DDR A-Z 1962

Häftlinge, Politische (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Zahl aller aus politischen Gründen inhaftiert gewesenen und noch inhaftierten Bewohner der SBZ ist nicht bekannt. Neben den in die Konzentrationslager verschleppten und zum großen Teil dort verstorbenen Menschen werden als PH. diejenigen bezeichnet, die aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen durch ein sowjetisches Militärtribunal oder ein Gericht der SBZ wegen Boykotthetze, Friedensgefährdung oder eines anderen Staatsverbrechens verurteilt worden sind. Auch die in den Kriegsverbrecherprozessen verurteilten Angeklagten fallen in diese Kategorie. Die größten Strafanstalten, in denen sich in der SBZ PH. befinden, sind die in Bautzen, Berlin-Rummelsburg, Brandenburg, Bützow-Dreibergen, Cottbus, Halle, Luckau, Magdeburg-Sudenburg, Hoheneck bei Stollberg, Torgau, Untermaßfeld, Waldheim und Zwickau (Rechtswesen). Obwohl bis zum Sommer 1955 allein in den Strafanstalten über 20.000 PH. im Widerspruch zu den Grundrechtsgarantien der Verfassung eingesperrt waren und schwere und schwerste Zuchthausstrafen verbüßen sollten, gab es nach offizieller Version keine PH. in der SBZ. „Heute wird niemand seiner Gesinnung wegen inhaftiert. Wer unsere antifaschistisch-demokratische Ordnung angreift, wer den Aufbau unserer Friedenswirtschaft stört, begeht eine strafbare Handlung und wird seiner verbrecherischen Taten wegen bestraft. Die Strafgefangenen dieser Art sind deshalb auch keine ‚politischen‘ Gefangenen, sondern kriminelle Verbrecher. Die Bezeichnung dieser Strafgefangenen als politische Häftlinge wird daher hiermit untersagt“ (RV Nr. 125/51 des Justizministeriums der SBZ vom 5. 9. 1951). Die Zahl der PH. verringerte sich infolge von einigen seit 1954 durchgeführten Entlassungs- und Begnadigungsaktionen. 1954 kamen zur Entlassung 6.143 SMT-Verurteilte und 913 Waldheim-Verurteilte (Waldheimer Prozesse), 1955 etwa 4.000 SMT-Verurteilte und 1.000 Verurteilte aus den Kriegverbrecher-Prozessen, 1956 etwa weitere 6.000 PH., darunter 691 Häftlinge, die früher der SPD angehört hatten. Von der Amnestie des Staatsrates (1960) wurden etwa 3.000 PH. betroffen. Neben diesen Entlassungsaktionen gab es Einzelentlassungen nach sog. „Urteilsüberprüfungen“, die zunächst eine Herabsetzung der Strafe und dann die Entlassung zur Folge hatten. Die Strafgerichte sorgten aber in der Anwendung der entsprechenden Strafgesetze, seit dem 1. 2. 1958 unter Heranziehung der politischen Straftatbestände des Strafrechtsergänzungsgesetzes dafür, daß immer wieder neue PH. eingeliefert wurden. Nach dem 13. August 1961 nahm die Zahl der PH. auf Grund der verschärften Terrorjustiz wieder erheblich zu. Heute befinden sich noch 10.000 bis 12.000 Menschen auf Grund rein politischer Strafurteile in Haft. Im Strafvollzug werden die PH. genauso behandelt wie die kriminell Bestraften, eine Privilegierung oder zusammengefaßte Unterbringung gibt es nicht. Die PH. werden im Gegenteil in der Regel zu bestimmten Funktionen oder Dienstverrichtungen (Brigadier, Zellenältester, Hausarbeiter), die möglicherweise gewisse Vergünstigungen zur Folge haben können, bewußt nicht herangezogen; Ärzte unter den PH. werden nur dann in ihrem Beruf beschäftigt, wenn kein anderer Arzt zur Verfügung steht. Literatur aus der Gefangenenbücherei erhalten PH. unter erheblich größeren Schwierigkeiten als kriminell Bestrafte, in der Untersuchungshaft ist die Behandlung der PH. bewußt hart und schikanös. Nach keinesfalls vollständigen Erfassungen in West-Berlin (Hilfskomitee für politische Häftlinge) wurden von 1945 bis 1960 49.178 Personen registriert, die von Zonengerichten oder sowjetischen Militärtribunalen aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen verurteilt worden sind; davon lauteten 528 Urteile auf Todesstrafe und 654 Urteile auf lebenslängliches Zuchthaus. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 170 Haftarbeitslager (HAL) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hager, Kurt

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Zahl aller aus politischen Gründen inhaftiert gewesenen und noch inhaftierten Bewohner der SBZ ist nicht bekannt. Neben den in die Konzentrationslager verschleppten und zum großen Teil dort verstorbenen Menschen werden als PH. diejenigen bezeichnet, die aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen durch ein sowjetisches Militärtribunal oder ein Gericht der SBZ wegen Boykotthetze, Friedensgefährdung oder…

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Lebensstandard (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das allgemeine Niveau der Lebenshaltung in der SBZ hat sich in den letzten Jahren gehoben. Trotzdem besteht noch immer ein beträchtlicher Abstand von der Lebenshaltung in der Bundesrepublik. Eine vierköpfige Familie der „gehobenen Verbrauchergruppe“ mußte z. B. Ende 1960 für die Warenmenge, die dem Verbrauch einer entsprechenden Familie in Westdeutschland entsprach („Warenkorb“) DM Ost 829,– ausgeben, während dafür in der BRD nur 622,– DM West hätten aufgewendet werden müssen (Kaufkraft). Die Ostmarkkaufkraft einer solchen Familie in der SBZ mit mehreren Verdienern betrug also nur 75 v. H. der Kaufkraft einer entsprechenden Familie in der Bundesrepublik. Dieser Vergleich läßt aber unberücksichtigt, daß die Durchschnittslöhne und -gehälter in der SBZ noch immer um rund 16 v. H. unter den Durchschnittseinkommen der westdeutschen Arbeitnehmer liegen (Lohnpolitik). Neben den Lebenshaltungskosten sind für den L. folgende Momente von Bedeutung: 1. Die Entwicklung zur Zentralverwaltungswirtschaft (Wirtschaftssystem) hatte zur Folge, daß sich der L. in der SBZ mehr und mehr dem der SU annäherte, also die für diese Wirtschaftsordnung typischen Disproportionen und zeitlichen oder örtlichen Zerrungen aufweist. Das ideologisch bestimmte System der staatlichen Wirtschaftsplanung verursacht seinem Wesen nach immer wiederkehrende Versorgungslücken, die den L. der Zonenbevölkerung wesentlich beeinflussen. 2. Die kommunistische Agrarpolitik führt dazu, daß Grundnahrungsmittel, auch solche, die das Gebiet der heutigen SBZ früher im Überfluß erzeugte, häufig entweder gar nicht oder nur in unzureichenden Mengen erhältlich sind (z. B. Butter, Zucker, Fleisch). 3. Die Konsumgüterversorgung wird aus wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten immer noch quantitativ und qualitativ zugunsten industrieller Investitionen und der Produktionsgütererzeugung (Produktionsmittelprimat) vernachlässigt. 4. Eine dünne Schicht von Parteifunktionären, Angehörigen der Intelligenz und anderer Mangelberufe, Spezialisten und Aktivisten bezieht Löhne und Gehälter, die ein Mehrfaches der Durch[S. 257]schnittseinkommen ausmachen. Die Masse der Arbeitnehmer kann einen höheren L. auch nicht durch größere Leistungen erreichen, da die höheren Lohngruppen auf einen bestimmten Prozentsatz der Arbeiterschaft begrenzt sind und bei allgemeiner Verbesserung der Leistungen die Arbeitsnormen heraufgesetzt werden. 5. Das „Bildungsprivileg der Besitzenden“ ist mit Hilfe des Zulassungsverfahrens, eines reich dotierten Stipendien-Wesens und der allgemeinen Gesinnungskontrolle weitestgehend an „Arbeiter- und Bauernkinder“ übergegangen, die dafür Beschränkungen in der Berufswahl und im Berufsweg in Kauf nehmen müssen. 6. Kulturgüter sind erschwinglich, werden der Bevölkerung auch durch Besucherorganisationen und Verlagerung des „Kulturkonsums“ in die Betriebe (Erwachsenenbildung, Kulturpolitik, kulturelle Massenarbeit, Volkskunst. Laienkunst) nahegebracht, stehen aber weithin im Dienst der Produktionspropaganda und werden insoweit von der Bevölkerung abgelehnt. 7. Das System der sozialen Leistungen (Sozialversicherungs- u. Versorgungswesen) wird ebenfalls vorwiegend unter dem Gesichtspunkt der Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Ausschöpfung aller Arbeitskräftereserven gehandhabt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 256–257 Lebensmittelkarten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lebensversicherung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das allgemeine Niveau der Lebenshaltung in der SBZ hat sich in den letzten Jahren gehoben. Trotzdem besteht noch immer ein beträchtlicher Abstand von der Lebenshaltung in der Bundesrepublik. Eine vierköpfige Familie der „gehobenen Verbrauchergruppe“ mußte z. B. Ende 1960 für die Warenmenge, die dem Verbrauch einer entsprechenden Familie in Westdeutschland entsprach („Warenkorb“) DM Ost 829,– ausgeben,…

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Luxemburg, Rosa (1962)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 * 5. 5. 1870 in Zamocs (Polen) als Tochter eines Kaufmanns, † 15. 1. 1919 in Berlin. L. schloß sich bereits als Schülerin der revolutionär-sozialistischen Bewegung an und mußte deshalb 1889 aus Polen fliehen. Studium der Natur- und Staatswissenschaften in Zürich. Zusammen mit Leo Jogisches Gründerin der Sozialdemokratischen Partei in Polen. 1896/97 Aufenthalt in Frankreich, danach Übersiedlung nach Deutschland, durch Scheinehe Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, Mitarbeiterin der sozialdemokratischen Presse, 1902 Chefredakteurin der „Leipziger Volkszeitung“. Nach Ausbruch der russischen Revolution im Dez. 1905 Rückkehr nach Polen, 1906 dort mehrere Monate in Schutzhaft, 1907 Lehrerin für Nationalökonomie an der Berliner Parteischule der SPD. Repräsentantin des linken Flügels, im scharfen Gegensatz zum rechten Flügel, insbesondere zu den von Eduard Bernstein vertretenen Auffassungen (Revisionismus), revolutionäre Marxistin; trat in ihren Schriften für den Generalstreik als Auftakt der proletarischen Revolution ein und orderte, die SPD solle den Massenstreik „als spontane Bewegungsweise der proletarischen Masse“ und „Erscheinungsform des proletarischen Kampfes in der Revolution“ beiahen und propagieren. Die Spontaneität der Massen war für sie eine entscheidende Voraussetzung der Revolution. Nach Ausbruch des ersten Weltkrieges zusammen mit Karl Liebknecht und Franz Mehring Herausgeberin der Zeitschrift „Die Internationale“. Von 1915 bis 1918 mit kurzer Unterbrechung als Kriegsgegnerin und revolutionäre Sozialistin in Berlin, der Festung Wronke und in Breslau inhaftiert. Zusammen mit Liebknecht Gründerin der KPD (31. 12. 1918), Verfasserin des Parteiprogrammes. Nach dem Januaraufstand am 15. 1. 1919 von Freikorpsangehörigen mit Liebknecht in Berlin ermordet. Trotz ihrer Bewunderung für Lenin und die Bolschewiki äußerte sie sich kritisch über die Oktoberrevolution: „Freiheit … nur für die Anhänger einer Partei … ist keine Freiheit. Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. Der einzige Weg zur Wiedergeburt ist … uneingeschränkte, breiteste Demokratie …“ Wichtigste Schriften: „Sozialreform oder Revolution“ (1899), „Massenstreik, Partei und Gewerkschaften“ (1907), „Einführung in die Nationalökonomie“, „Die Akkumulation des Kapitals“ (1913 - wiss. Hauptwerk), „Die russische Revolution“ (1917). Am bekanntesten sind ihre „Briefe aus dem Gefängnis“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 269 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1962 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/luxemburg-rosa verwiesen. Lukács, Georg (György) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Magdeburg

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 * 5. 5. 1870 in Zamocs (Polen) als Tochter eines Kaufmanns, † 15. 1. 1919 in Berlin. L. schloß sich bereits als Schülerin der revolutionär-sozialistischen Bewegung an und mußte deshalb 1889 aus Polen fliehen. Studium der Natur- und Staatswissenschaften in Zürich. Zusammen mit Leo Jogisches Gründerin der Sozialdemokratischen Partei in Polen. 1896/97 Aufenthalt in Frankreich, danach Übersiedlung nach Deutschland, durch Scheinehe Erwerb der deutschen…

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1962: I, J

IAP Idealismus Ideologie IDFF IHK Imperialismus Industrie Industrieabgabepreis (IAP) Industriearbeiter aufs Land Industrieläden Industrieökonomik Industriespionage Industrie- und Handelskammer (IHK) Infiltration Information, Amt für Ingenieurkonto Inhabersparen Innenministerium Innen- und Außenhandel, Deutscher (DIA) Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des Innere Truppen Institut für Arbeitshygiene Institut für Deutsche Sprache und Literatur Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED Institut für Literatur Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED Institut für Volkskunstforschung Institut für Zeitgeschichte, Deutsches Instrukteur Instrukteurbrigade Instrukteurwesen Intelligenz Interflug Internationale Internationalismus, Proletarischer Interzonenhandel Interzonenverkehr Investitionen Investitionsbank, Deutsche (DIB) Jagd Jakubowski, Iwan Ignatjewitsch Jarowisation Jehovas Zeugen Jena Jendretzky, Hans Johannes-R.-Becher-Preis Johanngeorgenstadt Juden Jugend Jugendarbeit Jugendarzt Jugendbrigade der DDR, Hervorragende Jugendförderungsplan Jugendfragen, Amt für Jugendgericht Jugendherbergen Jugendring, Deutscher Jugendstrafrecht Jugendstunden Jugenduniversität Jugendweihe Jugendwerkhöfe Jungaktivist, Hervorragender Junge Gemeinde Junge Pioniere Juni-Aufstand Justizreform Justizverwaltung Justizwettbewerb

IAP Idealismus Ideologie IDFF IHK Imperialismus Industrie Industrieabgabepreis (IAP) Industriearbeiter aufs Land Industrieläden Industrieökonomik Industriespionage Industrie- und Handelskammer (IHK) Infiltration Information, Amt für Ingenieurkonto Inhabersparen Innenministerium Innen- und Außenhandel, Deutscher (DIA) Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des Innere Truppen Institut für Arbeitshygiene Institut für Deutsche Sprache und…

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Familienrecht (1962)

Siehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Grundlage des F. ist formell noch das BGB; alle der Gleichberechtigung von Mann und Frau entgegenstehenden Bestimmun[S. 122]gen sind jedoch durch Artikel 7 Abs. 2 und Artikel 30 Abs. 2 der Verfassung aufgehoben worden (Gleichberechtigung der Frau). Hierdurch ist vor allem das Entscheidungsrecht des Ehemannes in allen die Frau oder das gemeinschaftliche Leben betreffenden Fragen beseitigt worden. Der Entwurf des neuen Familiengesetzbuches ist noch nicht Gesetz geworden. Seine wesentlichen Rechtsgrundsätze werden aber von den Gerichten schon seit längerer Zeit als geltendes Recht angewendet (Familienpolitik). Nach dem Entwurf können die Ehegatten entweder einen gemeinsamen Familiennamen führen oder ihren bisherigen Namen beibehalten. Als gemeinsamer Familienname kann der Name des Mannes oder der Frau gewählt werden. Wollen die Eheleute ihren bisherigen Namen behalten, so müssen sie bei der Eheschließung in das Familienbuch eintragen lassen, ob die Kinder den Namen des Mannes oder den der Frau tragen sollen. Beiden Elternteilen steht im gleichen Maße das Sorgerecht zu. Nichteheliche Kinder haben im Verhältnis zu ihren Eltern und deren Verwandten grundsätzlich die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes. Sie beerben jedoch nicht die Verwandten des Vaters. Das elterliche Sorgerecht besitzt nur die Mutter. Gegen die Verwandten und Eltern hat das Kind nach dem Entwurf des Familiengesetzbuches den gleichen Unterhaltsanspruch wie ein eheliches Kind. Das Recht, die Ehelichkeit eines Kindes anzufechten, hat neben dem Vater und dem Staatsanwalt auch die Mutter des Kindes. Das Ehegesetz vom 20. 2. 1946, das wie alle übrigen Kontrollratsgesetze durch den am 19. 9. 1955 verkündeten Beschluß des sowjetischen Ministerrats aufgehoben worden ist, ist zwei Monate später durch die VO über Eheschließung und Eheauflösung vom 24. 11. 1955 (GBl. S. 849) ersetzt worden. Nach dieser VO müssen Mann und Frau das 18. Lebensjahr vollendet haben, wenn sie heiraten wollen. Bei der Ehescheidung ist das Schuldprinzip durch das Zerrüttungsprinzip ersetzt worden. Danach ist die Ehe zu scheiden, wenn sie objektiv zerrüttet ist und deshalb ihren Sinn für die Gesellschaft und damit auch für die Eheleute und die Kinder verloren hat. Weitere besondere Scheidungsgründe gibt es ebensowenig wie einen Schuldausspruch im Scheidungsurteil. Damit entfallen sämtliche an das Verschulden geknüpfte Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich des Sorgerechts für die Kinder und des Unterhalts der geschiedenen Ehegatten. Bei Auflösung der Ehe hat die Ehefrau einen schuldrechtlichen Ausgleichsanspruch gegen den Mann oder dessen Erben. Da in der sozialistischen Gesellschaft jeder arbeitsfähige Mensch seinen Unterhalt durch eigene Arbeit verdienen muß, hat die Ehefrau grundsätzlich keinen Anspruch auf Unterhalt (Unterhaltspflicht) Weitere Rechtsgrundsätze des Entwurfs des neuen Familiengesetzbuches sind durch das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau vom 27. 9. 1950 GBl. S. 1037) und die Richtlinien für die Behandlung von Familienrechtsstreitigkeiten vom November 1949 geltendes Recht geworden. Die gesetzlichen vertragsgemäßen Güterstände sind als gegen die Gleichberechtigung gerichtet durch die Verfassung außer Kraft gesetzt worden. Sämtliche Eheleute leben in Gütertrennung (Güterstand). Die Zuständigkeit in Ehesachen ist durch VO vom 21. 12. 1948 (ZVBl. S. 588) am 1. 4. 1949 den Amtsgerichten übertragen worden, an deren Stelle seit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 1. 10. 1952 die Kreisgerichte getreten sind (Gerichtsverfassung). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich unter Berücksichtigung der Gleichberechtigung von Mann und Frau nach § 606 ZPO. An die Stelle eines hiernach etwa zuständigen westdeutschen oder West-Berliner Gerichts tritt jedoch nach der Rundverfügung Nr. 76/52 des Ministers der Justiz vom 9. 7. 1952 das sowjetzonale Kreisgericht, in dessen Bezirk der klagende Ehegatte seinen ständigen Aufenthalt hat. Das Verfahren in Ehesachen ist durch die VO über Eheschließung und Eheauflösung — Eheverfahrensordnung — vom 7. 2. 1956 (GBl. S. 145) unter Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen der ZPO neu geregelt worden. In allen Scheidungssachen ist eine vorbereitende Verhandlung „zur Aussöhnung und Erziehung der Parteien“ durchzuführen. Erst in einem zweiten Termin darf eine Entscheidung getroffen werden. Die Verhandlung in Ehesachen ist öffentlich. Gleichzeitig mit dem Scheidungsverfahren sind das elterliche Sorgerecht und der Unterhalt der Kinder und der Ehegatten zu regeln. Wie der Bundesgerichtshof festgestellt hat, dient auch das sowjetzonale Scheidungsrecht der Errichtung der sozialistischen Gesellschaftsordnung. Aus diesem Grunde werden in der Bundesrepublik sowjetzonale Ehescheidungsurteile nicht mehr anerkannt, wenn die beklagte Partei zur Zeit des Urteils ihren dauernden Aufenthalt in der Bundesrepublik hatte und die Scheidung nach westdeutschem Recht [S. 123]nicht hätte ausgesprochen werden dürfen. Literaturangaben Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 121–123 Familienpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Faschismus

Siehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Grundlage des F. ist formell noch das BGB; alle der Gleichberechtigung von Mann und Frau entgegenstehenden Bestimmun[S. 122]gen sind jedoch durch Artikel 7 Abs. 2 und Artikel 30 Abs. 2 der Verfassung aufgehoben worden (Gleichberechtigung der Frau). Hierdurch ist vor allem das Entscheidungsrecht des Ehemannes in…

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1962: C, D, E

Calbe CDU Chemische Industrie Chemnitz Christoph-Methode Chruschtschow, Nikita Sergejewitsch Cisinski-Preis Clara-Zetkin-Medaille Comecon Correns, Erich Cottbus DAHA Dahlem, Franz DAL DAMW Danelius, Gerhard DARAG DBB DBD DBR DBZ DDR DEFA Defaitismus Dekadenz Demarkationslinie Demokratie Demokratische Gesetzlichkeit Demokratischer Zentralismus Demokratisierung Demontagen DER Dertinger, Georg DERUNAPHT DERUTRA Dessau Dessau, Paul Deter, Adolf Deutrans Deutsch-Afrikanische Gesellschaft Deutsch-Arabische Gesellschaft Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG (DARAG) Deutsche Bauernbank (DBB) Deutsche Bücherei Deutsche im Ausland Deutsche Lufthansa Deutsches Amt für Maße und Gewichte (DAMG) Deutsches Amt für Material- und Warenprüfung (DAMW) Deutsches Amt für Meßwesen Deutsche Seereederei Deutsches Reisebüro (DER) Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Deutschlandplan des Volkes Deutsch-Lateinamerikanische Gesellschaft Deutsch-Nordische Gesellschaft Deutsch-Polnische Gesellschaft für Frieden und gute Nachbarschaft (auch Ges. für Dt.-Poln. Freundschaft) Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF) Devastierter Betrieb Devisen Devisenbonus DEWAG Dezentralisation DFD DHfK DHZ DIA Dialektischer Materialismus Diamat DIB Dieckmann, Johannes Dienstleistungsabgabe Dienstränge Differenzierung Diktatur des Proletariats DIM DIN (Deutsche Industrie-Normen) Diplomatische Beziehungen Diplomatische Vertreter Direktorfonds Direktstudium Direktverkehr Dispatchersystem Dispensaire Disponibilität Disproportionen Disziplinarmaßnahmen Diversant Diversion DJR Dogmatismus Dokumentation Dölling, Rudolf Dollwetzel, Heinrich Domowina Doppelte Unterstellung Dorfakademien Dorfchronik Dorfklubs Dorfplan Dorfzeitungen DPA DPZI Dresden Dritter Weg DRK Druckerei- und Verlagskontor DSA DSF DTSB Duden Düngemittel, Mineralische DVD DVP DWA DWK Ebert, Friedrich Eggerath, Werner Ehegattenzuschlag, Staatlicher Eherecht Eheschließung, Sozialistische Ehm, Willi Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei Eigentum Eingaben und Beschwerden Eingreifdivision Einheitslisten Einheitsschule Einkaufskollektive Einkaufsquellen Ein- und Überholung Einzelbauer Einzelhandel Einzelvertrag Eisenach Eisenbahn Eisenbahner der DDR, Verdienter Eisenhüttenkombinat J. W. Stalin Eisen- und Stahlindustrie Eisler, Gerhart Eisler, Hanns Elternbeiräte Elternseminare Endverbraucherpreis Energiemaschinenbau Energiewirtschaft Engel, Erich Engels, Friedrich Enteignung Entnazifizierung Entwicklungsländer, Hilfe für Erbrecht Erbschaftsteuer Erfassungspreis Erfinder, Verdienter Erfindungs- und Vorschlagswesen Erfurt Ermächtigungsverordnung Ermisch, Luise Erntestatistik Errungenschaften Erschwerniszuschläge Erwachsenenbildung Erziehung, Sozialistische Erziehungswesen Erziehungswissenschaft Ewald, Georg Ewald, Manfred Exportausschüsse Exportkontrolle, Amt für

Calbe CDU Chemische Industrie Chemnitz Christoph-Methode Chruschtschow, Nikita Sergejewitsch Cisinski-Preis Clara-Zetkin-Medaille Comecon Correns, Erich Cottbus DAHA Dahlem, Franz DAL DAMW Danelius, Gerhard DARAG DBB DBD DBR DBZ DDR DEFA Defaitismus Dekadenz Demarkationslinie Demokratie Demokratische Gesetzlichkeit Demokratischer Zentralismus Demokratisierung Demontagen DER Dertinger, Georg DERUNAPHT DERUTRA Dessau …

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Berufsausbildung (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die B. wird durch die Erfordernisse der Wirtschaftsplanung bestimmt (Berufslenkung) und nach weitgehenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Ihr Ziel ist, in möglichst kurzer Zeit qualifizierte Arbeitskräfte heranzubilden (Arbeitskräfteproblem). Lehrverträge für gewerbliche Lehrlinge sind nach allgemeinverbindlichen „Musterverträgen“ abzuschließen, die vom Rat des Kreises bestätigt werden müssen (Lehrvertrag). Die Lehrzeit beträgt in der Regel zwei bis drei Jahre und endet mit einer Lehrabschlußprüfung. Die Lehrpläne (Ausbildungspläne) müssen vom Ministerium für Volksbildung genehmigt sein. Die B. soll „zugleich feste weltanschauliche sowie politisch-moralische Überzeugungen entwickeln“, die Lehrlinge also im Sinne der SED erziehen. Die Lehrausbilder sollen die Jugendlichen in die Gemeinschaftsarbeit der sozialistischen ➝Hilfe einführen. In den zahlreichen Lehrwerkstätten und Lehrkombinaten werden etwa die Hälfte der gewerblichen Lehrlinge ausgebildet. Berufsschulpflicht besteht für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. Ein 1958 errichtetes „Deutsches Institut für Berufsausbildung“ in Ost-Berlin soll „die weitere Entwicklung der Berufspädagogik … fördern“. - 1960 standen 113.000 Schulabgänger zur Aufnahme eines Lehrverhältnisses zur Verfügung, davon kamen 42 v. H. aus 8klassigen, 53 v. H. aus 10klassigen und v. H. aus 12klassigen Schulen Während in der Bundesrepublik von den gewerblichen Lehrlingen (Jahr: 1960) 65 v. H. auf das Handwerk, und nur 35 v. H. auf die Industrie entfallen, ist es in der SBZ umgekehrt: 70 v. H. werden in der Industrie, nur 30 v. H. im Handwerk ausgebildet. Nach neuesten Planungen ist vorgesehen, daß gewerbliche Lehrlinge im ersten Lehrjahr eine Grundausbildung für zwei artverwandte Berufe erhalten sollen; erst vom zweiten Lehrjahr ab folgt die Spezial- und Lehrberufsausbildung. Erwachsene werden in Lehrgängen (Qualifizierung) beruflich gefördert. (Arbeiter- und Bauernfakultäten, Hochschulen, Fernstudium, technische ➝Betriebsschulen, Betriebsakademien) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 65 Bernburg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berufsberatung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die B. wird durch die Erfordernisse der Wirtschaftsplanung bestimmt (Berufslenkung) und nach weitgehenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Ihr Ziel ist, in möglichst kurzer Zeit qualifizierte Arbeitskräfte heranzubilden (Arbeitskräfteproblem). Lehrverträge für gewerbliche Lehrlinge sind nach allgemeinverbindlichen „Musterverträgen“ abzuschließen, die vom Rat des Kreises bestätigt werden müssen…

DDR A-Z 1962

Juden (1962)

Siehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 1969 Die Zahl der J. wurde für Frühjahr 1960 auf 600 in der SBZ und 900 in Ost-Berlin geschätzt. Die Einstellung des Regimes und der SED zu ihnen hat daher, wenn man von der Frage der Wiedergutmachung absieht, nur theoretisch-ideologische Bedeutung und ist weitgehend von der Haltung der SU und der KPdSU abhängig. Die Einstellung der SU zu ihrer jüdischen Volksgruppe (1959 etwa 2,3 Mill. gegenüber annähernd 2 Mill. im Jahre 1898) und die immer noch vorhandenen antisemitischen Grundstimmungen in der Bevölkerung sind vor allem beeinflußt durch den Zionismus, der die jüdischen „Werktätigen“ „vom Klassenkampf ablenkt“, durch den seit der Gründung des Staates Israel erwachsenden jüdischen Sonderpatriotismus und durch die Vorstellung, daß dieser Staat Israel der westlichen Welt zugehöre, wozu noch taktische Rücksichten auf die arabischen Staaten kommen. Im Kampf gegen den Trotzkismus hatte Stalin seine jüdischen Rivalen, später die bedeutendsten jiddischen Schriftsteller beseitigen lassen; Zehntausende von J. waren während der großen „Säuberungen“ hingerichtet oder eingekerkert worden; das 1934 geschaffene „Jüdische Autonome Gebiet Birobidian“ hatte zwar niemals wesentliche Teile der russischen J. anziehen können, doch wurden solche massenweise in östliche Gebiete, vor allem wahrscheinlich nach Kasachstan, deportiert. Die amtliche sowjet. Auffassung von den J. in der SU charakterisiert ein Wort Chruschtschows aus dem Jahre 1958: „Die J. mögen keine kollektive Arbeit und kennen keine Gruppendisziplin … Sie sind Individualisten, an allem interessiert, sie wollen alles untersuchen, diskutieren alles und haben am Ende völlig verschiedene Meinungen.“ Dementsprechend sind die J. in der SU gegenüber anderen Bürgern in vieler Hinsicht diskriminiert, z. B. bei der Zulassung zu den Universitäten, zur Armee oder im höheren Parteidienst. Antisemitismus wirkte auch im Hintergrund der „antizionistischen“ Prozesse gegen den Palffy-Kreis [S. 198]und die Slansky-Gruppe im Satelliten-Bereich (1959), und die Todes- und Kerkerstrafen gegen die Angehörigen der Slansky-Gruppe gaben dem ZK der SED Anstoß, auch in der SBZ gegen jüdische Spitzenfunktionäre vorzugehen, da sie angeblich Agenten des Zionismus und damit des amerikanischen Monopolkapitalismus seien; So mußten Paul ➝Merker und Erich Jungmann auf Jahre in Haft. Am 20. 12. 1952 warf das ZK Merker vor, daß er „als Garantie gegen die Assimilation der Juden die national-kulturelle Autonomie forderte“. Jungmann, so rügte das ZK, habe „gefordert, daß alle den deutschen Juden zugefügten Schäden vom deutschen Volk bevorzugt vor allen anderen Schäden wiedergutgemacht werden“. Merker wurde angegriffen, weil er auch jene Juden entschädigt sehen wollte, „die im Ausland bleiben wollen“. Ein eigenes Bildungs- und Organisationswesen der J. läßt die SED nicht zu. Den 81 jüdischen Synagogen-Gemeinden in der Bundesrepublik und West-Berlin stehen nur 9 in der SBZ und Ost-Berlin gegenüber: je eine in Chemnitz (Karl-Marx-Stadt), Dresden, Erfurt, Halle, Leipzig, Magdeburg, Plauen und Schwerin; ferner eine im Sowjetsektor Berlins. — Der „Verband der jüdischen Gemeinden“ in der „DDR“ hat seinen Sitz in Halle. Im Mai 1961 setzte die Regierung der SBZ Martin Riesenburger (Ost-Berlin) als Landesrabbiner ein. Bis heute weigert sich das Regime der SBZ, die schweren Blut- und Besitzopfer, die die J. unter dem nat.-soz. Regime erlitten, wiedergutzumachen. Das Regime zahlt nur die bescheidene allgemeine Unterhaltsrente, die alle Hitleropfer beziehen. Zu dieser Verweigerung eines Schadensausgleiches erklärte der im Staatssekretärsrang stehende Albert ➝Norden noch am 2. 2. 1960 (laut dpa) in einer Pressekonferenz, die „DDR“ sei nicht bereit, „eine Wiedergutmachung an Israel zu zahlen“. Die besondere Lage der J. in der SBZ hatte zur Folge, daß ihre Zahl durch Abwanderung auf die Hälfte zurückging: 1946 zählten sie in der SBZ und in Ost-Berlin noch rund 3.100, Ende 1952 noch rund 2.600 Personen. Im Frühjahr 1960 war ihre Zahl auf rund 1.500 zusammengeschrumpft. Literaturangaben Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 197–198 Johanngeorgenstadt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugend

Siehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 1969 Die Zahl der J. wurde für Frühjahr 1960 auf 600 in der SBZ und 900 in Ost-Berlin geschätzt. Die Einstellung des Regimes und der SED zu ihnen hat daher, wenn man von der Frage der Wiedergutmachung absieht, nur theoretisch-ideologische Bedeutung und ist weitgehend von der Haltung der SU und der KPdSU abhängig. Die Einstellung der SU zu ihrer jüdischen Volksgruppe (1959 etwa 2,3 Mill. gegenüber annähernd 2 Mill. im Jahre 1898) und die immer…

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Energiewirtschaft (1962)

Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Energiewirtschaft: 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Stromerzeugung: Die installierte Maschinenleistung in den Kraftwerken der SBZ betrug bei Kriegsende etwa 5.300 Megawatt. Durch Demontage-Verluste sank sie auf 3.500 Megawatt ab. Der Wiederaufbau erforderte zehn Jahre: Die Bruttostromerzeugung der Kraftwerke betrug bei Kriegsende etwa 26.000 Millionen kWh/Jahr. Bis Ende 1960 konnte die installierte Leistung auf 7.842 MW, die Stromerzeugung auf 40.000 Mill. kWh gesteigert werden. Trotz dieser Entwicklung hat die Elektro-E. mit dem Bedarf der Industrie nicht Schritt gehalten. Der Stromverbrauch für Industrie und gewerbliche Zwecke ist daher noch immer kontingentiert, und auch die Haushaltungen sollen Strom sparen (Wattfraß), obwohl ihr Anteil am Stromverbrauch nur 5 v. H. beträgt. Die E. stützt sich fast ausschließlich auf die z. Z. noch reichlich vorhandenen Braunkohlenvorkommen. Es fehlt aber an Stromerzeugungsanlagen. Der Energiemaschinenbau (Maschinenbau) hat seine Produktionspläne nie voll erfüllen können. Der Aufbau weiterer neuer Kraftwerke ist im Gange. Bis 1965 sollen im Vergleich zu 1958 6.500 MW neue Kraftwerksleistung installiert und dadurch die Kapazität auf 12.500 MW erhöht werden. — Die gesamte E. und Energieversorgung ist verstaatlicht. Die Räte der Bezirke sind die Anleitungs- und Kontrollorgane. b) Gaserzeugung: Die Gasversor[S. 110]gung des Gebiets der SBZ wurde bis 1945 durch Ferngas aus Westdeutschland sichergestellt, da die geringen Eigenvorkommen an Steinkohle eine nennenswerte Verkokung nicht ermöglichten. Nach Beseitigung der erheblichen Kriegsschäden und dem Aufbau der neuen Großkokerei Lauchhammer steht die Gasgewinnung aus Braunkohle im Vordergrund. Gas wird für Industrie und Gewerbe z. Z. noch bewirtschaftet. Mit der Fertigstellung des Kombinats Schwarze Pumpe soll die Mangellage jedoch beseitigt werden. Fast ein Drittel des Gasaufkommens wird von der Industrie verbraucht, etwas mehr als die Hälfte des Aufkommens geht in das öffentliche Netz (Haushalte, Straßenbeleuchtung usw.). Die Energielücke soll ab 1961 durch erhöhte Einfuhr von Erdöl geschlossen werden; dadurch soll Braunkohle, die jetzt noch für die Kraftstofferzeugung eingesetzt werden muß, für Brennzwecke frei werden. Literaturangaben *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. *: Die Kraftwirtschaft in der Sowjetzone, ihre Quellen und Reserven. (Mat.) 1953. 52 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 109–110 Energiemaschinenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Engel, Erich

Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Energiewirtschaft: 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Stromerzeugung: Die installierte Maschinenleistung in den Kraftwerken der SBZ betrug bei Kriegsende etwa 5.300 Megawatt. Durch Demontage-Verluste sank sie auf 3.500 Megawatt ab. Der Wiederaufbau erforderte zehn Jahre: Die Bruttostromerzeugung der Kraftwerke betrug bei Kriegsende etwa 26.000 Millionen kWh/Jahr. Bis Ende 1960 konnte die installierte Leistung auf…

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Spitzelwesen (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sicherheit und die Existenz des Regimes in der SBZ stützen sich in weitem Umfang auf das Sp., das zu einem ausgedehnten System entwickelt worden ist. Die geheime Tätigkeit der Spitzel soll eine Psychose der Allgegenwart des SSD erzeugen, durch die die Aktivität des möglichen oder wirklichen Gegners auf ein Minimum beschränkt werden soll. Das Spitzelsystem des SED Regimes erstreckt sich nicht nur [S. 411]auf Feinde des Systems, sondern auch auf die SED und den Regierungsapparat. Ideologische Begründung für das Sp.: „Proletarische Wachsamkeit gegenüber den Feinden der Arbeiterklasse.“ Das neue FDJ-Statut z. B. verpflichtet jedes FDJ-Mitgl. zur Unterstützung der Staatssicherheitsorgane. Die von Spitzeln gesammelten oder von Denunzianten freiwillig ebrachten Informationen landen ei den „Organen der Staatssicherheit“. Diese nennen ihre Spitzel Geheime Informanten (GI). Oft haben die GI einen fest umrissenen Spitzelbereich, in dem sie ihre Tätigkeit ausüben, z. B. in einem VEB, im Sekretariat einer Partei usw., d. h. in einer Umgebung, deren Überwachung dem SSD notwendig erscheint und in der der GI einen natürlichen Platz hat (Ingenieur, Werkmeister, Stenotypistin usw.), der ihm einen größtmöglichen Einblick in die Verhältnisse gestattet. Sie können auch zur Personenüberwachung und zur Tätigkeit jenseits der Grenzen der SBZ eingesetzt werden. über ihre Beobachtungen haben sie ihrem Auftraggeber regelmäßig Berichte zu erstatten, die sie mit ihrem Decknamen unterzeichnen müssen. Nach den Arbeitsrichtlinien des SSD sollen nach Möglichkeit nur solche Personen als GI verwendet werden, denen die Bevölkerung wegen ihrer dienstlichen oder parteipolitischen Tätigkeit nicht mit besonderer Zurückhaltung begegnet. Spitzel werden entweder durch Überzeugung oder unter Druck angeworben und verpflichtet. Befindet sich in dem vorn SSD zu überwachenden Gebiet kein „freiwilliger Mitarbeiter“, dann werden Druckmittel gegenüber einem in Aussicht genommenen „Kandidaten“ angewendet, indem z. B. Kenntnis von „kriminellen Verfehlungen“ oder „negativen politischen Äußerungen“ behauptet wird. Zusätzlich wird mit Angeboten sozialer und wirtschaftlicher Vergünstigungen (Prämien!) gearbeitet. Im August 1955 wurden auch die Abschnittsbevollmächtigten (ABV) beauftragt, ein eigenes — zusätzliches — „System von Vertrauenspersonen“ aufzubauen. „Vertrauenspersonen sind Bürger, die das besondere Vertrauen des ABV verdienen und ihm vertrauliche Mitteilungen geben, die für die Volkspolizei von Interesse sind. Durch die Heranziehung von Vertrauenspersonen soll es dem ABV ermöglicht werden, noch besser als bisher mit der Bevölkerung zusammenzuarbeiten, um jederzeit allseitige Informationen über Gegner unserer demokratischen Ordnung und andere verbrecherische Elemente zu erhalten und die Stimmung in seinem Abschnitt kennenzulernen“ (Instruktion Nr. 1 zum Befehl Nr. 45 des Chefs der Deutschen ➝Volkspolizei vom 3. 8. 1955). Dieser Spitzelapparat des ABV setzt sich ausschließlich aus Freiwilligen zusammen. Mit dem wenig später ergangenen Befehl Nr. 49 des Chefs der Deutschen Volkspolizei erhielt auch die Kriminalpolizei den Auftrag zum Aufbau eines eigenen Spitzelapparates. Dieser stützt sich vornehmlich auf Rechtsbrecher, denen Straferlaß für den Fall in Aussicht gestellt wird, daß sie die ihnen erteilten Aufträge in vollem Umfange erfüllen. Die GI der Kriminalpolizei stehen also ständig unter dem Druck, daß, wenn ihre Arbeit als ungenügend angesehen wird, eine gegen sie erkannte Strafe vollstreckt oder ein zunächst eingestelltes Verfahren wiederaufgenommen wird. Die Zusammenarbeit zwischen der Kriminalpolizei und dem SSD wird in der Bezirksverwaltung durch einen Verbindungsoffizier hergestellt, der dafür sorgt, daß die für den SSD wesentlichen Erkenntnisse diesem mitgeteilt werden. Eine besondere Gruppe bilden die Helfer der staatlichen Kontrolle, deren Informationen zwar nicht unmittelbar als Spitzelberichte für den SSD bestimmt sind, die aber durch ihre Tätigkeit praktisch doch in das weite Feld des sowjetzonalen Sp. eingebaut sind und dem SSD wesentliche Erkenntnisse vermitteln. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 410–411 Spionage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Spontaneität

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sicherheit und die Existenz des Regimes in der SBZ stützen sich in weitem Umfang auf das Sp., das zu einem ausgedehnten System entwickelt worden ist. Die geheime Tätigkeit der Spitzel soll eine Psychose der Allgegenwart des SSD erzeugen, durch die die Aktivität des möglichen oder wirklichen Gegners auf ein Minimum beschränkt werden soll. Das Spitzelsystem des SED Regimes erstreckt sich nicht nur [S. 411]auf Feinde…

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CDU (1962)

Siehe auch: CDU: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Christlich-Demokratische Union: 1965 1966 1969 Christlich-Demokratische Union (CDU): 1975 1979 Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU): 1985 Abk. für Christlich-Demokratische Union. Auf den Gründungsaufruf vom 26. 6. 1945 erfolgte am 10. 7. 1945 die Genehmigung der SMAD. Zunächst war die Partei, unter Leitung von Dr. Hermes und Dr. Schreiber und nach deren erzwungenem Rücktritt infolge eines Konfliktes mit der SMAD in der Bodenreform- und Schulfrage unter Leitung von Jakob Kaiser, mit Erfolg darauf bedacht, ein Gegengewicht gegen die SED darzustellen. Nachdem Kaiser auf Grund seines Protestes gegen die Volkskongreß-Politik durch Eingriff der SMAD sein Amt als Vorsitzender nicht mehr ausüben durfte, geriet die CDU unter Otto Nuschke entgegen dem Willen der Mitglieder in völlige Abhängigkeit von der SED. Dementsprechend wandte sich das ideologische Konzept zum „christlichen Realismus“. Danach sind — nach der Definition des Generalsekretärs Götting auf der Meißener Arbeitstagung im Okt. 1951 — „echte Christen Friedensfreude“, woraus sich ergebe, daß sie im „Friedenslager“ der SU stehen müßten, wie auch Christus im Lager des Fortschritts gestanden habe („Neue Zeit“, Nr. 244/1951). Der 6. Parteitag im Okt. 1952 nahm die vollständige Unterwerfung unter die SED an. Nach der neuen Satzung werden ein „Politischer Ausschuß“ und ein „Hauptvorstand“ entsprechend dem Politbüro und dem ZK der SED als oberste Organe gebildet. „Wir sind eine einschränkungslos sozialistische Partei“ (Nuschke auf dem 6. Parteitag). Die CDU setzte sich im Frühjahr 1959 nachdrücklich für die überstürzte Zwangskollektivierung auf dem Lande ein und verpflichtete ihre Mitgl. zur „aktiven Mitarbeit“ bei der Liquidierung des privaten Bauerntums. Stimmen bei den Landtagswahlen 1946 = 2.378.346 (von 9.490.907), Mitgliederstand Dez. 1945 = 218.000, Dez. 1950 = 150.000, Anfang 1953 = 155.000, Anfang 1956 etwas über 100.000. Nach dem Tod von Otto Nuschkes wurde August ➝Bach auf dem 8. Parteitag der CDU im Okt. 1958 zum Vors. gewählt. Generalsekretär: Gerald ➝Götting. Zentralorgan: „Neue Zeit“, außerdem fünf Provinzzeitungen, Gesamtauflage der CDU-Tagespresse: etwa 180.000. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 86 Calbe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Chemische Industrie

Siehe auch: CDU: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Christlich-Demokratische Union: 1965 1966 1969 Christlich-Demokratische Union (CDU): 1975 1979 Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU): 1985 Abk. für Christlich-Demokratische Union. Auf den Gründungsaufruf vom 26. 6. 1945 erfolgte am 10. 7. 1945 die Genehmigung der SMAD. Zunächst war die Partei, unter Leitung von Dr. Hermes und Dr. Schreiber und nach deren erzwungenem Rücktritt infolge…

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Militärpolitik (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 287]Das Potsdamer Abkommen sah auch für die SBZ eine völlige und dauernde Entwaffnung vor. Doch die SU und später in ihrem Auftrage die SED betrieben eine sehr wirksame M., indem sie militärische und militärähnliche (paramilitärische) Verbände aufstellten und weite Bereiche des öffentlichen und politischen Lebens in den Dienst der Wiederbewaffnung stellten. Bis 1948 tarnte die SU ihre Bolschewisierungsmaßnahmen mit der formellen Befolgung des Potsdamer Abkommens: die antimilitaristischen Formeln der Siegermächte und die antitotalitären Grundsätze der antifaschistisch-demokratischen Ordnung verboten die Schaffung von Streitkräften. Doch schon vor Mitte 1948 traf die SU insgeheim einige Vorkehrungen für ihre M.: 1. Sie gab die (seit Aug. 1946 im Gegensatz zu den Polizeien der westlichen Besatzungszonen zentralisierte) nichtmilitärische Volkspolizei schon sehr früh in die Hand der SED, um zuverlässige Kräfte für die künftige Zonenarmee zu sammeln; 2. sie baute seit 1. 12. 1946 eine militärähnliche kasernierte Grenzpolizei auf, die bis Mitte 1948 auf 9.100 Mann anwuchs, während in den westlichen Besatzungszonen an derartiges überhaupt noch nicht zu denken war; 3. sie sammelte unter den deutschen Kriegsgefangenen in der SU Kräfte für die geplante Zonenarmee. Seit dem 3. 7. 1948 ließ die SU militärische Einheiten (Kasernierte Volkspolizei) aufbauen. Sie sollten angeblich nur polizeiliche Bereitschaftsverbände sein, wuchsen aber schon bis Anfang 1951 zu einer einsatzfähigen Armee von rd. 65.000 Mann an, die 24 verstärkte, mit Artillerie und Panzern versehene Regimenter und zahlreiche Ausbildungs- und Sondereinheiten umfaßte. Seit Januar 1952 wurden aus diesen Regimentern (die bis Jan. 1951 Bereitschaften, danach Volkspolizei-Dienststellen hießen) sechs moderne motorisierte Divisionen zusammengestellt. Mit der Errichtung von Seestreitkräften der KVP wurde Mitte 1950 begonnen, mit der Vorbereitung einer Luftwaffe der KVP im März 1951. Schon seit Mitte 1951 arbeitete unter Willi ➝Stoph eine Stelle zur Organisierung einer Rüstungsindustrie der SBZ. Sie wirkte ganz geheim seit Okt. 1951 unter der Bezeichnung „Büro für Wirtschaftsfragen“. Die Grenzpolizei war am 1. 3. 1951 etwa 17.000 Mann stark; die Transportpolizei war von 1946 bis 1951 auf rd. 8.000 Mann angewachsen; und die seit Frühjahr 1950 aufgebauten Wachverbände des Ministeriums für Staatssicherheit umfaßten 1951 mindestens rd. 6.000 Mann. Diese drei Verbände mit zus. rd. 31.000 Mann waren schon 1951 militärähnliche Polizeitruppen. Die als „Volkspolizei“ getarnte Armee wurde bis Frühjahr 1952 überwiegend aus Freiwilligen gebildet, die meist glaubten, einer bloßen Polizei beizutreten, und weit besser verpflegt wurden als weite Teile der Bevölkerung. Grundlegend und bezeichnend für die Armee und die Polizeitruppen ist die politische Überwachung und Anleitung durch die Politorganisationen der SED in den bewaffneten Kräften (Politverwaltung, Politschulung). Sie will Offiziere und Mannschaften zu dem Bewußtsein erziehen, sie seien wichtige Werkzeuge und Vorkämpfer 1. der SED, als der Vorhut der Arbeiterklasse, und 2. der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ (später, seit Anfang 1956, der „Arbeiter-und-Bauern-Macht“). Von großer Bedeutung ist auch die scharfe und lückenlose Überwachung durch jene Organe und Spitzel des Ministeriums für Staatssicherheit, die innerhalb der Verbände eingesetzt sind. — In der Armee und bei den [S. 288]Polizeitruppen war (und ist bei den Spitzenstäben noch heute) eine dritte Kontrollorganisation tätig, die zugleich anleitend wirkt: die sowjet. Berater (Sowjetnik) für die militärische Ausbildung und Führung der Truppe. Ihr unbeschränkter Einfluß macht deutlich, wie sehr die Armee der SBZ ein Werkzeug des sowjet. Imperialismus sein soll. Bis April 1952 wurde die Abschirmung der M. dadurch verstärkt, daß die SED behauptete, der SBZ läge eine Bewaffnung völlig fern. So fehlte in dem (bis zum 5. 4. 1954 geltenden) II. Parteistatut der SED vom 24. 7. 1950 jeder Hinweis auf eine Verteidigungspflicht der Mitglieder. So verwarf Walter ➝Ulbricht, als er am 9. 5. 1951 als 1. Stellv. des Ministerpräsidenten vor der Volkskammer sprach, jede Rüstung. Er sagte: „Wozu brauchen wir in Deutschland ein Heer, wo wir unsere ganze Kraft benötigen, um unsere deutsche Heimat wieder aufzubauen, und wo es in Europa niemanden gibt, der die Absicht hat, die Beziehungen mit einem friedliebenden Deutschland zu stören?“ Und Ministerpräsident Grotewohl behauptete am 11. 8. 1951 auch über die KVP: „Die Volkspolizei der DDR hat keinen militärischen Charakter … Sie hat die Aufgabe, den friedlichen Aufbau der DDR gegen Saboteure, Spione und Diversanten zu schützen.“ Seit Mai 1952 bezeichnete die SED „nationale Streitkräfte“ als notwendig und betrieb ihre M. ziemlich offen. Dazu trug manches bei: 1. Auf die Dauer ließ sich die Armee nicht verheimlichen; 2. die SU hatte am 10. 3. 1952 einem nach ihren Wünschen neutralisierten, wiedervereinigten und „demokratisierten“ (d. h. auf kaltem Wege bolschewisierten) Deutschland „eigene nationale Streitkräfte“ in Aussicht gestellt; 3. die Armee sollte offen zur Stärkung der Staatsgewalt der SBZ beitragen, die von der 1. Parteikonferenz der SED (am 12. 7. 1952) zum „Hauptinstrument bei der Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“ erklärt wurde. Die Regierung der SBZ gab ihre Streitkräfte unter Vorwänden bekannt. Sie stellte die Verteidigungsbemühungen der Westmächte gegen die Übermacht der sowjet. Rüstung als „imperialistische Kriegstreibereien“ hin (Pieck am 1. 5. 1952) und bezeichnete die immer weiter hingezögerte Verteidigungsplanung der unbewaffneten Bundesrepublik als „wiedererstehenden Militarismus in Westdeutschland“ (Ulbricht am 3. 5. 1952). Ulbricht forderte „den bewaffneten Schutz der DDR“. Außenminister Dertinger teilte am 8. 5. 1952 die bevorstehende Einrichtung „nationaler Streitkräfte“ mit. — Die SED mußte die Forderung nach einer „nationalen“ Armee im Bereiche des FDGB und auch der FDJ mit Friedenskampf-Losungen bemänteln. Diese Propaganda bewog am 30. 5. 1952 das IV. Parlament der FDJ, im Art. 4 der FDJ-Satzung, den Dienst in der Armee zu fordern: „Der Dienst in der Deutschen Volkspolizei ist für die Mitglieder der FDJ Ehrendienst.“ Die 2. Parteikonferenz der SED, welche die bisher „antifaschistisch-demokratische DDR“ zu einer Volksdemokratie umprägte und den raschen Übergang zum Sozialismus beschloß, legte auch die Rolle der Streitkräfte bei der geplanten Sowjetisierung des gesamten Deutschland fest. In Ulbrichts Referat hieß es: „Die nationalen Streitkräfte werden die Armee des vom Imperialismus befreiten Volkes in der DDR sein … ein Werkzeug zur weiteren Stärkung der volksdemokratischen Grundlagen unserer staatlichen Ordnung … Sie werden erfüllt sein vom Willen zur Wiederherstellung der Einheit unseres Vaterlandes. Die nationalen Streitkräfte werden sich brüderlich verbunden fühlen mit allen patriotischen Kräften Westdeutschlands.“ Bezeichnenderweise hatte Ulbricht vorher in seinem Referat erklärt: „Die Schaffung nationaler Streitkräfte [S. 289]wird der Volksbewegung in Westdeutschland einen stärkeren Rückhalt und Mut in ihrem Kampf für den Sturz der Bonner Vasallenregierung geben“ (Neue Welt 1952, Nr. 15, S. 1810 u. 1825). — Vom „nationalen“ Anstrich der M. versprach sich die SED starke Wirkungen auf breite mittelständische Volksteile, auf ehemalige Soldaten und vormalige Nationalsozialisten in der SBZ und in der Bundesrepublik. Deshalb wurde auch die Nationaldemokratische Partei (NDPD) stark eingespannt. Um die Vergrößerung der Armee zu erreichen, mußten Regierung und SED immer stärker zu Zwangseinziehungen greifen (Wehrpflicht), die z. T. als Parteiauftrag oder Verbandsauftrag (der FDJ) getarnt wurden. — Schon am 1. 9. 1952 kam es zur Aufstellung des ersten, 3 Divisionen umfassenden Armeekorps, dem bald ein zweites folgte. Ende 1952 war die KVP (mit Luft und See) etwa 110.000 Mann stark. Vorwiegend als Armeeministerium diente nach wie vor das Ministerium des Inneren (MdI). Nur die Bildung eines Staatssekretariats für Innere Angelegenheiten im MdI (am 19. 2. 1953) zeigte, daß dies nur eine Seite dieser Zentralbehörde ausmachte. Neben die als KVP auftretende Armee, deren See- und Luftstreitkräfte ausgebaut wurden, traten seit Mitte 1952 zwei militärähnliche Milizen: 1. die der vormilitärischen Ausbildung dienende Gesellschaft für ➝Sport und Technik (GST); 2. die Kampfgruppen der SED. Bis zum 7. 8. 1952, an dem der Ministerrat die GST errichtete, lag die vormilitärische Ausbildung bei der FDJ. Sie wurde ihr entzogen, da sie organisatorischer Mängel nicht Herr wurde und da ihre Mitglieder sich noch allzusehr in pazifistischen Vorstellungen bewegten. — Von militärischer Bedeutung waren ferner die drei Polizeitruppen: 1. die Grenzpolizei, die seit Mai 1952 nicht mehr dem Innen-, sondern dem Staatssicherheitsministerium (MfS) unterstand; 2. die Transportpolizei, seit Jan. 1953 ebenfalls dem MfS untergeordnet; 3. die Wachverbände des MfS. Während des Juni-Aufstandes 1953 gingen Teile der allgem. Volkspolizei (DVP) zum Volke über, doch die Wacheinheiten des MfS ließen sich von der SED überall bedenkenlos neben den Sowjettruppen gegen das Volk einsetzen. Die Zuverlässigkeit der KVP, auf deren Einsatz die SU vorsichtshalber nur in äußersten Notfällen zurückgriff, wurde nicht ernsthaft geprüft. Nach dem 17. Juni ging die GST stark zurück, da FDJ und SED im Zeichen des Neuen Kurses die Zwangswerbung für sie zunächst abschwächten. Die Erfahrungen mit der Volkspolizei (DVP) und der GST sowie die Ungewißheit darüber, wie sich die KVP im Ernstfälle bewähren würde, bewogen die Regierung zu ständiger Siebung und Härtung der KVP in politischer und militärischer Beziehung. Ferner wurden 1. die DVP überprüft; 2. kasernierte Bereitschaftskommandos der DVP (unabhängig von den Wacheinheiten der Staatssicherheit) aufgestellt; 3. bei Wiederbelebung der GST deren politische Schulung mindestens so stark betrieben wie die militärische; 4. neue Kampfgruppen der SED dort errichtet, wo es gegen den stillen Widerstand vieler Industriearbeiter und Behördenangestellten schon möglich war. Noch rücksichtsloser als vor dem 17. Juni 1953 wurde die KVP nach Beendigung des „Neuen Kurses“ zu einer bewußt politischen Armee entwickelt und entsprechend geschult. Die KVP warb nicht nur mit sozialistisch-klassenkämpferischen, sondern auch mit „nationalen“ Losungen, aber das allgemeine Mißtrauen der Bevölkerung, vor allem der Jugend, konnte sie nicht überwinden. Nur eine Minderheit ließ sich von den Zielsetzungen der KVP ergreifen - und die SED versuchte, diese Minderheit zu ihrem zuverlässigen Werk[S. 290]zeug zu erziehen. Die SED konnte es nicht wagen, die allgemeine Wehrpflicht einzuführen, obgleich diese zu den grundsätzlichen Forderungen marxistisch-leninistischer M. gehört. Der IV. Parteitag der SED machte (am 5. 4. 1954) im neuen Statut (9. Abs. der Einl.) die „aktive Verteidigung der Heimat, des Staates der Arbeiter und Bauern“ verbindlich. Bei seiner Satzungsänderung am 18. 6. 1955 machte es der FDGB (in Teil I, § 3) seinen Mitgliedern zur Pflicht, „die DDR und ihre Errungenschaften zu verteidigen“, d. h. in der Armee ihren Wehrdienst zu leisten. Auch der Sport wurde für die M. eingespannt: Manfred Ewald (SED), der Vors. des Staatl. Komitees für Körperkultur und Sport, erhob auf der III. Sportkonferenz (25. 11. 1955) die Forderung, den Massensport für die vormilitärische Erziehung einzusetzen. (Sport) Die Propaganda für die M. stieß immer wieder auf den Widerwillen der Bevölkerung. Deshalb erachtete es z. B. Innenminister Willi Stoph, Chef der KVP, am 14. 4. 1954 für „erforderlich, den Ungeist des Pazifismus … entschieden zu bekämpfen“. — Auf der gleichen Linie lag die Verfassungsergänzung, die die Volkskammer am 26. 9. 1955 beschlossen hatte. Sie erhob den Verteidigungsdienst zur „nationalen Ehrenpflicht der Bürger der DDR“ und führte damit grundsätzlich die Wehrpflicht ein, auch wenn diese vorläufig noch nicht ausdrücklich und allgemein durchgesetzt wurde. Gerade weil die Militärpropaganda wenig anschlug, wurden neben der Armee die vier Polizeitruppen ausgebaut: Die Grenzpolizei kam Ende 1955 auf etwa 34.000 Mann; die Transportpolizei zählte damals rund 9.000; die militärähnlichen Bereitschaftskommandos der Volkspolizei rund 13.000; die aus den Wacheinheiten der Staatssicherheit entstandenen „Inneren Truppen“ zählten etwa 15.000 Mann. Auch die Kampfgruppen fielen seit Mitte 1955 nicht nur politisch, sondern auch militärisch ins Gewicht, und die GST entlastete die KVP nicht unbeträchtlich. — Die Unterbringung großer Teile des Ministeriums für Nationale Verteidigung und beträchtlicher Verbände der Polizeitruppen, dazu der Politoffiziers-Schule der NVA im Sowjetsektor von Berlin verletzt den Viermächte-Status Berlins. Dies gilt auch von den häufigen bewaffneten Aufmärschen und Paraden. Bereits die KVP wurde mit dem Anspruch erzogen, sie sei die eigentlich berufene gesamtdeutsche Armee. Seit dem 18. 1. 1956, seit der Umbenennung der KVP in Nationale Volksarmee (NVA) wird dieser Anspruch noch stärker betont. Sie soll „den Interessen des ganzen deutschen Volkes dienen … auf der Wacht für die Sicherung des Friedens“, so erklärte Stoph am 18. 1. 1956, als er die Errichtung des Ministeriums für Nationale Verteidigung ankündigte. Sie soll ein Machtinstrument werden, das entscheidend an der geplanten Bolschewisierung auch der Bundesrepublik mitwirkt. „Die Arbeiterklasse Deutschlands“, so sagte Stoph am 12. 6. 1957, „verfügt in Gestalt der NVA über eine reguläre, den Anforderungen eines modernen Krieges entsprechende Armee.“ Vor diesem Hintergrund muß die gesamte M. der SBZ gesehen werden: die Hebung der Politschulung, der Disziplin und der militärischen Schlagkraft aller bewaffneten Kräfte, ferner der Kampfgruppen und der GST. Die ständige Überwachung der Armee und aller anderen Verbände muß dabei seit 1956 immer wieder verschärft werden, denn der Widerspruch zwischen den demokratisch und national klingenden Losungen der „DDR“ einerseits und der Wirklichkeit dieses Gebildes [S. 291]andererseits ist zu groß. Mehr denn je ist die M. der SED auf die Jugend angewiesen. Deshalb verlangt das Statut der FDJ vom 27. 5. 1955 den Einsatz der Mitglieder in der vormilitärischen Erziehung und den Wehrdienst in jeder Form. Das Statut der FDJ vom 15. 5. 1959 fordert dies noch bestimmter (§ 1, 11. Abs.). Die NVA trägt wieder die feldgraue deutsche Uniform des 1. und 2. Weltkrieges, aber die Sowjetarmee gilt als ihr Vorbild. Und unter Berufung auf den Marxismus-Leninismus soll sie zu einem Werkzeug des Sowjetimperialismus erzogen werden. Deshalb untersteht die Volksarmee auch dem Oberkommando des Warschauer Beistandspaktes. Als bolschewistische Armee arbeitet sie unter strengster Geheimhaltung. Die seit Sommer 1958 durchgeführte Atomkriegs-Gliederung der NVA und die Entfaltung chemischer Kampfverbände zeigen, ebenso wie die ständige Verbesserung der Bewaffnung, daß die NVA für einen ernsten Einsatz vorbereitet wird. — Die zielbewußte M. der SED hat der Armee und den Polizeitruppen eine beträchtliche Kampfkraft gegeben. Dies gilt auch von großen Teilen der beiden Milizen. Man darf diese Gefahr für die nichtkommun. Welt nicht unterschätzen. Es darf aber auch nicht übersehen werden, daß das unablässige Bemühen der SED, aus der Armee (und den Polizeitruppen wie den Milizen) eine starr kommun. Parteiarmee zu machen, schwere Konflikte in die Armee trägt. Es führt zu schweren Spannungen mit den soldatischen Kräften der Armee und mit den menschlich-freiheitlichen Elementen unter den Soldaten und auch Offizieren. Die nicht geringe Zahl jener Soldaten und Polizeisoldaten, die in die Bundesrepublik fliehen, ist aufschlußreich. So verschärfen sich seit Mitte 1956 die schon lange bestehenden Unstimmigkeiten zwischen jenen Offizieren, die mehr militärisch als parteipolitisch denken, und den vorwiegend kommunistisch geschulten Offizieren und Polit-Offizieren. Fast alle Offiziere, die aus der Deutschen Wehrmacht stammen und die KVP mitaufgebaut haben, wurden seit 1957 aus Kommandostellen entfernt, nicht wenige entlassen. (Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere) Auch nach der Ausrufung der NVA hat die SED es nicht gewagt, die allgemeine Wehrpflicht einzuführen. Vielmehr versucht sie wie vor 1956, neben der NVA in parteiergebenen Kernverbänden (in der Bereitschaftspolizei und in den Kampfgruppen) Einsatzkräfte gerade gegen das drohende, ihr unzuverlässig erscheinende Volk zu bilden. Diese Tatsache läßt Schlüsse auf die wirklichen Ergebnisse der M. zu. Ein wichtiges Mittel der M. ist die Militärpropaganda: die unaufhörliche Durchdringung der Bevölkerung mit den scheinpatriotisch gefärbten (Patriotismus) Wehrauffassungen des Marxismus-Leninismus (Militarismus). Um die Bevölkerung der SBZ wie auch der Bundesrepublik gegen die NATO aufzuhetzen, wird mit der allgemeinen Militärpropaganda eine lebhafte militärpolitische Agitation gegen die Bundeswehr verbunden. Dabei bedienen sich die SED und das Regime seit Anfang 1956 immer stärker der fadenscheinigen Behauptung, die Bundesregierung wolle die SBZ gewaltsam in Besitz nehmen. Für eine solche Blitzkriegs-Aktion der atomar bewaffneten Bundeswehr, die sich auf die links der Elbe stehenbleibenden Truppen der NATO stützen werde, sollen angebliche Pläne bestehen. Sie trügen die Decknamen: Outline, DECO II, Sidestep u. ä. Als das Regime der SBZ im Spätsommer 1961 einerseits mit der ihm feindlichen Flut der Flüchtlinge und mit Wirtschaftsnöten zu ringen hatte — andererseits als Satellit des Ostblocks seinen propagan[S. 292]distischen und militärischen Druck auf die Bundesrepublik verstärkte, wurde die Militärpropaganda beträchtlich angefacht und die „Freiwilligen“-Werbung für alle bewaffneten Kräfte vervielfacht. Am 15. 9. 1961 wurde die Deutsche Grenzpolizei als „Kommando Grenze“ in die NVA eingegliedert. Dies geschah wohl deshalb, um 1. die Kräfte dieser bisherigen Polizeitruppe militärisch zu heben und 2. den Bestand der NVA zu vergrößern. Das am 20. 9. 1961 von der Volkskammer beschlossene Verteidigungsgesetz brachte militärisch wenig Neues, da es überwiegend ein Notstands- und Diktaturgesetz zugunsten des Vors. des Staatsrates, Ulbricht, ist. Literaturangaben Garthoff, Raymond L.: Die Sowjetarmee — Wesen und Lehre (m. Einführung v. General a. D. Günther Blumentritt, übers. v. Helmut Bohn). Köln 1955, Markus-Verlag. 592 S. m. 12 Karten. *: Die politische Armee der Sowjetzone in den Jahren 1955 bis 1958 (Denkschrift). (BMG) 1959. 45 S. Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Boutard, R. J.: L'Armée en Allemagne Orientale … Paris 1955, Nouvelles Éditions Latines. 208 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 287–292 Militarismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Militärräte der SED

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 287]Das Potsdamer Abkommen sah auch für die SBZ eine völlige und dauernde Entwaffnung vor. Doch die SU und später in ihrem Auftrage die SED betrieben eine sehr wirksame M., indem sie militärische und militärähnliche (paramilitärische) Verbände aufstellten und weite Bereiche des öffentlichen und politischen Lebens in den Dienst der Wiederbewaffnung stellten. Bis 1948 tarnte die SU ihre Bolschewisierungsmaßnahmen…

DDR A-Z 1962

Polytechnische Bildung und Erziehung (PE.) (1962)

Siehe auch: Polytechnische Bildung und Erziehung (PE): 1965 1966 1969 Polytechnische Bildung und Erziehung (PE.): 1963 Die heute praktizierte PE. orientiert sich an Ausführungen von Marx und Engels. Die SU war im Anschluß an die Oktoberrevolution bemüht, die Anregungen beider Klassiker zu verwirklichen, in der Stalin-Ära sind die entsprechenden Bestrebungen praktisch aufgegeben worden, wurden aber seit 1953 erneut aufgenommen. Die Reformversuche führten in der SU (1958) zu einer Reorganisation des gesamten Schulwesens unter dem Aspekt der Verbindung des Unterrichts mit der produktiven Arbeit in der Industrie und Landwirtschaft. Die SBZ hat sich dieser Zielsetzung angepaßt, wenn sie auch die Verbindung des Unterrichts mit der produktiven Arbeit weniger intensiv gestaltet hat als die SU. Wenn auch diese Verbindung alle Arten der Bildung und Erziehung zu durchdringen hat, wirkt sie sich doch am stärksten in der PE. aus. Die PE. umfaßt 1. die Einführung in die mathematisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen der Produktion; 2. die Vermittlung eines Systems technologischer Grundkenntnisse, d. h. allgemeiner technischer Kenntnisse (vor allem vom Aufbau und der Wirkungsweise einiger wichtiger Maschinen und von der Elektrotechnik) sowie Vertrautheit mit den Grundzügen der Technologie der Hauptproduktionszweige (metallurgische, chemische Produktion, Maschinenbau, Energetik, Landwirtschaft); 3. die Aneignung entsprechender Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang mit Werkzeugen, Meßinstrumenten und Maschinen; 4. eine Einführung in die „sozialistische“ Produktion, in die Wirtschaftspolitik der SBZ, die Organisation der Arbeit u. dgl. Nach dem neuen Schulgesetz ist die PE. „Grundzug“ und „Bestandteil“ des Unterrichts und der Erziehung in allen Schuljahren. Die PE. zielt auf eine Umgestaltung des Gehaltes der Allgemeinbildung und auf eine noch vorberufliche Grundausbildung in Hinsicht auf die Arbeit in der Produktion. Die Funktion der PE. ist es, die Erhöhung der Arbeitsproduktivität durch einen frühzeitigen Umgang der Jugend mit der Technik besser zu fundieren und die frühzeitige Verinnerlichung der Forderungen an die berufliche Arbeit in einem kommun. Staat zu bewirken. Gleichzeitig ist die PE. auch ein Mittel einer permanenten Auslese, zumal sie die Jugendlichen besonderen Belastungsproben unterwirft. Der polytechnische Unterricht setzt mit der in den Klassen 1 bis 6 im „Werken“ vermittelten technischen Elementarbildung ein. Ab Klasse 7 folgen der Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion sowie die Fächer „Einführung in die sozialistische Produktion der Industrie und der Landwirtschaft“, ab Klasse 9 Technisches Zeichnen. Kern dieser PE. sind die Grundlehrgänge des Unterrichtstages für Metallbearbeitung, Elektrotechnik, landwirtschaftliche Produktion und Maschinenkunde. Sie werden nicht auf einen bestimmten Beruf ausgerichtet. Gleichwohl verwischt die PE. an den 10klassigen Oberschulen die bisher von der Sowjetpädagogik streng gewahrte Grenze zwischen Allgemein- und Berufsbildung. Die in einer relativ großen Zahl von erweiterten Oberschulen erprobte Verbindung des Abiturs mit dem Facharbeiterbrief ist nicht zur Norm erhoben worden. Die erweiterten Oberschulen haben seit 1960 generell die Aufgabe, eine auf einen Beruf oder einen Komplex benachbarter Berufe ausgerichtete Grundausbildung durchzuführen. Sie bildet praktisch schon einen Teil einer Berufsausbildung, zumal sie bei einem späteren Lehrverhältnis, beispielsweise während des Praktischen Jahres, angerechnet werden kann. Literaturangaben Mieskes, Hans: Pädagogik des Fortschritts? — Das System der sowjetzonalen Pädagogik. München 1960, Juventa-Verlag. 312 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 332 Polizeitruppen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Postsparkasse

Siehe auch: Polytechnische Bildung und Erziehung (PE): 1965 1966 1969 Polytechnische Bildung und Erziehung (PE.): 1963 Die heute praktizierte PE. orientiert sich an Ausführungen von Marx und Engels. Die SU war im Anschluß an die Oktoberrevolution bemüht, die Anregungen beider Klassiker zu verwirklichen, in der Stalin-Ära sind die entsprechenden Bestrebungen praktisch aufgegeben worden, wurden aber seit 1953 erneut aufgenommen. Die Reformversuche führten in der SU (1958) zu einer…

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Strafpolitik (1962)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine richtige St. soll gewährleisten, daß die noch vorhandene Kriminalität mehr und mehr verschwindet, und daß sich das sozialistische ➝Bewußtsein in vollem Umfange entfaltet. Um in der richtigen Weise mit strafrechtlichen Mitteln auf bestimmte Handlungen oder Unterlassungen reagieren zu können — um also eine richtige St. zu treiben —, bedarf es einer ständigen Analyse der jeweiligen Situation im Klassenkampf. Anleitungen an die Richter für eine im Sinne der SED liegende St. hat es wiederholt gegeben. Von besonderer Bedeutung ist der Beschluß des Staatsrates „über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“ vom 30. 1. 1961 (GBl. I, S. 3). Dieser ordnet an, daß „gegenüber Feinden der Arbeiter-und-Bauern-Macht und solchen Personen, die schwere Verbrechen im Auftrage oder unter Einfluß imperialistischer Agenturen begehen, die Gesetze mit aller Härte“ anzuwenden sind, während bei den anderen straffällig gewordenen Personen, deren Straftat zu ihrem sonstigen — politisch-sozialistischen — Verhalten in Widerspruch steht, „in der richtigen Weise zu differenzieren“ ist. Damit ist also das entscheidende Kriterium für eine strafrechtliche Sanktion und für die einer Straftat innewohnende Gesellschaftsgefährlichkeit darin zu sehen, ob der Täter als „Feind der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ zu bezeichnen ist oder nicht. In seiner Richtlinie Nr. 12 vom 22. 4. 1961 („Neue Justiz“ 1961, S. 289) erklärt das OG die Freiheitsstrafe als härteste staatliche Zwangsmaßnahme (neben der Todesstrafe) für notwendig „bei Verbrechen gegen“ den Frieden und die Deutsche Demokratische Republik, bei anderen schweren Verbrechen, insbesondere gegen das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung, und bei Verbrechen von Tätern, die aus bisherigen Bestrafungen keine Lehren gezogen haben oder sich hartnäckig einem geordneten Leben in der sozialistischen Gesellschaft entziehen“. Kurzfristige Freiheitsstrafen sollen in den Fällen verhängt werden, in denen der Charakter der Tat trotz des Fehlens schwerwiegender Folgen die sofortige kurzfristige Isolierung des Täters erfordert, um ihn der weite[S. 429]ren erzieherischen Einwirkung durch die Gesellschaft zugänglich zu machen. Strafen ohne Freiheitsentzug (bedingte Verurteilung, öffentlicher Tadel, Geldstrafe) erfordern eine „positive Grundhaltung des Täters zur Gesellschaft, zum sozialistischen Staat“. Sie sollen angewendet werden gegen Personen, „die aus zeitweiliger Undiszipliniertheit oder Pflichtvergessenheit, aus ungefestigtem gesellschaftlichem Verantwortungsbewußtsein, anderen rückständigen Auffassungen oder aus persönlichen Schwierigkeiten Straftaten begehen, ohne sich damit außerhalb der sozialistischen Gesellschaftsordnung zu stellen.” (Rechtswesen, gesellschaftliche Erziehung, gesellschaftliche Gerichte) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 428–429 Strafgesetzbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafrechtsergänzungsgesetz

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine richtige St. soll gewährleisten, daß die noch vorhandene Kriminalität mehr und mehr verschwindet, und daß sich das sozialistische ➝Bewußtsein in vollem Umfange entfaltet. Um in der richtigen Weise mit strafrechtlichen Mitteln auf bestimmte Handlungen oder Unterlassungen reagieren zu können — um also eine richtige St. zu treiben —, bedarf es einer ständigen Analyse der jeweiligen Situation im Klassenkampf. Anleitungen an die Richter…

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Gesundheitswesen (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 157]Im G. sind von 1945 bis 1954 die Entwicklungsphasen des G. der SU wiederholt worden: nach der Bekämpfung von Seuchen, Tuberkulose und Geschlechtskrankheiten wurde 1947 den Land- und Stadtkreisen und der Industrie die Errichtung von Polikliniken und Ambulatorien aufgegeben. Seit 1949 wurde in die Aufgaben dieser „Staatlichen Behandlungseinrichtungen“ auch die Vorbeugung einbezogen. 1950 begann der Ausbau der fachlich gegliederten Vorbeugung in „Beratungs- und Behandlungsstellen“ (in der SU „Dispensaire“). Damit entstanden zwei Systeme, deren Aufgaben sich überschnitten: die Behandlungseinrichtungen, nach Wohnbezirken oder Betrieben zuständig, die auch Vorbeugung trieben, und die Beratungsstellen, nach Fachgebieten gegliedert, die auch behandelten. 1950 wurden beide unter der Führung der Poliklinik als Leitorgan jedes Kreises koordiniert. Zugleich wurde durch Zusammenführung von Polikliniken und Krankenhäusern die „Einheit Poliklinik-Krankenhaus“ gebildet, die ermöglichen sollte, jeden Kranken innerhalb des Krankenhauses („stationär) und außerhalb („ambulant“) vom gleichen Arzt behandeln zu lassen. Damit war im Programm der Stand der SU erreicht Ende 1954 wurden, wie dort, die Organisationsprinzipien umgekehrt: jedes Krankenhaus sollte in seinem „Versorgungsbereich“ Leitorgan der gesamten ärztlichen Versorgung der Bevölkerung (zunächst mit Ausnahme der Betriebe) und damit „Gesundheitszentrum“ sein (Krankenhaus-Ordnung), mit der Aufgabe, „durch sinnvolles Ineinandergreifen der drei Aufgabenbereiche (nämlich Vorbeugung, Behandlung und nachgehende Überwachung) eine weitere Verbesserung der gesundheitlichen Betreuung der Bevölkerung zu erzielen“. Dem leitenden Arzt jedes Krankenhauses wurden die jeweils kleineren Krankenhäuser des Bereiches und die Poliklinik weisungsgebunden unterstellt (jetzt: „Einheit Krankenhaus-Poliklinik“), dieser ebenso die Ambulatorien und deren (damalige) „Außenstellen“. Diese einheitliche Gliederung sollte ermöglichen, alle Behandlungen von Bezirks-Krankenhaus und -Poliklinik aus zu steuern. So sollten die Schwierigkeiten der fachlichen Koordinierung der ärztlichen Behandlung und der Weiterleitung der „schwierigen Fälle“ an die qualifizierte Stelle mit den Mitteln des Kommandostaates gelöst werden. Der starke Abgang von Ärzten und der Widerstand der bleibenden zwang 1959 dazu, von einer weiteren Nachahmung der SU abzusehen. Das Regime mußte sich vielmehr bereitfinden, den straffen Zentralismus zugunsten größerer individueller Entscheidungsfreiheit, zugleich auch das Übermaß an Spezialisierung (Facharzt) preiszugeben und den einzeln arbeitenden Praktischen Arzt bestehen zu lassen. Ähnlich wie in der Tschechoslowakei wurde die freiberufliche ärztliche Praxis westlicher Prägung in ländlichen Gebieten zur Staatlichen Praxis umgeformt; in städtischen Siedlungsgebieten blieb das Programm der Zentralisierung in Ambulatorien zunächst unverändert. Das Ziel der regionalen Zuständigkeit jedes Arztes (Bereichsarztsystem) blieb unberührt; es ist für einen Großteil der erwerbstätigen Bevölkerung auch bereits erreicht, ohne daß es einer förmlichen Aufhebung der freien Arztwahl bedurft hätte. Das jahrelang propagierte Prinzip, die ambulante und stationäre Behandlung jedes Kranken in die Hand jeweils nur eines Arztes zusammenzufassen, hat sich als nicht realisierbar erwiesen. Die Ärzte des Versorgungsbereiches sind weiterhin (mit Ausnahme einzelner Fachgebiete) entweder im „stationären“ oder im „ambulanten Sektor“ tätig. Zusammengefaßt sind nur noch „Anleitung und Kontrolle“ mit dem [S. 158]Zweck, eine rationelle und einheitliche Behandlung und Überwachung innerhalb der staatlichen Behandlungseinrichtungen zu erreichen und Mehrfachaufwand für Diagnostik zu vermeiden. Eine ähnlich schematisierende Staffelung wurde im Betriebsgesundheitswesen angelegt. Die zentrale arbeitsmedizinische Steuerung liegt hier bei der Arbeitssanitätsinspektion jedes Bezirks. Eine Zusammenfassung der Einrichtungen nach Wirtschaftszweigen (der gleichen arbeitsmedizinischen Gefahrenpunkte wegen) ließ sich nicht durchsetzen. Statt dessen ist auch hier eine regionale Gliederung versucht worden, bei der die Betriebspoliklinik des größten Betriebes in jedem Kreis die Funktion einer Leitstelle haben soll. Die Behandlungseinrichtungen aller kleineren Betriebe sind ihr formal nachgeordnet. Eine Koordinierung zwischen dem betrieblichen und dem außerbetrieblich-regionalen Zweig der Behandlungsorganisation soll nach dem „Perspektivplan“ dadurch erreicht werden, daß die „territoriale Organisation des Betriebsgesundheitsschutzes“ dem „Gesundheitszentrum“ des Kreises als Abteilung organisatorisch angegliedert wird. Gemeinsam ist diesen beiden Zweigen des G. die programmatische Vorrangstellung der Vorbeugung („Prophylaxe“) nach dem Prinzip des Dispensaire, dessen Arbeit entweder auf Bevölkerungsgruppen, die gesundheitlich besonders gefährdet sind, oder aber auf bestimmte Krankheiten, ihre Erfassung, Behandlung und Überwachung gerichtet ist. So gilt die Prophylaxe besonders den Kindern, Jugendlichen und Frauen: Frauenberatungsstellen (Schwangerschaftsverhütung, Schulung in der Säuglingspflege, Rechtsberatung usw.), Schwangerenberatung, systematische Förderung der Anstaltsentbindung (1960: 87 v. H. aller Entbindungen in Krankenhäusern und Heimen), Frühgeburtendienst, Frauenmilchsammelstellen und Milchküchen zur Minderung der Säuglingssterblichkeit, dazu ein dichtes Netz von Kindertagesstätten unter ärztlicher Aufsicht für die Kinder der sehr zahlreichen erwerbstätigen Frauen, Hauspflege für den Fall ihrer Erkrankung (DRK). Daneben besteht Schulgesundheitspflege bis zum Ende des Berufsschulalters (Jugendarzt) mit Jugendzahnpflege, ärztliche Überwachung des Sports und Massenaufwand (der Betriebe) für Erholungsfürsorge der Jugend. — Im Betriebsgesundheitsschutz sollen außer durch Betriebsbegehungen und arbeitshygienische Überwachung vor allem durch Reihenuntersuchungen die Kranken frühzeitig „erfaßt“ und in Dispensaires „betreut“, d. h. in Kontrolle gehalten werden. Dispensaires werden für Herz- und Kreislaufleiden, Zuckerkrankheit und viele andere Leiden in Großbetrieben und in einzelnen sehr großen Polikliniken eingerichtet. Den dritten Zweig des Gesundheitswesens bilden Hygiene und Seuchenbekämpfung: unter der Leitung der Hygiene-Inspektion sind die Kontrollorgane mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet. Zahllose Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sollen einwandfreie Verhältnisse bei Trink- und Abwasser, im Lebensmittelverkehr, in den sehr verbreiteten Betriebsküchen u. dgl. herbeiführen. Die Eingliederung der Arbeitssanitätsinspektionen in die Bezirks-Hygiene-Institute (1959) sollte die Koordination zwischen betrieblichen und allgemeinen Schutzmaßnahmen bewirken und die häufigen Überschneidungen und Reibungen überwinden. Das alles entspricht, mit geringen Abweichungen, dem G. der SU: im Plan ein umfassendes und rationell erscheinendes System von Krankheitsverhütung und -behandlung, das auf die Entwicklung und Erhaltung gegenwärtiger und zukünftiger Arbeitskraft ausgerichtet ist. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Immer neue Änderungen im Programm widerlegen die Behauptung, daß es sich um eine klare Konzeption handle, [S. 159]die sich mit angemessenem Aufwand realisieren ließe. Sie beweisen das Unvermögen des Regimes, einfache und in der Praxis wirksame und beständige Grundformen zu entwickeln, die den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht werden und dabei Raum für die Entfaltung persönlicher Initiative der Mitarbeiter zur Anpassung an die jeweiligen Gegebenheiten lassen. Wie in allen Zweigen des sowjet. Systems führen auch im G. wirklichkeitsfern nach Doktrinen konstruierte Einrichtungen zu einem Übermaß von Verwaltung und „Kontrolle“. Kräfte und Mittel werden dadurch der effektiven Arbeit entzogen. So sind auch im G. keineswegs die (allerdings sehr beträchtlichen) Abgänge von Ärzten und anderen Angehörigen der Heilberufe die einzige Ursache des Notstandes seit 1958. Weitere Ursachen sind die Fehlleitung und der Mißbrauch der vorhandenen Kräfte, ferner die rücksichtslose Konkurrenz der verschiedenen Teile des Staatsapparates, zumal der militärischen Verbände (Ministerium für G., Militärpolitik). Aber auch eine sehr viel bessere Organisation des G. könnte das proklamierte Ziel, die Verhütung von Krankheiten, nicht erreichen. Die Überspannung der Arbeit von Frauen und Jugendlichen unter Mißachtung elementarer Grundsätze des Arbeitsschutzes (Nacht- und Schwerarbeit der Frauen und der Jugendlichen vom 17. Lebensjahr an) verursacht kaum abschätzbare Gesundheitsschäden. Besonders schädlich sind die ständige nervliche Belastung (Normen, Prämienwesen, politischer Druck), die mangelhafte Ernährung und das Fehlen ausreichender Entspannungsmöglichkeiten (ungenügende Freizeit durch Sonderschichten und -einsätze, politische Schulung, Sorge um den alltäglichen Lebensbedarf usf.). Der „Gesundheitsschutz“ bleibt auf die Früherfassung von Krankheiten beschränkt und erreicht selbst diese nicht. Bedrohlich erscheinen dem Regime in jüngster Zeit, seit der gewaltsamen Kollektivierung der Landwirtschaft, die Mängel „des Gesundheitsschutzes der Landbevölkerung und der Hygiene auf dem Lande“, die „hinter der sozialistischen Umwälzung auf dem Lande zurückgeblieben“ sind (Perspektivplan, S. 22). Rehabilitation und Nachtsanatorien könnten wertvolle Einrichtungen sein, die dem heutigen Erkenntnisstand der Medizin entsprechen, aber sie entarten unter der alles beherrschenden Ausbeutung der Arbeitskraft. Der Krankenstand läßt sich trotz ständiger Bemühungen nicht unter 6 v. H. senken, keineswegs nur aus Krankheitsgründen; oft genug dient Arbeitsbefreiung unter Vorgabe von Krankheit lediglich der Tarnung von Wartezeiten, die durch Ausbleiben von Materiallieferungen u. ä. hervorgerufen werden. Indessen läßt die auffallend lange durchschnittliche Dauer der Krankheitsfälle vermuten, daß ernste Gesundheitsschäden eine beträchtliche Rolle spielen; dabei spricht die Erschwerung der ärztlichen Behandlung durch lückenhafte Arzneimittelversorgung ebenso mit wie der Mangel an erfahrenen Ärzten in der Krankheitsbehandlung; beides zwingt oft zu behelfsmäßiger oder gar oberflächlicher Behandlung. Andererseits ist gerade durch die Ärzteflucht dem Regime die Durchsetzung des Programms erleichtert worden: die Anerkennung der Polikliniken in der Bevölkerung, die weitgehende Einschränkung der freien Arztwahl, die Einführung des Arzthelfers. Die Zahl der in Ausbildung Stehenden liegt bei Ärzten und anderem Medizinischen Personal sehr hoch. Die Zahlen der Mitarbeiter des G. dürften sich im Laufe des Siebenjahrplans den Normzahlen annähern. Zugeständnisse in programmatischen Formulierungen („Perspektivplan zur Entwicklung der medizinischen Wissenschaft und des G.“, Juli 1959) und zeitweilig mildere Regelungen (Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der [S. 160]Ärzte dürfen nicht darüber täuschen, daß das Ziel der völligen Verstaatlichung und straffen Steuerung des G. nicht aufgegeben, in den meisten Zweigen des G. einschl. des Apothekenwesens, sogar bereits erreicht ist. Die Medizinische Ausbildung ist nach dem Muster des sowjet. Ausbildungssystems umgestaltet und stark politisiert worden. Auch die medizinisch-wissenschaftliche Arbeit, die in jüngerer Zeit nachdrücklich gefördert wurde, unterliegt straffer Planung und intensiver politischer Einwirkung. Sie ist besonders gekennzeichnet durch die Herrschaft der materialistischen Doktrin in der Physiologie und Psychologie nach Pawlow. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 157–160 Geständniserpressung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesundheitszentrum

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 157]Im G. sind von 1945 bis 1954 die Entwicklungsphasen des G. der SU wiederholt worden: nach der Bekämpfung von Seuchen, Tuberkulose und Geschlechtskrankheiten wurde 1947 den Land- und Stadtkreisen und der Industrie die Errichtung von Polikliniken und Ambulatorien aufgegeben. Seit 1949 wurde in die Aufgaben dieser „Staatlichen Behandlungseinrichtungen“ auch die Vorbeugung einbezogen. 1950 begann…

DDR A-Z 1962

Schauprozesse (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Sch., früher offiziell „Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit“ genannt, sind ein beliebtes Mittel der bolschewistischen Justiz, um abschreckende Wirkung auf die Bevölkerung auszuüben (Generalprävention). „Die Verhandlungen der Gerichte vor breitester Öffentlichkeit … können als Mittel zur Stärkung des allgemeinen demokratischen Rechtsbewußtseins und der Einsicht in die Notwendigkeit, die demokratischen Gesetze zu achten, sowie als wirksame Waffe im Kampf um die Festigung unserer demokratischen Ordnung nicht hoch genug eingeschätzt werden“ (Max Fechner in: „Neue Justiz“, 1949, S. 203). Aus der großen Zahl der mit dieser Zielsetzung in den Jahren 1949 bis 1950 durchgeführten Sch. seien als Beispiele erwähnt: Der „Conti-Prozeß“ gegen Herwegen, Brundert u. a. in Dessau im April 1950, der Prozeß gegen Hermann Josef Flade in Olbernhau am 10. 1. 1951, der Prozeß gegen den Staatsanwalt Formann in Bautzen am 1. 9. 1951. Später wurde die Taktik in der Organisierung der Sch. verändert. An Stelle einer möglichst großen Zuhörerschaft wurden bestimmte Personengruppen zu einem Prozeß besonders eingeladen. Der Zutritt zu diesen Sch. ist meist nur gegen Eintrittskarten möglich (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Gericht und Verhandlungsraum sind durch die Volkspolizei abgesperrt. Der Verlauf eines Sch. ist meistens vorher genau abgesprochen. Oft konnte beobachtet werden, daß sich die Angeklagten in ihren Aussagen an vor der Hauptverhandlung niedergeschriebene Protokolle hielten, von für die „Bewußtseinsbildung“ und Erziehung der Bevölkerung besonders geeignet erscheinenden Szenen werden Rundfunk- und Fernsehübertragungen gesendet und Wochenschau-Berichte hergestellt. In der letzten Zeit wurden die Prozesse gegen 24 Studenten der Universität Jena vor dem BG Gera im Sept./Okt. 1958 (Gesamtstrafen: 110 Jahre Zuchthaus), der Prozeß gegen 5 Studenten der TU Dresden vor dem BG Dresden im April 1959 (Gesamtstrafen: 37½ Jahre Zuchthaus), der Prozeß gegen den ehemaligen Grenzpolizei-Oblt. Smolka vor dem BG Erfurt (Todesstrafe) und die beiden Prozesse im Aug. 1961 vor dem Obersten Gericht gegen neun „Kopfjäger“ und „Menschenhändler“ (Gesamtstrafen: 78 Jahre Zuchthaus) besonders bekannt. (Rechtswesen) Literaturangaben Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 379 Schallplatten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schichtfahrer

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Sch., früher offiziell „Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit“ genannt, sind ein beliebtes Mittel der bolschewistischen Justiz, um abschreckende Wirkung auf die Bevölkerung auszuüben (Generalprävention). „Die Verhandlungen der Gerichte vor breitester Öffentlichkeit … können als Mittel zur Stärkung des allgemeinen demokratischen Rechtsbewußtseins und der Einsicht in die Notwendigkeit, die…

DDR A-Z 1962

Regierung und Verwaltung (1962)

Siehe auch: Regierung: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Regierung und Verwaltung: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Verwaltung: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 358]Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches im Mai 1945 übernahm die sowjetische Besatzungsmacht alle Verwaltungsaufgaben in der SBZ. Sie errichtete im Juni 1945 die „Sowjetische Militär-Administration für Deutschland“ (SMAD), die zu ihrer Unterstützung lokale und regionale deutsche Verwaltungen einsetzte. Im Gegensatz zur Entwicklung in der heutigen Bundesrepublik Deutschland wurden in der SBZ jedoch bald die Befugnisse der Kommunal- und Länderbehörden eingeschränkt. Bereits im Juli 1945 befahl die SMAD die Errichtung von „Deutschen Zentralverwaltungen“. Ihre Zahl betrug zunächst 11, stieg aber bis Mitte 1947 auf 16. De facto stellte dieser Apparat bereits eine zentrale sowjetdeutsche Regierung dar. Zumindest gilt dies aber vom Sekretariat der durch SMAD-Befehl vom 26. 6. 1947 gebildeten „Deutschen Wirtschafts-Kommission“ (DWK), dessen Zuständigkeiten im Frühjahr 1948 eindeutig denen einer Zentralregierung entsprachen. Außerhalb der DWK blieben zunächst bestehen: die Zentralverwaltungen für Justiz, Gesundheitswesen und Volksbildung sowie die Zentralverwaltung des Innern, die u. a. für die Remilitarisierung in der SBZ zuständig war. In der DWK entstanden schließlich der „Ausschuß zum Schutz des Volkseigentums“ unter Erich ➝Mielke (als Vorläufer eines Staatssicherheitsdienstes), eine Zentrale Kontrollkommission, ein Informationsamt. Im März 1948 wurden die Zentralverwaltungen zum Teil aufgelöst und als Hauptverwaltungen (HV) umstrukturiert. Bereits vorher — am 12. 2. 1948 — wurde der DWK von der SMAD das Recht eingeräumt, „gemäß der von der SMAD festgelegten Ordnung Verfügungen und Instruktionen zu beschließen und zu erlassen, die für alle deutschen Organe auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone obligatorisch sind, und ihre Erfüllung zu überprüfen“. Damit wurden auch de jure die Länder- und Kommunalverwaltungen in der SBZ zu bloßen Ausführungsorganen des Zentralapparates degradiert. Nach der Gründung der „DDR“ wurden die Aufgaben der DWK durch das „Gesetz zur Überleitung der Verwaltung“ vom 12. 10. 1949 (GBl. S. 17), unter gleichzeitiger Umbenennung und Umstrukturierung der Hauptverwaltungen in Ministerien, der „Provisorischen Regierung der DDR“ übertragen. An die Stelle der SMAD trat die „sowjetische Kontrollkommission“ (SKK). Die 1950 von der Volkskammer „gewählte“ „Regierung der DDR“ übernahm später nach sowjetischen Muster die Bezeichnung „Ministerrat“. Die wichtigste gesetzliche Grundlage für Struktur und Tätigkeit der Regierung war neben der auch insoweit weitgehend ausgehöhlten und faktisch aufgehobenen Verfassung das „Gesetz über den Ministerrat der DDR“ vom 16. 11. 1954 (GBl. S. 915), dessen § 3 dem Ministerrat aufgibt: „a) die Tätigkeit der Ministerien und Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich und anderer zentraler staatlicher Organe zu leiten, ihre Statuten und Ordnungen zu bestimmen, Berichte über die Erfüllung ihrer Aufgaben entgegenzunehmen, die Struktur der Regierung den Erfordernissen der Durchführung der staatlichen Aufgaben, insbesondere der Volkswirtschaftspläne, anzupassen, und entsprechend seiner Nomenklatur die Mitarbeiter für leitende Staats- und Wirtschaftsfunktionen zu bestätigen; b) die Entwürfe der Volkswirtschaftspläne und der Staatshaushaltspläne zu beschließen, sie der Volkskammer vorzulegen sowie Maßnahmen zu ihrer Durchführung und zur Festigung des Kredit- und Währungssystems zu treffen; c) die Durchführung der Gesetze, den Schutz der gesellschaftlichen und staatlichen Ordnung, den Schutz des Volkseigentums und die Rechte der Bürger zu [S. 359]sichern; d) die Grundsätze für die Tätigkeit der diplomatischen, wirtschaftlichen und kulturellen Organe zu bestimmen, die die Beziehungen auf diesen Gebieten mit anderen Staaten regeln und pflegen; e) die Arbeit der Räte der örtlichen Organe der Staatsgewalt zu leiten und ihre Struktur den Erfordernissen der Durchführung der staatlichen Aufgaben, insbesondere der Volkswirtschaftspläne, anzupassen.“ Mit diesen Bestimmungen, die in der Regierungspraxis noch willkürlich ausgedehnt wurden, war das in demokratischen Staaten verpflichtende und ordnende Prinzip der Gewaltenteilung für die SBZ vorbehaltlos verworfen worden. In der Verfassungswirklichkeit unterlag und unterliegt die Tätigkeit der Regierung und ihrer Glieder weder einer parlamentarischen noch juristischen Kontrolle. Auch die Gesetzesinitiative wird einseitig von der Regierung ausgeübt. Seit der Bildung der Volkskammer hat das Scheinparlament der SBZ nur in wenigen, belanglosen Fällen die Gesetzesinitiative ergriffen. Von entscheidender Bedeutung für die Regierungs- und Verwaltungstätigkeit in der SBZ ist besonders das im „Gesetz über den Ministerrat“ verankerte Prinzip des Demokratischen Zentralismus, nach dem „alle nachgeordneten Organe den übergeordneten Organen rechenschaftspflichtig und an deren Weisungen gebunden“ sind. Dieses Prinzip wird seit der Verwaltungsneugliederung radikal angewandt. Im Zuge dieser Umstrukturierung des Staatsapparates wurden im Sommer 1952 die Landesregierungen aufgehoben und deren Aufgaben auf die Räte der vierzehn auf dem Gebiet der Länder gebildeten Bezirke übertragen. Die in der Verfassung angedeutete Generalklausel wurde damit zugunsten einer uneingeschränkten Organisationshoheit der Republik in verfassungswidriger Weise ausgedehnt. Die Bezirke sind nicht etwa mit eigenen Verwaltungsfunktionen ausgestattete Bezirkskörperschaften, sondern lediglich unmittelbare staatliche Verwaltungseinheiten. Die Verwaltung der Kreise ist der der Bezirke nachgebildet. Die Räte der Bezirke bzw. Kreise sind mithin regionale „Organe der Staatsgewalt“, deren Arbeit vom Ministerrat geleitet wird und deren Struktur den Erfordernissen zur Durchsetzung der zentralstaatlichen Aufgaben entspricht. Diese Tendenz der Schaffung und Wahrung eines zentralstaatlichen Verwaltungsmonopols kommt auch im „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 zum Ausdruck, dessen § 28 ausdrücklich festlegt, daß die Räte der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden dem Ministerrat bzw. den jeweils höheren Räten „unterstellt und rechenschaftspflichtig“ sind. In besonderem Maße treten die zentralistischen Tendenzen im Rahmen der Wirtschaftsverwaltung hervor. Nachdem 1958 die Industrieministerien aufgelöst wurden, übernahm die Staatliche ➝Plankommission bis zu einer neuen Strukturveränderung im Juli 1961 praktisch die Funktionen eines gewaltigen Über-Ministeriums, dessen Hauptverwaltungen die gesamte wirtschaftliche, aber auch die soziale und kulturelle Entwicklung in der SBZ bestimmten. Nach dem Beschluß des 13. Plenums des SED-Zentralkomitees vom Juli 1961 und den daraus folgenden Maßnahmen des Präsidiums des Ministerrates vom 5. Juli 1961 trat eine neue Regelung in Kraft: Der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates für die Koordinierung der volkswirtschaftlichen Grundfragen bildete ein neues zentrales Anleitungs- und Kontrollinstrument, die Staatliche Plankommission wurde zu einem „Organ für die Perspektivplanung und Jahresplanung“ umgestaltet, und ein neugebildeter Volkswirtschaftsrat übernahm die „Leitung der Industrie“ der SBZ. Unverändert wird seitens [S. 360]übergeordneter Organe eine einheitliche, straffe und doppelte Kontrolle auf allen Ebenen der Wirtschaftsverwaltung ausgeübt. So werden die Plankommissionen der Kreise sowohl durch die Wirtschaftsräte der Bezirke als auch durch gesonderte Abteilungen der (zentralen) Staatlichen Plankommission überwacht und dirigiert. Alle staatliche Verwaltungsarbeit in der SBZ unterliegt der Lenkung und Kontrolle durch die SED. Nach dem vom IV. Parteitag der SED 1954 beschlossenen Statut der Staatspartei ist die SED „die führende Kraft aller Organisationen der Arbeiterklasse und der Werktätigen, der gesellschaftlichen und staatlichen Organisationen …“. Der führende Staatsrechtler der SBZ, Prof. Dr. Herbert Kröger, hatte den Primat der SED im staatlichen Leben der SBZ in einem Gutachten („Zum Staatsaufbau in der Deutschen Demokratischen Republik“, Ost-Berlin, 1954) zunächst wie folgt fixiert: „Die … Sozialistische Einheitspartei Deutschlands ist die führende Kraft aller staatlichen Organisationen … Mit ihrer Hilfe leitet die Arbeiterklasse den Staat … Deshalb gibt es keine grundlegenden, wichtigen staatlichen Maßnahmen ohne vorhergehende richtungweisende Beschlüsse der SED. In den Beschlüssen der SED kommt unmittelbar der Wille der Arbeiterklasse zum Ausdruck. Durch ihre Umsetzung in staatliche Entscheidungen und Anordnungen (Gesetze, Verordnungen, Beschlüsse usw.) wird dieser Wille in staatlichen Willen verwandelt und mit staatlicher Autorität versehen.“ In der Praxis ergab sich schon bald nach der Bildung erster zentraler Verwaltungs- und Regierungsorgane eine ständige Beeinflussung und Lenkung ihrer Entscheidungen und Maßnahmen durch die Führungsorgane der SED. Selbst Detailfragen wurden mehr und mehr vom Apparat des ZK der SED, den Bezirks- und Kreisleitungen der SED behandelt, bevor sie den Staatsorganen zur Beratung und Realisierung übergeben wurden. Diese führende Rolle der SED und die Degradierung der Regierung und ihrer nachgeordneten Organe zu reinen Exekutivorganen der Einheitspartei wurden schließlich durch einen Beschluß des Politbüros der SED vom 12. Juli 1960 und eine verbindliche Interpretation der Zeitschrift „Die Einheit“ (Heft 8/1960) theoretisch fixiert und vom Ministerrat in seiner Sitzung vom 14. Juli 1960 akzeptiert. Dadurch werden, wie es in der „Einheit“ (8/1960) heißt, Praktiken abgestellt, die eine Verdrehung der „Parteilinie“ durch eigene Anweisungen des Staatsapparates begünstigten. Das „Kernproblem“ liege „in der richtigen Organisierung der Durchführung der Parteibeschlüsse durch den Staatsapparat. Es muß gesichert werden, daß die Beschlüsse der Partei zur unmittelbaren (!) Grundlage für die gesamte Arbeit des Staatsapparates gemacht werden“. Zugleich wurde die bisher gültige These, der Staatsapparat sei das „Hauptinstrument zum Aufbau des Sozialismus“ erweitert: „Unsere sozialistische Staatsmacht ist das Hauptinstrument der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei zur Organisierung des sozialistischen Aufbaus.“ Dabei müsse davon ausgegangen werden, „daß die gesamte gesellschaftliche Entwicklung in Erkenntnis ihrer Gesetzmäßigkeiten von der Partei der Arbeiterklasse gelenkt wird und der Staatsapparat ein Instrument ist, um die Durchsetzung der Beschlüsse der Partei zur planmäßigen und bewußten Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft zu organisieren“ („Einheit“, 8/1960). Weiter heißt es: „im Prozeß des vollentfalteten sozialistischen Aufbaus wächst mit Notwendigkeit die Rolle der marxistisch-leninistischen Partei … Auf der Grundlage der Theorie des Marxismus-Leninismus und der Untersuchung der konkreten Bedingungen arbeitet die Partei die politische Linie für alle [S. 361]Gebiete des sozialistischen Aufbaus aus … und leitet die Verwirklichung dieser Linie in die Praxis.“ Zur weiteren Zentralisierung und Straffung der staatlichen Leitung und Kontrolle wurden gleichzeitig mit dieser Fixierung der Vormachtstellung der Partei gegenüber dem Staatsapparat die Weisungsbefugnisse der einzelnen Ministerien eingeengt. Nur der Vorsitzende des Ministerrates und der Inhaber des neugeschaffenen Amtes eines „Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates für Koordinierung und Kontrolle der Beschlüsse von Partei und Regierung“ (Willi Stoph) sind noch berechtigt, Weisungen an die Vorsitzenden der Räte in den Bezirken und Kreisen zu geben. Der Stellvertreter für Koordinierung und Kontrolle wurde gleichzeitig ermächtigt, die Arbeitsweise, die Methoden und Fristen zur Erledigung der einzelnen Aufgaben der Ministerien und nachgeordneten staatlichen Dienststellen zu bestimmen. Da mit der Schaffung eines „Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik“ (Staatsrat) am 12. 9. 1960 weitere Exekutivbefugnisse in einer außerhalb des herkömmlichen Regierungsapparates errichteten Stelle akkumuliert wurden, können Regierung und Verwaltung der SBZ nurmehr lediglich als Ausführungsorgane des zentralen Machtträgers — des Parteiapparates und der von diesem beherrschten wie durch Personalunion (Ulbricht) gleichgeschalteten Organe — betrachtet werden. [S. 362] [S. 363]Überdies wird die zentrale staatliche Verwaltung der SBZ in starkem Maße von der sowjetischen Partei- und Staatsführung beeinflußt. So nimmt der sowjetische Botschafter in Ost-Berlin an Sitzungen des Präsidiums des Ministerrates der SBZ teil. Zum anderen unterliegt die Wirtschaftsplanung und Wirtschaftsverwaltung der SBZ den Weisungen des von der sowjetischen Gosplan-Kommission geleiteten Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (Comecon). Die wichtigsten Regierungsämter der SBZ sind wie folgt besetzt: Ministerpräsident und Vors. d. Ministerrates: Otto ➝Grotewohl (SED) Stellv. d. Vors. d. Ministerrates f. Koordination und Kontrolle:Willi ➝Stoph (SED) Stellv. d. Vors. d. Ministerrates f. d. Koordinierung d. Volkswirtschaftl. Grundfragen: Bruno ➝Leuschner (SED) Stellv. d. Vors. d. Ministerrates f. Handel, Versorgung und Landwirtschaft: Margarete ➝Wittkowski (SED) Stellv. d. Vors. d. Ministerrates f. Kultur und Erziehung: Alexander ➝Abusch (SED) Weitere Stellv. d. Vors. d. Ministerrates (Als Vertreter der „Blockparteien“): Dr. Lothar ➝Bolz (NDPD) Paul ➝Scholz (DBD) Max ➝Sefrin (CDU) Max ➝Suhrbier (LDPD) Vors. d. Staatl. Plankommission (im Range eines Ministers): Karl ➝Mewis (SED) Vors. des Volkswirtschaftsrates (im Range eines Ministers): Alfred ➝Neumann (SED) Vors. d. Zentralen Kommission f. Staatliche Kontrolle: Hans ➝Jendretzky (SED) Minister für Nationale Verteidigung: Karl-Heinz ➝Hoffmann (SED) Minister für Staatssicherheit: Erich ➝Mielke (SED) Minister des Innern: Karl ➝Maron (SED) Minister f. Ausw. Angelegenheiten: Dr. Lothar ➝Bolz (NDPD) Minister der Finanzen: Willi ➝Rumpf (SED) Minister für Außenhandel und Innerdeutschen Handel: Julius Balkow (SED) Minister für Handel und Versorgung: Curt-Heinz ➝Merkel (SED) Minister für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft:Hans ➝Reichelt (DBD) Minister für Gesundheitswesen: Max ➝Sefrin (CDU) Minister für Verkehrswesen: Erwin ➝Kramer (SED) Minister für Post- u. Fernmeldewesen: Friedrich ➝Burmeister (CDU) Minister für Bauwesen: Ernst ➝Scholz (SED) Minister für Volksbildung: Prof. Dr. Alfred ➝Lemmnitz (SED) Minister für Kultur: Hans ➝Bentzien (SED) Minister für Justiz: Hilde ➝Benjamin (SED) [S. 364] Leiter des Staatl. Komitees f. Arbeit u. Löhne: Walter ➝Heinicke (SED) Präsident d. Deutschen Notenbank: Rolf ➝Wetzel (SED) Staatssekretär für Kirchenfragen: Hans ➝Seigewasser (SED) Staatssekretär f. Hoch-u. Fachschulwesen: Dr. Wilhelm ➝Girnus (SED) Leiter des Presseamtes beim Ministerpräsidenten: Kurt ➝Blecha (SED) Vors. d. Forschungsrates: Prof. Dr. Peter-Adolf ➝Thiessen (parteilos) Stell. d. Vors. u. Sekretär des Forschungsrates (im Range eines Staatssekretärs):Prof. Dr. Hans ➝Frühauf (SED) Leiter des Amtes f. Kernforschung und Kerntechnik: Karl Rambusch (SED) (Alle hier genannten Staatsfunktionäre gehören dem Ministerrat an.) Literaturangaben Grottian, Walter: Das Sowjetische Regierungssystem (Die Wissenschaft von der Politik, Bd. 2). Köln 1956, Westdeutscher Verlag. Text 188 S., Quellenteil 168 S. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Friedrich, Gerd, und Heinrich von Zur Mühlen: Die Pankower Sowjetrepublik und der deutsche Westen (Rote Weißbücher 10). Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 153 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Nettl, J. Peter: Die deutsche Sowjetzone bis heute — Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. Frankfurter Hefte. 464 S. Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1958, Westdeutscher Verlag. 181 S. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1956. 364 S. m. 9 Anlagen und 1 Karte. Nachdr. 1961. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954. Taschenausgabe (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 3., durchgesehene Aufl. 1961. 322 S. SBZ von 1955 bis 1956 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1955 bis 1956 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1958. 255 S. m. 3 Anlagen. SBZ von 1957 bis 1958 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1957 bis 1958 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1960. 369 S. m. 5 Anlagen. SBZ von 1955 bis 1958 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1955 bis 1958. Taschenausgabe (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1961. 580 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1960. 204 S. u. 4 Taf. Friedenau, Theo: Rechtsstaat in zweierlei Sicht — Rechtstheorie und Rechtsausübung im demokratischen und totalitären Machtbereich … Berlin 1957, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 206 S. Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 358–364 Recknagel, Helmut A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Regionalplanung

Siehe auch: Regierung: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Regierung und Verwaltung: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Verwaltung: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 358]Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches im Mai 1945 übernahm die sowjetische Besatzungsmacht alle Verwaltungsaufgaben in der SBZ. Sie errichtete im Juni 1945 die „Sowjetische Militär-Administration für Deutschland“ (SMAD), die zu ihrer Unterstützung lokale und regionale deutsche Verwaltungen einsetzte. Im Gegensatz…

DDR A-Z 1962

Jugend (1962)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 199]Die Bolschewisten legen, wie alle politischen Herrschaftssysteme, die darauf bedacht sind, die bestehende Gesellschaft durchgreifend neu zu ordnen (Totalitarismus), besonderes Gewicht darauf, die J., die nicht durch Bildungserlebnisse und Welterfahrungen vorgeformt ist, für sich zu gewinnen. Wie man dabei die „Jugend“ nach oben altersmäßig abzugrenzen hat, ist nicht ganz leicht zu entscheiden. Viel spricht dafür, die Grenze bei den etwa heute 30jährigen — Jahrgang 1930/31 — zu ziehen, da alle jüngeren Menschen erst nach 1945 ins eigentliche — berufliche! — Leben eingetreten sind und der Einfluß der Schule in den vorangegangenen wesentlichen Entwicklungsjahren infolge des „totalen Krieges“ ohnehin nicht sehr tiefgreifend sein konnte. Vielfach wird die Grenze aber auch bei den jeweils 25jährigen gezogen. Diese Altersstufe war bis Anfang 1961 die reguläre Grenze für Mitgliedschaft in der FDJ, mit Ausnahme der höheren Funktionäre, die großenteils älter waren; die unter 25jährigen werden auch im Bundes-Notaufnahmeverfahren (Flüchtlinge) bevorzugt behandelt. Das SBZ-Regime selbst zieht neuerdings die Grenze zwischen J. und Erwachsenen bei 23 Jahren. Doch spricht viel dafür, daß die Probleme der J. nicht als Altersstufenfragen, sondern vielmehr als Generationsfragen im ersterwähnten Sinn zu verstehen sind, daß mithin der Geburtenjahrgang wichtiger als das Lebensalter ist. Von den drei wesentlichsten Einfluß- und Bildungsquellen, die zur Profilierung der jungen Generation beitragen: Elternhaus, Schule und Jugendorganisation sind die beiden letzteren völlig in der Hand der politischen Führung, die Schule allerdings weit mehr durch die Gestaltung der Lehrpläne und die Aktivität der bolschewistischen Jugendorganisation (Junge Pioniere) als durch die zu einem erheblichen Teil dem Regime immer noch reserviert gegenüberstehende Lehrerschaft. Es kann als typisch gelten, daß Schüler und Lehrer in den „gesellschaftswissenschaftlichen“ Unterrichtsfächern einander bewußt „parteiliche“ Überzeugtheit vorheucheln. Die Jugendlichen lernen mithin schon in der Schulzeit, taktisch erwünscht statt spontan und ehrlich zu reagieren, sich anzupassen und aus Opportunitätsgründen Ansichten zu vertreten, die nicht die ihren sind. Das hat mit echter Bewußtseinsbildung nur bedingt etwas zu tun. Doch ist zu berücksichtigen, daß — vor allem seit 1957/58 — die Lehrpläne wesentlich zugunsten der politisch neutralen mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Fächer und der Produktionspraxis umgestellt worden sind, die 70 bis 80 v. H. der Unterrichtsmaterien ausmachen (Polytechnische Erziehung). Mit mancherlei Methoden sucht man auf die J. schon im Vorschul- und Schulalter einzuwirken, so sollen die Kinder möglichst schon vor der Schulzeit in politisch beeinflußten Kindergärten, sodann — neben der Schule einher — in Horten und durch die Organisationen der FDJ, die auch die Feriengestaltung übernimmt und kollektiviert (Ferienaktion), dem Elternhaus entfremdet werden (Familienpolitik); doch ist diese generelle Erfassung nur bedingt erfolgreich. Zwar hat die FDJ an 90 v. H. der unter 14jährigen erfaßt, aber dies nur dadurch, daß Sport, Spiel und Basteleien und nicht politische Indoktrination im Vordergrund stehen. Der gesetzlich fundierte Versuch, die J. den Elternhäusern durch die Errichtung stärkstens unter FDJ-Einfluß stehender internathafter Ganztagsschulen völlig zu entziehen, wurde angesichts der negativen Reaktion von Eltern — vor allem Arbeitereltern — und zum Teil Kindern sowie aus technischen Gründen einstweilen zurückgestellt. [S. 200]Die über 14jährigen bereiten dem Regime erhebliche Sorgen. Zwar umfaßt die FDJ (1959) mit 1,74 Mill. Mitgliedern rd. 60 v. H. der 14- bis 25jährigen. Doch ist zu bedenken, daß darunter allein rd. 300.000 Zwangsorganisierte waren, nämlich Schüler der „Erweiterten Oberschulen“. Fach- und Hochschüler einschließlich der Absolventen der Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten, für deren Fortkommen bis Frühjahr 1961 FDJ Mitgliedschaft nahezu obligatorisch war. Die übrige J., insbesondere die Arbeiter- und Bauernjugend, ist dagegen, wie sich erwies, nach abgeschlossener Lehre nur zu 25 bis 30 v. H. organisiert. Meist war die FDJ-Mitgliedschaft zudem rein nominell. Es besteht kein Zweifel, daß die FDJ ihre Aufgabe, die Politisierung der jungen Generation im Sinn der bolschewistischen Führung zu erzielen, nicht erfüllt hat. Der erwähnte Politbürobeschluß vom Februar 1961 gibt das zu. Weit effektiver ist hingegen eine Reihe andersartiger Maßnahmen. Hierzu gehört einmal die atheistische Agitation, die die J. der Kirche (Kirchenpolitik, Religionsunterricht) und den christlichen Traditionsgütern fast völlig entfremdet hat. In den letzten Jahren nahmen 80 bis 90 v. H. der 14jährigen an der staatlichen Jugendweihe teil - womit sich nach Auffassung des Rats der EKD eine Konfirmation nicht verträgt. Noch eklatanter ist der Rückgang der Taufen, obwohl hier der Druck des Regimes geringer ist. Das läßt den Schluß zu, daß das Gros der Eltern der in den letzten Jahren geborenen Säuglinge - meist im Alter zwischen 18 und 30 Jahren - kein Verhältnis mehr zur evangelischen Kirche und ihrem Ritual hat. Der Einfluß, den gerade die evangelische Kirche durch die Junge Gemeinde noch 1955 vor allem auf die Nachwuchs-Elite-Oberschüler, Studenten - im Sinn abendländischer Gesittung und Problemoffenheit ausübte, ist seither fast völlig verschwunden. Die junge Generation ist zwar in ihrer weit überwiegenden Mehrheit keineswegs als probolschewistisch anzusehen. Sie ist aber den westlichen Traditionen entfremdet. Starke Wirkung geht von der Förderung aus, die die J. durch den Staat erfährt: von den Jahrgängen um die 20 herum studieren über 20 v. H. beiden Geschlechts an Hochschulen und Fachschulen; an 90 v. H. davon sind Stipendiaten; die Lehrwerkstätten der VE-Betriebe sind großenteils vorbildlich, die jungen Leute können sogleich nach Lehrabschluß Maximal-Löhne erhalten; Betriebe, Organisationen und Gemeinden erstellen ein dichtes Netz von Klubhäusern und sonstigen Begegnungsstätten. Das Gros dieser Jugend hat keinen Vergleich zu anderen Lebensstilen; die Orientierung am Kollektiv, die Vorstellung, daß der Staat die Aufgabe hat, dem einzelnen Fürsorge und soziale Sicherheit zu gewährleisten, und das Sich-Vorfinden in einem dirigistischen System ist zur Selbstverständlichkeit geworden. Die Entfremdung gegenüber der gleichaltrigen J. in der Bundesrepublik und dem westlichen Lebensstil reicht tief. Wenn nicht starke, vor allem elterliche Einflüsse oder Westkontakte etwa familiärer Art entgegenwirken, ist diese J. dem System in sehr erheblichem Maß adaptiert und funktionell auf dieses zugeschnitten, ohne daß sie damit als bolschewisiert anzusehen wäre. Die jungen Leute der SBZ sind ängstlich darauf bedacht, sich in ihrer Freizeit nicht von Staat, Partei und Organisationen hineinreden zu lassen. Vor allem der Mangel an Möglichkeiten, in den Westen zu reisen, trägt zu Protesthaltung bei. Die unter 25jährigen, die knapp 36 v. H. der SBZ-Bevölkerung ausmachen, machten fast 50 v. H. der Flüchtlinge aus. Zugleich stellten sie aber das Gros der ent[S. 201]täuschten Rückwanderer: 20 v. H. und mehr der einzeln flüchtenden Jugendlichen gehen nach meist nicht langer Zeit in die SBZ zurück, da sie sich auf Grund ihrer Vorstellungen von Staat und Gesellschaft in der freiheitlichen Atmosphäre des Westens nicht zurechtfinden und sich „herzlos“ behandelt fühlen u. ä. (Erziehungswesen) Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Dübel, Siegfried: Die Situation der Jugend im kommunistischen Herrschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., erw. Aufl. (BB) 1960. 115 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. München 1956, Juventa-Verlag. 128 S. Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 120 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Mieskes, Hans: Pädagogik des Fortschritts? — Das System der sowjetzonalen Pädagogik. München 1960, Juventa-Verlag. 312 S. Möbus, Gerhard: Klassenkampf im Kindergarten — Das Kindesalter in der Sicht der kommunistischen Pädagogik. Berlin 1956, Morus-Verlag. 110 S. Möbus, Gerhard: Erziehung zum Haß — Schule und Unterricht im sowjetisch besetzten Deutschland. Berlin 1956, Morus-Verlag. 111 S. Möbus, Gerhard: Kommunistische Jugendarbeit — zur Psychologie und Pädagogik der kommunistischen Erziehung im sowjetisch besetzten Deutschland. Berlin 1957, Morus-Verlag. 124 S. Möbus, Gerhard: Psychagogie und Pädagogik des Kommunismus. Köln 1959, Westdeutscher Verlag. 184 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 199–201 Juden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendarbeit

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 199]Die Bolschewisten legen, wie alle politischen Herrschaftssysteme, die darauf bedacht sind, die bestehende Gesellschaft durchgreifend neu zu ordnen (Totalitarismus), besonderes Gewicht darauf, die J., die nicht durch Bildungserlebnisse und Welterfahrungen vorgeformt ist, für sich zu gewinnen. Wie man dabei die „Jugend“ nach oben altersmäßig abzugrenzen hat, ist nicht ganz leicht zu entscheiden. Viel spricht dafür, die Grenze…

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Jugendförderungsplan (1962)

Siehe auch: Jugendförderungsplan: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Jugendförderungspläne: 1975 1979 Wird Anfang jedes Jahres erneuert laut dem am 8. 2. 1950 erlassenen „Gesetz über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung“. Die Rahmen-VO der Regierung, die auch die Finanzierung des J. ordnet, wird ergänzt durch Aufstellung je eines örtlichen J. in den Betrieben, LPG, Städten und [S. 201]Gemeinden, daran wirken neben der SED die FDJ und andere Massenorganisationen mit. „Besonderer Wert wird“, wie die amtlichen „Presse-Informationen“ vom 12. 5. 1958 feststellen, „darauf gelegt, in die Pläne aufzunehmen, wie die Jugend durch gute Taten den Aufbau des Sozialismus unterstützt, Während in den Jahren vorher oft nur einseitig festgehalten war, was zur Förderung der Jugend getan werden kann.“ örtliche Beratungen sollen, so heißt es weiter: „vor allem dazu dienen, die sozialistische Erziehung der Jugendlichen zu verbessern“. Laut „Junge Welt“ v. 4. 4. 1958 führt der J. zu „neuen Jugendbrigaden in unseren sozialistischen Betrieben, dem Abschluß von Brigadeverträgen als Grundlage für die Brigadearbeit und einer Erhöhung der Arbeitsproduktivität“. Soll Wettbewerb anspornen und die Arbeit der FDJ-Kontrollposten in den sozialistischen Betrieben der Industrie und Landwirtschaft als eine Form der Teilnahme der Jugend an der Lenkung und Leitung des Staates“ verstärken. — Der J. dient der parteipolitischen Lenkung der Jugend und führt zugleich zu einer verstärkten Ausbeutung. Seit dem 1. 2. 1956 vermeidet es die Regierung über den J. Zahlen zu bringen. Seit Ausarbeitung des J. für 1959 (17. 12. 1958) wird er örtlich als Teil des Betriebskollektivvertrages abgeschlossen und möglichst mit der Gesamtplanung der Betriebe, Kreise, Städte und Gemeinden verbunden. Er besteht nun aus dem Kompaß der FDJ und aus den Jugendförderungsmaßnahmen der Staats- und Wirtschaftsorgane. Er soll die Jugendlichen auch dazu bringen, „ihre Freizeit nutzbringend zu verwenden“ („Morgen“, 20. 1. 1959), soll sie formen nach den Zehn Geboten der sozialistischen Moral (so Werner Zscheile in „Junge Welt“, 19. 12. 1958). Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 198, 201 Jugendbrigade der DDR, Hervorragende A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendfragen, Amt für

Siehe auch: Jugendförderungsplan: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Jugendförderungspläne: 1975 1979 Wird Anfang jedes Jahres erneuert laut dem am 8. 2. 1950 erlassenen „Gesetz über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung“. Die Rahmen-VO der Regierung, die auch die Finanzierung des J. ordnet, wird ergänzt durch Aufstellung je eines örtlichen J. in den Betrieben, LPG, Städten und [S. 201]Gemeinden, daran…

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Strafvollzug (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Auf Grund einer VO vom 16. 11. 1950 (GBl. S. 1165) ist der St. auf das Ministerium des Innern, also auf die Polizei, übergegangen. Bis zum 1. 1. 1956 wurden die Angelegenheiten des St. und der Strafvollstreckung unter Aufsicht des Präsidiums der Volkspolizei von den Bezirksbehörden der VP bearbeitet. Seitdem ist die Hauptverwaltung St. mit den Bezirksverwaltungen unmittelbar dem Ministerium des Innern unterstellt. Leiter des gesamten St. ist der Gen.-Major Mayer. Durch die 1. DB. vom 23. 12. 1950 MinBl. S. 215) zur VO vom 16. 11. 950 wurden die größeren Strafanstalten, durch die 2. DB. vom 5. 5. 1952 (MinBl. S. 47) alle restlichen Justizhaftanstalten, Justizjugendhäuser und Haftkrankenhäuser dem Ministerium des Innern unterstellt. Damit trat der bisher im St. vertretene Erziehungsgedanke völlig in den Hintergrund. Durch die Übertragung des St. auf die Polizei wurde angestrebt, die Arbeitskraft der Gefangenen in möglichst großem Umfange auszubeuten, so vor allem in Haftarbeitslagern. Diesem Ziel diente auch die „VO über die Beschäftigung von Strafgefangenen“ vom 1. 4. 1952 (GBl. S. 275), mit der Strafgefangene während des St. „in bestimmte Zweige der Industrie“ zur Arbeit gelockt werden sollten. Für ständige Normerfüllung und Übererfüllung wurde vorzeitiger Straferlaß in Aussicht gestellt, „wenn der Strafgefangene sich verpflichtet, das Doppelte des Strafrestes, mindestens jedoch ein Jahr, im gleichen Industriezweig zu arbeiten“ (§ 2 Abs. 3). Durch die „VO über den Arbeitseinsatz von Strafgefangenen“ vom 10. 6. 1954 (GBl. S. 576) wurde die vorbezeichnete VO aufgehoben und ganz allgemein „das Ministerium des Innern ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Generalstaatsanwalt der DDR, dem Ministerium der Justiz, dem Ministerium der Finanzen den Arbeitseinsatz von Strafgefangenen in eigener Zuständigkeit neu zu regeln“. Damit hat die Volkspolizei — das Referat „Produktion“ in den Bezirksverwaltungen St. — eine Generalvollmacht zur Festsetzung der Arbeitsbedingungen für Strafgefangene und der Vergünstigungen erhalten, seit Sommer 1955 wurde nach und nach in den großen Strafanstalten die Regelung eingeführt, daß die Gefangenen keine Lebensmittelpakete von ihren Angehörigen mehr erhalten durften. Es durfte den Gefangenen zunächst aber noch Geld geschickt werden, für das sie sich in den HO-Verkaufsstellen in den Strafanstalten die dort vorhandenen Lebens- und Genußmittel kaufen konnten. Seit Frühjahr 1956 ist auch diese zusätzliche Hilfe nicht mehr erlaubt. Bei guter Führung und Erfüllung der Arbeitsnorm kann dem Gefangenen gestattet werden, zum Geburtstag ein Lebensmittelpaket von seinen Angehörigen zu empfangen. Zu Weihnachten darf (und soll 1) der Gefangene ein Geschenkpäckchen an seine Angehörigen schicken, während er selbst zu diesem Fest grundsätzlich kein Paket erhalten darf. Obwohl die „VO über Kosten im Strafverfahren“ vom 15. 3. 1956 (GBl. S. 273) ausdrücklich vorschreibt, daß Kosten, die beim Vollzug einer Freiheitsstrafe entstehen (Haftkosten), nicht mehr erhoben werden, werden den arbeitenden Gefangenen sehr erhebliche Abzüge vom Arbeitslohn für „Unterkunft, Verpflegung und Bewachung“ gemacht, die bis zu 75 v. H. des Arbeitslohnes erreichen. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 431 Strafvollstreckung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stralsund

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Auf Grund einer VO vom 16. 11. 1950 (GBl. S. 1165) ist der St. auf das Ministerium des Innern, also auf die Polizei, übergegangen. Bis zum 1. 1. 1956 wurden die Angelegenheiten des St. und der Strafvollstreckung unter Aufsicht des Präsidiums der Volkspolizei von den Bezirksbehörden der VP bearbeitet. Seitdem ist die Hauptverwaltung St. mit den Bezirksverwaltungen unmittelbar dem Ministerium des Innern…

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Architektur (1962)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Da die A. mehr als andere bildende Künste berufen erscheint, die „gesellschaftliche“ Entwicklung zugleich zu beeinflussen und zu repräsentieren, nahm sich die Kunstpolitik nach einer kurzen Periode der Unsicherheit ihrer mit besonderem Eifer an und drückte ihr bald den Stempel der herrschenden Kunstrichtung auf (Sozialistischer Realismus). — Die Deutsche ➝Bauakademie als Organ der Kunstpolitik des Regimes diktierte einen Baustil, der in der Nachfolge Hitlers pseudo-klassizistische Elemente in bombastischer Fülle aufwies. Der Fassade wurde überall der Vorrang vor dem Grundriß gegeben; die Auflösung der Städte in Eigenheimsiedlungen wurde als „Isolierung der Menschen und ein Hindernis für die Entwicklung“ (Ulbricht) abgelehnt; neuerdings wird der „sozialistische Wohnkomplex“, das sowjet. „Quartal“, als Ausdruck der „Parteilichkeit in der A.“ herausgestellt (bolschewistische ➝Parteilichkeit); lange Zeit waren Prunkstraßen, wie die Ost-Berliner Stalinallee, sog. Kulturhäuser und andere Bauten „gesellschaftlichen“ Charakters mit großem Aufwand gefördert worden, während die eigentlichen städte- und vor allem wohnungsbaulichen Aufgaben aus Mangel an Mitteln und Baustoffen und infolge des sterilen Bürokratismus des Projektierungsapparates brachlagen (Wohnungsbau, Wohnungswirtschaft). Nachdem 1955 Chruschtschow die Baupolitik der SU scharf kritisiert und ihr Einfachheit, Strenge der Formen und Sparsamkeit als neue Grundsätze anempfohlen hatte, forderte die Deutsche Bauakademie für die SBZ zwar auch Berücksichtigung der Funktion des Bauwerkes, betonte aber, daß das deutsche Bauwesen in der Pflege des klassischen Kulturerbes hinter dem sowjet. zurückstehe und sich den neuen Richtlinien der SU daher noch nicht in vollem Umfange anschließen könne, in der Formgebung ist von einem neuen oder gar revolutionären Zeitstil auch heute noch weit und breit nichts zu sehen und für avantgardistische Einzelleistungen kein Raum. Die bautheoretischen Erörterungen um die nicht vorhandene „sozialistische A.“ verschleiern schlecht das Bemühen der Architekten, die eigentlich zeitgemäßen Elemente westlichen Bauens zu rezipieren und dies irgendwie mit der Ideologie in Einklang zu bringen. Erst die Einführung industrieller Baumethoden (mit vorfabrizierten Fertigbauteilen) führte in jüngster Zeit zu einer gewissen Versachlichung wenigstens im Wohnungsbau, freilich auch zur ödesten Normierung und zum Verzicht auf individuelle Baugedanken. Bearbeitet werden alle größeren Bauaufgaben, unter denen militärische und schwerindustrielle Objekte nach wie vor den Vorrang haben, von den staatlichen Projektierungsbüros, die die große Masse der freien Architekten an sich gezogen haben. Mit den privaten Bauherren sind auch die Existenzmöglichkeiten eines selbständigen Architektenstandes dahingeschwunden. (Bildende Kunst, Funktionalismus, Konstruktivismus) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 38 Arbeitszeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Archive

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Da die A. mehr als andere bildende Künste berufen erscheint, die „gesellschaftliche“ Entwicklung zugleich zu beeinflussen und zu repräsentieren, nahm sich die Kunstpolitik nach einer kurzen Periode der Unsicherheit ihrer mit besonderem Eifer an und drückte ihr bald den Stempel der herrschenden Kunstrichtung auf (Sozialistischer Realismus). — Die Deutsche ➝Bauakademie als Organ der Kunstpolitik des Regimes…

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Volkspolizei, Deutsche (1962)

Siehe auch: Volkspolizei: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Die VP besteht seit 1. 6. 1945 und wurde schon Mitte 1946, obwohl bis 1949 nominell. Sache der Länder, zonal zentralisiert. Das für die VP zuständige Ministerium des Innern (MdI) war von 1949 bis Juni 1955 vorwiegend, ein Wehrministerium (Kasernierte Volkspolizei). Ihm. war und ist die VP, auch „Territoriale Volkspolizei“ genannt, als Hauptverwaltung (HV) eingegliedert. Die VP umfaßt Schutz-, Kriminal-, Verwaltungs-, Verkehrs- und Wasserschutzpolizei und erfüllt einerseits normale Polizeiaufgaben. Andererseits ist sie ein politisch geschultes und überwachtes Werkzeug der SED und Hilfsorgan des SSD. Dies prägt sich am deutlichsten in den ABV aus. Den diktatorischen Zielen der SED dienen auch Paß- und Meldewesen; Erlaubniswesen (Zulassung aller, auch religiöser Veranstaltungen) und „Volkseigentum“ (Untersuchung von „Wirtschaftsvergehen“, die meist den politischen Zweck des SED-Regimes fördern soll.) Unter der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei (HVDVP) stehen die Bezirksbehörden Deutsche Volkspolizei (BDVP), unter diesen die VP-Kreisämter (VPKÄ). Im Sowjetsektor Berlins heißt die Bezirksbehörde: Volkspolizeipräsidium (VPP) Berlin, und die Kreisbehörde: VP-Inspektion (VP-I). — Die Großstädte (notfalls großen Mittelstädte) und die 8 Bezirke Ost-Berlins sind, [S. 468]je nach Bevölkerungszahl und Wohnverteilung, in etwa 3–6 Reviere geteilt. Wenn ein VPKA für eine kleinere Mittelstadt oder größere Kreisstadt zuständig ist, hat es für dieses Stadtgebiet 1 Revier. Für kleinere Städte und für Landgebiete unterhält ein VPKA nur Außenposten, nicht aber Reviere. — Von der HVDVP bis hinunter zur Kreisebene bestehen Abt. für den Betriebsschutz. Die VP hatte 1953 bis 1957 kasernierte militärähnliche mot. Bereitschaften, zuletzt rund 13.500 Mann stark. Bis auf 3.000 Mann in Berlin wurden Mitte 1957 diese Polizeitruppen-Bereitschaften der VP in die Bereitschaftspolizei übergeführt. — Die Bereitschaftspolizei und die Deutsche ➝Grenzpolizei unterstehen zwar seit Febr. 1953 dem MdI, haben aber als Polizeitruppen eigene Kommandos und hängen nicht von der VP ab. — Die Transportpolizei ist seit Febr. 1957 der VP als Hauptabt. (HA) eingefügt, bleibt aber militärähnliche Polizeitruppe. — Die militärische Ausbildung der Kampfgruppen und z. T. auch der GST liegt bei der VP. (Militärpolitik) Stärke der VP: rund 78.000 Mann (einschl. der rd. 3.700 Mann starken 5 militärähnlichen mot. Bereitschaftskommandos des VPP Berlin. Chef der HVDVP seit Aug. 1959 Generalmajor Hans-Hugo Winkelmann (SED). Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 467–468 Volksmusikschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkspolizeihelfer

Siehe auch: Volkspolizei: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Die VP besteht seit 1. 6. 1945 und wurde schon Mitte 1946, obwohl bis 1949 nominell. Sache der Länder, zonal zentralisiert. Das für die VP zuständige Ministerium des Innern (MdI) war von 1949 bis Juni 1955 vorwiegend, ein Wehrministerium (Kasernierte Volkspolizei). Ihm. war und ist die VP, auch „Territoriale Volkspolizei“ genannt, als Hauptverwaltung (HV) eingegliedert. …

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Linse, Walter (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 * 23. 8. 1903 in Chemnitz als Sohn des Postsekretärs Max L. Juristische Ausbildung bis 1931, anschließend Amtsanwalt und Hilfsrichter beim AG. Leipzig bis 31. 12. 1933. Danach Rechtsanwalt in Chemnitz bis 1938, von Mai 1938 bis 31. 3. 1949 Referent und Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Chemnitz. Nach 1945 Mitglied der LDP und 1. Vors. des Bezirksverbandes Chemnitz dieser Partei; wegen Ablehnung der Blockpolitik im Herbst 1945 ausgetreten. Anfang April 1949 Flucht nach West-Berlin, da Festnahme durch die politische Polizei (Abt. K 5 der Kripo) zu befürchten war. Von April 1949 bis 31. 12. 1950 Syndikus in einem West-Berliner Industrieunternehmen. Am 15. 1. 1951 Eintritt in den Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen, alsbald Leiter der Abt. Wirtschaftsrecht, wo Dr. L. vornehmlich die mit den rechtsstaatswidrigen Enteignungen in der SBZ zusammenhängenden Fragen bearbeitete. Am 8. 7. 1952 wurde Dr. L. gegen 7.25 Uhr auf dem Wege zur Arbeitsstelle unweit seiner Wohnung in Berlin-Lichterfelde von beauftragten Agenten des Staatssicherheitsdienstes angesprochen, hinterrücks mit einem bis dahin versteckt gehaltenen Sandsack niedergeschlagen, in ein mit laufendem Motor bereitstehendes Auto gezerrt und in die SBZ verschleppt. Er erhielt dabei einen Schuß in das Bein. Auf Verfolger wurde geschossen, der sowjetzonale Schlagbaum wurde für das Auto der Menschenräuber kurz geöffnet. Auf einen scharfen westalliierten Protest erklärten die Sowjets, von der Angelegenheit nichts zu wissen und Dr. L. nicht in Gewahrsam zu haben. Inoffiziell wurde bekannt, daß Dr. L. wenige Tage nach dieser sowjet. Antwort den Sowjets vom SSD übergeben und dann längere Zeit im NKWD-Gefängnis Berlin-Karlshorst gefangengehalten wurde. Inzwischen entlassene politische Häftlinge sind dort zeitweise mit ihm zusammengetroffen. Im Sommer 1953 wurde Dr. L. in das sowjet. Militärgefängnis Berlin-Lichtenberg verlegt. Hier soll er zu einer 25jährigen Freiheitsstrafe verurteilt und anschließend in die SU abtransportiert worden sein. Seitdem war sein Schicksal ungewiß, bis das Sowjetische Rote Kreuz Ende Mai 1960 offiziell mitteilte, daß Dr. L. bereits am 15. 12. 1952 in der SU verstorben ist. Diese Mitteilung wurde dann aber in einem dem DRK Anfang Sept. 1960 zugegangenen Schreiben des Sowjet. Roten Kreuzes als Irrtum eines Sachbearbeiters bezeichnet und dementiert. Nun heißt es wieder, daß den sowjet. Behörden über L. nichts bekannt sei. (Menschenraub) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 262 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1962 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/linse-walter verwiesen. Linie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Literatur

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 * 23. 8. 1903 in Chemnitz als Sohn des Postsekretärs Max L. Juristische Ausbildung bis 1931, anschließend Amtsanwalt und Hilfsrichter beim AG. Leipzig bis 31. 12. 1933. Danach Rechtsanwalt in Chemnitz bis 1938, von Mai 1938 bis 31. 3. 1949 Referent und Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Chemnitz. Nach 1945 Mitglied der LDP und 1. Vors. des Bezirksverbandes Chemnitz dieser Partei; wegen Ablehnung der Blockpolitik im Herbst…

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Mecklenburg (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ; umfaßt seit 1945 auch den Westteil der preußischen Provinz Pommern; 22.954 qkm, 2,0 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 16. 1. 1947, Hauptstadt Schwerin; Landesfarben: Blau-Gelb-Rot; Wirtschaft: vorwiegend Landwirtschaft, Hafenplätze mit Werften und Fischerei. — Landtag und Landesregierung und damit praktisch auch das Land im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Neubrandenburg, Rostock und Schwerin aufgehoben. 1348 erhielten die Fürsten von M. die Herzogswürde. Im Laufe seiner Geschichte wurde das Land mehrmals nach dynastischen Gesichtspunkten geteilt, konnte aber auch sein Gebiet arrondieren; 1808 bis 1813 gehörten die beiden Herzogtümer M.-Schwerin und M.-Strelitz dem Rheinbund an; 1815 erhielten die mecklenburgischen Herzöge die Großherzogswürde. 1866 traten beide M. dem Norddeutschen Bund bei; seit 1871 gehörten sie zum Deutschen Reich. M.-Schwerin und M.-Strelitz wurden 1918 unter Auflösung der Union Freistaaten, die das Reich 1934 zum Land M. vereinigte. Nach 1933 verlor M. im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde M. von britischen und sowjet. Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fiel auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch der westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegene Landesteil an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung der westlich der Oder-Neiße-Linie liegenden Kreise der preußischen Provinz Pommern (Vorpommern mit Rügen) in das Land und die Errichtung der „Landesverwaltung M.-Vorpommern“ (die Bezeichnung M.-Vorpommern galt nur für die erste Zeit) unter Präsident Wilhelm Höcker (SPD), der sie im Okt. 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 19. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjet. Wahlbeeinflussung die SED nur 49,5 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dez. 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Wilhelm Höcker (infolge der Zwangsvereinigung der SPD mit der KPD jetzt SED-Mitgl.) und beschloß im Jan. 1947 die „Verfassung des Landes M. vom 16. 1. 1947“, die am 12. 3. 1947 in Kraft traf. Seit Okt. 1949 ist M. Land der „DDR“. An Stelle des zurückgetretenen Wilhelm Höcker wurde im Juli 1951 Kurt Bürger (SED) und nach dessen Tode im August 1951 Bernhard ➝Quandt (SED) Ministerpräsident. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 281 Mayer, Hans A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Medaille

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ; umfaßt seit 1945 auch den Westteil der preußischen Provinz Pommern; 22.954 qkm, 2,0 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 16. 1. 1947, Hauptstadt Schwerin; Landesfarben: Blau-Gelb-Rot; Wirtschaft: vorwiegend Landwirtschaft, Hafenplätze mit Werften und Fischerei. — Landtag und Landesregierung und damit praktisch auch das Land im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter…

DDR A-Z 1962

Medizinisches Personal (1962)

Siehe auch: Medizinisches Personal: 1956 1958 1959 1960 1963 Medizinisches Personal, Mittleres: 1965 1966 Mittlere Medizinische Fachkräfte: 1969 1975 1979 Mittleres Medizinisches Personal: 1965 1966 Analog der Gliederung der Berufsbilder (und -ausbildung) in den pädagogischen Berufen (Lehrerbildung) wurden die medizinischen Berufe 1949 gestaffelt in Medizinische Hilfsberufe, Mittleres MP. und MP. mit Hochschulausbildung. Medizinische Hilfsberufe: z. B. Apothekenhelfer, ärztliche und zahnärztliche Sprechstundenhelferin, Zahntechniker; Ausbildung in praktischer Lehrzeit oder notfalls Kurzlehrgängen. Mittleres MP: Berufe der Krankenpflege und der medizinischen Untersuchungstechnik; Ausbildung auf Fachschulen. Anfangs bestanden 3 Stufen: „Unterstufe für die elementare Arbeit (z. B. Krankenschwester, Krankengymnastin für Orthopädie, Laborassistentin usf.), „Mittelstufe“ für qualifiziertere Tätigkeiten (Leit. Stationsschwester, Krankengymnastin für Innere Medizin und Frauenheilkunde, Bakteriologische und Serologische Assistentin usf.), „Oberstufe für leitende Kräfte (Krankenhausoberin, Institutsleiterin usf.), Lehrkräfte an Fachschulen, sowie Arzthelfer, Apothekenassistenten, Zahntechnikermeister u. ä. Im „Perspektivplan“ (Gesundheitswesen) wurde gefordert, „die Berufsbilder für das Mittlere MP … den Erfordernissen des sozialistischen Gesundheitswesens anzupassen, die Grundausbildung zu vereinheitlichen.“ Neue Berufsbilder wurden festgelegt: Krankentransporteur, Kinderpflegerin, Kosmetikerin, Orthoptistin, Hygiene- und Arbeitshygiene-Inspektor, Medizin. Statistiker, Betriebsökonom u. a. In fast allen Berufsgruppen des Mittleren MP herrscht erheblicher Mangel, besonders in der Krankenpflege. — Im MP mit Hochschulausbildung wurde ähnlich schematisch die vielfältige Spartengliederung im Bereich des Facharztes festgelegt. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 282 Medizinische Fortbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Meiningen

Siehe auch: Medizinisches Personal: 1956 1958 1959 1960 1963 Medizinisches Personal, Mittleres: 1965 1966 Mittlere Medizinische Fachkräfte: 1969 1975 1979 Mittleres Medizinisches Personal: 1965 1966 Analog der Gliederung der Berufsbilder (und -ausbildung) in den pädagogischen Berufen (Lehrerbildung) wurden die medizinischen Berufe 1949 gestaffelt in Medizinische Hilfsberufe, Mittleres MP. und MP. mit Hochschulausbildung. Medizinische Hilfsberufe: z. B. Apothekenhelfer,…

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Kriegsverbrecherprozesse (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der Sowjet. Konzentrationslager in der SBZ wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine Strafkammern statt. Als Richter amtierten besonders ausgewählte und linientreue SED-Volksrichter. Ebenso ausgesucht waren Staatsanwälte und sonstiges Personal. Grundlage zur Verurteilung bildete in der Regel die Übersetzung eines in russischer Sprache abgefaßten Protokolls, das meist nicht ganz eine Seite füllte und die angeblich von dem Beschuldigten begangenen Straftaten erwähnte. Im Ermittlungsverfahren in Waldheim wurden die Beschuldigten durch besonders geschulte Polizeikräfte noch einmal vernommen und mußten einen Lebenslauf und eine Vermögenserklärung abgeben. Auf diese Unterlagen stützte sich die Anklage der Staatsanwaltschaft. Die Anklageschrift durfte von den Angeklagten durchgelesen, mußte dann wieder abgegeben werden. Verteidiger wurden nicht zugelassen, desgleichen keine Zeugen. Am Schluß der gesamten Aktion, die unter Leitung von Dr. Hildegard Heinze und vier anderen SED-Funktionären stand, wurden etwa 8 öffentliche Prozesse gegen Angeklagte durchgeführt, denen wirklich Straftaten vorgeworfen werden konnten. In allen anderen Verfahren in Waldheim war die Öffentlichkeit ausgeschlossen (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Von 38 Todesurteilen wurden in der Nacht zum 4. 11. 1950 24 vollstreckt (Todesstrafe). Im übrigen wurden Strafen zwischen 6 Jahren Gefängnis und lebenslänglichem Zuchthaus verhängt. Nach der Verurteilung erhielten die Angehörigen der Verurteilten nach teilweise über 5 Jahren das erste Lebenszeichen von den Inhaftierten. Seitdem wurde es den Verurteilten gestattet, monatlich einen Brief von w 15 Zeilen zu schreiben und zu empfangen sowie in längeren unregelmäßigen Abständen ein Lebensmittelpaket mit genau vorgeschriebenem Inhalt zu erhalten. Im Herbst 1952 wurde, unter dem Druck der öffentlichen Meinung der freien Welt, ein Teil der Verurteilten vor Ablauf der Strafzeit entlassen. Weitere vorzeitige Haftentlassungen erfolgten im Juli 1954 und 1956, so daß jetzt fast alle Waldheim-Verurteilten die Freiheit zurückerlangt haben. Das West-Berliner Kammergericht hat in einem nach § 15 des „Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen“ durch[S. 237]geführten überprüfungsverfahren erkannt, daß die Waldheim-Urteile wegen der im Verfahren und bei der Urteilsfindung festzustellenden Rechtsverletzungen schlechthin als nichtig, also als Nicht-Urteile angesehen werden müssen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 236–237 Kriegsopferversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kriminalität

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der Sowjet. Konzentrationslager in der SBZ wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine Strafkammern statt. Als…

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Unterhaltspflicht (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Ehefrau hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Mann auf Unterhalt, da die Ehe in der sozialistischen Gesellschaft ihren früheren Charakter als „Versorgungsanstalt für die Frau“ verloren hat. (Gleichberechtigung der Frau). Auch die Ehefrau und Mutter ist verpflichtet, „gesellschaftlich nützliche Arbeit“ zu verrichten. Unter dem Vorwand, der Frau auf diese Weise zur Gleichberechtigung zu verhelfen, soll sie genötigt werden, neben ihrer Hausfrauenarbeit einen Beruf auszuüben. Durch die so zu erlangende wirtschaftliche Selbständigkeit könne sich die Frau in ihrer Persönlichkeit weit besser entfalten und entwickeln als in der Enge ihrer Häuslichkeit (Oberstes Gericht, Urt. v. 19. 1. 1961, Neue Justiz 1961, S. 213). Das gilt um so mehr für die geschiedene Frau. Sie ist, selbst wenn sie Kinder zu versorgen hat, grundsätzlich verpflichtet, ihren Unterhalt durch eigene Arbeit zu verdienen und dadurch „ihrer politisch-moralischen Pflicht beim Aufbau des Sozialismus“ durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft nachzukommen. Nur in Ausnahmefällen, in denen die geschiedene Frau arbeitsunfähig und deshalb außerstande ist, ihren Unterhalt selbst zu bestreiten, kann ihr für eine Übergangszeit ein Unterhalt zugebilligt werden. Die Erfüllung der U. und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen stößt auf Schwierigkeiten, wenn der Unterhaltsberechtigte und der -verpflichtete in verschiedenen Teilen Deutschlands wohnen. Der Berechtigte kann nur Zahlung auf ein Sperrkonto verlangen. Während der in der SBZ lebende Berechtigte nach den westlichen Devisenbestimmungen über das Westmark-Sperrkonto weitgehend verfügen kann, ist das Ostmark-Sperrkonto der Verfügungsmacht des im Westen lebenden Unterhaltsberechtigten entzogen. Minderjährige Kinder im Westen [S. 448]können nur über den Verrechnungsverkehr von Unterhaltsgeldern zwischen der SBZ und der Bundesrepublik, der durch die örtlich zuständigen Jugendämter durchgeführt wird, in den Genuß der Unterhaltszahlungen kommen. Unterhaltszahlungen geschiedener Eheleute sind in diesen Verrechnungsverkehr nicht einzubeziehen. Flüchtet ein Unterhaltsberechtigter aus der SBZ, so erlischt die U. des in der SBZ lebenden Unterhaltsverpflichteten (Oberstes Gericht, Urt. v. 1., 21. und 25. 8. 1958 - „Neue Justiz“ 1958, S. 683 ff.). Das gilt auch für Kinder, selbst wenn diese erst nach der Flucht geboren werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 447–448 Universitäten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Ehefrau hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Mann auf Unterhalt, da die Ehe in der sozialistischen Gesellschaft ihren früheren Charakter als „Versorgungsanstalt für die Frau“ verloren hat. (Gleichberechtigung der Frau). Auch die Ehefrau und Mutter ist verpflichtet, „gesellschaftlich nützliche Arbeit“ zu verrichten. Unter dem Vorwand, der Frau auf diese Weise zur Gleichberechtigung zu verhelfen, soll sie genötigt…

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Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des (1962)

Siehe auch: Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutz des: 1953 1954 Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Das Gesetz vom 21. 4. 1950 (GBl. S. 327) „teilt in der vom Strafrechtsergänzungsgesetz (§ 39) veränderten Fassung die ohne besondere Genehmigung vorgenommene Einfuhr von Waren in das Währungsgebiet der DM Ost und die Ausfuhr aus diesem Gebiet unter Strafe. Die Strafandrohung, die bis zum 1. 2. 1958 auf mindestens drei Jahre Gefängnis, in schweren Fällen auf mindestens fünf Jahre Zuchthaus lautete, ist durch das StEG auf Gefängnis bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen auf Zuchthausstrafe von ein bis zehn Jahren zurückgeführt worden; in schweren Fällen dann zusätzlich auf Vermögenseinziehung erkannt werden. Die katalogartige Aufzählung der Voraussetzungen des schweren Falles ist durch das StEG beseitigt worden, so daß es jetzt nur drei Gruppen schwerer Fälle gibt: „a) wenn die Tat nach Umfang oder Art der Ware zu einer schweren Störung des Warenaustausches geführt hat, b) wenn die zur Ein- und Ausfuhr erforderlichen Dokumente gefälscht oder verfälscht worden sind, c) wenn die Tat wiederholt zum Zwecke des Erwerbs begangen wurde.“ Diese Neuregelung entsprach gesetzlich den Gedanken, die das OG in der Richtlinie Nr. 4 vom 30. 10. 1953 (ZBl. S. 546) nach der Verkündung des Neuen Kurses zum Ausdruck gebracht hatte. Trotz der Neufassung wird aber durch das Gesetz die Möglichkeit, über privates Eigentum frei zu verfügen, stark eingeschränkt und teilweise verhindert. Das AZKW verfügt auf der Grundlage dieses Gesetzes selbständig und ohne Billigung der Gerichte Beschlagnahme und Einziehung von Gegenständen. Daneben kann das AZKW Geldstrafen bis zum zehnfachen Wert der eingezogenen Waren verhängen. Von Zonengerichten auf Grund dieses Gesetzes verhängte Urteile dürfen in der Bundesrepublik nicht vollstreckt werden, da dieses Gesetz und seine Anwendung „den Forderungen widerspricht, die eine Verfassung, die sich zum materiellen Rechtsstaat bekennt, an Gesetzgeber und Richter stellt“ (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31. 5. 1960). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 189 Innen- und Außenhandel, Deutscher (DIA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Innere Truppen

Siehe auch: Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutz des: 1953 1954 Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Das Gesetz vom 21. 4. 1950 (GBl. S. 327) „teilt in der vom Strafrechtsergänzungsgesetz (§ 39) veränderten Fassung die ohne besondere Genehmigung vorgenommene Einfuhr von Waren in das Währungsgebiet der DM Ost und die Ausfuhr aus diesem Gebiet unter Strafe. Die Strafandrohung, die bis zum 1. 2. 1958 auf mindestens drei Jahre…

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1962: W, X, Y, Z

Wabra, Ernst Wachsamkeit, Revolutionäre Wahlen Wählerauftrag Wählerversammlung Wahrheit Währung Währungspolitik Währungsreform Waldgemeinschaft Waldheim Waldheimer Prozesse Wandel, Paul Wanderbewegung Wanderfahne Wanderfahne des Ministerrats für die Sieger im Massenwettbewerb der LPG, Gemeinden, Kreise und Bezirke Wanderfahnen an Siegerbetriebe Wanderfahnen, Republiksieger im Wettbewerb Wander-Medaille Wanderungen Wappen Warenabnahme GmbH, Deutsche Warenfonds Warenkontore, Zentrale Warenverkehr, innerdeutscher Warenverzeichnis, Allgemeines Warenzeichen Warnke, Herbert Warschauer Beistandspakt Wartburg Wartezeiten Wasserstraßen Wasserwirtschaft Wattfraß WBDJ Wehmer, Friedrich Wehner-Methode Wehrdienstverweigerung Wehrpflicht Weiche Welle Weigel, Helene Weihnachtsgratifikation Weihs, Rolf Weimar Weltfestspiele der Jugend Weltfriedensbewegung Weltfriedensrat Weltgewerkschaftsbund Weltniveau Weltrevolution Wenden Wendt, Erich Werksabgabepreis Werktätiger Wertpapiere Westkommission Westzone Wettbewerb, Medaille für ausgezeichnete Leistungen im Wettbewerbsbewegung Wettbewerb, Sozialistischer Wetzel, Rolf WGB Widerspruch Widerstand Wiedergutmachung Wiedervereinigung Willmann, Heinz Winkler, Werner Winzer, Otto Wirtschaftliche Rechnungsführung Wirtschaftsgesetze Wirtschaftskommission Wirtschaftsordnung Wirtschaftsrat Wirtschaftsstrafverordnung Wirtschaftssystem Wirtschaftswissenschaft Wirtschaftszweiglohngruppenkatalog Wismar Wismut AG Wissenschaft Wissenschaftler des Volkes, Hervorragender Wissenschaftlicher Sozialismus Wittenberg Wittenberge Wittkowski, Margarete Wohnungsbau Wohnungswirtschaft Wolf, Hanna Wolgast Wollweber, Ernst WSTVO Zahlenlotto Zahlungsverkehr Zahnärzte Zaisser, Wilhelm Zehn Gebote der Sozialistischen Moral Zehnjahresschule Zeiss Zeitgeschichte, Deutsches Institut für Zeitlohn Zeitnormative Zeitschriften Zeitzuschlag Zensur Zentrag Zentrale Kommission für staatliche Kontrolle Zentralhaus für Volkskunst Zentralinstitut für Bibliothekswesen Zentralschulen Zentralstelle für Tierzucht Zentralstelle für wissenschaftliche Literatur Zentralverwaltung Zeugen Jehovas Ziller, Gerhart Zirkel Zirkus Zittau Zivilgesetzbuch Zivilprozeß ZK ZKD ZKK Zölle Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW) Zonengrenze Zootechniker ZPKK ZR ZSGL Züchter, Verdienter Zuwachsrate, Industrielle Zwangsarbeit Zwangskollektivierung Zwangsvollstreckung Zweig, Arnold Zweijahrplan Zwickau

Wabra, Ernst Wachsamkeit, Revolutionäre Wahlen Wählerauftrag Wählerversammlung Wahrheit Währung Währungspolitik Währungsreform Waldgemeinschaft Waldheim Waldheimer Prozesse Wandel, Paul Wanderbewegung Wanderfahne Wanderfahne des Ministerrats für die Sieger im Massenwettbewerb der LPG, Gemeinden, Kreise und Bezirke Wanderfahnen an Siegerbetriebe Wanderfahnen, Republiksieger im Wettbewerb Wander-Medaille Wanderungen Wappen Warenabnahme GmbH,…

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Renten (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jeder Sozialversicherte hat Anspruch auf R. bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem die Hinterbliebenen eines Sozialversicherten. Invaliden-R. wird gezahlt, wenn der Versicherte zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist, nach einer Versicherungszeit von mindestens 60 Monaten. Alters-R. wird gezahlt für Männer nach Vollendung des 65. Lebensjahres, für Frauen nach Vollendung des 60. Lebensjahres nach einer Versicherungszeit von mindestens 180 Monaten. Für Erhaltung der Anwartschaft ist Zweidritteldeckung erforderlich. Invaliden- und Alters-R. setzen sich aus einer Grundrente von jährlich 360 DM Ost, aus dem Steigerungsbetrag und aus Zuschlägen von zur Zeit insgesamt 50 DM Ost zusammen. Der Steigerungsbetrag macht 1 v. H. des gesamten Lebensverdienstes des Versicherten aus, für den Beiträge an einen früheren Träger der Sozialversicherung oder an die jetzige Sozialversicherung gezahlt wurden. Der Monatsverdienst wird jedoch nur bis zu 600 DM Ost berücksichtigt. Seit 1. Juni 1958 wird an nicht arbeitende Rentner und solche ohne Einnahmen aus Miete oder Pacht unter 60 DM Ost ein Zuschlag von 9 DM Ost (in Ost-Berlin 12 DM Ost) als Teuerungszuschlag nach Aufhebung der Lebensmittelrationierung gezahlt. Der Kinderzuschlag beträgt 40 DM Ost, der für die arbeitsunfähige Ehefrau 15 DM Ost. (Altersversorgung) Hinterbliebenen-R. erhalten arbeitsunfähige Familienangehörige eines verstorbenen Versicherten, wenn dieser Anspruch auf R. hatte. Dabei gelten als arbeitsunfähige Familienangehörige nur Witwen, die selbst Invaliden sind oder das 60. Lebensjahr vollendet haben oder ein Kind bis zu 3 Jahren oder 2 Kinder bis zu 8 Jahren erziehen. Waisen galten bis 31. 10. 1958 als arbeitsunfähige Familienangehörige grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, bis zum 18. Lebensjahr, solange sie infolge Schulbesuchs kein eigenes Einkommen haben. Seit 1. 11. 1959 werden die Waisenrenten und die Kinderzuschläge während des Besuchs einer allgemeinbildenden, polytechnischen oder einer erweiterten Oberschule sowie für die Dauer einer Lehrausbildung gezahlt. Die Voraussetzungen für die Rentenzahlung [S. 366]sind somit viel enger als in der Bundesrepublik. Man will so in der SBZ einen möglichst großen Teil der Versicherten zur Arbeit zwingen, um die Produktion auch auf diese Weise zu steigern. Die Höhe der Hinterbliebenen-R. beträgt für eine Witwe 50 v. H. für eine Vollwaise 35 v. H., für eine Halbwaise 25 v. H. der für den Versicherten errechneten Rente zuzüglich der Teuerungszuschläge und Erhöhungsbeträge. Die Mindestalters- und Mindestinvalidenrente betragen 115 DM Ost, bei Arbeitsunfähigkeit des Ehegatten 140 DM Ost, die Mindestrente für Witwen 105 DM Ost, für Vollwaisen 70 DM Ost und für Halbwaisen 45 DM Ost. Bei einem Vergleich der nominellen Höhen der R. in der SBZ mit denen der Bundesrepublik ist zu berücksichtigen, daß die Kaufkraft der Ostmark unter der der Westmark liegt. Unfall-R. wird gezahlt, wenn ein Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit eine Erwerbsminderung von wenigstens 20 v. H. zur Folge hatte. Unfall-R. werden nach dem letzten beitragspflichtigen Jahresarbeitsverdienst vor dem Unfall berechnet. Sie betragen bei völliger Erwerbsminderung 2h dieses Verdienstes (Unfall-Vollr.); Unfall-Teilr. werden in Höhe des Teiles der Unfall-Vollr. gezahlt, der dem Grad des Körperschadens entspricht. Bei Unfall-R. mit einer Erwerbsminderung über 50 v. H. werden Kinderzuschläge in Höhe von 10 v. H. der R. gezahlt. Eine Sonderregelung gilt für die R. der Bergleute. (Bergmannsrenten, Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 365–366 Rentabilität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rentensparen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jeder Sozialversicherte hat Anspruch auf R. bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem die Hinterbliebenen eines Sozialversicherten. Invaliden-R. wird gezahlt, wenn der Versicherte zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist, nach einer Versicherungszeit von mindestens 60 Monaten. Alters-R. wird gezahlt für Männer nach…

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Uranbergbau (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der U. in der SBZ wird von der Sowjet. Wismut-AG., seit 1. 1. 1954 angeblich zu einer deutsch-sowjet. Aktiengesellschaft umgewandelt, betrieben. Die Sowjets schufen damit ein völkerrechtliches Novum, da erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten nach eigenem Ermessen in dem von ihr besetzten Gebiete die Bodenschätze als Reparationsleistungen ausbeutet. Die Wismut-AG. nahm innerhalb der SAG insofern eine Sonderstellung ein, als sie nicht zur Verwaltung der sowjet. Vermögen in Deutschland gehörte. Die Hauptverwaltung Wismut-AG. in Siegmar-Schönau bei Chemnitz (Sachsen) untersteht direkt sowjet. Stellen in Moskau. Auch die Umfirmierung der Wismut-AG. in eine sog. „deutsch-sowjet. Gesellschaft“ 1954 hat nichts daran geändert, daß es sich um ein rein sowjet. Unternehmen handelt. Die Gründer, die alle Aktien übernommen hatten, waren die Hauptverwaltung des Sowjetischen Vermögens im Auslande des Ministerrates der SU und die Staatliche Aktiengesellschaft der Buntmetallindustrie „Medj“ in der SU. Die Wismut-AG. hat seit 1946 systematisch allen Boden der SBZ, der irgend Uranvorkommen vermuten ließ, durch sog. „Geologenbrigaden“ nach Uranvorkommen untersucht. Nach vergeblichen Schürfungen im Harz und im Zittauer Gebirge, die 1951/52 wieder eingestellt wurden, konzentriert sich der U. gegenwärtig auf folgende Gebiete: 1. Erzgebirge und Vogtland mit Hauptzentren um Johanngeorgenstadt, Falkenstein und Schneeberg; 2. Thüringen mit Hauptzentrum Ronneburg. Nach zuverlässigen Schätzungen betrug der Beschäftigungsstand bei der Wismut-AG. im Herbst 1951 etwa 225.000. Diese Zahl entsprach rund 10 v. H. aller Beschäftigten in Industrie und Bergbau der SBZ. Gegenwärtig dürften noch immer etwa 140.000 Arbeitnehmer tätig sein. Die Ausbeuteergebnisse des U. werden streng geheimgehalten. SED und FDGB unterstützen die Anwerbung deutscher Arbeitskräfte für den sowjet. U. Trotz der Lohnkürzungen seit Mitte 1950 werden im U. noch relativ hohe Löhne gezahlt. Sie stehen jedoch in keinem Verhältnis zu den geforderten Leistungen. Art und Höhe der Finanzierung liegen völlig im dunkeln, da weder aus dem Staatshaushalt noch aus Unterlagen der Planungsstellen offene Angaben ersichtlich sind. Rückschlüsse aus der wechselnden Zahl der Beschäftigten und den im Erzbergbau allgemein üblichen Kosten ergeben allein für 1946 bis 1953 einen Gesamtaufwand von etwa 7,75 Mrd. Mark. Diese Summe ist in den unter Reparationen angegebenen Zahlen mit enthalten. Die Ausbeute ist, besonders im Erzgebirge, in den letzten Jahren zurückgegangen. Trotzdem — so wird von Fachleuten geschätzt — dürfte vielleicht erst wenig mehr als die Hälfte der Uranvorräte abgebaut sein. Die Vorräte im Raum Ronneburg sollen, bisherigen Personalbestand vorausgesetzt, eine Abbautätigkeit von etwa 15 Jahren ermöglichen. Literaturangaben *: Der Uranbergbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1952. 26 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 449 Uraltguthaben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Urheberrecht

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der U. in der SBZ wird von der Sowjet. Wismut-AG., seit 1. 1. 1954 angeblich zu einer deutsch-sowjet. Aktiengesellschaft umgewandelt, betrieben. Die Sowjets schufen damit ein völkerrechtliches Novum, da erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten nach eigenem Ermessen in dem von ihr besetzten Gebiete die Bodenschätze als Reparationsleistungen ausbeutet. Die…

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Währungspolitik (1962)

Siehe auch: Währung: 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Die kommun. Machthaber der SBZ verkünden zwar lautstark, daß eine Inflation in ihrem Herrschaftsbereich nicht möglich sei, jedoch sind sie seit Schaffung der DM Ost bemüht, die permanente Inflation zu verhindern oder wenigstens zu bremsen. Diese permanente Inflation äußert sich in einer ständigen Unterversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Konsumgütern (Konsumgüterversorgung), die sich von Zeit zu Zeit zu Versorgungskrisen ausweitet. Gründe hierfür sind eine Vernachlässigung der Konsumgüterindustrie (Produktionsmittelprimat, Investitionen), wegen Devisenmangels (Devisen) Zwangsexporte hochwertiger Verbrauchsgüter und die Unmöglichkeit, Lebensmittel und Verbrauchsgüter zu importieren, Materialmangel, Fehlplanungen und Nichterfüllung der Produktionspläne einerseits und eine ständige außerplanmäßige Überziehung des Lohnfonds andererseits. Diese Tatsachen führen zu einem Kaufkraftüberhang. Methoden zur Beseitigung dieses Zustandes sind die intensive Werbung für das Sparen und die Förderung aller Sparformen, die Regelung des Zahlungsverkehrs, die Reglementierung des Bargeldumlaufs (Bargeldumsatzplan) sowie die Kreditpolitik, die darauf abzielt, das Kreditvolumen möglichst zu beschränken (Kredite). Trotz dieser Maßnahmen sah sich das Regime 1957 gezwungen, eine Währungsreform durchzuführen (Geldumtausch). Durch diese Aktion sind erhebliche Mittel dem Geldkreislauf entzogen worden. Die währungspolitische Situation hat sich seitdem jedoch nicht geändert, der Inflationsdruck ist besonders seit 1960 stärker geworden. — Das Mißtrauen der Bevölkerung gegenüber der sowjetzonalen W. ist noch gestiegen. Mit Einwirkungen von außen braucht sich die W. nicht auseinanderzusetzen, da die DM Ost eine reine Binnenwährung ist. (Währung) Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 474 Währung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Währungsreform

Siehe auch: Währung: 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Die kommun. Machthaber der SBZ verkünden zwar lautstark, daß eine Inflation in ihrem Herrschaftsbereich nicht möglich sei, jedoch sind sie seit Schaffung der DM Ost bemüht, die permanente Inflation zu verhindern oder wenigstens zu bremsen. Diese permanente Inflation…

DDR A-Z 1962

Staatsanwaltschaft (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Lan[S. 416]desstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) außer dem Obersten Gericht auch eine Oberste St. geschaffen, deren durch die Volkskammer zu wählender Leiter als Generalstaatsanwalt der DDR Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwälten der Länder erhielt. Durch die „VO über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz“ vom 26. 9. 1951 (GBl. S. 877) wurde die St. unter der Leitung des Generalstaatsanwaltes der „DDR“ „ein in seiner Organisation und Tätigkeit selbständiges Organ der Justiz“ (§ 1). Ihren Abschluß fand die Herauslösung der St. aus der Justiz mit dem „Gesetz über die St. der DDR“ (StAG) vom 23. 5. 1952 (GBl. S. 408), „das für, die St. der DDR die Krönung ihrer Entwicklung bedeutete“ (Benjamin/Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1955, S. 264). Seither entsprechen Organisation und Aufgaben der St. im wesentlichen dem sowjet. Vorbild. Die St. ist jetzt ein unmittelbar dem Ministerrat unterstelltes Staatsorgan mit besonderen, über den eigentlichen Justizbereich hinausgreifenden Aufgaben und Vollmachten. Nach dem StAG ist es Aufgabe der St., „die Aufsicht über die strikte Einhaltung der Gesetze und Verordnungen der DDR zu führen“ (§ 1, Abs. 2, StAG). „Diese Aufsicht erstreckt sich auf alle Ministerien, Ämter und ihnen unterstellte Dienststellen und Einrichtungen, auf Betriebe und ebenso auf alle Funktionäre des Staatsapparates und Bürger“ (§ 10, Abs. 2, StAG); diese Bestimmung deckt sich bezeichnenderweise fast wörtlich mit dem Art. 113 der Sowjetverfassung. Entsprechend dem § 10 StAG wurde die Abt. Allgemeine Aufsicht in der St. geschaffen. In dieser neuen Funktion wird der Staatsanwalt als „Hüter der Demokratischen Gesetzlichkeit“ bezeichnet („Neue Justiz“ 1955, S. 11). „Die Allgemeine Aufsicht entspricht dem Wesen unseres Staates und hilft mit bei der Verwirklichung der Politik der Regierung. Sie ist eine wichtige politische Einrichtung. Die Lösung der sich für die Allgemeine Aufsicht ergebenden Aufgaben kann nur in unmittelbarer Auswertung des erklärten politischen Willens der führenden gesellschaftlichen Kraft, der Partei der Arbeiterklasse, erfolgen“ („Neue Justiz“ 1954, S. 489). Ferner führt die St. das Ermittlungsverfahren in Strafsachen; ihr „obliegt die Aufsicht über alle Untersuchungen, die von den einzelnen Untersuchungsorganen durchgeführt werden“ (§ 17 StAG). Die St. erhebt die Anklage und vertritt sie vor Gericht. Sie ist berechtigt, in jedem Zivil- und Arbeitsrechtsstreit durch Einreichung von Schriftsätzen und durch Teilnahme an Gerichtsverhandlungen mitzuwirken (§ 20), wenn sie „dies wegen der Bedeutung des Gegenstandes des Rechtsstreits für den Aufbau der Grundlagen des Sozialismus für erforderlich erachtet“ (Haber in: „Neue Justiz“ 1955, S. 116). Sie hat auch in Zivil- und Arbeitsrechtssachen das Recht, die Kassation zu beantragen. Die St. überwacht die Strafvollstreckung und übt die Aufsicht über alle Haft- und Strafanstalten (Strafvollzug) aus. Sie wirkt im Begnadigungsverfahren (Gnadenrecht) mit und führt das Strafregister. — Die St. wird von dem Generalstaatsanwalt der „DDR“ geleitet, dem in den Bezirken der Staatsanwalt des Bezirkes (Bezirksstaatsanwalt) und in den Kreisen der Staatsanwalt des Kreises (Kreisstaatsanwalt) unterstehen. Sämtliche Staatsanwälte sind den Weisungen des Generalstaatsanwalts unterworfen; er ernennt und entläßt alle Staatsanwälte. Fast alle Staatsanwaltsstellen sind mit der SED angehörenden Absolventen von Volksrichter-Lehrgängen besetzt. Generalstaatsanwalt der „DDR“ war seit Schaffung dieses Amtes bis zu seinem Tode (25. 3. 1960) Melsheimer (SED). Eine Neuwahl hat noch nicht stattgefunden, „amtierender Generalstaatsanwalt“ ist Werner Funk. Die St. im Sowjetsektor Berlins ist selbständig und untersteht formal nicht dem Generalstaatsanwalt der SBZ, erhält aber doch Weisungen von diesem. Ihr Leiter ist der GenStA von Ost-Berlin, dem die Staatsanwälte der acht Stadtbezirke unterstellt sind. Der GenStA von Ost-Berlin vereinigt also in seiner Funktion die Tätigkeit des GenStA der SBZ mit der eines Bezirksstaatsanwalts. (Rechtswesen) Literaturangaben Hellbeck, Hanspeter: Die Staatsanwaltschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BMG) 1955. 104 S. m. 7 Anlagen. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 415–416 Staatsangehörigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsapparat

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Lan[S. 416]desstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S.…

DDR A-Z 1962

Landwirtschaft (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 251]Die Agrarpolitik der SED hat sich den „Aufbau des Sozialismus auf dem Lande“ und die Steigerung der Marktproduktion zum Ziele gesetzt. Zwischen diesen beiden Zielen besteht aber ein realer Widerspruch. Alle Bemühungen, beide Aufgaben zugleich zu bewältigen, um die „Überlegenheit der sozialistischen landwirtschaftlichen Großproduktion“ über die „kapitalistischen“ d. h. familien-bäuerlichen Produktionsformen der BRD nachzuweisen, sind eine offenbare Fehlspekulation. Die Entwicklung der Ertragslage der L. nach 1945 erbringt hierfür den untrüglichen Beweis. Es ist naheliegend, die Ergebnisse der Agrarproduktion der SBZ mit den entsprechenden Leistungen der BRD zu messen, da man die unterschiedliche Struktur und Leistung beider Produktionsgebiete der Vorkriegszeit in Rechnung stellen kann. Die mitteldeutsche L. der Vorkriegszeit wurde durch intensiven Ackerbau und eine pflanzliche Produktion gekennzeichnet, die derjenigen Westdeutschlands zum Teil überlegen war. Die Betonung der pflanzlichen Produktion war begründet in dem Überwiegen der Großbetriebe und des Ackerflächenanteils an der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Entsprechend diesen Verhältnissen überwog der Viehbesatz in Westdeutschland gegenüber dem in Mitteldeutschland. Obwohl durch die Zwangskollektivierung die Agrarstruktur der SBZ heute allein vom „sozialistischen Großbetrieb“ geprägt wird (durchschnittliche Betriebsgrößen 1960: LPG Typ III = 534 ha; Typ II = 180 ha; Typ I = 154 ha, VEG = 603 ha), läßt die wirtschaftspolitische Planung der Bodennutzung (Anbauplanung) und der Viehbestände (Viehhalteplanung) das Streben erkennen, in den LPG die feldwirtschaftlichen Vorzüge des Großbetriebes mit der viehwirtschaftlichen Stärke des Bauernbetriebes zu kombinieren. Die Bodennutzung zeigt gegenüber der Vorkriegszeit und im Vergleich der beiden Teile Deutschlands folgendes Bild: [S. 252]In den Naturalerträgen bleiben die Ernten der SBZ, trotz allen „Kampfes um die Produktionsverbesserung“, nicht nur weit unter dem Ertragsniveau der BRD, sondern auch immer noch erheblich unter dem Vorkriegsstand (vgl. Schaubild auf S. 253). [S. 253]Bei Futterpflanzen sowie bei Wiesen und Weiden läßt sich infolge unterschiedlicher Erhebungsmethoden keine Vergleichbarkeit der Erträge der SBZ mit denen der BRD herstellen; je nach Fruchtart müßten sie nach der in der BRD angewandten Schätzungsmethode zwischen 10 und 20 v. H. niedriger liegen, als sie die SBZ ausweist. Daß in der SBZ der Ertrag an Feldfrüchten derart enttäuschend ist, läßt auf sehr beträchtliche Hemmungsfaktoren schließen, die nicht in Witterungseinflüssen, sondern vor allem in dem unbefriedigenden Kulturzustand der Böden zu suchen sind. Neben der unzureichenden Handelsdüngerversorgung (mineralische Düngemittel) wirken sich hier die verschlechterte Bodenbearbeitung durch die MTS, der Minderbesatz an Zugkraft, Mängel in der Saat- und Pflanzgutversorgung sowie in der Schädlingsbekämpfung, die errungene betriebswirtschaftliche Umstellung im Zuge der Kollektivierung und schließlich die mangelhafte Organisation der Feldwirtschaft in den LPG, ÖLB und zum größten Teil auch in den VEG aus. [S. 254]In der Viehwirtschaft der SBZ sind die Vorkriegsbestandszahlen zwar überschritten worden, jedoch mußten die forcierte Steigerung der Nutzviehbestände ohne entsprechende Futterflächen in der Anbauplanung, das niedrige Ertragsniveau der Feldfrüchte, die hohen Ablieferungsquoten pflanzlicher Erzeugnisse und eine völlig unzureichende Versorgung mit Handelsfuttermitteln (staatlicher ➝Futtermittelfonds, Futtermeister der DDR) dazu führen, daß die tierischen Leistungen weit unter dem Normalmaß zurückbleiben. Die tierischen Minderleistungen gehen vor allem aus dem Zurückbleiben der durchschnittlichen Schlachtgewichte bei Rindern und Kälbern, der Schlachtumtriebe bei Rindern und Schweinen und der Milchleistung je Kuh um je 25 bis 30 v. H. gegenüber dem Leistungsstand der BRD hervor. Die geschilderten Minderbeträge wirken sich naturgemäß auf die Ernährungswirtschaft der SBZ aus. Alljährlich wiederkehrende und im Jahre 1961 besonders akute Versorgungsschwierigkeiten sowie die nach vielen Versprechungen erst 13 Jahre nach dem Kriege aufgehobene Lebensmittelrationierung (Lebensmittelkarten) beweisen das zur Genüge. Hinzu kommt die Abhängigkeit der Versorgung von Einfuhren an Nahrungs- und Futtermitteln, vorwiegend aus den Staaten des Ostblocks, die ihrerseits häufig mit der Erfüllung der Lieferverträge Schwierigkeiten haben. Ausfuhrverpflichtungen und die Versorgung der sowjet. Besatzungsmacht erschweren die Ernährungslage zusätzlich. In dem von Ulbricht auf dem V. Parteitag der SED gesteckten Planziel, 1961 den Pro-Kopf-Verbrauch der westdeutschen Bevölkerung zu erreichen und zu übertreffen, verbarg sich schon damals das Eingeständnis der eigenen Mangellage, die mit dem Scheitern dieser Planerfüllung ganz offensichtlich geworden ist. Im Gegensatz zu den beachtlichen Produktionsfortschritten in der BRD hat das in der SBZ herrschende Wirtschaftssystem die Gesamtentwicklung der L. in der SBZ in einem solchen Maße gehemmt, daß der große [S. 255]Rückstand in der agrarischen Produktion nicht weiter wundernehmen kann. Diese sachlichen Erörterungen der agrarwirtschaftlichen Fakten reichen zur Beurteilung der Situation nicht aus, in die sich das Bauerntum der SBZ hineingestellt sieht. Der wirtschaftliche Rückschritt ist nicht zu trennen vom sozialen, von der Depression des Zukunftserlebens und den vielfältigen seelischen Konflikten, die besonders auf den Menschen in der L. der SBZ lasten. Literaturangaben Krömer, Eckart: Die Sozialisierung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands als Rechtsproblem. Göttingen 1952, Otto Schwartz. 184 S. Gade, H.: Die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften in der SBZ. (Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung, Jg. 1957, H. 3) Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — „Sozialisierung“ und Produktionsergebnisse. (BB) 1960. 191 S. mit 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) *: Die Zwangskollektivierung des selbständigen Bauernstandes in Mitteldeutschland, Denkschrift. (BMG) 1960. 142 S. m. zahlr. Faks. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 251–255 Landtechnik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z „Landwirtschafts- und Gartenbau-Ausstellung der DDR“ in Leipzig-Markkleeberg

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 251]Die Agrarpolitik der SED hat sich den „Aufbau des Sozialismus auf dem Lande“ und die Steigerung der Marktproduktion zum Ziele gesetzt. Zwischen diesen beiden Zielen besteht aber ein realer Widerspruch. Alle Bemühungen, beide Aufgaben zugleich zu bewältigen, um die „Überlegenheit der sozialistischen landwirtschaftlichen Großproduktion“ über die „kapitalistischen“ d. h. familien-bäuerlichen…

DDR A-Z 1962

Wirtschaftssystem (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 488]Das W. der SBZ bildet keine in sich geschlossene Einheit, sondern stellt vielmehr einen Teil des gesamten Wirtschaftsgefüges des Ostblocks dar. Teils der die UdSSR und sämtliche europäischen Volksdemokratien umfassende Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe, praktisch aber nach wie vor weitgehend die sowjetische Planungszentrale, legen in den aufeinander abgestimmten Mehrjahrplänen (Fünfjahrplan, Siebenjahrplan, Fünfzehnjahrplan) aller Volksdemokratien die Schwerpunkte der einzelnen Länderwirtschaften und das Ausmaß der Produktion in den wesentlichen Sektoren der Volkswirtschaften fest (GOS-PLAN). Die obersten Wirtschaftsfunktionäre der Zone, insbesondere die leitenden Funktionäre der Staatlichen ➝Plankommission, werden regelmäßig zu Beratungen und zur Berichterstattung nach Moskau beordert. Im Gesamtgefüge der Ostblockwirtschaft kommen der SBZ ganz bestimmte Funktionen zu. Schwerpunkte der Produktion sind insbesondere die chemische Industrie (einschl. der Kunststoffproduktion), Werkzeugmaschinenbau, Feinmechanik und Optik sowie der Bau elektrischer Geräte, da hier auf die Traditionen mitteldeutscher Qualitätsarbeit zurückgegriffen werden kann, denen die übrigen Ostblockstaaten, z. T. mit Ausnahme der Tschechoslowakei und der SU selbst, nichts Gleichwertiges entgegenzusetzen vermögen. Jedoch ist zu berücksichtigen, daß, größtenteils politisch motiviert (Stärkung des Elements der „Produktionsarbeiter“ als vermeintliche Voraussetzung für die Festigung der kommun. Staatsparteien), auch die übrigen Volksdemokratien in den Jahren seit 1945 eigene Industrien entwickeln mußten. Eine umfassende Zentralbehörde, die Staatliche Plankommission (seit Juli 1961: Volkswirtschaftsrat), mit Abteilungen für alle Produktionszweige und nachgeordneten Bezirkswirtschaftsräten, Kreisorganen für Industrie und Handwerk und VVB, leitet nach Maßgabe der in Zusammenarbeit mit den erwähnten Ostblock-Instanzen und dem ZK aufgestellten Perspektivpläne die Volkswirtschaft der SBZ, erteilt alle wesentlichen Produktionsauflagen und kontrolliert Investitionen, Produktionen und (in reibungsreicher Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden) Finanzgebaren der Wirtschaft bis ins einzelne. Grundsätzlich ist dabei die Volkswirtschaft nicht auf den Konsumenten hin geplant; für die Planung und Schwerpunktgestaltung sind vielmehr drei miteinander gekoppelte, machtpolitische Gesichtspunkte bestimmend: 1. die für alle bolschewistischen Staaten geltende Vorrangstellung der Grundstoff- und Schwerindustrie auf Kosten der Konsumgüterindustrie zur „Festigung der Staatsmacht“ sowie des — nicht zuletzt rüstungswirtschaftlichen — Gesamtpotentials des Ostblocks (Hauptgesichtspunkt: der Produktionsvorsprung der „kapitalistischen“ Länder, vor allem der USA, muß aufgeholt werden). Dabei wird seit 1957 in verstärktem Maß eine Arbeitsteilung unter den Ostblockländern angestrebt, derzufolge sich die einzelnen Nationalindustrien auf die Produktion standortgünstiger Maschinen usw. beschränken, gegenseitig ergänzen und so noch enger miteinander verbinden. Die SBZ hat dabei insbesondere die Aufgabe erhalten, das führende Land im Gebiet der Chemie einschließlich der Kunststoffchemie zu werden. 2. die stetige Ausweitung des sog. „sozialistischen Sektors“ der Wirtschaften dieser Länder, d. h. des Ausbaues der unmittelbaren Staatswirtschaft („volkseigene“ Industrien, die in der SBZ 1960 unter Einbeziehung der praktisch ebenfalls staatswirtschaftlich betriebenen seit 1956 [S. 489]bestehenden halbstaatlichen Betriebe fast 96 v. H. der gesamten industriellen Produktion gegenüber 77 v. H. 1951 umfaßten und in den wesentlichsten Branchen der Schwerindustrie und des Schwermaschinenbaues die einzige noch vorhandene Produktionsform darstellen); ferner gehören hierhin die 5 v. H. der landwirtschaftlichen Nutzfläche umfassenden VEG und der „volkseigene“ Handel (HO) mit — 1959 — 37 v. H. des Einzelhandelsumsatzes. Daneben steht als zweite bevorzugte Form des Wirtschaftens die „genossenschaftliche“, die vor allem in der Landwirtschaft (LPG) mit stärksten Druckmitteln durchgesetzt wurde, so daß es seit April 1960 praktisch keine Einzelbauern mehr gibt. Im Einzelhandel beträgt der Anteil des genossenschaftlich betriebenen Handels (Konsumgenossenschaften) knapp 40 v. H. des Umsatzes. Außerdem werden auch im Handwerk seit einigen Jahren genossenschaftliche Produktionsweisen favorisiert (steuerliche Begünstigungen; bessere Aufstiegschancen für die Kinder; bevorzugte Belieferung mit Materialien). Ziel der Entwicklung ist die völlige Liquidation der Privatwirtschaft, die auf dem Gebiet der Banken (Bankwesen) und Versicherungen bereits in den ersten Jahren des Bestehens der Zone, im Groß- und Zwischenhandel sowie im Handel mit dem Ausland (DIA) um 1950 fast restlos verwirklicht wurde (Deutsche ➝Handelszentralen), während der privatwirtschaftliche Sektor in einigen Industriezweigen (Textilindustrie, Feinmechanik, Optik, holzbearbeitende Industrie, Bauwesen u. a.), im Handwerk und im Einzelhandel (über 20 v. H. des Umsatzes) nach wie vor eine gewisse Rolle spielt. Mit Mitteln mehr oder weniger starken Druckes, am stärksten gegenüber den industriellen und handwerklichen Privatbetrieben, am schwächsten einstweilen gegenüber dem dringend benötigten privaten Einzelhandel, sucht die Führung die Vollsozialisierung durchzusetzen, die im wesentlichen bis 1965 abgeschlossen sein soll. 3. der mit erheblichen politischen Implikationen behaftete Vorrang des Außenhandels. Hier kommt insbesondere aus den oben erwähnten Gründen der SBZ-Wirtschaft eine gewichtige Rolle in der Entwicklung von Handelsbeziehungen zu den „kapitalistischen“ und den dem Kolonialstatus entwachsenen orientalischen Ländern zu. Schwerpunkte sind dabei die sog. „neutralen“ Länder, insbesondere die jungen afrikanischen Republiken, die arabische Welt, ferner Indien und Indonesien, aber auch die skandinavischen Länder einschließlich Finnlands und die Staaten Südamerikas einschließlich Kuba. Der Export in diese Länder wird grundsätzlich ohne Rücksicht auf finanzielle Verluste durchgeführt (Dumping mittels staatlicher Subventionen); angestrebt wird die Errichtung ständiger Handelsvertretungen (in Indien, Indonesien, Birma, Ceylon, in der VAR, im Irak, im Libanon, im Jemen, in Guinea, Ghana sowie Kuba schon vorhanden) als Vorform für diplomatische Vertretungen (Entwicklung am weitesten in Finnland gediehen). Der unverkennbare politische Zweck dieser Maßnahmen, die großenteils nicht durch die offiziellen Organe der „DDR“ (Ministerium für Außen- und innerdeutschen Handel, DIA), sondern durch scheinbar halb private Institutionen, wie die tatsächlich dem Ministerialapparat angeschlossene Kammer für ➝Außenhandel, vorangetrieben werden, besteht in dem Bestreben, auf diese Weise die „DDR“ in den Rang eines „durch konkludente Handlung“ anzuerkennenden selbständigen Staatsgebildes zu erheben; die Exportorientierung der Zonen Wirtschaft bedeutet damit einen der wesentlichsten Hebel des Ostblocks in seinem gegen die NATO geführten Kampf um die Form der künftigen Gestaltung Deutschlands zugunsten der vom Ostblock angestrebten „Zweistaatlichkeit“. [S. 490]Die somit von vornherein auf die drei Grundgesichtspunkte des Primats der Schwerindustrie, der Orientierung auf den „volkseigenen“ („sozialistischen“) Sektor und des Primats der Exportgesichtspunkte — nicht zuletzt gegenüber den jungen Nationaldemokratien — festgelegte Zonenwirtschaft hat auf Grund dieser Aufgabenstellungen mit zwei außerordentlichen Schwierigkeiten zu kämpfen; einmal reicht die Ausgangsbasis insbesondere hinsichtlich zahlreicher Rohstoffe für ein solches Programm nicht aus; und zum andern gefährdet der Primat der politischen Gesichtspunkte (Verstaatlichung und damit Verbürokratisierung von Industrie und Landwirtschaft; Subventionierungszwang zur Kompensation der durch die politischen Implikationen bedingten Verlustwirtschaft) die wirtschaftliche Rentabilität. Die SBZ hat einen erheblichen Mangel an Steinkohle, Eisen und Legierungsmetallen (Eisen- und Stahlerzeugung); ebenso fehlt es an wesentlichen Ausgangsstoffen (Phosphor, Bauxit u. a.) für die an sich sehr leistungsfähige Schwerchemie (Chemische Industrie), an Holz, an Baumaterialien u. a. Die Forcierung der gesamten Ostblockwirtschaft hat im Laufe der Jahre die anfangs bestehenden Möglichkeiten, diese Materialien aus der UdSSR, aus Polen und anderen Ostblockstaaten zu erhalten, wesentlich reduziert. Eine weitere Schwächung widerfuhr der SBZ-Industrie in den ersten zehn Nachkriegsjahren durch die von der Sowjetunion auferlegten Demontagen, Reparationen und sonstigen erzwungenen Lieferungen. Der Ausbau eigener Produktions- und Aufbereitungsstätten (wie die Eisenhüttenkombinate Ost/Stalinstadt bei Fürstenberg und West/Calbe und jetzt das Petrochemische Kombinat Schwedt) bedeutet ebenso wie die forcierte Erschließung neuer, vor allem für die Erweiterung der Energiewirtschaft (Energieerzeugung) benötigter Braunkohlevorkommen (Schwarze Pumpe/Hoyerswerda), nationalökonomisch gesehen, eine „Organisierung des Mangels“; all diese Produktionsstätten sind unrentabel, aber nach Ansicht der wirtschaftspolitischen Führung unumgänglich, um den Import aus dem Westen nicht so sehr mit rüstungs- und machtpolitisch wichtigen Materialien zu belasten, und um jene Einfuhr von Lebensmitteln sicherzustellen, deren die Zone seit 1960 doppelt dringend bedarf, soll das Programm der „Sozialisierung“ der Landwirtschaft nicht zusammenbrechen, das volkspolitisch vorerst eine ganz erhebliche Restriktion der Ernährungsgrundlage bedeutet. Rund die Hälfte des Staatshaushalts geht unter diesen Gesichtspunkten des Vorrangs der politischen Motive für unrentable Ausgaben weg; für die Sicherung der Herrschaft der bolschewistischen Minderheitenparteien (NVA, Staatssicherheit u. ä.), zur Subventionierung des Außenhandels, um auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig zu sein, zur Stützung an sich unrentabler Produktionen der Volkseigenen Industrie und nicht zuletzt zur Stützung des „volkseigenen“ Sektors der Landwirtschaft (LPG, VEG, RTS), sowie für Zwecke der Agitation und Propaganda (Bewußtseinsbildung). Die Folge ist auf der einen Seite, daß immer noch nur ein Fünftel des Haushalts für Sozialausgaben einschließlich kultureller und gesundheitlicher Mittel und zu wenig für Neuinvestitionen zur Verfügung steht; auf der anderen Seite muß ein manipuliertes Lohn- und vor allem Preissystem (Prinzip der Produktionsabgaben und Haushaltsaufschläge) dafür aufkommen, daß die Bevölkerung in der Lage ist, die Lasten dieser Fehl Wirtschaft zu tragen. Die seit Jahren angestrebte völlige Neuordnung der Löhne, Tarife und Arbeitsnormen konnte in An[S. 491]betracht der enormen Kompliziertheit einer solchen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung bisher nicht durchgeführt werden. Die mit der Abschaffung der Reste der kriegswirtschaftlichen Rationierung (Mai 1958) gekoppelten Sozialmaßnahmen sind unzulänglich; unsystematisch vorgenommene beträchtliche Lohn- und Rentenerhöhungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen bringen die Gefahr eines Kaufkraftüberhangs mit sich, der allein im Jahr 1960 auf 1,2 Mrd. DM Ost anstieg. Vor allem die unter den Gesichtspunkten der Vorratswirtschaft, der Massenpsychologie und der Technologie gleich verfehlte Kollektivierung der Bauern im Frühjahr 1960 hat sich verheerend ausgewirkt. Massenflucht (Flüchtlinge), Passivität der Landfrauen und Altbauern, mit alldem Verstärkung des ohnehin drückenden Arbeitskräftemangels (Arbeitskraft) und mehrfache zwangsläufige Umplanungen von Industrie, Außenhandel und landwirtschaftlicher Produktion verhinderten die Planerfüllung (über 3 v. H. weniger als geplant). Auch für 1961 hat das Tempo der Produktionssteigerung (um weitere rd. 2,5 v. H.) gedrosselt werden müssen. Die ökonomische Hauptaufgabe, die das ZK auf sowjetisches Geheiß gestellt hatte, nämlich bis Ende 1961 den westdeutschen Pro-Kopf-Verbrauch zu erreichen, die ohnehin angesichts der politisch — statt ökonomisch — motivierten Agrarpolitik, der Vernachlässigung der Konsumgüterindustrie und der trotz aller Korrekturen mit zahlreichen Mängeln behafteten Wirtschaftsplanung und Wirtschaftsexekutive illusorisch erscheinen mußte, ist auf Grund dieser Krise bis 1965 zurückgestellt worden. Das Hauptproblem für die politische Führung besteht unter den gegebenen Umständen verstärkt im Ausprobieren von Maßnahmen aller Art zur Hebung der wirtschaftlichen Rentabilität. Hierhin gehören insbesondere Maßnahmen wie die Errichtung eines höchstspezialisierten Netzes von Hoch- und Fachschulen zur Heranbildung einer qualifizierten technischen Intelligenz und zur Kompensation des bedenklichen Arbeitskräftemangels (bis 1965: weitere mindestens 500.000 Kräfte Defizit, verglichen mit Anfang 1960, ferner ein dem westlichen REFA-System ähnliches, trotz jahrelanger Bemühungen immer noch in den Anfängen befindliches System sog. „technisch begründeter Arbeitsnormen“ (TAN) und ein dem analoges System exakt zu berechnender Materialverbrauchsnormen. Um der Bürokratisierung und dem mangelnden Interesse der Arbeitskräfte an ihrer Tätigkeit entgegenzuwirken und eine Art Äquivalent für den natürlichen Konkurrenzkampf der Betriebe in Ländern mit Privatwirtschaft zu schaffen, ist eine künstliche Atmosphäre von sozialistischen ➝Wettbewerben, ein System von Anreizen (Prämien, Leistungsprinzip, Auszeichnungen), die Einführung kollektiver Arbeitsformen (Brigade, Brigaden der sozialistischen Arbeit, sozialistische ➝Arbeitsgemeinschaften), der Versuch der Bildung staatswirtschaftspositiver Beispiele (Aktivistenbewegung, Erfahrungsaustausch, Leitbetriebe), aber auch ein rigoroses System von Androhungen und Abschreckungen (Wirtschaftsstrafrecht) entwickelt worden. Betriebsparteiorganisation der SED (BPO und Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) fungieren als zur „Wachsamkeit“ verpflichtete verlängerte Arme der Staatsmacht, um alle Mittel zu maximaler Produktionsanstrengung auszunutzen. Doch ist seit 1955 ein pragmatischerer Zug in der Wirtschaftspolitik zu verzeichnen. Während die Kräftegruppe um Ulbricht lange die Wirtschaft in erster Linie als ein Instrument des politischen Machtkampfes betrachtete und un[S. 492]rentable Produktionen dann in Kauf zu nehmen gewillt war, wenn dadurch — wie etwa im Fall der Kolchosierung — echte oder vermeintliche politische Gewinne erzielt wurden, vertrat vor allem seit Herbst 1956 eine andere einflußreiche Gruppe von Wirtschaftspolitikern, Wirtschaftspraktikern und Politökonomen, zu der u. a. Fritz ➝Selbmann, Fred ➝Oelßner, Gerhart ➝Ziller und die Theoretiker Fritz ➝Behrens, Kohlmey und Kurt ➝Vieweg gehörten, die Gegenthese, daß man die Wirtschaftspolitik nur mit ökonomischen, nicht mit ideologischen Maßstäben messen dürfe. Ulbricht hat sich zwar dem Buchstaben nach durchgesetzt, doch mußte er wesentliche Zugeständnisse machen: Der 2.~Fünfjahrplan mit seinem hochgespannten Programm der Mechanisierung, der Automatisierung und der Produktionssteigerung, der nicht erfüllbar war, wurde ab 1959 durch einen Siebenjahrplan ersetzt, der mit erheblichen Investitionen und z. T. sowjetischen Krediten eine Produktionsausweitung gegenüber 1958 auf 188 v. H. vorsieht (Rekonstruktion). Die ökonomisch absolut törichte, allein von Ulbricht persönlich zu verantwortende Agrarkollektivierungskampagne hat vorerst alle gesunden Reorganisationsansätze, für die sich vor allem die Staatliche Plankommission einsetzte, in Frage gestellt. Literaturangaben Seraphim, Peter Heinz: Die Heimatvertriebenen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 40 S. m. 2 mehrfarb. Karten. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Krömer, Eckart: Die Sozialisierung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands als Rechtsproblem. Göttingen 1952, Otto Schwartz. 184 S. Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 312 S. m. 62 Anlagen. Gleitze, Bruno: Die Wirtschaftsstruktur der Sowjetzone und ihre gegenwärtigen sozial- und wirtschaftsrechtlichen Tendenzen. (BMG) 1951. 27 S. m. Tab. Gleitze, Bruno: Ostdeutsche Wirtschaft — industrielle Standorte und volkswirtschaftliche Kapazitäten des ungeteilten Deutschland. Berlin 1956, Duncker und Humblot. 252 S. m. 16 Karten u. 108 Tab. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. Weißbuch über die „Demokratische Bodenreform“ — Dokumente und Berichte zur Vertreibung und Vernichtung des bodenständigen Landvolkes in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (bearb. v. Joachim v. Kruse). Hannover 1955, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Landwirte und Bauern. 124 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — „Sozialisierung“ und Produktionsergebnisse. (BB) 1960. 191 S. mit 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Schiller, Otto: Die Landwirtschaft der Sowjetunion 1917 bis 1953. Agrarverfassung und Agrarproduktion. (Arbeitsgemeinschaft für Osteuropaforschung … hrsg. v. Werner Markert, Nr. 19) Tübingen 1954, durch Böhlau-Verlag. 108 S. m. Tab. Thalheim, Karl C., und Peter Propp: Die Entwicklungsziele der sowjetischen Besatzungszone in der zweiten Fünfjahrplan-Periode. (FB) 1957. 87 S. m. 15 Tab. Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 488–492 Wirtschaftsstrafverordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftswissenschaft

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 488]Das W. der SBZ bildet keine in sich geschlossene Einheit, sondern stellt vielmehr einen Teil des gesamten Wirtschaftsgefüges des Ostblocks dar. Teils der die UdSSR und sämtliche europäischen Volksdemokratien umfassende Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe, praktisch aber nach wie vor weitgehend die sowjetische Planungszentrale, legen in den aufeinander abgestimmten Mehrjahrplänen (Fünfjahrplan,…

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Haftarbeitslager (HAL) (1962)

Siehe auch: Haftarbeitslager: 1959 1975 1979 Haftarbeitslager (HAL): 1960 1963 1965 1966 1969 Die Mehrzahl der Häftlinge, auch der politischen Gefangenen, ist in die Produktion der volkseigenen Wirtschaft eingegliedert. Soweit diese Häftlinge nicht in Volkseigenen Betrieben arbeiten, die in den Strafvollzugsanstalten Zweigbetriebe unterhalten, müssen sie in den zur Zeit bestehenden 25 H. schwerste körperliche Arbeit verrichten (Strafvollzug). Einige dieser H. wurden für die Dauer großer Bauvorhaben errichtet, z. B. das H. Schwarze Pumpe und das H. Klotzsche, das nach Fertigstellung der neuen Rollbahnen des Flugplatzes wieder aufgelöst wurde. Ständige H. bestehen für die im Bergbau eingesetzten Häftlinge in den Steinkohlenrevieren Oelsnitz und Zwickau, in den Kalibergwerken Rossleben und Sollstedt sowie im Kupferbergwerk Volkstedt. In den Stahlwerken Stalinstadt und Unterwellenborn arbeiten die Häftlinge aus den gleichnamigen H. 5 große Ziegeleien werden hauptsächlich von Häftlingen betrieben. Im 1960 neugegr. Zweigbetrieb des VEB Geraer Kammgarnspinnerei arbeiten ausschließlich Häftlinge des H. Gera-Liebschwitz. Bis 1957 konnten die Häftlinge durch hohe Arbeitsleistungen die Strafzeit bis auf ein Drittel verkürzen. Für sog. Kurzstrafer, d. h. Häftlinge, die eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verbüßen, ist diese Vergünstigung seit dem Sommer 1958 völlig entfallen. Die [S. 170]anderen Gefangenen können seitdem trotz härtester Arbeit nur noch in besonders günstigen Ausnahmefällen einen wesentlichen Teil der Strafzeit „einarbeiten“, weil die mehrmals erhöhten Arbeitsnormen kaum noch zu erfüllen sind. Außerdem ist der Verrechnungsmodus wesentlich zuungunsten der Häftlinge verändert worden. Die ― wenn auch geringe ― Hoffnung, die Strafzeit zu verkürzen, sowie Strafen wegen Arbeitsverweigerung bei Nichterfüllung der Norm treiben die Häftlinge weiterhin zu äußerster Kraftanstrengung an. 75 v. H. der Arbeitsvergütung werden für Unterkunft und die meist unzureichende Verpflegung einbehalten. Der in Art. 137 der Verfassung niedergelegte Grundgedanke des Strafvollzugs, „Erziehung der Besserungsfähigen durch gemeinsame produktive Arbeit“, ist in den H. längst durch die Ausbeutung der billigen Arbeitskraft der Häftlinge zugunsten der „volkseigenen Wirtschaft“ ersetzt worden. In den H. wird die gegen „arbeitsscheue Personen“ ausgesprochene Arbeitserziehung vollstreckt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 169–170 Häfen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Häftlinge, Politische

Siehe auch: Haftarbeitslager: 1959 1975 1979 Haftarbeitslager (HAL): 1960 1963 1965 1966 1969 Die Mehrzahl der Häftlinge, auch der politischen Gefangenen, ist in die Produktion der volkseigenen Wirtschaft eingegliedert. Soweit diese Häftlinge nicht in Volkseigenen Betrieben arbeiten, die in den Strafvollzugsanstalten Zweigbetriebe unterhalten, müssen sie in den zur Zeit bestehenden 25 H. schwerste körperliche Arbeit verrichten (Strafvollzug). Einige dieser H. wurden für die…

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Altersversorgung (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wegen der großen Ausdehnung der Versicherungspflicht wird im Alter der größte Teil der Bevölkerung durch die Sozialversicherung versorgt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Die Altersrenten liegen im Durchschnitt unter denen des Bundesgebietes. Durch Mindestrenten (Renten) wird zwar in jedem Fall ein Festbetrag gewährt, der indessen die Existenz nur ungenügend sichert. Eine bessere A. wird der Intelligenz gewährt, die dem System nützlich erscheint. Eine bessere A. erhalten ferner Bergleute (Bergmannsrenten) sowie Eisenbahner und Angestellte der Post. Eine Staffelung der Altersrenten der Arbeiter und Angestellten nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Industriezweige ist geplant. Eine zusätzliche Versorgung in Höhe von 5 v. H. des monatlichen Nettoverdienstes im Durchschnitt der letzten 5 Jahre gibt es in einigen auserwählten Industriezweigen nach 20jähriger Betriebszugehörigkeit. Sie wird vom Betrieb gezahlt. Zweck dieser gestaffelten Leistung ist, die Fluktuation der Arbeitskräfte einzuschränken. Eine besondere A. für ehemalige Beamte und Berufsoffiziere gibt es nicht. Sie werden nach den Bestimmungen der Sozialversicherung von dieser versorgt. (Beamtenversorgung) Für die Angehörigen der technischen Intelligenz in den VEB ist durch VO vom 17. 8. 1950 (GBl. S. 844) eine zusätzliche A. eingeführt worden, die durch eine Versorgungsversicherung bei der Deutschen Versicherungsanstalt gewährleistet wird. Die Beiträge für diese Versicherung sind von den VEB aufzubringen. Zum Kreise der Versorgungsberechtigten gehören Ingenieure, Konstrukteure, Architekten, Techniker sowie Personen, die auf Grund eines Einzelvertrages Anspruch auf die A. haben. Auch auf andere leitende Angestellte kann die A. ausgedehnt werden. Durch die zusätzliche A. wird ab 65. Lebensjahr oder beim Eintritt vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit eine monatliche Rente in Höhe von 60 bis 80 v. H. des im letzten Jahre bezogenen Bruttogehalts gezahlt. Der überlebende Ehepartner erhält 50 v. H. der Rente; Waisen, Halbwaisen und Personen, für die der Versicherte unterhaltspflichtig war, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder solange sie sich in der Ausbildung befinden, 25 v. H. der Rente. Durch VO vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 675) ist für die Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen pädagogischen und medizinischen Einrichtungen eine A. mit den gleichen Leistungen eingeführt worden. Dazu gehören auch Lehrer. Für selbständige Ärzte ist seit 1. 1. 1959 eine besondere A. in Kraft. Durch die Schaffung der zusätzlichen A. für die Intelligenz will das Sowjetzonenregime die Abwanderung von Kräften verhindern, die ihm entweder für die Steigerung der Produktion oder für die Wahrung eines gewissen Kulturniveaus wichtig erscheinen. Außerdem hat das Regime es in der Hand, mit der zusätzlichen A. verdiente Funktionäre zu belohnen. Das Entstehen einer neuen privilegierten Schicht wird so gefördert. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 21 Altenteil A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Altguthaben

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wegen der großen Ausdehnung der Versicherungspflicht wird im Alter der größte Teil der Bevölkerung durch die Sozialversicherung versorgt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Die Altersrenten liegen im Durchschnitt unter denen des Bundesgebietes. Durch Mindestrenten (Renten) wird zwar in jedem Fall ein Festbetrag gewährt, der indessen die Existenz nur ungenügend sichert. Eine bessere A. wird der Intelligenz gewährt,…

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Stalinismus (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Die Weiterbildung der Theorie und vor allem Praxis des Marxismus-Leninismus in der Ära Stalin — zwischen 1924 und 1952. Der Situation der UdSSR als des einzigen bolschewistischen Staats in einer kapitalistischen Umwelt Rechnung tragend, baute Stalin nach der Machtübernahme die revolutionäre Lehre Lenins, die auf der Idee der relativ gleichzeitig in vielen Ländern erfolgenden Weltrevolution fußte (Trotzkismus), in eine Theorie vom Aufbau des „Sozialismus in <s:einem> Land“ um. Dies bedeutete innenpolitisch: Ein-Mann-Diktatur, schärfsten Kampf gegen alle abweichenden Konzeptionen (Abweichungen); äußersten Terror gegen Parteimitglieder und Funktionäre (KPdSU-Tschistka von 1936 bis 1938) und die „Klassenfeinde“ innerhalb der UdSSR (Aktion gegen die Kulaken u. a.); zugleich Mobilisierung der loyalen und indifferenten Volksmassen für nationalrussische „patriotische“ Belange im Sinn des alten zaristischen Imperialismus. Außenpolitisch entsprach dem die Preisgabe der revolutionären Ideale der kommun. Minderheiten im Ausland, die strikte Unterwerfung aller ausländischen kommun. Parteien und der Komintern unter Befehl, Wünsche und Interessen Moskaus, Absage an den proletarischen ➝Internationalismus und das Bemühen um einen Modus vivendi mit dem westlichen Ausland, da die Kräfte der UdSSR zunächst nicht für eine internationale Auseinandersetzung ausreichten. Nachdem die UdSSR im Zuge des 2. Weltkrieges mit Hilfe ihrer Okkupationsarmeen die europäischen Volksdemokratien ins Leben zu rufen vermochte, kam es zu einer Modifizierung des St. (Linguistikbriefe). Doch blieb der Kerngedanke des St. das Prinzip der mit allen Terrormitteln ausgestatteten, straff zentralen Parteigewalt, die sich gleichermaßen der Methoden der Unterdrückung der „Klassenfeinde“ und des Appells an nationalistisch-patriotische Ressentiments in den kritiklosen Massen bedient, über Stalins Tod 1953 hinaus erhalten. Der seit 1956 proklamierte Abbau der Auswüchse des St. hat hier nur teilweise Wandel geschaffen und insbesondere die gesellschaftliche Eigeninitiative in allen bolschewistischen Ländern unter der Kontrolle der Partei gehalten. (Revisionismus, Personenkult) Der Begriff St. wurde zuerst von Trotzkisten, später von allen Gegnern der stalinschen Politik gebraucht. Literaturangaben Bretscher, Willy: Sowjetrußland nach Stalins Tod und Verdammung. Zürich 1956, Neue Zürcher Zeitung. 57 S. Deutscher, Isaac: Stalin — die Geschichte des modernen Rußland. Stuttgart 1953, Kohlhammer. 606 S. Just, Artur W.: Stalin und seine Epoche. München 1953, Wilhelm Heyne. 76 S. Meissner, Boris: Die Kommunistische Partei der Sowjetunion vor und nach dem Tode Stalins (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 12). Frankfurt a. M. 1954, Institut für Europäische Politik und Wirtschaft. 104 S. Meissner, Boris: Das Ende des Stalin-Mythos — die Ergebnisse des XX. Parteikongresses der KPdSU (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 13). Frankfurt a. M. 1956. 214 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 423 Stalinallee A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stalinstadt

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Die Weiterbildung der Theorie und vor allem Praxis des Marxismus-Leninismus in der Ära Stalin — zwischen 1924 und 1952. Der Situation der UdSSR als des einzigen bolschewistischen Staats in einer kapitalistischen Umwelt Rechnung tragend, baute Stalin nach der Machtübernahme die revolutionäre Lehre Lenins, die auf der Idee der relativ gleichzeitig in vielen Ländern erfolgenden Weltrevolution fußte (Trotzkismus), in eine…

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Kommissionen (1962)

Siehe auch: Kommission: 1969 1975 1979 Kommissionen: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 In nichtkommun. Staaten sind K. Fachausschüsse oder öffentliche Stellen, die zeitlich oder fachlich begrenzte Sonderaufgaben erfüllen sollen. Derartige K. gibt es in der SBZ für bestimmte Überprüfungen und Umgestaltungen in Verwaltung und Wirtschaft und im Bereich der „Volksvertretungen“ und Parteien usw., bes. der SED. Daneben gibt es K., die ständig nicht nur beratend arbeiten: höchste Parteiorgane der SED, ordentliche Behörden und ständige Ausschüsse der sog. „örtlichen Volksvertretungen“. So gibt es: die Zentrale Parteikontrollkommission (ZPKK) der SED die Zentrale Revisions-Kommission (ZRK) der SED. Zu ihnen gehören mittelbar auch die „ständigen Kommissionen beim Politbüro“, denen z. T. linientreue Fachleute angehören. Die von der SED seit Mitte 1959 organisierten „K. für Parteikontrolle“ dienen der ökonomischen Betriebsüberwachung, der Antreibung der Arbeitenden. Bei den örtlichen Volksvertretungen bestehen Ständige Kommissionen, die einerseits einen agitatorischen und aktivmäßigen Charakter haben (Aktiv), andererseits den „Ständigen Ausschüssen“ der Volkskammer entsprechen. Sie sollen bei der Vorbereitung der Beschlüsse der Volksvertretungen mitwirken. — Im März 1959 beschloß der Ministerrat die Gründung von „Gemeinsamen K.“ bei den Räten der Bezirke, Kreise und Städte. Sie bestehen aus Behördenvertretern und den „in der Nationalen Front vereinten gesellschaftlichen Organisationen mit dem Zweck, die Republik politisch und ökonomisch zu stärken“. (Produktionspropaganda, Regierung und Verwaltung) In Regierung und Staatsapparat gibt es ebenso ständige Stellen, die als K. bezeichnet werden: die Staatliche Plankommission; die „Plankommissionen der Kreise“ (die entsprechenden, ihnen übergeordneten Stellen auf der Bezirksebene heißen dagegen „Wirtschaftsräte der Bezirke“). Bei der Staatl. Plankommission gibt es z. B. die „Zentrale Kommission für das Energieprogramm“ und die „Staatliche Geologische Kommission“; formell unabhängig von ihr ist dagegen die „Regierungskommission für Preise“. — Eine unmittelbar neben dem Ministerpräsidenten stehende hohe Regierungsstelle ist die Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle (ZKK). — Die örtlichen Räte sind befugt, „Verwaltungskommissionen“ zu bilden, die den Rat unterstützen und beraten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 221 Kommission für Gesamtdeutsche Arbeit, Zentrale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kommissionsverträge

Siehe auch: Kommission: 1969 1975 1979 Kommissionen: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 In nichtkommun. Staaten sind K. Fachausschüsse oder öffentliche Stellen, die zeitlich oder fachlich begrenzte Sonderaufgaben erfüllen sollen. Derartige K. gibt es in der SBZ für bestimmte Überprüfungen und Umgestaltungen in Verwaltung und Wirtschaft und im Bereich der „Volksvertretungen“ und Parteien usw., bes. der SED. Daneben gibt es K., die ständig nicht nur beratend arbeiten: höchste…

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Widerstand (1962)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Da der Bolschewismus die parteiliche Einseitigkeit seines Regimes fordert, nicht bereit ist, die Macht mit anderen Anschauungen und ihren Trägergruppen zu teilen und keinen Platz für eine konstruktive Opposition beläßt, bestehen für Andersdenkende in kommun. Staaten nur die Alternativen, die Flucht in den Westen zu wagen, wobei die Möglichkeiten für die Bewohner vieler Ostblockstaaten, außer der SBZ, seit je gering waren, sich in die innere Emigration zurückzuziehen, zu kapitulieren oder aber Meinungen, Gesinnungen und möglicherweise Verhaltensweisen zu vertreten, die vom Regime als „feindlich“ verfolgt werden (Strafrechtsergänzungsgesetz). In Mitteldeutschland, einem bis in die Arbeiterschaft hinein von bürgerlich-abendländischer Gesittung geprägten Gebiet, muß das Mißverhältnis zwischen der von der Führung geforderten Weltanschauung und den wirklichen Anschauungen der Massen besonders kraß hervortreten. Vor allem vier Gruppen von Opponenten sind in Erscheinung getreten: Exponenten des bürgerlichen und bäuerlichen Konservatismus, vor allem aus der älteren Generation, die, vom Regime ohnehin als potentielle Klassenfeinde beargwöhnt, von vornherein einen schweren Stand hatten; überzeugte Christen, und zwar sowohl Protestanten wie auch Katholiken aus den kleinen katholischen Enklaven — Eichsfeld! — und hier auch vielfach Angehörige der jungen Generation (Junge Gemeinde); Exponenten der sozialdemokratischen Arbeiterschaft, vor allem in den Räumen Leipzig, Dresden, Halle, Magdeburg und Ost-Berlin; schließlich auch zahlreiche Vertreter der akademischen Intelligenz einschließlich des „parteilich erzogenen Hochschulnachwuchses“. Der W. dieser Gruppen hat aber in der Regel nur die Form passiver Resistenz und der ängstlich im Privatbereich gehüteten Solidarisierung der Andersmeinenden angenommen, was zur Folge gehabt hat, daß das Regime trotz häufiger terroristischer Maßnahmen diesen W. bis heute nicht hat brechen können. Lediglich der Juni-Aufstand 1953 stellte eine gegnerische Großaktion von wirklich politischer Dimension dar, die ohne das Eingreifen der Sowjettruppen zweifellos zum Zusammenbruch des SED-Regimes geführt hatte. Andererseits ist zu berücksichtigen, daß die in der SBZ im Unterschied zu den übrigen Volksdemokratien günstige Chance zur Flucht, die im Jahresdurchschnitt von 150.000 bis 250.000 Personen wahrgenommen worden ist, im Laufe der Jahre zu einer Aushöhlung der Bereitschaft zum aktiven W. geführt hat (Flüchtlinge). Dennoch befinden sich in den Strafanstalten der SBZ 8.000 bis 12.000 politische Häftlinge. In den Jahren 1950 bis 1953 waren es etwa 25.000. (Boykotthetze, Friedensgefährdung, Rechtswesen, Staatsverbrechen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 485 Widerspruch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wiedergutmachung

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Da der Bolschewismus die parteiliche Einseitigkeit seines Regimes fordert, nicht bereit ist, die Macht mit anderen Anschauungen und ihren Trägergruppen zu teilen und keinen Platz für eine konstruktive Opposition beläßt, bestehen für Andersdenkende in kommun. Staaten nur die Alternativen, die Flucht in den Westen zu wagen, wobei die Möglichkeiten für die Bewohner vieler Ostblockstaaten, außer der SBZ, seit je gering waren, sich…

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1962: S

Saatzucht- und Handelsbetriebe, Vereinigung Volkseigener (VVB Saatgut) Sabotage Sachsen Sachsen-Anhalt Sachversicherung SAG SAJ SAP Säuberungen SBZ Schallplatten Schauprozesse Schichtfahrer Schiffahrt Schiffbau Schirdewan, Karl Schirmer, Wolfgang Schlüsselliste Schnellkommandos Schnitzler, Karl-Eduard von Schöbel, Heinz Schöffen Scholz, Ernst Scholz, Paul Schönebeck Schönebecker Methode Schönfärberei Schön, Otto Schriftstellerverband, Deutscher Schule Schulhort Schulung Schulung, Innerbetriebliche Schulungskommission Schulung, Staatspolitische Schumann, Horst Schumann, Kurt Schund- und Schmutzliteratur Schur, Gustav Adolf Schwab, Sepp Schwangerenberatung Schwangerschafts- und Wochenhilfe Schwangerschaftsunterbrechung Schwarze Pumpe Schwarzmeer und Ostsee Allgemeine Versicherungs-AG Schwedt Schwerin Schwerindustrie SED Seebäder Seepolizei Seeschiffahrt Sefrin, Max Seghers, Anna Seibt, Kurt Seifert-Methode Seigewasser, Hans Sekretär des Gerichts Sekretariat des ZK der SED Sektierer Selbmann, Fritz Selbständige Abteilung Selbstbestimmung Selbstkosten Selbstkritik Selbstlauf Selbststudium Selbstverpflichtung Selbstverwaltung Senftenberg Sequesterbefehl SEW Seydewitz, Max SfS Sicherheitsaktivs Sichtwerbung Siebenjahrplan Siebenjahrplanfonds Siegerbetrieb im Bezirkswettbewerb der örtlich geleiteten Industrie Signierliste Sindermann, Horst SKK SK-Verfahren SMAD SMT Sojuspuschtschina Sonderwege zum Sozialismus Sorben Sorgerecht Souveränität Sovexportfilm Sowchos Sowjet Sowjetblock Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) Sowjetische Handelsgesellschaften Sowjetische Kontrollkommission Sowjetisches Militärtribunal (SMT) Sowjetisierung Sowjetnik Sozialdemokratismus Sozialfürsorge Sozialismus Sozialistische Betriebe Sozialistische Gemeinschaften Sozialistische Gesetzlichkeit Sozialistische Großgemeinden Sozialistische Internationale Sozialistisches Bewußtsein Sozialistisches Dorf Sozialistische Stadt Sozialistische Umgestaltung Sozialistische Wirtschaft Sozialprodukt Sozialversicherungsausweis Sozialversicherungs- und Versorgungswesen Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands Spangenberg, Max Sparen Sparkassen Sparkaufbrief Sparrentenversicherung SPD Spedition Sperrgebiet Sperrkonten Sperrzone Spionage Spitzelwesen Spontaneität Sport Sportarzt Sporttoto Sport und Technik, Gesellschaft für (GST) Sprache Spremberg SSD Staatliche Kontore Staatliche Praxis Staatsangehörigkeit Staatsanwaltschaft Staatsapparat Staatsarchive Staatsbeteiligung Staatsbürgerkunde Staatsfeiertage Staatsflagge Staatsgrenze West Staatshaushalt Staatsmacht Staatsplanpositionen Staatsplanvorhaben Staatspräsident Staatsrat Staatsreserven Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi) Staatsverbrechen Staatsverleumdung Staatsverrat Staatswappen Stachanow, Alexeij Stadtambulatorium Stadtbezirk Stadtbezirksgericht Stadtbezirksversammlung Städte- und Gemeindetag, Deutscher Stadtgericht Stadtkontor, Berliner Stadtkreis Stadtverordnetenversammlung Staimer, Richard Stalinallee Stalinismus Stalin, Josef Wissarionowitsch Dschugaschwili Stalinstadt Standards, Staatliche (TGL) Ständige Kommissionen Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz Stanislawski-System Stasi Statistik Steckenpferdbewegung StEG Steidle, Luitpold Stendal Sterbegeld Stern der Völkerfreundschaft Stern, Leo Stettin Steuern StFB Stief, Albert Stipendien Stoph, Willi Störsender Strafaussetzung Strafgesetzbuch Strafpolitik Strafrechtsergänzungsgesetz Strafregister Strafverfahren Strafvollstreckung Strafvollzug Stralsund Straßen Straßenverkehr Streik Streitkräfte Strittmatter, Erwin Stubbe, Hans Stücklohn Studenten Studenten-Ausbildung, Militärische Studienlenkung StVA SU Subjektivismus Submissionen Suhl Sühnemaßnahmen Suhrbier, Max SVK Syndikalismus

Saatzucht- und Handelsbetriebe, Vereinigung Volkseigener (VVB Saatgut) Sabotage Sachsen Sachsen-Anhalt Sachversicherung SAG SAJ SAP Säuberungen SBZ Schallplatten Schauprozesse Schichtfahrer Schiffahrt Schiffbau Schirdewan, Karl Schirmer, Wolfgang Schlüsselliste Schnellkommandos Schnitzler, Karl-Eduard von Schöbel, Heinz Schöffen Scholz, Ernst Scholz, Paul Schönebeck Schönebecker Methode Schönfärberei Schön, Otto …

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Jugendstrafrecht (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis zum 1. 6. 1952 galt in der SBZ noch das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. in politischen Verfahren wurden die Vorschriften dieses Gesetzes allerdings bewußt nicht angewandt; es wurden gegen Jugendliche ebenfalls hohe Zuchthausstrafen verhängt und sogar Schauprozesse durchgeführt. Begründung: „Es geht bei den in Betracht kommenden Delikten darum, die Grundlagen unserer demokratischen Ordnung und damit den Frieden in der Welt zu schützen.“ (Abteilungsleiter Weiß vom sowjetzonalen Justizministerium auf einer Tagung am 25. 9. 1950). Am 23. 5. 1952 hat die Volkskammer ein neues „Jugendgerichtsgesetz“ (GBl. S. 411) beschlossen, das am 1. 6. 1952 in Kraft getreten ist. § 24 Abs. 1 bestimmt, daß Jugendliche nach den Grundsätzen des allgemeinen Strafrechts, höchstens allerdings zu lebenslänglichem Zuchthaus, verurteilt werden müssen, wenn sie sich des vollendeten oder versuchten Mordes, der Vergewaltigung, der Sabotage oder eines Verbrechens gegen Art. 6 der Verfassung (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze) oder gegen das Friedensschutzgesetz schuldig gemacht haben. Nach § 33 Abs. 2 werden diese Fälle nicht durch Jugendgerichte, sondern durch die für Erwachsene zuständigen Gerichte, d. h. also durch die politischen Strafsenate abgeurteilt. Nach § 41 kann auch gegen Jugendliche öffentlich verhandelt werden. Aus diesem neuen Gesetz ergibt sich klar das Ziel der sowjetzonalen Strafrechtsprechung: Übergang zur Generalprävention. Strafmilderungsgründe im Sinne der westdeutschen Strafbestimmungen für Heranwachsende (18–21 Jahre) kennt das sowjetzonale J. nicht. Die mit der Ausarbeitung des Entwurfs zu einem neuen Strafgesetzbuch der SBZ befaßte Grundkommission hat vorgeschlagen, das Strafmündigkeitsalter für Jugendliche auf 16 Jahre heraufzusetzen. Gesellschaftsgefährliche Handlungen von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren sollen — unter strikter Beachtung der Perspektiven des V. Parteitags der SED — durch Maßnahmen gesellschaftlicher Erziehung bekämpft werden. Das erfordere die Übertragung gesetzlicher Befugnisse - insbesondere auf die Referate Jugendhilfe bei den Verwaltungsbehörden, „um staatliche und gesellschaftliche Erziehungsmaßnahmen sinnvoll und mit maximaler erzieherischer Wirkung miteinander zu verbinden“ („Neue Justiz“ 1958, S. 3–5. (Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 202 Jugendring, Deutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendstunden

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis zum 1. 6. 1952 galt in der SBZ noch das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. in politischen Verfahren wurden die Vorschriften dieses Gesetzes allerdings bewußt nicht angewandt; es wurden gegen Jugendliche ebenfalls hohe Zuchthausstrafen verhängt und sogar Schauprozesse durchgeführt. Begründung: „Es geht bei den in Betracht kommenden Delikten darum, die Grundlagen unserer demokratischen Ordnung und…

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Parteilichkeit der Rechtsprechung (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von demokratischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Das Gesetz parteilich anzuwenden heißt, es so anzuwenden, wie es der Auffassung der Mehrheit der Werktätigen und damit den Zielen der Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung entspricht. Das heißt aber zugleich, die dialektische Einheit von Gesetzlichkeit und Parteilichkeit zu erkennen und durchzusetzen.“ (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1958, S. 368.) Immer wieder wird gefordert, daß die Richter der sowjetzonalen Straf- und Ziviljustiz mit „bewußter Parteilichkeit“ arbeiten und daß sie nicht einem Hang zum „Objektivismus“ erliegen. Die Richter „müssen parteilich als politische Menschen entscheiden“ (Böhme in: „Neue Justiz“ 1955, S. 327). „In der richterlichen Entscheidung muß sich die Bereitschaft widerspiegeln, die von der Partei der Arbeiterklasse und von der Regierung gefaßten Beschlüsse durchzusetzen (Melsheimer in: „Neue Justiz 1956, S. 295). PdR. bedeutet also in der Praxis nichts anderes, als daß der Wille der SED beachtet wird. „Die Beschlüsse der Partei sind das feste Fundament, auf dem das sozialistische Recht aufbaut. Sie bestimmen sein inneres Wesen. Deshalb ist eben das sozialistische Recht nicht von der marxistisch-leninistischen Partei zu trennen“ (Petzold in „Staat und Recht“ 1961, S. 658). Nach Polak ist die Frage der Parteilichkeit des Rechts „die Frage nach dem Wirklichkeitsgehalt des Rechts, die Frage danach, ob es der Gesetzmäßigkeit der gesellschaftlichen Entwicklung [S. 322]entspricht oder nicht — die Frage, ob es zu einer bewußten wirklichkeitsgestaltenden Kraft emporsteigt oder nicht. Und das ist das Verhältnis des Rechts zur marxistisch-leninistischen Wissenschaft: Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit des Rechts sind somit identisch” („Staat und Recht“ 1961, S. 630). Dabei werden Schwankungen und Brüche in der Rechtsprechung aus politischen Zweckmäßigkeitserwägungen nicht nur in Kauf genommen, sondern für richtig und notwendig gehalten. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 321–322 Parteilichkeit, Bolschewistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteipresse der SED

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von demokratischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Das Gesetz parteilich anzuwenden heißt, es so anzuwenden, wie es der Auffassung der Mehrheit der Werktätigen und damit den Zielen der Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung entspricht. Das heißt aber zugleich, die dialektische Einheit von Gesetzlichkeit und Parteilichkeit zu erkennen und…

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Dialektischer Materialismus (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Pj. Diamat. Philosophie des Marxismus-Leninismus, auch definiert als Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei. Beansprucht, wissenschaftliche Erkenntnis der allgemeinsten Gesetzmäßigkeiten der Natur, der Gesellschaft und des Denkens zu sein. DM. und Historischer Materialismus bilden die „theoretische Grundlage“ des Marxismus-Leninismus und vermitteln als solche die Einheitlich[S. 98]keit der marxistisch-leninistischen Einheitswissenschaft. Die Lehren des DM. knöpfen vor allem an Ausführungen von Friedrich ➝Engels an, beanspruchen die einzige, von Lenin vermittelte Weiterentwicklung der philosophischen Lehren der Klassiker zu sein, die dem Geist des Marxismus ge: recht wird. Der Anteil Stalins bei der Formung der obligatorischen Philosophie, einst überbewertet, ist erheblich. Das heute in der kommun. Welt geltende Weltauslegungschema wäre nicht ohne die von Stalin besorgte Zusammenfassung und Systematisierung möglich gewesen. Der DM. liefert in ständiger Auseinandersetzung mit dem Idealismus, der radikal abgelehnt wird, eine monistische Entwicklungslehre, die, materialistisch, das Geschehen in Natur und Gesellschaft als Prozeß der sich immer schon bewegenden Materie deutet. „Die wirkliche Einheit der Welt besteht in ihrer Materialität.“ Das Geistige ist Produkt der Materie auf einer hohen Stufe ihrer Entwicklung (Idealismus). Der Begriff der Materie wird nicht im Sinne des klassischen Materialismus als der ungeformte Stoff im Gegensatz zur Form definiert. Nach Lenin ist die Materie die objektive Realität, die unabhängig vom Bewußtsein existiert. Oder: „Die Materie ist objektive, uns in der Empfindung gegebene Realität.“ Die Entwicklung der Materie wird nicht als ein evolutionärer, sondern als ein dialektischer Prozeß gedeutet. Die Entwicklung verläuft nicht nur in kleinen, aufeinanderfolgenden Schritten, sondern führt gesetzmäßig von quantitativen Veränderungen durch einen sprunghaften Übergang (den dialektischen Sprung) zu qualitativen Veränderungen. („Das Gesetz des Umschlagens quantitativer Veränderungen in qualitative“). Gleichwohl wird diese Dialektik als Prozeß mit aufsteigender, ständig fortschrittlicher Tendenz betrachtet, der praktisch im Anorganischen einsetzt und über die Entstehung des Lebens und der Gesellschaft hinweg zum Weltkommunismus als seinem Höhepunkt führt. Mit Hilfe des dialektischen Sprunges vermag sich der DM. vom älteren mechanischen Materialismus zu distanzieren, zumal er es gestattet, den durch Sprünge verbundenen Stufen der Entwicklung spezifische Strukturen zuzuschreiben; zwischen dem Anorganischen und Organischen bestehen ebenso qualitative Differenzen wie zwischen Tier und Mensch. Durch den Atheismus auf eine reine Diesseitseinstellung verpflichtet, sucht der DM. die Antriebe der Entwicklung in den Dingen und Prozessen selbst: in den Widersprüchen. „Im eigentlichen Sinn ist die Dialektik die Erforschung der Widersprüche im Wesen der Dinge selbst.“ (Lenin) Die Rolle der Widersprüche wird im Rahmen des Gesetzes der Einheit und des Kampfes der Gegensätze behandelt. Es besagt, daß allen Dingen, Erscheinungen und Prozessen widersprüchliche Seiten und Tendenzen innewohnen, die miteinander im Kampf liegen und der Entwicklung ihren inneren Impuls geben. Das Ergebnis ist das Wachsen der Widersprüche, die auf einer bestimmten Etappe durch das Vergehen des „Alten“ und das Entstehen des „Neuen“ gelöst werden. Dieser ebenfalls nicht genau definierte Begriff Widerspruch, dem Gegensätze, Konflikte, Spannungen usw. subsumiert werden, impliziert — soweit es sich um nichtkommunistische Gesellschaften handelt — die Ablehnung einer Gesellschaftsbetrachtung unter dem Aspekt der Harmonie und Integration und fordert die primäre Berücksichtigung der sozialen Konflikte, des Kampfes gegensätzlicher Tendenzen, des „Alten“ mit dem „Neuen“. Es läßt sich behaupten: Der DM. ist eine auf das gesamte Weltgeschehen ausgedehnte Verallgemeinerung der Deutung gesellschaftlicher Zusammenhänge vom Motiv der Revolution her. Die dialektische Negation des „Alten“ soll jedoch keine Absage an die gesamte bisherige Entwicklung sein, sondern hat nach dem „Gesetz der Negation der Negation“ die Funktion, das Positive der vorangegangenen Stadien in sich aufzunehmen, zu bereichern und auf eine höhere Ebene zu bringen. Das Weltauslegungschema des DM. bestimmt den Aspekt der von den Fachwissenschaften durchzuführenden Untersuchungen. Auf ihn werden sie durch die Verpflichtung auf die dem dialektischen Prozeß entsprechende dialektische Methode festgelegt. Diese Bindung hat nicht die Orientierung der sowjetischen Naturwissenschaften an der internationalen Forschung verhindert, dürfte aber einer der Gründe für den Tiefstand der Gesellschaftswissenschaften sein. Die materialistische Entwicklungslehre ist mit der von Lenin begründeten Erkenntnistheorie, die eine besondere Form einer Abbildtheorie darstellt, verbunden. In ihr ist die Wahrheitstheorie verankert, die jedoch durch die These von der Praxis als „Kriterium der Wahrheit“ und die Forderung der Parteilichkeit des Denkens einen besonderen Charakter erhält. Mit Hilfe dieser Modifikationen des alten aristotelischen Wahrheitsbegriffes versucht die Kommunistische Partei sich als Träger der [S. 99]Wahrheit zu legitimieren, wobei sie — mit dem DM. — nicht nur eine radikale Wissenschaftsgläubigkeit, sondern auch einen ungebrochenen Optimismus hinsichtlich der prinzipiellen Möglichkeiten der Erkenntnis vertritt. Literaturangaben Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 97–99 DIA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Diamat

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Pj. Diamat. Philosophie des Marxismus-Leninismus, auch definiert als Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei. Beansprucht, wissenschaftliche Erkenntnis der allgemeinsten Gesetzmäßigkeiten der Natur, der Gesellschaft und des Denkens zu sein. DM. und Historischer Materialismus bilden die „theoretische Grundlage“ des Marxismus-Leninismus und vermitteln als solche die Einheitlich[S. 98]keit der…

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Atheismus (1962)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der kommun Lehre ist jede Religion eine Verkörperung von Aberglauben, der geeignet sei, jeden Fortschritt im Sinne des Kommunismus aufzuhalten. „Die Religion ist das Opium des Volkes - dieser Ausspruch von Marx ist der Eckpfeiler der ganzen Weltanschauung des Marxismus in der Religionsfrage. Der Marxismus betrachtet alle heutigen Religionen und Kirchen, alle und jegliche religiösen Organisationen stets als Organe der bürgerlichen Reaktion, die dem Schutz der Ausbreitung und der Umnebelung der Arbeiterklasse dienen.“ Dieser Ausspruch von Lenin („Das Verhältnis der Arbeiterpartei zur Religion“) ist charakteristisch für das grundlegende Ziel des Kommunismus, alle Religionen zu vernichten. Die Religionen seien ein Werkzeug der ausbeutenden Klasse. Kein Arbeiter oder Bauer könne Interesse daran haben, sein materielles Los auf dieser Welt zu verbessern, wenn er einen religiösen Glauben habe. An Stelle einer „religiösen Vorstellung“ setzt der Kommunismus ein pseudo-religiöses Glaubenssystem, ein kommun. Glaubensbekenntnis, dessen Grundlage die klassischen Schriften von Marx, Engels, Lenin und Stalin sind und dessen „Kirche“ der Parteiapparat mit seinen Funktionären ist. Von seinen Anhängern fordert er unter Androhung des Parteiausschlusses mit allen seinen Folgen fanatischen Gehorsam. Auch wenn sich bestimmte Perioden der „Duldsamkeit“ gegenüber religiösen Gemeinschaften aus taktischen Gründen abzeichnen, hat sich die Grundeinstellung bis zur Gegenwart nicht geändert. Der kommun. A. hat seine Wurzeln in der philosophischen Auffassung des Dialektischen und Historischen Materialismus und fand seine erste taktische Anwendung durch Lenin und Stalin in der SU. Unter Auswertung der sowjet. Erfahrungen wurde in den Satellitenstaaten die Taktik eines offenen Angriffs auf die Religionen zunächst weitgehend vermieden. Vielmehr wurde versucht, die Glaubensverbreitung zu beschränken mit dem Ziel einer „Verstaatlichung“ der religiösen Körperschaften. Seit 1952 richtet sich der Angriff in der SBZ nicht nur gegen die Kirche, den Gottesdienst und die sakramentalen Riten, sondern besonders gegen die Geistlichkeit. Die Anschuldigungen konzentrieren sich auf angebliche Vergehen gegen strafgesetzliche Bestimmungen der „DDR“ mit dem Ziel, die Gemeindemitglieder von einer engeren Verbindung mit der Geistlichkeit abzuhalten. Daß im kommun. Plan eine Auslöschung beider großen Kirchen enthalten ist, zeigen u. a. die Gewaltakte gegen die Zeugen Jehovas im Jahre 1951. In der letzten Zeit verstärken sich unter Einschaltung von Presse, Rundfunk, Film und politischen Massenorganisationen die staatlichen Versuche, über das innere Wesen christlicher Ethik vor allem bei den Jugendlichen ernste Zweifel aufkommen zu lassen, die zu schweren Gewissenskonflikten führen. „Ist das etwa Erziehung der Jugend zum selbständigen Denken, wenn von den Jugendlichen im Konfirmationsunterricht gefordert wird, zu glauben, daß sie von einem überirdischen Wesen geschaffen worden seien?“ (Ulbricht zur Jugendweihe, Sommer 1957). 1955 erschien erstmalig unter dem Titel „Vom Jenseits zum Diesseits“ der I. Band eines „Wegweisers zum Atheismus“ (243 S., Urania-Verlag, Leipzig/Jena), Herausgeber: Günter Heyden, Karl A. Mollnau und Horst Ullrich. Darin heißt es in dem Kapitel „Arbeiterpartei und Religion“ eindeutig: „Die Partei erklärt das religiöse Bekenntnis zur Privatsache gegenüber dem Staat. Der Partei gegenüber ist aber das religiöse Bekenntnis ihrer Mitglieder sowie des ganzen Proletariats keinesfalls Privatsache.“ Ein beson[S. 42]deres Kapitel des Buches enthält genaue Richtlinien über die Praxis des Kirchenaustritts. Darin wird grundsätzlich gesagt: „Die Erkenntnis, daß die Lehren der Religion nachweisbar wissenschaftlich unhaltbar sind, muß bei jedem Menschen mit logischer Konsequenz zur Ablehnung der „religiösen Anschauungen führen“. Zur gleichen Zeit erschien in Moskau ein „Vademecum des Atheisten“ unter dem Titel „Sputnik Ateista“. Darin heißt es u. a.: „Zur Aufgabe des Kommunismus gehört die Liquidation der sozialen Bedingungen der Religion. Der Kommunismus läßt keinen Raum für irgendeine Religion übrig. Die Kommunisten erstreben die Zusammenfassung von Menschen verschiedener Weltanschauungen, Atheisten und Gläubigen, zum Kampf für den Frieden und Sozialismus. Aber dieser Kampf kann nur unter dem Banner der marxistisch-leninistischen Wissenschaft, welche alle Formen der religiösen Ideologie ablehnt, erfolgreich zu Ende geführt werden.“ (Kirchensteuer, Kirchenpolitik) Literaturangaben Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 120 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 41–42 Aspirantur, Wissenschaftliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Atomenergie

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der kommun Lehre ist jede Religion eine Verkörperung von Aberglauben, der geeignet sei, jeden Fortschritt im Sinne des Kommunismus aufzuhalten. „Die Religion ist das Opium des Volkes - dieser Ausspruch von Marx ist der Eckpfeiler der ganzen Weltanschauung des Marxismus in der Religionsfrage. Der Marxismus betrachtet alle heutigen Religionen und Kirchen, alle und jegliche religiösen Organisationen stets als Organe der…

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Kriminalität (1962)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis 1955 wurden Zahlen über die K. in der SBZ nicht veröffentlicht. Seit 1956 sucht die SED mit Hilfe der K.-Statistik zu beweisen, daß die K. in der sozialistischen Gesellschaft ständig abnimmt. Gegenüber 1946 soll die K. bis 1960 auf 27,7 v. H. zurückgegangen sein und um mehr als 50 v. H. geringer sein als jemals in Deutschland seit 1882. Demgegenüber steige die K. in der Bundesrepublik immer mehr an. 803 Straftaten pro 100.000 strafmündiger Personen werden 3.660 Straftaten in der Bundesrepublik gegenübergestellt. Dieses Verhältnis ändert sich allerdings schon sehr wesentlich, wenn man die Verkehrsdelikte ausklammert, die in der Bundesrepublik 1958 etwa 35 v. H., in der SBZ dagegen infolge des wesentlich geringeren Verkehrs nur etwa 6 v. H. aller Straftaten ausgemacht haben. Die K.-Statistik muß mit allen Vorbehalten betrachtet werden, die grundsätzlich gegenüber Ergebnissen sowjetzonaler Statistiken angebracht sind. Die Zahlen sollen nicht objektiv informieren, sondern die These der SED beweisen, daß die sozialistische Gesellschaftsordnung dem kapitalistischen Staatswesen überlegen ist. Während die K. im Kapitalismus eine unvermeidliche Erscheinung sei, die man nicht hinweg denken könne, werde die K. mit der Vollendung des sozialistischen Aufbaus völlig überwunden, weil es „in der DDR keine unaufhebbaren Ursachen für das Verbrechen“ gebe (Neue Justiz 1960, S. 614). Nach den Propagandabehauptungen der SED hat sich „die sozialistische Gesellschaftsordnung in der DDR ständig gefestigt“ und in steigendem Maße „die Reste des egoistischen menschenfeindlichen Denkens und Handelns aus der kapitalistischen Zeit überwunden und neue sozialistische Beziehungen der Menschen untereinander entwickelt“. Dadurch werde „der Begehung von Verbrechen und Vergehen immer mehr der Boden entzogen und die bewußte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit gewährleistet“ (Beschluß des Staatsrates der DDR über die Gewährung von Straferlaß durch Gnadenerweis vom 1. 10. 1960 — GBl. I, S. 533; Amnestie). Die Entwicklung der K. wird also als Gradmesser des Standes der sozialistischen Umwälzung betrachtet. Vorsorglich wird jedoch erklärt, daß das Tempo der Verdrängung der K. nicht nur von der inneren Entwicklung in der SBZ abhängig sei. Im Gegensatz zu anderen sozialistischen Ländern, vor allem der SU, sei die SBZ besonders stark den Einwirkungen des „Klassenfeindes“ und der „imperialistischen Propaganda“ ausgesetzt. Diese „unmittelbaren, ungelenkten und spontanen Einflüsse des Kapitalismus von außen (Angriffe und Bestrebungen konterrevolutionären Charakters!“ und die „in Wort, Schrift und Bild (Fernsehen) von Westdeutschland und West-Berlin ausgehende Atmosphäre, die die Keime des Verbrechens ausspeit“ (Neue Justiz 1958, S. 402) werden als eine der Hauptursachen der noch vorhandenen K. bezeichnet. Die zahlreichen Besucher, Umsiedler und Rückkehrer aus Westdeutschland brachten „individualistische und egoistische Auffassungen“ mit, „die erst durch die Erziehung im Kollektiv unseres zum Sozialismus schreitenden Volkes überwunden werden können“ (Neue Justiz 1960, S. 614). Diese Argumente werden schon dadurch entwertet, daß die SU, die doch diesen Einflüssen des „Klassenfeindes“ nicht ausgesetzt ist, noch heute vor denselben Schwierigkeiten bei der Bekämpfung der K. steht wie die SBZ, was sich aus Ausführungen des Justizministers der RSFSR ergibt (Neue Justiz 1959, S. 297). per Kampf gegen die K. ist somit in der SBZ vor allem eine politische Aufgabe. Äußerlich eindrucksvolle Erfolge täuscht die SED nicht nur durch die K.-Statistik vor, sondern auch durch Maßnahmen der Strafpolitik. Durch die Übergabe zahlreicher Strafsachen von geringerer Bedeutung an die Konfliktkommission (Gesellschaftliche Gerichte) war Anfang 1961 vorübergehend bei den Kreisgerichten ein Rückgang der Strafverfahren bis zu 50 v. H. zu verzeichnen. Diese sog. kleine K. erscheint nicht mehr in der K.-Statistik. Ohne daß die K. wesentlich zurückging, ist auf diese Weise schon 1960 der Eindruck einer weiteren Abnahme der K. um 12 v. H. gegenüber 1959 erweckt worden. Erhebliche Sorgen bereitet der SED die Jugend-K., über die keine Zahlen veröffentlicht werden. Sie ist im Verhältnis zur allgemeinen K. wesentlich höher als in der Bundesrepublik. Die negative Beeinflussung aus West-Berlin und Westdeutschland wurde besonders für die hohe Jugend-K. verantwortlich gemacht. So sollen 80 bis 85 v. H. der gestrauchelten Jugendlichen westliche Literatur (Schund- und Schmutzliteratur) gelesen und 90 v. H. West-Berliner Kinoveran[S. 238]staltungen besucht haben. Diese schädlichen Einflüsse hätten besonders das Rowdytum zur Folge. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 237–238 Kriegsverbrecherprozesse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Krise

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis 1955 wurden Zahlen über die K. in der SBZ nicht veröffentlicht. Seit 1956 sucht die SED mit Hilfe der K.-Statistik zu beweisen, daß die K. in der sozialistischen Gesellschaft ständig abnimmt. Gegenüber 1946 soll die K. bis 1960 auf 27,7 v. H. zurückgegangen sein und um mehr als 50 v. H. geringer sein als jemals in Deutschland seit 1882. Demgegenüber steige die K. in der Bundesrepublik immer mehr an. 803 Straftaten pro…

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Bevölkerung (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Volkszählung vom 29. 10. 1946 wies für das Gebiet der SBZ (Gebietsstand 31. 8. 1950) eine Wohnbevölkerung von 17,18 Mill. (ohne Insassen von Umsiedler-, Kriegsgefangenen- und anderen Durchgangslagern) aus. Im Berliner Sowjetsektor wurden 1,175 Millionen, zusammen also 18,355 Millionen Einwohner gezählt. Gegenüber der Volkszählung vom 17. 5. 1939 war das eine Zunahme von insgesamt 1,61 Mill. (= 9,6 v. H.). Trotz des Sterbefallüberschusses in der Nachkriegszeit stieg die B.-Zahl durch „Wanderungsgewinn“ (Rückkehr von Kriegsgefangenen, Evakuierten, Zivilinternierten und „Zuwanderung“ von Heimatvertriebenen aus den deutschen Ostgebieten) zunächst bis März 1949 auf etwas über 19 Mill. Bereits 1947 setzte aber eine Abwanderung ein, die von Jahr zu Jahr stärker wurde (Flüchtlinge, Fluchtgründe). Bei der Volkszählung am 31. 8. 1950 wurden nur noch knapp 18,4 Mill. Einwohner gezählt. Seitdem ist das sowjetische Besatzungsgebiet das einzige Gebiet Europas — wenn nicht der ganzen Welt — mit einer kontinuierlich abnehmenden Bevölkerung. Die Ergebnisse der „Volkszählung vom 31. 8. 1950“ und die amtlichen „Bevölkerungsfortschreibungen“ seit 1949 zeigen nach dem Gebietsstand vom 1. 1. 1961 folgendes Bild: Von 1949 bis Ende Aug. 1961 wurden insgesamt mehr als 2,7 Mill. Menschen als Flüchtlinge aus der SBZ im Bundesnotaufnahmeverfahren statistisch erfaßt. Etwa die Hälfte (langjähriger Durchschnitt) der Flüchtlinge ist im Alter bis zu 25 Jahren, rd. 60 v. H. sind im Erwerbsleben stehende Personen. Ein Teil der Flüchtlinge geht jedoch nicht durch das Bundesnotaufnahmeverfahren, so daß die Wanderungen aus der SBZ in die BRD tatsächlich stärker sind. Einem Geburtenüberschuß von 6,1 pro 1.000 der B. im Jahre 1938 stand zunächst 1946 ein Sterbefallüberschuß von 12,4, für 1947 von 5,9 und für 1948 von 2,4 pro 1.000 der B. gegenüber. Erst ab 1949 trat mit 1,1 pro 1.000 der B. wieder ein geringer Überschuß ein. Seither sinkt er seit 1955 wieder bedenklich ab und dürfte in den nächsten Jahren sogar vollständig schwinden. Relativ groß ist der Anteil der nichtehelich geborenen Kinder. Er lag 1956 und 1957 bei 13,3, 1959 und 1960 bei 12,0 bzw. 11,7 pro 100. Lebendgeborener. Nichteheliche Geburten nehmen vor allem bei Müttern in der Altersgruppe von 14 bis unter 18 Jahren zu. Der niedrige Geburtenüberschuß und die ständige Abwanderung von überwiegend jüngeren Jahrgängen wirken sich nachteilig auf die B-Struktur aus. Der Anteil der Personen im Renten[S. 72]alter nimmt ständig zu, der Anteil der im arbeitsfähigen Alter stehenden Einwohner und Kinder bis unter 15 Jahren nimmt dagegen immer weiter ab. Während die Gesamt-B. vom 31. 8. 1950 bis Ende 1960 um rund 1,2 Mill. abnahm, hat gleichzeitig die Zahl der Personen im Rentenalter um etwa 485.000 (=19,2 v. H.) zugenommen. Ohne Berücksichtigung der Wanderungsbewegung nach der BRD und Berlin (West) soll sich nach amtlichen Vorausberechnungen der SBZ das aus der Tabelle ersichtliche Verhältnis im Laufe der nächsten zwanzig Jahre weiter verschlechtern. Im Jahre 1970 werden hiernach 20,3 v. H. und 1980 18,3 v. H. der Gesamt-B. im Rentenalter stehen; der Anteil der noch nicht Arbeitsfähigen an der Gesamt-B. wird bis 1970 auf 25,0 und bis 1980 auf 24,0 v. H. zunehmen, der der im Erwerbsalter stehenden Personen bis 1970 auf 54,7 absinken. Dieser absolute Tiefstand wird sich auch bis 1980 nur geringfügig auf 57,7 v. H. verbessern. Die Sexualstruktur hat sich in den letzten Jahren leicht gebessert, 1960 kamen im Gesamtdurchschnitt auf 1.000 Männer noch 1.222 Frauen (1939: 1.040); besonders kraß ist das Mißverhältnis bei den mittleren Jahrgängen, auf 1.000 Männer im Alter von 30 bis 50 Jahren kommen 1.489 Frauen gleichen Alters. Infolge der Kriegsereignisse lebten am 29. 10. 1946 32,3 v. H. der B. in Landgemeinden von unter 2.000 Einwohnern (1939 = 27,8 v. H.) und 67,7 v. H. (1939 = 72,2 v. H.) in Stadtgemeinden von mehr als 2.000 Einwohnern. Der Anteil der Groß[S. 73]stadtbevölkerung — Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern — lag bei 19,0 v. H. (1939 = 26,7 v. H.). Ende 1960 entfielen 28,0 v. H. der Wohn-B. auf die Land- und 72,0 v. H. auf die Stadtbevölkerung. Der Anteil der Großstadt-B. nahm auf 21,4 v H zu. Durch den Zugang der Heimatvertriebenen war die B.-Dichte in der SBZ (einschl. Ost-Berlin) bis 1946 auf 170 (1939: 155) Einw./qkm und bis 1950 weiter auf 171 Einw./qkm gestiegen; seit dieser Zeit sinkt sie ständig, während sie im Bundesgebiet (durch die Aufnahme der Flüchtlinge und infolge des höheren Geburtenüberschusses) steigt. [S. 74] Die B.-Dichte variiert in den Bezirken zwischen 60 Einw./qkm (Neubrandenburg) und 351 Einw./qkm (Chemnitz). Für Ost-Berlin wird Ende 1960 eine B.-Dichte von 2.659 Einw./ qkm, für West-Berlin von 4.582 Einw./qkm ausgewiesen. Literaturangaben *: Die Bevölkerungsbilanz der sowjetischen Besatzungszone 1939 bis 1954. (BB) 1954. 51 S. mit 22 Anlagen. Kabermann, Heinz: Die Bevölkerung des sowjetischen Besatzungsgebietes — Bestands- und Strukturveränderungen 1950 bis 1957. (BB) 1961. 143 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 71–74 Betriebszeitung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bevölkerungsbewegung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Volkszählung vom 29. 10. 1946 wies für das Gebiet der SBZ (Gebietsstand 31. 8. 1950) eine Wohnbevölkerung von 17,18 Mill. (ohne Insassen von Umsiedler-, Kriegsgefangenen- und anderen Durchgangslagern) aus. Im Berliner Sowjetsektor wurden 1,175 Millionen, zusammen also 18,355 Millionen Einwohner gezählt. Gegenüber der Volkszählung vom 17. 5. 1939 war das eine Zunahme von insgesamt 1,61 Mill. (= 9,6…

DDR A-Z 1962

Staatsbeteiligung (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Ähnlich wie in China im Jahre 1954 ist man in der SBZ Anfang 1956 dazu übergegangen, gemischte staatlich-private Betriebe (Betriebe „halbsozialistischen Charakters“, „halbstaatliche Betriebe“) zu schaffen, die „auf einem friedlichen Wege in sozialistische Betriebe umzugestalten“ sind (DFW 13/56, S. 584). Auf Grund des Beschlusses des 25. Plenums des ZK der SED, in dem es heißt: „Um die Produktionserfahrungen solcher privater Unternehmer auszuwerten, die über ein zu geringes Kapital verfügen, um volkswirtschaftlich notwendige Produktionen für die Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung und die Steigerung des Exports durchzuführen und erweitern zu können, kann solchen Betrieben das fehlende Kapital durch staatliche Beteiligungen zugeführt werden“, wurde im Januar 1956 die Deutsche ➝Investitionsbank (DIB) vom Präsidium des Ministerrates bevollmächtigt, sich mit staatlichen Mitteln an Privatbetrieben zu beteiligen. Nachdem die funktionale Selbständigkeit der Privatbetriebe schon seit Beginn der langfristigen Planwirtschaft nicht mehr besteht, wird nunmehr auch die noch vorhandene Kapitalbasis überfremdet. Bisher wurde bei dieser St. formell die alte Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) gewählt, wobei der Staat mit seiner Kapitalein[S. 418]lage als Kommanditist in die neue Gesellschaft eintritt und der ehemalige private Unternehmer Komplementär und Geschäftsführer wird. Für seine Geschäftsführung erhält er ein lohnsteuerpflichtiges Gehalt, das auch bei Verlusten zu zahlen ist. Die Gewinnbeteiligung erfolgt nach seinem Kapitalanteil. Das Verhältnis zwischen Komplementär und Kommanditist wird vertraglich geregelt. Der Kommanditist (DIB) hat bestimmte Kontrollrechte und haftet nur bis zum Betrage seiner Vermögenseinlage. In Betrieben mit mehr als 50 % St. wird ein staatlicher Beauftragter als Prokurist eingesetzt. Durch die Aufdeckung der stillen Reserven des ehemaligen Betriebes bei der Umwandlung entstehen keine steuerlichen Lasten, über den anteiligen Betriebsgewinn kann sowohl er bisherige Betriebsinhaber als auch die DIB frei verfügen. Langfristige Kredite werden nicht gewährt. Zusätzlicher Kapitalbedarf soll durch Erhöhung der staatlichen Einlage gedeckt werden. Während zunächst nur die DIB berechtigt war, sich an privaten Betrieben kapitalmäßig zu beteiligen, sind es heute nahezu ausschließlich VEB, daneben auch VVB und z. T. die Deutsche Reichsbahn. Besonders die politische Beeinflussung und Kontrolle soll auf diese Weise durch einen intensiveren Kontakt vergrößert werden. In Einzelfällen ist auch die Form der Offenen Handelsgesellschaft zulässig. Wenn auch diese neuen Gesellschaften gegenüber den anderen Privatunternehmen besondere Vorteile genießen, so begeben sie sich doch stark in die Hand des Staates und der staatsgewerkschaftlichen Kontrolle. Sie erhalten bestimmte Produktionsaufgaben, Materialkontingente und Lizenzen für Kapazitätserweiterung direkt von den betr. Verwaltungsorganen. Der FDGB ist für die Produktion dieser Betriebe mitverantwortlich. Er hat den Wettbewerb, Neuerermethoden und das Rationalisierungs- und Erfindungswesen unter den Arbeitern zu organisieren. Diese neuen Betriebe mit St. unterliegen, der Kontrolle der Deutschen ➝Notenbank, sie sind verpflichtet, ihre Bankkonten ausschließlich bei der Deutschen Notenbank zu unterhalten. Der Einfluß der SED in diesen Betrieben wird laufend vergrößert. Private Komplementäre werden gezwungen, in die SED einzutreten und politische Schulungskurse zu besuchen. Nach sowjetzonalen Angaben entwickelten sich die halbstaatlichen Betriebe wie folgt: Anteil an der industriellen Bruttoproduktion in v. H. der SBZ Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 417–418 Staatsarchive A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsbürgerkunde

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Ähnlich wie in China im Jahre 1954 ist man in der SBZ Anfang 1956 dazu übergegangen, gemischte staatlich-private Betriebe (Betriebe „halbsozialistischen Charakters“, „halbstaatliche Betriebe“) zu schaffen, die „auf einem friedlichen Wege in sozialistische Betriebe umzugestalten“ sind (DFW 13/56, S. 584). Auf Grund des Beschlusses des 25. Plenums des ZK der SED, in dem es heißt: „Um die Produktionserfahrungen solcher privater…