DDR A-Z 1962

Fünfjahrplan (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Von der Staatlichen ➝Plankommission erstellter langfristiger Wirtschaftsplan. (Planung) Der 1. F. galt für die Jahre 1951 bis 1955. Sein Hauptziel war die Verdoppelung der Industrieproduktion gegenüber 1950 bei gleichzeitiger Beseitigung der Disproportionen, die als Kriegsfolge (Reparationen) und nach der Spal[S. 144]tung Deutschlands spürbar geworden waren. Schwerpunkte des 1. F. waren daher der Aus- und Neubau von Energieerzeugungsanlagen, der Braunkohlenindustrie, des Erzbergbaus sowie der Hütten- und Walzwerke, der chemischen Industrie und des Schwermaschinenbaus. Da nur unzureichende Finanzmittel für Neuinvestitionen zur Verfügung standen, wurden die Steigerung der Arbeitsproduktivität (Produktivität) durch Forcierung der sozialistischen Wettbewerbe unter den Betriebsarbeitern und der Neuerer- und Aktivistenbewegung befohlen. Während der Planperiode wurde der 1.~F. nicht weniger als viermal geändert, da Absprachen mit dem Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe wirksam wurden. Der Bericht über die Ergebnisse des 1.~F. spricht von einer „allgemeinen Erfüllung der Planziele“, verschweigt aber nicht, daß die Planziele in den wichtigsten Positionen der Grundstoffindustrien bei elektrischer Energie, Braunkohle, Eisenerz, Roheisen, Rohstahl und Kupfererz nicht erreicht worden sind. Das Mißverhältnis zwischen Grundstofferzeugung und Bedarf der Verarbeitungsindustrien konnte nicht beseitigt werden. Der 2. F. wurde in den Jahren 1955 und 1956 mit großem Propagandaaufwand vorbereitet. Er sollte für die Jahre 1956–1960 gelten. Die SED veröffentlichte im März 1956 eine umfangreiche „Direktive für den zweiten Fünfjahrplan“. Das Gesetz über den 2. F. wurde erst im Januar 1958 erlassen, nachdem die ursprünglichen Planziele zum Teil wesentlich reduziert worden waren. Hauptgesichtspunkte waren nunmehr: Der Ausbau der Grundstoffindustrien sollte verlangsamt, fehlende Rohstoffe sollten aus dem Osten eingeführt werden, der Schwermaschinenbau, aber auch der allgemeine Maschinenbau sollten verstärkt und der erhöhte Produktionsausstoß nach den Ländern des Sowjetblocks exportiert werden. Die industriellen Steigerungsquoten waren entsprechend unterschiedlich angesetzt: Die Grundstofferzeugung sollte um 45 v. H., der Maschinenbau jedoch um 75 v. H. ansteigen. — Indes hatte der 2. F. nur drei Jahre Gültigkeit (1956–1958); er wurde abgebrochen im Zusammenhang mit der von der SU ausgegangenen neuen, längerfristigen Periodisierung der Perspektivpläne. Kurz nachdem die SU einen Siebenjahrplan beschlossen hatte, übernahm auch das SED-Regime Mitte 1958 die neue Periodisierung. Die beiden Restjahre des 2. F. (1959 bis 1959) wurden übernommen in den Siebenjahrplan der SBZ. Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 143–144 Fühmann, Franz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Funke, Otto

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Von der Staatlichen ➝Plankommission erstellter langfristiger Wirtschaftsplan. (Planung) Der 1. F. galt für die Jahre 1951 bis 1955. Sein Hauptziel war die Verdoppelung der Industrieproduktion gegenüber 1950 bei gleichzeitiger Beseitigung der Disproportionen, die als Kriegsfolge (Reparationen) und nach der Spal[S. 144]tung Deutschlands spürbar geworden waren. Schwerpunkte des 1. F. waren daher der Aus- und…

DDR A-Z 1962

Atomenergie (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A. begannen in der SBZ Ende 1955. Beim Ministerrat wurde ein „Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ errichtet. Wissenschaftler und Ingenieure mit speziellen Erfahrungen fehlten zunächst. Fakultäten für Kerntechnik wurden an der Technischen Hochschule Dresden, an den Universitäten Leipzig, Rostock, Jena und Ost-Berlin gegründet. Die Kammer der ➝Technik gründete einen „Arbeitskreis Kernpraxis“, der Kurse und Vorträge veranstaltet. Seit Anfang 1957 besteht eine zusätzliche Ausbildungsmöglichkeit im „Vereinigten Institut für Kernforschung“ in Dubna (SU). Mit Unterstützung der SU wurde in Rossendorf bei Dresden Mitte Dezember 1957 der erste Forschungsreaktor in Betrieb genommen. Das Institut erhielt 1958 ein Zyklotron mit 120 t Magnetgewicht. Das besondere Interesse gilt der Ausnutzung der A. für die Erzeugung von Kraftstrom. Das ständige Zurückbleiben der Energieerzeugung hinter dem stetig steigenden Bedarf der Industrie erfordert nach sowjetzonalen Angaben bereits im Jahre 1970 Atomkraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 3.000 Megawatt. (Vergleich: die Kapazität aller Kraftwerke der SBZ betrug 1960 6.957 Megawatt höchst mögliche Leistung.) Ende 1957 wurde nördlich von Berlin bei Rheinsberg (Mark) der Bau eines ersten A.-Kraftwerkes mit einer Leistung von 70 Megawatt begonnen. Der Betrieb sollte nach den ursprünglichen Plänen bereits 1960 aufgenommen werden, verzögert sich jedoch wegen Lieferrückstände der SU bis etwa Mitte 1962. Weitere 5 A.-Kraftwerke sind geplant. Es ist bisher nicht gelungen, die Wirtschaftlichkeit solcher A.-Kraftwerke nachzuweisen. Gleichwohl wird an der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung weitergearbeitet. Dabei sind, außer dem weisunggebenden „Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ beteiligt: das Zentralinstitut für Kernphysik in Dresden (mit dem Forschungsreaktor in Rossendorf), die Fakultät für Kerntechnik der Techn. Hochschule Dresden mit verschiedenen Instituten und der „VEB Projektierung und Konstruktion kerntechnischer Anlagen“, Sitz Ost-Berlin. Literaturangaben *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 42 Atheismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aufbau des Sozialismus

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A. begannen in der SBZ Ende 1955. Beim Ministerrat wurde ein „Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ errichtet. Wissenschaftler und Ingenieure mit speziellen Erfahrungen fehlten zunächst. Fakultäten für Kerntechnik wurden an der Technischen Hochschule Dresden, an den Universitäten Leipzig, Rostock, Jena und Ost-Berlin gegründet. Die Kammer der ➝Technik gründete einen…

DDR A-Z 1962

Deutsches Rotes Kreuz (DRK) (1962)

Siehe auch: Deutsches Rotes Kreuz (DRK): 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) der DDR: 1985 Am 23. 10. 1952 wiedergegründet, seit 1954 Mitgl. der Internationalen Liga. Die Mitgl. des DRK sind verpflichtet, sich der Ausbildung zum „Gesundheitshelfer“ zu unterziehen, und werden nach Betrieben oder Wohnbereichen zu „Sanitätseinheiten“ zusammengefaßt, Jugendliche zu Sanitätseinheiten des „Jugend-Rotkreuz“, 10- bis 14jährige in Gruppen „Junge Sanitäter“ der Jungen Pioniere. Aufgabe der Sanitätseinheiten ist die „gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung“ in „Hygiene-Aktivs“ zur Unterstüt[S. 96]zung des Staatlichen Gesundheitswesens in der Bekämpfung von wichtigen Krankheiten und von Unfällen. Das DRK führt Kurzlehrgänge für „Erste Hilfe“ durch, stellt den Sanitätsdienst bei öffentlichen Veranstaltungen und einen Bahnhofsdienst, richtet Hauspflege ein usw.; ihm ist der Wasser-, Berg- und Grubenrettungsdienst übertragen, vor allem aber (bis auf geringfügige Ausnahmen) der gesamte Krankentransport (mit Krankenhaus-Bettennachweis). Dessen Ausrüstung mit Großfahrzeugen und dgl. läßt, wie der gesamte Aufbau des DRK, keinen Zweifel am halbmilitärischen Charakter dieser Organisation. Es ergänzt den Betriebsschutz u. a. und ist auch nicht dem Gesundheitsministerium, sondern dem Ministerium des Innern unterstellt. Jede Sanitätseinheit „wählt“ zwar ihren (ehrenamtlichen) Vorsitzenden, er bedarf aber der Bestätigung durch die leitenden Organe. Diese — Zentralausschuß als Spitze (Sitz: Dresden), Bezirks- und Kreisausschüsse in jeder entsprechenden Verwaltungseinheit - bestehen aus besoldeten Funktionären, deren Bestellung durch „Wahl“ von der Zustimmung der SED abhängt. Ihnen unterstehen das Zentralbüro und die Bezirks- und Kreisbüros als ausführende Organe. Die Finanzierung geschieht zum größten Teil aus dem Staatshaushalt. Mitgl. Anfang 1961 rd. 233.000, über rd. 79.000 unter 18 Jahren, dazu 72.000 „Junge Sanitäter“. Vors. des Zentralausschusses: Dr. Werner Ludwig (SED), Stellv.: Dr. Hans Paul, vorher Vertragsarzt des SSD; beide sind Ärzte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 95–96 Deutsches Reisebüro (DER) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutschlandplan des Volkes

Siehe auch: Deutsches Rotes Kreuz (DRK): 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) der DDR: 1985 Am 23. 10. 1952 wiedergegründet, seit 1954 Mitgl. der Internationalen Liga. Die Mitgl. des DRK sind verpflichtet, sich der Ausbildung zum „Gesundheitshelfer“ zu unterziehen, und werden nach Betrieben oder Wohnbereichen zu „Sanitätseinheiten“ zusammengefaßt, Jugendliche zu Sanitätseinheiten des „Jugend-Rotkreuz“, 10- bis 14jährige in Gruppen „Junge…

DDR A-Z 1962

Ulbricht, Walter (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 * 30. 6. 1893 in Leipzig als Sohn eines Schneiders, Volksschule, Tischler. 1908 Mitgl. der Arbeiterjugend, 1912 SPD, 1919 KPD und bald darauf Bezirkssekretär der KPD in Sachsen. 1920 Mitgl. der KP-Bezirksleitung Halle/Merseburg und KP-Redakteur in Halle, später Leipzig. 1921 Sekretär der KP-Bezirksleitung Groß-Thüringen und ab 1923 Mitgl. des ZK der KPD und Mitgl. des Militärrates der KPD. Bis 1926 Vertreter des ZK der KPD im Mitteleuropäischen Sekretariat des Exekutivkomitees der Komintern in Moskau. Nach dem Besuch der Leninschule in Moskau ab 1926 Mitgl. des sächs. Landtages, 1928 M. d. R. und ab Mai 1929 Leiter der KP-Bezirksleitung Berlin-Brandenburg. Im Okt. 1933 über Prag und Paris nach Moskau emigriert. Trat während der Dauer des deutsch-sowjetischen Freundschaftspaktes 1939/40 in Zeitungsartikeln mit besonderem Nachdruck für das Bündnis der SU mit Hitler ein. Nach Ausbruch des Krieges organisierte U. die Schulungsarbeit unter den deutschen Kriegsgefangenen und war Mitbegründer des Nationalkomitees Freies Deutschland. Am 29. 4. 1945 kehrte U. nach Berlin zurück. Maßgeblich beteiligt am Aufbau der KPD und des FDGB; organisierte die erste Stadtverwaltung in Berlin. Im April 1946 zum stellv. Vors. und zum Mitgl. des Zentralsekretariats der SED gewählt. Seit dieser Zeit Mitgl. des Zentralsekretariats bzw. des Politbüros der SED. Seit Juli 1950 Generalsekretär der SED, ab Juli 1953 1. Sekr. des ZK der SED. Seit Okt 1949 außerdem stellv. Ministerpräsident bzw. 1. Stellv. des Vors. des Ministerrates der „DDR“. Seit 10. 9. 1960 Vors. des Staatsrates und von seinem Amt als stellv. Ministerpräsident auf eigenen Wunsch entbunden. Seit 7. 10. 1949 Abg. der Volkskammer. U. führte die Umwandlung der SED in eine bolschewistische „Partei neuen Typus“ durch und hat entscheidenden Anteil an der Umgestaltung der SBZ in eine „Volksdemokratie“ nach sowjet. Muster. Die Absetzung U. war die erste Forderung der Teilnehmer am Juni-Aufstand und aller Oppositionsgruppen innerhalb und außerhalb der SED. (Aufbau des Sozialismus, Neuer Kurs, Revisionismus, Säuberungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 446 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1962 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/ulbricht-walter-ernst-paul verwiesen. Überstunden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ultras

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 * 30. 6. 1893 in Leipzig als Sohn eines Schneiders, Volksschule, Tischler. 1908 Mitgl. der Arbeiterjugend, 1912 SPD, 1919 KPD und bald darauf Bezirkssekretär der KPD in Sachsen. 1920 Mitgl. der KP-Bezirksleitung Halle/Merseburg und KP-Redakteur in Halle, später Leipzig. 1921 Sekretär der KP-Bezirksleitung Groß-Thüringen und ab 1923 Mitgl. des ZK der KPD und Mitgl. des Militärrates der KPD. Bis 1926 Vertreter des ZK…

DDR A-Z 1962

Nationale Front (1962)

Siehe auch: Nationale Front: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Nationale Front der DDR: 1975 1979 1985 Gegr. am 7. 10. 1949, hervorgegangen aus dem Volkskongreß. Die NF. soll als „breiteste Massenbewegung“ auch die Teile der Bevölkerung politisch beeinflussen und aktivieren, die sich allen anderen Organisationen entziehen konnten. Ohne individuelle Mitgliedschaft baut sie ihre Organisation auf den Haus- und Hofgemeinschaften auf und verfügt auf allen Ebenen des Systems über sog. Ausschüsse und Aktivs. Oberstes Organ ist nach dem Statut der Nationalrat. Präsident des Nationalrats: Prof. Erich ➝Correns. Der weitaus wichtigere hauptamtliche Apparat der NF. besteht überwiegend aus SED-Funktionären; Vors. des Büros des Präsidiums des Nationalrats: Horst ➝Brasch (SED). Das Programm der NF. ist die allgemeinste Formulierung der SED-Politik und ist — als „genereller Volkswille“ verstanden — für alle anderen Parteien und die Massenorganisationen bindend. Zu seiner Verbreitung veranstaltet die NF. regelmäßige „Aufklärungseinsätze“ und unterhält eine Anzahl von Aufklärungslokalen (Agitation). Die NF. nimmt zunehmend die früheren Aufgaben des „Demokratischen Blocks“ (Blockpolitik) wahr; in ihrem Namen werden z. B. die Einheitslisten zu den jeweiligen Wahlen aufgestellt und die Kandidaten für die Richter- und Schöffenwahlen benannt (Rechtswesen). Nach offiziellen Angaben waren im März 1957 von den rd. 231.000 Mitgl. der etwa 16.000 Ausschüsse 35 v. H. SED-Mitgl., 25 v. H. Mitgl. der übrigen Parteien, 40 v. H. Parteilose. Die ursprüngliche gesamtdeutsche Zielsetzung der NF., „Sammlung aller aufrechten Deutschen zum Kampf um die Einheit Deutschlands und für den Abschluß eines Friedensvertrages“, ist zugunsten innerpolitischer Aufgaben seit 1955 mehr und mehr in den Hintergrund getreten. Seit 1958 ist die NF. allerdings wieder verstärkt in die Infiltrationstätigkeit nach und in Westdeutschland und West-Berlin eingespannt. Sie arbeitet dabei streng nach den Weisungen des Politbüros und des ZK der SED. Leiter der Infiltrationstätigkeit innerhalb der NF. ist seit April 1957 Dr. Gerhard Dengler (SED), stellv. Vors. des Büros des Präsidiums der NF. (Infiltration, Gesamtdeutsche Arbeit) Für „Verdienste um den Kampf für ein einheitliches, friedliebendes Deutschland“ wird vom Präs. d. Nationalrates d. NF. die „Ernst-Moritz-Arndt-Medaille“ verliehen (Auszeichnungen). Literaturangaben Friedrich, Gerd, und Heinrich von Zur Mühlen: Die Pankower Sowjetrepublik und der deutsche Westen (Rote Weißbücher 10). Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 153 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 302 Nationale Bauernpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Gedenkstätten

Siehe auch: Nationale Front: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Nationale Front der DDR: 1975 1979 1985 Gegr. am 7. 10. 1949, hervorgegangen aus dem Volkskongreß. Die NF. soll als „breiteste Massenbewegung“ auch die Teile der Bevölkerung politisch beeinflussen und aktivieren, die sich allen anderen Organisationen entziehen konnten. Ohne individuelle Mitgliedschaft baut sie ihre Organisation auf den Haus- und Hofgemeinschaften auf und verfügt auf allen Ebenen des…

DDR A-Z 1962

Neuer Kurs (1962)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der Beschluß der 2. Parteikonferenz der SED (Juli 1952), den beschleunigten Aufbau des Sozialismus durchzuführen, mußte durch den vom Politbüro der SED am 9. 5. 1953 verkündeten NK. taktisch gemildert werden. Zu dieser Milderung entschloß sich das Politbüro, als das Politbüro der KPdSU am 3. 6. 1953 seine (schon am 15. 4. geäußerte) Aufforderung zur Lockerung der Taktik wiederholte. [S. 310]Es war keine grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Generallinie, sondern nur eine Verlangsamung des Tempos in der Sowjetisierungspolitik beabsichtigt. Eine Wirtschaftskatastrophe, die durch Verschärfung des Klassenkampfes, Fehlplanung und Bürokratie heraufgeführt worden war, sollte vermieden, einem Verzweiflungsausbruch der Bevölkerung (Juni-Aufstand) sollte vorgebeugt werden. Der NK. fiel zeitlich mit ähnlichen Maßnahmen in der SU und in anderen Satellitenstaaten zusammen. Das Politbüro der SED empfahl am 9. 6. 1953 der Regierung der SBZ: 1. Im Fünfjahrplan Verminderung der Aufwendungen für die Schwerindustrie; 2. den (angeblich nicht nur vorläufigen) Verzicht auf die Ausschaltung der noch vorhandenen privatwirtschaftlichen Unternehmen, Anregung der Privatinitiative des bisher „vernachlässigten“ Mittelstandes durch Steuernachlässe, kurzfristige Kredite und vermehrte Rohstoffzuteilung; 3. Milderung des Klassenkampfes gegen die Bauern, der mit Zwangseintreibung von Ablieferungsrückständen und Steuern geführt wurde. Aussetzung der Rückstände und Herabsetzung des landwirtschaftlichen Ablieferungssolls, um private Erzeugung zu steigern; 4. Verzicht auf Ausschließung des gewerblichen Mittelstandes von den Lebensmittelkarten; 5. Milderung der Arbeitsnormen und Lohnverschlechterungen; 6. Erleichterung der Rückkehr republikflüchtiger Personen, Rückgabe ihres beschlagnahmten Eigentums; 7. Erleichterung des Interzonen-Reiseverkehrs; 8. Aufhebung einiger Maßnahmen, die gegen die Kirchen (Kirchenpolitik) getroffen worden waren. Außer diesen Maßnahmen wurde eine gewisse Milderung des politischen Terrors durch Erhöhung der Rechtssicherheit, eine beschränkte Amnestie, Zulassung offener Kritik und wahrheitsgemäßer Presseberichterstattung angekündigt. Die entsprechenden Maßnahmen blieben jedoch großenteils aus oder wurden nur unvollständig durchgeführt. So wurde Flüchtlingsvermögen ab Aug. 1958 nicht mehr in Treuhand verwaltet. Der NK. war ein vorübergehender Aufschub der verschärften Sowjetisierungspolitik, der durch die kritische Lage erzwungen worden war. In gewisser Weise kann er politisch mit der „Neuen ökonomischen Politik“ in der SU (1921–1928) verglichen werden. Malenkows Sturz (8. 2. 1955) beendete im wesentlichen diesen NK. zwar nicht außenpolitisch und propagandistisch, aber doch wirtschaftlich und innenpolitisch. Die Satellitenländer mußten dem Abbruch des NK. rasch folgen. Die SED zögerte die offene Preisgabe des NK. hin, weil sie an den Juniaufstand von 1952 zurückdachte. Erst am 1. 6. 1955 ließ Ulbricht die taktische Losung vom NK. fallen. Er sagte: „Wir hatten niemals die Absicht, einen solchen falschen Kurs einzuschlagen, und wir werden ihn niemals einschlagen.“ Auch in der Justiz wurde eine gewisse Milderung, die ihren Niederschlag in einigen Richtlinien des Obersten Gerichts gefunden hatte, bald wieder aufgegeben. Insbesondere in der politischen Strafjustiz, in der Behandlung der Rechtsanwaltschaft und in der Handhabung der Strafprozeßordnung (Strafverfahren) verschärfte sich der Kurs schnell. Die Folge war, daß SED und Regierung bereits auf der 3. Parteikonferenz der SED im März 1956 schon wieder erhebliche Verletzungen der Demokratischen Gesetzlichkeit zugeben mußten. Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 309–310 Neuererzentrum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Neulehrer

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der Beschluß der 2. Parteikonferenz der SED (Juli 1952), den beschleunigten Aufbau des Sozialismus durchzuführen, mußte durch den vom Politbüro der SED am 9. 5. 1953 verkündeten NK. taktisch gemildert werden. Zu dieser Milderung entschloß sich das Politbüro, als das Politbüro der KPdSU am 3. 6. 1953 seine (schon am 15. 4. geäußerte) Aufforderung zur Lockerung der Taktik wiederholte. [S. 310]Es war keine…

DDR A-Z 1962

Siebenjahrplan (1962)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nachdem die SU im Jan. 1959 für die Jahre 1959 bis 1965 einen S. veröffentlicht hatte, ahmte unmittelbar darauf das SED-Regime die neue Periodisierung nach und begann mit der Vorbereitung eines S., der die restlichen zwei Jahre des laufenden zweiten Fünfjahrplans (1959 bis 1960) und den dritten Fünfjahrplan (1961 bis 1965) zusammenfaßt. Der S. soll nicht nur die Synchronisierung mit dem sowjet. S. gewährleisten, sondern enthält entsprechend den erhöhten sowjet. Lieferanforderungen auch erweiterte Planziele. Die wichtigsten Planziele sind: Steigerung der industriellen Bruttoproduktion gegenüber 1958 auf 188 v. H.; durchschnittliche jährliche Steigerungsraten der Industrieproduktion um 9,5 v. H.; Steigerung der Arbeitsproduktivität (ohne zusätzliche Arbeitskräfte) jährlich ebenfalls um mindestens 9 v. H. Es bleibt auch im S. beim Produktionsmittelprimat: Produktionsmittel sollen (gegenüber 1958) auf 195 v. H., Konsumgüter nur auf 177 v. H. gesteigert werden. Den höchsten Steigerungssatz soll die metallverarbeitende Industrie mit 218 v. H. erreichen (darunter überdurchschnittlich die Elektroindustrie 266 v. H., der Maschinenbau 248 v. H.). Dagegen werden die Grundstoffindustrien geringer entwickelt (190 v. H.). Industrielle Grundstoffe sollen verstärkt durch Importe beschafft werden. In der Chem. Industrie ist eine umfangreiche Investitionstätigkeit vorgesehen, die sich z. T. erst nach 1965 in erhöhten Produktionssteigerungen auswirken wird. — Die Bauwirtschaft soll, besonders in den ersten Jahren des S., forciert werden; sie wird zu fast zwei Dritteln ihrer Leistungsfähigkeit für den Industrie- und den Tiefbau eingesetzt. — Die im S. vorgesehenen Steigerungsraten für die konsumnahen Industriezweige liegen sämtlich unter dem allgemeinen Durchschnitt. Entgegen der anderslautenden Propaganda der SED läßt sich aus verschiedenen Angaben im S. errechnen, daß die Konsumquote der Bevölkerung am gesellschaftlichen Nettoprodukt (Volkseinkommen) bis 1965 sogar absinken wird: 1958 betrug sie 37 v. H., sie wird nach dem S. 1965 nur noch 34 v. H. betragen (Lebensstandard). Nach den bisher vorliegenden Ergebnissen ist bereits zu erkennen, daß die Planziele nicht erreicht werden können. Die Grundstoffindustrien sind im Rückstand, auch in der Bauwirtschaft und im Maschinenbau konnten die Planziele nicht erreicht werden. Noch weiter ist die Konsumgüterproduktion zurückgeblieben, so daß an die Erfüllung der sogen. Ökonomischen Hauptaufgabe überhaupt nicht gedacht werden kann. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 394 Sichtwerbung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Siebenjahrplanfonds

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nachdem die SU im Jan. 1959 für die Jahre 1959 bis 1965 einen S. veröffentlicht hatte, ahmte unmittelbar darauf das SED-Regime die neue Periodisierung nach und begann mit der Vorbereitung eines S., der die restlichen zwei Jahre des laufenden zweiten Fünfjahrplans (1959 bis 1960) und den dritten Fünfjahrplan (1961 bis 1965) zusammenfaßt. Der S. soll nicht nur die Synchronisierung mit dem sowjet. S. gewährleisten, sondern enthält…

DDR A-Z 1962

Kriegsverbrecherprozesse (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der Sowjet. Konzentrationslager in der SBZ wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine Strafkammern statt. Als Richter amtierten besonders ausgewählte und linientreue SED-Volksrichter. Ebenso ausgesucht waren Staatsanwälte und sonstiges Personal. Grundlage zur Verurteilung bildete in der Regel die Übersetzung eines in russischer Sprache abgefaßten Protokolls, das meist nicht ganz eine Seite füllte und die angeblich von dem Beschuldigten begangenen Straftaten erwähnte. Im Ermittlungsverfahren in Waldheim wurden die Beschuldigten durch besonders geschulte Polizeikräfte noch einmal vernommen und mußten einen Lebenslauf und eine Vermögenserklärung abgeben. Auf diese Unterlagen stützte sich die Anklage der Staatsanwaltschaft. Die Anklageschrift durfte von den Angeklagten durchgelesen, mußte dann wieder abgegeben werden. Verteidiger wurden nicht zugelassen, desgleichen keine Zeugen. Am Schluß der gesamten Aktion, die unter Leitung von Dr. Hildegard Heinze und vier anderen SED-Funktionären stand, wurden etwa 8 öffentliche Prozesse gegen Angeklagte durchgeführt, denen wirklich Straftaten vorgeworfen werden konnten. In allen anderen Verfahren in Waldheim war die Öffentlichkeit ausgeschlossen (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Von 38 Todesurteilen wurden in der Nacht zum 4. 11. 1950 24 vollstreckt (Todesstrafe). Im übrigen wurden Strafen zwischen 6 Jahren Gefängnis und lebenslänglichem Zuchthaus verhängt. Nach der Verurteilung erhielten die Angehörigen der Verurteilten nach teilweise über 5 Jahren das erste Lebenszeichen von den Inhaftierten. Seitdem wurde es den Verurteilten gestattet, monatlich einen Brief von w 15 Zeilen zu schreiben und zu empfangen sowie in längeren unregelmäßigen Abständen ein Lebensmittelpaket mit genau vorgeschriebenem Inhalt zu erhalten. Im Herbst 1952 wurde, unter dem Druck der öffentlichen Meinung der freien Welt, ein Teil der Verurteilten vor Ablauf der Strafzeit entlassen. Weitere vorzeitige Haftentlassungen erfolgten im Juli 1954 und 1956, so daß jetzt fast alle Waldheim-Verurteilten die Freiheit zurückerlangt haben. Das West-Berliner Kammergericht hat in einem nach § 15 des „Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen“ durch[S. 237]geführten überprüfungsverfahren erkannt, daß die Waldheim-Urteile wegen der im Verfahren und bei der Urteilsfindung festzustellenden Rechtsverletzungen schlechthin als nichtig, also als Nicht-Urteile angesehen werden müssen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 236–237 Kriegsopferversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kriminalität

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der Sowjet. Konzentrationslager in der SBZ wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine Strafkammern statt. Als…

DDR A-Z 1962

Linse, Walter (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 * 23. 8. 1903 in Chemnitz als Sohn des Postsekretärs Max L. Juristische Ausbildung bis 1931, anschließend Amtsanwalt und Hilfsrichter beim AG. Leipzig bis 31. 12. 1933. Danach Rechtsanwalt in Chemnitz bis 1938, von Mai 1938 bis 31. 3. 1949 Referent und Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Chemnitz. Nach 1945 Mitglied der LDP und 1. Vors. des Bezirksverbandes Chemnitz dieser Partei; wegen Ablehnung der Blockpolitik im Herbst 1945 ausgetreten. Anfang April 1949 Flucht nach West-Berlin, da Festnahme durch die politische Polizei (Abt. K 5 der Kripo) zu befürchten war. Von April 1949 bis 31. 12. 1950 Syndikus in einem West-Berliner Industrieunternehmen. Am 15. 1. 1951 Eintritt in den Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen, alsbald Leiter der Abt. Wirtschaftsrecht, wo Dr. L. vornehmlich die mit den rechtsstaatswidrigen Enteignungen in der SBZ zusammenhängenden Fragen bearbeitete. Am 8. 7. 1952 wurde Dr. L. gegen 7.25 Uhr auf dem Wege zur Arbeitsstelle unweit seiner Wohnung in Berlin-Lichterfelde von beauftragten Agenten des Staatssicherheitsdienstes angesprochen, hinterrücks mit einem bis dahin versteckt gehaltenen Sandsack niedergeschlagen, in ein mit laufendem Motor bereitstehendes Auto gezerrt und in die SBZ verschleppt. Er erhielt dabei einen Schuß in das Bein. Auf Verfolger wurde geschossen, der sowjetzonale Schlagbaum wurde für das Auto der Menschenräuber kurz geöffnet. Auf einen scharfen westalliierten Protest erklärten die Sowjets, von der Angelegenheit nichts zu wissen und Dr. L. nicht in Gewahrsam zu haben. Inoffiziell wurde bekannt, daß Dr. L. wenige Tage nach dieser sowjet. Antwort den Sowjets vom SSD übergeben und dann längere Zeit im NKWD-Gefängnis Berlin-Karlshorst gefangengehalten wurde. Inzwischen entlassene politische Häftlinge sind dort zeitweise mit ihm zusammengetroffen. Im Sommer 1953 wurde Dr. L. in das sowjet. Militärgefängnis Berlin-Lichtenberg verlegt. Hier soll er zu einer 25jährigen Freiheitsstrafe verurteilt und anschließend in die SU abtransportiert worden sein. Seitdem war sein Schicksal ungewiß, bis das Sowjetische Rote Kreuz Ende Mai 1960 offiziell mitteilte, daß Dr. L. bereits am 15. 12. 1952 in der SU verstorben ist. Diese Mitteilung wurde dann aber in einem dem DRK Anfang Sept. 1960 zugegangenen Schreiben des Sowjet. Roten Kreuzes als Irrtum eines Sachbearbeiters bezeichnet und dementiert. Nun heißt es wieder, daß den sowjet. Behörden über L. nichts bekannt sei. (Menschenraub) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 262 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1962 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/linse-walter verwiesen. Linie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Literatur

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 * 23. 8. 1903 in Chemnitz als Sohn des Postsekretärs Max L. Juristische Ausbildung bis 1931, anschließend Amtsanwalt und Hilfsrichter beim AG. Leipzig bis 31. 12. 1933. Danach Rechtsanwalt in Chemnitz bis 1938, von Mai 1938 bis 31. 3. 1949 Referent und Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Chemnitz. Nach 1945 Mitglied der LDP und 1. Vors. des Bezirksverbandes Chemnitz dieser Partei; wegen Ablehnung der Blockpolitik im Herbst…

DDR A-Z 1962

Wirtschaftswissenschaft (1962)

Siehe auch: Wirtschaftswissenschaft: 1960 1963 1965 1966 Wirtschaftswissenschaften: 1959 1969 1975 1979 1985 [S. 487]In der SBZ hat die W. die Aufgabe, die Politik der Ulbricht-Gruppe in der SED „wissenschaftlich“ abzustützen. Erkenntnisse und Vorschläge von Wirtschaftswissenschaftlern, auch wenn sie SED-Genossen sind und im Grundsatz die marxistische Lehre von der Politischen Ökonomie (Politökonomie) anerkennen, werden als „unwissenschaftlich“ und „klassenfeindlich“ unterdrückt, wenn sie nicht mit der von Ulbricht und seinen Anhängern vertretenen Politik übereinstimmen. Methoden und Inhalt der sowjetzonalen W. sind in keiner Weise mit denen in der Bundesrepublik vergleichbar. Die von westlichen Gepflogenheiten völlig abweichenden Begriffsbildungen erschweren die Gegen[S. 492]überstellung wirtschaftswissenschaftlicher Kategorien in Ost und West. — Ideologisch weisunggebend ist das Gesellschaftswissenschaftliche Institut beim ZK der SED, Lehrstuhl für Politökonomie; Schwerpunkt der wirtschaftswissenschaftlichen Tätigkeit ist die Sektion W. bei der Deutschen Akademie der Wissenschaften in Ost-Berlin. In der Bundesrepublik und im gesamten Ausland finden seit 1957/58 Auseinandersetzungen zwischen den bedeutendsten Mitgliedern der Sektion W. einerseits und den Anhängern des Ulbricht-Kurses in der SED besondere Aufmerksamkeit. Auf der 30. Tagung des ZK der SED (Jan. 1957) mußten die Wirtschaftswissenschaftler Prof. Fritz Behrens und sein Mitarbeiter Dr. Arne ➝Benary heftige Kritik hinnehmen. Ein von Prof. Behrens veröffentlichter Artikel mit einem Vergleich des Reallohns in der Bundesrepublik und der SBZ — bei dem die Bundesrepublik günstig abschnitt —, ferner andere Äußerungen von Prof. Behrens, in denen er die Meinung vertrat, daß in der SBZ nunmehr die Zeit vorüber sein müsse, in der die Wirtschaft unmittelbar durch den Staatsapparat angeleitet wird, zogen ihm den Zorn der SED-Führung zu. In ähnlicher Richtung lagen Äußerungen von Prof. Kohlmey, damals Direktor des Instituts für W. der Akademie und Professor mit Lehrauftrag an der Ost-Berliner Universität, der das System der Planwirtschaft kritisiert hatte, und sogar der damals führende Prof. Fred Oelßner hatte sich wiederholt kritisch zum System der sowjetzonalen Wirtschaftsplanung geäußert, indem er offen die Meinung vertrat, daß ökonomische Fragen ökonomisch, nicht ideologisch gelöst werden müßten. Die genannten Wirtschaftswissenschaftler wurden 1958 gemaßregelt und aus allen Funktionen entfernt, von denen aus sie in die Öffentlichkeit wirken konnten; sie wurden als „Revisionisten“ bezeichnet, deren Anschauungen „der kapitalistischen Ideologie weit die Tore öffnet“ (Revisionismus). Nur in der Sektion W. der Akademie durften sie unter Kontrolle der SED-Führung verbleiben. Außer einigen, von ihnen offensichtlich unter Druck seitens der SED verfaßten, „selbstkritischen“ Äußerungen hörte die Öffentlichkeit zwei Jahre lang kaum etwas von ihnen. Es war daher eine Überraschung, als im Frühjahr 1960 die Namen der Gemaßregelten wieder öffentlich genannt wurden. Offenbar kann die SED-Führung nicht auf die Mitarbeit dieser Wirtschaftswissenschaftler bei der dringend notwendigen Reorganisation der Wirtschaftsplanung (Planung) verzichten. Im Febr. 1960 wurden ihnen und anderen Mitgliedern der Sektion W. der Akademie, bzw. von ihnen gebildeten „Forschungsgemeinschaften“, mehr als 30 wirtschaftswissenschaftliche „Vertragsforschungsaufträge“ übergeben mit der Aufgabenstellung, dadurch „das sozialistische Planungs[S. 493]system als Ganzes weiterzuentwickeln und zu vervollkommnen“. Einzelthemen solcher Forschungsaufträge sind u. a. „Erarbeitung von Methoden und Kennziffern für die Messung der Arbeitsproduktivität“ (Produktivität); „Untersuchung der Ursachen für die Entstehung von Überplanbeständen; Formen und Methoden der Planung und Leitung der Produktion und Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern und Dienstleistungen“; „Ausarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Funktion und Wirkungsweise der Preise“ usw. Aus der Art dieser Forschungsaufträge ist ersichtlich, daß die Planwirtschaft der SBZ bisher keine wissenschaftliche Fundierung hatte, vielmehr — wie auch an zahlreichen Beispielen nachweisbar ist — ausschließlich entsprechend den politischen Zweckmäßigkeitserwägungen der SED-Führung praktiziert wurde. Die Aufsicht über die neue wirtschaftswissenschaftliche Forschungstätigkeit übt das Mitte 1960 neu errichtete „Ökonomische Forschungsinstitut bei der Staatlichen ➝Plankommission“ aus. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 487–493 Wirtschaftssystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftszweiglohngruppenkatalog

Siehe auch: Wirtschaftswissenschaft: 1960 1963 1965 1966 Wirtschaftswissenschaften: 1959 1969 1975 1979 1985 [S. 487]In der SBZ hat die W. die Aufgabe, die Politik der Ulbricht-Gruppe in der SED „wissenschaftlich“ abzustützen. Erkenntnisse und Vorschläge von Wirtschaftswissenschaftlern, auch wenn sie SED-Genossen sind und im Grundsatz die marxistische Lehre von der Politischen Ökonomie (Politökonomie) anerkennen, werden als „unwissenschaftlich“ und „klassenfeindlich“ unterdrückt,…

DDR A-Z 1962

Luftverkehr (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1956 wurde der L. ausschließlich von den L.-Gesellschaften der SU und der Volksdemokratien betrieben. Mit der [S. 268]Gründung einer eigenen L.-Gesellschaft 1954 mit dem traditionellen Namen Deutsche Lufthansa wurde der Aufbau eines eigenen sowjetzonalen L. vorbereitet. Die Deutsche Lufthansa ist ein „volkseigener“ Betrieb und wurde zunächst dem Ministerium des Innern, 1957 dem Ministerium für Nationale Verteidigung und schließlich 1958 dem Ministerium für Verkehrswesen unterstellt. Der regelmäßige Flugdienst wurde 1956 mit der Eröffnung der Linie Berlin-Warschau aufgenommen. Gegenwärtig werden im Auslandsverkehr die Fluglinien nach Moskau, Budapest, Bukarest, Prag, Warschau und Sofia bedient. Neben den planmäßigen Flügen führt die Deutsche Lufthansa auch Bedarfsflüge, insbesondere zur Beförderung von politischen und diplomatischen Delegationen, durch. Die Verbindung mit den west- und nordeuropäischen Hauptstädten wird durch Einschaltung ausländischer Fluggesellschaften aufrechterhalten. Auf Grund von Gerichtsentscheidungen darf kein sowjetzonales Flugzeug mit dem Zeichen der alten deutschen Lufthansa (stilisierter fliegender Kranich) und [S. 271]unter dem Namen „Deutsche Lufthansa“ einen Flughafen eines westlichen Landes anfliegen. in Ost-Berlin wurde deshalb im Sept. 1958 eine angeblich neue Fluggesellschaft mit den Namen Interflug GmbH gegründet. Ein ehemaliger stellv. Direktor der Deutschen Lufthansa ist Generaldirektor der „neuen“ Fluggesellschaft. Der Inlands-L. mit eigenen Maschinen wurde im Sommer 1957 aufgenommen (Flugzeugindustrie). Von Berlin-Schönefeld aus werden regelmäßig angeflogen: Leipzig, Barth (Ostsee), Dresden und Erfurt. Ferner bestehen von Leipzig, Dresden und Erfurt ebenfalls Luftverbindungen nach Barth, das hauptsächlich als Flugplatz für den Ostseebäder-Verkehr dient. Für Rostock und Chemnitz wurden neue Flughäfen angelegt. Der Bestand an Flugzeugen der Lufthansa beträgt etwa 30 Maschinen, großenteils aus sowjetischer Produktion (Typ IL 14). 1960 sind einige sowjet. Maschinen des Typs IL 18 (Propeller-Turbinen-Antrieb) gekauft und für den Auslandsverkehr in Dienst gestellt worden. Da Ersatzteile aus der SU bezogen werden müssen, fallen reparaturbedürftige Maschinen oft längere Zeit für den Verkehr aus. Der L. ist völlig unwirtschaftlich und muß subventioniert werden, 1960 wurden nur 200.000 Passagiere befördert. (Vergleich dazu: von Flughäfen der Bundesrepublik aus wurden 1960 etwa 3 Mill. Passagiere befördert.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 267–271 Luftschutz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Luftwaffe

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1956 wurde der L. ausschließlich von den L.-Gesellschaften der SU und der Volksdemokratien betrieben. Mit der [S. 268]Gründung einer eigenen L.-Gesellschaft 1954 mit dem traditionellen Namen Deutsche Lufthansa wurde der Aufbau eines eigenen sowjetzonalen L. vorbereitet. Die Deutsche Lufthansa ist ein „volkseigener“ Betrieb und wurde zunächst dem Ministerium des Innern, 1957 dem Ministerium für Nationale…

DDR A-Z 1962

Enteignung (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach Art. 23 der Verfassung dürfen E. nur zum Wohle der Allgemeinheit und auf gesetzlicher Grundlage gegen angemessene Entschädigung vorgenommen werden, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, in einigen E.-Gesetzen ist eine Entschädigung vorgesehen (Aufbaugesetz). Diese Ansprüche stehen jedoch oft nur auf dem Papier. Der Mißbrauch des Eigentums hat nach Art.~24 grundsätzlich entschädigungslose E. und Überführung in das Eigentum des Volkes zur Folge. Private wirtschaftliche Unternehmen, „die für die Vergesellschaftung geeignet sind“, können enteignet werden. Alle Bodenschätze, Naturkräfte, Bergwerke sowie die Betriebe der Eisen- und Stahlerzeugung und der Energiewirtschaft sind gemäß Art. 27 und 25 der Verfassung verstaatlicht worden. Schon vor dem Inkrafttreten dieser Verfassungsbestimmungen war das private Eigentum mehreren E.-Aktionen ausgesetzt. Durch die bereits 1945 eingeleitete Bodenreform wurden die landwirtschaftlichen Privatbetriebe über 100 ha enteignet. Die nach Befehl Nr. 124 der SMAD angeordnete E. von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“ (Sequesterbefehl) wurde als Vorwand benutzt, die wichtigsten Industriebetriebe mit etwa 40 v. H. der Gesamtproduktion in Volkseigentum zu überführen. Der SMAD-Befehl 201 vom August 1945 leitete die nächste E.-Welle ein, in der das Vermögen angeblicher Naziaktivisten und Kriegsverbrecher durch Strafurteile eingezogen wurde. Die Vermögenseinziehung ist dann regelmäßig auch in anderen politischen Strafverfahren nach Artikel~6 der Verfassung und der Kontrollratsdirektive 38 und in zahlreichen Wirtschaftsstrafsachen verhängt worden. In der letzten Zeit hat dies nachgelassen, obwohl auch einige der neuen Staatsverbrechen des Strafrechtsergänzungsgesetzes vom 11. 12. 1957 die Vermögenseinziehung als Strafe vorsehen. Die kalte E. des Privateigentums wird schließlich durch steuerliche Maßnahmen (Steuern, Erbrecht) und im Wege des Konkursverfahrens (Konkursrecht) betrieben. Bis zu dem im Juni 1953 verkündeten neuen Kurs und wieder seit August 1958 wird das Flüchtlingsvermögen praktisch enteignet. [S. 111]Die enteigneten Vermögenswerte sind grundsätzlich lastenfrei in das Volkseigentum übergeführt worden. Das bedeutet eine entschädigungslose E. der privaten Gläubiger des Enteigneten, deren Rechte an enteigneten Grundstücken und beweglichen Sachen und deren Ansprüche gegen das eingezogene Vermögen nicht anerkannt werden. Erst die VO vom 23. 8. 1956 über die Entschädigung ehemaliger Gesellschafter für Beteiligungen an enteigneten Unternehmen und die Befriedigung langfristiger Verbindlichkeiten aus der Zeit nach dem 4. 5. 1945 (GBl. S. 683) und das Gesetz vom 2. 11. 1956 (GBl. S. 1207) über die Regelung der Ansprüche gegen Personen, deren Vermögen nach der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten oder auf Grund rechtskräftiger Urteile in das Eigentum des Volkes übergegangen ist, sehen eine gewisse Entschädigung bis zum Werte der in das Volkseigentum übernommenen Vermögenswerte vor. Aus Anlaß eines Rechtsstreites eines in der SBZ enteigneten und in das Volkseigentum übergeführten Zweigbetriebes und des westdeutschen Hauptbetriebes hat das Oberste Gericht entschieden, daß die E. für ganz Deutschland wirksam sei. Demgemäß sei auch das dem westdeutschen Betrieb gehörende Warenzeichen auf den „volkseigenen“ Betrieb übergegangen („Neue Justiz“ 1954, S. 58). Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 312 S. m. 62 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 110–111 Engels, Friedrich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Entnazifizierung

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach Art. 23 der Verfassung dürfen E. nur zum Wohle der Allgemeinheit und auf gesetzlicher Grundlage gegen angemessene Entschädigung vorgenommen werden, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, in einigen E.-Gesetzen ist eine Entschädigung vorgesehen (Aufbaugesetz). Diese Ansprüche stehen jedoch oft nur auf dem Papier. Der Mißbrauch des Eigentums hat nach Art.~24 grundsätzlich entschädigungslose E. und…

DDR A-Z 1962

Eigentum (1962)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Einen einheitlichen E.-Begriff gibt es nicht mehr. Man unterscheidet zwischen staatlich-[S. 106]sozialistischem E. oder Volkseigentum, genossenschaftlich-sozialistischem E., persönlichem E. sowie dem Privat-E. an den Produktionsmitteln. Das „Volkseigentum“ ist die höchste Form des gesellschaftlichen Eigentums. Eigentümer ist das „gesamte werktätige Volk in Gestalt seines Staates“. „Volkseigentum“ ist also gleichzusetzen mit Staatseigentum. Es ist „die entscheidende ökonomische Grundlage der Arbeiter-und-Bauern-Macht“. Es entstand durch Enteignung. Das genossenschaftliche sozialistische E. ist gegenüber dem „Volkseigentum“ gesellschaftliches Eigentum einer niederen Entwicklungsstufe, weil hier nur ein bestimmtes Produktions- oder Verbraucherkollektiv Eigentümer ist. Es entsteht durch Sozialisierung des Privateigentums der in den Genossenschaften vereinigten Bürger (Produktionsgenossenschaften). Diese beiden Formen des gesellschaftlichen E. genießen besondere Förderung und erhöhten rechtlichen Schutz. Nach Art. 28 der Verfassung bedarf die Veräußerung und Belastung von Grundbesitz, Produktionsstätten und Beteiligungen, die sich im E. des Volkes befinden, der Zustimmung der für ihren Rechtsträger zuständigen Volksvertretung. Zu diesem unantastbaren Bestand des „Volkseigentums“ gehört aber nur das dauernd zum Betrieb bestimmte Anlagevermögen, nicht dagegen die Umlaufmittel. An diesen Umlaufmitteln kann persönliches E. erworben werden. Das E.-Recht des BGB ist auf beide Formen des gesellschaftlichen E. nicht unmittelbar anzuwenden, „da das sozialistische E. eine neue revolutionäre, vom BGB nicht geregelte Institution darstellt“, eine entsprechende Anwendung der übernommenen Normen ist nur insofern zulässig, als diese dem Wesen der neuen E.-Formen nicht widersprechen. Alle Bestimmungen des BGB, die einen ungewollten Verlust des E.-Rechts nach sich ziehen, sind mit dem Wesen des sozialistischen E. nicht zu vereinbaren (Nathan, „Neue Justiz“, 1957, S. 756). So kann gesellschaftliches E. an beweglichen Sachen nicht gutgläubig von einem Nichtberechtigten erworben werden (OG, Urteil vom 8. 10. 1957, „Neue Justiz“, 1957, S. 776). Im Konkurs sind zum „Volkseigentum“ gehörende Forderungen bevorrechtigt. (Konkursrecht) Das Privat-E. ist seit 1945 durch Enteignung stark reduziert worden. Zahlreiche Verfügungsbeschränkungen, vor allem für das Grund-E., haben den Begriff des privaten E. ausgehöhlt. So bedarf die wirksame Übereignung eines bebauten oder unbebauten Grundstücks einer Genehmigung (Grundeigentum). Beim Privat-E. an den Produktionsmitteln wird zwischen Privat-E. der einfachen Warenproduzenten (Klein- und Mittelbauern, Handwerkern, Einzelhändlern) und dem kapitalistischen Privat-E. unterschieden. Jenes ist „die Aneignung eigener persönlicher Arbeit“. Das kapitalistische Privat-E. besteht demgegenüber in der „Aneignung fremder Lohnarbeit“. Reste dieser E.-Formen sollen zur besseren Versorgung der Bevölkerung mit Massenbedarfsgütern während der „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ noch für einige Zeit geduldet werden. Durch das Steuersystem (Steuern, Erbrecht) und andere Maßnahmen wird die Neubildung und Vergrößerung kapitalistischen Privat-E. verhindert. Das persönliche E. ist das durch „eigene gesellschaftliche Arbeit“ erworbene E. an Gegenständen des persönlichen Bedarfs. Hierzu werden auch Siedlungshäuser und Eigenheime gerechnet, nicht dagegen der Grund und Boden, der niemals Objekt des persönlichen E. sein kann. Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 312 S. m. 62 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 105–106 Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eingaben und Beschwerden

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Einen einheitlichen E.-Begriff gibt es nicht mehr. Man unterscheidet zwischen staatlich-[S. 106]sozialistischem E. oder Volkseigentum, genossenschaftlich-sozialistischem E., persönlichem E. sowie dem Privat-E. an den Produktionsmitteln. Das „Volkseigentum“ ist die höchste Form des gesellschaftlichen Eigentums. Eigentümer ist das „gesamte werktätige Volk in Gestalt seines Staates“. „Volkseigentum“ ist also…

DDR A-Z 1962

Architektur (1962)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Da die A. mehr als andere bildende Künste berufen erscheint, die „gesellschaftliche“ Entwicklung zugleich zu beeinflussen und zu repräsentieren, nahm sich die Kunstpolitik nach einer kurzen Periode der Unsicherheit ihrer mit besonderem Eifer an und drückte ihr bald den Stempel der herrschenden Kunstrichtung auf (Sozialistischer Realismus). — Die Deutsche ➝Bauakademie als Organ der Kunstpolitik des Regimes diktierte einen Baustil, der in der Nachfolge Hitlers pseudo-klassizistische Elemente in bombastischer Fülle aufwies. Der Fassade wurde überall der Vorrang vor dem Grundriß gegeben; die Auflösung der Städte in Eigenheimsiedlungen wurde als „Isolierung der Menschen und ein Hindernis für die Entwicklung“ (Ulbricht) abgelehnt; neuerdings wird der „sozialistische Wohnkomplex“, das sowjet. „Quartal“, als Ausdruck der „Parteilichkeit in der A.“ herausgestellt (bolschewistische ➝Parteilichkeit); lange Zeit waren Prunkstraßen, wie die Ost-Berliner Stalinallee, sog. Kulturhäuser und andere Bauten „gesellschaftlichen“ Charakters mit großem Aufwand gefördert worden, während die eigentlichen städte- und vor allem wohnungsbaulichen Aufgaben aus Mangel an Mitteln und Baustoffen und infolge des sterilen Bürokratismus des Projektierungsapparates brachlagen (Wohnungsbau, Wohnungswirtschaft). Nachdem 1955 Chruschtschow die Baupolitik der SU scharf kritisiert und ihr Einfachheit, Strenge der Formen und Sparsamkeit als neue Grundsätze anempfohlen hatte, forderte die Deutsche Bauakademie für die SBZ zwar auch Berücksichtigung der Funktion des Bauwerkes, betonte aber, daß das deutsche Bauwesen in der Pflege des klassischen Kulturerbes hinter dem sowjet. zurückstehe und sich den neuen Richtlinien der SU daher noch nicht in vollem Umfange anschließen könne, in der Formgebung ist von einem neuen oder gar revolutionären Zeitstil auch heute noch weit und breit nichts zu sehen und für avantgardistische Einzelleistungen kein Raum. Die bautheoretischen Erörterungen um die nicht vorhandene „sozialistische A.“ verschleiern schlecht das Bemühen der Architekten, die eigentlich zeitgemäßen Elemente westlichen Bauens zu rezipieren und dies irgendwie mit der Ideologie in Einklang zu bringen. Erst die Einführung industrieller Baumethoden (mit vorfabrizierten Fertigbauteilen) führte in jüngster Zeit zu einer gewissen Versachlichung wenigstens im Wohnungsbau, freilich auch zur ödesten Normierung und zum Verzicht auf individuelle Baugedanken. Bearbeitet werden alle größeren Bauaufgaben, unter denen militärische und schwerindustrielle Objekte nach wie vor den Vorrang haben, von den staatlichen Projektierungsbüros, die die große Masse der freien Architekten an sich gezogen haben. Mit den privaten Bauherren sind auch die Existenzmöglichkeiten eines selbständigen Architektenstandes dahingeschwunden. (Bildende Kunst, Funktionalismus, Konstruktivismus) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 38 Arbeitszeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Archive

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Da die A. mehr als andere bildende Künste berufen erscheint, die „gesellschaftliche“ Entwicklung zugleich zu beeinflussen und zu repräsentieren, nahm sich die Kunstpolitik nach einer kurzen Periode der Unsicherheit ihrer mit besonderem Eifer an und drückte ihr bald den Stempel der herrschenden Kunstrichtung auf (Sozialistischer Realismus). — Die Deutsche ➝Bauakademie als Organ der Kunstpolitik des Regimes…

DDR A-Z 1962

Komitee für Arbeit und Löhne (1962)

Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1963 1965 1969 Kommission für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Nach Auflösung des Ministeriums für Arbeit und Berufsausbildung im März 1958 — nach sowjet. Muster — beim Ministerrat der SBZ gebildete zentrale Institution, deren Aufgabe es ist, „durch Maßnahmen zur Sicherung eines raschen Wachstums der Arbeitsproduktivität beizutragen“. Die Mehrzahl der Zuständigkeiten des aufgelösten Ministeriums sind auf das neue KfAuL. übergegangen. Es ist zuständig für die Entwicklung des Lohnsystems, für Arbeitsnormen und alle Arbeitskräftefragen einschließl. der Nachwuchslenkung. Die Fragen der Berufsausbildung wurden dem Ministerium, für Volksbildung und das Sozialfürsorgewesen dem Ministerium für Gesundheitswesen übertragen. Gleichzeitig wurde die staatliche Kontrolle über den betrieblichen Arbeitsschutz dem FDGB übertragen. Das KfAuL. setzt sich aus leitenden Staatsfunktionären und Vertr. der Gewerkschaften zusammen. Seine Mitgl. werden vom Ministerpräsidenten ernannt. Der Leiter des K. ist Mitgl. der Staatlichen Plankommission. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 221 Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Komitee für Körperkultur und Sport, Staatliches

Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1963 1965 1969 Kommission für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Nach Auflösung des Ministeriums für Arbeit und Berufsausbildung im März 1958 — nach sowjet. Muster — beim Ministerrat der SBZ gebildete…

DDR A-Z 1962

1962

1960 1962 Anmerkungen ABF ABF Abgaben Abgaben Abgabenverwaltung Abgabenverwaltung Ablieferungspflicht Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Ablieferungssoll Abrüstung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Absatzabteilungen Absatzabteilungen Absatzorgane, Staatliche Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter Abschnittsbevollmächtigter (ABV) Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Abschreibungen Abschreibungen Stichwort erscheint durchgängig. Abtreibung Abtreibung Abusch, Alexander Abusch, Alexander ABV ABV Abweichungen Abweichungen Abwerbung Abwerbung Ackermann, Anton Ackermann, Anton Administrieren Administrieren ADN ADN AE AE Aeroclub Aeroclub AFI AFI Agententätigkeit Agententätigkeit Agenturverträge Agenturverträge Agitation Agitation Agitprop Agitprop Agitprop-Gruppen Agitprop-Gruppen AGL AGL Agrarkommission der Nationalen Front Agrarkommission der Nationalen Front Agrarökonomik Agrarökonomik Agrarpolitik Erstes Vorkommen dieses Stichworts. (Haupteintrag) Agrarpreissystem Agrarpreissystem Agrarstatistik Agrarstatistik Agrarwissenschaftliche Gesellschaft, Deutsche Agrarwissenschaftliche Gesellschaft, Deutsche Agrobiologie Agrobiologie Agronom Agronom Agrostadt Agrostadt Agrotechnische Termine Agrotechnische Termine Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) Akademie der Wissenschaften, Deutsche Akademie der Wissenschaften, Deutsche Akademie für Ärztliche Fortbildung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Akademien, Wissenschaftliche Akademien, Wissenschaftliche Akademische Grade Akademische Grade Aktion Rose Aktion Rose Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktiv Aktiv Stichwort erscheint durchgängig. Aktivist Aktivist Aktivist des Fünfjahrplans Aktivist des Fünfjahrplans Aktivist des Siebenjahrplans Aktivist des Siebenjahrplans Aktivistenbewegung Aktivistenbewegung Aktivistenbrigade Aktivistenbrigade Aktivistenplan Aktivistenplan Aktivistenschule Aktivistenschule Aktivist, Verdienter Aktivist, Verdienter Aktivs für Sicherheit und Ordnung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. AK-Verfahren AK-Verfahren Akzise Akzise Allgemeines Vertragssystem Allgemeines Vertragssystem Altenburg Altenburg Altenteil Altenteil Altersversorgung Altersversorgung Altguthaben Altguthaben Altguthaben-Ablösungsanleihe Altguthaben-Ablösungsanleihe Alt, Robert Alt, Robert Ambulatorium Ambulatorium Amnestie Amnestie Amortisationen Amortisationen Amt für Erfindungs- und Patentwesen Amt für Erfindungs- und Patentwesen Anbauplanung Anbauplanung Angestellte Angestellte Angleichungsverordnung Angleichungsverordnung Anhalt Anhalt Anlagemittel Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Anleitung Anleitung Antifaschistisch-demokratische Ordnung Antifaschistisch-demokratische Ordnung Stichwort erscheint durchgängig. Antisemitismus Antisemitismus Apel, Erich Apel, Erich Apitz, Bruno Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Apotheken Apotheken Apothekenassistenten Apothekenassistenten Apparat Apparat Apparatschik Apparatschik Arbeit, Abteilung für Arbeit, Abteilung für Arbeiterfestspiele Arbeiterfestspiele Arbeiterforscher Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiterkomitee Arbeiterkomitee Arbeiterkontrolle Arbeiterkontrolle Arbeiteroper Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiter, Schreibende Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF) Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF) Arbeiter- und Bauernkind Arbeiter- und Bauernkind Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiterveteranen Arbeiterveteranen Arbeiterwohnungsbau Arbeiterwohnungsbau Arbeit, Gesetz der Arbeit, Gesetz der Stichwort erscheint durchgängig. Arbeit mit den Menschen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitsamt Arbeitsamt Arbeitsbefreiung Arbeitsbefreiung Arbeitsbuch Arbeitsbuch Arbeitsdirektor Arbeitsdirektor Arbeitsdisziplin Arbeitsdisziplin Arbeitseinheit Arbeitseinheit (TTTT) Arbeitserziehung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgemeinschaften, Sozialistische Arbeitsgemeinschaften, Ständige Arbeitsgemeinschaften, Ständige Arbeitsgericht Arbeitsgericht Arbeitsgesetzbuch Arbeitsgesetzbuch Arbeitshaus Arbeitshaus Arbeitshygiene Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitskraft Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitskräfte Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitskräftebilanz Arbeitskräftebilanz Arbeitskräftelenkung Arbeitskräfteplan Arbeitskräfteplan Arbeitskräfteproblem Arbeitskräftereserve Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitslosenversicherung Arbeitslosenversicherung Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitslosigkeit Arbeitslosigkeit Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmoral, Sozialistische Arbeitsmoral, Sozialistische Arbeitsnorm Arbeitsnorm Arbeitsnormung, Zentrales Aktiv für Arbeitsnormung, Zentrales Aktiv für Arbeitsökonomik Arbeitsökonomik Arbeitsordnung Arbeitsordnung Arbeitspolitik Arbeitspolitik (Haupteintrag) Arbeitsproduktivität Arbeitsproduktivität Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitsrecht Arbeitsrecht Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen Arbeitssanitätsinspektion Arbeitssanitätsinspektion Arbeitsschutz Arbeitsschu

1960 1962 Anmerkungen ABF ABF Abgaben Abgaben Abgabenverwaltung Abgabenverwaltung Ablieferungspflicht Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Ablieferungssoll Abrüstung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Absatzabteilungen Absatzabteilungen Absatzorgane, Staatliche Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter Abschnittsbevollmächtigter (ABV) Erstes Vorkommen dieses…

DDR A-Z 1962

Justizverwaltung (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Oberste J.-Behörde: Ministerium der Justiz der „DDR“. Minister Dr. Hilde ➝Benjamin (als Nachfolgerin von Max ➝Fechner). 2 Stellv. des Ministers: Hans Ranke (SED) und Rolf Kaulfersch (NDP). Durch Beschluß des Ministerrats vom 20. 7. 1956 (GBl. S. 597) wurde ein Statut des Justizministeriums erlassen. Danach ist das Ministerium „als Fachministerium der Regierung der DDR das zentrale Organ der Justizverwaltung“. Wie schon vorher andere Ministerien, ist auch das Justizministerium zur „juristischen Person“ erklärt worden. Das Ministerium hat zwei Hauptabt.: Gesetzgebung und Rechtsprechung; ferner drei selbständige Abt.: Kaderabt., Abt. Allgemeine Verwaltung, Haushaltsabt. Als beratendes Organ des Ministers fungiert das „Kollegium des Ministeriums“, dem neben dem Minister die Stellv. des Ministers, die Leiter der Hauptabt. und der Leiter der Kaderabt. angehören. Schon seit Okt. 1950 bestanden in den Ländern der SBZ mit Ausnahmen von Thüringen keine selbständigen Justizministerien mehr. Mit der Auflösung der Landesregierungen im Sommer 1952 sind auch die den Ministerpräsidenten der Länder unterstehenden Hauptabt. Justiz aufgelöst worden. In den Bezirken wurden Bezirks.-J. geschaffen, deren Organisation und Tätigkeit sich jetzt nach der „Arbeitsordnung für die Justizverwaltungsstellen vom 30. 11. 1960 richten. Die J.-Stellen haben einen Leiter, einen Stellv. des Leiters und die Abt. Recht, Kader, Verwaltung und Haushalt. Die J.-Stellen leiten die Gerichte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben an und kontrollieren ihre Tätigkeit. Sie üben ferner die Aufsicht über die Rechtsanwaltschaft aus und haben Anleitung und Kontrolle der Staatlichen Notariate, der Einzelnotare und der Gerichtsvollzieher wahrzunehmen. Der Leiter der J.-Stelle ist dafür verantwortlich, daß Gesetze und Beschlüsse der zentralen staatlichen Organe den Gerichten, staatlichen Notaren und Einzelnotaren erläutert und von diesen mit den Mitteln der Justiztätigkeit [S. 206]durchgesetzt werden (§ 8 der AG). Er hat dem Justizminister zu berichten, wenn „die gesellschaftliche Entwicklung neue Gesetze erfordert oder gesetzliche Bestimmungen zu den ökonomischen Gesetzen und den Zielen der sozialistischen Entwicklung in Widerspruch getreten sind oder ihre Durchführung hemmen, so daß sie geändert oder aufgehoben werden müssen“ (§ 9). Die besonders wichtige Aufgabe der Anleitung und Kontrolle der Rechtsprechung der Kreisgerichte und des Bezirksgerichts ist den Instrukteuren der Abt. Recht übertragen, die in dieser Tätigkeit wiederum von den Instrukteuren des Justizministeriums angeleitet und kontrolliert werden. Die einheitliche Leitung des Instrukteurwesens liegt in den Händen des 1. Stellv. des Ministers. Anleitung und Kontrolle der Rechtsprechung sind dem Just.-Min. durch § 13 des am 1. 10. 1959 neu gefaßten Gerichtsverfassungsgesetzes gesetzlich zuerkannt. „Die Anleitung und Kontrolle haben die Erfüllung der Aufgaben der Rechtsprechung und der politischen Arbeit unter den Werktätigen zu gewährleisten“ (§ 13, Abs. 2). Mit dieser Weisungsbefugnis der J. gegenüber den Gerichten wird die Unabhängigkeit der Richter kraft Gesetzes endgültig beseitigt. Kontrolliert und angeleitet vom Ministerium werden auch die J.-Stellen in den Bezirken. Die J. liegt also straff zentralistisch in den Händen des Ministeriums. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 205–206 Justizreform A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Justizwettbewerb

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Oberste J.-Behörde: Ministerium der Justiz der „DDR“. Minister Dr. Hilde ➝Benjamin (als Nachfolgerin von Max ➝Fechner). 2 Stellv. des Ministers: Hans Ranke (SED) und Rolf Kaulfersch (NDP). Durch Beschluß des Ministerrats vom 20. 7. 1956 (GBl. S. 597) wurde ein Statut des Justizministeriums erlassen. Danach ist das Ministerium „als Fachministerium der Regierung der DDR das zentrale Organ der…

DDR A-Z 1962

Musik (1962)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach der in der SBZ maßgebenden sowjetischen M.-Auffassung kann „das Wesen der M. unmöglich im inhaltlosen ‚Spiel reiner Klangformen‘ bestehen … sondern darin, die Vielfalt der Wirklichkeit in das M.-Gestalten einfließen zu lassen. M., in diesem Sinne aufgefaßt, spiegelt nicht nur Wirklichkeiten, sondern vermag auch aktiv in die Lebenszusammenhänge einzugreifen und somit zur Veränderung und Umgestaltung der gesellschaftlichen Zustände beizutragen.“ Mit diesen Sätzen (aus dem sowjetzonalen „Lexikon A-Z in einem Band“) wird die Norm des sozialistischen Realismus auch für die M. gesetzt, zugleich die ideologische Rechtfertigung für die hemmungslose Politisierung der M., vor allem der Volks-M. und in ihrem Bereich wiederum des Liedes, gegeben. „Unter entschiedener Absage an die musikfremde Zersetzung der europäischen Musiktradition soll eine Musik „hervorgebracht“ werden, „die im Streben nach einer neuen kunstvollen Einfachheit Ideentiefe, melodischen und harmonischen Reichtum, Volkstümlichkeit und Verständlichkeit der musikalischen Aussage in sich vereint“ (Entschließung der Kulturkonferenz 1960 der SED). Teils der bewußtseinsbildenden Wirkung wegen, teils auch aus Motiven staatlicher Repräsentation, die in allen totalitären Herrschaftsformen das Kulturleben beeinflussen, wird das öffentliche M.-Leben mit beträchtlichen Mitteln gefördert, wobei Institute von großer Tradition (Leipziger Gewandhaus, Dresdener Philharmonie, Berliner Staatsoper, Thomaner- und Kreuz-Chor) mehr als ihren Namen einzusetzen hatten. 1958 gab es 39 „Kultur- und Sinfonie-“, 47 Theater- und 3 Rundfunkorchester. Der Pflege des Kulturellen Erbes dienen Musikfeste, die u. a. auch Bach und Händel gewidmet waren. Man bemüht sich, das Konzertleben, das von der Deutschen ➝Künstler-Agentur und den Bezirksdirektionen der Deutschen Konzert- und Gastspieldirektion monopolistisch gesteuert wird, weitgehend zu dezentralisieren. Die Einsetzung eines Musikrates, der das Musikleben der SBZ zugleich repräsentieren und steuern soll, wurde neuerdings angekündigt. Auf musikwissenschaftlichem Gebiet, vor allem bei großen Editionen, gibt es noch Beispiele gesamtdeutscher Zusammenarbeit. Die großen M.-Verlage, wie der weltberühmte von Breitkopf & Härtel, wurden enteignet und verstaatlicht oder sind verschwunden. (Verlagswesen) [S. 300]Wie alle Sparten der Laienkunst, erfreut sich auch die Volks-M. der besonderen Beachtung von Partei und Staat, denen es dabei ebensowohl um die Kontrolle des Vereinswesens wie auch um die bewußtseinsbildende Kraft der gemeinschaftlichen M.-ausübung zu tun ist. Volksmusikschulen dienen der Förderung und Ausrichtung des Nachwuchses, das Institut für Volksmusikforschung in Weimar veranstaltet Wanderausstellungen und gibt Liederblätter und Volkstanzhefte heraus, das Zentralhaus för Volkskunst sorgt für sozialistisches Liedgut, das zusammen mit Volkstanz, Kabarett und Agitprop (Agitprop-Gruppen) die Veranstaltungen der Kulturellen Massenarbeit auszufüllen hat. „Ernstes Zurückbleiben“ wird immer von neuem auf dem Gebiete der Tanz- und Unterhaltungs-M. kritisiert, wo die eigene Produktion im Urteil des meist jugendlichen Publikums gegen „imperialistische Einflüsse“ aus dem Westen nicht aufzukommen vermag und man daher zu einer administrativen Drosselung des Verbrauchs westlicher M. schreiten mußte. Schallplatten werden von einem VEB Deutsche Schallplatten produziert, derzeit aber noch in der Bundesrepublik gepreßt; die Einfuhr von Schallplatten aus der Bundesrepublik ist im übrigen nicht gestattet. (Kulturpolitik, Verband deutscher ➝Komponisten und Musikwissenschaftler, AWA) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 299–300 Museum für Deutsche Geschichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mutterschutz

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach der in der SBZ maßgebenden sowjetischen M.-Auffassung kann „das Wesen der M. unmöglich im inhaltlosen ‚Spiel reiner Klangformen‘ bestehen … sondern darin, die Vielfalt der Wirklichkeit in das M.-Gestalten einfließen zu lassen. M., in diesem Sinne aufgefaßt, spiegelt nicht nur Wirklichkeiten, sondern vermag auch aktiv in die Lebenszusammenhänge einzugreifen und somit zur Veränderung und Umgestaltung der…

DDR A-Z 1962

Thüringen (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ, wegen seines Waldreichtums und seiner Lage „das grüne Herz Deutschlands“ genannt, umfaßt seit 1944 auch den Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen und den Kreis Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau; 15.598 qkm, 2,8 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 19. 12. 1946, Hauptstadt Erfurt (bis 1948 Weimar); Landesfarben: Weiß-Rot; Wirtschaft: Kali-, Erdöl- und Braunkohlengewinnung, Metall-, Textil-, Papier-, Glas-, optische und Spielzeugindustrie, Gemüse- und Gartenbau, Forstwirtschaft. — Landtag, Landesregierung und damit praktisch auch das Land im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Erfurt, Gera und Suhl aufgehoben. Die thüringische Ge[S. 441]schichte ist in besonderem Maße typisch für die deutsche Kleinstaaterei. Mehrfach mit Sachsen und sächsischen Teilfürstentümern verbunden und wieder aufgeteilt, wurde Th. erst 1920 zum Land Th. zusammengeschlossen, wobei das Gebiet mit und um Coburg an Bayern fiel. Nach 1933 verlor das Land im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit; 1944 wurde der Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen (unter Einbeziehung des Kreises Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau) dem Reichsstatthalter in Th. unterstellt. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde das Land von amerikanischen Truppen besetzt; die US-Militärregierung errichtete die „Provinzialverwaltung für das Land Th.“ unter Regierungspräsident Dr. Hermann Brill (SPD), die sich auch auf die westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegenen sächsischen Gebietsteile erstreckte. Am 1. 7. 1945 fiel Th. auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Errichtung der „Landesverwaltung Th.“ unter Präsident Dr. Rudolf Paul (LDP), der sie im Okt. 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen die SED nur 49,3 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dez. 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Dr. Rudolf Paul (inzwischen SED) und beschloß die „Verfassung des Landes Th. vom 20. 12. 1946“, die am 23. 1. 1947 in Kraft trat. An Stelle des in die Westzonen geflüchteten Dr. Paul wurde im Okt. 1945 Eggerath (SED) Ministerpräsident. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 war Th. Land der „DDR“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 440–441 Thiessen, Peter-Adolf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Tierarzt, Verdienter

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ, wegen seines Waldreichtums und seiner Lage „das grüne Herz Deutschlands“ genannt, umfaßt seit 1944 auch den Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen und den Kreis Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau; 15.598 qkm, 2,8 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 19. 12. 1946, Hauptstadt Erfurt (bis 1948 Weimar); Landesfarben: Weiß-Rot; Wirtschaft: Kali-, Erdöl- und Braunkohlengewinnung, Metall-,…

DDR A-Z 1962

Klasse (1962)

Siehe auch: Klasse: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Klasse/Klassen, Klassenkampf: 1985 Klassen: 1975 1979 Hinsichtlich ihrer Stellung im Arbeitsprozeß weithin konforme und mehr oder weniger durch das Bewußtsein dieser Konformität im Verhaltensstil mitgeprägte Menschengruppe. Vor allem durch Marx (Historischer Materialismus) und die moderne Arbeiterbewegung zu einem theoretisch wie geschichtlich wirksamen Element des Verständnisses und der Auseinandersetzungen der jüngeren abendländischen Geschichte geworden, haben die K. jedoch nach herrschender Auffassung der westlichen Soziologie mit der Fortentwicklung der industriellen Massen[S. 217]gesellschaft im 20. Jahrhundert als Wirk- wie Klassifizierungsprinzip wesentlich an Bedeutung verloren. — Der Bolschewismus ignoriert indes diese Entwicklung: Nach Lenins auch heute noch anerkannter Definition sind K. „Menschengruppen, die sich voneinander unterscheiden nach ihrer Stellung in einem geschichtlich bestimmten System der gesellschaftlichen Produktion, nach ihrem Verhältnis zu den Produktionsmitteln, nach ihrer Rolle in der gesellschaftlichen Organisation der Arbeit und folglich nach der Art der Erlangung und dem Umfang des Anteils am gesellschaftlichen Reichtum, über den „sie verfügen“. In der modernen westlichen Industriegesellschaft gibt es nach bolschewistischer Auffassung nur zwei K., Bourgeoisie und Proletariat, daneben noch Gruppen, wie die Vertreter der „kleinen Warenwirtschaft“ — Händler, Handwerker, Kleinbauern —, die ebenso wie die „werktätige Intelligenz“ zwischen den K. stehen. Während der Bourgeoisie der bedingungslose Kampf des Proletariats gilt, haben die „kleinbürgerlichen“ und einzelbäuerlichen Zwischenschichten mehr oder weniger die Chance, als Verbündete des Proletariats im Klassenkampf angenommen zu werden. (Bündnispolitik); der auf die „Liquidierung der Bourgeoisie“ über die Diktatur des Proletariats und damit die Ermöglichung einer klassenlosen Gesellschaft abzielt. Neuerdings ist dieses relativ einfache Klassenschema für die „sozialistische“ Gesellschaft dadurch ins Wanken geraten, daß man in den Volksdemokratien von einer neu entwickelten „K. der Genossenschaftsbauern“ spricht, was seinen Grund in dem Umstand hat, daß hier das Eigentum an den Produktionsmitteln weder dem Staat (sog. Volkseigentum) noch dem einzelnen („Individualeigentum“) zukommt, sondern einem begrenzten Kollektiv. Während Stalin das genossenschaftliche Eigentum noch als ein unzulängliches Provisorium auf dem Weg zum vollen „Volkseigentum“ (als Voraussetzung der klassenlosen Gesellschaft) ansah, muß einstweilen offen bleiben, ob hier eine nur taktische und vorübergehende oder aber eine prinzipielle Korrektur vollzogen worden ist. In der Kommun. Gesellschaft sollen demgegenüber die K. definitiv aufgehoben und in die Einheit eines klassenlosen Volksganzen verschmolzen sein - ein Stadium, das die UdSSR nach dem im Okt. 1961 angenommenen 3. Parteiprogramm der KPdSU zwischen 1957 und 1980 in seinen Grundlagen zu erreichen trachtet. (Marxismus-Leninismus) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 216–217 KJVD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Klassenjustiz

Siehe auch: Klasse: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Klasse/Klassen, Klassenkampf: 1985 Klassen: 1975 1979 Hinsichtlich ihrer Stellung im Arbeitsprozeß weithin konforme und mehr oder weniger durch das Bewußtsein dieser Konformität im Verhaltensstil mitgeprägte Menschengruppe. Vor allem durch Marx (Historischer Materialismus) und die moderne Arbeiterbewegung zu einem theoretisch wie geschichtlich wirksamen Element des Verständnisses und der Auseinandersetzungen der jüngeren…

DDR A-Z 1962

Historischer Materialismus (1962)

Siehe auch: Historischer Materialismus: 1958 1959 1960 1963 1969 1975 1979 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung): 1965 1966 Materialistische Geschichtsauffassung: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus): 1953 1954 (Materialistische Geschichtsauffassung): Die Anwendung des Dialektischen Materialismus auf die Geschichte; für Marxisten-Leninisten Grundlage für das Verständnis und die Beurteilung aller historischen und geistigen Erscheinungen. Nach dem HM. hat die Entwicklung der Gesellschaft durch die Entstehung des Privateigentums an Produktionsmitteln von einer kommun. Urgemeinschaft zur Klassengesellschaft und damit zur Spaltung der Gesellschaft in Ausbeuter und Ausgebeutete geführt. Der Klassenkampf zwischen Unterdrückern und Unterdrückten wird als das bewegende Moment der geschichtlichen Entwicklung angesehen. Die den verschiedenen Gesellschaftsformen (Sklavenhaltergesellschaft, Feudalismus, Kapitalismus) innewohnenden Widersprüche zwischen Produktivkräften und Produktionsverhältnissen seien der Ausgangspunkt, um durch den Klassenkampf und die Revolution eine jeweils höher entwickelte Gesellschaftsform zu erreichen, ohne jedoch die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen und die der Klassengesellschaft innewohnenden Widersprüche zu beseitigen. Marx glaubte, der Kapitalismus werde an diesen Widersprüchen zugrunde gehen (Krise), an seine Stelle werde eine durch die proletarische Weltrevolution zu schaffende klassenlose kommun. Gesellschaft treten, in der jedwede Unterdrückung und Ausbeutung abgeschafft sind. Er ging allerdings davon aus, daß die klassenlose Gesellschaft nur bei höchstentwickelter Industrialisierung aller bedeutenden Länder möglich ist. Lenin sah vor und während des 1. Weltkrieges im Imperialismus die letzte Entwicklungsstufe des Kapitalismus und hielt damit die Zeit für die proletarische Weltrevolution ohne Rücksicht auf die Unterschiede im Stand der Industrialisierung für gekommen. Aus der Auffassung heraus, daß die durch die Oktoberrevolution in Rußland 1917 geschaffene neue Gesellschaft zusammenbrechen werde, wenn es nicht in anderen Ländern (und zwar vor allem hochindustriellen Ländern) gleichfalls — wie zunächst von ihm erwartet — zur Revolution käme, bemühte er sich, die Weltrevolution, vor allem in Europa, auszulösen (Komintern). Da der Erfolg ausblieb, stellte Stalin später, im Widerspruch zu Marx und Lenin, die These auf, der Aufbau des Sozialismus und der Übergang zum Kommunismus seien auch in einem einzelnen Lande möglich. Der Glaube an die Weltrevolution wurde nicht aufgegeben, aber erklärt, sie erfolge nicht überall gleichzeitig, sondern erstrecke sich über eine lange historische Epoche. Die SU habe das Proletariat anderer Länder in seinen Kämpfen gegen die bestehenden Gesellschaftsordnungen zu unterstützen. Daraus wurde auch die führende Rolle der KPdSU gegenüber anderen kommun. Parteien abgeleitet. Diese [S. 181]Auffassungen wurden durch den XX. Parteitag 1956, auf dem Stalin kritisiert wurde, nicht verworfen. (Marxismus-Leninismus, Stalinismus, Bolschewismus, Ostblock, Volksdemokratie, Linguistikbriefe, Koexistenz, Ökonomisches Grundgesetz, Freiheit) Literaturangaben Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 180–181 Historikergesellschaft, Deutsche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HO

Siehe auch: Historischer Materialismus: 1958 1959 1960 1963 1969 1975 1979 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung): 1965 1966 Materialistische Geschichtsauffassung: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus): 1953 1954 (Materialistische Geschichtsauffassung): Die Anwendung des Dialektischen Materialismus auf die Geschichte; für Marxisten-Leninisten Grundlage für das…

DDR A-Z 1962

Instrukteurwesen (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Aus der SU übernommene Einrichtung im Partei-, Staats- und sonstigen Organi[S. 191]sationsapparat, die dazu dient, den zentralen Willen in den nachgeordneten Dienststellen, Betrieben und Gemeinden zur Geltung zu bringen. Zu diesem Zweck sind den übergeordneten Leitungen Instrukteure, zum Teil auch feste Instrukteurbrigaden attachiert. Diese sollen im Sinn des operativen Arbeitsstils auf die nachgeordneten Organe durch Anleitung, Bildung von Beispielen und Kontrolle einwirken. Instrukteurbrigaden werden demzufolge vorwiegend an den Schwerpunkten der Produktion und des politischen Lebens und an solchen Punkten eingesetzt, wo besonders starke Mißstände vorhanden sind. Angestrebt wird ein besserer Kontakt zwischen den oberen Leitungen und den unteren Organen, Gemeinden und Betrieben. In letzter Zeit verstärkte Tendenz, sog. gemischte Brigaden einzusetzen, in denen Instrukteure und sonstige Funktionäre von Partei, Staat und Massenorganisationen gemeinsam tätig sind. In der Justiz der SBZ wurde das I. im Jahre 1954 allgemein eingeführt, nachdem Justizminister Hilde ➝Benjamin zur Beobachtung und Kontrolle der wegen Beteiligung am Juni-Aufstand eingeleiteten Strafverfahren einen „Operativstab“ mit verschiedenen Instrukteuren eingesetzt hatte (Unabhängigkeit der ➝Richter). Im Justizministerium und in den Justizverwaltungsstellen der Bezirke sind Instrukteure tätig, die regelmäßig alle Gerichte aufsuchen und „richtungweisende Anleitungen“ erteilen (Justizverwaltung). „Die Kreis- und Bezirksgerichte werden in ihrer Tätigkeit durch das Ministerium der Justiz angeleitet und kontrolliert“ (§ 13 GVG). Somit stellt sich das I. als Ausfluß des sowj. Prinzips der „Kontrolle und Anleitung“ dar. Auf Grund der Beschlüsse des 33. und 35. Plenums des ZK der SED und des V. Parteitags (Juli 1958) wurde die Einzelinstruktion mehr und mehr eingeschränkt. An ihre Stelle trat die Instruktion durch „Komplexbrigaden“, „gemeinsame Brigaden“, „Spezialbrigaden“ und „Instrukteurgruppen“. Die Brigaden setzen sich aus Mitarbeitern der Obersten Staatsanwaltschaft, des Justizministeriums, der HVDVP und des ZK der SED“ zusammen („Neue Justiz“ 1958, S. 839). Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 190–191 Instrukteurbrigade A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Intelligenz

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Aus der SU übernommene Einrichtung im Partei-, Staats- und sonstigen Organi[S. 191]sationsapparat, die dazu dient, den zentralen Willen in den nachgeordneten Dienststellen, Betrieben und Gemeinden zur Geltung zu bringen. Zu diesem Zweck sind den übergeordneten Leitungen Instrukteure, zum Teil auch feste Instrukteurbrigaden attachiert. Diese sollen im Sinn des operativen Arbeitsstils auf die nachgeordneten Organe durch…

DDR A-Z 1962

Verlagswesen (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Wie jeder andere Wirtschaftszweig unterliegt auch das V. der zentralen Wirtschaftsplanung (Wirtschaftssystem). Der Siebenjahrplan sieht vor, „daß wir 70 Prozent mehr und natürlich gute Bücher herausbringen müssen“ (Staatssekretär Erich ➝Wendt auf der Konferenz des V. im Febr. 1960). „Unsere Verlage müssen zu sozialistischen Verlagen werden, das heißt voll verantwortlich dafür sein, daß in ihrem Bereich vor allem die für den wissenschaftlichtechnischen Fortschritt, für die Qualifizierung unserer Werktätigen, für die Hebung des allgemeinen Bildungsniveaus unentbehrliche Literatur erscheint“ (ebenda). Angeleitet und Kontrolliert wird das V. von der Abt. „Literatur und Buchwesen“ im Ministerium für Kultur, die für die Buchpro[S. 456]duktion im allgemeinen und für die „sozialistische Gestaltung“ der Verlagsprogramme im besonderen verantwortlich ist. Die graphische Industrie untersteht seit 1958 dagegen der Staatlichen ➝Plankommission; Zensur und Papierzuteilung sind also der Kompetenz nach getrennt. Die Abt. Literatur und Buchwesen leitet die Verlage an, indem sie ihre allgemeine Planung, ihre Jahresthemen- und „thematischen Perspektivpläne“ prüft. Um „breite Kreise der Bevölkerung zu beteiligen, wurden insgesamt 21 ständige Arbeitsgemeinschaften gebildet, die nicht nur „passiv“ begutachten, sondern „wichtige Helfer“ „bei der Aufstellung und [S. 457]Erfüllung komplexer Literatur-Entwicklungsprogramme“ werden sollen. Die Editionspläne sind außerdem auf Verlegerkonferenzen Gegenstand von Kritik und Selbstkritik. Die „Begutachtung“ der Verlagsprogramme zielt u. a. auf deren klare Abgrenzung durch Zuweisung thematischer Zuständigkeiten ab; auch werden „Schwerpunkttitel“ festgelegt, deren Produktion unter Hintanstellung aller sonstiger Vorhaben besonders zu fördern ist. Die Abt. Literatur und Buchwesen prüft jedoch auch einzelne Manuskripte; um das System der Steuerung zu vervollständigen, werden Autorenverpflichtungen im Sinne des Vertragsgesetzes angestrebt. Die schöngeistigen Verlage werden angehalten, die „Bewegung der schreibenden ➝Arbeiter“ zu unterstützen. 1960 waren an der Buchproduktion in der SBZ etwa 90 Verlage beteiligt, viele davon, vor allem private, jedoch nur mit wenigen Titeln. Obschon nachprüfbare Angaben über die Eigentumsverhältnisse im V. nicht veröffentlicht werden, lassen sich nahezu 60 Verlage, darunter alle größeren, einwandfrei als entweder „volkseigen“ (d. h. Staatsverlage) oder „organisationseigen“ (d. h. im Besitz von Parteien, Massenorganisationen usw.) identifizieren. Kaum mehr als 12 Verlage waren (von den drei kirchlichen abgesehen) wahrscheinlich noch Privateigentum; ihr Anteil an der Produktion dürfte (nach Titeln) unter 5 v. H. gelegen haben. Alle staatseigenen Verlage wurden 1959 in einer VVB Verlage zusammengeschlossen, die dem Ministerium für Kultur untersteht. Zu den „volkseigenen“ Verlagen (Volkseigentum) gehören u. a. der Verlag Enzyklopädie (früher Bibliographisches Institut), die Verlage Brockhaus, Reclam, Teubner, Breitkopf & Härtel, die widerrechtlich enteignet wurden; einige davon produzieren trotzdem unter dem gleichen Namen wie in der Bundesrepublik. Einzelne Ministerien haben eigene Verlage, so das Ministerium für Verteidigung den Militär-Verlag. Die gesamte Literatur des Nationalrates (Nationale Front) erscheint im Kongreßverlag. Die „organisationseigenen Verlage“ unterstehen dem Druckerei- und Verlagskontor in Ost-Berlin, einer Außenstelle des ZK der SED. Der sowjetzonale Dietz-Verlag gehört der SED, der Aufbau-Verlag dem Deutschen ➝Kulturbund, der Verlag Neues Leben der FDJ, der Verlag Kultur und Fortschritt der Gesellschaft für ➝deutsch-sowjetische Freundschaft, der Urania-Verlag der Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse und der Verlag Tribüne dem FDGB. Die Buchproduktion der Verlage in der SBZ wuchs bis 1958 von Jahr zu Jahr an (1951: 2.142, 1954: 5.410, 1958: 6.205 Titel; 1959 jedoch 5.631) und holte auch in der technischen Qualität auf, befriedigt aber auch heute noch weder die Leserwünsche noch die dirigierenden Stellen von Partei und Staat. Westliche Literatur in Lizenzausgaben und Übersetzungen wird nur in engen Grenzen zugelassen; Unterhaltungsliteratur jeden Niveaus ohne politischen Einschlag ist daher meist schnell vergriffen. Titel, die dem sozialistischen Aufbau und der Erfüllung der Wirtschaftspläne dienen, genießen in der Produktion ohne Rücksicht auf Leserwünsche den Vorzug. Die Auflagenbemessung ist daher auch unabhängig von der Nachfrage, abgesehen von der der Bibliotheken, die ihren Plansoll-Bedarf sogar gesetzlich gesichert sehen möchten. Da der Plan den Umschlag eines bestimmten Prozentsatzes der Lagerbestände innerhalb Jahresfrist vorschreibt, werden „Überplanbestände“ bei den Verlagen wie beim Sortiment nach relativ kurzen Fristen verramscht oder makuliert. Die durchschnittlichen Bücherpreise liegen bei der schönen Literatur geringfügig, bei der Fachliteratur teilweise beträchtlich unter den westdeutschen. Der Buchexport ist monopolisiert (Deutscher ➝Buch-Export und -Import); im Verkehr mit der Bundesrepublik vollzieht er sich im Rahmen des Interzonenhandels. (Kulturpolitik, Buchhandel, Zeitschriften) Literaturangaben Taubert, Sigfred: Buchproduktion und Verlagswesen der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands im Jahre 1955. (BMG) 1956. 34 S. m. 17 Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 453–457 Verkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verlöbnis

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Wie jeder andere Wirtschaftszweig unterliegt auch das V. der zentralen Wirtschaftsplanung (Wirtschaftssystem). Der Siebenjahrplan sieht vor, „daß wir 70 Prozent mehr und natürlich gute Bücher herausbringen müssen“ (Staatssekretär Erich ➝Wendt auf der Konferenz des V. im Febr. 1960). „Unsere Verlage müssen zu sozialistischen Verlagen werden, das heißt voll verantwortlich dafür sein, daß in ihrem Bereich…

DDR A-Z 1962

Betriebskollektivvertrag (1962)

Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Der B. wird in § 13 des Arbeitsgesetzbuches erläutert als „Vereinbarung zwischen dem Betriebsleiter und der Betriebsgewerkschaftsleitung zur allseitigen Erfüllung der Betriebspläne.“ Die B. sind alljährlich in den VEB abzuschließen. Sie enthalten Verpflichtungen des Betriebsleiters, der BGL, der Belegschaft insgesamt oder von Gruppen der Belegschaft (Abt., Meisterbereich, Brigade, Aktiv). Sie sind somit des arbeitsrechtlichen Charakters entkleidet. Die Verpflichtungen beziehen sich vor allem auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Einführung von TAN, die Veranstaltung von Wettbewerben (Wettbewerbsbewegung), Senkung der Selbstkosten, Festigung der Arbeitsdisziplin und Maßnahmen der betrieblichen Sozialpolitik. Der Inhalt der B. richtet sich nach den Betriebsplänen. Sie sind nach Direktiven, die gemeinsam von den Industriegewerkschaften und den Abteilungen der Staatlichen ➝Plankommission beschlossen werden, abzuschließen. Die B. bilden einen Teil der Produktionspropaganda. Die Erfüllung der B. wird Kontrolliert durch Massenkontrolle und durch periodische (meist vierteljährliche) Rechenschaftslegungen. In den Abt. großer VEB können Abteilungskollektivverträge abgeschlossen werden. In den staatlichen Organen und Einrichtungen (Staatsapparat) können ebenfalls Kollektivverträge abgeschlossen werden. Für die Privatbetriebe bestehen Betriebsvereinbarungen. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. 112 S. m. 4 Anl. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 69 Betriebskampfgruppen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebskomitee Neue Technik

Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Der B. wird in § 13 des Arbeitsgesetzbuches erläutert als „Vereinbarung zwischen dem Betriebsleiter und der Betriebsgewerkschaftsleitung zur allseitigen Erfüllung der Betriebspläne.“ Die B. sind alljährlich in den VEB abzuschließen. Sie enthalten Verpflichtungen des…

DDR A-Z 1962

Stalinismus (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Die Weiterbildung der Theorie und vor allem Praxis des Marxismus-Leninismus in der Ära Stalin — zwischen 1924 und 1952. Der Situation der UdSSR als des einzigen bolschewistischen Staats in einer kapitalistischen Umwelt Rechnung tragend, baute Stalin nach der Machtübernahme die revolutionäre Lehre Lenins, die auf der Idee der relativ gleichzeitig in vielen Ländern erfolgenden Weltrevolution fußte (Trotzkismus), in eine Theorie vom Aufbau des „Sozialismus in <s:einem> Land“ um. Dies bedeutete innenpolitisch: Ein-Mann-Diktatur, schärfsten Kampf gegen alle abweichenden Konzeptionen (Abweichungen); äußersten Terror gegen Parteimitglieder und Funktionäre (KPdSU-Tschistka von 1936 bis 1938) und die „Klassenfeinde“ innerhalb der UdSSR (Aktion gegen die Kulaken u. a.); zugleich Mobilisierung der loyalen und indifferenten Volksmassen für nationalrussische „patriotische“ Belange im Sinn des alten zaristischen Imperialismus. Außenpolitisch entsprach dem die Preisgabe der revolutionären Ideale der kommun. Minderheiten im Ausland, die strikte Unterwerfung aller ausländischen kommun. Parteien und der Komintern unter Befehl, Wünsche und Interessen Moskaus, Absage an den proletarischen ➝Internationalismus und das Bemühen um einen Modus vivendi mit dem westlichen Ausland, da die Kräfte der UdSSR zunächst nicht für eine internationale Auseinandersetzung ausreichten. Nachdem die UdSSR im Zuge des 2. Weltkrieges mit Hilfe ihrer Okkupationsarmeen die europäischen Volksdemokratien ins Leben zu rufen vermochte, kam es zu einer Modifizierung des St. (Linguistikbriefe). Doch blieb der Kerngedanke des St. das Prinzip der mit allen Terrormitteln ausgestatteten, straff zentralen Parteigewalt, die sich gleichermaßen der Methoden der Unterdrückung der „Klassenfeinde“ und des Appells an nationalistisch-patriotische Ressentiments in den kritiklosen Massen bedient, über Stalins Tod 1953 hinaus erhalten. Der seit 1956 proklamierte Abbau der Auswüchse des St. hat hier nur teilweise Wandel geschaffen und insbesondere die gesellschaftliche Eigeninitiative in allen bolschewistischen Ländern unter der Kontrolle der Partei gehalten. (Revisionismus, Personenkult) Der Begriff St. wurde zuerst von Trotzkisten, später von allen Gegnern der stalinschen Politik gebraucht. Literaturangaben Bretscher, Willy: Sowjetrußland nach Stalins Tod und Verdammung. Zürich 1956, Neue Zürcher Zeitung. 57 S. Deutscher, Isaac: Stalin — die Geschichte des modernen Rußland. Stuttgart 1953, Kohlhammer. 606 S. Just, Artur W.: Stalin und seine Epoche. München 1953, Wilhelm Heyne. 76 S. Meissner, Boris: Die Kommunistische Partei der Sowjetunion vor und nach dem Tode Stalins (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 12). Frankfurt a. M. 1954, Institut für Europäische Politik und Wirtschaft. 104 S. Meissner, Boris: Das Ende des Stalin-Mythos — die Ergebnisse des XX. Parteikongresses der KPdSU (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 13). Frankfurt a. M. 1956. 214 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 423 Stalinallee A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stalinstadt

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Die Weiterbildung der Theorie und vor allem Praxis des Marxismus-Leninismus in der Ära Stalin — zwischen 1924 und 1952. Der Situation der UdSSR als des einzigen bolschewistischen Staats in einer kapitalistischen Umwelt Rechnung tragend, baute Stalin nach der Machtübernahme die revolutionäre Lehre Lenins, die auf der Idee der relativ gleichzeitig in vielen Ländern erfolgenden Weltrevolution fußte (Trotzkismus), in eine…

DDR A-Z 1962

Ablieferungspflicht (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die gesetzliche Verpflichtung landwirtschaftlicher Betriebe, ihre Erzeugnisse nach vorgeschriebenen Arten, Mengen und Terminen an die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe abzuliefern (Ablieferungssoll). Der A. unterliegen alle Arten pflanzlicher und tierischer Produkte einschließlich Neben- und Abfallprodukte (Häute, Felle, Tierhaare, Federn usw.). Zum System der zentralen Erfassung gehören zwei Formen der A.: Nach dem Ablieferungsbescheid, der von den Verwaltungsbehörden ausgehändigt wird, werden Getreide, Kartoffeln, Gemüse, Ölsaaten, Speisehülsenfrüchte, Schlachtvieh, Geflügel, Milch, Eier und Wolle erfaßt; auf der Grundlage von Verträgen, die die Verwaltungsorgane mit den Erzeugern abschließen, erfolgt die Erfassung von Spezial- oder Sonderkulturen (sog. technische Kulturen), wie Zuckerrüben, Faserpflanzen, Tabak, Obst, Arznei- und Gewürzpflanzen, Korbweiden, Mohnkapseln. Die Ablieferungsmengen (Normen) werden in der Regel je Flächeneinheit festgesetzt (Hektarveranlagung). Trotz gewisser Differenzierung wird dies weitgehend schematisch durchgeführt. Durch die besondere Staffelung der Normsätze, die, im Gegensatz zu den normalen Leistungsverhältnissen, im „privaten Sektor“ der Landwirtschaft so festgesetzt waren, daß sie bei pflanzlichen und tierischen Produkten mit der Betriebsgröße progressiv anstiegen, wurde zusammen mit dem Agrarpreissystem ein Steuerungsmittel des Klassenkampfes auf dem Lande ausgebaut — zumal Nichterfüllung der A. strafrechtliche Verfolgung nach sich zieht (Wirtschaftsstrafverordnung) —, das mit der Kollektivierung sein Ziel erreicht haben dürfte. Gegenüber den Normen, die für die einzelbäuerlichen Betriebe vor der Kollektivierung galten, ist das Ablieferungssoll der LPG ermäßigt, während das der VEG seit jeher gesondert festgesetzt wird. An diesem System der A. hat sich auch nach vollzogener Zwangskollektivierung nichts geändert, doch zeichnet sich bereits ab, daß in der „sozialisierten“ Landwirtschaft mit der Veranlagung der Marktproduktion die A. eine neue Form erhält. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — „Sozialisierung“ und Produktionsergebnisse. (BB) 1960. 191 S. mit 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 9 Abgabenverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ablieferungssoll

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die gesetzliche Verpflichtung landwirtschaftlicher Betriebe, ihre Erzeugnisse nach vorgeschriebenen Arten, Mengen und Terminen an die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe abzuliefern (Ablieferungssoll). Der A. unterliegen alle Arten pflanzlicher und tierischer Produkte einschließlich Neben- und Abfallprodukte (Häute, Felle, Tierhaare, Federn usw.). Zum System der zentralen Erfassung gehören zwei…

DDR A-Z 1962

Verfassung (1962)

Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 [S. 454]Die V. der „Deutschen Demokratischen Republik“ hat als Staatsgrundgesetz eine völlig andere Bedeutung als die Verfassungen demokratischer Staaten. Für die Würdigung ihres Rechtscharakters sind zu beachten 1. ihre Entstehungsgeschichte, 2. ihr Inhalt und 3. vor allem die kommun. Rechtsauffassung. 1. Entstehungsgeschichte Die V. ist nicht aus einer gewählten verfassungsgebenden Versammlung hervorgegangen. Diese Rolle maßte sich vielmehr ein aus dem „Zweiten Volkskongreß“ (17. u. 18. 3. 1948) hervorgegangener „Deutscher Volksrat“ an, dessen Mitgl. aus Delegierten der Parteien und Massenorganisationen bestanden. Er ließ durch einen Verfassungsausschuß den „Entwurf einer Verfassung für die Deutsche Demokratische Republik“ ausarbeiten, der am 22. 10. 1948 veröffentlicht wurde. Am 19. 3. 1949 wurde dieser Verfassungsentwurf von dem „Volksrat“ nach unbedeutenden Änderungen angenommen. Am 15. und 16. 5. 1949 fand in der SBZ eine Abstimmung statt über eine willkürlich zusammengesetzte „Einheitsliste“ des „Blocks der antifaschistischen Parteien und Massenorganisationen“ (Blockpolitik), bei der nur mit „Ja“ oder „Nein“ gestimmt oder ein ungültiger Stimmzettel abgegeben werden konnte. Trotz der sehr intensiven, z. T. auf national gefärbte Parolen gestützten Propaganda wurden insgesamt nur 61,8 v. H. „Ja“-Stimmen, in Ost-Berlin sogar nur 51,7 v. H. „Ja“-Stimmen gezählt. Dieses Abstimmungsergebnis reichte aber aus, um die „Einheitsliste“ als „gewählt“ zu erklären. So entstand der „Dritte Deutsche Volkskongreß“ (mit 1.523 Delegierten), der am 30. 5. 1949 die V. bestätigte und die Ernennung der 330 Abgeordneten des neuen „Deutschen Volksrates“ vornahm. Wieder ohne Wahlen konstituierte sich dieser „Volksrat“ schließlich am 7. 10. 1949 auf Grund des der LDP und CDU aufgezwungenen verfassungsändernden Gesetzes vom 7. 10. 1949 (GBl. S. 1) als „Provisorische Volkskammer der DDR“. Zugleich wurden eine „Provisorische Regierung der DDR“ eingesetzt, eine „Provisorische Länderkammer der DDR“ gebildet und durch Gesetz vom 7. 10. 1949 die „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ (GBl. S. 5) in Kraft gesetzt. 2. Inhalt Die V. ist in ihrem Wortlaut weitgehend der Weimarer Reichsverfassung nachgebildet. So erscheint deren Art. 1 Abs. 2: „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus“ in der Fassung: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 3 Abs. 1). Auch das Bekenntnis zu dem Grundgesetz freier Wahlen ist in der V. der „DDR“ in fast die gleichen Worte gekleidet wie in Art. 22 der Weimarer Reichsverfassung: „Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl … gewählt.“ (Art. 51 Abs. 2) Insbesondere haben den Vorschriften über die Grundrechte die Grundrechtsartikel der Weimarer Reichsverfassung als Vorbild gedient; sie stimmen z. T. fast wörtlich überein. Wie die entsprechenden Normen des Grundgesetzes sind diese Artikel unmittelbar geltendes Recht. Ihr Sinngehalt ist jedoch ein völlig anderer als der gleichlautender Formulierungen der V. rechtsstaatlicher Demokratien. Denn die volksdemokratische Ordnung kennt nur das Primat der Gemeinschaft, nicht dagegen die Freiheit des einzelnen um des einzelnen willen. So ist auch der Schutz der Grundrechte vor Maßnahmen der Staatsgewalt denkbar schwach ausgestal[S. 455]tet und bezeichnenderweise jeder richterlichen Nachprüfung entzogen. Wesentlich ausgeprägter ist dagegen der Schutz der Grundrechte vor Mißbrauch durch den einzelnen. Diese Tendenz wird besonders in Art. 6 Abs. 2 deutlich, der „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten“ zu „Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches“ und damit zu unmittelbar geltendem Strafrecht erklärt (Strafgesetzbuch). Als wichtigstes politisches Recht nennt Art. 3 Abs. 2 das Recht jedes Bürgers „zur Mitgestaltung in seiner Gemeinde, seinem Kreis, seinem Lande und in der DDR“. Die V. kennt ihrem Wortlaut nach aber auch die herkömmlichen Freiheitsrechte: persönliche Freiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Postgeheimnis und Freizügigkeitsrecht werden in Art. 8, freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit in Art. 9, Freiheit der Kunst, Wissenschaft und ihre Lehre in Art. 34 garantiert. Art. 10 enthält Auslieferungsverbot, Asylrecht und Auswanderungsrecht. Vereinigungs- und Koalitionsrecht räumen Art. 12, 13, 53 bzw. 14 ein. Eigentum, Erbrecht und Urheberrechte werden in Art. 22–24 Abs. 1 gewährleistet. Die Freiheit der Religionsausübung garantiert Art. 41. Sämtliche Grundrechte stehen jedoch nur auf dem Papier und werden seit dem Inkrafttreten der V. ständig und bewußt verletzt und sogar durch die Gesetzgebung in verfassungsmäßig unzulässiger Weise eingeschränkt. Den Grundrechten stellt die V. Grundpflichten gegenüber. Die zentrale Vorschrift ist Art. 4 Abs. 2, in dem es heißt: „Jeder Bürger ist verpflichtet, im Sinne der Verfassung zu handeln und sie gegen ihre Feinde zu verteidigen.“ Diese nach sowjet. Staatsdenken weit auszulegende Norm wird durch den mit Gesetz vom 26. 9. 1955 (GBl. I S. 653) geänderten Art. 5 dahin ergänzt, daß „der Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen“ eine „ehrenvolle nationale Pflicht ist“. Scheint die V. auf den ersten Blick wenigstens formal den Voraussetzungen eines demokratischen Staatsgrundgesetzes zu entsprechen, so genügt sie bei genauerer Betrachtung selbst diesen Anforderungen nicht. Der angeblich die völlige Volkssouveränität verkörpernden Volkskammer fehlt seit der Verwaltungsneugliederung auch das ohnehin bescheidene Regulativ der Länderkammer. Insbesondere aber ist die in allen Demokratien unumgängliche „dritte Gewalt“, die richterliche, schwach ausgebildet und effektiv wirkungslos. Es gibt neben der faktisch und gesetzlich nicht vorhandenen Unabhängigkeit der Richter nach dem Wortlaut der V. kein Verfassungsgericht. Durch verfassungsänderndes Gesetz vom 12. 9. 1960 änderte die Volkskammer das Amt des Präsidenten der Republik, das durch den Tod von Pieck neu zu besetzen gewesen wäre. Der Staatsrat wurde geschaffen, dem unter dem Vorsitz von Ulbricht 24 Funktionäre angehören. Mit dieser Maßnahme wurde die ohnehin ihres Inhalts längst entleerte V. den Verhältnissen in der SU und den übrigen Volksdemokratien auch formal noch mehr angeglichen. 3. Kommunistische Rechtsauffassung Entscheidend für die Wertung der V. und ihre Achtung bzw. Mißachtung durch das Regime der SED ist die Staatslehre des Marxismus-Leninismus. Danach hat das Staatsrecht wie alles Recht (Rechtswesen) keine absolute, sondern nur relative Gültigkeit. Es entwickelt sich mit den sozial-ökonomischen Verhältnissen, von denen es als ein Teil des „Überbaues“ abhängig ist. So wird auch die V., obwohl bisher nur in wenigen [S. 456]Teilen ergänzt oder geändert, je nach der Entwicklung der Verhältnisse der „Basis“ immer neu interpretiert, mithin nur als ein Durchgangsstadium angesehen. Da die Wandlung des Staates von einer zunächst noch parlamentarisch bestimmten Mehrparteien-Ordnung über die antifaschistisch-demokratische Ordnung zur Volksdemokratie kein einmaliger revolutionärer Akt, sondern ein andauernder Prozeß ist, wird auch die Gültigkeit der V. jeweils neu ausgelegt. So enthält die V. auch keine Unabänderlichkeitsgarantie wie etwa das Grundgesetz der BRD, in dem eine Gruppe von Artikeln von einer Änderung selbst durch eine qualifizierte Mehrheit ausgenommen ist. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang, daß bis jetzt in der SBZ kein Kommentar zur V. erschienen ist. Indessen würde eine Auffassung, nach der die V. in der SBZ überhaupt keinen Garantie-Charakter besäße, zu weit gehen und denen, die sie handhaben, mehr entgegenkommen, als dies gerechtfertigt ist. Zum Zeitpunkt der Ausarbeitung und der „Annahme“ der V. war die SED durchaus noch auf die Mitwirkung und die Zustimmung der „bürgerlichen“ Parteien angewiesen. Wenn es zwar damals schon nicht gelang, einen Verfassungsgerichtshof zur Überwachung der Regierungsmaßnahmen wie auch des Gesetzgebers (Volkskammer) einzurichten, so enthält doch Art. 4 Abs. 1 eine Verfassungsgarantie, an der die „Interpretation“ durch Staat und SED rechtlich eindeutig ihre Grenzen finden. Hier ist sogar ein Widerstandsrecht, wenn auch in den Grenzen, die praktisch wiederum durch die Volkskammer gezogen werden können, sanktioniert: „Alle Maßnahmen der Staatsgewalt müssen den Grundsätzen entsprechen, die in der V. zum Inhalt der Staatsgewalt erklärt sind, über die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahmen entscheidet die Volksvertretung gemäß Art. 66 dieser V. (Art. 66 sieht einen V.-Ausschuß der Volkskammer zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen vor). Gegen Maßnahmen, die den Beschlüssen der Volksvertretung widersprechen, hat jedermann das Recht und die Pflicht zum Widerstand.“ Unterstellt man, daß zum Zeitpunkt des Erlasses der V. die damals noch demokratischen Parteien CDU und LDP auf echte parlamentarische Rechte der Volkskammer hofften, so ist in dieser Bestimmung durchaus mindestens die Absicht einer gewissen Garantie zu sehen. Insbesondere aber ist der 1. Satz des Art. 4 Ausdruck einer V.-Rechtsnorm, deren Verletzung eindeutig dem Geist und dem Buchstaben der V. widerspricht. Die Handhabung der V. in der Praxis wie ihre theoretische Grundlegung im Marxismus-Leninismus, den ihr das SED-Regime unterstellt, erweisen den dynamischen, auf Wandlung oder „Revolution“ abgestellten Charakter der V. Sie wird damit nicht ein großes Rahmengesetz, dessen Sinn und Zweck das Erhalten und Schützen unwandelbarer Rechtsnormen sowie eine letzte Verläßlichkeit für Bürger, Regierung und Parlament ist. Eine solche politische Zweckaufgabe einer V. aber entleert sie im rechtsstaatlichen Sinne ihres Gehaltes und pervertiert sie zu einer Theorie des permanenten Staatsstreiches. Literaturangaben Weber, Werner: Die Frage der gesamtdeutschen Verfassung. München 1950, C. H. Beck. 28 S. Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 4., erw. Aufl. (BMG) 1960. 143 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 454–456 Vereinten Nationen, Deutsche Liga für die A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verflechtungsbilanz

Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 [S. 454]Die V. der „Deutschen Demokratischen Republik“ hat als Staatsgrundgesetz eine völlig andere Bedeutung als die Verfassungen demokratischer Staaten. Für die Würdigung ihres Rechtscharakters sind zu beachten 1. ihre Entstehungsgeschichte, 2. ihr Inhalt und 3. vor allem die kommun. Rechtsauffassung. 1. Entstehungsgeschichte Die V. ist nicht…

DDR A-Z 1962

Schöffen (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ehrenamtliche Laienrichter, deren Stellung durch 88 37 bis 49 des sowjetzonalen GVG geregelt ist. Die Straf- und Zivilkammern der Kreisgerichte und die für die erstinstanzlichen Sachen zuständigen Straf- und Zivilsenate der Bezirksgerichte sind mit 1 Richter als Vorsitzendem und 2 Sch. besetzt. Den Berufungssenaten der Bezirksgerichte und den Senaten des Obersten Gerichts gehören keine Sch. an. Zu politisch oder wirtschaftspolitisch besonders wichtigen Verfahren können die Sch. ohne Beachtung der ausgelosten Reihenfolge ausgesucht werden. Sch. sind auch in den Rechtsauskunftsstellen der Kreisgerichte tätig. Ferner wirken die Sch. nach § 41 StEG seit dem 1. 2. 1958 an der Strafrechtsprechung auch außerhalb der Hauptverhandlung mit, und zwar am Beschluß über die Eröffnung oder die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens, an Beschlüssen über Bedingte Strafaussetzung und deren evtl. Widerruf, an Beschlüssen über Umwandlung von Geldstrafen in Freiheitsstrafen und darüber, eine Bedingte Verurteilung nach Ablauf der Bewährungszeit als nicht erfolgt zu gelten hat. Die Sch. werden für drei Jahre gewählt, letztmalig auf Grund der „Anordnung über die Durchführung der Schöffenwahlen im Jahre 1958” vom 21. 9. 1957 (GBl. S. 509) in der Zeit vom 17. 2. bis 10. 5. 1958. Durch Erlaß des Staatsrates vom 30. 1. 1961 (GBl. I, S. 6) wurde die Amtsperiode dieser Sch. bis Ende 1963 verlängert; die Wahlen werden künftig zusammen mit den Wahlen der Richter durchgeführt. Die Sch. sollen an zwölf aufeinanderfolgenden Tagen im Jahre an der Rechtsprechung des Gerichts teilnehmen. Erweist ein Sch. sich als „ungeeignet“, so kann er auf Antrag des Direktors des Gerichts von der zuständigen Volksvertretung abberufen werden. Die Sch. sollen „Propagandisten der demokratischen Gesetzlichkeit“ werden. Eine Sch.-Kartei soll Aufschluß über ihre Beteiligung an der Rechtsprechung, der Schulung und der politischen Massenarbeit geben. Alle Sch., die beruflich in demselben Betrieb tätig sind, werden in diesem Betrieb zu Sch.-Kollektivs zusammengefaßt. Zu den Aufgaben eines solchen Sch.-Kollektivs gehört u. a. „Mitwirkung bei der moralisch-politischen Erziehung eines Verurteilten (gesellschaftliche Erziehung), Beratung politischer und justizpolitischer Fragen, Organisierung von Justizaussprachen, Agitation unter den Kollegen zu wichtigen Schwerpunktfragen der Politik von Partei und Regierung und über das sozialistische Recht“ („Neue Justiz“ 1959, S. 363). (Gerichtsverfassung, Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 381 Schnitzler, Karl-Eduard von A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Scholz, Ernst

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ehrenamtliche Laienrichter, deren Stellung durch 88 37 bis 49 des sowjetzonalen GVG geregelt ist. Die Straf- und Zivilkammern der Kreisgerichte und die für die erstinstanzlichen Sachen zuständigen Straf- und Zivilsenate der Bezirksgerichte sind mit 1 Richter als Vorsitzendem und 2 Sch. besetzt. Den Berufungssenaten der Bezirksgerichte und den Senaten des Obersten Gerichts gehören keine Sch. an. Zu politisch oder…

DDR A-Z 1962

Fischerei (1962)

Siehe auch: Fischerei: 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Fischwirtschaft: 1975 1979 1985 Die F. hat im Rahmen der Ernährungswirtschaft der SBZ und zur Entlastung des Devisenaufwandes für Einfuhren besondere Bedeutung. Die Hochsee-F. wird durch die „volkseigenen“ Fischkombinate Rostock-Marienehe und Saßnitz auf Rügen betrieben, die der VVB Hochsee-F. in Rostock als Organ des Sektors Lebensmittelindustrie der Staatlichen ➝Plankommission unterstehen. Schiffs bestand 1958: 24 12-m-Kutter, 142 17-m-Kutter, 11 21-m-Kutter, 55 24-m-Kutter, 35 26,5-m-Kutter, 33 Logger, 20 Trawler. Die See- u. Küsten-F. wurde bis Anfang 1960 von Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (PwF), privaten F.-Betrieben sowie Einzelfischern betrieben und von den örtlichen Wirtschaftsorganen angeleitet. Mitte 1959 bestanden 48 PwF mit 1.263 Mitgl. Bis April 1961 hatten sich im Bereich der See- u. Küsten-F. Mecklenburgs 92 v. H. der werktätigen Fischer zu PwF zusammengeschlossen. Der Druck zum Eintritt in die PwF erfolgt durch die SED-Kreisleitungen und über sogenannte Fischerei-Geräte-Stationen (FGS), die ähnlich den MTS die Fischer politisch und wirtschaftlich zu „betreuen“ haben. Insgesamt bestehen 4 FGS in Warnemünde, Wismar, Wolgast und Stralsund, die über etwa 100 Kutter verfügen und mit Anlandehallen, Kühlräumen und Ausrüstungslagern für F-Geräte ausgestattet sind. Die FGS stellen F.-Fahrzeuge und Großgerät gegen Gebühren — bevorzugt an die PwF — bereit. Den privaten Fischern werden sämtl. F.-Geräte ausschließlich von diesen FGS zugeteilt. Der Fang unterliegt zu einem bestimmten Prozentsatz der Ablieferungspflicht und wird in einer Jah[S. 130]resfangauflage, die quartalsmäßig zu erfüllen ist, nach Menge, Qualität und Sorten festgelegt. Hierfür sind Differenzierungskommissionen eingesetzt, die das Soll nach Maßgabe der Produktionsgegebenheiten bestimmen. Der nach Erfüllung des Pflichtablieferungssolls verbleibende Anteil des Fanges darf als Übersollmenge frei verkauft werden. Die Hochsee- u. Küsten-F. erreichte 1958 106.771 t Fisch-Anlandungen. Das Plansoll 1961 beträgt 108.900 t. Die gesamte Bruttoproduktion der Fischwirtschaft stieg von 60 Mill. DM Ost im Jahre 1949 auf 310 Mill. DM Ost im Jahre 1958. Bis 1965 sollen die Fangergebnisse auf 220.000 t gesteigert werden. Dabei wird die „volkseigene“ Flotte einen Anteil von rd. 190.000 t haben. Man rechnet mit einer Steigerung der Bruttoproduktion auf 650 Mill. DM Ost im Jahre 1965. Damit soll der Pro-Kopf-Verbrauch bei Frischfisch von z. Z. 13 kg auf 18 kg im Jahre 1965 anwachsen. 1946 begann die Entwicklung neuer Schiffstypen. Durch Einsatz von weiteren 10 Fang- und Verarbeitungsschiffen soll 1964 der Stand der F.-Technik der „kapitalistischen“ Länder überholt werden. 1947 bestanden in der SBZ 117 Fischverarbeitungsbetriebe, Klein- und Kleinstbetriebe mit insgesamt 1.900 Beschäftigten. Die Produktion von Salz- und Räucherfisch betrug etwa 10.000 t. 1950 wurden 12.700 t und 1949 40.000 t erreicht; die Konservenproduktion stieg von 1.139 t im Jahre 1950 auf 10.883 t im Jahre 1960. Die ehemals zentralgeleiteten VEB der Binnen-F. unterstellte man 1955 den Räten der Bezirke. Die Binnen-F. erreichte 1960 Fangergebnisse von 7.580,9 t Speisefischen. Durch Wettbewerbe, Prämien und Bereitstellung von Krediten soll die Produktion gesteigert werden. Ende 1959 wurden etwa 70 v. H. der Seen und Fließgewässer und 60 v. H. der Teichflächen von sogenannten sozialistischen Betrieben der Binnen-F. bewirtschaftet. — In der Binnen-F. wendet man auch die Elektro-F. an (vgl. AO über die Elektro-F. im Bereich der Binnen-F. vom 11. 11. 1958, Gbl. I, S. 844). Die 500-Kilogramm-Hektar-Bewegung fordert, daß jeder Teichwirt bestrebt sein soll, bei durchschnittlicher Produktivität der Teiche diesen Ertrag zu erreichen. (Neuererbewegung) Das F.-Recht in der SBZ ist neu geregelt durch das Gesetz über die Binnen- und Küsten-F.-Fischereigesetz - vom 2. Dez. 1959 (GBl. I, S. 864). Hierzu sind veröffentlicht: „Binnenfischereiordnung“ vom 7. 12. 1959 (GBl. I, S. 868), die „Küstenfischereiordnung vom 18. 5. 1960 GBl. I, S. 373, die „Erste Durchführungsbestimmung zum Fischereigesetz vom 7. 12. 1959 (GBl. I, S. 866) und die 2. Durchführungsbestimmung zum F.-Gesetz — über die Fischereiaufsicht in den Binnengewässern —. Mit diesem neuen F.-Gesetz sind die landesrechtlichen Bestimmungen, u. a. auch das in den früheren Landesteilen gültig gewesene F.-Gesetz vom 11. Mai 1916, außer Kraft gesetzt. Ziel dieser Neuordnung des F.-Rechts war, wie es heißt, „der neuen sozialistischen Entwicklung in der Fischwirtschaft gerecht zu werden“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 129–130 Fischer, Kurt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fischereibeiräte

Siehe auch: Fischerei: 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Fischwirtschaft: 1975 1979 1985 Die F. hat im Rahmen der Ernährungswirtschaft der SBZ und zur Entlastung des Devisenaufwandes für Einfuhren besondere Bedeutung. Die Hochsee-F. wird durch die „volkseigenen“ Fischkombinate Rostock-Marienehe und Saßnitz auf Rügen betrieben, die der VVB Hochsee-F. in Rostock als Organ des Sektors Lebensmittelindustrie der Staatlichen ➝Plankommission unterstehen. Schiffs bestand 1958: 24…

DDR A-Z 1962

Landwirtschaft (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 251]Die Agrarpolitik der SED hat sich den „Aufbau des Sozialismus auf dem Lande“ und die Steigerung der Marktproduktion zum Ziele gesetzt. Zwischen diesen beiden Zielen besteht aber ein realer Widerspruch. Alle Bemühungen, beide Aufgaben zugleich zu bewältigen, um die „Überlegenheit der sozialistischen landwirtschaftlichen Großproduktion“ über die „kapitalistischen“ d. h. familien-bäuerlichen Produktionsformen der BRD nachzuweisen, sind eine offenbare Fehlspekulation. Die Entwicklung der Ertragslage der L. nach 1945 erbringt hierfür den untrüglichen Beweis. Es ist naheliegend, die Ergebnisse der Agrarproduktion der SBZ mit den entsprechenden Leistungen der BRD zu messen, da man die unterschiedliche Struktur und Leistung beider Produktionsgebiete der Vorkriegszeit in Rechnung stellen kann. Die mitteldeutsche L. der Vorkriegszeit wurde durch intensiven Ackerbau und eine pflanzliche Produktion gekennzeichnet, die derjenigen Westdeutschlands zum Teil überlegen war. Die Betonung der pflanzlichen Produktion war begründet in dem Überwiegen der Großbetriebe und des Ackerflächenanteils an der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Entsprechend diesen Verhältnissen überwog der Viehbesatz in Westdeutschland gegenüber dem in Mitteldeutschland. Obwohl durch die Zwangskollektivierung die Agrarstruktur der SBZ heute allein vom „sozialistischen Großbetrieb“ geprägt wird (durchschnittliche Betriebsgrößen 1960: LPG Typ III = 534 ha; Typ II = 180 ha; Typ I = 154 ha, VEG = 603 ha), läßt die wirtschaftspolitische Planung der Bodennutzung (Anbauplanung) und der Viehbestände (Viehhalteplanung) das Streben erkennen, in den LPG die feldwirtschaftlichen Vorzüge des Großbetriebes mit der viehwirtschaftlichen Stärke des Bauernbetriebes zu kombinieren. Die Bodennutzung zeigt gegenüber der Vorkriegszeit und im Vergleich der beiden Teile Deutschlands folgendes Bild: [S. 252]In den Naturalerträgen bleiben die Ernten der SBZ, trotz allen „Kampfes um die Produktionsverbesserung“, nicht nur weit unter dem Ertragsniveau der BRD, sondern auch immer noch erheblich unter dem Vorkriegsstand (vgl. Schaubild auf S. 253). [S. 253]Bei Futterpflanzen sowie bei Wiesen und Weiden läßt sich infolge unterschiedlicher Erhebungsmethoden keine Vergleichbarkeit der Erträge der SBZ mit denen der BRD herstellen; je nach Fruchtart müßten sie nach der in der BRD angewandten Schätzungsmethode zwischen 10 und 20 v. H. niedriger liegen, als sie die SBZ ausweist. Daß in der SBZ der Ertrag an Feldfrüchten derart enttäuschend ist, läßt auf sehr beträchtliche Hemmungsfaktoren schließen, die nicht in Witterungseinflüssen, sondern vor allem in dem unbefriedigenden Kulturzustand der Böden zu suchen sind. Neben der unzureichenden Handelsdüngerversorgung (mineralische Düngemittel) wirken sich hier die verschlechterte Bodenbearbeitung durch die MTS, der Minderbesatz an Zugkraft, Mängel in der Saat- und Pflanzgutversorgung sowie in der Schädlingsbekämpfung, die errungene betriebswirtschaftliche Umstellung im Zuge der Kollektivierung und schließlich die mangelhafte Organisation der Feldwirtschaft in den LPG, ÖLB und zum größten Teil auch in den VEG aus. [S. 254]In der Viehwirtschaft der SBZ sind die Vorkriegsbestandszahlen zwar überschritten worden, jedoch mußten die forcierte Steigerung der Nutzviehbestände ohne entsprechende Futterflächen in der Anbauplanung, das niedrige Ertragsniveau der Feldfrüchte, die hohen Ablieferungsquoten pflanzlicher Erzeugnisse und eine völlig unzureichende Versorgung mit Handelsfuttermitteln (staatlicher ➝Futtermittelfonds, Futtermeister der DDR) dazu führen, daß die tierischen Leistungen weit unter dem Normalmaß zurückbleiben. Die tierischen Minderleistungen gehen vor allem aus dem Zurückbleiben der durchschnittlichen Schlachtgewichte bei Rindern und Kälbern, der Schlachtumtriebe bei Rindern und Schweinen und der Milchleistung je Kuh um je 25 bis 30 v. H. gegenüber dem Leistungsstand der BRD hervor. Die geschilderten Minderbeträge wirken sich naturgemäß auf die Ernährungswirtschaft der SBZ aus. Alljährlich wiederkehrende und im Jahre 1961 besonders akute Versorgungsschwierigkeiten sowie die nach vielen Versprechungen erst 13 Jahre nach dem Kriege aufgehobene Lebensmittelrationierung (Lebensmittelkarten) beweisen das zur Genüge. Hinzu kommt die Abhängigkeit der Versorgung von Einfuhren an Nahrungs- und Futtermitteln, vorwiegend aus den Staaten des Ostblocks, die ihrerseits häufig mit der Erfüllung der Lieferverträge Schwierigkeiten haben. Ausfuhrverpflichtungen und die Versorgung der sowjet. Besatzungsmacht erschweren die Ernährungslage zusätzlich. In dem von Ulbricht auf dem V. Parteitag der SED gesteckten Planziel, 1961 den Pro-Kopf-Verbrauch der westdeutschen Bevölkerung zu erreichen und zu übertreffen, verbarg sich schon damals das Eingeständnis der eigenen Mangellage, die mit dem Scheitern dieser Planerfüllung ganz offensichtlich geworden ist. Im Gegensatz zu den beachtlichen Produktionsfortschritten in der BRD hat das in der SBZ herrschende Wirtschaftssystem die Gesamtentwicklung der L. in der SBZ in einem solchen Maße gehemmt, daß der große [S. 255]Rückstand in der agrarischen Produktion nicht weiter wundernehmen kann. Diese sachlichen Erörterungen der agrarwirtschaftlichen Fakten reichen zur Beurteilung der Situation nicht aus, in die sich das Bauerntum der SBZ hineingestellt sieht. Der wirtschaftliche Rückschritt ist nicht zu trennen vom sozialen, von der Depression des Zukunftserlebens und den vielfältigen seelischen Konflikten, die besonders auf den Menschen in der L. der SBZ lasten. Literaturangaben Krömer, Eckart: Die Sozialisierung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands als Rechtsproblem. Göttingen 1952, Otto Schwartz. 184 S. Gade, H.: Die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften in der SBZ. (Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung, Jg. 1957, H. 3) Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — „Sozialisierung“ und Produktionsergebnisse. (BB) 1960. 191 S. mit 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) *: Die Zwangskollektivierung des selbständigen Bauernstandes in Mitteldeutschland, Denkschrift. (BMG) 1960. 142 S. m. zahlr. Faks. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 251–255 Landtechnik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z „Landwirtschafts- und Gartenbau-Ausstellung der DDR“ in Leipzig-Markkleeberg

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 251]Die Agrarpolitik der SED hat sich den „Aufbau des Sozialismus auf dem Lande“ und die Steigerung der Marktproduktion zum Ziele gesetzt. Zwischen diesen beiden Zielen besteht aber ein realer Widerspruch. Alle Bemühungen, beide Aufgaben zugleich zu bewältigen, um die „Überlegenheit der sozialistischen landwirtschaftlichen Großproduktion“ über die „kapitalistischen“ d. h. familien-bäuerlichen…

DDR A-Z 1962

HO (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Handelsorganisation; staatliches Einzelhandelsunternehmen, das zu überhöhten Preisen Mangelwaren verkauft. Die HO wurde durch VO der DWK im Nov. 1948 gegründet. Als Begründung gab die DWK „Bekämpfung des Schwarzmarktes“ an. Hauptzweck der HO-Gründung war, währungsgefährdende „überschüssige Kaufkraft“ abzuschöpfen (Akzise) und -zur Finanzierung der Staatsausgaben heranzuziehen. Trotz Verbesserung der Versorgungslage und des Verschwindens des Schwarzmarkts wurde die HO nicht aufgelöst, sondern vor Abschaffung der Lebensmittelkarten sogar noch in den Vertrieb von bewirtschafteten Waren eingeschaltet. Preissenkungen, veranlaßt durch Produktionssteigerung bei Lebensmitteln und Verbrauchsgütern, führten bislang nicht zu einer Verminderung der Staatseinnahmen aus der HO, da zum Ausgleich dafür immer mehr HO-Verkaufsstellen, -Kaufhäuser, -Gaststätten errichtet und immer mehr Warengattungen bevorzugt der HO für den Verkauf zur Verfügung gestellt werden. Am 30. 9. 1960 betrieb die HO insgesamt 39.404 Verkaufsstellen und Warenhäuser, davon 20.883 Lebensmittelgeschäfte, 7.088 Gaststätten und 11.433 Fachverkaufsstellen. Ende 1960 bestanden 4.422 HO-Selbstbedienungsläden, darunter 3.142 Lebensmittelgeschäfte, 2 Gemischtwaren- und 917 Industriewarenverkaufsstellen. In 6.702 Läden wurde Teilselbstbedienung eingeführt. Die Einzelhandelsumsätze der HO entwickelten sich wie folgt: Diese Zahlen bringen die mengenmäßige Umsatzsteigerung nicht voll zum Ausdruck, da die HO-Preise seit 1948 mehrmals gesenkt worden sind. Auf die Handelstätigkeit der HO entfällt z. Z. über ein Drittel der gesamten Einzelhandelsumsätze der SBZ. (Handel) Ursprünglich war die HO hauptsächlich auf den Verkauf von Lebensmitteln und Industriemangelwaren eingestellt. Sie hatte bis 1959 das Monopol für den Verkauf freier Waren. Inhaber privater Läden wurden durch ungenügende Warenzuteilungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht und veranlaßt, ihre Geschäfte zu Spottpreisen an die HO zu verkaufen. Man gab ihnen dann häufig die Möglichkeit, als HO-Angestellte in ihren eigenen Läden tätig zu werden. Auf diese Weise übernahm die HO seit 1951 u. a. Drogerien, Fleischerläden, Friseurgeschäfte, Blumenläden, Modesalons, Juwelierläden usw. Die HO ist somit nicht nur Instrument der staatlichen Währungspolitik, sondern gleichzeitig Werkzeug des Staates zur systematischen Vernichtung des privaten Einzelhandels. Zu den zentralgeleiteten HO-Betrieben gehören die HO-Wismut zur Versorgung im Bereich der deutsch-sowjetischen Wismut-AG, der HO-Spezialhandel und das HO-Versandhaus in Leipzig. (Versandhandel) Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 181 Historischer Materialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hochschulen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Handelsorganisation; staatliches Einzelhandelsunternehmen, das zu überhöhten Preisen Mangelwaren verkauft. Die HO wurde durch VO der DWK im Nov. 1948 gegründet. Als Begründung gab die DWK „Bekämpfung des Schwarzmarktes“ an. Hauptzweck der HO-Gründung war, währungsgefährdende „überschüssige Kaufkraft“ abzuschöpfen (Akzise) und -zur Finanzierung der Staatsausgaben heranzuziehen. Trotz Verbesserung der…

DDR A-Z 1962

Kreis (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unselbständige gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der SBZ. Gegenwärtig bestehen 214 Kreise (192 Land- und 22 Stadtkreise). Im Art. 139, 142 der Verfassung wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden das Recht der kommunalen Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch immer mehr eingeschränkt und im Zuge der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach dem Gesetz „über die örtlichen Staatsorgane“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) sind auch die Organe der K. nur noch „örtliche Organe der Staatsmacht“. Träger von Rechten ist nicht mehr der K., der daher auch nicht mehr als Gebietskörperschaft anzusehen ist, sondern die im K. bestehende Dienststelle der staatlichen Verwaltung (staatliche Unterbehörde), der Rat des K. (Rat der Stadt). Dieser ist Haushaltsorganisation, als solche juristische Person und Verwalter von „Volkseigentum“. Organe der Staatsmacht im K. sind in: 1. Landkreisen: a) Kreistag: Durch Scheinwahlen nach einer Einheitsliste gebildete örtliche Volksvertretung ohne ständigen Vorsitzenden, die je nach der Einwohnerzahl des K. 45 bis 120 Abgeordnete hat. Der Kreistag wird als „oberstes Organ der Staatsgewalt im K.“ bezeichnet. Er ist „für die Durchführung der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Beschlüsse und Erlasse des Staatsrates, der Beschlüsse und Verordnungen des Ministerrates, sowie der Beschlüsse des Bezirkstages“ in seinem Gebiet verantwortlich. Er leitet nach der am 28. 6. 1961 vom Staatsrat beschlossenen „Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Kreistages und seiner Organe (GBl. I, S. 75) den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen „Aufbau des Sozialismus“ im K. Er ist dabei fest an die Weisungen der zentralen Stellen und der Bezirke gebunden, soll aber innerhalb des demokratischen Zentralismus die örtlichen Belange berücksichtigen und die Bevölkerung in die Durchführung der erhaltenen Weisungen einbeziehen. Die Arbeitsordnung legt hierzu fest, daß der Kreistag „unter der Führung der Partei der Arbeiterklasse und in enger Zusammenarbeit mit der Nationalen Front des demokratischen Deutschland die Aktivität und Schöpferkraft der Werktätigen“ zu entwickeln habe. Der Kreistag und seine Organe haben mit den übrigen staatlichen und wirtschaftlichen Organen, Einrichtungen oder Betrieben eng zusammenzuarbeiten. Der Kreistag wählt die Richter des Kreisgerichts und beruft sie ggfs. auch ab. Der Kreistag leitet und kontrolliert die Gemeindevertretungen und die Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen Städte. Die Beschlüsse der Kreistage können vom Rat des Bezirkes ausgesetzt und vom Bezirkstag aufgehoben werden. Organe des Kreistages sind die Ständigen Kommissionen mit den Aktivs. [S. 235]b) Rat des K.: Der Dienstaufsicht aller höheren Räte und des Ministerrates unterstellte untere staatliche Verwaltungsstelle mit allgemeiner Zuständigkeit (örtlicher Rat), die fiktiv auch den Charakter eines „vollziehend-verfügenden“ Organs des Kreistages hat. Der Rat besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellv. d. Vors. — jetzt an Stelle d. Sekr. Dezernent für d. Innere Verwaltung —, dem Stellv. d. Vors., der zugleich Vors. d. Kreisplankommission ist, den Stellv. d. Vors. für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft, für Handel und Versorgung, für Kultur, Körperkultur und Sport, einem weiteren Stellv. d. Vors., dem Sekretär, dem Kreisschulrat, dem Kreisarzt, dem Direktor des Kreisbauamtes, dem Leiter der Abt. Finanzen und weiteren (zumeist ehrenamtlichen) Mitgliedern. Der Rat wird durch den Kreistag gewählt und abberufen. Die Arbeits-Ordnung vom 28. 6. 1960 legt fest, daß der Vors. dafür zu sorgen hat, daß im Rat des K. „die Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse sowie die Gesetze und die Beschlüsse der Organe der Staatsmacht“ der gesamten Tätigkeit des Rates zugrunde gelegt werden. Die K.-Verwaltung ist in Fachabt. gegliedert, für die je ein Stellv. verantwortlich ist. Die Plankommission im K. ist zugleich dem Wirtschaftsrat des Bezirkes unterstellt und Organ des Rates des K. 2. Stadtkreisen: a) Stadtverordnetenversammlung: Örtliche Volksvertretung, wie der Kreistag, für die je nach der Einwohnerzahl der Stadtkreise 45 bis 200 Abgeordnete bestellt werden können. b) Rat der Stadt: Organ der staatlichen Verwaltung mit allgemeiner Zuständigkeit wie der Rat des K., dessen Vors. jedoch die Dienstbezeichnung Oberbürgermeister und dessen Stellvertreter die Dienstbezeichnung Stadtrat führen. Der Rat der Staat hat die gleiche Struktur wie der Rat des Kreises. Auch für die Stadtverwaltung gilt das beim Rat des K. Gesagte. Die Städte Magdeburg, Leipzig, Dresden, Chemnitz, Halle und Erfurt sind (wie Ost-Berlin) in Stadtbezirke mit Stadtbezirksversammlungen als unterste örtliche Volksvertretung und Räte der Stadtbezirke als unterste staatliche Verwaltungsbehörde unterteilt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 234–235 Kredite A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kreisbeschwerdekommission

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unselbständige gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der SBZ. Gegenwärtig bestehen 214 Kreise (192 Land- und 22 Stadtkreise). Im Art. 139, 142 der Verfassung wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden das Recht der kommunalen Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch immer mehr eingeschränkt und im Zuge der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach dem Gesetz „über die örtlichen…

DDR A-Z 1962

Sparen (1962)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die ehrgeizigen wirtschaftspolitischen Ziele der SED (Wirtschaftssystem, Volkswirtschaftsplan, Investitionen) und der hone Staatsverbrauch bedingen einen großen Konsumverzicht. Dieser soll u. a. durch freiwilliges S. erreicht werden. Das S. wird auf vielfältige Weise gefördert, a) Kontensparen: Mit Ausnahme der Deutschen ➝Notenbank und der DIB sind alle Banken zur Führung von Sparkonten berechtigt: Sparkassen, Banken für ➝Handwerk und Gewerbe, Postsparkassen, Kreisstellen der DBB, Reichsbahnsparkassen und bäuerliche Handelsgenossenschaften, ländliche ➝Genossenschaften, Betriebssparkassen. Spareinlagen können ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit in beliebiger Höhe abgehoben werden (Ausnahme: bei vertraglich vereinbarter Kündigungsfrist ab drei Monate), alle Sparkonten sind zur Teilnahme am Überweisungsverkehr berechtigt, Spareinlagen können bei jedem zum Sparverkehr zugelassenen Geldinstitut in der SBZ eingezahlt und abgehoben werden (Freizügigkeitsverkehr), es können anonyme Sparkonten eingerichtet werden (Inhabersparen); alle Spareinlagen sind von der Vermögen-, Einlagen im Inhaber-S. auch von der Erbschaftsteuer befreit, alle Zinsen sind einkommensteuerfrei. Weitere Methoden zur Förderung des Sparens sind Prämiensparen, Bausparen, die Einführung des Sparkaufbriefes, das Vertrags-S., bei dem sich der Sparer verpflichtet, während einer festgesetzten Periode monatlich einen bestimmten Betrag zu sparen, und die (ehrenamtliche) Spargeldsammlung in Haushalten und Betrieben. Eine dauernde Werbung hat in jährlichen „Sparwochen“ ihren Höhepunkt, die Jugend wird besonders angesprochen („Jugendsparwochen“). [S. 408]Die Spareinlagen haben sich von 1948–1960 nach sowjetzonalen Angaben wie folgt entwickelt: Die Spareinlagen pro Kopf der Bevölkerung sind in der SBZ trotz niedrigerer Einkommen knapp 10 v. H. höher als in der Bundesrepublik. Ursache ist vor allem das fehlende oder geringe Angebot an Konsumgütern. b) Im Gegensatz zum Konten-S. ist das Wertpapier-S. (Wertpapiere) bedeutend geringer als in der Bundesrepublik. Auch hier wird mit viel Aufwand für den Erwerb von Wohnungsbauobligationen und Hypothekenpfandbriefen geworben, b) Zu erwähnen sind noch die Bemühungen, das S. durch Abschluß von Sparrentenversicherungen und anderen Versicherungen zu fördern. (Währung, Währungsreform) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 404, 408 Spangenberg, Max A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sparkassen

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die ehrgeizigen wirtschaftspolitischen Ziele der SED (Wirtschaftssystem, Volkswirtschaftsplan, Investitionen) und der hone Staatsverbrauch bedingen einen großen Konsumverzicht. Dieser soll u. a. durch freiwilliges S. erreicht werden. Das S. wird auf vielfältige Weise gefördert, a) Kontensparen: Mit Ausnahme der Deutschen ➝Notenbank und der DIB sind alle Banken zur Führung von Sparkonten berechtigt: Sparkassen, Banken für ➝Handwerk…

DDR A-Z 1962

Ministerium für Nationale Verteidigung (1962)

Siehe auch: Ministerium für Nationale Verteidigung: 1959 1960 1963 1975 1979 1985 Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV): 1965 1966 1969 Diesen Namen erhielt das Oberkommando der Kasernierten Volkspolizei (KVP) am 18. 1. 1956, als die KVP in Nationale Volksarmee (NVA) umbenannt wurde. Minister: seit 14. 7. 1960 Armeegeneral Karl-Heinz ➝Hoffmann. 1. Stellv. ist Admiral Waldemar ➝Verner. Weitere Stellv.: Generalleutnant Heinz ➝Keßler, Chef der Luftstreitkräfte; Generalmajor Erwin Freyer, Lei[S. 295]ter der Ingenieurtechnischen Verwaltung, einer der stellv. Vors. der Staatlichen Plankommission; und wahrscheinlich die Generalmajore Walter Allenstein, Rudolf Menzel, Ewald Munschke, Siegfried Riedel, Kurt Wagner. Kern des M. ist der Hauptstab der NVA, zugleich Oberkommando des Heeres. Stellv. des Chefs des Hauptstabes: Generalmajor Pech. Zum Hauptstab gehören 8 Verwaltungen: Operativ (= Generalstab); Werbung und Auffüllung; Aufklärung (Spionage über ausländische Streitkräfte); Nachrichten; Topographie; Organisation und Nachweisführung; Transportwesen; Chiffrierwesen. Dem Minister untersteht unmittelbar die Politverwaltung (Leiter: Admiral W. Verner). Sie ist als überterritorialer Bezirksverband der SED zugleich dem ZK der SED unterstellt. Ihr untersteht die Selbständige Abteilung (Sitz in Berlin-Schöneweide), die unter Anwendung aller Methoden der Infiltration die Bundeswehr zersetzen soll. Die sog. Verwaltung 2.000 leitet die Überwachungsorganisation des Staatssicherheitsdienstes in der NVA. Auf einige Verwaltungen nimmt das ZK der SED besonders Einfluß: Kader (Personalunterlagen der Offiziere); Justiz; Militär-Oberstaatsanwalt. Das M. hat folgende Verwaltungen der Waffengattungen und der Fachgebiete: Inspektion; Ausbildung; Artillerie; Panzertruppen; Chemische Truppen; Pioniertruppen; Kraftfahrzeugwesen. Mit Ausnahme der höchsten Führungskräfte befinden sich die Verwaltungen für die Luft- und Seekräfte nicht im M. selbst. Besonders wichtig ist die Ingenieurtechnische Verwaltung, sie leitete bis 1957 das Amt für Technik, dann die Abt. Forschung/Entwicklung (Ost-Berlin). — Die Ingenieurtechnische Verwaltung besorgt die Einfuhr und sonstige Beschaffung von Waffen und Rüstungsgütern für die NVA und alle bewaffneten Organe. Nicht nur diese, sondern auch mehrere andere technische Verwaltungen des M. stehen in enger Berührung mit der Staatlichen ➝Plankommission und fachlich angesprochenen Ministerien: Planung und Materialversorgung; Finanzen; Rückwärtige Dienste; Medizinische Verw.; Unterkünfte. — Auch politisch-propagandistisch sind wichtig die Abt.: Militärwissenschaft; Deutscher Militärverlag (so heißt seit 1. 1. 1961 der Verlag des M.); das Institut für deutsche Militärgeschichte; das Sekretariat der Armeesportvereinigung „Vorwärts“. Der militärische Nachrichtendienst (Spionagedienst) der NVA, der schon seit 1952 arbeitet, heißt seit 1958 Verwaltung für Koordinierung (VfK). Diese besonders großzügig ausgebaute VfK sitzt in Berlin-Grünau (Leiter: Oberst Willi Sägebrecht). Mit rund 500 Mann in vier Hauptabt. und in einer selbständigen Abt. leitet die VfK die weitgespannte militärische und rüstungstechnische Spionage in der Bundesrepublik und bei den dortigen NATO-Truppen. Das M. befindet sich zum größten Teil in Strausberg (ostwärts Berlin). Im Ministerium sind rund 3.200 Offiziere und Angehörige der NVA tätig, ferner 80 Sowjetoffiziere und 900 Angestellte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 294–295 Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft (MfLEF) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Staatssicherheit (MfS)

Siehe auch: Ministerium für Nationale Verteidigung: 1959 1960 1963 1975 1979 1985 Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV): 1965 1966 1969 Diesen Namen erhielt das Oberkommando der Kasernierten Volkspolizei (KVP) am 18. 1. 1956, als die KVP in Nationale Volksarmee (NVA) umbenannt wurde. Minister: seit 14. 7. 1960 Armeegeneral Karl-Heinz ➝Hoffmann. 1. Stellv. ist Admiral Waldemar ➝Verner. Weitere Stellv.: Generalleutnant Heinz ➝Keßler, Chef der Luftstreitkräfte; Generalmajor…

DDR A-Z 1962

1962: N, O, Ö

Nachrichtenpolitik Nachtrab Nachtsanatorium Nachwuchsplan Nagel, Otto Namensweihe (auch Sozialistische Namensgebung) Nation Nationaldemokratie Nationale Bauernpolitik Nationale Front Nationale Gedenkstätten Nationale Geschichtsbetrachtung Nationaleinkommen Nationaler Kompromiß Nationaler Verteidigungsrat der DDR Nationales Aufbauwerk Nationales Olympisches Komitee (NOK) Nationale Streitkräfte Nationale Volksarmee (NVA) Nationalhymne Nationalismus Nationalitätenpolitik Nationalkomitee Freies Deutschland Nationalkommunismus Nationalpreis Nationalsozialisten, Ehemalige Naturgemäße Viehhaltung Naturschutz und Landschaftsgestaltung Naumburg NAW NDPD Neokolonialismus Neubauer Neubrandenburg Neubürger Neuerer Neuereraktiv Neuererbewegung Neuerermethoden Neuerermethoden in der Landwirtschaft Neuererverordnung Neuererzentrum Neuer Kurs Neulehrer Neumann, Alfred 1909 Neumann, Irmgard Neutralität NF NKFD NKWD Nomenklatursystem Norden, Albert Nord-Süd-Kanal Norm Normenschaukelei Normzeit Notariat Notenbank, Deutsche (DNB) Nuschke, Otto NVA Oberbürgermeister Oberschulen Oberstes Gericht Objekt Objektivismus Objektlohn Oder-Neiße-Linie Oelßner, Fred Offenstall Öffentlicher Dienst Öffentlicher Tadel Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen OG Ökonomie, Hochschule für Ökonomik Ökonomische Hauptaufgabe Ökonomische Konferenzen Ökonomisches Grundgesetz ÖLB Oma-Bewegung Operativ Operativoffizier Opportunismus Opposition Ordnungsgruppen der FDJ Organisation-Instrukteurabteilung Örtliche Industrie Örtliche Landwirtschaftsbetriebe (ÖLB) Örtliche Organe der Staatsmacht Örtliche Räte Örtliche Wirtschaft Ostblock Ostseewoche Ost-West-Handel

Nachrichtenpolitik Nachtrab Nachtsanatorium Nachwuchsplan Nagel, Otto Namensweihe (auch Sozialistische Namensgebung) Nation Nationaldemokratie Nationale Bauernpolitik Nationale Front Nationale Gedenkstätten Nationale Geschichtsbetrachtung Nationaleinkommen Nationaler Kompromiß Nationaler Verteidigungsrat der DDR Nationales Aufbauwerk Nationales Olympisches Komitee (NOK) Nationale Streitkräfte Nationale Volksarmee (NVA) Nationalhymne Nationalismus …

DDR A-Z 1962

Schauprozesse (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Sch., früher offiziell „Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit“ genannt, sind ein beliebtes Mittel der bolschewistischen Justiz, um abschreckende Wirkung auf die Bevölkerung auszuüben (Generalprävention). „Die Verhandlungen der Gerichte vor breitester Öffentlichkeit … können als Mittel zur Stärkung des allgemeinen demokratischen Rechtsbewußtseins und der Einsicht in die Notwendigkeit, die demokratischen Gesetze zu achten, sowie als wirksame Waffe im Kampf um die Festigung unserer demokratischen Ordnung nicht hoch genug eingeschätzt werden“ (Max Fechner in: „Neue Justiz“, 1949, S. 203). Aus der großen Zahl der mit dieser Zielsetzung in den Jahren 1949 bis 1950 durchgeführten Sch. seien als Beispiele erwähnt: Der „Conti-Prozeß“ gegen Herwegen, Brundert u. a. in Dessau im April 1950, der Prozeß gegen Hermann Josef Flade in Olbernhau am 10. 1. 1951, der Prozeß gegen den Staatsanwalt Formann in Bautzen am 1. 9. 1951. Später wurde die Taktik in der Organisierung der Sch. verändert. An Stelle einer möglichst großen Zuhörerschaft wurden bestimmte Personengruppen zu einem Prozeß besonders eingeladen. Der Zutritt zu diesen Sch. ist meist nur gegen Eintrittskarten möglich (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Gericht und Verhandlungsraum sind durch die Volkspolizei abgesperrt. Der Verlauf eines Sch. ist meistens vorher genau abgesprochen. Oft konnte beobachtet werden, daß sich die Angeklagten in ihren Aussagen an vor der Hauptverhandlung niedergeschriebene Protokolle hielten, von für die „Bewußtseinsbildung“ und Erziehung der Bevölkerung besonders geeignet erscheinenden Szenen werden Rundfunk- und Fernsehübertragungen gesendet und Wochenschau-Berichte hergestellt. In der letzten Zeit wurden die Prozesse gegen 24 Studenten der Universität Jena vor dem BG Gera im Sept./Okt. 1958 (Gesamtstrafen: 110 Jahre Zuchthaus), der Prozeß gegen 5 Studenten der TU Dresden vor dem BG Dresden im April 1959 (Gesamtstrafen: 37½ Jahre Zuchthaus), der Prozeß gegen den ehemaligen Grenzpolizei-Oblt. Smolka vor dem BG Erfurt (Todesstrafe) und die beiden Prozesse im Aug. 1961 vor dem Obersten Gericht gegen neun „Kopfjäger“ und „Menschenhändler“ (Gesamtstrafen: 78 Jahre Zuchthaus) besonders bekannt. (Rechtswesen) Literaturangaben Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 379 Schallplatten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schichtfahrer

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Sch., früher offiziell „Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit“ genannt, sind ein beliebtes Mittel der bolschewistischen Justiz, um abschreckende Wirkung auf die Bevölkerung auszuüben (Generalprävention). „Die Verhandlungen der Gerichte vor breitester Öffentlichkeit … können als Mittel zur Stärkung des allgemeinen demokratischen Rechtsbewußtseins und der Einsicht in die Notwendigkeit, die…

DDR A-Z 1962

1962: T, U, Ü, V

Tag der Aktivisten Tag der Befreiung Tag der Bereitschaft TAN Tarnfirmen, Staatliche Tarnorganisationen Tausenderbewegung Tausend kleine Dinge des täglichen Bedarfs Tauwetter Technik, Amt für Techniker des Volkes, Verdienter Technik, Kammer der (KdT) Technik, Übergabe der Technische Intelligenz Technische Kabinette Technische Normen Technische Räte Technisches Minimum Technologie Territoriale Verwaltung (TVW) Terrorismus Textilindustrie TGL Thälmann, Ernst Thälmann-Pioniere Theater Theodor-Neubauer-Medaille Thiele, Ilse, geb. Neukrantz Thiessen, Peter-Adolf Thüringen Tierärzte Tierarzt, Verdienter Tisch, Harry Titel Titoismus Todesstrafe Toeplitz, Heinrich TOM Tonnenideologie Torgau Totalitarismus Toto Touristik Transportpolizei Trapo Trawopolnajasystem Treue Dienste, Medaille für Treuhandbetriebe Trotzkismus Truppenstärken Überbau Überplanbestände Übersiedlung in die Bundesrepublik Überstunden Ulbricht, Walter Ultras Umgehungsbahn Umlaufmittel Umsiedler Unfallversicherung, Individuelle Universitäten Unterhaltspflicht Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion Unterstellung Untersuchungshaft Untersuchungsorgane Uraltguthaben Uranbergbau Urheberrecht Urlaub USPD Utopie, Sozialistische VAN Vaterländischer Verdienstorden VdgB VDJ VDK VDP VE VEAB VEB VEB-Plan VEG VEH Veranstaltungsdienst, Deutscher (DVD) Verband der Deutschen Journalisten Verbandsauftrag Verbesserungsvorschlag Verbrauchsabgaben Verdienstmedaille Vereine Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) Vereinigungen Volkseigener Betriebe Vereinten Nationen, Deutsche Liga für die Verfassung Verflechtungsbilanz Verkaufsnormen Verkehr Verlagswesen Verlöbnis Verluste Vermittlungskontor für Maschinen- und Materialreserven, Staatliches Vermögenseinziehung Verner, Paul Verner, Waldemar Verrechnungseinheiten Verrechnungsverfahren Versandhandel Versicherung der Volkseigenen Betriebe Versicherungsanstalt, Deutsche Versöhnlertum Versorgungskontore Verteidiger Verteidigungsgesetz Verteidigungsrat, Nationaler Vertragsgericht, Staatliches Vertragsgesetz Vertragssystem Vertrauensmann Verwaltung Verwaltungsgerichtsbarkeit Verwaltungsneugliederung Veteranenklubs VEW VF-Verfahren Viehaufzucht- und Mastverträge Viehhalteplanung Vieweg, Kurt VOB Volk Volksarmee, Nationale Volksaufstand Volksbefragung Volksbegehren Volksbuchhandel Volksdemokratie Volkseigene Betriebe (VEB) Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB) Volkseigene Güter (VEG) Volkseigene Industrie Volkseigene Wirtschaft Volkseigentum Volkseigentums, Amt zum Schutze des Volkseigentums, Gesetz zum Schutze des Volkseinkommen Volksentscheid Volkshochschulen Volkskammer Volkskongreß Volkskorrespondent Volkskunst Volkskunstschulen Volksmusikschulen Volkspolizei, Deutsche Volkspolizeihelfer Volkspolizeikreisamt Volksrat Volksrichter Volkssolidarität Volksvertretungen Volkswald Volkswirtschaftsplan Volkswirtschaftsrat Volkszählung Vollendung des Sozialismus Vollgenossenschaftlich Volljährigkeit Volmer, Max Vopo Vormilitärische Ausbildung Vormundschaft Vorratsnormen Vorschlagswesen Vorschulerziehung VP VPH VPKA Vpp VP-See VVB VVB-Saatgut VVEAB VVG VVN VVV

Tag der Aktivisten Tag der Befreiung Tag der Bereitschaft TAN Tarnfirmen, Staatliche Tarnorganisationen Tausenderbewegung Tausend kleine Dinge des täglichen Bedarfs Tauwetter Technik, Amt für Techniker des Volkes, Verdienter Technik, Kammer der (KdT) Technik, Übergabe der Technische Intelligenz Technische Kabinette Technische Normen Technische Räte Technisches Minimum Technologie Territoriale Verwaltung (TVW) Terrorismus Textilindustrie TGL …

DDR A-Z 1962

Staatsanwaltschaft (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Lan[S. 416]desstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) außer dem Obersten Gericht auch eine Oberste St. geschaffen, deren durch die Volkskammer zu wählender Leiter als Generalstaatsanwalt der DDR Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwälten der Länder erhielt. Durch die „VO über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz“ vom 26. 9. 1951 (GBl. S. 877) wurde die St. unter der Leitung des Generalstaatsanwaltes der „DDR“ „ein in seiner Organisation und Tätigkeit selbständiges Organ der Justiz“ (§ 1). Ihren Abschluß fand die Herauslösung der St. aus der Justiz mit dem „Gesetz über die St. der DDR“ (StAG) vom 23. 5. 1952 (GBl. S. 408), „das für, die St. der DDR die Krönung ihrer Entwicklung bedeutete“ (Benjamin/Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1955, S. 264). Seither entsprechen Organisation und Aufgaben der St. im wesentlichen dem sowjet. Vorbild. Die St. ist jetzt ein unmittelbar dem Ministerrat unterstelltes Staatsorgan mit besonderen, über den eigentlichen Justizbereich hinausgreifenden Aufgaben und Vollmachten. Nach dem StAG ist es Aufgabe der St., „die Aufsicht über die strikte Einhaltung der Gesetze und Verordnungen der DDR zu führen“ (§ 1, Abs. 2, StAG). „Diese Aufsicht erstreckt sich auf alle Ministerien, Ämter und ihnen unterstellte Dienststellen und Einrichtungen, auf Betriebe und ebenso auf alle Funktionäre des Staatsapparates und Bürger“ (§ 10, Abs. 2, StAG); diese Bestimmung deckt sich bezeichnenderweise fast wörtlich mit dem Art. 113 der Sowjetverfassung. Entsprechend dem § 10 StAG wurde die Abt. Allgemeine Aufsicht in der St. geschaffen. In dieser neuen Funktion wird der Staatsanwalt als „Hüter der Demokratischen Gesetzlichkeit“ bezeichnet („Neue Justiz“ 1955, S. 11). „Die Allgemeine Aufsicht entspricht dem Wesen unseres Staates und hilft mit bei der Verwirklichung der Politik der Regierung. Sie ist eine wichtige politische Einrichtung. Die Lösung der sich für die Allgemeine Aufsicht ergebenden Aufgaben kann nur in unmittelbarer Auswertung des erklärten politischen Willens der führenden gesellschaftlichen Kraft, der Partei der Arbeiterklasse, erfolgen“ („Neue Justiz“ 1954, S. 489). Ferner führt die St. das Ermittlungsverfahren in Strafsachen; ihr „obliegt die Aufsicht über alle Untersuchungen, die von den einzelnen Untersuchungsorganen durchgeführt werden“ (§ 17 StAG). Die St. erhebt die Anklage und vertritt sie vor Gericht. Sie ist berechtigt, in jedem Zivil- und Arbeitsrechtsstreit durch Einreichung von Schriftsätzen und durch Teilnahme an Gerichtsverhandlungen mitzuwirken (§ 20), wenn sie „dies wegen der Bedeutung des Gegenstandes des Rechtsstreits für den Aufbau der Grundlagen des Sozialismus für erforderlich erachtet“ (Haber in: „Neue Justiz“ 1955, S. 116). Sie hat auch in Zivil- und Arbeitsrechtssachen das Recht, die Kassation zu beantragen. Die St. überwacht die Strafvollstreckung und übt die Aufsicht über alle Haft- und Strafanstalten (Strafvollzug) aus. Sie wirkt im Begnadigungsverfahren (Gnadenrecht) mit und führt das Strafregister. — Die St. wird von dem Generalstaatsanwalt der „DDR“ geleitet, dem in den Bezirken der Staatsanwalt des Bezirkes (Bezirksstaatsanwalt) und in den Kreisen der Staatsanwalt des Kreises (Kreisstaatsanwalt) unterstehen. Sämtliche Staatsanwälte sind den Weisungen des Generalstaatsanwalts unterworfen; er ernennt und entläßt alle Staatsanwälte. Fast alle Staatsanwaltsstellen sind mit der SED angehörenden Absolventen von Volksrichter-Lehrgängen besetzt. Generalstaatsanwalt der „DDR“ war seit Schaffung dieses Amtes bis zu seinem Tode (25. 3. 1960) Melsheimer (SED). Eine Neuwahl hat noch nicht stattgefunden, „amtierender Generalstaatsanwalt“ ist Werner Funk. Die St. im Sowjetsektor Berlins ist selbständig und untersteht formal nicht dem Generalstaatsanwalt der SBZ, erhält aber doch Weisungen von diesem. Ihr Leiter ist der GenStA von Ost-Berlin, dem die Staatsanwälte der acht Stadtbezirke unterstellt sind. Der GenStA von Ost-Berlin vereinigt also in seiner Funktion die Tätigkeit des GenStA der SBZ mit der eines Bezirksstaatsanwalts. (Rechtswesen) Literaturangaben Hellbeck, Hanspeter: Die Staatsanwaltschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BMG) 1955. 104 S. m. 7 Anlagen. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 415–416 Staatsangehörigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsapparat

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Lan[S. 416]desstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S.…

DDR A-Z 1962

Revisionismus (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Geschichtlich die an Ed. Bernstein anknüpfende Theorie deutscher Sozialdemokraten seit 1900, daß der orthodoxe Marxismus überholt und durch eine zeitgemäßere Theorie zu revidie[S. 370]ren sei. Im Bolschewismus wird jede Auffassung, die die Parteidogmen für nicht absolut verbindlich erachtet und demgegenüber abgewandelte Zeit- oder Sozialumstände geltend macht, als R. bekämpft. Der R. spalte die „Einheit der Arbeiterklasse und ihrer Partei“ und vermindere die geballte Kraft der massierten Bewegung. Insofern arbeite er dem „Klassenfeind“ in die Hand. Der R. gilt, im Gegensatz zu dem Sektierertum, einer „linken“ Abweichung, als gefährlichste „rechte“ Abweichung. Besonders seit dem XX. Parteitag der KPdSU mit der Verdammung eines Teils der Lehren Stalins hat der R. innerhalb des Ostblocks erheblichen Auftrieb bekommen, da hiermit zum erstenmal die Partei selber „revisionistisch“ vorgegangen ist. Seitdem hat der R. auch in der SBZ, besonders unter dem Eindruck der revolutionären Ereignisse in Polen und Ungarn im Herbst 1955, der Führung verstärkte Schwierigkeiten bereitet, zumal Ulbricht als einer der Hauptexponenten des „harten“ Kurses — etwa im Gegensatz zu der Polnischen Arbeiterpartei Gomulkas oder gar zu Tito — die Kritik am Stalinismus möglichst zu dämpfen bestrebt war. Besonders unter den parteiergebenen Philosophen, Historikern und Ökonomen haben sich in den Jahren 1956 bis 1957 revisionistische Tendenzen breit gemacht, so unter dem Einfluß von Georg ➝Lukács bei Ernst ➝Bloch, bei Wolfgang ➝Harich, bei den Historikern Jürgen Kuczynski und Streisand, den Ökonomen Fritz Behrens, Arne Benary, Oelßner, Kohlmey und Vieweg. Hauptgesichtspunkte der revisionistischen Kritik sind dabei die Thesen gewesen: man müsse den Sozialismus „vermenschlichen“ — Blochschule —, man müsse auch von der bürgerlichen Wissenschaft lernen — Kuczynski —, man müsse ökonomische Probleme ökonomisch statt ideologisch und administrativ lösen — Oelßner, Selbmann, Behrens, Benary u. a. Starke revisionistische Tendenzen ab es auch in den Staats- und Rechtswissenschaften und im FDGB. (Dritter Weg, Nationalkommunismus, Säuberungen, Schirdewan) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 369–370 Revanchisten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Revolution

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Geschichtlich die an Ed. Bernstein anknüpfende Theorie deutscher Sozialdemokraten seit 1900, daß der orthodoxe Marxismus überholt und durch eine zeitgemäßere Theorie zu revidie[S. 370]ren sei. Im Bolschewismus wird jede Auffassung, die die Parteidogmen für nicht absolut verbindlich erachtet und demgegenüber abgewandelte Zeit- oder Sozialumstände geltend macht, als R. bekämpft. Der R. spalte die „Einheit…

DDR A-Z 1962

Staatsrat (1962)

Siehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der Tod des Präsidenten der SBZ, Pieck, gab der SED die Gelegenheit, die Verfassung zu revidieren und sie in den Artikeln 101 bis 108 den Verfassungsbestimmungen der SU und anderer „Volksdemokratien“ anzupassen. Nach sowjetischem Vorbild wurde am 12. 9. 1960 das Amt des Präsidenten der Republik durch einen „St. der Deutschen Demokratischen Republik“ ersetzt. Zugleich wurden die Befugnisse des St. gegenüber dem Präsidentenamt stark ausgedehnt. Der St. wird von der Volkskammer auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Er besteht aus dem Vorsitzenden (Ulbricht), sechs Stellv. d. Vorsitzenden [S. 420](Grotewohl, Dieckmann, Götting, Homann, Gerlach, Rietz) und 16 Mitgliedern (Leuschner, Ebert, Correns, Thießen, Polak, Ermisch, Rodenberg, Mewis, Grützner, Bernhard ➝Koenen, Rieke, Christoph, Kind, Irmgard ➝Neumann, Krauß, Horst ➝Schumann). Als Sekretär des St. fungiert Otto ➝Gotsche (SED). Der St. ist der Volkskammer formal rechenschaftspflichtig. Er verkündet die Gesetze, verpflichtet die Regierungsmitglieder bei ihrem Amtsantritt, schreibt Wahlen zur Volkskammer aus, ratifiziert und kündigt internationale Verträge, ernennt Botschafter und beruft sie ab, nimmt Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben der bei ihm akkreditierten ausländischen diplomatischen Vertreter entgegen. Neben diese meist repräsentativen Aufgaben treten Funktionen, die von den klassischen verfassungsrechtlichen Befugnissen eines Staatsoberhauptes bzw. obersten Staatsrepräsentation stark abweichen. So gibt der St. „allgemein verbindliche Auslegungen der Gesetze“, kann er selbständig „Beschlüsse mit Gesetzeskraft“ erlassen, grundsätzliche Beschlüsse zu „Fragen der Verteidigung und Sicherheit des Landes“ fassen, „grundsätzliche Anordnungen des Nationalen Verteidigungsrates“ bestätigen und die Mitgl. des Verteidigungsrates berufen. In der Verfassungspraxis tritt der St. damit in eine Funktionskonkurrenz mit den legislativen und exekutiven Organen der SBZ. (Regierung und Verwaltung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 419–420 Staatspräsident A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsreserven

Siehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der Tod des Präsidenten der SBZ, Pieck, gab der SED die Gelegenheit, die Verfassung zu revidieren und sie in den Artikeln 101 bis 108 den Verfassungsbestimmungen der SU und anderer „Volksdemokratien“ anzupassen. Nach sowjetischem Vorbild wurde am 12. 9. 1960 das Amt des Präsidenten der Republik durch einen „St. der Deutschen Demokratischen Republik“ ersetzt. Zugleich wurden die Befugnisse des St. gegenüber dem Präsidentenamt…

DDR A-Z 1962

Sport (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem Zusammenbruch war jede sportliche Betätigung verboten. Die S.-Vereine wurden aufgelöst, das Vereinsvermögen wurde beschlagnahmt und durch die S.-Dezernenten bei den Volksbildungsämtern der Kreise und Gemeinden verwaltet (Beschlagnahme). Am 1. 10. 1948 wurde durch den FDGB und die FDJ der Deutsche Sportausschuß (DSA) gebildet. Die sportliche Betätigung wurde immer mehr auf die neu gegründeten Betriebssportgemeinschaften (BSG) verlagert. Das „Gesetz über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der Deutschen Demokratischen Republik und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei S. und Erholung“ vom 8. 2. 1950 (GBl. S. 95) brachte einen weiteren Schritt zur Verstaatlichung des S. In Leipzig wurde die Hochschule für Körperkultur zur Ausbildung von Dozenten, S.-Lehrern und Trainern und zur Förderung der wissenschaftlichen Arbeit des S. errichtet. 1952 wurde das Staatliche Komitee für Körperkultur und S. gegründet. Der Leistungs- und Wettkampfsport wurde von den im DSA vereinigten Sektionen der einzelnen S.-Arten betreut. 1957 wurde der „Deutsche Turn- und Sportbund“ (DTSB) gebildet, der alle Aufgaben des damit aufgelösten DSA übernahm. Die Sektionen des DSA wurden in S.-Verbände des DTSB umgewandelt. Die Industrie-S.-Vereinigungen nach sowjet. Muster bilden die Grundlagen des S. Sie sind selbständige Organisationen der Gewerkschaften, die 10 v. H. des gesamten Beitragsaufkommens für den S. verwenden müssen. Sie heißen für alle Sportarten: Aktivist (IG Bergbau) Aufbau (IG Bau Holz) Empor (G Handel) Einheit (IG VBV) Fortschritt (IG Textil) Chemie (IG Chemie) Lokomotive (IG Post, Transport und Verkehr) Medizin (G Gesundheitswesen) Motor (IG Metall) Rotation (IG Druck u. Papier) Stahl (IG Metallurgie) Turbine (IG Energie) Wismut (IG Wismut) Wissenschaft (G Erziehung, Wissenschaft) Außerdem gibt es die S.-Vereinigungen „Vorwärts“ und „Dynamo“ der Nationalen Volksarmee und der VP. Die Grundeinheiten der S.-Vereinigungen sind die Betriebssportgemeinschaften (BSG). Den Berufssportler gibt es in der „sozialistischen Gesellschaftsordnung“ nicht. An seine Stelle ist der Staatsamateur getreten. Auf Anweisung des Komitees für Körperkultur und S. sind in vielen S.-Arten „Schwerpunkte“ gebildet worden. In diesen S.-Clubs werden die Spitzensportler unter besonders qualifizierten Trainern zusammengezogen. Die Spitzensportler erhalten, ohne zu arbeiten, hohe Gehälter und genießen als „Repräsentanten der DDR“ eine Vorzugsstellung und besondere Verehrung (Schur, Recknagel). Dafür müssen sie sportliche Höchstleistungen vollbringen — bis 1960 sollten sämtliche deutschen Rekorde im Besitz der SBZ sein — und sich als Agitatoren für die Politik der SED betätigen. Für große internationale S.-Erfolge gibt es hohe Geldprämien. So haben z. B. die sowjetzonalen Sportler, die bei den Olympischen Spielen in Rom eine Medaille gewinnen konnten, Prämien bis zu 7.000 DM Ost erhalten. Zur „Hebung des Leistungsniveaus“ ist 1952 eine einheitliche S.-Klassifizierung der „Demokratischen S.-Bewegung“ beschlossen worden als ein „Hebel, mit dem die demokratische S.-Bewegung die Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf des deutschen Volkes um den Frieden, die Herstellung der demokratischen Einheit Deutschlands und die Festigung der antifaschistisch-demokratischen Ordnung beschleunigt“. Diese Klassifizierung, die durch „breite Popularisierung unter allen Sportlern zu einer Massenbewegung zur “ Erfüllung der Klassennormen“ entwickelt wurde, sieht folgende Titel und Leistungsklassen vor: Verdienter Meister des S., Meister des S., Sportler 1., 2. und 3. Klasse. In die Leistungsklassen werden Sportler aufgenommen, die die für die entsprechende Klasse aufgestellte Norm erfüllen und das S.-Leistungsabzeichen besitzen. Weitere Auszeichnungen, die für hervorragende Verdienste und ausgezeichnete Leistungen beim Aufbau der sozialistischen S.-Bewegung an bewährte S.-Funktionäre und Sportler verliehen werden, sind die Ehrennadel des Deutschen Turn- und [S. 413]Sportbundes und die Ernst-Gruber-Medaille, die 1958 als höchste Auszeichnung des DTSB gestiftet wurde. Der Förderung des Wehrsports dient das dem entsprechenden Sowjet. Wehrsportabzeichen nachgebildete S.-Leistungsabzeichen „Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung des Friedens“. Geländemarsch, Hindernislauf und Kleinkaliberschießen gehören zu den Übungen für Männer, Frauen und Jugendliche. Die eigentliche Wehrertüchtigung ist Aufgabe der am 7. 8. 1952 gegründeten Gesellschaft für ➝Sport und Technik (GST). Gemäß Ministerratsbeschluß vom 26. 3. 1959 (GBl. I, S. 279) soll in jedem Jahr die 4. Woche des Juni als „Woche der Jugend und der Sportler“ begangen werden. Durch S.-Veranstaltungen sollen Jugendliche über den aktiven S. zur Parteiarbeit herangezogen werden. Auch über den S. sucht die SBZ internationale Anerkennung zu finden (Außenpolitik, Diplomatische Beziehungen). In Übereinstimmung mit der auf staatsrechtliche Anerkennung gerichteten Politik werden in allen Publikationen der SBZ gesamtdeutsche Mannschaften und gesamtdeutsche Meisterschaften abgelehnt. Mehrere Fachverbände des DTSB sind inzwischen in die internationalen S.-Verbände aufgenommen worden. Auch das Nationale Olympische Komitee (Präsident Heinz ➝Schöbel) wurde 1955 provisorisch mit der Auflage anerkannt, daß unter Einigung mit dem NOK der Bundesrepublik nur eine deutsche Mannschaft an den Olympischen Spielen teilnehmen darf. Gegen ihren Widerstand mußte sich deshalb die SBZ bereitfinden, wie 1956 auch für die Olympischen Spiele in Squaw Valley und Rom eine gesamtdeutsche Mannschaft zu bilden. Auf Anordnung des Internationalen Olympischen Komitees mußte diese deutsche Vertretung unter einer gemeinsamen Flagge (Schwarz-Rot-Gold mit den olympischen Ringen in Weiß) antreten. Die S.-Führung der SBZ ist nach dem Scheitern ihrer Absicht, eine eigene Mannschaft nach Squaw Valley und Rom zu schicken, (ebenfalls vergeblich) bestrebt gewesen, in der gesamtdeutschen Mannschaft zahlenmäßig ein Übergewicht zu erlangen und dadurch die Überlegenheit der sozialistischen Gesellschaftsordnung auch auf dem Gebiet des S. zu beweisen. Der S.-Verkehr mit der Bundesrepublik wird von der SED für die kommun. Propaganda ausgenutzt. Bei Begegnungen mit Sportlern der Bundesrepublik soll über bestimmte jeweils aktuelle politische Fragen diskutiert werden. Wie der Bundesgerichtshof im April 1961 warnend festgestellt hat, sind sportliche Wettkämpfe für den DTSB meist nur ein Vorwand, um westdeutsche Sportler für Reisen in die SBZ zu gewinnen, wo sie im Sinne der kommun. Ziele beeinflußt werden sollen. S.-Veranstaltungen mit westdeutschen Sportlern sollen nur dann vereinbart werden, wenn ein Sieg der sowjetzonalen Sportler zu erwarten ist. Niederlagen des Sowjetzonen-S. gegen westdeutsche oder Sportler des „kapitalistischen“ Auslandes führen zu heftiger Kritik und häufig zur Maßregelung der verantwortlichen S.-Funktionäre und Trainer. So sind z. B. den Ruderern wegen ihrer Mißerfolge bei internationalen Wettkämpfen „ernste Versäumnisse im Training und in der gesellschaftlichen Erziehung der Athleten“ vorgeworfen worden. Wegen der vom SED-Regime am 13. 8. 1961 in Berlin getroffenen Abschnürungsmaßnahmen haben der Deutsche Sportbund und das NOK der Bundesrepublik am 17. 8. 1961 den Abbruch des innerdeutschen S.-Verkehrs beschlossen. Literaturangaben Kortenberg, Walter: Der Sport in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1954. 198 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 412–413 Spontaneität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sportarzt

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem Zusammenbruch war jede sportliche Betätigung verboten. Die S.-Vereine wurden aufgelöst, das Vereinsvermögen wurde beschlagnahmt und durch die S.-Dezernenten bei den Volksbildungsämtern der Kreise und Gemeinden verwaltet (Beschlagnahme). Am 1. 10. 1948 wurde durch den FDGB und die FDJ der Deutsche Sportausschuß (DSA) gebildet. Die sportliche Betätigung wurde immer mehr auf die neu gegründeten…

DDR A-Z 1962

Zahlungsverkehr (1962)

Siehe auch: Zahlungsverkehr: 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zahlungsverkehr, Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen: 1956 1958 Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender: 1985 Sowohl der Z. innerhalb der SBZ (a) als auch der mit der Bundesrepublik (b) und dem Ausland © sind zentral reglementiert. a) Das heute gültige „Gesetz über die Regelung des Z.“ vom 21. 4. 1947 (GBl. S. 355) und hierzu ergangene DB bestimmen, daß nahezu der gesamte Z. zwischen Betrieben und privaten und öffentlichen Institutionen bargeldlos abzuwickeln ist (Kontenführungspflicht). Auch die Formen sind im einzelnen vorgeschrieben (Verrechnungsverfahren, Forderungseinzugsverfahren, Rechnungseinzugsverfahren, Banken). Durch Barzahlung werden Lohnzahlungen und Einzelhandelsumsätze abgewickelt, daneben bestimmte Kleinausgaben und Steuerzahlungen. Der bare Z. aller Betriebe und Institutionen ist an einen Bargeldplan gebunden, der Teil des Bargeldumsatzplanes ist. b) Der innerdeutsche Z. hat durch Gesetz vom 15. 12. 1950 (GBl. S. 1202) eine besondere Regelung erfahren, richtet sich also nicht nach dem Devisengesetz vom 8. 2. 1956 (Devisen). Die nicht besonders genehmigte Einfuhr oder Ausfuhr von DM Ost oder fremder Währung war bereits durch eine Anordnung vom 23. 3. 1949 (ZVOBl. S. 211) verboten (Gefängnis bis zu 3 Jahren und Geldstrafe). Dieses Verbot wurde durch die „Geldverkehrsordnung“ v. 20. 9. 1961 (GBl. S. 461) erneuert. Westdeutsche, West-Berliner oder Ausländer können DM West oder ausländische Zahlungsmittel in die SBZ einführen, müssen aber die eingeführten Beträge den Grenzkontrollorganen vorweisen. Diese Beträge können in der SBZ zum offiziellen Kurs (1:1) gegen DM Ost umgetauscht werden. An bestimmte Empfänger (staatl. Betriebe) dürfen während eines Aufenthaltes in der SBZ auch Zahlungen in DM West geleistet werden. Bei Verlassen der SBZ sind die während des Aufenthaltes nicht verbrauchten Beträge wieder vorzuweisen und dürfen ausgeführt werden. Nach dem „Gesetz zur Regelung des innerdeutschen Z.“ dürfen Zahlungen aus der SBZ an Berechtigte im Westen nur auf ein auf den Namen des Zahlungsempfängers lautendes Ost-Sperrkonto geleistet werden. Ausgenommen hiervon sind Zahlungen aus einem Arbeitsverhältnis in der SBZ an Personen, die ihren Wohnsitz im Westen haben. Geldforderungen gegen natürliche oder juristische Personen im Westen sind bei der Deutschen ➝Notenbank anzumelden. Die Ausnahmeregelung für Zahlungen aus einem westlichen Arbeitsverhältnis eines Bewohners der SBZ oder Ost-Berlins aus westlichen Pensions- oder Rentenforderungen wurde durch die Geldverkehrsordnung beseitigt. Diese VO fügt der Anmeldepflicht die Pflicht hinzu, die Geldforderung der Deutschen Notenbank oder einem von dieser beauftragten Kreditinstitut zum Ankauf anzubieten. Verfügungen über westliche Guthaben, die durch Einkünfte aus Arbeitsverhältnissen oder freiberuflicher Tätigkeit entstanden sind, sind verboten. Die unberechtigte Ein- oder Ausfuhr von Zahlungsmitteln oder die vorsätzliche Verletzung der Anmelde- und Anbietungspflicht ist mit Gefängnis und Geldstrafen, in schweren Fällen mit Zuchthaus bedroht; liegt Fahrlässigkeit vor, kann auf Gefängnis bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe erkannt werden. b) Der Z. mit dem Ausland hat einen sehr bescheidenen Umfang, da er bei der Abwicklung des Außenhandels nur ausnahmsweise eine Rolle spielt. Die Außenhandelsumsätze werden auf Grund zweiseitiger Warenlisten abgewickelt und im bilateralen Clearing verrechnet. Der Devisenverkehr för nicht kommerzielle Zahlungen ist durch das Gesetz über den Devisenverkehr und Devisenkontrolle vom 8. 2. 1956 geregelt. Die Durchführung des Z. mit dem Ausland obliegt ausschließlich der Deutschen Notenbank. (Deutsche ➝Handelsbank AG., Währung, Sperrkonten, Erbrecht) Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 497 Zahlenlotto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zahnärzte

Siehe auch: Zahlungsverkehr: 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zahlungsverkehr, Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen: 1956 1958 Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender: 1985 Sowohl der Z. innerhalb der SBZ (a) als auch der mit der Bundesrepublik (b) und dem Ausland © sind zentral reglementiert. a) Das heute gültige „Gesetz über die Regelung des Z.“ vom 21. 4. 1947 (GBl. S. 355) und hierzu ergangene DB bestimmen, daß nahezu der gesamte Z. zwischen Betrieben und…

DDR A-Z 1962

Auszeichnungen (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zur Würdigung besonderer Verdienste im Sinne der SED wurden zahlreiche A. geschaffen. Es gibt folgende Gruppen von staatlichen A.: Orden, Preise, Medaillen, Ehrentitel und Wanderfahnen. Die Stiftung ist Sache des Staatsrats und des Ministerrates. Jedoch können die örtlichen Organe der Staatsmacht für ihren Bereich Preise und Wanderfahnen stiften (so im Jahre 1959 vom Rat der Stadt Leipzig der Gutenberg-Preis). Auch die Massenorganisationen verleihen A., so der FDGB die Fritz-Heckert-Medaille, die FDJ die Arthur-Becker-Medaille, der Verband der Deutschen Journalisten die Franz-Mehring-Ehrennadel. A. können verliehen werden an Einzelpersonen und Kollektive ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit sowie an Betriebe, Institutionen und gesellschaftliche Organisationen und Teile dieser Einrichtungen, wenn sie eine organisatorische Einheit bilden. Einzelheiten der Verleihung regeln die Ordnungen über die Verleihung. Bis 1. 10. 1961 waren vom Ministerrat folgende Auszeichnungen gestiftet: I. Orden: 1) Karl-Marx-Orden, 2) Vaterländischer Verdienstorden in den Stufen Gold, Silber, Bronze, 3) Banner der Arbeit, 4) Stern der Völkerfreundschaft; II. Preise: 1) Nationalpreis 1., 2. und 3. Klasse, 2) Cisinski-Preis, 3) Heinrich-Greif-Preis, 4) Heinrich-Heine-Preis, 5) Lessing-Preis, 6) Preis für ➝künstlerisches Volksschaffen, 7) Kunstpreis der DDR, 8) Johannes-R.-Becher-Preis, 9) Rudolf-Virchow-Preis, 10) Guts-Muths-Preis. III. Medaillen: 1) Clara-Zetkin-Medaille, 2) Hans-Beimler-Medaille, 3) Medaille für Teilnahme an den bewaffneten Kämpfen der deutschen Arbeiterklasse in den Jahren 1918–1923, 4) Medaille für Kämpfer gegen den Faschismus 1933–1945, 5) Verdienstmedaille der Deutschen Reichsbahn, 6) Medaille für ➝treue Dienste bei der Deutschen Reichsbahn, 7) Medaille für ➝treue Dienste in der Nationalen Volksarmee, 8) Medaille für ➝treue Dienste in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern (früher: in der Deutschen Volkspolizei), 9) Medaille für treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr, 10) Pestalozzi-Medaille für treue Dienste, 11) Verdienstmedaille der Nationalen Volksarmee, 12) Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei, 13) Medaille für vorbildlichen Grenzdienst, 14) Treuedienstmedaille der Deutschen Post, 15) Medaille für Verdienste um das Grubenrettungswesen, 16) Medaille für selbstlosen Einsatz bei der Bekämpfung von Katastrophen, 17) Rettungsmedaille, 18) Hufeland-Medaille, 19) Medaille für ➝ausgezeichnete Leistungen, 20) Medaille für ausgezeichnete Leistungen im Wettbewerb, 21) Medaille für ➝ausgezeichnete Leistungen in landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, 22) Medaille für ➝ausgezeichnete Leistungen in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern, 23) Verdienstmedaille der Deutschen Demokratischen Republik; 24) (Dr.) Theodor-Neubauer-Medaille, nur einmal verliehen: 25) Karl-Friedrich-Wilhelm-Wander-Medaille, 26) Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954. IV. Ehrentitel: (Mit dem E. wird eine Medaille verliehen und eine Geldprämie gezahlt.) 1) Held der Arbeit, 2) Hervorragender ➝Wissenschaftler des Volkes, 3) Verdienter ➝Aktivist, 4) Verdienter ➝Arzt des Volkes, 5; Verdienter ➝Bergmann der DDR, 6) Verdienter ➝Eisenbahner der DDR, 7) Verdienter ➝Erfinder, 8) Verdienter ➝Lehrer des Volkes (Die Medaille dazu heißt Diesterweg-Medaille), 9) Verdienter ➝Meister, 10) Verdienter ➝Meister des Sports, 11) Verdienter ➝Techniker des Volkes, [S. 53]12) Verdienter ➝Tierarzt, 13) Verdienter ➝Züchter, 14) Meister der genossenschaftlichen Produktion, 15) Meisterhauer, 16) Meister des Sports, 17) Hervorragender ➝Genossenschaftler, 18) Aktivist des Fünfjahrplans, 19) Brigade der besten Qualität, 20) Brigade der kollektiven Aktivistenarbeit, 21) Brigade der hervorragenden Leistung, 22) Hervorragende ➝Jugendbrigade der DDR, 23) Brigade der sozialistischen Arbeit, 24) Hervorragender ➝Jungaktivist, 25) Gemeinschaft der sozialistischen Arbeit. V. Wanderfahnen: 1) Wanderfahne des Ministerrates, 2) Wanderfahne der Ministerien, Staatssekretariate oder der VVB, 3) Wanderfahne des Bezirks, 4) Wanderfahne des Ministerrates für Sieger im Massenwettbewerb der LPG, Gemeinden, Kreise und Bezirke. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 49, 53 Ausweise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Autobahnen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zur Würdigung besonderer Verdienste im Sinne der SED wurden zahlreiche A. geschaffen. Es gibt folgende Gruppen von staatlichen A.: Orden, Preise, Medaillen, Ehrentitel und Wanderfahnen. Die Stiftung ist Sache des Staatsrats und des Ministerrates. Jedoch können die örtlichen Organe der Staatsmacht für ihren Bereich Preise und Wanderfahnen stiften (so im Jahre 1959 vom Rat der Stadt Leipzig der…

DDR A-Z 1962

Grenzgänger (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im allgemeinen Sprachgebrauch Bezeichnung für Personen, die in West-Berlin arbeiteten und in Ost-Berlin oder in dem sowjetzonalen Randgebiet wohnten oder umgekehrt dort arbeiteten und in West-Berlin wohnten. Der Begriff des G. entstand nach der Währungsreform. Die in West-Berlin arbeitenden G. erhielten nur einen Teil ihres Lohnes in DM West, der restliche Lohn wurde vom Arbeitgeber in DM Ost ausgezahlt. Der West-Berliner Arbeitgeber mußte den dem Ostgeld-Anteil entsprechenden Betrag in DM West an die Lohnausgleichskasse in West-Berlin abführen. Aus dieser Kasse wurde der Umtausch eines Teils des in Ostgeld empfangenen Lohnes der in Ost-Berlin oder der SBZ arbeitenden G. in Westgeld finanziert. 1949 arbeiteten mehr als 100.000 West-Berliner in Ost-Berlin und in der SBZ. Mit der wirtschaftlichen Entwicklung West-Berlins und der Abnahme der Arbeitslosigkeit ging diese Zahl ständig zurück und betrug Anfang Aug. 1961 nur noch 13.000. Darunter rd. 6.000 Eisenbahner und annähernd 3.500 freischaffende Künstler, Artisten und Schausteller. Demgegenüber arbeiteten vor dem 13. 8. 1961 noch annähernd 60.000 Ost-Berliner oder Bewohner der Randgebiete in West-Berlin gegenüber etwa 70.000 im Jahre 1949. Diese G. waren seit 1952 ständiger Kritik des SED-Regimes und wiederholt größeren Schikanen der Zonen-Funktionäre ausgesetzt, durch die sie zur „freiwilligen“ Aufgabe ihrer Arbeitsplätze in West-Berlin veranlaßt werden sollten. Im Sommer 1961 begann ein förmliches Kesseltreiben gegen diese G. Sie wurden in Zeitungen und Versammlungen öffentlich diffamiert und als Verräter und Spekulanten angeprangert. Die G. wurden vom Einkauf bestimmter Industriewaren ausgeschlossen und mußten ab 1. 8. 1961 die Miete und alle öffentlichen Gebühren in DM West bezahlen. Diese Zwangsmaßnahmen wurden durch Ausweisungen vieler G. aus ihren Wohnungen und vor allem durch zahlreiche Strafverfahren wegen „illegaler Geldeinfuhr“ ergänzt. Trotzdem sank die Zahl der in West-Berlin arbeitenden G. bis zum 13. 8. 1961 nur um etwa 3.000, fast ebenso viele flohen in dieser Zeit nach West-Berlin. Durch die gewaltsamen Sperrmaßnahmen des kommun. Regimes vom 13. 8. 1961 in Berlin wurde den im sowjet. Machtbereich wohnenden G. die weitere Arbeit in West-Berlin unmöglich gemacht. Sie mußten sich bei ihren früheren Betrieben in Ost-Berlin melden oder bei den Arbeitsämtern ihres Wohnsitzes zum Nachweis einer „geeigneten Tätigkeit“ registrieren lassen. Die meisten der ehemaligen G. erhielten jedoch keine ihren Fähigkeiten entsprechende Beschäftigung. Sie mußten „zur Bewährung“ schlecht bezahlte schwere körperliche Arbeit in sog. Schwerpunktbetrieben aufnehmen. Durch ein West-Berliner Gesetz sollen ihre Rechte aus ihrem früheren Arbeitsverhältnis in West-Berlin gesichert und aufrechterhalten werden. Der Lohnumtausch für die in Ost-Berlin arbeitenden West-Berliner G. ist auf Anweisung des Senats von West-Berlin am 1. 10. 1961 eingestellt worden. Hiervon wurden nur noch etwa 500 G. betroffen. Für die West-Berliner Eisenbahner, die auf in West-Berlin liegenden Dienststellen der sowjetzonalen Reichsbahn arbeiten, wird dagegen der Lohnumtausch fortgesetzt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 163 Grenzen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenzpolizei, Deutsche

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im allgemeinen Sprachgebrauch Bezeichnung für Personen, die in West-Berlin arbeiteten und in Ost-Berlin oder in dem sowjetzonalen Randgebiet wohnten oder umgekehrt dort arbeiteten und in West-Berlin wohnten. Der Begriff des G. entstand nach der Währungsreform. Die in West-Berlin arbeitenden G. erhielten nur einen Teil ihres Lohnes in DM West, der restliche Lohn wurde vom Arbeitgeber in DM Ost ausgezahlt. Der West-Berliner…

DDR A-Z 1962

Erbrecht (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das E., für das bisher noch die Bestimmungen des BGB gelten, soll im Rahmen des Zivilgesetzbuchs neu geregelt werden. Grundlage wird das vererbbare persönliche Eigentum sein. Während der „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ soll außerdem auch das Privateigentum in entsprechender Weise vererbbar sein. Mit Hilfe der Erbschaftsteuer (Steuern) soll dagegen die Vererbung privatkapitalistischen Eigentums eingeschränkt und dessen Neubildung verhindert werden. Sonderbestimmungen, die die Vererbung privaten Grundbesitzes beschränken, sind zu erwarten. (Grundeigentum) Zur Zeit können noch West-Berliner und Westdeutsche Erben eines in der SBZ befindlichen Nachlasses einschließlich des Grundvermögens werden. Der im Westen lebende Erbe kann jedoch über den Nachlaß nicht frei verfügen. Er muß einen Bevollmächtigten mit der Verwaltung des Nachlasses beauftragen. Zur Ausfuhr von Sachen bedarf er einer besonderen Genehmigung des Rates des Kreises, die selten erteilt wird. Zum Nachlaß gehörendes Geld ist auf ein Sperrkonto einzuzahlen, über das der westdeutsche Kontoinhaber nur mit Genehmigung der Deutschen ➝Notenbank verfügen kann. Die Freigabe darf nur für bestimmte, in den Richtlinien zum Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen Zahlungsverkehrs vom 5. 3. 1955 (GBl. II, S. 105) genannte Zwecke erfolgen. Ist der Erbe aus der SBZ geflüchtet, so wird der ihm zufallende Nachlaß wie sein in der Zone zurückgelassenes Vermögen behandelt, d. h. Grundstücke unterliegen der Zwangsverwaltung, die bewegliche Habe wird veräußert. (Flüchtlingsvermögen) Ein Erbschein darf einem westdeutschen oder West-Berliner Erben zum Zwecke der Anmeldung nach dem Lastenausgleichsgesetz nicht erteilt werden. Erbscheinanträge von Erben enteigneter Großgrundbesitzer sind ebenfalls abzulehnen. Die von den Erblassern errichteten Testamente sind gemäß einer vertraulichen Rundverfügung des Ministeriums der Justiz vom 3. 7. 1954 zu vernichten. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 112 Entwicklungsländer, Hilfe für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erbschaftsteuer

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das E., für das bisher noch die Bestimmungen des BGB gelten, soll im Rahmen des Zivilgesetzbuchs neu geregelt werden. Grundlage wird das vererbbare persönliche Eigentum sein. Während der „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ soll außerdem auch das Privateigentum in entsprechender Weise vererbbar sein. Mit Hilfe der Erbschaftsteuer (Steuern) soll dagegen die Vererbung privatkapitalistischen Eigentums…

DDR A-Z 1962

Eisen- und Stahlindustrie (1962)

Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ gibt es keine nennenswerten Grundstoffvorkommen für die EuStI. Die Eisenerzvorkommen in Thüringen und Sachsen-Anhalt haben nur geringen Eisengehalt. Auch der Mangel an Steinkohlen bzw. Steinkohlenkoks zur Verhüttung der Erze steht einer weitgehenden Entwicklung entgegen. 1938 betrug der Anteil des jetzigen Gebietes der SBZ an der Eisen- und Stahlerzeugung des Reichsgebietes nur 7 v. H. bei einem Bevölkerungsanteil von 31 v. H. Die eisenschaffende Industrie der SBZ hatte nur geringe Einbußen durch Kriegsschäden. Um so umfangreicher waren die Demontage-Verluste; sie betrugen: Trotz dieser ungünstigen Ausgangsposition beschloß das SED-Regime um die Verarbeitungsindustrien von Einfuhren zu entlasten - den Ausbau einer starken EuStI. Der Auf- und Ausbau gelang überraschend kurzfristig, z. T. gefördert durch legale und illegale Lieferungen von Stahl- und Walzwerkseinrichtungen aus der Bundesrepublik. Trotz der Schwierigkeiten in der Grundstoffversorgung konnte die Roheisen-, Rohstahl- und Walzstahlerzeugung der SBZ seit Kriegsende durch Wiederaufbau und Erstellung neuer Anlagen über den Vorkriegsstand hinaus gesteigert werden. Der Aus- und Aufbau von Hütten- und Walzwerken gehörte zu den Schwerpunktvorhaben des 1. Fünfjahrplanes. Wesentliche Zahlen: Diese Entwicklung wurde ermöglicht durch den Aufbau neuer Eisen- und Stahlwerke: des Eisenhüttenkombinats J. W. Stalin, der Eisenwerke West in Calbe/Saale, des Stahlwerks Brandenburg und des Edelstahlwerks Döhlen. Die Kapazität der EuStI. liegt jedoch weit unter dem Bedarf der metallver[S. 109]arbeitenden Industrien der SBZ. Etwa 60 v. H. des Eisen- und Stahlbedarfs müssen in Form von Erzen, Schrott, Roheisen oder Walzstahl importiert werden. Im laufenden Siebenjahrplan soll die EuStI. durch neue Kapazitäten in der Stahlerzeugung ausgebaut werden; auch ist die Errichtung einiger neuer Walzwerke geplant. Der steigende Bedarf der Verarbeitungsindustrien muß im wesentlichen durch erhöhte Importe abgedeckt werden. Literaturangaben *: Die eisenschaffende Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 2., erw. Fassung. 47 S. m. 9 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 108–109 Eisenhüttenkombinat J. W. Stalin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eisler, Gerhart

Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ gibt es keine nennenswerten Grundstoffvorkommen für die EuStI. Die Eisenerzvorkommen in Thüringen und Sachsen-Anhalt haben nur geringen Eisengehalt. Auch der Mangel an Steinkohlen bzw. Steinkohlenkoks zur Verhüttung der Erze steht einer weitgehenden Entwicklung entgegen. 1938 betrug der Anteil des jetzigen Gebietes der SBZ an der Eisen- und…

DDR A-Z 1962

Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands (1962)

Siehe auch: Spaltung Deutschlands: 1960 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1963 1965 1966 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik: 1969 1975 1979 Wiedervereinigungspolitik der SED: 1969 1975 1979 [S. 405]Auf der Konferenz in Teheran (Ende 1943) vereinbarten Roosevelt, Churchill und Stalin die Spaltung Deutschlands. In Jalta (Febr. 1945) war dies ihre gemeinsame Forderung. Im März verzichtete Stalin gleich Churchill darauf, die Sp. zu verlangen. Stalin ließ — dem Buchstaben nach — die Sp. fallen, denn er befürchtete, 1. seinen Anspruch auf Reparationen und Mitregierung des Ruhrgebietes, 2. die langfristig geplante Bolschewisierung ganz Deutschlands zu gefährden. Das Potsdamer Abkommen (Besatzungspolitik) forderte nur „Dezentralisation … örtliche Selbstverwaltung“ (§ III, A, 9), jedoch keine Sp. Immer wieder behauptet das Regime der SBZ, Deutschland sei nach 1945 von den Westmächten und politischen Kreisen Westdeutschlands gespalten worden. Bei seiner Wahl zum Präsidenten der Republik betonte Wilhelm ➝Pieck am 11. 10. 1949 vor der Volkskammer: „Von den westlichen Besatzungsmächten … wurde Deutschland gespalten“, doch „niemals wird die Spaltung Deutschlands … von der DDR anerkannt werden“. (Dok. z. Außenpol. d. DDR, Bd. I, Ost-Berlin 1955, S. 15f). Das ZK der SED behauptete zum „10. Jahrestag der Gründung der DDR“ (7. 10. 1959), es hätten „die mit dem ausländischen Imperialismus verbündeten reaktionären imperialistischen Kreise in Westdeutschland die Spaltung Deutschlands“ bewerkstelligt. Wie aber geschah Deutschlands Sp.? Bereits am 25. 7. 1945 errichtete die SMAD elf Deutsche Zentralverwaltungen, die von Anfang an gewisse Weisungsrechte gegenüber den 5 Landesverwaltungen hatten und sich bald — natürlich als Instrument der SMAD — zu zentralen Regierungsstellen über die gesamte SBZ erhoben. Der im Aug. 1946 eingesetzten „Deutschen Verwaltung des Innern“ wurden die Polizeien der 5 Länder untergeordnet. So begründete die SMAD die verwaltungsmäßige Sp. Deutschlands schon vor dem Herbst 1946: Denn in den westlichen Besatzungszonen wurden bis zu dieser Zeit oberhalb der zahlreichen Länder keine starken zentralen deutschen Verwaltungen geschaffen, vor allem wurde die Polizei (außer Frankreichs Zone) nicht einmal landesweise zentralisiert. Der „Länderrat“ der amerikanischen Zone wie auch der „Zonenbeirat“ und der „Wirtschaftsbeirat“ der brit. Zone erhielten nicht die politischen Rechte einer deutschen zentralen Verwaltung. (Einzelne techn. deutsche Verwaltungen auf Zonenebene, die es seit Dez. 1945 in der brit. und seit Jan. 1946 in der amerikan. Zone gab, wurden eben — anders als in der SBZ — nicht durch zentrale Polizei-Verwaltungen ergänzt.) Noch schwerer wiegt die wirtschaftliche, soziale und allgemein politische Sp., die die Sowjets schon früh vollzogen: Sie zwangen der SBZ schon 1945/1946 einen kommun. Gesellschaftszustand auf, der jenem der Westzonen entgegengesetzt war (Bodenreform, Enteignung). Zögernd und spät, gegen den Willen Frankreichs, vereinigten die USA und England erst am 1. 1. 1947 ihre Zonen, und auch nur wirtschaftlich. Politisch hingegen unterstellten sie die Länder keiner Zentralverwaltung. Die SMAD gab am 14. 6. 1947 der Zentralverwaltung der SBZ die Bezeichnung DWK und die Vollmachten einer wirklichen Zentralregierung. Dieser „DWK“ gehörten in Wirklichkeit auch die zentralen Deutschen Verwaltungen für Inneres (Polizei), Justiz, Volksbildung und Gesundheitswesen an, obwohl sie amtlich selbständig waren. — Im April 1947 scheiterte die Moskauer Viererkonferenz, weil die Westmächte der SU weder die „demokratisch-antifaschistische“ Ausrichtung Westdeutschlands, [S. 406]Reparationen aus laufender Produktion noch 4-Mächte-Kontrolle der Ruhr zubilligen konnten. USA und England schufen deshalb (wieder gegen Frankreich) am 25. 6. 1947 einen „Exekutivrat“, d. h. eine Wirtschaftsverwaltung für die Zweierzone. Im Gegensatz zur DWK hatte er nur wirtschaftliche Vollmachten. Daran änderte seine Umbenennung in „Verwaltungsrat“ (9. 2. 1948) nichts. Der nächste Schritt der SU zur Sp. war die Stärkung der DWK am 9. 3. 1948. Dies beantworteten die Westmächte mit Besprechungen über die Vorbereitung eines Dreizonen-Notstaates (23. 2. bis 3. 6. 1948). Diese Abwehrhandlung nahm die SU als Vorwand, um den Kontrollrat zu verlassen (20. 3. 1948). Weiter weigerte sie sich, die schon allzu lange verzögerte Währungsreform mitzumachen (24. 7.), richtete die Blockade gegen West-Berlin, das die Westmark erhalten hatte, und organisierte die Sp. Berlins (30. 11. 1948). Die Errichtung der Bundesrepublik am 8. 5. 1949 war eine Notwehrmaßnahme, die am 14. 8. 1949 von 48 Mill. (d. h. von fast ¾ des deutschen Volkes) gebilligt wurde. Doch die auf Scheinwahlen beruhende Einsetzung eines Parlaments der SBZ (des am 15. und 16. 5. 1949 „gewählten“ 3. Volkskongresses) war ein Schritt der SU und der SED, der zur weiteren Sp. Deutschlands beitrug. Die Ausrufung der „DDR“ am 7. 10. 1949 erfolgte aus taktischen Gründen erst nach Begründung der Bundesrepublik: scheinbar als Antwort auf einen Schritt des Westens. Tatsächlich aber war sie nur die formelle Bestätigung einer Sp.-Politik, die die SU und die SED seit Juli 1945 betrieben hatten. Seit dem kommunistischen Schritt vom 7. 10. 1949 ist die Frage der W. der Hauptgegenstand der innerdeutschen Auseinandersetzung. Die Bundesregierung, Deutschlands einzige, aus freien Wahlen hervorgegangene und rechtsstaatlich handelnde Regierung, beansprucht, für ganz Deutschland zu sprechen. Sie sieht freie gesamtdeutsche Wahlen als unabdingbare Voraussetzung der W. an. Sie kann jedoch die SU und die Westmächte von der Verantwortung für die Beseitigung der von ihnen verursachten Sp. nicht entlasten. Der Bundestag ermächtigte sie am 14. 9. 1950, Schritte zur Durchführung freier, allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahlen zu einem gesamtdeutschen Parlament bei den Besatzungsmächten zu tun. Die SBZ-Regierung dagegen wollte bereits in ihrer programmatischen Äußerung zur W. vom 25. 10. 1950 an den Anfang aller Schritte zur W. ein paritätisches Gremium, einen „Gesamtdeutschen Konstituierenden Rat“, gesetzt sehen. Sie übernahm außerdem von der SU den Begriff des „einheitlichen, friedliebenden, demokratischen Staates“, der in den ferneren Erörterungen nicht etwa nur als Propaganda-Losung auftrat, sondern mit von Jahr zu Jahr zunehmender Deutlichkeit das politische Leitbild eines Gesamtdeutschlands im kommun. Sinn der Arbeiter-und-Bauern-Macht bezeichnete. Mag das paritätische Gremium nun „Gesamtdeutscher Konstituierender Rat“ heißen, oder in späteren Vorschlägen „Gesamtdeutscher Rat“, „Gesamtdeutsche Beratungen“, „Gesamtdeutsche souveräne demokratische und friedliebende Regierung“: stets soll es dem Regime der SBZ die Anerkennung als gleichberechtigter Staat und als „Demokratie“ einbringen. — Käme es zu gesamtdeutschen Wahlen, sollte dieses Gremium die „Bedingungen vorbereiten“ (Brief Grotewohls vom 30. 11. 1950). Als solche Bedingungen wurden u. a. der Abzug aller Besatzungstruppen, die Beteiligung der Massenorganisationen an den Wahlen, die Aus[S. 407]schaltung des Einflusses der „Monopole“ genannt; gelegentlich wurde sogar das Verfahren der sowjetzonalen Wahlen als vorbildlich bezeichnet. Wann immer in der Folgezeit die SU oder die SED-Regierung freie Wahlen als Schritt zur W. zu akzeptieren scheinen (z. B. Note der SU vom 23. 7. 1952, Genfer Direktiven vom 23. 7. 1955), müssen diese „Bedingungen“ in Betracht gezogen werden. Jeden Schritt, mit dem die Bundesrepublik die Zusammenarbeit der europäischen Staaten unterstützte, und jeden ihrer Beiträge zur Abwehrrüstung der NATO, verdächtigten die SU und die SBZ als „Verrat“ an der W. — Sie verleumdeten die Bundesrepublik, obschon z. B. der sogenannte „Generalvertrag“ vom 23. 10. 1954 festlegte, es werde im Fall der W. das Verhältnis Gesamtdeutschlands zur NATO neu vereinbart. Auf der Genfer Gipfelkonferenz unterzeichnete Bulganin am 23. 7. 1955 namens der SU die Richtlinien der Regierungschefs der vier Mächte an die Außenminister, in der es heißt: „Es haben sich die Regierungschefs darüber geeinigt, daß die Regelung der Deutschlandfrage und die W. Deutschlands im Wege freier Wahlen im Einklang mit den nationalen Interessen des deutschen Volkes und den Interessen der europäischen Sicherheit durchgeführt werden sollen.“ - Aber unmittelbar darauf erklärte die SU, daß sie einer „mechanischen Verschmelzung der beiden Teile Deutschlands (d. h. der W. aus freien Wahlen) nicht zustimmen werde (so Bulganin am 23. 7. 1955, Chruschtschow am 26. 7. 1955). Sie betonten, die W. sei erst nach Schaffung eines „Systems der kollektiven Sicherheit in Europa“ zulässig. Die Folgen der Sp. wurden von der SU nun als innerdeutsche Fragen bezeichnet, die die „beiden deutschen Staaten“ unter sich zu regeln hätten. So forderte auch das ZK der SED am 27. 10. 1955 ganz bewußt „Verhandlungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung“. Den Sinn dieses Vorschlages legte Ulbricht am 30. 1. 1957 (auf der 30. Tagung des ZK der SED) dar: Wenn, so sagte er, in Westdeutschland durch Niederlage der Regierungspartei und „Stärkung des Aktionswillens der Arbeiterklasse eine neue Lage geschaffen wird, dann ist es möglich, zu einer Vereinbarung beider deutscher Regierungen zu kommen … einen Gesamtdeutschen Rat, der sich paritätisch aus Vertretern beider deutscher Staaten zusammensetzt, zu bilden. Die Mitglieder des Rates sollten in beiden Teilen Deutschlands auf Grund der geltenden Wahlgesetze gewählt werden … Der Gesamtdeutsche Rat würde die Funktionen einer Regierung der deutschen Konföderation ausüben und Maßnahmen vorbereiten, wie die Herstellung einer einheitlichen Verwaltung“. (Das heißt, die SBZ, die mit dem Sowjetsektor Berlins nur etwa 17 Mill. Einwohner hat, will in der Konföderation ebenso stark vertreten sein wie die Bundesrepublik, die mit West-Berlin schon 1957 rund 52 Mill. zählte. Augenscheinlich verspricht sich die SED von der Errichtung einer paritätisch gebildeten Staatenbunds-Regierung Aussichten für die getarnte Vorbereitung eines Bürgerkrieges, in dem die bewaffneten Kräfte der „DDR“ zur Geltung kommen. Beide Teile Deutschlands wären ja von fremden Truppen zu räumen, was den Westen schwerstens benachteiligen würde. Im Zusammenhang mit Rapackis Forderung einer atomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa schlug die Regierung der SBZ am 26. 7. 1957 der Bundesregierung vor, eine „Konföderation“ beider Staaten zu bilden, bei der das bisherige Verfahren zur Bildung der Parlamente und der Regierungen nicht geändert wird. (Somit bliebe die „DDR“ ein volksdemo[S. 408]kratischer, tatsächlich kommunistischer Einparteien-Staat, der die kalte, später die offene Scheindemokratisierung und Bolschewisierung der schutzlosen, vom freien Westen getrennten Bundesrepublik betreiben könnte.) Im Beschluß des V. Parteitages der SED vom 16. 7. 1958 heißt es mit unverkennbarem Bezug auf die W.: „Die DDR und ihre sozialistischen Errungenschaften werden niemals ein Objekt des Schachers sein. Fest verbunden mit der SU und dem ganzen sozialistischen Lager sind die Arbeiter- und Bauern-Macht des deutschen Volkes und ihre sozialistischen Errungenschaften für immer unantastbar.“ Bei all diesen Vorschlägen lehnen SED und Regierung der SBZ es ab, an den Anfang der W. freie und geheime Wahlen zu setzen. Diese Vorschläge wiederholen sich in all den Äußerungen, die seit 1958 SED und Regierung der SBZ zur W. getan haben. Dabei verbinden sie die W. oft mit der Souveränität der SBZ, mit der Forderung nach Abrüstung und nach Ablösung der NATO und mit den Friedensvertragsentwürfen. Die Sp. Deutschlands, die ja auch die deutschen Ostgebiete jenseits der Oder-Neiße-Linie unter polnische bzw. sowjetische Verwaltung gebracht hat, bringt Unklarheiten der Namensschreibung. Für Orte und Gebiete abgetrennter Teile Deutschlands werden leider nicht selten unzutreffende Namen gebraucht. Grundsätzlich sind nur die alten deutschen Namen zu verwenden. Nur im Postverkehr o. ä. ist, wenn davon Zustellung abhängt, der fremde Name anzuhängen: z. B. Chemnitz/Karl-Marx-Stadt, Breslau/Wroclaw (BRD, SBZ, Demarkationslinie). Ostwärts der Oder-Neiße-Linie liegende Gebiete sind zu bezeichnen als „Deutsche Ostgebiete“ oder „Ostdeutschland“, Ost-Berlin als „Sowjetsektor Berlins“. (Im einzelnen sind die „Kartenrichtlinien“ des Bundesmin. f. gesamtdt. Fragen, abgedr. im „Gemeinsamen Ministerialblatt“ Nr. 6 v. 14. 2. 1961, heranzuziehen, ferner die „Bezeichnungsrichtlinien“ des Ministeriums, die sich auf die SBZ u. ä. und die Demarkationslinien beziehen.) Literaturangaben : Die Bemühungen der Bundesrepublik um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch gesamtdeutsche Wahlen. Dokumente und Akten. (BMG), I. Teil (4., erw. Aufl.) 1958. 153 S.; II. Teil (erw. Neuaufl.) 1958. 290 S.; III. Teil: Systemat. Regist. 2., verb. Aufl. 1961. 58 S. Je eine englische und eine französische Ausgabe in einem Bande enthält die in den beiden deutschen Sammlungen zusammengestellten Dokumente und Akten bis Januar 1954. Deuerlein, Ernst: Die Einheit Deutschlands … auf den Kriegs- und Nachkriegskonferenzen 1941 bis 1949; m. 30 Dok. u. 16 Kt. 2., erw. Aufl., Band I. Frankfurt a. M. 1961, Alfred Metzner. 495 S. Dokumente zur Deutschlandpolitik, III. Reihe, Bd. 1 (5. Mai bis 31. Dez. 1955), bearb. v. Ernst Deuerlein und Hansjürgen Schierbaum. (BMG) Frankfurt a. M. 1960, Alfred Metzner. 952 S. Die deutsche Frage 1952–1956 — Notenwechsel und Konferenzdokumente der vier Mächte, hrsg. v. Eberhard Jäckel (Bd. XXIII der Dokumente, hrsg. v. d. Forschungsstelle f. Völkerrecht … d. Univ. Hamburg) Frankfurt a. M. 1957, Alfred Metzner. 169 S. Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg 1953, Nölke. 375 S. Siegler, Heinrich von: Wiedervereinigung und Sicherheit Deutschlands. 4., erw. Aufl., Bonn 1960, Verlag für Zeitarchive. 266 S. m. 4 Karten. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1956. 364 S. m. 9 Anlagen und 1 Karte. Nachdr. 1961. SBZ von 1955 bis 1956 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1955 bis 1956 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1958. 255 S. m. 3 Anlagen. SBZ von 1957 bis 1958 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1957 bis 1958 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1960. 369 S. m. 5 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 405–408 Sozialversicherungs- und Versorgungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Spangenberg, Max

Siehe auch: Spaltung Deutschlands: 1960 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1963 1965 1966 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik: 1969 1975 1979 Wiedervereinigungspolitik der SED: 1969 1975 1979 [S. 405]Auf der Konferenz in Teheran (Ende 1943) vereinbarten Roosevelt, Churchill und Stalin die Spaltung Deutschlands. In Jalta (Febr. 1945) war dies ihre gemeinsame Forderung. Im März verzichtete Stalin gleich Churchill darauf, die Sp. zu verlangen. Stalin…

DDR A-Z 1962

1962: H

HA Häfen Haftarbeitslager (HAL) Häftlinge, Politische Hager, Kurt HAL Halberstadt Halbstaatliche Betriebe Halle Hamann, Karl Handel Handelsabgabe (HA) Handelsabkommen Handelsbank AG., Deutsche (DHB) Handelsinspektion, Staatliche Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh, Volkseigene Handelsökonomische Räte Handelspolitischer Rat Handelsschutzgesetz Handelsspanne Handelsvertretungen Handelszentralen, Deutsche (DHZ) Handke, Georg Handwerk Handwerkskammern Handwerksteuer Handwerk und Gewerbe, Banken für Hans-Beimler-Medaille Harich, Wolfgang Harig, Gerhard Hartke, Werner Hauptbuchhalter Hauptdorf Hausarbeitstag für Frauen Hausbuch Hausfrauenbrigaden Hausgeld Haushalt Haushaltsaufschläge Haushaltsausgleich Haus- und Hofgemeinschaften Hausvertrauensleute Hauswirtschaft, Persönliche Heilbehandlung, Freie Heimatschutz Heimerziehung Heim für soziale Betreuung Heinicke, Walter Heinrich-Greif-Preis Heinrich-Heine-Preis Heinrich-Mann-Preis Heiss, Kurt Held der Arbeit Helfer der staatlichen Kontrolle Hennecke, Adolf Hennigsdorf Hermlin, Stephan Herrenlose Flächen Herrnstadt, Rudolf Herstellerabgabepreis (HAP) Hertz, Gustav Hetze Hilfe, Sozialistische Histomat Historikergesellschaft, Deutsche Historischer Materialismus HO Hochschulen Hoernle, Edwin Hoffmann, Karl-Heinz Holzindustrie Homann, Heinrich Honecker, Erich HO-Spezialhandel Hoyerswerda Huchel, Peter Hufeland-Medaille Humanismus, Realer HVA HVDGP HVDVP HVL HVS Hygiene-Inspektion

HA Häfen Haftarbeitslager (HAL) Häftlinge, Politische Hager, Kurt HAL Halberstadt Halbstaatliche Betriebe Halle Hamann, Karl Handel Handelsabgabe (HA) Handelsabkommen Handelsbank AG., Deutsche (DHB) Handelsinspektion, Staatliche Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh, Volkseigene Handelsökonomische Räte Handelspolitischer Rat Handelsschutzgesetz Handelsspanne Handelsvertretungen Handelszentralen, Deutsche (DHZ) Handke, Georg Handwerk …