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Eisen- und Stahlindustrie (1962)

Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ gibt es keine nennenswerten Grundstoffvorkommen für die EuStI. Die Eisenerzvorkommen in Thüringen und Sachsen-Anhalt haben nur geringen Eisengehalt. Auch der Mangel an Steinkohlen bzw. Steinkohlenkoks zur Verhüttung der Erze steht einer weitgehenden Entwicklung entgegen. 1938 betrug der Anteil des jetzigen Gebietes der SBZ an der Eisen- und Stahlerzeugung des Reichsgebietes nur 7 v. H. bei einem Bevölkerungsanteil von 31 v. H. Die eisenschaffende Industrie der SBZ hatte nur geringe Einbußen durch Kriegsschäden. Um so umfangreicher waren die Demontage-Verluste; sie betrugen: Trotz dieser ungünstigen Ausgangsposition beschloß das SED-Regime um die Verarbeitungsindustrien von Einfuhren zu entlasten - den Ausbau einer starken EuStI. Der Auf- und Ausbau gelang überraschend kurzfristig, z. T. gefördert durch legale und illegale Lieferungen von Stahl- und Walzwerkseinrichtungen aus der Bundesrepublik. Trotz der Schwierigkeiten in der Grundstoffversorgung konnte die Roheisen-, Rohstahl- und Walzstahlerzeugung der SBZ seit Kriegsende durch Wiederaufbau und Erstellung neuer Anlagen über den Vorkriegsstand hinaus gesteigert werden. Der Aus- und Aufbau von Hütten- und Walzwerken gehörte zu den Schwerpunktvorhaben des 1. Fünfjahrplanes. Wesentliche Zahlen: Diese Entwicklung wurde ermöglicht durch den Aufbau neuer Eisen- und Stahlwerke: des Eisenhüttenkombinats J. W. Stalin, der Eisenwerke West in Calbe/Saale, des Stahlwerks Brandenburg und des Edelstahlwerks Döhlen. Die Kapazität der EuStI. liegt jedoch weit unter dem Bedarf der metallver[S. 109]arbeitenden Industrien der SBZ. Etwa 60 v. H. des Eisen- und Stahlbedarfs müssen in Form von Erzen, Schrott, Roheisen oder Walzstahl importiert werden. Im laufenden Siebenjahrplan soll die EuStI. durch neue Kapazitäten in der Stahlerzeugung ausgebaut werden; auch ist die Errichtung einiger neuer Walzwerke geplant. Der steigende Bedarf der Verarbeitungsindustrien muß im wesentlichen durch erhöhte Importe abgedeckt werden. Literaturangaben *: Die eisenschaffende Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 2., erw. Fassung. 47 S. m. 9 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 108–109 Eisenhüttenkombinat J. W. Stalin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eisler, Gerhart

Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ gibt es keine nennenswerten Grundstoffvorkommen für die EuStI. Die Eisenerzvorkommen in Thüringen und Sachsen-Anhalt haben nur geringen Eisengehalt. Auch der Mangel an Steinkohlen bzw. Steinkohlenkoks zur Verhüttung der Erze steht einer weitgehenden Entwicklung entgegen. 1938 betrug der Anteil des jetzigen Gebietes der SBZ an der Eisen- und…

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Periodisierung (1962)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach der marxistischen Theorie entwickelt sich die menschliche Gesellschaft in einer Kette von Klassenkämpfen. (Marxismus-Leninismus, Historischer Materialismus). Im Schoße der jeweils herrschenden Gesellschaftsordnung entsteht durch die Widersprüche in den Produktionsverhältnissen aus der unterdrückten Klasse der Träger der nachfolgenden neuen Gesellschaft. So entwickelt sich, Marx zufolge, im Schoße der kapitalistischen Gesellschaft das Proletariat, die revolutionäre Vorkämpferin für den Sozialismus bzw. Kommunismus. Die gesellschaftliche Umwälzung erfolgt jedoch nicht in einem Akt, sondern in bestimmten Etappen oder Perioden. Der proletarischen Revolution muß die erfolgreiche „bürgerlich-demokratische“ vorausgehen, die den Feudalismus beseitigt und durch die Errichtung der parlamentarischen Demokratie dem Proletariat ermöglicht, unter Ausnützung der bürgerlich-demokratischen Rechte die Voraussetzungen für die Diktatur des Proletariats zu schaffen. Nach Lenin greift die verzweifelt um die Aufrechterhaltung ihrer Herrschaft kämpfende Bourgeoisie u. U. auch zu brutalster Gewalt und absolutem Terror. Nach bolschewistischer Auffassung war der Nationalsozialismus ein solches System äußersten bourgeoisen Terrors, das dadurch möglich wurde, daß die bürgerlich-demokratische Revolution in Deutschland nach ihren 1848 erfolgten Ansätzen auch 1918 nicht vollendet wurde. Der halbfeudale Apparat der Militärorganisationen, der Verwaltung und Justiz blieb erhalten. Feudalismus, Militarismus und monopolkapitalistische Schwerindustrie gingen angeblich ein Bündnis ein, während die demokratischen Kräfte infolge mangelhafter Organisation und politischer Kurzsichtigkeit (mit Ausnahme der KPD) in diesem formal-demokratischen System nicht zur Geltung kamen. Die erste Phase nach der Kapitulation von 1945 wird dementsprechend für die SBZ als Periode der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ bezeichnet, in der die „Vollendung der bürgerlich-demokratischen Revolution“ auf der Tagesordnung stand. Diese Periode endete mit der Gründung der „DDR“ im Oktober 1949. Ihre wesentlichen Kriterien sind: Enteignung des Großgrundbesitzes (Bodenreform), Enteignung der Schlüsselindustrien, Banken und Versicherungen, Zerschlagung der Reste des alten Verwaltungs- und Justizapparates sowie die sog. demokratische Bildungsreform. Zugleich wurde ab Mitte 1948 durch die Umbildung der SED in eine bolschewistische Kaderpartei die Grundlage für die Inangriffnahme der „proletarischen Revolution“ geschaffen. Mit der zwischen 1949 und 1952 durchgeführten Unterwerfung aller übrigen Parteien und Organisationen vollzog sich der Übergang von der „antifaschistisch-demokratischen“ Periode zur Volksdemokratie. Auf der II. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 wurde der „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“ proklamiert. Völlige Zentralisierung der Verwaltung, strikte Unterordnung des Staatsapparates unter die Befehlsgewalt der SED, volle Verstaatlichung der Industrie und Teilkollektivierung der Landwirtschaft sind die entscheidenden Maßnahmen in dieser Periode. Auf dem V. Parteitag der SED proklamierte Ulbricht den Übergang in die neue Phase der Vollendung des Sozialismus. In dieser Periode erfolgte im April 1960 der Abschluß der Zwangskollektivierung der Landwirtschaft. Diese parteioffizielle P. unterschlägt allerdings die entscheidende Tatsache, daß diese gesellschaftlichen Prozesse, die die einzelnen Phasen kennzeichnen, keineswegs aus innerem Zwang, aus den Bedürfnissen und der Bereitschaft der Bevölkerung erfolgten, sondern als eindeutiges Diktat einer kleinen Minderheit. Dieses Diktat wurde zunächst von der Sowjet. Besatzungsmacht und später von der im Schutze ihrer Bajonette arbeitenden SED-Führung ausgeübt, der es bis heute nicht gelungen ist, die Mehrheit der Bevölkerung für ihre Ziele zu gewinnen und damit den Akt der „kalten Revolution“ zu legalisieren. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 325 PEN-Zentrum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Perk, Willi

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach der marxistischen Theorie entwickelt sich die menschliche Gesellschaft in einer Kette von Klassenkämpfen. (Marxismus-Leninismus, Historischer Materialismus). Im Schoße der jeweils herrschenden Gesellschaftsordnung entsteht durch die Widersprüche in den Produktionsverhältnissen aus der unterdrückten Klasse der Träger der nachfolgenden neuen Gesellschaft. So entwickelt sich, Marx zufolge, im Schoße der…

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Luftverkehr (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1956 wurde der L. ausschließlich von den L.-Gesellschaften der SU und der Volksdemokratien betrieben. Mit der [S. 268]Gründung einer eigenen L.-Gesellschaft 1954 mit dem traditionellen Namen Deutsche Lufthansa wurde der Aufbau eines eigenen sowjetzonalen L. vorbereitet. Die Deutsche Lufthansa ist ein „volkseigener“ Betrieb und wurde zunächst dem Ministerium des Innern, 1957 dem Ministerium für Nationale Verteidigung und schließlich 1958 dem Ministerium für Verkehrswesen unterstellt. Der regelmäßige Flugdienst wurde 1956 mit der Eröffnung der Linie Berlin-Warschau aufgenommen. Gegenwärtig werden im Auslandsverkehr die Fluglinien nach Moskau, Budapest, Bukarest, Prag, Warschau und Sofia bedient. Neben den planmäßigen Flügen führt die Deutsche Lufthansa auch Bedarfsflüge, insbesondere zur Beförderung von politischen und diplomatischen Delegationen, durch. Die Verbindung mit den west- und nordeuropäischen Hauptstädten wird durch Einschaltung ausländischer Fluggesellschaften aufrechterhalten. Auf Grund von Gerichtsentscheidungen darf kein sowjetzonales Flugzeug mit dem Zeichen der alten deutschen Lufthansa (stilisierter fliegender Kranich) und [S. 271]unter dem Namen „Deutsche Lufthansa“ einen Flughafen eines westlichen Landes anfliegen. in Ost-Berlin wurde deshalb im Sept. 1958 eine angeblich neue Fluggesellschaft mit den Namen Interflug GmbH gegründet. Ein ehemaliger stellv. Direktor der Deutschen Lufthansa ist Generaldirektor der „neuen“ Fluggesellschaft. Der Inlands-L. mit eigenen Maschinen wurde im Sommer 1957 aufgenommen (Flugzeugindustrie). Von Berlin-Schönefeld aus werden regelmäßig angeflogen: Leipzig, Barth (Ostsee), Dresden und Erfurt. Ferner bestehen von Leipzig, Dresden und Erfurt ebenfalls Luftverbindungen nach Barth, das hauptsächlich als Flugplatz für den Ostseebäder-Verkehr dient. Für Rostock und Chemnitz wurden neue Flughäfen angelegt. Der Bestand an Flugzeugen der Lufthansa beträgt etwa 30 Maschinen, großenteils aus sowjetischer Produktion (Typ IL 14). 1960 sind einige sowjet. Maschinen des Typs IL 18 (Propeller-Turbinen-Antrieb) gekauft und für den Auslandsverkehr in Dienst gestellt worden. Da Ersatzteile aus der SU bezogen werden müssen, fallen reparaturbedürftige Maschinen oft längere Zeit für den Verkehr aus. Der L. ist völlig unwirtschaftlich und muß subventioniert werden, 1960 wurden nur 200.000 Passagiere befördert. (Vergleich dazu: von Flughäfen der Bundesrepublik aus wurden 1960 etwa 3 Mill. Passagiere befördert.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 267–271 Luftschutz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Luftwaffe

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1956 wurde der L. ausschließlich von den L.-Gesellschaften der SU und der Volksdemokratien betrieben. Mit der [S. 268]Gründung einer eigenen L.-Gesellschaft 1954 mit dem traditionellen Namen Deutsche Lufthansa wurde der Aufbau eines eigenen sowjetzonalen L. vorbereitet. Die Deutsche Lufthansa ist ein „volkseigener“ Betrieb und wurde zunächst dem Ministerium des Innern, 1957 dem Ministerium für Nationale…

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Währungspolitik (1962)

Siehe auch: Währung: 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Die kommun. Machthaber der SBZ verkünden zwar lautstark, daß eine Inflation in ihrem Herrschaftsbereich nicht möglich sei, jedoch sind sie seit Schaffung der DM Ost bemüht, die permanente Inflation zu verhindern oder wenigstens zu bremsen. Diese permanente Inflation äußert sich in einer ständigen Unterversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Konsumgütern (Konsumgüterversorgung), die sich von Zeit zu Zeit zu Versorgungskrisen ausweitet. Gründe hierfür sind eine Vernachlässigung der Konsumgüterindustrie (Produktionsmittelprimat, Investitionen), wegen Devisenmangels (Devisen) Zwangsexporte hochwertiger Verbrauchsgüter und die Unmöglichkeit, Lebensmittel und Verbrauchsgüter zu importieren, Materialmangel, Fehlplanungen und Nichterfüllung der Produktionspläne einerseits und eine ständige außerplanmäßige Überziehung des Lohnfonds andererseits. Diese Tatsachen führen zu einem Kaufkraftüberhang. Methoden zur Beseitigung dieses Zustandes sind die intensive Werbung für das Sparen und die Förderung aller Sparformen, die Regelung des Zahlungsverkehrs, die Reglementierung des Bargeldumlaufs (Bargeldumsatzplan) sowie die Kreditpolitik, die darauf abzielt, das Kreditvolumen möglichst zu beschränken (Kredite). Trotz dieser Maßnahmen sah sich das Regime 1957 gezwungen, eine Währungsreform durchzuführen (Geldumtausch). Durch diese Aktion sind erhebliche Mittel dem Geldkreislauf entzogen worden. Die währungspolitische Situation hat sich seitdem jedoch nicht geändert, der Inflationsdruck ist besonders seit 1960 stärker geworden. — Das Mißtrauen der Bevölkerung gegenüber der sowjetzonalen W. ist noch gestiegen. Mit Einwirkungen von außen braucht sich die W. nicht auseinanderzusetzen, da die DM Ost eine reine Binnenwährung ist. (Währung) Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 474 Währung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Währungsreform

Siehe auch: Währung: 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Die kommun. Machthaber der SBZ verkünden zwar lautstark, daß eine Inflation in ihrem Herrschaftsbereich nicht möglich sei, jedoch sind sie seit Schaffung der DM Ost bemüht, die permanente Inflation zu verhindern oder wenigstens zu bremsen. Diese permanente Inflation…

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Kaderpolitik (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1979 1985 Pj., Bezeichnung für Auswahl, Ausbildung und Einsatz von „Kadern“. Der Begriff Kader stammt aus der Militärsprache, bedeutet dort Stammpersonal militärischer Formationen. In den kommun. Parteien sind Kader: a) alle Personen in Partei, Staat, Wirtschaft, Massenorganisationen und Militär, die in wichtigen Positionen zur Erhaltung und Festigung des totalitären Systems beitragen sollen. In diesem Sinne bedeutet Kader soviel wie Elite. In der Bezeichnung der SED als einer Kaderpartei (im Gegensatz zur Massenpartei) wird die Absicht zum Ausdruck gebracht, aus der Partei ein organisatorisch und weltanschaulich hochgezüchtetes Herrschaftsinstrument zu schaffen. Die „Entwicklung von Kadern“ ist eine Hauptaufgabe der Schulung. Die Sicherung ein. einheitlichen K. obliegt den Kaderabt., die mit besonders zuverlässigen SED-Mitgliedern besetzt sind. Kaderabt. bestehen in allen Organisationen, Institutionen und Betrieben. Die Kaderabt. müssen auch bei der Einstellung von Parteilosen und Mitgl. anderer Parteien die Genehmigung der zuständigen SED-Dienststelle einholen. Die Kaderabt. des SED-Apparates haben bestimmenden Einfluß auf die K. aller Organisationen und Institutionen, einschließlich der „Blockparteien“. (Nomenklatursystem) Die Kaderabt. sollen alle Beschäftigten hinsichtlich ihrer Einstellung überwachen. Sie führen „Entwicklungskarteien“, in die neben dem fachlichen Werdegang die Teilnahme an politischen Schulungen sowie Vermerke über das politische und „moralische“ Verhalten eingetragen werden. Regelmäßig sollen mit allen Beschäftigten „Entwicklungsgespräche“ gerührt werden. Bei Arbeitsplatzwechsel wird die sog. Kaderakte des Beschäftigten der Kaderabt. des neuen Arbeitsplatzes übersandt. Schon vor Neueinstellung wird regelmäßig bei der Kaderabt. des Betriebes bzw. der Dienststelle, bei der der Betreffende bisher beschäftigt war, Nachfrage gehalten. So werden bei Kündigungen aus pol. Gründen (Kündigungsrecht) unerwünschte Neueinstellungen verhindert. Der leitende Funktionär einer Kaderabt. wird Kaderleiter genannt. Er ist verpflichtet, dem Staatssicherheitsdienst jederzeit Einblick in alle Kaderakten zu gewähren und alle gewünschten Auskünfte zu erteilen. Die große Bedeutung, die der K. [S. 208]zugeschrieben wird, entspricht dem militärischen Organisationsprinzip der Kommunisten: „Die Kader entscheiden alles.“ (Stalin) b) aus der unter a) geschilderten Bedeutung abgeleitet, bedeutet Kader im weiteren Sinne ganz allgemein soviel wie „Personal“, insbesondere in Hinblick auf dessen fachliche Eignung und Zuverlässigkeit. Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 207–208 Kabinette A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kadettenanstalt

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1979 1985 Pj., Bezeichnung für Auswahl, Ausbildung und Einsatz von „Kadern“. Der Begriff Kader stammt aus der Militärsprache, bedeutet dort Stammpersonal militärischer Formationen. In den kommun. Parteien sind Kader: a) alle Personen in Partei, Staat, Wirtschaft, Massenorganisationen und Militär, die in wichtigen Positionen zur Erhaltung und Festigung des totalitären Systems beitragen sollen. In diesem Sinne bedeutet Kader soviel…

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Berufsschulen (1962)

Siehe auch: Berufsschulen: 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Berufsschulwesen: 1956 1958 Die B. ist eine Institution der Berufsausbildung. Sie dient einmal unmittelbar der Vorbereitung für einen Beruf und ist zum andern seit der Neuordnung des Schulwesens (1959) Durchgangsstufe zum Fach- und Hochschulstudium. (Fachschulen, Hochschulen). Die SBZ unterscheidet B. (der Kommunen), Zentral-B. und Betriebs-B. Die B. der Kommunen umfassen folgende Strukturtypen: gewerbliche, landwirtschaftliche, kaufmännische und allgemeine B. Innerhalb der Lehrjahre und Berufsgruppen, nach denen die B. gegliedert sind, gab es bisher Klassen für Schüler mit und für solche ohne Arbeitsverhältnis, dann für Schüler aus der „sozialistischen“ und aus der „privaten“ Wirtschaft. An die Stelle der bisherigen B. für Splitterberufe traten am 15. 8. 1958 die Zentralberufsschulen, die mit Internaten verbunden sind. 1960/61 gab es solche Schulen für 160 Berufe mit verschiedenen Einzuggebieten. Die schon 1948 geschaffenen Betriebsberufsschulen, die auch die o. a. Strukturtypen umfassen, wurden ab 1. 1. 1957 mit Lehrwerkstätten und Lehrwohnheimen zu einheitlich organisierten Ausbildungsstätten der Betriebe (für Theorie und Praxis) vereinigt. Der Direktor der Schule ist dem Werkleiter verantwortlich. [S. 66]Die B. arbeiten nach Lehrplänen, die seit 1958 vom Ministerium für Volksbildung erstellt werden. Der an zwei Tagen in der Woche erteilte Unterricht umfaßt in allen B. folgende Fächergruppen: berufspraktischer und berufstheoretischer, mathematisch-naturwissenschaftlicher (Mathematik, Physik, Chemie) und „übriger“ allgemeinbildender Unterricht (Staatsbürgerkunde, deutsche Sprache und Literatur, Russisch, Sport). Das Berufsschulwesen befindet sich z. Z. in einer Übergangsphase, zumal die schon 1959 angekündigte schrittweise Umgestaltung der gesamten Berufsausbildung („Gesetz über den Siebenjahrplan“), die hier und dort schon zu Neuerungen geführt hat, auch des Schulwesen betreffen muß. Zudem haben die B. jetzt schon neben Absolventen der achtstufigen Grundschule auch solche der zehnstufigen Oberschule (in besonderen Klassen) zu betreuen, für die nur eine zweijährige Berufsausbildung vorgesehen ist. 1960 bestanden an den B. ferner 130 Abiturklassen für Lehrlinge, die sich in einer dreijährigen Berufsausbildung auch auf das Abitur vorbereiten. Sie erhalten an drei Tagen der Woche neben Berufstheorie Unterricht in Natur- und Gesellschaftswissenschaften (zweite Fremdsprache). 1965 sollen Abiturklassen für 20 v. H. aller in die Berufsausbildung eintretenden Schüler bestehen. Die bisherige Trennung von Schülern des „privaten“ und „sozialistischen“ Sektors ist 1960/61 nicht mehr unabdingbar. Zahl der B. (1960): 1.146, davon 528 „allgemeine“ (B. der Kommunen) und 618 Betriebs-B.; 13.348 vollbeschäftigte Lehrkräfte; Zahl der Schüler: 337.900. 1959 betreuten die kommunalen B. noch 37,2 v. H. Schüler aus der „privaten“ und 3,1 v. H. aus der „halbstaatlichen“ Wirtschaft. (Schule) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 65–66 Berufslenkung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Besatzungspolitik

Siehe auch: Berufsschulen: 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Berufsschulwesen: 1956 1958 Die B. ist eine Institution der Berufsausbildung. Sie dient einmal unmittelbar der Vorbereitung für einen Beruf und ist zum andern seit der Neuordnung des Schulwesens (1959) Durchgangsstufe zum Fach- und Hochschulstudium. (Fachschulen, Hochschulen). Die SBZ unterscheidet B. (der Kommunen), Zentral-B. und Betriebs-B. Die B. der Kommunen umfassen folgende Strukturtypen: gewerbliche,…

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Agrarpolitik (1962)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 14]Die Landwirtschaft in der SBZ steht seit 1945 im Zeichen der von der kommun. Doktrin bestimmten A. Danach sind die Beseitigung des selbständigen Bauernstandes und seine Kollektivierung unerläßliche Voraussetzungen für den Aufbau des Sozialismus. Unter Mißachtung der ganz anders gearteten historischen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen in Mitteldeutschland kopiert die A. der SED das sowjetrussische Vorbild. Es liegt klar zutage, daß die agrarpolitischen Maßnahmen, die den Wandlungsprozeß der Landwirtschaft bewirkten, in den Grundzügen und in vielen Einzelheiten mit dem sowjet. Muster übereinstimmen. Dabei wurden jedoch die in der SU gesammelten Erfahrungen zur zeitlichen Abkürzung des Entwicklungsprozesses genutzt. Hier wie dort schienen im ländlichen Genossenschaftswesen die besten Ansatzpunkte zu liegen, um die Landwirtschaft im kommun. Sinne zu entwickeln. Auch in der SBZ hat man zunächst auf die allg. Kollektivierung der Landwirtschaft verzichtet. Aus praktischen und politischen Gründen wollte man eine Opposition der bäuerlichen Bevölkerung vermeiden; man versuchte sich ihre Sympathien durch eine Bodenreform zu verschaffen, die zu einer entschädigungslosen Enteignung der Großgrundbesitzer und zur Aufteilung ihres Landes in eine Vielzahl kleiner einzelbäuerlicher Betriebseinheiten führte. Ein ansehnlicher Teil des aus dem enteigneten und aus öffentlichen Ländereien gebildeten „Bodenfonds“ bildete den Grundstock für die Errichtung volkseigener Güter. Im Gegensatz zu Rußland konnte allerdings in der SBZ von einer revolutionären Bewegung auf dem Lande keine Rede sein, und auch das bäuerliche Eigentumsrecht am Boden wurde formal nicht aufgehoben. Sonst aber entspricht die Agrarentwicklung von 1945 bis 1952 in der SBZ weitgehend der von 1917 bis 1928 in Sowjetrußland. Wie in der UdSSR hat sich auch in der SBZ in dieser ersten Phase die Entwicklung nicht zum „sozialistischen Großbetrieb“, sondern zum bäuerlichen Kleinbetrieb hin bewegt. Der durch die Bodenreform 1945 ausgelöste Prozeß der Vermehrung des Kleinbetriebes auf Kosten des Großbetriebes war jedoch nur der taktische Beginn einer „Revolution von oben“, denn die bei der Landverteilung zugrunde gelegte Betriebsgröße war so bemessen, daß man sich später auf das ökonomische Argument stützen konnte, die den modernen Bewirtschaftungstechniken weniger zugänglichen Kleinbetriebe in die „sozialistische Großbetriebsform“ überführen zu müssen. Das offensichtliche Nahziel war, die Bauernschaft zu neutralisieren, die Klassenspaltung im Dorf künstlich herbeizuführen und das neue Kleinbauerntum in eine vielfältige Abhängigkeit zu bringen, um es dem politischen Einfluß der kommun. Partei auszuliefern. Der Verwirklichung dieser Absichten diente von Anfang an das in der zentralen Befehlswirtschaft etablierte Plansystem sowjetischer Prägung, nach dem alle aus wirtschaftspolitischen Gründen erwünschten Maßnahmen dirigiert werden. Vor allem zeigte die Kollektivierung der technischen Ausrüstung in Maschinen-Traktoren-Stationen die Absicht an, die zahlreichen Neubauern in seine Gewalt zu bringen. Die Bauern wurden vom Monopol der MTS technisch abhängig. Zum Machtinstrument der kommun. Partei auf dem Lande wurde die als „Massenorganisation“ deklarierte Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB). Schon bald nach einer gewissen Übergangszeit (1946 bis 1948), die etwa mit den von Lenin als „Atempause“ bezeichneten Jahren der „neuen ökonomischen Politik“ in Rußland (1921 bis 1928) vergleichbar ist, zeich[S. 15]nete sich eine zweite Etappe in dieser ersten — noch auf den Kleinbetrieb gerichteten — Entwicklungsphase ab. In Übereinstimmung mit dem sowjetischen Vorbild setzte der Klassenkampf auf dem Lande ein (1948/49 bzw. 1928/29). Systematisch wurde damit das Feld für den späteren Kurswechsel zur Kollektivierung weiter vorbereitet. Nächst den bereits völlig ausgeschalteten Großgrundbesitzern konzentrierte sich der neue Angriff auf die „reichen Bauern“ („Kulaken“), da der „revolutionäre Weg des Sozialismus“ vorschreibt, die Bauernschaft nicht als einheitliche Klasse zu behandeln. Der „Klassenkampf auf dem Lande“ verlagerte sich denn auch später in der Kollektivierungsphase auf das Verhältnis zwischen Einzel- und Genossenschaftsbauer, und im heutigen Stadium der „Vollkollektivierung“ zeichnet er sich bereits zwischen den LPG-Typen I und III ab. Die Kampfmethoden gegen die Bauern mit größeren Wirtschaften (in der Regel über 20 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche) waren vielfältig und zahlreich. Sie reichten von der hohen Einstufung im Tarif-, Ablieferungs- und Steuersystem einerseits und von der Benachteiligung in der Belieferung mit Betriebsmitteln aller Art und in den Erzeugerpreisen andererseits bis zur Verschärfung des Strafmaßes bei Nichterfüllung der auferlegten Verpflichtungen, bis zur gesellschaftlichen Diskriminierung und reinen Willkür. Der Klassenkampf auf dem Lande wurde vor allem von folgenden Organisationen getragen: Von den MTS, von den nach Auflösung der Raiffeisengenossenschaften reorganisierten VdgB BHG, von den volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetrieben mit dem Handelsmonopol für landwirtschaftliche Produkte und von der Deutschen ➝Bauernbank, die als Finanzierungsinstitut die Geld- und Kreditpolitik der Landwirtschaft beherrscht. In enger Verbindung damit vervollständigten das Agrarpreissystem und die Ablieferungspflicht die Möglichkeiten, die Groß- und Mittelbauern stark zu benachteiligen. Die Maßnahmen des Klassenkampfes führten zu einem ständigen Absinken der durchschnittlichen Betriebsgröße, da die Zahl der größeren Bauernbetriebe laufend zurückging. Mit dem von Ulbricht auf der II. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 verkündeten „planmäßigen Aufbau des Sozialismus“ begann die zweite Phase der Wandlung der mitteldeutschen Agrarstruktur. Ihr Kernstück ist die „freiwillige“ Vorbereitung des Sozialismus auf dem Lande in Form der Gründung landwirtschaftlicher ➝Produktionsgenossenschaften (LPG), d. h. das Zusammenfassen der Bauernhöfe in Kollektivwirtschaften. Damit traten die Kollektivierungsabsichten, bis dahin von höchsten amtlichen Stellen immer wieder in Abrede gestellt, offen zutage. Bei diesem Prozeß beruft man sich auf die marxistisch-leninistische Theorie, nach welcher „der Kleinbetrieb die erstrebenswerte Entwicklung der gesellschaftlichen Produktivkräfte naturnotwendig ausschließt“. Der Kleinbetrieb müsse also notwendigerweise vom Großbetrieb verdrängt werden, allerdings nicht vom „kapitalistischen“, sondern vom „sozialistischen“. Der Werbung für den „freiwilligen“ Zusammenschluß in LPG lag das simple Prinzip zugrunde: Benachteiligung der Einzelbauern — Begünstigung der LPG-Mitglieder. Durch mehrere Ministerratsbeschlüsse wurden als Begünstigungen für die LPG u. a. festgelegt: Bevorzugte Bedienung durch die MTS beim billigsten Tarif, bevorzugte Kreditgewährung, Steuerermäßigungen, Senkung des Ablieferungssolls, bessere Versorgung mit mineralischen Düngemitteln, Futtermitteln, Saatgut, Zuchtvieh und Geräten sowie Befreiung von Schulden, die aus der Übernahme von Land im Zuge der Bodenreform herrührten. Alle Agrarinstitutionen in [S. 16]der SBZ wurden aufgerufen, an der Förderung der LPG mitzuwirken. Durch die offizielle politische und zentralbürokratische Förderung der LPG wurden alle außerhalb stehenden landwirtschaftlichen Privatbetriebe so benachteiligt, daß auf sie ein zunächst indirekter, aber nachhaltiger Druck zur Aufgabe der Individualbewirtschaftung ausgeübt wurde. Die Zwangskollektivierung lief mit zeitweise unterschiedlichem Tempo vom Juli 1952 bis April 1960 ab (vgl. S. 255). Stagnationen zeigten sich im Jahre 1953 und dann besonders 1956 und 1957: Die Auswirkungen des Juni-Aufstandes, der Unruhen in Polen und des Aufstandes in Ungarn treten deutlich hervor. Der Anstieg in den Jahren 1954 und 1955 ist fast ausschließlich eine Folge der Umwandlung von örtlichen Landwirtschaftsbetrieben. Anfang 1960 setzte eine systematische Kampagne der SED ein, dazu bestimmt, den Widerstand der letzten Bauern zu brechen. SED- und FDGB-Funktionäre, Aktivisten, Organe der Polizei, der Staatsanwaltschaften, des SSD überschwemmten die Dörfer und erpreßten mit dem Beitritt zur LPG oft auch noch die Erklärung, daß er „freiwillig“ erfolgt sei. In den ersten 3½ Monaten des Jahres 1960 ist ein annähernd gleich großer Nutzflächenanteil kollektiviert worden wie in den 7 Jahren von 1952 bis 1959. Am 14. April 1960 meldete der letzte Bezirk die „Vollsozialisierung“. Damit ist das Endziel der kommunistischen A., das darin besteht, Selbständigkeit und individuelle Freiheit des traditionsverbundenen Bauerntums durch die Vergesellschaftung des Bodens und der Produktionsmittel sowie durch die Einordnung der Bauern als Arbeitskräfte in „sozialistische Großbetriebe“ aufzuheben, also den ländlichen Mittelstand zu überwinden und die Unterschiede in der Arbeitsweise und Arbeitsgesinnung zwischen Industrie und Landwirtschaft auszugleichen, damit beide Wirtschaftszweige gleichermaßen der zentralen Planung, Führung und Kontrolle zugänglich gemacht werden, noch nicht erreicht. Die bedingungslose Kopie des sowjetrussischen Modells gestattet, einige Rückschlüsse auf die künftigen Entwicklungsabsichten auch in der SBZ zu ziehen. In der SU, wo sich die beiden Arten des „sozialistischen“ Großbetriebes, Kolchos u. Sovchos, entwickelt haben, besteht die Tendenz, die Kolchose mehr und mehr in Staatsbetriebe zu verwandeln. Dies Leitbild wird auch die A. der SBZ bestimmen. Sind erst alle LPG in den Typ III überführt, kann diese Lösung auch den LPG-Mitgliedern durch die Gewährung eines Mindestlohnes als eine materielle Verbesserung ihrer Lage erscheinen. Mit der Umwandlung der LPG in VEG könnten auch die letzten Reste bäuerlichen Privateigentums, nämlich die persönliche ➝Hauswirtschaft, der Verstaatlichung zum Opfer fallen. Die Überführung des persönlichen Eigentums an Grund und Boden — über die Stufe des „genossenschaftlichen Eigentums“ — in „Staatseigentum“ wäre dann vollzogen und vollkommen. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — „Sozialisierung“ und Produktionsergebnisse. (BB) 1960. 191 S. mit 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 14–16 Agrarökonomik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrarpreissystem

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 14]Die Landwirtschaft in der SBZ steht seit 1945 im Zeichen der von der kommun. Doktrin bestimmten A. Danach sind die Beseitigung des selbständigen Bauernstandes und seine Kollektivierung unerläßliche Voraussetzungen für den Aufbau des Sozialismus. Unter Mißachtung der ganz anders gearteten historischen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen in Mitteldeutschland kopiert die A. der SED das sowjetrussische…

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Kasernierte Volkspolizei (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Von Okt. 1952 bis Jan. 1956 Tarnbezeichnung für die Armee der SBZ. Am 18. 1. 1956 wurde die KVP in Nationale Volksarmee unbenannt. Die Umbenennung der Einheiten, die mit Siebung auf politische Zuverlässigkeit und militärische Brauchbarkeit verbunden war, zog sich bis Mitte März hin. Die KVP wurde im Frühjahr 1948 auf Befehl der SMAD als „Bereitschaftspolizei“ aufgestellt und seit Jan. 1952 nach dem Muster der Sowjetarmee ausgebildet und bewaffnet. Seit Okt. 1952 hatte die KVP, der Sowjetarmee ähnlich, [S. 211]olivgrüne Felduniformen und militärische Rangbezeichnungen. Schon im Herbst 1952 hatte die KVP zwei Armeekorps mit je zwei mot. Schützen-Div. und einer mechanisierten (d. h. mit Kettenfahrzeugen versehenen) Div. Das Ministerium des Innern (MdI) war lange Zeit überwiegend ein Wehrministerium. Stab und Verwaltung der KVP wurden erst im Juni 1955 aus dem MdI herausgenommen, als Willi ➝Stoph das MdI an Karl ➝Maron abgegeben hatte und als Nachfolger des nach Moskau kommandierten Generalleutnants K.-H. ➝Hoffmann den Oberbefehl über die KVP übernommen hatte. Die KVP wurde von Sowjetniks gelenkt, durch Offiziere des Staatssicherheitsdienstes überwacht und erhielt Politschulung im Sinne der SED. Amtlich Gezeichnete man sie seit 1952 nicht als Armee, aber zuweilen als Nationale Streitkräfte. Anfang 1956 hatte sie neben den sechs Div. (in zwei territorialen Verwaltungen d. h. Armeekorps) noch 1 mot. Schützen-Div., heeresunmittelbare Verbände und zahlreiche Offiziersschulen und Lehreinheiten. Neben dem Heer, das Ende 1955 allein rund 100.000 Mann zählte, bestand eine Luftwaffe (KVP-Luft, zeitweise als „Aeroclub“ getarnt); seit 1950 aufgebaut, mit rund 300 Flugzeugen in 3 Flieger-Div., etwa 9.000 Mann stark. Dazu die Seestreitkräfte (bis 18. 1. 1956 als VP See getarnt), seit Mai 1950 aufgebaut, mit rund 9.000 Mann, mit 6 Div. (= Flottillen) mit rund 70 Seefahrzeugen. (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 210–211 Kartenrichtlinien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kassation

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Von Okt. 1952 bis Jan. 1956 Tarnbezeichnung für die Armee der SBZ. Am 18. 1. 1956 wurde die KVP in Nationale Volksarmee unbenannt. Die Umbenennung der Einheiten, die mit Siebung auf politische Zuverlässigkeit und militärische Brauchbarkeit verbunden war, zog sich bis Mitte März hin. Die KVP wurde im Frühjahr 1948 auf Befehl der SMAD als „Bereitschaftspolizei“ aufgestellt und seit Jan. 1952 nach dem Muster…

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Kriminalität (1962)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis 1955 wurden Zahlen über die K. in der SBZ nicht veröffentlicht. Seit 1956 sucht die SED mit Hilfe der K.-Statistik zu beweisen, daß die K. in der sozialistischen Gesellschaft ständig abnimmt. Gegenüber 1946 soll die K. bis 1960 auf 27,7 v. H. zurückgegangen sein und um mehr als 50 v. H. geringer sein als jemals in Deutschland seit 1882. Demgegenüber steige die K. in der Bundesrepublik immer mehr an. 803 Straftaten pro 100.000 strafmündiger Personen werden 3.660 Straftaten in der Bundesrepublik gegenübergestellt. Dieses Verhältnis ändert sich allerdings schon sehr wesentlich, wenn man die Verkehrsdelikte ausklammert, die in der Bundesrepublik 1958 etwa 35 v. H., in der SBZ dagegen infolge des wesentlich geringeren Verkehrs nur etwa 6 v. H. aller Straftaten ausgemacht haben. Die K.-Statistik muß mit allen Vorbehalten betrachtet werden, die grundsätzlich gegenüber Ergebnissen sowjetzonaler Statistiken angebracht sind. Die Zahlen sollen nicht objektiv informieren, sondern die These der SED beweisen, daß die sozialistische Gesellschaftsordnung dem kapitalistischen Staatswesen überlegen ist. Während die K. im Kapitalismus eine unvermeidliche Erscheinung sei, die man nicht hinweg denken könne, werde die K. mit der Vollendung des sozialistischen Aufbaus völlig überwunden, weil es „in der DDR keine unaufhebbaren Ursachen für das Verbrechen“ gebe (Neue Justiz 1960, S. 614). Nach den Propagandabehauptungen der SED hat sich „die sozialistische Gesellschaftsordnung in der DDR ständig gefestigt“ und in steigendem Maße „die Reste des egoistischen menschenfeindlichen Denkens und Handelns aus der kapitalistischen Zeit überwunden und neue sozialistische Beziehungen der Menschen untereinander entwickelt“. Dadurch werde „der Begehung von Verbrechen und Vergehen immer mehr der Boden entzogen und die bewußte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit gewährleistet“ (Beschluß des Staatsrates der DDR über die Gewährung von Straferlaß durch Gnadenerweis vom 1. 10. 1960 — GBl. I, S. 533; Amnestie). Die Entwicklung der K. wird also als Gradmesser des Standes der sozialistischen Umwälzung betrachtet. Vorsorglich wird jedoch erklärt, daß das Tempo der Verdrängung der K. nicht nur von der inneren Entwicklung in der SBZ abhängig sei. Im Gegensatz zu anderen sozialistischen Ländern, vor allem der SU, sei die SBZ besonders stark den Einwirkungen des „Klassenfeindes“ und der „imperialistischen Propaganda“ ausgesetzt. Diese „unmittelbaren, ungelenkten und spontanen Einflüsse des Kapitalismus von außen (Angriffe und Bestrebungen konterrevolutionären Charakters!“ und die „in Wort, Schrift und Bild (Fernsehen) von Westdeutschland und West-Berlin ausgehende Atmosphäre, die die Keime des Verbrechens ausspeit“ (Neue Justiz 1958, S. 402) werden als eine der Hauptursachen der noch vorhandenen K. bezeichnet. Die zahlreichen Besucher, Umsiedler und Rückkehrer aus Westdeutschland brachten „individualistische und egoistische Auffassungen“ mit, „die erst durch die Erziehung im Kollektiv unseres zum Sozialismus schreitenden Volkes überwunden werden können“ (Neue Justiz 1960, S. 614). Diese Argumente werden schon dadurch entwertet, daß die SU, die doch diesen Einflüssen des „Klassenfeindes“ nicht ausgesetzt ist, noch heute vor denselben Schwierigkeiten bei der Bekämpfung der K. steht wie die SBZ, was sich aus Ausführungen des Justizministers der RSFSR ergibt (Neue Justiz 1959, S. 297). per Kampf gegen die K. ist somit in der SBZ vor allem eine politische Aufgabe. Äußerlich eindrucksvolle Erfolge täuscht die SED nicht nur durch die K.-Statistik vor, sondern auch durch Maßnahmen der Strafpolitik. Durch die Übergabe zahlreicher Strafsachen von geringerer Bedeutung an die Konfliktkommission (Gesellschaftliche Gerichte) war Anfang 1961 vorübergehend bei den Kreisgerichten ein Rückgang der Strafverfahren bis zu 50 v. H. zu verzeichnen. Diese sog. kleine K. erscheint nicht mehr in der K.-Statistik. Ohne daß die K. wesentlich zurückging, ist auf diese Weise schon 1960 der Eindruck einer weiteren Abnahme der K. um 12 v. H. gegenüber 1959 erweckt worden. Erhebliche Sorgen bereitet der SED die Jugend-K., über die keine Zahlen veröffentlicht werden. Sie ist im Verhältnis zur allgemeinen K. wesentlich höher als in der Bundesrepublik. Die negative Beeinflussung aus West-Berlin und Westdeutschland wurde besonders für die hohe Jugend-K. verantwortlich gemacht. So sollen 80 bis 85 v. H. der gestrauchelten Jugendlichen westliche Literatur (Schund- und Schmutzliteratur) gelesen und 90 v. H. West-Berliner Kinoveran[S. 238]staltungen besucht haben. Diese schädlichen Einflüsse hätten besonders das Rowdytum zur Folge. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 237–238 Kriegsverbrecherprozesse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Krise

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis 1955 wurden Zahlen über die K. in der SBZ nicht veröffentlicht. Seit 1956 sucht die SED mit Hilfe der K.-Statistik zu beweisen, daß die K. in der sozialistischen Gesellschaft ständig abnimmt. Gegenüber 1946 soll die K. bis 1960 auf 27,7 v. H. zurückgegangen sein und um mehr als 50 v. H. geringer sein als jemals in Deutschland seit 1882. Demgegenüber steige die K. in der Bundesrepublik immer mehr an. 803 Straftaten pro…

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Häftlinge, Politische (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Zahl aller aus politischen Gründen inhaftiert gewesenen und noch inhaftierten Bewohner der SBZ ist nicht bekannt. Neben den in die Konzentrationslager verschleppten und zum großen Teil dort verstorbenen Menschen werden als PH. diejenigen bezeichnet, die aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen durch ein sowjetisches Militärtribunal oder ein Gericht der SBZ wegen Boykotthetze, Friedensgefährdung oder eines anderen Staatsverbrechens verurteilt worden sind. Auch die in den Kriegsverbrecherprozessen verurteilten Angeklagten fallen in diese Kategorie. Die größten Strafanstalten, in denen sich in der SBZ PH. befinden, sind die in Bautzen, Berlin-Rummelsburg, Brandenburg, Bützow-Dreibergen, Cottbus, Halle, Luckau, Magdeburg-Sudenburg, Hoheneck bei Stollberg, Torgau, Untermaßfeld, Waldheim und Zwickau (Rechtswesen). Obwohl bis zum Sommer 1955 allein in den Strafanstalten über 20.000 PH. im Widerspruch zu den Grundrechtsgarantien der Verfassung eingesperrt waren und schwere und schwerste Zuchthausstrafen verbüßen sollten, gab es nach offizieller Version keine PH. in der SBZ. „Heute wird niemand seiner Gesinnung wegen inhaftiert. Wer unsere antifaschistisch-demokratische Ordnung angreift, wer den Aufbau unserer Friedenswirtschaft stört, begeht eine strafbare Handlung und wird seiner verbrecherischen Taten wegen bestraft. Die Strafgefangenen dieser Art sind deshalb auch keine ‚politischen‘ Gefangenen, sondern kriminelle Verbrecher. Die Bezeichnung dieser Strafgefangenen als politische Häftlinge wird daher hiermit untersagt“ (RV Nr. 125/51 des Justizministeriums der SBZ vom 5. 9. 1951). Die Zahl der PH. verringerte sich infolge von einigen seit 1954 durchgeführten Entlassungs- und Begnadigungsaktionen. 1954 kamen zur Entlassung 6.143 SMT-Verurteilte und 913 Waldheim-Verurteilte (Waldheimer Prozesse), 1955 etwa 4.000 SMT-Verurteilte und 1.000 Verurteilte aus den Kriegverbrecher-Prozessen, 1956 etwa weitere 6.000 PH., darunter 691 Häftlinge, die früher der SPD angehört hatten. Von der Amnestie des Staatsrates (1960) wurden etwa 3.000 PH. betroffen. Neben diesen Entlassungsaktionen gab es Einzelentlassungen nach sog. „Urteilsüberprüfungen“, die zunächst eine Herabsetzung der Strafe und dann die Entlassung zur Folge hatten. Die Strafgerichte sorgten aber in der Anwendung der entsprechenden Strafgesetze, seit dem 1. 2. 1958 unter Heranziehung der politischen Straftatbestände des Strafrechtsergänzungsgesetzes dafür, daß immer wieder neue PH. eingeliefert wurden. Nach dem 13. August 1961 nahm die Zahl der PH. auf Grund der verschärften Terrorjustiz wieder erheblich zu. Heute befinden sich noch 10.000 bis 12.000 Menschen auf Grund rein politischer Strafurteile in Haft. Im Strafvollzug werden die PH. genauso behandelt wie die kriminell Bestraften, eine Privilegierung oder zusammengefaßte Unterbringung gibt es nicht. Die PH. werden im Gegenteil in der Regel zu bestimmten Funktionen oder Dienstverrichtungen (Brigadier, Zellenältester, Hausarbeiter), die möglicherweise gewisse Vergünstigungen zur Folge haben können, bewußt nicht herangezogen; Ärzte unter den PH. werden nur dann in ihrem Beruf beschäftigt, wenn kein anderer Arzt zur Verfügung steht. Literatur aus der Gefangenenbücherei erhalten PH. unter erheblich größeren Schwierigkeiten als kriminell Bestrafte, in der Untersuchungshaft ist die Behandlung der PH. bewußt hart und schikanös. Nach keinesfalls vollständigen Erfassungen in West-Berlin (Hilfskomitee für politische Häftlinge) wurden von 1945 bis 1960 49.178 Personen registriert, die von Zonengerichten oder sowjetischen Militärtribunalen aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen verurteilt worden sind; davon lauteten 528 Urteile auf Todesstrafe und 654 Urteile auf lebenslängliches Zuchthaus. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 170 Haftarbeitslager (HAL) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hager, Kurt

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Zahl aller aus politischen Gründen inhaftiert gewesenen und noch inhaftierten Bewohner der SBZ ist nicht bekannt. Neben den in die Konzentrationslager verschleppten und zum großen Teil dort verstorbenen Menschen werden als PH. diejenigen bezeichnet, die aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen durch ein sowjetisches Militärtribunal oder ein Gericht der SBZ wegen Boykotthetze, Friedensgefährdung oder…

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Arbeitsgesetzbuch (1962)

Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Das am 1. 7. 1961 in Kraft getretene Gesetzbuch der Arbeit vom 12. 4. 1960 (GBl. I, S. 27) enthält die Grundsätze der kommun. Arbeitspolitik und eine Zusammenfassung von Einzelregelungen (arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen, Kündigungsrecht, Urlaub, Arbeitszeit, Lohnpolitik, Arbeitsordnung, Arbeitsschutz). Als Grundlage der rechtlichen Regelung des Arbeitsverhältnisses werden die Arbeiter-und-Bauern-Macht, das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln und die Planwirtschaft (Planung) bezeichnet. Das Recht auf Arbeit wird in die Pflicht zur Arbeit umgedeutet. (Arbeitsrecht). Der FDGB wird Schule des Sozialismus (Marxismus-Leninismus) und allseitiger Vertreter der Interessen der Werktätigen genannt, wobei die Interessen der Arbeitnehmer mit den Interessen des staatlichen Arbeitgebers und der SED identifiziert werden. Das Mitbestimmungsrecht soll nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus durch die Einzelleistung des Betriebsleiters und die schöpferische Mitwirkung der Werktätigen vor allem im sozialistischen ➝Wettbewerb, bei der sozialistischen ➝Gemeinschaftsarbeit in den Brigaden der sozialistischen Arbeit, in den ständigen Produktionsberatungen, in Betriebskollektivverträgen verwirklicht werden. Das Lohnsystem wird auf das Leistungsprinzip gegründet. Erhöhung des Arbeitslohnes und der Verkürzung der Arbeitszeit wird von der Erhöhung der Arbeitsproduktivität abhängig gemacht. Weitere Kapitel enthalten Bestimmungen über die Arbeitsdisziplin und die Regelung von Arbeitsstreitigkeiten durch Konfliktkommissionen und Arbeitsgerichte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 30 Arbeitsgericht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitshaus

Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Das am 1. 7. 1961 in Kraft getretene Gesetzbuch der Arbeit vom 12. 4. 1960 (GBl. I, S. 27) enthält die Grundsätze der kommun. Arbeitspolitik und eine Zusammenfassung von Einzelregelungen…

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VVB (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 In der SBZ nach 1945 in verschiedenen Zeitabschnitten für unterschiedliche Institutionen angewendete Abk. 1. VVB war in den Jahren 1948 bis 1949 die Abk. für „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“, d. h. der Institutionen zur Leitung und Kontrolle der verstaatlichten Betriebe. Es gab etwa 75 VVB der verschiedenen Fachrichtungen, denen jeweils eine größere Anzahl Betriebe angehörten. Diese Betriebe waren juristisch nicht selbständig, ihre Bilanzen waren Teilbilanzen der VVB, die auch befugt war, Gewinne und Verluste der Betriebe gegeneinander auszugleichen. Mit der ab Januar 1952 durchgeführten ersten großen Reorganisation der „volkseigenen Wirtschaft“ (Wirtschaftliche Rechnungsführung) wurden diese VVB aufgelöst. Die Betriebe wurden zu selbständig wirtschaftenden Einheiten. 1. VVB war in den Jahren 1952 bis Anfang 1958 die Bezeichnung für „Verwaltungen Volkseigener Betriebe“. Es handelt sich dabei praktisch um die aufgelösten bzw. in ihren Zuständigkeiten wesentlich eingeschränkten bisherigen „Vereinigungen“. Die neuen VVB waren nur noch Anleitungs- und Aufsichtsorgan für jeweils eine Anzahl ihnen zugeordneter Betriebe gleicher Fachrichtung; sie führten die Weisungen der damaligen fachlichen Hauptverwaltungen der Produktionsministerien aus. Zahlreiche dieser VVB wurden im Laufe der Jahre aufgelöst oder neu gegliedert. Sie verschwanden Anfang 1958 bei der zweiten großen Reorganisation der „volkseigenen“ Wirtschaft gänzlich. 2. VVB ist seitdem die Bezeichnung für neuartige „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“, die keinerlei Ähnlichkeit mit den unter 1. gekennzeichneten „Vereinigungen“ haben. Nach Auflösung der Produktionsministerien seit Febr. 1955 wurden deren bisherige fachliche Hauptverwaltungen (jene Stellen also, die direkt oder über „Verwaltungen Volkseigener Betriebe“ die Produktionsbetriebe anleiteten) unter der Bezeichnung „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ in Industrieorten der SBZ mit der Aufgabe der „operativen und produktionsnahen Anleitung“ der „volkseigenen“ Industriebetriebe etabliert. Die neuen VVB unterstanden bis Sept. 1961 den Fachabt. der Staatlichen Plankommission, seitdem jedoch dem neugebildeten Volkswirtschaftsrat; sie leiten die „zentralgeleitete“ VE-Industrie an (Unterschied dazu: Örtliche Industrie). Nach dem Stand von Mitte 1961 gab es 80 VVB, in deren Betrieben wertmäßig [S. 471]etwa 65 v. H. der sowjetzonalen Industrieerzeugnisse hergestellt werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 470–471 VP-See A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VVB-Saatgut

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 In der SBZ nach 1945 in verschiedenen Zeitabschnitten für unterschiedliche Institutionen angewendete Abk. 1. VVB war in den Jahren 1948 bis 1949 die Abk. für „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“, d. h. der Institutionen zur Leitung und Kontrolle der verstaatlichten Betriebe. Es gab etwa 75 VVB der verschiedenen Fachrichtungen, denen jeweils eine größere Anzahl Betriebe angehörten. Diese Betriebe waren…

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Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft (MfLEF) (1962)

Siehe auch: Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft: 1975 1979 Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN): 1985 Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft: 1960 Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft (MfLEF): 1963 Bezeichnung des ursprünglichen M. für Land- und Forstwirtschaft (MfLF) seit der am 15. 4. 1960 erfolgten Eingliederung des Staatssekretariats für Erfassung und Aufkauf; Zentralbehörde der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und der Versorgung mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. (Minister Hans ➝Reichelt). Das M. ist die Fortsetzung a) der schon seit dem 25. 7. 1945 bestehenden „Zentralverwaltung für Land- und Forstwirtschaft“ und b) der Abt. Erfassung, der ebenso früh gegr. „Zentralverwaltung für Handel und Versorgung“. Beide wurden Glieder der DWK und seit Okt. 1949 der Regierung. Der Altkommunist Edwin ➝Hoernle, der „Land und Forst“ schon während der Bodenreform geleitet hatte, mußte es im Okt. 1949 bei Umbenennung in MfLF an Ernst ➝Goldenbaum, den 1. Vors. der DBD, abgeben. Die SED hielt und hält es für zweckmäßig, im MfLEF zwar den Posten des Staatssekretärs mit eigenen Parteimitgliedern, den des Ministers aber mit Mitgliedern der DBD zu besetzen, die sie für die häufigen Mängel und Zusammenbrüche in diesem Bereich haftbar machen kann. Die im Ministerium für Handel und Versorgung vorhandene „Hauptverwaltung für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ wurde schon im Nov. 1950 in ein Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich umgewandelt und mit dem Altkommunisten Hermann Streit besetzt. Er leitete es bis Juni 1958, danach Helmut Koch (SED). Das MfLEF hat im wesentlichen Hauptabt. (zeitweise und teilweise als Hauptverwaltungen bezeichnet) und wichtige Abt.: Planung und Finanzen; Pflanzliche Produktion; Tierische Produktion, Organisation Technik und Bau; Agrarpropaganda; LPG; VEG; MTS; Forstwirtschaft; Erfassung und Aufkauf; Wissenschaft; Hoch- und Fachschulen; Polit. Massenarbeit; Inspektion und Kontrolle. — Wie alle anderen hat auch das MfLEF ein beratendes Kollegium. 1. Stellv. des Ministers: Bruno Skodowsky (SED), neben ihm Koch (SED), Staatssekretär für Erfassung und Aufkauf, Heinrich (SED), verantwortlich für die landw. Produktion, und Seemann (SED) für die Ökonomie der Landwirtschaft. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 294 Ministerium für Kultur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Nationale Verteidigung

Siehe auch: Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft: 1975 1979 Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN): 1985 Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft: 1960 Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft (MfLEF): 1963 Bezeichnung des ursprünglichen M. für Land- und Forstwirtschaft (MfLF) seit der am 15. 4. 1960 erfolgten Eingliederung des Staatssekretariats für Erfassung und Aufkauf;…

DDR A-Z 1962

Auszeichnungen (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zur Würdigung besonderer Verdienste im Sinne der SED wurden zahlreiche A. geschaffen. Es gibt folgende Gruppen von staatlichen A.: Orden, Preise, Medaillen, Ehrentitel und Wanderfahnen. Die Stiftung ist Sache des Staatsrats und des Ministerrates. Jedoch können die örtlichen Organe der Staatsmacht für ihren Bereich Preise und Wanderfahnen stiften (so im Jahre 1959 vom Rat der Stadt Leipzig der Gutenberg-Preis). Auch die Massenorganisationen verleihen A., so der FDGB die Fritz-Heckert-Medaille, die FDJ die Arthur-Becker-Medaille, der Verband der Deutschen Journalisten die Franz-Mehring-Ehrennadel. A. können verliehen werden an Einzelpersonen und Kollektive ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit sowie an Betriebe, Institutionen und gesellschaftliche Organisationen und Teile dieser Einrichtungen, wenn sie eine organisatorische Einheit bilden. Einzelheiten der Verleihung regeln die Ordnungen über die Verleihung. Bis 1. 10. 1961 waren vom Ministerrat folgende Auszeichnungen gestiftet: I. Orden: 1) Karl-Marx-Orden, 2) Vaterländischer Verdienstorden in den Stufen Gold, Silber, Bronze, 3) Banner der Arbeit, 4) Stern der Völkerfreundschaft; II. Preise: 1) Nationalpreis 1., 2. und 3. Klasse, 2) Cisinski-Preis, 3) Heinrich-Greif-Preis, 4) Heinrich-Heine-Preis, 5) Lessing-Preis, 6) Preis für ➝künstlerisches Volksschaffen, 7) Kunstpreis der DDR, 8) Johannes-R.-Becher-Preis, 9) Rudolf-Virchow-Preis, 10) Guts-Muths-Preis. III. Medaillen: 1) Clara-Zetkin-Medaille, 2) Hans-Beimler-Medaille, 3) Medaille für Teilnahme an den bewaffneten Kämpfen der deutschen Arbeiterklasse in den Jahren 1918–1923, 4) Medaille für Kämpfer gegen den Faschismus 1933–1945, 5) Verdienstmedaille der Deutschen Reichsbahn, 6) Medaille für ➝treue Dienste bei der Deutschen Reichsbahn, 7) Medaille für ➝treue Dienste in der Nationalen Volksarmee, 8) Medaille für ➝treue Dienste in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern (früher: in der Deutschen Volkspolizei), 9) Medaille für treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr, 10) Pestalozzi-Medaille für treue Dienste, 11) Verdienstmedaille der Nationalen Volksarmee, 12) Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei, 13) Medaille für vorbildlichen Grenzdienst, 14) Treuedienstmedaille der Deutschen Post, 15) Medaille für Verdienste um das Grubenrettungswesen, 16) Medaille für selbstlosen Einsatz bei der Bekämpfung von Katastrophen, 17) Rettungsmedaille, 18) Hufeland-Medaille, 19) Medaille für ➝ausgezeichnete Leistungen, 20) Medaille für ausgezeichnete Leistungen im Wettbewerb, 21) Medaille für ➝ausgezeichnete Leistungen in landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, 22) Medaille für ➝ausgezeichnete Leistungen in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern, 23) Verdienstmedaille der Deutschen Demokratischen Republik; 24) (Dr.) Theodor-Neubauer-Medaille, nur einmal verliehen: 25) Karl-Friedrich-Wilhelm-Wander-Medaille, 26) Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954. IV. Ehrentitel: (Mit dem E. wird eine Medaille verliehen und eine Geldprämie gezahlt.) 1) Held der Arbeit, 2) Hervorragender ➝Wissenschaftler des Volkes, 3) Verdienter ➝Aktivist, 4) Verdienter ➝Arzt des Volkes, 5; Verdienter ➝Bergmann der DDR, 6) Verdienter ➝Eisenbahner der DDR, 7) Verdienter ➝Erfinder, 8) Verdienter ➝Lehrer des Volkes (Die Medaille dazu heißt Diesterweg-Medaille), 9) Verdienter ➝Meister, 10) Verdienter ➝Meister des Sports, 11) Verdienter ➝Techniker des Volkes, [S. 53]12) Verdienter ➝Tierarzt, 13) Verdienter ➝Züchter, 14) Meister der genossenschaftlichen Produktion, 15) Meisterhauer, 16) Meister des Sports, 17) Hervorragender ➝Genossenschaftler, 18) Aktivist des Fünfjahrplans, 19) Brigade der besten Qualität, 20) Brigade der kollektiven Aktivistenarbeit, 21) Brigade der hervorragenden Leistung, 22) Hervorragende ➝Jugendbrigade der DDR, 23) Brigade der sozialistischen Arbeit, 24) Hervorragender ➝Jungaktivist, 25) Gemeinschaft der sozialistischen Arbeit. V. Wanderfahnen: 1) Wanderfahne des Ministerrates, 2) Wanderfahne der Ministerien, Staatssekretariate oder der VVB, 3) Wanderfahne des Bezirks, 4) Wanderfahne des Ministerrates für Sieger im Massenwettbewerb der LPG, Gemeinden, Kreise und Bezirke. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 49, 53 Ausweise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Autobahnen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zur Würdigung besonderer Verdienste im Sinne der SED wurden zahlreiche A. geschaffen. Es gibt folgende Gruppen von staatlichen A.: Orden, Preise, Medaillen, Ehrentitel und Wanderfahnen. Die Stiftung ist Sache des Staatsrats und des Ministerrates. Jedoch können die örtlichen Organe der Staatsmacht für ihren Bereich Preise und Wanderfahnen stiften (so im Jahre 1959 vom Rat der Stadt Leipzig der…

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Schule (1962)

Siehe auch: Schule: 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schulen: 1953 1954 Das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (1946) bildete bis 1959 die gesetzliche Grundlage der Organisation des Schulwesens (Einheitsschule). An seine Stelle ist das „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens …“ (1959) getreten. Die allgemeinbildende Schule für alle Kinder ist nach diesem Gesetz nicht mehr die achtstufige Grundschule, sondern die „zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule“. Sie muß allerdings erst schrittweise bis zum Herbst des Jahres 1964 in allen Kreisen geschaffen werden. Soweit sie schon vorhanden ist, gilt die zehnjährige Vollschulpflicht. Die Oberschule, die eine Unterstufe (Klasse 1 bis 4) und eine Oberstufe (5 bis 10) umfaßt, hat nach dem Schulgesetz die Aufgabe, die Grundlage für die berufliche Ausbildung und alle weiterführenden Bildungseinrichtungen zu schaffen. „Der Weg von der Oberschule über die Berufsbildung ist der Hauptweg zur Entwicklung des Fach- und Hochschulnachwuchses.“ Es gibt folgende Wege zur Hochschule: 1. Nach dem Besuch der 10klassigen polytechnischen Oberschule eine dreijährige Berufsausbildung mit gleichzeitiger Vorbereitung auf die Reifeprüfung in Abiturklassen der Berufsschulen. 2. 10 Jahre Oberschule, zwei Jahre Berufsausbildung, danach Fachschulstudium. Das bestandene Examen berechtigt in der Regel zum Hochschulstudium in der entsprechenden Fachrichtung. 3. Nach der Zehnklassenschule und der Berufsausbildung Besuch einer Betriebsoberschule, die zur Reifeprüfung führt — neben der Berufsarbeit. 4. Besuch von Oberschullehrgängen, die in Verbindung mit Volkshochschulen oder als Abendoberschulen bestehen - neben Berufsarbeit. (Erwachsenenbildung) 5. Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Sonderreifeprüfung — neben Berufsarbeit. 6. Besuch der Arbeiter- und Bauern-Fakultät. 7. Außerdem gibt es weiterhin die 12klassige allgemeinbildende (nunmehr auch) polytechnische Oberschule, die kurz als erweiterte Oberschule bezeichnet wird (vierstufig, im Anschluß an die achte Klasse der Oberschule). Falls die Absolventen der erweiterten Oberschule nicht während ihrer Schulzeit einen praktischen Beruf erlernt haben, haben sie vor der Aufnahme des Studiums ein berufspraktisches Jahr (praktisches Jahr) unter Anleitung der Hochschule oder Universität zu absolvieren. Die Verlängerung der Vollschulpflicht und angebliche Erhöhung des Niveaus der Bildung wird vor allem durch den Hinweis auf die Fortschritte der Technik, die für den Sozialismus notwendige hohe Arbeitsproduktivität und die Anforderungen der werdenden sozialistischen Gesellschaft begründet. „Die Schule hat die Jugend auf das Leben und die Arbeit im Sozialismus vorzubereiten, sie zu allseitig polytechnisch gebildeten Menschen zu erziehen und ein hohes Bildungsniveau zu sichern. Sie erzieht die Kinder und Jugendlichen zur Solidarität und zu kollektivem Handeln, zur Liebe zur Arbeit und zu den arbeitenden Menschen und entwickelt alle ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten zum Wohle des Volkes und der Nation“ (§ 3 des Schulgesetzes). Die „Liebe zu den arbeitenden Menschen“ umfaßt nach den offiziellen Verlautbarungen auch die Liebe zu der Partei er Arbeiterklasse, d. h. zur SED. Es fehlen auch nicht die propagandistischen Hinweise auf „Frieden“, „Völkerfreundschaft“ — „insbesondere“ auf die Freundschaft zur SU. Das neue Schulgesetz distanziert sich von der Lernschule der Stalinzeit, insofern sie die Lehrer auf „eine fortschrittliche Unterrichtsmethodik“, „die auf der Aktivität und Selbsttätigkeit der Schüler beruht“, verpflichtet, die polytechnische Bildung und Erziehung als den Grundzug des Unterrichts herausstellt und überhaupt die enge Verbindung der Bildung und Erziehung mit der produktiven Arbeit und der Praxis des „sozialistischen Aufbaus“ fordert. Gleichwohl hält die SBZ ausdrücklich — wie bisher - an der „Systematik“ des Unterrichts, d. h. an der Reglementierung des systematischen Aufbaus der einzelnen Lehrgänge durch „staatliche Lehrpläne“ und an dem Postulat der „Wissenschaftlichkeit“, d. h. an der Monopolstellung des Marxismus-Leninismus fest. Sie versucht auch nach wie vor, das Schulleben in Übereinstimmung mit dem für den Kommunismus charakteristischen Mechanismus zentralgesteuerter (planrationaler) gesellschaftlicher Änderungen zu gestalten. So wird die Arbeit der Sch. durch ein System von Plänen gesteuert, deren Grundlage der detaillierte Lehrplan ist, der den Rang einer staatlichen Verordnung hat. Die Sch. haben folgende Pläne zu erstellen: Jahresarbeitsplan der Schule; Pläne der Klassenleiter; Stoffverteilungspläne der Lehrer; Pläne der Leiter und Erzieher der Schulhorte und Internate. Dazu kommen Pläne der zahlreichen sonstigen Gruppen, die mit [S. 384]der Sch. verbunden sind: des Elternbeirats, der SED-Schulorganisation, der Lehrergewerkschaft und anderer. Die Oberschüler werden auf der Unterstufe in der Form des Anfangs- und fachvorbereitenden Unterrichts, auf der Oberstufe in der Form des Fachunterrichts unterrichtet. Mit der 5. Klasse beginnt der Unterricht in den Fächern Russisch, Geschichte, Erdkunde. Biologie. In den nächsten Klassen folgen Physik (ab Klasse 6) und Chemie (ab 7), die 2. (fakultative) Fremdsprache (Englisch oder Französisch), Technisches Zeichnen (ab 7), Staatsbürgerkunde (ab 9), Einführung in die sozialistische Produktion in Industrie und Landwirtschaft und der Unterrichtstag in der Produktion (ab Klasse 7), dem das Werken (ab Klasse 1 bis 6 mit 1 oder 2 Stunden) voraufgeht. In der 7. Klasse entfallen 12 von 33 Wochenstunden auf die vier mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer, in der 10. sind es 15 von 34 Wochenstunden. Das Gewicht dieser Fächer wird durch die für die polytechnische Bildung besonders vorgesehenen Fächer noch verstärkt. Das für die Vermittlung der kommun. Ideologie wichtigste Fach ist die Geschichte, wenn auch jedes Schulfach verpflichtet ist, einen Beitrag zur weltanschaulich-politischen Erziehung zu leisten. Im Literaturunterricht wird neben dem sog. „nationalen Kulturerbe“ (klassische Dichtung) vor allem die russische und die kommun. Literatur (insbesondere die Sowjetliteratur und die „sozialistische“ Literatur der Zone) behandelt. Die erweiterten Oberschulen haben naturwissenschaftliche, neu- und altsprachliche Zweige. Die größte Zahl der Schüler besucht den naturwissenschaftlichen Zweig (nur zwei Fremdsprachen). Die altsprachlichen Zweige beginnen mit Latein in der 9., Griechisch folgt in der 10. Klasse. Neben Russisch wird an den sonstigen Zweigen vornehmlich Englisch und Latein, weniger Französisch, betrieben. Eine größere Zahl von erweiterten Oberschulen hat im Rahmen eines Versuchs die polytechnische Bildung so ausgebaut, daß die Schüler gleichzeitig zum Abitur und zur Facharbeiterprüfung geführt werden. Seit 1. 9. 1960 haben alle erweiterten Oberschulen nur eine berufliche Grundausbildung zu vermitteln. Das Regime war bis vor einigen Jahren bemüht, den Unterschied zwischen Land- und Stadtschulen mit Hilfe eines einheitlichen Lehrplanes zu überwinden. Dem entsprach auch der Versuch, die wenig gegliederten Landschulen durch achtklassige Zentralschulen in günstig gelegenen Orten zu ersetzen. 1945 gab es rund 4.000 einklassige Schulen, 1959 nur noch 5. Die Zentralschulen werden allmählich in zehnklassige Oberschulen verwandelt. Seit 1956 ist das Regime bemüht, der Landschule einen besonderen Inhalt zu geben. Sie hat sich nach den geltenden Lehrplänen weniger mit produktiver Arbeit in der Industrie als in der Landwirtschaft zu beschäftigen, was sich auch auf die anderen Fächer auswirkt. Damit soll offenbar der Landflucht vorgebeugt werden. Das neue Schulgesetz hat die vorhandenen Schulhorte und Internate „als feste Bestandteile der Schule“ definiert. Damit hat es eine organisatorische Basis für die Verwandlung von Schulen in Tagesheim- bzw. Ganztagsschulen geschaffen. Der Schulhort hat „den Schülern beim Lernen zu helfen und für eine erzieherisch wertvolle Freizeitgestaltung und gute Betreuung der Schüler während des ganzen Tages zu sorgen“. Ein wichtiges, vielleicht das entscheidende Motiv der Schaffung von Tagesheimschulen ist in der verstärkten Rekrutierung von Frauen für die berufliche Tätigkeit gegeben. Nach neueren Angaben sollen 197 von 1.000 Schülern Horte oder Tagesschulen besuchen. Das Regime ist bestrebt, die Eltern (Elternbeiräte), Massenorganisationen, Volksvertretungen, staatlichen Behörden und SED-Organe für die Arbeit der Schule zu mobilisieren. Die „staatlichen Organe“ werden ebenso auf die Unterstützung der Schule verpflichtet wie die volkseigenen Betriebe und LPG. Letztere werden sogar für die Durchführung des Unterrichts in der Produktion „verantwortlich“ gemacht (Patenschaftsverträge). Neben den angegebenen Schultypen gibt es noch Schulen mit erweitertem Russischunterricht (von der 3. Klasse an mit 5 oder 6 Wochenstunden); Kinder- und Jugendsportschulen (von der 5. Klasse an 6 bis 7 Wochenstunden Turnen) und Sonderschulen für blinde, gehörlose, taubstumme blinde, sehschwache, schwerhörige, sprachgestörte, körperbehinderte und bildungsfähige schwachsinnige Kinder und Jugendliche (Hilfsschulen). Mitglieder des Kreuz- und Thomanerchors werden schulisch besonders betreut. Die Kadettenschule der Armee ist eine erweiterte Oberschule, die ein „militärisches Minimum“ vermittelt und ihren Internatsbetrieb mit bestimmten Formen militärischer Ordnung ausgestattet hat. Im sog. zweisprachigen Gebiet der Be[S. 385]zirke Cottbus und Dresden gibt es Oberschulen und erweiterte Oberschulen mit sorbischem Sprachunterricht und sorbische Oberschulen (Wenden). Die staatliche Schulaufsicht wird von den Abt. für Volksbildung bei dem Rat des Kreises und dem des Bezirks und dem Ministerium für Volksbildung verkörpert. Der Direktor (an kleineren Schulen der Schulleiter) ist der Dienstvorgesetzte der pädagogischen und technischen Kräfte seiner Schule. Allerdings hat die SED-Schulorganisation die Rolle der „führenden Kraft“. Zu den pädagogischen Kräften gehört auch der hauptamtliche Pionierleiter. Nach der Beförderungsordnung vom 7. 4. 1960 werden Lehrern unter bestimmten Voraussetzungen folgende Titel verliehen: Oberlehrer, Studienrat, Oberstudienrat, Professor. Sie sind mit Beförderungszulagen zum Grundgehalt verbunden. Die Lehrergehälter sind eher niedriger als höher als die Gehälter der entsprechenden Lehrergruppen in der Bundesrepublik und dürften in ihrem Realwert erheblich unter ihnen liegen. (Lehrerbildung) Zahlenangaben: Schüler an allgemeinbildenden Schulen der Klassen 1 bis 10: 1960 rd. 1,9 Mill.; Oberschulen mit Klassen 1 bis 8 (1959): 7.291 mit 805.691 Schülern; 10klassige Oberschulen (1959): 1809 mit 1.000.727 Schülern; erweiterte Oberschulen (1960): 322 mit 82.471 Schülern; Sonderschulen (1960): 543 mit 54.380 Schülern. Die Zahl der Lehrkräfte betrug 1960 an zehnklassigen Oberschulen 76.484, an zwölfklassigen Oberschulen 5.544. An Sonderschulen betrug sie im Jahre 1960 4.322. Dazu kamen im Jahre 1957 3.516 hauptamtliche Pionierleiter an Grundschulen und 136 FDJ-Sekretäre an Oberschulen. Die durchschnittliche Schülerzahl je Klasse ist erheblich niedriger als in den verschiedenen Ländern der Bundesrepublik. Sie betrug 1960 an Oberschulen mit Klassen 1 bis 10: 28; erweiterten Oberschulen: 25,3; Sonderschulen: 13,2. Im Schuljahr 1961/62 erhalten 93 v. H. der Abgänger der 8. Klasse eine weiterführende Schulbildung in den 9. Klassen (Deutsche Lehrerzeitung vom 3. 11. 61). Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 383–385 Schriftstellerverband, Deutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schulhort

Siehe auch: Schule: 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schulen: 1953 1954 Das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (1946) bildete bis 1959 die gesetzliche Grundlage der Organisation des Schulwesens (Einheitsschule). An seine Stelle ist das „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens …“ (1959) getreten. Die allgemeinbildende Schule für alle Kinder ist nach diesem Gesetz nicht mehr die achtstufige Grundschule, sondern die „zehnklassige…

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KPD (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Abk. für Kommunistische Partei Deutschlands, gegr. am 30. 12. 1918. Hauptforderung: Errichtung der Diktatur des Proletariats in Deutschland, Mitgl. der III. (kommun.) Internationale (Komintern), anfangs in Programm und Politik unabhängig von Moskau. Nach mehreren Führungskrisen übernahm 1925 Thälmann die Parteiführung. Unter seinem Vorsitz geriet die KPD trotz Widerstand und Abspaltungen in immer größere Abhängigkeit von der KPdSU. In der NS-Zeit verboten, illegale Weiterarbeit. Am 11. 6. 1945 trat die KPD in Ost-Berlin mit einem völlig neuen Parteiprogramm vor die Öffentlichkeit: „Wir sind der Auffassung, daß der Weg, Deutschland das Sowjetsystem aufzuzwingen, falsch wäre. … Wir sind vielmehr der Auffassung, daß die entscheidenden Interessen des deutschen Volkes in der gegenwärtigen Lage … den Weg der Aufrichtung eines antifaschistischen demokratischen Regimes, einer parlamentarisch-demokratischen Republik … vorschreiben.“ Unter dem Druck der sowjet. Besatzungsmacht und der KP-Führung am 19./20. 4. 1946 in der SBZ Zwangsvereinigung von SPD und KPD zur SED. Nach dem Scheitern der kommun. Vereinigungsbestrebungen in Westdeutschland am 14. 2. 1947 Gründung einer „Arbeitsgemeinschaft“ von SED und westdeutscher KPD mit Sitz in Ost-Berlin. Im Januar 1948 kündigte die KPD die Arbeitsgemeinschaft und vollzog die organisatorische Trennung von der SED. Sie wurde jedoch auch weiterhin von der Westkommission, später der gesamtdeutschen Abt. beim ZK der SED und schließlich von der Zentralen Kommission für gesamtdeutsche Arbeit angeleitet. Die KPD nahm im Parlamentarischen Rat an der Beratung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik teil, ihre Vertreter verweigerten jedoch bei der Verabschiedung des Grundgesetzes ihre Unterschrift. Trotzdem beteiligte sich die KPD an den Wahlen und war im ersten Bundestag mit 13 Abgeordneten vertreten. Bei den Wahlen zum zweiten Bundestag erhielt sie nur 2,2 v. H. aller abgegebenen Stimmen. Am 17. 8. 1956 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich verboten, seitdem illegal. Der 1. Sekretär, Max ➝Reimann, sowie alle anderen Mitgl. des Politbüros der KPD halten sich in der SBZ auf. Die Finanzierung der KPD erfolgt durch die SED. Die in der SED-Presse erscheinenden Berichte über KPD-Veranstaltungen in der Bundesrepublik wollen den Eindruck erwecken, es existiere eine intakte Parteiorganisation. In Wirklichkeit finden alle größeren Zusammenkünfte und Parteitage in der SBZ statt. Zur Zeit ihres Verbots hatte die KPD zwi[S. 230]schen 60.000 und 70.000 Mitgl., von denen allenfalls noch ein Zehntel im Untergrund tätig ist. (1947: 324.000 Mitgl.). Von der SED erhält die KPD jährlich 12 bis 13 Mill. DM West. Davon gibt die Partei u. a. 150 bis 200 illegale Betriebszeitungen sowie 80 bis 90 unregelmäßig erscheinende lokale Blätter heraus, die jedoch kaum Verbreitung finden. Mehr Gewicht kommt dem Freiheitssender 904 zu. (Tarnorganisationen, Infiltration) Literaturangaben Toppe, Hilmar: Der Kommunismus in Deutschland. München 1961, Olzog. 148 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 229–230 KP A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPdSU

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Abk. für Kommunistische Partei Deutschlands, gegr. am 30. 12. 1918. Hauptforderung: Errichtung der Diktatur des Proletariats in Deutschland, Mitgl. der III. (kommun.) Internationale (Komintern), anfangs in Programm und Politik unabhängig von Moskau. Nach mehreren Führungskrisen übernahm 1925 Thälmann die Parteiführung. Unter seinem Vorsitz geriet die KPD trotz Widerstand und Abspaltungen in immer größere Abhängigkeit von der KPdSU.…

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Rückkehrer (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Von den zahlreichen Flüchtlingen kehren manche nach einiger Zeit aus familiären oder wirtschaftlichen Gründen in die SBZ zurück. Auch abenteuerlustige Jugendliche und asoziale Menschen, die häufig zwischen Ost und West hin- und herwandern, sind darunter. Die Zahl der R. kann nicht genau ermittelt werden, da viele ohne behördliche Abmeldung das Bundesgebiet verlassen. Die in der SED-Presse genannten Zahlen entbehren jeder Grundlage, sie dienen lediglich propagandistischen Zwecken. Amtliche Stel[S. 373]len in der Bundesrepublik schätzen, daß von 100 Flüchtlingen höchstens 10 in die SBZ zurückkehren. Viele der R. flüchten später erneut nach dem Westen, vielfach schon bald nach der Rückkehr wegen der eingehenden politischen Durchleuchtung. Der Staatssicherheitsdienst bemüht sich, die unter einem gewissen Druck wegen der früheren Republikflucht stehenden R. zu Spitzeldiensten zu nötigen (Spitzelwesen). Die SED hat sich stets bemüht, Flüchtlinge zur Rückkehr und Bürger der Bundesrepublik zur Übersiedlung in die SBZ (Umsiedler) zu veranlassen, um die negativen Auswirkungen der Massenflucht aus der SBZ abzuschwächen und den Eindruck einer Fluchtbewegung aus der Bundesrepublik in die SBZ zu erwecken. Die Machthaber der SBZ haben deshalb schon 1953 nach Verkündung des Neuen Kurses den Flüchtlingen versprochen, daß ihnen bei freiwilliger Rückkehr keine Nachteile wegen ihrer Flucht erwachsen würden. Durch das Paßänderungsgesetz vom 11. 12. 1957 (Paßwesen), das die Republikflucht ausdrücklich mit Gefängnis bis zu 3 Jahren bedrohte, wurden diese Bemühungen gestört. Da den Flüchtling jetzt mit Sicherheit ein Strafverfahren erwartete, ging die Zahl der R. im Jahre 1958 merklich zurück. Im Oktober 1958 wurden deshalb auf Anweisung des Justizministeriums die zunächst gegen alle Flüchtlinge eingeleiteten Strafverfahren und Fahndungsmaßnahmen eingestellt. Durch Rundfunk und Presse wurden die Flüchtlinge zur Rückkehr aufgefordert mit dem Versprechen, daß niemand wegen Republikflucht bestraft werde, der durch seine Rückkehr aus der „Nato-Basis in den Staat der Arbeiter und Bauern eine grundlegende Wandlung seines Verhaltens zeige, die erwarten lasse, daß er künftig die sozialistischen Gesetze achten werde“. Gegen R. wird seitdem nur noch in besonderen Fällen ein Strafverfahren eingeleitet. Soweit hier nicht schon eine vor der Flucht angeblich begangene Straftat den Vorwand bietet, wird diesen R. vorgeworfen, durch die Meldung im westlichen Notaufnahmelager Spionage oder staatsgefährdende Hetze begangen zu haben. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 372–373 RTS A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rücklagenfonds der Volksvertretungen

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Von den zahlreichen Flüchtlingen kehren manche nach einiger Zeit aus familiären oder wirtschaftlichen Gründen in die SBZ zurück. Auch abenteuerlustige Jugendliche und asoziale Menschen, die häufig zwischen Ost und West hin- und herwandern, sind darunter. Die Zahl der R. kann nicht genau ermittelt werden, da viele ohne behördliche Abmeldung das Bundesgebiet verlassen. Die in der SED-Presse genannten Zahlen entbehren jeder…

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Instrukteurwesen (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Aus der SU übernommene Einrichtung im Partei-, Staats- und sonstigen Organi[S. 191]sationsapparat, die dazu dient, den zentralen Willen in den nachgeordneten Dienststellen, Betrieben und Gemeinden zur Geltung zu bringen. Zu diesem Zweck sind den übergeordneten Leitungen Instrukteure, zum Teil auch feste Instrukteurbrigaden attachiert. Diese sollen im Sinn des operativen Arbeitsstils auf die nachgeordneten Organe durch Anleitung, Bildung von Beispielen und Kontrolle einwirken. Instrukteurbrigaden werden demzufolge vorwiegend an den Schwerpunkten der Produktion und des politischen Lebens und an solchen Punkten eingesetzt, wo besonders starke Mißstände vorhanden sind. Angestrebt wird ein besserer Kontakt zwischen den oberen Leitungen und den unteren Organen, Gemeinden und Betrieben. In letzter Zeit verstärkte Tendenz, sog. gemischte Brigaden einzusetzen, in denen Instrukteure und sonstige Funktionäre von Partei, Staat und Massenorganisationen gemeinsam tätig sind. In der Justiz der SBZ wurde das I. im Jahre 1954 allgemein eingeführt, nachdem Justizminister Hilde ➝Benjamin zur Beobachtung und Kontrolle der wegen Beteiligung am Juni-Aufstand eingeleiteten Strafverfahren einen „Operativstab“ mit verschiedenen Instrukteuren eingesetzt hatte (Unabhängigkeit der ➝Richter). Im Justizministerium und in den Justizverwaltungsstellen der Bezirke sind Instrukteure tätig, die regelmäßig alle Gerichte aufsuchen und „richtungweisende Anleitungen“ erteilen (Justizverwaltung). „Die Kreis- und Bezirksgerichte werden in ihrer Tätigkeit durch das Ministerium der Justiz angeleitet und kontrolliert“ (§ 13 GVG). Somit stellt sich das I. als Ausfluß des sowj. Prinzips der „Kontrolle und Anleitung“ dar. Auf Grund der Beschlüsse des 33. und 35. Plenums des ZK der SED und des V. Parteitags (Juli 1958) wurde die Einzelinstruktion mehr und mehr eingeschränkt. An ihre Stelle trat die Instruktion durch „Komplexbrigaden“, „gemeinsame Brigaden“, „Spezialbrigaden“ und „Instrukteurgruppen“. Die Brigaden setzen sich aus Mitarbeitern der Obersten Staatsanwaltschaft, des Justizministeriums, der HVDVP und des ZK der SED“ zusammen („Neue Justiz“ 1958, S. 839). Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 190–191 Instrukteurbrigade A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Intelligenz

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Aus der SU übernommene Einrichtung im Partei-, Staats- und sonstigen Organi[S. 191]sationsapparat, die dazu dient, den zentralen Willen in den nachgeordneten Dienststellen, Betrieben und Gemeinden zur Geltung zu bringen. Zu diesem Zweck sind den übergeordneten Leitungen Instrukteure, zum Teil auch feste Instrukteurbrigaden attachiert. Diese sollen im Sinn des operativen Arbeitsstils auf die nachgeordneten Organe durch…

DDR A-Z 1962

Kontrollkommission (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 „Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle“ (ZKK), nach dem Statut vom 16. 10. 1958 (GBl. I, S. 786) „Kontrollorgan des Ministerrates zur Kontrolle der Verwaltungsorgane sowie der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Einrichtungen der DDR“. Sie ist 1952 aus der „Zentralen Kontrollkommission“ hervorgegangen, hat jedoch nur einen Teil der Befugnisse der alten ZKK übernommen. Diese war von der DWK insbesondere zur Aufdeckung von Wirtschaftsverbrechen gebildet worden (AO d. DWK vom 1. 9. 1948 — ZVOBl. S. 429). Sie hatte das Recht, bei begründetem Verdacht strafbarer Handlungen die Polizei bzw. die Justiz verpflichtend zu beauftragen, Personen festzunehmen und Sachen sicherzustellen (Rundverfügung des Chefs der Justizverwaltung der SBZ vom 22. 9. 1948) Die alte ZKK unterhielt Landeskontrollkommissionen (LKK) in jedem Land, Kreiskontrollbeauftragte und Volkskontrollausschüsse, die befugt waren, alle Einrichtungen der Verwaltung und der Wirtschaft, auch die Privatbetriebe, zu kontrollieren. 1952 wurde dieser Unterbau aufgelöst. Die neue ZKK bestand nach dem Statut vom 30. 4. 1953 (GBl. S. 685) aus dem Vors., 2 Stellv. und 9 Mitgl.; nach dem neuen Statut vom 16. 10. 1958 besteht sie aus dem Vors., einem Stellv. und den (in der Zahl nicht beschränkt) Mitgl. Der Vors. (amtierender Vors. ist zur Zeit Ernst ➝Wabra) gehört dem Ministerrat an. Organe der K. in den Bezirken und in der „Hauptstadt Berlin“ sind die „Bevollmächtigten“, die von der Zentrale angeleitet werden, in den Stadt- und Landkreisen „Kreiskontrollbeauftragte“, die den Bevollmächtigten unterstehen. In „volkswirtschaftlich und staatspolitisch wichtigen Einrichtungen können zeitweilig Beauftragte der Komm. für Staatliche Kontrolle eingesetzt werden“. (Seit 1958 sind ferner Helfer der Staatlichen Kontrolle eingesetzt.) Die K. hat die Aufgabe, die Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen „mit dem Ziele der konsequenten Einhaltung und Durchführung der darin festgelegten Maßnanmen im Interesse des siegreichen Aufbaus des Sozialismus“ zu kontrollieren, und zwar in den zentralen und örtlichen Organen der staatlichen Verwaltung, der Wirtschaft, der Kultur, des Gesundheitswesens und des Sozialwesens. Nicht kontrolliert werden die Ministerien für Nationale Verteidigung und Staatssicherheit und deren nachgeordnete Organe sowie die bewaffneten Kräfte des Ministeriums des Innern. Der Vors., die Stellv., die Mitgl. und die Bevollmächtigten der K. haben das Recht, verbindliche Weisungen zu erteilen sowie von den Leitern der zuständigen Organe die Durchführung von Disziplinarverfahren oder die Einleitung eines Ordnungsstrafverfahrens vernichtend zu verlangen. Die K. ann ferner die Leiter der kontrollierten Einrichtungen zur Beseitigung festgestellter Mängel unter Fristsetzung auffordern. (Kontrolle) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 227 Kontrolle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kontrollposten

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 „Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle“ (ZKK), nach dem Statut vom 16. 10. 1958 (GBl. I, S. 786) „Kontrollorgan des Ministerrates zur Kontrolle der Verwaltungsorgane sowie der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Einrichtungen der DDR“. Sie ist 1952 aus der „Zentralen Kontrollkommission“ hervorgegangen, hat jedoch nur einen Teil der Befugnisse der alten ZKK übernommen. Diese war von der DWK…

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Pro-Kopf-Verbrauch (1962)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Auf dem 5. Parteitag der SED forderte Ulbricht in seiner programmatischen Rede, bis 1961 die Versorgung pro Kopf der Bevölkerung mit allen wichtigen Lebensmitteln und Konsumgütern über den Verbrauch in der BRD zu steigern. Schon vorher versuchte die amtliche Statistik (Agrarstatistik) der SBZ zu beweisen, daß die mitteldeutsche Bevölkerung mit wichtigen Lebensmitteln besser versorgt sei als die westdeutsche. Ihre Angaben sind allerdings sehr lückenhaft, undurchsichtig und so angelegt, daß sie eine exakte Überprüfungsmöglichkeit ausschließen und sich mit den westdeutschen Zahlen nicht vergleichen lassen. Folgte man der mitteldeutschen Statistik, dann würde die SBZ im P. 1960 nicht nur bei den pflanzlichen Grundnahrungsmitteln Brotgetreidemehl, Kartoffeln und Zucker, sondern vor allem bei Butter und selbst bei Nahrungsfetten insgesamt und bei Fleisch über dem P. in der BRD liegen. Lediglich bei Eiern wäre sie um 12 v. H. unterlegen. Im Trinkmilchverbrauch lag die SBZ bis 1959 unter dem in der BRD, 1960 wurden hierüber kennzeichnenderweise keine Zahlen veröffentlicht. Die von der SBZ publizierten Daten stehen in krassem Widerspruch zu den pflanzlichen und tierischen Minderleistungen der Landwirtschaft und zu den realisierten Nahrungsmitteleinfuhren, obwohl, von der zu versorgenden Bevölkerung und vom verfügbaren Nahrungsraum her gesehen, die SBZ mit 250 Einwohnern je 100 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche wesentlich günstigere Bedingungen hat als die BRD mit 387. Der P. ist bezüglich Qualität und zeitlicher Belieferung der angebotenen Erzeugnisse dem westdeutschen keineswegs gleichwertig. Enthält schon Ulbrichts Forderung, den P. der BRD zu erreichen, das verhüllte Eingeständnis, daß — entgegen allen bisherigen propagandistischen Zweckmeldungen — der westdeutsche Stand in der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln nicht erreicht werden konnte, so wird ihre Realisierung um so mehr verhindert, als durch die Zwangskollektivierung und durch die vielfältigen im Wirtschaftssystem begründeten Hemmungsfaktoren die landwirtschaftliche Produktion stagniert oder bei wichtigen Erzeugnissen sogar zurückgeht und die permanent auftretenden Versorgungsschwierigkeiten durch Importe aus dem Ostblock nicht behoben werden können. Daher wird das Schwergewicht der ökonomischen Hauptaufgabe in letzter Zeit immer mehr auf die Forderung nach einer Steigerung der Pro-Kopf-Produktion verlagert. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 342 Pro-Kopf-Produktion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Proletariat

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Auf dem 5. Parteitag der SED forderte Ulbricht in seiner programmatischen Rede, bis 1961 die Versorgung pro Kopf der Bevölkerung mit allen wichtigen Lebensmitteln und Konsumgütern über den Verbrauch in der BRD zu steigern. Schon vorher versuchte die amtliche Statistik (Agrarstatistik) der SBZ zu beweisen, daß die mitteldeutsche Bevölkerung mit wichtigen Lebensmitteln besser versorgt sei als die westdeutsche. Ihre Angaben…

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Parteilichkeit der Rechtsprechung (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von demokratischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Das Gesetz parteilich anzuwenden heißt, es so anzuwenden, wie es der Auffassung der Mehrheit der Werktätigen und damit den Zielen der Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung entspricht. Das heißt aber zugleich, die dialektische Einheit von Gesetzlichkeit und Parteilichkeit zu erkennen und durchzusetzen.“ (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1958, S. 368.) Immer wieder wird gefordert, daß die Richter der sowjetzonalen Straf- und Ziviljustiz mit „bewußter Parteilichkeit“ arbeiten und daß sie nicht einem Hang zum „Objektivismus“ erliegen. Die Richter „müssen parteilich als politische Menschen entscheiden“ (Böhme in: „Neue Justiz“ 1955, S. 327). „In der richterlichen Entscheidung muß sich die Bereitschaft widerspiegeln, die von der Partei der Arbeiterklasse und von der Regierung gefaßten Beschlüsse durchzusetzen (Melsheimer in: „Neue Justiz 1956, S. 295). PdR. bedeutet also in der Praxis nichts anderes, als daß der Wille der SED beachtet wird. „Die Beschlüsse der Partei sind das feste Fundament, auf dem das sozialistische Recht aufbaut. Sie bestimmen sein inneres Wesen. Deshalb ist eben das sozialistische Recht nicht von der marxistisch-leninistischen Partei zu trennen“ (Petzold in „Staat und Recht“ 1961, S. 658). Nach Polak ist die Frage der Parteilichkeit des Rechts „die Frage nach dem Wirklichkeitsgehalt des Rechts, die Frage danach, ob es der Gesetzmäßigkeit der gesellschaftlichen Entwicklung [S. 322]entspricht oder nicht — die Frage, ob es zu einer bewußten wirklichkeitsgestaltenden Kraft emporsteigt oder nicht. Und das ist das Verhältnis des Rechts zur marxistisch-leninistischen Wissenschaft: Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit des Rechts sind somit identisch” („Staat und Recht“ 1961, S. 630). Dabei werden Schwankungen und Brüche in der Rechtsprechung aus politischen Zweckmäßigkeitserwägungen nicht nur in Kauf genommen, sondern für richtig und notwendig gehalten. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 321–322 Parteilichkeit, Bolschewistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteipresse der SED

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von demokratischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Das Gesetz parteilich anzuwenden heißt, es so anzuwenden, wie es der Auffassung der Mehrheit der Werktätigen und damit den Zielen der Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung entspricht. Das heißt aber zugleich, die dialektische Einheit von Gesetzlichkeit und Parteilichkeit zu erkennen und…

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Bewußtseinsbildung (1962)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 Die Bedeutung der B. ist in totalitären Herrschaftssystemen früher erkannt worden als in den Demokratien, und der Ausdruck B. entstammt daher auch ihrem Vokabular. Auch die totalitäre Diktatur sucht ihre Bestätigung und Legitimation im „Volkswillen“, veranstaltet zu diesem Zweck von Zeit zu Zeit akklamatorische Abstimmungen oder plebiszitäre Wahlen, muß aber deren Ergebnisse durch einen zentral gesteuerten Apparat der B., durch Polizeiterror und vielfach noch durch nachträgliche Fälschung manipulieren. Vielfältige Methoden der B. dienen dazu, die Bürger geistig und seelisch im Sinne des Machthabers derart zu formen, daß sie den ihnen vorgeschriebenen Denkstil annehmen und zu Urteilen und Entschlüssen kommen, die den Zielen der Regierung entsprechen. In der SBZ wie in allen kommun. Staaten ist die Ideologie das wichtigste Instrument der B. Genau dosierte Kenntnisse über diese Ideologie zu verbreiten, ist Aufgabe aller Institutionen zur Schulung, insbesondere der Kader. Der Verbreitung der Ideologie und damit der B. dienen aber auch das Erziehungswesen, die Presse, der Rundfunk und das Fernsehen sowie im weiteren Sinne alle Arten von Agitation und Propaganda, zur B. gehört schließlich alles, was zur Festigung eines sozialistischen Bewußtseins und zur Ausrichtung eines jeden Bürgers der „DDR“ auf die Staats- und Parteiziele beitragen kann, z. B. Kunst und Literatur, das Filmwesen und Produktionspropaganda. Die kommun. B. ist ihrem Wesen nach ausschließlich: sie schirmt darum die von ihr Erfaßten gegen Einflüsse anderer geistiger Herkunft ab, vermeidet echte Diskussion und ist intolerant und kritikfeindlich (Kritik und Selbstkritik). Erfolg oder Mißerfolg der kommun. B. sind nicht einheitlich zu beurteilen. Zweifellos ist es der SED bisher nicht gelungen, die kommun. Lehre in der Bevölkerung Wurzel schlagen zu lassen oder auch nur deren Vertrauen in die „Perspektiven“ ihrer Herrschafts- und Wirtschaftsordnung zu gewinnen. Dagegen hat die lang dauernde und nur sporadisch durch Informationen von außen durchbrochene totalitäre B. der Bevölkerung in gewissem Grade einen anderen Denkstil und andere politische Kategorien aufprägen können. Da viele Menschen bestimmte politische Begriffe überhaupt nur nach kommun. Definition kennen, bewegen sie sich in kommun. Kategorien auch dann, wenn sie gegen das Regime Stellung beziehen (vergl. insbesondere manche Flüchtlinge aus der „Intelligenz“!. Folge der kommun. B. ist auch, daß die Politisierung des gesamten Lebens hingenommen, ihr Fehlen im „Westen“ u. U. als Schwäche empfunden wird. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 74 Bewaffnete Organe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bewußtsein, Sozialistisches

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 Die Bedeutung der B. ist in totalitären Herrschaftssystemen früher erkannt worden als in den Demokratien, und der Ausdruck B. entstammt daher auch ihrem Vokabular. Auch die totalitäre Diktatur sucht ihre Bestätigung und Legitimation im „Volkswillen“, veranstaltet zu diesem Zweck von Zeit zu Zeit akklamatorische Abstimmungen oder plebiszitäre Wahlen, muß aber deren Ergebnisse durch einen zentral gesteuerten Apparat der B., durch Polizeiterror und…

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Fünfjahrplan (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Von der Staatlichen ➝Plankommission erstellter langfristiger Wirtschaftsplan. (Planung) Der 1. F. galt für die Jahre 1951 bis 1955. Sein Hauptziel war die Verdoppelung der Industrieproduktion gegenüber 1950 bei gleichzeitiger Beseitigung der Disproportionen, die als Kriegsfolge (Reparationen) und nach der Spal[S. 144]tung Deutschlands spürbar geworden waren. Schwerpunkte des 1. F. waren daher der Aus- und Neubau von Energieerzeugungsanlagen, der Braunkohlenindustrie, des Erzbergbaus sowie der Hütten- und Walzwerke, der chemischen Industrie und des Schwermaschinenbaus. Da nur unzureichende Finanzmittel für Neuinvestitionen zur Verfügung standen, wurden die Steigerung der Arbeitsproduktivität (Produktivität) durch Forcierung der sozialistischen Wettbewerbe unter den Betriebsarbeitern und der Neuerer- und Aktivistenbewegung befohlen. Während der Planperiode wurde der 1.~F. nicht weniger als viermal geändert, da Absprachen mit dem Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe wirksam wurden. Der Bericht über die Ergebnisse des 1.~F. spricht von einer „allgemeinen Erfüllung der Planziele“, verschweigt aber nicht, daß die Planziele in den wichtigsten Positionen der Grundstoffindustrien bei elektrischer Energie, Braunkohle, Eisenerz, Roheisen, Rohstahl und Kupfererz nicht erreicht worden sind. Das Mißverhältnis zwischen Grundstofferzeugung und Bedarf der Verarbeitungsindustrien konnte nicht beseitigt werden. Der 2. F. wurde in den Jahren 1955 und 1956 mit großem Propagandaaufwand vorbereitet. Er sollte für die Jahre 1956–1960 gelten. Die SED veröffentlichte im März 1956 eine umfangreiche „Direktive für den zweiten Fünfjahrplan“. Das Gesetz über den 2. F. wurde erst im Januar 1958 erlassen, nachdem die ursprünglichen Planziele zum Teil wesentlich reduziert worden waren. Hauptgesichtspunkte waren nunmehr: Der Ausbau der Grundstoffindustrien sollte verlangsamt, fehlende Rohstoffe sollten aus dem Osten eingeführt werden, der Schwermaschinenbau, aber auch der allgemeine Maschinenbau sollten verstärkt und der erhöhte Produktionsausstoß nach den Ländern des Sowjetblocks exportiert werden. Die industriellen Steigerungsquoten waren entsprechend unterschiedlich angesetzt: Die Grundstofferzeugung sollte um 45 v. H., der Maschinenbau jedoch um 75 v. H. ansteigen. — Indes hatte der 2. F. nur drei Jahre Gültigkeit (1956–1958); er wurde abgebrochen im Zusammenhang mit der von der SU ausgegangenen neuen, längerfristigen Periodisierung der Perspektivpläne. Kurz nachdem die SU einen Siebenjahrplan beschlossen hatte, übernahm auch das SED-Regime Mitte 1958 die neue Periodisierung. Die beiden Restjahre des 2. F. (1959 bis 1959) wurden übernommen in den Siebenjahrplan der SBZ. Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 143–144 Fühmann, Franz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Funke, Otto

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Von der Staatlichen ➝Plankommission erstellter langfristiger Wirtschaftsplan. (Planung) Der 1. F. galt für die Jahre 1951 bis 1955. Sein Hauptziel war die Verdoppelung der Industrieproduktion gegenüber 1950 bei gleichzeitiger Beseitigung der Disproportionen, die als Kriegsfolge (Reparationen) und nach der Spal[S. 144]tung Deutschlands spürbar geworden waren. Schwerpunkte des 1. F. waren daher der Aus- und…

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Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG) (1962)

Siehe auch: Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche: 1953 1969 Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG): 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Eine in Deutschland neuartige Erscheinungsform gemeinschaftlicher Landbewirtschaftung sowjet. Prägung, entstanden durch den Zusammenschluß bis dahin individuell wirtschaftender Bauern, Landarbeiter und auch sonstiger Berufszugehöriger zu einem kollektiven landwirtschaftlichen Betrieb zwecks gemeinsamer Bewirtschaftung und Nutzung der eingebrachten und der öffentlich bereitgestellten Bodenflächen und Produktionsmittel („sozialistischer landwirtschaftlicher Großbetrieb“). Die LPG sind keine Genossenschaften in unserem Sinne des Wortes. Es handelt sich nicht um freiwillige genossenschaftliche Zusammenschlüsse, die dazu dienen, die wirtschaftliche Lage ihrer Mitglieder, die einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb besitzen, zu fördern, sondern um Kooperationsformen der Landbewirtschaftung, die nach „sozialistischen Grundsätzen organisiert und geleitet werden“. LPG sind Zwangsgemeinschaften kommun. Art im Dienste des kollektiven Erwerbs, deren Verwaltung und Wirtschaftsgeschehen durch Gesetz und Musterstatuten zentral reglementiert und kontrolliert werden, so daß das Mitspracherecht der Mitglieder, ihre Eigenverantwortung und Privatinitiative entscheidend unterbunden ist. Die organisatorischen und rechtlichen Verhältnisse in den LPG sind durch Ende 1952 und in neuer Fassung vom 9. 4. 1959 vom Ministerrat bestätigte Musterstatuten geregelt, die durch ein „Gesetz über die LPG“ vom 3. 6. 1959 wesentlich ergänzt und verbindlich gemacht worden sind. Nach dem „Prinzip des stufenweisen Übergangs zur sozialistischen genossenschaftlichen Großproduktion“ gibt es drei Typen von LPG, die sich im Grad der Vergesellschaftung der Bodenflächen und Produktionsmittel sowie in der Verteilung der Einkünfte voneinander unterscheiden. Die Vergesellschaftung bezieht sich entweder nur auf die gemeinsame Bewirtschaftung des von den Mitgliedern eingebrachten Ackerlandes und teilweise auch des Grünlandes (Typ I) oder zuzüglich auch auf die zur Feldwirtschaft erforderlichen Zugkräfte, Maschinen und Geräte (Typ II) oder auf den gesamten bäuerlichen Betrieb einschließlich lebendem und totem Inventar (Typ III). Die Mitglieder behalten zur persönlichen Nutzung eine „individuelle Wirtschaft“, die in den drei Typen verschieden groß ist. Beim Typ I handelt es sich um 0, 5 ha Ackerland und um die gesamte übrige Wirtschaft, bei Typ II können neben 0,5 ha Ackerfläche, [S. 338]Gärten, Dauergrünland und Wälder das gesamte Zucht- und Nutzvieh, vom Zugvieh 1~Pferd, 1~Ochse sowie das zur Bearbeitung des verbleibenden Landes nötige Inventar in individueller Nutzung bleiben. Im Typ III umfaßt die individuelle Wirtschaft nur noch die persönliche ➝Hauswirtschaft. Typ I u. II stellen nur Übergangsformen zum Typ III dar, bei ihnen handelt es sich im Gegensatz zu Typ III noch um keinen geschlossenen „Großbetrieb“, sondern um eine Gemeinschaft von Bauernwirtschaften, die nur den Betriebszweig Ackerbau gemeinsam betreiben. Bei der Eigentumsregelung wird zwischen „Eigentum der Genossenschaftsbauern“ und „genossenschaftlichem Eigentum“ unterschieden. Das Eigentum des Mitgliedes an Grund und Boden bleibt zwar formal erhalten, verliert jedoch seine Funktion, weil es unentgeltlich „zur gemeinsamen Nutzung eingebracht“ und dem Eigentümer die Verfügungsgewalt darüber entzogen wird. Er wie sein Erbe dürfen den Grund und Boden „nur an den Staat, die LPG oder deren Mitglieder, die wenig oder gar kein Land besitzen“, veräußern. Hinzu kommt, daß jedes bäuerliche Mitglied beim Eintritt in die LPG III dieser auch sämtliche Inventarien und Wirtschaftsgebäude zur allgemeinen Nutzung unentgeltlich übergeben muß, soweit sie nicht zur Führung der persönlichen Hauswirtschaft benötigt werden. Diese Entwicklung zu „neuen, genossenschaftlichen“, also scheinbaren Eigentumsformen hat die SBZ-Machthaber davon enthoben, das Eigentumsrecht formell aufzuheben. Die LPG wird durch den Vorstand, den Vorsitzenden und die Mitgliederversammlung geleitet. Letztere kann „zur Teilnahme der Genossenschaftsmitglieder an der Leitung und Verwaltung der Genossenschaft“ Kommissionen bilden, unter denen die „Revisionskommission“ zur laufenden Kontrolltätigkeit die wichtigste ist. Diese ist auch berechtigt, notfalls die Funktionen des Vorstandes zu überwachen, wenn dieser versagt. Stellen Beschlüsse der Mitgliederversammlung, die mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt und bei Anwesenheit von mindestens ⅔ aller Mitglieder gültig sind, „einen Mißbrauch der innergenossenschaftlichen Demokratie“ dar, so können sie — nach Anhören des LPG-Beirates, dem parteipolitischen Gremium der LPG, vom Rat des Kreises aufgehoben werden. Von der SED nicht gebilligte Beschlüsse, auch wenn sie statutengerecht sind, werden auf diese Weise torpediert. Die Bewachung und Kontrolle der Arbeitsleistungen und der wirtschaftlichen Entwicklung der LPG obliegt dem Buchhalter, der den Vorsitzenden bzw. die Revisionskommission darüber regelmäßig unterrichtet. Dies erfordert einen umfangreichen Verwaltungsapparat, dessen Kosten die LPG belasten, ganz abgesehen davon, daß die darin beschäftigten Menschen der Güterproduktion entzogen werden. Über die Arbeitsorganisation der LPG Brigaden der LPG. Die nach Erfüllung der Marktproduktion, nach Abgeltung aller Verpflichtungen und den statutenmäßigen Einlagen zur Bildung der Natural- und Geldfonds verbleibenden Natural- und Geldbeträge werden an die LPG-Mitglieder nach den im Jahre geleisteten Arbeitseinheiten und nach dem Umfang und der Güte der eingebrachten Bodenanteile in den einzelnen Typen wie folgt verteilt: Die Bodenanteile — falls solche überhaupt gezahlt werden können — sind u. U. für jedes Mitglied gleich. Ihre Höhe wird von der Mitgliederversammlung bestimmt und in vielen Fällen auch gänzlich außer acht gelassen. In den LPG erhalten die Mitglieder also keinen verbindlich vereinbarten Arbeitslohn, d. h., das LPG-Mitglied weiß während des ganzen Jahres, noch nicht, mit welchem Entgelt für die AE es endgültig rechnen kann, da dieses vom Betriebserfolg abhängt. „Bis zu 70 v. H. des zu erwartenden Geldes“ kann es im Laufe des Jahres als Anzahlung auf die geleisteten AE erhalten. Dieses Lohnsystem und damit die ganze betriebswirtschaftliche Konstruktion des Typ III müssen als absolut widersinnig angesehen werden: auf der einen Seite steht das LPG-Mitglied als Lohnarbeiter ohne unternehmerische Einflußmöglichkeit auf die Betriebsführung, auf der anderen Seite trägt es aber das volle Unternehmerrisiko wie ein verantwortlicher Betriebsleiter. Diese betriebswirtschaftliche Fehlkonstruktion hat daher die SBZ-Machthaber gezwungen, den Mitgliedern der LPG III eine Mindestbezahlung der AE zu garantieren und bei ungenügendem Betriebserfolg die hierfür erheblichen Mittel zuzuschießen. Kennzeichnenderweise besteht diese Garantie seit der vollständigen Kollektivierung nicht mehr, die Subventionierung der AE im Typ III wird aber praktisch noch fortgeführt. Der entscheidende betriebswirtschaftliche Unterschied zwischen Typ I [S. 339]und II gegenüber Typ III besteht darin, daß den Bauern in den Typen I und II bei nur gemeinsamer Bewirtschaftung des Ackerlandes noch ein Rest von eigener Leistungsinitiative für die Veredlungswirtschaft geblieben ist, während im Typ III die Mitglieder bezahlte Kolchosarbeiter sind. Deshalb wäre es für die Lebensverhältnisse vieler Bauern in der SBZ von großer Bedeutung, ob die Möglichkeit bestehen wird, den Typ I und II auf längere Zeit durchzuhalten. Auf die Dauer ist dem Kommunismus das Nebeneinander von Kollektivformen mit so unterschiedlichem Vergesellschaftungsgrad nicht vereinbar. Die „schrittweise Vergesellschaftung weiterer Betriebszweige“ in den Typen I und II zeichnet sich bereits sehr deutlich ab. Die Versorgungsabhängigkeit der Viehwirtschaft in diesen Typen mit Futtermitteln aus der kollektiven Feldwirtschaft impliziert auch ohne behördliche Zwangsmaßnahmen das Fortschreiten der Kollektivierung. Dem SED-Regime bringt dieser schrittweise Übergang zum Typ III den Vorteil der Einsparung erheblicher Subventionsmittel für die Erstellung der baulichen und technischen Voraussetzungen, da diese nunmehr aus eigener Kraft der LPG I und II erfolgen muß. Über die agrarpolitischen Maßnahmen zur LPG-Bildung Agrarpolitik, über die Ertragslage der LPG Landwirtschaft. [S. 340]Zur Fachausbildung und politischen Schulung von Mitgliedern und Führungskräften der LPG wurde am 1. 9. 1953 die Hochschule für LPG in Meißen gegründet. Das gebührenfreie Studium, zu dem die Mitgliederversammlung der LPG die Teilnehmer delegiert, dauert als Direktstudium 3 Jahre, als Fernstudium 5 Jahre, als Abendstudium sowie als Wechselstudium (Direkt- und Fernstudium) 4 Jahre und endet mit dem Staatsexamen als „Diplom-Agronom“. Der fachliche Ausbildungsstand der Führungskräfte in den LPG ist für die SBZ-Machthaber ein ernstes Problem: Ende Sept. 1958 hatten von 19.261 LPG-Vorsitzenden nur 4.058 (1) eine abgeschlossene Ausbildung, davon 659 einen Hochschulabschluß, 1.383 Fachschulabschluß, 1.147 Meisterprüfung und 869 Facharbeiterprüfung. Literaturangaben Gade, H.: Die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften in der SBZ. (Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung, Jg. 1957, H. 3) Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — „Sozialisierung“ und Produktionsergebnisse. (BB) 1960. 191 S. mit 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 337–340 Produktionsbrigaden, Ständige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (PwF)

Siehe auch: Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche: 1953 1969 Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG): 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Eine in Deutschland neuartige Erscheinungsform gemeinschaftlicher Landbewirtschaftung sowjet. Prägung, entstanden durch den Zusammenschluß bis dahin individuell wirtschaftender Bauern, Landarbeiter und auch sonstiger Berufszugehöriger zu einem kollektiven landwirtschaftlichen Betrieb zwecks gemeinsamer…

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Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW) (1962)

Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 1985 Nach 1945 wurden die alten gesetzlichen Grundlagen von der SMAD, später von den deutschen Organen als sanktioniertes Recht übernommen. Im April 1950 wurde ein „Amt für Kontrolle des Warenverkehrs“ geschaffen, das seit Juli 1951 auch die Kontrolle des Waren- und Zahlungsmittelverkehrs an der Demarkationslinie übernahm. Dieses Amt wurde mit dem ehemaligen Dienstzweig „Zoll“ des Ministeriums der Finanzen — Abgabenverwaltung — zum AZKW vereinigt (VO vom 28. 8. 1952, GBl. S. 817). Die Hauptaufgaben des AZKW sind die Durchsetzung des Außenhandels- und Valutamonopols. Das AZKW übt seine Kontrollfunktion an allen Grenzübergängen, Häfen und Flughäfen (Grenzkontrollämter), in Binnenkontrollämtern der Industriezentren und in Paketkontrollämtern aus. Nur Güter, die mit den gesetzlich vorgeschriebenen Dokumenten versehen sind, und Zahlungsmittel, Devisen und Wertpapiere nur auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen dürfen ex- bzw. importiert werden. Daneben hat das AZKW grenzpolizeiliche Aufgaben an der Demarkationslinie, der Sektorengrenze in Berlin und an der Seegrenze (Ostseehäfen). Die Angehörigen des AZKW sollen „die Macht der Arbeiter und Bauern mit der Waffe in der Hand unter Einsatz ihres Lebens … verteidigen“. (Handbuch für den Zolldienst) An der Spitze des AZKW steht die zentrale Verwaltung mit drei weiteren Zentralinstituten. In jedem der 14 Bezirke bestehen Bezirksverwaltungen, denen die örtlichen Kontrollämter organisatorisch unterstehen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 503 Zölle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zonengrenze

Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 1985 Nach 1945 wurden die alten gesetzlichen Grundlagen von der SMAD, später von den deutschen Organen als sanktioniertes Recht übernommen. Im April 1950 wurde ein…

DDR A-Z 1962

Statistik (1962)

Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 1979 Rechnungsführung und Statistik: 1985 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 1979 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS): 1969 Statistik: 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1966 1969 1975 1979 Als amtliche St. werden allgemein alle statistischen Arbeiten bezeichnet, die von der Staatsverwaltung durchgeführt werden und auf rechtsverbindlichen Anordnungen beruhen. Ihr Umfang u. Inhalt sind seit jeher von den Aufgaben abhängig, die sich der Staat stellt und von der Art der Gesetzgebungs- u. Verwaltungsmaßnahmen, die er ergreift, um diese Aufgaben durchzuführen. In der SBZ wird die St. als selbständige Gesellschaftswissenschaft angesehen. Ihre „theoretischen Grundlagen sind der historische Materialismus und die politische Ökonomie des Marxismus-Leninismus“. Die St. ist Teil des zentralen Verwaltungsapparates und ein Instrument der politischen Zielsetzungen (Propaganda). Die „Staatliche Zentralverwaltung für Statistik“ (StZfSt) ist für alle Fragen der St. und des damit im Zusammenhang stehenden Rechnungswesens verantwortlich. Ihre Bezirks- und Kreisstellen arbeiten nur auf zentrale Anweisung. Die ursprünglich lockere Dreigliederung (Stat. Zentralamt — Stat. Landesamt — Stat. Kreisamt) wurde mit Gesetz vom 16. 2. 1950 aufgehoben und die StZfSt. der Staatlichen Plankommission unterstellt. Die „VO über die Aufgaben und Organisation der Statistik in der DDR“ vom 20. 7. 1956 unterstellte die StZfSt. dem Ministerrat. Gem. „VO über das Berichtswesen in der DDR“ vom 20. 7. 1956 sind alle statistischen Erhebungen nur mit Genehmigung der StZfSt. oder ihrer Organe zulässig. Verstöße gegen die Genehmigungspflicht werden streng bestraft. Ebenso macht sich strafbar, wer auf Berichtsbogen falsche Angaben macht oder diese Bogen verspätet abgibt. Die Auswertung der Fragebogen erfolgt verschlüsselt bei der zentralen Hollerithstation der StZfSt. Da der Maschinenpark stark veraltet ist und nicht die erforderliche Kapazität besitzt, will man bis 1965 32 elektronische Rechenzentren des „VEB Maschinelles Rechnen“ einrichten. Die StZfSt. hat folgende Aufgaben: Sie prüft die Erfüllung der Volkswirtschaftspläne und die Materialversorgungspläne, sie kontrolliert die Berichterstattung bei Verwaltungen und Betrieben, sie faßt das stat. Material zusammen und gibt es an die Regierung weiter, sie stellt volkswirtschaftliche Bilanzen auf und führt eigene stat. Erhebungen durch. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Beschaffung von „Vergleichsmaterial“ aller Art. Auch Statistiken der BRD werden analysiert, nach materiellen und propagandistischen Gesichtspunkten ausgewertet und publiziert, wobei vielfach bestehende Unterschiede in den Erhebungsmethoden verschwiegen und Zahlen gegenübergestellt werden, die nicht vergleichbar sind. Stat. Vergleiche mit den Vorkriegsverhältnissen oder mit der Entwicklung in der BRD sind deshalb nur nach sorgfältiger Prüfung der amtlichen Angaben hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit und nach Erläuterung ihrer Begriffe und Methoden zulässig. Publikationsorgane der St. der SBZ sind: „Statistische Praxis“, erscheint seit Okt. 1946 monatlich; „Statistisches Jahrbuch der DDR“, wird seit 1956 jährlich herausgegeben. (Agrarstatistik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 425 Stasi A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Steckenpferdbewegung

Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 1979 Rechnungsführung und Statistik: 1985 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 1979 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS): 1969 Statistik: 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1966 1969 1975 1979 Als amtliche St. werden allgemein alle statistischen Arbeiten bezeichnet,…

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Technik, Kammer der (KdT) (1962)

Siehe auch: Kammer der Technik: 1963 1965 1966 1969 Kammer der Technik (KdT): 1975 1979 1985 Technik, Kammer der: 1953 1954 1965 1966 1969 1975 1979 Technik, Kammer der (KdT): 1956 1958 1959 1960 1963 1945 durch den FDGB gegründete, durch Beauftragte der SED angeleitete Organisation, deren Aufgabe es ist, die Ingenieure, Techniker und Wissenschaftler der Zone zusammenzufassen. Die Tätigkeit der KdT liegt überwiegend auf dem Gebiet der Produktionspropaganda. Als Aufgaben werden genannt: Gründung und Anleitung der Sozialistischen Gemeinschaften. Förderung des sozialistischen ➝Wettbewerbs; Verbreitung und Weiterentwicklung der Erfahrungen der Neuerer; „Unterstützung der Organisierung der nationalen Verteidigung“, besonders bei der „Ausrüstung der nationalen Streitkräfte mit der neuesten Technik“; „Heranbildung einer neuen technischen Intelligenz aus den [S. 437]Reihen der Jugend und der Aktivisten“; Durchführung der Nachwuchsplanung; Förderung der Qualifizierung; Weckung des Interesses bei Frauen für technische Berufe; Mitwirkung bei der Auswertung und Verbreitung technischer Literatur, insbesondere aus der SU; Aufklärung der technischen Intelligenz über die Anwendung der Methoden der Planwirtschaft; Mitarbeit an der Entwicklung der Normung, Typisierung und der Gütevorschriften für die Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Qualität der Erzeugnisse; „Aufklärung der technischen Intelligenz Westdeutschlands“. Der Gedankenaustausch zwischen Ost und West ist als Propaganda, Infiltration und Spionage zugleich gedacht. Die organisatorischen Grundeinheiten der KdT sind sogen. „Betriebssektionen“, deren es Ende 1960 etwa 2.000 gab. Die 15 Bezirksorganisationen sind in 12 zentrale Fachverbände untergliedert, denen mehrere hundert Fachausschüsse „Fachunterausschüsse und regionale“ Arbeitsgemeinschaften angeschlossen sind. Die KdT soll etwa 105.000 Mitgl. haben; sie ist der Herausgeber von 26 technischen Fachzeitschriften. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 436–437 Techniker des Volkes, Verdienter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Technik, Übergabe der

Siehe auch: Kammer der Technik: 1963 1965 1966 1969 Kammer der Technik (KdT): 1975 1979 1985 Technik, Kammer der: 1953 1954 1965 1966 1969 1975 1979 Technik, Kammer der (KdT): 1956 1958 1959 1960 1963 1945 durch den FDGB gegründete, durch Beauftragte der SED angeleitete Organisation, deren Aufgabe es ist, die Ingenieure, Techniker und Wissenschaftler der Zone zusammenzufassen. Die Tätigkeit der KdT liegt überwiegend auf dem Gebiet der Produktionspropaganda. Als Aufgaben…

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Wissenschaft (1962)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der Bolschewismus behauptet, daß der Marxismus-Leninismus die höchste Stufe wissenschaftlicher Erkenntnis sei. An diesem philosophischen Gerüst haben sich daher alle Fachdisziplinen zu orientieren. Die marxistisch-leninistische W. ist ein wichtiges Herrschaftsmittel des kommun.-totalitären Staates. Kontrolliert von den politischen Machthabern, dient die W. der Rechtfertigung der totalitären Ordnung, der Mobilisierung und „Anleitung“ der Machtunterworfenen und der Bekämpfung des „Klassenfeindes“. Die theoretische Grundlage der kommun. W. ist der Dialektische und Historische Materialismus (Stalinismus). Die dialektische Methode gilt als die Universalmethode für alle Fach-W. Verpflichtet auf das Prinzip der Parteilichkeit des Denkens, sind die Wissenschaftler gezwungen, die kommun. Machtordnung und ihre Ideologie bedingungslos zu bejahen. Jede Abweichung von diesem Prinzip unter Berufung auf die Objektivität der W. wird als bürgerlicher Objektivismus bekämpft. Das ebenfalls verbindliche Prinzip der Einheit von Theorie und Praxis zielt auf den bewußten Einsatz der W. für die Erhaltung des kommun.-totalitären Staates und für die Stärkung seiner wirtschaftlichen Produktionskraft. (Koexistenz, Wirtschaftssystem) Die marxistisch-leninistische W. unterscheidet zwischen Natur- und Gesellschafts-W. Während die bolschewistischen Natur-W. den Zusammenhang mit der internationalen Forschung zu wahren versuchen, haben sich die bolschewistischen Gesellschaftswissenschaften weitgehend von ihr getrennt. Die Institutionen des kommun.-totalitären W.-Betriebes sollen die Verwandlung der W. in ein Werkzeug der kommun. Herrschaft sicherstellen. Träger der Kontrolle der W. sind in der SBZ in erster Linie die Organisationen der SED vom Politbüro bis zu den SED-Betriebsgruppen an Universitäten, Hochschulen und Forschungsinstituten. Die Kompetenz, grundlegende Leitsätze und Theorien zu ändern, besitzen in letzter Instanz nicht die Gelehrten, sondern die führenden Gremien der SED bzw. der KPdSU und die internationalen Konferenzen der Spitzen der bolschewistischen Parteien. Um der Macht- und Wirtschaftspolitik dienstbar zu sein, wird die W., besonders die Forschung, genauso wie die ökonomische Produktion, einer umfassenden Planung unterworfen. Besonders seit Anfang 1958 — SED-Hochschulkonferenz — sucht man die Bolschewisierung von W. und Hochschule zu beschleunigen. Die wesentlichen Träger der Planung sind in der SBZ das ZK, die Staatliche Plankommission, das Staatssekretariat für Hochschulwesen, der Zentralrat für Forschung und Technik bei der Staatlichen ➝Plankommission, die Deutsche Aka[S. 494]demie der Wissenschaften und der Deutsche ➝Forschungsrat. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 493–494 Wismut AG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftler des Volkes, Hervorragender

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der Bolschewismus behauptet, daß der Marxismus-Leninismus die höchste Stufe wissenschaftlicher Erkenntnis sei. An diesem philosophischen Gerüst haben sich daher alle Fachdisziplinen zu orientieren. Die marxistisch-leninistische W. ist ein wichtiges Herrschaftsmittel des kommun.-totalitären Staates. Kontrolliert von den politischen Machthabern, dient die W. der Rechtfertigung der totalitären Ordnung, der…

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Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (1962)

Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Wirtschaftsblock der sowjet. Satellitenländer, auf Betreiben der SU am 25. 1. 1949 auf einer Konferenz von Vertretern Bulgariens, Ungarns, Polens, Rumäniens, der SU und der Tschechoslowakei gegründet. Im gleichen Jahr trat Albanien dem Rat bei, und 1950 wurde die SBZ Mitglied. China, Korea, Vietnam und die Mongolische Volksrepublik sind ständige Beobachter der Ratstagungen. Verschiedentlich nahm auch Jugoslawien daran teil. Die vollständige wirtschaftliche Verflechtung der Sowjetblockländer ist eines der wichtigsten wirtschaftspolitischen Ziele der SU. über den RGW übt die SU maßgeblichen Einfluß auf die Entwicklung in den angeschlossenen Ländern aus. — Die Organe des RGW sind: die Ratstagung, die Tagung der Ländervertreter, die Ständigen Kommissionen, das Sekretariat. Sitz des Sekretariats, des organisatorischen Zentrums des RGW ist Moskau. Der Rat tagt im Turnus in einer der Hauptstädte der Mitgliedsländer. Bisher fanden 13 Ratstagungen statt. Die wichtigste war die 12. Tagung (Dez. 1959), auf der mit Verspätung das Statut des RGW angenommen und die Einleitung einer neuen Phase der Zusammenarbeit beschlossen wurde: die Volkswirtschaftspläne aller Mitgliedsländer sollen bis 1965 vollständig koordiniert und ihre Industrieproduktion bis zu diesem Zeitpunkt spezialisiert werden. Besonders weitgehend sind die Spezialisierungspläne auf dem Gebiet des Maschinenbaus: In den 13 Hauptgruppen sollen für mehr als 1.000 Erzeugnisse einheitliche Typen festgelegt und die Produktionsländer bestimmt werden. Grundsätzlich soll dasjenige Land die Produktion übernehmen, in dem die günstigsten Bedingungen dafür vorhanden sind. Tatsächlich sind bis Ende 1960 davon nur verhältnismäßig wenige Produktionsabsprachen wirksam geworden. So sollen die SU und die SBZ gemeinsam an der Spezialisierung bei Walzwerksausrüstungen, Förderanlagen, Elektrolokomotiven, Schiffen, Transformatoren und Chemie- und Zementwerksausrüstungen arbeiten; zwischen der SU und Ungarn sollen entsprechende Vereinbarungen bei elektrischen Anlagen, Geräten und Ausrüstungen sowie bei Dieselmotoren bestehen, und Polen und die SBZ sollen sich über die Produktion von Bergwerksausrüstungen, Kraftwerken, Werkzeugmaschinen, Waggons und Transporteinrichtungen geeinigt haben. Die Verflechtung der Sowjetblockländer vollzieht sich offenbar nicht ohne Reibungen und Widerstände, da auch Planwirtschaftssysteme nationale Interessen berücksichtigt wissen möchten. Doch werden solche Widerstände unter dem Druck der in erster Linie daran interessierten SU im Laufe der Jahre vermutlich verschwinden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 347 Rätesystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rat für Sozialversicherung

Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Wirtschaftsblock der sowjet. Satellitenländer, auf Betreiben der SU am 25. 1. 1949 auf einer Konferenz von Vertretern Bulgariens, Ungarns, Polens, Rumäniens, der SU und der Tschechoslowakei gegründet. Im gleichen Jahr trat Albanien dem Rat bei, und 1950…

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Amnestie (1962)

Siehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Als A.-Gesetze im technischen Sinne können bezeichnet werden: 1. Verordnungen über die Gewährung von Straffreiheit in den einzelnen Ländern der SBZ (z. B. in Brandenburg am 29. 11. 45), 2. Befehl Nr. 228 der SMAD vom 30. 7. 46 („Nichtigkeit von Urteilen in politischen Sachen und die Einstellung von Strafverfahren in Fällen bestimmter strafbarer Handlungen, die vor dem 8. Mai 1945 begangen sind“), 3. Befehl Nr. 43 der MAD vom 18. 3. 1948 (Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr — Ausnahmen: „Spekulanten und Schieber“), 4. Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit vom 11. 11. 49 (GBl. I, S. 60) (Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten und Geldstrafen bis zu 5.000,– DM Ost — Ausnahmen: politische Urteile nach Art. III A III der Kontr.Rat-Dir. 38 und Art. 6 der Verfassung), über die Einstellung anhängiger Verfahren entschieden in den zu 3) und 4) erwähnten A. besonders gebildete A.-Kommissionen. 5. Beschluß des Staatsrates über die Gewährung von Straferlaß durch Gnadenerweis vom 1. 10. 60 (GBl. I, S. 533) (Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr; Freiheitsstrafen von nicht mehr als 3 Jahren, die zur Hälfte verbüßt sind; Freiheitsstrafen von mehr als 3 Jahren, die zu zwei Dritteln verbüßt worden sind, wenn die Verurteilten nach ihrem jetzigen Verhalten die Gewähr dafür bieten, daß sie künftig die sozialistische Gesetzlichkeit einhalten werden; bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafen, wenn die Bedingungen für die Vollstreckung der träfe nicht eingetreten sind). Ferner wurden nach 1949 einige „Gnadenaktionen“ durchgeführt: 1. Gnadenaktion des Staatspräsidenten am 7. 10. 51 (Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr ganz, Freiheitsstrafen von 1 bis 3 Jahren zur Hälfte, Geldstrafen bis zu 5.000,– DM Ost — Ausnahmen: politische Verurteilungen), 2. Gnadenerlasse für Waldheim-Verurteilte (Kriegsverbrecherprozesse) in den Jahren 1952, 1954, 1956, 3. Ministerratsbeschluß vom 22. 12. 55 über die vorzeitige Haftentlassung von 2.616 Verurteilten (Sowjetisches Militärtribunal), 4. Gnadenaktion 1956 (Überprüfung aller Urteile aus der Zeit vor dem 1. 4. 56 bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe und aller noch nicht abgeschlossenen Verfahren — Ausnahmen: politische Delikte, Sittlichkeitsdelikte an Kindern und vorsätzliche Brandstiftungen. Auf Grund dieser Gnadenaktion wurden nach einer Mitteilung des Presseamtes beim Ministerpräsidenten vom 1. 6. 56 19.064 Verurteilte vorzeitig aus der Haft entlassen.) Bei allen erwähnten Gnadenaktionen war in jedem Einzelfall ein besonderer Begnadigungsakt erforderlich. Es war also möglich, die Haftentlassung einzelner Personen zu verhindern, selbst wenn die allgemeinen Richtlinien der jeweiligen Aktion auf den Einzelfall zutrafen. Auch die Staatsrat-Amnestie vom 1. 10. 1960 trug hinsichtlich der über 3 Jahre betragenden Freiheitsstrafen mehr den Charakter einer Gnadenaktion. Es mußte hier auch in jedem Einzelfall geprüft und, wenn Haftentlassung erfolgen sollte, bejaht werden, daß der Verurteilte „künftig die sozialistische Gesetzlichkeit“ einhalten wird. In vielen Fällen wurde diese Voraussetzung offenbar nicht gesehen, denn eine Haftentlassung erfolgte nicht, obwohl mehr als zwei Drittel der Strafe verbüßt waren. Unter den Amnestierten, deren Anzahl nach Ulbricht 16.000 betragen haben soll, befanden sich etwa 3.000 politische ➝Häftlinge. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 22 Ambulatorium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Amortisationen

Siehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Als A.-Gesetze im technischen Sinne können bezeichnet werden: 1. Verordnungen über die Gewährung von Straffreiheit in den einzelnen Ländern der SBZ (z. B. in Brandenburg am 29. 11. 45), 2. Befehl Nr. 228 der SMAD vom 30. 7. 46 („Nichtigkeit von Urteilen in politischen Sachen und die Einstellung von Strafverfahren in Fällen bestimmter strafbarer Handlungen, die vor dem 8. Mai 1945 begangen sind“), 3. Befehl Nr. 43 der MAD vom…

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Aufbau des Sozialismus (1962)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der bolschewistischen Theorie die Übergangsperiode nach dem revolutionären Sturz des Kapitalismus bis zum vollendeten System des Sozialismus, der dann die Überleitung zum Kommunismus ermöglichen soll. In der bolschewistischen Praxis nach 1944 in den osteuropäischen Satellitenstaaten und in der SBZ trat jedoch an Stelle einer undurchführbaren echten, explosiven Revolution die von der SU gesteuerte allmähliche „Revolution von oben“, in den Satellitenländern als „Schaffung der Grundlagen für den AdS.“, unter den Bedingungen der SBZ zunächst als antifaschistisch-demokratische Ordnung bezeichnet. In ihrer „letzten Etappe“ sollte die bürgerliche Revolution schrittweise in eine proletarische Revolution umgewandelt werden. Dieses Stadium wurde ab 1950, insbesondere nach der II. Parteikonferenz der SED (1952), durch die Periode des „beschleunigten AdS.“ abgelöst. Diese verläuft in zwei Phasen, dem „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“ (bis 1958) und der „Vollendung des Sozialismus“ (ab 1959). Nach dem Zeitplan des ZK soll der AdS. mit dem Ende der Siebenjahrplan-Periode (1965) abgeschlossen sein. Der zwischen Januar und April 1955 erfolgten Zerschlagung des bäuerlichen Privateigentums (Zwangskollektivierung) soll bis dahin die Vernichtung der Reste von privatem Handel, Einzelhandwerk und Privatindustrie folgen. Wenn in der Bundesrepublik nach den bolschewistischen Plänen zunächst nur eine bürgerliche Revolution durchgeführt werden soll, so muß diese dennoch nach bolschewistischem Denken zwangsläufig in den AdS. einmünden, so daß auch hier die Bolschewisierung am Ende stände. (Volksdemokratie, [S. 43]Arbeiter-und-Bauern-Macht, Periodisierung) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1960. 204 S. u. 4 Taf. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 42–43 Atomenergie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aufbaugesetz

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der bolschewistischen Theorie die Übergangsperiode nach dem revolutionären Sturz des Kapitalismus bis zum vollendeten System des Sozialismus, der dann die Überleitung zum Kommunismus ermöglichen soll. In der bolschewistischen Praxis nach 1944 in den osteuropäischen Satellitenstaaten und in der SBZ trat jedoch an Stelle einer undurchführbaren echten, explosiven Revolution die von der SU gesteuerte…

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Sozialfürsorge (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der S. war bis 31. 3. 1956 die VO vom 22. 4. 1947, erlassen auf Grund des Befehls 92 der SMAD. Seit 1. 4. 1956 gilt die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 (GBl. S. 233). Danach wird S. für alle hilfsbedürftigen Personen, einschließlich der Personen, die keine Zahlungen aus der Sozialversicherung erhalten, gewährt. Als hilfsbedürftig im Sinne der S. wird angesehen, wer den notwendigen Lebensbedarf für sich und seine arbeitsunfähigen Familienangehörigen nicht verdienen kann und wer keine ausreichenden Mittel von anderer Seite erhält oder erhalten kann. Als hilfsbedürftig gilt nicht, wer arbeitsfähig ist und eine zumutbare Arbeit ablehnt. Hilfeleistung aus den Mitteln der S. wird nicht gewährt in den Fäl[S. 399]len, in denen der Hilfsbedürftige Einnahmen aus seinem Vermögen hat oder ihm eine Hilfeleistung in Höhe des für den betreffenden Ort festgesetzten Existenzminimums durch Dritte gewährt wird, die zum Unterhalt des Hilfsbedürftigen gesetzlich verpflichtet sind. Die S. wird durch die Räte der Gemeinden (Referate Sozialfürsorge in der Abt. Gesundheits- und Sozialwesen) gewährt. Die S. untersteht dem Ministerium für Gesundheitswesen, Hauptabt. Sozialwesen. Die Referate S. entscheiden über die Hilfsbedürftigkeit. Sie werden dabei von ständigen Kommissionen für Gesundheitswesen und S. unterstützt. Gegen die Ablehnung eines Antrages auf S. ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben, das innerhalb von 2 Wochen beim Hauptreferat S. in der Abt. Arbeit und Berufsausbildung des Bezirkes eingelegt werden muß. Dieses hat über die Beschwerde innerhalb zweier Wochen zu entscheiden. Die S. gliedert sich in den allgemeinen Rahmen der Arbeits- und Sozialpolitik ein, das heißt: auch sie wird in die Wirtschaftsplanung einbezogen: „Fünfjahrplan und S. stehen in engster Wechselbeziehung. Die erforderlichen Maßnahmen der S. werden bestimmt und weitestgehend beeinflußt vom Stand unserer demokratischen Wirtschaft. Wir können nicht einen Plan aufstellen, der die Zahl der Hilfsbedürftigen in der S. für die Plandauer um einen bestimmten Prozentsatz reduziert, aber wir müssen den Personenkreis der Hilfsbedürftigen in seiner Zusammensetzung dauernd nach Arbeitsfähigen und Arbeitsunfähigen überprüfen und kontrollieren, um sie den Organen für Arbeitskraftreserven in der Staatlichen Planung zur Kenntnis zu bringen“ („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 328/1951). Die S. ist daher nicht karitativ, sondern „produktiv“: „Sie unterscheidet sich grundsätzlich von dem Begriff der bisherigen Wohlfahrtspflege, indem sie sich zu einer produktiven Fürsorge entwickelt hat, deren erste Maßnahmen im Arbeitsamt beginnen. So stehen Berufsausbildung, Umschulung und der Arbeitsplatznachweis an vorderster Stelle fürsorgerischer Maßnahmen, die durch die Organe der Kreisverwaltungen angestrebt und durchgeführt wurden” („Arbeit und Sozialfürsorge“, Ost-Berlin, S. 327). Die Barunterstützungen sind deshalb gering und betragen für Hauptunterstützungsempfänger 85,– DM Ost, für ihre erwachsenen Angehörigen 30,– DM Ost, für ein Kind 35,– DM Ost monatlich. Eine Mietbeihilfe kann je nach Ortsklasse und Zahl der Familienangehörigen im Betrag von 25–40 DM Ost gewährt werden. Ab 1. Juni 1958 wird ein Zuschlag von 9 DM Ost (in Ost-Berlin 12 DM Ost) gewährt. Nach der 1. Durchführungsbestimmung vom 24. 2. 1956 gilt als hilfsbedürftig, sofern er die sonstigen Voraussetzungen erfüllt: a) wer als Frau 60 Jahre, als Mann 65 Jahre alt ist, b) Invalide im Sinne der Sozialversicherung ist (Renten), c) wer arbeitsfähig oder teilarbeitsfähig ist, aber nachweisbar keine Arbeitsmöglichkeit hat, d) Frauen mit mindestens einem Kind bis zu drei Jahren oder mindestens zwei Kindern unter acht Jahren, wenn sie diese nicht durch Familienangehörige, in einem Kindergarten oder einer ähnlichen Einrichtung oder durch dritte Personen beaufsichtigen lassen können, e) Personen, die in ihrem Haushalt eine ständig pflegebedürftige Person versorgen müssen, sofern die Pflege nicht von einem Dritten übernommen werden kann. Auch hier wird, wie in der Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) die Tendenz deutlich, möglichst viele Menschen zur Arbeit zu zwingen. (Arbeitspolitik) Das Referat S. betreut außer den Unterstützungsempfängern die Insassen von Alters-, Pflege- und Siechen- sowie Blindenheimen, für die ganz oder teilweise die Kosten der Heimaufnahme von den Angehörigen nicht getragen werden können. Die Bewohner der Heime erhalten neben Unterkunft, Bekleidung und Verpflegung ein geringes monatliches Taschengeld. Auch die Betreuung der Haftentlassenen gehört zum Aufgabengebiet des Referats. Praktisch geschieht in dieser Beziehung sehr wenig. Die S. zahlt ferner an Arbeitslose Differenzbeträge bis zur Höhe der Fürsorgegesetze. (Arbeitslosenversicherung) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 398–399 Sozialdemokratismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialismus

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der S. war bis 31. 3. 1956 die VO vom 22. 4. 1947, erlassen auf Grund des Befehls 92 der SMAD. Seit 1. 4. 1956 gilt die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 (GBl. S. 233). Danach wird S. für alle hilfsbedürftigen Personen, einschließlich der Personen, die keine Zahlungen aus der Sozialversicherung erhalten, gewährt. Als hilfsbedürftig im Sinne der S. wird angesehen, wer den…

DDR A-Z 1962

WBDJ (1962)

Siehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Weltbund der Demokratischen Jugend. Entstand am 10. 11. 1945 in London auf einer Weltkonferenz von Jugendverbänden. Der W. behauptet, als überparteiliche antifaschistische Organisation für Frieden, Meinungsfreiheit, für die Rechte und die Wohlfahrt der Jugend zu kämpfen. Dadurch ließen sich in den ersten Jahren mehrere nichtkommun. Jugendverbände blenden. Doch bis 1950 verließen sie fast sämtlich den W., als sie erkannt hatten, daß es nur ein getarnter Kampf- und Propagandaeifer des Weltbolschewismus ist, eine Tarnorganisation. — Im „Kongreß“ (dem etwa alle 3 Jahre tagenden Parlament des W.) und im „Rat“ (dem großen Ausschuß des Kongresses) sind offen auftretende. Kommunisten noch in der Minderheit, doch im 60köpfigen Büro (Exekutivkomitee) des Rates und im Sekretariat des W. (Sitz Budapest) haben sie die Mehrheit. Präsident: Piero Pieralli (ein italienischer Kommunist), Generalsekr.: Christian Echard (Mitgl. des Zentralsekr. der Kommun. Jugend Frankreichs). Der W. soll 1959 87 Mill. Einzelmitglieder gezählt haben. — Die FDJ der SBZ gehört ihm seit 19. 8. 1948 an. Der W. ist (so betont „Junge Welt“, 1. 3. 1960) „für alle Jugendorganisationen offen, die seine Grundsätze und das Programm anerkennen oder auch nur einem Punkt desselben zustimmen“. Es gibt folglich Mitglieder im WBDJ, die das Programm voll anerkennen und verwirklichen, weitere Mitglieder, die nur einem Punkt des Programms zustimmen (Sport- oder Kulturorganisationen), und andere, die das Programm anerkennen und sich beteiligen, gleichzeitig aber noch Mitglied einer anderen Weltorganisation sind: Doppelmitgliedschaft zur „WAY“ - (d. h. zur World Assembly of Youth, der Weltjugendvereinigung) - Der W. zieht die angeblich überparteilichen Weltjugendfestspiele (Festival) auf. — Er arbeitet mit Aktionseinheits-Formeln und setzt Pazifistenverbände aller Art für die Machtpolitik der SU ein. Auch sucht er durch antikolonialistische Agitations-Feldzüge von dem neuen Kolonial-Imperialismus der SU abzulenken. — Die Einspannung des W. für die sowjet. Machtpolitik zeigte sich im Spätherbst 1956: Damals unterdrückte die kommun. Funktionärs-Bürokratie des W. jede Kritik an dem mörderischen Vorgehen der Sowjettruppen gegen den Befreiungskampf des ungarischen Volkes. Mitte August 1959 übernahm der V. Kongreß des W. in Prag die Forderungen der SED zur Deutschland- und West-Berlin-Frage. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 479 Wattfraß A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wehmer, Friedrich

Siehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Weltbund der Demokratischen Jugend. Entstand am 10. 11. 1945 in London auf einer Weltkonferenz von Jugendverbänden. Der W. behauptet, als überparteiliche antifaschistische Organisation für Frieden, Meinungsfreiheit, für die Rechte und die Wohlfahrt der Jugend zu kämpfen. Dadurch ließen sich in den ersten Jahren mehrere nichtkommun. Jugendverbände blenden. Doch bis 1950 verließen sie fast sämtlich den W., als sie erkannt hatten,…

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Bildende Kunst (1962)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Kunstpolitik des Sowjetzonen-Regimes steht im Zeichen des sozialistischen Realismus, der nach einem Worte Shdanows von 1934 und dem Beschluß des ZK der SED „gegen den Formalismus“ (März 1951) „die wahrheitsgetreue, historisch konkrete künstlerische Darstellung“ mit der Aufgabe verbindet, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die Erfüllung des Fünfjahrplanes, zum Kampf für den Frieden zu erziehen“. Dieses Programm stellt alle Kunstgattungen mittelbar oder unmittelbar in den Dienst der Agitation und Propaganda für die Ausweitung der sowjetischen Einflußsphäre und den Aufbau des Sozialismus. Kunstrichtungen, die für diesen „gesellschaftlichen“ Zweck nicht brauchbar erscheinen (Formalismus, Funktionalismus in der Architektur), wurden von Partei und Staat mit zunehmender Schärfe bekämpft. Die „Großen Deutschen Kunstausstellungen“ in Dresden 1946, 1949, 1953 und 1958/59, an denen bis 1953, zuletzt allerdings sorgfältig gesiebt, auch westdeutsche Künstler beteiligt waren, enthüllten die fortschreitende Ausschaltung aller schöpferischen Kräfte und die öde Monotonie der herrschenden Kunstrichtung, die sich von der nationalsozialistischen Ära nur durch den beträchtlichen Anteil von Dilettanten und Künstlerkollektiven an der Produktion unterscheidet. Als Instrument der Kunstpolitik diente von 1951 bis 1954 die Kunstkommission; dann ging diese Aufgabe an das Ministerium für Kultur über. In der kurzen Periode des Neuen Kurses schien die Kunstpolitik etwas elastischer geworden zu sein; vor allem bei der Gewinnung westdeutscher Künstler für Ausstellungen und dergleichen ließ man gewisse Abweichungen von der Norm des sozialistischen Realismus zu, ohne daß diese jedoch prinzipiell preisgegeben worden wäre. Seit 1957 aber werden Abweichungen weniger denn je zugelassen; auch westdeutsche Künstler sollen in der SBZ nur noch ausstellen dürfen, wenn nicht nur die gezeigten Werke, sondern auch sie selbst dem sozialistischen Realismus verpflichtet sind. Das Regime fördert im übrigen die linientreuen Künstler, vor allem auch unter dem Nachwuchs, mit beträchtlichen Mitteln, läßt die „Werktätigen“ im Rahmen der kulturellen Massenarbeit am Kunstbetrieb teilnehmen und hält unter ihnen Diskussionen und Kritik der Kunstproduktion in Gang. Im April 1956 wurde der „Kunstpreis der DDR“ zum erstenmal an 15 Künstler verliehen. Trotzdem wird in den Verlautbarungen des ZK immer wieder geklagt, daß die BK. in allen ihren Gattungen hinter den Anforderungen, die der Aufbau der neuen Gesellschaftsordnung ihr stelle, weit zurückgeblieben sei. „Ideologische Unklarheiten“ und „dekadente Auffassungen“ wurden während der Vorbereitungen zur IV. Dresdener Kunstausstellung öffentlich diskutiert, und diese [S. 78]selbst unterlag scharfer Kritik, an der auch Ulbricht sich beteiligte. Es ist begreiflich, daß unter den geschilderten Umständen nur wenige Künstler von Rang in der SBZ ausgehalten haben. (Deutsche ➝Akademie der Künste, Architektur, Auszeichnungen, Kulturpolitik, Volkskunst) Literaturangaben Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 77–78 Bibliotheken A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bildender Künstler Deutschlands, Verband

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Kunstpolitik des Sowjetzonen-Regimes steht im Zeichen des sozialistischen Realismus, der nach einem Worte Shdanows von 1934 und dem Beschluß des ZK der SED „gegen den Formalismus“ (März 1951) „die wahrheitsgetreue, historisch konkrete künstlerische Darstellung“ mit der Aufgabe verbindet, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die…

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Gemeinde (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unterste Gebiets- und Verwaltungseinheit. Hierzu zählen die kreisangehörigen Städte und die Landgemeinden. In Art. 139, 142 der Verfassung wird den G. und G.-Verbänden das Recht der kommunalen Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch immer mehr eingeschränkt und mit der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach dem „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) und nach der am 28. 6. 1961 vom Staatsrat der SBZ beschlossenen „Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Gemeindevertretung und ihrer Organe“ (GBl. I, S. 139) sind auch die Organe der G. örtliche Organe der Staatsmacht. Sie sind fest an die Beschlüsse der übergeordneten Organe gebunden. Innerhalb dieser Bindungen haben die örtlichen Volksvertretungen den „politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau des Sozialismus“ in ihrem Bereich zu leiten. Dabei sollen sie jedoch — nach dem Grundsatz des demokratischen Zentralismus — die örtlichen Belange berücksichtigen und die Bevölkerung zur Mitarbeit veranlassen. Träger von Rechten ist nicht die G., sondern die in der G. bestehende Dienststelle der staatlichen Verwaltung, der Rat der (kreisangehörigen) Stadt oder der G. Dieser ist Haushaltsorganisation, als solche juristische Person und Verwalter von Volkseigentum. Organe der Staatsgewalt in der G. sind: a) in der kreisangehörigen Stadt: Die Stadtverordnetenversammlung als örtliche Volksvertretung, die durch Scheinwahlen nach einer Einheitsliste gebildet wird. Sie hat [S. 148]nicht das Recht, einen ständigen Vors. zu wählen. Der Rat der Stadt, als der Dienstaufsicht aller höheren Räte und des Ministerrates unterstellte örtliche Dienststelle der staatlichen Verwaltung, die fiktiv den Charakter eines vollziehend-verfügenden Organs der Stadtverordnetenversammlung hat und deren Mitgl. Stadtverordnete sein sollen. Der Vors. des Rates führt die Dienstbezeichnung Bürgermeister, die Stellv. führen die Bezeichnung Stadtrat. Die Stadtverwaltung ist in Fachabteilungen aufgegliedert. b) in den Land-G. heißen die entsprechenden Organe Gemeindevertretung und Rat der G. Der Vors. des Rates der G. führt die Dienstbezeichnung Bürgermeister, die zumeist ehrenamtlich tätigen Stellv. die Dienstbezeichnung G.-Rat. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 147–148 Geldumtausch (1957) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gemeindevertretung

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unterste Gebiets- und Verwaltungseinheit. Hierzu zählen die kreisangehörigen Städte und die Landgemeinden. In Art. 139, 142 der Verfassung wird den G. und G.-Verbänden das Recht der kommunalen Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch immer mehr eingeschränkt und mit der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach dem „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S.…

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Betriebskollektivvertrag (1962)

Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Der B. wird in § 13 des Arbeitsgesetzbuches erläutert als „Vereinbarung zwischen dem Betriebsleiter und der Betriebsgewerkschaftsleitung zur allseitigen Erfüllung der Betriebspläne.“ Die B. sind alljährlich in den VEB abzuschließen. Sie enthalten Verpflichtungen des Betriebsleiters, der BGL, der Belegschaft insgesamt oder von Gruppen der Belegschaft (Abt., Meisterbereich, Brigade, Aktiv). Sie sind somit des arbeitsrechtlichen Charakters entkleidet. Die Verpflichtungen beziehen sich vor allem auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Einführung von TAN, die Veranstaltung von Wettbewerben (Wettbewerbsbewegung), Senkung der Selbstkosten, Festigung der Arbeitsdisziplin und Maßnahmen der betrieblichen Sozialpolitik. Der Inhalt der B. richtet sich nach den Betriebsplänen. Sie sind nach Direktiven, die gemeinsam von den Industriegewerkschaften und den Abteilungen der Staatlichen ➝Plankommission beschlossen werden, abzuschließen. Die B. bilden einen Teil der Produktionspropaganda. Die Erfüllung der B. wird Kontrolliert durch Massenkontrolle und durch periodische (meist vierteljährliche) Rechenschaftslegungen. In den Abt. großer VEB können Abteilungskollektivverträge abgeschlossen werden. In den staatlichen Organen und Einrichtungen (Staatsapparat) können ebenfalls Kollektivverträge abgeschlossen werden. Für die Privatbetriebe bestehen Betriebsvereinbarungen. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. 112 S. m. 4 Anl. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 69 Betriebskampfgruppen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebskomitee Neue Technik

Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Der B. wird in § 13 des Arbeitsgesetzbuches erläutert als „Vereinbarung zwischen dem Betriebsleiter und der Betriebsgewerkschaftsleitung zur allseitigen Erfüllung der Betriebspläne.“ Die B. sind alljährlich in den VEB abzuschließen. Sie enthalten Verpflichtungen des…

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Gleichberechtigung der Frau (1962)

Siehe auch: Gleichberechtigung der Frau: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Gleichberechtigung der Frauen: 1975 1979 Art. 7 der Verfassung der „DDR“ bestimmt: „Mann und Frau sind gleichberechtigt …“ In der Auslegung dieses Art. weist die SED-Propaganda darauf hin, daß wirkliche GdF. nur dadurch möglich wird, daß auch die Frau neben dem Mann einer geregelten Berufstätigkeit nachgeht. Der Unterhaltsanspruch von Ehefrauen, insbesondere nach Ehescheidungen, wird unter Hinweis auf die GdF. in der SBZ nicht anerkannt. (Familienrecht). Mit der Parole „Einbeziehung der Frau in den Produktionsprozeß“ versucht die SED, den akuten Arbeitskräftemangel zu verringern, und hofft, die Frauen an ihrem Arbeitsplatz besser politisch beeinflussen zu können (Familienpolitik, Frauenarbeit). Bisher gelang es, 50–60 v. H. der 6 Mill. Frauen im Alter zwischen 15 und 60 Jahren in die Produktion einzuspannen. 1960 sind 43,9 v. H. aller in der Wirtschaft Beschäftigten, 20 v. H. aller Facharbeiter und ein Drittel aller Studierenden Frauen. Die meisten arbeiten, weil das Familieneinkommen ohne ihre berufliche Tätigkeit nicht ausreicht. Im einzelnen verteilen sich die arbeitenden Frauen auf folgende Altersgruppen: 18 bis 20 Jahre 88 v. H.; 25 bis 30 Jahre 51 v. H.; 30 bis 60 Jahre unter 50 v. H. 93 v. H. aller berufstätigen Frauen arbeiten in den drei untersten Lohngruppen, gehören also zu den schlechtest bezahlten Arbeitskräften in der SBZ. Die nichtberufstätigen Frauen werden aufgefordert, in Hausfrauenbrigaden einzutreten und sich an „freiwilligen“, unbezahlten Sondereinsätzen, hauptsächlich im Rahmen des Nationalen Aufbauwerkes zu beteiligen. Allein bei einem kurzfristigen Fraueneinsatz 1959 sollen angeblich 1,8 Mill. fälliger Lohngelder eingespart worden sein. Als Gegenleistung wird den Frauen versprochen, sie könnten gleichberechtigt jede Position erreichen. Als Beispiele werden angeführt: Die Anzahl der weiblichen Richter stieg von 15 v. H. im Jahre 1950 auf 26,8 v. H. 1960; 23,3 v. H. aller Staatsanwälte sind Frauen, ebenso ein Viertel aller Abgeordneten der Volkskammer. In den Bezirks-, Kreis- und Gemeindetagen sollen 1960 28.000 Frauen vertreten gewesen sein. Die Zahl der weiblichen Bürgermeister stieg von 270 im Jahre 1950 auf 800 im Jahre 1960. Häufig ist die Förderung und Beförderung von Frauen auf die Spekulation der verantwortlichen Funktionäre zurückzuführen, Frauen, besonders junge Mädchen ohne ausreichende politische Bildung und Erfahrung, wären eher bereit als Männer, die Weisungen der SED kritiklos hinzunehmen und zu verwirklichen. Als Abgeordnete in den verschiedenen Körperschaften sind sie ohnehin ohne jeden politischen Einfluß, genauso wie ihre männlichen Kollegen. In den entscheidenden Herrschaftsorganen der SBZ ist der Anteil der Frauen fast ebenso gering wie in der Bundesrepublik. Unter den Mitgl. des SED-Politbüros befindet sich keine Frau, zwei Frauen, Edith Baumann und Luise ➝Ermisch, sind Kandidat des Politbüros, allerdings ist Luise Ermisch als Direktorin eines Bekleidungswerkes nur eine Repräsentationsfigur. Das [S. 161]Sekretariat des ZK der SED ist ausschließlich mit Männern besetzt. Dem Staatsrat gehören zwei Frauen ohne pol. Einfluß an, Luise Ermisch und die Genossenschaftsbäuerin Irmgard ➝Neumann. Frauen im Ministerrang sind Hilde ➝Benjamin und Margarete ➝Wittkowski. (Staatsangehörigkeit) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 160–161 Girnus, Wilhelm A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Glückauf, Erich

Siehe auch: Gleichberechtigung der Frau: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Gleichberechtigung der Frauen: 1975 1979 Art. 7 der Verfassung der „DDR“ bestimmt: „Mann und Frau sind gleichberechtigt …“ In der Auslegung dieses Art. weist die SED-Propaganda darauf hin, daß wirkliche GdF. nur dadurch möglich wird, daß auch die Frau neben dem Mann einer geregelten Berufstätigkeit nachgeht. Der Unterhaltsanspruch von Ehefrauen, insbesondere nach Ehescheidungen, wird unter…

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Tarnorganisationen (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Organisationen unter kommun. Leitung, die bes. außerhalb des kommun. Machtbereiches nichtkommun, und politisch indifferente Kreise bearbeiten. Sollen kommun. Gedanken verbreiten und Aktionen gegen gesellschaftliche und politische Ordnung der Freien Welt vorbereiten. Auch sind T. scheinbar harmlose Aushängeschilder für „gesamtdeutsche Gespräche“ und „Friedensaktionen“ sowie Stützen der Infiltration und eingeschleuster Agenten und Spione. Es gibt T. im Weltmaßstab mit Mitgliederzahlen, die z. T. in die Millionen gehen: WGB, WBDJ, Weltfriedensbewegung, Intern. Demokr. Frauen-Föderation, Intern. Studentenbund, Weltbund Intern. Lehrerverbände (FISE). Unter den übrigen 11 T. sind bes. wichtig: Weltbund der Widerstandskämpfer (FIR), Weltföd. der Wissenschaftler, Intern. Verband Demokr. Juristen (Vereinigung Demokr. Juristen Deutschlands), Intern. Rundfunk-Org. Neben intern. T. gibt es kleine, z. T. örtliche T., die als „Aktionsausschüsse, Kreise, Komitees“ o. ä. auftreten. Sie sind gefährlich, weil sie sich örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten anpassen und in der Lage sind, Mißstimmungen auch kleinerer Personengruppen auszunutzen. In der Bundesrepublik sind T. nach der Gründung der „DDR“ und kommun. Wahlniederlagen sehr rege. Gesteuert werden sie von der Abt. gesamtdeutsche Fragen des ZK der SED und von der entsprechenden Abt. des Bundesvorstandes des FDGB. Die Zahl der T. in der Bundesrepublik ging in die Hunderte. Ein großer Teil besteht nicht mehr. Denn sobald sie als kommun. Werkzeuge entlarvt sind, stellen sie ihre Tätigkeit ein, um unter Führung der gleichen Leute, aber unter anderem Namen ihre Wühlarbeit wiederaufzunehmen. Nach vorsichtigen Schätzungen belief sich die Zahl der T. im Jahre 1953 auf etwa 90, während sie 1955 mit etwa 130 angegeben wurde. Es empfiehlt sich, in Zweifelsfällen Auskunft bei den zuständigen Bundes- und Landesbehörden einzuholen. Literaturangaben Richter, Karl: Die trojanische Herde — Ein dokumentarischer Bericht. Köln 1959, Verlag für Politik und Wirtschaft. 313 S. (Beleuchtet die Infiltrationsarbeit in der Bundesrepublik.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 435 Tarnfirmen, Staatliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Tausenderbewegung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Organisationen unter kommun. Leitung, die bes. außerhalb des kommun. Machtbereiches nichtkommun, und politisch indifferente Kreise bearbeiten. Sollen kommun. Gedanken verbreiten und Aktionen gegen gesellschaftliche und politische Ordnung der Freien Welt vorbereiten. Auch sind T. scheinbar harmlose Aushängeschilder für „gesamtdeutsche Gespräche“ und „Friedensaktionen“ sowie Stützen der Infiltration und eingeschleuster…

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Tauwetter (1962)

Siehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 Im Westen geläufige Bezeichnung für die bisher umfassendste geistig-politische Oppositionswelle gegen bolschewistische Einseitigkeit in Herrschaftsausübung und Doktrin. Als „T.“ nach einem für diese Haltung repräsentativen Roman des sowjet. Schriftstellers Ilja Ehrenburg genannt, begann die Oppositionsbewegung Anfang 1956, ausgelöst durch die scharfen Angriffe Chruschtschows und Mikojans auf entscheidende Elemente des Stalinismus auf dem XX. Parteitag der KPdSU. Politische Höhepunkte der auf Liberalisierung und Revision der bolschewistischen Dogmen und der bolschewistischen Herrschaftsausübung gerichteten Gegenbewegung waren die im Okt. 1953 in Polen und im Nov. 1956 in Ungarn gipfelnden Partei- und Volkserhebungen gegen die Stalinisten in den eigenen Führungen und den Hegemonieanspruch der UdSSR. Während in Polen ein Kompromiß zustande kam, wurde die zum Bürgerkrieg entwickelte ungarische Erhebung blutig niedergeschlagen. Von da an wurde die Liberalisierungswelle des T., die zunächst auch in den politischen, wissenschaftlichen und literarischen Führungskreisen der UdSSR eine gewisse Resonanz hatte, von der gesamten bolschewistischen Führerschaft entschlossen bekämpft, da diese — sicher zu Recht — für den Fall weiterer Nachgiebigkeit um die Existenz ihrer Regime bangen mußte. Lediglich in Polen und z. T. in Ungarn hat sich eine gewisse, bis heute fortdauernde Liberalisierung behauptet. In der SBZ war das T. im wesentlichen auf den Bereich der theoretischen Auseinandersetzungen beschränkt. Philosophen (Ernst ➝Bloch), Ökonomen (Fritz Behrens, Kurt ➝Vieweg), Historiker (Jürgen ➝Kuczynski). Journalisten hatten die stark von dem ungarischen Parteiphilosophen Georg ➝Lukács angeregte Bewegung getragen, darunter zahlreiche prominente jüngere Parteiideologen. Aber auch innerhalb der Partei- und Staatsführung (Fred ➝Oelßner, Fritz ➝Selbmann, Gerhart ➝Ziller, Ernst ➝Wollweber, Karl ➝Schirdewan) war es zu Auseinandersetzungen um den vor allem von Walter ➝Ulbricht repräsentierten Doktrinarismus gekommen. Die Probleme einer rationelleren und bevölkerungsorientierten Gestaltung der Volkswirtschaft und einer größeren Kompromißbereitschaft in der gesamtdeutschen Frage hatten dabei wesentliche Rollen gespielt. Nach dem Zusammenbruch des ungarischen Aufstandes hat sich auch in der SBZ die radikale Gruppe Ulbrichts wieder mit Sowjet. Hilfe voll durchsetzen können. Eine Kampagne zur scharfen Reglementierung von Wissenschaft, Kunst und Hochschulwesen lief an. (Wirtschaftssystem, Widerstand, Opposition) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 436 Tausend kleine Dinge des täglichen Bedarfs A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Technik, Amt für

Siehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 Im Westen geläufige Bezeichnung für die bisher umfassendste geistig-politische Oppositionswelle gegen bolschewistische Einseitigkeit in Herrschaftsausübung und Doktrin. Als „T.“ nach einem für diese Haltung repräsentativen Roman des sowjet. Schriftstellers Ilja Ehrenburg genannt, begann die Oppositionsbewegung Anfang 1956, ausgelöst durch die scharfen Angriffe Chruschtschows und Mikojans auf entscheidende Elemente des Stalinismus auf dem XX.…

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Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF) (1962)

Siehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1979 1985 Hervorgegangen aus der am 30. 6. 1947 gegr. „Gesellschaft zum Studium der Kultur der SU“, am 2. 7. 1949 in DSF umbenannt. Aufgaben: Popularisierung der sowjet. Politik und Kultur sowie Hilfe bei Einführung sowjet. Arbeitsmethoden (Aktivistenbewegung) in der SBZ. Die Mitgliedschaft zur DSF gilt als Mindestforderung zum Nachweis „gesellschaftlicher Betätigung“. Die DSF wird auch als Antreiber in den Betrieben eingesetzt. Der VI. Kongreß der DSF im März 1958, auf dem 3,5 Mill. Mitgl. vertreten waren, bezeichnete die DSF als „einen kämpfenden Teil der NF“. Am 30. 3. 1958 wurde der Präsident der DSF, Friedrich ➝Ebert (SED), im Amt seit 19. 6. 1950, abgelöst durch Georg ➝Handke (SED). Am 30. 3. 1958 wurde Fritz ➝Beyling (SED) zum 1. Vors. des Sekretariats des Zentralvorstandes gewählt. — Im Besitz der DSF ist der Verlag „Kultur und Fortschritt“. — Die DSF verleiht die Johann-Gottfried-Herder-Medaille für vorbildliche Leistungen bei der Vermittlung und Erlernung der russischen Sprache und für gute Arbeit im Sinne der DSF. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 96 Deutsch-Polnische Gesellschaft für Frieden und gute Nachbarschaft (auch Ges. für Dt.-Poln. Freundschaft) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Devastierter Betrieb

Siehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1979 1985 Hervorgegangen aus der am 30. 6. 1947 gegr. „Gesellschaft zum Studium der Kultur der SU“, am 2. 7. 1949 in DSF umbenannt. Aufgaben: Popularisierung der sowjet. Politik und Kultur sowie Hilfe bei Einführung sowjet. Arbeitsmethoden…

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Bezirk (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bei der Verwaltungsneugliederung von 1952 wurde die SBZ in die 14 B.: Chemnitz, Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt (Oder), Gera, Halle, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin, Suhl, eingeteilt. Sie umfassen durchschnittlich 15 Kreise. Die Organe des B. sind nach dem Gesetz „über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) Organe der Staatsgewalt. Träger von Rechten ist nicht der B., der deshalb auch nicht als Gebietskörperschaft höherer Ordnung anzusehen ist, sondern die im B. bestehende Dienststelle des staatlichen Verwaltung (staatliche Mittelinstanz), der Rat des B. Dieser ist Haushaltsorganisation, als solche juristische Person und Verwalter von Volkseigentum. Organe der „Staatsmacht“ im B. sind: a) Bezirkstag: Durch Scheinwahlen nach einer Einheitsliste gebildete örtliche Volksvertretung ohne Gesetzgebungsbefugnis und ohne das Recht, einen ständigen Vorsitzenden zu bestellen, mit 160 bis 200 Abgeordneten. Der Bezirkstag wird als „Oberstes Organ der Staatsmacht im B.“ bezeichnet. Er ist „für die Durchführung der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Beschlüsse und Erlasse des Staatsrates sowie der Beschlüsse und Verordnungen des Ministerrates“ in seinem Gebiet verantwortlich. Er leitet nach der am 28. 6. 1961 vom Staatsrat beschlossenen „Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Bezirktages und seiner Organe“ (GBl. I, S. 52) den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen „Aufbau des Sozialismus“ im B. Er ist dabei an die Weisungen der zentralen Dienststellen gebunden, soll aber — im Sinne des demokratischen Zentralismus — auch die örtlichen Belange berücksichtigen und die Bevölkerung zur Durchführung der erhaltenen Weisungen heranziehen. Der Bezirkstag wählt die Richter und Schöffen des Bezirksgerichts und beruft sie ggfs. auch ab. Der Bezirkstag leitet die Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen in den Stadtkreisen an. Beschlüsse des Bezirkstages können nach § 6 des „Ges. über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ durch den Ministerrat ausgesetzt und durch die Volkskammer aufgehoben werden. Organe des Bezirkstages sind neben den Räten die ständigen und zeitweiligen Kommissionen und ihre Aktivs. b) Rat des B.: Organ der staatlichen Verwaltung mit allgemeiner Zuständigkeit (Mittelinstanz), „vollziehend-verfügendes“ Organ des Bezirkstages (örtlicher Rat) und zugleich nachgeordnete Dienststelle des Ministerrates. Der Rat d. B. wird durch den B.-Tag gewählt und abberufen. Die Arbeitsordnung vom 28. 6. 1961 legt fest, der Vors. habe dafür zu sorgen, daß „die Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse sowie die Gesetze und die Beschlüsse der Organe der Staatsmacht“ der gesamten Tätigkeit des Rates zugrunde gelegt werden. Die B.-Verwaltung ist in Fachabt. gegliedert, für die je ein Stellv. d. Vors., das fachlich zuständige oder ein anderes Mitglied des Rates verantwortlich ist. Der Wirtschaftsrat ist zugleich Organ der Staatlichen ➝Plankommission und Organ des Rates des B.; die Tätigkeit des Rates ist vom Bezirkstag zu überwachen; außerdem unterliegen die Räte der Weisungs- und Aufsichtsbefugnis des Ministerrates. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 75 Beyling, Fritz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bei der Verwaltungsneugliederung von 1952 wurde die SBZ in die 14 B.: Chemnitz, Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt (Oder), Gera, Halle, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin, Suhl, eingeteilt. Sie umfassen durchschnittlich 15 Kreise. Die Organe des B. sind nach dem Gesetz „über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) Organe der Staatsgewalt. Träger…

DDR A-Z 1962

Forschung, Wissenschaftl.-technische (1962)

Siehe auch: Forschung, Wissenschaftlich-technische: 1959 Forschung, Wissenschaftl.-technische: 1960 1963 1965 1966 Bisher standen die auf die unmittelbare praktische Verwertung gerichteten Forschungsaufgaben im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Forschung. Seit Mitte 1958 wird zwar die Notwendigkeit langfristiger Grundlagenforschung amtlich betont, aber es scheint weitgehend bei solchen Erklärungen geblieben zu sein. Nur einmal (1958) wurde offiziell von der Absicht gesprochen, einen „Zehnjahrplan der Forschung“ auszuarbeiten; ein solcher Plan wurde bisher jedoch nicht vorgelegt. Hingegen wird immer erneut erklärt, daß die theoretische Forschung engstens mit der Auswertung der Ergebnisse und der Wirtschaftspraxis verknüpft werden müsse, bereits jetzt arbeiten zahlreiche Forschungsinstitute unmittelbar mit Industriebetrieben zusammen, zum Teil sind sie sogar räumlich mit ihnen verbunden. Zentrale Leitungsinstanz ist seit Mitte 1961 das Staatssekretariat für Forschung und Technik beim Ministerrat, dem der bereits seit 1957 bestehende Forschungsrat als ausführendes Organ unterstellt ist. Hilfsorgan des Forschungsrats ist das Zentrale Amt für Forschung und Technik. Die mittleren wirtschaftlichen Verwaltungsorgane (VVB, Räte der Bezirke und Kreise) sind verpflichtet, durch ihre Abteilungen Forschung und Technik in den ihnen unterstellten Betrieben die WtF. intensiv zu unterstützen. Einige Betriebe wurden neu gegründet, in denen sowohl die wissenschaftliche Forschung betrieben wird, als auch die Ergebnisse unmittelbar in die Praxis umgesetzt werden, indem dort neue industrielle Erzeugnisse bis zur vollständigen Produktionsreife entwickelt werden. Sogar die Technologie der Produktion wird dabei festgelegt. Zwischen Professoren und Dozenten von Hochschulen und Universitäten einerseits und staatlichen Stellen und der Industrie andererseits hat sich ein System der „Vertragsforschung“ eingebürgert, das ebenfalls auf unmittelbare Verwertung der Forschungsergebnisse abgestellt ist. Die WtF. verfolgt nach Äußerungen von SED-Funktionären das Ziel, „den Weltstand der Produktion zu erreichen und mitzubestimmen“. (Qualität der Erzeugnisse). Zur Erreichung dieses Zieles — nicht zuletzt auch zur Einsparung eigener Finanzmittel — betreibt das Regime einen umfangreichen Informationsdienst in westlichen Ländern. Es wertet sämtliche internationalen Veröffentlichungen über die neuesten Ergebnisse von Wissenschaft, Forschung und Technik aus und verfolgt genauestens die Veröffentlichungen aller Patentämter der Welt. Allein das Institut für Dokumentation der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften unterhält 160 verschiedene Dokumentations- und Informationsstellen, in denen 4.600 ausländische Fachzeitschriften aus 43 Ländern ausgewertet werden. Weitere etwa 50 gleichartige Stellen gibt es bei den VVB und in Großbetrieben. Das Ost-Berliner „Deutsche Wirtschaftsinstitut“ z. B. beschäftigt sich weitestgehend mit der Beschaffung westlicher Literatur und anderer Informationen auf dem Gebiete der Wissenschaft, Forschung und Technik. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 136 Formalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Forschungsgemeinschaft

Siehe auch: Forschung, Wissenschaftlich-technische: 1959 Forschung, Wissenschaftl.-technische: 1960 1963 1965 1966 Bisher standen die auf die unmittelbare praktische Verwertung gerichteten Forschungsaufgaben im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Forschung. Seit Mitte 1958 wird zwar die Notwendigkeit langfristiger Grundlagenforschung amtlich betont, aber es scheint weitgehend bei solchen Erklärungen geblieben zu sein. Nur einmal (1958) wurde offiziell von der Absicht gesprochen,…

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Maschinen-Traktoren-Station (MTS) (1962)

Siehe auch: Maschinen-Traktoren-Station: 1965 Maschinen-Traktoren-Stationen: 1975 1979 Maschinen-Traktoren-Station (MTS): 1959 1960 1963 1966 1969 Nach sowjet. Muster gebildete Landmaschinenparks, die unter der Bezeichnung MAS (Maschinen-Ausleih-Station) im Zuge der Bodenreform von der VdgB begründet wurden. Ihre Aufgabe war zunächst, Schlepper und Landmaschinen der enteigneten und aufgesiedelten Güter zusammenzufassen, um sie im Gemeinschaftseinsatz den Neubauern zugute kommen zu lassen. Durch AO der DWK vom 10. 11. 1948 erfolgte die Übernahme der MAS in zentrale Regie, wobei auch die ländl. ➝Genossenschaften ihre Maschinenhöfe und Werkstätten einschl. Inventar der neuen Verwaltung zur Verfügung stellen mußten. Die Stationen wurden „Mittelpunkte des gesellschaftlichen Lebens auf dem Lande“ (Kulturhaus). Ende 1950 erhielt jede MAS die Rechte eines „volkseigenen Betriebes“ als „selbständig planende und bilanzierende Einheit der volkseigenen Wirtschaft“ (GBl. 140/1950). Die Umbenennung in MTS erfolgte 1951 nach der Verkündung des planmäßigen Aufbaus des Sozialismus auf der II. Parteikonferenz der SED durch Ulbricht. Um sie zu „Zentren der Umgestaltung des Dorfes auf sozialistischer Grundlage“, also zum Steuerungsinstrument der Kollektivierung zu machen, wurden Ende 1952 politische Abteilungen bei den MTS eingerichtet, die für die ideologische Ausrichtung der gesamten Landbevölkerung verantwortlich sind (Technische Kabinette). Gleichzeitig wurde den MTS das gesamte landw. Beratungswesen zugewiesen (Agronom). Mit dem Ziel, die Kollektivierung der Landwirtschaft unter allen Umständen voranzutreiben, setzte Ende 1957 eine neue Etappe der Entwicklung ein. Auf Vorschlag von Ulbricht auf dem 33. Plenum des ZK beschloß die 2. zentrale MTS-Konferenz eine enge kollektive Zusammenarbeit zwischen MTS und LPG unter Anwendung der Komplexen Mechanisierung nach dem Vorbild der Schönebecker Methode. Die Unterstellung der MTS-Traktorenbrigaden unter die Einsatzleitung der LPG-Vorsitzenden lehnte sich an das sowjet. Vorbild an und sollte die privatwirtschaftlichen Einzelbauern von der „Überlegenheit der sozialistischen Großflächenwirtschaft überzeugen“. Da die MTS nur noch in dem Umfang, in dem freie Kapazitäten nach Erledigung aller Arbeiten für die LPG vorhanden waren, die werktätigen Einzelbauern unterstützen konnten, wurden die auf technische Hilfe immer mehr angewiesenen Einzelbauern zunehmend gezwungen, entweder Genossenschaftsbauern zu werden oder ihre Höfe abzugeben. Im vollgenossenschaftlichen Stadium erfolgt eine Neuorganisation des gesamten Maschineneinsatzes durch die „leihweise Übergabe der Technik der MTS an LPG Typ III“ (GBl. I 1959, S. 362) (wenn letztere mindestens 80 v. H. der landw. Nutzfläche des Dorfes bewirtschaften, die wirtschaftliche Rechnungsführung und bestimmte Reparaturen übernehmen können) und durch den Aufbau von Reparatur-Technischen Stationen (RTS) mit Reparaturbasen in den LPG und VEG. Damit verlagert sich das Schwergewicht der MTS als Mittelpunkt der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft deutlich in Richtung auf die LPG. 1960 bestanden 599 MTS einschließlich RTS mit 45.942 Traktoren, 3.810 Lastkraftwagen, 16.452 Drillmaschinen, 5.500 Mähdreschern, 7.900 Dreschmaschinen mit einer Leistung von 5 dz je Stunde, 3.143 Rübenkombines u. a. Literaturangaben *: Die Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS) in der SBZ. (Mat.) 1954. 235 S. u. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 279 Maschinenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Maschinoexport

Siehe auch: Maschinen-Traktoren-Station: 1965 Maschinen-Traktoren-Stationen: 1975 1979 Maschinen-Traktoren-Station (MTS): 1959 1960 1963 1966 1969 Nach sowjet. Muster gebildete Landmaschinenparks, die unter der Bezeichnung MAS (Maschinen-Ausleih-Station) im Zuge der Bodenreform von der VdgB begründet wurden. Ihre Aufgabe war zunächst, Schlepper und Landmaschinen der enteigneten und aufgesiedelten Güter zusammenzufassen, um sie im Gemeinschaftseinsatz den Neubauern zugute…

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Fernsehen (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach mehrjährigen Versuchen verbreitet der „Deutsche Fernsehfunk“ als Teil des Staatlichen Rundfunk-Komitees (Rundfunk) unter der Intendanz von Horst Adamek (SED) seit Jan. 1956 von Berlin-Adlershof aus ein offizielles Programm. Sender: Berlin, Görlitz, Dresden, Katzenstein (bei Chemnitz), Leipzig, Inselsberg, Brocken, Schwerin, Marlow (Mecklenburg), Cottbus und Helpterberg (bei Neubrandenburg). Der erste massive Richtfunkturm wurde 1958 bei Roitzsch errichtet. Der „Deutsche Fernsehfunk“ (DFF) gehört der „Organisation der internationalen Rundfunkverbände (OIRT)“ des Ostblocks an, innerhalb dessen die Vertreter der Tschechoslowakei, Polens und der SBZ im Jan. 1959 Vereinbarungen über die Erweiterung des Austausches von Direktsendungen getroffen haben. Diese bildeten nach Beitritt Ungarns 1960 die Grundlage zum Aufbau eines Fernsehnetzes zwischen den sozialistischen Ländern unter [S. 127]der Bezeichnung „Intervision“. Noch im Jahre 1961 wird die SU dem Netz angeschlossen. Die übrigen Mitgliedstaaten der„OIRT“ werden folgen. Das F.-Programm steht im Dienst der politischen Propaganda. „Die ständige Verbindung mit den Arbeitern in den Betrieben, den Bauern im Dorf verleiht auch dem Fernsehen den Charakter eines kollektiven Propagandisten, Agitators und Organisators.“ („Der Rundfunk“, Nr. 42/1952, S. 2). Das F. soll vor allem auf dem flachen Land eingeführt werden, weil Presse und Rundfunk dort die geringste Resonanz haben. Auf die Möglichkeit des Empfangs in der Bundesrepublik wird mit technischen Mitteln und Sondersendungen hingezielt; andererseits empfängt ein beträchtlicher Teil (etwa 70 v. H.) der F.-Teilnehmer in der SBZ westdeutsche Sendungen. Durch den Bau von Gemeinschaftsantennen, die ausschließlich auf den Kanal des Ostfernsehens ausgerichtet sind, versucht man seit Herbst 1959, den Empfang westdeutscher Sendungen zu verhindern. 1965 soll das sowjetzonale F. auf 95 v. H. des Gebietes der SBZ empfangen werden können; zur Zeit werden nur knapp über 60 v. H. erreicht. Am 1. 7. 1960 gab es rd. 1 Mill. Fernsehteilnehmer (Bundesrepublik 4 Mill.). Am 1. 6. 1961 hatte der DFF 3.500 Mitarbeiter. Ein zweites Fernsehprogramm soll in absehbarer Zeit nicht möglich sein. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 126–127 Feriendienst des FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fernstudium

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach mehrjährigen Versuchen verbreitet der „Deutsche Fernsehfunk“ als Teil des Staatlichen Rundfunk-Komitees (Rundfunk) unter der Intendanz von Horst Adamek (SED) seit Jan. 1956 von Berlin-Adlershof aus ein offizielles Programm. Sender: Berlin, Görlitz, Dresden, Katzenstein (bei Chemnitz), Leipzig, Inselsberg, Brocken, Schwerin, Marlow (Mecklenburg), Cottbus und Helpterberg (bei Neubrandenburg). Der erste massive…

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Jagd (1962)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 196]Am 21. 11. 1953 wurde das Gesetz zur Regelung des Jagdwesens erlassen. Als politisches Ziel bezeichnete der Staatssekretär im Ministerium für Land- und Forstwirtschaft seine Ausdehnung auf ganz Deutschland. Das Gesetz erklärte alle jagdbaren Tiere zum „Eigentum des Volkes“ und stellte die Ausübung der J. im wesentlichen unter den Leitgedanken der Bekämpfung von Raubwild und des Schutzes der Landwirtschaft gegen Wildschäden. Zum J.-Gesetz sind inzwischen sieben Durchführungsbestimmungen erschienen. Die J.-Behörden gliedern sich in: Oberste J.-Behörde (Ministerium für Land- und Forstwirtschaft), J.-Behörde des Bezirkes (Rat des Bezirkes), des Kreises (Rat des Kreises). Aufgabe der J.-Behörden sind Durchführung und Kontrolle der Bestimmungen des genannten Gesetzes, Kontrolle der Abschußpläne, Aufteilung und Verwertung des erlegten Wildes. Sie beschließen über die personellen, rechtlichen und organisatorischen Fragen; ein J.-Beirat aus Vertretern der Forstwirtschaft, der Volkspolizei, der politischen Parteien und Organisationen steht ihnen zur Seite. Bei der Aufteilung des Raumes der SBZ in J.-Gebiete (von 1.000 bis 4.000 ha) werden ausschließliche Feld- oder Waldjagdgebiete möglichst vermieden. Während im allgemeinen kollektiv gejagt werden soll, werden auf AO der Obersten J.-Behörde Sonderjagdgebiete eingerichtet, in denen die J. betrieben wird; sie sind Spitzenfunktionären, Intelligenzlern und Diplomaten vorbehalten. Auch für Angehörige der Roten Armee (Offiziere) bestehen Sonderjagdgebiete. Die ehrenamtlichen J.-Gebietsverantwortlichen werden von der J.-Behörde des Bezirkes auf Vorschlag der Kreisjagdbehörden bestätigt, dabei wird auf politische „Zuverlässigkeit“ besonderer Wert gelegt. Ihnen obliegen die Führung es Abschußbuches zur Kontrolle der Erfüllung des Abschußplanes, der Nachweis über Munitionsempfang und -verschuß, die Wildablieferung und -Verteilung. „Kollektivjagden können nur durch Jagdkollektive der Gesellschaft für ➝Sport und Technik gemeinsam mit den Jagdgebietsverantwortlichen und den staatlich beauftragten Jagdberechtigten organisiert und durchgeführt werden“ (GBl. I, 1958, S. 525). Ein J.-Kollektiv besteht aus 10–15 Schützen. Einzeljagd wird nur in Ausnahmefällen durch „staatlich beauftragte Jagdberechtigte und Jagdberechtigte mit besonderer Jagderlaubnis“ ausgeübt, d. h. von „politisch einwandfreien“ Personen (s. o.), die auch Jagdwaffen zu persönlichem Eigentum erwerben können. Die J.-Berechtigten bedürfen eines Jagdberechtigungsscheines, der für die einzelnen Kategorien besonders gekennzeichnet ist; sie müssen jagdhaftpflichtversichert sein. Die J.-Teilnahmescheine und unpersönlichen Waffenscheine für Teilnehmer an Kollektivjagden gelten nur für die Zeit der Kollektivjagd. Nach der J. müssen Waffen und Munition an die von der Jagdbehörde bestimmten Aufbewahrungsstellen zurückgegeben werden, wo sie unter Kontrolle der Volkspolizei stehen. Über die Erteilung von J.-Berechtigungsscheinen und J.-Teilnahmescheinen entscheidet das Kreispolizeiamt. Es befindet auch darüber, ob ein Forstangestellter die Jagd ausüben kann. Als J.-Waffen werden Feuerwaffen mit glatten Läufen (Flinten) verwandt. Hochwild wird mit Flintenlaufgeschossen erlegt; nur einzelne Personen sind zur Führung von Waffen mit gezogenen Läufen berechtigt. Das erlegte Wild, auch Decken und Bälge, wird den Wilderfassungsstellen oder den zentralen Schlachthöfen der VVEAB zugeleitet. Die J.-Schulung ist Aufgabe der GST und endet mit einer theoretischen und praktischen J.-Eignungsprüfung. J.- und Schonzeiten sind gesetzlich geregelt. Die Abschußpläne wurden bisher ungenügend erfüllt, so daß sich vielerorts Rotwild und Sauen unerwünscht vermehrt haben. Der Oberste Jagdbeirat und die Akademie der Landwirtschaftswissenschaften unterstützen die Arbeitsgemeinschaft Wildforschung und die Wildmarkenforschung. Es bestehen 12 Wildforschungsgebiete, die sich unter wissenschaftlicher Leitung mit der Entwicklung des Wildstandes, Wildbretstärke, Rassenstudien und Trophäen der einzelnen Wildarten befassen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 196 Investitionsbank, Deutsche (DIB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jakubowski, Iwan Ignatjewitsch

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 196]Am 21. 11. 1953 wurde das Gesetz zur Regelung des Jagdwesens erlassen. Als politisches Ziel bezeichnete der Staatssekretär im Ministerium für Land- und Forstwirtschaft seine Ausdehnung auf ganz Deutschland. Das Gesetz erklärte alle jagdbaren Tiere zum „Eigentum des Volkes“ und stellte die Ausübung der J. im wesentlichen unter den Leitgedanken der Bekämpfung von Raubwild und des Schutzes der Landwirtschaft gegen…

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Nationale Volksarmee (NVA) (1962)

Siehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Volksarmee, Nationale: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die aus der früheren Kasernierten Volkspolizei hervorgegangene Armee (Militärpolitik). Am 18. 1. 1956 wurde in der Volkskammer das „Gesetz über die Schaffung der NVA und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“ verabschiedet: Die Armee sei „für die Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit und die Sicherheit der DDR“ notwendig. Sie besteht aus Land-, Luft- und Seestreitkräften. „Die zahlenmäßige Stärke wird begrenzt entsprechend den Aufgaben zum Schutze des Territoriums der DDR, der Verteidigung ihrer Grenzen und der Luftverteidigung.“ Zu dem gleichzeitigen Gesetz über die Uniform der NVA betonte Generaloberst Willi ➝Stoph die Ausstattung der NVA „mit einer Uniform, die im Farbton, Schnitt und in der Trageweise der nationalen Tradition des deutschen Volkes entspricht“. Er versuchte, der Wiedereinführung der alten feldgrauen Wehrmachtsuniform einen zugleich kommun. und nationalrevolutionären Sinn zu unterschieben: Es kämpften „in diesen Uniformen, mit roten Abzeichen aber, … Arbeiter und Bauern gegen die … Reichswehr. In diesen Uniformen traten … Offiziere und Soldaten im Nationalkomitee Freies Deutschland gegen die hitlerfaschistische Armee auf“. Für den Ausbau der NVA sieht der Haushaltsplan 1960 eine Mrd. DM Ost vor; tatsächlich liegen die Kosten der Remilitarisierung der SBZ aber höher: von 1948–1955 sind — ohne daß sie im Staatshaushalt erschienen — mehr als 30 Mrd. DM Ost ausgegeben worden. Seit 1957 wurde eine Flak-Div. aufgestellt und die Luftwaffe verbessert. Auch ist die Aufstellung neuer Schiffsverbände zu erwähnen. Das Ministerium für Nationale Verteidigung in Strausberg (ostwärts Berlin) ist oberste Kommandobehörde. Auf dem Papier blieb lange die Propaganda-Ankündigung des Ministerrates der „DDR“ vom 28. 6. 1956, die NVA würde von 120.000 auf 90.000 vermindert. [S. 305]Dies wurde allmählich doch verwirklicht, weil der Arbeitskräftemangel es unmöglich machte, die Stärke von 110.000 Mann dauernd aufrechtzuerhalten. Zum Ausgleich hat die NVA ihre Feuerkraft durch bessere Ausstattung verstärken können. Die Ausbildung für eine Abwehr von Atomwaffen wird seit 1955 betrieben; die Divisionen haben je eine Atomschutz-Kompanie, bezeichnet als „Chem. Komp.“ (Eine Ausbildung an Atomgeschützen und Raketenwerfern, wie sie die Sowjetarmee besitzt, ist nicht sicher belegt, aber wahrscheinlich.) Seit 1956 lassen SED und NVA Zirkel und Aktivs der Reservisten, d. h. der seit 1946 in den bewaffneten Organen Ausgebildeten, bilden, die seit 1958 meist als Reservistenkollektive bezeichnet werden; Sie sollen sich als Ausbilder in der GST und in den Kampfgruppen betätigen. Seit Ende 1957 werden diese Reservisten von den Kreiskommandos (Wehrmeldeämtern) listenmäßig erfaßt. Sie sollen regelmäßig zu Übungen einberufen werden und bei der Werbung für die NVA mitwirken (Wehrpflicht). Die Dienstzeit beträgt zwei Jahre. — Die Ausbildung zum Reserveoffizier erfolgt bei der Truppe. Auch werden in großer Zahl Studenten zu Reserveoffizieren ausgebildet, die schon eine vormilitärische Ausbildung hinter sich haben (militärische ➝Studentenausbildung). Das Heer gliedert sich in Armeekorps Nord (amtlich: Militärbezirk V) und Süd (Militärbezirk III). Die Militärbezirke I, II, IV (Rostock, Magdeburg, Frankfurt/Oder) bestehen nur verwaltungsmäßig. Zu Nord (Sitz Neubrandenburg) gehören die 1. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Potsdam), 8. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Schwerin), 9. Panzer-Div. (Eggesin, südlich Ueckermünde); dazu Korpstruppen. — Zu Süd (Sitz Leipzig) gehören: 4. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Erfurt), 11. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Halle), 7. Panzer-Div. (Dresden); dazu Korpstruppen. — Dem Ministerium unterstehen direkt: das in Strausberg liegende Wachregiment und 5 Regimenter Heerestruppen. (Die mot. Schützen-Div. können nur als „teilmechanisiert“ bezeichnet werden, da nur ein Teil ihrer Verbände „mechanisiert“, d. h. mit Kettenfahrzeugen versehen ist.) — Die Inf.-Div. werden, wie Nachrichten besagen, atomar umgegliedert. Die Schützenkomp. werden etwas verkleinert. Die vormals heeresunmittelbare 1. mot. Schützen-Div. gehört zum Armeekorps Nord. Die 6. mot. Schützen-Div. wurde aufgelöst. Dafür gibt es drei Ausbildungs-Regimenter. Die Bewaffnung mit modernen Kanonen und Haubitzen (bis zu 15,2 cm), Flak (bis zu 10 cm) und Granatwerfern (bis zu 12 cm) wurde verstärkt. Geschützzahl: rund 900, ferner rund 400 Pak, Granatwerferzahl: rund 700. — Moderne schwere und mittelschwere sowjet. Panzer, Sturmgeschütze auf Selbstfahrlafette, Panzerspähwagen und Schützenpanzerwagen, dazu Schwimmpanzer, werden mehr und mehr geliefert. Zahl der Panzer: rund 1800; der Sturmgeschütze: rund 300; der Schwimm- und Panzerwagen: rund 1.200. Dem Ministerium unterstehen die Offiziersschulen für Infanterie (Plauen/Vogtland), Artillerie (Dresden), Panzer (Großenhain/Bez. Dresden), Nachrichten (Döbeln), Pioniere und Chem. Dienste (Dessau), Panzer- und Artillerietechnik (Erfurt), Kraftfahrzeugtechnik (Stahnsdorf, südl. Berlin). Auch unterstehen ihm die Kriegsakademie „Friedrich Engels“ (Dresden), die Kadettenanstalt (Naumburg), die Militärärzte-Akademie (Greifswald) und die Polit-Offiziersschule (Berlin-Treptow). — Ferner werden Offiziere und Stabsoffiziere zu Lehrgängen an den Kriegsschulen der SU in Moskau, Kiew und Leningrad abgestellt. Die Verwaltung (= Kommando) der Luftstreitkräfte und Luftverteidigung sitzt in Eggersdorf bei Strausberg. Chef: Generalleutnant Keßler. Ihr unterstehen die 1. Flieger-Div. (Cottbus), 2. Flieger-Div. (Drewitz, Bez. Cottbus), Flieger-Ausbildungs-Div. (Bautzen), dazu die als technische Basen bezeichneten Flugplätze mit Flugplatz-Bataillonen. Die Luftwaffe hat 4 eigene Lehranstalten. — Sie hat etwa 200 Flugzeuge YAK 18 und YAK 11 und rund 180 MIG-Düsenjäger. — Die Luftverteidigung verfügt über die 1. Flak-Div. (Sitz Frankenberg/Bez. Chemnitz), 2 Radar-Btl., 1 Radar-Schule und 1 Flak-Offiziers-Schule (Geltow b. Potsdam). Die Verwaltung (= Kommando) der Volksmarine, die seit 3. 11. 1960 so heißt, ist in Rostock. Chef seit Juni 1960: Konteradmiral Willi Ehm. Ihr unterstehen 7 Flottillen: 3 Zerstörer- u. Schnellboot-, 2 Minenlege- und Räumboot-, 1 U-Boot- und 1 U-Jäger Flottillen. Ferner sind ihr unterstellt: 1 Bergungs- und Rettungskommando, 1 Schiffsstammabt., 1 Pioniereinheit und einige Spezialeinheiten, 1 Abt. Baubelehrung, 1 Flottenschule, 1 Marineoffiziersschule. Sie verfügt über etwa 180 Fahrzeuge, die z. T. nur küstendienstfähig sind: 4 Zerstörer, 5 Küstenschutzschiffe, 7 U-Boote, 22 Minenlege- und Räumboote, 49 Räumpinassen, 6 Räumboote, 11 U-Jäger, 14 Schnellboote, 40 Küstenschutzboote, 1 Schul- und [S. 306]Flakschiff, 7 Begleitschiffe, rund 12 Hilfs- und Schulfahrzeuge. Das Kommando Grenze (a. h. der Stab der seit 15. 9. 1961 der NVA eingegliederten vormaligen Deutschen Grenzpolizei) sitzt in Pätz bei Königs Wusterhausen. Chef: Oberst Erich Peter. - über eine Neuorganisation dieses Teiles der NVA ist noch nichts bekannt. Die Machthaber der SBZ vermeiden es grundsätzlich, die Stärke ihrer bewaffneten Kräfte anzugeben. Naturgemäß ist es schwierig, Nachrichten über die Rüstung der SBZ zu beschaffen und richtig einzuschätzen. Nach zuverlässigen Berichten war die NVA im Herbst 1957 mindestens 190.000 Mann stark: davon Luftwaffe 18.000 und Seestreitkräfte 17.000, unter Kommando Grenze: 48.000. Die Zunahme beruht darauf, daß von Aug. bis Okt. 1961 das Aufgebot der „FDJ-Regimenter“ mindestens 50.000 Rekruten für die NVA ergab. Dies übertraf sehr stark die üblichen zusätzlichen Lehrgänge für Reserveoffiziere und Reservisten. Zahl der Reservisten: etwa 240.000 (einschließlich derer, die bei der ehem. KVP oder den Polizeitruppen gedient haben.) „Deutscher Militärverlag“, der Verlag des Verteidigungsministeriums, gibt die Wochenzeitung „Die Volksarmee“ und die „Armeerundschau“ heraus, ferner Militärliteratur, Erzählungen und Jugendschriften. Er veröffentlicht viele Übers. a. d. Russ. Dienstgrade der NVA: Soldat (= Matrose), Gefreiter (= Obermatrose), Stabsgefreiter (= Maat), Unteroffizier (= Obermaat), Feldwebel (= Meister), Oberfeldwebel (= Obermeister); Offiziersränge: entsprechend der Bundeswehr, außer Unterleutnant; Generalmajor (= Konteradmiral), Generalleutnant (= Vizeadmiral), Generaloberst (= Admiral), Armeegeneral. Literaturangaben Bohn, Helmut: Die patriotische Karte in der sowjetischen Deutschland-Politik. (Aus: „Ostprobleme“ 1955, H. 38, 40, 42) Bad Godesberg. 32 S. Boutard, R. J.: L'Armée en Allemagne Orientale … Paris 1955, Nouvelles Éditions Latines. 208 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 304–306 Nationale Streitkräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationalhymne

Siehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Volksarmee, Nationale: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die aus der früheren Kasernierten Volkspolizei hervorgegangene Armee (Militärpolitik). Am 18. 1. 1956 wurde in der Volkskammer das „Gesetz über die Schaffung der NVA und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“ verabschiedet: Die Armee sei „für die Erhöhung der…

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Apotheken (1962)

Siehe auch: Apotheken: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Apothekenreform: 1953 1954 1956 Alle A. wurden durch VO der DWK vom 22. 6. 1949 (ZVBl. S. 487) enteignet, alle Realrechte für erloschen erklärt. Apotheker sollten für die Person auf Lebenszeit berechtigt sein, ihren Betrieb weiterzuführen, nicht aber durch andere (Pächter, Erben) führen zu lassen. Eigentümer ohne Betriebsberechtigung wurden aus „Betriebsabgaben“ der „A. in Privatbesitz“ entschädigt mit, 30 bis 50 v. H. des durchschnittlichen Jahresumsatzes. Das A.-wesen wurde 1958 gesetzlich geregelt. Es soll nur noch „Staatliche A.“ geben, die als öffentliche A. von den Kreisen geführt werden (daneben Krankenhaus-A., Tierärztliche A. und nichtöffentliche A. für besonderen Bedarf staatlicher Einrichtungen, insbesondere der Nationalen Volksarmee). Bisherige „A. in Privatbesitz“ (Anfang 1961 noch 113 von insgesamt 1482 A.) und verpachtete „Staatliche A.“ gehen mit dem Abgang des Besitzers automatisch in die Führung des Kreises über; dieser kann Einrichtung und Vorräte gegen Entschädigung übernehmen, muß es aber nicht. Die Enteignungsmaßnahmen haben zur Abwanderung zahlreicher Apotheker und damit zu bedrohlichem Personalmangel geführt. Der Versuch, diesem durch Kurzausbildung von Apothekenassistenten zu begegnen, ist mißlungen. Im „Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der Ärzte“ vom 19. 12. 1960 erlangten auch die verbliebenen Apotheker einige der Zugeständnisse, die den Ärzten gemacht wurden. Für je 10.000 Einwohner soll eine A. „angestrebt“ werden. Es fehlen demnach 130 Apotheken, in Betrieben und in dünnbesiedelten ländlichen Gebieten soll die Arzneimittelversorgung erleichtert werden durch „Zweig-A. (1961: 124) und A.-Nebenstellen (Arzneimittelabgabestellen - 1961: 234), die den „Staatlichen A.“ nachgeordnet sind. Die Führung der „Staatlichen A.“ und die Aufsicht über die übrigen liegt bei der Abt. Gesundheits- und Sozialwesen des Rates jedes Kreises in der Hand des Kreisapothekers. Das Rechnungswesen ist unter großem Verwaltungsaufwand zentralisiert. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 24 Apitz, Bruno A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Apothekenassistenten

Siehe auch: Apotheken: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Apothekenreform: 1953 1954 1956 Alle A. wurden durch VO der DWK vom 22. 6. 1949 (ZVBl. S. 487) enteignet, alle Realrechte für erloschen erklärt. Apotheker sollten für die Person auf Lebenszeit berechtigt sein, ihren Betrieb weiterzuführen, nicht aber durch andere (Pächter, Erben) führen zu lassen. Eigentümer ohne Betriebsberechtigung wurden aus „Betriebsabgaben“ der „A. in Privatbesitz“ entschädigt mit, 30…

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Unterhaltspflicht (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Ehefrau hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Mann auf Unterhalt, da die Ehe in der sozialistischen Gesellschaft ihren früheren Charakter als „Versorgungsanstalt für die Frau“ verloren hat. (Gleichberechtigung der Frau). Auch die Ehefrau und Mutter ist verpflichtet, „gesellschaftlich nützliche Arbeit“ zu verrichten. Unter dem Vorwand, der Frau auf diese Weise zur Gleichberechtigung zu verhelfen, soll sie genötigt werden, neben ihrer Hausfrauenarbeit einen Beruf auszuüben. Durch die so zu erlangende wirtschaftliche Selbständigkeit könne sich die Frau in ihrer Persönlichkeit weit besser entfalten und entwickeln als in der Enge ihrer Häuslichkeit (Oberstes Gericht, Urt. v. 19. 1. 1961, Neue Justiz 1961, S. 213). Das gilt um so mehr für die geschiedene Frau. Sie ist, selbst wenn sie Kinder zu versorgen hat, grundsätzlich verpflichtet, ihren Unterhalt durch eigene Arbeit zu verdienen und dadurch „ihrer politisch-moralischen Pflicht beim Aufbau des Sozialismus“ durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft nachzukommen. Nur in Ausnahmefällen, in denen die geschiedene Frau arbeitsunfähig und deshalb außerstande ist, ihren Unterhalt selbst zu bestreiten, kann ihr für eine Übergangszeit ein Unterhalt zugebilligt werden. Die Erfüllung der U. und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen stößt auf Schwierigkeiten, wenn der Unterhaltsberechtigte und der -verpflichtete in verschiedenen Teilen Deutschlands wohnen. Der Berechtigte kann nur Zahlung auf ein Sperrkonto verlangen. Während der in der SBZ lebende Berechtigte nach den westlichen Devisenbestimmungen über das Westmark-Sperrkonto weitgehend verfügen kann, ist das Ostmark-Sperrkonto der Verfügungsmacht des im Westen lebenden Unterhaltsberechtigten entzogen. Minderjährige Kinder im Westen [S. 448]können nur über den Verrechnungsverkehr von Unterhaltsgeldern zwischen der SBZ und der Bundesrepublik, der durch die örtlich zuständigen Jugendämter durchgeführt wird, in den Genuß der Unterhaltszahlungen kommen. Unterhaltszahlungen geschiedener Eheleute sind in diesen Verrechnungsverkehr nicht einzubeziehen. Flüchtet ein Unterhaltsberechtigter aus der SBZ, so erlischt die U. des in der SBZ lebenden Unterhaltsverpflichteten (Oberstes Gericht, Urt. v. 1., 21. und 25. 8. 1958 - „Neue Justiz“ 1958, S. 683 ff.). Das gilt auch für Kinder, selbst wenn diese erst nach der Flucht geboren werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 447–448 Universitäten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Ehefrau hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Mann auf Unterhalt, da die Ehe in der sozialistischen Gesellschaft ihren früheren Charakter als „Versorgungsanstalt für die Frau“ verloren hat. (Gleichberechtigung der Frau). Auch die Ehefrau und Mutter ist verpflichtet, „gesellschaftlich nützliche Arbeit“ zu verrichten. Unter dem Vorwand, der Frau auf diese Weise zur Gleichberechtigung zu verhelfen, soll sie genötigt…