DDR A-Z 1962
Sachsen (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ; umfaßt seit 1945 auch die westlich der Görlitzer Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Niederschlesien; 16.910 qkm, 5,7 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 28. 2. 1947, Hauptstadt: Dresden, Landesfarben: Weiß-Grün; Wirtschaft: Stein- und Braunkohlenbergbau, Uranerz-, Kupfer- und Eisengewinnung, bedeutende Textil-, Maschinen-, Zigaretten-, Papier- und chemische Industrie, graphisches Gewerbe, Porzellan-, Musikinstrumenten-, Spielwaren- und Uhrenfabrikation. S. besitzt die vielseitigste Industrie von allen deutschen Ländern. Landtag, Landesregierung und damit praktisch auch das Land im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Chemnitz, Dresden und Leipzig aufgehoben. S. ist hervorgegangen aus der im 10 Jh. entstandenen sächsischen Mark Meißen. Eine wechselvolle Geschichte, die im Stile der Zeit stark dynastisch bestimmt war, vergrößerte und teilte das Land mehrfach. Europäische Bedeutung erlangte S., als der zum Katholizismus zurückgekehrte Kurfürst Friedrich August I. (August der Starke, 1694–1733) zugleich König von Polen wurde (die Personalunion bestand bis 1763). Als Rheinbundmitglied nahm Kurfürst Friedrich August III. 1806 die Königswürde an, verlor jedoch [S. 377]— auch in den Befreiungskriegen auf der Seite Napoleons — 1814 den größeren nördlichen Teil seines Landes an Preußen (die Niederlausitz und die östliche Oberlausitz kamen zu den Provinzen Brandenburg und Schlesien, die übrigen Gebiete zur Provinz Sachsen). Nach der Niederlage auf der Seite Österreichs im preußischösterreichischen Krieg von 1866 trat S. dem Norddeutschen Bund bei; seit 1871 gehört S. zum Deutschen Reich. S. wurde 1918 Freistaat. Nach 1933 verlor das Land im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde S. von amerikanischen und sowjetischen Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fiel auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch der westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegene Landesteil an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung der westlich der Görlitzer Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Niederschlesien (Oder-Neiße-Linie) in das Land und die Errichtung der „Landesverwaltung S.“ unter Präsident Rudolf Friedrichs (SPD), der sie im Okt. 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 49,1 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dezember 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Dr. h. c. Rudolf Friedrichs (infolge der Zwangsvereinigung der SPD mit der KPD inzwischen SED-Mitglied) und beschloß am 28. 2. 1947 die „Verfassung des Landes S.“, die am 15. 3. 1947 in Kraft trat. An Stelle des verstorbenen Dr. Friedrichs wurde 1947 Max Seydewitz (SED) Ministerpräsident. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 war S. Land der „DDR“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 376–377 Sabotage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sachsen-AnhaltSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ; umfaßt seit 1945 auch die westlich der Görlitzer Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Niederschlesien; 16.910 qkm, 5,7 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 28. 2. 1947, Hauptstadt: Dresden, Landesfarben: Weiß-Grün; Wirtschaft: Stein- und Braunkohlenbergbau, Uranerz-, Kupfer- und Eisengewinnung, bedeutende Textil-, Maschinen-, Zigaretten-, Papier- und chemische Industrie, graphisches Gewerbe,…
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Kreis (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unselbständige gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der SBZ. Gegenwärtig bestehen 214 Kreise (192 Land- und 22 Stadtkreise). Im Art. 139, 142 der Verfassung wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden das Recht der kommunalen Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch immer mehr eingeschränkt und im Zuge der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach dem Gesetz „über die örtlichen Staatsorgane“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) sind auch die Organe der K. nur noch „örtliche Organe der Staatsmacht“. Träger von Rechten ist nicht mehr der K., der daher auch nicht mehr als Gebietskörperschaft anzusehen ist, sondern die im K. bestehende Dienststelle der staatlichen Verwaltung (staatliche Unterbehörde), der Rat des K. (Rat der Stadt). Dieser ist Haushaltsorganisation, als solche juristische Person und Verwalter von „Volkseigentum“. Organe der Staatsmacht im K. sind in: 1. Landkreisen: a) Kreistag: Durch Scheinwahlen nach einer Einheitsliste gebildete örtliche Volksvertretung ohne ständigen Vorsitzenden, die je nach der Einwohnerzahl des K. 45 bis 120 Abgeordnete hat. Der Kreistag wird als „oberstes Organ der Staatsgewalt im K.“ bezeichnet. Er ist „für die Durchführung der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Beschlüsse und Erlasse des Staatsrates, der Beschlüsse und Verordnungen des Ministerrates, sowie der Beschlüsse des Bezirkstages“ in seinem Gebiet verantwortlich. Er leitet nach der am 28. 6. 1961 vom Staatsrat beschlossenen „Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Kreistages und seiner Organe (GBl. I, S. 75) den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen „Aufbau des Sozialismus“ im K. Er ist dabei fest an die Weisungen der zentralen Stellen und der Bezirke gebunden, soll aber innerhalb des demokratischen Zentralismus die örtlichen Belange berücksichtigen und die Bevölkerung in die Durchführung der erhaltenen Weisungen einbeziehen. Die Arbeitsordnung legt hierzu fest, daß der Kreistag „unter der Führung der Partei der Arbeiterklasse und in enger Zusammenarbeit mit der Nationalen Front des demokratischen Deutschland die Aktivität und Schöpferkraft der Werktätigen“ zu entwickeln habe. Der Kreistag und seine Organe haben mit den übrigen staatlichen und wirtschaftlichen Organen, Einrichtungen oder Betrieben eng zusammenzuarbeiten. Der Kreistag wählt die Richter des Kreisgerichts und beruft sie ggfs. auch ab. Der Kreistag leitet und kontrolliert die Gemeindevertretungen und die Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen Städte. Die Beschlüsse der Kreistage können vom Rat des Bezirkes ausgesetzt und vom Bezirkstag aufgehoben werden. Organe des Kreistages sind die Ständigen Kommissionen mit den Aktivs. [S. 235]b) Rat des K.: Der Dienstaufsicht aller höheren Räte und des Ministerrates unterstellte untere staatliche Verwaltungsstelle mit allgemeiner Zuständigkeit (örtlicher Rat), die fiktiv auch den Charakter eines „vollziehend-verfügenden“ Organs des Kreistages hat. Der Rat besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellv. d. Vors. — jetzt an Stelle d. Sekr. Dezernent für d. Innere Verwaltung —, dem Stellv. d. Vors., der zugleich Vors. d. Kreisplankommission ist, den Stellv. d. Vors. für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft, für Handel und Versorgung, für Kultur, Körperkultur und Sport, einem weiteren Stellv. d. Vors., dem Sekretär, dem Kreisschulrat, dem Kreisarzt, dem Direktor des Kreisbauamtes, dem Leiter der Abt. Finanzen und weiteren (zumeist ehrenamtlichen) Mitgliedern. Der Rat wird durch den Kreistag gewählt und abberufen. Die Arbeits-Ordnung vom 28. 6. 1960 legt fest, daß der Vors. dafür zu sorgen hat, daß im Rat des K. „die Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse sowie die Gesetze und die Beschlüsse der Organe der Staatsmacht“ der gesamten Tätigkeit des Rates zugrunde gelegt werden. Die K.-Verwaltung ist in Fachabt. gegliedert, für die je ein Stellv. verantwortlich ist. Die Plankommission im K. ist zugleich dem Wirtschaftsrat des Bezirkes unterstellt und Organ des Rates des K. 2. Stadtkreisen: a) Stadtverordnetenversammlung: Örtliche Volksvertretung, wie der Kreistag, für die je nach der Einwohnerzahl der Stadtkreise 45 bis 200 Abgeordnete bestellt werden können. b) Rat der Stadt: Organ der staatlichen Verwaltung mit allgemeiner Zuständigkeit wie der Rat des K., dessen Vors. jedoch die Dienstbezeichnung Oberbürgermeister und dessen Stellvertreter die Dienstbezeichnung Stadtrat führen. Der Rat der Staat hat die gleiche Struktur wie der Rat des Kreises. Auch für die Stadtverwaltung gilt das beim Rat des K. Gesagte. Die Städte Magdeburg, Leipzig, Dresden, Chemnitz, Halle und Erfurt sind (wie Ost-Berlin) in Stadtbezirke mit Stadtbezirksversammlungen als unterste örtliche Volksvertretung und Räte der Stadtbezirke als unterste staatliche Verwaltungsbehörde unterteilt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 234–235 Kredite A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KreisbeschwerdekommissionSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unselbständige gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der SBZ. Gegenwärtig bestehen 214 Kreise (192 Land- und 22 Stadtkreise). Im Art. 139, 142 der Verfassung wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden das Recht der kommunalen Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch immer mehr eingeschränkt und im Zuge der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach dem Gesetz „über die örtlichen…
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Interzonenhandel (1962)
Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für den Handel zwischen der Bundesrepublik und der SBZ. Während die drei Westzonen ziemlich schnell wieder zu einem einheitlichen Handelsgebiet zusammenwuchsen, entwickelte sich der Warenaustausch zwischen Westdeutschland und der SBZ nur unter erheblichen Schwierigkeiten und niemals völlig zu seinem früheren Umfang. Die sowjetzonale Seite begehrt in der Hauptsache strategisch wichtige Güter, wie Eisen, Stahl, hochwertige chemische Erzeugnisse (Stickstoffdünger), Maschinenbau-, Eisen- und Metallwaren und Qualitätslebensmittel aller Art einschl. Wein und Hopfen. Als Gegenlieferung ins Bundesgebiet sind Holz, Eisen- und Stahlwaren, Maschinenersatzteile, Zellstoff, Textilien, Lebensmittel (Zucker), Chemikalien, Mineralöl und vor allem Braunkohlenbriketts vorgesehen. Vertraglich geregelt wurde der I. in dem Mindener Abkommen (1946), dem Berliner Abkommen (1948), dem Frankfurter Abkommen (8. 10. 1949), seiner Verlängerung im Frühjahr 1949 (3. 2. 1951), dem Berliner Abkommen vom 20. 9. 1951 und den jährlich folgenden Vereinbarungen. Ab 1. 10. 1949 sind auch beide Teile Berlins in die I.-Vereinbarungen eingeschlossen. Nach dem Frankfurter Abkommen vom 8. 10. 1949 werden die Interzonengeschäfte über die Deutsche ➝Notenbank und die Deutsche Bundesbank abgewickelt, die Verrechnung von DM West zu DM Ost erfolgt im Verhältnis 1:1, d. h. 1 Deutsche Mark 1 VE (Verrechnungseinheit). Abgerechnet wird per Ende Juni jeden Jahres; etwaige Verrechnungsspitzen sind in DM West bar zu bezahlen. Der vertragliche I. wird in der SBZ durch das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) gelenkt. Die Bestimmungen für den Außenhandel werden auch auf den I. angewendet. Im Bundesgebiet ist die Bundesstelle für den Warenverkehr zuständig. Zölle werden im I. nicht erhoben. Der I. dient der sowjetzonalen Wirtschaft im wesentlichen dazu, Lücken zu schließen, die von Moskau und den anderen sozialistischen Ländern nicht geschlossen werden können. Er wird stark von der jeweiligen politischen Situation beeinflußt. Mit der Vereinbarung vom 16. 8. 1960 über die Warenlisten für 1961 wurde erstmalig die einjährige Gültigkeitsdauer in eine unbegrenzte Laufzeit abgeändert; die SBZ war aus Planungsgründen an Abschlüssen über einen längeren Zeitraum interessiert. Am 30. 9. 1960 wurde das I.-Abkommen wegen politischer Übergriffe der SBZ in Berlin von der Bundesrepublik zum Jahresende gekündigt, nach längeren Verhandlungen aber noch vor Ablauf der Kündigungsfrist wieder in Kraft gesetzt. Das ungleich größere wirtschaftliche Interesse der SBZ an der Aufrechterhaltung des I. ist daraus zu ersehen, daß etwa 12 v. H. des Außenhandels der SBZ auf den I. entfallen, während der I. nur 2 bis 3 v. H. des Außenhandels der Bundesrepublik ausmacht. Seit Ende 1960 arbeitet die SBZ mit großem Aufwand daran, Lieferungen aus der Bundesrepublik durch Eigenproduktion zu ersetzen, um der Widerrufsklausel der Warenbegleitscheine mit ihren Folgen für die Wirtschaft zu entgehen. Der Warenumsatz im I. betrug Ende 1957 rund 2 Mrd. DM einschließlich der Dienstleistungen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 192 Internationalismus, Proletarischer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InterzonenverkehrSiehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für den Handel zwischen der Bundesrepublik und der SBZ. Während die drei Westzonen ziemlich schnell wieder zu einem einheitlichen Handelsgebiet zusammenwuchsen, entwickelte sich der Warenaustausch zwischen Westdeutschland und der SBZ nur unter erheblichen Schwierigkeiten und niemals völlig zu seinem früheren Umfang.…
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Marxismus-Leninismus (1962)
Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 1958 [S. 273] 1. Theorie und Praxis. Parteimäßigkeit der Theorie Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern.“ Marx und Engels haben ihre Analyse des Kapitalismus zugleich mit der Zielsetzung unternommen, die Aufstellung sozialer Gesetzmäßigkeiten dem revolutionären Handeln dienstbar zu machen. Auf dieser Linie hat sich der Marxismus zum Leninismus (und Stalinismus) weiterentwickelt. Alle theoretischen Streitigkeiten der Bolschewisten werden stets in dem Sinne entschieden, daß die Theorie mit der jeweils gebotenen revolutionären Praxis in Übereinstimmung stehen muß. Ebenso gilt aber auch das Gegenteil: Weil die Theorie revolutionär ist, kann die revolutionäre Praxis auf die Theorie begründet werden. „Ohne revolutionäre Theorie kann es keine revolutionäre Bewegung geben“ (Lenin). Die Theorie des Marxismus stützt sich auf die Hegelsche Dialektik. Hegel erklärte das Weltgeschehen als eine Entwicklung, die durch Widersprüche in den Dingen selbst vorwärtsgetrieben wird; der Gegensatz, das plötzliche Umschlagen, der „Sprung“ sei die Form der Weltentwicklung. In dieser Entwicklung und durch diese gelange der Geist zum Bewußtsein seiner selbst. Marx übernimmt von Hegel die dialektische Methode der Widersprüche und des revolutionären Sprunges, setzt aber an die Stelle des Geistes die Materie. Er erklärt die Bewegung der Dinge nicht „von oben“, vom Bewußtsein, sondern „von unten“, vom Materiellen her. Seine Theorie ist also zugleich dialektisch und materialistisch. Die „Erklärung von oben“, die rein geistige, an „objektiven“ Werten und Wahrheiten orientierte, auf Erkenntnis abgestellte traditionelle Philosophie und Wissenschaft wird dabei als den „parteilichen“ Standpunkt der Bourgeoisie vertretende und angeblich rechtfertigen wollende Pseudo-Wissenschaft (Objektivismus) abgelehnt. Nur die Marxisten hätten in ihrer Theorie die wahre „höchste“ Wissenschaft, zu der alle frühere Wissenschaft bestenfalls — nunmehr überholte — Vorstufe sei. Zugrunde liegt dabei die These, daß die materialistische Lehre zugleich die den Interessen des Proletariats korrespondierende Philosophie sei, da diesem auf Grund der Gesetze der materiellen Entwicklung die Zukunft gehören müsse. So soll es sich aus den Interessen des Proletariats zwangsläufig ergeben, daß es, um möglichst schnell und effektiv an die Macht zu kommen, ausführlich den Materialismus studieren und sich nach den von ihm gewiesenen Regeln verhalten müsse. Daß sie sich nach diesen Lehren richtet, gibt der für ihre Auslegung allein zuständigen bolschewistischen Partei ihre in Anspruch genommene rationale Würde. Sie bestimmt mittels der Theorie die Linie und damit die Richtschnur für parteiliches Verhalten, womit zugleich alle abweichenden Meinungen (Abweichungen) politisch wie wissenschaftlich gebrandmarkt sind. 2. Bourgeoisie und Proletariat. Klassenkampf Unter dem Kapitalismus versteht Marx die auf dem Privateigentum an Produktionsmitteln beruhende Wirtschaftsweise. Erst im Zeitalter der „großen Industrie“ (d. h. der Maschinenindustrie) habe der Kapitalismus seine moderne Form erreicht. Diese höchste Erscheinungsform des Kapitalismus sei zugleich seine letzte. Denn der Zustand der Gesellschaft sei unter dem Kapitalismus derartig unversöhnlich gegensätzlich (antagonistisch), daß er sich notwendig auflösen und in einen anderen [S. 274]Zustand übergehen müsse. Die Klasse derer, die keinen Anteil an den Produktionsmitteln besitzen und nur ihre Arbeitskraft zu Markte tragen, und die Klasse derer, die über alle Produktionsmittel einschließlich dieser Arbeitskraft verfügen, also einerseits Proletariat und andererseits Bourgeoisie, stehen sich, sagte Marx, in unversöhnlichem Kampf gegenüber. In der industriellen Gesellschaft gelange dieser Klassenkampf (Historischer Materialismus) auf seinen Höhepunkt. An sich sei die Bourgeoisie positiv und notwendig, denn sie sei fortschrittlich (progressiv), ja revolutionär in der Geschichte der Menschheit gewesen: „Die Bourgeoisie hat in ihrer kaum hundertjährigen Klassenherrschaft massenhaftere und kolossalere Produktionskräfte geschaffen als alle vergangenen Generationen zusammen. Unterjochung der Naturkräfte, Maschinerie, Anwendung der Chemie auf Industrie und Ackerbau, Dampfschiffahrt, Eisenbahnen, elektrische Telegraphen, Urbarmachung ganzer Weltteile, Schiffbarmachung der Flüsse, ganze aus dem Boden hervorgestampfte Bevölkerungen — welches frühere Jahrhundert ahnte, daß solche Produktionskräfte im Schoße der gesellschaftlichen Arbeit schlummerten?“ (Kommunistisches Manifest). Der Kapitalismus sei ein durchdachtes System der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen. Indem sich aber der Kapitalismus entwickele, bringe er nicht nur Maschinen und Waren in immer größeren Mengen hervor, sondern er erzeuge auch das Heer der Proletarier, die er um ihren Lohn betrüge, indem er ihnen zugleich die letzte Reserve an Arbeitskraft auspresse. „Mit der Entwicklung der großen Industrie wird also unter den Füßen der Bourgeoisie die Grundlage selbst hinweggezogen, worauf sie produziert und die Produkte sich aneignet. Sie produziert vor allem ihren eigenen Totengräber. Ihr Untergang und der Sieg des Proletariats sind gleich unvermeidlich“ (Kommunistisches Manifest). Zunächst sahen Marx und Engels nur den von Krisen geschüttelten Konkurrenz-Kapitalismus des 19. Jahrhunderts vor sich und warteten von Jahr zu Jahr auf die endgültige letzte „Handelskrise“, die das Proletariat in den Besitz der Produktionsmittel bringen sollte. Aus dem Schicksal der Kommune von Paris (d. h. der Herrschaft des sozialistischen Gemeinderats in Paris von März bis Mai 1871) und deren blutigem Ende zogen sie die Lehre, daß die Bourgeoisie nur durch Gewalt enteignet werden könne. „Die Arbeiterklasse kann nicht die fertige Staatsmaschinerie einfach in Besitz nehmen und diese für ihre eigenen Zwecke in Bewegung setzen“ (Adresse des Generalrats). Da der Staat nur eine Maschine zur Unterdrückung einer Klasse durch die andere sei, müsse zuvor die alte Staatsmaschine zerschlagen werden, wenn eine neue Gesellschaft entstehen soll. Im „Kapital“ hatte Marx geschrieben: „Die Gewalt ist der Geburtsfehler jeder alten Gesellschaft, die mit einer neuen schwanger geht. Sie selbst ist eine ökonomische Potenz“ (I. Bd., Volksausg., S. 680). 3. Materialistische Geschichtsauffassung Die auf den Begriffen Kapitalismus, Bourgeoisie, Proletariat und Klassenkampf aufgebaute Theorie wurde von Marx und Engels den vorhandenen sozialistischen Theorien als „kommunistisch“ (Bolschewismus) entgegengesetzt. Sie nannte die älteren, aus einer unklaren Sehnsucht nach einer allgemeinen Umgestaltung der Gesellschaft hervorgegangenen Theorien, die nur unzulängliche ökonomische Vorschläge und moralische [S. 275]Forderungen brachten, utopistisch (Utopie). Die eigene Theorie dagegen, die auf eine ökonomische Analyse der kapitalistischen Gesellschaft gegründet war, nannten sie wissenschaftlich. Die Formel für ihre Zielsetzung haben Marx und Engels jedoch dem älteren Sozialismus entnommen: Jeder solle nach seinen Fähigkeiten produzieren und nach seinen Bedürfnissen genießen. Der Anspruch der marxistischen Theorie beruht darauf, daß sie aus einer einheitlichen „materialistischen“ Geschichtsauffassung hervorgeht, die die Auffassung vertritt, daß jedem politischen und geistigen Ereignis sein Platz in einem allumfassenden notwendigen Geschehen angewiesen werden könne. Rechtsverhältnisse und Staatsformen, Wissenschaft, Philosophie und Kunst, so wird von Marx gelehrt, seien nicht aus der „sogenannten allgemeinen Entwicklung des menschlichen Geistes“ zu begreifen, sondern wurzelten in den „materiellen Lebensverhältnissen“. Die Arbeit des Menschen, die tägliche Produktion und Reproduktion seines materiellen Daseins, seiner Basis sei nicht ein nebensächliches Geschäft, sondern in der Tat die Grundlage seiner ganzen Existenz. Um diese Existenz materiell produzieren zu können, müsse sich aber der Mensch in Verhältnisse der Abhängigkeit begeben. „Die Gesamtheit dieser Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Struktur der Gesellschaft, die reale Basis, worauf sich ein juristischer und politischer Überbau erhebt und welcher bestimmte gesellschaftliche Bewußtseinsformen entsprechen. Die Produktionsweise des materiellen Lebens bedingt den sozialen, politischen und geistigen Lebensprozeß überhaupt. Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt“ (Einl. z. Kritik d. pol. Ökonomie). Die Revolution, die zur klassenlosen Gesellschaft führen soll, könne weder durch den bloßen guten Willen der Proletarier herbeigeführt noch durch den bösen Willen der Bourgeoisie verhindert werden. In den Verhältnissen selber stecke die Dialektik, die den Untergang der alten Klasse und den Aufstieg des Proletariats herbeiführe. Nicht um die Verwirklichung von „Idealen“ oder von wirtschaftlichen „Programmen“ handele es sich, sondern um die Vollstreckung dessen, was in der antagonistischen Struktur der kapitalistischen Gesellschaft angelegt sei. 4. Staat und Revolution 1864 haben Marx und Engels in London die „Internationale Arbeiterassoziation“ gegründet, die später den Namen der I. Internationale erhielt. Die nach deren Auflösung gegründete II. Internationale suchte das revolutionäre Element aus dem Marxismus zu entfernen und aus der Lehre von Marx und Engels ein evolutionäres, rein „ökonomisches“ System zu machen. Ihre Politik bestand darin, die Lage der Arbeiter zu verbessern und sich für demokratische Regierungsformen einzusetzen. Die Formel für diesen Revisionismus (Abweichungen) gab der deutsche Sozialdemokrat Eduard Bernstein mit den Worten: „Der Weg ist alles, das Ziel ist nichts.“ In die Theorie strömten idealistische, vor allem Kantische, Elemente ein. Man zog es mehr und mehr vor, nicht mehr von der materialistischen, sondern von der ökonomischen Geschichtsauffassung zu reden. Gegen diese Bemühungen der II. Internationale kämpfte Lenin, der spätere Begründer der III. Internationale (Kommunistische Internationale = Komintern). Seine für die Entwicklung des Marxismus in Rußland [S. 276]entscheidende Abrechnung mit dem Revisionismus gab Lenin in seiner Abhandlung „Staat und Revolution“, die er unmittelbar vor der Oktoberrevolution im Jahre 1917 verfaßte. Darin wird unter einseitiger Auslegung von Marx und Engels gezeigt, daß der Prozeß, der zur klassenlosen Gesellschaft (Historischer Materialismus) führt, den revolutionären Terror als notwendiges Moment in sich einschließt. Die Lehre von der Dialektik, von dem in „Sprüngen“ sich vorwärts bewegenden geschichtlichen Prozeß, wird von Lenin wieder in den Mittelpunkt der revolutionären Theorie gerückt, nachdem sie vom Revisionismus als eine hegelianisierende Schwäche Marx' abgetan worden war. Alle kompromißhaften Auffassungen wurden von Lenin rücksichtslos als „opportunistisch“ ausgemerzt. Die marxistische Lehre vom Staat, so behauptet Lenin, sei durch den Revisionismus entstellt worden. Erst nach der sozialistischen Revolution „stirbt der Staat ab“. Der bürgerliche Staat schlafe nicht von selber ein, wie der Opportunismus der Sozialdemokraten gelehrt habe, er müsse von den Proletariern beseitigt werden. „Die Ablösung des bürgerlichen Staates durch den proletarischen ist ohne gewaltsame Revolution unmöglich“ (Lenin, Ausg. Werke, Moskau 1947, Bd. II, S. 173). Da jeder Staat nach sozialistischer Auffassung eine Diktatur sei, bedeutet Diktatur des Proletariats nichts anderes als den Staat des Proletariats, der dazu bestimmt ist, den Staat der Bourgeoisie abzulösen. Der entscheidende Motor der revolutionären Umgestaltung ist für Lenin die straff organisierte, aus einer aktiven Minderheit (zunächst den sog. „Berufsrevolutionären“) bestehende proletarische Partei, die als „Avantgarde der Arbeiterklasse“ in diese erst das revolutionäre Bewußtsein hineinträgt, sie organisiert und über sie hinaus (Bündnispolitik) eine Fülle weiterer Gruppen dem revolutionären Anliegen dienstbar macht. Die Diktatur des Proletariats wird von Lenin lediglich als erste Phase der kommun. Gesellschaft aufgefaßt. In dieser Phase, „die gewöhnlich Sozialismus genannt wird“, bestehe zwar schon des Gemeineigentum in bezug auf die Produktionsmittel, das bürgerliche Recht sei aber noch nicht ganz abgeschafft. Kommunismus sei das nicht. „Solange es einen Staat gibt, gibt es keine Freiheit. Wenn es Freiheit geben wird, wird es keinen Staat geben“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 230 u 231). Die klassenlose Gesellschaft ist die Gesellschaft der Freiheit. Wenn die Arbeiter selber die Großproduktion organisieren, dann entsteht — mit dem Absterben jedes Vorgesetztenwesens und Beamtentums — eine neue Ordnung, eine „Ordnung ohne Gänsefüßchen“, als deren Vorbild von Lenin nach dem Vorgang eines deutschen Sozialdemokraten die Postverwaltung angeführt wird („Staat u. Revolution“, Ausg. W. II, S. 195). Die Funktionen der Aufsichts- und Rechenschaftsablegung, meint Lenin, würden mit der Zeit von selbst fortfallen. „In unserem Streben zum Sozialismus sind wir überzeugt, daß er in den Kommunismus hinüberwachsen wird, und im Zusammenhang damit jede Notwendigkeit der Gewaltanwendung gegen Menschen überhaupt … verschwinden wird, denn die Menschen werden sich gewöhnen, die elementaren Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens ohne Gewalt und ohne Unterordnung einzuhalten“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 220). Ist die erste Phase vorüber, dann soll die sozialistische Gesellschaft klassenlos und damit staatenlos werden. Es wird hier deutlich, daß die Utopie von einer staatsfreien Gesellschaft von Lenin ebenso festgehalten wird wie von Marx und Engels. Auch nach der Oktoberrevolution hat sich bei Lenin in dieser Hinsicht nichts geändert. Auch nachdem zwei Jahre des [S. 277]Aufbaus „auf sozialistischer Grundlage“ vorüber waren, sprach Lenin immer noch von der neuen Ordnung, in der alles auf Freiwilligkeit aufgebaut sein würde. Kommunistische Arbeit wurde von ihm als freiwillige Arbeit ohne Norm und ohne Entlohnung bezeichnet, als Arbeit, die aus Gewohnheit und aus der zur Gewohnheit gewordenen Erkenntnis ihrer Notwendigkeit für das Gesamtwohl geleistet würde (Ausg. W. II, S. 667). Zu gleicher Zeit begründete Lenin aber in seiner Schrift über den Linksradikalismus die Notwendigkeit einer „eisernen und kampfgestählten Partei“, weil er voraussah, daß die Klassen noch „jahrelang“ bestehenbleiben würden (Ausg. W. II, S. 691). 5. Die Umgestaltung der Theorie seit Lenins Tod a) Die Ära Stalin Die Probleme, denen Stalin sich 1924 bei Lenins Tod gegenübersah, ergaben sich aus der Situation: Sozialismus in einem Lande, und zwar in einem überwiegenden Agrarlande, dessen erste Anfänge einer Industrieproduktion über das Stadium des Frühkapitalismus kaum hinausgewachsen waren — ein Umstand, der Lenin bei der Durchführung der russischen Revolution deswegen wenig irritiert hatte, weil er 1917, in der Endphase des 1. Weltkrieges, fest damit gerechnet hatte, daß die Revolution von Rußland kurzfristig auf das hochindustrialisierte Mitteleuropa übergreifen würde. In der SU fehlten also die wichtigsten, von Marx und Engels geforderten Voraussetzungen für die Einführung des Sozialismus: der Hochstand der Industrialisierung und die Masse des Proletariats. Praxis und Theorie mußten daher einer neuen Lage angepaßt werden, wobei das Verhältnis zum nichtbolschewistischen oder antibolschewistischen Ausland und damit die Frage der Instrumente zur Selbstbehauptung gegenüber dieser übrigen Welt Schlüsselfunktion erhielt. Diese Umgestaltung der Theorie, die Hand in Hand mit einer gewaltsamen Umstellung der sowjet. Wirtschaft und Gesellschaft, der Beseitigung der innerpolitischen Gegner Stalins und dem Aufbau einer großen Militärmacht ging, wurde durch Stalin in zwei Schüben durchgeführt — 1934–1938 und 1947–1950, wobei, entsprechend der damaligen Lage der UdSSR, 1934 das Prinzip des proletarischen ➝Internationalismus der revolutionären Bewegung (Komintern) den nationalen und patriotischen Belangen der SU und der KPdSU nachgeordnet wurde. Nach der Errichtung der bolschewistischen Herrschaft in den osteuropäischen Volksdemokratien wurde sodann nach dem 2. Weltkrieg das parteiliche Lehrgebäude durch die Lehre Stalins von der „kalten Revolution von oben“ ergänzt. (Stalinismus, Linguistikbriefe) b) Umbau der Theorie nach Stalins Tod Nach Stalins Tod, vor allem seit dem XX. Parteitag der KPdSU (Anfang 1956) und neu bekräftigt durch den XXII. Parteitag (Oktober 1961), ist nach parteioffizieller Version eine Rückkehr zur „reinen Lehre Lenins“ erfolgt. Indes sei der M.-L. „schöpferisch weiterzuentwickeln“. Doch kann von einem wirklichen Bruch mit der Ideologie der Ära Stalin nicht die Rede sein. Die Betonung der Rolle der Staatsmacht ist für die Jahrzehnte der Vollendung des Sozialismus (in den Satellitenstaaten) bzw. des „Aufbaus des Kommunismus“ (in der UdSSR) erhalten geblieben. Doch sollen daneben die Gewerkschaftsorgane als partei-kontrollierte Instrumente der „Selbständigkeit“ der Massen aufgewertet werden. Die bolschewistische Partei werde mit dem Beginn des „Aufbaus des Kommunismus“ zur Partei des Volkes, behält aber ihre Vormachtstellung voll bei. [S. 278]Die Repressionsgewalt wurde lediglich dadurch abgeschwächt, daß — unter Verdammung der These Stalins von der fortschreitenden Verschärfung des Klassenkampfes auch innerhalb der sozialistischen Weltzone — für die bolschewistischen Länder ein Abbau des innerstaatlichen Terrors (Wiederherstellung der „demokratischen Gesetzlichkeit“) postuliert wurde. Offenbar geht die Tendenz — in Fortsetzung des im Frühjahr 1953 von Malenkow proklamierten „Neuen Kurses“ - dahin, die Volksmassen bei unverminderter Aufrechterhaltung von Partei-, Staats- und Militärgewalt stärker für das Regime zu aktivieren. Die Akzentverlagerung betrifft dementsprechend in erster Linie die Außenpolitik (Koexistenz, Nationaldemokratien) und das innere Gefüge der politischen Willensbildung (Kollektive Führung, Personenkult), die gemäß den von Lenin gegebenen Normen des Parteilebens durchgeführt werden soll. Dabei bleibt das Prinzip des Demokratischen Zentralismus als Norm der Willensbildung ebenso erhalten wie die weltrevolutionäre Zielsetzung. Lediglich mit veränderter Einschätzung der Weltlage hat sich die Taktik gewandelt. Doch gibt es Hinweise auf positivistischere Tendenzen in der Wissenschaft, die sich z. T. von den Spekulationen des Dialektischen Materialismus weg und stärker technologischen und wirtschaftsorganisatorischen Fragen zugewendet hat, und oft auf einen Stil größerer Toleranz und verstärkter Sozialstaatlichkeit in der UdSSR selbst und einigen Satelliten, ohne daß indes das Gefüge des Ostblocks gelockert worden wäre. (Lehrbuch der Grundlagen des ➝Marxismus-Leninismus) Literaturangaben Bochenski, Joseph M., und Gerhart Niemeyer: Handbuch des Weltkommunismus. Freiburg i. Br. 1957, Karl Alber. 754 S. Djilas, Milovan: Die neue Klasse — eine Analyse des kommunistischen Systems. München 1958, Kindler. 284 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 273–278 Marxismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Marxismus-Leninismus, Lehrbuch der Grundlagen desSiehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 1958 [S. 273] 1. Theorie und Praxis. Parteimäßigkeit der Theorie Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern.“ Marx und Engels haben ihre Analyse…
DDR A-Z 1962
HO (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Handelsorganisation; staatliches Einzelhandelsunternehmen, das zu überhöhten Preisen Mangelwaren verkauft. Die HO wurde durch VO der DWK im Nov. 1948 gegründet. Als Begründung gab die DWK „Bekämpfung des Schwarzmarktes“ an. Hauptzweck der HO-Gründung war, währungsgefährdende „überschüssige Kaufkraft“ abzuschöpfen (Akzise) und -zur Finanzierung der Staatsausgaben heranzuziehen. Trotz Verbesserung der Versorgungslage und des Verschwindens des Schwarzmarkts wurde die HO nicht aufgelöst, sondern vor Abschaffung der Lebensmittelkarten sogar noch in den Vertrieb von bewirtschafteten Waren eingeschaltet. Preissenkungen, veranlaßt durch Produktionssteigerung bei Lebensmitteln und Verbrauchsgütern, führten bislang nicht zu einer Verminderung der Staatseinnahmen aus der HO, da zum Ausgleich dafür immer mehr HO-Verkaufsstellen, -Kaufhäuser, -Gaststätten errichtet und immer mehr Warengattungen bevorzugt der HO für den Verkauf zur Verfügung gestellt werden. Am 30. 9. 1960 betrieb die HO insgesamt 39.404 Verkaufsstellen und Warenhäuser, davon 20.883 Lebensmittelgeschäfte, 7.088 Gaststätten und 11.433 Fachverkaufsstellen. Ende 1960 bestanden 4.422 HO-Selbstbedienungsläden, darunter 3.142 Lebensmittelgeschäfte, 2 Gemischtwaren- und 917 Industriewarenverkaufsstellen. In 6.702 Läden wurde Teilselbstbedienung eingeführt. Die Einzelhandelsumsätze der HO entwickelten sich wie folgt: Diese Zahlen bringen die mengenmäßige Umsatzsteigerung nicht voll zum Ausdruck, da die HO-Preise seit 1948 mehrmals gesenkt worden sind. Auf die Handelstätigkeit der HO entfällt z. Z. über ein Drittel der gesamten Einzelhandelsumsätze der SBZ. (Handel) Ursprünglich war die HO hauptsächlich auf den Verkauf von Lebensmitteln und Industriemangelwaren eingestellt. Sie hatte bis 1959 das Monopol für den Verkauf freier Waren. Inhaber privater Läden wurden durch ungenügende Warenzuteilungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht und veranlaßt, ihre Geschäfte zu Spottpreisen an die HO zu verkaufen. Man gab ihnen dann häufig die Möglichkeit, als HO-Angestellte in ihren eigenen Läden tätig zu werden. Auf diese Weise übernahm die HO seit 1951 u. a. Drogerien, Fleischerläden, Friseurgeschäfte, Blumenläden, Modesalons, Juwelierläden usw. Die HO ist somit nicht nur Instrument der staatlichen Währungspolitik, sondern gleichzeitig Werkzeug des Staates zur systematischen Vernichtung des privaten Einzelhandels. Zu den zentralgeleiteten HO-Betrieben gehören die HO-Wismut zur Versorgung im Bereich der deutsch-sowjetischen Wismut-AG, der HO-Spezialhandel und das HO-Versandhaus in Leipzig. (Versandhandel) Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 181 Historischer Materialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HochschulenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Handelsorganisation; staatliches Einzelhandelsunternehmen, das zu überhöhten Preisen Mangelwaren verkauft. Die HO wurde durch VO der DWK im Nov. 1948 gegründet. Als Begründung gab die DWK „Bekämpfung des Schwarzmarktes“ an. Hauptzweck der HO-Gründung war, währungsgefährdende „überschüssige Kaufkraft“ abzuschöpfen (Akzise) und -zur Finanzierung der Staatsausgaben heranzuziehen. Trotz Verbesserung der…
DDR A-Z 1962
Staatsanwaltschaft (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Lan[S. 416]desstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) außer dem Obersten Gericht auch eine Oberste St. geschaffen, deren durch die Volkskammer zu wählender Leiter als Generalstaatsanwalt der DDR Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwälten der Länder erhielt. Durch die „VO über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz“ vom 26. 9. 1951 (GBl. S. 877) wurde die St. unter der Leitung des Generalstaatsanwaltes der „DDR“ „ein in seiner Organisation und Tätigkeit selbständiges Organ der Justiz“ (§ 1). Ihren Abschluß fand die Herauslösung der St. aus der Justiz mit dem „Gesetz über die St. der DDR“ (StAG) vom 23. 5. 1952 (GBl. S. 408), „das für, die St. der DDR die Krönung ihrer Entwicklung bedeutete“ (Benjamin/Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1955, S. 264). Seither entsprechen Organisation und Aufgaben der St. im wesentlichen dem sowjet. Vorbild. Die St. ist jetzt ein unmittelbar dem Ministerrat unterstelltes Staatsorgan mit besonderen, über den eigentlichen Justizbereich hinausgreifenden Aufgaben und Vollmachten. Nach dem StAG ist es Aufgabe der St., „die Aufsicht über die strikte Einhaltung der Gesetze und Verordnungen der DDR zu führen“ (§ 1, Abs. 2, StAG). „Diese Aufsicht erstreckt sich auf alle Ministerien, Ämter und ihnen unterstellte Dienststellen und Einrichtungen, auf Betriebe und ebenso auf alle Funktionäre des Staatsapparates und Bürger“ (§ 10, Abs. 2, StAG); diese Bestimmung deckt sich bezeichnenderweise fast wörtlich mit dem Art. 113 der Sowjetverfassung. Entsprechend dem § 10 StAG wurde die Abt. Allgemeine Aufsicht in der St. geschaffen. In dieser neuen Funktion wird der Staatsanwalt als „Hüter der Demokratischen Gesetzlichkeit“ bezeichnet („Neue Justiz“ 1955, S. 11). „Die Allgemeine Aufsicht entspricht dem Wesen unseres Staates und hilft mit bei der Verwirklichung der Politik der Regierung. Sie ist eine wichtige politische Einrichtung. Die Lösung der sich für die Allgemeine Aufsicht ergebenden Aufgaben kann nur in unmittelbarer Auswertung des erklärten politischen Willens der führenden gesellschaftlichen Kraft, der Partei der Arbeiterklasse, erfolgen“ („Neue Justiz“ 1954, S. 489). Ferner führt die St. das Ermittlungsverfahren in Strafsachen; ihr „obliegt die Aufsicht über alle Untersuchungen, die von den einzelnen Untersuchungsorganen durchgeführt werden“ (§ 17 StAG). Die St. erhebt die Anklage und vertritt sie vor Gericht. Sie ist berechtigt, in jedem Zivil- und Arbeitsrechtsstreit durch Einreichung von Schriftsätzen und durch Teilnahme an Gerichtsverhandlungen mitzuwirken (§ 20), wenn sie „dies wegen der Bedeutung des Gegenstandes des Rechtsstreits für den Aufbau der Grundlagen des Sozialismus für erforderlich erachtet“ (Haber in: „Neue Justiz“ 1955, S. 116). Sie hat auch in Zivil- und Arbeitsrechtssachen das Recht, die Kassation zu beantragen. Die St. überwacht die Strafvollstreckung und übt die Aufsicht über alle Haft- und Strafanstalten (Strafvollzug) aus. Sie wirkt im Begnadigungsverfahren (Gnadenrecht) mit und führt das Strafregister. — Die St. wird von dem Generalstaatsanwalt der „DDR“ geleitet, dem in den Bezirken der Staatsanwalt des Bezirkes (Bezirksstaatsanwalt) und in den Kreisen der Staatsanwalt des Kreises (Kreisstaatsanwalt) unterstehen. Sämtliche Staatsanwälte sind den Weisungen des Generalstaatsanwalts unterworfen; er ernennt und entläßt alle Staatsanwälte. Fast alle Staatsanwaltsstellen sind mit der SED angehörenden Absolventen von Volksrichter-Lehrgängen besetzt. Generalstaatsanwalt der „DDR“ war seit Schaffung dieses Amtes bis zu seinem Tode (25. 3. 1960) Melsheimer (SED). Eine Neuwahl hat noch nicht stattgefunden, „amtierender Generalstaatsanwalt“ ist Werner Funk. Die St. im Sowjetsektor Berlins ist selbständig und untersteht formal nicht dem Generalstaatsanwalt der SBZ, erhält aber doch Weisungen von diesem. Ihr Leiter ist der GenStA von Ost-Berlin, dem die Staatsanwälte der acht Stadtbezirke unterstellt sind. Der GenStA von Ost-Berlin vereinigt also in seiner Funktion die Tätigkeit des GenStA der SBZ mit der eines Bezirksstaatsanwalts. (Rechtswesen) Literaturangaben Hellbeck, Hanspeter: Die Staatsanwaltschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BMG) 1955. 104 S. m. 7 Anlagen. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 415–416 Staatsangehörigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsapparatSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Lan[S. 416]desstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S.…
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Häfen (1962)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 a) Seehäfen. Die SBZ verfügt nur über drei für Seeschiffe benutzbare H.: Stralsund, Wismar und Rostock. Stralsund kann nur von Schiffen bis 2.500 t angelaufen werden. Wismar kann Schiffe bis 12.000 t aufnehmen und hat sich durch Ausbau seit 1946 zu einem wichtigen Umschlagplatz besonders für Kali und Holz entwickelt. Der Bau eines Öl-H. ist noch nicht abgeschlossen. Auch Rostock konnte wegen ständiger Versandung der Einfahrten bisher nur Schiffe bis zu 7.000 t aufnehmen. Der steigende Außenhandel der SBZ löste Pläne aus, entweder Wismar, Stralsund oder Rostock zu einem großen Übersee-H. auszubauen. Die Entscheidung fiel Ende 1956 zugunsten von Rostock. Ausschlaggebend waren die Nähe der großen Warnow-Werft in Warnemünde, wo Schiffe bis zu 10.000 t Nutzladung gebaut und überholt werden können, die Nähe des Nordostseekanals und die günstigen Voraussetzungen für den Bau eines Binnenwasserweges zum Anschluß des H. an Wasserstraßen, die alle Teile der SBZ miteinander, aber auch mit der CSSR verbinden (Wasserstraßen). Die Ausbaupläne für Rostock sehen u. a. vor: Bau einer 4 km langen, 180~m breiten Fahrrinne für Schiffe bis zu 10~m Tiefgang und 13.000 t Nutzladung, Durchbruch der Landzunge „Hohe Düne“, Bau von drei H.-Becken zur Abfertigung von 300 Schiffen jährlich mit einem Umschlag von 15 Mill. t. Der Anschluß an das Binnenland soll durch den Bau einer „Eisenbahnmagistrale“ nach Berlin, einer Autobahn Rostock-Berlin (Straßen) und eines Nord-Süd-Kanals erfolgen. Die ersten 660~m Kaianlagen waren am H. Mai 1960 fertiggestellt. 1960 konnten in Rostock bereits 550.000 t Güter umgeschlagen werden; für 1961 ist ein Umschlag von 2,8 Mill. t geplant, davon etwa 1,3 Mill. t Erdöl im Tankerhafenbecken. Der Gesamtumschlag aller Seehäfen der SBZ betrug 1960 rund 4,5 Mill. t Güter aller Art. (Vergleich: Umschlag des Hafens Hamburg 1959: 5,8 Mill. t.) Damit lief etwa die Hälfte des seeseitigen Außenhandels der SBZ über eigene Seehäfen. Bis zum Jahre 1965 soll dieser Anteil auf 80 v. H. ansteigen. Die Seehäfen der SBZ sind dem Rate des Bezirkes Rostock, Abt. Schiffahrt, unterstellt, der auch für die Hafenämter, Hafenmeistereien, die Lotsen- und die Seerettungsstationen zuständig ist. a) Binnenhäfen. Die wichtigsten Binnenschiffahrts-H. sind Magdeburg, Berlin-Osthafen, Wittenberge, Halle, Dresden, Fürstenberg/O., Anklam und Königs Wusterhausen. Der Umschlag aller Binnen-H. betrug 1960 12,6 Mill. t, d. h. das fast Dreifache des Güterumschlags aller See-H. An der Spitze steht Magdeburg, dicht gefolgt vom Osthafen Berlin. Entsprechend den Bemühungen, zur Entlastung der Eisenbahn die Wasserstraßen stärker für den Gütertransport auszunutzen, wird der Umschlagbetrieb weitgehend mechanisiert. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 169 HA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Haftarbeitslager (HAL)Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 a) Seehäfen. Die SBZ verfügt nur über drei für Seeschiffe benutzbare H.: Stralsund, Wismar und Rostock. Stralsund kann nur von Schiffen bis 2.500 t angelaufen werden. Wismar kann Schiffe bis 12.000 t aufnehmen und hat sich durch Ausbau seit 1946 zu einem wichtigen Umschlagplatz besonders für Kali und Holz entwickelt. Der Bau eines Öl-H. ist noch nicht abgeschlossen. Auch Rostock konnte wegen ständiger Versandung der Einfahrten…
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Marx, Karl (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 * 5. 5. 1818 in Trier als Sohn eines jüdischen, später zum Protestantismus übergetretenen Rechtsanwalts, gest. 14. 3. 1883 in London. M. studierte in Berlin und Bonn und geriet sehr früh unter den beherrschenden Einfluß Hegels. Wurde unter Verwertung der sozialen und revolutionären Ideen seiner Zeit sowie unter dem Eindruck der frühkapitalistischen Umwelt zum Begründer einer besonderen sozialistischen Richtung, des Marxismus. 1842 war M. Redakteur der in Köln erscheinenden „Rheinischen Zeitung“. 1848 gab er zusammen mit Friedrich ➝Engels das „Kommunistische Manifest“ heraus, das die Proletarier der ganzen Welt zur Revolution aufrufen sollte („Proletarier aller Länder, vereinigt euch!“) und bis heute die eindrucksvollste marxistische Kampfschrift geblieben ist. Aus Paris und Brüssel ausgewiesen, siedelte M. nach dem Scheitern der Revolution von 1848/49 endgültig nach London über, wo er mit seiner Frau Jenny, geb. v. Westphalen, unterstützt von seinem Freund Engels, in bescheidenen Verhältnissen als Schriftsteller lebte. 1864 wurde unter seiner maßgebenden Beteiligung die „Internationale Arbeiter-Assoziation“ gegründet. 1867 erschien der 1. Band seines Hauptwerkes „Das Kapital“, einer politisch-ökonomischen Grundlegung seiner Lehre. „Das Kapital“, dessen 2. und 3. Band erst nach seinem Tode von Engels herausgegeben wurden, gilt als klassisches Werk des von den Marxisten sog. wissenschaftlichen Sozialismus. Nicht lange nach M.'s Tode spaltete sich der Marxismus, von dem außer der deutschen und österreichischen Sozialdemokratie verschiedene andere sozialistische Parteien beeinflußt wurden, in eine radikal-revolutionäre (Lenin) und eine demokratisch-revisionistische Richtung. (Marxismus-Leninismus) Literaturangaben Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik. 6., erw. Aufl., Eßlingen 1960, Bechtle. 266 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 272 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1962 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Maron, Karl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Marx-Engels-Lenin-Stalin-InstitutSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 * 5. 5. 1818 in Trier als Sohn eines jüdischen, später zum Protestantismus übergetretenen Rechtsanwalts, gest. 14. 3. 1883 in London. M. studierte in Berlin und Bonn und geriet sehr früh unter den beherrschenden Einfluß Hegels. Wurde unter Verwertung der sozialen und revolutionären Ideen seiner Zeit sowie unter dem Eindruck der frühkapitalistischen Umwelt zum Begründer einer besonderen sozialistischen Richtung, des…
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Demokratie (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Die seit 1776 — USA — bzw. 1791 — Frankreich — für die „westliche“ Welt repräsentative Staats- und Gesellschaftsordnung („bürgerliche D.“). Nach Auffassung Marx' und Engels' ist in ihr die Ausbeutung nicht aufgehoben. Grundlage der D. sei vielmehr der auf dem „Antagonismus der Klassen“ beruhende kapitalistische Staat. Dennoch stellt nach klassisch-marxistischer Auffassung die bürgerliche D. einen Fortschritt gegenüber dem absolutistischen Feudalstaat dar, weil sie dem Proletariat das Wahlrecht, Rede- und Koalitionsfreiheit bringt und damit erleichternde Voraussetzungen für die Zerstörung der kapitalistischen Ordnung schafft. Die bürgerliche D. ist zwar eine „Diktatur der Minderheit über die Mehrheit“, der Bourgeoisie über das Proletariat, bildet aber ein erstrebenswertes Übergangsstadium auf dem Wege zur Diktatur des Proletariats und zum Sozialismus und damit zu einer „Diktatur der Mehrheit über eine Minderheit“. Noch Lenin erklärte: „Die ‚reine D.‘ ist die verlogene Phrase eines Liberalen, der die Arbeiter zum Narren hält“ (Ausgew. Werke, Bd. 2, Moskau 1947, S. 423). Mit dem Eintritt der SU in die Weltpolitik (Aufnahme in den Völkerbund 1934) erfuhr ihre Einstellung zur D. eine Wandlung, die mit dem anglo-amerikanisch-sowjet. Bündnis von 1941 abgeschlossen wurde. Die SU glaubte, ihre weltanschaulichen Gegner mit den eigenen Waffen zu schlagen, indem sie die Staatsform der SU als die wahre D., als eine „D. für die Werktätigen, eine D. für alle“ und damit als „reale D.“ gegenüber der bloß „formalen“ bürgerlichen D. bezeichnete. Der Begriff D.. wurde nach dem Kriege in den Satellitenstaaten und der SBZ zur Kennzeichnung des Übergangszustandes auf dem Wege zur Bolschewisierung durch die Begriffe Volksdemokratie oder Antifaschistisch-demokratische Ordnung willkürlich gedehnt und mißbraucht. (Periodisierung) In jüngster Zeit wird das Streben der ehemaligen Kolonialländer nach Unabhängigkeit unter dem Begriff der Nationaldemokratie von den Bolschewisten auf sowjet. Empfehlung hin positiv gewertet, da man darauf spekuliert, die Entwicklungsländer als Bundesgenossen im Kampf gegen das kapitalistische Lager zu gewinnen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 90 Demarkationslinie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Demokratische GesetzlichkeitSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Die seit 1776 — USA — bzw. 1791 — Frankreich — für die „westliche“ Welt repräsentative Staats- und Gesellschaftsordnung („bürgerliche D.“). Nach Auffassung Marx' und Engels' ist in ihr die Ausbeutung nicht aufgehoben. Grundlage der D. sei vielmehr der auf dem „Antagonismus der Klassen“ beruhende kapitalistische Staat. Dennoch stellt nach klassisch-marxistischer Auffassung die bürgerliche D. einen Fortschritt…
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Luftverkehr (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1956 wurde der L. ausschließlich von den L.-Gesellschaften der SU und der Volksdemokratien betrieben. Mit der [S. 268]Gründung einer eigenen L.-Gesellschaft 1954 mit dem traditionellen Namen Deutsche Lufthansa wurde der Aufbau eines eigenen sowjetzonalen L. vorbereitet. Die Deutsche Lufthansa ist ein „volkseigener“ Betrieb und wurde zunächst dem Ministerium des Innern, 1957 dem Ministerium für Nationale Verteidigung und schließlich 1958 dem Ministerium für Verkehrswesen unterstellt. Der regelmäßige Flugdienst wurde 1956 mit der Eröffnung der Linie Berlin-Warschau aufgenommen. Gegenwärtig werden im Auslandsverkehr die Fluglinien nach Moskau, Budapest, Bukarest, Prag, Warschau und Sofia bedient. Neben den planmäßigen Flügen führt die Deutsche Lufthansa auch Bedarfsflüge, insbesondere zur Beförderung von politischen und diplomatischen Delegationen, durch. Die Verbindung mit den west- und nordeuropäischen Hauptstädten wird durch Einschaltung ausländischer Fluggesellschaften aufrechterhalten. Auf Grund von Gerichtsentscheidungen darf kein sowjetzonales Flugzeug mit dem Zeichen der alten deutschen Lufthansa (stilisierter fliegender Kranich) und [S. 271]unter dem Namen „Deutsche Lufthansa“ einen Flughafen eines westlichen Landes anfliegen. in Ost-Berlin wurde deshalb im Sept. 1958 eine angeblich neue Fluggesellschaft mit den Namen Interflug GmbH gegründet. Ein ehemaliger stellv. Direktor der Deutschen Lufthansa ist Generaldirektor der „neuen“ Fluggesellschaft. Der Inlands-L. mit eigenen Maschinen wurde im Sommer 1957 aufgenommen (Flugzeugindustrie). Von Berlin-Schönefeld aus werden regelmäßig angeflogen: Leipzig, Barth (Ostsee), Dresden und Erfurt. Ferner bestehen von Leipzig, Dresden und Erfurt ebenfalls Luftverbindungen nach Barth, das hauptsächlich als Flugplatz für den Ostseebäder-Verkehr dient. Für Rostock und Chemnitz wurden neue Flughäfen angelegt. Der Bestand an Flugzeugen der Lufthansa beträgt etwa 30 Maschinen, großenteils aus sowjetischer Produktion (Typ IL 14). 1960 sind einige sowjet. Maschinen des Typs IL 18 (Propeller-Turbinen-Antrieb) gekauft und für den Auslandsverkehr in Dienst gestellt worden. Da Ersatzteile aus der SU bezogen werden müssen, fallen reparaturbedürftige Maschinen oft längere Zeit für den Verkehr aus. Der L. ist völlig unwirtschaftlich und muß subventioniert werden, 1960 wurden nur 200.000 Passagiere befördert. (Vergleich dazu: von Flughäfen der Bundesrepublik aus wurden 1960 etwa 3 Mill. Passagiere befördert.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 267–271 Luftschutz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LuftwaffeSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1956 wurde der L. ausschließlich von den L.-Gesellschaften der SU und der Volksdemokratien betrieben. Mit der [S. 268]Gründung einer eigenen L.-Gesellschaft 1954 mit dem traditionellen Namen Deutsche Lufthansa wurde der Aufbau eines eigenen sowjetzonalen L. vorbereitet. Die Deutsche Lufthansa ist ein „volkseigener“ Betrieb und wurde zunächst dem Ministerium des Innern, 1957 dem Ministerium für Nationale…
DDR A-Z 1962
Ministerium für Nationale Verteidigung (1962)
Siehe auch: Ministerium für Nationale Verteidigung: 1959 1960 1963 1975 1979 1985 Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV): 1965 1966 1969 Diesen Namen erhielt das Oberkommando der Kasernierten Volkspolizei (KVP) am 18. 1. 1956, als die KVP in Nationale Volksarmee (NVA) umbenannt wurde. Minister: seit 14. 7. 1960 Armeegeneral Karl-Heinz ➝Hoffmann. 1. Stellv. ist Admiral Waldemar ➝Verner. Weitere Stellv.: Generalleutnant Heinz ➝Keßler, Chef der Luftstreitkräfte; Generalmajor Erwin Freyer, Lei[S. 295]ter der Ingenieurtechnischen Verwaltung, einer der stellv. Vors. der Staatlichen Plankommission; und wahrscheinlich die Generalmajore Walter Allenstein, Rudolf Menzel, Ewald Munschke, Siegfried Riedel, Kurt Wagner. Kern des M. ist der Hauptstab der NVA, zugleich Oberkommando des Heeres. Stellv. des Chefs des Hauptstabes: Generalmajor Pech. Zum Hauptstab gehören 8 Verwaltungen: Operativ (= Generalstab); Werbung und Auffüllung; Aufklärung (Spionage über ausländische Streitkräfte); Nachrichten; Topographie; Organisation und Nachweisführung; Transportwesen; Chiffrierwesen. Dem Minister untersteht unmittelbar die Politverwaltung (Leiter: Admiral W. Verner). Sie ist als überterritorialer Bezirksverband der SED zugleich dem ZK der SED unterstellt. Ihr untersteht die Selbständige Abteilung (Sitz in Berlin-Schöneweide), die unter Anwendung aller Methoden der Infiltration die Bundeswehr zersetzen soll. Die sog. Verwaltung 2.000 leitet die Überwachungsorganisation des Staatssicherheitsdienstes in der NVA. Auf einige Verwaltungen nimmt das ZK der SED besonders Einfluß: Kader (Personalunterlagen der Offiziere); Justiz; Militär-Oberstaatsanwalt. Das M. hat folgende Verwaltungen der Waffengattungen und der Fachgebiete: Inspektion; Ausbildung; Artillerie; Panzertruppen; Chemische Truppen; Pioniertruppen; Kraftfahrzeugwesen. Mit Ausnahme der höchsten Führungskräfte befinden sich die Verwaltungen für die Luft- und Seekräfte nicht im M. selbst. Besonders wichtig ist die Ingenieurtechnische Verwaltung, sie leitete bis 1957 das Amt für Technik, dann die Abt. Forschung/Entwicklung (Ost-Berlin). — Die Ingenieurtechnische Verwaltung besorgt die Einfuhr und sonstige Beschaffung von Waffen und Rüstungsgütern für die NVA und alle bewaffneten Organe. Nicht nur diese, sondern auch mehrere andere technische Verwaltungen des M. stehen in enger Berührung mit der Staatlichen ➝Plankommission und fachlich angesprochenen Ministerien: Planung und Materialversorgung; Finanzen; Rückwärtige Dienste; Medizinische Verw.; Unterkünfte. — Auch politisch-propagandistisch sind wichtig die Abt.: Militärwissenschaft; Deutscher Militärverlag (so heißt seit 1. 1. 1961 der Verlag des M.); das Institut für deutsche Militärgeschichte; das Sekretariat der Armeesportvereinigung „Vorwärts“. Der militärische Nachrichtendienst (Spionagedienst) der NVA, der schon seit 1952 arbeitet, heißt seit 1958 Verwaltung für Koordinierung (VfK). Diese besonders großzügig ausgebaute VfK sitzt in Berlin-Grünau (Leiter: Oberst Willi Sägebrecht). Mit rund 500 Mann in vier Hauptabt. und in einer selbständigen Abt. leitet die VfK die weitgespannte militärische und rüstungstechnische Spionage in der Bundesrepublik und bei den dortigen NATO-Truppen. Das M. befindet sich zum größten Teil in Strausberg (ostwärts Berlin). Im Ministerium sind rund 3.200 Offiziere und Angehörige der NVA tätig, ferner 80 Sowjetoffiziere und 900 Angestellte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 294–295 Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft (MfLEF) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Staatssicherheit (MfS)Siehe auch: Ministerium für Nationale Verteidigung: 1959 1960 1963 1975 1979 1985 Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV): 1965 1966 1969 Diesen Namen erhielt das Oberkommando der Kasernierten Volkspolizei (KVP) am 18. 1. 1956, als die KVP in Nationale Volksarmee (NVA) umbenannt wurde. Minister: seit 14. 7. 1960 Armeegeneral Karl-Heinz ➝Hoffmann. 1. Stellv. ist Admiral Waldemar ➝Verner. Weitere Stellv.: Generalleutnant Heinz ➝Keßler, Chef der Luftstreitkräfte; Generalmajor…
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Juden (1962)
Siehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 1969 Die Zahl der J. wurde für Frühjahr 1960 auf 600 in der SBZ und 900 in Ost-Berlin geschätzt. Die Einstellung des Regimes und der SED zu ihnen hat daher, wenn man von der Frage der Wiedergutmachung absieht, nur theoretisch-ideologische Bedeutung und ist weitgehend von der Haltung der SU und der KPdSU abhängig. Die Einstellung der SU zu ihrer jüdischen Volksgruppe (1959 etwa 2,3 Mill. gegenüber annähernd 2 Mill. im Jahre 1898) und die immer noch vorhandenen antisemitischen Grundstimmungen in der Bevölkerung sind vor allem beeinflußt durch den Zionismus, der die jüdischen „Werktätigen“ „vom Klassenkampf ablenkt“, durch den seit der Gründung des Staates Israel erwachsenden jüdischen Sonderpatriotismus und durch die Vorstellung, daß dieser Staat Israel der westlichen Welt zugehöre, wozu noch taktische Rücksichten auf die arabischen Staaten kommen. Im Kampf gegen den Trotzkismus hatte Stalin seine jüdischen Rivalen, später die bedeutendsten jiddischen Schriftsteller beseitigen lassen; Zehntausende von J. waren während der großen „Säuberungen“ hingerichtet oder eingekerkert worden; das 1934 geschaffene „Jüdische Autonome Gebiet Birobidian“ hatte zwar niemals wesentliche Teile der russischen J. anziehen können, doch wurden solche massenweise in östliche Gebiete, vor allem wahrscheinlich nach Kasachstan, deportiert. Die amtliche sowjet. Auffassung von den J. in der SU charakterisiert ein Wort Chruschtschows aus dem Jahre 1958: „Die J. mögen keine kollektive Arbeit und kennen keine Gruppendisziplin … Sie sind Individualisten, an allem interessiert, sie wollen alles untersuchen, diskutieren alles und haben am Ende völlig verschiedene Meinungen.“ Dementsprechend sind die J. in der SU gegenüber anderen Bürgern in vieler Hinsicht diskriminiert, z. B. bei der Zulassung zu den Universitäten, zur Armee oder im höheren Parteidienst. Antisemitismus wirkte auch im Hintergrund der „antizionistischen“ Prozesse gegen den Palffy-Kreis [S. 198]und die Slansky-Gruppe im Satelliten-Bereich (1959), und die Todes- und Kerkerstrafen gegen die Angehörigen der Slansky-Gruppe gaben dem ZK der SED Anstoß, auch in der SBZ gegen jüdische Spitzenfunktionäre vorzugehen, da sie angeblich Agenten des Zionismus und damit des amerikanischen Monopolkapitalismus seien; So mußten Paul ➝Merker und Erich Jungmann auf Jahre in Haft. Am 20. 12. 1952 warf das ZK Merker vor, daß er „als Garantie gegen die Assimilation der Juden die national-kulturelle Autonomie forderte“. Jungmann, so rügte das ZK, habe „gefordert, daß alle den deutschen Juden zugefügten Schäden vom deutschen Volk bevorzugt vor allen anderen Schäden wiedergutgemacht werden“. Merker wurde angegriffen, weil er auch jene Juden entschädigt sehen wollte, „die im Ausland bleiben wollen“. Ein eigenes Bildungs- und Organisationswesen der J. läßt die SED nicht zu. Den 81 jüdischen Synagogen-Gemeinden in der Bundesrepublik und West-Berlin stehen nur 9 in der SBZ und Ost-Berlin gegenüber: je eine in Chemnitz (Karl-Marx-Stadt), Dresden, Erfurt, Halle, Leipzig, Magdeburg, Plauen und Schwerin; ferner eine im Sowjetsektor Berlins. — Der „Verband der jüdischen Gemeinden“ in der „DDR“ hat seinen Sitz in Halle. Im Mai 1961 setzte die Regierung der SBZ Martin Riesenburger (Ost-Berlin) als Landesrabbiner ein. Bis heute weigert sich das Regime der SBZ, die schweren Blut- und Besitzopfer, die die J. unter dem nat.-soz. Regime erlitten, wiedergutzumachen. Das Regime zahlt nur die bescheidene allgemeine Unterhaltsrente, die alle Hitleropfer beziehen. Zu dieser Verweigerung eines Schadensausgleiches erklärte der im Staatssekretärsrang stehende Albert ➝Norden noch am 2. 2. 1960 (laut dpa) in einer Pressekonferenz, die „DDR“ sei nicht bereit, „eine Wiedergutmachung an Israel zu zahlen“. Die besondere Lage der J. in der SBZ hatte zur Folge, daß ihre Zahl durch Abwanderung auf die Hälfte zurückging: 1946 zählten sie in der SBZ und in Ost-Berlin noch rund 3.100, Ende 1952 noch rund 2.600 Personen. Im Frühjahr 1960 war ihre Zahl auf rund 1.500 zusammengeschrumpft. Literaturangaben Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 197–198 Johanngeorgenstadt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendSiehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 1969 Die Zahl der J. wurde für Frühjahr 1960 auf 600 in der SBZ und 900 in Ost-Berlin geschätzt. Die Einstellung des Regimes und der SED zu ihnen hat daher, wenn man von der Frage der Wiedergutmachung absieht, nur theoretisch-ideologische Bedeutung und ist weitgehend von der Haltung der SU und der KPdSU abhängig. Die Einstellung der SU zu ihrer jüdischen Volksgruppe (1959 etwa 2,3 Mill. gegenüber annähernd 2 Mill. im Jahre 1898) und die immer…
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Gleichberechtigung der Frau (1962)
Siehe auch: Gleichberechtigung der Frau: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Gleichberechtigung der Frauen: 1975 1979 Art. 7 der Verfassung der „DDR“ bestimmt: „Mann und Frau sind gleichberechtigt …“ In der Auslegung dieses Art. weist die SED-Propaganda darauf hin, daß wirkliche GdF. nur dadurch möglich wird, daß auch die Frau neben dem Mann einer geregelten Berufstätigkeit nachgeht. Der Unterhaltsanspruch von Ehefrauen, insbesondere nach Ehescheidungen, wird unter Hinweis auf die GdF. in der SBZ nicht anerkannt. (Familienrecht). Mit der Parole „Einbeziehung der Frau in den Produktionsprozeß“ versucht die SED, den akuten Arbeitskräftemangel zu verringern, und hofft, die Frauen an ihrem Arbeitsplatz besser politisch beeinflussen zu können (Familienpolitik, Frauenarbeit). Bisher gelang es, 50–60 v. H. der 6 Mill. Frauen im Alter zwischen 15 und 60 Jahren in die Produktion einzuspannen. 1960 sind 43,9 v. H. aller in der Wirtschaft Beschäftigten, 20 v. H. aller Facharbeiter und ein Drittel aller Studierenden Frauen. Die meisten arbeiten, weil das Familieneinkommen ohne ihre berufliche Tätigkeit nicht ausreicht. Im einzelnen verteilen sich die arbeitenden Frauen auf folgende Altersgruppen: 18 bis 20 Jahre 88 v. H.; 25 bis 30 Jahre 51 v. H.; 30 bis 60 Jahre unter 50 v. H. 93 v. H. aller berufstätigen Frauen arbeiten in den drei untersten Lohngruppen, gehören also zu den schlechtest bezahlten Arbeitskräften in der SBZ. Die nichtberufstätigen Frauen werden aufgefordert, in Hausfrauenbrigaden einzutreten und sich an „freiwilligen“, unbezahlten Sondereinsätzen, hauptsächlich im Rahmen des Nationalen Aufbauwerkes zu beteiligen. Allein bei einem kurzfristigen Fraueneinsatz 1959 sollen angeblich 1,8 Mill. fälliger Lohngelder eingespart worden sein. Als Gegenleistung wird den Frauen versprochen, sie könnten gleichberechtigt jede Position erreichen. Als Beispiele werden angeführt: Die Anzahl der weiblichen Richter stieg von 15 v. H. im Jahre 1950 auf 26,8 v. H. 1960; 23,3 v. H. aller Staatsanwälte sind Frauen, ebenso ein Viertel aller Abgeordneten der Volkskammer. In den Bezirks-, Kreis- und Gemeindetagen sollen 1960 28.000 Frauen vertreten gewesen sein. Die Zahl der weiblichen Bürgermeister stieg von 270 im Jahre 1950 auf 800 im Jahre 1960. Häufig ist die Förderung und Beförderung von Frauen auf die Spekulation der verantwortlichen Funktionäre zurückzuführen, Frauen, besonders junge Mädchen ohne ausreichende politische Bildung und Erfahrung, wären eher bereit als Männer, die Weisungen der SED kritiklos hinzunehmen und zu verwirklichen. Als Abgeordnete in den verschiedenen Körperschaften sind sie ohnehin ohne jeden politischen Einfluß, genauso wie ihre männlichen Kollegen. In den entscheidenden Herrschaftsorganen der SBZ ist der Anteil der Frauen fast ebenso gering wie in der Bundesrepublik. Unter den Mitgl. des SED-Politbüros befindet sich keine Frau, zwei Frauen, Edith Baumann und Luise ➝Ermisch, sind Kandidat des Politbüros, allerdings ist Luise Ermisch als Direktorin eines Bekleidungswerkes nur eine Repräsentationsfigur. Das [S. 161]Sekretariat des ZK der SED ist ausschließlich mit Männern besetzt. Dem Staatsrat gehören zwei Frauen ohne pol. Einfluß an, Luise Ermisch und die Genossenschaftsbäuerin Irmgard ➝Neumann. Frauen im Ministerrang sind Hilde ➝Benjamin und Margarete ➝Wittkowski. (Staatsangehörigkeit) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 160–161 Girnus, Wilhelm A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Glückauf, ErichSiehe auch: Gleichberechtigung der Frau: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Gleichberechtigung der Frauen: 1975 1979 Art. 7 der Verfassung der „DDR“ bestimmt: „Mann und Frau sind gleichberechtigt …“ In der Auslegung dieses Art. weist die SED-Propaganda darauf hin, daß wirkliche GdF. nur dadurch möglich wird, daß auch die Frau neben dem Mann einer geregelten Berufstätigkeit nachgeht. Der Unterhaltsanspruch von Ehefrauen, insbesondere nach Ehescheidungen, wird unter…
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Siebenjahrplan (1962)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nachdem die SU im Jan. 1959 für die Jahre 1959 bis 1965 einen S. veröffentlicht hatte, ahmte unmittelbar darauf das SED-Regime die neue Periodisierung nach und begann mit der Vorbereitung eines S., der die restlichen zwei Jahre des laufenden zweiten Fünfjahrplans (1959 bis 1960) und den dritten Fünfjahrplan (1961 bis 1965) zusammenfaßt. Der S. soll nicht nur die Synchronisierung mit dem sowjet. S. gewährleisten, sondern enthält entsprechend den erhöhten sowjet. Lieferanforderungen auch erweiterte Planziele. Die wichtigsten Planziele sind: Steigerung der industriellen Bruttoproduktion gegenüber 1958 auf 188 v. H.; durchschnittliche jährliche Steigerungsraten der Industrieproduktion um 9,5 v. H.; Steigerung der Arbeitsproduktivität (ohne zusätzliche Arbeitskräfte) jährlich ebenfalls um mindestens 9 v. H. Es bleibt auch im S. beim Produktionsmittelprimat: Produktionsmittel sollen (gegenüber 1958) auf 195 v. H., Konsumgüter nur auf 177 v. H. gesteigert werden. Den höchsten Steigerungssatz soll die metallverarbeitende Industrie mit 218 v. H. erreichen (darunter überdurchschnittlich die Elektroindustrie 266 v. H., der Maschinenbau 248 v. H.). Dagegen werden die Grundstoffindustrien geringer entwickelt (190 v. H.). Industrielle Grundstoffe sollen verstärkt durch Importe beschafft werden. In der Chem. Industrie ist eine umfangreiche Investitionstätigkeit vorgesehen, die sich z. T. erst nach 1965 in erhöhten Produktionssteigerungen auswirken wird. — Die Bauwirtschaft soll, besonders in den ersten Jahren des S., forciert werden; sie wird zu fast zwei Dritteln ihrer Leistungsfähigkeit für den Industrie- und den Tiefbau eingesetzt. — Die im S. vorgesehenen Steigerungsraten für die konsumnahen Industriezweige liegen sämtlich unter dem allgemeinen Durchschnitt. Entgegen der anderslautenden Propaganda der SED läßt sich aus verschiedenen Angaben im S. errechnen, daß die Konsumquote der Bevölkerung am gesellschaftlichen Nettoprodukt (Volkseinkommen) bis 1965 sogar absinken wird: 1958 betrug sie 37 v. H., sie wird nach dem S. 1965 nur noch 34 v. H. betragen (Lebensstandard). Nach den bisher vorliegenden Ergebnissen ist bereits zu erkennen, daß die Planziele nicht erreicht werden können. Die Grundstoffindustrien sind im Rückstand, auch in der Bauwirtschaft und im Maschinenbau konnten die Planziele nicht erreicht werden. Noch weiter ist die Konsumgüterproduktion zurückgeblieben, so daß an die Erfüllung der sogen. Ökonomischen Hauptaufgabe überhaupt nicht gedacht werden kann. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 394 Sichtwerbung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SiebenjahrplanfondsSiehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nachdem die SU im Jan. 1959 für die Jahre 1959 bis 1965 einen S. veröffentlicht hatte, ahmte unmittelbar darauf das SED-Regime die neue Periodisierung nach und begann mit der Vorbereitung eines S., der die restlichen zwei Jahre des laufenden zweiten Fünfjahrplans (1959 bis 1960) und den dritten Fünfjahrplan (1961 bis 1965) zusammenfaßt. Der S. soll nicht nur die Synchronisierung mit dem sowjet. S. gewährleisten, sondern enthält…
DDR A-Z 1962
Eigentum (1962)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Einen einheitlichen E.-Begriff gibt es nicht mehr. Man unterscheidet zwischen staatlich-[S. 106]sozialistischem E. oder Volkseigentum, genossenschaftlich-sozialistischem E., persönlichem E. sowie dem Privat-E. an den Produktionsmitteln. Das „Volkseigentum“ ist die höchste Form des gesellschaftlichen Eigentums. Eigentümer ist das „gesamte werktätige Volk in Gestalt seines Staates“. „Volkseigentum“ ist also gleichzusetzen mit Staatseigentum. Es ist „die entscheidende ökonomische Grundlage der Arbeiter-und-Bauern-Macht“. Es entstand durch Enteignung. Das genossenschaftliche sozialistische E. ist gegenüber dem „Volkseigentum“ gesellschaftliches Eigentum einer niederen Entwicklungsstufe, weil hier nur ein bestimmtes Produktions- oder Verbraucherkollektiv Eigentümer ist. Es entsteht durch Sozialisierung des Privateigentums der in den Genossenschaften vereinigten Bürger (Produktionsgenossenschaften). Diese beiden Formen des gesellschaftlichen E. genießen besondere Förderung und erhöhten rechtlichen Schutz. Nach Art. 28 der Verfassung bedarf die Veräußerung und Belastung von Grundbesitz, Produktionsstätten und Beteiligungen, die sich im E. des Volkes befinden, der Zustimmung der für ihren Rechtsträger zuständigen Volksvertretung. Zu diesem unantastbaren Bestand des „Volkseigentums“ gehört aber nur das dauernd zum Betrieb bestimmte Anlagevermögen, nicht dagegen die Umlaufmittel. An diesen Umlaufmitteln kann persönliches E. erworben werden. Das E.-Recht des BGB ist auf beide Formen des gesellschaftlichen E. nicht unmittelbar anzuwenden, „da das sozialistische E. eine neue revolutionäre, vom BGB nicht geregelte Institution darstellt“, eine entsprechende Anwendung der übernommenen Normen ist nur insofern zulässig, als diese dem Wesen der neuen E.-Formen nicht widersprechen. Alle Bestimmungen des BGB, die einen ungewollten Verlust des E.-Rechts nach sich ziehen, sind mit dem Wesen des sozialistischen E. nicht zu vereinbaren (Nathan, „Neue Justiz“, 1957, S. 756). So kann gesellschaftliches E. an beweglichen Sachen nicht gutgläubig von einem Nichtberechtigten erworben werden (OG, Urteil vom 8. 10. 1957, „Neue Justiz“, 1957, S. 776). Im Konkurs sind zum „Volkseigentum“ gehörende Forderungen bevorrechtigt. (Konkursrecht) Das Privat-E. ist seit 1945 durch Enteignung stark reduziert worden. Zahlreiche Verfügungsbeschränkungen, vor allem für das Grund-E., haben den Begriff des privaten E. ausgehöhlt. So bedarf die wirksame Übereignung eines bebauten oder unbebauten Grundstücks einer Genehmigung (Grundeigentum). Beim Privat-E. an den Produktionsmitteln wird zwischen Privat-E. der einfachen Warenproduzenten (Klein- und Mittelbauern, Handwerkern, Einzelhändlern) und dem kapitalistischen Privat-E. unterschieden. Jenes ist „die Aneignung eigener persönlicher Arbeit“. Das kapitalistische Privat-E. besteht demgegenüber in der „Aneignung fremder Lohnarbeit“. Reste dieser E.-Formen sollen zur besseren Versorgung der Bevölkerung mit Massenbedarfsgütern während der „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ noch für einige Zeit geduldet werden. Durch das Steuersystem (Steuern, Erbrecht) und andere Maßnahmen wird die Neubildung und Vergrößerung kapitalistischen Privat-E. verhindert. Das persönliche E. ist das durch „eigene gesellschaftliche Arbeit“ erworbene E. an Gegenständen des persönlichen Bedarfs. Hierzu werden auch Siedlungshäuser und Eigenheime gerechnet, nicht dagegen der Grund und Boden, der niemals Objekt des persönlichen E. sein kann. Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 312 S. m. 62 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 105–106 Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eingaben und BeschwerdenSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Einen einheitlichen E.-Begriff gibt es nicht mehr. Man unterscheidet zwischen staatlich-[S. 106]sozialistischem E. oder Volkseigentum, genossenschaftlich-sozialistischem E., persönlichem E. sowie dem Privat-E. an den Produktionsmitteln. Das „Volkseigentum“ ist die höchste Form des gesellschaftlichen Eigentums. Eigentümer ist das „gesamte werktätige Volk in Gestalt seines Staates“. „Volkseigentum“ ist also…
DDR A-Z 1962
Aufbaugesetz (1962)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem „Gesetz über den Aufbau der Städte in der DDR und der Hauptstadt Deutschlands“ vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 965) kann die Regierung Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten erklären. Durch die Durchführungsverordnung vom 6. 6. 1951 (GBl. S. 552) geschah das generell für die zentralen Bezirke der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Magdeburg, Dessau, Rostock. Warnemünde und Nordhausen. Weitere Städte Kreise und Gemeinden sind seitdem zu Aufbaugebieten erklärt worden. Die für den Aufbau beanspruchten Grundstücke im Aufbaugebiet gehen in Volkseigentum über. Gleichzeitig erlöschen die dinglichen Rechte sowie die Rechte aus Miet-, Pacht- und anderen Nutzungsverträgen. Ein Rechtsmittel gegen die Inanspruchnahme gibt es nicht. Das 1950 im A. angekündigte Entschädigungsgesetz ist erst am 25. 4. 1960 ergangen (GBl. I. S. 259). Die geldliche Entschädigung tritt für Gläubiger, deren dingliche Rechte erloschen sind, an die Stelle des in Anspruch genommenen Grundstücks. Soweit die Gläubiger aus dieser Entschädigung nicht befriedigt werden, haftet der frühere Eigentümer des Grundstücks mit seinem sonstigen Vermögen. Für Trümmergrundstücke erhält der Eigentümer nur den Zeitwert. Demgegenüber sind die alten Reichsmarkhypotheken im Verhältnis 1:1 in DM Ost umgewertet worden. Die Belastungen übersteigen deshalb in der Regel weit die Entschädigungen. Der Nutznießer dieser unbilligen Regelung ist der Staat, dem über 80 v. H. der Hypothekenforderungen zustehen. Für die Entschädigungsansprüche werden durch die für den Rat des Kreises zuständige Schuldbuchstelle Einzelschuldbuchforderungen und für Ansprüche bis zu 10.000 DM, die Bewohnern der SBZ zustehen, Sparguthaben begründet. über die Schuldbuchforderungen und Sparguthaben können die Berechtigten ab 1960 jährlich über bis zu 3.000 DM verfügen. Handelt es sich um Guthaben aus einer Entschädigung für ein Trümmergrundstück, sind diese Verfügungen erst ab 2. 5. 1965 möglich. Soweit die verfügbar werdenden Beträge Bewohnern West-Berlins oder der Bundesrepublik oder Ausländern zustehen, gelten die Verfügungsbeschränkungen des Gesetzes zur Regelung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs und des Devisengesetzes. (Devisen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 43 Aufbau des Sozialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AufbaugrundschuldSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem „Gesetz über den Aufbau der Städte in der DDR und der Hauptstadt Deutschlands“ vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 965) kann die Regierung Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten erklären. Durch die Durchführungsverordnung vom 6. 6. 1951 (GBl. S. 552) geschah das generell für die zentralen Bezirke der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Magdeburg, Dessau, Rostock. Warnemünde und Nordhausen.…
DDR A-Z 1962
Zivilprozeß (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die im Perspektivplan des Justizministeriums (Justizreform) vorgesehene neue Z.-Ordnung soll am 1. 1. 1963 in Kraft treten. Bis dahin bleibt die deutsche ZPO vom 30. 7. 1877 noch formell geltendes Recht. Das bisherige Z.-Recht ist aber durch neue gesetzliche Bestimmungen und durch die gerichtliche Praxis grundlegend verändert worden. Die wichtigsten Neuerungen brachten das Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. 10. 1952 (Gerichtsverfassung) und die im Anschluß hieran ergangene Angleichungs-VO. Entsprechend dem dreistufigen Gerichtsaufbau gibt es nur noch zwei Instanzen. Die erste Instanz für fast alle Zivilsachen ist das Kreisgericht. Nur die Verfahren, in denen eine Partei Träger gesellschaftlichen Eigentums ist und der Streitwert 3.000 DM Ost übersteigt, gehören zur Zuständigkeit des Bezirksgerichts. Das Bezirksgericht ist außerdem Berufungsinstanz für die Entscheidungen des Kreisgerichts. Gegen die erstinstanzlichen Urteile des Bezirksgerichts ist die Berufung an das Oberste Gericht möglich. Wie in Strafsachen ist das Oberste Gericht außerdem Kassationsgericht (Kassation). Streitigkeiten zwischen sozialistischen Betrieben aus Lieferungs- und Leistungsverträgen gehören vor das Staatliche Vertragsgericht. Mit der fortschreitenden Sozialisierung der Wirtschaft (Landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften, Handwerk) und dem ständigen Rückgang des Anteils der privaten Betriebe an der Produktion (Privatwirtschaft) und des Privathandels an den Gesamthandelsumsätzen (Handel) hat daher die Zahl der Z. in den letzten Jahren ständig abgenommen. Die Zivilkammern des Kreisgerichts und die erstinstanzlichen Zivilsenate des Bezirksgerichts sind mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei mit vollen richterlichen Befugnissen versehenen Schöffen besetzt. Die Aufgaben des früheren Rechtspflegers insbesondere im Mahnverfahren und in der Zwangsvollstreckung sind dem Sekretär des Gerichts übertragen worden (§§ 28 ff. der Angleichungs-VO). Für alle Verfahren in erster Instanz gelten gemäß § 38 der Angleichungs-VO die Bestimmungen er §§ 495 ff. der ZPO. Vor dem Bezirksgericht findet jedoch keine Güteverhandlung statt. Ein Verfahren vor dem Einzelrichter gibt es in erster Instanz nicht. Neu geregelt ist das Verfahren in Ehesachen durch die Eheverfahrensordnung vom 7. 2. 1956. (Familienrecht). Anwaltsvertretung ist in allen Berufungsverfahren notwendig. Das Gericht kann jedoch von der Vorschrift des Anwaltszwanges befreien. VEB können sich im Anwaltsprozeß durch eigene Angestellte vertreten lassen (Rechtsanwaltschaft) Neben dem Recht, die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen zu beantragen, kann der Staatsanwalt gemäß § 20 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft vom 23. 5. 1952 (GBl. S. 408) „zum Zwecke der Wahrung der demokratischen Gesetzlichkeit“ in jedem Zivilrechtsstreit durch Einreichung von Schriftsätzen und Teilnahme an den Verhandlungen mitwirken. Diese Mitwirkung ist in allen Rechtsstreitigkeiten erforderlich, die „gesellschaftliches Eigentum und das Eigentum gesellschaftlicher Organisationen“ betreffen (Staatsanwaltschaft). Im künftigen Z. soll die Stellung des Staatsanwaltes noch stärker sein. Er soll ein eigenes Klage-, Antrags- und Rechtsmittelrecht erhalten. Über die gesetzgeberischen Maßnahmen hinaus sind die formell weiter geltenden Vorschriften der Z.-Ordnung mit einem „neuen In[S. 502]halt“ erfüllt worden. Ausgehend von den im §~2 des Gerichtsverfassungsgesetzes niedergelegten Aufgaben der Rechtsprechung (Rechtswesen), sind der Verhandlungs- und der Verfügungsgrundsatz, auf denen der deutsche Z. beruht, beseitigt worden. („Die noch geltenden alten Normen sind kein Hindernis dafür, die Zivilverfahren in sozialistischer Weise durchzuführen“, Nathan, Neue Justiz 1959, S. 592.) Die Gerichte haben von sich aus die objektive Wahrheit zu ermitteln. Sie sind dabei nicht an die Beweisanträge der Parteien gebunden. Durch den neuen „sozialistischen Arbeitsstil“ wird das Gericht auch im Z. zu einem „aktiv handelnden Staatsorgan, das mit seiner rechtsprechenden Tätigkeit staatliche Leistungsfunktionen verwirklicht, indem es in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen aktiv zur Lösung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Hauptaufgabe beiträgt“. Das Gericht bestimmt selbst den Umfang der Untersuchungen und deckt dadurch „die gesellschaftlichen Hintergründe der auftretenden Konflikte auf und beseitigt die hemmenden Ursachen selbst oder mit Hilfe der örtlichen Organe und des Staatsanwaltes“. Es darf keine Anerkenntnis- und Versäumnisurteile oder Vergleiche geben, die nicht im Einklang mit der Rechts- und Gesellschaftsordnung der „DDR“ stehen. Schon vor dem eigentlichen Z. ist eine „gesellschaftliche Tätigkeit zur Beseitigung des Konfliktes und seiner Ursachen“ zu entfalten. Hierbei sind neue Formen zu entwickeln, durch die „die gesellschaftlichen Kräfte in noch größerem Umfange in die Lösung ziviler Rechtsstreitigkeiten einbezogen und so die Werktätigen befähigt werden, ihre Angelegenheiten selbst im Prozeß der gegenseitigen gesellschaftlichen Erziehung zu lösen“. Z. mit einem geringen Streitwert und einem einfachen Sachverhalt sollen so außerhalb des Gerichtsverfahrens erledigt werden. Flüchtlingen darf das Armenrecht nicht bewilligt werden. Sie sind nicht mehr legitimiert, über ihr in der SBZ gelegenes Vermögen Prozesse zu führen. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 501–502 Zivilgesetzbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZKSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die im Perspektivplan des Justizministeriums (Justizreform) vorgesehene neue Z.-Ordnung soll am 1. 1. 1963 in Kraft treten. Bis dahin bleibt die deutsche ZPO vom 30. 7. 1877 noch formell geltendes Recht. Das bisherige Z.-Recht ist aber durch neue gesetzliche Bestimmungen und durch die gerichtliche Praxis grundlegend verändert worden. Die wichtigsten Neuerungen brachten das Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. 10.…
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Buchhandel (1962)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jede staatlich gelenkte Buchproduktion (Verlagswesen) hat die Neigung, auf dem Wege zum Verbraucher den Sortiments-B. zu umgehen. So werden in der SBZ die Schulbücher des staatlichen Monopolverlages vorwiegend direkt an die Schulen geliefert; der Zeitschriftenvertrieb erfolgt nahezu ausschließlich durch die Post; in Betrieben und auf den Dörfern gibt es Buchverkaufsstellen, die kaum noch als „Auchbuchhandlungen“ gelten können, und mit HO- und Konsumverkaufsstellen (Konsumgenossenschaften) werden „Agenturverträge für den Literaturvertrieb“ geschlossen. Zur Steuerung des B. bedient das Regime sich einer Einrichtung, die den gesamten Verkehr zwischen Verlag und Sortiment nahezu monopolistisch verwaltet, des Leipziger Kommissions- und Großbuchhandels (LKG). Der LKG besorgt die Alleinauslieferung von 5 staatlichen oder staatlich verwalteten, 51 „volkseigenen“ (Volkseigentum), 4 „organisationseigenen“ und 8 privaten Verlagen, hält aber auch die Produktion der übrigen „volkseigenen“, „organisationseigenen“ und (meist kleineren und kleinsten) privaten Verlage bereit, die „als alten Zopf“ noch eigene Auslieferung betreiben. Auf Grund eines Vorankündigungsdienstes, der dem sowjetzonalen „Börsenblatt für den deutschen Buchhandel“ beiliegt, bestellen die Buchhandlungen beim LKG; über ihn rechnen sie mit den Verlagen ab. Da die vom Publikum gewünschten, leicht absetzbaren Titel meist in unzureichenden Auflagen erscheinen, die von der SED geforderte und geförderte Literatur dagegen schwerer verkäuflich ist und die Produktionsplanung außerdem zu gewissen Terminen beträchtliche Stauungen im Kommissions- und Einzelhandel mit sich bringt, wird das Bestellverfahren allmählich durch ein Zuteilungsverfahren verdrängt. Der LKG dient auch als Instrument zur Verstaatlichung des B., indem er die 715 Buchhandlungen und Buchverkaufsstellen des Volksbuchhandels, der der SED gehört und der Abt. Finanzverwaltung und Parteibetriebe beim ZK untersteht, mit Vorzug beliefert; außerdem hat der LKG mit annähernd 200 privaten Buchhandlungen Kommissionsverträge abgeschlossen, die die Verstaatlichung vorbereiten. Von über 700 Buchhandlungen, die noch als Privateigentum gelten, sind viele in ähnlicher Weise vertraglich an eine „Volksbuchhandlung“ gebunden. Die Existenzbasis des selbständigen B. schrumpft von Jahr zu Jahr, und er wird in ideologischer Hinsicht von Partei und Staat scharf kontrolliert. — Der Börsenverein der deutschen Buchhändler besteht als gleichgeschalteter Berufsverband fort und veröffentlicht im „volkseigenen“ Verlag für Buch- und Bibliothekswesen das sowjetzonale „Börsenblatt“; im gleichen Verlage erscheint auch die von der Deutschen Bücherei in Leipzig bearbeitete „Nationalbibliographie“. (Kulturpolitik, Bibliotheken, Literatur) Literaturangaben Taubert, Sigfred: Buchproduktion und Verlagswesen der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands im Jahre 1955. (BMG) 1956. 34 S. m. 17 Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 83 Buch-Export und -Import, Deutscher (DB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Buchheim, WalterSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jede staatlich gelenkte Buchproduktion (Verlagswesen) hat die Neigung, auf dem Wege zum Verbraucher den Sortiments-B. zu umgehen. So werden in der SBZ die Schulbücher des staatlichen Monopolverlages vorwiegend direkt an die Schulen geliefert; der Zeitschriftenvertrieb erfolgt nahezu ausschließlich durch die Post; in Betrieben und auf den Dörfern gibt es Buchverkaufsstellen, die kaum noch als…
DDR A-Z 1962
Jugendförderungsplan (1962)
Siehe auch: Jugendförderungsplan: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Jugendförderungspläne: 1975 1979 Wird Anfang jedes Jahres erneuert laut dem am 8. 2. 1950 erlassenen „Gesetz über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung“. Die Rahmen-VO der Regierung, die auch die Finanzierung des J. ordnet, wird ergänzt durch Aufstellung je eines örtlichen J. in den Betrieben, LPG, Städten und [S. 201]Gemeinden, daran wirken neben der SED die FDJ und andere Massenorganisationen mit. „Besonderer Wert wird“, wie die amtlichen „Presse-Informationen“ vom 12. 5. 1958 feststellen, „darauf gelegt, in die Pläne aufzunehmen, wie die Jugend durch gute Taten den Aufbau des Sozialismus unterstützt, Während in den Jahren vorher oft nur einseitig festgehalten war, was zur Förderung der Jugend getan werden kann.“ örtliche Beratungen sollen, so heißt es weiter: „vor allem dazu dienen, die sozialistische Erziehung der Jugendlichen zu verbessern“. Laut „Junge Welt“ v. 4. 4. 1958 führt der J. zu „neuen Jugendbrigaden in unseren sozialistischen Betrieben, dem Abschluß von Brigadeverträgen als Grundlage für die Brigadearbeit und einer Erhöhung der Arbeitsproduktivität“. Soll Wettbewerb anspornen und die Arbeit der FDJ-Kontrollposten in den sozialistischen Betrieben der Industrie und Landwirtschaft als eine Form der Teilnahme der Jugend an der Lenkung und Leitung des Staates“ verstärken. — Der J. dient der parteipolitischen Lenkung der Jugend und führt zugleich zu einer verstärkten Ausbeutung. Seit dem 1. 2. 1956 vermeidet es die Regierung über den J. Zahlen zu bringen. Seit Ausarbeitung des J. für 1959 (17. 12. 1958) wird er örtlich als Teil des Betriebskollektivvertrages abgeschlossen und möglichst mit der Gesamtplanung der Betriebe, Kreise, Städte und Gemeinden verbunden. Er besteht nun aus dem Kompaß der FDJ und aus den Jugendförderungsmaßnahmen der Staats- und Wirtschaftsorgane. Er soll die Jugendlichen auch dazu bringen, „ihre Freizeit nutzbringend zu verwenden“ („Morgen“, 20. 1. 1959), soll sie formen nach den Zehn Geboten der sozialistischen Moral (so Werner Zscheile in „Junge Welt“, 19. 12. 1958). Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 198, 201 Jugendbrigade der DDR, Hervorragende A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendfragen, Amt fürSiehe auch: Jugendförderungsplan: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Jugendförderungspläne: 1975 1979 Wird Anfang jedes Jahres erneuert laut dem am 8. 2. 1950 erlassenen „Gesetz über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung“. Die Rahmen-VO der Regierung, die auch die Finanzierung des J. ordnet, wird ergänzt durch Aufstellung je eines örtlichen J. in den Betrieben, LPG, Städten und [S. 201]Gemeinden, daran…
DDR A-Z 1962
1962: A, Ä
ABF Abgaben Abgabenverwaltung Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Abrüstung Absatzabteilungen Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter (ABV) Abschreibungen Abtreibung Abusch, Alexander ABV Abweichungen Abwerbung Ackermann, Anton Administrieren ADN AE Aeroclub AFI Agententätigkeit Agenturverträge Agitation Agitprop Agitprop-Gruppen AGL Agrarkommission der Nationalen Front Agrarökonomik Agrarpolitik Agrarpreissystem Agrarstatistik Agrarwissenschaftliche Gesellschaft, Deutsche Agrobiologie Agronom Agrostadt Agrotechnische Termine Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) Akademie der Wissenschaften, Deutsche Akademie für Ärztliche Fortbildung Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Akademien, Wissenschaftliche Akademische Grade Aktion Rose Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktiv Aktivist Aktivist des Fünfjahrplans Aktivist des Siebenjahrplans Aktivistenbewegung Aktivistenbrigade Aktivistenplan Aktivistenschule Aktivist, Verdienter Aktivs für Sicherheit und Ordnung AK-Verfahren Akzise Allgemeines Vertragssystem Altenburg Altenteil Altersversorgung Altguthaben Altguthaben-Ablösungsanleihe Alt, Robert Ambulatorium Amnestie Amortisationen Amt für Erfindungs- und Patentwesen Anbauplanung Angestellte Angleichungsverordnung Anhalt Anlagemittel Anleitung Antifaschistisch-demokratische Ordnung Antisemitismus Apel, Erich Apitz, Bruno Apotheken Apothekenassistenten Apparat Apparatschik Arbeit, Abteilung für Arbeiterfestspiele Arbeiterforscher Arbeiterkomitee Arbeiterkontrolle Arbeiteroper Arbeiter, Schreibende Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF) Arbeiter- und Bauernkind Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiterveteranen Arbeiterwohnungsbau Arbeit, Gesetz der Arbeit mit den Menschen Arbeitsamt Arbeitsbefreiung Arbeitsbuch Arbeitsdirektor Arbeitsdisziplin Arbeitseinheit Arbeitserziehung Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgemeinschaften, Ständige Arbeitsgericht Arbeitsgesetzbuch Arbeitshaus Arbeitshygiene Arbeitskräfte Arbeitskräftebilanz Arbeitskräfteplan Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur Arbeitslosenversicherung Arbeitslosigkeit Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmoral, Sozialistische Arbeitsnorm Arbeitsnormung, Zentrales Aktiv für Arbeitsökonomik Arbeitsordnung Arbeitspolitik Arbeitsproduktivität Arbeitsrecht Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen Arbeitssanitätsinspektion Arbeitsschutz Arbeitsstil Arbeitsstudie Arbeits- und Forschungsgemeinschaften, Sozialistische Arbeitsverpflichtung Arbeitszeit Arbeit und Berufsausbildung, Abteilung für Arbeit und Löhne, Komitee für Arbeit und Löhne, Kommission für Architektur Archive Ardenne, Manfred von Armeemuseum, Deutsches Armenrecht Arzneimittelversorgung Arzt des Volkes, Verdienter Ärzte Ärzteberatungskommission Arzthelfer Arzt, Praktischer Aspirantur, Wissenschaftliche Atheismus Atomenergie Aufbau des Sozialismus Aufbaugesetz Aufbaugrundschuld Aufenthaltsbeschränkung Aufenthaltsgenehmigung Aufkaufpreis Aufklärung Aufklärungslokal Aufsicht, Allgemeine Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches Auftragsforschung Ausbeutung Ausfallzeiten Ausgezeichnete Leistungen, Medaille für Ausgleichsanspruch Auslandsdeutschtum Auslandspropaganda Ausschuß für deutsche Einheit Ausschuß in der Produktion Außenhandel Außenhandel, Kammer für (KfA) Außenhandelswerbegesellschaft m.b.H. Außenpolitik Austauschnormen Ausweise Auszeichnungen Autobahnen Automatisierung AWA AWG Axen, Hermann AZKWABF Abgaben Abgabenverwaltung Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Abrüstung Absatzabteilungen Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter (ABV) Abschreibungen Abtreibung Abusch, Alexander ABV Abweichungen Abwerbung Ackermann, Anton Administrieren ADN AE Aeroclub AFI Agententätigkeit Agenturverträge Agitation Agitprop Agitprop-Gruppen AGL Agrarkommission der Nationalen Front Agrarökonomik Agrarpolitik Agrarpreissystem …
DDR A-Z 1962
Kriminalität (1962)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis 1955 wurden Zahlen über die K. in der SBZ nicht veröffentlicht. Seit 1956 sucht die SED mit Hilfe der K.-Statistik zu beweisen, daß die K. in der sozialistischen Gesellschaft ständig abnimmt. Gegenüber 1946 soll die K. bis 1960 auf 27,7 v. H. zurückgegangen sein und um mehr als 50 v. H. geringer sein als jemals in Deutschland seit 1882. Demgegenüber steige die K. in der Bundesrepublik immer mehr an. 803 Straftaten pro 100.000 strafmündiger Personen werden 3.660 Straftaten in der Bundesrepublik gegenübergestellt. Dieses Verhältnis ändert sich allerdings schon sehr wesentlich, wenn man die Verkehrsdelikte ausklammert, die in der Bundesrepublik 1958 etwa 35 v. H., in der SBZ dagegen infolge des wesentlich geringeren Verkehrs nur etwa 6 v. H. aller Straftaten ausgemacht haben. Die K.-Statistik muß mit allen Vorbehalten betrachtet werden, die grundsätzlich gegenüber Ergebnissen sowjetzonaler Statistiken angebracht sind. Die Zahlen sollen nicht objektiv informieren, sondern die These der SED beweisen, daß die sozialistische Gesellschaftsordnung dem kapitalistischen Staatswesen überlegen ist. Während die K. im Kapitalismus eine unvermeidliche Erscheinung sei, die man nicht hinweg denken könne, werde die K. mit der Vollendung des sozialistischen Aufbaus völlig überwunden, weil es „in der DDR keine unaufhebbaren Ursachen für das Verbrechen“ gebe (Neue Justiz 1960, S. 614). Nach den Propagandabehauptungen der SED hat sich „die sozialistische Gesellschaftsordnung in der DDR ständig gefestigt“ und in steigendem Maße „die Reste des egoistischen menschenfeindlichen Denkens und Handelns aus der kapitalistischen Zeit überwunden und neue sozialistische Beziehungen der Menschen untereinander entwickelt“. Dadurch werde „der Begehung von Verbrechen und Vergehen immer mehr der Boden entzogen und die bewußte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit gewährleistet“ (Beschluß des Staatsrates der DDR über die Gewährung von Straferlaß durch Gnadenerweis vom 1. 10. 1960 — GBl. I, S. 533; Amnestie). Die Entwicklung der K. wird also als Gradmesser des Standes der sozialistischen Umwälzung betrachtet. Vorsorglich wird jedoch erklärt, daß das Tempo der Verdrängung der K. nicht nur von der inneren Entwicklung in der SBZ abhängig sei. Im Gegensatz zu anderen sozialistischen Ländern, vor allem der SU, sei die SBZ besonders stark den Einwirkungen des „Klassenfeindes“ und der „imperialistischen Propaganda“ ausgesetzt. Diese „unmittelbaren, ungelenkten und spontanen Einflüsse des Kapitalismus von außen (Angriffe und Bestrebungen konterrevolutionären Charakters!“ und die „in Wort, Schrift und Bild (Fernsehen) von Westdeutschland und West-Berlin ausgehende Atmosphäre, die die Keime des Verbrechens ausspeit“ (Neue Justiz 1958, S. 402) werden als eine der Hauptursachen der noch vorhandenen K. bezeichnet. Die zahlreichen Besucher, Umsiedler und Rückkehrer aus Westdeutschland brachten „individualistische und egoistische Auffassungen“ mit, „die erst durch die Erziehung im Kollektiv unseres zum Sozialismus schreitenden Volkes überwunden werden können“ (Neue Justiz 1960, S. 614). Diese Argumente werden schon dadurch entwertet, daß die SU, die doch diesen Einflüssen des „Klassenfeindes“ nicht ausgesetzt ist, noch heute vor denselben Schwierigkeiten bei der Bekämpfung der K. steht wie die SBZ, was sich aus Ausführungen des Justizministers der RSFSR ergibt (Neue Justiz 1959, S. 297). per Kampf gegen die K. ist somit in der SBZ vor allem eine politische Aufgabe. Äußerlich eindrucksvolle Erfolge täuscht die SED nicht nur durch die K.-Statistik vor, sondern auch durch Maßnahmen der Strafpolitik. Durch die Übergabe zahlreicher Strafsachen von geringerer Bedeutung an die Konfliktkommission (Gesellschaftliche Gerichte) war Anfang 1961 vorübergehend bei den Kreisgerichten ein Rückgang der Strafverfahren bis zu 50 v. H. zu verzeichnen. Diese sog. kleine K. erscheint nicht mehr in der K.-Statistik. Ohne daß die K. wesentlich zurückging, ist auf diese Weise schon 1960 der Eindruck einer weiteren Abnahme der K. um 12 v. H. gegenüber 1959 erweckt worden. Erhebliche Sorgen bereitet der SED die Jugend-K., über die keine Zahlen veröffentlicht werden. Sie ist im Verhältnis zur allgemeinen K. wesentlich höher als in der Bundesrepublik. Die negative Beeinflussung aus West-Berlin und Westdeutschland wurde besonders für die hohe Jugend-K. verantwortlich gemacht. So sollen 80 bis 85 v. H. der gestrauchelten Jugendlichen westliche Literatur (Schund- und Schmutzliteratur) gelesen und 90 v. H. West-Berliner Kinoveran[S. 238]staltungen besucht haben. Diese schädlichen Einflüsse hätten besonders das Rowdytum zur Folge. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 237–238 Kriegsverbrecherprozesse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KriseSiehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis 1955 wurden Zahlen über die K. in der SBZ nicht veröffentlicht. Seit 1956 sucht die SED mit Hilfe der K.-Statistik zu beweisen, daß die K. in der sozialistischen Gesellschaft ständig abnimmt. Gegenüber 1946 soll die K. bis 1960 auf 27,7 v. H. zurückgegangen sein und um mehr als 50 v. H. geringer sein als jemals in Deutschland seit 1882. Demgegenüber steige die K. in der Bundesrepublik immer mehr an. 803 Straftaten pro…
DDR A-Z 1962
Kasernierte Volkspolizei (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Von Okt. 1952 bis Jan. 1956 Tarnbezeichnung für die Armee der SBZ. Am 18. 1. 1956 wurde die KVP in Nationale Volksarmee unbenannt. Die Umbenennung der Einheiten, die mit Siebung auf politische Zuverlässigkeit und militärische Brauchbarkeit verbunden war, zog sich bis Mitte März hin. Die KVP wurde im Frühjahr 1948 auf Befehl der SMAD als „Bereitschaftspolizei“ aufgestellt und seit Jan. 1952 nach dem Muster der Sowjetarmee ausgebildet und bewaffnet. Seit Okt. 1952 hatte die KVP, der Sowjetarmee ähnlich, [S. 211]olivgrüne Felduniformen und militärische Rangbezeichnungen. Schon im Herbst 1952 hatte die KVP zwei Armeekorps mit je zwei mot. Schützen-Div. und einer mechanisierten (d. h. mit Kettenfahrzeugen versehenen) Div. Das Ministerium des Innern (MdI) war lange Zeit überwiegend ein Wehrministerium. Stab und Verwaltung der KVP wurden erst im Juni 1955 aus dem MdI herausgenommen, als Willi ➝Stoph das MdI an Karl ➝Maron abgegeben hatte und als Nachfolger des nach Moskau kommandierten Generalleutnants K.-H. ➝Hoffmann den Oberbefehl über die KVP übernommen hatte. Die KVP wurde von Sowjetniks gelenkt, durch Offiziere des Staatssicherheitsdienstes überwacht und erhielt Politschulung im Sinne der SED. Amtlich Gezeichnete man sie seit 1952 nicht als Armee, aber zuweilen als Nationale Streitkräfte. Anfang 1956 hatte sie neben den sechs Div. (in zwei territorialen Verwaltungen d. h. Armeekorps) noch 1 mot. Schützen-Div., heeresunmittelbare Verbände und zahlreiche Offiziersschulen und Lehreinheiten. Neben dem Heer, das Ende 1955 allein rund 100.000 Mann zählte, bestand eine Luftwaffe (KVP-Luft, zeitweise als „Aeroclub“ getarnt); seit 1950 aufgebaut, mit rund 300 Flugzeugen in 3 Flieger-Div., etwa 9.000 Mann stark. Dazu die Seestreitkräfte (bis 18. 1. 1956 als VP See getarnt), seit Mai 1950 aufgebaut, mit rund 9.000 Mann, mit 6 Div. (= Flottillen) mit rund 70 Seefahrzeugen. (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 210–211 Kartenrichtlinien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KassationSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Von Okt. 1952 bis Jan. 1956 Tarnbezeichnung für die Armee der SBZ. Am 18. 1. 1956 wurde die KVP in Nationale Volksarmee unbenannt. Die Umbenennung der Einheiten, die mit Siebung auf politische Zuverlässigkeit und militärische Brauchbarkeit verbunden war, zog sich bis Mitte März hin. Die KVP wurde im Frühjahr 1948 auf Befehl der SMAD als „Bereitschaftspolizei“ aufgestellt und seit Jan. 1952 nach dem Muster…
DDR A-Z 1962
Rundfunk (1962)
Siehe auch: Rundfunk: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 Rundfunkordnung: 1979 1985 Staatliches Rundfunkkomitee: 1969 1975 1979 1946 wurde bei der „Deutschen Verwaltung für Volksbildung“ unter Leitung von Dr. Wilhelm ➝Girnus ein R.-Referat gebildet, aus dem später unter Verletzung des Kontrollratsbeschlusses über Aufbau eines föderativen R. in Deutschland sich die „Generalintendanz des demokratischen R.“ entwickelte. Seit dem 14. 8. 1952 untersteht der R. einem Staatlichen R.-Komitee mit Sitz im Funkhaus Berlin-Köpenick. Vors. bis 1. 8. 1956 Kurt ➝Heiß (SED), seitdem Prof. Hermann ➝Ley. Das R.-Komitee sendet fünf Programme (3 Hauptprogramme: „Deutschlandsender“, „Berliner Rundfunk“, „Radio DDR I“ und 2 Ergänzungsprogramme: „Berliner Welle“ und „Radio DDR II“) und unterhält in jeder Bezirksstadt ein R.-Studio. Dem R. stehen eine Lang-, 19 Mittel-, 3 Kurz- und 19 UKW-Sender zur Verfügung. Der R. ist seit 1951 der OIR („Organisation Internationale de Radio-Diffusion“), einer kommunistisch gelenkten Organisation mit Sitz in Prag, angeschlossen. Der Deutschlandsender wendet sich auf Lang-, Mittel- und Kurzwelle „an alle Deutschen, um sie für Frieden und Einheit zu gewinnen. Besonders wird sich dieser Sender der Patrioten in Westdeutschland annehmen und sie in ihrem Kampf anleiten“. Dieselbe Aufgabe hat der Freiheitssender 904 (Gesamtdeutsche Arbeit). Der Berliner Rundfunk strahlt unter ebenfalls starker politischer Akzentuierung allgemeine Programme aus. „Radio DDR International“ begann 1955 als „Auslandsdienst des DDR-Rundfunks“ mit täglich 6½-stündiger Sendezeit. Seit Juni 1959 firmiert er als „Radio Berlin International, die Stimme der DDR“. In 4 Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Schwedisch, Dänisch und Arabisch) sowie in deutscher Sprache bestreitet er täglich ein 23stündiges Auslandsprogramm. - „Deutscher Soldatensender 935“ sendet unregelmäßig in den Abendstunden auf Mittelwelle 320 = 935 kHz und agitiert gegen die Bundeswehr. Die Programmgestaltung des gesamten R. der SBZ ist der Propaganda und den sonstigen politischen Erfordernissen des Regimes angepaßt; sie erfolgt an Hand von detaillierten Weisungen der Abt. Agitation und Propaganda des ZK der SED. Durch 400 Störsender versucht die SBZ, den Empfang westlicher Rundfunkstationen zu verhindern. Die Zahl der zugelassenen Empfangsapparate wird für Ende 1960 mit 5,6 Mill. angegeben. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 374 Rumpf, Willy A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rundfunk-Komitee, StaatlichesSiehe auch: Rundfunk: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 Rundfunkordnung: 1979 1985 Staatliches Rundfunkkomitee: 1969 1975 1979 1946 wurde bei der „Deutschen Verwaltung für Volksbildung“ unter Leitung von Dr. Wilhelm ➝Girnus ein R.-Referat gebildet, aus dem später unter Verletzung des Kontrollratsbeschlusses über Aufbau eines föderativen R. in Deutschland sich die „Generalintendanz des…
DDR A-Z 1962
1962: H
HA Häfen Haftarbeitslager (HAL) Häftlinge, Politische Hager, Kurt HAL Halberstadt Halbstaatliche Betriebe Halle Hamann, Karl Handel Handelsabgabe (HA) Handelsabkommen Handelsbank AG., Deutsche (DHB) Handelsinspektion, Staatliche Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh, Volkseigene Handelsökonomische Räte Handelspolitischer Rat Handelsschutzgesetz Handelsspanne Handelsvertretungen Handelszentralen, Deutsche (DHZ) Handke, Georg Handwerk Handwerkskammern Handwerksteuer Handwerk und Gewerbe, Banken für Hans-Beimler-Medaille Harich, Wolfgang Harig, Gerhard Hartke, Werner Hauptbuchhalter Hauptdorf Hausarbeitstag für Frauen Hausbuch Hausfrauenbrigaden Hausgeld Haushalt Haushaltsaufschläge Haushaltsausgleich Haus- und Hofgemeinschaften Hausvertrauensleute Hauswirtschaft, Persönliche Heilbehandlung, Freie Heimatschutz Heimerziehung Heim für soziale Betreuung Heinicke, Walter Heinrich-Greif-Preis Heinrich-Heine-Preis Heinrich-Mann-Preis Heiss, Kurt Held der Arbeit Helfer der staatlichen Kontrolle Hennecke, Adolf Hennigsdorf Hermlin, Stephan Herrenlose Flächen Herrnstadt, Rudolf Herstellerabgabepreis (HAP) Hertz, Gustav Hetze Hilfe, Sozialistische Histomat Historikergesellschaft, Deutsche Historischer Materialismus HO Hochschulen Hoernle, Edwin Hoffmann, Karl-Heinz Holzindustrie Homann, Heinrich Honecker, Erich HO-Spezialhandel Hoyerswerda Huchel, Peter Hufeland-Medaille Humanismus, Realer HVA HVDGP HVDVP HVL HVS Hygiene-InspektionHA Häfen Haftarbeitslager (HAL) Häftlinge, Politische Hager, Kurt HAL Halberstadt Halbstaatliche Betriebe Halle Hamann, Karl Handel Handelsabgabe (HA) Handelsabkommen Handelsbank AG., Deutsche (DHB) Handelsinspektion, Staatliche Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh, Volkseigene Handelsökonomische Räte Handelspolitischer Rat Handelsschutzgesetz Handelsspanne Handelsvertretungen Handelszentralen, Deutsche (DHZ) Handke, Georg Handwerk …
DDR A-Z 1962
Auslandspropaganda (1962)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Ziel der A. ist es, die nichtkommun., vor allem die sogen, neutralen Länder durch Herabsetzung der Bundesrepublik und durch die Propagierung der friedlichen, „uneigennützigen“ und „antikolonialistischen“ Politik des SBZ-Regimes der BRD zu entfremden und für verbesserte und schließlich diplomatische Beziehungen zur SBZ zu gewinnen. Im weiteren Sinne bezweckt die A.: Gewinnung neutraler Potenzen im Ausland, ihre Indoktrinierung im kommun. Geist, den Aufbau einer Monopolstellung im Informationswesen besonders der afrikanisch-asiatischen und lateinamerikanischen Staaten, die Intensivierung wirtschaftlicher Verbindungen. Dafür werden außerordentlich hohe personelle und finanzielle Mittel aufgewendet; alle Handelsvertretungen, Konsulate usw. dienen als Schaltstellen der A., ebenso wie eine Vielzahl spezieller „Freundschaftsgesellschaften“ („Gesellschaft für Freundschaft zwischen Mexiko u. d. DDR“, „Freundschaftsliga Ceylon-DDR“, „Vereinigung für die Verbindung mit der DDR in Schweden“, Deutsch-Afrikanische Gesellschaft, Deutsch-Arabische Gesellschaft, Deutsch-Nordische Gesellschaft, Deutsch-Lateinamerikanische Gesellschaft). Aber auch spezielle „Solidaritätskomitees“ (für Algerien, den Kongo usw.) oder die „DDR-Sektion der Weltföderation der Partnerstädte“ und ähnliche Institutionen sind im Rahmen und im Sinne der A. aktiv tätig. Zur Indoktrinierung von Gästen und Studenten aus dem nichtkommun. Ausland bedient sich die A. u. a. spezieller Foren und Konferenzen (Ostseewoche, Konferenz zum Studium des westdeutschen Neokolonialismus), des „Instituts für Ausländerstudium“ an der FDGB-Hochschule in Bernau, des „Instituts für Ausländerstudium“ an der Univ. Leipzig u. a. Institutionen. Spezielle Publikationen der A. sind u. a. die vielsprachig erscheinenden „DDR-Revue“, „Bericht aus dem demokratischen Deutschland“ und „Deutsche Stimmen“. Vom Staatlichen Rundfunkkomitee wird über den Sender „Radio DDR International“ ein besonderer „Auslandsdienst des Deutschen Demokratischen Rundfunks betrieben, der täglich mehrstündige Programme in Englisch, Französisch, Dänisch, Spanisch, Arabisch und in anderen Sprachen ausstrahlt. Der A. dienen schließlich die Weitergabe von Rundfunkprogrammen, die Werbung und Vermittlung ausländischer Besucher in der SBZ, offizielle und inoffizielle Reisen von Wissenschaftlern, Wirtschaftlern, Partei-, Gewerkschafts-, Jugend- und Staatsfunktionären. Institutionell sind für die A. vor allem zuständig: Die Abtlg. „Internationale Verbindungen“ im ZK der SED, das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel, das Presseamt beim Ministerpräsidenten, das Staatliche Rundfunkkomitee, Auslandsbüros der Blockparteien und Massenorganisationen, die Gesellschaft für kulturelle Beziehungen mit dem Ausland. Zentrale Steuerungsstelle ist in jedem Falle der SED-Parteiapparat. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 45 Auslandsdeutschtum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausschuß für deutsche EinheitSiehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Ziel der A. ist es, die nichtkommun., vor allem die sogen, neutralen Länder durch Herabsetzung der Bundesrepublik und durch die Propagierung der friedlichen, „uneigennützigen“ und „antikolonialistischen“ Politik des SBZ-Regimes der BRD zu entfremden und für verbesserte und schließlich diplomatische Beziehungen zur SBZ zu gewinnen. Im weiteren Sinne bezweckt die A.: Gewinnung neutraler Potenzen im Ausland, ihre…
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DWK (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Deutsche Wirtschaftskommission: durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Interzonen- und Außenhandel und Statistik. Außerhalb der DWK wurden selbständige Zentralverwaltungen für Inneres, Justiz, Gesundheitswesen und Volksbildung errichtet. Die Vollmachten der Zentralverwaltungen waren zunächst beschränkt. Ihre Präsidenten bildeten ein Sekretariat; einen Vors. hatte die DWK zunächst nicht. Erst durch SMAD-Befehl Nr. 32 vom 12. 2. 1948 wurden die Zuständigkeiten erweitert, „um die deutschen demokratischen Organe zu einer aktiven Teilnahme am Wiederaufbau und an der Entwicklung der Friedenswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone heranzuziehen“. Die DWK erhielt einen ständigen Vors. (Rau) und zwei stellv. Vors. (Leuschner und Selbmann). Als Kommissionsmitgl. wurden Vertr. des FDGB, der VdgB und die Präsidenten der Zentralverwaltungen der DWK bestimmt. Das Sekretariat der DWK wurde zum Vollzugsorgan erklärt. Die SMAD verfügte, daß Entscheidungen der Plenarsitzungen und des Sekretariats der DWK als für die SBZ verpflichtende Verordnungen, Anweisungen des Vorsitzenden der DWK und seiner Stellvertreter als für den Apparat der DWK verpflichtende Anordnungen zu gelten hatten. Die Hauptaufgabe der DWK war zunächst die Sicherstellung der Reparationen aus der laufenden Produktion. Ausdrücklich wurde im Befehl 32 betont: „Die Wirtschaftskommission wird ihre Tätigkeit unter der Kontrolle der SMAD ausüben.“ Am 9. 3. 1948 wurden die Zentralverwaltungen in „Hauptverwaltungen“ (HV) umbenannt. Ihre Zahl erhöhte sich von 12 auf 17. Nach wie vor blieben die Zentralverwaltungen für Gesundheitswesen, Justiz, Volksbildung und Inneres formell außerhalb der DWK. Durch SMAD-Befehl 183 vom 27. 11. 1948 wurde die Mitgliederzahl der DWK von 36 auf 101 Mitgl. erweitert, und zwar durch 48 „Vertreter der Bevölkerung“, wobei auf je 360.000 Einwohner ein Vertreter kam, ferner 15 Vertr. der Parteien und 10 Vertr. der Massenorganisationen. Das Sekretariat der DWK war nicht nur praktisch, sondern auch formell (auf Grund der ihm zugebilligten Vollmachten) die erste Regierung der SBZ. Mit der Proklamation der SBZ zur sog. DDR vom 7. 10. 1949 ging die DWK auf in der „Provisorischen Regierung der DDR“; die leitenden Persönlichkeiten der DWK wurden ihre Minister und Staatssekretäre. (Verfassung, Regierung und Verwaltung, Besatzungspolitik) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 104 DWA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ebert, FriedrichSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Deutsche Wirtschaftskommission: durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Interzonen- und Außenhandel und Statistik. Außerhalb der DWK wurden selbständige Zentralverwaltungen für Inneres,…
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Politbüro (1962)
Siehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Politbüro der SED: 1953 Politbüro des ZK der SED: 1975 1979 1985 Das auf den Parteitagen der SED gewählte ZK „wählt zur politischen Leitung … zwischen den Plenartagungen das Politbüro …“ (Statut der SED in: „Protokoll des IV. Parteitages der SED“, Dietz-Verlag Berlin 1954, S. 1129). Mitgl. des auf dem V. Parteitag im Juli 1958 neugewählten P. sind: Ulbricht, Grotewohl, Ebert, Honecker, Leuschner, Matern, Mückenberger, Neumann, Norden, Stoph, Herbert ➝Warnke; Kandidaten des P.: Baumann, Ermisch, Fröhlich, Hager, Kurella, Mewis, Pisnik, Paul ➝Verner. Seit Dezember 1959 Grüneberg, seit Juli 1961 Apel. Außerdem gehörten bis zu ihrem Tode Wilhelm ➝Pieck und Heinrich ➝Rau dem P. an. Seit 1949 wurden aus dem P. ausgeschlossen: Merker, Ackermann, Dahlem, Zaisser, Herrnstadt, Elli ➝Schmidt, Jendretzky, Oelßner, Schirdewan (Säuberungen). Den Weisungen des SED-P., das die Richtlinien seiner Arbeit vom Präsidium der KPdSU erhält, sind faktisch sowohl die Partei-Apparate der SED und der illegalen KPD als auch sämtliche Massenorganisationen und der Staatsapparat der SBZ unterworfen. Sitzungen des P. finden in der Regel wöchentlich statt. An wichtigen Sitzungen nimmt der sowjet. Botschafter in Ost-Berlin teil. [S. 331]Das P. wurde im Jan. 1949 im Zuge der Angleichung des SED-Apparates an die Struktur der KPdSU gegründet; es übernahm die Funktion des im Juli 1950 auch offiziell aufgelösten Zentralsekretariats. Beim P. bestehen eine Reihe von Kommissionen, u. a. die Kultur-, Sicherheits-. Schul-, Landwirtschafts- und Wirtschaftskommission sowie die Kommission für medizinische Wissenschaften und Gesundheitswesen und die ideologische Kommission mit kleinen, eigenen hauptamtlichen Apparaten. Diese Gremien werden, bis auf eine Ausnahme, von Mitgl. des P. und Mitgl. des Sekretariats des ZK der SED geleitet. Ihnen gehören führende Partei- und Staatsfunktionäre, leitende Mitarbeiter der Massenorganisationen, Wissenschaftler und jeweils einige erfahrene Praktiker an. Durch che Kommissionen soll unter Leitung des Parteiapparates eine für die SED befriedigende Koordinierung zwischen politischen Notwendigkeiten und fachlichen Gegebenheiten erreicht werden. Alle Mitgl. und Kandidaten werden ständig von Angehörigen des Staatssicherheitsdienstes begleitet („Schatten“) und wohnen in einem von der Außenwelt hermetisch abgeschlossenen Reservat in Wandlitz bei Berlin. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 330–331 Politarbeiter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Polit-Kultur-OffizierSiehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Politbüro der SED: 1953 Politbüro des ZK der SED: 1975 1979 1985 Das auf den Parteitagen der SED gewählte ZK „wählt zur politischen Leitung … zwischen den Plenartagungen das Politbüro …“ (Statut der SED in: „Protokoll des IV. Parteitages der SED“, Dietz-Verlag Berlin 1954, S. 1129). Mitgl. des auf dem V. Parteitag im Juli 1958 neugewählten P. sind: Ulbricht, Grotewohl, Ebert, Honecker, Leuschner, Matern,…
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Widerspruch (1962)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1979 1985 Zentrale Kategorie des Dialektischen Materialismus. Der W. gilt als „Quelle“ der Entwicklung, die in Dingen und Prozessen selbst liegt. Alle Erscheinungen und Prozesse der objektiven Welt besitzen innere W. oder sind „Einheiten von Gegensätzen“. Die in dieser Einheit gegebenen, sich gegenseitig bedingenden, aber auch sich ausschließenden gegensätzlichen Seiten und Tendenzen stehen im Kampf miteinander, der die Entwicklung vorantreibt. Die Lösung und Überwindung wesentlicher W. bedeutet Vernichtung des Alten und Entstehung des Neuen. Wohl gibt es nach dem Diamat auch äußere W. zwischen zwei Gegenständen, aber ihre Bedeutung wird nicht so hoch veranschlagt wie die im Wesen des Gegenstandes gegebenen (inneren) Gegensätze. Charakteristisch für die Selbstinterpretation des Kommunismus ist die Unterscheidung zwischen antagonistischen und nichtantagonistischen W. Erstere sind nach dem Diamat kennzeichnend für Klassengesellschaften; sie sind strukturbedingte unversöhnliche Gegensätze zwischen feindlichen Kräften. Sie können nur durch einen revolutionären Wandel der betreffenden Gesellschaftsformation überwunden werden. Letztere sind nur W. zwischen Kräften und Tendenzen, zwischen denen das Gemeinsame überwiegt; sie lassen sich demgemäß auch mildern und beseitigen. Der nichtantagonistische W. gilt als kennzeichnend für das kommunistische Regime; diese Tatsache garantiert angeblich seine Entwicklung ohne „Explosionen“. Die Betrachtung der „sozialistischen“ Gesellschaft unter dem Aspekt des W. und seine Berücksichtigung bei politischen Zielsetzungen setzt sich erst in den fünfziger Jahren durch, was u. a. auf den Einfluß Mao Tse-Tungs zurückgeht (seine Schrift „über den Widerspruch“). Soweit nicht der „Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus“ zur Diskussion steht, erkennt der Diamat nur [S. 485]solche nichtantagonistischen W. (Gegensätze, Konflikte, Spannungen etc.) im „Sozialismus“ an, die Wachstumsschwierigkeiten des Regimes gleichkommen (wie zwischen Neuem und Altem, zwischen den wachsenden Bedürfnissen und der noch ungenügenden materiellen und technischen Basis zu ihrer Befriedigung etc.). Seit dem V. Parteitag der SED wird die Kategorie Grund-W. nicht nur bei der Deutung der Weltsituation, sondern auch bei der der gesamtdeutschen Situation angewandt. Der Grund-W. ist der W., der den widersprüchlichen Charakter im „Wesen“ eines „Gegenstands“ zum Ausdruck bringt. Der die deutsche Situation bestimmende Grund-W. ist der Antagonismus zwischen den imperialistischen Mächten des Krieges (Monopolkapitalisten und Militaristen) und den „Friedenskräften“. Dieser antagonistische W. soll nicht mit dem Gegensatz von Bonn und Pankow zusammenfallen, sondern auch in der Bundesrepublik wirksam sein. Die SBZ beansprucht aber die Führung der „Friedenskräfte“ im Osten und Westen Deutschlands und rechnet sich die Chancen des Sieges zu. Die Lehre vom Grund-W. bildet das theoretische Fundament der sowjetzonalen Politik der Wiedervereinigung. Wenn auch nicht geleugnet wird, daß es W. in der SBZ gebe, versucht man sie doch als vornehmlich nichtantagonistische zu verharmlosen und den Eindruck zu erwecken, daß die Bevölkerung der SBZ geschlossen den Parolen der SED gegen Bonn als angeblichem Exponenten des staatsmonopolistischen Kapitalismus folge. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 484–485 WGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WiderstandSiehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1979 1985 Zentrale Kategorie des Dialektischen Materialismus. Der W. gilt als „Quelle“ der Entwicklung, die in Dingen und Prozessen selbst liegt. Alle Erscheinungen und Prozesse der objektiven Welt besitzen innere W. oder sind „Einheiten von Gegensätzen“. Die in dieser Einheit gegebenen, sich gegenseitig bedingenden, aber auch sich ausschließenden gegensätzlichen Seiten und Tendenzen stehen im Kampf miteinander, der die Entwicklung…
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Wasserstraßen (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das W.-Netz der SBZ ist etwa 2.700 km lang und wird von einer Binnenflotte mit etwa 635.000 Tonnen Schiffsraum befahren. Der Güterumschlag der Binnenhäfen betrug 1960 12,5 Mill. Tonnen. Die wichtigsten W. sind die Elbe, die untere Havel sowie die Verbindungswege zur Oder. Für den Schiffsverkehr nach Westen spielt der Mittellandkanal eine große Rolle. Für die Benutzung der W. in der SBZ mußten vom Mai 1958 bis April 1961 Schiffe aus der Bundesrepublik eine Wasserstraßen-Gebühr bezahlen. Zum Ausgleich wurden aus Bundesmitteln 75 Mill. DM an die Schiffseigener gezahlt. Die sowjetzonalen Seehäfen Wismar, Rostock, Stralsund besitzen keinen Anschluß an das W.-Netz. Der Schiffahrtsweg über Oder, Haff, Peene und Greifswalder Bodden ist lang und für Binnenschiffe nur bei günstiger Witterung befahrbar. Der alte Plan, den Häfen Wismar und Rostock durch Ausbau der bestehenden Gewässer eine Verbindung zum Hinterland zu verschaffen, ist Ende 1957 neu aufgegriffen worden. Das Projekt eines Nord-Südkanals sieht vor, im Zusammenhang mit dem Ausbau des Seehafens Rostock einen 150 km langen Kanal zu bauen, der über Sternberg-Crivitz zum Elbe-Müritz-Kanal führen, ab Neustadt-Glewe in südöstlicher Richtung verlaufen und bei Wittenberge „in das Elbe-Wasserstraßennetz“ einmünden soll. Die Bauzeit würde etwa 15 Jahre betragen. Die Verwirklichung des Nord-Südkanal-Vorhabens würde die Interessen des Hafens Hamburg berühren, da geplant ist, den Überseefrachtverkehr der SBZ und der CSR unter Umgehung Hamburgs über Rostock und den neuen Kanal zu leiten, indessen ist die Propaganda für den Kanalbau seit Mitte 1959 verstummt, und auch im Siebenjahrplan sind keine Hinweise über den Baubeginn enthalten. Neueren Informationen zufolge soll mit dem Bau „nach 1965“ begonnen werden. Von anderen Projekten ist nach 1945 nur der aus politischen Gründen zur Umgehung von West-Berlin gebaute Kanal Paretz-Niederneuendorf mit einer Länge von 35 km ausgeführt worden. Der schon seit langem bestehende Plan, Leipzig durch Bau des Elster-Saale-Kanals an das W.-Netz anzuschließen, wurde noch nicht durchgeführt. (Schiffahrt, Verkehr, Häfen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 478 Wartezeiten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WasserwirtschaftSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das W.-Netz der SBZ ist etwa 2.700 km lang und wird von einer Binnenflotte mit etwa 635.000 Tonnen Schiffsraum befahren. Der Güterumschlag der Binnenhäfen betrug 1960 12,5 Mill. Tonnen. Die wichtigsten W. sind die Elbe, die untere Havel sowie die Verbindungswege zur Oder. Für den Schiffsverkehr nach Westen spielt der Mittellandkanal eine große Rolle. Für die Benutzung der W. in der SBZ mußten vom Mai 1958 bis April…
DDR A-Z 1962
Wirtschaftssystem (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 488]Das W. der SBZ bildet keine in sich geschlossene Einheit, sondern stellt vielmehr einen Teil des gesamten Wirtschaftsgefüges des Ostblocks dar. Teils der die UdSSR und sämtliche europäischen Volksdemokratien umfassende Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe, praktisch aber nach wie vor weitgehend die sowjetische Planungszentrale, legen in den aufeinander abgestimmten Mehrjahrplänen (Fünfjahrplan, Siebenjahrplan, Fünfzehnjahrplan) aller Volksdemokratien die Schwerpunkte der einzelnen Länderwirtschaften und das Ausmaß der Produktion in den wesentlichen Sektoren der Volkswirtschaften fest (GOS-PLAN). Die obersten Wirtschaftsfunktionäre der Zone, insbesondere die leitenden Funktionäre der Staatlichen ➝Plankommission, werden regelmäßig zu Beratungen und zur Berichterstattung nach Moskau beordert. Im Gesamtgefüge der Ostblockwirtschaft kommen der SBZ ganz bestimmte Funktionen zu. Schwerpunkte der Produktion sind insbesondere die chemische Industrie (einschl. der Kunststoffproduktion), Werkzeugmaschinenbau, Feinmechanik und Optik sowie der Bau elektrischer Geräte, da hier auf die Traditionen mitteldeutscher Qualitätsarbeit zurückgegriffen werden kann, denen die übrigen Ostblockstaaten, z. T. mit Ausnahme der Tschechoslowakei und der SU selbst, nichts Gleichwertiges entgegenzusetzen vermögen. Jedoch ist zu berücksichtigen, daß, größtenteils politisch motiviert (Stärkung des Elements der „Produktionsarbeiter“ als vermeintliche Voraussetzung für die Festigung der kommun. Staatsparteien), auch die übrigen Volksdemokratien in den Jahren seit 1945 eigene Industrien entwickeln mußten. Eine umfassende Zentralbehörde, die Staatliche Plankommission (seit Juli 1961: Volkswirtschaftsrat), mit Abteilungen für alle Produktionszweige und nachgeordneten Bezirkswirtschaftsräten, Kreisorganen für Industrie und Handwerk und VVB, leitet nach Maßgabe der in Zusammenarbeit mit den erwähnten Ostblock-Instanzen und dem ZK aufgestellten Perspektivpläne die Volkswirtschaft der SBZ, erteilt alle wesentlichen Produktionsauflagen und kontrolliert Investitionen, Produktionen und (in reibungsreicher Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden) Finanzgebaren der Wirtschaft bis ins einzelne. Grundsätzlich ist dabei die Volkswirtschaft nicht auf den Konsumenten hin geplant; für die Planung und Schwerpunktgestaltung sind vielmehr drei miteinander gekoppelte, machtpolitische Gesichtspunkte bestimmend: 1. die für alle bolschewistischen Staaten geltende Vorrangstellung der Grundstoff- und Schwerindustrie auf Kosten der Konsumgüterindustrie zur „Festigung der Staatsmacht“ sowie des — nicht zuletzt rüstungswirtschaftlichen — Gesamtpotentials des Ostblocks (Hauptgesichtspunkt: der Produktionsvorsprung der „kapitalistischen“ Länder, vor allem der USA, muß aufgeholt werden). Dabei wird seit 1957 in verstärktem Maß eine Arbeitsteilung unter den Ostblockländern angestrebt, derzufolge sich die einzelnen Nationalindustrien auf die Produktion standortgünstiger Maschinen usw. beschränken, gegenseitig ergänzen und so noch enger miteinander verbinden. Die SBZ hat dabei insbesondere die Aufgabe erhalten, das führende Land im Gebiet der Chemie einschließlich der Kunststoffchemie zu werden. 2. die stetige Ausweitung des sog. „sozialistischen Sektors“ der Wirtschaften dieser Länder, d. h. des Ausbaues der unmittelbaren Staatswirtschaft („volkseigene“ Industrien, die in der SBZ 1960 unter Einbeziehung der praktisch ebenfalls staatswirtschaftlich betriebenen seit 1956 [S. 489]bestehenden halbstaatlichen Betriebe fast 96 v. H. der gesamten industriellen Produktion gegenüber 77 v. H. 1951 umfaßten und in den wesentlichsten Branchen der Schwerindustrie und des Schwermaschinenbaues die einzige noch vorhandene Produktionsform darstellen); ferner gehören hierhin die 5 v. H. der landwirtschaftlichen Nutzfläche umfassenden VEG und der „volkseigene“ Handel (HO) mit — 1959 — 37 v. H. des Einzelhandelsumsatzes. Daneben steht als zweite bevorzugte Form des Wirtschaftens die „genossenschaftliche“, die vor allem in der Landwirtschaft (LPG) mit stärksten Druckmitteln durchgesetzt wurde, so daß es seit April 1960 praktisch keine Einzelbauern mehr gibt. Im Einzelhandel beträgt der Anteil des genossenschaftlich betriebenen Handels (Konsumgenossenschaften) knapp 40 v. H. des Umsatzes. Außerdem werden auch im Handwerk seit einigen Jahren genossenschaftliche Produktionsweisen favorisiert (steuerliche Begünstigungen; bessere Aufstiegschancen für die Kinder; bevorzugte Belieferung mit Materialien). Ziel der Entwicklung ist die völlige Liquidation der Privatwirtschaft, die auf dem Gebiet der Banken (Bankwesen) und Versicherungen bereits in den ersten Jahren des Bestehens der Zone, im Groß- und Zwischenhandel sowie im Handel mit dem Ausland (DIA) um 1950 fast restlos verwirklicht wurde (Deutsche ➝Handelszentralen), während der privatwirtschaftliche Sektor in einigen Industriezweigen (Textilindustrie, Feinmechanik, Optik, holzbearbeitende Industrie, Bauwesen u. a.), im Handwerk und im Einzelhandel (über 20 v. H. des Umsatzes) nach wie vor eine gewisse Rolle spielt. Mit Mitteln mehr oder weniger starken Druckes, am stärksten gegenüber den industriellen und handwerklichen Privatbetrieben, am schwächsten einstweilen gegenüber dem dringend benötigten privaten Einzelhandel, sucht die Führung die Vollsozialisierung durchzusetzen, die im wesentlichen bis 1965 abgeschlossen sein soll. 3. der mit erheblichen politischen Implikationen behaftete Vorrang des Außenhandels. Hier kommt insbesondere aus den oben erwähnten Gründen der SBZ-Wirtschaft eine gewichtige Rolle in der Entwicklung von Handelsbeziehungen zu den „kapitalistischen“ und den dem Kolonialstatus entwachsenen orientalischen Ländern zu. Schwerpunkte sind dabei die sog. „neutralen“ Länder, insbesondere die jungen afrikanischen Republiken, die arabische Welt, ferner Indien und Indonesien, aber auch die skandinavischen Länder einschließlich Finnlands und die Staaten Südamerikas einschließlich Kuba. Der Export in diese Länder wird grundsätzlich ohne Rücksicht auf finanzielle Verluste durchgeführt (Dumping mittels staatlicher Subventionen); angestrebt wird die Errichtung ständiger Handelsvertretungen (in Indien, Indonesien, Birma, Ceylon, in der VAR, im Irak, im Libanon, im Jemen, in Guinea, Ghana sowie Kuba schon vorhanden) als Vorform für diplomatische Vertretungen (Entwicklung am weitesten in Finnland gediehen). Der unverkennbare politische Zweck dieser Maßnahmen, die großenteils nicht durch die offiziellen Organe der „DDR“ (Ministerium für Außen- und innerdeutschen Handel, DIA), sondern durch scheinbar halb private Institutionen, wie die tatsächlich dem Ministerialapparat angeschlossene Kammer für ➝Außenhandel, vorangetrieben werden, besteht in dem Bestreben, auf diese Weise die „DDR“ in den Rang eines „durch konkludente Handlung“ anzuerkennenden selbständigen Staatsgebildes zu erheben; die Exportorientierung der Zonen Wirtschaft bedeutet damit einen der wesentlichsten Hebel des Ostblocks in seinem gegen die NATO geführten Kampf um die Form der künftigen Gestaltung Deutschlands zugunsten der vom Ostblock angestrebten „Zweistaatlichkeit“. [S. 490]Die somit von vornherein auf die drei Grundgesichtspunkte des Primats der Schwerindustrie, der Orientierung auf den „volkseigenen“ („sozialistischen“) Sektor und des Primats der Exportgesichtspunkte — nicht zuletzt gegenüber den jungen Nationaldemokratien — festgelegte Zonenwirtschaft hat auf Grund dieser Aufgabenstellungen mit zwei außerordentlichen Schwierigkeiten zu kämpfen; einmal reicht die Ausgangsbasis insbesondere hinsichtlich zahlreicher Rohstoffe für ein solches Programm nicht aus; und zum andern gefährdet der Primat der politischen Gesichtspunkte (Verstaatlichung und damit Verbürokratisierung von Industrie und Landwirtschaft; Subventionierungszwang zur Kompensation der durch die politischen Implikationen bedingten Verlustwirtschaft) die wirtschaftliche Rentabilität. Die SBZ hat einen erheblichen Mangel an Steinkohle, Eisen und Legierungsmetallen (Eisen- und Stahlerzeugung); ebenso fehlt es an wesentlichen Ausgangsstoffen (Phosphor, Bauxit u. a.) für die an sich sehr leistungsfähige Schwerchemie (Chemische Industrie), an Holz, an Baumaterialien u. a. Die Forcierung der gesamten Ostblockwirtschaft hat im Laufe der Jahre die anfangs bestehenden Möglichkeiten, diese Materialien aus der UdSSR, aus Polen und anderen Ostblockstaaten zu erhalten, wesentlich reduziert. Eine weitere Schwächung widerfuhr der SBZ-Industrie in den ersten zehn Nachkriegsjahren durch die von der Sowjetunion auferlegten Demontagen, Reparationen und sonstigen erzwungenen Lieferungen. Der Ausbau eigener Produktions- und Aufbereitungsstätten (wie die Eisenhüttenkombinate Ost/Stalinstadt bei Fürstenberg und West/Calbe und jetzt das Petrochemische Kombinat Schwedt) bedeutet ebenso wie die forcierte Erschließung neuer, vor allem für die Erweiterung der Energiewirtschaft (Energieerzeugung) benötigter Braunkohlevorkommen (Schwarze Pumpe/Hoyerswerda), nationalökonomisch gesehen, eine „Organisierung des Mangels“; all diese Produktionsstätten sind unrentabel, aber nach Ansicht der wirtschaftspolitischen Führung unumgänglich, um den Import aus dem Westen nicht so sehr mit rüstungs- und machtpolitisch wichtigen Materialien zu belasten, und um jene Einfuhr von Lebensmitteln sicherzustellen, deren die Zone seit 1960 doppelt dringend bedarf, soll das Programm der „Sozialisierung“ der Landwirtschaft nicht zusammenbrechen, das volkspolitisch vorerst eine ganz erhebliche Restriktion der Ernährungsgrundlage bedeutet. Rund die Hälfte des Staatshaushalts geht unter diesen Gesichtspunkten des Vorrangs der politischen Motive für unrentable Ausgaben weg; für die Sicherung der Herrschaft der bolschewistischen Minderheitenparteien (NVA, Staatssicherheit u. ä.), zur Subventionierung des Außenhandels, um auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig zu sein, zur Stützung an sich unrentabler Produktionen der Volkseigenen Industrie und nicht zuletzt zur Stützung des „volkseigenen“ Sektors der Landwirtschaft (LPG, VEG, RTS), sowie für Zwecke der Agitation und Propaganda (Bewußtseinsbildung). Die Folge ist auf der einen Seite, daß immer noch nur ein Fünftel des Haushalts für Sozialausgaben einschließlich kultureller und gesundheitlicher Mittel und zu wenig für Neuinvestitionen zur Verfügung steht; auf der anderen Seite muß ein manipuliertes Lohn- und vor allem Preissystem (Prinzip der Produktionsabgaben und Haushaltsaufschläge) dafür aufkommen, daß die Bevölkerung in der Lage ist, die Lasten dieser Fehl Wirtschaft zu tragen. Die seit Jahren angestrebte völlige Neuordnung der Löhne, Tarife und Arbeitsnormen konnte in An[S. 491]betracht der enormen Kompliziertheit einer solchen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung bisher nicht durchgeführt werden. Die mit der Abschaffung der Reste der kriegswirtschaftlichen Rationierung (Mai 1958) gekoppelten Sozialmaßnahmen sind unzulänglich; unsystematisch vorgenommene beträchtliche Lohn- und Rentenerhöhungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen bringen die Gefahr eines Kaufkraftüberhangs mit sich, der allein im Jahr 1960 auf 1,2 Mrd. DM Ost anstieg. Vor allem die unter den Gesichtspunkten der Vorratswirtschaft, der Massenpsychologie und der Technologie gleich verfehlte Kollektivierung der Bauern im Frühjahr 1960 hat sich verheerend ausgewirkt. Massenflucht (Flüchtlinge), Passivität der Landfrauen und Altbauern, mit alldem Verstärkung des ohnehin drückenden Arbeitskräftemangels (Arbeitskraft) und mehrfache zwangsläufige Umplanungen von Industrie, Außenhandel und landwirtschaftlicher Produktion verhinderten die Planerfüllung (über 3 v. H. weniger als geplant). Auch für 1961 hat das Tempo der Produktionssteigerung (um weitere rd. 2,5 v. H.) gedrosselt werden müssen. Die ökonomische Hauptaufgabe, die das ZK auf sowjetisches Geheiß gestellt hatte, nämlich bis Ende 1961 den westdeutschen Pro-Kopf-Verbrauch zu erreichen, die ohnehin angesichts der politisch — statt ökonomisch — motivierten Agrarpolitik, der Vernachlässigung der Konsumgüterindustrie und der trotz aller Korrekturen mit zahlreichen Mängeln behafteten Wirtschaftsplanung und Wirtschaftsexekutive illusorisch erscheinen mußte, ist auf Grund dieser Krise bis 1965 zurückgestellt worden. Das Hauptproblem für die politische Führung besteht unter den gegebenen Umständen verstärkt im Ausprobieren von Maßnahmen aller Art zur Hebung der wirtschaftlichen Rentabilität. Hierhin gehören insbesondere Maßnahmen wie die Errichtung eines höchstspezialisierten Netzes von Hoch- und Fachschulen zur Heranbildung einer qualifizierten technischen Intelligenz und zur Kompensation des bedenklichen Arbeitskräftemangels (bis 1965: weitere mindestens 500.000 Kräfte Defizit, verglichen mit Anfang 1960, ferner ein dem westlichen REFA-System ähnliches, trotz jahrelanger Bemühungen immer noch in den Anfängen befindliches System sog. „technisch begründeter Arbeitsnormen“ (TAN) und ein dem analoges System exakt zu berechnender Materialverbrauchsnormen. Um der Bürokratisierung und dem mangelnden Interesse der Arbeitskräfte an ihrer Tätigkeit entgegenzuwirken und eine Art Äquivalent für den natürlichen Konkurrenzkampf der Betriebe in Ländern mit Privatwirtschaft zu schaffen, ist eine künstliche Atmosphäre von sozialistischen ➝Wettbewerben, ein System von Anreizen (Prämien, Leistungsprinzip, Auszeichnungen), die Einführung kollektiver Arbeitsformen (Brigade, Brigaden der sozialistischen Arbeit, sozialistische ➝Arbeitsgemeinschaften), der Versuch der Bildung staatswirtschaftspositiver Beispiele (Aktivistenbewegung, Erfahrungsaustausch, Leitbetriebe), aber auch ein rigoroses System von Androhungen und Abschreckungen (Wirtschaftsstrafrecht) entwickelt worden. Betriebsparteiorganisation der SED (BPO und Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) fungieren als zur „Wachsamkeit“ verpflichtete verlängerte Arme der Staatsmacht, um alle Mittel zu maximaler Produktionsanstrengung auszunutzen. Doch ist seit 1955 ein pragmatischerer Zug in der Wirtschaftspolitik zu verzeichnen. Während die Kräftegruppe um Ulbricht lange die Wirtschaft in erster Linie als ein Instrument des politischen Machtkampfes betrachtete und un[S. 492]rentable Produktionen dann in Kauf zu nehmen gewillt war, wenn dadurch — wie etwa im Fall der Kolchosierung — echte oder vermeintliche politische Gewinne erzielt wurden, vertrat vor allem seit Herbst 1956 eine andere einflußreiche Gruppe von Wirtschaftspolitikern, Wirtschaftspraktikern und Politökonomen, zu der u. a. Fritz ➝Selbmann, Fred ➝Oelßner, Gerhart ➝Ziller und die Theoretiker Fritz ➝Behrens, Kohlmey und Kurt ➝Vieweg gehörten, die Gegenthese, daß man die Wirtschaftspolitik nur mit ökonomischen, nicht mit ideologischen Maßstäben messen dürfe. Ulbricht hat sich zwar dem Buchstaben nach durchgesetzt, doch mußte er wesentliche Zugeständnisse machen: Der 2.~Fünfjahrplan mit seinem hochgespannten Programm der Mechanisierung, der Automatisierung und der Produktionssteigerung, der nicht erfüllbar war, wurde ab 1959 durch einen Siebenjahrplan ersetzt, der mit erheblichen Investitionen und z. T. sowjetischen Krediten eine Produktionsausweitung gegenüber 1958 auf 188 v. H. vorsieht (Rekonstruktion). Die ökonomisch absolut törichte, allein von Ulbricht persönlich zu verantwortende Agrarkollektivierungskampagne hat vorerst alle gesunden Reorganisationsansätze, für die sich vor allem die Staatliche Plankommission einsetzte, in Frage gestellt. Literaturangaben Seraphim, Peter Heinz: Die Heimatvertriebenen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 40 S. m. 2 mehrfarb. Karten. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Krömer, Eckart: Die Sozialisierung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands als Rechtsproblem. Göttingen 1952, Otto Schwartz. 184 S. Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 312 S. m. 62 Anlagen. Gleitze, Bruno: Die Wirtschaftsstruktur der Sowjetzone und ihre gegenwärtigen sozial- und wirtschaftsrechtlichen Tendenzen. (BMG) 1951. 27 S. m. Tab. Gleitze, Bruno: Ostdeutsche Wirtschaft — industrielle Standorte und volkswirtschaftliche Kapazitäten des ungeteilten Deutschland. Berlin 1956, Duncker und Humblot. 252 S. m. 16 Karten u. 108 Tab. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. Weißbuch über die „Demokratische Bodenreform“ — Dokumente und Berichte zur Vertreibung und Vernichtung des bodenständigen Landvolkes in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (bearb. v. Joachim v. Kruse). Hannover 1955, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Landwirte und Bauern. 124 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — „Sozialisierung“ und Produktionsergebnisse. (BB) 1960. 191 S. mit 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Schiller, Otto: Die Landwirtschaft der Sowjetunion 1917 bis 1953. Agrarverfassung und Agrarproduktion. (Arbeitsgemeinschaft für Osteuropaforschung … hrsg. v. Werner Markert, Nr. 19) Tübingen 1954, durch Böhlau-Verlag. 108 S. m. Tab. Thalheim, Karl C., und Peter Propp: Die Entwicklungsziele der sowjetischen Besatzungszone in der zweiten Fünfjahrplan-Periode. (FB) 1957. 87 S. m. 15 Tab. Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 488–492 Wirtschaftsstrafverordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WirtschaftswissenschaftSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 488]Das W. der SBZ bildet keine in sich geschlossene Einheit, sondern stellt vielmehr einen Teil des gesamten Wirtschaftsgefüges des Ostblocks dar. Teils der die UdSSR und sämtliche europäischen Volksdemokratien umfassende Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe, praktisch aber nach wie vor weitgehend die sowjetische Planungszentrale, legen in den aufeinander abgestimmten Mehrjahrplänen (Fünfjahrplan,…
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Renten (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jeder Sozialversicherte hat Anspruch auf R. bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem die Hinterbliebenen eines Sozialversicherten. Invaliden-R. wird gezahlt, wenn der Versicherte zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist, nach einer Versicherungszeit von mindestens 60 Monaten. Alters-R. wird gezahlt für Männer nach Vollendung des 65. Lebensjahres, für Frauen nach Vollendung des 60. Lebensjahres nach einer Versicherungszeit von mindestens 180 Monaten. Für Erhaltung der Anwartschaft ist Zweidritteldeckung erforderlich. Invaliden- und Alters-R. setzen sich aus einer Grundrente von jährlich 360 DM Ost, aus dem Steigerungsbetrag und aus Zuschlägen von zur Zeit insgesamt 50 DM Ost zusammen. Der Steigerungsbetrag macht 1 v. H. des gesamten Lebensverdienstes des Versicherten aus, für den Beiträge an einen früheren Träger der Sozialversicherung oder an die jetzige Sozialversicherung gezahlt wurden. Der Monatsverdienst wird jedoch nur bis zu 600 DM Ost berücksichtigt. Seit 1. Juni 1958 wird an nicht arbeitende Rentner und solche ohne Einnahmen aus Miete oder Pacht unter 60 DM Ost ein Zuschlag von 9 DM Ost (in Ost-Berlin 12 DM Ost) als Teuerungszuschlag nach Aufhebung der Lebensmittelrationierung gezahlt. Der Kinderzuschlag beträgt 40 DM Ost, der für die arbeitsunfähige Ehefrau 15 DM Ost. (Altersversorgung) Hinterbliebenen-R. erhalten arbeitsunfähige Familienangehörige eines verstorbenen Versicherten, wenn dieser Anspruch auf R. hatte. Dabei gelten als arbeitsunfähige Familienangehörige nur Witwen, die selbst Invaliden sind oder das 60. Lebensjahr vollendet haben oder ein Kind bis zu 3 Jahren oder 2 Kinder bis zu 8 Jahren erziehen. Waisen galten bis 31. 10. 1958 als arbeitsunfähige Familienangehörige grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, bis zum 18. Lebensjahr, solange sie infolge Schulbesuchs kein eigenes Einkommen haben. Seit 1. 11. 1959 werden die Waisenrenten und die Kinderzuschläge während des Besuchs einer allgemeinbildenden, polytechnischen oder einer erweiterten Oberschule sowie für die Dauer einer Lehrausbildung gezahlt. Die Voraussetzungen für die Rentenzahlung [S. 366]sind somit viel enger als in der Bundesrepublik. Man will so in der SBZ einen möglichst großen Teil der Versicherten zur Arbeit zwingen, um die Produktion auch auf diese Weise zu steigern. Die Höhe der Hinterbliebenen-R. beträgt für eine Witwe 50 v. H. für eine Vollwaise 35 v. H., für eine Halbwaise 25 v. H. der für den Versicherten errechneten Rente zuzüglich der Teuerungszuschläge und Erhöhungsbeträge. Die Mindestalters- und Mindestinvalidenrente betragen 115 DM Ost, bei Arbeitsunfähigkeit des Ehegatten 140 DM Ost, die Mindestrente für Witwen 105 DM Ost, für Vollwaisen 70 DM Ost und für Halbwaisen 45 DM Ost. Bei einem Vergleich der nominellen Höhen der R. in der SBZ mit denen der Bundesrepublik ist zu berücksichtigen, daß die Kaufkraft der Ostmark unter der der Westmark liegt. Unfall-R. wird gezahlt, wenn ein Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit eine Erwerbsminderung von wenigstens 20 v. H. zur Folge hatte. Unfall-R. werden nach dem letzten beitragspflichtigen Jahresarbeitsverdienst vor dem Unfall berechnet. Sie betragen bei völliger Erwerbsminderung 2h dieses Verdienstes (Unfall-Vollr.); Unfall-Teilr. werden in Höhe des Teiles der Unfall-Vollr. gezahlt, der dem Grad des Körperschadens entspricht. Bei Unfall-R. mit einer Erwerbsminderung über 50 v. H. werden Kinderzuschläge in Höhe von 10 v. H. der R. gezahlt. Eine Sonderregelung gilt für die R. der Bergleute. (Bergmannsrenten, Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 365–366 Rentabilität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RentensparenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jeder Sozialversicherte hat Anspruch auf R. bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem die Hinterbliebenen eines Sozialversicherten. Invaliden-R. wird gezahlt, wenn der Versicherte zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist, nach einer Versicherungszeit von mindestens 60 Monaten. Alters-R. wird gezahlt für Männer nach…
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Brandenburg (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1. Land in der SBZ; gebildet 1945/47 aus dem westlich der Oder und der Görlitzer Neiße gelegenen Teil der preußischen Provinz B.; 27.061 qkm, 2,6 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 6. 2. 1947, Hauptstadt: Potsdam, Landesfarben: Rot-Weiß-Rot; Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft, Textilindustrie, Braunkohlenbergbau und -industrie. Landtag und Landesregierung und damit praktisch das Land im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam aufgehoben; staatsrechtliche Stellung des Landes seither unklar. Von der Altmark aus ab 1134 erworben und ab 1157 als Markgrafschaft B. bezeichnet, vergrößerte sich B. unter verschiedenen Herrscherhäusern (ab 1411 unter den Hohenzollern), errang unter dem Großen Kurfürsten (1640 bis 1688) europäische Bedeutung und teilte ab 1701 mit der Krönung des Kurfürsten Friedrich ill. zum König Friedrich I. in Preußen das Schicksal Preußens. Seit 1815 bildeten die brandenburgischen Landschaften (mit Ausnahme der Altmark, die in die Provinz Sachsen einbezogen wurde), um die 1814 von Sachsen abgetretenen Gebiete der Niederlausitz erweitert, die preußische Provinz B., aus deren Verband bald nach der Reichsgründung 1871 die Reichshauptstadt Berlin ausschied. In den letzten Monaten des 2. Weltkrieges wurde B. von sowjetischen Truppen besetzt; das Gebiet ostwärts der Oder und der Görlitzer Neiße überließen die Sowjets den Polen, es steht seither unter polnischer Verwaltung (Oder-Neiße-Linie). Im Juli 1945 befahl die SMAD die Errichtung der „Provinzialverwaltung Mark B.“ unter Präsident Dr. Karl Steinhoff (SPD), der sie im Oktober 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massiver sowjet. Wahlbeeinflussung die SED nur 43,9 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dez. 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Provinzialregierung unter Ministerpräsident Dr. Karl Steinhoff (SED) und beschloß im Febr. 1947 die „Verfassung für die Mark B. vom 4. 2. 1947“, die am gleichen Tag in Kraft trat. Nach der Auflösung Preußens durch den Alliierten Kontrollrat wurde die Provinz im Juli 1947 als B. auch staatsrechtlich Land. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 war [S. 81]B. Land der „DDR“; an Stelle des zum Innenminister berufenen Dr. Steinhoff wurde Rudi Jahn (SED) Ministerpräsident. 2. Stadtkreis im brandenburgischen Bezirk Potsdam, Kreisstadt, Hauptort der Mark B. an der Havel, mit 86.722 Einwohnern (1960) zweitgrößte Stadt in B.; reich an mittelalterlichen Bauten: spätromanischer Dom (12. Jh.), spätgotische Katharinenkirche (15. Jh.), Altstädter Rathaus (15. Jh.), Neustädter Rathaus (1945 zerstört, später völlig abgerissen); bedeutende Industrie: Stahl- und Walzwerke, Stahlbau, Fahrzeuge, Kinderwagen, Maschinen, Traktoren, Metall-, Leder- und Textilwaren, Schiffbau. Bis 1488 war B. Residenz der Markgrafen und späteren Kurfürsten von B., deren Land, ursprünglich Mark (Grenzgebiet) und seit 948 Bistum, seinen Namen von der alten Hevellerburg Brennabor (Brennaburg) erhielt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 80–81 BPO A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Brasch, HorstSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1. Land in der SBZ; gebildet 1945/47 aus dem westlich der Oder und der Görlitzer Neiße gelegenen Teil der preußischen Provinz B.; 27.061 qkm, 2,6 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 6. 2. 1947, Hauptstadt: Potsdam, Landesfarben: Rot-Weiß-Rot; Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft, Textilindustrie, Braunkohlenbergbau und -industrie. Landtag und Landesregierung und damit praktisch das Land im Sommer 1952 im Zuge der…
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Demokratisierung (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schlagwort des Pj., das die zunehmende Sowjetisierung im öffentlichen Leben der SBZ bemänteln soll. Sie wirkte sich besonders verhängnisvoll in der Justiz aus. Auf der Forderung nach „D. der Justiz“ beruht die Einrichtung der Volksrichterlehrgänge; „Die Einrichtung der Volksrichter in der Sowjetzone ist der Weg, um die deutsche Richterschaft möglichst schnell zu demokratisieren, d. h. sie aus Menschen aus allen Schichten des Volkes zusammenzusetzen und dadurch die Grundlagen für eine demokratische Justiz zu schaffen“ (Hilde Benjamin in: „Neue Justiz“ 1948, S. 194). (Rechtswesen) Unter dem irreführenden Leitwort „D. der Verwaltung“ wurden im Juli 1952 die Länder der SBZ in 14 Bezirke zerschlagen (Verwaltungsneugliederung, Bezirk). Die neuen Verwaltungsordnungen wurden 1957 durch eine „weitere D.“ der Staatsverwaltung und der Selbstverwaltung abgelöst. Im Anschluß an die 3. Parteikonferenz der SED (März 1956) beschloß die Volkskammer am 17. 1. 1957: 1. das „Gesetz über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen“; 2. das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“. (Regierung und Verwaltung) Das 1. Gesetz gibt (so bes. in den §§ 1, 3 und 6) der Volkskammer bzw. ihrem neugebildeten „ständigen Ausschuß für die örtlichen Volksvertretungen“ die Stellung eines zentralen, alles lenkenden Obersten Parlamentes — eines Obersten Sowjets, der gesetzgebend, ausführend, richtend und kontrollierend in einem ist. Das 2. Gesetz verleiht, dem Buchstaben nach, den örtlichen Parlamenten weitgehende Leitungsgewalt, aber die Selbständigkeit ist nur scheinbar. Das 1. Gesetz und der allgemein verbindliche demokratische Zentralismus machen die örtlichen Parlamente und Verwaltungen zu Werkzeugen der völlig von der SED beherrschten Volkskammer. Die SED will alle örtlichen Volksvertretungen und Behörden lenken. Bei der Propagierung der Neuen Ordnungen für die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe (seit April 1961) verzichtet die SED auf die Tarnformel D. (Selbstverwaltung) Literaturangaben Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 93 Demokratischer Zentralismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DemontagenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schlagwort des Pj., das die zunehmende Sowjetisierung im öffentlichen Leben der SBZ bemänteln soll. Sie wirkte sich besonders verhängnisvoll in der Justiz aus. Auf der Forderung nach „D. der Justiz“ beruht die Einrichtung der Volksrichterlehrgänge; „Die Einrichtung der Volksrichter in der Sowjetzone ist der Weg, um die deutsche Richterschaft möglichst schnell zu demokratisieren, d. h. sie aus Menschen aus…
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Polytechnische Bildung und Erziehung (PE.) (1962)
Siehe auch: Polytechnische Bildung und Erziehung (PE): 1965 1966 1969 Polytechnische Bildung und Erziehung (PE.): 1963 Die heute praktizierte PE. orientiert sich an Ausführungen von Marx und Engels. Die SU war im Anschluß an die Oktoberrevolution bemüht, die Anregungen beider Klassiker zu verwirklichen, in der Stalin-Ära sind die entsprechenden Bestrebungen praktisch aufgegeben worden, wurden aber seit 1953 erneut aufgenommen. Die Reformversuche führten in der SU (1958) zu einer Reorganisation des gesamten Schulwesens unter dem Aspekt der Verbindung des Unterrichts mit der produktiven Arbeit in der Industrie und Landwirtschaft. Die SBZ hat sich dieser Zielsetzung angepaßt, wenn sie auch die Verbindung des Unterrichts mit der produktiven Arbeit weniger intensiv gestaltet hat als die SU. Wenn auch diese Verbindung alle Arten der Bildung und Erziehung zu durchdringen hat, wirkt sie sich doch am stärksten in der PE. aus. Die PE. umfaßt 1. die Einführung in die mathematisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen der Produktion; 2. die Vermittlung eines Systems technologischer Grundkenntnisse, d. h. allgemeiner technischer Kenntnisse (vor allem vom Aufbau und der Wirkungsweise einiger wichtiger Maschinen und von der Elektrotechnik) sowie Vertrautheit mit den Grundzügen der Technologie der Hauptproduktionszweige (metallurgische, chemische Produktion, Maschinenbau, Energetik, Landwirtschaft); 3. die Aneignung entsprechender Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang mit Werkzeugen, Meßinstrumenten und Maschinen; 4. eine Einführung in die „sozialistische“ Produktion, in die Wirtschaftspolitik der SBZ, die Organisation der Arbeit u. dgl. Nach dem neuen Schulgesetz ist die PE. „Grundzug“ und „Bestandteil“ des Unterrichts und der Erziehung in allen Schuljahren. Die PE. zielt auf eine Umgestaltung des Gehaltes der Allgemeinbildung und auf eine noch vorberufliche Grundausbildung in Hinsicht auf die Arbeit in der Produktion. Die Funktion der PE. ist es, die Erhöhung der Arbeitsproduktivität durch einen frühzeitigen Umgang der Jugend mit der Technik besser zu fundieren und die frühzeitige Verinnerlichung der Forderungen an die berufliche Arbeit in einem kommun. Staat zu bewirken. Gleichzeitig ist die PE. auch ein Mittel einer permanenten Auslese, zumal sie die Jugendlichen besonderen Belastungsproben unterwirft. Der polytechnische Unterricht setzt mit der in den Klassen 1 bis 6 im „Werken“ vermittelten technischen Elementarbildung ein. Ab Klasse 7 folgen der Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion sowie die Fächer „Einführung in die sozialistische Produktion der Industrie und der Landwirtschaft“, ab Klasse 9 Technisches Zeichnen. Kern dieser PE. sind die Grundlehrgänge des Unterrichtstages für Metallbearbeitung, Elektrotechnik, landwirtschaftliche Produktion und Maschinenkunde. Sie werden nicht auf einen bestimmten Beruf ausgerichtet. Gleichwohl verwischt die PE. an den 10klassigen Oberschulen die bisher von der Sowjetpädagogik streng gewahrte Grenze zwischen Allgemein- und Berufsbildung. Die in einer relativ großen Zahl von erweiterten Oberschulen erprobte Verbindung des Abiturs mit dem Facharbeiterbrief ist nicht zur Norm erhoben worden. Die erweiterten Oberschulen haben seit 1960 generell die Aufgabe, eine auf einen Beruf oder einen Komplex benachbarter Berufe ausgerichtete Grundausbildung durchzuführen. Sie bildet praktisch schon einen Teil einer Berufsausbildung, zumal sie bei einem späteren Lehrverhältnis, beispielsweise während des Praktischen Jahres, angerechnet werden kann. Literaturangaben Mieskes, Hans: Pädagogik des Fortschritts? — Das System der sowjetzonalen Pädagogik. München 1960, Juventa-Verlag. 312 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 332 Polizeitruppen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PostsparkasseSiehe auch: Polytechnische Bildung und Erziehung (PE): 1965 1966 1969 Polytechnische Bildung und Erziehung (PE.): 1963 Die heute praktizierte PE. orientiert sich an Ausführungen von Marx und Engels. Die SU war im Anschluß an die Oktoberrevolution bemüht, die Anregungen beider Klassiker zu verwirklichen, in der Stalin-Ära sind die entsprechenden Bestrebungen praktisch aufgegeben worden, wurden aber seit 1953 erneut aufgenommen. Die Reformversuche führten in der SU (1958) zu einer…
DDR A-Z 1962
Außenpolitik (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 50]Von einer A. der SBZ kann erst seit Errichtung der „DDR“ (7. Oktober 1949) gesprochen werden. Gemäß Verfassung soll der Außenminister die auswärtige Politik „selbständig unter eigener Verantwortung“ gegenüber der Volkskammer (Art. 98, 2) leiten. Die A. ist jedoch völlig nach der sowjet. A. ausgerichtet. Die SBZ unterhält diplomatische Beziehungen nur zu den Staaten des Ostblocks, ihre Botschafter und Gesandte haben im wesentlichen nur repräsentative Pflichten. Wie im gesamten Ostblock besteht auch in der SBZ eine Zweigleisigkeit der A., da unabhängig vom Außenministerium die SED (Abt. Außenpolitik und Internationale Verbindungen im ZK der SED) mit den kommun. Parteien des Auslandes Fragen der A. behandelt. Die enge außenpolitische Bindung an den Ostblock hat zu Verträgen mit der SU und anderen Staaten dieses Blockes geführt. Sehr wichtig sind: 1. die Abkommen mit Polen vom 6. 6. und 6. 7. 1950; sie gliedern sich in einen Vertrag über technisch-wissenschaftliche und über kulturelle Zusammenarbeit sowie das Grenzabkommen (Oder-Neiße-Linie), 2. der Vertrag mit der Tschechoslowakei vom 23. 6. 1950, der behauptet, „daß es zwischen beiden Staaten keine Streitigkeiten und offenen Fragen gibt“ und daß die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei „unabänderlich, gerecht und endgültig“ sei. Diese Abkommen wurden durch Wirtschaftsverträge ergänzt (Außenhandel). Mit der Teilnahme der Regierung der SBZ an der Prager Konferenz der Ostblockstaaten, deren Ergebnisse in den sog. „Prager Beschlüssen“ vom 21. 10. 1950 niedergelegt sind, wurde die außenpolitische Einbeziehung in den Ostblock auch formell beendet (wichtigster Inhalt der Prager Beschlüsse: Die Deutschland-Beschlüsse der New Yorker Außenministerkonferenz der drei Westmächte vom 19. 9. 1950 werden für rechtswidrig und international ungültig erklärt; gefordert wird u. a. die Errichtung einer deutschen Zentralregierung, zu der die SBZ die Hälfte der Mitglieder bestimmt). Die A. blieb von der SU abhängig, wenn auch die SU die „DDR“ (seit 24. 3. 1954) als „souveränen Staat“ bezeichnet (Souveränität). Die Prager Konferenz von Vertretern Polens, der Tschechoslowakei und der „DDR“ (Dez. 1954) verstärkte die Abhängigkeit der SBZ vom Sowjetlager, indem sie gemeinsame Rüstungsvorkehrungen gegen die westeuropäische Abwehrorganisation beschloß. Nur eine formale Geste war es, als die SU den Kriegszustand mit Deutschland für beendet erklärte (25. 1. 1955) und Polen, die Tschechoslowakei und andere Satelliten diesem Beispiel folgten. Am 14. 5. 1955 schlossen die Staaten des Sowjetblocks, zu denen als 8. Staat die SBZ herangezogen war, in Warschau einen Beistands- und Rüstungspakt (Warschauer Beistandspakt) gegen die Abwehrbemühungen der nichtkommun. Staaten Europas und unterstellten sich offen dem Oberbefehl eines Sowjetmarschalls (Konjew). Um die Empfindlichkeit der Westmächte zu schonen und weil die SU an der Zuverlässigkeit der Waffenträger der SBZ zweifelte, wurde die „DDR“ jedoch noch nicht offen in die Abmachungen einbezogen. Dies wurde am 28. 1. 1956 nachgeholt. Damit sollte die „DDR“ noch fester an das Sowjetlager gebunden und der Wiedervereinigung ein weiterer Stein in den Weg gelegt werden. (Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands) Der Moskauer Vertrag zwischen der SU und der „DDR“ (20. 9. 1955) bestätigte die „Souveränität“ der „DDR“ und nannte sie „frei in der Entscheidung über Fragen ihrer Innenpolitik und Außenpolitik“. Die Besetzung der SBZ wurde als „zeitweilig … mit Zustimmung der Regierung der DDR“ bezeichnet. Damit wollte die SU 1. die Stellung der SED stärken; 2. im Hinblick auf die Aufnahme diplomatischer Bezie[S. 51]hungen zwischen der SU und der Bundesrepublik (13. 9. 1955) die SBZ als gleichberechtigten Verhandlungspartner gegenüber der Bundesrepublik hinstellen; 3. in bezug auf die „entspannende“ Konferenz der Regierungschefs in Genf (August 1955) der SBZ eine internationale souveräne Rolle Zuspielen. — Um die Finanz- und Wirtschaftsnot der SBZ zu beheben und sie wettbewerbsfähig gegen die Bundesrepublik zu machen, erließ die SU ihr am 17. 7. 1956 die Hälfte der Besatzungskosten und gewährte ihr beträchtliche Kredite. Wie auf allen internationalen Konferenzen seit 1954 betonte die Regierung der SU auch bei dieser Gelegenheit, die „DDR“ müsse, unberührt von gesamtdeutschen Wahlen und bereits vor solchen, als rechtmäßiger und gleichberechtigter deutscher Teilstaat anerkannt werden. Das Regime der SBZ ist ständig bemüht, auch mit nichtkommun. Staaten Handelsabkommen abzuschließen, um auf diesem Wege allmählich auch als souveräner diplomatischer Partner anerkannt zu werden. Immer wieder, z. B. in der Regierungserklärung des Außenministers Dr. Bolz vom 28. 8. 1958, erhebt die „DDR“ den Anspruch, als Nachfolgestaat des Deutschen Reiches anerkannt zu werden. Ihre Bemühungen in möglichst vielen Staaten, die der SBZ diplomatische Beziehungen verweigern, wenigstens regierungsamtlich anerkannte Handelsvertretungen zu errichten, blieben nicht erfolglos. Doch nur zwei Staaten (Finnland und die Vereinigte Arabische Republik) richteten auch ihrerseits Handelsvertretungen in der SBZ ein. „Handelsvertretungen der DDR“ bestehen in: Argentinien, Brasilien, Burma, Columbien, Finnland, Ghana, Guinea, Indien, Indonesien, Irak, Island, Jemen, Libanon, Sudan, Tunesien, Uruguay, in der Vereinigten Arabischen Republik (Ägypten-Syrien). In einigen anderen Staaten erreichte sie nur die Zulassung von Vertretungen der Kammer für Außenhandel: in Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Kuba, in den Niederlanden, in Norwegen, Österreich, Schweden, in der Türkei. Die A. der SBZ verfolgt ihr Ziel, im Sinne des sowjet. Imperialismus zu wirken auch mit jener propagandistischen Form außenpolitischer Aktivität, die der Ausschuß für deutsche Einheit z. B. wie folgt umschreibt: „Ein wichtiger Grundsatz der Außenpolitik der DDR ist die Zusammenarbeit mit den friedliebenden, demokratischen Kräften in allen Ländern und vor allem die Aktionseinheit der deutschen Arbeiterklasse mit der internationalen Arbeiterklasse.“ Seit dem Frühjahr 1957 zielt die unter dem Schlagwort Koexistenz geführte sowjet. Propaganda darauf ab, die atomaren Verteidigungswaffen von NATO-Truppen zu diffamieren. Seitdem ist die A. der SBZ noch enger als vorher mit dem „Friedenskampf“ (Frieden) des Sowjetblocks verknüpft. So schlug die Regierung der SBZ am 3. 4. 1957 der Bundesregierung vor, sie solle alle Atomwaffen ablehnen, einschließlich derer, die zur Ausrüstung von nichtdeutschen NATO-Truppen auf dem Boden der Bundesrepublik gehören. Am 27. 7. 1957 legte sie diesen Plan der Bundesregierung noch einmal vor und forderte als Voraussetzung für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa das „Ausscheiden der beiden deutschen Staaten aus der NATO und aus dem Warschauer Vertrag, Aufhebung der Wehrpflicht und Vereinbarung über die beiderseitige Truppenstärke; gemeinsames oder einzelnes Ersuchen an die vier Mächte auf baldige schrittweise Zurückziehung ihrer Truppen aus ganz Deutschland“. Die A. der SBZ arbeitet seit dem 5. 10. 1957 mit jenem Vorschlag für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa, der mit dem Namen des polnischen Außenministers Rapacki verbunden ist. Dieser Vorschlag [S. 52]wurde z. B. am 11. 12. 1957 wieder aufgegriffen. An diesem Tage übernahmen Regierung und Volkskammer das von der KPdSU diktierte Moskauer „Friedensmanifest der kommunistischen und Arbeiterparteien“ und forderten „eine breite atomwaffenfreie Zone im Herzen Europas“. A. und parteipolitische Klassenkampf-Agitation sind, wie in allen Staaten des Sowjetblocks, auch in der SBZ eng miteinander verbunden. Das SBZ-Regime versucht ständig, seine Forderungen zur A. vorzutragen. Eine Gelegenheit bot die Genfer Außenministerkonferenz der vier Mächte vom Mai bis Juli 1959, die durch die ultimativen Erklärungen der SU (seit 10. 11. 1958) gegen den Vier-Mächte-Status West-Berlins herbeigeführt worden war. Wie die Regierungserklärung vom 9. 9. 1959 rückblickend betonte, suchte die SBZ zu erreichen, „daß Verhandlungen über Deutschland ohne die Teilnahme beider deutscher Staaten unmöglich sind“. Sie erstrebte „ihre De-facto-Anerkennung durch die Westmächte“. Dabei vermied das Regime ängstlich die Probe, wie die Bevölkerung sich in geheimen, international kontrollierten Wahlen, vor allem in Mehrlistenwahlen, zu seiner Politik stellen würde. Es versuchte, die Bundesregierung als gefährliche militaristische und chauvinistische Angriffsmacht hinzustellen, und bemühte sich, die Westmächte mißtrauisch gegen die Bundesrepublik und ihre Bundeswehr zu machen — überhaupt auch den gesamten Westen gegen sie aufzuhetzen. Seit der Sprengung der Pariser „Gipfelkonferenz“ (Mai 1960) durch die SU agitiert das Regime der SBZ noch heftiger für atomare und nichtatomare Abrüstung und bezeichnet die Bundesrepublik als einzigen Störenfried. Die SBZ wolle, so beteuerte Walter ➝Ulbricht am 26. 9. 1960, „die Sicherung des Friedens und die Abrüstung“. Weiter behauptete Ulbricht in dieser Erklärung zur A.: „Es stehen sich … gegenüber: die friedliebende DDR und die Friedenskräfte in Westdeutschland auf der einen Seite, die Revanchisten und Militaristen mit ihrer Bundesregierung in Westdeutschland auf der anderen Seite.“ Ferner erstrebt die SED nicht nur eine Koexistenz im Sinne der SU und eine Konföderation zwischen der „DDR“ und der Bundesrepublik. Sie tritt auch immer wieder (gemäß Vorschlag der SU vom 10. 1. 1959) für einen Friedensvertrag ein, der die Bundesrepublik (ohne vorherige geheime gesamtdeutsche Wahlen) von westlichen Truppen entblößen, aus der NATO lösen und ihr rasch das Schicksal der SBZ bereiten würde. Ein solcher Vertrag soll auch den Westteil Berlins zur „Freien Stadt“ machen, als ersten Schritt zur Einverleibung in die SBZ. Um den Ostblock zu stärken und ihre eigene Stellung zu festigen, versucht die SBZ, vor allem in Afrika und Vorderasien, Hilfe für ➝Entwicklungsländer zu geben. Diese Versuche sollen der A. und dem Außenhandel dienen. Ihre Wirksamkeit in Übersee ergänzt sie durch die propagandistische Behauptung, die Bundesrepublik entfalte einen Neukolonialismus, der durch seine Tarnung doppelt gefährlich sei. Die eigene Bindung an den sowjet. Machtblock versucht die SBZ zu vertuschen durch scharfe Angriffe auf den begonnenen Zusammenschluß der Staaten Westeuropas. Sie bezeichnet diesen Zusammenschluß als gefährliche Machenschaft des nordamerikanischen Imperialismus und Kolonialismus, verdächtigt aber auch die gemeinsamen europäischen Einrichtungen und die europäischen Teile der NATO als getarnte Werkzeuge eines bundesrepublikanischen Großmacht- und Blockstrebens in Europa wie in Afrika. Mit dieser Diffamierungskampagne soll die Bundesrepublik Deutschland bei ihren Verbündeten wie bei den anderen Ländern der nichtkommunistischen Welt verleumdet und isoliert werden. Literaturangaben : Die Bemühungen der Bundesrepublik um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch gesamtdeutsche Wahlen. Dokumente und Akten. (BMG), I. Teil (4., erw. Aufl.) 1958. 153 S.; II. Teil (erw. Neuaufl.) 1958. 290 S.; III. Teil: Systemat. Regist. 2., verb. Aufl. 1961. 58 S. Je eine englische und eine französische Ausgabe in einem Bande enthält die in den beiden deutschen Sammlungen zusammengestellten Dokumente und Akten bis Januar 1954. Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik. 6., erw. Aufl., Eßlingen 1960, Bechtle. 266 S. Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg 1953, Nölke. 375 S. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1960. 204 S. u. 4 Taf. Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 50–52 Außenhandelswerbegesellschaft m.b.H. A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AustauschnormenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 50]Von einer A. der SBZ kann erst seit Errichtung der „DDR“ (7. Oktober 1949) gesprochen werden. Gemäß Verfassung soll der Außenminister die auswärtige Politik „selbständig unter eigener Verantwortung“ gegenüber der Volkskammer (Art. 98, 2) leiten. Die A. ist jedoch völlig nach der sowjet. A. ausgerichtet. Die SBZ unterhält diplomatische Beziehungen nur zu den Staaten des Ostblocks, ihre Botschafter…
DDR A-Z 1962
Juni-Aufstand (1962)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im engeren Sinne die Streiks und Demonstrationen am 16. 6. und der Massenaufstand [S. 204] am 17. 6. 1953 in Ost-Berlin und in der SBZ; Reaktion der Bevölkerung der Zone auf die jahrelange Unterdrückung durch das SED-Regime, die katastrophale Lebensmittelversorgung und insbesondere auf die letzte Phase der Sowjetisierung im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus. Der am 9. 6. 1953 vom Politbüro des ZK der SED beschlossene Neue Kurs wurde mit Recht als Zeichen der Schwäche der SED-Regierung verstanden. Anlaß zum J. gab die „administrative“ Erhöhung der Normen. Am 27. 5. 1953 wurden durch Ministerratsbeschluß die Normen allgemein um mindestens 10 v. H. erhöht. Das kam einer Lohnsenkung um 30 bis 42 v. H. gleich. Der Widerstand gegen diese Maßnahme kam schon vor dem 9. 6. in Protesten und Einzelstreiks zum Ausdruck. Nachdem das Kommuniqué des Ministerrats vom 11. 6. bei der Verkündung des „Neuen Kurses“ gar nicht auf die Normenfrage eingegangen war, löste ein Artikel in der „Tribüne“ (Organ des FDGB) vom 16. 6. die Ost-Berliner Demonstrationen aus. Der Artikel hatte festgestellt: „… die Beschlüsse über die Erhöhung der Normen sind in vollem Umfange richtig.“ Am gleichen Tage um 7 Uhr beschlossen die Arbeiter vom VEB Bau-Union in der Stalinallee den Streik und marschierten, bald durch andere Arbeiter verstärkt, zu dem in der Leipziger Straße gelegenen „Haus der Ministerien“ (ehem. Reichsluftfahrtministerium). Hier entwickelte sich der Streik zur Volkserhebung mit der Forderung nach freien Wahlen, besseren materiellen Lebensbedingungen und Rücktritt der SED-Regierung. Die Streikbewegung dehnte sich inzwischen auch auf die Randgebiete Berlins aus. Volkspolizei stand bereit, griff aber nicht ein. Die SED-Gegenpropaganda versagte völlig, so durch einander widersprechende Verlautbarungen über die Aufhebung der Normenerhöhung, und sie verstärkte im Gegenteil den Ausbruch der jahrelang unterdrückten Volkswut. Am 17. 6. wurde das Ziel der Demonstration klar: der Volksaufstand wollte das SED-Regime hinwegfegen. Mit dem Marsch von 10.000 Arbeitern des Stahl- und Walzwerks Hennigsdorf griff die Zone in den Aufstand ein. Brennpunkte der nun folgenden Zusammenstöße mit der Volkspolizei waren die Leipziger Straße, der Potsdamer Platz, der Lustgarten, das Brandenburger Tor. Inzwischen waren sowjet. Truppen in Stärke von mindestens 2 Divisionen mit zahlreichen Panzern und Panzerspähwagen nach Berlin geworfen worden. Vom Brandenburger Tor wurde um 11 Uhr 10 die rote Fahne heruntergeholt. Gegen 12 Uhr fielen die ersten Schüsse. Ab 13 Uhr wurde vom sowjet. Stadtkommandanten, Generalmajor Dibrowa, für den Sowjet-Sektor der Ausnahmezustand verhängt. Während die sowjet. Truppen den Sturm auf das „Haus der Ministerien“ verhindern konnten, wurden u. a. das Columbus-Haus, das Haus „Vaterland“. Aufklärungslokale, Zeitungskioske und Parteibüros in Brand gesteckt oder demoliert. Die Haltung der Volkspolizei war vielfach zweideutig. Zahlreiche Volkspolizisten gingen zu den Streikenden über. Infolgedessen wurden bald Volkspolizisten nur zusammen mit Rotarmisten eingesetzt. Aber auch Teile der Besatzungsarmee sympathisierten vereinzelt offensichtlich mit den Demonstranten. Ab 21 Uhr herrschte in Ost-Berlin die durch den Ausnahmezustand erzwungene Ruhe. Die Sektorengrenzen waren völlig abgeschlossen. Die Nachricht von den Berliner Ereignissen verbreitete sich wie ein Lauffeuer in der Zone, und in fast allen größeren Städten machte sich der Volkszorn in ähnlicher Weise Luft. Wo sowjet. Truppen nicht sofort zur Verfügung standen, erzielten die Demonstranten teilweise beträchtliche Erfolge. Industriewerke, Verwaltungszentren und Gerichtsgebäude befanden sich vielfach völlig in ihrer Hand, Gefängnisse und Zuchthäuser wurden gestürmt, politische Gefangene befreit. Nach Verhängung des Ausnahmezustandes wurde der Aufstand meist durch sowjet. Truppen niedergeschlagen. Der J. hat der SU und dem westlichen Ausland den moralischen Zusammenbruch des SED-Regimes und die Unmöglichkeit, die SBZ zu bolschewisieren, unwiderleglich bewiesen. Er hat ferner die weit verbreitete Auffassung widerlegt, daß Volkserhebungen in totalitären Systemen unmöglich seien. Ohne das Eingreifen der Besatzungsmacht hätte der Aufstand, obschon er in keiner Weise vorbereitet war und ihm jede zentrale Führung fehlte, wahrscheinlich zum Sturz des SED-Regimes geführt. Während des Aufstandes zeigte das Regime sich entschlußlos, erschrocken und konzessionsbereit. Viele Funktionäre gingen zu den Aufständischen über. Nach Festigung der Lage jedoch versuchte man die katastrophale moralische Schlappe des Regimes durch die Sprachregelung zu vertuschen, der Aufstand sei von „westlichen Provokateuren und Agenten“ inszeniert worden. Solche Behauptungen werden allein schon durch das Fehlen jeglicher [S. 205]zentralen Führung und durch entscheidende taktische Fehler bei der Durchführung widerlegt. Der Westen hatte vielmehr jegliche Unterstützung versagen müssen, weil eine Ausweitung zu einer weltpolitischen Krise vermieden werden sollte. Auch aus der Bundesrepublik wurde nur zur Besonnenheit gemahnt und vor Provokationen, insbesondere gegenüber der Besatzungsmacht, gewarnt, obschon weite Kreise der Bevölkerung die Vorgänge mit leidenschaftlicher Teilnahme und großen Hoffnungen verfolgten. Die Tatsache und das Ausmaß des J. entzogen dem Anspruch der Kommunisten, im Auftrage der Arbeiterschaft in der SBZ den „Aufbau des Sozialismus“ zu vollziehen, für immer den Boden. Die Sowjets aber hätten durch Nachgeben gegenüber den maßvollen Zielen des J. ein neues Verhältnis gegenüber Deutschland herstellen und eine Politik der Verständigung einleiten können. Die Verluste des J. sind nicht genau zu ermitteln. Der Aufstand selber hat nach verhältnismäßig zuverlässigen Angaben 267 Tote unter den Demonstranten, 116 unter den Funktionären und 18 unter den sowjet. Truppen gefordert. Verwundet wurden danach 1.067 Demonstranten, 645 Funktionäre und 126 Sowjetarmisten. Die Zahlenangaben über Opfer standrechtlicher Erschießungen schwanken erheblich. Einschließlich der später willkürlich zum Tode Verurteilten dürften sie um 100 liegen. Genauere Angaben wurden über die Zahl der Opfer der dem Aufstand folgenden Rachejustiz errechnet. Danach wurden 1.100–1.200 tatsächliche oder angebliche Teilnehmer zu insgesamt etwa 6.000 Jahren Zuchthaus, Arbeitslager oder Gefängnis verurteilt. Literaturangaben Baring, Arnulf: Der 17. Juni 1953. 3. durchges. Aufl. (BB) 1958. 84 S. Brant, Stefan: Der Aufstand — Vorgeschichte, Geschichte und Deutung des 17. Juni 1953. Stuttgart 1954, Steingrüben Verlag. 325 S. m. 1 Karte u. zahlr. Tafeln. Riess, Curt: Der 17. Juni. Berlin 1954, Ullstein. 260 S. Stamm, Eugen: Juni 1953 — Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953. (BMG) 1961. 48 S. (m. zahlr. Abb.) Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953. Denkschrift über den Juni-Aufstand in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. (BMG) 1953. 88 S. Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. Eine kartographische Darstellung. 4. Aufl. (BMG) 1956. Von dieser Karte erschienen eine englische und eine französische Ausgabe. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 203–205 Junge Pioniere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JustizreformSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im engeren Sinne die Streiks und Demonstrationen am 16. 6. und der Massenaufstand [S. 204] am 17. 6. 1953 in Ost-Berlin und in der SBZ; Reaktion der Bevölkerung der Zone auf die jahrelange Unterdrückung durch das SED-Regime, die katastrophale Lebensmittelversorgung und insbesondere auf die letzte Phase der Sowjetisierung im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus. Der am 9. 6. 1953 vom Politbüro des ZK der SED…
DDR A-Z 1962
Technik, Kammer der (KdT) (1962)
Siehe auch: Kammer der Technik: 1963 1965 1966 1969 Kammer der Technik (KdT): 1975 1979 1985 Technik, Kammer der: 1953 1954 1965 1966 1969 1975 1979 Technik, Kammer der (KdT): 1956 1958 1959 1960 1963 1945 durch den FDGB gegründete, durch Beauftragte der SED angeleitete Organisation, deren Aufgabe es ist, die Ingenieure, Techniker und Wissenschaftler der Zone zusammenzufassen. Die Tätigkeit der KdT liegt überwiegend auf dem Gebiet der Produktionspropaganda. Als Aufgaben werden genannt: Gründung und Anleitung der Sozialistischen Gemeinschaften. Förderung des sozialistischen ➝Wettbewerbs; Verbreitung und Weiterentwicklung der Erfahrungen der Neuerer; „Unterstützung der Organisierung der nationalen Verteidigung“, besonders bei der „Ausrüstung der nationalen Streitkräfte mit der neuesten Technik“; „Heranbildung einer neuen technischen Intelligenz aus den [S. 437]Reihen der Jugend und der Aktivisten“; Durchführung der Nachwuchsplanung; Förderung der Qualifizierung; Weckung des Interesses bei Frauen für technische Berufe; Mitwirkung bei der Auswertung und Verbreitung technischer Literatur, insbesondere aus der SU; Aufklärung der technischen Intelligenz über die Anwendung der Methoden der Planwirtschaft; Mitarbeit an der Entwicklung der Normung, Typisierung und der Gütevorschriften für die Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Qualität der Erzeugnisse; „Aufklärung der technischen Intelligenz Westdeutschlands“. Der Gedankenaustausch zwischen Ost und West ist als Propaganda, Infiltration und Spionage zugleich gedacht. Die organisatorischen Grundeinheiten der KdT sind sogen. „Betriebssektionen“, deren es Ende 1960 etwa 2.000 gab. Die 15 Bezirksorganisationen sind in 12 zentrale Fachverbände untergliedert, denen mehrere hundert Fachausschüsse „Fachunterausschüsse und regionale“ Arbeitsgemeinschaften angeschlossen sind. Die KdT soll etwa 105.000 Mitgl. haben; sie ist der Herausgeber von 26 technischen Fachzeitschriften. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 436–437 Techniker des Volkes, Verdienter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Technik, Übergabe derSiehe auch: Kammer der Technik: 1963 1965 1966 1969 Kammer der Technik (KdT): 1975 1979 1985 Technik, Kammer der: 1953 1954 1965 1966 1969 1975 1979 Technik, Kammer der (KdT): 1956 1958 1959 1960 1963 1945 durch den FDGB gegründete, durch Beauftragte der SED angeleitete Organisation, deren Aufgabe es ist, die Ingenieure, Techniker und Wissenschaftler der Zone zusammenzufassen. Die Tätigkeit der KdT liegt überwiegend auf dem Gebiet der Produktionspropaganda. Als Aufgaben…
DDR A-Z 1962
Wasserwirtschaft (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Als Folge des durch überhöhten Holzeinschlag verursachten Absinkens des Grundwasserspiegels, aber auch durch die erhebliche Zunahme des Wasserbedarfs der Industrie und des Bergbaus traten in den Nachkriegsjahren in der SBZ sehr fühlbare Wasserversorgungsschwierigkeiten auf. Etwa 80 v. H. des Wasseraufkommens werden als Brauchwasser von der Industrie benötigt. Man stellte 1951 fest, daß zur Erfüllung der hochgesteckten Planziele in Industrie und Landwirtschaft eine 75proz. Steigerung der Wasservorratshaltung erforderlich ist. Nach Auflösung der etwa 3.500 regionalen Wasser- und Bodenverbände wurde 1952 eine zentralistische Neugliederung der Organisation der W. verfügt. Man [S. 479]legte 15 Großeinzugsgebiete fest, in denen je ein „VEB W.“ für Wasserversorgung, Kanalisation, Vorflut- und Abwasserregelung sowie für Wasserhygiene zuständig ist. Die Verwaltungsspitze ist das Zentrale Amt für W., Sitz Berlin. Das erste größere wasserwirtschaftliche Bauvorhaben war die Errichtung der „Sosa-Talsperre“ im Erzgebirge, die 1953 fertiggestellt wurde. Sie dient mit ihrem Fassungsvermögen von maximal 5 Mill. cbm der Sicherstellung des Wasserbedarfs für den sowjet. Uranbergbau im Erzgebirge. Das zweite und bisher größte Projekt ist der 1952 in Angriff genommene und im Okt. 1959 fertiggestellte Bau der „Rapp-Bode-Talsperre“ bei Blankenburg im Harz. Sie kann 110 Mill. cbm Wasser speichern und ist damit der viertgrößte Wasserspeicher in Gesamtdeutschland. Durch sie wird die Wasserversorgung für die Industrie, die Landwirtschaft und für 2 Mill. Menschen im Raum Halle-Magdeburg sichergestellt. Das dritte Vorhaben ist noch Projekt: Der Bau eines großen mitteldeutschen Verbundnetzes mit dem Namen „Elbaue-Projekt“ ist geplant. Rohrleitungen von 480 km Länge sollen das Industriegebiet im Raume Dessau-Halle-Leipzig-Torgau-Wittenberg-Bitterfeld umschließen und den Industriebetrieben täglich zusätzlich 200.000 cbm Wasser zuführen. Weitere „Perspektivpläne“ sehen u. a. vor: Bau von drei Talsperren im Thüringer Wald, einer Talsperre im Südharz und 15 Rückhaltebecken im Unstrutgebiet. Nach Meinung von Fachleuten der SBZ sollen jedoch alle diese Pläne nicht ausreichen, um den zu erwartenden Bedarf der Industrie sicherzustellen. — Erhebliche Schwierigkeiten macht auch das Problem der Regenerierung und Wiederverwendung der in immer größeren Mengen anfallenden Abwässer der Chemischen Industrie, wofür nur unzureichend Investitionsmittel bereitgestellt werden. Zur Erzeugung von Elektroenergie dient die Wasserkraft in der SBZ nur in geringem Umfange: nur 1,8 v. H. der Elektroenergie (Energieerzeugung) wird in Wasserkraftwerken erzeugt. Zum Ausgleich der Belastungsspitzen an einigen Stunden des Tages sind die Wasserkraftwerke jedoch von Bedeutung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 478–479 Wasserstraßen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WattfraßSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Als Folge des durch überhöhten Holzeinschlag verursachten Absinkens des Grundwasserspiegels, aber auch durch die erhebliche Zunahme des Wasserbedarfs der Industrie und des Bergbaus traten in den Nachkriegsjahren in der SBZ sehr fühlbare Wasserversorgungsschwierigkeiten auf. Etwa 80 v. H. des Wasseraufkommens werden als Brauchwasser von der Industrie benötigt. Man stellte 1951 fest, daß zur Erfüllung der…
DDR A-Z 1962
Junge Pioniere (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Gegründet am 11. 12. 1948 als „Unterorganisation der FDJ für 10–14jährige. (Führt Kampf des 1924 bis 1930 tätigen „Jung-Spartakus-Bundes“ und der ihn ablösenden JP des KJVD vor 1933 fort.) Seit IV. Parlament der FDJ (1952) ist Aufnahmealter auf sechs Jahre festgesetzt. Das ZK der SED gab den JP am 19. 8. 1952 den bezeichnenden Namen: Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ und gab ihr die Weisung, „ein treuer Helfer der Partei der Arbeiterklasse“ zu sein. Zu jeder größeren Schule gehört ein hauptamtlicher Pionierleiter. Unter den Bezirks- und Kreisverbänden stehen die Freundschaften (für ganze Schulen), Gruppen (für Schulklassen) und Zirkel. Laut Beschluß des Politbüros der SED vom 8. 10. 1957 wurden die JP, deren Arbeit oft nur äußerlicher Drill und Phrasendrescherei ist, im Rahmen der FDJ selbständiger organisiert. Der ZR der FDJ gab den JP am 10. 12. 1957 eine eigene Zentralleitung. Am 23. 1. 1958 beschloß diese Zentrale, die JP mit Hilfe der SED „zur sozialistischen Massenorganisation der Kinder in der DDR zu entwickeln“. Die JP sollen die „sozialistische Schule“ unterstützen, die Jugendweihe fördern, dem „sozialistischen Aufbau“ dienen. FDJ bleibt verantwortlich für die JP und unterstützt sie, doch überwiegt Einfluß der SED. Die JP haben Gruppen der Jungpioniere (6–10 Jahre) und Thälmann-Pioniere (10–14 Jahre). Seit Juni 1961 werden JP auch zum Fallschirmsport (GST) herangezogen. — In Droyßig (Kr. Zeitz) besteht seit 1958 Zentralschule der JP. Vors. der JP ist der Altkommunist Robert ➝Lehmann (SED); die 40 Mitgl. der Zentralleitung sind meist Angehörige des ZK der SED und Funktionäre der FDJ. Im Mai 1961 soll die Zahl der JP 1,66 Mill. betragen haben. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. München 1956, Juventa-Verlag. 128 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 203 Junge Gemeinde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Juni-AufstandSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Gegründet am 11. 12. 1948 als „Unterorganisation der FDJ für 10–14jährige. (Führt Kampf des 1924 bis 1930 tätigen „Jung-Spartakus-Bundes“ und der ihn ablösenden JP des KJVD vor 1933 fort.) Seit IV. Parlament der FDJ (1952) ist Aufnahmealter auf sechs Jahre festgesetzt. Das ZK der SED gab den JP am 19. 8. 1952 den bezeichnenden Namen: Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ und gab ihr die Weisung, „ein treuer…
DDR A-Z 1962
ZK (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1966 1969 1975 Abk. für Zentralkomitee der SED. Das ZK „… ist zwischen den Parteitagen das höchste Organ der Partei …“ (Statut der SED im: „Protokoll des IV. Parteitages“, Dietz-Verlag, Berlin 1954, S. 1129). Das von den Delegierten des V. Parteitages im Juli 1958 gewählte ZK hat 111 Mitgl. und 44 Kandidaten. Es wählt das Politbüro, das Sekretariat des ZK der SED und die Zentrale Parteikontrollkommission. Das ZK soll mindestens alle vier Monate tagen. Gemäß Statut soll das ZK die Vertreter der Partei in den höchsten leitenden Stellen des Staatsapparates und der Wirtschaft bestimmen, die Kandidaten für die Volks- und Länderkammern bestätigen. Es hat das Recht, zwischen den Parteitagen „Parteikonferenzen“ einzuberufen. Die eigentliche Parteiführung und politische Macht liegen jedoch nicht bei diesem, lediglich vorliegende Beschlüsse annehmenden, repräsentativen erweiterten Vorstand, sondern in den Händen des Politbüros, des Sekretariats und der nicht gewählten Abteilungsleiter und Mitarbeiter des ZK. Im ZK-Apparat sind insgesamt rd. 2.500 Personen beschäftigt. Die Umbenennung des früheren Parteivorstandes der SED in ZK im Juli 1949 erfolgte im Zuge der Angleichung der Struktur der SED an die der KPdSU. Während der Parteivorstand in den ersten Jahren noch acht- bis zehnmal jährlich zusammentrat, wurde das ZK bis zu Stalins Tod nur noch selten einberufen. Seit Sommer 1953 finden vierteljährlich Plenartagungen statt, an denen außer den Mitgl. und Kandidaten des ZK auch hohe Funktionäre der Massenorganisationen sowie der Staats- und Wirtschaftsverwaltung, die der SED angehören, neuerdings auch Aktivisten, LPG-Bauern und Wissenschaftler teilnehmen. Die Sitzungen des ZK haben den Charakter von Arbeitstagungen, in deren Rahmen das Politbüro die von ihm ausgearbeitete jeweilige „Parteilinie“ zum Beschluß erheben läßt und ein Erfahrungsaustausch der Funktionäre über Erfolge und Schwierigkeiten stattfindet. Seit einigen Jahren bestehen beim ZK ständige Kommissionen, z. B. für Außenpolitik, Staats- und Rechtsfragen, Agitation und Propaganda. Zu bestimmten Zwecken werden außerdem zeitweilige Kommissionen gegründet. Diesen Kommissionen gehören sowohl die jeweils zuständige Mitgl. und Kandidaten des ZK als auch Mitarbeiter des ZK-Apparates und Fachleute aus dem Staatsapparat, den Massenorganisationen und anderen Institutionen an. (Säuberungen) Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 502 Zivilprozeß A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZKDSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1966 1969 1975 Abk. für Zentralkomitee der SED. Das ZK „… ist zwischen den Parteitagen das höchste Organ der Partei …“ (Statut der SED im: „Protokoll des IV. Parteitages“, Dietz-Verlag, Berlin 1954, S. 1129). Das von den Delegierten des V. Parteitages im Juli 1958 gewählte ZK hat 111 Mitgl. und 44 Kandidaten. Es wählt das Politbüro, das Sekretariat des ZK der SED und die Zentrale Parteikontrollkommission. Das ZK soll…
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Architektur (1962)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Da die A. mehr als andere bildende Künste berufen erscheint, die „gesellschaftliche“ Entwicklung zugleich zu beeinflussen und zu repräsentieren, nahm sich die Kunstpolitik nach einer kurzen Periode der Unsicherheit ihrer mit besonderem Eifer an und drückte ihr bald den Stempel der herrschenden Kunstrichtung auf (Sozialistischer Realismus). — Die Deutsche ➝Bauakademie als Organ der Kunstpolitik des Regimes diktierte einen Baustil, der in der Nachfolge Hitlers pseudo-klassizistische Elemente in bombastischer Fülle aufwies. Der Fassade wurde überall der Vorrang vor dem Grundriß gegeben; die Auflösung der Städte in Eigenheimsiedlungen wurde als „Isolierung der Menschen und ein Hindernis für die Entwicklung“ (Ulbricht) abgelehnt; neuerdings wird der „sozialistische Wohnkomplex“, das sowjet. „Quartal“, als Ausdruck der „Parteilichkeit in der A.“ herausgestellt (bolschewistische ➝Parteilichkeit); lange Zeit waren Prunkstraßen, wie die Ost-Berliner Stalinallee, sog. Kulturhäuser und andere Bauten „gesellschaftlichen“ Charakters mit großem Aufwand gefördert worden, während die eigentlichen städte- und vor allem wohnungsbaulichen Aufgaben aus Mangel an Mitteln und Baustoffen und infolge des sterilen Bürokratismus des Projektierungsapparates brachlagen (Wohnungsbau, Wohnungswirtschaft). Nachdem 1955 Chruschtschow die Baupolitik der SU scharf kritisiert und ihr Einfachheit, Strenge der Formen und Sparsamkeit als neue Grundsätze anempfohlen hatte, forderte die Deutsche Bauakademie für die SBZ zwar auch Berücksichtigung der Funktion des Bauwerkes, betonte aber, daß das deutsche Bauwesen in der Pflege des klassischen Kulturerbes hinter dem sowjet. zurückstehe und sich den neuen Richtlinien der SU daher noch nicht in vollem Umfange anschließen könne, in der Formgebung ist von einem neuen oder gar revolutionären Zeitstil auch heute noch weit und breit nichts zu sehen und für avantgardistische Einzelleistungen kein Raum. Die bautheoretischen Erörterungen um die nicht vorhandene „sozialistische A.“ verschleiern schlecht das Bemühen der Architekten, die eigentlich zeitgemäßen Elemente westlichen Bauens zu rezipieren und dies irgendwie mit der Ideologie in Einklang zu bringen. Erst die Einführung industrieller Baumethoden (mit vorfabrizierten Fertigbauteilen) führte in jüngster Zeit zu einer gewissen Versachlichung wenigstens im Wohnungsbau, freilich auch zur ödesten Normierung und zum Verzicht auf individuelle Baugedanken. Bearbeitet werden alle größeren Bauaufgaben, unter denen militärische und schwerindustrielle Objekte nach wie vor den Vorrang haben, von den staatlichen Projektierungsbüros, die die große Masse der freien Architekten an sich gezogen haben. Mit den privaten Bauherren sind auch die Existenzmöglichkeiten eines selbständigen Architektenstandes dahingeschwunden. (Bildende Kunst, Funktionalismus, Konstruktivismus) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 38 Arbeitszeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArchiveSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Da die A. mehr als andere bildende Künste berufen erscheint, die „gesellschaftliche“ Entwicklung zugleich zu beeinflussen und zu repräsentieren, nahm sich die Kunstpolitik nach einer kurzen Periode der Unsicherheit ihrer mit besonderem Eifer an und drückte ihr bald den Stempel der herrschenden Kunstrichtung auf (Sozialistischer Realismus). — Die Deutsche ➝Bauakademie als Organ der Kunstpolitik des Regimes…
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Wissenschaft (1962)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der Bolschewismus behauptet, daß der Marxismus-Leninismus die höchste Stufe wissenschaftlicher Erkenntnis sei. An diesem philosophischen Gerüst haben sich daher alle Fachdisziplinen zu orientieren. Die marxistisch-leninistische W. ist ein wichtiges Herrschaftsmittel des kommun.-totalitären Staates. Kontrolliert von den politischen Machthabern, dient die W. der Rechtfertigung der totalitären Ordnung, der Mobilisierung und „Anleitung“ der Machtunterworfenen und der Bekämpfung des „Klassenfeindes“. Die theoretische Grundlage der kommun. W. ist der Dialektische und Historische Materialismus (Stalinismus). Die dialektische Methode gilt als die Universalmethode für alle Fach-W. Verpflichtet auf das Prinzip der Parteilichkeit des Denkens, sind die Wissenschaftler gezwungen, die kommun. Machtordnung und ihre Ideologie bedingungslos zu bejahen. Jede Abweichung von diesem Prinzip unter Berufung auf die Objektivität der W. wird als bürgerlicher Objektivismus bekämpft. Das ebenfalls verbindliche Prinzip der Einheit von Theorie und Praxis zielt auf den bewußten Einsatz der W. für die Erhaltung des kommun.-totalitären Staates und für die Stärkung seiner wirtschaftlichen Produktionskraft. (Koexistenz, Wirtschaftssystem) Die marxistisch-leninistische W. unterscheidet zwischen Natur- und Gesellschafts-W. Während die bolschewistischen Natur-W. den Zusammenhang mit der internationalen Forschung zu wahren versuchen, haben sich die bolschewistischen Gesellschaftswissenschaften weitgehend von ihr getrennt. Die Institutionen des kommun.-totalitären W.-Betriebes sollen die Verwandlung der W. in ein Werkzeug der kommun. Herrschaft sicherstellen. Träger der Kontrolle der W. sind in der SBZ in erster Linie die Organisationen der SED vom Politbüro bis zu den SED-Betriebsgruppen an Universitäten, Hochschulen und Forschungsinstituten. Die Kompetenz, grundlegende Leitsätze und Theorien zu ändern, besitzen in letzter Instanz nicht die Gelehrten, sondern die führenden Gremien der SED bzw. der KPdSU und die internationalen Konferenzen der Spitzen der bolschewistischen Parteien. Um der Macht- und Wirtschaftspolitik dienstbar zu sein, wird die W., besonders die Forschung, genauso wie die ökonomische Produktion, einer umfassenden Planung unterworfen. Besonders seit Anfang 1958 — SED-Hochschulkonferenz — sucht man die Bolschewisierung von W. und Hochschule zu beschleunigen. Die wesentlichen Träger der Planung sind in der SBZ das ZK, die Staatliche Plankommission, das Staatssekretariat für Hochschulwesen, der Zentralrat für Forschung und Technik bei der Staatlichen ➝Plankommission, die Deutsche Aka[S. 494]demie der Wissenschaften und der Deutsche ➝Forschungsrat. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 493–494 Wismut AG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftler des Volkes, HervorragenderSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der Bolschewismus behauptet, daß der Marxismus-Leninismus die höchste Stufe wissenschaftlicher Erkenntnis sei. An diesem philosophischen Gerüst haben sich daher alle Fachdisziplinen zu orientieren. Die marxistisch-leninistische W. ist ein wichtiges Herrschaftsmittel des kommun.-totalitären Staates. Kontrolliert von den politischen Machthabern, dient die W. der Rechtfertigung der totalitären Ordnung, der…
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WBDJ (1962)
Siehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Weltbund der Demokratischen Jugend. Entstand am 10. 11. 1945 in London auf einer Weltkonferenz von Jugendverbänden. Der W. behauptet, als überparteiliche antifaschistische Organisation für Frieden, Meinungsfreiheit, für die Rechte und die Wohlfahrt der Jugend zu kämpfen. Dadurch ließen sich in den ersten Jahren mehrere nichtkommun. Jugendverbände blenden. Doch bis 1950 verließen sie fast sämtlich den W., als sie erkannt hatten, daß es nur ein getarnter Kampf- und Propagandaeifer des Weltbolschewismus ist, eine Tarnorganisation. — Im „Kongreß“ (dem etwa alle 3 Jahre tagenden Parlament des W.) und im „Rat“ (dem großen Ausschuß des Kongresses) sind offen auftretende. Kommunisten noch in der Minderheit, doch im 60köpfigen Büro (Exekutivkomitee) des Rates und im Sekretariat des W. (Sitz Budapest) haben sie die Mehrheit. Präsident: Piero Pieralli (ein italienischer Kommunist), Generalsekr.: Christian Echard (Mitgl. des Zentralsekr. der Kommun. Jugend Frankreichs). Der W. soll 1959 87 Mill. Einzelmitglieder gezählt haben. — Die FDJ der SBZ gehört ihm seit 19. 8. 1948 an. Der W. ist (so betont „Junge Welt“, 1. 3. 1960) „für alle Jugendorganisationen offen, die seine Grundsätze und das Programm anerkennen oder auch nur einem Punkt desselben zustimmen“. Es gibt folglich Mitglieder im WBDJ, die das Programm voll anerkennen und verwirklichen, weitere Mitglieder, die nur einem Punkt des Programms zustimmen (Sport- oder Kulturorganisationen), und andere, die das Programm anerkennen und sich beteiligen, gleichzeitig aber noch Mitglied einer anderen Weltorganisation sind: Doppelmitgliedschaft zur „WAY“ - (d. h. zur World Assembly of Youth, der Weltjugendvereinigung) - Der W. zieht die angeblich überparteilichen Weltjugendfestspiele (Festival) auf. — Er arbeitet mit Aktionseinheits-Formeln und setzt Pazifistenverbände aller Art für die Machtpolitik der SU ein. Auch sucht er durch antikolonialistische Agitations-Feldzüge von dem neuen Kolonial-Imperialismus der SU abzulenken. — Die Einspannung des W. für die sowjet. Machtpolitik zeigte sich im Spätherbst 1956: Damals unterdrückte die kommun. Funktionärs-Bürokratie des W. jede Kritik an dem mörderischen Vorgehen der Sowjettruppen gegen den Befreiungskampf des ungarischen Volkes. Mitte August 1959 übernahm der V. Kongreß des W. in Prag die Forderungen der SED zur Deutschland- und West-Berlin-Frage. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 479 Wattfraß A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wehmer, FriedrichSiehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Weltbund der Demokratischen Jugend. Entstand am 10. 11. 1945 in London auf einer Weltkonferenz von Jugendverbänden. Der W. behauptet, als überparteiliche antifaschistische Organisation für Frieden, Meinungsfreiheit, für die Rechte und die Wohlfahrt der Jugend zu kämpfen. Dadurch ließen sich in den ersten Jahren mehrere nichtkommun. Jugendverbände blenden. Doch bis 1950 verließen sie fast sämtlich den W., als sie erkannt hatten,…
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Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (1962)
Siehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1979 1985 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1956 1958 1959 1960 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut): 1954 MELS-Institut: 1958 1959 1960 MELSTI: 1954 1956 Hieß bis zum 15. 4. 1953 Marx-Engels-Lenin-Institut (MEL), wurde zu Ehren des verstorbenen Stalin in Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut (MELS) umbenannt und erhielt seine jetzige Bezeichnung nach dem XX. Parteitag der KPdSU. Die Gründung des I. wurde schon am 29. 12. 1947 beschlossen, aber erst im Januar 1949 in Ost-Berlin verwirklicht. Direktor des I. seit Aug. 1953 Ludwig Einicke als Nachfolger Anton Ackermanns. Aufgaben des I.: Herausgabe der Werke der bolschewistischen Klassiker, insbesondere der Werke von Marx, Engels, Lenin und Stalin (die Herausgabe der Werke Stalins wurde nach dem XX. Parteitag der KPdSU zunächst abgebrochen, soll aber wiederaufgenommen und weitergeführt werden) und Darstellung der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung in kommun. Sicht. Gegenwärtig ist das I. insbesondere mit der Herausgabe einer 37bändigen Lenin-Gesamtausgabe und einer Marx-Engels-Gesamtausgabe beschäftigt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 190 Institut für Literatur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Institut für VolkskunstforschungSiehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1979 1985 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1956 1958 1959 1960 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut): 1954 MELS-Institut: 1958 1959 1960 MELSTI: 1954 1956 Hieß bis zum 15. 4. 1953 Marx-Engels-Lenin-Institut (MEL), wurde zu Ehren des verstorbenen Stalin in…
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Arbeitsgesetzbuch (1962)
Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Das am 1. 7. 1961 in Kraft getretene Gesetzbuch der Arbeit vom 12. 4. 1960 (GBl. I, S. 27) enthält die Grundsätze der kommun. Arbeitspolitik und eine Zusammenfassung von Einzelregelungen (arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen, Kündigungsrecht, Urlaub, Arbeitszeit, Lohnpolitik, Arbeitsordnung, Arbeitsschutz). Als Grundlage der rechtlichen Regelung des Arbeitsverhältnisses werden die Arbeiter-und-Bauern-Macht, das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln und die Planwirtschaft (Planung) bezeichnet. Das Recht auf Arbeit wird in die Pflicht zur Arbeit umgedeutet. (Arbeitsrecht). Der FDGB wird Schule des Sozialismus (Marxismus-Leninismus) und allseitiger Vertreter der Interessen der Werktätigen genannt, wobei die Interessen der Arbeitnehmer mit den Interessen des staatlichen Arbeitgebers und der SED identifiziert werden. Das Mitbestimmungsrecht soll nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus durch die Einzelleistung des Betriebsleiters und die schöpferische Mitwirkung der Werktätigen vor allem im sozialistischen ➝Wettbewerb, bei der sozialistischen ➝Gemeinschaftsarbeit in den Brigaden der sozialistischen Arbeit, in den ständigen Produktionsberatungen, in Betriebskollektivverträgen verwirklicht werden. Das Lohnsystem wird auf das Leistungsprinzip gegründet. Erhöhung des Arbeitslohnes und der Verkürzung der Arbeitszeit wird von der Erhöhung der Arbeitsproduktivität abhängig gemacht. Weitere Kapitel enthalten Bestimmungen über die Arbeitsdisziplin und die Regelung von Arbeitsstreitigkeiten durch Konfliktkommissionen und Arbeitsgerichte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 30 Arbeitsgericht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitshausSiehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Das am 1. 7. 1961 in Kraft getretene Gesetzbuch der Arbeit vom 12. 4. 1960 (GBl. I, S. 27) enthält die Grundsätze der kommun. Arbeitspolitik und eine Zusammenfassung von Einzelregelungen…
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Statistik (1962)
Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 1979 Rechnungsführung und Statistik: 1985 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 1979 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS): 1969 Statistik: 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1966 1969 1975 1979 Als amtliche St. werden allgemein alle statistischen Arbeiten bezeichnet, die von der Staatsverwaltung durchgeführt werden und auf rechtsverbindlichen Anordnungen beruhen. Ihr Umfang u. Inhalt sind seit jeher von den Aufgaben abhängig, die sich der Staat stellt und von der Art der Gesetzgebungs- u. Verwaltungsmaßnahmen, die er ergreift, um diese Aufgaben durchzuführen. In der SBZ wird die St. als selbständige Gesellschaftswissenschaft angesehen. Ihre „theoretischen Grundlagen sind der historische Materialismus und die politische Ökonomie des Marxismus-Leninismus“. Die St. ist Teil des zentralen Verwaltungsapparates und ein Instrument der politischen Zielsetzungen (Propaganda). Die „Staatliche Zentralverwaltung für Statistik“ (StZfSt) ist für alle Fragen der St. und des damit im Zusammenhang stehenden Rechnungswesens verantwortlich. Ihre Bezirks- und Kreisstellen arbeiten nur auf zentrale Anweisung. Die ursprünglich lockere Dreigliederung (Stat. Zentralamt — Stat. Landesamt — Stat. Kreisamt) wurde mit Gesetz vom 16. 2. 1950 aufgehoben und die StZfSt. der Staatlichen Plankommission unterstellt. Die „VO über die Aufgaben und Organisation der Statistik in der DDR“ vom 20. 7. 1956 unterstellte die StZfSt. dem Ministerrat. Gem. „VO über das Berichtswesen in der DDR“ vom 20. 7. 1956 sind alle statistischen Erhebungen nur mit Genehmigung der StZfSt. oder ihrer Organe zulässig. Verstöße gegen die Genehmigungspflicht werden streng bestraft. Ebenso macht sich strafbar, wer auf Berichtsbogen falsche Angaben macht oder diese Bogen verspätet abgibt. Die Auswertung der Fragebogen erfolgt verschlüsselt bei der zentralen Hollerithstation der StZfSt. Da der Maschinenpark stark veraltet ist und nicht die erforderliche Kapazität besitzt, will man bis 1965 32 elektronische Rechenzentren des „VEB Maschinelles Rechnen“ einrichten. Die StZfSt. hat folgende Aufgaben: Sie prüft die Erfüllung der Volkswirtschaftspläne und die Materialversorgungspläne, sie kontrolliert die Berichterstattung bei Verwaltungen und Betrieben, sie faßt das stat. Material zusammen und gibt es an die Regierung weiter, sie stellt volkswirtschaftliche Bilanzen auf und führt eigene stat. Erhebungen durch. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Beschaffung von „Vergleichsmaterial“ aller Art. Auch Statistiken der BRD werden analysiert, nach materiellen und propagandistischen Gesichtspunkten ausgewertet und publiziert, wobei vielfach bestehende Unterschiede in den Erhebungsmethoden verschwiegen und Zahlen gegenübergestellt werden, die nicht vergleichbar sind. Stat. Vergleiche mit den Vorkriegsverhältnissen oder mit der Entwicklung in der BRD sind deshalb nur nach sorgfältiger Prüfung der amtlichen Angaben hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit und nach Erläuterung ihrer Begriffe und Methoden zulässig. Publikationsorgane der St. der SBZ sind: „Statistische Praxis“, erscheint seit Okt. 1946 monatlich; „Statistisches Jahrbuch der DDR“, wird seit 1956 jährlich herausgegeben. (Agrarstatistik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 425 Stasi A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SteckenpferdbewegungSiehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 1979 Rechnungsführung und Statistik: 1985 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 1979 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS): 1969 Statistik: 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1966 1969 1975 1979 Als amtliche St. werden allgemein alle statistischen Arbeiten bezeichnet,…
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Gartenbau (1962)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Rahmen der Landwirtschaft nimmt der G. eine Sonderstellung ein. Neben intensivem Gemüse- und Obstbau gehören dazu Blumen- und Zierpflanzenbau, Baumschulwesen sowie Gemüse- und Blumensamenerzeugung. Von den 6,4 Mill. ha landwirtschaftlicher Nutzfläche in der SBZ umfassen (1960) Haus- und Kleingärten 128.975 ha, Obstanlagen 71.595 ha, Weingärten 256 ha und Baumschulen 3.088 ha. Über die Erwerbsgartenbaubetriebe liegen Zahlen nur für Mitte 1956 vor. Sie weisen eine Anbaufläche von 52.757 ha und 676 ha Flächen unter Glas aus. An der ersten waren beteiligt: mit 6.696 ha (12,7 v. H.) private Erwerbsgartenbaubetriebe; mit 29.345 ha (55,6 v. H. ) Wirtschaften von Einzelbauern; mit 12.256 ha (23,2 v. H.) gemeinschaftlich und individuell genutzte Flächen der LPG; mit 4.460 ha (8,5 v. H.) die Volkseigenen Güter und sonstige öffentliche und Volkseigene Betriebe. Von den Flächen unter Glas entfielen 1956 noch 84,5 v. H. auf den privaten, 15,5 v. H. auf den „sozialistischen“ Sektor. 1958 waren 11.714 Mitgl. in 291 Obstbaugemeinschaften der VdgB zusammengeschlossen. Die politischen Bestrebungen verstärkten sich immer mehr, die Gärtnereien am Rande der Großstädte zu „Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften“ zusammenzuschließen (GPG) und die Kleinstadt- und Dorfgärtnereien in die LPG überzuführen. Am 30. 11. 1959 bestanden bereits 93 GPG mit insgesamt 1.534 Mitgl. und einer gärtnerisch genutzten Fläche von rund 1.087 ha, darunter rd. 23 ha unter Glas. Die Zwangskollektivierung bedeutete auch das Ende der privaten Erwerbsgartenbaubetriebe. Ende 1960 hatte sich die Anzahl der GPG auf 278 vergrößert, mit 9.496 ha landw. Nutzfl., davon rd. 125 ha unter Glas. Nach dem LPG-Gesetz vom 3. 6. 1958 werden GPG ebenso wie LPG behandelt. Der Grad der Vergesellschaftung entspricht dem Typ ill der LPG. Die wesentlichsten Unterschiede zu den LPG Typ III sind: Bei Eintritt in die GPG wird kein festgelegter Inventarbeitrag erhoben; das gesamte Inventar wird eingebracht; es erfolgt keine Verteilung von Naturalien; jede Haushaltung kann bis zu 300 qm Gartenland und Kleinviehhaltung besitzen; bis zu 20 v. H. der Einkünfte der GPG werden auf Grund des eingebrachten Bodens und der Produktionsmittel verteilt. Auf der „Ersten Internationalen Gartenbauausstellung der sozialistischen Länder“ (IGA) tauschten vom 29. 4. bis 15. 10. 1961 auf einem 55 ha großen Gelände in Erfurt die Gärtner des Ostblocks Erfahrungen aus und demonstrierten zum Westen hin die „Überlegenheit des sozialistischen Gartenbaus“. Die IGA soll in einem gewissen Turnus zur ständigen Einrichtung werden und zweifellos der Bundesgartenschau in Stuttgart Konkurrenz machen. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — „Sozialisierung“ und Produktionsergebnisse. (BB) 1960. 191 S. mit 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 146 Garantie- und Kreditbank (GARKREBA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GaststättenSiehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Rahmen der Landwirtschaft nimmt der G. eine Sonderstellung ein. Neben intensivem Gemüse- und Obstbau gehören dazu Blumen- und Zierpflanzenbau, Baumschulwesen sowie Gemüse- und Blumensamenerzeugung. Von den 6,4 Mill. ha landwirtschaftlicher Nutzfläche in der SBZ umfassen (1960) Haus- und Kleingärten 128.975 ha, Obstanlagen 71.595 ha, Weingärten 256 ha und Baumschulen 3.088 ha. Über die Erwerbsgartenbaubetriebe liegen…
DDR A-Z 1962
Rechtsanwaltschaft (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 „Der V. Parteitag der SED hat der R. die Aufgabe gestellt, sich zu einem sozialistischen Organ der Rechtstätigkeit in der DDR zu entwickeln.“ (Aus der „Konzeption für die Aufgaben der R. bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“.) Die R. hat die Aufgabe, „die Organe der Staatsmacht zur Verwirklichung der Aufgaben der [S. 350]Siebenjahrplanes bewußt und planmäßig zu unterstützen. Damit dient die R. in der DDR dem Siege des Sozialismus, der Erhaltung des Friedens und ist Vorbild für eine gesamtdeutsche Anwaltschaft“ (ebenda). „Die R. braucht daher einen klaren parteilichen Standpunkt wie jeder, der in unserem Staat eine gesellschaftliche Funktion auszuüben hat“ („Neue Justiz“ 1960, S. 397). Es bedurfte zahlloser Maßnahmen der SED-Machthaber, um zum gewünschten Ziel zu gelangen, nachdem noch 1951 in der R. „die langsamste Vorwärtsentwicklung und die unentwickelsten Formen einer neuen Gestaltung“ festgestellt wurden (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1951, S. 51). Mit Entziehungen der Zulassung, Auftrittsverboten, Strafverfolgungen und Verhaftungen ging man gegen die Anwälte vor, die als „Verfechter bürgerlich-kapitalistischer Rechtsansichten“ angesehen wurden. Der Versuch, Anwaltskollektivs nach sowj. Muster auf freiwilliger Basis entstehen zu lassen, schlug fehl. Am 15. 5. 1953 erging die „VO über die Bildung von Kollegien der Rechtsanwälte“ (GBl. S. 725) mit einem „Musterstatut für die Kollegien der Rechtsanwälte“ als Anlage. „Als Offizialverteidiger und als beigeordneter Rechtsanwalt in Zivilprozessen kann nur ein Rechtsanwalt bestellt werden, der Mitglied eines Kollegiums der Rechtsanwälte ist“ (§ 3 der VO). Die Dienststellen und Institutionen des Regimes sind angewiesen, „in allen Rechtsangelegenheiten, die die Mitwirkung eines Rechtsanwalts erfordern, nur Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte zu beauftragen“ (§ 4 Abs. 1 der VO). Freiberuflich tätige Rechtsanwälte werden nicht mehr neu zugelassen. Weil der Widerstand gegen die Kollegien innerhalb er R. zu stark war, wurden vielerorts Volksrichter aus dem Justizdienst entlassen und mit der Bildung und Leitung der Kollegien beauftragt. Auch ein Teil des akademisch ausgebildeten Nachwuchses (Rechtsstudium) wurde in die Anwaltskollegien gelenkt. Am 1. 7. 1957 wurde im Justizministerium ein „Beirat für Fragen der R.“ gebildet. Kurz vorher war das Statut der „Zentralen Revisionskommission“ für die Rechtanwaltskollegien vom Ministerium bestätigt worden. Die Leitung der Revisionskommission hat die Aufgabe, „die Verbindung mit dem Ministerium der Justiz aufrechtzuerhalten, seine Anregungen entgegenzunehmen und ihm über die Arbeit der Zentralen Revisionskommission zu berichten“. § 14 des Statuts gibt der Revisionskommission das Recht, „von den Vorsitzenden der Rechtsanwaltskollegien Berichte anzufordern. Die Vorstände und Zweigstellenleiter der Rechtsanwaltskollegien sind verpflichtet, den Revisionsgruppen über alle Fragen Auskunft zu geben, ihnen alle Unterlagen vorzulegen und sie in jeder Weise bei ihrer Arbeit zu unterstützen”. Damit ist für die Kollegien das Anwaltsgeheimnis praktisch beseitigt. Die Zentrale Revisionskommission erstellte im Mai 1960 eine „Konzeption für die Aufgaben der R, bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“ (s. o.), die die allgemeinen Grundsätze und die Methoden der Arbeit der sozialistischen R. darlegt. Danach hat der Rechtsanwalt u. a. „bei der Anwendung des Rechts auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens einen aktiven Beitrag zur Vollendung der sozialistischen Umwälzung“ zu leisten, er muß „die Klassenkampfsituation, die Schwerpunkte des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in seinem Arbeitsbereich kennen, die gesellschaftliche Erziehung von Bürgern, die ihre Pflichten gegenüber der Gesellschaft verletzt haben, unterstützen“ und „sich politisch sowie fachlich ständig weiter qualifizieren und sich auf der Grundlage der Erkenntnisse des Marxismus-Leninismus mit den bürgerlichen Staats- und Rechtsanschauungen auseinandersetzen“. Diese Konzeption entspricht den Beschlüssen des V. Parteitages der SED und dem § 14 des am 1. 10. 1959 neu gefaßten Gesetzes über die Gerichtsverfassung: „Die Rechtsanwälte in der DDR haben durch ihre gesamte Tätigkeit zur Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Bevölkerung und zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit beizutragen. Sie haben die Rechtsuchenden sachgemäß zu beraten und vor Gericht zu vertreten.” Angesichts dieser grundsätzlichen Auffassungen und Bestimmungen wird klar, daß insbesondere dem Verteidiger im Strafverfahren jede echte anwaltliche Tätigkeit unmöglich gemacht wird. Viele Rechtsanwälte sind gerade deswegen aus der SBZ geflüchtet. In der SBZ und in Ost-Berlin gibt es zur Zeit 679 Rechtsanwälte, von denen schon mehr als zwei Drittel dem Kollegium angehören, während der Rest seinen Beruf noch frei ausübt. Den nicht freiberuflich tätigen Anwälten soll in planmäßiger aufklärungs- und Erziehungsarbeit klargemacht werden, daß „die Perspektiven ihrer Entwicklung im Anwaltskollegium liegen“ („Neue Justiz“ 1958, S. 665). (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 349–350 Rechnungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtsauskunftsstelleSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 „Der V. Parteitag der SED hat der R. die Aufgabe gestellt, sich zu einem sozialistischen Organ der Rechtstätigkeit in der DDR zu entwickeln.“ (Aus der „Konzeption für die Aufgaben der R. bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“.) Die R. hat die Aufgabe, „die Organe der Staatsmacht zur Verwirklichung der Aufgaben der [S. 350]Siebenjahrplanes bewußt und planmäßig zu unterstützen. Damit dient die R. in…