febr. 1957 als Presse-Spitzenfunktionär der SED tätig; 10. in Budapest (Ungarn): Walter Vesper, Rotspanien-Kämpfer, Funktionär der westdeutschen KPD bis Mitte 1952, dann in der SBZ bis [S. 93]Aug. 1959 Spitzenfunktionär der Nationalen Front; 11. in Moskau (SU): Rudolf ➝Dölling, Moskau-Emigrant, Leiter der Politschulung der KVP und NVA bis Aug. 1959; 12. in Hanoi (Vietnam): Eduard Claudius Schmidt, Schriftsteller, Westemigrant, Rotspanien-Kämpfer, bis 1957 Pressefunktionär der SED. (Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 92–93 Diplomatische Beziehungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Direktorfonds

Siehe auch: Diplomatische Beziehungen: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Diplomatische Vertreter: 1962 Das Regime der SBZ verwendet bei der, Wahrnehmung seiner diplomatischen Beziehungen keine Berufsdiplomaten, sondern fast stets Altkommunisten und Moskau-Emigranten, die sich der KPD/SED stets bedenkenlos gefügt haben. Unter den DV., die in den ersten Jahren im Ausland tätig waren, befanden sich solche Spitzenfunktionäre des Partei- und Staatsapparates wie Johannes König…

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Schöffen (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 361]Ehrenamtliche Laienrichter, deren Stellung durch §§ 37 bis 49 des sowjetzonalen GVG geregelt ist. Die Straf- und Zivilkammern der Kreisgerichte und die für die erstinstanzlichen Sachen zuständigen Straf- und Zivilsenate der Bezirksgerichte sind mit 1~Richter als Vorsitzendem und 2 Sch. besetzt. Den Berufungssenaten der Bezirksgerichte und den Senaten des Obersten Gerichts gehören keine Sch. an. Zu politisch oder wirtschaftspolitisch besonders wichtigen Verfahren können die Sch. ohne Beachtung der ausgelosten Reihenfolge ausgesucht werden. Sch. sind auch in den Rechtsauskunftsstellen der Kreisgerichte tätig. Ferner wirken die Sch. noch § 41 StEG seit dem 1. 2. 1958 an der Strafrechtsprechung auch außerhalb der Hauptverhandlung mit, und zwar am Beschluß über die Eröffnung oder die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens, an Beschlüssen über Bedingte Strafaussetzung und deren evtl. Widerruf, an Beschlüssen über Umwandlung von Geldstrafen in Freiheitsstrafen und an Beschlüssen darüber, daß eine Bedingte Verurteilung nach Ablauf der Bewährungszeit als nicht erfolgt zu gelten hat. Die Sch. werden für drei Jahre gewählt, letztmalig auf Grund der „Anordnung über die Durchführung der Schöffenwahlen im Jahre 1958“ vom 21. 9. 1957 (GBL S. 509) in der Zeit vom 17. 2. bis 10. 5. 1958. Sie sollen an zwölf aufeinanderfolgenden Tagen im Jahre an der Rechtsprechung des Gerichts teilnehmen. Erweist ein Sch. sich als „ungeeignet“, so kann er auf Antrag des Direktors des Gerichts von der zuständigen Volksvertretung abberufen werden. Die Sch. sollen „Propagandisten der demokratischen Gesetzlichkeit“ werden. Eine Sch.-Kartei soll Aufschluß über ihre Beteiligung an der Rechtsprechung, der Schulung und der politischen Massenarbeit geben. „Die Vermittlung von Rechtskenntnissen in der Schöffenschulung muß immer im Zusammenhang der politischen Ereignisse gesehenen. Formale Paragraphenkenntnis — etwa im BGB — paßt nicht zu unseren Schöffen“ (Görner in: „Der Schöffe“, 1955, S. 261). „Mit Hilfe der Schöffen wird unsere demokratische Justiz zu einem noch schärferen Instrument im Kampf gegen die Kriegsverträge von Bonn und Paris, im Kampf gegen Spionage, Agenten, Saboteure und alle übrigen Feinde des deutschen Volkes, im Kampf für die Wiederherstellung der Einheit unseres Vaterlandes und die Sicherung des Friedens werden“ (Grass in „Neue Justiz“, 1955, S. 144). (Gerichtsverfassung, Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 361 Schnitzler, Karl-Eduard von A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Scholz, Ernst

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 361]Ehrenamtliche Laienrichter, deren Stellung durch §§ 37 bis 49 des sowjetzonalen GVG geregelt ist. Die Straf- und Zivilkammern der Kreisgerichte und die für die erstinstanzlichen Sachen zuständigen Straf- und Zivilsenate der Bezirksgerichte sind mit 1~Richter als Vorsitzendem und 2 Sch. besetzt. Den Berufungssenaten der Bezirksgerichte und den Senaten des Obersten Gerichts gehören keine Sch. an. Zu politisch…

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Kirchenpolitik (1960)

Siehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 Die Lage der Kirchen in der SBZ wird entscheidend mitbestimmt durch die kirchenpolitische Entwicklung von 40 Jahren in der SU und durch die unterschiedliche Religionspolitik in den Satellitenländern. In den ersten Etappen der rücksichtslosen Kirchenverfolgung von 1917–1939 trat der Bolschewismus als Antikirche mit dem Ausschließlichkeitsanspruch des Dialektischen Materialismus auf. Gottlosigkeit wurde aus Grundsatz gefordert. Auslöschung der Kirche war das Ziel. Es kam zwischen 1925 (Gründung des Bundes der Gottlosen) und 1932 zu Massenaustritten. Aber die orthodoxe Kirche überlebte und blieb. Die Sowjetregierung erkannte schon beim Tode des Patriarchen Tychon (25. 3. 1925), daß ihre Bemühungen um die völlige Ausmerzung des Christentums vergeblich waren. Sie änderte die Methode, ohne das Ziel aufzugeben, indem sie die Kirche zwang, die Tatsache der Verfolgung formell abzuleugnen und das „Martyrium der Lüge“ dem Leben der Kirche zuliebe auf sich zu nehmen; die Anzahl der Gläubigen jedoch, die ohne Anklage gegen die Kirche das Martyrium der Wahrheit auf sich nahmen, blieb groß genug zur Wachhaltung des Gewissens. Während des Krieges schließlich wurde die Kirche „anerkannt“ und gleichgeschaltet. In der SBZ war die Ausgangssituation eine wesentlich andere. Es gab im Deutschland von 1945 nicht wie im Rußland von 1917 ein Staatsoberhaupt, dem (laut § 64 der alten russischen Verfassung) der Titel „Beschützer der Dogmen des … Glaubens und Aufseher der Rechtgläubigkeit“ zuerkannt war. Die Kirchen in Deutschland hatten schon während des „Dritten Reiches“ unter einer christentumsfeindlichen Diktatur leiden müssen. Die SED zog darum für die Bekämpfung der Kirchen ihre Nutzanwendungen aus den veränderten Methoden in der SU und aus den Erfahrungen in den Satellitenländern, wo Schauprozesse und Liquidierungen das System selber diskreditiert hatten. Die SED-Regierung hoffte, ohne Verzicht auf gelegentliche Schockaktionen, das Kirchenvolk langsam der Kirche entfremden zu können. Erfahrungen in nationalkirchlichen und Spaltungsexperimenten wurden mit Prag und Warschau ausgetauscht. Immer, wenn eine Verschärfung des politischen Kurses in der Zone vorbereitet wurde, ging eine osteuropäische Konferenz „fortschrittlicher Christen“ oder eine „Friedenstagung“ mit christlichen Sprechern voraus, Chruschtschows Mahnung vom 1. 11. 1954, die Gefühle der Gläubigen zu schonen, die Dilettanten auszuschalten und nur noch einen ideologischen Kampf gegen die „unwissenschaftliche religiöse Weltanschauung“ zu führen, brachte für die Zone keine Erleichterung, denn hier vollzog sich ja der Hauptkampf in den Schulen, Parteischulen, in Presse und Rundfunk. Die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse übernahm von der fast gleichnamigen sowjetischen Organisation Kampfschriften von niedrigem Niveau (z. B. Pawjolkin, „Der religiöse Aberglaube und seine Schädlichkeit“), die in großen Auflagen verbreitet wurden, Vortragszyklen an Hand des Buches „Weltall, Erde, Mensch“ wurden mit der Tendenz der Verächtlichmachung des Glaubens zur Vorbereitung der Jugendweihe veranstaltet. Auch die Volkshochschule wurde in diese „populärwissenschaftlichen“ Aufklärungsaktionen einbezogen bei Verminderung der Anzahl der christlichen Dozenten. Der wachsende Widerstand gegen die Jugendweihe wurde mit öffent[S. 202]licher Beschimpfung der Pfarrer und mit Gesinnungsterror gegenüber den Eltern beantwortet. In einem Schreiben des Evangelischen Bischofs von Berlin an die Eltern der Konfirmanden (vom 17. 10. 1955) hieß es: „Wer sich konfirmieren lassen will, kann nicht zur Jugendweihe gehen. Hier können wir keine Kompromisse schließen mit dem Atheismus!“ Im Katholischen Amtsblatt (Bischof). Ordinariat Berlin) vom 1. 2. 1955 wurde gesagt: „Hier gibt es nur ein Entweder-Oder. Katholischer Glaube und Jugendweihe stehen sich unversöhnlich gegenüber.“ Im Frühjahr 1957 setzen Massenpropaganda und erstmalig offene Nötigung ein. (ADN nennt am 26. 3. 1958 die Zahl von 90.000 Jugendweihlingen.) Gegen die Vorbereitung im Herbst 1950 erfolgten neue Kanzelverlesungen der kathol. Bischöfe am 17. 10. 1954 und des ev. Bischofs Dibelius am 10. 10. 1957. Die scharfen Maßnahmen gegen kirchliche Jugendorganisationen (Junge Gemeinde) und die am 15. 2. 1956 verfügte Behinderung des Religionsunterrichts an den Schulen Ost-Berlins (Verbot des Religionsunterrichts an den Oberschulen) zeigten erneut, wo die Hauptangriffe gegen die Kirchen geführt werden. Eine Anordnung des Volksbildungsministeriums vom 12. 2. 1955 verlangte Maßnahmen zur Aufklärung der Eltern über „die Schädlichkeit der Überbeanspruchung der Kinder durch die Christenlehre“. Weitere Beispiele für die mit verschiedenen Mitteln durchgeführte Absicht, der Kirchenarbeit den Boden zu entziehen, sind: Die Schließung der ev. Bahnhofsmissionen und die Verhaftung zahlreicher Helfer dieser Missionen unter der Anschuldigung der Sabotage und Republikfluchtbegünstigung, die Kürzung der staatlichen Zuschüsse an die Kirchen, die Beschränkung der kirchlichen karitativen Tätigkeit „auf den kirchlichen Raum“, die Verächtlichmachung führender Geistlicher in der Öffentlichkeit, die Verweigerung jeden Kirchenbaues im neuen Industriegebiet Schwarze Pumpe, in Stalinstadt usw., Schließung kirchl. Kinderheime, Verspottung des Weihnachtsfestes („Eulenspiegel“ Nr. 52/57), die Einschränkung der Sammelerlaubnis und die Einführung von Ersatzriten für Taufe, Trauung und Begräbnis. Der Pressekampf gegen die Synode Ende April 1958, Störtrupps im Stoeckerstift und Einreiseverbot für kathol. und ev. Bischöfe leiteten neue Großoffensive ein. Vorwand u. a. der Militärseelsorgevertrag. („Neue Zeit“ v. 22. 4. 1958: „Unterstützung des Militärseelsorgeverlages ist Staatsverbrechen.“) Die Kampfmilderung nach dem Juni-Aufstand ist vergessen. Über langwierige Verhandlungen zwischen Vertretern des Staates (Grotewohl, Maron, Eggerath) und Vertretern der Ev. Kirche (in Abwesenheit von Propst Grüber) erschien am 21. 7. 1958 ein gemeinsames Kommuniqué, in dem die kirchlichen Vertreter erklärten, daß 1. die Kirchen in der „DDR“ an den Militärseelsorgevertrag nicht gebunden sind, 2. die Kirchen grundsätzlich mit den Friedensbestrebungen der „DDR“ und ihrer Regierung übereinstimmen, 3. die Christen ihre staatsbürgerlichen Pflichten auf der Grundlage der Gesetzlichkeit erfüllen, 4. die Christen die Entwicklung zum Sozialismus respektieren und zum friedlichen Aufbau des Volkslebens beitragen, 5. die Kirchen den gegen den Staat erhobenen Vorwurf des Verfassungsbruches nicht aufrechterhalten. Die Regierung der „DDR“ erklärte: Jeder Bürger genießt volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die ungestörte Religionsausübung steht unter dem Schutz der Republik. Beide Seiten gaben zu erkennen, daß klärende Aussprachen über die Beseitigung etwaiger Mißstände in ihren gegenseitigen Beziehungen durchgeführt werden sollen. Trotzdem äußerte der Rat der EKD bereits im Oktober 1958 ernste Sorge über die Behinderung des kirchlichen Lebens, insbesondere auf dem Gebiet der Jugenderziehung. Zur gleichen Zeit legte Propst Grüber sein Amt als Bevollmächtigter der EKD nieder. Nachdem Grotewohl am 23. März 1959 in einer Rede, vor Kulturschaffenden die atheistische Denkweise von Staats wegen proklamiert hatte, wandte sich Bischof Dibelius in einem Offenen Brief am 20. 4. 1959 an ihn und führte Beschwerde über die Anwendung staatlicher Machtmittel gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Am 2. 5. 1959 erließ die ev. Kirchenleitung Berlin-Brandenburg eine Notverordnung für den Fall, daß „die bestehende Einheit der Berlin-Brandenburgischen Kirche durch die politische Entwicklung unterbunden“ werden sollte. Im Juli 1960 legte Bischof Dibelius den Vorsitz in der kirchlichen Ostkonferenz nieder, der alle Bischöfe der in der SBZ liegenden Teile der Landeskirche angehören. Am 17. 9. 1960 wurde dem Päpstlichen Nuntius für Deutschland, Erzbischof Dr. Bafile, das Betreten des Sowjetsektors von Berlin verwehrt. Als Begründung wurde angegeben: „Da gegenwärtig noch eine Vereinbarungen zwischen dem Vatikan und der Regierung der DDR bestehen, ist es nicht mög[S. 203]lich, daß ausgerechnet ein Vertreter des Vatikans bei der Bonner Kriegsregierung in der Hauptstadt der DDR auftritt“ („Neues Deutschland“ vom 20. 9. 1960). Literaturangaben Adolph, Walter: Atheismus am Steuer. Berlin 1956, Morus-Verlag. 103 S. Shuster, George N.: Religion hinter dem Eisernen Vorhang (übers. a. d. Amerik.). Würzburg 1954, Marienburg Verlag. 288 S. Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 120 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 201–203 Kirchenfragen, Staatssekretariat für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kirchensteuer

Siehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 Die Lage der Kirchen in der SBZ wird entscheidend mitbestimmt durch die kirchenpolitische Entwicklung von 40 Jahren in der SU und durch die…

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Boykott-, Kriegs- und Mordhetze (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Begriffe des Pj. aus Art. 6 Abs 2 der Verfassung: „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Ausübung demokratischer Rechte im Sinne der Verfassung ist keine Boykotthetze.“ Obwohl dieser Verfassungsartikel keinen Strafrahmen enthält, ist er vom Obersten Gericht zum unmittelbar anwendbaren Strafgesetz erklärt worden: „Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik bringt … zum Ausdruck, daß alle ihre Bestimmungen geltendes Recht sind. Es würde deshalb im Widerspruch zu diesem entscheidenden Grundsatz unserer Verfassung stehen, wenn gerade dem Artikel 6 als einem der wichtigsten Schutzgesetze unserer Ordnung unmittelbare Wirkung versagt würde. Die in ihm selbst nicht enthaltenen Strafbestimmungen sind daher dem allgemeinen Strafgesetzbuch zu entnehmen. Dieses droht für Verbrechen als Strafe an: Todesstrafe, lebenslängliche Zuchthausstrafe und zeitliche Zuchthausstrafe. Alle diese Strafen finden für Verstöße gegen den Artikel 6 der Verfassung je nach Schwere der Tat Anwendung.“ (Urteil des Obersten Gerichts gegen leitende Persönlichkeiten der Sekte Jehovas Zeugen vom 4. 10. 1950. „Neue Justiz“ 1950, S. 452 ff.) Mit dieser Begründung wurden aus Artikel 6 ständig schwerste Strafen bis zur Todesstrafe verhängt. Die Grenze zwischen Vorbereitungshandlung, Versuch und Vollendung wurde hier immer mehr aufgehoben; Unterlassungen wurden dem aktiven Handeln gleichgesetzt. Diese Rechtsprechung entsprach dem Grundsatz des Obersten Gerichts, „daß die Richter einerseits an die geltenden Gesetze gebunden sind, andererseits aber diese im Sinne unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung anzuwenden haben“ („Neue Justiz“ 1951, S. 154). Nach dieser Gesetzesauslegung stellte z. B. das Verbringen einiger Exemplare einer West-Berliner Zeitung in die SBZ „Kriegs- und Mordhetze“ dar, weil diese Tageszeitung „in jeder ihrer Ausgaben zum Kriege und zum Mord an demokratischen Politikern hetzt“ (Urteil des Landgerichts Potsdam gegen den 17jährigen Graef: 2 Jahre Zuchthaus). Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung wurden auch die als [S. 75]Spionage bezeichneten Handlungen bestraft. Nach der 3. Parteikonferenz der SED (24.-30. 3. 1956) kündigten Benjamin und Melsheimer den Erlaß eines neuen Gesetzes an, das die „weite Fassung des Art. 6“ auf- lösen und in einzelne Tatbestände konkretisieren sollte („Neue Justiz“ 1956, S. 291). Dieser gesetzgeberische Schritt wurde von der Volkskammer am 11. 12. 1957 mit Erlaß des Strafrechtsergänzungsgesetzes vollzogen, das nunmehr die geltenden Tatbestände für die Staatsverbrechen formuliert. Trotz Schaffung dieser neuen Tatbestände soll aber Art. 6 der Verfassung seinen Charakter als unmittelbar anzuwendendes Strafgesetz nicht etwa verloren haben („Neue Justiz“ 1958, S. 80 u. S. 83). Der Art. 6 bleibt also als allumfassende Generalklausel hinter den neu geschaffenen Tatbeständen bestehen. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 74–75 Bourgeoisie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BPKK

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Begriffe des Pj. aus Art. 6 Abs 2 der Verfassung: „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Ausübung demokratischer Rechte im…

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Deutsches Rotes Kreuz (DRK) (1960)

Siehe auch: Deutsches Rotes Kreuz (DRK): 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) der DDR: 1985 Am 23. 10. 1952 wiedergegründet, seit 1954 Mitgl. der Internationalen Liga. Die Mitgl. des DRK sind verpflichtet, sich der Ausbildung zum „Gesundheitshelfer“ zu unterziehen, und werden nach Betrieben oder Wohnbereichen zu „Sanitätseinheiten“ zusammengefaßt, Jugendliche zu Sanitätseinheiten des „Jugend-Rotkreuz“, 10- bis 14jährige in Gruppen „Junge Sanitäter“ der Jungen Pioniere. Aufgabe der Sanitätseinheiten ist die „gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung“ in „Hygiene-Aktivs“ zur Unterstützung des Staatlichen Gesundheitswesens in der Bekämpfung von wichtigen Krankheiten und von Unfällen. Diese Tätigkeit hat ihnen vielfach den Ruf der Spitzelei eingebracht. Das DRK führt Kurzlehrgänge für „Erste Hilfe“ durch, stellt den Sanitätsdienst bei öffentlichen Veranstaltungen und einen Bahnhofsdienst, richtet Hauspflege ein usw.; ihm ist der Wasser-, Berg- und Grubenrettungsdienst übertragen, vor allem aber (bis auf geringfügige Ausnahmen) der gesamte Krankentransport (mit Krankenhaus-Bettennachweis). Dessen Ausrüstung mit Großfahrzeugen und dgl. läßt, wie der gesamte Aufbau des DRK, keinen Zweifel am halbmilitärischen Charakter dieser Organisation. Es ergänzt den Betriebsschutz u. a. und ist auch nicht dem Gesundheitsministerium, sondern dem Ministerium des Innern unterstellt. Jede Sanitätseinheit „wählt“ zwar ihren (ehrenamtlichen) Vorsitzenden, er bedarf aber der Bestätigung durch die leitenden Organe. Diese — Zentralausschuß als Spitze (Sitz: Dresden), Bezirks- und Kreisausschüsse in jeder entsprechenden Verwaltungseinheit — bestehen aus besoldeten Funktionären, deren Bestellung durch „Wahl“ von der Zustimmung der SED abhängt. Ihnen unterstehen das Zentralbüro und die Bezirks- und Kreisbüros als ausführende Organe. Die Finanzierung geschieht zum größten Teil aus dem Staatshaushalt. Mitgl. Anfang 1960 rd. 309.000, über rd. 77.000 unter 18 Jahren, dazu 62.000 „Junge Sanitäter“. Vors. des Zentralausschusses: Dr. Werner Ludwig (SED), Stellv.: Dr. Hans Paul, vorher Vertragsarzt des SSD; beide sind Ärzte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 88 Deutsche Seereederei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsch-Polnische Gesellschaft für Frieden und gute Nachbarschaft (auch Ges. für Dt.-Poln. Freundschaft)

Siehe auch: Deutsches Rotes Kreuz (DRK): 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) der DDR: 1985 Am 23. 10. 1952 wiedergegründet, seit 1954 Mitgl. der Internationalen Liga. Die Mitgl. des DRK sind verpflichtet, sich der Ausbildung zum „Gesundheitshelfer“ zu unterziehen, und werden nach Betrieben oder Wohnbereichen zu „Sanitätseinheiten“ zusammengefaßt, Jugendliche zu Sanitätseinheiten des „Jugend-Rotkreuz“, 10- bis 14jährige in Gruppen „Junge…

DDR A-Z 1960

Staatsanwaltschaft (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Landesstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) außer dem Obersten Gericht auch eine Oberste St. geschaffen, deren durch die Volkskammer zu wählender Leiter als Generalstaatsanwalt der DDR Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwälten der Länder erhielt. Durch die „VO über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz“ vom 27. 9. 1951 (GBl. S. 877) wurde die St. unter der Leitung des Generalstaatsanwaltes der „DDR“ ein in seiner „Organisation und Tätigkeit selbständiges Organ der Justiz“ (§ 1). Ihren Abschluß fand die Herauslösung der St. aus der Justiz mit dem „Gesetz über die St. der DDR“ (StAG) vom 23. 5. 1949 (GBl. S. 408), „das für die St. der DDR die Krönung ihrer Entwicklung bedeutete“ (Benjamin/Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1955, S. 264). Seither entsprechen Organisation und Aufgaben der St. im wesentlichen dem sowjetischen Vorbild. Die St. ist jetzt ein unmittelbar dem Ministerrat unterstelltes Staatsorgan mit besonderen, über den eigentlichen Justizbereich hinausgreifenden Aufgaben und Vollmachten. Nach dem StAG ist es Aufgabe der St., „die Aufsicht über die strikte Einhaltung der Gesetze und Verordnungen der DDR zu führen“ (§ 1, Abs. 2, StAG). „Diese Aufsicht erstreckt sich auf alle Ministerien, Ämter und ihnen unterstellte Dienststellen und Einrichtungen, auf Betriebe und ebenso auf alle Funktionäre des Staatsapparates und Bürger“ (§ 10, Abs. 2, StAG); diese Bestimmung deckt sich bezeichnenderweise fast wörtlich mit dem Art. 113 der Sowjetverfassung. Entsprechend dem § 10 StAG wurde die Abt. Allgemeine Aufsicht [S. 392]in der St. geschaffen. In dieser neuen Funktion wird der Staatsanwalt als „Hüter der Demokratischen Gesetzlichkeit“ bezeichnet („Neue Justiz“ 1955, S. 11). „Die Allgemeine Aufsicht entspricht dem Wesen unseres Staates und hilft mit bei der Verwirklichung der Politik der Regierung. Sie ist eine wichtige politische Einrichtung. Die Lösung der sich für die Allgemeine Aufsicht ergebenden Aufgaben kann nur in unmittelbarer Auswertung des erklärten politischen Willens der führenden gesellschaftlichen Kraft, der Partei der Arbeiterklasse, erfolgen“ („Neue Justiz“ 1954, S. 489). Ferner führt die St. das Ermittlungsverfahren in Strafsachen; ihr „obliegt die Aufsicht über alle Untersuchungen, die von den einzelnen Untersuchungsorganen durchgeführt werden“ (§ 17 StAG). Die St. erhebt die Anklage und vertritt sie vor Gericht. Sie ist berechtigt, in jedem Zivil- und Arbeitsrechtsstreit durch Einreichung von Schriftsätzen und durch Teilnahme an Gerichtsverhandlungen mitzuwirken (§ 20), wenn sie „dies wegen der Bedeutung des Gegenstandes des Rechtsstreits für den Aufbau der Grundlagen des Sozialismus für erforderlich erachtet“ (Haber in: „Neue Justiz“ 1955, S. 116). Sie hat auch in Zivil- und Arbeitsrechtssachen das Recht, die Kassation zu beantragen. Die St. überwacht die Strafvollstreckung und übt die Aufsicht über alle Haft- und Strafanstalten (Strafvollzug) aus. Sie wirkt im Begnadigungsverfahren Gnadenrecht) mit und führt das Strafregister. — Die St. wird von dem Generalstaatsanwalt der „DDR“ geleitet, dem in den Bezirken der Staatsanwalt des Bezirkes (Bezirksstaatsanwalt) und in den Kreisen der Staatsanwalt des Kreises (Kreisstaatsanwalt) unterstehen. Sämtliche Staatsanwälte sind den Weisungen des Generalstaatsanwaltes unterworfen; er ernennt und entläßt alle Staatsanwälte. Fast alle Staatsanwaltsstellen sind mit der SED angehörenden Absolventen von Volksrichter-Lehrgängen besetzt. Generalstaatsanwalt der „DDR“ war seit Schaffung dieses Amtes bis zu seinem Tode (25. 3. 1960) Melsheimer (SED). Eine Neuwahl hat noch nicht stattgefunden, „amtierender Generalstaatsanwalt“ ist Werner Funk. Die St. im Sowjetsektor Berlins ist selbständig und untersteht formal nicht dem Generalstaatsanwalt der SBZ, erhält aber doch Weisungen von diesem. Ihr Leiter ist der GenStA von Ost-Berlin, dem die Staatsanwälte der acht Stadtbezirke unterstellt sind. Der GenStA von Ost-Berlin vereinigt also in seiner Funktion die Tätigkeit des GenStA der SBZ mit der eines Bezirksstaatsanwalts. (Rechtswesen) Literaturangaben Hellbeck, Hanspeter: Die Staatsanwaltschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BMG) 1955. 104 S. m. 7 Anlagen. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 391–392 Staatsangehörigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsapparat

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Landesstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) außer…

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Arbeitseinheit (1960)

Siehe auch: Arbeitseinheit: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Arbeitseinheit (AE): 1985 Abk. AE, dient zur Bewertung der Arbeit jedes Mitgl. einer LPG. Zu diesem Zweck werden die einzelnen landwirtschaftlichen Arbeitsarten in Bewertungsgruppen eingestuft. Dabei soll körperliche Anstrengung, Kompliziertheit Grad der Verantwortung und Bedeutung der Arbeit für die genossenschaftliche Produktion berücksichtigt werden. Die Bewertungsgruppe gibt an, wieviel AE für die jeweilige Arbeit bei Erfüllung einer Tagesarbeitsnorm (TN) (TAN) anzurechnen sind. Eine AE ist also nicht identisch mit einem Arbeitstag. Anhaltspunkt für die Bewertung ist der amtliche „Katalog der Musterarbeitsnormen“, auf deren Grundlage jede Genossenschaft, auf ihre Verhältnisse abgewandelt, die gültigen Tagesarbeitsnormen und AE beschließt. [S. 27]Bei 100%ig erfüllter TN werden z. B. angerechnet: Schlechte Arbeit, Nichterfüllung der Norm bedeuten Kürzung der AE und umgekehrt. Bestimmte Leistungen des Brigadiers werden durch zusätzliche AE prämiiert. Die gutgeschriebenen AE sind für jeden Arbeitenden die wichtigste Grundlage für die Geld- und Naturalentlohnung bei der Verteilung der Einkünfte der Produktionsgenossenschaften. Die anzurechnenden AE je LPG-Mitglied und der Geldwert der AE errechnen sich nach den Formeln: Beim Typ III war bis Frühjahr 1960 ein Mindestlohn von 7 DM je AE garantiert. Wenn hierzu die Eigenmittel der LPG nicht ausreichten, wurde der Fehlbetrag vom Staat zugeschossen. Neuerdings sollen die LPG III über die Produktionshilfe in den Stand gesetzt werden, mindestens 7 DM Ost pro AE bezahlen zu können. Das Gesamteinkommen der LPG-Mitglieder hängt weitgehend von der Möglichkeit ab, die Naturalbezüge pflanzlicher Produkte zur Erstellung Freier Spitzen in der tierischen Produktion der persönlichen ➝Hauswirtschaft zu verwerten. Deshalb besteht ein Anreiz, möglichst hohe AE und damit große Mengen naturaler Futtermitteleinkünfte zu erzielen. Im Durchschnitt aller LPG III dürften die pro Mitglied jährlich erreichten AE zwischen 250 und 350 AE liegen. Bei den LPG Typ~I und II kann selbst bei voller Pflichterfüllung des Arbeiters, also hoher Gutschrift an AE, sein Arbeitseinkommen unter das Existenzminimum sinken, wenn z. B. Fehldispositionen des Leiters, Nichtbelieferung mit Produktionsmitteln, Mißernten oder Naturkatastrophen einen Ertragsausfall der Produktionsgenossenschaft nach sich ziehen. Es sind Fälle bekanntgeworden, wo die Mitglieder trotz Erfüllung der von ihnen geforderten AE bei der Jahresabrechnung Schuldner ihrer LPG waren. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — „Sozialisierung“ und Produktionsergebnisse. (BB) 1960. 191 S. mit 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 26–27 Arbeitsdisziplin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere

Siehe auch: Arbeitseinheit: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Arbeitseinheit (AE): 1985 Abk. AE, dient zur Bewertung der Arbeit jedes Mitgl. einer LPG. Zu diesem Zweck werden die einzelnen landwirtschaftlichen Arbeitsarten in Bewertungsgruppen eingestuft. Dabei soll körperliche Anstrengung, Kompliziertheit Grad der Verantwortung und Bedeutung der Arbeit für die genossenschaftliche Produktion berücksichtigt werden. Die Bewertungsgruppe gibt an, wieviel AE für die…

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HO (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Handelsorganisation; staatliches Einzelhandelsunternehmen, das zu überhöhten Preisen Mangelwaren verkauft. Die HO wurde durch Verordnung der DWK im Nov. 1948 gegründet. Als Begründung für die Errichtung der HO gab die DWK „Bekämpfung des Schwarzmarktes“ an. in Wirklichkeit nutzte sie nach dem Vorbild der SU die Mangelware in der Versorgung und die Existenz eines schwarzen Marktes zur Besteuerung des Verbrauchs in bis dahin in Deutschland nicht gekanntem Umfange aus. Hauptzweck der HO-Gründung war, währungsgefährdende „überschüssige Kaufkraft“ abzuschöpfen (Akzise) und zur Finanzierung der Staatsausgaben heranzuziehen. Trotz Verbesserung der Versorgungslage und des Verschwindens des Schwarzmarkts in den letzten Jahren wurde die HO nicht aufgelöst. Der vom Staat als Anreiz für die verlangten Leistungssteigerungen in der „volkseigenen“ Wirtschaft gezahlte Leistungslohn und die Prämien für Normerfüllung fließen auf diese Weise in den Staatshaushalt zurück. Preissenkungen, veranlaßt durch Produktionssteigerung bei Lebensmitteln und Verbrauchsgütern, führten bislang nicht zu einer Verminderung der Staatseinnahmen aus der HO, da zum Ausgleich dafür immer mehr HO-Verkaufsstellen, -Kaufhäuser, -Gaststätten errichtet und immer mehr Warengattungen bevorzugt der HO für den Verkauf zur Verfügung gestellt werden. Am 30. 9. 1956 betrieb die HO insgesamt 27.544 Verkaufsstellen und Warenhäuser, davon 14.280 Lebensmittelgeschäfte, 4.466 Gaststätten und 8.798 Fachverkaufsstellen aller Art. 1958 erhöhte sich die Anzahl der Betriebe auf 33.814. Zur Erneuerung des Handelsnetzes wurden bis Ende 1959 2.675 Verkaufsstellen auf Selbstbedienung und 2.516 auf Teilselbstbedienung umgestellt. Die Einzelhandelsumsätze der HO entwickelten sich wie folgt: [S. 169] Diese Zahlen bringen jedoch die mengenmäßige Umsatzsteigerung nicht voll zum Ausdruck, da die HO-Preise seit 1948 mehrmals gesenkt worden sind. Auf die Handelstätigkeit der HO entfällt z. Z. über ein Drittel der gesamten Einzelhandelsumsätze der SBZ. (Handel) Die HO hat seit ihrer Gründung häufig organisatorische Änderungen erfahren. Trotzdem arbeiten bis heute viele ihrer Geschäfte unrentabel. Ursprünglich war die HO hauptsächlich auf den Verkauf von Lebensmitteln und Industriemangelwaren eingestellt. Sie hatte bis 1951 das Monopol für den Verkauf freier Waren. Sie erweiterte ihr Verkaufsstellennetz ständig, vielfach auf Kosten des privaten Einzelhandels. Inhaber privater Läden wurden durch absichtlich ungenügende Warenzuteilungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht und dadurch veranlaßt, ihre Geschäfte zu Spottpreisen an die HO zu verkaufen. Man gab ihnen dann häufig die Möglichkeit, als HO-Angestellte in ihren eigenen Läden tätig zu werden. Auf diese Weise übernahm die HO seit 1951 u. a. Drogerien, Fleischerläden, Friseurgeschäfte, Blumenläden, Modesalons, Juwelierläden usw. Die HO ist somit nicht nur Instrument der staatlichen Währungspolitik, sondern gleichzeitig Werkzeug des Staates zur systematischen Vernichtung des privaten Einzelhandels. Die Umsatz- und Finanzpläne der HO mußten der Sowjetischen Kontrollkommission zur Bestätigung vorgelegt werden, woraus hervorgeht, daß die Preispolitik der HO ein Teilstück sowjetischer Besatzungspolitik in Deutschland war. (HO-Spezialhandel) Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 14 Tab. u. 22 Anlagen. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 168–169 Historischer Materialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hochschulen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Handelsorganisation; staatliches Einzelhandelsunternehmen, das zu überhöhten Preisen Mangelwaren verkauft. Die HO wurde durch Verordnung der DWK im Nov. 1948 gegründet. Als Begründung für die Errichtung der HO gab die DWK „Bekämpfung des Schwarzmarktes“ an. in Wirklichkeit nutzte sie nach dem Vorbild der SU die Mangelware in der Versorgung und die Existenz eines schwarzen Marktes zur Besteuerung des…

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1960: S

Saatzucht- und Handelsbetriebe, Vereinigung Volkseigener (VVB Saatgut) Sabotage Sachsen Sachsen-Anhalt Sachversicherung SAG SAJ SAP Säuberungen SBZ Schallplatten Schauprozesse Schichtfahrer Schiffahrt Schiffbau Schirdewan, Karl Schirmer, Wolfgang Schmidt, Martin Schnellkommandos Schnitzler, Karl-Eduard von Schöffen Scholz, Ernst Scholz, Paul Schönebeck Schönebecker Methode Schönfärberei Schön, Otto Schriftstellerverband, Deutscher Schule Schulhort Schulung Schulung, Innerbetriebliche Schulungskommission Schulung, Staatspolitische Schumann, Horst Schumann, Kurt Schund- und Schmutzliteratur Schur, Gustav Adolf Schwab, Sepp Schwangerenberatung Schwangerschafts- und Wochenhilfe Schwangerschaftsunterbrechung Schwarze Pumpe Schwarzmeer und Ostsee Allgemeine Versicherungs-AG Schwerin Schwerindustrie SED Seebäder Seepolizei Seeschiffahrt Sefrin, Max Seghers, Anna Seibt, Kurt Seifert-Methode Seigewasser, Hans Sekretäre der Gerichte Sekretariat des ZK der SED Sektierer Selbmann, Fritz Selbständige Abteilung Selbstbestimmung Selbstkosten Selbstkritik Selbstlauf Selbststudium Selbstverpflichtung Selbstverwaltung, Kommunale Senftenberg Sequesterbefehl SEW Seydewitz, Max SfS Sicherheitsaktivs Sichtwerbung Siebenjahrplan Siebenjahrplanfonds Siegerbetrieb im Bezirkswettbewerb der örtlich geleiteten Industrie SKK SK-Verfahren SMAD SMT Sojuspuschtschina Sonderwege zum Sozialismus Sorben Sorgerecht Souveränität Sovexportfilm Sowchos Sowjetblock Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) Sowjetische Handelsgesellschaften Sowjetische Kontrollkommission Sowjetisches Militärtribunal (SMT) Sowjetisierung Sowjetnik Sozialdemokratismus Sozialfürsorge Sozialismus Sozialistische Betriebe Sozialistische Gemeinschaften Sozialistische Gesetzlichkeit Sozialistische Großgemeinden Sozialistische Internationale Sozialistisches Dorf Sozialistische Stadt Sozialistische Umgestaltung Sozialprodukt Sozialversicherungsausweis Sozialversicherungs- und Versorgungswesen Spaltung Deutschlands Sparkassen Sparkaufbrief Sparrentenversicherung SPD Spedition Sperrgebiet Sperrkonten Sperrzone Spionage Spitzelwesen Spontaneität Sport Sportarzt Sporttoto Sport und Technik, Gesellschaft für (GST) Sprache Spremberg SSD Staatliche Kontore Staatliche Praxis Staatsangehörigkeit Staatsanwaltschaft Staatsapparat Staatsarchive Staatsbeteiligung Staatsbürgerkunde Staatsfeiertage Staatsflagge Staatsgrenze West Staatshaushalt Staatsmacht Staatsplanvorhaben Staatspräsident Staatsrat Staatsreserven Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi) Staatsverbrechen Staatsverleumdung Staatsverrat Staatswappen Stachanow, Alexeij Stadtambulatorium Stadtbezirk Stadtbezirksgericht Stadtbezirksversammlung Städte- und Gemeindetag, Deutscher Stadtgericht Stadtkontor, Berliner Stadtkreis Stadtverordnetenversammlung Staimer, Richard Stalinallee Stalinismus Stalin, Josef Wissarionowitsch Dschugaschwili Stalinstadt Standards, Staatliche (TGL) Ständige Kommissionen Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz Stanislawski-Methode Stasi Statistik Steckenpferdbewegung Steffen, Max StEG Steidle, Luitpold Stendal Sterbegeld Stern der Völkerfreundschaft Stettin Steuern StFB Stief, Albert Stipendien Stoph, Willi Störsender Strafaussetzung Strafgesetzbuch Strafrechtsergänzungsgesetz Strafregister Strafverfahren Strafvollstreckung Strafvollzug Stralsund Straßen Straßenverkehr Streik Streitkräfte, Nationale Strittmatter, Erwin Stubbe, Hans Stücklohn Studenten Studenten-Ausbildung, Militärische Studienlenkung StVA SU Subjektivismus Submissionen Suhl Sühnemaßnahmen Suhrbier, Max SVK Syndikalismus

Saatzucht- und Handelsbetriebe, Vereinigung Volkseigener (VVB Saatgut) Sabotage Sachsen Sachsen-Anhalt Sachversicherung SAG SAJ SAP Säuberungen SBZ Schallplatten Schauprozesse Schichtfahrer Schiffahrt Schiffbau Schirdewan, Karl Schirmer, Wolfgang Schmidt, Martin Schnellkommandos Schnitzler, Karl-Eduard von Schöffen Scholz, Ernst Scholz, Paul Schönebeck Schönebecker Methode Schönfärberei Schön, Otto Schriftstellerverband, Deutscher …

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Arbeitskräftelenkung (1960)

Siehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1979 Arbeitspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Die A. ist ein wesentlicher Teil des Wirtschaftssystems. Das System der Arbeitsverpflichtungen wurde bald nach dem Zusammenbruch auf Grundlage des Kontrollratsbefehls Nr. 3 fortgesetzt. Am 2. 6. 1948 wurde die VO über die Sicherung und den Schutz der Werktätigen bei Einweisungen von Arbeitskräften (ZVOBl. S. 258) erlassen, auf Grund deren in Verkehrung ihres Titels ins Gegenteil zahlreiche Arbeitsverpflichtungen besonders für den Uranbergbau ausgesprochen wurden. Mit Beginn des ersten Fünfjahrplanes wurde die A. umfassend. Gesetzliche Grundlage sind das Gesetz der ➝Arbeit und die VO über die Aufgaben der Arbeitsverwaltung und die Lenkung der Arbeitskräfte vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 687). Die Abteilungen für ➝Arbeit in den Bezirks- und Kreisverwaltungen haben danach die Arbeitskräftereserven zu erfassen und gemäß dem Arbeitskräfteplan zu verteilen. Die Mittel hierzu sind: a) die Auflage an Betriebe (§~6 der VO vom 12. 7. 1951), Arbeitskräfte an andere Betriebe abzustellen, der mittels wirtschaftlichem und politischem Druck auf die Abzustellenden nachgekommen wird; b) die Verfügung einer Einstellungssperre für Betriebe, deren Arbeitskräftezahl die im Betriebsplan vorgesehene Zahl erreicht hat; c) Werbemaßnahmen zur Gewinnung neuer Arbeitskräfte aus der Arbeitskräftereserve; d) Verbot der gegenseitigen Abwerbung von Arbeitskräften in der „volkseigenen“ Wirtschaft; entsprechende Zeitungsanzeigen bedürfen der behördlichen Genehmigung; e) Einstellungssperre für Arbeitskräfte aus [S. 29]landwirtschaftlichen und Bauberufen in Betrieben anderer Wirtschaftsbereiche (praktisch bedeutet das die Aufhebung der Freizügigkeit für Bau- und Landarbeiter). Arbeitsverpflichtungen sind nicht mehr möglich, nachdem die VO vom 2. 6. 1946 durch eine VO vom 30. 9. 1954 (GBl. S. 828) aufgehoben wurde. Individuelle Arbeitseinweisungen erschienen nicht mehr notwendig, nachdem sich das System der Auflagen an die Betriebe eingespielt hatte. Durch die Aufhebung der genannten VO wollte die Zonenregierung sich mit Rücksicht auf die Untersuchungen der UN über Zwangsarbeit vom Vorwurf entlasten, in der SBZ bestünde ein solches System. Infolge der A. ist die freie Wahl des Arbeitsplatzes und des Berufes (Berufslenkung) stark eingeschränkt. Wegen der zunehmenden Verknappung der Arbeitskräfte wird die jetzige gesetzliche Grundlage für die A. nicht mehr als ausreichend angesehen. (Arbeitspolitik, Arbeitskräfteproblem) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 28–29 Arbeitskräftebilanz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitskräfteplan

Siehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1979 Arbeitspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Die A. ist ein wesentlicher Teil des Wirtschaftssystems. Das System der Arbeitsverpflichtungen wurde bald nach dem Zusammenbruch auf Grundlage des Kontrollratsbefehls Nr. 3 fortgesetzt. Am 2. 6. 1948 wurde die VO über die Sicherung und den Schutz der Werktätigen bei Einweisungen von Arbeitskräften (ZVOBl. S. 258) erlassen, auf Grund deren in…

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Genossenschaften (1960)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ ab es nach 1945 zunächst noch G. herkömmlicher Art, wie sie auch heute noch in der Bundesrepublik üblich sind, d. h. genossenschaftliche Selbsthilfeeinrichtungen, die auf freier Willensentscheidung ihrer Mitgl. zur Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Bedingungen basierten, z. B. Einkaufs- u. Liefer-G. im Handwerk, Raiffeisen-Verband in der Landwirtschaft. Mit dem „Aufbau des Sozialismus“ wurde, dem Charakter der sozialistischen Produktionsverhältnisse entsprechend, in den G. die Ausschaltung des genossenschaftseigenen demokratischen Elements eingeleitet. Die G. wurden in das staatl. Planungssystem einbezogen. Die Selbständigkeit der Betriebe der Genossenschaftsmitgl. blieb zunächst erhalten. Die G. wurden [S. 138]linientreuen Führungskräften unterstellt, die nach dem Sozialisierungsparteitag der SED 1952 ihre Aufgabe darin sahen, die Landwirte und die Handwerker zur Aufgabe ihrer Selbständigkeit zu veranlassen und Landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften bzw. Produktionsgenossenschaften des Handwerks zu gründen, die nicht mehr als echte G. angesprochen werden können, da das persönliche Interesse der Mitgl. ausgeschaltet ist und ihre Aufgabe in der Erfüllung staatlicher Produktionsauflagen besteht. Inzwischen hat das Regime der SBZ den freien Bauernstand völlig in die LPG gezwungen. Damit haben sich auch die Aufgaben der VdgB (BHG) geändert. Die Kollektivierung des Handwerks ist ungleich problematischer als die der Landwirtschaft, da die Versorgungskrisen bei den notwendigsten Gebrauchsgütern den Zusammenschluß der noch selbständigen Handwerker in Produktions-G. den Zonenmachthabern gegenwärtig noch nicht ratsam erscheinen lassen. Die Propaganda zur Kollektivierung des Handwerkerstandes ist aber nicht eingestellt. Die Produktions-G. des Handwerks (PGH) erreichten 1959 22 v. H. des Gesamtumsatzes des Handwerks (einschl. Bau). Die Produktions-G. werden als „fortschrittliche sozialistische Institutionen“ bezeichnet und durch Vergünstigungen verschiedener Art gefördert. Die Konsumgenossenschaften in der SBZ sind keine eigentlichen G. der Verbraucher, sondern gelten als eine der von der SED gesteuerten Massenorganisationen zur Erfassung und Beeinflussung der Bevölkerung. Der Umsatzanteil der Konsumgenossenschaften am Einzelhandelsumsatz betrug 1959 rd. 32 v. H. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 137–138 Generalstaatsanwalt der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaftler, Hervorragender

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ ab es nach 1945 zunächst noch G. herkömmlicher Art, wie sie auch heute noch in der Bundesrepublik üblich sind, d. h. genossenschaftliche Selbsthilfeeinrichtungen, die auf freier Willensentscheidung ihrer Mitgl. zur Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Bedingungen basierten, z. B. Einkaufs- u. Liefer-G. im Handwerk, Raiffeisen-Verband in der Landwirtschaft. Mit dem „Aufbau des Sozialismus“ wurde, dem…

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Parteihochschule (1960)

Siehe auch: Parteihochschule: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED: 1969 1975 1979 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS): 1985 Aufgabe der „P. Karl Marx beim ZK der SED“ in Ost-Berlin (früher Kleinmachnow): „Parteiarbeiter des neuen, des bolschewistischen Typs“ heranzubilden (W. ➝Pieck zur Eröffnung des 1. Einjahrlehrgangs, „Neues Deutschland“ vom 26. 10. 1950). Gegründet 1946. Dauer der Lehrgänge zuerst 6 Monate. Seit 1950 gibt es Ein- und Zweijahrlehrgänge für Spitzenfunktionäre bzw. für Elitenachwuchs sowie Sonderlehrgänge für Dozenten, Pädagogen, Journalisten usw., seit 1953 in Angleichung an die P. in Moskau Dreijahrlehrgänge. Stärke der Lehrgänge: je 200 Schüler. Die Teilnehmer werden durch die Landes- bzw. jetzt Bezirksleitungen ausgewählt und theoretisch und perso[S. 303]nell durch Sonderkommissionen des ZK und der P. überprüft. Die Zulassung jedes Funktionärs ist vom Beschluß des Sekretariats des ZK abhängig, das auch die letzte Entscheidung über den Einsatz der Hochschüler hat. Wichtigste Gesichtspunkte der Auswahl sind: proletarische Herkunft, Anerkennung der „führenden Rolle der SU und der KPdSU“, Bewährung in der praktischen Parteiarbeit, Besuch einer Kreis- und Landes- bzw. Bezirksparteischule mit gutem Erfolg. Direktor der P. war bis 1950 Rudolf Lindau, dann Hanna ➝Wolf. Unterrichtsfächer: Geschichte der intern. Arbeiterbewegung, insb. Geschichte der ➝KPdSU, Dialekt. u. Historischer Materialismus, Politökonomie, Geschichte, Parteiaufbau, politische u. Ökonom. Geographie, Staatslehre, Militärwissenschaften, Kunst und Literatur Russisch. Im Herbst 1950 wurde der Fernunterricht der P. eingeführt (Fernstudium). Im April 1953 erhielt die P. das Promotions- und Habilitationsrecht für die akademischen Grade „Dr. phil.“ und „Dr. oec.“. Zur Zeit hat die P. rd. 1.000 Schüler. Verantwortlicher Sekretär des ZK für die P. ist Hager. Bis 1952 besuchten auch Funktionäre der KPD die P. (Schulung) Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 302–303 Parteigruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteijargon

Siehe auch: Parteihochschule: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED: 1969 1975 1979 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS): 1985 Aufgabe der „P. Karl Marx beim ZK der SED“ in Ost-Berlin (früher Kleinmachnow): „Parteiarbeiter des neuen, des bolschewistischen Typs“ heranzubilden (W. ➝Pieck zur Eröffnung des 1. Einjahrlehrgangs, „Neues Deutschland“ vom 26. 10. 1950). Gegründet 1946. Dauer der Lehrgänge zuerst 6…

DDR A-Z 1960

Gleichberechtigung der Frau (1960)

Siehe auch: Gleichberechtigung der Frau: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Gleichberechtigung der Frauen: 1975 1979 Art. 7 der Verfassung der „DDR“ bestimmt: „Mann und Frau sind gleichberechtigt …“ In der Auslegung dieses Art. weist die SED-Propaganda darauf hin, daß wirkliche GdF. nur dadurch möglich wird, daß auch die Frau neben dem Mann einer geregelten Berufstätigkeit nachgeht. Mit der Parole „Einbeziehung der Frau in den Produktionsprozeß“ versucht die SED, den akuten Arbeitskräftemangel zu verringern, und hofft, die Frauen an ihrem Arbeitsplatz besser politisch beeinflussen zu können (Familienpolitik, Frauenarbeit). Bisher gelang es jedoch nur, 50 v. H. der 6 Mill. Frauen im Alter zwischen 15 und 60 Jahren in die Produktion einzuspannen. 1960 sind 43,9 v. H. aller in der Wirtschaft Beschäftigten, 20 v. H. aller Facharbeiter und ein Drittel aller Studierende)!) Frauen. Die meisten arbeiten, weil die Familieneinkommen ohne ihre berufliche Tätigkeit nicht ausreichen. Im einzelnen verteilen sich die arbeitenden Frauen auf folgende Altersgruppen: 18 bis 20 Janre 88 v. H.; 25 bis 29 Jahre 51 v. H.; 30 bis 60 Jahre unter 50 v. H. 93 v. H. aller berufstätigen Frauen arbeiten in den drei untersten Lohngruppen, gehören also zu den schlechtest bezahlten Arbeitskräften in der SBZ. Die nichtberufstätigen Frauen werden aufgefordert, in Hausfrauenbrigaden einzutreten und sich an „freiwilligen“, unbezahlten Sondereinsätzen, hauptsächlich im Rahmen des Nationalen Aufbauwerkes zu beteiligen. Allein bei einem kurzfristigen Fraueneinsatz 1957 sollen angeblich 1,8 Mill. fälliger Lohngelder eingespart worden sein (40 v. H. aller Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren sind in Tageskindergärten untergebracht). Als Gegenleistung wird den Frauen versprochen, sie könnten gleichberechtigt jede Position erreichen. Als Beispiele werden angeführt: Die Anzahl der weiblichen Richter stieg von 15 v. H. im Jahre 1950 auf 26,8 v. H. 1960; 23,3 v. H. aller Staatsanwälte sind Frauen, ebenso ein Viertel aller Abgeordneten der Volkskammer. In den Bezirks-, Kreis- und Gemeindetagen sollen 28.000 Frauen vertreten sein. Die Zahl der weiblichen Bürgermeister stieg von 270 im Jahre 1950 auf 800 im Jahre 1960. Häufig ist die Förderung und Beförderung von Frauen auf die Spekulation der verantwortlichen Funktionäre zurückzuführen, Frauen, besonders junge Mädchen, ohne ausreichende politische Bildung und Erfahrung, wären eher bereit als Männer, die Weisungen der SED kritiklos hinzunehmen und zu verwirklichen. Als Abgeordnete in den verschiedenen Körperschaften sind sie ohnehin ohne jeden politischen Einfluß, genauso wie ihre männlichen Kollegen. In den entscheidenden Herrschaftsorganen der SBZ ist der Anteil der Frauen fast ebenso gering wie in der Bundesrepublik. Unter den 14 Mitgl. des SED-Politbüros befindet sich keine Frau, zwei Frauen, Edith ➝Baumann und Luise ➝Ermisch, sind Kandidat des Politbüros, allerdings ist Luise Ermisch als Direktorin eines Bekleidungswerkes nur eine Repräsentationsfigur. Das Sekretariat des ZK der SED ist ausschließlich mit Männern besetzt. Der SBZ-Regierung gehört lediglich eine Frau, Justizminister Hilde ➝Benjamin, an. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 148 Girnus, Wilhelm A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Glückauf, Erich

Siehe auch: Gleichberechtigung der Frau: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Gleichberechtigung der Frauen: 1975 1979 Art. 7 der Verfassung der „DDR“ bestimmt: „Mann und Frau sind gleichberechtigt …“ In der Auslegung dieses Art. weist die SED-Propaganda darauf hin, daß wirkliche GdF. nur dadurch möglich wird, daß auch die Frau neben dem Mann einer geregelten Berufstätigkeit nachgeht. Mit der Parole „Einbeziehung der Frau in den Produktionsprozeß“ versucht die SED,…

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Stalinismus (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Die Weiterbildung der Theorie und vor allem Praxis des Marxismus-Leninismus in der Ära Stalin — zwischen 1924 und 1953. Der Situation der UdSSR als des einzigen bolschewistischen Staats in einer kapitalistischen Umwelt Rechnung tragend, baute J. W. Stalin nach der Machtübernahme die revolutionäre Lehre Lenins, die auf der Idee der relativ gleichzeitig in vielen Ländern erfolgenden Weltrevolution fußte (Trotzkismus), in eine Theorie vom Aufbau des „Sozialismus in einem Land“ um. Dieser Umbau bedeutete innenpolitisch: Ein-Mann-Diktatur, schärfsten Kampf gegen alle von Stalin abweichenden Konzeptionen (Abweichungen); äußersten Terror gegen Parteimitglieder und Funktionäre (KPdSU-Tschistka von 1936 bis 1938) und die „Klassenfeinde“ innerhalb der UdSSR (Aktion gegen die Kulaken u. a.); zugleich Mobilisierung der loyalen und indifferenten Volksmassen für nationalrussische „patriotische“ Belange im Sinn des alten zaristischen Imperialismus. Außenpolitisch entsprach dem die Preisgabe der revolutionären Ideale der kommunistischen Minderheiten im Ausland, die strikte Unterwerfung aller ausländischen kommun. Parteien und der Komintern unter Befehl, Wünsche und Interessen Moskaus, Absage an den proletarischen ➝Internationalismus und das Bemühen um einen Modus vivendi mit dem westlichen Ausland, da die Kräfte der UdSSR zunächst nicht für eine internationale Auseinandersetzung ausreichten. Nachdem die UdSSR im Zuge des 2. Weltkrieges mit Hilfe ihrer Okkupationsarmeen die europäischen Volksdemokratien ins Leben zu rufen vermochte, kam es zu einer diesen neuen Verhältnissen angepaßten Modifizierung des S. (Linguistikbriefe). Doch blieb der Kerngedanke des S., nämlich das Prinzip der mit allen Terrormitteln ausgestatteten, straff zentralen Parteigewalt, die sich gleichermaßen der Methoden der Unterdrückung der „Klassenfeinde“ und des Appells an nationalistischpatriotische Ressentiments in den kritiklosen Massen bedient, über Stalins Tod 1953 hinaus erhalten. Der seit 1956 proklamierte Abbau der Auswüchse des S. hat hier nur teilweise Wandel geschaffen und insbesondere die gesellschaftliche Eigeninitiative in allen bolschewistischen Ländern unter der Kontrolle der Partei gehalten. (Revisionismus, Personenkult) Der Begriff St. wurde zuerst von Trotzkisten, später von allen Gegnern der stalinschen Politik gebraucht. In den bolschewistischen Parteien darf er nicht verwendet werden. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre des Stalinismus. 1. Aufl. (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 2) Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Bretscher, Willy: Sowjetrußland nach Stalins Tod und Verdammung. Zürich 1956, Neue Zürcher Zeitung. 57 S. Deutscher, Isaac: Stalin — die Geschichte des modernen Rußland. Stuttgart 1953, Kohlhammer. 606 S. Just, Artur W.: Stalin und seine Epoche. München 1953, Wilhelm Heyne. 76 S. Meissner, Boris: Die Kommunistische Partei der Sowjetunion vor und nach dem Tode Stalins (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 12). Frankfurt a. M. 1954, Institut für Europäische Politik und Wirtschaft. 104 S. Meissner, Boris: Das Ende des Stalin-Mythos — die Ergebnisse des XX. Parteikongresses der KPdSU (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 13). Frankfurt a. M. 1956. 214 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 399 Stalinallee A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stalinstadt

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Die Weiterbildung der Theorie und vor allem Praxis des Marxismus-Leninismus in der Ära Stalin — zwischen 1924 und 1953. Der Situation der UdSSR als des einzigen bolschewistischen Staats in einer kapitalistischen Umwelt Rechnung tragend, baute J. W. Stalin nach der Machtübernahme die revolutionäre Lehre Lenins, die auf der Idee der relativ gleichzeitig in vielen Ländern erfolgenden Weltrevolution fußte (Trotzkismus), in…

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Aufbau des Sozialismus (1960)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der bolschewistischen Theorie die Übergangsperiode nach dem revolutionären Sturz des Kapitalismus bis zum vollendeten System des Sozialismus, der dann die Überleitung zum Kommunismus ermöglichen soll. In der bolschewistischen Praxis nach 1944 in den osteuropäischen Satellitenstaaten und in der SBZ trat jedoch an Stelle einer undurchführbaren echten, explosiven Revolution die von der SU gesteuerte allmähliche „Revolution von oben“, in den Satellitenländern als „Schaffung der Grundlagen für den AdS.“, unter den Bedingungen der SBZ zunächst als antifaschistisch-demokratische Ordnung bezeichnet. In ihrer „letzten Etappe“ sollte die bürgerliche Revolution schrittweise in eine proletarische Revolution umgewandelt werden. Dieses Stadium wurde ab 1950, insbesondere noch der II. Parteikonferenz der SED (1952), durch die Periode des „beschleunigten AdS.“ abgelöst. Nach dem Zeitplan des ZK soll der AdS. mit dem Ende der Siebenjahrplan-Periode (1965) abgeschlossen sein. Der zwischen Januar und April 1960 erfolgten Zerschlagung des bäuerlichen Privateigentums (Zwangskollektivierung) soll bis dahin die Vernichtung der Reste von privatem Handel, Einzelhandwerk und Privatindustrie folgen. Wenn in der Bundesrepublik nach den bolschewistischen Plänen zunächst nur eine bürgerliche Revolution durchgeführt werden soll, so muß diese dennoch nach bolschewistischem Denken zwangsläufig in den AdS. einmünden, so daß auch hier die Bolschewisierung am Ende stände. (Volksdemokratie, Arbeiter-und-Bauern-Macht, Periodisierung) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1960. 204 S. u. 4 Taf. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 39 Atomenergie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aufbaugesetz

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der bolschewistischen Theorie die Übergangsperiode nach dem revolutionären Sturz des Kapitalismus bis zum vollendeten System des Sozialismus, der dann die Überleitung zum Kommunismus ermöglichen soll. In der bolschewistischen Praxis nach 1944 in den osteuropäischen Satellitenstaaten und in der SBZ trat jedoch an Stelle einer undurchführbaren echten, explosiven Revolution die von der SU gesteuerte…

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Reparationen (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in der SBZ umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen ist bis heute noch nicht veröffentlicht worden. Sie wird kaum jemals erfolgen, da die Sowjets im Widerspruch zum Potsdamer Abkommen ohne Zustimmung der Westalliierten ungeheure Entnahmen aus der laufenden Produktion forderten. Nach Unterlagen aus dem sowjetzonalen Amt für R. und nach Schätzungen westlicher Experten wurden von den Sowjets seit 1945 bis 1953, d. h. bis zur offiziellen Beendigung sowjetzonaler Reparationsleistungen an die SU, Werte in folgender Form und Höhe entnommen: a) Beuteaktionen: Die Besetzung Ost- und Mitteldeutschlands durch die Rote Armee war mit einem rücksichtslosen Beutezug verbunden. Ohne irgendwelche Registrierung wurden riesige Sach- und Kunstwerte aus öffentlichem und Privatbesitz beschlagnahmt und ostwärts verfrachtet. Ferner erbeuteten die Sowjets Mrd.-Beträge an Reichsbanknoten, mit denen sie später deutsche Lieferungen und sonstige Leistungen „bezahlten“. Der Wert der bei den Beuteaktionen entnommenen Gegenstände wird auf etwa fünf Mrd. Mark geschätzt; die Menge der erbeuteten Banknoten muß mit ebenfalls mindestens fünf Mrd. Mark angenommen werden. b) Demontagen. Die Sowjets hielten sich nicht daran, kriegswichtige Industrien zu entfernen, sondern demontierten und beschlagnahmten auch für die Friedenswirtschaft unentbehrliche industrielle Kapazitäten. [S. 347]Folgende Abschnitte der Demontagen sind erkennbar: 1. Welle vom Mai bis Anfang Juli 1945. Bis zum Beginn der Besetzung Berlins durch alle vier Alliierten räumten die Sowjets hier alle in dieser kurzen Zeit nur irgend demontierbaren Fabriken, vor allem in West-Berlin, aus. Etwa 460 Berliner Betriebe wurden von den Sowjets voll demontiert und abtransportiert, davon 149 Betriebe des Maschinen- und Apparatebaues, 51 Metallurgiebetriebe, 46 Betriebe der Feinmechanik und Optik und 44 Betriebe der Elektroindustrie. Etwa 75 v. H. der bei der Kapitulation noch vorhandenen Kapazitäten wurden betroffen. 2. Welle vom Anfang Juli bis Herbst 1945. Hiervon wurden industrielle Großbetriebe der ganzen Zone ebenso wie mittlere und kleinere Werke betroffen. Zu dieser Zeit begann auch der Abbau der zweiten Gleise auf sämtlichen Eisenbahnstrecken der Zone. Wieder wurden Produktionskapazitäten von Friedensindustrien abgebaut: Braunkohlenindustrie, Ziegeleien, Textil- und Papierfabriken, Zuckerfabriken usw. 3. Welle vom Frühjahr bis Spätsommer 1946. Nach einer vorbereiteten Liste wurden weit mehr als 200 große Industriebetriebe der chemischen Industrie, der Papierindustrie, Schuhfabriken, Textilwerke usw. demontiert. 4. Welle Oktober 1946 bis Frühjahr 1947. Obwohl Marschall Sokolowski bereits am 21. 5. 1946 die Demontagen für abgeschlossen erklärt hatte, setzte einige Monate später eine vierte Welle ein, von der z. B. die Zeiss-Werke Jena, Kraftwerke, Druckereien und einige Rüstungsbetriebe, die bis dahin für die Sowjets weitergearbeitet hatten, betroffen wurden. 5. Welle Herbst 1947. Nach einem weiteren halben Jahr wurden nochmals wichtige Betriebe der Friedensindustrie abgebaut: Braunkohlenwerke, Brikettfabriken, Kraftwerke und weitere 1100 km Eisenbahngleise. 6. Welle Frühjahr 1948. Bei dieser vorläufig letzten Welle wurden 3 Betriebe, die vorher zu SAG-Betrieben erklärt worden waren, voll oder zum Teil demontiert, darunter Anlagen des Buna-Werkes in Schkopau. (Sowjetische Aktiengesellschaften) Von den Demontagen wurden oft auch solche Betriebe betroffen, die inzwischen durch die deutschen Arbeiter wieder in Gang gebracht worden waren. Der „Bremer Ausschuß für Wirtschaftsforschung“ gibt in seiner 1951 veröffentlichten Schrift „Am Abend der Demontagen“ u. a. folgende Demontageverluste der SBZ im Vergleich zum Jahre 1936 an: Walzwerke 82 v. H., eisenschaffende Industrie 80 v. H., Hohlziegelerzeugung 75 v. H., Zementindustrie 45 v. H., Papiererzeugung 45 v. H.. Energieerzeugung 5 v. H., Schuhindustrie 30 v. H., Textilindustrie 25 v. H., Zuckererzeugung 25 v. H., Braunkohlenbergbau 20 v. H., Brikettfabriken 19 v. H. Als gewogenen Durchschnitt für alle Industriezweige gibt die Quelle etwa 50 v. H. Verluste an, wobei Kriegsschäden einbezogen sind. Der Gesamtwert der Demontagen wird auf 5 Mrd. Mark geschätzt. c) Ausgabe von Besatzungsgeld. Die Summe des verausgabten sowjetischen Besatzungsgeldes wird auf 12 Mrd. Mark geschätzt. Nur ein Teil davon wurde für eigentlichen Besatzungsunterhalt verwendet. Der weitaus größte Teil des Geldes wurde für den „Kauf“ solcher Güter verwendet, die die Sowjets außer den offiziellen Reparationen zu erhalten wünschten. Mit diesem Gelde wurden die zahlreichen in der SBZ tätigen sowjetischen Handelsgesellschaften und anfangs auch der Milliardenbeträge verschlingende Uranbergbau für die Sowjets finanziert. Von 1947 bis 1953 sind allein für den Uranbergbau 7,75 Mrd, Mark aufgewendet worden. d) Beschlagnahme von Betrieben als SAG-Betriebe. 213 Betriebe der SBZ wurden 1946 von der SU beschlagnahmt und als SAG-Betriebe fortgeführt, über den Wert dieser Betriebe liegen keine amtlichen Unterlagen vor. Als Mindestwert wird von Fachleuten die Summe von 2,5 Mrd. Mark geschätzt. Sie dürfte tatsächlich jedoch wesentlich höher liegen und möglicherweise das Zwei- bis Dreifache davon ausmachen. Der Preis, den die SBZ-Regierung 1953 für den Rückkauf zu zahlen hatte, betrug mindestens 3,5 Mrd. Mark. e) Lieferungen aus der laufenden Produktion. Seit Wiederingangsetzung der Betriebe mußte die SBZ an die Sowjets erhebliche Teile der laufenden Produktion abliefern, und zwar in Form direkter Reparationslieferungen nach der SU, Zulieferungen deutscher Betriebe an SAG-Betriebe, Lieferungen an die Sowjet-Armee (GSOW) Lieferungen an Sowjetische Handelsgesellschaften in der SBZ und Exporte für sowjetischen Nutzen. Nur die direkten R.-Lieferungen nach der SU wurden von den Sowjets als R. anerkannt. Alle anderen hier erwähnten Lieferungsformen sind jedoch ebenfalls als R. anzusehen. Da die Sowjets dafür nur die unzureichenden Stopp-Preise des Jahres 1944 bezahlten, mußten den deutschen Lieferwerken umfangreiche Sub[S. 348]ventionen aus Steuermitteln geleistet werden. Nach Unterlagen aus dem Amt für R. haben die Sowjets von 1945–1953 Waren im Werte von 34,7 Mrd. Mark zu Stopp-Preisen aus der laufenden Produktion entnommen. f) Subventionen. Die an deutsche Betriebe und SAG-Betriebe 1946 bis 1953 gezahlten Preissubventionen für direkte und indirekte R.-Lieferungen und für Reparationsnebenkosten, d. h. die Kosten für Verpackung, den Versand frei Verwendungsort in der SU und für Versicherungen werden mit 2,5 Mrd. Mark geschätzt. g) Aus den SAG-Betrieben entnahmen die Sowjets an Gewinnen und fingierten Gebühren bis 1953 etwa 3,55 Mrd. Mark. Diese Aufzählung enthält nicht eine Reihe sonstiger R.-Leistungen der SBZ, die zahlenmäßig überhaupt nicht zu erfassen sind, z. B. den Nutzen der Sowjets aus dem Uranbergbau, aus der Tätigkeit der sowjetischen Handelsgesellschaften, aus der Beschlagnahme deutscher Patente und der Nutznießung neuer deutscher Patente usw. (Patentrecht) Eine Gesamtrechnung der R. seit Kriegsende bis 1953 ergibt nach kritischer Auswertung aller verfügbaren Unterlagen die nachstehenden Summen: Hierin ist nicht enthalten der Rückkaufpreis der SAG-Betriebe mit mindestens 3,5 Mrd. Mark. Eine andere bekanntgewordene Berechnung eines westlichen Experten läßt die 10 Mrd. für Beute und Demontagen aus und berechnet den Nutzen aus den SAG-Betrieben etwas anders. Diese Berechnung kommt auf rd. 32 Mrd. Reparationen ohne Besatzungskosten, was sich etwa mit der obigen Berechnung deckt. Die Beute- und Demontageentnahmen der Sowjets sind jedoch tatsächliche Verluste der SBZ, und andererseits hat die SU damit Kompensation für die eigenen Kriegsschäden in Besitz genommen. Es besteht demnach kein Anlaß, diese Posten bei der Berechnung der Reparationen nicht mit einzubeziehen. Legt man den von den Sowjets bis 1952 im allgemeinen selbst angewandten Kurs von 2,50 DM je Dollar zugrunde, so ergibt das bei einer Gesamtentnahme von rd. 43,60 Mrd. Mark eine Reparationsleistung in Höhe von 17,60 Mrd. Dollar, also 7,60 Mrd. Dollar mehr, als die SU von Gesamtdeutschland an Reparationen gefordert hatte. Propaganda-Behauptungen wonach die SU auf hohe Reparationsleistungen verzichtete, sind unwahr. Literaturangaben *: Die Reparationen der Sowjetzone in den Jahren 1945 bis Ende 1953. (Fortführung der Unters. von Rupp über die Reparationsleistungen der sowjetischen Besatzungszone.) (BB) 1953. 27 S. m. 4 Anlagen. Rupp, Franz: Die Reparationsleistungen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1951. 96 S. *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 346–348 Rentenversicherung, Freiwillige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Republikflucht

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in der SBZ umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen ist bis heute noch nicht…

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VVB (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 In der SBZ nach 1945 in verschiedenen Zeitabschnitten für unterschiedliche Institutionen angewendete Abk. VVB war in den Jahren 1948 bis 1950 die Abk. für „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“, d. h. der Institutionen zur Leitung und Kontrolle der verstaatlichten Betriebe. Es gab etwa 75 VVB der verschiedenen Fachrichtungen, denen jeweils eine größere Anzahl Betriebe angehörten. Diese Betriebe waren juristisch nicht selbständig, ihre Bilanzen waren Teilbilanzen der VVB, die auch befugt war, Gewinne und Verluste der Betriebe gegeneinander auszugleichen. Mit der ab Januar 1952 durchgeführten ersten großen Reorganisation der „volkseigenen Wirtschaft“ (Wirtschaftliche Rechnungsführung) wurden diese VVB aufgelöst. Die Betriebe wurden zu selbständig wirtschaftenden Einheiten. 2. VVB war in den Jahren 1952 bis Anfang 1958 die Bezeichnung für „Verwaltungen Volkseigener Betriebe“. Es handelt sich dabei praktisch um die aufgelösten bzw. in ihren Zuständigkeiten wesentlich eingeschränkten bisherigen „Vereinigungen“. Die neuen VVB waren nur noch Anleitungs- und Aufsichtsorgan für jeweils eine Anzahl ihnen zugeordneter Betriebe gleicher Fachrichtung; sie führten die Weisungen der damaligen fachlichen Hauptverwaltungen der Produktionsministerien aus. Zahlreiche dieser VVB wurden im Laufe der Jahre aufgelöst oder neu gegliedert. Sie verschwanden Anfang 1958 bei der zweiten großen Reorganisation der „volkseigenen“ Wirtschaft gänzlich. 3. VVB ist seitdem die Bezeichnung für neuartige „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“, die keinerlei Ähnlichkeit mit den unter 1. gekennzeichneten „Vereinigungen“ haben. Nach Auflösung der Produktionsministerien seit Februar 1955 wurden deren bisherige fachliche Hauptverwaltungen (jene Stellen also, die direkt oder über „Verwaltungen Volkseigener Betriebe“ die Produktionsbetriebe anleiteten) unter der Bezeichnung „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ in Industrieorten der SBZ mit der Aufgabe der „operativen und produktionsnahen Anleitung“ der „volkseigenen“ Industriebetriebe etabliert. Die neuen VVB unterstehen den Fachabteilungen der Staatlichen ➝Plankommission; sie leiten also die „zentralgeleitete“ VE-Industrie an (Unterschied dazu: örtliche Industrie). Nach dem Stand von Mitte 1958 gibt es 80 VVB, in deren Betrieben im Jahre 1959 wertmäßig zwei Drittel der sowjetzonalen Industrieerzeugnisse hergestellt wurden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 440 VP-See A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VVB-Saatgut

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 In der SBZ nach 1945 in verschiedenen Zeitabschnitten für unterschiedliche Institutionen angewendete Abk. VVB war in den Jahren 1948 bis 1950 die Abk. für „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“, d. h. der Institutionen zur Leitung und Kontrolle der verstaatlichten Betriebe. Es gab etwa 75 VVB der verschiedenen Fachrichtungen, denen jeweils eine größere Anzahl Betriebe angehörten. Diese Betriebe waren juristisch…

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Ablieferungspflicht (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die gesetzliche Verpflichtung landwirtschaftlicher Betriebe, ihre Erzeugnisse nach vorgeschriebenen Arten, Mengen und Terminen an die staatlichen Erfassungsorgane (Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe) abzuliefern (Ablieferungssoll). Der A. unterliegen praktisch alle Arten pflanzlicher und tierischer Produkte einschließlich Neben- und Abfallprodukte (Häute, Felle, Tierhaare, Federn usw.). Zum System der staatlichen Erfassung landwirtschaftlicher Erzeugnisse gehören zwei Formen der A.: Nach dem Ablieferungsbescheid, der von den staatlichen Organen ausgehändigt wird, werden Getreide, Kartoffeln, Gemüse, Ölsaaten, Speisehülsenfrüchte, Schlachtvieh, Geflügel, Milch, Eier und Wolle erfaßt; auf der Grundlage von Verträgen, die die Wirtschaftsorgane des Staates mit den Erzeugern abschließen, erfolgt die Erfassung von Spezial- oder Sonderkulturen (sog. technische Kulturen), wie Zuckerrüben, Faserpflanzen, Tabak, Obst, Arznei- und Gewürzpflanzen, Korbweiden, Mohnkapseln. Die Ablieferungsmengen (Normen) werden je Flächeneinheit festgesetzt (Hektarveranlagung). Trotz gewisser Differenzierung wird dies weitgehend schematisch durchgeführt. Durch die besondere Staffelung der Normen, die im „privaten Sektor“ der Landwirtschaft mit der Betriebsgröße, und zwar bei pflanzlichen und tierischen Produkten progressiv ansteigen, was im Gegensatz zu den normalen wirtschaftlichen Leistungsverhältnissen steht, wurde zusammen mit dem Agrarpreissystem ein wirksames wirtschaftspolitisches Steuerungsmittel des Klassenkampfes auf dem Lande ausgebaut — zumal Nichterfüllung der A. strafrechtliche Verfolgung nach sich zieht (Wirtschaftsstrafverordnung) —, das mit der Kollektivierung sein Ziel erreicht haben dürfte. Gegenüber den einzelbäuerlichen Wirtschaften ist das Ablieferungssoll der LPG stark ermäßigt, während das der VEG gesondert festgesetzt wird. An diesem System der A. hat sich auch nach vollzogener Zwangskollektivierung nichts geändert, doch zeichnet sich bereits ab, daß in der „sozialisierten“ Landwirtschaft mit der Veranlagung der Marktproduktion die A. eine neue Form erhalten wird. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — „Sozialisierung“ und Produktionsergebnisse. (BB) 1960. 191 S. mit 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 9 Abgabenverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ablieferungssoll

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die gesetzliche Verpflichtung landwirtschaftlicher Betriebe, ihre Erzeugnisse nach vorgeschriebenen Arten, Mengen und Terminen an die staatlichen Erfassungsorgane (Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe) abzuliefern (Ablieferungssoll). Der A. unterliegen praktisch alle Arten pflanzlicher und tierischer Produkte einschließlich Neben- und Abfallprodukte (Häute, Felle, Tierhaare, Federn usw.). Zum…

DDR A-Z 1960

Grenzpolizei, Deutsche (1960)

Siehe auch: Grenzpolizei: 1956 1969 1975 1979 Grenzpolizei, Deutsche: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Grenztruppen der DDR: 1985 Grenztruppen der DDR (Deutsche Grenzpolizei): 1979 Kasernierte militärähnliche Polizeitruppe zur Absperrung und Bewachung der Zonengrenzen und der übrigen Grenzlinien der SBZ, zugleich eine Verfügungstruppe. Errichtet am 1. 12. 1946, stark ausgebaut seit Juli 1948, unterstand bis 15. 5. 1952 dem Ministerium des Inneren, dann dem MfS bis 27. 6. 1953. Nach anschließender Unterstellung unter das Ministerium des Inneren ging die DG. im Mai 1955 wieder an das SfS über, das seit November 1955 wieder zum MfS erhoben wurde. Seit 1. 2. 1955 erhielt die DG., da die sowjetische Besatzungsmacht offiziell darauf verzichtete, „die alleinige Bewachung und Kontrolle an den Staatsgrenzen der DDR“ und am Ring um Berlin. Im Nov. 1957 gab die DG. die eigentliche Personen- und Warenkontrolle an den Grenzen an das Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs ab. Die DG. untersteht seit 15. 2. 1957 nicht mehr dem MfS, sondern dem Ministerium des Inneren, doch berührt dies nicht ihr Wesen als militärähnliche Verfügungstruppe. Sie ist gegliedert in 25 mot. Bereitschaften (= Regimenter), diese in 3 bis 4 Abteilungen (= Bataillone), die wieder in meist 4 Kompanien zerfallen. Diese Einheiten, die mittelschwere Begleitwaffen besitzen, haben den Kampfwert motorisierter Infanterie. Seit Anfang 1958 stellt die DG. auch schwere Abteilungen (d. h. Bataillone mit 3 Komp. Sturmgeschützen und 1~Komp. Schützenpanzerwagen) auf. Je 2–5 Bereitschaften der DG. sind zu Brigaden (bis 1957 auch als Abschnittsverwaltungen bezeichnet) zusammengefaßt, die Divisionen darstellen. Bei den Brigaden werden allmählich schwere Abt. errichtet. Für Ausbildungszwecke haben die Brigaden je 1~Ausb.-Abt. (auch als Res.-Abt. bezeichnet). 4 der insgesamt 8 Brigaden stehen mit 15 Regimentern an der westlichen Zonengrenze (eigentlich [S. 152]Demarkationslinie), seit Nov. 1957 amtlich nur noch Staatsgrenze genannt, nämlich I: Perleberg, II: Magdeburg, III: Erfurt, IV: Dittrichshütte (b. Rudolstadt). Im Ring um Berlin steht die Brigade V: Groß Glienicke (b. Potsdam); an der Ostseeküste die Brigade VI: Rostock, die auch Küstenwachschiffe und Schnellboote hat, die dem Abt.-Stab See unterstehen. Die „Staatsgrenzen“ zur Tschechoslowakei und zu Polen (Oder-Neiße-Linie) sichern mit je 2 Bereitschaften die Brigaden VII: Chemnitz (Karl-Marx-Stadt) und VIII: Frankfurt/Oder. Die DG. hat eine Offizierschule in Glöwen (Kr. Perleberg) und 6 andere Lehranstalten. Auf ihrer Schule für Polit-Offiziere in Groß Glienicke werden auch die Polit-Offiziere der Bereitschaftspolizei und der Trapo ausgebildet. Die Einheiten der DG. verfügen über „Aufklärungsgruppen“, d. h. Agenten für politische überwachungs- und Geheimaufgaben. Als halbaktive Auffüllungsmannschaften für Ernstfälle und z. T. als Spitzel sind mit der DG. etwa 8.000 Grenzpolizeihelfer verbunden. Ausbildung und Dienst der DG. sind überwiegend nicht polizeilich, sondern militärisch. Die parteipolitische Schulung entspricht der der Nationalen ➝Volksarmee, kaderpolitisch wird die politische Zuverlässigkeit unablässig überprüft. Die DG. als Truppe wird von sowjet. Grenztruppen und -Offizieren sorgfältig beraten und überwacht. Wie die Grenztruppen der SU ist die DG. eine Truppe, die zunächst im Grenzbereich militärische Aufgaben zu erfüllen hat, zugleich aber neben und mit der Armee sofort einsetzbar ist. Auch ist sie als innere Truppe gegen Volkserhebungen gedacht. Uniform: seit Okt. 1952 olivbraun nach sowjetischem Muster, mit grünen Kragenspiegeln. Sie hat nicht Polizei-, sondern Militärdienstgrade. Stärke: rd. 48.000 Mann; unter Einrechnung der 8.000 Grenzpolizeihelfer sogar rd. 56.000. Durch Ausbau der Bereitsch. und Ausstattung der Brigaden mit schweren Abt. und Ausb.-Abt. ist die DG. zahlenmäßig weiter beträchtlich gewachsen. Chef des Kommandos der DG. (in Pätz bei Königs Wusterhausen) ist seit Juni 1957 Oberst Erich Peter. (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 209 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 151–152 Grenzgänger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenzpolizeihelfer

Siehe auch: Grenzpolizei: 1956 1969 1975 1979 Grenzpolizei, Deutsche: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Grenztruppen der DDR: 1985 Grenztruppen der DDR (Deutsche Grenzpolizei): 1979 Kasernierte militärähnliche Polizeitruppe zur Absperrung und Bewachung der Zonengrenzen und der übrigen Grenzlinien der SBZ, zugleich eine Verfügungstruppe. Errichtet am 1. 12. 1946, stark ausgebaut seit Juli 1948, unterstand bis 15. 5. 1952 dem Ministerium des Inneren, dann dem MfS bis 27. 6. 1953.…

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Sport (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem Zusammenbruch war jede sportliche Betätigung verboten. Die S.-Vereine wurden aufgelöst, das Vereinsvermögen wurde beschlagnahmt und durch die S.-Dezernenten bei den Volksbildungsämtern der Kreise und Gemeinden verwaltet (Beschlagnahme). Am 1. 10. 1948 wurde durch den FDGB und die FDJ der Deutsche Sportausschuß (DSA) gebildet. Die sportliche Betätigung wurde immer mehr auf die neu gegründeten Betriebssportgemeinschaften (BSG) verlagert. Das „Gesetz über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der Deutschen Demokratischen Republik und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei S. und Erholung“ vom 8. 2. 1950 (GBl. S. 95) brachte einen weiteren Schritt zur Verstaatlichung des S. In Leipzig wurde die Hochschule für Körperkultur zur Ausbildung von Dozenten, S.-Lehrern und Trainern und [S. 388]zur Förderung der wissenschaftlichen Arbeit des S. errichtet. Durch VO vom 24. 7. 1952 (GBl. S. 635) wurde das Staatliche Komitee für Körperkultur und S. in Berlin gegründet. Es ist das zentrale Organ des Ministerrates zur Förderung und Unterstützung der staatlichen Belange auf dem Gebiet der Körperkultur und des S. (VO über das Statut des Staatlichen Komitees für Körperkultur und S. vom 12. 11. 1959, GBl. I, 1960, S. 17). Der Vors. (Alfred Neumann) ist Staatssekretär. Er wird vom Ministerrat berufen, dem er für seine gesamte Tätigkeit verantwortlich und rechenschaftspflichtig ist. Der Leistungs- und Wettkampfsport wurde von den im DSA vereinigten Sektionen der einzelnen Fachgebiete betreut. Am 14. 4. 1957 wurde der „Deutsche Turn- und Sportbund“ (DTSB) gebildet, der alle Aufgaben des damit aufgelösten DSA übernahm. Die Sektionen des DSA wurden im Fachverbände des DTSB umgewandelt. Präsident des DTSB ist Manfred Ewald. Die Industrie-S.-Vereinigungen nach sowjetischem Muster bilden die Grundlagen des S. Sie sind selbständige Organisationen der Gewerkschaften, die 10 v. H. des gesamten Beitragsaufkommens für den S. verwenden müssen. Sie heißen für alle Sportarten: Aktivist (IG Bergbau) Aufbau (IG Bau Holz) Empor (IG Handel) Einheit (IG VBV) Fortschritt (IG Textil) Chemie (IG Chemie) Lokomotive (IG Eisenbahn/Verkehr) Medizin (IG Gesundheitswesen) Motor (IG Metall) Post (IG Post) Rotation (IG Druck u. Papier) Stahl (IG Metallurgie) Traktor (IG Land u. Forst) Turbine (IG Energie) Wismut (IG Wismut) Wissenschaft (IG Erziehung, Lehrer) Außerdem gibt es die S.-Vereinigungen „Vorwärts“ und „Dynamo“ der Nationalen Volksarmee und der VP. Die Grundeinheiten der S.-Vereinigungen sind die Betriebssportgemeinschaften (BSG). Den Berufssportler gibt es in der „sozialistischen Gesellschaftsordnung“ nicht. An seine Stelle ist der Staatsamateur getreten. Auf Anweisung des Komitees für Körperkultur und S. sind in vielen S.-Arten „Schwerpunkte“ gebildet worden. In diesen S.-Clubs werden die Spitzensportler unter besonders qualifizierten Trainern zusammengezogen. Die Spitzensportler erhalten, ohne zu arbeiten, hohe Gehälter und genießen als „Repräsentanten der DDR“ eine Vorzugsstellung und besondere Verehrung. Dafür müssen sie sportliche Rekorde leisten — bis 1960 sollten sämtliche deutschen Rekorde im Besitz der „DDR“ sein — und sich als Agitatoren für die Politik der SED betätigen. Zur „Hebung des Leistungsniveaus“ ist 1952 eine einheitliche S.-Klassifizierung der „Demokratischen S.-Bewegung“ beschlossen worden als ein „Hebel, mit dem die demokratische S.-Bewegung die Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf des deutschen Volkes um den Frieden, die Herstellung der demokratischen Einheit Deutschlands und die Festigung der antifaschistisch-demokratischen Ordnung beschleunigt“. Diese Klassifizierung, die durch „breite Popularisierung unter allen Sportlern zu einer Massenbewegung zur Erfüllung der Klassennormen“ entwickelt wurde, sieht folgende Titel und Leistungsklassen vor: Verdienter ➝Meister des S., Meister des S., Sportler 1., 2. und 1. Klasse. In die Leistungsklassen werden Sportler aufgenommen, die die für die entsprechende Klasse aufgestellte Norm erfüllen und das S.-Leistungsabzeichen besitzen. (Auszeichnungen) Der Förderung des Wehrsports dient das dem entsprechenden sowjetischen Wehrsportabzeichen nachgebildete S.-Leistungsabzeichen „Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung des Friedens“. Geländemarsch, Hindernislauf und Kleinkaliberschießen gehören zu den Übungen für Männer, Frauen und Jugendliche. Die eigentliche Wehrertüchtigung ist Aufgabe der am 6. 8. 1952 gegründeten Gesellschaft für ➝Sport und Technik (GST). Gemäß Ministerratsbeschluß vom 25. 3. 1959 (GBl. I, S. 279) soll in jedem Jahr die 4. Woche des Juni als „Woche der Jugend und der Sportler“ begangen werden. Durch S.-Veranstaltungen sollen Jugendliche über den aktiven S. zur Parteiarbeit herangezogen werden. Auch über den S. sucht die SBZ internationale Anerkennung zu finden (Außenpolitik, Diplomatische Beziehungen). In Übereinstimmung mit der auf staatsrechtliche Anerkennung gerichteten Politik werden in allen Publikationen der SBZ gesamtdeutsche Mannschaften und gesamtdeutsche Meisterschaften abgelehnt. Mehrere Fachverbände des DTSB sind inzwischen in die internationalen S.-Verbände aufgenommen worden. Auch das Nationale Olympische Komitee (Präsident Heinz Schöbel) wurde 1955 provisorisch mit der Auflage anerkannt, daß unter Einigung mit dem NOK der Bundesrepublik nur eine deutsche [S. 389]Mannschaft an den Olympischen Spielen teilnehmen darf. Gegen ihren Widerstand mußte sich deshalb die SBZ bereitfinden, wie 1956 auch für die Olympischen Spiele in Squaw Valley und Rom eine gesamtdeutsche Mannschaft zu bilden. Auf Anordnung des Internationalen Olympischen Komitees mußte diese deutsche Vertretung unter einer gemeinsamen Flagge antreten. Die S.-Führung der „DDR“ ist nach dem Scheitern ihrer Absicht, eine eigene Mannschaft nach Squaw Valley und Rom zu schicken, (ebenfalls vergeblich) bestrebt gewesen, in der gesamtdeutschen Mannschaft zahlenmäßig ein Übergewicht zu erlangen, um dadurch die Überlegenheit der sozialistischen Gesellschaftsordnung auch auf dem Gebiet des S. zu beweisen. Der S.-Verkehr mit der Bundesrepublik wird von der SED für die kommun. Propaganda ausgenutzt. Bei Begegnungen mit Sportlern der Bundesrepublik soll über bestimmte jeweils aktuelle politische Fragen diskutiert werden. Wettkämpfe mit westdeutschen Vereinen sollen nur dann vereinbart werden, wenn ein Sieg der sowjetzonalen Sportler zu erwarten ist. Niederlagen des Sowjetzonen-S. gegen westdeutsche oder Sportler des „kapitalistischen“ Auslandes führen zu heftiger Kritik und häufig zur Maßregelung der verantwortlichen S.-Funktionäre und Trainer. So sind z. 6. den Ruderern wegen ihrer Mißerfolge bei internationalen Wettkämpfen „ernste Versäumnisse im Training und in der gesellschaftlichen Erziehung der Athleten“ vorgeworfen worden. Literaturangaben Kortenberg, Walter: Der Sport in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1954. 198 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 387–389 Spontaneität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sportarzt

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem Zusammenbruch war jede sportliche Betätigung verboten. Die S.-Vereine wurden aufgelöst, das Vereinsvermögen wurde beschlagnahmt und durch die S.-Dezernenten bei den Volksbildungsämtern der Kreise und Gemeinden verwaltet (Beschlagnahme). Am 1. 10. 1948 wurde durch den FDGB und die FDJ der Deutsche Sportausschuß (DSA) gebildet. Die sportliche Betätigung wurde immer mehr auf die neu gegründeten…

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Neuer Kurs (1960)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die auf der 2. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 beschlossenen revolutionären Richtlinien, nach denen die bisherige antifaschistisch-demokratische Ordnung in der SBZ durch die Diktatur des Proletariats und den beschleunigten Aufbau des Sozialismus abgelöst werden sollte, mußten bereits nach elf Monaten durch den vom Politbüro am 9. 6. 1952 verkündeten NK. revidiert werden. Zu dieser Revision entschloß sich das Politbüro, als das Politbüro der KPdSU am 3. 6. 1952 seine (schon am 15. 4. geäußerte) Aufforderung zur Lockerung der Taktik wiederholte. Die Revision sah keine grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Generallinie, sondern nur eine Verlangsamung des Tempos in der Sowjetisierungspolitik vor. Diese Verlangsamung wurde angeordnet, um einer durch die Verschärfung des Klassenkampfregimes, durch Fehlplanung und Versagen der Parteibürokratie drohenden Wirtschaftskatastrophe und einem Verzweiflungsausbruch der Bevölkerung (Juni-Aufstand) im letzten Augenblick vorzubeugen. Die Verkündung des NK. fiel zeitlich mit ähnlichen Maßnahmen in den übrigen Satellitenstaaten zusammen. Im Zeichen des NK. empfahl das Politbüro des ZK der SED am 7. 6. 1953 der Regierung der SBZ notgedrungen: 1. Abänderung der Teilziele bei Erreichung des Fünfjahrplanes. Dessen Schwergewicht hatte bisher auf der Entfaltung einer Schwerindustrie und dem Ausbau der Armee (Kasernierte Volkspolizei) mit Ansatz zu eigener Rüstungsindustrie der SBZ gelegen. 2. Ein (angeblich nicht nur vorläufiger) Verzicht auf die fortschreitende Ausschaltung der noch vorhandenen privatwirtschaftlichen Unternehmen (Handwerker, Einzelhändler) und Anregung der Privatinitiative des bisher „vernachlässigten“ Mittelstandes in Produktion und Handel durch kurzfristige Kredite und vermehrte Rohstoffzuteilung; 3. Milderung des bisher durch verschärfte Zwangseintreibung von Ablieferungsrückständen und Steuern geführten Klassenkampfes in Dorf und Stadt, Aussetzung der bisherigen Rückstände und Herabsetzung des landwirtschaftlichen Ablieferungssolls zur Steigerung der privaten Produktion; 4. Milderung bzw. Aufhebung des zur Abwendung der drohenden Wirtschaftskrise notwendig gewordene Sparsamkeitsregimes auf dem Gebiet der Lebensmittelverteilung, der HO-Preispolitik, der Arbeitsnormen und Löhne sowie der Tarife für Arbeiterrückfahrkarten; 5. Erleichterung der Rückkehr republikflüchtiger Personen, denen Rückgabe ihres beschlagnahmten Eigentums in Aussicht gestellt wird; 6. Erleichterung des Interzonen-Reiseverkehrs; 7. Aufhebung einiger während des verschärften Kampfes gegen die Kirchen (Kirchenpolitik) getroffenen Maßnahmen. Außer diesen vorwiegend wirtschaftlichen Maßnahmen wurde eine gewisse Milderung des politischen Terrors durch Erhöhung der Rechtssicherheit, eine beschränkte Amnestie, Zulassung offener Kritik und wahrhaftigerer Presseberichterstattung angekündigt. Die entsprechenden Maßnahmen blieben jedoch aus oder wurden auf vielen Gebieten nur unvollständig durchgeführt. Der NK. war ein vorübergehender Aufschub der verschärften Sowjetisierungspolitik, der durch die kritische wirtschaftliche und politische Lage erzwungen worden war. In gewisser Weise kann er in seiner politischen Bedeutung mit der „Neuen ökonomischen Politik“ in der SU (1921–1928) verglichen werden. [S. 293]Malenkows Sturz durch Chruschtschow und Bulganin (8. 2. 1955) beendete im wesentlichen diesen NK. zwar nicht in außenpolitischer und propagandistischer, aber doch in wirtschaftlicher und rüstungspolitischer Beziehung. Die Satellitenländer im Sowjetlager mußten sich diesem Abbruch des NK. auf wirtschaftlichem Gebiet ziemlich rasch anschließen. Die SED zögerte die offene Preisgabe des NK. hin, weil sie mit Sorge an den Juniaufstand von 1953 zurückdachte. Erst am 1. 6. 1955 ließ Ulbricht die taktische Losung vom NK. fallen. Er betonte in seinem vom ZK gebilligten Referat anschließend: „Wir hatten niemals die Absicht, einen solchen falschen Kurs einzuschlagen, und wir werden ihn niemals einschlagen.“ Auch in der Justiz wurde eine gewisse Milderung, die sich nach Verkündung des ZK. angebahnt hatte und die ihren Niederschlag in einigen Richtlinien des Obersten Gerichts gefunden hatte, bald wieder aufgegeben. Insbesondere in der politischen Strafjustiz, in der Behandlung der Rechtsanwaltschaft und in der Handhabung der Strafprozeßordnung (Strafverfahren) verschärfte sich der Kurs schnell. Die Folge war, daß SED und Regierung bereits auf der 3. Parteikonferenz der SED im März 1956 schon wieder erhebliche Verletzungen der Demokratischen Gesetzlichkeit zugeben mußten. Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 292–293 Neuererzentrum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Neulehrer

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die auf der 2. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 beschlossenen revolutionären Richtlinien, nach denen die bisherige antifaschistisch-demokratische Ordnung in der SBZ durch die Diktatur des Proletariats und den beschleunigten Aufbau des Sozialismus abgelöst werden sollte, mußten bereits nach elf Monaten durch den vom Politbüro am 9. 6. 1952 verkündeten NK. revidiert werden. Zu dieser Revision entschloß…

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Bevölkerung (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das endgültige Ergebnis der Volkszählung vom 29. 10. 1945 weist für das Gebiet der SBZ (Gebietsstand 31. 8. 1950) eine Wohnbevölkerung von 17,18 Mill. (ohne Insassen von Umsiedler-, Kriegsgefangenen- und anderen Durchgangslagern) aus. Im Berliner Sowjetsektor wurden 1,175 Mill., zusammen also 18,355 Mill. Einwohner gezählt. Gegenüber der Volkszählung vom 17. 5. 1939 war das eine Zunahme von insgesamt 1,61 Mill. (= 9,6 v. H.). Trotz des Sterbefallüberschusses in der Nachkriegszeit ist durch einen „Wanderungsgewinn“ (Rückkehr von Kriegsgefangenen, evakuierten Zivilinternierten sowie der starken „Zuwanderung“ von Heimatvertriebenen aus den deutschen Ostgebieten) zunächst bis März 1949 die B.-Zahl auf etwas über 19 Mill. angestiegen. Bereits 1945 setzte aber eine aus der Unzufriedenheit mit dem Regime resultierende Abwanderung ein, die von Jahr zu Jahr stärker wurde. Bei der Volkszählung am 31. 8. 1950 wurden nur noch knapp 18,4 Mill. Einwohner gezählt. Seitdem ist das sowjetische Besatzungsgebiet das einzige Gebiet Europas — wenn nicht der ganzen Welt — mit einer kontinuierlich abnehmenden Bevölkerung. Die Ergebnisse der „Volkszählung vom 30. 8. 1950“ und die amtlichen „Bevölkerungsfortschreibungen“ seit 1950 zeigen nach dem Gebietsstand vom 1. 1. 1957 folgendes Bild: Von 1947 bis Ende Juni 1959 wurden insgesamt mehr als 2,5 Mill. Menschen aus der SBZ als Flüchtlinge statistisch erfaßt. Etwa die Hälfte (langjähriger Durchschnitt) der Flüchtlinge ist im Alter bis zu 25 Jahren. Gegenüber einem Geburtenüberschuß von 6,1 pro 1.000 der B. im Jahre 1938 war zunächst 1946 ein Sterbefallüberschuß von 12,4, für 1947 von 5,9 und für 1948 von 2,4 pro 1.000 der B. festzustellen. Erst ab 1949 trat mit 1,1 pro 1.000 der A. wieder ein geringer Überschuß ein. Seither liegt der Geburtenüberschuß im Vergleich zur Bundesrepublik immer niedriger, er sinkt seit 1955 wieder bedenklich ab und soll nach amtlichen Verlautbarungen in den nächsten Jahren sogar vollständig wegschmelzen. Ganz beachtlich ist in der SBZ der Anteil der nichtehelich geborenen Kinder. Er lag 1956 und 1957 bei 13,2 pro 1.000 Lebendgeborenen und ist auch 1959 nur auf 12,0 abgesunken. Eine ständige Zunahme von nichtehelichen Geburten ist vor allem bei Müttern in der Altersstufe von 14 bis unter 18 Jahren festzustellen. Der um die Hälfte niedrigere Geburtenüberschuß in der SBZ und die [S. 68]ständige Abwanderung von Flüchtlingen (überwiegend jüngerer Jahrgänge) wirken sich nachteilig auf die B.-Struktur aus. Der Anteil der Personen im Rentenalter nimmt ständig zu, der Anteil der Kinder bis unter 15 Jahren nimmt dagegen ab. Während die Gesamt-B. vom 31. 8. 1950 bis Ende 1959 um rd. 1,1 Mill. abnahm, hat gleichzeitig die Zahl der Personen im Rentenalter um über 460.802 = 18,2 v. H.) zugenommen, d. h. der Anteil dieses Personenkreises an der Gesamt-B. stieg von 13,8 auf 17,3 v. H. Die starke Disproportion der Geschlechter (Sexualstruktur) hat sich in den letzten Jahren leicht gebessert, 1959 kamen im Gesamtdurchschnitt auf 1.000 Männer noch 1223 Frauen (1939: 1.040); besonders kraß ist das Mißverhältnis bei den mittleren Jahrgängen, auf 1.000 Männer im Alter von 30 bis 50 Jahren kommen 1520 Frauen gleichen Alters. Das Verhältnis der Stadtbevölkerung zur Landbevölkerung hatte sich bis 1946 durch die Kriegsereignisse, gegenüber 1939, besonders bei der Großstadtbevölkerung verschoben. Am 29. 10. 1946 lebten 32,3 v. H. der B. in Landgemeinden von unter 2.000 Einwohnern (1939 = 27,8 v. H.) und 67,7 v. H. (1939 = 72,2 v. H.) in Stadtgemeinden von mehr als 2.000 Einwohnern. Der Anteil der Großstadtbevölkerung — Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern — lag bei 19,0 v. H. (1939 = 26,7 v. H.). Ende 1959 entfielen 28,3 v. H. der Wohn-B. auf die Land- und 71,7 v. H. auf die Stadtbevölkerung. Der Anteil der Großstadt-A. nahm auf 21,3 v. H. zu. Gegenüber dem Vorkriegsstand von 1939 stieg durch den Zugang der Heimatvertriebenen die B.-Dichte in der SBZ (einschl. Ost-Berlin) bis 1944 von 155 auf 170 Einw./qkm. Zunächst stieg sie bis 1950 weiter auf 171 Einw./qkm; jedoch ist seit dieser Zeit ein ständiges Absinken der B.-Dichte festzustellen. Im Bundesgebiet (ohne Saarland und West-Berlin) ist durch die Aufnahme von Flüchtlingen und den höheren Geburtenüberschuß eine gegenteilige Entwicklung zu verzeichnen. Die B.-Dichte der einzelnen Bezirke der SBZ ist sehr verschieden, sie variiert zwischen 60 Einw./qkm (Neubrandenburg) und 353 Einw./qkm (Chemnitz). Für Ost-Berlin wird per 30. 12. 1959 eine B.-Dichte von 2.686 Einw./qkm gegenüber West-Berlin von 4.643 Einw./qkm ausgewiesen. Literaturangaben *: Die Bevölkerungsbilanz der sowjetischen Besatzungszone 1939 bis 1949. (Mit Nachtrag: Die Volkszählung 1950 bis 1951.) (BB) 29 + 4 S. m. 12 Tab. *: Die Bevölkerungsbilanz der sowjetischen Besatzungszone 1939 bis 1954. (BB) 1954. 51 S. mit 22 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 67–68 Betriebszeitung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bevölkerungsbewegung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das endgültige Ergebnis der Volkszählung vom 29. 10. 1945 weist für das Gebiet der SBZ (Gebietsstand 31. 8. 1950) eine Wohnbevölkerung von 17,18 Mill. (ohne Insassen von Umsiedler-, Kriegsgefangenen- und anderen Durchgangslagern) aus. Im Berliner Sowjetsektor wurden 1,175 Mill., zusammen also 18,355 Mill. Einwohner gezählt. Gegenüber der Volkszählung vom 17. 5. 1939 war das eine Zunahme von insgesamt…

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Lebensversicherung (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 L. können nur bei der Deutschen ➝Versicherungsanstalt abgeschlossen werden. Ab 1. 1. 1951 besteht eine einheitliche Tarifgestaltung. Die Lebensversicherungssumme wird entweder beim Tode, spätestens bei Erleben eines bestimmten Tages (Tarif I), nur beim Tode, bei Beitragszahlung entweder für eine vereinbarte Anzahl von Jahren (mindestens 10) oder bis zum 85. Lebensjahr (Tarif II) oder an einem festen Auszahlungstag (Tarif III) fällig. Ferner gibt es: Die Töchterversorgungsversicherung (Tarif IV), die Ehegattenversicherung für den Todes- und Erlebensfall (2 verbundene Leben, Tarif V), die Leibrentenversicherung gegen Einmalbeitrag (Tarif VI), die Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit Beitragsbefreiung bei Invalidität (Tarif VII), die Invaliden- und Altersrentenversicherung (Tarif VIII), die Sparrentenversicherung (Tarif IX) sowie die Risikolebensversicherung (Tarif 16). Der Mindestbeitrag beträgt für alle L. 2 DM Ost monatlich, die Mindestversicherungssumme 240 DM Ost. Für Gruppenversicherungsverträge wird besonders in den VEB geworben. Die Versicherungssteuer ist in den Beiträgen enthalten. Einen Deckungsstock, wie er in der Bundesrepublik für jedes Versicherungsunternehmen zur Sicherung der Ansprüche aus L. vorgeschrieben ist, gibt es nicht. Ein Teil der Versicherungsbeiträge wird indessen als Sparguthaben der Versicherungsnehmer gebucht. L.-Verträge, die vor 1945 bei den heute geschlossenen privaten oder öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen abgeschlossen waren, konnten nach dem Befehl Nr. 247 der SMAD vom 14. 8. 1946 bis zu 9.000 RM unter Anrechnung der früheren Beitragszahlung „erneuert“ werden. Auf Ansprüche, die in der Zeit vom 9. 5. 1945 bis 14. 8. 1946 fällig geworden waren, wurden nach dem Befehl Nr. 11 der SMAD vom 29. 1. 1948 einmalige Zahlungen von 300 bis 400 RM geleistet. Ansprüche, die vor dem 9. 5. 1945 fällig waren, wurden trotz Übernahme der Aktivvermögen der geschlossenen Versicherungsunternehmen nicht befriedigt. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. 2., erg. Aufl. (BB) 1958, Teil I (Text) 158 S., Teil II (Anlagen) 192 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 242 Lebensstandard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lehmann, Otto

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 L. können nur bei der Deutschen ➝Versicherungsanstalt abgeschlossen werden. Ab 1. 1. 1951 besteht eine einheitliche Tarifgestaltung. Die Lebensversicherungssumme wird entweder beim Tode, spätestens bei Erleben eines bestimmten Tages (Tarif I), nur beim Tode, bei Beitragszahlung entweder für eine vereinbarte Anzahl von Jahren (mindestens 10) oder bis zum 85. Lebensjahr (Tarif II) oder an einem festen…

DDR A-Z 1960

Maschinen-Traktoren-Station (MTS) (1960)

Siehe auch: Maschinen-Traktoren-Station: 1965 Maschinen-Traktoren-Stationen: 1975 1979 Maschinen-Traktoren-Station (MTS): 1959 1962 1963 1966 1969 Nach sowjet. Muster gebildete staatliche Landmaschinenparks, die unter der Bezeichnung MAS (Maschinen-Ausleih-Station) im Zuge der Bodenreform von der VdgB begründet wurden. Ihre Aufgabe war zunächst, Schlepper und Landmaschinen der enteigneten und aufgesiedelten Güter zusammenzufassen, um sie im Gemeinschaftseinsatz den mit Anspannung, Maschinen und Geräten völlig unzureichend ausgestatteten Neubauern zugute kommen zu lassen. Durch AO der DWK vom 10. 11. 1948 erfolgte die Übernahme der MAS in staatliche Regie, wobei auch die ländl. Genossenschaften ihre Maschinenhöfe und Werkstätten einschl. Inventar der neuen Verwaltung zur Verfügung stellen [S. 260]mußten. Nunmehr bekamen die Stationen auch rein politische Funktionen als „Mittelpunkte des gesellschaftlichen Lebens auf dem Lande“ (Kulturhaus). Ende 1950 erhielt jede MAS die Rechte eines „volkseigenen Betriebes“ als „selbständig planende und bilanzierende Einheit der volkseigenen Wirtschaft“ (GBl. 140/1950). Die Umbenennung in MTS erfolgte 1952 nach der Verkündung des planmäßigen Aufbaus des Sozialismus auf der II. Parteikonferenz der SED durch Ulbricht. Um sie zu „Zentren der Umgestaltung des Dorfes auf sozialistischer Grundlage“, also zum Steuerungsinstrument der Kollektivierung zu machen, wurden Ende 1952 politische Abteilungen bei den MTS eingerichtet, die für die ideologische Ausrichtung der gesamten Landbevölkerung verantwortlich sind (Technische Kabinette). Gleichzeitig erhielten die MTS das gesamte landw. Beratungswesen zugewiesen (Agronom). Die Hektar-Staffelung der MTS-Tarifsätze nach Betriebsgrößenklassen stellte von Anfang an ein wirksames Steuerungsmittel im Klassenkampf auf dem Lande dar; es wurde dadurch noch verschärft, daß im Laufe der Zeit auch die Altbauern immer mehr in Abhängigkeit von der MTS- Arbeit gerieten, je mehr ihre eigenen Maschinen durch Verschleiß ausfielen und Neuanschaffungen unmöglich waren. Mit dem Ziel, die Kollektivierung der Landwirtschaft unter allen Umständen voranzutreiben, setzte Ende 1957 eine neue Etappe der Entwicklung ein. Auf Vorschlag von Ulbricht auf dem 33. Plenum des ZK beschloß die 2. Zentrale MTS-Konferenz eine enge kollektive Zusammenarbeit zwischen MTS und LPG unter Anwendung der Komplexen Mechanisierung nach dem Vorbild der Schönebecker Methode. Die Unterstellung der MTS-Traktorenbrigaden unter die Einsatzleitung der LPG-Vorsitzenden lehnt sich an das sowjet. Vorbild an und sollte die privatwirtschaftenden Einzelbauern von der „Überlegenheit der sozialistischen Großflächenwirtschaft überzeugen“. Da die MTS nur noch in dem Umfang, in dem freie Kapazitäten nach Erledigung aller Arbeiten für die LPG vorhanden waren, auch die werktätigen Einzelbauern unterstützen konnten, wurden die auf technische Hilfe immer mehr angewiesenen Einzelbauern zunehmend gezwungen, entweder Genossenschaftsbauer zu werden oder aber ihre Höfe aufzugeben. Im vollgenossenschaftlichen Stadium erfolgt jetzt eine Neuorganisation des gesamten Maschineneinsatzes durch die „leihweise Übergabe der Technik der MTS an LPG Typ III“ (GBl.~I 1959, S. 362) — wenn letztere mindestens 80 v. H. der landw. Nutzfläche des Dorfes bewirtschaften, die wirtschaftliche Rechnungsführung und bestimmte Reparaturen übernehmen können — und durch den Aufbau von Reparatur- und Technischen Stationen (RTS) mit Reparaturbasen in den LPG und VEG. Damit verlagert sich das Schwergewicht der MTS als Mittelpunkt der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft deutlich in Richtung auf die LPG. 1959 bestanden 600 MTS mit 41.680 Traktoren, 3.805 Lastkraftwagen, 15.451 Drillmaschinen, 4.755 Mähdreschern, 8.891 Dreschmaschinen, 2.735 Rübenkombines u. a. Literaturangaben *: Die Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS) in der SBZ. (Mat.) 1954. 235 S. u. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 259–260 Maschinenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Maschinoexport

Siehe auch: Maschinen-Traktoren-Station: 1965 Maschinen-Traktoren-Stationen: 1975 1979 Maschinen-Traktoren-Station (MTS): 1959 1962 1963 1966 1969 Nach sowjet. Muster gebildete staatliche Landmaschinenparks, die unter der Bezeichnung MAS (Maschinen-Ausleih-Station) im Zuge der Bodenreform von der VdgB begründet wurden. Ihre Aufgabe war zunächst, Schlepper und Landmaschinen der enteigneten und aufgesiedelten Güter zusammenzufassen, um sie im Gemeinschaftseinsatz den mit…

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Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi) (1960)

Siehe auch: Staatssicherheitsdienst: 1969 Staatssicherheitsdienst (SSD): 1956 1965 1966 Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi): 1958 1959 1962 1963 Politische Geheimpolizei der SBZ. Bereits Ende 1946 wurde mit dem Aufbau eines geheim arbeitenden Polizeiapparates zur Verfolgung politischer Gegner des SED-Regimes begonnen. Organisatorisch wurde dieser Apparat in die Kommissariate „K 5“ der Kriminalpolizei eingebaut, die für die Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere Naziverbrechen zuständig waren. Bald nach Gründung der „DDR“ durch Gesetz vom 8. 2. 1949 (GBl. 1950, S. 95) amtlich als Organ des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) bezeichnet. Erster Minister für Staatssicherheit: Wilhelm ➝Zaisser. Nach dem Juni-Aufstand in das „Staatssekretariat für Staatssicherheit“ umgewandelt und dem Ministerium des Innern (MdI) unterstellt. Seit Nov. 1955 wieder MfS. Minister seit 1957: Erich ➝Mielke als Nachfolger des in Ungnade gefallenen Ernst ➝Wollweber. Im Febr. 1957 hat das MfS die Bereitschaftspolizei, Deutsche Grenzpolizei und Trapo an das MdI abgegeben. Dem MfS untersteht nur noch ein verstärktes Wachregiment. Sitz des MfS: Berlin-Lichtenberg, Bezirksverwaltungen in allen Bezirkshauptstädten und im Sowjetsektor Berlins; Kreisverwaltungen in den Kreisen. Bis 1954 waren allen Einheiten des SSD Instrukteure des sowjetischen MGB zugeteilt. Arbeitsweise: Ermittlungs-, Untersuchungs- und Vernehmungsmethoden nach dem Vorbild der KGB. Der SSD stützt sich in erster Linie auf die Berichte seiner Geheimen Informanten (Spitzelwesen). Der SSD hat sämtliche Lebensbereiche der SBZ gegen alle nichtsowjetischen Regungen und antikommunistischen Gedanken geheimpolizeilich zu „sichern“. Daneben betreibt er eine getarnte Nachrichtentätigkeit (d. h. Spionage) in West-Berlin, in der Bundesrepublik und im westlichen Ausland (Aufklärung). Dabei stützt sich die „Hauptverwaltung Aufklärung“ (HVA) des MfS, die diese „Nachrichtenarbeit“ leitet, auf teils legale, teils illegale „Residenturen“ (= Spionageköpfe). Diese „Residenturen“ des MfS arbeiten konspirativ (d. h. streng verdeckt) 1. in den gesamtdeutschen Abteilungen aller Parteien und Massenorganisationen; 2. in allen Organisationen und Einrichtungen, die durch Kontakte auf dem Wege der Infiltration in die Bundesrepublik hinein wirken; 3. in vielen Stellen und Einrichtungen der Wirtschaft und der technisch-militärischen Forschung außerhalb der SBZ. Er unterliegt keiner Kontrolle durch die Volkskammer oder die Regierung der „DDR“, „er ist eine Behörde eigener Verantwortung“ (Otto Nuschke auf einem Presseempfang in Bonn am 20. 9. [S. 397]1952). Er ist offiziell an die Demokratische Gesetzlichkeit gebunden, jedoch sind Verletzungen dieser Gesetzlichkeit an der Tagesordnung, wenn auch die bis zum Jahre 1954 zu beobachtenden Vernehmungs- und Behandlungsmethoden gegenüber politischen Untersuchungsgefangenen (Licht-, Wasser- und Kältezellen, Verpflegungsentzug, schwere Mißhandlungen) selten geworden sind. Die erwünschten Aussagen und Geständnisse erzielt der SSD nötigenfalls durch zermürbende Dauerverhöre. Die Hauptabt. V des MfS ist mit Planung und Durchführung von Verschleppungen aus dem Westen beschäftigt (Menschenraub). SSD-Angehörige führen militärische Dienstgrade und sind neben SSD-Ausweis mit Kripo-Ausweis und getarnten Papieren ausgestattet. Stärke: etwa 13.000 Zivil tragende Offiziere, Unteroffiziere und Angestellte, einschließlich der 1450 Angehörigen des MfS, ohne das rund 2.500 Mann zählende verstärkte Wachregiment des MfS. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 396–397 Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsverbrechen

Siehe auch: Staatssicherheitsdienst: 1969 Staatssicherheitsdienst (SSD): 1956 1965 1966 Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi): 1958 1959 1962 1963 Politische Geheimpolizei der SBZ. Bereits Ende 1946 wurde mit dem Aufbau eines geheim arbeitenden Polizeiapparates zur Verfolgung politischer Gegner des SED-Regimes begonnen. Organisatorisch wurde dieser Apparat in die Kommissariate „K 5“ der Kriminalpolizei eingebaut, die für die Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit…

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Selbstverwaltung, Kommunale (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 Grundlage des gemeindlichen Verfassungsrechts blieb auch nach dem Zusammenbruch die Deutsche Gemeindeordnung. In einem Erlaß des Präsidenten der Provinz Sachsen vom 9. Aug. 1945 z. B. wird sie als geltendes Recht bezeichnet. Vom 1. bis 15. 9. 1946 fanden in den Ländern der SBZ zunächst Gemeindewahlen statt. Am 20. 6. 1946 folgten die Landtags- und Kreistagswahlen. Ende 1945 und Anfang 1947 traten sodann in den einzelnen Ländern Verfassungen, Kreisordnungen und Gemeindeordnungen mit übereinstimmendem Inhalt in Kraft. In allem ist die Selbstverwaltung der Kreise und Gemeinden ausdrücklich festgelegt. An dieser Rechtslage wurde in der Verfassung der „DDR“ nichts geändert (Art. 139, 142). Inzwischen waren aber ohne eine ausdrückliche Änderung der gesetzlichen Grundlagen bereits Maßnahmen zur Einschränkung des Rechtes der Selbstverwaltung getroffen worden. Die KWU-Verordnung vom 24. 11. 1948 und die Energiewirtschaftsverordnung vom 22. 6. 1949 (ZVOBl. S. 472) entzogen den Gemeinden bereits weitgehend die wirtschaftlichen Grundlagen. Immerhin„ konnte bis zum Gesetz über die „Reform des öffentlichen Haushaltswesens“ vom 15. 12. 1950 (Staatshaushalt) noch von einer formalen S. gesprochen werden. Mit diesem Gesetz wurde der einheitliche Staatshaushalt der „DDR“ eingeführt. Nachdem auch die für die gemeindliche Finanzwirtschaft ausschlaggebende Gewerbesteuer und Lohnsummensteuer durch § 13 des Gesetzes über den Staatshaushaltsplan 1951 vom 13. 4. 1951 (GBl. S. 283) auf die Republik übertragen worden waren, stand fest, daß die Gemeinden nicht mehr in der Lage waren, die ihnen als Selbstver[S. 371]waltungsaufgaben übertragenen Angelegenheiten zu erfüllen. Diese Entwicklung wurde durch die Verwaltungsneugliederung im Sommer 1952 weiter getrieben. Durch die „Ordnungen für den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Bezirke und Kreise“ vom 24. 7. 1952 (GBl. S. 621 und 623) sowie durch die „Ordnung über den Aufbau und die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlungen und ihrer Organe in den Stadtkreisen“ vom 8. 1. 1953 ((GBl. S. 53) wurden die Landesverfassungen und die Kreisordnungen praktisch außer Kraft gesetzt. Nach diesen Ordnungen waren die bisherigen Organe der Gebietskörperschaften nur noch Organe der Staatsgewalt in den betreffenden Gebieten. Träger von Rechten war nicht mehr die Verbandseinheit, sondern das jeweilige staatliche Verwaltungsorgan in diesem Gebiet, der örtliche Rat, dem als Haushaltsorgan die Eigenschaft einer juristischen Person zugesprochen wurde. „Unter der Herrschaft der Arbeiter und Bauern entfällt jede Berechtigung zur Aufrechterhaltung dieser Formen (Anm.: Selbstverwaltungskörperschaften). Die örtlichen Räte sind Vertreter der einheitlichen demokratischen Staatsgewalt für ein bestimmtes Gebiet; ihnen übergeordnet sind die örtlichen Volksvertretungen einerseits als die höchsten örtlichen Organe der Staatsgewalt sowie die Verwaltungsorgane, die ihnen gegenüber weisungsberechtigt sind, andererseits. Es gibt keine Gebietskörperschaften als juristische Personen, die Räte sind staatliche juristische Person und als solche notwendig Verwalter des einheitlichen staatlichen Eigentums“ („Das Zivilrecht der DDR, Allgemeiner Teil“). Ihren rechtlichen Abschluß hat diese Entwicklung mit dem Gesetz „über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) gefunden, das die bis dahin noch gültige Gemeindeordnung aufhob und die erwähnten Ordnungen neu zusammenfaßte. Nach § 5 dieses Gesetzes beruht der Aufbau der Organe der Staatsmacht auf dem Prinzip des demokratischen Zentralismus. Die Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse der Volkskammer sowie die Beschlüsse des Ministerrates und der höheren Volksvertretungen sind für die unteren Volksvertretungen und ihre Organe absolut verbindlich. Beschlüsse unterer Volksvertretungen können durch die jeweils höheren Räte ausgesetzt und von den übergeordneten Volksvertretungen aufgehoben werden. Die örtlichen Räte sind doppelt unterstellt. Den örtlichen Organen der Staatsmacht werden zwar im § 6 des Gesetzes zahlreiche Aufgaben überwiesen, jedoch nicht zur selbständigen Erledigung im Rahmen der Rechtsordnung, sondern lediglich zur Vollziehung der von der Zentrale kommenden Weisungen. Um hierbei eine völlig einheitliche Ausrichtung zu erreichen, wurde nach dem „Gesetz über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen“ v. 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 72) ein „Ständiger Ausschuß für die örtlichen Volksvertretungen“ geschaffen. Gegenüber den örtlichen Verwaltungsdienststellen wird diese einheitliche Ausrichtung durch das „Staatssekretariat für die Anleitung der örtlichen Räte“ gewährleistet (Ministerium des Innern). Der Kontrollapparat dieses Staatssekretariats ist im Juli 1960 mit dem neuen „Sekretariat des Ministerrates“ verbunden worden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 370–371 Selbstverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Senftenberg

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 Grundlage des gemeindlichen Verfassungsrechts blieb auch nach dem Zusammenbruch die Deutsche Gemeindeordnung. In einem Erlaß des Präsidenten der Provinz Sachsen vom 9. Aug. 1945 z. B. wird sie als geltendes Recht bezeichnet. Vom 1. bis 15. 9. 1946 fanden in den Ländern der SBZ zunächst Gemeindewahlen statt. Am 20. 6. 1946 folgten die Landtags- und Kreistagswahlen. Ende 1945 und Anfang 1947 traten sodann in den einzelnen Ländern Verfassungen,…

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Außenhandel, Kammer für (KfA) (1960)

Siehe auch: Außenhandel, Kammer für: 1954 Außenhandel, Kammer für (KfA): 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Kammer für Außenhandel (KfA): 1969 1975 1979 1985 Im November 1952 zur Förderung und Intensivierung des Handels mit dem Ausland, insbesondere den westlichen Ländern, errichtet. Sie arbeitet unter Beaufsichtigung des Ministeriums für Außenhandel und Innerdeutschen Handel. Organe: Mitgliederversammlung, Präsidium und Revisionskommission. Aufgabenbereich der KfA nach § 4 der Satzung: „a) Anknüpfung, Vertiefung und Pflege von Wirtschaftsbeziehungen zu auswärtigen Handels- und Wirtschaftsorganisationen, insbesondere Handelskammern, Export- bzw. Importinstituten, -verbänden sowie Handelsfirmen; b) Beratung der am Außenhandel der DDR Beteiligten in allen Fragen der Anknüpfung von Außenhandelsbeziehungen und der Durchführung von Außenhandelsgeschäften; c) Empfang auswärtiger Handels- und Wirtschaftsdelegationen und Entsendung von Handels- und Wirtschaftsdelegationen in das Ausland; d) Herausgabe von Informationsmaterial und Nachschlagebüchern über den Handel und das Wirtschaftsleben des Auslandes für die Wirtschaftsorgane der DDR sowie Material über die DDR für Wirtschaftsorgane des Auslandes; e) Anleitung und Koordinierung der wirtschaftlichen Werbung im Ausland; f) Organisierung von Messen und Ausstellungen in der DDR und Organisierung der Beteiligung an ausländischen Messen und Ausstellungen; g) Ausstellung von Zertifikaten und Gutachten über Ursprung, Qualität und Menge und sonstige notwendige und im Handel übliche Gutachten oder die Benennung von Gutachtern; Beglaubigung von Rechnungen und sonstige im internationalen Handelsverkehr übliche Beglaubigungen; [S. 46]h) Schaffung einer Arbitrage zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Außenhandelsorganisationen der DDR und ihren Partnern; i) geeignete Maßnahmen zur qualitativen und geschmacklichen Verbesserung des Angebots von Konsumgütern der DDR.“ Außenstellen (jetzt Auskunfts- und Siegelstellen genannt) bestehen in Dresden, Chemnitz, Leipzig, Erfurt, Jena, Halle, Magdeburg und Schwerin. (Außenhandel) Literaturangaben Förster, Wolfgang: Das Außenhandelssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 3., verb. Aufl. (BMG) 1957. 137 S. m. 2 Anl. u. 1 Karte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 45–46 Außenhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Außenhandelswerbegesellschaft m.b.H.

Siehe auch: Außenhandel, Kammer für: 1954 Außenhandel, Kammer für (KfA): 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Kammer für Außenhandel (KfA): 1969 1975 1979 1985 Im November 1952 zur Förderung und Intensivierung des Handels mit dem Ausland, insbesondere den westlichen Ländern, errichtet. Sie arbeitet unter Beaufsichtigung des Ministeriums für Außenhandel und Innerdeutschen Handel. Organe: Mitgliederversammlung, Präsidium und Revisionskommission. Aufgabenbereich der KfA nach § 4…

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Staatsbeteiligung (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Ähnlich wie in China im Jahre 1954 ist man in der SBZ Anfang 1956 dazu übergegangen, gemischte staatlich-private Betriebe (Betriebe halbsozialistischen Charakters) zu schaffen, die „auf einem friedlichen Wege in sozialistische Betriebe umzugestalten“ sind (DFW 13/56, S. 584). Auf Grund des Beschlusses des 25. Plenums des ZK der SED, in dem es heißt: „Um die Produktionserfahrungen solcher privater Unternehmer auszuwerten, die über ein zu geringes Kapital verfügen, um volkswirtschaftlich notwendige Produktionen für die Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung und die Steigerung des Exports durchzuführen und erweitern zu können, kann solchen Betrieben das fehlende Kapital durch staatliche Beteiligungen zugeführt werden“, wurde im Januar 1956 die Deutsche ➝Investitionsbank (DIB) vom Präsidium des Ministerrates bevollmächtigt, sich mit staatlichen Mitteln an Privatbetrieben zu beteiligen. Nachdem die funktionale Selbständigkeit der Privatbetriebe schon seit Beginn der langfristigen Planwirtschaft nicht mehr besteht, wird nunmehr auch die noch vorhandene Kapitalbasis überfremdet. Bisher wurde bei dieser Staatsbeteiligung formell die alte Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) gewählt, wobei der Staat mit seiner Kapitaleinlage als Kommanditist in die neue Gesellschaft eintritt und der ehemalige private Unternehmer Komplementär und Geschäftsführer wird. Für seine Geschäftsführung erhält er ein lohnsteuerpflichtiges Gehalt, das auch bei Verlusten zu zahlen ist. Die Gewinnbeteiligung erfolgt nach seinem Kapitalanteil. Das Verhältnis zwischen Komplementär und Kommanditist wird vertraglich geregelt. Der Kommanditist (DIB) hat bestimmte Kontrollrechte und haftet nur bis zum Betrage seiner Vermögenseinlage. Durch die Aufdeckung der stillen Reserven des ehemaligen Betriebes bei der Umwandlung entstehen keine steuerlichen Lasten, über den anteiligen Betriebsgewinn kann sowohl der bisherige Betriebsinhaber als auch die DIB frei verfügen. Nach dem Mustervertrag führt das Stehenlassen der Gewinne nicht zu einer Veränderung der Gewinnverteilungsquoten. In Einzelfällen ist auch die Form der Offenen Handelsgesellschaft zulässig. Neben der DIB können auch VEB, VVB und die Deutsche Reichsbahn staatlicher Gesellschafter sein. Wenn auch diese neuen Gesellschaften neben steuerlichen Vergünstigungen, besserer Material[S. 394]versorgung und bevorzugter Auftragserteilung gegenüber den anderen Privatunternehmen besondere Vorteile genießen, so begeben sie sich doch stark in die Hand des Staates und der staatsgewerkschaftlichen Kontrolle. Sie erhalten bestimmte Produktionsaufgaben, Materialkontingente und Lizenzen für Kapazitätserweiterung direkt von den betr. Verwaltungsorganen. Der FDGB ist für die Produktion dieser Betriebe mitverantwortlich. Er hat den Wettbewerb, Neuerermethoden und das Rationalisierungs- und Erfindungswesen unter den Arbeitern zu organisieren. Über den bisher in Privatbetrieben zugelassenen Sozialfonds von 1 v. H. der Lohn- und Gehaltssumme hinaus wird für die Prämiierung der Arbeiter ein Fonds gebildet, der dem Direktorfonds (jetzt Betriebsprämienfonds, Kultur- und Sozialfonds) der VEB ähnelt und steuerlich als Betriebsausgabe zu behandeln ist. Weiterhin sind Betriebsverträge nach dem Muster des Kollektivvertrages der VEB mit der Belegschaft abzuschließen. Die in dieser Vereinbarung festgelegten tariflichen Entgelte gelten steuerlich als Betriebsausgaben. Diese neuen Betriebe mit St. unterliegen der Kontrolle der Deutschen ➝Notenbank und sind verpflichtet, ihre Bankkonten ausschließlich bei der Deutschen Notenbank zu unterhalten. Alle Betriebe mit St. werden in das Rechnungseinzugsverfahren einbezogen. Nach sowjetzonalen Angaben entwickelte sich die Zahl der halbstaatlichen Industriebetriebe wie folgt: Im Jahre 1956 waren in diesen Betrieben 14.331, 1957 = 44.976, 1958 = 126.472 Arbeiter und Angestellte und 1959 = 240.498 (ohne Lehrlinge) beschäftigt. (Wirtschaftssystem, Industrie- u. Handelskammer) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 393–394 Staatsarchive A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsbürgerkunde

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Ähnlich wie in China im Jahre 1954 ist man in der SBZ Anfang 1956 dazu übergegangen, gemischte staatlich-private Betriebe (Betriebe halbsozialistischen Charakters) zu schaffen, die „auf einem friedlichen Wege in sozialistische Betriebe umzugestalten“ sind (DFW 13/56, S. 584). Auf Grund des Beschlusses des 25. Plenums des ZK der SED, in dem es heißt: „Um die Produktionserfahrungen solcher privater Unternehmer auszuwerten, die…

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Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (1960)

Siehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1979 1985 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1956 1958 1959 1962 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut): 1954 MELS-Institut: 1958 1959 1962 MELSTI: 1954 1956 Hieß bis zum 15. 4. 1953 Marx-Engels-Lenin-Institut (MEL), wurde zu Ehren des verstorbenen Stalin in Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut (MELS) umbenannt und erhielt seine jetzige Bezeichnung nach dem XX. Parteitag der KPdSU. Die Gründung des I. wurde schon am 29. 12. 1947 beschlossen, aber erst im Januar 1949 in Ost-Berlin verwirklicht. Direktor des I. seit Aug. 1953 Ludwig Einicke als Nachfolger Anton ➝Ackermanns. Aufgaben des I.: Herausgabe der Werke der bolschewistischen Klassiker, insbesondere der Werke von Marx, Engels, Lenin und Stalin (die Herausgabe der Werke Stalins wurde nach dem XX. Parteitag der KPdSU zunächst abgebrochen, soll aber wiederaufgenommen und weitergeführt werden) und Darstellung der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung in kommun. Sicht. Gegenwärtig ist das I. insbesondere mit der Herausgabe einer 37bändigen Lenin-Gesamtausgabe und einer Marx-Engels-Gesamtausgabe beschäftigt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 178 Institut für Literatur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Institut für Volkskunstforschung

Siehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1979 1985 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1956 1958 1959 1962 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut): 1954 MELS-Institut: 1958 1959 1962 MELSTI: 1954 1956 Hieß bis zum 15. 4. 1953 Marx-Engels-Lenin-Institut (MEL), wurde zu Ehren des verstorbenen Stalin in…

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Nationaler Verteidigungsrat der DDR (1960)

Siehe auch: Nationaler Verteidigungsrat der DDR: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nationaler Verteidigungsrat der DDR (NVR): 1985 Durch Gesetz vom 10. 2. 1960 (GBl. I, S. 891 errichtete die Volkskammer, die keinen Ausschuß für Verteidigung hatte, den NV. In dem Vorspruch wird behauptet: „Angesichts der aggressiven imperialistischen Pläne der gegenwärtig in Westdeutschland herrschenden Kreise ist es notwendig, bis zur Wiedervereinigung Deutschlands durch die Bildung eines NV. eine einheitliche Leitung der Sicherheitsmaßnahmen der DDR zu schaffen. Die Tätigkeit des NV. erfolgt im Rahmen der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer.“ Gemäß §~1 soll der NV. „den Schutz des Arbeiter-und-Bauern-Staates und der sozialistischen Errungenschaften der Werktätigen organisieren und sichern sowie die sich daraus ergebenden Maßnahmen festlegen.“ — Weitere Aufgaben können dem NV. „die Volks[S. 286]kammer oder ihr Präsidium übertragen“. Sein Vorsitzender, so bestimmt § 1, Ab. 2, „wird auf Vorschlag der Volkskammer vom Präsidenten der Republik ernannt. Die Mitglieder … werden vom Präsidenten der Republik ernannt.“ Diese Rechte sind seit 12. 9. 1960 auf den Staatsrat übergegangen. Dieser bestätigt auch „grundsätzliche Anordnungen des NV“ (so heißt es seit 12. 9. 1960 im § 106 der Verfassung). Der § 2 des Gesetzes vom 10. 2. 1960 lautet bezeichnenderweise: „Der NV. der Deutschen Demokratischen Republik trägt für seine Tätigkeit dem Präsidium der Volkskammer gegenüber die Verantwortung.“ Mit dem NV. verfügt Ulbricht, der den Vorsitz erhielt, über eine Einrichtung, die weit über den schon vorhandenen Ausschüssen der Volkskammer steht, aber doch nicht dem Ministerrat, sondern der Volkskammer untersteht und ihr verantwortlich ist, obgleich sie ein besonderes Regierungsorgan und Notstands-Gremium darstellt, wie es dies im Gefüge der Regierung bisher nicht gab. Dies fällt um so mehr auf, als ja das Präsidium der Volkskammer am 10. 2. 1960 auch noch die Wahl eines 12köpfigen „Ständigen Ausschusses für Nationale Verteidigung“ für die Dauer der Wahlperiode beschloß, der sich formell nicht von den anderen Ständigen Ausschüssen der Volkskammer unterscheidet. Ulbrichts Machtfülle dürfte damit noch zugenommen haben, vor allem im Hinblick auf Staatskrisen und Volkserhebungen. — Die Mitglieder und das Statut des bisher nur dem Namen nach bestehenden NV. sind noch nicht bestimmt worden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 285–286 Nationaler Kompromiß A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationales Aufbauwerk

Siehe auch: Nationaler Verteidigungsrat der DDR: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nationaler Verteidigungsrat der DDR (NVR): 1985 Durch Gesetz vom 10. 2. 1960 (GBl. I, S. 891 errichtete die Volkskammer, die keinen Ausschuß für Verteidigung hatte, den NV. In dem Vorspruch wird behauptet: „Angesichts der aggressiven imperialistischen Pläne der gegenwärtig in Westdeutschland herrschenden Kreise ist es notwendig, bis zur Wiedervereinigung Deutschlands durch die Bildung eines NV.…

DDR A-Z 1960

Oder-Neiße-Linie (1960)

Siehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 1985 Oder-Neiße-Linie: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Demarkationslinie zwischen der SBZ und den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten. Verläuft von der Ostsee unmittelbar westlich Swinemünde an der Oder entlang bis zur Mündung der Lausitzer Neiße und folgt dem Lauf der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze. Im Februar 1945 wurde auf der Krim-Konferenz von Roosevelt, Churchill und Stalin eine Entschädigung Polens für die von der SU annektierten polnischen Ostgebiete auf Kosten Deutschlands anerkannt, ohne daß Vereinbarungen über den Umfang des Gebietes getroffen worden wären. Nach Abschnitt IX des Potsdamer Abkommens wurde in Potsdam die diesbezügliche Meinung der Provisorischen Polnischen Regierung lediglich „geprüft“, doch „bekräftigten die Häupter der drei Regierungen die Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zur Friedenskonferenz zurückgestellt werden solle“. Ferner ergab die Potsdamer Konferenz darin Übereinstimmung, daß die in Frage stehenden deutschen Gebiete „unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil“ der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen“. In der Folgezeit wurde von seiten der Westmächte bei jedem diplomatischen Anlaß der vorläufige Charakter der ONL. betont, während Polen und die SU die Vereinbarungen des Potsdamer Abkommens als endgültige Regelung betrachteten. Polen paßte den Verwaltungs- und Wirtschaftsaufbau den polnischen Verhältnissen an und begann mit einer (bis heute allerdings erst teilweise durchgeführten) polnischen Besiedlung der deutschen Gebiete. [S. 297]Die Haltung der SED wandelte sich gegenüber der ONL. im Laufe der Zeit nach den sowjetischen Wünschen bis zu ihrer Anerkennung als endgültige Staatsgrenze. Am 16. 10. 1946 erklärte z. B. Pieck: „Wir werden alles tun, damit bei den Alliierten die Grenzfragen nachgeprüft und eine ernste Korrektur an der jetzt bestehenden Ostgrenze vorgenommen wird“ („Berliner Zeitung“ Nr. 243 vom 17. 10. 1946). Dagegen heißt es in der Regierungserklärung Grotewohls vom 12. 10. 1949: „Die ONL. ist für uns eine Friedensgrenze …“ Im „Abkommen der DDR mit der Republik Polen“ vom 6. 7. 1950 wird die ONL. als „unantastbare Friedens- und Freundschaftsgrenze“ bezeichnet und damit der Versuch unternommen, die ONL. völkerrechtlich festzulegen. Jede kritische Äußerung von Bewohnern der SBZ über die ONL. wird als „Kriegshetze“ strafrechtlich verfolgt. Durch die Erklärung des Bundeskabinetts vom 9. 6. 1950 wird der SBZ-Regierung jedes Recht bestritten, für das deutsche Volk zu sprechen, und alle von ihr getroffenen Vereinbarungen werden für null und nichtig erklärt. Die Bundesregierung und die Vertriebenenverbände haben aber ebenso eindeutig jede Revision der deutsch-polnischen Grenze durch Gewalt für indiskutabel erklärt. Die polnische Regierung reagiert auf jede Diskussion der Grenzfrage äußerst empfindlich. (Außenpolitik) Literaturangaben Quellen zur Entstehung der Oder-Neiße-Linie — ges. und hrsg. von Gotthold Rhode und Wolfgang Wagner (Die Deutschen Ostgebiete, ein Handbuch Bd. III). Stuttgart 1956, Brentano-Verlag. 292 S. m. 1 Karte. Ostdeutschland. Ein Hand- und Nachschlagebuch über alle Gebiete ostwärts von Oder und Neiße. 3. Aufl., Kitzingen 1953, Holzner. 198 S. Die Ostgebiete des Deutschen Reiches. (Ein Taschenbuch, hrsg. von Gotthold Rhode.) 2. Aufl., Würzburg 1955, Holzner. 288 S. m. 19 Karten. Das östliche Deutschland — ein Handbuch (hrsg. vom Göttinger Arbeitskreis). Würzburg 1959, Holzner. 1013 S. m. 9 Karten. Wagner, Wolfgang: Die Entstehung der Oder-Neiße-Linie in den diplomatischen Verhandlungen während des Zweiten Weltkrieges (Die Deutschen Ostgebiete, ein Handbuch … Bd. 2). Stuttgart 1953, Brentano-Verlag. 168 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 296–297 Objektlohn A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Offenstall

Siehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 1985 Oder-Neiße-Linie: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Demarkationslinie zwischen der SBZ und den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten. Verläuft von der Ostsee unmittelbar westlich Swinemünde an der Oder entlang bis zur Mündung der Lausitzer Neiße und folgt dem Lauf der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze. Im Februar 1945 wurde auf der Krim-Konferenz von Roosevelt, Churchill und Stalin eine…

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Wahlen (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 W. haben in der SBZ wie in der SU lediglich den Charakter von Abstimmungen. Denn bei allen W., die seit 1949 in der SBZ stattfanden, gab es nur eine Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, so daß die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen war und ist: So bei den W. zum II. Volkskongreß (15.–16. 5. 1949), aus denen letzten Endes die Provisorische Volkskammer hervorging, so auch bei den W. zur 1. (15. 10. 1950) wie zur 2. Volkskammer (17. 10. 1954) und zur 1. Volkskammer (16. 11. 1958), den sog. „Volkswahlen“. W. sollen nach Art. 51 und 109 der Verfassung im allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Verfahren stattfinden. Wahlberechtigt ist jeder Einwohner der „DDR“, der am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet hat, wählbar ist jeder nach Vollendung des 21. Jahres (Art. 52 der Verfassung). W.-Vorschläge dürfen nicht nur die Parteien, sondern all jene „Vereinigungen aufstellen, die nach ihrer Satzung die demokratische Gestaltung des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens der gesamten Republik erstreben und deren Organisation das ganze Staatsgebiet umfaßt“ (§ 17 des W.-Gesetzes von 1954). Diese Parteien und Vereinigungen haben laut § 18 „das Recht, gemeinsame Wahlvorschläge einzubringen“, d. h. also, daß die von der SED beherrschten Massenorganisationen mit dieser gemeinsam die Kandidatenlisten und damit die Volkskammer beherrschen, wogegen die restlichen Parteien, sofern bei ihnen überhaupt noch Wille und Möglichkeit zur Opposition vorhanden sind, auf Grund der Bestimmungen der Blockpolitik sich nicht zu Koalitionen zusammenschließen dürfen. Die letzte in der SBZ durchgeführte W. vom 16. 11. 1958 war ebenso wie alle vorhergehenden, einschl. der W. in den Gemeinden, Kreisen, Ländern und Bezirken, ein ausgesprochener W.-Betrug. W.-Kabinen und Stimmzettelumschläge fehlten vielfach. In den neuen Bestimmungen für die W.-Handlung (§§ 37–39 des W.-Gesetzes von 1954) fehlt der Hinweis auf die Geheimhaltung. Eine Ablehnung der Einheitsliste ist technisch unmöglich, da der Stimmzettel keinen Raum dafür enthält. Jedes weitere Risiko schaltet die SED durch W.-Terror aus. Es wurde lange vorher eine „spontane Volksbewegung“ für die offene Stimmabgabe inszeniert. Wer auf geheimer Abstimmung bestand, machte sich dringend verdächtig. Betriebe und Einzelpersonen mußten durch Selbstverpflichtungen ihre 100prozentige und offene Stimmabgabe beschließen. Weiterer W.-Betrug wurde, falls noch erforderlich, bei der Stimmauszählung begangen und ist dokumentarisch belegt. W. in der SBZ kommen unter den gegebenen Voraussetzungen einem Verfassungsbruch gleich; jedes W.-Ergebnis ist gefälscht und daher für die Beurteilung der Einstellung der Bevölkerung nicht maßgebend. Was für die allgemeinen W. zu den Volksvertretungen gilt, trifft im übertragenen Sinn auch für die W. zu den Vorständen der zahlreichen Organisationen zu. (Regierung und Verwaltung) Literaturangaben Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 4., erw. Aufl. (BMG) 1960. 143 S. Wahlen gegen Recht und Gesetz — die Gemeinde- und Kreistagswahlen in der Sowjetzone … 1957. (BMG) 1957. 99 S. m. 20 Bildern und Dokumenten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 441 Wachsamkeit, Revolutionäre A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wählerauftrag

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 W. haben in der SBZ wie in der SU lediglich den Charakter von Abstimmungen. Denn bei allen W., die seit 1949 in der SBZ stattfanden, gab es nur eine Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, so daß die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen war und ist: So bei den W. zum II. Volkskongreß (15.–16. 5. 1949), aus denen letzten Endes die Provisorische Volkskammer…

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1960: M

Maetzig, Kurt Magdeburg MAI Maifeier Maisprogramm Makarenko, Anton Semjonowitsch Mamai-Methode Marktforschung, Deutsches Institut für (DIM) Marktproduktion Maron, Karl Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut Marxismus Marxismus-Leninismus Marx, Karl MAS Maschinenbau Maschinen-Traktoren-Station (MTS) Maschinoexport Masseninitiative Massenkontrolle Massenorganisationen Massenspielleiter Materialistische Geschichtsauffassung Materialverbrauchsnormen Materialversorgung Materielle Interessiertheit Matern, Hermann Mecklenburg Medaille Medizinische Akademien Medizinische Ausbildung Medizinische Fortbildung Medizinisches Personal Meiningen Meißen Meister Meisterbauer Meister der genossenschaftlichen Produktion Meister der Industriegruppe, Bester Meister des Betriebes, Bester Meister des Sports Meister des Sports, Verdienter Meisterfonds Meisterhauer Meister, Verdienter Meldewesen, polizeiliches Melsheimer, Ernst MELS-Institut Menschenraub Merkel, Curt-Heinz Merker, Paul Merseburg Messe, Leipziger Messwerte Meusel, Alfred Mewis, Karl MfS MGB Mielke, Erich Militärbezirk Militärgerichtsbarkeit Militarismus Militärpolitik Militärstaatsanwaltschaft Militärstrafrecht Ministerien Ministerium der Justiz Ministerium des Innern (MdI) Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Ministerium für Gesundheits- und Sozialwesen Ministerium für Kultur Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft Ministerium für Nationale Verteidigung Ministerium für Staatssicherheit (MfS) Ministerium für Volksbildung Ministerrat Mitbestimmungsrecht Mitschurin, Iwan W. Mittelbauer Mittelschule Mode Monopolkapitalismus Moral, Sozialistische MTS Mückenberger, Erich Mühlhausen Müller, Vincenz Multifunktionär Museen Museum für Deutsche Geschichte Musik Mutterschutz Mutter und Kind MWD

Maetzig, Kurt Magdeburg MAI Maifeier Maisprogramm Makarenko, Anton Semjonowitsch Mamai-Methode Marktforschung, Deutsches Institut für (DIM) Marktproduktion Maron, Karl Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut Marxismus Marxismus-Leninismus Marx, Karl MAS Maschinenbau Maschinen-Traktoren-Station (MTS) Maschinoexport Masseninitiative Massenkontrolle Massenorganisationen Massenspielleiter Materialistische Geschichtsauffassung Materialverbrauchsnormen …

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Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse (1960)

Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Urania: 1966 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Auf Anregung des Kulturbundes (KB), des FDGB und der FDJ wurde am 17. 6. 1954 im Kabelwerk Oberspree (Ost-Berlin) die Gesellschaft gegründet. Ihr Vorbild ist die sowjetische „Allunionsgesellschaft zur Verbreitung politischer und wissenschaftlicher Kenntnisse“, die u. a. die Tätigkeit des 1945 aufgelösten „Bundes kämpferischer Gottloser“ fortführte und deren Mitgl. nach dem Statut verpflichtet sind, jährlich mindestens zwei populärwissenschaftliche Vorträge zu halten. „Im Vordergrund der Tätigkeit der Gesellschaft steht — ausgehend von der Praxis des Kampfes um Frieden und Sozialismus und der Theorie des Marxismus-Leninismus — die Propagierung der nationalen Politik der DDR und der großen Ideen und Perspektiven des Friedens und des Sozialismus.“ Ihre Vorträge und Publikationen sollen sich durch „hohe Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit auszeichnen und sich ständig mit kleinbürgerlichen, revisionistischen, imperialistischen und idealistischen Auffassungen auseinandersetzen“ („Neuer Weg“, 1960/11). Die Gesellschaft übernahm von den Volkshochschulen und dem KB nach und nach das gesamte populärwissenschaftliche Einzelvortragswesen. Sie hat 18.000 Mitgl., 800 Angestellte und veranstaltete 1958 über 145.000 Vorträge. 1. Vorsitzender: Prof. Dr. Rothmaler (SED). Verlag: Urania-Verlag. Zeitschriften: „Deutsche Außenpolitik“ und „Wissen und Leben“. (Erwachsenenbildung, Betriebsakademien, Dorfakademien, Jugenduniversitäten) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 142 Gesellschaft für Sport und Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftlich

Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Urania: 1966 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Auf Anregung des Kulturbundes (KB), des FDGB und der FDJ wurde am 17. 6. 1954 im Kabelwerk Oberspree (Ost-Berlin) die Gesellschaft gegründet. Ihr Vorbild ist die sowjetische…

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Marx, Karl (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 [S. 253]* 5. 5. 1818 in Trier als Sohn eines jüdischen, später zum Protestantismus übergetretenen Rechtsanwalts, gest. 14. 3. 1883 in London. M. studierte in Berlin und Bonn und geriet sehr früh unter den beherrschenden Einfluß Hegels. Wurde unter Verwertung der sozialen und revolutionären Ideen seiner Zeit sowie unter dem Eindruck der frühkapitalistischen Umwelt zum Begründer einer besonderen sozialistischen Richtung, des Marxismus. 1842 war M. Redakteur der in Köln erscheinenden „Rheinischen Zeitung“. 1848 gab er zusammen mit Friedrich Engels das „Kommunistische Manifest“ heraus, das die Proletarier der ganzen Welt zur Revolution aufrufen sollte („Proletarier aller Länder, vereinigt euch!“) und bis heute die eindrucksvollste marxistische Kampfschrift geblieben ist. Aus Paris und Brüssel ausgewiesen, siedelte M. nach dem Scheitern der Revolution von 1848/49 endgültig nach London über, wo er mit seiner Frau Jenny, geb. v. Westphalen, unterstützt von seinem Freund Engels, in bescheidenen Verhältnissen als Schriftsteller lebte. 1864 wurde unter seiner maßgebenden Beteiligung die „Internationale Arbeiter-Assoziation“ gegründet. 1867 erschien der 1. and seines Hauptwerkes „Das Kapitel“, einer politisch-ökonomischen Grundlegung seiner Lehre. „Das Kapital“, dessen 2. und 3. Band erst nach seinem Tode von Engels herausgegeben wurden, gilt als klassisches Werk des von den Marxisten sog. wissenschaftlichen Sozialismus. Nicht lange nach M.'s Tode spaltete sich der Marxismus, von dem außer der deutschen und österreichischen Sozialdemokratie verschiedene andere sozialistische Parteien beeinflußt wurden, in eine radikal-revolutionäre (Lenin) und eine demokratisch-revisionistische Richtung. (Marxismus-Leninismus) Literaturangaben Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Lehmbruch, Gerhard: Kleiner Wegweiser zum Studium der Sowjetideologie. (BMG) 1959. 90 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. E. Metzke (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 3). Tübingen 1954, Mohr. 243 S. Marxismusstudien, 2. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 5). Tübingen 1957, Mohr. 265 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinschaft Nr. 6). Tübingen 1960, Mohr. 221 S. Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik. 4., erw. Aufl., Eßlingen 1959, Bechtle. 203 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 253 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1960 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Maron, Karl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 [S. 253]* 5. 5. 1818 in Trier als Sohn eines jüdischen, später zum Protestantismus übergetretenen Rechtsanwalts, gest. 14. 3. 1883 in London. M. studierte in Berlin und Bonn und geriet sehr früh unter den beherrschenden Einfluß Hegels. Wurde unter Verwertung der sozialen und revolutionären Ideen seiner Zeit sowie unter dem Eindruck der frühkapitalistischen Umwelt zum Begründer einer besonderen sozialistischen Richtung, des…

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Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]) (1960)

Siehe auch: VdgB: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 VdgB (BHG): 1953 1954 1956 1958 1959 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1965 1966 1969 1985 Im Zuge der Bodenreform 1945 bildeten sich örtliche Komitees und Ausschüsse der „gegenseitigen Hilfe“, aus denen im Frühjahr 1946 die durchgegliederte Organisation der VdgB entstand. Die örtlichen VdgB wurden zu Kreisvereinigungen, diese wieder zu Landesvereinigungen zusammengeschlossen und als Körperschaften des öffentlichen Rechts von den Länderregierungen anerkannt. Auf dem ersten „Deutschen Bauerntag“ im November 1947 (Deutscher ➝Bauernkongreß) wurde die Zusammenfassung aller Vereinigungen in der Zentralvereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (ZVdgB) beschlossen. Durch SMAD-Befehl Nr. 61 bekam sie ebenfalls die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das leitende Organ ist der Hauptausschuß, dessen Mitglieder auf dem „Deutschen Bauerntag“ gewählt werden; die Führung der laufenden Geschäfte ist einem Hauptvorstand übertragen. Die VdgB stellt einen in Deutschland neuartigen, theoretisch auf gegenseitiger Hilfe der Bauernschaft basierenden Organisationstypus dar, grundverschieden von Bauernverbänden, Landwirtschaftskammern und Genossenschaften westdeutscher Prägung. Ursprünglich durch die Übertragung enteigneter Betriebseinrichtungen zum Aufbau von MAS und Deckstationen mit weitgehenden betriebswirtschaftlichen Aufgaben betraut, wurde die VdgB im Laufe der Zeit als „Massenorganisation der werktätigen Bauern“ zum politischen Machtinstrument der SED auf dem Lande. Sie wurde an allen Staats- und Verwaltungsgeschäften mitbestimmend beteiligt; u. a. wurde der VdgB die gesamte Wirtschaftsberatung übertragen. Die bis 1950 selbständigen landw. Genossenschaften (Raiffeisen) wurden als „Bäuerliche Handelsgenossenschaften“ eingegliedert und gleichgeschaltet. Daher seit 20. 11. 1950 die Bezeichnung VdgB (BHG). In ihre Zuständigkeit fielen Bezug und Abgabe von mineralischen ➝Düngemitteln und sonstigen Bedarfsartikeln an den privaten Sektor der Landwirtschaft, während die LPG, VEG und ÖLB von den staatlichen ➝Kreiskontoren für landw. Bedarf versorgt werden. Der Eintritt in die VdgB ist statutenmäßig freiwillig. In Wirklichkeit war der privatwirtschaftliche Einzelbauer durch die Monopolstellung der VdgB gezwungen, seine Betriebsmittel bei ihr zu beziehen sowie seine Geld- und Kreditgeschäfte mit ihr abzuwickeln. Von Nichtmitgliedern wurden besondere Verwaltungskostenzuschläge erhoben, was sie im Betriebsmitteleinkauf finanziell benachteiligte. 1959 hatte die VdgB 618.027 Mitglieder. Davon waren 287.339 Einzelbauern, 161.655 Genossenschaftsbauern, 9.517 Gärtner und 159.516 sonstige Mitglieder. Im Laufe der Jahre wurde der VdgB (BHG) eine Reihe ihrer Aufgaben wieder abgenommen, wie z. B. die MAS und die Wirtschaftsberatung. Im Stadium der vollendeten Zwangskollektivierung sind ihr nunmehr als Schwerpunktaufgaben die Produktionshilfe für die LPG, die aktive Mithilfe zur Steigerung der Marktproduktion sowie die Schaffung der materiell-technischen Voraussetzungen für die künftigen Gemeinschaftseinrichtungen der LPG auferlegt. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — „Sozialisierung“ und Produktionsergebnisse. (BB) 1960. 191 S. mit 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 425 Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vereinigungen Volkseigener Betriebe

Siehe auch: VdgB: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 VdgB (BHG): 1953 1954 1956 1958 1959 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1965 1966 1969 1985 Im Zuge der Bodenreform 1945 bildeten sich örtliche Komitees und Ausschüsse der „gegenseitigen Hilfe“, aus denen im Frühjahr 1946 die durchgegliederte…

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Steuern (1960)

Siehe auch: Steuern: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Steuerpolitik, Steuerrecht und Steuerverwaltung haben in der SBZ neben der Beschaffung von Haushaltsmitteln für den Staat u. a. noch eine weitere Aufgabe zu erfüllen; sie sollen das volumenmäßige Verhältnis zwischen dem „privatkapitalistischen“ und dem „sozialistischen“ Sektor der Volkswirtschaft „neu abstimmen“; mit anderen Worten: zum Zwecke der allmählichen, aber systematischen [S. 403]Beseitigung des Privatunternehmertums und seiner Ersetzung durch Staatsbetriebe und die kommunistische Plan- und Zwangswirtschaft wurde das Steuerwesen unter Mißachtung der Grundsätze der Gleichmäßigkeit und der Gerechtigkeit der Besteuerung zu einem Instrument des Klassenkampfes. Der Aufbau des Sozialismus hätte, zumal auch die Finanzpläne der „volkseigenen“ Wirtschaft in den Staatshaushalt der SBZ einbezogen sind, eigentlich längst die Einführung eines vorzugsweise auf Erwerbseinnahmen beruhenden Systems öffentlicher Einnahmen verlangt. Der Staatshaushalt stützt sich jedoch nach wie vor hauptsächlich auf Steuereinnahmen. Über die Steuereinnahmen lassen sich im einzelnen keine zuverlässigen Angaben machen, da in der SBZ die Einzelheiten des Staatshaushalts nicht bekanntgegeben werden. Sicher ist jedoch, daß die Verbrauchsabgaben ständig gestiegen sind. Eine bedeutende Rolle spielt für die Einnahmeseite die PDA, die verbrauchssteuerähnlichen Charakter trägt. Der Klassenkampfcharakter des sowjetzonalen Steuerrechts tritt am deutlichsten bei der Einkommenbesteuerung in Erscheinung. Die früher im wesentlichen gleichmäßige Belastung von Lohneinkünften und anderen Einkünften ist einer „Differenzierung nach sozialökonomischen Formationen“ gewichen. Lohnempfänger und Angehörige der freischaffenden Intelligenz (mit Ausnahme der Rechtsanwälte, Steuerberater und dergleichen) werden steuerlich begünstigt. Für die übrigen einkommensteuerpflichtigen Personen (also insbesondere für die Inhaber landwirtschaftlicher und gewerblicher Betriebe) gilt ein „Kapitalisten“-Tarif, dessen Progression in hohen Tarifstufen mehr als 90 v. H. beträgt. Ähnlich werden bei der Körperschaftsteuer — soweit sie durch die Einführung der PDA überhaupt noch erhoben wird — staatliche und „volkseigene“ Betriebe, gewerbliche Betriebe von Körperschaften des öffentlichen Rechts und Genossenschaften steuerlich privilegiert; bei ihnen beträgt der Steuersatz äußerstenfalls 65 v. H. des Einkommens. Die übrigen Körperschaften haben ihr Einkommen nach dem „Kapitalisten“-Tarif, also unter Umständen mit über 90 v. H. zu versteuern. Viele Betriebsausgaben sind steuerlich entweder überhaupt nicht mehr oder nur noch teilweise abzugsfähig. Zur Begünstigung der Umwandlung von Kapitalgesellschaften hat der Neue Kurs Sonderbestimmungen geschaffen, die dazu beitragen, daß es in absehbarer Zeit in der SBZ keine Aktiengesellschaften usw. mehr gibt. Für Handwerker gilt seit 1950 eine die tatsächliche Ertragslage nicht berücksichtigende, sondern an objektive Merkmale anknüpfende „normative Einheitssteuer“ (Handwerksteuer). Die rückwirkend ab 1. 1. 1953 geplante Normativ-Besteuerung der Landwirtschaft ist dagegen anscheinend aufgegeben worden. Ab 1. Januar 1954 wurde in der „volkseigenen“ Wirtschaft die PDA nach dem Vorbild der sowjetischen „differenzierten Umsatzsteuer“ eingeführt. Sie tritt an Stelle der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Beförderungsteuer und der Verbrauchsabgaben. Die mit Wirkung vom 1. 1. 1957 eingeführte Handelsabgabe schließt in gewisser Hinsicht den Umwandlungsprozeß des sowjetzonalen Steuersystems ab. (Finanzämter, Abgabenverwaltung, Wirtschaftssystem, Finanzsystem) Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 402–403 Stettin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StFB

Siehe auch: Steuern: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Steuerpolitik, Steuerrecht und Steuerverwaltung haben in der SBZ neben der Beschaffung von Haushaltsmitteln für den Staat u. a. noch eine weitere Aufgabe zu erfüllen; sie sollen das volumenmäßige Verhältnis zwischen dem „privatkapitalistischen“ und dem „sozialistischen“ Sektor der Volkswirtschaft „neu abstimmen“; mit anderen Worten: zum Zwecke der allmählichen, aber systematischen…

DDR A-Z 1960

Konsumgenossenschaften (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach den Satzungen des am 27. 8. 1949 gegründeten „Verbandes Deut[S. 212]scher Konsumgenossenschaften“ (VDK) sind die K. eine „demokratische Massenorganisation“: „Ihre Hauptaufgabe besteht in der aktiven Unterstützung der Politik unserer Regierung im Kampf um ein einheitliches, demokratisches Deutschland sowie im Kampf zur Erhaltung des Weltfriedens an der Seite der großen sozialistischen SU. Das zweite Jahr unseres großen Friedensplans stellt den K. die Aufgabe, durch Verbesserung der massenpolitischen Arbeit und der Handelstätigkeit die Produkte unserer Aktivisten und Arbeiter schneller, billiger und als gute Qualitäten und Sortimente an die Bevölkerung heranzubringen.“ (Aus „Das Wirtschaftsjahr 1952“, Verlag „Die Wirtschaft“, Berlin.) Die K. der SBZ sind also nicht mehr Einrichtungen der organisierten Verbraucherschaft mit dem Zwecke der verbilligten Versorgung mit Lebensmitteln und Verbrauchsgütern. Ihre Spitzenorganisation ist der „Verband Deutscher K. e. G. m. b. H.“, Berlin W 8. Die K. unterhielten Ende 1958 für ihre rd. 3,5 Mill. Mitgl. 35.125 Verkaufsstellen, von denen 18.510 auf dem Lande eingerichtet sind einschl 426 Landwarenhäuser. Von den Verkaufsstellen wurden zur Erneuerung des Handelsnetzes 4.957 auf Selbstbedienung und 2.884 auf Teilselbstbedienung umgestellt. Außerdem besitzen sie 1700 Produktionsbetriebe, darunter 1110 Bäckereien und 377 Fleischereien. Die Verkaufsstellenzahl vergrößerte sich in den letzten Jahren besonders durch die Errichtung sog. Dorfkonsumgenossenschaften, die die Landbevölkerung mit Industriewaren versorgen sollen. Die Mitgliederzahl stieg bis Ende 1959 auf 3.666.315. Ende 1959 waren bei den K. 244.855, davon 12.746 Lehrlinge, beschäftigt. 215.814 Arbeiter u. Angestellte und 10.394 Lehrlinge waren davon allein im Handel tätig, 13.901 Arbeiter u. Angestellte sowie 328 Lehrlinge in industriellen Betrieben. Die K. werden bevorzugt mit Mangelwaren beliefert und hielten auch Waren zu HO-Preisen feil. An dem gesamten Einzelhandelsumsatz der SBZ sind die K. mit rd. 30 v. H. beteiligt. Im Jahre 1950 übernahmen sie die Warenbeschaffung, die Lagerung und zum Teil auch den Verkauf für die „Wirtschaftsabteilung der Besatzungsmacht“ (GSOW, Konsum-Spezialhandel). In den letzten Jahren ist eine gewisse Konkurrenz zwischen HO und K. entstanden. (Handel) Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 14 Tab. u. 22 Anlagen. Piltz, Rosemarie: Die Konsumgenossenschaften in der Sowjetzone. (BMG) 1960. 64 S. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 88 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 211–212 Konsultation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Konsumgüterversorgung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach den Satzungen des am 27. 8. 1949 gegründeten „Verbandes Deut[S. 212]scher Konsumgenossenschaften“ (VDK) sind die K. eine „demokratische Massenorganisation“: „Ihre Hauptaufgabe besteht in der aktiven Unterstützung der Politik unserer Regierung im Kampf um ein einheitliches, demokratisches Deutschland sowie im Kampf zur Erhaltung des Weltfriedens an der Seite der großen sozialistischen SU. Das zweite…

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Militarismus (1960)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In den ersten Jahren nach der Errichtung der SBZ war die SED wie die übrigen Parteien bemüht, die Bevölkerung zu pazifistischen Vorstellungen hinzuführen. Doch seit dem Frühjahr 1952 versucht die SED, die Bevölkerung schrittweise für die Aufstellung vermeintlich demokratischer und nationaler Streitkräfte zu begeistern. Diese Propaganda der SED muß sich dabei mit dem Einwand auseinandersetzen, daß ihre Militärpolitik wieder zu einem M. führen werde. Auf der Linie Lenins sucht sie nachzuweisen, daß ihre militärischen Maßnahmen keinesfalls einen M. ergeben würden. Diese Argumentation der SED, die durch Wort und Schrift — in allen Bereichen des öffentlichen und politischen Lebens der SBZ — verbreitet wird, tritt am greifbarsten zutage bei K. H. Lehmann u. Fritz Wendt: „Militaristisch oder militärisch“ (Verlag des Ministeriums für Nationale Verteidigung, 1956). Dort wird auf S. 8 bis 10 behauptet: „Die Armeen der sozialistischen Revolution und der Diktatur des Proletariats sowie die Volksbefreiungsarmeen, die in der Regel unter der Führung der kommunistischen und Arbeiterparteien entstanden, sind keine militaristischen Verbände. Natürlich gibt es auch in diesen Armeen eine straffe militärische Ordnung und Ausbildung, Disziplin, Befehlsgewalt und Unterordnung. Das ist aber kein Militarismus. Militarismus ist die Ausrichtung des gesamten wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Lebens eines Landes auf die Vorbereitung von Eroberungskriegen. Die Armee wird zum Hauptzweck des Staates, das Volk lebt und schafft nur, um die Soldaten zu stellen und die Armee auszurüsten und zu ernähren.“ Weiter heißt es nach der Theorie des Marxismus-Leninismus: „Die politische Grundlage des modernen Militarismus ist die politische Herrschaft der imperialistischen Bourgeoisie.“ Da nun, so wird weiter behauptet, „der Charakter der Armee durch den Charakter des Staates bestimmt wird, ist die Armee eines Arbeiter-und-Bauern-Staates keine militaristische Organisation, weil in einem Staat der Arbeiter und Bauern die Grundlagen des Militarismus beseitigt sind.“ (Auf den besonders scharfen M., der mit dem totalitären Klassen- und Gewaltsystem des leninistischen Staatskapitalismus verbunden ist, geht die SED begreiflicherweise nicht ein.) (Militärpolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 267 Militärgerichtsbarkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Militärpolitik

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In den ersten Jahren nach der Errichtung der SBZ war die SED wie die übrigen Parteien bemüht, die Bevölkerung zu pazifistischen Vorstellungen hinzuführen. Doch seit dem Frühjahr 1952 versucht die SED, die Bevölkerung schrittweise für die Aufstellung vermeintlich demokratischer und nationaler Streitkräfte zu begeistern. Diese Propaganda der SED muß sich dabei mit dem Einwand auseinandersetzen, daß ihre Militärpolitik wieder…

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Politbüro (1960)

Siehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Politbüro der SED: 1953 Politbüro des ZK der SED: 1975 1979 1985 Das auf den Parteitagen der SED gewählte ZK „wählt zur politischen Leitung … zwischen den Plenartagungen das Politbüro …“ (Statut der SED in: „Protokoll des IV. Parteitages der SED“, Dietz-Verlag Berlin 1954, S. 1129). Mitgl. des auf dem V. Parteitag im Juli 1958 neugewählten P. sind: Pieck, Ulbricht, Grotewohl, Ebert, Honecker, Leuschner, Matern, Mückenberger, Neumann, Norden, Rau, Stoph, Herbert ➝Warnke; Kandidaten des P.: Baumann, Ermisch, Fröhlich, Hager, Kurella, Mewis, Pisnik, Paul ➝Verner. Seit Dezember 1959 außerdem Grüneberg. Seit 1949 wurden aus dem P. ausgeschlossen: Merker, Ackermann, Dahlem, Zaisser, Herrnstadt, Elli ➝Schmidt, Jendretzky, Oelßner, Schirdewan (Säuberungen). Den Weisungen des SED-P., das die Richtlinien seiner Arbeit vom Präsidium der KPdSU erhält, sind faktisch sowohl die Partei-Apparate der SED und der illegalen KPD als auch sämtliche Massenorganisationen und der Staatsapparat der SBZ unterworfen. Sitzungen des P. finden in der Regel wöchentlich statt. An wichtigen Sitzungen nimmt der sowjet. Botschafter in Ost-Berlin teil. Das P. wurde im Jan. 1949 im Zuge der Angleichung des SED-Apparates an die Struktur der [S. 314]KPdSU gegründet; es übernahm die Funktion des im Juli 1950 auch offiziell aufgelösten Zentralsekretariats. Beim P. bestehen eine Reihe von Kommissionen, u. a. die Kultur-, Sicherheits-, Schul-, Landwirtschafts- und Wirtschaftskommission sowie die Kommission für medizinische Wissenschaften und Gesundheitswesen und die ideologische Kommission mit kleinen, eigenen hauptamtlichen Apparaten. Diese Gremien werden, bis auf eine Ausnahme, von Mitgl. des P. und Mitgl. des Sekretariats des ZK der SED geleitet. Ihnen gehören führende Partei- und Staatsfunktionäre, leitende Mitarbeiter der Massenorganisationen, Wissenschaftler und jeweils einige erfahrene Praktiker an. Durch die Kommissionen soll unter Leitung des Parteiapparates eine für die SED befriedigende Koordinierung zwischen politischen Notwendigkeiten und fachlichen Gegebenheiten erreicht werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 313–314 Politarbeiter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Polit-Kultur-Offizier

Siehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Politbüro der SED: 1953 Politbüro des ZK der SED: 1975 1979 1985 Das auf den Parteitagen der SED gewählte ZK „wählt zur politischen Leitung … zwischen den Plenartagungen das Politbüro …“ (Statut der SED in: „Protokoll des IV. Parteitages der SED“, Dietz-Verlag Berlin 1954, S. 1129). Mitgl. des auf dem V. Parteitag im Juli 1958 neugewählten P. sind: Pieck, Ulbricht, Grotewohl, Ebert, Honecker, Leuschner,…

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Freundschaftsvertrag (1960)

Siehe auch: Freundschaftsvertrag: 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Freundschaftsverträge: 1985 Vereinbarungen zwischen Partnern verschiedener Art (Verwaltungen, Organisationen, Schulen, Behörden, inheiten der Armee und Polizei usw.), die in erster Linie der politischen Propaganda und Überwachung dienen. In einem F. ist etwa festgelegt, daß ein Betrieb bestimmte Reparaturarbeiten in einer Schule übernimmt, seine Planerfüllung laufend meldet, Werkvertreter zu den Abschlußprüfungen entsendet, betriebsangehörige FDJ-Mitgl. als Pionierleiter an die Schule abordnet und Geld für Schülerbüchereien, Lehrmittelsammlungen und Schülerfahrten zur Verfügung stellt. Die Schule verpflichtet sich ihrerseits zu Betriebsbesichtigungen und Kulturveranstaltungen zur unterrichtlichen Auswertung der Produktionsmeldungen im Hinblick auf den Fünfjahrplan und zu gemeinsamen Demonstrationen mit den Arbeitern. Die Schule als „gesellschaftliche und politische“ Einrichtung unterwirft sich also der Kontrolle der politischen Funktionäre. Wie schon die Einheiten der KVP werden vor allem auch die Truppenteile der Nationalen Volksarmee und der kasernierten Polizeitruppen von dem F.-Netz erfaßt. Die SED ist bemüht, auch hier Patenschaften zu gründen und zu beleben. Im Rahmen solch eines F., z. B. zwischen einem Stahlwerk und einem Regiment, der auch als Patenschaft bezeichnet wird, werden Delegierte und Schulungsreferenten ausgetauscht, Rekruten betreut, Besichtigungen durchgeführt. Ferner wird für den betr. Truppenteil der Volksarmee geworben, treten Spielgruppen hier und dort auf. Auch Gliederungen der FDJ und anderer Massenorganisationen werden dazu gebracht, einen F. mit je einer Einheit der Volksarmee zu schließen. Mitte 1959 wurden auch Hochschulen, Fakultäten und Institute stärker angewiesen, mit Betrieben, LPG und Truppenteilen F. zu schließen: So die Universität Ost-Berlin mit 7 Elektrogroßbetrieben Ost-Berlins, die landwirtschaftl. Fakultät der Univ. Halle mit den LPG des MTS-Bereichs Wallwitz. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 131 Freizeitgestaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freyer, Erwin

Siehe auch: Freundschaftsvertrag: 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Freundschaftsverträge: 1985 Vereinbarungen zwischen Partnern verschiedener Art (Verwaltungen, Organisationen, Schulen, Behörden, inheiten der Armee und Polizei usw.), die in erster Linie der politischen Propaganda und Überwachung dienen. In einem F. ist etwa festgelegt, daß ein Betrieb bestimmte Reparaturarbeiten in einer Schule übernimmt, seine Planerfüllung laufend meldet, Werkvertreter zu…

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Gerichtsverfassung (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die G. blieb in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich der Gerichtsorganisation zunächst in der herkömmlichen Weise eregelt; ein Oberstes Gericht für die SBZ fehlte bis zum Jahre 1949 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichts-Organisation der durch die sog. Verwaltungsreform geschaffenen Bezirks- und Kreiseinteilung angeglichen und zugleich das Rechtsmittel der Revision beseitigt. Mit dem am 15. 10. 1952 in Kraft getretenen „Gesetz über die Verfassung der Gerichte der DDR (Gerichtsverfassungsgesetz)“ (GVG) vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 985) wurde das seit 1879 in Deutschland geltende Gerichtsverfassungsgesetz außer Kraft gesetzt. Durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 1. 10. 1959 (GBl. I, S. 753) und durch das Gesetz über die Wahl der Richter vom gleichen Tage wurde das GVG in einigen Bestimmungen entscheidend verändert. „Die Gerichte sind Organe der einheitlichen volksdemokratischen Staatsmacht“ (§~1 GVG). „Die Gerichte tragen durch ihre Tätigkeit dazu bei, daß in ihrem Bereich die staatlichen Aufgaben erfolgreich gelöst, insbesondere die Volkswirtschaftspläne erfüllt werden“ (§ 2, Abs. 2 GVG). Die Rechtsprechung wird ausgeübt durch Kreisgerichte, Bezirksgerichte und das Oberste Gericht und soll „dem Sieg des Sozialismus, der Einheit Deutschlands und dem Frieden“ dienen (§ 2, Abs. 1, Satz 1, GVG). Die Urteile ergehen „im Namen des Volkes“. Die Richter sollen angeblich „in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“ sein (§ 7 GVG und Art. 127 der Verfassung); tatsächlich sind jedoch weder die persönliche noch die sachliche Unabhängigkeit der Richter gewährleistet (Unabhängigkeit d er Richter, Schöffen, Instrukteurwesen). Die Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich; die Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen kann jedoch in bestimmten Fällen ausgeschlossen werden. Ausnahmegerichte sind unzulässig; dagegen können Gerichte für bestimmte Sachgebiete (Sondergerichte) errichtet werden. Die Gerichtssprache ist deutsch (in der Lausitz kann in sorbischer Sprache verhandelt werden) (Wenden). Kreisgericht (KrG): In jedem Kreis besteht ein KrG, das von einem Direktor geleitet wird und in Straf- und Zivilkammern gegliedert ist; sie sind mit einem Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen besetzt. Das KrG ist zuständig: a) für alle Strafsachen, in denen nicht die Zuständigkeit eines höheren Gerichtes begründet ist bzw. in denen der Staatsanwalt Anklage vor dem KrG erhebt, und b) für alle Zivilsachen, soweit nicht „eine Partei Träger gesellschaftlichen Eigentums ist und der Streitwert 3.000 DM Ost übersteigt“. — Bei jedem KrG besteht eine Rechtsauskunftsstelle [S. 140]zur Beratung der Bevölkerung und ist mindestens ein Gerichtsvollzieher angestellt. Bezirksgericht (BG): In jedem Bezirk besteht ein BG, das von einem Direktor geleitet wird und jn Straf- und Zivilsenate gegliedert ist; sie sind in der ersten Instanz mit einem Oberrichter oder Richter als Vorsitzendem und 2 Schöffen, in der zweiten Instanz mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und 2 weiteren Richtern besetzt. Das BG ist zuständig: 1. in erster Instanz a) für Strafsachen, die „Verbrechen gegen die DDR“, Mord oder besonders schwere Wirtschaftsverbrechen zum Gegenstand haben oder in denen der Staatsanwalt wegen ihrer Bedeutung Anklage vor dem BG erhebt, und b) in allen Zivilsachen, die nicht vor das Kreisgericht gehören; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen Entscheidungen der Kreisgerichte in Straf- und Zivilsachen. Oberstes Gericht (OG): Als oberstes Gericht für die SBZ besteht das durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) errichtete OG mit dem Sitz in Ost-Berlin, das von einem Präsidenten und einem Vizepräsidenten geleitet wird und in Straf- und Zivilsenate gegliedert ist; sie sind mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei weiteren Richtern besetzt. Das OG ist zuständig: 1. in erster und letzter Instanz für Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwaltwegen ihrer Bedeutung Anklage vor dem OG erhebt; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte in Straf- und Zivilsachen und für die Entscheidung über die Berufung in bestimmten Patentsachen; 3. als Kassationsgericht in Straf- und Zivilsachen einschließlich der Arbeitsgerichtssachen. — Das Plenum des OG setzt sich aus sämtlichen Richtern des OG zusammen; für eine Entscheidung ist die Teilnahme von mindestens zwei Dritteln aller Mitglieder des OG erforderlich. Das Plenum ist zuständig, wenn ein Senat des OG bei der Entscheidung einer grundsätzlichen Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senats oder des Plenums abweichen will, und für die Kassation einer Entscheidung des OG. Das Plenum kann in Zusammenhang mit einer Entscheidung Richtlinien mit bindender Wirkung für alle Gerichte erlassen. Auf Antrag des Ministerrates erstattet das Plenum ferner Rechtsgutachten. — Präsident des OG war von 1949 bis zum 25. 4. 1960 Dr. Kurt ➝Schumann. Nach dessen Rücktritt (Mitgliedschaft in der NSDAP!) wurde Dr. Heinrich ➝Toeplitz zum OG-Präsidenten gewählt. Da der Sowjetsektor Berlins nicht zur „DDR“ gehört, besteht dort eine eigene Gerichtsorganisation: Ein Stadtbezirksgericht in jedem der acht Stadtbezirke (Zuständigkeit wie Kreisgericht), das Stadtgericht (Zuständigkeit wie Bezirksgericht) und als Rechtsmittel- und Kassationsinstanz das Kammergericht. Die vom OG erlassenen Richtlinien werden in gleichem Wortlaut wenige Tage später vom Kammergericht für den Bereich der Ost-Berliner Justiz erlassen. Als Gericht erster Instanz in Strafsachen wird das Kammergericht in der Praxis im Gegensatz zum OG nicht tätig. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 139–140 Gerichtskritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gerichtsvollzieher

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die G. blieb in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich der Gerichtsorganisation zunächst in der herkömmlichen Weise eregelt; ein Oberstes Gericht für die SBZ fehlte bis zum Jahre 1949 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichts-Organisation der durch die sog. Verwaltungsreform geschaffenen…

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Presse (1960)

Siehe auch: Presse: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Die P. ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte P. ist Lizenzpresse, Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für ➝Information, seit Jan. 1953 durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten der „DDR“. Zeitungslizenzen erhalten ausschließlich die SED, die Massenorganisationen und die durch die Blockpolitik gleichgeschalteten Parteien. Einzige Ausnahmen: „Berliner Zeitung“ und „BZ am Abend“ — Herausgeber: Hermann Leupold, SED. Der „Berliner Verlag“, in dem beide Zeitungen erscheinen, befindet sich im Besitz der Holdinggesellschaft der SED Zentrag. Sprachregelung erfolgt mit Hilfe langfristiger „Perspektivpläne“, aus denen Quartals-, Monats- und Wochenpläne abgeleitet werden, und täglicher „Argumentationsanweisungen“. Zentrale Lenkungsinstanz ist die Abt. Agitation und Propaganda des ZK der SED, nachgeordnete Instanzen sind das Presseamt beim Ministerpräsidenten, die Presseabteilungen der zentralen Leitungen der Blockparteien und der Massenorganisationen und die entsprechenden Instanzen in den Bezirken. Die Einheit der Nachrichtenpolitik wird durch den ADN gewährleistet. Von der in der Verfassung der „DDR“ (Art. 9) proklamierten freien öffentlichen Meinungsäußerung kann keine Rede sein. In der SBZ erscheinen 39 Tageszeitungen, davon 9 Tageszeitungen im Sowjetsektor Berlins. Die Höhe der Auflagen wird geheimehalten. Die Gesamtauflage aller Zeitungen dürfte mehr als 4 Millionen Exemplare übersteigen. Etwa 60 v. H. entfallen auf die Parteipresse der SED, 20 v. H. auf die Zeitungen der DBD, CDU, LDPD und NDPD, die restlichen 20 v. H. auf die Zeitungen des FDGB und der FDJ sowie die „Berliner Zeitung“ und die „BZ am Abend“. Bei den Auflagen der SED-Presse ist zu berücksichtigen, daß ganze Berufsstände zum Abonnieren von SED-Blättern verpflichtet sind und daß [S. 320]der Abonnentenkreis der „bürgerlichen“ Presse durch Papierzuteilung begrenzt wird. So beläuft sich in der SBZ (ohne Berlin) bei 15 SED-Bezirkszeitungen die Zahl der Kreisausgaben auf 216, während 4 CDU-Bezirkszeitungen nur 18 Nebenausgaben, 4 LDP-Bezirkszeitungen 24 Nebenausgaben und 5 NDPD-Bezirkszeitungen 21 Nebenausgaben verzeichnen. Inhaltlich unterscheiden sich die Zeitungen kaum. Der Nachrichtenteil unterliegt in gleicher Weise wie die redaktionellen Meinungsäußerungen der zentralen Lenkung. Auslandsmeldungen dürfen nur vom ADN übernommen werden. Neben den uniform-tendenziösen Nachrichten nehmen umfangreiche Leitartikel, mehrseitige Wiedergaben von Reden der Funktionäre und von Parteibeschlüssen, Kritik und Selbstkritik im Rahmen des kommun. Überwachungssystems, Anprangerungen nicht erfüllter Normen, Aufrufe zu Wettbewerben und Selbstverpflichtungen und gelenkte Leserzuschriften den Hauptraum der Zeitungen ein. Auch der kulturelle Teil wird von den Maximen der Partei her bestimmt. Ebenso wie die Tagespresse sind die Wochen- und Monatszeitschriften der Massenorganisationen gelenkt. Sogar die Fach- und Sportpresse usw. besitzt einen umfangreichen politischen und ideologischen Teil. Das Fehlen von objektiven Nachrichten und der eintönige Stil und Inhalt der sowjetzonalen Presse begründen ein starkes Bedürfnis nach westlicher Publizistik. Bezug und Besitz westlicher P. werden als Boykotthetze und „Hetze gegen die sozialistische Ordnung“ aufgefaßt und mit Zuchthausstrafen bedroht. Der journalistische Nachwuchs — soweit er nicht in die Kategorie der Volkskorrespondenten fällt — wird an der Fakultät für Journalistik der Universität Leipzig (Dekan: Prof. Dr. Hermann Budzislawski, SED) ausgebildet. Volontäre dürfen nicht mehr eingestellt werden. „Politisch bewährte“ Kräfte, die von Redaktionen eingestellt werden, müssen ihre Qualifikation in Prüfungen, die der Verband der deutschen Journalisten durchführt, nachweisen. Literaturangaben Richert, Ernst (zus. m. Carola Stern und Peter Dietrich): Agitation und Propaganda — das System der publizistischen Massenführung in der Sowjetzone (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 10). Berlin 1958, Franz Vahlen. 320 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 319–320 Preispolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Presse, Verband der Deutschen

Siehe auch: Presse: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Die P. ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte P. ist Lizenzpresse, Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für ➝Information, seit Jan. 1953 durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten der „DDR“. Zeitungslizenzen…

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Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (1960)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Sehr viele Ministerien gehen auf zentrale Verwaltungen der SBZ zurück, die schon seit Juli 1945 bzw. seit 1946 bestanden und großenteils Gliederungen der DWK waren. Doch das MfAA entstand erst im Okt. 1949 bei Errichtung der sogen. DDR, als diplomatische Beziehungen zu den Staaten des Ostblocks aufgenommen wurden. Das MfAA dient von Anfang an dem Streben des Regimes, für seinen Anspruch auf Souveränität auch außerhalb des Ostblocks Anerkennung zu finden, besonders seit am 24. 3. 1954 die SU die „DDR“ als souverän anerkannte. Um den Anspruch der SBZ auf Souveränität bei den nichtkommunistischen Staaten leichter anzubringen, blieb die formelle Leitung des MfAA stets einem Nichtmitglied der SED vorbehalten: Dr. Georg Dertinger bis 15. 1. 1953, seitdem Dr. Lothar ➝Bolz. Im wesentlichen bestehen 5 Hauptabteilungen (HA). Es sind I: UdSSR und volksdemokratische Länder; II: Kapitalistisches Ausland; III: Deutschland- und Europapolitik; IV: Konsularische Angelegenheiten; V: Presse und Information. Daneben stehen einige selbständige Abteilungen. — Die Leiter der HA und fast aller Abteilungen, unter denen kaum Juristen sind, gehören der SED an, ebenso alle diplomatischen Vertreter im Ausland. Staatssekretär und 1. Stellvertreter des Ministers ist seit Anfang Mai 1958 Otto ➝Winzer. Weitere Stellv. des Ministers sind Sepp ➝Schwab (SED) und Johannes König (SED). Der Leiter der Abteilung Internationale Verbindungen im ZK der SED, Peter ➝Florin, gehört dem Kollegium des MfAA mit beratender Stimme an. Neben dem beratenden „Kollegium“ hat das MfAA laut seinem Statut vom 14. 12. 1959) noch einen „Wissenschaftlichen Beirat, dem hervorragende Vertreter der Rechts-, Geschichts- und Wirtschaftswissenschaften angehören“ und eine „Kommission für kulturelle Beziehungen zum Ausland“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 275 Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Gesundheits- und Sozialwesen

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Sehr viele Ministerien gehen auf zentrale Verwaltungen der SBZ zurück, die schon seit Juli 1945 bzw. seit 1946 bestanden und großenteils Gliederungen der DWK waren. Doch das MfAA entstand erst im Okt. 1949 bei Errichtung der sogen. DDR, als diplomatische Beziehungen zu den Staaten des Ostblocks aufgenommen wurden. Das MfAA dient von Anfang an dem Streben des Regimes, für seinen Anspruch auf Souveränität auch außerhalb des…

DDR A-Z 1960

Staatsrat (1960)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der Tod des Präsidenten der SBZ, Pieck, gab der SED die Gelegenheit, die Verfassung zu revidieren und sie in den Artikeln 101 bis 108 den Verfassungsbestimmungen der SU und anderer „Volksdemokratien“ anzupassen. Nach sowjetischem Vorbild wurde am 12. 9. 1957 das Amt des Präsidenten der Republik durch einen „St. der Deutschen Demokratischen Republik“ ersetzt. Zugleich wurden die Befugnisse des St. gegenüber dem Präsidentenamt stark ausgedehnt. Der St. wird von der Volkskammer auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Er besteht aus dem Vorsitzenden (Ulbricht), sechs Stellv. d. Vorsitzenden (Grotewohl, Dieckmann, Götting, Homann, Gerlach, Rietz) und 15 Mitgliedern (Leuschner, Ebert, Correns, Thießen, Polak, Ermisch, Rodenberg, Mewis, Grützner, Bernhard ➝Koenen, Rieke, Christoph, Kind, Irmgard Neumann, Krauß, Horst ➝Schumann). Als Sekretär des St. fungiert Otto Gotsche (SED). Der St. ist der Volkskammer formal rechenschaftspflichtig. Er verkündet die Gesetze, verpflichtet die Regierungsmitglieder bei ihrem Amtsantritt, schreibt Wahlen zur Volkskammer aus, ratifiziert und kündigt internationale Verträge, [S. 396]ernennt Botschafter und beruft sie ab, nimmt Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben der bei ihm akkreditierten ausländischen diplomatischen Vertreter entgegen. Neben diese meist repräsentativen Aufgaben treten Funktionen, die von den klassischen verfassungsrechtlichen Befugnissen eines Staatsoberhauptes bzw. oberster Staatsrepräsentation stark abweichen. So gibt der St. „allgemein verbindliche Auslegungen der Gesetze“, kann er selbständig „Beschlüsse mit Gesetzeskraft“ erlassen, grundsätzliche Beschlüsse zu „Fragen der Verteidigung und Sicherheit des Landes“ fassen, „grundsätzliche Anordnungen des Nationalen ➝Verteidigungsrates“ bestätigen und die Mitglieder des Verteidigungsrates berufen. In der Verfassungspraxis tritt der St. damit in eine Funktionskonkurrenz mit den legislativen und exekutiven Organen der SBZ. (Regierung und Verwaltung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 395–396 Staatspräsident A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsreserven

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der Tod des Präsidenten der SBZ, Pieck, gab der SED die Gelegenheit, die Verfassung zu revidieren und sie in den Artikeln 101 bis 108 den Verfassungsbestimmungen der SU und anderer „Volksdemokratien“ anzupassen. Nach sowjetischem Vorbild wurde am 12. 9. 1957 das Amt des Präsidenten der Republik durch einen „St. der Deutschen Demokratischen Republik“ ersetzt. Zugleich wurden die Befugnisse des St. gegenüber dem Präsidentenamt…

DDR A-Z 1960

Staatshaushalt (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch das Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. 12. 1950 und das Gesetz über die Staatshaushaltsordnung vom 17. 2. 1954 wurde das Haushaltswesen grundlegend umgestaltet. Der neue einheitliche Staatshaushaltsplan umfaßt die Haushalte [S. 395]sämtlicher Finanzträger von der Zone über die Bezirke und Kreise bis herab zu den kleinsten Gemeinden; ferner die Haushalte von Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, den Haushalt der Sozialversicherung und seit 1953 auch den Haushalt des sowjetischen Sektors von Berlin. Nach mehrfachen Änderungen von Beginn und Dauer des Haushaltsjahres sind seit 1950 Haushaltsjahr und Kalenderjahr wieder identisch. Der Plan wird auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplanes aufgestellt. Der St. hat die im Volkswirtschaftsplan vorgesehenen Aufgaben zu finanzieren; er hat alle in der SBZ vorhandenen Reserven auszuschöpfen und das „Prinzip der strengen Sparsamkeit“ anzuwenden. Die jährlichen St.-Pläne sollen mit näheren Einnahmen als Ausgaben schließen. In seiner Gliederung ist der Haushaltsplan — entsprechend seinem Charakter — auf den Volkswirtschaftsplan abgestimmt; die Volkskammer hat ihn nicht zu kontrollieren, sondern durch Akklamation anzunehmen. Die Gesetze über den St. enthalten nur noch nichtssagende Angaben, aus denen kein genaues Bild über Art und Verwendung der Einnahmen gewonnen werden kann. Weder der Volkskammer noch der Öffentlichkeit erstattet die Regierung der SBZ Rechenschaft über ihr Finanzgebaren. Im Kassenwesen sind dahingehend Änderungen eingetreten, daß die bisher dezentralisierten Haushalts- und Steuerkassen aufgelöst und ihre Aufgaben den öffentlichen Banken unter Führung der Deutschen ➝Notenbank übertragen wurden. Sie hat die Aufgabe, die Haushaltseinnahmen anzunehmen und die Haushaltsausgaben auf Grund von Anweisungen der Konteninhaber im Rahmen des Kassenplanes und der Erfüllung der Einnahmen zu leisten. An Orten ohne Niederlassungen der Deutschen Notenbank werden die Konten bei den Sparkassen geführt, die für die Führung der Haushaltskonten den Anordnungen der Notenbank unterworfen sind. Der Finanzausgleich (Haushaltsausgleich) hat in der SBZ eine große praktische Bedeutung erlangt. Die Bezirke, Kreise und Gemeinden wären ohne Zuweisungen aus allgemeinen Haushaltsmitteln nicht lebensfähig. Die Verteilung wird jährlich im Gesetz über den St.-Plan neu geregelt; einen feststehenden Verteilungsschlüssel gibt es nicht. Die Zuweisungen in absoluten Beträgen sind relativ unbedeutend. Eine wichtigere Rolle spielen die prozentmäßigen Beteiligungen der Bezirke, Kreise und Gemeinden an bestimmten in ihren Bereichen anfallenden „republikeigenen“ Steuern und sonstigen Abgaben. Hierin kommt das „Prinzip der materiellen Interessiertheit“ zum Ausdruck, denn eine Nichterfüllung des Plansolls würde sich auch negativ auf den eigenen Haushalt auswirken. Alle den Bezirken, Kreisen und Gemeinden zugewiesenen Mittel sind grundsätzlich plangebunden. Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 394–395 Staatsgrenze West A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsmacht

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch das Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. 12. 1950 und das Gesetz über die Staatshaushaltsordnung vom 17. 2. 1954 wurde das Haushaltswesen grundlegend umgestaltet. Der neue einheitliche Staatshaushaltsplan umfaßt die Haushalte [S. 395]sämtlicher Finanzträger von der Zone über die Bezirke und Kreise bis herab zu den kleinsten Gemeinden; ferner die Haushalte von…

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Erziehungswissenschaft (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 108]Die sowjetzonale E. bzw. „pädagogische Wissenschaft“ oder Pädagogik gehört nach der marxistisch-leninistischen Wissenschaftstheorie zu den Gesellschaftswissenschaften. Das wesentliche Merkmal dieser E. ist ihre Verpflichtung, die Grundzüge des Dialektischen und Historischen Materialismus bei der Erforschung ihres Gegenstandes anzuwenden. Gebunden an die dialektisch-materialistische Weltanschauung, hat die E. das erzieherische Geschehen unter dem von dem Dialektischen und Historischen Materialismus geformten Aspekt zu betrachten. Gegenstand der marxistisch-leninistischen pädagogischen Wissenschaft sind nach sowjetzonalen Verlautbarungen die planmäßigen und von den Erziehern geleiteten direkten und indirekten Einwirkungen auf die Kinder und die tatsächlichen Veränderungen, die diese Einwirkungen hervorrufen. Dem entsprechen bis heute die unzulänglichen Bestimmungen der grundlegenden Begriffe Erziehung, Bildung und Unterricht. Das Typische der Erziehung wird in der bewußten Einwirkung auf die Veränderung des ganzen Menschen, seiner Persönlichkeit, seines Charakters, seiner moralisch-weltanschaulichen Entwicklung u. dgl. gesehen. Bildung ist der Prozeß und das Ergebnis der Aneignung von Kenntnissen, Überzeugungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten unter der Kontrolle des Lehrers, die für die Gewinnung einer wissenschaftlichen Weltanschauung unerläßlich sind. Der Unterricht ist bis vor kurzem als die dominierende Form der Erziehung und Bildung in der Schule bestimmt worden. In den letzten Jahren ist jedoch die Einschränkung des Gegenstandes der Erziehung auf „den Heranwachsenden“, den Erzieher und die „bewußte Einwirkung“ gelockert worden. Es wird zugegeben, daß es auch eine informale Erziehung gibt, wenn auch die theoretischen Konsequenzen dieser Einsicht noch auf sich warfen lassen. Die E. hat — nach der offiziellen Doktrin — die Gesetzmäßigkeiten der Erziehung und Bildung zu erforschen und die gewonnenen Erkenntnisse in den Dienst der „Gesellschaft“ und ihrer Entwicklung zu stellen (Prinzip der Einheit von Theorie und Praxis). Die E. geht — orientiert an der Sowjetpädagogik — davon aus, daß „Erziehung und Bildung“ auf allen Stufen geschichtlicher Entwicklung gesellschaftliche Erscheinungen sind und als Bestandteile des „Überbaus“ von der ökonomischen Struktur und somit auch vom Klassencharakter der jeweiligen „Gesellschaftsformation“ bedingt sind. Erst die „sozialistische Gesellschaft“, d. h. der kommunistisch-totalitäre Staat — so wird behauptet — ermögliche eine Erziehung im wahren [S. 111]Sinne des Wortes, d. h. eine allseitige Vorbereitung aller Kinder des Volkes auf die gesellschaftlich-produktive Tätigkeit bzw. die Entwicklung allseitig entwickelter „Persönlichkeiten“. In der „Klassengesellschaft“ benutze die herrschende Klasse den Staat, um ihr Erziehungsziel den „unterdrückten Massen“ aufzuzwingen. Demgemäß werden dann auch die Sowjetpädagogik als die fortschrittlichste, die „imperialistische“ bzw. „bürgerliche“ Pädagogik als eine verfallende Wissenschaft bezeichnet. Jedoch betont die sowjetzonale Pädagogik den bürgerlich-fortschrittlichen Charakter der „Klassiker der Pädagogik“ (Comenius, Rousseau, Pestalozzi, Herder, Goethe, Schleiermacher, Fichte, Herbart, Diesterweg und Fröbel). Verpflichtet auf das Prinzip der Parteilichkeit, liefert die sowjetzonale E. alles andere als objektive Analysen des erzieherischen Geschehens. Ihre Aufgabe ist es vielmehr, in strengster Orientierung an der Praxis unmittelbar das pädagogische Handeln anzuleiten. Der verordnete Schwerpunkt der auf Planung tendierenden Forschung ist gegenwärtig die Verbindung des Unterrichts mit der produktiven Arbeit (Deutsches ➝Pädagogisches Zentralinstitut). Bei der Gliederung des Gegenstandes ihrer Forschung verfährt die E. reichlich unproblematisch. Man unterscheidet: Grundlagen der Pädagogik, allgemeine Theorie der Erziehung und des Unterrichts (Didaktik, Methodik). Dazu kommt die Geschichte der Pädagogik. Seit einigen Jahren laufen Bemühungen um die Entwicklung einer pädagogischen Psychologie. Literaturangaben Froese, Leonhard: Die ideengeschichtlichen Triebkräfte in der russischen und sowjetischen Pädagogik. Heidelberg 1956, Quelle und Meyer. 198 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Mieskes, Hans: Pädagogik des Fortschritts? — Das System der sowjetzonalen Pädagogik. München 1960, Juventa-Verlag. 312 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 108–111 Erziehungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ewald, Manfred

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 108]Die sowjetzonale E. bzw. „pädagogische Wissenschaft“ oder Pädagogik gehört nach der marxistisch-leninistischen Wissenschaftstheorie zu den Gesellschaftswissenschaften. Das wesentliche Merkmal dieser E. ist ihre Verpflichtung, die Grundzüge des Dialektischen und Historischen Materialismus bei der Erforschung ihres Gegenstandes anzuwenden. Gebunden an die dialektisch-materialistische Weltanschauung, hat die E.…