DDR A-Z 1962

Selbstverwaltung (1962)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach den im Herbst 1946 durchgeführten Gemeinde-, Landtags- und Kreistagswahlen traten in den Ländern der SBZ Verfassungen, Kreis- und Gemeindeordnungen in Kraft, in denen das Recht der Gemeinden und Gemeindeverbände auf Selbstverwaltung ausdrücklich bestätigt wird. An dieser Rechtslage wurde in der Verfassung der „DDR“ nichts geändert (Art. 139, 142). Inzwischen waren aber ohne eine ausdrückliche Änderung der gesetzlichen Grundlagen bereits Maßnahmen zur Einschränkung des Rechtes der Selbstverwaltung getroffen worden. Die KWU-Verordnung vom 24. 11. 1948 und die Energiewirtschaftsverordnung vom 22. 6. 1949 (ZVOBl. S. 472) entzogen den Gemeinden bereits weitgehend die wirtschaftlichen Grundlagen. Immerhin konnte bis zum Gesetz über die „Reform des öffentlichen Haushaltswesens“ vom 15. 12. 1950 (Staatshaushalt) noch von einer formalen S. gesprochen werden. Mit diesem Gesetz wurde der einheitliche Staatshaushalt der „DDR“ eingeführt. Nachdem auch die für die gemeindliche Finanzwirtschaft ausschlaggebende Gewerbesteuer und Lohnsummensteuer durch § 13 des Gesetzes über den Staatshaushaltsplan 1951 vom 13. 4. 1951 (GBl. S. 283) auf die Republik übertragen worden waren, stand fest, daß die Gemeinden nicht mehr in der Lage waren, die ihnen als Selbstverwaltungsaufgaben übertragenen Angelegenheiten zu erfüllen. Diese Entwicklung wurde durch die Verwaltungsneugliederung im Sommer 1952 weitergetrieben. Durch die „Ordnungen für den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Bezirke und Kreise“ vom 24. 7. 1952 (GBl. S. 621 und 623) sowie durch die „Ordnung über den Aufbau und die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlungen und ihrer Or[S. 393]gane in den Stadtkreisen“ vom 7. 1. 1953 (GBl. S. 53) wurden die Landesverfassungen und die Kreisordnungen praktisch außer Kraft gesetzt Nach diesen Ordnungen waren die bisherigen Organe der Gebietskörperschaften nur noch Organe der Staatsgewalt in den betreffenden Gebieten. Träger von Rechten war nicht mehr die Verbandseinheit, sondern das jeweilige staatliche Verwaltungsorgan in diesem Gebiet, der örtliche Rat, dem als Haushaltsorgan die Eigenschaft einer juristischen Person zugesprochen wurde. Durch das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. S. 65) wurden die bis dahin noch gültigen Gemeindeordnungen aufgehoben Nach § 5 beruht der Aufbau der Organe der Staatsmacht auf dem Prinzip des demokratischen Zentralismus. Die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, die Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates sowie die Beschlüsse des Ministerrates und der höheren Volksvertretungen sind für die unteren Volksvertretungen und ihre Organe verbindlich. Die örtlichen Räte sind außerdem an die Weisungen des jeweils höheren Rates gebunden. Eingefügt in ein einheitliches System von Über- und Unterordnungen der Volksvertretungen und einer Weisungsbefugnis des Ministerrates und der jeweils höheren Verwaltungsorgane haben die unteren Organe lediglich die Möglichkeit, die örtlichen Gegebenheiten in gewisser Weise bei der Ausführung der erhaltenen Weisungen zu berücksichtigen. Die in den am 28. 6. 1961 vom Staatsrat beschlossenen „Ordnungen über die Aufgaben und die Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe“ (Gemeinde, Kreis) den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen übertragenen Aufgaben dürfen nur im Rahmen der von oben gegebenen Weisungen durchgeführt werden. Jede auf diesen Gebieten getroffene Entscheidung kann durch die Verfügung höherer Dienststellen aufgehoben werden. Auch mit den neuen Arbeitsordnungen wird also nicht wieder ein rechtlich geschützter eigener Wirkungskreis der Gemeinden und Gemeindeverbände festgelegt. Gegenüber den örtlichen Verwaltungsdienststellen wird die einheitliche Ausrichtung auch durch den „Stellvertretenden Vorsitzenden des Ministerrates für Koordinierung und Kontrolle“ gewährleistet und überwacht. Hierzu steht das „Sekretariat des Ministerrates“ zur Verfügung, dem die Kontrollgruppen des früheren „Staatssekretariats für die Anleitung der örtlichen Räte“ im Juli 1959 eingegliedert wurden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 392–393 Selbstverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Senftenberg

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach den im Herbst 1946 durchgeführten Gemeinde-, Landtags- und Kreistagswahlen traten in den Ländern der SBZ Verfassungen, Kreis- und Gemeindeordnungen in Kraft, in denen das Recht der Gemeinden und Gemeindeverbände auf Selbstverwaltung ausdrücklich bestätigt wird. An dieser Rechtslage wurde in der Verfassung der „DDR“ nichts geändert (Art. 139, 142). Inzwischen waren aber ohne eine ausdrückliche Änderung der gesetzlichen…

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Konsumgüterversorgung (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Es bedurfte erst des Juni-Aufstandes vom 17. Juni 1953, ehe das Regime die K. der Bevölkerung verbesserte. Obwohl der Lebensstandard sich seitdem erhöht hat, weist die K. noch immer erhebliche Mängel auf. Dringend benötigte Konsumgüter, wie Möbel, Öfen, Töpfe, Gaskocher, Eimer, Ofenrohre, Kleiderbügel, elektrisches Installationsmaterial, Handwerkszeug und viele sonstige aus [S. 226]Metall oder Holz gefertigte Artikel, werden nur unzureichend roduziert und angeboten. Viele technische Konsumgüter werden exportiert, obwohl der Bedarf der Bevölkerung ungedeckt bleibt. Dazu gehören die besseren Qualitäten bei Kameras, Uhren, Schreibmaschinen, Beleuchtungskörpern und Fahrrädern, ferner auch Motorräder, Mopeds und Fernsehgeräte. Die Textil- und Bekleidungsindustrie bietet oft minderwertige oder unmodische Erzeugnisse an. Die Versorgung mit Lederschuhen ist ebenfalls unzureichend und qualitativ mangelhaft. Schlechte Inlandsrohstoffe, nicht ausreichende und nicht rechtzeitige Rohstoffimporte und vor allem der völlig veraltete Maschinenpark in den Gebrauchsgüterindustrien sind die Hauptursachen dieser Versorgungsmängel, die durch organisatorische Unzulänglichkeiten in dem verstaatlichten Verteilernetz (Handel) verschärft werden. Die schlechte K. ist begründet in dem in allen kommun. geführten Ländern gültigen Produktionsmittelprimat. Bis in die neueste Zeit mußten die Konsumgüter vielfach als sog. Zusatzproduktion ohne ausreichende Materialbereitstellung hergestellt werden. Wenn auch die Konsumgüterproduktion zum Teil Bestandteil der Betriebspläne geworden ist, hat die Bevölkerung noch immer Grund zur Klage wegen unzureichender K. Das Regime startet von Zeit zu Zeit zur Beschwichtigung von Mißstimmungen Propagandaaktionen, in denen eine Verbesserung der Versorgungslage versprochen wird. Seit Anfang 1960 läuft ein Programm der tausend kleinen Dinge des täglichen Bedarfs, die indes noch zu keiner fühlbaren Verbesserung der Versorgung geführt hat. Auch die Parole von der „Erfüllung der Ökonomischen Hauptaufgabe“ war letztlich eine solche Beschwichtigungsaktion. Die Befriedigung des weitverzweigten Konsumgüterbedarfs ist in einer staatlichen Planwirtschaft offensichtlich nur unzulänglich möglich. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 225–226 Konsumgenossenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kontakte

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Es bedurfte erst des Juni-Aufstandes vom 17. Juni 1953, ehe das Regime die K. der Bevölkerung verbesserte. Obwohl der Lebensstandard sich seitdem erhöht hat, weist die K. noch immer erhebliche Mängel auf. Dringend benötigte Konsumgüter, wie Möbel, Öfen, Töpfe, Gaskocher, Eimer, Ofenrohre, Kleiderbügel, elektrisches Installationsmaterial, Handwerkszeug und viele sonstige aus [S. 226]Metall oder Holz gefertigte Artikel,…

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Bedingte Verurteilung (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Neue Strafart, die durch das Strafrechtsergänzungsgesetz mit Wirkung vom 1. 2. 1958 in das Strafensystem eingeführt wurde. „Eine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren kann bedingt ausgesprochen werden, wenn der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit der Tat, die Umstände, unter denen sie begangen wurde, und das Verhalten des Täters vor und nach Begehung der Straftat dies rechtfertigen“ (§ 1 StEG). Die festgesetzte Strafe wird nur dann vollstreckt, wenn der Verurteilte während einer Bewährungszeit von ein bis fünf Jahren eine neue Straftat begeht, für die mehr als drei Monate Gefängnis verhängt werden. Läuft die Bewährungsfrist ohne Eintritt der Bedingung ab, so wird durch Gerichtsbeschluß festgestellt, daß der Verurteilte als nicht bestraft gilt. An diesem Beschluß wirken auch Schöffen mit. Bei Staatsverbrechen ist BV. grundsätzlich ausgeschlossen. (OG in „Neue Justiz“ 1958, S. 489). Dies wird durch die Richtlinie Nr. 12 des OG vom 22. 4. 61 („Neue Justiz“ S. 289) bestätigt, die zur Verwirklichung des Beschlusses des Staatsrates „über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“ (Rechtswesen, Strafpolitik) erlassen wurde. Danach ist „ein wichtiges Kriterium für die Anwendung der Strafen ohne Freiheitsentziehung die positive Grundhaltung des Täters zur Gesellschaft, zum sozialistischen Staat“. Andererseits soll aber die BV „auch bei fahrlässig begangenen Delikten mit schweren Folgen, bei denen der Grad der Schuld des Täters sehr gering ist, angewendet werden“. Sogar bei vorsätzlichen Handlungen mit erheblichem Schaden wird BV. für anwendbar erklärt, „z. B. wenn der Täter vom Verletzten zu einer Körperverletzung provoziert worden ist“. Dem bedingt Verurteilten gegenüber soll eine gesellschaftliche Erziehung einsetzen, so daß er selbstkritisch zu der Straftat Stellung nehmen kann („Neue Justiz“ 1958, S. 527). Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 58 Bedingte Strafaussetzung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Begräbnis, Sozialistisches (Grabweihe)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Neue Strafart, die durch das Strafrechtsergänzungsgesetz mit Wirkung vom 1. 2. 1958 in das Strafensystem eingeführt wurde. „Eine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren kann bedingt ausgesprochen werden, wenn der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit der Tat, die Umstände, unter denen sie begangen wurde, und das Verhalten des Täters vor und nach Begehung der Straftat dies rechtfertigen“ (§ 1 StEG). Die…

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Bezirk (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bei der Verwaltungsneugliederung von 1952 wurde die SBZ in die 14 B.: Chemnitz, Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt (Oder), Gera, Halle, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin, Suhl, eingeteilt. Sie umfassen durchschnittlich 15 Kreise. Die Organe des B. sind nach dem Gesetz „über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) Organe der Staatsgewalt. Träger von Rechten ist nicht der B., der deshalb auch nicht als Gebietskörperschaft höherer Ordnung anzusehen ist, sondern die im B. bestehende Dienststelle des staatlichen Verwaltung (staatliche Mittelinstanz), der Rat des B. Dieser ist Haushaltsorganisation, als solche juristische Person und Verwalter von Volkseigentum. Organe der „Staatsmacht“ im B. sind: a) Bezirkstag: Durch Scheinwahlen nach einer Einheitsliste gebildete örtliche Volksvertretung ohne Gesetzgebungsbefugnis und ohne das Recht, einen ständigen Vorsitzenden zu bestellen, mit 160 bis 200 Abgeordneten. Der Bezirkstag wird als „Oberstes Organ der Staatsmacht im B.“ bezeichnet. Er ist „für die Durchführung der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Beschlüsse und Erlasse des Staatsrates sowie der Beschlüsse und Verordnungen des Ministerrates“ in seinem Gebiet verantwortlich. Er leitet nach der am 28. 6. 1961 vom Staatsrat beschlossenen „Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Bezirktages und seiner Organe“ (GBl. I, S. 52) den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen „Aufbau des Sozialismus“ im B. Er ist dabei an die Weisungen der zentralen Dienststellen gebunden, soll aber — im Sinne des demokratischen Zentralismus — auch die örtlichen Belange berücksichtigen und die Bevölkerung zur Durchführung der erhaltenen Weisungen heranziehen. Der Bezirkstag wählt die Richter und Schöffen des Bezirksgerichts und beruft sie ggfs. auch ab. Der Bezirkstag leitet die Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen in den Stadtkreisen an. Beschlüsse des Bezirkstages können nach § 6 des „Ges. über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ durch den Ministerrat ausgesetzt und durch die Volkskammer aufgehoben werden. Organe des Bezirkstages sind neben den Räten die ständigen und zeitweiligen Kommissionen und ihre Aktivs. b) Rat des B.: Organ der staatlichen Verwaltung mit allgemeiner Zuständigkeit (Mittelinstanz), „vollziehend-verfügendes“ Organ des Bezirkstages (örtlicher Rat) und zugleich nachgeordnete Dienststelle des Ministerrates. Der Rat d. B. wird durch den B.-Tag gewählt und abberufen. Die Arbeitsordnung vom 28. 6. 1961 legt fest, der Vors. habe dafür zu sorgen, daß „die Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse sowie die Gesetze und die Beschlüsse der Organe der Staatsmacht“ der gesamten Tätigkeit des Rates zugrunde gelegt werden. Die B.-Verwaltung ist in Fachabt. gegliedert, für die je ein Stellv. d. Vors., das fachlich zuständige oder ein anderes Mitglied des Rates verantwortlich ist. Der Wirtschaftsrat ist zugleich Organ der Staatlichen ➝Plankommission und Organ des Rates des B.; die Tätigkeit des Rates ist vom Bezirkstag zu überwachen; außerdem unterliegen die Räte der Weisungs- und Aufsichtsbefugnis des Ministerrates. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 75 Beyling, Fritz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bei der Verwaltungsneugliederung von 1952 wurde die SBZ in die 14 B.: Chemnitz, Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt (Oder), Gera, Halle, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin, Suhl, eingeteilt. Sie umfassen durchschnittlich 15 Kreise. Die Organe des B. sind nach dem Gesetz „über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) Organe der Staatsgewalt. Träger…

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Marxismus-Leninismus (1962)

Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 1958 [S. 273] 1. Theorie und Praxis. Parteimäßigkeit der Theorie Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern.“ Marx und Engels haben ihre Analyse des Kapitalismus zugleich mit der Zielsetzung unternommen, die Aufstellung sozialer Gesetzmäßigkeiten dem revolutionären Handeln dienstbar zu machen. Auf dieser Linie hat sich der Marxismus zum Leninismus (und Stalinismus) weiterentwickelt. Alle theoretischen Streitigkeiten der Bolschewisten werden stets in dem Sinne entschieden, daß die Theorie mit der jeweils gebotenen revolutionären Praxis in Übereinstimmung stehen muß. Ebenso gilt aber auch das Gegenteil: Weil die Theorie revolutionär ist, kann die revolutionäre Praxis auf die Theorie begründet werden. „Ohne revolutionäre Theorie kann es keine revolutionäre Bewegung geben“ (Lenin). Die Theorie des Marxismus stützt sich auf die Hegelsche Dialektik. Hegel erklärte das Weltgeschehen als eine Entwicklung, die durch Widersprüche in den Dingen selbst vorwärtsgetrieben wird; der Gegensatz, das plötzliche Umschlagen, der „Sprung“ sei die Form der Weltentwicklung. In dieser Entwicklung und durch diese gelange der Geist zum Bewußtsein seiner selbst. Marx übernimmt von Hegel die dialektische Methode der Widersprüche und des revolutionären Sprunges, setzt aber an die Stelle des Geistes die Materie. Er erklärt die Bewegung der Dinge nicht „von oben“, vom Bewußtsein, sondern „von unten“, vom Materiellen her. Seine Theorie ist also zugleich dialektisch und materialistisch. Die „Erklärung von oben“, die rein geistige, an „objektiven“ Werten und Wahrheiten orientierte, auf Erkenntnis abgestellte traditionelle Philosophie und Wissenschaft wird dabei als den „parteilichen“ Standpunkt der Bourgeoisie vertretende und angeblich rechtfertigen wollende Pseudo-Wissenschaft (Objektivismus) abgelehnt. Nur die Marxisten hätten in ihrer Theorie die wahre „höchste“ Wissenschaft, zu der alle frühere Wissenschaft bestenfalls — nunmehr überholte — Vorstufe sei. Zugrunde liegt dabei die These, daß die materialistische Lehre zugleich die den Interessen des Proletariats korrespondierende Philosophie sei, da diesem auf Grund der Gesetze der materiellen Entwicklung die Zukunft gehören müsse. So soll es sich aus den Interessen des Proletariats zwangsläufig ergeben, daß es, um möglichst schnell und effektiv an die Macht zu kommen, ausführlich den Materialismus studieren und sich nach den von ihm gewiesenen Regeln verhalten müsse. Daß sie sich nach diesen Lehren richtet, gibt der für ihre Auslegung allein zuständigen bolschewistischen Partei ihre in Anspruch genommene rationale Würde. Sie bestimmt mittels der Theorie die Linie und damit die Richtschnur für parteiliches Verhalten, womit zugleich alle abweichenden Meinungen (Abweichungen) politisch wie wissenschaftlich gebrandmarkt sind. 2. Bourgeoisie und Proletariat. Klassenkampf Unter dem Kapitalismus versteht Marx die auf dem Privateigentum an Produktionsmitteln beruhende Wirtschaftsweise. Erst im Zeitalter der „großen Industrie“ (d. h. der Maschinenindustrie) habe der Kapitalismus seine moderne Form erreicht. Diese höchste Erscheinungsform des Kapitalismus sei zugleich seine letzte. Denn der Zustand der Gesellschaft sei unter dem Kapitalismus derartig unversöhnlich gegensätzlich (antagonistisch), daß er sich notwendig auflösen und in einen anderen [S. 274]Zustand übergehen müsse. Die Klasse derer, die keinen Anteil an den Produktionsmitteln besitzen und nur ihre Arbeitskraft zu Markte tragen, und die Klasse derer, die über alle Produktionsmittel einschließlich dieser Arbeitskraft verfügen, also einerseits Proletariat und andererseits Bourgeoisie, stehen sich, sagte Marx, in unversöhnlichem Kampf gegenüber. In der industriellen Gesellschaft gelange dieser Klassenkampf (Historischer Materialismus) auf seinen Höhepunkt. An sich sei die Bourgeoisie positiv und notwendig, denn sie sei fortschrittlich (progressiv), ja revolutionär in der Geschichte der Menschheit gewesen: „Die Bourgeoisie hat in ihrer kaum hundertjährigen Klassenherrschaft massenhaftere und kolossalere Produktionskräfte geschaffen als alle vergangenen Generationen zusammen. Unterjochung der Naturkräfte, Maschinerie, Anwendung der Chemie auf Industrie und Ackerbau, Dampfschiffahrt, Eisenbahnen, elektrische Telegraphen, Urbarmachung ganzer Weltteile, Schiffbarmachung der Flüsse, ganze aus dem Boden hervorgestampfte Bevölkerungen — welches frühere Jahrhundert ahnte, daß solche Produktionskräfte im Schoße der gesellschaftlichen Arbeit schlummerten?“ (Kommunistisches Manifest). Der Kapitalismus sei ein durchdachtes System der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen. Indem sich aber der Kapitalismus entwickele, bringe er nicht nur Maschinen und Waren in immer größeren Mengen hervor, sondern er erzeuge auch das Heer der Proletarier, die er um ihren Lohn betrüge, indem er ihnen zugleich die letzte Reserve an Arbeitskraft auspresse. „Mit der Entwicklung der großen Industrie wird also unter den Füßen der Bourgeoisie die Grundlage selbst hinweggezogen, worauf sie produziert und die Produkte sich aneignet. Sie produziert vor allem ihren eigenen Totengräber. Ihr Untergang und der Sieg des Proletariats sind gleich unvermeidlich“ (Kommunistisches Manifest). Zunächst sahen Marx und Engels nur den von Krisen geschüttelten Konkurrenz-Kapitalismus des 19. Jahrhunderts vor sich und warteten von Jahr zu Jahr auf die endgültige letzte „Handelskrise“, die das Proletariat in den Besitz der Produktionsmittel bringen sollte. Aus dem Schicksal der Kommune von Paris (d. h. der Herrschaft des sozialistischen Gemeinderats in Paris von März bis Mai 1871) und deren blutigem Ende zogen sie die Lehre, daß die Bourgeoisie nur durch Gewalt enteignet werden könne. „Die Arbeiterklasse kann nicht die fertige Staatsmaschinerie einfach in Besitz nehmen und diese für ihre eigenen Zwecke in Bewegung setzen“ (Adresse des Generalrats). Da der Staat nur eine Maschine zur Unterdrückung einer Klasse durch die andere sei, müsse zuvor die alte Staatsmaschine zerschlagen werden, wenn eine neue Gesellschaft entstehen soll. Im „Kapital“ hatte Marx geschrieben: „Die Gewalt ist der Geburtsfehler jeder alten Gesellschaft, die mit einer neuen schwanger geht. Sie selbst ist eine ökonomische Potenz“ (I. Bd., Volksausg., S. 680). 3. Materialistische Geschichtsauffassung Die auf den Begriffen Kapitalismus, Bourgeoisie, Proletariat und Klassenkampf aufgebaute Theorie wurde von Marx und Engels den vorhandenen sozialistischen Theorien als „kommunistisch“ (Bolschewismus) entgegengesetzt. Sie nannte die älteren, aus einer unklaren Sehnsucht nach einer allgemeinen Umgestaltung der Gesellschaft hervorgegangenen Theorien, die nur unzulängliche ökonomische Vorschläge und moralische [S. 275]Forderungen brachten, utopistisch (Utopie). Die eigene Theorie dagegen, die auf eine ökonomische Analyse der kapitalistischen Gesellschaft gegründet war, nannten sie wissenschaftlich. Die Formel für ihre Zielsetzung haben Marx und Engels jedoch dem älteren Sozialismus entnommen: Jeder solle nach seinen Fähigkeiten produzieren und nach seinen Bedürfnissen genießen. Der Anspruch der marxistischen Theorie beruht darauf, daß sie aus einer einheitlichen „materialistischen“ Geschichtsauffassung hervorgeht, die die Auffassung vertritt, daß jedem politischen und geistigen Ereignis sein Platz in einem allumfassenden notwendigen Geschehen angewiesen werden könne. Rechtsverhältnisse und Staatsformen, Wissenschaft, Philosophie und Kunst, so wird von Marx gelehrt, seien nicht aus der „sogenannten allgemeinen Entwicklung des menschlichen Geistes“ zu begreifen, sondern wurzelten in den „materiellen Lebensverhältnissen“. Die Arbeit des Menschen, die tägliche Produktion und Reproduktion seines materiellen Daseins, seiner Basis sei nicht ein nebensächliches Geschäft, sondern in der Tat die Grundlage seiner ganzen Existenz. Um diese Existenz materiell produzieren zu können, müsse sich aber der Mensch in Verhältnisse der Abhängigkeit begeben. „Die Gesamtheit dieser Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Struktur der Gesellschaft, die reale Basis, worauf sich ein juristischer und politischer Überbau erhebt und welcher bestimmte gesellschaftliche Bewußtseinsformen entsprechen. Die Produktionsweise des materiellen Lebens bedingt den sozialen, politischen und geistigen Lebensprozeß überhaupt. Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt“ (Einl. z. Kritik d. pol. Ökonomie). Die Revolution, die zur klassenlosen Gesellschaft führen soll, könne weder durch den bloßen guten Willen der Proletarier herbeigeführt noch durch den bösen Willen der Bourgeoisie verhindert werden. In den Verhältnissen selber stecke die Dialektik, die den Untergang der alten Klasse und den Aufstieg des Proletariats herbeiführe. Nicht um die Verwirklichung von „Idealen“ oder von wirtschaftlichen „Programmen“ handele es sich, sondern um die Vollstreckung dessen, was in der antagonistischen Struktur der kapitalistischen Gesellschaft angelegt sei. 4. Staat und Revolution 1864 haben Marx und Engels in London die „Internationale Arbeiterassoziation“ gegründet, die später den Namen der I. Internationale erhielt. Die nach deren Auflösung gegründete II. Internationale suchte das revolutionäre Element aus dem Marxismus zu entfernen und aus der Lehre von Marx und Engels ein evolutionäres, rein „ökonomisches“ System zu machen. Ihre Politik bestand darin, die Lage der Arbeiter zu verbessern und sich für demokratische Regierungsformen einzusetzen. Die Formel für diesen Revisionismus (Abweichungen) gab der deutsche Sozialdemokrat Eduard Bernstein mit den Worten: „Der Weg ist alles, das Ziel ist nichts.“ In die Theorie strömten idealistische, vor allem Kantische, Elemente ein. Man zog es mehr und mehr vor, nicht mehr von der materialistischen, sondern von der ökonomischen Geschichtsauffassung zu reden. Gegen diese Bemühungen der II. Internationale kämpfte Lenin, der spätere Begründer der III. Internationale (Kommunistische Internationale = Komintern). Seine für die Entwicklung des Marxismus in Rußland [S. 276]entscheidende Abrechnung mit dem Revisionismus gab Lenin in seiner Abhandlung „Staat und Revolution“, die er unmittelbar vor der Oktoberrevolution im Jahre 1917 verfaßte. Darin wird unter einseitiger Auslegung von Marx und Engels gezeigt, daß der Prozeß, der zur klassenlosen Gesellschaft (Historischer Materialismus) führt, den revolutionären Terror als notwendiges Moment in sich einschließt. Die Lehre von der Dialektik, von dem in „Sprüngen“ sich vorwärts bewegenden geschichtlichen Prozeß, wird von Lenin wieder in den Mittelpunkt der revolutionären Theorie gerückt, nachdem sie vom Revisionismus als eine hegelianisierende Schwäche Marx' abgetan worden war. Alle kompromißhaften Auffassungen wurden von Lenin rücksichtslos als „opportunistisch“ ausgemerzt. Die marxistische Lehre vom Staat, so behauptet Lenin, sei durch den Revisionismus entstellt worden. Erst nach der sozialistischen Revolution „stirbt der Staat ab“. Der bürgerliche Staat schlafe nicht von selber ein, wie der Opportunismus der Sozialdemokraten gelehrt habe, er müsse von den Proletariern beseitigt werden. „Die Ablösung des bürgerlichen Staates durch den proletarischen ist ohne gewaltsame Revolution unmöglich“ (Lenin, Ausg. Werke, Moskau 1947, Bd. II, S. 173). Da jeder Staat nach sozialistischer Auffassung eine Diktatur sei, bedeutet Diktatur des Proletariats nichts anderes als den Staat des Proletariats, der dazu bestimmt ist, den Staat der Bourgeoisie abzulösen. Der entscheidende Motor der revolutionären Umgestaltung ist für Lenin die straff organisierte, aus einer aktiven Minderheit (zunächst den sog. „Berufsrevolutionären“) bestehende proletarische Partei, die als „Avantgarde der Arbeiterklasse“ in diese erst das revolutionäre Bewußtsein hineinträgt, sie organisiert und über sie hinaus (Bündnispolitik) eine Fülle weiterer Gruppen dem revolutionären Anliegen dienstbar macht. Die Diktatur des Proletariats wird von Lenin lediglich als erste Phase der kommun. Gesellschaft aufgefaßt. In dieser Phase, „die gewöhnlich Sozialismus genannt wird“, bestehe zwar schon des Gemeineigentum in bezug auf die Produktionsmittel, das bürgerliche Recht sei aber noch nicht ganz abgeschafft. Kommunismus sei das nicht. „Solange es einen Staat gibt, gibt es keine Freiheit. Wenn es Freiheit geben wird, wird es keinen Staat geben“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 230 u 231). Die klassenlose Gesellschaft ist die Gesellschaft der Freiheit. Wenn die Arbeiter selber die Großproduktion organisieren, dann entsteht — mit dem Absterben jedes Vorgesetztenwesens und Beamtentums — eine neue Ordnung, eine „Ordnung ohne Gänsefüßchen“, als deren Vorbild von Lenin nach dem Vorgang eines deutschen Sozialdemokraten die Postverwaltung angeführt wird („Staat u. Revolution“, Ausg. W. II, S. 195). Die Funktionen der Aufsichts- und Rechenschaftsablegung, meint Lenin, würden mit der Zeit von selbst fortfallen. „In unserem Streben zum Sozialismus sind wir überzeugt, daß er in den Kommunismus hinüberwachsen wird, und im Zusammenhang damit jede Notwendigkeit der Gewaltanwendung gegen Menschen überhaupt … verschwinden wird, denn die Menschen werden sich gewöhnen, die elementaren Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens ohne Gewalt und ohne Unterordnung einzuhalten“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 220). Ist die erste Phase vorüber, dann soll die sozialistische Gesellschaft klassenlos und damit staatenlos werden. Es wird hier deutlich, daß die Utopie von einer staatsfreien Gesellschaft von Lenin ebenso festgehalten wird wie von Marx und Engels. Auch nach der Oktoberrevolution hat sich bei Lenin in dieser Hinsicht nichts geändert. Auch nachdem zwei Jahre des [S. 277]Aufbaus „auf sozialistischer Grundlage“ vorüber waren, sprach Lenin immer noch von der neuen Ordnung, in der alles auf Freiwilligkeit aufgebaut sein würde. Kommunistische Arbeit wurde von ihm als freiwillige Arbeit ohne Norm und ohne Entlohnung bezeichnet, als Arbeit, die aus Gewohnheit und aus der zur Gewohnheit gewordenen Erkenntnis ihrer Notwendigkeit für das Gesamtwohl geleistet würde (Ausg. W. II, S. 667). Zu gleicher Zeit begründete Lenin aber in seiner Schrift über den Linksradikalismus die Notwendigkeit einer „eisernen und kampfgestählten Partei“, weil er voraussah, daß die Klassen noch „jahrelang“ bestehenbleiben würden (Ausg. W. II, S. 691). 5. Die Umgestaltung der Theorie seit Lenins Tod a) Die Ära Stalin Die Probleme, denen Stalin sich 1924 bei Lenins Tod gegenübersah, ergaben sich aus der Situation: Sozialismus in einem Lande, und zwar in einem überwiegenden Agrarlande, dessen erste Anfänge einer Industrieproduktion über das Stadium des Frühkapitalismus kaum hinausgewachsen waren — ein Umstand, der Lenin bei der Durchführung der russischen Revolution deswegen wenig irritiert hatte, weil er 1917, in der Endphase des 1. Weltkrieges, fest damit gerechnet hatte, daß die Revolution von Rußland kurzfristig auf das hochindustrialisierte Mitteleuropa übergreifen würde. In der SU fehlten also die wichtigsten, von Marx und Engels geforderten Voraussetzungen für die Einführung des Sozialismus: der Hochstand der Industrialisierung und die Masse des Proletariats. Praxis und Theorie mußten daher einer neuen Lage angepaßt werden, wobei das Verhältnis zum nichtbolschewistischen oder antibolschewistischen Ausland und damit die Frage der Instrumente zur Selbstbehauptung gegenüber dieser übrigen Welt Schlüsselfunktion erhielt. Diese Umgestaltung der Theorie, die Hand in Hand mit einer gewaltsamen Umstellung der sowjet. Wirtschaft und Gesellschaft, der Beseitigung der innerpolitischen Gegner Stalins und dem Aufbau einer großen Militärmacht ging, wurde durch Stalin in zwei Schüben durchgeführt — 1934–1938 und 1947–1950, wobei, entsprechend der damaligen Lage der UdSSR, 1934 das Prinzip des proletarischen ➝Internationalismus der revolutionären Bewegung (Komintern) den nationalen und patriotischen Belangen der SU und der KPdSU nachgeordnet wurde. Nach der Errichtung der bolschewistischen Herrschaft in den osteuropäischen Volksdemokratien wurde sodann nach dem 2. Weltkrieg das parteiliche Lehrgebäude durch die Lehre Stalins von der „kalten Revolution von oben“ ergänzt. (Stalinismus, Linguistikbriefe) b) Umbau der Theorie nach Stalins Tod Nach Stalins Tod, vor allem seit dem XX. Parteitag der KPdSU (Anfang 1956) und neu bekräftigt durch den XXII. Parteitag (Oktober 1961), ist nach parteioffizieller Version eine Rückkehr zur „reinen Lehre Lenins“ erfolgt. Indes sei der M.-L. „schöpferisch weiterzuentwickeln“. Doch kann von einem wirklichen Bruch mit der Ideologie der Ära Stalin nicht die Rede sein. Die Betonung der Rolle der Staatsmacht ist für die Jahrzehnte der Vollendung des Sozialismus (in den Satellitenstaaten) bzw. des „Aufbaus des Kommunismus“ (in der UdSSR) erhalten geblieben. Doch sollen daneben die Gewerkschaftsorgane als partei-kontrollierte Instrumente der „Selbständigkeit“ der Massen aufgewertet werden. Die bolschewistische Partei werde mit dem Beginn des „Aufbaus des Kommunismus“ zur Partei des Volkes, behält aber ihre Vormachtstellung voll bei. [S. 278]Die Repressionsgewalt wurde lediglich dadurch abgeschwächt, daß — unter Verdammung der These Stalins von der fortschreitenden Verschärfung des Klassenkampfes auch innerhalb der sozialistischen Weltzone — für die bolschewistischen Länder ein Abbau des innerstaatlichen Terrors (Wiederherstellung der „demokratischen Gesetzlichkeit“) postuliert wurde. Offenbar geht die Tendenz — in Fortsetzung des im Frühjahr 1953 von Malenkow proklamierten „Neuen Kurses“ - dahin, die Volksmassen bei unverminderter Aufrechterhaltung von Partei-, Staats- und Militärgewalt stärker für das Regime zu aktivieren. Die Akzentverlagerung betrifft dementsprechend in erster Linie die Außenpolitik (Koexistenz, Nationaldemokratien) und das innere Gefüge der politischen Willensbildung (Kollektive Führung, Personenkult), die gemäß den von Lenin gegebenen Normen des Parteilebens durchgeführt werden soll. Dabei bleibt das Prinzip des Demokratischen Zentralismus als Norm der Willensbildung ebenso erhalten wie die weltrevolutionäre Zielsetzung. Lediglich mit veränderter Einschätzung der Weltlage hat sich die Taktik gewandelt. Doch gibt es Hinweise auf positivistischere Tendenzen in der Wissenschaft, die sich z. T. von den Spekulationen des Dialektischen Materialismus weg und stärker technologischen und wirtschaftsorganisatorischen Fragen zugewendet hat, und oft auf einen Stil größerer Toleranz und verstärkter Sozialstaatlichkeit in der UdSSR selbst und einigen Satelliten, ohne daß indes das Gefüge des Ostblocks gelockert worden wäre. (Lehrbuch der Grundlagen des ➝Marxismus-Leninismus) Literaturangaben Bochenski, Joseph M., und Gerhart Niemeyer: Handbuch des Weltkommunismus. Freiburg i. Br. 1957, Karl Alber. 754 S. Djilas, Milovan: Die neue Klasse — eine Analyse des kommunistischen Systems. München 1958, Kindler. 284 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 273–278 Marxismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Marxismus-Leninismus, Lehrbuch der Grundlagen des

Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 1958 [S. 273] 1. Theorie und Praxis. Parteimäßigkeit der Theorie Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern.“ Marx und Engels haben ihre Analyse…

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Auszeichnungen (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zur Würdigung besonderer Verdienste im Sinne der SED wurden zahlreiche A. geschaffen. Es gibt folgende Gruppen von staatlichen A.: Orden, Preise, Medaillen, Ehrentitel und Wanderfahnen. Die Stiftung ist Sache des Staatsrats und des Ministerrates. Jedoch können die örtlichen Organe der Staatsmacht für ihren Bereich Preise und Wanderfahnen stiften (so im Jahre 1959 vom Rat der Stadt Leipzig der Gutenberg-Preis). Auch die Massenorganisationen verleihen A., so der FDGB die Fritz-Heckert-Medaille, die FDJ die Arthur-Becker-Medaille, der Verband der Deutschen Journalisten die Franz-Mehring-Ehrennadel. A. können verliehen werden an Einzelpersonen und Kollektive ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit sowie an Betriebe, Institutionen und gesellschaftliche Organisationen und Teile dieser Einrichtungen, wenn sie eine organisatorische Einheit bilden. Einzelheiten der Verleihung regeln die Ordnungen über die Verleihung. Bis 1. 10. 1961 waren vom Ministerrat folgende Auszeichnungen gestiftet: I. Orden: 1) Karl-Marx-Orden, 2) Vaterländischer Verdienstorden in den Stufen Gold, Silber, Bronze, 3) Banner der Arbeit, 4) Stern der Völkerfreundschaft; II. Preise: 1) Nationalpreis 1., 2. und 3. Klasse, 2) Cisinski-Preis, 3) Heinrich-Greif-Preis, 4) Heinrich-Heine-Preis, 5) Lessing-Preis, 6) Preis für ➝künstlerisches Volksschaffen, 7) Kunstpreis der DDR, 8) Johannes-R.-Becher-Preis, 9) Rudolf-Virchow-Preis, 10) Guts-Muths-Preis. III. Medaillen: 1) Clara-Zetkin-Medaille, 2) Hans-Beimler-Medaille, 3) Medaille für Teilnahme an den bewaffneten Kämpfen der deutschen Arbeiterklasse in den Jahren 1918–1923, 4) Medaille für Kämpfer gegen den Faschismus 1933–1945, 5) Verdienstmedaille der Deutschen Reichsbahn, 6) Medaille für ➝treue Dienste bei der Deutschen Reichsbahn, 7) Medaille für ➝treue Dienste in der Nationalen Volksarmee, 8) Medaille für ➝treue Dienste in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern (früher: in der Deutschen Volkspolizei), 9) Medaille für treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr, 10) Pestalozzi-Medaille für treue Dienste, 11) Verdienstmedaille der Nationalen Volksarmee, 12) Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei, 13) Medaille für vorbildlichen Grenzdienst, 14) Treuedienstmedaille der Deutschen Post, 15) Medaille für Verdienste um das Grubenrettungswesen, 16) Medaille für selbstlosen Einsatz bei der Bekämpfung von Katastrophen, 17) Rettungsmedaille, 18) Hufeland-Medaille, 19) Medaille für ➝ausgezeichnete Leistungen, 20) Medaille für ausgezeichnete Leistungen im Wettbewerb, 21) Medaille für ➝ausgezeichnete Leistungen in landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, 22) Medaille für ➝ausgezeichnete Leistungen in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern, 23) Verdienstmedaille der Deutschen Demokratischen Republik; 24) (Dr.) Theodor-Neubauer-Medaille, nur einmal verliehen: 25) Karl-Friedrich-Wilhelm-Wander-Medaille, 26) Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954. IV. Ehrentitel: (Mit dem E. wird eine Medaille verliehen und eine Geldprämie gezahlt.) 1) Held der Arbeit, 2) Hervorragender ➝Wissenschaftler des Volkes, 3) Verdienter ➝Aktivist, 4) Verdienter ➝Arzt des Volkes, 5; Verdienter ➝Bergmann der DDR, 6) Verdienter ➝Eisenbahner der DDR, 7) Verdienter ➝Erfinder, 8) Verdienter ➝Lehrer des Volkes (Die Medaille dazu heißt Diesterweg-Medaille), 9) Verdienter ➝Meister, 10) Verdienter ➝Meister des Sports, 11) Verdienter ➝Techniker des Volkes, [S. 53]12) Verdienter ➝Tierarzt, 13) Verdienter ➝Züchter, 14) Meister der genossenschaftlichen Produktion, 15) Meisterhauer, 16) Meister des Sports, 17) Hervorragender ➝Genossenschaftler, 18) Aktivist des Fünfjahrplans, 19) Brigade der besten Qualität, 20) Brigade der kollektiven Aktivistenarbeit, 21) Brigade der hervorragenden Leistung, 22) Hervorragende ➝Jugendbrigade der DDR, 23) Brigade der sozialistischen Arbeit, 24) Hervorragender ➝Jungaktivist, 25) Gemeinschaft der sozialistischen Arbeit. V. Wanderfahnen: 1) Wanderfahne des Ministerrates, 2) Wanderfahne der Ministerien, Staatssekretariate oder der VVB, 3) Wanderfahne des Bezirks, 4) Wanderfahne des Ministerrates für Sieger im Massenwettbewerb der LPG, Gemeinden, Kreise und Bezirke. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 49, 53 Ausweise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Autobahnen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zur Würdigung besonderer Verdienste im Sinne der SED wurden zahlreiche A. geschaffen. Es gibt folgende Gruppen von staatlichen A.: Orden, Preise, Medaillen, Ehrentitel und Wanderfahnen. Die Stiftung ist Sache des Staatsrats und des Ministerrates. Jedoch können die örtlichen Organe der Staatsmacht für ihren Bereich Preise und Wanderfahnen stiften (so im Jahre 1959 vom Rat der Stadt Leipzig der…

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Staatsbeteiligung (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Ähnlich wie in China im Jahre 1954 ist man in der SBZ Anfang 1956 dazu übergegangen, gemischte staatlich-private Betriebe (Betriebe „halbsozialistischen Charakters“, „halbstaatliche Betriebe“) zu schaffen, die „auf einem friedlichen Wege in sozialistische Betriebe umzugestalten“ sind (DFW 13/56, S. 584). Auf Grund des Beschlusses des 25. Plenums des ZK der SED, in dem es heißt: „Um die Produktionserfahrungen solcher privater Unternehmer auszuwerten, die über ein zu geringes Kapital verfügen, um volkswirtschaftlich notwendige Produktionen für die Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung und die Steigerung des Exports durchzuführen und erweitern zu können, kann solchen Betrieben das fehlende Kapital durch staatliche Beteiligungen zugeführt werden“, wurde im Januar 1956 die Deutsche ➝Investitionsbank (DIB) vom Präsidium des Ministerrates bevollmächtigt, sich mit staatlichen Mitteln an Privatbetrieben zu beteiligen. Nachdem die funktionale Selbständigkeit der Privatbetriebe schon seit Beginn der langfristigen Planwirtschaft nicht mehr besteht, wird nunmehr auch die noch vorhandene Kapitalbasis überfremdet. Bisher wurde bei dieser St. formell die alte Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) gewählt, wobei der Staat mit seiner Kapitalein[S. 418]lage als Kommanditist in die neue Gesellschaft eintritt und der ehemalige private Unternehmer Komplementär und Geschäftsführer wird. Für seine Geschäftsführung erhält er ein lohnsteuerpflichtiges Gehalt, das auch bei Verlusten zu zahlen ist. Die Gewinnbeteiligung erfolgt nach seinem Kapitalanteil. Das Verhältnis zwischen Komplementär und Kommanditist wird vertraglich geregelt. Der Kommanditist (DIB) hat bestimmte Kontrollrechte und haftet nur bis zum Betrage seiner Vermögenseinlage. In Betrieben mit mehr als 50 % St. wird ein staatlicher Beauftragter als Prokurist eingesetzt. Durch die Aufdeckung der stillen Reserven des ehemaligen Betriebes bei der Umwandlung entstehen keine steuerlichen Lasten, über den anteiligen Betriebsgewinn kann sowohl er bisherige Betriebsinhaber als auch die DIB frei verfügen. Langfristige Kredite werden nicht gewährt. Zusätzlicher Kapitalbedarf soll durch Erhöhung der staatlichen Einlage gedeckt werden. Während zunächst nur die DIB berechtigt war, sich an privaten Betrieben kapitalmäßig zu beteiligen, sind es heute nahezu ausschließlich VEB, daneben auch VVB und z. T. die Deutsche Reichsbahn. Besonders die politische Beeinflussung und Kontrolle soll auf diese Weise durch einen intensiveren Kontakt vergrößert werden. In Einzelfällen ist auch die Form der Offenen Handelsgesellschaft zulässig. Wenn auch diese neuen Gesellschaften gegenüber den anderen Privatunternehmen besondere Vorteile genießen, so begeben sie sich doch stark in die Hand des Staates und der staatsgewerkschaftlichen Kontrolle. Sie erhalten bestimmte Produktionsaufgaben, Materialkontingente und Lizenzen für Kapazitätserweiterung direkt von den betr. Verwaltungsorganen. Der FDGB ist für die Produktion dieser Betriebe mitverantwortlich. Er hat den Wettbewerb, Neuerermethoden und das Rationalisierungs- und Erfindungswesen unter den Arbeitern zu organisieren. Diese neuen Betriebe mit St. unterliegen, der Kontrolle der Deutschen ➝Notenbank, sie sind verpflichtet, ihre Bankkonten ausschließlich bei der Deutschen Notenbank zu unterhalten. Der Einfluß der SED in diesen Betrieben wird laufend vergrößert. Private Komplementäre werden gezwungen, in die SED einzutreten und politische Schulungskurse zu besuchen. Nach sowjetzonalen Angaben entwickelten sich die halbstaatlichen Betriebe wie folgt: Anteil an der industriellen Bruttoproduktion in v. H. der SBZ Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 417–418 Staatsarchive A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsbürgerkunde

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Ähnlich wie in China im Jahre 1954 ist man in der SBZ Anfang 1956 dazu übergegangen, gemischte staatlich-private Betriebe (Betriebe „halbsozialistischen Charakters“, „halbstaatliche Betriebe“) zu schaffen, die „auf einem friedlichen Wege in sozialistische Betriebe umzugestalten“ sind (DFW 13/56, S. 584). Auf Grund des Beschlusses des 25. Plenums des ZK der SED, in dem es heißt: „Um die Produktionserfahrungen solcher privater…

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Apotheken (1962)

Siehe auch: Apotheken: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Apothekenreform: 1953 1954 1956 Alle A. wurden durch VO der DWK vom 22. 6. 1949 (ZVBl. S. 487) enteignet, alle Realrechte für erloschen erklärt. Apotheker sollten für die Person auf Lebenszeit berechtigt sein, ihren Betrieb weiterzuführen, nicht aber durch andere (Pächter, Erben) führen zu lassen. Eigentümer ohne Betriebsberechtigung wurden aus „Betriebsabgaben“ der „A. in Privatbesitz“ entschädigt mit, 30 bis 50 v. H. des durchschnittlichen Jahresumsatzes. Das A.-wesen wurde 1958 gesetzlich geregelt. Es soll nur noch „Staatliche A.“ geben, die als öffentliche A. von den Kreisen geführt werden (daneben Krankenhaus-A., Tierärztliche A. und nichtöffentliche A. für besonderen Bedarf staatlicher Einrichtungen, insbesondere der Nationalen Volksarmee). Bisherige „A. in Privatbesitz“ (Anfang 1961 noch 113 von insgesamt 1482 A.) und verpachtete „Staatliche A.“ gehen mit dem Abgang des Besitzers automatisch in die Führung des Kreises über; dieser kann Einrichtung und Vorräte gegen Entschädigung übernehmen, muß es aber nicht. Die Enteignungsmaßnahmen haben zur Abwanderung zahlreicher Apotheker und damit zu bedrohlichem Personalmangel geführt. Der Versuch, diesem durch Kurzausbildung von Apothekenassistenten zu begegnen, ist mißlungen. Im „Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der Ärzte“ vom 19. 12. 1960 erlangten auch die verbliebenen Apotheker einige der Zugeständnisse, die den Ärzten gemacht wurden. Für je 10.000 Einwohner soll eine A. „angestrebt“ werden. Es fehlen demnach 130 Apotheken, in Betrieben und in dünnbesiedelten ländlichen Gebieten soll die Arzneimittelversorgung erleichtert werden durch „Zweig-A. (1961: 124) und A.-Nebenstellen (Arzneimittelabgabestellen - 1961: 234), die den „Staatlichen A.“ nachgeordnet sind. Die Führung der „Staatlichen A.“ und die Aufsicht über die übrigen liegt bei der Abt. Gesundheits- und Sozialwesen des Rates jedes Kreises in der Hand des Kreisapothekers. Das Rechnungswesen ist unter großem Verwaltungsaufwand zentralisiert. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 24 Apitz, Bruno A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Apothekenassistenten

Siehe auch: Apotheken: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Apothekenreform: 1953 1954 1956 Alle A. wurden durch VO der DWK vom 22. 6. 1949 (ZVBl. S. 487) enteignet, alle Realrechte für erloschen erklärt. Apotheker sollten für die Person auf Lebenszeit berechtigt sein, ihren Betrieb weiterzuführen, nicht aber durch andere (Pächter, Erben) führen zu lassen. Eigentümer ohne Betriebsberechtigung wurden aus „Betriebsabgaben“ der „A. in Privatbesitz“ entschädigt mit, 30…

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Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft (MfLEF) (1962)

Siehe auch: Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft: 1975 1979 Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN): 1985 Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft: 1960 Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft (MfLEF): 1963 Bezeichnung des ursprünglichen M. für Land- und Forstwirtschaft (MfLF) seit der am 15. 4. 1960 erfolgten Eingliederung des Staatssekretariats für Erfassung und Aufkauf; Zentralbehörde der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und der Versorgung mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. (Minister Hans ➝Reichelt). Das M. ist die Fortsetzung a) der schon seit dem 25. 7. 1945 bestehenden „Zentralverwaltung für Land- und Forstwirtschaft“ und b) der Abt. Erfassung, der ebenso früh gegr. „Zentralverwaltung für Handel und Versorgung“. Beide wurden Glieder der DWK und seit Okt. 1949 der Regierung. Der Altkommunist Edwin ➝Hoernle, der „Land und Forst“ schon während der Bodenreform geleitet hatte, mußte es im Okt. 1949 bei Umbenennung in MfLF an Ernst ➝Goldenbaum, den 1. Vors. der DBD, abgeben. Die SED hielt und hält es für zweckmäßig, im MfLEF zwar den Posten des Staatssekretärs mit eigenen Parteimitgliedern, den des Ministers aber mit Mitgliedern der DBD zu besetzen, die sie für die häufigen Mängel und Zusammenbrüche in diesem Bereich haftbar machen kann. Die im Ministerium für Handel und Versorgung vorhandene „Hauptverwaltung für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ wurde schon im Nov. 1950 in ein Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich umgewandelt und mit dem Altkommunisten Hermann Streit besetzt. Er leitete es bis Juni 1958, danach Helmut Koch (SED). Das MfLEF hat im wesentlichen Hauptabt. (zeitweise und teilweise als Hauptverwaltungen bezeichnet) und wichtige Abt.: Planung und Finanzen; Pflanzliche Produktion; Tierische Produktion, Organisation Technik und Bau; Agrarpropaganda; LPG; VEG; MTS; Forstwirtschaft; Erfassung und Aufkauf; Wissenschaft; Hoch- und Fachschulen; Polit. Massenarbeit; Inspektion und Kontrolle. — Wie alle anderen hat auch das MfLEF ein beratendes Kollegium. 1. Stellv. des Ministers: Bruno Skodowsky (SED), neben ihm Koch (SED), Staatssekretär für Erfassung und Aufkauf, Heinrich (SED), verantwortlich für die landw. Produktion, und Seemann (SED) für die Ökonomie der Landwirtschaft. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 294 Ministerium für Kultur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Nationale Verteidigung

Siehe auch: Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft: 1975 1979 Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN): 1985 Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft: 1960 Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft (MfLEF): 1963 Bezeichnung des ursprünglichen M. für Land- und Forstwirtschaft (MfLF) seit der am 15. 4. 1960 erfolgten Eingliederung des Staatssekretariats für Erfassung und Aufkauf;…

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Kasernierte Volkspolizei (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Von Okt. 1952 bis Jan. 1956 Tarnbezeichnung für die Armee der SBZ. Am 18. 1. 1956 wurde die KVP in Nationale Volksarmee unbenannt. Die Umbenennung der Einheiten, die mit Siebung auf politische Zuverlässigkeit und militärische Brauchbarkeit verbunden war, zog sich bis Mitte März hin. Die KVP wurde im Frühjahr 1948 auf Befehl der SMAD als „Bereitschaftspolizei“ aufgestellt und seit Jan. 1952 nach dem Muster der Sowjetarmee ausgebildet und bewaffnet. Seit Okt. 1952 hatte die KVP, der Sowjetarmee ähnlich, [S. 211]olivgrüne Felduniformen und militärische Rangbezeichnungen. Schon im Herbst 1952 hatte die KVP zwei Armeekorps mit je zwei mot. Schützen-Div. und einer mechanisierten (d. h. mit Kettenfahrzeugen versehenen) Div. Das Ministerium des Innern (MdI) war lange Zeit überwiegend ein Wehrministerium. Stab und Verwaltung der KVP wurden erst im Juni 1955 aus dem MdI herausgenommen, als Willi ➝Stoph das MdI an Karl ➝Maron abgegeben hatte und als Nachfolger des nach Moskau kommandierten Generalleutnants K.-H. ➝Hoffmann den Oberbefehl über die KVP übernommen hatte. Die KVP wurde von Sowjetniks gelenkt, durch Offiziere des Staatssicherheitsdienstes überwacht und erhielt Politschulung im Sinne der SED. Amtlich Gezeichnete man sie seit 1952 nicht als Armee, aber zuweilen als Nationale Streitkräfte. Anfang 1956 hatte sie neben den sechs Div. (in zwei territorialen Verwaltungen d. h. Armeekorps) noch 1 mot. Schützen-Div., heeresunmittelbare Verbände und zahlreiche Offiziersschulen und Lehreinheiten. Neben dem Heer, das Ende 1955 allein rund 100.000 Mann zählte, bestand eine Luftwaffe (KVP-Luft, zeitweise als „Aeroclub“ getarnt); seit 1950 aufgebaut, mit rund 300 Flugzeugen in 3 Flieger-Div., etwa 9.000 Mann stark. Dazu die Seestreitkräfte (bis 18. 1. 1956 als VP See getarnt), seit Mai 1950 aufgebaut, mit rund 9.000 Mann, mit 6 Div. (= Flottillen) mit rund 70 Seefahrzeugen. (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 210–211 Kartenrichtlinien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kassation

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Von Okt. 1952 bis Jan. 1956 Tarnbezeichnung für die Armee der SBZ. Am 18. 1. 1956 wurde die KVP in Nationale Volksarmee unbenannt. Die Umbenennung der Einheiten, die mit Siebung auf politische Zuverlässigkeit und militärische Brauchbarkeit verbunden war, zog sich bis Mitte März hin. Die KVP wurde im Frühjahr 1948 auf Befehl der SMAD als „Bereitschaftspolizei“ aufgestellt und seit Jan. 1952 nach dem Muster…

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Maschinenbau (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Gebiete der SBZ war der M. bereits vor 1945 stark entwickelt (Textilmaschinen, Lebensmittelmaschinen, Werkzeugmaschinen, leichtere Elektromaschinen usw.). Insgesamt machte dieser M. vor dem Kriege rd. [S. 278]31 v. H. des deutschen M. aus und lag damit um 6 v. H. über dem 25 v. H. betragenden Bevölkerungsanteil im ungeteilten Deutschland. — Die Kriegsschäden und Demontageverluste des M. waren sehr erheblich (Reparationen). G. W. Harmssen beziffert die Kapazitätsverluste „im Maschinen- und Apparatebau“ mit mehr als 70 v. H. Der Wiederaufbau führte zu Strukturveränderungen, da das SED-Regime gleichzeitig einen zoneneigenen Schwer-M. entwickelte Nicht weniger als 24 Schwermaschinenbaubetriebe wurden errichtet und ausgebaut (z. B. zur Herstellung von Walzwerken, Zementfabriken, Bergbau- und Fördermaschinen, Brikettfabriken, Dampfkesseln und schweren Energie- und Elektromaschinen). Auch der Werkzeug-M. kam wieder in Gang und macht nunmehr einen hohen Anteil am Export der SBZ aus: mehr als die Hälfte der Werkzeugmaschinenproduktion wird ausgeführt. Der Anteil aller Zweige des M. am Gesamtexport der Zone betrug 1960 etwa 55 v. H. Den quantitativen Erfolgen stehen aber erhebliche finanzielle Verluste gegenüber. Nach amtlichen Äußerungen führt besonders die unzulängliche Materialversorgung zu „überhöhtem finanziellem Aufwand“. Der Energiemaschinenbau, zu dem nach sowjetzonaler Industriezweiggliederung die Herstellung von Dampfkesseln, Turbinen und Generatoren gehört, zählt zu den Schwerpunktprogrammen. Die planwidrige Entwicklung in den verschiedenen Industriezweigen (Disproportionen) ist wesentlich auf die mangelnde Planerfüllung im Energie-M. zurückzuführen. Ursache sind die ungenügende Ausstattung der betreffenden Betriebe mit Einrichtungen zur Herstellung von schweren Generatoren- und Turbinenteilen, der Mangel an Spezialmaterial usw. Es fehlen auch ausgebildete und erfahrene Fachkräfte. Der Energie-M. hat bisher in keinem Planjahr die ihm gestellten Produktionsaufgaben erfüllen können. Die erforderlichen Steigerungen in der Energiedarbietung (Energieerzeugung) konnten deshalb nicht erreicht werden. Im Rahmen der Zusammenarbeit der Sowjetblockstaaten im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe soll der sowjetzonale M. künftig vorwiegend Bergbaumaschinen, Ausrüstungen für Brikett- und Zementfabriken, Ausrüstungen für die chemische Industrie, Elektromaschinen, Textil- und Werkzeugmaschinen sowie Erzeugnisse der feinmechanischen Industrie unter Vernachlässigung anderer Zweige des M. herstellen. Die Realisierung dieser Pläne befindet sich noch in den ersten Anfängen und dürfte im Hinblick auf die Notwendigkeit aller beteiligten Länder, auch nach westlichen Märkten zu exportieren, auf erhebliche Schwie[S. 279]rigkeiten stoßen. Man spricht schon jetzt von gegenseitiger Konkurrenz einiger Sowjetblockstaaten auf Märkten des Westens. Der Siebenjahrplan sieht vor, daß bis 1965 200.000 Werkzeugmaschinen hergestellt werden sollen, davon seien 100.000 für den Bedarf der SBZ bestimmt. — Die verschiedenen Zweige des M. sind (1961) mit etwa einem Drittel an der gesamten Industrieproduktion beteiligt. Literaturangaben *: Der allgemeine und spezielle Maschinenbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1954. 48 S. m. 13 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 272–279 MAS A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Maschinen-Traktoren-Station (MTS)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Gebiete der SBZ war der M. bereits vor 1945 stark entwickelt (Textilmaschinen, Lebensmittelmaschinen, Werkzeugmaschinen, leichtere Elektromaschinen usw.). Insgesamt machte dieser M. vor dem Kriege rd. [S. 278]31 v. H. des deutschen M. aus und lag damit um 6 v. H. über dem 25 v. H. betragenden Bevölkerungsanteil im ungeteilten Deutschland. — Die Kriegsschäden und Demontageverluste des M. waren sehr erheblich…

DDR A-Z 1962

Ministerium für Staatssicherheit (MfS) (1962)

Siehe auch: Ministerium für Staatssicherheit: 1975 1979 1985 Ministerium für Staatssicherheit (MfS): 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Zentralbehörde des Staatssicherheitsdienstes. Der Minister (Generaloberst Erich ➝Mielke) hat drei Stellv.: die Generalmajore Otto Last, Otto Walter, Markus Wolf (sämtlich SED). — Der Hauptteil des MfS ist in Berlin-Lichtenberg. Acht Hauptabt. (HA) haben operative Aufgaben bei „Sicherung“ der SBZ gegen alle freiheitlichen und nichtkommun. Bewegungen und Einflüsse. I: Sicherung der Streitkräfte (NVA und Polizeitruppen); II: Spionage-Abwehr; III: Sicherung der allgem. Wirtschaft; V: Kampf gegen verdächtige Vereinigungen; VI: Sicherung der Schwerindustrie und Forschung; VII: Sicherung der Volkspolizei; XIII: Verkehrssicherung; PS: Schutz leitender Staats- und Parteifunktionäre. Elf HA bzw. Abt. wirken unterstützend: VIII: Ermittlung, Festnahmen; IX: Untersuchung; XI: Chiffrierwesen; XII: Erfassung, Statistik; XIV: Haftanstalten; K: Kriminaltechnik; M: Postüberwachung; O: Einsatz techn. Mittel (Abhören u. a.); S: Entwicklung techn. Mittel; Kus: Kader (-Pers.-Abt.) und Schulung; ferner Information. Die zum MfS gehörende Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) sitzt (mit rund 800 Mitarbeitern) seit Anfang 1959 auch in Berlin-Lichtenberg (Leiter: Generalmajor Markus J. Wolf). Sie entstand im Mai 1956 aus der HA XV und wurde dem Minister unmittelbar unterstellt. — Seit 1. 1. 1957 hat sie zwölf Abteilungen: 1: Polit. Spionage in Regierungsstellen der Bundesrepublik einschl. des Verteidigungsministeriums; 2: Politische Spionage in Parteien und polit. Vereinigungen in der Bundesrepublik; 3: Ausländische Vertretungen in der Bundesrepublik; militärische Spionage im Ausland; 4: Militärische Spionage in der NATO; 5: Wirtschaftsspionage; 6: Einschleusung von Agenten; 7: Auswertung; 8: Diversion (Sabotagevorbereitungen in der Bundesrepublik); 9: Verbindungen, Funk- und Chiffrierwesen; K: Dokumentation, [S. 296]Ausweisfälschung; R: Kartei, Registratur; K/S: Kader u. Schulung. Alle Wirtschafts- und Verwaltungsabt. des Hauptteils des MfS wie der HVA sind in der HVB (Bewirtschaftung/Verwaltung) zusammengefaßt, die in Berlin-Lichtenberg sitzt. — Das MfS wird von einem sowjet. Beraterstab überwacht und angeleitet. — Im MfS (mit HVA und HVB) arbeiten rund 1.450 Offiziere, Unteroffiziere und Angestellte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 295–296 Ministerium für Nationale Verteidigung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Volksbildung

Siehe auch: Ministerium für Staatssicherheit: 1975 1979 1985 Ministerium für Staatssicherheit (MfS): 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Zentralbehörde des Staatssicherheitsdienstes. Der Minister (Generaloberst Erich ➝Mielke) hat drei Stellv.: die Generalmajore Otto Last, Otto Walter, Markus Wolf (sämtlich SED). — Der Hauptteil des MfS ist in Berlin-Lichtenberg. Acht Hauptabt. (HA) haben operative Aufgaben bei „Sicherung“ der SBZ gegen alle freiheitlichen und nichtkommun. Bewegungen…

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Luxemburg, Rosa (1962)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 * 5. 5. 1870 in Zamocs (Polen) als Tochter eines Kaufmanns, † 15. 1. 1919 in Berlin. L. schloß sich bereits als Schülerin der revolutionär-sozialistischen Bewegung an und mußte deshalb 1889 aus Polen fliehen. Studium der Natur- und Staatswissenschaften in Zürich. Zusammen mit Leo Jogisches Gründerin der Sozialdemokratischen Partei in Polen. 1896/97 Aufenthalt in Frankreich, danach Übersiedlung nach Deutschland, durch Scheinehe Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, Mitarbeiterin der sozialdemokratischen Presse, 1902 Chefredakteurin der „Leipziger Volkszeitung“. Nach Ausbruch der russischen Revolution im Dez. 1905 Rückkehr nach Polen, 1906 dort mehrere Monate in Schutzhaft, 1907 Lehrerin für Nationalökonomie an der Berliner Parteischule der SPD. Repräsentantin des linken Flügels, im scharfen Gegensatz zum rechten Flügel, insbesondere zu den von Eduard Bernstein vertretenen Auffassungen (Revisionismus), revolutionäre Marxistin; trat in ihren Schriften für den Generalstreik als Auftakt der proletarischen Revolution ein und orderte, die SPD solle den Massenstreik „als spontane Bewegungsweise der proletarischen Masse“ und „Erscheinungsform des proletarischen Kampfes in der Revolution“ beiahen und propagieren. Die Spontaneität der Massen war für sie eine entscheidende Voraussetzung der Revolution. Nach Ausbruch des ersten Weltkrieges zusammen mit Karl Liebknecht und Franz Mehring Herausgeberin der Zeitschrift „Die Internationale“. Von 1915 bis 1918 mit kurzer Unterbrechung als Kriegsgegnerin und revolutionäre Sozialistin in Berlin, der Festung Wronke und in Breslau inhaftiert. Zusammen mit Liebknecht Gründerin der KPD (31. 12. 1918), Verfasserin des Parteiprogrammes. Nach dem Januaraufstand am 15. 1. 1919 von Freikorpsangehörigen mit Liebknecht in Berlin ermordet. Trotz ihrer Bewunderung für Lenin und die Bolschewiki äußerte sie sich kritisch über die Oktoberrevolution: „Freiheit … nur für die Anhänger einer Partei … ist keine Freiheit. Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. Der einzige Weg zur Wiedergeburt ist … uneingeschränkte, breiteste Demokratie …“ Wichtigste Schriften: „Sozialreform oder Revolution“ (1899), „Massenstreik, Partei und Gewerkschaften“ (1907), „Einführung in die Nationalökonomie“, „Die Akkumulation des Kapitals“ (1913 - wiss. Hauptwerk), „Die russische Revolution“ (1917). Am bekanntesten sind ihre „Briefe aus dem Gefängnis“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 269 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1962 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/luxemburg-rosa verwiesen. Lukács, Georg (György) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Magdeburg

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 * 5. 5. 1870 in Zamocs (Polen) als Tochter eines Kaufmanns, † 15. 1. 1919 in Berlin. L. schloß sich bereits als Schülerin der revolutionär-sozialistischen Bewegung an und mußte deshalb 1889 aus Polen fliehen. Studium der Natur- und Staatswissenschaften in Zürich. Zusammen mit Leo Jogisches Gründerin der Sozialdemokratischen Partei in Polen. 1896/97 Aufenthalt in Frankreich, danach Übersiedlung nach Deutschland, durch Scheinehe Erwerb der deutschen…

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Kampfgruppen (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Militärähnliche Verbände der SED in Betrieben, Landwirtschaftlichen ➝Produktionsgenossenschaften, Behörden, Schulen und Anstalten aller Art, 1952 zunächst in Großbetrieben der Volkseigenen Industrie in Anfangs- und Vorformen errichtet. (Der damals übliche Name Betriebskampfgruppen ist veraltet.) Unter dem Eindruck des Juni-Aufstandes betrieb die SED die Aufstellung bewaffneter K. Angehörige der KVP, der GST, vor allem der Deutschen ➝Volkspolizei waren als Ausbilder tätig. Seit April 1954 werden auch zuverlässige Parteilose eingestellt. In einem „Beschluß über die Organisierung und Ausbildung der Kampfgruppen“ (s. „Neuer Weg“ Nr. 11/1955) nennt das Politbüro als Vorbilder der K. die „Arbeiterbataillone der Tschechoslowakei … 1948“, die „proletarischen Kampfverbände“ der Aufstände gegen die Weimarer Republik 1919 bis 1923 und die Internationalen Brigaden der rotspanischen Armee. Die K. sollen, so heißt es, zu „kampfkräftigen Einheiten ― zu Arbeiterbataillonen — entwickelt werden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, als wirksames Instrument der Heimatverteidigung sowohl die Betriebe zu schützen als auch, wenn es die Situation erfordert, gemeinsam mit der Deutschen Volkspolizei … innerhalb ihres Heimatgebietes zu kämpfen und die innere Sicherheit der Republik zu garantieren.“ (Damit verlangt die SED sinngemäß den Einsatz der K. an der Seite der Armee, die 1955 noch als Kasernierte Volkspolizei getarnt war.) Den K. werden die Altersgruppen von 25 bis 60 Jahren vorbehalten, während die GST die [S. 209]jüngeren Jahrgänge ausbildet. Nach dem Volksaufstand in Ungarn verlangte das ZK der SED auf seiner 29. Sitzung (14. 11. 1956) eine besonders „gründliche Ausbildung im Orts-, Straßen- und Häuserkampf“. Die K. lösen, so wurde betont, ihre Aufgaben „gemeinsam mit den Polizeikräften und erforderlichenfalls mit den Einheiten der Nationalen Volksarmee“. — Ein Urteil des Kreisgerichts Chemnitz (Karl-Marx-Stadt) bezeichnet am 2. 5. 1957 die K. als Staatseinrichtung im Sinne des § 131 des Strafgesetzbuches. SED-Mitgl. und zuverlässige Parteilose im Alter von 25–60 Jahren werden von den örtlichen SED-Parteileitungen dienstverpflichtet. Die Kampfgruppenkommandeure und Unterführer werden teils von der NVA, teils in besonderen Schulen ausgebildet. Auch ehemalige Offiziere der NVA werden in die Stäbe der K. aufgenommen, um das K.-Führerkorps zu heben. Verantwortliche Ausbilder sind Instrukteure der VP, die SED-Mitgl. sein müssen. Politkommissar einer jeden Einheit der K. ist der Sekretär der zuständigen Parteileitung. Frauen werden nur als Sanitäterinnen eingesetzt. Ausbildung: 4 Stunden wöchentlich. zusätzlich zur Arbeitszeit an Infanteriewaffen und im Gelände. Die Waffen der K., zu denen auch mittelschwere Infanterie-Begleitwaffen kommen (Schützen-Panzerwagen, schw. MG, schw. Granatwerfer, Pak), werden von der Vopo aufbewahrt. — Seit Anfang 1958 bilden die über 55 Jahre alten Mannschaften der K. eine K.-Reserve, nur für örtl. Einsätze bestimmt. — Wie bei allen Bewaffneten Organen der SBZ und bei der GST findet eine sorgfältige Politschulung statt. Seit 1957 tragen die K. graue zweiteilige Uniformen nach Art der NVA. — Der Eid der K. lautet: „Ich bin bereit, als Kämpfer der Arbeiterklasse die Weisungen der Partei zu erfüllen, die DDR, ihre sozialistischen Errungenschaften jederzeit mit der Waffe in der Hand zu schützen und mein Leben für sie einzusetzen. Das gelobe ich.“ (Der Kämpfer”, 1959, Nr. 6.) Seit 1956 werden die Hundertschaften der K. (= Kompanien) zu Bataillonen zusammengefaßt. Seit 1957 unterstehen mehrere Bataillone, die mindestens 3 Hundertschaften (= Kompanien) zählen, „Unterstäben“ (wohl = Regimentsstäben). Alle Unterstäbe eines Kreises (in Großstädten und in Ost-Berlin je eines Stadtbezirkes) leitet ein „Zentraler Kampfstab“ (wohl = Brigadestab). Diesen Zentr. Kampfstäben gehören Funktionäre der SED und Offiziere der Volkspolizei an. Seit Herbst 1959 werden in jedem Bezirk und im Sowjetsektor Berlins schwere „Bezirks-Reserve-Bataillone“ gebildet, die aus je 2 mot. Schützen-Hundertschaften und 1 schweren Hundertschaft (1 Zug Granatwerfer, 1 Zug Pak, 1 Zug sMG) bestehen. So gibt es im Stadtkreis Leipzig neben 10 leichten Bataillonen 3 schw. Bataillone. Anfang 1958 wurde im Ministerium des Innern die schon seit 1955 bestehende Abt. „Kampfgruppen“ der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei (HVDVP) zu einem Zentralen Kommando der K. erhoben. Die politische Leitung der K. liegt bei der Abteilung Sicherheit des ZK der SED. — An größeren Übungen der K. nehmen oft Einheiten der Vopo und GST teil, ferner der Bereitschaftspolizei und der NVA. Die K. sind eine Miliztruppe, deren Kampfwert nicht unterschätzt werden darf. Stärke: rund 320.000, davon einsatzfähig: 150.000. Seit 1957 gibt das ZK der SED für Politschulung und Ausbildung das Monatsblatt „Der Kämpfer — Organ der Kampfgruppen der Arbeiterklasse“ (Verlag des MdI) heraus. Chefred. ist Ernst Marterer (SED). (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 208–209 Kampagne A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kandidat

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Militärähnliche Verbände der SED in Betrieben, Landwirtschaftlichen ➝Produktionsgenossenschaften, Behörden, Schulen und Anstalten aller Art, 1952 zunächst in Großbetrieben der Volkseigenen Industrie in Anfangs- und Vorformen errichtet. (Der damals übliche Name Betriebskampfgruppen ist veraltet.) Unter dem Eindruck des Juni-Aufstandes betrieb die SED die Aufstellung bewaffneter K. Angehörige der KVP, der GST, vor…

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WGB (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Weltgewerkschaftsbund. Seit 1941 wünschten linke englische Gewerkschafter, den „Internationalen Gewerkschaftsbund“ von 1901 durch neuen Verband einschließlich der Gewerkschaften der SU zu ersetzen. Febr. 1945 tagte die 1., Okt. 1945 die 2. Weltgewerkschaftskonferenz, die aus 56 ändern den WGB gründete — nur die CIO (Congress of Industrial Organisation) der USA blieb fern. Juli 1949 wurden die „Internationalen Gewerkschaftsvereinigungen“ als Repräsentationen der 12 Berufsabt. beschlossen. Der französische Kommunist Louis Saillant wurde Generalsekr. des WGB. Nach 4 „Interzonen-Konferenzen“ nahmen deutsche Gewerkschaftler Juni 1947 erstmals an WGB-Tagung teil: Aufnahme der Deutschen von Bildung einer „gesamtdeutschen Gewerkschaftsvertretung“ abhängig gemacht. Wegen der kommun. Herrschaft im WGB sprengten die DGB-Vorsitzenden Tarnow und Boeckler die 9. Interzonen-Konferenz (Aug. 1948), doch kam FDGB Jan. 1949 in den WGB. Im selben Monat verließen Amerikaner, Engländer und Holländer den WGB, da sie ihn als kommun. Tarnorganisation erkannten, und gründeten „Internationalen Bund freier Gewerkschaften“ (IBFG), der alle Gewerkschaften der freien Welt, auch den DGB, umfaßt. Oberstes Organ ist der WGB-Kongreß, der alle 2 Jahre tagt und den jährlich zusammentretenden Generalrat wählt; diesen vertritt das Exekutivkomitee, dem u. a. Herbert Warnke vom FDGB angehört. Der WGB ist tatsächlich, wie der Weltfriedensrat, eine getarnte Ersatzorganisation der offiziell aufgelösten Komintern. Präs. des WGB: der italienische Kommunist Agostino Novella; Generalsekr.: Saillant. Febr. 1956 wies die österreichische Regierung die Zentrale des WGB aus Wien aus, da er einseitig prosowjetisch arbeitete. April 1959 nahm er z. B. gegen den „deutschen Militarismus“ der Bundesrepublik und die NATO Stellung, ohne die Angriffsrüstung der SU zu kritisieren. — Febr. 1961 betont das Ex-Kom. die „Prinzipien des WGB … Klassenkampf und proletarischen Internationalismus“ (s. „Neues Deutschland“, 4. 2. 1961). Es unterstreicht die Angriffe der SU gegen NATO und Bundesrepublik. Es fordert stärkere Bemühung um außereurop. Arbeiter, dabei tarnt es sein Ziel (Diktatur des Proletariats) mit der Formel „Nationale Demokratie“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 484 Wetzel, Rolf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Widerspruch

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Weltgewerkschaftsbund. Seit 1941 wünschten linke englische Gewerkschafter, den „Internationalen Gewerkschaftsbund“ von 1901 durch neuen Verband einschließlich der Gewerkschaften der SU zu ersetzen. Febr. 1945 tagte die 1., Okt. 1945 die 2. Weltgewerkschaftskonferenz, die aus 56 ändern den WGB gründete — nur die CIO (Congress of Industrial Organisation) der USA blieb fern. Juli 1949 wurden die…

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HO (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Handelsorganisation; staatliches Einzelhandelsunternehmen, das zu überhöhten Preisen Mangelwaren verkauft. Die HO wurde durch VO der DWK im Nov. 1948 gegründet. Als Begründung gab die DWK „Bekämpfung des Schwarzmarktes“ an. Hauptzweck der HO-Gründung war, währungsgefährdende „überschüssige Kaufkraft“ abzuschöpfen (Akzise) und -zur Finanzierung der Staatsausgaben heranzuziehen. Trotz Verbesserung der Versorgungslage und des Verschwindens des Schwarzmarkts wurde die HO nicht aufgelöst, sondern vor Abschaffung der Lebensmittelkarten sogar noch in den Vertrieb von bewirtschafteten Waren eingeschaltet. Preissenkungen, veranlaßt durch Produktionssteigerung bei Lebensmitteln und Verbrauchsgütern, führten bislang nicht zu einer Verminderung der Staatseinnahmen aus der HO, da zum Ausgleich dafür immer mehr HO-Verkaufsstellen, -Kaufhäuser, -Gaststätten errichtet und immer mehr Warengattungen bevorzugt der HO für den Verkauf zur Verfügung gestellt werden. Am 30. 9. 1960 betrieb die HO insgesamt 39.404 Verkaufsstellen und Warenhäuser, davon 20.883 Lebensmittelgeschäfte, 7.088 Gaststätten und 11.433 Fachverkaufsstellen. Ende 1960 bestanden 4.422 HO-Selbstbedienungsläden, darunter 3.142 Lebensmittelgeschäfte, 2 Gemischtwaren- und 917 Industriewarenverkaufsstellen. In 6.702 Läden wurde Teilselbstbedienung eingeführt. Die Einzelhandelsumsätze der HO entwickelten sich wie folgt: Diese Zahlen bringen die mengenmäßige Umsatzsteigerung nicht voll zum Ausdruck, da die HO-Preise seit 1948 mehrmals gesenkt worden sind. Auf die Handelstätigkeit der HO entfällt z. Z. über ein Drittel der gesamten Einzelhandelsumsätze der SBZ. (Handel) Ursprünglich war die HO hauptsächlich auf den Verkauf von Lebensmitteln und Industriemangelwaren eingestellt. Sie hatte bis 1959 das Monopol für den Verkauf freier Waren. Inhaber privater Läden wurden durch ungenügende Warenzuteilungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht und veranlaßt, ihre Geschäfte zu Spottpreisen an die HO zu verkaufen. Man gab ihnen dann häufig die Möglichkeit, als HO-Angestellte in ihren eigenen Läden tätig zu werden. Auf diese Weise übernahm die HO seit 1951 u. a. Drogerien, Fleischerläden, Friseurgeschäfte, Blumenläden, Modesalons, Juwelierläden usw. Die HO ist somit nicht nur Instrument der staatlichen Währungspolitik, sondern gleichzeitig Werkzeug des Staates zur systematischen Vernichtung des privaten Einzelhandels. Zu den zentralgeleiteten HO-Betrieben gehören die HO-Wismut zur Versorgung im Bereich der deutsch-sowjetischen Wismut-AG, der HO-Spezialhandel und das HO-Versandhaus in Leipzig. (Versandhandel) Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 181 Historischer Materialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hochschulen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Handelsorganisation; staatliches Einzelhandelsunternehmen, das zu überhöhten Preisen Mangelwaren verkauft. Die HO wurde durch VO der DWK im Nov. 1948 gegründet. Als Begründung gab die DWK „Bekämpfung des Schwarzmarktes“ an. Hauptzweck der HO-Gründung war, währungsgefährdende „überschüssige Kaufkraft“ abzuschöpfen (Akzise) und -zur Finanzierung der Staatsausgaben heranzuziehen. Trotz Verbesserung der…

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Atheismus (1962)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der kommun Lehre ist jede Religion eine Verkörperung von Aberglauben, der geeignet sei, jeden Fortschritt im Sinne des Kommunismus aufzuhalten. „Die Religion ist das Opium des Volkes - dieser Ausspruch von Marx ist der Eckpfeiler der ganzen Weltanschauung des Marxismus in der Religionsfrage. Der Marxismus betrachtet alle heutigen Religionen und Kirchen, alle und jegliche religiösen Organisationen stets als Organe der bürgerlichen Reaktion, die dem Schutz der Ausbreitung und der Umnebelung der Arbeiterklasse dienen.“ Dieser Ausspruch von Lenin („Das Verhältnis der Arbeiterpartei zur Religion“) ist charakteristisch für das grundlegende Ziel des Kommunismus, alle Religionen zu vernichten. Die Religionen seien ein Werkzeug der ausbeutenden Klasse. Kein Arbeiter oder Bauer könne Interesse daran haben, sein materielles Los auf dieser Welt zu verbessern, wenn er einen religiösen Glauben habe. An Stelle einer „religiösen Vorstellung“ setzt der Kommunismus ein pseudo-religiöses Glaubenssystem, ein kommun. Glaubensbekenntnis, dessen Grundlage die klassischen Schriften von Marx, Engels, Lenin und Stalin sind und dessen „Kirche“ der Parteiapparat mit seinen Funktionären ist. Von seinen Anhängern fordert er unter Androhung des Parteiausschlusses mit allen seinen Folgen fanatischen Gehorsam. Auch wenn sich bestimmte Perioden der „Duldsamkeit“ gegenüber religiösen Gemeinschaften aus taktischen Gründen abzeichnen, hat sich die Grundeinstellung bis zur Gegenwart nicht geändert. Der kommun. A. hat seine Wurzeln in der philosophischen Auffassung des Dialektischen und Historischen Materialismus und fand seine erste taktische Anwendung durch Lenin und Stalin in der SU. Unter Auswertung der sowjet. Erfahrungen wurde in den Satellitenstaaten die Taktik eines offenen Angriffs auf die Religionen zunächst weitgehend vermieden. Vielmehr wurde versucht, die Glaubensverbreitung zu beschränken mit dem Ziel einer „Verstaatlichung“ der religiösen Körperschaften. Seit 1952 richtet sich der Angriff in der SBZ nicht nur gegen die Kirche, den Gottesdienst und die sakramentalen Riten, sondern besonders gegen die Geistlichkeit. Die Anschuldigungen konzentrieren sich auf angebliche Vergehen gegen strafgesetzliche Bestimmungen der „DDR“ mit dem Ziel, die Gemeindemitglieder von einer engeren Verbindung mit der Geistlichkeit abzuhalten. Daß im kommun. Plan eine Auslöschung beider großen Kirchen enthalten ist, zeigen u. a. die Gewaltakte gegen die Zeugen Jehovas im Jahre 1951. In der letzten Zeit verstärken sich unter Einschaltung von Presse, Rundfunk, Film und politischen Massenorganisationen die staatlichen Versuche, über das innere Wesen christlicher Ethik vor allem bei den Jugendlichen ernste Zweifel aufkommen zu lassen, die zu schweren Gewissenskonflikten führen. „Ist das etwa Erziehung der Jugend zum selbständigen Denken, wenn von den Jugendlichen im Konfirmationsunterricht gefordert wird, zu glauben, daß sie von einem überirdischen Wesen geschaffen worden seien?“ (Ulbricht zur Jugendweihe, Sommer 1957). 1955 erschien erstmalig unter dem Titel „Vom Jenseits zum Diesseits“ der I. Band eines „Wegweisers zum Atheismus“ (243 S., Urania-Verlag, Leipzig/Jena), Herausgeber: Günter Heyden, Karl A. Mollnau und Horst Ullrich. Darin heißt es in dem Kapitel „Arbeiterpartei und Religion“ eindeutig: „Die Partei erklärt das religiöse Bekenntnis zur Privatsache gegenüber dem Staat. Der Partei gegenüber ist aber das religiöse Bekenntnis ihrer Mitglieder sowie des ganzen Proletariats keinesfalls Privatsache.“ Ein beson[S. 42]deres Kapitel des Buches enthält genaue Richtlinien über die Praxis des Kirchenaustritts. Darin wird grundsätzlich gesagt: „Die Erkenntnis, daß die Lehren der Religion nachweisbar wissenschaftlich unhaltbar sind, muß bei jedem Menschen mit logischer Konsequenz zur Ablehnung der „religiösen Anschauungen führen“. Zur gleichen Zeit erschien in Moskau ein „Vademecum des Atheisten“ unter dem Titel „Sputnik Ateista“. Darin heißt es u. a.: „Zur Aufgabe des Kommunismus gehört die Liquidation der sozialen Bedingungen der Religion. Der Kommunismus läßt keinen Raum für irgendeine Religion übrig. Die Kommunisten erstreben die Zusammenfassung von Menschen verschiedener Weltanschauungen, Atheisten und Gläubigen, zum Kampf für den Frieden und Sozialismus. Aber dieser Kampf kann nur unter dem Banner der marxistisch-leninistischen Wissenschaft, welche alle Formen der religiösen Ideologie ablehnt, erfolgreich zu Ende geführt werden.“ (Kirchensteuer, Kirchenpolitik) Literaturangaben Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 120 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 41–42 Aspirantur, Wissenschaftliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Atomenergie

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der kommun Lehre ist jede Religion eine Verkörperung von Aberglauben, der geeignet sei, jeden Fortschritt im Sinne des Kommunismus aufzuhalten. „Die Religion ist das Opium des Volkes - dieser Ausspruch von Marx ist der Eckpfeiler der ganzen Weltanschauung des Marxismus in der Religionsfrage. Der Marxismus betrachtet alle heutigen Religionen und Kirchen, alle und jegliche religiösen Organisationen stets als Organe der…

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Berlin (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 B. ist die Hauptstadt Deutschlands, kann jedoch z. Z. diese Funktion nicht ausüben. Mit 883,8 qkm Bodenfläche und 3,39 Mill. Einwohnern ist B. die größte deutsche Stadt. Von ihren 20 Verwaltungsbezirken gehören 12 mit 481 qkm und 2,2 Mill. Einwohnern zu den drei westlichen Sektoren, 8 mit 403 qkm und 1,07 Mill. Einwohnern (1960) zum Sowjetsektor. Als Hauptstadt Preußens und seit 1871 des Deutschen Reiches war B. bis 1945 das deutsche Verwaltungszentrum und durch seine günstige geographische Lage ein Hauptknotenpunkt im europäischen Ost-West- und Nord-Süd-Verkehr. B. war ferner der Mittelpunkt des kulturellen Lebens in Deutschland und nicht zuletzt ein bedeutendes Industriegebiet. Infolge der schweren Kriegsschäden, der sowjetischen Demontagen und später der Spaltung der Stadt entwickelte sich der kulturelle und wirtschaftliche Wiederaufbau viel langsamer als in der Bundesrepublik. Durch Marshallplan-Gelder, später durch Bundesmittel unterstützt, konnte B. aber auf den Gebieten der Wissenschaft und Forschung sowie der Künste eine international anerkannte Stellung wiedererringen. [S. 61]1945 wurden die Technische Universität, 1948 die Freie Universität, 1949 die Hochschule für Politik wieder bzw. neu gegründet. Zahlreiche weitere Institute und Kultureinrichtungen nahmen nach und nach ihre Tätigkeit wieder auf. Voraussetzung dafür war eine rege Bautätigkeit. B. ist Sitz des (ev.) Bischofs von B.-Brandenburg und a. (kath.) Bischofs von B. Die Kirchen und ihre Vertreter versuchen, trotz Behinderung durch die SBZ-Behörden, ihre Aufgaben ungeachtet der Sektoren- und Zonengrenzen zu erfüllen. (Kirchenpolitik) Trotz Geld- und Kreditmangels schritt auch der Aufbau von Handel und Industrie in den letzten Jahren schnell fort. Obschon das Fehlen des Hinterlandes sich sowohl auf die Ausfuhr von Gütern als auch auf die Versorgung der Stadt hemmend auswirkte, konnte B. West den alten Ruf seiner Erzeugnisse aus der Elektroindustrie, [S. 62]dem Bekleidungsgewerbe, dem Maschinenbau, der Eisen- und Stahlindustrie und dem graphischen Gewerbe wiederherstellen. Die entsprechenden Anlagen im Sowjetsektor wurden vielfach in Konkurrenz zu B. West entwickelt, konnten aber infolge ihrer Eingliederung in die kommun. Kommandowirtschaft und das System des RGW ihre alte Bedeutung nicht wiedergewinnen. Die Bautätigkeit und die Wirtschaftsentwicklung leiden unter den für die gesamte SBZ geltenden Erschwerungen. Bei der Wiederaufbauplanung wird immer deutlicher erkennbar, daß historische Gesichtspunkte zugunsten eines protzigen Partei-Stiles zurücktreten müssen. Das ausgedehnte Berliner Verkehrs-, Nachrichten- und Energienetz wurde durch die Spaltung der Stadt zum größten Teil zerrissen. Als Sitz des Kontrollrates auch nach der Kapitulation noch Regierungssitz für ganz Deutschland, wurde B. durch eine dem Kontrollrat nachgebildete Viermächteverwaltung regiert. Die Stadt wurde anfangs in drei und bald danach, durch Ausgliederung eines französischen Sektors aus den westlich besetzten Teilen, in vier Sektoren geteilt. Ganz B. sollte durch den „Magistrat von Groß-Berlin“ unter Kontrolle der Alliierten Kommandantur einheitlich verwaltet werden. Vor Arbeitsbeginn der Kommandantur (11. 7. 1945) hatten die Sowjets alle in ihrem Interesse erforderlichen Maßnahmen bereits durchgeführt oder vorbereitet. Über 80 v. H. aller noch brauchbaren industriellen Einrichtungen wurden demontiert. Die Stadt erhielt eine rein kommun. Verwaltungsspitze. Verwaltung und Gesetzgebung wurden weitgehend den Verhältnissen in der SBZ angeglichen (Finanzen, Schulen, Sozialversicherung, Verkehrswesen usw). Durch ihren Vertreter in der Kommandantur verhinderten die Sowjets jede konstruktive Politik. Der 1947 nach einwandfreier demokratischer Wahl von der Stadtverordnetenversammlung mit großer Mehrheit (104 Abgeordnete der SPD, CDU und LDP gegen 26 der SED) gewählte Oberbürgermeister Prof. Reuter konnte infolge sowjetischen Vetos sein Amt nicht ausüben. Um die Position der Westmächte in B. unmöglich zu machen, sollten diese und die West-Berliner Bevölkerung durch die Blockade vom 24. 6. 1948 (Unterbrechung der Verbindungswege von B. West nach der Bundesrepublik, dem Sowjetsektor und der SBZ) bis zum 12. 5. 1949 (Aufhebung der Blockade durch Viermächteabkommen vom 4. 5. 1949) von allen Nachrichten-, Verkehrs- und Handelsverbindungen abgeschnitten werden. Die SMAD und die SED vertraten plötzlich die Auffassung, B. sei ein Teil der SBZ. Die Blockade wurde durch die Luftbrücke, über die zuletzt ca. 8.000 t Güter pro Tag eingeflogen wurden, praktisch unwirksam und politisch zu einer kommun. Niederlage. B. hatte durch die Währungsreform vom 23. 6. 1948 (Ostsektor 24. 6.) zwei verschiedene Währungen erhalten (DM West und DM Ost). Die Westmächte hätten der DM Ost für ganz B. zugestimmt, falls ihre Forderung nach Mitkontrolle der Berliner Währung von den Sowjets angenommen worden wäre, die Spaltung der Stadt durch die Sowjets und die SED wurde durch die kommun. Sprengung der im Sowjetsektor tagenden Stadtverordneten-Versammlung am 6. 9. 1948 vollendet. Seit 30. 11. 1948 hat Berlin getrennte Verwaltungen, da eine von der SED willkürlich zusammengesetzte „außerordentliche Stadtverordnetenversammlung“ einen „provisorischen Magistrat“ bestimmt hat. Durch Übernahme von Bundesgesetzen wird in B. West die weitgehende Rechtsgleichheit mit der Bundesrepublik angestrebt, seine Vertreter nehmen an den Bundestags- und Bundesratssitzungen zwar teil, besitzen jedoch kein Stimmrecht. B. West gilt als deutsches „Land“ auf Grund der Verfassung vom 1. 9. 1950. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 21. 5. 1957 gilt dort auch das Grundgesetz, das nur durch die oberste Gewalt der Alliierten eingeschränkt werden kann. Von den 200 Sitzen des Abgeordnetenhauses werden 73 für die Abgeordneten des Sowjetsektors freigehalten für den Fall, daß auch dort wieder freie Wahlen möglich sein sollten. Die Regierung besteht aus dem Senat mit höchstens 16 Senatoren und dem Regierenden Bürgermeister an der Spitze. B. West wird z. Z. von einer Koalitionsregierung aus SPD und CDU regiert. Die Stadtverordnetenversammlung des Sowjetsektors wird in nur scheinbar freien Wahlen auf Grund der Einheitsliste der Nationalen Front gewählt. Sie bildet den Magistrat, der den Sowjetsektor unter Leitung eines Oberbürgermeisters verwaltet. Entgegen den Vier-Mächte-Vereinbarungen ist er tatsächlich verwaltungsmäßig in die SBZ eingegliedert und wird als Hauptstadt der „DDR“ angesehen. Der Viermächtestatus Berlins wird seitens der Westmächte sowie der West-Berliner und der Bundesregierung streng gewahrt. [S. 63]Mit einer Note vom 27. 11. 1958 kündigte die SU das Besatzungsstatut Berlins. Innerhalb der Frist eines halben Jahres sollte B. den Status einer „entmilitarisierten Freien Stadt“ erhalten, und die Behörden der „DDR“ sollten den Zugang zur Stadt auch für das alliierte ersonal kontrollieren. Den Westmächten wurde gleichzeitig grundsätzlich ihr Aufenthaltsrecht in B. bestritten. Diese ultimative Forderung wurde seitens der Westmächte, der Bundesrepublik und des Senats von B. West energisch zurückgewiesen. Im Frühjahr 1961 erneuerte die SU ihre Forderungen sinngemäß, wobei jedoch die symbolhafte Anwesenheit von Streitkräften aller vier Mächte zugestanden wurde. In der Nacht vom 12. zum 13. 8. 1961 wurde auf sowjetzonale Anordnung der bis dahin trotz schikanöser Beschränkungen noch funktionierende Verkehr über die Sektorengrenze praktisch unterbrochen, die Spaltung der Stadt restlos vollzogen und damit vor allem auch die Fluchtbewegung unterbunden. Die Sektorengrenze wurde durch Stacheldraht, Mauern und dann durch den von der Demarkationslinie her bekannten „Todesstreifen“ sowie starke militärische Bewachung „gesichert“. Sie wurde, obwohl formell nur eine Form der Demarkationslinie, ein Teil der Staatsgrenze West. Seit dem 13. 8. 1961 ist auch für die sog. Grenzgänger, also in Ost-B. wohnende und in B. West arbeitende Berliner, der Verkehr über die Sektorengrenze unterbunden. Ihnen wurde ein Arbeitsverbot für B. West erteilt. Am 23. 8. 1961 wurden die Bestimmungen des 13. 8., die noch 13 kontrollierte Übergangsstellen für „friedliche“ West-Berliner zuließen, weiter verschärft. Seitdem sind noch geöffnet: für Ausländer aller Kategorien ein Übergang, für Bewohner der Bundesrepublik drei Übergänge und für Einwohner West-Berlins vier Übergänge. Nunmehr brauchen West-Berliner ebenso wie Bürger der Bundesrepublik für jedes Betreten des Sowjetsektors eine Aufenthaltsgenehmigung (nichtamtlich: Tagespassierscheine), für längere Aufenthalte im Sowjetsektor eine Erlaubnis der zuständigen Stelle der Volkspolizei. Bewohner des Sowjetsektors wie der SBZ können praktisch nur in Ausnahmefällen nach West-B. kommen, obwohl sie formell eine Erlaubnis dazu bei der Volkspolizei beantragen können. Trotz der Sperren haben seit dem 13. 8. verzweifelte Ost-Berliner versucht, unter Einsatz ihres Lebens auf abenteuerlichen Wegen nach West-B. zu fliehen. Manche von ihnen mußten diesen Versuch mit dem Leben bezahlen. Zu den weiteren Verschärfungen der Sperrmaßnahmen nach dem 13. 8. gehören: Vermauern der Fenster von Häusern an der Sektorengrenze; Evakuierung, auch Abbruch solcher Häuser, Aushebung von Gräben. Das Bewachungspersonal leistet den strengen Befehlen nur zum Teil Folge. Zahlreiche seiner Angehörigen haben die ihnen gebotenen Gelegenheiten zur Flucht ausgenutzt. Die vom Innenministerium der SBZ auch an die West-Berliner gerichtete Forderung, sich nicht mehr als auf 100~m der Sektorengrenze zu nähern, wurde von den westalliierten Schutzmächte zurückgewiesen und mit verstärkten Patrouillen ihrer Streitkräfte entlang der Sektorengrenze beantwortet. Seit Beginn der Sperrmaßnahmen sind Zwischenfälle an der Sektorengrenze, einschließlich Schießereien, an der Tagesordnung. Diese Gewaltmaßnahmen sind nicht nur in der Bundesrepublik und in der westlichen Welt, sondern auch bei den Regierungen der drei Westmächte auf empörte Ablehnung gestoßen. Diese drei Regierungen aben erkennen lassen, daß sie auf ihren lange vor der Kapitulation vereinbarten Rechten in B. bestehen. (Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands, Besatzungspolitik) Literaturangaben Berlin — Kampf um Freiheit und Selbstverwaltung 1945 bis 1946. 2., erw. Aufl. (hrsg. vom Senat von Berlin). Berlin 1961, Heinrich Spitzing. 623 S. Berlin — Behauptung von Freiheit und Selbstverwaltung 1946 bis 1948 (hrsg. vom Senat von Berlin). Berlin 1959, Heinrich Spitzing. 760 S. Dokumente zur Berlin-Frage 1944 bis 1959 (hrsg. v. Forschungsinst. d. Dt. Gesellsch. f. Ausw. Pol. in Zusarb. m. d. Senat von Berlin). München 1959, Oldenbourg. 435 S. Neue Dokumente zur Berlin-Frage (hrsg. v. Forschungsinst. d. Dt. Gesellsch. f. Ausw. Pol.). Frankfurt a. M. 1959. 69 S. Brunn, Walter: Die rechtliche, politische und wirtschaftliche Lage des Berliner Sowjetsektors. Berlin 1954, Kulturbuch-Verlag. 156 S. Die Flucht aus der Sowjetzone und die Sperrmaßnahmen des kommunistischen Regimes vom 13. 8. 1961 in Berlin. (BMG) 1961. 159 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 60–63 Bergmannsrenten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berliner Außenring

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 B. ist die Hauptstadt Deutschlands, kann jedoch z. Z. diese Funktion nicht ausüben. Mit 883,8 qkm Bodenfläche und 3,39 Mill. Einwohnern ist B. die größte deutsche Stadt. Von ihren 20 Verwaltungsbezirken gehören 12 mit 481 qkm und 2,2 Mill. Einwohnern zu den drei westlichen Sektoren, 8 mit 403 qkm und 1,07 Mill. Einwohnern (1960) zum Sowjetsektor. Als Hauptstadt Preußens und seit 1871 des Deutschen…

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Lebensversicherung (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 L. können nur bei der Deutschen ➝Versicherungsanstalt abgeschlossen werden. Seit 1. 1. 1951 besteht eine einheitliche Tarifgestaltung. Die L.-Summe wird entweder beim Tode, spätestens bei Erleben eines bestimmten Tages (Tarif I), nur beim Tode, bei Beitragszahlung entweder für eine vereinbarte Anzahl von Jahren (mindestens 10) oder bis zum 85. Lebensjahr (Tarif II) oder an einem festen Auszahlungstag (Tarif III) fällig. Ferner gibt es: Die Töchterversorgungsversicherung (Tarif IV), die Ehegattenversicherung für den Todes- und Erlebensfall (2 verbundene Leben, Tarif V), die Leibrentenversicherung gegen Einmalbetrag (Tarif VI), die Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit Beitragsbefreiung bei Invalidität (Tarif VII), die Invaliden- und Altersrentenversicherung (Tarif VIII), die Sparrentenversicherung (Tarif IX) sowie die Risikolebensversicherung (Tarif 16). Der Mindestbeitrag beträgt für alle L. 2 DM Ost monatlich, die Mindestversicherungssumme 240 DM Ost. Für Gruppenversicherungsverträge wird besonders in den VEB geworben. Die Versicherungssteuer ist in den Beiträgen enthalten. Einen Deckungsstock, wie ei in der Bundesrepublik für jedes Versicherungsunternehmen zur Sicherung der Ansprüche aus L. vorgeschrieben ist, gibt es nicht. Ein Teil der Versicherungsbeiträge wird indessen als Sparguthaben der Versicherungsnehmer gebucht. L.-Verträge, die vor 1945 bei den heute geschlossenen privaten oder öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen abgeschlossen waren, konnten nach dem Befehl Nr. 247 der SMAD vom 14. 8. 1946 bis zu 10.000 RM unter Anrechnung der früheren Beitragszahlung „erneuert“ werden. Auf Ansprüche, die in der Zeit vom 9. 5. 1945 bis 14. 8. 1946 fällig geworden waren, wurden nach dem Befehl Nr. 11 der SMAD vom 29. 1. 1948 einmalige Zahlungen von 300 bis 400 RM geleistet. Ansprüche, die vor dem 9. 5. 1945 fällig waren, wurden trotz Übernahme der Aktivvermögen der geschlossenen Versicherungsunternehmen nicht befriedigt. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. 2., erg. Aufl. (BB) 1958, Teil I (Text) 158 S., Teil II (Anlagen) 192 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 257 Lebensstandard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lehmann, Otto

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 L. können nur bei der Deutschen ➝Versicherungsanstalt abgeschlossen werden. Seit 1. 1. 1951 besteht eine einheitliche Tarifgestaltung. Die L.-Summe wird entweder beim Tode, spätestens bei Erleben eines bestimmten Tages (Tarif I), nur beim Tode, bei Beitragszahlung entweder für eine vereinbarte Anzahl von Jahren (mindestens 10) oder bis zum 85. Lebensjahr (Tarif II) oder an einem festen Auszahlungstag…

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Grenzpolizei, Deutsche (1962)

Siehe auch: Grenzpolizei: 1956 1969 1975 1979 Grenzpolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Grenztruppen der DDR: 1985 Grenztruppen der DDR (Deutsche Grenzpolizei): 1979 Bis 1960 militärähnliche Polizeitruppe zur Absperrung der Demarkationslinien und übrigen Grenzlinien der SBZ, zugleich eine Verfügungstruppe. Die DG. wurde am 15. 9. 1961 als „Kommando Grenze“ in die Nationale Volksarmee übernommen, über eine Umgliederung ist noch nichts bekannt. — Die DG. wurde errichtet am 1. 12. 1946, stark ausgebaut seit [S. 164]Juli 1948, unterstand bis 15. 5. 1952 dem Ministerium des Inneren, dann dem MfS bis 27. 6. 1953. Nach anschließender Unterstellung unter das Ministerium des Inneren ging die DG. im Mai 1955 wieder an das SfS über, das seit Nov. 1954 wieder zum MfS erhoben wurde. Seit 1. 2. 1955 erhielt die DG., da die sowjet. Besatzungsmacht darauf verzichtete, „die alleinige Bewachung und Kontrolle an den Staatsgrenzen der DDR“ und am Ring um Berlin. Im Nov. 1957 gab die DG. die Personen- und Warenkontrolle an das Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs ab. Die DG. unterstand seit 15. 2. 1957 dem Ministerium des Inneren. Sie ist gegliedert in 25 mot. Bereitschaften (= Regimenter), diese in 3 bis 4 Abteilungen (= Bataillone), die wieder in meist 4 Kompanien zerfallen. Diese Einheiten, die mittelschwere Begleitwaffen besitzen, haben den Kampfwert motorisierter Infanterie. Je 2–5 Bereitschaften bilden Brigaden (bis 1957 „Abschnittsverwaltungen“), die Divisionen ähneln. Die Brigaden haben seit 1958 schwere Abteilungen: d. h. Bataillone mit 2~Komp. Sturmgeschützen und 1 Komp. Schützenpanzerwagen; ferner je 1 Ausbildungs-Abt. (auch als Res.-Abt. bezeichnet). 4 der insgesamt 8 Brigaden stehen mit 15 Regimentern an der Demark.-Linie zur Bundesrepublik. I: Perleberg, II: Magdeburg, III: Erfurt, IV: Dittrichshütte (b. Rudolstadt). Im Ring um Berlin steht die Brigade V: Groß Glienicke (b. Potsdam); an der Ostseeküste die Brigade VI: Rostock, die auch Küstenwachschiffe und Schnellboote hat, die dem Abt.-Stab See unterstehen. Die Grenzlinie zur Tschechoslowakei und die Demark.-Linie zu Polen (Oder-Neiße-Linie) sichern mit je 2 Bereitschaften die Brigaden: VII: Chemnitz (Karl-Marx-Stadt) und VIII: Frankfurt/Oder. Die DG. hat eine Offizierschule in Glöwen (Kr. Perleberg) und 6 andere Lehranstalten. Auf ihrer Schule für Polit-Offiziere in Groß Glienicke werden auch die Polit-Offiziere der Bereitschaftspolizei und der Trapo ausgebildet. Die Einheiten der DG. verfügen über „Aufklärungsgruppen“, d. h. Agenten für politische überwachungs- und Geheimaufgaben (Aufklärung). Als halbaktive Auffüllungsmannschaften für Ernstfälle und z. T. als Spitzel sind mit der DG. etwa 8.000 Grenzpolizeihelfer verbunden. Ausbildung und Dienst der DG. sind überwiegend nicht polizeilich, sondern militärisch. Seit je war sie eine Truppe, die im Grenzbereich militärische Aufgaben zu erfüllen hat, zugleich aber neben und mit der Armee einsetzbar ist. Uniform: seit Okt. 1952 olivbraun nach, sowjet. Muster, mit grünen Kragenspiegeln. Sie hat nicht Polizei-, sondern Militärdienstgrade. Stärke: rd. 48.000 Mann; ohne 8.000 Grenzpolizeihelfer. Chef des Kommandos der DG. (in Pätz bei Königs Wusterhausen) ist seit Juni 1960 Oberst Erich Peter. (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 163–164 Grenzgänger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenzpolizeihelfer

Siehe auch: Grenzpolizei: 1956 1969 1975 1979 Grenzpolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Grenztruppen der DDR: 1985 Grenztruppen der DDR (Deutsche Grenzpolizei): 1979 Bis 1960 militärähnliche Polizeitruppe zur Absperrung der Demarkationslinien und übrigen Grenzlinien der SBZ, zugleich eine Verfügungstruppe. Die DG. wurde am 15. 9. 1961 als „Kommando Grenze“ in die Nationale Volksarmee übernommen, über eine Umgliederung ist noch nichts bekannt. — Die DG. wurde…

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Linse, Walter (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 * 23. 8. 1903 in Chemnitz als Sohn des Postsekretärs Max L. Juristische Ausbildung bis 1931, anschließend Amtsanwalt und Hilfsrichter beim AG. Leipzig bis 31. 12. 1933. Danach Rechtsanwalt in Chemnitz bis 1938, von Mai 1938 bis 31. 3. 1949 Referent und Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Chemnitz. Nach 1945 Mitglied der LDP und 1. Vors. des Bezirksverbandes Chemnitz dieser Partei; wegen Ablehnung der Blockpolitik im Herbst 1945 ausgetreten. Anfang April 1949 Flucht nach West-Berlin, da Festnahme durch die politische Polizei (Abt. K 5 der Kripo) zu befürchten war. Von April 1949 bis 31. 12. 1950 Syndikus in einem West-Berliner Industrieunternehmen. Am 15. 1. 1951 Eintritt in den Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen, alsbald Leiter der Abt. Wirtschaftsrecht, wo Dr. L. vornehmlich die mit den rechtsstaatswidrigen Enteignungen in der SBZ zusammenhängenden Fragen bearbeitete. Am 8. 7. 1952 wurde Dr. L. gegen 7.25 Uhr auf dem Wege zur Arbeitsstelle unweit seiner Wohnung in Berlin-Lichterfelde von beauftragten Agenten des Staatssicherheitsdienstes angesprochen, hinterrücks mit einem bis dahin versteckt gehaltenen Sandsack niedergeschlagen, in ein mit laufendem Motor bereitstehendes Auto gezerrt und in die SBZ verschleppt. Er erhielt dabei einen Schuß in das Bein. Auf Verfolger wurde geschossen, der sowjetzonale Schlagbaum wurde für das Auto der Menschenräuber kurz geöffnet. Auf einen scharfen westalliierten Protest erklärten die Sowjets, von der Angelegenheit nichts zu wissen und Dr. L. nicht in Gewahrsam zu haben. Inoffiziell wurde bekannt, daß Dr. L. wenige Tage nach dieser sowjet. Antwort den Sowjets vom SSD übergeben und dann längere Zeit im NKWD-Gefängnis Berlin-Karlshorst gefangengehalten wurde. Inzwischen entlassene politische Häftlinge sind dort zeitweise mit ihm zusammengetroffen. Im Sommer 1953 wurde Dr. L. in das sowjet. Militärgefängnis Berlin-Lichtenberg verlegt. Hier soll er zu einer 25jährigen Freiheitsstrafe verurteilt und anschließend in die SU abtransportiert worden sein. Seitdem war sein Schicksal ungewiß, bis das Sowjetische Rote Kreuz Ende Mai 1960 offiziell mitteilte, daß Dr. L. bereits am 15. 12. 1952 in der SU verstorben ist. Diese Mitteilung wurde dann aber in einem dem DRK Anfang Sept. 1960 zugegangenen Schreiben des Sowjet. Roten Kreuzes als Irrtum eines Sachbearbeiters bezeichnet und dementiert. Nun heißt es wieder, daß den sowjet. Behörden über L. nichts bekannt sei. (Menschenraub) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 262 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1962 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/linse-walter verwiesen. Linie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Literatur

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 * 23. 8. 1903 in Chemnitz als Sohn des Postsekretärs Max L. Juristische Ausbildung bis 1931, anschließend Amtsanwalt und Hilfsrichter beim AG. Leipzig bis 31. 12. 1933. Danach Rechtsanwalt in Chemnitz bis 1938, von Mai 1938 bis 31. 3. 1949 Referent und Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Chemnitz. Nach 1945 Mitglied der LDP und 1. Vors. des Bezirksverbandes Chemnitz dieser Partei; wegen Ablehnung der Blockpolitik im Herbst…

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Kriegsverbrecherprozesse (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der Sowjet. Konzentrationslager in der SBZ wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine Strafkammern statt. Als Richter amtierten besonders ausgewählte und linientreue SED-Volksrichter. Ebenso ausgesucht waren Staatsanwälte und sonstiges Personal. Grundlage zur Verurteilung bildete in der Regel die Übersetzung eines in russischer Sprache abgefaßten Protokolls, das meist nicht ganz eine Seite füllte und die angeblich von dem Beschuldigten begangenen Straftaten erwähnte. Im Ermittlungsverfahren in Waldheim wurden die Beschuldigten durch besonders geschulte Polizeikräfte noch einmal vernommen und mußten einen Lebenslauf und eine Vermögenserklärung abgeben. Auf diese Unterlagen stützte sich die Anklage der Staatsanwaltschaft. Die Anklageschrift durfte von den Angeklagten durchgelesen, mußte dann wieder abgegeben werden. Verteidiger wurden nicht zugelassen, desgleichen keine Zeugen. Am Schluß der gesamten Aktion, die unter Leitung von Dr. Hildegard Heinze und vier anderen SED-Funktionären stand, wurden etwa 8 öffentliche Prozesse gegen Angeklagte durchgeführt, denen wirklich Straftaten vorgeworfen werden konnten. In allen anderen Verfahren in Waldheim war die Öffentlichkeit ausgeschlossen (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Von 38 Todesurteilen wurden in der Nacht zum 4. 11. 1950 24 vollstreckt (Todesstrafe). Im übrigen wurden Strafen zwischen 6 Jahren Gefängnis und lebenslänglichem Zuchthaus verhängt. Nach der Verurteilung erhielten die Angehörigen der Verurteilten nach teilweise über 5 Jahren das erste Lebenszeichen von den Inhaftierten. Seitdem wurde es den Verurteilten gestattet, monatlich einen Brief von w 15 Zeilen zu schreiben und zu empfangen sowie in längeren unregelmäßigen Abständen ein Lebensmittelpaket mit genau vorgeschriebenem Inhalt zu erhalten. Im Herbst 1952 wurde, unter dem Druck der öffentlichen Meinung der freien Welt, ein Teil der Verurteilten vor Ablauf der Strafzeit entlassen. Weitere vorzeitige Haftentlassungen erfolgten im Juli 1954 und 1956, so daß jetzt fast alle Waldheim-Verurteilten die Freiheit zurückerlangt haben. Das West-Berliner Kammergericht hat in einem nach § 15 des „Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen“ durch[S. 237]geführten überprüfungsverfahren erkannt, daß die Waldheim-Urteile wegen der im Verfahren und bei der Urteilsfindung festzustellenden Rechtsverletzungen schlechthin als nichtig, also als Nicht-Urteile angesehen werden müssen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 236–237 Kriegsopferversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kriminalität

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der Sowjet. Konzentrationslager in der SBZ wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine Strafkammern statt. Als…

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Statistik (1962)

Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 1979 Rechnungsführung und Statistik: 1985 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 1979 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS): 1969 Statistik: 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1966 1969 1975 1979 Als amtliche St. werden allgemein alle statistischen Arbeiten bezeichnet, die von der Staatsverwaltung durchgeführt werden und auf rechtsverbindlichen Anordnungen beruhen. Ihr Umfang u. Inhalt sind seit jeher von den Aufgaben abhängig, die sich der Staat stellt und von der Art der Gesetzgebungs- u. Verwaltungsmaßnahmen, die er ergreift, um diese Aufgaben durchzuführen. In der SBZ wird die St. als selbständige Gesellschaftswissenschaft angesehen. Ihre „theoretischen Grundlagen sind der historische Materialismus und die politische Ökonomie des Marxismus-Leninismus“. Die St. ist Teil des zentralen Verwaltungsapparates und ein Instrument der politischen Zielsetzungen (Propaganda). Die „Staatliche Zentralverwaltung für Statistik“ (StZfSt) ist für alle Fragen der St. und des damit im Zusammenhang stehenden Rechnungswesens verantwortlich. Ihre Bezirks- und Kreisstellen arbeiten nur auf zentrale Anweisung. Die ursprünglich lockere Dreigliederung (Stat. Zentralamt — Stat. Landesamt — Stat. Kreisamt) wurde mit Gesetz vom 16. 2. 1950 aufgehoben und die StZfSt. der Staatlichen Plankommission unterstellt. Die „VO über die Aufgaben und Organisation der Statistik in der DDR“ vom 20. 7. 1956 unterstellte die StZfSt. dem Ministerrat. Gem. „VO über das Berichtswesen in der DDR“ vom 20. 7. 1956 sind alle statistischen Erhebungen nur mit Genehmigung der StZfSt. oder ihrer Organe zulässig. Verstöße gegen die Genehmigungspflicht werden streng bestraft. Ebenso macht sich strafbar, wer auf Berichtsbogen falsche Angaben macht oder diese Bogen verspätet abgibt. Die Auswertung der Fragebogen erfolgt verschlüsselt bei der zentralen Hollerithstation der StZfSt. Da der Maschinenpark stark veraltet ist und nicht die erforderliche Kapazität besitzt, will man bis 1965 32 elektronische Rechenzentren des „VEB Maschinelles Rechnen“ einrichten. Die StZfSt. hat folgende Aufgaben: Sie prüft die Erfüllung der Volkswirtschaftspläne und die Materialversorgungspläne, sie kontrolliert die Berichterstattung bei Verwaltungen und Betrieben, sie faßt das stat. Material zusammen und gibt es an die Regierung weiter, sie stellt volkswirtschaftliche Bilanzen auf und führt eigene stat. Erhebungen durch. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Beschaffung von „Vergleichsmaterial“ aller Art. Auch Statistiken der BRD werden analysiert, nach materiellen und propagandistischen Gesichtspunkten ausgewertet und publiziert, wobei vielfach bestehende Unterschiede in den Erhebungsmethoden verschwiegen und Zahlen gegenübergestellt werden, die nicht vergleichbar sind. Stat. Vergleiche mit den Vorkriegsverhältnissen oder mit der Entwicklung in der BRD sind deshalb nur nach sorgfältiger Prüfung der amtlichen Angaben hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit und nach Erläuterung ihrer Begriffe und Methoden zulässig. Publikationsorgane der St. der SBZ sind: „Statistische Praxis“, erscheint seit Okt. 1946 monatlich; „Statistisches Jahrbuch der DDR“, wird seit 1956 jährlich herausgegeben. (Agrarstatistik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 425 Stasi A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Steckenpferdbewegung

Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 1979 Rechnungsführung und Statistik: 1985 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 1979 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS): 1969 Statistik: 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1966 1969 1975 1979 Als amtliche St. werden allgemein alle statistischen Arbeiten bezeichnet,…

DDR A-Z 1962

1962: G

Ganztagsschule Garantie- und Kreditbank (GARKREBA) Gartenbau Gaststätten Gebrauchsmuster Gedenkstätten Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für Gegenwartskunde Gehaltsgruppenkatalog Geheimer Informant (GI) Geheimer Mitarbeiter (GM) Geld Geldstrafe Geldumtausch (1957) Gemeinde Gemeindevertretung Gemeinschaftsarbeit, Sozialistische Gemeinschaftsküchen Generallinie Generalstaatsanwalt der DDR Genossenschaften Genossenschaften, Ländliche Genossenschaftler, Hervorragender Genossenschaftsbauer Geologische Kommission, Staatliche Gera Gerecke, Gunter Gerichtskritik Gerichtsverfassung Gerichtsvollzieher Gerlach, Manfred Gerster, Ottmar Gesamtdeutsche Arbeit Gesamtprodukt, Gesellschaftliches Geschichtsbetrachtung Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland Gesellschaft für Sport und Technik Gesellschaftlich Gesellschaftliche Erziehung Gesellschaftliche Gerichte Gesellschaftsgefährlichkeit Gesellschaftswissenschaften Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse Gesetzgebung Geständniserpressung Gesundheitswesen Gesundheitszentrum Gewerbebanken Gewerkschaftsaktiv Gewerkschaftsgruppe Gewinnverwendung GHG GI Girnus, Wilhelm Gleichberechtigung der Frau Glückauf, Erich GM Gnadenrecht Goethe-Gesellschaft Goethe-Preis Goldenbaum, Ernst Görlitz Gosplan Gost-Normen Gotha Gotsche, Otto Götting, Gerald Götzl, Eduard GPG GPH Grabweihe Greifswald Greif zur Feder, Kumpel Grenzen Grenzgänger Grenzpolizei, Deutsche Grenzpolizeihelfer Grenzübergänge Groscurth-Ausschuß Großbauer Großhandel Großhandelsgesellschaften Großhandelskontore Grotewohl, Otto Grundbuch Grundeigentum Grundorganisationen Grundrechte Grundschule Grundstudium, Gesellschaftswissenschaftliches Grüneberg, Gerhard Grünes Fließband Grünstein, Herbert Gruppensieger im Wettbewerb GSOW GST Guben Güterstand Gütezeichen Guts-Muths-Preis GVG Gyptner, Richard Gysi, Klaus

Ganztagsschule Garantie- und Kreditbank (GARKREBA) Gartenbau Gaststätten Gebrauchsmuster Gedenkstätten Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für Gegenwartskunde Gehaltsgruppenkatalog Geheimer Informant (GI) Geheimer Mitarbeiter (GM) Geld Geldstrafe Geldumtausch (1957) Gemeinde Gemeindevertretung Gemeinschaftsarbeit, Sozialistische Gemeinschaftsküchen Generallinie Generalstaatsanwalt der DDR Genossenschaften Genossenschaften, Ländliche …

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Jugend (1962)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 199]Die Bolschewisten legen, wie alle politischen Herrschaftssysteme, die darauf bedacht sind, die bestehende Gesellschaft durchgreifend neu zu ordnen (Totalitarismus), besonderes Gewicht darauf, die J., die nicht durch Bildungserlebnisse und Welterfahrungen vorgeformt ist, für sich zu gewinnen. Wie man dabei die „Jugend“ nach oben altersmäßig abzugrenzen hat, ist nicht ganz leicht zu entscheiden. Viel spricht dafür, die Grenze bei den etwa heute 30jährigen — Jahrgang 1930/31 — zu ziehen, da alle jüngeren Menschen erst nach 1945 ins eigentliche — berufliche! — Leben eingetreten sind und der Einfluß der Schule in den vorangegangenen wesentlichen Entwicklungsjahren infolge des „totalen Krieges“ ohnehin nicht sehr tiefgreifend sein konnte. Vielfach wird die Grenze aber auch bei den jeweils 25jährigen gezogen. Diese Altersstufe war bis Anfang 1961 die reguläre Grenze für Mitgliedschaft in der FDJ, mit Ausnahme der höheren Funktionäre, die großenteils älter waren; die unter 25jährigen werden auch im Bundes-Notaufnahmeverfahren (Flüchtlinge) bevorzugt behandelt. Das SBZ-Regime selbst zieht neuerdings die Grenze zwischen J. und Erwachsenen bei 23 Jahren. Doch spricht viel dafür, daß die Probleme der J. nicht als Altersstufenfragen, sondern vielmehr als Generationsfragen im ersterwähnten Sinn zu verstehen sind, daß mithin der Geburtenjahrgang wichtiger als das Lebensalter ist. Von den drei wesentlichsten Einfluß- und Bildungsquellen, die zur Profilierung der jungen Generation beitragen: Elternhaus, Schule und Jugendorganisation sind die beiden letzteren völlig in der Hand der politischen Führung, die Schule allerdings weit mehr durch die Gestaltung der Lehrpläne und die Aktivität der bolschewistischen Jugendorganisation (Junge Pioniere) als durch die zu einem erheblichen Teil dem Regime immer noch reserviert gegenüberstehende Lehrerschaft. Es kann als typisch gelten, daß Schüler und Lehrer in den „gesellschaftswissenschaftlichen“ Unterrichtsfächern einander bewußt „parteiliche“ Überzeugtheit vorheucheln. Die Jugendlichen lernen mithin schon in der Schulzeit, taktisch erwünscht statt spontan und ehrlich zu reagieren, sich anzupassen und aus Opportunitätsgründen Ansichten zu vertreten, die nicht die ihren sind. Das hat mit echter Bewußtseinsbildung nur bedingt etwas zu tun. Doch ist zu berücksichtigen, daß — vor allem seit 1957/58 — die Lehrpläne wesentlich zugunsten der politisch neutralen mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Fächer und der Produktionspraxis umgestellt worden sind, die 70 bis 80 v. H. der Unterrichtsmaterien ausmachen (Polytechnische Erziehung). Mit mancherlei Methoden sucht man auf die J. schon im Vorschul- und Schulalter einzuwirken, so sollen die Kinder möglichst schon vor der Schulzeit in politisch beeinflußten Kindergärten, sodann — neben der Schule einher — in Horten und durch die Organisationen der FDJ, die auch die Feriengestaltung übernimmt und kollektiviert (Ferienaktion), dem Elternhaus entfremdet werden (Familienpolitik); doch ist diese generelle Erfassung nur bedingt erfolgreich. Zwar hat die FDJ an 90 v. H. der unter 14jährigen erfaßt, aber dies nur dadurch, daß Sport, Spiel und Basteleien und nicht politische Indoktrination im Vordergrund stehen. Der gesetzlich fundierte Versuch, die J. den Elternhäusern durch die Errichtung stärkstens unter FDJ-Einfluß stehender internathafter Ganztagsschulen völlig zu entziehen, wurde angesichts der negativen Reaktion von Eltern — vor allem Arbeitereltern — und zum Teil Kindern sowie aus technischen Gründen einstweilen zurückgestellt. [S. 200]Die über 14jährigen bereiten dem Regime erhebliche Sorgen. Zwar umfaßt die FDJ (1959) mit 1,74 Mill. Mitgliedern rd. 60 v. H. der 14- bis 25jährigen. Doch ist zu bedenken, daß darunter allein rd. 300.000 Zwangsorganisierte waren, nämlich Schüler der „Erweiterten Oberschulen“. Fach- und Hochschüler einschließlich der Absolventen der Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten, für deren Fortkommen bis Frühjahr 1961 FDJ Mitgliedschaft nahezu obligatorisch war. Die übrige J., insbesondere die Arbeiter- und Bauernjugend, ist dagegen, wie sich erwies, nach abgeschlossener Lehre nur zu 25 bis 30 v. H. organisiert. Meist war die FDJ-Mitgliedschaft zudem rein nominell. Es besteht kein Zweifel, daß die FDJ ihre Aufgabe, die Politisierung der jungen Generation im Sinn der bolschewistischen Führung zu erzielen, nicht erfüllt hat. Der erwähnte Politbürobeschluß vom Februar 1961 gibt das zu. Weit effektiver ist hingegen eine Reihe andersartiger Maßnahmen. Hierzu gehört einmal die atheistische Agitation, die die J. der Kirche (Kirchenpolitik, Religionsunterricht) und den christlichen Traditionsgütern fast völlig entfremdet hat. In den letzten Jahren nahmen 80 bis 90 v. H. der 14jährigen an der staatlichen Jugendweihe teil - womit sich nach Auffassung des Rats der EKD eine Konfirmation nicht verträgt. Noch eklatanter ist der Rückgang der Taufen, obwohl hier der Druck des Regimes geringer ist. Das läßt den Schluß zu, daß das Gros der Eltern der in den letzten Jahren geborenen Säuglinge - meist im Alter zwischen 18 und 30 Jahren - kein Verhältnis mehr zur evangelischen Kirche und ihrem Ritual hat. Der Einfluß, den gerade die evangelische Kirche durch die Junge Gemeinde noch 1955 vor allem auf die Nachwuchs-Elite-Oberschüler, Studenten - im Sinn abendländischer Gesittung und Problemoffenheit ausübte, ist seither fast völlig verschwunden. Die junge Generation ist zwar in ihrer weit überwiegenden Mehrheit keineswegs als probolschewistisch anzusehen. Sie ist aber den westlichen Traditionen entfremdet. Starke Wirkung geht von der Förderung aus, die die J. durch den Staat erfährt: von den Jahrgängen um die 20 herum studieren über 20 v. H. beiden Geschlechts an Hochschulen und Fachschulen; an 90 v. H. davon sind Stipendiaten; die Lehrwerkstätten der VE-Betriebe sind großenteils vorbildlich, die jungen Leute können sogleich nach Lehrabschluß Maximal-Löhne erhalten; Betriebe, Organisationen und Gemeinden erstellen ein dichtes Netz von Klubhäusern und sonstigen Begegnungsstätten. Das Gros dieser Jugend hat keinen Vergleich zu anderen Lebensstilen; die Orientierung am Kollektiv, die Vorstellung, daß der Staat die Aufgabe hat, dem einzelnen Fürsorge und soziale Sicherheit zu gewährleisten, und das Sich-Vorfinden in einem dirigistischen System ist zur Selbstverständlichkeit geworden. Die Entfremdung gegenüber der gleichaltrigen J. in der Bundesrepublik und dem westlichen Lebensstil reicht tief. Wenn nicht starke, vor allem elterliche Einflüsse oder Westkontakte etwa familiärer Art entgegenwirken, ist diese J. dem System in sehr erheblichem Maß adaptiert und funktionell auf dieses zugeschnitten, ohne daß sie damit als bolschewisiert anzusehen wäre. Die jungen Leute der SBZ sind ängstlich darauf bedacht, sich in ihrer Freizeit nicht von Staat, Partei und Organisationen hineinreden zu lassen. Vor allem der Mangel an Möglichkeiten, in den Westen zu reisen, trägt zu Protesthaltung bei. Die unter 25jährigen, die knapp 36 v. H. der SBZ-Bevölkerung ausmachen, machten fast 50 v. H. der Flüchtlinge aus. Zugleich stellten sie aber das Gros der ent[S. 201]täuschten Rückwanderer: 20 v. H. und mehr der einzeln flüchtenden Jugendlichen gehen nach meist nicht langer Zeit in die SBZ zurück, da sie sich auf Grund ihrer Vorstellungen von Staat und Gesellschaft in der freiheitlichen Atmosphäre des Westens nicht zurechtfinden und sich „herzlos“ behandelt fühlen u. ä. (Erziehungswesen) Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Dübel, Siegfried: Die Situation der Jugend im kommunistischen Herrschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., erw. Aufl. (BB) 1960. 115 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. München 1956, Juventa-Verlag. 128 S. Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 120 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Mieskes, Hans: Pädagogik des Fortschritts? — Das System der sowjetzonalen Pädagogik. München 1960, Juventa-Verlag. 312 S. Möbus, Gerhard: Klassenkampf im Kindergarten — Das Kindesalter in der Sicht der kommunistischen Pädagogik. Berlin 1956, Morus-Verlag. 110 S. Möbus, Gerhard: Erziehung zum Haß — Schule und Unterricht im sowjetisch besetzten Deutschland. Berlin 1956, Morus-Verlag. 111 S. Möbus, Gerhard: Kommunistische Jugendarbeit — zur Psychologie und Pädagogik der kommunistischen Erziehung im sowjetisch besetzten Deutschland. Berlin 1957, Morus-Verlag. 124 S. Möbus, Gerhard: Psychagogie und Pädagogik des Kommunismus. Köln 1959, Westdeutscher Verlag. 184 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 199–201 Juden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendarbeit

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 199]Die Bolschewisten legen, wie alle politischen Herrschaftssysteme, die darauf bedacht sind, die bestehende Gesellschaft durchgreifend neu zu ordnen (Totalitarismus), besonderes Gewicht darauf, die J., die nicht durch Bildungserlebnisse und Welterfahrungen vorgeformt ist, für sich zu gewinnen. Wie man dabei die „Jugend“ nach oben altersmäßig abzugrenzen hat, ist nicht ganz leicht zu entscheiden. Viel spricht dafür, die Grenze…

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Haftarbeitslager (HAL) (1962)

Siehe auch: Haftarbeitslager: 1959 1975 1979 Haftarbeitslager (HAL): 1960 1963 1965 1966 1969 Die Mehrzahl der Häftlinge, auch der politischen Gefangenen, ist in die Produktion der volkseigenen Wirtschaft eingegliedert. Soweit diese Häftlinge nicht in Volkseigenen Betrieben arbeiten, die in den Strafvollzugsanstalten Zweigbetriebe unterhalten, müssen sie in den zur Zeit bestehenden 25 H. schwerste körperliche Arbeit verrichten (Strafvollzug). Einige dieser H. wurden für die Dauer großer Bauvorhaben errichtet, z. B. das H. Schwarze Pumpe und das H. Klotzsche, das nach Fertigstellung der neuen Rollbahnen des Flugplatzes wieder aufgelöst wurde. Ständige H. bestehen für die im Bergbau eingesetzten Häftlinge in den Steinkohlenrevieren Oelsnitz und Zwickau, in den Kalibergwerken Rossleben und Sollstedt sowie im Kupferbergwerk Volkstedt. In den Stahlwerken Stalinstadt und Unterwellenborn arbeiten die Häftlinge aus den gleichnamigen H. 5 große Ziegeleien werden hauptsächlich von Häftlingen betrieben. Im 1960 neugegr. Zweigbetrieb des VEB Geraer Kammgarnspinnerei arbeiten ausschließlich Häftlinge des H. Gera-Liebschwitz. Bis 1957 konnten die Häftlinge durch hohe Arbeitsleistungen die Strafzeit bis auf ein Drittel verkürzen. Für sog. Kurzstrafer, d. h. Häftlinge, die eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verbüßen, ist diese Vergünstigung seit dem Sommer 1958 völlig entfallen. Die [S. 170]anderen Gefangenen können seitdem trotz härtester Arbeit nur noch in besonders günstigen Ausnahmefällen einen wesentlichen Teil der Strafzeit „einarbeiten“, weil die mehrmals erhöhten Arbeitsnormen kaum noch zu erfüllen sind. Außerdem ist der Verrechnungsmodus wesentlich zuungunsten der Häftlinge verändert worden. Die ― wenn auch geringe ― Hoffnung, die Strafzeit zu verkürzen, sowie Strafen wegen Arbeitsverweigerung bei Nichterfüllung der Norm treiben die Häftlinge weiterhin zu äußerster Kraftanstrengung an. 75 v. H. der Arbeitsvergütung werden für Unterkunft und die meist unzureichende Verpflegung einbehalten. Der in Art. 137 der Verfassung niedergelegte Grundgedanke des Strafvollzugs, „Erziehung der Besserungsfähigen durch gemeinsame produktive Arbeit“, ist in den H. längst durch die Ausbeutung der billigen Arbeitskraft der Häftlinge zugunsten der „volkseigenen Wirtschaft“ ersetzt worden. In den H. wird die gegen „arbeitsscheue Personen“ ausgesprochene Arbeitserziehung vollstreckt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 169–170 Häfen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Häftlinge, Politische

Siehe auch: Haftarbeitslager: 1959 1975 1979 Haftarbeitslager (HAL): 1960 1963 1965 1966 1969 Die Mehrzahl der Häftlinge, auch der politischen Gefangenen, ist in die Produktion der volkseigenen Wirtschaft eingegliedert. Soweit diese Häftlinge nicht in Volkseigenen Betrieben arbeiten, die in den Strafvollzugsanstalten Zweigbetriebe unterhalten, müssen sie in den zur Zeit bestehenden 25 H. schwerste körperliche Arbeit verrichten (Strafvollzug). Einige dieser H. wurden für die…

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Lebensstandard (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das allgemeine Niveau der Lebenshaltung in der SBZ hat sich in den letzten Jahren gehoben. Trotzdem besteht noch immer ein beträchtlicher Abstand von der Lebenshaltung in der Bundesrepublik. Eine vierköpfige Familie der „gehobenen Verbrauchergruppe“ mußte z. B. Ende 1960 für die Warenmenge, die dem Verbrauch einer entsprechenden Familie in Westdeutschland entsprach („Warenkorb“) DM Ost 829,– ausgeben, während dafür in der BRD nur 622,– DM West hätten aufgewendet werden müssen (Kaufkraft). Die Ostmarkkaufkraft einer solchen Familie in der SBZ mit mehreren Verdienern betrug also nur 75 v. H. der Kaufkraft einer entsprechenden Familie in der Bundesrepublik. Dieser Vergleich läßt aber unberücksichtigt, daß die Durchschnittslöhne und -gehälter in der SBZ noch immer um rund 16 v. H. unter den Durchschnittseinkommen der westdeutschen Arbeitnehmer liegen (Lohnpolitik). Neben den Lebenshaltungskosten sind für den L. folgende Momente von Bedeutung: 1. Die Entwicklung zur Zentralverwaltungswirtschaft (Wirtschaftssystem) hatte zur Folge, daß sich der L. in der SBZ mehr und mehr dem der SU annäherte, also die für diese Wirtschaftsordnung typischen Disproportionen und zeitlichen oder örtlichen Zerrungen aufweist. Das ideologisch bestimmte System der staatlichen Wirtschaftsplanung verursacht seinem Wesen nach immer wiederkehrende Versorgungslücken, die den L. der Zonenbevölkerung wesentlich beeinflussen. 2. Die kommunistische Agrarpolitik führt dazu, daß Grundnahrungsmittel, auch solche, die das Gebiet der heutigen SBZ früher im Überfluß erzeugte, häufig entweder gar nicht oder nur in unzureichenden Mengen erhältlich sind (z. B. Butter, Zucker, Fleisch). 3. Die Konsumgüterversorgung wird aus wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten immer noch quantitativ und qualitativ zugunsten industrieller Investitionen und der Produktionsgütererzeugung (Produktionsmittelprimat) vernachlässigt. 4. Eine dünne Schicht von Parteifunktionären, Angehörigen der Intelligenz und anderer Mangelberufe, Spezialisten und Aktivisten bezieht Löhne und Gehälter, die ein Mehrfaches der Durch[S. 257]schnittseinkommen ausmachen. Die Masse der Arbeitnehmer kann einen höheren L. auch nicht durch größere Leistungen erreichen, da die höheren Lohngruppen auf einen bestimmten Prozentsatz der Arbeiterschaft begrenzt sind und bei allgemeiner Verbesserung der Leistungen die Arbeitsnormen heraufgesetzt werden. 5. Das „Bildungsprivileg der Besitzenden“ ist mit Hilfe des Zulassungsverfahrens, eines reich dotierten Stipendien-Wesens und der allgemeinen Gesinnungskontrolle weitestgehend an „Arbeiter- und Bauernkinder“ übergegangen, die dafür Beschränkungen in der Berufswahl und im Berufsweg in Kauf nehmen müssen. 6. Kulturgüter sind erschwinglich, werden der Bevölkerung auch durch Besucherorganisationen und Verlagerung des „Kulturkonsums“ in die Betriebe (Erwachsenenbildung, Kulturpolitik, kulturelle Massenarbeit, Volkskunst. Laienkunst) nahegebracht, stehen aber weithin im Dienst der Produktionspropaganda und werden insoweit von der Bevölkerung abgelehnt. 7. Das System der sozialen Leistungen (Sozialversicherungs- u. Versorgungswesen) wird ebenfalls vorwiegend unter dem Gesichtspunkt der Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Ausschöpfung aller Arbeitskräftereserven gehandhabt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 256–257 Lebensmittelkarten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lebensversicherung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das allgemeine Niveau der Lebenshaltung in der SBZ hat sich in den letzten Jahren gehoben. Trotzdem besteht noch immer ein beträchtlicher Abstand von der Lebenshaltung in der Bundesrepublik. Eine vierköpfige Familie der „gehobenen Verbrauchergruppe“ mußte z. B. Ende 1960 für die Warenmenge, die dem Verbrauch einer entsprechenden Familie in Westdeutschland entsprach („Warenkorb“) DM Ost 829,– ausgeben,…

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Medizinisches Personal (1962)

Siehe auch: Medizinisches Personal: 1956 1958 1959 1960 1963 Medizinisches Personal, Mittleres: 1965 1966 Mittlere Medizinische Fachkräfte: 1969 1975 1979 Mittleres Medizinisches Personal: 1965 1966 Analog der Gliederung der Berufsbilder (und -ausbildung) in den pädagogischen Berufen (Lehrerbildung) wurden die medizinischen Berufe 1949 gestaffelt in Medizinische Hilfsberufe, Mittleres MP. und MP. mit Hochschulausbildung. Medizinische Hilfsberufe: z. B. Apothekenhelfer, ärztliche und zahnärztliche Sprechstundenhelferin, Zahntechniker; Ausbildung in praktischer Lehrzeit oder notfalls Kurzlehrgängen. Mittleres MP: Berufe der Krankenpflege und der medizinischen Untersuchungstechnik; Ausbildung auf Fachschulen. Anfangs bestanden 3 Stufen: „Unterstufe für die elementare Arbeit (z. B. Krankenschwester, Krankengymnastin für Orthopädie, Laborassistentin usf.), „Mittelstufe“ für qualifiziertere Tätigkeiten (Leit. Stationsschwester, Krankengymnastin für Innere Medizin und Frauenheilkunde, Bakteriologische und Serologische Assistentin usf.), „Oberstufe für leitende Kräfte (Krankenhausoberin, Institutsleiterin usf.), Lehrkräfte an Fachschulen, sowie Arzthelfer, Apothekenassistenten, Zahntechnikermeister u. ä. Im „Perspektivplan“ (Gesundheitswesen) wurde gefordert, „die Berufsbilder für das Mittlere MP … den Erfordernissen des sozialistischen Gesundheitswesens anzupassen, die Grundausbildung zu vereinheitlichen.“ Neue Berufsbilder wurden festgelegt: Krankentransporteur, Kinderpflegerin, Kosmetikerin, Orthoptistin, Hygiene- und Arbeitshygiene-Inspektor, Medizin. Statistiker, Betriebsökonom u. a. In fast allen Berufsgruppen des Mittleren MP herrscht erheblicher Mangel, besonders in der Krankenpflege. — Im MP mit Hochschulausbildung wurde ähnlich schematisch die vielfältige Spartengliederung im Bereich des Facharztes festgelegt. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 282 Medizinische Fortbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Meiningen

Siehe auch: Medizinisches Personal: 1956 1958 1959 1960 1963 Medizinisches Personal, Mittleres: 1965 1966 Mittlere Medizinische Fachkräfte: 1969 1975 1979 Mittleres Medizinisches Personal: 1965 1966 Analog der Gliederung der Berufsbilder (und -ausbildung) in den pädagogischen Berufen (Lehrerbildung) wurden die medizinischen Berufe 1949 gestaffelt in Medizinische Hilfsberufe, Mittleres MP. und MP. mit Hochschulausbildung. Medizinische Hilfsberufe: z. B. Apothekenhelfer,…

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Parteipresse der SED (1962)

Siehe auch: Parteipresse: 1953 1954 Parteipresse der SED: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Umfaßt das Zentralorgan der SED „Neues Deutschland“ und 15 Organe der Bezirksleitungen der SED mit Lokalteilen für jeden Kreis. Zur P. sind auch die Tageszeitungen „Tribüne“ des FDGB und „Junge Welt“ der FDJ zu zählen. Nach Lenins Worten „die schärfste Waffe unserer Partei“, gilt als „operatives Organ der Parteileitung“ (Resolution der Pressekonferenz des Parteivorst, der SED vom 9. und 10. 2. 1950). Als „Presse neuen Typus“ lehnt sie den „verfluchten Nur-Journalismus“ (d. h. Berufsjournalismus) ab, will vielmehr „die werktätigen Massen erziehen, ihr politisches Bewußtsein heben, sie zum revolutionären Handeln führen“ („Neuer Weg“, 3/51, S 19). Form und Inhalt der P. sind ausschließlich nach diesen Gesichtspunkten gestaltet. Alle Redaktionen haben die gleiche Struktur. Die wichtigsten Ressorts sind Parteileben (d. h. Anleitung der Parteimitgl.) und Propaganda (Vermittlung der marxistisch-leninistischen „Wissenschaft“). Die redaktionelle Gestaltung richtet sich nach dem Zentralorgan „Neues Deutschland“ und den Weisungen der Abt. Agitation und Propaganda des ZK der SED. Jede Veröffentlichung in der P., gleichgültig, wer als Verfasser zeichnet, gilt als offizielle Verlautbarung. Die lokale und betriebliche Berichterstattung liegt vornehmlich bei den Volkskorrespondenten. Der Bezug der P. ist für Parteimitglieder Pflicht; sie muß jedoch als amtliches Mitteilungsblatt und aus Mangel an anderen Zeitungen von weiten Kreisen der übrigen Bevölkerung ebenfalls bezogen werden. Ungefähre Auflagenhöhe: 4 Mill. Den Klagen über die Eintönigkeit der P. wird mit dem Hinweis begegnet: „ Nichts ist interessanter, kühner, lebendiger, kritischer und schärfer als die konsequente Anwendung der marxistisch-leninistischen Publizistik“ (Hermann ➝Axen auf der Pressekonferenz des Parteivorst, der SED am 9. und 9. 2. 1950). Das Vorbild der P. ist die sowjet. Presse. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 322 Parteilichkeit der Rechtsprechung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteischulen der SED

Siehe auch: Parteipresse: 1953 1954 Parteipresse der SED: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Umfaßt das Zentralorgan der SED „Neues Deutschland“ und 15 Organe der Bezirksleitungen der SED mit Lokalteilen für jeden Kreis. Zur P. sind auch die Tageszeitungen „Tribüne“ des FDGB und „Junge Welt“ der FDJ zu zählen. Nach Lenins Worten „die schärfste Waffe unserer Partei“, gilt als „operatives Organ der Parteileitung“ (Resolution der Pressekonferenz des Parteivorst, der…

DDR A-Z 1962

Volkskammer (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 466]„Volksvertretung“ der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der Verneinung des Gewaltentrennungsgrundsatzes und der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung außerordentlich stark ausgestaltet ist („höchstes Organ der Republik“, Art. 50 der Verfassung). Infolge der tatsächlichen politischen Machtverhältnisse, stellt sich die V. jedoch als Scheinparlament dar. Die verfassungsmäßigen Rechte der V. sind (Art. 63 der Verfassung): die Bestimmung der Grundsätze der Regierungspolitik und ihre Durchführung; die Bestätigung, Überwachung und Abberufung der Regierung; die Bestimmung der Grundsätze der Verwaltung und die Überwachung der gesamten Tätigkeit des Staates; das Recht zur Gesetzgebung, soweit nicht ein Volksentscheid stattfindet; die Beschlußfassung über den Staatshaushalt, die Wirtschaftspläne (Fünfjahrplan), Anleihen und Staatskredite und die Zustimmung zu Staatsverträgen; der Erlaß von Amnestien; die „Wahl“ des Staatsrates; die „Wahl“ der Mitglieder des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) und des obersten Staatsanwaltes (Staatsanwaltschaft). Das Verfahrensrecht der V. hat die Verfassung in herkömmlich parlamentarisch-demokratischer Weise geregelt und im einzelnen in die Geschäftsordnung verwiesen. Organe der V. sind das Präsidium (Präsident, Vizepräsidenten, Beisitzer) und 16 Ausschüsse, in denen jedoch keine parlamentarische Arbeit geleistet wird und von denen mehrere bisher noch zu keiner Arbeitssitzung zusammengetreten sind. Die V. besteht aus 400 Abgeordneten, die nach Art. 51 Abs. 2 der Verfassung „in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes auf „ die Dauer von vier Jahren gewählt“ werden sollten; hinzu kommen 66 Ost-Berliner Vertreter. Die zur Bildung der V. vorgeschriebenen Wahlen haben jedoch nicht stattgefunden. Die am 7. 10. 1949 auf Grund des LDP und CDU aufgezwungenen verfassungsändernden Gesetzes vom 7. 10. 1949 (GBl. S. 1) gebildete Provisorische V. hat sich vielmehr „in der Zusammensetzung des vom Dritten Deutschen Volkskongreß am 28. Mai 1949 gewählten Deutschen, Volksrates“ (Art. 1 des Gesetzes) konstituiert, nachdem der Volksrat zuvor die Verschiebung der Wahlen um ein Jahr angeordnet hatte. Aber auch die für Oktober 1950 versprochenen Wahlen fanden nicht statt. Die V. konstituierte sich vielmehr nach der am 15. 10. 1949 auf Grund des verfassungsändernden Gesetzes vom 9. 8. 1950 (GBl. S. 743) durchgeführten Abstimmung über die Einheitsliste der Nationalen Front (Wahlen) endgültig. Angeblich sollen 99,7 v. H. der Stimmberechtigten für die Einheitsliste gestimmt haben. Von den 400 Abgeordneten stellten auf Grund einer bereits im Juli 1950 auf der Basis der Blockpolitik getroffenen Vereinbarung 280 die SED und die von ihr gelenkten Organisationen (70 v. H.) und nur je 60 die LDP und die CDU (je 15 v. H.). Nach Ablauf der ersten Legislaturperiode wiederholte sich am 17. 10. 1954 auf Grund des verfassungsändernden Gesetzes vom 4. 8. 1954 (GBl. S. 667) die Abstimmung über die von der Nationalen Front aufgestellte Einheitsliste, die diesmal in noch stärkerem Maße als 1950 von der SED beherrscht war. Die Wahl vom 16. 11. 1958 ergab mit 99,87 v. H. Ja-Stimmen wiederum das erwartete Bild und die entsprechende Zusammensetzung der V. Das Verhältnis für die wenigstens noch dem Namen nach nicht kommun. geführten Parteien ist noch ungünstiger geworden. Nach dem amtlichen „Handbuch der V. der DDR“ von 1959 bestehen die Fraktionen der Massenorganisationen (FDGB, FDJ, DFD, VdgB und Kulturbund) fast ganz aus Mitgliedern der SED. Von 120 Abgeordneten dieser Massenorganisationen gehören 107 zur SED, einer zur LDP und 12 sind parteilos. Die Fraktionen der gegenwärtigen V. haben folgende Stärken (Sitzanteil in v. H.): Zählt man die Sitze der SED mit denen der Massenorganisationen zusammen, so ergibt sich mit 207 Abgeordneten auch formell die absolute Mehrheit. (Wählerauftrag, Wählerversammlung) Präsident der V. ist seit deren Konstituierung 1949 Johannes ➝Dieckmann (LDP). Literaturangaben Handbuch der Sowjetzonen-Volkskammer. 2. Legislaturperiode. Berlin o. J., Informationsbüro West. 386 S. u. Nachträge. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 466 Volkshochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkskongreß

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 466]„Volksvertretung“ der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der Verneinung des Gewaltentrennungsgrundsatzes und der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung außerordentlich stark ausgestaltet ist („höchstes Organ der Republik“, Art. 50 der Verfassung). Infolge der tatsächlichen politischen Machtverhältnisse, stellt sich die V. jedoch als Scheinparlament dar. Die…

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Ökonomisches Grundgesetz (1962)

Siehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem Marxismus-Leninismus entspricht jede Form der gesellschaftlichen Produktion (Historischer Materialismus), und damit insbesondere auch dem Kapitalismus sowie dem Sozialismus und dem Kommunismus (Marxismus-Leninismus), ein jeweils spezielles Grundgesetz, in dem das Wesen der betr. Produktionsweise ausgedrückt ist. Das ÖG. des Kapitalismus soll danach das von Marx formulierte sog. Mehrwertgesetz sein, das ÖG. des Imperialismus (Monopolkapitalismus) beinhalte demgegenüber zusätzlich die Ausplünderung und ökonomisch-politische Abhängigmachung im internationalen Maßstab, von der besonders die industriell und zivilisatorisch unterentwickelten Länder betroffen seien, wobei Militarisierung und Kriege als nahezu zwangsläufig gelten. — Dagegen bestehe das ÖG. des Sozialismus in der „Sicherung der maximalen Befriedigung der ständig wachsenden Bedürfnisse der gesamten Gesellschaft durch ununterbrochenes Wachstum und stetige Vervollkommnung der sozialistischen Produktion auf der Basis der höchstentwickelten Technik“ (Lexikon A–Z, Bd. II, S. 272); in der kommunistischen Phase sei auf dieser Grundlage ein solcher Produktionsstand erreicht, daß „jeder nach seinen Bedürfnissen“ versorgt werden könne bei gleichzeitiger maximal angewachsener überstaatlicher Vereinheitlichung des Wirtschaftsraums und infolge fortgeschrittenster Technik, fachlicher Höchstqualifikation und gesteigerten kollektiven Verantwortungsbewußtsein (Bewußtseinsbildung) ermöglichter teilweiser „Vergesellschaftung“ der Leistungstätigkeit, wobei jedoch das Prinzip der Wirtschaftsplanung und damit die Leistung einer Manager-Schicht keineswegs über Bord geworfen werden. Nach Chruschtschow sei zu erhoffen, daß das „sozialistische“ Lager so stark angewachsen sei, daß — zumal angesichts des Bewußtseins der verheerenden Wirkungen der nuklearen Waffen — entgegen den Konsequenzen des ÖG. des Imperialismus in Zukunft globale Kriege vermeidbar sind und der Kampf zwischen Kapitalismus bzw. Imperialismus und „Sozialismus“ in Form des wirtschaftlichen Konkurrenzkampfes beider „Lager“ um die Massen der Bevölkerung im anderen „Lager“ und die unterentwickelten Völker durchgeführt werden kann. (Koexistenz) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 315 Ökonomische Konferenzen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ÖLB

Siehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem Marxismus-Leninismus entspricht jede Form der gesellschaftlichen Produktion (Historischer Materialismus), und damit insbesondere auch dem Kapitalismus sowie dem Sozialismus und dem Kommunismus (Marxismus-Leninismus), ein jeweils spezielles Grundgesetz, in dem das Wesen der betr. Produktionsweise ausgedrückt ist. Das ÖG. des Kapitalismus soll danach das von Marx formulierte sog. Mehrwertgesetz sein, das ÖG. des…

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Moral, Sozialistische (1962)

Siehe auch: Moral, Kommunistische: 1953 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Als Teil des ideologischen Überbaus (Marxismus-Leninismus) ist nach bolschewistischer Auffassung auch die Moral Ausdruck der Klasseninteressen. Es gibt demnach kein absolut Gutes und kein absolut Böses. Die traditionellen sittlichen Auffassungen der abendländischen Welt werden als einseitiger Niederschlag der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsordnung interpretiert. Der bürgerlich-kapitalistischen M. setzte Lenin die SM. entgegen, die in der Erklärung gipfelt: „Alles was notwendig ist, um die alte Gesellschaftsordnung der Ausbeuter zu vernichten und die Vereinigung des Proletariats herbeizuführen, ist moralisch.“ Dem entspricht die Erklärung der SED: „Nur der handelt sittlich und wahrhaft menschlich, der sich aktiv für den Sieg des Sozialismus einsetzt.“ Damit wird der schon in der Schule gepflegte Haß gegen die als „kapitalistisches Lager“ interpretierte westliche Welt ebenso wie die straff disziplinierte Unterordnung unter den Willen der Partei zur Grundlage der SM. Allerdings hat der Begriff der SM. in den letzten Jahren, seitdem Chruschtschow die neue Generallinie der Bolschewisten im Sinn des erbitterten wirtschaftlichen Konkurrenzkampfes mit dem Westen festlegte (Koexistenz), einen bemerkenswerten Wandel durchgemacht. Als Hauptkriterium für SM. gilt nunmehr die Einstellung zur Arbeit; und der Kampf der Partei um die Durchsetzung und Hebung der SM. ist vor allem ein Kampf gegen die „kleinbürgerlichen“ Gewohnheiten, wie Eigenbrötelei, Individualismus, Ressortgeist, Gruppenegoismus. Demgegenüber soll die Bevölkerung zu einem Verhalten erzogen werden, das völlig am Kollektiv orientiert ist, auf maximale Produktionseffekte hinzielt und auf diese Weise das bolschewistische Lager weiter verstärken hilft. (Brigaden der sozialistischen Arbeit, Sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit). Unter anderen Bedingungen als in der SU, in einer Situation, in der die Mehrheit der Bevölkerung den Sozialismus Ulbrichtscher Prägung ablehnt, bemüht sich die SED, insbesondere seit dem V. Parteitag 1958, um die Erziehung des „neuen sozialistischen Menschen“, der sich in seinen ethischen Auffassungen und in seinen Handlungen an den Zehn Geboten der Sozialistischen Moral orientieren soll, die [S. 298]Ulbricht auf dem V. Parteitag verkündete. Sie besagen: 1. Du sollst dich stets für die internationale Solidarität der Arbeiterklasse und aller Werktätigen sowie für die unverbrüchliche Verbundenheit aller sozialistischen Länder einsetzen. 2. Du sollst dein Vaterland lieben und stets bereit sein, deine ganze Kraft und Fähigkeit für die Verteidigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht einzusetzen. 3. Du sollst helfen, die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zu beseitigen. 4. Du sollst gute Taten für den Sozialismus vollbringen, denn der Sozialismus führt zu einem besseren Leben für alle Werktätigen. 5. Du sollst beim Aufbau des Sozialismus im Geiste der gegenseitigen Hilfe und der kameradschaftlichen Zusammenarbeit handeln, das Kollektiv achten und seine Kritik beherzigen. 6. Du sollst das Volkseigentum schützen und mehren. 7. Du sollst nach Verbesserung deiner Leistungen streben, sparsam sein und die sozialistische Arbeitsdisziplin festigen. 8. Du sollst deine Kinder im Geiste des Friedens und des Sozialismus zu allseitig gebildeten, charakterfesten und Körperlich gestählten Menschen erziehen. 9. Du sollst sauber und anständig leben und deine Familie achten. 10. Du sollst Solidarität mit den um ihre nationale Befreiung kämpfenden und den ihre nationale Unabhängigkeit verteidigenden Völkern üben. Gleichzeitig erklärt die SED-Propaganda, die 10~Gebote Gottes seien dazu erschaffen, Sklavenhalter und Feudalherren, Kapitalisten und Imperialisten zu unterstützen, und führten zu erbarmungsloser Ausbeutung, zu Unterjochung, zu Eroberungskriegen und zu Ausplünderungen. Ein Sozialist wisse, daß die 10~Gebote Gottes „im Mund der Kapitalisten, Imperialisten, der Klerikalen und der Militaristen nur Heuchelei sind und dazu dienen, den Werktätigen Sand in die Augen zu streuen“. Die 10~Gebote der sozialistischen Moral aber würden den Menschen glücklich und frei machen. (Jugendweihe, Kindesweihe, sozialistische ➝Eheschließung, Grabweihe). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 297–298 Monopolkapitalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MTS

Siehe auch: Moral, Kommunistische: 1953 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Als Teil des ideologischen Überbaus (Marxismus-Leninismus) ist nach bolschewistischer Auffassung auch die Moral Ausdruck der Klasseninteressen. Es gibt demnach kein absolut Gutes und kein absolut Böses. Die traditionellen sittlichen Auffassungen der abendländischen Welt werden als einseitiger Niederschlag der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsordnung…

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Buchhandel (1962)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jede staatlich gelenkte Buchproduktion (Verlagswesen) hat die Neigung, auf dem Wege zum Verbraucher den Sortiments-B. zu umgehen. So werden in der SBZ die Schulbücher des staatlichen Monopolverlages vorwiegend direkt an die Schulen geliefert; der Zeitschriftenvertrieb erfolgt nahezu ausschließlich durch die Post; in Betrieben und auf den Dörfern gibt es Buchverkaufsstellen, die kaum noch als „Auchbuchhandlungen“ gelten können, und mit HO- und Konsumverkaufsstellen (Konsumgenossenschaften) werden „Agenturverträge für den Literaturvertrieb“ geschlossen. Zur Steuerung des B. bedient das Regime sich einer Einrichtung, die den gesamten Verkehr zwischen Verlag und Sortiment nahezu monopolistisch verwaltet, des Leipziger Kommissions- und Großbuchhandels (LKG). Der LKG besorgt die Alleinauslieferung von 5 staatlichen oder staatlich verwalteten, 51 „volkseigenen“ (Volkseigentum), 4 „organisationseigenen“ und 8 privaten Verlagen, hält aber auch die Produktion der übrigen „volkseigenen“, „organisationseigenen“ und (meist kleineren und kleinsten) privaten Verlage bereit, die „als alten Zopf“ noch eigene Auslieferung betreiben. Auf Grund eines Vorankündigungsdienstes, der dem sowjetzonalen „Börsenblatt für den deutschen Buchhandel“ beiliegt, bestellen die Buchhandlungen beim LKG; über ihn rechnen sie mit den Verlagen ab. Da die vom Publikum gewünschten, leicht absetzbaren Titel meist in unzureichenden Auflagen erscheinen, die von der SED geforderte und geförderte Literatur dagegen schwerer verkäuflich ist und die Produktionsplanung außerdem zu gewissen Terminen beträchtliche Stauungen im Kommissions- und Einzelhandel mit sich bringt, wird das Bestellverfahren allmählich durch ein Zuteilungsverfahren verdrängt. Der LKG dient auch als Instrument zur Verstaatlichung des B., indem er die 715 Buchhandlungen und Buchverkaufsstellen des Volksbuchhandels, der der SED gehört und der Abt. Finanzverwaltung und Parteibetriebe beim ZK untersteht, mit Vorzug beliefert; außerdem hat der LKG mit annähernd 200 privaten Buchhandlungen Kommissionsverträge abgeschlossen, die die Verstaatlichung vorbereiten. Von über 700 Buchhandlungen, die noch als Privateigentum gelten, sind viele in ähnlicher Weise vertraglich an eine „Volksbuchhandlung“ gebunden. Die Existenzbasis des selbständigen B. schrumpft von Jahr zu Jahr, und er wird in ideologischer Hinsicht von Partei und Staat scharf kontrolliert. — Der Börsenverein der deutschen Buchhändler besteht als gleichgeschalteter Berufsverband fort und veröffentlicht im „volkseigenen“ Verlag für Buch- und Bibliothekswesen das sowjetzonale „Börsenblatt“; im gleichen Verlage erscheint auch die von der Deutschen Bücherei in Leipzig bearbeitete „Nationalbibliographie“. (Kulturpolitik, Bibliotheken, Literatur) Literaturangaben Taubert, Sigfred: Buchproduktion und Verlagswesen der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands im Jahre 1955. (BMG) 1956. 34 S. m. 17 Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 83 Buch-Export und -Import, Deutscher (DB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Buchheim, Walter

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jede staatlich gelenkte Buchproduktion (Verlagswesen) hat die Neigung, auf dem Wege zum Verbraucher den Sortiments-B. zu umgehen. So werden in der SBZ die Schulbücher des staatlichen Monopolverlages vorwiegend direkt an die Schulen geliefert; der Zeitschriftenvertrieb erfolgt nahezu ausschließlich durch die Post; in Betrieben und auf den Dörfern gibt es Buchverkaufsstellen, die kaum noch als…

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Gesundheitswesen (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 157]Im G. sind von 1945 bis 1954 die Entwicklungsphasen des G. der SU wiederholt worden: nach der Bekämpfung von Seuchen, Tuberkulose und Geschlechtskrankheiten wurde 1947 den Land- und Stadtkreisen und der Industrie die Errichtung von Polikliniken und Ambulatorien aufgegeben. Seit 1949 wurde in die Aufgaben dieser „Staatlichen Behandlungseinrichtungen“ auch die Vorbeugung einbezogen. 1950 begann der Ausbau der fachlich gegliederten Vorbeugung in „Beratungs- und Behandlungsstellen“ (in der SU „Dispensaire“). Damit entstanden zwei Systeme, deren Aufgaben sich überschnitten: die Behandlungseinrichtungen, nach Wohnbezirken oder Betrieben zuständig, die auch Vorbeugung trieben, und die Beratungsstellen, nach Fachgebieten gegliedert, die auch behandelten. 1950 wurden beide unter der Führung der Poliklinik als Leitorgan jedes Kreises koordiniert. Zugleich wurde durch Zusammenführung von Polikliniken und Krankenhäusern die „Einheit Poliklinik-Krankenhaus“ gebildet, die ermöglichen sollte, jeden Kranken innerhalb des Krankenhauses („stationär) und außerhalb („ambulant“) vom gleichen Arzt behandeln zu lassen. Damit war im Programm der Stand der SU erreicht Ende 1954 wurden, wie dort, die Organisationsprinzipien umgekehrt: jedes Krankenhaus sollte in seinem „Versorgungsbereich“ Leitorgan der gesamten ärztlichen Versorgung der Bevölkerung (zunächst mit Ausnahme der Betriebe) und damit „Gesundheitszentrum“ sein (Krankenhaus-Ordnung), mit der Aufgabe, „durch sinnvolles Ineinandergreifen der drei Aufgabenbereiche (nämlich Vorbeugung, Behandlung und nachgehende Überwachung) eine weitere Verbesserung der gesundheitlichen Betreuung der Bevölkerung zu erzielen“. Dem leitenden Arzt jedes Krankenhauses wurden die jeweils kleineren Krankenhäuser des Bereiches und die Poliklinik weisungsgebunden unterstellt (jetzt: „Einheit Krankenhaus-Poliklinik“), dieser ebenso die Ambulatorien und deren (damalige) „Außenstellen“. Diese einheitliche Gliederung sollte ermöglichen, alle Behandlungen von Bezirks-Krankenhaus und -Poliklinik aus zu steuern. So sollten die Schwierigkeiten der fachlichen Koordinierung der ärztlichen Behandlung und der Weiterleitung der „schwierigen Fälle“ an die qualifizierte Stelle mit den Mitteln des Kommandostaates gelöst werden. Der starke Abgang von Ärzten und der Widerstand der bleibenden zwang 1959 dazu, von einer weiteren Nachahmung der SU abzusehen. Das Regime mußte sich vielmehr bereitfinden, den straffen Zentralismus zugunsten größerer individueller Entscheidungsfreiheit, zugleich auch das Übermaß an Spezialisierung (Facharzt) preiszugeben und den einzeln arbeitenden Praktischen Arzt bestehen zu lassen. Ähnlich wie in der Tschechoslowakei wurde die freiberufliche ärztliche Praxis westlicher Prägung in ländlichen Gebieten zur Staatlichen Praxis umgeformt; in städtischen Siedlungsgebieten blieb das Programm der Zentralisierung in Ambulatorien zunächst unverändert. Das Ziel der regionalen Zuständigkeit jedes Arztes (Bereichsarztsystem) blieb unberührt; es ist für einen Großteil der erwerbstätigen Bevölkerung auch bereits erreicht, ohne daß es einer förmlichen Aufhebung der freien Arztwahl bedurft hätte. Das jahrelang propagierte Prinzip, die ambulante und stationäre Behandlung jedes Kranken in die Hand jeweils nur eines Arztes zusammenzufassen, hat sich als nicht realisierbar erwiesen. Die Ärzte des Versorgungsbereiches sind weiterhin (mit Ausnahme einzelner Fachgebiete) entweder im „stationären“ oder im „ambulanten Sektor“ tätig. Zusammengefaßt sind nur noch „Anleitung und Kontrolle“ mit dem [S. 158]Zweck, eine rationelle und einheitliche Behandlung und Überwachung innerhalb der staatlichen Behandlungseinrichtungen zu erreichen und Mehrfachaufwand für Diagnostik zu vermeiden. Eine ähnlich schematisierende Staffelung wurde im Betriebsgesundheitswesen angelegt. Die zentrale arbeitsmedizinische Steuerung liegt hier bei der Arbeitssanitätsinspektion jedes Bezirks. Eine Zusammenfassung der Einrichtungen nach Wirtschaftszweigen (der gleichen arbeitsmedizinischen Gefahrenpunkte wegen) ließ sich nicht durchsetzen. Statt dessen ist auch hier eine regionale Gliederung versucht worden, bei der die Betriebspoliklinik des größten Betriebes in jedem Kreis die Funktion einer Leitstelle haben soll. Die Behandlungseinrichtungen aller kleineren Betriebe sind ihr formal nachgeordnet. Eine Koordinierung zwischen dem betrieblichen und dem außerbetrieblich-regionalen Zweig der Behandlungsorganisation soll nach dem „Perspektivplan“ dadurch erreicht werden, daß die „territoriale Organisation des Betriebsgesundheitsschutzes“ dem „Gesundheitszentrum“ des Kreises als Abteilung organisatorisch angegliedert wird. Gemeinsam ist diesen beiden Zweigen des G. die programmatische Vorrangstellung der Vorbeugung („Prophylaxe“) nach dem Prinzip des Dispensaire, dessen Arbeit entweder auf Bevölkerungsgruppen, die gesundheitlich besonders gefährdet sind, oder aber auf bestimmte Krankheiten, ihre Erfassung, Behandlung und Überwachung gerichtet ist. So gilt die Prophylaxe besonders den Kindern, Jugendlichen und Frauen: Frauenberatungsstellen (Schwangerschaftsverhütung, Schulung in der Säuglingspflege, Rechtsberatung usw.), Schwangerenberatung, systematische Förderung der Anstaltsentbindung (1960: 87 v. H. aller Entbindungen in Krankenhäusern und Heimen), Frühgeburtendienst, Frauenmilchsammelstellen und Milchküchen zur Minderung der Säuglingssterblichkeit, dazu ein dichtes Netz von Kindertagesstätten unter ärztlicher Aufsicht für die Kinder der sehr zahlreichen erwerbstätigen Frauen, Hauspflege für den Fall ihrer Erkrankung (DRK). Daneben besteht Schulgesundheitspflege bis zum Ende des Berufsschulalters (Jugendarzt) mit Jugendzahnpflege, ärztliche Überwachung des Sports und Massenaufwand (der Betriebe) für Erholungsfürsorge der Jugend. — Im Betriebsgesundheitsschutz sollen außer durch Betriebsbegehungen und arbeitshygienische Überwachung vor allem durch Reihenuntersuchungen die Kranken frühzeitig „erfaßt“ und in Dispensaires „betreut“, d. h. in Kontrolle gehalten werden. Dispensaires werden für Herz- und Kreislaufleiden, Zuckerkrankheit und viele andere Leiden in Großbetrieben und in einzelnen sehr großen Polikliniken eingerichtet. Den dritten Zweig des Gesundheitswesens bilden Hygiene und Seuchenbekämpfung: unter der Leitung der Hygiene-Inspektion sind die Kontrollorgane mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet. Zahllose Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sollen einwandfreie Verhältnisse bei Trink- und Abwasser, im Lebensmittelverkehr, in den sehr verbreiteten Betriebsküchen u. dgl. herbeiführen. Die Eingliederung der Arbeitssanitätsinspektionen in die Bezirks-Hygiene-Institute (1959) sollte die Koordination zwischen betrieblichen und allgemeinen Schutzmaßnahmen bewirken und die häufigen Überschneidungen und Reibungen überwinden. Das alles entspricht, mit geringen Abweichungen, dem G. der SU: im Plan ein umfassendes und rationell erscheinendes System von Krankheitsverhütung und -behandlung, das auf die Entwicklung und Erhaltung gegenwärtiger und zukünftiger Arbeitskraft ausgerichtet ist. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Immer neue Änderungen im Programm widerlegen die Behauptung, daß es sich um eine klare Konzeption handle, [S. 159]die sich mit angemessenem Aufwand realisieren ließe. Sie beweisen das Unvermögen des Regimes, einfache und in der Praxis wirksame und beständige Grundformen zu entwickeln, die den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht werden und dabei Raum für die Entfaltung persönlicher Initiative der Mitarbeiter zur Anpassung an die jeweiligen Gegebenheiten lassen. Wie in allen Zweigen des sowjet. Systems führen auch im G. wirklichkeitsfern nach Doktrinen konstruierte Einrichtungen zu einem Übermaß von Verwaltung und „Kontrolle“. Kräfte und Mittel werden dadurch der effektiven Arbeit entzogen. So sind auch im G. keineswegs die (allerdings sehr beträchtlichen) Abgänge von Ärzten und anderen Angehörigen der Heilberufe die einzige Ursache des Notstandes seit 1958. Weitere Ursachen sind die Fehlleitung und der Mißbrauch der vorhandenen Kräfte, ferner die rücksichtslose Konkurrenz der verschiedenen Teile des Staatsapparates, zumal der militärischen Verbände (Ministerium für G., Militärpolitik). Aber auch eine sehr viel bessere Organisation des G. könnte das proklamierte Ziel, die Verhütung von Krankheiten, nicht erreichen. Die Überspannung der Arbeit von Frauen und Jugendlichen unter Mißachtung elementarer Grundsätze des Arbeitsschutzes (Nacht- und Schwerarbeit der Frauen und der Jugendlichen vom 17. Lebensjahr an) verursacht kaum abschätzbare Gesundheitsschäden. Besonders schädlich sind die ständige nervliche Belastung (Normen, Prämienwesen, politischer Druck), die mangelhafte Ernährung und das Fehlen ausreichender Entspannungsmöglichkeiten (ungenügende Freizeit durch Sonderschichten und -einsätze, politische Schulung, Sorge um den alltäglichen Lebensbedarf usf.). Der „Gesundheitsschutz“ bleibt auf die Früherfassung von Krankheiten beschränkt und erreicht selbst diese nicht. Bedrohlich erscheinen dem Regime in jüngster Zeit, seit der gewaltsamen Kollektivierung der Landwirtschaft, die Mängel „des Gesundheitsschutzes der Landbevölkerung und der Hygiene auf dem Lande“, die „hinter der sozialistischen Umwälzung auf dem Lande zurückgeblieben“ sind (Perspektivplan, S. 22). Rehabilitation und Nachtsanatorien könnten wertvolle Einrichtungen sein, die dem heutigen Erkenntnisstand der Medizin entsprechen, aber sie entarten unter der alles beherrschenden Ausbeutung der Arbeitskraft. Der Krankenstand läßt sich trotz ständiger Bemühungen nicht unter 6 v. H. senken, keineswegs nur aus Krankheitsgründen; oft genug dient Arbeitsbefreiung unter Vorgabe von Krankheit lediglich der Tarnung von Wartezeiten, die durch Ausbleiben von Materiallieferungen u. ä. hervorgerufen werden. Indessen läßt die auffallend lange durchschnittliche Dauer der Krankheitsfälle vermuten, daß ernste Gesundheitsschäden eine beträchtliche Rolle spielen; dabei spricht die Erschwerung der ärztlichen Behandlung durch lückenhafte Arzneimittelversorgung ebenso mit wie der Mangel an erfahrenen Ärzten in der Krankheitsbehandlung; beides zwingt oft zu behelfsmäßiger oder gar oberflächlicher Behandlung. Andererseits ist gerade durch die Ärzteflucht dem Regime die Durchsetzung des Programms erleichtert worden: die Anerkennung der Polikliniken in der Bevölkerung, die weitgehende Einschränkung der freien Arztwahl, die Einführung des Arzthelfers. Die Zahl der in Ausbildung Stehenden liegt bei Ärzten und anderem Medizinischen Personal sehr hoch. Die Zahlen der Mitarbeiter des G. dürften sich im Laufe des Siebenjahrplans den Normzahlen annähern. Zugeständnisse in programmatischen Formulierungen („Perspektivplan zur Entwicklung der medizinischen Wissenschaft und des G.“, Juli 1959) und zeitweilig mildere Regelungen (Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der [S. 160]Ärzte dürfen nicht darüber täuschen, daß das Ziel der völligen Verstaatlichung und straffen Steuerung des G. nicht aufgegeben, in den meisten Zweigen des G. einschl. des Apothekenwesens, sogar bereits erreicht ist. Die Medizinische Ausbildung ist nach dem Muster des sowjet. Ausbildungssystems umgestaltet und stark politisiert worden. Auch die medizinisch-wissenschaftliche Arbeit, die in jüngerer Zeit nachdrücklich gefördert wurde, unterliegt straffer Planung und intensiver politischer Einwirkung. Sie ist besonders gekennzeichnet durch die Herrschaft der materialistischen Doktrin in der Physiologie und Psychologie nach Pawlow. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 157–160 Geständniserpressung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesundheitszentrum

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 157]Im G. sind von 1945 bis 1954 die Entwicklungsphasen des G. der SU wiederholt worden: nach der Bekämpfung von Seuchen, Tuberkulose und Geschlechtskrankheiten wurde 1947 den Land- und Stadtkreisen und der Industrie die Errichtung von Polikliniken und Ambulatorien aufgegeben. Seit 1949 wurde in die Aufgaben dieser „Staatlichen Behandlungseinrichtungen“ auch die Vorbeugung einbezogen. 1950 begann…

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Verlagswesen (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Wie jeder andere Wirtschaftszweig unterliegt auch das V. der zentralen Wirtschaftsplanung (Wirtschaftssystem). Der Siebenjahrplan sieht vor, „daß wir 70 Prozent mehr und natürlich gute Bücher herausbringen müssen“ (Staatssekretär Erich ➝Wendt auf der Konferenz des V. im Febr. 1960). „Unsere Verlage müssen zu sozialistischen Verlagen werden, das heißt voll verantwortlich dafür sein, daß in ihrem Bereich vor allem die für den wissenschaftlichtechnischen Fortschritt, für die Qualifizierung unserer Werktätigen, für die Hebung des allgemeinen Bildungsniveaus unentbehrliche Literatur erscheint“ (ebenda). Angeleitet und Kontrolliert wird das V. von der Abt. „Literatur und Buchwesen“ im Ministerium für Kultur, die für die Buchpro[S. 456]duktion im allgemeinen und für die „sozialistische Gestaltung“ der Verlagsprogramme im besonderen verantwortlich ist. Die graphische Industrie untersteht seit 1958 dagegen der Staatlichen ➝Plankommission; Zensur und Papierzuteilung sind also der Kompetenz nach getrennt. Die Abt. Literatur und Buchwesen leitet die Verlage an, indem sie ihre allgemeine Planung, ihre Jahresthemen- und „thematischen Perspektivpläne“ prüft. Um „breite Kreise der Bevölkerung zu beteiligen, wurden insgesamt 21 ständige Arbeitsgemeinschaften gebildet, die nicht nur „passiv“ begutachten, sondern „wichtige Helfer“ „bei der Aufstellung und [S. 457]Erfüllung komplexer Literatur-Entwicklungsprogramme“ werden sollen. Die Editionspläne sind außerdem auf Verlegerkonferenzen Gegenstand von Kritik und Selbstkritik. Die „Begutachtung“ der Verlagsprogramme zielt u. a. auf deren klare Abgrenzung durch Zuweisung thematischer Zuständigkeiten ab; auch werden „Schwerpunkttitel“ festgelegt, deren Produktion unter Hintanstellung aller sonstiger Vorhaben besonders zu fördern ist. Die Abt. Literatur und Buchwesen prüft jedoch auch einzelne Manuskripte; um das System der Steuerung zu vervollständigen, werden Autorenverpflichtungen im Sinne des Vertragsgesetzes angestrebt. Die schöngeistigen Verlage werden angehalten, die „Bewegung der schreibenden ➝Arbeiter“ zu unterstützen. 1960 waren an der Buchproduktion in der SBZ etwa 90 Verlage beteiligt, viele davon, vor allem private, jedoch nur mit wenigen Titeln. Obschon nachprüfbare Angaben über die Eigentumsverhältnisse im V. nicht veröffentlicht werden, lassen sich nahezu 60 Verlage, darunter alle größeren, einwandfrei als entweder „volkseigen“ (d. h. Staatsverlage) oder „organisationseigen“ (d. h. im Besitz von Parteien, Massenorganisationen usw.) identifizieren. Kaum mehr als 12 Verlage waren (von den drei kirchlichen abgesehen) wahrscheinlich noch Privateigentum; ihr Anteil an der Produktion dürfte (nach Titeln) unter 5 v. H. gelegen haben. Alle staatseigenen Verlage wurden 1959 in einer VVB Verlage zusammengeschlossen, die dem Ministerium für Kultur untersteht. Zu den „volkseigenen“ Verlagen (Volkseigentum) gehören u. a. der Verlag Enzyklopädie (früher Bibliographisches Institut), die Verlage Brockhaus, Reclam, Teubner, Breitkopf & Härtel, die widerrechtlich enteignet wurden; einige davon produzieren trotzdem unter dem gleichen Namen wie in der Bundesrepublik. Einzelne Ministerien haben eigene Verlage, so das Ministerium für Verteidigung den Militär-Verlag. Die gesamte Literatur des Nationalrates (Nationale Front) erscheint im Kongreßverlag. Die „organisationseigenen Verlage“ unterstehen dem Druckerei- und Verlagskontor in Ost-Berlin, einer Außenstelle des ZK der SED. Der sowjetzonale Dietz-Verlag gehört der SED, der Aufbau-Verlag dem Deutschen ➝Kulturbund, der Verlag Neues Leben der FDJ, der Verlag Kultur und Fortschritt der Gesellschaft für ➝deutsch-sowjetische Freundschaft, der Urania-Verlag der Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse und der Verlag Tribüne dem FDGB. Die Buchproduktion der Verlage in der SBZ wuchs bis 1958 von Jahr zu Jahr an (1951: 2.142, 1954: 5.410, 1958: 6.205 Titel; 1959 jedoch 5.631) und holte auch in der technischen Qualität auf, befriedigt aber auch heute noch weder die Leserwünsche noch die dirigierenden Stellen von Partei und Staat. Westliche Literatur in Lizenzausgaben und Übersetzungen wird nur in engen Grenzen zugelassen; Unterhaltungsliteratur jeden Niveaus ohne politischen Einschlag ist daher meist schnell vergriffen. Titel, die dem sozialistischen Aufbau und der Erfüllung der Wirtschaftspläne dienen, genießen in der Produktion ohne Rücksicht auf Leserwünsche den Vorzug. Die Auflagenbemessung ist daher auch unabhängig von der Nachfrage, abgesehen von der der Bibliotheken, die ihren Plansoll-Bedarf sogar gesetzlich gesichert sehen möchten. Da der Plan den Umschlag eines bestimmten Prozentsatzes der Lagerbestände innerhalb Jahresfrist vorschreibt, werden „Überplanbestände“ bei den Verlagen wie beim Sortiment nach relativ kurzen Fristen verramscht oder makuliert. Die durchschnittlichen Bücherpreise liegen bei der schönen Literatur geringfügig, bei der Fachliteratur teilweise beträchtlich unter den westdeutschen. Der Buchexport ist monopolisiert (Deutscher ➝Buch-Export und -Import); im Verkehr mit der Bundesrepublik vollzieht er sich im Rahmen des Interzonenhandels. (Kulturpolitik, Buchhandel, Zeitschriften) Literaturangaben Taubert, Sigfred: Buchproduktion und Verlagswesen der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands im Jahre 1955. (BMG) 1956. 34 S. m. 17 Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 453–457 Verkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verlöbnis

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Wie jeder andere Wirtschaftszweig unterliegt auch das V. der zentralen Wirtschaftsplanung (Wirtschaftssystem). Der Siebenjahrplan sieht vor, „daß wir 70 Prozent mehr und natürlich gute Bücher herausbringen müssen“ (Staatssekretär Erich ➝Wendt auf der Konferenz des V. im Febr. 1960). „Unsere Verlage müssen zu sozialistischen Verlagen werden, das heißt voll verantwortlich dafür sein, daß in ihrem Bereich…

DDR A-Z 1962

1962: F

Facharzt Fachhochschulen Fachschulen Faktorenlohn Fallschirmsport Familienpolitik Familienrecht Faschismus FDGB FDJ FDJ-Kontrollposten FDJ-Ordnungsgruppen FDJ-Schulung Fechner, Max Feiertage Felsenstein, Walter Ferienaktion Feriendienst des FDGB Fernsehen Fernstudium Festigungsbrigade Festival FGS Filmaktiv Filmwesen Finanzamt Finanzausgleich Finanzbeirat Finanzberichterstattung Finanzschulden Finanzsystem Fischerei Fischereibeiräte Fischer, Kurt Flagge Flora und Jolanthe Florin, Peter Flüchtlinge Flüchtlingsvermögen Flugzeugindustrie Fonds der Volksvertretungen Forderungseinzugsverfahren (FE-Verfahren) Formalismus Forschungsgemeinschaft Forschungsrat, Deutscher Forschung, Wissenschaftl.-technische Forstwirtschaft Forstwirtschaftsbetriebe Fortschritt Fotothek, Deutsche Frankenberg und Proschlitz, Egbert von Frankfurt (Oder) Franz-Carl-Weiskopf-Preis Frauenarbeit Frauenausschüsse Freiberg Freie Deutsche Jugend Freie Spitzen Freiheit Freiheitssender 904 Freiwillige Gerichtsbarkeit Freiwilligkeit Freizeitgestaltung Freundschaftsvertrag Freyer, Erwin Frieden Friedensfahrt Friedensgefährdung Friedensgrenze Friedenskampf Friedensrat, Deutscher Friedensschutzgesetz Friedrich, Walter Frings, Theodor Fröhlich, Paul Frühauf, Hans Fühmann, Franz Fünfjahrplan Funke, Otto Funktionalismus Funktionäre Futtermeister der DDR Futtermittelfonds, Staatlicher

Facharzt Fachhochschulen Fachschulen Faktorenlohn Fallschirmsport Familienpolitik Familienrecht Faschismus FDGB FDJ FDJ-Kontrollposten FDJ-Ordnungsgruppen FDJ-Schulung Fechner, Max Feiertage Felsenstein, Walter Ferienaktion Feriendienst des FDGB Fernsehen Fernstudium Festigungsbrigade Festival FGS Filmaktiv Filmwesen Finanzamt Finanzausgleich Finanzbeirat Finanzberichterstattung Finanzschulden Finanzsystem Fischerei …

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Arbeitseinheit (1962)

Siehe auch: Arbeitseinheit: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Arbeitseinheit (AE): 1985 Abk. AE, Maßstab für die Arbeitsleistung jedes Mitgliedes einer LPG als Grundlage seiner Geld- und Naturalentlohnung aus dem kollektiven Betriebseinkommen. Die LPG-Mitglieder müssen in Arbeitsbrigaden (Brigaden der LPG) nach Tagesarbeitsnormen (TN) (TAN) arbeiten, die in einem „Katalog der Musterarbeitsnormen“ veröffentlicht wurden. Danach hat jede LPG die ihren Verhältnissen entsprechende TN zu beschließen, wobei grundsätzlich als Norm diejenige Arbeitsleistung festgelegt werden soll, die sich aus dem Mittel der durchschnittlichen und der besten Arbeitskräfte ergibt. An Hand dieser Normen wird die Arbeitsleistung jedes LPG-Mitgliedes täglich ermittelt und in AE bewertet. Zu diesem Zweck sind die landw. Arbeiten in fünf Bewertungsgruppen gegliedert. Die Bewertungs-Gruppe gibt an, wieviel AE für die jeweilige Arbeit bei Erfüllung der TN anzurechnen sind. Eine AE ist also nicht identisch mit einem Arbeitstag. Bei 100%ig erfüllter TN werden z. B. angerechnet: Schlechte Arbeit, Nichterfüllung der Norm bedeuten Kürzung der AE und umgekehrt. Bestimmte Leistungen des Brigadiers werden durch zusätzliche AE prämiiert. Der Geldwert der AE und die je LPG-Mitglied anzurechnende AE errechnen sich nach den Formeln: Beträgt z. B. für Arbeiten mit der Hackmaschine die TN = 3,2 ha, werden aber tatsächlich nur 3,0 ha am Tage bearbeitet, so ergeben sich folgende Kürzungen der AE: für den Steuermann (Bew. Gr. 1,4 AE): für den Gespannführer (Bew. Gr. 1,2 AE): Beim Typ III war bis Frühjahr 1960 ein Mindestlohn von 7 DM je AE garantiert. Wenn hierzu die Eigenmittel der LPG nicht ausreichten, wurde der Fehlbetrag subventioniert. Neuerdings sollen die LPG III über die Produktionshilfe in den Stand gesetzt werden, mindestens 7 DM Ost pro AE bezahlen zu können. Das Gesamteinkommen der LPG-Mitglieder hängt weitgehend von der Möglichkeit ab, die Naturalbezüge pflanzlicher Produkte zur Erstellung Freier Spitzen in der tierischen Produktion der persönlichen Hauswirtschaft zu verwerten. Deshalb besteht ein Anreiz, möglichst hohe AE und damit große Mengen naturaler Futtermitteleinkünfte zu erzielen. Im Durchschnitt aller LPG III dürften die pro Mitglied jährlich erreichten AE zwischen 300 und 400 AE liegen. Bei den LPG Typ I und II sind Fälle bekanntgeworden, wo die Mitglieder trotz Erfüllung der von ihnen geforderten AE bei der Jahresabrechnung Schuldner ihrer LPG waren. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — „Sozialisierung“ und Produktionsergebnisse. (BB) 1960. 191 S. mit 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 29 Arbeitsdisziplin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitserziehung

Siehe auch: Arbeitseinheit: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Arbeitseinheit (AE): 1985 Abk. AE, Maßstab für die Arbeitsleistung jedes Mitgliedes einer LPG als Grundlage seiner Geld- und Naturalentlohnung aus dem kollektiven Betriebseinkommen. Die LPG-Mitglieder müssen in Arbeitsbrigaden (Brigaden der LPG) nach Tagesarbeitsnormen (TN) (TAN) arbeiten, die in einem „Katalog der Musterarbeitsnormen“ veröffentlicht wurden. Danach hat jede LPG die ihren Verhältnissen…

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Staatsanwaltschaft (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Lan[S. 416]desstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) außer dem Obersten Gericht auch eine Oberste St. geschaffen, deren durch die Volkskammer zu wählender Leiter als Generalstaatsanwalt der DDR Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwälten der Länder erhielt. Durch die „VO über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz“ vom 26. 9. 1951 (GBl. S. 877) wurde die St. unter der Leitung des Generalstaatsanwaltes der „DDR“ „ein in seiner Organisation und Tätigkeit selbständiges Organ der Justiz“ (§ 1). Ihren Abschluß fand die Herauslösung der St. aus der Justiz mit dem „Gesetz über die St. der DDR“ (StAG) vom 23. 5. 1952 (GBl. S. 408), „das für, die St. der DDR die Krönung ihrer Entwicklung bedeutete“ (Benjamin/Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1955, S. 264). Seither entsprechen Organisation und Aufgaben der St. im wesentlichen dem sowjet. Vorbild. Die St. ist jetzt ein unmittelbar dem Ministerrat unterstelltes Staatsorgan mit besonderen, über den eigentlichen Justizbereich hinausgreifenden Aufgaben und Vollmachten. Nach dem StAG ist es Aufgabe der St., „die Aufsicht über die strikte Einhaltung der Gesetze und Verordnungen der DDR zu führen“ (§ 1, Abs. 2, StAG). „Diese Aufsicht erstreckt sich auf alle Ministerien, Ämter und ihnen unterstellte Dienststellen und Einrichtungen, auf Betriebe und ebenso auf alle Funktionäre des Staatsapparates und Bürger“ (§ 10, Abs. 2, StAG); diese Bestimmung deckt sich bezeichnenderweise fast wörtlich mit dem Art. 113 der Sowjetverfassung. Entsprechend dem § 10 StAG wurde die Abt. Allgemeine Aufsicht in der St. geschaffen. In dieser neuen Funktion wird der Staatsanwalt als „Hüter der Demokratischen Gesetzlichkeit“ bezeichnet („Neue Justiz“ 1955, S. 11). „Die Allgemeine Aufsicht entspricht dem Wesen unseres Staates und hilft mit bei der Verwirklichung der Politik der Regierung. Sie ist eine wichtige politische Einrichtung. Die Lösung der sich für die Allgemeine Aufsicht ergebenden Aufgaben kann nur in unmittelbarer Auswertung des erklärten politischen Willens der führenden gesellschaftlichen Kraft, der Partei der Arbeiterklasse, erfolgen“ („Neue Justiz“ 1954, S. 489). Ferner führt die St. das Ermittlungsverfahren in Strafsachen; ihr „obliegt die Aufsicht über alle Untersuchungen, die von den einzelnen Untersuchungsorganen durchgeführt werden“ (§ 17 StAG). Die St. erhebt die Anklage und vertritt sie vor Gericht. Sie ist berechtigt, in jedem Zivil- und Arbeitsrechtsstreit durch Einreichung von Schriftsätzen und durch Teilnahme an Gerichtsverhandlungen mitzuwirken (§ 20), wenn sie „dies wegen der Bedeutung des Gegenstandes des Rechtsstreits für den Aufbau der Grundlagen des Sozialismus für erforderlich erachtet“ (Haber in: „Neue Justiz“ 1955, S. 116). Sie hat auch in Zivil- und Arbeitsrechtssachen das Recht, die Kassation zu beantragen. Die St. überwacht die Strafvollstreckung und übt die Aufsicht über alle Haft- und Strafanstalten (Strafvollzug) aus. Sie wirkt im Begnadigungsverfahren (Gnadenrecht) mit und führt das Strafregister. — Die St. wird von dem Generalstaatsanwalt der „DDR“ geleitet, dem in den Bezirken der Staatsanwalt des Bezirkes (Bezirksstaatsanwalt) und in den Kreisen der Staatsanwalt des Kreises (Kreisstaatsanwalt) unterstehen. Sämtliche Staatsanwälte sind den Weisungen des Generalstaatsanwalts unterworfen; er ernennt und entläßt alle Staatsanwälte. Fast alle Staatsanwaltsstellen sind mit der SED angehörenden Absolventen von Volksrichter-Lehrgängen besetzt. Generalstaatsanwalt der „DDR“ war seit Schaffung dieses Amtes bis zu seinem Tode (25. 3. 1960) Melsheimer (SED). Eine Neuwahl hat noch nicht stattgefunden, „amtierender Generalstaatsanwalt“ ist Werner Funk. Die St. im Sowjetsektor Berlins ist selbständig und untersteht formal nicht dem Generalstaatsanwalt der SBZ, erhält aber doch Weisungen von diesem. Ihr Leiter ist der GenStA von Ost-Berlin, dem die Staatsanwälte der acht Stadtbezirke unterstellt sind. Der GenStA von Ost-Berlin vereinigt also in seiner Funktion die Tätigkeit des GenStA der SBZ mit der eines Bezirksstaatsanwalts. (Rechtswesen) Literaturangaben Hellbeck, Hanspeter: Die Staatsanwaltschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BMG) 1955. 104 S. m. 7 Anlagen. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 415–416 Staatsangehörigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsapparat

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Lan[S. 416]desstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S.…

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Fernsehen (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach mehrjährigen Versuchen verbreitet der „Deutsche Fernsehfunk“ als Teil des Staatlichen Rundfunk-Komitees (Rundfunk) unter der Intendanz von Horst Adamek (SED) seit Jan. 1956 von Berlin-Adlershof aus ein offizielles Programm. Sender: Berlin, Görlitz, Dresden, Katzenstein (bei Chemnitz), Leipzig, Inselsberg, Brocken, Schwerin, Marlow (Mecklenburg), Cottbus und Helpterberg (bei Neubrandenburg). Der erste massive Richtfunkturm wurde 1958 bei Roitzsch errichtet. Der „Deutsche Fernsehfunk“ (DFF) gehört der „Organisation der internationalen Rundfunkverbände (OIRT)“ des Ostblocks an, innerhalb dessen die Vertreter der Tschechoslowakei, Polens und der SBZ im Jan. 1959 Vereinbarungen über die Erweiterung des Austausches von Direktsendungen getroffen haben. Diese bildeten nach Beitritt Ungarns 1960 die Grundlage zum Aufbau eines Fernsehnetzes zwischen den sozialistischen Ländern unter [S. 127]der Bezeichnung „Intervision“. Noch im Jahre 1961 wird die SU dem Netz angeschlossen. Die übrigen Mitgliedstaaten der„OIRT“ werden folgen. Das F.-Programm steht im Dienst der politischen Propaganda. „Die ständige Verbindung mit den Arbeitern in den Betrieben, den Bauern im Dorf verleiht auch dem Fernsehen den Charakter eines kollektiven Propagandisten, Agitators und Organisators.“ („Der Rundfunk“, Nr. 42/1952, S. 2). Das F. soll vor allem auf dem flachen Land eingeführt werden, weil Presse und Rundfunk dort die geringste Resonanz haben. Auf die Möglichkeit des Empfangs in der Bundesrepublik wird mit technischen Mitteln und Sondersendungen hingezielt; andererseits empfängt ein beträchtlicher Teil (etwa 70 v. H.) der F.-Teilnehmer in der SBZ westdeutsche Sendungen. Durch den Bau von Gemeinschaftsantennen, die ausschließlich auf den Kanal des Ostfernsehens ausgerichtet sind, versucht man seit Herbst 1959, den Empfang westdeutscher Sendungen zu verhindern. 1965 soll das sowjetzonale F. auf 95 v. H. des Gebietes der SBZ empfangen werden können; zur Zeit werden nur knapp über 60 v. H. erreicht. Am 1. 7. 1960 gab es rd. 1 Mill. Fernsehteilnehmer (Bundesrepublik 4 Mill.). Am 1. 6. 1961 hatte der DFF 3.500 Mitarbeiter. Ein zweites Fernsehprogramm soll in absehbarer Zeit nicht möglich sein. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 126–127 Feriendienst des FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fernstudium

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach mehrjährigen Versuchen verbreitet der „Deutsche Fernsehfunk“ als Teil des Staatlichen Rundfunk-Komitees (Rundfunk) unter der Intendanz von Horst Adamek (SED) seit Jan. 1956 von Berlin-Adlershof aus ein offizielles Programm. Sender: Berlin, Görlitz, Dresden, Katzenstein (bei Chemnitz), Leipzig, Inselsberg, Brocken, Schwerin, Marlow (Mecklenburg), Cottbus und Helpterberg (bei Neubrandenburg). Der erste massive…

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Republikflucht (1962)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bezeichnung für das fluchtartige Verlassen der „DDR“, zunächst nur Ausdruck des Pj., seit 11. 6. 1953 amtlicher Ausdruck in Gesetzen und VO. Etwa seit Juni 1961 verschwand der Begriff R. mehr und mehr. In Vorbereitung der Maßnahmen des 13. August wurde von Abwerbung, „Kopfjägern“ und „Menschenhandel“ gesprochen. Nach der „VO über die Rückgabe deutscher Personalausweise bei Übersiedlung nach Westdeutschland oder West-Berlin“ vom 25. 1. 1949 (GBl. S. 53) mußte jeder Bewohner der SBZ, der nach Westdeutschland oder West-Berlin übersiedelt, seinen Personalausweis an die Volkspolizei zurückgeben. Nichtbeachtung dieser Vorschrift war mit Gefängnis bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe bedroht. Nach der „VO über die Ausgabe von Personalausweisen der Deutschen Demokratischen Republik“ v. 29. 10. 1953 (GBl. S. 1090) haben Personen, die die „DDR“ vorübergehend oder für ständig verlassen, ihren Ausweis bei der Volkspolizei abzugeben. Nichtabgabe zieht gem. § 10 der VO Gefängnisstrafe bis zu 3 Jahren und Geldstrafe nach sich. Neben dieser weiter geltenden Bestimmung hat die Volkskammer am 11. 12. 1957 mit dem „Gesetz zur Änderung des Paßgesetzes“ (GBl. S. 650) einen selbständigen Tatbestand zur Bestrafung der R. geschaffen: „Wer ohne erforderliche Genehmigung das Gebiet der DDR verläßt …, wird mit Gefängnis bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Vorbereitung und Versuch sind strafbar.“ Mit dieser gesetz[S. 369]lichen Neuregelung wurde das in der Verfassung garantierte Grundrecht der Freizügigkeit und das Recht auf Auswanderung endgültig beseitigt. Im Gegensatz zum bisherigen Zustand kann jetzt schon jede tatsächliche oder vermeintliche Vorbereitungshandlung zum Verlassen der SBZ wie das vollendete Delikt der R. mit Gefängnis bis zu drei Jahren geahndet werden (Paßwesen). Der „Republikflüchtige“ verliert praktisch sein in der SBZ zurückgelassenes Vermögen (Flüchtlingsvermögen). Personen, die Bürger der „DDR“ zum Verlassen der Zone bewegen, werden wegen Abwerbung zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. (Rückkehrer) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 368–369 Reproduktion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Reserven, Dörfliche

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bezeichnung für das fluchtartige Verlassen der „DDR“, zunächst nur Ausdruck des Pj., seit 11. 6. 1953 amtlicher Ausdruck in Gesetzen und VO. Etwa seit Juni 1961 verschwand der Begriff R. mehr und mehr. In Vorbereitung der Maßnahmen des 13. August wurde von Abwerbung, „Kopfjägern“ und „Menschenhandel“ gesprochen. Nach der „VO über die Rückgabe deutscher Personalausweise bei Übersiedlung nach…

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Parteilehrjahr der SED (1962)

Siehe auch: Parteilehrjahr: 1953 1954 Parteilehrjahr der SED: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Dient in Angleichung an das Schulungswesen der KPdSU der Mitgl.- und Kandidatenschulung. Eingeführt auf Beschluß des ZK der SED vom Juni 1950. Das P. dauert jeweils von Sept. bis Juni. Teilnahme ist für alle Mitgl. und Kandidaten Pflicht. Die Teilnahme interessierter Parteiloser ist erwünscht. Der Unterricht findet einmal monatlich statt. Unterrichtsformen: Lektionen, Seminare, Zirkel und für höhere Funktionäre theoretische Konferenzen. Von 1949 bis 1956 stand im Mittelpunkt aller Lehrpläne für das P. das Studium der Geschichte der KPdSU und des Marxismus-Leninismus, Stalinismus. Seit 1956 stärkere Orientierung auf Fragen der praktischen Parteipolitik, insbesondere der Wirtschaftspolitik. 1960 stand das neue ideologische Standardwerk der SED, das sowjet. Lehrbuch „Grundlagen des Marxismus-Leninismus“, und in den ersten Monaten des Jahres 1961 die „Erklärung der Beratung von Vertretern der kommunistischen und Arbeiterparteien“ („Neues Deutschland“ vom 6. Dez. 1960) im Mittelpunkt des P. Das P. 1961/62 umfaßt: 1. Politischen Grundkursus. Er wird „von den Kreisleitungen in Externats- und Internatskursen für solche Kandidaten durchgeführt, die noch über keine marxistisch-leninistischen Kenntnisse verfügen“. 2. Zirkel über Grundfragen des dialektischen und historischen Materialismus, „der sozialistischen Industrie“, der sozialistischen Landwirtschaft“, „des sozialistischen Handels“, „der staatlichen und rechtlichen Entwicklung in der DDR“ sowie „der sozialistischen Pädagogik“. 3. Lektionszyklen: „Dialektischer und historischer Materialismus“; „Grundprobleme der allgemeinen Kreise des kapitalistischen Systems, ihr Wirken in Westdeutschland“; „Einige Probleme der politischen Ökonomie des Sozialismus in der gegenwärtigen Etappe“; „Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, neueste Zeit“; „Zum Studium einiger Probleme der internationalen Arbeiter- und nationalen Befreiungsbewegung“; „Zum Studium geistiger Probleme der Gegenwart; „Zum Studium einiger Probleme der sozialistischen Kulturpolitik in der DDR“. Die Lektionszyklen werden unmittelbar von den Bezirksleitungen der SED organisiert und nur in den Großstädten durchgeführt. (Beschluß der SED vom 27. 6. 1961, „Neuer Weg“ Nr. 15/1961). (Gesellschaftswissenschaftliches ➝Grundstudium, Schulung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 321 Parteikontrollkommissionen der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteilichkeit, Bolschewistische

Siehe auch: Parteilehrjahr: 1953 1954 Parteilehrjahr der SED: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Dient in Angleichung an das Schulungswesen der KPdSU der Mitgl.- und Kandidatenschulung. Eingeführt auf Beschluß des ZK der SED vom Juni 1950. Das P. dauert jeweils von Sept. bis Juni. Teilnahme ist für alle Mitgl. und Kandidaten Pflicht. Die Teilnahme interessierter Parteiloser ist erwünscht. Der Unterricht findet einmal monatlich statt. Unterrichtsformen: Lektionen,…

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Rechnungswesen (1962)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Während in einer Marktwirtschaft das R. hauptsächlich der Erfolgsrechnung dient, ist es in der Zentralverwaltungswirtschaft sowjet. Typs ein Mittel zur Kontrolle der Planerfüllung. Die systemtypischen Merkmale des sowjet. R. sind: 1. Die Buchführungsvorschriften sind vor allem ein Mittel der Plankontrolle. Ziel der Rechnungslegung ist die Plan-Ist-Abrechnung in wechselseitiger Verflechtung von Betriebsplan, Volkswirtschaftsplan und Staatshaushaltsplan (Staatshaushalt). 2. Die Kostenrechnung wird nicht durch die tatsächlich entstehenden Kosten, sondern, durch Normen bestimmt (Materialverbrauchsnormen, Arbeitsnormen, Abschreibungsnormen). Sie ist ähnlich wie die Buchführung hauptsächlich auf einen Soll-Ist-Vergleich abgestellt. (Feststellung der Abweichungen innerhalb einer Geschäftsperiode.) Eine untergeordnete Rolle spielen preiskalkulatorische Gesichtspunkte. Bestimmte Kostenelemente (wie Unternehmerlohn, kalkulatorische Zinsen, Wagniszuschläge) haben den Kostencharakter generell verloren, oder es wird nach „sozialökonomischen Formationen“ differenziert (so werden in der Privatwirtschaft bestimmte Lohnkostenbestandteile dem Gewinn zugeschlagen, während sie in der VEW als abzugsfähig anerkannt sind). 3. Es gibt kein Nebeneinander von Handels- und Steuerbilanz. Für Bilanzaufstellung gibt es ein vielgliedriges Bilanzschema und eine Vielzahl ergänzender Formulare (Kontrollbericht mit Kontrollblättern als Erläuterung). Die Bewertung der Anlagemittel (Grundmittel) erfolgt nach dem Anschaffungswert zuzüglich Transport- und Montagekosten. Daraus resultiert, daß gleichartige Anlagegegenstände nicht immer mit einem zwischenbetrieblich vergleichbaren Wert angesetzt werden können und somit Selbstkosten und Rentabilität beeinträchtigen. Nach sowjet. Muster nimmt deshalb die SBZ eine Umbewertung der Anlagemittel nach dem Wiederbeschaffungspreis vor. Die Umlaufmittel werden im wesentlichen, ihrem Umschlag entsprechend, zu Istkosten bewertet. Warenvorräte werden zu Selbstkosten und Forderungen zum Nennwert ausgewiesen. Die zahlenmäßige Erweiterung der Festpreisanordnungen erforderte wegen Änderung der Preisbasis Umbewertung der Umlaufmittel. 4. Kriterium der Rentabilität der VEB ist der Grad der Planerfüllung. (PDA) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 349 Rechnungseinzugsverfahren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtsanwaltschaft

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Während in einer Marktwirtschaft das R. hauptsächlich der Erfolgsrechnung dient, ist es in der Zentralverwaltungswirtschaft sowjet. Typs ein Mittel zur Kontrolle der Planerfüllung. Die systemtypischen Merkmale des sowjet. R. sind: 1. Die Buchführungsvorschriften sind vor allem ein Mittel der Plankontrolle. Ziel der Rechnungslegung ist die Plan-Ist-Abrechnung in wechselseitiger Verflechtung von Betriebsplan,…

DDR A-Z 1962

Kraftfahrzeugindustrie (1962)

Siehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Kraftwagenerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Der Anteil der SBZ an der deutschen K. ist nach dem Kriege durch Demontagen (Reparationen) sehr abgesunken. Die Bevorzugung der Produktionsgütererzeugung verhinderte einen umfassenden Neuaufbau. Die Betriebe wurden völlig unzulänglich mit Investitionsmitteln ausgestattet, und die Materialzuteilungen sind bis heute unzureichend. Vor dem Kriege entfiel auf das Gebiet der SBZ ein Anteil von etwa 25 v. H., 1959 von nur noch 4 v. H. der deutschen K. Die Produktion hat sich im Vergleich zur Bundesrepublik (BRD) wie folgt entwickelt: [S. 232]Je 1.000 Einwohner wurden im Jahre 1960 in der Bundesrepublik 35, in der SBZ nur 4 Personenwagen hergestellt. Das Fabrikationsprogramm in der SBZ ist dürftig. An Personenkraftwagen werden nur zwei Typen hergestellt, der Kleinwagen „Wartburg“ (900 ccm, 37 PS, Fortentwicklung des alten DKW) und der Kleinstwagen „Trabant P50“. Im Lastkraftwagenbau werden ebenfalls nur noch zwei Typen hergestellt, und zwar je ein Wagen mit 2 t und 4 t Nutzlast. Ferner wird ein Kleintransporter mit ¾ t Tragkraft gebaut. Der Omnibusbau konzentriert sich unter Verwendung von Bauteilen der Lkw-Typen auf kleine Modelle. Schwere Lastkraftwagen und schwere Omnibusse werden nach einer Absprache zwischen den Ostblockländern in der SBZ nicht entwickelt und gefertigt. Der Kraftwagenbestand ist überaltert und völlig unzureichend. Da ein großer Teil der Neuproduktion exportiert wird (von den Pkw rund 40 Prozent!) besteht ein großer ungedeckter Bedarf. Das Gesetz über den Siebenjahrplan sieht für 1965 eine Fertigung von 108.000 Pkw vor, eine Zahl, deren Erreichung von den Fachleuten in der Zone als kaum möglich bezeichnet wird, selbst wenn ausreichend Investitionen und Material für die K. bereitgestellt würden. Für Lkw wird im Siebenjahrplan keine Zahl genannt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 231–232 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kraftfahrzeugsteuer

Siehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Kraftwagenerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Der Anteil der SBZ an der deutschen K. ist nach dem Kriege durch Demontagen (Reparationen) sehr abgesunken. Die Bevorzugung der Produktionsgütererzeugung verhinderte einen umfassenden Neuaufbau. Die Betriebe wurden völlig unzulänglich mit Investitionsmitteln ausgestattet, und die Materialzuteilungen sind bis heute unzureichend. Vor dem Kriege entfiel auf das…

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Musik (1962)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach der in der SBZ maßgebenden sowjetischen M.-Auffassung kann „das Wesen der M. unmöglich im inhaltlosen ‚Spiel reiner Klangformen‘ bestehen … sondern darin, die Vielfalt der Wirklichkeit in das M.-Gestalten einfließen zu lassen. M., in diesem Sinne aufgefaßt, spiegelt nicht nur Wirklichkeiten, sondern vermag auch aktiv in die Lebenszusammenhänge einzugreifen und somit zur Veränderung und Umgestaltung der gesellschaftlichen Zustände beizutragen.“ Mit diesen Sätzen (aus dem sowjetzonalen „Lexikon A-Z in einem Band“) wird die Norm des sozialistischen Realismus auch für die M. gesetzt, zugleich die ideologische Rechtfertigung für die hemmungslose Politisierung der M., vor allem der Volks-M. und in ihrem Bereich wiederum des Liedes, gegeben. „Unter entschiedener Absage an die musikfremde Zersetzung der europäischen Musiktradition soll eine Musik „hervorgebracht“ werden, „die im Streben nach einer neuen kunstvollen Einfachheit Ideentiefe, melodischen und harmonischen Reichtum, Volkstümlichkeit und Verständlichkeit der musikalischen Aussage in sich vereint“ (Entschließung der Kulturkonferenz 1960 der SED). Teils der bewußtseinsbildenden Wirkung wegen, teils auch aus Motiven staatlicher Repräsentation, die in allen totalitären Herrschaftsformen das Kulturleben beeinflussen, wird das öffentliche M.-Leben mit beträchtlichen Mitteln gefördert, wobei Institute von großer Tradition (Leipziger Gewandhaus, Dresdener Philharmonie, Berliner Staatsoper, Thomaner- und Kreuz-Chor) mehr als ihren Namen einzusetzen hatten. 1958 gab es 39 „Kultur- und Sinfonie-“, 47 Theater- und 3 Rundfunkorchester. Der Pflege des Kulturellen Erbes dienen Musikfeste, die u. a. auch Bach und Händel gewidmet waren. Man bemüht sich, das Konzertleben, das von der Deutschen ➝Künstler-Agentur und den Bezirksdirektionen der Deutschen Konzert- und Gastspieldirektion monopolistisch gesteuert wird, weitgehend zu dezentralisieren. Die Einsetzung eines Musikrates, der das Musikleben der SBZ zugleich repräsentieren und steuern soll, wurde neuerdings angekündigt. Auf musikwissenschaftlichem Gebiet, vor allem bei großen Editionen, gibt es noch Beispiele gesamtdeutscher Zusammenarbeit. Die großen M.-Verlage, wie der weltberühmte von Breitkopf & Härtel, wurden enteignet und verstaatlicht oder sind verschwunden. (Verlagswesen) [S. 300]Wie alle Sparten der Laienkunst, erfreut sich auch die Volks-M. der besonderen Beachtung von Partei und Staat, denen es dabei ebensowohl um die Kontrolle des Vereinswesens wie auch um die bewußtseinsbildende Kraft der gemeinschaftlichen M.-ausübung zu tun ist. Volksmusikschulen dienen der Förderung und Ausrichtung des Nachwuchses, das Institut für Volksmusikforschung in Weimar veranstaltet Wanderausstellungen und gibt Liederblätter und Volkstanzhefte heraus, das Zentralhaus för Volkskunst sorgt für sozialistisches Liedgut, das zusammen mit Volkstanz, Kabarett und Agitprop (Agitprop-Gruppen) die Veranstaltungen der Kulturellen Massenarbeit auszufüllen hat. „Ernstes Zurückbleiben“ wird immer von neuem auf dem Gebiete der Tanz- und Unterhaltungs-M. kritisiert, wo die eigene Produktion im Urteil des meist jugendlichen Publikums gegen „imperialistische Einflüsse“ aus dem Westen nicht aufzukommen vermag und man daher zu einer administrativen Drosselung des Verbrauchs westlicher M. schreiten mußte. Schallplatten werden von einem VEB Deutsche Schallplatten produziert, derzeit aber noch in der Bundesrepublik gepreßt; die Einfuhr von Schallplatten aus der Bundesrepublik ist im übrigen nicht gestattet. (Kulturpolitik, Verband deutscher ➝Komponisten und Musikwissenschaftler, AWA) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 299–300 Museum für Deutsche Geschichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mutterschutz

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach der in der SBZ maßgebenden sowjetischen M.-Auffassung kann „das Wesen der M. unmöglich im inhaltlosen ‚Spiel reiner Klangformen‘ bestehen … sondern darin, die Vielfalt der Wirklichkeit in das M.-Gestalten einfließen zu lassen. M., in diesem Sinne aufgefaßt, spiegelt nicht nur Wirklichkeiten, sondern vermag auch aktiv in die Lebenszusammenhänge einzugreifen und somit zur Veränderung und Umgestaltung der…

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Sozialfürsorge (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der S. war bis 31. 3. 1956 die VO vom 22. 4. 1947, erlassen auf Grund des Befehls 92 der SMAD. Seit 1. 4. 1956 gilt die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 (GBl. S. 233). Danach wird S. für alle hilfsbedürftigen Personen, einschließlich der Personen, die keine Zahlungen aus der Sozialversicherung erhalten, gewährt. Als hilfsbedürftig im Sinne der S. wird angesehen, wer den notwendigen Lebensbedarf für sich und seine arbeitsunfähigen Familienangehörigen nicht verdienen kann und wer keine ausreichenden Mittel von anderer Seite erhält oder erhalten kann. Als hilfsbedürftig gilt nicht, wer arbeitsfähig ist und eine zumutbare Arbeit ablehnt. Hilfeleistung aus den Mitteln der S. wird nicht gewährt in den Fäl[S. 399]len, in denen der Hilfsbedürftige Einnahmen aus seinem Vermögen hat oder ihm eine Hilfeleistung in Höhe des für den betreffenden Ort festgesetzten Existenzminimums durch Dritte gewährt wird, die zum Unterhalt des Hilfsbedürftigen gesetzlich verpflichtet sind. Die S. wird durch die Räte der Gemeinden (Referate Sozialfürsorge in der Abt. Gesundheits- und Sozialwesen) gewährt. Die S. untersteht dem Ministerium für Gesundheitswesen, Hauptabt. Sozialwesen. Die Referate S. entscheiden über die Hilfsbedürftigkeit. Sie werden dabei von ständigen Kommissionen für Gesundheitswesen und S. unterstützt. Gegen die Ablehnung eines Antrages auf S. ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben, das innerhalb von 2 Wochen beim Hauptreferat S. in der Abt. Arbeit und Berufsausbildung des Bezirkes eingelegt werden muß. Dieses hat über die Beschwerde innerhalb zweier Wochen zu entscheiden. Die S. gliedert sich in den allgemeinen Rahmen der Arbeits- und Sozialpolitik ein, das heißt: auch sie wird in die Wirtschaftsplanung einbezogen: „Fünfjahrplan und S. stehen in engster Wechselbeziehung. Die erforderlichen Maßnahmen der S. werden bestimmt und weitestgehend beeinflußt vom Stand unserer demokratischen Wirtschaft. Wir können nicht einen Plan aufstellen, der die Zahl der Hilfsbedürftigen in der S. für die Plandauer um einen bestimmten Prozentsatz reduziert, aber wir müssen den Personenkreis der Hilfsbedürftigen in seiner Zusammensetzung dauernd nach Arbeitsfähigen und Arbeitsunfähigen überprüfen und kontrollieren, um sie den Organen für Arbeitskraftreserven in der Staatlichen Planung zur Kenntnis zu bringen“ („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 328/1951). Die S. ist daher nicht karitativ, sondern „produktiv“: „Sie unterscheidet sich grundsätzlich von dem Begriff der bisherigen Wohlfahrtspflege, indem sie sich zu einer produktiven Fürsorge entwickelt hat, deren erste Maßnahmen im Arbeitsamt beginnen. So stehen Berufsausbildung, Umschulung und der Arbeitsplatznachweis an vorderster Stelle fürsorgerischer Maßnahmen, die durch die Organe der Kreisverwaltungen angestrebt und durchgeführt wurden” („Arbeit und Sozialfürsorge“, Ost-Berlin, S. 327). Die Barunterstützungen sind deshalb gering und betragen für Hauptunterstützungsempfänger 85,– DM Ost, für ihre erwachsenen Angehörigen 30,– DM Ost, für ein Kind 35,– DM Ost monatlich. Eine Mietbeihilfe kann je nach Ortsklasse und Zahl der Familienangehörigen im Betrag von 25–40 DM Ost gewährt werden. Ab 1. Juni 1958 wird ein Zuschlag von 9 DM Ost (in Ost-Berlin 12 DM Ost) gewährt. Nach der 1. Durchführungsbestimmung vom 24. 2. 1956 gilt als hilfsbedürftig, sofern er die sonstigen Voraussetzungen erfüllt: a) wer als Frau 60 Jahre, als Mann 65 Jahre alt ist, b) Invalide im Sinne der Sozialversicherung ist (Renten), c) wer arbeitsfähig oder teilarbeitsfähig ist, aber nachweisbar keine Arbeitsmöglichkeit hat, d) Frauen mit mindestens einem Kind bis zu drei Jahren oder mindestens zwei Kindern unter acht Jahren, wenn sie diese nicht durch Familienangehörige, in einem Kindergarten oder einer ähnlichen Einrichtung oder durch dritte Personen beaufsichtigen lassen können, e) Personen, die in ihrem Haushalt eine ständig pflegebedürftige Person versorgen müssen, sofern die Pflege nicht von einem Dritten übernommen werden kann. Auch hier wird, wie in der Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) die Tendenz deutlich, möglichst viele Menschen zur Arbeit zu zwingen. (Arbeitspolitik) Das Referat S. betreut außer den Unterstützungsempfängern die Insassen von Alters-, Pflege- und Siechen- sowie Blindenheimen, für die ganz oder teilweise die Kosten der Heimaufnahme von den Angehörigen nicht getragen werden können. Die Bewohner der Heime erhalten neben Unterkunft, Bekleidung und Verpflegung ein geringes monatliches Taschengeld. Auch die Betreuung der Haftentlassenen gehört zum Aufgabengebiet des Referats. Praktisch geschieht in dieser Beziehung sehr wenig. Die S. zahlt ferner an Arbeitslose Differenzbeträge bis zur Höhe der Fürsorgegesetze. (Arbeitslosenversicherung) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 398–399 Sozialdemokratismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialismus

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der S. war bis 31. 3. 1956 die VO vom 22. 4. 1947, erlassen auf Grund des Befehls 92 der SMAD. Seit 1. 4. 1956 gilt die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 (GBl. S. 233). Danach wird S. für alle hilfsbedürftigen Personen, einschließlich der Personen, die keine Zahlungen aus der Sozialversicherung erhalten, gewährt. Als hilfsbedürftig im Sinne der S. wird angesehen, wer den…

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Häftlinge, Politische (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Zahl aller aus politischen Gründen inhaftiert gewesenen und noch inhaftierten Bewohner der SBZ ist nicht bekannt. Neben den in die Konzentrationslager verschleppten und zum großen Teil dort verstorbenen Menschen werden als PH. diejenigen bezeichnet, die aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen durch ein sowjetisches Militärtribunal oder ein Gericht der SBZ wegen Boykotthetze, Friedensgefährdung oder eines anderen Staatsverbrechens verurteilt worden sind. Auch die in den Kriegsverbrecherprozessen verurteilten Angeklagten fallen in diese Kategorie. Die größten Strafanstalten, in denen sich in der SBZ PH. befinden, sind die in Bautzen, Berlin-Rummelsburg, Brandenburg, Bützow-Dreibergen, Cottbus, Halle, Luckau, Magdeburg-Sudenburg, Hoheneck bei Stollberg, Torgau, Untermaßfeld, Waldheim und Zwickau (Rechtswesen). Obwohl bis zum Sommer 1955 allein in den Strafanstalten über 20.000 PH. im Widerspruch zu den Grundrechtsgarantien der Verfassung eingesperrt waren und schwere und schwerste Zuchthausstrafen verbüßen sollten, gab es nach offizieller Version keine PH. in der SBZ. „Heute wird niemand seiner Gesinnung wegen inhaftiert. Wer unsere antifaschistisch-demokratische Ordnung angreift, wer den Aufbau unserer Friedenswirtschaft stört, begeht eine strafbare Handlung und wird seiner verbrecherischen Taten wegen bestraft. Die Strafgefangenen dieser Art sind deshalb auch keine ‚politischen‘ Gefangenen, sondern kriminelle Verbrecher. Die Bezeichnung dieser Strafgefangenen als politische Häftlinge wird daher hiermit untersagt“ (RV Nr. 125/51 des Justizministeriums der SBZ vom 5. 9. 1951). Die Zahl der PH. verringerte sich infolge von einigen seit 1954 durchgeführten Entlassungs- und Begnadigungsaktionen. 1954 kamen zur Entlassung 6.143 SMT-Verurteilte und 913 Waldheim-Verurteilte (Waldheimer Prozesse), 1955 etwa 4.000 SMT-Verurteilte und 1.000 Verurteilte aus den Kriegverbrecher-Prozessen, 1956 etwa weitere 6.000 PH., darunter 691 Häftlinge, die früher der SPD angehört hatten. Von der Amnestie des Staatsrates (1960) wurden etwa 3.000 PH. betroffen. Neben diesen Entlassungsaktionen gab es Einzelentlassungen nach sog. „Urteilsüberprüfungen“, die zunächst eine Herabsetzung der Strafe und dann die Entlassung zur Folge hatten. Die Strafgerichte sorgten aber in der Anwendung der entsprechenden Strafgesetze, seit dem 1. 2. 1958 unter Heranziehung der politischen Straftatbestände des Strafrechtsergänzungsgesetzes dafür, daß immer wieder neue PH. eingeliefert wurden. Nach dem 13. August 1961 nahm die Zahl der PH. auf Grund der verschärften Terrorjustiz wieder erheblich zu. Heute befinden sich noch 10.000 bis 12.000 Menschen auf Grund rein politischer Strafurteile in Haft. Im Strafvollzug werden die PH. genauso behandelt wie die kriminell Bestraften, eine Privilegierung oder zusammengefaßte Unterbringung gibt es nicht. Die PH. werden im Gegenteil in der Regel zu bestimmten Funktionen oder Dienstverrichtungen (Brigadier, Zellenältester, Hausarbeiter), die möglicherweise gewisse Vergünstigungen zur Folge haben können, bewußt nicht herangezogen; Ärzte unter den PH. werden nur dann in ihrem Beruf beschäftigt, wenn kein anderer Arzt zur Verfügung steht. Literatur aus der Gefangenenbücherei erhalten PH. unter erheblich größeren Schwierigkeiten als kriminell Bestrafte, in der Untersuchungshaft ist die Behandlung der PH. bewußt hart und schikanös. Nach keinesfalls vollständigen Erfassungen in West-Berlin (Hilfskomitee für politische Häftlinge) wurden von 1945 bis 1960 49.178 Personen registriert, die von Zonengerichten oder sowjetischen Militärtribunalen aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen verurteilt worden sind; davon lauteten 528 Urteile auf Todesstrafe und 654 Urteile auf lebenslängliches Zuchthaus. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 170 Haftarbeitslager (HAL) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hager, Kurt

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Zahl aller aus politischen Gründen inhaftiert gewesenen und noch inhaftierten Bewohner der SBZ ist nicht bekannt. Neben den in die Konzentrationslager verschleppten und zum großen Teil dort verstorbenen Menschen werden als PH. diejenigen bezeichnet, die aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen durch ein sowjetisches Militärtribunal oder ein Gericht der SBZ wegen Boykotthetze, Friedensgefährdung oder…

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Ständige Kommissionen Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz (1962)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 Bei den örtlichen Volksvertretungen sind gemäß § 17 des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) bis zu 12 Ständige Kommissionen zu bilden. Sie sind neben den Räten Organe der örtlichen Volksvertretungen. Nach den vom Staatsrat am 28. 6. 1961 beschlossenen „Ordnungen über die Aufgaben und die Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe“ kontrollieren sie die „Durchführung der Beschlüsse des Kreistages und des Rates durch die Fachorgane, Betriebe und Einrichtungen“. Sie sollen außerdem „eine breite politische Massenarbeit“ organisieren, um den Volkswirtschaftsplan durchzusetzen und die „Entwicklung des sozialistischen gesellschaftlichen Lebens“ voranzutreiben. Zu ihren Aufgabenbereichen sollen die Ständigen Kommissionen Aktivs aus Fachkräften bilden. Nach den neuen Arbeitsordnungen können bis zu einem Drittel Mitglieder berufen werden, die nicht Abg. der Volksvertretungen sind. Die StK. bestehen bei den Bezirkstagen (Bezirk), den Kreistagen (Kreis) und bei den Stadtverordnetenversammlungen der Stadtkreise und der Städte und Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern. (Die Volksvertretungen der Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern bilden eine Ständige Kommission für Innere Angelegenheiten und Finanzen, die hier auch für einen Teil der Aufgaben der StK. zuständig sind.) Die StK. bestehen aus 5~Mitgliedern. Der Vorsitzende gehört stets der SED an. Die StK. haben sich nach einer Richtlinie der Volkskammer vom 28. 8. 1957 mit Fragen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, der Stärkung der Bereitschaft zur Verteidigung der Heimat, dem Schutz des sozialistischen Eigentums, der Bevölkerungsbewegung, der Einhaltung der Verkehrsdisziplin, dem Brandschutz, der Bekämpfung der Kriminalität, der Unterstützung der Tätigkeit der Gerichte und der Volkspolizei durch die örtlichen Volksvertretungen zu befassen. Sie können die Volksvertretung auffordern, an der Tätigkeit der Gerichtsorgane oder der Volkspolizei in ihrem Zuständigkeitsbereich Kritik zu üben. Ihre Hauptaufgabe ist es, Verbindung zwischen den Volksvertretungen und der Justiz und der Volkspolizei zu halten und diese Organe bei bestimmten Aufgaben, z. B. bei den Schöffenwahlen, zu unterstützen. Sie haben ferner der Bevölkerung besondere parteipolitische Entscheidung der Justiz und der Volkspolizei zu erläutern und damit zur ideologischen Erziehung beizutragen. In enger Zusammenarbeit mit der Nationalen Front, den Gewerkschaften und den sozialistischen Brigaden müssen die StK. die „breiteste Einbeziehung der Werktätigen in den Kampf um Sicherheit und Ordnung organisieren“ (Neue Justiz 1960, S. 330). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 424 Standards, Staatliche (TGL) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stanislawski-System

Siehe auch die Jahre 1959 1960 Bei den örtlichen Volksvertretungen sind gemäß § 17 des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) bis zu 12 Ständige Kommissionen zu bilden. Sie sind neben den Räten Organe der örtlichen Volksvertretungen. Nach den vom Staatsrat am 28. 6. 1961 beschlossenen „Ordnungen über die Aufgaben und die Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe“ kontrollieren sie die „Durchführung der Beschlüsse des…

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Schöffen (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ehrenamtliche Laienrichter, deren Stellung durch 88 37 bis 49 des sowjetzonalen GVG geregelt ist. Die Straf- und Zivilkammern der Kreisgerichte und die für die erstinstanzlichen Sachen zuständigen Straf- und Zivilsenate der Bezirksgerichte sind mit 1 Richter als Vorsitzendem und 2 Sch. besetzt. Den Berufungssenaten der Bezirksgerichte und den Senaten des Obersten Gerichts gehören keine Sch. an. Zu politisch oder wirtschaftspolitisch besonders wichtigen Verfahren können die Sch. ohne Beachtung der ausgelosten Reihenfolge ausgesucht werden. Sch. sind auch in den Rechtsauskunftsstellen der Kreisgerichte tätig. Ferner wirken die Sch. nach § 41 StEG seit dem 1. 2. 1958 an der Strafrechtsprechung auch außerhalb der Hauptverhandlung mit, und zwar am Beschluß über die Eröffnung oder die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens, an Beschlüssen über Bedingte Strafaussetzung und deren evtl. Widerruf, an Beschlüssen über Umwandlung von Geldstrafen in Freiheitsstrafen und darüber, eine Bedingte Verurteilung nach Ablauf der Bewährungszeit als nicht erfolgt zu gelten hat. Die Sch. werden für drei Jahre gewählt, letztmalig auf Grund der „Anordnung über die Durchführung der Schöffenwahlen im Jahre 1958” vom 21. 9. 1957 (GBl. S. 509) in der Zeit vom 17. 2. bis 10. 5. 1958. Durch Erlaß des Staatsrates vom 30. 1. 1961 (GBl. I, S. 6) wurde die Amtsperiode dieser Sch. bis Ende 1963 verlängert; die Wahlen werden künftig zusammen mit den Wahlen der Richter durchgeführt. Die Sch. sollen an zwölf aufeinanderfolgenden Tagen im Jahre an der Rechtsprechung des Gerichts teilnehmen. Erweist ein Sch. sich als „ungeeignet“, so kann er auf Antrag des Direktors des Gerichts von der zuständigen Volksvertretung abberufen werden. Die Sch. sollen „Propagandisten der demokratischen Gesetzlichkeit“ werden. Eine Sch.-Kartei soll Aufschluß über ihre Beteiligung an der Rechtsprechung, der Schulung und der politischen Massenarbeit geben. Alle Sch., die beruflich in demselben Betrieb tätig sind, werden in diesem Betrieb zu Sch.-Kollektivs zusammengefaßt. Zu den Aufgaben eines solchen Sch.-Kollektivs gehört u. a. „Mitwirkung bei der moralisch-politischen Erziehung eines Verurteilten (gesellschaftliche Erziehung), Beratung politischer und justizpolitischer Fragen, Organisierung von Justizaussprachen, Agitation unter den Kollegen zu wichtigen Schwerpunktfragen der Politik von Partei und Regierung und über das sozialistische Recht“ („Neue Justiz“ 1959, S. 363). (Gerichtsverfassung, Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 381 Schnitzler, Karl-Eduard von A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Scholz, Ernst

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ehrenamtliche Laienrichter, deren Stellung durch 88 37 bis 49 des sowjetzonalen GVG geregelt ist. Die Straf- und Zivilkammern der Kreisgerichte und die für die erstinstanzlichen Sachen zuständigen Straf- und Zivilsenate der Bezirksgerichte sind mit 1 Richter als Vorsitzendem und 2 Sch. besetzt. Den Berufungssenaten der Bezirksgerichte und den Senaten des Obersten Gerichts gehören keine Sch. an. Zu politisch oder…